DDR A-Z 1969
Vertragssystem (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der Maßnahmen zur Organisierung des Austauschs von Lieferungen und Leistungen in der sozialistischen Produktion durch Verträge, erstmalig eingeführt durch die „VO über die Einführung des Allgemeinen V. für Planlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft“ vom 6. 12. 1951. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung bezeichnet. Die richtige und konsequente Anwendung des V. soll „zur Entfaltung der Initiative der Werktätigen in den Betrieben und den Organen der staatlichen Verwaltung bei der Ausarbeitung und Erfüllung der Volkswirtschaftspläne (Planung) führen, die kameradschaftliche Zusammenarbeit der sozialistischen Betriebe fördern und dazu beitragen, die Kontinuität des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) zu sichern“. Durch das V. werden die Betriebe verpflichtet, im Rahmen ihrer Planaufgaben eigenverantwortlich ihre zwischenbetrieblichen Beziehungen durch den Abschluß und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen zu gestalten. Streitigkeiten über Abschluß und Erfüllung der Verträge werden durch das Staatliche Vertragsgericht entschieden. Die Betriebe sollen jedoch auftretende Konflikte möglichst eigenverantwortlich durch kameradschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen lösen. Nach der „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts“ vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) erfordert das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft bei der „Gestaltung und Erfüllung der zwischenbetrieblichen Beziehungen die konsequente Anwendung des V., dessen Bedeutung sich bei der weiteren Durchsetzung der Leitung nach dem Produktionsprinzip erhöht. Als konkreter Ausdruck des demokratischen Zentralismus verbindet das V. die zentrale staatliche Leitung mit der maximalen Entfaltung der Initiative der Werktätigen bei der Organisierung der planmäßigen zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen. Die Durchsetzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus verlangt die umfassende Anwendung des V. zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Sicherung einer bedarfsgerechten Produktion unter zweckmäßiger Verwendung der Rohstoffe“. Für die Durchsetzung und Anwendung des V. sind die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe verantwortlich, die dabei von dem Staatlichen Vertragsgericht zu unterstützen sind. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertragsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VertrauensmannSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der Maßnahmen zur Organisierung des Austauschs von Lieferungen und Leistungen in der sozialistischen Produktion durch Verträge, erstmalig eingeführt durch die „VO über die Einführung des Allgemeinen V. für Planlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft“ vom 6. 12. 1951. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen…
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Sekretariat des ZK der SED (1969)
Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED). Im Anschluß an den VII. Parteitag wurden zu Mitgliedern des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Axen (Außenpolitik), Grüneberg (Landwirtschaft), Hager (Wissenschaft, Kultur, Ideologie), Honecker (Sicherheit, bewaffnete Organe, Organisations- und Kaderfragen), Jarowinsky (Handel, Versorgung und Außenhandel), Lamberz (Propaganda und Agitation — L. leitet diesen Bereich zusammen mit Norden und scheint als dessen Nachfolger vorgesehen zu sein), Mittag (Wirtschaft), Norden (Presse, Propaganda und Agitation), <➝Verner> (Westarbeit, Berlin). Den Mitgliedern des S. unterstehen die Büros, Kommissionen und einzelnen Fachabt. des ZK der SED. Über sie sowie über die Sekretariate der SED-Bezirks- und -Kreisleitungen lenkt und kontrolliert das [S. 557]S. den gesamten Parteiapparat und die Parteiorganisationen der SED. Es gibt keinen staatlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der nicht vom S beaufsichtigt und angeleitet wird. Die oberste politische Entscheidungsinstanz ist jedoch das Politbüro; das S. ist sein führendes Organ. Seit 1949 (Gründung des S.) wurden aus dem S. wegen „parteifeindlicher Tätigkeit“ oder „nichtparteigemäßen Verhaltens“ ausgeschlossen: Dahlem, Fred Oelßner, Kurt Vieweg, Karl Schirdewan, Paul Wandel, Gerhart Ziller (Säuberungen). Sekretariate der Bezirks- und Kreisleitungen: Im Statut werden die Delegiertenkonferenzen als höchstes Organ der Parteiorganisation in den Bezirken und Kreisen bezeichnet. In Wirklichkeit sind die entscheidenden Instanzen jedoch die S. als Organe des Parteiapparates (Büros der SED, Parteitage). Gegenwärtig ist das S. einer Bezirksleitung folgendermaßen aufgebaut (Direktive des ZK für die Neuwahl der Parteiorgane zum VII. Parteitag): 1. Sekretär, 2. Sekretär, die Sekretäre für Wirtschaft; Landwirtschaft; Agitation und Propaganda; Wissenschaft, Volksbildung und Kultur und als weitere Mitglieder des S. die Vorsitzenden des Rates des Bezirks, des Bezirkswirtschaftsrates, der Bezirksplankommission, des Bezirkslandwirtschaftsrates, des Bezirksvorstandes des FDGB, der 1. Sekretär der Bezirksleitung der FDJ und der 1. Sekretär der Stadt- bzw. der Kreisleitung der Bezirksstadt. Das S. einer Kreisleitung hat folgende Zusammensetzung: 1. Sekretär, 2. Sekretär und weitere Sekretäre der Kreisleitungen entsprechend dem durch die Bezirksleitung bestätigten Struktur- und Stellenplan und als weitere Mitglieder des S. der Vorsitzende des Rates des Kreises, die Vorsitzenden der Kreisplankommission, des Kreislandwirtschaftsrates und des Kreisvorstandes des FDGB und der 1. Sekretär der Kreisleitung der FDJ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 556–557 Sekretär des Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SektierertumSiehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED). Im Anschluß an den VII. Parteitag wurden zu Mitgliedern des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Axen (Außenpolitik),…
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Gesetzgebung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). G.-Befugnisse üben nach der Verfassung aber auch der Staatsrat mit rechtsverbindlichen Erlassen und Beschlüssen sowie der Ministerrat aus, der im Rahmen der Gesetze und Erlasse der [S. 245]Volkskammer und des Staatsrates Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen kann. Der Staatsrat hat außerdem das Recht, die Verfassung und die Gesetze rechtsverbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Nach dem „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) hat auch das Präsidium des Ministerrates die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ sind nach diesem Gesetz auch die Mitglieder des Ministerrates berechtigt, allgemeinverbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Den Leitern staatlicher Organe, die dem Ministerrat unmittelbar unterstellt sind, kann dieses Recht im Einzelfall oder generell übertragen werden. Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von Volksabstimmungen beschließen, durch die über die Annahme von Gesetzen entschieden wird. Ein Beispiel dafür ist die am 6. 4. 1968 durchgeführte „Volksabstimmung über die neue sozialistische Verfassung“. Eine Quasi-G. übt das Oberste Gericht aus mit den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind (Gerichtsverfassung). Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244–245 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzlichkeitsaufsichtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur…
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Übersiedler (1969)
Siehe auch: Übersiedler: 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ü. aus Westdeutschland und Rückkehrer gehörten bis zum Herbst 1966 zu den bevorzugten Themen der SED-Propaganda. Gegenüber der jahrelangen Massenflucht (Flüchtlinge), die erst durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) unterbrochen werden konnte, sollte der Anschein einer großen Fluchtbewegung aus der BRD in den „ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat“ erweckt werden: „Während die Zahl der Personen, die im Jahre 1959 die Deutsche Demokratische Republik illegal verließen, gegenüber dem Vorjahr um weitere 38 Prozent gesunken ist, kehren immer mehr Menschen dem klerikal-militaristischen Bonner Staat den Rücken. Insgesamt fanden 63.083 Ü. aus Westdeutschland in der Deutschen Demokratischen Republik Aufnahme, das sind etwa 17 Prozent mehr als 1958. Darunter befinden sich 41.580 Rückkehrer und 21.503 westdeutsche Bürger. Als Hauptgründe für ihre Flucht aus Westdeutschland führen die Ü. an: wachsende Existenzunsicherheit durch die Krisenerscheinungen im kapitalistischen System Westdeutschlands, Ablehnung des Adenauer-Regimes mit seiner Politik der politischen Entrechtung und der atomaren Kriegsvorbereitung, insbesondere des Zwanges zum NATO-Wehrdienst sowie das wachsende Vertrauen zum Staat der Arbeiter und Bauern, der allen Werktätigen eine friedliche und gesicherte Zukunft garantiert“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Außer den hier für 1959 genannten Zahlen sind keine absoluten Zahlen veröffentlicht worden. Nur die Jahrbücher 1959 und 1961 enthalten noch Auskünfte über die Ü., nennen aber keine Zahlen, sondern beschränken sich auf Prozentsätze. Weitere Zahlen sind nur durch die SED-Presse verbreitet worden. Obwohl immer wieder behauptet worden ist, daß der Strom der Ü. und Rückkehrer ständig wachse, lassen selbst die eigenen Zahlenangaben eine rückläufige Entwicklung seit 1959 erkennen. Im August 1964 wurde die Zahl von 60.000 Ü. für die drei Jahre seit Errichtung der Mauer gemeldet. Diese gegenüber den angeblich 63.000 Ü. von 1959 schon wesentlich geringere Zahl wurde noch durch die zahlreichen früheren Berichte der SED-Propaganda widerlegt, aus denen sich eine Zahl von monatlich etwa 1.000 Ü. errechnen ließ. Dieser Berechnung entsprechen die ein Jahr später für die Zeit vom 13. 8. 1964 bis 13. 8. 1965 gemeldeten 9.660 Ü. Die danach nur noch für kurze Zeiträume veröffentlichten Zahlen lassen einen erneuten Rückgang der Übersiedlung aus dem Westen auf monatlich etwa 700 Ü. (davon etwa 55 bis 60 v. H. Rückkehrer) erkennen. Seit Oktober 1966 sind keine Angaben mehr über die Zahl der Ü. bekanntgegeben worden. Schon daraus kann mit Sicherheit auf eine weitere Abnahme der Zahl der Ü. geschlossen werden. Dafür sprechen auch die Ergebnisse westlicher Beobachtungen. Nach einer im Juni 1965 in der BRD veröffentlichten amtlichen Statistik sind von 1950 bis 1964 505.361 Personen in die „DDR“ übergesiedelt. 1963 sind von den Zollgrenzdienststellen rd. 4.700 Ü., 1966 nur noch 4.250 Fälle registriert worden. Diese Zahlen sind jedoch unsicher, da jeder Deutsche die BRD ohne Abmeldung, Genehmigung und Angabe des Reiseziels verlassen kann. Die von der SED-Propaganda genannten politischen Motive für die Übersiedlung treffen nicht zu. Mitgliedern der ehemaligen KPD wird grundsätzlich die Umsiedlung in die „DDR“ versagt. Sie sollen in der BRD bleiben und dort die auf den Umsturz demokratischer Ordnung gerichteten Ziele des SED-Regimes unterstützen. Selbst politische Strafverfahren berechtigen den westdeutschen Kommunisten im allgemeinen nicht zur Flucht in die „DDR“, da die SED solche „Märtyrer“ für ihre Propaganda benötigt. Neben persönlich-familiären Gründen sind hauptsächlich erhebliche Schulden, drohende Strafverfolgung wegen krimineller Delikte Anlaß zur Übersiedlung in die „DDR“. Auch viele asoziale und arbeitsscheue Menschen sind unter den Ü. Das wird durch sowjetzonale Veröffentlichungen über die Kriminalität unter den Ü., die das Vierfache des „DDR“-Durchschnitts betragen soll, bestätigt. Auf die schlechten Erfahrungen mit Ü. ist es sicher zurückzuführen, daß in den letzten Jahren immer mehr Ü. in die BRD zurückgeschickt werden. Nach einem Bericht des [S. 659]Bundesgrenzschutz-Kommandos Nord sind 1967 1.430 Ü. als unerwünschte Personen über die niedersächsische Zonengrenze abgeschoben worden. Die Ü. werden nach ihrer Ankunft drüben zunächst in eines der „Aufnahmeheime für Ü. und Rückkehrer“ in Berlin-Blankenfelde, Barby, Eisenach, Pritzier (Kreis Hagenow) oder Saasa (Kreis Eisenberg/Thür.) eingewiesen, wo sie eingehend durch den Staatssicherheitsdienst geprüft und über die Verhältnisse in der BRD ausgefragt werden. Wenn die Ü. nach Abschluß dieses im allgemeinen 4 bis 6 Wochen dauernden Verfahrens die Zuzugsgenehmigung erhalten, sind sie damit „Bürger der DDR“ geworden (Staatsbürgerschaft). Sie kommen dann in eines der in jedem Bezirk bestehenden Bezirksaufnahmeheime. Dort werden den Ü. die Wohnorte zugewiesen. Die Enttäuschung über die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Mitteldeutschland kommt meist sehr schnell, oft schon während des Lageraufenthalts. Wie aus zahlreichen Berichten ersichtlich ist, bereuen viele Ü. ihren unüberlegten folgenschweren Schritt, den sie in völliger Unkenntnis der wirklichen Zustände in der „DDR“ unternommen haben und bemühen sich dann vergeblich um eine Rückkehr in die BRD. Nach erfolgter Aufnahme wird den Ü. wie jedem anderen „DDR“-Bürger die Ausreise verweigert. Fluchtversuche der Ü. führen in der Regel zu Verhaftungen und Bestrafung wegen Republikflucht. Nach Strafverbüßung, oft allerdings erst nach mehrmaliger Haft, werden diese Ü. unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ im allgemeinen in die BRD abgeschoben. Ü. können bei Bedürftigkeit vom Rat der Gemeinde ein Überbrückungsgeld bis zu 50 M und je 40 bzw. 25 M für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen sowie ein Darlehen von 1.000 M, bei Zuzug mit Angehörigen bis zu 4.000 M erhalten. Rückkehrer müssen alle diese Leistungen grundsätzlich zurückerstatten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 658–659 Überplanbestände A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Übersiedlung in die BundesrepublikSiehe auch: Übersiedler: 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ü. aus Westdeutschland und Rückkehrer gehörten bis zum Herbst 1966 zu den bevorzugten Themen der SED-Propaganda. Gegenüber der jahrelangen Massenflucht (Flüchtlinge), die erst durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) unterbrochen werden konnte, sollte der Anschein einer großen…
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Verwaltungsneugliederung (1969)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder an wies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Länderregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Die „DDR“ stellt sich seither als zentralistischer Einheitsstaat dar. (Verfassung, Staatsapparat) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltungsgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VeteranenklubsSiehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in…
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Wohnungsbau (1969)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 19 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 waren durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Zugang von rd. 3,5 Mill. Wohnungen, d.h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet, eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in Mitteldeutschland etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. (Siehe Tabelle.) Zu den Zahlen der Tabelle ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war, z. B. 1967 BRD = 82 qm,„DDR“ = 51 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. drüben im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–1965) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1965 wurden davon jedoch nur rd. 562.000 fertiggestellt. Der Plan des W. ist nur mit 72 v. H. erfüllt worden. Der W. ist seit 1962 bei steigendem Bedarf rückläufig. Von dem überalterten Wohnungsbestand müßten, wenn man westliche Maßstäbe zugrunde legt, jährlich etwa 60.000 Wohnungen als abbruchreif erklärt werden. Der weitaus größte Teil davon wird jedoch weiter bewohnt (Wohnungswesen). — Seit 1962 ist der Anteil der durch Arbeiterwohnungsbau-Genossenschaften gebauten Wohnungen ständig zurückgegangen: 1961 betrug der Anteil 59 v. H., 1967 nur noch 25 v. H. Dagegen wird der Anteil des sog. volkseigenen W., durch den fast ausschließlich Werkswohnungen gebaut werden, weiter ansteigen. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung geschieht überwiegend aus den Spareinlagen der Bevölkerung. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotterie), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk, Baukostenzuschüsse und Genossenschaftsanteile der Wohnungssuchenden sowie Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten. [S. 741]Berücksichtigt man die unterschiedliche Größe der neu gebauten Wohnungen, dann ist der Rückstand der „DDR“ gegenüber der BRD noch sehr viel größer. Im Jahre 1961 wurde in Mitteldeutschland je Kopf der Bevölkerung nur ein Viertel der in der BRD erstellten Wohnfläche neu gebaut. Die Belegzahl für neue Wohnungen ist hoch angesetzt. Haushalte mit 2 Personen haben z. B. nur Anspruch auf eine 1½-Raum-Wohnung einschl. Küche. Amtlich wurde 1965 dazu erklärt: „Es ist eine weitverbreitete, aber falsche Meinung, daß mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus auch die Wohnungsgröße wachsen muß. Wichtiger ist, daß für die neu entstehenden Industriebetriebe Wohnungen für die neuen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.“ Aus Fachzeitschriften ist zu entnehmen, daß der rechnerische Wohnungsbedarf erst nach 1970 abgedeckt werden soll. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bereitstellung einer gut ausgestatteten Wohnung für jede Familie mit je einem Raum für jedes Familienmitglied ist jedoch erst zwischen 1970 und 1980 möglich.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 740–741 Wohngebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WohnungswesenSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…
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LPG-Gesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“, erfaßt es doch die Mehrzahl der in der Agrarproduktion tätigen Rechtsträger. Formell wird den LPG zwar der Rahmen von Produktivgenossenschaften gegeben, die demokratischen Rechte der Mitglieder sind aber so weit eingeschränkt, daß Aufgaben und Merkmale einer „Genossenschaft“ im herkömmlichen Sinne des Wortes gänzlich verlorengegangen sind. Die Verfälschung der Genossenschaftsidee und der Mißbrauch ihres Begriffes dienen hier als Mittel, das private Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln zur Durchsetzung des politischen Ziels aufzuheben. Das Eigentum des LPG-Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es „zur gemeinsamen Nutzung [S. 386]eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen ➝Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu neuen „genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein bei der Bodenreform zu verstaatlichen. Das LPG-G. weist die LPG als Organisationsformen staatlicher Vergemeinschaftung aus, nicht dazu bestimmt, wie echte Genossenschaften, die wirtschaftliche Lage ihrer freiwillig zusammengeschlossenen Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um im Dienste der ausnahmslosen Vergesellschaftung allen Grund und Bodens und aller Produktionsmittel die bäuerliche Selbständigkeit und Privatinitiative aufzuheben und die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, Industriearbeitern gleich, in die zentral gelenkte und kontrollierte Agrarproduktion einzuordnen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 385–386 LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LübbenauSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur…
DDR A-Z 1969
Häfen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der „DDR“ miteinander, aber auch mit der ČSSR verbinden (Wasserstraßen). Inzwischen ist in Rostock zu dem alten Stadt-H. der Übersee-H. mit seiner 1. Ausbaustufe weitgehend fertiggestellt worden. Schiffe bis zu einer Größe von 25.000 BRT können dort abgefertigt werden. 1966 entfielen schon zwei Drittel des seeseitigen Güterumschlags der „DDR“ auf den Übersee-H. Rostock. Mit dem Binnenland verbindet eine im Sept. 1967 in Betrieb genommene „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin. Eine Autobahn Rostock–Berlin soll ab 1970 gebaut werden. Der Baubeginn des geplanten Nord-Süd-Kanals, der Rostock mit der Elbe verbinden soll, ist noch unbestimmt. Rostock hat sich zu einem universellen Stückgut-H. und zu einem Import-II. für Schüttgüter und Rohöle entwickelt. Wismar hat besondere Bedeutung für den Kaliexport, für den Umschlag von Getreide sowie für flüssige Güter. Im See-H. Stralsund werden vorwiegend Schüttgüter umgeschlagen. Die See-H. decken z. Zt. etwa drei Viertel des seewärtigen Ex- und Imports der „DDR“. Der Rest wird über polnische H. und den H. Hamburg abgewickelt. Die Umschlagleistung der See-H. soll durch Modernisierung der techn. Anlagen bis 1970 auf 13 Mill. t ansteigen. In einer ferneren Zukunft sollen die See-H. so ausgebaut werden, daß die Hafeneinfahrten und -becken Schiffe bis zu rd. 35.000 BRT aufnehmen können. Nach verschiedenen organisatorischen Veränderungen sind die Seeschiffahrt und die H.-Wirtschaft in der „Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft“ beim Ministerium für Verkehrswesen zusammengefaßt. Als „ökonomisches Führungszentrum“ ist die „Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft“ in Rostock tätig. Ihr sind unterstellt: VEB Deutsche Seereederei, VEB Deutsche Schiffmaklerei, VEB Seehafen Rostock, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund, VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung. b) Binnenhäfen Die wichtigsten Binnen-H. sind der Berliner Ost-H., Magdeburg, Dresden, Anklam und Königs Wusterhausen. Der Güterumschlag aller Binnen-H. betrug 1967 15,5 Mill. t, war also um 50 v. H. größer als der seeseitige Güterumschlag. Umgeschlagen werden in erster Linie Baustoffe (ohne Zement), Kohle und Koks, Metalle und Getreide. (Verkehr, Schiffahrt) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263 GVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus,…
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Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1969)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Zuge der Anpassung der Preispolitik und des Haushaltswesens an das sowjetische Vorbild Anfang der fünfziger Jahre wurde mit der Einführung der PDA die in der SU bestehende „differenzierte Umsatzsteuer“ nachgeahmt. Die PDA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 erstmals in einigen Zweigen der Genußmittelindustrie eingeführt. Verbindlich für die gesamte VEW wurde sie dann durch die „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl., S. 37). Mit der Erhebung der PDA entfiel die Erhebung der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer und der Verbrauchsabgaben. Die P. ist untrennbarer Bestandteil des Industrieabgabepreises. Sie ist in ihrer jeweiligen Höhe an das betreffende Produkt gebunden. Zahlungspflichtige sind die Betriebe der VEW. Berechnungsgrundlage ist der Umsatz an Produkten. Die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes. Diesem Umsatz sind gleichgestellt die Verwendung produzierter Erzeugnisse für Investitionen und Generalreparaturen, die von den Zahlungspflichtigen für eigene Zwecke durchgeführt werden, sowie ferner die Verwendung für Werbe-, Probe-, Forschungs- und Untersuchungszwecke, für nichtbetriebliche Zwecke und als Deputate. Die PDA wird für ein Produkt bzw. eine Dienstleistung nur einmal erhoben. Entsteht jedoch in der Produktion durch Be- und Verarbeitung ein völlig neuartiges Produkt mit anderen Eigenschaften, so wird die P. noch einmal eingezogen. Die PDA wird in 3 verschiedenen Formen erhoben: a) in einem Vonhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen [S. 500]gesetzlich festgelegten Abgabepreises; b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Erzeugnisses und c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnzuschlag (Betriebspreis) und dem Industrieabgabepreis. Zur Lenkung des Absatzes und Steuerung des Verbrauches können die Sätze der P. differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktgruppen, b) nach der Zweckbestimmung der Produkte bzw. nach Abnehmern und c) nach betrieblichen Merkmalen (Hersteller bzw. Art des Produktionsverfahrens). Die D. wird bei reinen Dienstleistungsbetrieben sowie bei den Betrieben der Industrie, Bauwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft erhoben, die Einnahmen aus Dienstleistungen beziehen. Da die Preise für die gleichen Dienstleistungen vielfach sehr uneinheitlich sind, legen die Finanzbehörden den Prozentsatz der abzuführenden D. jeweils nach der Höhe der ermittelten Entgelte fest (PDAVO, GBl. 1957, I, S. 138). Seit Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 erfolgt die Abführung der PDA durch die Betriebe der zentralgeleiteten und bezirksgeleiteten Industrie an den Staat nicht mehr direkt von den Betrieben an die Finanzabteilungen der örtlichen Räte der Kreise und Bezirke, sondern über die VVB und Bezirkswirtschaftsräte an die Industrieministerien. Diese wirtschaftsleitenden Organe haben mit der Weiterleitung der PDA auch die Aufgabe der Kontrolle über die Einhaltung der staatlicherseits bestätigten Planziele für Produktion und Absatz gegenüber den Betrieben ihres Zuständigkeitsbereiches übernommen. Nur die Betriebe der örtlich geleiteten Wirtschaft führen ihre Haushaltsverpflichtungen aus der PDA noch direkt an die örtlichen Finanzabteilungen ab. Bis 1967 war die PDA vor der Gewinnabführung der Staatsbetriebe die wichtigste Einnahmequelle des Haushaltes der „DDR“ (Zwei-Kanäle-Abführungssystem). Die Bedeutung der PDA als Einnahmeart hat sich aber durch die Industriepreisreform beträchtlich vermindert, da zwecks Absorption der Kosten- und Preiserhöhungen durch den Wegfall der Subventionen vor allem in der Grundstoffindustrie die PDA als Bestandteil der Produktionsmittelpreise entweder stark gekürzt wurde oder ganz fortgefallen ist (Preispolitik). Heute ist die Erhebung der P. im wesentlichen auf Konsumtionsmittel beschränkt. Zum anderen ging mit der Einführung der Produktionsfondsabgabe die Wirtschaftsführung von dem bis dahin vorherrschenden „Zwei-Kanäle-Abführungssystem“ zum „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ über. Da heute die Festsetzung der P. nicht mehr zum erheblichen Teil unter dem Aspekt der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt erfolgen soll, sondern für die Festlegung der Abgabenhöhe primär preispolitische Überlegungen eine Rolle spielen sollen, spricht man davon, die PDA zu einer „Regulierungsabgabe“ zwecks Steuerung der Struktur des Verbrauchs umzubilden und weiterzuentwickeln. Durch die PDA, die Gewinnabführung und seit 1966/1967 durch die Einführung der Produktionsfondsabgabe wird ein Teil der „Geldakkumulation“ der VEW im Staatshaushalt zentralisiert. Dieses „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ erlaubt der staatlichen Wirtschaftsverwaltung, Planmäßigkeit und Effizienz der Wirtschaftstätigkeit bei verschiedenen Leistungskomponenten zu überwachen. Durch die laufende Kontrolle der Abführungshöhe und der Einzahlungstermine bei der PDA wird gleichzeitig auch die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne der VEB, Kombinate und VVB (nach Umfang und in Sonderfällen auch nach Sortiment) überprüft. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Gewinnabführungen an den Haushalt und der Verpflichtungen auf Grund der zu zahlenden Produktionsfondsabgabe zeigt, ob die Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsziele erfüllt worden sind. In welchen Anteilen diese 3 Haupteinnahmearten des Staatshaushaltes gegenwärtig an der Mittelbeschaffung beteiligt sind, darüber lassen sich zur Zeit keine exakten Angaben machen. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 499–500 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Zuge der Anpassung der Preispolitik und des Haushaltswesens an das sowjetische Vorbild Anfang der fünfziger Jahre wurde mit der Einführung der PDA die in der SU bestehende „differenzierte Umsatzsteuer“ nachgeahmt. Die PDA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 erstmals in einigen Zweigen der Genußmittelindustrie eingeführt. Verbindlich…
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Stoph, Willi (1969)
Siehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1966 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin. 1. Stellv. des Vors. des Staatsrates seit 13. 11. 1963. Vors. des Ministerrates seit 21. 9. 1964. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1950, des Politbüros seit 1953. Abg. der Volkskammer seit 1950. Volksschule. Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD. 1933–1939 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. 1935–1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. Stabsgefreiter in der Artillerie. 1945 für die KPD tätig. 1945–1947 Leiter der Abt. [S. 773]Baustoffindustrie u. Bauwirtschaft, 1947 bis 1948 Leiter der Hauptabt. Grundstoffindustrie der Deutschen Zentralverwaltung für Industrie in der SBZ. 1948 Leiter der Abt. Wirtschaft im Parteivorstand bzw. ZK der SED. März 1951–Mai 1952 Leiter des Büros für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten: damit zuständig für die gesamte Wiederbewaffnung. Im Mai 1952 als Nachf. Steinhoffs Minister des Innern, zuständig vor allem für die als KVP bezeichnete Armee. Ab Nov. 1954 außerdem stellv. Vors. des Ministerrates und Mitgl. des Präsidiums des Ministerrates. Am 21. 6. 1949 von Maron als Minister abgelöst, da nur noch als Befehlshaber der KVP tätig. — 19. 1. 1956 Generaloberst der Nationalen Volksarmee und Minister für Nationale Verteidigung. Ab 29. 1. 1956 war er auch Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Warschauer Paktstaaten (Warschauer Beistandspakt). Am 1. 10. 1959 vom Ministerrat zum Armeegeneral befördert. Am 14. 7. 1960 als Verteidigungsminister abberufen und als Stellv. des Vors. des Ministerrates verantwortlich für die Koordinierung der SED- und Regierungsbeschlüsse im Staatsapparat und f. ihre Verwirklichung. Seit 4. 7. 1962 Erster Stellv. d. Vors. d. Ministerrates u. amtierender Ministerpräsident an Stelle des schwerkranken Grotewohl. Auszeichnungen: Vaterl. Verdienstorden in Gold und dessen Ehrenspange, Banner der Arbeit und viele andere Orden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 772–773 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stoph-willi verwiesen. Stief, Albert, Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Storch, HermannSiehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1966 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin. 1. Stellv. des Vors. des Staatsrates seit 13. 11. 1963. Vors. des Ministerrates seit 21. 9. 1964. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1950, des Politbüros seit 1953. Abg. der Volkskammer seit 1950. Volksschule. Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD. 1933–1939 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. 1935–1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. Stabsgefreiter…
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Rückkehrer (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen Flüchtlingen (Staatsbürgerschaft) ist durch Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1963 (GBl.~I, S.~128) ausdrücklich das Recht zugesichert worden, jederzeit ihren Wohnsitz in der „DDR“ zu nehmen, solange ihnen nicht „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten“ die Staatsbürgerschaft aberkannt worden sei. Vor dem 13. 8. 1961 geflüchteten Personen ist für „diese Gesetzesverletzung“ Straffreiheit zugesichert worden (Republikflucht). Diese Zusage wird im allgemeinen eingehalten. Wenn im Einzelfall dennoch eine Bestrafung des R. aus politischen Gründen für notwendig gehalten wird, insbesondere bei früheren Staats- oder Parteifunktionären oder Angehörigen der bewaffneten Kräfte, werden vor der Flucht angeblich begangene Straftaten oder die Meldung im westlichen Notaufnahmelager, die dann als Spionage oder Hetze bezeichnet wird, als Vorwand für ein Strafverfahren benutzt. Wie die Umsiedler werden die R. zunächst in sogenannte Aufnahmeheime eingewiesen, in denen sie eingehend überprüft werden. Hierbei ist vor allem der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der viele der unter dem Druck einer möglichen Bestrafung stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen sucht (Spitzelwesen). Seit 1967 werden immer mehr R. schon während ihres Aufenthaltes im Aufnahmeheim oder nach gescheiterten Versuchen, wieder in den Westen zu flüchten, unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ wieder in die BRD abgeschoben. Genaue Zahlenangaben über R. fehlen. Das „Jahrbuch der DDR 1960“ nannte für 1959 die Zahl von 41.580 zurückgekehrten Flüchtlingen. Die späteren ungenauen und übertriebenen Zahlen der SED-Propaganda ließen bis Ende 1966 einen Rückgang auf etwa 400 R. im Monat erkennen. Seitdem sind es noch weniger geworden. Die Motive für die Rückkehr sind recht unterschiedlich. Neben enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Lebensbedingungen im Westen spielen Heimweh, Trennung von Angehörigen und Freunden und mangelnde menschliche Kontakte in der neuon Umgebung eine große Rolle. Vielfach sind wirtschaftliche Gründe, oft Schulden aus Abzahlungsgeschäften, manchmal auch strafbare Handlungen der Anlaß zur Rückkehr. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 537 Rückführungsbetrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RückkopplungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen…
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Politische Ökonomie (1969)
Siehe auch: Politische Ökonomie: 1975 1979 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. wird im marxistisch-leninistischen Dogma als „Wissenschaft von der Entwicklung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse“ definiert. Die auf Marx zurückgehende und seitdem vielfach modifizierte PÖ., die neben dem Historischen und Dialektischen Materialismus den dritten Pfeiler der Ideologie des Marxismus-Leninismus bildet, geht von der Grundannahme aus, daß die Entwicklung der Gesellschaft entscheidend von der Entwicklung der Produktivkräfte bestimmt wird, die ihrerseits auf die Produktionsverhältnisse einwirken. Die PÖ., die sich primär als historische Wissenschaft versteht, nimmt für sich in Anspruch, unter Wahrung strenger Wissenschaftlichkeit die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ analysieren zu können, „denen die Produktion und die Verteilung der materiellen Güter auf den verschiedenen Entwicklungsstufen der menschlichen Gesellschaft unterworfen ist“ (Politische Ökonomie, Lehrbuch, Berlin [Ost] 1964, S. 19). Als eigenständige Unterdisziplinen unterscheidet man die PÖ. des Kapitalismus und die des Sozialismus, für die jeweils spezielle ökonomische „Gesetzmäßigkeiten“ formuliert werden. Darüber hinaus versucht die PÖ., allgemeine ökonomische Gesetze zu finden, die in der Produktion und Zirkulation jeder warenproduzierenden Gesellschaft Gültigkeit haben. Dies gilt u.a. für das Wertgesetz, nach dem bei Existenz von Warenproduktion alle Waren, d.h. alle Güter, die nicht für den eigenen Bedarf, sondern für den Verkauf bestimmt sind, auf der Grundlage des gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwandes produziert werden. Der gesellschaftlich notwendige Arbeitsaufwand, der als durchschnittlicher Arbeitsaufwand bei gegebenen Produktionsbedingungen definiert wird, liegt den Warenpreisen zugrunde. Produzenten, deren Arbeitsaufwand unter dem gesellschaftlich notwendigen liegt, weil sie eine höher entwickelte Technik anwenden, erzielen einen größeren Gewinn und veranlassen dadurch andere Warenproduzenten, die technischen Bedingungen in ihren Betrieben zu verbessern. Dieses Verhalten bildet nach dem Wertgesetz die Ursache für die Entwicklung der Produktivkräfte. Die PÖ. des Kapitalismus hebt als Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise die Konzentration der Produktionsmittel in den Händen einer kleinen Zahl von Privateigentümern hervor. Ihnen stehe die große Masse der Lohnarbeiter gegenüber, die ihre Arbeitskraft als Ware an die Kapitalisten verkaufen müsse, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Nach dem ökonomischen Grundgesetz des Kapitalismus sei das primäre Ziel der kapitalistischen Produktionsweise die Erzeugung von Mehrwert, unter dem man den [S. 487]Teil des durch den Arbeitsprozeß geschaffenen Wertes versteht, der nicht als Lohn an die Arbeiter ausbezahlt, sondern von den Kapitalisten „geraubt“ werde (Mehrwerttheorie). Ein weiteres Merkmal des Konkurrenzkapitalismus sei der anarchische Charakter der Produktion, der mit dem spontanen Wirken des Wertgesetzes erklärt wird, während man für den Sozialismus behauptet, er nutze das Wertgesetz „bewußt“ aus. Die erbitterte Konkurrenz der Kapitalisten untereinander führt nach Auffassung der Politökonomie zu einem unausweichlichen Prozeß der Konzentration von Produktionsmitteln in den Händen einer immer kleineren Zahl von Kapitalisten, während die Masse des besitzlosen Proletariats ständig wächst. Gleichzeitig kommt es nach Marx unvermeidlich zu zyklischen Wirtschaftskrisen, die sich ständig verschärfen. Ihre Ursache soll im Gegensatz zwischen dem kapitalistischen Streben nach Ausweitung der Produktion und der Begrenzung der zahlungsfähigen Nachfrage liegen. Die von Marx vertretene Auffassung, der Kreislauf von Überproduktion, Arbeitslosigkeit, schwindender Verbrauchernachfrage führe in immer kürzeren Abständen zu immer größeren ökonomischen Krisen und schaffe damit die Voraussetzung für die proletarische Revolution, wurde durch die Stalinsche These von den zwei Lagern abgewandelt. Nach Stalin ist mit dem Sieg des Sozialismus in der UdSSR der Kapitalismus in seine allgemeine Krise eingetreten, die durch die Spaltung in einen sozialistischen und einen kapitalistischen Weltmarkt gekennzeichnet ist. In Anknüpfung an den von Lenin entwickelten Begriff des Monopolkapitalismus versucht die gegenwärtige Diskussion der Entwicklung des Kapitalismus Rechnung zu tragen. Nach Lenin ist der Monopolkapitalismus das letzte und höchste Stadium vor dem Übergang zum Sozialismus. Als Merkmale hebt er die Konzentration der Produktion in riesigen Konzernen, Syndikaten, Kartellen usw., eine hohe Stufe der technischen Entwicklung und die enge Verflechtung von Banken und Produktion hervor. Während die Banken im Konkurrenzkapitalismus nur die Aufgabe von Vermittlern übernommen hätten, seien sie im Monopolkapitalismus Mitbesitzer an Produktionsmitteln geworden und übten als Finanzkapital einen entscheidenden Einfluß auf das Wirtschaftsleben aus. Die unerwartete ökonomische Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit der kapitalistischen Wirtschaftssysteme versuchen die heutigen Politökonomen mit der Konzeption des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu erklären. Der staatsmonopolistische Kapitalismus wird als letzte Stufe des Monopolkapitalismus vor dem Übergang zum Sozialismus bezeichnet. Dieser Auffassung nach ist der Staat in jenem Stadium nicht mehr nur politisches Instrument in den Händen der Monopolkapitalisten, sondern selbst wichtigster Träger ökonomischer Macht, die er im Interesse der Kapitalisten durch wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Dämpfung der zyklischen Krisen einsetzt. Obwohl die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist, scheint eine Mehrheit der Politökonomen zugeben zu wollen, daß die Regulierung ökonomischer Krisen durch wirtschaftspolitische Eingriffe des Staates in kapitalistischen Systemen prinzipiell möglich ist. Damit geht man aber von der Marxschen These ab, der unausweichliche ökonomische Zusammenbruch der kapitalistischen Wirtschaft sei die Voraussetzung für den Sieg des Proletariats. Statt dessen wird die Verstärkung der gesellschaftlichen Gegensätze im staatsmonopolistischen Kapitalismus betont, die man mit der Behauptung zu beweisen versucht, es komme zu einem ständigen Abbau der demokratischen Freiheiten. Daraus zog man den Schluß, in Ländern mit entwickeltem staatsmonopolistischem Kapitalismus vollziehe sich der Sturz des Kapitalismus und die Übernahme der Macht durch das Proletariat nicht in einem Sprung, sondern in zwei Etappen. Dem Sieg des Proletariats müsse eine „antiimperialistisch-demokratische“ Übergangsphase vorausgehen, die nur durch ein Bündnis der kommunistisch geführten Arbeiterbewegung mit allen „antimonopolistischen Kräften“ erreicht werden könne. Mit dieser These wird die Möglichkeit eingeräumt, den Übergang zum Sozialismus auf friedlichem Wege über die Parlamente zu vollziehen. Die PÖ. des Kapitalismus hat innerhalb des Lehrgebäudes des Marxismus-Leninismus die Aufgabe, Argumente für die ideologische Auseinandersetzung mit den kapitalistischen Wirtschaftssystemen zu liefern. Dagegen soll die PÖ. des Sozialismus neben der ideologischen auch eine produktive Funktion erfüllen und als „ökonomische Theorie der sozialistischen Gesellschaft“ die wissenschaftlichen Grundlagen für die Wirtschaftspolitik der Partei schaffen. Als sozialistische wirtschaftswissenschaftliche Grunddisziplin soll sie die Instrumente entwickeln, die notwendig sind, um die im ökonomischen Grundgesetz des Sozialismus postulierte „Proportionalität“ und die „planmäßige ununterbrochene Erweiterung der Produktion auf der Basis der führenden Technik“ zu ermöglichen. Widersprüche zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sind nach Auffassung der heutigen Politökonomen auch im Sozialismus möglich, allerdings sollen die daraus resultierenden Konflikte friedlich und im Rahmen der bestehenden sozialistischen Gesellschaftsordnung gelöst werden können. Im Zusammenhang mit der immer stärkeren Betonung der „Produktivkraft Wissenschaft“ und der Notwendigkeit, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt schneller für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen, bemüht sich die PÖ. des Sozialismus, die Frage nach der optimalen Gestaltung des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses im Sozialismus zu beantworten und wissenschaftlich fundierte Prognosen zur Aufstellung optimaler Perspektivpläne zu bilden. Gegenwärtig versucht man diesem Ziel durch Entwicklung von mathematischen und kybernetischen Modellen näherzukommen und übernimmt dabei zum Teil Methoden, die von westlichen Wirtschaftswissenschaftlern entwickelt worden sind. Aus der PÖ. des Sozialismus sind eine Reihe von ökonomischen Zweigwissenschaften entstanden, so z. B. die Volkswirtschaftsplanung, die sozialistische Ökonomik, die Theorie der sozialistischen Wirtschaftsführung u.a.m. Das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird als Beitrag [S. 487]der SED für die schöpferische Weiterentwicklung der PÖ. des Sozialismus angeführt. (Wirtschaftswissenschaft, Kybernetik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 485–487 Polithauptverwaltung der NVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitoffizierSiehe auch: Politische Ökonomie: 1975 1979 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. wird im marxistisch-leninistischen Dogma als „Wissenschaft von der Entwicklung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse“ definiert. Die auf Marx zurückgehende und seitdem vielfach modifizierte PÖ., die neben dem Historischen und Dialektischen Materialismus den dritten Pfeiler der Ideologie des Marxismus-Leninismus bildet, geht von der Grundannahme aus,…
DDR A-Z 1969
Marktforschung (1969)
Die M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die Markterfordernisse zu berücksichtigen und unter Ausnutzung der Wertkategorien den Markt bewußt zu gestalten, und aus der Orientierung der einzelnen Warenproduzenten auf die aktive Nutzung der Marktkategorien im Rahmen der Planung sowie aus ihrer eigenverantwortlichen, volkswirtschaftlichen Optimalitätskriterien berücksichtigenden, marktgestaltenden Funktionen, leiten sich die Aufgaben der M. ab …“ Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen hat die M. als unmittelbare Funktion der Planung Aufgaben, von der Prognose ausgehend bis zur operativen Planung, wahrzunehmen“ (Zur Organisation der Marktforschung in der Industrie der DDR „Die Wirtschaft“, Beilage Nr. 23/67). Wichtiger Bestandteil der M. ist die Bedarfsforschung. Sie soll dazu beitragen, „eine bedarfsgerechte Produktion von Konsumtions- und Produktionsmitteln sowie eine reibungslose kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung und der verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft bei niedrigstem Aufwand zu sichern“. Da jedoch der Marxismus-Leninismus von der systematischen Lenkung des gesamten gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses ausgeht, wozu natürlich auch das Konsumverhalten der Bevölkerung zählt, findet die M. bzw. die Bedarfsforschung ihre zwangsläufige Ergänzung in der Bedarfslenkung. Hierunter ist die „planmäßige Einflußnahme auf Umfang und Struktur des Bedarfs der Bevölkerung durch Organe des sozialistischen Staates, wirtschaftsleitende Organe, Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe“ zu verstehen. „Ziel der Bedarfsforschung sind a) die Verwirklichung wichtiger Prinzipien der sozialistischen Lebensweise, b) die Herstellung einer weitgehenden Übereinstimmung zwischen dem Bedarf und den Angebotsmöglichkeiten der Volkswirtschaft“ („Ökonomisches Lexikon“, Ostberlin 1966, Bd. I, S. 273 und 274). Die M. bzw. Bedarfsforschung ist Aufgabe staatlicher Stellen, wirtschaftlicher Vereinigungen, Unternehmen und Betriebe. Vielfach werden zur Lösung spezifischer Aufgaben M.-Institute herangezogen. Das bekannteste dieser Institute ist das dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehende Institut für M. Das Institut wurde 1962 mit Sitz in Leipzig unter der Bezeichnung „Institut für Bedarfsforschung“ gegründet. Mit Statut vom 1. 1. 1967 wurde der Name in „Institut für M.“ geändert und die Aufgabenstellung den Erfordernissen der neuen wirtschaftlichen Zielsetzung angepaßt. Das Institut soll Marktanalysen und Marktinforrnationen erarbeiten, die Methodik der Bedarfsforschung laufend überprüfen und Befragungen durchführen. Zur Auswertung der Ergebnisse für die Perspektivplanung des Lebensstandards arbeitet es mit der Staatlichen Plankommission, dem zuständigen Ministerium und den leitenden Organen von Produktion und Handel eng zusammen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 389 Markt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MarktproduktionDie M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die…
DDR A-Z 1969
Kohlenindustrie (1969)
Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K. sind nur noch etwa 18.000 Arbeitnehmer tätig. Sämtliche Werke und Betriebe der K. sind volkseigen. a) Braunkohle Mitteldeutschland ist verhältnismäßig reich an Braunkohlenvorkommen: Die erschließbaren Vorräte werden auf 15 bis 20 Mrd. t geschätzt. 1967 entfielen über zwei Drittel der deutschen Braunkohlenförderung auf dieses Gebiet. Die Sowjets demontierten im Braunkohlenbergbau annähernd 40 v. H., in den Brikettfabriken etwa 37 v. H. der Erzeugungskapazitäten. Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten verhältnismäßig rasch vonstatten: Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war Mitteldeutschland bereits vor 1945 Kohlenzuschußgebiet. Nach 1945 erhöhte sich der Zuschußbedarf. Neun Zehntel der Elektroenergie müssen mangels anderer Primärenergieträger aus Braunkohle bei hohen Umwandlungsverlusten erzeugt werden. Für viele Industriezweige ist Braunkohle unentbehrlicher Rohstoff. Braunkohle gehört aber auch zu den attraktivsten Ausfuhrgütern. Die BRD und West-Berlin beziehen im Interzonenhandel beträchtliche Mengen. Braunkohle ist noch immer bewirtschaftet. An letzter Stelle in der Rangfolge der Belieferung steht der Bevölkerungsbedarf, der zu einem erheblichen Teil mit Braunkohlenabfällen gedockt wird. (Energiewirtschaft, Bergbau) Hauptgebiet der Braun-K. ist der Bezirk Cottbus, aus dem über 40 v. H. der Braunkohlenförderung kommen. — Zwischen 1972 und 1975 wird die optimale Grenze der Förderung erreicht. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Kraftwerke mehr auf Braunkohlenbasis errichtet. Die Kraftstofferzeugung soll dann schrittweise auf Erdöl (Erdölindustrie) umgestellt sein. [S. 334] b) Steinkohle Mitteldeutschland verfügt nur noch über geringe Steinkohlenvorkommen. Die Förderung ist rückläufig: 1950 2,8 Mill. t, 1967 nur noch 1,8 Mill. t. Die abbauwürdigen Vorräte werden in absehbarer Zeit erschöpft sein. Am Rohenergieaufkommen war die St. 1966 nur noch mit 2 v. H. beteiligt. (Braunkohle mit 90 v. H., Erdöl mit 2 v. H.) Die Eigenförderung deckt nur noch etwa ein Sechstel des Bedarfs. Zur Versorgung der Industriebetriebe, die nicht auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und der chemischen Industrie, ferner die Gaswerke), müssen deshalb in großem Umfange Steinkohle oder Steinkohlenkoks eingeführt werden (1967 8,8 Mill. t Steinkohle und 2,9 Mill. t Steinkohlenkoks). Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Literaturangaben Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 44 S. m. 13 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 333–334 Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KolchosSiehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K.…
DDR A-Z 1969
Berlin (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Politische Geschichte Die Nachkriegsgeschichte B.s beginnt mit der Kapitulation des deutschen Stadtkommandanten von B., General Weidling, am 2. 5. 1945. Entsprechend früheren Abkommen zwischen der UdSSR, den USA und Großbritannien (vom 12. 9. 1944 und 14. 11. 1944) unterzeichneten die 4 Oberbefehlshaber der siegreichen Mächte (Eisenhower, Schukow, Montgomery und de Lattre de Tassigny) am 5. 6. 1945 in B. eine Deklaration „Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland“, in der ebenfalls die Verwaltung Groß-B.s durch die 4 Mächte festgelegt wurde. Am 11. 7. 1945 trat die Alliierte Kommandantur zur 1. Sitzung zusammen; sie sollte nur einstimmige Beschlüsse fassen können und als oberste Kontrollinstanz in B. nur an die Beschlüsse des für Deutschland als Ganzes zuständigen Alliierten Kontrollrates (dessen 1. Sitzung am 30. 7. 1945) gebunden sein. Der Alliierte Kontrollrat bestätigte am 30. 7. 1945 die von der Europäischen Beratungskommission vorgenommene Aufteilung B.s in Sektoren. Danach entfielen auf den sowjetischen Sektor 45,6 v. H. der Gesamtfläche B.s mit 36,8 v. H. der Einwohner, auf die 3 westlichen Sektoren 54,4 v. H. Fläche und etwa 63 v. H. der Gesamtbevölkerung. Von den früheren Stadtbezirken lagen 8 im sowjetischen, 6 im amerikanischen, 4 im britischen und 2 im französischen Sektor. Bis zum Einmarsch amerikanischer und britischer Truppen (2.–4. Juli 1945) in B. hatten die Sowjets bereits eine Verwaltung organisiert, die in den Schlüsselpositionen mit Kommunisten besetzt war. Da alle Anordnungen des sowjetischen Stadtkommandanten „bis auf weiteres“ in Kraft bleiben sollten und der Magistrat von B. weitgehend unter der Kontrolle der am 2. 5. 1945 aus Moskau eingereisten Gruppe Ulbricht stand, blieb der politische Einfluß der westlichen Alliierten auf die Gestaltung des Berliner Lebens in den ersten Nachkriegsmonaten sehr gering. Die katastrophale Wirtschaftslage, die Zerstörungen und die sowjetischen Demontagen verschlechterten die Lebensbedingungen in B. im Herbst 1945 derart, daß im August 1945 täglich etwa 4.000 Menschen starben (1966 im Durchschnitt etwa 110 täglich). Die wachsende Entfremdung zwischen den Siegermächten und der aufbrechende Ost-West-Konflikt verhinderten formelle Abkommen über den freien Zugang nach B., mit Ausnahme des Luftkorridorabkommens vom 30. 11. 1945, das Luftkorridore von B. nach Frankfurt, Bückeburg und Hamburg festlegte, ihre Grenzen und die der „Berliner Kontrollzone“ bestimmte und die Aufgaben der Berliner Luftsicherheitszentrale umschrieb. (Dieses Abkommen wurde ergänzt durch ein „Abkommen über Flugvorschriften“ vom 22. 10. 1946.) Als eines der wichtigsten Berliner Ereignisse zwischen den erfolglosen Tagungen des [S. 88]Außenministerrates im April und Juni/Juli 1946 in Paris und März/April 1947 in Moskau gilt die Zwangsvereinigung von SPD und KPD im April 1946 im Sowjetsektor und in der SBZ. Da sich in den Westsektoren in einer Urabstimmung mehr als ⅘ der abgegebenen Stimmen der SPD-Mitglieder gegen eine Vereinigung ausgesprochen hatten, konstituierte sich am 7. 4. 1946 eine „Unabhängige Sozialdemokratische Partei Berlin“. Am 31. 5. 1946 wurden SPD und SED für ganz B. zugelassen. Die Alliierte Kommandantur genehmigte am 9. 8. 1946 eine „Vorläufige Verfassung von Groß-Berlin“, die für das Gebiet der Stadtgemeinde Groß-B. als gesetzgebendes Organ eine Stadtverordnetenversammlung vorsah, die ihrerseits als ausführendes Organ einen Magistrat (Oberbürgermeister, 3~Bürgermeister und 16~Mitglieder) wählen sollte. Am 20. 10. 1946 trat diese Verfassung in Kraft; bei den am 5. 12. 1946 abgehaltenen Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung entfielen auf die SED 26 von 130 Sitzen, während die SPD 63, die CDU 29 und die LDP 12 Sitze errangen. Für die ständig zunehmenden Repressalien politischer und wirtschaftlicher Art, die die Sowjets gegen die deutsche Verwaltung B.s, gegen Zivilisten und Angehörige der westlichen Besatzungstruppen unternahmen, ist die Weigerung, die ordnungsgemäß erfolgte Wahl Ernst Reuters zum Oberbürgermeister von B. zu bestätigen, ein typisches Beispiel (12. 5. 1947). Der zentrale Polizeiapparat (unter der Leitung des kommunistischen Polizeipräsidenten P. Markgraf) und, seit den Gewerkschaftswahlen vom 29./30. 3. 1947, auch der FDGB erwiesen sich als wirksamste Instrumente der sowjetischen Militärverwaltung. (So unterstand, offensichtlich auf sowjetische Weisung, die Polizei nur de jure, nicht aber de facto dem Magistrat von B.) Gleichzeitig verstärkte sich die sowjetische Propaganda gegen die Anwesenheit der Westalliierten in B.; die Schikanen auf den Zufahrtswegen führten zu einer ersten „kleinen Luftbrücke“ (für die Dauer von 10 Tagen Anfang April 1948), da Amerikaner und Engländer eine Kontrolle ihrer Militärzüge durch sowjetisches Personal verweigerten. Allmählich wurde auch der anfangs freie zivile Personen- und Güterverkehr Kontrollmaßnahmen unterworfen, der Paketverkehr auf der Schiene kam fast zum Erliegen, die Eisenbahnlinien nach Hamburg und München wurden gesperrt und der Schiffsverkehr zunehmend erschwert. Zur Begründung wurden in der Regel von den Sowjets „technische Schwierigkeiten“, Schutz vor „Hungerflüchtlingen“ aus den westlichen Zonen und Maßnahmen gegen Spekulanten und Saboteure genannt. Am 20. 3. 1948 verließen die Sowjets den Alliierten Kontrollrat und am 16. 6. 1948 die Alliierte Kommandantur, nachdem dieser Schritt schon Anfang April von den Sowjets angedroht worden war. In beiden Fällen wurde die Schuld daran den Westalliierten gegeben, die angeblich durch ihr Verhalten gezeigt hätten, daß sie an der Aufrechterhaltung der Vier-Mächte-Verwaltung kein Interesse mehr hätten. Äußerer Anlaß, keineswegs Ursache, für die Umwandlung der „schleichenden Blockade“ (seit der Londoner Außenministerkonferenz vom 25. 11.–15. 12. 1947) in eine vollständige Landblockade West-B.s war die Auseinandersetzung zwischen den Westalliierten und den Sowjets über eine Währungsreform in B. Marschall Sokolowski, der sowjetische Militärgouverneur, bestand in Fragen einer Berliner Währungsreform auf alleiniger Zuständigkeit für die ganze Stadt und lehnte jede Vier-Mächte-Kontrolle ab. (Die Westalliierten hätten im Falle von Kontrollmöglichkeiten ihrerseits einer einheitlichen Währung für ganz B. zugestimmt; die Währungsreform in den Westzonen war zunächst nicht auf die Westsektoren B.s ausgedehnt worden, später trugen die West-Berliner Banknoten den Aufdruck „B“.) Am 23. 6. 1948 erhielt der Magistrat unter der amtierenden Oberbürgermeisterin Louise Schröder von den Sowjets den Befehl, für ganz B. die Durchführung einer Währungsreform bekanntzugeben. Der Magistrat beschloß die Durchführung jedoch nur für den Ostsektor. Ab 24. 6. 1948 wurde in den Westsektoren die westliche und östliche Währung anerkannt, während im Ostsektor der Besitz und die Verwendung westlicher Zahlungsmittel bestraft wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Land- und Wasserverbindungen nach B. vollständig unterbrochen, die Sowjets erklärten die Vier-Mächte-Verwaltung „praktisch“ für [S. 89]erloschen. Mitte August 1948 stellten die sowjetischen Vertreter auch in den letzten Unterausschüssen der Alliierten Kommandantur ihre Mitarbeit ein. Von nun an bestritten Sowjets wie SED den Westmächten das Recht zur Anwesenheit in B. mit der Begründung, daß eine Vier-Mächte-Verwaltung nicht mehr bestehe und Groß-B. nicht nur wirtschaftlich, sondern auch territorial zur SBZ gehöre (Note der UdSSR an die Westmächte vom 14. 7. 1948). Die Hintergründe der sowjetischen Blockadepolitik sind vor allem in dem Versuch zu sehen, den Rückzug der Westalliierten zu erpressen und die Vorbereitungen zur Bildung eines westdeutschen Teilstaates zu beeinflussen. (Dies gab Stalin im August 1948 bei Verhandlungen in Moskau klar zu verstehen.) Die Palette der Pressionen reichte von unaufhörlichen Zwischenfällen in den Luftkorridoren, dauernden Protesten bei den westlichen Stadtkommandanten bis zu einem permanenten Nervenkrieg — verbunden mit materiellen Schikanen — gegen die Zivilbevölkerung (Stromabschaltungen, da West-B. damals noch nicht energieautark war, Sperrung aller Konten von West-Berlinern bei dem im Ostsektor gelegenen Postscheckamt und der Berliner Zentralbank). Die von den Westalliierten anfangs improvisierte Luftbrücke, mit der im April 1949 etwa 8.000 Tonnen Güter nach B. eingeflogen, d.h. soviel wie vor der Blockade auf allen Transportwegen transportiert wurden, erwies sich aber als ein so wirksames Mittel, daß die von den Sowjets aus propagandistischen Gründen angebotenen Lebensmittelspenden von nie mehr als 5 v. H. der West-Berliner Bevölkerung im Ostsektor abgeholt wurden. Die äußere Blockade war begleitet von einer Spaltung nahezu aller politischen und gesellschaftlichen Organisationen der Stadt. Sie fand ihren vorläufigen Höhepunkt in der Sprengung der Stadtverordnetenversammlung im Ost-Berliner Stadthaus durch kommunistische Demonstranten am 6. 9. 1948 und dem erzwungenen Auszug der Versammlung (ohne die SED-Fraktion) in den britischen Sektor. (Ausschlaggebend war die Tatsache, daß es zu diesem Zeitpunkt in B. praktisch zwei Polizeien gab und sich die östliche [Markgraf] weigerte, das Stadtparlament zu schützen.) Am 20. 9. 1948 erklärte die Stadtverordnetenversammlung auf Grund rigoroser personeller Säuberungen in den 8 Bezirksverwaltungen des Ostsektors (Pankow, Weißensee, Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Lichtenberg, Friedrichshain, Treptow, Köpenick), daß ihr die verfassungsmäßig übertragene Verwaltung im Ostsektor entzogen worden sei. Die Spaltung des Berliner Magistrats wurde vollendet, als der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Geschke (SED) mit Billigung des sowjetischen Militärgouverneurs, Marschall Sokolowski, am 29. 1. 1948 eine „außerordentliche Stadtverordnetenversammlung“ in die Staatsoper einberief, an der einschließlich der 23 Stadtverordneten der SED etwa 1.600 Vertreter des „Demokratischen Blocks“ und „Delegierte“ aus Ost-Berliner Betrieben teilnahmen. Diese Versammlung erklärte den Magistrat für abgesetzt und wählte einen neuen „provisorischen demokratischen Magistrat“ mit „Oberbürgermeister“ Fritz Ebert an der Spitze. Am 2. 12. 1948 wurde diese Verwaltung von den Sowjets anerkannt. Damit war die „Vorläufige Verfassung“ Groß-B.s von den Sowjets einseitig gebrochen und die einheitliche zivile Verwaltung aufgehoben worden. Die am 5. 12. 1948 für ganz B. vorgesehenen Wahlen konnten nur in den Westsektoren durchgeführt werden, da die SED und die Sowjets für die Abhaltung in ihrem Sektor unerfüllbare Forderungen stellten. Trotz Aufforderung zum Boykott durch die SED war die Wahlbeteiligung (86,3 v. H.) in West-B. sehr hoch (SPD — 64,5 v. H., CDU — 19,4 v. H., LDP — 16,1 v. H. der Stimmen). Ernst Reuter wurde zum Oberbürgermeister gewählt. Am 21. 12. 1948 nahm die Alliierte Kommandantur ihre Arbeit wieder auf, die Abwesenheit der Sowjets wurde als Stimmenthaltung gewertet. Im Februar 1949 mußte als eine der letzten für ganz B. zuständigen Institutionen das Kammergericht nach West-B. verlegt werden, da der Kammergerichtspräsident von der Ost-Berliner Polizei verhaftet worden war. Im März 1949 verboten die Westalliierten für ihre Sektoren den Umlauf der Ostwährung. Damit war der sowjetische Versuch einer wirtschaftlichen Einbeziehung der Westsektoren B.s in ihre Besatzungszone gescheitert. [S. 90]Nach erfolglosen Vier-Mächte-Verhandlungen in B., Moskau und vor den UN über das B.-Problem im Jahre 1948 kam es im März 1949 zu sowjetisch-amerikanischen Geheimverhandlungen in Kanada. Im New Yorker Vier-Mächte-Abkommen vom 4. 5. 1949 (unterzeichnet von P. C. Jessup, J. Malik, J. Chauvel, A. Cadogan) wurde die Aufhebung der Blockade B.s. zum 12. 5. 1949 beschlossen. („All the restrictions imposed since March 1, 1948 by the government of the USSR, on communication, transportation and trade between Berlin and the Western Zones of Germany and between the Eastern Zone and Western Zones will be removed on May 12, 1949.“ United Nations Treaty Series, Bd. 138,124.126.) Dieses Abkommen wurde am 20. 6. 1949 von der Außenministerkonferenz der vier Mächte in Paris bestätigt. Die vier Mächte verpflichteten sich, den Personen-, Güter- und Nachrichtenverkehr zwischen B. und den Zonen sicherzustellen („to insure“) und zu verbessern („to improve“). Damit war zwar die Blockade aufgehoben, die Spaltung der Stadt blieb jedoch bestehen. Trotz der eindeutigen Verpflichtungen der UdSSR hielten die Spannungen um B. weiter an, statt der Offensivstrategie praktizierten die Sowjets jetzt die „Nadelstichtaktik“. Beispiele hierfür sind: die Drohungen gegen West-B. während des Pfingsttreffens der FDJ 1950 und während des Weltjugendfestivals 1951 in Ost-B., die Besetzung des Westteils von Staaken im Februar 1951 und die 5tägige Besetzung Steinstückens im Oktober 1951 durch sowjetische Truppen. Seit 1. 9. 1951 erhoben die Behörden der DDR Straßenbenutzungsgebühren für alle Zivilfahrzeuge auf den Interzonenstraßen. Im Mai 1952 wurde zwischen West-B. und der DDR ein Sperrgürtel eingerichtet, West-Berlinern das Betreten des Gebietes der DDR damit faktisch verboten und der Fernsprech- und Straßenverkehr zwischen beiden Teilen der Stadt weiter eingeschränkt. Im Juni 1952 wurde im Westen mit einer neuen Blockade West-B.s gerechnet, der die USA diesmal mit einer Notstandsplanung begegneten. Die Zeit nach dem 17. 6. 1953 bis Ende 1957 kann als eine relativ ruhige Periode angesehen werden. Der Vier-Mächte-Status der Stadt wurde von den Sowjets stillschweigend und mit gewissen Einschränkungen anerkannt, wenn sie auch, insbesondere nach dem Vertrag zwischen der DDR und der UdSSR vom 20. 9. 1955, immer häufiger die Annahme westlicher Proteste gegen Behinderungen im Verkehr verweigerten und auf die „volle Jurisdiktion der DDR-Behörden auf ihrem Hoheitsgebiet“ verwiesen. Eine neue B.-Krise kündigte sich an, als die DDR am 24. 4. 1958 einen „Wasserstraßenzoll“ einführte und die UdSSR am 11. 8. 1958 in einer Note an den UN-Generalsekretär erstmalig offiziell B. als „Hauptstadt der DDR“ bezeichnete. Am 27. 10. 1958 forderte W. Ulbricht eine „Normalisierung“ der Lage in West-B. und bestritt die weitere Gültigkeit der alliierten Abmachungen vom 4. 5. 1949 über die Verbindungswege zwischen B. und der BRD („Neues Deutschland“ vom 28. 10. 1958). In ihrer Note vom 27. 11. 1958 teilte die UdSSR den Westmächten mit, daß sie das Abkommen über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-B. vom 20. 9. 1944 und die damit verbundenen Abkommen „als nicht mehr in Kraft befindlich“ betrachte. Sie forderte die Umwandlung West-B.s in eine „entmilitarisierte Freie Stadt“ innerhalb von 6 Monaten. Für den Fall einer Weigerung durch die Westmächte würde die UdSSR nach Ablauf dieser Frist der DDR alle Kontrollrechte „zu Land, zu Wasser und in der Luft“ abtreten. Hinzu kamen Anfang 1959 die Drohungen der UdSSR, mit der DDR einen separaten Friedensvertrag abzuschließen, nach dessen Abschluß „alle bestehenden Besatzungsbestimmungen, die sich auf Berlin beziehen, ihre Gültigkeit verlieren“ sollten. Ähnliche Forderungen und Ultimaten wiederholte Außenminister Gromyko auf der Genfer Außenministerkonferenz im Sommer 1959. Eine Lösung scheiterte, weil die Westalliierten auf dem Vier-Mächte-Status Groß-B.s beharrten, während die UdSSR eine Regelung nur für West-B. anstrebte, den Vier-Mächte-Status also revidieren und ihren Einfluß in West-B. verstärken wollte. Anfangs hatten die Sowjets eine isolierte B.-Lösung angestrebt; gegen Ende der Konferenz, als es den Westmächten in erster Linie um eine Sicherung des Status quo in B. ging, suchten die Sowjets [S. 91]eine Lösung unter Einschluß der Regelung der deutschen Frage in ihrem Sinne (gesamtdeutscher Ausschuß auf paritätischer Grundlage). In der folgenden Zeit verlängerte die SU mehrfach ihr Ultimatum (10. 6. 1959 und 8. 7. 1961) bzw. stellte später in Abrede, je ein solches gestellt zu haben. Dafür verstärkte die DDR ihre Propaganda gegen West-B. auf allen Ebenen. Anzeichen für eine Verschärfung waren unter anderem die Einführung eines Passierscheinzwanges für Westdeutsche beim Besuch des Ostsektors (am 8. 9. 1960) und die Nichtanerkennung westdeutscher Reisepässe für West-Berliner. Um den Flüchtlingsstrom nach West-B. zu stoppen, wurde am 13. 8. 1961 die Sektorengrenze zwischen Ost- und West-B. von DDR-Grenztruppen unter sowjetischer Panzerdeckung durch Stacheldraht und Mauer, bis auf wenige Übergänge, hermetisch abgeriegelt. West-Berlinern wurde der Übergang in den östlichen Teil der Stadt fortan verwehrt. Die Westalliierten protestierten zwar, nahmen aber die auf Ost-B. beschränkten [S. 92]Maßnahmen faktisch hin. Ihre eigene Bewegungsfreiheit in Ost-B. wurde zwar auch eingeschränkt, grundsätzlich aber nicht angetastet. Die Auswirkungen des Mauerbaues („antifaschistischer Schutzwall“) auf die menschlichen Kontakte zwischen Ost- und West-Berlinern konnten in 3 Passierscheinabkommen (1963, 1964, 1965) geringfügig gemildert werden. Beauftragte des West-Berliner Senats (Senatsrat Korber) konnten in langfristigen Verhandlungen mit den DDR-Staatssekretären Wendt und Kohl die Ausgabe befristeter Besuchsgenehmigungen für den Ostsektor an West-Berliner aushandeln. Im Herbst 1966 wurden erneute Passierscheingespräche abgebrochen, weil eine Einigung über Orts- und Amtsbezeichnungen nicht mehr erzielt werden konnte. Da die DDR von da an auf direkten Verhandlungen zwischen Senat und Regierung der DDR bestand und diese von einer „Normalisierung der beiderseitigen Beziehungen“ abhängig machte, wurden im Dez. 1966 alle Bemühungen um eine neue Passierscheinübereinkunft von beiden Seiten als gescheitert betrachtet. (Seit 6. 10. 1966 arbeitet jedoch die sog. „Härtestelle“ in West-B., in der Ost-Berliner Beamte in Ausnahmefällen ― und seit dem 31. 7. 1967 ohne vertragliche Basis ― Passierscheine an West-Berliner ausstellen.) Im „Freundschafts- und Beistandspakt“ DDR-UdSSR vom 12. 6. 1964 war West-B. als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet worden (Art. 6), in der gegenwärtig noch ein „Besatzungsregime“ herrsche. Die Kontrolle über die Zufahrtswege, insbesondere in den Luftkorridoren, hatten sich die Sowjets aber ausdrücklich weiter vorbehalten, was DDR-Außenminister Otto ➝Winzer im August 1968 bestätigte. (Über die West-B.-Frage in den Verträgen der DDR mit Polen, ČSSR, Ungarn und Bulgarien: Außenpolitik.) Eine erneute Verschärfung der B.-Situation brachte die sowjetische Note vom 8. 12. 1967 an die BRD und die 3 Westmächte (der West-Berliner Senat wurde gesondert unterrichtet). Die UdSSR warnte darin vor „abenteuerlichen Anmaßungen“ der BRD gegenüber West-B. und stellte jede Zugehörigkeit des freien Teils der Stadt zur BRD energisch in Abrede. (Sie protestierte darin insbesondere gegen den Aufenthalt Lübkes in B., gegen in B. tagende Bundestagsausschüsse, gegen Sitzungen des Bundeskabinetts — „Ministerbesprechungen“ — in B., gegen westdeutsche Messen und Sportveranstaltungen in B. und gegen die Einberufung des CDU-Parteitages im November 1968 nach B.) Zum Jahreswechsel 1966/1967 verstärkte die SED aus Anlaß der Ankündigung einer neuen Verfassung ihre Polemik gegen West-B., das „rechtlich auf dem Territorium der DDR“ liege. Die neue Verfassung der DDR vom 9. 4. 1968 legte fest: „Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist Berlin.“ Die SED bezeichnet insbesondere die Arbeit von Bundesbehörden in West-B. als illegal. (Alle Versuche, eine Definition des „gewachsenen Status“ B.s durch die Alliierten zu erreichen, blieben bisher ohne Erfolg.) Sowohl in der sowjetischen Note als auch in Äußerungen führender DDR-Politiker (W. Ulbricht am 31. 1. 1968 vor der Volkskammer) ist ein allgemeiner Rückgriff auf die Vier-Mächte-Vereinbarungen (so „Neues Deutschland“ vom 26. 1. 1968) festzustellen, deren Gültigkeit von den Sowjets verschiedentlich bestritten worden war. Nunmehr sollten diese allerdings nur für West-B. und nicht für B. als Ganzes gelten. Mit sowjetischer Billigung und unter klarem Verstoß gegen bestehende Abkommen aus dem Jahre 1949 hat die DDR in letzter Zeit Zuständigkeitsrechte auf den Zufahrtswegen von und nach B. geltend gemacht und den zivilen Verkehr einer Reihe von Einschränkungen unterworfen. Diese werden damit begründet, daß sich West-B. ― sonst als „Spionagezentrum“ und „Frontstadt des kalten Krieges“ bezeichnet ― weigere, „normale Beziehungen“ zur DDR aufzunehmen. (Diese hat O. Winzer am 19. 12. 1967 im finnischen Fernsehen gefordert.) Am 10. 3. 1968 sperrte Innenminister F. ➝Dickel durch Verordnung die Zufahrtswege nach B. für Mitglieder der NPD und anderer „militaristischer und revanchistischer“ Organisationen, am 13. 4. 1968 wurde leitenden Beamten der Bundesregierung die Durchreise durch die DDR untersagt. Dem Regierenden Bürgermeister Schütz wurde am 26. 4. 1968 am Kontrollpunkt Babelsberg die Weiterfahrt über die Autobahn mit der Begründung verweigert, daß er als amtierender Bundesratspräsident leitender Beamter der Bundesregierung sei. [S. 93]Einen vorläufigen Höhepunkt dieser Politik stellte die Einführung einer Paß- und Visapflicht mit Gebührenzwang und die Erhebung einer „Steuerausgleichsabgabe“ im zivilen Personen- und Güterverkehr von und nach B. am 11. 6. 1968 dar. Die bisherigen B.-Krisen lassen unterschiedliche Zielsetzungen der Sowjets erkennen. 1948/1949 ging es Stalin vornehmlich um die Verhinderung einer westdeutschen Staatsgründung, wenn das auch amtlich nie bestätigt wurde. Während der 2. B.-Krise 1958–1961 versuchte Chruschtschow dagegen mit der Forderung nach einer „Freien Stadt Westberlin“ und der Drohung mit einem Separatfriedensvertrag die internationale Anerkennung der DDR durchzusetzen. Auch alle folgenden Versuche, den Vier-Mächte-Status für ganz B. für ungültig zu erklären oder auf West-B. einzuschränken und/oder die Leugnung einer Rechtsgrundlage für die westalliierte Präsenz in B., verbunden mit der Behauptung, West-B. läge rechtlich auf dem Territorium der DDR, müssen unter diesem Gesichtspunkt gesehen werden. Die 3 Westalliierten haben jedoch diese Versuche entschieden zurückgewiesen. Es gibt eine Reihe von Garantieerklärungen für West-B. seitens der Westmächte (1952, 1954, 1958, 1961) und der NATO, jeden bewaffneten Angriff auf West-B. als Angriff gegen sich selbst oder die Vertragspartner anzusehen und entsprechend zu beantworten. Am weitesten ging hierin die Erklärung Verteidigungsminister McNamaras, daß die USA zur Wahrung ihrer „vital interests“ in B. sogar Kernwaffen einsetzen würden („New York Times“ vom 19. 9. 1962). Einige Unklarheiten über das Engagement der Alliierten blieben bis heute jedoch bestehen. So lassen selbst die von Kennedy 1961 verkündeten drei „essentials“ ― alliierte Anwesenheit in West-B., unbehinderter Zugang von und nach West-B., Lebensfähigkeit West-B.s ― offen, ob der freie Zugang nur den Alliierten oder auch Zivilpersonen garantiert sei. Ferner haben die Alliierten niemals deutlich gesagt, wie lange und unter welchen Bedingungen sie in B. bleiben würden — solange die West-Berliner es wünschen oder solange „ihre Verantwortung es erfordert“! 2. Völkerrechtliche Problematik Nach westlicher Auffassung existieren die Besatzungsrechte der Westalliierten unabhängig vom Vier-Mächte-Status B.s. Sie gründen in der „occupatio bellica“, d.h. in der wirksamen Besitznahme eines Gebietes im Verlaufe einer Kriegshandlung. Sie bestehen weiterhin unabhängig von Abkommen, die die einzelnen Mächte untereinander abgeschlossen haben. Auch die Zugangsrechte der Westmächte leiten sich aus der „occupatio bellica“ ab und sind unabhängig vom Vier-Mächte-Status der Stadt. Sie sind jedoch zusätzlich durch Abkommen mit der UdSSR festgelegt worden und unterliegen nicht deren Kontrolle. Der Vier-Mächte-Status folgt aus den Besatzungsrechten. Da diese weiterbestehen, bleibt er nach wie vor in Kraft. Seine Auflösung ist nur möglich, falls die Besatzungsrechte abgelöst werden. Nur im Einvernehmen der vier Mächte können diese erneuert oder aufgegeben werden. Alle Rechte der Besatzungsmächte sind in keiner Weise an Drittstaaten abtretbar. Die östliche Auffassung widerspricht diesen Begründungen. Völkerrechtler der UdSSR und DDR argumentieren in erster Linie mit dem Bruch des Potsdamer Abkommens durch die Westmächte, was zwangsläufig zum Erlöschen aller übrigen Vier-Mächte-Vereinbarungen, sofern westliche Rechte davon betroffen sind, geführt habe. 3. Innere Ordnung West-Berlins Unter Mitwirkung von 5 Berliner Stadtverordneten (seit 6. 9. 1948) beschloß der Parlamentarische Rat am 9. 2. 1949, Groß-B. als 12. Land in den Geltungsbereich des Grundgesetzes einzubeziehen. In ihrem Genehmigungsschreiben vom 2. 3. 1949 haben die Westmächte jedoch mit Rücksicht auf den Vier-Mächte-Status Groß-B.s den Teil des Art. 23 GG suspendiert, der sich auf Groß-B. bezieht. Am 19. 5. 1949 billigte die Stadtverordnetenversammlung das Grundgesetz. Ebenso hatte die Alliierte Kommandantur am 29. 8. 1950 Art. 1, Abs. 2 und 3 der neuen Verfassung von B. suspendiert, die B. als Land der BRD und deren Gesetze für B. als verbindlich [S. 94]erklärte. Seit Inkrafttreten der Berliner Verfassung (1. 9. 1950) heißt die Stadtverordnetenversammlung der „Vorläufigen Verfassung“ von 1946 „Abgeordnetenhaus“, der ehemalige „Magistrat“ wurde in „Senat“ umbenannt. Er besteht aus maximal 16 Senatoren, 1 Bürgermeister und dem Regierenden Bürgermeister. Seit 1950 entsendet das Abgeordnetenhaus von B. 8, seit 1953 22 Vertreter in den Bundestag und 4 in den Bundesrat. Ihre direkte Wahl und ihre volle Stimmberechtigung wurde jedoch bisher von den Alliierten mit Rücksicht auf den Vier-Mächte-Status verweigert. Alle Bundesgesetze dürfen nur als Berliner Gesetze (nach einer Einspruchsfrist der Alliierten Kommandantur) vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden (Art. 87 der Berliner Verfassung). Die Übernahme erfolgt auf dem Wege der „Mantelgesetzgebung“. Mit Ausnahme des B-Verf-GG sind bisher die meisten Gesetze und Rechtsverordnungen von Bundestag und Bundesregierung in B. übernommen worden. Neben anderen Bundesdienststellen ist West-B. gegenwärtig Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes (bis auf den I. und II. Wehrdienstsenat), des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes, des Bundesgesundheitsamtes und des Bundeskartellamtes. Im Abgeordnetenhaus entfielen 1967 81 Abgeordnete (59,1 v. H.) auf die SPD, 47 (43,3 v. H.) auf die CDU und 9 (6,6 v. H.) auf die FDP. Der Senat wird zur Zeit von einer Koalition aus SPD und FDP gebildet. Regierender Bürgermeister ist Klaus Schütz, Bürgermeister ist Kurt Neubauer. In den 12 West-Berliner Bezirken: Tiergarten, Wedding, Kreuzberg, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Zehlendorf, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof, Neukölln, Reinickendorf, bestehen Bezirksverordnetenversammlungen (höchstens 45 Mitglieder) als legislative und Bezirksämter als exekutive Organe (Bezirksbürgermeister und höchstens 8 Bezirksstadträte). 4. Innere Ordnung Ost-Berlins Auch Ost-B. war und ist gegenwärtig formalrechtlich nicht vollständig der Hoheitsgewalt der Regierung der DDR unterworfen, obwohl es Sitz nahezu aller Regierungsbehörden und oberster Parteiinstitutionen der DDR ist. So durfte die „Hauptstadt der DDR“ nur 7 „Beobachter“ in die 1949 gebildete „Provisorische Länderkammer der DDR“ entsenden. Das Wahlgesetz vom 9. 8. 1950 unterschied zwischen dem Gebiet der DDR und dem von Groß-B. Im „Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 24. 9. 1958 heißt es: „Für die Volkskammer werden 400 Mitglieder gewählt. Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist berechtigt, 66 Vertreter in die Volkskammer zu entsenden.“ Diese Unterschiede hat auch das 1963 für Ost-B. übernommene DDR-Wahlgesetz und das durch Verordnung vom 2. 6. 1967 übernommene „Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes“ beibehalten. Danach finden bei Volkskammerwahlen in Ost-B. immer nur Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung statt, die ihrerseits dann ihre Vertreter in die Volkskammer entsendet. Gesetze und Verordnungen der Volkskammer und des Staatsrates erlangen in der Regel keine automatische Geltung für Ost-B. Sie werden meistens auf dem Verordnungswege durch den Magistrat für Ost-B. in Kraft gesetzt. (Ausnahme: Das Gesetz über die Bildung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 10. 2. 1960 wurde für Ost-B. nicht übernommen.) Auf diese Weise erlangte beispielsweise sowohl das Verteidigungsgesetz vom 20. 9. 1961 als auch das Wehrpflichtgesetz der DDR vom 24. 1. 1962 in Ost-B. Gültigkeit. (Am 22. 8. 1962 wurde die Sowjetische Stadtkommandantur in Ost-B. aufgelöst und ein Stadtkommandant der DDR für Ost-B. ernannt.) Dabei wird gelegentlich ― wie in der Ost-Berliner „VO über die weitere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der Staatsmacht von Groß-Berlin“ (19. 1. 1953) und bei der Übernahme des Wahlgesetzes von 1963 ― zum Unterschied von Staatsorganen der DDR von einer „Staatsmacht von Groß-Berlin“ gesprochen. Andererseits erlangten aber auch einzelne Gesetze und Verordnungen der DDR ohne Übernahme durch den Magistrat unmittelbare Geltung in Ost-B. So unter anderem eine Verordnung über die „Regelung des Reiseverkehrs zwischen beiden deutschen Staaten“ vom 8. 9. 1960 und die Anordnungen des Ministers des Inneren der DDR zur Sperrung der Sektorengrenze von B. vom 12. 8. 1961. [S. 95]Als der Magistrat von Ost-B. durch Verordnungen ebenfalls das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ und das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“ im Jahre 1957 übernahm und damit die Stadtverordnetenversammlung rechtlich der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR „unterstellte“ und diesen gegenüber „rechenschaftspflichtig“ machte, sahen westliche Kommentatoren darin eine juristische „Annexion“ Ost-B.s durch die DDR. Wie aber unter anderem die Übernahme von DDR-Verordnungen, die die Ein- und Durchführung des NÖS betreffen, zeigte, hatte sich an der Übernahmepraxis des Ost-Berliner Magistrats bis zum 20. 6. 1968 wenig geändert. Aus der Nr. 26 (vom 20. 6. 1968) des nach fast 5wöchiger Pause wieder erschienenen „Verordnungsblattes für Groß-Berlin“ ist jedoch eine weitere Aushöhlung des Status von Ost-B. zu ersehen. Danach werden ab sofort alle von der DDR-Regierung erlassenen Gesetze und Verordnungen nicht mehr durch eine selbständige Übernahmeverordnung des Magistrats in Ost-B. in Kraft gesetzt und, wie bisher, im Wortlaut abgedruckt. Dafür heißt es im Verordnungsblatt jetzt nur noch: „Die nachstehenden, im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik veröffentlichten gesetzlichen Bestimmungen gelten für Groß-Berlin.“ Eine automatische Geltung von DDR-Gesetzen für Ost-B. ist damit allerdings auch weiterhin nicht gegeben (FAZ vom 19. 7. 1968). Sie bleibt damit formal mit der „Mantelgesetzgebung“ in der BRD und den „Übernahmegesetzen“ des West-Berliner Senats vergleichbar und kann als letzter Rest einer Respektierung des Vier-Mächte-Status ganz B.s durch die Behörden der DDR angesehen werden. (Oberbürgermeister Ost-B.s ist Herbert Fechner.) 5. Statistische Angaben West-Berlin: 2,154 Mill. Einwohner, etwa 453.000 älter als 65 Jahre (Stand vom 31. 3. 1968), etwa 974.900 Erwerbstätige, 480 qkm (Gesamtberlin 883 qkm), 161 km Grenzen (davon 46 km gegen den Ostsektor; Gesamtberlin 332 km), 114 km schiffbare Wasserstraßen (24 km als Grenze gegen den Ostsektor und die DDR), 18,9 Mrd. DM Bruttosozialprodukt (zu Preisen von 1966). In West-B. gibt es (Mitte 1966) 53 staatliche, 17 private Gymnasien, 5 Ingenieurakademien, 8 Technikerschulen, 110 Fachschulen, 2 Universitäten, eine kirchliche Hochschule, eine staatliche Hochschule für Bildende Künste (HfBK), eine staatliche Hochschule für Musik und darstellende Kunst (HfM), eine Pädagogische Hochschule, 105 öffentliche Büchereien, 149 Lichtspieltheater, 4 staatliche und 14 private Bühnen. West-B. ist Sitz des ev. Bischofs (Scharf) von Berlin-Brandenburg und gehört zur kath. Diözese B. Der kath. Erzbischof, Kardinal Bengsch, residiert gegenwärtig in Ost-B. Ende 1966 produzierten etwa 2.430 Industriebetriebe in West-B. Das auf Grund der Standortnachteile der West-Berliner Wirtschaft verminderte Steueraufkommen des Landes B. gleicht der Bund durch Haushaltszuschüsse (1968 mehr als 37 v. H. des Gesamthaushalts) aus. Ost-Berlin (31. 12. 1965): 1,077 Mill. Einwohner, etwa 580.000 Beschäftigte, 403 qkm. In Ost-B. gibt es (Stand 1966): 14 erweiterte polytechnische Oberschulen, 164 allgemeinbildende polytechnische Oberschulen mit den Stufen 1–10, 152 allgemeinbildende öffentliche Bibliotheken, 401 Gewerkschaftsbibliotheken, 35 stationäre Filmtheater, 11 Theater. Literaturangaben Berger, Alfred: Berlin 1945–1965 — Quellenleseheft… 5., erw. Aufl., München 1965, Gersbach u. S. 92 S. Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946. 2., erw. Aufl. (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1961, Heinrich Spitzing. 623 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Berlin — Ringen um Einheit und Wiederaufbau 1948 bis 1951 (hrsg. vom Senat von Berlin) Berlin 1962. 956 S. Berlin — Quellen und Dokumente 1945–1951. 1. u. 2. H-Bd. (…im Auftrage des Senats Berlin). Berlin 1964, Heinrich Spitzing. Zus. 2172 S. Unser Berlin. Hauptstadt Deutschlands. Ein kleiner Handatlas. Berlin o. J., List. 40 S. Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin. Auszug aus dem Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland. Ergänzungsblatt Nr. 1. (BMG) 1967. 24 S. Dokumente zur Berlin-Frage 1944 bis 1962 (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol. in Zusarb. m. d. Senat von Berlin). 2., erw. Aufl., München 1962, Oldenbourg. 622 S. m. Tafeln. Die Berlin-Frage vor der Versammlung der Westeuropäischen Union. Dokumentation der Beratungen der Versammlung der Westeuropäischen Union in den Jahren 1961 bis 1965 über die Lage in Berlin. Hrsg. v. der Deutschen Delegation bei der WEU-Versammlung. Bonn 1967. 192 S. : Berlin-Friedrichstraße 20:35 Uhr. Die Flucht von Schülern der Max-Planck-Oberschule in Ost-Berlin. Bad Godesberg 1965, Hohwacht-Verlag. 67 S. Berliner Begleiter. 10., überarb. Aufl., Zeichnungen v. Horst Breitkreuz. Hrsg. v. Freideutschen Kreis. Berlin 1969. 117 S. *: Verletzungen der Menschenrechte — Unrechtshandlungen und Zwischenfälle an der Berliner Sektorengrenze seit Errichtung der Mauer… (BMG) 1962. 46 S. m. Abb. u. 1 Kt. Berlin Sowjetsektor — Die politische, rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung … (Sammelband). Berlin 1965, Colloquium-Verlag. 228 S. Brunn, Walter: Die rechtliche, politische und wirtschaftliche Lage des Berliner Sowjetsektors. Berlin 1954, Kulturbuch-Verlag. 156 S. Davison, W. Phillips: Die Blockade von Berlin. — Modellfall des Kalten Krieges. Frankfurt a. M. 1959, Alfred Metzner. 485 S. Dulles, Eleanor Lansing: Berlin und die Amerikaner. M. e. Vorw. v. Konrad Adenauer. Deutsch v. Ingrid Dickhörner und Claus Peter von Nottbeck. Köln 1967, Verlag Wissenschaft und Politik. 295 S. Fijalkowski, Jürgen, Peter Hauck, Axel Holst, Gerd-Heinrich Kemper und Alf Mintzel: Berlin — Hauptstadtanspruch und Westintegration. (Schr. d. Inst. f. Politische Wissenschaften, Bd. 20). Köln 1968, Westdeutscher Verlag. 353 S. Friedensburg, Ferdinand: Berlin — Schicksal und Aufgabe. Berlin 1953, Berthold Schulz. 99 S. Gablentz, O. M. von der: Die Berlin-Frage in ihrer weltpolitischen Verflechtung … (Dok. u. Berichte des Forschungsinst. der Dt. Gesellsch. für ausw. Politik, 19). München 1963, Oldenbourg. 48 S. Hacker, Jens: Die Rechtslage Berlins Wandlungen in der sowjetischen Rechtsauffassung. (BB) 1964. 45 S. Heidelmeyer, Wolfgang, und Günther Hindrichs: Die Berlin-Frage — Polit. Dokumentation 1944–1965. (Fischer-Bücherei, 698). Hamburg 1965, Fischer. 183 S. Hillgruber, Andreas: Berlin — Dokumente 1944 bis 1961. Darmstadt 1961, Stephan. 236 S. m. 13 Abb. Krellmann, Paul: Tragödie d. Wiedervereinigung — Kampf um Berlin. Augsburg 1964, Adam Kraft-Verlag. 176 S. Kreutzer, Heinz: Die Rechtsstellung Berlins — Eine rechtliche Beurteilung des Berliner Vier-Mächte-Status. (Berliner Forum, 5/68). Hrsg. Presse- u. Informationsamt des Landes Berlin. Berlin 1968. 32 S. Legien, Rudolf R.: Die Viermächtevereinbarungen über Berlin. 2., erg. Aufl., Berlin 1961, Carl Heymann. 64 S. Mai, Renate, und Klaus-Dieter Schulz-Vobach: Ost-Berlin heute in Bild und Wort. Berlin 1968, arani. 61 Bilder, 2 Karten, 34 S. Mampel, Siegfried: Der Sowjetsektor von Berlin — eine Analyse seines inneren und äußeren Status. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 496 S. Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Müller-Alfeld, Theodor: Berlin — gestern und heute. M. e. Vorw. v. Hans Rauschning. 3., unveränd. Aufl. — Berlin 1967, Stapp. 144 S. 131 Abb. Paul, Wolfgang: Kampf um Berlin. (Das moderne Sachbuch, Bd. 5) München 1962, Albert Langen und Georg Müller. 357 S. Riess, Curt: Alle Straßen führen nach Berlin; Vorwort Lucius D. Clay. Hamburg 1968, Hoffmann und Campe. 352 S. Riklin, Alois: Das Berlinproblem — Historisch-politische und völkerrechtliche Darstellung des Viermächtestatus. (Abh. d. Bundesinst. z. Erforsch. d. Marxismus-Leninismus, Bd. 6) Köln 1964, Verlag Wissenschaft und Politik. 448 S. Rottmann, Joachim: Der Viermächte-Status Berlins. 2., verb. Aufl. (BMG) 1959. 83 S. Scholz, Arno: Berlin. Hauptstadt — gestern, heute, morgen. Mit einer Chronik der Jahre 1134–1967 (Korr.: 1237–1968). 9., völlig überarb. Sonderauflage. Berlin 1968, arani. 141 Bilder, 14 S. Schulz, Klaus-Peter: Berlin zwischen Freiheit und Diktatur. Berlin 1962, Ernst Staneck. 576 S. (Stellt Berlins Geschichte 1945–1961 dar.) Schulz, Klaus-Peter: Auftakt zum Kalten Krieg — Der Freiheitskampf der SPD 1945/46. Berlin 1965, Colloquium-Verlag. 384 S. Shell, Kurt L.: Bedrohung und Bewährung — Führung und Bevölkerung in der Berlin-Krise (Schr. d. Inst. f. Polit. Wissenschaft, 19). Köln 1965, Westdeutscher Verlag. 480 S. m. Tab. (Behandelt die Jahre 1958–1963) Smith, Jean Edward: Der Weg ins Dilemma — Preisgabe und Verteidigung der Stadt Berlin (a. d. Amerik.). Berlin 1965, Propyläen Verlag. 308 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. Storbeck, Dietrich: Berlin — Bestand und Möglichkeiten. (Dortmunder Schr. zur Sozialforschung, Bd. 27) Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 168 S., 7 Kt. u. 18 Tab. Zolling, Hermann, und Uwe Bahnsen: Kalter Winter im August. Die Berlin-Krise 1961/63. Ihre Hintergründe und Folgen. Oldenburg, Hamburg 1967, Stalling. 236 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 86–95 Bergmannsrenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner AußenringSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Politische Geschichte Die Nachkriegsgeschichte B.s beginnt mit der Kapitulation des deutschen Stadtkommandanten von B., General Weidling, am 2. 5. 1945. Entsprechend früheren Abkommen zwischen der UdSSR, den USA und Großbritannien (vom 12. 9. 1944 und 14. 11. 1944) unterzeichneten die 4 Oberbefehlshaber der siegreichen Mächte (Eisenhower, Schukow, Montgomery und de Lattre de Tassigny) am 5. 6.…
DDR A-Z 1969
Öffentliche Sozialleistungen (1969)
Siehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1975 1979 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 1. Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halböffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des Arbeitseinkommens bzw. im Alter oder nach Tod des Ernährers den Lebensunterhalt zu garantieren oder Personen mit Familienangehörigen Zusatzeinkommen zu verschaffen. ÖS. sind in der „DDR“ vor allem die Leistungen der Sozialversicherung (SV) des FDGB, der SV bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, der Versorgungseinrichtungen für Bedienstete von Bahn und Post sowie der Volksarmee, der Volkspolizei und des Zolls, die Zusatzversorgung für Angehörige der Intelligenz, die Ehrenpensionen an Verfolgte des Faschismus und Kämpfer gegen den Faschismus sowie an besonders verdiente Staatsbürger (Altersversorgung, Renten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Weitere ÖS. sind die Unterstützungen für Mutter und Kind, die staatlichen Kinder- und Ehegattenzuschläge, Stipendien und Erziehungsbeihilfen, die Kriegsinvalidenrenten, die Leistungen der Sozialfürsorge sowie an Tuberkulosekranke, Rückkehrer und Angehörige von Wehrpflichtigen. Leistungen der Volkssolidarität und die Leistungen aus den Kultur- und Sozialfonds (Arbeiterversorgung) der Betriebe (z. B. Werkküchenessen) sind nicht ÖS. Die Zuordnung der Zusatzversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz ist strittig; da sie aus Betriebsmitteln finanziert wird, bleibt sie in der statistischen Betrachtung im allgemeinen unberücksichtigt. Die Verwaltungskosten gelten als ÖS. 2. Entwicklung Die ÖS. (auch als Sozialaufwand bezeichnet) haben sich von 1950 bis 1966 fast verdreifacht. Ihr Anteil am Nettosozialprodukt (in westdeutscher Abgrenzung NSP zu Marktpreisen) lag mit 13,5 v. H. im Jahre 1966 etwa so hoch wie 1950, doch hat sich ihre Struktur verändert. Infolge zunehmender Rentnerzahl, erhöhter Leistungen und Erweiterung der Leistungsarten hat sich der Anteil der Einkommensübertragungen (Sozialeinkommen, d. h. Renten und Unterstützungen, Krankengeld, Barleistungen der Wochenhilfe usw.) an den ÖS. von 67 v. H. (1955) auf 74 v. H. (1960) erhöht; 1966 lag er mit 72 v. H. nur geringfügig darunter. Die Trägerschaft der Leistungen hat sich seit 1950 nur unerheblich verändert. 1950 entfielen 73,5 v. H. der Einkommensübertragungen auf die mitteldeutsche Sozialversicherung, 1966 78,0 v. H. Die Sachleistungen (Kosten der ärztlichen Behandlung, der Krankenhausbehandlung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel usw.) werden in noch größerem Umfang von der Sozialversicherung finanziert: nur rd. 9 v. H. (1950 3,3 v. H.) gehen unmittelbar zu Lasten des Staatshaushaltes. Insgesamt bringt die Sozialversicherung 82 v. H. der ÖS. auf, während sie in der BRD nur mit etwa zwei Dritteln am Sozialaufwand beteiligt ist. Die mitteldeutsche Sozialversicherung hätte einen noch höheren Anteil, wenn sich das Sozialleistungsvolumen nicht 1958 durch die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebensmittelrationierung geschaffenen Lohnzuschläge, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden, kräftig erhöht hätte. Das gegenüber der BRD geringere Gewicht der Leistungen aus dem Staatshaushalt beruht vor allem darauf, daß die Versorgung der Beamten und Kriegsopfer durch die Sozialversicherung erfolgt. An Sachleistungen werden durch den mitteldeutschen Staatshaushalt nur ein Teil [S. 454]der Sozialfürsorge (einschließlich der Einrichtungen wie Altersheime, Pflegeheime usw.) sowie die Erholungskuren der von der Sozialversicherung beim FDGB Betreuten finanziert. 3. Die Leistungen der Sozialversicherung Die Ausgabenstruktur der Sozialversicherung ist ähnlich wie in der BRD. Zu beachten ist aber, daß in fast allen Fällen der dauernden oder zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit die SV finanziell belastet wird, während in der BRD andere — auch private — Institutionen eintreten. So haben in der BRD Angestellte und Beamte zunächst Anspruch auf Gehaltsfortzahlung; sie sind überdies, soweit nicht pflichtversichert, z. T. bei Trägern privater Krankenversicherungen versichert. Weitere Unterschiede bestehen bei den Mutterschaftsleistungen, denn in der BRD wird ein erheblicher Teil der Leistungen nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes vom Fiskus getragen. Die unterschiedliche Belastung mit Verwaltungskosten beruht teils auf den in der BRD um mehr als das Doppelte höheren Gehältern im öffentlichen Dienst, teils auf der unterschiedlichen Organisationsform, die in der „DDR“ die SV entlastet, weil die meisten Aufgaben der Versichertenbetreuung den Betrieben obliegen. Der in der BRD höhere Rentenaufwand weist auf das unterschiedliche Leistungsniveau hin, zumal in den westdeutschen Ausgaben nicht die Beamtenpensionen enthalten sind. Eine vergleichende Betrachtung der Sozialeinkommen muß deshalb auch die sonstigen öffentlichen Einkommensübertragungen einschließen. 4. Öffentliche Einkommensübertragungen an private Haushalte (Sozialeinkommen) In der Entwicklung der Sozialeinkommen, die mehr als zwei Drittel der ÖS. ausmachen, werden die gleichen bestimmenden Faktoren sichtbar wie in der BRD: der Anteil der eigentlichen Kriegsfolgeleistungen geht ständig zurück, doch wird dieser Rückgang durch die Zunahme der Einkommensübertragungen an Erwerbsunfähige und Alte, deren Zahl steigt, mehr als ausgeglichen. Das Leistungsniveau zeigt jedoch erhebliche Unterschiede. Bei den Barleistungen der Krankenversicherung werden erhebliche Differenzen erkennbar, wenn man die genannten Besonderheiten im Leistungsrecht, den unterschiedlichen Umfang der Versicherungspflicht und die geringere westdeutsche Erwerbsquote berücksichtigt. In der Kriegsopferversorgung führen die wesentlich härteren Leistungsvoraussetzungen zu dem Ergebnis, daß der Aufwand für diese [S. 455]Gruppe nur ein Achtel des westdeutschen Aufwands beträgt. Doch vor allem die Alters-, Invaliden-, Unfall- und Hinterbliebenenversorgung zeigt erhebliche Unterschiede. Hierfür wurde — gerechnet je Einwohner im Rentenalter — ausgegeben (in M/DM): Aus dem Vergleich dieser nominalen Beträge kann nur bedingt auf den Lebensstandard der Bezieher geschlossen werden. Nach neueren Untersuchungen lag die Kaufkraft mitteldeutscher Rentnerhaushalte um etwa 7 v. H. unter der vergleichbar westdeutscher Haushalte. Ursache der niedrigen Renten, die vom 1. Juli 1968 an um rd. 12 v. H. erhöht wurden, was allein zu einer Steigerung der ÖS. um jährlich rd. 800 Mill. M führen soll, ist nicht mangelnde Sorge des Staates. Sie ist Ausdruck einer Sozialpolitik, die für ÖS. nur begrenzt verfügbaren Mittel so einzusetzen, daß sie der Planerfüllung optimal dienen, d.h. der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Da die Zahl der Rentner und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung auch in den nächsten Jahren wächst, werden zwar die ÖS. insgesamt weiter steigen, die Einkommen der Rentner jedoch mit ziemlicher Sicherheit nur geringfügig erhöht werden können. Entscheidend hierfür wird das Wirtschaftswachstum sein. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 453–455 Offenstall A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentlicher DienstSiehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1975 1979 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 1. Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halböffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des…
DDR A-Z 1969
Souveränität (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten Staates ab. S. wird definiert als „Unabhängigkeit eines Staates, die ihren Ausdruck in dem Recht des Staates findet, frei, nach eigenem Ermessen über seine inneren und auswärtigen [S. 561]Angelegenheiten zu entscheiden, ohne die Rechte anderer Staaten und die Grundsätze und Normen des Völkerrechts zu verletzen“ („Meyers Neues Lexikon“, Bd. 7, Leipzig 1964, S. 591). Diese Definition ist im wesentlichen identisch mit der der sowjetischen Völkerrechtslehre (Koshewnikow, Tunkin). S. wird als Ausdruck des Rechtes auf nationale Selbstbestimmung angesehen. Demzufolge wird auch zwischen staatlicher und nationaler S. unterschieden. Da die Völkerrechtler ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, ist die Außenpolitik Ostberlins seit dem 25. 3. 1954 unablässig, mit Unterstützung der UdSSR, darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Der dritte Aspekt der S., die Volks-S., kann nach ihrer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. zur Farçe gemacht. Obwohl die DDR die „Einheit des sozialistischen Lagers“ als wirkungsvollste Garantie ihrer so verstandenen S. ansieht hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistischen Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationalstaatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. auf Grund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie al „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches gewertet worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sieht die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveräner deutscher Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubt sie durch starke außenpolitische Anlehnung an die UdSSR begegnen zu können. Während DDR-Völkerrechtler die Völkerrechtssubjektivität ihres Staates auf Grund formaler Kriterien (Territorium, Staatsmacht, Fähigkeit zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen) als gegeben annehmen und in außenpolitischer Hinsicht die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation der Staatsmacht — als Definitionsmerkmal für diese Völkerrechtssubjektivität — ablehnen, machen sie die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR als Merkmal ihrer völkerrechtlichen Existenz gegenüber der BRD (und anderen nichtsozialistischen Staaten) zur Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird darüber hinaus als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche gegenseitige Hilfe“ angesehen (M. A. Kaplan, N.d.B. Katzenbach, G. I. Tunkin, Modernes Völkerrecht, Form oder Mittel der Außenpolitik, Berlin 1965, S. 366). Von westlichen Kommentatoren wird dies als Einschränkung der als universal postulierten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten erachtet, falls Intervention zum Zwecke der Erhaltung der „Einheit des sozialistischen Lagers“ notwendig wird. Damit erscheint S. als formale Norm des Völkerrechts, deren Erfüllung die DDR je nach den konkreten politischen Erfordernissen entweder fordert oder — wie im Falle ČSSR im August 1968 — durch vorrangige blockpolitische Rücksichten faktisch in den Hintergrund treten läßt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 560–561 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SovexportfilmSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten…
DDR A-Z 1969
1969: S
Saalebrücke Saalfeld Saatgut Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW) Sachversicherung Säuberungen SBZ Schallplatten Scharfenstein, Fritz Scharnhorstorden Schauprozesse Scheckverfahren Scheibe, Herbert Scheler, Manfred Schenkungssteuer Schiedskommission Schießbefehl Schiffahrt Schiffbau Schmidt, Hans Schneider, Maria Schöffen Schönebeck Schriftstellerverband Schrittmacher Schröder, Walter Schuldverschreibungen Schule Schülerzeitungen Schulung Schulze, Rudolph Schumann, Horst Schund- und Schmutzliteratur Schürer, Gerhard Schutzstreifen Schwangerenberatung Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwangerschaftsunterbrechung Schwangerschaftsverhütung Schwarze Pumpe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schwedt Schwerin Schwerindustrie Schwermaschinen- und Anlagenbau SED Seebäder Seefahrtsamt der DDR Seeger, Bernhard Seemann, Verdienter Seeschiffahrt Sefrin, Max Seghers, Anna, Dr. Seibt, Kurt Seigewasser, Hans Sekretär des Gerichts Sekretariat des ZK der SED Sektierertum Sektionen Selbständige Abteilung Selbstbestimmung Selbstbestimmungsrecht Selbstkosten Selbstkritik Selbststudium Selbstverpflichtung Selbstverwaltung Senftenberg Separatfrieden Sequesterbefehl SfS Sichtwerbung Siebenjahrplan Sieber, Günther Siebold, Klaus Siegerbetrieb im Bezirkswettbewerb der örtlich geleiteten Industrie Signierliste Simon, Hans-Heinrich Sindermann, Horst Singer, Rudolf Singhuber, Kurt SKF SKK SMAD SMT Soldatensender 935, Deutscher Solidaritätskomitees Sölle, Horst Sonderschulen Sonneberg Sorben Sorgenicht, Klaus Sorgerecht Souveränität Sovexportfilm Sowchos Sowjet Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sowjetische Streitkräfte Sowjetisierung Sowjetnik Sozialdemokratische Partei Deutschlands Sozialdemokratismus Soziale Revolution Sozialfürsorge Sozialismus, Wissenschaftlicher Sozialistische Arbeitsgemeinschaften Sozialistische Betriebe Sozialistische Einheitspartei Sozialistische Feiern Sozialistische Gemeinschaften Sozialistische Gesetzlichkeit Sozialistischer Realismus Sozialistisches Bewußtsein Sozialistisches Dorf Sozialistische Stadt Sozialistisches Weltsystem Sozialistische Wirtschaft Sozialistische Wirtschaftsführung Sozialleistungen Sozialprodukt Sozialstruktur Sozialversicherungsausweis Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Soziologie und Empirische Sozialforschung SP Sparen Sparkassen Sparkaufbrief Sparrentenversicherung Spartakiaden SPD Spedition Sperrgebiet Sperrkonten Sperrzone Spezialschulen Spielmann, Georg Spionage Spitzelwesen Spitzner, Osmar, Prof. Dr. Sport Sportarzt Sporttoto Sprache Spremberg SSD Staat Staatliche Aufgaben Staatliche Bauaufsicht Staatliche Handelsinspektion Staatliche Kontore Staatliche Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf Staatliche Planauflagen Staatliche Plankommission Staatliche Praxis Staatliches Amt für Arbeit und Löhne Staatliches Amt für Berufsausbildung Staatliches Büro für die Begutachtung von Investitionen Staatliches Filmarchiv Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim RLN der DDR Staatliches Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Staatliches Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat Staatliches Komitee für Körperkultur und Sport Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft Staatliches Komitee für Meliorationen Staatliches Komitee für Touristik und Wandern Staatliches Rundfunkkomitee Staatliches Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven Staatliches Vertragsgericht Staatliche Versicherung der DDR Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) Staatsangehörigkeit Staatsanwaltschaft Staatsapparat Staatsarchive Staatsbank Staatsbeteiligung Staatsbewußtsein Staatsbibliothek Staatsbürgerkunde Staatsbürgerrechtsschutzgesetz Staatsbürgerschaft Staatsfeiertage Staatsflagge Staatsfunktionäre Staatsgrenze West Staatshaushalt Staatslehre Staatsmacht Staatsmonopolistischer Kapitalismus Staatsoberhaupt Staatsplandokument Staatsplannomenklatur Staatsplanposition Staatsplanvorhaben Staatsrat Staatsrecht Staatsreserven Staatssekretär beim Ministerrat Staatssekretär für Datenverarbeitung Staatssekretär für Kirchenfragen Staatssekretär für Staats- und Wirtschaftsrecht beim Ministerrat Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Staatssekretariat für Geologie Staatssekretariat für westdeutsche Fragen Staatssicherheitsdienst Staatsverbrechen Staatsverlag der DDR Staatsverleumdung Staatsverrat Staatswappen Stadtambulatorium Stadtbezirk Stadtbezirksgericht Stadtbezirksversammlung Städtebau Städtepartnerschaft Städte- und Gemeindetag Stadtgericht Stadtkreis Stadtverordnetenversammlung Stalinallee Stalinstadt Stalinstadter Dokument Standardisierung Standards Standesamt Ständige Kommissionen Standortplanung Stanislawski-Methode Staßfurt Statistik Steenbeck, Max, Prof. Dr. StEG Steger, Otfried Stendal Sterbegeld Stern der Völkerfreundschaft Steuern StFB Stief, Albert, Dr. Stipendien Stoph, Willi Storch, Hermann Störfreimachung Störsender Strafanstalten Strafarrest Strafaussetzung Strafensystem Strafgesetzbuch Strafpolitik Strafprozeßordnung Strafrecht Strafrechtsergänzungsgesetz Strafregister StrafverfahrenSaalebrücke Saalfeld Saatgut Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW) Sachversicherung Säuberungen SBZ Schallplatten Scharfenstein, Fritz Scharnhorstorden Schauprozesse Scheckverfahren Scheibe, Herbert Scheler, Manfred Schenkungssteuer Schiedskommission Schießbefehl Schiffahrt Schiffbau Schmidt, Hans Schneider, Maria Schöffen Schönebeck Schriftstellerverband Schrittmacher Schröder,…
DDR A-Z 1969
LPG (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der öffentlich bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel („sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetrieb“). Die LPG sind keine Genossenschaften in unserem Sinne des Wortes. Es handelt sich nicht um freiwillige genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die dazu dienen, die wirtschaftliche Lage ihrer Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um Kooperationsformen der Landbewirtschaftung, die nach „sozialistischen Grundsätzen organisiert und geleitet werden“. LPG sind Zwangsgemeinschaften kommunistischer Art im Dienste des kollektiven Erwerbs, deren Verwaltung und Wirtschaftsgeschehen durch Gesetz und Musterstatuten zentral reglementiert und kontrolliert werden, so daß das Mitspracherecht der Mitglieder und ihre Eigenverantwortung entscheidend eingeschränkt sind und ihre Privatinitiative weitgehend unterbunden ist (LPG-Gesetz). Nach dem „Prinzip des stufenweisen Übergangs zur sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ gibt es verschiedene Typen von LPG, die sich im Grad der Vergesellschaftung der Bodenflächen und Produktionsmittel sowie in der Verteilung der Einkünfte voneinander unterscheiden. Die Vergesellschaftung bezieht sich entweder nur auf die gemeinsame Bewirtschaftung des von den Mitgliedern eingebrachten Ackerlandes und teilweise auch des Grünlandes (Typ I) oder zuzüglich auch auf [S. 383]die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (ursprünglicher Typ II) oder auf den gesamten bäuerlichen Betrieb einschließlich des lebenden und toten Inventars (Typ III). Die Mitglieder behalten zur persönlichen Nutzung eine „individuelle Wirtschaft“, die je nach Typ verschieden groß ist. Beim Typ~I handelt es sich um 0,5 ha Ackerland und um die gesamte übrige Wirtschaft, bei Typ II können neben 0,5 ha Ackerfläche, Gärten, Dauergrünland und Wäldern das gesamte Zucht- und Nutzvieh, vom Zugvieh 1~Pferd, 1~Ochse sowie das zur Bearbeitung des verbleibenden Landes nötige Inventar in individueller Nutzung bleiben. Im Typ III umfaßt die individuelle Wirtschaft nur noch die persönliche ➝Hauswirtschaft. Typ~I und II stellen nur Übergangsformen zum Typ III dar. Bei ihnen handelt es sich im Gegensatz zu Typ III noch um keinen geschlossenen „Großbetrieb“, sondern um eine Gemeinschaft von Bauernwirtschaften, die nur den Betriebszweig Feldwirtschaft gemeinsam betreiben. Die LPG wird formell durch den Vorstand, den Vorsitzenden und die Mitgliederversammlung geleitet. Letztere kann „zur Teilnahme der Genossenschaftsmitglieder an der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft“ Kommissionen bilden, unter denen die „Revisionskommission“ zur laufenden Kontrolltätigkeit die wichtigste ist. Diese ist auch berechtigt, notfalls die Funktionen des Vorstandes zu überwachen, wenn er versagt. Stellen Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt und bei Anwesenheit von mindestens ⅔ aller Mitglieder gültig sind, „einen Mißbrauch der innergenossenschaftlichen Demokratie“ dar, so können sie nach Anhören des LPG-Beirates, des parteipolitischen Gremiums der LPG, vom Rat des Kreises aufgehoben werden. Von der SED nicht gebilligte Beschlüsse, auch wenn sie statutengerecht sind, werden auf diese Weise torpediert. Die Bewachung und Kontrolle der Arbeitsleistungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der LPG obliegt dem Buchhalter, der den Vorsitzenden bzw. die Revisionskommission darüber regelmäßig unterrichtet. Dies erfordert einen umfangreichen Verwaltungsapparat, dessen Kosten die LPG belasten, ganz abgesehen davon, daß die darin beschäftigten Menschen der Güterproduktion entzogen werden. Über die Arbeitsorganisation der LPG Brigaden der LPG. Die nach Erfüllung der Marktproduktion, nach Abgeltung aller Verpflichtungen und den statutenmäßigen Einlagen zur Bildung der Natural- und Geldfonds verbleibenden Natural- und Geldbeträge werden an die LPG-Mitglieder nach den im Jahre geleisteten Arbeitseinheiten und nach dem Umfang und der Güte der eingebrachten Bodenanteile in den einzelnen Typen wie folgt verteilt: [S. 384] Die Bodenanteile ― falls solche überhaupt gezahlt werden ― sind unter Umständen für jedes Mitglied gleich. Ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. In vielen Fällen werden Bodenanteile auch gänzlich außer acht gelassen. In den LPG erhalten die Mitglieder also keinen verbindlich vereinbarten Arbeitslohn, d.h., das LPG-Mitglied vom Typ III weiß während des ganzen Jahres noch nicht, mit welchem Entgelt für die AE es endgültig rechnen kann, da dieses vom Betriebserfolg abhängt. „Bis zu 70 v. H. des zu erwartenden Geldes“ kann es im Laufe des Jahres als Anzahlung auf die geleisteten AE erhalten. Der Gesamtlohn kann erst am Jahresende aus dem Betriebsergebnis errechnet werden. Für die aus dem Betriebsergebnis abzugeltenden Ansprüche sind Prioritäten festgelegt. Bei der Verwendung der Geldeinkünfte steht an erster Stelle die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand, wie Bezahlung von Steuern und Versicherungen, Kreditrückerstattungen. Es folgen dann die Ausgaben für die laufende Produktion, wie z. B. Saatgut, mineralische ➝Düngemittel, Futtermittel; die Rücklagen für den „unteilbaren Fonds“ zu künftigen Investitionszwecken; die Rücklagen für den „Hilfs- und Kulturfonds“ zur sozialen Betreuung der LPG-Mitglieder sowie Rücklagen für den „Prämienfonds“. Der Lohnanspruch steht an letzter Stelle und wird demnach als Residualgröße abgegolten. Die LPG-III-Mitglieder haben zwar den Status eines Lohnarbeiters, aber ohne die geringste Einflußmöglichkeit auf Betriebsorganisation und Betriebsführung müssen sie alle Risiken der Produktion tragen. Diese mit unseren Begriffen nicht zu vereinbarende Konstruktion des LPG-Typs III veranlaßte zunächst dazu, den Mitgliedern der LPG III eine Mindestbezahlung der AE zu garantieren und bei ungenügendem Betriebserfolg die hierfür erheblichen Mittel zuzuschießen. Bezeichnenderweise besteht diese Garantie seit der vollständigen Kollektivierung nicht mehr, die Subventionierung der AE im Typ III wird aber praktisch noch fortgeführt. Im Zuge der Zwangskollektivierung wurde im Febr. 1960 die Subventionierung (verlorene Zuschüsse) zur Stützung von 4 Mark je AE in den LPG Typ III aufgehoben. „Dadurch soll allen Mitgliedern bewußt werden, daß die Entwicklung ihrer LPG, die Höhe ihrer Einkünfte und das Wachstum ihres Wohlstandes vor allem von ihrer eigenen Arbeit, nicht aber von ständiger finanzieller Unterstützung durch den Staat abhängen“ (Paul Scholz in „Der freie Bauer“ vom 14. 2. 1960). Heute wird eine Produktionshilfe nur noch an wirtschaftsschwache LPG vom Typ III gegeben, um die Produktionsgrundlagen zu verbessern. Gemeint sind solche LPG III, die infolge natürlicher Schwierigkeiten, z. B. geringe Bodenqualität, unzureichender Viehbesatz, Stallmangel, unzureichende Meliorationen, noch keine Wirtschaftlichkeit erreichen oder bei denen die durchschnittliche Gesamtvergütung (Geld- und Naturalvergütung) für AE in Höhe von höchstens 3.120 Mark je ganzjährig tätiges Mitglied geplant wurde, wo jedoch Schwierigkeiten auftraten, diese Vergütung zu verwirklichen. Die Schwierigkeiten dürfen jedoch „nicht Folge mangelnder Arbeit“ sein. Damit zeichnet sich bereits ab, daß im Stadium der totalen Kollektivierung die zahlreichen Vergünstigungen, die als Anreiz zu LPG-Eintritten bzw. -Gründungen dienten, abgebaut werden. Der entscheidende betriebswirtschaftliche Unterschied zwischen Typ~I und II gegen[S. 385]über Typ III besteht darin, daß den Bauern in den Typen~I und II bei nur gemeinsamer Bewirtschaftung des Ackerlandes noch ein Rest von eigener Leistungsinitiative für die VeredlungsWirtschaft geblieben ist, während im Typ III die Mitglieder bezahlte Kolchosarbeiter sind. Deshalb wäre es für die Lebensverhältnisse vieler Bauern von großer Bedeutung, wenn die Möglichkeit bestehen würde, die Typen~I und II auf längere Zeit durchzuhalten. Auf die Dauer wird der Kommunismus das Nebeneinander von Kollektivformen mit so unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad nicht zulassen. Die „schrittweise Vergesellschaftung weiterer Betriebszweige“ in den Typen~I und II zeichnet sich bereits sehr deutlich ab, u.a. in dem auf dem VII. Bauernkongreß geschaffenen modifizierten Typ II. In ihm wird bereits eine „genossenschaftliche“ Viehhaltung aufgebaut sowie Grünland und Wald in die LPG eingebracht. Die Versorgungsabhängigkeit der Viehwirtschaft in den Typen~I und II (ursprünglich) von Futtermitteln aus der kollektiven Feldwirtschaft begünstigt auch ohne behördliche Zwangsmaßnahmen das Fortschreiten der Kollektivierung. Dem SED-Regime bringt dieser schrittweise Übergang vom Typ~I über Typ II in Typ III den Vorteil der Einsparung erheblicher Subventionsmittel für die Erstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen, da diese nun aus eigener Kraft der LPG-Mitglieder erfolgen muß. Über die agrarpolitischen Maßnahmen zur LPG-Bildung Agrarpolitik, über die Ertragslage der LPG Landwirtschaft. Zur Fachbildung und politischen Schulung von Mitgliedern und Führungskräften der LPG wurde am 1. 9. 1953 die Hochschule für LPG in Meißen gegründet. Das gebührenfreie Studium, zu dem die Mitgliederversammlung der LPG die Teilnehmer delegiert, dauert als Direktstudium 3 Jahre, als Fernstudium 5 Jahre, als Abendstudium sowie als Wechselstudium (Direkt- und Fernstudium) 4 Jahre und endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. Der fachliche Ausbildungsstand der Führungskräfte in den LPG ist für die Machthaber ein ernstes Problem: Nach dem Stand vom 30. 9. 1966 hatten von den 14.131 LPG-Vorsitzenden nur 9.424 eine abgeschlossene Ausbildung, davon 1829 einen Hochschulabschluß, 4.022 Fachschulabschluß, 1.367 Meisterprüfung und 2.206 Facharbeiterprüfung. Von den insgesamt 896.674 mitarbeitenden LPG-Mitgliedern wiesen nur 233.898 (rd. 26 v. H.) eine abgeschlossene Ausbildung auf. Die angestrebte betriebswirtschaftliche Umstellung auf industriemäßige Produktionsmethoden in der Landwirtschaft im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sieht eine zunehmende Konzentration, Spezialisierung und Arbeitsteilung der Agrarproduktion in Kooperationsgemeinschaften und Kooperationsverbänden vor. Da die geforderte Konzentration bestimmter Nutzungszweige der Viehwirtschaft, wie vor allem Jungrinderaufzucht, Schaf- und Geflügelhaltung, z. T. nicht mehr auf innerbetrieblicher Grundlage möglich ist, können mehrere LPG, ohne Rücksicht auf verwaltungsterritoriale Grenzen, Gemeinschaftseinrichtungen mit den Organen Bevollmächtigtenversammlung, Vorstand und Revisionskommission bilden. Rechtsgrundlage ist neben dem LPG-Gesetz die AO über die Bildung und das Musterstatut der G. (GBl. 1964, III, S. 324). Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 382–385 Lotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher ProduktionsmittelSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der…
DDR A-Z 1969
Forstwirtschaft (1969)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-, Genossenschafts- und Kirchenforsten = 437.000 ha und 49 v. H. Privatforsten = 1.504.000 ha. Das waren insgesamt 3.066.000 ha. Heute zeigt die Besitzstruktur folgendes Bild: 65 v. H. zu „Volkseigentum“ erklärter Wald einschließlich Wald der VEG = 1.911.000 ha; 29 v. H. Waldwirtschaften der LPG = 853.000 ha, 6 v. H. Privatwald einschließlich Kirchenwald = 185.000 ha. Für die Besitzstruktur ist der Privatwald also nur noch von untergeordneter Bedeutung. In Gestalt der lebenden Holzvorräte stellt der Wald im ganzen gegenwärtig ein Volksvermögen von etwa 15 Mrd. M dar. 2. Forstorganisation Die Forstorganisation wurde nach 1945 in einem sieben Jahre sich hinziehenden Entwicklungsprozeß dem neuen Wirtschaftssystem und seiner regionalen Gliederung angepaßt. Mit der AO vom 29. 10. 1945 wurden die forstlichen Mittelinstanzen beseitigt, in der Ortsinstanz am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter und diese ab 1. 1. 1952 durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) abgelöst wurden. Die Aufgaben der fortgefallenen Mittelinstanzen wurden bis zur Verwaltungsneugliederung (1952) von den Landesforstämtern bei den Regierungen der fünf Länder wahrgenommen. Die zentrale Stelle der F. ist heute das staatliche Komitee für F. in der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat (SKF). In ihm sind unter dem Vorsitz des Generalforstmeisters Vertreter der Verwaltung, der Forstwissenschaft und forstlichen Praxis, der Holzwirtschaft, der LPG, der Gewerkschaft und der Landwirtschaftsbank zusammengefaßt. Das SKF ist das Organ des Landwirtschaftsrates für die einheitliche Leitung der F., des Jagdwesens und des Naturschutzes. Es tagt vierteljährlich. Das SKF ist zugleich das zentrale Lenkungsorgan, Absatz- und Versorgungsorgan für Rohholz, Rinden, Harze, Möbel, Kulturwaren und sonstige Holzerzeugnisse. Ihm obliegt u.a. die Organisierung des planmäßigen Holzabsatzes der StFB sowie der Versorgung der Bedarfsträger durch Herstellung günstiger Lieferbeziehungen auf der Grundlage entsprechender Liefer- und Bezugspläne einschl. des überbezirklichen Ausgleichs. Es hat auf die StFB einzuwirken, die Lieferung des Rohholzes nach den Holzeinschlagplänen sortiments-, bedarfs- und termingerecht vorzunehmen. Es arbeitet mit den fünf VVB Forstwirtschaft. Daneben besteht bei der Staatlichen Plankommission eine Holzinspektion mit der [S. 218]speziellen Aufgabe, die Durchführung der Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft mit Hilfe der bei den Wirtschaftsräten der Bezirke eingesetzten Beauftragten zu überwachen örtliche Instanzen sind die nach VO vom 1. 1. 1952 gebildeten staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) als juristische Personen des öffentlichen Rechts und Rechtsträger von Volkseigentum. Sie haben drei Aufgabenbereiche: a) Verwaltungsaufgaben hoheitlicher Art über sämtliche Forstflächen. Sie erteilen Planauflagen für Aufforstung, Waldpflege, Forstschutz und achten auf fristgemäße Ablieferung von Rohholz, Rinde und Harz, b) Bewirtschaftung des in ihrem Besitz befindlichen Volkswaldes, c) Wirtschaftliche Betreuung des Waldes der LPG und des Privatwaldes aufgrund von Wirtschaftsverträgen. Zur Zeit bestehen neben dem FB Berlin (Kommunalverwaltung) 94 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha Volkswald in Eigenbewirtschaftung und zusätzlich durchschnittlich 10.000 ha Betreuungswaldfläche (LPG und Privatwald) und mit Oberforstmeistern als Direktoren. Die verwaltungsmäßige innere Gliederung der StFB ist nach Sachgebieten ausgerichtet. Die kleinsten territorialen Leitungs-, Planungs- und Abrechnungseinheiten sind die Oberförstereien (5.000–8.000 ha). Die Revierförster sind Funktionsrevierförster mit Zuständigkeit für Spezialaufgaben über eine oder mehrere Oberförstereien (z. B. für Holzeinschlag, Wegebau, Forstschutz usw.). Das Betriebsleitungskollektiv, bestehend aus Direktor, Hauptbuchhalter, Produktionsleiter, Planungsleiter, kaufmännischem Leiter und Kaderleiter, übt die plan- und verwaltungsrechtlichen Verfügungsrechte des Betriebes aus. Trotzdem ist der Direktor für Planverzögerungen, Planwidrigkeiten und das gesamte Betriebsgeschehen persönlich verantwortlich. Als Regionalinstanzen sind unter Zusammenfassung von durchschn. je 19 StFB nach Beschluß des Ministerrates vom 10. 10. 1963 an die Stelle der damaligen bei den Bezirksräten tätigen Unterabt. F. fünf Vereinigungen volkseigener Betriebe Forstwirtschaft (VVB-Forstwirtschaft) mit Oberlandforstmeistern als Generaldirektoren getreten. Sie unterstehen unmittelbar dem SKF. Die VVB-Forstwirtschaft üben in ihren Bereichen als von der allgemeinen Verwaltung losgelöste Koordinierungsstellen ihre Aufgaben aus. Sie sind wirtschaftliche Führungs- und Leitungsorgane ohne Weisungsberechtigung und geben den ihnen zugehörigen StFB nur Anleitungen. Jeder VVB-Forstwirtschaft steht ein „gesellschaftlicher Rat“ aus Parteien und Organisationen einschl. Wissenschaft sowie ein „Ingenieurbüro“ zur Seite. 3. Volkswald Zu Volkseigentum und damit zu Volkswald wurde nach 1945 erklärt: Der Besitz des Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen während der Bodenreform in den Bodenfonds gefallene, nicht an Neubauern und landarme Bauern aufgeteilte Wald von gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 99 ha Größe, von reinen forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe und derjenige von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ jeglicher Flächengröße. In die Rechtsträgerschaft der StFB wurden außerdem übernommen: sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, volkseigener Wasserwirtschaftsbetriebe, waldbesitzender volkseigener Industriebetriebe usw. In verwaltungsmäßige Zuständigkeit der StFB wurden die ehemaligen preußischen Staatswaldungen gegeben, die nur in geringem Ausmaß zur Aufteilung an landarme Bauern und zur Rodung herangezogen wurden. Im Walde gelegene Truppenübungsplätze und militärische Einrichtungen der Roten Armee und der Nationalen Volksarmee sind dem Ministerium des Innern unterstellt, das über eine eigene Forstorganisation verfügt. Seiner Herkunft nach besteht der Volkswald zu 57 v. H. aus ehemaligem Staatswald, zu 29 v. H. aus enteignetem Privatwald, zu 14 v. H. aus früherem Kommunalwald und anderen Waldungen der öffentlichen Hand. Zum Volkswald gehört auch der Wald „Volkseigener Güter“. Er steht i.a. in der Rechtsträgerschaft der VEG. 4. Forstliche Planung, Planvollzug und Planabrechnung Für die Wirtschaftsführung ist verbindlich der jeweilige auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellte Betriebsplan. Die StFB sind verpflichtet, im Rahmen des Betriebs- und Finanzplanes nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen, zu wirtschaften und abzurechnen (Rechnungswesen). Jeder StFB gibt sich ein Statut im Rahmen der auch für die StFB geltenden VO vom 9. 2. 1967 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe. Um die Durchführung des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande zu gewährleisten, gehören zu Schwerpunktaufgaben der StFB, die Einbeziehung des restlichen Privatwaldes in die LPG, die Kontrolle der Planerfüllung des Holzeinschlages, der Walderneuerung und Waldpflege in LPG und Privatwald sowie die Abschußplanerfüllung. (Jagd) 5. LPG-Wald Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG wurden auf freiwilliger Grundlage seit dem Jahre 1953 Waldgemeinschaften gebildet als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Sie haben ihre Aufgabe nicht erfüllt und wurden 1959 mit der Kollektivierung der Landwirtschaft aufgelöst, um die Einbringung des noch individuell bewirtschafteten Waldes in die LPG zu erreichen. Die Waldeinbringung kann von der Mitgliederversammlung bei, Aufnahme in die LPG Typ~I und Typ II beschlossen werden; bei LPG Typ III muß nach Statut der Wald mit Beitrittserklärung eingebracht werden. Bisher wurden 853.150 ha eingebracht. In den LPG Typ I bis III werden gegenwärtig 314.396 (37 v. H.) ha Wald noch individuell bewirtschaftet, 538.754 (63 v. H.) ha Wald in LPG Typ I–III stehen bereits in genossenschaftlicher Bewirtschaftung. Das Eigentumsrecht der LPG-Mitglieder am Grund und Boden des eingebrachten Waldes bleibt formell bestehen. Nur der Waldbestand wird in genossenschaftl. Eigentum überführt. Er wird nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen bewertet. Der festgesetzte Wert wird unter Abzug des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Inventarbeitrages als sog. „zusätzlicher Inventarbeitrag“ erklärt und in einem Tilgungszeit[S. 219]raum, der etwa 20 Jahre beträgt, an den einbringenden LPG-Genossen ausgezahlt. Der Wald dient der Eigenbedarfsdeckung der LPG und ihrer Genossen sowie der wirtschaftlichen Stärkung der LPG. Sie erhält außerdem eine Holzeinschlagumlage zur Lieferung von Rohholz an die Wirtschaft. Die genossenschaftlich bewirtschaftete Waldfläche umfaßt im Durchschnitt je LPG 60 ha, eine Fläche die für nachhaltige E. zu klein ist. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit benachbarter LPG-Waldwirtschaften bis zur Zusammenfassung der LPG-Waldflächen zu Wirtschaftseinheiten von 400–800 ha Größe ist durch die AO v. 6. 7. 1966 gegeben, die ein Musterstatut für „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen Waldwirtschaft“ (ZEW) geschaffen hat. Die Form der Zusammenarbeit reicht vom gemeinsamen Einsatz der Arbeitskräfte bis zu selbständigen zwischengenossenschaftlichen Produktionsgenossenschaften (ZPW). Durch Kooperationsverträge üben die StFB weitgehend Einfluß aus auf den forsttechnischen Ablauf der Waldwirtschaften der LPG, ZEW und ZPW. 6. Leistung des Waldes Im ersten Jahrzehnt nach 1945 war der Wald Gegenstand der Ausnutzung ohne Rücksicht auf seine natürliche nachhaltige Leistungsfähigkeit. Nach diesen Übernutzungen großen Ausmaßes ist der Waldzustand durch den Mangel an Vorräten nutzbaren Holzes, Durchbrechung des Bestandesgefüges und ein erheblich gestörtes Altersklassenverhältnis gekennzeichnet. Der Einschlag, der 1953 noch 11 Mill. fm o.R. betrug, ist bis 1966 auf 6 2 Mill. fm o. R. gesenkt und bewegt sich in den letzten Jahren auf dieser annähernd gleich niedrigen Höhe. Die Leistungsfähigkeit des Waldes ist durch Neueinrichtungen sämtlicher Forstbetriebe nach moderner Methode ermittelt und kann mit 8,0 Mill. fm o.R. Jahreszuwachs angenommen werden. Von dem Zuwachs sind jedoch nur rd. 5,0 Mill. fm o.R. nutzbar. Mehr als ein Drittel wächst in noch nicht nutzbaren Jungbeständen zu. Es wird versucht, Einschlag und Zuwachs in Einklang zu bringen. Die Übernutzungen der Vergangenheit haben den Vorrat der über 80-jährigen Bestände am stärksten betroffen. Die in Kriegs- und Nachkriegszeiten entstandenen Großkahlflächen sind inzwischen wieder bewaldet. 1950–1966 sind auf 1,024 Mill. ha Neukulturen und Wiederaufforstungen mit Nachbesserungen durchgeführt, d. h. ⅓ der Waldfläche ist erneuert worden. Dabei sind überwiegend wieder Mono-Kulturen von Kiefer und Fichte entstanden. Das Bemühen, einen holzartenreichen, standortgemäßen Mischwald aufzubauen, ist an der Forderung der Wirtschaft nach vorrangiger Lieferung der von ihr benötigten Holzsortimente (Einschlagumlage), am Mangel eines reichhaltigen Sortiments von Laub und Nadelholzpflanzen und Mängeln bei der Ausführung der Kulturen oft nur unbefriedigend gelungen. Zur Schließung der Lücke in der Rohholzversorgung soll der verstärkte Anbau schnell wachsender Holzarten, insbesondere Pappel, beitragen. Sie wird vorzugsweise zur Rekultivierung von Kippen und Halden in den Braunkohle-Bergbaugebieten und in der freien Flur außerhalb des Waldes angebaut. Außerdem wird der Holzimport von Jahr zu Jahr gesteigert. Er betrug 1966 3,5 Mill. fm o.R. in Rohholz-Äquivalenten, während 234.900 fm o.R. exportiert wurden. Im Import sind neben Schnittholz und Schwellen vor allem Furnierplatten und Faserholz (in Rohholz fm umgerechnet) enthalten. Im Verlauf der letzten 20 Jahre hat die mitteldeutsche F. durchschnittlich jährlich 9.600 t Rohharz und 19.100 t Gerbrinde gewonnen. 7. Forstwissenschaftliche und forstfachliche Ausbildung An der Fakultät für F. Tharandt der Technischen Universität Dresden werden in neunsemestrigem Studium die Diplom-Forstingenieure ausgebildet. In Eberswalde und bei Tharandt bestehen außerdem Institute für Forstwissenschaften der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (DAL). Sie pflegt insbesondere in ihrer Sektion Forstwesen die Verbindung zwischen Forstwissenschaft und forstlicher Praxis und ist beratendes Organ des Staatlichen Komitees für F. beim Landwirtschaftsrat. Die Forstwissenschaftler Mitteldeutschlands genießen internationales Ansehen in Ost und West. Der forsttechnische Nachwuchs erhält in dreijährigen Internatsaufenthalten seine Ausbildung an den Forstschulen Schwarzburg und Rabensteinfeld. Aus den Abschlußprüfungen gehen die Forstingenieure hervor. Die Qualifizierung kann auch noch im Fernstudium von 6jähriger Dauer erworben werden. Fortbildungslehrkurse kürzerer Dauer finden an der früheren Forstfachschule Ballenstedt statt, in die auch die Betriebsberufsschule Lychen zur Ausbildung von Buchhaltern eingegliedert ist. Die drei Forstfachschulen unterstehen den zuständigen VVB Forstwirtschaft. Der StFB Neuhaus, das forstwirtschaftliche Institut Potsdam als wissenschaftlich-technisches Zentrum, der VEB Forsttechnik Oberlichtenau und die Zentrale Zuchtbuchstelle für Hundesport Halle sind dem SKF unterstellt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 217–219 Forst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FotoindustrieSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-,…
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Rechenschaftslegung (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Nach Art. 88 der Verfassung wird die Verantwortlichkeit aller leitender Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED (Verfassung). Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung ist der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission nicht nur der Volkskammer und dem Staatsrat, sondern auch dem ZK rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben. (Rechtswesen) Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganiation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu legen. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten Volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Industrieministerien, die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und die Minister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Mampel, Siegfried: Die Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsrechtlichen Situation. 3., neubearb. Aufl., Frankfurt a. M. 1967, Alfred Metzner. 175 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 508 Realismus, sozialistischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechentechnikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Nach Art. 88 der Verfassung wird die Verantwortlichkeit aller leitender Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED (Verfassung). Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder…
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Enteignung (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 Hektar entschädigungslos enteignet wurden, sowie die E. der wichtigsten Industriebetriebe. Unter dem Vorwand der Bestrafung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ wurden zahlreiche gewerbliche Unternehmungen beschlagnahmt und in Volkseigentum (Eigentum) übergeführt. Gesetzliche Grundlage waren der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und der Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948, sowie in Sachsen der am 30. 6. 1946 durchgeführte „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven [S. 169]Faschisten“. Alle Bodenschätze sowie alle Heil- und Mineralquellen wurden durch die im Mai/Juni 1947 in den fünf Ländern erlassenen fast gleichlautenden „Gesetze über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerkbetriebe in die Hand des Volkes“ entschädigungslos zu Gunsten des jeweiligen Landes enteignet. Der E. verfielen auch alle Apotheken und die meisten Filmtheater (Filmwesen). Auch die in politischen Strafverfahren verhängte Vermögenseinziehung ist von der SED-Justiz als Maßnahme zur ökonomischen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in Tausenden anderen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe gegenüber „Klassenfeinden“ verhängt worden. (Kurorte, Wirtschaftsstrafverordnung) Im neuen Strafgesetzbuch (§ 57) ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe vor allem bei politischen Delikten und „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft“ ebenfalls vorgesehen. Auch durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbschaftsteuer) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) ist die planmäßige E. des Privateigentums betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen des SED-Regimes gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Obwohl die nach der Verfassung von 1949 „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendige“ E. grundsätzlich nur gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden sollte, sahen nur einige E.-Gesetze eine ― unzulängliche ― Entschädigung vor (Aufbaugesetz, Leistungsverordnung). Da die enteigneten Vermögenswerte grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden sind, bedeuteten diese E. gleichzeitig eine entschädigungslose E. der Inhaber von den Rechten an den enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 16) sind E. „nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig“. Sie dürfen nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 168–169 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntfremdungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle…
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Periodisierung (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche Schwierigkeiten. Zwischen Marx und Engels, Lenin, Stalin und der heute gültigen Lehrmeinung bestehen in dieser Frage zahlreiche Widersprüche; die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappe des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der Praxis haben die Einschiebung immer neuer Perioden und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für die Periode Sozialismus; nach der in der „DDR“ heute gültigen Auffassung zerfällt sie in die Etappen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, „Aufbau des Sozialismus“, „Vollendung des Sozialismus“, wobei die letzte Zwischenetappe in letzter Zeit wieder aufgegliedert wurde in die Periode „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, nach dem VII. SED-Parteitag „Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ genannt. Ein Motiv dieser Manipulationen dürfte darin liegen, daß der SU ein genügender Zeitvorteil für die Markierung des Übergangs zum Kommunismus und die Herausbildung einzelner Etappen der Verwirklichung des Kommunismus gewährt werden soll. Das neue Parteiprogramm der KPdSU sieht vor, den kommunistischen Aufbau „kontinuierlich in mehreren Etappen“ zu vollbringen. Bis 1980 soll „in der UdSSR die kommunistische Gesellschaft im wesentlichen aufgebaut“ sein. Vollendet wird der Aufbau „in der nachfolgenden Periode“. Für die „DDR“ ist bis heute eine verbindliche Definition nur für den Zeitraum bis zur Proklamation des „Aufbaus des Sozialismus“ auf der 2. SED-Parteikonferenz 1952 gegeben. Diese Periode von 1945 bis 1950 wird als „antifaschistisch-demokratische“ Umwälzung oder Revolution bezeichnet. „In ihrem Ergebnis entstand eine antifaschistisch-demokratische Ordnung, deren politischer Inhalt die demokratische Herrschaft des Volkes, d.h. der Arbeiterklasse, der werktätigen Bauernschaft und des städtischen Mittelstandes war und in der die Arbeiterklasse entscheidende Positionen innehatte. Die neue Macht war somit eine Form der revolutionär-demokratischen Diktatur der Arbeiter und Bauern. Mit der Vernichtung der Grundlagen des Imperialismus entstanden dank der zunehmenden Festigung der Hegemonie der Arbeiterklasse in Politik und Wirtschaft auch erste Elemente des Sozialismus. Dies beweist, daß die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich Tendenzen des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische besaß“ (Stefan Doernberg: Die Geburt des neuen Deutschland 1945–1949. Die antifaschistisch-demokratische Umwälzung und das Entstehen der DDR, [Ost-]Berlin 1959, S. 15). Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 468 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, IngenieurtechnischesSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche…
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Freizeit (1969)
Siehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive (organisierte) F.-Gestaltung soll außer zur Reproduktion der Arbeitskraft „zur Befriedigung körperlicher und geistiger Bedürfnisse“ zur Teilnahme an den vielfältigen Formen des gesellschaftlichen Lebens außerhalb der Arbeitszeit (Kultur, Bildung, Sport usw.)“ und dem Familienleben dienen. Die sinnvolle Verwendung der F. ist in der „DDR“ vor allem seit der Einführung der Fünftage-Arbeitswoche (Arbeitszeit) zum Problem geworden. Dr. Wilfried Maass, Staatssekretär im Ministerium für Kultur, sagte in einem programmatischen Artikel zwar, daß die freie Zeit der Werktätigen nicht reglementiert werden könne; dies schließe aber nicht aus, sondern setze voraus, „daß die verantwortlichen Leitungen auf allen Ebenen klug und gewissenhaft Überlegungen anstellen und Maßnahmen treffen, die den Werktätigen eine wirklich sinnvolle Gestaltung der F. ermöglichen“. Eine mehrwöchige Diskussion im „Neuen Deutschland“ gab unter dem Titel „Zum Wochenende eine Reitpeitsche?“ den Hintergrund zu diesen Überlegungen und Maßnahmen, die sich jedoch bisher offenbar nicht konkretisieren ließen. Eine Befragung des Leipziger Instituts für Bedarfsforschung, die vor allem die Bedeutung des Verbrauchs von Konsumgütern und Dienstleistungen für die Verwendung der F. untersuchen sollte, unterschied — realistischer als die oben zitierte Definition — zwischen Nichtarbeitszeit und F.; nach Abzug der Zeiten, die mit der Arbeit verbunden sind (wie Wege zur und von der Arbeitsstätte, Waschen, Umkleiden usw.), der Zeit für die natürlichen physiologischen Erfordernisse des Lebens (wie Essen, Schlafen, Körperpflege), der Zeit für Hausarbeit, Pflege und Erziehung der Kinder und andere soziale Verpflichtungen verbleibt danach als „echte“ F. die Zeit für Erholen, Lesen, Lernen, Fernsehen, sportliche Betätigung, Geselligkeit, Liebhabereien usw., also für alle Betätigungen, die außerhalb der Existenzsicherung liegen. Als wöchentliche F. in diesem Sinne ermittelte die Befragung einer repräsentativen Zahl von Haushalten 1965/66: Bei einer anderen Repräsentativbefragung gaben Anfang 1967 als häufigste F.-Beschäftigungen an [S. 227](Freizeitarbeit, Urlaub, Sport, Touristik, Kulturelle Massenarbeit) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 226–227 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitarbeitSiehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive…
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Kriegsopferversorgung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene Krankheit oder äußere Einwirkung zurückzuführen ist. Hinterbliebenenversorgung erhält nur die Witwe, die über 60 Jahre alt oder zu 66 v. H. erwerbsgemindert ist oder ein Kind im Alter bis zu 3~Jahren oder 2~Kinder im Alter bis zu 8~Jahren zu versorgen hat. Waisenrente bzw. Halbwaisenrente erhalten die Kinder des Verstorbenen bis zur Beendigung des Schulbesuches oder der Lehrausbildung. Für die Rentenberechnung trat am 1. 7. 1966 eine Spaltung ein. Die Rente, auf die Anspruch vor diesem Termin entstanden war, wird wie eine Rente aus der Sozialversicherung berechnet, besteht also aus einem Grundbetrag von 360 M jährlich, einem Steigerungsbetrag von 1 v. H. des Gesamtlebensverdienstes, soweit er 600 M monatlich nicht überstieg, und den seit 1958 gezahlten Erhöhungen entsprechend den Erhöhungen der Sozialversicherungsrente (Renten). Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag werden wie an Sozialversicherungsrentner gezahlt. Bei Nebeneinkünften der Kriegsinvaliden aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigte sich die Rente bis 30. 6. 1968 auf drei Zehntel, wenn Rente und Nebeneinkünfte 180 M übersteigen. Mit Wirkung vom 1. 7. 1968 wurden die ungekürzten Renten entsprechend den Bestimmungen für die Sozialversicherungsrenten umgerechnet und erhöht. Die gekürzten Kriegsinvalidenrenten wurden von der neuen Mindestrente von 150 M abgeleitet, sofern die bisher errechnete ungekürzte Kriegsinvalidenrente ohne Zuschläge nicht höher war. Der Freibetrag für Kriegsinvalide mit anderen Einkünften wurde von 180 M auf 200 M erhöht. Für die Witwen und Waisen gelten dieselben Umrechnungsbestimmungen wie für die Hinterbliebenenrenten aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Liegt bei einem Körperschaden von 66⅔ v. H. und mehr keine Invalidität vor, ist der Kriegsbeschädigte aber trotz des Körperschadens arbeitsfähig, wird seit dem 1. 7. 1968 eine Kriegsbeschädigtenrente in Höhe von 150 M zuzüglich Ehegatten- und Kinderzuschlägen gezahlt. Wird neben der Kriegsbeschädigtenrente ein Einkommen aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen erzielt und übersteigen Einnahmen und Rente ohne Zuschläge zusammen 200 M monatlich, wird die Rente einschließlich der Zuschläge um die Hälfte des 200 M monatlich übersteigenden Betrages gekürzt. Die gekürzte Rente beträgt mindestens drei Zehntel der Kriegsbeschädigtenrente einschließlich der Zuschläge. Die Kürzung entfällt mit Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Frauen und des 65. Lebensjahres bei Männern. Die Mindestrenten haben die gleiche Höhe wie die Mindestrenten aus der Sozialversicherung. Die Mindestrente für Kriegsinvalide wurde ab 1. 7. 1968 also von 120 M auf 150 M, die für Kriegswitwen von 110 M auf 150 erhöht. Die Teuerungszuschläge, die ab 1. 6. 1958 zum Ausgleich der Preiserhöhungen infolge Wegfalls der Lebensmittelrationierung gezahlt wurden, entfielen. Die Mindestrente für Halbwaisen wurde von 35 M auf 40 M, für Waisen von 75 M auf 80 M monatlich erhöht. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 350 Kriegshetze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrechenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene…
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Großhandel (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a) Konsumgütergroßhandel, der ein Zwischenglied zwischen der Produktion und dem Einzelhandel in bezug auf die zur in[S. 258]dividuellen Konsumtion bestimmten Güter ist. Wichtigste Organe des Konsumgüter-G. sind heute die G.-Gesellschaften. Vorläufer der G.-Gesellschaften waren die G.-Kontore, die durch VO vom 22. 1. 1953 gebildet worden waren. G.-Kontore bestanden bei allen Räten der Bezirke und Kreise und wurden für die Bereiche Lebensmittel, Obst und Gemüse, Textilwaren, Schuhe und Lederwaren, technische Waren, Möbel, Kulturwaren und Haushaltchemie errichtet. Sie übernahmen die vorher von den Deutschen Handelszentralen durchgeführte Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern. Die G.-Kontore wurden durch Ministerratsbeschluß ab 1. 4. 1960 unter Einbeziehung des konsumgenossenschaftlichen Großhandels zu Großhandelsgesellschaften umgebildet. G.-Gesellschaften für Industriewaren unterstehen den Räten der Bezirke und für Lebensmittel den Räten der Kreise. Die Einkäufer werden von Einkaufskollektiven unterstützt. Bei allen G.-Gesellschaften bestehen sogenannte Handelsökonomische Räte, die sich aus Vertretern der örtlichen Staatsorgane Konsumgenossenschaften, HO, Gewerkschaften, Produktions- und Einzelhandelsbetrieben zusammensetzen. Sie sollen unmittelbaren Einfluß auf die Tätigkeit der G.-Gesellschaften zur Überwindung der Schwierigkeiten in der Versorgung nehmen und unter der Leitung eines Beauftragten der örtlichen Verwaltung (örtliche Organe der Staatsmacht) die G.-Gesellschaften kontrollieren. (Kontrolle) Konsumgüter-G. wird des weiteren von Warenhäusern, Versandhandelsbetrieben und Industrieläden ausgeübt. Als Organe des Konsumgüter-G. sind auch die Zentralen Warenkontore zu betrachten, die mit Anordnung vom 23. 3. 1960 als zentrale Lenkungsorgane für die Warenversorgung des Binnenhandels mit Industriewaren gebildet wurden. Sie sind nachgeordnete zentrale Organe des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Sicherung der Warenfonds in Menge, Sortiment und Qualität und sollen in Zusammenarbeit mit den G.-Gesellschaften und den Handelsorganen unter Auswertung der Bedarfsermittlung Einfluß auf die Produktion und Einfuhr von Konsumgütern zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung nehmen. Den Zentralen Warenkontoren stehen Beiräte zur Seite. Sie wurden gegründet für Textil- und Kurzwaren in Chemnitz, Schuhe und Lederwaren in Leipzig, Technik und Fahrzeuge in Berlin, Haushaltwaren in Berlin und Möbel und Kulturwaren in Berlin. Im Zuge der Durchführung des Neuen ökonomischen Systems im G. werden seit 1965 die Zentralen Warenkontore in Großhandelsdirektionen umgewandelt. Diese üben eine Doppelfunktion aus: Leitungsorgane gegenüber den G.-Gesellschaften und Bilanzierungsorgane für den Warenfonds ihres Branchenbereichs. Diesen Institutionen werden Testverkaufsstellen angegliedert. b) Materialversorgungs- und Produktionsmittelgroßhandel. Zwischenglied in der Materialversorgung der Industrie, des Verkehrs, der Landwirtschaft und des Handwerks. Wichtigste Organe dieses G.-Zweiges sind die Deutschen Handelszentralen und die Handelskontore für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, die Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks und die Versorgungskontore. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257–258 Grenzübertritt, ungesetzlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GroßhandelsgesellschaftenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a)…
DDR A-Z 1969
Rechtswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der „DDR“ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzele in den materiellen Lebensverhältnissen und könne nicht aus sich selbst, aus der allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes abgeleitet oder begriffen werden. Es ist nach dieser Auffassung also nicht der menschliche Geist oder seine sittliche Kraft, die die Rechtsordnung bestimmen, sondern das Recht soll — nach der These, daß das Sein das Bewußtsein bestimmt — durch die materiellen Lebensverhältnisse hervorgebracht werden. Diese materiellen Lebensverhältnisse würden aber durch die Produktionsverhältnisse bestimmt, durch die Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln. Daraus folge, daß derjenige, der die Produktionsmittel besitzt, und das ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung die herrschende Klasse, auch das Recht bestimmt und die Rechtsordnung festlegt. Damit wird das Recht leicht und einheitlich definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“, und das bestehende sozialistische Recht ist nach Ulbricht daher „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“ (Ulbricht, „Über die Dialektik unseres sozialistischen Aufbaus“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1959, S. 147). Mit dieser Erkenntnis wurde, wie Hilde ➝Benjamin erklärt, „eine klare Abgrenzung von der bürgerlichen Rechtswissenschaft mit ihren verschiedenen Spielarten idealistischer Rechtsideologien und mit ihren Vorstellungen von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen“. Für das Strafrecht wird diese Aussage im Lehrbuch des Strafrechts noch einmal ausdrücklich bestätigt: „Deshalb hat jedes Strafrecht Klassencharakter, verfolgt die klassenbedingten Ziele und Aufgaben. Es gibt kein neutrales, über den Klassen stehendes Strafrecht.“ Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird das sozialistische Recht mit einer gewissen Akzentverlagerung definiert als „ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Jedes Recht sei seiner Natur nach parteilich, weshalb auch die Rechtsanwendung nur parteilich sein könne (Parteilichkeit der Rechtsprechung). Aus den Erkenntnissen des historischen Materialismus ergibt sich für die Kommunisten weiter, daß die menschliche Gesellschaft unter Führung ihrer fortschrittlichsten Klasse, der Arbeiterklasse, den Weg zum kommun. Endstadium gehen werde, in dem die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt und mit der dann vorhandenen klassenlosen Gesellschaft der ideale Endzustand auf Erden erreicht sein werde. Die „historische Aufgabe“ der Arbeiterklasse bestehe also darin, den Weg zunächst zum Sozialismus, dann zum Kommunismus zu vollenden. [S. 515]Die Erfüllung dieser Aufgabe entspreche der objektiven Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Wenn nun aber nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse entspricht, und wenn der Wille dieser Klasse auf die Erreichung des sozialistisch-kommun. Endzustandes gerichtet ist (weil er darauf gerichtet zu sein hat), dann kann, wie dies in der neuen Definition des Staatsrates zum Ausdruck kommt, im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lago ist. Damit erhält das Recht Instrumentalcharakter in Händen der Klasse und des Staates zur Erreichung des politischen Endziels. Dieser Auffassung vom R. entspricht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer, Polak, Streit, Toeplitz) die Hauptaufgabe der Justiz. Damit werde die bürgerliche „Klassenjustiz“ überwunden, die nichts anderes als ein Mittel der herrschenden Klasse sei, „das schaffende Volk auszubeuten“: „Indem unsere sozialistische Rechtspflege zum Anliegen und zur Aufgabe des ganzen Volkes wird, entwickeln wir die sozialistische Rechtsordnung der DDR immer mehr zum nationalen Urbild wahrer Gerechtigkeit und Humanität“ [Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963]. Grundlegender Ausgangspunkt und Maßstab für die Bestimmung dieser „wahren“ Gerechtigkeit könne immer nur das Interesse der Arbeiterklasse sein, deren Führung in Staat und Gesellschaft solange erforderlich bleibe, wie Klassen überhaupt existierten (vgl. Gollnick/Haney in „Staat und Recht“ 1968, S. 580 ff.). Weil nun aber die Macht der Arbeiterklasse nicht ihren Zweck in sich selbst finde, sondern von der Arbeiterklasse (und ihren „Verbündeten“) zur Erreichung der objektiv bestimmten Ziele und Zustände des Sozialismus/Kommunismus gebraucht werden müsse, wird die sozialistische Gerechtigkeit als ein „Mittel zur Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Zustände“ verstanden. Da sie sich andererseits nicht von selbst realisiere, vielmehr zu ihrer Verwirklichung entsprechender Mittel bedürfe, sei sie in bezug auf die Realisierung von Zuständen zugleich auch Zweck, der sich durch die in ihr gesetzten Forderungen nach Bewertung und Veränderung bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse offenbare. Wesentliches Mittel, um die in den Gerechtigkeitsforderungen zum Ausdruck kommenden Ziele zu erfüllen, sei das sozialistische Recht. Damit wird die Gerechtigkeit einerseits zum Zweck im Hinblick auf das Recht, das Mittel zur Erreichung der gesetzten Ziele ist; sie wird aber andererseits auch Mittel zur Bewertung des Rechts, und zwar insofern, als das bestehende Recht danach beurteilt wird, ob es gerecht oder ungerecht ist, ob es den Zielsetzungen noch entspricht oder nicht. Es besteht bei dieser Betrachtung von Recht und Gerechtigkeit also sowohl eine Einheit wie eine Verschiedenheit zwischen beiden Kategorien, und Widersprüche zwischen ihnen werden nicht für unmöglich gehalten (a.a.O., S. 591). Dieser Auffassung vom Wesen des sozialistischen Rechts und von dem Verhältnis zwischen sozialistischem Recht und Gerechtigkeit entspricht die der Rechtsprechung im Gesetz über die Gerichtsverfassung gestellte Aufgabe: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter- und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse.“ Besonders herausgestellt wird durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates und die sich daran anschließenden neuen Gesetze (Justizreform) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung: „Die Gerichte tragen dazu bei, daß alle Bürger, Institutionen und Organisationen das sozialistische Recht bewußt einhalten und verwirklichen, das den Willen des Volkes zum Ausdruck bringt und seinem friedlichen Leben, seiner Freiheit, seiner schöpferischen Arbeit und der Gerechtigkeit für jedermann dient“ (§ 2 Abs. 1, Satz 2 GVG). Mit besonderem Nachdruck wird von den Gerichten die Wahrung und Beachtung sozialistischer Gesetzlichkeit gefordert, d.h. strenge Einhaltung der geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit sind die Forderung nach der echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit“ (Artzt in „Neue Justiz“ 1956, S. 581), und die Feststellung, daß das [S. 516]sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen ist (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). 2. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Rechtspflege In der neuen Verfassung vom 6. 4. 1968 trägt der Abschnitt IV die Überschrift „Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege“. Nach dem einleitenden Art. 86 sind „die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung die grundlegende Garantie für die Einhaltung und die Verwirklichung der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit“. Da „politische Macht des werktätigen Volkes“ nach Art.~1 und 2 der Verfassung den Führungsanspruch der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse impliziert, gehört also auch die Suprematie der SED zu diesen Garantien für die Einhaltung und Verwirklichung der Verfassung. Sie zu bekämpfen oder auch nur anzuzweifeln, wäre Ausdruck einer die Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit mißachtenden verfassungsfeindlichen Einstellung. Die sozialistische Gesetzlichkeit soll gemäß Art. 87 Verf. durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet werden (Näheres s. u. Ziff. 8). Der Grundsatz, daß alle leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern rechenschaftspflichtig und verantwortlich sind (Art. 88), gilt in vollem Umfang auch für die Richter. Während die alte Verfassung noch die formale Möglichkeit vorsah, daß an der Verfassungsmäßigkeit von Normativakten der Volkskammer Zweifel geäußert werden konnten, fehlt eine solche Bestimmung in der neuen Verfassung. Über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften des Ministerrates und anderer staatlicher Organe entscheidet nach Art. 89 der Staatsrat. Art. 90 Verf. läßt die dynamische Funktion der sozialistischen Rechtspflege erkennen. Danach dient die Rechtspflege „der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit, dem Schutz und der Entwicklung der DDR und ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung. Sie schützt die Freiheit, das friedliche Leben, die Rechte und die Würde der Menschen.“ Im zweiten Satz kommt also auch die Schutz-(Unterdrückungs-)Funktion der Rechtspflege zum Ausdruck. Schließlich betont Art. 91 die Verbindlichkeit der allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen und wiederholt die bereits in das StGB aufgenommene Bestimmung, daß Verbrechen dieser Art nicht der Verjährung unterliegen. In den weiteren Verfassungsbestimmungen des IV. Abschnitts werden behandelt die Gerichtsorganisation (s. u. Ziff. 3), die Stellung des Obersten Gerichts, die an einen Richter zu stellenden Voraussetzungen, die Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte, die Stellung der Staatsanwaltschaft. Für das Strafrecht (s. u. Ziff. 5) gelten nach Art. 99 die Grundsätze „nulla poena sine lege“ und „nullum crimen sine lege“, und Art. 100 regelt die Zulässigkeit der Untersuchungshaft. Die Grundsätze, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf und daß Ausnahmegerichte unstatthaft sind, sind ebenso Verfassungsinhalt wie die Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Gericht und des Rechts auf Verteidigung (Strafverfahren, Verteidiger). Neu gegenüber der alten Verfassung ist die in Art. 106 vorgesehene Möglichkeit der Haftung des Staates für Schäden, die einem Bürger durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden. Insoweit bleibt allerdings das angekündigte Staatshaftungsgesetz abzuwarten. 3. Gerichtsorganisation Nach Art. 92 Verf. wird die Rechtsprechung durch das Oberste Gericht [OG], die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte (Gerichtsverfassung) und die gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt. Damit hat nunmehr auch die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit ihre verfassungsrechtliche Fundierung gefunden. Gleichlautend mit dem Gerichtsverfassungsgesetz wird dem OG in Art. 98, Abs. 2 Verf. die Leitungsfunktion für die gesamte Rechtsprechung zuerkannt. Auch der Grundsatz der Verant[S. 517]wortlichkeit des OG gegenüber der Volkskammer und dem Staatsrat ist in der Verfassung enthalten. Das OG, das seit Dezember 1949 besteht, entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt oder vom Präsidenten des OG eingelegten Kassationsanträge (Kassation), als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem OG erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das OG in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Die bis zum August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz entsprechende Gerichtsorganisation war zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur angepaßt und dann durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Am 1. 10. 1959 wurde das GVG mit Erlaß des Gesetzes über die Wahl der Richter neu gefaßt und in einigen Bestimmungen in sozialistischem Sinne geändert. Nach dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 erließ die Volkskammer am 17. 4. 1963 ein neues Gerichtsverfassungsgesetz, durch welches das Prinzip des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege voll verwirklicht wurde. Ferner hatte diese Justizreform zum Ziel, die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte gesetzlich zu untermauern und zu aktivieren. Das OG wurde das „Leitungsorgan“ für die gesamte Rechtsprechung, ist aber in dieser Funktion der Volkskammer und dem Staatsrat gegenüber verantwortlich. Der Staatsrat hat nach Art. 71 der Verfassung nicht nur das Recht, rechtsverbindliche Erlasse und Beschlüsse zu erlassen, sondern er kann auch die Verfassung und die Gesetze verbindlich auslegen, also unmittelbar auf die Rechtsprechung einwirken. Er kann ferner dem Plenum des OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Der Staatsrat ist also praktisch der oberste Gerichtsherr. Die zur Durchsetzung der Leitungsaufgaben des OG geschaffenen Organe dieses Gerichts, das Plenum und das Präsidium haben die Befugnis, Richtlinien und Beschlüsse mit bindender Wirkung für alle Gerichte zu erlassen. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf die Militärgerichtsbarkeit, die in der Spitze beim Kollegium für Militärstrafen des OG zusammenläuft. Die Arbeitsgerichte sind als Kammern bzw. Senate der Kreis- und Bezirksgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert. In allen erstinstanzlichen Verfahren der Kreis- und Bezirksgerichte wirken Schöffen mit, in Arbeitsrechtsstreitigkeiten entscheiden auch die Rechtsmittelsenate der Bezirksgerichte und der Senat des OG unter Beteiligung von Schöffen. Die Richter werden in allen Gerichten auf 4 Jahre gewählt und sind für ihre Rechtsprechung sowohl dem übergeordneten Gericht wie der örtlichen Volksvertretung ihres Bezirks oder Kreises verantwortlich. Der in der Verfassung und im Gerichtsverfassungsgesetz enthaltene Grundsatz von der richterlichen Unabhängigkeit ist faktisch beseitigt. Die Personalpolitik (Kaderpolitik) vollzog sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltstellen verdrängt und zunächst durch Volksrichter und Volksstaatsanwälte ersetzt wurden. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter betrug 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während eines Lehrganges beigebracht werden. Der erste Lehrgang dauerte 6 Monate, der zweite 8 Monate, die nächsten drei dann jeweils ein Jahr. Später betrug die Lehrgangsdauer auf der Deutschen Akademie für Staats und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ zunächst 2, dann 3 Jahre und seit Beginn des Studienjahres 1955/56 bis zur Umgestaltung der Akademie im Jan. 1964 4 Jahre. In dieser Zeit bestand kein Unterschied mehr zum akademisch-juristischen Studium an den Universitäten (Rechtsstudium). Nur noch knapp 2. v. H. aller Richter haben die alte rechtswissenschaftliche Ausbildung genossen und zwei juristische Staatsprüfungen abgelegt. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. [S. 519]Für die Richter, die der SED angehören — das sind über 90 v. H. aller Richter — gilt wie für jedes andere Parteimitglied das Statut der SED, das auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 beschlossen wurde. Danach ist jedes Parteimitglied verpflichtet, „seine Arbeit in den staatlichen und wirtschaftlichen Organen und in den Massenorganisationen entsprechend den Beschlüssen der Partei, im Interesse der Werktätigen zu leisten; die Partei- und Staatsdisziplin zu wahren, die für alle Mitglieder der Partei im gleichen Maße bindend ist. Wer die Partei- und Staatsdisziplin verletzt, ist, unabhängig von seinen Verdiensten und der Stellung, die er einnimmt, zur Verantwortung zu ziehen“ (Abschn. I, Ziff. 2g des Statuts). Damit ist es der SED immer möglich, unmittelbar auf die Rechtsprechung einzuwirken und vor allem die Schwerpunkte der Rechtsprechung zu bestimmen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung die Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Regime, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. 4. Die weiteren Organe der Rechtsprechung Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige, unmittelbar der Volkskammer und dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des ersten „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“, war die erste Periode der Rechtsangleichung an das sowjetische Vorbild auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges beendet. Das neue Staatsanwaltschaftsgesetz vom 17. 4. 1963 bezeichnet die Staatsanwaltschaft als ein Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht und beschreibt im einzelnen Funktion und Aufgaben dieses Organs in der Periode des „umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Staatsanwaltschaft soll in ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Erziehung der Bürger zum sozialistischen Denken und Handeln leisten. Auch für dieses Staatsorgan steht also die Erziehungsfunktion des Rechts im Vordergrund. Die Justizverwaltung hat schon 1952 ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft, mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 auch ihre Befugnis der Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung eingebüßt. Ihre heutigen Aufgaben liegen auf dem Gebiet der Revision der Gerichte, der Kaderpolitik, der Gerichtsverwaltung und der Vorbereitung der Justizgesetzgebung. Dem Ministerium der Justiz obliegt es in seiner Verantwortlichkeit für die Kaderpolitik, die Grundsätze für die Ausbildung der juristischen Kader gemeinsam mit dem Staats-Sekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen sowie den Universitäten auszuarbeiten und durchzusetzen. Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung vorgenommen. Der Staatsrat bezeichnet die Rechtsanwaltschaft in seinem Rechtspflegeerlaß als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“. Besonders hebt er hervor, daß sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig in den Kollegien zusammengeschlossen haben. Am 1. 9. 1967 nahm in Ostberlin ein „Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen“ seine Tätigkeit auf, das nach Art eines Kollegiums organisiert ist und Rechtsvertretungen in anderen Staaten sowie Vertretungen von ausländischen (auch westdeutschen und Westberliner) Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten der „DDR“ wahrnimmt. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare obliegen dem Ministerium der Justiz. Eine Standesorganisation und eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft nicht. Durch den Verteidiger im „sozialistischen“ Strafprozeß soll ein „neuer Arbeitsstil“ entwickelt werden, der die erzieherische Rolle des Rechtsanwalts mehr in den Vordergrund rückt. [S. 520] 5. Strafrecht Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts, das durch das sozialistische Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 [GBl. I, S. 1] eine neue materielle Grundlage erhielt. In der strafrechtlichen Praxis der Strafverfolgungsorgane und Gerichte können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt.~I bearbeitet und von den I. Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich Art. 6 der alten Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärte. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 29. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedengefährdung) herangezogen wurde, konnte nicht mehr Grundlage politischer Strafverfahren sein. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom OG nur wenig angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildete dieses die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen, zu denen seitdem auch die Abwerbung gehörte. Art. 6 der Verfassung behielt aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, blieb also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Das neue Strafgesetzbuch faßt die politischen Straftatbestände in den ersten beiden Kapiteln des Besonderen Teils zusammen (Aggressionsverbrechen, Kriegshetze, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit, Staatsverbrechen). Besonders kraß trat die Unterdrückungsfunktion des Strafrechts, insbesondere der politischen Straftatbestände, in den vor dem Obersten Gericht durchgeführten Prozessen gegen „Kopfjäger“, „Menschenhändler“ (staatsfeindlicher ➝Menschenhandel) und „Terroristen“ (Terror) in Erscheinung sowie in all den Strafverfahren, in denen es sich um tatsächliche oder angebliche Verletzungen der Anordnungen und Bestimmungen über das Sperrgebiet handelte. Hohe Freiheitsstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Durch eine gleichzeitig mit dem StEG erfolgte Änderung des Paßgesetzes wurden auch Versuch und Vorbereitung der Republikflucht unter Strafe gestellt. (Paßwesen) Auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts wurden bis 1955 vor allem folgende vier Gesetze angewendet: Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftsrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt, und das neue Strafgesetzbuch bringt eine Erweiterung beider Tatbestände. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Freiheitsstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums wurde durch das StEG aufgehoben; die Bestrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ erhielt in den Bestimmungen des StGB eine neue gesetzliche Grundlage. Das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels wurde durch das Zollgesetz vom 28. 3. 1962 aufgehoben. Eine materiell-rechtliche Änderung hat sich dadurch jedoch nicht ergeben, da die Strafandrohungen in das Zollgesetz übernommen worden sind. Wirtschaftsprozesse wurden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagte durch[S. 521]geführt, die entweder gerade noch rechtzeitig flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in Mitteldeutschland hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der BRD mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“. Das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das bis zum Inkrafttreten des neuen, sozialistischen Strafgesetzbuchs noch weiterhin galt und materielle Rechtsgrundlage für die übrigen Strafverfahren war, war stets als „sanktioniertes Recht“ entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden. Entscheidendes Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung war die Gesellschaftsgefährlichkeit, womit eine unmittelbare Anlehnung an das sowjet. Strafrecht vollzogen wurde. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist“ „Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Das Strafrechtsergänzungsgesetz führte neben dem aus dem sowjet. Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstrafrechts geschaffen. Letztere wurden durch das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz (Militärstrafgesetz) vom 24. 1. 1962 z. T. geändert und um weitere Tatbestände ergänzt. Mit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs tritt eine Differenzierung der Rechtsverletzungen in Straftaten, Verfehlungen, und Ordnungswidrigkeiten ein. Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zählen nicht zu den Straftaten. Bei der Beschreibung der Straftaten sind deutlich die Schwierigkeiten zu bemerken, vor denen die Verfasser des neuen StGB in dem Bemühen standen, gegenüber dem bisherigen „bürgerlichen“ Strafrecht etwas Neues zu schaffen. Nachdem Anfang der 50er Jahre verkündet worden war, daß die Unterteilung in Verbrechen, Vergehen und Übertretungen zugunsten eines einheitlichen Verbrechensbegriffs fallengelassen werde, wird nunmehr wieder die Auffassung, „daß einheitliches Wesensmerkmal aller Straftaten ihre Gesellschaftsgefährlichkeit sei“, überwunden. Man kehrt also zur differenzierten Ausgestaltung in Verbrechen und Vergehen zurück. Einheitlich werden in allen Straftaten folgende Eigenschaften gesehen: 1. Gesellschaftswidrigkeit (bei Vergehen) und Gesellschaftsgefährlichkeit (bei Verbrechen), 2. die moralisch-politische Verwerflichkeit, 3. die Strafrechtswidrigkeit und 4. die Strafbarkeit oder strafrechtliche Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege (Strafrecht). Das neue StGB weist ein differenziertes Strafensystem auf. Es behielt die Todesstrafe bei. Außerhalb des StGB geregelte Straftatbestände wurden durch das Anpassungsgesetz vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 242) an das Strafsystem des StGB angepaßt. Der in §~1 Abs. 4 EGStGB enthaltenen Verpflichtung, eine Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB im Gesetzblatt zu veröffentlichen, ist der Minister der Justiz mit einer kurzen Bekanntmachung vom 21. 6. 1968 (GBl. II, S. 405) nachgekommen. Er weist auf die im Anpassungsgesetz enthaltenen Bestimmungen. Das bedeutet, daß es außerhalb des StGB und des Anpassungsgesetzes keine Straftatbestände mehr gibt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig „differenzierte“ Strafe vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen [S. 522]Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein soll. Den Beschlüssen kam gemäß Art. 106 der am 12. 9. 1960 geänderten alten Verfassung Gesetzeskraft zu. Zur Durchführung des ersten Beschlusses hat das OG in der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) den Gerichten Hinweise für die zu verhängenden Strafen und in der Richtlinie Nr. 13 eine Anleitung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit erteilt. Nach einer scharfen Auseinandersetzung mit maßgebenden Strafrechtswissenschaftlern stellte der Staatsrat am 24. 5. 1962 in seinem weiteren Beschluß fest, daß „die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat beruht“. Die in diesen Beschlüssen bereits zum Ausdruck kommende Tendenz, die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit auszuweiten, wurde durch den Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) noch erheblich verstärkt (Konfliktkommission, Schiedskommission). In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handelte, und verhängten milde Strafen. Da dies in schlechthin unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse, und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung (öffentlicher Tadel, Geldstrafe, bedingte Verurteilung) und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, vor allem zu kurzen Freiheitsstrafen, wieder Zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ („Neue Justiz“ 1964, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Die Richtlinien Nr. 12 und Nr. 13 wurden durch Beschlüsse des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 ersatzlos aufgehoben, weil sie nach Auffassung des OG dem derzeitigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr entsprachen und einengend und schematisch auf die Anwendung kurzer Freiheitsstrafen orientierten. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der „DDR“ unterworfen ist. Für die Durchführung des Strafverfahrens war bis zum 30. 6. 1968 die im Zuge der 1. Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage, seit 1. 7. 1968 ist es die neue Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, 5. 49). Nach der Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967, II, S. 17) muß das Strafverfahren so gestaltet werden, „daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Umgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung gefördert werden“. Darum soll die Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren herangezogen werden. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Deutschen Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Staatsrats. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 6. 1968 — in Kraft getreten am 1. 7. 1968 — neu geregelt worden; die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. 6. Zivil-, Familien-, Arbeitsrecht Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Im Justizministerium der „DDR“ wird an der Erstellung eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung gearbeitet. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur An[S. 523]gleichung von Verfahrens Vorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten sind seit 1949 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig, die das Verfahren nach der „Familienverfahrensordnung“ vom 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171) durchzuführen haben. Nachdem auf dem Gebiet des Familienrechts zunächst lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt worden war, wurde das gesamte Familienrecht mit Wirkung vom 1. 4. 1966 durch das „Familiengesetzbuch der DDR“ (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966, I, S. 1) neu geregelt und damit neben zahlreichen anderen gesetzlichen Bestimmungen auch das 4. Buch des BGB aufgehoben. Das neue Gesetz soll den gesamten Bereich der Familie und ihre Stellung in der sozialistischen Gesellschaft erfassen. Unverkennbar tritt in ihm der Instrumentalcharakter des sozialistischen Rechts zutage. In vielen Bestimmungen stellt das FGB weniger Rechtsnormen zur Lösung von Konfliktsfällen auf als vielmehr eine Anleitung zum Handeln für Ehegatten, Eltern und Kinder zum Zwecke der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Eine Neuregelung haben schließlich das Patentrecht, das Urheberrecht und das Warenzeichenrecht (Warenzeichen) erfahren. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Eine Zwangsvollstreckung gibt es nur noch gegenüber Einzelpersonen und Privatbetrieben, nicht mehr gegen einen VEB. Hier wurde ein besonderes Anweisungsverfahren entwickelt. Das Konkursrecht (Konkurs) spielt in der Praxis kaum noch eine Rolle. Das Arbeitsrecht soll in erster Linie der Weiterentwicklung der „sozialistischen Arbeitsverhältnisse“ dienen. Seine neue gesetzliche Grundlage hat es im Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 gefunden. Für die Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sind in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch beim zuständigen Kreisgericht möglich. 7. Wirtschaftsrecht Lange Zeit wurde in der Rechtswissenschaft diskutiert, ob das Wirtschaftsrecht als zum Zivilrecht gehörend zu betrachten oder als ein eigener Rechtszweig zu werten sei. Eine in den Gesetzgebungsplänen des Justizministeriums vorgesehene Trennung zwischen Zivilrecht und Wirtschaftsrecht war im Jahre 1963 nach dem VI. Parteitag der SED fallengelassen worden, während sich dann nach Verkündigung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft die Auffassung durchsetzte, daß das Wirtschaftsrecht als besonderes Rechtsgebiet behandelt werden müsse. Auf dem VII. Parteitag der SED wurde dann die Forderung erhoben, ein gründlich ausgearbeitetes Wirtschaftsrecht zu schaffen, und es begann eine Diskussion um eine wirtschaftliche Grundsatzgesetzgebung. Diese rechtswissenschaftliche Systematik wird damit eher der Praxis gerecht, denn Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe untereinander und zwischen sozialistischen, halbstaatlichen und privaten Betrieben im Rahmen des Vertragssystems sind schon seit langem aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der Vertragsgerichtsbarkeit (Staatliches Zentrales Vertragsgericht). Das Wirtschaftsrecht wird als ein „wichtiges Instrument zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus und der wissenschaftlichen sozialistischen Wirtschaftsführung“ bezeichnet („Staat und Recht“ 1968, S. 595). Ebenso wie das gesamte sozialistische Recht soll gerade das Wirtschaftsrecht eine aktive und vorwärtsdrängende Funktion ausüben und Instrument zur Beherrschung ökonomischer und anderer gesellschaftlicher Prozesse sein. Es soll als „hocheffektives Instrument der Steuerung und Regelung ökonomischer Prozesse“ erkannt und angewendet werden. Das bislang für die Praxis geschaffene System wirtschaftsrechtlicher Regelungen wird als entwicklungsbedürftig und noch keineswegs vollendet angesehen. [S. 524]Begonnen wurde mit der Schaffung von Grundsatzregelungen über die Rechtsstellung von Wirtschaftsorganen (Wirtschaftsrecht). Ältere gesetzliche Regelungen, die im Vertragsgesetz, in der Regelung des Investitionswesens, den Planungsgrundsätzen (Planung), der Prämienfonds-VO formuliert worden sind, sollen wirtschaftliche Prozeßabläufe regulieren und wiederholbares Verhalten im Planungsablauf rationell organisieren. Gefordert wird, daß unter Einbeziehung dieser Einzelregelungen ein lückenloses wirtschaftsrechtliches Gesamtregelungssystem geschaffen und ständig der weiteren ökonomischen Entwicklung angepaßt wird. Dabei wird eine Koordinierung mit der Ausarbeitung des Zivilgesetzbuchs erfolgen. Am Ende all dieser Bemühungen auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet wird neben der dann geschaffenen Grundsatzregelung die Aufhebung der wirtschaftsrechtlichen Bestimmungen stehon, die vor dem neuen ökonomischen System erlassen wurden, sowie der heute noch (formell) geltenden Bestimmungen aus der Zeit vor 1945 (DGB-HGB). 8. Gesellschaftliche Erziehung, gesellschaftliche Gerichte und massenpolitische Arbeit Ihr beso
Rechtswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der „DDR“ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen…
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Kündigungsrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der Betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die Betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 360 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KunstpolitikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung…
DDR A-Z 1969
Verlagswesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem Bereich vor allem die für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, für die Qualifizierung unserer Werktätigen, für die Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus unentbehrliche Literatur erscheint“ (ebenda). Angeleitet und kontrolliert wird das V. durch das Ministerium für Kultur, dem es (nach seinem Statut von 1964) obliegt, „auf die Entwicklung einer vielseitigen, sozialistischen, schöngeistigen Literatur zu orientieren und insbesondere jene literarischen Werke zu fördern, die die Gegenwart in fortschrittlichem Geiste darstellen; das literarische deutsche und ausländische kulturelle Erbe zu pflegen; die Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter und Bauern zu unterstützen, um im Geist des Bitterfelder [S. 675]Weges die breite künstlerische Selbstbetätigung auf literarischem Gebiet zu fördern“. Zuständig für die einschlägigen Aufgaben des Ministeriums ist seit Anfang 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel (Leiter: Bruno Haid); sie übernahm die Aufgaben der bisherigen Abteilung Literatur und Buchwesen sowie der VVB Verlage und des Druckerei- und Verlagskontors. Die graphische (in der „DDR“ „polygraphische“) Industrie und neuerdings auch die Buchbindereien unterstehen dagegen dem Ministerium für Leichtindustrie. Die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel hat „die Verlage zu lizenzieren, die unterstellten Verlage anzuleiten und für eine zweckentsprechende Arbeitsteilung zwischen den Verlagen (Profilierung) Sorge zu tragen; die thematische Jahres- und Perspektivplanung der Verlage anzuleiten, zu koordinieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren; die Manuskripte der Buchverlage und die Erzeugnisse der nicht lizenzierten Verlage (Gelegenheitspublikationen, lokale Festschriften, Heimatblätter usw. D. Red.) zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen“; sie leitet ferner auch den Buchhandel, vornehmlich den Volksbuchhandel, und das allgemeinbildende Bibliothekswesen fachlich und ideologisch an. Um „breite Kreise der Bevölkerung zu beteiligen“, wurden insgesamt 21 ständige Arbeitsgemeinschaften gebildet, die nicht nur „passiv“ begutachten, sondern „wichtige Helfer“ „bei der Aufstellung und Erfüllung komplexer Literatur-Entwicklungsprogramme“ werden sollen. Die Editionspläne sind außerdem auf Verlegerkonferenzen Gegenstand von Kritik und Selbstkritik. Die „Begutachtung“ der Verlagsprogramme zielt u.a. auf deren klare Abgrenzung durch Zuweisung thematischer Zuständigkeiten ab; auch werden „Schwerpunkttitel“ festgelegt, deren Produktion unter Hintanstellung aller sonstiger Vorhaben besonders zu fördern ist. Um das System der Steuerung zu vervollständigen, werden Autorenverpflichtungen im Sinne des Vertragsgesetzes angestrebt. Seit einer Anordnung v. 7. 2. 1966 bedürfen schließlich Erwerb und Vergabe von urheberrechtlichen Nutzungsberechtigungen (Lizenzen) im Verkehr mit Partnern außerhalb der „DDR“ vor Abschluß eines Vertrages der Genehmigung durch das Büro für Urheberrechte. Bei der Vergabe kann die Genehmigung davon abhängig gemacht werden, daß die Nutzungsberechtigung zuvor einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung in der „DDR“ angeboten wurde. Nach dem „Perspektivprogramm“ der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, das im Febr. 1965 veröffentlicht wurde, sollen die „staatlichen Organe“ die Voraussetzungen dafür schaffen, „daß zu gegebener Zeit eine allmähliche Ersetzung der staatlichen Kontrolle durch die gesellschaftliche Kontrolle und die volle Eigenverantwortlichkeit der Verlage erfolgen kann“. 1963 waren an der Buch-, Zeitschriften-, Kunstblätter- und Musikalien-Produktion annähernd 120 Verlage beteiligt, viele davon, vor allem private, jedoch nur mit wenigen Titeln. Obschon nachprüfbare Angaben über die Eigentumsverhältnisse im V. nicht veröffentlicht werden, lassen sich etwa 60 Verlage, darunter alle größeren, einwandfrei als entweder „volkseigen“ (d.h. Staatsverlage) oder „organisationseigen“ (d.h. im Besitz von Parteien, Massenorganisationen usw.) identifizieren. Kaum mehr als 12 Verlage waren (von den drei kirchlichen abgesehen) wahrscheinlich noch Privateigentum; ihr Anteil an der Produktion dürfte (nach Titeln) unter 5 v. H. gelegen haben. Alle staats- und organisationseigenen Verlage wurden 1959 in einer VVB Verlage zusammengeschlossen; diese VVB wurde 1962 aufgelöst und in die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur überführt. Zu den volkseigenen Verlagen (Volkseigentum) gehören u. a. das Bibliographische Institut, die Verlage Breitkopf & Härtel, Brockhaus, Gustav Fischer, Niemeyer, Reclam, Seemann, Teubner, Thieme, die widerrechtlich enteignet wurden; die meisten produzieren trotzdem unter dem gleichen Namen wie in der BRD. Einzelne Ministerien haben eigene Verlage; der Staatsverlag der „DDR“ bringt seit Anfang 1963 die amtlichen Veröffentlichungen der Volkskammer, des Staatsrates usw. heraus. Die gesamte Literatur des Nationalrates (Nationale Front) erscheint im Kongreßverlag. Der Ostberliner Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Deutschen Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Urania und der Verlag Tribüne dem FDGB. Die Buchproduktion der Verlage wuchs bis 1958 von Jahr zu Jahr an: Auch in der technischen Qualität hat die Produktion in manchen Bereichen den alten Standard des „Leipziger Platzes“ wieder erreicht; wie in der BRD werden die „Schönsten Bücher des Jahres“ (49 im Jahr 1966) ausgezeichnet. Die Auflagen der Bücher liegen im Durchschnitt höher als in der BRD, doch sind die Größen aus verschiedenen Gründen schwer vergleichbar; neben der Breite und Vielfalt des Angebots in der BRD ist zu berücksichtigen, daß die Auflagen vieler Titel und insbesondere der „Bestseller“ in der „DDR“ wenn nicht gesteuert, so doch beeinflußt sind durch den Pflichtbedarf der Bibliotheken, durch den Verbrauch von Prämien und Buchgeschenken der „gesellschaftlichen Organisationen“ und durch die Absperrung des Lesepublikums von der Literatur der BRD und des „kapitalistischen“ Auslandes. Die Bemessung der Auflagen ist daher auch nicht allein oder in erster Linie abhängig von der Nachfrage, sondern von den Direktiven des [S. 676]Literaturapparates. Im Absatz der Fachliteratur schlägt sich aber auch die von der SED verbreitete „Atmosphäre des Lernens“ positiv nieder. Lizenzausgaben oder Übersetzungen „westlicher“ Literatur, die in ideologisch bestimmter Auswahl zugelassen werden (1965 wurden 264 Lizenzen von Verlagen der BRD erworben, wovon freilich wohl nur ein Bruchteil Werke der schönen Literatur betroffen haben dürfte), aber auch Unterhaltungsliteratur jeglichen Niveaus ohne politischen Einschlag sind meist schnell vergriffen. Andererseits werden „Überplanbestände“, da der Plan den Umschlag eines bestimmten Prozentsatzes der Lagerbestände in einer bestimmten Zeit vorschreibt, nach relativ kurzer Zeit makuliert. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert. (Deutscher Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der BRD vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Buchgemeinschaften, Kulturpolitik, Literatur, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 674–676 Verkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlöbnisSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem…
DDR A-Z 1969
Bildende Kunst (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Regimes steht im Zeichen des Sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (Formalismus, Funktionalismus in der Architektur, vor allem aber alle „modernen“ Strömungen der Kunst des Westens), wurden vom SED-Regime mit zunehmender Schärfe als „dekadent“ bekämpft. Die vom Verband Bildender Künstler Deutschlands veranstalteten „Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1953, 1958/59 und 1962, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, sollen die geltende Kunst-„Norm“ und die Breite des von ihr bestimmten künstlerischen Schaffens repräsentieren und stehen daher im Zeichen einer Monotonie, die an die gleichnamigen Ausstellungen der NS-Ära erinnert. In der umfangreichen Konzeption für die VI. „Deutsche Kunstausstellung“ (Okt. 1967 bis Juni 1968) wurde wiederum „Skeptizismus“ als „für die Künstler der DDR unbrauchbar und unannehmbar“ bezeichnet; zwar wurden auch „Konfliktlosigkeit und schönfärberische Glätte“ abgelehnt, es blieb aber Auftrag [S. 123]der Künstler, „daß Wahrheit und Schönheit in unserer Kunst wieder zu einer Einheit werden“. Wieder wurden auch Laienarbeiten in die Ausstellung aufgenommen, und unter dem Titel „Kultur im Alltag“ sollte sich ihr im Frühjahr 1968 in Leipzig eine Abteilung für angewandte Kunst anschließen. — In der vom gleichen Verband im Mai/Juni 1967 zum zweitenmal veranstalteten Ausstellung „Intergrafik“, die von Berlin aus durch die Länder des Sowjetblocks wanderte, waren bemerkenswerterweise moderne Kunstströmungen des Westens und auch der BRD mit Beispielen vertreten. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1950 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. Linientreue Künstler werden mit beträchtlichen Mitteln gefördert; der künstlerische Nachwuchs wird durch Verträge mit volkseigenen Betrieben gefördert und an die Arbeitswelt gebunden. Mit einigem Erfolg bemüht man sich, die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen zu lassen; man regt sie zum Besuch von Museen und Ausstellungen an, hält unter ihnen die Diskussion und Kritik der Kunstproduktion in Gang und ermuntert sie auch (im Sinne der Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter) zu eigener künstlerischer Betätigung. 1963 übernahm das Ministerium für Kultur die Zentralen Werkstätten für Druckgrafik in Berlin, um „durch Herstellung von hochwertiger künstlerischer Graphik die Kunst noch stärker als bisher in die Wohnungen der arbeitenden Menschen zu tragen“. Im April 1959 wurde der Kunstpreis der DDR zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Auf der anderen Seite beklagen Verlautbarungen des ZK immer wieder, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. Die meisten Künstler von Rang, die in Mitteldeutschland beheimatet waren, sind durch die Kunstpolitik der SED von dort vertrieben worden. Zweifellos wirken noch manche in der Stille; die Breite des Kunstbetriebes wird aber offenbar durch den Verzicht auf bedeutende Einzelleistungen — ganz zu schweigen von irgendwelchen Anzeichen einer Avantgarde des angeblichen „Fortschritts“ — erkauft. (Deutsche Akademie der Künste, Auszeichnungen, Kulturpolitik, Laienkunst) Literaturangaben Volkskunst in politischem Dienst. 2., erw. Aufl. (BMG) 1961. 70 S. m. 12 Abb. u. 5 Faks. Werth, K. P.: Politkunst in der Sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. (BMG) 1965. 64 S., 42 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 122–123 Bilanzverzeichnis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BildungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Regimes steht im Zeichen des Sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des…
DDR A-Z 1969
Gewerkschaftsleitungen, betriebliche (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb. Die BGL nimmt seit 1948 die Stelle der früheren Betriebsräte ein, die für überlebt erklärt wurden. Sie besteht nur aus Mitgl. des FDGB und wird ausschließlich von den FDGB-Mitgliedern im Betrieb gewählt. Eine Vertretung für die nicht im FDGB organisierten Arbeitnehmer gibt es nicht. Die BGL ist an die Beschlüsse des FDGB und der einzelnen Industriegewerkschaften gebunden. Sie ist also im Gegensatz zu den früheren unabhängigen Betriebsräten Weisungen außerbetrieblicher Gremien unterworfen. Nach § 12 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die Werktätigen ihr Recht auf Mitbestimmung im Betrieb vor allem durch die BG. verwirklichen. „Die BG. organisieren die schöpferische Mitwirkung aller Werktätigen an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne sowie an der Leitung des Betriebes und erziehen sie zu einem hohen sozialistischen Bewußtsein (Planung, Mitbestimmung, sozialistisches ➝Bewußtsein). So haben sie vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren, die Neuererbewegung zu fördern und die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten. Durch die Novelle vom 23. 11. 1966 zum Gesetzbuch der Arbeit wurden die Rechte der BG. erweitert. So können Lohnformen (Lohnpolitik) nur noch im Einvernehmen mit den BG. in Kraft gesetzt werden. Sie können jetzt an den Gesprächen über den Abschluß von Arbeitsverträgen teilnehmen, zu Beurteilungen Stellung nehmen, beim Abschluß von Änderungsverträgen mitwirken und in Personalunterlagen einsehen. Ferner haben sie das Recht, „entsprechend den ökonomischen Möglichkeiten“ Vorschläge zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Betrieb zu unterbreiten und Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes vorschlagen, Vorschläge für die Auszeichnung von Werktätigen unterbreiten und die Beseitigung von Mängeln „im Rahmen der Möglichkeiten“ verlangen. Auch können sie bei mangelhafter Erfüllung der Aufgaben, bei Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Mißachtung der Rechte der Gewerkschaften durch Betriebsleiter oder leitende Mitarbeiter von dem übergeordneten Leiter fordern, daß der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Das Recht, eine Entscheidung mitzutreffen, haben die BG. bei der Verwendung der Mittel aus dem Lohnfonds, dem Prämien- und dem Kultur- und Sozialfonds. Die BGL ist der Vertragspartner der Betriebsleitung beim Abschluß des Betriebskollektivvertrages (Betriebsverfassung). Trotz der Erweiterung der Rechte der BG. kann wegen der institutionellen Stellung des FDGB und in ihm der BG. von einer echten Mitbestimmung nicht gesprochen werden (Arbeitspolitik) Die BGL bildet verschiedene Kommissionen. So die Kommission für Arbeit und Löhne, die K. für kulturelle Massenarbeit, die Kaderkommission, die Arbeitsschutzkommission, die Feriendienstkommission (Feriendienst des FDGB). In den Privatbetrieben sind den BGL durch die Betriebsvereinbarungen weitgehende Rechte gegenüber dem Betriebsinhaber eingeräumt. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253 Gewerkschaftskomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewinnSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller…
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Bibliotheken (1969)
Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Das Bibliothekswesen zerfällt zur Zeit noch in die beiden Komplexe Wissenschaftliche B. und Allgemeinbildende B. Der erste Schritt zu einer Zusammenfassung aller selbständigen B. ist der Deutsche Bibliotheksverband (Präsident Prof. Horst Kuntze, Generaldirektor der Deutschen Staatsbibliothek), der — entsprechend der Tendenz, alle gesamtdeutschen Institutionen aufzulösen — im März 1964 gegründet wurde. Der Verband, dem nur die B. als Institutionen beitreten können, hatte Ende 1964 543 Mitglieder (193 wissenschaftl. B., 260 Allg. öffentl. B., 73 Gewerkschafts-B., 17 Institutionen). Da es an einem zentralen staatlichen Leitungsorgan für alle B. fehlt — ein Ansatz dazu ist die Arbeitsgruppe Bibliothekswesen beim Stellv. des Vors. des Ministerrates — nimmt der Verband teils beratend, teils exekutiv koordinierende Funktionen wahr. 1965 arbeitete er Grundzüge für das angestrebte „einheitliche sozialistische Bibliothekssystem“ aus; sie sehen die Zusammenfassung aller B. unter einem „Staatlichen Komitee beim Ministerrat“ und die Durchgliederung nach dem Regionalprinzip einerseits, dem Fachprinzip andererseits vor, ein Projekt, das nur schrittweise und in langen Fristen zu verwirklichen sein wird. 1. Wissenschaftliche B. Die größeren Wissenschaftlichen B. (darunter als wichtigste die Deutsche — früher Preußische — Staats-B. in Berlin, die früher vom Börsenverein der deutschen Buchhändler getragene Deutsche Bücherei in Leipzig, 5 Landes-B., 7 Universitäts-B. und 12 Hochschul-B.) unterstehen dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. In den „Anleitungsbereich“ der Universitäts-B. gehören ferner annähernd 750 Fakultäts- und Instituts-B.; schließlich sind dem genannten Ministerium nachgeordnet rd. 70 technische und ökonomische Fach-B. Diese insgesamt rd. 820 Wissenschaftlichen B. verwalteten 1967 einen Bestand von rd. 27,7 Mill. Bänden; davon entfielen auf die 5 Landes-B. 2,7 Mill., auf die 7 Universitäts-B. 9,8 Mill. und auf die 12 Hochschul-B. 1,3 Mill. Bände. Der Rest der insgesamt auf 2.500 geschätzten wissenschaftlichen B. ist statistisch noch nicht erschlossen; diese wissenschaftlichen Fach-B. (der Akademien, Institute, Verwaltungen, Gerichte, Betriebe usw.) unterstehen den Unterhaltsträgern der betreffenden Institution. Im Staatshaushalt 1966 sind für die wissenschaftlichen B. insgesamt rd. 23,6 Mill. M ausgewiesen. Dem Ministerium steht ein Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen (Vorsitzender ebenfalls Prof. Kuntze) zur Seite, außerdem verfügt es über ein Methodisches Zentrum für wissenschaftliche B.; die kleineren wissenschaftlichen B. sollen durch die Landes-B. koordiniert werden, und die Rogierungs-B. sind in einem Arbeitsausschuß zusammengeschlossen. 1962 wurde der Aufbau regionaler Zentralkataloge für die wissenschaftlichen Bestände eines Bereiches bei den Univ.-B. in Ostberlin, Halle, Jena, Leipzig, Rostock und der Landes-B. in Dresden angeordnet. Die B. der TU Dresden wird zur technischen Zentral-B. entwickelt und gilt heute schon als größte technische B. der „DDR“; sie soll auch über die gesamte in der SU veröffentlichte technische und naturwissenschaftliche Literatur verfügen. Wie von allen B. wird auch von den wissenschaftlichen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“, Ausschaltung „antimarxistischer“ Literatur und vor allem „parteiliche“ Arbeit der Bibliothekare gefordert, und das B.-Wesen hat sich daher, obschon durch den Leihverkehr und gewisse Katalogarbeiten noch mit dem der BRD verbunden, weitgehend von der gemeinsamen Basis gelöst. West[S. 122]deutsche und ausländische Literatur wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG, Buchhandel) beschafft. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist die Benutzungsabteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Die Deutsche Bücherei, die zentrale B. des Buchhandels, wird vom Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen getragen; sie gibt eine „Nationalbibliographie“ in zwei Reihen und die Jahresverzeichnisse des deutschen Schrifttums und der deutschen Hochschulschriften heraus. Für die Ausbildung der Bibliothekare gibt es ein Institut für Bibliothekswissenschaft an der Humboldt-Universität sowie 2 Fachschulen. 2. Allgemeinbildende B. Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die allgemeinbildenden B. der ideologischen Ausrichtung im kommun. Sinne; zu ihnen zählen die Allgemeinen öffentlichen B. (AÖB, Volksbüchereien), die Gewerkschafts-, Heim- und Anstalts-B., die der FDGB unterhält, die Schüler- und Kinder-B. Zentral gesteuert werden diese B. durch das Ministerium für Kultur, und zwar seit 1963 durch die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel; Bezirks-B. leiten die Kreis-B., diese wiederum die AÖB und die Gewerkschafts-B. an, und zwar nach Materialien, die das 1950 gegründete Zentralinstitut für Bibliothekswesen bereitstellt. Die Ausbildung der Bibliothekare erfolgt auf der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig sowie auf einer Schule für die Weiterbildung von Bibliothekaren an Allgemeinbildenden B. Der FDGB unterhält ein Methodisches Kabinett für Bibliotheksarbeit. Sonderausbildungslehrgänge finden seit 1958 nicht mehr statt, alle Bibliothekare müssen jetzt die Fachschule besucht haben; außerdem gibt es Möglichkeiten des Fernstudiums. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein) werden die allgemeinbildenden B. zwar stark gefördert, doch reichen Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die man an die B. stellt. 1966 waren im Staatshaushalt rd. 42 Mill. M für die AÖB vorgesehen. Von den 20.826 Allgemeinbildenden B. mit rd. 23,9 Mill. Bänden und 59 Mill. Entleihungen waren AÖB 12.799 (mit 17,4 Mill. Bänden und 49,2 Mill. Entleihungen), Gewerkschaftsb. 8.027 (mit 6,5 Mill. Bänden und 9,9 Mill. Entleihungen); von den ersteren waren 3.617 hauptamtlich, 9.182 nebenamtlich geleitet, von den letzteren 3.725 hauptamtlich, 4.302 nebenamtlich. Rund ein Fünftel (bei den nebenberuflich geleiteten B. und den Gewerkschafts-B. sogar 40–50 v. H.) des Bestandes werden jedoch für „moralisch veraltet“, politisch oder fachlich überholt oder zerschlissen gehalten. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und berücksichtigt nur die „fortschrittlichen“ Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; insbesondere die neuere Literatur des Westens wird nur in einer sorgfältig gesiebten Auswahl angeboten; die B. machen dagegen vielerlei und keineswegs erfolglose Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. (Kulturpolitik, Literatur, Verlagswesen, Leihbüchereien) Literaturangaben Thilo, Martin: Das Bibliothekswesen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erg. Aufl. (BB) 1965. 243 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 121–122 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bilanzen, volkswirtschaftlicheSiehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Das Bibliothekswesen zerfällt zur Zeit noch in die beiden Komplexe Wissenschaftliche B. und Allgemeinbildende B. Der erste Schritt zu einer Zusammenfassung aller selbständigen B. ist der Deutsche Bibliotheksverband (Präsident Prof. Horst Kuntze, Generaldirektor der Deutschen Staatsbibliothek), der — entsprechend der Tendenz, alle gesamtdeutschen Institutionen aufzulösen —…
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Maifeier (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee (bis 1955 KVP) einen breiten Raum bei den Aufmärschen zur M. ein, die von Jahr zu Jahr militärischer wurden. Die Losungen zum 1.~Mai bezeugen alljährlich, daß die M. ein Mittel der Parteiagitation und der alles lenkenden Staatsmacht ist. — So hieß es in den M.-Losungen 1967 unter anderem: „3. Alle Kraft für die Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED … 12. Vorwärts im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des 50. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution! …“ Bezeichnend war die Meldung: „Wie in jedem Jahr seit 1956 wurde die Maidemonstration in der DDR-Hauptstadt mit der nun schon traditionellen Ehrenparade der Nationalen Volksarmee eröffnet“ („Neues Deutschland“ vom 2. 5. 1967, S. 3). Im Jahre 1968 wurde die Einspannung der M. für die Tages- und Parteipolitik noch deutlicher. So forderten viele Losungen den Einsatz für die Hebung der Produktion in der Wirtschaft: z. B. „10. Rationeller produzieren, für Dich, für Deinen Betrieb, für unseren sozialistischen Friedensstaat … 15. Werktätige in Arbeits- und Forschungsgemeinschaften! Erhöht das Tempo bei der Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Produktion weltmarktfähiger Erzeugnisse!“ — Nicht weniger als sechs Losungen wiesen auf die linksradikale Opposition in der BRD hin, die den Beifall der SED findet: z. B.: „36. Gruß den Werktätigen Westdeutschlands, die gegen Notstandsdiktatur, Renazifizierung und Revanchismus kämpfen … 38. Gruß den jungen Arbeitern, Studenten und Schülern, die mutig gegen Neonazismus und Notstandsdiktatur kämpfen … 41. Gruß den aufrechten Demokraten Westberlins, die sich in der antifaschistischen Einheitsfront zusammenschließen. Nieder mit den Mordgesellen der Reaktion!“ In den Berichten der Presse Mitteldeutschlands wurden die Paraden der NVA und der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ besonders hervorgehoben. So im „Neuen Deutschland“ (vom 2. 5. 1968, S. 2) unter der Überschrift „Moderne Waffen — hervorragende Soldaten — Traditionelle Maiparade der Nationalen Volksarmee“. — In der Rede zur M. 1968, die Günther Kleiber namens des Politbüros der SED verlas, hieß es: „Auf deutschem Boden triumphiert der Sozialismus. In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Zukunft der ganzen deutschen Nation begonnen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 MAI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MalereiSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee…
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Ministerium der Justiz (1969)
Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem am 18. 1. 1968 vom Ministerrat erlassenen neuen Statut (GBl. II, S. 75) ist das MdJ ein Organ des Ministerrates, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der „DDR“: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Hilde ➝Benjamin (SED), seit 1967 Dr. Kurt ➝Wünsche (LDPD). Erster Stellvertreter des Ministers: Hans Ranke (SED); weiterer Stellv.: Rolf Kaulfersch (NDPD). Der Minister vertritt das MdJ im Rechtsverkehr und ist gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Im Statut werden für die Verwirklichung der Aufgaben des MdJ an erster Stelle die Beschlüsse der SED als maßgebend erklärt, erst danach werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates erwähnt. Das Statut verpflichtet auch den Minister, die Beschlüsse der SED in seinem Aufgabenbereich auszuwerten. Das MdJ ist in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sektoren gegliedert. Die Hauptabt. und wichtigen selbständigen Abt. sind: Hauptabt. Gesetzgebung, Hauptabt. Rechtsprechung, Hauptabt. Militärgerichte, Kaderabteilung, Abt. Allgemeine Verwaltung und Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das Kollegium des MdJ, dem nicht mehr nur leitende Mitarbeiter des MdJ angehören, sondern zusätzlich auch Vertreter aus Wissenschaft und Praxis. Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Minister berufen. Für bestimmte Aufgabenbereiche und zur Lösung spezieller Probleme kann der Minister Beiräte bilden, deren Zusammensetzung, Dauer der Tätigkeit und Arbeitsweise von ihm bestimmt werden. Nachdem das MdJ durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) die Kontrolle und Anleitung über die Gerichte (Instrukteurwesen) verloren hat, obliegen ihm, schwerpunktmäßig zusammengefaßt, folgende Aufgaben: Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts und der wissenschaftlichen Führungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen; Herausgabe von Gesetzessammlungen, Textausgaben und Kommentaren; die Kaderpolitik für die Bezirks- und Kreisgerichte sowie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Richter und Schöffen; Ausarbeitung von Grundsätzen und Lehrprogrammen für die juristische Ausbildung (Rechtsstudium) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und den Universitäten; Durchführung und Kontrolle des Staatshaushalts für den Einzelplan Justiz und Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gerichte und Staatlichen Notariate; Anleitung der Schöffen und Schiedskommissionen, Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und die Notare; Vorbereitung von Rechtshilfeabkommen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Durchführung von Revisionen bei den Kreis- und Bezirksgerichten und den Staatlichen Notariaten und Analyse der Tätigkeit dieser „nachgeordneten Organe“; Revision der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte durch die Hauptabt. Militärgerichte, deren Leiter fachlich dem Minister der Justiz, in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung untersteht. Zu den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates und Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates kann der Minister der Justiz im Rahmen seiner Zuständigkeit Durchführungsbestimmungen, Anordnungen und Verfügungen erlassen. Beim Obersten Gericht kann er den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen beantragen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 424 Ministerium der Finanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem am 18. 1. 1968 vom Ministerrat erlassenen neuen Statut (GBl. II, S. 75) ist das MdJ ein Organ des Ministerrates, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der „DDR“: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Hilde ➝Benjamin (SED), seit 1967 Dr. Kurt ➝Wünsche (LDPD). Erster…
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Parteitage der SED (1969)
Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie die übrige Bevölkerung über die geplante große Linie zu unterrichten. Als Delegierte werden zumeist zuverlässige Funktionäre sowie Aktivisten, Helden der Arbeit, Genossenschaftsbauern u. ä. bestellt. Alle Beschlüsse werden einstimmig gefaßt und die von der Parteiführung vorgeschlagenen Mitgl. und Kandidaten des Zentralkomitees und der Zentralen Revisionskommission (ZRK) ohne Widerspruch gewählt. Von der offiziellen Linie abweichende Meinungen finden auf den P. keinen Ausdruck. Alle Reden und Diskussionsbeiträge müssen bei dem jeweils zuständigen Parteisekretariat vorher schriftlich eingereicht und genehmigt werden. Bisher fanden sieben P. in Ostberlin statt: I. P. (Vereinigungsparteitag) vom 19. bis 22. 4. und der SPD zur SED, Annahme des ersten Parteistatuts und der „Grundsätze und Ziele“ der SED); II. P. vom 20. bis 24. 9. 1947 (Annahme einer Entschließung, in der der „Kampf um die Einheit Deutschlands“ als Hauptaufgabe der SED bezeichnet und die Gründung einer vorläufigen gesamtdeutschen Regierung gefordert wird); III. P. vom 20. bis 24. 7. 1950 (Billigung des Entwurfs über den Fünfjahrplan, Annahme eines neuen Statuts sowie einer Entschließung über die weitere Umbildung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ und über die Entwicklung einer „breiten Friedensbewegung“ in ganz Deutschland unter Führung der SED); IV. P. vom 30. 3. bis 6. 4. 1954 (Erklärung gegen den EVG-Vertrag, der die Einheit Deutschlands verhindere, und Forderung einer gesamtdeutschen Regierung. Danach sollten freie Wahlen ohne ausländische Einmischung stattfinden. Vorbild eines wiedervereinigten Deutschlands solle die Staatsordnung in der „DDR“ sein. Annahme eines dritten, dem Statut der KPdSU angeglichenen Parteistatuts); V. P. vom 10. bis 16. 7. 1958 (Der P. stellt fest, die Grundlagen des Sozialismus seien in der „DDR“ gelegt, nunmehr müsse der Soz. zum Siege geführt werden, „ökonomische Hauptaufgabe“ sei, die BRD bis 1961 einzuholen und zu überholen, der „Aufbau des Soz.“ in der „DDR“ wird als Vorbild u. Beispiel für ganz Deutschland bezeichnet). VI. P. vom 15. bis 21. 1. 1963 (Annahme des ersten SED-Programms und eines neuen Statuts). In Anwesenheit Chruschtschows verkündet Ulbricht vor allem eine neue Reform des Wirtschaftsapparates, mit deren Hilfe die latente Wirtschaftskrise überwunden werden soll. Die ökonomische Hauptaufgabe von 1958 wird zurückgenommen. Die bisherige Deutschland- und Berlin-Politik der SED wird nicht verändert; für die internationale Politik gewinnt der P. vor allem Bedeutung durch die heftigen Angriffe Ulbrichts auf die chinesischen Kommunisten und durch die Teilnahme einer jugoslawischen Delegation; VII. P. vom 17. bis 24. 4. 1967 (Ulbricht wiederholt seine Grundgedanken zur Außenpolitik und Deutschlandpolitik und richtet scharfe Angriffe gegen die BRD sowie gegen die chinesischen Kommunisten. Während sich Breshnew und Gomulka mit den Ausführungen Ulbrichts identifizieren, betonen vor allem die Rumänen ihre eigenen Auffassungen (Nationalkommunismus). Für die Innen- und Wirtschaftspolitik werden die „Gestaltung des entwickelten wirtschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR“, die Fortführung der Wirtschaftsreform und die Durchführung eines Perspektivplanes bis 1970 beschlossen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 463 Parteischulen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiveteranenSiehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie…
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VVB (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 VVB ist die Abkürzung für Vereinigungen Volkseigener Betriebe, die den volkseigenen Betrieben übergeordneten wirtschaftlichen Leitungsorgane, deren Funktion und Organisationsstruktur sich mehrfach geändert haben. 1. Entwicklung der VVB Von 1948 bis 1951 waren Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe Aufgabe der VVB. Es gab damals ca. 75 VVB unterschiedlicher Fachbereiche, denen jeweils eine größere Anzahl von juristisch und finanziell abhängigen Betrieben unterstellt war. Die VVB stellte aus den Teilbilanzen der einzelnen VEB eine Gesamtbilanz zusammen, in der Gewinne bzw. Verluste gegeneinander aufgerechnet werden konnten. Anfang 1952 wurden im Rahmen der ersten größeren Reorganisation die VEB selbständig wirtschaftende Einheiten. Die VVB wurden in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ umbenannt. Sie verloren ihre direkten Leitungs- und Kontrollbefugnisse und galten nur noch als Anleitungs- und Aufsichtsorgane der zugeordneten, fachlich übereinstimmenden Betriebe; die Weisungen der Hauptverwaltungen der zuständigen Industrieministerien waren für ihre Tätigkeit bindend. Mit der Reform des Jahres 1958, deren Hauptmerkmal die Konzentration der [S. 691]Planungs- und Leitungsbefugnisse bei der Staatlichen Plankommission war, wurden die Verwaltungen Volkseigener Betriebe wieder in Vereinigungen Volkseigener Betriebe umbenannt und den Fachabteilungen der Staatlichen Plankommission unterstellt. Im Unterschied zu den VVB vom Jahr 1948 waren sie nun keine direkt wirtschaftenden Organe mehr, sondern wurden zu zentralen Staatsorganen. Sie übernahmen die Aufgaben der aufgelösten Industrieministerien, d.h. die operative und produktionsnahe Anleitung der unterstellten „volkseigenen“ Industriebetriebe. 1959 wurden die VVB dem neugebildeten Volkswirtschaftsrat unterstellt; sie leiteten die zentralgeleitete Industrie an, doch waren bereits Ansätze zur Zusammenarbeit mit der örtlichen Industrie vorhanden. An dieser Form der VVB wurde kritisiert, sie arbeiteten zu sehr „administrativ“ und zu wenig „ökonomisch“, und ihre bürokratische Struktur stehe einer Anpassung an die wachsenden Bedürfnisse der Volkswirtschaft häufig entgegen. Im Zuge der Einführung des Neuen ökonomischen Systems (1963) wurden die VVB in „ökonomische Führungsorgane“ ihres Industriezweiges umgewandelt. Neben den ihnen unterstellten zentralgeleiteten volkseigenen und gleichgestellten Betrieben wurden auch private und halbstaatliche Betriebe durch Zuordnung in den Leitungsbereich der VVB einbezogen. 2. Gegenwärtige Funktionen der VVB Die neue Rolle der VVB soll darin bestehen, eine engere Verbindung der gesamtwirtschaftlichen Zielsetzungen mit den realen Produktionsmöglichkeiten herzustellen. Im einzelnen bedeutet dies: a) Planung der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Industriezweiges unter Berücksichtigung des Standes der Technik in den fortgeschrittensten Industrieländern der Welt; b) Einordnung der eigenen zweigspezifischen Prognose in die gesamtvolkswirtschaftliche Konzeption von den „führenden Wirtschaftszweigen“ und der vorrangigen Förderung der wissenschaftlich-technischen Entwicklung wichtiger Erzeugnisgruppen und der Haupterzeugnisse; c) Planung und Koordinierung des Einsatzes der technischen und ökonomischen Intelligenz im Industriezweig, Organisation der Aus- und Weiterbildung der technisch-ökonomischen Kader; d) Planung und Leitung der Fertigungstechnik; e) Kontrolle der Tätigkeit der zugeordneten Betriebe, wobei sie u.a. von der Industrie- und Handelsbank der DDR und der staatlichen Finanzrevision unterstützt wird; f) Erarbeitung bilanzierter und abgestimmter Planvorschläge entsprechend dem innen- und außenwirtschaftlichen Bedarf bei gleichzeitiger Sicherung der gemeinsamen Richtlinien für den Absatz der Produkte sowohl auf dem inländischen als auch auf dem Weltmarkt; g) Sicherung der allseitigen Planerfüllung des Industriezweiges; h) Erarbeitung von Konzeptionen auf der Grundlage der Rationalisierungsprogramme für die Wettbewerbe, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit, das Neuererwesen; i) einheitliche Behandlung der Probleme der Berufslenkung und -qualifizierung, Entlohnung und sozialen Betreuung innerhalb des Zweiges. 3. Finanzen der VVB Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sollen die VVB nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Als neuartige Produktionsverbände, auch zeitweilig „sozialistische Konzerne“ genannt, führen die VVB die materielle Produktion nicht unmittelbar durch. Finanziell sind sie das Zwischenglied zwischen dem Staatshaushalt und den einzelnen unterstellten Betrieben. In der ersten Etappe des NÖS mußten die VEB ihre Nettogewinne an die VVB abführen, die sie ihrerseits an den Volkswirtschaftsrat Weitergaben, der über die Umverteilung dieser Mittel entschied. Das Inkrafttreten der „VO über die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen“ am 1. 1. 1965 leitete eine neue Phase ein. Die Akzente wurden auf das Prinzip der „Eigenerwirtschaftung“ verlagert, was eine weitere Verselbständigung der VVB gegenüber dem zentralen Leitungsapparat zur Folge hatte. Die von der VVB erwirtschafteten Gewinnanteile wurden nicht mehr von den Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates bzw. seit 1966 von den Industrieministerien auf die einzelnen VVB umverteilt, sondern verblieben bei der VVB, die sie auf die ihr unterstellten [S. 692]VEB aufschlüsselte. Dies brachte eine stärkere Abhängigkeit der VEB gegenüber der VVB mit sich. Die VVB entschied über die auf die VEB entfallenden Anteile an den erwirtschafteten Gewinnen und Amortisationen, über die obere Grenze bei der Inanspruchnahme eines Investitionskredits durch den Einzelbetrieb. Mit der weiteren Anwendung des Prinzips der Eigenerwirtschaftung wurde die finanzielle Selbständigkeit der VEB gegenüber der VVB wieder erweitert. Die Möglichkeiten der VVB wurden eingeschränkt, mit dem Gewinn eines VEB den Verlust eines anderen Betriebes zu decken. Bereits 1968 konnten die VEB über einen bestimmten Teil der eigenerwirtschafteten Überplangewinne frei verfügen. Ganz im Zeichen der Verlagerung der Verantwortung bei der Reproduktion an Einzelbetriebe stehen die für das Jahr 1969 getroffenen neuen ökonomischen Regelungen. Eine Differenzierung der Abgabennormative sowie deren Festlegung auf längere Perioden sollen u.a. den gut wirtschaftenden, VEB eine Vermehrung ihrer eigenen finanziellen Mittel ermöglichen. 4. Instrumente der VVB Um ihrer Verantwortung für die Führung ihres Industriezweiges gerecht werden zu können, wurden die VVB mit einer Reihe finanzieller Fonds ausgestattet. Obwohl die Bedeutung dieser VVB-Fonds geringer geworden ist, sind sie weiterhin vor allem deshalb von volkswirtschaftlicher Relevanz, weil sie die Finanzierungsgrundlage für die Entwicklungs- und zugleich Schwerpunktprojekte des Industriezweiges bilden. Die sachlichen und personellen Verwaltungskosten der VVB-Zentrale werden aus der VVB-Umlage gedeckt, die die einzelnen unterstellten VEB an die VVB monatlich abführen müssen. Neben den Amortisationsverwendungsfonds, Umlaufmittelverwendungsfonds, Kreditreservefonds und Außenwirtschaftsfonds verfügt die VVB über folgende Fonds: a) Gewinnverwendungsfonds, der aus der Gewinnabführung der einzelnen Betriebe und aus den Zuschüssen des Staatshaushaltes besteht. Der Gewinnverwendungsfonds wurde als Preis- und Verluststützung für die VEB gedacht, er dient der Deckung von Investitionen (auch Projektierung) der Betriebe und der VVB-Zentrale, notfalls wird er zur Aufstockung der eigenen Umlaufmittel der Betriebe verwendet und zum Teil an den Staatshaushalt abgeführt. Bei Überplangewinn erweitert sich der Verwendungszweck. b) Fonds Technik bringt die neuartigen innerzweiglichen ökonomischen Beziehungen zwischen der VVB und ihren Betrieben zum Ausdruck. Unabhängig vom Staatshaushalt wird der Fonds Technik aus Beiträgen gebildet, die nach vorherigem, planmäßig berechnetem Finanzbedarf als Selbstkostenanteile aus den eigenerwirtschafteten Mitteln durch die Zweigbetriebe an die VVB abgeführt werden müssen. Zweck dieses Fonds ist die Hebung des Produktionsniveaus unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung der Betriebe, wie sie im Plan Neue Technik festgelegt ist. Aus dem Fonds Technik werden in dem gesamten Industriezweig die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (wirtschaftlich-technische Forschung, Investitionen), Ausgaben für Standardisierungsarbeiten, Anlaufkosten und die Ausgaben für Lizenzen gedeckt. c) Der Verfügungsfonds ist ein Geld-Sonderfonds der VVB, über den der Generaldirektor verfügt. Dieser Fonds geht „in bestätigter Höhe“ und unverbunden mit der Planerfüllung zu Lasten der betrieblichen Selbstkosten. Obwohl die Größenordnung nicht belegt werden kann, liegt eine unterschiedliche Handhabung in der Bildung des Verfügungsfonds sehr nahe. Es steht jedoch fest, daß er Bestandteil der VVB-Umlage ist und in erster Linie dazu dient, die Werkleiter, Leiter von sozialistischen Arbeitskollektiven, die Kollektive selbst und auch Einzelpersonen für hervorragende Leistungen bei der Ausführung volkswirtschaftlich wichtiger Plan- und Forschungsvorhaben im Zweigbereich materiell zu belohnen. d) Die Prämien-, Kultur- und Sozialfonds wurden zu dem Zweck der Erhöhung der materiellen Interessiertheit der Werktätigen an der optimalen Erfüllung des Produktionsplanes (Planmäßigkeit, Rentabilität, Qualität zusammen mit Quantität) gebildet. Die Prämiierungen erfolgen jährlich oder für einmalige, im Rahmen der sozialistischen Wettbewerbe gezeigte Höchstleistungen. Daneben werden aus diesem Fonds auch die sozialen und kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen finanziert. [S. 693] 5. Organisationsstruktur der VVB Die VVB wird von einem Generaldirektor nach dem „Prinzip der Einzelleitung“ geleitet. Er wird auf diesen Posten von dem zuständigen Industrieminister berufen und ist nur diesem gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig. Weisungen und Auflagen von anderer Seite sind nur dann bindend für den GD, wenn diese auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen. In seiner Arbeit soll er sich auf die grundsätzlichen Fragen des Zweiges konzentrieren. Dem Generaldirektor stehen die stellvertretenden Direktoren als Berater und Führungshilfen zur Seite. Diese Direktoren sind meistens zugleich Leiter einer bestimmten Fachabteilung der VVB wie die der Technik, der Produktion, der Materialversorgung, der Absatz- und Bilanzierung und der Planung und Ökonomie. VVB-Organe sind weiterhin: a) die Perspektivplangruppe; b) das Leitbüro für das Neuererwesen; c) der Justitiar; d) der Hauptbuchhalter. — Die Arbeit der Perspektivplangruppen richtet sich unter der Führung des Generaldirektors auf die kontinuierliche, perspektivische Entwicklung des Zweiges, auf die Entwicklung der Erzeugnisgruppen, auf die Information und Koordinierung der Arbeit mit den territorial-bilanzierenden Organen sowie auf die methodische und wissenschaftliche Vervollkommnung des Perspektivplanes. Der Justitiar berät nicht nur den Generaldirektor juristisch, er betreut gegebenenfalls auch Betriebe ohne Justitiar bzw. leitet und koordiniert die Tätigkeit der Justitiare bei den VEB. Der Hauptbuchhalter faßt das Rechnungswesen des Industriezweiges zusammen und fungiert zugleich als staatlicher Kontrolleur über die Finanzwirtschaft der VVB. Zur VVB gehören weitere spezielle Organe wie das „wissenschaftlich-technische Zentrum“, das „Ingenieurbüro für Betriebswirtschaft“, die Einkaufs- und Absatzorgane und die Leitbetriebe der Erzeugnisgruppen. Als gesamtgesellschaftliches Kontroll- und Mitwirkungsorgan wurden 1966 die gesellschaftlichen Räte bei den VVB eingerichtet. 6. Übersicht Im Bereich der Industrie (ohne Bauwesen) bestanden Anfang 1968 85 VVB, die den acht neugebildeten Industrieministerien unterstellt waren. Außerdem haben einige volkseigene Betriebe als Kombinate den Status einer VVB (wie die VEB Kombinat Kabelwerke Oberspree, Mansfeld-Kombinat „Wilhelm Pieck“, Vereinigte NE-Halbzeugwerke, Leuna-Werke „Walter Ulbricht“) und unterstehen direkt dem zuständigen Industrieministerium. Bereich Ministerium für Grundstoffindustrie: 6 VVB; Bereich Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali: 6 VVB; Bereich Ministerium für Chemische Industrie: 10 VVB; Bereich Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau: 13 VVB; Bereich Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau: 11 VVB; Bereich Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik: 11 VVB; Bereich Ministerium für Leichtindustrie: 22 VVB; Bereich Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie: 6 VVB. 20 weitere VVB bestehen mit prinzipiell gleicher Aufgabenstellung in anderen Bereichen der Volkswirtschaft: Ministerium für Bauwesen: 7 VVB; Staatssekretariat für Geologie: 1 VVB; Landwirtschaftsrat beim Ministerrat: 10 VVB; Amt für Wasserwirtschaft beim Ministerrat: 1 VVB; Staatliche Zentralverwaltung für Statistik beim Ministerrat: 1 VVB. (Wirtschaft, Planung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 690–693 VPKA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVB-BinnenfischereiSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 VVB ist die Abkürzung für Vereinigungen Volkseigener Betriebe, die den volkseigenen Betrieben übergeordneten wirtschaftlichen Leitungsorgane, deren Funktion und Organisationsstruktur sich mehrfach geändert haben. 1. Entwicklung der VVB Von 1948 bis 1951 waren Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe Aufgabe der VVB. Es gab damals ca. 75 VVB unterschiedlicher Fachbereiche, denen jeweils eine…
DDR A-Z 1969
Landwirtschaftsrat der DDR (1969)
Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. I, S. 1) verkündet. Er tritt an die Stelle des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, das zugleich aufgelöst wurde und ist für die Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung sowie für alle landwirtschaftlichen Planerfüllungen verantwortlich. Die Forstwirtschaft wird durch die Produktionsleitung des L. zentral geleitet. Die Bildung des L. wird mit der Beendigung der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande begründet, die einer „Reorganisation der Leitung der Landwirtschaft entsprechend der neuen Entwicklungsetappe“ bedürfe. Die „veraltete Organisationsform des Ministeriums und seiner unteren Organe, die den Verhältnissen entsprach, als in der Landwirtschaft noch das Privateigentum vorherrschte“, habe „zu einem bürokratischen und eng administrativen Arbeitsstil geführt“, dem es nicht gelungen sei, den „landw. Betrieben wirksame Hilfe zu leisten. Anstatt ständig und unmittelbar an Ort und Stelle zu arbeiten“, hätten „sich die Mitarbeiter des Ministeriums … häufig nur auf die Ausarbeitung von Direktiven, Instruktionen, Empfehlungen und Statistiken beschränkt, die in den Büros angefertigt wurden“. Die neue zentrale Organisationsform des L. werde „eine wissenschaftliche, sachkundige und einheitliche Leitung der Landwirtschaft sichern, die imstande ist, die neue verantwortungsvolle Aufgabe bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft erfolgreich zu lösen“. Dem L. beim Ministerrat mit seiner Produktionsleitung unterstehen die L. und Produktionsleitungen in den Bezirken und Kreisen direkt. Die Bezirks-L. sollen sich besonders mit der „wissenschaftlichen Ausarbeitung der bezirkstypischen Entwicklungsprobleme der Landwirtschaft wie überhaupt mit der Einführung der Wissenschaft in die Produktion“ beschäftigen, während den Kreis-L. die „uneingeschränkte Verantwortung für die direkte staatliche Leitung aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe“ übertragen wurde. (Ständige ➝Produktionsberatung) Es können auch — unabhängig von den Kreisgrenzen — L. für bestimmte Produktionsgebiete gebildet werden. Mitglieder der L. sollen sein: LPG-Vorsitzende, Direktoren von VEG, Agronomen sowie Viehzüchter, Wissenschaftler und Techniker. Die L. werden in ihrer Arbeit angeleitet von den „Büros für Landwirtschaft“, die beim Politbüro und den Bezirks- und Kreisleitungen der SED gebildet wurden. Vors. des L. beim Ministerrat und Leiter der Produktionsleitung: Georg ➝Ewald. Im Zuge der Verwirklichung des ökonomischen Systems in der Landwirtschaft kündigte der Beschlußentwurf des X. Deutschen Bauernkongresses vom 13. bis 15. 6. 1968 in Leipzig ein einheitliches System der „komplexen Leitung und Planung“ für die Zusammenarbeit in Kooperationsgemeinschaften und -verbänden an (Kooperation in der Landwirtschaft, Agrarpolitik), das inzwischen realisiert worden ist: Die L. wurden zu Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) umgebildet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 368 Landwirtschaftsbank der DDR (LB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftssteuerSiehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des…
DDR A-Z 1969
Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik (1969)
Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 Die Einzelheiten der Vorgänge, die zur TD. führten, werden erst durch die Veröffentlichung wenigstens einos Teiles der Akten des amerikanischen Außenministeriums bekannt. Die bisherigen unvollständigen und ungenauen Vorstellungen beruhen auf politisch orientierten amtlichen Veröffentlichungen und Mitteilungen von daran Beteiligten. Die Wiedervereinigungspolitik der SED nimmt gegenüber der TD. ein differenziertes Verhältnis ein, ist doch die SED selbst eine Erscheinung der TD. Der SU als Besatzungsmacht in Deutschland stand zunächst eine Gruppe von Emigranten, die die KPD wiederbegründeten, und seit 1946 die SED zur Verfügung. Die weltanschauliche und politische Übereinstimmung ist bekannt, die Interdependenz zwischen der SU als Besatzungsmacht und der SED nur vermutbar. Der Einfluß der deutschen Partner auf die SU hatte zunächst beratenden und schließlich bestimmenden Charakter. Die Deutschlandpolitik aller Mächte der Anti-Hitler-Koalition ist vielschichtig. In ihr lassen sich Tendenzen und Aussagen sowohl für die T. als auch für die Beibehaltung der Einheit Deutschlands nachweisen. Es ist eine Unsicherheit und Mißtrauen offenbarende Politik des als ob, — als ob es zur TD. käme, als ob die Einheit Deutschlands unversehrt erhalten bleibe. Der permanente Pendelschlag zwischen den Extremen dieser Haltung verwirrt bei der Betrachtung der Deutschlandpolitik sowohl einer als auch aller Mächte. Das antithetische Denken der drei ursprünglichen Besatzungsmächte — Großbritannien, die SU und die Vereinigten Staaten von Amerika — in bezug auf Deutschland ist nicht das Ergebnis diplomatischer Kurzsichtigkeit oder politischer Euphorie, sondern das Ergebnis der Unfähigkeit der Großmächte, sich über eine anwendbare Form der gemeinsamen Regierung Deutschlands, eines Kondominiums über eine Industrienation von 65 Millionen, zu verständigen. Diese Grundtatsache der internationalen Deutschlandpolitik ist der Ausgangspunkt der unmittelbar nach der Doppelkapitulation einsetzenden Entwicklung. Vertreter aller Besatzungsmächte hielten vom Herbst 1941 an eine juristische oder [S. 631]faktische TD. nach dessen Besiegung für möglich, ja für wahrscheinlich. Keine Besatzungsmacht kam mit der Absicht nach Deutschland, unter allen Umständen den am 18. 1. 1871 proklamierten deutschen Nationalstaat, das Deutsche Reich, zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Vorstellungen der einzelnen Besatzungsmächte waren, soweit sie bereits eindeutig bezeichnet werden können, sehr verschieden. Ihre Politik in Deutschland und gegenüber Deutschland ist an die 1945 entstandene Situation gebunden. In bezug auf die TD. sind folgende Zeitspannen zu unterscheiden: 1. Die Phase der Vorbereitung 1941–1945, in der Möglichkeiten erwogen und Entscheidungen vorbereitet wurden. 2. Die verdeckte Teilung 1945–1948/49, in der durch den Alliierten Kontrollrat für Deutschland die Entfremdung zwischen den westlichen Besatzungszonen einerseits und der sowjetischen Besatzungszone andererseits getarnt wurde. 3. Die „provisorische“ Zeitspanne von BRD und DDR 1949–1955, in der durch Vorschläge und Verhandlungen die noch vorhandenen Möglichkeiten einer Wiedervereinigung Deutschlands erörtert wurden. 4. Die Propagierung der sowjetischen Zwei-Staaten-Theorie 1955–1961, in der durch die Integrierung der BRD in die NATO und der DDR in den Warschauer Pakt neue Verhältnisse entstanden, die die SU veranlaßten, auf die Anerkennung von zwei deutschen Staaten zu dringen. Durch ihren am 10. 11. 1958 ausgelösten Vorstoß auf Berlin akzentuierte sie diese Zielsetzung. 5. Die durch gewaltsame Isolierung erzwungene Konsolidierung der DDR seit 1961, in der die Sowjetunion zunächst bestrebt war, einen Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzes oder den „deutschen Teilstaaten“ abzuschließen und danach mit der Unterzeichnung eines Separatvertrages drohte; aus nur vermutbaren Gründen gab sie diese Absichten auf. Durch den Bau der Mauer am 13. 8. 1961 versperrte die DDR mit Billigung der SU die Abwanderungsmöglichkeiten und erzwang eine Konsolidierung. Durch den Vertrag mit der SU vom 12. 6. 1964 verstärkte sie ihre Beziehungen zu der SU in der Absicht, durch politische und militärische Bindungen, weltanschauliche Übereinstimmungen und wirtschaftliche Interdependenzen Einfluß auf die Politik der SU in Mitteleuropa zu gewinnen. </OL> Da sich die drei Westmächte in der Deutschlandpolitik defensiv verhielten, da sie auf Grund der bestehenden territorialen, rechtlichen und politischen Verhältnisse keine Anlässe und Möglichkeiten zu Aktionen sahen, bestimmten die politischen Offensiven der SU den Ablauf der Deutschlandpolitik. 1. Die Phase der Vorbereitung 1941--1945 Die innere Problematik des durch den Angriff Hitlers auf die SU (22. 6. 1941) provozierten Bündnisses zwischen der SU, Großbritannien und den USA schlägt sich bis zum gegenwärtigen Augenblick in ihrer Deutschlandpolitik nieder. Die drei Mächte gaben zwischen 1941 und 1945 übereinstimmende oder angenäherte Erklärungen über die gemeinsame Behandlung Deutschlands ab. Sie trafen in der in London 1944/45 tagenden Europäischen Beratenden Kommission technische Vereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands während einer zeitlich nicht festgelegten Besatzungszeit, sie waren jedoch weder in der Lage noch willens, zwischen ihren Kriegszieldeklamationen und den technischen Vereinbarungen durch die Verabschiedung praktikabler Grundsätze über die gemeinsame Regierung und Verwaltung Deutschlands eine Verbindung herzustellen. Die britische Politik war zu sehr mit eigenen Problemen der Nachkriegsentwicklung beschäftigt, um sich ausschließlich oder überwiegend mit Deutschland zu befassen. Premierminister W. S. Churchill verfolgte, offensichtlich nicht einmal selbst von der Chance der Verwirklichung überzeugt, die Idee einer TD. an der Mainlinie. Er sprach sich für die Bildung zweier deutscher Staaten, eines Nordstaates und eines Südstaates, einer Donau-Föderation vom Rheintal bis zur ungarischen Tiefebene, aus. Zahllose Politiker, Diplomaten und Publizisten der USA beteiligten sich an den Überlegungen über Deutschland. Eine Harmonisierung der Ansichten unterblieb, doch sprachen sich Außen- und Kriegsministerium gegen den Plan des Finanzministers Henry Morgenthau jr., Deutschland aufzuteilen und zu entindustrialisieren, aus. Die sowjetische Deutschlandpolitik zeigte sehr unterschiedliche Tendenzen. Marschall [S. 632]Stalin versicherte in seiner Rundfunkrede am 3. 7. 1941, der aufgezwungene Krieg sei ein Kampf auf Leben und Tod gegen den schlimmsten und heimtückischsten Feind der Sowjetunion, gegen den deutschen Faschismus. Er verkündete, die Formel vom „Großen Vaterländischen Krieg“ vorwegnehmend, die Erhebung des ganzen Sowjetvolkes zur Verteidigung seiner Heimat; am 3. 10. 1941 versicherte er: „Gegen diesen grausamen, bestialischen, tierischen Gegner haben unsere Soldaten ihre gewaltigen Siege erkämpft.“ Im Dezember 1941 entwickelte er in ausführlichen Unterredungen mit dem britischen Außenminister A. Eden erste Vorstellungen über die Behandlung Deutschlands nach seiner Besiegung, indem er eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Staaten und die Annahme der Curzon-Linie als Grenze zwischen der SU und dem wiedererrichteten polnischen Staat befürwortete. Am 23. 2. 1942 äußerte er sich im Tagesbefehl zum 24. Jahrestag der Gründung der Roten Armee, indem er an deren Kampf gegen die Truppen der Entente zwischen 1919 und 1921 erinnerte, über die sowjetische Zielsetzung gegenüber Deutschland: „In der ausländischen Presse wird manchmal darüber geschwätzt, daß die Rote Armee das Ziel habe, das deutsche Volk auszurotten und den deutschen Staat zu vernichten. Das ist natürlich eine dumme Lüge und eine törichte Verleumdung der Roten Armee. Solche idiotischen Ziele hat die Rote Armee nicht und kann sie nicht haben. Die Rote Armee setzt sich das Ziel, die deutschen Okkupanten von unserem Territorium zu vertreiben und das Sowjetland von den faschistischen deutschen Eindringlingen zu befreien. Es ist sehr wahrscheinlich, daß der Krieg für die Befreiung des Sowjetlandes zur Vertreibung und Vernichtung der Hitler-Clique führen wird. Wir würden einen solchen Ausgang begrüßen. Es wäre aber lächerlich, die Hitler-Clique mit dem deutschen Volke, mit dem deutschen Staate, gleichzusetzen. Die Erfahrungen der Geschichte besagen, daß die Hitler kommen und gehen, aber das deutsche Volk, der deutsche Staat, bleibt.“ Diese drei Einlassungen Stalins bezeichnen die Dreiteilung der sowjetischen Deutschlandpolitik: 1. Voran steht die Propaganda gegen die faschistischen Eindringlinge, von denen Stalin in seiner Rede vom 6. 11. 1941 sagte, es seien Menschen, die jedes Menschenantlitz verloren hätten und auf das Niveau wilder Tiere herabgesunken seien; 2. hinter dieser Haßwelle führte die Partei- und Staatsführung der SU, im wesentlichen der innerste Kreis des Kremls, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur fragmentarisch bekannte Überlegungen, Erörterungen und Gespräche über die Behandlung Deutschlands nach seiner Niederwerfung. Soweit Teilnehmer dieser Diskussion sich darüber mit Staatsmännern, Diplomaten und Publizisten der verbündeten Westmächte unterhielten, wurden ihre Vorstellungen und Auffassungen durch Veröffentlichungen ihrer westlichen Gesprächspartner bekannt. Diese zeigen von der ersten Stunde an, d.h. von der Eröffnung Stalins gegenüber Eden im Dezember 1941, eine intensive Beschäftigung mit der Frage, in welcher Weise die äußeren und vor allem auch die inneren Verhältnisse Deutschlands geordnet worden sollten, um dem Sicherheitsbedürfnis vornehmlich der Sowjetunion Rechnung zu tragen; 3. die Partei- und Staatsführung der SU verfolgte daneben auch von Anfang an bis zum Ende des Krieges eigene Absichten, wofür die Gründe nur vermutbar sind. Die SU mißtraute, zumindest bis zur Konferenz der „Großen Drei“ in Teheran, der rechtlich niemals multilateral fixierten Allianz mit Großbritannien und den USA. Sie befürchtete, wie Formulierungen Stalins bezeugen, den Fortbestand eines militanten Antikommunismus auch in diesen Ländern, von dem sie annahm, er werde spätestens im Zeitpunkt der Niederwerfung Hitlers der britischen und amerikanischen Politik gegenüber der SU. unüberwindbare Schwierigkeiten bereiten. Sie sah aber auch Einwände und Widerstände gegen die Verwirklichung ihrer zunächst unausgesprochenen Pläne in Ost- und Südosteuropa voraus. Diese drei Punkte geben der sowjetischen Deutschlandpolitik eine eigentümliche Widersprüchlichkeit und Beweglichkeit; darin unterscheidet sie sich grundlegend von der britischen und vor allem der amerikanischen Deutschlandpolitik. Sie erklären aber auch, warum sich die SU bis in das Jahr 1945 hinein die Möglichkeit einer einseitigen Beilegung des Krieges mit Deutschland offenhielt. Die sowjetische Partei- und Staatsführung berücksichtigte aus eigenem Antrieb und ohne Zweifel mehr auf Ersuchen als auf Druck der in Moskau befindlichen Funktionäre ehemaliger kommunistischer Parteien, auch der KPD, ideologische und politische [S. 633]Fernziele, die offen auszusprechen sie während des Krieges vermied. Bis zu der durch die Schlacht von Stalingrad im Winter 1942/43 bezeichneten militärischen politischen und psychologischen Wende übte Stalin Zurückhaltung in Äußerungen über den militärischen und politischen Ausgang des Krieges. Erst in seiner Rede vom 1. 5. 1943 polemisierte er gegen das „Friedensgerede im Lager der Faschisten“, wobei er folgende Alternative ansprach: „Urteilt man nach den Meldungen der Auslandspresse, so kann man den Schluß ziehen, die Deutschen möchten zum Frieden mit England und den Vereinigten Staaten von Amerika kommen, vorausgesetzt, daß diese sich von der Sowjetunion trennen, oder umgekehrt, sie möchten zum Frieden mit der Sowjetunion kommen, vorausgesetzt, daß diese sich von England und den Vereinigten Staaten von Amerika trennt.“ Stalin benutzte in dieser Rede zum erstenmal die Formel von der bedingungslosen Kapitulation, die kurz vorher Präsident Roosevelt und Premierminister Churchill auf der Konferenz von Casablanca (14. bis 26. 1. 1943) als unabdingbare Forderung der Mächte der Anti-Hitler-Koalition geprägt und verkündet hatten. Stalin bekannte sich dazu durch einen rhetorischen Kunstgriff: „Ist es denn nicht klar, daß einzig und allein die völlige Zerschmetterung der Hitler-Armeen und die bedingungslose Kapitulation Hitler-Deutschland und Europa zum Frieden führen können?“ Durch die Gründung des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere im Sommer 1943 brachte die sowjetische Partei- und Staatsführung in der SU lebende kommunistische Emigranten und in Kriegsgefangenschaft geratene Offiziere und Soldaten zusammen, um durch ihre Propaganda die deutsche Wehrmacht und das deutsche Volk zu gewinnen. Indem die SU beide Organisationen zuließ, erinnerte sie ihre Verbündeten an die Möglichkeit, sich mit einer Vertretung Deutschlands arrangieren zu können. Bei ihrer ersten Zusammenkunft in Teheran (28. 11.–1. 12. 1943) erörterten die „Großen Drei“ — Churchill, Roosevelt und Stalin — ausführlich Maßnahmen, die sie gegenüber und in Deutschland ergreifen wollten. Sie erörterten die Möglichkeiten einer TD. und die „Westverlagerung Polens“, faßten jedoch keine bindenden Beschlüsse. In den Verhandlungen der von der Außenministerkonferenz in Moskau (18.–30. 10. 1943) beschlossenen Europäischen Beratenden Kommission, die 1944/45 in London tagte, schlug der britische Vertreter eine Einteilung Deutschlands in zunächst drei Besatzungszonen vor. 40 Prozent des Gebietsstandes des Deutschen Reiches wurden der SU als Besatzungsgebiet eingeräumt, 60 Prozent zunächst Großbritannien und den USA, die auf Kosten ihres Besatzungsgebietes Frankreich eine Besatzungszone zugestanden. Vorschläge, Deutschland durch gemischte Truppenkontingente zu besetzen, lehnte die SU ab. Sie bestand auf der Besetzung der Zonen nur durch die jeweilige Besatzungsmacht. Die SU versagte sich im Winter 1944/45 allen amerikanischen Vorschlägen, gemeinsame Grundsätze und Richtlinien für die Behandlung und Regierung Deutschlands, zum Beispiel über die in Deutschland durchzuführende Entnazifizierung, zu verabschieden. Sie erklärte, sie würde das Problem der Entnazifizierung und der Entmilitarisierung durch Veränderung der ökonomischen Gegebenheiten in Deutschland lösen. Die Diplomaten der USA waren nicht in der Lage, die in dieser Bemerkung enthaltene Ankündigung über den Charakter der sowjetischen Besatzungspolitik zu erkennen. Auf der Konferenz von Jalta (4.–11. 2. 1945) versuchte die SU eine verbindliche Entscheidung über die auf der Konferenz von Teheran diskutierte TD. herbeizuführen. Churchill und auch Roosevelt lehnten es ab, innerhalb weniger Stunden oder Tage über eine neue territoriale und politische Struktur Deutschlands zu befinden. Im Anschluß an die Konferenz vollzogen die sowjetische Politik und auch die sowjetische Propaganda eine Wende gegenüber Deutschland. Während sich Stalin zur Erhaltung der Einheit Deutschlands bekannte und damit eine der von ihm stets angesprochenen Möglichkeiten betonte, wandte sich S. Alexandrow in der „Prawda“ gegen die von Ilja Ehrenburg vertretene Kriegspropaganda. Die britische Sonntagszeitung „The Observer“ vertrat am 20. 5. 1945 die Ansicht: „Offensichtlich hat sich die russische Politik gegenüber den Deutschen seit den Tagen, als sowjetische Rund[S. 634]funksprecher die grimmige Sprache der Rache führten, beträchtlich gewandelt. Wahrscheinlich markierte der Tadel, der Ilja Ehrenburg für sein Beharren auf einer Gesamtschuld des deutschen Volkes erteilt wurde, den Moment der Wende.“ Den „verwirrenden neuen Linien“ der sowjetischen Besatzungspolitik, der Herausstellung einer der Richtungen der sowjetischen Deutschlandpolitik, standen Großbritannien und die USA verwundert gegenüber. Ihre Überraschung vergrößerte sich, als die SU daran ging, unterstützt von kommunistischen Remigranten, der Gruppe Ulbricht und der „Gruppe Pieck“, ihre Besatzungszone zu organisieren. Da die Mächte der Anti-Hitler-Koalition nicht in der Lage waren, sich über unzweideutige und anwendbare Richtlinien und Vereinbarungen über die gemeinsame Verwaltung Deutschlands zu verständigen, begann jede der vier Mächte die ihr zugesprochene Besatzungszone nach ihren Bindungen, Vorstellungen und Gepflogenheiten zu organisieren und umzugestalten. Sie verzichteten zwar auf die Durchsetzung und Verabschiedung der erörterten Pläne zur TD., führten jedoch eine De-facto-Teilung durch die Separierung der einzelnen Besatzungszonen durch: „Die Spaltung Deutschlands ist“, wie Wilhelm G. Grewe versichert, „nicht das Ergebnis der Uneinigkeit der Alliierten über einen Teilungsplan, sondern das Ergebnis ihrer Uneinigkeit über einen Plan zur Wiederherstellung einer einheitlichen deutschen Staatsgewalt. Mit anderen Worten: Daß die wirkliche Teilung in dem Augenblick begann, in dem alle Besatzungsmächte den Teilungsplan aufgegeben hatten und davon überzeugt waren, daß letzten Endes doch die Wiederaufrichtung eines einheitlichen deutschen Staates die beste Lösung sein werde.“ Kurt Schumacher erklärte im Januar 1947: „Die Sieger kamen ohne einen Plan in dieses Land, ohne zu wissen, was sie von Deutschland wollten oder mit Deutschland anfangen wollten.“ Lediglich die SU war auf diese Situation vorbereitet und zog aus ihr am raschesten Konsequenzen. 2. Die verdeckte Teilung 1945--1948/49 Während sich Politiker und Diplomaten Großbritanniens und der USA noch in Erörterungen über die Behandlung des besiegten und besetzten Deutschlands ergingen, nahm die SU in ihrer Besatzungszone erste weitgreifende Maßnahmen vor. Ihre Truppen schlugen bei ihrem Vormarsch nach Berlin Plakate mit dem Wort Stalins vom 23. 2. 1942 an: „Die Hitler kommen und gehen, aber das deutsche Volk, der deutsche Staat, bleibt.“ Die SU übergab, ohne ihre westlichen Verbündeten zu befragen, Teile des von ihr besetzten östlichen Deutschlands dem in Umwandlung zu einer provisorischen polnischen Regierung befindlichen „Lubliner Komitee“. Sie schickte bereits während der Kampfhandlungen in der Reichshauptstadt die „Gruppe Ulbricht“ mit dem Auftrag nach Berlin, noch vor der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands die kommunistische Einflußnahme auf die zukünftige Entwicklung Deutschlands sicherzustellen. Ohne auf eine Verständigung mit ihren westlichen Verbündeten zu warten, ja selbst ohne diese zu unterrichten, ließ die am 9. 6. 1945 errichtete Sowjetische Militäradministration in Deutschland am 10. 6. 1945 Parteien und eine Einheitsgewerkschaft zu, dabei offensichtlich von der Absicht geleitet, durch die Beschleunigung der Entwicklung in der deutschen Hauptstadt Berlin die Richtung der politischen Entwicklung in Deutschland präjudizieren zu können. Am 11. 6. 1945 wandte sich das ZK der KPD mit einem Aufruf an das deutsche Volk. Das Manifest, das „die Gruppe Pieck, bis zum letzten Komma formuliert, aus Moskau mitgebracht hatte“ (C. Stern in „Porträt einer bolschewistischen Partei“, S. 13), sprach sich für die Beendigung der 1848 eingeleiteten bürgerlich-demokratischen Umbildung und gegen den Versuch, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, aus. Die zugelassenen Parteien, KPD, SPD, CDU und LDP, schlossen sich am 14. 7. 1945 zu einem antifaschistischen Block zusammen. Als Unterschied zwischen Koalitionspolitik und Blockpolitik nannte Ulbricht die Tatsache, daß bei der Blockpolitik die Macht der Kriegsverbrecher, Konzerne, Großbanken und Großgrundbesitzer beseitigt werde und die Arbeiterschaft die führende Rolle in der demokratischen Entwicklung übernehme. Auf der Konferenz von Potsdam (17. 7.–2. 8. 1945) lehnte Stalin jede Diskussion über die von ihm geschaffenen territorialen Verhältnisse ab. Zu einer Diskussion über die in der sowjetischen Besatzungszone bereits eingeleitete politische und ökonomische Entwicklung kam es nicht, da die auf der Konferenz anwesenden Vertreter [S. 635]Großbritanniens und der USA deren Initialcharakter nicht erkannten. Diese Entwicklung ging sehr rasch vor sich. Die Entwicklung Deutschlands zwischen 1945 und 1949 vollzog sich auf drei Ebenen, auf der Ebene der internationalen Beziehungen, auf der Ebene des Alliierten Kontrollrats und in den einzelnen Besatzungszonen. Das Kennzeichen der Lage Deutschlands war der Umstand, daß es keine deutsche Zentralgewalt gab. Deutschland hörte auf, Subjekt der Weltpolitik zu sein. Es war nur noch Objekt. Internationale Entwicklungen beeinflußten die Situation in Deutschland, wie andererseits Vorgänge in Deutschland sich auf die internationalen Beziehungen auswirkten. Ersatz einer deutschen Zentralgewalt war der Alliierte Kontrollrat, der jedoch nicht in der Lage war, Deutschland als Ganzes zu verwalten, weshalb die neuen Entwicklungen in den einzelnen Besatzungszonen ihren Anfang nahmen. Die größte Aktivität entfaltete dabei die SU, die unter Berufung auf ihre Interpretation der Erklärungen von Jalta und Potsdam entscheidende Veränderungen in der überkommenen politischen und wirtschaftlichen Struktur ihrer Besatzungszone vornahm. Die Sowjetische Militäradministration nahm eine verwaltungsmäßige Gliederung ihrer Besatzungszone vor, bestellte zentrale Verwaltungen, Leitstellen der Landesverwaltungen, und leitete eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Umgestaltung ein. Sie ordnete die Durchführung einer umfassenden Bodenreform an und befahl die Enteignung des Besitzes des Reiches, des Staates, der NSDAP und der großen und wichtigen Industrie-, Bergbau- und Handelsfirmen. Nur vermutbare Gründe veranlaßten im Herbst 1945 das ZK der KPD, unter der Parole der Herstellung der Einheit der Arbeiterklasse sich für ein organisches Zusammengehen von KPD und SPD auszusprechen. Dabei kam es zu intensiven politischen Auseinandersetzungen. Unter dem bestimmenden Einfluß von Kurt Schumacher erklärten die SPD-Organisationen der westlichen Besatzungszonen, daß sie sich nicht an die Vereinigungsbeschlüsse, die der Berliner Zentralausschuß gefaßt hatte, gebunden betrachteten. Schumacher erklärte, die SPD lehne es ab, den „Blutspender für den schwachen Körper der KPD“ abzugeben. Die KPD versuchte die Bereitschaft der SPD-Mitglieder für einen Zusammenschluß zu gewinnen, indem sie sich zu einem besonderen deutschen Weg zum Sozialismus bekannte. Anton Ackermann versicherte, daß „es einen besonderen deutschen Weg zum Sozialismus geben“ könne. Die Hoffnung, daß die Fusion der beiden Parteien in ganz Berlin erfolge, scheiterte am Beschluß des SPD-Bezirksverbandes Groß-Berlin, der eine von oben bestimmte Vereinigung ablehnte und eine Urabstimmung forderte. Diese fand mit Billigung der westlichen Besatzungsmächte am 30. 3. 1946 in den drei Westsektoren Berlins statt. 82 Prozent der stimmberechtigten SPD-Mitglieder sprachen sich gegen eine sofortige Verschmelzung aus, 12,4 Prozent erklärten sich damit einverstanden. Die Sozialdemokraten der Westsektoren schufen daraufhin eine eigene Parteiorganisation. Nachdem SPD und KPD der SBZ eigene Parteitage durchgeführt hatten, traten sie am 21./22. 4. 1946 zu einem Vereinigungsparteitag zusammen und beschlossen einmütig die Fusion ihrer Parteien zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in der sowjetischen Besatzungszone illustrierten nicht nur die sowjetische Besatzungspolitik — einzelne Maßnahmen, wie die erzwungene Fusion von KPD und SPD, versuchten die Wiedervereinigung Deutschlands zu präjudizieren. Da diese Absicht erkennbar war, kam es zu einer weiteren Verfremdung zwischen den Besatzungsmächten. In der SED bildete sich eine politisch und propagandistisch aktive Kraft, die zunächst neben und später vor der sowjetischen Besatzungsmacht eine mit dieser weitgehend übereinstimmende Wiedervereinigungspolitik vertrat und betrieb. Die Funktion der 1945 in die sowjetische Besatzungszone zurückgekehrten Remigranten und Mitglieder des Nationalkomitees Freies Deutschland ist noch zu wenig aufgehellt, um eindeutig fixiert und interpretiert zu werden. Diese waren nicht nur willfährige Mittler zwischen der Besatzungsmacht und der Bevölkerung; sie entwickelten sehr früh eigene Vorstellungen, wobei sie den Versuch unternahmen, zu einer Übereinstimmung zwischen den jeweils vorherrschenden sowjetischen Auffassungen und ihren eigenen Absichten zu gelangen. Als einzige der vier Großmächte besaß die SU eine ihr ideologisch auf das engste verbundene und verpflichtete Gruppe [S. 636]von Politikern, die sowohl als Repräsentanten der Besatzungsmacht tätig waren, als auch als Vertreter der Bevölkerung des besetzten Landes auftraten. Die Auswirkungen dieser eigentümlichen Situation dürfen bei der Beurteilung, der Festlegung und Durchführung der sowjetischen Politik in Deutschland nicht übersehen werden. Die Sowjetische Militäradministration erklärte die vor der Konferenz von Potsdam ausgebauten und weggebrachten militärischen und industriellen Ausrüstungen und Anlagen als Kriegsbeute. Sie begann unmittelbar nach der Konferenz von Potsdam mit der Entnahme der Reparationslieferungen (Reparationen). Diese wurden zum Anlaß von Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen unter den Besatzungsmächten. Sie lösten gleichzeitig ein Gefälle zwischen den drei westlichen und der östlichen Besatzungszone aus. Als im Frühjahr 1946 die Westmächte weitere Reparationen aus ihren Zonen an die SU ablehnten, mußte die sowjetische Besatzungszone stellvertretend für ganz Deutschland die Reparationen an die SU aufbringen. Diese sicherte sich durch die Schaffung von Sowjet-Aktiengesellschaften sowohl den Einfluß auf die Wirtschaftsstruktur als auch den Hauptanteil an der wieder anlaufenden Produktion. Die damit verbundenen Belastungen riefen in der Bevölkerung Verbitterung, Vereinsamung und Verzweiflung hervor. Der rapide Geburtenrückgang und die erste Fluchtbewegung brachten diese Stimmung zum Ausdruck. Die Entfremdung der Großmächte durch den rasch einsetzenden „Kalten Krieg“ beeinflußte ihre Zusammenarbeit in Deutschland. Der Kontrollrat war nur noch zu Entscheidungen fähig, bei denen Interessenübereinstimmung der Mächte bestand. Da die Militärgouverneure der Westmächte durch den Zuzug von Flüchtlingen aus der sowjetischen Besatzungszone eine Verschärfung der Ernährungslage befürchteten, pflichteten sie im Kontrollrat einem sowjetischen Antrag bei, der, am 30. 6. 1946 in Kraft getreten, eine Grenzsperre zwischen der sowjetischen Besatzungszone einerseits und den westlichen Besatzungszonen andererseits vorsah. Diese Bestimmung hob die Freizügigkeit innerhalb Deutschlands auf und begünstigte die Isolierung der sowjetischen Besatzungszone. In dieser ging nach der geforderten Fusion von KPD und SPD eine eindeutige Verschiebung der politischen Kräfte zugunsten der SED vor sich, die bestimmend wurde. Die SED setzte sich für eine pausenlose Fortsetzung der eingeleiteten Umstrukturierung ein. Ihr Parteivorstand veröffentlichte am 15. 11. 1946 einen am Vortag beschlossenen „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“, der für ganz Deutschland gedacht war. Die Sitzung des Rates der Außenminister in Moskau (10. 3.–24. 4. 1947) beschäftigte sich ausschließlich mit Deutschland, war jedoch nicht in der Lage, eine Übereinstimmung der Ansichten und Forderungen herbeizuführen. Die Ministerpräsidenten der sowjetischen Besatzungszone nahmen nur an den Vorbesprechungen der am 6./7. 6. 1947 in München abgehaltenen Konferenz der Ministerpräsidenten teil. Sie reisten ab, bevor die Konferenz begonnen hatte, weil sie die Durchsetzung ihrer Forderungen über die Tagesordnung der Konferenz nicht erreichten. Die Sitzung des Rates der Außenminister in London (25. 11.–15. 12. 1947) veranlaßte die SED, alle Parteien, Gewerkschaften und Massenorganisationen zur Teilnahme an einem Deutschen Volkskongreß am 6./7. 12. 1947 aufzufordern. Da die Außenminister nicht in der Lage waren, sich über Deutschland zu verständigen, intensivierte die „Volkskongreßbewegung“ ihre Bemühungen um die politische Entwicklung der sowjetischen Besatzungszone. Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, die Niederlande und die USA führten vom 23. 2.–6. 3. und vom 20. 4.–3. 6. 1948 in London Besprechungen über die Errichtung einer staatlichen Organisation in den westlichen Besatzungszonen („Londoner Sechs-Mächte-Besprechungen“). Der vom 1. Deutschen Volkskongreß eingesetzte ständige Ausschuß lud auf Vorschlag des Parteivorstandes der SED für den 18. 3. 1948, den 100. Jahrestag der Revolution von 1848, den 2. Deutschen Volkskongreß ein, für den die SED die Losung „Von der Paulskirche bis zum Volkskongreß“ ausgab. Da die Vertreter der Westmächte es ablehnten, die Frage des sowjetischen Vertreters nach Sinn und Ergebnis der Londoner Besprechungen zu beantworten, verließ der sowjetische Oberbefehlshaber in Deutschland, Marschall Sokolowski, die Sitzung des Kontrollrates vom 20. 3. 1948 und beendete damit den von Anfang an unfruchtbaren Versuch einer Vier-Mächte-Verwaltung Deutschlands. Er kündigte wenige Tage später, am 30. 3. 1948, die Blockade Berlins an. Diese erreichte [S. 637]im Sommer 1948 ihren Höhepunkt. Sie zeigte die eingetretene Veränderung der Beziehungen der Besatzungsmächte untereinander an und machte die durch die Hinnahme der faktischen Lage entstandene Situation in Deutschland sichtbar. Ihre dramatische Verschärfung lenkte von der in Gang befindlichen Akzentuierung der politischen Verhältnisse sowohl in den westlichen Besatzungszonen als auch in der sowjetischen Besatzungszone ab und machte die fortbestehende Problematik Berlins und seiner Zugangswege nach Westen bewußt. Da die vier Besatzungsmächte sich über die gemeinsame Durchführung einer im Interesse der wirtschaftlichen Gesundung Deutschlands unaufschiebbaren Währungsreform nicht einigen konnten, befahlen die westlichen Militärgouverneure am 18. 6. 1948 die Durchführung der Währungsreform in ihren Besatzungszonen am 20. 6. 1948. Am 23. 6. 1948 ordnete der Chef der Sowjetischen Militäradministration die Durchführung einer Währungsreform in seiner Besatzungszone an. Damit war die deutsche Währungseinheit zerrissen. Wenige Tage später legte der Parteivorstand der SED einen Zwei-Jahres-Plan vor, von dem er eine Beschleunigung der ökonomischen Umgestaltung Mitteldeutschlands erwartete. Er sprach sich am 30. 6. 1948 für die strenge Beachtung des Marxismus-Leninismus stalinistischer Observanz und für die Begehung des Weges der Volksdemokratien aus. Die 1947 eingetretene Verschärfung der internationalen Lage zeigte 1948 ihre unmittelbaren Auswirkungen auf Deutschland, indem sie existentielle Zusammenhänge auseinanderriß. Während in den westlichen Besatzungszonen die Besatzungsmächte die Errichtung einer Staatsorganisation befahlen und die Durchführung ihrer Befehle, der Frankfurter Dokumente, vom 1. 7. 1948 überwachten, trat in der sowjetischen Besatzungszone die SED als Sprecherin der politischen Entwicklung auf, die die sowjetische Besatzungsmacht bewußt eingeleitet hatte. Die Meinungsverschiedenheiten der Besatzungsmächte wurden auf die in Deutschland in Entstehung befindlichen Staatsorganisationen übertragen. Der amerikanische Historiker und Diplomat G. F. Kennan stellte darüber 1957 fest: „Ich kenne zwischen Rußland und dem Westen keine anderen bedeutungsschwereren Streitfragen als jene Probleme, die sich aus der Art und Weise ergaben, wie man den Zweiten Weltkrieg zu Ende gehen ließ. Ich denke dabei besonders daran, daß die Macht der deutschen Reichsregierung auf deutschem Boden selbst und in weiten Gebieten Osteuropas beseitigt wurde, daß sich die Armeen der Sowjetunion und der westlichen Demokratien in der Mitte trafen und die Kontrolle dieses Territoriums in ihre Hände nehmen konnten, bevor über seine Zukunft eine entsprechende Vereinbarung getroffen war. Das ergab sich einerseits aus dem Grundsatz der bedingungslosen Kapitulation, der die Deutschen aller eigenen Verantwortung für die Zukunft dieses Gebietes enthob, andererseits daraus, daß die alliierten Regierungen während des Krieges untereinander zu keiner sachlichen Verständigung über dieses Problem gelangt waren. Da später eine solche Einigung nicht mehr zu erreichen war — den Fall Österreich ausgenommen —, verwandelte sich der Übergangszustand in einen Dauerzustand.“ Die Situation der Besetzung Deutschlands im Sommer 1945 wurde zum Ausgangspunkt seiner territorialen und politischen Gestaltung. Nach über dreijährigem Zuwarten auf eine vielleicht doch noch mögliche Verständigung entschieden sich die westlichen Besatzungsmächte für die Schaffung eines Weststaates, während die SU die von ihr eingeleitete Entwicklung zum Abschluß brachte. 3. Die „provisorische“ Zeitspanne von BRD und DDR 1949--1955 Die SU ließ bei den Entscheidungen in Deutschland 1948/49 den Westmächten den Vortritt. Diese führten als erste die Währungsreform durch. Die SU zog wenige Tage später nach. Die Westmächte kündigten als erste die Gründung eines westdeutschen Staates an. Die SU überließ Vorbereitung und Propagierung eines staatlichen Regimes dem von der SED bestimmten Block antifaschistisch-demokratischer Parteien. Diese bemühten sich durch die Aktivierung einer „Volkskongreßbewegung“, den Anschein zu erwecken, als entspringe die Gründung der DDR dem spontanen Volkswillen. Der 2. Deutsche Volkskongreß verabschiedete auf seiner Sitzung am 18./19. 3. 1949 den bereits am 22. 10. 1948 gebilligten Entwurf einer Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik und beschloß die Durchführung von Wahlen für [S. 638]einen 3. Deutschen Volkskongreß. Am 8. 5. 1949 unterzeichnete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz für die BRD. Am 9. 5. forderte das Präsidium des vom 1. Deutschen Volkskongreß gebildeten Deutschen Volksrates die Schaffung einer Nationalen Front. Am 15./16. 5. 1949 fanden die Wahlen zum 3. Deutschen Volkskongreß statt, die den Zweck hatten, eine allgemeine Volksvertretung zu schaffen. Den Wählern wurde eine Einheitsliste vorgelegt; nach der Wahl verteilten sich die Mandate wie folgt: 25 Prozent SED, 15 CDU, 15 LDP, 7,5 NDPD, 7,5 DBP, 10 FDGB, 5 FDJ, 5 Kulturbund für die demokratische Erneuerung Deutschlands, 3,7 VVN, 3,7 Demokratischer Frauenbund Deutschlands, 1,3 VdgB und 1,3 Genossenschaften. Die Annahme einer Einheitsliste und die Verteilung der Mandate nach einem festgelegten Schlüssel wurden zum Kennzeichen aller Wahlen in der DDR. Am 23. 5. 1949 verkündete der Parlamentarische Rat das inzwischen von den Länderparlamenten — mit Ausnahme Bayerns — gebilligte Grundgesetz für die BRD. Am 29. 5. trat der 3. Deutsche Volkskongreß zusammen, der erneut den bereits am 19. 3. 1949 verabschiedeten Entwurf einer Verfassung für die DDR bestätigte. Die Sitzung des Rates der Außenminister in Paris (23. 5.–20. 6. 1949) beschränkte sich auf die Darstellung der gegensätzlichen Auffassungen der Besatzungsmächte. Sie beschloß, die Bemühungen um die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands fortzusetzen, obwohl die Außenminister keine Einigung in bezug auf die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und politischen Einheit Deutschlands erzielen konnten. Sie kamen überein, den führenden deutschen wirtschaftlichen Körperschaften zu empfehlen, „die Schaffung enger wirtschaftlicher Bande zwischen den Zonen und die wirksamere Durchführung von Handels- und anderen Wirtschaftsabkommen zu erleichtern“. Am 7. 9. 1949 traten in Bonn der Bundesrat und der 1. Deutsche Bundestag zu ihren ersten Sitzungen zusammen, womit die Konstituierung der BRD eingeleitet wurde. Am 7. 10. 1949 erklärte sich der vom 3. Deutschen Volkskongreß bestimmte Deutsche Volksrat zur provisorischen Volkskammer der DDR. Er setzte die bereits vorliegende Verfassung in Kraft und bildete eine provisorische Regierung. Während die drei westlichen Mächte ihre Beziehungen zu der BRD in einem Besatzungsstatut ordneten, übertrug die SU der DDR weitere Zuständigkeiten und Aufgaben. In der BRD war von Anfang an der Wunsch vorhanden, sich der Vormundschaft der westlichen Besatzungsmächte zu entziehen und ein Staatswesen zu bilden, das in der Lage war, auf Mitteldeutschland eine starke Sogwirkung auszuüben und das von Hitler restlos verspielte Vertrauen der Weltöffentlichkeit zu erlangen. Das von der Sowjetmacht in Mitteldeutschland etablierte Regime legte Wert darauf, in Übereinstimmung mit der SU zu handeln. Das Auseinanderreißen des Wirtschaftsgebietes des Deutschen Reiches schuf in seinem östlichen und westlichen Teil eine eigentümliche Problematik, die unterschiedlich verstanden und bewältigt wurde. Während die DDR durch Entnahmen und Enteignungen durch die Sowjetische Militäradministration, durch Reparationslieferungen an die SU, durch Besatzungskosten und schließlich durch Lieferungen im Rahmen der Wirtschaftsplanung des Ostblocks überfordert wurde, worunter vor allem die Versorgung der Bevölkerung litt, wurde die BRD durch die ERP-Hilfe, durch die Entfaltung einer freiheitlichen Wirtschaftspolitik und durch die von der Koreakrise bestimmte rasche Eingliederung in den Welthandel in die Lage versetzt, durch steigenden Export ihre Einfuhr zu decken und in zunehmendem Maße zu erhöhen. Die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung schuf ein West-Ost-Gefälle, das die binnendeutsche Wanderung, die Fluchtbewegung aus der DDR in die BRD, begünstigte. Nach der Konstituierung der BRD und der DDR veränderte sich das Verhältnis der bisherigen Besatzungsmächte gegenüber Deutschland. Die Wahrnehmung der deutschen Interessen und auch die Vertretung der gegensätzlichen Ansichten erfolgte faktisch mehr und mehr durch die BRD und die DDR. Die Verhandlungen der ehemaligen vier Besatzungsmächte über Deutschland wurden zu Auseinandersetzungen um Deutschland, da für die Mächte die Aufgabe der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands untrennbar verbunden war mit der Frage der politischen, wirtschaftlichen und militärischen Zuordnung Deutschlands. Diese Problemstellung wurde so[S. 639]wohl in den diplomatischen als vor allem in den propagandistischen Auseinandersetzungen mit zum Teil weit entfernt liegenden Argumenten verdeckt. Die SED wies von der Konstituierung der DDR an dieser in bezug auf Deutschland als Ganzes die Aufgabe zu, internationale Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit mit der BRD zu erreichen und einen bestimmenden Einfluß auf die Gespräche und Verhandlungen über die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands zu erlangen. Die SU unterstützte diese Bemühungen, indem sie dazu beitrug, die außenpolitische Situation der DDR zu verbessern und endgültig zu klären. Sie nahm am 15. 5. 1950 eine Herabsetzung des Gesamtbetrages der von ihr geforderten Reparationen vor, begrüßte den Vertrag zwischen der DDR und Polen über die „Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze an der Oder und an der Lausitzer Neiße“ vom 6. 7. 1950 und betrieb die Aufnahme der DDR in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON). W. der Regierung der DDR und der SED sind identisch. Die Regierung der DDR vertritt und vollzieht die Vorstellungen und Forderungen, die die SED entwickelt und erhebt. Beide, SED und Regierung der DDR, versuchten vom Herbst 1950 an die Wiedervereinigung Deutschlands als eine Angelegenheit des deutschen Volkes oder der „beiden deutschen Staaten“ zu bezeichnen. Zunächst schlug Ministerpräsident O. Grotewohl in seinem Brief an Bundeskanzler K. Adenauer vom 30. 11. 1950 die Bildung eines „Gesamtdeutschen konstituierenden Rates unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ vor. Er griff damit die Empfehlung auf, die die Konferenz der Ostblockstaaten am 20./21. 10. 1950 in Prag gegeben hatte. Adenauer erklärte in seinem Antwortbrief vom 15. 1. 1951, die unselige Spaltung Deutschlands sei auf das in der Sowjetzone eingeführte, der deutschen Tradition und dem deutschen Charakter widersprechende Regierungssystem zurückzuführen, durch das der dortigen Bevölkerung jede Möglichkeit einer freien Gestaltung des politischen und wirtschaftlichen Lebens genommen sei. Grotewohl forderte in seiner Regierungserklärung vom 14. 3. 1951: „Das Volk aus allen Teilen und aus allen Schichten Deutschlands muß sich selbst an den gemeinsamen Tisch setzen.“ Er gab damit das Stichwort zu der intensiven und lang betriebenen Propagandaaktion „Deutsche an einen Tisch“. In ihrer Erwiderung betonte die Regierung der BRD, Grotewohl habe ihren Vorschlag zur Abhaltung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen in ganz Deutschland vom 9. 3. 1951 abgelehnt. Den Brief des Präsidenten W. Pieck vom 2. 11. 1951 beantwortete Bundespräsident Th. Heuss am 7. 11. 1951, indem er Piecks Vorwürfe gegen die Bundesregierung zurückwies und eine Aussprache „im Elementaren als nutzlos“ bezeichnete. Die Regierung der DDR entsandte zwar eine Delegation zu den Beratungen eines politischen Sonderausschusses der Vereinten Nationen über Deutschland, lehnte jedoch die Einsetzung einer UN-Kommission für Deutschland ab, weil diese nach ihrer Ansicht allen geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem von den vier Besatzungsmächten anerkannten Potsdamer Abkommen sowie den Prinzipien und Statuten der Vereinten Nationen — vor allem den sogenannten Deutschland-Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen — widerspreche, weshalb sie auch keine Vertreter zu den Beratungen dieser UN-Kommission entsandte. Der Vorsitzende der sowjetischen Kontrollkommission für Deutschland, Armeegeneral Tschujkow, ließ Anfragen des UN-Gremiums unbeantwortet. Der durch dieses Verhalten veranlaßten Mobilisierung der Weltmeinung trat die SU entgegen. In ihrer Note vom 10. 3. 1952 legte sie den „Entwurf für einen Friedensvertrag mit Deutschland“ vor. Dieser sah unter Aufgabe bisheriger sowjetischer Ansichten und Forderungen vor, daß Deutschland als einheitlicher Staat wieder hergestellt werde. Die Spaltung sollte beendet werden, das geeinte Deutschland die Möglichkeit erhalten, sich als „unabhängiger, demokratischer und friedliebender Staat“ zu entwickeln. Sämtliche Streitkräfte sollten spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten aus Deutschland abgezogen werden. Auf dem Territorium Deutschlands sollten keine Organisationen bestehen, die der Demokratie oder der Sache der Erhaltung des Friedens feindlich gesinnt seien. Deutschland sollte sich verpflichten, keinerlei Koalition oder Militärbündnis einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat, der mit seinen Streitkräften am Krieg gegen Deutschland teilgenommen hatte, rich[S. 640]ten. Die Veröffentlichung dieses Entwurfes erfolgte in der Schlußphase der Verhandlungen über den „Deutschlandvertrag“ und über den Vertrag der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Die SED unterstützte die sowjetische Note vom 10. 3. 1952, vertrat daneben die Forderung, „die deutsche Frage durch die Deutschen zu lösen“. Der sich an die sowjetische Note vom 10. 3. 1952 anschließende Notenwechsel der Großmächte löste vornehmlich in der BRD eine Diskussion über den „Preis der Wiedervereinigung Deutschlands“ aus. Der FDP-Abgeordnete K. G. Pfleiderer gab in einem Vortrag am 6. 6. 1952 zu bedenken, daß ein so riesengroßer und übermächtiger Staat wie die SU niemals bereit sei, seine politische und wirtschaftliche Stellung in Deutschland, d.h. eine seiner wichtigsten Stellungen überhaupt, von dem ungewissen Ausgang einer Wahl abhängig zu machen, weshalb er vorschlug, den Gedanken an freie und geheime Wahlen in Deutschland zurückzustellen und klar und unverblümt das Hauptziel der deutschen Politik anzugeben, die Räumung der Sowjetzone durch die Russen und die Liquidierung des dortigen Systems. Nach dieser Zielbestimmung versicherte er: „Wenn wir dies tun, dann lautet die Frage einfach so: was kostet dies, wie hoch ist politisch der Preis, mit anderen Worten, wie soll das Staatensystem zwischen Ost und West ausgewogen werden, in dessen Mitte das freie und vereinte Deutschland einzutreten hätte.“ Infolge der inneren Erschütterungen der DDR durch den Tod Stalins am 5. 3. 1953 und der Erhebung vom 17. 6. 1953 erlahmte vorübergehend das Interesse der Partei- und Staatsführung an außenpolitischen Fragen und Agitationen. Die SU erklärte sich bereit, auf einer Konferenz der Außenminister in Berlin (25. 1.–18. 2. 1954) auch die deutsche Frage zu erörtern. Der britische Außenminister A. Eden legte einen nach ihm benannten Plan für die Wiedervereinigung Deutschlands vor (Eden-Plan), den der sowjetische Außenminister W. Molotow mit dem Entwurf eines sowjetischen Friedensvertrages für Deutschland beantwortete. Die Diskussion über beide Vorschläge endete ergebnislos „in einer düsteren Stimmung“ (Eden). Die SU veröffentlichte am 25. 3. 1954 eine Erklärung über ihre Beziehungen zur DDR, in der sie „die Aufnahme der gleichen Beziehungen zur DDR wie zu anderen souveränen Staaten“ ankündigte. Der 2. Deutsche Bundestag beantwortete diese Maßnahme mit der Versicherung, „daß das deutsche Volk sich niemals mit der Spaltung abfinden kann und die Existenz zweier deutscher Staaten nicht hinnehmen wird“. Die SED versuchte den durch den Aufstand vom 17. 6. 1953 erlittenen äußeren und inneren Vertrauensschwund durch Entgegenkommen aufzuholen. Sie entfaltete eine heftige Agitation gegen den Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in die NATO, befürwortete gleichzeitig jedoch den Beitritt der DDR in die in Vorbereitung befindliche Organisation des Warschauer Paktes. Während die Regierung der BRD sich zwischen 1949 und 1955 für eine Integrierung der BRD in den Westen in der Erwartung aussprach, dadurch einen Ansatzpunkt für die Wiedervereinigung Deutschlands zu bekommen, für die sie freie und geheime Wahlen als Voraussetzung ansah, versuchte die SED die Diskussion darüber als eine Angelegenheit der Deutschen zu erklären. Sie wurde dabei von der SU unterstützt. Das Hauptinteresse der SED galt jedoch den in Mitteldeutschland vorgenommenen und weitergeführten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen. Die zweite Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beschloß den planmäßigen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, womit sie eine neue Phase in der ideologischen und politischen Auseinandersetzung auch um die Wiedervereinigung Deutschlands bezeichnete. Die Änderung ökonomischer Zielsetzungen und Methoden ließ ihre Einstellung in der deutschen Frage unberücksichtigt. Die Vorstellung, die mechanische Wiedervereinigung der isolierten Teile des Deutschen Reiches könne rasch erfolgen, erwies sich bereits zwischen 1949 und 1955 als Illusion. Zwar bekundeten alle Beteiligten Interesse und Bereitschaft, es war jedoch keine Seite in der Lage, ihre Vorstellungen durchzusetzen, und es kam nicht zu einer Annäherung der Auffassungen. Die SED benutzte diese Situation, um die Regierung der BRD der Spaltung Deutschlands zu bezichtigen. Da sie sich die Auffassung der SU zu eigen machte, sprach sie sich auch gegen die Tätigkeit der UN-Kommission für Deutschland aus. [S. 641] 4. Die Propagierung der sowjetischen Zwei-Staaten-Theorie 1955--1961 Am 23. 10. 1954 wurden in Paris die Verträge über die zukünftige politische und militärische Stellung der BRD unterzeichnet. Ein Notenwechsel zwischen Frankreich, Großbritannien und den USA einerseits und der SU andererseits über die Einberufung einer „Gesamteuropäischen Konferenz“ war erfolglos. Am 15. 1. 1955 veröffentlichte die SU eine Erklärung zur Deutschlandfrage, in der sie im Hinblick auf die anstehende Ratifizierung der „Pariser Verträge“ betonte, es gebe noch nicht genutzte Möglichkeiten für die Wiedervereinigung Deutschlands. Während die SPD sich zumindest für die Prüfung der sowjetischen Vorschläge aussprach, vertrat Bundeskanzler Adenauer die Ansicht, es sei im Pariser Vertragswerk gelungen, die drei Westmächte für die Wiederherstellung der deutschen Einheit zu gewinnen. Am 25. 1. 1955 dekretierte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR das Ende des Kriegszustandes mit Deutschland. Während die SU erklärte, im Falle der Ablehnung der Pariser Verträge seien gesamtdeutsche freie Wahlen noch im Jahre 1955 möglich, sprach sich Bundeskanzler Adenauer für neue Ost-West-Verhandlungen nach der Ratifizierung der Pariser Verträge aus. Die SED benutzte die in der BRD vorhandenen Meinungsverschiedenheiten zu einer intensiven Propaganda gegen die „Pariser Verträge“, die sie als „Kriegsverträge“ bezeichnete. Die BRD wurde am 9. 5. 1955 in den Nordatlantik-Pakt aufgenommen. Dem auf der Warschauer Konferenz (11.–14. 5. 1955) verabschiedeten Warschauer Beistandspakt trat auch die DDR bei. Infolge der Integration der BRD in die westliche Verteidigungsgemeinschaft und der Aufnahme der DDR in die östliche Militärorganisation wurde nicht nur die innerdeutsche, sondern auch die außenpolitische Lage des geteilten Deutschlands festgelegt. Die zwischen 1949 und 1955 unternommenen Versuche, zu einer Überwindung der Spaltung Deutschlands und zu einer Annäherung der beiden Teile zu gelangen, waren gescheitert. Am Ende dieser Zeitspanne stand die Integrierung der Teile Deutschlands in zwei sich gegenüberstehende Militärblöcke. Im Sommer 1955 geriet die Frage der Wiedervereinigung Deutschlands auf den zweiten Platz in der Liste der europäischen Probleme; den ersten Platz nahm fortan die Frage der europäischen Sicherheit ein. Äußerungen des sowjetischen Außenministers Molotow im Juni 1955 in San Francisco bestätigten diesen Wechsel. Auf der Konferenz der Regierungschefs in Genf (18.–23. 7. 1955) vertrat der sowjetische Ministerpräsident Bulganin die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie, indem er erklärte, auf dem Gebiet des Deutschen Reiches hätten sich zwei Staaten entwickelt, die einen Anspruch hätten, zur Frage der Wiedervereinigung Deutschlands gehört zu werden. Die Regierungschefs der Westmächte stellten demgegenüber die Verantwortung der ehemaligen Besatzungsmächte für die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands fest. Sie betonten gleichzeitig, daß die Wiedervereinigung Deutschlands ein entscheidender Beitrag zur Befriedung Europas sei. Alle vier Regierungschefs bekannten sich zum Primat des Sicherheitsproblems. Die von der sowjetischen Delegation vorgelegten Vertragsentwürfe sprachen sich für die Beibehaltung der TD. aus, während der Vorschlag der Westmächte die Überwindung der TD. forderte. In ihrer Direktive an die Außenminister versicherten die Regierungschefs, „in Erkenntnis ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ übereingekommen zu sein, daß die Lösung der deutschen Frage und die Wiedervereinigung Deutschlands im Einklang mit den nationalen Interessen des deutschen Volkes und den Interessen der europäischen Sicherheit herbeigeführt werden sollen. Der den sowjetischen Ministerpräsidenten Bulganin begleitende Erste Sekretär des ZK der KPdSU, N. S. Chruschtschow, traf drei Tage nach der Unterzeichnung der Genfer Direktive am 26. 7. 1955 in Berlin zwei Feststellungen, die die Richtung der nachfolgenden sowjetischen Deutschlandpolitik bestimmten. Er begründete und rechtfertigte die Zwei-Staaten-Theorie; er versicherte gleichzeitig, daß die Wiedervereinigung Deutschlands nicht auf Kosten der DDR erfolgen dürfe. Diese beiden Auffassungen bestimmten die Haltung der DDR zur Frage der Wiedervereinigung. Das Auftreten zweier deutscher Delegationen in Moskau, zunächst einer Delegation der BRD (9.–13. 9. 1955) und dann einer Delegation der DDR (17.–20. 9. 1955) interpretierte die SED als Demonstration der Zwei-Staaten-Theorie. Die Außenminister der vier ehemaligen Besatzungsmächte setzten sich auf ihrer Kon[S. 642]ferenz in Genf (27. 10.–16. 11. 1955) ausführlich mit der deutschen Frage auseinander. Den westlichen Garantievertrag zur Wiedervereinigung Deutschlands, einer umgearbeiteten Fassung des von dem britischen Außenminister Eden 1954 vorgelegten Planes, beantwortete die SU mit dem Entwurf eines allgemeinen Vertrags über die kollektive Sicherheit in Europa und einem Vorschlag zur Schaffung eines „Gesamtdeutschen Rates“. Dieser, aus Vertretern der Parlamente der BRD und der DDR gebildet, sollte als konsultatives Organ bei der Behebung von Fragen, an deren Lösung die BRD und die DDR interessiert sind, tätig werden. Die Regierung der DDR bezeichnete es als die Aufgabe dieses „Gesamtdeutschen Rates“, „auf eine gegenseitige Annäherung der Deutschen aus West- und Ostdeutschland hinzuwirken und eine Zusammenarbeit auf allen Gebieten der innerdeutschen Beziehungen zu organisieren“ (31. 10. 1955). Durch die Vorgänge in Polen und Ungarn und die Ereignisse im Nahen Osten im Herbst 1956 wurde die Diskussion über die Wiedervereinigung Deutschlands vorläufig in den Hintergrund gerückt. W. Ulbricht versuchte von der Initiative der Regierung der BRD vom 2. 9. 1956 (Memorandum an die SU über die Frage der Wiedervereinigung) und von den innenpolitischen Schwierigkeiten der DDR abzulenken, indem er am 30. 12. 1956 in einem Leitartikel „Was wir wollen und was wir nicht wollen“ erklärte: „Nachdem in Deutschland zwei Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen bestehen, ist es notwendig, zunächst eine Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeizuführen, später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation oder Föderation zu finden, bis es möglich ist, die Wiedervereinigung und wirklich demokratische Wahlen zur Nationalversammlung zu erreichen.“ Die Wiedervereinigung Deutschlands im Rahmen einer Konföderation oder Föderation betrachtete die SED als die mögliche Form eines Zusammenschlusses der, wie sie sagte, „zwei deutschen Staaten mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Ordnungen“. Die SU machte sich diesen Vorschlag zu eigen, indem Chruschtschow während seines Aufenthaltes in der DDR vom 7. bis 14. 8. 1957 erklärte, es gebe nur einen realen Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands, nämlich den „Weg der Verhandlungen und der Verständigung zwischen den beiden deutschen Staaten“. Die von der SU erstmals am 10. 12. 1957 geforderte Gipfelkonferenz sollte sich zwar mit einem Friedensvertrag für Deutschland, nicht aber mit der Wiedervereinigung Deutschlands beschäftigen. Die Regierung der DDR trat dieser Auffassung uneingeschränkt bei. Ihr wurde auf der Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses der Staaten des Warschauer Paktes in Moskau am 24. 5. 1958 bestätigt, daß die Wiedervereinigung Deutschlands eine deutsche Angelegenheit sei. Am 2. 7. 1958 beauftragte der 3. Deutsche Bundestag die Bundesregierung, sich bei den vier Mächten — Frankreich, Großbritannien, der SU und den USA — dafür einzusetzen, „daß auf einer künftigen internationalen Konferenz (Gipfelkonferenz) oder auch unabhängig davon ein Vier-Mächte-Gremium (mindestens im Rang einer Botschafterkonferenz) mit dem Auftrag gebildet wird, gemeinsame Vorschläge zur Lösung der deutschen Frage zu erarbeiten“. Chruschtschow lehnte in seiner vor dem V. SED-Parteitag in Berlin am 11. 7. 1958 gehaltenen Rede die Forderung nach Bildung eines Vier-Mächte-Gremiums ab und verwies auf den Konföderationsplan, den die SED in den Mittelpunkt ihrer Agitation stellte. Die publizistisch vorbereitete Erörterung über die Zufahrtswege nach Berlin und über die Situation Berlins erreichte ihren Höhepunkt mit den sowjetischen Noten vom 27. 11. 1958 an die Westmächte, in denen ultimativ die Umgestaltung West-Berlins in eine freie Stadt gefordert wurde. Die Regierung der DDR pflichtete dem Verlangen der SU bei, wobei sie die Auffassung vertrat, West-Berlin liege auf ihrem Territorium. Am 10. 1. 1959 legte die SU den Entwurf eines Friedens Vertrages mit Deutschland vor, dessen Artikel 2 lautete: „Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands in dieser oder jener Form werden in diesem Vertrag unter der Bezeichnung ‚Deutschland‘ die beiden bestehenden deutschen Staaten, nämlich die Deutsche DemSiehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 Die Einzelheiten der Vorgänge, die zur TD. führten, werden erst durch die Veröffentlichung wenigstens einos Teiles der Akten des amerikanischen Außenministeriums bekannt. Die bisherigen unvollständigen und ungenauen Vorstellungen beruhen auf politisch orientierten…
DDR A-Z 1969
Rechtsanwaltschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen wird die gesellschaftliche Funktion der R. und das inzwischen erreichte Entwicklungsstadium gekennzeichnet. Schon nach dem V. Parteitag der SED im Jahre 1958 war in einer „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ als Aufgabe der R. bezeichnet worden, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“. Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen [S. 512]Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwalskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen“. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s. o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u.a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entsprach den Beschlüssen des V.~Parteitages der SED. Nunmehr bestimmt der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, daß die Rechtsanwälte „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beitragen. Zu dieser Aufgabe gehört auch die „Erläuterung des sozialistischen Rechts“. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der R. obliegt dem Ministerium der Justiz (Justizverwaltung). Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen in den Westen geflüchtet. In der „DDR“ (einschließlich Ost-Berlins) gibt es zur Zeit 630 Rechtsanwälte, das ist weniger als die Hälfte der in West-Berlin zugelassenen Rechtsanwälte (ca. 1.300); in der BRD amtieren 18.228 Rechtsanwälte. Von den Rechtsanwälten in Mitteldeutschland gehören 461 den Kollegien an, während 169 ihren Beruf noch frei als sog. „Einzelanwälte“ ausüben. Diesen Einzelanwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). Am 1. 9. 1967 nahm in Ost-Berlin das „Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen“ seine Tätigkeit auf (AO vom 18. 8. 1967 — GBl. II, S. 663). Dieses Büro ist den in verschiedenen Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet und kann als ein Rechtsanwaltskollegium besonderer Art bezeichnet werden. Es befaßt sich nicht mit Strafsachen, sondern soll auf zivil-, handels-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet tätig werden in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen der „DDR“ in anderen Staaten und West-Berlin und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der „DDR“. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 511–512 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen…
DDR A-Z 1969
Fachhochschulen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 182]Außer den 6 Universitäten, der TU Dresden und der Bergakademie Freiberg (Hochschulen) sind im amtlichen Verzeichnis der Universitäten und Hochschulen folgende F. aufgeführt: I. Technische Hochschulen (die dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt sind: TH. für Chemie „Carl Schorlemmer“ Leuna-Merseburg; TH. Ilmenau; TH. Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); TH. „Otto von Guericke“ Magdeburg; H. für Architektur und Bauwesen Weimar; H. für Bauwesen Leipzig; H. für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden. I. Medizinische Akademien (ebenfalls dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt): MA. „Carl Gustav Carus“ Dresden; MA. Erfurt; MA. Magdeburg. II. Landwirtschaftliche Hochschulen (die dem Landwirtschaftsrat beim Ministerrat unterstellt sind): H. für Landwirtschaftliche Produktionsgemeinschaften Meißen; H. für Land- und Nahrungsmittelwirtschaft Bernburg. I. Hochschulen für Wirtschaftswissenschaften (dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt): H. für Ökonomie Berlin-Karlshorst. I. Pädagogische Hochschulen (dem Ministerium für Volksbildung unterstellt): PH. Potsdam; PH. „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden; P. Institut Köthen; P Institut Güstrow; P. Institut Leipzig; P. Institut Halle; P. Institut Erfurt; P. Institut Mühlhausen; P. Institut Zwickau; P. Institut Magdeburg. II. Kunst-Hochschulen (dem Ministerium für Kultur unterstellt): Deutsche H. für Musik „Hanns Eisler“ Berlin; „Carl-Maria-von-Weber“-H. Dresden; H. für Musik Leipzig; „Franz-Liszt“-H. Weimar; H. für angewandte und bildende Kunst Berlin-Weißensee; H. für bildende Künste Dresden; H. für Grafik und Buchkunst Leipzig; H. für industrielle Formgestaltung Halle; Theaterhochschule Leipzig; Deutsche H. für Filmkunst Potsdam-Babelsberg; Institut für Literatur „Johannes R. Becher“ Leipzig. I. Sonstige Hochschulen: Deutsche H. für Körperkultur und Sport Leipzig (die dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport unterstellt ist); Parteihochschule „Karl Marx“ (die dem ZK der SED unterstellt ist); H. der Deutschen Volkspolizei (die dem Ministerium des Innern unterstellt ist). Charakteristisch für diese Gattung von „Hochschulen“ sind die neuen „Technischen Hochschulen“, deren jede Diplomingenieure nur für einen Industriezweig ausbildet (z. B. Chemie, Schwermaschinenbau oder Bauwesen). Den Gefahren der zu frühen Spezialisierung versucht man durch das obligatorische Studium des Marxismus-Leninismus und durch ein dem Spezialstudium vorgeschaltetes Grundstudium entgegenzuwirken. Mit der Gründung von F. sollen die beim Aufbau der Planwirtschaft entstehenden Schwierigkeiten, die sich z. B. bei Umstellung der Hochschulabsolventen auf die praktischen Aufgaben eines bestimmten Wirtschaftsbereiches und aus der Knappheit von Spezialisten ergaben, beseitigt werden. Die Ausbildung schließt mit dem Staatsexamen bzw. mit dem Examen für ein bestimmtes Diplom ab. Daneben ist verschiedenen F. vom Staatssekretariat auch die Berechtigung verliehen worden, den Doktorgrad, auch den Dr. habil., zu verleihen (Akademische Grade). Die Studiendauer beträgt 4 bis 5 Jahre (für Diplom-Ingenieure immer 5 Jahre). Als F. ist auch das Priesterseminar Erfurt, eine Einrichtung der Katholischen Kirche Mitteldeutschlands, anzusehen. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Richert, Ernst: Sozialistische Universität. Die Hochschulpolitik der SED. Berlin 1967, Colloquium-Verlag. 279 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 182 Exquisit-Verkaufsstellen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachschulenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 182]Außer den 6 Universitäten, der TU Dresden und der Bergakademie Freiberg (Hochschulen) sind im amtlichen Verzeichnis der Universitäten und Hochschulen folgende F. aufgeführt: I. Technische Hochschulen (die dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt sind: TH. für Chemie „Carl Schorlemmer“ Leuna-Merseburg; TH. Ilmenau; TH. Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); TH. „Otto von Guericke“…
DDR A-Z 1969
Außenpolitik (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Zielsetzung und Methoden Die theoretische Grundlage der A. der DDR ist der historische Materialismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozio-ökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit dem Fernziel der Herstellung einer internationalen klassenlosen Gesellschaft und erst in zweiter Linie Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Diese außenpolitische Theorie unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen, Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden (Strategie und Taktik) und Mitteln revolutionärer A. Träger sind in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien geführt und organisiert wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem die revolutionären Befreiungsbewegungen in den kolonialen und halbkolonialen Ländern und die staatstragenden Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (wie etwa die Arabische Sozialistische Union in Ägypten) angesehen, die vor allem in ihren ökonomischen Programmen einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften propagieren Weiterhin wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind im wesentlichen die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den Kolonien, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Zu den wichtigsten Instrumenten der A. gehören als koordinierende Instanzen das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenwirtschaft, das Ministerium für Staatssicherheit, das Staatssekretariat für westdeutsche Fragen, die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständigen Abteilungen des Sekretariats des ZK der SED. Damit ist die für kommunistische Herrschaftssysteme charakteristische Zweigleisigkeit der A. — offizielle Staatsorgane neben Parteiorganen — institutionell verankert. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nimmt die außenpolitische Aktivität vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer und kultureller Ebene an und entwickelt die unterschiedlichsten, den Gegebenheiten des jeweiligen Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität sind neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, der Deutschen Reichsbahn, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und die Vertretungen Volkseigener Handelsorganisationen (sowohl der DIA als auch einzelner AHU) im Ausland. Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienen ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer Parlamentarier-Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, [S. 60]internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachliche Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen treibt die DDR eine mit allen technischen und finanziellen Mitteln arbeitende und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielen die etwa 20–30 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die teilweise in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen und den entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern obliegt es, von der DDR ein günstiges Bild ihrer innenpolitischen Entwicklung zu verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele zu werben. Das SED-Regime verspricht sich davon einen indirekten Druck auf die Regierungen der betroffenen Länder, gegenüber seinen außenpolitischen Förderungen größeres Entgegenkommen zu zeigen. In ihren bisher veröffentlichten Dokumenten bekennt sich die DDR formal zu folgenden Prinzipien ihrer A.: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis der „vollen Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung der staatlichen Souveränität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ sowie auf dem „Prinzip des sozialistischen Internationalismus“ gestalten. Dabei wird seit Gründung der DDR insbesondere die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine differenzierte Haltung ein — zu weitgehender Identifizierung mit den außenpolitischen Aktionen der SU. Art. 6, Abs. 2 der neuen Verfassung normiert die außenpolitische Anlehnung an die UdSSR auch völkerrechtlich. Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die „Prinzipien der friedlichen Koexistenz“ gelten; der „friedliche Wettbewerb“ zwischen verschiedenen Gesellschaftssystemen wird zu einer der Hauptaufgaben der A. der DDR deklariert. Die Haltung gegenüber der BRD ist dadurch gekennzeichnet, daß sich die DDR als Repräsentantin der „nationalen Interessen Deutschlands“ versteht und zum „Hauptziel und Hauptinhalt der gesamten außenpolitischen Tätigkeit … die Sicherung der deutschen Nation vor Krieg und Vernichtung und die Herbeiführung eines dauerhaften Friedens als Voraussetzung für die Vollendung des Sozialismus in der DDR und die Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes“ erklärt (Wörterbuch der Außenpolitik, Düsseldorf 1965, S. 77 ff.). Die Lösung der deutschen Frage im Sinne der Politik Ostberlins scheiterte jedoch bis heute an den in beiden Teilen Deutschlands entwickelten unterschiedlichen Axiomen über die politische Gestaltung eines künftigen wiedervereinigten Deutschland (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Ebenso erwies sich bisher der Anspruch der DDR auf volle Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Vorstellung und die Politik der BRD als nicht durchsetzbar. Der Erreichung dieser außenpolitischen Nahziele dient ferner, neben der engen außenpolitischen Kooperation mit einer Reihe sozialistischer Länder, die Politik gegenüber den Staaten der dritten Welt. Die DDR „erachtet die Unterstützung der nationalen Freiheitsbewegungen und des Kampfes der ehemals unterdrückten Völker für die Sicherung ihrer Unabhängigkeit als eine wichtige internationale Verpflichtung“ (Geschichte d. Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik. Abriß. Berlin 1968, S. 378) und will bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen die Regeln des sozialistischen Internationalismus beachten. Als ein ausschlaggebendes Motiv wird man jedoch die „ständige Entlarvung der neokolonialistischen Politik der westdeutschen Regierung (ansehen müssen), die ihren besonderen Ausdruck auch in dem Versuch findet, die jungen Nationalstaaten durch wirtschaftlichen Druck und offene Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten von der Entwicklung normaler Beziehungen zur DDR abzuhalten“ (Wörterbuch d. Außenpolitik, S. 85). Eine institutionalisierte Garantie für die Einheitlichkeit aller außenpolitischen [S. 61]Aktivitäten bietet u. a. die neue Verfassung vom 9. 4. 1968. Die gegenwärtig bestehende Personalunion von Staatsratsvorsitzendem und 1.~Sekretär des ZK der SED (in der Person Walter ➝Ulbrichts) in Verbindung mit den Art. 66 und 75 der Verfassung („Aufgaben und Pflichten des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR“) gewährleistet ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den internationalen und nationalen Zielen der SED und deren praktischer Durchsetzung. 2. Das Verhältnis zur UdSSR Nach Gründung der DDR übertrug am 10. 10. 1949 die seit dem 9. 6. 1945 bestehende Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) einen Teil ihrer Funktionen auf die Provisorische Regierung der DDR. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) gebildet, die für die „Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ zuständig blieb (Erklärung des Vorsitzenden der SKK, Armeegeneral Tschuikow, zur Übergabe von Verwaltungsfunktionen an deutsche Behörden vom 11. 11. 1949). Spätestens seit diesem Zeitpunkt hält sich die DDR für ihre auswärtigen Beziehungen und den Außenhandel zuständig. Am 28. 5. 1953 wurde die SKK in eine „Hohe Kommission“ umgewandelt. Im Anschluß an die erfolglose Berliner Außenministerkonferenz der vier Mächte erklärte die UdSSR am 25. 3. 1954, daß sie mit der DDR „die gleichen Beziehungen … wie mit anderen souveränen Staaten“ aufnehmen wolle. Gleichzeitig wurde die Tätigkeit der sowjetischen „Hohen Kommission“, soweit sie die Überwachung staatlicher Organe der DDR betraf, als beendet erklärt. Die Regierung in Moskau stellte jedoch gleichzeitig fest, daß sie sich auch künftig bestimmte Funktionen vorbehalte, die mit der „Gewährleistung der Sicherheit im Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der UdSSR aus dem Viermächteabkommen erwachsen“ (Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1, Berlin 1954, S. 303). Entgegen früheren Erklärungen des SED-Regimes kann erst der 25. 3. 1954 als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR nach sozialistischem Völkerrecht als voll souveräner Staat gilt. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächtekonferenz (28. 9.–3. 10. 1954), die eine eindeutige Unterstützung des Alleinvertretungsrechts der BRD seitens der Westmächte brachte, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Konrad Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der BRD beschlossen wurde, ist am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet worden, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird (Wörterbuch der Außenpolitik, S. 83). Dieser Vertrag sollte vor allen Dingen die Souveränität der DDR erneut feierlich bekräftigen. Gleichzeitig löste die SU ihre „Hohe Kommission“ in der DDR auf. Art. 1, Abs. 2 des Vertrages überantwortete der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin 1956, S. 281). Der Vertrag rückte seitens der DDR und der UdSSR die innerdeutschen Beziehungen in den Bereich des Völkerrechts; die Wiedervereinigung Deutschlands soll nur noch über völkerrechtlich gültige Verträge zwischen beiden deutschen Staaten erreichbar sein. Der Vertrag regelte ferner bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957 die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte [S. 62]die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1~Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige Wirtschaft hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. u. 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0, 8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die Haltung der DDR während der Krise im Ostblock im Jahre 1956, die durch das Ausbleiben von Lieferungen aus Polen und Ungarn große Planrückstände verursachte, ist bei der Bewertung der Tatsache zu berücksichtigen, daß Moskau im Januar 1957 erneut einen Kredit in Höhe von 340 Mill. Rubel in konvertierbarer Währung zur Verfügung stellte. Während bilateraler Wirtschaftsverhandlungen im Februar 1962 in Moskau erhielt die DDR einen weiteren Warenkredit von 1,3 Mrd. Valuta-Mark. Die Partner beschlossen eine vertiefte wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und eine Steigerung des Warenaustauschvolumens auf etwa 10 Mrd. Valuta-Mark bis zum Jahre 1963. Bis zum November 1967 haben die UdSSR und die DDR etwa 100 Abkommen-Protokolle oder Vereinbarungen ökonomischen Inhalts oder die wissenschaftlich, technische Zusammenarbeit betreffend abgeschlossen und unterzeichnet. Von 1960 bis 1966 ist das Außenhandelsvolumen zwischen beiden Staaten um etwa 30 v. H. (von 7,9 Mrd. auf 11,2 Mrd. Valuta-Mark) gewachsen (Statistisches Jahrbuch der DDR, 1967); heute entfällt mehr als die Hälfte des DDR-Außenhandels auf den Handel mit der UdSSR, während etwa 20 v. H. des Außenhandels der UdSSR mit der DDR abgewickelt werden. Ost-Berlin bezeichnet selbst den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ seiner; A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen haben. Er soll „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben (Geschichte der Außenpolitik …, S. 352). In seinen Kernsätzen bekräftigt er die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Beistandspakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — West-Berlin als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in Westberlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „Hohen Vertragschließenden Seiten“ erklären ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden kann. Die UdSSR behält sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutet dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schafft, die über den Warschauer Pakt hinausgehen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR auf der Grundlage eines international gültigen Vertrages. Darüber hinaus bedeutet dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bisher schon verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel [S. 63](Art. 5, Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einerseits wurde die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden, andererseits erhielt sie durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen völkerrechtlichen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR können jedoch nicht die Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des Ostblocks und in der wachsenden ökonomischen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der ideologischen Verbundenheit und der machtpolitischen Abhängigkeit der strategischen Führungsgruppe der SED von der KPdSU führen Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert werden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z. B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der BRD im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar war der sowjetische Parteichef durch den Ausgang der Kuba-Krise auch mit seiner Berlinpolitik (Berlin-Ultimatum von 1958) gescheitert, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Mao Tse-tung und seine Gruppe honorierten diese Stellungnahme mit verstärkten Angriffen gegen die KPdSU, der sie vorwarfen, die DDR ihrer Entspannungspolitik zu opfern. Die DDR muß in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz und den mächtigsten Befürworter ihres Anspruchs auf Anerkennung als souveräner deutscher Staat erblicken. Zwar hat sie bisher weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch ihre einstige Forderung nach Umwandlung West-Berlins in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der DDR-Außenpolitik: Jede Entspannung in Europa hat mit einer völkerrechtlichen Garantie des status quo in Deutschland zu beginnen. Die kompromißlose Unterstützung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR in der ersten Hälfte des Jahres 1968 liegt einerseits im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED, ist aber andererseits auch als politischer Preis für die unveränderte Haltung der UdSSR in der Deutschlandfrage anzusehen. 3. Das Verhältnis zu den Staaten des Warschauer Paktes Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: [S. 64]am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhren eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Ost-Berlin wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine relative Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern des Ostblocks wurden bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokolle über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen. (Außenhandel) Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) unter der Leitung von G. Wyschofsky, G. Kosel und R. Görbing haben ihren ständigen Sitz in Ostberlin. Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen: u.a. DDR–UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR–ČSSR (1. 12. 1951), DDR–Polen (10. 11. 1951), DDR–Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der supranationalen Integration im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der ökonomischen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW. Westliche Beobachter glauben, daß der Selbstmord Erich Apels (Vorsitzender der Staatlichen Plankommission) im Jahre 1965 auf ernsthafte Meinungsverschiedenheiten hindeutet, die zwischen strategischer Führungsgruppe der SED und ihren Wirtschaftsfachleuten über diese Politik und die enge ökonomische Anlehnung an die UdSSR entstanden waren. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), zu dessen Gründerstaaten sie gehört. Formal, jedoch nicht material, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (unter dem sowjetischen Marschall Gretschko) (Sitz Moskau) unterstellt. Rechtlich erhebliche Unterschiede und dadurch bedingte Einschränkungen der außen- und militärpolitischen Entscheidungsfreiheit der DDR sind ferner in den unterschiedlichen Formulierungen der die Beistandsklauseln betreffenden Passagen der Vertragstexte festzustellen. Während der für die übrigen Pakt-Staaten maßgebende Text in russischer, polnischer und tsche[S. 65]chischer Sprache abgefaßt ist und bestimmt, daß jeder dieser Staaten über die Formen seines Beistandes zugunsten der DDR allein entscheidet, legt die für die DDR geltende deutsche Fassung fest, daß die Art des Beistandes der DDR zugunsten der anderen Teilnehmerstaaten von diesen bestimmt werden kann. Diese vertragsrechtliche Benachteiligung der DDR, verbunden mit den einseitig auf die Sicherheitsinteressen der sowjetischen Truppen in der DDR abgestellten Konsultationsklauseln des Truppenvertrages von 1957 — die in ähnlichen Verträgen der UdSSR mit Polen und Ungarn den Stationierungsländern erheblich größere Mitspracherechte gewähren —, verringert aber nicht das faktische Gewicht, das die DDR im Pakt besitzt. Seit gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte (Herbst 1961) stattfinden, hat der DDR-Verteidigungsminister, Heinz ➝Hoffmann, als einziger der Stellvertreter des ehemaligen sowjetischen Oberbefehlshabers Gretschko zwei größere Truppenübungen geleitet („Quartett“ vom 9.–14. 9. 1963 und „Oktobersturm“ vom 16.–22. 10. 1965). Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR, zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen, innerhalb des Paktes bis Ende 1967 eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 spricht von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die starke Integration der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager zur Folge gehabt. Ihr außenpolitischer Entscheidungsspielraum ist jedoch auf Grund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die Länder des „Eisernen Dreiecks“ (DDR, Polen, ČSSR) von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen. So die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 mit Bulgarien. Diese Verträge sollen vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprechen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die BRD wird zwar nicht in allen diesen Verträgen explizit als potentieller Aggressor genannt (der Pakt als sogenannter „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln ist sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wird. In allen Verträgen wird ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt, die nach Meinung westlicher Kommentatoren insofern völkerrechtswidrig ist, als sie gegen das in Art. 2, Abs. 7 der UN-Satzung ausgesprochene Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates verstößt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn wird in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern die Vertragstexte auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands überhaupt bezugnehmen, wird sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine Vereinigung Deutschlands gar nicht erwähnt. In allen Verträgen wird als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. West-Berlin wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung West-Berlins in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR versteht diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht im „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). [S. 66]Sie sollen ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sieht die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ an. Sie sind besonders gegen die Deutschland- und Ostpolitik der BRD gerichtet. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonen bieten sie der Blockpolitik der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die in letzter Zeit — besonders gegenüber der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten der betroffenen Partnerstaaten. 4. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Staaten Europas Der DDR ist es in den zwanzig Jahren ihrer Existenz nicht gelungen, von einem europäischen Land völkerrechtlich als Staat anerkannt zu werden. Die Gründe dafür sind in der Blockverbundenheit der Mehrzahl dieser Länder (NATO, EWG, WEU), in Sicherheitsbedenken und der Wirksamkeit der von der UdSSR und ihren Satelliten heftig bekämpften sogenannten Hallstein-Doktrin (1955) zu suchen. Dessenungeachtet hat die DDR heute vielfach eine de-facto-Anerkennung erreicht, indem es ihr im Laufe der Zeit gelang, mit den meisten Staaten Europas umfangreiche Handelsbeziehungen anzuknüpfen, Verkehrs- und Bankenabkommen abzuschließen oder Niederlassungen volkseigener Handelsunternehmen im kapitalistischen Ausland zu eröffnen. Auf diese Weise konnte die DDR in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen ihrer Kammer für Außenhandel etablieren; in Finnland und Zypern gibt es sogar je eine Handelsvertretung. Jedoch ist als einziger europäischer Staat Finnland mit einer Handelsvertretung in Ostberlin vertreten — und das aus verständlichen Gründen. Eine ständige politische Offensive entwickelt die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewochen findet. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versucht die DDR nicht ohne gewissen Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für eine Ostseepolitik auszunutzen, die eine Schwächung dieser Nato-Flanke zum Ziel hat und den eigenen außenpolitischen Status in diesem Gebiet aufwerten soll. (Am 2. 9. 1957 hatte die DDR in einer offiziellen Erklärung allen skandinavischen Staaten den Abschluß zwei- und mehrseitiger Freundschaftsverträge angeboten.) Ein diplomatischer Durchbruch blieb der DDR bis heute jedoch versagt; in Kopenhagen, Stockholm und Oslo bestehen gegenwärtig nur Vertretungen der KfA. Die finanziell aufwendige und agitatorisch den Bedingungen der jeweiligen Länder sich anpassende Öffentlichkeitsarbeit dieser wie aller anderen Vertretungen der DDR im Ausland hat jedoch ihr internationales Prestige merkbar aufgewertet. (Am 9. Juni 1967 wurde in Helsinki unter Teilnahme von Delegierten aus 15 europäischen Ländern eine zweitägige Konferenz mit dem Thema „Über die Bedeutung der Anerkennung der DDR für die europäische Sicherheit“ abgehalten. Die Konferenz nahm einen Appell an die nichtsozialistischen Staaten Europas an, in dem die Anerkennung der DDR gefordert wurde. Ein neugegründetes Ständiges Europäisches Komitee unter Vorsitz des schwedischen Reichstagsabgeordneten Dr. Stellan Arvidson soll für die Anerkennung der DDR werben.) Ziel aller handelspolitischen Bemühungen ist undl bleibt es, die außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und die völkerrechtliche Anerkennung als souveräner deutscher Staat zu erreichen. (Aufstellung der Handelsvertretungen; Diplomatische Beziehungen) 5. Das Verhältnis zu den Staaten der Dritten Welt Als Hauptaufgaben ihrer A. gegenüber den Staaten der Dritten Welt bezeichnet die DDR: 1. Solidarische Unterstützung des nationalen Befreiungskampfes der Völker Asiens, Afrikas und Lateinamerikas im Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus. 2. Herstellung normaler Beziehungen auf der Basis der friedlichen Koexistenz, der gegenseitigen Achtung, der Gleichberechtigung und da Souveränität. 3. Hilfe bei der Festigung der politischen und der Herstellung der ökonomischen Unabhängigkeit. Das Schwergewicht der Beziehungen zu diesen Staaten liegt bis heute auf dem wirtschaftlichen Sektor, jedoch soll in jeder Phase „der [S. 67]Außenhandel den Kampf um die diplomatische Anerkennung der DDR“ unterstützen. Die DDR als an 9. Stelle (nach DDR-Quellen an 8. Stelle) stehender Industriestaat der Welt findet in den Entwicklungsländern willkommene Absatzmärkte für ihre Investitionsgüter und geeignete Rohstoffquellen für ihre Wirtschaft. Die Arbeitsweise der staatlichen oder halbstaatlichen Außenhandelsgesellschaften der Entwicklungsländer kommt zudem den Wünschen der DDR nach Abschluß langfristiger Handelsabkommen entgegen. Die Formen der Zusammenarbeit entsprechen vielfach den Bedürfnissen der unterentwickelten Länder. Sie reichen von Absatzgarantien für ihre einheimischen Güter, Gewährung langfristiger Kredite zu billigem Zinssatz, Studienförderung für Gaststudenten, großzügigen wissenschaftlich-technischen Hilfeleistungen einschließlich der verbilligten Überlassung von Produktionslizenzen, Montageverträgen bezüglich der Errichtung ganzer Industriebetriebe bis zum permanenten Austausch von Regierungsdelegationen und der Organisierung von Studienreisen in die DDR für Regierungs- und Wirtschaftsfunktionäre aus den Entwicklungsländern. Geographischer Schwerpunkt dieser Auslandsaktivität war seit 1954 insbesondere der afrikanische und asiatische Raum. Seit 1965 sind verstärkte Bemühungen der DDR auch in Lateinamerika zu registrieren. Ökonomische Beziehungen unterhält die DDR heute u. a. mit Argentinien, Brasilien, Chile, Ekuador, Kolumbien, Kostarika, Mexiko, Peru, Uruguay und Britisch-Guayana. Nach eigenen Angaben gibt es Handelsvertretungen der DDR, deren völkerrechtlicher Status nicht eindeutig festzustellen ist, in Chile, Ekuador und Mexiko. Eine Handelsvertretung der DDR in Uruguay wurde 1966 auf Anordnung der Regierung in Montevideo geschlossen. Handelsvertretungen auf Grund von Abkommen zwischen den jeweiligen Staatsbanken bestehen in Brasilien (seit 1958) und Kolumbien (seit 1955). Neben den ökonomischen und einer Reihe kultureller Beziehungen (Universitätskontakte, sportliche und journalistische Kontakte) verstärkt die DDR gegenwärtig ihre politische Aktivität in Südamerika. Im Dez. 1965 weilte zum erstenmal eine Volkskammerdelegation auf Einladung in Kolumbien. Besondere Erwartungen hat man in der DDR an die vierwöchige Reise einer Volkskammerdelegation unter der Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates und Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses der VK, Gerald Götting, im Juli 1968 nach Chile, Ekuador und Kolumbien geknüpft. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Ländern (Einrichtung einer Handelsvertretung in Ekuador?) scheint nicht mehr ausgeschlossen („Neues Deutschland“ vom 1. 8. 1968). Welche Bedeutung die DDR ihrer Entwicklungspolitik, vor allem in Asien, beimißt, erhellt u. a. die Tatsache, daß die in der DDR führenden Asien-Experten J. Hegen (1964), G. Kohrt (1966) und G. Hertzfeld (1966) zu stellvertretenden Außenministern ernannt wurden, nachdem sie langjährige Erfahrung auf asiatischen Botschafterposten gesammelt hatten. In den Jahren 1964, 1966 und 1967 reisten Regierungsdelegationen unter der Leitung der damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates, Frau Dr. Margarete ➝Wittkowski, und des stellvertretenden Ministerpräsidenten, Max ➝Sefrin, nach Burma, Indien, Ceylon, Indonesien und Kambodscha. Hinsichtlich der erwünschten Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu diesen Ländern waren diese Reisen ebenso erfolglos wie die Good-Will-Tour, die Außenminister Otto ➝Winzer im März 1968 nach Indien, Burma und Kambodscha führte. Die Entwicklungspolitik der DDR hat bis heute trotz einiger Rückschläge (1962 mußte die DDR ihre Handelsvertretung in Argentinien und 1966 die in Ghana schließen) ständig an Intensität und materiellem Umfang zugenommen. Das Gesamthandelsvolumen der DDR mit den Entwicklungsländern ist zwar auch heute noch um ein Vielfaches geringer als das der BRD. Die andere Struktur dieses Handels sowie der häufige Verzicht auf größere Gewinnspannen machen sich aber in vergleichsweise großer politischer Effizienz bemerkbar. Langfristige Handelsabkommen wurden bisher mit Ägypten, Burma, Ceylon, Guinea, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Tansania, Sudan, Syrien und Tunesien abgeschlossen. [S. 68]Daß hinter allen handelspolitischen Aktivitäten das beharrliche Streben nach voller diplomatischer Anerkennung steht, zeigt eine Erklärung Walter Ulbrichts (26. 9. 1960) über die A. der DDR, die „auch im internationalen Maßstab alle Kräfte im Kampf gegen die von Westdeutschland ausgehende Kriegsgefahr mobilisieren“ soll. Er hielt den jungen Nationalstaaten vor, daß „einseitige diplomatische Beziehungen mancher Staaten zur westdeutschen Bundesrepublik — ob gewollt oder nicht — eine Unterstützung des Militarismus und Revanchismus in Westdeutschland“ bedeuten. Als im Verlauf der Belgrader Konferenz der nicht-paktgebundenen Länder (1. bis 5. 9. 1961) von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ gesprochen wurde, schienen die vielfältigen Bemühungen der DDR im Entwicklungsraum erste Früchte zu tragen. Aber erst 1969 hatte die DDR, nachdem sie jahrelang konsequent alle Spannungen zwischen den Entwicklungs- und den Industrieländern ausgenutzt hatte, einige diplomatische Erfolge in der Dritten Welt. Der völkerrechtlichen Anerkennung durch das im sowjetisch-chinesischen Kraftfeld gelegene Kambodscha (8. 5. 1969) folgte als Ausfluß der Nahost-Krise, in der die DDR sich mit den Arabern solidarisch gegen Israel zeigte, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen durch den Irak, Sudan, Südjemen, Syrien und die VAR/Ägypten (Mai bis Juli 1969). 6. Das Verhältnis zu internationalen Organisationen Bis 1953 hatte die DDR nach eigener Darstellung „gezögert“, sich um Mitgliedschaft in internationalen Organisationen zu bewerben. Sie begründet das damit, daß eine damals auch von der DDR noch erstrebte — gesamtdeutsche Regierung nicht in ihren Entscheidungen „präjudiziert“ werden sollte. Tatsächlich sind jedoch die Einwände einer Mehrheit von UN-Mitgliedern gegen eine DDR-Mitgliedschaft heute wie damals dieselben: Mangelnde Souveränität, Nichterfüllung einer Reihe in der Charta der UN verankerter Vorbedingungen für einen Beitritt, Vertiefung der Spaltung Deutschlands im Falle eines Beitritts der DDR. Aus diesen Gründen, für deren Wirksamkeit die DDR vornehmlich die Propaganda der BRD verantwortlich macht, scheiterten auch alle Anträge auf Aufnahme in einzelne UN-Spezialorganisationen (wie 1954 in die ILO und am 8. 5. 1968 in die WHO) oder wurden von der DDR wegen der für sie ungünstigen Mehrheitsverhältnisse (wie 1955 in der ECOSOC) zurückgezogen. Der am 28. 2. 1966 vom Staatsrat der DDR gestellte Antrag auf Aufnahme der DDR in die UN als Vollmitglied hatte bisher mangels einer Empfehlung des Sicherheitsrates an die Vollversammlung ebenfalls keine Chance. Trotzdem hat die DDR in den letzten Jahren eine rege internationale Aktivität entwickelt. Nach eigenen Angaben gehört sie 250 nichtstaatlichen internationalen Organisationen an. Nachweislich ist sie außerhalb des sozialistischen Lagers z. B. Mitglied der „Organisation Internationale de Radiodiffusion“ (OIR) und der Liga der Rotkreuzgesellschaften; sie gehört dem Internationalen Eisenbahnabkommen CIM/CIV an und ist den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer 1956 beigetreten. Sie hat ferner 1961 den Internationalen Schiffssicherheitsvertrag von 1948 unterzeichnet und 1965 durch Beschluß des Staatsrates der DDR die Wiederanwendung des Haager Zivilprozeßabkommens von 1905 beschlossen. In nahezu allen internationalen Sportverbänden (seit Oktober 1968 auch im IOC) ist die DDR heute gleichberechtigtes Vollmitglied. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Die Bemühungen der deutschen Regierung und ihrer Verbündeten um die Einheit Deutschlands 1955–1966. Hrsg. v. Auswärtigen Amt. 1966. 562 S. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 3 (1. Jan.–31. Dez. 1957), in drei Drittelbänden (1967), zus. 2511 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meier, Christian: Das Trauma der deutschen Außenpolitik. Die sowjetischen Bemühungen um die internationale Anerkennung der DDR (Schr.-reihe d. Studienges. für Zeitprobleme, Bd. 5). Stuttgart 1968, Seewald. 104 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg, Nölke. 375 S. Woitzik, Karl-Heinz: Die Auslandsaktivität der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Organisationen — Wege — Ziele. Mainz 1967, von Hase und Koehler. 284 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 59–68 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AußenwirtschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Zielsetzung und Methoden Die theoretische Grundlage der A. der DDR ist der historische Materialismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozio-ökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen…
DDR A-Z 1969
Volkswirtschaftsrat (1969)
Siehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1979 1985 Der VWR (Leiter: Alfred ➝Neumann) war das ehemalige zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie [S. 689]und bestand von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Industrie-Hauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Ursprünglich ein Organ zur Leitung der Industrie, der Dienstleistungsbetriebe und des Handwerks, hat er nach dem Erlaß des Staatsrates vom 11. 1. 1963 und der „Richtlinie für das neue ökonomische System …“ des Ministerrates vom 11. 7. 1961 auch die Aufgabe übernommen, nach den Richtlinien der Staatl. Plankommission die Jahresplanung der Industrie in allen ihren Teilen auszuarbeiten. Dazu arbeitete der VWR mit anderen zentralen, staatlichen, wirtschaftsleitenden Organen zusammen (z. B. Ministerium f. Bauwesen, Ministerium f. Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Landwirtschaftsrat u.a.). Einerseits fungierte er im Hinblick auf die Planexekutive als Organisator von Rationalisierungsmaßnahmen, andererseits mußte er die zentralen Kompetenzen mit den lokal-territorialen abstimmen. Seine Partner waren dabei die ihm unterstellten Bezirkswirtschaftsräte (BWR) bzw. entsprechende Ratsabteilungen der örtlichen Räte. Die „Richtlinie“ ordnete ihm ausdrücklich die Anleitung und Kontrolle der VVB und BWR zu. Der VWR war hauptsächlich nach dem Prinzip der „Komplexabteilungen“ organisiert. Für eine oder mehrere relativ gleichartige VVB existierte im VWR eine Komplex- bzw. Industrieabteilung, die alle Probleme dieser VVB aus der Sicht des zentralen Organs analysierte und dem Industrieabteilungsleiter Vorlagen zur Entscheidung vorlegte. Daneben existierten zwei bis drei Fachabteilungen (z. B. Ökonomie und Technik), die auf diesen Gebieten Grundsatzarbeit (z. B. spezifizierte Grundlagenforschung) zu leisten hatten. Außerdem gab es reine Führungsabteilungen des Leiters der Industrieabteilung (wie Kader, Information und Dokumentation). Der Nachteil dieser Struktur ergab sich daraus, daß die Mitarbeiter der Komplexsektoren mit operativer Anleitungstätigkeit überhäuft waren. Die Grundsatzfragen, die sie bearbeiten sollten, traten immer mehr in den Hintergrund. Das Unvermögen des VWR, über die rasche industrielle Entwicklung die Übersicht zu behalten, führte zu seiner Auflösung. Seine Industrieabteilungen wurden zu selbständigen Industrieministerien umgebildet. Allerdings ist nicht jede (der rd. 16) Abteilung des VWR in einem selbständigen Industrieministerium aufgegangen. (Planung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688–689 Volkswirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkszählungSiehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1979 1985 Der VWR (Leiter: Alfred ➝Neumann) war das ehemalige zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie [S. 689]und bestand von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Industrie-Hauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Ursprünglich ein Organ zur Leitung der Industrie, der…
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Widerstand (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als „feindlich“ verfolgt werden (Strafrechtsergänzungsgesetz, Rechtswesen, Teil 4). In Mitteldeutschland sind vor allem vier Gruppen von Opponenten in Erscheinung getreten: Exponenten des bürgerlichen und bäuerlichen Konservatismus, besonders aus der älteren Generation, die, vom Regime ohnehin als potentielle Klassenfeinde beargwöhnt, von vornherein einen schweren Stand hatten; überzeugte Christen, und zwar sowohl Protestanten wie auch Katholiken aus den kleinen katholischen Enklaven — Eichsfeld! —, unter ihnen vielfach Angehörige der jungen Generation (Junge Gemeinde); Exponenten der sozial[S. 710]demokratischen Arbeiterschaft, vor allem in den Räumen Leipzig, Dresden, Halle, Magdeburg, Gera und Ost-Berlin; schließlich auch zahlreiche Vertreter der akademischen Intelligenz einschließlich des „parteilich“ erzogenen Hochschulnachwuchses. Der W. dieser Gruppen hat aber in der Regel nur die Form passiver Resistenz und der sorgfältig im Privatbereich gehüteten Solidarisierung der Andersmeinenden, weshalb das Regime diesen W. sehr schwer fassen kann und bis heute nicht hat ausmerzen können. Lediglich der Juni-Aufstand 1953 stellte eine gegnerische Großaktion von wirklich politischer Dimension dar, die ohne das Eingreifen der Sowjettruppen zweifellos zum Zusammenbruch des SED-Regimes geführt hätte. Ähnlich starke Gärungserscheinungen von 1956, die vor allem die Intelligenz- und Führungsschicht betrafen, wurden nach den Aufständen in Polen und Ungarn im Keim erstickt. Vielfach, vor allem bei der Jugend, in Künstler- und Intellektuellenkreisen, hat er in den letzten Jahren die Form einer antiautoritären Haltung angenommen, die sich bei Respektierung der obrigkeitlichen Funktionen gegen die parteiliche Indoktrination wendet, größere Freiheiten für Diskussion und Gestaltung der Privatsphäre beansprucht, sich hier auf Modelle und Anregungen anderer Volksdemokratien stützt und eine ambivalente Einstellung des Regimes provoziert, das einmal sein Ideologie-Monopol wahren will, zum anderen darauf angewiesen ist, die breiten Massen, die Eliten und den Nachwuchs bei leidlich guter Stimmung zu halten (Kulturpolitik). Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die in der „DDR“ im Unterschied zu den übrigen Volksdemokratien bis zur Errichtung der Mauer günstige Chance zur Flucht, die im Jahresdurchschnitt von 150.000 bis 250.000 Personen wahrgenommen worden ist, im Laufe der Jahre zu einer Aushöhlung der Bereitschaft zum aktiven W. geführt hat (Flüchtlinge). (Boykotthetze, Friedensgefährdung, Staatsverbrechen) Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. M. Vorw. v. Richard Löwenthal. Köln 1965, Kiepenheuer und Witsch. 185 S. Fricke, Karl Wilhelm: Selbstbehauptung und politischer Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 2., erg. Aufl. 1966. 195 S. DIN A 5. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 709–710 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiedergutmachungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als…
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Karl-Marx-Universität Leipzig (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die am 2. 12. 1409 gegründete U. wurde nach dem Zweiten Weltkrieg am 5. 2. 1946 wiedereröffnet. Ihre Namensgebung erfolgte am 5. 5. 1953. Folgende, nach 1945 geschaffene Fakultäten wurden wieder aufgelöst: Gesellschaftswiss. F., am 15. 4. 1947 eröffnet, am 10. 9. 1951 geschlossen; Pädagog. F., im Oktober 1946 eröffnet, im Oktober 1955 geschlossen; ABF, Anfang Oktober 1949 zur F. erhoben, am 14. 7. 1962 geschlossen. Im Studienjahr 1967/68 bestanden folgende F.: Philosophische (mit „Franz-Mehring-Institut“, das Diplom-Lehrer für Marxismus-Leninismus ausbildet, 1951 in die F. eingegliedert, und Institut für Pädagogik, 1955 in die F. eingegliedert); Philologische (1965 aus der Philosoph. F. herausgelöst); Theologische; Juristen-F.; Medizinische: Veterinärmedizinische (hervorgegangen aus der Tierarzneischule (1780), späteren Tierärztl. Hochsch. Dresden (1889), 1923 als F. an die U. Leipzig angegliedert); Mathemat.-Naturwiss. (1951) aus der Philosoph. F. herausgelöst); Landwirtschaftliche (1951 als Landwirtschaftl.-Gärtnerische F. aus der Philosoph. F. herausgelöst, 1958 Auflösung der Fachrichtung Gartenbau); Wirtschaftswiss. (ehemalige Handelshochsch. Leipzig, 1946 als Wirtschafts- u. Sozialwiss. F. der U. eingegliedert, 1949 zunächst in die Gesellschaf tswiss. F. übernommen, die 1951 aufgelöst wurde); F. für Journalistik (selbst. F. seit 20. 9. 1954, hervorgegangen aus dem 1916 gegr. Deutschen Institut für Zeitungskunde, das 1948 als Inst, für Publizistik zur Gesellschaftswiss. F., Anfang 1951 als Inst, für Publizistik und Zeitungswiss. zur Philosoph. F. gehörte). An der U. befinden sich ein Inst. für Sozialistische Wirtschaftsführung und das seit 1956 bestehende „Johann-Gottfried-Herder-Inst.“, Vorstudienanstalt für ausländische Studierende in der „DDR“ und Stätte zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse im Ausland (Ausländerstudium). Die U. Leipzig ist nach Berlin die zweitgrößte U. in Mitteldeutschland, an der im Studienjahr 1965–66 13.269 Studenten (darunter 962 Ausländer) immatrikuliert waren. Rektor der U. ist der Historiker Prof. Dr. phil. habil. Ernst Werner, der Anfang Dezember 1967 in sein Amt eingeführt wurde. Bereits 1967 wurde mit der schrittweisen Einführung des neuen Studiensystems, das drei Phasen der Ausbildung vorsieht (Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium) an der Juristen-F., der Landwirtschaftl. F. und der F. für Journalistik begonnen, Ende 1967 zwischen der U. und dem Rat des Bezirkes Leipzig ein Vertrag über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung abgeschlossen, der die Ü. in die Perspektivplanung des Bezirkes einbezieht. In Lehre und Forschung wird sich die U. u.a. auf die Lehrerbildung, Chemie/Physik und Medizin konzentrieren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325 Karl-Marx-Stadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KartenwesenSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die am 2. 12. 1409 gegründete U. wurde nach dem Zweiten Weltkrieg am 5. 2. 1946 wiedereröffnet. Ihre Namensgebung erfolgte am 5. 5. 1953. Folgende, nach 1945 geschaffene Fakultäten wurden wieder aufgelöst: Gesellschaftswiss. F., am 15. 4. 1947 eröffnet, am 10. 9. 1951 geschlossen; Pädagog. F., im Oktober 1946 eröffnet, im Oktober 1955 geschlossen; ABF, Anfang Oktober 1949 zur F. erhoben, am 14. 7. 1962 geschlossen. Im Studienjahr 1967/68 bestanden…
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Medaille (1969)
Siehe auch: Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Medaille: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954: 1958 [S. 404]a) für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen an Angehörige der Nationalen Volksarmee im Grenzdienst und Personen, die nicht Angehörige der Nationalen Volksarmee sind, für „vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik, für besondere Verdienste bei der Erhöhung der Gefechtsbereitschaft und bei der Erfüllung der Ausbildungsaufgaben sowie für andere Leistungen zum Schutz der Staatsgrenzen“ (Grenztruppenhelfer); b) für Verdienste um das Grubenrettungswesen wird verliehen an Mitgl. der Grubenwehr oder Gasschutzwehr sowie das hauptamtliche Personal im Grubenrettungs- und Gasschutzwesen und sonstige Personen für besondere Leistungen im Rettungsdienst unter Einsatz des Lebens oder um die Errichtung und den Ausbau des Rettungswesens; c) für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen wird verliehen an einzelne oder Kollektive für selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hervorragende Leistungen bei der Verhinderung und Bekämpfung von Katastrophen; d) für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 wurde einmalig verliehen an besonders bewährte Helfer bei diesem Naturereignis; e) für Verdienste in der Rechtspflege wird für Verdienste insbesondere „bei der Verwirklichung der Prinzipien der sozialistischen Rechtspflege, bei der Entwicklung und Vervollkommnung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und bei der Ausbildung und Weiterbildung der Kader, bei der schöpferischen Weiterentwicklung des Systems des sozialistischen Rechts“ in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) an Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane und andere Personen mit entsprechenden Verdiensten verliehen (Rechtswesen); f) für Verdienste im Brandschutz wird für hervorragende Leistungen bei der Erfüllung der Brandschutzorganen gestellten Aufgaben zur Sicherung der Volkswirtschaft sowie des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger, persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person bei der Bekämpfung von Bränden, besondere Verdienste bei der Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Brandschutzorgane, bei der Erziehung, Ausbildung und Schulung ihrer Angehörigen sowie bei der Instandhaltung und Weiterentwicklung der technischen Ausrüstung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane, Angehörige der zentralen Brandschutzorgane, Angehörige der Berufsfeuerwehren der betrieblichen Brandschutzorgane, Brandschutzverantwortliche, Brandschutzhelfer und andere mit dem Brandschutz beauftragte Personen, sonstige Personen, Kollektive, Betriebe, Dienststellen, Zeitschriften entsprechend den Verdiensten mit unterschiedlichen Prämien verliehen; g) der Waffenbrüderschaft wird für „Leistungen und Verdienste, die zur Festigung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Bruderarmeen und zur Entwicklung der gemeinsamen Zusammenarbeit beigetragen haben“ (Militärpolitik), an Angehörige der Nationalen Volksarmee und Personen, die nicht Angehörige dieser Armee sind, in drei Stufen (Gold, Silber und Bronze) verliehen. (Auszeichnungen, Medaille für Treue Dienste, Verdienstmedaille) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 404 Mecklenburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medaille für ausgezeichnete LeistungenSiehe auch: Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Medaille: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954: 1958 [S. 404]a) für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen an Angehörige der Nationalen Volksarmee im Grenzdienst und Personen, die nicht Angehörige der Nationalen Volksarmee sind, für „vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der…
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Deutsche Akademie der Künste (1969)
Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegr. DAdK. war nach Otto Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue Impulse zu geben“. Nach neuerem Arbeitsplan soll sie ihre Arbeit nach folgenden Gesichtspunkten konzentrieren: „Was dient der Kunst- und Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung? Wie erzielt die Akademie mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den besten kunst- und kulturpolitischen Nutzeffekt?“ (Dr. Hossinger, Direktor der DAdK., 1962). Die DAdK. veranstaltet Ausstellungen und Vorträge, verleiht Preise, darunter den Heinrich-Mann-Preis und den Franz-Carl-Weiskopf-Preis (Sprache), verwaltet künstlerische und literarische Nachlässe, gibt die Werke verstorbener Mitglieder heraus (so von Johannes R. Becher, Heinrich Mann, Louis Fürnberg, Erich Weinert), dient jedoch mit ihren Sektionen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Dichtkunst und Sprachpflege, Musik vor allem repräsentativen Aufgaben und dem kunstwissenschaftlichen Materialaustausch mit dem Ausland. Sie unterstand bis Herbst 1952 der die Kunstpolitik bestimmenden Kunstkommission, seitdem unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Die DAdK. hatte 1964 etwa 50 ordentliche Mitglieder in der „DDR“ und ungefähr ebenso viele korrespondierende „aus aller Welt“, darunter 2 in der BRD. Präsident: Konrad Wolf (Regisseur); Vizepräsidenten: Eduard Claudius, Prof. Walter Felsenstein, Prof. A. Kurella, Prof. Dr. Hermann Meyer, Prof. Gret Palucca. Verlag: VEB Verlag der Kunst; Zeitschrift: „Sinn und Form“. Für 1968 plante die DAdK. zusammen mit der Moskauer Kunstakademie eine Ausstellung revolutionärer Graphik aus Anlaß des 150. Geburtstages von Karl Marx; die Sektion Musik bereitete einen Lehrgang über zeitgenössische Musik in der „DDR“, die Sektion Darstellende Kunst einen Arbeitskreis über Probleme des dramatischen Gegenwartsschaffens vor. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 142 Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL)Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegr. DAdK. war nach Otto Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue…
DDR A-Z 1969
1969: B
Bäder Balkow, Julius Banken Bankenabkommen Banken für Handwerk und Gewerbe Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Basis Bauaktivs Bauämter Baueinheiten Bauer Bauernkorrespondent (BK) Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Baum, Bruno Bausparen Bautzen Bau- und Montagekombinate Bauwirtschaft BDA BDVP Beamte Beamtenversorgung Bedarfsforschung Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Beirat für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission Beistandsverträge Bekleidungsindustrie Benjamin, Hilde, geb. Lange, Dr. jur. Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergakademie Freiberg Bergbau Bergbehörde Berger, Rolf, Dr. Berg, Helene, Prof. Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Handelszentrale Berliner Stadtkontor Bernburg Berufsausbildung Berufsbilder Berufslenkung Berufspraktikum Berufsschulen Berufswettbewerb Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschäftigte Beschlagnahme Besondere Wege zum Sozialismus Bestellsystem Besucherräte Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsbüros für Neuererwesen Betriebsdirektor Betriebsgeschichte Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebsleiter Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsorganisation Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssoziologie Betriebssparkassen Betriebssportgemeinschaften Betriebsvereinbarung Betriebsverfassung Betriebswirtschaft, Sozialistische Betriebszeitung Bevölkerung Bevollmächtigter für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewährung, Strafaussetzung auf Bewährung, Verurteilung auf Bewußtsein, Sozialistisches Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgeleitete Industrie Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirkslandwirtschaftsrat Bezirksplankommission Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag Bezirksvertragsgericht Bezirkswirtschaftsrat (BWR) Bezirkszeitungen BG BGB BGL BHG BHZ Bibliotheken Bilanzen, volkswirtschaftliche Bilanzverzeichnis Bildende Kunst Bildung Bildungsgesetz Bildungsökonomie Bildungsstätten der SED Binnenhandel Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenzen Bitterfelder Weg BK BKV Blecha, Kurt Blockade Blockpolitik Bochmann, Manfred, Dr. phil. Bodennutzungsgebühr Bodenreform Bodenschätze Böhm, Siegfried Bolschewismus Bolz, Lothar, Dr. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brandt, Edith Brasch, Horst Braunkohlenindustrie Bräutigam, Alois Briefmarken Brigade Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Bruttoproduktion BSG Bücher-Austausch Buchgemeinschaften Buchhandel Buchhandlungen, Pädagogische Buchheim, Walter Bund Deutscher Architekten (BBA) Bund Deutscher Offiziere Bund evangelischer Pfarrer Bündnispolitik Burg Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max, Prof. Bürgschaft, Gesellschaftliche Büro des Präsidiums des Ministerrates Büro für Urheberrechte Bürokratismus Büros der SED Büros für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten Büros für StandardisierungBäder Balkow, Julius Banken Bankenabkommen Banken für Handwerk und Gewerbe Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Basis Bauaktivs Bauämter Baueinheiten Bauer Bauernkorrespondent (BK) Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Baum, Bruno Bausparen Bautzen Bau- und Montagekombinate Bauwirtschaft BDA BDVP Beamte Beamtenversorgung Bedarfsforschung Bedingte…
DDR A-Z 1969
Sabotage (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen sogar Todesurteile. Bloßer Ungehorsam gegen eine Verwaltungsanordnung konnte als S. oder als Diversion schwer bestraft werden. Mit Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts im Sept. 1955 wurde S. als eine unter Boykotthetze nach Art. 6 der Verfassung fallende Erscheinungsform im Klassenkampf angesehen und damit in die Kategorie der Staatsverbrechen eingegliedert. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz wurde die S. wieder in einen selbständigen Tatbestand formuliert: „Wer mit dem Ziel, die Tätigkeit der staatlichen Organe oder der Volkswirtschaft der DDR zu untergraben oder den Aufbau des Sozialismus zu stören, es unternimmt, staatliche oder genossenschaftliche Einrichtungen oder Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern, wird mit Zuchthaus bestraft, auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden.“ Das neue Strafgesetzbuch übernimmt diesen Tatbestand in § 104, erweitert ihn um die „Irreführung staatlicher oder gesellschaftlicher Einrichtungen und Betriebe mit staatsfeindlicher Zielstellung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 272) und bezieht neben der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft und der Tätigkeit der Organe des Staates oder gesellschaftlicher Organisationen die Verteidigungskraft und Verteidigungsmaßnahmen zusätzlich in den strafrechtlichen Schutz vor S. ein. Mit der Tatbestandserweiterung um die „Irreführung“ soll „der verbrecherischen Methode des Gegners, durch gefälschte Dokumente und Schriftstücke, besonders durch Aufträge, Bestellungen, Materialabberufung u.dgl. volkseigene Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern und damit die Volkswirtschaft zu schädigen“, entgegengewirkt werden. In schweren Fällen kann auf Todesstrafe oder lebenslange Zuchthausstrafe erkannt werden. S.-Handlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 540 Saatgut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachsenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen…