DDR A-Z 1969

Architektur (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als wahrheitsgetreue Widerspiegelung der Realität wird seltener und nur in sehr allgemeiner Formulierung gebraucht. Die Anwendung dieses Begriffes war für die A. oft unscharf. Meist bezog er sich nur auf die Widerspiegelung des Inhalts. Dieser Inhalt waren die sozialen und ökonomischen „Bedürfnisse der Gesellschaft“, denen die A. räumlich Gestalt verlieh. Die räumliche Gestaltung sollte die geschichtliche Weiterentwicklung insofern enthalten, als sie schon den Bedürfnissen der künftigen Gestalt der Gesellschaft entsprechen sollte. Ein zweites Moment, das auch unter den Begriff des sozialistischen Realismus gefaßt wird, sind die durch die A. vermittelten Erlebnisinhalte, die entsprechend dem Charakter des Sozialismus Optimismus, Schönheit usw. darstellen sollten. Die Beurteilung der äußeren Form unterlag einem bedeutenden Wandel. Abgelehnt wurde der Formalismus. Allerdings unterlag dieser Begriff selbst einem Wandel. Für den Städtebau gelten dieselben Grundsätze wie für die A. Das entscheidend Neue gegenüber dem Städtebau der kapitalistischen Gesellschaft ist, daß dank der Vergesellschaftung des Bodens eine einheitliche, ökonomisch-rationale und künstlerische Formgebung möglich ist. Die Stadt oder das städtebauliche Ensemble haben gegenüber den Einzelgebäuden Priorität im Sinne einer gestalteten Einheit. Das Schwergewicht in ästhetischer Hinsicht liegt auf dem Stadtzentrum. Es wird als der Ort gesehen, wo in einer Konzentration der gesellschaftlichen Funktionen die Gesellschaft sich selbst darstellt. Im DDR-Maßstab gilt dies vor allem für das Zentrum von Ost-Berlin. 2. Geschichtliche Entwicklung In der Geschichte der DDR-A. lassen sich zwei Hauptstränge der Diskussion verfolgen, die Diskussion und Kritik der ökonomisch-bautechnischen und die der ästhetischen Entwicklung. Beide Hauptstränge der Diskussion hatten zu verschie[S. 46]denen Zeiten unterschiedliches Gewicht und wurden auch in internen Auseinandersetzungen gegeneinander ausgespielt. Im ganzen lassen sich etwa drei, allerdings zeitlich nicht exakt abzugrenzende Perioden unterscheiden: a) Die Zeit der „nationalen“ A. bis kurz nach der Kritik Chruschtschows an der A. auf dem XX. Parteitag der KPdSU. — b) Eine Zeit des Umbruchs bis zur Ablösung Kurt Liebknechts von der Präsidentschaft der Deutschen Bauakademie (DBA) und der Umfunktionierung der DBA 1960/1961. — c) Von da an, im Zuge des NÖS, eine stärkere Betonung der ökonomischen Funktion und ab etwa 1963 zusätzlich eine Forderung nach exakt meßbaren Wirkungen der A. anhand von Soziologie, Psychologie usw. Zu a) Die erste Zeit stand unter dem starken Einfluß der sowjetischen A. Unter der Formel, daß historische Entwicklung keine Zäsuren kennt, sondern ein Kampf zwischen fortschrittlichen und reaktionären Kräften ist, wobei sich im Laufe der Geschichte das Wissen um das ästhetisch Richtige anreichert, sollte die A.-Geschichte nach den fortschrittlichen Formen aufgearbeitet werden. Hinzu kam die These Stalins aus seinem Werk „Der Marxismus und die Frage der Sprachwissenschaft“, daß der Überbau eine relative Eigenständigkeit hat. Nationale Traditionen sollten sich also in den Formen ausdrücken. Der neue sozialistische Inhalt bezog sich auf die Aufgabe der A. in der sozialistischen Gesellschaft. Er sollte sich auch auf die Organisierung des Raumes auswirken. Daher die gängige Formel jener Zeit: „sozialistischer Inhalt — nationale Form.“ Die nationalen Formen sollten sich an Hand des nicht-antagonistischen Inhalts zu einer neuen Einheit zusammenfügen und die Kraft, Lebensfreude usw. der neuen Gesellschaft künden. Wichtiges Beispiel für diese A.: die Stalinallee, jetzt Karl-Marx-Allee (erster Abschnitt) und der Strausberger Platz in Berlin. Im Westen, später auch in der DDR, wurde dieser A., die lange Zeit auch in der UdSSR und anderen sozialistischen Staaten verbreitet war, Eklektizismus vorgeworfen. Die Formen der neueren westlichen A. unterlagen in jener Zeit einer heftigen Kritik. Die Tatsache, daß nationale und regionale Unterschiede nicht mehr sichtbar waren, wurde dem zunehmenden ideologischen Einfluß des Imperialismus, vor allem des amerikanischen, zugeschrieben. Der Vorwurf des Funktionalismus wurde erhoben, der besagte, daß in der reinen Funktion der Gebäude ästhetische Kategorien, wie Schönheit, pervertiert bzw. vernachlässigt wurden. Hauptvertreter dieser Richtung waren der Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, und die Architekten Hermann Henselmann, Richard Paulick, Edmund Collein, Hans Hopp u. a. Zu b) Der Hauptakzent der A.-Diskussion in den folgenden Jahren lag auf der wirtschaftlichen Funktion der A. Dabei ging es zunächst um eine Reform des Bauwesens. Gefordert wurde: 1. Die Industrialisierung des Bauens, d.h. das Bauwesen sollte seinen handwerklichen Charakter auf den Baustellen verlieren, indem größere Elemente in Industriebetrieben vorgefertigt und auf den Baustellen nur noch montiert werden sollten. 2. Die Schaffung allgemeingültiger Einheiten, ein begrenztes Typensortiment, vorgefertigte Teile. Zunächst wurden sogar Typenwohnungen entworfen, eine Konzeption, die etwa 1963 wieder fallengelassen worden ist. Durch die Industrialisierung und Typisierung hoffte man, Baupreise und Bauzeit senken zu können und das gegenüber anderen Branchen rückständige Bauwesen sanieren zu können. Diese Entwicklungsphase hob auf der 1. Baukonferenz 1955 mit dem Entschluß an, sich die Entwicklung industrialisierter Baumethoden als Hauptaufgabe zu setzen. 1957 begann der Bau von Hoyerswerda, der ersten Stadt, die fast ausschließlich aus vorgefertigten Elementen montiert wurde. 1960 waren bereits 29 v. H. aller neuen Wohnbauten industriell gefertigt. Die ästhetische Kritik jener Zeit richtete sich entsprechend der Kritik Chruschtschows vor allem gegen teure, überflüssige Verzierungen. Der neue Akzent in der DDR führte im Unterschied zu anderen sozialistischen Staaten nicht sofort und nicht so intensiv zur Übernahme westlicher Formen. Der Fortfall dekorativer Außenelemente und die Anwendung von Plattenbau- oder Skelettbauweise hatte zunächst wirtschaftliche Gründe. Eine andere Konsequenz dieser Bauweise war eine Neudefinition der Rolle des Architekten. Der Architekt sollte nicht mehr der vereinzelt schaffende Künstler sein, sondern seine Rolle innerhalb eines Kollektivs von Ingenieuren, Ökonomen usw. verstehen. [S. 47]Zu c) 1961 wurde die DBA umgebildet. Sie sollte von einem vor allem für die künstlerischen und industriellen Formen zuständigen Fachorgan zur zentralen Institution für die Grundlagenforschung, für die Entwicklung des „einheitlichen Baukastensystems“ und für die Koordinierung der angewandten Bauforschung und Typenentwicklung der gesamten DDR werden. 1963 wurde Kurt Liebknecht von der Präsidentschaft der Akademie abberufen. Parallel zu der Verfachlichung bildete sich innerhalb der DBA und dem Bund Deutscher Architekten eine Gegenbewegung, die den ästhetischen Rückstand der DDR gegenüber anderen sozialistischen Ländern kritisierte, die Monotonie der neuen Wohngebäude angriff und die Einflußlosigkeit einer jüngeren Architektengeneration beanstandete. Diese Richtung wurde durch Hermann Henselmann, die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ und eine Reihe jüngerer Architekten vertreten. Auf der 7. (geschlossenen) Plenartagung 1963 der DBA wurde diese Bewegung angegriffen. Obwohl ihre führenden Vertreter Selbstkritik übten, ist die Kritik an der Monotonie bis heute nicht verstummt. Zunehmend wandelte sich die Bewertung des Bauhauses und des Funktionalismusbegriffs. Neben der politisch günstigeren Einschätzung betonte man vor allem die Bedeutung des Bauhauses für die Entwicklung der Typenbauweise (vor allem Hans Schmidt). Eine positive Einschätzung des Verhältnisses von Funktion, Konstruktion und Schönheit ermöglichte es dann auch, das Baukastensystem in die ästhetische Diskussion zu integrieren. Seit der 4. Baukonferenz 1966 lag der Hauptakzent dieser Richtung in der zweiten Etappe des NÖS auf Rationalisierung und Rekonstruktion. Man forderte unter anderem eine bewußte Anwendung der „ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ bei der Industrialisierung, eine umfassende Rationalisierung vorhandener Bauweisen und -verfahren, die Entwicklung und Einbeziehung neuer Konstruktionen, Baustoffe und Verfahren. Ferner forderte man die Weiterentwicklung des Baukastensystems, das bis heute noch nicht den Vorstellungen der Bauplaner entspricht. Seit 1966 verstärkte sich auch die Kritik an der Konzentration auf die wirtschaftliche Funktion der A. Die Aufmerksamkeit wandte sich zunehmend der Frage nach dem „sozialistischen“ und ästhetischen Charakter der A. zu. Dies geschah im wesentlichen in zwei Richtungen: a) Seit Ende 1966 wird versucht, das alte Postulat der Einheit von Bauwerk und bildender Kunst zu konkretisieren. Im Gegensatz zur A. der fünfziger Jahre und auch später (vgl. Haus des Lehrers, Alexanderplatz — Architekt Hermann Henselmann) soll die Kunst nicht mehr bloße Dekoration vorentworfener Gebäude sein. Die bildende Kunst soll schon in den Prozeß der Projektierung von Bauwerken einbezogen werden. Architekten, bildende Künstler, Ökonomen, Ingenieure usw. sollen ein einheitliches Kollektiv bilden. Durch die Einheit von A. und bildender Kunst werde die A. selbst zur Kunst. Entsprechend diesen Forderungen wurden seit Ende 1966 Verträge zwischen dem Verband Bildender Künstler Deutschlands (VBKD), BDA und DBA geschlossen, die solche Kollektive anleiten und einen neuen Ausbildungsplan sowohl bei den bildenden Künstlern als auch bei den Architekten ausarbeiten sollen. Zur Koordinierung und Anleitung dieser Tätigkeit besteht seit Nov. 1967 eine gemeinsame „zentrale Arbeitsgruppe“ des BDA und des VBKD, die Vorschläge zu Gesetzen und zur Forschung macht, die öffentliche und fachliche Diskussion bestimmt und in den entscheidenden Gremien Einfluß ausüben soll. b) Auf der anderen Seite wird die Betonung des emotionalen Elements fortgeführt. Die Formen sollen gesellschaftliche Verhältnisse erlebbar machen. Dies ist die spezielle Form des sozialistischen Realismus in der A. Im Unterschied zu den fünfziger Jahren liegen in dieser Konzeption allerdings noch keine ästhetisch-formellen Forderungen, sondern durch Soziologie, Psychologie, Semiotik, Kybernetik usw. sollen Wirkungen wie auch in der Ästhetik wissenschaftlich erfaßt werden (F. Staufenbiel, H. Henselmann, H. Schmidt). Die letzte Konsequenz einer solchen Entwicklung wäre eine A.-Theorie, die den gesamten Komplex der gesellschaftlichen Bedingungen und die Kenntnis über mehr oder weniger lang wirkende objektive Gesetzmäßigkeiten der A. und des architektonischen Schaffens vermittelt und in die Praxis umsetzbar macht. Die wichtigsten Institutionen: Für die Schaffung der A.-Theorie sind zuständig vor allem das Institut für Städtebau und A. der Deutschen Bauakademie (Dir. Ule Lammert, wiss. Dir. Hermann Henselmann, Bernhard Herholdt, stellv. Dir. Hans [S. 48]Gericke); die Abt. Städtebau im Ministerium für Bauwesen (Ltr. Kurt Leucht); die Abt. Kulturtheorie am Institut für Gesellschaftswissenschaften des ZK der SED (Ltr. Fred Staufenbiel). Die Ausbildungsstätten der Architekten sind: Die Hochschule für A. und Bauwesen Weimar (Rektor: Horst Matzke), die Technische Universität Dresden, vor allem das Institut für Städtebau (Dir. Georg Funk). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 45–48 Architekten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Archive

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als…

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Schulung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED und Lehrjahr der FDJ. Des weiteren gehören zur Externats-Sch. die innerbetriebliche Sch. in den öffentlichen Dienststellen, Organisationen und Verwaltungen sowie der Politunterricht in den Einheiten der NVA und den Organen der Deutschen Volkspolizei. Im weiteren Sinne muß zur Externats-Sch. auch das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium an den regulären Hochschulen gerechnet werden. Die Externats-Sch. ist Massenbetrieb und dazu bestimmt, die Kandidaten, Parteimitglieder und Parteilose mit der marxistisch-leninistischen Theorie, der Geschichte der Arbeiterbewegung (Nationale Geschichtsbetrachtung) und den Grundzügen und Tagesfragen der sowjetischen und SED-Politik vertraut zu machen. Der Internats-Sch. sind „höhere Aufgaben“ zugewiesen. Ein sorgfältig abgestuftes System von Instituten dient zur Erziehung u. Qualifizierung der Funktionäre (Kader). Die wichtigsten Internatsschulen sind die Parteischulen, Sonderschulen und Lehrinstitute der SED, des weiteren sind als Einrichtungen zur politischen Sch. die folgenden zu nennen: Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und Pionierleiter-Schulen, FDGB-Hochschule „Fritz Heckert“ und die Zentralschulen der Industriegewerkschaften, ferner die Zentralschulen der übrigen Parteien und Massenorganisationen. Daneben spielen heute in der Sch.-Arbeit der SED die Bildungsstätten der Bezirks- und Kreisleitungen sowie der Großbetriebe eine wichtige Rolle. Sie werden als „Einrichtungen zur marxistisch-leninistischen Qualifizierung der propagandistischen Kader“ bezeichnet. In Internatsschulen vor allem Vermittlung des Marxismus-Leninismus und der Geschichte der ➝KPdSU, der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung in kommun. Interpretation sowie Behandlung von aktuellen Problemen und der sich aus der SED-Politik für die einzelnen Organisationen ergebenden speziellen Aufgaben. Vermittlung des Stoffes an den Internatsschulen durch Lektionen. Selbststudium, Konsultationen, Seminare, Übungen. Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, Verbindung zur Außenwelt weit[S. 548]gehend unterbrochen. Wichtigstes Erziehungsmittel: Kritik und Selbstkritik. In der Externatssch. überwiegen Themen der aktuellen SED-Politik. Vermittlung des Stoffes vor allem in Zirkeln. Ein Zirkel umfaßt etwa 10 bis 20 Personen aus dem gleichen Betrieb bzw. Wohnbezirk von ungefähr gleicher politisch-ideologischer Vorbildung. An den Zirkelabenden wird der vorgeschriebene Lehrstoff mit einem Zirkelleiter seminaristisch durchgearbeitet. In der FDJ und bei den Jungen Pionieren bestehen Spezial-Zirkel, so z. B. die Zirkel junger Sozialisten, junger Techniker, Agronomen usw. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 547–548 Schülerzeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schund- und Schmutzliteratur

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED und Lehrjahr der FDJ. Des weiteren gehören zur Externats-Sch. die innerbetriebliche Sch. in den öffentlichen Dienststellen, Organisationen und Verwaltungen sowie der Politunterricht in den Einheiten der NVA und den Organen der Deutschen Volkspolizei. Im weiteren Sinne muß zur Externats-Sch.…

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Rettungsdienst (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über die Gefahren der Bergwelt auf, informiert über Verhalten bei Unfällen, legt Schutzhütten an, stellt Warntafeln auf und unterhält Unfallhilfsstellen. Die Gesamtzahl der aktiven Mitglieder im Berg-R. erhöhte sich von 1953 bis Anfang 1967 von 458 auf 1935. Von 1960 bis 1967 retteten sie 1.093 Menschen aus Bergnot, davon 241 im Jahre 1967. Jährlich werden vom DRK angeblich über 2.000 Einsätze mit mehr als 60.000 Einsatzstunden durchgeführt, während Erste Hilfe in mehr als 11.000 Fällen geleistet wird. Der „Wasser-R. des DRK“, der für die Abwendung drohender Gefahren auf allen Gewässern zuständig ist, führt an den Küsten die spezielle Bezeichnung „Seenot-R.“. Seine Aufgaben entsprechen etwa denen der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“, Sitz Bremen. Zwischen beiden besteht seit 1956 ein Übereinkommen über gegenseitige Verständigung und Hilfe bei Rettungsarbeiten im benachbarten Küstengebiet und über die Versorgung von Rettungsschiffen. Im Küstenbereich unterhält das DRK Motorrettungsstationen in Timmendorf/Poel, Warnemünde, Barhöft, Saßnitz und auf der Insel Rügen. Ruderrettungsstationen gibt es in Kühlungsborn, Wustrow, Prerow, Zingst und in Zinnowitz. Die Küstenfunkstelle Rügen-Radio hat im Seenotdienst die Aufgabe, SOS-Meldungen aufzunehmen und sie schnellstens an die nächste Seenotstation weiterzugeben. Die Organisation des Wasser-R. verfügte Anfang 1967 über 31.500 ausgebildete Rettungsschwimmer. Von 1954 bis 1967 sind nach amtlichen Angaben von Angehörigen des Wasser-R. 9.984 Personen vor dem Tode des Ertrinkens oder aus Eisnot gerettet worden; davon 661 im Jahre 1967. Die Anzahl der Wächter des Wasser-R. in Ostseebädern und an Badestellen der Binnengewässer wird mit rund 25.000 angegeben. Sie scheint indessen weit überhöht zu sein, denn in der Zeitschrift „Deutsches Rotes Kreuz“ (Nr. 5 und 10/1968) wird über beachtliche Mängel in der Aufsicht geklagt. Vor allem fehlt es an Rettungsschwimmern in den Seebädern, so daß in der Badesaison 1967 im Küstenbereich 30 Menschen ertranken. Zahlreiche Rettungstürme blieben unbesetzt, und selbst die bekannten Bäder wie Zinnowitz, Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin mußten, wie die Zeitschrift berichtet, noch „im Juni mit der Hälfte oder gar nur einem Drittel der benötigten Kräfte auskommen“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 533 Resozialisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rettungsmedaille

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über…

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Nationales Aufbauwerk (1969)

Siehe auch: Nationales Aufbauwerk: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Aufbauwerk (NAW): 1975 1979 1985 Im Nov. 1951 gegr., durch die Nationale Front gelenkte „Bewegung für den Aufbau der Hauptstadt Berlin“, die später auf das ganze Gebiet Mitteldeutschlands ausgedehnt wurde. Ziel ist die „Förderung der Initiative aller Werktätigen Berlins und der DDR für die finanzielle und praktische Unterstützung des Aufbaus“. Die Bevölkerung wird unablässig aufgerufen, sich an Bauarbeiten und bei Enttrümmerungsaktionen freiwillig und ohne Entgelt zu beteiligen. Durch das NAW sollen öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kinderheime, Sportstätten, Neubauernhäuser und Wohnungen wiederhergestellt oder neu gebaut werden. Aber auch beim Bau neuer Betriebe werden die „Aufbauhelfer“ herangezogen. Arbeiter in Industriebetrieben werden unter politischem Druck veranlaßt, sich zu verpflichten, z. B. im Jahr 20 oder 30 „Aufbaustunden“ zu leisten. Erfüllt jemand eine solche Verpflichtung nicht, so muß er je Stunde 1,90 M in bar an das NAW zahlen. In den 16 Jahren seit der Gründung des NAW sollen durch die unbezahlte Arbeit von Bürgern Werte im Betrage von 6,5 Mrd. Mark geschaffen worden sein, Allein in Ostberlin [S. 443]leisteten die Aufbauhelfer rd. 82 Mill. Arbeitsstunden im Werte von 380 Mill. Mark. Seit 1960 sind die dem NAW zugewiesenen Auflagen zum Teil in die Volkswirtschaftspläne mit aufgenommen worden, d.h. die „freiwillige“ Leistung nach Feierabend wurde zum Planbestandteil. Amtlich wurde mitgeteilt, daß etwa die Hälfte der Leistungen des NAW direkt oder indirekt die reguläre Bauproduktion entlastet. Im Rahmen des NAW werden Ein- oder Mehrjahrsprogramme durchgeführt. 1967 war das Jahr der sog. „Torgauer Initiative“. Durch Beteiligung der Bürger bei Aus-, Um- und Neubau von Wohnungen, beim Bau von Naherholungszentren, Sport- und Kultureinrichtungen, landwirtschaftlichen Nutzbauten, Handels-, Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, von Kinderkrippen und Kindergärten und anderen Vorhaben sollen allein 1967 Werte im Betrage von 2,4 Mrd. M geschaffen worden sein. Im Jahre 1968 läuft ein „Initiativprogramm“ des NAWT, durch das weitere Bauvorhaben im Werte von mehreren Mrd. Mark geschaffen werden sollen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 442–443 Nationaler Verteidigungsrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales Dokument

Siehe auch: Nationales Aufbauwerk: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Aufbauwerk (NAW): 1975 1979 1985 Im Nov. 1951 gegr., durch die Nationale Front gelenkte „Bewegung für den Aufbau der Hauptstadt Berlin“, die später auf das ganze Gebiet Mitteldeutschlands ausgedehnt wurde. Ziel ist die „Förderung der Initiative aller Werktätigen Berlins und der DDR für die finanzielle und praktische Unterstützung des Aufbaus“. Die Bevölkerung wird unablässig aufgerufen, sich an…

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Standardisierung (1969)

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die rechtsverbindlichen Vorschriften für die St. werden „DDR-Standards“ genannt. Als ihr Symbol gilt die Buchstabenfolge „TGL“. Ursprünglich bedeutete diese Abkürzung „Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen“. Die „DDR-Standards“ sind jedoch durch weitergehende Merkmale gekennzeichnet, sie sind u. a. übernommene oder weiterentwickelte DIN-Normen. Die von den Produktionsbereichen vorgeschlagenen Standards werden im Amt für St. bearbeitet und schließlich bestätigt. Seit Anfang 1961 waren Vorbereitungen im Gange, die Anwendung der DIN-Normen zunächst einzuschränken und baldmöglichst abzulösen durch „DDR-Standards“; gleichzeitig sollten die „DDR-Standards“ weitgehend den sowjet. Gost-Normen angepaßt werden. Am 31. März 1964 gab das Amt für St. bekannt, daß die Umstellung aller DIN-Normen auf „DDR-Standards“ abgeschlossen worden sei. — Nach offiziösen Angaben gab es Ende 1966 10.000 „DDR-Standards“ und etwa 21.000 Fachbereich-Standards, womit ungefähr zwei Drittel der technischen Normung auf eigenen Standards beruhten. Diese zahlenmäßige Vermehrung der Standards hat keineswegs durchweg die technische Entwicklung gefördert und den ökonomischen Nutzen erhöht. Im März 1967 würde in einer Regierungsverordnung verfügt, daß künftig die St. sich ausschließlich auf den ökonomischen Nutzen zu orientieren hat. Die Zahl neuer Standards soll vermindert, die zwingende Verbindlichkeit gemildert werden. Anfang 1964 wurde in Ost-Berlin eine „Deutsche Gesellschaft für St.“ im Rahmen der Kammer der Technik gegründet, die „ein organisierendes Zentrum ehrenamtlicher Kräfte auf dem Gebiete der St. auf der Basis der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ werden soll. Das Amt für Standardisierung der „DDR“ ist Mitglied des Instituts für St. im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Stalinstadter Dokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standards

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die…

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Deutsche Bauakademie (DBA) (1969)

Siehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Die zentrale wissenschaftliche Institution des Ministeriums für Bauwesen. Ihre Arbeitsgebiete sind: Bauökonomie, Grundlagenforschung, angewandte Forschung mit Querschnittscharakter, Ausarbeitung von Typenrichtlinien und eines einheitlichen Baukastensystems, Ausarbeitung von Konzeptionen zur Architekturtheorie und architekturgeschichtliche Forschung. Die DBA ist keine wissenschaftliche Vereinigung und besitzt keine autonome Selbstverwaltung. Ihr organisatorischer Aufbau ist dualistisch: auf der einen Seite die Forschungsorganisation mit den einzelnen Instituten, auf der anderen die Mitgliedschaft als Beratungsgremium. Der Präsident der DBA wird durch den Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen. Er muß ordentliches Mitglied der DBA sein. Ihm sind die Institute und der organisatorische Apparat der Akademie direkt unterstellt. Er führt den Vorsitz im Plenum der Mitglieder. Das übrige Präsidium wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Minister für Bauwesen berufen. Es besteht aus dem Wissenschaftlichen Direktor, der zugleich erster Stellvertreter des Präsidenten ist und für die Forschungsplanung und -koordination der Akademie zuständig ist, und aus den übrigen 3 Vizepräsidenten. Den Instituten, in denen die eigentliche Forschung durchgeführt wird, stehen die Institutsdirektoren vor, die vom Präsidenten der DBA berufen werden. Das Plenum der Akademie besteht aus ordentlichen Mitgliedern und kandidierenden Mitgliedern. Es hat in seinen Tagungen beratende Funktion. Als Stäbe des Plenums fungieren die Sektionen, die etwa der Einteilung in die Institute entsprechen. Ihre Mitglieder werden vom Präsidenten berufen. Sie setzen sich nicht nur aus Mitgliedern des Plenums, sondern auch aus Experten der Wissenschaft, des Wirtschafts- oder Staatsapparates zusammen. Ihre Aufgabe ist es, den Entwicklungsstand ihrer Fachgebiete einzuschätzen und Vorschläge für künftige Planung zu unterbreiten. Die Akademie umfaßt (Ende 1967) 20 ordentliche, 8 ordentliche emeritierte, 19 kandidierende und 47 korrespondierende Mitglieder. Präsident ist seit Dez. 1965 Werner ➝Heynisch, Vizepräsidenten sind Erwin Haack (wiss. Direktor), Karl-Albert Fuchs, Ule Lammert, Rudolf Schüttauf. Die Akademie besitzt an zentralen Einrichtungen: ein Rechenzentrum, eine Zentralstelle für Bauinformation, die u.a. die „Deutsche Bauenzyklopädie“ und gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architekten die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ herausgibt (Chefredakteur Gerhard Krenz). Die Akademie besitzt das Promotionsrecht zum Dr.-Ing. und zum Dr.-Ing. h.c. Die DBA wurde am 6. 9. 1950 gegründet und nahm ihre Arbeit im Jan. 1951 auf. Schon zur Zeit ihrer Entstehung war sie stark an die Regierung gebunden: sämtliche Mitglieder und das Präsidium wurden auf Vorschlag der Regierung vom Präsidenten der DDR berufen. Obwohl sie kraft Satzung schon damals ökonomische und naturwissenschaftliche Forschungsaufgaben wahrzunehmen hatte, lag der Akzent ihrer Arbeit anfangs auf gestalterischem Gebiet. Die DBA war zuständig für die Entwicklung des staatlich sanktionierten Baustils auch für die Innenarchitektur und für die Architekturtheorie. Die dafür erforderli[S. 147]chen Entwürfe wurden anfangs in 5~Instituten erarbeitet, denen jeweils Meisterwerkstätten zugeordnet waren. Diese Werk Stätten schufen Bauwerke, die als Vorbilder gelten sollten, z. B. die Stalinallee (heute Karl-Marx-Allee) — erster Abschnitt — in Berlin. Erster Präsident der DBA war Kurt Liebknecht. Er wurde im Nov. 1961 im Zuge der Umfunktionierung der Akademie zu einer ökonomisch orientierten Forschungsinstitution durch Gerhard Kosel ersetzt. Diese Umfunktionierung begann auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom 24. 3. 1960 und begründete die jetzige Form der DBA (Architektur, Städtebau, Wohnungsbau) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 146–147 Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauernbank

Siehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Die zentrale wissenschaftliche Institution des Ministeriums für Bauwesen. Ihre Arbeitsgebiete sind: Bauökonomie, Grundlagenforschung, angewandte Forschung mit Querschnittscharakter, Ausarbeitung von Typenrichtlinien und eines einheitlichen Baukastensystems, Ausarbeitung von Konzeptionen zur Architekturtheorie und architekturgeschichtliche Forschung. Die DBA ist keine wissenschaftliche Vereinigung und besitzt keine autonome…

DDR A-Z 1969

Zollgesetz (1969)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Im Jahre 1962 ist die mitteldeutsche Verwaltung auf zollpolitischem Gebiet aktiv geworden. Ein „Gesetz über das Zollwesen der DDR“ wurde am 28. 3. 1960 erlassen (GBl.~I, Nr. 3) und durch mehrere Durchführungsbestimmungen ergänzt. Die Bestimmungen dienen der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols. Darüber hinaus verfolgen sie zwei wichtige Ziele, ein politisches und ein wirtschaftspolitisches. Der politische Aspekt wird in der Präambel des Gesetzes deutlich formuliert; die Neuregelung des Zollwesens hat die Aufgabe, „die Deutsche Demokratische Republik zu stärken und zu sichern“. Eine solche Stärkung wird in der Formulierung gesehen, in der das „Territorium der DDR zu einem selbständigen Zoll- und Hoheitsgebiet“ erklärt wird, „auf dem das Zollverfahren in voller Souveränität und ausschließlich von unserem Staat geregelt wird“. Dies entspreche — so wird erklärt — „nicht nur der realen Situation in Deutschland, die durch die Existenz von zwei selbständigen deutschen Staaten gekennzeichnet ist, sondern (mache) auch den westdeutschen Machthabern die tatsächlichen Grenzen ihrer Herrschaft deutlicher“. Es geht der mitteldeutschen Verwaltung also zunächst darum, ihre Fiktion, die „DDR“ sei ein „deutscher Staat“, sowie ihre „Zwei-Staaten-Theorie“ mittels des Z. zu untermauern. Im einzelnen sollen folgende Formulierungen diesen Anspruch verdeutlichen: „Territorium der DDR“ und „Hoheitsgebiet der DDR“; „Staatsgrenze der DDR“ für die Oder-Neiße-Linie und für die Demarkationslinie zwischen BRD und dem anderen Teil Deutschlands; „westdeutsche Bundesrepublik“. West-Berlin ist im Z. ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß West-Berlin „inmitten des Zoll- und Hoheitsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik liegt“ und „nicht zum Hoheitsgebiet der westdeutschen Bundesrepublik gehört“. Die zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Das Z. soll somit die Teilung Deutschlands, wie sie von der SU gefordert wird, einschließlich der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutscher Ostgrenze gesetzlich fixieren. Durch das neue Z. will die „DDR“ also einmal ihren Souveränitätsanspruch manifestieren und West-Berlin von der BRD isolieren, während sie zweitens durch die Zolltarifgestaltung Vorsorge getroffen hat, die Moskauer Anti-EWG-Politik zollpolitisch zu unterstützen (Zölle). Im Gegensatz zu diesen eindeutigen Zielsetzungen wird der Erlaß des neuen Z. von der „DDR“ propagandistisch als eine Art Notwehr gegen das am 1. 1. 1962 in Kraft getretene neue Z. der BRD dargestellt. Durch dieses Gesetz maße sich die Bundesregierung Hoheitsrechte in bezug auf das „Territorium der DDR“ an. Richtig ist jedoch, daß das bundesdeutsche Z. an den bisher geltenden Verhältnissen nichts ändert, sondern im Gegenteil das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 weiterhin ungeteilt — als einheitliches Zollgebiet betrachtet und daß in den EWG-Verträgen auf Drängen der Bundesregierung der Interzonenhandel ausdrücklich eine Sonderregelung erfahren hat. Das Z. regelt weiter die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen bzw. überträgt die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind im Z. geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungsmitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für [S. 751]den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung, die Zollstrafen und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Mit der Durchführung dieser Aufgaben ist die Zollverwaltung der DDR beauftragt. Die bis zum Erlaß des Z. im Jahre 1962 geltenden Zollrechtsbestimmungen waren das Z. v. 20. 3. 1939 und eine Vielzahl von Zusatz- und Sonderbestimmungen. (Devisen, Währung, Zahlungsverkehr) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 750–751 Zölle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollverwaltung der DDR

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Im Jahre 1962 ist die mitteldeutsche Verwaltung auf zollpolitischem Gebiet aktiv geworden. Ein „Gesetz über das Zollwesen der DDR“ wurde am 28. 3. 1960 erlassen…

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Theater (1969)

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein), der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU v. 26. 8. 1946). Die Spielpläne „müssen … im Sinne unserer sozialistischen Kulturpolitik gestaltet werden“ (Abusch auf der Kulturkonferenz der SED 1957). Die SED beherrscht über ihre mannigfachen „Transmissionsriemen“ das gesamte T.-Leben. Die Dramatiker bilden eine Sektion im Deutschen Schriftstellerverband. Die Bühnenkünstler sind in der Gewerkschaft Kunst FDGB organisiert. Ihre Ausbildung erfolgt an der T.-Hochschule Leipzig und an der Schauspielschule Berlin; private Schauspielschulen gibt es nicht. Die Engagementsvermittlung läuft über die Staatliche Zentrale Bühnenvermittlung. Arbeitsrechtliche Grundlage ist das „Lohn- und Gehaltsabkommen für die T. und Kulturorchester“, [S. 650]das zwischen dem Ministerium für Kultur und der Gewerkschaft Kunst vereinbart wird und neben den Tarifen und Sozialleistungen auch politische und gesellschaftliche Verpflichtungen der Künstler festlegt. Besonders wichtige Kräfte werden durch Einzelvertrag bevorzugt. Private Bühnen gibt es seit 1953 nicht mehr. Alle T. (1966: 95, BRD 76) unterstehen der Abt. Theater, Musik, Veranstaltungswesen des Ministeriums für Kultur, das die Subventionen zuteilt und die Intendanten einsetzt. Das Ministerium wiederum wird angeleitet und kontrolliert von der Abt. Kunst, Literatur und Kulturelle Massenarbeit des ZK der SED. Maßgeblicher SED-Funktionär, der sich mit T.-Fragen beschäftigt, ist Hans ➝Rodenberg, Mitgl. des Staatsrates und stellv. Minister für Kultur. An der Spielplangestaltung sind außer den künstlerischen Leitungen beteiligt die BPO und BGL der T., die Besucherräte und die örtlichen Instanzen der SED und des Staatsapparates. Verbote bereits einstudierter Werke kamen wiederholt vor, z. B. 1951 „Das Verhör des Lukullus“ von Brecht und Dessau in der Staatsoper Berlin, das endlich 1965 in dritter Fassung aufgeführt werden durfte, 1954 „Der Prinz von Homburg“ von Kleist im Stadt-T. Erfurt, 1959 „Das Schwitzbad“ von Majakowski in der Volksbühne Berlin. Das erste Stück wurde wegen Pazifismus, das zweite wegen Militarismus verboten, das dritte wegen seiner Kritik an der Funktionärs-Bürokratie, obwohl es sich um ein in der SU gefeiertes Werk und die Inszenierung eines sowjet. Regisseurs handelte. Der Bühnenvertrieb ist weitgehend vom „volkseigenen“ Henschel-Verlag in Berlin monopolisiert. Lizenzen für Weststücke müssen beim Ministerium für Kultur beantragt werden; die Genehmigung wird aus ideologischen und finanziellen Gründen (Devisen) nur selten erteilt. Die traditionelle Volksbühnen-Organisation und die T.-Abonnements sind durch das „Betriebs-Anrecht“ ersetzt worden, d.h. durch den kollektiven T.-Besuch unter Regie der BGL der jeweiligen Betriebe. Der theatralischen Betreuung der Dorfbevölkerung dient die „Landbespielung“. Das Publikum wird durch die politisch ausgerichteten Programmhefte, T.-Zirkel und Zuschauerkonferenzen beeinflußt. In den Besucherräten sitzen Vertreter der Parteien, Massenorganisationen und der Nationalen Volksarmee. Das Regime veranstaltet eine Reihe von Festspielen, so die Berliner Festtage (Gegenstück zu den Festwochen in West-Berlin), die Arbeiterfestspiele (Gegenstück zu den Ruhrfestspielen), die Ostseewoche (Gegenstück zu der Kieler Woche) u.a. Die T.-Kritik in der Presse dient ebenfalls der politisch-ideologischen Belehrung des Publikums und der Künstler. Fachorgan „Theater der Zeit“ (zweimal im Monat) wird von SED-Redakteuren herausgegeben. Bei den 5 Kinder-T., einer aus der SU übernommenen Einrichtung, spielen die FDJ und die Organisationen der Jungen Pioniere eine entscheidende Rolle. Das unbestreitbare internationale Ansehen des T. basiert ausschließlich auf der Leistung dreier Ostberliner Bühnen: des Berliner Ensembles, in der Nachfolge Brechts von Helene Weigel geleitet, der Komischen Oper Berlin unter Leitung von Felsenstein und der Deutschen Staatsoper (Intendant Hans Pischner). Die wichtigsten anderen Bühnen sind das Deutsche Theater mit seinen Kammerspielen (Wolfgang ➝Heinz), die Volksbühne (Karl Holen) und das Maxim-Gorki-Theater (Maxim Vallentin) in Berlin, das Staatstheater Dresden und die Städtischen Bühnen Leipzig. Den repräsentativen Bühnen, insbesondere dem Berliner Ensemble, der Komischen Oper und Deutschen Staatsoper, stehen nahezu unbegrenzte Mittel zur Verfügung für lange Probenzeiten und u. U. Verpflichtung westdeutscher Gäste. Dennoch sind die bedeutendsten Künstler nach dem Westen abgewandert. Nach dem 13. Aug. 1961 (Mauer) führte die Abwanderung zu einer ernsten Krise des T.-Lebens, die durch Gäste aus den Volksdemokratien und Absolventen der T.-Schulen notdürftig ausgeglichen wurde. Die Darstellungskunst bewegt sich zwischen den beiden entgegengesetzten Methoden von Stanislawski und Brecht. Die am Naturalismus des 19. Jahrhunderts orientierte Stanislawski-Methode, wird an den Schauspielschulen gelehrt; eine Art Modellbühne ist das Maxim-Gorki-Theater. In der Stalin-Zeit galt diese Methode als die einzig legitime; sie konnte allerdings, vornehmlich wegen der Abneigung der Künstler, nie ganz durchgesetzt werden. Später hat die Epische Methode Brechts, eine avantgardistische und revolutionäre Methode, die lange als Formalismus verpönt war, eine Aufwertung erfahren. Offiziell gelten heute beide Methoden als Sozialistischer ➝Realismus, aber die Kulturfunktionäre bemühen sich, die Brechtsche Art, die besonders bei den jungen Künstlern Schule gemacht hat, wieder in den Hintergrund zu drängen und auf das Berliner Ensemble zu beschränken. Die Kritik richtet sich gegen die von Brecht-Epigonen entwickelten Formen des „didaktischen“ und „dialektischen T.“, die außer auf Brecht auf die Theaterrevolutionäre der zwanziger Jahre, Meyerhold und Tairow in Rußland, Piscator in Deutschland zurückgehen. (Meyerhold wurde 1939 liquidiert, Tairow erhielt 1946 Berufsverbot und starb verfemt, Piscator inszenierte nach 1945 bis zu seinem Tode 1965 in der BRD.) Das didaktische und dialektische T. ist radikal kommunistisch (Dialektischer Materialismus), bedient sich aber formaler Extravaganzen und bevorzugt die Methode des „offenen Aussprechens“, stellt also die Schwierigkeiten des Aufbaus, die Härte des Klassenkampfes und die Fehler der Funktionäre relativ ungeschminkt dar. Die SED wirft dieser Form des T. bürgerliche Intellektualität, Mangel an Volkstümlichkeit und an Parteilichkeit vor. Von den Dramatikern stehen dem didaktisch-dialektischen Stil nahe Helmut Baierl („Die Feststellung“, „Frau Flinz“), der 1955 aus der BRD zugezogene Peter Hacks („Die Schlacht bei Lobositz“, „Die Sorgen und die Macht“, „Moritz Tassow“), Claus Hammel („Um 9 an der Achterbahn“), Helmut Sakowski („Steine im Weg“), Bernhard Seeger („Unterm Wind der Jahre“), während Hedda Zinner („Der Teufelskreis“, „Die Lützower“), Harald Hauser („Am Ende der Nacht“) und Gustav von Wangenheim („Studentenkomödie“) das konventionell gebaute, schöngefärbte, politisch wie menschlich verlogene Tendenzstück nach sowj. Muster vertreten. Die beiden inzwischen verstorbenen Klassiker [S. 651]der deutschen kommun. Dramatik, Brecht und Friedrich Wolf, haben alle bedeutenden Stücke vor ihrer Ansiedlung in Ostberlin geschrieben, sind also nur bedingt als Dramatiker der „DDR“ zu verzeichnen; beide äußerten sich am Ende ihres Lebens verbittert über das SED-Regime. Während des „Tauwetters“ wurden die sowjet. und sowjetzonalen Tendenzstücke weitgehend aus den Spielplänen der Bühnen verdrängt, eine Entwicklung, die die SED durch rigorose Säuberung rückgängig machte (1957–59: Ablösung von 22 Intendanten). Einen wesentlichen Teil des Spielplanes bestreiten klassische Werke, die häufig in Inszenierung und Programmheft tendenziös ausgelegt werden (Kulturelles Erbe). Das didaktische T. konnte sich am stärksten in der Laienkunst durchsetzen. Seit der 1. Bitterfelder Konferenz orientiert sich die Kulturpolitik jedoch auf das sog. Arbeiter-T., eine dilettantische Kopie des Berufs-T. 1966 gab es 120 Arbeiter- und Bauern-T. mit 3.600 Mitwirkenden. Das Arbeiter-T. führt neben Tendenzstücken sogar Klassiker und Opern auf (Arbeiteroper); denn nach kommun. Auffassung gibt es keinen „qualitativen“ Unterschied zwischen Berufskünstlern und Laien. Als Charakteristiken des Arbeiter-T. nannte ein Funktionär des Ministeriums für Kultur: 1. „Die Mitglieder sollten in ihrer Mehrheit Arbeiter und Bauern sein“; 2. „Die Mitglieder betrachten ihre künstlerische Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag und wollen ihrer Klasse beim Aufbau eines sozialistischen Kulturlebens helfen“; 3. „Die Arbeiter-T. betreiben ihre Arbeit nicht als Selbstzweck, sondern mit dem Ziel, in einigen Jahren aktiv und planmäßig an der Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung unserer Republik mitzuhelfen“ („Sonntag“ v. 6. 12. 1959). Arbeiter-T. gilt als Volkskunst. Die großzügigen staatlichen Subventionen wurden ab 1. 1. 1966 abgeschafft durch die „Anordnung über die Leistungsfinanzierung der T., Varietés und Kabaretts“ (GBl. III, S. 27), die den Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte unterstehen. Danach sind Zuschüsse von der Höhe der Eigenleistungen abhängig und werden nur gewährt, wenn neben bestimmten wirtschaftlichen Faktoren die Einhaltung der „Prinzipien der sozialistischen Spielplanpolitik“ und die in einem Perspektivplan festgelegten Entwicklungsmöglichkeiten erfüllt werden. Gewinne dürfen nicht in voller Höhe von den T. vereinnahmt werden, sondern werden auf den „geplanten Zuschuß“ des folgenden Haushaltsjahres angerechnet; auch sollen sie in „Prämienfonds“ fließen, aus denen „die Entwicklung neuer sozialistischer Werke“ oder deren Inszenierung honoriert wird. Für Ur- bzw. Erstaufführungen sozialistischer Bühnenwerke werden Prämien gezahlt. (Literatur, Kabarett, Kulturelle Massenarbeit, Kultureller Austausch, Verband der Theaterschaffenden) Literaturangaben Hain, Sybille: Vom Volkstheater zur politischen Massenveranstaltung. München 1959, Pohl und Co. 120 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Tobias, Josef: Die neuere Entwicklung des Theaters in der SBZ … (1955 bis 1956). (BB) 1957. 34 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 649–651 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theodor-Neubauer-Medaille

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein), der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU v. 26. 8. 1946). Die…

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Leipziger Messe (1969)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste internationale Messe. Und sie gehört heute wieder nach Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Die LM. findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Die Frühjahrsmesse ist Technische und Konsumgütermesse, die Herbstmesse nur Konsumgütermesse, ergänzt durch Fachausstellungen. An der Vergrößerung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen. Bei diesen von östlicher Seite gemachten Angaben ist allerdings zu berücksichtigen, daß man bestrebt ist, die Zahl der Aussteller, besonders derjenigen aus dem Ausland, möglichst hoch erscheinen zu lassen. So werden dann Ausstellungen von Firmengruppen und Gemeinschaften sowohl im Messekatalog als auch in der Statistik als Einzelaussteller ausgewiesen. Gegenüber 1963 wies die Zahl der an der Frühjahrsmesse 1968 beteiligten Länder einen Rückgang von 75 auf 65 auf. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des Internationalen Leistungsvergleiches“ sowie für den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft) hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den von östlicher Seite gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Die Umsätze sind planmäßig gebunden, und bereits abgeschlossene Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die „DDR“ die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. Für die Ostberliner Partei- und Regierungsstellen liegt die Bedeutung der LM. nicht nur auf wirtschaftlichem, sondern vor allem auch auf politischem Gebiet. Erstens geht es ihnen darum, der eigenen Bevölkerung die Erfolge des sozialistischen Aufbaus vor Augen zu führen. Dazu werden Besuche aus Betrieben, Organisationen und Dienststellen zur LM. organisiert, woraus sich die hohen Besucherzahlen erklären: Vor allem aber sehen die Veranstalter der LM. in ihr ein geeignetes Forum, die Zielsetzungen der kommunistischen Außen- u. Deutschlandpolitik zu propagieren und zu praktizieren. Diesen Zielsetzungen war auch die Ausgestaltung der Frühjahrs- und Herbstmesse 1965 als Jubiläumsmesse anläßlich des 800jährigen Bestehens Leipzigs untergeordnet. Auf der Frühjahrsmesse 1968 erklärte in Fortsetzung dieser Politik der stellvertretende Ministerratsvorsitzende Rauchfuß: „Auch hier zur Leipziger Messe können Sie sich davon überzeugen, daß die DDR als souveräner Staat auf stabilen Fundamenten ruht und sich kontinuierlich entwickelt … Mit Interesse verfolgt die Regierung der DDR, daß sich in den führenden Wirtschaftskreisen der kapitali[S. 373]stischen Industrieländer verstärkt die Einsicht durchsetzt, wonach die umfassende Gestaltung der ökonomischen Beziehungen zur DDR den Abschluß langfristiger staatlicher Abkommen und die Errichtung offizieller Handelsvertretungen in den Hauptstädten der Partnerländer erfordert.“ Zwar waren auf den letzten Messen die in früheren Jahren üblichen polemischen Ausfälle der mitteldeutschen Partei- und Regierungsfunktionäre gegen die BRD und die Repräsentanten der westdeutschen Öffentlichkeit weniger laut zu hören, und das gesamte Messeklima wurde von westlichen Beobachtern übereinstimmend als sachlicher bezeichnet, dennoch fehlte es zum Beispiel auch auf der Frühjahrsmesse 1963 nicht an politischen Nadelstichen und Diskriminierungsversuchen gegenüber Westberliner Firmen sowie Firmen aus dem übrigen Bundesgebiet. So durften z. B. zwei Automobilfirmen die von ihnen mitgebrachten Prospekte nicht verteilen, weil darin die Verkaufspreise der Waren genannt waren und damit ein Vergleich mit Kraftfahrzeugpreisen in Mitteldeutschland zuungunsten der „DDR“ ausfiel. Anderen Firmen wurden die ausgelegten Unterlagen versiegelt, weil darin von einem „deutschen Energieverbundnetz in Verbindung zum westlichen Ausland“ die Rede war, während nach Meinung der DDR-Kontrolleure die Bezeichnung „westdeutsches Verbundnetz“ hätte lauten müssen. Verteilungsverbot erhielten in Einzelfällen auch Prospekte, in denen die West-Berliner Firmen in alphabetischer Reihenfolge neben den übrigen Firmen aus dem Bundesgebiet, z. B. aus Köln, Hamburg und München, aufgeführt waren. Geradezu grotesk war es, daß die Druckschriften einer West-Berliner Firma aus der Schlesischen Straße für die Verteilung gesperrt wurden, weil, wie die DDR-Zollbehörden meinten, Schlesien heute nicht mehr existiere. Hinzu kommt, daß die Messestände der rd. 1.200 deutschen Firmen nur von wenigen Funktionären besucht wurden, die wirtschaftlichen und technischen Fachleute auf der östlichen Seite offensichtlich jedoch am Besuch gehindert wurden. So mußte bei einer Reihe von Firmen der Gedanke auftauchen, zukünftig auf die Errichtung aufwendiger Repräsentationsstände zu verzichten und sich, ähnlich wie Firmen des westlichen Auslands, mit einem Gemeinschaftsstand zu begnügen. Die Organisationsleitung der LM. liegt in den Händen des Leipziger Messeamtes, das an die Weisungen der Kammer für Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gebunden ist und Außenstellen im Ausland sowie in der BRD unterhält. Aufgabe der Außenstellen ist nicht nur Werbung und Verkauf von Messeausweisen. Sie stellen auch Stützpunkte für die Ausweitung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen dar. Bürger der BRD erhalten Messeausweise bei den Vertragsreisebüros der „DDR“ in der BRD sowie an den Kontrollpunkten bei der Anreise nach Leipzig. Hin- und Rückfahrt müssen über denselben Passierpunkt führen, andernfalls ist ein Antrag beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Nach wie vor besteht für Messebesucher aus der BRD ein Mindestgeldumtauschzwang von täglich 25,– DM West, der nur bei Vorzeigen von „Voucher“ entfällt, das sind Hotel- und Reisegutscheine, die bereits in Westmark bei den Vertragsreisebüros in der BRD bezahlt werden müssen und so zur Erhöhung des Westmarkbestandes beitragen. Für die West-Berliner Bevölkerung wurde erstmalig zur Frühjahrsmesse 1968 die Ausgabe von Messeausweisen von dem Nachweis eines besonderen wirtschaftlichen Interesses abhängig gemacht und damit die Zahl der nach Leipzig fahrenden West-Berliner drastisch reduziert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 372–373 Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsabzeichen

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste internationale Messe. Und sie gehört heute wieder nach Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Die LM. findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Die Frühjahrsmesse ist Technische und Konsumgütermesse, die Herbstmesse nur…

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Preispolitik (1969)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die P. wird einerseits durch die Konzeption des gewählten Preissystems und andererseits durch die Ziele der allgemeinen Wirtschaftspolitik bestimmt. In der „DDR“ besteht für den überwiegenden Teil der vorhandenen Güter ein „Festpreissystem“ (Amt für Preise). Dem „Preistyp“ nach handelt es sich bei diesen Festpreisen bis 1968 in der Regel um „Kosten“- und/oder „Wertpreise“. Bestimmungsgrößen der Planpreise sind also weder der „Gebrauchswert“ (Grenznutzen) der Waren noch die vom Wirtschaftsplan (Zielprogramm) abgeleitete relative Knappheit der Güter. Nach dem Willen der staatlichen Wirtschaftsführung sollen die Planpreise im Rahmen der zentralen Wirtschaftslenkung eine Vielzahl von Funktionen erfüllen (u.a. die Sicherung der Rentabilität der Betriebe, die Stimulierung der innerbetrieblichen Wirtschaftlichkeitsbestrebungen, die Gewährleistung einer ausreichenden Kapitalbildung und Selbstfinanzierung, die Steuerung der Verwendungsentscheidungen der Betriebe bei den Einsatzfaktoren im Sinne des ökonomischen Prinzips, die Förderung des technischen Fortschritts). Bei der Gegenüberstellung aller dieser von den Planpreisen zu erfüllenden Funktionen wird sofort offenbar, daß die mit dieser Aufgabenbestimmung der Planpreise für die P. heraufbeschworenen Zielkonflikte dazu führen, daß die Planpreise stets nur eine oder eine gewisse Zahl von Funktionen, infolge der Schwierigkeiten einer ökonomisch richtigen zentralen Preisfestsetzung aber niemals alle Funktionen gleichzeitig übernehmen können. Die P. der „DDR“ kann in vier Etappen eingeteilt werden. In der ersten Phase von 1945 bis 1946 wurden auf Grund der Befehle der SMAD Nr. 9 vom 21. Juli 1945 und Nr. 63 vom 26. Februar 1946 die Preise [S. 492]auf dem Niveau des Jahres 1944 gestoppt. Preisüberschreitungen wurden unter Strafe gestellt. Der Preisstopp in Verbindung mit einem Bezugsscheinsystem sollte Versorgungsschwierigkeiten mildern und anderen Mißständen Vorbeugen, da einem enormen Mangel an Gütern aller Art auf der einen Seite ein ins unermeßliche gewachsenes Geldvolumen auf der anderen Seite gegenüberstand. Mit dem Übergang zur langfristigen zentralen Planung (Zweijahrplan 1949/50; 1. Fünfjahrplan 1951 bis 1955) wurde es unumgänglich, das bestehende Preissystem allmählich auf die Anforderungen einer höheren Ansprüchen genügenden Produktions- und finanziellen Planung umzustellen und auf die gegebenen Wirtschaftsbedingungen abzustimmen. Deshalb wurde in der zweiten Phase der P. von 1947 bis 1952 der allgemeine Preisstopp durch Ausnahmeregelungen gelockert. Auf der Grundlage des Befehls Nr. 337 der SMAD vom 9. 12. 1946 und der von den Preisbildungs- und -Überwachungsinstanzen erlassenen Kostenrechnungs- und Kalkulationsrichtlinien wurden einzelne neue Preise auf Kalkulationsbasis (sog. betriebsindividuelle Festpreise) genehmigt. Der Beschluß des Ministerrates vom 6. 2. 1953 über die Grundsätze der P. (GBl. S. 393) leitete die dritte Phase ein. Sämtliche Preise sollten für das gesamte Wirtschaftsgebiet einheitlich neu festgelegt werden, wobei die Kalkulation der neuen Preise auf der Grundlage von durchschnittlichen Planselbstkosten der Industriezweige (bzw. der „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ pro Produkt) und normativer Gewinnsätze erfolgen sollte. Die neuen Preise sollten die Rentabilität jedes normal arbeitenden Betriebes gewährleisten und daher Subventionen an die sozialistische Wirtschaft möglichst überflüssig machen. Die Umrechnung der Preise für die Güter aller Zweige auf die neue Kalkulationsbasis nahm den Zeitraum bis Anfang der sechziger Jahre in Anspruch. Im Gegensatz zu den 1953 verkündeten Grundsätzen für die Preispolitik wurden die Erzeugnisse der Grundstoffindustrie bei der Schaffung des neuen Festpreissystems in der Regel ausgenommen. Die Preise dieser Erzeugnisse änderte man bis zu der 1964 eingeleiteten Industriepreisreform nur wenig. Sie lagen deshalb auch nur gering über den Stopp-Preisen von 1944. Diese P. verlangte erhebliche Zuschüsse aus dem Staatshaushalt an die Grundstoffindustrie. Im Jahre 1964 begann mit der Einleitung der „Industriepreisreform“ die vierte Phase. Aus planungstechnischen Schwierigkeiten und infolge der beschränkten Planungskapazität der Preisinstanzen mit der damaligen „Regierungskommission für Preise“ an der Spitze (dem späteren Amt für Preise) wurde diese umfassende Revision des Preissystems in drei Etappen durchgeführt. Rechnet man die Vorbereitungszeit der Preisreform mit hinzu, so beanspruchte die Neufestsetzung der Planpreise und Preisrelationen rd. 5 Jahre (1963 bis 1967). In den zwei Stufen der I. Etappe der Industriepreisreform am 1. April und 1. Juli 1964 wurden zunächst neue Preise für Grundstoffe (einschließlich chemischer Grundstoffe), Energieträger, einen Teil der metallurgischen und chemischen Erzeugnisse und jeweils dazu die Transporttarife für diese Güter festgesetzt. Die Preiskorrekturen wurden durch eine vorausgehende Neubewertung der Kapitalgüter (Grundmittel) und eine Neufestsetzung der Abschreibungssätze (Abschreibungen) ergänzt. Sämtliche Preise für diese Güter wurden erhöht und gegenüber der Zeit vor 1964 in stärkerem Maße nach der Qualität differenziert, um eine rationellere Verwendung der Faktoren zu erreichen und die bisherigen Subventionen an die betreffenden Industriezweige zu beseitigen. Am 1. Jan. 1965 setzte die II. Etappe der Industriepreisreform mit der Bekanntgabe der inzwischen ermittelten Planpreise für die restlichen Grundstoffe, die Erzeugnisse der Metallindustrie und Rohstoffe und Warengruppen der Leichtindustrie (ausgenommen Fertigwaren der Konsumgüterindustrie) ein. Auch die Preise der II. Etappe wurden an die effektiven Durchschnittsherstellungskosten angenähert; was zum Teil schon deshalb erforderlich war, weil die vorangegangenen Kosten- und Preiserhöhungen während der I. Etappe in den Preisen der nachgelagerten Produktionsstufen zu berücksichtigen waren. Die neuen Preise für die Güter der III. Etappe sollten nach dem ursprünglichen Termin am 1. 1. 1966 in Kraft gesetzt werden. Der ungeheure Ermittlungsaufwand zur Feststellung der durchschnittlichen Herstellungskosten der Güter unter Berücksichtigung der Preisverflechtungen führte dann zu einer Verzögerung bei der Neuberechnung der Güterpreise für die letzte Etappe um ein Jahr. Mit der Inkraftsetzung der neuen Planpreise für die Gütergruppen der III. Etappe sollte die allgemeine Neuordnung des Preissystems in der „DDR“ vorerst abgeschlossen werden. In der III. Etappe wurden vorwiegend neue Preise für Halb- und Fertigwaren der Industrie mit Ausnahme derjenigen für industrielle Konsumgüter ermittelt und für verbindlich erklärt. Vor allem für die Zweige Maschinenbau, elektrotechnische und elektronische Industrie und die Leichtindustrie wurden neue Preise festgesetzt. Die Nahrungs- und Genußmittelindustrie erhielt überarbeitete Preise für ihre Rohstoffe. Erhebliche Preisrevisionen wurden auch für die Bau- und Projektierungsleistungen und für Baumaterialien vorgenommen, soweit nicht für diese bereits in der II. Etappe neue Planpreise ermittelt worden waren. Für die Beförderung dieser Industriegüter und Baumaterialien gaben die Preisbehörden neue Transporttarife heraus. Die mit der allgemeinen Preisrevision verbundenen komplizierten Probleme für die Planung, Leitung und das Rechnungswesen der Wirtschaftsbehörden, VEB, Kombinate und VVB veranlaßten Wirtschaftsführung und Preisbehörden dazu, die neuen Planpreise erst nach und nach (oftmals getrennt nach Anbietern und Abnehmern) wirksam werden zu lassen. Finanzielle Einbußen hierdurch wurden den Wirtschaftseinheiten teilweise durch Haushaltszuschüsse ersetzt. Zu den durchgängig verfolgten Leitprinzipien der Industriepreisreform gehörte, daß die Preisrevisionen keine Auswirkungen auf das Konsumgüterpreisniveau haben durften und auch die Landwirtschaft gegen die Einflüsse der Reform abgeschirmt werden muß. Tatsächlich ist es der Wirtschaftsführung auch durch rigorose Preiskontrollen gelungen, spontane Überwälzungen der Preiserhöhungen auf die Konsumgüter[S. 493]preise und die Einkaufspreise der landwirtschaftlichen Produzenten zu unterbinden. Diese P. hatte natürlich eine teilweise Verlagerung der Subventionen von der Grundstoffindustrie und anderen Wirtschaftsbereichen zu der Konsumgüterfertigindustrie zur Folge. Die Durchführung der Industriepreisreform war abgesehen von grundlegenden Mängeln von vornherein mit dem Fehler behaftet, daß in die für die Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenarten nicht die „Kapitalkosten“ (z. B. die Produktionsfondsabgabe) eingerechnet werden durften. Ideologische Hemmnisse standen der Verwendung dieses ökonomisch zutreffenden Kalkulationsverfahrens entgegen. Daher sind auch nach dem Abschluß der Preisrevisionen Anfang 1967 insbesondere die Güter aus kapitalintensiven Betrieben preislich unterbewertet, was zu einer Verschwendung dieser Erzeugnisse in den nachgelagerten Produktionsstufen führt. Nachdem die SU in den Jahren 1966 bis 1961 in ähnlicher Weise wie die „DDR“ eine allgemeine Preisreform durchgeführt hat, dort aber mit Hilfe der Einrechnung differenzierter, auf das eingesetzte Kapital bezogener Gewinnsätze in die Preise die Kapitalintensität der Produktionszweige in etwa berücksichtigt wurde, sollen nun auch in der „DDR“ wieder Revisionen der gerade verabschiedeten Planpreise vorgenommen werden. Damit geht die „DDR“ von einem „Kosten- und Wertpreissystem“ allmählich zu einem „Produktionspreissystem“ (bzw. zu „fondsbezogenen Preisen“) über. Nach der Ermittlung neuer „fondsbezogener“ Preise sollen zunächst für die Erzeugnisse der Schwarzmetallurgie am 1. 1. 1969 die solcherart revidierten Planpreise in Kraft gesetzt werden. (Einzelhandelsverkaufspreise, Finanzkontrolle, Industrieabgabepreis, Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Selbstkosten) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 491–493 Preis für künstlerisches Volksschaffen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Preissystem

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die P. wird einerseits durch die Konzeption des gewählten Preissystems und andererseits durch die Ziele der allgemeinen Wirtschaftspolitik bestimmt. In der „DDR“ besteht für den überwiegenden Teil der vorhandenen Güter ein „Festpreissystem“ (Amt für Preise). Dem „Preistyp“ nach handelt es sich bei diesen Festpreisen bis 1968 in der Regel um „Kosten“- und/oder…

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Kammer der Technik (1969)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1946 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler für die Durchführung der Wirtschaftspläne zu gewinnen und aktiv tätig werden zu lassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben werden genannt: Anleitung der Sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit; Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs; Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuererbewegung; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“, besonders bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften bei der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Die KdT veranstaltet Lehrgänge zur beruflichen Fortbildung des ingenieurtechnischen Personals und zur Qualifizierung von Facharbeitern und Meistern. Die organisatorischen Grundeinheiten der KdT sind sog. „Betriebssektionen“, deren es Ende 1967 etwa 2.100 gab. Die 15 Bezirksorganisationen sind in 15 zentrale Fachverbände untergliedert, denen mehrere hundert Fachausschüsse, Fachunterausschüsse und regionale Arbeitsgemeinschaften angeschlossen sind. Die KdT soll etwa 151.000 aktive Mitgl. haben; sie ist der Herausgeber von 26 technischen Fachzeitschriften. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 321 Kaliindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer für Außenhandel (KfA)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1946 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler für die Durchführung der Wirtschaftspläne zu gewinnen und aktiv tätig werden zu lassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend…

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Betriebsverfassung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Rechtliche Grundlage der B. der Volkseigenen Betriebe (VEB) ist das Gesetzbuch der Arbeit, für die volkseigenen Produktionsbetriebe außerdem die „VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes“ vom 9. 2. 1967 (GBl. I, S. 121). Diese VO bestimmt deren Stellung im Wirtschaftssystem (Wirtschaft) und ihre Struktur im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Ihr zufolge ist der volkseigene Produktionsbetrieb (nachstehend Betrieb genannt) „die wichtigste gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtlich selbständige Einheit der materiellen Produktion“. Er wird als Kollektiv sozialistischer Werktätiger bezeichnet, der ein Teilsystem im gesamtgesellschaftlichen System bilde. Art. 41 der Verfassung bezeichnet ihn als im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung eigenverantwortliche Gemeinschaft. Der Betrieb ist juristische Person und Träger von Rechten und Pflichten. Er ist in das bei dem Rat des Kreises geführte Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen. Er hat ein Statut, das enthalten muß: Name des Betriebes, die Angabe des übergeordneten Organs, die Angaben seiner wirtschaftlichen Tätigkeit und die Feststellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbständigkeit. Der Betrieb hat nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung zu arbeiten. Er ist nach diesem Prinzip verpflichtet, „die ihm vom sozialistischen Staat anvertrauten volkseigenen materiellen und finanziellen Fonds sowie die Kreditmittel für die Erhaltung und Mehrung des Volkseigentums ökonomisch zu nutzen“. Er hat seine Wirtschaftstätigkeit nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel zu organisieren und seine Bankbeziehungen selbständig zu entwickeln sowie die Preise auszuarbeiten. So sind die Betriebe im Neuen ökonomischen System freier gestellt als früher. Indessen ist die größere Selbständigkeit nur relativ. Die Betriebe sind nämlich nach wie vor in zweifacher Beziehung gebunden. Einmal haben sie im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung zu arbeiten. Die Betriebe sind zwar an der Planung beteiligt. Nach der Bestätigung der Pläne können sie aber nur insoweit selbständig disponieren, als es die Pläne zulassen. Außerdem sind die Betriebe entweder einer Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) oder dem Wirtschaftsrat des Bezirks unterstellt. Die übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorgane sollen zwar dafür sorgen, daß die Rechte der Betriebe gewährleistet werden und ihre Verantwortung für die Planung und Leitung wirksam wird. Eingriffe in ihre Rechte dürfen nur auf der Grundlage der Gesetze erfolgen (Art. 41 der Verfassung). Es bleiben den Vereinigungen und den Wirtschaftsräten der Bezirke aber zahlreiche Möglichkeiten des Eingriffs, von denen sie auch Gebrauch zu machen pflegen. Die Struktur des Betriebes wird durch die beherrschende Stellung des Betriebsdirektors (im Gesetzbuch der Arbeit Betriebsleiter genannt) bestimmt. Er leitet den Betrieb nach dem Prinzip der Einzelleitung und trägt die „persönliche Verantwortung für die Tätigkeit des Betriebes zur Erfüllung des staatlichen Planes“. Er hat die Grundsätze und Normen des sozialistischen Arbeitsrechts zu verwirklichen. Er ist für die Ausarbeitung und Erfüllung der betrieblichen Perspektiv- und Jahrespläne verantwortlich. Er hat die Arbeit „wissenschaftlich“ zu organisieren und „das Betriebskollektiv so zu leiten, daß die Werktätigen ihre Aufgaben mit höchstem Nutzeffekt lösen und sich zu sozialistischen Persönlichkeiten mit hohem Bildungs- und Kulturniveau entwickeln können“. Der Betriebsleiter legt die Aufgabenbereiche und Befugnisse der leitenden Mitarbeiter fest. Er kann seine Befugnisse partiell auf diese übertragen. Der Betriebsleiter (Direktor) ist gegenüber allen Werktätigen des Betriebes weisungsberechtigt. Ferner ist er verantwortlich für Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormen und die Ausarbeitung und Festsetzung sonstiger Leistungskennziffern. Er hat eine Arbeitsordnung für den Betrieb zu erlassen und ist berechtigt, Disziplinarmaßnahmen (Arbeitsdisziplin) zu verhängen. Der Direktor des Betriebes und die leitenden Mitarbeiter sollen schließlich das politische und ökonomische Denken und Handeln der Werktätigen fördern, haben also eine erzieherische Funktion auszuüben. Die Werktätigen sollen bei der Planung und Leitung „mitwirken“. Mitwirkung bedeutet nicht Mitbestimmung (Arbeitspolitik). Interessenvertreter der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb sind die gewerkschaftlichen Vertrauensleute und betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen. Die Werktätigen sollen im Betrieb ihr Recht auf Mitwirkung vor allem durch die BGL verwirklichen. Diese sollen die „schöpferische Mitwirkung aller Werktätigen“ an Planausarbeitung und -erfüllung sowie an der Leitung des Betriebes organisieren und die Werktätigen zu einem hohen sozialistischen ➝Bewußtsein erziehen. Die aktive Teilnahme der Werktätigen des Betriebes an der Planung und Leitung des „betrieblichen Reproduktionsprozesses“ (Reproduktion) soll vom Direktor und den leitenden Mitarbeitern organisiert werden (Ständige ➝Produktionsberatung). Dabei sollen diese mit der Betriebsparteiorganisation der SED, der Betriebsgewerkschaftsorganisation und anderen gesellschaftlichen Gremien zusammenarbeiten. Bei der Mitwirkung der Werktätigen handelt es sich also um einen von oben gesteuerten Vorgang. Im sozialistischen Großbetrieb soll die Arbeit der Produktionskomitees und der technischen Aktivs entwickelt werden. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 107 Betriebsvereinbarung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebswirtschaft, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Rechtliche Grundlage der B. der Volkseigenen Betriebe (VEB) ist das Gesetzbuch der Arbeit, für die volkseigenen Produktionsbetriebe außerdem die „VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes“ vom 9. 2. 1967 (GBl. I, S. 121). Diese VO bestimmt deren Stellung im Wirtschaftssystem (Wirtschaft) und ihre Struktur im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Ihr zufolge ist der…

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Entfremdung (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei. Politisch ist die Diskussion um den Begriff der E. deshalb von Bedeutung, weil in ihr die Forderungen der osteuropäischen Intelligenz sichtbar werden, endlich auch im kulturellen Bereich Reformen zuzulassen. Historisch sind Konzeption und Begriff der E. vor allem von Rousseau, Fichte, Hegel, Schelling, Feuerbach und Marx ausgebildet worden. E. geht jedoch letztlich auf gnostische und orphisch-platonische Vorstellungen zurück. In zahlreichen naturrechtlichen Vertragstheorien steht der Begriff der E. für den Verlust bzw. die Übertragung der ursprünglichen Freiheit an eine durch Vertrag entstandene Gesellschaft. Besonders der junge Marx hat, im Anschluß an Hegel, den ökonomischen und politischen Kern der E. des Menschen herausgearbeitet: Dem Arbeiter ist seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit entfremdet (Arbeit). Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin. Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet für Marx nicht nur die Individualität des Menschen, sondern auch die der Dinge. Für Marx trifft die durch die Arbeitsteilung bedingte E. nicht nur den arbeitenden Menschen, sondern „Herrn“ und „Knecht“ gleichermaßen und damit die gesamte Menschheit. Die E. ist der Ausdruck einer konfliktgeladenen Welt. Sie manifestiert sich in der Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen, in Stadt und Land, in Kopfarbeiter und Handarbeiter. Die E. kann deshalb letztlich nur aufgehoben worden durch die universale Revolution. In der marxistischen Philosophie der Gegenwart lassen sich heute zwei Gruppen hinsichtlich des E.-Problems unterscheiden: die Revisionisten (Ernst Fischer, Wolfgang Heise, Georg Klaus), die behaupten, daß der Mensch auch in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das „Wertgesetz“ seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander existierten, neben dem Staatseigentum etwa das Genossenschaftseigentum, solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In der marxistischen Philosophie der letzten Jahre ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, verengt worden. Der Technikphilosoph Georg Klaus (Ost-Berlin) unterscheidet zwischen gesellschaftlicher und technischer E. „Die gesellschaftliche E. des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische E. hängt mit dieser gesellschaftlichen E. zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische E. des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche und gei[S. 170]stige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen“ (Georg Klaus, „Kybernetik in philosophischer Sicht“, 2. Aufl., S. 430). Klaus hat neben der angegebenen Differenzierung Marx' Begriff der E. auch als „Entäußerung“ im Sinne Hegels gefaßt. Entäußerung wird als eine Form der unendlichen schöpferischen Lern-)Möglichkeit des Menschen begriffen (Kybernetik). Die Revisionisten haben mit Hilfe des Begriffs der E. die bürokratischen Erstarrungen des Parteiapparates der SED zu kritisieren gesucht. Die Dogmatiker (Alfred Kurella, E. M. Sitnikov, T. I. Ojzerman) behaupten dagegen, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der „sozialistischen Gesellschaft“ noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die „sozialistische Gesellschaft“. Ferner ist nach Ansicht der Dogmatiker der Begriff der E. eine „historische Kategorie“ und somit nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung anzuwenden. Erscheinungen des Personenkults und Entartungen der Bürokratie seien mit diesem Begriff nicht zu erfassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 169–170 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entnazifizierung

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei.…

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Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1969)

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war, und der Helfer der Staatlichen Kontrolle, die seit 1962 die Arbeit der ZKSK in ehrenamtlicher Arbeit unterstützten. Der ABI wurden auch die gesellschaftlichen Kontrollorgane angegliedert, so a) die Kommissionen für Parteikontrolle in den Betrieben, die 1959 als Organe der Betriebsparteiorganisationen (SED) gebildet worden waren, b) die Arbeiterkontrolle, die seit 1953 besteht und vom FDGB eingesetzt und angeleitet wird, c) die FDJ-Kontrollposten (FDJ), die seit dem IV. Parlament der FDJ (1952) tätig waren und in §~43 des Jugendgesetzes (Jugend) als fester Bestandteil der ABI bezeichnet werden. Aufgabe der ABI ist die straffe, einheitliche und umfassende Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des ZK der SED, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse des Staatsrates und der Beschlüsse des Ministerrates. Objekte der Kontrollen sind die Ministerien und andere zentrale sowie die örtlichen Staats- und Wirtschaftsorgane, die VVB, Wirtschaftsräte, Landwirtschaftsräte, die Betriebe, die Großbaustellen, landwirtschaftliche Genossenschaften und andere Institutionen. Nicht der Kontrolle der ABI unterliegen der Apparat der SED, der anderen Parteien und der Massenorganisationen. Die ABI verfügt über hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte. Die ehrenamtlichen Kräfte sind vor allem in den unteren Gliederungen tätig. Ihre Zahl beträgt etwa 150.000 (Bericht des ZK der SED an den VII. Parteitag). Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in der ABI tätig sein. So soll eine wirksame Massenkontrolle sichergestellt werden. Die ABI ist gegliedert in das Komitee, Inspektionen, Zweig-, Bezirks- und Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben sowie die Volkskontrollausschüsse. Das Komitee der ABI ist sowohl dem ZK der SED als auch dem Minister rechenschaftspflichtig. Die Aufgabe des Komitees ist es, die Arbeit der Organe der ABI zu leiten und zu kontrollieren. Als Inspektion der ABI ist auch jetzt die Staatliche Handelsinspektion tätig, die 1953 als Organ des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Kontrolle des staatlichen und privaten Handelsapparates gebildet worden war und jetzt im wesentlichen die Einhaltung der Preise für Konsumgüter zu überwachen hat. Die ABI ist mit weitgehenden Vollmachten [S. 32]ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31–32 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und Bauernkind

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war,…

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Deutsche Handelszentralen (DHZ) (1969)

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Handelszentralen: 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1951 gegr. staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volks[S. 148]eigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen, deren Erzeugnisse zu verteilen und den privaten Großhandel aus diesem Sektor auszuschalten. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für den 1. Fünfjahrplan von Bedeutung waren. Die DHZ wurden ab 1. 1. 1952 den Produktionsministerien und Staatssekretariaten mit eig. Geschäftsbereich unterstellt, um die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems verminderte sich die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen. Ihre Tätigkeit beschränkte sich auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels. 1953 schwenkte die Handelspolitik erneut um. Durch VO vom 22. 1. 1953 wurden die Absatzabteilungen bei den Produktionsministerien und die Großhandelskontore für Konsumgüter errichtet. Die Aufgaben der DHZ beschränkten sich seitdem auf Warenbewegungen, die nicht im Direktverkehr abgewickelt werden konnten. 1960 auf dem Konsumgütersektor von den Großhandelsgesellschaften abgelöst. 1958 wurden die zentralen Leitungen der DHZ aufgelöst; die örtlichen Niederlassungen des Produktionsmittelhandels wurden den neuen Staatlichen Kontoren unterstellt. Die von diesen übernommenen Niederlassungen firmieren zum Teil weiter als „Deutsche Handelszentralen“, zum Teil weist ihre Firmierung nicht auf das Unterstellungsverhältnis hin, sondern ist neutral, z. B. „Leipziger Eisen- und Stahlhandel“. (Binnenhandel, Großhandel.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 147–148 Deutsche Handelsbank AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Historikergesellschaft

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Handelszentralen: 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1951 gegr. staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volks[S. 148]eigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen, deren Erzeugnisse zu verteilen und den privaten Großhandel aus diesem Sektor auszuschalten. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von…

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Kredite (1969)

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bis 1964 für die volkseigene Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag — verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Umlaufvermögens ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. Seit 1. 6. 1964 werden auf Grund einer K.-VO drei Kategorien kurzfristiger K. gewährt: 1. „Plan-K.“ zur Finanzierung der planmäßigen Umlaufmittel. Hierzu gehören insbesondere der Richtsatzplan-K. zur Finanzierung des planmäßigen Produktionsablaufes (für Vorräte, Betriebsstoffe, Halb- und Fertigwaren) und der Saison-K. zur Finanzierung der saisonbedingten Bestände; daneben der Forderungs-K. zur Finanzierung von Forderungen aus Warenlieferungen. 2. können „Zusatz-K.“ zur Finanzierung von betrieblichen Maßnahmen gewährt werden, die im volkswirtschaftlichen Interesse liegen (hierzu gehören Vorzugs- und Zwischen-K.). Schon diese K. zeigen die Unvollkommenheit der K.-Planung im Rahmen der Wirtschaftsplanung, denn sie dienen der Finanzierung von unvorhergesehenen Planabweichungen. Noch deutlicher zeigt die 3. K.-Kategorie die Mängel der zentralgeplanten Wirtschaft: „Zusatz-K. für Planwidrigkeiten“ werden gewährt zur Finanzierung von planwidrigen Beständen (Sonder-K.) und zur Überbrückung von generellen Liquiditätsschwierigkeiten zur Bezahlung von Löhnen, Warenlieferungen usw. (Zahlungs- und Liquiditäts-K.). Daneben können Mindergewinne und außerplanmäßige Verluste durch Überbrückungs-K. abgedeckt werden (Finanzschulden). Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-, Überbrückungs-, Liquiditäts- und Zahlungs-K. mit hohen Zinsen (bis zu 12 v. H. — Normalzins 1,8–3,6 v. H.) vermieden werden. Zur weiteren Einflußnahme sind auch die K.-Bedingungen seit 1. 6. 1964 neu geregelt. Höhe, Zweck, Frist und Zinshöhe sind dem [S. 348]K.-Ziel anzupassen. Zusätzliche Garantien und Sicherungen können von K.-Nehmern mit mangelhafter „K-Disziplin“ verlangt werden. Alle K.-Beziehungen sind ab 1. 6. 1964 vertraglich zu regeln. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Industrie- u. Handelsbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die Rückzahlung der K. in diesem Zeitraum erlaubt. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft bestehen bei der Kreditaufnahme (Verzinsung im Durchschnitt 5 v. H.) gewisse administrative Erschwernisse. Private Industriebetriebe werden häufig auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken, b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur „DDR“ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsachen, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße K. an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die „DDR“ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die „DDR“ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die „DDR“ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7 Mrd. M von der SU erhalten hat. Auf der anderen Seite ist die „DDR“ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner wurden noch Waren-K. in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer zugesagt (Stand: 1963), von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 347–348 Krankenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bis 1964 für die volkseigene Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII.…

DDR A-Z 1969

Kader (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 Der Begriff K. stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. Als K. werden alle Personen in Partei, staatlicher Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Massenorganisationen und Militär verstanden, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet K. soviel wie Elite. (Funktionäre) In dem 1963 beschlossenen Parteistatut wurde der im Entwurf ursprünglich verwendete Begriff K. durch Parteiarbeiter ersetzt. Die SED ist sowohl eine Massen- als auch K.-Partei. Im Hinblick auf die 1,7 Mill. Parteiangehörigen und die organisatorische Erfassung von etwa 10 v. H. der Bevölkerung Mitteldeutschlands hat sie den Charakter einer Massenpartei. Der Charakter der K.-Partei wird betont durch die künstliche Differenzierung der Mitgliederschaft, die Ausschaltung der Mitgliederversammlungen von der politischen Willensbildung und echten Entscheidungsbefugnissen und durch die beherrschende Rolle des zentralistischen Funktionärapparates. Die Auswahl, Ausbildung und den Einsatz der K. bezeichnet man als K.-Politik. Kriterien für die Auswahl der K. waren lange Zeit ausschließlich die Anerkennung „der führenden Rolle der SED“ und ihrer Ideologie, der Parteidisziplin und der Kritik und Selbstkritik; nach neueren SED-Beschlüssen werden von Funktionären erwartet: „Treue zur Arbeiterklasse, Verantwortungsfreude, Schöpfertum und Kühnheit verbunden mit geschäftlicher Sachlichkeit, nüchternem Kalkulieren, eiserner Arbeitsdisziplin, Kämpfertum und Unduldsamkeit gegenüber Mängeln und Fehlern“ („Neuer Weg“, 6/1965). Nach einem Beschluß des ZK der SED vom Juni 1965 sollen jetzt vor allem jüngere Funktionäre mit wiss.-techn. Ausbildung und soliden wirtschaftl. Kenntnissen, also Fachleute, verantwortl. Funktionen übernehmen. Funktionäre in wichtigen Stellen, die bisher keine entsprechende Ausbildung besitzen, sollen Hoch- oder Fachschulen besuchen. Wesentliche Bedeutung für die Auswahl der K. haben die Parteiwahlen. Mit den dazu herausgegebenen Direktiven gibt die Parteiführung regelmäßig bekannt, welche Kategorien von K. aufgestellt und „gewählt“ werden sollen. Im Bericht des ZK an den VII. Parteitag heißt es über die K.-Arbeit im Berichtszeitraum: „In die neuen Leitungen der Grundorganisationen, in die Kreis- und Bezirksleitungen wurden Parteimitglieder gewählt, die die Politik der Partei prinzipiell und konsequent vertreten, die bei den Menschen hohes Ansehen genießen, Erfahrungen in der politischen Massenarbeit und der marxistisch-leninistischen Erziehung haben und über [S. 321]die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. … Sie sind in der Lage, Kollektive zu leiten, die die ökonomischen, politischen und kulturellen Aufgaben lösen“ („Neues Deutschland“ v. 17. 4. 1967, S. 12). Die politische Ausbildung der K. ist in erster Linie Aufgabe der Schulung. Von unteren Funktionären wird mindestens der Besuch einer Kreisparteischule (Parteischulen), von leitenden Funktionären der Besuch der Parteihochschule verlangt. Über die fachliche Qualifizierung der Parteifunktionäre veröffentlichte die „Kommission für Partei- und Organisationsfragen“ beim Politbüro im Febr. 1964 einen Bericht. Die Partei hatte zum damaligen Zeitpunkt 57.198 Mitglieder und Kandidaten mit abgeschlossener Hoch- und 132.534 Mitglieder und Kandidaten mit abgeschlossener Fachschulausbildung. Und im o.a. Bericht des ZK an den VII. Parteitag heißt es über die Qualifikation der Parteifunktionäre: „Von den vor dem VII. Parteitag in den Grundorganisationen und Abteilungsparteiorganisationen gewählten Leitungsmitgliedern haben 33,7 Prozent einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß, das heißt, jedes dritte Leitungsmitglied in den Grundorganisationen unserer Partei besitzt Hoch- oder Fachschulausbildung.“ Die Sicherung eines einheitlichen K. obliegt den K.-Abt., die mit besonders zuverlässigen SED-Mitgliedern besetzt sind. K.-Abt. bestehen in allen Organisationen, Institutionen und Betrieben. Sie müssen auch bei der Einstellung von Parteilosen und Mitgl. anderer Parteien die Genehmigung der zuständigen SED-Dienststelle einholen. Die K.-Abt. des SED-Apparates haben bestimmenden Einfluß auf die K.-Politik aller Organisationen und Institutionen, einschließlich der „Blockparteien“. (Nomenklatursystem) Die K.-Abt. sollen die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Einstellung überwachen. Sie führen „Entwicklungskarteien“, in die neben dem fachlichen Werdegang die Teilnahme an politischen Schulungen sowie Vermerke über das politische und „moralische“ Verhalten eingetragen werden. Regelmäßig sollen mit allen Beschäftigten „Entwicklungsgespräche“ geführt werden. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die sog. K.-Akte des Beschäftigten der K.-Abt. des neuen Arbeitsplatzes übersandt. Schon vor Neueinstellung wird regelmäßig bei der K.-Abt. des Betriebes bzw. der Dienststelle, bei der der Betreffende bisher beschäftigt war, Nachfrage gehalten. So werden bei Kündigungen aus politischen Gründen (Kündigungsrecht) unerwünschte Neueinstellungen verhindert. Der leitende Funktionär einer K.-Abt. wird K.-Leiter genannt. Er ist verpflichtet, dem Staatssicherheitsdienst jederzeit Einblick in alle K.-Akten zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die große Bedeutung, die der K.-Politik zugeschrieben wird, entspricht dem militärischen Organisationsprinzip der Kommunisten: „Die Kader entscheiden alles“ (Stalin). Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 320–321 Kabinette Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kaliindustrie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 Der Begriff K. stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. Als K. werden alle Personen in Partei, staatlicher Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Massenorganisationen und Militär verstanden, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet K. soviel wie Elite. (Funktionäre) In dem 1963 beschlossenen…

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Ministerrat (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der M. organisiert nach Art. 78 der Verfassung im Auftrage der Volkskammer die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben des sozialistischen Staates. Auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) wurde der M. erstmals als Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrats bezeichnet. Dementsprechend wird der M. auch im § 2 des Gesetzes über den M. vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates genannt. Der M. arbeitet auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates (Art. 79 Abs.~1 Satz~1 der Verf.). Der M. hat wissenschaftliche Prognosen auszuarbeiten, die Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus zu organisieren und die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft zu leiten. Wie schon nach § 5 des M.-Gesetzes von 1963 liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit also auf wirtschaftlichem Gebiet. Der M. hat das Recht zur Normensetzung. Er erläßt im Rahmen der Gesetze und Erlasse Verordnungen und faßt Beschlüsse (Gesetzgebung) und hat das Recht, Regierungsabkommen abzuschließen und zu kündigen (Art. 79 Abs.~1 Satz~2; Abs.~3 der Verf.). Der M. ist das Organ, das in der Verfassung von 1949 als Regierung bezeichnet wurde. Schon bald wurde die Bezeichnung M. gebräuchlich, die seit 1960 deshalb gerechtfertigt ist, weil nicht mehr dieses Organ, sondern der Staatsrat das Organ ist, das innerhalb des Staatsapparates als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer die politischen Entscheidungen trifft und damit Regierung im funktionellen Sinn ist. Der M. ist Spitze der Behördenorganisation. Er leitet, koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der Ministerien, der anderen zentralen Staatsorgane und der Räte der Bezirke entsprechend den Erkenntnissen der Organisationswissenschaft. Ihm unterstehen die örtlichen Räte (Bezirk, Gemeinde, Kreis), die freilich gleichzeitig den Volksvertretungen, die sie gewählt haben, verantwortlich sind, und die Verwaltungszweige, die nicht in die allgemeine Behördenorganisation eingegliedert sind (die nachgeordneten Dienststellen zentraler Staatsorgane, z. B.- die örtlichen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, und des Ministeriums für Staatssicherheit). Nicht in die allgemeine Behördenorganisation gehören die Gerichte (Gerichtsverfassung), die Staatsanwaltschaft und die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Der M. ist ferner für Beschwerden gegen Entscheidungen zentraler Organe des M. zuständig (Art. 104 Abs.~1 der Verf.). Über das Verhältnis des M. zur SED bestimmt § 4 des M.-Gesetzes von 1963, daß dieser außer auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrats vor allem auf der Grundlage des Programms der SED und der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, die für den umfassenden Aufbau des Sozialismus sich ergebenden politischen, ökonomischen, wissenschaftlichen, technischen und kulturell-erzieherischen Hauptaufgaben ausarbeitet. Auf der 2. Tagung des ZK der SED (Juni 1967) forderte Ulbricht, daß sich die Entscheidungen der Partei stärker auf Kernfragen konzentrieren sollen, damit so die Verantwortung des M. für seine eigene schöpferische Arbeit erhöht würde. Zugleich forderte er aber, daß im M. die Beschlüsse der Parteiführung viel sorgfältiger als bisher erörtert würden („Neues Deutschland“ v. 8. 7. 1967). Über die Bildung des M. bestimmt Art. 80 der Verf., daß sein Vorsitzender vom Vorsitzenden des Staatsrats der Volkskammer vorgeschlagen und von ihr mit der Bildung des M. beauftragt wird. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. werden nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. werden vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Über die Zusammensetzung des M. bestimmt Art. 80 Abs. 4 der Verf., daß der M. aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden und den Ministern besteht. Der M. wird vom Vorsitzenden des M. geleitet. Er ist ein kollektiv arbeitendes Organ (Art. 78 Abs.~1 Satz 2 der Verf.). Der M. ist der Volkskammer verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Nach § 2 des M.-Gesetzes von 1963 ist der M. auch dem Staatsrat, der nach Art. 66 Abs.~1 der Verf. als Organ der Volkskammer deren Aufgaben zwischen ihren Tagungen versieht, verantwortlich. Für die Tätigkeit des M. tragen alle seine Mitglieder die Verantwortung. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. können jederzeit von der Volkskammer abberufen werden (Art. 50 der Verf.). Nach Ablauf der Wahlperiode der Volkskammer setzt der M. seine Tätigkeit bis zur Wahl des neuen M. durch die Volkskammer fort (Art. 80 Abs. 2 Abs. 7 und 8 der Verf.). Jeder Minister leitet verantwortlich das ihm übertragene Aufgabengebiet. Die Ministerien sind zentrale Fachorgane mit einem bestimmten Geschäftsbereich, die im Gegensatz zu den Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich und anderen zentralen Fachorganen von Ministern geleitet werden. Die Minister haben also in der Regel eine Doppelstellung. Sie sind gleichzeitig Mitglied des M. und Leiter eines zentralen Fachorgans. Die meisten Ministerien haben ein Statut, in dem sie als [S. 432]Organe des M., juristische Personen und als Haushaltsorganisation bezeichnet werden. Die Stellvertreter des Vorsitzenden des M. sind mit der Koordination verschiedener Geschäftsbereiche betraut. Aus seiner Mitte bildet der M. ein Präsidium, das vom Vorsitzenden des M. geleitet wird (Art. 80 Abs. 5 der Verf.). Dieses nimmt zwischen den Tagungen des M. dessen Funktionen wahr und leitet und organisiert die Arbeit des M. (§ 9 des M.-Gesetzes von 1963). Das Präsidium des M. ist also eine Art Überkabinett und das eigentliche Führungsorgan des Staatsapparates. Organe des M. sind die Staatliche Plankommission und der Landwirtschaftsrat. Der M. hat ein eigenes Büro, das dem Vorsitzenden des M. bei dessen Leitung und der des Präsidiums unterstützt. Der M. hatte am 1. 5. 1968 folgende Zusammensetzung: Vorsitzender des Ministerrats: Willi ➝Stoph (SED) Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats: Alfred ➝Neumann (SED) Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats: Dr. Alexander ➝Abusch (SED) Dr. Kurt ➝Fichtner (SED), Manfred ➝Flegel (NPD), Wolfgang ➝Rauchfuß (SED), Vors. der Staatlichen Plankommission Gerhard ➝Schürer (SED), Minister für Gesundheitswesen Max ➝Sefrin (CDU), Dr. Werner ➝Titel (DBD), Dr. Gerhard ➝Weiss (SED), Dr. Herbert ➝Weiz (SED), Minister der Justiz Dr. Kurt ➝Wünsche (LDP). Mitglieder sind ferner die Minister: der Finanzen Siegfried ➝Böhm (SED), des Innern Friedrich ➝Dickel (SED), Vorsitzender des Landwirtschaftsrates Georg ➝Ewald (SED), für Verarbeitungsmaschinen und Fahrzeugbau Dr. Rudi ➝Georgi (SED), für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. Ernst-Joachim ➝Gießmann (SED), für Kultur Klaus ➝Gysi (SED), Leiter des Amtes für Preise Walter ➝Halbritter (SED), für Volksbildung Margot ➝Honecker (SED), für Nationale Verteidigung Heinz ➝Hoffmann (SED), für Bauwesen Wolfgang ➝Junker (SED), für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Erhard ➝Krack (SED), für Verkehrswesen Dr. Erwin ➝Kramer (SED), Vorsitzender des Komitees der Arbeiter- und-Bauern-Inspektion Heinz ➝Matthes (SED), für Staatssicherheit Erich ➝Mielke (SED), für Wissenschaft und Technik Günter ➝Prey (SED), für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte Fritz ➝Scharfenstein (SED), für Post- und Fernmeldewesen Rudolph ➝Schulze (CDU), für Handel und Versorgung Günter ➝Sieber (SED), für Grundstoffindustrie Klaus ➝Siebold (SED), für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Kurt ➝Singhuber (SED), für Außenwirtschaft Horst ➝Sölle (SED), für Elektrotechnik und Elektronik Otfried ➝Steger (SED), für Auswärtige Angelegenheiten Otto ➝Winzer (SED), für Leichtindustrie Johann ➝Wittik (SED), für Chemische Industrie Günther ➝Wyschofsky (SED), für Schwermaschinen- und Anlagenbau Gerhard ➝Zimmermann (SED), für Materialwirtschaft Dr. Erich ➝Haase (SED). Dem Präsidium des Ministerrates gehören an: Willi ➝Stoph, Max ➝Sefrin, Alfred ➝Neumann, Dr. Werner ➝Titel, Dr. Alexander ➝Abusch, Dr. Gerhard ➝Weiss, Dr. Kurt Fichtner, Dr. Herbert ➝Weiz, Manfred ➝Flegel, Siegfried ➝Böhm, Wolfgang ➝Rauchfuß, Georg ➝Ewald, Gerhard ➝Schürer, Dr. Kurt ➝Wünsche. Leiter des Büros des Ministerrates ist Rudolf ➝Rost. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 431–432 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitbestimmungsrecht

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der M. organisiert nach Art. 78 der Verfassung im Auftrage der Volkskammer die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben des sozialistischen Staates. Auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) wurde der M. erstmals als Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrats bezeichnet. Dementsprechend wird der M. auch im § 2 des Gesetzes über…

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Ulbricht, Walter (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 30. 6. 1893 in Leipzig. Vors. des Staatsrates seit 1960, Vors. des Verteidigungsrates, Mitgl. und stellv. Vors. der SED sowie Mitgl. des Parteivorstandes bzw. ZK und des Zentralsekretariates bzw. Politbüros seit 1946. Seit Juli 1950 Generalsekretär, seit Juli 1953 1. Sekretär des ZK der SED. Abg. der Volkskammer seit 1949. Volksschule. Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend. 1912 SPD. 1919 KPD, Mitgl. d. KPD-Bezirksleitung Mitteldeutschland, 1919 Sekretär der KPD-Bezirksleitung Groß-Thüringen in Jena. 1923 in das ZK der KPD gewählt und in die KPD-Zentrale nach Berlin gerufen; Mitgl. des Organisationsbüros und des Militärrates der KPD. 1923 Besuch der Leninschule in Moskau, anschl. im Ressort Zellenwesen der Organisationsabteilung der Komintern, Instrukteur des Exekutivkomitees der Komintern (EKKI) in Wien und Prag; Spezialist für Betriebsgruppen. Sept. 1925 Rückkehr in die Organisationsabt. der KPD, 1926/27 Vertreter der KPD beim EKKI. 1926 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 MdR und ab Juni 1929 Pol. Leiter des KPD-Bezirkes Berlin-Brandenburg-Grenzmark. Im Okt. 1930 Emigration, bis 1938 in der Auslandszeitung der KPD in Paris; häufig auch in Prag und Moskau. Jan. 1938 Übersiedlung nach Moskau. Trat während des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Während des deutsch-sowjetischen Krieges Tätigkeit für die Politische Verwaltung der Roten Armee, insbes. Propagandaarbeit unter deutschen Kriegsgefangenen, 1943 Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. 29. 4. 1945 Rückkehr nach Deutschland (Gruppe Ulbricht). Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB; organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Seit Okt. 1947 stellv. Ministerpräsident bzw. 1. Stellv. des Vors. des Ministerrates der „DDR“. Seit 12. 9. 1960 Vors. des Staatsrates und von seinem Amt als stellv. Ministerpräsident auf eigenen Wunsch entbunden. Als Parteiführer der SED, als faktischer Regierungschef im Amt des Staatsratsvorsitzenden sowie als Vors. des Verteidigungsrates hat U. die entscheidendsten Herrschaftsfunktionen in der „DDR“ auf sich vereint. Auszeichnungen: Held der SU, Leninorden, Karl-Marx-Orden, Ehrenspange zum Vaterl. Verdienstorden in Gold, Großer Stern der Völkerfreundschaft in Gold, dreimal „Held der Arbeit“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 774 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Tomuschat, Manfred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verner, Paul

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 30. 6. 1893 in Leipzig. Vors. des Staatsrates seit 1960, Vors. des Verteidigungsrates, Mitgl. und stellv. Vors. der SED sowie Mitgl. des Parteivorstandes bzw. ZK und des Zentralsekretariates bzw. Politbüros seit 1946. Seit Juli 1950 Generalsekretär, seit Juli 1953 1. Sekretär des ZK der SED. Abg. der Volkskammer seit 1949. Volksschule. Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend. 1912 SPD. 1919 KPD, Mitgl. d.…

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Feierabendarbeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Freiwillige, bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Leitung und Kontrolle der Betriebe oder von Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Die gesetzliche Grundlage ist die Anordnung über die Vergütung von F. in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. 10. 1967 (GBl.~II, S.~746). Ihr zufolge sollen grundsätzlich die Werktätigen die geplanten Aufgaben in der gesetzlichen Arbeitszeit erfüllen. In [S. 201]volkswirtschaftlich begründeten Fällen kann aber F. a) bei Be- und Entladearbeiten und Transportleistungen, b) zur Durchführung von geplanten Rationalisierungsmaßnahmen, c) zur Erfüllung geplanter Fremdleistungen einschließlich Investitionsleistungen, wenn diese durch andere Betriebe nicht erbracht werden können und dadurch die Erfüllung der betrieblichen Planaufgaben gefährdet ist, d) zur Durchführung der von staatlichen Organen und Einrichtungen geplanten Maßnahmen leistet werden. Bauarbeiten sollen in F. nur durchgeführt werden, wenn sie zur Erhaltung und erweiterten Reproduktion der Bausubstanzen dienen. Darunter fallen Instandhaltung und Instandsetzungsarbeiten, Arbeiten zur Erweiterung von Gebäuden und baulichen Anlagen durch kleine An- und Umbauten kleinere Ausbauten zur Schaffung zusätzlicher Nutzflächen sowie Tiefbauarbeiten. Die F. ist also in weitem Umfange möglich. F. muß nicht im eigenen Betrieb geleistet werden. Werktätige aus anderen Betrieben sollen aber nur beschäftigt werden, wenn im eigenen Betrieb Arbeitskräfte zur F. nicht gewonnen werden können. Rechte und Pflichten bei der Leistung von F. sollen formlos vereinbart werden. Es muß also kein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Die Vergütung soll nach den gesetzlichen und rahmenkollektivvertraglichen Bestimmungen erfolgen, die für den Betrieb gelten, für den die F. geleistet wird. Es besteht kein Anspruch auf Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie auf Ausgleichszahlungen, Treueprämien, Zuschläge für ununterbrochene Beschäftigungsdauer und ähnliche Zahlungen. Die Vergütung von F., die unter Leitung und Kontrolle der Betriebe durchgeführt wird, unterliegt einer pauschalen Lohnsteuer von 15 v. H., die aber nicht vom Werktätigen, sondern vom Betrieb zu zahlen ist. Die Vergütung der F., die unter Leitung und Kontrolle der staatlichen Organe und Einrichtungen zur Werterhaltung an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen geleistet wird, ist dagegen lohnsteuerfrei. Die Vergütung unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Für die „freiwillige Tätigkeit von Bürgern zur Erhaltung und Rekonstruktion von Wohn- und Gesellschaftsbauten sowie dazugehörigen baulichen Anlagen“ gilt über deren Organisation und Vergütung die Anordnung vom 26. 6. 1968 (GBl. II, S. 669). Die Vergütung erfolgt nach besonderen, in Anlagen zur AO festgelegten Stundenverrechnungssätzen. Gegebenenfalls werden Erschwerniszuschläge gezahlt. Die Vergütung ist lohnsteuerfrei und unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Nicht unter die Anordnungen fällt die organisierte freiwillige Aufbauarbeit im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 200–201 FDJ-Schulung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feiern, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Freiwillige, bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Leitung und Kontrolle der Betriebe oder von Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Die gesetzliche Grundlage ist die Anordnung über die…

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Stanislawski-Methode (1969)

Siehe auch: Stanislawski-Methode: 1954 1956 1958 1959 1960 Stanislawski-System: 1962 1963 1965 1966 Schauspielmethode, die auf den russischen Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter Konstantin Stanislawski (1863–1938) zurückgeht, den Gründer des berühmten Moskauer Künstlertheaters. Der Grundgedanke seiner Methode ist der, daß der Schauspieler auf der Bühne so handelt, als ob er die von ihm verkörperte Person wäre (Physische Handlung); die dazugehörigen Gefühle stellen sich dann von selbst ein. Damit sich der Schauspieler nicht in den Handlungen verliert, wird ihm ein Ziel der Aufführung angegeben (Überaufgabe). Obschon sein Wort „Tendenz und Kunst sind unvereinbar, eins schließt das andere aus“ ihn in krassen Gegensatz zur kunstpolitischen Doktrin des sozialistischen Realismus stellt, boten manche seiner Anregungen (so die Forderung nach Lebenswahrheit, die als Indoktrination mißverstandene Überaufgabe und der kollektivistisch verfälschte Ensemble-Gedanke) Handhaben, die St.-M. in den Dienst der Sowjetisierung des Theaters zu stellen. In diesem Sinne wurde sie auch in der „DDR“ zum Programm erhoben. Mittelpunkt dieser Bemühungen waren das „Deutsche Stanislawski-Buch“ von Gaillard und das von Maxim Vallentin geleitete Deutsche Theater-Institut in Weimar. In der „Tauwetterperiode“ nach Stalins Tod wagte sich die Opposition gegen die St.-M. der Rollenerarbeitung unter Berufung auf Bert Brechts Theorie vom epischen Theater hervor. Auf der Parteiaktivtagung der Theaterschaffenden (28.–29. 5. 1958) wurde entsprechend der Rückkehr zu stalinistischen Theaterpraktiken der Meinungsstreit mit der Erklärung erledigt, das sowjet. Theater, von dem gelernt werden müsse, halte an der St.-M. fest. In Wirklichkeit hat die sowjet. Kulturpolitik inzwischen neben der St.-M. auch andere Schauspielmethoden anerkannt, so die von Meyerhold und Wachtangow, zwei sowjet. Theaterkünstlern der zwanziger Jahre, die in mancher Hinsicht Brecht verwandt sind und wie er unter Stalin des Formalismus bezichtigt wurden. (Theater) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Standortplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staßfurt

Siehe auch: Stanislawski-Methode: 1954 1956 1958 1959 1960 Stanislawski-System: 1962 1963 1965 1966 Schauspielmethode, die auf den russischen Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter Konstantin Stanislawski (1863–1938) zurückgeht, den Gründer des berühmten Moskauer Künstlertheaters. Der Grundgedanke seiner Methode ist der, daß der Schauspieler auf der Bühne so handelt, als ob er die von ihm verkörperte Person wäre (Physische Handlung); die dazugehörigen Gefühle stellen sich dann…

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Nationalsozialisten, Ehemalige (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Die SED behauptet immer wieder, entscheidende Stellungen in der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt, läßt aber unerwähnt, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen ihres Regimes stehen: 1. Höhere Funktionäre der Satellitenparteien. So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD, Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD. Ferner 2 Bez.-Vors. der CDU (Werner Behrend, Friedrich Mayer), 4 der NDPD (Friedrich Pfaffenbach, Arthur Pommerenke, Martin Richter, Fritz Schönebeck), der DBD (Fritz Weißhaupt); dazu je 1 stellv. Bez.-Vors. der LDPD [S. 445](Rudolf Kollmorgen), CDU (Karl Burkert) und NDPD (Fritz Geißler). 2. Viele Redakteure, darunter 4 Chefredakteure: Hans W. Aust (SED) bei der „Deutschen Außenpolitik“; Willi Siebenmorgen (SED) bei der „Märkischen Volksstimme“; Max Hummeltenberg (CDU) beim Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere; Gerhard Fischer (LDPD) beim „Morgen“. Ferner stellv. Chefredakteure: Heinz Huster (DBD) beim „Bauern-Echo“; Dr. Günter Ketzscher (SED) beim „Neuen Deutschland“; Karlheinz Ulrich (CDU) bei der Zeitung „Die Union“; Herbert Stößlein (NDPD) und Otto Zander (NDPD) bei der „National-Zeitung“. 3. Hohe Staatsfunktionäre: Hans Bentzien (SED), ehemaliger Minister für Kultur; Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Vors. d. Ministerrates; Rudolf Eichhorn (CDU), stellv. Minister f. Bauwesen; Otfried Steger (SED), Minister für Elektrotechnik: Gießmann (SED), Staatssekr. f. d. Hoch- u. Fachschulwesen; Oberst Hans Gossens (SED), Stellv. des Leiters der Polithauptverwaltung der NVA; Gerhard Kegel (SED), Gesandter; Matthes (SED), Minister u. Vors. des Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektion; Reichelt (DBD), Minister u. Vors. des Landwirtschaftsrates; Horst Scholtz (SED), 1.~stellv. Minister für Außenhandel u. innerdeutschen Handel; Dr. Weiz (SED), Staatssekr. f. Forschung u. Technik. — Hierher gehören auch Werner Funk (SED), stellv. Generalstaatsanwalt; Franz Gold (SED), Generalmajor im Min. für Staatssicherheit, dort Leiter der Abt. „Personenschutz“ (d. h. der Leibwächter der Partei- und Staatsspitzen). 4. Nicht weniger als 53 Professoren an Universitäten, Hochschulen u. ä. So u. a. Herbert ➝Dallmann (SED), Präsident der Urania; Kröger, Rübensam, Gerhard Reintanz (CDU) und Peter-Adolf Thießen. Zudem sind noch zu nennen: Dr. Egbert von Frankenberg und Proschlitz (NDPD), Luftwaffenfachpublizist; Dr. Walter Künzel, Chefredakteur des Akademie-Verlages; Manfred ➝Ewald (SED), Präs. des Deutschen Turn- und Sportbundes; Prof. Dr. Horst Peschel, Präs. der Kammer der Technik; Luitpold Steidle (CDU), Oberbürgermeister von Weimar. Die SED erklärte, daß diese ehemaligen Mitgl. der NSDAP „den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus eintreten“ („Neues Deutschland“ v. 18. 6. 1959). Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 5., erg. Aufl. (hrsg. vom Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1965. 102 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 444–445 Nationalrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturparke

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Die SED behauptet immer wieder, entscheidende Stellungen in der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt, läßt aber unerwähnt, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen ihres Regimes stehen: 1. Höhere Funktionäre der Satellitenparteien. So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD, Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD. Ferner 2…

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Rechtsstudium (1969)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955, 1959 und 1963. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und Volksrichtern gibt es nicht mehr. Nach dem in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erstellten Studienplan sollten die Studenten befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Durch einen (nicht veröffentlichten) Beschluß vom 10. 10. 1963 hat das Präsidium des Ministerrates eine erneute Änderung in der juristischen Ausbildung angeordnet (vgl. „Neue Justiz“ 1964, S. 33), die von folgenden Grundgedanken getragen ist: 1. Den Studenten der Rechtswissenschaft müssen weitaus mehr als bisher gründliche Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, über die Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vermittelt werden, 2. alle Bewerber zum juristischen Studium sollen schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, 3. das juristische Studium wird in eine Grundausbildung und eine Spezialausbildung für Justizjuristen und Wirtschaftsjuristen getrennt, 4. die bisherige Praktikantenzeit wird in das Studium in Form von zwei praktischen Semestern einbezogen. Um diese Prinzipien durchzusetzen, wurde angeordnet, die gesamte Ausbildung organisch mit der gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Neben einer bereits abgeschlossenen anderen Berufsausbildung (Erziehungs- und Bildungswesen) sollen die für die Rechtspflege vorgesehenen Bewerber mindestens zwei Jahre als Facharbeiter tätig gewesen sein und sich in dieser Tätigkeit zum „Spezialisten“ qualifiziert haben. Gleichzeitig sollen sie sich die für ihren späteren Beruf notwendigen Kenntnisse über das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus aneignen. Der juristische Beruf wird damit in der Regel also zu einem zweiten Beruf. Das R. beginnt mit einer einheitlichen Grundausbildung, die fünf Semester dauert und mit einem Vorexamen abschließt. Sie umfaßt das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, eine gründliche Ausbildung in den Fächern „Staatsrecht“ und „Theorie des Staates und des Rechts“ und die Vermittlung von Grundkenntnissen in einzelnen Rechtszweigen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Abschnitt ist die Vorlesung „Politische Ökonomie des Sozialismus“, aus der hervorgehen soll, daß während des gesamten Studiums die Einheit zwischen der juristischen Fachausbildung und der ökonomischen Ausbildung herzustellen ist. In dem nach bestandenem Vorexamen weitergeführten spezialisierten Studium werden die künftigen Justizjuristen vor allem auf den Gebieten Gerichtsverfassung, Zivilrecht, Zivilprozeßrecht, LPG-Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Strafprozeßrecht ausgebildet. Hinzu kommen Vorlesungen über Neuerer- und Patentrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Internationales Privatrecht, Kriminalistik, Psychologie und gerichtliche Psychiatrie. In diese Ausbildung sind in geeigneter Weise Probleme der Ökonomie, insbesondere der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, einzubeziehen. Dieses Studium für die für den Bereich der Rechtspflege vorgesehenen Juristen vollzieht sich nunmehr ausschließlich an den Juristischen Fakultäten der Universitäten in Ost-Berlin und Leipzig, während die anderen beiden Juristischen Fakultäten in Jena und Halle das Studium für die künftigen Wirtschaftsjuristen durchführen. In diesem Studium sollen Kenntnisse über die speziellen staatlichen und rechtlichen Fragen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Leitung nach dem Produktionsprinzip vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Gebieten: Erfinder- und Neuererrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Patent- und Warenzeichenrecht, Zivilrecht der sozialistischen Staaten, Recht des Innen- und Außenhandels einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts kapitalistischer und nationaldemokratischer Staaten, Internationales Privat- und Finanzrecht. Die bisherige Praktikantenzeit (12 bis 18 Monate), die nach Ablegung des Staatsexamens abzuleisten war, wird in das juri[S. 514]stische Studium in Form von zwei „praktischen Semestern“ einbezogen. Das 1. Praktikum ist im 6. Studiensemester, das 2. Praktikum im 10. Semester abzuleisten. Während das 1. Praktische Semester im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, in sozialistischen Genossenschaften und in Massenorganisationen abgeleistet werden soll, ist das Praktikum im 10. Semester im künftigen Einsatzbereich des Studenten — Justiz oder Wirtschaft — zu absolvieren. Es soll die Grundlage für eine Diplomarbeit bilden, deren Ergebnisse der Praxis dienen. Die Dauer des juristischen Studiums einschließlich der beiden praktischen Semester wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Mit dem Staatsexamen ist die Ausbildung beendet. Einen juristischen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Bereits im 7. Semester soll die staatliche Berufslenkung den künftigen Einsatzbereich des Studenten bestimmen. Für alle Studienjahre wurden auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des Staatsratsbeschlusses über die Rechtspflege und der Richtlinie des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft neue Studienpläne und Lehrprogramme ausgearbeitet. An dieser Aufgabe wirkte insbesondere das Institut für staats- und rechts wissenschaftliche Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ verantwortlich mit. Struktur und Aufgaben dieser Akademie wurden erheblich verändert, so daß seitdem ein R. dort nicht mehr durchgeführt wird. (Hochschulen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 513–514 Rechtspfleger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955, 1959 und 1963. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und…

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Maifeier (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee (bis 1955 KVP) einen breiten Raum bei den Aufmärschen zur M. ein, die von Jahr zu Jahr militärischer wurden. Die Losungen zum 1.~Mai bezeugen alljährlich, daß die M. ein Mittel der Parteiagitation und der alles lenkenden Staatsmacht ist. — So hieß es in den M.-Losungen 1967 unter anderem: „3. Alle Kraft für die Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED … 12. Vorwärts im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des 50. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution! …“ Bezeichnend war die Meldung: „Wie in jedem Jahr seit 1956 wurde die Maidemonstration in der DDR-Hauptstadt mit der nun schon traditionellen Ehrenparade der Nationalen Volksarmee eröffnet“ („Neues Deutschland“ vom 2. 5. 1967, S. 3). Im Jahre 1968 wurde die Einspannung der M. für die Tages- und Parteipolitik noch deutlicher. So forderten viele Losungen den Einsatz für die Hebung der Produktion in der Wirtschaft: z. B. „10. Rationeller produzieren, für Dich, für Deinen Betrieb, für unseren sozialistischen Friedensstaat … 15. Werktätige in Arbeits- und Forschungsgemeinschaften! Erhöht das Tempo bei der Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Produktion weltmarktfähiger Erzeugnisse!“ — Nicht weniger als sechs Losungen wiesen auf die linksradikale Opposition in der BRD hin, die den Beifall der SED findet: z. B.: „36. Gruß den Werktätigen Westdeutschlands, die gegen Notstandsdiktatur, Renazifizierung und Revanchismus kämpfen … 38. Gruß den jungen Arbeitern, Studenten und Schülern, die mutig gegen Neonazismus und Notstandsdiktatur kämpfen … 41. Gruß den aufrechten Demokraten Westberlins, die sich in der antifaschistischen Einheitsfront zusammenschließen. Nieder mit den Mordgesellen der Reaktion!“ In den Berichten der Presse Mitteldeutschlands wurden die Paraden der NVA und der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ besonders hervorgehoben. So im „Neuen Deutschland“ (vom 2. 5. 1968, S. 2) unter der Überschrift „Moderne Waffen — hervorragende Soldaten — Traditionelle Maiparade der Nationalen Volksarmee“. — In der Rede zur M. 1968, die Günther Kleiber namens des Politbüros der SED verlas, hieß es: „Auf deutschem Boden triumphiert der Sozialismus. In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Zukunft der ganzen deutschen Nation begonnen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 MAI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Malerei

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee…

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Erziehungs- und Bildungswesen (1969)

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule ― insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ ― gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Der Einfluß der Familie ist ― soweit er sich nicht gleichschalten ließ ― trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. 1. Das Typische der Erziehung Der Marxismus-Leninismus postuliert: Das E. ist auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung eine gesellschaftliche Erscheinung und als Bestandteil des „Überbaus“ von der ökonomischen und somit auch von der Klassenstruktur der jeweiligen Gesellschaftsformation bedingt. Erst die „sozialistische Gesellschaft“ ermögliche eine Erziehung und Bildung im wahren Sinne des Wortes, schaffe die Voraussetzungen [S. 177]für allseitig entwickelte Persönlichkeiten. (Das Typische der Erziehung wird von der kommun. Pädagogik allgemein in der bewußten Einwirkung auf die Veränderung des ganzen Menschen gesehen.) Bildung wird in Abweichung vom traditionellen Begriff als Prozeß und Ergebnis der Aneignung von Kenntnissen, Überzeugungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die angeblich „wissenschaftliche Weltanschauung“ unerläßlich sind, definiert; sozialistisches ➝Bewußtsein. Das E. in der BRD wird als eine von der Ideologie des Militarismus und Imperialismus durchdrungene Institution diffamiert, das öffentliche E. im eigenen Bereich dagegen als Ausdruck des gesellschaftlichen Fortschritts und eines echten Humanismus hingestellt. Wenn auch seine Ausrichtung auf die Interessen der Arbeiterklasse betont wird, heißt es doch gleichzeitig, daß es mit den Anforderungen des gesellschaftlichen Fortschritts den Interessen „aller Bürger“ gerecht werde (VI. Pädagogischer Kongreß). 2. Der Weg zur „sozialistischen Erziehung“ Der Aufbau des öffentlichen E. erfolgte nach 1945 unter der Parole „der allseitigen Demokratisierung“, wobei vorgegeben wurde, in einer „demokratischen Schulreform“ die schulpolitischen Kampfziele der deutschen Arbeiterbewegung und der „fortschrittlichsten Pädagogen des Bürgertums“ zu verwirklichen. Mit dieser Begründung wurde die relative Autonomie des überlieferten E. radikal beseitigt und das Schul- und Hochschulwesen in ein Instrument der kommun. Führung verwandelt, das von ihr bewußt als Mittel der „revolutionären Umgestaltung“ gehandhabt wird. Sie orientiert sich dabei am sowjet. E. und an der Sowjetpädagogik. Die „demokratische Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die Einheitsschule. Sie beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule und führte die radikale Trennung von Kirche und Schule durch, die später auch in der Verfassung der „DDR“ verankert wurde. Die Schaffung der einheitlichen „deutschen demokratischen Schule“ wird heute noch als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klasse gefeiert. Mit der traditionellen Schule wurden auch die Bedingungen der funktionalen Erziehung im Rahmen einer pluralistischen Gesellschaft zerstört. Das in der Stalin-Ära aufgebaute öffentliche E., dessen Kern die damals geschaffene kommun. Lernschule war, ist seit 1955 weitgehend reorganisiert worden. Die seitdem durchgeführten Maßnahmen erhielten ihre organisatorische Form in dem „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (2. 12. 1959). An die Stelle der 8klassigen Grundschule trat die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule als Pflichtschule (Abschluß des Umbaus Herbst 1964). Sie hat zusammen mit den sonstigen Formen des Schul- und Hochschulwesens die Aufgabe, Erziehung und Bildung aufs engste mit dem „Leben“, vor allem mit der gesellschaftlichen Produktion, zu verbinden. Am stärksten kommt das in der Polytechnischen Bildung und Erziehung zur Geltung. 3. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Den von einer „Staatlichen“ Kommission ausgearbeiteten „Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, die Anfang Mai 1964 der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt wurden, folgte das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965. In der Präambel zum Bildungsgesetz werden die wichtigsten Ziele beim „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ umrissen: Meisterung der technischen Revolution, Entwicklung der „sozialistischen Volkswirtschaft“, Steigerung der Produktion und der Arbeitsproduktivität auf der Grundlage des höchsten Standes von Wissenschaft und Technik, insbesondere in den führenden Zweigen und durch die Anwendung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Diesen Erfordernissen soll das „einheitliche sozialistische System des Bildungs- und Erziehungswesens“ dienen, das von der Kinderkrippe über den Kindergarten und die Schule, die Berufsausbildung, die Fach- und Hochschule bis zu den verschiedenen Formen der Erwachsenenqualifizierung reicht. Komm. Pädagogen erklären Bildung mit Fähigmachen und Erziehung mit Bereit[S. 179]machen. Wissen und Können sollen die jungen Menschen befähigen, beim „Aufbau des Sozialismus“ tatkräftig mitzuarbeiten. Sie sollen zu „sozialistischen Verhaltensweisen“ geführt werden; mit anderen Worten ist es Aufgabe der Lehrer und Erzieher, die Bereitschaft der Schüler zu wecken, ihre ganze Kraft für den „Sieg des Sozialismus“ einzusetzen, die Errungenschaften ihrer „sozialistischen Heimat“ zu mehren und zu verteidigen. So umschließt die Patriotische Erziehung (Patriotismus) die Forderung, daß alle Schüler(innen) die „DDR“ als das „wahre Vaterland aller friedliebenden Deutschen“ anzusehen haben, das der „ganzen deutschen Nation“ den Weg weise. Fester Bestandteil der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend (Staatsbürgerkunde) ist die Sozialistische Wehrerziehung, die darüber hinaus als ein Bestandteil der gesamten politisch-ideologischen Erziehungsarbeit betrachtet wird. Sie soll das „bewußte Bekenntnis aller Bürger der DDR zur Verteidigung ihres sozialistischen Vaterlandes und damit der Lebensinteressen der Nation entwickeln und festigen“. Die schrittweise Einführung eines „Systems langfristiger vormilitärischer Ausbildung der ganzen Jugend“ kündigte der Vorsitzende des Zentralvorstandes der GST, Generalmajor Günther ➝Teller, im Frühjahr 1966 an. Der Weg von der Oberschule über die Berufsausbildung soll, wie schon im Schulgesetz von 1959 festgelegt wurde, der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses sein, und die Vorbereitung auf die Reifeprüfung ohne Unterbrechung der beruflichen Ausbildung ermöglicht werden. Das zum Hochschulstudium erforderliche Abitur kann gemäß § 25 der „Anordnung über die Beratung, Bewerbung, Auswahl und Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen“ ― Aufnahmeanordnung ― vom 1. 9. 1966 an einer Erweiterten Oberschule, einer Spezialschule, einer Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (z. Z. gibt es nur noch zwei), den Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung, einer Betriebsakademie (Abiturlehrgang) und einer Volkshochschule (Abiturlehrgang) erworben worden. Die an einer Volkshochschule, Betriebsakademie oder Hochschule abgelegte Sonderreifeprüfung berechtigt innerhalb von zwei Jahren nach Abschluß der Prüfung zur Aufnahme des Hochschulstudiums in der Fachrichtung, für die die Prüfung abgelegt wurde. Die Studierenden an Ingenieur- und Fachschulen erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. Die auf das Hochschulstudium vorbereitenden Lehrgänge an Universitäten und Hochschulen können im Direkt- und Abendstudium durchgeführt werden. Wie die Verfassung vom 7. 10. 1949 sichert auch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 25 und 26) jedem Bürger der „DDR“ das „gleiche Recht auf Bildung“ und die „Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe“ bis zu den Universitäten und Hochschulen zu — und zwar nicht nur entsprechend dem Leistungsprinzip, sondern entsprechend den „gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung“. Auf die Praxis übertragen heißt das nichts anderes, als daß für die Aufnahme in die Erweiterte Oberschule bzw. in die Vorbereitungsklassen Kinder von Produktionsarbeitern und Mitgliedern der Landwirtschaftl. Produktionsgenossenschaften „besonders zu berücksichtigen“ sind; die vorgeschlagenen Schüler sollen auch ihre „Verbundenheit mit der Republik durch ihre Haltung und ihre gesellschaftl. Tätigkeit bewiesen“ haben (Richtlinie vom 10. 6. 1966). Die Zulassungskommissionen an den Hoch- und Fachschulen haben zu prüfen, ob die Studienbewerber „eine gute politisch-moralische Grundhaltung, aktiven Einsatz beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, die Bereitschaft zur Verteidigung der Errungenschaften der DDR“ nachweisen können (§ 20 der Aufnahmeanordnung vom 1. 9. 1966). 4. Erziehungswissenschaft Die Erziehungswissenschaft oder Pädagogik in Mitteldeutschland gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften; sie ist die Wissenschaft von der Bildung und Erziehung der heranwachsenden Generation. Ihre Aufgabe ist es, die Gesetzmäßigkeit der Erziehung und Bildung unter dem Aspekt der Entwicklung der bestehenden Sozial- und Herrschaftsstruktur in Richtung auf die Endphase des Kommunismus zu erforschen. Diese Aufgabe hat [S. 180]sie in strenger Bindung an den vom Dialektischen und Historischen Materialismus geformten Aspekt der Weltbetrachtung zu bewältigen, d.h. auch unter Anwendung der dialektischen Methode. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit. liefert die kommun. Erziehungswissenschaft in Mitteldeutschland alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens; vielmehr hat sie der pädagogischen Praxis bei der Realisierung der ihr gesetzten politisch-pädagogischen Ziele in Übereinstimmung mit der Politik der SED zu helfen. Zu den Disziplinen der Erziehungswissenschaft gehören: Allgemeine Pädagogik, pädagog. Psychologie, Geschichte der Erziehung, Vorschulpädagogik, Pädagogik der allgemeinb. Schule, Sonderschul- und Berufspädagogik, Familienpädagogik. Als neue wissenschaftliche Disziplin entstand die Bildungsökonomie, die, „ausgehend vom Wirken des Gesetzes der Ökonomie der Zeit, die Beziehungen zwischen Bildungswesen und volkswirtschaftlichem Reproduktionsprozeß theoretisch und praktisch zu durchdringen hat“. Gegenwärtig bemüht man sich um die Lösung folgender Hauptaufgaben: Herausarbeitung der „nationalen Rolle“ des sozialistischen Schulwesens; Auseinandersetzung mit der „imperialistischen“ Pädagogik; Verbesserung der sozialistischen Erziehung der Schuljugend, vor allem der staatsbürgerlichen Erziehung; Klärung der Probleme der Tagesschule; Verbesserung der Unterrichtsmethodik, des polytechnischen Unterrichts, der Leitungstätigkeit an der Schule, der Vorschulerziehung; Erschließung der schulpolitischen und pädagogischen Erkenntnisse und Erfahrungen der SU und anderer sozialistischer Länder sowie des progressiven „nationalen pädagogischen Erbes“; Ausarbeitung neuer, präzisierter Lehrpläne, die den Anforderungen des Bildungsgesetzes entsprechen. Die Zahl der Veröffentlichungen auf diesem Gebiet hat sich in den letzten Jahren erheblich vermehrt. Es erschienen Methodische Handbücher für den Lehrer, Beiträge zur Geschichte der Erziehung, Pädagogische Studientexte u.a. Von den wichtigsten Zeitschriften seien genannt: „Pädagogik“, „Deutsche Lehrerzeitung“, „Polytechnische Bildung und Erziehung“, „Berufsbildung“, „Die Fachschule“, „Das Hochschulwesen“, „Neue Erziehung im Kindergarten“, „Elternhaus und Schule“, „Ganztägige Bildung und Erziehung“ (früher „Sozialistische Erziehung“), „Ärztliche Jugendkunde“, „Zeitschrift für Psychologie“, „Jugendforschung“. Spezielle Zeitschriften befassen sich mit den wichtigsten Unterrichtsfächern; über die Fachgebiete Pädagogik, Berufsbildung und Hochschulpädagogik existieren Dokumentationsdienste. Zum führenden Zentrum der E. entwickelte sich das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut in Ost-Berlin; das wissenschaftliche Zentrum der Jugendforschung ist das Leipziger Zentralinstitut für Jugendforschung. Die aus der Deutschen Lehrerbücherei Berlin hervorgegangene Pädagogische Zentralbibliothek in Ostberlin, zu der die Außenstellen Comenius-Bücherei und die bisherige Bibliothek des Deutschen Museums für Taubstummenkunde (beide in Leipzig) gehören, dient der Forschung und Lehre sowie dem Studium und der Praxis; sie sammelt und erschließt das pädagogische Schrifttum des In- und Auslandes und übernahm lt. Statut vom 25. 3. 1968 die methodische Anleitung aller pädagog. Fachbibliotheken und der wiss. Bibliotheken in den Lehrerbildungseinrichtungen im Bereich des Ministeriums für Volksbildung. Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Anweiler, Oskar: Die Sowjetpädagogik in der Welt von heute. Heidelberg 1968, Quelle und Meyer. 200 S. Baske, Siegfried, und Martha Engelbert (Hrsg.): Zwei Jahrzehnte Bildungspolitik in der Sowjetzone Deutschlands. Dokumente. 1. Teil: 1945–1958; 2. Teil: 1959–1965. Berlin 1966, Quelle und Meyer. XL, 414 S., XI, 484 S. Dies.: Dokumente zur Bildungspolitik in der Sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1966. XXXVI, 462 S. *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Boerner, Susanne: Arbeitserziehung oder Kinderarbeit? (BMG) 1964. 64 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Dübel, Siegfried: Dokumente zur Jugendpolitik der SED. München 1964, Juventa-Verlag. 192 S. Engelhardt, Gerhard: Die Leibeserziehung an den Schulen in der sowjetischen Besatzungszone — Zielsetzung und Entwicklung. (BB) 1965. 158 S. *: Das Fachschulwesen in der Sowjetzone. (FB) 1958. 22 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. Ihmels, Karl: Sport und Spaltung in der Politik der SED. Köln 1965, Verlag Wissenschaft und Politik. 144 S. *: Zur Lage der Jugend im anderen Teil Deutschlands. Auszug aus dem zweiten Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe gemäß § 25 Abs. 2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes — Jugendbericht. (BMG) 1968. 54 S. Knecht, Willi: Die geteilte Arena. Nürnberg 1968, Bahr. 98 S. Knoll, Joachim H., und Horst Siebert: Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung. Darstellung und Dokumente der Erwachsenenbildung in der DDR. Heidelberg 1967, Quelle und Meyer. 216 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Lücke, Peter R.: Lehrbücher der Erdkunde in der Sowjetzone. 2., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 71 S. u. Abb. Lücke, Peter R.: Die neueste Zeit (1917–1963) in den Geschichtsbüchern der sowjetzonalen Schule. (BMG) 1966. 101 S. Lücke, Peter R.: Staatsbürgerkunde in der Sowjetzone. (BMG) 1966. 133 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Neumann, Günter: Das Berufsschulwesen in Mitteldeutschland. Köln-Deutz 1960, Bund-Verlag. 82 S. m. 2 Abb. Pädagogische Kybernetik und Programmierte Instruktion in der Sowjetunion und in der DDR 1965/66. Mit Bibliographie. Mit Beiträgen von H. Vogt, U. Zänker und E. Schellenberg (Marburger Forschungsstelle f. Vergl. Erziehungswissensch. — Berichte, H. 3). Weinheim 1968, Beltz. 250 S. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Prauss, Herbert: Jugend in Mitteldeutschland. Tatsachen und Analysen. Düsseldorf 1968, Verlag Haus Altenberg. 192 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Schlette, Heinz Robert: „Sowjet-Humanismus“ — Prämissen und Maximen kommunistischer Pädagogik. München 1960, Kösel. 136 S. Schröter, Gerhard: Jugendliche Flüchtlinge aus der SBZ. München 1958, Infratest-Verlag. 70 S. Schütte, Manfred: Politische Werbung und totalitäre Propaganda. Düsseldorf 1968, Econ. 237 S. *: Die Allgemeinbildenden Schulen in der Sowjetzone. Eine Übersicht über Zielsetzung, Aufbau und Methoden und über die Stellung der Lehrerschaft. 7., neubearb. Aufl. d. Bonner Fachber. „Das Schulwesen in der Sowjetzone“. (FB) 1966. 56 S. Stemmler-Morgenroth, Carla: Jugend im kommunistischen Staat (Freiheit u. Ordnung, H. 37). 2. Aufl., Mannheim 1964, Pesch-Haus. 36 S. Vogt, Hartmut: Gegenwartsprobleme der Sowjetpädagogik. Braunschweig 1965, Westermann. 266 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Wiederkehr, Emil: Jugend im Bannkreis der roten Moral — Dokumente … über … Jugenderziehung in den Oststaaten. 2. Aufl. (hrsg. v. Hilfskomitee f. d. Opfer des Kommunismus). Bern 1958. 287 S. m. 70 Abb. Wittig, Horst E.: Pläne und Praktiken der polytechnischen Erziehung in Mitteldeutschland. Bad Harzburg 1962, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 60 S. m. Abb., 75 S. Dok. Wittig, Horst E.: Die Marxsche Bildungskonzeption und die Sowjetpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 6). Bad Harzburg 1964, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft u. Technik. 180 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 176–180 Erziehungsrecht, elterliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungswissenschaft

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule ― insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ ― gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu…

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Staatsbewußtsein (1969)

Siehe auch: Staatsbewußtsein, sozialistisches: 1975 1979 1985 Seit der Gründung der „DDR“ ist die SED bemüht, bei der Bevölkerung ein St. zu erwecken und zu vertiefen. Die Propaganda- und Erziehungsarbeit zur Herstellung eines St. ist mit der Schaffung bzw. mißbräuchlichen Wiederbelebung eines Patriotismus eng verbunden. Doch gibt die SED dabei nicht den Begriff der deutschen Nation und der nationalen, auf Westdeutschland bezogenen Mission der „DDR“ preis. (Wiedervereinigungspolitik der SED) Die Anstrengungen zur Erzielung und Belebung eines St. deutete indirekt die SED schon in dem Beschluß ihres V. Parteitages an (15. 7. 1958). Dort hieß es in § III, 4: „Die sozialistische Demokratie entwickelt sich auf der Grundlage des Wachstums des sozialistischen Eigentums und der Festigung des sozialistischen Wirtschaftssystems, mit der steigenden Bewußtheit und Aktivität der Werktätigen, die auf die Lösung der staatlichen und wirtschaftlichen Aufgaben gerichtet ist und durch den sozialistischen Staat gelenkt und organisiert wird.“ Und in § III, 7 wurde betont: Das sozialistische Recht „dient der Erziehung der Werktätigen zur Arbeits- und Staatsdisziplin, zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes gegen alle Angriffe der Feinde“. Begriff und Inhalt des St. behandelte Dr. Jörg Vorholzer (SED), Mitarbeiter der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, in der Schrift „Willfähriger Untertan oder bewußter Staatsbürger — Zur Entwicklung des staatsbürgerlichen Bewußtseins in beiden deutschen Staaten“, die er Mitte 1962 im Dietz-Verlag (Ost-Berlin) herausgab. Dort stellte er, in Anlehnung an Lenin und Ulbricht, die Leitsätze heraus: „Das sozialistische St. ist der Kern des politischen Bewußtseins der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten … Es begreift im Prozeß der revolutionären Praxis den Arbeiter-und-Bauern-Staat als das Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zur Verwirklichung des Sozialismus und damit zur Wahrung der nationalen Interessen und des Friedens“ (a.a.O. S. 175). Um die Schwierigkeiten bei der Klärung und Verbreitung des St. zu beheben, wurde [S. 602]am 8. 9. 1962 an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ eine Arbeitsgruppe für die Probleme der Entwicklung des sozialistischen St. gebildet. Wie „Neues Deutschland“ am 22. 9. 1962 hervorhob, soll diese von Dr. Jörg Vorholzer geleitete Arbeitsgruppe „die Zusammenhänge zwischen dem sozialistischen Leitungsstil und der Entwicklung des St. hauptsächlich erforschen“. — Um die Widerstände gegen die Propagierung des St. abzuschwächen, wurde nicht zuletzt die Presse eingesetzt, so veranstaltete z. B. „Neues Deutschland“ von Mai bis Juli 1966 eine Leserbrief-Aussprache unter dem Titel „Worauf sind wir stolz?“. Sie sollte zunächst zum Selbstbewußtsein gegenüber Westdeutschland erziehen und zugleich das St. fördern. Im Sinne des St. erklärte die SED im Manifest des VII. Parteitages (am 21. 4. 1967): „Die festen Fundamente des sozialistischen Gebäudes in unserer Republik sind gelegt. Jetzt gilt es, dieses sozialistische Haus auszubauen und zu vollenden: ausgehend von dem Erreichten, von der Liebe der Bürger zu ihrem sozialistischen Vaterland, von ihrem Schöpfertum, von ihrem Verantwortungsbewußtsein für Staat und Gesellschaft“ („Neues Deutschland“ v. 23. 4. 1967, S. 1). In der Erklärung, die Ulbricht in der Volkskammersitzung am 2. 5. 1967 abgab, nannte er als neue Merkmale des St. vor allem: „Aufgeschlossenheit gegenüber den gesellschaftlichen Angelegenheiten und aktive Mitgestaltung für ihre Ausarbeitung und Lösung; Ehrlichkeit und Disziplin gegenüber Gesellschaft und Staat; aktive Wahrnehmung der Bürgerrechte und die Erkenntnis, daß es keine Rechte ohne Pflichten und keine Pflichten ohne Rechte gibt. Hierzu gehört auch das Bewußtsein der Verantwortung für das Ganze und die Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit“ („Neues Deutschland“ v. 3. 5. 1967, S. 4). (Bewußtseinsbildung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 601–602 Staatsbeteiligung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbibliothek

Siehe auch: Staatsbewußtsein, sozialistisches: 1975 1979 1985 Seit der Gründung der „DDR“ ist die SED bemüht, bei der Bevölkerung ein St. zu erwecken und zu vertiefen. Die Propaganda- und Erziehungsarbeit zur Herstellung eines St. ist mit der Schaffung bzw. mißbräuchlichen Wiederbelebung eines Patriotismus eng verbunden. Doch gibt die SED dabei nicht den Begriff der deutschen Nation und der nationalen, auf Westdeutschland bezogenen Mission der „DDR“ preis. (Wiedervereinigungspolitik…

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Häftlinge, Politische (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Personen ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder durch die Zonenjustiz wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich PH. befinden, sind die in Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Hoheneck bei Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1954 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums vom 5. 9. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen seit 1954 durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen (Amnestie). Auch die Sowjets entschlossen sich Anfang 1954, 6.143 Gefangene, die von sowjet. Militärtribunalen verurteilt worden waren und ihre Strafen z. T. in Mitteldeutschland, z. T. in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Durch Gnadenaktion sowjetzonaler Stellen kamen im Jahre 1954 ferner 913 Waldheim-Verurteilte vorzeitig zur Entlassung, 1955 folgten etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegsverbrecherprozessen, 1955 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Von der Amnestie des Staatsrates (1960) wurden etwa 3.000 PH. betroffen, während die Zahl der vom Amnestie-Erlaß vom 3. 10. 1964 betroffenen PII. bisher nicht bekannt geworden ist. Neben diesen Entlassungsaktionen gab es Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung zur Folge hatten. Die Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue PH. eingeliefert wurden. Nach dem 13. August 1961 nahm die Zahl der PH. auf Grund der verschärften Terrorjustiz erheblich zu, ging dann aber infolge weiterer Entlassungen in den Monaten Juni bis August 1962 und in den Jahren 1964 bis 1966 wieder zurück. Im Strafvollzug werden die PH. genauso behandelt wie die kriminell Bestraften, eine Privilegierung oder zusammengefaßte Unterbringung gibt es nicht. Die PH. werden im Gegenteil in der Regel zu bestimmten Funktionen oder Dienstverrichtungen (Brigadier, Zellenältester, Hausarbeiter), die möglicherweise gewisse Vergünstigungen zur Folge haben können, bewußt nicht herangezogen; Ärzte unter den PH. werden nur dann in ihrem Beruf beschäftigt, wenn kein anderer Arzt zur Verfügung steht. Literatur aus der Gefangenenbücherei erhalten PH. unter erheblich größeren Schwierigkeiten als kriminell Bestrafte. In der Untersuchungshaft ist die Behandlung der PH. bewußt hart und schikanös. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden von 1945 bis Ende März 1968 64.861 Personen registriert, die von Zonengerichten oder sowjet. Militärtribunalen aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind; davon lauteten 673 Urteile auf Todesstrafe und 729 Urteile auf lebenslängliches Zuchthaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 264 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftstrafe

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Personen ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder durch die Zonenjustiz wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines…

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Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (1969)

Siehe auch: Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG): 1975 Gegr. am 21. 12. 1951 in Berlin. Seit 1963 Direktor: Prof. Dr. Otto ➝Reinhold; stellv. Direktor: Dr. Heinz Hümmler. Das IfG, das seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungshochschule für Parteikader besitzt und dem weit über hundert feste und zeitweilige Mitarbeiter (Professoren, Assistenten, Aspiranten, freie Mitarbeiter) angehören, hat im wesentlichen folgende Aufgaben: 1. Forschung und Lehre in einem in der Regel 4jährigen Studium (Abschluß: Diplom) auf den folgenden Gebieten: Philosophie (mit den Fachrichtungen: Dialektischer und Historischer Materialismus, Ethik, Ästhetik, Soziologie); Literatur-, Kunst- und Kulturtheorie; Geschichte; Deutsche Geschichte; Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der KPdSU; Politische Ökonomie (mit den Fachrichtungen: Imperialismustheorie, Kapitalismus, Sozialismus-Industrie, Sozialismus-Landwirtschaft); 2. Weiterbildung von leitenden Mitarbeitern der SED, insbesondere aus den Sekretariaten der Bezirks- und Kreisleitungen (vor allem aus dem Bereich Agitation und Propaganda), sowie von leitenden Mitarbeitern des Staats- und Wirtschaftsapparates; 3. Abhaltung von Konferenzen und Kolloquien, meist in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulinstituten der SED so wie der Humboldt-Universität und der Deutschen Akademie der Wissenschaften; 4. Übernahme von Forschungsarbeiten auf allen angegebenen Gebieten. Organisationsstruktur: Jedes der angegebenen Gebiete ist durch mehrere, zumindest jedoch einen Lehrstuhl oder eine Dozentur vertreten. Jeder Lehrstuhl betreut eine Reihe von Oberassistenten, Assistenten, Aspiranten und wissenschaftlichen Mitarbeitern. An jeden Lehrstuhl sind ferner Forschungs- und Arbeitsgruppen angegliedert. Neben dem Direktstudium ist auch das Fernstudium möglich. Das IfG besitzt bereits seit 1953 Promotions- und Habilitationsrecht; die ersten Dissertationen wurden im Jahre 1956 abgeschlossen. Seit 1963 ist das Diplom als Abschlußexamen eingeführt worden. Das IfG besitzt eine umfangreiche Bibliothek. Anläßlich der Neuordnung des gesamten Informations- und Dokumentationswesens seit 1966 ist das IfG 1967 „Zentralstelle“ für die Fächer Philosophie und Soziologie geworden. Bis 1963 mußten folgende Voraussetzungen für die Aufnahme am IfG erfüllt werden: mindestens 8jährige SED-Mitgliedschaft, Erfahrung in verantwortlicher Parteiarbeit, Absolvierung der Parteihochschule „Karl Marx“ bzw. einer Universität oder Hochschule. Diese Bedingungen sind seit 1963, entsprechend dem Ausbau des IfG zu einer eigenen Ausbildungsstätte mit regulärem Studiengang, verändert worden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 290 Institut für Deutsche Sprache und Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Literatur

Siehe auch: Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG): 1975 Gegr. am 21. 12. 1951 in Berlin. Seit 1963 Direktor: Prof. Dr. Otto ➝Reinhold; stellv. Direktor: Dr. Heinz Hümmler. Das IfG, das seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungshochschule für Parteikader besitzt und dem weit über hundert feste und zeitweilige Mitarbeiter (Professoren, Assistenten,…

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Finanzschulden (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 F. waren bis 1967 ausschließlich Schulden der VEW gegenüber dem Staat auf Grund geplanter, aber nicht erzielter Gewinne sowie außerplanmäßiger Verluste. Nach VO vom 23. 7. 1959 und vom 16. 3. 1964 blieben F. auch übet das Ende des Planjahres hinaus bestehen. Diese Regelung gilt auch für den neuen Typ der F. ab 1968. Die Betriebe müssen Maßnahmen zur Aufholung der F. einleiten und den diesbezüglichen Maßnahmeplan der für sie zuständigen Bank mitteilen. Für die Finanzierung und Aufholung der F. der VEB waren seit 1964 die VVB verantwortlich, seit 1966 die „staatliche Finanzkontrolle“ des Ministeriums der Finanzen. Wenn in anderen zu einer VVB gehörenden VEB Überplangewinne erzielt wurden, so konnten diese 1964/65 und teilweise auch noch 1966 gegen die Mindergewinne bei den planwidrig arbeitenden Betrieben aufgerechnet werden. Nur in dem Fall, daß die Mindergewinne die Überplangewinne in einer VVB insgesamt überstiegen und demgemäß die Nettogewinnabführung an den Staat nicht in plangemäßer Höhe geleistet werden konnte, blieb noch eine F. bestehen (GBl. II, 1964, S. 223). Zusammen mit der Ausdehnung des Geltungsbereiches des „Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion“ auf die gesamte volkseigene Wirtschaft wurde ein neuer, eingegrenzter Begriff der F. eingeführt (GBl. II, 1967, S. 459). Nunmehr werden vorwiegend nur noch die Rückstände bei der Abführung der festen, verbindlichen Anteile von Nettogewinn der VEB und VVB an den Staat als F. bezeichnet. Eine Aufrechnung von Überplangewinnen (von denen der Staat ebenfalls einen bestimmten Teil als Abführung erhält) mit entstandenen Mindergewinnen oder außerplanmäßigen Verlusten zwecks Kürzung der Abgaben bei der Gewinnabführung an den Staat ist nicht mehr gestattet. Die Rückstände in der Abführung von Nettogewinn bleiben nunmehr als gemeinsame Verpflichtung der VEB und VVB gegenüber dem Staat bestehen; sie sind in den folgenden Jahren zu erwirtschaften. Die VVB sind hierbei verpflichtet, aus dem aus Überplangewinnen früherer Jahre ab 1967 zu bildenden „Reservefonds“ die Abgabeverpflichtungen ihrer VEB zwecks termingemäßer Abgabeleistung zeitweilig vorzustrecken, wenn bei ihren Betrieben Zahlungsschwierigkeiten entstehen. Der Generaldirektor der VVB legt dann fest, welche Beträge in den einzelnen Jahren zu tilgen sind. Kurzfristige Liquiditätsanspannungen, die eine plangemäße Ausstattung der Finanzfonds der VEB nicht zulassen, sollen durch „Überbrückungskredite“ überwunden werden. In „begründeten Fällen“ können den Betrieben von seiten der Finanzbehörden und teilweise auch durch die VVB die F. ganz oder teilweise erlassen werden. Diese Regelungen betreffend die F. sollen die Verantwortlichkeit der Betriebe und insbesondere der VVB für ihre Wirtschaftstätigkeit und Finanzgebarung erhöhen und die Einhaltung der Betriebs- und Finanzpläne erzwingen. Es ist jedoch bis heute nicht gelungen, die chronische Verlustwirtschaft vieler Betriebe der VEW zu beseitigen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 208 Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzsystem

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 F. waren bis 1967 ausschließlich Schulden der VEW gegenüber dem Staat auf Grund geplanter, aber nicht erzielter Gewinne sowie außerplanmäßiger Verluste. Nach VO vom 23. 7. 1959 und vom 16. 3. 1964 blieben F. auch übet das Ende des Planjahres hinaus bestehen. Diese Regelung gilt auch für den neuen Typ der F. ab 1968. Die Betriebe müssen Maßnahmen zur Aufholung der F. einleiten und den diesbezüglichen Maßnahmeplan der für sie zuständigen Bank…

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Produktionsfondsabgabe (PFA) (1969)

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den VVB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun müssen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen. Die Bemessungsgrundlage für die Errechnung dieser Abgabe, der Produktionsfonds, ist der Durchschnittsbestand des innerhalb eines Jahres im Betrieb befindlichen Anlage- und Umlaufkapitale, bewertet zu Anschaffungspreisen bzw. den bei der Grundmittel-Umbewertung 1963 festgesetzten Werten. Stillgelegte Anlagen und unverwertete Materialien werden bei der Berechnung der tatsächlich abzuführenden PFA mit zum Kapitalbestand hinzugezählt. Dadurch soll ein Druck auf die Betriebe ausgeübt werden, ungenutzte Produktionsmittel weiter zu verkaufen. Erhebungsmethode und Höhe der PFA wurden nach vierjähriger Diskussion und Erprobung der praktischen Anwendung dieser Abgabe in den Grundzügen in den VO vom 3. 3. 1966 (GBl. II, S. 216) und vom 2. 2. 1967 (GBl. II, S. 115) festgelegt. Die für Industriezweige und -gruppen, VVB, Kombinate und Großbetriebe jeweils gültigen Abgabesätze werden nicht veröffentlicht, sondern den Wirtschaftseinheiten von den für sie zuständigen Plan- und Finanzbehörden intern vorgeschrieben. Die im wesentlichen nach Kapitalintensität und Rentabilitätslage der Wirtschaftszweige differenzierten Abgabesätze bei der PFA liegen zwischen 1,4 und 6 v. H. Als Hauptgrund für diese 1966/67 bestimmte Differenzierung wird von der Wirtschaftsführung angegeben, daß die im Zuge der Industriepreisreform errechneten neuen Planpreise, welohe die Kapitalkosten noch nicht berücksichtigen, die Festlegung eines einheitlichen Abgabesatzes nicht zuließen. Mit der Einführung der PFA will die Wirtschaftsführung der „DDR“ auf eine systemadäquate Art der Tatsache Rechnung tragen, daß im Verhältnis zur Fülle der Verwendungsmöglichkeiten die verfügbaren Kapitalgüter knapp sind und daher auch einen Preis haben müssen. Der Sinn der PFA ist es deshalb, die Betriebe zu einer sparsameren Verwendung des Sachkapitals zu veranlassen. Die Investitionen sollen auf das für den Produktionsprozeß notwendige Maß beschränkt werden, und eine sinnvolle Kombination von Kapitalgütern soll erreicht werden. Dadurch soll eine größere Rationalität des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses, also die Steigerung des Nutzeffektes des investierten Sachkapitals (Produktivitätssteigerung), erzielt werden. Diese wohnt der PFA deswegen inne, weil sie den Gewinn der Betriebe schmälert; sie schmälert ihn aber um so weniger, je geringer der abzuführende Betrag, je geringer also der Wert der in Anspruch genommenen Produktionsgüter ist („materieller Anreiz“, „ökonomischer Hebel“). Die PFA könnte also durchaus ein Instru[S. 498]ment zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität sein, wie es in der Marktwirtschaft Zins und Dividende schon immer gewesen sind. Die Ausgestaltung der PFA zeigt jedoch, daß die Wirkungsweise dieses Instrumentes sehr verwässert worden ist: die Sätze sind nach Industrie- bzw. Erzeugnisgruppen sowie nach der Quantität und Qualität der Produktionsfondsausstattung differenziert. Damit bleibt für den einzelnen Betrieb zwar ein gewisser Anreiz zur sparsamen Verwendung von Kapitalgütern erhalten, eine rationelle Kapitalverwendung im volkswirtschaftlichen Rahmen jedoch wird verhindert, die Lenkung der Kapitalströme in den Bereich optimalen Nutzens ist nicht möglich. Schwierigkeiten, die der Wirksamkeit der PFA entgegenstehen, ergeben sich auch aus dem mitteldeutschen Preissystem (Preispolitik). Schließlich hat die Einführung der PFA auch Rückwirkungen auf das Steuersystem (Steuern) und den Staatshaushalt. Die PFA ist eine staatliche Abgabe, die im Gegensatz zur Nettogewinnabführung der VEW ungeschmälert in den Haushalt der „Republik“ fließt. Ihre Einführung bedingte neben anderen Auswirkungen der Wirtschaftsreform die Änderung des bis 1963/64 praktizierten Systems der Gewinnverteilung in den VEB und der Nettogewinnabführung an den Staat. Nunmehr konzentriert der Staat den von ihm beanspruchten Teil des „Reineinkommens“ in der Volkswirtschaft (volkswirtschaftlicher Gewinn plus Umsatzsteueraufkommen) nicht mehr auf zwei „Kanälen“ im Staatshaushalt (d.h. in Form der PDA und der Nettogewinnabführung), sondern auf drei „Kanälen“ (Drei-Kanäle-Abführungssystem). Die Auswirkungen der Industriepreisreform und die Erhebung der PFA waren die Hauptursachen dafür, daß sich in den Jahren 1963 bis 1967 die dem Haushalt zufließenden Beträge an Nettogewinnen aus der VEW im Verhältnis zu denen in der Zeit davor verringerten. (Preissystem, Preispolitik) Es ist bemerkenswert, daß die Einführung der PFA beschlossen wurde, ohne die Entwicklung in der SU abzuwarten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 497–498 Produktionsberatung, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften des Handwerks

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den VVB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun müssen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen.…

DDR A-Z 1969

1969: K

Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT Kennziffern Kernforschung Kern, Käthe Keßler, Karl-Heinz Kieß, Kurt Kindergarten Kindergeld, staatliches Kinderheime Kinderkrippen Kinder- und Jugendliteratur Kinder, uneheliche Kinderzeitschriften Kinder, Zusammenführung mit Eltern Kinderzuschlag, Staatlicher Kind, Friedrich Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald Kirchhoff, Werner Klapproth, Helmut Klasse Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleiber, Günther Klingenthal Klöster Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Knolle, Rainer Koexistenz Kohlenindustrie Kohl, Michael, Dr. Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektiv der sozialistischen Arbeit Kollektive Führung Kollektivierung Kolonialismus Kombinat Kominform Komintern Komitee Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee für Touristik und Wandern Komitee zum Schutz der Menschenrechte Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland Kommission Kommission für Arbeit und Löhne Kommission für gesellschaftliche Erziehung Kommissionshandel Kommissionsverträge Kommunismus Kompaß Komplexwettbewerb Komponisten Konfessionen Konfliktkommission Konföderation Konkurs Konsulate Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumorientierung Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollpassierpunkte Kontrollplätze Kontrollposten Kontrollrat Kontrollstreifen Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation in der Industrie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsverbände Koordinierung Kosmopolitismus Kostenrechnung Köthen KPD KPdSU KPKK Krack, Erhard Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoffversorgung Kraftverkehr Kramer, Erwin, Dr.-Ing. Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Krausz, Georg Kredite Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisgericht Kreisplankommissionen Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegshetze Kriegsopferversorgung Kriegsverbrechen Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Krolikowski, Werner Kulturarbeit, gewerkschaftliche Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kulturobmann Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurierdienst, Zentraler (ZKD) Kurorte Küste Küstrin KVP KVPD Kybernetik

Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT …

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Rentnerreisen (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West-Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern betroffen. Jährlich wird eine Besuchsreise in die BRD oder nach West-Berlin mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens vier Wochen bewilligt. Bei Todesfall oder schwerer Erkrankung von Angehörigen kann eine weitere Reise genehmigt werden. Reiseantritt war ab 2. 11. 1964 möglich, Anträge wurden ab 21. 9. 1964 entgegengenommen. Wie behauptet wird, ist der Kreis der Rentner weniger der „Befragung durch westliche Kontaktstellen und Spionageorganisationen“ ausgesetzt. Offiziell werden die R. als Folge eines Gespräches zwischen Ulbricht und dem thüringischen Landesbischof Mitzenheim vom 18. 8. 1964 gesehen. Mitzenheim bezeichnete die Reiseerlaubnis für Rentner als „großzügige Vorleistung des Vertrauens und des guten Willens von unserer Regierung“. Der Ministerrat wertete sie als Ausdruck seiner Bereitschaft, „die durch die Politik der revanchistischen und militaristischen Kreise in Westdeutschland entstandenen Schwierigkeiten und Härten im Interesse der Bürger beider deutscher Staaten und Westberlins zu mildern“. Finanzielle Schwierigkeiten entstanden den Rentnern zunächst insofern, als die Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt bei Antritt der Reise in der „DDR“ gelöst werden mußten. Diese Forderung verstieß gegen ein Abkommen zwischen der Bundesbahn und der mitteldeutschen Reichsbahn, das auf Grund von Bestimmungen des Alliierten Kontrollrates zustande gekommen ist. Ab März 1965 wurden keine Rückfahrkarten mehr ausgegeben. Bei R. hat das Reisebüro der „DDR“ empfohlen, nur für die Rückfahrt ab „Grenzbahnhof der DDR“ bis zum Heimatort eine Rückfahrkarte zu lösen. Den Rentnern ist auf Grund der [S. 529]Devisenbestimmungen des SED-Regimes die Mitnahme von Zahlungsmitteln untersagt, mit Ausnahme eines Betrages von 100 M, der zur Bestreitung der ersten Ausgaben nach der Wiedereinreise dienen soll. Er wird bei der Ausreise registriert und muß bei der Wiedereinreise vorgewiesen werden. Den Rentnern wurde bisher drüben vor Antritt ihrer Reise nur ein Betrag von 5 M gegen 5 DM umgetauscht. Ab 1. 7. 1968 ist dieser Betrag auf 10 DM erhöht worden. Sie kommen daher so gut wie mittellos in die BRD und sind auf die Unterstützung von Freunden und Verwandten angewiesen. Trotz Fehlens einer Sonderregelung für R. empfiehlt es sich, bei der Mitnahme von Geschenken in die BRD das seit 1. 1. 1969 eingeführte „Zollgesetz der DDR“ zu beachten. Aus Bundesmitteln werden von den Betreuungsstellen der Städte und Landkreise für jeden Besucher eine Barbeihilfe in Höhe von 30 DM sowie eine weitere Unterstützung von 20 DM aus Landesmitteln gewährt. Vielerorts werden aus örtlichen Mitteln weitere Beträge in unterschiedlicher Höhe gezahlt. Außerdem erhalten die Rentner kostenlose Krankenhilfe im Falle einer Erkrankung während des Aufenthalts. Für die Kosten der Rückreise werden Gutscheine der Deutschen Bundesbahn ausgegeben. In der Zeit vom 1. 11. 1964 bis zum 31. 12. 1968 sind rd. 5,1 Mill. Rentner aus der „DDR“ und dem Berliner Sowjetsektor in den freien Teil Deutschlands gekommen. Davon entfallen rd. 470.000 Rentnerbesuche auf Berlin (West). Im Laufe des Jahres 1966 wurden 737.000 Rentnerbesuche, davon 327.000 in Berlin (West), gezählt. Während des Jahres 1967 sind 730.000 Rentnerbesuche, davon nur 140.000 in Berlin (West) ermittelt worden. Der Rückgang in Berlin wird mit einem Nachlassen der persönlichen Kontakte auf Grund der nicht zustandegekommenen Passierscheinverhandlungen begründet. Von den insgesamt zu Besuch kommenden Rentnern sind in der Zeit vom 1. 11. 1964 bis Ende 1965 rd. 3.600 nicht in die „DDR“ oder den Berliner Sowjetsektor zurückgekehrt. 1966 sind es 2.100 und 1967 1.600 gewesen. Nach Pressemeldungen beschwerten sich schon ab Januar 1965 mitteldeutsche Stellen über Behörden der BRD, weil an Rentner aus der „DDR“ „Personaldokumente“ für Reisen in das benachbarte westliche Ausland ausgegeben worden seien. Damit würden die Rentner zum Verstoß gegen das Paßwesen verleitet. Schließlich wurde sogar mit einem Abbruch der R. gedroht. Einige Monate später nutzte das Regime die gleiche Angelegenheit auf eigene Weise aus. Nach einem Beschluß des Staatsrates vom 15. 10. 1965 dürfen Einwohner der „DDR“ im Rentenalter jährlich bis zu vier Wochen in europäische Länder und bis zu drei Monaten in außereuropäische Länder reisen. Eine Reise in die BRD schließt jedoch eine Reise in das westliche Ausland im selben Jahr aus. Dieser Beschluß ist mit der Auflage verbunden, daß die „DDR“-Reisepässe durch NATO-Länder nicht „diskriminiert“ werden dürfen. Jedes westliche Konsulat in Berlin (West) kann jetzt Reiseanträge aus der „DDR“ entgegennehmen und nach Zustimmung des Allied Travel Board von sich aus entscheiden. Die Pässe der „DDR“ finden aber nach wie vor keine Anerkennung. Das Konsulat erteilt das Visum auf einem besonderen Formular. R. in das westliche Ausland dürfen jedoch nur unter Umgehung des Bundesgebietes einschl. West-Berlins unternommen werden. Trotzdem sind in der Zeit von Dezember 1965 bis Ende 1968 rd. 3.000 Anträge von DDR-Rentnern bei den in Frage kommenden ausländischen Konsulaten gestellt worden. Etwa die Hälfte aller Anträge bezog sich auf die Vereinigten Staaten und Großbritannien. Es sind jedoch noch keine Fälle bekanntgeworden, in denen auf Grund solcher Anträge die Reisen von Rentnern in das westliche Ausland genehmigt worden wären. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 528–529 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparationen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West-Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern…

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Patenschaftsverträge (1969)

Siehe auch: Patenschaftsvertrag: 1956 1958 1959 Patenschaftsverträge: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auch Freundschaftsverträge genannt. Abmachungen, nach denen Patenschaften verwirklicht werden. Zum politischen Zweck der P. erklärte „Die Tribüne“ (des FDGB) am 28. 12. 1955, sie sollten „bei den Werktätigen das Verständnis für die pädagogischen Aufgaben verstärken, die politisch-ideologische und fachliche Erziehungsarbeit der Schule unterstützen sowie die Verbindung der Lehrer mit der Arbeiterklasse festigen“. Meist (so seit 1955 im P. zwischen VEB Reifenwerk und Grundschule Fürstenwalde-Süd) verpflichtete der P. den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule zu entsenden; 2. der Schule Pionierleiter, Werkunterrichts-Anleiter u. Ausbilder für die GST zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld und Sachleistungen zu erbringen. Dagegen verpflichtet der P. die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistung: in jedem Schuljahresdrittel vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Eltern-Seminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und für sozialistische ➝Wettbewerbe. — die P. mit LPG setzen andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. [S. 466]Seit Herbst 1959 (Erziehungs- und Bildungswesen, Teil 3) wurde das Netz der P. und ihre Überwachung verdichtet. Es wurden (lt. „Jahrb. d. DDR 1959“, S. 69) über 60.000 P. zwischen VEB und Schulen „zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts geschlossen“. Auch einzelne Brigaden sollen Patenschaften über Klassen und Pioniergruppen übernehmen. P. heißt oft auch die vertragliche Grundlage des „freiwilligen“ Arbeitseinsatzes von Angehörigen der VEB, der Parteiorganisationen, der Deutschen Volkspolizei sowie der Schulen und Hochschulen in der Landwirtschaft. P. dienen dem Ausgleich des Arbeitskräftemangels, vor allem in den Spitzenzeiten (Pflege- und Erntearbeiten) auf den VEG und LPG, sowie der Festigung des „Bündnisses der Arbeiter- und Bauernklasse“. Ein P. der Buna-Werke mit der Oberschule Bad Lauchstädt (nahe Merseburg) soll den Leitern, Ingenieuren und Meistern der Werke ermöglichen, die Berufswahl der Schüler zu beeinflussen. Demgemäß werden die Schüler in Arbeitsgemeinschaften mit diesbezügl. Berufen vertraut gemacht. Vor allem werden auch die Truppenteile der Nationalen Volksarmee und der Polizeitruppen von dem Netz der P. erfaßt. Die SED ist bemüht, auch hier P. zu gründen und zu beleben. Im Rahmen solch eines P., z. B. zwischen einem Stahlwerk und einem Regiment, werden Delegierte und Schulungsreferenten ausgetauscht, Rekruten betreut, Besichtigungen veranstaltet. Ferner wird für längere Wehrdienst-Leistung in dem betr. Truppenteil geworben, treten Spielgruppen auf. Auch Gliederungen der FDJ und anderer Massenorganisationen werden dazu gebracht, einen P. mit je einer Einheit der Volksarmee zu vereinbaren. Seit Mitte 1959 wurden auch Hochschulen, Fakultäten und Institute stärker angewiesen, mit Betrieben, LPG und Truppenteilen P. zu schließen: So die Univ. Ostberlin mit 7 Elektrogroßbetrieben Ostberlins, die landwirtschaftl. Fakultät der Univ. Halle mit den LPG des MTS-Bereichs Wallwitz. Seit 1963 werden auch P. mit Universitäten Ungarns u.a. kommun. Satellitenstaaten organisiert; seit 1965 werden P. auch mit jugoslaw. Universitäten abgeschlossen. Mitte 1965 kam es zu einem P. zwischen der Univ. Jena und der Militärakademie „Friedrich Engels“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 465–466 Patenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patentanwälte

Siehe auch: Patenschaftsvertrag: 1956 1958 1959 Patenschaftsverträge: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auch Freundschaftsverträge genannt. Abmachungen, nach denen Patenschaften verwirklicht werden. Zum politischen Zweck der P. erklärte „Die Tribüne“ (des FDGB) am 28. 12. 1955, sie sollten „bei den Werktätigen das Verständnis für die pädagogischen Aufgaben verstärken, die politisch-ideologische und fachliche Erziehungsarbeit der Schule unterstützen sowie die Verbindung der…

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Ausschuß für deutsche Einheit (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine im Range eines selbständigen Staatssekretariats stehende Propagandastelle des Ministerrates, gegr. am 7. 1. 1954. Obwohl überparteilich aufgemacht, vertritt der A. die Linie der SED zu den Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands und zu einem Friedensvertrag. Der A. versucht, mit „Dokumentarveröffentlichungen“ u.ä. den Bundestag und die Bundesregierung verächtlich zu machen. Er richtet Aufrufe „an das deutsche Volk“ oder „an den Bundestag“ und ist bemüht, mit oppositionellen Gruppen in der BRD Fühlung zu gewinnen, um eine Aktionseinheit im Sinne der SED und KPD vorzubereiten. Nominell lag der Vorsitz zunächst bei Dr. Hans Loch (LDPD). Nach dessen Tod wurde Dr. Suhrbier am 28. 7. 1960 Vors. des A. Die eigentliche Leitung hat der Sekretär des A., der Staatssekretärsrang hat. Bis zum 15. 4. 1955 war dies Norden (SED), danach Dr. Girnus (SED) bis Febr. 1957. Adolf Deter (SED), zunächst nur Stellvertreter, ist seit Mai 1958 Sekretär des A. Anfang 1963 wurde ein Teil der Aufgaben des A. auf das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland übertragen, doch arbeitet er weiter. So gab er u.a. folgende Schriften heraus: Im April 1963 A. Norden: „Ein freies Deutschland“; im Febr. 1964 gegen die Bundeswehr, vor allem gegen General Trettner: „Hitlers Generale greifen nach Atomwaffen“. Im Anschluß an eine Tagung, die der A. am 30. 8. 1965 abhielt, veröffentlichte er „Vorschläge für demokratische Veränderungen in Westdeutschland“. Einleitend wurde erklärt, in jenem Teil Deutschlands, der seit 1949 „DDR“ heißt, seien „nach 1944 die richtigen Lehren aus der deutschen Geschichte gezogen worden …“ (S. 8). Unter Hinweis auf „zwanzigjährige Erfahrungen bei der Gestaltung einer antifaschistischen, demokratischen Ordnung in der DDR“ heißt es: „In der DDR wurden alle Voraussetzungen für die Erhaltung des Friedens und für eine Verständigung in Deutschland geschaffen. Jetzt ist es höchste Zeit, dafür auch in der Bundesrepublik Entscheidendes zu tun, statt vom Frieden zu reden und den Atomkrieg vorzubereiten …“ (S. 9). — Die Vorschläge zielen darauf ab, eine „volksdemokratische“ Entwicklung Westdeutschlands anzubahnen, bei gleichzeitiger Abrüstung und Neutralisierung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 58 Auslandsvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschüsse der Volkskammer

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine im Range eines selbständigen Staatssekretariats stehende Propagandastelle des Ministerrates, gegr. am 7. 1. 1954. Obwohl überparteilich aufgemacht, vertritt der A. die Linie der SED zu den Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands und zu einem Friedensvertrag. Der A. versucht, mit „Dokumentarveröffentlichungen“ u.ä. den Bundestag und die Bundesregierung verächtlich zu machen. Er richtet Aufrufe „an das…

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Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Er wurde beim Amt für Jugendfragen auf Beschluß des Ministerrates vom 29. 2. 1964 (GBl. II, S. 199) gebildet. In Verbindung mit dem „Beschluß über die Jugendforschung in der DDR“ vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) wurden Stellung, Aufgaben und Struktur des WB. neu festgelegt. Danach ist der WB. ein Organ „zur Beratung, Kontrolle, Koordinierung und Förderung der Jugendforschung“, das sich in seiner Arbeit an den Beschlüssen von Partei und Staat auszurichten hat. Aufgaben des WB. sind: 1. Erarbeitung von Forschungsthemen, Koordination der Forschung anhand praktisch-politischer Erfahrungen; Durchführung von Grundsatzdiskussionen über die Stellung der Jugend in der sozialistischen Gesellschaft; 2. Organisation (auch internationaler) wissenschaftlicher Veranstaltungen; 3. Propagierung und Förderung kollektiver Forschungsvorhaben bei gleichzeitigem engem Kontakt mit der Praxis, Orientierung der Forschungskollektive auf die Untersuchung aktueller Probleme, Diskussion der im Staats- und Wirtschaftsbereich sowie im Bereich der FDJ erarbeiteten Forschungsergebnisse und Einflußnahme auf deren Auswertung; 4. Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Wissenschaftler in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Jugendforschung, Unterstützung der in Staatsapparat und gesellschaftlichen Organisationen mit der Realisierung der Jugendpolitik der SED beauftragten Mitarbeiter bei ihrer Qualifizierung. Die Mitglieder des WB. sind Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen, Vertreter der Leiter zentraler staatlicher Organe, der Massenorganisationen und Vertreter der pädagogischen Praxis. Für die Lösung spezieller Probleme können weitere Wissenschaftler und Angehörige des Staats- und Wirtschaftsapparates herangezogen werden. Die Mitglieder werden vom. Leiter des Amtes für Jugendfragen vorgeschlagen und vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. Der Vorsitzende des WB. ist gleichzeitig Direktor des Zentralinstitutes für Jugendforschung, er ist dem Leiter des Amtes für Jugendfragen für die Tätigkeit des WB. verantwortlich. Dieser bestätigt seine Arbeitsordnung. Der Ministerratsbeschluß von 1964 hatte für den WB. eine kollegiale Leitung festgelegt, für die Durchführung der Forschungsaufgaben u. a. die Berücksichtigung der Ergebnisse der Jugendforschung vor allem der SU empfohlen und die Förderung des Kontaktes mit „fortschrittlichen westdeutschen Soziologen“ proklamiert. Am 26. 4. 1968 hat sich der WB. neu konstituiert. Vorsitzender des aus 25 Mitgliedern bestehenden Gremiums ist seitdem Prof. Dr. Walter Friedrich. (Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 739 Wissenschaftliche Industriebetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Er wurde beim Amt für Jugendfragen auf Beschluß des Ministerrates vom 29. 2. 1964 (GBl. II, S. 199) gebildet. In Verbindung mit dem „Beschluß über die Jugendforschung in der DDR“ vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) wurden Stellung, Aufgaben und Struktur des WB. neu festgelegt. Danach ist der WB. ein Organ „zur Beratung, Kontrolle, Koordinierung und Förderung der Jugendforschung“, das sich in seiner Arbeit an den Beschlüssen von Partei und Staat auszurichten…

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Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) (1969)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD vom 1. 7. 1946 als DAdW auf der Grundlage der ehemaligen Preußischen AdW (1711 aus der 1700 gegründeten Kurfürstlich-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften hervorgegangen) eröffnet. Die VO vom 31. 3. 1949 verdeutlicht bereits die der A. zugewiesene neue Stellung als Forschungszentrum auf naturwiss.-techn. Gebiet, das in das zentrale Leitungssystem eingespannt und zur Planungsbehörde ausgestaltet wurde. Lt. Statut vom 2. 5. 1963 ist die DAdW dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Es wurden für wichtige Gebiete Sektionen gebildet, die u. a. Aufgaben für die Planung und Kontrolle vor allem der Grundlagenforschung übernahmen. In diesen Sektionen arbeiten Vertreter des Fachgebietes aus der A., den Hochschulen und der Praxis zusammen. Das Präsidium bestand Ende 1967 aus dem Präsidenten (Prof. Dr. W. Hartke), den beiden Vizepräsidenten (Prof. Dr. Hermann Klare und Prof. Dr. Leo Stern), dem Generalsekretär (Prof. Dr. Günther Rienäcker), seinen Stellvertretern (Prof. Dr. Heinrich Grell, Prof. Dr. Robert Rompe), dem Vorsitzenden des Sektionskonsiliums (Prof. Dr. Eberhard Leibnitz) und den Sekretären der sechs Klassen. Das Geschäftsführende Präsidium setzt sich aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten, dem Generalsekretär und seinen beiden Stellvertretern zusammen. Die DAdW ruht auf drei Säulen: 1. dem Plenum und den Klassen; 2. dem Naturwiss.-techn. und dem Gesellschaftswiss. Forschungsbereich; 3. den Forschungseinrichtungen der Forschungsgemeinschaft (FG) und der Arbeitsgemeinschaft (AG) der gesellschaf tswiss. Institute und Einrichtungen. Am 31. 12. 1967 betrug die Zahl der Ordentl. Mitglieder 150, die der Korrespondierenden Mitgl. 124. Dazu kamen noch 14 Hospitanten („jüngere geeignete Persönlichkeiten“), die als Gäste der Klassen berufen werden können. Es bestehen 6 Klassen: Mathematik, Physik und Technik; Chemie, Geologie und Biologie; Bergbau, Hüttenwesen und Montangeologie; Medizin; Sprachen, Literatur und Kunst; Philosophie, Geschichte, Staats-, Rechts- und Wirtschaftswiss. Von den 150 Ordentl. Mitgliedern hatten 127 ihren Wohnsitz in der „DDR“ und Ost-Berlin, 22 in der BRD und West-Berlin, 1 in Österreich. Von den 150 Ordentlichen Mitgliedern waren 52 Emeriti. Am 31. 12. 1966 belief sich die Zahl der in der DAdW Beschäftigten auf 12.714 (davon waren 3.135 Wissenschaftler, 6.394 wiss. Hilfskräfte, 2.265 Betriebspersonal, 920 Verwaltungspersonal). Von den 12.714 in der DAdW Beschäftigten entfielen auf die Forschungsgemeinschaft der naturwiss., techn. und medizin. Institute 10.742,3 vollbeschäftigte Einheiten. Im Berichtsjahr 1964 verausgabte die DAdW rund 233,7 Mill. M an Haushaltsmitteln. Zum Naturwiss.-techn. Forschungsbereich gehören 17 Sektionen. Die Institute und Einrichtungen der FG (Vorsitzender: Prof. Dr. Hermann Klare) verteilen sich auf 4 Fachbereiche: Physik Nord; Physik Süd; Chemie; Medizin und Biologie. Diesen 4 Fachbereichen sind angeschlossen: 2 Observatorien, 2 Sternwarten, 1 Zentralinstitut (f. Kernforschung), 1 Forschungsinstitut, 44 Institute, 5 Forschungs- und 4 Arbeitsstellen. Zum Gesellschaftswiss. Forschungsbereich gehören 8 Sektionen und die Zentrale Leitung für Gesellschaf tswiss. Information und Dokumentation bei der DAdW (ZLGID), die für die Entwicklung, Anleitung, Kontrolle und Koordination der gesellschaftswiss. Dokumentation verantwortlich ist, zur AG der gesellschaf tswiss. Institute und Einrichtungen (Vorsitzender: Prof. Dr. Leo Stern) 12 Institute, 9 Arbeitsstellen, die Kommission der Historiker der „DDR“ und der UdSSR und das Komitee f. techn. Hilfsmittel und maschinelle Informationsverarbeitung. Zentrale wiss. Einrichtungen der DAdW sind das A.-Archiv, der A.-Verlag, die „Deutsche Literaturzeitung für Kritik der internat. Wissenschaft“, „Forschungen und Fortschritte“ (beide Organe werden im Auftrage der AdW zu Berlin, Göttingen, Heidelberg, Leipzig, München und Wien herausgegeben), die Hauptbibliothek der A. sowie die „Monatsberichte der DAdW“. „Forschungen und Fortschritte“ haben mit Wirkung vom 31. 12. 1967 das Erscheinen eingestellt. Die Wahrnehmung der Vertretung der „nationalen Wissenschaft“ in internationalen Organisationen obliegt mehreren Nationalkomitees. Ferner sind der DAdW mehrere wiss. Gesellschaften angegliedert. Von den Instituten der AG sind hervorzuheben: Das 1962 aus der „Deutschen Kommission“ hervorgegangene Institut für deutsche Sprache und Literatur (Leitung Prof. Dr. Hans-Günther Thalheim) bearbeitet u.a. die Buchstaben A–C der Neufassung des Deutschen Wörterbuches der Brüder Grimm (an den Buchstaben D–F arbeitet die Akademie der Wissenschaften in Göttingen), ein Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache; es bereitet ferner ein Marx-Engels-Wörterbuch sowie ein Goethe-Wörterbuch (in Zusammenarbeit mit den Akademien der Wissenschaften Göttingen und Heidelberg) vor. [S. 144]Das Institut für deutsche Volkskunde (Direktor: Dr.phil. habil. Reinhard Peesch) soll die „Lebensweise und kulturellen Leistungen der werktätigen Klassen und Schichten des Volkes“ (mit Schwerpunkt auf den„demokratischen Traditionen in der deutschen Volksdichtung“ und der „materiellen Volkskultur“) erforschen. Periodica: „Deutsches Jahrbuch für Volkskunde“ und (zusammen mit Institutionen und Ministerien anderer Länder des Sowjetblocks) „Demos“. Das Institut für Philosophie (Leitung: Prof. Dr. Georg Klaus) soll u.a. „grundlegende Probleme des dialektischen und historischen Materialismus, besonders unter weltanschaulichen und methodologischen Gesichtspunkten“ und „allgemeine Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus in der DDR, vor allem des Wirkens objektiver und subjektiver Faktoren in der sozialistischen Gesellschaft“ erforschen. Das Institut für Geschichte (Leitung: Prof. Dr. Ernst Engelberg) betreibt neben der „Erforschung und Darstellung der deutschen Nationalgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart“ besonders Forschungsarbeiten zur Geschichte der Arbeiterbewegung. Das Institut für Wirtschaftswissenschaften (Leitung: Prof. Fred Oelßner) „beschäftigt sich u. a. mit grundlegenden, an der Praxis des sozialistischen Aufbaues und des Kampfes gegen den westdeutschen Imperialismus orientierten Problemen der politischen Ökonomie“. Im Perspektivplan ist die Gründung neuer Institute bzw. Arbeitsstellen vorgesehen, mit deren Vorbereitung zum Teil schon begonnen wurde. Es handelt sich um die Institute für Weltwirtschaft, Entwicklungsländerforschung, theoretische und angewandte Sprachwissenschaft sowie die Arbeitsstellen für Literaturtheorie und Ästhetik. Eine 1967 errichtete Arbeitsstelle für Anglistik befaßt sich mit Forschungen und Publikationen auf dem Gebiet der modernen englischen Lexikographie. Im Sommer 1968 wurde Prof. Hermann Klare zum neuen Präsidenten der A. gewählt, der die A.-Reform unter dem Aspekt der „Anforderungen des Klassenkampfes“ (Forum 23/68, S. 5) sieht. Die Bildung von Forschungsbereichen, die die disziplingebundenen Klassen ablösen sollen, ist nahezu abgeschlossen. Künftig soll sich die Forschung „ganz auf die Bedürfnisse des gesellschaftlichen Auftraggebers ausrichten“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 143–144 Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD vom 1. 7. 1946 als DAdW auf der Grundlage der ehemaligen Preußischen AdW (1711 aus der 1700 gegründeten Kurfürstlich-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften hervorgegangen) eröffnet. Die…

DDR A-Z 1969

Landwirtschaftsrat der DDR (1969)

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. I, S. 1) verkündet. Er tritt an die Stelle des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, das zugleich aufgelöst wurde und ist für die Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung sowie für alle landwirtschaftlichen Planerfüllungen verantwortlich. Die Forstwirtschaft wird durch die Produktionsleitung des L. zentral geleitet. Die Bildung des L. wird mit der Beendigung der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande begründet, die einer „Reorganisation der Leitung der Landwirtschaft entsprechend der neuen Entwicklungsetappe“ bedürfe. Die „veraltete Organisationsform des Ministeriums und seiner unteren Organe, die den Verhältnissen entsprach, als in der Landwirtschaft noch das Privateigentum vorherrschte“, habe „zu einem bürokratischen und eng administrativen Arbeitsstil geführt“, dem es nicht gelungen sei, den „landw. Betrieben wirksame Hilfe zu leisten. Anstatt ständig und unmittelbar an Ort und Stelle zu arbeiten“, hätten „sich die Mitarbeiter des Ministeriums … häufig nur auf die Ausarbeitung von Direktiven, Instruktionen, Empfehlungen und Statistiken beschränkt, die in den Büros angefertigt wurden“. Die neue zentrale Organisationsform des L. werde „eine wissenschaftliche, sachkundige und einheitliche Leitung der Landwirtschaft sichern, die imstande ist, die neue verantwortungsvolle Aufgabe bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft erfolgreich zu lösen“. Dem L. beim Ministerrat mit seiner Produktionsleitung unterstehen die L. und Produktionsleitungen in den Bezirken und Kreisen direkt. Die Bezirks-L. sollen sich besonders mit der „wissenschaftlichen Ausarbeitung der bezirkstypischen Entwicklungsprobleme der Landwirtschaft wie überhaupt mit der Einführung der Wissenschaft in die Produktion“ beschäftigen, während den Kreis-L. die „uneingeschränkte Verantwortung für die direkte staatliche Leitung aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe“ übertragen wurde. (Ständige ➝Produktionsberatung) Es können auch — unabhängig von den Kreisgrenzen — L. für bestimmte Produktionsgebiete gebildet werden. Mitglieder der L. sollen sein: LPG-Vorsitzende, Direktoren von VEG, Agronomen sowie Viehzüchter, Wissenschaftler und Techniker. Die L. werden in ihrer Arbeit angeleitet von den „Büros für Landwirtschaft“, die beim Politbüro und den Bezirks- und Kreisleitungen der SED gebildet wurden. Vors. des L. beim Ministerrat und Leiter der Produktionsleitung: Georg ➝Ewald. Im Zuge der Verwirklichung des ökonomischen Systems in der Landwirtschaft kündigte der Beschlußentwurf des X. Deutschen Bauernkongresses vom 13. bis 15. 6. 1968 in Leipzig ein einheitliches System der „komplexen Leitung und Planung“ für die Zusammenarbeit in Kooperationsgemeinschaften und -verbänden an (Kooperation in der Landwirtschaft, Agrarpolitik), das inzwischen realisiert worden ist: Die L. wurden zu Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) umgebildet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 368 Landwirtschaftsbank der DDR (LB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftssteuer

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des…

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Halbstaatliche Betriebe (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ähnlich [S. 265]wie in China im Jahre 1954 ist man in Mitteldeutschland Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“. „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der Volkswirtschaftsplanung nicht mehr besteht, wird durch die staatliche Beteiligung auch die noch vorhandenen Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. In Betrieben mit mehr als 50 v. H. Staatsbeteiligung wird ein staatlicher Beauftragter als Prokurist eingesetzt. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten. Über den anteiligen Betriebsgewinn kann der bisherige Betriebsinhaber verfügen. Der staatliche Gewinnanteil wird unversteuert an den Staatshaushalt abgeführt. Langfristige Kredite werden nicht gewährt. Zusätzlicher Kapitalbedarf soll durch Erhöhung der staatlichen Einlage gedeckt werden. Während zunächst nur die DIB berechtigt war, sich an privaten Betrieben kapitalmäßig zu beteiligen, sind es heute nahezu ausschließlich VEB, daneben auch VVB und z. T. die Deutsche Reichsbahn. Neben der wirtschaftlichen Einflußnahme soll besonders die politische Beeinflussung und Kontrolle auf diese Weise durch einen intensiveren Kontakt vergrößert werden. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaften zulässig. Wenn auch diese neuen Gesellschaften gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch weitgehend in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. HB. unterliegen der Kontrolle der Industrie- und Handelsbank der DDR, sie sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei ihr zu unterhalten. Der Einfluß der SED in diesen Betrieben wird laufend vergrößert. Private Komplementäre werden gezwungen, in die SED einzutreten und politische Schulungskurse zu besuchen. Der Grad wirtschaftlicher Selbständigkeit dagegen wird immer geringer. Seit Anfang 1963 sind die HB. völlig in die Volkswirtschaftsplanung einbezogen. Im Zuge der Konzentrationsbestrebungen seit dem VI. Parteitag wird auf die HB. eingewirkt, damit sie sich mit anderen HB. zu einem Betrieb zusammenschließen. Nach eigenen Angaben entwickelten sich die HB. wie folgt: Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 264–265 Halberstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halbstaatliche Praxis

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ähnlich [S. 265]wie in China im Jahre 1954 ist man in Mitteldeutschland Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“. „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen…

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Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) (1969)

Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1979 1985 Die EVP, auch Endverbraucherpreise genannt, setzen sich im Prinzip aus dem Industrieabgabepreis plus Groß- und Einzelhandelsspanne zusammen. Die Preishöhe der Waren basiert in der Regel auf den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ (Durchschnittskosten) der Erzeugnisse und einem von den Preisbehörden zentral festgesetzten Kalkulationsposten (Preisbestandteil) „Reineinkommen“ (Wertpreisbildung). Dabei entsprechen die für die Festsetzung des Industrieabgabepreises maßgeblichen Kosten nicht dem tatsächlichen Werteverzehr bei der Produktion des Erzeugnisses, sondern stellen ein Konglomerat normativer Kostenbestandteile dar. Im Plan- oder Festpreissystem der „DDR“ wurden für den allergrößten Teil der Konsumgüter einheitliche EVP festgelegt. Abweichungen vom Prinzip des einheitlichen Festpreises auf der Basis des Warenwertes (Wertpreisbildung) sind möglich auf Grund politischer, insbesondere sozialpolitischer, verbrauchslenkender und produktionsstimulierender Gesichtspunkte, wobei die Berücksichtigung des Angebotes und der Nachfrage eine besondere Rolle spielt. Allerdings werden derartige Einflüsse nicht erst bei der Festlegung der EVP, sondern bereits bei der Bestimmung der Industrieabgabepreise berücksichtigt. Vom „Prinzip der Einheitlichkeit“ der EVP abweichende Preise sind die „Kalkulationspreise“, die auf den Kosten- und Gewinnkalkulationen einzelner Produzenten beruhen. Kalkulationspreise gelten z. B. für Spielwaren, Schmuck und in Einzelfertigung hergestellte Konsumgüter. Für Saisonerzeugnisse, wie Obst und Gemüse, werden von den Preisbehörden zeitlich differenzierte EVP bestimmt, oder man überläßt die Preisbildung den Vereinbarungen der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe mit dem Handel (Vereinbarungspreise). Um den Absatz technisch überholter oder modisch veralteter Güter (Ladenhüter) anzuregen, können EVP festgesetzt werden, die nur eine bestimmte Zeit oder für eine bestimmte Warenmenge Gültigkeit haben (Schlußverkaufspreise). Im Zuge der Reform des Wirtschaftssystems ab 1963/64 wurde in der „DDR“ in den Jahren 1964 bis 1967 eine umfassende Revision der Industrieabgabepreise durchgeführt. Die Wirtschaftsführung erreichte durch Kürzungen der Produktions- und Dienstleistungsabgabe und durch rigorose Kosten- und Preiskontrollen, daß, obwohl die Betriebs- und Industrieabgabepreise im allgemeinen anstiegen, das Preisniveau für industrielle Konsumgüter, Nahrungsmittel und Dienstleistungen nur sehr leicht stieg. Vornehmlich bei Haushaltswaren, Qualitäts- und Luxusartikeln und bei Neubaumieten wurden Erhöhungen der EVP vorgenommen (Exquisit-Verkaufsstellen). Schon vor der Industriepreisreform (ab 1964) war ein stetiges leichtes Ansteigen des Preisindex auf dem Konsumgütermarkt festzustellen gewesen. Modische Änderungen, die Verwendung geeigneterer Materialien, Qualitätsverbesserungen sowie die Einstellung der Produktion und Herausnahme von Artikeln mit niedrigen Preislagen und geringem Stückgewinn aus dem angebotenen Sortiment führten unter Ausnutzung der Lücken in der Preisgesetzgebung zu einer schleichenden Preiserhöhung. Allerdings suchten die staatlichen Kontrollinstanzen stets allen kostenmäßig nicht gerechtfertigten Preismanipulationen der Produzenten durch strenge Kalkulationsprüfungen auf die Spur zu kommen. Die Wirtschaftsführung der „DDR“ preist bei gleichzeitigem Verweis auf die vorgenommenen Einkommenserhöhungen die Stabilität der EVP als eine der Maßnahmen zur stetigen Verbesserung des Lebensstandards. Die behördlich festgelegten EVP dürfen vom staatlichen und genossenschaftlichen Handel weder über- noch unterschritten werden. Von privaten Einzelhandelsbetrieben dürfen sie nicht überschritten, können jedoch unterschritten werden, soweit in den Preisverordnungen nichts anderes bestimmt ist. Für die Festsetzung der EVP trägt im Rahmen der vom Ministerrat beschlossenen Preisbildungsbefugnisse das Ministerium für Handel und Versorgung die Verantwortung. Ein Vergleich der Endverbraucherpreise in der „DDR“ und in der BRD ergibt, daß die Preise für Grundnahrungsmittel, Heizmaterial, Strom, Gas, Wasser und für Dienstleistungen aller Art (Verkehrsleistungen, Mieten, kommunale Dienste, Handwerksleistungen) im allgemeinen unter denen in der BRD liegen. Dagegen sind investive Verbrauchsgüter, Güter des gehobenen Lebensbedarfs und Importwaren in Mitteldeutschland wesentlich teurer als in Westdeutschland. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 165 Einzelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelleitung

Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1979 1985 Die EVP, auch Endverbraucherpreise genannt, setzen sich im Prinzip aus dem Industrieabgabepreis plus Groß- und Einzelhandelsspanne zusammen. Die Preishöhe der Waren basiert in der Regel auf den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ (Durchschnittskosten) der Erzeugnisse und einem von den Preisbehörden zentral festgesetzten Kalkulationsposten (Preisbestandteil) „Reineinkommen“ (Wertpreisbildung). Dabei entsprechen…

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Gesundheitswesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das G. ist dem der SU vollständig und bis in viele Einzelheiten nachgebildet, als Ergebnis eines systematischen Umwandlungsprozesses, der mindestens 15 Jahre gedauert hat. Seitdem ist es der Entwicklung des G. der SU stets in allen Schwankungen gefolgt. Das G. nennt sich „staatlich“. Das besagt indessen nur, daß seine Einrichtungen der mehrschichtigen und vielgliedrigen staatlichen Verwaltungsorganisation eingeordnet und dem zentralen Kommandosystem unterworfen sind, und daß als Arbeitgeber seiner Mitarbeiter gewöhnlich ein Glied dieser Verwaltungsorganisation fungiert. Von dem einen wie von dem anderen gibt es Ausnahmen. Zum kleinen Teil sind sie Überbleibsel aus vorsowjetischer Zeit: Die Ärzte und Zahnärzte in eigener Praxis, konfessionelle und „sonstige private“ (meist Stiftungs-)Krankenhäuser und kirchliche Gemeindepflegestationen, ein kleiner Teil der Apotheken, manche Erholungsheime u.dgl. Weit überwiegend aber sind nichtstaatliche Einrichtungen des G. Er[S. 247]scheinungsformen pluralistischer Tendenzen innerhalb des Herrschaftsbereichs der kommunistischen Partei (SED), von dem die staatliche Organisation nur ein Teil ist: Kur- und Genesungsheime der Sozialversicherung, Krankentransport und Rettungsdienste des DRK, Betriebskrankenhäuser der Großindustrie, Kliniken der Akademie der Wissenschaften. Indessen ist auch der an die staatliche Verwaltungsorganisation gebundene Teil des G. weder organisatorisch noch funktionell einheitlich, und er wird auch zentral nicht von einheitlichen staatlichen Organen geführt. Bei all dem lassen sich Prinzipien aufweisen, die das G. einheitlich durchziehen — Wirkungen der zentralen und einheitlichen Lenkung durch das Politbüro der SED. Wichtigstes dieser Prinzipien ist die Vorbeugung („Prophylaxe“). Wenngleich der finanzielle und personelle Aufwand für Krankheitsbehandlung naturgemäß weit überwiegt, liegt doch in der Tat das größere Gewicht bei der Bemühung um „Gesundheitsschutz“, Krankheitsverhütung, Krankheitsfrüherkennung und schließlich Sicherung der Behandlungserfolge durch nachgehende Maßnahmen. Das entspricht der eigentümlichen Wendung, die das G. der SU unter dem ersten Gesundheitsminister Semaschko von 1918 an genommen hat. Zugrunde liegt und herrschend geblieben ist der Leitgedanke, jede Krankheit sei Störung der gesellschaftlichen Ordnung und Belastung der Gesellschaft. Der humanitären Idee des europäischen G. im 19. Jahrhundert läßt diese rationale und auch utilitaristische (auf den Nutzen bedachte) Bewertung kaum mehr Raum. Der Kern des G. ist zweigliedrig. Er besteht aus dem „Ambulanten und Stationären Heilwesen“ und den Einrichtungen für den „Gesundheitsschutz“. Um diesen Kern gruppieren sich zahlreiche Komplexe, die mit anderen staatlichen und „gesellschaftlichen“ Organisationen und Institutionen verflochten, vielfach auch von ihnen abhängig sind: So besonders das Ausbildungswesen, die medizinische Forschung, die Arzneimittelversorgung und die Medizintechnik. Weitgehend abhängig ist das G. zu seiner Funktionstüchtigkeit von der Sozialversicherung, die in den Händen des FGB liegt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen), und vom Deutschen Roten Kreuz. Es ist auf Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen. 1. Ambulantes und stationäres Heilwesen Das Ambulante und Stationäre Heilwesen wird programmatisch als Einheit betrachtet. Praktisch ist es — wie der Gesundheitsschutz — wiederum zweigliedrig. Denn der aus der SU übernommene Gedanke (Rahmen-Krankenhausordnung 1954), jeder Kranke solle, wenn im Krankenhaus zur „stationären“ Behandlung aufgenommen, vom gleichen Arzt weiterbehandelt werden, der ihn vor der Aufnahme „ambulant“ behandelt hat — dieser Gedanke, der auch in westlichen Ländern sich als fruchtbar erwiesen hat, blieb in Deutschland der Größe der Krankenhäuser zufolge unrealisierbar. Die „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ ist, wo sie funktionell überhaupt je verwirklicht worden ist, längst nur noch formaler Natur. Vorsichtig und schrittweise werden auch diese Reste formaler Einheit abgelöst durch neue Organisationsformen, in denen das Krankenhaus nicht mehr „Gesundheitszentrum“ seines Versorgungsbereiches ist, sondern lediglich ein Teil der Vereinigten Gesundheitseinrichtungen eines (Land-)Kreises oder einer Stadt (eines Stadtkreises). Innerhalb des „Heilwesens“, also der Krankenbehandlung, hat das Krankenhaus sehr große Bedeutung: Der hohe Anteil Erwerbstätiger unter den Frauen, auch den verheirateten Frauen, und die Wohnraumknappheit in den Ballungsgebieten setzen häuslicher Behandlung und Pflege im Krankheitsfalle enge Grenzen. Die Zahl der Krankenhausbetten, berechnet auf das Tausend der Bevölkerung, ist daher hoch, die „Verweildauer“ lang; beide unterscheiden sich kaum von denen der BRD. Krankenhaus-Neubauten sind fast nur im Zusammenhang mit Bevölkerungsverschiebung und Entstehung neuer Ballungsgebiete zugestanden worden. Ein sehr großer Teil der Krankenhäuser ist überaltert und daher personell sehr aufwendig. Tiefgreifende Änderungen innerhalb des Heilwesens sind in seinem „ambulanten“ Teil vorgenommen worden. Auch hier besteht eine Zweiteilung: Neben einem Netz „territorialer Einrichtungen“ steht ein Netz von Behandlungseinrichtungen des Betriebsgesundheitswesens. Das anfängliche Vorhaben, alle ambulante Behandlung nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen Gebieten in relativ großen Einrichtungen mit mehreren Ärzten zu konzentrieren (Polikliniken, Ambula[S. 248]torien), ist nach wenigen Jahren aufgegeben worden: Die Grenzen einer solchen Zentralisierung in dünnbesiedelten Regionen wurden rasch erkennbar. Statt dessen wurde im territorialen Netz versucht, die freiberuflich („in eigener Praxis“) tätigen Praktischen Ärzte durch Staatliche Arztpraxen (und Staatliche Zahnarztpraxen) zu ersetzen oder die Ärzte dahin zu überführen, an die Stelle der niedergelassenen Fachärzte ganz entsprechend Facharztsprechstunden in Polikliniken und Ambulatorien und Einrichtung von (stets fachärztlichen) „Ambulanzen“ der Krankenhäuser treten zu lassen. Dabei kam es nicht allein auf die Überführung der Ärzte in abhängige Stellung an. Zugleich damit wurden „Versorgungsbereiche“ auch für die ambulante Behandlung geschaffen. Jeder Arzt, jeder Zahnarzt, sei er „Facharzt Praktischer Arzt“ (Facharzt Praktischer Zahnarzt), sei er Facharzt einer Spezialdisziplin, soll einen regional abgegrenzten Bevölkerungsteil versorgen und diesen als Bereichsarzt in allem gesundheitlich wesentlichen Geschehen — über die Behandlungsaufgaben hinaus — überblicken. In dieses System sind auch die „Ärzte in eigener Praxis“ einbezogen, obwohl sie formal selbständig tätig sind. So ist die freie Arztwahl für weite Teile der Bevölkerung praktisch aufgehoben worden: Nur wenn der Kranke ein Ambulatorium, eine Poliklinik aufsucht und dort mehrere Ärzte der von ihm benötigten Fachrichtung tätig sind, kann er zwischen diesen wählen, schon nicht mehr aber, wenn ein Hausbesuch erforderlich wird. Die organisatorische Verflechtung, die die Sprechstundentätigkeit von Fachärzten der Poliklinik in den Ambulatorien ihres Versorgungsbereiches herbeigeführt hat, ergibt eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachdisziplinen und Allgemeinmedizin, aber auch eine starke Stellung der leitenden Fachärzte des Krankenhauses, wo dieses die Fachärzte der Poliklinik stellt: Als „Kreisgynäkologe“, „Kreiskinderarzt“ usf. sollen sie die Ärzte auf ihrem Fachgebiet „anleiten“. Das kann ebenso Kontrolle sein wie Führung in der Fortbildung. Das Betriebs-G. fügt sich diesem „territorialen“ Netz der Behandlungseinrichtungen nicht recht ein. Die ärztliche Behandlung im Betrieb vermeidet zwar Arbeitszeitverluste, zumindest wenn ein Bestellsystem dem angemeldeten Patienten eine feste Sprechstundenzeit sichert. Das Bereichsarztsystem indessen wird dadurch durchlöchert. Erst auf dem Weg über die Kontrolle der Arbeitsbefreiung wird die Überwachungsfunktion des Betriebsarztes wieder gesichert. Doch liegt, trotz der hohen Zahl von Einrichtungen des Betriebs-G., weniger als ein Sechstel aller ärztlichen Behandlungstätigkeit bei seinen Ärzten. Die wichtigeren Aufgaben des Betriebs-G. liegen auf dem Gebiet der Arbeitshygiene, also in der Prophylaxe. 2. Dispensaire-Methode Erklärtes Ziel des G. ist, über allgemeine Maßnahmen zum Gesundheitsschutz hinaus, durch Entfaltung eigener Initiative auch bei dem einzelnen systematisch die gefährdete Gesundheit zu stützen, dennoch aufgetretene Krankheiten möglichst früh zu erkennen und der Behandlung zuzuführen, die Krankheitsbehandlung konsequent zu gestalten und schließlich auch die Behandlungserfolge durch nachgehende Maßnahmen („Metaphylaxe“ = Nachsorge) zu sichern. Ein solches rationales System legt Zwang zur vorsorglichen Untersuchung, Anzeigepflicht für Krankheiten, Zwang zur Behandlung und schließlich Zentralisierung der Überwachung nahe. Tatsächlich sind Reihenuntersuchungen für manche Gruppen frühzeitig und späterhin mehr und mehr gesetzlich eingeführt worden. Der „Meldepflicht“ für Geschlechtskrankheiten und für Tuberkulose (1946, zugleich auch gesetzliche Röntgen-Reihenuntersuchungen) sind die Anzeigepflicht und Behandlungsüberwachung für jede Erkrankung an einer bösartigen Geschwulst und jeden Verdacht einer solchen (1952) gefolgt. Für die meisten verbreiteten chronischen Krankheiten genügen indessen Erfassung und Überwachung allein nicht, zumal wo eine Anzeigepflicht kaum praktikabel wäre. Es kommt auf Spezialbehandlung an. So sind den Beratungsstellen für Tuberkulose- und Geschwulstkranke weitere Beratungsstellen gefolgt: Für Diabetes, für rheumatische Leiden, für Herz- und Kreislauf-Krankheiten, Krankheiten des Magens und der Leber, Stoffwechselstörungen, orthopädische Schäden. Obwohl der Name „Beratungsstelle“ beibehalten blieb, sind sie zu Zentren der fachärztlichen Diagnostik, Behandlung und Nachsorge geworden. Sie arbeiten nach dem Dispensaire-Prinzip: Sie sind für einen festen regionalen Bereich (Landkreis, Stadtkreis) [S. 249]zuständig, haben die Führung in Früherkennungsaktionen, führen Überwachungskarteien der erfaßten Kranken, laden sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen vor, veranlassen u. U. intensive Behandlung oder auch Kuren und überwachen die Kranken weiterhin bis in die Berufstätigkeit hinein. Im territorialen Netz der Behandlungseinrichtungen ist diesem System, von Diabetes abgesehen, bisher keine starke Entwicklung zuteil geworden; allenfalls in den Polikliniken der Großstädte gelingt die Zentralisierung hochspezialisierter Behandlung und Überwachung (so ein „Dispensaire für herzkranke Schwangere“ in Berlin-Treptow, einige Dispensaires für Durchblutungsstörungen der Gliedmaßen u.ä.). Anders in den Betriebspolikliniken: In Großbetrieben ist es relativ leicht, die bekanntwerdenden Chronisch-Kranken zusammenzufassen und zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen zu rufen. Hier hat das Verfahren auch rasch erkennbare Nutzeffekte: Unter konsequenter Überwachung der Behandlung werden Ausfallzeiten aus Krankheitsgründen (Krankenstand) und vorzeitige Invalidität vermindert. Der Versuch, darüber noch hinauszugreifen und auch bei Verschlimmerung noch die Arbeit unter Behandlung in Nachtsanatorien fortsetzen zu lassen, ist gescheitert. Auch die Erfolge der Bemühung um routinemäßige Früherkennung sind begrenzt geblieben auf Zuckerkrankheit und bestimmte Krebsformen bei Frauen. Indessen ist die Ausrichtung der Dispensaire-Methode auf bestimmte Krankheiten nur die eine der beiden Möglichkeiten, die Ausrichtung auf bestimmte Gruppen in der Bevölkerung die andere. Die Beratungsstellen für Schwangere, für Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern, die Einrichtungen des „Jugendgesundheitsschutzes“ haben die stärkste Förderung erfahren. Den Schwangeren-Beratungsstellen ist anfangs die Lebensmittelbewirtschaftung zugute gekommen: Die Zusatzernährung für Schwangere war ohne ihren Besuch nicht zu erhalten. 1958 sind die Mütterbeihilfen (bei der Geburt eines jeden Kindes; Mutterschutz) in diese Funktion eingetreten: Ihr voller Betrag (150 M) wird nur gezahlt, wenn eine erste Vorstellung in der Schwangeren-Beratungsstelle innerhalb der ersten 4 Schwangerschaftsmonate und mindestens eine weitere im 6. oder 7. Monat geschieht. 87 v. H. aller Schwangeren, die kommen, erscheinen in den ersten vier Monaten. Die Zahl der Frauen, die die Schwangeren-Beratungsstellen aufsuchen, ist höher als die Zahl der Geburten: Auch Frauen, deren Schwangerschaft vorzeitig endet oder beendet wird, nehmen ihren ersten Teilbetrag in Empfang. Die Inanspruchnahme der Mütterberatungsstellen wird nicht durch „materielle Anreize“ gefördert, sondern durch ein perfektes Meldesystem: Die Beratungsstellen erhalten die Geburtsmeldungen direkt vom „Amt für Personenstandswesen“ (Standesamt); auch Hebammen, Krankenhäuser und Entbindungsheime haben anzuzeigen. Auf die Anzeige folgt der Hausbesuch der Fürsorgerin. — Diese Vorsorgemaßnahmen sind ergänzt worden durch Förderung der Klinik-Entbindung und Aufbau eines funktionstüchtigen Frühgeburtendienstes einerseits, systematische Prüfung jedes Sterbefalls in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr andererseits durch besondere Kommissionen. Müttersterblichkeit und Sterblichkeit der Säuglinge in der ersten Lebenszeit liegen niedriger als in der BRD. Nach einer Lücke zwischen dem 1. und 5. Lebensjahr setzt eine systematische Überwachung aller Kinder mit der Einschulungsuntersuchung ein und endet nach Reihenuntersuchungen durch den Jugendarzt in Abständen von zwei bis drei Jahren mit einer letzten Überwachungsuntersuchung im 2. Berufsschuljahr. Erfassungsinstrument ist die Schulpflicht. Allgemein herrscht die Dispensaire-Methode: Anzeigepflicht besteht für alle körperlichen und psychischen Behinderungen und alle Beeinträchtigungen des Seh- und Hörvermögens. — Dispensaire-Charakter haben schließlich auch die Tätigkeit der Sportärzte in den Sportärztlichen Beratungsstellen (Einrichtungen des „Sportärztlichen Dienstes“ des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport), die in allen Landkreisen und Stadtkreisen bestehen. 3. Hygieneüberwachung Gegenstück zu der relativ individuellen prophylaktischen Arbeit der Beratungsstellen ist die Organisation der Hygieneüberwachung, gegliedert in die allgemeine Kommunalhygiene (Ortschafts- und Umwelthygiene), die Lebensmittelüberwachung, den Seuchenschutz und die Arbeitshygiene. Getragen wird die Hygieneüberwachung [S. 250]von dem straff organisierten Apparat der Hygiene-Inspektion mit der Spitze im Ministerium und Verzweigungen bis in die Gemeinden, gestützt weitgehend auf die Hygiene-Aktivs des Deutschen Roten Kreuzes unter Mitwirkung auch der Bereichsärzte (siehe oben). Die Hygieneüberwachung hat sich gegen die Interessen von HO und Konsumgenossenschaften, von kommunalen Wasser- und Abwasserbetrieben u.dgl. nur langsam und keineswegs vollständig durchsetzen können, zumal die Lebensmittelüberwachung. Dies gilt vor allem in den agrarischen Gebieten: „Gesundheitsschutz auf dem Lande“ ist ein immer wieder erneuerter Programmpunkt. Eine besondere Stellung hat die Arbeitshygiene. Das ist in der Praxis der Teil des Betriebs-G., der in seinen Funktionen denen der Staatlichen Gewerbeärzte und der Werkärzte in der BRD entspricht, der aber durch die Verflechtung mit den Behandlungseinrichtungen des Betriebs-G. eine besondere Note erhalten hat. Betriebs-Polikliniken sollen jetzt eine Arbeitshygienische Abteilung haben, der die prophylaktischen Aufgaben obliegen, also die vorsorglichen Reihenuntersuchungen ganzer Belegschaften und gefährdeter Gruppen darin, von denen aus Kranke und Anfällige in die „Dispensaire-Betreuung“ oder sonst in Überwachung genommen, in andere Arbeit oder auch auf Schonarbeitsplätze versetzt werden sollen. In den kleineren Einrichtungen des Betriebs-G. sind dies die Hauptaufgaben der Betriebsärzte. Dabei kommt der Überwachung der in den Produktionsbetrieben tätigen Frauen und Jugendlichen sozialhygienisch eine besondere Bedeutung zu, angesichts der im Verhältnis der BRD weit und locker gesteckten allgemeinen Schutzvorschriften und Verbote. 4. Verwaltungsorganisation Leitorgan des G. ist das Ministerium für Gesundheitswesen. Es ist im wesentlichen Verwaltungsinstitution und nicht politische Instanz. Die politische Leitung des G. liegt bei der Abteilung Gesundheitspolitik des ZK der SED. Dort besteht zwar nur eine kleine Apparatur (geleitet von den Medizinern Werner Hering und Rudolf Weber), in dieser fallen aber alle grundsätzlichen Entscheidungen, auch alle wesentlichen personellen Entscheidungen. Das Ministerium für G. ist demgegenüber im wesentlichen ausführendes Organ, und überdies sind erhebliche Teile des G. seinem Einfluß weitgehend entzogen (Verkehrsmedizinischer Dienst des Ministeriums für Verkehr, Sportärztlicher Dienst, Veterinärwesen), und andere Aufgaben müssen im Verhandlungswege durchgesetzt werden (Sozialversicherung und Kuren in der Hand des FDGB). Die Einheit des G. wird von der Abteilung Gesundheitspolitik des ZK gewährleistet. Innerhalb des Wirkungsbereiches des Ministeriums für G. hingegen wird das G. zentralistisch geleitet. Seine drei „Bereiche“, deren jedem einer der drei Stellvertretenden Minister vorsteht — Gesundheitsschutz und Hygiene / Wissenschaft und Ausbildung / Ökonomie (mit Planung und Kaderwesen) und Sozialwesen —, wirken mit direkter Entscheidungsgewalt bis in die Peripherie. Die Selbstverwaltung läßt den „Volksvertretungen“ in den Bezirken, den Kreisen und den Gemeinden zwar nominell Selbständigkeit in der Ausführung ihrer Aufgaben, unterwirft sie aber zugleich den Weisungen der jeweils höheren Organe (Demokratischer Zentralismus). In den 14 Bezirken (und in Groß-Berlin) liegt die zentrale Lenkung des G. bei einer besonderen „Abteilung G. und Sozialwesen“ unter der Leitung des Bezirksarztes, der Mitglied des Rates des Bezirkes ist. Einer seiner beiden Stellvertreter — stets politischer Funktionär — ist Leiter der Verwaltung und des Personalwesens, der andere — stets Mediziner — ist Leiter der Organisation des Gesundheitsschutzes. Der Bezirksarzt ist vorwiegend Aufsichtsinstanz (Bezirks-Hygiene-Inspektion, „Bezirksinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“, Bezirksapotheker usf.). Seiner unmittelbaren Leitung unterliegen nur das Bezirks-Hygiene-Institut, die Bezirks-Krankenhäuser sowie die großen Fachkrankenhäuser (für Tuberkulose, Psychiatrie u. dgl.) und ferner die Medizinischen Schulen (Medizinische Ausbildung). In den Kreisen obliegt die Leitung der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“ dem Kreisarzt, der zumeist (nicht überall) Mitglied des Rates ist: Er ist in Verwaltungsdingen dem Vorsitzenden des Rates des Kreises (bzw. der [S. 251]Stadt) verantwortlich, fachlich aber dem Bezirksarzt. Die Verwaltungsgliederung ist hier im Vergleich zu der der höheren Instanzen stark zu den praktischen Aufgaben verschoben, die in den Sachgebieten „Organisation des Gesundheitsschutzes“ (Stationäres und ambulantes Heilwesen, Betriebsgesundheitsschutz, Beratungsstellen), Hygiene-Inspektion, Kreisapotheker usf. zu leisten ist. War mehr als 12 Jahre lang das gesamte Heilwesen mitsamt der prophylaktischen Arbeit (Dispensaire-Prinzip) in die Hand des Krankenhaus-Chefarztes als Ärztlichen Direktors der „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ („Gesundheitszentrum“) gegeben, so gibt die vorsichtig vorangetriebene Umorganisation zu Vereinigten Gesundheitseinrichtungen dem bisherigen Kreisarzt als „Ärztlichem Direktor der Vereinigten Gesundheitseinrichtunge“ die volle Leitung des gesamten G. in seinem Kreise zurück: Ihm unterstehen vier Bereichs-Direktoren für „Ambulante und stationäre Betreuung“, „Hygiene und Seuchenschutz“, „Apothekenwesen und Medizintechnik“ „Planung und Ökonomie“ mitsamt Sozialwesen. Zugleich wird die Organisation des Krankenhauses von der Führung durch den Ärztlichen Direktor auf die „kollektive Leitung“ (aus Ärztlichem Direktor und seinem Stellvertreter, Verwaltungsleiter und oft auch Oberschwester) umgestellt. Die Einheit Krankenhaus/Poliklinik löst sich sichtlich auf. In den VGE steht die Poliklinik gleichwertig und gleichberechtigt neben dem Krankenhaus, und die Selbständigkeit auch der Ambulatorien wächst. In allen Ebenen der Leitung dieses G. wird den Kollegien zunehmendes Gewicht gegeben. Dem Ministerium für G. war ein Kollegium (aus den leitenden Mitarbeitern einerseits, führenden Wissenschaftlern und politischen Funktionären u.dgl. andererseits) schon mit seinem „Statut“ gegeben worden. In den Kreisen ist dem Prinzip der „kollektiven Beratung bei persönlicher Verantwortung“ (des Kreisarztes bzw. Ärztlichen Direktors) nur vorsichtig Raum gegeben worden: Den Kollegien gehören die leitenden Ärzte der Fachdisziplinen und die Vertreter der Massenorganisationen an. Kommt Einigung im Kollegium nicht zustande, so entscheidet der Ärztliche Direktor der VGE; doch muß er dann dem Bezirksarzt berichten. 5. Beziehungen zu anderen Organisationen In der Praxis des G. nimmt das Mitspracherecht der Organe der Volksvertretungen und der Massenorganisationen breiten Raum ein — außerhalb der ärztlichen Behandlungstätigkeit im engeren Sinne. Ständige Kommissionen für G. und Sozialwesen — als gemischte Gremien des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtbezirksversammlung usf. — wirken in die Gesundheitsfürsorge hinein und ziehen Entscheidungen in den Einzelfällen an sich. Hier wirkt auch die Volkssolidarität stark ein. Hygiene-Aktivs des Deutschen Roten Kreuzes haben in der Behebung von tatsächlichen und vermeintlichen hygienischen Mißständen erhebliche Bedeutung; der Krankentransport liegt völlig in der Hand des Deutschen Roten Kreuzes. Für die Kontrolle der Arbeitsbefreiung, für die Vergabe von Kuren, für die Rehabilitation haben die örtlichen Vertretungen des FDGB mindestens ebenso großes Gewicht, im Jugendgesundheitsschutz die Gesellschaft für Sport und Technik und die FDJ. 6. Wissenschaft und Forschung Den dritten großen Zweig des G. bilden die Einrichtungen medizinischer Wissenschaft, Forschung und Ausbildung. Ihre notwendigerweise enge Verflechtung mit den Kliniken und Krankenhäusern hat dem Ministerium für G. hier mehr Einfluß und Verantwortung gelassen, als andere Fachministerien in ihren Verwaltungsbereichen haben. Selbst in den Kliniken der Universitäten und Hochschulen (die als solche natürlich dem Ministerium für das Hochschulwesen unterstehen) liegt die Fachaufsicht beim Ministerium für G. Daneben sind — wiederum streng nach dem Muster der SU — zahlreiche Zentralinstitute für spezielle Aufgaben der Forschung und der angewandten Wissenschaft errichtet worden (so: Zentralinstitut für Arbeitsmedizin, Institut für Apothekenwesen, für Arzneimittelwesen, für Planung und Organisation des Gesundheitsschutzes, für Sozialhygiene, Forschungsinstitut für Tuberkulose, Institut für Technologie der Gesundheitsbauten usf.). Der Verbreitung ihrer Arbeitsergebnisse und deren Umsetzung in die Praxis dienen die medizinischen Fachgesellschaften, deren Zahl (mit 47 Gesellschaften und 7 Arbeitsgemeinschaften) [S. 252]bemerkenswert hoch ist und deren fachliche Aufgliederung nach sowjetischem Muster sehr weit geht. Für die fachliche „Weiterbildung“ der Ärzte und ihre „Qualifizierung“ auf Spezialgebieten („postgraduelle Ausbildung“) spielen die Veranstaltungen dieser Gesellschaften neben der Deutschen Akademie für ärztliche Fortbildung eine erhebliche Rolle. Für die fachliche Beratung des Ministeriums für G. in der Lenkung der Wissenschaft, Forschung und Fortbildung ist ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaften“ gebildet worden, dem neben vielen Hochschullehrern auch die Mediziner des Politbüros angehören. Die wichtigsten Institute allerdings sind von dieser Verflechtung ziemlich unabhängig geblieben als Institute der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Einige dieser Institute, z. T. als Institute der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft gegründet, haben hohes internationales Ansehen. Geistig steht die medizinische Wissenschaft und Forschung deutlich weniger unter dem Einfluß der SU als das G. insgesamt in seiner Organisation und Ausrichtung. Einige Jahre hindurch haben doktrinäre Bemühungen, etwa zur Durchsetzung der Lehren von Pawlow oder der Neuraltheorie Speranskis, Schwierigkeiten bereitet. Doch sind die Wirkungen nicht von Dauer gewesen. Dennoch kommen sowjetische Blickrichtungen auch in der Medizin ersichtlich zunehmend zur Geltung; die Verständigung zwischen Wissenschaftlern der DDR und Wissenschaftlern der BRD wird schwieriger, weil selbst im Bereich der Medizin die „Sprachen“ zu divergieren beginnen. 7. Doktrin und Wirklichkeit Bei alldem darf Niveau und Erfolg der medizinischen Wissenschaft und ihrer praktischen Anwendung im G., dürfen auch die Erfolge seiner Organisationsweise nicht gering geschätzt werden. Auf einigen besonders geförderten Gebieten hat das G. der DDR einigen Vorsprung vor dem der BRD gewonnen (Müttersterblichkeit, Säuglingssterblichkeit), auf kaum einem wird man von wesentlichem Rückstand sprechen dürfen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der älteren Erwachsenen liegt keineswegs niedriger als in der BRD — selbst die langjährigen Mängel im Krankenhauswesen und in der Arzneimittelversorgung haben anscheinend nachhaltige Schäden nicht bewirkt. Sicher würde die Situation verkannt, wollte man die Erfolge einem Zwang zuschreiben, dem die Bevölkerung sich lediglich fügte. Zwang zur Nutzung der Einrichtungen des G. wird praktisch nirgends ausgeübt, aber die psychologische Technik der Massenbeeinflussung wird in erheblichem Ausmaß angewandt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 246–252 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerbebanken

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das G. ist dem der SU vollständig und bis in viele Einzelheiten nachgebildet, als Ergebnis eines systematischen Umwandlungsprozesses, der mindestens 15 Jahre gedauert hat. Seitdem ist es der Entwicklung des G. der SU stets in allen Schwankungen gefolgt. Das G. nennt sich „staatlich“. Das besagt indessen nur, daß seine Einrichtungen der mehrschichtigen und vielgliedrigen staatlichen…

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Infiltration (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die kommun. Taktik, auf verhüllte Weise Personen, Propaganda, Agitation und Gerüchte einzuschleusen. Die I. soll die nichtkommun. Einrichtungen, Organisationen und Gedanken nicht zerstören, sondern beeinflussen und verändern. Die nichtkommun. Kräfte sollen zur Duldung oder gar Unterstützung der kommun. Zielsetzung gebracht werden. Durch I. soll eine innere Zersetzung der bestehenden Ordnung der nichtkommun. Länder bewirkt werden. Zugleich soll eine wirksame Abwehr gegen den Kommunismus untergraben werden. Anders als laute, offene Propaganda ist sie gefährlich durch ihre unmerkliche, auf die Dauer zersetzende Wirkung. Das Ziel der vielfältigen I.-Methoden sind alle Personenkreise, bei denen Unzufriedenheit mit den parlamentarisch-demokratischen Einrichtungen oder Ablehnung bewaffneter Verteidigung (Pazifismus) angenommen wird. Während durch personelle I. kommun. Vertrauensleute in wichtige Stellungen des gesamten öffentlichen Lebens eingeschleust werden sollen, will die geistige I. durch Ausstreuen von Zwecknachrichten im Westen ein Gefühl der Unsicherheit und Schwäche verbreiten. Zugleich will sie durch Verbreiten kommun. Vorschläge zur Außen- und Innenpolitik den Verteidigungswillen gegen den Kommunismus lähmen. 1. Tarnorganisationen Ein weitverbreitetes Instrument der I. sind Tarnorganisationen, d.h. Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun. und politisch unentschiedene Kreise beeinflussen, kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. T. arbeiten oft mit scheinbar harmlosen Aushängeschildern wie „gesamtdeutsche Gespräche“, „Friedensaktionen“, „Kampf dem Atomtod“, „Krankenhäuser statt Kasernen“. Es gibt T. im Weltmaßstab mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen: WGB, WBDJ, Weltfriedensbewegung, Intern. Demokr. Frauen-Föderation, Intern. Studentenbund, Weltbund Intern. Lehrerverbände (FISE). Unter den übrigen T. sind besonders wichtig: Weltbund der Widerstandskämpfer (FIR), Weltföd. der Wissenschaftler, Intern. Verband Demokr. Juristen (Vereinigung Demokr. Juristen Deutschlands), Intern. Rundfunk-Org. Neben intern, und die BRD umfassenden T. gibt es kleine, z. T. örtliche T., die als „Aktionsausschüsse, Kreise, Komitees“ o. ä. auftreten. Sie passen sich örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten an und sind in der Lage, Mißstimmungen auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. Die T. in der BRD werden gesteuert von der zuständigen Abt. des ZK der SED und des BV des FDGB (Infiltration). Als Hintermänner und zum Teil zugleich als Leiter der T. wirken auch eingeschleuste Agenten und Funktionäre der verbotenen KPD. Zeitweise gab es Hunderte von T., doch viele bestehen nicht mehr. Sobald sie als Werkzeuge des Kommunismus entlarvt sind, stellen sie ihre Tätigkeit ein, um unter anderem Namen ihre Arbeit wiederaufzunehmen. Wichtig waren bzw. sind folgende T.: Friedenskomitee der Bundesrepublik; Demokratischer Kulturbund Deutschlands; Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft; Zentralrat zum Schutz der demokratischen Rechte und zur Verteidigung junger Patrioten; Westdeutscher Flüchtlingskongreß. Eine wichtige Rolle spielen seit etwa 1965 Atomtod-Clubs, die von der FDJ (einschließlich der verbotenen FDJ der BRD) gelenkt werden; ferner die ähnlich gesteuerten Festival-Clubs. Hierzu zählen auch „Jugendkreise“ und „Clubs für internat. Jugendbewegung“ u.ä. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. 2. Organisation In Westdeutschland stützt die SED ihre I.-Tätigkeit hauptsächlich 1. auf die seit 1955 verbotene, aber widergesetzlich arbeitende KPD; und 2. auf die kommun. Tarnorganisationen. Gemäß der Deutschlandplanung der SED (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) wirken für die I. geeignete Stellen des Parteiapparates und des Staatsapparates der „DDR“ (s. Tafel). Die „Kommission für nationale Arbeit“ [S. 287]beim Politbüro der SED gibt die Richtlinien für die gesamte I. und entscheidet auch über wichtige Einzelfragen. Die Kommission leiten Walter ➝Ulbricht, Hermann ➝Matern und Albert ➝Norden. Eine Stufe tiefer liegt die unmittelbare Anleitung der I. bei der „Westabt.“ des ZK der SED, seit 1967 unter Heinz Geggel. (Vorher hieß sie: Westkommission; Abt. für gesamtdeutsche Arbeit; Arbeitsbüro; Abt. für Westarbeit, Abt. 62.) Nur die I. auf kulturell-wissenschaftlichem Gebiet übt der Sektor „Westarbeit“ der Abt. Kultur des ZK aus. Die „Abt. 62“ steuert I.-Maßnahmen und Veröffentlichungen, die der ganzen BRD gelten. Auch leitet und überprüft sie die Organe, welche Teilaufgaben der I. durchführen: a) Zentralstellen der oben genannten Staatsorgane und Organisationen, b) die „Kommissionen für nationale Arbeit“ bei den 15 Bezirksleitungen der SED (s. Tafel oben). — Ein, zuweilen zwei Bezirke der SED bearbeiten ein Land oder wichtige Landesteile der BRD. (Diese Zuordnung, die teilw. auch auf Kreisebene stattfindet, ist eine Form der Patenschaften.) 3. Verbreitungsmittel Wichtige Werkzeuge der I. sind Instrukteure, die in die BRD einreisen oder einsickern. Sie haben die in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre anzuleiten und zu überwachen, sie haben die Geldmittel zu überbringen. Immer wieder werden politisch zuverlässige und besonders überprüfte Abordnungen in die BRD entsandt, die vor allem in Betrieben, Hochschulen, Gewerkschaften, öffentlichen Ämtern sowie mit Volksvertretern und Kommunalpolitikern diskutieren und Kontakte aufnehmen sollen. Ebenfalls ausgesuchte Delegationen sowie Schulkinder (Feriengestaltung) [S. 288]werden aus der BRD in die „DDR“ „zum Studium der sozialistischen ➝Errungenschaften“ eingeladen. Ein Hauptmittel der I. ist die Verschickung von Propagandamaterial an Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der BRD. Dabei dreht es sich um umfangreiche Flugschriften, Agitationszeitschriften, kleinere Broschüren, Flugblätter und Briefzeitungen, die in die BRD eingeschmuggelt werden. Ein wesentlicher Teil der I. wird über Rundfunk und Fernsehen der „DDR“ betrieben. Auf diesem Wege wird auch versucht, die Gastarbeiter in der BRD aufzuwiegeln, die außerdem durch Druckschriften in ihrer Sprache oder in Gesprächen beeinflußt werden. 4. Industriearbeiter Im Mittelpunkt der I. steht das Werben um die Industriearbeiterschaft, insbesondere um Mitgl. des DGB und der SPD. unter der Losung „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Die Leitung der I. im FDGB-Bundesvorstand lag von Mitte 1963 bis Juli 1965 bei Hans ➝Jendretzky. Nach seiner Zurückziehung aus dem FDGB liegt die Leitung bei Rudolf Kirchner (SED). Die unmittelbare Steuerung der gewerkschaftlichen I.-Arbeit hat die Abt. für Arbeiterfragen in Westdeutschland (früher Büro für nationale Gewerkschaftseinheit) beim Bundesvorstand des FDGB, seit längerem geleitet von Josef Seibt (SED). Seit Ende des Jahres 1962 werden stärker als in der Vergangenheit „Studiendelegationen“ aus der BRD in die „DDR“ gesandt. Häufig wurden die Zweckreisen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Veranstaltungen „begründet“. Auch wurden hierzu Erholungsaufenthalte und Fachtagungen genutzt. Die Teilnehmer sollen nicht nur politisch beeinflußt werden, sondern auch der Bevölkerung Mitteldeutschlands ein falsches Bild von der BRD geben. Darüber hieß es im Dez. 1962 in der „Arbeit“ (Zeitschrift des FDGB): „Die Entsendung von westdeutschen Studiendelegationen in unsere Republik ist eine Form des Klassenkampfes der Arbeiter … für die Entwicklung einer konsequenten Arbeiterpolitik in Westdeutschland.“ Ohne Zweifel ist die wichtigste Hilfstruppe der SED für die I. die Organisation für die Westarbeit des FDGB. Jeder Betrieb in der „DDR“ „betreut“ einen westdeutschen Betrieb des gleichen Faches, über den er eine Patenschaft ausübt. — Unabhängig von dieser I.-Arbeit hielt die KPD 1965 in mehr als 300 Betrieben des Bundesgebietes Betriebsgruppen (oder mindestens aktive Stützpunkte) aufrecht. Eine erprobte Einrichtung der I. und der kommun. Schulung sind die halbjährlichen Deutschen Arbeiterkonferenzen. — (Ähnlich finden, ebenfalls in Mitteldeutschland, „Deutsche Gespräche“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Mitgl. statt.) Die Teilnehmer aus der BRD, die an Zahl weit überwiegen, sind großenteils getarnte Kommunisten. — Die Treffen in der „DDR“ werden seit Febr. 1965 ergänzt durch harmlos getarnte „Begegnungen zwischen Arbeitnehmern aus den beiden deutschen Staaten“, die in der BRD veranstaltet werden. 5. Weitere wichtige I.-Bereiche Von Funktionären wie von Sympathisierenden der SED bzw. der KPD werden getarnte Konferenzen, Aussprachen und Gespräche im Dienste der I. veranstaltet. Öfter noch mißbrauchen Beauftragte beider Parteien die Protestaktionen und -Veranstaltungen solcher oppositioneller und pazifistischer Gruppen, die keine kommunistischen Ziele aufstellen. Dem Zweck der I. dient auch das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland (seit 9. 4. 1962). Der SED geht es nicht nur um die Industriearbeiter und die Angestellten in Wirtschaft und Verwaltung. Sehr zielbewußt bemühen sich die SED und die ihr unterstellten Organisationen um Zusammenarbeit auch mit ehem. Offizieren, ehem. Nationalsozialisten, Unternehmern, Intellektuellen, Bauern und Mittelständlern u.a. Bevölkerungsgruppen der BRD. (Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere) Da die SED danach strebt, die Bundeswehr als Verteidigungskraft der nichtkommun. Welt auszuschalten, sucht sie durch I. ihre Disziplin und Verteidigungsbereitschaft zu zersetzen. Die umfangreiche, mit Nachdruck betriebene I. gegenüber der Bundeswehr geht von der „selbständigen Abteilung“ des Ministeriums für Nationale Verteidigung aus. Sie versendet in hohen Auflagen fünf Zeitschriften und viele Einzelbroschüren. 6. Druckschriftenverteilung durch KPD Seit 1960 besorgt die KPD in der BRD, deren ZK und Apparat-Spitzen in die „DDR“ emigriert sind, einen gewissen wichtigen Teil der I. — Nicht im Namen der KPD, aber weitgehend zum Nutzen dieser Partei und der SED gaben Westdeutsche, die großenteils vor 1956 Funktionäre der KPD waren, ganz öffentlich Wochen- oder Halbmonatszeitungen heraus. Diese Blätter waren für weite Kreise bestimmt. Einige von ihnen hielten Auflagen bis zu 12.000 Stück. (Ihre Gesamtauflage betrug jährlich mindestens 1,8 Mill.) An illegalen Blättern vertrieb die KPD 1967 ihre zentrale Parteizeitung (zus. etwa 200.000 Stück), ihre Schulungszeitschrift (zus. rd. 42.000) und einen Informationsdienst; ferner eine beträchtliche Anzahl von Zersetzungsschriften (in hohen Auflagen). — Wie ein Teil der Literatur der KPD wurden auch die Schriften der allgemeinen I. zu einem Teil illegal in der BRD gedruckt. 1965 brachte die KPD für die illegale I.-Arbeit mindestens rund 50 regelmäßig erscheinende Betriebszeitungen heraus. Weit höher war die Zahl der sonstigen geheimen Blätter der KPD. Die Gesamtauflage aller im Bundesgebiet hergestellten oder dem Namen nach dort erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften der KPD erreichte 1967 mindestens 6,2 Mill. Stück. Dazu kamen an nicht periodischen Schriften und Broschüren noch einige Millionen Stück. 7. Organisationen Wichtige Objekte der I. sind kleinere Parteien und politische Organisationen, welche die Deutschlandpolitik der SED bejahen. Nicht weniger stark richtet sich die I. auf Friedenskomitees und Pazifistenvereinigungen, auf Gegner der Atomwaffen und Anhänger der Wehrdienstverweigerung. Als Wegbereiter der I. schätzt die SED das Wirken der Ostermarsch-Organisatoren. [S. 289]Die allgemeine I. arbeitete seit Herbst 1963 zeitweise weniger in die Breite als zuvor, doch wurde sie dafür verfeinerter und gezielter angesetzt. Jedenfalls wurde das Ziel der I., die Bildung getarnter revolutionärer Zellen, nicht verändert. Literaturangaben Albrecht, Ernst F.: Kontakte im Zwielicht… Infiltration im kommunalen Bereich. Godesberg 1960, Verlag für Publizistik. 92 S. Kluth, Hans: Die KPD in der Bundesrepublik — ihre politische Tätigkeit und Organisation 1945–1956. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 154 S. Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 286–289 Industrieverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Information, technisch-wissenschaftliche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die kommun. Taktik, auf verhüllte Weise Personen, Propaganda, Agitation und Gerüchte einzuschleusen. Die I. soll die nichtkommun. Einrichtungen, Organisationen und Gedanken nicht zerstören, sondern beeinflussen und verändern. Die nichtkommun. Kräfte sollen zur Duldung oder gar Unterstützung der kommun. Zielsetzung gebracht werden. Durch I. soll eine innere Zersetzung der bestehenden Ordnung der…

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Neues Ökonomisches System (NÖS) (1969)

Siehe auch: Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft: 1965 1966 Neues Ökonomisches System (NÖS): 1975 1979 1985 Bezeichnung für die Maßnahmen der im Anschluß an die Liberman-Diskussion in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED (15. 1.–21. 1. 1963) beschlossenen Wirtschaftsreform. Nach praktischen Erprobungen und mehrfachen Beratungen (z. B. auf der gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats am 24. und 25. 6. 1963) wurde das NÖS durch den Beschluß des Ministerrats zur „Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 11. 7. 1963 zum verbindlichen Programm der Modernisierung und Rationalisierung des Wirtschaftssystems. Bereits am 14. 6. 1963 hatte der Ministerrat einen Beschluß über „Die Anwendung der Grundsätze des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Bauwesen“ gefaßt. Mit dem wirtschaftspolitischen Reformprogramm begann 1963 eine Phase des Ausbaus des wirtschaftlichen und des politischen Systems. Das Programm ging aus von einer realistischen Einschätzung der Lage und der Möglichkeiten der Wirtschaft. Die Ziele der vergangenen wirtschaftspolitischen Kampagnen des „Einholens und Überholens der Bundesrepublik“ und der „Störfreimachung“ der Wirtschaft waren ebenso wie die des Siebenjahrsplans von 1957 nicht erreichbar gewesen. Die Gründe waren neben irrealen Planansätzen auch fehlende wirtschaftliche Lenkungskategorien, unsachgemäße Leitung und — volkswirtschaftlich gesehen — unökonomisches Verhalten der Wirtschaftenden und Planenden (kritisch gekennzeichnet als „Tonnenideologie“ und „weiche Planung“). [S. 448]Durch das NÖS sollten die bestehenden Mängel beseitigt und ein dem entwickelten industriellen Niveau angepaßtes Planungs- und Leitungssystem aufgebaut werden. <1) Elemente des NÖS> Kennzeichnend für das NÖS wurde die weitgehende Anerkennung einer technisch-ökonomischen Rationalität als allgemeinen Entscheidungs- und Handlungsgrundsatzes und die Orientierung auf die Funktionstüchtigkeit des Systems, dem neuen Ziel neben dem der Machtsicherung durch die SED. Entsprechend waren mit der Einführung des NÖS Veränderungen verbunden, die über den Wirtschaftsbereich weit hinausgingen: 1) die SED-Organisation wurde nach dem Branchenprinzip (Produktionsprinzip) umstrukturiert (teilweise ab 1965 wieder rückgängig gemacht), 2) ideologische Positionen wurden modifiziert (z. B. die Abschwächung der These des „Klassenkampfes nach innen“), 3) moderne sozialwissenschaftliche und mathematisch-statistische Disziplinen bzw. Methoden fanden stärkere Berücksichtigung in Lehre und Forschung wie auch in der gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Praxis, 4) zusammenhängend damit gewann der Sachverstand auf allen Produktions- und Leitungsebenen an Bedeutung, Sachverständige wurden in größerem Maße zur Arbeit in Konsultativgremien, Stabsstellen und ad-hoc-Arbeitsgruppen herangezogen, 5) neue Wissenschaftszweige (z. B. sozialistische Leitungswissenschaft, sozialistische Wirtschaftsführung), 6) das Ausbildungssystem wurde im Hinblick auf eine stärkere Differenzierung der Funktionsbereiche in Partei, Staat, Wirtschaft reformiert, was u. a. zu neuen Berufsbildern und Laufbahnen führte. Die Richtlinie beschreibt das NÖS als „die organische Verbindung der wissenschaftlich fundierten Führungstätigkeit in der Wirtschaft und der wissenschaftlich begründeten, auf die Perspektive orientierten zentralen staatlichen Planung mit der umfassenden Anwendung der materiellen Interessiertheit in Gestalt des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“ (S. 10). Das Reformprogramm enthält personelle, institutionelle und funktionelle Aspekte. Seine Grundzüge sind a) die Anwendung eines „in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“ an Stelle administrativer Einzelanweisungen, b) die Umstrukturierung der Wirtschaftsorganisation und c) die Forderung nach einer „wissenschaftlich fundierten“, fachgemäßen Leitung und einer verbesserten Planungsmethodik. a) Die ökonomischen Hebel definiert die Richtlinie als „gesetzmäßige Beziehungen zwischen den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Menschen, die direkt oder indirekt wirken und durch ihre jeweilige Gestaltung die Werktätigen zu einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten anregen“ (S. 49). Dies sind für den betrieblichen Bereich betriebs- und volkswirtschaftliche Größen wie Gewinn, Kosten, Preise, Umsatz und Rentabilität. Sie werden insgesamt als Kriterien zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistung anerkannt, ohne daß eine einzelne Lenkungskategorie zur alleinigen Kennziffer erhoben wurde. Im individuellen Bereich sind es leistungsabhängige Lohnarten, Prämien und zusätzliche Ferien, die das „materielle Interesse“ stimulieren und lenken sollen. Das nach wie vor bestehende Problem ist, wie diese unterschiedlichen, direkten und indirekten Lenkungsgrößen so kombiniert werden können, daß eine Übereinstimmung von individuellen, betrieblichen und volkswirtschaftlichen Interessen annähernd erzielt wird. Neben der Produktivitätssteigerung dient das System der ökonomischen Hebel einer Vereinfachung der Planung. Schrittweise ging man dazu über, Leistungsanforderungen der Pläne an die Betriebe statt in Mengenangaben in Finanzkennziffern auszudrücken. Seit 1967 werden den Betrieben auch Verhältniskennziffern vorgegeben, um die Relation zwischen Aufwand und Ertrag zentral zu beeinflussen. Gleichzeitig wurde die Zahl der Plankennziffern reduziert und dadurch den Betrieben die Möglichkeit gegeben, die Pläne durch die Verbindung von verschiedenen, nunmehr ihrer eigenen Entscheidung überlassenen Maßnahmen zu erfüllen, ohne eine Vielzahl von materialen Kennziffern zu verletzen. Der Versuch, monetäre Kennziffern zur Lenkung der Wirtschaft zu verwenden, erforderte zunächst eine Neufixierung des Preis- und Bewertungssystems, um eine wirklichkeitsnähere, den tatsächlichen Aufwand der Betriebe erfassende Kostenrechnung zu ermöglichen. Am 30. 1. 1964 beschloß der Ministerrat die Neubewertung der Produktionsanlagen (Umbewertung der Grundmittel) und die Korrektur der Abschreibungssätze. Am 1. 4. 1964 begann auf Grund eines Ministerratsbeschluß vom 1. 2. 1964 eine Industriepreisreform. Der „gesellschaftlich notwendige Arbeitsaufwand“ sollte zur Grundlage der Preisbildung gemacht werden. Staatliche Subventionen wurden bei einer Reihe von Produkten gestrichen. Über die neuen Industriepreise sollte für die Betriebe ein wirtschaftlicher Anreiz zur rationellen Fertigung und zu günstigen Sortimenten geschafft werden. Die Preisreform wurde in drei Etappen durchgeführt und 1967 abgeschlossen. Sie führte zu einer Erhöhung des Preisniveaus für Industriegüter. Am Prinzip der staatlichen Preisfestsetzung änderte sich jedoch nichts. (Preissystem, Preispolitik) b) Das Kernstück der durch das NÖS hervorgerufenen Umstrukturierung der Wirtschaftsorganisation ist die Umbildung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB), die bisher lediglich administrative Hilfsorgane des „Volkswirtschaftsrates“ und der Ministerien waren, zu „ökonomischen Führungsorganen“ der einzelnen Industriezweige. Die VVB wurden damit zu finanziell relativ selbständigen, nach dem Produktionsprinzip organisierten „sozialistischen Konzernen“ mit voller Verantwortung für die technische und kaufmännische Entwicklung der ihnen unterstellten volkseigenen Betriebe. Sie bekamen eigene finanzielle Mittel („VVB-Fonds“), die sie zusammen mit denen der ihnen unterstellten Betriebe selbständig bilanzieren müssen. Die VVB arbeiten nach dem Prinzip der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“. Sie sollen einen Gewinn erwirtschaften. Bei den VVB wurden Filialen der Deutschen Notenbank gebildet und damit die bisher bestehenden direkten Finanzbeziehungen zwischen den VEB und dem Staatshaushalt unterbrochen und durch solche zwischen den VVB und dem Staatshaushalt ersetzt. Insgesamt bedeutet die [S. 449]neue Rolle der VVB eine Verlagerung wirtschaftlicher Entscheidungsbefugnisse von der zentralen oberen auf eine mittlere Ebene. Die wirtschaftsorganisatorischen Veränderungen des NÖS brachten auch den VEB zusätzliche Entscheidungsbefugnisse (z. B. beim Abschluß von Wirtschaftsverträgen). Im Sektor der territorial angeleiteten Industrie wurden die Kompetenzen des Bezirkswirtschaftsrates gegenüber den Betrieben erweitert. b) Das Ziel einer fachlichen Leitung erforderte in erster Linie von den führenden Kräften der Wirtschaft und der staatlichen Verwaltung ein Umdenken und Neuorientieren an Kriterien der technisch-ökonomischen Effizienz und die Bereitschaft, neue Leitungsmethoden (z. B. Operationsforschung, Netzwerkplanung) anzuwenden bzw. zu entwickeln. Bei angehobenem qualitativem Niveau stieg der Bedarf an Ökonomen, Technikern und Wissenschaftlern. Die Aus- und Weiterbildung der Wirtschaftsleiter und der staatlichen Funktionäre mußte vor allem in methodischer Hinsicht verbessert werden. In Verbindung hiermit erhielt die wirtschaftswissenschaftliche Lehre und Forschung starke Impulse. Zur Anleitung der Forschung und Konzentration auf die ungelösten Probleme des NÖS konstituierte sich bei der Staatlichen Plankommission ein Beirat für ökonomische Forschung. <2) Zweite Phase (1965–67)> Nachdem sich das Politbüro der SED kritisch mit der Arbeit zentraler Organe der Wirtschaftsleitung befaßt hatte, kündigte Ulbricht auf der 11. Tagung des ZK der SED im Dezember 1965 den Beginn einer „zweiten Etappe“ des NÖS an. Damit bestätigte sich, daß das NÖS als ein offenes, entwicklungsfähiges Reformkonzept verstanden wurde. Merkmale der zweiten Phase wurden organisatorische Veränderungen und Maßnahmen bei den Lenkungsgrößen. So trat an die Stelle verschiedener, im Laufe des Jahres gezahlter Prämien eine „Jahresendprämie“. In einigen VVB wurde die Einführung einer Produktionsfondsabgabe als Form eines Zinses auf das eingesetzte Kapitel beschlossen. Eine wichtige Reorganisation brachte die neue Phase mit der Auflösung des „Volkswirtschaftsrates“ und der Umwandlung seiner Industrieabteilungen in acht, zur Kontrolle der ihnen unterstellten VVB besser geeigneten Industrieministerien. Überdies wurde das Ministerium für Materialwirtschaft neu gebildet. Von Bedeutung ist ferner die Neuabgrenzung der Aufgaben der Staatlichen Plankommission, die sich nun auf die Ausarbeitung volkswirtschaftlicher Entwicklungsprognosen und das Auffinden von Lösungen für die „effektivste Gestaltung des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses“ konzentrieren soll. Ein neuer Planungsablauf, bei dem die Pläne in zwei Phasen ausgearbeitet werden, wurde erstmals 1967 für die Planung der Volkswirtschaft angewendet. <3) Dritte Phase (ab 1967) — Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS)> Auf dem VII. Parteitag der SED (17. bis 22. 4. 1967) wurde die Weiterentwicklung der zweiten Phase des NÖS als ÖSS markiert. Es wird als das „Kernstück des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ angesehen. Ein wichtiges Ziel des ÖSS ist es, seit 1963 in der Industrie gemachte Erfahrungen und neuere wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse auf andere Wirtschaftsbereiche (z. B. Landwirtschaft, Banken, Handel) und partiell auch auf den staatlichen Bereich (z. B. durch Einführung des „Prinzips der Eigenverantwortlichkeit von Städten, Gemeinden, örtlichen Vertretungen und Betrieben“) zu übertragen. Zum anderen sollen die Positionen und Beziehungen der Teilbereiche im Wirtschafts-, Staats- und Gesellschaftsaufbau (z. B. Volkswirtschaft, Branche und Betrieb im Wirtschaftsaufbau) unter Anwendung nun auch der kybernetischen Systemtheorie untersucht und im Hinblick auf ökonomische Effektivität und politische Stabilität bestimmt werden. Wie auch schon in der Vergangenheit wird die „richtige Regelung“ des wirtschaftlichen Kreislaufs von der Forschung und Entwicklung bis hin zum Verbrauch aufgegeben. Von allgemeiner Bedeutung ist die Betonung des Primats der Ideologie und Politik im Bereich der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang wird erneut die „führende Rolle“ der SED hervorgehoben. Die SED versucht zu verhindern, daß ihre Zuständigkeit auf Teilfunktionen (z. B. der generellen wirtschaftspolitischen Zielauswahl) reduziert wird und mehr oder weniger rein ökonomische Orientierungen sich ausbreiten. Andererseits wird an der durch das NÖS eingeführten Dezentralisierung von Entscheidungen in der Form von — entsprechend den unterschiedlichen Leitungsebenen — abgestuften Konkretisierungen einer zentral formulierten volkswirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik festgehalten. „Das ökonomische System des Sozialismus verbindet die zentrale staatliche Planung und Leitung der Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung mit der Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten und der örtlichen Staatsorgane“ (Art. 9 der Verfassung von 1968). Die Beschlüsse des Staatsrates vom 22. 4. 1968, des Ministerrates vom 16. 6. 1968 und die AO zum Perspektivplan 1971–1975 der Staatlichen Plankommission vom 16. 10. 1968 enthalten die bisher wichtigsten wirtschaftspolitischen Richtlinien und Maßnahmen des ÖSS. Die gestellten Aufgaben sind eine gesamtwirtschaftliche Strukturpolitik, die Rationalisierung und Dynamisierung der Planung und der Ausbau der eigenverantwortlichen ökonomischen Disponibilität der Betriebe. Im Vordergrund der Maßnahmen stehen Änderungen im System der Planung. Der auf der Grundlage umfassender Prognosen bestimmte Perspektivplan wird als das wichtigste wirtschaftspolitische Instrument angesehen. Über die „zentrale staatliche Planung“ des Ministerrats soll die wirtschaftliche Entwicklung in den Grunddaten und den Schwerpunktaufgaben (die „volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben“) festgelegt werden. Durch die Planung der Schwerpunktaufgaben gewinnt die zentrale Planung erheblich an Einflußmöglichkeiten gegenüber den Branchen, Betrieben und Territorien. Gleichzeitig werden der Planungsablauf vereinfacht, ein neues Informationssystem („Planinformationen“) aufgebaut und den Betrieben zur Erhöhung ihrer Dispositionsfähigkeit erstmals mehrjährige Kennziffern zugewiesen. Weitere Veränderungen [S. 450]in der Phase des ÖSS sind vorgesehen, bzw. bereits durchgeführt bei der Investitionspolitik (Anwendung des „Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel“), der Planung und Leitung des Außenhandels (u.a. Berücksichtigung des Exporterlös im „einheitlichen Betriebsergebnis“) und der Preispolitik (Aufbau eines „Industriepreisregelsystems“ und Übergang zum „fondsbezogenen Industriepreistyp“). (Planung, Wirtschaft, Wirtschaftswissenschaften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 447–450 Neuererbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neustrelitz

Siehe auch: Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft: 1965 1966 Neues Ökonomisches System (NÖS): 1975 1979 1985 Bezeichnung für die Maßnahmen der im Anschluß an die Liberman-Diskussion in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED (15. 1.–21. 1. 1963) beschlossenen Wirtschaftsreform. Nach praktischen Erprobungen und mehrfachen Beratungen (z. B. auf der gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats am 24. und 25. 6. 1963) wurde das…

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Schule (1969)

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965 außer Kraft gesetzt wurde. Mit dem Gesetz von 1946 wurde ein Einheitsschulsystem geschaffen, dessen erste Stufe der (nicht obligatorische) Kindergarten bildete. Auf die 8klassige Grundschule (mit obligatorischem Fremdsprachenunterricht in Russisch vom 5. Schuljahr an), die von allen Kindern vom 6. bis 14. Lebensjahr besucht wurde, baute die 2-klassige Mittelschule und die zum Abitur führende 4klassige Oberschule auf. Die Privat-Sch. wurden aufgelöst. Schrittweise erfolgte der Abbau der 1klassigen Land-Sch., der 1960 abgeschlossen war. An ihre Stelle traten Zentralschulen, in denen die Schüler der Stufen 5–8 aus mehreren benachbarten Orten zusammengefaßt und in Einstufenklassen unterrichtet wurden. Mit der Gründung der „DDR“ und dem Beschluß über die Durchführung des ersten „Fünfjahresplanes zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR“ (1950) begann die zweite Phase des Schulwesens: der Aufbau der „sozialistischen Schule“, die aufs engste mit der „sozialistischen Produktion“ verbunden und die Grundlage für die berufliche Tätigkeit sowie für alle weiterführenden Bildungseinrichtungen sein sollte. Dieser neue Schultyp erhielt im §~1 des Schulgesetzes die Bezeichnung „Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (Ober-Sch.). Aus der ehemaligen Ober-Sch. wurde die aus 4 Klassen bestehende „Zwölfklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (EOS). Wesentlichster Bestandteil des Unterrichts in allen Schuljahren ist die polytechnische Bildung. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht der Unterrichtstag in der [S. 547]Sozialistischen Produktion (vom 7. Schuljahr an). Die Ober-Sch. gliederte sich bisher in eine Unterstufe (Klassen 1–4) und eine Oberstufe (Kl. 5–10); nach § 13 des Bildungsgesetzes ist eine Unterteilung in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10) vorgesehen. Die zweite Fremdsprache (in der Regel Englisch), bisher fakultativ ab 7. Kl., soll in Zukunft obligatorisch gelehrt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der Tageserziehung geschenkt sowie dem Auf- und Ausbau von Spezialschulen und Spezialklassen. Die EOS baut auf die 8. Klasse der Ober-Sch. auf und umfaßt 4 Schuljahre. Sie gliedert sich in einen neusprachlichen (A-Klassen), mathematisch-naturwissenschaftlichen (B-Klassen) und altsprachlichen (C-Klassen) Zweig. Die B-Klassen werden z. Z. von 70 v. H. der Schüler der EOS besucht. Das Bildungsgesetz bringt für die EOS einschneidende Veränderungen. Sie wird nur noch aus der 11. und 12. Klasse bestehen. Im Schuljahr 1967/68 wurde damit begonnen, die Schüler für die 2jährige EOS nach der 10. Klasse auszuwählen und in Vorbereitungsklassen vorzubereiten. In die Klassen der EOS mit verstärktem Sprachunterricht können nur solche Schüler aufgenommen werden, die im 9. und 10. Schuljahr besondere Vorbereitungsklassen mit verstärktem Sprachunterricht durchlaufen haben. Die Schuldirektoren schlagen dem Kreisschulrat die besten Schüler der 10. Klassen zur Aufnahme in die EOS vor. Entscheidend sind nicht nur gute Leistungen im Unterricht, sondern einwandfreies Verhalten und der Beweis der „Verbundenheit mit dem Staat“ durch ihre Haltung und ihre gesellschaftliche Tätigkeit. Kinder von Produktionsarbeitern und Genossenschaftsbauern sind besonders zu berücksichtigen. Das Aufnahmekontingent für Vorbereitungsklassen der EOS soll von 27.000 im Jahre 1967 auf 29.000 Schüler im Schuljahr 1968/69 erhöht werden. 1967 nahmen an den Reifeprüfungen der EOS 18.090 Schüler teil, das waren 2.288 weniger als 1962. Im „Gesetz über den Perspektivplan der Volkswirtschaft der DDR bis 1970“ ist vorgesehen, bis 1970 die Anzahl der Abiturienten gegenüber 1965 auf das Einundeinhalbfache zu erhöhen. Die berufliche ➝Grundausbildung an Ober-Sch. (ab 9. Klasse) hat sich nicht bewährt, da nach Hans Kaiser, dem Stellvertreter des Ministers für Volksbildung, die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils“ führte und den polytechn. Charakter der Sch. nicht mehr gewährleistete (Polytechnische Bildung und Erziehung). Die Berufsausbildung (Berufsschulen) knüpft an den polytechn. und berufsvorbereitenden Unterricht der Ober-Sch. an und hat die Aufgabe, die Schüler und Lehrlinge zu „sozialistischen Facharbeitern“ zu erziehen bzw. ihnen eine Ausbildung zu vermitteln, die sie befähigt, eine ihrem Beruf entsprechende Fachschule zu besuchen. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der berufl. Ausbildung angesehen und hat für die Lehrlinge, die nach Abschluß der 8. Klasse der Ober-Sch. die Berufsausbildung aufnehmen, die Aufgabe, ihnen das Niveau der 9. und 10. Klasse zu vermitteln. Seit dem 1. 9. 1959 gibt es Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung. Die Erwachsenenqualifizierung, auch „Qualifizierung der Werktätigen“ (Qualifizierung) genannt, wird als eine der „größten volkswirtschaftlichen Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ angesehen. Es bestehen folgende Qualifizierungseinrichtungen: Betriebsakademien, Dorfakademien und Volkshochschulen (Erziehungs- und Bildungswesen). Zahlenangaben: Schüler der allgemeinbildenden polytechn. Ober-Sch. mit den Stufen I–X im Jahre 1967 2.339.204 in 7.484 Sch. mit 85.132 Klassen; 100.738 Schüler in 305 EOS mit 3.787 Klassen. An den Ober-Sch. (einschl. EOS) unterrichteten 127.664 vollbeschäftigte Lehrkräfte. Literaturangaben Engelhardt, Gerhard: Die Leibeserziehung an den Schulen in der sowjetischen Besatzungszone — Zielsetzung und Entwicklung. (BB) 1965. 158 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. *: Die Allgemeinbildenden Schulen in der Sowjetzone. Eine Übersicht über Zielsetzung, Aufbau und Methoden und über die Stellung der Lehrerschaft. 7., neubearb. Aufl. d. Bonner Fachber. „Das Schulwesen in der Sowjetzone“. (FB) 1966. 56 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 546–547 Schuldverschreibungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schülerzeitungen

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr.…

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Enteignung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 Hektar entschädigungslos enteignet wurden, sowie die E. der wichtigsten Industriebetriebe. Unter dem Vorwand der Bestrafung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ wurden zahlreiche gewerbliche Unternehmungen beschlagnahmt und in Volkseigentum (Eigentum) übergeführt. Gesetzliche Grundlage waren der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und der Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948, sowie in Sachsen der am 30. 6. 1946 durchgeführte „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven [S. 169]Faschisten“. Alle Bodenschätze sowie alle Heil- und Mineralquellen wurden durch die im Mai/Juni 1947 in den fünf Ländern erlassenen fast gleichlautenden „Gesetze über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerkbetriebe in die Hand des Volkes“ entschädigungslos zu Gunsten des jeweiligen Landes enteignet. Der E. verfielen auch alle Apotheken und die meisten Filmtheater (Filmwesen). Auch die in politischen Strafverfahren verhängte Vermögenseinziehung ist von der SED-Justiz als Maßnahme zur ökonomischen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in Tausenden anderen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe gegenüber „Klassenfeinden“ verhängt worden. (Kurorte, Wirtschaftsstrafverordnung) Im neuen Strafgesetzbuch (§ 57) ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe vor allem bei politischen Delikten und „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft“ ebenfalls vorgesehen. Auch durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbschaftsteuer) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) ist die planmäßige E. des Privateigentums betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen des SED-Regimes gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Obwohl die nach der Verfassung von 1949 „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendige“ E. grundsätzlich nur gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden sollte, sahen nur einige E.-Gesetze eine ― unzulängliche ― Entschädigung vor (Aufbaugesetz, Leistungsverordnung). Da die enteigneten Vermögenswerte grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden sind, bedeuteten diese E. gleichzeitig eine entschädigungslose E. der Inhaber von den Rechten an den enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 16) sind E. „nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig“. Sie dürfen nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 168–169 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entfremdung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle…

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Gesetzbuch der Arbeit (1969)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. Es gilt zur Zeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 121). In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter- und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die sozialistische Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Kollektiven der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in den Produktionskomitees, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität bzw. von der Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen. (Arbeitsgerichtsbarkeit) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…

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Wohnungsbau (1969)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 19 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 waren durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Zugang von rd. 3,5 Mill. Wohnungen, d.h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet, eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in Mitteldeutschland etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. (Siehe Tabelle.) Zu den Zahlen der Tabelle ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war, z. B. 1967 BRD = 82 qm,„DDR“ = 51 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. drüben im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–1965) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1965 wurden davon jedoch nur rd. 562.000 fertiggestellt. Der Plan des W. ist nur mit 72 v. H. erfüllt worden. Der W. ist seit 1962 bei steigendem Bedarf rückläufig. Von dem überalterten Wohnungsbestand müßten, wenn man westliche Maßstäbe zugrunde legt, jährlich etwa 60.000 Wohnungen als abbruchreif erklärt werden. Der weitaus größte Teil davon wird jedoch weiter bewohnt (Wohnungswesen). — Seit 1962 ist der Anteil der durch Arbeiterwohnungsbau-Genossenschaften gebauten Wohnungen ständig zurückgegangen: 1961 betrug der Anteil 59 v. H., 1967 nur noch 25 v. H. Dagegen wird der Anteil des sog. volkseigenen W., durch den fast ausschließlich Werkswohnungen gebaut werden, weiter ansteigen. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung geschieht überwiegend aus den Spareinlagen der Bevölkerung. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotterie), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk, Baukostenzuschüsse und Genossenschaftsanteile der Wohnungssuchenden sowie Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten. [S. 741]Berücksichtigt man die unterschiedliche Größe der neu gebauten Wohnungen, dann ist der Rückstand der „DDR“ gegenüber der BRD noch sehr viel größer. Im Jahre 1961 wurde in Mitteldeutschland je Kopf der Bevölkerung nur ein Viertel der in der BRD erstellten Wohnfläche neu gebaut. Die Belegzahl für neue Wohnungen ist hoch angesetzt. Haushalte mit 2 Personen haben z. B. nur Anspruch auf eine 1½-Raum-Wohnung einschl. Küche. Amtlich wurde 1965 dazu erklärt: „Es ist eine weitverbreitete, aber falsche Meinung, daß mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus auch die Wohnungsgröße wachsen muß. Wichtiger ist, daß für die neu entstehenden Industriebetriebe Wohnungen für die neuen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.“ Aus Fachzeitschriften ist zu entnehmen, daß der rechnerische Wohnungsbedarf erst nach 1970 abgedeckt werden soll. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bereitstellung einer gut ausgestatteten Wohnung für jede Familie mit je einem Raum für jedes Familienmitglied ist jedoch erst zwischen 1970 und 1980 möglich.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 740–741 Wohngebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswesen

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…

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Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (1969)

Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1975 1979 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegr. im Nov. 1965 auf Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Präsidiums des Ministerrates vom 20. 5. 1965 in Berlin-Rahnsdorf. Direktor: Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927); stellv. Direktor: Dr. rer. oec. Paul Liehmann (geb. 1931). Das Z., das Anfang 1959 zu arbeiten begann, hat im wesentlichen fünf Aufgaben zu lösen: 1) Die Weiterbildung von „zentralen Führungskadern“ (Minister, Staatssekretäre, Generaldirektoren der VVB, Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Bezirkswirtschaftsräten, Werkdirektoren usw.) in Grundlehrgängen von rund 4 Wochen Dauer; 2) Die Organisation von Halbjahreskursen für Nachwuchsführungskräfte; 3) Die Durchführung von Informationsseminaren von 2–10tägiger Dauer für jeweils 40–60 mittlere Führungskräfte. Diese Informationsseminare finden etwa 6–8mal im Jahr statt. Sie sind auch als „Rahnsdorfer Gespräche“ bekanntgeworden (10. Rahnsdorfer Gespräch im Juni 1968). — Neben den „Rahnsdorfer Gesprächen“ sind seit Bestehen des Zentralinstituts auch „Rahnsdorfer Literaturgespräche“ gemeinsam mit dem Deutschen Schriftstellerverband eingerichtet worden (7. Literaturgespräch im Mai 1968); 4) Aufbau eigener Forschungsschwerpunkte in Forschungsabteilungen. Dabei wird eng mit anderen Institutionen der SED und des Staatsapparates zusammengearbeitet, insbesondere mit der Parteihochschule „Karl Marx“, dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, dem Arbeitskreis für sozialistische Wirtschaftsführung beim Beirat für ökonomische Forschung der Staatlichen Plankommission u.a.m.; 5) Im Ausbildungssektor Zusammenarbeit vor allem mit den Industrieministerien sowie den regio[S. 746]nalen, zumeist an Universitäten und Hochschulen gegründeten Instituten für sozialistische Wirtschaftsführung. Das Z. ist Leitstelle für „Führungswissenschaft“. Organisationsstruktur: Am Z. sind nach und nach Lehrstühle und Abteilungen eingerichtet worden. Weitere Abteilungen sind im Aufbau. Im Frühjahr 1968 bestanden folgende Lehrstühle bzw. Abteilungen: für Operations Research (Prof. Dr. Hannelore Fischer); für elektronische Datenverarbeitung (Dr. Lehmann); für Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Uwe-Jens Heuer); für Prognostik und Planung (Dr. Fritz Haberland). Das Z. hat Promotions- und Habilitationsrecht und gibt eine eigene Schriftenreihe heraus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 745–746 Zentralinstitut für Kernforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralkomitee der SED (ZK)

Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1975 1979 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegr. im Nov. 1965 auf Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Präsidiums des Ministerrates vom 20. 5. 1965 in Berlin-Rahnsdorf. Direktor: Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927); stellv. Direktor: Dr. rer. oec. Paul Liehmann (geb.…

DDR A-Z 1969

Verwaltungsgerichtsbarkeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 36 vom 10. 10. 1946, das die Wiedererrichtung der V. anordnete, und in Durchführung entsprechender Weisungen der SMAD sind von den Ländern Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen worden. Verwaltungsgerichte wurden jedoch nur in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg gebildet. Sachsen ernannte lediglich einen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Sachsen-Anhalt beließ es bei der Veröffentlichung des Gesetzes. In Art. 138 der Verfassung vom 7. 10. 1949 war die V. zum „Schutze der Bürger gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung“ ausdrücklich vorgesehen. Trotzdem wurden im Sommer 1952 bei der Verwaltungsneugliederung die in den drei Ländern bestehenden Verwaltungsgerichte durch interne Anweisung des Ministeriums des Innern aufgelöst, ohne die Vorschrift des Art. 138 der Verfassung zu ändern und die Verwaltungsgerichtsgesetze der Länder aufzuheben. Seitdem ist eine richterliche Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltung nicht mehr möglich, da auch der ordentliche Rechtsweg gegen alle Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ausgeschlossen ist. Auch die Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit ist kein Ersatz für die fehlende V. Eine V. würde der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der einheitlichen vom Volke getragenen, unbeschränkten Staatsgewalt widersprechen. Die Errichtung von Verwaltungsgerichten wäre danach eine Rückkehr zur bürgerlichen Theorie von der Gewaltenteilung. Das Fehlen einer V. trotz des in der Verfassung zugesicherten Schutzes der Rechte der Bürger vor Übergriffen der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte beruhte also nicht auf einem bloßen Versäumnis, sondern entspricht der kommun. Auffassung vom Wesen des sozialistischen Staates und Rechts (Rechtswesen). Der Widerspruch zwischen Verfassungswirklichkeit und Verfassungsurkunde ist durch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968, die weder V. noch Finanz- oder Sozialgerichte kennt, beseitigt worden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltungen Volkseigener Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsneugliederung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 36 vom 10. 10. 1946, das die Wiedererrichtung der V. anordnete, und in Durchführung entsprechender Weisungen der SMAD sind von den Ländern Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen worden. Verwaltungsgerichte wurden jedoch nur in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg gebildet. Sachsen ernannte lediglich einen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Sachsen-Anhalt beließ es bei der…