DDR A-Z 1969
Literatur (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als wichtiges Instrument der Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur und bildende [S. 376]Künste sind der Politik untergeordnet …, die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen“ (Grotewohl 1951). Zur Lenkung und Kontrolle der L. bedient sich die SED mannigfacher Methoden, die Autor, Verlag, Manuskript, Verbreitung und Publikum betreffen. Die Schriftsteller sind im Deutschen Schriftstellerverband organisiert. Die Mitgliedschaft ist kein Zwang, aber praktisch unumgänglich zur Wahrnehmung der beruflichen Möglichkeiten und sozialen Rechte (Urheberrecht). Verlage (Verlagswesen), Buchhandel und Bibliotheken werden politisch, wirtschaftlich und personell von Regime und Partei kontrolliert. Die Rezensionen und die L.-Propaganda in der Presse unterliegen den Prinzipien, die für die Presselenkung im allgemeinen gelten. Schließlich werden die gesamte L. und der mit ihr verbundene Apparat von den Parteiorganen kontrolliert, d Ja. in diesem Falle von der Ideologischen Kommission beim Politbüro und der Abt. Kultur (Leiter: Dr. Arno Hochmuth) des ZK der SED. Die wichtigsten SED-Funktionäre, die sich mit Fragen der Literatur befassen, sind Alexander ➝Abusch, Kurt ➝Hager, Alfred Kurella, Wilhelm Girnus, Hans Koch. Dieses komplizierte und vielschichtige System der Zensur funktioniert so gut, daß nur selten noch bereits publizierte Bücher eingestampft zu werden brauchen. Die Verwaltung der L. in ein Instrument der Staats- und Parteipolitik hat eine wichtige, agitatorisch gern hervorgekehrte Sonnenseite: die großzügige Förderung genehmer Bücher und willfähriger Autoren. Das wird vor allem durch den institutionell gesicherten Absatz und durch staatliche Subventionen für propagandistisch oder wissenschaftlich nützliche Werke bewirkt. Bevorzugte Autoren beziehen aus hohen Auflagen beträchtliche Einnahmen, dazu kommen Lizenzgebühren aus Übersetzungen, vornehmlich in Sprachen des Ostblocks, u. U. auch Einkünfte aus der Zugehörigkeit zu den kulturellen Gremien und Institutionen, aus der Mitwirkung an der Kulturellen Massenarbeit und aus der Arbeit für Presse, Rundfunk, Fernsehen und Filmwesen, denen Förderung und Propagierung der regimetreuen L. auf erlegt sind. Für politisch wichtige Unternehmungen, z. B. Studien in VEB und LPG, stellen Verlage, Organisationen und Institutionen Vorschüsse und Stipendien zur Verfügung. Die Schriftsteller genießen alle Privilegien der sog. fortschrittlichen Intelligenz. Das gesellschaftliche Ansehen arrivierter Schriftsteller geht weit über das im Westen Übliche hinaus; die obersten Staats- und Parteifunktionäre würdigen sie ihrer Aufmerksamkeit und freundschaftlichen Umgangs. Für literarische Leistungen sind zahlreiche Auszeichnungen und Preise ausgesetzt, als höchster der Nationalpreis. Besondere Förderung erfährt die L. der Sorben (Cisinski-Preis). Gremien, die die mitteldeutsche L. repräsentieren, sind die Deutsche Akademie der Künste in Ostberlin und das PEN-Zentrum der DDR. Nachwuchsschriftsteller werden im Institut für Literatur in Leipzig geschult. Die L. konnte nach 1945 zunächst internationales Ansehen gewinnen, weil sich eine Reihe bedeutender deutscher Schriftsteller — ehemalige Emigranten oder „Innere Emigranten“ — in Mitteldeutschland niederließen und mit dem kommun. Regime solidarisierten, unter ihnen die Dramatiker Bert Brecht († 1956), Friedrich Wolf († 1953) und Arnolt Bronnen († 1959), die Epiker Arnold Zweig, Anna ➝Seghers, Ludwig Renn, Stefan Heym, Bernhard Kellermann († 1951) und Ehm Welk († 1966), die Lyriker Johannes R. Becher († 1958), Stephan Hermlin, Peter Huchel und Erich Arendt; zu schweigen von kommun. Tendenzautoren zweiten und dritten Ranges wie Erich Weinert († 1953), Willi Bredel († 1964), Bodo Uhse († 1963), Hans Marchwitza († 1965), Otto ➝Gotsche, Eduard Claudius, Karl Grünberg, F. C. Weiskopf († 1955), Louis Fürnberg († 1957), Kurt Bartel († 1967). Soweit es sich nicht um alte Kommunisten handelte, die der SED von vornherein verbunden waren, wurde die Annäherung an das Regime zunächst durch die geschickte, materiell großzügige und einigermaßen liberale Kulturpolitik gefördert, die Becher als Präsident des Deutschen Kulturbundes in den ersten Jahren nach 1945 betrieb. Nach der Gründung der „DDR“ 1949 und insbesondere unter den Auspizien des Kampfes gegen den Formalismus 1951/1952 wurde die geistige Bewegungsfreiheit in Mitteldeutschland aber immer mehr gedrosselt, so daß die Schriftsteller, auch die berühmten, in eine verzweifelte Lage gerieten. Kaum einer von ihnen hat noch ein Werk geschaffen, das seinen früheren ebenbürtig gewesen wäre. Einige, wie Brecht und Hermlin, ver[S. 377]stummten ganz, andere, Becher und Seghers, fielen auf das Niveau primitiver Agitationsliteratur, wieder andere, wie Zweig und Renn, zogen sich auf historische und exotische Themen zurück. Die Demoralisierung war so stark, daß sich die Veteranen der linken L. selbst in der relativ liberalen Periode des Neuen Kurses und des „Tauwetters“ 1953–1956 nicht wieder erholten. Immerhin haben in dieser Periode einige der Schriftsteller, darunter auch Becher und Brecht, in Reden und Aufzeichnungen zum Teil heftige Kritik an der kommun. Kulturpolitik und Politik geübt. Namhafte marxistische Theoretiker: Georg Lukács, Ernst Bloch und Hans Mayer, traten als Fürsprecher liberaler Bestrebungen hervor (Revisionismus). Richtungweisend für das literarische Schaffen ist die Doktrin des sozialistischen ➝Realismus. Es gibt zahllose, kaum unterscheidbare Autoren, die in Vers und Prosa den Kommunismus verherrlichen, den Kapitalismus anprangern, SED-Beschlüsse illustrieren und Produktionspropaganda treiben. Aus der Masse der Parteischriftsteller ragen Erwin Strittmatter und Franz Fühmann heraus; mit seinem letzten Roman „Ole Bienkopp“ (1963), der monatelang diskutiert wurde, scheint Strittmatter sich von der Parteilinie um einiges entfernt zu haben. Erfolgreich und beachtenswert waren „Nackt unter Wölfen“ (1958) von Bruno Apitz, „Die Abenteuer des Werner Holt“ (1960) von Dieter Noll und „Beschreibung eines Sommers“ (1961) von Karl-Heinz Jakobs, ein KZ-, ein Kriegs- und ein Aufbauroman. Im Tauwetter 1956/1957 trat eine ganze Schar junger Lyriker auf, unter ihnen Heinz Kahlau, Günter Kunert, Armin Müller, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, die moderne Formen und kühne, gesellschaftskritische Aussagen hervorbrachten. Andere Autoren, unter ihnen Harry Thürk („Die Stunde der toten Augen“), Karl Mundstock, Egon Günther, Hans Pfeiffer, Manfred Gregor-Dellin, schrieben eindrucksvolle „harte“ Kriegsromane und -erzählungen. Alle diese Schriftsteller wurden nach Abbruch des Tauwetters von der SED zur Ordnung gerufen, die einen wegen Revisionismus, die anderen wegen Pazifismus. Eine neue Periode der L.-Politik dekretierte Ulbricht 1959 auf der Bitterfelder Konferenz (Schreibende ➝Arbeiter); einerseits verlangte er von den Schriftstellern, sie sollten unmittelbar am Aufbau des Sozialismus teilnehmen, andererseits forderte er die Arbeiter auf, selber eine L. zu schaffen (Laienkunst, Brigadetagebücher). In den Jahren zwischen 1963 und 1965 entstand eine spezifische DDR-L., in der sich zum erstenmal Ansätze des von der SED geforderten DDR-Nationalbewußtseins zeigten: z. B. die Romane „Spur der Steine“ (1964) von Erik Neutsch und „Die Aula“ (1965) von Hermann Kant; die Erzählungen „Der geteilte Himmel“ (1963) von Christa Wolf und „Die Geschwister“ (1963) von Brigitte Reimann; die Gedichtbände „Provokation für mich“ (1965) von Volker Braun und „Gespräch mit dem Saurier“ (1965) von Rainer und Sarah Kirsch. Bei den Protagonisten dieser L., vorwiegend der jüngeren Generation zugehörig, handelt es sich ausschließlich um Parteiintellektuelle. Ihre Werke behandeln die Fragen der Republikflucht, der deutschen Teilung, des Lebens im SED-Staat, des sozialistischen Aufbaus. Dabei kommen erstmals echte menschliche Probleme, Kritik an politischer Gängelei und an den Mängeln der Planwirtschaft ins Spiel. Jedoch werden alle Konflikte unter ideologischen Aspekten betrachtet und im Sinne der Partei gelöst. Es handelte sich bei diesen Büchern nicht um eine revolutionäre, sondern um eine Reform-L., die den Schutz der Abriegelung nach Westen nutzte, um durch öffentliche Kritik das SED-Regime zu läutern und damit zu stabilisieren. Die Bücher der Reform-L. wurden wegen ihrer Offenheit zu Publikumserfolgen, während die SED sie, trotz der grundsätzlichen Systemfreundlichkeit, mit gemischten Gefühlen betrachtete. Nach langen Diskussionen, insbesondere um Christa Wolfs „Der geteilte Himmel“, gewann die stalinistische Fraktion in der SED die Oberhand. Auf dem 11. Plenum des ZK der SED, im Dezember 1965, wurde die Reform-L. offiziell verurteilt und damit beendet. Die vergleichsweise liberale Atmosphäre, die die Reform-L. verbreitete, kam auch solchen Dichtern zugute, die sich nicht der Kulturpolitik des Systems, sondern der Poesie und der Wahrheit verpflichtet fühlten. Die meisten der Werke, die den mitteldeutschen Beitrag zur Welt-L. darstellen, wurden freilich erst im Osten verlegt, wenn eine erfolgreiche westdeutsche Ausgabe vorangegangen war; einige Autoren [S. 378]blieben auch dann von einer Publikation ausgeschlossen. So z. B. Peter Huchel, der seine zuvor vereinzelt in der Zeitschrift „Sinn und Form“ abgedruckten Gedichte 1963 in der BRD veröffentlichte („Chausseen Chausseen“, 1963). Der Lyriker und Erzähler Johannes Bobrowski († 1965) aus Ostpreußen gestaltete Wesen, Geschichte und politische Problematik der verlorenen ostdeutschen Heimat. Seine Gedichtbände („Sarmatische Zeit“, 1961; „Schattenland Ströme“, 1962; „Wetterzeichen“, 1796), seine Romane und Erzählungen („Levins Mühle“, 1964; „Boehlendorff und Mäusefest“, 1965; „Litauische Claviere“, 1966) gelten in beiden Teilen Deutschlands als bedeutende Dichtung. Unter den jüngeren Lyrikern ragen hervor Reiner Kunze („Widmungen“, 1964) und Karl Mickel („Vita nova mea“, 1966). Als faszinierendste Gestalt der nicht parteigelenkten mitteldeutschen Dichtung gilt Wolf Biermann, der die in Deutschland seltene Tradition der politisch-satirischen Lyrik pflegt und seine Lieder zur Gitarre vorträgt. Die SED belegte den Protestsänger mit Parteiausschluß, Auftritts- und Publikationsverbot, Ausreisesperren. Sein einziger Gedichtband („Die Drahtharfe“, 1965) erschien in West-Berlin. Die erzählende L. der nicht parteigebundenen Gruppe ist nicht sehr umfangreich. Ihre Vertreter sind, von Bobrowski abgesehen, Rolf Schneider („Brücken und Gitter“, 1965), Günter Kunert („Im Namen der Hüte“, 1967; „Kramen in Fächern“, 1968), Manfred Bieler, der nach dem 11. ZK-Plenum nach Prag übersiedelte und anläßlich der Warschauer-Pakt-Intervention 1968 nach Westen flüchtete („Bonifaz oder der Matrose in der Flasche“, 1963; „Märchen und Zeitungen“, 1966). Die Aussichten der nicht parteigebundenen Autoren haben sich seit 1966 zunehmend verschlechtert. Am 12. 1. 1966 forderte der Deutsche Schriftstellerverband alle Schriftsteller dazu auf, das Prinzip durchzusetzen, daß „die Weltrechte für Werke unserer Autoren in die Verlage unserer Republik gehören“, und mißbilligte, „daß in letzter Zeit Autoren der DDR außerhalb der Grenzen der DDR Arbeiten veröffentlichten, die zur Politik und Kulturpolitik unserer Republik im Widerspruch stehen“. Ein Büro für Urheberrechte in Leipzig sorgt seit Anfang 1966 dafür, daß die Schriftsteller westdeutsche Verlage als Ausweg oder als Umweg in die mitteldeutschen Verlage nicht mehr unkontrolliert in Anspruch nehmen können. (Über die Dramatik in Mitteldeutschland Theater.) Das literarische Leben ist, wie es unter dem politischen Druck nicht anders sein kann, außerordentlich einförmig. Eine unpolitische L. gibt es im Grunde nicht; auch die Unterhaltungs-, Abenteuer- und Kriminal-L. ist von Tendenz durchsetzt. Die moderne Weltliteratur wird als „dekadent“ und „spießbürgerlich-skeptizistisch“ den Lesern tunlichst vorenthalten; Werke von Kafka, Musil, Hamsun, Proust, Gide, Sartre, Camus, Faulkner, Steinbeck sind überaus schwer zu erhalten, obschon von einigen dieser Autoren neuerdings Einzeltitel in Lizenzausgaben erschienen sind. Die Literaturfunktionäre wachen scharf darüber, ob diese Prototypen der Weltliteratur unserer Zeit bei den eigenen Autoren Schule machen. Trotz der Überfülle von Übersetzungen aus dem Russischen werden auch sowjet. Autoren nicht veröffentlicht, wenn sie nicht mit der Linie übereinstimmen, z. B. Dudinzew, Pasternak, Solshenizyn. Dem mitteldeutschen Lesepublikum bleiben als Zuflucht die Klassiker des Kulturellen Erbes, die zwar in Vor- und Nachworten kommunistisch interpretiert, im übrigen aber reichlich und preiswert ediert werden; außerdem die Frühwerke der in Mitteldeutschland verstummten Altmeister und die Werke solcher westlichen Autoren, die von den Kommunisten als Verbündete in Anspruch genommen und in begrenztem Umfang aufgelegt werden. Zahlreiche Schriftsteller haben sich der Reglementierung durch die Flucht oder „legale“ Übersiedlung nach dem Westen entzogen, aus der älteren Generation Ricarda Huch, Theodor Plievier, Hermann Kasack, Rudolf Hagelstange, Alfred Kantorowicz, Hans Mayer; aus der jüngeren Heinz Rein, Horst Lommer, Heinz-Winfried Sabais, Horst Bienek, Gerhard Zwerenz, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, Manfred Gregor-Dellin, Herbert A. W. Kasten, Heinar Kipphardt, Uwe Johnson, Christa Reinig. Der Leiter des führenden Verlages, des Aufbau-Verlages in Ostberlin, Walter Janka, und die Schriftsteller Wolfgang Harich und Erich Loest wurden 1957 bzw. 1958 als Revisionisten verurteilt und haben hohe Zuchthausstrafen verbüßt. (Kinder- und Jugendliteratur, Sprache, Kultureller Austausch) [S. 379]Der VI. Parteitag der SED leitete, korrespondierend mit ähnlichen Vorgängen in der SU, eine neue Verfolgungswelle gegen die Schriftsteller ein, die in Ausmaß und Schärfe nur mit den Kampagnen gegen Formalismus (1951/52) und Revisionismus (1956/57) vergleichbar ist. Den Schriftstellern wurde vorgeworfen, ideologische Koexistenz zu treiben (Verbundenheit mit den Kollegen in der BRD und Anlehnung an westliche Stilformen) und den Kampf gegen den Personenkult zur Verleumdung des Sozialismus und der „DDR“ zu mißbrauchen. Ziel der Angriffe waren vor allem die Zeitschrift „Sinn und Form“, das im Deutschen Theater Berlin aufgeführte Stück „Die Sorgen und die Macht“ des aus dem Westen zugewanderten Peter Hacks, ein Lyrikabend der Akademie der Künste, einige Gedichte und Fernsehstücke Günter Kunerts sowie in der BRD veröffentlichte Arbeiten des Literaturkritikers Hans Mayer. Die Kampagne führte zur Absetzung von Peter Huchel als Chefredakteur von „Sinn und Form“ (Nachfolger: Bodo Uhse, gest. 1963; danach Wilhelm Girnus), Wolfgang Langhoff (gest. 1966) als Intendant des Deutschen Theaters (Nachf.: Wolfgang ➝Heinz), Stephan Hermlin als Sekretär der Sektion Dichtkunst der Akademie der Künste (Nachfolger: Alfred Kurella, danach Wieland Herzfelde) und Otto Braun als 1.~Sekretär des Deutschen Schriftstellerverbandes (Nachfolger: Prof. Hans Koch, danach Gerhard Henniger). Nachdem in den letzten Jahren der Eindruck entstanden war, als ob das Streben nach Weltniveau eine gewisse Liberalisierung auch der Kunstpolitik mit sich gebracht habe, übte auf der Tagung des ZK der SED im Dezember 1965 der Berichterstatter Erich ➝Honecker wieder scharf Kritik an den Versäumnissen der „ideologisch-politischen Führungsarbeit … seitens der leitenden Genossen des Ministeriums für Kultur, die die Aufgaben der Staatsmacht beim Aufbau des Sozialismus verkennen“, und am Deutschen Schriftstellerverband, der „die Entwicklung dem Selbstläufe überlasse“, und forderte, „daß in den Parteiorganisationen der künstlerischen Institutionen und Verbände … die ideologische Kampfbereitschaft und die Parteierziehung mit Unterstützung der leitenden Parteiorgane wesentlich verstärkt werden“. Der schärfere Kurs, der damit in der L.-Politik angekündigt wurde, erfuhr Bestätigung und Zuspitzung auf der 13. Sitzung des Staatsrats und der 9. Tagung des ZK der SED im Oktober 1968, beides Veranstaltungen zur Abwehr der Einflüsse des Prager Reformkommunismus auf die DDR-Kunst. Die programmatischen Reden hielten Ulbricht („Es liegen nun genügend praktische Erfahrungen vor, daß die ideologische Koexistenz nichts anderes ist als ein Werkzeug des psychologischen Krieges des westlichen Monopolkapitals“) und der Minister für Kultur Klaus ➝Gysi („In den letzten Jahren ist geschichtlich eine neue gesellschaftspolitische Rolle und Funktion der Kultur, Kunst und Literatur in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Kapitalismus herangereift. Das Feld kultureller Arbeit ist zu einem strategisch entscheidenden Abschnitt an den Fronten dieses Kampfes geworden“). (Kulturpolitik) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 375–379 Linie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-InstitutSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als wichtiges Instrument der Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein;…
DDR A-Z 1969
Kriminalität (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche Entwicklung, die das Verbrechen aus dem Leben der Gesellschaft systematisch ausschaltet, kann es in der bürgerlichen Klassengesellschaft nicht geben. Hier erzeugen die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse immer wieder das Verbrechen“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961, GBl. I, S. 3). In der „DDR“ habe sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung ständig gefestigt und in steigendem Maße die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Gesellschaft überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die „bewußte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis“ vom 1. 10. 1960, GBl. I, S. 533). Der Stand der K. kann also als objektiver Maßstab für den Grad der sozialistischen Umwälzung betrachtet werden. Das erklärt den beim Kampf gegen die K. betriebenen propagandistischen Aufwand und die Bemühungen des SED-Regimes, einen kontinuierlichen Rückgang der K. in der „DDR“ nachzuweisen. Diese Erkenntnis rechtfertigt ein besonderes Mißtrauen gegenüber den recht spärlichen und unvollständigen Angaben der K.-Statistik zusätzlich zu den Vorbehalten, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die veröffentlichten Zahlen sollen vielfach nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Die Zahl der festgestellten Straftaten ist laut Statistik von 500.446 im Jahre 1946 bis 1967 auf 116.080, also auf 23,2 v. H. gegenüber 1946, zurückgegangen. Dem entspricht eine Abnahme der Belastungsziffer (Straftaten je 100.000 der Bevölkerung) von 2.771 (1946) auf 680 im Jahre 1967. Diese Entwicklung war bis 1960 mit Ausnahme einer geringfügigen Zunahme im Jahre 1958 stetig verlaufen. Für 1961 bis 1963 mußte dann aber eine nicht unerhebliche Zunahme von 139.021 Straftaten im Jahre 1960 auf 163.999 (1963) und damit ein Ansteigen der Belastungsziffer von 806 (1960) auf 956 (1963) zugegeben werden. Dieses Eingeständnis der Zunahme der K. in den ersten Jahren nach Errichtung der Mauer in Berlin war um so bemerkens[S. 352]werter, als die SED-Propaganda stets die — seitdem weitgehend ausgeschalteten — negativen Einflüsse des „Frontstadtsumpfes Westberlin“ als die wichtigste Ursache für die K. in der „DDR“ bezeichnet hatte. Seit 1964 weist die Statistik wieder einen erheblichen Rückgang der K. aus. Mit den für 1966 angegebenen 124.524 Straftaten und der Belastungsziffer 730 ist der bisher niedrigste Stand der K. erreicht worden. In der BRD ist die Belastungsziffer 1966 auf 3.213 und damit auf das viereinhalbfache der K. in Mitteldeutschland gestiegen. Ein echter Vergleich der K. in beiden Teilen Deutschlands ist jedoch nicht möglich, weil die drüben veröffentlichten Zahlen viele Widersprüche und Lücken enthalten, die zu erheblichen Zweifeln Anlaß geben. Schon die angegebenen sprunghaften Veränderungen der Gesamt-K. innerhalb kurzer Zeiträume lassen die Zahlen fragwürdig erscheinen. Auch die für die einzelnen Bezirke genannten Zahlen berechtigten zu erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Statistik. So soll z. B. 1964 ähnlich wie in den vorangegangenen Jahren der überwiegend ländliche Bezirk Frankfurt/Oder mit einer K.-Ziffer von 1082 fast gleichauf mit Ostberlin (1119) an zweiter Stelle gestanden haben, während der Industriebezirk Chemnitz mit einer K.-Ziffer von 593 nur 54,8 v. H. der K. des Bezirks Frankfurt/Oder und damit überhaupt den niedrigsten Stand der K. in Mitteldeutschland aufweist. Auffällig sind ebenfalls die starken Schwankungen bei einzelnen Deliktgruppen. Z. B. soll die Zahl der Straftaten gegen das persönliche Eigentum von 68.869 im Jahre 1957 zunächst bis 1960 um etwa 37 v. H. auf 43.436 zurückgegangen, dann bis 1963 um mehr als 45 v. H. auf 63.163 gestiegen und seitdem erneut um mehr als 50 v. H. auf 30.747 im Jahre 1967 abgenommen haben. Der angegebene starke Rückgang in dieser zahlenmäßig größten Deliktsgruppe seit 1963 ist besonders auffällig, weil damals die Behandlung geringfügiger Delikte, insbesondere kleinere Vergehen gegen das persönliche Eigentum den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen worden ist (gesellschaftliche Gerichte). Es ist anzunehmen, daß seitdem zahlreiche geringfügige Straftaten nicht mehr in den Berichten der örtlichen Strafverfolgungsorgane aufgeführt sind, weil diese die Entwicklung der K. und damit den Stand der gesellschaftlichen Umwälzung in ihrem Bereich möglichst günstig erscheinen lassen wollen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs (StGB) am 1. 7. 1968 fällt eine große Gruppe geringfügiger Eigentumsdelikte und anderer Verstöße gegen Strafbestimmungen (Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung) als Verfehlungen aus dem Bereich der K. Diese Verfehlungen gelten nicht mehr als Straftaten, sondern nur als „Verletzung rechtlich geschützter Interessen der Gesellschaft oder der Bürger“. Diese neue Kategorie wird also künftig auch nicht mehr von der K.-Statistik erfaßt, die damit einen erheblichen Rückgang der K. verzeichnen kann, dem eine entsprechende Abnahme an Straftaten in Wirklichkeit nicht zu Grunde liegt. Bis 1965 hatte die Verkehrs-K. trotz des wachsenden Kraftverkehrs angeblich eine sinkende Tendenz. Für 1966 ist gegenüber 1965 eine Zunahme von mehr als 18 v. H. angegeben worden. Diesem Eingeständnis steht jedoch die merkwürdige Behauptung gegenüber, daß die Unfall-K. trotz zunehmender Unfälle weiterhin rückläufig sei. Während für die Zahl der Unfälle seit 1960 eine Zunahme auf 143,4 v. H. und für die sonstige Verkehrs-K. eine Zunahme auf 212,8 v. H. angegeben wird, soll zur gleichen Zeit die Unfall-K. auf 60 v. H. zurückgegangen sein. Von 100 Verkehrsunfällen sollen 1966 nur noch 2,7 durch eine strafbare Handlung verursacht worden sein, 1960 waren es angeblich noch 6,4. Diese den Erfahrungen in westlichen Ländern widersprechenden Zahlen erscheinen angesichts der weiteren Feststellung, daß 67,7 v. H. aller Verkehrsdelikte unter Alkoholeinwirkung begangen worden sind, noch fragwürdiger. Seit einigen Jahren werden in der K.-Statistik die Zahlen der wesentlichen kriminellen Straftaten, der Verkehrsdelikte und der stark zurückgegangenen Wirtschaftsvergehen aufgeführt. Zieht man die Zahl dieser Delikte von der Gesamtzahl der festgestellten Straftaten ab, so bleibt jeweils eine erhebliche Zahl von Delikten, 1961: 38.000, 1963 etwa 25.000 und seit 1964 jährlich mehr als 22.000, über die keinerlei Angaben gemacht werden. Es kann nur angenommen werden, daß es sich bei diesen nicht bezeichneten Straftaten überwiegend um politische Delikte handelt, deren Zahl man verschweigen will (politische ➝Häftlinge). Das Fortbestehen der K. unter sozialistischen Lebensverhältnissen wird seit 1962 in völliger Abkehr von der bis dahin von allen Strafrechtlern einhellig vertretenen Auffassung vom Wesen der K. damit erklärt, daß zwischen antagonistischen und nicht-antagonistischen Widersprüchen unterschieden wird. Danach sollen die auf dem Klassenantagonismus beruhenden Verbrechen „in der DDR keine sozialökonomische Basis“ mehr haben. Ihre Ursache liege in der „subversiven Tätigkeit des untergehenden imperialistischen Systems in Westdeutschland und der NATO gegen den siegreichen sozialistischen Aufbau in der DDR“ (Neue Justiz 1962, S. 213). Von diesen „klassenfeindlichen Verbrechen“ müsse die große Mehrzahl der in der „DDR“ begangenen Gesetzesverletzungen unterschieden werden, die „nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter- und-Bauern-Staat“ beruhe. „Diese Verbrechen und Vergehen haben ihre Wurzel in den Überresten der alten Denk- und Lebensgewohnheiten der Menschen, dem ‚geistigen‘ Erbe des Kapitalismus. Das heißt, sie gehen auf Ursachen zurück, die im nichtantagonistischen Widerspruch zwischen dem zurückgebliebenen Bewußtsein mancher Menschen und der sozialistischen Wirklichkeit zu suchen sind“ (Neue Justiz, a.a.O.) (Strafpolitik, Gesellschaftsgefährlichkeit, gesellschaftliche Erziehung). „Ursachen der K. sind unter den Bedingungen des entfalteten sozialistischen Aufbaus ein Komplex von gesellschaftlichen und individuellen Erscheinungen materieller, ideologischer, individuell-bewußtseinsmäßiger Natur, die dem Wesen des Sozialismus fremd sind und kraft des eignen Widerspruchs Personen zur Begehung von Straftaten bestimmen“ (Neue Justiz 1964, S. 301). Als solche die K. hervorrufenden [S. 353]Ursachen gelten weiterhin negative Einwirkungen aus Westdeutschland und West-Berlin, und zwar sollen vor allem „imperialistische Rundfunk- und Fernsehstationen, eingeschleuste Literatur, Zeitschriften, aber auch Briefe und Pakete“ die Entwicklung ungünstig beeinflussen. Auch Rückkehrern und Umsiedlern, die durch längeren Aufenthalt in Westdeutschland noch mit „ausgeprägt individualistischen Ansichten und Gewohnheiten behaftet sind“, wird ein negativer Einfluß auf die K. zugeschrieben. Nach statistischen Feststellungen soll 1962 die K. unter den Umsiedlern das Vierfache des „DDR“-Durchschnitts betragen und damit fast die K. in der BRD erreicht haben. Der Alkoholmißbrauch gilt als eine der Hauptursachen der K. Die Alkohol-K. weist seit Jahren Tendenz auf. Der Anteil der Täter, die unter Alkoholeinfluß gehandelt haben, wird für 1967 mit 31,0 v. H. angegeben. Besondere Sorge bereitet der SED die Jugendkriminalität. Diese konnte bisher nicht wesentlich eingedämmt werden und ist in bestimmten Altersgruppen und bei verschiedenen Delikten sogar angestiegen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 351–353 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriseSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche…
DDR A-Z 1969
Staatshaushalt (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des sowjet. Sektors von Berlin), innerhalb dieser Haushalte — nach dem Bruttoprinzip — auch die Haushalte sämtlicher öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten, Rundfunk, Fernsehen, Krankenhäuser, Kindergärten) sowie — nach dem Nettoprinzip — die Finanzpläne der VEW und schließlich den Haushalt der Sozialversicherung. Der St. der „DDR“ ist also mit denen westlicher Länder nicht zu vergleichen. Die Aufstellung der St.-Pläne erfolgt entsprechend den Zielen und Direktiven der politischen Führung (SED) durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission und unter Mitwirkung der örtlichen Verwaltungsorgane, deren Interessen jedoch von keiner ausschlaggebenden Bedeutung sind. Der St.-Plan wird dann vom Ministerrat bestätigt und von der Volkskammer angenommen. Der St.-Plan ist der „Finanzplan des Staates“. Die Grundlage der St.-Pläne sind die Volkswirtschaftspläne. Durch den St. erfolgt die Finanzierung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Aufgaben sowie die Kontrolle der Planverwirklichung. Einnahmen des St. sind das sog. „Reineinkommen des Staates“ (Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Produktionsfondsabgabe, Gewinnabführung der VEW; [S. 604]Gewinnverwendungsfonds), Steuern und sonstige Einnahmen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Einnahmen der örtlichen Haushalte sind z. T. eigene Steuereinnahmen und Anteile an den Einnahmen übergeordneter Gebietskörperschaften. (Finanzausgleich) Die Hauptaufgabe des St. ist — durch eine entsprechende Einnahmen- und Ausgabenpolitik — die Umverteilung des Sozialproduktes mit dem Ziel, die politische Macht der SED zu festigen und die Volkswirtschaft ihren Vorstellungen entsprechend auf- und auszubauen (Investitionen). Die gesetzlichen Grundlagen des Haushaltswesens sind verschiedene Artikel der Verfassung, das „Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR“ von 1954 (GBl. 1954, Nr. 23) und die hierzu ergangenen Bestimmungen. Der St.-Plan Ist nach Verabschiedung durch die Volkskammer Gesetz. Die Kassenführung des St. obliegt der Staatsbank. Die Haushalte sind Geheimsache. Die veröffentlichten Globaldarstellungen erlauben keinen detaillierten Einblick in die Struktur der Einnahmen und Ausgaben. (Wirtschaft) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 603–604 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatslehreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den…
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Sozialistische Gesetzlichkeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abschnitt IV der Verfassung vom 6. 4. 1968 trägt die Überschrift „SG. und Rechtspflege“. Nach Art. 87 wird die SG. seitens der Gesellschaft und des Staates dadurch gewährleistet, daß die Bürger und ihre Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts einbezogen werden. Die Rechtspflege dient der Durchführung der SG. (Art. 90 Verf.). SG. hat nichts mit der Idee des Rechtsstaates oder der Rechtsstaatlichkeit zu tun. Sie wurde schon 1954 definiert als „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher bestimmt durch die politischen Ziele dieses Staates. … Sie erzieht zur Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins und zu einer neuen, einer sozialistischen Moral“ (Ranke in „Staat und Recht“ 1954, S. 734). Angesichts dieser Auffassung war es möglich, unter Berufung auf das Prinzip der SG. einen Rechtssatz in sein Gegenteil zu verkehren oder, sofern dies notwendig erschien, als überholt und nicht mehr anwendbar anzusehen. Maßstab für die Geltung und Anwendbarkeit eines Rechtssatzes sind bei Beachtung des Prinzips der SG. der Grad seiner Angemessenheit im Hinblick auf den jeweiligen Entwicklungsstand der „Gesellschaft“ und seine Übereinstimmung mit den von der SED anerkannten und festgelegten neuesten Erkenntnissen über die jeweilige Situation auf dem Wege zum „Sozialismus“. In Übereinstimmung mit dieser Ausdeutung des Prinzips der SG. und im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der westl. Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische Recht“ im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1962 (GBl. I, S. 21) als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“. Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter dem Prinzip der SG. stehen soll. Da das Recht „keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst“ (Präambel zum GVG), muß auch die Rechtsanwendung der Erreichung des für die Gesellschaft von der SED festgelegten politischen Ziels dienen. „Die SG. wird dann von einem Gericht gewahrt, wenn die Gesetze unseres Staates politisch durchdacht und in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden. … Das Prinzip der SG. stellt den Gerichten die Aufgabe, im Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu geben …“ (So in „Gericht und Rechtsprechung in der DDR“, herausgegeben vom Justizministerium der „DDR“). SG. und Parteilichkeit der Rechtsprechung bilden eine „dialektische Einheit“. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 564 Sozialistische Gemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische StadtSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abschnitt IV der Verfassung vom 6. 4. 1968 trägt die Überschrift „SG. und Rechtspflege“. Nach Art. 87 wird die SG. seitens der Gesellschaft und des Staates dadurch gewährleistet, daß die Bürger und ihre Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts einbezogen werden. Die Rechtspflege dient der Durchführung der SG. (Art. 90 Verf.). SG.…
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Gesundheitswesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das G. ist dem der SU vollständig und bis in viele Einzelheiten nachgebildet, als Ergebnis eines systematischen Umwandlungsprozesses, der mindestens 15 Jahre gedauert hat. Seitdem ist es der Entwicklung des G. der SU stets in allen Schwankungen gefolgt. Das G. nennt sich „staatlich“. Das besagt indessen nur, daß seine Einrichtungen der mehrschichtigen und vielgliedrigen staatlichen Verwaltungsorganisation eingeordnet und dem zentralen Kommandosystem unterworfen sind, und daß als Arbeitgeber seiner Mitarbeiter gewöhnlich ein Glied dieser Verwaltungsorganisation fungiert. Von dem einen wie von dem anderen gibt es Ausnahmen. Zum kleinen Teil sind sie Überbleibsel aus vorsowjetischer Zeit: Die Ärzte und Zahnärzte in eigener Praxis, konfessionelle und „sonstige private“ (meist Stiftungs-)Krankenhäuser und kirchliche Gemeindepflegestationen, ein kleiner Teil der Apotheken, manche Erholungsheime u.dgl. Weit überwiegend aber sind nichtstaatliche Einrichtungen des G. Er[S. 247]scheinungsformen pluralistischer Tendenzen innerhalb des Herrschaftsbereichs der kommunistischen Partei (SED), von dem die staatliche Organisation nur ein Teil ist: Kur- und Genesungsheime der Sozialversicherung, Krankentransport und Rettungsdienste des DRK, Betriebskrankenhäuser der Großindustrie, Kliniken der Akademie der Wissenschaften. Indessen ist auch der an die staatliche Verwaltungsorganisation gebundene Teil des G. weder organisatorisch noch funktionell einheitlich, und er wird auch zentral nicht von einheitlichen staatlichen Organen geführt. Bei all dem lassen sich Prinzipien aufweisen, die das G. einheitlich durchziehen — Wirkungen der zentralen und einheitlichen Lenkung durch das Politbüro der SED. Wichtigstes dieser Prinzipien ist die Vorbeugung („Prophylaxe“). Wenngleich der finanzielle und personelle Aufwand für Krankheitsbehandlung naturgemäß weit überwiegt, liegt doch in der Tat das größere Gewicht bei der Bemühung um „Gesundheitsschutz“, Krankheitsverhütung, Krankheitsfrüherkennung und schließlich Sicherung der Behandlungserfolge durch nachgehende Maßnahmen. Das entspricht der eigentümlichen Wendung, die das G. der SU unter dem ersten Gesundheitsminister Semaschko von 1918 an genommen hat. Zugrunde liegt und herrschend geblieben ist der Leitgedanke, jede Krankheit sei Störung der gesellschaftlichen Ordnung und Belastung der Gesellschaft. Der humanitären Idee des europäischen G. im 19. Jahrhundert läßt diese rationale und auch utilitaristische (auf den Nutzen bedachte) Bewertung kaum mehr Raum. Der Kern des G. ist zweigliedrig. Er besteht aus dem „Ambulanten und Stationären Heilwesen“ und den Einrichtungen für den „Gesundheitsschutz“. Um diesen Kern gruppieren sich zahlreiche Komplexe, die mit anderen staatlichen und „gesellschaftlichen“ Organisationen und Institutionen verflochten, vielfach auch von ihnen abhängig sind: So besonders das Ausbildungswesen, die medizinische Forschung, die Arzneimittelversorgung und die Medizintechnik. Weitgehend abhängig ist das G. zu seiner Funktionstüchtigkeit von der Sozialversicherung, die in den Händen des FGB liegt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen), und vom Deutschen Roten Kreuz. Es ist auf Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen. 1. Ambulantes und stationäres Heilwesen Das Ambulante und Stationäre Heilwesen wird programmatisch als Einheit betrachtet. Praktisch ist es — wie der Gesundheitsschutz — wiederum zweigliedrig. Denn der aus der SU übernommene Gedanke (Rahmen-Krankenhausordnung 1954), jeder Kranke solle, wenn im Krankenhaus zur „stationären“ Behandlung aufgenommen, vom gleichen Arzt weiterbehandelt werden, der ihn vor der Aufnahme „ambulant“ behandelt hat — dieser Gedanke, der auch in westlichen Ländern sich als fruchtbar erwiesen hat, blieb in Deutschland der Größe der Krankenhäuser zufolge unrealisierbar. Die „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ ist, wo sie funktionell überhaupt je verwirklicht worden ist, längst nur noch formaler Natur. Vorsichtig und schrittweise werden auch diese Reste formaler Einheit abgelöst durch neue Organisationsformen, in denen das Krankenhaus nicht mehr „Gesundheitszentrum“ seines Versorgungsbereiches ist, sondern lediglich ein Teil der Vereinigten Gesundheitseinrichtungen eines (Land-)Kreises oder einer Stadt (eines Stadtkreises). Innerhalb des „Heilwesens“, also der Krankenbehandlung, hat das Krankenhaus sehr große Bedeutung: Der hohe Anteil Erwerbstätiger unter den Frauen, auch den verheirateten Frauen, und die Wohnraumknappheit in den Ballungsgebieten setzen häuslicher Behandlung und Pflege im Krankheitsfalle enge Grenzen. Die Zahl der Krankenhausbetten, berechnet auf das Tausend der Bevölkerung, ist daher hoch, die „Verweildauer“ lang; beide unterscheiden sich kaum von denen der BRD. Krankenhaus-Neubauten sind fast nur im Zusammenhang mit Bevölkerungsverschiebung und Entstehung neuer Ballungsgebiete zugestanden worden. Ein sehr großer Teil der Krankenhäuser ist überaltert und daher personell sehr aufwendig. Tiefgreifende Änderungen innerhalb des Heilwesens sind in seinem „ambulanten“ Teil vorgenommen worden. Auch hier besteht eine Zweiteilung: Neben einem Netz „territorialer Einrichtungen“ steht ein Netz von Behandlungseinrichtungen des Betriebsgesundheitswesens. Das anfängliche Vorhaben, alle ambulante Behandlung nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen Gebieten in relativ großen Einrichtungen mit mehreren Ärzten zu konzentrieren (Polikliniken, Ambula[S. 248]torien), ist nach wenigen Jahren aufgegeben worden: Die Grenzen einer solchen Zentralisierung in dünnbesiedelten Regionen wurden rasch erkennbar. Statt dessen wurde im territorialen Netz versucht, die freiberuflich („in eigener Praxis“) tätigen Praktischen Ärzte durch Staatliche Arztpraxen (und Staatliche Zahnarztpraxen) zu ersetzen oder die Ärzte dahin zu überführen, an die Stelle der niedergelassenen Fachärzte ganz entsprechend Facharztsprechstunden in Polikliniken und Ambulatorien und Einrichtung von (stets fachärztlichen) „Ambulanzen“ der Krankenhäuser treten zu lassen. Dabei kam es nicht allein auf die Überführung der Ärzte in abhängige Stellung an. Zugleich damit wurden „Versorgungsbereiche“ auch für die ambulante Behandlung geschaffen. Jeder Arzt, jeder Zahnarzt, sei er „Facharzt Praktischer Arzt“ (Facharzt Praktischer Zahnarzt), sei er Facharzt einer Spezialdisziplin, soll einen regional abgegrenzten Bevölkerungsteil versorgen und diesen als Bereichsarzt in allem gesundheitlich wesentlichen Geschehen — über die Behandlungsaufgaben hinaus — überblicken. In dieses System sind auch die „Ärzte in eigener Praxis“ einbezogen, obwohl sie formal selbständig tätig sind. So ist die freie Arztwahl für weite Teile der Bevölkerung praktisch aufgehoben worden: Nur wenn der Kranke ein Ambulatorium, eine Poliklinik aufsucht und dort mehrere Ärzte der von ihm benötigten Fachrichtung tätig sind, kann er zwischen diesen wählen, schon nicht mehr aber, wenn ein Hausbesuch erforderlich wird. Die organisatorische Verflechtung, die die Sprechstundentätigkeit von Fachärzten der Poliklinik in den Ambulatorien ihres Versorgungsbereiches herbeigeführt hat, ergibt eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachdisziplinen und Allgemeinmedizin, aber auch eine starke Stellung der leitenden Fachärzte des Krankenhauses, wo dieses die Fachärzte der Poliklinik stellt: Als „Kreisgynäkologe“, „Kreiskinderarzt“ usf. sollen sie die Ärzte auf ihrem Fachgebiet „anleiten“. Das kann ebenso Kontrolle sein wie Führung in der Fortbildung. Das Betriebs-G. fügt sich diesem „territorialen“ Netz der Behandlungseinrichtungen nicht recht ein. Die ärztliche Behandlung im Betrieb vermeidet zwar Arbeitszeitverluste, zumindest wenn ein Bestellsystem dem angemeldeten Patienten eine feste Sprechstundenzeit sichert. Das Bereichsarztsystem indessen wird dadurch durchlöchert. Erst auf dem Weg über die Kontrolle der Arbeitsbefreiung wird die Überwachungsfunktion des Betriebsarztes wieder gesichert. Doch liegt, trotz der hohen Zahl von Einrichtungen des Betriebs-G., weniger als ein Sechstel aller ärztlichen Behandlungstätigkeit bei seinen Ärzten. Die wichtigeren Aufgaben des Betriebs-G. liegen auf dem Gebiet der Arbeitshygiene, also in der Prophylaxe. 2. Dispensaire-Methode Erklärtes Ziel des G. ist, über allgemeine Maßnahmen zum Gesundheitsschutz hinaus, durch Entfaltung eigener Initiative auch bei dem einzelnen systematisch die gefährdete Gesundheit zu stützen, dennoch aufgetretene Krankheiten möglichst früh zu erkennen und der Behandlung zuzuführen, die Krankheitsbehandlung konsequent zu gestalten und schließlich auch die Behandlungserfolge durch nachgehende Maßnahmen („Metaphylaxe“ = Nachsorge) zu sichern. Ein solches rationales System legt Zwang zur vorsorglichen Untersuchung, Anzeigepflicht für Krankheiten, Zwang zur Behandlung und schließlich Zentralisierung der Überwachung nahe. Tatsächlich sind Reihenuntersuchungen für manche Gruppen frühzeitig und späterhin mehr und mehr gesetzlich eingeführt worden. Der „Meldepflicht“ für Geschlechtskrankheiten und für Tuberkulose (1946, zugleich auch gesetzliche Röntgen-Reihenuntersuchungen) sind die Anzeigepflicht und Behandlungsüberwachung für jede Erkrankung an einer bösartigen Geschwulst und jeden Verdacht einer solchen (1952) gefolgt. Für die meisten verbreiteten chronischen Krankheiten genügen indessen Erfassung und Überwachung allein nicht, zumal wo eine Anzeigepflicht kaum praktikabel wäre. Es kommt auf Spezialbehandlung an. So sind den Beratungsstellen für Tuberkulose- und Geschwulstkranke weitere Beratungsstellen gefolgt: Für Diabetes, für rheumatische Leiden, für Herz- und Kreislauf-Krankheiten, Krankheiten des Magens und der Leber, Stoffwechselstörungen, orthopädische Schäden. Obwohl der Name „Beratungsstelle“ beibehalten blieb, sind sie zu Zentren der fachärztlichen Diagnostik, Behandlung und Nachsorge geworden. Sie arbeiten nach dem Dispensaire-Prinzip: Sie sind für einen festen regionalen Bereich (Landkreis, Stadtkreis) [S. 249]zuständig, haben die Führung in Früherkennungsaktionen, führen Überwachungskarteien der erfaßten Kranken, laden sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen vor, veranlassen u. U. intensive Behandlung oder auch Kuren und überwachen die Kranken weiterhin bis in die Berufstätigkeit hinein. Im territorialen Netz der Behandlungseinrichtungen ist diesem System, von Diabetes abgesehen, bisher keine starke Entwicklung zuteil geworden; allenfalls in den Polikliniken der Großstädte gelingt die Zentralisierung hochspezialisierter Behandlung und Überwachung (so ein „Dispensaire für herzkranke Schwangere“ in Berlin-Treptow, einige Dispensaires für Durchblutungsstörungen der Gliedmaßen u.ä.). Anders in den Betriebspolikliniken: In Großbetrieben ist es relativ leicht, die bekanntwerdenden Chronisch-Kranken zusammenzufassen und zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen zu rufen. Hier hat das Verfahren auch rasch erkennbare Nutzeffekte: Unter konsequenter Überwachung der Behandlung werden Ausfallzeiten aus Krankheitsgründen (Krankenstand) und vorzeitige Invalidität vermindert. Der Versuch, darüber noch hinauszugreifen und auch bei Verschlimmerung noch die Arbeit unter Behandlung in Nachtsanatorien fortsetzen zu lassen, ist gescheitert. Auch die Erfolge der Bemühung um routinemäßige Früherkennung sind begrenzt geblieben auf Zuckerkrankheit und bestimmte Krebsformen bei Frauen. Indessen ist die Ausrichtung der Dispensaire-Methode auf bestimmte Krankheiten nur die eine der beiden Möglichkeiten, die Ausrichtung auf bestimmte Gruppen in der Bevölkerung die andere. Die Beratungsstellen für Schwangere, für Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern, die Einrichtungen des „Jugendgesundheitsschutzes“ haben die stärkste Förderung erfahren. Den Schwangeren-Beratungsstellen ist anfangs die Lebensmittelbewirtschaftung zugute gekommen: Die Zusatzernährung für Schwangere war ohne ihren Besuch nicht zu erhalten. 1958 sind die Mütterbeihilfen (bei der Geburt eines jeden Kindes; Mutterschutz) in diese Funktion eingetreten: Ihr voller Betrag (150 M) wird nur gezahlt, wenn eine erste Vorstellung in der Schwangeren-Beratungsstelle innerhalb der ersten 4 Schwangerschaftsmonate und mindestens eine weitere im 6. oder 7. Monat geschieht. 87 v. H. aller Schwangeren, die kommen, erscheinen in den ersten vier Monaten. Die Zahl der Frauen, die die Schwangeren-Beratungsstellen aufsuchen, ist höher als die Zahl der Geburten: Auch Frauen, deren Schwangerschaft vorzeitig endet oder beendet wird, nehmen ihren ersten Teilbetrag in Empfang. Die Inanspruchnahme der Mütterberatungsstellen wird nicht durch „materielle Anreize“ gefördert, sondern durch ein perfektes Meldesystem: Die Beratungsstellen erhalten die Geburtsmeldungen direkt vom „Amt für Personenstandswesen“ (Standesamt); auch Hebammen, Krankenhäuser und Entbindungsheime haben anzuzeigen. Auf die Anzeige folgt der Hausbesuch der Fürsorgerin. — Diese Vorsorgemaßnahmen sind ergänzt worden durch Förderung der Klinik-Entbindung und Aufbau eines funktionstüchtigen Frühgeburtendienstes einerseits, systematische Prüfung jedes Sterbefalls in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr andererseits durch besondere Kommissionen. Müttersterblichkeit und Sterblichkeit der Säuglinge in der ersten Lebenszeit liegen niedriger als in der BRD. Nach einer Lücke zwischen dem 1. und 5. Lebensjahr setzt eine systematische Überwachung aller Kinder mit der Einschulungsuntersuchung ein und endet nach Reihenuntersuchungen durch den Jugendarzt in Abständen von zwei bis drei Jahren mit einer letzten Überwachungsuntersuchung im 2. Berufsschuljahr. Erfassungsinstrument ist die Schulpflicht. Allgemein herrscht die Dispensaire-Methode: Anzeigepflicht besteht für alle körperlichen und psychischen Behinderungen und alle Beeinträchtigungen des Seh- und Hörvermögens. — Dispensaire-Charakter haben schließlich auch die Tätigkeit der Sportärzte in den Sportärztlichen Beratungsstellen (Einrichtungen des „Sportärztlichen Dienstes“ des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport), die in allen Landkreisen und Stadtkreisen bestehen. 3. Hygieneüberwachung Gegenstück zu der relativ individuellen prophylaktischen Arbeit der Beratungsstellen ist die Organisation der Hygieneüberwachung, gegliedert in die allgemeine Kommunalhygiene (Ortschafts- und Umwelthygiene), die Lebensmittelüberwachung, den Seuchenschutz und die Arbeitshygiene. Getragen wird die Hygieneüberwachung [S. 250]von dem straff organisierten Apparat der Hygiene-Inspektion mit der Spitze im Ministerium und Verzweigungen bis in die Gemeinden, gestützt weitgehend auf die Hygiene-Aktivs des Deutschen Roten Kreuzes unter Mitwirkung auch der Bereichsärzte (siehe oben). Die Hygieneüberwachung hat sich gegen die Interessen von HO und Konsumgenossenschaften, von kommunalen Wasser- und Abwasserbetrieben u.dgl. nur langsam und keineswegs vollständig durchsetzen können, zumal die Lebensmittelüberwachung. Dies gilt vor allem in den agrarischen Gebieten: „Gesundheitsschutz auf dem Lande“ ist ein immer wieder erneuerter Programmpunkt. Eine besondere Stellung hat die Arbeitshygiene. Das ist in der Praxis der Teil des Betriebs-G., der in seinen Funktionen denen der Staatlichen Gewerbeärzte und der Werkärzte in der BRD entspricht, der aber durch die Verflechtung mit den Behandlungseinrichtungen des Betriebs-G. eine besondere Note erhalten hat. Betriebs-Polikliniken sollen jetzt eine Arbeitshygienische Abteilung haben, der die prophylaktischen Aufgaben obliegen, also die vorsorglichen Reihenuntersuchungen ganzer Belegschaften und gefährdeter Gruppen darin, von denen aus Kranke und Anfällige in die „Dispensaire-Betreuung“ oder sonst in Überwachung genommen, in andere Arbeit oder auch auf Schonarbeitsplätze versetzt werden sollen. In den kleineren Einrichtungen des Betriebs-G. sind dies die Hauptaufgaben der Betriebsärzte. Dabei kommt der Überwachung der in den Produktionsbetrieben tätigen Frauen und Jugendlichen sozialhygienisch eine besondere Bedeutung zu, angesichts der im Verhältnis der BRD weit und locker gesteckten allgemeinen Schutzvorschriften und Verbote. 4. Verwaltungsorganisation Leitorgan des G. ist das Ministerium für Gesundheitswesen. Es ist im wesentlichen Verwaltungsinstitution und nicht politische Instanz. Die politische Leitung des G. liegt bei der Abteilung Gesundheitspolitik des ZK der SED. Dort besteht zwar nur eine kleine Apparatur (geleitet von den Medizinern Werner Hering und Rudolf Weber), in dieser fallen aber alle grundsätzlichen Entscheidungen, auch alle wesentlichen personellen Entscheidungen. Das Ministerium für G. ist demgegenüber im wesentlichen ausführendes Organ, und überdies sind erhebliche Teile des G. seinem Einfluß weitgehend entzogen (Verkehrsmedizinischer Dienst des Ministeriums für Verkehr, Sportärztlicher Dienst, Veterinärwesen), und andere Aufgaben müssen im Verhandlungswege durchgesetzt werden (Sozialversicherung und Kuren in der Hand des FDGB). Die Einheit des G. wird von der Abteilung Gesundheitspolitik des ZK gewährleistet. Innerhalb des Wirkungsbereiches des Ministeriums für G. hingegen wird das G. zentralistisch geleitet. Seine drei „Bereiche“, deren jedem einer der drei Stellvertretenden Minister vorsteht — Gesundheitsschutz und Hygiene / Wissenschaft und Ausbildung / Ökonomie (mit Planung und Kaderwesen) und Sozialwesen —, wirken mit direkter Entscheidungsgewalt bis in die Peripherie. Die Selbstverwaltung läßt den „Volksvertretungen“ in den Bezirken, den Kreisen und den Gemeinden zwar nominell Selbständigkeit in der Ausführung ihrer Aufgaben, unterwirft sie aber zugleich den Weisungen der jeweils höheren Organe (Demokratischer Zentralismus). In den 14 Bezirken (und in Groß-Berlin) liegt die zentrale Lenkung des G. bei einer besonderen „Abteilung G. und Sozialwesen“ unter der Leitung des Bezirksarztes, der Mitglied des Rates des Bezirkes ist. Einer seiner beiden Stellvertreter — stets politischer Funktionär — ist Leiter der Verwaltung und des Personalwesens, der andere — stets Mediziner — ist Leiter der Organisation des Gesundheitsschutzes. Der Bezirksarzt ist vorwiegend Aufsichtsinstanz (Bezirks-Hygiene-Inspektion, „Bezirksinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“, Bezirksapotheker usf.). Seiner unmittelbaren Leitung unterliegen nur das Bezirks-Hygiene-Institut, die Bezirks-Krankenhäuser sowie die großen Fachkrankenhäuser (für Tuberkulose, Psychiatrie u. dgl.) und ferner die Medizinischen Schulen (Medizinische Ausbildung). In den Kreisen obliegt die Leitung der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“ dem Kreisarzt, der zumeist (nicht überall) Mitglied des Rates ist: Er ist in Verwaltungsdingen dem Vorsitzenden des Rates des Kreises (bzw. der [S. 251]Stadt) verantwortlich, fachlich aber dem Bezirksarzt. Die Verwaltungsgliederung ist hier im Vergleich zu der der höheren Instanzen stark zu den praktischen Aufgaben verschoben, die in den Sachgebieten „Organisation des Gesundheitsschutzes“ (Stationäres und ambulantes Heilwesen, Betriebsgesundheitsschutz, Beratungsstellen), Hygiene-Inspektion, Kreisapotheker usf. zu leisten ist. War mehr als 12 Jahre lang das gesamte Heilwesen mitsamt der prophylaktischen Arbeit (Dispensaire-Prinzip) in die Hand des Krankenhaus-Chefarztes als Ärztlichen Direktors der „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ („Gesundheitszentrum“) gegeben, so gibt die vorsichtig vorangetriebene Umorganisation zu Vereinigten Gesundheitseinrichtungen dem bisherigen Kreisarzt als „Ärztlichem Direktor der Vereinigten Gesundheitseinrichtunge“ die volle Leitung des gesamten G. in seinem Kreise zurück: Ihm unterstehen vier Bereichs-Direktoren für „Ambulante und stationäre Betreuung“, „Hygiene und Seuchenschutz“, „Apothekenwesen und Medizintechnik“ „Planung und Ökonomie“ mitsamt Sozialwesen. Zugleich wird die Organisation des Krankenhauses von der Führung durch den Ärztlichen Direktor auf die „kollektive Leitung“ (aus Ärztlichem Direktor und seinem Stellvertreter, Verwaltungsleiter und oft auch Oberschwester) umgestellt. Die Einheit Krankenhaus/Poliklinik löst sich sichtlich auf. In den VGE steht die Poliklinik gleichwertig und gleichberechtigt neben dem Krankenhaus, und die Selbständigkeit auch der Ambulatorien wächst. In allen Ebenen der Leitung dieses G. wird den Kollegien zunehmendes Gewicht gegeben. Dem Ministerium für G. war ein Kollegium (aus den leitenden Mitarbeitern einerseits, führenden Wissenschaftlern und politischen Funktionären u.dgl. andererseits) schon mit seinem „Statut“ gegeben worden. In den Kreisen ist dem Prinzip der „kollektiven Beratung bei persönlicher Verantwortung“ (des Kreisarztes bzw. Ärztlichen Direktors) nur vorsichtig Raum gegeben worden: Den Kollegien gehören die leitenden Ärzte der Fachdisziplinen und die Vertreter der Massenorganisationen an. Kommt Einigung im Kollegium nicht zustande, so entscheidet der Ärztliche Direktor der VGE; doch muß er dann dem Bezirksarzt berichten. 5. Beziehungen zu anderen Organisationen In der Praxis des G. nimmt das Mitspracherecht der Organe der Volksvertretungen und der Massenorganisationen breiten Raum ein — außerhalb der ärztlichen Behandlungstätigkeit im engeren Sinne. Ständige Kommissionen für G. und Sozialwesen — als gemischte Gremien des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtbezirksversammlung usf. — wirken in die Gesundheitsfürsorge hinein und ziehen Entscheidungen in den Einzelfällen an sich. Hier wirkt auch die Volkssolidarität stark ein. Hygiene-Aktivs des Deutschen Roten Kreuzes haben in der Behebung von tatsächlichen und vermeintlichen hygienischen Mißständen erhebliche Bedeutung; der Krankentransport liegt völlig in der Hand des Deutschen Roten Kreuzes. Für die Kontrolle der Arbeitsbefreiung, für die Vergabe von Kuren, für die Rehabilitation haben die örtlichen Vertretungen des FDGB mindestens ebenso großes Gewicht, im Jugendgesundheitsschutz die Gesellschaft für Sport und Technik und die FDJ. 6. Wissenschaft und Forschung Den dritten großen Zweig des G. bilden die Einrichtungen medizinischer Wissenschaft, Forschung und Ausbildung. Ihre notwendigerweise enge Verflechtung mit den Kliniken und Krankenhäusern hat dem Ministerium für G. hier mehr Einfluß und Verantwortung gelassen, als andere Fachministerien in ihren Verwaltungsbereichen haben. Selbst in den Kliniken der Universitäten und Hochschulen (die als solche natürlich dem Ministerium für das Hochschulwesen unterstehen) liegt die Fachaufsicht beim Ministerium für G. Daneben sind — wiederum streng nach dem Muster der SU — zahlreiche Zentralinstitute für spezielle Aufgaben der Forschung und der angewandten Wissenschaft errichtet worden (so: Zentralinstitut für Arbeitsmedizin, Institut für Apothekenwesen, für Arzneimittelwesen, für Planung und Organisation des Gesundheitsschutzes, für Sozialhygiene, Forschungsinstitut für Tuberkulose, Institut für Technologie der Gesundheitsbauten usf.). Der Verbreitung ihrer Arbeitsergebnisse und deren Umsetzung in die Praxis dienen die medizinischen Fachgesellschaften, deren Zahl (mit 47 Gesellschaften und 7 Arbeitsgemeinschaften) [S. 252]bemerkenswert hoch ist und deren fachliche Aufgliederung nach sowjetischem Muster sehr weit geht. Für die fachliche „Weiterbildung“ der Ärzte und ihre „Qualifizierung“ auf Spezialgebieten („postgraduelle Ausbildung“) spielen die Veranstaltungen dieser Gesellschaften neben der Deutschen Akademie für ärztliche Fortbildung eine erhebliche Rolle. Für die fachliche Beratung des Ministeriums für G. in der Lenkung der Wissenschaft, Forschung und Fortbildung ist ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaften“ gebildet worden, dem neben vielen Hochschullehrern auch die Mediziner des Politbüros angehören. Die wichtigsten Institute allerdings sind von dieser Verflechtung ziemlich unabhängig geblieben als Institute der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Einige dieser Institute, z. T. als Institute der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft gegründet, haben hohes internationales Ansehen. Geistig steht die medizinische Wissenschaft und Forschung deutlich weniger unter dem Einfluß der SU als das G. insgesamt in seiner Organisation und Ausrichtung. Einige Jahre hindurch haben doktrinäre Bemühungen, etwa zur Durchsetzung der Lehren von Pawlow oder der Neuraltheorie Speranskis, Schwierigkeiten bereitet. Doch sind die Wirkungen nicht von Dauer gewesen. Dennoch kommen sowjetische Blickrichtungen auch in der Medizin ersichtlich zunehmend zur Geltung; die Verständigung zwischen Wissenschaftlern der DDR und Wissenschaftlern der BRD wird schwieriger, weil selbst im Bereich der Medizin die „Sprachen“ zu divergieren beginnen. 7. Doktrin und Wirklichkeit Bei alldem darf Niveau und Erfolg der medizinischen Wissenschaft und ihrer praktischen Anwendung im G., dürfen auch die Erfolge seiner Organisationsweise nicht gering geschätzt werden. Auf einigen besonders geförderten Gebieten hat das G. der DDR einigen Vorsprung vor dem der BRD gewonnen (Müttersterblichkeit, Säuglingssterblichkeit), auf kaum einem wird man von wesentlichem Rückstand sprechen dürfen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der älteren Erwachsenen liegt keineswegs niedriger als in der BRD — selbst die langjährigen Mängel im Krankenhauswesen und in der Arzneimittelversorgung haben anscheinend nachhaltige Schäden nicht bewirkt. Sicher würde die Situation verkannt, wollte man die Erfolge einem Zwang zuschreiben, dem die Bevölkerung sich lediglich fügte. Zwang zur Nutzung der Einrichtungen des G. wird praktisch nirgends ausgeübt, aber die psychologische Technik der Massenbeeinflussung wird in erheblichem Ausmaß angewandt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 246–252 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewerbebankenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das G. ist dem der SU vollständig und bis in viele Einzelheiten nachgebildet, als Ergebnis eines systematischen Umwandlungsprozesses, der mindestens 15 Jahre gedauert hat. Seitdem ist es der Entwicklung des G. der SU stets in allen Schwankungen gefolgt. Das G. nennt sich „staatlich“. Das besagt indessen nur, daß seine Einrichtungen der mehrschichtigen und vielgliedrigen staatlichen…
DDR A-Z 1969
Landwirtschaftsrat der DDR (1969)
Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. I, S. 1) verkündet. Er tritt an die Stelle des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, das zugleich aufgelöst wurde und ist für die Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung sowie für alle landwirtschaftlichen Planerfüllungen verantwortlich. Die Forstwirtschaft wird durch die Produktionsleitung des L. zentral geleitet. Die Bildung des L. wird mit der Beendigung der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande begründet, die einer „Reorganisation der Leitung der Landwirtschaft entsprechend der neuen Entwicklungsetappe“ bedürfe. Die „veraltete Organisationsform des Ministeriums und seiner unteren Organe, die den Verhältnissen entsprach, als in der Landwirtschaft noch das Privateigentum vorherrschte“, habe „zu einem bürokratischen und eng administrativen Arbeitsstil geführt“, dem es nicht gelungen sei, den „landw. Betrieben wirksame Hilfe zu leisten. Anstatt ständig und unmittelbar an Ort und Stelle zu arbeiten“, hätten „sich die Mitarbeiter des Ministeriums … häufig nur auf die Ausarbeitung von Direktiven, Instruktionen, Empfehlungen und Statistiken beschränkt, die in den Büros angefertigt wurden“. Die neue zentrale Organisationsform des L. werde „eine wissenschaftliche, sachkundige und einheitliche Leitung der Landwirtschaft sichern, die imstande ist, die neue verantwortungsvolle Aufgabe bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft erfolgreich zu lösen“. Dem L. beim Ministerrat mit seiner Produktionsleitung unterstehen die L. und Produktionsleitungen in den Bezirken und Kreisen direkt. Die Bezirks-L. sollen sich besonders mit der „wissenschaftlichen Ausarbeitung der bezirkstypischen Entwicklungsprobleme der Landwirtschaft wie überhaupt mit der Einführung der Wissenschaft in die Produktion“ beschäftigen, während den Kreis-L. die „uneingeschränkte Verantwortung für die direkte staatliche Leitung aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe“ übertragen wurde. (Ständige ➝Produktionsberatung) Es können auch — unabhängig von den Kreisgrenzen — L. für bestimmte Produktionsgebiete gebildet werden. Mitglieder der L. sollen sein: LPG-Vorsitzende, Direktoren von VEG, Agronomen sowie Viehzüchter, Wissenschaftler und Techniker. Die L. werden in ihrer Arbeit angeleitet von den „Büros für Landwirtschaft“, die beim Politbüro und den Bezirks- und Kreisleitungen der SED gebildet wurden. Vors. des L. beim Ministerrat und Leiter der Produktionsleitung: Georg ➝Ewald. Im Zuge der Verwirklichung des ökonomischen Systems in der Landwirtschaft kündigte der Beschlußentwurf des X. Deutschen Bauernkongresses vom 13. bis 15. 6. 1968 in Leipzig ein einheitliches System der „komplexen Leitung und Planung“ für die Zusammenarbeit in Kooperationsgemeinschaften und -verbänden an (Kooperation in der Landwirtschaft, Agrarpolitik), das inzwischen realisiert worden ist: Die L. wurden zu Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) umgebildet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 368 Landwirtschaftsbank der DDR (LB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftssteuerSiehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des…
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Patentrecht (1969)
Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Nach § 11 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 genießen die Rechte von Urhebern und Erfindern den Schutz des sozialistischen Staates. Tatsächlich dient aber — wie das gesamte Recht — auch das im Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989 — geändert durch Gesetz vom 31. 7. 1963 — GBl. I, S. 121) geregelte P. in erster Linie nicht den Interessen des einzelnen Erfinders, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung (Rechtswesen, sozialistische Gesetzlichkeit). Das Patentgesetz soll dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Es brachte als wichtigste Abweichung vom bisherigen P. die Unterscheidung zwischen dem Wirtschaftspatent und dem Ausschließungspatent. Nur letzteres gibt dem Patentinhaber das alleinige Benutzungsrecht. Beim Wirtschaftspatent steht die Benutzungsbefugnis dem Inhaber und demjenigen zu, dem sie durch das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (Patentamt) erteilt wird. Das Wirtschaftspatent, bei dem die Rechte des Erfinders zugunsten der volkseigenen Wirtschaft weitgehend eingeschränkt worden sind, ist seit langem vorherrschend. Ist die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. Der Betrieb hat das Recht und die Pflicht, die Erfindung unverzüglich für sich außerhalb der „DDR“ schützen zu lassen, sofern dafür ein volkswirtschaftliches Interesse besteht. In diesem Fall hat der Betrieb dem Erfinder eine Vergütung bis zu 500 M entsprechend der Bedeutung der Erfindung zu zahlen. Der Erfinder selbst darf ein Patent außerhalb der „DDR“ grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung der Schutzrechte beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen und nur mit staatlicher Genehmigung anmelden. Die Regierung kann auf Antrag des Patentamtes auch die Wirksamkeit eines Ausschließungspatents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht. Nur wegen der Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Auch durch andere Maßnahmen ist das Wirtschaftspatent stark gefördert worden. So betragen die Gebühren für seine Anmeldung nur 20 M gegenüber 250 M bei einem Ausschließungspatent. Die Jahresgebühren eines Ausschließungspatents sind bis zu dreißigmal höher als die des Wirtschaftspatents. Nur die Gebühren für ein Wirtschaftspatent dürfen erlassen oder gestundet werden. Wirtschaftspatente können vom Patentamt aufrechterhalten werden, wenn der Patentinhaber auf das Patent verzichtet oder dieses aus anderen in der Person des Inhabers liegenden Gründen erlöschen würde. Die Rechte aus diesem Patent werden dann von den fachlich zuständigen Ministerien wahrgenommen. Für die Nutzung eines Wirtschaftspatents erhält der Erfinder eine Vergütung. Seit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Patentgesetz vom 31. 7. 1963 erhält der Erfinder keine laufende Lizenzgebühr mehr, sondern nur noch eine einmalige Abfindung, deren Höhe „sich nach der gesellschaftlichen Bedeutung der Erfindung, der Leistung des Erfinders und dem Anteil der Gesellschaft am Zustandekommen der Erfindung“ richtet. Die Vergütung darf die Summe von 30.000 M nicht übersteigen. Der Wegfall der laufenden Benutzungsgebühren und die Einführung einer einmaligen Abfindung sollen „den Werktätigen einen starken materiellen Anreiz für die ständige Entwicklung und Durchsetzung des höchsten Stan[S. 467]des von Wissenschaft und Technik in der Produktion geben“. Zur Förderung des Außenhandels (Außenwirtschaft) und zur raschen Entwicklung der Volkswirtschaft sollen wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und Erfahrungen durch den Erwerb, die Vergabe und den Austausch von Lizenzen mit „Partnern außerhalb der DDR“ gewonnen werden (VO vom 20. 11. 1964 — GBl. 1965, II, S. 45). Der Lizenzerwerb und die -vergabe sind im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft von der staatlichen Plankommission in allen Bereichen der Wirtschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit anderen zentralen Organen zu lenken und zu koordinieren. Die staatlichen Außenhandelsunternehmen haben die Aufgabe, ständig den Markt für den Abschluß von Lizenzgeschäften zu erforschen und der Industrie zu helfen, geeignete Vertragspartner ausfindig zu machen. Durch eine zielstrebige sozialistische Schutzrechtspolitik soll der Erzeugnisexport und die Lizenzvergabe gefördert werden: „Ein starkes Schutzrecht außerhalb der DDR ist eine wichtige Waffe gegen die Expansionsbestrebungen kapitalistischer Konzerne und hilft uns im ökonomischen Wettbewerb mit dem kapitalistischen System“ (Neue Justiz 1967, S. 4). Durch das Gesetz vom 31. 7. 1963 ist das Erteilungsverfahren geändert worden. Das Patentamt kann seitdem ein Patent ohne sachliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen erteilen. Gegen ein solches Patent kann jeder Bürger und jeder Betrieb Einwendungen erheben. Auf Antrag findet eine nachträgliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen statt. Vergütungen dürfen erst nach Prüfung der Erfindung und Bestätigung des Patents gezahlt werden. Durch diese Neuregelung soll gesichert werden, daß Informationen über die neuesten Erfindungen binnen kurzer Zeit zur Verfügung stehen und das „Tempo bei der schnellen und umfassenden Einführung der neuesten Technik erhöht wird“. Durch dieses Änderungsgesetz ist das bisher geltende Gebrauchsmustergesetz ersatzlos aufgehoben worden (Gebrauchsmuster). Dagegen ist durch die „VO über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung (Neuerer-VO)“ vom 31. 7. 1963 (GBl. II, S. 525) das gesamte Neuererwesen neu geregelt und ausgestaltet worden. (Neuererbewegung) Das gemäß VO vom 26. 8. 1965 (GBl. II, S. 695) gebildete Büro für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten ist seit dem 1. 4. 1966 alleinvertretungsberechtigt für Rechtsuchende, die in der „DDR“ weder Wohnsitz noch Niederlassung haben. Die Vertretungsbefugnisse der noch zugelassenen Patentanwälte sind insoweit erloschen. Im Rechtsverkehr führt das von einem Direktor geleitete Büro die Bezeichnung „Internationales Patentbüro Berlin“. Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem Patent geltend gemacht wird, ist ein durch VO vom 21. 5. 1950 (GBl. S. 483) zum Patentgericht bestimmter Zivilsenat des Bezirksgerichts Leipzig zuständig. Mit VO vom 15. 3. 1956 (GBl. I, S. 271) hat die „DDR“ die Wiederanwendung der Pariser Verbandseinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen erklärt. Da die Bundesregierung die „DDR“ nicht als Staat anerkennt, erzeugt dieser „Beitritt“ zu den internationalen Abkommen im Verhältnis zur BRD keinerlei Rechtswirkungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 466–467 Patentanwälte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatriotismusSiehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Nach § 11 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 genießen die Rechte von Urhebern und Erfindern den Schutz des sozialistischen Staates. Tatsächlich dient aber — wie das gesamte Recht — auch das im Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989 — geändert durch Gesetz vom 31. 7. 1963 — GBl. I, S. 121) geregelte P. in erster Linie nicht den Interessen des einzelnen Erfinders, sondern…
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Bücher-Austausch (1969)
Siehe auch: Bücheraustausch: 1979 1985 Bücher-Austausch: 1966 1975 Der Literatur-Austausch zwischen der BRD und dem ändern Teil Deutschlands geht einerseits (im Rahmen des Interzonenhandels) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist mitteldeutsche Literatur in der BRD über jede Buchhandlung zu beziehen; ausgenommen sind kommun. Propagandaliteratur, staatsgefährdende Druckschriften und die Produktion einiger drüben enteigneter Verlage, die von ihren rechtmäßigen Eigentümern in der BRD, vielfach unter gleicher Firma, weitergeführt werden (Verlagswesen). Außerdem können Lizenzverträge zwischen Verlagen in der BRD und der „DDR“ dem „Export“ von mitteldeutschen Büchern entgegenstehen. (1965 wurden nach Angaben des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 264 Lizenzen von Verlagen aus der BRD erworben und 76 an solche vergeben.) Wer Literatur und sonstige Druckerzeugnisse aus Westdeutschland, West-Berlin und dem „kapitalistischen“ Ausland unmittelbar empfangen will, bedarf einer Sondergenehmigung des Ministeriums für Kultur, die Institutionen und einzelnen Bürgern bei nachgewiesenem Bedarf für ein bestimmtes Fachgebiet, eine bestimmte Literaturgattung oder einzelne Druckerzeugnisse auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt werden kann (Anordnung des Min. für Kultur vom 13. 6. 1963). Ein „Perspektiv-Programm für die ideologische und kulturpolitische Arbeit auf dem Gebiet der Literatur, des Verlagswesens und der Literaturverbreitung“ von 1965 fordert auch eine außerordentliche Steigerung des Buch-Exports; Voraussetzung dazu wären neben der Attraktivität der Produktion wirksame Schritte zur Befreiung des Bücheraustausches mit der BRD und dem westlichen Ausland von einengenden Vorschriften. Der Geschenkverkehr soll laut Erklärung des damaligen Staatssekretärs E. Wendt vom Januar 1964 durch die oben zitierte Anordnung nicht betroffen sein, und eine Vermehrung der Büchergeschenksendungen würde den Wünschen der Menschen drüben entsprechen und der Entfremdung zwischen den getrennten Teilen des deutschen Volkes entgegenwirken können. Bücher und Druckschriften sollen niemals in anderen Geschenksendungen beigepackt, sondern gesondert versandt werden. Welche Literatur von allen Geschenksendungen ausgeschlossen bleiben sollte, ist aus dem Merkblatt „Hinweise für Geschenksendungen nach Mitteldeutschland und nach Ostberlin“ zu entnehmen, das auf allen Postämtern der BRD erhältlich ist. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 129 BSG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BuchgemeinschaftenSiehe auch: Bücheraustausch: 1979 1985 Bücher-Austausch: 1966 1975 Der Literatur-Austausch zwischen der BRD und dem ändern Teil Deutschlands geht einerseits (im Rahmen des Interzonenhandels) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist mitteldeutsche Literatur in der BRD über jede Buchhandlung zu beziehen; ausgenommen sind kommun. Propagandaliteratur, staatsgefährdende Druckschriften…
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Theater (1969)
Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein), der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU v. 26. 8. 1946). Die Spielpläne „müssen … im Sinne unserer sozialistischen Kulturpolitik gestaltet werden“ (Abusch auf der Kulturkonferenz der SED 1957). Die SED beherrscht über ihre mannigfachen „Transmissionsriemen“ das gesamte T.-Leben. Die Dramatiker bilden eine Sektion im Deutschen Schriftstellerverband. Die Bühnenkünstler sind in der Gewerkschaft Kunst FDGB organisiert. Ihre Ausbildung erfolgt an der T.-Hochschule Leipzig und an der Schauspielschule Berlin; private Schauspielschulen gibt es nicht. Die Engagementsvermittlung läuft über die Staatliche Zentrale Bühnenvermittlung. Arbeitsrechtliche Grundlage ist das „Lohn- und Gehaltsabkommen für die T. und Kulturorchester“, [S. 650]das zwischen dem Ministerium für Kultur und der Gewerkschaft Kunst vereinbart wird und neben den Tarifen und Sozialleistungen auch politische und gesellschaftliche Verpflichtungen der Künstler festlegt. Besonders wichtige Kräfte werden durch Einzelvertrag bevorzugt. Private Bühnen gibt es seit 1953 nicht mehr. Alle T. (1966: 95, BRD 76) unterstehen der Abt. Theater, Musik, Veranstaltungswesen des Ministeriums für Kultur, das die Subventionen zuteilt und die Intendanten einsetzt. Das Ministerium wiederum wird angeleitet und kontrolliert von der Abt. Kunst, Literatur und Kulturelle Massenarbeit des ZK der SED. Maßgeblicher SED-Funktionär, der sich mit T.-Fragen beschäftigt, ist Hans ➝Rodenberg, Mitgl. des Staatsrates und stellv. Minister für Kultur. An der Spielplangestaltung sind außer den künstlerischen Leitungen beteiligt die BPO und BGL der T., die Besucherräte und die örtlichen Instanzen der SED und des Staatsapparates. Verbote bereits einstudierter Werke kamen wiederholt vor, z. B. 1951 „Das Verhör des Lukullus“ von Brecht und Dessau in der Staatsoper Berlin, das endlich 1965 in dritter Fassung aufgeführt werden durfte, 1954 „Der Prinz von Homburg“ von Kleist im Stadt-T. Erfurt, 1959 „Das Schwitzbad“ von Majakowski in der Volksbühne Berlin. Das erste Stück wurde wegen Pazifismus, das zweite wegen Militarismus verboten, das dritte wegen seiner Kritik an der Funktionärs-Bürokratie, obwohl es sich um ein in der SU gefeiertes Werk und die Inszenierung eines sowjet. Regisseurs handelte. Der Bühnenvertrieb ist weitgehend vom „volkseigenen“ Henschel-Verlag in Berlin monopolisiert. Lizenzen für Weststücke müssen beim Ministerium für Kultur beantragt werden; die Genehmigung wird aus ideologischen und finanziellen Gründen (Devisen) nur selten erteilt. Die traditionelle Volksbühnen-Organisation und die T.-Abonnements sind durch das „Betriebs-Anrecht“ ersetzt worden, d.h. durch den kollektiven T.-Besuch unter Regie der BGL der jeweiligen Betriebe. Der theatralischen Betreuung der Dorfbevölkerung dient die „Landbespielung“. Das Publikum wird durch die politisch ausgerichteten Programmhefte, T.-Zirkel und Zuschauerkonferenzen beeinflußt. In den Besucherräten sitzen Vertreter der Parteien, Massenorganisationen und der Nationalen Volksarmee. Das Regime veranstaltet eine Reihe von Festspielen, so die Berliner Festtage (Gegenstück zu den Festwochen in West-Berlin), die Arbeiterfestspiele (Gegenstück zu den Ruhrfestspielen), die Ostseewoche (Gegenstück zu der Kieler Woche) u.a. Die T.-Kritik in der Presse dient ebenfalls der politisch-ideologischen Belehrung des Publikums und der Künstler. Fachorgan „Theater der Zeit“ (zweimal im Monat) wird von SED-Redakteuren herausgegeben. Bei den 5 Kinder-T., einer aus der SU übernommenen Einrichtung, spielen die FDJ und die Organisationen der Jungen Pioniere eine entscheidende Rolle. Das unbestreitbare internationale Ansehen des T. basiert ausschließlich auf der Leistung dreier Ostberliner Bühnen: des Berliner Ensembles, in der Nachfolge Brechts von Helene Weigel geleitet, der Komischen Oper Berlin unter Leitung von Felsenstein und der Deutschen Staatsoper (Intendant Hans Pischner). Die wichtigsten anderen Bühnen sind das Deutsche Theater mit seinen Kammerspielen (Wolfgang ➝Heinz), die Volksbühne (Karl Holen) und das Maxim-Gorki-Theater (Maxim Vallentin) in Berlin, das Staatstheater Dresden und die Städtischen Bühnen Leipzig. Den repräsentativen Bühnen, insbesondere dem Berliner Ensemble, der Komischen Oper und Deutschen Staatsoper, stehen nahezu unbegrenzte Mittel zur Verfügung für lange Probenzeiten und u. U. Verpflichtung westdeutscher Gäste. Dennoch sind die bedeutendsten Künstler nach dem Westen abgewandert. Nach dem 13. Aug. 1961 (Mauer) führte die Abwanderung zu einer ernsten Krise des T.-Lebens, die durch Gäste aus den Volksdemokratien und Absolventen der T.-Schulen notdürftig ausgeglichen wurde. Die Darstellungskunst bewegt sich zwischen den beiden entgegengesetzten Methoden von Stanislawski und Brecht. Die am Naturalismus des 19. Jahrhunderts orientierte Stanislawski-Methode, wird an den Schauspielschulen gelehrt; eine Art Modellbühne ist das Maxim-Gorki-Theater. In der Stalin-Zeit galt diese Methode als die einzig legitime; sie konnte allerdings, vornehmlich wegen der Abneigung der Künstler, nie ganz durchgesetzt werden. Später hat die Epische Methode Brechts, eine avantgardistische und revolutionäre Methode, die lange als Formalismus verpönt war, eine Aufwertung erfahren. Offiziell gelten heute beide Methoden als Sozialistischer ➝Realismus, aber die Kulturfunktionäre bemühen sich, die Brechtsche Art, die besonders bei den jungen Künstlern Schule gemacht hat, wieder in den Hintergrund zu drängen und auf das Berliner Ensemble zu beschränken. Die Kritik richtet sich gegen die von Brecht-Epigonen entwickelten Formen des „didaktischen“ und „dialektischen T.“, die außer auf Brecht auf die Theaterrevolutionäre der zwanziger Jahre, Meyerhold und Tairow in Rußland, Piscator in Deutschland zurückgehen. (Meyerhold wurde 1939 liquidiert, Tairow erhielt 1946 Berufsverbot und starb verfemt, Piscator inszenierte nach 1945 bis zu seinem Tode 1965 in der BRD.) Das didaktische und dialektische T. ist radikal kommunistisch (Dialektischer Materialismus), bedient sich aber formaler Extravaganzen und bevorzugt die Methode des „offenen Aussprechens“, stellt also die Schwierigkeiten des Aufbaus, die Härte des Klassenkampfes und die Fehler der Funktionäre relativ ungeschminkt dar. Die SED wirft dieser Form des T. bürgerliche Intellektualität, Mangel an Volkstümlichkeit und an Parteilichkeit vor. Von den Dramatikern stehen dem didaktisch-dialektischen Stil nahe Helmut Baierl („Die Feststellung“, „Frau Flinz“), der 1955 aus der BRD zugezogene Peter Hacks („Die Schlacht bei Lobositz“, „Die Sorgen und die Macht“, „Moritz Tassow“), Claus Hammel („Um 9 an der Achterbahn“), Helmut Sakowski („Steine im Weg“), Bernhard Seeger („Unterm Wind der Jahre“), während Hedda Zinner („Der Teufelskreis“, „Die Lützower“), Harald Hauser („Am Ende der Nacht“) und Gustav von Wangenheim („Studentenkomödie“) das konventionell gebaute, schöngefärbte, politisch wie menschlich verlogene Tendenzstück nach sowj. Muster vertreten. Die beiden inzwischen verstorbenen Klassiker [S. 651]der deutschen kommun. Dramatik, Brecht und Friedrich Wolf, haben alle bedeutenden Stücke vor ihrer Ansiedlung in Ostberlin geschrieben, sind also nur bedingt als Dramatiker der „DDR“ zu verzeichnen; beide äußerten sich am Ende ihres Lebens verbittert über das SED-Regime. Während des „Tauwetters“ wurden die sowjet. und sowjetzonalen Tendenzstücke weitgehend aus den Spielplänen der Bühnen verdrängt, eine Entwicklung, die die SED durch rigorose Säuberung rückgängig machte (1957–59: Ablösung von 22 Intendanten). Einen wesentlichen Teil des Spielplanes bestreiten klassische Werke, die häufig in Inszenierung und Programmheft tendenziös ausgelegt werden (Kulturelles Erbe). Das didaktische T. konnte sich am stärksten in der Laienkunst durchsetzen. Seit der 1. Bitterfelder Konferenz orientiert sich die Kulturpolitik jedoch auf das sog. Arbeiter-T., eine dilettantische Kopie des Berufs-T. 1966 gab es 120 Arbeiter- und Bauern-T. mit 3.600 Mitwirkenden. Das Arbeiter-T. führt neben Tendenzstücken sogar Klassiker und Opern auf (Arbeiteroper); denn nach kommun. Auffassung gibt es keinen „qualitativen“ Unterschied zwischen Berufskünstlern und Laien. Als Charakteristiken des Arbeiter-T. nannte ein Funktionär des Ministeriums für Kultur: 1. „Die Mitglieder sollten in ihrer Mehrheit Arbeiter und Bauern sein“; 2. „Die Mitglieder betrachten ihre künstlerische Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag und wollen ihrer Klasse beim Aufbau eines sozialistischen Kulturlebens helfen“; 3. „Die Arbeiter-T. betreiben ihre Arbeit nicht als Selbstzweck, sondern mit dem Ziel, in einigen Jahren aktiv und planmäßig an der Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung unserer Republik mitzuhelfen“ („Sonntag“ v. 6. 12. 1959). Arbeiter-T. gilt als Volkskunst. Die großzügigen staatlichen Subventionen wurden ab 1. 1. 1966 abgeschafft durch die „Anordnung über die Leistungsfinanzierung der T., Varietés und Kabaretts“ (GBl. III, S. 27), die den Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte unterstehen. Danach sind Zuschüsse von der Höhe der Eigenleistungen abhängig und werden nur gewährt, wenn neben bestimmten wirtschaftlichen Faktoren die Einhaltung der „Prinzipien der sozialistischen Spielplanpolitik“ und die in einem Perspektivplan festgelegten Entwicklungsmöglichkeiten erfüllt werden. Gewinne dürfen nicht in voller Höhe von den T. vereinnahmt werden, sondern werden auf den „geplanten Zuschuß“ des folgenden Haushaltsjahres angerechnet; auch sollen sie in „Prämienfonds“ fließen, aus denen „die Entwicklung neuer sozialistischer Werke“ oder deren Inszenierung honoriert wird. Für Ur- bzw. Erstaufführungen sozialistischer Bühnenwerke werden Prämien gezahlt. (Literatur, Kabarett, Kulturelle Massenarbeit, Kultureller Austausch, Verband der Theaterschaffenden) Literaturangaben Hain, Sybille: Vom Volkstheater zur politischen Massenveranstaltung. München 1959, Pohl und Co. 120 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Tobias, Josef: Die neuere Entwicklung des Theaters in der SBZ … (1955 bis 1956). (BB) 1957. 34 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 649–651 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theodor-Neubauer-MedailleSiehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein), der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU v. 26. 8. 1946). Die…
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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1969)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz Ost-Berlin. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL) genannt und zu Ehren Stalins im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU 1956 hat es seinen jetzigen Namen. Direktor: seit 1964 Prof. Dr. Lothar Berthold (geb. 1926); stellv. Direktoren: Prof. Dr. Ernst Diehl sowie Prof. Dr. Heinrich Gembkow (geb. 1928); Parteisekretär: Karl Richter (seit 1965). Im IML arbeiten Hunderte von wissenschaftlichen Mitarbeitern in verschiedenen Abteilungen und „Sektoren“ an Forschungsprojekten sowie im ausgedehnten Parteiarchiv. Hauptaufgaben: 1. Herausgabe der Werke der marxistischen Klassiker, insbesondere der Werke von Marx und Engels (über 40 Bände MEA) und Lenin (über 40 Bände). (Die Herausgabe der Werke Stalins wurde 1956 mit dem Erscheinen des 13. Bandes der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen.) Gegenwärtig wird im IML geplant, zusammen mit dem IML beim ZK der KPdSU eine historisch-kritische Marx-[S. 291]Engels-Gesamtausgabe (MEGA) in über 100 Bänden herauszugeben; 2. Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus sowie Leitung und Organisation der Erforschung der Geschichte der „örtlichen Arbeiterbewegung“; 3. Lehre auf den beiden erstgenannten Gebieten; 4. Organisation von wissenschaftlichen Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen. Organisationsaufbau: Das IML ist in folgende Abteilungen aufgeteilt: Marx-Engels-Abteilung (Prof. Dr. Rolf Dlutek); Lenin-Abteilung (Renate Leuschner); Abteilung Geschichte (Prof. Dr. Ernst Diehl); Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung; jede dieser Abteilungen ist in Unterabteilungen („Sektoren“) untergliedert. Außerdem arbeiten Arbeitsleiter an größeren Projekten außerhalb der genannten Abteilungen. Neben den Abteilungsleitern, die auch lehren, forschen und lehren Dozenten und wissenschaftliche Assistenten. Das IML gibt seit 1959 eine eigene Zeitschrift, die „Beiträge zur Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung“ (BZG), heraus (jetzt 6mal jährlich). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 290–291 Institut für Marktforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SEDSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz Ost-Berlin. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL)…
DDR A-Z 1969
Staatsbürgerkunde (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dieses Fach erschien zu Beginn des Schuljahres 1957/58 auf dem Stundenplan der Schulen und löste die im wesentlichen verfassungskundlich und tagespolitisch ausgerichtete Gegenwartskunde ab. Seit dem Schuljahr 1964/65 wird St. nach einem neuen Lehrplan unterrichtet, der dieses Fach für die 9. und 10. Klassen der 10klassigen Oberschule und für die 9.–12. Klassen der Erweiterten Oberschule sowie für die Berufs- und Volkshochschulen vorschreibt. In der „Aufgabenstellung zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend“ vom 2. 2. 1966 wird die Notwendigkeit der politisch-ideologischen Erziehung der Schuljugend betont, die zum „aktiven Kampf gegen die imperialistische Ideologie, gegen alle Erscheinungen der bürgerlichen Dekadenz und Unmoral zu befähigen“ sei. Dazu gehört vor allem die „Bereitschaft und Fähigkeit, die sozialistische Heimat gegen alle imperialistischen Anschläge mit der Waffe zu verteidigen“ (Sozialistische Wehrerziehung). Weitere Anweisungen des Ministeriums für Volksbildung (v. 3. 8. 1967 und 3. 1. 1968) folgten, die, ausgehend von den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED, einige Veränderungen der Lehrpläne im Schuljahr 1967/68 bewirkten. Ab 1. 9. 1968 tritt eine Erweiterung des Lehrgangs St. auf die Klassen 7 und 8 ein, weil es für notwendig gehalten wird, die Schüler früher als bisher systematisch mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Politik der SED vertraut zu machen, ihr sozialistisches Bewußtsein zu entwickeln und sie zu „Schlußfolgerungen für ihr Verhalten als junge sozialistische Staatsbürger zu führen“. Gegenstand des St.-Unterrichts der Klassen 7 und 8 sind folgende Grundfragen: Die Leistungen der Werktätigen und ihre politischen, sozialen und kulturellen Errungenschaften; die „DDR“, das sozialistische Vaterland und der deutsche Friedensstaat, als fester Bestandteil des sozialistischen Weltsystems; die sozialistische Demokratie und die Verantwortung der Staatsbürger in der „DDR“ für die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaft; die Auseinandersetzung zwischen den Kräften des Friedens und des Sozialismus und den Kräften des Imperialismus, des Krieges in der Welt und in Deutschland; die Verantwortung der Jugend für den Sieg des Sozialismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 602 Staatsbibliothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbürgerrechtsschutzgesetzSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dieses Fach erschien zu Beginn des Schuljahres 1957/58 auf dem Stundenplan der Schulen und löste die im wesentlichen verfassungskundlich und tagespolitisch ausgerichtete Gegenwartskunde ab. Seit dem Schuljahr 1964/65 wird St. nach einem neuen Lehrplan unterrichtet, der dieses Fach für die 9. und 10. Klassen der 10klassigen Oberschule und für die 9.–12. Klassen der Erweiterten Oberschule sowie für die Berufs- und…
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Verteidiger (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in Mitteldeutschland durch § 62 StPO gehindert: „Als Verteidiger kann jeder in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden.“ Damit übernahm die neue Strafprozeßordnung die schon seit 1952 bestehende gesetzliche Regelung. Nur vier Westberliner Anwälte haben gleichzeitig die Zulassung für Ost-Berlin, nicht aber für die „DDR“. Nach dem 13. Aug. 1961 hat diese Zulassung praktisch keine Bedeutung mehr. Obwohl § 15 StPO ausdrücklich anordnet, „der Beschuldigte kann in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen“, ist das Recht auf Verteidigung tatsächlich nicht gewahrt. Das beruht einmal auf verschiedenen prozessualen Bestimmungen (Strafverfahren), zum anderen auf der völlig veränderten Auffassung vom Wesen der Verteidigung und den Aufgaben der Rechtsanwaltschaft. Weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 18). Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die „Interessen der Gesellschaft“. Darum soll der V. auch bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben (Resozialisierung) mitwirken (§ 16, Abs. 2 StPO). Der V. „hat den Angeklagten davon zu überzeugen, dem Gericht nur der Wahrheit entsprechende Erklärungen abzugeben“ (aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“). Zwar soll der V. alles unterlassen, was die prozessuale Lage des Beschuldigten verschlechtert. „Dabei muß aber die Tätigkeit des V. von seinem und nicht vom Standpunkt des Beschuldigten her gesehen werden. Nicht selten wird der V. über das, was dem Beschuldigten nützt, gänzlich anderer Ansicht sein als der Beschuldigte. Hier muß die Überzeugungs- und Erziehungsarbeit des V. einsetzen, um dem Beschuldigten dieses gegen sein eigenes Interesse verstoßende Verhalten klarzumachen“ („Neue Justiz“ 1960, S. 396). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681 Versorgungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerteidigungsgesetzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in Mitteldeutschland durch § 62 StPO gehindert: „Als Verteidiger kann jeder in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden.“ Damit übernahm die neue Strafprozeßordnung die schon seit 1952 bestehende gesetzliche Regelung. Nur vier…
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Finanzrevision (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff F. umfaßt zwei Einrichtungen des mitteldeutschen Wirtschaftssystems: 1) Die Prüfung der Wirtschaftstätigkeit und die Kontrolle und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Planung und Abrechnung der Einzelpläne (insbesondere der Finanzpläne) sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch besondere staatliche Revisionsorgane. 2) Die Staatliche F. ist ein besonderer Kontrollapparat des Ministeriums der Finanzen. Als Sonderverwaltungsapparat ist sie unabhängig von den Wirtschaftseinheiten, Staats- und Wirtschaftsorganen. Die Revisionsinstanzen sind im gesamten Wirtschaftsgebiet einheitlich organisiert. Der Staatlichen F. obliegt die Revision aller Wirtschaftseinheiten in sämtlichen Wirtschaftsbereichen und die der staatlichen Organe und Institutionen. Zu den Aufgaben dieser Revisionsinstanzen gehören: a) die jährliche Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen bei allen den Wirtschaftseinheiten, die nach dem Rentabilitätsprinzip (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung) arbeiten (z. B. VEB, VVB, Banken); b) die Prüfung und Bestätigung der Jahreshaushaltsrechnungen der zentralen und örtlichen staatlichen Organe, die Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie des Prinzips der Sparsamkeit bei der Aufstellung, Durchführung und Abrechnung der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne sowie der ökonomischen Nutzung der Fonds und des staatlichen Vermögens. Sofern die Revisionsinstanzen gemäß ihren Kompetenzen nicht sofort die Beseitigung aufgedeckter Unwirtschaftlichkeiten und Unregelmäßigkeiten, die Einschaltung der Gerichte oder sonstige Abhilfemaßnahmen bei ermittelten Plan- und Ordnungswidrigkeiten veranlassen können, erfolgen diese Interventionen durch den Minister der Finanzen. Die Gründe für die Schaffung eines selbständigen Verwaltungsapparates von Revisionsinstanzen auf dem Gebiet der Finanzwirtschaft Anfang 1966 waren die infolge der Wirtschaftsreform stattgefundenen Veränderungen vor allem im Status der „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB) und die Umorganisationen in der Wirtschaftslenkung (vgl. VO vom 5. 3. 1966; GBl. II, S. 167). Zunächst war bei der Einführung des Neuen ökonomischen Systems den VVB die Finanzrevision gegenüber ihren VEB übertragen worden. Die Finanzkontrolle und -➝revision gegenüber den VVB übten die 1963/64 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der Deutschen Notenbank und die Industrieabtei[S. 208]lungen des bis Ende 1965 bestehenden Volkswirtschaftsrates aus. (Industrieministerien) Da durch die Umwandlung der VVB zu Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen, übten die VVB ihre Kontroll- und Revisionsbefugnisse gegenüber den Betrieben nicht in der von den Staats- und Wirtschaftsbehörden gewünschten Weise aus (Durchsetzung der staatlichen Interessen ausgedrückt in Plänen und Anweisungen). Deshalb wurde Anfang 1966 das Revisionswesen als eine von den wirtschaftsleitenden Organen unabhängige staatliche Instanz unter der fachlichen Anleitung des Ministeriums der Finanzen neu konstituiert. Die Staatliche F. stellt nach den inzwischen zum Revisionswesen ergangenen Verordnungen eine Art „Bundesrechnungshof“ dar, allerdings mit erheblich mehr Befugnissen und einem wesentlich erweiterten Betätigungsfeld. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 207–208 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzschuldenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff F. umfaßt zwei Einrichtungen des mitteldeutschen Wirtschaftssystems: 1) Die Prüfung der Wirtschaftstätigkeit und die Kontrolle und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Planung und Abrechnung der Einzelpläne (insbesondere der Finanzpläne) sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch besondere staatliche Revisionsorgane. 2) Die Staatliche F. ist ein besonderer Kontrollapparat des Ministeriums der Finanzen. Als Sonderverwaltungsapparat…
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Wiedervereinigungspolitik der SED (1969) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 <Grundzüge> Die Geschichte der Teilung Deutschlands und die W. der SED lassen in deutlicher Weise die Entwicklung der weltpolitischen Lage nach der Kapitulation des Deutschen Reiches, die wachsende Entfremdung der Kriegsalliierten und das Entstehen zweier sich feindlich gegenüberstehender Blöcke erkennen, deren Berührungslinie mitten durch Deutschland verläuft. Bei der Beurteilung der Frage, ob es eine „eigene“ Deutschlandpolitik der SED gibt bzw. in welchem Maße bei ihrer Formulierung ein „Eigeninteresse“ zur Geltung kommt oder kommen kann, ist das besondere Abhängigkeitsverhältnis von DDR und UdSSR zu berücksichtigen, das seinen Ausdruck u.a. in den Verträgen vom 20. 9. 1955 und 12. 6. 1964 findet. Dabei ist ferner zu beachten, daß sowjetische Deutschlandpolitik und W. der SED sowie die Einbeziehung der DDR in RGW und Warschauer Beistandspakt und die Deutschlandpolitik der Westmächte, die Wiedervereinigungspolitik der Bundesregierung sowie die Blockbildung des Westens, insbesondere die Eingliederung der BRD in die EWG und die NATO, einander bedingen. Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, daß die relative politische und wirtschaftliche Konsolidierung der DDR in den letzten Jahren ihr Eigengewicht innerhalb des Ostblocks erhöht hat, was zu einer verstärkten Betonung der Eigenstaatlichkeit der DDR durch die SED führte. Hier ist auf eine grundsätzliche Schwierigkeit für die W. der SED hinzuweisen. Die konsequente Anwendung des Koexistenzprinzips auf die innerdeutschen Beziehungen, die starke Betonung der Existenz zweier vollständig souveräner Staaten und die Absage an eine Wiedervereinigung in „absehbarer Zeit“ stehen in gewissem [S. 711]Widerspruch zum — auch von der SED anerkannten — Fortbestand einer einheitlichen deutschen Nation. Würde auch diese Gemeinsamkeit der „beiden Staatsvölker“ in DDR und BRD von der SED geleugnet, müßte sie konsequenterweise auch den Anspruch aufgeben, politisch und propagandistisch in die BRD hineinzuwirken, will sie sich nicht dem Vorwurf der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines „fremden“ Staates aussetzen. Da die SED vom Fortbestand der einheitlichen deutschen Nation ausgeht und trotz Betonung der Eigenstaatlichkeit eine fortgesetzte Politik der Einwirkung gegenüber der BRD betreibt, muß in Übereinstimmung mit ihren grundsätzlichen Selbstdarstellungen festgestellt werden, daß die Wiedervereinigung unter „sozialistischen“ Bedingungen ein Hauptziel ihrer Politik ist. Die einzelnen Phasen der W. der SED wandeln sich mit der Entwicklung des Ost-West-Konflikts. Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges führte die sowjetische Besatzungspolitik zur vollständigen politischen, wirtschaftlichen und sozialstrukturellen Umwandlung in der SBZ und leitete damit die Teilung Deutschlands ein. Der beginnende „kalte Krieg“ zeigte sich in der faktischen Beendigung der Tätigkeit des Alliierten Kontrollrates Ende 1946. In der Folgezeit scheiterten — besonders am Widerstand Frankreichs und der UdSSR — alle Versuche, die entscheidenden Bestimmungen des Potsdamer Abkommens (Errichtung zentraler gesamtdeutscher „Verwaltungsabteilungen“ und Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit) zu verwirklichen. Die Gründung von DDR und BRD im Jahre 1949 beendete diese Phase. Der Ausbruch des Korea-Krieges und seine Auswirkungen auf das Verhältnis der Großmächte führten auch in Deutschland zu einer Vertiefung der Spaltung. Zwar hielt die SED bis 1955/56 die Errichtung einer gesamtdeutschen Regierung für wünschenswert und möglich, jedoch konnte man sich auf dem Hintergrund der umfassenden politischen, wirtschaftlichen und militärischen Einbeziehung der DDR in den Ostblock (1950 RGW, die auch militärisch und faktisch vollzogen, formal aber erst nach Eintritt der BRD in die NATO durch Aufnahme der DDR in den Warschauer Pakt sichtbar wurde) über die Legitimitätsvorstellungen und das Verfahren für die Errichtung gesamtdeutscher Organe nicht mehr einigen. In den Jahren 1955–1965 wurde bei allen Aktionen der SED die Souveränität der DDR betont und ihre „Respektierung“ gefordert. Jedoch ging es Ostberlin in erster Linie um den Abschluß zwischenstaatlicher, innerdeutscher Abkommen, die zweifellos seine Anerkennung gefördert, wenn auch nicht unbedingt völkerrechtlich besiegelt hätten. (Beispiele hierfür sind der „Konföderations“-Vorschlag und die Angebote zur Bildung gesamtdeutscher Kommissionen, die sich an der Ausarbeitung eines deutschen Friedensvertrages beteiligen sollten.) Beginnend mit dem VI. Parteitag der SED 1963 und verstärkt seit 1965 (Ausweitung des Vietnam-Krieges und damit verbunden eine erneute Verschärfung des Ost-West-Konflikts) hat sich die gesamtdeutsche Politik der SED ebenfalls verhärtet. Entspannung in Mitteleuropa und Fortschritte bei der Lösung der „nationalen Frage“ haben seit 1967 für die SED die völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die BRD zur Voraussetzung. 1. Von der Kapitulation bis zur Gründung der DDR In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u.a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u.a. die UdSSR dieser Proklamation voll zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in fünf Teile (28. 11.–1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, schließlich die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“, die „für den künftigen Frieden und die Sicherheit für notwendig“ erachtet wurde, [S. 712]beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. Gleichzeitig einigte man sich in Potsdam, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v. H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industriezentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims/Karlshorst am 8. 5. 1945). Das Potsdamer Protokoll legt fest, Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik und der DDR führte. In der SBZ schuf die SMAD am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Im Sept. und Okt. 1945 erließen die 5 Landesregierungen Verordnungen über die Durchführung der Bodenreform. Gleichzeitig begann die Enteignung, die sich zunächst nur gegen Betriebe ehemaliger Nationalsozialisten richtete. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur DWK zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchener Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Vertreter der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten rein wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (Viermächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5.–20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. In der Tri-Zone hatte am 8. 5. 1949 der Parlamentarische Rat das Grundgesetz angenommen, das am 23. 5. 1949 in Bonn in Kraft gesetzt wurde. Der erste deutsche Bundestag wurde am 14. 8. 1949 gewählt. Am 21. 9. 1949 trat in der BRD ein Besatzungsstatut in Kraft. Andererseits „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. [S. 713]Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die DDR-Regierung für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. Die Bundesregierung hat von Anfang an die Gründung der DDR als „rechtswidrig“ bezeichnet, da keine freie Willensäußerung des deutschen Volkes stattgefunden habe. Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte (18. 9. 1950) wurde dieser Standpunkt der Bundesregierung bestätigt und die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschlands“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland („Neues Deutschland“ vom 5. 10. 1949). 2. Gesamtdeutsche Politik bis zur Gründung des Warschauer Paktes Zur W. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, ob die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd.~I, Berlin 1954, S. 15–16). In seiner Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der BRD und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (1952 erfolgte die Aufstellung einer Kasernierten Volkspolizei) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die entstehenden Machtblöcke des Ostens und Westens ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden Teilen Deutschlands (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Während die Bundesregierung in einer Regierungserklärung vom 9. 3. 1951 auf der Herstellung von Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen in der DDR bestand, bezeichnete die SED ihr Wahlsystem — Einheitsliste der Kandidaten der Nationalen Front, Beteiligung der Massenorganisationen an der Kandidatenaufstellung, faktische Ausschaltung aller nicht im „Demokratischen Block“ zusammen[S. 714]geschlossenen politischen Parteien und Organisationen — als vorbildlich. Am 15. 9. 1950 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates, indem er dessen paritätischen Zusammenhang als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde aber am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag mit der Begründung abgelehnt, daß nur mit „denjenigen über eine Wiedervereinigung Deutschlands gesprochen werden könne, die willens seien, eine rechtsstaatliche Ordnung, eine freiheitliche Regierungsform, den Schutz der Menschenrechte und die Wahrung des Friedens vorbehaltlos anzuerkennen und zu garantieren“. Auf Vorschlag der drei Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u.a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom 6. 2. 1952 zeigen — als auch ein Übereinkommen über die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. So zeigt der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952, daß die SU nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus mußte der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung stoßen, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der BRD zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) gedacht war. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die BRD zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 7. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr seiner bisherigen Haltung stimmte der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 mit der Begründung ab, daß die UdSSR zwar einer internationalen Aufsicht von Wahlen (endlich) zugestimmt habe, diese Kontrolle sich aber nicht auf „wirkliche freie Wahlen“ erstrecken solle. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die BRD trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Ostens und Westens vollzogen, und eine neue Etappe der W. begann. 3. Die UdSSR lehnt Verantwortung für Wiedervereinigung ab Schon in einer TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 hatte die UdSSR eine vorsichtige Schwenkung vollzogen. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am [S. 715]26. 7. 1955 die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“ und einer „Beseitigung aller ihrer politischen und sozialen Errungenschaften“ und „ihrer demokratischen Umgestaltungen“ zuzustimmen. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden — so Grotewohl — erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei (ebenda S. 37). Konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ sah Grotewohl in der Beteiligung bei der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit, in verstärkten wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen ihnen und einer „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten Deutschlands“. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ in Westdeutschland gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten (ebenda S. 38). Ohne Zweifel hat der Vertrag zwischen der DDR und der UdSSR vom 20. 9. 1955 nach außen den Anschein der Souveränität erweckt. Soweit ihr die Führung einer selbständigen Außenpolitik gestattet wurde, hat sie im folgenden ihre Vorstellungen zur Deutschlandpolitik und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen enthielten aber stets ein feststehendes Grundmuster, indem eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne abgelehnt, Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet wurden. Am 31. 12. 1957 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der „zwei deutschen Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen“ herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. 4. Über eine Konföderation zur Wiedervereinigung Was die SED unter einer „Konföderation“ versteht, hat sie mehrmals präzisiert. Am 30. 2. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u.a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Großgrundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und BRD, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussionen über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende Form vollständig beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 bekannte sich die SU zwar zur Viermächteverantwortung für Deutschland, jedoch wurde nur eine Konföderation als „ernsthafter Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hat — zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung — den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Schon am 22. 1. 1958 antwortete Chruschtschow darauf in einer Rede [S. 716]in Minsk und bestritt, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden demokratischen Staat wiederherzustellen“. Diese sowjetische Haltung erfuhr eine weitere Versteifung, als Chruschtschow am 29. 1. 1958 in einem Interview mit Axel Springer und Hans Zehrer eine Konföderation als einzigen Weg zur Wiedervereinigung bezeichnete. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen BRD und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte auf eine Wiedervereinigung hin davon abhängig, daß sich die BRD positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ — so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit — sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die Deutschlandpolitik der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wird von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. In der westlichen Völkerrechtslehre wird unter Konföderation eine lockere Verbindung (Staatenbund) zwischen Völkerrechtssubjekten auf der Grundlage eines Staatsvertrages, in der die Partner ihre volle Souveränität behalten, verstanden. Im Westen wurde der Plan einer Konföderation immer mit der Begründung abgelehnt, daß eben dieser Staatsvertrag eine verschleierte Anerkennung der DDR als Völkerrechtssubjekt bedeuten würde. Die schwersten Bedenken wurden von westlicher Seite insbesondere darum erhoben, weil nach Auffassung der SED zu den Aufgaben der zu wählenden Gremien zwar die „umfassende Demokratisierung des gesellschaftspolitischen Lebens“ (in kommunistischem Sinne und in Westdeutschland) gehören sollte, aber alle Schritte zur Ausarbeitung einer „gemeinsamen Legitimitätsgrundlage“ (R. Schuster: Die Schein-Konföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik, im „Europa-Archiv“, 12. Folge, 1959, S. 360) vorläufig ausgeklammert werden sollten. Da das Jahr 1958 von besonderer sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert wurde, haben die Westmächte und die BRD alle Konföderations-Vorschläge der DDR, die sie dem Ziel ihrer Anerkennung indirekt näherbringen sollte, zurückgewiesen. Während in dieser Zeit die Haltung der Bundesregierung unverändert blieb und die Abhaltung freier Wahlen zur unabdingbaren Voraussetzung für Regierungsgespräche bezeichnet wurde, führte der V. Parteitag der SED (Juli 1958) zu einer weiteren Verhärtung der Deutschlandpolitik der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ der BRD appellierte, eine „bürgerlich demokratische Ordnung“ in der BRD (d.h. vor allem Wiederzulassung der verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der BRD wenig Unterstützung. 5. Statt Wiedervereinigung --- Abschluß eines Friedensvertrages Bis zum VI. Parteitag 1963 weist die Deutschlandpolitik der SED einige Grundzüge auf, die in erster Linie den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR zum Inhalt haben. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik tritt nunmehr die Forderung [S. 717]nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorgeschlagen wird, die die vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland beraten soll). Die Frage eines deutschen Friedens Vertrages wurde akut, als Chruschtschow (so u. a. am 5. 3. 1959 in Leipzig, am 14. 1. 1960 in Moskau, am 15. 6. 1961 im Moskauer Fernsehen) und Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die Verhandlungen führen, sich verständigen und deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten soll. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Deutschlandpläne der SED war, welche Interpretation Ostberlin der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU) vertretenen Koexistenz-Konzeption geben würde und wieweit Ulbricht sie auch bei der Gestaltung der innerdeutschen Verhältnisse praktizieren würde. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems bedeutet, hat die SED diese Auffassung durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der BRD zurückgewiesen. „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert“ (W. Horn: Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, [Ost-]Berlin 1959). Dieser Konzeption entsprach der vom ZK der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der BRD anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzungen für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Hier ist klar ausgesprochen, daß die SED schon zu diesem Zeitpunkt nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der BRD als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung forderte, sondern daß sie selbst diese Umgestaltung aktiv zu fördern gedachte. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Alle diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom „Nationalrat der Nationalen Front“ der DDR vorgelegten Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es darin bezeichnenderweise: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Die Bundesregierung hat daraus gefolgert, daß von der SED trotz der von ihr seit 1960 bekundeten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen) in grundsätzlichen Fragen kein Entgegenkommen zu erwarten war, sie vielmehr unverändert eine Änderung der politischen Verhältnisse in der BRD in ihrem Sinne anstrebte. Ulbricht selbst hat diese Befürchtungen teilweise bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, [S. 718]sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag hieß es noch, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese sehr weitgehende Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED erst im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Okt. 1962 eingeschränkt und inhaltlich ganz der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht am 2. 12. 1962 in Cottbus von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ — so umschreibt die SED ihre Deutschlandpolitik und die Wiedervereinigungsfrage — erfordere. Da aber seit Anfang der 60er Jahre als „Hauptinhalt der nationalen Frage“ die „Entmachtung der westdeutschen Militaristen und Monopolkapitalisten“ bezeichnet wird, hat Ostberlin nie deutlich gemacht, in welchen Punkten es zu Kompromissen bereit sei. (Im westlichen Verständnis des Wortsinnes wäre ein Kompromiß möglich gewesen, als die Bundesregierung Anfang Januar 1963 eine Erhöhung des Swing der Warenlieferungen im Interzonenhandel um 300–400 Mill. DM anbot, wenn sich dafür Ostberlin zur Ausstellung von Passierscheinen an West-Berliner bereitfände. Auf dem VI. Parteitag hat die SED dies als „unsittliches Geschäft“ abgelehnt.) 6. Der VI. Parteitag --- innere Konsolidierung der DDR vor Wiedervereinigung Entgegen der Meinung einiger westlicher Beobachter bedeutete der VI. Parteitag der SED vom 15.–21. 1. 1963 in mancher Hinsicht eine Korrektur der bisherigen Deutschlandpolitik der Partei. Es gibt eine Reihe von Anzeichen, die auf eine verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems hindeuten. Dies bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin offensiven Deutschlandpolitik. Die Proklamation des Neuen ökonomischen Systems, die verstärkten Bemühungen in den folgenden Jahren, die Herausbildung eines eigenen DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der BRD (siehe dazu: Imperialismus heute. Der staatsmonopolistische Kapitalismus in Westdeutschland, [Ost-]Berlin 1966) sind Kennzeichen einer vorsichtigen Umorientierung der W. der SED. So sieht sie nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter- und Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Hierin wird also auf die Beispielwirkung eines ökonomisch und politisch gefestigten DDR-Herrschaftssystems Hoffnung gesetzt. Andererseits heißt es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, „Neues Deutschland“ vom 25. 1. 1963, Sonderbeilage). Damit wurden als „günstige Voraussetzungen“ für den gesellschaftlichen Fortschritt in der DDR Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der BRD angesehen. Die Möglichkeit einer solchen Änderung wird seit etwa 1966 von der SED wesentlich skeptischer beurteilt als in früheren Jahren. Da nach Auffassung einzelner Gesellschaftswissenschaftler der DDR (s. Imperialismus heute) die BRD gegenwärtig die gesellschaftliche Periode des „staatsmonopolistischen Kapitalismus“ durchläuft und in dieser Epoche das Eintreten zyklischer Krisen nicht mehr mit derselben Zwangsläufigkeit erfolgt, scheinen die Hoffnungen der SED auf eine Mobilisierung der westdeutschen Arbeiterschaft geringer geworden zu sein. Zwar bedeutet ihre seit 1963 eher defensive Deutschlandpolitik nicht, daß sie auf propagandistisches Hineinwirken in die BRD (gegen „Notstandsgesetze“, für „Lauterkeit und Anstand im Staat“ (der BRD), für Verteidigung der „bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten der Arbeiter und Gewerkschaftler“) verzichten will; jedoch wurde auf dem VI. Parteitag die These von der einheitlichen „gesamtdeutschen Arbeiterklasse“, deren anerkannte Avantgarde die SED sei, vollständig aufgegeben. Eine indirekte Begründung findet sich im Rechenschaftsbericht des ZK an den VI. Parteitag, in dem es heißt, daß die „langanhaltende Nachkriegskonjunktur es der westdeutschen Groß[S. 719]bourgeoisie gestattete, Teile der Arbeiterklasse, des Kleinbürgertums und der Intelligenz ökonomisch zu korrumpieren und eine starke Arbeiteraristokratie entstehen zu lassen“. Dadurch seien bei der westdeutschen Bevölkerung „Illusionen“ über den „Charakter der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ entstanden. Auch in anderer Weise hat sich der Schwerpunkt der SED-Argumentation seit dem VI. Parteitag verschoben. Nachdem Chruschtschow auf dem VI. Parteitag den Abschluß eines Friedensvertrages auf Grund der Existenz der Mauer zwischen Ost- und West-Berlin als nicht mehr dringend notwendig bezeichnet hatte, fehlt diese Forderung auch in der Rede, die Ulbricht am 15. 1. 1963 auf dem Parteitag hielt. Er forderte ein „Abkommen der Vernunft und des guten Willens“, das von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ ausgehen und folgende Punkte enthalten sollte: 1) Respektierung der Existenz des anderen deutschen Staates und seiner politischen und gesellschaftlichen Ordnung. Feierlicher Verzicht auf Gewaltanwendung in jeder Form; 2) Respektierung, Fixierung und Festigung der bestehenden deutschen Grenzen; 3) Verzicht auf Erprobung, Besitz, Herstellung und Erwerb von Kernwaffen und der Verfügung über sie; 4) Verhandlungen über Abrüstung in „beiden deutschen Staaten“; 5) Gegenseitige Anerkennung von Reisepässen und Staatsbürgerschaft der DDR und BRD als Voraussetzung für eine Normalisierung des Reiseverkehrs; 6) „Herstellung normaler, sportlicher und kultureller Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten“, Einstellung der Tätigkeit des Travel-Board-Büros in West-Berlin; 7) Abschluß eines Handelsvertrages zwischen der DDR und der BRD. Die SED-Führung hat niemals ganz deutlich gesagt, was sie unter „Normalisierung der Beziehungen“ zur BRD oder zu West-Berlin versteht. Es blieb offen, ob sie dabei an Verhandlungen bevollmächtigter Regierungsvertreter und den Abschluß staatsrechtlicher Abkommen denkt, wie sie etwa der Freistaat Bayern zwecks Regulierung der Grundgewässer mit der Republik Österreich nach dem Grundgesetz abzuschließen berechtigt ist, oder ob sie die völkerrechtliche diplomatische Anerkennung und den Austausch von Botschaftern mit der BRD verlangt. Damit würde die DDR von der BRD als Ausland anerkannt — eine Forderung, die im Hinblick auf den klaren Auftrag des Grundgesetzes zur Wiedervereinigung von allen Bundesregierungen und dem Bundestag als indiskutabel zurückgewiesen wurde. 7. Abrüstungsfrage und Selbstbestimmungsrecht in der Wiedervereinigungspolitik der SED Im Jahre 1963 erreichte die Kampagne mit Appellen, Vorschlägen und Kommuniqués an Bundesregierung und Bevölkerung der BRD „zur Entspannung und Normalisierung der beiderseitigen Beziehungen“ einen Höhepunkt (so der Appell der Regierung der DDR am 20. 6. 1963 an die westdeutsche Bevölkerung, der Vorschlag Ulbrichts zur Bildung gemeinsamer Kommissionen als Vorbereitung einer deutschen Konföderation vom 2. 7. 1963 und 21. 7. 1963). Zwei Problemkreise standen dabei im Mittelpunkt der Propaganda: Abrüstung und Selbstbestimmungsrecht. Schon 1957 hatte die SED den Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa unterstützt. Da ein Abkommen hierüber, falls es je zustande gekommen wäre, die Unterschrift der DDR unter einen völkerrechtlich gültigen Vertrag erfordert haben würde, hätte ein solcher Plan u.a. der internationalen Anerkennung der DDR entscheidend genützt. Daß somit die Abrüstungspolitik der SED auch in ihrer Deutschlandpolitik eine Funktion hatte, zeigten auch die Passagen des Konföderationsplanes Grotewohls vom 27. 7. 1957, in denen ein Verbot der Lagerung und Herstellung von Atom-Waffen auf deutschem Boden gefordert wird, das Ausscheiden von BRD und DDR aus NATO und Warschauer Pakt und „gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“ vorgeschlagen wurden. Da im Bundestagswahlkampf von 1957 gerade die Diskussion um die Ausbildung von Bundeswehreinheiten an taktischen Atomwaffen ein umstrittenes Wahlkampfthema war, erhoffte sich die SED von ihrem Vorgehen zu diesem Zeitpunkt wenigstens propagandistischen Erfolg. Auch weitere DDR-Aktionen in der Abrüstungsfrage hatten stets eine gesamtdeutsche Stoßrichtung. In einer Denkschrift der Regierung der DDR an die XV. Tagung der UN-Vollversammlung vom 15. 9. 1960 wird der BRD „totale [S. 720]Militarisierung und atomare Aufrüstung“ vorgeworfen. „Schnellste Abrüstungsmaßnahmen“ in ganz Deutschland sollten deshalb die „Herstellung der Neutralität der beiden deutschen Staaten ermöglichen“ und die „Verständigung der beiden deutschen Staaten über ihre Wiedervereinigung“ fördern. Auch der Beitritt der DDR zum Kernwaffenteststopp-Abkommen von Moskau (8. 8. 1963), der Entwurf eines Vertrages zwischen DDR und BRD über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ vom 6. 1. 1964 und die Erklärung der DDR-Regierung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966) dienten ähnlichen Zielen. Einerseits sind diese Schritte diktiert von der Solidaritätspflicht gegenüber der Abrüstungspolitik der UdSSR, andererseits bieten sie eine ständige Möglichkeit, die Stellung der BRD zur NATO einer unaufhörlichen Kritik zu unterziehen und dem westlichen Verteidigungsbündnis permanente Aggressionsabsichten gegen das „sozialistische Lager“ zu unterstellen. Indem das Schreckgespenst einer drohenden Aggression durch die „atombewaffneten westdeutschen Militaristen“ an die Wand gemalt wird, soll der Bevölkerung die Notwendigkeit einer engen Bindung an die UdSSR und die übrigen Bündnispartner des Warschauer Paktes suggeriert werden. Der „Freundschafts- und Beistandspakt“ zwischen DDR und UdSSR vom 12. 6. 1964 hat in allen wesentlichen Punkten die Deutschlandpolitik der SED sanktioniert. Nunmehr wurde jedoch nicht mehr die Weigerung der Bundesregierung, mit Ostberlin in Regierungsverhandlungen als ersten Schritt zur Wiedervereinigung einzutreten, als Haupthindernis angesehen, sondern die vermeintliche, atomare Rüstung Westdeutschlands als „schwerstes Hindernis der Normalisierung der Beziehungen der deutschen Staaten“ bezeichnet. Dieses Bündnis, das in einer bis dahin einmaligen Weise die vertragliche Bindung eines Ostblockstaates an die UdSSR paraphierte, erhielt noch besondere Bedeutung dadurch, daß es die Diskussion um das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes wieder belebte. Die Politik der Bundesregierung ging bisher davon aus, daß das Recht auf Selbstbestimmung ein universales Prinzip des Völkerrechts sei und nur in freien Wahlen geltend gemacht werden könne. Da diese bisher im Gegensatz zur BRD in der DDR nicht stattgefunden hätten, habe sich die Bevölkerung nicht darüber äußern können, in welcher Staatsform sie leben und wie sie ihre inneren und äußeren Lebensverhältnisse gestalten wolle. Daher habe die BRD bis zur Gewährung dieses Rechtes an die Bevölkerung der DDR die Pflicht, in außenpolitischen Angelegenheiten diese Bevölkerung mitzuvertreten. („Alleinvertretungsanmaßung“ wird diese Haltung von der DDR bezeichnet.) Von sowjetischer und mitteldeutscher Seite lagen zur Frage des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes widersprüchliche Äußerungen vor. Chruschtschow hatte am 28. 1. 1960 in einem Brief an Bundeskanzler Adenauer die Vier-Mächte-Verantwortung für die Wiedervereinigung ausdrücklich mit dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes bestritten. „Selbstbestimmung der Völker bedeutet“, so schrieb Chruschtschow, „daß die Völker einer Nation oder eines Staates selber ihr Schicksal, das Schicksal ihres Staates bestimmen.“ Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow aus Anlaß der Unterzeichnung des Freundschaftsvertrages mit der DDR, daß das Selbstbestimmungsrecht auf die deutsche Frage nicht anwendbar sei und mithin die Wiedervereinigungsproblematik nicht berühre. Selbstbestimmungsrecht sei eher ein soziales, denn ein nationales Problem. Diese Ansicht Chruschtschows stand — mindestens teilweise — im Widerspruch zu der von der SED vertretenen These, daß das Selbstbestimmungsrecht von den Deutschen in der DDR durch Errichtung des „ersten friedliebenden Staates in der deutschen Geschichte“ längst ausgeübt worden sei. In allen sozialistischen Ländern ist nach Meinung der Völkerrechtslehre der SED das Selbstbestimmungsrecht durch die politische Praxis der kommunistischen Parteien realisiert worden. Darüber hinaus wird das Selbstbestimmungsrecht den im „nationalen Befreiungskampf“ stehenden Völkern der „Dritten Welt“ zugestanden, da ihre Auseinandersetzung mit „Imperialismus und Kolonialismus“ den historischen Gesetzmäßigkeiten des Marxismus-Leninismus unterliege. Somit wird stillschweigend die postulierte Universalität eines geltenden Völkerrechts[S. 721]prinzips in seiner erlaubten Anwendung auf eine konkrete gesellschaftspolitische Situation eingeschränkt. Es ist nur dann der Forderung nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen, wenn ihre Erfüllung dem „gesellschaftlichen Fortschritt“, d.h. der Errichtung oder Festigung eines sozialistischen oder kommunistischen Herrschaftssystems dient. Jedoch mußte gerade die innerdeutsche Situation die Frage aufwerfen, wer in Deutschland dieses Selbstbestimmungsrecht zu beanspruchen hat und wie es ausgeübt werden soll. Insbesondere mußte die Völkerrechtslehre der SED versuchen zu begründen, daß dem „Volk der DDR“ ein eigenständiges, vom Volk in ganz Deutschland abgesondertes Selbstbestimmungsrecht zusteht. Die Frage, was unter dem Begriff „Volk“ zu verstehen sei, hat ein führender Völkerrechtler der DDR, Prof. Dr. Rudolf Arzinger, mit der These beantwortet, daß es in Deutschland zwei „Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes“ gebe („Deutsche Außenpolitik“, H. 8, 1964, S. 768 ff.). Zu den herkömmlichen Begriffsmerkmalen (nationale, religiöse, kulturelle, sprachliche Gemeinsamkeiten) von Völkerrechtssubjekten, die ein Selbstbestimmungsrecht beanspruchen können, fügt Arzinger den „bestimmten Stand von gesellschaftlicher Entwicklung, (und) eine bestimmte ökonomische klassenmäßige Struktur“ hinzu. Er ist der Meinung, daß die Abgrenzung der Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes nicht nur nach nationalen, sondern auch nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen kann, und daß dementsprechend in Deutschland mit der „Bildung von zwei Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“ sich auch zwei Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes herausgebildet haben. Internationale Anerkennung hat diese Auffassung weder im Westen noch im Osten gefunden. Selbst die SED bestreitet die Existenz einer einheitlichen deutschen Nation im allgemeinen nicht. 8. Eine DDR-„Hallstein-Doktrin“? In den Jahren 1964/65 hat sich die Deutschlandpolitik der SED prinzipiell nicht geändert, auch wenn man zunächst im Angebot eines beschränkten Zeitungsaustausches durch Ulbricht am 25. 4. 1964 (von der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen am 2. 6. und 16. 7. 1964 abgelehnt) und in der Ausreisegenehmigung für Rentner am 9. 9. 1964 ein begrenztes Einlenken Ostberlins vermutete. Dem stehen Maßnahmen und Erklärungen Ostberlins gegenüber, die von der BRD als Vertiefung der Spaltung verstanden werden mußten, wie: die Einführung eines zwangsweisen DM-Umtausches bei Besuchsreisen in die DDR (25. 11. 1964), die Aufforderung an die Bundesregierung (26./28. 4. 1964), 120 Mrd. DM „Schulden“ zu zahlen, die der DDR durch Reparationsleistungen und „Abwerbung“ entstanden seien, die weiteren Erschwernisse durch eine Verordnung über den „grenzüberschreitenden Binnenschiffahrtsverkehr“ vom 24. 6. 1965 und die direkte Einmischung in die inneren Angelegenheiten der BRD durch die Erklärung Ulbrichts vom 1. 8. 1965, ein Wahlsieg der CDU/CSU bei den bevorstehenden Bundestagswahlen bedeute eine „dauernde“ Blockierung der Wiedervereinigung. Verbunden mit wachsender Polemik gegen die BRD zeigte die SED in steigendem Maße eine Haltung, die von westlichen Beobachtern als „DDR-Alleinvertretungsanmaßung“ bezeichnet wurde. So sagte Ulbricht im Sept. 1965 in Moskau, daß die DDR für „das ganze friedliebende Deutschland (spreche), für alle friedliebenden Menschen, auch für diejenigen, die heute noch jenseits unserer Staatsgrenzen in der westdeutschen Bundesrepublik oder auf dem besonderen Territorium Westberlin leben“ (ND vom 24. 9. 1965). Die Gründung eines „Staatssekretariats für gesamtdeutsche Fragen“ (18. 12. 1965) und die Konstituierung eines „Rates für gesamtdeutsche Fragen“ (14. 1. 1966) in Ostberlin, hatten in erster Linie eine innenpolitische Funktion. Der Bevölkerung sollte damit gezeigt werden, daß die SED die Wiedervereinigung Deutschlands als politisches Fernziel keineswegs aufgegeben hat; wann dieses Ziel, ein „sozialistisches Deutschland“, jedoch erreicht würde, machte die Partei jetzt ganz von einer innenpolitischen Veränderung in der BRD (Austritt aus der NATO, Verzicht auf Kernwaffen, Entmilitarisierung, Herrschaft der Arbeiterklasse) abhängig. Mit der Grün[S. 722]dung dieser Institutionen war jedoch auch eine Intensivierung der Propaganda gegen die BRD verbunden. Dabei wurde die seit 1964 von der SED benutzte These von den „2 Staatsvölkern“ der „beiden deutschen Nationalstaaten“ zu einer Drei-Staaten-Theorie und Drei-Völker-Theorie (unter Einschluß West-Berlins) ausgedehnt (G. Kegel im ND vom 16. 1. 1966). 9. Das Scheitern des Redneraustausches zwischen SED und SPD Im Februar, März und April 1966 kam es zu einem Briefwechsel zwischen SED und SPD, den die SED begonnen hatte und in dem sie zunächst ihren bekannten Standpunkt in der Deutschlandfrage wiederholte. Die SPD hatte im 1. Antwortbrief 7 konkrete Fragen an die SED gerichtet, in denen vor allem auf Entspannung in „kleinen Schritten“ zwischen DDR und BRD gedrungen wurde. Dieser Briefwechsel zeigte zunächst, daß es innerhalb der SED-Führung Kräfte gab, deren Selbstbewußtsein so gewachsen war, daß sie sich einer gesamtdeutschen Auseinandersetzung gewachsen fühlten. Die zögernde Veröffentlichung des 1. SPD-Briefes in der DDR zeigte jedoch, daß sich die Hoffnung der SED, zwischen SPD-Führung und Mitgliedern einen Keil treiben zu können, keineswegs erfüllt hatte. Als die SED eine im März 1966 von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands angebotene Fernsehdiskussion zwischen Vertretern der SED und SPD ablehnte, wurde deutlich, daß sie von der Leidenschaftlichkeit der besonders in der DDR in Gang gekommenen Diskussion überrascht und gleichzeitig besorgt war, eine von ihr initiierte Entwicklung könne ihrer Kontrolle entgleiten. Den von der SED in ihrem zweiten Brief an „die Delegierten des Dortmunder Parteitages der SPD und alle Mitglieder und Freunde der Sozialdemokratie in Westdeutschland“ (ND vom 26. 3. 1966) unterbreiteten Vorschlag eines Redneraustausches zwischen SED und SPD hielt sie jedoch zunächst aufrecht. Inhaltlich hatte sich aber an der Deutschlandpolitik der SED wenig geändert. Am 22. 4. 1966 veröffentlichte das „Neue Deutschland“ eine Rede Ulbrichts, die er am 21. 4. 1966 aus Anlaß des „20. Jahrestages der Gründung der SED“ in Ostberlin gehalten hatte. Darin wiederholte er den 6-Punkte-Plan seiner Neujahrsrede, in dem er „erste Schritte“ zur innerdeutschen Annäherung der Bundesregierung offeriert hatte: Verzicht beider Teile Deutschlands auf atomare Aufrüstung, Anerkennung der bestehenden Grenzen in Deutschland, Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Paktes, Verhandlungen über Abrüstung in Deutschland, Verzicht auf die „Notstandsgesetzgebung“ in der BRD, Normalisierung der Beziehungen zwischen „den deutschen Staaten und ihren Bürgern“. Hinzu kam jetzt jedoch ein Katalog von Vorbedingungen für das Zustandekommen einer Konföderation. So forderte Ulbricht u. a. eine Parlamentsreform in der BRD, Mitbestimmung für die Gewerkschaften in den Betrieben, Veränderung der Machtverhältnisse in der westdeutschen Großindustrie, Enteignung des Springer-Konzerns, Bildungsreform in der BRD, Säuberung des Staatsapparates der BRD und dergleichen mehr. Erst danach könne durch eine Konföderation die „demokratische Umwälzung“ in der BRD „vollendet“ werden. Der zweite offene Brief des Parteivorstandes der SPD vom 14. 4. 1966 („Frankfurter Allgemeine“ vom 16. 4. 1966) wurde zunächst vom „Neuen Deutschland“ am 30. 4. 1961 nur in stark entstellter Weise abgedruckt, der volle Wortlaut wurde erst am 29. 5. 1966 zusammen mit dem 3. offenen Brief der SED veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auf dem 12. ZK-Plenum (27./28. 4. 1966) eine Vertagung des Redneraustausches auf Juli 1966 beschlossen. Da die SED in dieser Zeit ihre öffentlichen Angriffe gegen Mitglieder des Parteivorstandes der SPD verstärkt fortsetzte
Wiedervereinigungspolitik der SED (1969) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 <Grundzüge> Die Geschichte der Teilung Deutschlands und die W. der SED lassen in deutlicher Weise die Entwicklung der weltpolitischen Lage nach der Kapitulation des Deutschen Reiches, die wachsende Entfremdung der…
DDR A-Z 1969
Weltfriedensrat (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ständiger Ausschuß der Weltfriedensbewegung, hieß zunächst Weltfriedenskomitee. Wurde im Nov. 1950 in W. umbenannt. Sitz des W. und seines ständigen Exekutivbüros: Prag. Die überparteiliche Zusammensetzung und die teils allgemein humanitäre, teils christliche Tonart des W. kann nicht verbergen, daß er sowjetisch gesteuert wird und als Tarnorganisation dient. Seit 1957, seitdem die NATO sich um ein atomares Gegengewicht gegen die Rüstung und Atombewaffnung der SU bemühen muß, sucht der W. die Diskussion über diese Fragen zugunsten der SU auszulegen. — Seit 1961 bemüht sich der W., die [S. 706]Christliche Friedenskonferenz u.ä. Organisationen für seine sowjet. Agitation heranzuziehen. Mit allgemein pazifist. Formeln hielt der W. vom 9. bis 14. 7. 1962 in Moskau den „Weltkongreß für Abrüstung und Frieden“ ab. Der W. ist, wie der WGB, eine getarnte Ersatzorganisation für die Komintern bzw. das Kominform. Seit Jahren regt sich im W. eine linke Gruppe, die im Chinesisch-Sowjetischen Konflikt für die KP Chinas eintritt. Doch stand der „Weltkongreß für Frieden, nationale Unabhängigkeit und allgemeine Abrüstung“ in Helsinki (10.–15. 7. 1965) überwiegend unter sowjet. Einfluß. Er bezichtigte die USA, imperialistische Kriege zu führen (Südvietnam und Kongo), und warf der BRD Kriegsvorbereitung vor (Revanchismus). Auf diesem Kongreß, der auch von Delegierten kleiner Pazifistengruppen der BRD und einer Abordnung des Deutschen Friedensrates beschickt war, wurde die heftige Opposition der um Peking gescharten Minderheit lahmgelegt. Dennoch findet Peking bei vielen Linken, vor allem in Südamerika, Afrika und Südostasien, Anhänger. Über die Tagung des W. in Genf (13.–16. 6. 1966), die sich vor allem mit Südostasien und dem angeblichen Militarismus der BRD beschäftigte, schrieb der liberale Historiker Walther Hofer in der „Neuen Zürcher Zeitung“ v. 8. 9. 1966 (Fernausg., Bl. 14) u. a.: „Alle Resolutionen und anderen offiziellen Verlautbarungen sowie die weitaus meisten Reden vertreten Auffassungen, die sich von denjenigen des Sowjetkommunismus nicht einmal in Nuancen unterscheiden. Zwar gab es durchaus auch einige Redner, die nicht Kommunisten, sondern ehrliche Pazifisten sein mögen; doch findet sich von ihren nichtkonformen Ansichten in den Resolutionen der Tagung keine Spur.“ Präsident des W. war bis 15. 7. 1965 der britische Physiker Prof. John Bernal. Er trat krankheitshalber zurück, blieb aber für 4 Monate im Amt, da die Wahl eines Nachfolgers mißlang. Vor allem wegen der chines. Opposition im W. wurde auch weiterhin die Neuwahl eines Präsidenten vermieden. Statt dessen leitet ein mehrköpfiges Präsidialkomitee, das vom 32köpfigen Präsidium des W. gewählt wird, zusammen mit dem Sekretariat den W. — Die „koordinierende Präsidentin“ ist seit 1966 Isabelle Blume (KP Belgiens); Generalsekretär ist Romesh Chandra (KP Indiens). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 705–706 Weltfestspiele der Jugend A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltgewerkschaftsbund (WGB)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ständiger Ausschuß der Weltfriedensbewegung, hieß zunächst Weltfriedenskomitee. Wurde im Nov. 1950 in W. umbenannt. Sitz des W. und seines ständigen Exekutivbüros: Prag. Die überparteiliche Zusammensetzung und die teils allgemein humanitäre, teils christliche Tonart des W. kann nicht verbergen, daß er sowjetisch gesteuert wird und als Tarnorganisation dient. Seit 1957, seitdem die NATO sich um ein atomares…
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Wettbewerb, Sozialistischer (1969)
Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §~16 des Gesetzbuches der Arbeit ist der SW. die umfassendste Form der Masseninitiative und der Teilnahme der Werktätigen an Planung und Leitung. Der SW. ist sowjetischen Ursprungs, er entstand in Form der sowjetischen Subbotniks, deren erster am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan stattfand. Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum Ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. Im anderen Teil Deutschlands wurden 1950 nach Erlaß des Gesetzes der ➝Arbeit die ersten SW. durchgeführt. Der SW. findet statt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Betriebsabteilung zu Betriebsabteilung. Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes. Es finden auch SW. zwischen den Betrieben statt, die zu Leistungsvergleichen ausgestaltet werden. Die Träger des SW. sind die Aktivisten, Neuerer, Schrittmacher. Daraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am SW. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Die Teilnahme ist „Ehrensache jedes Werktätigen“. Dazu werden Selbstverpflichtungen abgegeben. Die Bedingungen des SW. werden durch die Industrieministerien gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften (FDGB) festgelegt. Die Ziele des SW. in den Betrieben sind vom Betriebsleiter (Betriebsverfassung) auszuarbeiten. Die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen haben den SW. zu organisieren. Eine wichtige Methode des SW. ist die Führung des Haushaltsbuches, durch die eine „richtige Verbindung von Plan und Leistung mit Lohn und Prämie materiell stimuliert“ wird. Das Haushaltsbuch ist eine Methode der wirtschaftlichen Rechnungsführung bis in die kleinste Produktionseinheit, bei der alle Leistungskennziffern vorgegeben und abgerechnet werden, die von den Werktätigen eines Produktionsbereiches beeinflußbar sind. Die Initiative zur Einführung des Haushaltsbuches ging 1963 vom VEB Kraftfahrzeugwerk „Ernst Grube“, Werdau, aus. Ziel war damals, Verlustquellen im Produktionsvorgang aufzudecken und zu beseitigen. Durch die Vorgabe bestimmter Leistungskennziffern, besonders der Kosten, haben die Werktätigen Verlustquellen aufzudecken. So sollen die Betriebs- und Abteilungsleiter zu ökonomischen Leistungsmethoden und zur „Arbeit mit dem Menschen“ gezwungen werden. Der komplexe Wettbewerb ist eine Form der Organisation und Führung des SW. innerhalb der Betriebe und zwischen den Betrieben einer oder mehrerer VVB, die dem Inhalt des Neuen ökonomischen Systems und den Bedingungen der technischen Revolution am besten entsprechen soll. Er soll die kooperativen Beziehungen und die arbeitsteiligen Arbeitsprozesse der sozialistischen Großproduktion maximal berücksichtigen. Er ist auf höchste Effektivität der Arbeit bei der Erfüllung der Gesamtaufgaben eines Betriebes oder einer VVB gerichtet. Im Mittelpunkt steht die Rationalisierung. Wettbewerbsziel ist der Welthöchststand beim jeweiligen Erzeugnis, an dem die eigene Leistung gemessen und beurteilt werden soll. So sollen die Aufgaben zur Durchführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die Erfüllung der Hauptkennziffern des Planes, die Einhaltung der Lieferfristen und des Sortiments komplex gelöst werden. Das rationelle Zusammenwirken der verschiedenen Abteilungen eines Betriebes von der Entwicklung bis zum Absatz bzw. der Zulieferbetriebe und der Finalproduzenten eines oder verschiedener Industriezweige sollen unabhängig von den Eigentumsformen durch den Komplexwettbewerb gefördert werden. Für die Sieger im SW. sind Prämien und Auszeichnungen ausgesetzt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 709 Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WGBSiehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §~16 des Gesetzbuches der Arbeit ist der SW. die umfassendste Form der Masseninitiative und der Teilnahme der Werktätigen an Planung und Leitung. Der SW. ist sowjetischen Ursprungs, er entstand in Form der sowjetischen Subbotniks, deren erster am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan stattfand. Mit dem Aufruf der KPdSU vom…
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Rechtshilfeabkommen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „DDR“ hat mit verschiedenen Staaten des Ostblocks R. geschlossen. Das erste war der „Vertrag zwischen der DDR und der tschechoslowakischen Republik“ vom 11. 9. 1956 „über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen“, der durch Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1187 und GBl. 1957, S. 365) in Kraft gesetzt wurde. Ihm folgten der gleichlautende Vertrag mit der Volksrepublik Polen vom 1. 2. 1957 (GBl. S. 413, 545), der SU vom 28. 11. 1957 (Gesetz vom 12. 3. 1958, GBl. S. 241, 509), der Volksrepublik Ungarn vom 30. 10. 1957 (Gesetz vom 12. 3. 1958, GBl. S. 277, 509), der Volksrepublik Bulgarien vom 27. 1. 1958 (GBl. S. 713, 889), der Volksrepublik Rumänien vom 15. 7. 1958 (GBl. S. 741 und GBl. 1959, S. 169), der Volksrepublik Albanien vom 11. 1. 1959 (GBl. S. 295) und der [S. 513]Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 13. 10. 1966 (GBl.~I, S. 95 und GBl.~I 1967, S. 7). Nach diesen Verträgen gewähren die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Staatlichen Notariate der vertragschließenden Parteien einander Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Sie bedienen sich dabei der eigenen oder der russischen Sprache, im Rechtshilfeverkehr mit Jugoslawien ist nur die deutsche oder serbokroatische Sprache zugelassen. öffentlich beglaubigte Urkunden des einen Staates bedürfen keiner Legitimation im anderen Staat. Die Vertragspartner gewährleisten den jeweiligen fremden Staatsangehörigen den gleichen Rechtsschutz wie den eigenen Staatsangehörigen. Rechtskräftige Entscheidungen in nicht-vermögensrechtlichen Angelegenheiten sind im Gebiet des Vertragspartners ohne Anerkennungsverfahren wirksam. In den Vertragsbestimmungen über die Rechtshilfe in Strafsachen wird die Auslieferung geregelt. Eigene Staatsangehörige werden nicht ausgeliefert. Auskünfte aus dem Strafregister sind den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Vertragspartners zu erteilen. Eine Sonderstellung nimmt das Abkommen zwischen der „DDR“ und der SU über „gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“, vom 26. 9. 1957 (GBl. S. 533 und S. 615) ein. Dieses regelt nur Rechtshilfefragen in bezug auf Truppenstationierung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 512–513 Rechtshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtspflegerSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „DDR“ hat mit verschiedenen Staaten des Ostblocks R. geschlossen. Das erste war der „Vertrag zwischen der DDR und der tschechoslowakischen Republik“ vom 11. 9. 1956 „über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen“, der durch Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1187 und GBl. 1957, S. 365) in Kraft gesetzt wurde. Ihm folgten der gleichlautende Vertrag mit der Volksrepublik Polen vom 1. 2. 1957 (GBl. S. 413,…
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Sparen (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert, a) Kontensparen: Bis zum Jahreswechsel 1967/68 waren mit Ausnahme der Deutschen Notenbank und der DIB alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für Handwerk und Gewerbe, Postsparkassen, Kreisstellen der DBB, Reichsbahnsparkassen und bäuerliche Handelsgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften, Betriebssparkassen). Die gleiche Ausnahme gilt seit der Umwandlung und Auflösung der Deutschen Notenbank und der DIB für die Staatsbank und die Industrie- und Handelsbank der DDR. Spareinlagen können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit in beliebiger Höhe abgehoben werden (Ausnahme: bei vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist ab drei Monaten), alle Sparkonten sind zur Teilnahme am Überweisungsverkehr berechtigt (Zahlungsverkehr), Spareinlagen können bei jedem zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstitut eingezahlt und abgehoben werden (Freizügigkeitsverkehr), bis 1962 konnten anonyme Sparkonten eingerichtet werden (Inhabersparen), die auch noch heute weiterbestehen; alle Spareinlagen sind von der Vermögens-, Einlagen im Inhaber-S. auch von der Erbschaftsteuer befreit, alle Zinsen sind einkommensteuerfrei. Weitere Methoden zur Förderung des S. sind Prämiensparen, Bausparen, die Einführung des Sparkaufbriefes, das Vertrags-S., bei dem sich der Sparer verpflichtet, während einer festgesetzten Periode monatlich einen bestimmten Betrag zu sparen, und die (ehrenamtliche) Spargeldsammlung in Haushalten und Betrieben. Eine dauernde Werbung hat in jährlichen „Sparwochen“ ihren Höhepunkt, die Jugend wird [S. 584]besonders angesprochen („Jugendsparwochen“). Die Spareinlagen haben sich von 1950 bis 1967 wie folgt entwickelt (Stand 31. 12.): Die Spareinlagen auf Sparkonten waren bis 1963 pro Kopf der Bevölkerung trotz niedrigerer Einkommen etwas höher als in der BRD. Seit dieser Zeit ist es umgekehrt. Ursachen für die relativ hohe Sparquote sind vor allem die fehlenden anderen Sparmöglichkeiten, insbesondere beim Wertpapiersparen, sowie das fehlende reichhaltige und qualitativ hochwertige Angebot an Konsumgütern. b) Im Gegensatz zum Konten-S. ist das Wertpapier-S. (Wertpapiere) bedeutend geringer als in der BRD. Auch hier wird mit viel Aufwand für den Erwerb von Wohnungsbauobligationen und Hypothekenpfandbriefen geworben, die jedoch ganz überwiegend von den Sparkassen und Sozialversicherungsanstalten und nur in geringem Umfang von Privatpersonen gehalten werden. c) Zu erwähnen sind noch die Bemühungen, das S. durch Abschluß von Sparrentenversicherungen und anderen Versicherungen zu fördern. (Währung, Währungsreform, Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 583–584 SP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkassenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert, a) Kontensparen: Bis zum Jahreswechsel 1967/68 waren mit Ausnahme der Deutschen Notenbank und der DIB alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt:…
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Kündigungsrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der Betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die Betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 360 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KunstpolitikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung…
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Kommissionsverträge (1969)
Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die K., überwiegend als Kommissionshandelsverträge bezeichnet, sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Vorläufer waren die Agenturverträge, mit denen schon 1949 einzelnen privaten Einzelhändlern u. Gastwirten der Verkauf von HO-Waren gestattet wurde. Wenn das Eigentum des privaten Einzelhändlers an den Grundmitteln von den K. zunächst auch nicht berührt wird, so wird er doch in engste Abhängigkeit zum sozialistischen Handel gebracht. Zuerst erfolgte der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren und später mit den Großhandelsgesellschaften oder HO und Konsumgenossenschaften. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen und die Bestimmungen zum Schutze des Volkseigentums zu beachten, da die Kommissionsware zumeist Volkseigentum bleibt. Dem Einzelhändler wird eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel in Aussicht gestellt. Für die Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Vertragspartners. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels bzw. von HO und Konsum. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommensteuerpflichtig, sondern wird zur Lohnsteuer herangezogen. Das Reineinkommen soll nicht unter dem früheren Einkommen bei gleicher Arbeitsleistung liegen, aber bei Übererfüllung der vereinbarten Warenumsätze wird die Provision degressiv gestaffelt. Seit 1957 wurden auch private Gaststätten, Buchhändler und der Kohlenhandel einbezogen. Als halbsozialistische Handelsbetriebe werden den Kommissionshändlern zur Modernisierung des Handelsnetzes und Umstellung auf Selbstbedienung Rationalisierungskredite wie dem sozialistischen Handel über den Kommissionspartner gewährt. Mit einer neuen Kommissionshandelsverordnung vom 26. 5. 1966 wurden die Bestimmungen über das Kommissionsgeschäft des alten Handelsgesetzbuches außer Kraft gesetzt und damit das „sozialistische“ Kommissionsgeschäft dem Weg zum Sozialismus angepaßt. Der Anteil des Kommissionshandels am Gesamteinzelhandelsumsatz steigerte sich von 6,5 v. H. im Jahre 1960 auf 9,1 v. H. im Jahre 1967 (Binnenhandel). Die Zahl der unter K. stehenden Einzelhandelsbetriebe hat sich von 45 im Jahre 1956 auf 22.848 Ende 1966 erhöht. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 337 Kommissionshandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommunismusSiehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die K., überwiegend als Kommissionshandelsverträge bezeichnet, sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Vorläufer waren die Agenturverträge, mit denen schon 1949 einzelnen privaten Einzelhändlern u. Gastwirten der Verkauf von HO-Waren gestattet wurde. Wenn das Eigentum des privaten…
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Ministerium für Gesundheitswesen (1969)
Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das MfG. verselbständigt. Im Zuge der Reform der Wirtschaftsverwaltung gingen die Aufgaben der Arbeitspolitik, des Arbeitsrechts (mitsamt Recht der Sozialversicherung) und des Arbeitsschutzes an das Komitee für Arbeit und Löhne über, während die Sozialfürsorge an das MfG. zurückgelangte. Programmatische Bedeutung darf der Zusammenfassung nicht zugeschrieben werden; bei den Räten der Kreise und Städte sind Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung schon seit 1956 den „Ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge“ übertragen. Das M. hat außer den zentralen Abt. für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabt. „Heilwesen“, „Mutter und Kind“, „Wissenschaft und Forschung“ sowie Hygiene-Inspektion, „Hauptverw. Pharmazie und Medizin-Technik“ und schließlich „Sozialfürsorge“. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner direkten Einwirkung in jeder Hinsicht, auch in gesundheitlichen Grundfragen, entzogen sind die „Medizinischen Dienste“ („MD“) der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit, des Verkehrswesens und seit 1963 der „Sportärztliche Dienst“ als „nachgeordnete Einrichtung“ des Komitees für Körperkultur und Sport; hier steht dem M. nur noch ein Mitwirkungsrecht zu (Sportarzt) — Statut vom 27. 10. 1960. Wie alle Ministerien der DDR ist das MfG. in der Hauptsache zentrales Fachorgan der Verwaltung. Gesundheitspolitisch ist es durchaus abhängig vom ZK der SED (Leiter der Abt. Gesundheitspolitik im ZK: Dr. med. Werner Hering, Stellv. Leiter: Dr. med. Rudolf Weber) und diesem rechenschaftspflichtig. — Minister für Gesundheitswesen ist seit Dezember 1958 Max ➝Sefrin (CDU), Staatssekretär: Dr. med. Michael Gehring; Stellv. des Ministers Prof. Dr. med. Ludwig Mecklinger (vorher Oberst des MD der NVA) und Obermedizinalrat Dr. med. Herbert Erler; diese drei sind Mitglieder der SED. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 426 Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für GrundstoffindustrieSiehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das…
DDR A-Z 1969
Exportpreis (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem durch zwei Faktoren geboten: 1) Das inländische Preissystem ist durch planwirtschaftliche Manipulationen verzerrt und spiegelt die effektiven Produktionskosten nur unvollkommen wider. 2) Die Währungen der Ostblockstaaten einschließlich derjenigen der „DDR“ sind reine Binnenwährungen, daher nicht konvertierbar und nur mit besonderen Hilfskonstruktionen verrechenbar. Die Verbindung zwischen den Inlandspreisen und den E. wurde früher durch den sog. Preisausgleich hergestellt. Positive Preisunterschiede wurden als Einnahmen, negative als Ausgaben verbucht. Die Differenz zwischen beiden stellte die tatsächliche Belastung des Staatshaushalts durch den Preisausgleich dar (Subventionierung des Exports). Mit Einführung des Neuen ökonomischen Systems in der Außenwirtschaft wird versucht, die früher strikte Trennung zwischen Binnen- und Außenmarkt nach und nach abzubauen und die Produktionsbetriebe durch Umorganisation und Umfunktionierung der AHU mit dem Außenmarkt zu konfrontieren. So trat an die Stelle des Preisausgleichs das sog. Normativ-Außenhandelsergebnis (Außenhandelsgewinn bzw. -verlust) als ökonomischer Hobel (Exportprämie). Die bisherigen Ergebnisse dieser Reformversuche wird man noch nicht bewerten können. Da vielfach die Konkurrenzfähigkeit der mitteldeutschen Industrie auf dem Weltmarkt nicht gegeben ist, läuft der Ersatz des Preisausgleichs durch das Normativ-Außenhandelsergebnis zur Zeit darauf hinaus, daß die nach wie vor erforderlichen Subventionen für den Export an anderer Stelle des Staatshaushalts erscheinen (Verringerung der Gewinnabführung der Betriebe bzw. Subventionierung solcher Betriebe, deren Produktionskosten über den auf dem Außenmarkt erzielbaren Preisen liegen). Die bisher ungelösten Fragen der Außenwirtschaft, Bildung der E. und Verringerung der Subventionierungskosten bildeten das Generalthema der 3. Tagung des SED-Zentralkomitees im Nov. 1967. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 181 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit-VerkaufsstellenSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem…
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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1969)
Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1963 1966 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB gegründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern (Bauer) zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 wurden die MAS in zentrale Regie übernommen, wobei auch die ländlichen ➝Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschließlich Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen mußten. Die Stationen wurden Mittelpunkte „des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen“ Betriebes als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS zur ideologischen Ausrichtung der Landbevölkerung geschaffen (Technische Kabinette). Gleichzeitig wurde den MTS das gesamte landwirtschaftliche Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Ulbrichts Vorschlag auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnte sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauern zu werden oder ihre Höfe abzugeben. 1959 begann eine Umorganisation des Landmaschineneinsatzes, zunächst durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl. 1959, I, S. 362) (wenn letztere mindestens 80 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können) und durch den Aufbau von Reparatur-Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Die im späteren, vollgenossenschaftlichen Stadium erlassenen allgemeinen Grundsätze für die Überführung der Technik der MTS in die LPG (GBl. 1963, II, S. 193) sehen vor, daß den LPG Typ III die MTS-Technik vorrangig unterstellt wird, während für die LPG Typ~I und II die Überführung auf dem Wege des Verkaufs erfolgt. Sofern die LPG~I und II nicht bereit sind, die MTS-Technik zu kaufen, können sie Maschinenarbeiten von den MTS/RTS gegen Bezahlung des Tarifs ausführen lassen. Aus der Überführung der Technik in die LPG ergibt sich der schrittweise Übergang aller MTS in RTS und damit die Verlagerung des Schwergewichtes der MTS als Mittelpunkt der „sozialistischen“ Umgestaltung der Landwirtschaft in Richtung auf die LPG. Hauptaufgabe der RTS, die als Kreisbetriebe für Landtechnik der am 1. 7. 1963 als leitendes Wirtschaftsorgan für Landtechnik gebildeten VVB Landtechnische Instandsetzung unterstehen (GBl. 1963, II, S. 597), ist es, die Instandsetzung der Traktoren, Maschinen und Geräte der [S. 400]LPG auszuführen, eine bessere Einsatzbereitschaft der Landtechnik zu sichern und die Reparaturkosten zu senken. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 399–400 Maschinenbau, Allgemeiner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MasseninitiativeSiehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1963 1966 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB gegründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern (Bauer)…
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Wohnungsbau (1969)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 19 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 waren durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Zugang von rd. 3,5 Mill. Wohnungen, d.h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet, eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in Mitteldeutschland etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. (Siehe Tabelle.) Zu den Zahlen der Tabelle ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war, z. B. 1967 BRD = 82 qm,„DDR“ = 51 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. drüben im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–1965) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1965 wurden davon jedoch nur rd. 562.000 fertiggestellt. Der Plan des W. ist nur mit 72 v. H. erfüllt worden. Der W. ist seit 1962 bei steigendem Bedarf rückläufig. Von dem überalterten Wohnungsbestand müßten, wenn man westliche Maßstäbe zugrunde legt, jährlich etwa 60.000 Wohnungen als abbruchreif erklärt werden. Der weitaus größte Teil davon wird jedoch weiter bewohnt (Wohnungswesen). — Seit 1962 ist der Anteil der durch Arbeiterwohnungsbau-Genossenschaften gebauten Wohnungen ständig zurückgegangen: 1961 betrug der Anteil 59 v. H., 1967 nur noch 25 v. H. Dagegen wird der Anteil des sog. volkseigenen W., durch den fast ausschließlich Werkswohnungen gebaut werden, weiter ansteigen. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung geschieht überwiegend aus den Spareinlagen der Bevölkerung. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotterie), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk, Baukostenzuschüsse und Genossenschaftsanteile der Wohnungssuchenden sowie Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten. [S. 741]Berücksichtigt man die unterschiedliche Größe der neu gebauten Wohnungen, dann ist der Rückstand der „DDR“ gegenüber der BRD noch sehr viel größer. Im Jahre 1961 wurde in Mitteldeutschland je Kopf der Bevölkerung nur ein Viertel der in der BRD erstellten Wohnfläche neu gebaut. Die Belegzahl für neue Wohnungen ist hoch angesetzt. Haushalte mit 2 Personen haben z. B. nur Anspruch auf eine 1½-Raum-Wohnung einschl. Küche. Amtlich wurde 1965 dazu erklärt: „Es ist eine weitverbreitete, aber falsche Meinung, daß mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus auch die Wohnungsgröße wachsen muß. Wichtiger ist, daß für die neu entstehenden Industriebetriebe Wohnungen für die neuen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.“ Aus Fachzeitschriften ist zu entnehmen, daß der rechnerische Wohnungsbedarf erst nach 1970 abgedeckt werden soll. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bereitstellung einer gut ausgestatteten Wohnung für jede Familie mit je einem Raum für jedes Familienmitglied ist jedoch erst zwischen 1970 und 1980 möglich.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 740–741 Wohngebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WohnungswesenSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…
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Gewerkschaftsleitungen, betriebliche (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb. Die BGL nimmt seit 1948 die Stelle der früheren Betriebsräte ein, die für überlebt erklärt wurden. Sie besteht nur aus Mitgl. des FDGB und wird ausschließlich von den FDGB-Mitgliedern im Betrieb gewählt. Eine Vertretung für die nicht im FDGB organisierten Arbeitnehmer gibt es nicht. Die BGL ist an die Beschlüsse des FDGB und der einzelnen Industriegewerkschaften gebunden. Sie ist also im Gegensatz zu den früheren unabhängigen Betriebsräten Weisungen außerbetrieblicher Gremien unterworfen. Nach § 12 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die Werktätigen ihr Recht auf Mitbestimmung im Betrieb vor allem durch die BG. verwirklichen. „Die BG. organisieren die schöpferische Mitwirkung aller Werktätigen an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne sowie an der Leitung des Betriebes und erziehen sie zu einem hohen sozialistischen Bewußtsein (Planung, Mitbestimmung, sozialistisches ➝Bewußtsein). So haben sie vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren, die Neuererbewegung zu fördern und die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten. Durch die Novelle vom 23. 11. 1966 zum Gesetzbuch der Arbeit wurden die Rechte der BG. erweitert. So können Lohnformen (Lohnpolitik) nur noch im Einvernehmen mit den BG. in Kraft gesetzt werden. Sie können jetzt an den Gesprächen über den Abschluß von Arbeitsverträgen teilnehmen, zu Beurteilungen Stellung nehmen, beim Abschluß von Änderungsverträgen mitwirken und in Personalunterlagen einsehen. Ferner haben sie das Recht, „entsprechend den ökonomischen Möglichkeiten“ Vorschläge zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Betrieb zu unterbreiten und Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes vorschlagen, Vorschläge für die Auszeichnung von Werktätigen unterbreiten und die Beseitigung von Mängeln „im Rahmen der Möglichkeiten“ verlangen. Auch können sie bei mangelhafter Erfüllung der Aufgaben, bei Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Mißachtung der Rechte der Gewerkschaften durch Betriebsleiter oder leitende Mitarbeiter von dem übergeordneten Leiter fordern, daß der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Das Recht, eine Entscheidung mitzutreffen, haben die BG. bei der Verwendung der Mittel aus dem Lohnfonds, dem Prämien- und dem Kultur- und Sozialfonds. Die BGL ist der Vertragspartner der Betriebsleitung beim Abschluß des Betriebskollektivvertrages (Betriebsverfassung). Trotz der Erweiterung der Rechte der BG. kann wegen der institutionellen Stellung des FDGB und in ihm der BG. von einer echten Mitbestimmung nicht gesprochen werden (Arbeitspolitik) Die BGL bildet verschiedene Kommissionen. So die Kommission für Arbeit und Löhne, die K. für kulturelle Massenarbeit, die Kaderkommission, die Arbeitsschutzkommission, die Feriendienstkommission (Feriendienst des FDGB). In den Privatbetrieben sind den BGL durch die Betriebsvereinbarungen weitgehende Rechte gegenüber dem Betriebsinhaber eingeräumt. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253 Gewerkschaftskomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewinnSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller…
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Menschenraub (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Der Staatssicherheitsdienst hat mit Hilfe gedungener krimineller Elemente wiederholt das Verbrechen des M. begehen lassen, um Flüchtlinge oder Personen, die in der BRD oder in Berlin (West) aktiv gegen das Unrechtsregime in Mitteldeutschland tätig waren, in die Hände zu bekommen. Die dabei angewendeten Methoden reichen bis zur Giftbeibringung und zum brutalen Überfall auf der Straße. Einige Opfer dieser M.-Aktionen des SSD sind inzwischen nach langjähriger Haft in den Westen zurückgekehrt und haben im einzelnen über die Taktik des SSD bei Vorbereitung und Durchführung des M. berichtet (Alfred Weiland, Karl Wilhelm Fricke). Öffentliche Gerichtsverhandlungen fanden nicht statt. Die West-Berliner Polizei hat seit Herbst 1949 295 Fälle von Entführungen aus West-Berlin registriert, darunter 87 gewaltsam begangene M.-Verbrechen, und 208 durch List inszenierte und durchgeführte Entführungen. In weiteren 81 Fällen blieb es beim Versuch. Ein besonders schwerer Fall des M. ereignete sich in West-Berlin am 8. 7. 1952. Das Opfer war Dr. Walter Linse, geb. am 23. 8. 1903 in Chemnitz, seit 15. 1. 1951 als Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen tätig. Dr. Linse wurde gegen 7.25 Uhr auf dem Wege zur Arbeitsstelle unweit seiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde von beauftragten Agenten des Staatssicherheitsdienstes angesprochen, hinterrücks mit einem bis dahin versteckt gehaltenen Sandsack niedergeschlagen, in ein mit laufendem Motor bereitstehendes Auto gezerrt und in die SBZ verschleppt. Er erhielt dabei einen Schuß in das Bein. Auf Verfolger wurde geschossen, der sowjetzonale Schlagbaum wurde für das Auto der Menschenräuber kurz geöffnet. Weitere schwere Fälle waren die Verschleppung des Journalisten Alfred Weiland (1950 in West-Berlin: Überfall auf der Straße), des Vors. der russischen Emigranten-Organisation NTS, Dr. Truchnowitsch (1954 in West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung), des Journalisten Karl-Wilhelm Fricke (1955 aus West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung), des ehemaligen SSD-Kommissars Silvester Murau (1955 aus der BRD mit Hilfe der Tochter des Verschleppten), des ebenfalls geflüchteten ehemaligen Inspekteurs der Volkspolizei Robert Bialek (1956 aus West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung) und des Leiters der Abt. Wirtschaft im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, Dr. Erwin Neumann (1958 beim Segeln auf dem Wannsee in West-Berlin). Einige der im Auftrage des SSD tätig gewordenen Verbrecher wurden gefaßt und vom West-Berliner Landgericht verurteilt: Knobloch (Fall Dr. Linse) zu zehn Jahren Zuchthaus, Benter (Vorbereitung im Fall Dr. Linse) zu drei Jahren Gefängnis, Tietze und Horeis (Fall Murau) zu zehn und zwölf Jahren Zuchthaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 409 Menschenhandel, Staatsfeindlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MenschenrechteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Der Staatssicherheitsdienst hat mit Hilfe gedungener krimineller Elemente wiederholt das Verbrechen des M. begehen lassen, um Flüchtlinge oder Personen, die in der BRD oder in Berlin (West) aktiv gegen das Unrechtsregime in Mitteldeutschland tätig waren, in die Hände zu bekommen. Die dabei angewendeten Methoden reichen bis zur Giftbeibringung und zum brutalen Überfall auf der Straße. Einige Opfer dieser M.-Aktionen des SSD sind…
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1969: C, D, E
Calbe Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Christliche Friedenskonferenz Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille COMECON Computer Correns, Erich, Prof. Dr. Cottbus Credo, Renate Crimmitschau Dahlem, Franz DAL Dallmann, Fritz Dallmann, Herbert, Prof. DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR DDR DEFA Demarkationslinie (DL) Demokratie Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Denkmalschutz Dessau Deuscher, Karl Deutrans Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsch-Britische Gesellschaft Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft Deutsche Akademie der Künste Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) Deutsche Bauakademie (DBA) Deutsche Bauernbank Deutsche Bücherei Deutsche Bundesrepublik Deutsche Demokratische Republik Deutsche Fotothek Deutsche Grenzpolizei Deutsche Handelsbank AG Deutsche Handelszentralen (DHZ) Deutsche Historikergesellschaft Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Investitionsbank (DIB) Deutsche Künstler-Agentur Deutsche Liga für die Vereinten Nationen Deutsche Militärbibliothek Deutsche Notenbank (DN) Deutsche Post Deutscher Bauernkongreß Deutscher Bibliotheksverband Deutscher Buch-Export und -Import (DB) Deutsche Reichsbahn Deutscher Friedensrat (seit Mitte 1966 auch „F. der DDR“) Deutscher Jugendring Deutscher Kulturbund Deutscher Schriftstellerverband Deutscher Städte- und Gemeindetag Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) Deutscher Volkskongreß Deutscher Volksrat Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) Deutsches Armeemuseum Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen Deutsche Seereederei Deutsches Institut für Berufsbildung Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsche Versicherungs-Anstalt Deutsche Volkspolizei Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA) Deutsche Wirtschaftskommission Deutsch-Französische Gesellschaft Deutsch-Italienische Gesellschaft Deutschland Deutschlandplan des Volkes Deutschlandpolitik Deutschlandsender Deutschlandtreffen der Jugend Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft Deutsch-Nordische Gesellschaft Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft Deutsch-Sowjetische Freundschaft Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft Devisen DEWAG Dezentralisation DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dickel, Friedrich Dieckmann, Johannes, Dr. Diehl, Ernst, Prof. Dr. Dienstleistungsabgabe Dienstleistungsbetriebe Dienstleistungskombinat Dienstränge Diktatur des Proletariats DIM DIN (Deutsche Industrie-Normen) Diplomatische Beziehungen Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung Direktstudium Dispatchersystem Dispensaire Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR DKP DM Döbeln Dogmatismus Döhler, Johannes Dohlus, Horst Dokumentation Domowina Donda, Arno, Prof. Dr. Doppelte Unterstellung Dorfakademien Dörfelt, Heinz Dorfklubs Dorfplan Dorfzeitungen DPA DPZI Dresden Dritter Weg DRK Druckerei- und Verlagskontor DSF DSV DTSB Düngemittel, Mineralische DVD DVP DWA DWK Eberswalde Ebert, Friedrich Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Ehescheidungen Eheschließung, Sozialistische Ehe- und Familienberatungsstellen Ehrennadel der Organe der Rechtspflege Ehrennadel für besondere Leistungen im Jagdwesen der DDR Ehrenpensionen Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei Eid Eigentum Eingaben Einheitslisten Einkaufskollektive Einkaufsquellen Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Einzelhandel Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenach Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisenhüttenstadt Eisen- und Stahlindustrie Eiserner Vorhang Eisleben Elektrotechnische und Elektronische Industrie ELG Elternbeiräte Elternseminare Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Engst, Werner Enteignung Entfremdung Entnazifizierung Entstalinisierung Entwicklungshilfe Erbrecht Erbschaftsteuer Erdölindustrie Erfassung Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfurt Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag --- demokratische Bodenreform Ermisch, Luise Ernst-Moritz-Arndt-Medaille Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erntestatistik Errungenschaften, Sozialistische Erschwerniszuschlag Erwachsenenqualifizierung Erzeugnisgruppen Erzeugnispässe Erzeugnisprinzip Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur Erziehungsrecht, elterliches Erziehungs- und Bildungswesen Erziehungswissenschaft Europapolitik der SED Ewald, Georg Ewald, Manfred Exportbüros und -kontore Exportkontrolle Exportleitbetriebe Exportprämie Exportpreis Exquisit-Verkaufsstellen Eydam, KurtCalbe Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Christliche Friedenskonferenz Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille COMECON Computer Correns, Erich, Prof. Dr. Cottbus Credo, Renate Crimmitschau Dahlem, Franz DAL Dallmann, Fritz Dallmann, Herbert, Prof. DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR…
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Straßenverkehrsrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Am 1. 7. 1964 sind die Straßenverkehrs-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl.~II, S.~373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger auf sog. Schutzwegen und Übergängen betreffen. Neu ist auch die Dreiseitensperrung durch Verkehrsposten an Kreuzungen. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind wie bisher auf 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, auf 90 km/h für Pkw und Krafträder und auf 60 km/h für alle übrigen Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften, auf 100 km/h für Pkw und Krafträder und 80 km/h für die übrigen Kraftfahrzeuge auf Autobahnen festgelegt. Vor Eisenbahnübergängen gelten seit März 1968 besondere Bestimmungen. Hier darf von der dritten Warnbake an bzw. 80 m vor dem Übergang nur 30 km/h gefahren und nicht überholt, gehalten oder gewendet werden. Omnibusse und Lastkraftwagen müssen am Warnkreuz halten. Die Beachtung der Verkehrsbestimmungen, insbesondere der Geschwindigkeitsgrenzen, wird von der Volkspolizei streng überwacht. Strafgelder sind von Kraftfahrern [S. 626]aus der BRD sofort in Westmark zu entrichten. Die Verkehrsstraftatbestände sind in dem am 1. 7. 1968 in Kraft getretenen Strafgesetzbuch (§§ 196 bis 201) enthalten. Die neuen Straftatbestände lauten: Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls, Gefährdung der Sicherheit im Verkehr der Bahn, Luftfahrt und Schiffahrt, Angriff auf das Verkehrswesen, pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall, Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit, unbefugte Benutzung von Fahrzeugen. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe oder Strafen ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) bedroht. Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Fahrzeughalter nach den Vorschriften des noch gültigen Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. 5. 1909. Daneben besteht Verschuldenshaftung nach allgemeinen Grundsätzen. „Um den Straßenverkehr flüssig zu halten und einen ungerechtfertigten Aufwand an Kräften und Mitteln zu vermeiden“, werden seit dem 1. 9. 1967 Straßenverkehrsunfälle (Unfälle) ohne Personenschaden mit einem Sachschaden bis zu 300~M von der Volkspolizei grundsätzlich nicht mehr aufgenommen. Die Polizei ist bei Bagatellschäden nur zu verständigen, wenn der Unfall durch besonders rücksichtsloses Verhalten eines Beteiligten oder der Verdacht auf alkoholische Beeinflussung eines Fahrers oder auf erhebliche technische Mängel vorliegt oder wenn Ausländer sowie nicht in der „DDR“ zugelassene Fahrzeuge oder Angehörige oder Fahrzeuge der bewaffneten Kräfte am Unfall beteiligt waren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 625–626 Straßenbenutzungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StreikSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Am 1. 7. 1964 sind die Straßenverkehrs-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl.~II, S.~373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger…
DDR A-Z 1969
1969: I, J
IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrie-Bankfiliale Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industriespionage Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrieverwaltung Infiltration Informationstheorie Information, technisch-wissenschaftliche Ingenieurbüros Ingenieurschulen Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innerdeutscher Handel Innere Mission Innere Truppen Inspektionsgruppe Institut für Datenverarbeitung Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED Institut für Literatur Institut für Marktforschung Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED Institut für Sozialhygiene Institut für Volkskunstforschung Instrukteurwesen Intelligenz Intercontrol GmbH, Deutsche Warenkontrollgesellschaft Interflug Interhotel Intermetall Internationale Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) Internationalismus, Proletarischer Intershop Interwerbung Interzonenhandel Interzonenverkehr Investitionen Jagd Jahn, Günther, Dr. Jahresendprämie Jarowinsky, Werner, Dr. Jazz Jehovas Zeugen Jena Jendretzky, Hans Johannes-R.-Becher-Preis Johanngeorgenstadt Journalisten Juch, Heinz Juden Jugend Jugendarbeit Jugendarzt Jugendbrigade der DDR, Hervorragende Jugendförderungsplan Jugendforschung Jugendgericht Jugendgesetz Jugendgesundheitspflege Jugendhaft Jugendhaus Jugendherbergen Jugendhilfe Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ Jugendkommuniqué Jugendkriminalität Jugendliteratur Jugendobjekt Jugendpsychologie Jugendschutz Jugendsoziologie Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jugendwohlfahrt Jungaktivist, Hervorragender Junge Gemeinde Junge Pioniere Juni-Aufstand Junker, Wolfgang Justitiar Justizreform JustizverwaltungIAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrie-Bankfiliale Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industriespionage Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrieverwaltung Infiltration Informationstheorie Information,…
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Finanzkontrolle (1969)
Siehe auch: Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 1985 Die F. umfaßt sämtliche Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten und zur Überwachung der Finanzgebarung und -disziplin da Haushaltsorganisationen mit dem Ziel, die Finanzbeziehungen der am Reproduktions[S. 207]prozeß beteiligten Wirtschaftseinheiten offenzulegen und mit Hilfe der Auswertung der Kontrollergebnisse die Effektivität der wirtschaftlichen Prozesse zu erhöhen. Die Art der durchgeführten F. ist unterschiedlich je nachdem, ob sie im Bereich der Produktion, Zirkulation und Verteilung (nach politökonomischer Definition „immaterieller Bereich“ z. B. Staatsverwaltung) praktiziert wird. Die Unterschiede in den angewendeten Kontrollverfahren ergeben sich, weil im ersten Bereich die Wirtschaftseinheiten vorwiegend nach dem Rentabilitätsprinzip (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung) arbeiten, während im zweiten Bereich die Einhaltung der Haushaltsdisziplin durch die Haushaltsorganisationen im Vordergrund steht. In der VEW (insbesondere bei den VEB, Kombinaten und VVB) stehen im Mittelpunkt der Ermittlungen der F. die Überwachung der Erfüllung der staatlichen Pläne von der Finanzseite her und die Überprüfung der Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsbestrebungen der Wirtschaftseinheiten. Die F. dient dem Zweck, „die Einhaltung der staatlichen Ordnung, die exakte Planabrechnung, den richtigen Gewinnausweis und Nachweis des staatlichen Vermögens, die Verwirklichung des Sparsamkeitsprinzips, die Erzielung einer hohen Rentabilität, den vollen Einsatz aller finanziellen Fonds und die Erwirtschaftung der Investitionen in den Betrieben und VVB sowie einen maximalen Zuwachs an Nationaleinkommen und seine effektivste Verwendung in der Volkswirtschaft durch die komplexe sozialistische Rationalisierung durchzusetzen“. Durch die Änderung der Planungs- und Lenkungsmethodik der Wirtschaft auf Grund des Neuen ökonomischen Systems hat die F. als Überwachungs- und Steuerungsinstrument der Wirtschaftsführung an Bedeutung gewonnen. (Banken) Die F. obliegt mit unterschiedlichen Schwerpunkten den Finanzorganen, der Staatlichen Finanzrevision, den Instanzen des Wirtschaftsbehördenapparates, den Finanzabt. der VVB und Betriebe und sonstigen staatlichen Kontrollorganen. Die Kontrolltätigkeit durch die verschiedenen Kontrollinstanzen wird aufeinander abgestimmt. Die Auswertung der Kontrollergebnisse erfolgt häufig gemeinsam durch alle beteiligten Kontrollinstanzen mit dem Führungspersonal der überprüften Wirtschaftseinheiten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 206–207 Finanzberichterstattung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzökonomikSiehe auch: Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 1985 Die F. umfaßt sämtliche Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten und zur Überwachung der Finanzgebarung und -disziplin da Haushaltsorganisationen mit dem Ziel, die Finanzbeziehungen der am Reproduktions[S. 207]prozeß beteiligten Wirtschaftseinheiten offenzulegen und mit Hilfe der Auswertung der Kontrollergebnisse die Effektivität der wirtschaftlichen Prozesse zu…
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Lebensstandard (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in Mitteldeutschland hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. 1967 lagen die nominellen Bruttolöhne der Arbeitnehmer um rund ein Drittel unter dem Stand der westdeutschen Arbeitnehmer. Westdeutsche Sachverständige nehmen an, daß der Rückstand des L. einer Familie mit „mittlerem Einkommen“ gegenüber einer vergleichbaren Familie in der BRD 1967 unter Berücksichtigung der geringeren Kaufkraft des Geldes in der „DDR“ wahrscheinlich über 40 v. H. betrug. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in West-Berlin errechnete nach dem Stand von Anfang 1966 für Arbeitnehmerhaushalte in Mitteldeutschland, daß sie für den Verbrauch von Waren und Diensten 19 v. H. mehr ausgeben mußten als westdeutsche Arbeitnehmerhaushalte für die gleichen Waren und Dienste des westdeutschen „Warenkorbes“. Der Kaufkraftrückstand gegenüber der BRD betrug für diese Bevölkerungsgruppe also 16 v. H. Aufwand für die Lebenshaltung eines 4köpfigen Arbeitnehmerhaushaltes (gemessen am westdeutschen Warenkorb, Stand: Anfang 1966) Neben den Lebenshaltungskosten sind für den L. folgende Momente von Bedeutung: 1. Die Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaft) hat zur Folge, daß der L. die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Das System der zentralen Wirtschaftsplanung verursacht wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. beeinflussen. 2. Die Konsumgüterversorgung wird aus wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten des Produktionsmittelprimats vernachlässigt. 3. Kulturgüter sind erschwinglich, werden der Bevölkerung auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst, Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der politischen und der Produktionspropaganda. 4. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Die Sozialleistungen sind in fast allen Zweigen geringer als in der BRD. (Renten) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in Mitteldeutschland hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. 1967 lagen die nominellen Bruttolöhne der Arbeitnehmer um rund ein Drittel unter dem Stand der westdeutschen Arbeitnehmer. Westdeutsche Sachverständige nehmen an, daß der Rückstand des L. einer Familie mit „mittlerem…
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Staatliches Amt für Arbeit und Löhne (1969)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein StAfAuL. als Organ des Ministerrats umgebildet. Es übt seine Tätigkeit auf der Grundlage der beschlossenen Perspektiv- und Jahrespläne aus. Es hat Grundmaterialien auf dem Gebiet der Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundlagen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Für die Lösung der Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeit, der technisch begründeten Arbeitsnormen und Löhne in den Wirtschafts- und Industriezweigen sind die Leiter der Organe des Ministerrats, die Räte der Bezirke bzw. die Generaldirektoren der VVB verantwortlich. In der „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1967, GBl. II, S. 107) wurde dem StAfAuL. „die wissenschaftliche Verallgemeinerung und Weiterentwicklung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ übertragen. Es hat in enger Zusammenarbeit mit dem FDGB, der Kammer der Technik und anderen gesellschaftlichen Organisationen dazu beizutragen, daß die „lebendige Arbeit mit größtem volkswirtschaftlichem Nutzeffekt eingesetzt wird und bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Werktätigen gesichert werden“. Die zentralen Staatsorgane (Ministerrat, Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich) sind bei der Klärung zweigspezifischer Grundfragen zu beraten. Durch koordinierte Grundlagen- und Zweckforschung sowie organisiertes Zusammenwirken der arbeitswissenschaftlichen Disziplinen soll „der wissenschaftliche Vorlauf für die optimale Gestaltung der Beziehungen Mensch-Technik-Arbeit unter den Bedingungen der technischen Revolution“ gesichert werden. Der Leiter des Amtes ist Horst ➝Rademacher. (Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 596 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für BerufsausbildungSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein…
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Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (1969)
Siehe auch: Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG): 1975 Gegr. am 21. 12. 1951 in Berlin. Seit 1963 Direktor: Prof. Dr. Otto ➝Reinhold; stellv. Direktor: Dr. Heinz Hümmler. Das IfG, das seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungshochschule für Parteikader besitzt und dem weit über hundert feste und zeitweilige Mitarbeiter (Professoren, Assistenten, Aspiranten, freie Mitarbeiter) angehören, hat im wesentlichen folgende Aufgaben: 1. Forschung und Lehre in einem in der Regel 4jährigen Studium (Abschluß: Diplom) auf den folgenden Gebieten: Philosophie (mit den Fachrichtungen: Dialektischer und Historischer Materialismus, Ethik, Ästhetik, Soziologie); Literatur-, Kunst- und Kulturtheorie; Geschichte; Deutsche Geschichte; Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der KPdSU; Politische Ökonomie (mit den Fachrichtungen: Imperialismustheorie, Kapitalismus, Sozialismus-Industrie, Sozialismus-Landwirtschaft); 2. Weiterbildung von leitenden Mitarbeitern der SED, insbesondere aus den Sekretariaten der Bezirks- und Kreisleitungen (vor allem aus dem Bereich Agitation und Propaganda), sowie von leitenden Mitarbeitern des Staats- und Wirtschaftsapparates; 3. Abhaltung von Konferenzen und Kolloquien, meist in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulinstituten der SED so wie der Humboldt-Universität und der Deutschen Akademie der Wissenschaften; 4. Übernahme von Forschungsarbeiten auf allen angegebenen Gebieten. Organisationsstruktur: Jedes der angegebenen Gebiete ist durch mehrere, zumindest jedoch einen Lehrstuhl oder eine Dozentur vertreten. Jeder Lehrstuhl betreut eine Reihe von Oberassistenten, Assistenten, Aspiranten und wissenschaftlichen Mitarbeitern. An jeden Lehrstuhl sind ferner Forschungs- und Arbeitsgruppen angegliedert. Neben dem Direktstudium ist auch das Fernstudium möglich. Das IfG besitzt bereits seit 1953 Promotions- und Habilitationsrecht; die ersten Dissertationen wurden im Jahre 1956 abgeschlossen. Seit 1963 ist das Diplom als Abschlußexamen eingeführt worden. Das IfG besitzt eine umfangreiche Bibliothek. Anläßlich der Neuordnung des gesamten Informations- und Dokumentationswesens seit 1966 ist das IfG 1967 „Zentralstelle“ für die Fächer Philosophie und Soziologie geworden. Bis 1963 mußten folgende Voraussetzungen für die Aufnahme am IfG erfüllt werden: mindestens 8jährige SED-Mitgliedschaft, Erfahrung in verantwortlicher Parteiarbeit, Absolvierung der Parteihochschule „Karl Marx“ bzw. einer Universität oder Hochschule. Diese Bedingungen sind seit 1963, entsprechend dem Ausbau des IfG zu einer eigenen Ausbildungsstätte mit regulärem Studiengang, verändert worden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 290 Institut für Deutsche Sprache und Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für LiteraturSiehe auch: Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG): 1975 Gegr. am 21. 12. 1951 in Berlin. Seit 1963 Direktor: Prof. Dr. Otto ➝Reinhold; stellv. Direktor: Dr. Heinz Hümmler. Das IfG, das seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungshochschule für Parteikader besitzt und dem weit über hundert feste und zeitweilige Mitarbeiter (Professoren, Assistenten,…
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Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden zweiseitigen Clearing-Abkommen entsprechend dem neuen Abkommen abzuschließen. Mitglieder der IBWZ sind Bulgarien, Ungarn, die „DDR“, die Mongolei, Polen, Rumänien, die SU und die Tschechoslowakei; Verrechnungen erfolgen ab 1. 1. 1964 in „transferablen Rubeln“. Der Goldgehalt des transferablen Rubels beträgt 0,987.412 Gramm Feingold. Beim Abschluß von Handelsabkommen soll jeder Abkommenspartner gewährleisten, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Ein Ausgleich durch Reserven von transferablen Rubeln und durch Kreditoperationen ist möglich. Es wird jedoch am Abschluß bilateraler Handelsabkommen und Warenlisten festgehalten (Außenwirtschaft). Sitz der IBWZ ist Moskau, das Grundkapitel beträgt 300 Mill. „transferable Rubel“. Die Anteile der Abkommenspartner richten sich nach dem Exportvolumen ihres gegenseitigen Handels. Sie betragen für: Die Anteile sollen eingebracht werden, indem der Export den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import übersteigt. Sie können auf Wunsch eines Landes auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingezahlt werden. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, sollen die Mitglieder der Bank gleiche Rechte genießen. Die IBWZ kann ihrerseits Kredite gewähren als Verrechnungskredite, wenn die Zahlungsausgänge die Zahlungseingänge kurzfristig übersteigen, zur Abdeckung eines planmäßigen Zahlungsüberhangs, der durch Saisonbedingungen oder andere Umstände der Produktion und des Warenabsatzes entsteht, zur Abdeckung eines zeitweiligen außerplanmäßigen Zahlungsüberhanges mit erhöhten Zinsen, zur Abwicklung einer überplanmäßigen Erweiterung des Warenaustausches, in Ausnahmefällen auch für den Ausgleich der Zahlungsbilanz, wenn zeitweilige Schwierigkeiten im Warenaustausch einzelner Länder entstanden sind. Die Laufzeit reicht im Höchstfall bis zum Ende des folgenden Jahres. Schließlich können auch langfristige Kredite gewährt werden für den gemeinsamen Bau, die Rekonstruktion und Nutzung von Industriebetrieben und anderen Objekten (Investitionskredite). Die Zinssätze werden nach Kreditart und Laufzeit differenziert festgelegt. Verrechnungskredite können auch zinslos gewährt werden. Die Bank ist gehalten, Gold und frei konvertierbare Währungen von Mitglieds- und anderen Ländern auf Konten und als Depositen heranzuziehen und Operationen mit diesen Mitteln abzuwickeln. Die Frage, ob die Bank auch einen Teil ihres Grundkapitals in Gold und frei konvertierbarer Währung hält und ob und zu welchen Bedingungen transferable Rubel in Gold und [S. 293]frei konvertierbare Währung umgetauscht werden können, blieb zunächst offen und sollte vom Bankrat erst nach Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres geklärt werden. Im Okt. 1965 wurde sie positiv entschieden wohl weniger im Interesse der SU — der „transferable Rubel“ wird dadurch entwertet — als auf Druck einiger Ostblockländer, insbesondere Polens, das im Zahlungsverkehr mit den anderen Comecon-Ländern einen Überschuß erzielte. Die minimale Bedeutung des Rubels für den internationalen Zahlungsverkehr wird durch dessen Ersatz durch Gold und Dollar besonders unterstrichen. Nicht einmal im Ostblock wird er akzeptiert. Dem Abkommen können mit Zustimmung aller Abkommenspartner andere Länder beitreten, wenn sie dessen Ziele und Prinzipien anerkennen und die sich ergebenden Verpflichtungen übernehmen. Die IBWZ kann Verrechnungen in transferablen Rubeln auch mit solchen Ländern vornehmen, die nicht Teilnehmer des Abkommens sind. Leitungsorgane der Bank sind der Bankrat und das Bankdirektorium. Der Bankrat, das höchste Verwaltungsorgan, besteht aus bis zu 3 Vertretern jedes Mitgliedslandes. Jedes Land hat unabhängig von der Höhe seines Anteiles am Grundkapital eine Stimme. Das Bankdirektorium, das Exekutivorgan, besteht aus dem Präsidenten und den Mitgliedern, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus Staatsbürgern aller Mitgliedsländer ernannt werden. Das Ziel dieser Neuregelungen ist, den primitiven Bilateralismus im Außenhandel wenigstens im Rahmen des RGW einzuschränken und zu einer größeren Flexibilität bei den durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten finanziellen Transaktionen zu kommen und so den Warenaustausch auf eine breitere Basis zu stellen. Diesem Ziel sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da sich der Außenhandel nur im Rahmen der zentralgeplanten Wirtschaft bewegen kann und weiterhin mit jedem Abkommensland bilaterale Warenlisten über die auszutauschenden Güter vereinbart werden müssen. (Wirtschaft) Es darf angenommen werden, daß die SU in der IBWZ ein Instrument sieht, sich und die anderen RGW-Länder in den internationalen Geld- und Kapitalverkehr einzuschalten. Hinweise hierfür sind der Name der Bank, der zuerst „Bank sozialistischer Länder“ lauten sollte, dann aber in IBWZ geändert wurde, ferner die Tatsache, daß die IBWZ im Jahre 1965 an den westlichen Finanzplätzen Konten eröffnet hat, auf denen sie größere Dollarguthaben unterhält. Der Umsatz der IBWZ soll im Jahre 1965 36 Mrd. Verrechnungsrubel betragen haben und um rd. 10 v. H. höher gelegen haben als im Vorjahre. Im gleichen Zeiträume soll das Volumen der Kredite von 1,5 auf 2 Mrd. Verrechnungsrubel gestiegen sein. Es ist zu vermerken, daß die SU in den vergangenen Jahren an mehreren großen Finanzplätzen der westlichen Welt eigene Banken gegründet hat. Diese Banken garantieren der SU ihre finanzielle Unabhängigkeit von den anderen Ostblockstaaten im Finanzgeschäft mit der westlichen Welt. Sie sind im gewissen Sinne Konkurrenzinstitute für die IBWZ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 292–293 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden…
DDR A-Z 1969
Staatsbank (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Durch Gesetz vom 1. 12. 1967 (GBl. I, S. 132) wurde zur Wahrnehmung der Zentralbankaufgaben die „Staatsbank der DDR“ gegründet. Sie ist Nachfolger des innerhalb der früheren Deutschen Notenbank mit Zentralbankaufgaben befaßten Bankenbereiches. Mit der Gründung der St. und der Industrie- und Handelsbank der DDR wurde die Deutsche Notenbank aufgelöst. Die Aufgaben der neuen St. unterscheiden sich nach Art, Inhalt und Umfang infolge der Verschiedenheit der Wirtschaftsordnungen in Mittel- und Westdeutschland erheblich von denen der Deutschen Bundesbank. Die St. steht an der Spitze des mitteldeutschen Bankensystems. Zu den Aufgaben der St. gehören in erster Linie die Notenemission, die Lenkung des Bargeldumlaufs mit Hilfe eines Bargeldumsatzplanes, die Verwaltung der Liquiditätsreserven der Kreditinstitute und die Steuerung ihrer Liquidität (Refinanzierung). Der St. obliegt die Bilanzierung des gesamten Kreditwesens (Kredite und Kreditquellen) und die Festlegung der Grundsätze der Kreditgewährung. In Zusammenarbeit mit den anderen Kreditinstituten trifft sie Grundsatzregelungen für die Wertpapieremission, die Anlagenpolitik der Geschäftsbanken, die Verzinsung der Guthaben und Kredite, den Bar- und den bargeldlosen Zahlungsverkehr sowie für die Sicherheit und Technik des Bankenverkehrs und die wirtschaftliche Rechnungsführung und Statistik der Kreditinstitute. Die St. führt bestimmte Konten des Staatshaushalts und übernimmt nach Maßgabe der vom Ministerium der Finanzen erlassenen Bestimmungen Aufgaben der Haushaltsdurchführung. Im Rahmen des Devisen- und Außenhandelsmonopols des Staates ist sie für den zwischenstaatlichen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zuständig, soweit dieser nicht von der Deutschen Außenhandelsbank AG und der Handelsbank AG durchgeführt wird. Ferner legt sie die Grundsätze für die Abwicklung des Reisezahlungsverkehrs durch die Geschäftsbanken fest. In Abstimmung mit dem Ministerrat der „DDR“ werden durch die Leitung der St. die Umrechnungssätze (Kurse) fremder Währungen zur Währung der „DDR“ (Mark) festgesetzt. Die St. wird durch einen Präsidenten geleitet, dem ein Bankrat als kollektives Beratungsorgan zur Seite steht. Der Präsident wird vom Ministerrat berufen und abberufen. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 601 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbeteiligungSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Durch Gesetz vom 1. 12. 1967 (GBl. I, S. 132) wurde zur Wahrnehmung der Zentralbankaufgaben die „Staatsbank der DDR“ gegründet. Sie ist Nachfolger des innerhalb der früheren Deutschen Notenbank mit Zentralbankaufgaben befaßten Bankenbereiches. Mit der Gründung der St. und der Industrie- und Handelsbank der DDR wurde die Deutsche Notenbank aufgelöst. Die Aufgaben der neuen St. unterscheiden sich nach Art, Inhalt und Umfang infolge der Verschiedenheit…
DDR A-Z 1969
1969: N, O, Ö
Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Namensweihe Nation Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nationale Bauernpolitik Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie) Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Nationale Frage Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalkomitees Nationalkommunismus Nationalpreis Nationalrat Nationalsozialisten, Ehemalige Naturparke Naturschutz und Landschaftsgestaltung Naumann, Konrad Naumburg NAW NDPD Neiße Neokolonialismus Netzwerkplanung Neubauer Neubrandenburg Neuererbewegung Neuer Kurs Neues Ökonomisches System (NÖS) Neue Technik Neugebauer, Werner Neumann, Alfred 1909 Neumann, Anni Neustrelitz Neutralismus Neutralität NF NKFD Nomenklatursystem Norden, Albert Nordhausen Nord-Süd-Kanal Norm Normenarbeit NÖS Notariat Notstandsgesetzgebung NVA Oberbürgermeister Oberschulen Oberste Bergbehörde der DDR Oberstes Gericht Objekt Objektivismus Obligationen Oder-Neiße-Linie Offenstall Öffentlicher Dienst Öffentlicher Tadel Öffentliche Sozialleistungen Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen Offiziersschulen OG Ökonomik Ökonomische Aktivs Ökonomische Gesetze Ökonomische Konferenzen Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission Ökonomisches Grundgesetz Ökonomisches System des Sozialismus ÖLB Oma-Bewegung Operationsforschung Operativoffizier Opportunismus Opposition Orden Ordnungswidrigkeiten Organisations-Instrukteurabteilung Örtliche Industrie Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Örtliche Organe der Staatsmacht Ostblock Ostseeküste Ostseewoche Ost-West-HandelNachrichtenpolitik Nachtsanatorium Namensweihe Nation Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nationale Bauernpolitik Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie) Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Nationale Frage Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Dokument …
DDR A-Z 1969
Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1969)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1975 1979 1985 Vorläufer war die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die Mitgliedschaft gilt als mindestes zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Der 6. Kongreß der DSF im März 1958 bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der Nationalen Front“. Der ZV der DSF beschloß am 15. 3. 1963 Richtlinien über „neue Aufgaben“ der DSF. Danach soll sie „eng mit anderen Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften, der KdT und der FDJ sowie mit den staatlichen Leitungen zusammenarbeiten und die bewährten Formen zur Auswertung der Erkenntnisse der sowjetischen Wissenschaft und Technik und der Erfahrungen der sowjetischen Neuerer weiterentwickeln“. Sie soll „durch eine kämpferische und überzeugende Agitations- und Propagandaarbeit zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen beitragen“. Dazu sollen vor allem dienen: „a) Popularisierung der großen Erfolge der Sowjetunion beim Aufbau des Kommunismus … b) Erläuterung der Politik der friedlichen Koexistenz und des Ringens der Sowjetunion für die allgemeine und vollständige Abrüstung … c) Festigung des sozialistischen Patriotismus und der Überzeugung von der Lebensnotwendigkeit der brüderlichen Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion.“ Seit der 10. Tagung des ZV der DSF (Mitte 1965) soll die Arbeit für die Auswertung sowjet. technischer Erfahrungen in den Betrieben verstärkt werden. Dabei sollen die Zirkel und Kollektive der DSF in den Betrieben, die unter den dortigen Gruppenvorständen und neben den Brigaden und Meisterbereichen der DSF wirken, aktiviert werden. Der 8. Kongreß der DSF (Juni 1966) forderte stärkere Bearbeitung der Jugend, intensivere Film- und Literaturpropaganda und Verbesserung der Arbeit der Kulturhäuser. Er richtete am 13. 6. 1966 einen „Appell an die Bürger der westdeutschen Bundesrepublik“. Darin hieß es u.a. „Tretet dem Antikommunismus, der Grundtorheit unseres Jahrhunderts, entgegen! Sorgt für friedliche und gutnachbarliche Beziehungen der Bundesrepublik zur Sowjetunion, zur DDR und allen anderen sozialistischen Staaten! … Setzt Euch für die Abrüstung, Entspannung und Verständigung ein! Schafft in Westdeutschland Voraussetzungen für eine demokratische und realistische Politik!“ („Neues Deutschland“ vom 14. 6. 1966). Präs. der DSF war vom 19. 6. 1950 bis 30. 3. 1958 Ebert (SED), dann Georg Handke (SED) bis 7. 9. 1962. Seit 15. 3. 1963 Dieckmann. Am 30. 3. 1958 wurde Fritz Beyling (SED) zum Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. Vom 15. 3. bis 12. 9. 1963 war dies Kurt Heutehaus (SED), seitdem Franz Fischer (SED). Im Besitz der DSF sind zahlreiche „Kulturhäuser“ und der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für große Leistungen bei der Verbreitung des Russischen und für gute Arbeit im Sinne der DSF. Anfang 1966 gab die DSF 3,43 Mill. Mitglieder an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem AuslandSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1975 1979 1985 Vorläufer war die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die…
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1969: Q, R
Qualifizierung Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quedlinburg Radebeul Rahmenkollektivvertrag Rahnsdorfer Gespräche Ranke, Kurt Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirks Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Gestaltung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) Rat für Sozialversicherung Rat für westdeutsche Fragen Rathenow Rationalisierung Rationalisierungskredite Rauchfuß, Wolfgang Raumplanung Realismus, sozialistischer Rechenschaftslegung Rechentechnik Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtspfleger Rechtsstudium Rechtswesen Redneraustausch Regierung Regionalplanung Rehabilitation Rehabilitierungen Reichenbach Reichsbahn Reihenuntersuchungen Reinhold, Otto, Prof. Reisebüro der DDR Reiseverkehr Rekonstruktion, Sozialistische Rekonvaleszenten-Sanatorien Religionssoziologie Religionsunterricht Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Rentnerreisen Reparationen Reparaturstützpunkte Reparatur-Technische Station Reproduktion Republikflucht Reserveoffiziere Reservistenkollektive Resozialisierung Rettungsdienst Rettungsmedaille Revanchismus Revisionismus Revolution RGW Richter Richtsatzplan Richttage Rieke, Karl Riesa Rietz, Hans RLN Rochlitzer, Johann Rodenberg, Hans, Prof. Rompe, Robert, Prof. Dr. Roscher, Paul Rostock Rost, Rudolf, Dr. Rote Ecke Rowdytum RTS Rübensam, Erich, Prof. Dr. Rückführungsbetrag Rückkehrer Rückkopplung Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückstandszeit Rückversicherung Rudolf-Virchow-Preis Rudolstadt Rumpf, Willy Rundfunk Russifizierung RüstungsproduktionQualifizierung Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quedlinburg Radebeul Rahmenkollektivvertrag Rahnsdorfer Gespräche Ranke, Kurt Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirks Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Gestaltung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) Rat für Sozialversicherung Rat für westdeutsche Fragen Rathenow Rationalisierung …
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Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (1969)
Siehe auch: Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1979 1985 Entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED und des X. Deutschen Bauernkongresses sind am 31. 7. 1968 vom Ministerrat der DDR die RLN als Organe des Ministerrates, der Bezirks- und Kreistage gebildet worden. Mit der Herausbildung vielfältiger direkter Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen den Landwirtschaftsbetrieben untereinander und zwischen der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft wurde eine einheitliche zentrale staatliche Planung und Leitung der bisherigen Teilbereiche (Landwirtschaft, Handel, Verarbeitung) notwendig. Mit der Bildung der RLN ist dieser Notwendigkeit Rechnung getragen worden. Die RLN gehen aus den ehemaligen Landwirtschaftsräten hervor und fassen die bisher nebeneinander bestehenden drei Leitungsorgane der Landwirtschaft, der Erfassung und des Aufkaufes und der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusammen. Mit dieser Zusammenfassung soll der Aufbau zu einer industriemäßig organisierten und geleiteten Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft gewährleistet werden, die ihrerseits wieder eine komplexe Planung und Leitung voraussetzt. Zur Verbesserung ihrer Leitungstätigkeit sollen die RLN verstärkt die Operationsforschung, die ökonomische Kybernetik, die Netzplantechnik und die elektronische Datenverarbeitung anwenden. Die RLN wurden als Organ des Ministerrates der DDR mit 169 Mitgliedern, Organe der Bezirkstage mit 70–80 Mitgliedern und Organe der Kreistage mit 30–50 Mitgliedern gebildet. Die RLN der Bezirke und Kreise sind für ihr Gebiet verantwortlich und an den RLN des Ministerrates weisungsgebunden. Zwecks Vorbereitung der Leitungsentscheidungen, der Durchführung und Kontrolle der Direktiven wurden für strukturbestimmende landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Fleisch, Milch, Getreide, Eier u.a.) und Teilbereiche der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Reproduktionsprozesses (z. B. Bodenfruchtbarkeit, Melioration, Ausbildung, Planung d. Reproduktionsprozesses, Jugend, Frauen u.a.) sog. Aktive auf verschiedenen Ebenen (zentral, Bezirke, Kreise) gebildet. Damit soll eine demokratische Leitung auf der Grundlage der Beschlüsse der SED verwirklicht werden. Die erzeugnisgebundene Leitung der Produktion, des Absatzes, der Verarbeitung und des Reproduktionsprozesses erfolgt über Kooperationsverbände und volkseigene Kombinate bzw. die Wirtschaftsverbände und die Staatlichen Komitees. Aus der Verantwortung der RLN der Bezirke und Kreise sind einige Teilbereiche herausgelöst und dem zentralen RLN des Ministerrates für ganz Mitteldeutschland unterstellt worden. Für die Teilbereiche wurden Staatliche Komitees als Organe des RLN des Ministerrates gebildet: 1) Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim RLN der DDR, 2) Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, 3) Staatliches Komitee für Melioration, 4) Staatliches Komitee für Forstwirtschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 507 Rat für Gestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für SozialversicherungSiehe auch: Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1979 1985 Entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED und des X. Deutschen Bauernkongresses sind am 31. 7. 1968 vom Ministerrat der DDR die RLN als Organe des Ministerrates, der Bezirks- und Kreistage gebildet worden. Mit der Herausbildung vielfältiger direkter Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen den Landwirtschaftsbetrieben untereinander und zwischen der Landwirtschaft und…
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Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines sozialen Versicherungssystems bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt. Die Fassung der Art. 36 und 35, Abs. 3 scheint darauf hinzudeuten, daß für das [S. 574]Risiko des Alters und der Invalidität das Versorgungsprinzip gelten soll, während für die Risiken der Krankheit und des Unfalls das Versicherungsprinzip angewendet werden soll. Dem ist jedoch nicht so. Seit 1945 besteht eine einheitliche Sozialversicherung, die gegen einen einheitlichen Beitrag die Risiken des Alters, der Invalidität, des Todes des Versicherten, der Krankheit, der Mutterschaft, des Arbeitsunfalles und der Berufskrankheit sowie der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) trägt. Das durch die Sozialversicherung gewährleistete System der sozialen Sicherheit hat den Charakter eines Mischsystems. Es weist also sowohl Züge der Versorgung als auch der Versicherung auf. Freilich dominiert das Prinzip der Versorgung. So besteht zwar eine gewisse Entsprechung zwischen Beiträgen und Leistungen, aber diese Entsprechung ist zu Gunsten einer gewissen Nivellierung der Leistungen nicht konsequent durchgeführt. Die einheitliche Sozialversicherung ist das Kernstück des Systems der sozialen Sicherung. 2. Entwicklung Die Sozialversicherung wurde 1945/46 in eine zentralgelenkte Einheitsversicherung umgewandelt, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind. Durch die VO über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Art. 16, Abs. 3 der Verf. von 1949 legte fest, daß der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstige Wechselfälle des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen sollte. Durch die VO über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die 5 Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes“, mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wurde. Dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung oblag seitdem nur noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Der Zentralrat der Sozialversicherung wurde gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Auf einer Tagung des FDGB-Bundesvorstandes am 15. und 16. 2. 1956 wurde in Ausführung der bereits im Juni 1954 entworfenen „Politischen Grundsätze der Sozialversicherung für den zweiten Fünfjahrplan“ beschlossen, die „Sozialversicherung“, zu der in Zukunft nur noch die Arbeiter und Angestellten gehören sollten, vollständig dem FDGB zu übergeben. Zunächst ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wurde aus der Zentralverwaltung der Sozialversicherung und der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes eine „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ gebildet und der Zentralrat sowie die Räte für Sozialversicherung in den Bezirken und Kreisen, die bis dahin als „Selbstverwaltungsorgane“ galten, obwohl sie nicht von den Versicherten gewählt, sondern von den FDGB-Vorständen bestellt worden waren, aufgelöst. Durch VO vom 2. 3. 1956 (GBl. S. 257) wurden rückwirkend vom 1. Januar an die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Kleinunternehmer usw.) aus der Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes, ausgegliedert. Träger der Sozialversicherung wurde für diese Berufsgruppen die Deutsche Versicherungs-Anstalt. Ihr wurde später auch die Sozialversicherung der Mitglieder der sozialistischen Produktionsgenossenschaften übertragen. Die völlige Übernahme durch den FDGB wurde durch VO vom 23. 8. 1956 legalisiert (GBl. S. 687). In Art. 45, Abs. 3 der Verf. fand die Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch die Gewerkschaften ihre verfassungsrechtliche Grundlage. 3. Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist die Verwaltung der [S. 575]Sozialversicherung des FDGB, die zur „juristischen Person“ erklärt wurde. Sie gliedert sich in die Verwaltung des Bundesvorstandes, der Bezirksvorstände und der Kreisvorstände des FDGB, die nacheinander Sozialversicherungskassen (SVK), Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung und Außenstellen der Sozialversicherung hießen. Der FDGB hat gleichzeitig das Recht erhalten, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung für ihren Bereich zu übertragen. Von dieser Befugnis ist weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Staatsaufsicht entfiel. In den volkseigenen Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen der Sozialversicherung. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben müssen u.a. Kranke innerhalb von drei Tagen in der Wohnung besuchen. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen BGL von den Betriebsangehörigen gewählt. Die Übertragung der Sozialversicherung auf den FDGB und das System der Räte und der Bevollmächtigten sollen die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitgl., wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden meist in den Betrieben ausgezahlt (Anordnungen vom 2. 8. 1951, GBl. S. 113). Die BGL in den Betrieben sind befugt, über Leistungen zu entscheiden, wenn der Betrieb die Leistungen auszahlen darf. 4. Haushalt und Beitragseinzug Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplans der „DDR“. Die Beiträge werden von den Unterabteilungen Abgaben der Abteilungen Finanzen bei den Räten der Kreise (Stadtkreise) (Finanzämter) eingezogen (VO vom 14. 2. 1950, GBl. S. 1195). Der Versicherungsträger (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) bildet Sozialversicherungsfonds, zu denen aus dem Staatshaushalt Zuschüsse gewährt werden. 5. Umfang der Versicherungspflicht Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten, die Angehörigen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften der werktätigen Fischer und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, die persönlich haftenden Gesellschafter von halbstaatlichen Betrieben und ihre mitarbeitenden Ehefrauen, die Handwerker, andere selbständige Erwerbstätige ebenfalls ohne Rücksicht auf ihr Einkommen, falls sie nicht mehr als 5 Arbeitskräfte beschäftigen, Studenten, Hoch- und Fachschüler. Befreit von der Versicherungspflicht sind Personen, die weniger als 75, — M monatlich verdienen sowie die Geistlichen und Mitglieder religiöser Orden, ferner Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt bekommen. 6. Leistungen Gesetzliche Grundlage der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten sind die VO über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 31. 12. 1961 (GBl. II, S. 533), für die übrigen Versicherten die VO über Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 (Arbeit und Sozialfürsorge, S. 92), für alle Versicherten die VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung vom 15. 3. 1968 [S. 576](GBl. II, S. 135), die VO über die Umrechnung und Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherten bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 162) sowie zahlreiche Einzelverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene und Pflegegeld; e) aus Kuren für Rekonvaleszenten und Erholungsbedürftige, vor allem Aktivisten. Der Betriebsleiter, die betriebliche Gewerkschaftsleitung (BGL) und der Rat für Sozialversicherung haben das Recht, bei Vermutung einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Leistungen der Sozialversicherung bei den zuständigen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens die sofortige Überprüfung des Gesundheitszustandes des Werktätigen zu beantragen. Bei Verstößen gegen die Krankenordnung können der Betriebsleiter, die BGL oder die Verwaltung der Sozialversicherung anweisen, daß der Lohnausgleich und die Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt werden (§ 105 des Gesetzbuches der Arbeit). Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der Sozialversicherung und nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene (Kriegsopferversorgung). Bergleute erhalten entsprechend den höheren Beiträgen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden, ohne daß sie höhere Beiträge zu zahlen hätten. Ausgeschiedene können sich die bessere Versorgung verdienen, wenn sie die Arbeit für ein Jahr wieder auf nehmen. Für die technische ➝Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. (Altersversorgung) 7. Beiträge Die Pflichtversicherungsbeiträge betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 M monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen, im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 17 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 M monatlich, privilegierte Gruppen 14 v. H. Der Mindestbeitrag beträgt für diese 8 M. Handwerker und Bauern zahlen gestaffelte Beiträge nach besonderen Tabellen. Außerdem wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. 8. Rechtsweg Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet die Kreisbeschwerdekommission beim Kreisvorstand des FDGB. (Wegen der früheren Zuständigkeit Konfliktkommission.) Gegen die Entscheidung einer Beschwerdekommission konnte bis 30. 6. 1961 entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage oder die Beschwerdekommission des Bezirks durch weitere Beschwerden angerufen werden. Seit dem 1. 7. 1961 ist nur noch die weitere Beschwerde an die Bezirksbeschwerdekommission gegeben. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission ist endgültig. Eine Zentrale Beschwerdekommission kann indessen auf Antrag des Bundesvorstandes des FDGB im Wege der Kassation tätig werden. Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt ist ebenfalls das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über diese entscheiden Beschwerdekommissionen für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt. Gegen deren Entscheidung ist der Einspruch bei den Bezirksbeschwerdekommissionen bei den Bezirksdirektionen der Deutschen [S. 577]Versicherungs-Anstalt zulässig. Bei der Hauptverwaltung der Deutschen Versicherungs-Anstalt besteht eine zentrale Beschwerdekommission für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, die rechtskräftige Beschlüsse der Kreis- und Bezirksbeschwerdekommission aufheben kann, wenn sie der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechen. 9. Freiwillige, zusätzliche Versicherung Seit dem 1. 7. 1968 kann bei den Trägern der Sozialversicherung (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente nach folgenden Möglichkeiten abgeschlossen werden: a) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters-, Zusatzinvaliden- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif A, b) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif B. Der Tarif kann vom Versicherten gewählt werden. Der monatliche Beitrag beträgt mindestens 10,– M oder einen um jeweils 5,– M höheren Betrag, höchstens 200,– M. Die Höhe des Beitrages wird vom Versicherten bestimmt, kann jedoch nur jeweils mit Beginn des Kalenderjahres verändert werden. Wegen der niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600,– M monatlich, die auch den für die Rentenberechnung maßgebenden monatlichen Durchschnittsverdienst begrenzt (Renten), sind die Sozialversicherungsrenten relativ niedrig. Durch die Einführung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente (Höherversicherung) besteht die Möglichkeit, eine bessere Versorgung im Falle des Alters, der Invalidität und für Hinterbliebene zu erhalten. Die relativ niedrige allgemeine auf Pflichtversicherung beruhende Versorgung wird so durch die Möglichkeit einer Selbstvorsorge ergänzt. Die Beiträge für die Zusatzversicherung werden einem einheitlichen Fonds zugeführt, die mit 5 v. H. zu verzinsen sind. Der Fonds wird von der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB verwaltet. Er ist zweckgebunden und zur Finanzierung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente zu verwenden. Staatszuschüsse erhält er nicht. (freiwillige ➝Rentenversicherung) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Bosch, Werner: Die Sozialstruktur in West- und Mitteldeutschland. (FB) 1958. 240 S. m. 43 Tab. Caesar, Paul: Das Sozialversicherungsrecht in der Bundesrepublik und in der sowjetischen Besatzungszone. (FB) 1958. 120 S. mit 2 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 573–577 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische Sozialforschung
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines…
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1969: W, X, Y, Z
Waffenbesitz Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wählervertreterkonferenz Währung Währungsgebiet Währungspolitik Währungsreform Waldheim Waldheimer Prozesse Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wappen Warenfonds Warenhäuser Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenzeichen Warnemünde Warnke, Hans Warnke, Herbert Warschauer Beistandspakt Wartburg Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft WBDJ Wehrbezirkskommando Wehrdienstverweigerung Wehrersatzdienst Wehrerziehung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weihnachtsgratifikation Weimar Weinbau Weißenfels Weiß, Gerhard, Dr. Weißig, Roland Weiz, Herbert, Dr. Weltbund der Demokratischen Jugend Weltfestspiele der Jugend Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund (WGB) Wenden Wenig, Josef Werbung Werksabgabepreis Werkstattprinzip Werktätiger Werkzeugmaschinenbau Wernigerode Wertgesetz Wertpapiere Westdeutsche Bundesrepublik Westgeldeinnahmen Westorientierung Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb, Sozialistischer WGB Widerstand Wiedergutmachung Wiedervereinigungspolitik der SED Wilhelm-Pieck-Stadt Guben Winzer, Otto Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsausstellungen Wirtschaftsführung, sozialistische Wirtschaftspläne Wirtschaftspolitik Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht Wirtschaftssystem Wirtschaftsverträge Wirtschaftswerbung Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog Wismar Wismut-AG Wissenschaft Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender Wissenschaftliche Industriebetriebe Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung Wissenschaftlicher Sozialismus Wissenschaftlich-technische Zentren Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) Wittenberg Wittenberge Wittig, Heinz Wittig, Werner Wittik, Johann Wittkowski, Margarete, Dr. Witz, politischer Wohnbezirk Wohngebiet Wohnungsbau Wohnungswesen Wolf, Hanna, Prof. Wolgast WTZ Wulf, Ernst Wünsche, Kurt, Dr. Wyschofsky, Günther Zahlenlotto Zahlungsverkehr Zahnärzte Zehn Gebote der Sozialistischen Moral Zeitgeschichte Zeitlohn Zeitnormative Zeitschriften Zeitsummenmethode Zeitungsaustausch Zeitz Zeitzuschlag Zensur Zentrag Zentralantiquariat der DDR Zentrale Arbeitskreise für Forschung und Technik (ZAK) Zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbüros Zentrale Organe der Staatsmacht Zentrale Revisionskommission (ZRK) Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit, Dresden Zentrales Konsum-, Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“ Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst) Zentralinstitut für Arbeitsmedizin Zentralinstitut für Arbeitsschutz, Dresden Zentralinstitut für Bibliothekswesen Zentralinstitut für Fertigungstechnik (ZIF) Zentralinstitut für Gestaltung Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) Zentralinstitut für Jugendforschung (ZIJ) Zentralinstitut für Kernforschung Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED Zentralkomitee der SED (ZK) Zentralrat der FDJ Zentralschulen Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur Zentralverwaltung für Statistik Zeugen Jehovas ZEW ZGB Ziegenhahn, Herbert Zimmermann, Arnold Zimmermann, Gerhard Zins Zinspolitik Zirkus Zittau Zivilgesetzbuch (ZGB) Zivilprozeß Zivilrecht ZK ZKD Zölle Zollgesetz Zollverwaltung der DDR Zonengrenze Zoologische Gärten Zootechniker ZPKK ZRK ZSGL Züchter, Verdienter Zuchthaus Zuwachsrate Zuwanderer Zwangskollektivierung Zwangsvollstreckung Zweijahrplan Zwei-Staaten-Theorie ZwickauWaffenbesitz Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wählervertreterkonferenz Währung Währungsgebiet Währungspolitik Währungsreform Waldheim Waldheimer Prozesse Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wappen Warenfonds Warenhäuser Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher …
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Konsumgenossenschaften (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. Z. Z. zählen die K. rd. 4 Mill. Mitglieder, das sind rd. 30 v. H. der Gesamtbevölkerung über 16 Jahre. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt, wie ihn die SED versteht (Genossenschaften). Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre politische Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Oberstes Organ ist der Genossenschaftstag, dessen Beschlüsse für alle K. und auch die Bezirks- und Kreisverbände verbindlich sind. Die strukturelle Gliederung der K. wies Ende 1964 740 Dorf- und Stadt-K. mit 43.490 Verkaufsstellen und Gaststätten aus, sowie 191 Kreis- und 15 Bezirksverbände. Bis Ende 1966 war durch Rationalisierung die Zahl der Verkaufsstellen und Gaststätten auf 42.397 zurückgegangen. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Zahl der Produktionsbetriebe der K. auf 1.600. Von den Produktionsbetrieben unterstehen 75 als größere Industriebetriebe den Bezirksverbänden, während die übrigen als reine Versorgungsbetriebe wie Bäckereien und Fleischereien verwaltungsmäßig zu den Kreisverbänden gehören. Am gesamten Warenumsatz haben die K. einen Anteil von 33,8 v. H., während der Anteil des staatlichen Einzelhandels (HO) bei 34,4 v. H. liegt. Mit dieser Umsatzentwicklung haben sich der konsumgenossenschaftliche und der staatliche Einzelhandel einander angeglichen. Dabei waren die K. von Anfang an stärker als die HO auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genußmitteln ausgerichtet. Rund 75 v. H. aller konsumgenossenschaftlichen Verkaufsstellen vertreiben Nahrungsmittel und Genußmittel; diese sind am Gesamtumsatz der K. mit 57 v. H. beteiligt. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden, so daß die Kreisverbände als die seitherigen Träger des Großhandels nunmehr nur noch die politische und wirtschaftliche Kontrolle über die Stadt- und Dorf-K. mit ihrem Handelsnetz ausüben. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Gaststättengewerbe) auf dem Lande verbunden. Der Unterstützung dieser Zielsetzung dient das Konsum-Versandhaus in Chemnitz (Versandhandel). Weiterhin wird die Landversorgung durch den ambulanten Handel der K. unterstützt. Im Zuge der Wirtschaftsreform (Neues ökonomisches System, Ökonomisches System des Sozialismus) und der stärkeren Konsumorientierung wird versucht, den gesamten konsumgenossenschaftlichen Handel zu modernisieren und die Verkaufskultur den gestiegenen Bedürfnissen anzupassen. Dabei spielt z. B. die Umstellung auf Selbstbedienung eine besondere Rolle. 1966 betrug der Anteil der Selbstbedienung am Gesamtumsatz der K. 57 v. H. Darüber hinaus bemühen sich die K. mit modernen Einkaufsformen wie Minuteneinkauf, Bestelldienst, Ausleihdienst u.a. den Kundendienst zu verbessern. Zudem hat man Kaufhäuser und Spezialgeschäfte aus den Stadt-K. herausgelöst und in einem „Zentralhandel“ zusammengefaßt. Erste Maßnahme war der Zusammenschluß von 16 der bedeutendsten Warenhäuser und dem Versandhandel zum zentralen Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“, dem weitere Kaufhäuser und Bekleidungsbetriebe folgen. Echte Handelsbeziehungen zur Industrie zwecks rationellen Einkaufs sollen hergestellt werden. Man erhofft ferner bei der zentral gelenkten Abnahme von der Industrie mehr Einfluß auf die Produktion und Preis Verbilligung. Die K. unterhalten beim VDK eine eigene Werbeabteilung, deren Tätigkeit aber zur Vermeidung unnötiger Konkurrenz zur HO eingeengt werden soll. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen…
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Kommission für Arbeit und Löhne (1969)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle Fragen der Arbeitspolitik. Nach dem Statut der Staatlichen Plankommission vom 16. 4. 1964 hat die K. Grundsatzmaterialien auf dem Gebiet Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundfragen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Am 22. 12. 1965 wurde sie in das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne umgewandelt. 1. KfAuL. gibt es bei den Volkseigenen Betrieben. Hier bildet die BGL diese K. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie soll ferner Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) machen. Daneben soll sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans überwachen und sich für die sozialistische Arbeitsdisziplin einsetzen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 336 Kommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommission für gesellschaftliche ErziehungSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle…
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Jugend (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 309]Die SED muß — wie jede politische Führungsgruppe — aus Gründen der Kontinuität ihrer Herrschaft die junge Generation innerhalb ihres Machtbereiches durch Vermittlung systemstabilisierender Normen in das politische System integrieren. Dieso Normen sind u.a.: Staatsbürgerbewußtsein (Patriotismus, „Verteidigungsbereitschaft“), sozialistisches ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus, „proletarischer Internationalismus“), Liebe zur Arbeit („sozialistische Arbeitsmoral“), Lernbereitschaft (Streben nach beruflichem Aufstieg) sowie „sauberes moralisches Verhalten“ (sozialistische ➝Moral). Die SED postuliert zwischen Partei und J. — in ihrem Selbstverständnis getreu marxistisch-leninistischen Grundsätzen — ein „unverbrüchliches Vertrauensverhältnis“, das die Übertragung „hoher Verantwortung“ bei der Vollendung des Sozialismus und der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution rechtfertige. Indem sie die J. als „Hausherrn von morgen“ und als „Schrittmacher für das Neue“ bezeichnet, bemüht sie sich, den Willen der Jugendlichen zur Identifizierung mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu wecken und ihre Einsatzbereitschaft zu aktivieren. Die formalen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der künftigen Hausherrenfunktion sind durch Art. 20, Abs. 3 der Verfassung vom 6. 4. 1968 gegeben. Dort heißt es: „Die J. wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ Den bürgerlichen Individualismus ablehnend, wird der „sozialistische Kollektivismus“ zum Erziehungsideal erklärt, der einerseits die Selbsterziehung der J. zum normgemäßen, d.h. sozialistischen Verhalten impliziert, andererseits aber die Bindung an die politisch und gesellschaftlich aktive Lern- und Arbeitsgruppe (z. B. an die FDJ-Grundorganisation, an das J.-Kollektiv bzw. die J.-Brigade im Betrieb) für unerläßlich erachtet. Um schwer kontrollierbare negative Einflüsse (z. B. durch westliche Funk- und Fernsehsendungen und westliche Literatur) auszuschalten, soll der Erziehungsprozeß, der im Zusammenwirken von Elternhaus, Schule und J.-Organisation zu erfolgen hat, nicht dem Selbstlauf überlassen bleiben. <Jugendpolitik> Allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme der J. am öffentlichen Loben bildet das durch die Festlegung des Mündigkeits- bzw. Wahlberechtigungsalters auf 18 bzw. 21 Jahre formal, vorwiegend über die FDJ in gewisser Weise auch materiell gesicherte Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrecht im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich. Schwerpunkt der J.-Politik der SED war und ist der schul- und bildungspolitische Sektor. So gehörten 1967 32.380 junge Menschen den Volksvertretungen an. Von den Werksdirektoren waren 8,7 v. H., von den technischen Direktoren 34,5 v. H. und von den ökonomischen Direktoren 25 v. H. unter 35 Jahre alt. („Junge Generation“, 4/1967). Als auf diesem Gebiet bereits erreichte Erfolge gelten a) die Beseitigung des Bildungsprivilegs durch die „antifaschistisch-demokratische Schulreform“ (Schaffung der Einheitsschule und Einrichtung vollausgebauter Zentralschulen auf dem Lande), b) die Verbesserung und Neugestaltung des Schul- und Ausbildungssystems vor allem durch die Einführung des polytechnischen Unterrichts und die Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht auf zehn Jahre (Erziehungs- und Bildungswesen). Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche daß Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen (Jugendarbeit). Bedeutsamer sind die über die erwähnten Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages abzuschließenden Jugendförderungsplänen soll die J. befähigt werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. Dieser Beitrag besteht etwa in der Übernahme von Ju[S. 310]gendobjekten (z. B. Einrichtung neuer Produktionsanlagen, Entwicklung und Erprobung neuer Produktionsmethoden, im Wert exakt abrechenbar nach den allgemeinen Prinzipien der Kostenrechnung), in der Austragung von Leistungswettbewerben zwischen J.-Brigaden („Schrittmacherbewegung“, Messe der Meister von morgen; im Hochschulbereich: Studentenwettstreite und Leistungsschauen) oder in der Unterstützung der Qualifizierungspropaganda der SED. Weiterhin sollen Jugendliche in Leitungsfunktionen eingesetzt und bei vorhandener Begabung vom Betrieb zum Hoch- oder Fachschulstudium delegiert werden. Seit dem VI. Parteitag ist die J.-Politik der SED spürbar intensiviert worden, da die Einführung des NÖS eine Orientierung auf neue, die Effektivität des Systems im allgemeinen und die Arbeitsproduktivität im besonderen steigernden Wissenschaftsgebiete (z. B. Kybernetik, Operationsforschung) eine Neubestimmung des Ausbildungsinhalts und eine Neustrukturierung der herkömmlichen Ausbildungsorganisation erforderte. Dementsprechend konzentriert sich seitdem die Aktivität der Partei vorwiegend auf die Rolle, die die J. in dem Umwandlungsprozeß übernehmen soll, und auf die Maßnahmen, sie bewußtseinsmäßig und fachlich darauf vorzubereiten. Zunächst im Jugendkommuniqué vom 21. 9. 1963 programmatisch formuliert, erfuhren die jugendpolitischen Vorstellungen der SED eine Spezifizierung im Jugendgesetz und im Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, das folgerichtig die im GBA im grundsätzlichen enthaltenen Bestimmungen zur Berufsausbildung aufnimmt und sowohl Ausbildungswege wie Verantwortlichkeiten präzisiert. Gegenüber dem J.-Kommuniqué, das „die Stunde der … jungen Facharbeiter, Genossenschaftsbäuerinnen, Techniker, Lehrerinnen, Ingenieure“ und weiterer Spezialisten für gekommen erklärt, weisen jüngere Verlautbarungen der SED wieder in stärkerem Maße auf die Notwendigkeit der politisch-ideologischen Erziehung der J. hin, die das Fachwissen einschließen und nicht neben diesem stehen soll, um eine politisch konsequenzenreiche Verselbständigung des Sachverstandes zu verhindern. Dabei wird auf die Verantwortung der Grundorganisationen und Parteileitungen der SED für die klassenmäßige Erziehung der J. hingewiesen. Sie sollen sich vor allem um die Rolle und Wirksamkeit der FDJ und deren praktische Arbeit mit der J. kümmern. Im Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 („Neues Deutschland“ v. 1. 4. 1967, S. 3 ff.) formulierte die SED in zehn Grundsätzen ihre J.-Politik und die Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung. Der Staatsratsbeschluß ist als Erweiterung des J.- und des Bildungsgesetzes um aktuelle bildungspolitische und allgemeinpolitische Erfordernisse anzusehen. Er soll den Eltern wie den Staats- und Wirtschaftsorganen, den Arbeits- und Erzieherkollektiven, den gesellschaftlichen Organisationen — darunter vor allem der FDJ — „die lebendige Maxime ihres täglichen Handelns“ sein. Die zehn Grundsätze beziehen sich im wesentlichen auf: 1. die sozialistische Erziehung der J.; 2. den produktionswirksamen Einsatz der J. vor allem im sozialistischen Massenwettbewerb zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne; ihre Beteiligung an der Verwirklichung des NÖS und Einbeziehung in staatliche Kontrollgremien (Produktionskomitees, Gesellschaftl. Räte); 3. die Mitwirkung der J. beim Aufbau einer leistungsfähigen, nach neuen Organisations- und Produktionsprinzipien arbeitenden Landwirtschaft durch entsprechende Berufswahl; 4. die Erziehung zur kollektiven Arbeitsform und kollektiven Freizeitgestaltung; 5. die Erhöhung des Bildungs- und Ausbildungsniveaus unter besonderer Berücksichtigung der politisch-ideologischen Erziehung, die Hinlenkung der Jugendlichen auf volkswirtschaftlich wichtige Berufe und die praxisbezogene Gestaltung des Studiums; 6. die geistig-kulturelle und sportliche Erziehung insbesondere der jungen Arbeiter; 7. die Förderung der jungen Frauen und Mädchen und ihre Orientierung auf technische und naturwissenschaftliche Berufe sowie auf Leitungsfunktionen; 8. die Erziehung der J. zur Einhaltung der Normen der sozialistischen ➝Moral und der sozialistischen Gesetzlichkeit; die Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der J.-Kriminalität; 9. die Beteiligung der J. an der Leitung des Staates durch Übernahme von Funktionen bei den Räten der Bezirke, Kreise und in den Gemeinden, durch Mitarbeit in gesellschaftlichen Organisationen, in den ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, durch Ausübung von Kontrollfunktionen als Kontrollposten der FDJ [S. 311]in den Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen; 10. die ideologische und fachliche Qualifizierung der Erzieher in Schule, Betrieb und Universitäten und die Einwirkung gesellschaftlicher Organisationen auf die Familienerziehung (Familie, Elternbeiräte). Eine der jüngsten jugendpolitischen Maßnahmen auf bildungspolitischem Gebiet ist die Neukonzeption der beruflichen Ausbildung durch die Einführung von Grundberufen (Berufsausbildung). In dem Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des ZK der SED vom 15.–18. 12. 1963 konstatierte E. ➝Honecker, daß bei einer „im großen und ganzen guten Entwicklung der J.“ bestimmte „Erscheinungen der Zersetzung und der Verletzung der Moral und des Anstandes“ festzustellen seien und daß auf dem Gebiet der ideologischen Erziehung der Kampf vor allem gegen zwei Probleme aufgenommen werden müsse, gegen die „Ideologie des Zweifels“ und gegen „anarchistische Tendenzen“. Die offensichtliche Betonung der Notwendigkeit auch im Staatsratsbeschluß von 1967, die ideologische Erziehung der J. zu intensivieren, und die Forderung, wirkungsvollere Maßnahmen zur Bekämpfung der J.-Kriminalität zu entwickeln, machen deutlich, auf welohe — vorwiegend ideologische — Schwierigkeiten die SED bei der Durchsetzung wesentlicher Aspekte ihrer J.-Politik stößt. Nach wie vor wird der angeblich destruktive Einfluß des Westens bevorzugt für Fälle „unsozialistischen Verhaltens“ Jugendlicher verantwortlich gemacht. Unabhängig davon ist man in den letzten Jahren jedoch dazu bereit, altersspezifische Verhaltensbesonderheiten Jugendlicher anzuerkennen, und man bemüht sich verstärkt darum, deren Bedingungen aufzudecken und mit Hilfe der Jugendforschung jugendpsychologisch angemessene Lösungen für auftretende Probleme zu suchen. (Bevölkerung, Sozialstruktur) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Dübel, Siegfried: Dokumente zur Jugendpolitik der SED. München 1964, Juventa-Verlag. 192 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 309–311 Juden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendarbeitSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 309]Die SED muß — wie jede politische Führungsgruppe — aus Gründen der Kontinuität ihrer Herrschaft die junge Generation innerhalb ihres Machtbereiches durch Vermittlung systemstabilisierender Normen in das politische System integrieren. Dieso Normen sind u.a.: Staatsbürgerbewußtsein (Patriotismus, „Verteidigungsbereitschaft“), sozialistisches ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus, „proletarischer Internationalismus“), Liebe zur…
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Rettungsdienst (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über die Gefahren der Bergwelt auf, informiert über Verhalten bei Unfällen, legt Schutzhütten an, stellt Warntafeln auf und unterhält Unfallhilfsstellen. Die Gesamtzahl der aktiven Mitglieder im Berg-R. erhöhte sich von 1953 bis Anfang 1967 von 458 auf 1935. Von 1960 bis 1967 retteten sie 1.093 Menschen aus Bergnot, davon 241 im Jahre 1967. Jährlich werden vom DRK angeblich über 2.000 Einsätze mit mehr als 60.000 Einsatzstunden durchgeführt, während Erste Hilfe in mehr als 11.000 Fällen geleistet wird. Der „Wasser-R. des DRK“, der für die Abwendung drohender Gefahren auf allen Gewässern zuständig ist, führt an den Küsten die spezielle Bezeichnung „Seenot-R.“. Seine Aufgaben entsprechen etwa denen der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“, Sitz Bremen. Zwischen beiden besteht seit 1956 ein Übereinkommen über gegenseitige Verständigung und Hilfe bei Rettungsarbeiten im benachbarten Küstengebiet und über die Versorgung von Rettungsschiffen. Im Küstenbereich unterhält das DRK Motorrettungsstationen in Timmendorf/Poel, Warnemünde, Barhöft, Saßnitz und auf der Insel Rügen. Ruderrettungsstationen gibt es in Kühlungsborn, Wustrow, Prerow, Zingst und in Zinnowitz. Die Küstenfunkstelle Rügen-Radio hat im Seenotdienst die Aufgabe, SOS-Meldungen aufzunehmen und sie schnellstens an die nächste Seenotstation weiterzugeben. Die Organisation des Wasser-R. verfügte Anfang 1967 über 31.500 ausgebildete Rettungsschwimmer. Von 1954 bis 1967 sind nach amtlichen Angaben von Angehörigen des Wasser-R. 9.984 Personen vor dem Tode des Ertrinkens oder aus Eisnot gerettet worden; davon 661 im Jahre 1967. Die Anzahl der Wächter des Wasser-R. in Ostseebädern und an Badestellen der Binnengewässer wird mit rund 25.000 angegeben. Sie scheint indessen weit überhöht zu sein, denn in der Zeitschrift „Deutsches Rotes Kreuz“ (Nr. 5 und 10/1968) wird über beachtliche Mängel in der Aufsicht geklagt. Vor allem fehlt es an Rettungsschwimmern in den Seebädern, so daß in der Badesaison 1967 im Küstenbereich 30 Menschen ertranken. Zahlreiche Rettungstürme blieben unbesetzt, und selbst die bekannten Bäder wie Zinnowitz, Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin mußten, wie die Zeitschrift berichtet, noch „im Juni mit der Hälfte oder gar nur einem Drittel der benötigten Kräfte auskommen“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 533 Resozialisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RettungsmedailleSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über…
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Neuer Kurs (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos der Kollektivierung beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die durch Verschärfung des Klassenkampfes, Fehlplanung und Bürokratie heraufgeführt worden war, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) sollte vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der SU und in anderen Ostblock-Staaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1951 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoff Zuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Aussetzung der Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von den Lebensmittelkarten; 5. Milderung der Arbeitsnormen und Lohnverschlechterungen, 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs: 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen (Kirchenpolitik). Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Entsprechende Maßnahmen blieben jedoch großenteils aus oder wurden nur unvollständig verwirklicht. So wurde Flüchtlingsvermögen ab Aug. 1958 nicht mehr durch Treuhänder verwaltet. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Kollektivierungspolitik, der durch die kritische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er politisch mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. Malenkows Sturz (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht außenpolitisch und propagandistisch, aber doch wirtschaftlich und innenpolitisch. Die Ostblock-Länder mußten dem Abbruch des NK. rasch folgen. [S. 447]Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie an den Juniaufstand von 1953 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum die taktische Losung vom NK. fallen. Er sagte: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ließ eine gewisse Milderung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, bald wieder nach. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs schnell. So mußten SED und Regierung schon auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 wieder erhebliche Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit zugeben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 446–447 Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeuererbewegungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Es war keine…
DDR A-Z 1969
Wasserwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftszweig, der für die Bereitstellung und die Verteilung der Wasservorkommen an die Bedarfsträger zuständig ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Verhütung von Wasserschäden und die schadlose Ableitung von Wasser. Der jährliche Wasserbedarf Mitteldeutschlands beträgt gegenwärtig etwa 5 Mrd. cbm. Das Wasserdargebot beträgt in Trockenjahren etwa 6 Mrd. cbm. Daraus ergeben sich die Hauptaufgaben der W.: 1. Erhöhung des Dargebotes durch Erweiterung des Netzes von Talsperren und Rückhaltebecken. 2. Beobachtung der Wasserbedarfsentwicklung der Bevölkerung, der Industrie und der Landwirtschaft und Aufstellung territorialer Wasserhaushaltsbilanzen. 3. Intensivierung der Abwasserreinigung zur Gewährleistung der schnellen Wasserwiederbenutzung. Die zentrale Leitung der W. erfolgt durch das Amt für Wasserwirtschaft, das dem Ministerrat direkt unterstellt ist. Nach Auflösung der früheren etwa 3.500 regionalen Wasser- und Bodenverbände wurde 1952 eine zentralistische Neugliederung der Organisation der W. verfügt. Man legte 6 Großeinzugsgebiete fest, in denen je ein „VEB Wasserwirtschaft“ für Wasserversorgung, Kanalisation, Vorflut- und Abwasserregelung sowie für Wasserhygiene zuständig ist. Die Verwaltungsspitze ist das Zentrale Amt für W., Sitz Berlin. Anfang 1964 wurden diese VEB zusammengefaßt in einer neu errichteten „Vereinigung Volkseigener Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung“, Sitz Potsdam. Der Organisation der W. unterstehen 74.000 km Wasserläufe, 1.520 km Deiche und 75 Talsperren und Staubecken mit zusammen 850 Mill. cbm Stauinhalt. Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der „DDR“ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 10 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung verbraucht. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der hochgesteckten Planziele in Industrie und Landwirtschaft eine 75proz. Steigerung der Wasservorratshaltung erforderlich ist. Das erste größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient mit ihrem Fassungsvermögen von maximal 6 Mill. cbm der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den sowjet. Uranbergbau im Erzgebirge. Das zweite und bisher größte Projekt war der 1952 in Angriff genommene und im Okt. 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. cbm Wasser speichern und ist damit der viertgrößte Wasserspeicher in Gesamtdeutschland. Durch sie wird die Wasserversorgung für die Industrie, die Landwirtschaft und für 2 Mill. Menschen im Raum Halle-Magdeburg sichergestellt. Das dritte große Vorhaben war der Bau der Talsperre Pöhl im Vogtland in den Jahren 1958–1965. Diese Talsperre hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. cbm. Ein viertes großes Vorhaben ist noch weitgehend Projekt: der Bau eines großen mitteldeutschen Verbundnetzes mit dem Namen „Elbaue-Projekt“, der 1955 in Angriff genommen wurde. Das mitteldeutsche Industriegebiet um Halle und Leipzig liegt im Regenschatten des Harzes und erhält daher nicht ausreichend Niederschläge. Rohrleitungen von 480 km Länge sollen Wittenberg–Bitterfeld umschließen und den Industriebetrieben täglich zusätzlich 200.000 cbm Wasser zuführen. Weitere Projekte sind u.a.: drei Talsperren im Thüringer Wald, eine Talsperre im Südharz und 15 Rückhaltebecken im Unstrutgebiet. Seit 1945 ist der Stauraum Mitteldeutschlands um 310 Mill. cbm ergänzt worden. Bis 1970 soll er um weitere 140 Mill. cbm vergrößert werden. Dieses Ziel sollte nach früheren Plänen schon 1965 erreicht sein. Nach Meinung von Fachleuten der „DDR“ sollen alle vorliegenden Pläne nicht ausreichen, um den zu erwartenden Bedarf der Industrie sicherzustellen. — Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig werden noch 75 v. H. der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Die Bevölkerung in den Bezirken der „DDR“ ist in unterschiedlichem Umfange an zentrale Wasserversorgungs- und Abwässeranlagen angeschlossen. Bei einem Durchschnitt von 78 v. H. sind die südlichen Bezirke mit 95 v. H. besser, die nördlichen Bezirke mit höchstens 60 v. H. schlechter versorgt. Bis 1970 soll der Durchschnitt auf 83 v. H. erhöht werden. Zur Erzeugung von Elektroenergie dient die Wasserkraft nur in geringem Umfange: nur knapp 2 v. H. der Elektroenergie (Energiewirtschaft) wird in Wasserkraftwerken erzeugt. Zum Ausgleich der Belastungsspitzen in einigen Stunden des Tages sind die Wasserkraftwerke jedoch von Bedeutung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 702 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WBDJSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftszweig, der für die Bereitstellung und die Verteilung der Wasservorkommen an die Bedarfsträger zuständig ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Verhütung von Wasserschäden und die schadlose Ableitung von Wasser. Der jährliche Wasserbedarf Mitteldeutschlands beträgt gegenwärtig etwa 5 Mrd. cbm. Das Wasserdargebot beträgt in Trockenjahren etwa 6 Mrd. cbm. Daraus ergeben sich die Hauptaufgaben…
DDR A-Z 1969
Währungspolitik (1969)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die währungspolitischen Probleme und die Mittel der W. sind in einer Zentralwirtschaft sowjetischen Musters prinzipiell anderer Art als in den Marktwirtschaften des Westens. Hierfür sind in erster Linie folgende konstitutiven Elemente des sowjet-sozialistischen Wirtschaftssystems maßgebend: 1. Das Staatseigentum an den Produktionsmitteln, 2. die zentrale Lenkung des Wirtschaftsgeschehens im Inland, und 3. die Konzentration der wirtschaftlichen Entscheidungen auf dem Gebiet des Außenhandels und der Devisenpolitik beim Staat (Außenhandels- und Devisenmonopol des Staates). Die Maßnahmen der W. beziehen sich entweder auf Währungsprobleme, die durch die zwischenstaatlichen Beziehungen entstehen oder bei der Lenkung der eigenen Volkswirtschaft auftreten. Zur ersten Gruppe von Problemen gehören a) die Absicherung der Währung gegen Einflüsse des Auslandes und b) die Festlegung der Währungsparitäten (Wechselkurse). (Währung, Zahlungsverkehr, Außenwirtschaft, Deutsche Außenhandelsbank AG, Deutsche Handelsbank AG, Sperrkonten, Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit) [S. 697]Im Inlandsbereich befaßt sich die W. a) mit den Aufgaben, die bei der erforderlichen Abstimmung von güterwirtschaftlicher und finanzieller Planung und Wirtschaftsentwicklung entstehen, b) mit der Steuerung des Bargeldumlaufs (Münzen und Noten), c) der Organisation des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs, d) der Vermeidung eines Geldüberhangs (d.h. der Entstehung von nicht sinnvoll verwertbaren Kaufkraftüberschüssen bei der Bevölkerung) sowie der Hebung der Kaufkraft der Währungseinheit und e) der Abstimmung von W. und Preispolitik. Wichtigste Träger der W. sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen, die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenwirtschaft und die Zollverwaltung der DDR. Währungspolitische Maßnahmen bedürfen der Abstimmung mit dem Amt für Preise. Zur Absicherung der zentralen Wirtschaftslenkung gegenüber unkontrollierten Einflüssen des Weltmarktes auf das inländische Wirtschaftsgeschehen wurde das Währungssystem der „DDR“ als reines „Binnenwährungssystem“ gestaltet. Die Gültigkeit dieser Währung (Mark Ost) ist demnach fast ausschließlich auf das Gebiet der „DDR“ und Ostberlin beschränkt. Sämtliche Einwirkungen auf das Währungs- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Maßnahmen anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports auf Grund des staatlichen Außenhandelsmonopols, durch die Devisengesetzgebung und die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank unmöglich gemacht worden. Die Aus- und Einfuhr der „Mark“ Ost ist ohne besondere Genehmigung verboten. Für ausländische Währungseinheiten besteht für Einwohner der „DDR“ ein Verwahrungs- und Verwendungsverbot im Inland sowie die gesetzlich verankerte Pflicht, empfangene Devisen den Banken zum Umtausch anzubieten. Ebenso sind sie gehalten, Geldforderungen gegen Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen mit Sitz in Westdeutschland oder im Ausland anzumelden und den Banken zum Ankauf anzubieten. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen mitgeführte Devisen genau in ihren bei der Einreise auszufüllenden Begleitpapieren angeben, bei der Ausreise den Grenzkontrollorganen über den Verbleib fehlender Devisen Rechenschaft geben und bei Besitz von „Mark“ Ost die Belege der mitteldeutschen Banken über den Umtausch vorweisen können. Die Bemühungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ Ost in Devisen innerhalb des Währungsgebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Zwangsumtausch von DM West und Devisen zum Kurs von 1 Mark Ost : 1 DM West unterstützt. Seit dem 20. 6. 1968 beträgt der verbindliche Mindesttauschbetrag je Besucher und Besuchstag bei längeren Besuchen (Einreise mit Visum) 10 DM West, bei Tagesaufenthalten 5 DM West. Die Festlegung des Kurses der „Mark“ Ost gegenüber anderen Währungen erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den Währungen der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe — nicht durch internationale Absprachen wie bei den westlichen Marktwirtschaften (Zehnerclub, Internationaler Währungsfonds, Weltbank, EWG), sondern durch autonome Festlegungen seitens des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Da diese autonomen Kursfestlegungen (Goldparitätenkurse) Angebot und Nachfrage nach den betreffenden Währungen sowie die Kaufkraft der jeweiligen Währungseinheiten nicht berücksichtigen, sind sie rein fiktiv. Umsätze werden zu diesen Kursen kaum jemals getätigt, weshalb auch der nichtkonvertiblen „Mark“ Ost im internationalen Devisenverkehr keine Bedeutung zukommt. Bei Außenhandelsgeschäften (kommerzielle Zahlungen) mit Ländern außerhalb des sowjet-sozialistischen Lagers müssen die Außenhandelsorgane der „DDR“ die Weltmarktpreise und die im Welthandel geltenden Wechselkurse akzeptieren. Der kommerzielle Handel innerhalb der RGW-Staaten wird zu Vereinbarungskursen und/oder -preisen abgewickelt. Weil die Betriebe in der „DDR“ bei Außenhandelsgeschäften mit den für die Durchführung der Importe und Exporte zuständigen staatlichen Außenhandelsorganen zu den zentral festgesetzten Binnenpreisen abrechnen, ergibt sich die Notwendigkeit, den Ausgleich zwischen diesen Binnenpreisen und den Weltmarktpreisen über ein besonderes Verrechnungsverfahren vorzunehmen. Der Ausgleich der Preisdifferenzen erfolgt auf dem Außenhandelspreisdifferenzenkonto, das unmittelbar mit dem Staatshaushalt verbunden ist. Liegen z. B. die Binnenpreise während einer Wirtschaftsperiode im Durchschnitt über den Weltmarktpreisen und wurden zwecks notwendiger Devisenbeschaffung dennoch erhebliche Exporte durchgeführt, so muß der Negativsaldo auf dem Außenhandelspreisdifferenzenkonto durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt ausgeglichen werden. (Preissystem, Preispolitik) Für die nichtkommerziellen Zahlungen (z. B. für Verwaltungsgebühren und den Reiseverkehr) wurden unabhängig von den grob fiktiven, unbrauchbaren Wechselkursen besondere „Touristenkurse“ festgelegt, die sowohl für Besucher aus dem „kapitalistischen Ausland“ als auch für solche aus den „befreundeten sozialistischen Ländern“ gelten. Diese Kurse berücksichtigen in etwa die Kaufkraftverhältnisse der Währungseinheiten in den einzelnen RGW-Ländern, nicht dagegen die in den westlichen Marktwirtschaften. Zentralproblem der W. im Inland ist die Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen güterwirtschaftlicher und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen dem Geld- und dem Güterkreislauf. Währungspolitische Hilfsmittel zur Verwirklichung dieser Forderung sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken bis auf bestimmte gesetzlich aufgezählte Ausnahmen, die allgemeine Kontenführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenmittel an Bargeld auf eine geringe Reserve (Limit) für Bagatellzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsum[S. 698]tionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. (Kredite, Teilzahlungskredit) Infolge dieser Regulierungsmaßnahmen des Zahlungsverkehrs und Bargeldumlaufs dürfen nur Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Diese Gründe sind auch maßgebend dafür, daß das Volumen des Bargeldumlaufs bei dem heute erreichten Entwicklungsstand der „DDR“-Wirtschaft im Verhältnis zu dem westlicher Marktwirtschaften sehr gering ist. So erhöhte sich die umlaufende Menge an Münzen und Noten von Ende 1957 (dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch) von 3.479 Mill. Mark Ost bis Ende 1967 auf 5.844 Mill. Mark Ost. Der Geldumlauf nahm somit in den letzten zehn Jahren um 2.365 Mill. Mark Ost zu, was — unter Zugrundelegung einer Bevölkerungszahl von 17,090 Mill. Menschen Ende 1967 — eine Zunahme der Bargeldzirkulation von rund 138 Mark Ost je Einwohner in dieser Zeit entspricht. Da die komplexen Vorgänge im Wirtschaftsablauf durch die unzureichenden Lenkungsinstrumente der staatlichen Wirtschaftsführung nur unvollkommen beherrscht werden, demnach die Wirtschaftspraxis den Modellvorstellungen über die Abstimmung der güterwirtschaftlichen mit der finanziellen Planung nur in etwa entspricht, treten immer wieder Störungen (Disproportionen) im Geld- und Güterkreislauf ein. Das Hauptaugenmerk der W. gilt dabei der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung (z. B. in Form von Bargeldhorten zu Hause), da diese zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen können und — infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte begünstigen. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d.h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ zu geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht. Eine ernsthafte Bedrohung der monetären Stabilität tritt aber erst dann ein, wenn eine solche disproportionelle Entwicklung über mehrere Jahre anhält und die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der Währung verliert. Bei zeitweiligen Disproportionen, z. B. auf Grund der Nichterfüllung der Produktionsziele in der Konsumgüterindustrie, hoher Ausschußproduktion, Überziehung des geplanten Lohnfonds (volkswirtschaftliche Lohnsumme) wird allerdings die monetäre Stabilität noch nicht gefährdet, da solche Ereignisse nach den Erfahrungen seit 1957 lediglich zu einer übermäßigen Zunahme der Spareinlagen führen. Durch Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die „DDR“-Wirtschaft in der Vergangenheit vor allem in Etappen großer wirtschaftlicher Anstrengungen (Aufbauphasen) betroffen, da während dieser Zeiten die Auswirkungen eines disproportionellen Wachstums bei vorrangiger Entwicklung der Produktionsmittelindustrie sich besonders bemerkbar machten. Eine solche Entwicklung führte beispielsweise zum Geldumtausch am 13. Oktober 1957, bei dem Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (siehe GBl. 1/1957, S. 603 und 1/1958, S. 687). Disproportionelle Entwicklungen zwischen der Erhöhung der Geldeinkommen und der Zunahme des Waren- und Dienstleistungsangebots zeigten sich auch in den Jahren 1960 bis 1963 und 1965/66, ohne allerdings bedrohliche Formen anzunehmen. Wie auch die Entwicklung des Bargeldumlaufs zeigt, hat es die Wirtschaftsführung in diesen Jahren durch Sparwerbung und Sparvergünstigungen geschafft, daß sich die überschüssige Kaufkraft auf den Sparkonten und nicht in den Sparstrümpfen zu Hause sammelte (Sparen, Sparkassen). Damit ist diese momentan unverwertbare Kaufkraft zumindest zeitweise dem Geldkreislauf entzogen und kann von der Wirtschaftsführung kontrolliert werden. Auffällig ist, daß seit Beginn der sechziger Jahre zur Absorption zeitweilig überschüssiger Kaufkraft Preiserhöhungen in sehr begrenztem Umfang, und zwar nur bei bestimmten Gütern des gehobenen Bedarfs, vorgenommen wurden. An dieser Politik der relativen Preisstabilität hat auch die Industriepreisreform (1964 bis 1967) grundsätzlich nichts geändert. Auch Steuererhöhungen bei den direkten Steuern (Steuern vom Arbeitseinkommen) wurden mit Ausnahme derjenigen für einen Teil der Einzelhandwerker nicht durchgeführt (Handwerksteuer). Wahrscheinlich befürchtete die Wirtschaftsführung bei derartigen Maßnahmen eine Abnahme des Leistungswillens der Arbeitnehmer, einen Rückgang der Sparbereitschaft und eine Übernachfrage nach knappen Waren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 696–698 Währungsgebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die währungspolitischen Probleme und die Mittel der W. sind in einer Zentralwirtschaft sowjetischen Musters prinzipiell anderer Art als in den Marktwirtschaften des Westens. Hierfür sind in erster Linie folgende konstitutiven Elemente des sowjet-sozialistischen…