DDR A-Z 1969
Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1969)
Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war, und der Helfer der Staatlichen Kontrolle, die seit 1962 die Arbeit der ZKSK in ehrenamtlicher Arbeit unterstützten. Der ABI wurden auch die gesellschaftlichen Kontrollorgane angegliedert, so a) die Kommissionen für Parteikontrolle in den Betrieben, die 1959 als Organe der Betriebsparteiorganisationen (SED) gebildet worden waren, b) die Arbeiterkontrolle, die seit 1953 besteht und vom FDGB eingesetzt und angeleitet wird, c) die FDJ-Kontrollposten (FDJ), die seit dem IV. Parlament der FDJ (1952) tätig waren und in §~43 des Jugendgesetzes (Jugend) als fester Bestandteil der ABI bezeichnet werden. Aufgabe der ABI ist die straffe, einheitliche und umfassende Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des ZK der SED, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse des Staatsrates und der Beschlüsse des Ministerrates. Objekte der Kontrollen sind die Ministerien und andere zentrale sowie die örtlichen Staats- und Wirtschaftsorgane, die VVB, Wirtschaftsräte, Landwirtschaftsräte, die Betriebe, die Großbaustellen, landwirtschaftliche Genossenschaften und andere Institutionen. Nicht der Kontrolle der ABI unterliegen der Apparat der SED, der anderen Parteien und der Massenorganisationen. Die ABI verfügt über hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte. Die ehrenamtlichen Kräfte sind vor allem in den unteren Gliederungen tätig. Ihre Zahl beträgt etwa 150.000 (Bericht des ZK der SED an den VII. Parteitag). Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in der ABI tätig sein. So soll eine wirksame Massenkontrolle sichergestellt werden. Die ABI ist gegliedert in das Komitee, Inspektionen, Zweig-, Bezirks- und Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben sowie die Volkskontrollausschüsse. Das Komitee der ABI ist sowohl dem ZK der SED als auch dem Minister rechenschaftspflichtig. Die Aufgabe des Komitees ist es, die Arbeit der Organe der ABI zu leiten und zu kontrollieren. Als Inspektion der ABI ist auch jetzt die Staatliche Handelsinspektion tätig, die 1953 als Organ des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Kontrolle des staatlichen und privaten Handelsapparates gebildet worden war und jetzt im wesentlichen die Einhaltung der Preise für Konsumgüter zu überwachen hat. Die ABI ist mit weitgehenden Vollmachten [S. 32]ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31–32 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und BauernkindSiehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war,…
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Patriotismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.) bestimmt. Er betonte, die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. Weiterhin wird der P. nicht mehr auf Land und Volk oder auf das Kulturelle Erbe, sondern auf die „DDR“ als „Staat“ einerseits, auf die künftige ganze deutsche Nation andererseits bezogen: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann …, auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten, sozialen und kulturellen Wünsche“ (Gerhart Eisler am 4. 6. 1958 in der „Jungen Welt“). Dieser P., der z. B. 1962 im „Nationalen Dokument“ (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED) entfaltet wurde, ist auf gewisse Weise gesamtdeutsch, denn die „DDR“ soll nur deshalb mit P. verehrt werden, weil sie Vorstufe für einen kommun. Staat sei, der ganz Deutschland umfassen werde. Auf dieser Linie heißt es in „Meyers Neuem Lexikon“ (Leipzig 1963, Bd. 6, S. 432): Es „rettet heute die DDR als erster Arbeiter- und-Bauern-Staat im Bündnis mit den patriotischen Kräften des ganzen deutschen Volkes die nationale Ehre Deutschlands, indem sie gegen den wiedererstandenen deutschen Imperialismus und Militarismus kämpft und eine humanistische und konsequente Friedenspolitik betreibt. Der sozialistische P. ist ein fester Bestandteil der sozialistischen Weltanschauung und hat die Bereitschaft und die Tat zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes zum Inhalt …“. Sehr bezeichnend ist die Formulierung, die das parteioffiziöse Lexikon „Kleines politisches Wörterbuch“ (Dietz-V. Ostberlin 1967, S. 486) in seinem Artikel „P.“ findet: „Der sozialistische P. … ist bewußter P., weil in ihm das patriotische Gefühl des Volkes, die Treue zum Vaterland mit den wissenschaftlichen Ideen des Marxismus-Leninismus verbunden ist. Er ist tätiger P., der sich in der schöpferischen Aktivität der Werktätigen, im zielbewußten Kampf für [S. 468]den Frieden und den Sieg des Sozialismus äußert.“ Es heißt dort ferner, der P. sei „organisch mit der brüderlichen Freundschaft und der internationalen Solidarität der Werktätigen aller Länder im Kampf für Frieden und Sozialismus, insbesondere mit der gegenseitigen brüderlichen Hilfe der marxistisch-leninistischen Parteien und der Völker im sozialistischen Weltsystem, verbunden“. Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 467–468 Patentrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PazifismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.)…
DDR A-Z 1969
Besatzungspolitik (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die unterschiedliche B. der vier Mächte seit Kriegsende entscheidend zur Teilung Deutschlands beigetragen. In der SBZ bestand seit der deutschen Kapitulation eine „Sowjetische Militäradministration in Deutschland“ (SMAD) in Berlin-Karlshorst, die 1949 aufgelöst wurde. Soweit ihre Aufgaben nicht an Regierungsbehörden der DDR übertragen wurden und mit der„Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ in Zusammenhang standen, war die neugebildete „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) für die sowjetische B. verantwortlich. An die Stelle der SKK trat im Mai 1953 eine sowjetische „Hohe Kommission“, die im Anschluß an den „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ am 20. 9. 1955 aufgelöst wurde. Rechte und Pflichten aus bestehenden Vier-Mächte-Vereinbarungen, die sich die UdSSR weiter vorbehalten hatte, nahmen nun der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin und der Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungstruppen wahr. Da der Alliierte Kontrollrat nur in seltenen Fällen einstimmige und präzise Beschlüsse fassen konnte und alliierte Beschlüsse von allen Beteiligten unterschiedlich ausgelegt wurden, trieb die SMAD von 1945 an eine B., die auf eine vollkommene politische, ökonomische und sozialstrukturelle Umwandlung ihrer Besatzungszone und auf deren Eingliederung in den Ostblock hinauslief. Hauptziele der sowjetischen B. waren die Sicherstellung von Reparationen, Aufbau eines kommunistischen Verwaltungsapparates (DWK), Einleitung einer Boden- und Währungsreform, Enteignung von privatem Industriebesitz und Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Charakters. Die Durchführung dieser B. war weitgehend unabhängig von der Arbeit des Alliierten Kontrollrates, dessen faktische Auflösung am 20. 3. 1948 (Auszug der sowjetischen Vertreter) für die sowjetische B. ohne besondere Bedeutung ist. Für den Zeitraum von 1945–1949, als die SMAD volle Regierungsgewalt ausübte und durch „Befehle“ das gesamte Leben in ihrer Zone bis in Einzelheiten kontrollierte, kann man von B. im engeren Sinne sprechen. Sowohl bis 1955 als auch nach Proklamierung der vollen Souveränität der DDR unterliegt sie jedoch einer B. im weiteren Sinne, da sich u.a. im Truppenvertrag von 1957 die Sowjets Sonderrechte vorbehalten haben und alle militärpolitischen und militärwirtschaftlichen Entscheidungen einer sowjetischen Einflußnahme unterliegen. (Außenpolitik, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED) Literaturangaben Balfour, Michael: Viermächtekontrolle in Deutschland 1945–1946 (a. d. Engl.). Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 408 S., 1 Kt. Faust, Fritz: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. Frankfurt a. M. 3., neubearb. Aufl. 1964, Alfred Metzner. 262 S. Hubatsch, Walther (in Verb. m. W. Heidelmeyer, W. John, K.-E. Murawski u. J. Schomerus): Die deutsche Frage. 2., erw. Aufl., Würzburg 1964, Ploetz. 348 S., 5 Kt. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Weber, Hermann: Von der SBZ zur „DDR“. Bd. 1. 1944–1955. Hannover 1966, Verlag für Literatur und Zeitgeschehen. 176 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 102 Berufswettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungstruppen, SowjetischeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die unterschiedliche B. der vier…
DDR A-Z 1969
Versorgung (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Unter V. ist die Bereitstellung von Nahrungsgütern, Industriewaren und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu verstehen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, so soll auch die V. planmäßig erfolgen. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u. a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes und umfaßt schwerpunktmäßig die vier Planteile: Nahrungsgüter, Industriewaren, Reparaturen und Dienstleistungen. Die Produktionsaufkommen aus Industrie, Handwerk und Landwirtschaft werden darin der Anforderung des Handels unter Berücksichtigung des vorhandenen Transportraumes gegenübergestellt und abgestimmt. [S. 678]Tatsächlich hat sich das Ziel, die V. nach Maßgabe vorher aufgestellter Pläne zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern, biß heute nicht erreichen lassen. 1. Entwicklung, allgemeine Versorgungslage Nachdem in der stalinistischen Ära die V. der Bevölkerung im Interesse der Industrialisierungsprogramme, insbesondere des forcierten Aufbaus der Schwer- und Grundstoffindustrie, hintangesetzt worden war, wurde mit dem Neuen Kurs (1953) eine teilweise Änderung dieser Wirtschaftspolitik eingeleitet. Langsam erhöhte sich die Warenbereitstellung für den Bevölkerungsbedarf, und 1958 konnten die bis dahin erforderlichen Lebensmittelkarten abgeschafft werden. Gleichzeitig wurde versucht, durch sogenannte „Massengüterprogramme“, worunter die Beauflagung der einzelnen Industriebetriebe mit der zusätzlichen Produktion von Gebrauchsgütern zu verstehen war, die V. auch in diesem Bereich zu verbessern. Dieses Ziel konnte jedoch nicht erreicht werden, und die Bevölkerung war weiterhin gezwungen, wegen der quantitativen und qualitativen Mängel der mitteldeutschen Produktion die benötigten Waren im Westen einzukaufen. Mit den durch die Kollektivierung bedingten Mißernten der Jahre 1961 und 1962 mußte für eine Reihe von Grundnahrungsmitteln — Milch, Butter, Käse, Eier und Fleisch — vorübergehend wiederum eine Rationierung in Form von Kundenlisten eingeführt werden. Inzwischen hat sich aber das Marktaufkommen aus der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft wieder soweit normalisiert, daß die Zuteilungsbeschränkungen für die Grundnahrungsmittel entfallen konnten. Auch in der V. mit Industriewaren war eine relative Verbesserung zu verzeichnen. Die Entwicklung der V. läßt sich bis zu einem gewissen Grade an den Einzelhandelsumsätzen (Binnenhandel) in den Hauptwarengruppen ablesen. Sie entwickelten sich ab 1960 folgendermaßen: Von 1961 bis 1963 stagnierten die Einzelhandelsumsätze. Seit 1964 nahmen sie jährlich um durchschnittlich 4,2 v. H. zu, woraus sich gegenüber 1960 ein Wachstum von 18 v. H. errechnet. Dem steht eine Steigerung des Nationaleinkommens im gleichen Zeitraum um 23 v. H. und der Bruttoanlageinvestitionen um 33 v. H. gegenüber. Dies bedeutet, daß die mitteldeutsche Wirtschaftspolitik auf eine schnelle Erhöhung des Produktionspotentials bei einer verlangsamten Steigerung der individuellen Konsumtion ausgerichtet ist. Diese Politik wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt (Wirtschaft, Planung). In der Zusammensetzung des Warenumsatzes lagen die Nahrungs- und Genußgüter mit 56 v. H. auch 1966 an der Spitze, während man in einem modernen Industriestaat gerade mit einer umgekehrten Quote zugunsten von Industriewaren rechnet. 48 v. H. des hohen Anteils an Nahrungsmitteln machen die Genußmittel wie Tabakwaren und Alkohol aus. Aus den angeführten Angaben läßt sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Versorgungslage nicht gewinnen. Diese erreicht weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht das Niveau eines modernen Industriestaates des Westens. Im einzelnen ergibt sich das folgende Bild: 2. Nahrungs- und Genußmittel Mit zunehmender Verbesserung der Einkommenslage hat sich die Verbrauchsstruktur weiter zugunsten höherwertiger Güter verändert. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Kartoffeln ist weiterhin — von 174 kg (1960) auf 156 kg (1966) — gesunken. Gestiegen ist beispielsweise der Verbrauch (je Einwohner pro Jahr) folgender Güter: [S. 679] Der mitteldeutsche Nahrungsmittelverbrauch zeichnet sich noch immer durch einen vergleichsweise hohen Anteil von Fetten und Kohlehydraten aus. Sein Nährwertgehalt — gemessen in Kalorien je Einwohner — dürfte 1966 rd. 15 v. H. über dem westdeutschen gelegen haben. Die Ursache hierfür ist einmal in der durchschnittlich höheren Arbeitsbelastung der mitteldeutschen Bevölkerung, zum anderen in der noch unzureichenden Substitution fett- und kohlehydratreicher durch eiweißreiche Nahrungsmittel zu suchen. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Genußmitteln erhöhte sich zum Teil noch stärker, wie die folgende Übersicht zeigt: Während das Preisniveau der Nahrungsmittel sich in beiden Teilen Deutschlands bei einer Gleichsetzung von DM und M im Durchschnitt etwa entspricht (Ausnahmen: Butter, Schokolade und Südfrüchte sind in der BRD billiger), gelten für Genußmittel in Mitteldeutschland noch immer wesentlich höhere Preise (Preissystem). („SBZ-Archiv“ Nr. 5/1968, Seite 69 ff.) Die tatsächlich im Bereich der Nahrungs- und Genußmittel bestehenden Mängel und Mißstände in der V. treten weniger in der zentralen in Ost-Berlin erscheinenden Presse, als vielmehr in den Veröffentlichungen der Bezirks- und Betriebszeitungen in Erscheinung. Für Mitte 1968 ergibt sich daraus die folgende Situation: a) Brot- und Backwaren Seit Herbst 1966 läßt sich in mehreren Bezirkshauptstädten, insbesondere in Magdeburg, Leipzig, Chemnitz und Potsdam-Werder eine deutliche Verschlechterung in der V. der Bevölkerung mit Brot und Backwaren registrieren. Die Ursachen sind vielfältig. Sie liegen vor allem im herrschenden Arbeitskräftemangel und im Fehlen des Nachwuchses für das Bäckerhandwerk, in der Schließung vieler Bäckereien und dem dadurch bedingten Ausfall der Backkapazität und schließlich in der ungenügenden Leistung der Großbäckereien. Hier ist der Maschinenpark überaltert, da die Neuproduktion an Bäckereimaschinen exportiert werden mußte. b) Obst, Gemüse, Kartoffeln Die Belieferung mit Gemüse erfolgt offensichtlich nur stockend, feinere Gemüsesorten werden nur selten angeboten. Die Gründe für die V.-Mängel scheinen hier vor allem im Fehlen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Arbeitskräfte, in den Unzulänglichkeiten des Verteilungsnetzes und im Mangel an Verpackungsmaterial zu liegen. Bei Kartoffeln ist zur Einkellerung die Voranmeldung beim Einzelhandel erforderlich. Geklagt wird über die schlechte Qualität der Kartoffeln sowie das Fehlen von Kartoffelerzeugnissen. c) Milch, Molkereiprodukte, Getränke Obwohl die mitteldeutsche Landwirtschaft heute genügend Milch erzeugt, treten laufend Störungen in der V. mit Milch und Käse auf. Bei Milch scheinen die Ursachen vor allem in der ungelösten Transport- und Verpackungsfrage (Rücklauf des Leergutes, völlig unzureichende Kapazität an Tütenabfüllung) zu liegen. Im Käseangebot fehlt es vor allem an Abwechslung; hochwertige Käsesorten fehlen völlig. Ein wunder Punkt ist die Getränkeversorgung. Im Sommer 1968 hat sich die Situation hier so zugespitzt, daß in der Bezirkspresse verschiedentlich über Produktionsausfälle in den Betrieben und mangelnde Schichtleistungen berichtet wird, weil die Arbeiter Arbeitszeit zur Besorgung von Bier und nichtalkoholischen Getränken aufwenden. d) Fleisch- und Wurstwaren, Fisch Von den Kontrollen der ABI und der Hygiene-Inspektion wurde Anfang 1968 mehrmals die mangelhafte Qualität der von staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Fleischereien angebotenen Fleisch- und Wurstwaren bemängelt (zu großer Fettgehalt im Gehackten, Untergewichte). Die Versorgung mit Frischfisch ist gebiets[S. 680]weise unzureichend. Die Ursachen scheinen in ungenügenden Anlandungen, Mängeln bei der Fischverarbeitung sowie in Leistungsschwächen des Verteilungsapparates zu liegen. 3. Industriewaren Der Industriewarenumsatz ist seit 1960 von 20,0 Mrd. M um durchschnittlich 2,4 v. H. im Jahr auf 23,1 Mrd. M (1966) gestiegen. Seit 1964 hat sich das Angebot industrieller Güter allerdings zunehmend günstiger entwickelt, zumal Strukturveränderungen innerhalb des gesamten Industriewarenumsatzes zu berücksichtigen sind. Bei stark differenziertem Konsumverhalten der Bevölkerung ist auch in Mitteldeutschland eine Tendenz zum höherwertigen Industrieartikel zu erkennen: Pkw verdrängen Mopeds, Motorroller und Motorräder, Waren minderer Güte verschwinden allmählich aus dem Sortiment, das Angebot langlebiger Konsumgüter steigt, bei gewissen Gütern (z. B. Fernsehgeräten) zeigen sich Marktsättigungstendenzen. Die Erhöhung des Industriewarenumsatzes sowie der Anstieg des Bestandes an langlebigen technischen Konsumgütern darf nicht über die vielfach vorhandene Dürftigkeit des Angebots und die oftmals geringe Qualität der Erzeugnisse aus der eigenen Produktion hinwegtäuschen. Recht aufschlußreich ist hier z. B. der Vergleich eines Kataloges des Versandhauses „Konsument“ in Chemnitz (Versandhandel) mit einem Katalog eines westdeutschen Versandhauses des gleichen Jahres (1966). So bietet „Konsument“ z. B. eine einzige Nähmaschine an — gegenüber 13 Modellen des westlichen Versandhauses. Dem Angebot von 2 Fahrradmodellen stehen 16 Modelle auf der westlichen Seite gegenüber. Auffallend gering ist auch das Angebot an Plastikerzeugnissen. So werden Eimer, Waschwannen, Kinderbadewannen u. dgl. vorwiegend in Zinkblech angeboten, worin sich das geringe Niveau der mitteldeutschen kunststoffchemischen Industrie ausdrückt. Die Nachteile für den Verbraucher treten im höheren Preis in Erscheinung. Während die verzinkte Kinderbadewanne bei „Konsument“ mit 32,45 Mark angeboten wird, kosten gleichartige Erzeugnisse aus Plastik im Westen 5,50 bis 9,85 Mark. Im einzelnen ergibt sich für Mitte 1968 folgendes Bild: a) Kraftfahrzeuge Mit einem Bestand von 39 Personenkraftfahrzeugen auf 1.000 Einwohner lag die DDR 1965/66 im europäischen Vergleich erst an 16. Stelle (BRD: 173 Pkw auf 1.000 Einwohner). Hinter diesem Bestand verbirgt sich eine Erhöhung des Pkw-Angebots seit 1960 um durchschnittlich 8,1 v. H. jährlich. Im Jahre 1966 wurden mit 82.000 Pkw jedoch nur 5 Autos je 1.000 Einwohner im Inland abgesetzt. Die Wartezeiten auf Lieferung eines Pkw betragen gegenwärtig 4 oder mehr Jahre (nach Meldungen in der Bezirkspresse werden z. Z. (Sommer 1968) sogar erst die Bestellungen des Jahres 1961 ausgeliefert). Ein weiteres Problem ist die Ersatzteilversorgung, so daß ein großer Teil von Kraftfahrzeugen nicht einsatzfähig ist. b) Schuhwaren, Bekleidung In der ersten Hälfte des Jahres 1968 führte die gesamte SED-Presse eine regelrechte Kampagne, mit dem Ziel, die herrschenden Mißstände in der Schuhproduktion und Schuhversorgung zu überwinden. Das „Neue Deutschland“ schrieb unter dem 4. 1. 1968: „Der Schuh ist für uns nicht mehr nur Fußbekleidung schlechthin, sondern er soll uns auch gefallen. Die Kunden haben recht, wenn sie das Sortiment eintönig finden. — Abgeleimte Sohlen, schlechte Innenverarbeitung, Absatzbrüche, Abblättern der Farbe — offensichtlich werden in manchen Schuhfabriken die technischen Prozesse ungenügend beherrscht.“ Auch auf dem Gebiet der Textilversorgung können die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht befriedigt werden. Hier wird vor allem über den fehlenden modischen Schick sowie über Angebotslücken, vor allem bei Kinderkleidung, geklagt. Auch [S. 681]die Anpassung des Angebots an die Saisonbedürfnisse scheint nicht zu gelingen („warme Jacken statt leichter Anzüge für den Sommer?“ — „Neues Deutschland“ v. 5. 6. 1968). c) Baumaterialien, Installationsmaterial Eine reale Forderung an die V. bezieht sich auf eine bessere Bereitstellung von Baumaterialien für den noch privaten Hausbesitz, da sonst die verlangten Maßnahmen zur Werterhaltung des Grundbesitzes nicht gewährleistet sind. Inwieweit sich die bisherige Vernachlässigung gerade des privaten Hausbesitzes wieder gutmachen läßt, bleibt abzuwarten, zumal die Besitzer zu einem großen Teil Rentner sind, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen. Wiederholte Verkaufsangebote in der Presse, die weit unter dem Einheitswert liegen und teilweise noch nicht einmal 50 v. H. ausmachen, bestätigen diese bedauerliche Tatsache. Des weiteren fehlt es an Installationsmaterial, Badewannen und Klempnerbedarf. d) Möbel Auch hier läßt das Angebot viele Wünsche offen. Nach offiziellen Angaben liegen die Gründe für das mangelhafte Möbelangebot nicht im zu hohen Export, sondern vielmehr in der nichtfunktionierenden Kooperation der Industrie und in der Zersplitterung der Kapazitäten durch handwerkliche Produktionsmethoden. e) Sonstiges Regionale oder periodische Versorgungsschwierigkeiten bestehen z. Z. auch bei folgenden Industriewaren: Gläser, Geschirr, Schreibmaschinen, Flachbatterien, Papierservietten, Toilettenpapier, Tapeten, Feinwaschmittel, Kosmetika in guter Qualität, Nägel, Scheren, Feilen und Draht. f) Rationierung über den Preis, Exquisitläden Im Jahre 1960 besaßen nur 6,1 v. H. aller Haushalte einen Kühlschrank und 6,2 v. H. eine Waschmaschine; 1967 waren es bereits 34,8 v. H. bzw. 46,4 v. H. aller Haushalte. Da diese Geräte teuer sind — ein Kühlschrank kostet zwischen 1.300 und 1.700 M, eine einfache elektrische Waschmaschine zwischen 600 und 800 M und eine halbautomatische 1.200 M — variiert der Bestand stark mit der Streuung der Haushaltseinkommen. Von den Haushalten mit einem Einkommen (brutto) unter 600 M besaßen 1965 nur 8,7 v. H. einen Kühlschrank und 10,4 v. H. eine Waschmaschine, in der Einkommensgruppe über 1.500 M jedoch bereits jeweils 60 v. H. der Haushalte. In diesem Zusammenhang sind auch die in Ost-Berlin und in den Bezirkshauptstädten eingerichteten Exquisit-Verkaufsstellen zu erwähnen. Sie bieten hochwertige Nahrungs- und Genußmittel sowie Industriewaren, vor allem aus der westlichen Produktion zu Überpreisen an. So kosten z. B. 1~Flasche Whisky, Marke ‚Johnnie Walker‘ 1), 80 M; 1~Dose 50 g Pulverkaffee 20 M; 1~Nyltest-Herrenhemd 75–78 M; italienische Damenschuhe 120–135~M; französische und Wiener Modelle 165–180 M. g) Dienstleistungen Das Regime ist um Behebung der Schwierigkeiten auf dem Dienstleistungssektor bemüht, aber für Dienstleistungen des Alltags, wie Wäsche und Schuhreparaturen, reichen die bestehenden Dienstleistungsbetriebe nicht aus. Zur Entlastung dienen hauswirtschaftliche Dienstleistungskombinate, die als volkseigene Betriebe firmieren und mehrere Zweige zusammenfassen. Waschstützpunkte sollen die Frauen entlasten. Als Annahmestellen fungieren vielfach die Verkaufsstellen des sozialistischen Handels. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 677–681 Versöhnlertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versorgungskontore 1) Schreibung im Original: Jonny Walker.
Versorgung (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Unter V. ist die Bereitstellung von Nahrungsgütern, Industriewaren und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu verstehen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, so soll auch die V. planmäßig erfolgen. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u. a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil…
DDR A-Z 1969
Informationstheorie (1969)
Die I. ist eine (mathematische) Theorie, die nach den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Verarbeitung und Übertragung von „Informationen“ fragt. Informationen sind wenigstens unter 4 Aspekten zu betrachten. Neben dem nachrichtentechnischen („syntaktischen“) Aspekt sind der „semantische“, der „pragmatische“ und der „sigmatische“ zu unterscheiden. Der nachrichtentechnische Aspekt der Information ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen Empfänger („Rezeptor“) zu einem „Regler“ bzw. einem „Effektor“ (ausführendes Organ des Reglers) zuverlässig und schnell weitergegeben werden. Dabei wird jede einzelne Informationseinheit als ein „bit“ bezeichnet. „Bit“ ist das quantifizierbare Maß für den Informationsgehalt. Der syntaktische Aspekt der Information bezieht sich lediglich auf einzelne Nachrichten, „Signale“, „Zeichen“ bzw. Zeichenmengen (Semiotik). Das materielle System, durch das Nachrichten laufen, wird als Kommunikationskanal bezeichnet. Kommunikationskanäle können in verschiedenen Formen erscheinen. Der Weg der Nachrichten bzw. Signale wird auch „Signalflußweg“ genannt. Dabei stehen die Übergangsfunktionen der einzelnen Nachrichten durch die einzelnen Abschnitte eines Kommunikationskanals im Vordergrund der Betrachtung. Wenn in der Informationsübertragung eine Kürzung der Signalmenge möglich ist, ohne daß ein Informationsverlust eintritt, spricht man von „Redundanz“. Die „Bedeutungen“ der Nachrichten, Signale oder Zeichen, ihr ihnen vom Sender und/oder Empfänger verliehener „Sinn“ werden als der semantische Aspekt der Information aufgefaßt. Schließlich bezeichnet der pragmatische Aspekt der Information die Beziehungen zwischen den Nachrichten, Signalen oder Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern. Der sigmatische Aspekt dagegen bezieht sich auf die Relationen zwischen Zeichen, und dem, was diese bezeichnen. Die unterschiedlichen Aspekte des Informationsbegriffs haben bisher jedoch keine Klarheit über den philosophischen Charakter der Information vermittelt. So behauptet der Technikphilosoph Georg Klaus, daß Informationen als eine „Einheit aus einer Semantik und einem physikalischen Träger“ anzusehen seien. Die in dieser Definition zum Ausdruck kommende Verschmelzung der ontologischen und der erkenntnistheoretischen Seite des Informationsbegriffs ist bisher vom Dialektischen Materialismus nicht klar aufgelöst worden. I. und Informationsbegriff haben für zahlreiche angewandte Wissenschaften erhebliche Bedeutung erlangt: für Psychologie und Pädagogik, Biologie (Neurophysiologie), Wirtschaftswissenschaft (kybernetische Planungsmethoden), Technik (Steuerungs- und Regelungstechnik, Datenverarbeitung und Automation). In der DDR werden seit 1963/1964 in zunehmendem Maße Entscheidungs- und Führungsprobleme in Betrieben, Industriezweigen, jedoch auch im Partei- und Staatsapparat als „informationelle Prozesse“ angesehen. Mit Hilfe der I. soll eine einheitlich aufgebaute Leitungs- und Organisationsstruktur des Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparates sowie ein die Gesamtgesellschaft überziehendes System der (automatischen) Informationsübermittlung errichtet werden. (Kybernetik, Netzwerkplanung, Mathematik, Soziologie und empirische Sozialforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 289 Information, technisch-wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IngenieurbürosDie I. ist eine (mathematische) Theorie, die nach den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Verarbeitung und Übertragung von „Informationen“ fragt. Informationen sind wenigstens unter 4 Aspekten zu betrachten. Neben dem nachrichtentechnischen („syntaktischen“) Aspekt sind der „semantische“, der „pragmatische“ und der „sigmatische“ zu unterscheiden. Der nachrichtentechnische Aspekt der Information ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen…
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Strafpolitik (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter für eine im Sinne der SED liegende St. hat es wiederholt gegeben, so z. B. vor allem im Zusammenhang mit dem Neuen Kurs 1953 und mit der Entstalinisierung 1956. Auch verschiedene Amnestien sind als Erscheinungsformen wechselnder St. zu werten. Von besonderer Bedeutung war dann der Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3). Dieser ordnet an, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Auftrage oder unter dem Einfluß imperialistischer Agenturen begehen, die Gesetze mit aller Härte“ anzuwenden sind, während bei den anderen straffällig gewordenen Personen, deren Straftat zu ihrem sonstigen — politisch-sozialistischen — Verhalten in Widerspruch steht, „in der richtigen Weise zu differenzieren“ ist. Damit ist also das entscheidende Kriterium für eine strafrechtliche Sanktion und für die einer Straftat innewohnende Gesellschaftsgefährlichkeit darin zu sehen, ob der Täter als „Feind der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu bezeichnen ist oder nicht. In der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) erklärte das OG die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme (neben der Todesstrafe) für notwendig „bei Verbrechen gegen den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, bei anderen schweren Verbrechen, insbesondere gegen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, und bei Verbrechen von Tätern, die aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen haben oder sich hartnäckig einem geordneten Leben in der sozialistischen Gesellschaft entziehen“. Der Hauptinhalt dieser Richtlinie bestand darin, den Gerichten eine Anleitung zu geben, wann kurzfristige Freiheitsstrafen zu verhängen sind und unter welchen Voraussetzungen auf Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) erkannt werden kann. Dieser Richtlinie begegneten die beiden maßgebenden Strafrechtswissenschaftler Lekschas und Renneberg mit Bedenken. Sie meinten, daß jeglicher Kriminalität die Tendenz innewohne, „als Element gesellschaftlicher Anarchie und Zersetzung und damit zugleich als Anknüpfungspunkt und Reservoir innerer konterrevolutionärer Bestrebungen die politische Macht der Arbeiter und Bauern zu untergraben und namentlich unter den äußeren Einwirkungen des Klassenfeindes auch selbst in konterrevolutionäre, staatsfeindliche Aktivität umzuschlagen“ („Neue Justiz“ 1962, S. 76). Das Bemühen, die St. mit diesen Hinweisen auf die objektiven Merkmale der Tat und die in ihr zum Ausdruck kommende Gesellschaftsgefährlichkeit zu orientieren, schlug fehl. Gerade nach den Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) erschien es notwendig, einen anderen Standpunkt einzunehmen, hätte man doch sonst eingestanden, daß sich die Zahl der tatsächlichen oder potentiellen „Staatsfeinde“ an der (leicht ansteigenden!) Kriminalitätsziffer ablesen ließe. Den Rechtswissenschaftlern [S. 616]wurde von Ulbricht persönlich Dogmatismus vorgeworfen, und sie mußten Selbstkritik üben. Mit einem weiteren Beschluß vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) legte der Staatsrat die St. in folgender Weise fest: „Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen beruht nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat. Die Anwendung der neuen Strafarten (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel) und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen gewinnen daher immer größere Bedeutung.“ Mit diesen gesetzlich formulierten Äußerungen hatte der Staatsrat bei den Gerichten eine erhebliche Verwirrung angerichtet, die sich insbesondere in der Rechtsprechung gegen Gewalt- und Sittlichkeitsverbrecher zeigte. Richter und Staatsanwälte „faßten die Staatsratsbeschlüsse als Aufforderung zu einer allgemeinen Milde in der Strafpolitik auf“ („Neue Justiz“ 1963, S. 422, wo auch erschütternde Beispiele dieser unverständlich milden Rechtsprechung dargelegt sind). Mit seinem Beschluß vom 30. 7. 1959 („Neue Justiz“, S. 538) „zu Fragen der Gewaltverbrechen“ weist das OG die Gerichte an, diese Verbrechen als schwere Verbrechen anzusehen, die Täter nicht ungerechtfertigt milde zu bestrafen und damit die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Rechte und Sicherheit der Bürger besser zu schützen als bisher. Die allgemeine Tendenz der St. kam nach dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) (Justizreform) verstärkt zum Ausdruck. Weil die Richtlinie Nr. 12 „nicht mehr der gewachsenen Bereitschaft der Bürger zur kollektiven Selbsterziehung entspricht und die Stärke unserer sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität nicht berücksichtigt“, wurde sie durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 422) aufgehoben. Die Gerichte wurden angewiesen, in breiterem Umfang Sachen an die Konfliktkommissionen zu übergeben (gesellschaftliche Gerichte) und vermehrt Strafen ohne Freiheitsentziehung anzuwenden. Auch die Richtlinie Nr. 13 (GBl. 1962 II, S. 303) entsprach nach Auffassung des Plenums des OG „nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen“ und wurde aufgehoben (GBl. 1964 II, S. 423). Die durch den Staatsrat vorgenommene gesetzliche Regelung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Übergabe von Sachen an die Konfliktkommissionen gehe schon über den Inhalt der Richtlinie hinaus, so daß letztere nur noch eine einengende — d.h. also falsche — Wirkung haben könne. Klar kommt auch in der Aufhebung dieser beiden Richtlinien die Tendenz zum Ausdruck, die „Gesellschaft“ noch mehr als früher in die St. einzubeziehen und mit dieser St. auf die sozialistische Bewußtseinsbildung einzuwirken. Diese Tendenz wird durch den Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“, S. 337) über Einbeziehung des Vertreters des Kollektivs in das Strafverfahren (gesellschaftliche Erziehung), Stellung und Aufgaben des gesellschaftlichen Anklägers und Verteidigers und die gesellschaftliche ➝Bürgschaft klar unterstrichen. Auch die diesen Beschluß aufhebende, seinen Inhalt aber nicht entscheidend verändernde Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) geht für eine richtige St. von der Auffassung aus, daß die Kriminalität „ein Erbe der alten Gesellschaft, ein Ausdruck alter Gewohnheiten, rückständiger Denk- und Lebensweise (sei), die vom Klassenfeind täglich neu belebt weiden“ (Streit in „Neue Justiz“ 1967, S. 34). Damit wird an der Unterscheidung zwischen „antagonistischer“ und „nichtantagonistischer“ Kriminalität festgehalten, um den Schwerpunkt in der St. je nach Bedarf zwischen Zwang und Erziehung verlagern zu können. Weil mit dem Inkrafttreten des StGB die gesetzlichen Grundlagen für die vom OG erlassenen Richtlinien entfallen seien, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 12. 6. 1968 (GBl. II, S. 535) auch die Richtlinie Nr. 22 aufgehoben. Die in ihr enthaltene Tendonz ist jedoch auch im neuen Strafgesetzbuch und in der Strafprozeßordnung zu erkennen, vor allem in der Einführung der neuen Kategorie der Verfehlungen, in der Definition der Straftaten (Strafrecht, Ziff. 1) und in der weiteren Ausdehnung der Befugnisse der gesellschaftlichen Gerichte. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 615–616 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafprozeßordnungSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter…
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Zensur (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In Art. 9 der Verfassung der „DDR“ hieß es: „Eine Presse-Z. findet nicht statt“, in Art. 34: „Die Kunst, die [S. 744]Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Die „sozialistische“ Verfassung von 1968 sagt statt dessen in Art. 27: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“; von der Freiheit der Kunst und der Wissenschaft ist nicht mehr die Rede. Die Verfassungswirklichkeit hat sich indessen nicht geändert. Eine Vor- und Nach-Z. im Wortsinne gab es nur in den ersten Jahren der Besatzungszeit; schon von 1947 ab gingen die Kontrollfunktionen nach und nach auf deutsche, durchweg mit linientreuen Kommunisten besetzte Organe über, und seitdem wird die Z. — wie in vielen anderen „modernen“ totalitären oder autoritären Systemen — ebenso wirksam mit den Methoden der Lizenzierung von Verlagen, Zeitungen und Zeitschriften, einer monopolistisch gesteuerten Nachrichtenpolitik, der Zulassung, Anleitung und Kontrolle von Redakteuren, Lektoren, Kulturschaffenden ausgeübt. Es werden also im allgemeinen nicht Konzepte oder Manuskripte, sondern Menschen zensiert, korrigiert. und u. U. auch unterdrückt. Immerhin wurden auch Fälle bekannt, in denen ausgedruckte Bücher, Zeitschriften- oder Zeitungsausgaben und Filme zurückgezogen und vernichtet oder abgeändert werden mußten. Die Z. der Presse funktioniert im allgemeinen so, daß Zeitungen vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates, Zeitschriften vom Ministerium für Kultur lizenziert sein müssen (seit der Errichtung der „DDR“ ist nur eine Zeitung neu lizenziert worden) und keine anderen Nachrichten als die des ADN bringen dürfen; auch die Buchverlage werden vom Ministerium für Kultur lizenziert, das ihre Manuskripte und alle sonstigen Veröffentlichungen zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen hat (Verlagswesen); die Post befördert nur periodische Druckerzeugnisse, die in der Postzeitungsliste enthalten sind; alle Druckerzeugnisse bis hinunter zu den Briefbögen und Familienanzeigen müssen vor dem Druck (aus Gründen der Papierbewirtschaftung) zur Genehmigung vorgelegt werden; die Genehmigung wird versagt, wenn sie nicht „den Grundsätzen des sozialistischen Aufbaus sowie den kulturpolitischen Erfordernissen“ entsprechen. Schließlich wird häufig eine Nach-Z. in der Form der öffentlichen Kritik und Selbstkritik geübt, die durch gelenkte „spontane“ Mißfallensäußerungen der Werktätigen erzwungen oder unterstützt werden kann und bis zum Widerruf selbst wissenschaftlicher Arbeiten führt. Als Foren solcher öffentlichen Verdammungen dienen u.a. die Parteitage und Kulturkonferenzen der SED, aber auch Kongresse von Verbänden der Kulturschaffenden. (Postzensur) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 743–744 Zeitzuschlag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZentragSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In Art. 9 der Verfassung der „DDR“ hieß es: „Eine Presse-Z. findet nicht statt“, in Art. 34: „Die Kunst, die [S. 744]Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Die „sozialistische“ Verfassung von 1968 sagt statt dessen in Art. 27: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“; von der Freiheit der Kunst und der Wissenschaft ist nicht mehr die Rede. Die Verfassungswirklichkeit hat sich indessen nicht…
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Sozialfürsorge (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 7. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 167). (Bis 31. 3. 1956 galt die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 galt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233].) Leistungen der S. (S.-Unterstützung) erhalten hilfsbedürftige Personen, die den notwendigen Lebensunterhalt für sich und ihre hilfsbedürftigen unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht verdienen können, über kein verwertbares Vermögen oder Einkommen aus Vermögen verfügen und keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhalten oder erhalten können. Hilfsbedürftig ist nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Nach der Ersten DB zur VO über die Allgemeine S. vom 25. 3. 1968 (GBl. II, S. 172) gelten folgende Personen als hilfsbedürftig: a) Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, und Männer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, b) Personen, deren Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit durch einen vom Rat des Kreises, Abt. Gesundheits- und Sozialwesen, beauftragten Arzt bestätigt worden ist, c) Frauen mit mindestens 1~Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder mindestens 2 Kindern unter 8 Jahren, die deshalb nicht sofort ein Arbeitsrechtsverhältnis eingehen können, weil die Kinder nicht durch Familienangehörige, in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder einer sonstigen Kindereinrichtung bzw. durch dritte Personen betreut werden können, d) Personen, die einen ständig der Pflege bedürftigen Angehörigen betreuen müssen, e) Personen, die aus anderen Gründen für kurze oder längere Zeit nachweisbar nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen oder aus anderen Einkünften zu bestreiten. Die S. soll nicht „karitativ“, sondern „produktiv“ wirken. Sie soll sich grundsätzlich vom Begriff der „Wohlfahrtspflege“ unterscheiden („Arbeit und S.“, 1951, S. 237). Deshalb haben sich nach § 1, Abs. 2 der Ersten DB die hilfsbedürftigen Personen intensiv um die Aufnahme einer geeigneten Arbeit und die Schaffung der Voraussetzungen hierfür zu bemühen. Die Leistungen der Allgemeinen S. können in folgenden Unterstützungen bestehen: a) Hauptunterstützung für Hilfsbedürftige, b) Mitunterstützung für hilfsbedürftige unterhaltsberechtigte Haushaltsangehörige, c) Mietbeihilfe, d) Pflegegeld, e) Blindengeld bzw. Sonderpflegegeld, f) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke und Sonderbeihilfen für den Kauf zusätzlicher Lebensmittel, g) staatlicher Kinderzuschlag bzw. staatliches Kindergeld, h) Zuschläge gemäß Rentenzuschlagsverordnung für Personen, die von unterhaltsverpflichteten Angehörigen unterhalten werden, i) Taschengeld bei Krankenhausaufenthalt, k) einmalige Beihilfen, 1) Sachleistungen entsprechend den für die Sozialversicherung geltenden Bestimmungen, m) Bestattungskosten. Die Barunterstützungen betragen für den Hauptunterstützungsempfänger seit dem 1. 7. 1968 110,– M (vorher 85,– M), für einen mitunterstützten Erwachsenen (Ehegatte und andere Personen) 50,– M (zuvor 30,– M) und für ein mitunterstütztes Kind 40,– M (zuvor 35,– M). Ein seit dem 1. 6. 1958 gewährter Zuschlag in Höhe von 9,– M entfiel mit dem 1. 7. 1968. Die Mietbeihilfe wird nach Ortsklasse und Zahl der unterstützten Familienangehörigen gestaffelt mit Beträgen von 25,– M bis 40,– M gewährt. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referat S. in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirks eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb 2 Wochen zu entscheiden. Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Prak[S. 564]tisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 563–564 Soziale Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus, WissenschaftlicherSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 7. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 167). (Bis 31. 3. 1956 galt die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 galt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233].) Leistungen der S. (S.-Unterstützung) erhalten hilfsbedürftige Personen, die den notwendigen Lebensunterhalt für…
DDR A-Z 1969
Bevölkerung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 109] 1. Gegenwärtiger Stand und allgemeine Entwicklung nach 1945 Am 31. 12. 1967 hatte die DDR 17.089.884 Einwohner. Die mittlere Bevölkerungszahl wird mit 17.090.000 Personen angegeben („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“). Der Stand der Wohnbevölkerung liegt damit um 18.504 Einwohner höher als zum 31. 12. 1966. Für den letztgenannten Gebietsstand betrug die Einwohnerzahl 17.071.380 Personen. Bei der Zunahme der Wohnbevölkerung im Jahre 1967 handelt es sich um die niedrigste seit 1964, als die Einwohnerzahl — laut endgültigem Ergebnis der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 — mit 17.003.653 Personen ihren tiefsten Stand seit 1946 erreicht und selbst die des Jahres 1961 mit der letzten intensiven Fluchtbewegung vor dem 13. 8. 1961 unterboten hatte. 1965 hatte sich der Bevölkerungsstand immerhin wieder um rd. 36.000 und 1966 um rd. 31.700 Einwohner erhöht (das entspricht einer Zunahme von 0,21 v. H. bzw. 0,18 v. H. gegenüber der des jeweiligen Vorjahres). Der Anteil der Landbevölkerung (Bevölkerung in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von unter 200 bis unter 2.000 Porsonen) betrug 1967 26,9 v. H., der der Stadtbevölkerung (Bevölkerung in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 2.000 bis 100.000 und mehr Personen) 73,1 v. H. Auf dem Territorium der heutigen DDR lebten 1939 16.745.385 Einwohner. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand von 18.488.316 Einwohnern (nach dem Gebietsstand vom 1. 1. 1960 einschl. Ost-Berlins und einschl. der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde. Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1964 ziemlich rapide. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Vertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Die Zahl der Vertriebenen („Neubürger“ oder „Umsiedler“) wird für den Zeitraum von 1945 bis 1949 nach offiziellen Angaben mit 4,44 Mill. veranschlagt. Im Verlauf der allgemeinen Fluchtbewegung reduzierte sich ihre Zahl auf rd. 1,7 Mill. Verbindliches über die tatsächliche Größenordnung läßt sich aber auf Grund fehlender oder nicht zugänglicher Unterlagen kaum aussagen. In den Statistiken werden ehemalige Bewohner der deutschen Ostgebiete nicht als solche ausgewiesen. 2. Die zahlenmäßige Entwicklung der Wohnbevölkerung von 1946 bis 1967 [S. 110]B.-Stand, absolute Zahl der männlichen und weiblichen Einwohner sowie ihr jeweiliger Anteil an der Gesamt-B. und das Geschlechtsverhältnis (Sexualstruktur) haben seit 1946 eine Entwicklung genommen, die die Tabelle auf S. 109 verdeutlicht. Die B.-Dichte für die gesamte DDR beträgt 1967 158 Einwohner pro km². (B.-Dichte des Gebietes im Vergleich: 1939: 155 Einw./km²; 1946: 170 Einw./km²; 1950: 171 Einw./km²; 1960: 159 Einw./km²; 1961: 158 Einw./km².) In den einzelnen Bezirken variiert die B.-Dichte ganz erheblich. Ost-Berlin hat bei einer Fläche von 403 km² im Jahre 1967 eine B.-Dichte von 2.685 Einw./km², während der Bezirk Neubrandenburg bei einer Ausdehnung von 10.793 km² nur 59 Einw./km² aufweist. Der bevölkerungsreichste Bezirk Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) umfaßt eine Fläche von 6.009 km² bei einer B.-Dichte von 356 Einw./km². Im — flächenmäßig größten — Bezirk Potsdam mit einer Ausdehnung von 12.568 km² leben durchschnittlich 90 Personen pro km². 3. Die zahlenmäßige Entwicklung der Wohnbevölkerung der Bezirke von 1946 bis 1967 Die Wohn-B. der Bezirke, einschließlich Ostberlins, hat sich seit 1946 in recht unterschiedlicher Weise entwickelt. Der Vergleich der Einwohnerzahlen der einzelnen Bezirke zu 5 verschiedenen Zeitpunkten bringt das Ausmaß der Zu- bzw. Abnahme der B. zum Ausdruck, wobei einzelne Faktoren der B.-Bewegung, wie Flucht, Übersiedlung, Binnenwanderung usw., nicht analysiert werden. Lediglich die Bezirke Frankfurt/O. und Cottbus weisen in den Jahren seit 1950 eine steigende B.-Zahl auf, die aber vermutlich in erster Linie auf Grund der in diesen Gebieten neugeschaffenen und gutbezahlten Arbeitsmöglichkeiten (Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, Eisenhüttenstadt, Erdölstadt Schwedt) eine Folge starker Binnenwanderung ist und somit auf Kosten anderer Bezirke geht. Alle anderen Bezirke, bis auf Rostock, haben 1967 noch nicht wieder den B.-Stand von 1950 erreicht, die Bezirke Leipzig und Karl-Marx-Stadt weisen sogar 1967 noch eine sinkende Einwohnerzahl gegenüber 1964 auf. 4. Der Altersaufbau der Wohnbevölkerung Ende des Jahres 1967 zeigen der Altersaufbau der Wohn-B. und der prozentuale Anteil der Altersgruppen an der gesamten B. folgendes Bild: B.-Entwicklung bzw. B.-Stand sind durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der hohe Anteil junger Menschen im Alter bis zu 25 Jahren an den Flüchtlingen bis 1961 und eine — ebenfalls durch die Fluchtbewegung, jedoch auch durch die Nachwirkungen der beiden Weltkriege bedingte — niedrige Geburtenrate (die Jahrgänge 1929–1934 sind z. B. schwach besetzt, so daß die Zahl der Frauen im [S. 112]gebärfähigen Alter bis 1970 nur wenig zunimmt) hat zu einer starken Überalterung der B. geführt. Durch den zunehmenden Prozeß der Überalterung erfahren die Sterbeziffern eine Steigerung, so daß selbst höhere Geburtenziffern als zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein sich parallel dazu entwickelndes B.-Wachstum bewirken können: Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren nimmt zwar zu, noch schneller vergrößert sich jedoch die Zahl der Personen im Alter von über 60 bzw. 65 Jahren. Man rechnet damit, daß die Folgen der negativen B.-Entwicklung selbst bis zum Jahre 2.000 noch nicht wieder ausgeglichen sein werden. 1970 soll die B.-Zahl auf 17,2 Mill., 1980 auf 17,7 Mill., 1990 auf 18,4 Mill. und im Jahre 2.000 auf 19,5 Mill. ansteigen. Das entspräche einer Steigerung um rd. 14 v. H. gegenüber 1964. 5. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur Die Altersgruppen, in 3 Hauptgruppen nach Kindern (unter 15 Jahren), nach im Rentenalter (Frauen ab 60, Männer ab 65 Jahren) und nach im arbeitsfähigen Alter (Frauen von unter 15 bis unter 60, Männer von unter 15 bis unter 65 Jahren) Stehenden zusammengefaßt, haben einen Anteil an der gesamten Wohn-B. von 24,2 v. H., 18,8 v. H. und 57,0 v. H. Der gestörte Altersaufbau läßt eine erhebliche Disproportion zwischen dem Anteil der Personen im arbeitsfähigen Alter und dem der im nichtarbeitsfähigen Alter (Kinder und Rentner) entstehen, die sich nach offiziellen Angaben noch weiter verstärken wird. Allein in den Jahren von 1958 bis 1965 hat sich die Zahl der im arbeitsfähigen Alter befindlichen Personen um rd. 965.000 verringert ― das sind gegenüber 1958 etwa 9 v. H. Durch die Einführung der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule hat sich die unterste Grenze des arbeitsfähigen Alters zudem nach oben verschoben, so daß der Zustrom an noch dazu jugendlichen Arbeitskräften mindestens verzögert wird. Vorausberechnungen zufolge sollen 1970 auf je 100 Personen im arbeitsfähigen Alter 77 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter kommen, davon sind 42 Kinder und 35 Rentner. 1975 sollen noch 76 Personen von 100 im nichtarbeitsfähigen Alter sein, davon 41 Kinder und 35 Rentner. 1980 soll sich das Verhältnis mit rd. 70 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter ― 40 Kinder und 30 Rentner ― auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter leicht gebessert haben. Seit 1946 hat sich der Anteil der im arbeitsfähigen Alter stehenden Personen an je 100 Personen der Wohn-B. in folgender Weise entwickelt: Noch deutlicher wird das durch die Überalterung bedingte ungünstige Verhältnis, berücksichtigt man nicht nur den Anteil der im arbeitsfähigen bzw. der im nichtarbeitsfähigen Alter stehenden Personen an der gesamten Wohn-B., sondern setzt die im arbeitsfähigen Alter stehenden Personen zu denen im nichtarbeitsfähigen in Beziehung. Die Entwicklung hat dann ― nach dem Gebietsstand vom 31. 12. 1967 ― einen Verlauf genommen, den nachstehende Tabelle zeigt: [S. 113] Vergleicht man die Bezirke miteinander, so weist 1967 der Bezirk Neubrandenburg die niedrigste B.-Zahl im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich nur 55,2 v. H. der Wohn-B. des Bezirkes. Dafür ist das Verhältnis Kinder–Rentner günstiger als in anderen Bezirken: Von 100 Personen sind rd. 29 unter 15 Jahre alt und nur rd. 16 Personen sind über 60 bzw. 65 Jahre alt. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen ist der Anteil der Kinder an der im nichtarbeitsfähigen Alter stehenden Wohn-B. kleiner als der der Rentner: Von 100 Personen sind 59 im arbeitsfähigen und 41 im nichtarbeitsfähigen Alter, davon 20 unter 15 und 21 über 60 bzw. 65 Jahre (d.h. auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 69 im nichtarbeitsfähigen — 34 unter 15 und 36 über 60/65). Im Bezirk Rostock ist das Zahlenverhältnis Kinder–Rentner ähnlich günstig wie im Bezirk Neubrandenburg, während im Bezirk Dresden und in Ost-Berlin die Zahl der Rentner die der Kinder um ein weniges übersteigt. Aussagekräftiger noch — vor allem in Hinsicht auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — ist die Zahl der tatsächlich am Arbeits- und Produktionsprozeß teilnehmenden Personen, also der „wirtschaftlich Tätigen“ (Beschäftigte) und ihr Anteil an der Wohn-B. bzw. an der B. im arbeitsfähigen Alter. Bei der männlichen B. ist nur eine verhältnismäßig geringe Differenz zwischen der Anzahl der im arbeitsfähigen Alter Stehenden und der wirtschaftlich Tätigen zu erwarten, während die Differenz bei den Frauen größer sein dürfte. Nach den Ergebnissen der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 ergibt sich folgendes Bild (Angaben aus bzw. errechnet nach dem „Statistischen Jahrbuch der DDR 1967“): Die gegenüber der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter nur wenig niedrigere, jedoch gegenüber der Zahl der wirtschaftlich Tätigen im arbeitsfähigen Alter höhere Zahl der tatsächlich Beschäftigten ist sowohl Zeichen des hohen Beschäftigten[S. 114]grades der Gesamt-B. wie des hohen Beschäftigtengrades der B. im arbeitsfähigen Alter. Der Personenkreis, der zwar noch arbeitsfähig, aber nicht mehr im arbeitsfähigen Alter ist (in das Rentenalter eingetretene Personen) stellt eine der wichtigsten Arbeitskraftreserven dar. 6. Absolventen von Hoch- und Fachschulen Von den 17.003.632 Einwohnern (Angaben aus bzw. errechnet nach „Ergebnisse der Volks- und Berufszählung am 31. 12. 1964“, Staatsverlag der DDR, Berlin 1967) haben 617.782 (36 v. H.) eine abgeschlossene Hoch- bzw. Fachschulbildung. Dabei entfallen auf die gesamte Wohn-B. 214.144 Hochschulabsolventen (1,2 v. H.) und 403.638 Fachschulabsolventen (2,4 v. H.). Nach 1945 haben 176.136 Personen einen Hochschulabschluß erreicht, davon allein 140.254 Personen in den Jahren zwischen 1956 und 1964, das sind rd. 65,5 v. H. aller Hochschulabsolventen bzw. 79 v. H. aller, die seit 1945 einen Hochschulgrad erworben haben. Einen Fachschulabschluß erreichten seit 1945 341.454 Personen, davon zwischen 1956 und 1964 264.405, das sind rd. 66 v. H. aller Fachschulabsolventen bzw. rd. 77 v. H. aller, die seit 1945 den Abschluß an einer Fachschule erwarben. Verteilt auf Altersgruppen, ist es jeweils die Gruppe der 25–40jährigen, die den höchsten Anteil der Hoch- bzw. Fachschulabsolventen stellt (126.277 bzw. 210.135). Bei den Hochschulabsolventen beträgt der Anteil dieser Altersgruppe etwa 59 v. H., bei den Fachschulabsolventen etwa 53 v. H. Von den Hochschulabsolventen sind 160.600 Männer (rd. 75 v. H.) und 53.558 Frauen (rd. 25 v. H.). Die Zahl der Frauen unter den Fachschulabsolventen ist höher, sie beträgt 134.823 (33,4 v. H.) gegenüber 268.801 Männern (66,6 v. H.). 7. Die Entwicklung der natürlichen Bevölkerungsbewegung Die starke Überalterung der B. läßt die Sterbeziffern (Gestorbene auf je 1.000 der B.) schneller ansteigen, als sie durch die Zahl der Lebendgeborenen in einem Maße ausgeglichen werden könnten, das sich sichtbar progressiv auf die B.-Entwicklung auswirkte. Zusätzlich zu dem ungünstigen Altersaufbau und der hohen Sterberate ist eine Abnahme der Eheschließungen und somit auch eine Abnahme der Zahl der Geburten, parallel zu einer in den letzten Jahren sinkenden Geburtenfreudigkeit, zu beobachten. Die Fruchtbarkeitsziffer hat in den Jahren zwischen 1949 und 1965 einen Anstieg wie Abstieg erfahren: Auf je 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter (von 15 bis unter 45 Jahren) entfielen: Im Jahre 1967 waren nicht nur die wenigsten Eheschließungen seit 1950, sondern auch die niedrigste Geburtenzahl zu verzeichnen. Die Zahl der Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle, absolut und je 1.000 der B., zeigt zwischen 1950 und 1967 (Jahresende) folgende Entwicklung: [S. 115]Nicht nur die Säuglingssterblichkeit konnte ganz erheblich gesenkt werden, auch die Zahl der Totgeburten nahm ab. Kamen 1950 auf 10.000 Geburten noch 217 Totgeburten, so sind es 1967 nur noch 115. Nach Bezirken aufgegliedert lag die Rate der Säuglingssterblichkeit in den Bezirken Magdeburg und Halle/S. mit je 26,9 am höchsten, dicht gefolgt von Potsdam (26,5), Neubrandenburg (25,4), Erfurt (25,3) und Ost-Berlin (24,3), während der Bezirk Karl-Marx-Stadt als der einwohnerstärkste Bezirk mit 17,6 die niedrigste Säuglingssterblichkeit aufweist. Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl der Eheschließenden, verteilt auf die Altersgruppen zwischen 18 und über 60 Jahre, für das Jahr 1966. Während in den Jahren nach 1950 mit sinkender Zahl der Eheschließungen auch die Scheidungsziffern sanken, ist in den Jahren seit 1963 trotz abnehmender Zahl der Eheschließungen ein leichtes Ansteigen der Scheidungsziffern zu verzeichnen. Die Gegenüberstellung der Zahl der Eheschließungen mit der Zahl der Ehescheidungen („Ehelösungen durch gerichtliches Urteil“) gibt einen Überblick über die von 1950 bis 1967 sichtbar gewordenen Tendenzen. [S. 116] [S. 117]Von den Bezirken weist Ost-Berlin nicht nur die höchste Scheidungsquote, sondern auch deren stärksten Anstieg auf: 1963 kamen auf je 10.000 Einwohner 30,2 Ehescheidungen, 1964 32,2, 1965 32,8 und 1966 36,1 Ehescheidungen. Die nächsthöheren Scheidungsziffern fallen erst mit 18 auf 10.000 Personen auf die Bezirke Leipzig und Frankfurt/O., wobei für letzteren für 1966 die niedrigste Eheschließungsziffer zu registrieren ist. Die niedrigsten Ehescheidungsziffern haben die Bezirke Schwerin und Suhl mit 11,2 bzw. 11,7 Ehescheidungen je 10.000 Einwohner. Generell ist für alle Bezirke ― mit Ausnahme des Bezirks Dresden ― ein Ansteigen der Scheidungsquoten gegenüber 1963 festzustellen. Dresden weist nach einem leichten Anstieg in den Jahren 1964/1965 wieder die gleiche Scheidungsquote auf wie 1963 (13,4). In den folgenden Tabellen sind die auf der Grundlage der (vorläufigen) Ergebnisse der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 vorausberechnete wahrscheinliche B.-Entwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung des Verhältnisses der B. im arbeitsfähigen Alter zu der Gesamt-B. und des Verhältnisses der B. im nichtarbeitsfähigen Alter zu der im arbeitsfähigen für die Jahre 1970, 1975, 1980, 1985, 1990, 1995 und 2.000 zusammengestellt. (Sozialstruktur, Arbeitskräfte) Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Kabermann, Heinz: Die Bevölkerung des sowjetischen Besatzungsgebietes — Bestands- und Strukturveränderungen 1950 bis 1957. (BB) 1961. 143 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 109–117 Betriebszeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bevollmächtigter für SozialversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 109] 1. Gegenwärtiger Stand und allgemeine Entwicklung nach 1945 Am 31. 12. 1967 hatte die DDR 17.089.884 Einwohner. Die mittlere Bevölkerungszahl wird mit 17.090.000 Personen angegeben („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“). Der Stand der Wohnbevölkerung liegt damit um 18.504 Einwohner höher als zum 31. 12. 1966. Für den letztgenannten Gebietsstand betrug die Einwohnerzahl 17.071.380…
DDR A-Z 1969
Filmwesen (1969)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. von den Kommunisten als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. In den ersten Jahren nach 1945 beherrschte eine sowjetische Filmverleihgesellschaft, die Sovexportfilm, das Filmgeschäft in der SBZ (Verleih, Import und Theater); die SED und der von ihr gesteuerte Staatsapparat übernahmen die Ansätze eines Filmmonopols und bauten es systematisch aus. Seit Okt. 1958 lag die Steuerung des F. bei [S. 205]der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur unterstand; im März 1962 trat an deren Stelle eine Hauptverwaltung Film dieses Ministeriums (Leiter und stellv. Kulturminister bis Febr. 1966 Günter Witt, seitdem Dr. Wilfried Maass). Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehörten nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere volkseigene technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst (Rektor Prof. Dr. Konrad Schwalbe) mit der Ingenieurschule für Filmtechnik in Babelsberg sowie die Zentralschule für Lichtspielwesen in Neustrelitz (mit Außenstelle in Wernigerode) für Theaterleiter, Filmvorführer und „Meister der Wiedergabetechnik“. Die Lage der monopolisierten und staatlich dirigierten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist prekär und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen ➝Realismus. In den Jahren 1965/66 entstand infolge des verschärften kulturpolitischen Kurses, der durch das 11. Plenum des ZK der SED eingeleitet worden war, eine neue ideologische Krise für das Filmschaffen, die zu erheblichen Eingriffen in die Planung und Produktion, Veränderungen bei den leitenden „Kadern“, Selbstkritiken und vor allem zur Gründung des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden führte. Die ideologische Linie des mitteldeutschen Spielfilms muß sich aber neuerdings nicht nur gegen den Westen, sondern auch gegen die undoktrinäre Entwicklung und das beachtliche Niveau östlicher, vor allem polnischer und tschechischer Produktionen, behaupten, von denen manche auch aus ideologischen Gründen durch die zuständigen Gremien der SED abgelehnt werden. Verband der Film- und Fernsehschaffenden Der Verband wurde am 21./22. 1. 1967 gegründet und trat an die Stelle des Clubs der Filmschaffenden. Im Entwurf der Grundsätze für die ideologisch-politische Orientierung des Verbandes wurden die „Rückschläge und Fehlleistungen“ seit 1962 auf „vermeidbare ideologische Fehler“ zurückgeführt; vor allem seien verschiedene Mitarbeiter „gewollt oder ungewollt auf die destruktive Ebene einer skeptizistischen Weltbetrachtung abgeglitten“. Der Verband will „parteiliche und volksverbundene, künstlerisch überzeugende Auseinandersetzung mit dem Werden und Wachsen sozialistischer Menschen zur Hauptlinie des DEFA-Spielfilmschaffens“ machen. Der Verband soll also die kulturpolitische Linie der SED bei den Filmschaffenden in ähnlicher Weise durchsetzen wie die „gesellschaftlichen“ Verbände der Schriftsteller, bildenden Künstler, Komponisten; Präsident wurde der Dokumentarfilmregisseur Andrew Thorndike, Vizepräsident der Regisseur Michael Tschosno-Hell. <DEFA> Die DEFA (ursprünglich Deutsche Film-A.G., jetzt Deutsche Filmgesellschaft m.b.H., von der SMAD lizenziert am 17. 5. 1946) übt das staatliche Filmherstellungsmonopol aus und verfügt in Babelsberg bei Potsdam über das größte Ateliergelände Europas. In 20 Jahren ihres Bestehens produzierte sie rd. 300 Spielfilme, 100 Fernsehfilme, rd. 1.500 populärwissenschaftliche Filme und über 100 Trickfilme, außerdem in regelmäßiger Folge die Wochenschau „Der Augenzeuge“ und politisch-satirische Kurzfilme, die unter der Spitzmarke „Das Stacheltier“ laufen. In den DEFA-Ateliers werden außerdem in großem Umfange ausländische Filme und Fernsehspiele synchronisiert. Die Spielfilmproduktion schwankte zwischen 6 und 28 Filmen im Jahr; in diesen Schwankungen spiegeln sich vor allem politisch-ideologische Schwierigkeiten wider. 1965 wurden 15 Spielfilme hergestellt, doch mußten infolge der Verhärtung des kulturpolitischen Kurses der SED um die Jahreswende 1965/66 nicht weniger als zehn Filme im Werte von etwa 10 Mill. M abgesetzt werden; von den Regisseuren übte Prof. Kurt Maetzig, der zu den ursprünglichen Lizenzträgern und führenden Regisseuren der DEFA gehört, Selbstkritik. 1966 brachte die DEFA nur 9 Spielfilme, außerdem 19 Dokumentarfilme, 12 Trick- und 25 populärwissenschaftliche Filme heraus. 1967 waren 14 Spielfilme im Atelier, 14 weitere geplant. Zu den Filmen, an denen sich die Kritik der SED im Jahr 1965 besonders entzündete, gehörten „Das Kaninchen bin ich“ (Regie Kurt Maetzig nach einem Szenarium von Manfred Bieler), „Denk bloß nicht, ich heule“ (Regie Frank Vogel, Drehbuch Manfred Freitag und Joachim Nestler) und „Der Frühling braucht Zeit“ (Regie Günter Stahnke, am Drehbuch beteiligt H. O. Lauterbach und Konrad Schwalbe, der Rektor der Filmhochschule). Die gesteuerte Diskussion der Schwächen und Mängel des Filmschaffens, die meist in dem Vorwurf des „Skeptizismus“ kulminiert, zog sich über viele Monate hin. Von gesamtdeutschen Beziehungen auf dem Gebiet der Filmproduktion kann z. Z. kaum die Rede sein; immerhin drehte die DEFA einen Film „Irrlicht und Feuer“ nach dem gleichnamigen Roman des im Ruhrgebiet ansässigen Autors Max von der Grün und leistete dem Hamburger Produzenten Walter Koppel technische Hilfe bei Außenaufnahmen in Mecklenburg für einen Film nach Ehm Welks Roman „Die Heiden von Kummorow“. <Filmtheater.> Fast alle Filmtheater in der „DDR“ wurden entschädigungslos enteignet; die volkseigenen (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. 1966 gab es 924 (1961: 1.327) stationäre Theater und 853 Dorfkinos, und es fanden im ganzen 1,1 Mill. Vorstellungen mit rd. 99 Mill. Besuchern statt (1962 noch rd. 2 Mill. Vorstellungen mit rd. 191 Mill. Be[S. 206]suchern). Der Rückgang der Zahlen der Theater, Vorstellungen und Besucher entspricht der allgemeinen, vor allem durch die Ausbreitung des Fernsehens bestimmten Tendenz. Einen beträchtlichen Teil des Programms der Theater bilden selbstverständlich ausländische Filme, unter denen die des Ostblocks an Zahl, diejenigen westlicher Provenienz im Kassenerfolg an der Spitze zu stehen scheinen. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch Filmaktivs oder Besucherräte („kontrollierende Organe der Arbeiterklasse“) unterstützt werden. Obschon nicht wenige Filme mitteldeutscher Produktion zum Vertrieb in der BRD zugelassen werden, hat das Publikum doch nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, weil die zugelassenen Spielfilme seinen Ansprüchen häufig nicht genügen oder die dem Alltagsleben der Menschen drüben entnommenen Probleme ihm fremd sind. Tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen beeinträchtigen auch den angestrebten Export in die Länder des Westens. Zeitschriften: „film, Wissenschaftliche Mitteilungen“, „Filmspiegel“, „Filmkurier“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 204–206 Filmarchiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinalproduktionSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. von den Kommunisten als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. In den ersten Jahren nach 1945 beherrschte eine sowjetische Filmverleihgesellschaft, die Sovexportfilm, das Filmgeschäft…
DDR A-Z 1969
Urheberrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene „Gesetz über das U.“ vom 13. 9. 1965 (GBl.~I, S. 209) hat die bis dahin noch gültigen Reichsgesetze auf dem Gebiete des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung ersetzt. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen. Das U. wird als „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ bezeichnet, aus dem sich nichtvermögensrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse des Urhebers ergeben. Diese haben das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und Namensnennung, auf Entscheidung über die erste Veröffentlichung des Werkes, auf die Unverletzlichkeit des Werkes und den Schutz des künstlerischen oder wissenschaftlichen Ansehens des Urhebers sowie sein Recht auf Entscheidung über die Art der Veröffentlichung und Nutzung zum Inhalt. Diesen Rechten des Urhebers, die 50 Jahre nach seinem Tode enden, stehen die Rechte der Gesellschaft auf „freie Werknutzung“ gegenüber. Zur „Aneignung der Schätze von Kunst und Wissen durch die gesamte Gesellschaft und zur Entfaltung von Wissenschaft und Kunst“ dürfen ohne Einwilligung des Urhebers und ohne Zahlung einer Vergütung Werke frei genutzt werden. Dem Rundfunk und Fernsehen ist eine gesetzliche Lizenz eingeräumt worden, die es ermöglicht, ohne Einwilligung des Urhebers jedes veröffentlichte Werk unverändert gegen ein in einer staatlichen Honorarordnung festgelegtes Entgelt zu übertragen. Der Inhalt von Verträgen zur Übertragung von Nutzungsbefugnissen soll in Musterverträgen festgelegt werden, die vom Ministerium für Kultur bzw. vom Staatlichen Rundfunk-Komitee in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen [S. 663]Organisationen der Urheber und den Gewerkschaften auszuarbeiten und zu veröffentlichen sind. Die Vorschriften des U.-Gesetzes erstrecken sich auf „Bürger der DDR“ unabhängig vom Ort der Veröffentlichung ihrer Werke, auf die Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, soweit ihre Werke erstmalig in der „DDR“ veröffentlicht werden. Für außerhalb der „DDR“ veröffentlichte Werke „von Bürgern anderer Staaten“ gelten die internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiet des U., insbesondere die Berner Übereinkunft vom 2. 6. 1928, die die „DDR“ mit Wirkung vom 29. 8. 1955 wieder anwendet (Bekanntmachung vom 16. 4. 1959, GBl.~I, S. 805; Patentrecht). Beim Fehlen solcher Vereinbarungen wird Urheberschutz im Rahmen der Gegenseitigkeit gewährt. Durch AO vom 23. 10. 1956 (GBl. II, S. 365) ist mit Sitz in Berlin das „Büro für U.“ gegründet worden. Es untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Kultur. Es hat u.a. die Aufgabe, an deutschen und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiet des U. mitzuarbeiten, die Arbeiten zur Entwicklung des U. und den Abschluß von Verträgen zu unterstützen und die Rechte der in der „DDR“ ansässigen Urheber wahrzunehmen. Der Erwerb und die Vergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte bedürfen der Genehmigung durch das Büro für U., wenn der Vertragspartner außerhalb der „DDR“ wohnt (AO vom 7. 2. 1966 — GBl. II, S. 105). Das Büro kann verlangen, daß die Nutzungsrechte zunächst einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung der „DDR“ angeboten werden. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind Erwerb und Vergabe von U. durch Presseorgane, wissenschaftliche Fachzeitschriften, Rundfunk und Fernsehen, sowie Verträge, die durch die Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte für das Gebiet der Musik (AWA) geschlossen werden. Nach der Verfassung v. 6. 4. 1968 (Art. 11, Abs. 3) genießen die Urheber den Schutz des sozialistisches Staates. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 662–663 Urania A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrkundenstellenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene „Gesetz über das U.“ vom 13. 9. 1965 (GBl.~I, S. 209) hat die bis dahin noch gültigen Reichsgesetze auf dem Gebiete des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung ersetzt. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen.…
DDR A-Z 1969
Betriebsparteiorganisation (BPO) (1969)
Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien zum Aufbau von Betriebsgruppen (18. 9. 1946), um so den Schwerpunkt der Parteiarbeit von den Wohngebieten in die Betriebe zu verlegen und die Erfassung und Kontrolle der Parteiangehörigen am Arbeitsplatz zu sichern. Die BPO wird als „führende gesellschaftliche Kraft, im Betrieb“ bezeichnet. Sie läßt sich in ihrer Tätigkeit vom Programm und Statut der SED sowie von den Beschlüssen des Zentralkomitees und der übergeordneten Parteiinstanzen leiten. Sie organisiert die politische Schulung der Parteimitglieder und Kandidaten sowie das Parteilehrjahr. Die BPO leitet und kontrolliert die Tätigkeit der Massenorganisationen im Betrieb. Sie „mobilisiert die Werktätigen für die Erfüllung und Übererfüllung des [S. 106]Planes“ (Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan) und organisiert die sozialistischen ➝Wettbewerbe, Neuererbewegungen, sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und Brigaden. Dem Parteistatut nach steht der BPO in den Volkseigenen Betrieben, nicht aber in den Dienststellen und öffentlichen Verwaltungen, das Recht zu, die Werkleitungen zu kontrollieren. Sie arbeitet zu diesem Zweck eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zusammen, und der Sekretär der BPO leitet das in den Großbetrieben bestehende Produktionskomitee. Im Zuge der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Erhöhung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Betriebe scheint die Rolle der Partei in den Betrieben gewissen Veränderungen zu unterliegen. So wurde anläßlich der Parteiwahlen 1968 die Trennung der politisch-wirtschaftlichen von den fachlich-wirtschaftlichen Fragen und damit eine Abgrenzung der Zuständigkeiten der Parteiorgane von den betrieblichen Führungsorganen betont („Neues Deutschland“ vom 10. 1. 1968, „Leipziger Volkszeitung“ vom 18. 1. 1968). Die BPO wird von einem Sekretär geleitet, der als Nomenklaturfunktionär (Nomenklatursystem) ausnahmslos Vertrauensmann der übergeordneten Parteileitung ist. Einstellungen und Entlassungen dürfen nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei mehr als 150 Mitgliedern können im Rahmen der BPO Abteilungsparteiorganisationen (APO) gebildet werden. Aufbau, Rechte, Pflichten und Aufgaben der APO entsprechen denen einer BPO mit weniger als 150 Mitgliedern. Innerhalb der APO und der BPO mit weniger als 150 Mitgliedern können Parteigruppen in den Arbeitsgruppen, den Brigaden oder Schichten gebildet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 104, 106 Betriebsorganisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsplanSiehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien…
DDR A-Z 1969
Staatshaushalt (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des sowjet. Sektors von Berlin), innerhalb dieser Haushalte — nach dem Bruttoprinzip — auch die Haushalte sämtlicher öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten, Rundfunk, Fernsehen, Krankenhäuser, Kindergärten) sowie — nach dem Nettoprinzip — die Finanzpläne der VEW und schließlich den Haushalt der Sozialversicherung. Der St. der „DDR“ ist also mit denen westlicher Länder nicht zu vergleichen. Die Aufstellung der St.-Pläne erfolgt entsprechend den Zielen und Direktiven der politischen Führung (SED) durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission und unter Mitwirkung der örtlichen Verwaltungsorgane, deren Interessen jedoch von keiner ausschlaggebenden Bedeutung sind. Der St.-Plan wird dann vom Ministerrat bestätigt und von der Volkskammer angenommen. Der St.-Plan ist der „Finanzplan des Staates“. Die Grundlage der St.-Pläne sind die Volkswirtschaftspläne. Durch den St. erfolgt die Finanzierung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Aufgaben sowie die Kontrolle der Planverwirklichung. Einnahmen des St. sind das sog. „Reineinkommen des Staates“ (Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Produktionsfondsabgabe, Gewinnabführung der VEW; [S. 604]Gewinnverwendungsfonds), Steuern und sonstige Einnahmen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Einnahmen der örtlichen Haushalte sind z. T. eigene Steuereinnahmen und Anteile an den Einnahmen übergeordneter Gebietskörperschaften. (Finanzausgleich) Die Hauptaufgabe des St. ist — durch eine entsprechende Einnahmen- und Ausgabenpolitik — die Umverteilung des Sozialproduktes mit dem Ziel, die politische Macht der SED zu festigen und die Volkswirtschaft ihren Vorstellungen entsprechend auf- und auszubauen (Investitionen). Die gesetzlichen Grundlagen des Haushaltswesens sind verschiedene Artikel der Verfassung, das „Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR“ von 1954 (GBl. 1954, Nr. 23) und die hierzu ergangenen Bestimmungen. Der St.-Plan Ist nach Verabschiedung durch die Volkskammer Gesetz. Die Kassenführung des St. obliegt der Staatsbank. Die Haushalte sind Geheimsache. Die veröffentlichten Globaldarstellungen erlauben keinen detaillierten Einblick in die Struktur der Einnahmen und Ausgaben. (Wirtschaft) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 603–604 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatslehreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den…
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Gartenbau (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche umfassen (1966) Haus- und Kleingärten 129.016 ha, Obstanlagen 75.099 ha, Weingärten 315 ha (Weinbau) und Baumschulen 3.200 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen Zahlen nur für Mitte 1954 vor. Sie weisen eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha (12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe; mit 29.345 ha (55,6 v. H.) Wirtschaften von Einzelbauern; mit 12.256 ha (28,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG; mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11.714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärkten sich immer mehr, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG) zusammenzuschließen und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG überzuführen. Am 30. 11. 1959 bestanden bereits 98 GPG mit insgesamt 1.534 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rd. 1.087 ha, darunter rd. 23 ha unter Glas. Die Zwangskollektivierung bedeutete auch das Ende der privaten Erwerbsgartenbaubetriebe. Im 2. Halbjahr 1967 bestanden 354 GPG mit 18.626 Mitgliedern und 18.085 ha landwirtschaftlicher Nutzfl.; davon wurden rd. 98 v. H. genossenschaftlich genutzt. Von der gesamten Gemüseanbaufläche aller „sozialistischen“ Betriebe im Jahre 1967 mit 43.386 ha entfielen auf LPG 35.976 ha, GPG 4.632 ha, VEG 2.533 ha und auf sonst, volkseigene Betriebe 246 ha. Bei den wichtigsten Obstkulturen werden für 1966 folgende Bestandszahlen an ertragsfähigen Bäumen ausgewiesen: Äpfel 12 Mill., Birnen (einschl. Quitten) 3,9 Mill., Süßkirschen 2,2 Mill., Sauerkirschen 3,5 Mill., Pflaumen (einschl. Zwetschen, Mirabellen und Renekloden) 6,7 Mill., Aprikosen und Pfirsiche 455.070, Walnüsse 121.049 Stück. Vom gesamten Obstbaumbestand standen 1967 noch ⅔ bis ¾ außerhalb der „sozialistischen“ Betriebe (genossenschaftlich und individuell genutzt). Auf der „Ersten Internationalen Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder“ (IGA) tauschten vom 29. 4. bis 15. 10. 1961 auf einem 55 ha großen Gelände in Erfurt die Gärtner des Ostblocks Erfahrungen aus und demonstrierten zum Westen hin die „Überlegenheit des sozialistischen Gartenbaus“. Diese Internationale Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder soll in einem gewissen Turnus zur ständigen Einrichtung werden. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG)Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche umfassen (1966) Haus- und Kleingärten 129.016 ha, Obstanlagen 75.099 ha, Weingärten 315 ha (Weinbau) und Baumschulen 3.200 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen…
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Deutsche Reichsbahn (1969)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Reichsbahn: 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Eisenbahn Mitteldeutschlands behielt nach 1954 die Bezeichnung DR bei. Die DR hatte von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren gänzlich vernichtet oder beschädigt, 970 Eisenbahnbrücken waren zerstört. Durch die anschließenden Demontagen verminderte sich der Bestand an rollendem Material weiter erheblich. Die Länge des Gleisnetzes ging von etwa 18.500 km auf 14.500 km zurück. Die Netzdichte je 100 qkm verringerte sich dadurch von 17 auf 14 km. Bei Wiederaufnahme des Betriebes waren 5.000 km Strecke nur eingleisig befahrbar, und es gab keine elektrifizierten Strecken mehr. Der Wiederaufbau konnte unter den Bedingungen der sowjet. Besatzungspolitik nur langsam vorangehen. Die Eisenbahner haben in dieser Zeit Hervorragendes geleistet. Das Streckennetz konnte auf 15.500 km Länge wiederhergestellt werden, davon 14.600 km Normalspur. Noch immer aber sind nur 10 v. H. des Streckennetzes zweigleisig. (Vor den Demontagen durch die SU waren es 35 v. H.) Die Strecken sind überbeansprucht: einerseits durch die Eingleisigkeit, andererseits durch die Braunkohlenfeuerung der Lokomotiven. Fehlende Finanzmittel, Mangel an Material und unzureichende Mechanisierung der Reparaturarbeiten haben zur Folge, daß Tausende von Streckenkilometern erneuerungsbedürftig sind. Nach offiziöser Mitteilung konnte in den letzten Jahren nicht einmal der Verschleiß voll ersetzt werden. Auch Rangierbahnhöfe und rollendes Material sind in völlig unbefriedigendem Zustande. Mit dem derzeitigen Lokomotiv- und Güterwagenbestand können die Transportaufgaben nur unter äußerster Anspannung bewältigt werden. Die Dampflokomotiven und der Güterwagenpark haben ein Durchschnittsalter von 30–35 Jahren. Der unwirtschaftliche Dampflokbetrieb erfordert jährlich 8–9 Mill. t Kohle, die an anderen Stellen fehlen. Der Siebenjahrplan sah vor, daß von 1959–65 16.000 moderne Güterwagen neu in Betrieb genommen werden sollten. Über die Realisierung dieses Planes ist nichts veröffentlicht worden. Hingegen wurde amtlich mitgeteilt, daß die „DDR“ auf Grund einer Vereinbarung im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe keine normalen Güterwagen mehr herstellt, sondern nur noch Reisezugwagen und Spezial-Güterwagen. Die benötigten Güterwagen werden importiert. Der Neubau von Dampflokomotiven wurde schon 1960 eingestellt. Die sogen. „Traktionsumstellung“, d. h. die Ablösung der Dampflokomotiven durch Diesel- und Elektrolokomotiven ist seit einigen Jahren im Gange. In Mitteldeutschland waren 1967 nur rd. 8 v. H. des Streckennetzes elektrifiziert. (Vergleich BRD: 1966 21 v. H.) Der Wagenladungs- und Stückgutverkehr wird zunehmend konzentriert. Bis Ende 1967 waren bereits 390 Knotenbahnhöfe für den Wagenladungsverkehr und 170 Knotenbahnhöfe für den Stückgutumschlag gebildet worden. 400 Gütertarifbahnhöfe konnten als Ergebnis der Reorganisation geschlossen werden. Das Netz der Nebenstrecken wurde stark reduziert. Im Perspektivplan bis 1970 ist vorgesehen, nur etwa 800–900 weitere Kilometer zu elektrifizieren. Insgesamt wären dann nur 12 v. H. des Streckennetzes elektrifiziert. Der Plan sieht die verstärkte Umstellung auf Diesellokomotiven vor. Danach ist beabsichtigt, bis 1970 die Zugförderleistung zu 58 v. H. mit Diesel- und Elektrolokomotiven zu erbringen. Die endgültige Ablösung der Dampflokomotiven soll dann bis 1975 abgeschlossen werden. Zu der Umstellung sollen bis 1970 1.600 Dieselloks und etwa 300 Elektroloks neu in Dienst gestellt werden. Bis 1970 sollen zahlreiche weitere Nebenstrecken abgebaut und 15.000 Arbeitskräfte für andere Zwecke freigestellt werden. Das verbleibende Streckennetz soll erneuert und ausgebaut werden, so daß die Hauptstrecken mit 160 Stundenkilometern befahren werden können. Die DR soll auch in Zukunft das wichtigste Verkehrsmittel für mittlere und weite Strecken bleiben. Nachdem der Kraftverkehr dem Plan gemäß noch einen Zuwachs erfahren haben wird, sollen [S. 151]der DR etwa drei Viertel des Binnenverkehrs verbleiben. Die DR ist organisatorisch dem Ministerium für Verkehrswesen eingegliedert und wird von einem Staatssekretär angeleitet. Der Betrieb wird von 8~Eisenbahndirektionen geleitet und kontrolliert (Berlin, Dresden, Erfurt, Halle, Schwerin, Cottbus, Greifswald, Magdeburg). Die in der Bundesbahn der BRD bestehende Trennung der Bahnämter nach „Betrieb“ und „Verkehr“ gibt es in der „DDR“ nicht. Die Zusammenfassung der Aufgaben hat sich als vorteilhaft erwiesen. Das Eisenbahnbauwesen ist aus der DR herausgelöst und verselbständigt worden. (Verkehr) Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Olbrich, Paul: Betrieb und Verkehr bei der „Deutschen Reichsbahn“ in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1957. 72 S. m. Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 150–151 Deutsche Post A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche SeereedereiSiehe auch: Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Reichsbahn: 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Eisenbahn Mitteldeutschlands behielt nach 1954 die Bezeichnung DR bei. Die DR hatte von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren gänzlich vernichtet oder beschädigt,…
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Potsdamer Abkommen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Demarkationslinie, Oder-Neiße-Linie, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1.~Abs.). Frankreich billigte am 4. 8. das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. Es stimmte dabei aber vor allem folgendem nicht zu: Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“, Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands polit. Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland [S. 490]„innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die 4 Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. (Die Behandlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie im PA. wird in jenem Stichwort dargelegt.) Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ 111, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ Das PA. ist (wie Prof. Dr. Erich Kaufmann am 7. 12. 1954 vor dem Bundesverfassungsgericht hervorhob) ein Abkommen, das die drei bzw. vier Regierungen untereinander bindet. — Als solches bedurfte es keiner Ratifizierung durch die Parlamente der betr. Staaten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489–490 Potsdam A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche FriedenskonferenzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Demarkationslinie, Oder-Neiße-Linie, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der…
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Bildende Kunst (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Regimes steht im Zeichen des Sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (Formalismus, Funktionalismus in der Architektur, vor allem aber alle „modernen“ Strömungen der Kunst des Westens), wurden vom SED-Regime mit zunehmender Schärfe als „dekadent“ bekämpft. Die vom Verband Bildender Künstler Deutschlands veranstalteten „Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1953, 1958/59 und 1962, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, sollen die geltende Kunst-„Norm“ und die Breite des von ihr bestimmten künstlerischen Schaffens repräsentieren und stehen daher im Zeichen einer Monotonie, die an die gleichnamigen Ausstellungen der NS-Ära erinnert. In der umfangreichen Konzeption für die VI. „Deutsche Kunstausstellung“ (Okt. 1967 bis Juni 1968) wurde wiederum „Skeptizismus“ als „für die Künstler der DDR unbrauchbar und unannehmbar“ bezeichnet; zwar wurden auch „Konfliktlosigkeit und schönfärberische Glätte“ abgelehnt, es blieb aber Auftrag [S. 123]der Künstler, „daß Wahrheit und Schönheit in unserer Kunst wieder zu einer Einheit werden“. Wieder wurden auch Laienarbeiten in die Ausstellung aufgenommen, und unter dem Titel „Kultur im Alltag“ sollte sich ihr im Frühjahr 1968 in Leipzig eine Abteilung für angewandte Kunst anschließen. — In der vom gleichen Verband im Mai/Juni 1967 zum zweitenmal veranstalteten Ausstellung „Intergrafik“, die von Berlin aus durch die Länder des Sowjetblocks wanderte, waren bemerkenswerterweise moderne Kunstströmungen des Westens und auch der BRD mit Beispielen vertreten. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1950 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. Linientreue Künstler werden mit beträchtlichen Mitteln gefördert; der künstlerische Nachwuchs wird durch Verträge mit volkseigenen Betrieben gefördert und an die Arbeitswelt gebunden. Mit einigem Erfolg bemüht man sich, die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen zu lassen; man regt sie zum Besuch von Museen und Ausstellungen an, hält unter ihnen die Diskussion und Kritik der Kunstproduktion in Gang und ermuntert sie auch (im Sinne der Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter) zu eigener künstlerischer Betätigung. 1963 übernahm das Ministerium für Kultur die Zentralen Werkstätten für Druckgrafik in Berlin, um „durch Herstellung von hochwertiger künstlerischer Graphik die Kunst noch stärker als bisher in die Wohnungen der arbeitenden Menschen zu tragen“. Im April 1959 wurde der Kunstpreis der DDR zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Auf der anderen Seite beklagen Verlautbarungen des ZK immer wieder, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. Die meisten Künstler von Rang, die in Mitteldeutschland beheimatet waren, sind durch die Kunstpolitik der SED von dort vertrieben worden. Zweifellos wirken noch manche in der Stille; die Breite des Kunstbetriebes wird aber offenbar durch den Verzicht auf bedeutende Einzelleistungen — ganz zu schweigen von irgendwelchen Anzeichen einer Avantgarde des angeblichen „Fortschritts“ — erkauft. (Deutsche Akademie der Künste, Auszeichnungen, Kulturpolitik, Laienkunst) Literaturangaben Volkskunst in politischem Dienst. 2., erw. Aufl. (BMG) 1961. 70 S. m. 12 Abb. u. 5 Faks. Werth, K. P.: Politkunst in der Sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. (BMG) 1965. 64 S., 42 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 122–123 Bilanzverzeichnis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BildungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Regimes steht im Zeichen des Sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des…
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Staatsverleumdung (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsprechung zählen St. nicht zu den Staatsverbrechen. Folgerichtig wird vom neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der St. auch nicht im 2. Kapitel des Besonderen Teils („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“), sondern im 8. Kapitel („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) geregelt. § 220 StGB bestimmt: „(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen; 2. einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit, wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in der Öffentlichkeit Äußerungen faschistischen oder militaristischen Charakters kundtut.“ Mit dieser Regelung knüpft das StGB an die bis zu seinem Inkrafttreten (1. 7. 1968) geltende Bestimmung des § 20 StEG an. Neu ist der zweite Absatz, womit das Kundtun faschistischer oder militaristischer Äußerungen in der Öffentlichkeit aus dem Tatbestand der staatsfeindlichen Hetze herausgenommen wurde. „Verherrlichung“ des Faschismus oder Militarismus bleibt aber staatsfeindliche Hetze (§ 106, Abs. 1, Ziff. 4 StGB). Zum Erfordernis der „Öffentlichkeit“ der St., hat das OG bereits in früherer Zeit entschieden, daß Öffentlichkeit auch dann gegeben sei, „wenn die verleumderische Äußerung auch nur einer Person gegenüber gemacht wird“ und „wenn in einer an sich nicht als öffentliche Örtlichkeit zu bezeichnenden Umgebung, wie privatem Wohnraum, Werkstätten u.dgl., die persönliche Atmosphäre. durch den Charakter der betreffenden Äußerung und der völlig unpersönlichen Beziehungen, in denen sich der Kundgebende und der Empfänger der Mitteilung gegenüberstehen, beseitigt ist“ (Urteil in „Neue Justiz“ 1958, S. 68/69). Nach der Mitte 1962 verkündeten neuen Strafpolitik soll „nicht jede dumme Bemerkung, nicht jedes dumme Gerede, wenn jemandem einmal — wie man so schön sagt — der Kragen platzt“, St. sein (Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 20. 6. 1962). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 607 Staatsverlag der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverratSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsprechung zählen St. nicht zu den Staatsverbrechen. Folgerichtig wird vom neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der St. auch nicht im 2. Kapitel des Besonderen Teils („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“), sondern im 8. Kapitel („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) geregelt. § 220 StGB bestimmt: „(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung…
DDR A-Z 1969
Gesetzbuch der Arbeit (1969)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. Es gilt zur Zeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 121). In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter- und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die sozialistische Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Kollektiven der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in den Produktionskomitees, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität bzw. von der Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen. (Arbeitsgerichtsbarkeit) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…
DDR A-Z 1969
Sport (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können. Durch die S.-Gemeinschaften der FDJ sollten viele Jugendliche dieser Organisation zugeführt werden. Die Zeit des Kommunal-S. endete mit der auf Initiative der SED durch die FDJ und den FDGB als Trägerorganisation erfolgten Gründung des „Deutschen Sportausschusses“ (DSA), der sich am 1. 10. 1948 in Berlin konstituierte. Schon vorher waren in den Ländern und Kreisen S.-Ausschüsse gebildet worden, die sich wie der DSA aus zuverlässigen Partei- und Staatsfunktionären zusammensetzten. Die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften wurden durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) nach sowjetischem Muster ersetzt. Diese wurden im Laufe der Jahre 1950/51 in gewerkschaftlichen S.-Vereinigungen (SV) entsprechend der Organisationsstruktur der Gewerkschaften zusammengefaßt. Als selbständige Organisationen hatten sie für die Werktätigen der jeweiligen Gewerkschaften das sportliche Leben zu organisieren. Es gab folgende 18 SV: SV Aktivist (Bergbau) SV Post (Postwesen) SV Aufbau (Bau-Industrie) SV Rotation (graphische Betriebe, Bühne, Film und Funk) SV Chemie (Chemie-Betriebe) SV Dynamo (Volkspolizei) SV Stahl (Hütten-Industrie und Verwaltung) SV Einheit (staatliche und kommunale Maschinenbau) SV Traktor (Land- und Forstwirtschaft) SV Empor (Handel und Versorgung) SV Turbine (Energiebetriebe) SV Fortschritt (Textil- und Leder-Industrie) SV Vorwärts (kasernierte Volkspolizei, Nationale Volksarmee) SV Lokomotive (Reichsbahn) SV Wismut (Wismut-Erzbergbau) SV Medizin (Gesundheitswesen) SV Wissenschaft (Universitäten und Hochschulen) SV Motor (metallverarbeitende Industrie) Das im Juli 1952 beim Ministerrat gegründete Staatliche Komitee für Körperkultur und S. wurde zur obersten staatlichen Instanz auf allen Gebieten des S. Die ebenfalls errichteten Bezirks- und Kreiskomitees nahmen in ihren örtlichen Zuständigkeitsbereichen die gleiche Stellung ein. Hierdurch konnte der „Arbeiter-und-Bauern-Staat seine Aufgabe, Hauptinstrument beim Aufbau des Sozialismus zu sein, im Bereich des S. verwirklichen und seiner kulturell-erzieherischen Funktion besser nachkommen“. Aufgaben des Komitees waren: Organisation und Kontrolle des S. auf der Grundlage der bestehenden Regeln und Bestimmungen, Schulung von Fachkräften, Herausgabe von Richtlinien und Anweisungen für die Körpererziehung an allen Lehranstalten, Regelung aller Investitionsangelegenheiten im Bereich des S., Förderung der internationalen Zusammenarbeit, der Mobilisierung der Sportler zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Vorschläge zur Verleihung der [S. 589]Titel Verdienter ➝Meister des S., Meister des S. und Verdienter ➝Arzt des Volkes. Dem Komitee gehören neben Vertretern des S. auch Funktionäre der FDJ, des FDGB, der Gesellschaft für S. und Technik (GST) und anderer Massenorganisationen sowie staatlicher Organe an. „Zur Verbesserung der Tätigkeit und Struktur der demokratischen S.-Bewegung“ wurde am 27./28. 4. 1957 der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) gegründet als „einheitliche, in sich geschlossene und der territorialen Struktur des Staates angepaßte sozialistische S.-Organisation“, die alle Sportler der „DDR“, mit Ausnahme der in der GST organisierten, erfaßt. Wie es in der Gründungsurkunde heißt, sieht der DTSB seine vornehmste Aufgabe darin, „unsere gesamte Bevölkerung, vor allem die Jugend, für Körperkultur und S. zu gewinnen, die allseitige Bildung und Erziehung gesunder und lebensfroher Menschen zu fördern, um damit den Aufbau unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung verwirklichen zu helfen“. Entsprechend der Verwaltungsgliederung (Verwaltungsneugliederung) entstanden 15 Bezirksorganisationen, die sich in Kreisorganisationen gliedern. Diesen gehören die S.-Gemeinschaften eines Kreises an. 14 der S.-Vereinigungen der Gewerkschaften gingen in dem DTSB auf. Ihre BSG wurden zu Grundorganisationen des DTSB. Lediglich die SV Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut blieben wegen ihrer Bedeutung und besonderen Struktur ihrer Trägerorganisationen bestehen. Sie erhielten den Status von Bezirksorganisationen des DTSB. Der aus 94 Mitgliedern bestehende Bundesvorstand des DTSB übernahm die Aufgaben des früheren DSA sowie eine Reihe von Funktionen des staatlichen Komitees für Körperkultur und S., zu dessen ständigen Mitgliedern der Präsident des DTSB (Manfred ➝Ewald) gehört. Das staatliche Komitee hat sich seitdem als zentrales staatliches Organ auf die Wahrnehmung der staatlichen Belange im Bereich von Körperkultur und S. zu konzentrieren. Die bisher bestehenden staatlichen Bezirks- und Kreiskomitees wurden aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden von den entsprechenden Vorständen des DTSB und den neugebildeten S.-Referaten bei den Räten der Bezirke und Kreise übernommen. Diese Strukturänderung wurde 1958 durch die Umbildung der zentralen S.-Sektionen in Sportverbände des DTSB, die von nun an „Deutscher … Verband“ hießen, ergänzt. Durch diese Neuorganisation sollte offenbar der Eindruck einer staatlich unabhängigen S.-Bewegung erweckt werden. In Wirklichkeit hat sich der Einfluß von Partei und Staat auf den S. nicht vermindert. Neben dem Ministerrat, dem das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. unterstellt ist, entscheidet das ZK der SED, Arbeitsgruppe S. und Körperkultur, unmittelbar über Organisation und Entwicklung des S. Die enge Verflechtung von S. und Politik wird auch durch die Tatsache bewiesen, daß alle maßgeblichen S.-Funktionäre zugleich wichtige Partei- und Staatsämter innehaben. So ist der Präsident des DTSB, Ewald, Mitglied des ZK der SED und Abgeordneter der Volkskammer, Reichert, der Vizepräsident des DTSB, gehörte von 1958 bis 1963 dem ZK der SED an. Auch die Fach-, Bezirks- und Kreisverbände sowie die einzelnen S.-Vereinigungen und S.-Klubs werden fast ausschließlich von Parteifunktionären geleitet. Der politische Charakter des S. ergibt sich auch aus den im Gründungsstatut des DTSB vom 28. 4. 1957 festgelegten Grundsätzen und Zielen. Hier heißt es u.a.: „Der DTSB nimmt aktiv am Aufbau des Sozialismus teil und wirkt für die Weiterentwicklung der sozialistischen Körperkultur. Der DTSB kämpft unter der Führung der Arbeiterklasse gemeinsam mit allen Patrioten in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage gegen die Todfeinde des deutschen Volkes, den Imperialismus und Militarismus. Der DTSB unterstützt die demokratischen und patriotischen Kräfte im westdeutschen S., die einen mutigen Kampf gegen den Mißbrauch des S. in Westdeutschland durch die Imperialisten und Militaristen führen. Der DTSB erzieht seine Mitglieder zu sozialistischem Denken und Handeln und bekämpft entschieden alle Formen der reaktionären bürgerlichen Ideologie, wie die demagogischen ‚Theorien‘ des Nur-Sportlertums und der ‚politischen‘ Neutralität des S. Der DTSB pflegt die unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion und zu den volksdemokratischen Ländern. Er löst seine Aufgaben auf der Grundlage des staatlichen S.-Programms ‚Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat‘.“ In dem neuen Statut vom 28. 5. 1961 sind diese politischen Formulierungen zwar aus [S. 590]Gründen der Tarnung gemildert worden, ohne daß sich aber an der politischen Zielsetzung des DTSB etwas geändert hat. Durch einen Beschluß des FDGB-Bundesvorstandes vom 10. 5. 1957 wurden die Gewerkschaften und die Betriebsgewerkschaftsleitungen verpflichtet, den DTSB durch Werbung für den S., Hilfe für den Massen-S. und für das demokratische und gesellige Leben in den BSG auch durch materielle Leistungen, die „in der Regel nicht weniger als 12 v. H. des im Betrieb verbleibenden Beitragseinkommens ausmachen“ sollen, zu unterstützen. Der DTSB hatte 1967 1.908.879 Mitglieder, darunter 757.947 Jugendliche unter 18 Jahren. 2. Leistungssport Besondere politische Bedeutung hat der Leistungs-S. Die „Sportler der DDR sollen durch Höchstleistungen die Überlegenheit der sozialistischen Ordnung über das kapitalistische System Westdeutschlands“ beweisen (Beschluß des DTSB vom 4. 8. 1958) „Sportler der DDR auf Siegespodesten bei Welt- und Europameisterschaften sind die beste Antwort an die Adresse der Bonner Alleinvertreter und Revanchisten“ („Berliner Zeitung“ v. 25. 7. 1967). Zur Förderung des Leistungs-S. ist 1954 die besondere Organisationsform der „S.-Clubs“ gebildet worden, deren Millionenetat vom DTSB getragen wird. In diesen S.-Clubs werden Spitzensportler ohne Rücksicht auf deren persönliche Belange an bestimmten Schwerpunkten zusammengezogen. In vielen S.-Arten sind auf diese Weise die sowjetzonalen Spitzensportler in wenigen S.-Clubs vereinigt. Zur Leistungssteigerung des Fußball-S. sowie zur verbesserten Nachwuchsförderung sind auf Beschluß des Präsidiums des DTSB seit dem 1. 1. 1966 einige „Fußballklubs“ gebildet worden. Die in den S.-Clubs konzentrierten Leistungssportler sind vom Regime bezahlte, nach dessen Plänen ausgebildete „Staatsamateure“, deren Aufgabe es ist, durch sportliche Erfolge „das Ansehen der DDR zu heben“. Sie sind in drei Leistungsklassen eingeteilt. Die Sportler der Kategorie K-3 werden nach Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Den K-2-Sportlern müssen die Betriebe wöchentlich 16 Stunden für das Training freigeben. Spitzensportler der Gruppe K-1 leben praktisch ausschließlich für den S. Sie sind nur zum Schein in der Verwaltung oder in volkseigenen Betrieben eingestellt. Ihr Gehalt wird dem Betrieb vom DTSB erstattet. Weitere regelmäßige finanzielle Zuwendungen erhalten die Sportler direkt vom DTSB. Für internationale Erfolge gibt es außerdem hohe Geldprämien, bei Länderkämpfen bis zu 1.000 M, bei Olympischen Spielen bis zu 7.000 M. Schließlich sind noch mit der Verleihung hoher Auszeichnungen, wie dem Vaterländischen Verdienstorden, jährliche „Ehrengelder“ von 1.000, 500 oder 250 M verbunden. Die Spitzensportler genießen auch alle sonstigen wirtschaftlichen Vorteile und Ehrungen der Angehörigen der privilegierten Klasse in der kommunistischen Gesellschaft. Das gilt besonders für die Angehörigen der S.-Clubs Vorwärts und Dynamo, die praktisch ohne dienstliche Verpflichtungen Scheindienstgrade in der Armee und der Polizei bekleiden und für ihre sportliche Tätigkeit im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.000 M monatlich verdienen. Als Gegenleistung müssen diese Staatsamateure nicht nur sportliche Siege „zum Ruhme der DDR“ erringen, sie sind außerdem verpflichtet, das notwendige sozialistische ➝Bewußtsein zu haben und sich für die politischen Ziele des „Arbeiter- und-Bauern-Staates“ einzusetzen. Das SED-Regime benutzt die Popularität der Spitzensportler für seine politische Agitation, indem es sie zu Erklärungen zu politischen Ereignissen nötigt. „Wir werden Bonn mit der Wahl der Kandidaten der Nationalen Front die richtige Antwort geben.“ Solche und ähnliche Erklärungen von Spitzensportlern, wie die des früheren Europameisters im Segeln in der Finn-Dinghi-Klasse, Bernd Dehmel, wurden vor den sog. Wahlen zur Volkskammer im Juli 1967 fast täglich in der Presse veröffentlicht. Im April 1967 stattete eine starke Delegation von Spitzensportlern dem SED-Parteitag einen Besuch ab. Zahlreiche Sportler ersuchten um Aufnahme in die Einheitspartei. 90 Olympiakandidaten des TSC Berlin gaben am 1. Mai 1967 das feierliche Gelöbnis ab, „alle Kraft für das steigende Ansehen der DDR einzusetzen“. „Mit der Übergabe von Kandidatenkarten an die Sportler, die vor dem VII. Partei[S. 591]tag der SED um Aufnahme in die Partei der Arbeiterklasse gebeten hatten, und der Nationalhymne klang der eindrucksvolle Appell aus“ („Berliner Zeitung“ v. 2. 5. 1967). Die mitteldeutschen Sportler haben vor allem in den letzten Jahren bedeutende Erfolge errungen. Insbesondere die Ruderer (seit 1965), Leichtathleten, Turner, Schwimmer, Handballer, Kanuten, Rennrodler und Skispringer zählen zur Weltspitze. Nach den zahlreichen Erfolgen bei den Europameisterschaften der Leichtathleten und der Schwimmer und den Weltmeisterschaften im Rudern im Jahre 1963 war das Jahr 1968 mit dem bemerkenswerten Abschneiden der DDR-Olympiamannschaft das bisher erfolgreichste S.-Jahr. 3. Sportklassifizierung und Auszeichnungen Die 1954 eingeführte S.-Klassifizierung ist eine Zusammenstellung von Leistungsnormen einzelner S.-Arten, die inzwischen mehrmals entsprechend dem internationalen Leistungsniveau überarbeitet worden ist. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungs-S. beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14–17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter die Leistungsklassen III, II, I und für Erwachsene eine Meisterklasse. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr wurden versuchsweise Klassifizierungsnormen in einigen S.-Arten aufgestellt. Wer die entsprechenden Leistungen erfüllt, erhält die Klassifizierungsnadel der jeweiligen Klasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird der Ehrentitel Meister des S. und für hervorragende Leistungen oder außerordentliche Verdienste der Titel Verdienter Meister des S. verliehen. Voraussetzung für die Verleihung dieser Ehrentitel ist außerdem aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Die Titel können auch für hervorragende Leistungen, „die einen wesentlichen Beitrag im Kampf der Deutschen Sportler für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands und gegen die imperialistischen und militaristischen Einflüsse im westdeutschen S. darstellen“, vergeben werden. Von 1953 bis 1966 sind 1.575 Sportler als Meister des S. und 645 als Verdiente Meister des S. ausgezeichnet worden. Weitere Auszeichnungen für hervorragende Dienste beim Aufbau der sozialistischen S.-Bewegung sind die Ehrennadel des DTSB und die 1958 als höchste Ehrung des DTSB gestiftete Ernst-Gruber-Medaille. 4. Leibeserziehung Der im Okt. 1950 in Leipzig eröffneten Deutschen Hochschule für Körperkultur obliegt als zentraler Lehr- und Forschungsstätte die Ausbildung von Turn- und Diplom-Sportlehrern, Trainern und Hochschullehrkräften im Direkt- und Fernstudium sowie die wissenschaftliche Erforschung aller Bereiche des S. Daneben gibt es S.-Akademien als „Einrichtungen der sozialistischen S.-Bewegung, die ihren Hörern sportwissenschaftliche Kenntnisse vermitteln, um ihre Leistungen zu verbessern und breite Kreise der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben des DTSB vertraut zu machen und sie in den Aufbau des Sozialismus einzubeziehen“. Zur Förderung des Leistungs-S. soll in den Schulen zu einem „akzentuierten S.-Unterricht“ übergegangen werden. Die Schüler sollen nicht mehr in vielen, sondern neben einer allgemeinen athletischen Grundausbildung nur noch in ein bis zwei S.-Arten unterrichtet werden, wobei besonders lokale Traditionen (z. B. Eishockey in Weißwasser, Ringen in Zwickau, Schwimmen in Rostock) berücksichtigt werden sollen. Der Förderung und Auswahl jugendlicher Talente dienen besonders die regelmäßig veranstalteten Kinder- und Jugend-Spartakiaden. Nach Kreis- und Bezirks-Spartakiaden fand im Juli 1966 in Ost-Berlin die „1. deutsche Jugend-Spartakiade“ statt, an der mehr als 13.000 Jugendliche teilnahmen. In vielen S.-Arten werden Kinder- und Jugendmeisterschaften abgehalten und offiziell Kinder- und Jugendrekorde geführt. Für sportbegabte Kinder und Jugendliche wurden schon 1952 die ersten der jetzt 15 „Kinder- und Jugendsportschulen“ errichtet, an denen nach dem Vorbild der SU die internatsmäßig untergebrachten Kinder je nach Alter 9 bis 13 Stunden in der Woche S.-Unterricht haben. Diese S.-Schulen dienen der systematischen Heranbildung von Spitzensportlern. [S. 592] 5. Massensportbewegung Die Massensportarbeit steht unter der von Ulbricht verkündeten Parole: „Jedermann an jedem Ort jede Woche einmal Sport.“ Träger des Massen-S. in den Betrieben sind die BSG, deren finanzielle Mittel von den Betrieben gemäß dem Betriebskollektivvertrag aufgebracht werden müssen. In der sog. Massensportbewegung zeigt sich ebenfalls eine besonders enge Verquickung von S. und politischer Beeinflussung. Aufgabe der „Demokratischen Massenorganisation“ DTSB ist es, in Verbindung mit dem FDGB und der FDJ „die Werktätigen zum Sozialismus zu führen“. Über den S. sucht die Partei vor allem die Jugendlichen für sich zu gewinnen. Die planmäßige Körpererziehung beginnt daher bereits unter den Kindern im vorschulischen Alter. Seit 1959 wird regelmäßig im Juni jeden Jahres eine „Woche der Jugend und der Sportler“ veranstaltet zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“. Neben Kultur- und S.-Veranstaltungen finden hier sog. Jugendforen statt, auf denen Partei- und Staatsfunktionäre über die sozialistische Entwicklung sprechen. Das „Deutsche Turn- und S.-Fest“ in Leipzig ist die größte Massensportveranstaltung. Zu seiner Vorbereitung sind die mehr als 100.000 Teilnehmer schon Monate vorher regelmäßig von den Betrieben und Schulen freizustellen, selbstverständlich unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Zur „Entwicklung massensportlicher Initiativen aller Jugendlichen sowie der Förderung des Nachwuchses und des Leistungs-S.“ werden vom Zentralrat der FDJ S.-Programme aufgestellt, deren wichtigster Teil die Kinder- und Jugend-Spartakiaden sind. Außerdem wurden 1967 touristische Orientierungsläufe, Luftgewehrschießen, moderne Dreikämpfe und ein „Cross der Jugend“ mit angeblich 500.000 Teilnehmern durchgeführt. Der Förderung des Wehr-S. dient das nach sowjet. Vorbild geschaffene S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“. Gepäck- bzw. Fußmarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist die Aufgabe der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für S. und Technik. 6. Internationale Sportbeziehungen und gesamtdeutscher Sportverkehr Auch über den S. sucht die „DDR“ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf völkerrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Seit der Gründung des DTSB wurden die Meisterschaften der „DDR“ als „Deutsche Meisterschaften“ ausgetragen und die Auswahlmannschaften „Deutsche Nationalmannschaften“ genannt. Mit diesen Bezeichnungen sollte „der Tatsache Rechnung getragen werden, daß die DDR der einzig rechtmäßige deutsche Staat ist und die S.-Organisationen der DDR die Besten des deutschen S. und seine Zukunft verkörpern“. Auch nach Einführung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ hat sich daran wenig geändert. Seitdem lauten die Bezeichnungen „Deutsche Nationalmannschaft der DDR“ und „Deutscher Meister der DDR“. In den Rekordlisten werden Leistungen westdeutscher Sportler nicht berücksichtigt. Nur „Deutsche Rekorde der DDR“ werden geführt. Dagegen führen die S.-Verbände der BRD gesamtdeutsche Rekorde mit den besten Leistungen der Sportler aus beiden Teilen Deutschlands. Es kommt daher häufig zu Meldungen von neuen „westdeutschen Rekorden“, die wegen besserer Leistungen mitteldeutscher Sportler in der BRD gar nicht als Rekorde geführt werden. Alle Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der BRD nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die „DDR“ bereit finden, für die Olympischen Spiele 1956, 1960 und 1964 gesamtdeutsche Mannschaften zu bilden. Vor den Olympischen Spielen 1960 kam es wegen der 1959 geschaffenen Flagge der „DDR“ zu den ersten großen Auseinandersetzungen bei der Bildung der gesamtdeutschen Mannschaft. Auf Anordnung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) wurde für die deutsche Mannschaft eine neue Olympia-Flagge — Schwarz-Rot-Gold mit den olympischen Ringen in Weiß — geschaffen, unter der auch die gesamtdeutschen Mannschaften der Leichtathleten und Ruderer bei inter[S. 593]nationalen Meisterschaften antraten. Die gesamtdeutsche Mannschaft für die Olympischen Spiele 1964 in Innsbruck und Tokio kam erst nach Überwindung größter Schwierigkeiten zustande. Die S.-Funktionäre der „DDR“ gaben nur widerwillig dem Druck des IOC nach. Die gesamtdeutsche Mannschaft wurde als Fiktion bezeichnet. In der Medaillenstatistik der SED-Presse wurden die Erfolge der „DDR“ getrennt von denen „Westdeutschlands“ und „West-Berlins“ aufgeführt und angebliche Äußerungen der Olympiasieger, daß sie die „Goldmedaillen für die DDR geholt“ hätten, wiedergegeben. Auf einem Regierungsempfang für die „Olympia-Mannschaft der DDR“ erklärte der 1. Stellvertreter des Vors. des Ministerrates, Stoph: „Wir richten den Appell an alle Sportler der Bundesrepublik und West-Berlins, sich für friedliche, gleichberechtigte und freundschaftliche Beziehungen zwischen den deutschen Sportlern, ausgehend von der Realität des Bestehens zweier selbständiger deutscher Staaten und West-Berlins, einzusetzen.“ Auf dem Kongreß in Madrid im Okt. 1965 gab das IOC, offenbar der deutschen Streitigkeiten müde, den politischen Argumenten der SED nach und beschloß, das NOK der „DDR“ unter der Bezeichnung NOK-Ostdeutschland als Vollmitglied aufzunehmen. Für die Olympischen Spiele 1968 in Grenoble und Mexiko wurden zwei deutsche Mannschaften zugelassen, die aber unter der Bezeichnung „Deutschland“ und „Ost-Deutschland“ unter der bisherigen Olympia-Flagge, mit einem gemeinsamen Emblem und mit einer Hymne („Freude, schöner Götterfunken“) antreten mußten. Trotz dieser Einschränkungen, die sie der Bevölkerung zu verheimlichen suchte, feierte die SED-Propaganda diesen Erfolg ihrer auf staatliche Anerkennung gerichteten Politik (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) als einen großen Sieg über den Anspruch Bonns, „alleiniger Vertreter Deutschlands zu sein“. Schon ein Jahr vorher hatte sich diese Entwicklung abgezeichnet, als der Verband der wichtigsten olympischen S.-Art, die Internationale Leichtathletik-Föderation, den DVfL als selbständiges Mitglied, jedoch ebenfalls unter der Bezeichnung Ost-Deutschland, aufgenommen hatte. Im November 1965 kam auch das Ende für die letzte gesamtdeutsche Mannschaft der Ruderer, als von der Internationalen Ruder-Föderation eine den beiden deutschen Olympiamannschaften entsprechende Regelung getroffen wurde. Um seiner Forderung auf eine selbständige Mannschaft Nachdruck zu verleihen, hatte sich der Rudersport-Verband der „DDR“ geweigert, Ausscheidungen für die gesamtdeutsche Vertretung durchzuführen. Bei den im Aug. 1965 in Duisburg veranstalteten Europameisterschaften der Ruderer hatten daher nur westdeutsche Ruderer die letzte gesamtdeutsche Mannschaft gebildet. Auf internationalen S.-Veranstaltungen in der BRD oder im westlichen Ausland hatten die Funktionäre der „DDR“ mit ihrer Forderung nach „gleichberechtigter Teilnahme“ unter der Bezeichnung „DDR“ mit eigener Flagge, Hymne und Emblem wiederholt Zwischenfälle provoziert. Während sie sich mehrfach mit ihren Forderungen durchsetzen konnten oder sich, wie z. B. bei der Weltmeisterschaft im Radfahren 1966 in der BRD, zu Kompromißlösungen bereit fanden, haben sie bei anderen Meisterschaften ihre Mannschaften unter Protest zurückgezogen, wie bei den Europameisterschaften im Freistilringen 1966 in Karlsruhe, bei den Biathlon-Weltmeisterschaften 1966 in Garmisch-Partenkirchen, den Weltmeisterschaften der Frauen im Volleyball in Japan 1967, den Rennschlitten-Europameisterschaften 1967 in Berchtesgarden und den vorolympischen Wettkämpfen in Mexiko 1966. Die Reaktion der kommunistischen Länder ist in solchen Fällen unterschiedlich. Verschiedentlich haben sie aus „Solidarität mit der DDR“ ebenfalls die Teilnahme an den S.-Veranstaltungen abgesagt, wie bei den Weltmeisterschaften der Frauen im Volleyball. Dagegen haben sich die Vertretungen der „sozialistischen Länder“ bei anderen Meisterschaften nicht durch die Abreise der „DDR-Mannschaft“ beeinflussen lassen. Die SED-Propaganda hat in solchen Fällen Schwierigkeiten, diese mangelnde Solidarität der befreundeten sozialistischen Staaten der Bevölkerung zu erklären, wie folgender Auszug aus dem „Neuen Deutschland“ vom 5. 2. 1966 beweist: „Die Mannschaften der anderen sozialistischen Länder hielten es übrigens mit Recht für besser, trotz der Brüskierung der DDR an dieser Weltmeisterschaft (Biathlon) [S. 594]teilzunehmen, da auf Grund der besonderen Lage eine drohende Spaltung dieses Weltverbandes höchstens im Sinne Bonns gelegen und weder dem S. noch der gemeinsamen Sache genützt hätte.“ Auch zur Absage von S.-Veranstaltungen ist es gekommen. So verzichtete der japanische Gewichtheber-Verband auf die Durchführung der ihm für 1967 übertragenen Weltmeisterschaften im Gewichtheben, weil der internationale Verband auf Drängen der „DDR“ darauf bestanden hatte, daß die Fahnen aller beteiligten Länder gehißt und alle Hymnen gespielt werden sollten. Am 12. Oktober 1968 beschloß das Internationale Olympische Komitee in Mexiko dem Nationalen Olympischen Komitee der „DDR“ volle Gleichberechtigung zuzuerkennen. Dieser Sachlage trug die Bundesregierung durch ihren Beschluß vom 18. Dezember 1968 Rechnung, der besagt, daß die Olympischen Spiele 1972 in München nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Statuten des IOC durchgeführt werden. Der S.-Verkehr mit der BRD wird von der SED für die eigene Propaganda ausgenutzt. Die Aufnahme von innerdeutschen S.-Beziehungen wird von seiten der „DDR“ häufig davon abhängig gemacht, daß der Partner in der BRD sich zu einer „Anerkennungserklärung“ bereit findet. Bei Begegnungen mit Sportlern der BRD soll über bestimmte aktuelle politische Fragen diskutiert, S.-Veranstaltungen mit westdeutschen Sportlern sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der eigenen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. Als Reaktion auf die Errichtung der Mauer in Berlin haben der Deutsche Sportbund und das NOK der BRD am 16. 8. 1961 beschlossen, den durch die Abschnürungsmaßnahmen unterbundenen gesamtdeutschen S.-Verkehr abzubrechen. Auch die internationalen S.-Beziehungen der „DDR“ sind durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 empfindlich gestört worden. Als Gegenmaßnahme gegen das in der „DDR“ seitdem bestehende Verbot von Westreisen für Privatpersonen hat das Allied Travel Board in West-Berlin den als Repräsentanten des SED-Regimes reisenden Sportlern grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedsstaaten der NATO verweigert. Bei vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland war daher die „DDR“ nicht vertreten. Erst im April 1964 sind diese Reisebeschränkungen weitgehend aufgehoben worden. Am 30. 10. 1965 hat der Deutsche Sportbund (DSB) beschlossen, den am 16. 8. 1959 abgebrochenen S.-Verkehr mit der „DDR“ wieder aufzunehmen. Der DSB ging bei diesem Beschluß von der Erwartung aus, daß die in der Sitzung in Madrid im Okt. 1963 getroffene Entscheidung des IOC, wonach West-Berlin in dem S. der BRD und Ost-Berlin in dem S. der „DDR“ aufgeht, von der „DDR“ respektiert und die Diskriminierung des West-Berliner S. aufhören würde. Seit Ende 1958 war von kommun. Seite versucht worden, durch Isolierung der West-Berliner Sportler und Boykott von S.-Veranstaltungen in West-Berlin die kommun. Drei-Staaten-Theorie auch auf dem Gebiet des S. durchzusetzen. Diese politische Kampagne gegen West-Berlin hatte z. B. im Frühjahr 1962 zum Boykott der vom Deutschen Tischtennis-Bund in West-Berlin veranstalteten Europameisterschaften durch die kommun. beherrschten Länder geführt. Die gleiche Haltung hatten die SED-Funktionäre bei den Verhandlungen über die gesamtdeutsche Olympia-Mannschaft für die Olympischen Spiele 1962 gezeigt. Erst durch eine Entscheidung des IOC, in der das Recht der westdeutschen S.-Verbände bestätigt wurde, in West-Berlin Ausscheidungskämpfe zu veranstalten, wurde die SED zum Nachgeben genötigt. Die Hoffnungen auf eine Änderung dieser Haltung sind bereits durch die Weigerung des sowjetischen Handball-Verbandes, zu den in West-Berlin angesetzten Spielen der Hallenhandball-Weltmeisterschaften der Frauen im Nov. 1965 anzutreten, enttäuscht worden. Ein weiteres Hindernis für einen wirklichen gesamtdeutschen S.-Verkehr ist die Furcht des SED-Regimes, viele Sportler könnten die Reisen nach Westdeutschland zur Flucht benutzen. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Spitzensportler trotz der vorher getroffenen sorgfältigen Auswahl und ungeachtet der vielen Vergünstigungen, die sie als „Repräsentanten der DDR“ genießen, die Gelegenheit von Wettkämpfen in der BRD oder im westlichen Ausland zur Flucht genutzt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 588–594 Spitzelwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SportarztSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können.…
DDR A-Z 1969
Gesellschaftliche Gerichte (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als GG. zur entsprechenden Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde dann 1961 zunächst durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144e) gesetzlich sanktioniert. Nunmehr bestimmt § 10 GVG: „Entsprechend der ständig steigenden Kraft der sozialistischen Gesellschaft werden Strafsachen, zivil- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, deren Behandlung durch gesellschaftliche Organe geeignet ist, die Bürger zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Wahrung der Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu erziehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von den Konflikt- und Schiedskommissionen beraten und entschieden.“ Mit der aus nur drei Paragraphen bestehenden VO über die Konfliktkommissionen vom 17. 4. 1963 (GBl. II, S. 237) bestätigte der Ministerrat die „Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen“, die der Bundesvorstand des FDGB am 30. 3. 1963 erlassen hatte. Am 21. 8. 1964 erließ der Staatsrat die Richtlinie über die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen (GBl. I, 2. 115). Durch Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1966 (GBl.~I, S.~47) wird festgestellt, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen wurde. Damit bestehe nunmehr für alle Bürger die Möglichkeit, „sich zur Durchsetzung ihrer Rechte wegen kleinerer Konflikte auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Zusammenlebens in den Wohngemeinschaften und in anderen Bereichen an ihre Konflikt- oder Schiedskommission zu wenden“. Das neue Strafgesetzbuch faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „Gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt deren Befugnisse in §§ 28, 29. Art.~92 der neuen Verfassung spricht nunmehr ausdrücklich von GG., deren Stellung und Tätigkeit im „Gesetz über die GG“ vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) neu geregelt werden. Sie werden als „gewählte [S. 244]Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“ und als „fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege und der sozialistischen Demokratie“ bezeichnet. Die im Prinzip des demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht (Richter) sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die Mitglieder der GG. Die Zuständigkeit der GG. erstreckt sich nach § 8 des Gesetzes auf: 1. Arbeitsrechtssachen (ausschließlich zuständig sind die Konfliktkommissionen); 2. Vergehen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe an die GG. vorliegen (Strafrecht); 3.) Verfehlungen; 4. Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe an die GG. vorliegen; 5. Verletzungen der Schulpflicht; 6. Arbeitsscheues Verhalten (ausschließlich zuständig sind die Schiedskommissionen); 7. Einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Im Vergleich zu dem früher bestehenden Katalog der Zuständigkeiten der GG. fehlen die Moralverstöße (sozialistische ➝Moral) und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden jetzt von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen entfällt, weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt. Daraus wird deutlich, daß die GG. mehr und mehr zu einem Unterbau unter die staatliche Gerichtsbarkeit entwickelt werden und damit ein prinzipieller Unterschied zwischen ihnen und den staatlichen Gerichten nicht mehr besteht. Gegen alle Entscheidungen der GG. ist der Einspruch an das Kreisgericht (Gerichtsverfassung) zulässig, das die angefochtene Entscheidung aufheben und abändern oder die Sache an das GG. zurückverweisen kann. Das Oberste Gericht hat durch Leitungsmaßnahmen die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der GG. zu gewährleisten. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 243–244 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche RäteSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als…
DDR A-Z 1969
Fischerei (1969)
Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Hochseefischerei Die Hochsee-F. wird durch die volkseigenen Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben und von der VVB Hochsee-F. mit dem zugeordneten Inst. für Hochsee-F. in Rostock geleitet, die dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie untersteht. Wissenschaftl. und techn.-ökonom. Fragen werden in den Zeitschriften „Seeverkehr“ und „Schiffbautechnik“ veröffentlicht. Schiffsbestand: Lt. Bestandsaufnahme per 31. 12. 1966 fuhren mit Klasse der „Deutschen Schiffsrevision und -klassifikation“ der „DDR“ unter dieser Flagge 12 Fang- und Verarbeitungsschiffe (Trawler) mit insgesamt 43.847,23 BRT, 2~Kühl- und Transportschiffe mit insgesamt 5.169,58 BRT, 399 Fischereifahrzeuge (Kutter, Seiner, Logger) mit insgesamt 58.583,86 BRT, 8~F.-Hilfsschiffe mit insgesamt 3.113,75 BRT. See- und Küstenfischerei Die See- und Küsten-F. wird von Fischereiproduktionsgenossenschaften (FPG), privaten F.-Betrieben sowie Einzelfischern betrieben und von dem Wirtschaftsrat beim Bezirk Rostock angeleitet. Nach 1960 waren im Bereich der See- und Küsten-F. des Bezirks Rostock 92 v. H. der werktätigen Fischer in 55 FPG mit 2.500 Mitgl. zusammengeschlossen. Etwa 35 FPG befassen sich mit der Reusen-, Stellnetz- und Angel-F. in den küstennahen und inneren Küstengewässern, die restlichen FPG betreiben die Kutter-F. auf Hering. Dorsch, Makrelen und Sprotten in der Ost- und Nordsee. Die politische und ökonomische Betreuung der FPG erfolgt durch sog. Fischerei-Geräte-Stationen (FGS), in denen ― ähnlich den MTS ― Fangschiffe und Großgeräte konzentriert sind, die gegen Gebühren bereitgestellt werden. Insgesamt bestehen 4 FGS in Wismar, Warnemünde, Stralsund und Wolgast, die über etwa 120 Kutter verfügen und mit Anlandehallen, Kühlhäusern sowie Ausrüstungslagern und Reparaturwerkstätten ausgestattet sind. Seit 1965 wird die Vereinigung der FPG zu Groß-FPG betrieben zur besseren Ausnutzung der Fangflotten und des F.-Geräts sowie zur Verwaltungsvereinfachung. Dabei soll die schrittweise Übernahme der volkseigenen F.-Fahrzeuge, der Reparaturwerkstätten und der Abt. Erfassung der FGS erfolgen. Gleichzeitig wird der z. Z. noch vorhandene private Anteil an F.-Gerät in genossenschaftliches Eigentum überführt. Der Fang unterliegt zu einem bestimmten Prozentsatz der Ablieferungspflicht und wird in einer Jahresfangauflage, die quartalsmäßig zu erfüllen ist, nach Menge, Qualität und Sorten vorausgeplant. Die Fangauflagen müssen in Wirtschaftsverträgen zwischen FPG und FGS als Erfassungsorganen für beide Partner verbindlich festgelegt werden. Grundlage für den Abschluß der Verträge ist der bestätigte Fischfangplan der FGS, die ihrerseits das Fangaufkommen an die „Volkseigene Absatzorganisation der Fischwirtschaft“ bei der VVB Hochsee-F. abliefern. Die VE-Absatzorganisation ist verantwortlich für die Übernahme und vertragliche Bindung des gesamten Aufkommens der Fischkombinate und der See- und Küsten-F. Fangergebnisse (einschl. Futterfisch) 1967: Hochsee- und Küsten-F. = 279.688 t. Die gesamte Bruttoproduktion der Fischwirtschaft stieg von 60 Mill. im Jahre 1949 auf 310 Mill. DM Ost im Jahre 1958 und betrug 1967 = rd. 494 Mill. MDN. Bis 1970 sollen die Fangergebnisse auf 400.000 t gesteigert werden durch Neubau von Fangeinheiten, Erschließung neuer Fanggebiete (u.a. in den Tropen) und Anwendung neuer Fangmethoden. Pro-Kopf-Verbrauch an Fisch und Fischerzeugnissen 1967: 8,4 kg (1966 = 8,8 kg!). 1953 begann die Entwicklung neuer Schiffstypen. Durch den o. a. Neubau von Fang- und Verarbeitungsschiffen soll 1970 der Stand der F.-Technik der „kapitalistischen“ Länder überholt und die Vollversorgung der Bevölkerung mit Fisch aus eigenen Anlandungen erreicht werden. 1949 bestanden 117 Fischverarbeitungsbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe mit insgesamt 1900 Beschäftigten. 1967 126 Fischfang- und -Verarbeitungsbetriebe mit insgesamt 15.898 Beschäftigten in 20 volkseigenen, 45 genossenschaftlichen, 28 halbstaatlichen und 33 privaten Betrieben. Belieferung des Einzelhandels 1967: 51.288 t Frischfisch (Effektivgew.) und 83.762 t Fischwaren (Effektivgew.). Import 1967 = 53.137 t Frischfisch und F.-Waren (1966 75.274 t). Binnenfischerei Die ehemals zentralgeleiteten 15 VEB der Binnen-F. unterstellte man 1955 den Räten der Bezirke und mit Wirkung v. 1. 9. 1964 einer neugebildeten VVB Binnen-F. als Ökonom. Führungsorgan, das dem Landwirtschaftsrat untersteht. Die wissenschaftl. Betreuung obliegt dem Inst, für Binnen-F. der DAL. Als Fachliteratur erscheinen die „Deutsche Fischerei-Ztg.“ und die „Zeitschrift für F. und deren Hilfswissenschaften“. Die Binnen-F. erreichte 1967 Fangergebnisse von 10.272 t Speisefisch. 1967 bestanden in der Binnen-F. 59 PwF und Fischereigemeinschaften mit 828 Mitgl. Durch Wettbewerbe, Prämien und Bereitstellung von Krediten soll die Produktion gesteigert werden. Von etwa 14.000 ha vorhandenen Teichflächen werden etwa 11.000 ha durch die VEB der Binnen-F. und etwa 3.000 ha durch PwF, LPG, VEG und StFB bewirtschaftet. Die Seen- und Fluß-F. mit einer F.-Nutzfläche von etwa 130.000ha wird vorwiegend durch PwF und VEB der Binnen-F. betrieben. Nutzfläche der Küsten-F. = 159.900 ha. — In der Binnen-F. wendet man auch die Elektro-F. an (vgl. [S. 210]AO über die Elektro-F. im Bereich der Binnen-F. vom 11. 11. 1958, GBl. I, S. 844). Die 500-Kilogramm-Hektar-Bewegung fordert, daß jeder Teichwirt bestrebt sein soll, bei durchschnittlicher Produktivität der Teiche diesen Ertrag zu erreichen. (Neuererbewegung) Fischereirecht Das F.-Recht ist neu geregelt durch das Gesetz über die Binnen- und Küsten-F. ― F.-Gesetz ― vom 2. 12. 1959 (GBl. I, S. 864) und nachfolgende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen. Mit diesem neuen F.-Gesetz sind die landesrechtlichen Bestimmungen, u.a. auch das in den früheren Landesteilen gültig gewesene F.-Gesetz vom 11. 5. 1916, außer Kraft gesetzt. Ziel dieser Neuordnung des F.-Rechts war, wie es heißt, „der neuen sozialistischen Entwicklung in der Fischwirtschaft gerecht zu werden“. Durch die „VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 20. 6. 1962 und die „Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 10. 7. 1962 (beide in GBl. II, S. 409, 410) wurde die See- und Küsten-F. erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Wesentlicher Inhalt dieser VO ist u.a.: Schaffung einer 5 km breiten Grenzzone von der Küste in das Landinnere, innerhalb dieser Festlegung eines 500 m breiten Schutzstreifens von der Küste in das Landinnere. Die Bewohner des Schutzstreifens müssen vom zuständigen Volkspolizei-Kreisamt einen Sonderstempel im Personalausweis bei sich führen, der sie zum Aufenthalt innerhalb des Schutzstreifens berechtigt. Sämtliche F.-Fahrzeuge der Küsten-F. müssen in Zukunft auf bestimmten Liegeplätzen konzentriert werden. Ferner müssen alle Eigner und Benutzer von Wasserfahrzeugen ihr Aus- und Einlaufen sowie das Anlaufen anderer Liegeplätze im Küstengebiet den Kontrollorganen der Volkspolizei unverzüglich melden. Das Überschreiten der Seegrenze von Personen mit Seefahrtsbüchern ist an den eingerichteten Kontrollpassierpunkten bzw. Kontrollstellen der „Grenzbrigade Küste“ ab 20. 9. 1962 nur noch gestattet, wenn im Seefahrtsbuch ein Sichtvermerk der Volkspolizei eingetragen ist. Sichtvermerke erteilt die Bezirksbehörde der Volkspolizei in Rostock. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 209–210 Finanzwissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FischereibeiräteSiehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Hochseefischerei Die Hochsee-F. wird durch die volkseigenen Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben und von der VVB Hochsee-F. mit dem zugeordneten Inst. für Hochsee-F. in Rostock geleitet, die dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und…
DDR A-Z 1969
Kriegsopferversorgung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene Krankheit oder äußere Einwirkung zurückzuführen ist. Hinterbliebenenversorgung erhält nur die Witwe, die über 60 Jahre alt oder zu 66 v. H. erwerbsgemindert ist oder ein Kind im Alter bis zu 3~Jahren oder 2~Kinder im Alter bis zu 8~Jahren zu versorgen hat. Waisenrente bzw. Halbwaisenrente erhalten die Kinder des Verstorbenen bis zur Beendigung des Schulbesuches oder der Lehrausbildung. Für die Rentenberechnung trat am 1. 7. 1966 eine Spaltung ein. Die Rente, auf die Anspruch vor diesem Termin entstanden war, wird wie eine Rente aus der Sozialversicherung berechnet, besteht also aus einem Grundbetrag von 360 M jährlich, einem Steigerungsbetrag von 1 v. H. des Gesamtlebensverdienstes, soweit er 600 M monatlich nicht überstieg, und den seit 1958 gezahlten Erhöhungen entsprechend den Erhöhungen der Sozialversicherungsrente (Renten). Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag werden wie an Sozialversicherungsrentner gezahlt. Bei Nebeneinkünften der Kriegsinvaliden aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigte sich die Rente bis 30. 6. 1968 auf drei Zehntel, wenn Rente und Nebeneinkünfte 180 M übersteigen. Mit Wirkung vom 1. 7. 1968 wurden die ungekürzten Renten entsprechend den Bestimmungen für die Sozialversicherungsrenten umgerechnet und erhöht. Die gekürzten Kriegsinvalidenrenten wurden von der neuen Mindestrente von 150 M abgeleitet, sofern die bisher errechnete ungekürzte Kriegsinvalidenrente ohne Zuschläge nicht höher war. Der Freibetrag für Kriegsinvalide mit anderen Einkünften wurde von 180 M auf 200 M erhöht. Für die Witwen und Waisen gelten dieselben Umrechnungsbestimmungen wie für die Hinterbliebenenrenten aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Liegt bei einem Körperschaden von 66⅔ v. H. und mehr keine Invalidität vor, ist der Kriegsbeschädigte aber trotz des Körperschadens arbeitsfähig, wird seit dem 1. 7. 1968 eine Kriegsbeschädigtenrente in Höhe von 150 M zuzüglich Ehegatten- und Kinderzuschlägen gezahlt. Wird neben der Kriegsbeschädigtenrente ein Einkommen aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen erzielt und übersteigen Einnahmen und Rente ohne Zuschläge zusammen 200 M monatlich, wird die Rente einschließlich der Zuschläge um die Hälfte des 200 M monatlich übersteigenden Betrages gekürzt. Die gekürzte Rente beträgt mindestens drei Zehntel der Kriegsbeschädigtenrente einschließlich der Zuschläge. Die Kürzung entfällt mit Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Frauen und des 65. Lebensjahres bei Männern. Die Mindestrenten haben die gleiche Höhe wie die Mindestrenten aus der Sozialversicherung. Die Mindestrente für Kriegsinvalide wurde ab 1. 7. 1968 also von 120 M auf 150 M, die für Kriegswitwen von 110 M auf 150 erhöht. Die Teuerungszuschläge, die ab 1. 6. 1958 zum Ausgleich der Preiserhöhungen infolge Wegfalls der Lebensmittelrationierung gezahlt wurden, entfielen. Die Mindestrente für Halbwaisen wurde von 35 M auf 40 M, für Waisen von 75 M auf 80 M monatlich erhöht. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 350 Kriegshetze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrechenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene…
DDR A-Z 1969
Finanzsystem (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das als „einheitliches sozialistisches F.“ bezeichnete Finanzwesen des kommun. Staates umfaßt die Gesamtheit der Geldfonds und Geldbeziehungen, deren Existenz und Art sich bestimmt nach den Erfordernissen, die die Erfüllung der Ziele des Volkswirtschafts- und Perspektivplanes verlangt. Das „einheitliche F.“ hat im Rahmen des zentral gelenkten Wirtschaftsablaufs insbesondere die Aufgabe, durch Bereitstellung von Finanzmitteln sowie durch ständige Umverteilung und Kontrolle der sich im Reproduktionsprozeß bei den Planträgern (u.a. den Finanzorganen) bildenden Geldfonds die Erfüllung der güterwirtschaftlichen und finanziellen Einzelpläne und damit im Idealfall auch die des Volkswirtschaftsplanes sicherzustellen. Neben der Verteilungs- und Kontrollfunktion ist dem F. vor allem seit der Wirtschaftsreform 1963/64 eine „Stimulierungsfunktion“ übertragen worden. Zur Erfüllung dieser Funktion gestaltet die Wirtschaftsführung die Finanzbeziehungen und Finanzgrößen (z. B. Kreditzinsen, Kreditrückzahlungsbedingungen, Verzugszinsen im Zahlungsverkehr) zu „ökonomischen Hebeln“ um, die dazu beitragen sollen, zwischen den Staatsinteressen und den privaten Interessen der Arbeitnehmer und Betriebsbelegsahaften Übereinstimmung herzustellen und ferner einen hohen ökonomischen Nutzeffekt beim Einsatz der verfügbaren Ressourcen zu gewährleisten. In enger Beziehung mit der Finanzpolitik steht die Preispolitik. In einer Zentralplanwirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wird der Begriff des F. viel weiter gefaßt als in einer Marktwirtschaft westlichen Musters. In der „DDR“ umfaßt das „einheitliche sozialistische F.“ 1) die Finanzen der sozialistischen Betriebe, Kombinate und VVB, nicht dagegen die der Privatbetriebe, 2) den Staatshaushalt (Einnahmen und Ausgaben der zentralen und örtlichen Organe), 3) das Kreditwesen, 4) die Bargeldzirkulation, den Zahlungs-, und Verrechnungsverkehr (innerhalb der „DDR“ und mit anderen Staaten) sowie die sich dabei bildenden Bar- und Giralgeldbestände, 5) das Versicherungswesen (System der staatlichen Sach- und Personenversicherung sowie der Sozialversicherung) und 6) die Finanzen der Einrichtungen der „gesellschaftlichen Kon[S. 209]sumtion“ (u.a. Sozial- und Gesundheitswesen und Kultur) einschließlich der gesellschaftlichen Organisationen sowie den Verteidigungshaushalt. Die Einbeziehung der Finanzorgane und ihrer internen Verwaltungsorganisation in den Begriff des F. ist heute aufgegeben worden. (Staatshaushalt, Banken, Währung, Kredite, Steuern, Investitionen, Planung, Deutsche Versicherungsanstalt, Verrechnungsverfahren) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 208–209 Finanzschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzwissenschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das als „einheitliches sozialistisches F.“ bezeichnete Finanzwesen des kommun. Staates umfaßt die Gesamtheit der Geldfonds und Geldbeziehungen, deren Existenz und Art sich bestimmt nach den Erfordernissen, die die Erfüllung der Ziele des Volkswirtschafts- und Perspektivplanes verlangt. Das „einheitliche F.“ hat im Rahmen des zentral gelenkten Wirtschaftsablaufs insbesondere die Aufgabe, durch Bereitstellung von…
DDR A-Z 1969
Militärstrafrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M. geschaffen. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — kam eine Reihe neuer Straftatbestände, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. In das neue Strafgesetzbuch wird das M. als 9. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 251 ff.) übernommen, womit „die Einheitlichkeit unseres Strafrechts dokumentiert und verdeutlicht (wird), daß es in der DDR kein Sonderstrafrecht für Militärpersonen gibt“ („Neue Justiz“ 1967, S. 159). Die bereits bestehenden Straftatbestände und Strafdrohungen wurden gegenüber dem Militärstrafgesetz von 1962 nicht wesentlich verändert. Neu aufgenommen wurde der Tatbestand der Meuterei, dessen Strafdrohung von Strafarrest bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geht. Die Pflicht zur [S. 423]Anzeige einer Fahnenflucht wurde als „generelle staatsbürgerliche Pflicht“ ausgestaltet, deren Verletzung nach § 225 StGB (Unterlassung der Anzeige) strafbar ist. Weitere neue Straftatbestände sind: Mißhandlung von Unterstellten, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Parlamentäre und die in § 276 StGB geregelten „Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson“. Danach ist die freiwillige Unterstützung feindlicher Maßnahmen, „die militärischen Charakter tragen oder militärisch zweckbestimmt sind oder die in anderer Weise der DDR oder einem mit ihr verbündeten Staat Schaden zufügen können“, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Waffendienst einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson gegen die „DDR“ oder ihre Verbündeten zieht Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren nach sich. Beim Tatbestand der unerlaubten Entfernung wurde die die Strafbarkeit begründende 48-Stunden-Grenze auf 24 Stunden verkürzt. Der in den Strafbestimmungen zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß jeder Befehl eines militärischen Vorgesetzten auszuführen ist, wird dort eingeschränkt, wo die Befehlsausführung offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder die Strafgesetze verstoßen würde (§ 258 StGB). Im übrigen stellt aber § 258, Abs.~1 den im M. bisher nicht bekannten Rechtfertigungsgrund des „Handelns auf Befehl“ heraus. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Die schon vom Militärstrafgesetz gegenüber den Bestimmungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes vorgenommene Erweiterung des Strafrahmens bleibt im neuen Strafgesetzbuch bestehen. Der normale Strafrahmen umfaßt die Verurteilung auf ➝Bewährung, den Strafarrest und die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. In besonders schweren Fällen der Fahnenflucht, Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feind, Befehlsverweigerung, der Meuterei, des Angriffs auf Vorgesetzte, Wachen und Streifen, der Schändung Gefallener und des Mißbrauchs der Lage Verwundeter, der Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet und des Waffendienstes eines in feindlicher Gefangenschaft Geratenen gegen die „DDR“ kann auf lebenslange Zuchthaus- oder auf Todesstrafe erkannt werden. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 422–423 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärtechnische KabinetteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M.…
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Jagd (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat als Oberste J.-Behörde und die VVB-Forstwirtschaft sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und die Überwachung der Erfüllung der Abschußpläne zuständig. Die J.-Bewirtschaftung ist Aufgabe der StFB. Als Berater der J.-Behörden bestehen bei den Bezirksräten J.-Beiräte mit hauptamtlichen Sekretären und bei den Räten der Kreise J.-Beiräte mit ehrenamtlichen Sekretären. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen. Den ehrenamtlichen, von den Bezirksräten eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches und die Aufstellung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, die Einzel-J.- nur „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft, die von der Kreis-J.-Behörde gebildet wird, angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei und der StFB. unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwendet. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 11 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JahresendprämieSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für…
DDR A-Z 1969
Fernsehen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet. Der „Deutsche Fernsehfunk“ (DFF) gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIRT)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der „DDR“ im Jan. 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Diese bildeten nach Beitritt Ungarns 1960 die Grundlage zum Aufbau eines Fernsehnetzes zwischen den sozialistischen Ländern unter der Bezeichnung „Intervision“, dem sich 1960 auch die SU angeschlossen hat. Das F.-Programm steht im Dienst der Agitation und Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem F. den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators“ („Unser Rundfunk“, Nr. 19/1954, S. 19). Das F. wurde zunächst auf dem Lande propagiert, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der BRD wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (wahrscheinlich 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in Mitteldeutschland westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. Das mitteldeutsche F. kann auf 80 v. H. des Gebietes der DDR empfangen werden. Über das künftige Farb-Fernseh-System ist noch nicht entschieden. Am 31. 12. 1967 wurden 3,9 Mill. F.-Teilnehmer gezählt. Damit gibt es drüben im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ungefähr die gleiche Fernsehdichte wie in der BRD (13,8 Mill. F.-Teilnehmer). Seit April 1965 wird täglich 10 Minuten am Abend eine Werbefernsehsendung ausgestrahlt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 203 Fernsehakademie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernstudiumSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste…
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Selbstverwaltung (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach den Gemeinde-, Kreistags- und Landtagswahlen im Herbst 1946 traten in den Ländern Kreis- und Gemeindeordnungen sowie Verfassungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf S. garantiert wurde. An dieser Rechtslage änderte auch die Verfassung der „DDR“ von 1949 nichts (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung der S. getroffen worden, z. B. indem den Gemeinden die wirtschaftlichen Unternehmen und die Energiebetriebe entzogen wurden. Durch die Reform des öffentlichen Haushaltwesens im Jahre 1950 (Staatshaushalt) wurde ihr Haushalt in den Staatshaushalt eingegliedert. Die Verwaltungsneugliederung im Sept. 1952 trieb die Entwicklung weiter voran. Das Prinzip des demokratischen Zentralismus wurde im Verhältnis zwischen Gemeinde, Kreisen, Bezirken und zentralen Staatsorganen wirksam gemacht. Mit Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) wurden die bis dahin formell noch gültigen Gemeindeordnungen aufgehoben und durch dieses Gesetz und das Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen vom gleichen Tage (GBl. I, S. 72) ein einheitlicher Staatsaufbau nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus geschaffen. Durch die am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossene Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe wurde die Stellung der örtlichen Volksvertretungen gestärkt. Es blieb jedoch, daß sie ihre Aufgaben nur im Rahmen der von oben gegebenen Weisungen zu erfüllen hatten. Mit dem Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) wurde die Selbständigkeit der Gemeinden im Sinne einer Dekonzentration (Dezentralisation) weiter verstärkt. Nach Art. 41 der Verfassung von 1968 sind die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie werden unter den Schutz der Verfassung gestellt. Eingriffe in ihre Rechte dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen. Trotzdem kann von der Wiederherstellung der S. im hergebrachten Sinne koine Rede sein. Nach Egler („Sozialistische Demokratie“ vom 16. 2. 1968) ist das neue Verhältnis zwischen zentralen und örtlichen Staatsorganen weder mit der Kategorie der bürgerlichen Theorie von der kommunalen S. noch mit denen der administrativen Über- und Unterordnung zu erfassen. Die durch die Verfassung garantierte „Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden“ wird durch die Planung und Leitung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung (Art. 9, Abs. 3 der Verf. von 1968) eingeschränkt. (Bezirk, Gemeinde, Kreis, Ministerrat, Staatsrat, Verfassung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 559 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SenftenbergSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach den Gemeinde-, Kreistags- und Landtagswahlen im Herbst 1946 traten in den Ländern Kreis- und Gemeindeordnungen sowie Verfassungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf S. garantiert wurde. An dieser Rechtslage änderte auch die Verfassung der „DDR“ von 1949 nichts (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur…
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Erbrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird das E. gewährleistet (Art. 11). Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie im Sozialismus zur Geltung bringen soll (Zivilgesetzbuch). Durch das Einführungsgesetz zum Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 I, S. 19) ist das E. des unehelichen Kindes und des überlebenden Ehegatten (Familienrecht) erweitert worden. Grundlage des künftigen E. soll das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark beschränkt. Befindet sich der Nachlaß in der BRD, so muß der in der „DDR“ lebende Erbe seine [S. 172] Erbansprüche bei der Staatsbank der DDR anmelden (Zahlungsverkehr). Die Einfuhr der Nachlaßgegenstände muß vom Rat des Bezirkes genehmigt werden. Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der Zone befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Erbschaftsgut bedarf es der Genehmigung des Rates des Bezirks (3. DB zum Zollgesetz vom 25. 1. 1963 — GBl. II, S. 51). Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Staatsbank der DDR verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105), genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein zurückgelassenes Vermögen behandelt, d.h. Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 171–172 Entwicklungshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErbschaftsteuerSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird das E. gewährleistet (Art. 11). Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie…
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Bewußtsein, Sozialistisches (1969)
Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf die Ideologie des Marxismus-Leninismus gegründeter Begriff, der die verstandesmäßig erarbeitete Einsicht in die angeblich gesetzmäßig „fortschrittliche“ Politik der kommun. Parteien und Regierungen im Übergangsstadium des Sozialismus auf dem Wege zum Kommunismus bezeichnen soll. SB. wird für unabdingbar erklärt, um den von Marx und Engels als Historischen Materialismus erkannten, angeblich unausweichlichen Prozeß der Weltgeschichte durch die Mitwirkung der Massen möglichst schnell seinem Endziel, dem Kommunismus, zuzutreiben. Die Entwicklung eines SB. zielt auf die Wandlung und schließliche Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bejahenden geistigen und seelischen Haltung zu seiner sozialistischen Umwelt. Vielfältige Methoden sollen die Bürger derart formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Herrschenden entsprechen. (Gesellschaftliche Erziehung) Unter dem Einfluß der marxistischen These, daß Denken und Handeln ausschließlich durch die Umwelteinflüsse geprägt und mit ihnen gewandelt würden, glaubte die kommun. Führung lange Zeit an einen schnellen Erfolg ihrer Bemühungen zur Bildung eines SB. Durch das Zusammenwirken von für die Kommunisten neuen Erkenntnissen in der Psychologie mit Erfahrungen aus der SU wie aus Mitteldeutschland hat sich aber seit etwa 1960 die Einsicht durchgesetzt, daß es auf jeden Fall ein langwieriger Prozeß sein wird. In allen kommunistischen Ländern ist die Ideologie das wichtigste Instrument zur Entwicklung eines SB. Sorgfältig dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. Der Verbreitung der Ideologie dienen aber auch das Erziehungs- und Bildungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda. Aber auch Kunst und Literatur, das Filmwesen und die Produktionspropaganda sollen zur Bildung eines SB. beitragen. Die kommun. Bemühungen sind ihrem Wesen nach ausschließlich. Sie schirmen darum die von ihnen Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeiden echte Diskussion und verhalten sich kritikfeindlich und intolerant. Erfolge oder Mißerfolge sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zwar ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder doch deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Indessen hat die lang andauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene Beeinflussung der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien aufprägen können. Da viele Menschen politische Begriffe überhaupt nur noch nach kommun. Definitionen kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen. Folge dieser SB. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im Westen u. U. als Schwäche empfunden wird. So kann den Bemühungen um ein SB. im ganzen eine beträchtliche, wenngleich in mancher Hinsicht nicht be[S. 119]absichtigte Wirkung nicht abgesprochen werden. Außer den genannten, im Sinne des Regimes mindestens z. T. positiven Folgen sind mindestens zwei weitere Tendenzen festzustellen: 1. In geistig aktiven und selbständigen Bevölkerungsgruppen aller Schichten, offenbar besonders in der Jugend, verstärkt sich die Neigung, sich abseits der offiziellen Bemühungen um ein SB. ein eigenes Bild von den wünschenswerten Eigenschaften einer sozialistischen Gesellschaft zu verschaffen. 2. Zweifellos große, wenn auch schwer bestimmbare Schichten reagieren in ihrem seelischen Konflikt zwischen innerer Ablehnung und Ergebung in ihr Schicksal mit einer Mischung von Resignation und unbestimmter Hoffnung auf eine Wende zum Besseren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 118–119 Bewährung, Verurteilung auf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirkSiehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf die Ideologie des Marxismus-Leninismus gegründeter Begriff, der die verstandesmäßig erarbeitete Einsicht in die angeblich gesetzmäßig „fortschrittliche“ Politik der kommun. Parteien und Regierungen im Übergangsstadium des Sozialismus auf dem Wege zum Kommunismus bezeichnen soll.…
DDR A-Z 1969
Kulturpolitik (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Teil 1) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie im Sinne der Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes R. Becher zur Vorbereitung der Kulturkonferenz der SED von 1957) und der Liquidation der geistigen Traditionen der „westlichen“, bürgerlichen Welt. Der Bruch der Ideologie, der durch die oben erwähnte These Stalins manifest gemacht wurde, begründet jedoch eine eigentümliche Doppelfunktion der Kultur: zum einen als Gut, das man erwerben oder „erstürmen“ kann („Ohne die Erstürmung der Höhen der Kultur kann die Arbeiterklasse ihre großen Aufgaben, den Sozialismus zum Sieg zu führen, nur schwer erfüllen“ — Ulbricht im Mai 1959), zum anderen als Instrument des Kampfes „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“ oder als Antriebskraft für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erfüllung der Pläne und den wirtschaftlichen Wettstreit mit der westlichen Welt. Auf dem III. Parteitag der SED, 1951, wurde proklamiert, jeder Versuch, feindliche Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeute eine Hilfe für diese Ideologien. „Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ In den folgenden Jahren, insbesondere während der kurzen Ära des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ verkündet. Ebenso erklärte Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“ („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957). Diese „höchste Form der Kultur für das Volk“ wird seit dem V.~Parteitag der SED (1958) als „sozialistische Nationalkultur“ proklamiert; so auch im Manifest des VII. Parteitages (April 1967): „Der weitere Fortschritt der sozialistischen Gesellschaft ist unlösbar verbunden mit der Erhöhung des kulturellen Niveaus ihrer Bürger. Wir wollen, daß die sozialistische Kultur alle Gebiete des Lebens erfaßt und die Menschen bereichert. Zur [S. 356]entwickelten sozialistischen Gesellschaft gehört die sozialistische Nationalkultur. Wir arbeiten daran, in unserer Republik eine wahrhaft große und bedeutende Kunst und Literatur des sozialistischen Realismus zu entwickeln, geprägt von Parteilichkeit und Volksverbundenheit, in deren Mittelpunkt das Werden des schöpferischen sozialistischen Menschen steht. Der Bitterfelder Weg, diese Vereinigung von Volk und Kultur, hat sich bewährt und wird unbeirrt weiter beschritten. Alle Künstler und Kulturschaffenden sollten sich eng mit dem Volk verbinden. Die Werktätigen erwarten neue große Kunstwerke, die das sozialistische Leben gestalten und Ausdruck der sozialistischen Nationalkultur sind …“ Nahezu wörtlich wurden diese programmatischen Sätze wiederholt in dem Beschluß des Staatsrats zur K. vom Dez. 1967. 2. Etappen der Kulturpolitik Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können: 1. Besetzung der Schlüsselpositionen des Kultur-Apparates mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Bindung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an das Regime durch Druck und Privilegien. 4. Aufbau einer neuen „Intelligenz“-Schicht. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Unterbindung oder Einschränkung des geistigen Austausches der „Kulturschaffenden“ mit der freien Welt, soweit er nicht den Zwecken des Regimes und seiner Planwirtschaft dient (kultureller Austausch). 7. Einsatz der „Staatsmacht“ zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenqualifizierung, des sozialistischen ➝Realismus in Kunst und Literatur, des Atheismus und der sozialistischen ➝Moral gegen Christentum und „bürgerlich“-westlichen Humanismus. Diese letzte Phase hatte 1957 eingesetzt und war „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der Entstalinisierung und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in Mitteldeutschland aufgetreten waren. Als weitere Etappe dieses Prozesses, die etwa mit dem Beginn des Siebenjahrplans eingeleitet wurde, könnte man die völlige Integrierung der „Intelligenz“-Berufe und der Kulturschaffenden in die Arbeiterklasse bezeichnen. Die Polytechnisierung des gesamten Erziehungswesens (Polytechnische Bildung und Erziehung) diente sekundär auch diesem Zweck, aber nicht nur Schüler, Studenten und Lehrer, sondern auch Wissenschaftler, Schriftsteller, Maler, Bildhauer, Musiker und Schauspieler wurden angehalten, „in die Betriebe zu gehen“ und sich nach Möglichkeit Brigaden der sozialistischen Arbeit einzugliedern. Sie sollten nicht nur das Verständnis der „Werktätigen“ für ihr Schaffen oder Anregungen für dieses gewinnen, sondern in den „Werktätigen“ ihre neuen Auftraggeber sehen und sich ihnen zur Kritik ihrer Arbeit stellen. Während einerseits der Künstler für den Verzicht auf „einzelne eigenbrötlerische Gewohnheiten … reich entschädigt“ werden sollte „durch eine vollere Entfaltung seiner schöpferischen Persönlichkeit“ und „die sozialistische Gemeinschaftsarbeit … auch im künstlerischen Schaffen der Schlüssel für die Lösungen der Aufgaben des Siebenjahrplanes“ sein sollte (der damalige Staatssekretär Herbert Wendt auf der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED), sollte andererseits nachhaltig geförderte laienkünstlerische Arbeit (Laienkunst) durch Entwicklung „junger Talente“ die Grenzen zwischen beruflichem und laienhaftem Kunstschaffen (und damit auch zwischen Talent und Dilettantismus) verwischen, wenn nicht aufheben. Die „Einheit von polytechnischer und ästhetischer Erziehung“ wurde zwar mit der Absicht der „Hebung des kulturellen Niveaus“ propagiert, doch führte das gekoppelte Bemühen, die Künstler an die Werkbank zu stellen, die Arbeiter dagegen an den Schreibtisch zu setzen (Schreibende ➝Arbeiter), notwendigerweise zur Nivellierung des Kunstschaffens. In den letzten Jahren und in ersichtlichem Zusammenhang mit der Konsolidierung der „DDR“ seit der Errichtung der Mauer trat das Streben nach Weltniveau auch auf kulturellem Gebiet hervor. Man suchte (freilich kontrollierbare [S. 357]und sorgfältig gesteuerte) Gelegenheiten, sich auf kulturellem Feld mit dem Westen zu messen, öffnete mit Vorsicht die Schleusen für gewisse Werke gewisser westlicher Autoren; auch eine ziemlich radikale Umgestaltung des typographischen Bildes einiger kultureller Zeitschriften deutete darauf hin. Aber schon bei den ersten Anzeichen einer Fronde der Kulturschaffenden gegen die ideologische Starrheit der Kulturfunktionäre gewannen die Vertreter eines harten Kurses im Kulturapparat wieder Oberwasser; Leute vom Schlage Axens, Abuschs, Kurellas, schließlich auch Hager selbst wurden in Marsch gesetzt, um die Ordnung wiederherzustellen. In dem Feldzuge gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen“ gab es um die Jahreswende 1965/66 heftige Zurechtweisungen (z. B. für Heym, Biermann, Werner Bräunig), Selbstkritiken (z. B. von Maetzig), wurden Bühnenstücke abgesetzt oder umgearbeitet (z. B. „Moritz Tassow“ von Hacks), Filme zurückgezogen (z. B. „Das Kaninchen bin ich“), Reiseerlaubnisse verweigert, ja sogar Spitzenfunktionäre ausgewechselt (Ministerium für Kultur). Diese Vorgänge boten — zumal wenn man sie in Beziehung setzt zur Entwicklung in den Nachbarländern des Sowjetblocks — ein Schulbeispiel für die Sterilität der K. der SED. 3. „Erstürmung der Höhen der Kultur“ Die „Erstürmung der Höhen der Kultur“ setzt aber auch die Bildung einer neuen kulturtragenden Schicht voraus, die u.a. mit folgenden Maßnahmen betrieben wurde: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungs- und Bildungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die in der FDJ, in der Gesellschaft für Sport und Technik, neuerdings aber vor allem in den Betrieben zu beweisen ist; Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Schule, Erwachsenenqualifizierung), ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler, Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u.a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur Qualifizierung durch Volkshochschulen, Technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien, Dorfakademien und durch das Fernstudium; „Entwicklung der schöpferischen Talente im Volk“, Förderung der kulturellen Massenarbeit und der „Volkskunstbewegung“ (Laienkunst) als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Dichtern, Musikern und Bühnenkünstlern; „Bewegung schreibender (malender, komponierender) Arbeiter“ (Literatur, Bildende Kunst, Musik). 4. Der Kulturapparat Bestimmt wird die K. von einer Kommission und den einschlägigen Abt. des ZK der SED, also von wenigen Spitzenfunktionären dieser Partei, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s.u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Zuständig für K. war von 1957 bis 1963 die Kulturkommission unter dem Vorsitz von A Kurella; der VI. Parteitag bildete „zur Leitung und Koordinierung der Arbeit auf ideologischem Gebiet“ eine Ideologische Kommission beim Politbüro unter der Leitung von Hager, die sich u.a. auch mit der „Entwicklung des einheitlichen Bildungssystems“ und „mit Fragen der Kultur, der kulturellen Institutionen und Organisationen“ zu befassen hat. Die K. hat damit im Apparat der SED einen sehr bezeichnenden Platz erhalten. Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei drei Ministerien. Das Ministerium für Volksbildung (Minister: Margot ➝Honecker) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung, die Berufsausbildung und die Erwachsenenbildung. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen (mit Ausnahme einiger, die dem Ministerium für Verkehr zugeordnet sind) unterstehen dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen (Minister: Prof. Dr. Gießmann). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde im Jan. 1954 das Ministerium für Kultur (Minister: Gysi) errichtet. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. [S. 358] 5. Institutionen Daß es auf dem gesamten Gebiet des Erziehungswesens nur noch staatliche Institutionen gibt, bedarf kaum der Erwähnung; selbst die privaten Musiklehrer werden nach und nach von den Musikschulen (bis 1961 Volksmusikschulen) verdrängt. Aber auch in allen anderen Bereichen des Kulturlebens wird nichts dem Selbstlauf überlassen. Zur Anleitung und Kontrolle bedienen sich Partei und Regime vielfältiger Methoden und Institutionen; von den letzteren geben sich viele als freie Vereinigungen oder Berufsverbände, obschon sie in Wahrheit Instrumente des kulturpolitischen Dirigismus sind. Vor allem ist hier der Deutsche Kulturbund zu nennen, der sich aus einem Diskussionsforum der Intelligenz zum Steuerungsorgan des Ministeriums und der SED entwickelt hat. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen weniger politisch relevant ist, wurde noch bis in die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch den Forschungsrat der DDR zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen Akademie der Wissenschaften wird planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner neue, mehr oder weniger wissenschaftliche Akademien und Institute, durchweg dazu bestimmt, den „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Alle Theater, fast alle Lichtspieltheater und die gesamte Filmproduktion (Filmwesen) sind verstaatlicht, und als Konzertveranstalter kommen nur Institutionen des Regimes und der kulturellen Massenarbeit in Betracht. Das Vermittlungswesen auf dem Gebiete der Musik, des Kabaretts usw. wurde in der Deutschen Künstler-Agentur und den ihr unterstellten Konzert- und Gastspieldirektionen monopolisiert, und ein zentraler, von der SED kontrollierter Bühnennachweis lenkt den „Einsatz“ der darstellenden Künstler. Alle größeren Buchverlage (Verlagswesen) sind ebenfalls verstaatlicht; die gesamte Buchproduktion wird von einer Abteilung des Ministeriums für Kultur angeleitet und kontrolliert. 6. Wissenschaft, Kunst und Kultur im Staatshaushalt Der Staatshaushalt 1966 wies für den Gesamtbereich der K. die unten folgenden Ausgaben aus. (Die Zahlen für 1967 waren im „Statistischen Jahrbuch der DDR 1968“ noch nicht enthalten.) Wie an vielen anderen Stellen, so sind auch hier die Angaben über den Staatshaushalt wenig gegliedert und zum Teil undurchsichtig Für einzelne wichtige Positionen gab es auch abweichende Angaben. In dem gewaltigen Betrag von 674 Mill. MDN für „sonstige kulturelle Zwecke“ können die Ausgaben für die kulturpolitischen Institutionen außerhalb des Staatsapparates, für Verbände und Tagungen, für die Arbeiterfestspiele, für Ausstellungen, Preise und Auszeichnungen, aber auch Subventionen zu Büchern und Zeitschriften enthalten sein. (Alle Zahlen abgerundet.) [S. 359] 7. Zur Lage der „Kulturschaffenden“ Der im Kunstleben einst wichtige private Auftraggeber ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber werktätiges Volk“, d.h. das SED-Regime, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Der „Auftraggeber Volk“ wird zwar gern zu „Produktionsberatungen“ mit Schriftstellern und Künstlern und zur Kritik ihrer Werke mobilisiert, hat aber nur im Sinne der Parteilinie zu entscheiden; allenfalls kann er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnen. Diesem System der Reglementierung standen und stehen teilweise noch erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten. Zu erwähnen sind Stipendien, gut dotierte Aufträge, Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Reisemöglichkeiten, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; ferner Preise und Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes; manche Auszeichnungen sind verbunden mit Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). 8. Die Lenkung des „Kulturkonsums“ Zu alledem kommt noch die Lenkung des „Kulturkonsums“ der „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt der „Betriebskultur“. Die stark geförderte kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der volkseigenen Betriebe, der „sozialistischen Dörfer“ und an die werktätige Jugend. Sie ist weitgehend Agitation und Propaganda; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das jetzt meist von den Betriebsakademien oder Dorfakademien getragen und durch die Urania (bis 1966: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) gesteuert wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter (Kabarett); 4. künstlerische Betätigung von Laien in Chor-, Theaterspiel-, Musik-, Literaturgruppen usw., die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist. Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Regime angeleitet und überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien kaum zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur „Betriebskultur“ gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjet. Theater- und Filmstücke. Zur kulturellen Massenarbeit gehören aber auch die Pflege von Steckenpferden, das Spiel (z. B. Schach) und der Sport. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter politische Zwecke führt die K. offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Autoren von Rang verstummten in der „Kunstatmosphäre der SED“ oder produzierten weit unter ihrem einstigen Niveau; von den vielgepriesenen und -diskutierten Erzeugnissen neuer Autoren verdienen die meisten außerhalb der prätendierten „sozialistischen Nationalkultur“ nur als deren Dokumente Interesse; Ansätze eines neuen, schöpferischen Hervorbringens sind kaum erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 355–359 Kulturobmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturräume
Kulturpolitik (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Teil 1) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie im Sinne der Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der…
DDR A-Z 1969
Wasserwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftszweig, der für die Bereitstellung und die Verteilung der Wasservorkommen an die Bedarfsträger zuständig ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Verhütung von Wasserschäden und die schadlose Ableitung von Wasser. Der jährliche Wasserbedarf Mitteldeutschlands beträgt gegenwärtig etwa 5 Mrd. cbm. Das Wasserdargebot beträgt in Trockenjahren etwa 6 Mrd. cbm. Daraus ergeben sich die Hauptaufgaben der W.: 1. Erhöhung des Dargebotes durch Erweiterung des Netzes von Talsperren und Rückhaltebecken. 2. Beobachtung der Wasserbedarfsentwicklung der Bevölkerung, der Industrie und der Landwirtschaft und Aufstellung territorialer Wasserhaushaltsbilanzen. 3. Intensivierung der Abwasserreinigung zur Gewährleistung der schnellen Wasserwiederbenutzung. Die zentrale Leitung der W. erfolgt durch das Amt für Wasserwirtschaft, das dem Ministerrat direkt unterstellt ist. Nach Auflösung der früheren etwa 3.500 regionalen Wasser- und Bodenverbände wurde 1952 eine zentralistische Neugliederung der Organisation der W. verfügt. Man legte 6 Großeinzugsgebiete fest, in denen je ein „VEB Wasserwirtschaft“ für Wasserversorgung, Kanalisation, Vorflut- und Abwasserregelung sowie für Wasserhygiene zuständig ist. Die Verwaltungsspitze ist das Zentrale Amt für W., Sitz Berlin. Anfang 1964 wurden diese VEB zusammengefaßt in einer neu errichteten „Vereinigung Volkseigener Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung“, Sitz Potsdam. Der Organisation der W. unterstehen 74.000 km Wasserläufe, 1.520 km Deiche und 75 Talsperren und Staubecken mit zusammen 850 Mill. cbm Stauinhalt. Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der „DDR“ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 10 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung verbraucht. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der hochgesteckten Planziele in Industrie und Landwirtschaft eine 75proz. Steigerung der Wasservorratshaltung erforderlich ist. Das erste größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient mit ihrem Fassungsvermögen von maximal 6 Mill. cbm der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den sowjet. Uranbergbau im Erzgebirge. Das zweite und bisher größte Projekt war der 1952 in Angriff genommene und im Okt. 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. cbm Wasser speichern und ist damit der viertgrößte Wasserspeicher in Gesamtdeutschland. Durch sie wird die Wasserversorgung für die Industrie, die Landwirtschaft und für 2 Mill. Menschen im Raum Halle-Magdeburg sichergestellt. Das dritte große Vorhaben war der Bau der Talsperre Pöhl im Vogtland in den Jahren 1958–1965. Diese Talsperre hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. cbm. Ein viertes großes Vorhaben ist noch weitgehend Projekt: der Bau eines großen mitteldeutschen Verbundnetzes mit dem Namen „Elbaue-Projekt“, der 1955 in Angriff genommen wurde. Das mitteldeutsche Industriegebiet um Halle und Leipzig liegt im Regenschatten des Harzes und erhält daher nicht ausreichend Niederschläge. Rohrleitungen von 480 km Länge sollen Wittenberg–Bitterfeld umschließen und den Industriebetrieben täglich zusätzlich 200.000 cbm Wasser zuführen. Weitere Projekte sind u.a.: drei Talsperren im Thüringer Wald, eine Talsperre im Südharz und 15 Rückhaltebecken im Unstrutgebiet. Seit 1945 ist der Stauraum Mitteldeutschlands um 310 Mill. cbm ergänzt worden. Bis 1970 soll er um weitere 140 Mill. cbm vergrößert werden. Dieses Ziel sollte nach früheren Plänen schon 1965 erreicht sein. Nach Meinung von Fachleuten der „DDR“ sollen alle vorliegenden Pläne nicht ausreichen, um den zu erwartenden Bedarf der Industrie sicherzustellen. — Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig werden noch 75 v. H. der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Die Bevölkerung in den Bezirken der „DDR“ ist in unterschiedlichem Umfange an zentrale Wasserversorgungs- und Abwässeranlagen angeschlossen. Bei einem Durchschnitt von 78 v. H. sind die südlichen Bezirke mit 95 v. H. besser, die nördlichen Bezirke mit höchstens 60 v. H. schlechter versorgt. Bis 1970 soll der Durchschnitt auf 83 v. H. erhöht werden. Zur Erzeugung von Elektroenergie dient die Wasserkraft nur in geringem Umfange: nur knapp 2 v. H. der Elektroenergie (Energiewirtschaft) wird in Wasserkraftwerken erzeugt. Zum Ausgleich der Belastungsspitzen in einigen Stunden des Tages sind die Wasserkraftwerke jedoch von Bedeutung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 702 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WBDJSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftszweig, der für die Bereitstellung und die Verteilung der Wasservorkommen an die Bedarfsträger zuständig ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Verhütung von Wasserschäden und die schadlose Ableitung von Wasser. Der jährliche Wasserbedarf Mitteldeutschlands beträgt gegenwärtig etwa 5 Mrd. cbm. Das Wasserdargebot beträgt in Trockenjahren etwa 6 Mrd. cbm. Daraus ergeben sich die Hauptaufgaben…
DDR A-Z 1969
Finanzschulden (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 F. waren bis 1967 ausschließlich Schulden der VEW gegenüber dem Staat auf Grund geplanter, aber nicht erzielter Gewinne sowie außerplanmäßiger Verluste. Nach VO vom 23. 7. 1959 und vom 16. 3. 1964 blieben F. auch übet das Ende des Planjahres hinaus bestehen. Diese Regelung gilt auch für den neuen Typ der F. ab 1968. Die Betriebe müssen Maßnahmen zur Aufholung der F. einleiten und den diesbezüglichen Maßnahmeplan der für sie zuständigen Bank mitteilen. Für die Finanzierung und Aufholung der F. der VEB waren seit 1964 die VVB verantwortlich, seit 1966 die „staatliche Finanzkontrolle“ des Ministeriums der Finanzen. Wenn in anderen zu einer VVB gehörenden VEB Überplangewinne erzielt wurden, so konnten diese 1964/65 und teilweise auch noch 1966 gegen die Mindergewinne bei den planwidrig arbeitenden Betrieben aufgerechnet werden. Nur in dem Fall, daß die Mindergewinne die Überplangewinne in einer VVB insgesamt überstiegen und demgemäß die Nettogewinnabführung an den Staat nicht in plangemäßer Höhe geleistet werden konnte, blieb noch eine F. bestehen (GBl. II, 1964, S. 223). Zusammen mit der Ausdehnung des Geltungsbereiches des „Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion“ auf die gesamte volkseigene Wirtschaft wurde ein neuer, eingegrenzter Begriff der F. eingeführt (GBl. II, 1967, S. 459). Nunmehr werden vorwiegend nur noch die Rückstände bei der Abführung der festen, verbindlichen Anteile von Nettogewinn der VEB und VVB an den Staat als F. bezeichnet. Eine Aufrechnung von Überplangewinnen (von denen der Staat ebenfalls einen bestimmten Teil als Abführung erhält) mit entstandenen Mindergewinnen oder außerplanmäßigen Verlusten zwecks Kürzung der Abgaben bei der Gewinnabführung an den Staat ist nicht mehr gestattet. Die Rückstände in der Abführung von Nettogewinn bleiben nunmehr als gemeinsame Verpflichtung der VEB und VVB gegenüber dem Staat bestehen; sie sind in den folgenden Jahren zu erwirtschaften. Die VVB sind hierbei verpflichtet, aus dem aus Überplangewinnen früherer Jahre ab 1967 zu bildenden „Reservefonds“ die Abgabeverpflichtungen ihrer VEB zwecks termingemäßer Abgabeleistung zeitweilig vorzustrecken, wenn bei ihren Betrieben Zahlungsschwierigkeiten entstehen. Der Generaldirektor der VVB legt dann fest, welche Beträge in den einzelnen Jahren zu tilgen sind. Kurzfristige Liquiditätsanspannungen, die eine plangemäße Ausstattung der Finanzfonds der VEB nicht zulassen, sollen durch „Überbrückungskredite“ überwunden werden. In „begründeten Fällen“ können den Betrieben von seiten der Finanzbehörden und teilweise auch durch die VVB die F. ganz oder teilweise erlassen werden. Diese Regelungen betreffend die F. sollen die Verantwortlichkeit der Betriebe und insbesondere der VVB für ihre Wirtschaftstätigkeit und Finanzgebarung erhöhen und die Einhaltung der Betriebs- und Finanzpläne erzwingen. Es ist jedoch bis heute nicht gelungen, die chronische Verlustwirtschaft vieler Betriebe der VEW zu beseitigen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 208 Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzsystemSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 F. waren bis 1967 ausschließlich Schulden der VEW gegenüber dem Staat auf Grund geplanter, aber nicht erzielter Gewinne sowie außerplanmäßiger Verluste. Nach VO vom 23. 7. 1959 und vom 16. 3. 1964 blieben F. auch übet das Ende des Planjahres hinaus bestehen. Diese Regelung gilt auch für den neuen Typ der F. ab 1968. Die Betriebe müssen Maßnahmen zur Aufholung der F. einleiten und den diesbezüglichen Maßnahmeplan der für sie zuständigen Bank…
DDR A-Z 1969
Verteidiger (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in Mitteldeutschland durch § 62 StPO gehindert: „Als Verteidiger kann jeder in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden.“ Damit übernahm die neue Strafprozeßordnung die schon seit 1952 bestehende gesetzliche Regelung. Nur vier Westberliner Anwälte haben gleichzeitig die Zulassung für Ost-Berlin, nicht aber für die „DDR“. Nach dem 13. Aug. 1961 hat diese Zulassung praktisch keine Bedeutung mehr. Obwohl § 15 StPO ausdrücklich anordnet, „der Beschuldigte kann in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen“, ist das Recht auf Verteidigung tatsächlich nicht gewahrt. Das beruht einmal auf verschiedenen prozessualen Bestimmungen (Strafverfahren), zum anderen auf der völlig veränderten Auffassung vom Wesen der Verteidigung und den Aufgaben der Rechtsanwaltschaft. Weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 18). Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die „Interessen der Gesellschaft“. Darum soll der V. auch bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben (Resozialisierung) mitwirken (§ 16, Abs. 2 StPO). Der V. „hat den Angeklagten davon zu überzeugen, dem Gericht nur der Wahrheit entsprechende Erklärungen abzugeben“ (aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“). Zwar soll der V. alles unterlassen, was die prozessuale Lage des Beschuldigten verschlechtert. „Dabei muß aber die Tätigkeit des V. von seinem und nicht vom Standpunkt des Beschuldigten her gesehen werden. Nicht selten wird der V. über das, was dem Beschuldigten nützt, gänzlich anderer Ansicht sein als der Beschuldigte. Hier muß die Überzeugungs- und Erziehungsarbeit des V. einsetzen, um dem Beschuldigten dieses gegen sein eigenes Interesse verstoßende Verhalten klarzumachen“ („Neue Justiz“ 1960, S. 396). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681 Versorgungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerteidigungsgesetzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in Mitteldeutschland durch § 62 StPO gehindert: „Als Verteidiger kann jeder in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden.“ Damit übernahm die neue Strafprozeßordnung die schon seit 1952 bestehende gesetzliche Regelung. Nur vier…
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Staatsbürgerkunde (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dieses Fach erschien zu Beginn des Schuljahres 1957/58 auf dem Stundenplan der Schulen und löste die im wesentlichen verfassungskundlich und tagespolitisch ausgerichtete Gegenwartskunde ab. Seit dem Schuljahr 1964/65 wird St. nach einem neuen Lehrplan unterrichtet, der dieses Fach für die 9. und 10. Klassen der 10klassigen Oberschule und für die 9.–12. Klassen der Erweiterten Oberschule sowie für die Berufs- und Volkshochschulen vorschreibt. In der „Aufgabenstellung zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend“ vom 2. 2. 1966 wird die Notwendigkeit der politisch-ideologischen Erziehung der Schuljugend betont, die zum „aktiven Kampf gegen die imperialistische Ideologie, gegen alle Erscheinungen der bürgerlichen Dekadenz und Unmoral zu befähigen“ sei. Dazu gehört vor allem die „Bereitschaft und Fähigkeit, die sozialistische Heimat gegen alle imperialistischen Anschläge mit der Waffe zu verteidigen“ (Sozialistische Wehrerziehung). Weitere Anweisungen des Ministeriums für Volksbildung (v. 3. 8. 1967 und 3. 1. 1968) folgten, die, ausgehend von den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED, einige Veränderungen der Lehrpläne im Schuljahr 1967/68 bewirkten. Ab 1. 9. 1968 tritt eine Erweiterung des Lehrgangs St. auf die Klassen 7 und 8 ein, weil es für notwendig gehalten wird, die Schüler früher als bisher systematisch mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Politik der SED vertraut zu machen, ihr sozialistisches Bewußtsein zu entwickeln und sie zu „Schlußfolgerungen für ihr Verhalten als junge sozialistische Staatsbürger zu führen“. Gegenstand des St.-Unterrichts der Klassen 7 und 8 sind folgende Grundfragen: Die Leistungen der Werktätigen und ihre politischen, sozialen und kulturellen Errungenschaften; die „DDR“, das sozialistische Vaterland und der deutsche Friedensstaat, als fester Bestandteil des sozialistischen Weltsystems; die sozialistische Demokratie und die Verantwortung der Staatsbürger in der „DDR“ für die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaft; die Auseinandersetzung zwischen den Kräften des Friedens und des Sozialismus und den Kräften des Imperialismus, des Krieges in der Welt und in Deutschland; die Verantwortung der Jugend für den Sieg des Sozialismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 602 Staatsbibliothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbürgerrechtsschutzgesetzSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dieses Fach erschien zu Beginn des Schuljahres 1957/58 auf dem Stundenplan der Schulen und löste die im wesentlichen verfassungskundlich und tagespolitisch ausgerichtete Gegenwartskunde ab. Seit dem Schuljahr 1964/65 wird St. nach einem neuen Lehrplan unterrichtet, der dieses Fach für die 9. und 10. Klassen der 10klassigen Oberschule und für die 9.–12. Klassen der Erweiterten Oberschule sowie für die Berufs- und…
DDR A-Z 1969
Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (1969)
Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Diese Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes hatte einige Vorstufen. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das polit. Delikte als „Auftragsangelegenheiten der Besatzungsmacht“ bearbeitete. (Das Ref. K 5 erhielt Anleitung und seit 1948 auch Personalzuwachs von jenen Abteilungen der sowjet. Geheimpolizei, die bei ihrer Betätigung in der damaligen SBZ teilweise mit deutschen Kräften besetzt waren.) Parallel dazu gründete die Deutsche Wirtschaftskommission am 12. 5. 1948 den „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“, der die „administrative Kontrolle des gesamten Volkseigentums“ erhielt. Beide Stellen wurden nach Gründung der „DDR“ zunächst zu der „Hauptverwaltung Schutz der Volkswirtschaft“ im Ministerium des Innern (MDI) zusammengefaßt, dann durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) zu einem MfS verselbständigt. Erster Minister: Zaisser. Nach dem Juni-Aufstand in „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ (SfS) umgewandelt und erneut dem MdI unterstellt. Zaisser wurde am 26. 7. 1953 durch Wollweber, nur Staatssekretär des SfS, ersetzt. — Am 24. 11. 1955 wurde das SfS wieder zum MfS erhoben, Wollweber wurde Minister. Als er am 1. 11. 1957 (als Widersacher Ulbrichts) stürzte, wurde Mielke Minister, seit 1959 Generaloberst. 1. Stellv. des Ministers ist Generalleutnant Bruno Beater; weitere Stellv.: Generalleutnant Markus J. Wolf, Generalmajor Fritz Schroeder. Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ gegen alle freiheitlichen und nichtkommun. Bewegungen und Einflüsse. I: Sicherung der Streitkräfte (NVA und Polizeitruppen); II: Spionage-Abwehr und Gegenspionage; III: Sicherung der Wirtschaft; V: Kampf gegen verdächtige Vereinigungen; VI: Sicherung der Schwerindustrie u. Forschung; VII: Sicherung der Volkspolizei; X: Verbindung zu Geheimdiensten der Ostblockländer; XIII: Verkehrssicherung; PS: Schutz hoher Staats- u. Parteifunktionäre. Elf HA bzw. Abt. wirken unterstützend: VIII: Ermittlung, Festnahmen; IX: Untersuchungen; XI: Chiffrierwesen; XII: Registratur, Statistik; XIV: Haftanstalten; K: Kriminaltechnik; M: Postüberwachung; 0: Telefonüberwachung u.ä.; S: Entwicklung techn. Mittel; K/S-Kader (-Pers.-Abt.) und Schulung; ferner Information, Agitation. Die zum MfS gehörende Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sitzt (mit rd. 800 Mitarbeitern) seit Anfang 1959 auch in Berlin-Lichtenberg (Leiter: Generalmaior Markus J. Wolf). Sie hat 12 Abt.: 1. Polit. Spionage in Regierungsstellen der BRD; 2. Politische Spionage in Parteien u. polit. Vereinigungen der BRD; 3. Ausländische Vertretungen in der BRD, militärische Spionage im Ausland; 4. Militärische Spionage in der NATO; 5. Wirtschaftsspionage; 6. Einschleusung von Agenten; 7. Auswertung; 8. Diversion (Sabotagevorbereitungen) in der BRD; 9. Verbindungen, Funk- und Chiffrierwesen; K: Dokumentation, Ausweisfälschung; R: Kartei, Registratur; K/S: Kader und Schulung. Alle Wirtschafts- und Verwaltungsabt. des Hauptteils des MfS wie der HVA sind in der HVB (Bewirtschaftung/Verwaltung) zusammengefaßt, die in Berlin-Lichtenberg sitzt. — Das MfS wird von einem sowjet. Beraterstab überwacht und angeleitet. — Im MfS (mit HVA und HVB) arbeiten rd. 1.500 Offiziere und Unteroffiziere, dazu rd. 1.600 Angestellte. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 430 Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und FahrzeugbauSiehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Diese Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes hatte einige Vorstufen. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das…
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Währung (1969)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der Sowjetzone (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (MDN) geändert wurde. (VO vom 30. 7. 1964, ND vom 31. 7. 1964.) Durch diese Umbenennung änderte sich außer der Bezeichnung nichts, der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik wurden hiervon nicht berührt. Zusammen mit dem Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 1. 12. 1967 (GBl. I, Nr. 17/1968, S. 132) wurde in einer am gleichen Tage erlassenen 1. DB zum Staatsbankgesetz (ND vom 3. 12. 1967; GBl. II, Nr. 114/1967, S. 805) die Bezeichnung der Währungseinheit erneut geändert. Nunmehr lautet sie „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“, Kurzbezeichnung „Mark“, abgekürzt „M“. Die M ist gesetzliches Zahlungsmittel für die „DDR“ und den Sowjetsektor Berlins, das Währungsgebiet der M. <Binnenfunktion der M:> Entgegen den ursprünglichen Thesen der Marxschen Ideologie kommt dem Geld in den kommun. Ländern eine große Bedeutung zu. Das Geld ist Recheneinheit, Zahlungsmittel, ein Instrument der Verteilung und Umverteilung des Sozialproduktes entsprechend den Zielen der Volkswirtschaftspläne und ein Mittel zur Kontrolle des Wirtschaftsprozesses. (Wirtschaft) Im heutigen Realtyp der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Musters in der „DDR“ wird der Wirtschaftsprozeß in sehr begrenztem Umfang mengenmäßig, gleichzeitig jedoch auch — und zwar nahezu vollständig — wertmäßig (d.h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Durch diese doppelte, parallel zueinander laufende Planung, Lenkung und Kontrolle, die — was bisher niemals zufriedenstellend gelungen ist — aufeinander abgestimmt sein muß (Vermeidung von Disproportionen), soll die gewünschte zentrale Steuerung der Wirtschaft nach einem von der politischen Führung festgelegten Zielprogramm gewährleistet werden. Jeder Veränderung im materiellen Prozeß (Produktion, Umsatz, Verbrauch oder Bevorratung von Rohstoffen usw.) muß eine geldmäßige Veränderung parallel laufen. Dieser Sachverhalt wird zur ständigen — z. T. täglichen — Kontrolle des Wirtschaftsprozesses in bezug auf die Planverwirklichung ausgenutzt. Durch diese „Finanzkontrolle“ („Kontrolle durch die Mark“) werden alle Betriebe und Institutionen überwacht. Deshalb ist sowohl der bargeldlose Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht, Verrechnungsverfahren) als auch der Bargeldverkehr (Bargeldumlauf) und der Kreditverkehr (Kredite) reglementiert. Die für die Kontrolle zuständigen Institutionen sind die Banken, vor allem die Staatsbank der DDR und die Industrie- und Handelsbank. Eine weitere wichtige Funktion übt das Geld bei der Einkommensverteilung aus. Das Regime zieht mit Hilfe von Steuern und anderen Abgaben Teile des Sozialproduktes an sich und setzt sie zur Erreichung seiner wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele ein (Staatshaushalt). Binnenwert der M: Bei der Betrachtung des inneren Wertes (Kaufkraft) der M sind drei Perioden zu unterscheiden: 1. von 1948 bis 1958 ist die Kaufkraft ständig gestiegen. Grund war der langsame Abbau der hohen Preise für Konsumgüter. 2. Während der Periode von 1958 bis 1961 ist die Kaufkraft der M etwa konstant geblieben. Die Preise haben sich in dieser Periode nur unwesentlich verändert. (HO) 3. Ab 1961 und besonders seit 1964 im Zuge der „Industriepreisreform“ (Preispolitik) ist die Verwaltung zu offenen Preiserhöhungen — zunächst bei Einzelprodukten — übergegangen. Seitdem sinkt folglich die Kaufkraft der M langsam. Verglichen mit der DM ist die Kaufkraft der M auch heute noch erheblich geringer. Ein einheitlicher Kaufkraftvergleich ist allerdings nicht möglich, weil die Preise der Grundnahrungsmittel in Mitteldeutschland im allgemeinen niedriger sind als in der BRD, die Preise hochwertiger Konsumgüter dagegen erheblich höher. Im Durchschnitt ist die Kaufkraft der M — Frühjahr 1966 — rund 14 v. H. geringer als die der DM (Lebensstandard). <Außenfunktion und Außenwert der M.> Die M ist im internationalen Zahlungsverkehr ohne Bedeutung. Die W. ist eine nichtkonvertible Binnen-W. (Devisen, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Daher ist es auch unerheblich, daß die von der Deutschen Notenbank auf Grund einer angenommenen Goldparität von 0,3.999 Gramm Feingold für eine M festgesetzten Wechselkurse (siehe Tabelle) die M ganz erheblich überbewerten. Für den internationalen Zahlungsverkehr haben diese Relationen keine Bedeutung. Neben den Goldparitätenkursen gelten — ebenfalls von der Staatsbank festgesetzt — sog. Touristenkurse. Sie dürfen nur bei „nichtkommerziellen“ Zahlungen (z. B. im Reiseverkehr, bei Ausgaben diplomatischer Vertretungen, für Unterstützungszahlungen) angewandt werden. Da im Außenhandel nur ausnahmsweise Devisenzahlungen Vorkommen, wird zu diesen Kursen also der eigentliche — sehr geringe — Devisenhandel abgewickelt. Während diese „Touristenkurse“ die westlichen Währungen ebenfalls unterbewerten, stellen sie in bezug auf die Ostblockwährungen im allgemeinen eine realistische Verbindung der in Frage kommenden Preisniveaus dar. Schließlich gibt es einen freien Kurs der M, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der BRD, speziell in West-Berlin — bilden kann. Auch dieser freie M-Kurs gibt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht wieder. Er bewertet die M zu gering. Er spiegelt das [S. 696]Verhältnis von Angebot und Nachfrage wider und zeigt, wie wenig die M im westlichen Ausland geschätzt wird. Für die Abrechnung des Außenhandels gilt ein weiterer Kurs. Man spricht von der „Valuta-Mark“. Sie wird der DM gleichgesetzt und läßt — weil sie die Auslandswährung günstiger bewertet — die Außenhandelsumsätze der „DDR“ höher erscheinen, als es bei einer Umrechnung zum Goldparitätenkurs der Fall wäre. Die Tabelle zeigt die verschiedenen Kursrelationen zur DM, zum Rubel und zum Dollar. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 695–696 Wählervertreterkonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsgebietSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der Sowjetzone (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (MDN) geändert wurde. (VO vom 30. 7.…
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Industrieabgabepreis (IAP) (1969)
Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Seit 1955 hat die Bezeichnung IAP den Namen Herstellerabgabepreis (Industrie) für die Abgabepreise der staatlichen Betriebe abgelöst. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP werden durch die Dienststellen des Amtes für Preise als Festpreise festgelegt. Die Kalkulation der Preisvorschläge durch die Betriebe und die Berechnung der für das Wirtschaftsgebiet der „DDR“ gültigen einheitlichen Festpreise durch die Preisbehörden erfolgt nach zentral festgelegten Kalkulationsschemata und Berechnungsverfahren. Der IAP wird z. B. bei denjenigen volkseigenen Industrie- und Baubetrieben, auf die die Anordnungen über das „einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ v. 12. 5. 1966 (GBl. II, S. 495) und v. 27. 1. 1967 (GBl. III, S. 5) Anwendung finden, nach folgendem Schema kalkuliert: „Technologische Einzelkosten“ sind solche, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Produktionsprozeß entstehen (z. B. Material- und Lohnkosten). Außerdem gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und Projektierungstätigkeit. Zu den technologischen Kosten rechnen auch jene, die unmittelbare Voraussetzung für die Aufnahme des Produktionsprozesses sind (z. B. bei den Baubetrieben die Kosten für die Baustelleneinrichtung). „Technologische Gemeinkosten“ sind z. B. der Energieverbrauch für Beleuchtungs- und Heizzwecke im Werk. „Beschaffungskosten“ sind Kosten für die Organisation der Belieferung des Betriebes mit Material und Leistungen. Der Begriff „Verarbeitungskosten“ wird in der mitteldeutschen Wirtschaftspraxis nicht immer einheitlich definiert, wie z. B. in dem oben angeführten Schema. Durch die Industriereform wurde die PDA bei der Festlegung neuer IAP vor allem bei den Produktionsmitteln stark reduziert oder ganz beseitigt. Bei der Ermittlung der Abgabepreise ist aber nicht nur das Kalkulationsverfahren verbindlich vorgeschrieben, sondern auch in mehr oder minder detaillierter Weise die als solche behördlich anerkannten zum Zwecke der Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenelemente. Daher geht bei dem prinzipiell normativen Verfahren der Kostenrechnung und Preiskalkulation auch nicht der gesamte tatsächliche wertmäßige Güter- und Diensteverzehr zur Erstellung von Leistungen in die Planpreise ein. In den nichtvolkseigenen Betrieben wird der IAP kalkuliert, indem zum Betriebspreis noch die Zuschläge auf Grund der an den Staat abzuführenden Verbrauchsabgaben, Umsatz- und Gewerbesteuer hinzuaddiert werden. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 283 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriearbeiter aufs LandSiehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Seit 1955 hat die Bezeichnung IAP den Namen Herstellerabgabepreis (Industrie) für die Abgabepreise der staatlichen Betriebe abgelöst. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels.…
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Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die P. ist die „sozialistische“ Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der FDJ soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6. Lebensjahr an zu „jungen Sozialisten“ zu erziehen. Als „Helfer der SED bei der Erziehung der Kinder“ wird der P. die Rolle einer „Elementarschule des Sozialismus“ zugesprochen. In Zusammenarbeit mit Elternhaus und Schule versucht die P., Grundlagen für soziale Verhaltensweisen zu legen, die den Geboten der sozialistischen ➝Moral (z. B. Bekenntnis zum Sozialismus und zur DDR, Arbeitsdisziplin, gegenseitige Hilfe, Bereitschaft zur Übernahme gesellschaftlicher Funktionen) entsprechen. Durch die Einbeziehung von Eltern, Vertretern der Patenbetriebe usw. in den Erziehungsprozeß der jungen Generation erhofft man sich zugleich eine selbstkritische Überprüfung und Veränderung von deren überkommenen Einstellungen. Mit der frühen Mitgliedschaft der Kinder in einer altersspezifischen Organisation verschafft sich die FDJ die Möglichkeit, ihren Nachwuchs für die eigene Organisation vorzubereiten, um den in der P. begonnenen Erziehungsprozeß selbst fortzusetzen (P. als Kaderreserve der FDJ). Geschichte: Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine „Kindervereinigung der FDJ“, die sowohl in den Wohngebieten als auch in den Schulen tätig werden sollte. Diese Vorform der P. beschränkte sich wesentlich auf soziale Kinderbetreuung. Auf der 17. Tagung des Zentralrats (ZR) der FDJ am 13. 12. 1948 wurde unter Anlehnung an das Vorbild der sowjet. P. die Bildung der „Organisation der Jungen Pioniere“ beschlossen. Die Schule wurde zum ausschließlichen Organisations- und Arbeitsgebiet erklärt und der politische Erziehungsauftrag der Kinderorganisation, „überzeugte Kämpfer für den Frieden, Demokratie und Fortschritt“ heranzubilden, akzentuiert. Am 19. 8. 1952, anläßlich des ersten Pioniertreffens in Dresden, erhielt die P. vom ZK der SED das „Recht, den Namen ‚Ernst Thälmann‘ zu tragen“; die Namensverleihung dokumentierte, daß die Umwandlung der P. in eine kommunistische Massenorganisation im Grundsätzlichen abgeschlossen war. Veränderungen erga[S. 471]ben sich in den folgenden Jahren in der Einordnung der P. in die Organisationsstruktur der FDJ. Am 10. 12. 1957 beschloß der ZR auf seiner 18. Tagung auf Grund einer Weisung des ZK der SED, auf allen Ebenen selbständige Leitungen der P. zu bilden; Recht und Pflicht der Anleitung der P. blieben nach wie vor bei der FDJ. Ziel der Maßnahme war es, Erwachsene, insbesondere Parteimitglieder, in die Arbeit der P. einzubeziehen. Obwohl in einem SED-Politbürobeschluß vom 28. 4. 1964, der sich in einem neuen Statut der P. niederschlug, die organisatorische Eigenständigkeit der P. unter Beibehaltung der Anleitung durch die FDJ bestätigt wurde, zeigte es sich, daß die Doppelgleisigkeit der Jugendarbeit in den Schulen, die Vernachlässigung der Pionierarbeit durch die FDJ-Leitungen und der daraus resultierende Mangel an qualifiziertem Funktionärsnachwuchs für die P. nicht behoben werden konnten. 1966 wurden die Leitungen der P. aufgelöst und die P. wieder direkt in die FDJ-Arbeit einbezogen. Die 4. Tagung des ZR der FDJ vom 9. 4. 1968 verabschiedete ein entsprechend geändertes Statut der P. Bei dieser Gelegenheit wurde der politische Charakter der P. hervorgehoben, die sich nicht zu „einer unpolitischen Spielgemeinschaft“ entwickeln dürfe. Ferner wurde die „einheitliche Leitung der FDJ und P. an der Schule“ betont. Organisation: Grundeinheit der P. ist die Pionierfreundschaft (Pf.), die an jeder Schule gebildet wird. Sie faßt die in allen 1.–7. Klassen bestehenden Pioniergruppen (Pg.) zusammen. In den Klassen 1–3 werden die Pg. als Gruppen der Jungpioniere, in den Klassen 4–7 als Gruppen der Thälmann-Pioniere bezeichnet. Die Pg. wählen in den Klassen 4–7 einen Gruppenrat, bestehend aus dem Gruppenvorsitzenden, seinem Stellvertreter, der zugleich für den Wimpel verantwortlich ist, dem Kassierer und dem Schriftführer; in den 3. Klassen können fakultativ Jungpionierräte in gleicher Zusammensetzung gebildet werden. Die Pf. wählen einen Freundschaftsrat mit bis zu 15 Mitgliedern: Freundschaftsvorsitzender, dessen Stellvertreter (zugleich verantwortlich für die Pionierfahne), Schriftführer, Wandzeitungsredakteur, „Trommel“-Reporter (Mitarbeiter der Zeitschrift der Thälmannpioniere), Hauptkassierer, verantwortliche Pioniere für die verschiedenen Arbeitsgebiete der Pf. Die Mitglieder der Gruppenräte und des Freundschaftsrates bilden mit anderen tätigen Mitgliedern der P. das Pionieraktiv. Der Freundschaftsrat hat gegenüber den Pg. gewisse Anleitungsbefugnisse, z. B. kann er ihnen Aufträge im Rahmen der Beschlüsse des ZR der FDJ erteilen. Die Wahlen für die Pionierräte finden jährlich statt. Für die eigentliche Leitung der Arbeit der Pf. wird von dem übergeordneten Sekretariat der FDJ ein hauptamtlicher Pionierleiter eingesetzt, der eine spezielle Ausbildung erhalten hat. Die Pionierleiter werden durch ebenfalls berufene, ehrenamtliche Gruppenpionierleiter (FDJ-Mitglieder höherer Klassen, jüngere Lehrer, nach Möglichkeit auch Mitglieder der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes; am 31. 12. 1967 gab es 65.078 Gruppenpionierleiter) unterstützt. Bei jeder Pf. wird ein Rat der Freunde der P. (RdF) gebildet, dem Eltern, Vertreter des Patenbetriebes, FDJ-Mitglieder der oberen Klassen, Vertreter der SED und der Massenorganisationen aus dem Wohngebiet angehören; den Vorsitz im RdF führt der Pionierleiter. Der RdF soll den einzelnen Arbeitsgemeinschaften der Pioniere helfen und seine Kontakte zum Elternbeirat, zum Patenbetrieb und zu den Organisationen im Wohngebiet für die Pionierarbeit fruchtbar machen. Die Pf. und die FDJ-Grundorganisation der Schule sind zu enger Zusammenarbeit, gegenseitiger Hilfe und gemeinsamem Auftreten verpflichtet. In der Leitung der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes ist der Funktionär für Pionierarbeit, der zugleich Mitglied des RdF ist, für die Verbindung zur Pf. verantwortlich. Die Pf. der Kreise werden zu Kreisorganisationen, die Kreisorganisationen zu Bezirksorganisationen der P., die Bezirksorganisationen zum Gesamtverband der P. zusammengefaßt. Die Vorsitzenden der Kreis- bzw. Bezirksorganisationen gehören als Sekretäre der jeweiligen FDJ-Leitung an. Der Vorsitzende der P. (Werner ➝Engst) ist Mitglied des Büros und des Sekretariats des ZR der FDJ. Der ZR leitet die P., beschließt ihr Statut, erteilt Verbandsaufträge usw. Auf den verschiedenen Stufen des Organisationsaufbaus der P. werden von den FDJ-Leitungen RdF als beratende und helfende Organe berufen. Ihnen gehören Vertreter der SED, der Bildungseinrichtungen, der staatlichen Organe, der Betriebe, der Elternbeiräte an. Mitglied der P. kann jedes Kind vom 6. bis zum 14. Lebensjahr werden (1.–3. Klassen: Jungpioniere, 4.–7. Klassen: Thälmann-Pioniere). In den 8. Klassen werden die Pg. aufgelöst, die 14jährigen bilden eine FDJ-Organisation, in der die jüngeren Schüler, die noch Pioniere bleiben, mitarbeiten. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Pioniere möglichst vollzählig in die FDJ zu übernehmen. Die Thälmann-Pioniere entrichten einen monatlichen Beitrag von 0,10 M. Am 31. 12. 1967 zählte die P. 1.804.287 Mitglieder, davon 809.036 Jungpioniere und 995.251 Thälmann-Pioniere. Zu diesem Zeitpunkt gab es rd. 2,1 Mill. 6–14jährige. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß die 13–14jährigen (rd. 263.000) zumeist Schüler der 8. Klassen sind und als solche aus der P. ausscheiden. Im Verlag der FDJ „Junge Welt“ werden neben einer Reihe von Kinderzeitschriften für die Jungpioniere die „ABC-Zeitung“, für die Thälmann-Pioniere „Die Trommel“, für die Gruppenpionierleiter und Pionierleiter der „Pionierleiter“ herausgegeben. Der Kinderbuchverlag verlegt belletristische Kinder- und Jugendliteratur. Formen der Arbeit der P.: Eine wichtige Rolle in der Erziehungsarbeit der P. spielen die Formen der Teilnahme am Organisationsleben. Die Uniform, das Emblem, der Wimpel und die Fahne, der Pioniergruß werden zu „Symbolen“ aufgewertet. Beispielsweise symbolisiert das dreieckige blaue Halstuch die „Einheit von P., Elternhaus und Schule“. Die zehn Gebote der Jungpioniere haben verpflichtenden programmatischen Charakter. Sie enthalten u.a. ein Bekenntnis zur DDR und zur Freundschaft mit der SU, Verpflichtungen zu Fleiß, Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, gegenseitiger Hilfe, zur Liebe zu den Eltern und Beteiligung am Sport. Für die älteren Kinder werden sie zu „Gesetzen der Thäl[S. 472]mann-Pioniere“ erweitert und enthalten eine Parteinahme für den Sozialismus, ein Bekenntnis zum Haß „gegen die Kriegstreiber“, neben Verpflichtungen zur Arbeit für die Allgemeinheit, zum Schutz des Volkseigentums usw. Die Jungpioniere legen bei Eintritt in die P. ein Versprechen ab, nach den „Geboten“ zu handeln, das bei der Übernahme in die Thälmann-Pioniere als „Gelöbnis“ erneuert wird. Durch die Übertragung kleinerer und größerer Verantwortung im überschaubaren Raum der Schule, die durch mannigfach abgestufte Auszeichnungen und durch Rangabzeichen (Mitglieder des Gruppenrates haben einen, Vorsitzende des Gruppenrates und Mitglieder des Freundschaftsrates zwei, der Vorsitzende des Freundschaftsrates drei rote Armstreifen) „gesellschaftlich“ anerkannt wird, soll frühzeitig die Bereitschaft zu einem gesellschaftlichen Engagement und das Gefühl für die Notwendigkeit von Ein-, Unter- und Überordnung geweckt werden. Alljährlich wird vom ZR für die FDJ und P. als Arbeitsgrundlage eine Losung ausgegeben, die für die verschiedenen Aufgabenstellungen der einzelnen Organisationsbereiche als „Auftrag“ für ein Schuljahr präzisiert wird. Das Schuljahr 1968/69 steht im Zeichen des 20. Jahrestages der Gründung der DDR unter der Losung: „Unsere Liebe, unsere Treue und unsere Kraft dem sozialistischen Vaterland“. In fünf Etappen (2 bis 3 Monate umfassende Abschnitte) wird die Tätigkeit der P. auf bestimmte Gedenktage, die Messen der Meister von Morgen, das Deutsche Turn- und Sportfest u. a. ausgerichtet und damit die Voraussetzung geschaffen, Selbstverpflichtungen, Pionieraufträge, Wettbewerbe an bestimmte Termine zu binden. In Anknüpfung an kindliche Interessen wird versucht, die Anerziehung sozialer Verhaltensweisen mit der Vermittlung von Kenntnissen zu verbinden. Intensiv wird für die Beteiligung an verschiedenen schulischen und außerschulischen Arbeits- und Interessengemeinschaften geworben, in denen besonders die technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnisse vertieft werden sollen. Die Arbeitsgemeinschaften bestehen teils bei den Schulen, teils bei den häufig gut ausgerüsteten Stationen der Jungen Naturforscher und Jungen Techniker sowie bei den Pionierhäusern. Das Jugendwandern fördern die „Stationen Junger Touristen“. Sportliche Wettkämpfe, regionale und überregionale Spartakiaden sollen zu außerschulischer sportlicher Betätigung anregen. Musische Arbeitsgemeinschaften führen die Kinder früh zum Laienschaffen in der Volkskunstbewegung. Die Beteiligung an den „Messen der Meister von Morgen“ soll ebenso wie die Mitarbeit von Angehörigen der Patenbetriebe in den Arbeitsgemeinschaften den Praxisbezug des Schulstoffes herstellen oder verdeutlichen. In den zentralen Pionierferienlagern werden die außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, das Geländespiel usw. besonders gepflegt. Pioniervorhaben zur Verschönerung und Instandhaltung von Klassenräumen, Schulen und örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen werden als „gesellschaftlich nützliche Taten“ gefordert und anerkannt. Am 31. 12. 1967 bestanden: 116 Häuser der Jungen Pioniere, 205 Stationen der Jungen Naturforscher und Jungen Techniker, 45 Stationen der Jungen Touristen, 83.418 Arbeits- und Interessengemeinschaften. Am 31. 12. 1966 beteiligten sich 714.645 Pioniere an den Arbeitsgemeinschaften; in den genannten Einrichtungen der P. waren 1.392 hauptamtliche Leiter und pädagogische Mitarbeiter beschäftigt. Schulung: Die Ausbildung der Pionierleiter erfolgt im Direkt- oder Fernstudium an der Zentralschule der P. in Droyßig bzw. am Pädagogischen Institut in Halle/Saale. Bisher ist es nicht gelungen, alle Planstellen für hauptamtliche Pionierleiter mit politisch und fachlich qualifizierten Funktionären zu besetzen. Eine Werbung besonders unter den Absolventen der Oberschulen, die sich bereits als Gruppenleiter bewährt haben, soll diese Lücken bis zum 1. 9. 1969 schließen. Gruppenpionierleiter und Mitglieder der Freundschaftsräte werden in den Pionierhäusern geschult und durch Arbeitsanleitungen, organisierten Erfahrungsaustausch usw. unterstützt. Die Vorbereitung der Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, Veranstaltungen und Ergänzungen der Jugendstunden für die Jugendweihe und zur Unterstützung des staatsbürgerlichen Schulunterrichts (Staatsbürgerkunde) werden als Vorstufe der Massenschulung in der FDJ angesehen. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 470–472 Pionierleiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PionierpalastSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die P. ist die „sozialistische“ Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der FDJ soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6. Lebensjahr an zu „jungen Sozialisten“ zu erziehen. Als „Helfer der SED bei der Erziehung der Kinder“ wird der P. die Rolle einer „Elementarschule des Sozialismus“ zugesprochen. In Zusammenarbeit mit Elternhaus und Schule versucht die P., Grundlagen für soziale Verhaltensweisen zu legen,…
DDR A-Z 1969
Städtebau (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Nach der ideologisch begründeten These des Regimes ist Bauherr „das Volk“. Die SED, die sich als die Vorhut des „werktätigen Volkes“ versteht und auf Grund dieses Anspruches auch den Staatsapparat beherrscht, hat es daher in der Hand, die St.-Politik ihres Herrschaftsbereichs ausschließlich und umfassend zu bestimmen. Das kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß Raumordnung (Gebietsplanung) und St. als Teil der Planungspolitik (Wirtschaft, Planung) dirigiert werden. Das Organ des Regimes, das die Ideologie und das wirtschaftspolitische Konzept sozusagen städtebaulich zu realisieren hat, ist die Deutsche Bauakademie. Auf ihren Plenartagungen werden sowohl die allgemeinen städtebaulichen als auch die bautechnischen Fragen und Aufgaben erörtert und die Richtlinien für die Bautätigkeit ideologisch begründet und festgelegt. Mit den Mitteln des St. meint man „die allgemeine Veränderung des Charakters der Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft, die Aufhebung des Gegensatzes von Arbeitszeit und Freizeit sowie die weitere Vermehrung der Freizeit fördern“ zu können (Prof. Collein auf dem IX. Plenum der Deutschen Bauakademie). In jüngster Zeit hat die Deutsche Bauakademie gemeinsam mit dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED und mit Zustimmung des „Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung in der DDR“ kultursoziologische Forschungen zum Fragenkomplex „Familie und Wohnen“ aufgenommen; man erhofft sich davon „die Ausarbeitung von Kriterien, mit denen die Gebrauchseffektivität von Wohnung und Wohngebiet unter dem Gesichtspunkt der Optimierung räumlicher Gestaltung des Wohnmilieus beurteilt werden kann“. — Seit Anfang 1968 hat die Deutsche Bauakademie auch eine Experimentierwerkstatt, die sich u.a. mit prognostischen Problemen des St. bis 1975 beschäftigt. Der St. konzentriert sich auf die Bildung neuer Industriekomplexe, auf die „sozialistische Umgestaltung“ der bestehenden, teilweise von Kriegsschäden stark betroffenen Städte und auf ein ländliches Bauen, das die Unterschiede zwischen Stadt und Land weitgehend verschwinden lassen soll. Unter „Industriekomplexen“, von deren Neuerrichtung man sich eine Erhöhung des Nutzeffektes der Investitionen bei Senkung des Baukostenanteils verspricht, werden regionale Wirtschaftseinheiten verstanden, „in denen Betriebe von Wirtschaftszweigen und Fachbereichen mit zahlreichen anderen gesellschaftlichen Einrichtungen, insbesondere mit Wohnsiedlungen, konzentriert und kombiniert“ sind. Die Investitionstätigkeit soll territorial und vor allem auch zeitlich derart koordiniert sein, daß große zusammenhängende Industrie- und Wohnkomplexe aufgebaut werden können. Für die Dauer des gegenwärtig laufenden zweiten Siebenjahrplanes sollten die Kräfte der städtebaulichen Gebietsplanung auf folgende 7 Gebiete konzentriert werden: Halle–Leipzig; Cottbus–Hoyerswerda–Spremberg–Weißwasser; Vetschau–Lübbenau–Calau; Frankfurt (Oder)–Eisenhüttenstadt–Guben; Pirna–Dresden–Meißen; Hettstedt–Eisleben–Sangerhausen; Gera–Sonneberg. Industriekomplexe im Sinne der oben zitierten Definition sind innerhalb dieser Gebiete vor allem in Eisenhüttenstadt, bei Hoyerswerda (Schwarze Pumpe) und bei Schwedt entstanden. Die „sozialistische Umgestaltung“ der bestehenden Städte wird als Teil der Aufgabe betrachtet, „das gesamte Siedlungsgebiet der DDR zu rekonstruieren, was mit einer regionalen Verteilung der Produktivkräfte und der Herausbildung von Städten verschiedener wirtschaftlicher Größenordnung verbunden ist“ (Prof. Karl Liebknecht auf dem 22. Plenum der Deutschen Bauakademie, Okt. 1960). Dabei soll der Entwicklung der „Nordgebiete“ und der Beseitigung des wesentlichen Unterschiedes von Stadt und Land besondere Aufmerksamkeit gelten. Der Perspektivplan bis 1970 sieht den Aufbau der Stadtzentren von Ost-Berlin, Leipzig, Dresden und Chemnitz vor; bei weiteren 7 Städten, nämlich Rostock, Neubrandenburg, Potsdam, Frankfurt, Magdeburg, Dessau und Gera, soll die Gestaltung der Stadtzentren „in der Hauptsache im Rahmen des komplexen Wohnungsbaues und durch Einbeziehung geeigneter Gebäude zentraler und bezirklicher Planträger“ erfolgen. Neubebauung nach Beseitigung der alten Bausubstanz soll in diesen Städten in größerem Umfang erst nach Deckung des dringendsten Wohnungsbedarfs (Wohnungswesen), also nach Beendigung des zweiten Siebenjahrplanes, ins Auge gefaßt werden. Auf dem V. Bundeskongreß des mitteldeutschen Bundes Deutscher Architekten legte Prof. Collein dar, daß auch im allgemeinen der Aufwand für Erhaltung und Modernisierung der Wohnungssubstanz noch auf lange Zeit höher sein werde als die Mittel für Neubauten. Mit den Fragen der Umgestaltung alter Stadtteile beschäftigen sich die zuständigen Institutionen daher neuerdings sehr intensiv; man will nicht nur Bausubstanz erhalten und in Stadtgebieten von niedriger Bevölkerungsdichte einen Zuwachs an Wohnungen gewinnen, sondern die alten Wohngebiete auch mit zusätzlichen „gesellschaftlichen Einrichtungen“ ausstatten und derart modernisieren, daß sie zusammen mit den neuerbauten Stadtteilen als städtebauliche Einheit erscheinen; von Baudenkmalen abgesehen sollen die Umgestaltungsmaßnahmen also nicht im Blick auf das Einzelgebäude, sondern auf größere Komplexe getroffen werden. Bei allen Städten sollen im Rahmen der Möglichkeiten die zentralen Plätze zu kulturellen Zentren entwickelt werden und in ihrer Gestaltung durch Bauwerke der „sozialistischen Kultur“ bestimmt sein. Der St. erstreckt sich auch auf das ländliche Bauwesen, und zwar unter dem Gesichtspunkt, daß mit dem Übergang von der bäuerlichen Einzelwirtschaft zur sozialisti[S. 609]schen Großproduktion neue Produktionsanlagen entstanden, die auch den Übergang zu stadtähnlichem Wohnungsbau mit mehrgeschossigen Häusern und entsprechenden „gesellschaftlichen Einrichtungen“ erforderten. (Architektur) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 608–609 Stadtbezirksversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StädtepartnerschaftSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Nach der ideologisch begründeten These des Regimes ist Bauherr „das Volk“. Die SED, die sich als die Vorhut des „werktätigen Volkes“ versteht und auf Grund dieses Anspruches auch den Staatsapparat beherrscht, hat es daher in der Hand, die St.-Politik ihres Herrschaftsbereichs ausschließlich und umfassend zu bestimmen. Das kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß Raumordnung (Gebietsplanung) und St. als Teil der Planungspolitik (Wirtschaft, Planung)…
DDR A-Z 1969
Gewinn (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Der G. ist im System der sozialistischen Zentralplanwirtschaft bei den volkseigenen Betrieben derjenige Teil des „Reineinkommens“ der Gesellschaft, der als solcher von der staatlichen Wirtschaftsführung dazu deklariert wird. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und damit die Kosten zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und G.-Verteilung in der Volkswirtschaft und in den VEB und VVB maßgeblich die Höhe des G. Der G. ergibt sich als Differenz zwischen der Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen (Umsatzerlös unter Zugrundelegung von Industrieabgabepreisen) und den zu ihrer Herstellung erforderlichen Kosten sowie der als Durchlaufposten behandelten Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Die Politökonomie definiert den G. „als jenen Teil des in der materiellen Produktion geschaffenen und über den Erlös reali[S. 254]sierten Mehrprodukts …, über den die Betriebe bzw. VVB nach staatlichen Festlegungen und Normen verfügen“. Die im Gegensatz zur Marktwirtschaft zentral regulierte G.-Verteilung folgt unmittelbar dem Staatseigentum an den Produktionsmitteln, da dem Staat als Eigentümer der Betriebe das Recht zusteht, eine ihm zweckmäßig erscheinende Aneignung und Verteilung des geschaffenen Mehrprodukts vorzunehmen. Durch die Wirtschaftsreform ab 1963 wurde der G. zur „Hauptkennziffer“ der staatlichen Planaufgaben und zum wichtigsten Maßstab der Leistungen von Betrieben und VVB aufgewertet. Ab 1962 entdeckten nämlich die östlichen Ökonomen, daß der G. in sich die Gesamtheit der betrieblichen und VVB-Leistungen zusammenfaßt und ausdrückt und seine Veränderungen bei gegebenem Preissystem mit den güterwirtschaftlichen Leistungen der Wirtschaftseinheiten korreliert. Die ab 1963 in der „DDR“ und in der Folgezeit auch in anderen osteuropäischen kommun. Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten daher zur Auswechselung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Durch die Beseitigung der Ausrichtung der Betriebe vor allem auf rein mengenmäßige Produktionssteigerungen soll die bis dahin ganz oder teilweise erfolgte Vernachlässigung wichtiger Leistungskomponenten (Qualität, Orientierung am Bedarf usw.) beendet werden. Den Anstoß zu dieser Aufwertung des G. gaben die Veröffentlichungen des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers E. Liberman, dessen Aufsatz am 9. Sept. 1962 in der Prawda die Reformdiskussion im Ostblock auslöste. Da je höher der G. ist, desto schneller und umfangreicher Investitionen durchgeführt, die Produktion erhöht, der technische Fortschritt gefördert und der Lebensstandard gesteigert werden können, entspricht die Erhöhung des G. der Staatsbetriebe und -konzerne nach den heute herrschenden Auffassungen in der Politökonomie sowohl den gesamtgesellschaftlichen als auch den individuellen Interessen der Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft. Da nach den Leitsätzen Libermans jede wirtschaftliche Leistung, die der Gesellschaft nützt, auch dem einzelnen nützen muß, wurde der G. zur alleinigen Bezugsbasis für die Prämiierung der Belegschaften der Betriebe und Konzerne. (Materielle Interessiertheit, Prämien) Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB verlangte in der „DDR“ und in den anderen Ostblockländern die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden ökonomischen Mißstände. Erst die Neubewertung der Grundmittel, der Abschluß der Industriepreisreform Ende 1967 (Preispolitik) und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung sowie eine mehr ökonomische Verwendung der verfügbaren Ressourcen (Abschreibungen). Die Subtraktion der gesamten Herstellungskosten und der Abführungen aus der Produktions- und Dienstleistungsabgabe vom Umsatzerlös ergibt den Brutto-G. Durch Abzug der seit dem 1. 1. 1967 von allen Industrie- und Baubetrieben erhobenen Produktionsfondsabgabe vom Brutto-G. erhält man den Netto-G. des Betriebes. Die Abführungen aus der Produktionsfondsabgabe rangieren an erster Stelle bei der G.-Verwendung. Im Gegensatz zur Zeit zwischen 1963 und 1967, wo nur der Rest-G., der nach Abzug der planmäßigen G.-Verwendung durch VEB und VVB übrigblieb, als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, müssen die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 wieder normativ festgelegte Nettogewinnabführungen an den Staat leisten. Der übrige G. wird gemäß einem staatlich festgelegten Verteilungsschema zur Tilgung und Verzinsung von Krediten, zur planmäßigen Finanzierung der betrieblichen Projektierungen und Investitionsvorhaben, zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel und zur Auffüllung des Prämien- und des Kultur- und Sozialfonds verwendet. Einen bestimmten Teil ihres G., der häufig zwischen den Betrieben und VVB ausgehandelt wird, führen die VEB an den G.-Verwendungsfonds der VVB-Zentrale ab. Dieser Fonds dient der Finanzierung derjenigen Betriebe im Verband einer VVB, deren G.-Erzielung zur planmäßigen Finanzierung ihrer Betriebsaufgaben nicht ausreicht. Außerdem finanziert die VVB-Leitung aus diesem Fonds die in eigener Regie durchgeführten Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253–254 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewinnverwendungsfondsSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Der G. ist im System der sozialistischen Zentralplanwirtschaft bei den volkseigenen Betrieben derjenige Teil des „Reineinkommens“ der Gesellschaft, der als solcher von der staatlichen Wirtschaftsführung dazu deklariert wird. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und damit die Kosten zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und…
DDR A-Z 1969
Stoph, Willi (1969)
Siehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1966 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin. 1. Stellv. des Vors. des Staatsrates seit 13. 11. 1963. Vors. des Ministerrates seit 21. 9. 1964. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1950, des Politbüros seit 1953. Abg. der Volkskammer seit 1950. Volksschule. Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD. 1933–1939 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. 1935–1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. Stabsgefreiter in der Artillerie. 1945 für die KPD tätig. 1945–1947 Leiter der Abt. [S. 773]Baustoffindustrie u. Bauwirtschaft, 1947 bis 1948 Leiter der Hauptabt. Grundstoffindustrie der Deutschen Zentralverwaltung für Industrie in der SBZ. 1948 Leiter der Abt. Wirtschaft im Parteivorstand bzw. ZK der SED. März 1951–Mai 1952 Leiter des Büros für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten: damit zuständig für die gesamte Wiederbewaffnung. Im Mai 1952 als Nachf. Steinhoffs Minister des Innern, zuständig vor allem für die als KVP bezeichnete Armee. Ab Nov. 1954 außerdem stellv. Vors. des Ministerrates und Mitgl. des Präsidiums des Ministerrates. Am 21. 6. 1949 von Maron als Minister abgelöst, da nur noch als Befehlshaber der KVP tätig. — 19. 1. 1956 Generaloberst der Nationalen Volksarmee und Minister für Nationale Verteidigung. Ab 29. 1. 1956 war er auch Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Warschauer Paktstaaten (Warschauer Beistandspakt). Am 1. 10. 1959 vom Ministerrat zum Armeegeneral befördert. Am 14. 7. 1960 als Verteidigungsminister abberufen und als Stellv. des Vors. des Ministerrates verantwortlich für die Koordinierung der SED- und Regierungsbeschlüsse im Staatsapparat und f. ihre Verwirklichung. Seit 4. 7. 1962 Erster Stellv. d. Vors. d. Ministerrates u. amtierender Ministerpräsident an Stelle des schwerkranken Grotewohl. Auszeichnungen: Vaterl. Verdienstorden in Gold und dessen Ehrenspange, Banner der Arbeit und viele andere Orden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 772–773 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stoph-willi verwiesen. Stief, Albert, Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Storch, HermannSiehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1966 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin. 1. Stellv. des Vors. des Staatsrates seit 13. 11. 1963. Vors. des Ministerrates seit 21. 9. 1964. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1950, des Politbüros seit 1953. Abg. der Volkskammer seit 1950. Volksschule. Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD. 1933–1939 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. 1935–1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. Stabsgefreiter…
DDR A-Z 1969
Verbrauchsabgaben (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Produktbezogene Abgaben auf bestimmte Erzeugnisse, die der Durchsetzung preispolitischer Ziele, der Einkommensregulierung und der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt dienen. Die V. haben teils den Charakter einer direkten Gewinnsteuer und teils den Charakter einer indirekten Verbrauchssteuer, soweit im letzteren Fall der Abgabesatz zusammen mit der Preishöhe der betreffenden Erzeugnisse zwecks Lenkung des Verbrauchs festgelegt wird. Historisch sind sie aus den früheren Verbrauchssteuern, Haushaltsaufschlägen und HO-Akzisen hervorgegangen. Die Abgaben werden vorwiegend in der nichtvolkseigenen Wirtschaft (Genossenschaften, halbstaatliche Betriebe, Privatbetriebe) erhoben, und zwar in der Regel auf der Stufe der Produktion. Demnach sind die V. in gewissem Sinne eine Parallelabgabe zu der in der VEW ebenfalls auf der Stufe der Produktion erhobenen Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Nur soweit produktgebundene Abgaben in der VEW auf der Handelsstufe eingezogen werden (z. B. bei importierten Südfrüchten oder weil, wie im Falle der Braunkohlenbriketts, der Preis von dem erst auf der Handelsstufe endgültig bestimmbaren Verwendungszweck abhängt), können auch Betriebe der VEW Abgabeschuldner für die V. sein. Abgabeschuldner sind im allgemeinen die Inhaber der Betriebe oder VEB, die verbrauchsabgabepflichtige Güter herstellen, bei Lohnaufträgen die Auftraggeber. V. werden von Erzeugnissen erhoben, die in der „DDR“ hergestellt, gewonnen oder gehandelt werden und in deren Preisen nach dem geltenden Recht V. enthalten sind. Die von den Produzenten und Handelsbetrieben in der Nicht-VEW eingezogenen V. schöpfen einen Teil der bei den einzelnen Erzeugnissen in der Regel unterschiedlich hohen Spanne zwischen den staatlich festgesetzten Preisen oder Erlösen einerseits und den Selbstkosten andererseits ab. Bei einem staatlich bestimmten Festpreissystem kann es nämlich dazu kommen, daß die üblichen Preisverzerrungen in Verbindung mit besonderen Rationalisierungsanstrengungen der Betriebe der Nicht-VEW zu einer unerwünschten Stärkung z. B. der Privatbetriebe führen, was der angestrebten Sozialisierung entgegenwirkt. Diese durch die besonderen ökonomischen Verhältnisse einer Zentralplanwirtschaft bedingte Sonderrendite soll aus Klassenkampfgesichtspunkten abgeschöpft und im Haushalt erfaßt werden. Die Sätze der V. werden nach Erzeugnissen, Verwendungszwecken und nach betrieblichen Merkmalen differenziert. Auf diese Weise wird der Gewinn der betroffenen Betriebe reguliert. Die Sätze der V. werden von den für die Preisbildung zuständigen Behörden festgelegt (Amt für Preise). Die fälligen V. sind vom Abgabeschuldner selbst zu errechnen. Durch den Abbau der Subventionen in der Grundstoffindustrie und in anderen Zweigen der Wirtschaft durch die Industriepreisreform 1964 bis 1967 (Preispolitik) hat sich zum Teil die Spanne zwischen den Planpreisen und den Selbstkosten in der weiterverarbeitenden nichtvolkseigenen Industrie vermindert. Zum Ausgleich der hierdurch entstandenen unzumutbaren Nettoeinkommensschmälerungen wurden ebenso wie in der VEW bezüglich der Produktions- und Dienstleistungsabgabe auch die V. ermäßigt oder z. T. ganz beseitigt. (Einzelhandelsverkaufspreis) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665 Verbraucherpreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerbrauchssteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Produktbezogene Abgaben auf bestimmte Erzeugnisse, die der Durchsetzung preispolitischer Ziele, der Einkommensregulierung und der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt dienen. Die V. haben teils den Charakter einer direkten Gewinnsteuer und teils den Charakter einer indirekten Verbrauchssteuer, soweit im letzteren Fall der Abgabesatz zusammen mit der Preishöhe der betreffenden Erzeugnisse zwecks Lenkung des Verbrauchs…
DDR A-Z 1969
Akademische Grade (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In jüngster Zeit erhielten die Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen, die Militärakademie „Friedrich Engels“ Dresden und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED Rahnsdorf b. Berlin das Promotionsrecht. Mit Wirkung vom 1. 10. 1965 wurde der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig das Habilitationsrecht zur Verleihung des AG. Dr. päd. habil, zuerkannt. Promotionsrecht besitzen u. a. auch die beiden Akademien neuen Typs, die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin und die Deutsche Bauakademie zu Berlin. Der in der SU oder in den „volksdemokratischen“ Ländern erworbene AG. „Kandidat der … Wissenschaften“ ist dem deutschen Doktorgrad gleichgestellt. Deutsche Staatsangehörige, die einen AG. einer ausländischen Universität oder Hochschule erworben haben, bedürfen zur Führung des Grades im Gebiet der „DDR“ der Genehmigung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen. Gestützt auf die „VO über die Verleihung akademischer Grade“ vom 6. 9. 1956 (GBl. S. 745) haben verschiedene Räte von Fakultäten wiederholt „Republikflüchtigen“ die von Hochschulen der „DDR“ verliehenen AG. aberkannt. Diese Aberkennung ist in der BRD nicht wirksam, da sie gegen den für sie geltenden ordre public verstößt. Die AG. der „DDR“ können genehmigungsfrei in der BRD geführt werden. Die Frage der Gleichwertigkeit der Diplome und der von ihnen zu unterscheidenden Staatsexamina (z. B. der Lehrer) mit entsprechenden Prüfungen in der BRD ist nicht einheitlich geregelt. Die entsprechenden Entscheidungen werden, soweit es sich um den öffentlichen Dienst handelt, von den zuständigen Behörden getroffen. (Ärzte) Am 1. 2. 1969 trat die „VO über die akademischen Grade“ vom 6. 11. 1968 (GBl. II, S. 1024–1026) in Kraft. Darin werden die AG. ― Diplom und Doktor eines Wissenschaftszweiges, Doktor der Wissenschaften ― als „gesellschaftlich notwendige Qualifikationsstufen“ bezeichnet, die „das Streben nach hohen wissenschaftlichen Leistungen und das Bedürfnis nach systematischer wissenschaftlicher Aus- und Weiterbildung in den theoretischen Grundlagen, in der Spezialwissenschaft und den marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften stimulieren“. Die Verleihung des Diploms ist den Sektionen der Universitäten und Hochschulen übertragen, die Fakultäten des Wissenschaftlichen Rates verleihen den Doktor eines Wissenschaftszweiges und den neueingeführten Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.), den höchsten AG., für dessen Verleihung der Besitz des Doktorgrades, eine „erfolgreiche Tätigkeit als Leiter von wissenschaftlichen Kollektiven, die Weiterbildung auf Gebieten des Marxismus-Leninismus, die hervorragende Mitarbeit bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ Voraussetzungen sind. Die Forschungsergebnisse des Kandidaten müssen das „Höchstniveau in der Wissenschaft“ bestimmen. Übergangsbestimmungen regeln das bisherige Habilitationsverfahren, das bei Habilitationsaspiranten noch bis zur Beendigung der Aspirantur durchgeführt werden kann. Sie können wie alle anderen habilitierten Wissenschaftler diesen Grad (Dr. habil.) weiterhin führen. Diese Möglichkeit besteht dann nicht mehr, wenn einem Habilitierten der Dr. sc. ohne Verfahren verliehen wurde. Jeder Habilitierte kann den Antrag auf Verleihung des Dr. sc. stellen. Die Bestimmungen über das Diplom- bzw. Promotionsverfahren stehen noch aus. Soweit sich aus der neuen VO ersehen läßt, können die wissenschaftlichen Ergebnisse als Einzelarbeit, Kollektivarbeit oder als Sammlung mehrerer wissenschaftlicher Arbeiten eingereicht werden. Literaturangaben Lücke, Peter R.: Sowjetzonale Hochschulschriften aus dem Gebiet der Geschichte 1946–1963. (BMG) 1965. 98 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 20 Akademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AkkreditivverfahrenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In jüngster Zeit erhielten die Hochschule für Landwirtschaftliche…
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Nationalsozialisten, Ehemalige (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Die SED behauptet immer wieder, entscheidende Stellungen in der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt, läßt aber unerwähnt, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen ihres Regimes stehen: 1. Höhere Funktionäre der Satellitenparteien. So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD, Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD. Ferner 2 Bez.-Vors. der CDU (Werner Behrend, Friedrich Mayer), 4 der NDPD (Friedrich Pfaffenbach, Arthur Pommerenke, Martin Richter, Fritz Schönebeck), der DBD (Fritz Weißhaupt); dazu je 1 stellv. Bez.-Vors. der LDPD [S. 445](Rudolf Kollmorgen), CDU (Karl Burkert) und NDPD (Fritz Geißler). 2. Viele Redakteure, darunter 4 Chefredakteure: Hans W. Aust (SED) bei der „Deutschen Außenpolitik“; Willi Siebenmorgen (SED) bei der „Märkischen Volksstimme“; Max Hummeltenberg (CDU) beim Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere; Gerhard Fischer (LDPD) beim „Morgen“. Ferner stellv. Chefredakteure: Heinz Huster (DBD) beim „Bauern-Echo“; Dr. Günter Ketzscher (SED) beim „Neuen Deutschland“; Karlheinz Ulrich (CDU) bei der Zeitung „Die Union“; Herbert Stößlein (NDPD) und Otto Zander (NDPD) bei der „National-Zeitung“. 3. Hohe Staatsfunktionäre: Hans Bentzien (SED), ehemaliger Minister für Kultur; Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Vors. d. Ministerrates; Rudolf Eichhorn (CDU), stellv. Minister f. Bauwesen; Otfried Steger (SED), Minister für Elektrotechnik: Gießmann (SED), Staatssekr. f. d. Hoch- u. Fachschulwesen; Oberst Hans Gossens (SED), Stellv. des Leiters der Polithauptverwaltung der NVA; Gerhard Kegel (SED), Gesandter; Matthes (SED), Minister u. Vors. des Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektion; Reichelt (DBD), Minister u. Vors. des Landwirtschaftsrates; Horst Scholtz (SED), 1.~stellv. Minister für Außenhandel u. innerdeutschen Handel; Dr. Weiz (SED), Staatssekr. f. Forschung u. Technik. — Hierher gehören auch Werner Funk (SED), stellv. Generalstaatsanwalt; Franz Gold (SED), Generalmajor im Min. für Staatssicherheit, dort Leiter der Abt. „Personenschutz“ (d. h. der Leibwächter der Partei- und Staatsspitzen). 4. Nicht weniger als 53 Professoren an Universitäten, Hochschulen u. ä. So u. a. Herbert ➝Dallmann (SED), Präsident der Urania; Kröger, Rübensam, Gerhard Reintanz (CDU) und Peter-Adolf Thießen. Zudem sind noch zu nennen: Dr. Egbert von Frankenberg und Proschlitz (NDPD), Luftwaffenfachpublizist; Dr. Walter Künzel, Chefredakteur des Akademie-Verlages; Manfred ➝Ewald (SED), Präs. des Deutschen Turn- und Sportbundes; Prof. Dr. Horst Peschel, Präs. der Kammer der Technik; Luitpold Steidle (CDU), Oberbürgermeister von Weimar. Die SED erklärte, daß diese ehemaligen Mitgl. der NSDAP „den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus eintreten“ („Neues Deutschland“ v. 18. 6. 1959). Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 5., erg. Aufl. (hrsg. vom Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1965. 102 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 444–445 Nationalrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NaturparkeSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Die SED behauptet immer wieder, entscheidende Stellungen in der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt, läßt aber unerwähnt, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen ihres Regimes stehen: 1. Höhere Funktionäre der Satellitenparteien. So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD, Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD. Ferner 2…
DDR A-Z 1969
Konsumgenossenschaften (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. Z. Z. zählen die K. rd. 4 Mill. Mitglieder, das sind rd. 30 v. H. der Gesamtbevölkerung über 16 Jahre. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt, wie ihn die SED versteht (Genossenschaften). Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre politische Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Oberstes Organ ist der Genossenschaftstag, dessen Beschlüsse für alle K. und auch die Bezirks- und Kreisverbände verbindlich sind. Die strukturelle Gliederung der K. wies Ende 1964 740 Dorf- und Stadt-K. mit 43.490 Verkaufsstellen und Gaststätten aus, sowie 191 Kreis- und 15 Bezirksverbände. Bis Ende 1966 war durch Rationalisierung die Zahl der Verkaufsstellen und Gaststätten auf 42.397 zurückgegangen. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Zahl der Produktionsbetriebe der K. auf 1.600. Von den Produktionsbetrieben unterstehen 75 als größere Industriebetriebe den Bezirksverbänden, während die übrigen als reine Versorgungsbetriebe wie Bäckereien und Fleischereien verwaltungsmäßig zu den Kreisverbänden gehören. Am gesamten Warenumsatz haben die K. einen Anteil von 33,8 v. H., während der Anteil des staatlichen Einzelhandels (HO) bei 34,4 v. H. liegt. Mit dieser Umsatzentwicklung haben sich der konsumgenossenschaftliche und der staatliche Einzelhandel einander angeglichen. Dabei waren die K. von Anfang an stärker als die HO auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genußmitteln ausgerichtet. Rund 75 v. H. aller konsumgenossenschaftlichen Verkaufsstellen vertreiben Nahrungsmittel und Genußmittel; diese sind am Gesamtumsatz der K. mit 57 v. H. beteiligt. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden, so daß die Kreisverbände als die seitherigen Träger des Großhandels nunmehr nur noch die politische und wirtschaftliche Kontrolle über die Stadt- und Dorf-K. mit ihrem Handelsnetz ausüben. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Gaststättengewerbe) auf dem Lande verbunden. Der Unterstützung dieser Zielsetzung dient das Konsum-Versandhaus in Chemnitz (Versandhandel). Weiterhin wird die Landversorgung durch den ambulanten Handel der K. unterstützt. Im Zuge der Wirtschaftsreform (Neues ökonomisches System, Ökonomisches System des Sozialismus) und der stärkeren Konsumorientierung wird versucht, den gesamten konsumgenossenschaftlichen Handel zu modernisieren und die Verkaufskultur den gestiegenen Bedürfnissen anzupassen. Dabei spielt z. B. die Umstellung auf Selbstbedienung eine besondere Rolle. 1966 betrug der Anteil der Selbstbedienung am Gesamtumsatz der K. 57 v. H. Darüber hinaus bemühen sich die K. mit modernen Einkaufsformen wie Minuteneinkauf, Bestelldienst, Ausleihdienst u.a. den Kundendienst zu verbessern. Zudem hat man Kaufhäuser und Spezialgeschäfte aus den Stadt-K. herausgelöst und in einem „Zentralhandel“ zusammengefaßt. Erste Maßnahme war der Zusammenschluß von 16 der bedeutendsten Warenhäuser und dem Versandhandel zum zentralen Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“, dem weitere Kaufhäuser und Bekleidungsbetriebe folgen. Echte Handelsbeziehungen zur Industrie zwecks rationellen Einkaufs sollen hergestellt werden. Man erhofft ferner bei der zentral gelenkten Abnahme von der Industrie mehr Einfluß auf die Produktion und Preis Verbilligung. Die K. unterhalten beim VDK eine eigene Werbeabteilung, deren Tätigkeit aber zur Vermeidung unnötiger Konkurrenz zur HO eingeengt werden soll. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen…
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Marktforschung (1969)
Die M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die Markterfordernisse zu berücksichtigen und unter Ausnutzung der Wertkategorien den Markt bewußt zu gestalten, und aus der Orientierung der einzelnen Warenproduzenten auf die aktive Nutzung der Marktkategorien im Rahmen der Planung sowie aus ihrer eigenverantwortlichen, volkswirtschaftlichen Optimalitätskriterien berücksichtigenden, marktgestaltenden Funktionen, leiten sich die Aufgaben der M. ab …“ Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen hat die M. als unmittelbare Funktion der Planung Aufgaben, von der Prognose ausgehend bis zur operativen Planung, wahrzunehmen“ (Zur Organisation der Marktforschung in der Industrie der DDR „Die Wirtschaft“, Beilage Nr. 23/67). Wichtiger Bestandteil der M. ist die Bedarfsforschung. Sie soll dazu beitragen, „eine bedarfsgerechte Produktion von Konsumtions- und Produktionsmitteln sowie eine reibungslose kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung und der verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft bei niedrigstem Aufwand zu sichern“. Da jedoch der Marxismus-Leninismus von der systematischen Lenkung des gesamten gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses ausgeht, wozu natürlich auch das Konsumverhalten der Bevölkerung zählt, findet die M. bzw. die Bedarfsforschung ihre zwangsläufige Ergänzung in der Bedarfslenkung. Hierunter ist die „planmäßige Einflußnahme auf Umfang und Struktur des Bedarfs der Bevölkerung durch Organe des sozialistischen Staates, wirtschaftsleitende Organe, Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe“ zu verstehen. „Ziel der Bedarfsforschung sind a) die Verwirklichung wichtiger Prinzipien der sozialistischen Lebensweise, b) die Herstellung einer weitgehenden Übereinstimmung zwischen dem Bedarf und den Angebotsmöglichkeiten der Volkswirtschaft“ („Ökonomisches Lexikon“, Ostberlin 1966, Bd. I, S. 273 und 274). Die M. bzw. Bedarfsforschung ist Aufgabe staatlicher Stellen, wirtschaftlicher Vereinigungen, Unternehmen und Betriebe. Vielfach werden zur Lösung spezifischer Aufgaben M.-Institute herangezogen. Das bekannteste dieser Institute ist das dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehende Institut für M. Das Institut wurde 1962 mit Sitz in Leipzig unter der Bezeichnung „Institut für Bedarfsforschung“ gegründet. Mit Statut vom 1. 1. 1967 wurde der Name in „Institut für M.“ geändert und die Aufgabenstellung den Erfordernissen der neuen wirtschaftlichen Zielsetzung angepaßt. Das Institut soll Marktanalysen und Marktinforrnationen erarbeiten, die Methodik der Bedarfsforschung laufend überprüfen und Befragungen durchführen. Zur Auswertung der Ergebnisse für die Perspektivplanung des Lebensstandards arbeitet es mit der Staatlichen Plankommission, dem zuständigen Ministerium und den leitenden Organen von Produktion und Handel eng zusammen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 389 Markt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MarktproduktionDie M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die…
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Schiedskommission (1969)
Siehe auch: Schiedskommission: 1965 1966 Schiedskommissionen: 1975 1979 Nach Art. 92 der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird die Rechtsprechung in der „DDR“ u.a. auch von den gesellschaftlichen Gerichten ausgeübt. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können. Dasselbe bestimmte die Richtlinie des Staatsrates über die Bildung und Tätigkeit von Sch. vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 115). Danach sind die Sch. „gewählte gesellschaftliche Organe der Rechtspflege und fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege“. Als „Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“ sollen sie durch ihre Tätigkeit „die freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts, der Grundsätze der sozialistischen Moral und die Herausbildung neuer sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger“ fördern. Ihre Bildung erfolgte schrittweise und wurde bis Ende des Jahres 1966 abgeschlossen (Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 — GBl. I, S. 47). Gleichzeitig verfügte der Staatsrat, daß die Neuwahl der Mitgl. aller Sch. einheitlich in den Monaten Januar bis März 1968 durchzuführen ist. Nach amtlichen Mitteilungen („Der Schöffe“ 1967, S. 204) bestehen nunmehr 5.620 Sch. mit 55.533 Mitgl. Nach dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) werden die Mitgl. der Sch. in den Städten und Gemeinden durch die jeweilige örtliche Volksvertretung. in den Genossenschaften durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie können, sofern sie „gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen“, von denselben Gremien abberufen werden. Für private Betriebe werden nach der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr Sch., sondern Konfliktkommissionen gebildet. Die Befugnisse der Sch. entsprechen denen der Konfliktkommissionen bei der Behandlung geringfügiger Straftaten und kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten haben die Sch. im Unterschied zu den Konfliktkommissionen nicht zu behandeln. Ausschließlich zuständig sind die Sch. für die Behandlung arbeitsscheuen Verhaltens („das Verhalten von Bürgern, die aus Arbeitsscheu keine gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten“). Im übrigen ist die Zuständigkeit der Sch. gegeben, wenn der Antragsgebende oder beschuldigte Bürger in ihrem Tätigkeitsbereich wohnt oder arbeitet. In der Praxis überwogen bisher bei Strafsachen die Beratungen wegen Beleidigungen und bei den Beratungen über kleinere Zivilrechtsstreitigkeiten Konflikte, die in [S. 544]der Haus- und Wohngemeinschaft entstehen. Über Einsprüche gegen die Entscheidungen der Sch. befindet das Kreisgericht. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 543–544 Schenkungssteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchießbefehlSiehe auch: Schiedskommission: 1965 1966 Schiedskommissionen: 1975 1979 Nach Art. 92 der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird die Rechtsprechung in der „DDR“ u.a. auch von den gesellschaftlichen Gerichten ausgeübt. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können.…