DDR A-Z 1969

Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) (1969)

Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das MfA ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Interzonen- und Außenhandel (DVIA), die als Hilfsorgan der SMAD tätig war, hervorgegangen. Im Juni 1948 wurde die DVIA in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt. Mit Bildung der „DDR“ wurde nach sowjetischem Vorbild ein besonderes Außenhandelsministerium geschaffen. Dieses führte während der sogenannten „Provisorischen Regierung“ (Okt. 1949 bis 1950) die Bezeichnung „Ministerium für Außenhandel und Materialversorgung“ und hieß danach „Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI)“. Am 13. 7. 1967 erfolgte die Umbenennung des MAI in MfA. Das MfA wird als „Zentrales Organ des Ministerrats der DDR zur Leitung der Außenwirtschaft“ bezeichnet. Es leitet die ihm unterstehenden Außenhandelsunternehmen und sonstigen operativen Außenhandelsorgane. Es koordiniert und kontrolliert deren gesamte Außenhandelstätigkeit und ist zuständig für den Abschluß von Außenhandelsabkommen auf Regierungsebene. Das MfA ist ferner zuständig für die Ausbildung der Außenhandelskader sowie für zentrale Grundsatzfragen. Verantwortlich für die Leitung ist der Minister für Außenwirtschaft, Horst ➝Soelle. Ihm unterstehen zwei Staatssekretäre und Erste Stellvertretende Minister, Dieter Albrecht (SED) und Horst Scholtz (SED) sowie 15 Stellvertretende Minister für die einzelnen Ressorts: Heinz Behrendt (SED), Gerhard Beil (SED), Kurt Enkelmann (SED), Kurt Epperlein (SED), Karl-Heinz Gerstenberger (SED), Kurt Gregor (SED), Willi Hüttenrauch (SED), Helmut Ihle (SED), Eugen Kattner (SED), Fritz Leucht (SED), Herbert Meyer, Arthur Paetzold (SED), Alexander Schalck (SED), Erich Wächter (CDU), Elfriede Wagner (SED). Dem Minister für Außenwirtschaft, Soelle, sind die Stellvertretenden Ministerratsvorsitzenden Wolfgang ➝Rauchfuß und Dr. Gerhard Weiß übergeordnet. Dem MfA unterstehen die Außenhandelsunternehmen, die sonstigen operativen Organe des Außenhandels (Außenwirtschaft), das 1962 gegründete Deutsche Institut für Marktforschung (DIM) sowie die Dienststellen der Zollverwaltung der DDR. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 425 Ministerium des Innern (MdI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das MfA ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Interzonen- und Außenhandel (DVIA), die als Hilfsorgan der SMAD tätig war, hervorgegangen. Im Juni 1948 wurde die DVIA in eine Hauptverwaltung der Deutschen…

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Schiedskommission (1969)

Siehe auch: Schiedskommission: 1965 1966 Schiedskommissionen: 1975 1979 Nach Art. 92 der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird die Rechtsprechung in der „DDR“ u.a. auch von den gesellschaftlichen Gerichten ausgeübt. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können. Dasselbe bestimmte die Richtlinie des Staatsrates über die Bildung und Tätigkeit von Sch. vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 115). Danach sind die Sch. „gewählte gesellschaftliche Organe der Rechtspflege und fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege“. Als „Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“ sollen sie durch ihre Tätigkeit „die freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts, der Grundsätze der sozialistischen Moral und die Herausbildung neuer sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger“ fördern. Ihre Bildung erfolgte schrittweise und wurde bis Ende des Jahres 1966 abgeschlossen (Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 — GBl. I, S. 47). Gleichzeitig verfügte der Staatsrat, daß die Neuwahl der Mitgl. aller Sch. einheitlich in den Monaten Januar bis März 1968 durchzuführen ist. Nach amtlichen Mitteilungen („Der Schöffe“ 1967, S. 204) bestehen nunmehr 5.620 Sch. mit 55.533 Mitgl. Nach dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) werden die Mitgl. der Sch. in den Städten und Gemeinden durch die jeweilige örtliche Volksvertretung. in den Genossenschaften durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie können, sofern sie „gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen“, von denselben Gremien abberufen werden. Für private Betriebe werden nach der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr Sch., sondern Konfliktkommissionen gebildet. Die Befugnisse der Sch. entsprechen denen der Konfliktkommissionen bei der Behandlung geringfügiger Straftaten und kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten haben die Sch. im Unterschied zu den Konfliktkommissionen nicht zu behandeln. Ausschließlich zuständig sind die Sch. für die Behandlung arbeitsscheuen Verhaltens („das Verhalten von Bürgern, die aus Arbeitsscheu keine gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten“). Im übrigen ist die Zuständigkeit der Sch. gegeben, wenn der Antragsgebende oder beschuldigte Bürger in ihrem Tätigkeitsbereich wohnt oder arbeitet. In der Praxis überwogen bisher bei Strafsachen die Beratungen wegen Beleidigungen und bei den Beratungen über kleinere Zivilrechtsstreitigkeiten Konflikte, die in [S. 544]der Haus- und Wohngemeinschaft entstehen. Über Einsprüche gegen die Entscheidungen der Sch. befindet das Kreisgericht. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 543–544 Schenkungssteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schießbefehl

Siehe auch: Schiedskommission: 1965 1966 Schiedskommissionen: 1975 1979 Nach Art. 92 der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird die Rechtsprechung in der „DDR“ u.a. auch von den gesellschaftlichen Gerichten ausgeübt. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können.…

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Leipzig (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1951 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.966 qkm mit (1967) 1.507.873 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1~Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. [S. 372]Vors. des Rates des Bezirkes: Erich ➝Grützner (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Fröhlich. Der Bezirk L. hat eine außerordentlich vielgestaltige Industrie. Während die Grundstoffindustrie sich im wesentlichen auf den Braunkohlentagebau beschränkt, ist der Bezirk der wichtigste Produzent an vielerlei Gießerei- und Schmiedeerzeugnissen, nach Berlin vorherrschend bei Druckerzeugnissen sowie bei der Leder-, vorwiegend Pelzproduktion. Auch in der Fabrikation von vielen Spezialmaschinen nimmt L. eine führende Stellung ein. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk L., Bezirksstadt, Kreisstadt, in der Leipziger Tieflandsbucht, am Zusammenfluß von Weißer Elster, Pleiße und Parthe, mit (1967) 591.538 Einwohnern (1950: 617.574) größte Stadt Sachsens und der „DDR“; alte Handels- und Kunststadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört): Thomaskirche (um 1200 gegr., mit Grab J. S. Bachs), Nikolaikirche (13./16. Jh.), Altes Rathaus (15./16. Jh.), Völkerschlachtdenkmal (1913), wichtiger Verkehrsknotenpunkt, der größte Bahnhof Deutschlands, Autobahn, Endhafen des Elster-Saale-Kanals, Flughafen); bis zur Spaltung Deutschlands bedeutendster deutscher, seitdem wichtigster Messeplatz der „DDR“ (die Leipziger Messen gehen auf das 12. Jh. zurück); Hauptsitz des deutschen Buchhandels (über 400 Verlage) und Pelzhandels; bedeutende Industrie: Eisen-, Schwer-, Land- und Druckmaschinen, Textilien, graphische Betriebe, Postscheckamt; seit 1409 Universitätsstadt (Universitas Lipsiensis, nach Schließung der deutschen Universität in Prag gegründet, seit 1953 „Karl-Marx-Universität“), Sächsische Akademie der Wissenschaften zu L., Hochschulen für Musik, Körperkultur, Graphik und Buchkunst, Binnenhandel, Bauwesen, Theaterhochschule, Pädagogisches Institut, Institut für Literatur, Deutsche Bücherei (mit 2,5 Mill. Bänden), Universitätsbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Städtische Theater, Schauspielhaus, „Theater der Jungen Welt“), Gewandhausorchester, Thomanerchor, Zentralleitung des Gustav-Adolf-Werkes für die ev. Diaspora-Gemeinden, Zentralhaus für Volkskunst, Museum der bildenden Künste, Museum des Kunsthandwerks (Grassi-Museum), „Georgi-Dimitroff-Museum“ (im Reichsgerichtsgebäude), Deutsches Institut für Länderkunde, Museum für Völkerkunde, Zoologischer Garten. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 371–372 Leihbüchereien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leipziger Messe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1951 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.966 qkm mit (1967) 1.507.873 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1~Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. [S. 372]Vors. des Rates des Bezirkes: Erich ➝Grützner…

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Familienrecht (1969)

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften über die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, zusammengefaßt in dem seit dem 1. 4. 1966 gültigen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1964 (GBl. 1966 I, S. 1). Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 waren bereits nach Gründung der „DDR“ alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Die aufgehobenen, alten familienrechtlichen Vorschriften waren aber nur zum Teil durch neue gesetzliche Bestimmungen ersetzt worden. Der vom Justizministerium 1954 fertiggestellte Entwurf eines Familiengesetzbuches ist nicht als Gesetz verabschiedet worden. Lediglich die Vorschriften über die Eheschließung und Eheauflösung mußten durch eine besondere VO vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzt werden, nachdem das vom Kontrollrat erlas[S. 185]sene Ehegesetz vom 20. 2. 1946 durch den am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjet. Ministerrates aufgehoben worden war. Das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037), das vor allem den Einsatz der Frau in der Produktion sichern sollte, bestätigte den Grundsatz der Gleichberechtigung, regelte aber nur wenige familienrechtliche Fragen (Familienpolitik). Weitere Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten in Auslegung der Verfassung und des Gesetzes vom 27. 9. 1950 wurden daher 1951 von einer Kommission aus den Vertretern der obersten Justizbehörden festgelegt, um die durch das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen eingetretene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die im wesentlichen hiermit übereinstimmenden Grundsätze des Entwurfs von 1954 sind daher schon als geltendes Recht angewendet worden. Von den Vorschriften dieses FGB-Entwurfs weicht das FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Ehegatten über alle das eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten eine einverständliche Entscheidung herbeizuführen. Ein Entscheidungsrecht des Ehemannes gibt es nicht. Als Familiennamen können die Eheleute bei der Eheschließung den Namen des Mannes oder der Frau wählen. Beide Elternteile üben während des Bestehens der Ehe das elterliche ➝Erziehungsrecht gemeinsam aus. Die unehelichen Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Völlig neu ist die Adoption geregelt worden. Die Vorschriften des FGB über Eheschließung und Eheauflösung entsprechen im wesentlichen den Bestimmungen der durch das FGB aufgehobenen „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955. Mann und Frau müssen 18 Jahre alt sein (Volljährigkeit), wenn sie heiraten wollen. Bei der Ehescheidung kommt es nicht auf das Verschulden, sondern darauf an, ob die Ehe objektiv zerrüttet ist und deshalb ihren Sinn für die Eheleute, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Es gibt keinen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Im Gegensatz zu dem vorher gültigen Scheidungsrecht können jedoch nach dem FGB bei der Entscheidung über das Erziehungsrecht und über den Unterhaltsanspruch die „Umstände, die zur Scheidung geführt haben“, berücksichtigt werden. Der Ehegatte, dessen Verhalten zur Scheidung geführt hat, verliert grundsätzlich jeden Unterhaltsanspruch (Unterhaltspflicht). Durch das FGB ist der bisherige gesetzliche Güterstand der Gütertrennung durch den Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft ersetzt worden. Bei Auflösung der Ehe ist das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen grundsätzlich zu gleichen Anteilen zu teilen. Das Gericht kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eines Ehegatten eine ungleiche Teilung vornehmen oder sogar das gesamte Vermögen einem Ehegatten übertragen. Wenn ein Ehegatte zur Vergrößerung oder zur Erhaltung des Vermögens des anderen Ehegatten wesentlich beigetragen hat, kann das Gericht ihm außer seinem Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen einen Ausgleichsanspruch zusprechen. Die Aufwendungen für die Familie sind von beiden Ehegatten und den Kindern, entsprechend ihrem Einkommen und sonstigen Mitteln, durch Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen gemeinsam zu erbringen. Die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Unterhaltsanspruch, da in der sozialistischen Gesellschaft jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll. Gleichzeitig mit dem FGB ist am 1. 2. 1966 die Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1964 (GBl. II, S. 171) in Kraft getreten, durch die die bis dahin gültige Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 aufgehoben worden ist. Wie bisher ist in allen Ehesachen das Kreisgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten örtlich zuständig (Zivilprozeß). Bei Eheleuten, von denen mindestens einer „Bürger der DDR“ ist, die jedoch beide keinen Wohnsitz in der „DDR“ haben, wird das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte für ausschließlich zuständig erklärt. Diese Zuständigkeitsregelung zielt offensichtlich auf die seit der Gründung der „DDR“ geflüchteten oder legal in den Westen übergesiedelten Bürger und deren Kinder ab (Staatsbürgerschaft). Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Wie in anderen gerichtlichen Verfahren sind auch hier in zunehmendem Maße gesellschaftliche Kräfte in das Eheverfahren einzubeziehen (Gesellschaftliche Erziehung). Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dient auch das Scheidungsrecht in der „DDR“ der Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Aus diesem Grunde werden in der BRD Ehescheidungsurteile der Gerichte der „DDR“ nicht mehr anerkannt, wenn die beklagte Partei zur Zeit des Urteils ihren dauernden Aufenthalt in der BRD hatte und die Scheidung nach westdeutschem Recht nicht hätte ausgesprochen werden dürfen. (BGH, Urt. vom 28. 3. 1962 — „Ehe und Familie“, 1963, S. 32.) Literaturangaben Friesen, Marie, und Wolfgang Heller: Das Familienrecht in Mitteldeutschland. (BMG) 1968. 228 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Weber, Gerda: Das Familiengesetz der SBZ. (BMG) 1966. 76 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 184–185 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienzusammenführung

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften über die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, zusammengefaßt in dem seit dem 1. 4. 1966 gültigen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1964 (GBl. 1966 I, S. 1). Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949…

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Schiffahrt (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieben der Binnen-Sch. nur Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Inzwischen wurden auf den Binnenwerften in größerer Anzahl Motorgüterschiffe, motorisierte Schleppkähne, Schleppkähne und — seit 1963 — sog. Schubboote gebaut und in Dienst gestellt. Von der jetzt etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich 40 v. H. im Besitz von rund 400 privaten Schiffseignern. Der Einsatz der Binnenflotte wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der „DDR“. Die privaten Schiffseigner können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Durch langfristige Charterverträge ist ein halbstaatlicher Sektor in der Binnen-Sch. entstanden. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Binnen-Sch. und Wasserstraßen im Ministerium für Verkehrswesen. Der Leistungsanteil der Binnen-Sch. am Gütertransport ist gegenüber der Vorkriegszeit um vier Fünftel zurückgegangen. Wesentliche Ursachen für den Rückgang nach dem Kriege waren u.a. die nach der Spaltung Deutschlands ungünstige Lage der Wasserstraßen zu den Industriezentren und der fehlende Anschluß der Wasserstraßen an die Seehäfen (Häfen). Die allgemeine Einführung der modernen Schub-Sch. hat zur Voraussetzung die Begradigung der Wasserstraßen und die Konzentrierung des Güterumschlags auf wenige leistungsfähige Binnenhäfen. Die dafür erforderlichen Arbeiten sind im Gange. Bis 1970 sollen zwei Drittel aller Binnenschiffahrts-Transporte von der Schub-Sch. übernommen sein. Mitte 1967 befanden sich 75 Schubboote im Dienst. Ihr Anteil an der Gütertransportmenge betrug 1967 bereits 42 v. H. Die Binnenfahrgast-Sch. konzentriert sich auf die Elbe und die Gewässer um Berlin. Sie verfügt über etwa 170 Schiffe mit 32.000 Plätzen. 1967 sind 9 Mill. Personen befördert worden. b) Seeschiffahrt. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der „DDR“ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Durch Kriegsschäden und Reparationen ging die gesamte Hochseeflotte verloren. Ab Kriegsende bis 1949 wurden auf den Werften der Zone zunächst nur Schiffe für die SU repariert (Schiffbau). Ab 1949 begann der Ausbau der Werften und anschließend der Neubau von Schiffen auch für den eigenen Bedarf. Bis Mitte 1967 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte, z. T. durch Ankauf von Alttonnage, auf rd. 679.000 BRT (Vergleich: Die BRD hatte einen Schiffsbestand von rd. 6 Mill. t). Im einzelnen verfügte die „DDR“ über: Die Tanker wurden von der SU geliefert. 1966 wurden damit rd. 2 Mill. t Erdöl aus dem Nahen Osten und den sowjet. Schwarzmeer- und Ostseehäfen importiert. Die beiden Fahrgastschiffe bieten je 950 Passagieren Platz. Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Für die Abfertigung in- und ausländischer Schiffe in den Häfen ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Sitz Rostock) zuständig. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft des Ministeriums für Verkehrswesen. Wirtschaftliches Leitungsorgan ist die Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft in Rostock. [S. 545]Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraumes unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Indien, Indonesien, Ostafrika, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Gemeinschaftslinien mit anderen Sowjetblockländern sind eingerichtet nach der Sowjetunion, Finnland, Kuba und Ägypten. In einigen Welthäfen hat die Deutsche Seereederei eigene Agenturen. Der Transportleistungsanteil der „DDR“-Hochseeflotte am Außenhandel über See betrug 1966 rd. ein Drittel. Don vorliegenden Plänen zufolge soll die Hochseeflotte bis 1970 auf rd. 950.000 BRT ausgebaut werden. Der Ankauf von weiteren Altschiffen im Ausland ist vorgesehen. (Verkehr) Literaturangaben Legahn, Ernst: Sozialistische Seeschiffahrt. Volkseigene Seewirtschaft. Kapitän und Kollektiv. Hamburg 1968, Wulf. 192 S. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 544–545 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffbau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieben der Binnen-Sch. nur Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Inzwischen wurden auf den Binnenwerften in größerer Anzahl Motorgüterschiffe, motorisierte Schleppkähne, Schleppkähne und — seit 1963 — sog. Schubboote gebaut und in Dienst gestellt. Von der jetzt etwa…

DDR A-Z 1969

Versorgung (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Unter V. ist die Bereitstellung von Nahrungsgütern, Industriewaren und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu verstehen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, so soll auch die V. planmäßig erfolgen. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u. a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes und umfaßt schwerpunktmäßig die vier Planteile: Nahrungsgüter, Industriewaren, Reparaturen und Dienstleistungen. Die Produktionsaufkommen aus Industrie, Handwerk und Landwirtschaft werden darin der Anforderung des Handels unter Berücksichtigung des vorhandenen Transportraumes gegenübergestellt und abgestimmt. [S. 678]Tatsächlich hat sich das Ziel, die V. nach Maßgabe vorher aufgestellter Pläne zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern, biß heute nicht erreichen lassen. 1. Entwicklung, allgemeine Versorgungslage Nachdem in der stalinistischen Ära die V. der Bevölkerung im Interesse der Industrialisierungsprogramme, insbesondere des forcierten Aufbaus der Schwer- und Grundstoffindustrie, hintangesetzt worden war, wurde mit dem Neuen Kurs (1953) eine teilweise Änderung dieser Wirtschaftspolitik eingeleitet. Langsam erhöhte sich die Warenbereitstellung für den Bevölkerungsbedarf, und 1958 konnten die bis dahin erforderlichen Lebensmittelkarten abgeschafft werden. Gleichzeitig wurde versucht, durch sogenannte „Massengüterprogramme“, worunter die Beauflagung der einzelnen Industriebetriebe mit der zusätzlichen Produktion von Gebrauchsgütern zu verstehen war, die V. auch in diesem Bereich zu verbessern. Dieses Ziel konnte jedoch nicht erreicht werden, und die Bevölkerung war weiterhin gezwungen, wegen der quantitativen und qualitativen Mängel der mitteldeutschen Produktion die benötigten Waren im Westen einzukaufen. Mit den durch die Kollektivierung bedingten Mißernten der Jahre 1961 und 1962 mußte für eine Reihe von Grundnahrungsmitteln — Milch, Butter, Käse, Eier und Fleisch — vorübergehend wiederum eine Rationierung in Form von Kundenlisten eingeführt werden. Inzwischen hat sich aber das Marktaufkommen aus der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft wieder soweit normalisiert, daß die Zuteilungsbeschränkungen für die Grundnahrungsmittel entfallen konnten. Auch in der V. mit Industriewaren war eine relative Verbesserung zu verzeichnen. Die Entwicklung der V. läßt sich bis zu einem gewissen Grade an den Einzelhandelsumsätzen (Binnenhandel) in den Hauptwarengruppen ablesen. Sie entwickelten sich ab 1960 folgendermaßen: Von 1961 bis 1963 stagnierten die Einzelhandelsumsätze. Seit 1964 nahmen sie jährlich um durchschnittlich 4,2 v. H. zu, woraus sich gegenüber 1960 ein Wachstum von 18 v. H. errechnet. Dem steht eine Steigerung des Nationaleinkommens im gleichen Zeitraum um 23 v. H. und der Bruttoanlageinvestitionen um 33 v. H. gegenüber. Dies bedeutet, daß die mitteldeutsche Wirtschaftspolitik auf eine schnelle Erhöhung des Produktionspotentials bei einer verlangsamten Steigerung der individuellen Konsumtion ausgerichtet ist. Diese Politik wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt (Wirtschaft, Planung). In der Zusammensetzung des Warenumsatzes lagen die Nahrungs- und Genußgüter mit 56 v. H. auch 1966 an der Spitze, während man in einem modernen Industriestaat gerade mit einer umgekehrten Quote zugunsten von Industriewaren rechnet. 48 v. H. des hohen Anteils an Nahrungsmitteln machen die Genußmittel wie Tabakwaren und Alkohol aus. Aus den angeführten Angaben läßt sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Versorgungslage nicht gewinnen. Diese erreicht weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht das Niveau eines modernen Industriestaates des Westens. Im einzelnen ergibt sich das folgende Bild: 2. Nahrungs- und Genußmittel Mit zunehmender Verbesserung der Einkommenslage hat sich die Verbrauchsstruktur weiter zugunsten höherwertiger Güter verändert. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Kartoffeln ist weiterhin — von 174 kg (1960) auf 156 kg (1966) — gesunken. Gestiegen ist beispielsweise der Verbrauch (je Einwohner pro Jahr) folgender Güter: [S. 679] Der mitteldeutsche Nahrungsmittelverbrauch zeichnet sich noch immer durch einen vergleichsweise hohen Anteil von Fetten und Kohlehydraten aus. Sein Nährwertgehalt — gemessen in Kalorien je Einwohner — dürfte 1966 rd. 15 v. H. über dem westdeutschen gelegen haben. Die Ursache hierfür ist einmal in der durchschnittlich höheren Arbeitsbelastung der mitteldeutschen Bevölkerung, zum anderen in der noch unzureichenden Substitution fett- und kohlehydratreicher durch eiweißreiche Nahrungsmittel zu suchen. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Genußmitteln erhöhte sich zum Teil noch stärker, wie die folgende Übersicht zeigt: Während das Preisniveau der Nahrungsmittel sich in beiden Teilen Deutschlands bei einer Gleichsetzung von DM und M im Durchschnitt etwa entspricht (Ausnahmen: Butter, Schokolade und Südfrüchte sind in der BRD billiger), gelten für Genußmittel in Mitteldeutschland noch immer wesentlich höhere Preise (Preissystem). („SBZ-Archiv“ Nr. 5/1968, Seite 69 ff.) Die tatsächlich im Bereich der Nahrungs- und Genußmittel bestehenden Mängel und Mißstände in der V. treten weniger in der zentralen in Ost-Berlin erscheinenden Presse, als vielmehr in den Veröffentlichungen der Bezirks- und Betriebszeitungen in Erscheinung. Für Mitte 1968 ergibt sich daraus die folgende Situation: a) Brot- und Backwaren Seit Herbst 1966 läßt sich in mehreren Bezirkshauptstädten, insbesondere in Magdeburg, Leipzig, Chemnitz und Potsdam-Werder eine deutliche Verschlechterung in der V. der Bevölkerung mit Brot und Backwaren registrieren. Die Ursachen sind vielfältig. Sie liegen vor allem im herrschenden Arbeitskräftemangel und im Fehlen des Nachwuchses für das Bäckerhandwerk, in der Schließung vieler Bäckereien und dem dadurch bedingten Ausfall der Backkapazität und schließlich in der ungenügenden Leistung der Großbäckereien. Hier ist der Maschinenpark überaltert, da die Neuproduktion an Bäckereimaschinen exportiert werden mußte. b) Obst, Gemüse, Kartoffeln Die Belieferung mit Gemüse erfolgt offensichtlich nur stockend, feinere Gemüsesorten werden nur selten angeboten. Die Gründe für die V.-Mängel scheinen hier vor allem im Fehlen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Arbeitskräfte, in den Unzulänglichkeiten des Verteilungsnetzes und im Mangel an Verpackungsmaterial zu liegen. Bei Kartoffeln ist zur Einkellerung die Voranmeldung beim Einzelhandel erforderlich. Geklagt wird über die schlechte Qualität der Kartoffeln sowie das Fehlen von Kartoffelerzeugnissen. c) Milch, Molkereiprodukte, Getränke Obwohl die mitteldeutsche Landwirtschaft heute genügend Milch erzeugt, treten laufend Störungen in der V. mit Milch und Käse auf. Bei Milch scheinen die Ursachen vor allem in der ungelösten Transport- und Verpackungsfrage (Rücklauf des Leergutes, völlig unzureichende Kapazität an Tütenabfüllung) zu liegen. Im Käseangebot fehlt es vor allem an Abwechslung; hochwertige Käsesorten fehlen völlig. Ein wunder Punkt ist die Getränkeversorgung. Im Sommer 1968 hat sich die Situation hier so zugespitzt, daß in der Bezirkspresse verschiedentlich über Produktionsausfälle in den Betrieben und mangelnde Schichtleistungen berichtet wird, weil die Arbeiter Arbeitszeit zur Besorgung von Bier und nichtalkoholischen Getränken aufwenden. d) Fleisch- und Wurstwaren, Fisch Von den Kontrollen der ABI und der Hygiene-Inspektion wurde Anfang 1968 mehrmals die mangelhafte Qualität der von staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Fleischereien angebotenen Fleisch- und Wurstwaren bemängelt (zu großer Fettgehalt im Gehackten, Untergewichte). Die Versorgung mit Frischfisch ist gebiets[S. 680]weise unzureichend. Die Ursachen scheinen in ungenügenden Anlandungen, Mängeln bei der Fischverarbeitung sowie in Leistungsschwächen des Verteilungsapparates zu liegen. 3. Industriewaren Der Industriewarenumsatz ist seit 1960 von 20,0 Mrd. M um durchschnittlich 2,4 v. H. im Jahr auf 23,1 Mrd. M (1966) gestiegen. Seit 1964 hat sich das Angebot industrieller Güter allerdings zunehmend günstiger entwickelt, zumal Strukturveränderungen innerhalb des gesamten Industriewarenumsatzes zu berücksichtigen sind. Bei stark differenziertem Konsumverhalten der Bevölkerung ist auch in Mitteldeutschland eine Tendenz zum höherwertigen Industrieartikel zu erkennen: Pkw verdrängen Mopeds, Motorroller und Motorräder, Waren minderer Güte verschwinden allmählich aus dem Sortiment, das Angebot langlebiger Konsumgüter steigt, bei gewissen Gütern (z. B. Fernsehgeräten) zeigen sich Marktsättigungstendenzen. Die Erhöhung des Industriewarenumsatzes sowie der Anstieg des Bestandes an langlebigen technischen Konsumgütern darf nicht über die vielfach vorhandene Dürftigkeit des Angebots und die oftmals geringe Qualität der Erzeugnisse aus der eigenen Produktion hinwegtäuschen. Recht aufschlußreich ist hier z. B. der Vergleich eines Kataloges des Versandhauses „Konsument“ in Chemnitz (Versandhandel) mit einem Katalog eines westdeutschen Versandhauses des gleichen Jahres (1966). So bietet „Konsument“ z. B. eine einzige Nähmaschine an — gegenüber 13 Modellen des westlichen Versandhauses. Dem Angebot von 2 Fahrradmodellen stehen 16 Modelle auf der westlichen Seite gegenüber. Auffallend gering ist auch das Angebot an Plastikerzeugnissen. So werden Eimer, Waschwannen, Kinderbadewannen u. dgl. vorwiegend in Zinkblech angeboten, worin sich das geringe Niveau der mitteldeutschen kunststoffchemischen Industrie ausdrückt. Die Nachteile für den Verbraucher treten im höheren Preis in Erscheinung. Während die verzinkte Kinderbadewanne bei „Konsument“ mit 32,45 Mark angeboten wird, kosten gleichartige Erzeugnisse aus Plastik im Westen 5,50 bis 9,85 Mark. Im einzelnen ergibt sich für Mitte 1968 folgendes Bild: a) Kraftfahrzeuge Mit einem Bestand von 39 Personenkraftfahrzeugen auf 1.000 Einwohner lag die DDR 1965/66 im europäischen Vergleich erst an 16. Stelle (BRD: 173 Pkw auf 1.000 Einwohner). Hinter diesem Bestand verbirgt sich eine Erhöhung des Pkw-Angebots seit 1960 um durchschnittlich 8,1 v. H. jährlich. Im Jahre 1966 wurden mit 82.000 Pkw jedoch nur 5 Autos je 1.000 Einwohner im Inland abgesetzt. Die Wartezeiten auf Lieferung eines Pkw betragen gegenwärtig 4 oder mehr Jahre (nach Meldungen in der Bezirkspresse werden z. Z. (Sommer 1968) sogar erst die Bestellungen des Jahres 1961 ausgeliefert). Ein weiteres Problem ist die Ersatzteilversorgung, so daß ein großer Teil von Kraftfahrzeugen nicht einsatzfähig ist. b) Schuhwaren, Bekleidung In der ersten Hälfte des Jahres 1968 führte die gesamte SED-Presse eine regelrechte Kampagne, mit dem Ziel, die herrschenden Mißstände in der Schuhproduktion und Schuhversorgung zu überwinden. Das „Neue Deutschland“ schrieb unter dem 4. 1. 1968: „Der Schuh ist für uns nicht mehr nur Fußbekleidung schlechthin, sondern er soll uns auch gefallen. Die Kunden haben recht, wenn sie das Sortiment eintönig finden. — Abgeleimte Sohlen, schlechte Innenverarbeitung, Absatzbrüche, Abblättern der Farbe — offensichtlich werden in manchen Schuhfabriken die technischen Prozesse ungenügend beherrscht.“ Auch auf dem Gebiet der Textilversorgung können die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht befriedigt werden. Hier wird vor allem über den fehlenden modischen Schick sowie über Angebotslücken, vor allem bei Kinderkleidung, geklagt. Auch [S. 681]die Anpassung des Angebots an die Saisonbedürfnisse scheint nicht zu gelingen („warme Jacken statt leichter Anzüge für den Sommer?“ — „Neues Deutschland“ v. 5. 6. 1968). c) Baumaterialien, Installationsmaterial Eine reale Forderung an die V. bezieht sich auf eine bessere Bereitstellung von Baumaterialien für den noch privaten Hausbesitz, da sonst die verlangten Maßnahmen zur Werterhaltung des Grundbesitzes nicht gewährleistet sind. Inwieweit sich die bisherige Vernachlässigung gerade des privaten Hausbesitzes wieder gutmachen läßt, bleibt abzuwarten, zumal die Besitzer zu einem großen Teil Rentner sind, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen. Wiederholte Verkaufsangebote in der Presse, die weit unter dem Einheitswert liegen und teilweise noch nicht einmal 50 v. H. ausmachen, bestätigen diese bedauerliche Tatsache. Des weiteren fehlt es an Installationsmaterial, Badewannen und Klempnerbedarf. d) Möbel Auch hier läßt das Angebot viele Wünsche offen. Nach offiziellen Angaben liegen die Gründe für das mangelhafte Möbelangebot nicht im zu hohen Export, sondern vielmehr in der nichtfunktionierenden Kooperation der Industrie und in der Zersplitterung der Kapazitäten durch handwerkliche Produktionsmethoden. e) Sonstiges Regionale oder periodische Versorgungsschwierigkeiten bestehen z. Z. auch bei folgenden Industriewaren: Gläser, Geschirr, Schreibmaschinen, Flachbatterien, Papierservietten, Toilettenpapier, Tapeten, Feinwaschmittel, Kosmetika in guter Qualität, Nägel, Scheren, Feilen und Draht. f) Rationierung über den Preis, Exquisitläden Im Jahre 1960 besaßen nur 6,1 v. H. aller Haushalte einen Kühlschrank und 6,2 v. H. eine Waschmaschine; 1967 waren es bereits 34,8 v. H. bzw. 46,4 v. H. aller Haushalte. Da diese Geräte teuer sind — ein Kühlschrank kostet zwischen 1.300 und 1.700 M, eine einfache elektrische Waschmaschine zwischen 600 und 800 M und eine halbautomatische 1.200 M — variiert der Bestand stark mit der Streuung der Haushaltseinkommen. Von den Haushalten mit einem Einkommen (brutto) unter 600 M besaßen 1965 nur 8,7 v. H. einen Kühlschrank und 10,4 v. H. eine Waschmaschine, in der Einkommensgruppe über 1.500 M jedoch bereits jeweils 60 v. H. der Haushalte. In diesem Zusammenhang sind auch die in Ost-Berlin und in den Bezirkshauptstädten eingerichteten Exquisit-Verkaufsstellen zu erwähnen. Sie bieten hochwertige Nahrungs- und Genußmittel sowie Industriewaren, vor allem aus der westlichen Produktion zu Überpreisen an. So kosten z. B. 1~Flasche Whisky, Marke ‚Johnnie Walker‘ 1), 80 M; 1~Dose 50 g Pulverkaffee 20 M; 1~Nyltest-Herrenhemd 75–78 M; italienische Damenschuhe 120–135~M; französische und Wiener Modelle 165–180 M. g) Dienstleistungen Das Regime ist um Behebung der Schwierigkeiten auf dem Dienstleistungssektor bemüht, aber für Dienstleistungen des Alltags, wie Wäsche und Schuhreparaturen, reichen die bestehenden Dienstleistungsbetriebe nicht aus. Zur Entlastung dienen hauswirtschaftliche Dienstleistungskombinate, die als volkseigene Betriebe firmieren und mehrere Zweige zusammenfassen. Waschstützpunkte sollen die Frauen entlasten. Als Annahmestellen fungieren vielfach die Verkaufsstellen des sozialistischen Handels. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 677–681 Versöhnlertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versorgungskontore 1) Schreibung im Original: Jonny Walker.

Versorgung (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Unter V. ist die Bereitstellung von Nahrungsgütern, Industriewaren und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu verstehen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, so soll auch die V. planmäßig erfolgen. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u. a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil…

DDR A-Z 1969

Soziologie und Empirische Sozialforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der SU und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und ihre Institutionalisierung gefordert worden. Während in der SU seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und politische Schwierigkeiten zu überwinden, ehe S. und ES. neben dem historischen und dialektischen Materialismus institutionalisiert werden konnten — war doch in der DDR die S. jahrelang besonders scharf als Werkzeug des „staatsmonopolistischen Kapitalismus und Imperialismus“ angegriffen worden. Jedoch auch nach ihrer Institutionalisierung blieb die marxistische S. zunächst unter der Kontrolle der Kulturfunktionäre der SED. Sie hatte in erster Linie Informationen über die differenzierte Entwicklung der DDR-Gesellschaft für die SED-Führung bereitzustellen. Darauf verweisen unter anderem die Äußerungen von Kurt ➝Hager, Mitglied des Politbüros der SED und Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro, vor dem VI. Parteitag der SED: „Durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung wird ein wichtiger Beitrag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet. In der gegenwärtigen Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus stehen vor allem jene Probleme und Prozesse im Mittelpunkt der soziologischen Forschung, die der wissenschaftlich-technische Fortschritt in Industrie und Landwirtschaft für das Leben und die Entwicklung der verschiedenen sozialen Gruppen mit sich bringt.“ Demgemäß ist auch bis in die Gegenwart hinein umstritten, ob S. und historischer Materialismus identisch sind bzw. wie die marxistische S. vom historischen und dialektischen Materialismus abzugrenzen ist. Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der SU ist, daß der historische Materialismus eine „all[S. 578]gemein-soziologische Theorie“ sei, neben der freilich eine Reihe von Spezialsoziologien und empirischen Forschungsmethoden und -techniken bestehen. Der historische Materialismus wird nach wie vor als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl Gesellschaftsphilosophie wie S. Die marxistische S. wird damit als eine Art Universal Wissenschaft verstanden. Sie fußt auf der im historischen Materialismus enthaltenen theoretischen „Reproduktion des Ganzen der Gesellschaft“. Dabei spielt der in Anlehnung an das Marxsche Begriffsgerüst gewonnene Begriff der „sozialökonomischen Formation“ eine zentrale Rolle. Von ihm werden auch die marxistischen Kategorien der „Produktivkräfte“, „Produktionsverhältnisse“ usw. abgeleitet. Andererseits hat die marxistische S. in den letzten Jahren zahlreiche Begriffe aus der westlichen S., u.a. die Begriffe „Gruppe“, „Rolle“, „Sozialstruktur“, „Mobilität“, „soziales Handeln“, „Interaktion“, „System“, „Subsystem“ usw., übernommen. Daraus resultieren zahlreiche, bis heute nicht gelöste Probleme. Die Grundfunktionen der marxistischen soziologischen Theorie im Rahmen des historischen Materialismus können wie folgt zusammengefaßt werden: Zunächst hat sich die marxistische soziologische Theorie einerseits auf die Grundaxiome des historischen und dialektischen Materialismus zu stützen, andererseits ein eigenes Kategoriensystem, in das durchaus Begriffe aus der westlichen S. eingehen können, zu entwickeln. Zweitens hat die marxistische soziologische Theorie das „Wesen“ des sozialen Ganzen zu erfassen. Die Gesellschaft soll als System wechselseitig aufeinander wirkender Elemente begriffen werden. Drittens hat die marxistische S. alle Spezialsoziologien in einem einheitlichen Wissenschaftssystem zu integrieren. Viertens dient sie als methodologische Grundlage für empirisch-soziologische Untersuchungen. Diesen Funktionen der marxistischen S. im theoretischen Bereich entsprechen bestimmte praktische Aufgaben der soziologischen Forschung. Allgemein können diese Aufgaben der S. dahingehend definiert werden, daß sie zusammen mit anderen Sozialwissenschaften die wissenschaftlichen Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR zu schaffen hat. Die Einzelaspekte dieser Aufgaben sind in einem Katalog zusammengefaßt worden. Er enthält folgende fünf Untersuchungsgebiete, denen sich die soziologische Forschung bis 1970 in. erster Linie widmen soll: „soziale und ideologische Bedingungen und Triebkräfte der Qualifizierung der Werktätigen in der wissenschaftlich-technischen Revolution; soziale Probleme der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution; die Entwicklung der Einstellung der Werktätigen zur Arbeit; die Entwicklung des Verhältnisses von geistiger und körperlicher Arbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution; die Veränderung der Sozialstruktur in der DDR als Ergebnis des umfassenden Aufbaus des Sozialismus.“ Die Begriffsbestimmung der marxistischen S., die Festlegung ihrer Funktionen und Aufgabenbereiche weisen bereits darauf hin, daß auch die SED sich bestimmter neuer sozialwissenschaftlicher Denkformen und Methoden bedienen muß, um das komplizierter gewordene Gesellschaftssystem, vor allem die zahlreichen durch die hohe Mobilität verursachten sozialen Konflikte, noch überschauen und analysieren zu können. Politisch-soziale Planung und Kontrolle, Informationen über Einzelbereiche der Gesellschaft, Rationalisierung und Integration der auseinanderfallenden Teile des ideologischen Dogmas des Marxismus-Leninismus — alle diese Probleme sollen mit Hilfe der S. und der ES. effektiver gelöst werden. 2. Entwicklungsgeschichte Obwohl die marxistische S. als eigenständige Disziplin in der DDR noch jung ist, sind auch vor dem Jahr 1963 bereits soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 sind Überlegungen zu einer eigenständigen marxistischen S., die sich vom historischen Materialismus zu unterscheiden hat, angestellt worden. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind zahlreiche empirische sozialpsychologische und sozialpädagogische Arbeiten auf dem [S. 579]Gebiet der Jugendforschung durchgeführt worden. Seit 1961 wurde die Kritik der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllt im Prozeß der Herausbildung einer marxistischen Soziologie in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch wesentliche Begriffe, Fragestellungen und Methoden der westlichen S. übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Schließlich soll die Kritik an der westlichen S. dazu dienen, das ideologische Dogma des Marxismus-Leninismus vor „revisionistischen“ Interpretationen zu schützen (Machtsicherungsfunktion). Seit 1963/64, dem eigentlichen Beginn soziologischer Forschungen in der DDR, hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Neben Grundproblemen der marxistischen S. werden vor allem folgende Spezialsoziologien ausgebaut: S. der sozialen Gruppen und Schichtung, Industrie- und Betriebs-S., Organisations-S., Jugend-S., Religions-S., S. der Kultur, Kunst und Literatur, empirische Methoden und Verfahren der S. 3. Organisatorischer Aufbau Seit den Jahren 1963/64 sind z. T. mehrere Lehrstühle bzw. Lektorate für S. an den sechs Universitäten und 2 Technischen Hochschulen der DDR geschaffen worden. So wurden z. B. am Institut für Philosophie wie am Institut für Politische Ökonomie an der Humboldt-Universität zu Berlin Lehrstühle eingerichtet bzw. Lehraufträge für S. erteilt. Jedoch auch an den direkt von der SED kontrollierten Institutionen: der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, dem Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED, der Hochschule für Ökonomie und der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ist die S. in dieser oder jener Form institutionell vertreten. Dasselbe gilt für die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut, das Deutsche Institut für Berufsausbildung sowie für zahlreiche Fachhoch- und Fachschulen. Neben diesen Formen der Institutionalisierung sind „soziologische Labors“ in einigen Großbetrieben eingerichtet worden. Hier arbeiten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ gemeinsam an industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Die bereits 1961 gegründete „Sektion Soziologie bei der Vereinigung Philosophischer Institutionen der DDR“ wurde im Jahre 1963 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Seit dem IV. Weltkongreß für S. in Mailand und Stresa (1959) nahmen Soziologen aus der DDR an den Weltkongressen der ISA, in Washington (1963) und in Evian (1967), teil. Die Sektion S. sowie der 1965 gegründete „Wissenschaftliche Rat für Soziologische Forschung beim Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED“ nehmen vor allem folgende Aufgaben wahr: die Förderung und den Ausbau des -Studiums an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch- und Fachschulen; die Ausarbeitung eines Programms zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; die Abstimmung der Forschungsprogramme der einzelnen Institutionen; die Organisation und Vorbereitung von Konferenzen; die Organisierung der internationalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit Soziologen in Ost und West. Eine eigene soziologische Fachzeitschrift existiert in der DDR bisher nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Einheit“, der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“. Seit 1964 erscheint (in unregelmäßigen Abständen) eine „Referatekartei Soziologie“, die über die wichtigsten Neuerscheinungen des In- und Auslandes berichtet. Sie wird von der „Zentralstelle für Wirtschaftswissenschaftliche Dokumentation und Information“ beim Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin herausgegeben. 4. Spezialsoziologien <a) Soziologie der Gruppen und der sozialen Schichtung.> In enger Verbindung mit der Sozialpsychologie sowie der Arbeits- und Berufspsychologie versucht die Gruppen-S. Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges zwischen der sozialökonomischen Klassen- und Schichtenstruktur der Gesellschaft sowie der Beschäftigten-, Berufs- und Bil[S. 580]dungsstruktur herauszuarbeiten. Die soziale Gruppe wird dabei als Grundelement der einzelnen Strukturen und Organisationen angesehen. Auch die marxistischen Soziologen gehen davon aus, daß Gruppen durch bestimmte Verhaltensweisen zu charakterisieren sind. Im einzelnen werden formelle und informelle Gruppen unterschieden (vgl. unten: Industrie- und Betriebs-S.). Die Gruppen- in Verbindung mit der Schichtenanalyse soll vor allem die sozialökonomischen Strukturen der Gesellschaft und ihre Veränderungen untersuchen. Sie betrachtet soziale Gruppen deshalb unter dem Gesichtspunkt ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit, nicht so sehr als Einheiten in Einzelbereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders zwei Spezialaspekte stehen im Vordergrund des Interesses: einmal das Gesamtsystem der Leitbilder und Normen von Gruppen in der Gesellschaft; zum anderen die Fluktuation von Arbeitskräften. Sie wird nicht nur unter dem Aspekt eines Industriebetriebes oder Industriezweiges gesehen, sondern vor allem hinsichtlich der durch sie bedingten Probleme der sozialen Mobilität. Diese Probleme betreffen die Gesellschaft als Ganzes und weisen weit über Einzelprobleme der „industriezweigbestimmten“ Produktion hinaus. <b) Industrie- und Betriebssoziologie [IBS].> In enger Verbindung mit der S. der Gruppe und der sozialen Schichtung steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind der einzelne Industriebetrieb, Produktionszweige sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezialsoziologien in der DDR ist auch die IBS von bestimmten Axiomen des historischen Materialismus abhängig. Vor allem ist ihr „Praxis“-Bezug, ihre „produktive Funktion“ hervorzuheben. Auch die IBS arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, dem führenden Industrie- und Betriebssoziologen in der DDR, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Demgegenüber werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ und ambivalent usw. sein kann und von den Industrie- und Betriebssoziologen zu erfassen gesucht wird. Die marxistische IBS wendet den Gruppen im Betrieb besonders deshalb Aufmerksamkeit zu, weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Darüber hinaus werden formelle und informelle Gruppen als Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes angesehen. Daneben werden im Rahmen der IBS vor allem folgende Themen behandelt: die Analyse sozialer Verhaltensweisen sowie der sozialen Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; Fluktuation und Disponibilität von Arbeitern; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“ im Betrieb sowie Rationalisierungsprobleme. Der Aufgabenbereich der IBS geht allerdings über diese Forschungsbereiche noch hinaus. Die sozialen Verhältnisse und die Beziehungen der Menschen im Industriebetrieb haben auch ihre Auswirkungen auf das Zusammenleben in den Wohngebieten, auf die Freizeitgestaltung usw. Es ist nicht zu übersehen, daß die IBS zur wichtigsten Einzeldisziplin unter den Spezialsoziologien in der DDR geworden ist. Dies gilt um so mehr, als arbeitspsychologische und sozialpolitische Fragestellungen in die IBS eingegangen sind und als ein legitimer Bestand dieses Forschungszweiges angesehen werden. Der arbeitspsychologische und der sozialpolitische Einschlag sind besonders deutlich an folgenden Themen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen auf dem Gebiet der IBS gegenwärtig eine große Rolle spielen, zu erkennen: Arbeitsplatzmerkmale, Erleichterung der Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsfreude, Arbeitszeitprobleme, Bedingungen des Arbeitsschutzes u.a.m. (Industrie) <c) Organisationssoziologie.> In den letzten Jahren hat sich neben der Gruppen-S. und der IBS und von ihnen stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der in der DDR von Soziologen, Ökonomen, Juristen und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „sozialistische Leitungs- und Organisationswissenschaft“, auch „soziologische Organisationsanalyse“ genannt. Die Organisations-S. ist nicht nur von der IBS, sondern auch von der kybernetischen [S. 581]Systemtheorie und der Organisationswissenschaft, wie sie im Westen entwickelt worden sind, beeinflußt. Darauf weisen schon die Begriffe „System“, „Entscheidung“, „Information“, „Kommunikation“ usw. hin, die in der marxistischen Organisations-S. gegenwärtig eine immer größere Rolle spielen. Obwohl der Begriff Organisation bisher nicht klar definiert wordon ist, wird er doch in theoretischen und empirischen Untersuchungen vielfach verwandt. Besonders in Industriebetrieben sind Organisationsformen der verschiedensten Art untersucht worden: Arbeitsgruppen, Werkabteilungen, ganze Industriebetriebe. Die Organisations-S. in der DDR beschäftigt sich im einzelnen vor allem mit folgenden Fragen: wie sich die Ziele der Organisation in den Vorstellungen der Mitglieder einer formellen oder informellen Gruppe darstellen; wie Information und Kommunikation in Organisationen tatsächlich funktionieren; wie sich die offizielle Leitungspyramide in einem Organisationssystem von der „Autoritätspyramide“ unterscheidet; wie schließlich die sozialen Positionen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe bestimmt werden, <d) Jugendsoziologie,> auch pädagogisch-psychologische Jugendforschung oder marxistische Jugendforschung genannt. Sie soll in erster Linie der heranwachsenden Generation helfen, „in dem Ringen zwischen der neuen und der alten Welt die Fronten zu erkennen“. Auch in der marxistischen Jugend-S. ist der praktisch-politische Bezug immer noch stark ausgeprägt. Sie soll — nach der Aussage zweier führender Jugendpsychologen, Walter Friedrich und Adolf Kossakowski — Wege auf zeigen, die zur Veränderung der Lebenslage und des Bewußtseins der Jugendlichen im Sinne der gesellschaftspolitischen Ziele der SED beitragen. Die marxistische Jugend-S. geht von drei Voraussetzungen aus: Sie betrachtet einmal den Jugendlichen als „Produkt seiner Wechselwirkung mit der Umwelt“; sie bezieht sich auf „jugendspezifische Verhaltensweisen“, wie sie sich aus der „Zwischenlage“ der Jugendlichen ergeben, und sie analysiert die komplexen Umweltbedingungen, denen der Jugendliche ausgesetzt ist. Entsprechend dieser Aufgabenstellung und diesen Voraussetzungen sind die zahlreichen empirischen jugendsoziologischen und -psychologischen Untersuchungen ausgerichtet. Im einzelnen werden vor allem folgende Themen behandelt: Jugend und Elternhaus (Einflüsse des Elternhauses, Verhältnis der Jugendlichen zu ihren Eltern; Sexualerziehung; Verhältnis zum anderen Geschlecht); Jugend und (Berufs-)Schule/Universität (Lernhaltung, Lernmotivation, Leistungsverhalten, Leistungsversagen; die Lehrerpersönlichkeit in der Sicht des Schülers; Unterrichtstag in der Produktion (UTP), Einstellung der Schüler zum UTP, Einflüsse des UTP, sozialistische Arbeitsmoral (Kollektiverziehung), gesellschaftlich nützliche Arbeit, polytechische Kabinette; Schüler-, Studenten-Kollektiverziehung); Jugend und Beruf (Probleme der Berufswahl, Einstellung zu verschiedenen Berufen, Berufswünsche, Qualifizierungsprobleme); gesellschaftliche (ideologische) Orientierung der Jugendlichen (Interessen, Zukunftspläne, Vorbilder, Perspektiv- und Idealerleben, Lebensideologie); Jugend und Freizeit (Freie Zeit, Freizeitgestaltung, Freizeitwünsche; Jugend und FDJ/Pioniere, Kollektiverziehung im Rahmen der Jugendorganisation). (Jugend) <e) Religionssoziologie.> Die marxistische Religions-S. hat sich zusammen mit den Versuchen, eine allgemeine marxistische Kultur-S. zu begründen, entwickelt. Sie hat nicht nur den sozialen Ursachen der Religion in sozialistischen Gesellschaftssystemen nachzugehen, sondern auch speziellere Fragen zu analysieren: Kann die Religion als isolierte Erscheinung oder muß sie im Zusammenhang mit dem politischen Denken und Handeln im allgemeinen, mit anderen Bewußtseinsformen im besonderen, begriffen werden? Auch die „religiöse Intensität“ verschiedener sozialer Gruppen und Schichten (der Jugend, der Intelligenz, der Bauern, der Invaliden und Rentner) soll von der marxistischen Religions-S. empirisch analysiert werden. Schließlich ist die These, daß die Religion ein Produkt der „Entfremdung“ des Menschen ist und sich erst in der Reflexion der sozialen Differenzierung bei Verschwinden der Urgemeinschaft aus der Mythologie gebildet hat, ein gegenwärtig diskutiertes Thema: „Dadurch, daß sie die Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft in ihrer Totalität, auch in ihren allgemeinsten und wesentlichsten Aspekten, erfaßt, wird Religionssoziologie in der vollen Bedeutung des Wortes möglich. Sie studiert die religiösen Phänomene im gesetzmäßigen, materiellen Bedingungen entspringenden Prozeß [S. 582]ihres Entstehens, Wandels und Vergehens. Die allgemeinste Bedingung dieses Prozesses ist die unter bestimmten geschichtlichen Bedingungen auftretende Entfremdung des Menschen gegenüber den Gesetzmäßigkeiten und Resultaten seines Tuns. Die religiöse Verhaltens- und Bewußtseinsform reproduziert ideell und institutionalisiert die wirkliche Entfremdung, der sie entspringt. Sie stützt dadurch in der Klassengesellschaft die Macht der Herrschenden; ihre Verankerung in den Volksmassen schließt jedoch auch die Möglichkeit ein, religiöse Ideale im Sinne progressiver Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Doppelaspekt religiöser Ideologie verlangt die exakte Analyse der sozialen Motive religiöser Ideen, Bewegungen und Auseinandersetzungen, die Berücksichtigung ihrer Verquickung mit der Sozial-, politischen und Geistesgeschichte. Neben den hier skizzierten Aufgaben obliegt es auch der marxistischen Religions-S., vor allem die „theologisierenden Tendenzen der bürgerlichen Religionssoziologie“ zurückzuweisen und ihre Funktion im System des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu enthüllen. <f) Kultur-, Literatur- und Kunstsoziologie.> Nach bedeutenden frühen Ansätzen besonders der marxistischen Literatur-S. (Georg Lukács) ist eine intensive Diskussion um Gegenstand, Fragestellungen, Begriffe und Methoden einer marxistischen Kultur-, Literatur- und Kunst-S. in der DDR erst in den Jahren 1966/67 in Gang gekommen. Die Auseinandersetzungen sind noch dadurch erschwert worden, daß zum Gegenstand einer marxistischen Kultur-S. stets auch Kulturgeschichte und Ästhetik gezählt werden. Die „kritische Aneignung des kulturgeschichtlich bedeutsamen Erbes“, die Diskussionen um den Begriff des Realismus, der abstrakte, konzeptionslose Universalismus der marxistischen Kulturdeutung haben die Herausbildung einer eigenen marxistischen Kultur-S. eher belastet als befruchtet. Die marxistische Kultur-S. in der DDR geht davon aus, daß sich mit der fortschreitenden sozialen Integration der Künste in die Gesellschaft die Position des Künstlers ebenso verändert hat wie die Stellung von Kultur und Kunst in der Gesellschaft. Kultur und Kunst sind heute einer Masse von Konsumenten ausgeliefert. Sie werden deshalb als allgemeine ideologie- und persönlichkeitsbildende Faktoren angesehen. Deshalb wird eine nur immanente Analyse des Kunstwerkes als esoterisch abgelehnt. Es wird davon ausgegangen, daß die Massen im Kunstwerk unbefangen den Ausdruck ihrer eigenen Lebenssituation suchen. Allerdings soll damit die ästhetische Wertung der Kunst nicht aufgehoben werden. Auch in der DDR müssen Kunstwerke als „schön“, „häßlich“, „tragisch“ usw. bezeichnet werden können. Die soziologische Analyse im engeren Sinne soll die Ursachen für das Abweichen des Urteils bestimmter sozialer Gruppen von der ästhetischen Norm herausarbeiten. Die ästhetische Analyse des Kunstwerks soll deshalb mit der soziologischen Zusammengehen. Unter der Voraussetzung, daß die ästhetischen Grundprobleme aus der „Dialektik der materiellen Arbeitsprozesse“ zu erklären sind, und daß deshalb die Produktionsweise einer Gesellschaft als übergreifender Bezugspunkt für kultur- und kunstsoziologische Untersuchungen zu gelten hat, werden gegenwärtig folgende soziologische Komponenten am Kunstwerk untersucht: Kunstwerke fördern ein bestimmtes National-, Klassen- und Gruppenbewußtsein ebenso wie sie die Anschauungen und Interessen sozialer Gruppen und Schichten widerspiegeln. Sie formen Leitbilder, die die Verhaltensstruktur des einzelnen und von Gruppen beeinflussen. Sie fördern schöpferische Antriebe. Sie sind Mittel der Sozialisation, d.h. sie vermitteln dem Menschen die Möglichkeit, neue „Rollenerfahrungen“ zu übernehmen. Schließlich werden Kultur, Kunst und Literatur als „Freizeitfaktoren“ untersucht. Neben der kultur- und kunstsoziologischen Analyse steht, besonders im literarischen Bereich, die soziologische „Wirkungsforschung“ Sie hat folgende Komponenten der „literarischen Wirkung“ zum Gegenstand: die konkrete Situation, in der ein sprachliches Kunstwerk zur Wirkung gelangt; die Gruppen, die ein Buch vorzugsweise lesen, und jene Gruppen, die es eindeutig ablehnen; die Reaktionen der öffentlichen Literaturkritik; Motive, Gestalten, Bilder, Symbole u.a. dieses Werkes, die häufig zitiert und verwendet werden; den Einfluß, den das Buch auf die zeitgenössische Literatur hat, erkennbare Nachahmungen und Nachfolgen; das soziale Ansehen und den Ruf, den das Buch erlangt, differenziert nach verschiedenen Lesergruppen; die Rückwirkungen, die die Publikation dieses Werkes auf das literarische Prestige seines Autors hat. (Kulturpolitik, Literatur, Ästhetik) [S. 583] 5. Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung Das Methoden Verständnis der marxistischen S. in der DDR ist durch zwei Tendenzen zu charakterisieren. Einmal wird die Aufgabe der marxistischen Sozialforschung darin gesehen, die für die wissenschaftliche Analyse und die wissenschaftliche Leitung der „sozialistischen Gesellschaft objektiv wichtigen Formen der praktischen gesellschaftlichen Tätigkeit, deren Bedingungen, Erfordernisse und Auswirkungen zu untersuchen. Die Problemstellung für soziologische Untersuchungen ist abzuleiten von den Hauptrichtungen der gesamtgesellschaftlichen Prozesse, vor allem in der Sphäre der materiellen Produktion, wie sie in den Beschlüssen der SED und unserer Regierung festgelegt sind.“ In diesem Zusammenhang ist auch der Aufgabenbereich des empirischen Forschers festgelegt. Er soll nicht „bloßer Registrator“ sozialer Erscheinungen sein. Seine Erkenntnisse hat der Soziologe vielmehr stets auch durch „aktive Teilnahme an der revolutionären gesellschaftlichen Praxis“ zu gewinnen. Dieses Postulat weist unverkennbar den Einfluß des marxistischen Theorie-Praxis-Axioms auf. Jede empirisch-soziologische Untersuchung hat die „Einheit von qualitativer und quantitativer Analyse“ herzustellen. Unter qualitativer Analyse wird in diesem Zusammenhang sowohl die persönlich engagierte Teilnahme des Forschers am gesellschaftlichen Prozeß wie die Berücksichtigung des umfassenden Zusammenhanges sozialer Erscheinungen in jeder Einzelstudie verstanden. Der programmatisch-normative und der Ausarbeitung empirischer Methoden abträgliche Gehalt dieser Konzeption liegt auf der Hand. Andererseits werden jedoch, trotz der nach wie vor scharfen Kritik am „bloßen Empirismus der bürgerlichen Soziologie“, in zunehmendem Maße Methoden und Techniken der ES., wie sie im Westen üblich sind, verwandt. Besonders im Rahmen der Industrie- und Betriebs-S. und der empirischen Jugendforschung sind empirische Methoden und Techniken gebräuchlich. Dies gilt für Beobachtung, Inhaltsanalyse, Exploration und Experiment, primär- und sekundärstatistische Analysen, die verschiedenen Formen des Interviews, der Faktorenanalyse, der Korrelations- und Skalierungsverfahren. Auch bewährte qualitative Methoden, so z. B. die Dokumentenanalyse, werden benutzt. Bestimmte Methoden jedoch, die vor allem im Rahmen der betriebssoziologischen Mikroanalyse im Westen verwendet werden (soziometrische Tests, Rollen- und Interaktionsanalyse), werden, offenbar aus ideologischen Gründen, nach wie vor nicht verwendet. (Sozialstruktur) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 577–583 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SP

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der SU und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und ihre Institutionalisierung gefordert worden. Während in der SU seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und…

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Wehrdienstverweigerung (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Da die SED bis 1952 den Einsatz für den Pazifismus (Frieden) zuließ, duldete sie damals auch die Propagierung der W. Seitdem sie jedoch ihre Militärpolitik offen führt, gestattet sie einen Anspruch auf W. nur so weit, wie er dem Kommunismus nutzt. Deshalb unterstützt die SED den Gedanken der W. nur in der BRD und den westlichen Staa[S. 703]ten. — In der „DDR“ wechseln Zeiten der heftigen, lauten Propaganda gegen W. (so 1955–1956 vor und kurz nach Umbenennung der KVP in NVA, so im Spätsommer 1961 und beim Bau der Mauer und im Frühjahr 1962, nach Einführung der Wehrpflicht) mit Zeiten, in denen die SED die W. völlig totzuschweigen versucht. Das Wehrpflichtgesetz gewährt keine W. aus Gewissensgründen. Der § 25 des Wehrpflichtgesetzes vom 24. 1. 1962 (der dem „Wehrersatzdienst“ gilt), erwähnt sie nicht einmal, während das Grundgesetz der BRD sie anerkennt und die Bundeswehr sie berücksichtigt. — Die SED lehnt W., die sich gegen die NVA richtet, scharf ab. Dem folgten im allgemeinen sämtliche Behörden. Nur aus Propaganda-Erwägungen wurden vielleicht Anhänger der W. ab und zu einmal vom Waffendienst freigestellt. Erich ➝Mückenberger erklärte am 7. 2. 1962: „Derjenige, der bei uns das Werk der Arbeiter und Bauern nicht schützen will, fällt seiner Klasse, seiner Nation in den Rücken“ („BZ am Abend“ 27. 2. 1962). Das Blatt „Die Sozialistische Universität“ (Jena) betonte am 20. 2. 1962, „daß es mit Demokratie nichts zu tun hat, den bewaffneten Dienst dem sozialistischen Staat zu verweigern, der die Interessen des deutschen Volkes vertritt“. Eine Abordnung der „Internationale der Kriegsdienstgegner“ wurde am 29. 11. 1960 in Ostberlin daran gehindert, Spruchtafeln auf der Straße zu zeigen. Der Geschäftsführende Ausschuß des „Bundes evangelischer Pfarrer in der DDR e.V.“, dem etwa rund 200 Pfarrer angehören, veröffentlichte im Sept. 1966 eine Entschließung gegen die W. (s. „Evangelisches Pfarrerblatt“ [Schwerin] 1966, Nr. 9). Darin hieß es u.a.: „Wer in der gegenwärtigen Situation die W. in der DDR propagiert, untergräbt faktisch das mit dem Status quo gegebene Minimum an Sicherheit und Frieden in Mitteleuropa und macht damit zugleich größere Schritte auf eine gerechte Friedensordnung hin schon im Ansatz unmöglich oder unwirksam.“ Ein nur scheinbares Zugeständnis an Anhänger der W. ist die „Anordnung … über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Min. f. Nat. Verteid.“ vom 7. 9. 1961 (GBl.~I, Nr. 11 vom 16. 9. 1964). Sie schafft „Baueinheiten“, die lt. §~1 „ohne Waffe“ dienen und lt. § 5 statt des Fahneneides ein „Gelöbnis“ (zur „Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft“) ablegen. Die Soldaten dieser Einheiten sollen vorwiegend militärische Bauarbeiten ausführen (§ 2), den Militärgesetzen und Disziplinarbestimmungen unterliegen (§ 3), von Offizieren und Unteroffizieren befehligt werden (§ 9), Militärsport, Pionierausbildung und Politschulung erhalten (§ 6). Damit sind sie weitgehend für Armeezwecke einsetzbar. Ihr „Wehrersatzdienst“ ist kein Ersatzdienst, sondern täuscht nur Rücksichtnahme auf „religiöse Anschauungen“ o.ä. (s. §~4) vor. Ein weiterer Beweis für den milit. Einsatz der Baueinheiten ist es, daß sie (s. „Volksarmee“ 1964, Nr. 40) eingefügt werden in „Bau-Pionierbataillone …, die sich aus Bau-Pioniereinheiten und Baueinheiten zusammensetzen. Diese Einheiten sind ein notwendiges und wichtiges Organ im System unserer Landesverteidigung.“ — Anhänger der W., die den an sich waffenlosen Dienst in den Baueinheiten verweigern, werden Haftstrafen in Haftanstalten der NVA unterworfen. — Auch werden Angehörige der Baueinheiten, die ihren Dienst abgeleistet haben, häufig nicht zum Hoch- oder Fachschulstudium zugelassen. — Die lebhaften Bemühungen der Evang. Kirche in Mitteldeutschland (Kirchenpolitik), die Anhänger der W. vor Unterdrückung und Benachteiligung zu bewahren, blieben bisher fast erfolglos. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 702–703 Wehrbezirkskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrersatzdienst

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Da die SED bis 1952 den Einsatz für den Pazifismus (Frieden) zuließ, duldete sie damals auch die Propagierung der W. Seitdem sie jedoch ihre Militärpolitik offen führt, gestattet sie einen Anspruch auf W. nur so weit, wie er dem Kommunismus nutzt. Deshalb unterstützt die SED den Gedanken der W. nur in der BRD und den westlichen Staa[S. 703]ten. — In der „DDR“ wechseln Zeiten der heftigen, lauten Propaganda gegen W. (so 1955–1956 vor und…

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Ministerium der Justiz (1969)

Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem am 18. 1. 1968 vom Ministerrat erlassenen neuen Statut (GBl. II, S. 75) ist das MdJ ein Organ des Ministerrates, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der „DDR“: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Hilde ➝Benjamin (SED), seit 1967 Dr. Kurt ➝Wünsche (LDPD). Erster Stellvertreter des Ministers: Hans Ranke (SED); weiterer Stellv.: Rolf Kaulfersch (NDPD). Der Minister vertritt das MdJ im Rechtsverkehr und ist gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Im Statut werden für die Verwirklichung der Aufgaben des MdJ an erster Stelle die Beschlüsse der SED als maßgebend erklärt, erst danach werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates erwähnt. Das Statut verpflichtet auch den Minister, die Beschlüsse der SED in seinem Aufgabenbereich auszuwerten. Das MdJ ist in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sektoren gegliedert. Die Hauptabt. und wichtigen selbständigen Abt. sind: Hauptabt. Gesetzgebung, Hauptabt. Rechtsprechung, Hauptabt. Militärgerichte, Kaderabteilung, Abt. Allgemeine Verwaltung und Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das Kollegium des MdJ, dem nicht mehr nur leitende Mitarbeiter des MdJ angehören, sondern zusätzlich auch Vertreter aus Wissenschaft und Praxis. Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Minister berufen. Für bestimmte Aufgabenbereiche und zur Lösung spezieller Probleme kann der Minister Beiräte bilden, deren Zusammensetzung, Dauer der Tätigkeit und Arbeitsweise von ihm bestimmt werden. Nachdem das MdJ durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) die Kontrolle und Anleitung über die Gerichte (Instrukteurwesen) verloren hat, obliegen ihm, schwerpunktmäßig zusammengefaßt, folgende Aufgaben: Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts und der wissenschaftlichen Führungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen; Herausgabe von Gesetzessammlungen, Textausgaben und Kommentaren; die Kaderpolitik für die Bezirks- und Kreisgerichte sowie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Richter und Schöffen; Ausarbeitung von Grundsätzen und Lehrprogrammen für die juristische Ausbildung (Rechtsstudium) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und den Universitäten; Durchführung und Kontrolle des Staatshaushalts für den Einzelplan Justiz und Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gerichte und Staatlichen Notariate; Anleitung der Schöffen und Schiedskommissionen, Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und die Notare; Vorbereitung von Rechtshilfeabkommen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Durchführung von Revisionen bei den Kreis- und Bezirksgerichten und den Staatlichen Notariaten und Analyse der Tätigkeit dieser „nachgeordneten Organe“; Revision der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte durch die Hauptabt. Militärgerichte, deren Leiter fachlich dem Minister der Justiz, in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung untersteht. Zu den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates und Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates kann der Minister der Justiz im Rahmen seiner Zuständigkeit Durchführungsbestimmungen, Anordnungen und Verfügungen erlassen. Beim Obersten Gericht kann er den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen beantragen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 424 Ministerium der Finanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)

Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem am 18. 1. 1968 vom Ministerrat erlassenen neuen Statut (GBl. II, S. 75) ist das MdJ ein Organ des Ministerrates, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der „DDR“: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Hilde ➝Benjamin (SED), seit 1967 Dr. Kurt ➝Wünsche (LDPD). Erster…

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Staatliches Amt für Arbeit und Löhne (1969)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein StAfAuL. als Organ des Ministerrats umgebildet. Es übt seine Tätigkeit auf der Grundlage der beschlossenen Perspektiv- und Jahrespläne aus. Es hat Grundmaterialien auf dem Gebiet der Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundlagen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Für die Lösung der Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeit, der technisch begründeten Arbeitsnormen und Löhne in den Wirtschafts- und Industriezweigen sind die Leiter der Organe des Ministerrats, die Räte der Bezirke bzw. die Generaldirektoren der VVB verantwortlich. In der „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1967, GBl. II, S. 107) wurde dem StAfAuL. „die wissenschaftliche Verallgemeinerung und Weiterentwicklung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ übertragen. Es hat in enger Zusammenarbeit mit dem FDGB, der Kammer der Technik und anderen gesellschaftlichen Organisationen dazu beizutragen, daß die „lebendige Arbeit mit größtem volkswirtschaftlichem Nutzeffekt eingesetzt wird und bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Werktätigen gesichert werden“. Die zentralen Staatsorgane (Ministerrat, Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich) sind bei der Klärung zweigspezifischer Grundfragen zu beraten. Durch koordinierte Grundlagen- und Zweckforschung sowie organisiertes Zusammenwirken der arbeitswissenschaftlichen Disziplinen soll „der wissenschaftliche Vorlauf für die optimale Gestaltung der Beziehungen Mensch-Technik-Arbeit unter den Bedingungen der technischen Revolution“ gesichert werden. Der Leiter des Amtes ist Horst ➝Rademacher. (Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 596 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für Berufsausbildung

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein…

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Rechenschaftslegung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Nach Art. 88 der Verfassung wird die Verantwortlichkeit aller leitender Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED (Verfassung). Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung ist der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission nicht nur der Volkskammer und dem Staatsrat, sondern auch dem ZK rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben. (Rechtswesen) Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganiation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu legen. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten Volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Industrieministerien, die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und die Minister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Mampel, Siegfried: Die Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsrechtlichen Situation. 3., neubearb. Aufl., Frankfurt a. M. 1967, Alfred Metzner. 175 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 508 Realismus, sozialistischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechentechnik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Nach Art. 88 der Verfassung wird die Verantwortlichkeit aller leitender Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED (Verfassung). Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder…

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Maschinenbau (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie: den Schwer-M. und den Allgemeinen M. a) Schwermaschinenbau Dazu zählen die Industriegruppen Energie-M., Werkzeug-M. sowie Schmiede- und Preßausrüstungen, Ausrüstungen für die Chem. Industrie, den Bergbau und die Kohleindustrie und für die Metallurgie, Transportausrüstungen. b) Allgemeiner Maschinenbau Dazu zählen der Bau von Maschinen und Apparaten für die Grundstoffindustrie, die metallverarbeitende Industrie, die Leichtindustrie, die Lebensmittelindustrie, die Bauwirtschaft und die Land- und Forstwirtschaft. Oberste Anleitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau und das Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau. Für die verschiedenen Zweige und Erzeugnisgruppen des M. gibt es 25 Vereinigungen Volkseigener Betriebe als Anleitungs- und Kontrollorgane der rd. 1.270 Betriebe, in denen über 390.000 Arbeiter und Angestellte tätig sind (d.s. 14 v. H. der in der Industrie Beschäftigten). Neun Zehntel davon arbeiten in volkseigenen Betrieben. Der Anteil des M. am Produktionswert der Industrie betrug 1967 rd. 13 v. H. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich (Reparationen). Sie betrugen mehr als die Hälfte der Kapazitäten von 1936. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da das SED-Regime gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Die Erzeugnisse des Energiemaschinenbaus sind für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrie von großer Bedeutung. Die Produktionsleistungen des Energie-M. konnten zwischen 1955 und 1966 zwar verdoppelt werden, gleichwohl konnte damit der wachsende Bedarf — vor allem für den Ausbau und die Modernisierung vorhandener und den Aufbau neuer Großkraftwerke — in keinem Jahr voll abgedeckt werden. Die Jahresergebnisse lagen stets unter den Planzielen. Wegen der Importabhängigkeit bei hochwertigen Materialien (Turbinenschaufeln) beschloß die Staatliche Plankommission, daß aus Eigenproduktion keine größeren Kraftwerk-Blocks als solche [S. 399]mit 100 Megawatt Leistung erstellt werden sollen. Erforderliche größere Anlagen sollen komplett importiert werden. (Vergleich BRD: hier werden Kraftwerkblocks bis zu 300 Megawatt gebaut.) (Energiewirtschaft) Ebenfalls von großer Bedeutung für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrie ist der Werkzeugmaschinenbau. Zwar ist auch auf diesem Gebiete die Produktion nach Mengen sehr erheblich angestiegen und qualitativ in Orientierung auf den Weltstand der Technik verbessert worden, aber auch hier konnte der wachsende Bedarf nicht befriedigt werden. Die Produktionsausrüstungen in der mitteldeutschen Industrie sind noch immer als weitgehend überaltert zu bezeichnen (Technologie). Das ist nicht zuletzt auf die außerordentlich hohe Exportquote bei Erzeugnissen des Werkzeug-M. zurückzuführen, die bei den wichtigsten Erzeugnissen zwischen 55 und 90 v. H. liegt. Hauptempfänger ist die SU. Von der Gesamtproduktion der beiden Zweige des M. wird mehr als die Hälfte exportiert, und dieser Export entspricht annähernd der Hälfte des Gesamtexports der „DDR“. Im Rahmen der Zusammenarbeit im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll der mitteldeutsche M. vorwiegend Werkzeugmaschinen herstellen, während andere Länder des RGW sich auf andere Maschinen spezialisieren sollen. Bisher ist jedoch nur ein geringer Spezialisierungsgrad der M.-Industrien der Mitgliedsländer erreicht worden. Er wurde amtlich für die einzelnen Länder mit 3 bis 30 v. H. beziffert. Dieser geringe Spezialisierungsstand weist auf die Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern hin, besonders in Fragen der Großserienproduktion. Der Handel mit Erzeugnissen des M. zwischen den RGW-Ländern wächst seit Jahren langsamer als der entsprechende Handel zwischen den westlichen Industrieländern. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 398–399 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinenbau, Allgemeiner

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie: den Schwer-M. und den Allgemeinen M. a) Schwermaschinenbau Dazu zählen die Industriegruppen Energie-M., Werkzeug-M. sowie Schmiede- und Preßausrüstungen, Ausrüstungen für die Chem. Industrie, den Bergbau und die Kohleindustrie und für die Metallurgie, Transportausrüstungen. b) Allgemeiner Maschinenbau Dazu zählen der…

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Justizreform (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe, dieser J. endete am 1. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. [S. 319]Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet erfolgte die gesetzliche Neuregelung einzelner Materien (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO). Der V.~Parteitag der SED im Juli 1958 gab den Anstoß zu einer zweiten J., die die Einführung der Richterwahl (Richter), die Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung, die Verabschiedung des LPG-Gesetzes und des Gesetzbuchs der Arbeit mit sich brachte. Ein im Justizministerium aufgestellter „Perspektivplan“ sah weiter die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung („Neue Justiz“ 1958, S. 551) vor. Eine dritte J. hatte nach dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 der Erlaß des Staatsrates „über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ v. 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) zur Folge. Die Schwerpunkte lagen in der Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege und der gesetzlich eingeführten gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit (gesellschaftliche Gerichte). Die Befugnisse der Justizverwaltung wurden eingeschränkt. Am 1. 4. 1966 wurde das neue Familiengesetzbuch (Familienrecht) in Kraft gesetzt, und mit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs, der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über den Strafvollzug, des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und der VO über die Verfolgung von Verfehlungen am 1. 7. 1965 war die Strafrechtsreform vollendet. Die Arbeiten zur Schaffung eines der sozialistischen Entwicklung dienenden Zivilgesetzbuchs und einer Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) werden fortgeführt. Literaturangaben Macht und Recht im kommunistischen Herrschaftssystem (Sammelband). Köln 1966, Verlag Wissenschaft und Politik. 350 S. Die Lage des Rechts in Mitteldeutschland (Ringvorlesung… Univ. Freiburg 1964). Karlsruhe. C. F. Müller. 1965. 176 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 318–319 Justitiar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizverwaltung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe, dieser J. endete am 1. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. [S. 319]Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf…

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Interzonenverkehr (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 303]Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der Sowjetzone, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich erschwert. Besucher aus der BRD benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der mitteldeutschen Behörden, die von den drüben wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden muß. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der BRD benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in Mitteldeutschland Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich der reguläre I. zu beträchtlichem Ausmaß. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich war, während Ausreisende für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen mußten. Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den Reiseverkehr in die BRD einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurde diese Maßnahme noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. Durch das „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) wurde jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter Strafe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD hatten, die ohne polizeiliche Abmeldung die „DDR“ verlassen hatten, wurde die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem mußten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig waren, vorgelegt werden. Infolge dieser Maßnahmen ging der I. schlagartig zurück. Nur in den Hauptreisezeiten der folgenden Jahre hat der Besucherverkehr aus der „DDR“ gegenüber den anderen Monaten des jeweiligen Jahres zugenommen. Die Besucherzahlen der früheren Jahre wurden jedoch bei weitem nicht mehr erreicht. Seit Frühjahr 1959 wurden die Anträge auf Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der BRD den in allen Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers geflüchtet war, wurde der Antrag abgelehnt. In letzter Instanz entschieden die „Volkspolizei-Kreisämter“. Die Errichtung der Mauer in Berlin und die unmittelbar darauf folgenden Sperrmaßnahmen an der Demarkationslinie nach dem 13. August 1961 brachten eine erneute rigorose Drosselung des Besucherverkehrs aus der „DDR“. Bei den wenigen Personen, die noch in die BRD oder nach West-Berlin reisen dürfen, handelt es sich überwiegend um Funktionäre, Eisenbahner, Kraftfahrer und Schiffer. Der I. zwischen der BRD und West-Berlin wird streng überwacht. Kontakte mit der mitteldeutschen Bevölkerung sind nicht gestattet. Ab 1963 wurden im Rahmen des Besucherverkehrs auch solche Personen einbezogen, die legal in die BRD oder nach West-Berlin übersiedelten. 1963 und 1964 handelte es sich um jeweils rd. 30.000 Menschen, während es 1965 knapp 18.000, 1966 etwa 16.100 und 1967 rd. 13.300 waren. 1968 handelte es sich um 9.500 Personen. Zu fast 80 v. H. waren es Rentner, d.h. Personen über 65 Jahre, der Rest entfiel auf sonstige gebrechliche Personen. Für den Verkehr über die Demarkationslinie sind zur Zeit die nachstehenden Übergangsstellen geöffnet: Außer den in der Übersicht verzeichneten Übergängen gibt es eine Bahnlinie, auf der die „DDR“ einen Sondergüterverkehr zuläßt. Sie dient jedoch nicht dem Fernverkehr. Es handelt sich um die Übergangsstelle Walkenried/Ellrich. Für den Verkehr auf den Binnenwasserstraßen gibt es die Übergangsstellen Rühen (Mittellandkanal) und Schnackenburg (Elbe). Touristenreisen über die Demarkations[S. 304]linie waren in den letzten Jahren in der BRD sehr beliebt. Dabei war allerdings die Route genau vorgeschrieben, und persönliche Wünsche konnten nicht berücksichtigt werden. Seit Mitte 1967 wurden solche Reisen unterbunden. Mit dem Hinweis, Touristenreisen von Westdeutschen seien in diesem Jahr aus technischen Gründen nicht mehr möglich, wurden die Anfragen westdeutscher Reisebüros zurückgewiesen. Der Besuchsreiseverkehr von Bürgern der BRD in die DDR wird von den DDR-Behörden unter Beschränkung auf nahe Verwandte gestattet. Erforderlich sind lediglich ein Reisepaß und eine Einreisegenehmigung, die von den einladenden Verwandten in der DDR beim zuständigen Rat des Kreises zu beantragen und dem Reisewilligen zuzusenden ist. Nähere Auskünfte über Besuchsreisen in die DDR, insbesondere über die Mitnahme von Zahlungsmitteln und Geschenken sowie von Kraftfahrzeugen, sind dem vom Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen herausgegebenen Merkblatt zu entnehmen, das auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Weitere Auskünfte erteilen Reisebüros, Automobilclubs, Geldinstitute und der Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen in West-Berlin. Im Interzonenpostverkehr sind Geldsendungen und alle Warengattungen und -mengen ausgeschlossen, die als Handelsware gelten können. Merkblätter über den Interzonenpostverkehr sind bei allen Postämtern der BRD erhältlich. Die „DDR“ unterhält zur Überwachung Paketkontrollstellen bei den Leitpostämtern in 1017 Berlin, 50 Erfurt, 70 Leipzig, 40 Halle (Saale), 30 Magdeburg, 80 Dresden, 27 Schwerin und 99 Plauen. Zwischen 1951 und Mitte 1968 wurden weit über 713 Mill. Pakete und Päckchen aus der BRD und West-Berlin nach Mitteldeutschland und Ost-Berlin verschickt. Etwa die Hälfte der Sendungen waren Pakete, d.h. Sendungen im Gewicht von 1 bis 7 Kilo. Auch in umgekehrter Richtung erreicht der Paket- und Päckchenverkehr einen erheblichen Umfang. Der Reiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin beruht auf Vier-Mächte-Vereinbarungen. Danach können für den Landverkehr die vier Interzonen-Eisenbahnstrecken nach Berlin sowie die drei Autobahnen und die Fernverkehrsstraße 5 zwischen dem Bundesgebiet und Berlin benutzt werden. Der Flugverkehr nach Berlin ist an die drei Luftkorridore gebunden; im Gegensatz zum Landverkehr wird er nicht von DDR-Organen kontrolliert. Im allgemeinen wickelt sich der Verkehr ohne Reibungen ab. Ende 1963, nach den Wahlen zur Volkskammer, wurde in der „Regierungserklärung“ von Stoph erklärt, es sei eine Illusion zu glauben, man könne die „DDR“ ignorieren. Er verlangte den Abschluß „normaler Verträge“ für den I. nach Berlin auf dem Wasser-, Land- und Luftwege. Der Leiter der Agitationskommission beim Politbüro der SED, Norden, hatte vor der Wahl eine Auflockerung im innerdeutschen Reiseverkehr angekündigt. Als Folge dieser Ankündigung ist die Vereinbarung über Rentnerreisen in die BRD vom 10. 9. 1964 anzusehen. Die öffentliche Diskussion über den I. wird von der SED genutzt, um die Zwei- und Dreistaatentheorie zu untermauern. Handelsbeziehungen, sportliche und kulturelle Verbindungen zwischen beiden Teilen Deutschlands sowie mit West-Berlin sollen den Charakter zwischenstaatlicher Beziehungen erhalten. Auch im Berlinverkehr der Westmächte ist es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen. Auf Grund eines am 20. Sept. 1955 zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossenen Vertrages versucht man die Kontrollbefugnis unter Umgehung des Potsdamer Abkommens den Kontrollorganen der „DDR“ zuzuschieben. Am 30. Juni 1965 ist der auf alliierter Abmachung beruhende „Deutsche Eisenbahngütertarif“ für den I. von der „DDR“ außer Kraft gesetzt worden. Damit entfällt seit dem 1. Juli 1965 im Güterverkehr die Regelung, daß von den Grundfragen grundsätzlich 60 v. H. von der Deutschen Bundesbahn und 40 v. H. von der „Deutschen Reichsbahn“ erhoben werden. Die beiden Bahnverwaltungen erheben seit diesem Zeitpunkt jeweils Frachten, die nach den innerhalb ihres Bereiches geltenden Bestimmungen für die Strecke bis zu bzw. von der Demarkationslinie zu zahlen sind. Damit wurde es notwendig, eine Reihe von Interzonenhandelsvereinbarungen zu ändern. Gleichzeitig wurde der Interzonenhandel in seinem Ablauf gestört. Wenig später wurden auch einige wesentliche technische Bedingungen für die Abwicklung des Interzoneneisenbahnverkehrs neu geregelt. Die wichtigste Änderung besteht in der Zulassung weiterer Übergangsbahnhöfe für den Interzoneneisenbahnverkehr zwischen West-Berlin und dem Bundesgebiet. Ab 1. Juli 1965 wurde gleichfalls die Einführung eigener Permits für Binnenschiffe, die durch die „DDR“ fahren, verfügt. Als weitere Schikane wurde am 10. März 1968 ein Einreise- und Durchreiseverbot für Mitglieder der NPD und „mit ihr sympathisierende Personen“ erlassen. Ferner wurden am 13. April 1968 die Zufahrtswege von und nach Berlin für alle Minister und leitenden Beamten der Bundesregierung und am 8. Februar 1969 schließlich für Angehörige der Bundeswehr und Mitglieder der Bundesversammlung gesperrt. Mit der Einführung des Paß- und Visazwanges für Reisen von und nach Berlin und in die „DDR“ wurde ein vorläufiger Höhepunkt der Behinderungen im I. erreicht. Die Gebühren für das Visum, das Bürger der BRD zu einer Reise nach Mitteldeutschland benötigen, betragen 15 DM. Ein Transitvisum für Berlin-Reisende kostet 5 DM für einmalige und 10 DM für zweimalige Durchfahrt. Bei Interzonenreisenden war grundsätzlich der gültige Personalausweis, ab 1. Juli 1968 ist jedoch ein Reisepaß mitzuführen. Bargeld in DM und Devisen dürfen mitgeführt, müssen jedoch bei der Einreise und Ausreise deklariert werden. Die Einfuhr und die Ausfuhr von mitteldeutschen Zahlungsmitteln sowie von Zahlungsmitteln der Ostblockstaaten ist verboten. Nach einer Anordnung des SED-Regimes vom 25. Nov. 1964 waren bei Reisen in die „DDR“ je Person und Aufenthaltstag 5,– DM im Verhältnis 1:1 gegen MDN umzutauschen. Mit der Einführung eines neuen Mindestumtausches ab 20. Juni 1968 wurde der verbindliche Tagessatz auf 10 DM erhöht An- und Abreisetag gelten als Aufenthaltstag. Reisende im Rentenalter, Invaliden, [S. 305]Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind jedoch von dieser Anordnung ausgenommen. Für Reisende aus nichtsozialistischen Ländern gelten die gleichen Bestimmungen. Im Jahre 1967 sind rd. 1,4 Mill. Westdeutsche in die „DDR“ gereist, 1968 sank die Zahl auf 1,26 Mill. Dazu kamen 1968 noch etwa 1,4 Mill. Westdeutsche und Ausländer, die mit Tagesaufenthaltsgenehmigungen Ost-Berlin besucht haben. Bei Ein- oder Durchreisen mit dem Kraftfahrzeug sind die im Straßenverkehr geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Autobahn 100 km/h, Fernverkehrsstraßen 80 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h) streng zu beachten. Folgende Straßenbenutzungsgebühren werden in DM erhoben: Danach betragen die Straßenbenutzungsgebühren für einen Pkw im Berlinverkehr über die Übergangsstelle Helmstedt/Marienborn 5,– DM, über Lauenburg/Horst 15,– DM, über Rudolphstein/Hirschberg 15,– DM und über Herleshausen/Wartha 20,– DM. Zusätzlich werden von ausländischen Kraftfahrern Gebühren für eine Kraftfahr-Haftpflichtversicherung erhoben. Die in westlichen Ländern übliche grüne Versicherungskarte wird nicht anerkannt. Neben diesen Gebühren wird ab 1. Juli 1968 für die Beförderung von Personen im gewerblichen Verkehr eine Abgabe von 0,8 Pfennig für jede Person und für jeden Kilometer der Beförderungsstrecke erhoben. Für den Gütertransport mit Kraftfahrzeugen werden von Unternehmen der BRD und West-Berlins im Berlinverkehr 3 Pfennig, bei gefährlichen Gütern (z. B. Kraftstoff) 4 Pfennig pro Tonne und Kilometer erhoben. Im Binnenschiffsverkehr auf dem Mittellandkanal beträgt die Abgabe 35 Pfennig und bei gefährlichen Gütern 45 Pfennig pro Tonne. Für Transporte auf anderen Wasserstraßen der „DDR“ erhöhen sich diese Gebühren auf 70 bzw. 90 Pfennig je Tonne. Diese Gebühren werden von den mitteldeutschen Behörden als Steuerausgleichsabgaben bezeichnet, sie müssen vom Fahrzeughalter, Schiffseigner oder seinem Beauftragten selbst errechnet werden. Bei falschen Angaben der Strecke, des Gewichts, der beförderten Güter oder der Anzahl der beförderten Personen wird für die Differenz der Berechnung eine Steuerausgleichsabgabe bis zur dreifachen Höhe erhoben. Die „DDR“-Regierung machte die „Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr“ vom 1. 1. 1969 an „genehmigungspflichtig“, das heißt vor allem: gebührenpflichtig. Damit soll insbesondere die Ein- und Ausfuhr von Geschenken stärker beschränkt und genauer kontrolliert werden. Von diesen Bestimmungen ausgenommen ist der Transitverkehr von und nach West-Berlin. Die bislang für den innerdeutschen Reiseverkehr geltende Zollfreiheit wird damit durchlöchert. Denn die neuen „Genehmigungsgebühren“ wirken de facto wie Zölle. Generell verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition sowie von Ausweisen, soweit sie nicht auf den Namen des Reisenden lauten oder nicht ordnungsgemäß vorgewiesen werden. Aber auch Funk- und Sendeanlagen, Fernsehgeräte sowie Ersatz- und Zubehörteile gehören dazu. Das gleiche gilt für topographische Karten und „Landkarten, die in ihren Bezeichnungen nicht der tatsächlichen staatsrechtlichen Lage in Deutschland entsprechen“. Magnettonbänder und Schallplatten stehen ebenso auf der schwarzen Liste wie Druckerzeugnisse, „deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetze enthält“, schließlich Jahrbücher und Periodica, „die nicht in der Postzeitungsliste der Deutschen Post“ enthalten sind. Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit der BRD und West-Berlin ist es untersagt, Filme, Photoplatten (unbelichtete, belichtete und entwickelte, doch ist diese Bestimmung unklar, so daß möglicherweise geringe Mengen zulässig sind), Diapositive und Photopapier sowie luftdicht verschlossene Behältnisse in die „DDR“ einzuführen. Für die nicht zur Einfuhr verbotenen Waren ist eine gebührenpflichtige Genehmigung erforderlich, wenn der Gesamtwert der Geschenke und gekauften Gegenstände 100 Mark der „DDR“ übersteigt, beziehungsweise bei Kurzreisen bis zu vier Tagen mehr als 20 Mark täglich beträgt. Beim Import von Geschenken und gekauften Gegenständen durch Altersrentner sowie Invalidenvoll- und Unfallvollrentner werden die Genehmigungsfreigrenzen bis zu 100 v. H. erhöht. Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes sind die in der „DDR“ gültigen Einzelhandelsverkaufspreise. Diese liegen aber gerade bei Gegenständen, die in Mitteldeutschland besonders begehrt sind, erheblich über den westdeutschen Preisen. Da alle Waren, deren Wert den Freibetrag überschreitet, mit Gebühren zwischen 10 und 40 v. H. (des „DDR“-Verkaufspreises) belegt werden, wird mancher Westdeutsche häufig höhere Zahlungen an der Grenze leisten müssen, als er ursprünglich für die Ware bezahlt hat. Mit einem Gebührensatz von 30 v. H. werden beispielsweise Tabakwaren belegt. 40 v. H. liegen auf Edelmetallen, Edelsteinen und auch auf Kraftstoff, Spirituosen und Bier. 100 v. H. gar beträgt der Gebührensatz bei Produktionsmitteln einschließlich Zubehör und Ersatzteilen. Für alle übrigen Erzeugnisse gilt meistens ein Gebührensatz von 10 v. H. Für die allgemeine Ausfuhr von Geschenken und gekauften Gegenständen aus der „DDR“ gelten im Reiseverkehr die gleichen Verbote und Beschränkungen wie bei der Einfuhr. Freilich ist die Ausfuhr von Literatur und Presseerzeugnissen nicht verboten. Zusätzlich enthält die Verbotsliste für die Ausfuhr folgende Artikel: Kraftfahrzeuge, Edelmetalle, Edelsteine, Halb[S. 306]edelsteine und Perlen sowie Erzeugnisse daraus, Porzellan der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen sowie der Werke „Graf von Henneberg“, „Weimar Porzellan“, „Reichenbach/Thüringen“ und „Freiberg/Sachsen“; Photo- und Kino-Filme, farbig und schwarz weiß (vermutlich sind lediglich unbelichtete Filme gemeint). Im Reiseverkehr mit der BRD und West-Berlin ist die Ausfuhr von feuerfesten und hitzebeständigen Glaswaren, von optischen Geräten, einigen Grundnahrungsmitteln und luftdicht verschlossenen Behältnissen verboten. Waren, deren Ausfuhr nicht verboten ist, dürfen „nur in den üblichen Einzelhandelseinheiten“ ausgeführt werden. Für die Ausfuhr im Reiseverkehr aus der „DDR“ gelten im allgemeinen die gleichen Genehmigungsfreigrenzen wie bei der Einfuhr, doch fehlt die Sonderregelung für Rentner. Die Gebühren betragen im allgemeinen 20 v. H., sind aber für zahlreiche Artikel bis zu 50 v. H. heraufgesetzt. Sonderregelungen für die Ein- und Ausfuhr im Reiseverkehr betreffen Gastarbeiter und andere kleinere Personengruppen, beispielsweise Stipendiaten oder Künstler auf Gastspielreise. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 303–306 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 303]Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der Sowjetzone, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich…

DDR A-Z 1969

Betriebsverfassung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Rechtliche Grundlage der B. der Volkseigenen Betriebe (VEB) ist das Gesetzbuch der Arbeit, für die volkseigenen Produktionsbetriebe außerdem die „VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes“ vom 9. 2. 1967 (GBl. I, S. 121). Diese VO bestimmt deren Stellung im Wirtschaftssystem (Wirtschaft) und ihre Struktur im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Ihr zufolge ist der volkseigene Produktionsbetrieb (nachstehend Betrieb genannt) „die wichtigste gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtlich selbständige Einheit der materiellen Produktion“. Er wird als Kollektiv sozialistischer Werktätiger bezeichnet, der ein Teilsystem im gesamtgesellschaftlichen System bilde. Art. 41 der Verfassung bezeichnet ihn als im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung eigenverantwortliche Gemeinschaft. Der Betrieb ist juristische Person und Träger von Rechten und Pflichten. Er ist in das bei dem Rat des Kreises geführte Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen. Er hat ein Statut, das enthalten muß: Name des Betriebes, die Angabe des übergeordneten Organs, die Angaben seiner wirtschaftlichen Tätigkeit und die Feststellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbständigkeit. Der Betrieb hat nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung zu arbeiten. Er ist nach diesem Prinzip verpflichtet, „die ihm vom sozialistischen Staat anvertrauten volkseigenen materiellen und finanziellen Fonds sowie die Kreditmittel für die Erhaltung und Mehrung des Volkseigentums ökonomisch zu nutzen“. Er hat seine Wirtschaftstätigkeit nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel zu organisieren und seine Bankbeziehungen selbständig zu entwickeln sowie die Preise auszuarbeiten. So sind die Betriebe im Neuen ökonomischen System freier gestellt als früher. Indessen ist die größere Selbständigkeit nur relativ. Die Betriebe sind nämlich nach wie vor in zweifacher Beziehung gebunden. Einmal haben sie im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung zu arbeiten. Die Betriebe sind zwar an der Planung beteiligt. Nach der Bestätigung der Pläne können sie aber nur insoweit selbständig disponieren, als es die Pläne zulassen. Außerdem sind die Betriebe entweder einer Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) oder dem Wirtschaftsrat des Bezirks unterstellt. Die übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorgane sollen zwar dafür sorgen, daß die Rechte der Betriebe gewährleistet werden und ihre Verantwortung für die Planung und Leitung wirksam wird. Eingriffe in ihre Rechte dürfen nur auf der Grundlage der Gesetze erfolgen (Art. 41 der Verfassung). Es bleiben den Vereinigungen und den Wirtschaftsräten der Bezirke aber zahlreiche Möglichkeiten des Eingriffs, von denen sie auch Gebrauch zu machen pflegen. Die Struktur des Betriebes wird durch die beherrschende Stellung des Betriebsdirektors (im Gesetzbuch der Arbeit Betriebsleiter genannt) bestimmt. Er leitet den Betrieb nach dem Prinzip der Einzelleitung und trägt die „persönliche Verantwortung für die Tätigkeit des Betriebes zur Erfüllung des staatlichen Planes“. Er hat die Grundsätze und Normen des sozialistischen Arbeitsrechts zu verwirklichen. Er ist für die Ausarbeitung und Erfüllung der betrieblichen Perspektiv- und Jahrespläne verantwortlich. Er hat die Arbeit „wissenschaftlich“ zu organisieren und „das Betriebskollektiv so zu leiten, daß die Werktätigen ihre Aufgaben mit höchstem Nutzeffekt lösen und sich zu sozialistischen Persönlichkeiten mit hohem Bildungs- und Kulturniveau entwickeln können“. Der Betriebsleiter legt die Aufgabenbereiche und Befugnisse der leitenden Mitarbeiter fest. Er kann seine Befugnisse partiell auf diese übertragen. Der Betriebsleiter (Direktor) ist gegenüber allen Werktätigen des Betriebes weisungsberechtigt. Ferner ist er verantwortlich für Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormen und die Ausarbeitung und Festsetzung sonstiger Leistungskennziffern. Er hat eine Arbeitsordnung für den Betrieb zu erlassen und ist berechtigt, Disziplinarmaßnahmen (Arbeitsdisziplin) zu verhängen. Der Direktor des Betriebes und die leitenden Mitarbeiter sollen schließlich das politische und ökonomische Denken und Handeln der Werktätigen fördern, haben also eine erzieherische Funktion auszuüben. Die Werktätigen sollen bei der Planung und Leitung „mitwirken“. Mitwirkung bedeutet nicht Mitbestimmung (Arbeitspolitik). Interessenvertreter der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb sind die gewerkschaftlichen Vertrauensleute und betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen. Die Werktätigen sollen im Betrieb ihr Recht auf Mitwirkung vor allem durch die BGL verwirklichen. Diese sollen die „schöpferische Mitwirkung aller Werktätigen“ an Planausarbeitung und -erfüllung sowie an der Leitung des Betriebes organisieren und die Werktätigen zu einem hohen sozialistischen ➝Bewußtsein erziehen. Die aktive Teilnahme der Werktätigen des Betriebes an der Planung und Leitung des „betrieblichen Reproduktionsprozesses“ (Reproduktion) soll vom Direktor und den leitenden Mitarbeitern organisiert werden (Ständige ➝Produktionsberatung). Dabei sollen diese mit der Betriebsparteiorganisation der SED, der Betriebsgewerkschaftsorganisation und anderen gesellschaftlichen Gremien zusammenarbeiten. Bei der Mitwirkung der Werktätigen handelt es sich also um einen von oben gesteuerten Vorgang. Im sozialistischen Großbetrieb soll die Arbeit der Produktionskomitees und der technischen Aktivs entwickelt werden. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 107 Betriebsvereinbarung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebswirtschaft, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Rechtliche Grundlage der B. der Volkseigenen Betriebe (VEB) ist das Gesetzbuch der Arbeit, für die volkseigenen Produktionsbetriebe außerdem die „VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes“ vom 9. 2. 1967 (GBl. I, S. 121). Diese VO bestimmt deren Stellung im Wirtschaftssystem (Wirtschaft) und ihre Struktur im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Ihr zufolge ist der…

DDR A-Z 1969

Banken für Handwerk und Gewerbe (1969)

Siehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1975 1979 Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die ehemaligen „Volksbanken“ (gewerbliche Kreditgenossenschaften) durften auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 14 vom 15. 1. 1946 als genossenschaftliche Bankinstitute ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen. Sie erhielten den Namen BfHuG. Gegenüber den anderen mitteldeutschen Bankinstituten nehmen sie auf Grund ihrer von diesen abweichenden Eigentumsverhältnisse eine Sonderstellung ein. Träger dieser Banken ist jeweils eine [S. 81]Genossenschaft, deren Mitglieder vorwiegend kleine Handwerker, Einzelhändler und private Unternehmer sind, soweit letztere weniger als 10 Personen beschäftigen. Die Eigenmittel dieser Banken werden aus Genossenschaftsanteilen gebildet. In ihren Bankgeschäften und der Kreditpolitik sind sie an die Weisungen des Ministeriums der Finanzen und an die der Staatsbank gebunden. Als örtliche Bankinstitute unterliegen die Genossenschaftsbanken außerdem der Zweitaufsicht durch die Räte der Stadt- und Landkreise, die ihnen gegenüber auch bestimmte Anleitungsbefugnisse haben. Neben der Sammlung von Spargeldern, der Führung der Geschäftskonten und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für ihre Kunden gewähren die BfHuG. Kredite an Handwerksbetriebe, Einzelhändler und kleine Gewerbetreibende. Kredite können jedoch nur Genossenschaftsmitglieder erhalten. Seit ab 1958 den Genossenschaftsbanken zur Förderung der Kollektivierung des Handwerks die Mitverwaltung bestimmter staatlicher Geldzuschüsse anvertraut wurde, gewähren sie auch langfristige Kredite an die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Sie beraten die PGH in allen Finanzfragen. Die BfHuG. sind im Deutschen Genossenschaftsverband der B. (gesetzlicher Prüfungsverband) zusammengefaßt, der die Revision der Genossenschaftsbanken durchführt. Im Juni 1961 bestanden 224 BfHuG. (Banken, Genossenschaften, Handwerk) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 80–81 Banken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bankenabkommen

Siehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1975 1979 Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die ehemaligen „Volksbanken“ (gewerbliche Kreditgenossenschaften) durften auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 14 vom 15. 1. 1946 als genossenschaftliche Bankinstitute ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen. Sie erhielten den Namen BfHuG. Gegenüber den anderen mitteldeutschen Bankinstituten nehmen sie…

DDR A-Z 1969

Museen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1966 gab es insgesamt 568 M., darunter 73 Kunst-, 416 heimatkundliche und 74 sonstige, vor allem wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten Kunstschätze auf der Grundlage des historischen Materialismus zu zeigen“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Unter den Kunst-M. sind die bedeutendsten die Staatlichen M. in Berlin und die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Die Berliner Staatlichen M. setzen sich zusammen aus dem Pergamon-M., dem z. Z. noch im Bau befindlichen Bode-M. (mit Gemäldegalerie, Skulpturensammlung, Frühchristl.-byzantin. Sammlung und Münzkabinett), der Nationalgalerie, dem im Okt. 1966 mit einer Ausstellung der Kunst des 19. und 20. Jh.s wieder eröffneten Alten M. und dem Schloß Köpenick (Kunstgewerbe); geplant ist ferner der Wiederaufbau des Neuen M., das u.a. die Papyrus-Sammlung und das M. für Ur- und Frühgeschichte aufnehmen soll. Im Etat waren 1966 für M. und Archive 12,3, für Kunstsammlungen rd. 33,9 Mill. M. angesetzt. 1958 erschien der erste Band eines Berichtes, in dem die Leiter der Kunst-M. über deren Geschichte und Entwicklung seit 1945 referieren. Die Heimat- und Naturkunde-M. werden von der Fachstelle für Heimat-M. des Ministeriums für Kultur in Halle (Informationsorgan „Neue Museumskunde“, vj.) angeleitet; eine Zentrale Fachkommission für Heimat-M. mit Bezirksfachkommissionen und verschiedenen „Aktivs“ hat vor allem dahin zu wirken, „daß unsere Heimatmuseen … unter bewußter politischer Parteinahme zu sozialistischen Bildungsstätten werden“. Die M., vor allem die Heimat-M., wirken bei der Auswahl der nach dem Gesetz zu schützenden Denkmale (Denkmalschutz) und bei der Bestimmung der Nutzung geschützter Baudenkmale mit. 1964 wurde die Parole der „Rekonstruktion“ und Profilierung der Heimat-M. ausgegeben. Ziel ist ein „nationales System thematisch aufeinander abgestimmter M.“; die kleinen M. sollen nach Möglichkeit nicht wiederholen, was die großen weiträumiger und attraktiver zeigen können. Zu diesem Zweck werden auf weite Sicht die wichtigeren M. spezialisiert und modernisiert, manche kleineren aber stillgelegt werden. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten Museumswesens (drei Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“) dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. Ende Januar 1964 konstituierte sich in Leipzig der „Museumsrat der DDR“. Seine Aufgabe soll sein, die M. international zu vertreten und Kenntnisse über wissenschaftliche, volksbildnerische und künstlerische Leistungen der M. zu verbreiten. Präsident wurde Prof. Dr. Johannes Jahn, Prof. der Bildenden Künste, Leipzig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 434 Multimoment-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche Geschichte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1966 gab es insgesamt 568 M., darunter 73 Kunst-, 416 heimatkundliche und 74 sonstige, vor allem wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten…

DDR A-Z 1969

Finanzsystem (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das als „einheitliches sozialistisches F.“ bezeichnete Finanzwesen des kommun. Staates umfaßt die Gesamtheit der Geldfonds und Geldbeziehungen, deren Existenz und Art sich bestimmt nach den Erfordernissen, die die Erfüllung der Ziele des Volkswirtschafts- und Perspektivplanes verlangt. Das „einheitliche F.“ hat im Rahmen des zentral gelenkten Wirtschaftsablaufs insbesondere die Aufgabe, durch Bereitstellung von Finanzmitteln sowie durch ständige Umverteilung und Kontrolle der sich im Reproduktionsprozeß bei den Planträgern (u.a. den Finanzorganen) bildenden Geldfonds die Erfüllung der güterwirtschaftlichen und finanziellen Einzelpläne und damit im Idealfall auch die des Volkswirtschaftsplanes sicherzustellen. Neben der Verteilungs- und Kontrollfunktion ist dem F. vor allem seit der Wirtschaftsreform 1963/64 eine „Stimulierungsfunktion“ übertragen worden. Zur Erfüllung dieser Funktion gestaltet die Wirtschaftsführung die Finanzbeziehungen und Finanzgrößen (z. B. Kreditzinsen, Kreditrückzahlungsbedingungen, Verzugszinsen im Zahlungsverkehr) zu „ökonomischen Hebeln“ um, die dazu beitragen sollen, zwischen den Staatsinteressen und den privaten Interessen der Arbeitnehmer und Betriebsbelegsahaften Übereinstimmung herzustellen und ferner einen hohen ökonomischen Nutzeffekt beim Einsatz der verfügbaren Ressourcen zu gewährleisten. In enger Beziehung mit der Finanzpolitik steht die Preispolitik. In einer Zentralplanwirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wird der Begriff des F. viel weiter gefaßt als in einer Marktwirtschaft westlichen Musters. In der „DDR“ umfaßt das „einheitliche sozialistische F.“ 1) die Finanzen der sozialistischen Betriebe, Kombinate und VVB, nicht dagegen die der Privatbetriebe, 2) den Staatshaushalt (Einnahmen und Ausgaben der zentralen und örtlichen Organe), 3) das Kreditwesen, 4) die Bargeldzirkulation, den Zahlungs-, und Verrechnungsverkehr (innerhalb der „DDR“ und mit anderen Staaten) sowie die sich dabei bildenden Bar- und Giralgeldbestände, 5) das Versicherungswesen (System der staatlichen Sach- und Personenversicherung sowie der Sozialversicherung) und 6) die Finanzen der Einrichtungen der „gesellschaftlichen Kon[S. 209]sumtion“ (u.a. Sozial- und Gesundheitswesen und Kultur) einschließlich der gesellschaftlichen Organisationen sowie den Verteidigungshaushalt. Die Einbeziehung der Finanzorgane und ihrer internen Verwaltungsorganisation in den Begriff des F. ist heute aufgegeben worden. (Staatshaushalt, Banken, Währung, Kredite, Steuern, Investitionen, Planung, Deutsche Versicherungsanstalt, Verrechnungsverfahren) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 208–209 Finanzschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzwissenschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das als „einheitliches sozialistisches F.“ bezeichnete Finanzwesen des kommun. Staates umfaßt die Gesamtheit der Geldfonds und Geldbeziehungen, deren Existenz und Art sich bestimmt nach den Erfordernissen, die die Erfüllung der Ziele des Volkswirtschafts- und Perspektivplanes verlangt. Das „einheitliche F.“ hat im Rahmen des zentral gelenkten Wirtschaftsablaufs insbesondere die Aufgabe, durch Bereitstellung von…

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Chemische Industrie (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die ChI. ist sowohl nach ihrem Produktionswert als auch entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl (1967 rd. 280.000) nach der Nahrungs- und Genußmittelindustrie der zweitgrößte Industriezweig Mitteldeutschlands. Ihr Anteil an der industriellen Warenproduktion beträgt über 13 v. H. 90 v. H. der Beschäftigten arbeiten in verstaatlichten Betrieben. Von den Erzeugnisgruppen der ChI. stellt die Herstellung von Grundchemikalien und chemischen und chemisch-technischen Spezialerzeugnissen an der Spitze. Mit Abstand folgen Plaste (Kunststoffe) und Plasterzeugnisse, Pharmazeutika, Gummi- und Asbestwaren, Zellulose- und synthetische Fasern sowie flüssige Brennstoffe und Teerprodukte. Die ChI. ist überwiegend eine „Braunkohlenchemie“, d.h. sie basiert auf der Verarbeitung der noch reichlich verfügbaren Braunkohle (Kohlenindustrie). Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wich[S. 134]tigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. 1945/46 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt. Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Erst ab 1. Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurück verkauft. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung sollte gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert und die Düngemittelproduktion verdoppelt werden. Alle Planziele wurden nicht erreicht. Nach vier Jahren Laufdauer des ersten Siebenjahrplans hatte die ChI. nur 45 v. H. des in dieser Zeit geplanten Zuwachses der Produktion erzielt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll die ChI. Mitteldeutschlands Hauptlieferant für Kalidüngemittel, Kunststoffe, Silikone und synthetischen Kautschuk werden. Nach den im Mai 1967 veröffentlichten Zielen des Perspektivplans bis 1970 soll die ChI. weiter vorrangig entwickelt werden. Schwerpunkte sind hierbei die Petrochemie (Erdölindustrie) und — damit technisch zusammenhängend — die Kunststoffchemie einschl. Chemiefaserindustrie, ferner die Herstellung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Die vorliegenden Pläne lassen erkennen, das die ChI. auch bis in die Jahre nach 1970 in erster Linie eine „Braunkohlenchemie“ sein wird. Der Übergang auf die zunehmende Verwendung von Erdöl als Ausgangsstoff wird sich nur langsam vollziehen. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 133–134 Chemiefaserindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemnitz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die ChI. ist sowohl nach ihrem Produktionswert als auch entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl (1967 rd. 280.000) nach der Nahrungs- und Genußmittelindustrie der zweitgrößte Industriezweig Mitteldeutschlands. Ihr Anteil an der industriellen Warenproduktion beträgt über 13 v. H. 90 v. H. der Beschäftigten arbeiten in verstaatlichten Betrieben. Von den Erzeugnisgruppen der ChI. stellt die Herstellung von…

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Arbeiter, Schreibende (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Einladung des Mitteldeutschen Verlages in Halle, in Wahrheit als Veranstaltung der SED und unter nachdrücklicher Förderung ihres ZK, fand im April 1959 in Bitterfeld eine Schriftstellertagung, die seitdem viel zitierte <b<J>:Bitterfelder Konferenz>, statt, die im Anschluß an ein Referat von Alfred Kurella eine neue Phase der „Kulturrevolution“ eröffnen sollte. Nach den Worten von Ulbricht bestand ihr Erfolg darin, „daß die allseitig verstandene Aufforderung ‚Kumpel, greif zur Feder, die sozialistische Nationalkultur braucht Dich!‘ und die Bestrebungen, sich mit den wertvollsten Schätzen unserer Kultur und Kunst vertraut zu machen, als zwei einander bedingende Seiten unserer sozialistischen Kulturrevolution erkannt wurden“. Damit wurde die „Bewegung“ der schreibenden Arbeiter und Bauern (im Pj. auch „Greif-zur-Feder-Kumpel-Bewegung“) eingeleitet, die — gleich vielen anderen Bemühungen der SED auf Gebieten der Kunst — die Grenzen zwischen Kunst und Laienkunst zu verwischen bestimmt war; denn gleichzeitig wurden in Bitterfeld die „Berufsschriftsteller“ aufgefordert, „nicht nur für das Volk, sondern auch mit dem Volk“ zu schaffen, die Gewohnheiten „individuellen Eigenbrötlertums“ preiszugeben, in die Betriebe zu gehen und ihre Werke in ständiger Auseinandersetzung mit den Werktätigen und ihrer Umwelt zu schaffen. Die derart auf zweifache Weise betriebene „Massenbewegung zur Aneignung der sozialistischen Nationalkultur“ und zur produktiv-künstlerischen Betätigung der Werktätigen — auch auf den Gebieten der Bildenden Kunst und Musik — wird im Pj. als Bitterfelder Weg bezeichnet. Zur Anleitung und Förderung der SchA veröffentlichte ein Autorenkollektiv 1961 „Hinweise für SchA.“; eine Monatsschrift „Ich schreibe“ erschien als Teil der Zeitschrift „Volkskunst“, seit 1966 selbständig, und die beharrlicheren SchA. schlossen sich in einer „Zentralen Arbeitsgemeinschaft SchA.“ (Vorsitzender: Max Zimmering) zusammen. Die „Bitterfelder Bewegung“ erreichte, wie zu erwarten war, keines der ihr von der Partei gesetzten Ziele. Die zu laienkünstlerischer Betätigung aufgerufenen Arbeiter strebten von der Werkbank an den Schreibtisch, in die „Intelligenz“; ihre Produkte waren — mit vereinzelten Ausnahmen — dilettantisch und konnten, soweit sie überhaupt gedruckt wurden, auch einer sehr wohlwollenden Kritik nicht standhalten; das Interesse der Werktätigen an den dichterischen Versuchen ihrer Kollegen ließ sich nur durch eifrige Bemühungen der Presse und der Kulturobmänner in den Betrieben vorübergehend anfachen. Die Schriftsteller dagegen, die sich auf den Bitterfelder Weg begaben, enttäuschten die SED dadurch, daß sie auch negative Erfahrungen aus der Produktion in Literatur umsetzten; die erwartete Integration der professionell Schreibenden in die kommun. Führungs- und Funktionärsschicht gelang nur bei einigen Autoren dritten oder vierten Ranges, während Werke von Autoren wie E. Strittmatter und P. Hacks, die Themen der Arbeitswelt behandelten, heftiger Kritik, im Falle von Hacks sogar dem Aufführungsverbot, ausgesetzt waren. Es war daher kaum verwunderlich, daß dem Präsidium einer II. Bitterfelder Konferenz, mit der Ulbricht und die SED im April 1964 einen neuen Versuch machten, die Literatur in den Griff zu bekommen, nicht ein einziger Autor von Rang angehörte; nur 9 von 51 Mitgliedern konnten überhaupt als Repräsentanten der Literatur bezeichnet werden, und unter ihnen trug allein der Altkommunist W. Bredel einen Namen, mit dem sich auch außerhalb der „DDR“ eine gewisse Vorstellung verband. Ulbrichts Rede, obschon sie auch Erfolge auf dem Bitterfelder Weg, dem „Weg des sozialistischen Sozialismus“, zu rühmen wußte, war daher vorwiegend auf die Kritik am Attentismus vieler Schriftsteller, an den revisionistischen Neigungen mancher anderer gestimmt; unverkennbar stand im Hintergrund die Besorgnis, daß liberalisie[S. 30]rende Tendenzen in den Literaturen der sozialistischen Nachbarstaaten, ja sogar der SU, auf die „DDR“ übergreifen könnten. Daß von den Intentionen der II. Bitterfelder Konferenz nur diese sozusagen „repressive“ Auswirkungen zeitigen würde, war von vornherein abzusehen. Als „eine dritte, eine schriftliche Bitterfelder Konferenz“ wurden 86 Briefe von Künstlern und Wissenschaftlern an das Ministerium für Kultur bezeichnet, die in dessen Auftrag erst nach der zweiten Konferenz unter dem Titel „In eigener Sache“ im Mitteldeutschen Verlag veröffentlicht wurden und sich vorwiegend mit dem Konflikt zwischen Indoktrination und Qualität der Literatur auseinandersetzen. (Kulturpolitik, Literatur) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 29–30 Arbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Einladung des Mitteldeutschen Verlages in Halle, in Wahrheit als Veranstaltung der SED und unter nachdrücklicher Förderung ihres ZK, fand im April 1959 in Bitterfeld eine Schriftstellertagung, die seitdem viel zitierte <b<J>:Bitterfelder Konferenz>, statt, die im Anschluß an ein Referat von Alfred Kurella eine neue Phase der „Kulturrevolution“ eröffnen sollte. Nach den Worten von Ulbricht bestand ihr Erfolg darin, „daß die allseitig…

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Staatsrat (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der St. erfüllt nach Art. 66 Abs. 1 der Verfassung als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der St. wurde nach dem Tode des ersten Präsidenten, Wilhelm Pieck, durch eine Änderung der Verfassung von 1949 nach dem Vorbild des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR am 12. 9. 1960 geschaffen (GBl. I, S. 505). Der St. hat folgende in der Verfassung angegebenen Kompetenzen (weitere Kompetenzen können ihm durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen werden; Art. 66, Abs. 1): a) Entscheidung über den Abschluß, die Ratifikation und die Kündigung der Staatsverträge der „DDR“ (Art. 66, Abs. 2, Satz 2); b) Behandlung von Vorlagen an die Volkskammer und Veranlassung ihrer Beratung in den Ausschüssen (Art. 70, Abs. 1); c) das Recht, die Volkskammer einzuberufen (Art. 70, Abs. 2); d) das Recht, durch rechtsverbindliche Erlasse und Beschlüsse Normen zu setzen (Gesetzgebung); als Kompetenzbereich wird ihm die Regelung aller grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben, übertragen (Erlasse und Beschlüsse des St. müssen der Volkskammer zur Bestätigung vorgelegt werden. In Anbetracht der homogenen Zusammensetzung der Volkskammer [S. 605]hat diese Bestimmung nur formale Bedeutung; Art. 71, Abs. 1); e) verbindliche Auslegung von Verfassung und Gesetzen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt (damit stehen Verfassung und Gesetze zur Disposition des St.; Art. 71, Abs. 3); f) Ausschreibung der Wahlen zur Volkskammer und zu anderen Volksvertretungen (Art. 72); g) Fassung grundsätzlicher Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes und Organisation der Landesverteidigung mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates (Art. 73, Abs. 1); h) Berufung der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates (der NVR ist der Volkskammer und dem St. für seine Tätigkeit verantwortlich; Art. 73, Abs. 2); i) Wahrnehmung der ständigen Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwalts (Staatsanwaltschaft) „im Aufträge der Volkskammer“ (Art. 74); j) Festlegung der militärischen Dienstgrade, der diplomatischen Ränge und anderer spezieller Titel (Art. 75, Abs. 2); k) Stiftung staatlicher Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel (Art. 76); l) Ausübung des Amnestie- und Begnadigungsrechts (Art. 77); m) in Ergänzung von Art. 71, Abs. 3: Entscheidung über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften; n) Prüfung von Beschwerden gegen Leitungsentscheidungen des Ministerrates, des Obersten Gerichts oder des Generalstaatsanwalts (Art. 105, Abs. 2); o) zwischen den Tagungen der Volkskammer Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Art. 60, Abs. 2); p) im Dringlichkeitsfalle Beschluß über den Verteidigungszustand (Art. 52). In seiner Eigenschaft als Organ, das die Aufgaben der Volkskammer zwischen ihren Tagungen erfüllt („Interimsorgan“; Plenum) drängt der St. die Volkskammer in ihrer Eigenschaft als „oberstes staatliches Machtorgan“ (Art. 48) zurück, insbesondere weil er alle Vorlagen an die Volkskammer zu behandeln und ihre Beratung in den Ausschüssen der Volkskammer zu veranlassen hat, weil ihm das Recht zur Einberufung der Volkskammer zusteht und weil er das Recht hat, die Verfassung und Gesetze verbindlich auszulegen, soweit das nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt ist. In der Verfassungswirklichkeit trifft er an Stelle der Volkskammer die politischen Grundentscheidungen entsprechend den Beschlüssen der höchsten Organe der SED. Er ist damit „Regierung“ im funktionellen Sinn (Ministerrat). Der St. besteht nach Art. 67 der Verfassung aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Mitgliedern und dem Sekretär. Im Gegensatz zur Verfassung von 1949 ist die Zahl der Stellvertreter des Vorsitzenden und der Mitglieder nicht mehr verfassungsrechtlich festgelegt. Der Vorsitzende und die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretär des St. werden von der Volkskammer auf ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl auf die Dauer von 4 Jahren gewählt (Art. 67, Abs. 2). Der St. ist der Volkskammer für seine Tätigkeit verantwortlich, und die Mitglieder des St. können von der Volkskammer jederzeit abberufen werden (Art. 50). Nach Ablauf der Wahlperiode der Volkskammer setzt der St. seine Tätigkeit bis zur Wahl des neuen St. durch die Volkskammer fort (Art. 67, Abs. 3). Der Vorsitzende, seine Stellvertreter, die Mitglieder und der Sekretär des St. leisten einen in Art. 68 der Verfassung vorgeschriebenen Amtseid. Der Vorsitzende des St. hat eine hervorgehobene Stellung. Der St. wird im Gegensatz zum Ministerrat nicht als kollektives Organ bezeichnet. Der Vorsitzende hat folgende Kompetenzen: a) Leitung der Arbeit des St. (Art. 68); b) völkerrechtliche Vertretung der „DDR“ (Art. 66, Abs. 2, Satz 1); c) Ernennung der bevollmächtigten Vertreter der „DDR“ in anderen Staaten und das Recht zu deren Abberufung (Art. 75, Abs. 1, Satz 1); d) Entgegennahme der Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten Vertreter anderer Staaten (Art. 75, Abs. 1, Satz 2) ; e) Verleihung der vom St. gestifteten staatlichen Orden und Auszeichnungen und Ehrentitel (Art. 76); f) das Recht, den Vorsitzenden des Ministerrats der Volkskammer vorzuschlagen (Art. 80, Abs. 1); g) Vereidigung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Ministerrats (Art. 80, Abs. 3); h) Verkündung der von der Volkskammer beschlossenen Gesetze (Art. 65, Abs. 3); i) Verkündung des Verteidigungszustandes (Art. 52, S. 3). Werden, wie zur Zeit, die Ämter des Ersten Sekretärs der SED und des Vorsitzenden des St. von einer Person wahrgenommen, ist die Fülle der Macht in eine Hand gelegt. Der St. besteht seit dem 13. 7. 1967 aus dem Vorsitzenden: Walter ➝Ulbricht, den Stellvertretern des Vorsitzenden: Willi ➝Stoph, Johannes ➝Dieckmann, Manfred ➝Gerlach, Gerald ➝Götting, Heinrich ➝Homann, Hans ➝Rietz, den Mitgliedern: Erich ➝Correns, Friedrich ➝Ebert, Erich ➝Grützner, Brunhilde ➝Hanke, Lieselotte ➝Herforth, Friedrich ➝Kind, Else ➝Merke, Günter ➝Mittag, Anni ➝Neumann, Karl ➝Rieke, Hans ➝Rodenberg, Hans-Heinrich ➝Simon, Klaus ➝Sorgenicht, Maria ➝Schneider, Horst ➝Schumann, Paul ➝Strauss, dem Sekretär Otto ➝Gotsche. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Mampel, Siegfried: Die Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsrechtlichen Situation. 3., neubearb. Aufl., Frankfurt a. M. 1967, Alfred Metzner. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 604–605 Staatsplanvorhaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsrecht

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der St. erfüllt nach Art. 66 Abs. 1 der Verfassung als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der St. wurde nach dem Tode des ersten Präsidenten, Wilhelm Pieck, durch eine Änderung der Verfassung von 1949 nach dem Vorbild des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR am 12. 9. 1960 geschaffen (GBl. I, S.…

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Potsdamer Abkommen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Demarkationslinie, Oder-Neiße-Linie, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1.~Abs.). Frankreich billigte am 4. 8. das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. Es stimmte dabei aber vor allem folgendem nicht zu: Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“, Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands polit. Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland [S. 490]„innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die 4 Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. (Die Behandlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie im PA. wird in jenem Stichwort dargelegt.) Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ 111, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ Das PA. ist (wie Prof. Dr. Erich Kaufmann am 7. 12. 1954 vor dem Bundesverfassungsgericht hervorhob) ein Abkommen, das die drei bzw. vier Regierungen untereinander bindet. — Als solches bedurfte es keiner Ratifizierung durch die Parlamente der betr. Staaten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489–490 Potsdam A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche Friedenskonferenz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Demarkationslinie, Oder-Neiße-Linie, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der…

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Agrarpreissystem (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe verkauft werden. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, alle Produktionsreserven der Betriebe zu mobilisieren. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfassungspreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande und eine Triebkraft zur Zwangskollektivierung. Da die Ablieferungsnormen je Hektar in den privatbäuerlichen Wirtschaften so veranlagt wurden, daß sie mit zunehmender Betriebsgröße progressiv anstiegen, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit hohe Aufkaufpreise und ein entsprechendes Betriebseinkommen zu erzielen, ab. Das war die Methode, mit der viele Mittel- und Großbauern gezwungen wurden, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen, sofern sie es nicht vorzogen, zu fliehen (Republikflucht). Für die VEG besteht seit 1955 ein drittes Preisniveau, das im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Mit der totalen Kollektivierung der Feldwirtschaft und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion war es möglich, ab Ernte 1964 einheitliche Preise für pflanzliche Erzeugnisse einzuführen (Beschluß des Ministerrats vom 10. 10. 1963). Dies stellt einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung des Agrarpreisniveaus dar, da eine entsprechende Regelung für alle tierischen Produkte noch aussteht. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird in bezug auf die materielle Interessiertheit der Agrarproduzenten das A. ergänzt durch ein vielseitig ausgebautes System von Prämien. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpropaganda

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe…

DDR A-Z 1969

Konsumorientierung (1969)

Siehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren theoretischen Vervollkommnung und praktischen Durchführung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des ökonomischen Systems des Sozialismus die Auffassung Raum, daß die Konsumtion [S. 340]nicht nur Ziel und Vollendung des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) sei. Danach ist die Konsumtion — ohne den Primat der Produktion zu bestreiten — ein mitbestimmendes, aktives Element der Reproduktion. Dieser Modifizierung der ursprünglichen Doktrin liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die komplizierten Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Revolution nur von „allseitig gebildeten Menschen bewältigt werden können“, was wiederum mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich der individuellen Konsumtion verbunden ist („Produktion und individuelle Konsumtion beeinflussen und bedingen sich gegenseitig“ — Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus, Dietz-Verlag Ostberlin 1967, S. 339). Daraus leitet sich für die wirtschaftspolitische Praxis die Schlußfolgerung ab, „die volkswirtschaftliche Perspektivplanung so zu gestalten, daß die komplexe Planung des Lebensstandards eine maßgebliche Ausgangsgröße der proportionalen volkswirtschaftlichen Entwicklung wird“ (W. Ulbricht: „Probleme des Perspektivplanes bis 1970“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1966, S. 83). Des weiteren gehört zu den praktisch-wirtschaftlichen Konsequenzen aus der K. die Entwicklung der Verkaufskultur. Dazu zählen einmal die formschöne und zweckmäßige Ladeneinrichtung, hygienische Lagerräume und eine ansprechende Verpackung, die für die sprunghafte Entwicklung der Selbstbedienungsläden besondere Bedeutung hat. Zum anderen gehören dazu fachmännische Kundenberatung, höfliche Kundenbetreuung und Bedarfsermittlung auf dem Binnenmarkt, um einen Ausgleich zwischen Produktion und Käuferwünschen zu erzielen. In einer zentralen Planwirtschaft ist dies jedoch nur in geringem Maße möglich. Es bleibt Aufgabe des Handels, mit geschickter Werbung die Kunden auf die Erzeugnisse der Planproduktion hinzulenken. (Lebensstandard, Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339–340 Konsumgüterversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontakte

Siehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren…

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Arbeitslosenversicherung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge soll dem Zwecke der A. zugute kommen. Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit an für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u.a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 M 1,20 M täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 M auf höchstens 2 M täglich. Familienzuschläge werden für Kinder, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter von über 60 Jahren und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 M täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 M, in den übrigen Orten in Höhe von 10 M monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 M wöchentlich übersteigt. Für Ostberlin gelten höhere Sätze. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von der Verwaltung der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36–37 Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitslosigkeit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem…

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Wohnungsbau (1969)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 19 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 waren durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Zugang von rd. 3,5 Mill. Wohnungen, d.h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet, eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in Mitteldeutschland etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. (Siehe Tabelle.) Zu den Zahlen der Tabelle ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war, z. B. 1967 BRD = 82 qm,„DDR“ = 51 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. drüben im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–1965) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1965 wurden davon jedoch nur rd. 562.000 fertiggestellt. Der Plan des W. ist nur mit 72 v. H. erfüllt worden. Der W. ist seit 1962 bei steigendem Bedarf rückläufig. Von dem überalterten Wohnungsbestand müßten, wenn man westliche Maßstäbe zugrunde legt, jährlich etwa 60.000 Wohnungen als abbruchreif erklärt werden. Der weitaus größte Teil davon wird jedoch weiter bewohnt (Wohnungswesen). — Seit 1962 ist der Anteil der durch Arbeiterwohnungsbau-Genossenschaften gebauten Wohnungen ständig zurückgegangen: 1961 betrug der Anteil 59 v. H., 1967 nur noch 25 v. H. Dagegen wird der Anteil des sog. volkseigenen W., durch den fast ausschließlich Werkswohnungen gebaut werden, weiter ansteigen. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung geschieht überwiegend aus den Spareinlagen der Bevölkerung. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotterie), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk, Baukostenzuschüsse und Genossenschaftsanteile der Wohnungssuchenden sowie Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten. [S. 741]Berücksichtigt man die unterschiedliche Größe der neu gebauten Wohnungen, dann ist der Rückstand der „DDR“ gegenüber der BRD noch sehr viel größer. Im Jahre 1961 wurde in Mitteldeutschland je Kopf der Bevölkerung nur ein Viertel der in der BRD erstellten Wohnfläche neu gebaut. Die Belegzahl für neue Wohnungen ist hoch angesetzt. Haushalte mit 2 Personen haben z. B. nur Anspruch auf eine 1½-Raum-Wohnung einschl. Küche. Amtlich wurde 1965 dazu erklärt: „Es ist eine weitverbreitete, aber falsche Meinung, daß mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus auch die Wohnungsgröße wachsen muß. Wichtiger ist, daß für die neu entstehenden Industriebetriebe Wohnungen für die neuen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.“ Aus Fachzeitschriften ist zu entnehmen, daß der rechnerische Wohnungsbedarf erst nach 1970 abgedeckt werden soll. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bereitstellung einer gut ausgestatteten Wohnung für jede Familie mit je einem Raum für jedes Familienmitglied ist jedoch erst zwischen 1970 und 1980 möglich.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 740–741 Wohngebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswesen

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…

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Vereine (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames Handeln in poli[S. 666]tischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen“. Für Vereinigungen im engeren Sinne, d.h. für V., nicht aber für politische Parteien, Massenorganisationen oder diesen angeschlossene Gemeinschaften und Gruppen, Gemeinschaften oder Verbände, die der effektiven Wirtschaftsführung dienen, sowie Religionsgemeinschaften, die beim zuständigen staatlichen Organ angemeldet sind, gilt die VO zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. 12. 1967 (GBl. II, S. 861). Danach sind Vereinigungen im Sinne dieser VO organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern oder juristischen Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Nach §~2 a.a.O. bedürfen Vereinigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Registrierung. Vereinigungen können registriert werden, „wenn ihr Charakter und ihre Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Bedürfnisse beitragen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen“. Es besteht also kein Anspruch auf Registrierung und damit auf Betätigung. Diese sind in das Ermessen des staatlichen Organs gestellt, bei dem die Registrierung vorzunehmen ist. Zuständig für die Registrierung sind a) für Vereinigungen, die auf der Kreisebene tätig werden, der Rat des Kreises, b) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Kreise eines Bezirks erstrecken, der Rat des Bezirks, c) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der „DDR“ hinaus erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung das Ministerium des Innern. Die Mitgliedschaft von Bürgern und Vereinigungen der „DDR“ in internationalen Organisationen sowie in Organisationen, die außerhalb der „DDR“ ihren Sitz haben, und die Zusammenarbeit mit diesen sowie die Mitgliedschaft von Bürgern oder Organisationen anderer Staaten in Vereinigungen in der „DDR“ bedarf der Zustimmung des zuständigen zentralen staatlichen Organs, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter und die Zielsetzung der Organisation bzw. Vereinigung berührt wird (§ 5 a.a.O.). Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665–666 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigte Gesundheitseinrichtungen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames…

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Menschenhandel, Staatsfeindlicher (1969)

Seit Sommer 1961 verschwanden in der SED-Propaganda die Ausdrücke Republikflucht und Abwerbung. Es sollte nicht zugegeben werden, daß Tausende von Bürgern die Zustände in der „DDR“ als so unerträglich empfanden, daß sie unter Zurücklassung ihrer Habe und Aufgabe ihrer Heimat in den Westen flüchteten. Ein neuer Begriff mußte geprägt werden. Zur propagandistischen Vorbereitung und zur Rechtfertigung der Absperrungsmaßnahmen (Mauer) in Berlin erfand die SED deshalb „Menschenhändler“ und „Kopfjäger“, die angeblich im Auftrage „westlicher Agentenorganisationen“ Zonenbewohner durch Drohungen oder Versprechungen nach dem Westen lockten. Die Existenz solcher Personen sollte mit zwei Prozessen vor dem Obersten Gericht nachgewiesen werden. Die Angeklagten hatten nichts weiter getan, als den Versuch unternommen, Angehörigen oder Freunden bei der Flucht nach Berlin (West) zu helfen. Trotzdem stellte das OG in seinem Urteil fest: „West-Berlin spielt heute — wie einst Shanghai — die Rolle des Hauptumschlagplatzes im M. Zahlreiche westdeutsche Dienststellen und Organisationen, die sich rechtswidrig in Westberlin befinden, nutzen die gegenwärtige Lage aus, mitten im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik M. zu treiben“ („Neue Justiz“ 1961, S. 550). In einem Urteil vom 11. 7. 1963 („Neue Justiz“ 1964, S. 125) spricht das OG von „organisiertem M.“. Der Straftatbestand des SM. ist nunmehr in § 105 des neuen Strafgesetzbuchs enthalten, womit § 21 StEG (Abwerbung) abgelöst wird. SM. kann in zwei Formen begangen werden: 1. mit der Zielsetzung, die „DDR“ zu schädigen. Dabei genügt es, daß die Schädigung dadurch erreicht werden soll, daß der Abzuwerbende das Gebiet der „DDR“ verläßt; 2. in Zusammenhang mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, die einen Kampf gegen die „DDR“ führen, oder wenn ein solcher Zusammenhang mit Wirtschaftsunternehmen oder deren Vertretern besteht. Wie § 21 StEG ist auch § 105 StGB als Unternehmenstatbestand gestaltet. Damit soll erreicht werden, daß „das Mitwirken am M. in jeder Weise erfaßt werden kann“ („Neue Justiz“ 1967, S. 273). An Stelle der von § 21 StEG verwendeten Formulierung „zum Verlassen der DDR zu verleiten“ wird der Tatbestand mit „abzuwerben, zu verschleppen, auszuschleusen“ beschrieben. Zusätzlich wird auch das Unternehmen, jemanden an der Rückkehr in die „DDR“ zu verhindern, als SM. unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung für alle Formen des SM. ist Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren. Für die Abgrenzung des SM. zu dem an anderer Stelle im StGB geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel soll die Zielsetzung des Täters (Schädigung der „DDR“) sowie das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Zusam[S. 409]menhangs zwischen der Tat und den erwähnten Organisationen, Gruppen usw. entscheidend sein. Die früher in § 21 StEG enthaltene Alternative der Verleitung zum Verlassen der „DDR“ zum Zwecke des Dienstes in Söldnerformationen wurde in § 105 StGB nicht aufgenommen, sie ist in § 87 („Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste“) enthalten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 408–409 Meliorationswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Menschenraub

Seit Sommer 1961 verschwanden in der SED-Propaganda die Ausdrücke Republikflucht und Abwerbung. Es sollte nicht zugegeben werden, daß Tausende von Bürgern die Zustände in der „DDR“ als so unerträglich empfanden, daß sie unter Zurücklassung ihrer Habe und Aufgabe ihrer Heimat in den Westen flüchteten. Ein neuer Begriff mußte geprägt werden. Zur propagandistischen Vorbereitung und zur Rechtfertigung der Absperrungsmaßnahmen (Mauer) in Berlin erfand die SED deshalb „Menschenhändler“ und…

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HO (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Handelsorganisation. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 angeblich zur Bekämpfung des Schwarzmarktes errichtet. Ihr Hauptzweck war aber, „währungsgefährdende“ überschüssige Kaufkraft abzuschöpfen und zur Finanzierung der Staatsausgaben beizutragen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern durch Errichtung immer neuer HO-Verkaufsstellen, HO-Warenhäuser und HO-Gaststätten sowie durch Ausdehnung des Warensortiments vergrößert. Mehr und mehr wurde, insbesondere ab 1952, die Vergrößerung des staatlichen Sektors im Einzelhandel bzw. die Sozialisierung des privaten Einzelhandels (Binnenhandel) zur wichtigsten Aufgabe. Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Industriemangelwaren und bestimmter Lebensmittel eingestellt. Sie hatte bis 1958 das Monopol für den freien Verkauf bewirtschafteter Waren. Inhaber privater Läden wurden durch ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Bis zu einem gewissen Grade läßt sich der Prozeß der Sozialisierung des Einzelhandels an der Umsatzentwicklung der HO ablesen: Die Zahlen der Tabelle bringen die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze. Leitungsorgane der HO sind die HO-Hauptdirektion und die HO-Bezirksdirektionen, die nach dem Vorbild der Bezirksverbände der Konsumgenossenschaften aufgezogen wurden, um ein geschlossenes Handelssystem zu schaffen und die Kontrolle der einzelnen HO-Betriebe zu verbessern. Die 300 HO-Kreisbetriebe sind die organisatorische Zusammenfassung einer bestimmten Anzahl von Verkaufsstellen, Gaststätten sowie Kauf- und Warenhäusern zu einem wirtschaftlich und juristisch selbständigen Handelsbetrieb. Zur Versorgung der Betriebsangehörigen der deutsch-sowjetischen Wismut-AG, besteht als besonderer Zweig die HO-Wismut, die der Hauptdirektion HO-Wismut im Ministerium für Handel und Versorgung direkt unterstellt ist. Auch das HO-Versandhaus in Leipzig (Versandhandel) untersteht direkt dem Ministerium. Zur Versorgung der Angehörigen der NVA und der Truppen der Sowjetarmee mit Konsumgütern ist der HO-Spezialhandel zuständig. Es handelt sich um ein zentral geleitetes Handelsunternehmen, das außer über Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe auch über bestimmte Produktionsbetriebe verfügt. Das Warensortiment des HO-Spezialhandels umfaßt vornehmlich Konsumgüter für den spezifischen Bedarf der Armeeangehörigen. Die Einzelhandelsbetriebe des HO-Spezialhandels befinden sich in der Regel innerhalb der militärischen Objekte. 1961/62 wurden Exquisit-Verkaufsstellen eingeführt, die der HO unterstehen und das „HO-Prinzip“ von 1948 wieder aufleben ließen. In diesen Luxusgeschäften werden modische Waren bester Qualität, vorwiegend aus Importen, zu stark überhöhten Preisen gegenüber den regulären Handelspreisen verkauft. (Lebensstandard, Versorgung) Zum Sektor des staatlichen Einzelhandels gehören auch die zur Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) „Centrum“ zusammengeschlossenen Warenhäuser. Die VVW ist ein leitendes Handelsorgan mit den Aufgaben ähnlich einer VVB, dem aber zudem als Binnenhandelsorgan noch Importaufgaben zugestanden wurden, um innerhalb der sozialistischen Länder Sortimentsausgleich der Konsumgüterproduk[S. 274]tion zu ermöglichen. Sitz der VVW ist Leipzig. Kernstück ist der Zentraleinkauf und damit der Einfluß auf die Industrie zur Sortiments- und Qualitätsverbesserung. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Schlenk, Hans: Der Binnenhandel in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1960. 207 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 273–274 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HO-Wismut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Handelsorganisation. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 angeblich zur Bekämpfung des Schwarzmarktes errichtet. Ihr Hauptzweck war aber, „währungsgefährdende“ überschüssige Kaufkraft abzuschöpfen und zur Finanzierung der Staatsausgaben beizutragen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern durch Errichtung immer neuer…

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Pro-Kopf-Verbrauch (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf dem V.~Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind allerdings lückenhaft und teilweise so angelegt, daß sie eine exakte Überprüfungsmöglichkeit ausschließen. Es ist den P.-Angaben der „DDR“, die auch im Dienste der Agitation und Propaganda stehen, nicht ohne weiteres anzusehen, daß es sich bei ihnen um Bruttowerte handelt, die z. B. auch die auf dem Wege vom Großhandel bis zum Endverbrauch entstehenden Verluste einschließen, während demgegenüber die P.-Statistik der BRD bestmögliche Nettowerte der tatsächlich verbrauchten Nahrungsmittelmengen ausweist. Da sich die P.-Zahlen in ihrem ausgewiesenen Endwert also nicht mit denen der BRD-Statistik decken, sind sie mit diesen auch nicht unmittelbar und ohne weiteres vergleichbar. Stellt man die Vergleichbarkeit kalkulatorisch her, dann ergibt eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung, daß im Kalorien- und Kohlehydratverbrauch beide Teile Deutschlands im Jahre 1967 so gut wie übereinstimmten. Im Verzehr von Gesamteiweiß und insbesondere von tierischem Eiweiß, dem typischen Indikator für den Ernährungsstandard einer Bevölkerung, lag die „DDR“ noch um etwa 10 bzw. 25 v. H. hinter der BRD zurück, während unter dem Blickpunkt der Volksgesundheit der Rückstand der „DDR“ im Fettverzehr sogar einen Vorteil gegenüber der BRD bedeutete. Bezüglich Qualität und zeitlicher Belieferung ist das Warenangebot dem westdeutschen keineswegs gleichwertig. Enthält schon Ulbrichts Forderung, den P. der BRD zu erreichen, das verhüllte Eingeständnis, daß ― entgegen allen bisherigen Zweckmeldungen ― der westdeutsche Stand in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht erreicht werden konnte, so wird ihre Realisierung um so mehr verhindert, als durch die Zwangskollektivierung und durch die vielfältigen, im System der Wirtschaft begründeten Hemmungsfaktoren die landwirtschaftliche Produktion nicht die geplanten Zuwachsraten erreicht und auftretende Versorgungsschwierigkeiten durch Importe aus dem Ostblock zumeist nicht kurzfristig behoben werden können. Daher wird das Schwergewicht der ökonomischen Hauptaufgabe in letzter Zeit immer mehr auf die Forderung nach einer Steigerung der Pro-Kopf-Produktion verlagert. Hierbei spielen auch Gründe der Rücksichtnahme auf die Partnerländer des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe eine wesentliche Rolle, in deren Bereich die „DDR“ den bei weitem höchsten Ernährungsstandard aufweist. (Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 501 Projektierungsbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Proletariat

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf dem V.~Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind…

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Abschreibungen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 A. zum Ausgleich des Verschleißes der Grundmittel (Anlagen) kennt das sozialistische Wirtschaftssystem ebenso wie die „kapitalistische“ Marktwirtschaft. Die A. soll demjenigen Wert, ausgedrückt in Geldeinheiten, entsprechen, um den sich der Gebrauchswert des Anlagegutes durch seinen Einsatz im Produktionsprozeß vermindert hat. A.-Gründe sind 1) der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u.ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2) der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die A. sind Bestandteil der Produktionsselbstkosten und sollen über den Erlös wieder an den Betrieb zurückfließen. Gemäß dem Wertgesetz soll eine möglichst sichere Erfassung der Wertminderung stattfinden, um einerseits eine exakte Kostenrechnung aufzubauen und andererseits die Wiederbeschaffung der abgeschriebenen Grundmittel zu ermöglichen. Diese Forderung ist in der Wirtschaftspraxis der „DDR“ aber nur bis zu einem gewissen Grade erreichbar, da die Methode und der Umfang der A. (A.-Satz und voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegüter) den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze werden für jedes Anlageteil oder für Gruppen von Anlageteilen im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel aufgeführt (vgl. den Sonderdruck des GBl. Nr. 491 vom 11. 3. 1964). Die 1964 vorgenommene Neufestsetzung der A.-Sätze und zugleich erfolgte Umbewertung der Grundmittel zu Wiederbeschaffungspreisen waren im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Durchführung der Industriepreisreform deshalb notwendig geworden, weil die davor erlassenen normativen A.-Sätze in der Regel weder den „physischen“ noch den „moralischen Verschleiß“ der Anlagen deckten. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das gesamte System der A.-Sätze geändert und eine neue Methode zur Berechnung der periodischen A.-Summen eingeführt. Nunmehr wird der A.-Satz beim leistungsbedingten A.-Verfahren in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. (Amortisationen, Gewinn) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 11 Abschnittsbevollmächtigter (ABV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abteilungsgewerkschaftsleitung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 A. zum Ausgleich des Verschleißes der Grundmittel (Anlagen) kennt das sozialistische Wirtschaftssystem ebenso wie die „kapitalistische“ Marktwirtschaft. Die A. soll demjenigen Wert, ausgedrückt in Geldeinheiten, entsprechen, um den sich der Gebrauchswert des Anlagegutes durch seinen Einsatz im Produktionsprozeß vermindert hat. A.-Gründe sind 1) der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche…

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Zwangsvollstreckung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Rechtliche Grundlage der Z. sind die Vorschriften des 8. Buches der immer noch gültigen deutschen ZPO (Zivilprozeß). Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ v. 4. 10. 1952 (GBl. S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen staatlicher juristischer Personen ist unzulässig. Zur Sicherung der planmäßigen Arbeit der volkseigenen Betriebe ist eine Befriedigung des Gläubigers nur im Wege des Anweisungsverfahrens des dem schuldenden VEB übergeordneten Organs zulässig. Die Pländung von Arbeitseinkommen erstreckt sich auch auf den künftigen Arbeitslohn des Schuldners in einem anderen Betrieb (2. DB zur VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen v. 12. 10. 1965, GBl. II, S. 757). Das Offenbarungseidverfahren hat praktisch an Bedeutung dadurch verloren, daß Haftbefehle gegen Schuldner, die die Vermögenserklärung nicht abgeben wollen, nicht mehr vollstreckt werden. Das Gerichtsvollzieherwesen ist durch die VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993) neu geregelt worden (Gerichtsvollzieher). Aus Entscheidungen der Konfliktkommissionen über Geldforderungen und Einigungen der Parteien, die vor diesen gesellschaftlichen Gerichten oder den Schiedskommissionen erzielt worden sind, kann die Z. betrieben werden, wenn das zuständige Kreisgericht die Vollstreckbarkeit durch Beschluß erklärt hat. Die Z. aus Entscheidungen der Staatlichen Vertragsgerichte ist in der VO vom 9. 9. 1965 über die Aufgaben und Arbeitsweise dieser Staatsorgane besonders geregelt. Die Z. aus Schuldtiteln westdeutscher und Westberliner Gerichte war bis 1967 nur mit Genehmigung des Direktors des Bezirksgerichts zulässig. Ein Geldanspruch in DM West wird im Verhältnis 1:1 in M vollstreckt. Das eingezogene Geld ist für den West-Gläubiger auf ein Sperrkonto bei [S. 752]der Staatsbank einzuzahlen. Ein Transfer dieses Geldes nach dem Westen ist nicht zulässig. Neuerdings bedürfen Urteile westdeutscher und Westberliner Gerichte in der „DDR der Bestätigung durch das dortige Justizministerium. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 751–752 Zwangskollektivierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweijahrplan

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Rechtliche Grundlage der Z. sind die Vorschriften des 8. Buches der immer noch gültigen deutschen ZPO (Zivilprozeß). Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ v. 4. 10. 1952 (GBl. S.~988) der…

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Reservistenkollektive (1969)

Siehe auch: Reservistenkollektiv: 1979 Reservistenkollektive: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Seit Ende 1956 sind die Wehrersatz-Behörden der Nationalen Volksarmee und die Kreisleitungen der SED bemüht, die Reservisten der NVA und der Polizeitruppen in R. zu organisieren. Die R. sollen alle Reservisten politisch überwachen und militär-theoretisch wie auch militär-politisch weiterbilden, sie aber auch als Arbeitsaktivisten und als Ausbilder der GST einsetzen. Auch müssen die R. für die Reservistenlehrgänge und -Übungen der NVA Stimmung machen und die Werbung von Soldaten auf Zeit und von Berufssoldaten unterstützen. Die Leitungen der R. sollen mit der Parteileitung der SED, mit BGL, GST, FDJ und Kampfgruppen (KG) Zusammenwirken und die militärpolitische Arbeit dieser Organisationen, vor allem der GST und der KG, unterstützen. Ferner haben die R. die Verbindung mit den Patenschafts-Truppenteilen (Patenschaften) der NVA und allen dienenden Betriebsangehörigen zu pflegen. Seit Januar 1962 sind für die R. die Wehrkreiskommandos zuständig. — In der 1. DB zur Reservistenordnung vom 24. 1. 1962, die der Min. f. Nat. Verteid. am 30. 9. 1964 (GBl. II, S. 805) erließ, wurde die Arbeit der R. in den §§ 3–11 gesetzlich geregelt. In § 3 heißt es: „Für die Bildung der R. ist der Leiter des Wehrkreiskommandos verantwortlich.“ In § 4: „Als Leiter des R. ist möglichst ein Offizier der Reserve … einzusetzen.“ Die R. sollen nach § 6, d auch die „Erziehung der gedienten Reservisten zu vorbildlichen Leistungen in der Volkswirtschaft und … in den Brigaden der sozialistischen Arbeit“ erreichen. Seit September 1964 wurde die Bildung der R. verstärkt. So wurden auch an Hochschulen R. eingerichtet, die u.a. die NVA-Lehrgänge der militärischen ➝Studentenausbildung der betr. Hochschulen vorbereiten. — Seit 1965 stehen mancherorts auch Militärklubs, die mit Lehrschauen verbunden sind, den R. zur Verfügung. Die SED und alle beteiligten Stellen sind nach wie vor bemüht, die R. zu stärken. So werden seit 1966 z. B. auch bei Handwerkern R. organisiert. In einem Bericht über diesen Zweig der R. schrieb die „National-Zeitung“ am 29. 6. 1967: Aufgabe der R. „ist es, die Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Reservisten zu erhalten, sie mit neuen Problemen vertraut zu machen, die sich aus der internationalen Entwicklung und aus der Vervollkommnung der Militärtechnik ergeben“. Der Arbeit der R. widmet die amtliche Wochenzeitung „Volksarmee“ sehr häufig eine Sonderseite. Aus ihr (so in Nr. 19/1968) geht hervor, daß die R. der Betriebe, LPG, Hochschulen, Fachschulen und Behörden für die sozialistische Wehrerziehung erfolgreich arbeiten, sobald eine Voraussetzung erfüllt ist: „Sehr wichtig ist in einem Betrieb, in einer Genossenschaft oder Institution eine arbeitsfähige Leitung des R. sowie ihr enges Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Leitern!“ Doch klagt Oberst Hermann, der Betreuer der R. im Bez. Erfurt, darüber, daß „manche Werkdirektoren vergessen, daß sie gesetzlich für die Arbeit der R. mit verantwortlich sind, ihnen Aufgaben zu stellen haben und deren Erfüllung kontrollieren müssen. Die Unterschätzung dieser Pflicht hemmt die sozialistische Wehrerziehung“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 532 Reserveoffiziere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Resozialisierung

Siehe auch: Reservistenkollektiv: 1979 Reservistenkollektive: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Seit Ende 1956 sind die Wehrersatz-Behörden der Nationalen Volksarmee und die Kreisleitungen der SED bemüht, die Reservisten der NVA und der Polizeitruppen in R. zu organisieren. Die R. sollen alle Reservisten politisch überwachen und militär-theoretisch wie auch militär-politisch weiterbilden, sie aber auch als Arbeitsaktivisten und als Ausbilder der GST einsetzen. Auch müssen die R. für…

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Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das GG. oder gesellschaftliche Bruttoprodukt ist nach der von Marx durch die Politökonomie in der „DDR“ übernommenen Definition die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) erzeugten materiellen Güter und der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen. Das GG. wird nur im „Bereich der materiellen Produktion“ ermittelt. Die vom „immateriellen Bereich“ oder der „unproduktiven Sphäre“ erbrachten Dienstleistungen werden nicht mit einbezogen. Zum „immateriellen Bereich“ gehören das Banken- und Versicherungswesen, die Staatsverwaltung, die Einrichtungen des Gesundheitswesens, Wohnungsnutzung, Friseure und ähnliche Dienstleistungsbetriebe. Zum „Bereich der materiellen Produktion“ zählen die Wirtschaftsbereiche Industrie einschließlich produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk), Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Post und Fernmeldewesen, Handel und der Sektor „Übrige Bereiche“ (z. B. Verlage, Wasserwirtschaftsbetriebe, Projektierungsbetriebe, Textilreinigungsbetriebe). Bei der Ermittlung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen nach der westdeutschen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden im Gegensatz zur Gesamtproduktsberechnung in der „DDR“ die Dienstleistungen aller Bereiche mit erfaßt. Das GG. wird von der Zentralverwaltung für Statistik durch Summierung der Bruttoproduktion aller Betriebe der „Bereiche der materiellen Produktion“ ermittelt. Die Bewertung der Güter und Leistungen erfolgt zu laufenden Planpreisen (effektiven Preisen, Industrieabgabepreisen). Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am [S. 239]Aufkommen des GG. 1967 mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk mit 68 v. H., Bauwirtschaft mit 7,5 v. H., Land- und Forstwirtschaft mit 10 v. H., Verkehr, Post und Fernmeldewesen mit 4,9 v. H., der Handel mit 8,2 v. H. und die „Übrigen Bereiche“ mit 1,4 v. H. Von der Entstehungsseite her kann das GG. unter Verwendung der polit-ökonomischen Terminologie als die in einem gegebenen Zeitraum verausgabte Menge an „vergegenständlichter“ und „lebendiger“ Arbeit definiert werden. Dem Aufwand an „vergegenständlichter“ Arbeit entspricht der Wert der verbrauchten Produktionsmittel. Mit der verausgabten Menge an „lebendiger“ Arbeit ist der für die Erstellung des GG. erforderlich gewesene Aufwand an Arbeitskraft gemessen in Arbeitszeiteinheiten gemeint. Wertmäßig besteht das GG., von der Entstehungsseite aus betrachtet, aus dem „Ersatzfonds“ (Anlagenverschleiß [Abschreibungen] plus Materialverbrauch, Vorleistungen) und dem durch „lebendige“ Arbeit geschaffenen „Neuwert“ (Nationaleinkommen). Das Nationaleinkommen setzt sich von seiner Entstehung her aus den Wertbestandteilen Bruttolohn- und -gehaltssumme und „Reineinkommen“ (in Betrieben verbleibender und im Staatshaushalt zentralisierter Gewinn) zusammen, Gliedert man das GG. nach der Verwendungsseite in einzelne Wertbestandteile, so setzt es sich aus den Vorleistungen (Materialverbrauch), den Ersatzinvestitionen, der Akkumulation (Netto- bzw. Erweiterungsinvestitionen plus Erhöhung der Bestände und Reserven) und dem Konsum zusammen. Eine dem „Ersatzfonds“ (Abschreibungen oder Ersetzung des Anlagenverschleißes durch Ersatzinvestitionen plus Vorleistungen) vergleichbare Globalgröße kennt die westliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nicht. Dieser „Ersatzfonds“ erscheint in der östlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowohl in der Entstehungs- als auch in der Verwendungsrechnung des GG. Aus dieser Zerlegung des GG. ist ersichtlich, daß das gesellschaftliche Bruttoprodukt infolge der in dieser Größe enthaltenen Vorleistungen nicht mit dem in den westlichen Marktwirtschaften ermittelten Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen vergleichbar ist. Der zweite Grund, der einen Vergleich unmöglich macht, ist die bereits erwähnte Nichtberücksichtigung der zwar „gesellschaftlich nützlichen“, ansonsten aber „unproduktiven“ Dienstleistungen bestimmter Bereiche. Auf Grund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktsgröße viele Doppelzählungen. Das Nationaleinkommen wird als die Summe der in einem bestimmten Zeitraum neugeschaffenen Werte definiert. Es besteht stofflich aus Produktions- und Konsumtionsmitteln, die auf die Verwendungszwecke Akkumulation, individuelle und gesellschaftliche Konsumtion verteilt werden. Zur „gesellschaftlichen Konsumtion“ rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaftliche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der „DDR“ für 1967 verteilte sich das Nationaleinkommen zu 71,7 v. H. auf die individuelle Konsumtion, zu 7,3 v. H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 21,0 v. H. auf die Akkumulation. Das Nationaleinkommen entspricht in gewisser Annäherung dem in der westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelten Nettosozialprodukt zu Marktpreisen. Allerdings darf bei dieser Gegenüberstellung nicht außer Acht gelassen werden, daß das Nationaleinkommen gegenüber dem Nettosozialprodukt die erbrachten Dienstleistungen des „immateriellen Bereichs“ nicht enthält. Die zweckmäßige Abgrenzung der „produktiven“ von der „unproduktiven“ Sphäre des Dienstleistungsbereiches hat in den östlichen Statistiken zu vielen Schwierigkeiten geführt, weshalb die Berechnungsmethode des GG. und des Nationaleinkommens in der „DDR“ mehrfach geändert wurde. Auf dem Gebiet der Wirtschaftsplanung und -lenkung wurde das Wachstum des Nationaleinkommens zur wichtigsten Meßziffer der ökonomischen Entwicklung erklärt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 238–239 Gerichtsvollzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschenkpaketversand

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das GG. oder gesellschaftliche Bruttoprodukt ist nach der von Marx durch die Politökonomie in der „DDR“ übernommenen Definition die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) erzeugten materiellen Güter und der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen. Das GG. wird nur im „Bereich der materiellen Produktion“ ermittelt. Die vom „immateriellen Bereich“ oder der…

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Rentabilität (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Begriff der R. hat im Laufe der Wirtschaftsgeschichte der sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssysteme verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der fünfziger Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen Teilen einhält und den vorgesehenen Plangewinn erreicht; 3. unabhängig von der Erfüllung aller Planteile des Betriebsplanes einen Gewinn erwirtschaftet. Die dritte Interpretation des R.-Begriffes war in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur allgemein vorherrschend. Entsprechend dieser Begriffsbestimmung wurde bis zur Veröffentlichung des Aufsatzes von Prof. E. Liberman über die Reform der zentralen Betriebslenkung in der SU in der„Prawda“ vom 9. Sept. 1962 und der ab 1963 in der „DDR“ einsetzenden Wirtschaftsreform die R.-Rate im Gegensatz zu der in den westlichen Wirtschaften üblichen Definition als das Verhältnis von Gewinn zu den Selbstkosten bezeichnet. Die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ wird von den Politökonomen als Kennziffer für den „Nutzeffekt der aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit“ angesehen. Seit Beginn der Reformdiskussionen und -maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet in der UdSSR und „DDR“ 1962/63 hat im Zuge der Aufwertung des Gewinns zur wichtigsten Kennziffer des Betriebsplanes und zum Hauptkriterium der betrieblichen Leistungen die „fondsbezogene R.-Rate“ (Fonds-R.) die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ von ihrem ersten Platz als Maßstab der Effizienz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe verdrängt. Diese Entwicklung hängt eng mit den laufenden Bemühungen der Wirtschaftsführungen der sozialistischen Länder zur Entwicklung von Berechnungs-Verfahren und Lenkungsinstrumenten zusammen, durch die eine bessere ökonomische Verwertung des verfügbaren Kapitals als vor 1963 üblich garantiert werden soll. (Produktionsfondsabgabe, Handelsfondsabgabe, Investitionen) Die „Fonds-R.“ ist die politökonomische Umschreibung des in der westlichen Wirtschaftswissenschaft gebräuchlichen Begriffes der „Kapital-R.“. Bei der Ermittlung der „Fonds-R.“ der Betriebe wird im Nenner des Quotienten der Wert des während eines bestimmten Zeitraumes durchschnittlich verfügbaren Anlage- und Umlaufkapitals eingesetzt und nicht das an einem bestimmten Stichtag vorhandene Kapital. Außer der betrieblichen „Fonds-R.“ werden im Planungswesen und in der Planabrechnung auch die R.-Raten für einzelne Wirtschaftszweige (Zweig-R.) ermittelt, um (trotz des begrenzten Aussagewertes solcher Berechnungen) Vergleiche über die Ausnutzung der Kapitalausstattung in einzelnen Zweigen während verschiedener Wirtschaftsperioden anstellen zu können. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 526 Religionsunterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Renten

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Begriff der R. hat im Laufe der Wirtschaftsgeschichte der sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssysteme verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der fünfziger Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust…

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Strafpolitik (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter für eine im Sinne der SED liegende St. hat es wiederholt gegeben, so z. B. vor allem im Zusammenhang mit dem Neuen Kurs 1953 und mit der Entstalinisierung 1956. Auch verschiedene Amnestien sind als Erscheinungsformen wechselnder St. zu werten. Von besonderer Bedeutung war dann der Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3). Dieser ordnet an, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Auftrage oder unter dem Einfluß imperialistischer Agenturen begehen, die Gesetze mit aller Härte“ anzuwenden sind, während bei den anderen straffällig gewordenen Personen, deren Straftat zu ihrem sonstigen — politisch-sozialistischen — Verhalten in Widerspruch steht, „in der richtigen Weise zu differenzieren“ ist. Damit ist also das entscheidende Kriterium für eine strafrechtliche Sanktion und für die einer Straftat innewohnende Gesellschaftsgefährlichkeit darin zu sehen, ob der Täter als „Feind der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu bezeichnen ist oder nicht. In der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) erklärte das OG die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme (neben der Todesstrafe) für notwendig „bei Verbrechen gegen den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, bei anderen schweren Verbrechen, insbesondere gegen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, und bei Verbrechen von Tätern, die aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen haben oder sich hartnäckig einem geordneten Leben in der sozialistischen Gesellschaft entziehen“. Der Hauptinhalt dieser Richtlinie bestand darin, den Gerichten eine Anleitung zu geben, wann kurzfristige Freiheitsstrafen zu verhängen sind und unter welchen Voraussetzungen auf Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) erkannt werden kann. Dieser Richtlinie begegneten die beiden maßgebenden Strafrechtswissenschaftler Lekschas und Renneberg mit Bedenken. Sie meinten, daß jeglicher Kriminalität die Tendenz innewohne, „als Element gesellschaftlicher Anarchie und Zersetzung und damit zugleich als Anknüpfungspunkt und Reservoir innerer konterrevolutionärer Bestrebungen die politische Macht der Arbeiter und Bauern zu untergraben und namentlich unter den äußeren Einwirkungen des Klassenfeindes auch selbst in konterrevolutionäre, staatsfeindliche Aktivität umzuschlagen“ („Neue Justiz“ 1962, S. 76). Das Bemühen, die St. mit diesen Hinweisen auf die objektiven Merkmale der Tat und die in ihr zum Ausdruck kommende Gesellschaftsgefährlichkeit zu orientieren, schlug fehl. Gerade nach den Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) erschien es notwendig, einen anderen Standpunkt einzunehmen, hätte man doch sonst eingestanden, daß sich die Zahl der tatsächlichen oder potentiellen „Staatsfeinde“ an der (leicht ansteigenden!) Kriminalitätsziffer ablesen ließe. Den Rechtswissenschaftlern [S. 616]wurde von Ulbricht persönlich Dogmatismus vorgeworfen, und sie mußten Selbstkritik üben. Mit einem weiteren Beschluß vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) legte der Staatsrat die St. in folgender Weise fest: „Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen beruht nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat. Die Anwendung der neuen Strafarten (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel) und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen gewinnen daher immer größere Bedeutung.“ Mit diesen gesetzlich formulierten Äußerungen hatte der Staatsrat bei den Gerichten eine erhebliche Verwirrung angerichtet, die sich insbesondere in der Rechtsprechung gegen Gewalt- und Sittlichkeitsverbrecher zeigte. Richter und Staatsanwälte „faßten die Staatsratsbeschlüsse als Aufforderung zu einer allgemeinen Milde in der Strafpolitik auf“ („Neue Justiz“ 1963, S. 422, wo auch erschütternde Beispiele dieser unverständlich milden Rechtsprechung dargelegt sind). Mit seinem Beschluß vom 30. 7. 1959 („Neue Justiz“, S. 538) „zu Fragen der Gewaltverbrechen“ weist das OG die Gerichte an, diese Verbrechen als schwere Verbrechen anzusehen, die Täter nicht ungerechtfertigt milde zu bestrafen und damit die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Rechte und Sicherheit der Bürger besser zu schützen als bisher. Die allgemeine Tendenz der St. kam nach dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) (Justizreform) verstärkt zum Ausdruck. Weil die Richtlinie Nr. 12 „nicht mehr der gewachsenen Bereitschaft der Bürger zur kollektiven Selbsterziehung entspricht und die Stärke unserer sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität nicht berücksichtigt“, wurde sie durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 422) aufgehoben. Die Gerichte wurden angewiesen, in breiterem Umfang Sachen an die Konfliktkommissionen zu übergeben (gesellschaftliche Gerichte) und vermehrt Strafen ohne Freiheitsentziehung anzuwenden. Auch die Richtlinie Nr. 13 (GBl. 1962 II, S. 303) entsprach nach Auffassung des Plenums des OG „nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen“ und wurde aufgehoben (GBl. 1964 II, S. 423). Die durch den Staatsrat vorgenommene gesetzliche Regelung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Übergabe von Sachen an die Konfliktkommissionen gehe schon über den Inhalt der Richtlinie hinaus, so daß letztere nur noch eine einengende — d.h. also falsche — Wirkung haben könne. Klar kommt auch in der Aufhebung dieser beiden Richtlinien die Tendenz zum Ausdruck, die „Gesellschaft“ noch mehr als früher in die St. einzubeziehen und mit dieser St. auf die sozialistische Bewußtseinsbildung einzuwirken. Diese Tendenz wird durch den Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“, S. 337) über Einbeziehung des Vertreters des Kollektivs in das Strafverfahren (gesellschaftliche Erziehung), Stellung und Aufgaben des gesellschaftlichen Anklägers und Verteidigers und die gesellschaftliche ➝Bürgschaft klar unterstrichen. Auch die diesen Beschluß aufhebende, seinen Inhalt aber nicht entscheidend verändernde Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) geht für eine richtige St. von der Auffassung aus, daß die Kriminalität „ein Erbe der alten Gesellschaft, ein Ausdruck alter Gewohnheiten, rückständiger Denk- und Lebensweise (sei), die vom Klassenfeind täglich neu belebt weiden“ (Streit in „Neue Justiz“ 1967, S. 34). Damit wird an der Unterscheidung zwischen „antagonistischer“ und „nichtantagonistischer“ Kriminalität festgehalten, um den Schwerpunkt in der St. je nach Bedarf zwischen Zwang und Erziehung verlagern zu können. Weil mit dem Inkrafttreten des StGB die gesetzlichen Grundlagen für die vom OG erlassenen Richtlinien entfallen seien, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 12. 6. 1968 (GBl. II, S. 535) auch die Richtlinie Nr. 22 aufgehoben. Die in ihr enthaltene Tendonz ist jedoch auch im neuen Strafgesetzbuch und in der Strafprozeßordnung zu erkennen, vor allem in der Einführung der neuen Kategorie der Verfehlungen, in der Definition der Straftaten (Strafrecht, Ziff. 1) und in der weiteren Ausdehnung der Befugnisse der gesellschaftlichen Gerichte. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 615–616 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafprozeßordnung

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter…

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Periodisierung (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche Schwierigkeiten. Zwischen Marx und Engels, Lenin, Stalin und der heute gültigen Lehrmeinung bestehen in dieser Frage zahlreiche Widersprüche; die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappe des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der Praxis haben die Einschiebung immer neuer Perioden und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für die Periode Sozialismus; nach der in der „DDR“ heute gültigen Auffassung zerfällt sie in die Etappen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, „Aufbau des Sozialismus“, „Vollendung des Sozialismus“, wobei die letzte Zwischenetappe in letzter Zeit wieder aufgegliedert wurde in die Periode „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, nach dem VII. SED-Parteitag „Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ genannt. Ein Motiv dieser Manipulationen dürfte darin liegen, daß der SU ein genügender Zeitvorteil für die Markierung des Übergangs zum Kommunismus und die Herausbildung einzelner Etappen der Verwirklichung des Kommunismus gewährt werden soll. Das neue Parteiprogramm der KPdSU sieht vor, den kommunistischen Aufbau „kontinuierlich in mehreren Etappen“ zu vollbringen. Bis 1980 soll „in der UdSSR die kommunistische Gesellschaft im wesentlichen aufgebaut“ sein. Vollendet wird der Aufbau „in der nachfolgenden Periode“. Für die „DDR“ ist bis heute eine verbindliche Definition nur für den Zeitraum bis zur Proklamation des „Aufbaus des Sozialismus“ auf der 2. SED-Parteikonferenz 1952 gegeben. Diese Periode von 1945 bis 1950 wird als „antifaschistisch-demokratische“ Umwälzung oder Revolution bezeichnet. „In ihrem Ergebnis entstand eine antifaschistisch-demokratische Ordnung, deren politischer Inhalt die demokratische Herrschaft des Volkes, d.h. der Arbeiterklasse, der werktätigen Bauernschaft und des städtischen Mittelstandes war und in der die Arbeiterklasse entscheidende Positionen innehatte. Die neue Macht war somit eine Form der revolutionär-demokratischen Diktatur der Arbeiter und Bauern. Mit der Vernichtung der Grundlagen des Imperialismus entstanden dank der zunehmenden Festigung der Hegemonie der Arbeiterklasse in Politik und Wirtschaft auch erste Elemente des Sozialismus. Dies beweist, daß die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich Tendenzen des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische besaß“ (Stefan Doernberg: Die Geburt des neuen Deutschland 1945–1949. Die antifaschistisch-demokratische Umwälzung und das Entstehen der DDR, [Ost-]Berlin 1959, S. 15). Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 468 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, Ingenieurtechnisches

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche…

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Bereitschaftspolizei (1969)

Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS hervorgegangen. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem [S. 84]Ministerium des Innern. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen Volkspolizei (außer jenen in Berlin) zur Auflösung kamen, wurde nur der kleinere Teil in die B. einbezogen, der größere Teil wurde an die Deutsche Grenzpolizei angegliedert. Seit Mitte 1959 heißt die B. nicht mehr „Deutsche B.“. — Von Juni 1961 bis Aug. 1962 unterstanden der B. 2 neu aufgestellte Grenzbrigaden, die Berlins Westsektoren seit 13. 8. 1961 abriegeln. Sie wurden am 23. 8. 1962 dem Kommando Grenze der Nationalen Volksarmee eingegliedert. Bis Anfang 1963 war die B. in mot. Bereitschaften gegliedert, die etwa modernen mot. Infanterieregimentern entsprachen. Anfang 1963 führten vermutlich Nachwuchsmangel der B. und erhöhter Kräftebedarf der NVA zu einer Umgliederung auf schwächere Bereitschaften (= Bataillone) neuer Art (s. Tafel). Die drei bataillonsstarken Bereitschaften des Präsidiums der Volkspolizei in Ostberlin wurden gleichzeitig der B. unter Nr. 17–19 eingegliedert. — Jeder Bezirk hat mindestens eine Bereitschaft. Die Bezirke mit mehreren Industriestädten haben zwei. Die Bereitschaften der B. haben folgende Standorte: Nr. 1: Schwerin Nr. 2: Neustrelitz (Bez. Neubrandenburg) Nr. 3: Potsdam Nr. 20: Potsdam (ist Ausbildungs-Btl.) Nr. 4: Magdeburg Nr. 11: Magdeburg Nr. 5: Leipzig Nr. 14: Leipzig Nr. 6: Halle Nr. 12: Halle Nr. 7: Erfurt Nr. 8: Dresden Nr. 9: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) Nr. 10: Rudolstadt-Cumbach (Bez. Gera) Nr. 13: Meiningen (Bez. Suhl) Nr. 15: Eisenhüttenstadt (Bez. Frankfurt) Nr. 16: Cottbus Nr. 17: Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 18 Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 19: Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 21: Stralsund (Bez. Rostock) Die B. wird seit 1962 großenteils aus politisch vertrauenswürdigen Wehrpflichtigen rekrutiert. — Zur politischen Ausrichtung der B. hieß es in einem Bericht über eine der nördl. von Ostberlin liegenden Bereitschaften: „Der klassenmäßigen Erziehung der jungen Genossen kommt große Bedeutung zu. Dies wird besonders deutlich im Politkabinett der Garnison … Den jungen Wehrpflichtigen wird anschaulich gezeigt, gegen wen es zu kämpfen gilt“ („Neues Deutschland“ vom 12. 10. 1967). Die Offiziere der B. werden großenteils auf Offiziersschulen der NVA ausgebildet. Uniform: graugrün wie die Volkspolizei, Stärke: rund 16.000 Mann. Chef des Kommandos der B. (in Ostberlin) ist seit 15. 8. 1959 Gen.-Major Claus Mansfeld. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 83–84 Bereichsarztsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bergakademie Freiberg

Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS hervorgegangen. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem [S. 84]Ministerium des Innern. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen Volkspolizei (außer jenen in Berlin) zur Auflösung kamen, wurde nur…

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1969

1966 1969 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisation (APO) Abteilungsparteiorganisationen (APO) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Adameck, Heinz Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Administrieren Administrieren ADN ADN Adoption Adoption AE AE Aeroclub Aeroclub Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Aggression Aggression Aggressionsverbrechen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitation Agitationslokal Agitation und Propaganda Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen AGL AGL AGP Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrarkommission der Nationalen Front Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrarpolitik Agrarpolitik (Haupteintrag) (P) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarpropaganda Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarstatistik Agrarstatistik Agrartechnik Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine AHU Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, Berlin Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Akkreditivverfahren Akkreditivverfahren Akkumulation Akkumulation Aktien Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Albrecht, Hans Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alimente Alkoholismus Alkoholmißbrauch Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeines Vertragssystem Allied travel board Allied travel board Alliiertes Abrechnungsbüro für Post- und Fernmeldewesen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für Post- und Fernmeldewesen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altenburg Altenburg Altenteil Altenteil Altersaufbau der Beschäftigten Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Altersaufbau der Bevölkerung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Kirchenfragen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Preise Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Standardisierung Amt für Standardisierung Amt für Wasserwirtschaft Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anbauplanung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angelsport Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anlagemittel Anlagemittel Anlagenbau Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Anleitung Anleitung Annaberg-Buchholz Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antiquariate Antiquariate Antisemitismus Antisemitismus Apel, Erich Apitz, Bruno APO APO Apolda Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekerassistenten Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Apparat Apparat Apparatschik Arbeit Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Arbeiterkonferenz Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, gesellschaftliche Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsbuch

1966 1969 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) …

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Wirtschaftsstrafrecht (1969)

Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Das W. war bis zum Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs außerordentlich verstreut in zahlreichen Einzelgesetzen und VO geregelt. In der strafrechtlichen Praxis spielte die „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung (Wirtschaftsstraf-VO) v. 23. 9. 1948 (ZVBl. S.~439 und GBl. 1953, S. 1077) die größte Rolle; Tausende von Enteignungen wurden zufolge der von den Gerichten auf der Grundlage dieser VO erkannten Vermögenseinziehungen durchgeführt. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 31. 5. 1960 dürfen nach der WiStrVO verhängte Urteile in der BRD nicht vollstreckt werden, da diese VO zu der verfassungsmäßigen Ordnung der BRD in Widerspruch steht. Dasselbe gilt für Urteile auf Grund des Ge[S. 736]setzes zum Schutze des innerdeutschen Handels und der Abgabenordnung. Das StGB v. 12. 1. 1968 (GBl.~I, S. 1) faßt im 5. Kapitel des Besonderen Teils die „Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft“ zusammen. Gesetze mit strafrechtlichen Sonderbestimmungen bestehen noch für Devisen und den innerdeutschen Zahlungsverkehr. Als sozialistisches Eigentum versteht das StGB „das Vermögen der DDR, ihrer Organe, Einrichtungen und Betriebe (Volkseigentum), das Vermögen sozialistischer Genossenschaften sowie das Vermögen demokratischer Parteien und Organisationen“. Der strafrechtliche Schutz erstreckt sich in demselben Maße auf das Vermögen anderer sozialistischer Staaten und deren Organe, Einrichtungen und Betriebe sowie auf das Vermögen von Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe) und das Vermögen, das Rechtsträgern von sozialistischem Eigentum oder sozialistischen Genossenschaften zur Verwaltung oder Nutzung übergeben wurde. Das Gesetz formuliert die Straftatbestände Diebstahl (einschließlich Unterschlagung), Betrug und Beschädigung am sozialistischen Eigentum und differenziert dabei in den Strafandrohungen von der Verfehlung bis zum „verbrecherisch“ begangenen Delikt. Die Strafandrohungen liegen in demselben Rahmen wie bei den Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum; die im W. früher vorhandene Privilegierung des sozialistischen Eigentums ist aufgegeben. Der zweite Abschnitt des 5. Kapitels beinhaltet vielfältige Tatbestände des W.: Vertrauensmißbrauch, Wirtschaftsschädigung, Schädigung des Tierbestandes, Verletzung der Preisbestimmungen, Falschmeldung und Vorteilserschleichung, unbefugte Offenbarung und Erlangung wirtschaftlicher Geheimnisse, spekulative Warenhortung, Fälschung von Geldzeichen und Bereitstellung von Fälschungsmitteln, Verkürzung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung. Alle diese, zum Teil recht allgemein und weit auslegungsfähig formulierten Strafbestimmungen sind bei wirtschaftsschädigenden Handlungen in Betracht zu ziehen, wenn nicht schon die von den Staatsverbrechen des 2. Kapitels geregelten Tatbestände Diversion und Sabotage zur Grundlage einer Strafverfolgung gemacht werden. Das W. der „DDR“ weist also nach wie vor eine große Anzahl sehr weitgefaßter Straftatbestände auf, die es auch in Zukunft ermöglichen, einen strafrechtlich verantwortlichen Sündenbock für Fehler und Planverluste im volkswirtschaftlichen Bereich zu finden. Die Forderung nach größerer Rechtssicherheit gerade auf diesem Gebiet blieb im wesentlichen unerfüllt, obwohl der Gesetzgeber eingestandenermaßen dem Gefühl vieler Wirtschaftsfunktionäre, „Wir stehen mit einem Bein immer im Zuchthaus“, entgegenwirken wollte. Trotz der Einführung eines die Strafbarkeit ausschließenden „Wirtschafts- und Entwicklungsrisikos“ (§ 169) bleibt für jeden in der Wirtschaft tätigen Menschen die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung wegen eines der o.a. weitgefaßten Straftatbestände bestehen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 735–736 Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftssystem

Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Das W. war bis zum Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs außerordentlich verstreut in zahlreichen Einzelgesetzen und VO geregelt. In der strafrechtlichen Praxis spielte die „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung (Wirtschaftsstraf-VO) v. 23. 9. 1948 (ZVBl. S.~439 und GBl. 1953, S. 1077) die größte Rolle; Tausende von Enteignungen…

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1969: H

Haase, Erich Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Haftstrafe Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbritter, Walter Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsfondsabgabe Handelsgesetzbuch Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomischer Rat Handelsrecht Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen Handschellengesetz Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Hanke, Brunhilde Hans-Beimler-Medaille Hauptbuchhalter Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Hausgemeinschaften Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haushaltsbuch Haushaltsorganisationen Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Heidenreich, Gerhard Heilbehandlung, Freie Heimatgeschichte Heimatschutz Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Heintze, Horst Heinz, Wolfgang Held der Arbeit Hemmerling, Joachim, Prof. Dr. Hennecke, Adolf Hennigsdorf Herforth, Lieselott, Prof., Dr.-Ing. Herrmann, Joachim Herstellerabgabepreise (HAP) Hetze Heynisch, Werner Histomat Historikergesellschaft Historischer Materialismus HO Hochschule für Ökonomie Hochschulen Hochschullehrer Hochverrat Hoffmann, Karl-Heinz Höherversicherung Holzindustrie Holzmacher, Gerda Homann, Heinrich Honecker, Erich Honecker, Margot (geb. Feist) Hörnig, Hannes Horte und Internate Hotel- und Gaststättengewerbe HO-Wismut Hoyerswerda Hufeland-Medaille Humboldt-Universität zu Berlin HVA HVDGP HVDVP HVS Hygiene-Inspektion Hypotheken

Haase, Erich Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Haftstrafe Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbritter, Walter Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsfondsabgabe Handelsgesetzbuch Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomischer Rat Handelsrecht Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen …

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Politbüro (1969)

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Während sich das erste P. noch aus 4 ehemaligen SPD-Mitgl. und 5 ehemaligen KPD-Mitgl. zusammensetzte, befinden sich unter den 21 Angehörigen des jetzigen P. nur noch 2 ehemalige Sozialdemokraten. Mitgl. des auf dem VII. Parteitag im April 1967 neugewählten P. sind: Ebert, Fröhlich, Grüneberg, Hager, Honecker, Matern, Mittag, Mückenberger, Alfred ➝Neumann, Norden, Sindermann, Stoph, Ulbricht, <➝Verner>, Warnke; Kandidaten des P. sind: Axen, Georg ➝Ewald, Halbritter, Jarowinsky1), Kleiber, Margarete ➝Müller; Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Paul Merker, Anton Ackermann, Dahlem, Wilhelm Zaisser, Rudolf Herrnstadt, Elli Schmidt, Jendretzky, Fred Oelßner und Karl Schirdewan (Säuberungen). Der im Anschluß an den Parteitag ebenfalls als Kandidat d. P. gewählte Prof. Karl-Heinz Bartsch wurde am 9. 2. 1963 aller Funktionen enthoben, da seine frühere SS-Zugehörigkeit bekannt wurde. Don Weisungen des SED-P. sind faktisch sowohl die Partei Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat unterworfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ostberlin teil. (SED) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 484 Poliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polithauptverwaltung der NVA 1) Im Original: Jarowinski.

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Während…

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Warschauer Beistandspakt (1969)

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1948 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge zwischen den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO nur eine Verteidigungsorganisation, die durch die gewaltsame Außenpolitik der von Stalin geprägten und geführten SU verursacht worden war. (Hier sind vor allem zu nennen: die Sowjetisierung der Länder Ost- und Südosteuropas, die Blockade West-Berlins, die Unterstützung der griechischen KP im Bürgerkrieg und Nordkoreas.) Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt; denn ihre Streitkräfte waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre gesamte Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des § 4, Abs. 1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die „DDR“ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die „DDR“ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der „DDR“ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der „DDR“ gehören als ganze den „Vereinigten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberbefehlshaber, den ein Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8 Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist die Stelle des Oberbefehlshabers stets von einem Sowjetgeneral besetzt. Oberbefehlshaber ist seit 7. 7. 1967 Marschall Iwan I. Jakubowski. (Vorgänger: Marschall Iwan St. Konjew bis 22. 7. 1960; danach Marschall Andrej A. Gretschko.) Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge, großenteils Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verbessert wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und Oktobersturm 1965 in Mitteldeutschland; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien; Moldau 1966 in der Tschechoslowakei). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., in die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Im Juni 1967 fanden in Mecklenburg, Pommern und Nordpolen mehrstufige Übungen von Armee-, Armeekorps- und Divisionsstäben statt, an denen die Armeen der SU, Polens und der „DDR“ beteiligt waren. An der Kommandostabs-Übung „Böhmerwald“ (Sumava) vom 20. 6.–11. 7. 1968 waren die Armeen der SU, Polens, der CS SR, der „DDR“ und Ungarns beteiligt. Diese große Rahmenübung gehörte zu der Vorbereitung des Handstreiches gegen die ČSSR. Diesem Vorbereitungszweck dienten vom 29. 7. bis etwa 10. 8. 1968 ebenfalls die „Nachschub-Manöver“ von Truppen der SU, Polens und der „DDR“ auf polnischem, polnisch besetztem und mitteldeutschem [S. 701]Gebiet und die Übungen von Nachrichtentruppen der SU, Polens und der „DDR“, die seit 11. 8. 1968 in der Westukraine und im Süden Polens, in Schlesien und im Süden der „DDR“ abgehalten wurden. Diese Nachrichtenübung leitete am 21. 8. 1967 unmittelbar in die Besetzung der ČSSR über, an der alle Armeen des Warschauer Pakt-Blockes mitwirkten, außer denen Rumäniens und der ČSSR. Die Besetzungsoperation vom 21. 8. 1968 bewies wiederum das gefährliche Gewicht der Kerngruppe des Paktblockes. Fast unbemerkt vollzog sich vom 11. bis 19. 7. 1968 das große Seemanöver „Nord“ (= Sewer) in der Ost- und Nordsee, im Nordatlantik und im Nördlichen Eismeer. Außer der Sowjetmarine nahmen die Seestreitkräfte Polens und der „DDR“ teil. Dieses Großmanöver, das als Kommando-Stabsübung bezeichnet wurde, war mit Landungsübungen und Luftoperationen verbunden. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit der Verschärfung des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung. Am 13. 9. 1968 trat Albanien aus dem WB. aus. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Die Operativplanung des Oberkommandos des WB. zielt darauf ab, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte einsetzen. Die zweiseitigen Beistandspakte, die formell unabhängig vom WB. seit 1964 die meisten Mitgliedstaaten des WB. untereinander abgeschlossen haben, so z. B. auch die „DDR“ mit der SU, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien (Außenpolitik, Teil 3), ergänzen den WB. Sie würden auch bei etwaiger Auflösung des WB. sein Weiterwirken sichern. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 700–701 Warnemünde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wartburg

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…

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Reparationen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler R.-Leistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen. Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstworte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen eie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontage sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von [S. 530]Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden drei Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der Sowjetzone im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. a) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjet. Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjet. Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. b) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjet. Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1~Mrd. Mark geschätzt. c) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit der Wiederingangsetzung der Betriebe mußten an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abgeliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. a) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden R.-Leistungen: In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjet. Handelsgesellschaften in Mitteldeutschland und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von 66,40 Mrd. Mark eine R.-Leistung in Höhe von 26,5 Mrd. Dollar, also 16,5 Mrd. Dollar mehr, als die SU von ihrer Besatzungszone an R. gefordert hatte. Be[S. 531]hauptungen, die SU habe auf hohe R.-Leistungen verzichtet, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 539–531 Rentnerreisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparaturstützpunkte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da…

DDR A-Z 1969

Festlandsockel (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 Metern und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden Unterwasserzonen“. Das Genfer Abkommen ist zwar nicht in Kraft getreten, weil nicht die erforderliche Anzahl von 22 Staaten das Abkommen ratifiziert hat oder ihm beigetreten ist. Sein Inhalt wird aber als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Nach ihm verfährt die Staatenpraxis. Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der „DDR“ vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die Regierung, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der „DDR“ eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörden der „DDR“ notwendig sei. Die Regierung behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne Zustimmung der zuständigen Behörden vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der „DDR“ gegenüber dem F. benachbarter Staaten an der Ostseeküste erklärt. Ein Ziel der Proklamation ist, über derartige Vereinbarungen zur Anerkennung der „DDR“ als Völkerrechtssubjekt zu gelangen. Durch Gesetz vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 5) wurden aus der Proklamation die Konsequenzen für den inneren Bereich des Herrschaftssystems gezogen. Die Naturreichtümer des F. wurden zu Volkseigentum erklärt. (Diese Erklärung wurde in Art. 12, Abs.~1 der Verfassung aufgenommen.) Die Abgrenzung des F. im Verhältnis zu anderen Staaten, deren Küsten der „DDR“ gegenüberliegen oder die an die „DDR“ angrenzen, erfolgte in der Weise, daß die Grenze von der Mittellinie gebildet wird, die in jedem Punkte gleich weit von den nächsten Punkten auf der Basislinie entfernt liegt, von denen aus die Breite der Territorialgewässer eines jeden der Staaten gemessen wird. Eine derartige Festlegung läßt Art. 6 der Genfer Konvention für den Fall zu, daß eine Einigung zwischen den Anliegerstaaten nicht zustande kommt. Der Schutz der Hoheitsrechte der „DDR“ an den Naturreichtümern des F. und der zu seiner Erforschung und Ausbeutung außerhalb der Territorialgewässer errichteten Anlagen wurde den zuständigen Behörden der „DDR“ übertragen. Das Gesetz enthält ferner Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Schutzbestimmungen des Gesetzes. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 204 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feuerschutzpolizei

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 Metern und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden…

DDR A-Z 1969

Nationales Aufbauwerk (1969)

Siehe auch: Nationales Aufbauwerk: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Aufbauwerk (NAW): 1975 1979 1985 Im Nov. 1951 gegr., durch die Nationale Front gelenkte „Bewegung für den Aufbau der Hauptstadt Berlin“, die später auf das ganze Gebiet Mitteldeutschlands ausgedehnt wurde. Ziel ist die „Förderung der Initiative aller Werktätigen Berlins und der DDR für die finanzielle und praktische Unterstützung des Aufbaus“. Die Bevölkerung wird unablässig aufgerufen, sich an Bauarbeiten und bei Enttrümmerungsaktionen freiwillig und ohne Entgelt zu beteiligen. Durch das NAW sollen öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kinderheime, Sportstätten, Neubauernhäuser und Wohnungen wiederhergestellt oder neu gebaut werden. Aber auch beim Bau neuer Betriebe werden die „Aufbauhelfer“ herangezogen. Arbeiter in Industriebetrieben werden unter politischem Druck veranlaßt, sich zu verpflichten, z. B. im Jahr 20 oder 30 „Aufbaustunden“ zu leisten. Erfüllt jemand eine solche Verpflichtung nicht, so muß er je Stunde 1,90 M in bar an das NAW zahlen. In den 16 Jahren seit der Gründung des NAW sollen durch die unbezahlte Arbeit von Bürgern Werte im Betrage von 6,5 Mrd. Mark geschaffen worden sein, Allein in Ostberlin [S. 443]leisteten die Aufbauhelfer rd. 82 Mill. Arbeitsstunden im Werte von 380 Mill. Mark. Seit 1960 sind die dem NAW zugewiesenen Auflagen zum Teil in die Volkswirtschaftspläne mit aufgenommen worden, d.h. die „freiwillige“ Leistung nach Feierabend wurde zum Planbestandteil. Amtlich wurde mitgeteilt, daß etwa die Hälfte der Leistungen des NAW direkt oder indirekt die reguläre Bauproduktion entlastet. Im Rahmen des NAW werden Ein- oder Mehrjahrsprogramme durchgeführt. 1967 war das Jahr der sog. „Torgauer Initiative“. Durch Beteiligung der Bürger bei Aus-, Um- und Neubau von Wohnungen, beim Bau von Naherholungszentren, Sport- und Kultureinrichtungen, landwirtschaftlichen Nutzbauten, Handels-, Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, von Kinderkrippen und Kindergärten und anderen Vorhaben sollen allein 1967 Werte im Betrage von 2,4 Mrd. M geschaffen worden sein. Im Jahre 1968 läuft ein „Initiativprogramm“ des NAWT, durch das weitere Bauvorhaben im Werte von mehreren Mrd. Mark geschaffen werden sollen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 442–443 Nationaler Verteidigungsrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales Dokument

Siehe auch: Nationales Aufbauwerk: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Aufbauwerk (NAW): 1975 1979 1985 Im Nov. 1951 gegr., durch die Nationale Front gelenkte „Bewegung für den Aufbau der Hauptstadt Berlin“, die später auf das ganze Gebiet Mitteldeutschlands ausgedehnt wurde. Ziel ist die „Förderung der Initiative aller Werktätigen Berlins und der DDR für die finanzielle und praktische Unterstützung des Aufbaus“. Die Bevölkerung wird unablässig aufgerufen, sich an…

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Staatsbürgerrechtsschutzgesetz (1969)

Siehe auch das Jahr 1975 Das „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) bedroht mit Gefängnis bis zu 5 Jahren — in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren — denjenigen, der „im Widerspruch zum Völkerrecht maßgeblich oder mit besonderer Aktivität daran mitwirkt, unter Zugrundelegung der Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik und der Ausdehnung der westdeutschen Gerichtshoheit Bürger der DDR wegen der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Staatsbürgerrechte zu verfolgen, zu ihrer Verfolgung aufzufordern oder die Verfolgung anzuordnen oder zu veranlassen“. Denselben Straftatbestand enthält in § 90 das neue Strafgesetzbuch. Das St. bleibt jedoch nach ausdrücklicher Vorschrift in § 1, Abs. 5 EGStGB trotzdem in Kraft. Dabei wurde aber darauf verzichtet, die auf Gefängnis- und Zuchthausstrafen lautenden Strafandrohungen an die einheitliche Freiheitsstrafe des neuen StGB anzupassen. Das läßt den Schluß zu, daß das St., ebenso wie das Friedensschutzgesetz nur symbolisch bestehen geblieben ist, während die Praxis mit § 90 StGB arbeiten wird. Das Gesetz sieht außerdem Schadensersatzregelungen für die „Geschädigten“ gegen die Bundesrepublik, West-Berlin sowie gegen deren Länder, Organe und gegen juristische oder natürliche Personen vor. Mit dem St. und dem gleichlautenden Straftatbestand in § 90 StGB wurden Strafbestimmungen geschaffen, die sich in erster Linie gegen Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Politiker und Journalisten der BRD und West-Berlins richten. Offensichtlich soll von der Strafdrohung eine gewisse lähmende Wirkung auf diesen Personenkreis ausgehen. Das erste Ermittlungsverfahren nach dem St. wurde gegen den Oberstaatsanwalt in Köln eingeleitet, weil dieser die Verlängerung von seit 1961 wegen Staatsgefährdung laufenden Fahndungsmaßnahmen gegen einen SED-Funktionär aus Zwickau verfügt hatte. Schon dieses Verfahren zeigt, daß das St. vordringlich dafür bestimmt ist, Sendboten des kommun. Regimes bei ihrer Agitation in der BRD Schützenhilfe zu leisten. Ob [S. 603]man sich wie im Fall des Friedensschutzgesetzes im wesentlichen auf die Androhung beschränken oder ob das St. tatsächlich in größerem Umfang Anwendung finden wird, bleibt abzuwarten. Eine andere Sanktion gegen Vertreter der „Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik“ stellt die nach der 4. Durchführungsbestimmung zum Paßgesetz mögliche Ausweisung dar. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 602–603 Staatsbürgerkunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbürgerschaft

Siehe auch das Jahr 1975 Das „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) bedroht mit Gefängnis bis zu 5 Jahren — in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren — denjenigen, der „im Widerspruch zum Völkerrecht maßgeblich oder mit besonderer Aktivität daran mitwirkt, unter Zugrundelegung der Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik und der Ausdehnung der westdeutschen Gerichtshoheit…

DDR A-Z 1969

Staatsbürgerkunde (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dieses Fach erschien zu Beginn des Schuljahres 1957/58 auf dem Stundenplan der Schulen und löste die im wesentlichen verfassungskundlich und tagespolitisch ausgerichtete Gegenwartskunde ab. Seit dem Schuljahr 1964/65 wird St. nach einem neuen Lehrplan unterrichtet, der dieses Fach für die 9. und 10. Klassen der 10klassigen Oberschule und für die 9.–12. Klassen der Erweiterten Oberschule sowie für die Berufs- und Volkshochschulen vorschreibt. In der „Aufgabenstellung zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend“ vom 2. 2. 1966 wird die Notwendigkeit der politisch-ideologischen Erziehung der Schuljugend betont, die zum „aktiven Kampf gegen die imperialistische Ideologie, gegen alle Erscheinungen der bürgerlichen Dekadenz und Unmoral zu befähigen“ sei. Dazu gehört vor allem die „Bereitschaft und Fähigkeit, die sozialistische Heimat gegen alle imperialistischen Anschläge mit der Waffe zu verteidigen“ (Sozialistische Wehrerziehung). Weitere Anweisungen des Ministeriums für Volksbildung (v. 3. 8. 1967 und 3. 1. 1968) folgten, die, ausgehend von den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED, einige Veränderungen der Lehrpläne im Schuljahr 1967/68 bewirkten. Ab 1. 9. 1968 tritt eine Erweiterung des Lehrgangs St. auf die Klassen 7 und 8 ein, weil es für notwendig gehalten wird, die Schüler früher als bisher systematisch mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Politik der SED vertraut zu machen, ihr sozialistisches Bewußtsein zu entwickeln und sie zu „Schlußfolgerungen für ihr Verhalten als junge sozialistische Staatsbürger zu führen“. Gegenstand des St.-Unterrichts der Klassen 7 und 8 sind folgende Grundfragen: Die Leistungen der Werktätigen und ihre politischen, sozialen und kulturellen Errungenschaften; die „DDR“, das sozialistische Vaterland und der deutsche Friedensstaat, als fester Bestandteil des sozialistischen Weltsystems; die sozialistische Demokratie und die Verantwortung der Staatsbürger in der „DDR“ für die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaft; die Auseinandersetzung zwischen den Kräften des Friedens und des Sozialismus und den Kräften des Imperialismus, des Krieges in der Welt und in Deutschland; die Verantwortung der Jugend für den Sieg des Sozialismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 602 Staatsbibliothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbürgerrechtsschutzgesetz

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dieses Fach erschien zu Beginn des Schuljahres 1957/58 auf dem Stundenplan der Schulen und löste die im wesentlichen verfassungskundlich und tagespolitisch ausgerichtete Gegenwartskunde ab. Seit dem Schuljahr 1964/65 wird St. nach einem neuen Lehrplan unterrichtet, der dieses Fach für die 9. und 10. Klassen der 10klassigen Oberschule und für die 9.–12. Klassen der Erweiterten Oberschule sowie für die Berufs- und…