DDR A-Z 1969

1969: B

Bäder Balkow, Julius Banken Bankenabkommen Banken für Handwerk und Gewerbe Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Basis Bauaktivs Bauämter Baueinheiten Bauer Bauernkorrespondent (BK) Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Baum, Bruno Bausparen Bautzen Bau- und Montagekombinate Bauwirtschaft BDA BDVP Beamte Beamtenversorgung Bedarfsforschung Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Beirat für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission Beistandsverträge Bekleidungsindustrie Benjamin, Hilde, geb. Lange, Dr. jur. Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergakademie Freiberg Bergbau Bergbehörde Berger, Rolf, Dr. Berg, Helene, Prof. Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Handelszentrale Berliner Stadtkontor Bernburg Berufsausbildung Berufsbilder Berufslenkung Berufspraktikum Berufsschulen Berufswettbewerb Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschäftigte Beschlagnahme Besondere Wege zum Sozialismus Bestellsystem Besucherräte Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsbüros für Neuererwesen Betriebsdirektor Betriebsgeschichte Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebsleiter Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsorganisation Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssoziologie Betriebssparkassen Betriebssportgemeinschaften Betriebsvereinbarung Betriebsverfassung Betriebswirtschaft, Sozialistische Betriebszeitung Bevölkerung Bevollmächtigter für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewährung, Strafaussetzung auf Bewährung, Verurteilung auf Bewußtsein, Sozialistisches Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgeleitete Industrie Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirkslandwirtschaftsrat Bezirksplankommission Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag Bezirksvertragsgericht Bezirkswirtschaftsrat (BWR) Bezirkszeitungen BG BGB BGL BHG BHZ Bibliotheken Bilanzen, volkswirtschaftliche Bilanzverzeichnis Bildende Kunst Bildung Bildungsgesetz Bildungsökonomie Bildungsstätten der SED Binnenhandel Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenzen Bitterfelder Weg BK BKV Blecha, Kurt Blockade Blockpolitik Bochmann, Manfred, Dr. phil. Bodennutzungsgebühr Bodenreform Bodenschätze Böhm, Siegfried Bolschewismus Bolz, Lothar, Dr. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brandt, Edith Brasch, Horst Braunkohlenindustrie Bräutigam, Alois Briefmarken Brigade Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Bruttoproduktion BSG Bücher-Austausch Buchgemeinschaften Buchhandel Buchhandlungen, Pädagogische Buchheim, Walter Bund Deutscher Architekten (BBA) Bund Deutscher Offiziere Bund evangelischer Pfarrer Bündnispolitik Burg Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max, Prof. Bürgschaft, Gesellschaftliche Büro des Präsidiums des Ministerrates Büro für Urheberrechte Bürokratismus Büros der SED Büros für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten Büros für Standardisierung

Bäder Balkow, Julius Banken Bankenabkommen Banken für Handwerk und Gewerbe Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Basis Bauaktivs Bauämter Baueinheiten Bauer Bauernkorrespondent (BK) Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Baum, Bruno Bausparen Bautzen Bau- und Montagekombinate Bauwirtschaft BDA BDVP Beamte Beamtenversorgung Bedarfsforschung Bedingte…

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Nationalkommunismus (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wird im Ostblock als eine der gefährlichsten Abweichungen bekämpft. Der N. stellt die Interessen des eigenen Landes über die des „sozialistischen Lagers“ und strebt eine relative oder völlige militärische und politische Unabhängigkeit von Moskau an. Ideologisch basiert der Vorwurf des N. auf der Mißachtung der Doktrin von den „Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten“. Die beiden Komponenten dieser Beziehungen sind danach der „sozialistische Internationalismus“ und die „Prinzipien der Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“. Dazu heißt es im Programm der KPdSU: „Volle Gleichberechtigung, gegenseitige Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität, brüderliche gegenseitige Hilfe und Zusammenarbeit sind charakteristische Merkmale der Beziehungen zwischen den Ländern der sozialistischen Gemeinschaft. Im sozialistischen Lager oder — was dasselbe ist — in der Weltgemeinschaft der sozialistischen Länder gibt es für niemanden besondere Rechte und Privilegien, noch kann es sie für irgend jemanden geben.“ Nach Erklärungen der KPdSU und der SED-Führung ist der N. eine „von Dulles und anderen Ideologen des Imperialismus“ ausgegebene Losung, die die sozialistischen Länder und die kommun. Parteien voneinander isolieren, von dem erprobten Weg des Marxismus-Leninismus abbringen und in den imperialistischen Sumpf zerren“ soll („Thesen des SED-Politbüros zum 10. Jahrestag der Gründung der DDR“, Einheit, Nr. 9/1959, S. 1253). Nach allen bisherigen praktischen Erfahrungen kommt dem „sozialistischen Internationalismus“ der absolute Vorrang zu. Diese Formulierung ist nichts anderes als die juristische Verkleidung der Sicherung der kommun. Herrschaftsausübung in den Ländern des Ostblocks, einschließlich des Rechts und der Pflicht zur Hilfeleistung, wenn diese Herrschaftsausübung bedroht ist. Das Musterbeispiel bildet die militärische Intervention der SU in Ungarn 1956, die von sowjet. Seite als Erfüllung der aus dem „sozialistischen Internationalismus“ erwachsenden Pflicht hingestellt wurde. Unter dem Protektorat Moskaus wurden in den kommun. Parteien verschiedener europäischer Volksdemokratien 1945/46 Theorien vom sog. deutschen, polnischen oder bulgarischen Weg zum Sozialismus ausgearbeitet, jedoch nach dem Abfall Jugoslawiens aus dem Ostblock 1948/49 ebenfalls auf Geheiß Moskaus wieder verworfen. Als Vertreter des N. in der „DDR“ werden sowohl Harich und seine Gesinnungsfreunde als auch Schirdewan und seine Anhänger betrachtet, da sie sich in ihren Oppositionsprogrammen u.a. für eine Politik der SED aussprachen, die die Wiedervereinigung Deutschlands nicht erschwert, sondern erleichtert. Tendenzen einer nationalkommun. Denkweise zeigten in den letzten Jahren auch führende Politökonomen (Erich E Apel). Im Außenhandel mit der SU und anderen RGW-Staaten forderten sie eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftl. Eigeninteressen der „DDR“ (Säuberungen, Entstalinisierung). In mehr oder weniger verschleierter Form wird der Vorwurf des N. von der KPdSU und der SED auch gegen Rumänien erhoben. In dem chinesisch-sowjetischen Konflikt beschuldigen sich beide Parteien gegenseitig des N. Die KPCH erklärte in ihrem Brief vom 30. 3. 1963 an die KPdSU: „Wenn irgendein sozialistisches Land nur von den Teilinteressen des eigenen Landes ausgeht, dann ist dies ein Ausdruck des wahren nationalen Egoismus“, während es demgegenüber im Lehrbuch der „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“ des Moskauer Verlages für Politische Literatur 1962 heißt: „Besonders gefährlich wird der Nationalismus dort, wo die Führer des Staates den Internationalismus vergessen, wo sie geneigt sind, die nationalen Besonderheiten maßlos zu übertreiben und die allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Aufbaus zu übersehen, wo die Interessen des eigenen Landes oder der eigenen Partei eng und beschränkt aufgefaßt und in Gegensatz zu den Interessen aller anderen Brudervölker gestellt werden. Solche durch Revolutionäre Phrasen getarnten engstirnig nationalistischen Tendenzen hat die Führung der Albanischen Partei der Arbeit entwickelt.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 444 Nationalkomitees A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalpreis

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wird im Ostblock als eine der gefährlichsten Abweichungen bekämpft. Der N. stellt die Interessen des eigenen Landes über die des „sozialistischen Lagers“ und strebt eine relative oder völlige militärische und politische Unabhängigkeit von Moskau an. Ideologisch basiert der Vorwurf des N. auf der Mißachtung der Doktrin von den „Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten“. Die beiden Komponenten dieser Beziehungen sind…

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Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1969)

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im Nov. 1947 (Deutscher Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZV dgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr. 61 wurde sie ebenfalls Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen sowie der Wirtschaftsberatung mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Die bis 1950 selbständigen ländlichen ➝Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert. Daher führte die Organisation vom 20. 1. 1950 bis 1954 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB bis 31. 5. 1963 von den staatlichen Kreiskontoren für landw. Bedarf und danach von deren Rechtsnachfolger, den Handelskontoren für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, versorgt werden. Zudem war die VdgB nach 1952 beauftragt, die Bildung von ständigen ➝Arbeitsgemeinschaften anzuregen und „aktiv am Kampf für die ‚sozialistische‘ Umgestaltung der Landwirtschaft teilzunehmen“. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungsgebühren er[S. 667]hoben. Im Laufe der Jahre wurden der VdgB eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Die Zwangskollektivierung „hat die VdgB nicht überflüssig gemacht, sondern … ihr neue, höhere Aufgaben gestellt … die gegenseitige Hilfe muß einen neuen, sozialistischen Inhalt bekommen“. Trotzdem ist der Mitgliederstand der VdgB seit dem Jahre 1956, in dem der Höchststand mit 641.022 Mitgl. erreicht wurde, rückläufig; er betrug 1964 noch 479.651 Mitgl. Über die weitere Entwicklung des Mitgliederstandes liegen keine Zahlenangaben vor. Gem. Beschluß der 8. Tagung des ZK der SED und der Zentralen Delegiertenkonferenz auf dem VI. Bauernkongreß im Dez. 1960 in Rostock sind der VdgB folgende „Schwerpunktaufgaben“ gestellt worden: die aktive Mithilfe zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und zur Steigerung der Marktproduktion; die Produktionshilfe für die LPG; im Rahmen der nationalen Bauernpolitik die „gründliche politische Überzeugungsarbeit, um alle Bäuerinnen und Jugendlichen als Mitglieder der LPG zu gewinnen“; im sozialistischen Dorf den sozialistischen ➝Wettbewerb zu organisieren; die Arbeit der Dorfakademien und der Dorfklubs zu organisieren und „den Sozialismus auf dem Lande zum Siege zu führen“. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 666–667 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte…

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Kredite (1969)

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bis 1964 für die volkseigene Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag — verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Umlaufvermögens ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. Seit 1. 6. 1964 werden auf Grund einer K.-VO drei Kategorien kurzfristiger K. gewährt: 1. „Plan-K.“ zur Finanzierung der planmäßigen Umlaufmittel. Hierzu gehören insbesondere der Richtsatzplan-K. zur Finanzierung des planmäßigen Produktionsablaufes (für Vorräte, Betriebsstoffe, Halb- und Fertigwaren) und der Saison-K. zur Finanzierung der saisonbedingten Bestände; daneben der Forderungs-K. zur Finanzierung von Forderungen aus Warenlieferungen. 2. können „Zusatz-K.“ zur Finanzierung von betrieblichen Maßnahmen gewährt werden, die im volkswirtschaftlichen Interesse liegen (hierzu gehören Vorzugs- und Zwischen-K.). Schon diese K. zeigen die Unvollkommenheit der K.-Planung im Rahmen der Wirtschaftsplanung, denn sie dienen der Finanzierung von unvorhergesehenen Planabweichungen. Noch deutlicher zeigt die 3. K.-Kategorie die Mängel der zentralgeplanten Wirtschaft: „Zusatz-K. für Planwidrigkeiten“ werden gewährt zur Finanzierung von planwidrigen Beständen (Sonder-K.) und zur Überbrückung von generellen Liquiditätsschwierigkeiten zur Bezahlung von Löhnen, Warenlieferungen usw. (Zahlungs- und Liquiditäts-K.). Daneben können Mindergewinne und außerplanmäßige Verluste durch Überbrückungs-K. abgedeckt werden (Finanzschulden). Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-, Überbrückungs-, Liquiditäts- und Zahlungs-K. mit hohen Zinsen (bis zu 12 v. H. — Normalzins 1,8–3,6 v. H.) vermieden werden. Zur weiteren Einflußnahme sind auch die K.-Bedingungen seit 1. 6. 1964 neu geregelt. Höhe, Zweck, Frist und Zinshöhe sind dem [S. 348]K.-Ziel anzupassen. Zusätzliche Garantien und Sicherungen können von K.-Nehmern mit mangelhafter „K-Disziplin“ verlangt werden. Alle K.-Beziehungen sind ab 1. 6. 1964 vertraglich zu regeln. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Industrie- u. Handelsbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die Rückzahlung der K. in diesem Zeitraum erlaubt. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft bestehen bei der Kreditaufnahme (Verzinsung im Durchschnitt 5 v. H.) gewisse administrative Erschwernisse. Private Industriebetriebe werden häufig auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken, b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur „DDR“ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsachen, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße K. an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die „DDR“ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die „DDR“ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die „DDR“ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7 Mrd. M von der SU erhalten hat. Auf der anderen Seite ist die „DDR“ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner wurden noch Waren-K. in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer zugesagt (Stand: 1963), von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 347–348 Krankenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bis 1964 für die volkseigene Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII.…

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LPG-Gesetz (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“, erfaßt es doch die Mehrzahl der in der Agrarproduktion tätigen Rechtsträger. Formell wird den LPG zwar der Rahmen von Produktivgenossenschaften gegeben, die demokratischen Rechte der Mitglieder sind aber so weit eingeschränkt, daß Aufgaben und Merkmale einer „Genossenschaft“ im herkömmlichen Sinne des Wortes gänzlich verlorengegangen sind. Die Verfälschung der Genossenschaftsidee und der Mißbrauch ihres Begriffes dienen hier als Mittel, das private Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln zur Durchsetzung des politischen Ziels aufzuheben. Das Eigentum des LPG-Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es „zur gemeinsamen Nutzung [S. 386]eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen ➝Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu neuen „genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein bei der Bodenreform zu verstaatlichen. Das LPG-G. weist die LPG als Organisationsformen staatlicher Vergemeinschaftung aus, nicht dazu bestimmt, wie echte Genossenschaften, die wirtschaftliche Lage ihrer freiwillig zusammengeschlossenen Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um im Dienste der ausnahmslosen Vergesellschaftung allen Grund und Bodens und aller Produktionsmittel die bäuerliche Selbständigkeit und Privatinitiative aufzuheben und die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, Industriearbeitern gleich, in die zentral gelenkte und kontrollierte Agrarproduktion einzuordnen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 385–386 LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lübbenau

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur…

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Standardisierung (1969)

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die rechtsverbindlichen Vorschriften für die St. werden „DDR-Standards“ genannt. Als ihr Symbol gilt die Buchstabenfolge „TGL“. Ursprünglich bedeutete diese Abkürzung „Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen“. Die „DDR-Standards“ sind jedoch durch weitergehende Merkmale gekennzeichnet, sie sind u. a. übernommene oder weiterentwickelte DIN-Normen. Die von den Produktionsbereichen vorgeschlagenen Standards werden im Amt für St. bearbeitet und schließlich bestätigt. Seit Anfang 1961 waren Vorbereitungen im Gange, die Anwendung der DIN-Normen zunächst einzuschränken und baldmöglichst abzulösen durch „DDR-Standards“; gleichzeitig sollten die „DDR-Standards“ weitgehend den sowjet. Gost-Normen angepaßt werden. Am 31. März 1964 gab das Amt für St. bekannt, daß die Umstellung aller DIN-Normen auf „DDR-Standards“ abgeschlossen worden sei. — Nach offiziösen Angaben gab es Ende 1966 10.000 „DDR-Standards“ und etwa 21.000 Fachbereich-Standards, womit ungefähr zwei Drittel der technischen Normung auf eigenen Standards beruhten. Diese zahlenmäßige Vermehrung der Standards hat keineswegs durchweg die technische Entwicklung gefördert und den ökonomischen Nutzen erhöht. Im März 1967 würde in einer Regierungsverordnung verfügt, daß künftig die St. sich ausschließlich auf den ökonomischen Nutzen zu orientieren hat. Die Zahl neuer Standards soll vermindert, die zwingende Verbindlichkeit gemildert werden. Anfang 1964 wurde in Ost-Berlin eine „Deutsche Gesellschaft für St.“ im Rahmen der Kammer der Technik gegründet, die „ein organisierendes Zentrum ehrenamtlicher Kräfte auf dem Gebiete der St. auf der Basis der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ werden soll. Das Amt für Standardisierung der „DDR“ ist Mitglied des Instituts für St. im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Stalinstadter Dokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standards

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die…

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Rechtshilfeabkommen (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „DDR“ hat mit verschiedenen Staaten des Ostblocks R. geschlossen. Das erste war der „Vertrag zwischen der DDR und der tschechoslowakischen Republik“ vom 11. 9. 1956 „über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen“, der durch Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1187 und GBl. 1957, S. 365) in Kraft gesetzt wurde. Ihm folgten der gleichlautende Vertrag mit der Volksrepublik Polen vom 1. 2. 1957 (GBl. S. 413, 545), der SU vom 28. 11. 1957 (Gesetz vom 12. 3. 1958, GBl. S. 241, 509), der Volksrepublik Ungarn vom 30. 10. 1957 (Gesetz vom 12. 3. 1958, GBl. S. 277, 509), der Volksrepublik Bulgarien vom 27. 1. 1958 (GBl. S. 713, 889), der Volksrepublik Rumänien vom 15. 7. 1958 (GBl. S. 741 und GBl. 1959, S. 169), der Volksrepublik Albanien vom 11. 1. 1959 (GBl. S. 295) und der [S. 513]Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 13. 10. 1966 (GBl.~I, S. 95 und GBl.~I 1967, S. 7). Nach diesen Verträgen gewähren die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Staatlichen Notariate der vertragschließenden Parteien einander Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Sie bedienen sich dabei der eigenen oder der russischen Sprache, im Rechtshilfeverkehr mit Jugoslawien ist nur die deutsche oder serbokroatische Sprache zugelassen. öffentlich beglaubigte Urkunden des einen Staates bedürfen keiner Legitimation im anderen Staat. Die Vertragspartner gewährleisten den jeweiligen fremden Staatsangehörigen den gleichen Rechtsschutz wie den eigenen Staatsangehörigen. Rechtskräftige Entscheidungen in nicht-vermögensrechtlichen Angelegenheiten sind im Gebiet des Vertragspartners ohne Anerkennungsverfahren wirksam. In den Vertragsbestimmungen über die Rechtshilfe in Strafsachen wird die Auslieferung geregelt. Eigene Staatsangehörige werden nicht ausgeliefert. Auskünfte aus dem Strafregister sind den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Vertragspartners zu erteilen. Eine Sonderstellung nimmt das Abkommen zwischen der „DDR“ und der SU über „gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“, vom 26. 9. 1957 (GBl. S. 533 und S. 615) ein. Dieses regelt nur Rechtshilfefragen in bezug auf Truppenstationierung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 512–513 Rechtshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtspfleger

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „DDR“ hat mit verschiedenen Staaten des Ostblocks R. geschlossen. Das erste war der „Vertrag zwischen der DDR und der tschechoslowakischen Republik“ vom 11. 9. 1956 „über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen“, der durch Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1187 und GBl. 1957, S. 365) in Kraft gesetzt wurde. Ihm folgten der gleichlautende Vertrag mit der Volksrepublik Polen vom 1. 2. 1957 (GBl. S. 413,…

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Schiedskommission (1969)

Siehe auch: Schiedskommission: 1965 1966 Schiedskommissionen: 1975 1979 Nach Art. 92 der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird die Rechtsprechung in der „DDR“ u.a. auch von den gesellschaftlichen Gerichten ausgeübt. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können. Dasselbe bestimmte die Richtlinie des Staatsrates über die Bildung und Tätigkeit von Sch. vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 115). Danach sind die Sch. „gewählte gesellschaftliche Organe der Rechtspflege und fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege“. Als „Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“ sollen sie durch ihre Tätigkeit „die freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts, der Grundsätze der sozialistischen Moral und die Herausbildung neuer sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger“ fördern. Ihre Bildung erfolgte schrittweise und wurde bis Ende des Jahres 1966 abgeschlossen (Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 — GBl. I, S. 47). Gleichzeitig verfügte der Staatsrat, daß die Neuwahl der Mitgl. aller Sch. einheitlich in den Monaten Januar bis März 1968 durchzuführen ist. Nach amtlichen Mitteilungen („Der Schöffe“ 1967, S. 204) bestehen nunmehr 5.620 Sch. mit 55.533 Mitgl. Nach dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) werden die Mitgl. der Sch. in den Städten und Gemeinden durch die jeweilige örtliche Volksvertretung. in den Genossenschaften durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie können, sofern sie „gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen“, von denselben Gremien abberufen werden. Für private Betriebe werden nach der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr Sch., sondern Konfliktkommissionen gebildet. Die Befugnisse der Sch. entsprechen denen der Konfliktkommissionen bei der Behandlung geringfügiger Straftaten und kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten haben die Sch. im Unterschied zu den Konfliktkommissionen nicht zu behandeln. Ausschließlich zuständig sind die Sch. für die Behandlung arbeitsscheuen Verhaltens („das Verhalten von Bürgern, die aus Arbeitsscheu keine gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten“). Im übrigen ist die Zuständigkeit der Sch. gegeben, wenn der Antragsgebende oder beschuldigte Bürger in ihrem Tätigkeitsbereich wohnt oder arbeitet. In der Praxis überwogen bisher bei Strafsachen die Beratungen wegen Beleidigungen und bei den Beratungen über kleinere Zivilrechtsstreitigkeiten Konflikte, die in [S. 544]der Haus- und Wohngemeinschaft entstehen. Über Einsprüche gegen die Entscheidungen der Sch. befindet das Kreisgericht. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 543–544 Schenkungssteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schießbefehl

Siehe auch: Schiedskommission: 1965 1966 Schiedskommissionen: 1975 1979 Nach Art. 92 der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird die Rechtsprechung in der „DDR“ u.a. auch von den gesellschaftlichen Gerichten ausgeübt. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können.…

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Karl-Marx-Stadt (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 10. 5. 1953 Chemnitz. 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1967) 2.074.000 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: K.-M.-St., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, K.-M.-St., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Werdau, Zschopau, Zwickau, Vors. des Rates des Bezirkes: Heinz ➝Arnold (SED), 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Roscher. K.-M.-St. ist der Bezirk mit der stärksten Industrie- und Bevölkerungsballung. Die reichhaltigen Erzlagerstätten des Erzgebirges bilden eine der industriellen Grundlagen (Kobalt, Wolfram, Wismut, Blei, Zinn, Zink, Silber, Nickel und Uranbergbau). Bei Zwickau und Lugau-Oelsnitz befinden sich die einzigen größeren Steinkohlevorkommen (Kohlenindustrie). Abgesehen davon beherrscht die Verarbeitungsindustrie die Wirtschaft des Bezirks, Textilindustrie, Textilmaschinen, Fahrzeugbau sind vorherrschend, doch ist im ganzen die Vielgestaltigkeit der Industrie charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk K.-M.-St., Bezirksstadt, Kreisstadt, im erzgebirgischen Becken, an der Chemnitz, mit (1967) 294.942 Einwohnern (1950: 293.373) drittgrößte Stadt Sachsens und der „DDR“ (im 2. Weltkrieg erheblich zerstört); arm an historischen Bauten: Jakobikirche (14/15. Jh.), Schloßkirche (16. Jh.); als Hauptsitz der sächsischen Textil- und Maschinenindustrie eines der bedeutendsten Industrie- und Handelszentren Deutschlands (bis 1939 Weltmonopol für Strümpfe und Trikotagen), außerdem Kraftfahrzeug- (vorm. Auto-Union) und Fahrradfabrikation; Hochschule f. Maschinenbau, Pädagogisches Institut, Städtische Theater und Museen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325 Karl-Marx-Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität Leipzig

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 10. 5. 1953 Chemnitz. 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1967) 2.074.000 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: K.-M.-St., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, K.-M.-St., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz,…

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Handwerkskammern (1969)

Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder auf fünf reduziert. An die Stelle der Fachverbände traten unselbständige Fachabt. und Berufsgruppen bei den H. Neben der organisatorischen Umgestaltung erfolgten auch personelle Veränderungen, indem die H. ausnahmslos mit SED-Mitgliedern besetzt wurden. Durch die personelle Umgestaltung und die Unterstellung unter die jeweiligen Industrieministerien der Länder im Jahre 1950 hatten die H. noch bestehende Reste der Eigenständigkeit völlig eingebüßt. Im Zuge der regionalen Neugliederung von 1952 wurde die Umwandlung der alten Landes-H. in Bezirks-H. durch Ministerratsbeschluß vom 20. 8. 1953 vollzogen. Sie wurden der Abteilung Handwerk der Bezirksverwaltungen unterstellt. Die H. führen die Handwerks- und die Gewerberolle; ihnen müssen alle selbständigen Handwerker, Inhaber von industriellen Kleinbetrieben (soweit sie in der Gewerberolle eingetragen sind), Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie ihre Mitglieder und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften angehören. Die ausführenden Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Seit 1958 unterstehen die H. den Räten der Bezirke. Ihre Aufgaben wurden von Jahr zu Jahr eingeschränkt. Seit. 1958 sind sie de jure nicht mehr weisungsberechtigt gegenüber ihren Kreisgeschäftsstellen, die nach den Weisungen der Räte der Kreise arbeiten müssen. Im gleichen Jahr wurde den H. die in einer Planwirtschaft äußerst wichtige Funktion der Auftragsplanung und Materialversorgung entzogen; auf die Lehrlingsausbildung und Gesellenprüfung haben sie keinerlei Einfluß mehr, da diese seit Jahren in den Händen der Abt. Berufsausbildung des Ministeriums für Volksbildung liegt. Sie dürfen lediglich Vertreter in die Beiräte für Berufsausbildung bei den Räten der Bezirke senden. Neben der Aufstellung der Richtlinien für die Meisterprüfung, die einem strengen Schema unterliegen, und die Berufung der Prüfungskommissionen besteht seit 1958 (VO über die Bildung von Wirtschaftsräten vom 13. 2. 1958) ihre Hauptaufgabe „in politischer Einflußnahme auf die Handwerker und ihre Qualifizierung im Interesse der verstärkten Einbeziehung in den sozialistischen Aufbau“. Auf Grund der oben dargestellten Konstruktion und ihrer Aufgaben können die H. heute nicht mehr als Organisation der Selbstverwaltung und als echte Interessenvertretung des Handwerks betrachtet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 269 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerksteuer

Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder…

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Patentrecht (1969)

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Nach § 11 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 genießen die Rechte von Urhebern und Erfindern den Schutz des sozialistischen Staates. Tatsächlich dient aber — wie das gesamte Recht — auch das im Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989 — geändert durch Gesetz vom 31. 7. 1963 — GBl. I, S. 121) geregelte P. in erster Linie nicht den Interessen des einzelnen Erfinders, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung (Rechtswesen, sozialistische Gesetzlichkeit). Das Patentgesetz soll dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Es brachte als wichtigste Abweichung vom bisherigen P. die Unterscheidung zwischen dem Wirtschaftspatent und dem Ausschließungspatent. Nur letzteres gibt dem Patentinhaber das alleinige Benutzungsrecht. Beim Wirtschaftspatent steht die Benutzungsbefugnis dem Inhaber und demjenigen zu, dem sie durch das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (Patentamt) erteilt wird. Das Wirtschaftspatent, bei dem die Rechte des Erfinders zugunsten der volkseigenen Wirtschaft weitgehend eingeschränkt worden sind, ist seit langem vorherrschend. Ist die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. Der Betrieb hat das Recht und die Pflicht, die Erfindung unverzüglich für sich außerhalb der „DDR“ schützen zu lassen, sofern dafür ein volkswirtschaftliches Interesse besteht. In diesem Fall hat der Betrieb dem Erfinder eine Vergütung bis zu 500 M entsprechend der Bedeutung der Erfindung zu zahlen. Der Erfinder selbst darf ein Patent außerhalb der „DDR“ grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung der Schutzrechte beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen und nur mit staatlicher Genehmigung anmelden. Die Regierung kann auf Antrag des Patentamtes auch die Wirksamkeit eines Ausschließungspatents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht. Nur wegen der Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Auch durch andere Maßnahmen ist das Wirtschaftspatent stark gefördert worden. So betragen die Gebühren für seine Anmeldung nur 20 M gegenüber 250 M bei einem Ausschließungspatent. Die Jahresgebühren eines Ausschließungspatents sind bis zu dreißigmal höher als die des Wirtschaftspatents. Nur die Gebühren für ein Wirtschaftspatent dürfen erlassen oder gestundet werden. Wirtschaftspatente können vom Patentamt aufrechterhalten werden, wenn der Patentinhaber auf das Patent verzichtet oder dieses aus anderen in der Person des Inhabers liegenden Gründen erlöschen würde. Die Rechte aus diesem Patent werden dann von den fachlich zuständigen Ministerien wahrgenommen. Für die Nutzung eines Wirtschaftspatents erhält der Erfinder eine Vergütung. Seit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Patentgesetz vom 31. 7. 1963 erhält der Erfinder keine laufende Lizenzgebühr mehr, sondern nur noch eine einmalige Abfindung, deren Höhe „sich nach der gesellschaftlichen Bedeutung der Erfindung, der Leistung des Erfinders und dem Anteil der Gesellschaft am Zustandekommen der Erfindung“ richtet. Die Vergütung darf die Summe von 30.000 M nicht übersteigen. Der Wegfall der laufenden Benutzungsgebühren und die Einführung einer einmaligen Abfindung sollen „den Werktätigen einen starken materiellen Anreiz für die ständige Entwicklung und Durchsetzung des höchsten Stan[S. 467]des von Wissenschaft und Technik in der Produktion geben“. Zur Förderung des Außenhandels (Außenwirtschaft) und zur raschen Entwicklung der Volkswirtschaft sollen wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und Erfahrungen durch den Erwerb, die Vergabe und den Austausch von Lizenzen mit „Partnern außerhalb der DDR“ gewonnen werden (VO vom 20. 11. 1964 — GBl. 1965, II, S. 45). Der Lizenzerwerb und die -vergabe sind im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft von der staatlichen Plankommission in allen Bereichen der Wirtschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit anderen zentralen Organen zu lenken und zu koordinieren. Die staatlichen Außenhandelsunternehmen haben die Aufgabe, ständig den Markt für den Abschluß von Lizenzgeschäften zu erforschen und der Industrie zu helfen, geeignete Vertragspartner ausfindig zu machen. Durch eine zielstrebige sozialistische Schutzrechtspolitik soll der Erzeugnisexport und die Lizenzvergabe gefördert werden: „Ein starkes Schutzrecht außerhalb der DDR ist eine wichtige Waffe gegen die Expansionsbestrebungen kapitalistischer Konzerne und hilft uns im ökonomischen Wettbewerb mit dem kapitalistischen System“ (Neue Justiz 1967, S. 4). Durch das Gesetz vom 31. 7. 1963 ist das Erteilungsverfahren geändert worden. Das Patentamt kann seitdem ein Patent ohne sachliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen erteilen. Gegen ein solches Patent kann jeder Bürger und jeder Betrieb Einwendungen erheben. Auf Antrag findet eine nachträgliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen statt. Vergütungen dürfen erst nach Prüfung der Erfindung und Bestätigung des Patents gezahlt werden. Durch diese Neuregelung soll gesichert werden, daß Informationen über die neuesten Erfindungen binnen kurzer Zeit zur Verfügung stehen und das „Tempo bei der schnellen und umfassenden Einführung der neuesten Technik erhöht wird“. Durch dieses Änderungsgesetz ist das bisher geltende Gebrauchsmustergesetz ersatzlos aufgehoben worden (Gebrauchsmuster). Dagegen ist durch die „VO über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung (Neuerer-VO)“ vom 31. 7. 1963 (GBl. II, S. 525) das gesamte Neuererwesen neu geregelt und ausgestaltet worden. (Neuererbewegung) Das gemäß VO vom 26. 8. 1965 (GBl. II, S. 695) gebildete Büro für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten ist seit dem 1. 4. 1966 alleinvertretungsberechtigt für Rechtsuchende, die in der „DDR“ weder Wohnsitz noch Niederlassung haben. Die Vertretungsbefugnisse der noch zugelassenen Patentanwälte sind insoweit erloschen. Im Rechtsverkehr führt das von einem Direktor geleitete Büro die Bezeichnung „Internationales Patentbüro Berlin“. Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem Patent geltend gemacht wird, ist ein durch VO vom 21. 5. 1950 (GBl. S. 483) zum Patentgericht bestimmter Zivilsenat des Bezirksgerichts Leipzig zuständig. Mit VO vom 15. 3. 1956 (GBl. I, S. 271) hat die „DDR“ die Wiederanwendung der Pariser Verbandseinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen erklärt. Da die Bundesregierung die „DDR“ nicht als Staat anerkennt, erzeugt dieser „Beitritt“ zu den internationalen Abkommen im Verhältnis zur BRD keinerlei Rechtswirkungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 466–467 Patentanwälte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patriotismus

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Nach § 11 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 genießen die Rechte von Urhebern und Erfindern den Schutz des sozialistischen Staates. Tatsächlich dient aber — wie das gesamte Recht — auch das im Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989 — geändert durch Gesetz vom 31. 7. 1963 — GBl. I, S. 121) geregelte P. in erster Linie nicht den Interessen des einzelnen Erfinders, sondern…

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Enteignung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 Hektar entschädigungslos enteignet wurden, sowie die E. der wichtigsten Industriebetriebe. Unter dem Vorwand der Bestrafung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ wurden zahlreiche gewerbliche Unternehmungen beschlagnahmt und in Volkseigentum (Eigentum) übergeführt. Gesetzliche Grundlage waren der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und der Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948, sowie in Sachsen der am 30. 6. 1946 durchgeführte „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven [S. 169]Faschisten“. Alle Bodenschätze sowie alle Heil- und Mineralquellen wurden durch die im Mai/Juni 1947 in den fünf Ländern erlassenen fast gleichlautenden „Gesetze über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerkbetriebe in die Hand des Volkes“ entschädigungslos zu Gunsten des jeweiligen Landes enteignet. Der E. verfielen auch alle Apotheken und die meisten Filmtheater (Filmwesen). Auch die in politischen Strafverfahren verhängte Vermögenseinziehung ist von der SED-Justiz als Maßnahme zur ökonomischen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in Tausenden anderen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe gegenüber „Klassenfeinden“ verhängt worden. (Kurorte, Wirtschaftsstrafverordnung) Im neuen Strafgesetzbuch (§ 57) ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe vor allem bei politischen Delikten und „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft“ ebenfalls vorgesehen. Auch durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbschaftsteuer) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) ist die planmäßige E. des Privateigentums betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen des SED-Regimes gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Obwohl die nach der Verfassung von 1949 „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendige“ E. grundsätzlich nur gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden sollte, sahen nur einige E.-Gesetze eine ― unzulängliche ― Entschädigung vor (Aufbaugesetz, Leistungsverordnung). Da die enteigneten Vermögenswerte grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden sind, bedeuteten diese E. gleichzeitig eine entschädigungslose E. der Inhaber von den Rechten an den enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 16) sind E. „nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig“. Sie dürfen nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 168–169 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entfremdung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle…

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Reparationen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler R.-Leistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen. Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstworte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen eie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontage sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von [S. 530]Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden drei Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der Sowjetzone im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. a) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjet. Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjet. Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. b) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjet. Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1~Mrd. Mark geschätzt. c) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit der Wiederingangsetzung der Betriebe mußten an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abgeliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. a) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden R.-Leistungen: In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjet. Handelsgesellschaften in Mitteldeutschland und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von 66,40 Mrd. Mark eine R.-Leistung in Höhe von 26,5 Mrd. Dollar, also 16,5 Mrd. Dollar mehr, als die SU von ihrer Besatzungszone an R. gefordert hatte. Be[S. 531]hauptungen, die SU habe auf hohe R.-Leistungen verzichtet, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 539–531 Rentnerreisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparaturstützpunkte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da…

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Staatliches Amt für Arbeit und Löhne (1969)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein StAfAuL. als Organ des Ministerrats umgebildet. Es übt seine Tätigkeit auf der Grundlage der beschlossenen Perspektiv- und Jahrespläne aus. Es hat Grundmaterialien auf dem Gebiet der Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundlagen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Für die Lösung der Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeit, der technisch begründeten Arbeitsnormen und Löhne in den Wirtschafts- und Industriezweigen sind die Leiter der Organe des Ministerrats, die Räte der Bezirke bzw. die Generaldirektoren der VVB verantwortlich. In der „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1967, GBl. II, S. 107) wurde dem StAfAuL. „die wissenschaftliche Verallgemeinerung und Weiterentwicklung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ übertragen. Es hat in enger Zusammenarbeit mit dem FDGB, der Kammer der Technik und anderen gesellschaftlichen Organisationen dazu beizutragen, daß die „lebendige Arbeit mit größtem volkswirtschaftlichem Nutzeffekt eingesetzt wird und bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Werktätigen gesichert werden“. Die zentralen Staatsorgane (Ministerrat, Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich) sind bei der Klärung zweigspezifischer Grundfragen zu beraten. Durch koordinierte Grundlagen- und Zweckforschung sowie organisiertes Zusammenwirken der arbeitswissenschaftlichen Disziplinen soll „der wissenschaftliche Vorlauf für die optimale Gestaltung der Beziehungen Mensch-Technik-Arbeit unter den Bedingungen der technischen Revolution“ gesichert werden. Der Leiter des Amtes ist Horst ➝Rademacher. (Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 596 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für Berufsausbildung

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein…

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Strafrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Rechtsideologie ist das St. in den „Ausbeuterstaaten“ ein Instrument zur Unterordnung der Masse des Volkes unter den Willen der herrschenden Klasse und damit eines der Hauptinstrumente, mit dessen Hilfe die herrschende Klasse die revolutionären und demokratischen Kräfte und Bewegungen des Volkes unterdrückt und verfolgt. Damit habe dieses St. einen „fortschrittsfeindlichen Inhalt“. Demgegenüber diene das St. in der sozialistischen Gesellschaft der Durchsetzung der objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeit, verkörpere den Willen und die Interessen des Volkes und habe damit einen zutiefst gerechten und humanen Charakter (Rechtswesen). In diesem Sinne erklärte auch Ulbricht das im neuen Strafgesetzbuch zum Ausdruck kommende St. der „DDR“ am 7. 12. 1967 vor dem Staatsrat für „demokratisch, humanistisch, national und fortschrittlich“. Die Neukodifizierung des St. wird im Gegensatz zur geplanten St.-Reform in der BRD als „eine echte Revolutionierung des St.“ bezeichnet: „Es bricht ganz entschieden mit dem bürgerlichen St. und nimmt zugleich alle progressiven Ergebnisse strafrechtswissenschaftlichen Denkens der vergangenen Jahrhunderte, die im Sinne Hegels aufgehoben sind, in sich auf“ (Loose in „Staat und Recht“ 1967, S. 613). Das mit dem neuen StGB am 1. 7. 1968 in Kraft getretene „sozialistische“ St. läßt vier Schwerpunkte erkennen: 1. In den Grundsatzartikeln~1 und 2 des ersten Abschnitts des Allgemeinen Teils des StGB werden „der Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität“ und die Erziehung des Gesetzesverletzers „zu sozialistischer Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben“ als Aufgabe des St. und als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ mit Nachdruck herausgestellt. Dieser Zielsetzung entspricht zunächst einmal die Einteilung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen sowie die Schaffung der neuen Kategorie Verfehlungen. Verbrechen werden als schuldhaft begangene „gesellschaftsgefährliche“ Handlungen, Vergehen als nur „gesellschaftswidrige“ Handlungen definiert. Unterscheidungsmerkmal ist also der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Während schlechthin alle politischen Delikte zu Verbrechen erklärt sind, gelten von den übrigen Delikten nur die Straftaten gegen das Leben als Verbrechen. Alle anderen Straftaten sind Verbrechen, wenn sie eine schwerwiegende Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen und für sie deshalb eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren angedroht ist oder oine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren ausgesprochen wird. Hier kehrt das „sozialistische“ StGB für die Kennzeichnung der Verbrechenskategorie also zu der ursprünglich als bürgerlich-formalistisch bekämpften Einteilung nach der angedrohten Strafe zurück. In vielen Fällen wird erst die vom Gericht verhängte Strafe darüber entscheiden, ob eine Tat als Verbrechen oder Vergehen gewertet wird. Das kann für die zusätzliche Verhängung von Nebenstrafen, z. B. der Vermögenseinziehung, von großer Bedeutung sein. Unter der vom StGB verwendeten Sammelbezeichnung „gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ sind die in den volkseigenen Betrieben und staatlichen Verwaltungen gebildeten 21.218 Konfliktkommissionen und die für die Wohnbereiche und Genossenschaften geschaffenen 5.620 Schiedskommissionen zu verstehen. In zahlreichen Fällen sieht das StGB vor, daß ein Beschuldigter wegen seines eine Strafrechtsnorm verletzenden Verhaltens vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zur Verantwortung zu ziehen ist. Andere Vorschriften des StGB und vor allem der Strafprozeßordnung sollen für eine weitere Einbeziehung der Gesellschaft in die Rechtspflege sorgen. Gesetzlich beschrieben werden Stellung und Aufgaben der „Vertreter des Kollektivs“ (Gesellschaftliche Erziehung) und der Gesellschaftlichen Ankläger und Verteidiger. In dieser „demokratischen Mitwirkung der Bürger an der Rechtsprechung“ wird nach Art. 7 StGB eine von verschiedenen Garantien der Gerechtigkeit und der Gesetzlichkeit in der St.-Sprechung erblickt. Mit der damit verbundenen erzieherischen Einwirkung auf den Rechtsverletzer soll die gesellschaftliche Entwicklung im Sinne der SED vorangetrieben werden. Sicher läßt sich durch den vor den Konflikt- und Schiedskommissionen ausgeübten kollektiven Druck und durch die, wie es Generalstaatsanwalt Streit, formuliert hat, dort herrschende „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ („Neue Justiz“ 1959, S. 37) oine gewisse Wirkung auf die Bevölkerung erzielen. Vielleicht haben auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften durch die Einbeziehung der Kollektive in das Strafverfahren gewisse Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung aufzuweisen. Es muß jedoch angesichts dieser Institutionen und Tendenzen bezweifelt werden, daß der vom StGB in Art. 4 ausdrücklich herausgestellte Grundsatz der Präsumtion der Unschuld — „niemand darf als einer Straftat schuldig behandelt worden, bevor nicht in einem gesetzlich durchgeführten Verfahren von einem Gericht oder gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen und rechtskräftig festgestellt worden ist“ — in der Praxis tatsächlich in vollem Umfang Beachtung finden wird. 2. „Das sozialistische Recht der Deutschen Demokratischen Republik verkörpert den Willen des Volkes, dient dem Schutz der Bürgerrechte und bestätigt die Deutsche [S. 618]Demokratische Republik als den wahren deutschen Rechtsstaat.“ In diesem Satz aus der Präambel zum StGB kommt ein weiterer Schwerpunkt der sozialistischen St.-Reform zum Ausdruck: die „DDR“ wird im Gegensatz zur BRD als „der wahre deutsche Rechtsstaat“ herausgestellt (vgl. auch Hilde Benjamin, „Grundlagen und Charakter des StGB-Entwurfs“, „Neue Justiz“ 1967, S. 97). Aus dieser den neuen Gesetzen zugedachten Qualität wird die weitergehende Schlußlolgerung entwickelt, daß diese Gesetze „Vorbild für Westdeutschland“ und „von großer Bedeutung für die Auseinandersetzung mit dem westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystem, seiner aggressiven Revanchepolitik, seiner mit Blutrichtern durchsetzten Terrorjustiz und seiner antidemokratischen Notstandsgesetzgebung“ seien. Als beispielhaft wird auch die Heraushebung der St.-Pflege und Kriminalitätsbekämpfung aus der „das bürgerliche St. kennzeichnenden Isolierung vom Volk“ („Neue Justiz“ 1967, S. 105) bezeichnet. Wichtig ist die Deutung, die Prof. Renneberg dem neuen St. gibt, wenn er neben der „inneren Schutz- und Erziehungsfunktion“ eine „in ihrer Spitze primär nach außen gerichtete Funktion“ des St. erkennt, „nämlich die friedensbedrohenden konterrevolutionär-interventionistischen Umtriebe des westdeutschen Imperialismus gegen die souveräne Deutsche Demokratische Republik abzuwehren und zu zerschlagen“ („Neue Justiz“ 1967, S. 106). Der politische Instrumentalcharakter des St. kommt in solchen Deutungen klar zum Ausdruck. Darum stellt dieses St. auch nicht, wie dies die Reformpläne in der BRD vorsehen, den Schutz des Menschenlebens und der Würde der Persönlichkeit an die erste Stelle des Besonderen Teils, sondern es gibt der Abwehr von Aggressionsakten, Verbrechen gegen den (marxistisch-leninistisch interpretierten) Frieden und dem gesamten strafrechtlichen Staatsschutz den Vorrang. Besondere Hervorhebung erfährt der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“. Dabei wird als Schuld im strafrechtlichen Sinn verstandet, „wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeiten zu gesellschaftsgemäßem Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht“ (§ 5). Die entscheidende Frage, wann ein Handeln „verantwortungslos“ war und wann nicht, wird sich, wenn nicht Willkür in der Rechtsprechung Platz greifen soll, letztlich wohl doch nur nach der Tatbestandsmäßigkeit einer Handlung beurteilen lassen. Dann aber bedeutet diese Schulddefinition mit Ausnahme der bekannten Behauptung, daß in der „sozialistischen Gesellschaft“ keiner zum Verbrecher zu werden brauche (vgl. Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1961- GBl. 19.611, S. 3), nichts Neues. Das StGB durchbricht indessen das Schuldprinzip an verschiedenen Stellen. So kommt es z. B. bei der Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls (§ 196) hinsichtlich der Strafhöhe in erster Linie auf den eingetretenen Erfolg und nicht auf die persönliche Schuld des Täters an. § 15, Abs. 3 StGB legt sogar fest, daß Zurechnungsunfähigkeit oder verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht zu berücksichtigen sind, wenn sich der Täter schuldhaft in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht. Die Bestimmung, daß in diesem Fall die Zurechnungsunfähigkeit keine Rolle spielt, sondern daß nach dem verletzten Gesetz bestraft wird, bedeutet eine klare Durchbrechung des Schuldprinzips. 3. Die Ausgestaltung vieler Tatbestände im Besonderen Teil des StGB läßt erkennen, daß die auch in der BRD anerkannte Notwendigkeit einer durchgreifenden Reform des aus dem Jahre 1871 stammenden St. beachtet wurde. Dabei entsprechen viele Einzelheiten dieser Reform kriminalpolitischen Forderungen, die auch in der westlichen Welt erhoben werden. Hierzu zählt zunächst einmal das in den Vorschriften des Allgemeinen wie des Besonderen Teils erkennbare Bestreben, die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen einzuschränken und das Institut der Strafaussetzung auf ➝Bewährung und der bedingten Entlassung aus der Strafhaft auszubauen. Die Beseitigung der in „Zuchthaus“ und „Gefängnis“ unterteilten Freiheitsstrafe und die Schaffung einer einheitlichen Freiheitsstrafe mit einer gewissen Differenzierungsmöglichkeit im Strafvollzug ist auch Gegenstand der westlichen Diskussion. Zustimmung verdienen der verstärkte strafrechtliche Schutz von Jugend und Familie und die Zusammenfassung aller diesen Komplex betreffenden strafrechtlichen Tatbestände in einem Kapitel des Besonderen Teils des StGB. Auch Einschränkungen auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts entsprechen westlichen Reformplänen. Weggefallen sind die Strafbarkeit des Ehebruchs, der sog. Selbstabtreibung, der widernatürlichen Unzucht zwischen erwachsenen Männern und der Sodomie. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es — zusammengefaßt mit der Zuhälterei — nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“, und der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten ist ebenfalls nicht mehr unter Strafandrohung gestellt. Hingegen wurde der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene ganz allgemein auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert. Das in zahlreiche Bestimmungen und fast unübersehbar aufgesplitterte Wirtschaftsstrafrecht wurde in einem Kapitel des Besonderen Teils des StGB zusammengefaßt. 4. Der vierte Schwerpunkt liegt im Bereich des strafrechtlichen Staatsschutzes. Hier, auf dem Gebiet des politischen St., läßt das neue StGB einen bemerkenswerten Gegensatz zur Entwicklung in der BRD erkennen. Während in der BRD der strafrechtliche Staatsschutz durch das 8. St.-Änderungsgesetz erheblich eingeschränkt wurde, sind im anderen Teil Deutschlands gerade entgegengesetzte Tendenzen zu einer mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarenden Ausweitung des politischen St. festzustellen. Das gilt einmal für das erste Kapitel des Besonderen Teils, dessen Bestimmungen klar erkennbar einen gegen die BRD und ihre Bürger gerichteten Charakter haben. Diese Zweckbestimmung trifft auch für das zweite Kapitel „Verbrechen gegen die DDR“ zu, das den eigentlichen strafrechtlichen Staatsschutz beinhaltet. Neue und sehr weit gefaßte Tatbestände wurden aufgestellt, bereits bestehende Bestimmungen erhielten zusätzliche, ihren Anwendungsbereich erweiternde Merkmale, und fast alle Strafandrohungen wurden z. T. erheblich verschärft. So ist z. B. die Mindest[S. 619]strafe für Hochverrat von 5 Jahren auf 10 Jahre und für Spionage von 3 auf 5 Jahre erhöht worden. Hervorzuheben ist der neue Tatbestand des landesverräterischen ➝Treubruchs. Er droht allen außerhalb der „DDR“ lebenden Bürgern, also auch allen Flüchtlingen, die mit „imperialistischen Geheimdiensten oder anderen Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, deren Tätigkeit gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtet ist, in Verbindung treten und deren staatsfeindliche Tätigkeit unterstützen“. Freiheitsstrafen von 2 bis 10 Jahren, im qualifizierten Fall lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe an. Insgesamt wird in elf politischen Straftatbeständen die Todesstrafe angedroht. In Verwirklichung der Prinzipien des „sozialistischen Internationalismus“ werden Staatsverbrechen auch dann bestraft, wenn sie sich gegen „Staaten des sozialistischen Weltsystems, ihre Organe, Organisationen, Repräsentanten oder Bürger richten“. Im Bereich des politischen St. ist auch der Geltungsbereich des Gesetzes außerordentlich weit. Es gilt nicht nur für Taten, die in der „DDR“ begangen werden (Territorialitätsprinzip), und für im In- und Ausland begangene Taten aller „Bürger der DDR“ (Personalitätsprinzip), sondern für die politischen Delikte der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils auch für von Ausländern im Ausland begangene Taten. Zwar ist die Strafverfolgung in diesen Fällen an die Zustimmung oder Veranlassung des Generalstaatsanwalts gebunden — insoweit liegt also eine Abweichung vom Legalitätsprinzip vor —, aber es kann nicht verkannt werden, daß mit dieser Regelung weit über das Gebiet der „DDR“ hinausgegriffen wird. Während das neue St. in einigen dogmatischen Bereichen von Einflüssen aus dem sowjet. Recht relativ frei geblieben ist, sind diese Einflüsse vor allem im kriminalpolitischen Teil, also bei der Art, Ausgestaltung und Zumessung der Strafen, unverkennbar, und „eine Anzahl organisatorischer, materiell mehr zum Gerichtsverfassungsrecht tendierender Normen sind im besonders hohen Maß vom sowjet. Modell kopiert“ (Maurach in NJW 1968, S. 913). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 617–619 Strafprozeßordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrechtsergänzungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Rechtsideologie ist das St. in den „Ausbeuterstaaten“ ein Instrument zur Unterordnung der Masse des Volkes unter den Willen der herrschenden Klasse und damit eines der Hauptinstrumente, mit dessen Hilfe die herrschende Klasse die revolutionären und demokratischen Kräfte und Bewegungen des Volkes unterdrückt und verfolgt. Damit habe dieses St. einen „fortschrittsfeindlichen Inhalt“. Demgegenüber diene das St. in…

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Rettungsdienst (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über die Gefahren der Bergwelt auf, informiert über Verhalten bei Unfällen, legt Schutzhütten an, stellt Warntafeln auf und unterhält Unfallhilfsstellen. Die Gesamtzahl der aktiven Mitglieder im Berg-R. erhöhte sich von 1953 bis Anfang 1967 von 458 auf 1935. Von 1960 bis 1967 retteten sie 1.093 Menschen aus Bergnot, davon 241 im Jahre 1967. Jährlich werden vom DRK angeblich über 2.000 Einsätze mit mehr als 60.000 Einsatzstunden durchgeführt, während Erste Hilfe in mehr als 11.000 Fällen geleistet wird. Der „Wasser-R. des DRK“, der für die Abwendung drohender Gefahren auf allen Gewässern zuständig ist, führt an den Küsten die spezielle Bezeichnung „Seenot-R.“. Seine Aufgaben entsprechen etwa denen der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“, Sitz Bremen. Zwischen beiden besteht seit 1956 ein Übereinkommen über gegenseitige Verständigung und Hilfe bei Rettungsarbeiten im benachbarten Küstengebiet und über die Versorgung von Rettungsschiffen. Im Küstenbereich unterhält das DRK Motorrettungsstationen in Timmendorf/Poel, Warnemünde, Barhöft, Saßnitz und auf der Insel Rügen. Ruderrettungsstationen gibt es in Kühlungsborn, Wustrow, Prerow, Zingst und in Zinnowitz. Die Küstenfunkstelle Rügen-Radio hat im Seenotdienst die Aufgabe, SOS-Meldungen aufzunehmen und sie schnellstens an die nächste Seenotstation weiterzugeben. Die Organisation des Wasser-R. verfügte Anfang 1967 über 31.500 ausgebildete Rettungsschwimmer. Von 1954 bis 1967 sind nach amtlichen Angaben von Angehörigen des Wasser-R. 9.984 Personen vor dem Tode des Ertrinkens oder aus Eisnot gerettet worden; davon 661 im Jahre 1967. Die Anzahl der Wächter des Wasser-R. in Ostseebädern und an Badestellen der Binnengewässer wird mit rund 25.000 angegeben. Sie scheint indessen weit überhöht zu sein, denn in der Zeitschrift „Deutsches Rotes Kreuz“ (Nr. 5 und 10/1968) wird über beachtliche Mängel in der Aufsicht geklagt. Vor allem fehlt es an Rettungsschwimmern in den Seebädern, so daß in der Badesaison 1967 im Küstenbereich 30 Menschen ertranken. Zahlreiche Rettungstürme blieben unbesetzt, und selbst die bekannten Bäder wie Zinnowitz, Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin mußten, wie die Zeitschrift berichtet, noch „im Juni mit der Hälfte oder gar nur einem Drittel der benötigten Kräfte auskommen“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 533 Resozialisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rettungsmedaille

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über…

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Häftlinge, Politische (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Personen ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder durch die Zonenjustiz wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich PH. befinden, sind die in Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Hoheneck bei Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1954 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums vom 5. 9. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen seit 1954 durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen (Amnestie). Auch die Sowjets entschlossen sich Anfang 1954, 6.143 Gefangene, die von sowjet. Militärtribunalen verurteilt worden waren und ihre Strafen z. T. in Mitteldeutschland, z. T. in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Durch Gnadenaktion sowjetzonaler Stellen kamen im Jahre 1954 ferner 913 Waldheim-Verurteilte vorzeitig zur Entlassung, 1955 folgten etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegsverbrecherprozessen, 1955 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Von der Amnestie des Staatsrates (1960) wurden etwa 3.000 PH. betroffen, während die Zahl der vom Amnestie-Erlaß vom 3. 10. 1964 betroffenen PII. bisher nicht bekannt geworden ist. Neben diesen Entlassungsaktionen gab es Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung zur Folge hatten. Die Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue PH. eingeliefert wurden. Nach dem 13. August 1961 nahm die Zahl der PH. auf Grund der verschärften Terrorjustiz erheblich zu, ging dann aber infolge weiterer Entlassungen in den Monaten Juni bis August 1962 und in den Jahren 1964 bis 1966 wieder zurück. Im Strafvollzug werden die PH. genauso behandelt wie die kriminell Bestraften, eine Privilegierung oder zusammengefaßte Unterbringung gibt es nicht. Die PH. werden im Gegenteil in der Regel zu bestimmten Funktionen oder Dienstverrichtungen (Brigadier, Zellenältester, Hausarbeiter), die möglicherweise gewisse Vergünstigungen zur Folge haben können, bewußt nicht herangezogen; Ärzte unter den PH. werden nur dann in ihrem Beruf beschäftigt, wenn kein anderer Arzt zur Verfügung steht. Literatur aus der Gefangenenbücherei erhalten PH. unter erheblich größeren Schwierigkeiten als kriminell Bestrafte. In der Untersuchungshaft ist die Behandlung der PH. bewußt hart und schikanös. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden von 1945 bis Ende März 1968 64.861 Personen registriert, die von Zonengerichten oder sowjet. Militärtribunalen aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind; davon lauteten 673 Urteile auf Todesstrafe und 729 Urteile auf lebenslängliches Zuchthaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 264 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftstrafe

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Personen ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder durch die Zonenjustiz wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines…

DDR A-Z 1969

Bund Deutscher Architekten (BBA) (1969)

Siehe auch: Bund der Architekten der DDR: 1975 1979 Der Fachverband der Architekten und Städtebauer. Gegr. 1952. Er umfaßt gegenwärtig etwa 2.000 Mitglieder. Seine Aufgaben sind die fachliche Diskussion über Fragen des Bauwesens in technischer, ökonomischer und ästhetischer Hinsicht, die Werbung für Fragen der Architektur in der Bevölkerung, Projektkritik, Weiterbildung der Architekten, Ausschreibung und Beurteilung von Wettbewerben, Einflußnahme auf die Ausbildungsgestaltung der Architekturstudenten. Damit ist der BDA das Organ, das die bauwirtschaftlichen, bautechnischen und architektonischen Konzeptionen, die durch die Deutsche Bauakademie verbindlich formuliert werden, in der Arbeit der Architekten durchsetzt. Der BDA ist Mitglied der Union Internationale des Architectes (UIA). Er verleiht die „Schinkel-Medaille“ für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Baukunst. Die organisatorische Gliederung entspricht der vieler anderer Organisationen: eine starke Machtdelegierung nach oben, wobei die Zusammensetzung der Spitze die Kontinuität der Arbeit garantieren soll. Oberstes Organ ist der Bundeskongreß. Er wird alle 4 Jahre vom Bundesvorstand einberufen und bestimmt die allgemeine Politik des BDA. Er kann Änderungen des Statuts vornehmen, die aber der Bestätigung durch das Ministerium für Bauwesen bedürfen. Der letzte (V.) Bundeskongreß war im Mai 1966 (215 ord. Delegierte). Der Bundesvorstand vertritt den Kongreß zwischen seinen Sitzungen. Er wählt aus seiner Mitte das Präsidium, den Präsidenten und bildet Kommissionen für besondere Aufgaben. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ zwischen den Sitzungen des Bundesvorstandes. Es hat als ausführendes Organ das Bundessekretariat, das vom Bundessekretär geleitet wird. Dies ist für die Lenkung und Kontrolle des hauptamtlichen Apparates des BDA zuständig. Der Präsident und sein erster Stellvertreter vertreten den BDA auch nach außen und gegenüber dem Staat. Der Bundesvorstand umfaßt gegenwärtig 69 Mitglieder, das Präsidium 20 Mitglieder. Präsident ist seit Mai 1965 Edmund Collein. Sein Vorgänger seit Gründung war Hanns Hopp, jetzt Ehrenpräsident. Erster Vizepräsident ist Hans Gericke. Dieser Gliederung entsprechen auf territorialer Ebene die Bezirks- und Kreiskonferenzen, die Bezirks- und Kreisvorstände. Daneben gibt es in Betrieben, die mehr als 5 Mitglieder des BDA beschäftigen, noch besondere Betriebsgruppen. Die Arbeit auf regionaler Ebene hat in der Arbeit des Bundes erhebliches Gewicht. Auf dieser Ebene werden mit entsprechenden Parallelstellen des Staates und anderer Fachverbände, mit der Deutschen Agrarwissenschaftlichen Gesellschaft (DAG), der Kammer der Technik (KdT) und dem Verband Bildender Künstler (VBKD) Verträge für bestimmte Aufgaben, meist der Fortbildung, geschlossen. Dieser territorialen Gliederung ist beigeordnet eine nach Fachgruppen, die auf zentraler und regionaler Ebene bestehen. So hat sich z. B. im September 1967 eine „Zentrale Arbeitsgruppe Architektur und Bildende Kunst“ als gemeinsames Organ des BDA und des Verbandes bildender Künstler Deutschlands gebildet, dessen Aufgabe sein soll, unmittelbaren Einfluß auf die Bildung von Baukollektiven zu nehmen, eigene Vorschläge zu Gesetzen auszuarbeiten und die öffentliche Diskussion über dieses Thema zu erweitern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 130 Buchhandlungen, Pädagogische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bund Deutscher Offiziere

Siehe auch: Bund der Architekten der DDR: 1975 1979 Der Fachverband der Architekten und Städtebauer. Gegr. 1952. Er umfaßt gegenwärtig etwa 2.000 Mitglieder. Seine Aufgaben sind die fachliche Diskussion über Fragen des Bauwesens in technischer, ökonomischer und ästhetischer Hinsicht, die Werbung für Fragen der Architektur in der Bevölkerung, Projektkritik, Weiterbildung der Architekten, Ausschreibung und Beurteilung von Wettbewerben, Einflußnahme auf die Ausbildungsgestaltung der…

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Jugendforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die Einschätzung der Jugend durch die Umwelt und ihr Verhältnis zur älteren Generation. Kennzeichnend für die J. ist ihre dezidierte Praxisbezogenheit. Auf dem dialektischen und historischen Materialismus als Grundlage ihrer Theoriebildung aufbauend, wird sie nicht als nur diagnostizierende, sondern als eine verändernde, d.h. „auf Steuerung und Entwicklung des Verhaltens gerichtete Forschungsdisziplin“ (W. Friedrich in: „Jugendforschung“, H. 1/2, 1967, S. 11) verstanden. Ihrem pragmatisch-therapeutischen Charakter gemäß, soll sie sich an den jugendpolitischen Zielsetzungen der SED orientieren und diese durchsetzen helfen. Die auf dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 erhobene Forderung nach Intensivierung der soziologischen Forschung fand hinsichtlich der Jugend ihre verbindliche Normierung im § 17 des Jugendgesetzes vom 8. 5. 1964, der die Staats- und Wirtschaftsorgane dazu verpflichtet, für die wissenschaftliche Erforschung der sich aus „der Teilnahme der Jugend am sozialistischen Aufbau ergebenden Probleme“ und die Überführung der Forschungsergebnisse in die erzieherische Praxis zu sorgen. Seitdem haben Jugend Soziologie und Jugendpsychologie einen beachtlichen Aufschwung genommen. Vor diesem Zeitpunkt galt das offizielle Interesse im wesentlichen der pädagogischen Forschung bzw. der pädagogischen Psychologie. Wissenschaftliches Zentrum der „marxistischen“ J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für J. (GBl. II, S. 463). Wie der bereits 1964 gebildete Wissenschaftliche Beirat für J. ist es — mit spezifizierteren Aufgabenstellungen und Kompetenzen — beratendes, unterstützendes und koordinierendes Organ des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat. Unter Mitwirkung des Zentralrates der FDJ und vom Jugendgesetz sowie vom Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ ausgehend, wurden im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) Funktion und Schwerpunkte der J. erstmals zusammenfassend präzisiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Ziel der J. ist es danach, an Hand einer noch weitgehend zu erarbeitenden „sozialistischen“ Theorie des Jugendalters die Gesetzmäßigkeiten und Bedingungen der Persönlichkeits- und Bewußtseinsentwicklung der Jugendlichen zu erforschen und Erziehungsmethoden zu erproben und weiter zu vermitteln. Verantwortlich für die T. innerhalb ihrer Aufgabenbereiche einschließlich der Erteilung von Forschungsaufträgen an nachgeordnete wissenschaftliche Institutionen sind die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane. Entsprechend der Planung der Forschung auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet, wird beim Amt für Jugendfragen unter der Verantwortung seines Leiters der Themenplan für die J. ausgearbeitet, der die Forschungsthematik, die Ziele und Aufgaben über die praktische Durchführung von Forschungsvorhaben enthält. Der Leiter des Amtes für Jugendfragen und die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane sind zum Abschluß von Forschungsverträgen mit Universitäten, Hochschulen und selbständigen wissenschaftlichen Instituten berechtigt. Schwerpunkte der J. sind: 1) Probleme der politisch-ideologischen Erziehung (sozialistisches ➝Bewußtsein, Staatsbürgerbewußtsein); 2) Probleme der Gruppenbildung und des Gruppenverhaltens (in Grundorganisationen der FDJ, in sozialistischen Jugendkollektiven in der Produktion unter dem Aspekt der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und des Massenwettbewerbs, Verhalten von jugendlichen Gruppen in Lern- und Leistungssituationen und in der Freizeit, Vorbildrolle der Erwachsenen für Jugendgruppen); 3) Fragen der Qualifizierungsbereitschaft und der Lernmotivation des einzelnen Jugendlichen; 4) Fragen der Beeinflussung der Freizeitgestaltung Jugendlicher; 5) Leitungsprobleme bei der Durchsetzung der Jugendpolitik der SED (Leitungspflicht der Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen, Leitung von Jugendkollektiven durch Gleichaltrige, Persönlichkeit des jungen sozialistischen Leiters). Offiziell selten erwähnt, jedoch wichtig sind weiterhin Untersuchungen zur Jugendkriminalität. Da die Einflußnahme der FDJ auf die „sozialistische Erziehung“ nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden ist, soll die Anlage von Forschungsvorhaben von vornherein einen Nutzwert für die Leitung des Jugendverbandes ausweisen. (Jugend, Zentralinstitut für Jugendforschung, Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 312 Jugendförderungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendgericht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die…

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Hauptbuchhalter (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder dem Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Stellung und Aufgaben des H. sind in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt (VO v. 17. 2. 1955, GBl.~I, S.~139). Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des „einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik“ im Betriebe, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen (DB betreffend die Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Leiters der Rechnungsführung und Statistik vom 7. 11. 1967, GBl. II, S. 729). Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn- und Verlustrechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Ihm unterstehen alle im Rechnungswesen, der Revision und in der Regel auch die in den Fachabteilungen für Statistik Beschäftigten. Die technische Durchführung der Buchhaltung ist die Aufgabe des ersten Finanzbuchhalters. Für seine Tätigkeit im Betrieb oder der VVB ist der H. der übergeordneten Behörde rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Diese Stelle setzt ihn auch ein oder beruft ihn von seinem Posten ab. Zur Zeit wird die H.-VO von 1955 überarbeitet, da sie nicht mehr den durch die Wirtschaftsreform ab 1963 bedingten wirtschaftsorganisatorischen Veränderungen in den VEB und VVB gerecht wird. Insbesondere ist durch die Verabschiedung der VO über das „einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ v. 12. 5. 1965 (GBl. II, S. 445) und durch die nachfolgenden zweigspezifizierten Verordnungen eine Überarbeitung der H.-VO erforderlich geworden. So sind z. B. bisher gesetzlich nicht eindeutig die Kompetenzen und Aufgabenbereiche des Direktors für Ökonomie in den Großbetrieben und VVB, die eines neuerdings berufenen Hauptökonomen und die des H. und meist gleichzeitigen „Leiters der Rechnungsführung und Statistik“ gegeneinander abgegrenzt. Diese Abgrenzung nimmt bisher der Werkleiter oder der Generaldirektor der VVB nach eigenem Ermessen vor, was verschiedentlich zu Kritik von seiten der Wirtschaftsbehörden geführt hat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 270 Hans-Beimler-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für Frauen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu…

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Interzonenhandel (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter I. versteht man den Warenaustausch und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen zwischen der BRD (einschließlich West-Berlins) und der „DDR“ (einschließlich Ostberlins). 1. Historische Entwicklung Mit I. bezeichnete man ursprünglich den Warenaustausch zwischen den vier Besatzungszonen Deutschlands. Auf der Potsdamer Konferenz (17. Juli bis 2. August 1945) legten die Siegermächte des 2. Weltkrieges, Großbritannien, die SU und die USA — Frankreich nahm an der Konferenz nicht teil — fest, Deutschland während der Besatzungszeit als wirtschaftliche Einheit zu behandeln. Gleichzeitig wurde beschlossen, eine gleichmäßige Verteilung der wichtigsten Waren auf die vier Besatzungszonen vorzunehmen, um so ein ausgeglichenes Wirtschaftsleben zu gewährleisten und die Notwendigkeit zusätzlicher Einfuhren einzuschränken. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße haben an dem später in Gang kommenden I. nicht teilgenommen. Dieser nahm erst 1946 einen nennenswerten Umfang an. Das erste I.-Abkommen im heutigen Sinne war das sogenannte Dyson-Geschäft. Es wurde zwischen der britischen und der sowjetischen Besatzungszone abgeschlossen. Die britische Zone verpflichtete sich darin zur Lieferung von 41.320 Tonnen Stahl und [S. 294]Eisen im Austausch gegen 180.000 Tonnen Braunkohle und 500.000 Kubikmeter Brennholz. Dem Dyson-Geschäft folgte am 20. September 1946 das sog. Britengeschäft, das die Lieferung von Eisen und Stahl, Bereifung und Vieh im Austausch gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse, Braunkohlenbriketts, Grubenholz und Eisenerz vorsah. Im Herbst 1946 kam dann auch das erste Abkommen zwischen der amerikanischen und der sowjetischen Zone zustande, und schließlich folgten die sog. Sofra-Geschäfte zwischen der französischen und sowjetischen Besatzungszone. Eine neue Entwicklung ergab sich, als die Länder der amerikanischen und britischen Zone am 1. Januar 1947 eine übergeordnete Verwaltung, den Wirtschaftsrat in Minden, erhielten und im Juni 1947 schließlich zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Bi-Zone) zusammengeschlossen wurden. Damit entfiel bereits ein Teil des I. der westlichen Besatzungszonen untereinander. Gleichzeitig trat die Bi-Zone als neuer Handelspartner der Sowjetzone in Erscheinung. So wurde Mitte Januar 1947 zwischen der Bi-Zone und der Sowjetzone das Mindener Abkommen abgeschlossen. Es hatte eine Laufzeit von Januar 1947 bis Ende März 1948. Dem Mindener Abkommen folgte am 25. Nov. 1947 das sogenannte Warenabkommen 48, das aber infolge der Berliner Blockade und der Währungsreform nicht voll verwirklicht werden konnte. In dem vorgenannten Zeitraum wurden im I. die folgenden Umsätze erreicht: Die Blockade der Westsektoren Berlins durch die Sowjets, die am 31. März 1948 einsetzte, brachte den I. zum Erliegen. Als sie einschließlich aller Gegenmaßnahmen im Mai 1949 aufgegeben wurde, hatte sich die Situation grundlegend geändert. Durch die getrennten Währungsreformen war das ehemals einheitliche Währungsgebiet der Reichsmark gespalten (Währung). Der Währungsreform folgte im Frühjahr 1949 der Beschluß der Westmächte, ihre Besatzungszonen zu vereinigen, woraus im Sept. 1949 die BRD hervorging. Einen Monat später, im Okt. 1949 wurde die sowjetische Besatzungszone zur „DDR“ deklariert. Damit standen sich in Deutschland jetzt zwei politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich verschiedene Ordnungen gegenüber. Gleichzeitig war auch Berlin in einen östlichen und einen westlichen Teil gespalten worden. Im „Jessup-Malik-Abkommen“ vom 5. Mai 1949, mit dem die Berlin-Blockade beendet worden war, hieß es u.a.: „Alle Einschränkungen, die seit dem 1. 3. 1948 von der sowjetischen Regierung über Verkehr, Transport und Handel zwischen Berlin und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands sowie zwischen der Ostzone und den westlichen Besatzungszonen verhängt wurden, werden am 12. Mai 1949 aufgehoben.“ Damit war ein Junktim zwischen dem ungehinderten Verkehr zwischen Westdeutschland und West-Berlin einerseits und dem reibungslosen Verlauf des I. andererseits hergestellt (Berlin), das auch heute noch besteht. Die Veränderungen, die sich 1948 und 1949 in beiden Teilen Deutschlands vollzogen hatten, erforderten es, den I. auf eine neue Grundlage zu stellen. Um trotz der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die BRD zu verbindlichen Vereinbarungen zu gelangen, wurde 1949 die „Treuhandstelle für den I.“ mit Sitz in West-Berlin als ein Organ des Deutschen Industrie- und Handelstages errichtet. Heute ist die „Treuhandstelle für den I.“ eine dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnete Dienststelle. Sie wurde von ihm ermächtigt, mit den „DDR“-Behörden Vereinbarungen über den I. zu treffen. Als Verhandlungspartner auf der östlichen Seite fungierte bzw. fungiert die für den innerdeutschen Handel zuständige Hauptabteilung im Ministerium für Außenwirtschaft. Entsprechende Ermächtigungen wurden den beiden Stellen auch vom Westberliner Senat bzw. vom Ostberliner Magistrat erteilt. Am 8. Okt. 1949 wurde das Frankfurter Abkommen geschlossen. Damit wurde ein neuer Zahlungs- und Verrechnungsmodus in Form der „Verrechnungseinheit“ (VE) eingeführt, der im Prinzip auch heute noch gilt (siehe unter 2.). Um die sich aus dem Frankfurter Abkommen ergebenden Schwierigkeiten und Behinderungen bei der Abwicklung und der weiteren Entwicklung des I. zu vermindern, wurde am 20. Sept. [S. 295]1951 eine neue Vereinbarung, das sogenannte „Berliner Abkommen“ geschlossen, das jedoch erst im Mai 1952 wirksam wurde. Dieses Abkommen ist in der Zwischenzeit mehrfach ergänzt und verändert worden, bildet aber in der Fassung vom 16. Aug. 1960 auch heute noch die rechtliche Grundlage des I. 2. Rechtsgrundlagen Seit dem 1. Jan. 1961 bildet das „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DMark West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DMark Ost)“ (Berliner Abkommen) in der Fassung vom 16. Aug. 1960 die rechtliche Grundlage des I. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der Fassung des Abkommens von 1951 beziehen sich auf die Warenlisten, die Warenkonten und den Zahlungsverkehr. a) Warenlisten und Kontingentierung Während die früheren Warenlisten auf ein oder höchstens zwei Jahre befristet waren, sind sie jetzt in ihrer Dauer nicht begrenzt. Damit wurde sowohl dem Wunsch der westdeutschen Lieferanten als auch dem der östlichen Planwirtschaftler entsprochen. Die Warenlisten wurden von bisher fünf auf zwei reduziert. In Liste~1 sind die sogenannten „harten Waren“ aufgeführt. Von den Bezügen (Lieferungen der Ostseite) sind dies: Gruben- und Rundholz, Erzeugnisse des Braunkohlenbergbaus, Dieselkraftstoff, Erze, Roheisen, Stahlveredler, Erzeugnisse des Maschinen-, Fahrzeug-, Stahl-, Eisen- und Schiffbaus, elektronische Erzeugnisse und Büromaschinen, Vergaserkraftstoff und sonstige Mineralölerzeugnisse. Von den Lieferungen (Bezüge der Ostseite) sind in Liste~1 aufgeführt: Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie, der Ziehereien und Kaltwalzwerke und der Schmiede-, Hammer- und Preßwerke, Erzeugnisse des Bergbaus, NE-Metalle, Erzeugnisse des Maschinen-, Fahrzeug-, Stahl-, Eisen- und Schiffbaus, elektrotechnische Erzeugnisse und Büromaschinen. Alle übrigen Waren sind in Liste 2 erfaßt. Im Gegensatz zu Liste~1 sind hier nur einige Güter, insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, kontingentiert, während generell keine Begrenzung des Liefer- oder Bezugsvolumens besteht. Die Trennung in „harte“ und „weiche“ Waren und die Kontingentierung der einzelnen Warengruppen nach Maßgabe der jeweiligen Zusatzvereinbarungen erschienen zunächst erforderlich, um die Ostseite daran zu hindern, ausschließlich „harte“ Waren zu beziehen und „weiche“ Waren zu liefern. Inzwischen hat sich die Situation in dieser Beziehung sowohl durch konjunkturelle Schwankungen, Änderungen der Bedarfsstruktur bei beiden Vertragspartnern als auch aus politischen Gründen geändert, so daß in der praktischen Abwicklung des I. eine weitgehende Modifizierung eingetreten ist (siehe unter 4. und 5.). b) Preise, Verrechnung, Zahlungsverkehr In aller Regel wird der I. auf der Basis der westdeutschen Marktpreise abgewickelt. Die Zahlungen erfolgen auf dem Verrechnungswege (Clearing) über die Deutsche Bundesbank und die Staatsbank der DDR. Das zugrundeliegende Verrechnungsverhältnis 1:1, d.h. eine DMark West = 1 DMark Ost ist nur ein Clearingwert, der nicht etwa währungsmäßig die DMark West der DMark Ost gleichsetzt. Da Preisbasis die westdeutschen Marktpreise sind und ein erforderlich werdender Saldenausgleich in DMark West oder in devisenfähiger Währung zu erfolgen hat, ist die Verrechnungseinheit (VE) praktisch = DMark West. Zur Durchführung des Verrechnungsverkehrs wurden bei den beiden genannten Banken jeweils 3 Unterkonten eingerichtet. Es sind dies: Unterkonto 1: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste~1 ergeben. Unterkonto 2: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste 2 ergeben. Unterkonto 3: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die für Dienstleistungen erfolgen. Hierunter sind die Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Güter anfallen sowie Vergütungen für Bankspesen, Gerichtskosten, Verzugszinsen, Schadenersatzleistungen usw. Das Unterkonto~1 sowie die Unterkonten 2 und 3 zusammen können von jeder Seite [S. 296]bis zu einem Betrag von jeweils 100 Mill. VE überzogen werden. Durch eine Vereinbarung zum Berliner Abkommen vom 6. Dez. 1968 wurde der Swing auf 25 v. H. der jeweiligen Vorjahreslieferungen der „DDR“ festgesetzt. Um zu verhindern, daß der Swing als Dauerkredit in Anspruch genommen wird, ist in Ziffer 6 der Vereinbarung zum „Berliner Abkommen“ vom 16. Aug. 1960 vorgesehen, die drei Unterkonten jeweils zum 30. Juni jeden Jahres durch Bargeldüberweisungen auf das Konto S glattzustellen (Saldenausgleich, siehe auch unter 4. und 5.). 3. Umsatz und Warenstruktur Die nachstehende Aufstellung zeigt die Entwicklung des I. (Warenlieferungen, Warenbezüge und Dienstleistungen) seit 1953: Diese Angaben lassen ein kontinuierliches Wachstum des I. erkennen, das nur in den Jahren 1961 und 1962 unterbrochen wurde. Mit einer überdurchschnittlich hohen Wachstumsrate wurde 1966 die 3-Milliarden-Grenze überschritten. 1967 trat ein Rückgang ein, jedoch ist seit 1968 wieder eine aufsteigende Tendenz zu verzeichnen. Im Jahre 1968 wurde ein Umsatz von 2,9 Mrd. VE erzielt. Trotz dieses im ganzen günstig erscheinenden Bildes ist nicht zu verkennen, daß die Entwicklung des I. nicht mit der wirtschaftlichen Expansion in der BRD Schritt gehalten hat. Während der I. z. B. von 1960 bis 1965 unter Abrechnung der Dienstleistungen nur um 21 v. H. zunahm, erhöhten sich das Bruttosozialprodukt um 55 v. H., der Außenhandel um 57 v. H. und die Industrieumsätze um 41 v. H. Aber auch die wirtschaftliche Desintegration Deutschlands spiegelt sich in diesen Zahlen wider. Westdeutschland liefert heute weniger als 1 v. H. seiner Nettoproduktion an Mitteldeutschland, und der Anteil der mitteldeutschen Nettoproduktion am I. beträgt knapp 2 v. H., während 1936 rund ein Drittel an andere deutsche Gebiete — mit Ausnahme von Berlin — geliefert wurde. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Warenstruktur des I. für den Zeitraum 1965 bis 1967: [S. 298] Diese Aufstellungen lassen erkennen, daß in dem fraglichen Zeitraum bemerkenswerte Verschiebungen in der Warenstruktur des I. stattgefunden haben. Der wichtigste Vorgang auf der Bezugsseite ist der wertmäßige und anteilmäßige Rückgang der mitteldeutschen Lieferungen an Braunkohlenbriketts und Mineralölerzeugnissen. Für diese Entwicklung sind in Bezug auf die beiden Erzeugnisse durchaus unterschiedliche Gründe bestimmend gewesen. Die Bezüge an Braunkohlenbriketts hatten bis 1963 eine gewisse Stetigkeit aufgewiesen, während danach ein kontinuierlicher Rückgang eintrat: Der Rückgang war und ist in erster Linie auf Veränderungen der Verbrauchsstruktur in der BRD — Umstellung auf Ölfeuerung — zurückzuführen. Mit der gleichzeitigen umsatzmäßigen Ausweitung des I. mußte damit der wertmäßige Anteil der Braunkohlenbriketts an den Gesamtbezügen beträchtlich sinken. Bei Mineralöl lagen die Gründe für den Rückgang der Bezüge darin, daß die BRD mit Wirkung vom 1. Jan. 1964 an gezwungen war, die Zollschranken für Mineralöle innerhalb des EWG-Bereichs zu beseitigen und als Ausgleich dafür eine Mineralölsteuer einführte, um den Einnahmeausfall im Bundeshaushalt auszugleichen. Gleichzeitig wurden die bis dahin gezahlten Hydrierpräferenzen für Benzin teilweise abgebaut und für Diesel ganz beseitigt. Da die von der Ostseite gelieferten Treibstoffe ausnahmslos durch Hydrierung gewonnen werden, hatte diese Neuregelung zur Folge, daß der Verkaufspreis erheblich gesenkt werden mußte, und die „DDR“ nunmehr aus ihren Mineralöllieferungen wesentlich geringere Erlöse erzielte und die Lieferungen Anfang 1967 einstellte. Des weiteren ist die Zunahme der Bezüge an landwirtschaftlichen Produkten erwähnenswert. Auch auf der Lieferseite haben beträchtliche Verschiebungen stattgefunden. An erster Stelle ist hier der Anstieg bei chemischen Erzeugnissen zu nennen, wobei das Hauptkontingent auf Düngemittel entfällt, die die mitteldeutsche Industrie nicht in genügender Menge bedarfsgerecht produzieren kann. Eine weitere Steigerung der Lieferungen ist bei den Erzeugnissen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik zu verzeichnen. Hierin findet die gegenwärtige mitteldeutsche Wirtschaftspolitik ihren Ausdruck. Die Bestrebungen gehen dahin, den gesamten Produktionsapparat zu rationalisieren und durch qualitative Verbesserung der Produktion die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu steigern. In diesem Zusammenhang verdient auch Beachtung, daß im zweiten Halbjahr 1966 die Ostseite Maschinenlieferungen im Rahmen des I. drosselte und bereits genehmigte Bezugskontingente nicht ausnutzte. Schließlich ist der hohe Anteil der Lieferungen an landwirtschaftlichen Erzeugnissen bemerkenswert. Die „DDR“ kauft hier in erster Linie Futtermittel, Öle und Fette. Pankow verkaufte aber diese im I. bezogenen Nahrungsgrundstoffe mit einem Preisnachlaß weiter an Dänemark, um so seinen Außenhandel mit diesem EFTA-Partner zu stützen. Um für die Zukunft derartige Manipulationen zu unterbinden, verschärfte die BRD im Laufe des Jahres 1966 die Kontingents- und Genehmigungsbestimmungen für diese Güter. 4. Politische Aspekte a) Unterschiedliche Bedeutung in wirtschaftlicher Hinsicht Der I. ist in wirtschaftlicher Hinsicht für die „DDR“ von ungleich größerer Bedeutung als für die BRD. Setzt man ihn in Beziehung zum Umfang der Außenwirtschaft in beiden Teilen Deutschlands, so ergibt sich für die BRD ein Anteil von knapp 2 v. H., für die „DDR“ aber ein solcher von etwa 9 v. H. Mehr noch tritt das Gewicht des I. für die mitteldeutsche Wirtschaft in der Warenstruktur in Erscheinung. Sie bezieht in erster Linie Erzeugnisse der Metallurgie, des Maschinenbaus, der chemischen Industrie sowie Nahrungsmittel, Mineraldünger und Futtermittel. Sie legt ihr Schwergewicht auf den Bezug von Waren, die zur Durchführung ihrer Industrialisierungsprogramme dringend erforderlich sind. Demgegenüber umfassen die Gegenlieferungen zu einem wesentlichen Teil Braunkohlenbriketts, indu[S. 299]strielle Konsumgüter, Steine und Erden, also Erzeugnisse, die man im westlichen Ausland kaum absetzen könnte. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß sich in den letzten Jahren, besonders nach dem Bau der Mauer und der stärkeren Gleichschaltung der Außen-, Militär- und Wirtschaftspolitik der „DDR“ mit der der SU, vor allem durch den Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der „DDR“ und der SU vom Juni 1964, die Dinge wesentlich gewandelt haben und eine absolute Abhängigkeit von den westdeutschen Zulieferungen heute nicht mehr besteht. b) Die Aktion „Störfreimachung der Wirtschaft“ Am stärksten spürte die Ostberliner Regierung das wirtschaftliche Gewicht des I., als sie versuchte, die mitteldeutsche Wirtschaft von den westdeutschen Zulieferungen völlig unabhängig zu machen. Am 30. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe in Berlin von der BRD zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Danach leitete man unter dem Schlagwort v Störfreimachung der Wirtschaft“ eine Umorientierung der Außenhandelspolitik ein mit dem Ziel, die Abhängigkeit der mitteldeutschen Wirtschaft von der der BRD systematisch zu verringern. Eindeutig und offensichtlich mit Rückendeckung der SU ging man daran, für spätere Aktionen in der Berlin- und Deutschlandfrage die Hände frei zu haben. Außer durch Ausnutzung aller inneren Reserven und Ausweichmöglichkeiten versuchte man vor allem auf zwei Wegen, die Abhängigkeit von den westdeutschen Zulieferungen zu verringern: Der erste Weg bestand in noch wirksamerer Kooperation im Rahmen des RGW, in noch intensiverer Verflechtung mit dem Ostblock. Im Anschluß an die Moskauer Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien im Nov. 1960 begannen Wirtschaftsverhandlungen zwischen der SU und der „DDR“. Der zweite Weg bestand darin, daß man versuchte, Waren, die bisher aus der BRD bezogen wurden, nunmehr aus anderen westlichen Industriestaaten zu beziehen. Indes erwiesen sich die wirtschaftlichen Fakten als stärker, und die Umsatzentwicklung im I. in den darauffolgenden Jahren ließ erkennen, daß die Aktion „Störfreimachung der Wirtschaft“ das angestrebte Ziel nicht erreicht hatte. Eine Neuauflage dieser autarkischen Tendenzen — wenn auch in modifizierter Form — brachte die Leipziger Frühjahrsmesse 1965. Die starke Beteiligung der westdeutschen Industrie fand in der östlichen Presse kaum Erwähnung, während andererseits die Beteiligung der Firmen des westlichen Auslands publizistisch stark herausgestellt wurde. Deutlich war der Versuch zu spüren, die westdeutschen Firmen gegen die des westlichen Auslands auszuspielen. Wie schon vier Jahre vorher, lief auch diesmal wieder die Politik Ost-Berlins darauf hinaus, den Handel mit dem westlichen Ausland zu intensivieren, die wirtschaftliche und damit politische Bedeutung des I. zu verringern, um so die kommunistische Berlin- und Deutschlandpolitik zu unterstützen. c) Die Frage der Kreditvergabe an Ost-Berlin Die positive Einstellung der Bundesregierung und der politisch tragenden Kräfte der BRD zum I. fand ihren Ausdruck in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 13. Dez. 1966: „Wir wollen, soviel an uns liegt, verhindern, daß die beiden Teile unseres Volkes sich während der Trennung auseinanderleben. Wir wollen entkrampfen und nicht verhärten, Gräben überwinden und nicht vertiefen. Deshalb wollen wir die menschlichen, wirtschaftlichen und geistigen Beziehungen mit allen Kräften fördern.“ Im Westen Deutschlands wird der I. als eine letzte, wirksame Klammer zwischen den heute getrennten Teilen Deutschlands, als ein Restbestand der früher bestehenden wirtschaftlichen Einheit betrachtet. Darüber hinaus kommen bei den erforderlich werdenden Geschäftsverhandlungen, Montagen, Transport- und Dienstleistungen die Menschen aus beiden Teilen Deutschlands zusammen, und zweifellos hat auch die Summe solcher Kontakte ihr politisches Gewicht. Diese politischen Interessen haben gegenüber den wirtschaftlichen den Vorrang. Diese Auffassung fand ihren Niederschlag auch im Vertrag über die europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) vom 25. März 1957. Nach den Bestimmungen dieses [S. 300]Vertrages gilt der I. als innerdeutscher Handel, und die „DDR“ wird auch von den übrigen Vertragspartnern nicht als Drittland im Sinne dieses Vertrages angesehen. Diese Bestimmung bildet die Rechtsgrundlage dafür, daß Waren aus Mitteldeutschland zollfrei in die BRD geliefert werden können und daß, soweit es sich dabei um Agrarprodukte handelt, diese nicht den Sonderbestimmungen des Agrarmarktes der EWG unterliegen. Das wirtschaftliche Interesse Ost-Berlins am I. einerseits sowie das politische und humanitäre Anliegen der Bundesregierung andererseits, mußten die Frage nach Krediten in den Vordergrund rücken. Im Febr. 1962 trat das Ostberliner Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel über die Treuhandstelle für den I. in West-Berlin an das Bundeswirtschaftsministerium mit der Anfrage nach Gewährung eines Kredites heran. Pankow wünschte für einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 3 Mill. Tonnen Steinkohle im Wert von je 225 Mill. D-Mark und Industrieausrüstungen im Gesamtwert von 500 Mill. DM zu beziehen. Die Kreditwünsche der „DDR“ waren Gegenstand längerer und zäher Verhandlungen. Die Forderungen der Bundesregierung auf Passierscheine für Westberliner wurden von der östlichen Seite mit der Forderung beantwortet, daß die wirtschaftlichen Fragen zukünftig zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Beauftragten des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, die politischen Fragen jedoch zwischen den dafür bevollmächtigten Vertretern behandelt werden sollten. Gleichzeitig präsentierte die östliche Seite hierfür den stellvertretenden Außenminister Paul Wandel. Damit wurde ein Stillstand der Verhandlungen erzwungen. Ein Gegenvorschlag der BRD vom Jan. 1963 auf Erweiterung des Swing um jährlich 300 bis 400 Millionen Mark bei gleichzeitiger Wiederherstellung des freien Verkehrs innerhalb Berlins wurde von Ulbricht auf dem VI. SED-Parteitag im Jan. 1963 als „unsittliches Geschäft“ abgelehnt. Nachdem das Thema der Kredite im Dez. 1963 wiederum öffentlich diskutiert worden war, begann im September 1964 eine dritte Runde in den Kreditverhandlungen. Jetzt verlangte Ost-Berlin einen Kredit in Höhe von 500 Mill. Mark zur Finanzierung langfristiger Geschäfte, wobei diese Forderung jedoch mit einer Bedrohung der Zufahrtswege nach West-Berlin unterstrichen wurde. Gleichzeitig kam es in den letzten Septembertagen des Jahres 1964 mehrfach zu Verzögerungen bei der Abfertigung an den sowjetzonalen Grenzkontrollpunkten, womit Pankow offenbar seinen Kreditforderungen erhöhten Nachdruck verleihen wollte. Beginnend mit dem Jahre 1965 ließ sich eine flexiblere Haltung der westdeutschen Seite in der Kreditfrage feststellen. Im April wurde bekannt, daß man erstmals einen über 5 Jahre hinausgehenden Kredit gewährt hatte. (Es handelt sich um einen 8-Jahres-Kredit, der der Firma Henschel zur Lieferung einer Anlage zur Herstellung von Schädlingsbekämpfungsmitteln für die Leuna-Werke gewährt wurde.) Im Aug. 1966 wurde die 1961 eingeführte Bundesgarantie für den Fall der Anwendung der Widerrufsklausel vervollständigt. (Mit dem Fortfall der Widerrufsklausel ist die Garantie inzwischen gegenstandslos geworden — siehe auch 5.) Im März 1967 folgte schließlich die Gründung einer Gesellschaft zur Finanzierung mittelfristiger Kredite im I. (Gefi). d) Pankow: „Außenhandel zwischen zwei deutschen Staaten“ Während von westdeutscher Seite der I. als ein Mittel der wirtschaftlichen Verklammerung beider Teile Deutschlands angesehen wird, ist die Politik der östlichen Seite darauf gerichtet, 1. den I. in einen Außenhandel zwischen den beiden deutschen Staaten, und zwar der BRD und der „DDR“ umzudeuten; 2. West-Berlin als besonderes, nicht zur BRD gehöriges Territorium zu betrachten und gesonderte Handelsbeziehungen zwischen der „DDR“ und West-Berlin herzustellen; 3. jede Verbindung zwischen den Fragen des I. und den Fragen der Berlin- und Deutschlandpolitik zu leugnen. Den krassesten Vorstoß in dieser Richtung stellte die Fernsehansprache Ulbrichts im Febr. 1963 dar, mit der er versuchte, sich in den damaligen Westberliner Wahlkampf zugunsten der „SED Westberlin“ einzuschalten. Ulbricht erhob die For[S. 301]derung, daß West-Berlin nicht mehr als Teil des „Währungsgebietes D-Mark West“, sondern als „dritter Staat“ mit der „DDR“ verhandeln solle. Dem gleichen Zweck — der Herauslösung West-Berlins aus dem I.-Abkommen und den Handelsabkommen der BRD mit den Ostblockstaaten — dienten auch die Einladung Westberliner Kaufleute und Industrievertreter in die sowjetische Handelsmission im Sowjetsektor von Berlin und nach Weimar im Frühjahr 1963. Die Industrie- und Handelskammer lehnte die Einladung ab, da die Sowjets die Einbeziehung Westberlins in den Handelsvertrag mit der BRD negierten und für Gespräche mit Vertretern der Westberliner Wirtschaft nicht die Ostberliner Handelsmission der Sowjets, sondern die sowjetische Handelsmission in Köln zuständig sei. 5. Zusatzvereinbarung, Zugeständnisse der BRD, der I. 1967 und 1968 Aus praktisch-wirtschaftlichen, aber auch aus politischen Gründen war es erforderlich, zur Durchführung des I. für die einzelnen Kalenderjahre bestimmte Zusatzvereinbarungen zu treffen (Art. 13 und Anl. 9 zum „Berlin-Abkommen“, Vereinbarungen über Verfahrensfragen betreffend). Derartige Zusatzvereinbarungen sind jedoch nur auf der Basis und im Rahmen der Bestimmungen des Abkommens möglich. So wurde z. B. der Saldenausgleich abweichend von Art. 9 bisher nur einmal, am 30. Juni 1963, durchgeführt. In den Jahren 1962, 1964 und 1965 verzichtete man auf die Glattstellung der Konten, und 1966 wurde der Glattstellungstermin in den März vorverlegt und ein zufälliger Ausgleichsstand zu diesem Zeitpunkt als Saldenausgleich angenommen. Für 1967 wurde eine besondere Regelung getroffen. Auf den Saldenausgleich per 30. Juni 1967 wurde verzichtet und statt dessen vereinbart, daß die östliche Seite am 31. Dez. 1967 die Unterkonten 2 und 3 auszugleichen hat. Konto~1 bleibt von dieser Regelung unberührt, und der nächste Saldenausgleich sollte erst 1968 durchgeführt werden. Umfangreiche Erleichterungen und Zugeständnisse der BRD zur weiteren Entwicklung des I. wurden im Aug. 1967 gewährt. Sie gingen weit über die bisher üblichen Zusatzvereinbarungen hinaus, und, da sie die allgemeinen Bestimmungen des „Berliner Abkommens“ berührten, wäre rein juristisch eine Änderung der Vertragsgrundlage erforderlich gewesen. Diese aber unterblieb aus politischen Gründen (s.o.). Mitte 1967 begann sich abzuzeichnen, daß der I. stagnierte und sogar eine, wenn auch geringfügige, rückläufige Tendenz aufwies. Einerseits begann Pankow seine Bezüge einzuschränken, andererseits war eine Ausweitung der Lieferung in das Bundesgebiet wegen der herrschenden Konjunkturlage nicht ohne weiteres möglich. Um den I. wieder zu beleben und vor allem vor einer weiteren Schrumpfung zu bewahren, sah sich die BRD zu einer Reihe von Erleichterungen und Zugeständnissen veranlaßt. An erster Stelle ist hier der Verzicht auf die Widerrufsklausel zu nennen. Diese war in einem (nicht veröffentlichten) Protokoll enthalten, das im Frühjahr 1961 dem „Berliner Abkommen“ hinzugefügt worden war. Sie besagte, daß bei schwerwiegenden Eingriffen in den I. oder den Berlin-Verkehr von seiten der „DDR“ die BRD auch bereits zugesagte Lieferungen von Waren der Liste~1 widerrufen kann. In der Praxis wurde die Widerrufsklausel so gehandhabt, daß vom 1. Jan. 1961 an Warenbegleitscheine für Lieferungen von Waren des Unterkontos~1 nur noch unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigt wurden. Gegen das Bestehen dieser Klausel ist von östlicher Seite von Anfang an mit dem Argument Sturm gelaufen worden, daß sie eine Diskriminierung der „souveränen DDR“ darstelle und den „Handelsverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten“ einseitig behindere. Tatsächlich ist die Klausel in den darauffolgenden Jahren niemals — auch nicht bei den den freien Zugang nach Berlin störenden Manövern und Truppenbewegungen in Mitteldeutschland — angewendet worden. In der jüngsten Vergangenheit hat man dann in vereinzelten Fällen bei längerfristigen Verträgen über Anlagegeschäfte auf die Anwendung der Klausel verzichtet, so daß, schon unter dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen Behandlung aller am I. beteiligten Firmen, der generelle Verzicht auf die Widerrufsklausel nur noch eine Frage der Zeit war. Im Aug. 1967 verzichtete die BRD auf die Widerrufsklausel. Durch eine weitere Vereinbarung vom August 1967 wurden die Swingbeträge für das Unterkonto~1 und die Unterkonten 2 und 3 zu einem Gesamtswing zusammengefaßt. Mitteldeutschland wurde dadurch in die Lage versetzt, den Swing für die Waren in [S. 302]Anspruch zu nehmen, für die er dringend benötigt wird. Darüber hinaus wurden die Bezugs- und Lieferkontingente für Maschinen für den Zeitraum 1967 bis 1969 erhöht. Und schließlich gab die Bundesregierung unmittelbar vor der Eröffnung der Leipziger Herbstmesse 1967 bekannt, daß sie auch in den Fragen der Mehrwertsteuer eine Billigkeitsregelung für den I. getroffen habe. Die Regelung sieht Vergünstigungen sowohl für die Warenlieferungen nach Mitteldeutschland, als auch für die Warenbezüge von dort vor. Die Warenlieferungen nach Mitteldeutschland werden unter Einhaltung des Vorsteuerabzugs von der Mehrwertsteuer freigestellt, wänrend für die Warenbezüge aus Mitteldeutschland den beziehenden Firmen im Bundesgebiet ein Anspruch auf Kürzung des Steuersatzes nach Maßgabe näherer Vorschriften eingeräumt wird. Alles in allem laufen die getroffenen Regelungen darauf hinaus, daß der östlichen Seite Vergünstigungen in Höhe von ca. 100 Mill. Mark, der BRD Steuerausfälle in der gleichen Höhe entstehen. Die Bundesregierung blieb auch in der Folgezeit weiter darum bemüht, durch Maßnahmen und Vereinbarungen zu einer Intensivierung des I. beizutragen. Im Ergebnis dieser Bemühungen kam es am 6. Dezember 1968 zu folgenden Vereinbarungen zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Ministerium für Außenwirtschaft: a) Mineralölausgleichszahlung Die Bundesregierung zahlt für Mineralöllieferungen der „DDR“ in den Jahren 1965 und 1966 einen Mineralölausgleich in Höhe von 120 Mill. DM. Die Zahlung erfolgt in zwei gleichen Raten von 60 Mill. DM jeweils zum Jahresende 1968 und 1969. Die „DDR“ wird dafür Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse aus der BRD beziehen. b) Erhöhung der Liefer- und Bezugskontingente für Maschinen Die beiderseitigen Lieferkontingente für Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse werden wie folgt erhöht (in Mill. VE): c) Swing und Saldierung Der bisher 200 Mill. DM betragende Swing wird auf 25 v. H. der jeweiligen Vorjahreslieferungen der „DDR“ festgesetzt (bspw. für 1969 360 Mill. VE). Die 1960 vereinbarte jährliche Saldierung aller Verrechnungskonten und der damit verbundene Barausgleich fallen künftig fort. Schließlich erfolgte mit dem Erlaß der „Allgemeinen Genehmigung Nr. 2—L—“ vom 21. 1. 1969 eine weitere Maßnahme der Bundesregierung zur Förderung des I. Mit dieser allgemeinen Genehmigung werden die Lieferungen nach Mitteldeutschland bis auf die wenigen unter Embargogesichtspunkte fallenden Waren durch Wegfall der Einzelgenehmigungspflicht liberalisiert. Eine entsprechende Regelung für Bezüge wird vorbereitet. Die Bundesregierung hat mit den dargestellten Maßnahmen und Vereinbarungen ihrer wiederholt erklärten Bereitschaft zur Förderung und Erleichterung des innerdeutschen Handels konkreten Ausdruck verliehen. Die weitere Entwicklung des Handelsverkehrs zwischen beiden Teilen Deutschlands hängt nunmehr wesentlich davon ab, daß auch die andere Seite wirksame Maßnahmen zur Intensivierung des I. durchführt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 293–302 Interwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr

Interzonenhandel (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter I. versteht man den Warenaustausch und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen zwischen der BRD (einschließlich West-Berlins) und der „DDR“ (einschließlich Ostberlins). 1. Historische Entwicklung Mit I. bezeichnete man ursprünglich den Warenaustausch zwischen den vier Besatzungszonen Deutschlands. Auf der…

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Binnenhandel (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Entwicklung. Wie die Entwicklung der übrigen Bereiche der mitteldeutschen Wirtschaft, so ist auch die des B. durch Enteignung der privaten Betriebe, fortschreitende Vergrößerung des genossenschaftlichen und staatlichen Sektors und Imitation des sowjetischen Vorbildes gekennzeichnet. Nachdem aus zwingenden ökonomischen Gründen anfänglich die Entwicklung des privaten Groß- und Einzelhandels toleriert worden war, wurden 1946 bereits die „Industrie- und Handelskontore“ als Großhandelsunternehmen mit einer staatlichen Beteiligung von 51 v. H. geschaffen. Gleichzeitig begann die sowjetische Besatzungsmacht durch bevorzugte Warenzuteilungen und andere Maßnahmen die Konsumgenossenschaften zu fördern, während dem privaten Einzelhandel verschiedene Beschränkungen auferlegt wurden (Auflösung der Kreiseinkaufsgenossenschaften, Liquidierung des Edeka-Verbandes im Juni 1947). Die folgende Zeitspanne von 1948 bis 1953 ist durch ein weiteres Vordringen der staatlichen Handelsorgane gekennzeichnet. Mit der Begründung, daß sich die Industrie- und Handelskontore zu „Monopolen des privaten Großhandels“ entwickelt hätten, wurden sie von der neugegründeten „Deutschen Handelsgesellschaft“ (DHG) übernommen, die nunmehr als Dachorganisation für den gesamten Großhandel fungierte. Da die DHG ihre Aufgaben nicht erfüllen konnte, wurde sie durch die Deutschen Handelszentralen (DHZ) abgelöst, die als öffentlich rechtliche Anstalten in den Jahren 1949 bis 1951 errichtet wurden. In der Folgezeit ist der staatliche Großhandel mehrfach umorganisiert worden, bis er seine heutige Struktur erreichte (Großhandelsgesellschaften, Großhandelskontore, Staatliche Kontore). Während die Jahre 1948 bis 1953 praktisch [S. 124]zur Ausschaltung des privaten Großhandels führten, lag in bezug auf den Einzelhandel das Charakteristische dieser Etappe in der Gründung der staatlichen Einzelhandelsorganisation HO. Im Zuge des 1952 verkündeten Aufbaus des Sozialismus wurde der private Sektor im Einzelhandel zugunsten der HO reduziert, zahlreiche Einzelhändler wurden zur Aufgabe ihrer Betriebe gezwungen, enteignet oder zur Flucht getrieben. Nachdem der Neue Kurs (1953 bis 1954) eine Unterbrechung im Prozeß der Sozialisierung des Handels gebracht hatte, wurde ab 1955 die Ausschaltung des privaten Handels wieder forciert. Neben der kontinuierlichen Verringerung des privaten Anteils am Gesamteinzelhandelsumsatz erfolgte seit 1956 die Einbeziehung der privaten Einzelhändler und Gastwirte in den sozialistischen Aufbau auf dem Wege des Kommissionshandels. Für 1967 wird der Anteil des sozialistischen Einzelhandels mit 78,8 v. H., davon 34 v. H. konsumgenossenschaftlicher Handel, angegeben. Auf den privaten Sektor entfielen 12,1 und den Kommissionshandel 9,1 v. H. („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, Seite 346). 2. Gegenwärtige Struktur des Binnenhandels. Die organisatorische Gliederung und Leitung des B. geschieht nach dem Produktions- und Territorialprinzip. Dabei ist zwischen Konsumgüterhandel und Produktionsmittelhandel zu unterscheiden, a) Wichtigste Organe des Konsumgüterhandels nach ihrem Unterstellungsverhältnis: Dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehen: Vereinigung Volkseigener Warenhäuser Zentrum; Versandhaus Leipzig (Versandhandel); Zentrale Warenkontore; GHK Obst und Gemüse-Importleitgroßhandel; Intershop. Dem Rat des Bezirks bzw. dem Rat des Kreises unterstehen: Großhandelsgesellschaften; HO-Kreisbetriebe. Dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften unterstehen: Zentrales Konsum-Handels- und Produktionsunternehmen konsument; Konsumgenossenschaften. Den VVB der Konsumgüterindustrie unterstehen: Industrieläden; VEB-Industrievertrieb für Rundfunk-Fernsehen; -Waschmaschinen; -Kühlschränke; -Fahrzeuge. Ferner gehören zum Konsumgüterhandel die Betriebe des privaten Einzelhandels, Gaststätten sowie den Kommunen unterstehende Handelsorgane. b) Organe des Produktionsmittelhandels: Vor allem sind die den Ministerien der Produktionsverwaltung bzw. den VVB unterstehenden Staatlichen Kontore, Deutsche Handelszentralen, Leitstellen und Absatzkontore zu nennen, ferner die dem Landwirtschaftsrat unterstellten Betriebe des Landhandels (Handelskontore, VEAB, VdgB) sowie der den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstellte VEB-Altstoffhandel. 3. Die Funktion des B. — Das Neue Ökono[S. 125]mische System. Der B. hat die ihm obliegenden Aufgaben und Funktionen — Belieferung der Produktion mit bedarfsgerechten Produktionsmitteln, Einwirkung auf die Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Industriewaren — nur unvollkommen zu erfüllen vermocht. Die vielfachen Mängel, z. B. in der Materialversorgung der Betriebe sowie in der Versorgung der Bevölkerung haben ihre Ursache oftmals auch in des Schwächen und Fehlleistungen des Verteilungsapparates. Diese Unzulänglichkeiten fanden ihren Ausdruck insbesondere in den ständigen Änderungen der Organisationsstruktur des Handelsapparates, personellen Umbesetzungen und Maßregelungen der verantwortlichen Funktionäre sowie im Erlaß einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, administrativer Vorschriften und in der Errichtung immer neuer Kontrollinstanzen (Kontrolle). Von diesen Maßnahmen seien hier als charakterisierende Beispiele die folgenden angeführt: 5. 8. 1954: Beschluß des Ministerrats über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Handels (stärkere Einwirkung des Handels auf die Produktion, Ausbildung von Handelskadern, Mobilisierung der Masseninitiative der Bevölkerung zur Verbesserung der Arbeit des Handels durch Käuferversammlungen, Führung von Beschwerdebüchern u.a.m.). 3. 5. 1956: Bildung der Staatlichen ➝Handelsinspektion. 7. 1. 1957: Bildung der Staatlichen Güteinspektion des Ministeriums für Handel und Versorgung (Qualität der Erzeugnisse). 15. 10. 1960: Anordnung über die Zusammenarbeit zwischen Handel und Produktion (Regelung der Einkaufstätigkeit, Bildung von Fachkollektiven und Einkaufskollektiven). 26. 3. 1960 und 20. 2. 1961: Anordnungen über die Versorgung in wichtigen Industriezentren und Großbetrieben. 26. 5. 1966: Verordnung über die Versorgungsinspektion. Seit 1963 wird im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems versucht, die vorwiegend administrative Leitungstätigkeit und Anwendung von Zwangs- und Kontrollmaßnahmen einzuschränken und durch Berücksichtigung ökonomischer Faktoren und Gesetzmäßigkeiten die Arbeit der Organe des B. zu verbessern. Die wichtigsten dabei getroffenen Reformen sind die folgenden: a) Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Handelsbetrieben und ökonomischen Führungszentren des Handels; b) Entwicklung echter ökonomischer Beziehungen zwischen Industrie und Handel; c) Materielle Interessiertheit der im Handel Tätigen; d) Konzentration der Handelstätigkeit und Entwicklung moderner Organisationsformen (Warenhausvereinigungen, Versandhandel, Filialsystem, Sortimentsgroßhandel); e) Rationalisierung der Handelsbetriebe und Verbesserung der materiell-technischen Basis des Handels (Selbstbedienungsläden, Entwicklung der Verpackungsindustrie); f) Verbesserung der Planung und Leitung des B. durch fundierte wissenschaftliche Führungstätigkeit. Bis zur Stunde ist man von der Erreichung der gesteckten Ziele allerdings noch recht weit entfernt. Dies gilt insbesondere für die Anwendung des Systems der ökonomischen Hebel, die vielfach in einer den angestrebten Zielen entgegengesetzten Richtung wirken. Als Beispiel hierfür kann die zu Beginn des Jahres 1968 im B. eingeführte Handelsfondsabgabe dienen. Sie entspricht der Produktionsfondsabgabe der Industriebetriebe. So sinnvoll die Einführung der Produktionsfondsabgabe in der Industrie war, um z. B. nicht benötigte Maschinen und überflüssige Lagerbestände abzubauen, so schädigend war die schematische Übertragung dieser Maßnahme auf den B. Sie führte zu einer Verringerung des Warensortiments, Verkleinerung des Warenlagers, Beschränkung des Handelsrisikos und damit zu einer Verschlechterung der Versorgung (Quelle: „Handelswoche“ vom 2. April 1968). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 123–125 Bildungsstätten der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Binnenschiffahrt

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Entwicklung. Wie die Entwicklung der übrigen Bereiche der mitteldeutschen Wirtschaft, so ist auch die des B. durch Enteignung der privaten Betriebe, fortschreitende Vergrößerung des genossenschaftlichen und staatlichen Sektors und Imitation des sowjetischen Vorbildes gekennzeichnet. Nachdem aus zwingenden ökonomischen Gründen anfänglich die Entwicklung des privaten Groß- und Einzelhandels toleriert worden war, wurden 1946 bereits die „Industrie- und…

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Ministerium der Finanzen (1969)

Siehe auch: Ministerium der Finanzen: 1966 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Stattshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen Haushaltswirtschaft sind jedoch diese Planungen und deren Durchführung mit der staatlichen Volkswirtschaftsplanung aufs engste verknüpft (Planung, Wirtschaft). Da alle wesentlichen Produktionsmittel „staatliches Eigentum“ und demgemäß betriebliche Vorgänge (z. B. Investitionen, Abschreibungen, Gewinne und Verluste) „staatliche“ Finanzoperationen bzw. für die „Staatsfinanzen“ relevante Größen sind, ist der Aufgabenbereich des MdF weit umfassender als der westlicher Länder (Zahlungsverkehr, Devisen). Aus dem gleichen Grunde obliegt dem MdF auch die [S. 424]Einwirkung und Kontrolle auf das innere Finanzgebaren der volkseigenen Wirtschaft. Diese Aufgaben sind seit Anfang 1966 weiter ausgebaut und intensiviert worden: die Finanzrevision ist nicht mehr eine Aufgabe der VVB, sondern des MdF. Die „staatliche Finanzrevision“ des MdF erstreckt sich damit auf die Bilanzprüfung, die Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung, die Vermögenskontrolle (Finanzplanabrechnung) und soll darüber hinaus Finanzanalysen erstellen, die Aufschlüsse über das innere Finanzgebaren der Betriebe geben und als Grundlage für Direktiven für eine sparsamere Finanzwirtschaft in der Zukunft dienen können. Diese Neuorientierung muß im Zusammenhang mit den Bemühungen der Verwaltung zur Rationalisierung des Wirtschaftssystems gesehen werden (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft), in deren Rahmen man bemüht ist, sich bestimmte Elemente des Systems der westlichen Marktwirtschaft zunutze zu machen. So führte der Minister der Finanzen im Dez. 1965 aus, daß für diese neuen Aufgaben „Spezialisten der Finanzrevision“ benötigt werden mit einem „Ausbildungsgrad, der in … den USA, Großbritannien, Westdeutschland und Frankreich bereits seit geraumer Zeit von hochqualifizierten Revisoren (Wirtschaftsprüfern), verlangt wird“. Minister der Finanzen ist Siegfried ➝Böhm. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 423–424 Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium der Justiz

Siehe auch: Ministerium der Finanzen: 1966 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Stattshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen…

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Ministerium für Kultur (1969)

Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Jan. 1954 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Abusch, wurde 1961 durch Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen“ durch Gysi ersetzt. Das MfK. hat, „ausgehend von der kulturellen Grundaufgabe, eine sozialistische Nationalkultur zu entwickeln, … unter anderem die Aufgabe, das Entstehen von Kunstwerken des sozialistischen Realismus zu fördern, die kulturelle Initiative und die eigenschöpferische Tätigkeit der Werktätigen zu entwickeln und zu fördern und durch die Lösung dieser Aufgaben auch alle humanistischen Kräfte in Westdeutschland zu unterstützen …“ (Statut des MfK. von 1963). Das MfK. gliedert sich u.a. in die Abt. örtliche Organe, Grundsatzfragen, Kulturelle Massenarbeit; Theater, Musik, Veranstaltungswesen; Bildende Kunst und Museen; Kulturelle Beziehungen zum Ausland. Die Buchproduktion und die Einrichtungen des allgem. öffentlichen Bibliothekswesens (Bibliotheken) werden seit Anfang 1963 durch die Hauptverwaltung Verlagswesen und Buchhandel, die Filmproduktion durch die Hauptverwaltung Film (innerhalb des MfK.) gesteuert. Die Leiter der Abteilungen und Hauptverwaltungen gehören ebenso wie der Minister und seine Stellvertreter (Horst ➝Brasch als Staatssekretär, Kurt Bork, Dr. Wilfried Maass, Robert Lehmann, Siegfried Wagner) der SED an. Beigegeben ist dem MfK. ein wissenschaftlich-künstlerischer Beirat, konstituiert am 5. 3. 1954. Nach einer Ankündigung Ulbrichts vom 25. 4. 1964 soll das MfK. weitere Beiräte für seine einzelnen Sparten erhalten. (Kulturelle Massenarbeit, Kulturpolitik, Literatur, Bildende Kunst, Verlagswesen, Buchhandel. Filmwesen, Museen, Musik, Theater) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 427 Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Leichtindustrie

Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Jan. 1954 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Abusch, wurde 1961 durch Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und neue…

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Treuhandvermögen (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR“ vom 6. 9. 1951 (GBl. S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Unternehmen wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den ihnen unterstellten Vereinigungen Volkseigener Betriebe übertragen, ausländische Beteiligungen an Unternehmen der Deutschen Investitionsbank, Zahlungsmittel, Wertpapiere, Bankguthaben der Deutschen Notenbank. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z. B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die [S. 657]IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum „Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland“ zurückgestellt. Das Vermögen von Personen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 „über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen“ vom 20. 8. 1958 (GBl.~I, S. 644) unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen), für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. werden auch die in Ost-Berlin und der „DDR“ liegenden West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der BBD wohnen, wird nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. Auch die staatliche Verwaltung ist dem im Westen lebenden Eigentümer zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Die gleichen Grundsätze gelten für Vermögen, das Ausländer nach dem 8. 5. 1945 — z. B. durch Erbfolge — erwerben. Wenn es sich bei dem Ausländer selbst um einen früheren Flüchtling handelt, wird sein Vermögen als Flüchtlingsvermögen behandelt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 656–657 Treubruch, landesverräterischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Truppenstärken

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR“ vom 6. 9. 1951 (GBl. S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…

DDR A-Z 1969

Paßwesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesetzliche Grundlage ist das Paßgesetz vom 15. 9. 1954 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 650). Für jeden Grenzübertritt wird ein Paß mit eingetragenem Visum benötigt. Seit dem 12. 6. 1968 unterliegt auf Grund der 5. DB zum Paßgesetz vom 11. 6. 1968 auch der innerdeutsche Reiseverkehr, insbesondere der zwischen West-Berlin und der BRD der Paß- und Visapflicht (Interzonenverkehr). West-Berlinern wird das seitdem notwendige Ein- oder Durchreisevisum auf Vorlage des West-Berliner Personalausweises gegen entsprechende Gebühr erteilt. Auf Grund von Abkommen mit Polen und der ČSSR ist seit Sommer 1967 im Reiseverkehr zwischen diesen beiden Ländern und der „DDR“ der Visumzwang aufgehoben worden. Pässe gelten im Ausland als Legitimation nur für die im Paß eingetragenen Länder. Die Versagung und Entziehung des Passes bedarf keiner Begründung (2. DB zum Paßgesetz vom 16. 9. 1963 — GBl. II, S. 691). Wer die gesetzlichen Bestimmungen oder die auferlegten Beschränkungen über Ein- und Ausreise, Reisewege und Fristen oder den Aufenthalt nicht einhält, oder wer durch falsche Angaben für sich oder für einen anderen eine Genehmigung zum Betreten oder Verlassen der „DDR“ erschleicht oder ohne staatliche Genehmigung das Gebiet der „DDR“ verläßt oder in dieses nicht zurückkehrt, wird wegen ungesetzlichen ➝Grenzübertritts mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem), in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Bürgern der BRD, „die die völkerrechtswidrige annexionistische Politik der Alleinvertretungsanmaßung verfechten oder maßgeblich fördern oder die westdeutschen gesetzlichen Bestimmungen völkerrechtswidrig gegen Bürger der DDR anwenden“, kann nach der 4. DB zum Paßgesetz vom 1. 12. 1966 (GBl. II, S. 855) die Einreise verweigert werden (Staatsbürgerrechtsschutzgesetz, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Weitere Ein- und Durchreiseverbote enthalten die Anordnungen des Innenministeriums vom 11. 3. 1968 für Mitglieder der NPD und andere „neonazistische Kräfte“ und vom 13. 4. 1968 für Minister und leitende Beamte der Bundesregierung. (Berlin) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 465 Passierscheinabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patenschaften

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesetzliche Grundlage ist das Paßgesetz vom 15. 9. 1954 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 650). Für jeden Grenzübertritt wird ein Paß mit eingetragenem Visum benötigt. Seit dem 12. 6. 1968 unterliegt auf Grund der 5. DB zum Paßgesetz vom 11. 6. 1968 auch der innerdeutsche Reiseverkehr, insbesondere der zwischen West-Berlin und der BRD der Paß- und Visapflicht (Interzonenverkehr).…

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Brandenburg (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und Neubrandenburg aufgehoben. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1415 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjet. Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen; es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz am 21. 7. 1947 durch SMAD-Befehl 180 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Okt. 1949 war B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. (Länder) 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt, Hauptort der Mark B., an der Havel, mit 91.775 Einwohnern (1967) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Zuchthaus B.-Goerden. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127–128 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Braunkohlenindustrie

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer…

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1969: K

Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT Kennziffern Kernforschung Kern, Käthe Keßler, Karl-Heinz Kieß, Kurt Kindergarten Kindergeld, staatliches Kinderheime Kinderkrippen Kinder- und Jugendliteratur Kinder, uneheliche Kinderzeitschriften Kinder, Zusammenführung mit Eltern Kinderzuschlag, Staatlicher Kind, Friedrich Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald Kirchhoff, Werner Klapproth, Helmut Klasse Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleiber, Günther Klingenthal Klöster Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Knolle, Rainer Koexistenz Kohlenindustrie Kohl, Michael, Dr. Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektiv der sozialistischen Arbeit Kollektive Führung Kollektivierung Kolonialismus Kombinat Kominform Komintern Komitee Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee für Touristik und Wandern Komitee zum Schutz der Menschenrechte Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland Kommission Kommission für Arbeit und Löhne Kommission für gesellschaftliche Erziehung Kommissionshandel Kommissionsverträge Kommunismus Kompaß Komplexwettbewerb Komponisten Konfessionen Konfliktkommission Konföderation Konkurs Konsulate Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumorientierung Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollpassierpunkte Kontrollplätze Kontrollposten Kontrollrat Kontrollstreifen Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation in der Industrie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsverbände Koordinierung Kosmopolitismus Kostenrechnung Köthen KPD KPdSU KPKK Krack, Erhard Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoffversorgung Kraftverkehr Kramer, Erwin, Dr.-Ing. Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Krausz, Georg Kredite Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisgericht Kreisplankommissionen Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegshetze Kriegsopferversorgung Kriegsverbrechen Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Krolikowski, Werner Kulturarbeit, gewerkschaftliche Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kulturobmann Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurierdienst, Zentraler (ZKD) Kurorte Küste Küstrin KVP KVPD Kybernetik

Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT …

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Arbeitskräfte (1969)

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.). Unter den rd. 6,3 Mill. Arbeitnehmern sind über 700.000 Empfänger von Altersrenten, die für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gewonnen wurden. Der Anteil der Frauen an den Arbeitnehmern liegt mit 48 v. H. weit über dem entsprechenden Frauenanteil in der BRD (1966: 33 v. H.). Die ungünstige Bevölkerungsstruktur wird bis 1970 einen Rückgang der Personenzahl im arbeitsfähigen Alter zur Folge haben. Umfassende Lenkungsmaßnahmen sollen dem Mangel entgegenwirken. Gesetzliche Grundlage sind das am 1. 7. 1961 in Kraft gesetzte Gesetzbuch der Arbeit und die VO vom 24. 8. 1961 zur Verbesserung der „Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung“, durch die die 1951 aufgelösten Arbeitsämter mit anderer Bezeichnung wieder eingeführt wurden. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung in den Bezirks- und Kreisverwaltungen haben danach die A.-Reserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Maßnahmen hierzu sind: a) die Auflage an Betriebe, A. an andere Betriebe abzustellen; b) die Verfügung einer Einstellungssperre für Betriebe, deren A.-Zahl die im Betriebsplan vorgesehene Zahl erreicht hat; c) Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer A. aus der A.-Reserve; d) Einstellungssperre für A. aus landwirtschaftlichen und Bauberufen in Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche. Die in der Regel mit politischem Druck auf die Arbeitnehmer verbundene Lenkung schränkt die freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes ein. Seit 1966 sind jedoch gewisse Lockerungen eingetreten. (Arbeitsmarkt, Berufslenkung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, Ausländische

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.).…

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Akademie für Ärztliche Fortbildung (1969)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Eines der vier medizinischen Zentralinstitute in Berlin-Lichtenberg, die Ende 1960 aus der Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und ärztliche Fortbildung hervorgegangen sind. Anfänglich allgemein auf die „Qualifizierung“ (Pj.) von Ärzten in Kurzlehrgängen gerichtet, ist sie in den letzten Jahren zum Zentrum der „graduellen Ausbildung“ der Ärzte geworden, d.i. die Ausbildung der Fachärzte, zu denen auch die Praktischen Ärzte zählen. Mit der neuen Facharztordnung vom 1. 2. 1967 ist der A. die förmliche Verantwortung für die Facharztausbildung und die Veranstaltung von Lehrgängen auf allen Fachgebieten übertragen worden, an denen die Ärzte im Verlauf der (durchgängig fünfjährigen) Facharztausbildung periodisch teilzunehmen haben. — Da[S. 20]neben veranstaltet die A. Fortbildungskongresse und Weiterbildungslehrgänge für die „postgraduelle Ausbildung“ (Medizinische Ausbildung). — Die Lehrstühle der A. sind nebenamtlich besetzt, fast ausschließlich mit Lehrstuhlinhabern der Medizinischen Fakultäten und Akademien. Nur der Wissenschaftliche Direktor (Dr. Burghardt) ist hauptamtlich tätig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19–20 AHU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, Berlin

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Eines der vier medizinischen Zentralinstitute in Berlin-Lichtenberg, die Ende 1960 aus der Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und ärztliche Fortbildung hervorgegangen sind. Anfänglich allgemein auf die…

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Berlin (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Politische Geschichte Die Nachkriegsgeschichte B.s beginnt mit der Kapitulation des deutschen Stadtkommandanten von B., General Weidling, am 2. 5. 1945. Entsprechend früheren Abkommen zwischen der UdSSR, den USA und Großbritannien (vom 12. 9. 1944 und 14. 11. 1944) unterzeichneten die 4 Oberbefehlshaber der siegreichen Mächte (Eisenhower, Schukow, Montgomery und de Lattre de Tassigny) am 5. 6. 1945 in B. eine Deklaration „Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland“, in der ebenfalls die Verwaltung Groß-B.s durch die 4 Mächte festgelegt wurde. Am 11. 7. 1945 trat die Alliierte Kommandantur zur 1. Sitzung zusammen; sie sollte nur einstimmige Beschlüsse fassen können und als oberste Kontrollinstanz in B. nur an die Beschlüsse des für Deutschland als Ganzes zuständigen Alliierten Kontrollrates (dessen 1. Sitzung am 30. 7. 1945) gebunden sein. Der Alliierte Kontrollrat bestätigte am 30. 7. 1945 die von der Europäischen Beratungskommission vorgenommene Aufteilung B.s in Sektoren. Danach entfielen auf den sowjetischen Sektor 45,6 v. H. der Gesamtfläche B.s mit 36,8 v. H. der Einwohner, auf die 3 westlichen Sektoren 54,4 v. H. Fläche und etwa 63 v. H. der Gesamtbevölkerung. Von den früheren Stadtbezirken lagen 8 im sowjetischen, 6 im amerikanischen, 4 im britischen und 2 im französischen Sektor. Bis zum Einmarsch amerikanischer und britischer Truppen (2.–4. Juli 1945) in B. hatten die Sowjets bereits eine Verwaltung organisiert, die in den Schlüsselpositionen mit Kommunisten besetzt war. Da alle Anordnungen des sowjetischen Stadtkommandanten „bis auf weiteres“ in Kraft bleiben sollten und der Magistrat von B. weitgehend unter der Kontrolle der am 2. 5. 1945 aus Moskau eingereisten Gruppe Ulbricht stand, blieb der politische Einfluß der westlichen Alliierten auf die Gestaltung des Berliner Lebens in den ersten Nachkriegsmonaten sehr gering. Die katastrophale Wirtschaftslage, die Zerstörungen und die sowjetischen Demontagen verschlechterten die Lebensbedingungen in B. im Herbst 1945 derart, daß im August 1945 täglich etwa 4.000 Menschen starben (1966 im Durchschnitt etwa 110 täglich). Die wachsende Entfremdung zwischen den Siegermächten und der aufbrechende Ost-West-Konflikt verhinderten formelle Abkommen über den freien Zugang nach B., mit Ausnahme des Luftkorridorabkommens vom 30. 11. 1945, das Luftkorridore von B. nach Frankfurt, Bückeburg und Hamburg festlegte, ihre Grenzen und die der „Berliner Kontrollzone“ bestimmte und die Aufgaben der Berliner Luftsicherheitszentrale umschrieb. (Dieses Abkommen wurde ergänzt durch ein „Abkommen über Flugvorschriften“ vom 22. 10. 1946.) Als eines der wichtigsten Berliner Ereignisse zwischen den erfolglosen Tagungen des [S. 88]Außenministerrates im April und Juni/Juli 1946 in Paris und März/April 1947 in Moskau gilt die Zwangsvereinigung von SPD und KPD im April 1946 im Sowjetsektor und in der SBZ. Da sich in den Westsektoren in einer Urabstimmung mehr als ⅘ der abgegebenen Stimmen der SPD-Mitglieder gegen eine Vereinigung ausgesprochen hatten, konstituierte sich am 7. 4. 1946 eine „Unabhängige Sozialdemokratische Partei Berlin“. Am 31. 5. 1946 wurden SPD und SED für ganz B. zugelassen. Die Alliierte Kommandantur genehmigte am 9. 8. 1946 eine „Vorläufige Verfassung von Groß-Berlin“, die für das Gebiet der Stadtgemeinde Groß-B. als gesetzgebendes Organ eine Stadtverordnetenversammlung vorsah, die ihrerseits als ausführendes Organ einen Magistrat (Oberbürgermeister, 3~Bürgermeister und 16~Mitglieder) wählen sollte. Am 20. 10. 1946 trat diese Verfassung in Kraft; bei den am 5. 12. 1946 abgehaltenen Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung entfielen auf die SED 26 von 130 Sitzen, während die SPD 63, die CDU 29 und die LDP 12 Sitze errangen. Für die ständig zunehmenden Repressalien politischer und wirtschaftlicher Art, die die Sowjets gegen die deutsche Verwaltung B.s, gegen Zivilisten und Angehörige der westlichen Besatzungstruppen unternahmen, ist die Weigerung, die ordnungsgemäß erfolgte Wahl Ernst Reuters zum Oberbürgermeister von B. zu bestätigen, ein typisches Beispiel (12. 5. 1947). Der zentrale Polizeiapparat (unter der Leitung des kommunistischen Polizeipräsidenten P. Markgraf) und, seit den Gewerkschaftswahlen vom 29./30. 3. 1947, auch der FDGB erwiesen sich als wirksamste Instrumente der sowjetischen Militärverwaltung. (So unterstand, offensichtlich auf sowjetische Weisung, die Polizei nur de jure, nicht aber de facto dem Magistrat von B.) Gleichzeitig verstärkte sich die sowjetische Propaganda gegen die Anwesenheit der Westalliierten in B.; die Schikanen auf den Zufahrtswegen führten zu einer ersten „kleinen Luftbrücke“ (für die Dauer von 10 Tagen Anfang April 1948), da Amerikaner und Engländer eine Kontrolle ihrer Militärzüge durch sowjetisches Personal verweigerten. Allmählich wurde auch der anfangs freie zivile Personen- und Güterverkehr Kontrollmaßnahmen unterworfen, der Paketverkehr auf der Schiene kam fast zum Erliegen, die Eisenbahnlinien nach Hamburg und München wurden gesperrt und der Schiffsverkehr zunehmend erschwert. Zur Begründung wurden in der Regel von den Sowjets „technische Schwierigkeiten“, Schutz vor „Hungerflüchtlingen“ aus den westlichen Zonen und Maßnahmen gegen Spekulanten und Saboteure genannt. Am 20. 3. 1948 verließen die Sowjets den Alliierten Kontrollrat und am 16. 6. 1948 die Alliierte Kommandantur, nachdem dieser Schritt schon Anfang April von den Sowjets angedroht worden war. In beiden Fällen wurde die Schuld daran den Westalliierten gegeben, die angeblich durch ihr Verhalten gezeigt hätten, daß sie an der Aufrechterhaltung der Vier-Mächte-Verwaltung kein Interesse mehr hätten. Äußerer Anlaß, keineswegs Ursache, für die Umwandlung der „schleichenden Blockade“ (seit der Londoner Außenministerkonferenz vom 25. 11.–15. 12. 1947) in eine vollständige Landblockade West-B.s war die Auseinandersetzung zwischen den Westalliierten und den Sowjets über eine Währungsreform in B. Marschall Sokolowski, der sowjetische Militärgouverneur, bestand in Fragen einer Berliner Währungsreform auf alleiniger Zuständigkeit für die ganze Stadt und lehnte jede Vier-Mächte-Kontrolle ab. (Die Westalliierten hätten im Falle von Kontrollmöglichkeiten ihrerseits einer einheitlichen Währung für ganz B. zugestimmt; die Währungsreform in den Westzonen war zunächst nicht auf die Westsektoren B.s ausgedehnt worden, später trugen die West-Berliner Banknoten den Aufdruck „B“.) Am 23. 6. 1948 erhielt der Magistrat unter der amtierenden Oberbürgermeisterin Louise Schröder von den Sowjets den Befehl, für ganz B. die Durchführung einer Währungsreform bekanntzugeben. Der Magistrat beschloß die Durchführung jedoch nur für den Ostsektor. Ab 24. 6. 1948 wurde in den Westsektoren die westliche und östliche Währung anerkannt, während im Ostsektor der Besitz und die Verwendung westlicher Zahlungsmittel bestraft wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Land- und Wasserverbindungen nach B. vollständig unterbrochen, die Sowjets erklärten die Vier-Mächte-Verwaltung „praktisch“ für [S. 89]erloschen. Mitte August 1948 stellten die sowjetischen Vertreter auch in den letzten Unterausschüssen der Alliierten Kommandantur ihre Mitarbeit ein. Von nun an bestritten Sowjets wie SED den Westmächten das Recht zur Anwesenheit in B. mit der Begründung, daß eine Vier-Mächte-Verwaltung nicht mehr bestehe und Groß-B. nicht nur wirtschaftlich, sondern auch territorial zur SBZ gehöre (Note der UdSSR an die Westmächte vom 14. 7. 1948). Die Hintergründe der sowjetischen Blockadepolitik sind vor allem in dem Versuch zu sehen, den Rückzug der Westalliierten zu erpressen und die Vorbereitungen zur Bildung eines westdeutschen Teilstaates zu beeinflussen. (Dies gab Stalin im August 1948 bei Verhandlungen in Moskau klar zu verstehen.) Die Palette der Pressionen reichte von unaufhörlichen Zwischenfällen in den Luftkorridoren, dauernden Protesten bei den westlichen Stadtkommandanten bis zu einem permanenten Nervenkrieg — verbunden mit materiellen Schikanen — gegen die Zivilbevölkerung (Stromabschaltungen, da West-B. damals noch nicht energieautark war, Sperrung aller Konten von West-Berlinern bei dem im Ostsektor gelegenen Postscheckamt und der Berliner Zentralbank). Die von den Westalliierten anfangs improvisierte Luftbrücke, mit der im April 1949 etwa 8.000 Tonnen Güter nach B. eingeflogen, d.h. soviel wie vor der Blockade auf allen Transportwegen transportiert wurden, erwies sich aber als ein so wirksames Mittel, daß die von den Sowjets aus propagandistischen Gründen angebotenen Lebensmittelspenden von nie mehr als 5 v. H. der West-Berliner Bevölkerung im Ostsektor abgeholt wurden. Die äußere Blockade war begleitet von einer Spaltung nahezu aller politischen und gesellschaftlichen Organisationen der Stadt. Sie fand ihren vorläufigen Höhepunkt in der Sprengung der Stadtverordnetenversammlung im Ost-Berliner Stadthaus durch kommunistische Demonstranten am 6. 9. 1948 und dem erzwungenen Auszug der Versammlung (ohne die SED-Fraktion) in den britischen Sektor. (Ausschlaggebend war die Tatsache, daß es zu diesem Zeitpunkt in B. praktisch zwei Polizeien gab und sich die östliche [Markgraf] weigerte, das Stadtparlament zu schützen.) Am 20. 9. 1948 erklärte die Stadtverordnetenversammlung auf Grund rigoroser personeller Säuberungen in den 8 Bezirksverwaltungen des Ostsektors (Pankow, Weißensee, Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Lichtenberg, Friedrichshain, Treptow, Köpenick), daß ihr die verfassungsmäßig übertragene Verwaltung im Ostsektor entzogen worden sei. Die Spaltung des Berliner Magistrats wurde vollendet, als der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Geschke (SED) mit Billigung des sowjetischen Militärgouverneurs, Marschall Sokolowski, am 29. 1. 1948 eine „außerordentliche Stadtverordnetenversammlung“ in die Staatsoper einberief, an der einschließlich der 23 Stadtverordneten der SED etwa 1.600 Vertreter des „Demokratischen Blocks“ und „Delegierte“ aus Ost-Berliner Betrieben teilnahmen. Diese Versammlung erklärte den Magistrat für abgesetzt und wählte einen neuen „provisorischen demokratischen Magistrat“ mit „Oberbürgermeister“ Fritz Ebert an der Spitze. Am 2. 12. 1948 wurde diese Verwaltung von den Sowjets anerkannt. Damit war die „Vorläufige Verfassung“ Groß-B.s von den Sowjets einseitig gebrochen und die einheitliche zivile Verwaltung aufgehoben worden. Die am 5. 12. 1948 für ganz B. vorgesehenen Wahlen konnten nur in den Westsektoren durchgeführt werden, da die SED und die Sowjets für die Abhaltung in ihrem Sektor unerfüllbare Forderungen stellten. Trotz Aufforderung zum Boykott durch die SED war die Wahlbeteiligung (86,3 v. H.) in West-B. sehr hoch (SPD — 64,5 v. H., CDU — 19,4 v. H., LDP — 16,1 v. H. der Stimmen). Ernst Reuter wurde zum Oberbürgermeister gewählt. Am 21. 12. 1948 nahm die Alliierte Kommandantur ihre Arbeit wieder auf, die Abwesenheit der Sowjets wurde als Stimmenthaltung gewertet. Im Februar 1949 mußte als eine der letzten für ganz B. zuständigen Institutionen das Kammergericht nach West-B. verlegt werden, da der Kammergerichtspräsident von der Ost-Berliner Polizei verhaftet worden war. Im März 1949 verboten die Westalliierten für ihre Sektoren den Umlauf der Ostwährung. Damit war der sowjetische Versuch einer wirtschaftlichen Einbeziehung der Westsektoren B.s in ihre Besatzungszone gescheitert. [S. 90]Nach erfolglosen Vier-Mächte-Verhandlungen in B., Moskau und vor den UN über das B.-Problem im Jahre 1948 kam es im März 1949 zu sowjetisch-amerikanischen Geheimverhandlungen in Kanada. Im New Yorker Vier-Mächte-Abkommen vom 4. 5. 1949 (unterzeichnet von P. C. Jessup, J. Malik, J. Chauvel, A. Cadogan) wurde die Aufhebung der Blockade B.s. zum 12. 5. 1949 beschlossen. („All the restrictions imposed since March 1, 1948 by the government of the USSR, on communication, transportation and trade between Berlin and the Western Zones of Germany and between the Eastern Zone and Western Zones will be removed on May 12, 1949.“ United Nations Treaty Series, Bd. 138,124.126.) Dieses Abkommen wurde am 20. 6. 1949 von der Außenministerkonferenz der vier Mächte in Paris bestätigt. Die vier Mächte verpflichteten sich, den Personen-, Güter- und Nachrichtenverkehr zwischen B. und den Zonen sicherzustellen („to insure“) und zu verbessern („to improve“). Damit war zwar die Blockade aufgehoben, die Spaltung der Stadt blieb jedoch bestehen. Trotz der eindeutigen Verpflichtungen der UdSSR hielten die Spannungen um B. weiter an, statt der Offensivstrategie praktizierten die Sowjets jetzt die „Nadelstichtaktik“. Beispiele hierfür sind: die Drohungen gegen West-B. während des Pfingsttreffens der FDJ 1950 und während des Weltjugendfestivals 1951 in Ost-B., die Besetzung des Westteils von Staaken im Februar 1951 und die 5tägige Besetzung Steinstückens im Oktober 1951 durch sowjetische Truppen. Seit 1. 9. 1951 erhoben die Behörden der DDR Straßenbenutzungsgebühren für alle Zivilfahrzeuge auf den Interzonenstraßen. Im Mai 1952 wurde zwischen West-B. und der DDR ein Sperrgürtel eingerichtet, West-Berlinern das Betreten des Gebietes der DDR damit faktisch verboten und der Fernsprech- und Straßenverkehr zwischen beiden Teilen der Stadt weiter eingeschränkt. Im Juni 1952 wurde im Westen mit einer neuen Blockade West-B.s gerechnet, der die USA diesmal mit einer Notstandsplanung begegneten. Die Zeit nach dem 17. 6. 1953 bis Ende 1957 kann als eine relativ ruhige Periode angesehen werden. Der Vier-Mächte-Status der Stadt wurde von den Sowjets stillschweigend und mit gewissen Einschränkungen anerkannt, wenn sie auch, insbesondere nach dem Vertrag zwischen der DDR und der UdSSR vom 20. 9. 1955, immer häufiger die Annahme westlicher Proteste gegen Behinderungen im Verkehr verweigerten und auf die „volle Jurisdiktion der DDR-Behörden auf ihrem Hoheitsgebiet“ verwiesen. Eine neue B.-Krise kündigte sich an, als die DDR am 24. 4. 1958 einen „Wasserstraßenzoll“ einführte und die UdSSR am 11. 8. 1958 in einer Note an den UN-Generalsekretär erstmalig offiziell B. als „Hauptstadt der DDR“ bezeichnete. Am 27. 10. 1958 forderte W. Ulbricht eine „Normalisierung“ der Lage in West-B. und bestritt die weitere Gültigkeit der alliierten Abmachungen vom 4. 5. 1949 über die Verbindungswege zwischen B. und der BRD („Neues Deutschland“ vom 28. 10. 1958). In ihrer Note vom 27. 11. 1958 teilte die UdSSR den Westmächten mit, daß sie das Abkommen über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-B. vom 20. 9. 1944 und die damit verbundenen Abkommen „als nicht mehr in Kraft befindlich“ betrachte. Sie forderte die Umwandlung West-B.s in eine „entmilitarisierte Freie Stadt“ innerhalb von 6 Monaten. Für den Fall einer Weigerung durch die Westmächte würde die UdSSR nach Ablauf dieser Frist der DDR alle Kontrollrechte „zu Land, zu Wasser und in der Luft“ abtreten. Hinzu kamen Anfang 1959 die Drohungen der UdSSR, mit der DDR einen separaten Friedensvertrag abzuschließen, nach dessen Abschluß „alle bestehenden Besatzungsbestimmungen, die sich auf Berlin beziehen, ihre Gültigkeit verlieren“ sollten. Ähnliche Forderungen und Ultimaten wiederholte Außenminister Gromyko auf der Genfer Außenministerkonferenz im Sommer 1959. Eine Lösung scheiterte, weil die Westalliierten auf dem Vier-Mächte-Status Groß-B.s beharrten, während die UdSSR eine Regelung nur für West-B. anstrebte, den Vier-Mächte-Status also revidieren und ihren Einfluß in West-B. verstärken wollte. Anfangs hatten die Sowjets eine isolierte B.-Lösung angestrebt; gegen Ende der Konferenz, als es den Westmächten in erster Linie um eine Sicherung des Status quo in B. ging, suchten die Sowjets [S. 91]eine Lösung unter Einschluß der Regelung der deutschen Frage in ihrem Sinne (gesamtdeutscher Ausschuß auf paritätischer Grundlage). In der folgenden Zeit verlängerte die SU mehrfach ihr Ultimatum (10. 6. 1959 und 8. 7. 1961) bzw. stellte später in Abrede, je ein solches gestellt zu haben. Dafür verstärkte die DDR ihre Propaganda gegen West-B. auf allen Ebenen. Anzeichen für eine Verschärfung waren unter anderem die Einführung eines Passierscheinzwanges für Westdeutsche beim Besuch des Ostsektors (am 8. 9. 1960) und die Nichtanerkennung westdeutscher Reisepässe für West-Berliner. Um den Flüchtlingsstrom nach West-B. zu stoppen, wurde am 13. 8. 1961 die Sektorengrenze zwischen Ost- und West-B. von DDR-Grenztruppen unter sowjetischer Panzerdeckung durch Stacheldraht und Mauer, bis auf wenige Übergänge, hermetisch abgeriegelt. West-Berlinern wurde der Übergang in den östlichen Teil der Stadt fortan verwehrt. Die Westalliierten protestierten zwar, nahmen aber die auf Ost-B. beschränkten [S. 92]Maßnahmen faktisch hin. Ihre eigene Bewegungsfreiheit in Ost-B. wurde zwar auch eingeschränkt, grundsätzlich aber nicht angetastet. Die Auswirkungen des Mauerbaues („antifaschistischer Schutzwall“) auf die menschlichen Kontakte zwischen Ost- und West-Berlinern konnten in 3 Passierscheinabkommen (1963, 1964, 1965) geringfügig gemildert werden. Beauftragte des West-Berliner Senats (Senatsrat Korber) konnten in langfristigen Verhandlungen mit den DDR-Staatssekretären Wendt und Kohl die Ausgabe befristeter Besuchsgenehmigungen für den Ostsektor an West-Berliner aushandeln. Im Herbst 1966 wurden erneute Passierscheingespräche abgebrochen, weil eine Einigung über Orts- und Amtsbezeichnungen nicht mehr erzielt werden konnte. Da die DDR von da an auf direkten Verhandlungen zwischen Senat und Regierung der DDR bestand und diese von einer „Normalisierung der beiderseitigen Beziehungen“ abhängig machte, wurden im Dez. 1966 alle Bemühungen um eine neue Passierscheinübereinkunft von beiden Seiten als gescheitert betrachtet. (Seit 6. 10. 1966 arbeitet jedoch die sog. „Härtestelle“ in West-B., in der Ost-Berliner Beamte in Ausnahmefällen ― und seit dem 31. 7. 1967 ohne vertragliche Basis ― Passierscheine an West-Berliner ausstellen.) Im „Freundschafts- und Beistandspakt“ DDR-UdSSR vom 12. 6. 1964 war West-B. als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet worden (Art. 6), in der gegenwärtig noch ein „Besatzungsregime“ herrsche. Die Kontrolle über die Zufahrtswege, insbesondere in den Luftkorridoren, hatten sich die Sowjets aber ausdrücklich weiter vorbehalten, was DDR-Außenminister Otto ➝Winzer im August 1968 bestätigte. (Über die West-B.-Frage in den Verträgen der DDR mit Polen, ČSSR, Ungarn und Bulgarien: Außenpolitik.) Eine erneute Verschärfung der B.-Situation brachte die sowjetische Note vom 8. 12. 1967 an die BRD und die 3 Westmächte (der West-Berliner Senat wurde gesondert unterrichtet). Die UdSSR warnte darin vor „abenteuerlichen Anmaßungen“ der BRD gegenüber West-B. und stellte jede Zugehörigkeit des freien Teils der Stadt zur BRD energisch in Abrede. (Sie protestierte darin insbesondere gegen den Aufenthalt Lübkes in B., gegen in B. tagende Bundestagsausschüsse, gegen Sitzungen des Bundeskabinetts — „Ministerbesprechungen“ — in B., gegen westdeutsche Messen und Sportveranstaltungen in B. und gegen die Einberufung des CDU-Parteitages im November 1968 nach B.) Zum Jahreswechsel 1966/1967 verstärkte die SED aus Anlaß der Ankündigung einer neuen Verfassung ihre Polemik gegen West-B., das „rechtlich auf dem Territorium der DDR“ liege. Die neue Verfassung der DDR vom 9. 4. 1968 legte fest: „Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist Berlin.“ Die SED bezeichnet insbesondere die Arbeit von Bundesbehörden in West-B. als illegal. (Alle Versuche, eine Definition des „gewachsenen Status“ B.s durch die Alliierten zu erreichen, blieben bisher ohne Erfolg.) Sowohl in der sowjetischen Note als auch in Äußerungen führender DDR-Politiker (W. Ulbricht am 31. 1. 1968 vor der Volkskammer) ist ein allgemeiner Rückgriff auf die Vier-Mächte-Vereinbarungen (so „Neues Deutschland“ vom 26. 1. 1968) festzustellen, deren Gültigkeit von den Sowjets verschiedentlich bestritten worden war. Nunmehr sollten diese allerdings nur für West-B. und nicht für B. als Ganzes gelten. Mit sowjetischer Billigung und unter klarem Verstoß gegen bestehende Abkommen aus dem Jahre 1949 hat die DDR in letzter Zeit Zuständigkeitsrechte auf den Zufahrtswegen von und nach B. geltend gemacht und den zivilen Verkehr einer Reihe von Einschränkungen unterworfen. Diese werden damit begründet, daß sich West-B. ― sonst als „Spionagezentrum“ und „Frontstadt des kalten Krieges“ bezeichnet ― weigere, „normale Beziehungen“ zur DDR aufzunehmen. (Diese hat O. Winzer am 19. 12. 1967 im finnischen Fernsehen gefordert.) Am 10. 3. 1968 sperrte Innenminister F. ➝Dickel durch Verordnung die Zufahrtswege nach B. für Mitglieder der NPD und anderer „militaristischer und revanchistischer“ Organisationen, am 13. 4. 1968 wurde leitenden Beamten der Bundesregierung die Durchreise durch die DDR untersagt. Dem Regierenden Bürgermeister Schütz wurde am 26. 4. 1968 am Kontrollpunkt Babelsberg die Weiterfahrt über die Autobahn mit der Begründung verweigert, daß er als amtierender Bundesratspräsident leitender Beamter der Bundesregierung sei. [S. 93]Einen vorläufigen Höhepunkt dieser Politik stellte die Einführung einer Paß- und Visapflicht mit Gebührenzwang und die Erhebung einer „Steuerausgleichsabgabe“ im zivilen Personen- und Güterverkehr von und nach B. am 11. 6. 1968 dar. Die bisherigen B.-Krisen lassen unterschiedliche Zielsetzungen der Sowjets erkennen. 1948/1949 ging es Stalin vornehmlich um die Verhinderung einer westdeutschen Staatsgründung, wenn das auch amtlich nie bestätigt wurde. Während der 2. B.-Krise 1958–1961 versuchte Chruschtschow dagegen mit der Forderung nach einer „Freien Stadt Westberlin“ und der Drohung mit einem Separatfriedensvertrag die internationale Anerkennung der DDR durchzusetzen. Auch alle folgenden Versuche, den Vier-Mächte-Status für ganz B. für ungültig zu erklären oder auf West-B. einzuschränken und/oder die Leugnung einer Rechtsgrundlage für die westalliierte Präsenz in B., verbunden mit der Behauptung, West-B. läge rechtlich auf dem Territorium der DDR, müssen unter diesem Gesichtspunkt gesehen werden. Die 3 Westalliierten haben jedoch diese Versuche entschieden zurückgewiesen. Es gibt eine Reihe von Garantieerklärungen für West-B. seitens der Westmächte (1952, 1954, 1958, 1961) und der NATO, jeden bewaffneten Angriff auf West-B. als Angriff gegen sich selbst oder die Vertragspartner anzusehen und entsprechend zu beantworten. Am weitesten ging hierin die Erklärung Verteidigungsminister McNamaras, daß die USA zur Wahrung ihrer „vital interests“ in B. sogar Kernwaffen einsetzen würden („New York Times“ vom 19. 9. 1962). Einige Unklarheiten über das Engagement der Alliierten blieben bis heute jedoch bestehen. So lassen selbst die von Kennedy 1961 verkündeten drei „essentials“ ― alliierte Anwesenheit in West-B., unbehinderter Zugang von und nach West-B., Lebensfähigkeit West-B.s ― offen, ob der freie Zugang nur den Alliierten oder auch Zivilpersonen garantiert sei. Ferner haben die Alliierten niemals deutlich gesagt, wie lange und unter welchen Bedingungen sie in B. bleiben würden — solange die West-Berliner es wünschen oder solange „ihre Verantwortung es erfordert“! 2. Völkerrechtliche Problematik Nach westlicher Auffassung existieren die Besatzungsrechte der Westalliierten unabhängig vom Vier-Mächte-Status B.s. Sie gründen in der „occupatio bellica“, d.h. in der wirksamen Besitznahme eines Gebietes im Verlaufe einer Kriegshandlung. Sie bestehen weiterhin unabhängig von Abkommen, die die einzelnen Mächte untereinander abgeschlossen haben. Auch die Zugangsrechte der Westmächte leiten sich aus der „occupatio bellica“ ab und sind unabhängig vom Vier-Mächte-Status der Stadt. Sie sind jedoch zusätzlich durch Abkommen mit der UdSSR festgelegt worden und unterliegen nicht deren Kontrolle. Der Vier-Mächte-Status folgt aus den Besatzungsrechten. Da diese weiterbestehen, bleibt er nach wie vor in Kraft. Seine Auflösung ist nur möglich, falls die Besatzungsrechte abgelöst werden. Nur im Einvernehmen der vier Mächte können diese erneuert oder aufgegeben werden. Alle Rechte der Besatzungsmächte sind in keiner Weise an Drittstaaten abtretbar. Die östliche Auffassung widerspricht diesen Begründungen. Völkerrechtler der UdSSR und DDR argumentieren in erster Linie mit dem Bruch des Potsdamer Abkommens durch die Westmächte, was zwangsläufig zum Erlöschen aller übrigen Vier-Mächte-Vereinbarungen, sofern westliche Rechte davon betroffen sind, geführt habe. 3. Innere Ordnung West-Berlins Unter Mitwirkung von 5 Berliner Stadtverordneten (seit 6. 9. 1948) beschloß der Parlamentarische Rat am 9. 2. 1949, Groß-B. als 12. Land in den Geltungsbereich des Grundgesetzes einzubeziehen. In ihrem Genehmigungsschreiben vom 2. 3. 1949 haben die Westmächte jedoch mit Rücksicht auf den Vier-Mächte-Status Groß-B.s den Teil des Art. 23 GG suspendiert, der sich auf Groß-B. bezieht. Am 19. 5. 1949 billigte die Stadtverordnetenversammlung das Grundgesetz. Ebenso hatte die Alliierte Kommandantur am 29. 8. 1950 Art. 1, Abs. 2 und 3 der neuen Verfassung von B. suspendiert, die B. als Land der BRD und deren Gesetze für B. als verbindlich [S. 94]erklärte. Seit Inkrafttreten der Berliner Verfassung (1. 9. 1950) heißt die Stadtverordnetenversammlung der „Vorläufigen Verfassung“ von 1946 „Abgeordnetenhaus“, der ehemalige „Magistrat“ wurde in „Senat“ umbenannt. Er besteht aus maximal 16 Senatoren, 1 Bürgermeister und dem Regierenden Bürgermeister. Seit 1950 entsendet das Abgeordnetenhaus von B. 8, seit 1953 22 Vertreter in den Bundestag und 4 in den Bundesrat. Ihre direkte Wahl und ihre volle Stimmberechtigung wurde jedoch bisher von den Alliierten mit Rücksicht auf den Vier-Mächte-Status verweigert. Alle Bundesgesetze dürfen nur als Berliner Gesetze (nach einer Einspruchsfrist der Alliierten Kommandantur) vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden (Art. 87 der Berliner Verfassung). Die Übernahme erfolgt auf dem Wege der „Mantelgesetzgebung“. Mit Ausnahme des B-Verf-GG sind bisher die meisten Gesetze und Rechtsverordnungen von Bundestag und Bundesregierung in B. übernommen worden. Neben anderen Bundesdienststellen ist West-B. gegenwärtig Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes (bis auf den I. und II. Wehrdienstsenat), des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes, des Bundesgesundheitsamtes und des Bundeskartellamtes. Im Abgeordnetenhaus entfielen 1967 81 Abgeordnete (59,1 v. H.) auf die SPD, 47 (43,3 v. H.) auf die CDU und 9 (6,6 v. H.) auf die FDP. Der Senat wird zur Zeit von einer Koalition aus SPD und FDP gebildet. Regierender Bürgermeister ist Klaus Schütz, Bürgermeister ist Kurt Neubauer. In den 12 West-Berliner Bezirken: Tiergarten, Wedding, Kreuzberg, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Zehlendorf, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof, Neukölln, Reinickendorf, bestehen Bezirksverordnetenversammlungen (höchstens 45 Mitglieder) als legislative und Bezirksämter als exekutive Organe (Bezirksbürgermeister und höchstens 8 Bezirksstadträte). 4. Innere Ordnung Ost-Berlins Auch Ost-B. war und ist gegenwärtig formalrechtlich nicht vollständig der Hoheitsgewalt der Regierung der DDR unterworfen, obwohl es Sitz nahezu aller Regierungsbehörden und oberster Parteiinstitutionen der DDR ist. So durfte die „Hauptstadt der DDR“ nur 7 „Beobachter“ in die 1949 gebildete „Provisorische Länderkammer der DDR“ entsenden. Das Wahlgesetz vom 9. 8. 1950 unterschied zwischen dem Gebiet der DDR und dem von Groß-B. Im „Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 24. 9. 1958 heißt es: „Für die Volkskammer werden 400 Mitglieder gewählt. Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist berechtigt, 66 Vertreter in die Volkskammer zu entsenden.“ Diese Unterschiede hat auch das 1963 für Ost-B. übernommene DDR-Wahlgesetz und das durch Verordnung vom 2. 6. 1967 übernommene „Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes“ beibehalten. Danach finden bei Volkskammerwahlen in Ost-B. immer nur Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung statt, die ihrerseits dann ihre Vertreter in die Volkskammer entsendet. Gesetze und Verordnungen der Volkskammer und des Staatsrates erlangen in der Regel keine automatische Geltung für Ost-B. Sie werden meistens auf dem Verordnungswege durch den Magistrat für Ost-B. in Kraft gesetzt. (Ausnahme: Das Gesetz über die Bildung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 10. 2. 1960 wurde für Ost-B. nicht übernommen.) Auf diese Weise erlangte beispielsweise sowohl das Verteidigungsgesetz vom 20. 9. 1961 als auch das Wehrpflichtgesetz der DDR vom 24. 1. 1962 in Ost-B. Gültigkeit. (Am 22. 8. 1962 wurde die Sowjetische Stadtkommandantur in Ost-B. aufgelöst und ein Stadtkommandant der DDR für Ost-B. ernannt.) Dabei wird gelegentlich ― wie in der Ost-Berliner „VO über die weitere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der Staatsmacht von Groß-Berlin“ (19. 1. 1953) und bei der Übernahme des Wahlgesetzes von 1963 ― zum Unterschied von Staatsorganen der DDR von einer „Staatsmacht von Groß-Berlin“ gesprochen. Andererseits erlangten aber auch einzelne Gesetze und Verordnungen der DDR ohne Übernahme durch den Magistrat unmittelbare Geltung in Ost-B. So unter anderem eine Verordnung über die „Regelung des Reiseverkehrs zwischen beiden deutschen Staaten“ vom 8. 9. 1960 und die Anordnungen des Ministers des Inneren der DDR zur Sperrung der Sektorengrenze von B. vom 12. 8. 1961. [S. 95]Als der Magistrat von Ost-B. durch Verordnungen ebenfalls das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ und das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“ im Jahre 1957 übernahm und damit die Stadtverordnetenversammlung rechtlich der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR „unterstellte“ und diesen gegenüber „rechenschaftspflichtig“ machte, sahen westliche Kommentatoren darin eine juristische „Annexion“ Ost-B.s durch die DDR. Wie aber unter anderem die Übernahme von DDR-Verordnungen, die die Ein- und Durchführung des NÖS betreffen, zeigte, hatte sich an der Übernahmepraxis des Ost-Berliner Magistrats bis zum 20. 6. 1968 wenig geändert. Aus der Nr. 26 (vom 20. 6. 1968) des nach fast 5wöchiger Pause wieder erschienenen „Verordnungsblattes für Groß-Berlin“ ist jedoch eine weitere Aushöhlung des Status von Ost-B. zu ersehen. Danach werden ab sofort alle von der DDR-Regierung erlassenen Gesetze und Verordnungen nicht mehr durch eine selbständige Übernahmeverordnung des Magistrats in Ost-B. in Kraft gesetzt und, wie bisher, im Wortlaut abgedruckt. Dafür heißt es im Verordnungsblatt jetzt nur noch: „Die nachstehenden, im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik veröffentlichten gesetzlichen Bestimmungen gelten für Groß-Berlin.“ Eine automatische Geltung von DDR-Gesetzen für Ost-B. ist damit allerdings auch weiterhin nicht gegeben (FAZ vom 19. 7. 1968). Sie bleibt damit formal mit der „Mantelgesetzgebung“ in der BRD und den „Übernahmegesetzen“ des West-Berliner Senats vergleichbar und kann als letzter Rest einer Respektierung des Vier-Mächte-Status ganz B.s durch die Behörden der DDR angesehen werden. (Oberbürgermeister Ost-B.s ist Herbert Fechner.) 5. Statistische Angaben West-Berlin: 2,154 Mill. Einwohner, etwa 453.000 älter als 65 Jahre (Stand vom 31. 3. 1968), etwa 974.900 Erwerbstätige, 480 qkm (Gesamtberlin 883 qkm), 161 km Grenzen (davon 46 km gegen den Ostsektor; Gesamtberlin 332 km), 114 km schiffbare Wasserstraßen (24 km als Grenze gegen den Ostsektor und die DDR), 18,9 Mrd. DM Bruttosozialprodukt (zu Preisen von 1966). In West-B. gibt es (Mitte 1966) 53 staatliche, 17 private Gymnasien, 5 Ingenieurakademien, 8 Technikerschulen, 110 Fachschulen, 2 Universitäten, eine kirchliche Hochschule, eine staatliche Hochschule für Bildende Künste (HfBK), eine staatliche Hochschule für Musik und darstellende Kunst (HfM), eine Pädagogische Hochschule, 105 öffentliche Büchereien, 149 Lichtspieltheater, 4 staatliche und 14 private Bühnen. West-B. ist Sitz des ev. Bischofs (Scharf) von Berlin-Brandenburg und gehört zur kath. Diözese B. Der kath. Erzbischof, Kardinal Bengsch, residiert gegenwärtig in Ost-B. Ende 1966 produzierten etwa 2.430 Industriebetriebe in West-B. Das auf Grund der Standortnachteile der West-Berliner Wirtschaft verminderte Steueraufkommen des Landes B. gleicht der Bund durch Haushaltszuschüsse (1968 mehr als 37 v. H. des Gesamthaushalts) aus. Ost-Berlin (31. 12. 1965): 1,077 Mill. Einwohner, etwa 580.000 Beschäftigte, 403 qkm. In Ost-B. gibt es (Stand 1966): 14 erweiterte polytechnische Oberschulen, 164 allgemeinbildende polytechnische Oberschulen mit den Stufen 1–10, 152 allgemeinbildende öffentliche Bibliotheken, 401 Gewerkschaftsbibliotheken, 35 stationäre Filmtheater, 11 Theater. Literaturangaben Berger, Alfred: Berlin 1945–1965 — Quellenleseheft… 5., erw. Aufl., München 1965, Gersbach u. S. 92 S. Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946. 2., erw. Aufl. (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1961, Heinrich Spitzing. 623 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Berlin — Ringen um Einheit und Wiederaufbau 1948 bis 1951 (hrsg. vom Senat von Berlin) Berlin 1962. 956 S. Berlin — Quellen und Dokumente 1945–1951. 1. u. 2. H-Bd. (…im Auftrage des Senats Berlin). Berlin 1964, Heinrich Spitzing. Zus. 2172 S. Unser Berlin. Hauptstadt Deutschlands. Ein kleiner Handatlas. Berlin o. J., List. 40 S. Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin. Auszug aus dem Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland. Ergänzungsblatt Nr. 1. (BMG) 1967. 24 S. Dokumente zur Berlin-Frage 1944 bis 1962 (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol. in Zusarb. m. d. Senat von Berlin). 2., erw. Aufl., München 1962, Oldenbourg. 622 S. m. Tafeln. Die Berlin-Frage vor der Versammlung der Westeuropäischen Union. Dokumentation der Beratungen der Versammlung der Westeuropäischen Union in den Jahren 1961 bis 1965 über die Lage in Berlin. Hrsg. v. der Deutschen Delegation bei der WEU-Versammlung. Bonn 1967. 192 S. : Berlin-Friedrichstraße 20:35 Uhr. Die Flucht von Schülern der Max-Planck-Oberschule in Ost-Berlin. Bad Godesberg 1965, Hohwacht-Verlag. 67 S. Berliner Begleiter. 10., überarb. Aufl., Zeichnungen v. Horst Breitkreuz. Hrsg. v. Freideutschen Kreis. Berlin 1969. 117 S. *: Verletzungen der Menschenrechte — Unrechtshandlungen und Zwischenfälle an der Berliner Sektorengrenze seit Errichtung der Mauer… (BMG) 1962. 46 S. m. Abb. u. 1 Kt. Berlin Sowjetsektor — Die politische, rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung … (Sammelband). Berlin 1965, Colloquium-Verlag. 228 S. Brunn, Walter: Die rechtliche, politische und wirtschaftliche Lage des Berliner Sowjetsektors. Berlin 1954, Kulturbuch-Verlag. 156 S. Davison, W. Phillips: Die Blockade von Berlin. — Modellfall des Kalten Krieges. Frankfurt a. M. 1959, Alfred Metzner. 485 S. Dulles, Eleanor Lansing: Berlin und die Amerikaner. M. e. Vorw. v. Konrad Adenauer. Deutsch v. Ingrid Dickhörner und Claus Peter von Nottbeck. 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Augsburg 1964, Adam Kraft-Verlag. 176 S. Kreutzer, Heinz: Die Rechtsstellung Berlins — Eine rechtliche Beurteilung des Berliner Vier-Mächte-Status. (Berliner Forum, 5/68). Hrsg. Presse- u. Informationsamt des Landes Berlin. Berlin 1968. 32 S. Legien, Rudolf R.: Die Viermächtevereinbarungen über Berlin. 2., erg. Aufl., Berlin 1961, Carl Heymann. 64 S. Mai, Renate, und Klaus-Dieter Schulz-Vobach: Ost-Berlin heute in Bild und Wort. Berlin 1968, arani. 61 Bilder, 2 Karten, 34 S. Mampel, Siegfried: Der Sowjetsektor von Berlin — eine Analyse seines inneren und äußeren Status. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 496 S. Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Müller-Alfeld, Theodor: Berlin — gestern und heute. M. e. Vorw. v. Hans Rauschning. 3., unveränd. Aufl. — Berlin 1967, Stapp. 144 S. 131 Abb. Paul, Wolfgang: Kampf um Berlin. (Das moderne Sachbuch, Bd. 5) München 1962, Albert Langen und Georg Müller. 357 S. Riess, Curt: Alle Straßen führen nach Berlin; Vorwort Lucius D. Clay. Hamburg 1968, Hoffmann und Campe. 352 S. Riklin, Alois: Das Berlinproblem — Historisch-politische und völkerrechtliche Darstellung des Viermächtestatus. (Abh. d. Bundesinst. z. Erforsch. d. Marxismus-Leninismus, Bd. 6) Köln 1964, Verlag Wissenschaft und Politik. 448 S. Rottmann, Joachim: Der Viermächte-Status Berlins. 2., verb. Aufl. (BMG) 1959. 83 S. Scholz, Arno: Berlin. Hauptstadt — gestern, heute, morgen. Mit einer Chronik der Jahre 1134–1967 (Korr.: 1237–1968). 9., völlig überarb. Sonderauflage. Berlin 1968, arani. 141 Bilder, 14 S. Schulz, Klaus-Peter: Berlin zwischen Freiheit und Diktatur. Berlin 1962, Ernst Staneck. 576 S. (Stellt Berlins Geschichte 1945–1961 dar.) Schulz, Klaus-Peter: Auftakt zum Kalten Krieg — Der Freiheitskampf der SPD 1945/46. Berlin 1965, Colloquium-Verlag. 384 S. Shell, Kurt L.: Bedrohung und Bewährung — Führung und Bevölkerung in der Berlin-Krise (Schr. d. Inst. f. Polit. Wissenschaft, 19). Köln 1965, Westdeutscher Verlag. 480 S. m. Tab. (Behandelt die Jahre 1958–1963) Smith, Jean Edward: Der Weg ins Dilemma — Preisgabe und Verteidigung der Stadt Berlin (a. d. Amerik.). Berlin 1965, Propyläen Verlag. 308 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. Storbeck, Dietrich: Berlin — Bestand und Möglichkeiten. (Dortmunder Schr. zur Sozialforschung, Bd. 27) Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 168 S., 7 Kt. u. 18 Tab. Zolling, Hermann, und Uwe Bahnsen: Kalter Winter im August. Die Berlin-Krise 1961/63. Ihre Hintergründe und Folgen. Oldenburg, Hamburg 1967, Stalling. 236 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 86–95 Bergmannsrenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Außenring

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Politische Geschichte Die Nachkriegsgeschichte B.s beginnt mit der Kapitulation des deutschen Stadtkommandanten von B., General Weidling, am 2. 5. 1945. Entsprechend früheren Abkommen zwischen der UdSSR, den USA und Großbritannien (vom 12. 9. 1944 und 14. 11. 1944) unterzeichneten die 4 Oberbefehlshaber der siegreichen Mächte (Eisenhower, Schukow, Montgomery und de Lattre de Tassigny) am 5. 6.…

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Entwicklungshilfe (1969)

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1975 1979 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff wird in der „DDR“ offiziell selten verwendet. Nach der gültigen Sprachregelung ist E. lediglich eine „in den kapitalistischen Ländern gebräuchliche Bezeichnung“ (ökon. Lexikon, Bd. 1, S. 570). E. wird als „besondere Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ umschrieben. Dabei wird nach Ulbricht davon ausgegangen, daß „die beiderseitig vorhandenen günstigen ökonomischen Möglichkeiten erst dann vorteilhaft genutzt werden können, wenn die staatlichen Beziehungen normalisiert sind und Übereinstimmung in politischen Grundfragen besteht“ (Referat auf dem VII. SED-Parteitag). Nach der Auslegung dieses Referates durch den für E. in besonderem Maße zuständigen stellvertr. Ministerratsvors. Dr. Gerhard ➝Weiß „besteht also eine enge Wechselwirkung zwischen unserer Außenpolitik und unserer Außenhandelspolitik“. Weiß hob hervor: „Neben dem politischen Ziel steht für die DDR als zweiter Ausgangspunkt für die Erweiterung der Zusammenarbeit der ökonomische Nutzen“ (Referat i. d. Bergakademie Freiberg, publ. in „Die Hochschulstadt“, Freiberg, 10. 7. 1967). Im Gegensatz zur BRD leistet die „DDR“ E. nur an wenige Staaten: „Es ist nicht möglich, daß die DDR in den rund 80 Entwicklungsländern Initiativen zur Herstellung und zum Ausbau politischer und wirtschaftlicher Beziehungen ergreifen kann“ (Dr. Gerhard Weiß, a.a.O.). Entsprechend der von der SU und vom RGW erarbeiteten Linie werden Staaten bevorzugt, die den „nichtkapitalistischen Weg“ eingeschlagen haben. Da andererseits einige dieser Staaten Korrekturen ihres ursprünglichen Kurses vorgenommen oder radikale politische Veränderungen erfahren haben (so Ceylon, Guinea und Ghana, Indonesien), sind Rückwirkungen auf die E. und Schwankungen der Politik der E. sozialistischer Länder zwangsläufig. Konstante Partner bei der E. der „DDR“ bilden seit einem Jahrzehnt lediglich die VAR, Mali, Tansania (Sansibar), Algerien, Syrien, der Irak. Der Schwerpunkt liegt also eindeutig im arabischen Raum, vor allem seit dem Staatsbesuch Ulbrichts in der VAR 1966 (Kreditzusagen aufgestockt auf 25 Mill. Pfund Sterling) und dem arabisch-israelischen Konflikt vom Juni 1967. Die E. der „DDR“ beruht auf ökonomischem Gebiet in erster Linie auf der kreditierten Lieferung industrieller Ausrüstungen und Waren. Die überwiegend langfristigen Warenkredite werden von der Staatsbank der DDR bereitgestellt. Eine Vergabe von Kapitalkrediten findet grundsätzlich nicht statt, vor allem wegen des Fehlens einer konvertierbaren Währung. Bis Juni 1968 beläuft sich die Gesamtsumme von Warenkrediten der „DDR“ an Entwicklungsländer auf rd. 1,3 Mrd. M; davon dürften erst etwa 40 v. H. in Anspruch genommen worden sein. Ein Pro-Kopf-Vergleich weist 1967 eine Relation von 20 M („DDR“) zu 465 M (BRD) aus. Neben der wirtschaftlich-technischen E. gewährt die „DDR“ in größerem Umfang Unterstützung auf den Gebieten wissenschaftlich-kultureller Zusammenarbeit, der Zusammenarbeit im Erziehungs- und Gesundheitswesen und bei der Heranbildung wirtschaftlicher Fachkräfte aus Entwicklungsländern (Ausländerstudium). Parallel zum Deutschen Entwicklungsdienst (DED) der BRD wurde seit 1964 die Organisation der „Freundschaftsbrigaden“ aufgebaut. Diesen Brigaden, die vom Zentralrat der FDJ angeleitet werden, gehören vor allem Agronomen, Viehzüchter, Landmaschinentechniker, Bauspezialisten, Klempner, Elektriker und Angehörige ähnlicher Berufe an. Jede dieser Brigaden besteht aus 15 Mitgliedern im Alter von 20 bis 30 Jahren. Die Vorbereitungszeit in Intensivkursen beträgt drei Monate. Aus Teilveröffentlichungen der „DDR“-Presse ergibt sich, daß bis Mitte 1967 etwa 200 Entwicklungshelfer in solchen „Freundschaftsbrigaden“ tätig wurden. Einsatzländer waren: Algerien, Ägypten, Ghana, Mali, Tansania. (Außenwirtschaft, Außenpolitik, Auslandspropaganda, Freundschaftsgesellschaften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 171 Entstalinisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbrecht

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1975 1979 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff wird in der „DDR“ offiziell selten verwendet. Nach der gültigen Sprachregelung ist E. lediglich eine „in den kapitalistischen Ländern gebräuchliche Bezeichnung“ (ökon. Lexikon, Bd. 1, S. 570). E. wird als „besondere Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ umschrieben. Dabei wird…

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Lebensversicherung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2~verbundene Leben, Tarif~V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII), die Sparrentenversicherung (Tarif IX) sowie die Risiko-L. (Tarif 16). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 M monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 M. Für Gruppenversicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Einen Deckungsstock gibt es nicht. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird indessen als Sparguthaben der Versicherungsnehmer gebucht. L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 14. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369–370 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen…

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Agitation und Propaganda (1969)

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Begriff und Methoden politischer P. gehören überall zum Prozeß der politischen Willensbildung, der Doppelbegriff AuP. jedoch ist Bestandteil der kommun. Theorie der Massenbeeinflussung und als solcher genau determiniert. 1. Begriffsbestimmung. Die Bedeutung von AuP. für die politische Praxis der kommun. Parteien wird aus der Lehre von der „aktiven revolutionären Rolle“ des „Überbaus“ abgeleitet, mit der Stalin die marxistische Theorie revidierte (Marxismus-Leninismus) und die „kalte Revolution von oben“ rechtfertigte. Im Grunde erst mit der Umkehrung der Basis-Überbau-Theorie — deren Einschränkung durch Friedrich Engels die späteren Ideologen des Marxismus-Leninismus übersehen hatten — wurde dem „Vortrupp der Arbeiterklasse“, der „Partei neuen Typs“ (SED), die Aufgabe gestellt, „das sozialistische Bewußtsein in die Massen zu tragen“. AuP. sind die Mittel dazu, und zwar verschiedene Mittel: „Der Propagandist vermittelt viele Ideen an eine oder mehrere Personen, der Agitator aber vermittelt nur eine oder wenige Ideen, dafür aber vermittelt er sie an eine ganze Menge von Personen“ (Lenin in „Was tun?“). Begriffsbestimmungen aus jüngster Zeit differenzieren noch genauer; danach ist A. „politisches Einwirken auf Bewußtsein und Stimmung der Volksmassen durch Verbreitung bestimmter Ideen und Losungen“ („Meyers Neues Lexikon“, Leipzig 1961, in fast wörtlicher Anlehnung an die „Große Sowjetische Enzyklopädie“), während unter P. eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit verstanden wird, die sich „zum Unterschied von der A. in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die Mitglieder der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ostberlin 1951, S. 670). 2. Die besondere Bedeutung von AuP. für den Aufbau des kommun. Herrschaftssystems in Mitteldeutschland. In der SBZ und später in der „DDR“ waren die KPD/SED und deren Herrschaftsapparat auf die Wirkungsmittel von AuP. vor allem deshalb angewiesen, weil die Umwälzung der gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht vollzogen worden war und das „revolutionäre Bewußtsein der Massen“, das die Voraussetzung dieser Ver[S. 14]änderungen hätte sein sollen, nun nachträglich erzeugt werden mußte. Während die oben zitierte Begriffs- und Funktionsbestimmung von AuP. auf eine vorrevolutionäre Situation bezogen war, wurden AuP. in der SBZ/„DDR“ als Instrument einer totalitären Partei und des von ihr beherrschten Staatsapparates eingesetzt; da die Sicherungen, die unter rechtsstaatlichen Verhältnissen die Wirkung und vor allem den Mißbrauch der P. begrenzen, in der SBZ/„DDR“ wie in allen totalitären oder autoritären Strukturen ausgeschaltet waren, durchdrangen die Methoden von AuP. das gesamte öffentliche Leben und wurden nur dadurch gehemmt, daß der Herrschaftsbereich der SED sich beim heutigen Stande der Kommunikationstechnik nicht völlig gegen Informationen von außen abdichten ließ; auch mußten die doktrinär-repressiven Tendenzen der „Bewußtseinsbildung“ früher oder später mit dem Sachverstand der Nicht-Nur-Politiker in Konflikt geraten. 3. Die Institutionen des Parteiapparates für AuP. Die allgemeinen Tendenzen der kommun. AuP. werden durch die Ideologische Kommission beim Politbüro des ZK der SED festgelegt; eine Agitationskommission und je eine Abteilung des ZK für A. und für P. leiten die Tätigkeit des Parteiapparates, der Nationalen Front und der Massenorganisationen (unter ihnen vor allem des FDGB) an. 4. Aufgaben und Wirkungsmittel der P. Aufgabe der P. im Sinne der zitierten Unterscheidung ist institutionell die Entwicklung der Kader, also des Funktionärsnachwuchses für alle Stufen des Partei- und Staatsapparates, inhaltlich vor allem die Vermittlung der Ideologie des Marxismus–Leninismus, die Anleitung zu ihrer praktischen Anwendung, neuerdings auch die Aneignung sozialökonomischer Grundkenntnisse (im weitesten Sinne). P. in diesem Sinne beginnt zwar schon in der Schule mit dem Unterricht der Staatsbürgerkunde, ist aber in der Hauptsache doch der Partei und den Massenorganisationen vorbehalten, die für diesen Zweck einen umfangreichen Apparat von Einrichtungen der Internats- und Externatsschulung (Schulung) unterhalten; auch ein erheblicher Teil der Publikationen der SED, vor allem die Zeitschriften und Broschüren für die Funktionäre, dienen diesem Zweck. 5. Methoden und Mittel der A. Ungleich vielfältiger ist das Instrumentarium der A. Es reicht von den ursprünglich bolschewistischen Mitteln der mündlichen oder schriftlichen A. über die „Sichtwerbung“, über Presse, Rundfunk und Film, über die „kulturelle Massenarbeit“, Kabarett und „Agitprop“ bis hinein in das Theater, die Literatur, die bildende Kunst und Musik und nimmt damit die persönliche Mitwirkung der Bürger in den Betrieben und Wohngebieten, vor allem aber auch eines großen Teiles der Kulturschaffenden in Anspruch, die sich solcher Indienststellung für die Zwecke der herrschenden Partei kaum entziehen können. Ein A.-Mittel besonderer Art sind zeitlich begrenzte Kampagnen aus Anlaß von Wahlen oder von Aktionen wie der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft im Frühjahr 1960, bei denen die verschiedenen Methoden der A. massiert angewandt werden, um Perioden der Stagnation zu überwinden oder gesellschaftspolitische Entwicklungen im revolutionären Sinne vorwärtszutreiben. Die mündliche A. am Arbeitsplatz oder in der Hausgemeinschaft gilt zwar als klassisches Mittel und ist für die SED insofern von besonderer Bedeutung, als sie die unerläßliche Verbindung zur „Basis“, zu den „werktätigen Massen“, darstellt; ihre Wirkung wird aber dadurch beeinträchtigt, daß sie sich auf ein Heer meist unter Druck rekrutierter und unzulänglich geschulter Funktionäre stützen muß, die zudem von der Bevölkerung vielfach mit Recht als Spitzel (Spitzelwesen) angesehen werden. — Der mündlichen A., beschönigend (wie in der NS-Zeit) auch als „Aufklärung“ bezeichnet, dienten und dienen z. T. heute noch an größeren Orten Agitationslokale, die von der Nationalen Front eingerichtet wurden und in denen die Besucher auch agitatorisches Schrifttum der SED finden. — Eine moderne Spielart der mündlichen A. bedient sich des Sprechfunks in Betrieben, Eisenbahnzügen und auf öffentlichen Plätzen. — Die schriftliche A., deren Bedeutung seit den fünfziger Jahren erheblich zurückgegangen ist, benutzt vor allem die Schwarzen Bretter oder „Roten Ecken“ in Betrieben und Schulen, die Betriebs- und Dorf Zeitungen; auch die Sichtwerbung durch Plakate und Transparente auf Plätzen und Straßen, in Bahnhöfen, Fabrikhallen, Wartezimmern usw. gehört hierhin. Diese Form der A., die zeitweise das Straßenbild Mitteldeutschlands in einer für westliche Besucher befremdlichen Weise beherrschte, wird heute nur noch an der Demarkationslinie und an den Berliner Sektorengrenzen oder aus besonderen Anlässen mit größerem Aufwand betrieben. Dabei dienen die Losungen der Partei als Leitmotive. Die agitatorische Funktion von Presse, Rundfunk und Fernsehen ist durch das staatliche Nachrichtenmonopol (Nachrichtenpolitik) und durch die Steuerung dieser Kommunikationsmittel gesichert; korrigierende Wirkungen gehen jedoch vom Empfang westlicher Rundfunk- und Fernsehsendungen aus, den das Regime nicht zu unterbinden vermag. Auf unmittelbare Aktivierung des Einzelnen wie der Massen zielen von den mehr oder weniger künstlerischen Mitteln der A. der Film (vor allem natürlich der Nachrichten-, Informations- und Instruktionsfilm; Filmwesen) und die unter dem Sammelbegriff Agitprop betriebenen Gattungen von „Gebrauchskunst“ (Rezitation, Sprechchor, Kampflied, kabarettistische Darbietungen; Kabarett), die ohne großen szenarischen Aufwand im Betrieb, auf Versammlungen, in Kulturhäusern und auf der Straße (gemischte Programme unter dem Sammelnamen „Estrade“) vorgetragen werden. Von dieser Spielart der A. ist vor allem die kulturelle Massenarbeit durchsetzt —, mit entsprechender Auswirkung auf ihr allgemeines Niveau. Auch die „reine“ Kunst steht weithin im Dienst der A. (Bildende Kunst), ihr wird aufgegeben, das „Bild des sozialistischen Menschen zu entwerfen und als erstrebenswert auf die Menschen wirken zu lassen“, „die historische Bedeutung der DDR tief zu erfassen“ und „das Klassenbewußtsein auf die Höhe der Zeit zu erheben“ (Beschluß des Staatsrates vom 30. 11. 1967), dies alles „in Werken des sozialistischen [S. 15] Realismus von hoher Qualität“, also unter Auflage eines bestimmten, ideologisch begründeten Formprinzips (Sozialistischer Realismus). 6. Ausstrahlungen kommunist. A. in die BRD. Schon früh setzten die Bemühungen der SED ein, den Wirkungsbereich ihrer A. auch auf die BRD und das „kapitalistische Ausland“ auszudehnen. Für diesen Zweck wurden erhebliche Mittel und besondere Organisationen eingesetzt. Als Medien dienten — von den Agenten abgesehen — vor allem Rundfunk und A.-Literatur, in den fünfziger Jahren auch der Austausch von „Delegationen“. Einige dieser Wege schnitt die SED selbst durch die Sperrmaßnahmen von 1961 ab. Im übrigen entsprachen die Wirkungen dieser Tätigkeit in der BRD zu keiner Zeit den Erwartungen der SED oder dem organisatorischen und finanziellen Aufwand (Infiltration). Neuerdings finden sich Ausstrahlungen der kommunist. A. der SED in der Argumentation einiger Gruppen der sogenannten außerparlamentarischen Opposition in der BRD. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 13–15 Aggressionsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitprop

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Begriff und Methoden politischer P. gehören überall zum Prozeß der politischen Willensbildung, der Doppelbegriff AuP. jedoch ist Bestandteil der kommun. Theorie der Massenbeeinflussung und als solcher genau determiniert. 1. Begriffsbestimmung. Die Bedeutung von AuP. für die politische Praxis der…

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Sperrgebiet (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. 5. 1952 (GBl. S. 405) und die „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451) wurde der Staatssicherheitsdienst zu Maßnahmen ermächtigt, um ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ zu verhindern. Politischer Vorwand für diese Verordnungen war die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages am 26. 5. 1952. Die praktische Folge war die Schaffung eines S., das den 10-m-Kontrollstreifen, den 500-m-Schutzstreifen und die 5-km-Sperrzone umfaßt. Aus dem S. erfolgten im Sommer 1952 umfangreiche Zwangsevakuierungen, die eine Fluchtwelle auslösten. Ein S. entstand auch an der Ostseeküste. Nach der Errichtung der Berliner Mauer wurde ein S. ebenfalls um West-Berlin geschaffen. Der Schutzstreifen zwischen West-Berlin und dem Sowjetsektor ist nur 100 m tief. In weiterer Durchführung der Absperrungsmaßnahmen vom 13. 8. 1961 wurden entlang der Demarkationslinie doppelte und z. T. sogar dreifache Drahtverhaue errichtet und an vielen Stellen Minenfelder gelegt. Die Drahtverhaue werden durch Doppelstreifen in Begleitung von auf den Mann dressierten Hunden gesichert. Bunker, Laufgräben, Infrarotgeräte, optische und akustische Signalanlagen vervollständigen das Absperrungssystem. In verschiedenen Grenzgemeinden an der Demarkationslinie wurden wie in Berlin Mauern und Sichtblenden errichtet. So entstand z. B. eine 3–3,50 m hohe Betonmauer vor der Ortschaft Zwinge gegenüber dem niedersächsischen Kreis Duderstadt in einer Länge von etwa 500 m, eine 1~km lange und 3 m hohe Mauer in Hirschberg/Thür. gegenüber der bayerischen Gemeinde Tiefengrün (Landkreis Hof) und eine ebensolche Mauer durch die geteilte Ortschaft Mödlareuth im Landkreis Schleiz. Nach übereinstimmenden Aussagen von geflüchteten Grenzsoldaten sollen die Stacheldrahtsperren und anderen Befestigungsanlagen an der Berliner Sektorengrenze und an der Demarkationslinie bis 1970 nach und nach durch neue Anlagen ersetzt werden, für die die SED selbst den Ausdruck Moderne Grenze geprägt hat. Das Warn- und Überwachungssystem wird immer raffinierter und lückenloser ausgebaut. In der Regel bietet das S. heute — von West nach Ost gesehen — folgendes Bild: 1. Demarkationslinie, von westlichen Behörden durch Grenzpfähle markiert; von zonaler Seite ist ein einfacher, älterer Stacheldrahtzaun errichtet. 2. 10-m-Kontrollstreifen ohne Bewuchs. 3. Etwa 30 m umgepflügtes Brachland. 4. 2–3 m hoher Stacheldrahtzaun zwischen Betonpfählen. 5. Etwa 25 m breiter Minengürtel oder, falls keine Minen ausgelegt sind, ebenso breite Sperre aus Stacheldrahtrollen. 6. 2–3 m hoher Stacheldrahtzaun zwischen Betonpfählen. [S. 586]7. 6–10 m breiter Spurensicherungs- und Kontrollstreifen für Posten und Streifen. 8. Bunker mit Schießscharten. 9. Kolonnenweg für motorisierte Einsatzkommandos. 10. 1½–2~m tiefer Sperrgraben, der einen „Grenzdurchbruch“ mit Kraftfahrzeugen verhindern soll. 11. 500-m-Schutzstreifen mit Beobachtungstürmen, Bunkern und technischen Alarmvorrichtungen. 12. 5-km-Sperrzone, zu deren Betreten ein Sonderausweis erforderlich ist. Beim weiteren Ausbau dieser „Modernen Grenze“ wird kaum noch verschleiert, daß alle diese Maßnahmen nicht in erster Linie zum Schutz vor westlichen „Aggressoren, Spionen und Diversanten“, sondern vielmehr gegen die eigene Bevölkerung zur Verhinderung der Republikflucht getroffen werden. Der Minister des Innern widerrief im Befehl Nr. 39/61 vom 14. 9. 1961 alle bisher erteilten Registriervermerke, die zum Betreten und Bewohnen des Schutzstreifens und der Sperrzone berechtigten. Die Genehmigung wird seitdem nur noch Personen erteilt, „die durch ihr bisheriges Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß die Sicherheit im S. nicht gefährdet wird“. Erneute Zwangsevakuierungen aus dem S. folgten diesem Befehl. Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der „AO über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der DDR (Grenzordnung)“ vom gleichen Tage (GBl. II, S. 257) wurden alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften zusammengefaßt. Die „Schutz- und Sicherheitsorgane“ werden verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um die „Staatsgrenze“ zu sichern und eine feste Ordnung in den bestehenden Grenzgebieten und Territorialgewässern zu gewährleisten. Nach § 5 der VO sind alle Bürger verpflichtet, „Personen, die sich unberechtigt im Grenzgebiet aufhalten oder gegen die Grenzordnung verstoßen, sofort den zuständigen Dienststellen der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee oder der Deutschen Volkspolizei zu melden“. Eine Strafbestimmung für Nichtbeachtung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Denunziation gibt es jedoch nicht. Das Leben im S. unterliegt zahlreichen Beschränkungen. Personen, die im S. wohnen, benötigen in ihrem Personalausweis einen Registriervermerk. Wer im S. arbeitet, braucht einen Genehmigungsvermerk. Wer dorthin lediglich zu Besuch einreisen will, muß auch als Bewohner der „DDR“ einen Passierschein haben. Er hat die vorgeschriebenen Reisewege einzuhalten und unterliegt besonderen Anmeldebestimmungen. Im Schutzstreifen ist der Aufenthalt von Personen im Freien innerhalb geschlossener Ortschaften nur von 5.00 bis 23.00 Uhr, außerhalb geschlossener Ortschaften nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Im Schutzstreifen dürfen nur die von den zuständigen Kommandeuren der Grenztruppen festgelegten Wege benutzt werden. Der unberechtigte Austausch von Nachrichten oder Gegenständen über die „Staatsgrenze“ oder die Aufnahme von Verbindungen sind verboten. Gaststätten, Kinos, Erholungsheime u.a., die sich im 500-m-Schutzstreifen befanden, wurden geschlossen. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf ➝Bewährung, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bestraft. Der abgeholzte und umgepflügte Kontrollstreifen darf nicht betreten werden; es wird ohne Warnung geschossen. Nach Feststellungen der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter fanden vom 13. 8. 1961 bis zum 30. 4. 1968 163 Menschen bei Fluchtversuchen aus Mitteldeutschland den Tod. (Schießbefehl) Literaturangaben *: Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 585–586 Spedition A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sperrkonten

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. 5. 1952 (GBl. S. 405) und die „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451) wurde der Staatssicherheitsdienst zu Maßnahmen ermächtigt, um ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ zu verhindern. Politischer Vorwand für diese Verordnungen war die…

DDR A-Z 1969

Datenverarbeitung (1969)

Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 1985 Die D. in Mitteldeutschland beruht z. Z. noch überwiegend auf der seit Jahrzehnten bekannten traditionellen Lochkartentechnik. Die Kombination der Lochkartentechnik mit elektronischen Rechenautomaten ist nur schwach entwickelt. Während in den westlichen Ländern die Herstellung und Benutzung elektronischer Rechenautomaten bereits um 1955 in Gang kam, begann drüben die Forschung und Entwicklung auf dem Halbleitergebiet erst um 1958. Das Halbleiterwerk in Frankfurt (Oder) wurde mit Teilen erst im Jan. 1961 in Betrieb genommen, und es dauerte einige Jahre, ehe brauchbare Halbleiterbauelemente in nennenswerter Anzahl das Werk verlassen konnten. Unter dem Eindruck der rasanten Entwicklung auf diesem Gebiet in den westlichen Ländern beschloß der Ministerrat im Juli 1964 ein „Programm zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen D. in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“. Daran anschließend wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen. Durch den Zusammenschluß von 12 Instituten und Betrieben entstand im Raum Dresden ein „Elektronik-Zentrum der DDR“, das bis Ende 1970 weltmarktfähige Erzeugnisse entwickeln und die Industrie, die Wissenschaft und die Verwaltung mit Geräten der automatischen D. ausrüsten soll. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen 20.000 Fachleute für die Bedienung der Computer ausgebildet werden. Nach einer viele Jahre währenden Entwicklungszeit ist in dem Hauptwerk für Elektronik in Radeberg im Okt. 1965 der erste mittelgroße Rechenautomat, der „Robotron~300“, in die Produktion genommen worden. Im Sept. 1966 wurde das erste Exemplar der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Laufe des Jahres 1967 sind die ersten Anlagen in einigen Rechenzentren und Großbetrieben in Betrieb genommen worden. Geplant ist, bis Ende 1968 30 und bis Ende 1970 200 „Robotron~300“ zu produzieren. Im Dez. 1966 wurde zur Koordinierung der Entwicklung, Produktion und Anwendung eigens ein „Staatssekretär für D.“ berufen. Mitte 1967 gab es etwa 100 kleine Rechenautomaten aus eigener Produktion. In Instituten und Rechenzentren sind außerdem 10 größere importierte Computer in Benutzung. (Vergleich BRD: Hier waren Mitte 1968 schon 5.500 große und mittlere D.-Anlagen installiert oder bestellt, dazu etwa 2.000 elektronische Kleinrechner.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 136 DARAG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DBB

Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 1985 Die D. in Mitteldeutschland beruht z. Z. noch überwiegend auf der seit Jahrzehnten bekannten traditionellen Lochkartentechnik. Die Kombination der Lochkartentechnik mit elektronischen Rechenautomaten ist nur schwach entwickelt. Während in den westlichen Ländern die Herstellung und Benutzung elektronischer Rechenautomaten bereits um 1955 in Gang kam, begann drüben die Forschung und…

DDR A-Z 1969

SED (1969) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 1. Die Vereinigung von KPD und SPD zur SED Abweichend von ihrer bis dahin befolgten Taktik der Aktionseinheit, begannen die Kommunisten im Herbst 1945 die Verschmelzung von KPD und SPD zu einer einheitlichen Arbeiterpartei zu propagieren. Bestimmend für diesen Sinneswandel dürfte gewesen sein, daß die Hoffnung der KPD, eine breite Basis in der Bevölkerung zu gewinnen, sich nicht erfüllt hatte; die KPD wurde von weiten Kreisen der Bevölkerung als Erfüllungsgehilfin der Besatzungsmacht betrachtet, die ihre Existenz allein der Anwesenheit der sowjetischen Truppen verdankte. Hinweise auf die Stimmung der Bevölkerung lieferten außer den für die Kommunisten ungünstigen Ergebnissen der Wahlen in Ungarn und Österreich im Herbst 1945 vor allem der Ausgang der Gemeindewahlen in der amerikanischen Zone im Jan. 1946. Die KPD erhielt damals insgesamt nur 3,5 v. H. der abgegebenen Stimmen. Unter diesen Umständen sahen sich die Kommunisten gezwungen, die Ver[S. 550]einigung mit den Sozialdemokraten so bald wie möglich, und zwar nach ihrem Zeitplan und ihren Bedingungen, herbeizuführen: a) Der Zusammenschluß war nicht auf Reichsbasis zu vollziehen, wie es den anfänglichen Vorstellungen sozialdemokratischer Funktionäre, soweit sie für die Parteieinheit eintraten, entsprach, sondern mußte auf Zonenbasis durchgeführt werden. b) Der Zusammenschluß durfte nicht im Wege der Urabstimmung, also auf demokratischem Wege, erfolgen, sondern mußte unter Ausschluß der Willensäußerung der Mitglieder als Aktion der Führungsorgane geschehen. Um den Widerstand vieler Sozialdemokraten gegen diese Art der Vereinigung zu brechen, inszenierten die Kommunisten eine „breite Massenbewegung“, die von der sowjetischen Besatzungsmacht unterstützt wurde: Opponierende Gruppen wurden daran gehindert, sich zu organisieren und ihre Meinung zu publizieren; die profiliertesten Gegner der Zwangsvereinigung aber fielen dem Terror der sowjetischen Geheimpolizei zum Opfer. Im April 1961 erinnerte der Vorsitzende der SPD, Ollenhauer, daran, daß „nach vorsichtigen Schätzungen in der Zeit vom Dez. 1945 bis zum April 1946 mindestens 20.000 Sozialdemokraten gemaßregelt, für kürzere oder auch sehr lange Zeit inhaftiert, ja sogar getötet wurden“. Auf diese Weise unter Druck gesetzt, stimmte die SPD-Führung in der Sowjetzone schließlich der Abhaltung des Vereinigungsparteitages am 21. und 22. April 1946 zu. Für Berlin wurde eine Sonderregelung getroffen. Unter dem Schutz der Westmächte erzwangen hier die gegen die Zwangsvereinigung opponierenden Kräfte eine Urabstimmung unter den Mitgliedern der SPD. Bei einer Wahlbeteiligung in den Westsektoren von 73 v. H. stimmten 82 v. H. der Abstimmungsberechtigten gegen und 12 v. H. für die Vereinigung der beiden Parteien. Der Stadtkommandant des Sowjetsektors hatte anfänglich zugesichert, die Urabstimmung auch im sowjetischen Sektor zuzulassen. Trotzdem verhinderte dort die Polizei ihre Durchführung. 2. Die Entwicklung der SED von 1946 bis 1967 In der auf dem Vereinigungsparteitag angenommenen Grundsatzerklärung hieß es, das Endziel der SED sei ein sozialistisches Deutschland, ihr Nahziel der Aufbau einer gesamtdeutschen antifaschistischen, parlamentarisch-demokratischen Republik (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Bodenreform, Enteignung „der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“). Im Frühjahr 1948 wurde das Konzept der antifaschistisch-demokratischen Ordnung aufgegeben. Für die Sowjets waren hierfür zwei Gründe bestimmend: der Konflikt mit Jugoslawien und die Reaktion der Westmächte, insbesondere der USA, mit Hilfe von Truman-Doktrin und Marshall-Plan dem weiteren Vordringen des Sowjetkommunismus einen Riegel vorzuschieben. Für Ulbricht bestanden die Schlußfolgerungen daraus in der Umwandlung der SED in eine „Partei neuen Typus“. Die dahingehenden Beschlüsse der Parteiführung wurden im Herbst 1948 gefaßt und auf der 1. Parteikonferenz im Jan. 1949 bestätigt: a) Die These vom Besonderen Weg zum Sozialismus wurde verworfen und statt dessen die führende Rolle der KPdSU unter der Führung Stalins anerkannt. b) Die paritätische Besetzung der Funktionärsstellen wurde abgeschafft. Nur in der Parteispitze blieb die Parität durch Pieck und Grotewohl vorerst noch gewahrt. c) Für die Aufnahme neuer Mitglieder wurde eine Bewährungszeit als Kandidat eingeführt. d) Zur „operativen Führung“ der Partei wurden das Politbüro und das kleine Sekretariat des Politbüros geschaffen. e) Zur permanenten Säuberung der Partei wurde ein Partei-Kontroll-Apparat mit der Zentralen Parteikontroll-Kommission (ZPKK) an der Spitze geschaffen (Parteikontrollkommissionen der SED). f) Die KPD wurde von der SED organisatorisch getrennt, wahrscheinlich, um die separatstaatliche Entwicklung deutlich zu machen. Auf die Sowjetisierung der SED folgte die Sowjetisierung Mitteldeutschlands. Auf der 2. SED-Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952) verkündete Ulbricht den Beginn des „sozialistischen Aufbaus“. Der Generalangriff der SED auf das noch bestehende Privateigentum begann (Kollektivierung), wobei die Partei gleichzeitig systematisch ihren Einfluß und ihre Kontrolle auf alle anderen Parteien, die Massen[S. 551]organisationen, den Staats- und Wirtschaftsapparat sowie auf weitere Lebensbereiche (Familie, Rechtswesen, Kulturpolitik usw.) ausdehnte. Im Juni 1953 mußte die SED-Führung zwar den Aufbau des Sozialismus vorübergehend stoppen (Juni-Aufstand, Neuer Kurs), doch ab 1954/55 wurde er, wenn auch mit etwas gemilderten Methoden, fortgesetzt. Gleichzeitig lehnte die SED eine Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen ab (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Ab Sommer 1955 wurden die Versuche Chruschtschows erkennbar, die Beziehungen zu den übrigen kommunistischen Parteien und Staaten zu verbessern und die ideologische Basis des Sowjetkommunismus zu erneuern. Hauptetappen dieses Prozesses waren der Besuch Chruschtschows und Bulganins in Belgrad Ende Mai 1955, der XX. Parteitag der KPdSU im Febr. 1956 mit der berühmt gewordenen Anti-Stalin-Rede Chruschtschows, die Auflösung des Kominform am 17. April 1956, der Sturz der Gruppe Kaganowitsch-Malenkow-Molotow-Schepilow im Sommer 1957 und die Konferenz der kommunistischen und Arbeiter-Parteien im Nov. 1957 in Moskau. Diese Versuche führten zunächst zu einer politischen und ideologischen Krise, die im Okt. 1956 in den Ereignissen in Polen und der ungarischen Revolution kulminierte. Auch in der SED wurden jetzt Kräfte wirksam, die eine Erneuerung des Kommunismus in einzelnen Teilbereichen anstrebten. Es bildeten sich Gruppierungen, die auf den Sturz Ulbrichts als des Haupthindernisses einer solchen inneren Wandlung hinarbeiteten. Drei Kategorien oppositioneller Gruppierungen traten dabei hervor: die Intellektuellen (W. Harich, E. Bloch u.a.m.), die Wirtschaftstheoretiker (Dr. F. Behrens, Kurt Vieweg u.a.m.) und die Funktionäre im Führungskern der Partei (Gerhart Ziller, Fred Oelßner, Karl Schirdewan, Ernst Wollweber). (Dritter Weg, Entstalinisierung, Nationalkommunismus, Revisionismus, Rehabilitierungen) Mit der Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn endete im Herrschaftsbereich der SED die Tauwetter-Periode. Nunmehr war auch für Ulbricht die Zeit gekommen, mit der Opposition im Führungskern der SED abzurechnen: Die Gruppe Schirdewan-Wollweber-Oelßner wurde am 8. Febr. 1958 ausgeschaltet; der ZK-Sekretär Ziller hatte bereits im Dez. 1957 Selbstmord verübt. Auf dem anschließenden V.~Parteitag (10.–16. Juli 1958) verkündete die SED die „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“. Die Politik der „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ führte eine Situation herauf, die derjenigen im Frühjahr 1953 ähnlich sah. In der Wirtschaftspolitik kündigte sich das Scheitern des Siebenjahrplanes und der ökonomischen Hauptaufgabe an, die Versorgung der Bevölkerung erreichte einen neuen Tiefstand, und der Massenterror wurde wieder verstärkt. Große Teile der Bevölkerung suchten ihren Ausweg in der Flucht (Flüchtlinge), die Krise drohte sich zur Katastrophe auszuweiten. Der Bau der Berliner Mauer und die Abriegelung der Zonengrenzen in der Nacht zum 13. Aug. 1961 dienten den Machthabern als letzter Ausweg, die Katastrophe zu verhindern. Nach der Vollkollektivierung der Landwirtschaft (1960) und dem Bau der Mauer (1961) trat im Jan. 1963 der VI. Parteitag der SED zusammen, um die Politik der Partei nach der Vollsozialisierung und völligen Abriegelung der Zonengrenzen zu verkünden. Der Parteitag beschloß ein Programm sowie ein neues Statut. Unmittelbar nach dem VI. Parteitag wurde die Umorganisation der Partei nach dem Produktionsprinzip auf Grund des sowjetischen Vorbildes in Angriff genommen und als Ziel jetzt die Versachlichung der Parteiarbeit verkündet (Jarowinsky auf der 5. ZK-Tagung im Febr. 1964). Zur Verwirklichung dieses Zieles wurden ein Büro für Industrie- und Bauwesen, ein Büro für Landwirtschaft, eine ideologische Kommission und eine Agitationskommission sowie eine Kommission für Partei- und Organisationsfragen beim Politbüro gebildet. Entsprechende Umorganisationen wurden in den Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen vorgenommen (Büros der SED, Sekretariate der Bezirks- und Kreisleitungen). Auf kaderpolitischem Gebiet wurde damit begonnen, die fachliche Qualifizierung (wirtschaftliche und technische Fachausbildung) der Führungskräfte zu heben (Kader). Mit [S. 552]dem Sturz Chruschtschows wurden diese organisatorischen Veränderungen zum Teil wieder rückgängig gemacht. Im Ergebnis lief die Versachlichung auf stärkere Bewertung der ökonomischen, produktionsmäßigen und wissenschaftlich-technischen Leistungen hinaus, die nunmehr ideologischen Gesichtspunkten gleich- oder sogar vorangestellt wurden. Um gewisse Fehlentwicklungen im Zuge der Wirtschaftsreform zu korrigieren, wurde von Ende 1964 an die Ideologie wieder stärker betont (7. ZK-Tagung Nov. 1964,11. ZK-Tagung Dez. 1965). Eine noch stärkere Betonung der Ideologie und Intensivierung der Indoktrination setzte nach dem XXIII. Parteitag der KPdSU im April 1966 ein. Im Laufe des Jahres 1966 hatte sich mit der Verschärfung des Gegensatzes zu Peking in der Führungsspitze der KPdSU offenbar die Erkenntnis verdichtet, daß man sich in einem ideologischen Zwei-Fronten-Krieg gegen die „ideologische subversive Aktivität der Imperialisten“ und gegen die „perfide verleumderische Aktivität der chinesischen Opportunisten“ befinde. Das Hauptproblem wurde jetzt darin gesehen, Fehlentwicklungen im Zuge der Wirtschaftsreform zu korrigieren, die Ideologie als Machtbasis der Partei zu festigen und damit den Führungsanspruch der Parteiapparatschiks zu behaupten. Es galt den Nachweis zü liefern, daß der gesellschaftliche Fortschritt nicht allein von der Ökonomie her bestimmt wird, sondern daß es vor allem der Partei und ihrer Ideologie bedarf, um den Sozialismus-Kommunismus aufzubauen. 3. Der VII. Parteitag und die nachfolgende Entwicklung Die Vorbereitung des VII. Parteitages war gekennzeichnet durch Koordinierung der ideologischen Arbeit zwischen der KPdSU und der SED, die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem, militärischem und anderen Gebieten zwischen der SU und der „DDR“ sowie den fortschreitenden Abbau der noch bestehenden Kontakte zwischen den beiden getrennten Teilen Deutschlands und Negierung alles dessen, was gesamtdeutschen Charakter trägt (Außenpolitik, Deutschlandpolitik, Redneraustausch). Vom 17. bis 22. April 1967 veranstaltete die SED ihren VII. Parteitag. Referate und Beschlüsse brachten im Grunde nichts Neues, sondern nur eine Bestätigung der bereits eingenommenen Positionen und der gültigen Parteilinie. Für die weitere politische und gesellschaftliche Entwicklung in Mitteldeutschland stellte die SED die Aufgabe der „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“. Auf wirtschaftlichem Gebiet sollte die neue Phase der Entwicklung in der Umbenennung des Neuen ökonomischen Systems in Ökonomisches System des Sozialismus zum Ausdruck kommen. Von einem neuen Abschnitt der Parteiarbeit und der innerparteilichen Entwicklung läßt sich, bedingt durch den Demokratisierungsprozeß in der KPC, ab Jan. 1968 sprechen. Hauptziel der SED ist es jetzt, den um sich greifenden Prozeß der ideologischen Erosion abzuwehren und einer weiteren Auflockerung des sowjetisch kontrollierten Bündnissystems entgegenzutreten. Die politische und ideologische Gegenoffensive wird von Moskau, Warschau und Ost-Berlin gemeinsam geführt. Sie fand in der SED ihren Ausdruck in einer Serie von Großveranstaltungen im ersten Halbjahr 1968 (Volksaussprache und Volksentscheid über die neue Verfassung der „DDR“, 7. FDGB-Kongreß, Veranstaltungsserie zum 150. Geburtstag von Karl Marx). Es war das Ziel der Partei, mit diesen Veranstaltungen von den eigentlichen Problemen und ernsthaften Diskussionen über theoretische Fragen des Marxismus-Leninismus sowie den Grundcharakter des Herrschaftssystems der SED abzulenken und die von ihr eingenommenen Positionen als absolut richtig und unveränderlich hinzustellen. Auf der 6. Tagung des Zentralkomitees im Juni 1968 wurde diese Politik von Ulbricht und Honecker als Hauptreferenten bekräftigt. 4. Programm und ideologische Grundlagen Das vom VI. Parteitag angenommene Programm beschränkt sich in bezug auf die ideologischen Grundlagen auf die z. T. wörtliche Wiederholung von Texten des Programms der KPdSU oder seiner Interpretation für die spezifischen Bedürfnisse der SED. Als Substanz der SED-Ideologie sind die folgenden Thesen und Doktrinen hervorzuheben: a) Gesetzmäßiger Übergang zum Sozialismus/Kommunismus — Neuverkündung der [S. 553]weltlichen Heilsbotschaft. Das Programm stellt die von den Klassikern des Marxismus entwickelte Weltanschauung des Dialektischen und Historischen Materialismus als obersten Leitgedanken heraus. b) Die SED als Vollstreckerin der Ideen und Ziele der deutschen Arbeiterbewegung. Die SED nimmt die Tradition der deutschen Arbeiterbewegung mit Karl Marx, Friedrich Engels, August Bebel, Wilhelm Liebknecht und Rosa Luxemburg für sich in Anspruch. Ulbricht sieht sich selbst als Nachfolger, als den Vollender ihrer Ideen und versucht zu beweisen, daß die traditionellen Programme der deutschen Arbeiterbewegung durch die KPD/SED verwirklicht worden seien. Entsprechend wird die Entwicklung in Mitteldeutschland seit 1945 in folgende Perioden unterteilt: 1945–1949/50„Antifaschistisch-demokratische Ordnung“, 1951–1958„Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“, 1958–1962„Festigung und Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“, ab 1963 „Vollständiger und umfassender Aufbau des Sozialismus“. c) Friedliche Koexistenz von Staaten mit verschiedener Gesellschaftsordnung. Die von Chruschtschow entwickelte Koexistenz-Theorie ist nicht der Versuch eines politischen Interessenausgleichs und eines geistigen Nebeneinanders mit dem Westen. Die Doktrin von der Koexistenz im Sinne der sowjetkommunistischen Ideologie schließt vielmehr die Behauptung ein, daß der Sozialismus/Kommunismus zur „geschichtlich bestimmenden Kraft unserer Epoche“ geworden ist. d) Die SED als Partei des ganzen Volkes — Absage an Stalins These von der ständigen Verschärfung des Klassenkampfes. In jenem Prozeß, den man im Westen, wenn auch unkorrekt, als Entstalinisierung zu bezeichnen pflegt, hat die kommunistische Führung eine Reihe von Theorien und Doktrinen aus der Stalin-Ära über Bord geworfen. Eine dieser Theorien war die von Stalin aufgestellte These von der Verschärfung des Klassenkampfes beim Aufbau des Sozialismus. Zu den programmatischen und ideologischen Grundlagen der SED müssen des weiteren eine Reihe maßgeblicher Texte gerechnet werden, so vor allem: a) Die Erklärungen der Moskauer Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien vom Nov. 1960; b) das Nationale Dokument; c) die Materialien des XXIII. Parteitages der KPdSU; d) die vom Institut für Marxismus-Leninismus herausgegebene „Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung“; e) die Materialien zum 150. Geburtstag von Karl Marx. Besonders die letztgenannten Materialien erscheinen für die gegenwärtige Parteiarbeit und ihre ideologische Basis von besonderer Wichtigkeit. Die SED bekräftigt darin den absoluten Herrschaftsanspruch der Partei, anerkennt die führende Rolle der KPdSU und lehnt alle Bestrebungen, das eigene System nach dem Vorbild anderer Ostblockstaaten zu liberalisieren, zu demokratisieren oder zu dezentralisieren, ab. 5. Entwicklung des Statuts, Rechte und Pflichten der Parteimitglieder Auf dem Wege zu ihrem derzeitigen organisatorischen Gefüge hat die SED ihr Statut mehrfach ändern müssen. Das erste, auf dem Vereinigungsparteitag 1946 angenommene Statut verkörperte noch weitgehend die Organisationsprinzipien und Funktionen einer Partei in einer demokratischen Gesellschaftsordnung. Der Prozeß der Angleichung an die KPdSU („Partei neuen Typus“) machte auch die Neufassung des Statuts erforderlich, die vom III. Parteitag 1950 beschlossen wurde. Ein drittes Statut wurde auf dem IV. Parteitag 1954 angenommen. Die wichtigste Neuerung war die Abschaffung der paritätisch durch Sozialdemokraten und Kommunisten besetzten Parteispitze (Grotewohl und Pieck). An die Spitze der Partei trat nunmehr Ulbricht als Erster Sekretär. Das heute gültige vierte Statut wurde vom VI. Parteitag 1963 beschlossen und auf dem VII. Parteitag in einigen Punkten abgeändert. Während viele Gesetze und Verordnungen der „DDR“ die Allgewalt der SED bzw. ihres Zentralkomitees ausdrücken und die Exekutive an die Beschlüsse von Parteiinstanzen binden, legt andererseits das Parteistatut die Pflichten der Parteimit[S. 554]glieder dem sozialistischen Staat gegenüber fest. Das Parteistatut ist also nicht nur als innerverbandliche Satzung zivilrechtlichen Charakters zu betrachten; da die Partei beansprucht, oberstes Machtorgan zu sein, und es auch tatsächlich ist, muß das von ihr gesetzte Parteirecht zum Verfassungsrecht im weiteren Sinne gerechnet werden. Bereits im Jahre 1949 beschloß die 1. Parteikonferenz die Einführung einer Kandidatenzeit, die der Aufnahme als Parteimitglied vorausgeht. Im Anfang war die Dauer der Kandidatenzeit nach der sozialen Herkunft der Antragsteller gestaffelt. Im vierten, heute gültigen Statut wurde die Kandidatenzeit einheitlich auf 1~Jahr festgesetzt. Das wird mit den Thesen von der „politischen und moralischen Geschlossenheit des ganzen Volkes“ und der „allmählichen Entwicklung zum sozialistischen Volksstaat“ begründet. Mit fortschreitender Sowjetisierung der SED wurden die Pflichten der Mitglieder immer zahlreicher; diesen Pflichten stehen jedoch nur knapp bemessene Rechte gegenüber. Die Pflichten der Mitglieder lassen sich in vier Kategorien aufteilen: a) Pflichten, die die Entwicklung der Partei zu einer Kampforganisation im leninistisch-stalinistischen Sinne betreffen. b) Innerverbandliche Pflichten, wie z. B. der Besuch der Mitgliederversammlungen, die „Teilnahme am Parteileben“, die Werbung neuer Mitglieder, die Zahlung der Mitgliedsbeiträge. c) Pflichten innen- und wirtschaftspolitischen Charakters, wie z. B. die Verpflichtung, für eine „Steigerung der Arbeitsproduktivität zu kämpfen“, d) Außenpolitisch motivierte Pflichten, zu denen u.a. der „Kampf um die friedliche Lösung der nationalen Frage“, das „Eintreten für die unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion“, der „Kampf gegen Nationalismus und Chauvinismus“, die „Förderung des Geistes des proletarischen Internationalismus“ sowie die „Unterstützung der um nationale und soziale Befreiung kämpfenden Völker“ gehören. Über ein Parteimitglied, das seine Pflichten verletzt, können Parteistrafen (Parteidisziplin) verhängt werden. Als Verletzung der Parteidisziplin gilt auch der Verlust des Parteimitgliedsbuches: „Das Parteimitgliedsbuch ist für jedes Mitglied und jeden Kandidaten unserer Partei das höchste und wichtigste Dokument, das er in seinem Leben erhalten kann …“ („Neues Deutschland“ v. 29. 4. 1951). Die im Statut von 1950 noch vorgesehene Möglichkeit des Austritts aus der Partei wurde bereits durch das Statut von 1954 abgeschafft. 6. Parteiaufbau und Organisationsprinzipien Die von Lenin entwickelten Organisationsprinzipien für eine bolschewistische Partei des zaristischen Rußlands wurden von der SED im Jahre 1948 unter der Losung von der Entwicklung zu der „Partei neuen Typus“ übernommen und sind in ihren Wesensbestandteilen bis heute gültig. Die wesentlichen Organisationsprinzipien sind: a) Demokratischer Zentralismus und „innerparteiliche Demokratie“; b) Verzicht auf das „Rotationsprinzip“. Nach dem Statut der KPdSU von 1961 sollte der Personalbestand des Zentralkomitees und des Präsidiums dieser Partei nach jeder ordentlichen Wahl zu einem Viertel, der der nachgeordneten Parteileitungen zu einem Drittel bzw. zur Hälfte erneuert werden. Dieses „Rotationsprinzip“ hat die SED im Hinblick auf den herrschenden Kadermangel nicht übernommen (Kader). Inzwischen hat auch die KPdSU durch eine Statutenänderung von 1966 das Rotationsprinzip wieder abgeschafft. c) Erfassung der Mitglieder am Arbeitsplatz; Leitung der Parteiarbeit nach dem Produktionsprinzip. Bereits auf dem II. Parteitag im Sept. 1947 war zu erkennen, daß die SED darauf hinarbeitete, die Mitglieder am Arbeitsplatz zu erfassen. Der Parteiaufbau stellt heute eine Kombination des Produktions- mit dem Territorialprinzip dar. Die nachgeordneten Parteileitungen, also die Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen, haben regionalen Charakter, während die Grundeinheiten — von den weniger bedeutenden Wohngruppen abgesehen — nach Betrieben, also produktionsmäßig, organisiert sind. Formell oberstes Organ ist der alle vier Jahre tagende Parteitag, der aus seiner Mitte das Zentralkomitee (ZK) wählt. Die eigentliche Führung liegt jedoch bei [S. 555]dem vom ZK formal gewählten Politbüro und beim Sekretariat des ZK. Beiden Gremien steht Ulbricht als Erster Sekretär des ZK der SED vor. Nach Artikel 56 des Statuts bilden die Grundorganisationen das Fundament der Partei. Sie werden in Betrieben, staatlichen und wirtschaftlichen Verwaltungen, Institutionen und in den Apparaten der SED und der Massenorganisationen (Betriebsparteiorganisationen), an Universitäten und Hochschulen (Universitäts- bzw. Hochschulparteiorganisationen), in Dörfern und Wohngebieten (Dorf- bzw. Wohnparteiorganisationen) sowie in den Einheiten der Deutschen Volkspolizei, der Nationalen Volksarmee und in den Dienststellen der Deutschen Reichsbahn gebildet, sofern mindestens 3 Mitglieder vorhanden sind. Laut SED-Statut haben die Grundorganisationen in den VEB, MTS, VEG und LPG „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“. Als wichtigste Aufgaben der Grundorganisationen werden im Statut der SED „die politische Aufklärung und Organisationsarbeit unter den Arbeitern und werktätigen Schichten in Stadt und Land, die politische Schulung der Mitglieder und Kandidaten, der Kampf gegen alle Einflüsse der bürgerlichen Ideologie, die Mobilisierung der Massen zur Erfüllung der staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben, die Anleitung der in den Massenorganisationen tätigen Genossen sowie die Mobilisierung der Werktätigen für die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und für die Entfaltung des sozialistischen ➝Wettbewerbs“ bezeichnet. An der Spitze der Grundorganisationen steht ein 1. Sekretär, der in allen größeren Betrieben und Institutionen ein hauptamtlicher Funktionär ist. Alle größeren Grundorganisationen sind in Abteilungsparteiorganisationen (APO) und in Parteigruppen untergliedert. Die Leitung einer Grundorganisation wird für die Dauer eines Jahres gewählt. Grundorganisationen, die in APO unterteilt sind, wählen ihre Leitung für die Dauer von 2 Jahren. Im April 1967 bestanden 52.508 Grundorganisationen. Vorformen der Grundorganisationen sind die LPG-Aktivs. Sie sollen von „fortschrittlichen Genossenschaftsbauern“ in LPG gebildet werden, in denen es noch keine Mitglieder und Kandidaten der SED gibt. 7. Mitgliederbewegung, soziale Zusammensetzung Mitgliederstand nach offiziellen Angaben: April 1946: 1.298.000 (davon 47 v. H. Kommunisten und 53 v. H. Sozialdemokraten); April 1950: 1.750.000; April 1954: 1.413.000; Juli 1958: 1.492.932; Dez. 1961: 1.610.679; Jan. 1963: 1.652.085. Für Dez. 1964 wird die Zahl der in der SED Organisierten mit 1.769.912 angegeben. Nach den Ergebnissen der Volks- und Berufszählung von Ende 1964 war die Bevölkerungszahl auf 17,01 Mill. zurückgegangen; der Mitgliederbestand der SED hatte sich auf 1,76 Mill., sein Anteil an der Gesamtbevölkerung also auf rund 10 v. H. erhöht. Der Bericht des ZK an den VI. Parteitag (1963) gibt den Anteil der Jugendlichen bis zu 25 Jahren unter den Mitgliedern und Kandidaten mit 9,8 v. H., der Bericht an den VII. Parteitag jedoch nur noch mit 8,2 v. H. an. Der Anteil der Frauen wird mit 26,5 v. H. angegeben. Die offiziellen Angaben über die Sozialstruktur der Partei sind kaum brauchbar; aus ihnen geht nicht einmal hervor, ob ihnen der erlernte Beruf, der tatsächlich ausgeübte Beruf bei Parteieintritt oder der ausgeübte Beruf im Zeitpunkt der statistischen Erhebung zugrunde liegt. Da die SED bestrebt ist, einen möglichst hohen Anteil von Arbeitern unter ihren Mitgliedern auszuweisen, wird besonders die Herkunft der „Kader“ im Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat aus dem Arbeiterstand betont; es darf unterstellt werden, daß die tatsächliche Sozialstruktur der Partei von den offiziellen Angaben erheblich abweicht. Laut Bericht des ZK an den VII. Parteitag wies die Partei am 31. Dez. 1966 folgende soziale Zusammensetzung auf: [S. 556] 8. SEW Um die These von der „besonderen politischen Einheit West-Berlin“ (Berlin) zu unterstützen, versucht die SED ihre West-Berliner Parteiorganisation als politisch und organisatorisch selbständige Organisation hinzustellen. Die formale Trennung von der Ost-Berliner Parteiorganisation der SED vollzog sich in zwei Stufen. Im Febr. 1959 wurden die West-Berliner Kreisverbände aus der damaligen SED-Bezirksleitung Groß-Berlin herausgelöst und zu einem besonderen Bezirksverband zusammengefaßt. Im Nov. 1962, nach dem Bau der Mauer, folgte der zweite Akt, indem sich die West-Berliner SED ein eigenes vorläufiges Statut gab und sich nach außen als selbständige Partei konstituierte. Auf ihrem ersten Parteitag im Mai 1966 wurde ein neues Statut beschlossen, mit dem man sich den Gegebenheiten in West-Berlin und der Entwicklung anzupassen versuchte. In diesem Statut versichert die SED, auf dem Boden der Berliner Verfassung zu stehen. Sowohl die Forderung, West-Berlin in eine „Freie Stadt“ umzuwandeln, als auch der Begriff „NATO-Stützpunkt Westberlin“ fehlen. Der Grad der organisatorischen Selbständigkeit der West-Berliner SED läßt sich insbesondere an den Personalien der leitenden Funktionäre ablesen. Als erster Sekretär fungiert seit 1959 der frühere Sekretär der SED-Kreisleitung Friedrichshain, Danelius, der zusammen mit anderen Funktionären nach dem 13. Aug. 1961 nach West-Berlin umziehen mußte. Auch der zweite Sekretär, Ziegler, gehörte bis 1962 als Kandidat der SED-Bezirksleitung Groß-Berlin an. Ähnliches gilt von dem Chefredakteur des Organs der SED Westberlin „Die Wahrheit“, Hans Mahle. Mahle (richtiger Name: Ludwig Mahlmann) gehörte zur Gruppe Ulbricht. Seit 1962/63 hat die Aktivität der SED Westberlin ständig zugenommen. Außer der Beteiligung an den Wahlkämpfen organisiert die Partei, gestützt auf ihre Kreisbüros, besondere Maifeiern, Ausspracheabende, Rentnerversammlungen u. dgl. Die Zahl der Mitglieder wird von der Parteiführung mit 6.200 angegeben, dürfte aber die Zahl von 5.400 kaum überschreiten. Die Auflagenhöhe der „Wahrheit“ liegt zwischen 12.000 und 15.000, die Zahl der Abonnenten bei 10.000. Bei den Wahlen zum West-Berliner Abgeordnetenhaus im Jahre 1963 erhielt die SED 1,4 v. H. der abgegebenen Stimmen, im Jahre 1967 2 v. H. Am 15. 2. 1969 gab sich die SED West-Berlin auf einem außerordentlichen Parteitag den Namen „Sozialistische Einheitspartei Westberlin (SEW)“. Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 549–556 Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seebäder

SED (1969) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 1. Die Vereinigung von KPD und SPD zur SED Abweichend von ihrer bis dahin befolgten Taktik der Aktionseinheit, begannen die Kommunisten im Herbst 1945 die Verschmelzung von KPD und SPD zu einer einheitlichen Arbeiterpartei zu propagieren. Bestimmend für diesen Sinneswandel dürfte…

DDR A-Z 1969

Gerichtsverfassung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis 1948 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. Mit dem „Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) leitete der Staatsrat eine weitere Justizreform ein, in der eine deutliche Angleichung des Rechtswesens an das sowjet. Vorbild erkennbar wird. Die G. wurde durch Gesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) erneut verändert. In der Präambel dieses neuen Gesetzes wird hervorgehoben, daß das Recht keine anderen Ziele verfolge und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kenne als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst. Da sich die Verbundenheit der Bürger mit dem sozialistischen Recht immer mehr festige, werde auch eine engere Verbindung der Rechtspflege mit dem Volk und den Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus erforderlich. Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ dienen (§ 2 GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§~1 GVG und Art. 96 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden; Sorben). Oberstes Gericht (OG): Als Oberstes Gericht besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ostberlin, das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz) geleitet wird. Das OG leitet die Rechtsprechung der Gerichte, es sichert die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte (§ 11, Abs. 2 GVG). Mit der Bestimmung, daß das OG „der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich“ ist (§ 11, Abs. 3 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. Damit wurde der Staatsrat, an seiner Spitze Ulbricht, oberster Gerichtsherr. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, die bei den Kollegien gebildeten Senate und die beim Präsidium gebildete Inspektionsgruppe. Dem Plenum gehören der Präsident, der Vizepräsident, die Vorsitzenden der Kollegien, alle Oberrichter, Richter und Hilfsrichter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, der Vizepräsident, die Vorsitzenden der Kollegien, der Leiter der Inspektionsgruppe, zwei Richter aus dem Kollegium für Strafsachen und zwei Richter aus dem Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten des OG vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der OG-Präsident, der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz stellen; der Staatsrat kann dem Plenum des OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Das Plenum, an dessen Tagungen ein Mitglied des Staatsrats, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilnehmen, ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Die von einem Oberrichter geleitete Inspektionsgruppe soll Plenum und Präsidium in ihrer Leitungsfunktion unterstützen. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Auf Antrag des Ministerrates hat das Präsidium des OG Rechtsgutachten zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Prozeßrechts zu erstatten. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor ge[S. 240]leitet wird. Das BG ist das oberste Organ der Rechtsprechung im Bezirk. Es leitet die Tätigkeit der Kreisgerichte und ist dem OG für seine Rechtsprechung und die Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte verantwortlich. Das höchste Organ des BG ist das Plenum, dem der Direktor, seine Stellvertreter, alle Oberrichter und Richter des BG und drei bis zehn Direktoren von Kreisgerichten im Bezirk angehören. Es hat u.a. Beschlüsse zur Anleitung der Senate des BG und der Kreisgerichte bei der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung zu fassen. Als kollektives Organ des BG zur Organisierung seiner Tätigkeit fungiert das Präsidium, dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Beim Präsidium wird eine Inspektionsgruppe gebildet, deren Tätigkeit sich nach den Anordnungen des Präsidiums richtet. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der „DDR“, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und alle anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 1. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission; 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. An die Stelle des früheren Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist bei jedem Gericht der Sekretär des Gerichts getreten. Die Bezeichnung „Rechtspfleger“ gibt es nicht. Der Sekretär des Gerichts leitet die Geschäftsstelle und übt im Rahmen der Zwangsvollstreckung einige richterliche Funktionen aus. In Ostberlin besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Aufhebung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8~Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Aufhebung des Kammergerichts das Oberste Gericht. (Rechtswesen) Literaturangaben : Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 239–240 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsvollzieher

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis 1948 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem…

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Wehrpflicht (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate für 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5 der Verfassung, der wörtlich in § 3, Abs.~1 des Verteidigungsgesetzes übernommen wurde. Lange verzichtete die Regierung darauf, offen die W. einzuführen: 1. konnte sie so leichter gegen die allg. W. der BRD agitieren; 2. zögerte sie, der antikommun. Bevölkerung Waffen in die Hand zu geben; 3. hätte die W. vor Errichtung der Sperrmauer die Flucht von Jugendlichen der W.-Jahrgänge vermehrt. Ohne die Mauer wären nicht genug Männer in der „DDR“ gehalten worden, um den Bedarf der Wirtschaft, der NVA und der starken Polizeitruppen zu decken. Als vor 1962 die W. noch nicht amtlich eingeführt worden war, ergänzten die NVA und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig waren. Diese Werbung lag bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisationen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wurde in sehr vielen Fällen Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrte. In anderen Fällen wurde die anscheinend freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem Widerstrebenden den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser getarnte Zwang war eine mittelbare W., die der SED damals genügte. Ausbildung und Überwachung der Reservisten (Reservistenkollektive) werden nach §§ 26–30 des W-Gesetzes und laut „Reservistenordnung“ (v. 24. 1. 1962) sehr sorgfältig betrieben. Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei, in Transportpolizei, Luftschutz und Zollverwaltung (Zollgesetz) gilt nicht als Ersatz für Erfüllung der W. (So der Chef der BDVP Potsdam in „Märk. Volksstimme“ v. 12. 7. 1962.) Der Dienst in der Bereitschaftspolizei gilt als vollwertiger Ersatz für den Dienst in der NVA. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 704 Wehrkreiskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weihnachtsgratifikation

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate für 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5…

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1969: I, J

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrie-Bankfiliale Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industriespionage Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrieverwaltung Infiltration Informationstheorie Information, technisch-wissenschaftliche Ingenieurbüros Ingenieurschulen Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innerdeutscher Handel Innere Mission Innere Truppen Inspektionsgruppe Institut für Datenverarbeitung Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED Institut für Literatur Institut für Marktforschung Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED Institut für Sozialhygiene Institut für Volkskunstforschung Instrukteurwesen Intelligenz Intercontrol GmbH, Deutsche Warenkontrollgesellschaft Interflug Interhotel Intermetall Internationale Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) Internationalismus, Proletarischer Intershop Interwerbung Interzonenhandel Interzonenverkehr Investitionen Jagd Jahn, Günther, Dr. Jahresendprämie Jarowinsky, Werner, Dr. Jazz Jehovas Zeugen Jena Jendretzky, Hans Johannes-R.-Becher-Preis Johanngeorgenstadt Journalisten Juch, Heinz Juden Jugend Jugendarbeit Jugendarzt Jugendbrigade der DDR, Hervorragende Jugendförderungsplan Jugendforschung Jugendgericht Jugendgesetz Jugendgesundheitspflege Jugendhaft Jugendhaus Jugendherbergen Jugendhilfe Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ Jugendkommuniqué Jugendkriminalität Jugendliteratur Jugendobjekt Jugendpsychologie Jugendschutz Jugendsoziologie Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jugendwohlfahrt Jungaktivist, Hervorragender Junge Gemeinde Junge Pioniere Juni-Aufstand Junker, Wolfgang Justitiar Justizreform Justizverwaltung

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrie-Bankfiliale Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industriespionage Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrieverwaltung Infiltration Informationstheorie Information,…

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Agrarpreissystem (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe verkauft werden. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, alle Produktionsreserven der Betriebe zu mobilisieren. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfassungspreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande und eine Triebkraft zur Zwangskollektivierung. Da die Ablieferungsnormen je Hektar in den privatbäuerlichen Wirtschaften so veranlagt wurden, daß sie mit zunehmender Betriebsgröße progressiv anstiegen, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit hohe Aufkaufpreise und ein entsprechendes Betriebseinkommen zu erzielen, ab. Das war die Methode, mit der viele Mittel- und Großbauern gezwungen wurden, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen, sofern sie es nicht vorzogen, zu fliehen (Republikflucht). Für die VEG besteht seit 1955 ein drittes Preisniveau, das im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Mit der totalen Kollektivierung der Feldwirtschaft und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion war es möglich, ab Ernte 1964 einheitliche Preise für pflanzliche Erzeugnisse einzuführen (Beschluß des Ministerrats vom 10. 10. 1963). Dies stellt einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung des Agrarpreisniveaus dar, da eine entsprechende Regelung für alle tierischen Produkte noch aussteht. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird in bezug auf die materielle Interessiertheit der Agrarproduzenten das A. ergänzt durch ein vielseitig ausgebautes System von Prämien. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpropaganda

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe…

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Volkswirtschaftsrat (1969)

Siehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1979 1985 Der VWR (Leiter: Alfred ➝Neumann) war das ehemalige zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie [S. 689]und bestand von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Industrie-Hauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Ursprünglich ein Organ zur Leitung der Industrie, der Dienstleistungsbetriebe und des Handwerks, hat er nach dem Erlaß des Staatsrates vom 11. 1. 1963 und der „Richtlinie für das neue ökonomische System …“ des Ministerrates vom 11. 7. 1961 auch die Aufgabe übernommen, nach den Richtlinien der Staatl. Plankommission die Jahresplanung der Industrie in allen ihren Teilen auszuarbeiten. Dazu arbeitete der VWR mit anderen zentralen, staatlichen, wirtschaftsleitenden Organen zusammen (z. B. Ministerium f. Bauwesen, Ministerium f. Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Landwirtschaftsrat u.a.). Einerseits fungierte er im Hinblick auf die Planexekutive als Organisator von Rationalisierungsmaßnahmen, andererseits mußte er die zentralen Kompetenzen mit den lokal-territorialen abstimmen. Seine Partner waren dabei die ihm unterstellten Bezirkswirtschaftsräte (BWR) bzw. entsprechende Ratsabteilungen der örtlichen Räte. Die „Richtlinie“ ordnete ihm ausdrücklich die Anleitung und Kontrolle der VVB und BWR zu. Der VWR war hauptsächlich nach dem Prinzip der „Komplexabteilungen“ organisiert. Für eine oder mehrere relativ gleichartige VVB existierte im VWR eine Komplex- bzw. Industrieabteilung, die alle Probleme dieser VVB aus der Sicht des zentralen Organs analysierte und dem Industrieabteilungsleiter Vorlagen zur Entscheidung vorlegte. Daneben existierten zwei bis drei Fachabteilungen (z. B. Ökonomie und Technik), die auf diesen Gebieten Grundsatzarbeit (z. B. spezifizierte Grundlagenforschung) zu leisten hatten. Außerdem gab es reine Führungsabteilungen des Leiters der Industrieabteilung (wie Kader, Information und Dokumentation). Der Nachteil dieser Struktur ergab sich daraus, daß die Mitarbeiter der Komplexsektoren mit operativer Anleitungstätigkeit überhäuft waren. Die Grundsatzfragen, die sie bearbeiten sollten, traten immer mehr in den Hintergrund. Das Unvermögen des VWR, über die rasche industrielle Entwicklung die Übersicht zu behalten, führte zu seiner Auflösung. Seine Industrieabteilungen wurden zu selbständigen Industrieministerien umgebildet. Allerdings ist nicht jede (der rd. 16) Abteilung des VWR in einem selbständigen Industrieministerium aufgegangen. (Planung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688–689 Volkswirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkszählung

Siehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1979 1985 Der VWR (Leiter: Alfred ➝Neumann) war das ehemalige zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie [S. 689]und bestand von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Industrie-Hauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Ursprünglich ein Organ zur Leitung der Industrie, der…

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Grundeigentum (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159) war ein weiterer Schritt zur Sozialisierung des G. Durch diese VO soll sichergestellt werden, daß die „Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zur allseitigen Stärkung der ökonomischen Grundlagen der Arbeiter- und Bauern-Macht“ erfolgt. Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder [S. 259]wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstücks ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten der Kreise durch die VO vom 11. 1. 1963 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt worden, das allen sonstigen Verkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dringliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Steht ein Grundstück teils in Privateigentum, teils in „Volkseigentum“, so hat der private Miteigentümer kein Recht auf Beteiligung an der Verwaltung des Grundstücks. G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der BRD oder in West-Berlin lebt. In der BRD wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der West-Berliner Grundstückseigentümer gelten als erloschen. Wie auch aus den von den Dienststellen der DDR genannten Gründen hervorgeht, sind diese und ähnliche gegen West-Berliner gerichteten Schikanen ein Teil der Bemühungen des SED-Regimes, West-Berlin von der übrigen BRD zu trennen. (Berlin) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 258–259 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittel

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und…

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Währungspolitik (1969)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die währungspolitischen Probleme und die Mittel der W. sind in einer Zentralwirtschaft sowjetischen Musters prinzipiell anderer Art als in den Marktwirtschaften des Westens. Hierfür sind in erster Linie folgende konstitutiven Elemente des sowjet-sozialistischen Wirtschaftssystems maßgebend: 1. Das Staatseigentum an den Produktionsmitteln, 2. die zentrale Lenkung des Wirtschaftsgeschehens im Inland, und 3. die Konzentration der wirtschaftlichen Entscheidungen auf dem Gebiet des Außenhandels und der Devisenpolitik beim Staat (Außenhandels- und Devisenmonopol des Staates). Die Maßnahmen der W. beziehen sich entweder auf Währungsprobleme, die durch die zwischenstaatlichen Beziehungen entstehen oder bei der Lenkung der eigenen Volkswirtschaft auftreten. Zur ersten Gruppe von Problemen gehören a) die Absicherung der Währung gegen Einflüsse des Auslandes und b) die Festlegung der Währungsparitäten (Wechselkurse). (Währung, Zahlungsverkehr, Außenwirtschaft, Deutsche Außenhandelsbank AG, Deutsche Handelsbank AG, Sperrkonten, Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit) [S. 697]Im Inlandsbereich befaßt sich die W. a) mit den Aufgaben, die bei der erforderlichen Abstimmung von güterwirtschaftlicher und finanzieller Planung und Wirtschaftsentwicklung entstehen, b) mit der Steuerung des Bargeldumlaufs (Münzen und Noten), c) der Organisation des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs, d) der Vermeidung eines Geldüberhangs (d.h. der Entstehung von nicht sinnvoll verwertbaren Kaufkraftüberschüssen bei der Bevölkerung) sowie der Hebung der Kaufkraft der Währungseinheit und e) der Abstimmung von W. und Preispolitik. Wichtigste Träger der W. sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen, die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenwirtschaft und die Zollverwaltung der DDR. Währungspolitische Maßnahmen bedürfen der Abstimmung mit dem Amt für Preise. Zur Absicherung der zentralen Wirtschaftslenkung gegenüber unkontrollierten Einflüssen des Weltmarktes auf das inländische Wirtschaftsgeschehen wurde das Währungssystem der „DDR“ als reines „Binnenwährungssystem“ gestaltet. Die Gültigkeit dieser Währung (Mark Ost) ist demnach fast ausschließlich auf das Gebiet der „DDR“ und Ostberlin beschränkt. Sämtliche Einwirkungen auf das Währungs- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Maßnahmen anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports auf Grund des staatlichen Außenhandelsmonopols, durch die Devisengesetzgebung und die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank unmöglich gemacht worden. Die Aus- und Einfuhr der „Mark“ Ost ist ohne besondere Genehmigung verboten. Für ausländische Währungseinheiten besteht für Einwohner der „DDR“ ein Verwahrungs- und Verwendungsverbot im Inland sowie die gesetzlich verankerte Pflicht, empfangene Devisen den Banken zum Umtausch anzubieten. Ebenso sind sie gehalten, Geldforderungen gegen Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen mit Sitz in Westdeutschland oder im Ausland anzumelden und den Banken zum Ankauf anzubieten. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen mitgeführte Devisen genau in ihren bei der Einreise auszufüllenden Begleitpapieren angeben, bei der Ausreise den Grenzkontrollorganen über den Verbleib fehlender Devisen Rechenschaft geben und bei Besitz von „Mark“ Ost die Belege der mitteldeutschen Banken über den Umtausch vorweisen können. Die Bemühungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ Ost in Devisen innerhalb des Währungsgebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Zwangsumtausch von DM West und Devisen zum Kurs von 1 Mark Ost : 1 DM West unterstützt. Seit dem 20. 6. 1968 beträgt der verbindliche Mindesttauschbetrag je Besucher und Besuchstag bei längeren Besuchen (Einreise mit Visum) 10 DM West, bei Tagesaufenthalten 5 DM West. Die Festlegung des Kurses der „Mark“ Ost gegenüber anderen Währungen erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den Währungen der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe — nicht durch internationale Absprachen wie bei den westlichen Marktwirtschaften (Zehnerclub, Internationaler Währungsfonds, Weltbank, EWG), sondern durch autonome Festlegungen seitens des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Da diese autonomen Kursfestlegungen (Goldparitätenkurse) Angebot und Nachfrage nach den betreffenden Währungen sowie die Kaufkraft der jeweiligen Währungseinheiten nicht berücksichtigen, sind sie rein fiktiv. Umsätze werden zu diesen Kursen kaum jemals getätigt, weshalb auch der nichtkonvertiblen „Mark“ Ost im internationalen Devisenverkehr keine Bedeutung zukommt. Bei Außenhandelsgeschäften (kommerzielle Zahlungen) mit Ländern außerhalb des sowjet-sozialistischen Lagers müssen die Außenhandelsorgane der „DDR“ die Weltmarktpreise und die im Welthandel geltenden Wechselkurse akzeptieren. Der kommerzielle Handel innerhalb der RGW-Staaten wird zu Vereinbarungskursen und/oder -preisen abgewickelt. Weil die Betriebe in der „DDR“ bei Außenhandelsgeschäften mit den für die Durchführung der Importe und Exporte zuständigen staatlichen Außenhandelsorganen zu den zentral festgesetzten Binnenpreisen abrechnen, ergibt sich die Notwendigkeit, den Ausgleich zwischen diesen Binnenpreisen und den Weltmarktpreisen über ein besonderes Verrechnungsverfahren vorzunehmen. Der Ausgleich der Preisdifferenzen erfolgt auf dem Außenhandelspreisdifferenzenkonto, das unmittelbar mit dem Staatshaushalt verbunden ist. Liegen z. B. die Binnenpreise während einer Wirtschaftsperiode im Durchschnitt über den Weltmarktpreisen und wurden zwecks notwendiger Devisenbeschaffung dennoch erhebliche Exporte durchgeführt, so muß der Negativsaldo auf dem Außenhandelspreisdifferenzenkonto durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt ausgeglichen werden. (Preissystem, Preispolitik) Für die nichtkommerziellen Zahlungen (z. B. für Verwaltungsgebühren und den Reiseverkehr) wurden unabhängig von den grob fiktiven, unbrauchbaren Wechselkursen besondere „Touristenkurse“ festgelegt, die sowohl für Besucher aus dem „kapitalistischen Ausland“ als auch für solche aus den „befreundeten sozialistischen Ländern“ gelten. Diese Kurse berücksichtigen in etwa die Kaufkraftverhältnisse der Währungseinheiten in den einzelnen RGW-Ländern, nicht dagegen die in den westlichen Marktwirtschaften. Zentralproblem der W. im Inland ist die Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen güterwirtschaftlicher und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen dem Geld- und dem Güterkreislauf. Währungspolitische Hilfsmittel zur Verwirklichung dieser Forderung sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken bis auf bestimmte gesetzlich aufgezählte Ausnahmen, die allgemeine Kontenführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenmittel an Bargeld auf eine geringe Reserve (Limit) für Bagatellzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsum[S. 698]tionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. (Kredite, Teilzahlungskredit) Infolge dieser Regulierungsmaßnahmen des Zahlungsverkehrs und Bargeldumlaufs dürfen nur Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Diese Gründe sind auch maßgebend dafür, daß das Volumen des Bargeldumlaufs bei dem heute erreichten Entwicklungsstand der „DDR“-Wirtschaft im Verhältnis zu dem westlicher Marktwirtschaften sehr gering ist. So erhöhte sich die umlaufende Menge an Münzen und Noten von Ende 1957 (dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch) von 3.479 Mill. Mark Ost bis Ende 1967 auf 5.844 Mill. Mark Ost. Der Geldumlauf nahm somit in den letzten zehn Jahren um 2.365 Mill. Mark Ost zu, was — unter Zugrundelegung einer Bevölkerungszahl von 17,090 Mill. Menschen Ende 1967 — eine Zunahme der Bargeldzirkulation von rund 138 Mark Ost je Einwohner in dieser Zeit entspricht. Da die komplexen Vorgänge im Wirtschaftsablauf durch die unzureichenden Lenkungsinstrumente der staatlichen Wirtschaftsführung nur unvollkommen beherrscht werden, demnach die Wirtschaftspraxis den Modellvorstellungen über die Abstimmung der güterwirtschaftlichen mit der finanziellen Planung nur in etwa entspricht, treten immer wieder Störungen (Disproportionen) im Geld- und Güterkreislauf ein. Das Hauptaugenmerk der W. gilt dabei der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung (z. B. in Form von Bargeldhorten zu Hause), da diese zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen können und — infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte begünstigen. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d.h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ zu geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht. Eine ernsthafte Bedrohung der monetären Stabilität tritt aber erst dann ein, wenn eine solche disproportionelle Entwicklung über mehrere Jahre anhält und die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der Währung verliert. Bei zeitweiligen Disproportionen, z. B. auf Grund der Nichterfüllung der Produktionsziele in der Konsumgüterindustrie, hoher Ausschußproduktion, Überziehung des geplanten Lohnfonds (volkswirtschaftliche Lohnsumme) wird allerdings die monetäre Stabilität noch nicht gefährdet, da solche Ereignisse nach den Erfahrungen seit 1957 lediglich zu einer übermäßigen Zunahme der Spareinlagen führen. Durch Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die „DDR“-Wirtschaft in der Vergangenheit vor allem in Etappen großer wirtschaftlicher Anstrengungen (Aufbauphasen) betroffen, da während dieser Zeiten die Auswirkungen eines disproportionellen Wachstums bei vorrangiger Entwicklung der Produktionsmittelindustrie sich besonders bemerkbar machten. Eine solche Entwicklung führte beispielsweise zum Geldumtausch am 13. Oktober 1957, bei dem Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (siehe GBl. 1/1957, S. 603 und 1/1958, S. 687). Disproportionelle Entwicklungen zwischen der Erhöhung der Geldeinkommen und der Zunahme des Waren- und Dienstleistungsangebots zeigten sich auch in den Jahren 1960 bis 1963 und 1965/66, ohne allerdings bedrohliche Formen anzunehmen. Wie auch die Entwicklung des Bargeldumlaufs zeigt, hat es die Wirtschaftsführung in diesen Jahren durch Sparwerbung und Sparvergünstigungen geschafft, daß sich die überschüssige Kaufkraft auf den Sparkonten und nicht in den Sparstrümpfen zu Hause sammelte (Sparen, Sparkassen). Damit ist diese momentan unverwertbare Kaufkraft zumindest zeitweise dem Geldkreislauf entzogen und kann von der Wirtschaftsführung kontrolliert werden. Auffällig ist, daß seit Beginn der sechziger Jahre zur Absorption zeitweilig überschüssiger Kaufkraft Preiserhöhungen in sehr begrenztem Umfang, und zwar nur bei bestimmten Gütern des gehobenen Bedarfs, vorgenommen wurden. An dieser Politik der relativen Preisstabilität hat auch die Industriepreisreform (1964 bis 1967) grundsätzlich nichts geändert. Auch Steuererhöhungen bei den direkten Steuern (Steuern vom Arbeitseinkommen) wurden mit Ausnahme derjenigen für einen Teil der Einzelhandwerker nicht durchgeführt (Handwerksteuer). Wahrscheinlich befürchtete die Wirtschaftsführung bei derartigen Maßnahmen eine Abnahme des Leistungswillens der Arbeitnehmer, einen Rückgang der Sparbereitschaft und eine Übernachfrage nach knappen Waren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 696–698 Währungsgebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsreform

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die währungspolitischen Probleme und die Mittel der W. sind in einer Zentralwirtschaft sowjetischen Musters prinzipiell anderer Art als in den Marktwirtschaften des Westens. Hierfür sind in erster Linie folgende konstitutiven Elemente des sowjet-sozialistischen…

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Gleichberechtigung der Frau (1969)

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Der in der Verfassung, vom 7. 10. 1949 festgelegte und durch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968 bestätigte Grundsatz der GdF. betrifft nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte sondern auch alle übrigen Rechtsbeziehungen, insbesondere familienrechtlicher und arbeitsrechtlicher Art. Alle der GdF. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden Bestimmungen sind schon durch die Verfassung von 1949 aufgehoben worden. Das neue Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 hebt den Grundsatz der Gleichberechtigung der Ehegatten, auf dem schon das bis dahin geltende Familienrecht beruhte, ausdrücklich hervor. Alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens und der Entwicklung des einzelnen sind von den Ehegatten in beiderseitigem Einverständnis zu regeln (§ 9 FGB). Das elterliche ➝Erziehungsrecht ist von den Eltern gemeinsam auszuüben. Als gemeinsamen Familiennamen können die Ehegatten bei der Eheschließung den Namen des Mannes oder [S. 255]den der Frau wählen. Auch der eheliche Güterstand beruht auf der GdF. Eine wirkliche GdF. ist nach Behauptung der SED nur dann möglich, wenn die Frau einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. So ist gemäß § 10 Abs. 2 FGB jeder Ehegatte verpflichtet, das Vorhaben des anderen Ehegatten, einen Beruf zu ergreifen oder sich weiterzubilden oder gesellschaftliche Arbeit zu leisten, „in kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“ zu unterstützen. Die Frau, deren Arbeitskraft das SED-Regime benötigt, soll ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und sich dadurch von den „Fesseln ihrer Abhängigkeit vom Mann befreien“. Während der Ehe haben beide Ehegatten zu den Aufwendungen für den gemeinsamen Haushalt beizutragen. Auch die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch gegen den Mann (Unterhaltspflicht). Entsprechend dem Prinzip der GdF. verpflichtet das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2) die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zugleich sollen sie „ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe“ als Mütter gerecht werden. Die verstärkte Frauenarbeit erwies sich vor allem zur Durchführung der Wirtschaftspläne als notwendig. 76 v. H. der im arbeitsfähigen Alter stehenden weiblichen Bevölkerung sind berufstätig. Das bedeutet, daß mehr als 47 v. H. aller Berufstätigen Frauen sind. Die meisten weiblichen Beschäftigten sind im Handel zu finden (68 v. H.). Im Post- und Fernmeldewesen sowie in Bereichen außerhalb der materiellen Produktion (Verkehr, Dienstleistungen usw.) beträgt der Frauenanteil 67 v. H. Danach folgen die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft mit 45 v. H., die Industrie mit 41 v. H. und das produzierende Handwerk mit 39 v. H. Am geringsten ist der Frauenanteil in der Bauwirtschaft mit 11 v. H. Auch in typischen Männerberufen werden Frauen beschäftigt. Die nichtberufstätigen Frauen werden wegen des Arbeitskräfte-Mangels aufgefordert, in Hausfrauenbrigaden einzutreten. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die Frauenarbeit für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn „die Produktionstechnik die Frauen nicht gefährdet“. Der Schutz für schwangere und für stillende Mütter bezieht sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden könnten“ (§ 129 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit). Stillenden Müttern sind für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a. a. O.) (Arbeitspolitik, Familie, Mutterschutz). Der Anteil der Frauen an leitenden Funktionen ist nach wie vor gering und entspricht nicht der großen Zahl berufstätiger Frauen. In volkseigenen Betrieben sind nur 8,7 v. H. der leitenden Positionen mit Frauen besetzt. Von 15.139 landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften werden nur 116 von Frauen geleitet. In den entscheidenden Herrschaftsorganen ist der Anteil der Frauen fast ebenso gering wie in der BRD. Nur eine Frau (Margarete ➝Müller) ist Mitglied des SED-Politbüros. Von den 24 Mitgliedern des Staatsrates sind 5 Frauen, jedoch ohne politisches Profil und ohne entscheidenden Einfluß. Wie in der BRD gibt es nur einen weiblichen Minister, Margot ➝Honecker. Die leitenden Funktionen in den Bezirksräten sind nur zu 9 v. H. mit Frauen besetzt. Dagegen stellen Frauen fast ein Drittel der Richter und etwa ein Viertel der Direktoren und Schulleiter. Die mangelhafte Verwirklichung des gleichberechtigten Mitwirkens der Frauen an der Leitung des Staates, der Partei und der Wirtschaft wird darauf zurückgeführt, daß viele staatliche Leiter und Funktionäre die bedeutende Rollo der berufstätigen Frau im gesellschaftlichen Leben nocht nicht vollständig erfaßt hätten. Alte Denk- und Lebensgewohnheiten stünden noch hemmend im Wege. Diese zu überwinden gehöre zur ideologischen Arbeit der Gewerkschaften. Deshalb stelle auch der Entwurf der Entschließung zum 7. FDGB-Kongreß die Aufgabe, „bei allen Werktätigen eine sozialistische Verhaltensweise zur Rolle der Frau in unserer Gesellschaft herauszubilden“ („Tribüne“ vom 26. 4. 1968). (Frauen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 254–255 Glauchau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gnadenrecht

Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Der in der Verfassung, vom 7. 10. 1949 festgelegte und durch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968 bestätigte Grundsatz der GdF. betrifft nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte sondern auch alle übrigen Rechtsbeziehungen, insbesondere familienrechtlicher und arbeitsrechtlicher Art. Alle der GdF. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden…

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Sabotage (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen sogar Todesurteile. Bloßer Ungehorsam gegen eine Verwaltungsanordnung konnte als S. oder als Diversion schwer bestraft werden. Mit Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts im Sept. 1955 wurde S. als eine unter Boykotthetze nach Art. 6 der Verfassung fallende Erscheinungsform im Klassenkampf angesehen und damit in die Kategorie der Staatsverbrechen eingegliedert. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz wurde die S. wieder in einen selbständigen Tatbestand formuliert: „Wer mit dem Ziel, die Tätigkeit der staatlichen Organe oder der Volkswirtschaft der DDR zu untergraben oder den Aufbau des Sozialismus zu stören, es unternimmt, staatliche oder genossenschaftliche Einrichtungen oder Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern, wird mit Zuchthaus bestraft, auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden.“ Das neue Strafgesetzbuch übernimmt diesen Tatbestand in § 104, erweitert ihn um die „Irreführung staatlicher oder gesellschaftlicher Einrichtungen und Betriebe mit staatsfeindlicher Zielstellung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 272) und bezieht neben der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft und der Tätigkeit der Organe des Staates oder gesellschaftlicher Organisationen die Verteidigungskraft und Verteidigungsmaßnahmen zusätzlich in den strafrechtlichen Schutz vor S. ein. Mit der Tatbestandserweiterung um die „Irreführung“ soll „der verbrecherischen Methode des Gegners, durch gefälschte Dokumente und Schriftstücke, besonders durch Aufträge, Bestellungen, Materialabberufung u.dgl. volkseigene Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern und damit die Volkswirtschaft zu schädigen“, entgegengewirkt werden. In schweren Fällen kann auf Todesstrafe oder lebenslange Zuchthausstrafe erkannt werden. S.-Handlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 540 Saatgut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen…

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Weltgewerkschaftsbund (WGB) (1969)

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschaftler, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete. Nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Vertreter der 11 Berufsabt. beschlossen. Nach 4 „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler Juni 1947 erstmals an WGB-Tagungen teil. Die Aufnahme der Deutschen wurde von Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschaftsvertretung“ abhängig gemacht. Wegen der kommun. Herrschaft im WGB verließen die DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen-Konferenz (Aug. 1948), doch kam der FDGB Jan. 1949 in den WGB. Im selben Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer den WGB, da sie ihn als kommun. Tarnorganisation erkannten, und gründeten den „Internationalen Bund Freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, auch den DGB, umfaßt. (IBFG zählte 1965 etwa 61 Mill. Mitgl.) Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle 4 Jahre tagt und den jährlich tagenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u.a. Herbert ➝Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präs. des WGB: der italienische Kommunist Renato Bitossi, Generalsekr.: Louis Saillant (KP Frankreichs). Sitz des WGB ist seit 1956 Prag. — Auf dem VI. Kongreß, Okt. 1965, sollen angeblich 122 Mill. Mitgl. vertreten gewesen sein, dazu 28 Mill. Mitgl. von Gewerkschaften, die dem WGB nicht angehören. Febr. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des WGB aus Wien aus. da er einseitig prosowjetisch arbeitete, April 1959 nahm er z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der BRD und die NATO Stellung. — Febr. 1961 betonte das Exek.-Kom. die „Prinzipien des WGB … Klassenkampf und proletarischen Internationalismus“ („Neues Deutschland“, 4. 2. 1961) und machte sich die Angriffe der SU gegen NATO und BRD zu eigen. Es forderte stärkere Bemühung um außereurop. Arbeiter, tarnte jedoch das Ziel (Diktatur des Proletariats) in der üblichen Weise mit der Formel „Nationale Demokratie“. — Eine in Ost-Berlin tagende Konferenz des WGB trat im Sept. 1961 für die Mauer und den von der SU geforderten Friedensvertrag mit Deutschland ein. Auf dem V. WGB-Kongreß (Dez. 1961) versuchte der langjährige Präsident Novella vergeblich, den starr zentralisierten Aufbau und die harte Taktik des WGB aufzulockern, um den Kampf für den Kommunismus zu erleichtern und zu wirklicher Aktionseinheit zu kommen. Nachfolger wurde der linientreue italienische Altkommunist Bitossi. — Sein Zusammenspiel mit dem Sowjetimperialismus verschleierte der WGB in einer Entschließung, die er auf dem V. Kongreß annahm. Darin verlangte er vor allem Koexistenz und verurteilte Militarismus und Kolonialismus (nichtsowjetischer Art). Die Form, in der der WGB seine Ziele tarnt, trat auf der „Konferenz zur Bildung eines Weltgewerkschaftskomitees für Konsultation und antimonopolistische Aktionseinheit“ zutage (Nov. 1963 in Leipzig). Die diesjährigen Streiks, so sagte Saillant, zeigten „die steigende Bedeutung der Arbeitseinstellungen zur Unterstützung des Kampfes der Werktätigen für Frieden und Abrüstung, gegen den Faschismus und die Reaktion, gegen den alten und neuen Kolonialismus und für eine echte nationale Unabhängigkeit“ („Tribüne“ vom 28. 11. 1963). Auf dem VI.~Kongreß (Okt.~1965) in Warschau gelang es der sowjetfreundlichen Mehrheit, die chinesische Opposition (Chinesisch-Sowjetischer Konflikt) im Zaume zu halten. Es ging u.a. um die Frage, ob mit den nichtkommun. Gewerkschaften eine [S. 707]taktische Fühlung und Aktionseinheit herzustellen sei. Auf der 16.~Tagung des Generalrates (in Sofia) wurde am 8. 12. 1966 die antisowjetisch auftretende chines. Abordnung wegen hartnäckiger Behinderung der Konferenz von der Tagung ausgeschlossen (gegen die Stimmen Nordkoreas, Nordvietnams, Albaniens, Kubas und Rumäniens). China, das 1964 die Zahlung der Beiträge einstellte, ist auf etwaigen Ausschluß aus dem WGB vorbereitet. Es organisierte in Peking ein afro-asiatisches Gewerkschaftskomitee. Der Generalrat forderte in Sofia „Einstellung der USA-Agression gegen das vietnamesische Volk“, ohne daß er die Rolle der KP Nordvietnams kritisch prüfte. Weiter behauptete er: Es „kommt die Hauptbedrohung für den Frieden und die Sicherheit in Europa von dem westdeutschen Imperialismus, der eng mit dem amerikanischen Imperialismus verbunden ist“ („Neues Deutschland“ v. 10. 12. 1966). An der 9. Arbeiterkonferenz der Ostseeländer (Ostseewoche), Juli 1966, nahm eine offizielle Abordnung des WGB teil, geleitet von dem stellv. Generalsekr. Pierre Gensous. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 706–707 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wenden

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschaftler, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete. Nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die…

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Kriegsverbrecherprozesse (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann aber wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 36 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten teilweise nach über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956. In den folgenden Jahren wurden einzelne Verurteilte vorzeitig oder nach voller Verbüßung der ihnen auf erlegten Strafe entlassen, so daß jetzt alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 351 Kriegsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12…