DDR A-Z 1969
Sachsen-Anhalt (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie, hochintensive Landwirtschaft. — Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg aufgehoben. S.-A. ist hervorgegangen aus der 1815 gebildeten preußischen Provinz Sachsen (Brandenburg, Sachsen), die 1944 im Zuge der sog. Reichsreform bei Unterstellung des Reg.-Bez. Erfurt unter den Reichsstatthalter in Thüringen in die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg geteilt wurde. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurden die Provinzen von amerikanischen, britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch das westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Gebiet an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes Anhalt in die wiedervereinigte Provinz und die Errichtung der „Provinzialverwaltung für die Provinz Sachsen“ unter Präsident Dr. Erhard Hübener (LDP), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 45,8 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Hübener (LDP) und beschloß am 10. 1. 1947 die „Verfassung der Provinz S.-A.“, die am folgenden Tage in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 auch staatsrechtlich Land. An Stelle des im August 1949 zurückgetretenen Dr. Hübener wurde Werner Bruschke (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war S.-A. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 541 Sachsen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW)Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische…
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Strafprozeßordnung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch ist am 1. 7. 1968 die St. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) in Kraft getreten. Damit wurde die aus der ersten Justizreform stammende St. vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) abgelöst. Ähnlich wie dem StGB sind auch der St. im 1. Kapitel Grundsatzbestimmungen vorangestellt. Nach § 1 regelt die St. „die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, zur exakten Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unter strikter Achtung der Würde der Bürger und legt die Tätigkeit der Organe der Strafrechtspflege und anderer staatlicher Organe zur Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie die Pflichten dieser Organe zur Beseitigung der aufgeklärten Ursachen und Bedingungen von Straftaten fest“. Die St. bildet die gesetzliche Grundlage für das Strafverfahren. In weiteren Grundsatzbestimmungen worden Gerichte, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsorgane verpflichtet, die Grundrechte der Bürger zu achten und das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) zu wahren; ferner werden u.a. das Recht der Bürger auf unmittelbare Mitwirkung im Strafverfahren herausgestellt (Schöffen, Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger), die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz sowie die Unantastbarkeit der Person garantiert, die Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und das Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet, die Unabhängigkeit der Richter ebenso betont wie der Grundsatz der Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlung. § 12 regelt die selbständige Entscheidungsbefugnis der Konflikt- und Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte). Auch der Grundsatz des „ne bis in idem“ (Verbot doppelter Strafverfolgung) ist hier enthalten. Alle diese Grundsätze, die z. T. mit entsprechenden Artikeln der Verfassung übereinstimmen, müssen im Sinn der Sozialistischen Gesetzlich[S. 617]keit gelesen und verstanden werden. Sie erfahren durch konkrete Bestimmungen der St. und anderer Gesetze viele Einschränkungen, und die strafgerichtliche Praxis nimmt, gerade unter Berufung auf die sozialistische Gesetzlichkeit, weitere Beschränkungen vor. § 17 StPO gibt jedem durch eine Straftat Geschädigten das Recht, die Strafverfolgung zu verlangen und selbst am Strafverfahren mitzuwirken. Er kann aus diesem Recht Schadensersatzansprüche unmittelbar im Strafverfahren gegen den Schädiger geltend machen, Beweisanträge stellen und hat ein selbständiges Beschwerderecht gegen alle in erster Instanz von den Gerichten erlassenen Beschlüsse, durch die er betroffen wird (§ 305). In § 20 der St. befindet sich die gesetzliche Grundlage für die Gerichtskritik. Besondere Bestimmungen regeln das Strafverfahren gegen Jugendliche (Jugendstrafrecht). (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 616–617 Strafpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafrechtSiehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch ist am 1. 7. 1968 die St. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) in Kraft getreten. Damit wurde die aus der ersten Justizreform stammende St. vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) abgelöst. Ähnlich wie dem StGB sind auch der St. im 1. Kapitel Grundsatzbestimmungen vorangestellt. Nach § 1 regelt die St. „die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane zur allseitigen…
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Lebensversicherung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2~verbundene Leben, Tarif~V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII), die Sparrentenversicherung (Tarif IX) sowie die Risiko-L. (Tarif 16). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 M monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 M. Für Gruppenversicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Einen Deckungsstock gibt es nicht. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird indessen als Sparguthaben der Versicherungsnehmer gebucht. L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 14. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369–370 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und RauchwarenindustrieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen…
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Richter (1969)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 Art. 94 der Verfassung vom 6. 4. 1968 bestimmt: „R. kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Ähnlich fordert § 45 GVG: „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind.“ Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u.a., „sich eng mit den Werktätigen zu verbinden, sich aufmerksam und feinfühlig zu den Vorschlägen und Sorgen der Werktätigen zu verhalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen und die Grundfragen der Politik der Deutschen Demokratischen Republik zu beherrschen“. Auf diese Pflichten werden die R. nach ihrer Wahl durch die sie wählende Volksvertretung feierlich verpflichtet (§§ 46, 47 GVG). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer für 4 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen ebenfalls für 4 Jahre gewählt (Art. 95 Verf., §§ 49, 51 GVG), und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl der entsprechenden Volksvertretung. Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- und Bezirksgerichten fanden vom 15. Oktober bis 30. November 1960 statt; nach den Wahlen zur Volkskammer und den Bezirkstagen (Bezirk) am 20. 10. 1963 und am 2. 7. 1967 wurden die R. am OG und an den Bezirksgerichten, nach den Kreistagswahlen am 10. 10. 1965 die R. an den Kreisgerichten im Laufe der folgenden 3 Monate neu gewählt. Ein R. kann aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u.a. wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten gröblich verletzt hat“ (Art. 95 Verf., § 57 GVG). Obwohl §~1 GVG in Übereinstimmung mit Art. 96 Verf. lautet: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, ist weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der R. gegeben. Immer wieder wurden und werden Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch Mitteldeutschland und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachteten, setzten sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ durch die Justizverwaltung, das erst im GVG vom 1. 10. 1959 (§ 13) seine gesetzliche Verankerung erhalten hatte, wurde mit der Justizreform des Jahres 1963 zum Zwecke der Durchsetzung des Demokratischen Zentralismus abgewandelt. Die „Leitung“ der Rechtsprechung ging auf das OG über. Dieses ist aber wiederum dem Staatsrat gegenüber verantwortlich (§ 11 GVG), so daß jetzt der unter Leitung von Ulbricht stehende Staatsrat Weisungen für alle R. auf dem Wege über das OG (Richtlinien und Beschlüsse) erteilen kann. Nach Art. 74 Verf. nimmt der Staatsrat im Auftrage der Volkskammer die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts wahr, und nach Art. 71 Verf. hat der Staatsrat das Recht, die Verfassung und, was für die Rechtsprechung von besonderer Bedeutung ist, die Gesetze verbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Er kann damit unmittelbar auf die R. und die Rechtsprechung einwirken. Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gab der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volks[S. 535]vertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht war „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hatte sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Dieses Gesetz ist zwar inzwischen aufgehoben, aber der Grundsatz der richterlichen Verantwortlichkeit gilt fort und fand im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) neue praktische Konsequenzen. Nach den Bestimmungen des 3. Teils dieses Erlasses sind die R. verpflichtet, die Beschlüsse der Bezirks- und Kreistage und der Räte für ihre Tätigkeit auszuwerten. Sie sind weiter verpflichtet, auf Verlangen der Bezirks- und Kreistage Stellungnahmen abzugeben und jährlich mindestens einmal Berichte „über die Erfüllung der mit der Wahl übernommenen Verpflichtungen“ zu erstatten. §~1 GVG statuiert diese Berichtspflicht nochmals: „Die R. erstatten den Volksvertretungen Bericht darüber, wie sie ihre Tätigkeit mit den gesellschaftlichen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus verbinden und diese Entwicklung aktiv fördern.“ Auch Art. 95 Verf. hebt die Berichtspflicht der R. gegenüber ihren Wählern ausdrücklich hervor und droht Abberufung an (s.o.). Ein R., der seine Pflichten verletzt, allerdings nicht so gröblich, daß er aus seinem Amt abberufen werden muß, kann vor einem richterlichen Disziplinarausschuß zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzungen und Durchführung des Disziplinarverfahrens regelt die „Disziplinarordnung für R.“ vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 776). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 534–535 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatzplanSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 Art. 94 der Verfassung vom 6. 4. 1968 bestimmt: „R. kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Ähnlich fordert § 45 GVG: „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion…
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Industrie- und Handelskammer (IHK) (1969)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Sie wurde bei Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft von den Länder- und Provinzialverwaltungen wieder zugelassen. Wenn auch schon damals die Kammerleitungen auf die Parteilinie ausgerichtet waren, konnte doch nach der ersten Enteignungswelle in der Großindustrie nicht auf einen leistungsfähigen industriellen und gewerblichen Privatsektor besonders in der Konsumgüterindustrie verzichtet werden. Die Fachleute in der IHK konnten deshalb in einem gewissen Umfang noch die Interessen der privaten Wirtschaft wahren. Doch bald entwickelte sich die IHK zu einem staatlichen Kontrollorgan im privaten Wirtschaftssektor. Die vorübergehend aufgelöste und als Folge des Neuen Kurses wiedererrichtete IHK wurde mit VO vom 22. 9. 1958 (GBl. I, S. 688) erneut umgestaltet. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen der IHK wurden zu selbständigen juristischen Personen auf Bezirksebene umgebildet und den Räten der Bezirke unterstellt. [S. 286]Der IHK gehören die in der privaten Wirtschaft selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristische Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen sind aber u.a. Treuhandbetriebe mit staatlichen Produktionsaufgaben, Betriebe mit Staatsbeteiligungen, die Betriebe der Kleinindustrie im Sinne des Gesetzes zur Förderung des Handwerks, Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion. Alle wirtschaftlich operativen Aufgaben (wie Materialversorgung, Registrierung von Verträgen usw.) sind auf die Räte der Kreise und Bezirke bzw. auf die VVB übergegangen. Die IHK hat jetzt nur noch die Aufgabe, die Inhaber der ihr angeschlossenen Betriebe für eine bewußte Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus zu gewinnen, insbesondere aber bei der Vollendung der Sozialisierung der Privatwirtschaft mitzuwirken. Das sind bei der Industrie die Staatsbeteiligungen, beim Handel und den Gaststätten der Abschluß von Kommissionsverträgen bzw. Staatsbeteiligungen bei größeren Objekten wie auch bei den Verkehrsbetrieben. Die IHK wurde daneben beauftragt, neue Formen zur Überführung in den sozialistischen Sektor zu entwickeln. Besonders im Rahmen des Perspektivplanes soll bis 1970 das richtige Zusammenwirken zwischen den Staatlichen Organen, den sozialistischen Handelsbetrieben und dem privaten Sektor organisiert sein. Sie hat für die Einhaltung der Planaufgaben zu sorgen, bei der Erfassung und Ausnutzung der inneren und örtlichen Reserven mitzuarbeiten und bei Tariffragen — ohne nennenswerten Einfluß — sowie beim Abschluß von Betriebs- und Arbeitsschutzvereinbarungen mitzuwirken, vorhandene Verbindungen zu verstärken und neue Verbindungen zu den Handelskammern und anderen wirtschaftlichen Organisationen der BRD herzustellen, Delegationen zu Auslandsmessen und Ausstellungen in die BRD zur Pflege des Außenhandels (Außenwirtschaft) und des Interzonenhandels zu entsenden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 285–286 Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrieverwaltungSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Sie wurde bei Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft von den Länder- und Provinzialverwaltungen wieder zugelassen. Wenn auch schon damals die Kammerleitungen auf…
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Atomenergie (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein [S. 55]„Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. Fakultäten für Kerntechnik wurden an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ostberlin errichtet. Die Kammer der Technik gründete einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Seit Juli 1967 ist das neu errichtete Ministerium für Wissenschaft und Technik weisunggebend für die Atomforschung und die Anwendung ihrer Ergebnisse. Mit Unterstützung der SU wurde in Rossendorf bei Dresden Mitte Dez. 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Das Institut erhielt 1958 ein Zyklotron mit 120~t Magnetgewicht. Ende 1962 wurde in Rossendorf ein zweiter Reaktor für wissenschaftliche Zwecke betriebsfertig übergeben. Der erste Reaktor dient seitdem der Isotopenproduktion. Das Isotopenlieferprogramm der Isokommerz GmbH, Ostberlin, enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Die Liefermöglichkeiten decken den größten Teil des Inlandsbedarfs und ermöglichen in zunehmendem Maße den Export von Isotopen. Die kernphysikalische Grundlagenforschung ist seit 1962 mangels größerer Forschungskapazitäten auf einige Gebiete der niederenergetischen Kernphysik begrenzt. Nach der Konzentration der Forschungsinstitute sind an der A.-Forschung jetzt das Zentralinstitut für Kernforschung in Dresden als Leitinstitut der gesamten Kernforschung mit dem Forschungsreaktor in Rossendorf und verschiedene Universitätsinstitute beteiligt. Im VEB „Kombinat Kernenergetik“ in Ostberlin werden kerntechnische Anlagen entwickelt und projektiert. Er ist Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Der wissenschaftliche Nachwuchs wird nach vorbereitenden Semestern im Zentralinstitut in Dresden in der SU ausgebildet. Stellvertretender Direktor des Instituts in Dresden ist der im Zusammenhang mit Atomspionage zugunsten der SU bekanntgewordene Prof. Fuchs. Das besondere Interesse der A.-Forschung gilt der Ausnutzung von A. für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Energieerzeugung hinter dem stetig steigenden Bedarf der Industrie erfordert nach eigenen Angaben bereits 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt. Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau eines ersten A.-Kraftwerkes mit einer Leistung von 70 Megawatt begonnen. Die Inbetriebnahme sollte nach den ursprünglichen Plänen bereits 1960 erfolgen, verzögerte sich jedoch bis Mai 1966. Spaltbaren Kernbrennstoff liefert die SU. Das Atomkraftwerk Rheinsberg trägt nur ganz geringfügig zur Energieversorgung bei. Es wird in erster Linie als Versuchsobjekt betrieben. Der Bau weiterer Atomkraftwerke ist zwar geplant, mit dem Großeinsatz der Kernenergie ist jedoch vor 1980 nicht zu rechnen. Das zunächst geplante zweite Atomkraftwerk, das „Atomkraftwerk Nord“ in Lubmin im Kreis Wolgast (am Greifswalder Bodden), soll ein Mehrfaches der Leistung des Rheinsberger Werkes bringen, kann jedoch die Energiebilanz ebenfalls nur geringfügig entlasten. Der größte Teil der Anlagen des „Atomkraftwerks Nord“ wird wieder von der SU geliefert, darunter auch als wichtigster Teil der Reaktor. In Mitteldeutschland werden nur Teilanlagen entwickelt und gefertigt. (Vergleich BRD: Hier waren Mitte 1968 bereits vier größere Atomkraftwerke in Betrieb, sechs im Bau und drei weitere in der Entwicklung.) Erst um das Jahr 1980 wird sich Mitteldeutschland schrittweise auf die Einbeziehung von A. in die Energiebilanz stützen können. Sowohl das Atomkraftwerk Rheinsberg als auch das Atomkraftwerk Nord gehören nicht zu den Typen, die dann eingesetzt worden. Es ist beabsichtigt, leistungsstarke sog. „schnelle Brutreaktoren“ sowjetischer Konstruktion zu übernehmen, die den eingesetzten Uranbrennstoff fast vollständig ausnutzen können. Die bis jetzt benutzten Reaktortypen verwerten davon nur 1–2 v. H. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 54–55 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomwaffenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein [S. 55]„Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. Fakultäten für Kerntechnik wurden an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ostberlin errichtet. Die Kammer der Technik gründete einen…
DDR A-Z 1969
Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1969)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der Justiz der „DDR“ entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in den Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die SU deportiert wurde, der Rest wurde in Strafanstalten der „DDR“ eingeliefert. Die in sowjet. Besserungsarbeitslager (ITL) überführten Verurteilten blieben für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Nachdem die Sowjets Anfang 1954 6.143 Gefangene, die von SMT verurteilt worden waren und ihre Strafen z. T. in Mitteldeutschland, z. T. in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft entlassen hatten, teilte der sowjet. Hohe Kommissar im Okt. 1954 dem Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der „DDR“ gelegenen Strafanstalt verbüßten, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der „DDR“ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm Pieck einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf [S. 563]Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten dann vorzeitige Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten (Amnestie). Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen folgten 1956 und 1956, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in Haft befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“, am 27. 4. 1957 (GBl. S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die SU, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 562–563 Sowjetische Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetisierungSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der Justiz der „DDR“ entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in…
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Deutscher Kulturbund (1969)
Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 3. Bundeskongresses 1951 „die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“. Er betätigte sich zunächst interzonal und dem Anschein nach überparteilich, doch traten früh kommun. Tendenzen hervor, so daß die Nichtkommunisten den DK. nach und nach verließen und sein Wirken im amerikanischen und britischen Sektor von Berlin im Nov. 1947 von den Kommandanten untersagt wurde. In den Folgejahren, vor allem unmittelbar nach der Proklamation des Neuen Kurses im Sommer 1953, trat der DK. immer dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelte, die westdeutsche oder ausländische Geisteswelt im Sinne der Propaganda des realen Humanismus anzusprechen. Andererseits war er aber auch häufig „Brutstätte“ revisionistischer Tendenzen (Abweichungen) und darum ein Gegenstand der Sorge und des Mißtrauens für die SED-Führung. Im ZK der SED wurde er wiederholt scharf kritisiert und vor allem für die geringen Fortschritte in der Heranbildung einer „sozialistischen Intelligenz“ verantwortlich gemacht. Auf dem 5. Bundeskongreß im Febr. 1958 trug der DK. dieser Kritik durch ein neues Programm, umfangreiche Veränderungen in seinen Führungsgremien und Annahme seines neuen Namens Rechnung. In dem Programm heißt es jetzt u.a.: Der DK. „arbeitet für eine reiche und vielgestaltige sozialistische Kultur“, „fördert … besonders das Schaffen nach der schöpferischen Methode des sozialistischen ➝Realismus“, „dient der Durchführung der sozialistischen Kulturrevolution im Dorf“, „arbeitet im Geiste des sozialistischen Patriotismus“, „bekennt sich zur unverbrüchlichen Freundschaft … mit dem Lager sozialistischer Völker und Staaten, das vom ersten, erfahrensten und stärksten sozialistischen Land, der Sowjetunion, geführt wird“. Für 1963 stellte der DK. sich zur Hauptaufgabe, „in Stadt und Land ein frohes und kulturvolles Leben entwickeln zu helfen“ (der 1. Sekretär des DK., K. H. Schulmeister, im „Sonntag“ vom 25. 11. 1962). Im Frühjahr 1967 beschäftigte sich eine mehrtägige Konferenz des Präsidiums in Dresden mit dem Thema „Sozialistische Persönlichkeit und Freizeit“. Zusammen mit dem Ministerium für Kultur und dem ZK der SED war der DK. Träger der Kulturkonferenz von 1960. Einrichtungen des DK. sind vor allem die Klubs der Intelligenz; daneben hat er Hochschulgruppen, Ortsgruppen (1966: 1.384) und Stützpunkte (1966: 166). Die Zahl der Mitglieder wurde 1966 mit rd. 185.000 angegeben (davon 34,9 v. H. Intelligenz, 17,8 v. H. Arbeiter und Bauern). Je eine zentrale Kommission steuert die Hauptarbeitsgebiete „Natur- und Heimatfreunde“ und Philatelie; zum Aufgabenbereich der ersteren gehören auch die von Bezirkskommissionen herausgegebenen Heimatzeitschriften; auch die Fotografen werden in 500 Fotogruppen vom DK. „betreut“. Der DK. veranstaltet Vorträge, Diskussionen, Dichterlesungen, Konzerte, Führungen, Ausstellungen und Wettbewerbe. Die ihm früher angegliederten Fachverbände der Schriftsteller, bildenden Künstler und Musiker wurden am 1. 4. 1952 selbständig. (Deutscher Schriftstellerverband, Verband Bildender Künstler Deutschlands, Verband deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler) Präsident des DK. ist seit dem 5. Bundeskongreß der Generalintendant Max ➝Burghardt. Der DK. ist Eigentümer des Aufbau-Verlages; seine Zeitschriften sind „Aufbau“ und „Sonntag“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 153 Deutscher Jugendring A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher SchriftstellerverbandSiehe auch: Deutscher Kulturbund: 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 3. Bundeskongresses…
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Akademische Grade (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In jüngster Zeit erhielten die Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen, die Militärakademie „Friedrich Engels“ Dresden und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED Rahnsdorf b. Berlin das Promotionsrecht. Mit Wirkung vom 1. 10. 1965 wurde der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig das Habilitationsrecht zur Verleihung des AG. Dr. päd. habil, zuerkannt. Promotionsrecht besitzen u. a. auch die beiden Akademien neuen Typs, die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin und die Deutsche Bauakademie zu Berlin. Der in der SU oder in den „volksdemokratischen“ Ländern erworbene AG. „Kandidat der … Wissenschaften“ ist dem deutschen Doktorgrad gleichgestellt. Deutsche Staatsangehörige, die einen AG. einer ausländischen Universität oder Hochschule erworben haben, bedürfen zur Führung des Grades im Gebiet der „DDR“ der Genehmigung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen. Gestützt auf die „VO über die Verleihung akademischer Grade“ vom 6. 9. 1956 (GBl. S. 745) haben verschiedene Räte von Fakultäten wiederholt „Republikflüchtigen“ die von Hochschulen der „DDR“ verliehenen AG. aberkannt. Diese Aberkennung ist in der BRD nicht wirksam, da sie gegen den für sie geltenden ordre public verstößt. Die AG. der „DDR“ können genehmigungsfrei in der BRD geführt werden. Die Frage der Gleichwertigkeit der Diplome und der von ihnen zu unterscheidenden Staatsexamina (z. B. der Lehrer) mit entsprechenden Prüfungen in der BRD ist nicht einheitlich geregelt. Die entsprechenden Entscheidungen werden, soweit es sich um den öffentlichen Dienst handelt, von den zuständigen Behörden getroffen. (Ärzte) Am 1. 2. 1969 trat die „VO über die akademischen Grade“ vom 6. 11. 1968 (GBl. II, S. 1024–1026) in Kraft. Darin werden die AG. ― Diplom und Doktor eines Wissenschaftszweiges, Doktor der Wissenschaften ― als „gesellschaftlich notwendige Qualifikationsstufen“ bezeichnet, die „das Streben nach hohen wissenschaftlichen Leistungen und das Bedürfnis nach systematischer wissenschaftlicher Aus- und Weiterbildung in den theoretischen Grundlagen, in der Spezialwissenschaft und den marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften stimulieren“. Die Verleihung des Diploms ist den Sektionen der Universitäten und Hochschulen übertragen, die Fakultäten des Wissenschaftlichen Rates verleihen den Doktor eines Wissenschaftszweiges und den neueingeführten Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.), den höchsten AG., für dessen Verleihung der Besitz des Doktorgrades, eine „erfolgreiche Tätigkeit als Leiter von wissenschaftlichen Kollektiven, die Weiterbildung auf Gebieten des Marxismus-Leninismus, die hervorragende Mitarbeit bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ Voraussetzungen sind. Die Forschungsergebnisse des Kandidaten müssen das „Höchstniveau in der Wissenschaft“ bestimmen. Übergangsbestimmungen regeln das bisherige Habilitationsverfahren, das bei Habilitationsaspiranten noch bis zur Beendigung der Aspirantur durchgeführt werden kann. Sie können wie alle anderen habilitierten Wissenschaftler diesen Grad (Dr. habil.) weiterhin führen. Diese Möglichkeit besteht dann nicht mehr, wenn einem Habilitierten der Dr. sc. ohne Verfahren verliehen wurde. Jeder Habilitierte kann den Antrag auf Verleihung des Dr. sc. stellen. Die Bestimmungen über das Diplom- bzw. Promotionsverfahren stehen noch aus. Soweit sich aus der neuen VO ersehen läßt, können die wissenschaftlichen Ergebnisse als Einzelarbeit, Kollektivarbeit oder als Sammlung mehrerer wissenschaftlicher Arbeiten eingereicht werden. Literaturangaben Lücke, Peter R.: Sowjetzonale Hochschulschriften aus dem Gebiet der Geschichte 1946–1963. (BMG) 1965. 98 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 20 Akademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AkkreditivverfahrenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In jüngster Zeit erhielten die Hochschule für Landwirtschaftliche…
DDR A-Z 1969
Touristik (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und ins Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnützung der ökonomischen Möglichkeiten der T. (Abschöpfung des Kaufkraftüberhanges, [S. 654]Förderung wirtschaftlich schwacher Gebiete durch Bildung von Zentren der T., Einnahmen von Devisen westlicher Touristen) sind die Hauptfunktionen der T. „Zur Verwirklichung der potentiellen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und gesellschaftlichen Interessen“ nimmt der Staat im Bereich der T. bestimmte „Steuerungsfunktionen“ wahr. Als Leitungssysteme der T. dienen zentrale Einrichtungen wie der Feriendienst des FDGB, das „Komitee für Touristik und Wandern“ (KTW) und das „Reisebüro der DDR“. 1. Komitee für Touristik und Wandern Das KTW, gegr. am 22. 11. 1956 (Vorsitzender: Gerhard Mendl, SED), setzt sich aus Vertretern der Massenorganisationen zusammen. Hauptaufgabe des KTW ist die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung“. Die Aufgaben der Bezirkskomitees des KTW sind 1. die Organisation der Touristen- und Wanderbewegung besonders unter der Jugend, 2. die Erschließung von Wanderwegen, 3. die Errichtung von Wanderunterkünften und Zeltplätzen. Außerdem obliegt dem KTW die Verwaltung der „Wanderliteratur“ und die Förderung des „Wandersparens“ sowie die Organisation internationaler Touristenbeziehungen. Das Jugendgesetz von 1964 verlangt vom KTW die Herausgabe von „Wanderkatalogen“, in denen die „sozialistische Entwicklung der Gebiete und die Schwerpunkte der ökonomischen Entwicklung“ dargestellt, „Gedenkstätten der Arbeiterbewegung und Kulturdenkmäler“ historisch erläutert und die Schönheiten der Natur hervorgehoben werden sollen. Das KTW organisiert internationale Wandertreffen und bietet verbilligte Reisen in die SU an. Ein Touristenabzeichen in drei Stufen soll zum Erwerb von Kenntnissen auf den Gebieten der T., der Natur- und Heimatkunde und der Ersten Hilfe anregen. Für Junge Pioniere gibt es ein Touristisches Fünfkampfabzeichen. Neben einem Herbergs- und Zeltlagerverzeichnis gibt das KTW das Touristen-Magazin „Unterwegs“ heraus. Wegen der ihnen im Reiseverkehr auf erlegten Beschränkungen ist es Wanderern aus der BRD im allgemeinen nicht möglich, Wanderungen oder Reisen von Ort zu Ort in Mitteldeutschland zu unternehmen. Die Arbeit des KTW beschränkt sich zum größten Teil auf die Inlands-T. Die Jugendauslands-T. wurde im April 1963 aus dem KTW aus- und in das „Reisebüro der DDR“ eingegliedert. Das KTW sollte sich stärker auf die Inlands-T. konzentrieren, während durch das Reisebüro eine bessere Koordination aller Jugendauslandsreisen gewährleistet werden sollte. 2. „Reisebüro der DDR“ Das „Reisebüro der DDR“ (bis Jan. 1964 Deutsches Reisebüro — DER) entstand im Nov. 1946 als Rechtsnachfolgerin der „Mitteleuropäischen Reisebüro GmbH“ (MER). 1958 wurde das DER als GmbH aufgelöst und erhielt einen staatlichen Status, den es nach der Umbenennung beibehielt. (Generaldirektor: Heinz Wenzel) Das Reisebüro ist VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung. Es verfügt über sieben Bezirksdirektionen, 73 Zweigstellen, 50 Nebenstellen, 400 Annahmestellen und fünf Touristenzweigstellen. Auslandsvertretungen des Reisebüros befinden sich in Moskau, Prag, Warschau und London; in den Verkehrsvertretungen von Wien, Kopenhagen und Stockholm sind Vertreter tätig. Das Reisebüro hat 160 Büros im nichtsozialistischen Ausland als Vertragspartner; mit weiteren 530 Agenturen in aller Welt unterhält es Kontakte. Seit August 1967 ist es ordentliches und gleichberechtigtes Mitglied in der Weltorganisation der Reisebüroverbände (FUAAV). Es beschäftigt 3.000 Personen, vorwiegend Frauen. Aufgabe des Reisebüros ist die Vermittlung von Leistungen zur „touristischen Bedarfsdeckung“ an die Bevölkerung und an die ausländischen Touristen. Es soll die dazu notwendigen „Kooperationsbeziehungen“ im In- und Ausland pflegen und erweitern. Seit der Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche und der VO des Ministerrates vom 3. 5. 1967 über die Gewährung eines Mindesturlaubs von 15 Tagen ab 1967 ist die Frei- und Urlaubszeit gewachsen (65 v. H. der arbeitenden Bevölkerung verfügen über einen Jahresurlaub von 18 Tagen und mehr). Durch das Reisebüro werden neue Formen und Methoden entwickelt, die die Befriedigung des gestiegenen touristischen Bedarfs und die Gewährleistung einer „sinnvolleren und besseren Urlaubs- und Freizeitgestaltung“ ermöglichen sollen. Neben der Verstärkung der Autobus-T. sollen u. a. in Zusammenarbeit mit kommunalen Organen und der „Vereinigung Interhotel“ die Kurzreisen verstärkt werden. 3. Inlandstouristik Der Anteil des Reisebüros an der Inlands-T. ist gering. Träger sind in der Hauptsache der Feriendienst des FDGB, das KTW sowie Betriebe und Organisationen, von Privatreisen abgesehen. Das Reisebüro vermittelte 1967 nur 7,1 v. H. der organisierten Inlandsreisen. Von den 1,4 Mill. Urlaubsreisenden an die Ostsee im Jahre 1966 wurden ca. 10 v. H. durch das Reisebüro vermittelt (1962: 10,9 v. H.). Charakteristisch für die Arbeit des Reisebüros auf dem Sektor der Inlands-T. sind Wochenend- und Sonderfahrten (Kurzfahrten). Auf diesem Gebiet wurden von 1958 bis 1967 rund 35 Mill. Reisende betreut. 1967 wurden allein 3.135.575 Kurzreisen gebucht. 4. Auslandstouristik Domäne des Reisebüros ist die Vermittlung von Auslandsreisen. Wegen der seit dem 13. August 1961 herrschenden Beschränkungen im Reiseverkehr ist es praktisch unmöglich, das westliche Ausland als Reiseziel zu wählen. Westreisen sind nur für Rentner und Invaliden seit 1964 wieder gestattet. Nach eigenen Angaben vermittelte das Reisebüro seit 1958 fast 3,4 Mill. Auslandsreisen. 1967 reisten mit dem Reisebüro 672.508 Personen ins Ausland. 22 v. H. der angebotenen Reisen waren mehrwöchige Pauschalreisen (147.569 von 672.508). Mit rund 66.000 vermittelten Pauschalreisen stand die SU an der Spitze, gefolgt von Bulgarien (ca. 61.600), das seinerseits die längere Aufenthaltsdauer verbuchen konnte. Für 1968 bot das Reisebüro 80 Reiseprogramme in die sozialistischen Länder an. Es erfaßt aber nur einen Teil der gesamten [S. 655]Auslands-T. Von den 1,5 Mill. Auslandsreisenden im Jahre 1967 war ein großer Teil Individualtouristen, d.h. Reisende, die sich ihre Urlaubs- oder Besuchsreise selbst organisiert haben. Ein Vergleich der Zahlen nach ausgewählten Ländern verdeutlicht diese Tatsache: Die Entwicklung des Individualtourismus wird durch den visafreien Reiseverkehr mit Polen, der ČSSR und Ungarn begünstigt. Visafreiheit bedeutet, daß zur Erlangung der Aus- und Wiedereinreisepapiere eine formlose Einladung aus dem Gastland vorliegen muß. Seit dem 20. 7. 1967 ist diese Bestimmung für den Reiseverkehr mit der ČSSR entfallen. Kurzreisen bis zu zwei Tagen werden von den Volkspolizei-Kreisämtern sofort genehmigt. Das Reisebüro bemüht sich, einen ökonomisch nutzbaren Anteil am Individualtourismus zu gewinnen. So haben einige Motorsportklubs des „Allgemeinen Deutschen Motorsportverbandes der DDR“ (ADMV) das Recht erhalten, Auslandsreisen mit dem Pkw zu vermitteln. Das Büro übernimmt neben der Quartierbeschaffung auch andere Serviceleistungen. Die Einbeziehung in ihr Leitungssystem versucht das Büro auch durch eigene Reisevermittlung an Personen, die mit dem eigenen Pkw ins Ausland reisen wollen. Jugendauslandsreisen werden durch die Abt. „Jugendtourist“ des Büros organisiert. Zum Programm gehören Städtebesichtigungsfahrten und der Aufenthalt in internationalen Jugendlagern. Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen über 16 Jahre, Arbeiter und LPG-Bauern bis 30 Jahre, Angestellte, Studenten, Intelligenz u.a. bis zu 26 Jahren. 1967 wurden rund 67.000 Reisen von „Jugendtourist“ vermittelt (14.500 in die SU). 1,6 Mill. Auslandstouristen besuchten 1967 Mitteldeutschland. Davon wurden durch das Reisebüro 655.000 aus 78 Ländern betreut. 1966 kamen die meisten aus der ČSSR (224.489); an der Spitze der nicht-sozialistischen Länder stand Schweden (11.270). Die Touristen aus dem Ausland können sich beliebig lange aufhalten; Transitreisende maximal 72 Stunden. Westliche Touristen müssen 5 M pro Tag und Person, Besucher aus der Bundesrepublik 10 M Umtauschen. Ihre Aufenthaltsdauer ist beschränkt. Eine touristische Betätigung ist ihnen verwehrt, da für sie Reiseverbot über ihren Zielort hinaus besteht. (DDR-Bürger dürfen bei Pauschalreisen ins sozialistische Ausland bis zu 32 M Umtauschen. Der Betrag darf bei jeder Durchreise und nur einmal im Zielland eingetauscht werden. Taschengeld ist im Reisepreis enthalten; es wird durch das Reisebüro ausgezahlt.) 5. Statistische Angaben Eine soziologische Aufschlüsselung der 1966 verreisten Personen über 15 Jahre ergab folgende Ergebnisse: 34,9 v. H. aller Personen über 15 Jahre waren 6 Tage und länger verreist. In einzelnen sozialen Gruppen der Bevölkerung war das Reiseverhalten unterschiedlich, wie die folgenden Tabellen zeigen: Die Unterschiede in der Ferienreisequote der einzelnen Gruppen resultieren zum größten Teil aus der Höhe des Familieneinkommens und der Familiengröße. Bemerkbar machen sich auch bestimmte gruppentypische Einflüsse. Mit steigendem Bildungs- und Lebensstandard werden Ferienreisen zum integrierten Bestandteil der gesamten Lebensweise (hohe Quote bei der Intelligenz, ebenso bei Angestellten und Facharbeitern). Größeres Alter mindert das Interesse an Ortsveränderungen (geringe Quote der Rentner). Arbeits- und Lebensweise in ländlichen Gebieten erlauben wenig Ferienreisen (niedrige Quote der LPG-Mitglieder). Die geringe Hotel- und Bettenkapazität (pro 1.000 Einwohner 2,3 Hotelbetten) und der teilweise mangelnde Standard der Hotels erschweren die Entwicklung der Inlands- und aktiven Auslands-T. Letztere wird auch durch politische Vorbehalte eingeschränkt. Die „Vereinigung Interhotel“ (Generaldirektor: Heinz Siegert) verfügt z. Z. über 19 Hotels (Berlin [2], Dresden [2], Erfurt, Halle, Jena, Karl-Marx-Stadt [2], Leipzig [5], Magdeburg, Rostock, Suhl, Weimar, Gera). Die Hotels besitzen den internationalen Standard mittlerer Hotels. Täglich können über 6.000 Gäste untergebracht werden. Die Erweiterung der Bettenkapazität auf 12.000 bis 1970 ist geplant. Motels und Bungalow-Dörfer sollen gebaut werden. 6. Planung und Reorganisation der Touristik Staatliche und wissenschaftliche Institutionen beschäftigen sich in steigendem Maße mit den Problemen der T. Seit 1965 werden am Lehrstuhl „Ökonomie des Fremdenverkehrs“ an der Hochschule für [S. 656]Verkehrswesen „Friedrich List“, Dresden, Ingenieur-Ökonomen für den Einsatz im Reisebüro ausgebildet. 1966 war in der Staatlichen Plankommission eine Forschungsgemeinschaft „Fremdenverkehr“ gebildet worden. Sie untersuchte die Bedarfsentwicklung, Möglichkeiten der Bedarfsdeckung sowie die Leitung und Planung der T. Die Errichtung eines Staatssekretariats für den Fremdenverkehr wurde unter Hinweis auf die Entwicklung der Auslands-T. gefordert. In seit 1966 durchgeführten Untersuchungen wird die Forderung erhoben, folgende spezielle Probleme der T. vorrangig zu behandeln: 1) Verstärkung der Arbeit für die Planung und Leitung der T.; 2) Beschaffung von Grundinformationen über Freizeit- und Urlaubsverhalten in- und ausländischer Touristen zur Ermittlung der touristischen Bedarfsdeckung; 3) Schaffung einer einheitlichen Fremdenverkehrswirtschaft. Diese Forderungen werden insbesondere im Hinblick auf den steigenden Individualtourismus und die organisatorische und institutionelle Zersplitterung der T. auf verschiedene „Ferienträger“ als besonders aktuell hervorgehoben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653–656 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TransportausschüsseSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und ins Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnützung der ökonomischen Möglichkeiten der T.…
DDR A-Z 1969
Sabotage (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen sogar Todesurteile. Bloßer Ungehorsam gegen eine Verwaltungsanordnung konnte als S. oder als Diversion schwer bestraft werden. Mit Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts im Sept. 1955 wurde S. als eine unter Boykotthetze nach Art. 6 der Verfassung fallende Erscheinungsform im Klassenkampf angesehen und damit in die Kategorie der Staatsverbrechen eingegliedert. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz wurde die S. wieder in einen selbständigen Tatbestand formuliert: „Wer mit dem Ziel, die Tätigkeit der staatlichen Organe oder der Volkswirtschaft der DDR zu untergraben oder den Aufbau des Sozialismus zu stören, es unternimmt, staatliche oder genossenschaftliche Einrichtungen oder Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern, wird mit Zuchthaus bestraft, auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden.“ Das neue Strafgesetzbuch übernimmt diesen Tatbestand in § 104, erweitert ihn um die „Irreführung staatlicher oder gesellschaftlicher Einrichtungen und Betriebe mit staatsfeindlicher Zielstellung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 272) und bezieht neben der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft und der Tätigkeit der Organe des Staates oder gesellschaftlicher Organisationen die Verteidigungskraft und Verteidigungsmaßnahmen zusätzlich in den strafrechtlichen Schutz vor S. ein. Mit der Tatbestandserweiterung um die „Irreführung“ soll „der verbrecherischen Methode des Gegners, durch gefälschte Dokumente und Schriftstücke, besonders durch Aufträge, Bestellungen, Materialabberufung u.dgl. volkseigene Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern und damit die Volkswirtschaft zu schädigen“, entgegengewirkt werden. In schweren Fällen kann auf Todesstrafe oder lebenslange Zuchthausstrafe erkannt werden. S.-Handlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 540 Saatgut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachsenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen…
DDR A-Z 1969
Übersiedler (1969)
Siehe auch: Übersiedler: 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ü. aus Westdeutschland und Rückkehrer gehörten bis zum Herbst 1966 zu den bevorzugten Themen der SED-Propaganda. Gegenüber der jahrelangen Massenflucht (Flüchtlinge), die erst durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) unterbrochen werden konnte, sollte der Anschein einer großen Fluchtbewegung aus der BRD in den „ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat“ erweckt werden: „Während die Zahl der Personen, die im Jahre 1959 die Deutsche Demokratische Republik illegal verließen, gegenüber dem Vorjahr um weitere 38 Prozent gesunken ist, kehren immer mehr Menschen dem klerikal-militaristischen Bonner Staat den Rücken. Insgesamt fanden 63.083 Ü. aus Westdeutschland in der Deutschen Demokratischen Republik Aufnahme, das sind etwa 17 Prozent mehr als 1958. Darunter befinden sich 41.580 Rückkehrer und 21.503 westdeutsche Bürger. Als Hauptgründe für ihre Flucht aus Westdeutschland führen die Ü. an: wachsende Existenzunsicherheit durch die Krisenerscheinungen im kapitalistischen System Westdeutschlands, Ablehnung des Adenauer-Regimes mit seiner Politik der politischen Entrechtung und der atomaren Kriegsvorbereitung, insbesondere des Zwanges zum NATO-Wehrdienst sowie das wachsende Vertrauen zum Staat der Arbeiter und Bauern, der allen Werktätigen eine friedliche und gesicherte Zukunft garantiert“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Außer den hier für 1959 genannten Zahlen sind keine absoluten Zahlen veröffentlicht worden. Nur die Jahrbücher 1959 und 1961 enthalten noch Auskünfte über die Ü., nennen aber keine Zahlen, sondern beschränken sich auf Prozentsätze. Weitere Zahlen sind nur durch die SED-Presse verbreitet worden. Obwohl immer wieder behauptet worden ist, daß der Strom der Ü. und Rückkehrer ständig wachse, lassen selbst die eigenen Zahlenangaben eine rückläufige Entwicklung seit 1959 erkennen. Im August 1964 wurde die Zahl von 60.000 Ü. für die drei Jahre seit Errichtung der Mauer gemeldet. Diese gegenüber den angeblich 63.000 Ü. von 1959 schon wesentlich geringere Zahl wurde noch durch die zahlreichen früheren Berichte der SED-Propaganda widerlegt, aus denen sich eine Zahl von monatlich etwa 1.000 Ü. errechnen ließ. Dieser Berechnung entsprechen die ein Jahr später für die Zeit vom 13. 8. 1964 bis 13. 8. 1965 gemeldeten 9.660 Ü. Die danach nur noch für kurze Zeiträume veröffentlichten Zahlen lassen einen erneuten Rückgang der Übersiedlung aus dem Westen auf monatlich etwa 700 Ü. (davon etwa 55 bis 60 v. H. Rückkehrer) erkennen. Seit Oktober 1966 sind keine Angaben mehr über die Zahl der Ü. bekanntgegeben worden. Schon daraus kann mit Sicherheit auf eine weitere Abnahme der Zahl der Ü. geschlossen werden. Dafür sprechen auch die Ergebnisse westlicher Beobachtungen. Nach einer im Juni 1965 in der BRD veröffentlichten amtlichen Statistik sind von 1950 bis 1964 505.361 Personen in die „DDR“ übergesiedelt. 1963 sind von den Zollgrenzdienststellen rd. 4.700 Ü., 1966 nur noch 4.250 Fälle registriert worden. Diese Zahlen sind jedoch unsicher, da jeder Deutsche die BRD ohne Abmeldung, Genehmigung und Angabe des Reiseziels verlassen kann. Die von der SED-Propaganda genannten politischen Motive für die Übersiedlung treffen nicht zu. Mitgliedern der ehemaligen KPD wird grundsätzlich die Umsiedlung in die „DDR“ versagt. Sie sollen in der BRD bleiben und dort die auf den Umsturz demokratischer Ordnung gerichteten Ziele des SED-Regimes unterstützen. Selbst politische Strafverfahren berechtigen den westdeutschen Kommunisten im allgemeinen nicht zur Flucht in die „DDR“, da die SED solche „Märtyrer“ für ihre Propaganda benötigt. Neben persönlich-familiären Gründen sind hauptsächlich erhebliche Schulden, drohende Strafverfolgung wegen krimineller Delikte Anlaß zur Übersiedlung in die „DDR“. Auch viele asoziale und arbeitsscheue Menschen sind unter den Ü. Das wird durch sowjetzonale Veröffentlichungen über die Kriminalität unter den Ü., die das Vierfache des „DDR“-Durchschnitts betragen soll, bestätigt. Auf die schlechten Erfahrungen mit Ü. ist es sicher zurückzuführen, daß in den letzten Jahren immer mehr Ü. in die BRD zurückgeschickt werden. Nach einem Bericht des [S. 659]Bundesgrenzschutz-Kommandos Nord sind 1967 1.430 Ü. als unerwünschte Personen über die niedersächsische Zonengrenze abgeschoben worden. Die Ü. werden nach ihrer Ankunft drüben zunächst in eines der „Aufnahmeheime für Ü. und Rückkehrer“ in Berlin-Blankenfelde, Barby, Eisenach, Pritzier (Kreis Hagenow) oder Saasa (Kreis Eisenberg/Thür.) eingewiesen, wo sie eingehend durch den Staatssicherheitsdienst geprüft und über die Verhältnisse in der BRD ausgefragt werden. Wenn die Ü. nach Abschluß dieses im allgemeinen 4 bis 6 Wochen dauernden Verfahrens die Zuzugsgenehmigung erhalten, sind sie damit „Bürger der DDR“ geworden (Staatsbürgerschaft). Sie kommen dann in eines der in jedem Bezirk bestehenden Bezirksaufnahmeheime. Dort werden den Ü. die Wohnorte zugewiesen. Die Enttäuschung über die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Mitteldeutschland kommt meist sehr schnell, oft schon während des Lageraufenthalts. Wie aus zahlreichen Berichten ersichtlich ist, bereuen viele Ü. ihren unüberlegten folgenschweren Schritt, den sie in völliger Unkenntnis der wirklichen Zustände in der „DDR“ unternommen haben und bemühen sich dann vergeblich um eine Rückkehr in die BRD. Nach erfolgter Aufnahme wird den Ü. wie jedem anderen „DDR“-Bürger die Ausreise verweigert. Fluchtversuche der Ü. führen in der Regel zu Verhaftungen und Bestrafung wegen Republikflucht. Nach Strafverbüßung, oft allerdings erst nach mehrmaliger Haft, werden diese Ü. unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ im allgemeinen in die BRD abgeschoben. Ü. können bei Bedürftigkeit vom Rat der Gemeinde ein Überbrückungsgeld bis zu 50 M und je 40 bzw. 25 M für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen sowie ein Darlehen von 1.000 M, bei Zuzug mit Angehörigen bis zu 4.000 M erhalten. Rückkehrer müssen alle diese Leistungen grundsätzlich zurückerstatten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 658–659 Überplanbestände A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Übersiedlung in die BundesrepublikSiehe auch: Übersiedler: 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ü. aus Westdeutschland und Rückkehrer gehörten bis zum Herbst 1966 zu den bevorzugten Themen der SED-Propaganda. Gegenüber der jahrelangen Massenflucht (Flüchtlinge), die erst durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) unterbrochen werden konnte, sollte der Anschein einer großen…
DDR A-Z 1969
Arbeitspolitik (1969) Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Grundlagen Die kommun. A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des „Staates“, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist und nach den Anweisungen der SED die gesamte Volkswirtschaft wie ein Unternehmen plant und leitet (Planung), mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. Die A. ist zur Funktion der Wirtschaftspolitik geworden (Wirtschaft). Ihr Hauptziel ist wirtschaftlicher Natur. Die Produktion soll mit allen Mitteln erhöht werden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft soll die Arbeit außerdem höchsten Nutzeffekt erbringen. Damit ist gemeint, daß die Ergebnisse der Arbeit unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität beurteilt werden. Der Fürsorgegedanke, die [S. 39]„Sorge um den Menschen“, ist zwar nicht ganz ausgeschaltet und wird je nach der politischen Situation und vor allem je nach der Stimmung der Arbeiterschaft mehr oder weniger betont, aber der arbeitende Mensch wird auch dort, wo ihm Fürsorge zuteil werden soll, nur als Objekt der A. behandelt. Gleichzeitig soll in ihm das Gefühl geweckt werden, er sei Subjekt der A. Die Erziehung zum Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein dient diesem Zweck. Damit wird auch die Erziehung des Menschen Gegenstand der A. Erzieherische Aufgaben haben der Betriebsleiter, die Betriebsgewerkschaftsleitung, die Brigaden der sozialistischen Arbeit und die Konfliktkommissionen. Auch die Lohngestaltung (Lohnpolitik) soll hierzu beitragen. Die bewußte Ausnützung der materiellen Interessiertheit wirkt diesem Bemühen entgegen, weil damit der Egoismus angeregt wird, wogegen sich das sozialistische Bewußtsein in einer gemeinschaftsbezogenen Haltung äußern soll („der Weg vom Ich zum Wir“). 2. Keine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer Die Werktätigen sollen zwar bei der Führung der Wirtschaft mitwirken. Diese Mitwirkung ist aber dem FDGB anvertraut. Nach § 5 des Gesetzbuches der Arbeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 127) sollen die Gewerkschaften die Initiative der Werktätigen „zur allseitigen Erfüllung der Volkswirtschaftspläne, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und damit zur ständigen Verbesserung ihres materiellen und kulturellen Lebensniveaus“ entwickeln und fördern. Sie haben das „Recht, bei der Lösung der Aufgaben, die sich aus der wissenschaftlich-technischen Revolution und besonders bei der komplexen sozialistischen Rationalisierung ergeben, umfassend mitzuwirken“. Im einzelnen steht den Gewerkschaften nach den §§ 5 und 6 des Gesetzbuches der Arbeit n. F. zu, a) an der Vorbereitung und Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne (Wirtschaftspläne) mitzuwirken und dazu den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen Vorschläge zu unterbreiten, b) an der Planverteidigung teilzunehmen, c) die Arbeiterkontrolle zu organisieren, d) staatliche Funktionen auf dem Gebiete des Arbeits- und Sozialwesens auszuüben, z. B. die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und die Kontrolle des betrieblichen Arbeitsschutzes durchzuführen, e) an der „Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung“ mitzuwirken, insbesondere Vorschläge zur „Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts“ zu machen und an der Ausarbeitung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (Aus- und Durchführungsbestimmungen zum Gesetzbuch der Arbeit) mitzuwirken, f) an der Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts mitzuwirken. Die Mitwirkung des FDGB beschränkt sich auf Anregung und Beratung. Die Entscheidung liegt jeweils bei den Organen der Partei und des Staatsapparates, die nach ihrem Ermessen darüber befinden, ob sie von den Vorschlägen und Ratschlägen Gebrauch machen wollen oder nicht. Ferner ist zu bedenken, daß der FDGB die Führung der SED vorbehaltlos anerkennt. In § 5 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit werden die „Freien Deutschen Gewerkschaften“ als „Schulen des Sozialismus“ bezeichnet. Die SED bestimmt aber die Wirtschaftspolitik, und nur innerhalb dieses Rahmens kann der FDGB Vorschläge machen und Ratschläge geben. Der FDGB ist nicht in der Lage, eine eigenständige Arbeitspolitik zu betreiben, die die spezifischen Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Eine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer kann der FDGB daher nicht gewährleisten. 3. Keine echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft und an ihre Stelle die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen, die unteren Organe des FDGB, gesetzt. Nach § 11 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb sein. Da sie aber an die Weisungen der oberen Organe des FDGB gebunden sind, die sich satzungsgemäß und wegen ihrer personellen Zusammensetzung in völliger Abhängigkeit von der SED befinden, dienen sie in erster Linie der Transmission des Willens der SED auf die arbeitenden Menschen. Ulbricht tritt zwar neuerdings für eine Differenzierung der Aufgaben von Betriebsleiter und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ein, [S. 40]da aber die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen, wie der FDGB im großen Rahmen des Herrschaftssystems dessen wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, im betrieblichen Rahmen dieselben Ziele wie der Betriebsleiter haben, bedeutet diese Differenzierung zunächst lediglich eine Unterscheidung in der Methode, mit der die Ziele verfolgt werden sollen. Die Novelle zum Gesetzbuch der Arbeit vom 23. 11. 1966 erweiterte die Befugnisse der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in den VEB. Solange aber die institutionelle Abhängigkeit des FDGB von der SED, verstärkt durch die persönliche Abhängigkeit der Gewerkschaftsfunktionäre von den Parteifunktionären, anhält, ist nicht damit zu rechnen, daß sich die Erweiterung der Rechte der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zugunsten einer Vertretung der spezifischen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb auswirken kann. In erster Linie bedeutet sie für die SED eine Erweiterung des Instrumentariums zur Verfolgung ihrer wirtschaftspolitischen Ziele, indem die Partei vermehrte Möglichkeiten gewonnen hat, über die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ihre Kontrolle gegenüber den im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems freier gestellten Betriebsleitern auszuüben. In der Aufzählung der Befugnisse der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in § 12 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit stehen folgerichtig an erster Stelle solche, die sich auf die Wirtschaftsführung beziehen, wie die zur Mitwirkung an der Ausarbeitung der betrieblichen Pläne und vor allem die Befugnis, vom Betriebsleiter zu fordern, Rechenschaft über den Stand der Planerfüllung abzulegen. Außerdem haben sie das Recht, in den Produktionskomitees mitzuwirken und dort eigene Vorschläge zu unterbreiten, im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren und die Neuererbewegung zu fördern, die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten und vom Betriebsleiter „Maßnahmen zu fordern und bei ihrer Verwirklichung mitzuwirken, damit die komplexe sozialistische Rationalisierung zum Wohle der arbeitenden Menschen durch die ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität wirksam wird und besonders zur Erhöhung der Arbeitssicherheit führt und die Arbeit erleichtert“. Es darf indessen nicht verkannt werden, daß die durch die Neuregelung verstärkte Stellung der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sich dann zugunsten der spezifischen Belange der Arbeitnehmer auswirken kann, wenn sie ihre Aufgaben als Interessenvertretung im herkömmlichen Sinne verstehen und in der Lage sind, ihre Stellung auszunutzen. Das hängt aber wiederum davon ab, in welchem Sinne und in welchem Ausmaß die Organe der SED auf die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Einfluß nehmen. So ist eine echte Vertretung der spezifischen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb nicht gesichert. (Betriebsverfassung) Obwohl Art. 14 Abs. 2 der Verfassung von 1949 das Streikrecht der Gewerkschaften gewährleistete, wurde es mit der Behauptung verweigert, die Werktätigen könnten nicht gegen sich selbst streiken (Streik). Die Verfassung von 1968 kennt das Streikrecht nicht. 4. Kein autonomes kollektives Arbeitsrecht In einem System ohne echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat ein autonomes kollektives Arbeitsrecht keinen Platz. Das nach 1945 auch in der sowjetisch besetzten Zone wieder aufgebaute Tarifvertragssystem ist zerstört. An seine Stelle traten Gesetze und Verordnungen. Zwingend gesetzlich geregelt wurden das Urlaubsrecht (Urlaub), das Kündigungsrecht, also nicht nur der Kündigungsschutz, und die arbeitsrechtlichen Mantelbestimmungen. Das Gesetzbuch der Arbeit löste das Gesetz der Arbeit vom 9. 4. 1950 (GBl. S. 349) ab. Auch die Lohnsätze in der volkseigenen Industrie waren lange Zeit durch Regierungsverordnungen festgesetzt. In jüngster Zeit werden sie wieder durch Rahmenkollektivverträge festgelegt, die zwischen den „staatlichen“ Organen und dem FDGB oder seinen Gewerkschaften abgeschlossen werden. Wegen der Abhängigkeit des FDGB von der SED und dem „staatlichen“ Arbeitgeber hat diese Entwicklung nur formelle Bedeutung. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht. Die Betriebskollektivverträge (BKV), die alljährlich in den „volkseigenen“ Betrieben abgeschlossen werden, haben keine arbeitsrechtliche Bedeutung. Sie sind laut § 13 des Gesetzbuches der Arbeit eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und [S. 41]der Betriebsgewerkschaftsleitung zur Erfüllung der Betriebspläne und enthalten u. a. insbesondere Verpflichtungen zur maximalen Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und Durchsetzung des Sparsamkeitsprinzips, zur Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbs und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit. Außerdem enthalten die BKV Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Betrieb, wie die Errichtung und Unterhaltung von Werkküchen, Betriebskindergärten, Betriebspolikliniken (Betriebsgesundheitswesen) Betriebsschulen, Betriebsakademien usw. 5. Erhöhung der Produktion und des Nutzeffekts der Arbeit als Ziele der Arbeitspolitik a) Vermehrung der Arbeitskräfte kaum möglich Eine Vermehrung der Zahl der Arbeitskräfte ist kaum möglich. Die „DDR“ steht mit einer Beschäftigungsquote von 49 v. H. der Gesamtbevölkerung an der Spitze aller Länder. Von der gesamten arbeitsfähigen Bevölkerung sind 85 v. H. und von den arbeitsfähigen Frauen 71 v. H. (Frauen) in den Arbeitsprozeß einbezogen („Statistische Praxis“, 1967, S. 215 ff.). Der Anteil der Rentner an der Gesamtbevölkerung steigt. 1950 betrug er noch 13,8 v. H., 1964 18,4 v. H. und 1970 wird er auf etwa 20 v. H. gestiegen sein. Doch werden weitere Anstrengungen gemacht, Frauen und Rentner in den Arbeitsprozeß einzubeziehen. Diesem Ziele diente eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen. Frauen, die durch familiäre Pflichten vorübergehend gehindert sind, ganztägig zu arbeiten, sollen eine Teilbeschäftigung aufnehmen, Altersrentnern soll die weitere berufliche Tätigkeit „nach ihren Fähigkeiten und Wünschen“ gesichert werden (§ 2 Abs. 6 des Gesetzbuches der Arbeit). Die Invalidenrenten werden nur denen gewährt, die zu zwei Dritteln erwerbsgemindert sind. Erwerbsfähige Frauen erhalten keine Witwenrenten mit Ausnahme der Witwen, die ihren Ehemann durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verloren haben. b) Arbeitskräftelenkung Um so größere Bedeutung gewinnt die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung haben weitgehende Befugnisse zur Lenkung der Arbeitskräfte und zur Berufslenkung. § 25 des Gesetzbuches der Arbeit ermöglicht es, Arbeitnehmern vorübergehend eine andere Arbeit sogar in einem anderen Betrieb am selben Ort zu übertragen, grundsätzlich bis zur Dauer eines Monats im Kalenderjahr, für bestimmte Tätigkeiten bis zur Dauer von 6 Monaten. c) Erhöhung der Arbeitsproduktivität und Entlohnung Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird als das geeignetste Mittel angesehen, die Produktion zu steigern, weil sie keine Vermehrung der Arbeitskräfte verlangt und gleichzeitig die Gestehungskosten vermindert. Die Gestaltung des Arbeitsrechts soll nach §~1 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit der Steigerung des Nutzeffekts der Arbeit dienen. Der Arbeitslohn soll darauf gerichtet sein, den Nutzeffekt der Arbeit maximal zu steigern. Die materielle Interessiertheit wird ausgenutzt, indem der Lohn von der Leistung abhängig gemacht wird (Lohnformen). Die Löhne werden ergänzt durch Prämien für die Erfüllung und Übererfüllung der Pläne und besondere Leistungen (§ 39 des Gesetzbuches der Arbeit). Bei Stücklohn soll die Erhöhung der Arbeitsnormen zu größeren Leistungen zwingen, da dann nur die Wahl zwischen geringerem Lohn oder Mehrleistung bleibt. Aktivisten und Neuerer sollen für die anderen Arbeitnehmer vorbildlich sein. (Neuererbewegung) Für die einzelnen Wirtschaftszweige bestehen allgemein 8 Lohngruppen, die untereinander stark differenziert sind. In die Lohngruppen werden die Arbeitsbereiche eingruppiert nach Lohn- bzw. Gehaltsgruppen-Katalogen (Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog, Lohngruppe) (§ 42). Die Lohn- und Gehaltsgruppen der Arbeitnehmer richten sich nach dem Arbeitsbereich, wobei ihre Qualifikation (Qualifizierung) zu berücksichtigen ist. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sollen Löhne und Prämien als ökonomische Hebel eingesetzt werden. Da der Gewinn, die „Hauptform des gesellschaftlichen Reineinkommens“, zum Maßstab für die Beurteilung der ökonomischen Leistung gemacht worden ist, wird im „geschlossenen System der ökonomischen Hebel“ eine Verbindung zwischen der Höhe des Gewinns und des Lohnes sowie der Prämien hergestellt. [S. 42] d) Die Mittel zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und des Nutzeffekts der Arbeit Die Erhöhung des Lohnes und der Prämie wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität und des Nutzeffekts der Arbeit, die Verkürzung der Arbeitszeit von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht (§ 39 Abs. 5; § 67 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit). An der Erhöhung der Arbeitsproduktivität hat die Steigerung der Arbeitsintensität einen wesentlichen Anteil. Rationalisierung, moderne Ausrüstungen und bessere Betriebsorganisation (Rekonstruktion) genügen allein nicht. Im Kampfe gegen Stillstands- und Wartezeiten (Seifert-Methode) besteht stets die Gefahr, daß auch arbeitsphysiologisch notwendige Ruhepausen beseitigt werden. Die A. geht darauf aus, die körperlichen und geistigen Kräfte der schaffenden Menschen aufs stärkste zu beanspruchen. Die Arbeitszeitverkürzung schafft freilich eine gewisse Kompensation. Auch die menschliche Eitelkeit wird in den Dienst der A. gestellt. Auszeichnungen sollen zu besonderen Leistungen anspornen. Mit dem sozialistischen Wettbewerb wird die Neigung, Kräfte und Können zu messen, in den Dienst der A. gestellt. Eine strenge Arbeitsdisziplin soll dafür sorgen, daß die Ziele der A. erreicht werden. Meister und Brigadiere haben die Aufgabe, ihre Kollegen zu hohen Leistungen anzuspornen. Durch Produktionspropaganda sollen die Arbeiter beeinflußt werden, ihre Arbeitskraft und ihre Intelligenz in den Dienst des Regimes zu stellen. Das wird „schöpferische Mitwirkung der Werktätigen bei der Erfüllung der Aufgaben und bei der Leitung der Betriebe“ genannt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 38–42 Arbeitsplatzwechsel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität
Arbeitspolitik (1969) Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Grundlagen Die kommun. A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des „Staates“, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist und nach den…
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Moral, Sozialistische (1969)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den fünfziger Jahren, als Chruschtschow die neue Generallinie im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium der SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weiso die kommun. Staaten stärken hilft (Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Insbesondere seit dem V.~Parteitag 1958 bemüht sich die SED um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V.~Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter- und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die Zehn Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die Zehn Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, sozialistische ➝Feiern, Hausgemeinschaften, Wohngebiete) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 433 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTSSiehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…
DDR A-Z 1969
Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1969)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1975 1979 1985 Vorläufer war die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die Mitgliedschaft gilt als mindestes zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Der 6. Kongreß der DSF im März 1958 bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der Nationalen Front“. Der ZV der DSF beschloß am 15. 3. 1963 Richtlinien über „neue Aufgaben“ der DSF. Danach soll sie „eng mit anderen Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften, der KdT und der FDJ sowie mit den staatlichen Leitungen zusammenarbeiten und die bewährten Formen zur Auswertung der Erkenntnisse der sowjetischen Wissenschaft und Technik und der Erfahrungen der sowjetischen Neuerer weiterentwickeln“. Sie soll „durch eine kämpferische und überzeugende Agitations- und Propagandaarbeit zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen beitragen“. Dazu sollen vor allem dienen: „a) Popularisierung der großen Erfolge der Sowjetunion beim Aufbau des Kommunismus … b) Erläuterung der Politik der friedlichen Koexistenz und des Ringens der Sowjetunion für die allgemeine und vollständige Abrüstung … c) Festigung des sozialistischen Patriotismus und der Überzeugung von der Lebensnotwendigkeit der brüderlichen Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion.“ Seit der 10. Tagung des ZV der DSF (Mitte 1965) soll die Arbeit für die Auswertung sowjet. technischer Erfahrungen in den Betrieben verstärkt werden. Dabei sollen die Zirkel und Kollektive der DSF in den Betrieben, die unter den dortigen Gruppenvorständen und neben den Brigaden und Meisterbereichen der DSF wirken, aktiviert werden. Der 8. Kongreß der DSF (Juni 1966) forderte stärkere Bearbeitung der Jugend, intensivere Film- und Literaturpropaganda und Verbesserung der Arbeit der Kulturhäuser. Er richtete am 13. 6. 1966 einen „Appell an die Bürger der westdeutschen Bundesrepublik“. Darin hieß es u.a. „Tretet dem Antikommunismus, der Grundtorheit unseres Jahrhunderts, entgegen! Sorgt für friedliche und gutnachbarliche Beziehungen der Bundesrepublik zur Sowjetunion, zur DDR und allen anderen sozialistischen Staaten! … Setzt Euch für die Abrüstung, Entspannung und Verständigung ein! Schafft in Westdeutschland Voraussetzungen für eine demokratische und realistische Politik!“ („Neues Deutschland“ vom 14. 6. 1966). Präs. der DSF war vom 19. 6. 1950 bis 30. 3. 1958 Ebert (SED), dann Georg Handke (SED) bis 7. 9. 1962. Seit 15. 3. 1963 Dieckmann. Am 30. 3. 1958 wurde Fritz Beyling (SED) zum Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. Vom 15. 3. bis 12. 9. 1963 war dies Kurt Heutehaus (SED), seitdem Franz Fischer (SED). Im Besitz der DSF sind zahlreiche „Kulturhäuser“ und der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für große Leistungen bei der Verbreitung des Russischen und für gute Arbeit im Sinne der DSF. Anfang 1966 gab die DSF 3,43 Mill. Mitglieder an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem AuslandSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1975 1979 1985 Vorläufer war die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die…
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Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden zweiseitigen Clearing-Abkommen entsprechend dem neuen Abkommen abzuschließen. Mitglieder der IBWZ sind Bulgarien, Ungarn, die „DDR“, die Mongolei, Polen, Rumänien, die SU und die Tschechoslowakei; Verrechnungen erfolgen ab 1. 1. 1964 in „transferablen Rubeln“. Der Goldgehalt des transferablen Rubels beträgt 0,987.412 Gramm Feingold. Beim Abschluß von Handelsabkommen soll jeder Abkommenspartner gewährleisten, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Ein Ausgleich durch Reserven von transferablen Rubeln und durch Kreditoperationen ist möglich. Es wird jedoch am Abschluß bilateraler Handelsabkommen und Warenlisten festgehalten (Außenwirtschaft). Sitz der IBWZ ist Moskau, das Grundkapitel beträgt 300 Mill. „transferable Rubel“. Die Anteile der Abkommenspartner richten sich nach dem Exportvolumen ihres gegenseitigen Handels. Sie betragen für: Die Anteile sollen eingebracht werden, indem der Export den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import übersteigt. Sie können auf Wunsch eines Landes auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingezahlt werden. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, sollen die Mitglieder der Bank gleiche Rechte genießen. Die IBWZ kann ihrerseits Kredite gewähren als Verrechnungskredite, wenn die Zahlungsausgänge die Zahlungseingänge kurzfristig übersteigen, zur Abdeckung eines planmäßigen Zahlungsüberhangs, der durch Saisonbedingungen oder andere Umstände der Produktion und des Warenabsatzes entsteht, zur Abdeckung eines zeitweiligen außerplanmäßigen Zahlungsüberhanges mit erhöhten Zinsen, zur Abwicklung einer überplanmäßigen Erweiterung des Warenaustausches, in Ausnahmefällen auch für den Ausgleich der Zahlungsbilanz, wenn zeitweilige Schwierigkeiten im Warenaustausch einzelner Länder entstanden sind. Die Laufzeit reicht im Höchstfall bis zum Ende des folgenden Jahres. Schließlich können auch langfristige Kredite gewährt werden für den gemeinsamen Bau, die Rekonstruktion und Nutzung von Industriebetrieben und anderen Objekten (Investitionskredite). Die Zinssätze werden nach Kreditart und Laufzeit differenziert festgelegt. Verrechnungskredite können auch zinslos gewährt werden. Die Bank ist gehalten, Gold und frei konvertierbare Währungen von Mitglieds- und anderen Ländern auf Konten und als Depositen heranzuziehen und Operationen mit diesen Mitteln abzuwickeln. Die Frage, ob die Bank auch einen Teil ihres Grundkapitals in Gold und frei konvertierbarer Währung hält und ob und zu welchen Bedingungen transferable Rubel in Gold und [S. 293]frei konvertierbare Währung umgetauscht werden können, blieb zunächst offen und sollte vom Bankrat erst nach Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres geklärt werden. Im Okt. 1965 wurde sie positiv entschieden wohl weniger im Interesse der SU — der „transferable Rubel“ wird dadurch entwertet — als auf Druck einiger Ostblockländer, insbesondere Polens, das im Zahlungsverkehr mit den anderen Comecon-Ländern einen Überschuß erzielte. Die minimale Bedeutung des Rubels für den internationalen Zahlungsverkehr wird durch dessen Ersatz durch Gold und Dollar besonders unterstrichen. Nicht einmal im Ostblock wird er akzeptiert. Dem Abkommen können mit Zustimmung aller Abkommenspartner andere Länder beitreten, wenn sie dessen Ziele und Prinzipien anerkennen und die sich ergebenden Verpflichtungen übernehmen. Die IBWZ kann Verrechnungen in transferablen Rubeln auch mit solchen Ländern vornehmen, die nicht Teilnehmer des Abkommens sind. Leitungsorgane der Bank sind der Bankrat und das Bankdirektorium. Der Bankrat, das höchste Verwaltungsorgan, besteht aus bis zu 3 Vertretern jedes Mitgliedslandes. Jedes Land hat unabhängig von der Höhe seines Anteiles am Grundkapital eine Stimme. Das Bankdirektorium, das Exekutivorgan, besteht aus dem Präsidenten und den Mitgliedern, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus Staatsbürgern aller Mitgliedsländer ernannt werden. Das Ziel dieser Neuregelungen ist, den primitiven Bilateralismus im Außenhandel wenigstens im Rahmen des RGW einzuschränken und zu einer größeren Flexibilität bei den durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten finanziellen Transaktionen zu kommen und so den Warenaustausch auf eine breitere Basis zu stellen. Diesem Ziel sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da sich der Außenhandel nur im Rahmen der zentralgeplanten Wirtschaft bewegen kann und weiterhin mit jedem Abkommensland bilaterale Warenlisten über die auszutauschenden Güter vereinbart werden müssen. (Wirtschaft) Es darf angenommen werden, daß die SU in der IBWZ ein Instrument sieht, sich und die anderen RGW-Länder in den internationalen Geld- und Kapitalverkehr einzuschalten. Hinweise hierfür sind der Name der Bank, der zuerst „Bank sozialistischer Länder“ lauten sollte, dann aber in IBWZ geändert wurde, ferner die Tatsache, daß die IBWZ im Jahre 1965 an den westlichen Finanzplätzen Konten eröffnet hat, auf denen sie größere Dollarguthaben unterhält. Der Umsatz der IBWZ soll im Jahre 1965 36 Mrd. Verrechnungsrubel betragen haben und um rd. 10 v. H. höher gelegen haben als im Vorjahre. Im gleichen Zeiträume soll das Volumen der Kredite von 1,5 auf 2 Mrd. Verrechnungsrubel gestiegen sein. Es ist zu vermerken, daß die SU in den vergangenen Jahren an mehreren großen Finanzplätzen der westlichen Welt eigene Banken gegründet hat. Diese Banken garantieren der SU ihre finanzielle Unabhängigkeit von den anderen Ostblockstaaten im Finanzgeschäft mit der westlichen Welt. Sie sind im gewissen Sinne Konkurrenzinstitute für die IBWZ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 292–293 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden…
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Ostseeküste (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der gleichzeitig erlassenen „Grenzordnung“ (GBl. II, S. 257) faßte der Ministerrat alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften in den Grenzgebieten zusammen. Bereits durch die VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebiets vom 21. 6. 1962 (GBl. II, S. 409) und die vom Innenminister dazu erlassene Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutze des Küstengebietes vom 10. 7. 1962 (GBl. II, S. 410) war die Freizügigkeit im Ostseegebiet in derselben Weise eingeschränkt worden wie innerhalb des Sperrgebietes an der Demarkationslinie. Eine 5 km breite Grenzzone entlang der gesamten Küste und ein 500 m breiter Schutzstreifen wurden gebildet. Für das Betreten des Schutzstreifens gelten die gleichen Bestimmungen wie im Sperrgebiet. Alle an der O. stationierten Fahrzeuge der Küstenfischerei, alle Sportsegelboote mit einer Segelfläche von mehr als 8 qm und alle Sportmotorboote ab 3,5 PS Motorenleistung müssen auf bestimmten Liegeplätzen konzentriert werden. Diese Liegeplätze sind bis zum Sonnenuntergang anzulaufen. Die Küstenfischerei ist nur noch innerhalb „der Gewässer der DDR“ zugelassen. Eingeschränkt und besonders überwacht wird der Aufenthalt von Gästen im Grenzgebiet. Eigentümer und Benutzer von Wochenendgrundstücken, die sich länger als zwei Tage auf diesen Grundstücken vorübergehend aufhalten wollen, müssen sich innerhalb 24 Stunden anmelden und beim Verlassen des Gebietes wieder abmelden. Zimmer und Schlafstellen dürfen an Feriengäste nur noch überlassen werden, wenn die Genehmigung des zuständigen Rates der Stadt oder der Gemeinde vorliegt. In der Grenzzone darf nur auf bestimmten Plätzen gezeltet werden. Wer die „Seegrenze der DDR“ ohne Genehmigung oder außerhalb der eingerichteten Kontrollpassierpunkte überschreitet, die Bestimmungen über den Aufenthalt auf See und die Küstenfischerei verletzt, der Registrier- und Stationierungspflicht für Wasserfahrzeuge nicht nachkommt oder gegen die für den Schutzstreifen geltende Ordnung verstößt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden. Zimmervermietung, Zelten ohne Genehmigung oder außerhalb der festgelegten Zeltplätze sowie Nichtbeachtung von Fischerei-, Angel- und Badeverboten kann mit Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M geahndet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 458 Ostblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OstseewocheSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der gleichzeitig erlassenen „Grenzordnung“ (GBl. II, S. 257) faßte der Ministerrat alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften in den Grenzgebieten zusammen. Bereits durch die VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebiets vom 21. 6. 1962 (GBl. II, S. 409) und die vom Innenminister dazu erlassene Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und…
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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Die Beschlüsse der SED haben auch am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte gerichtliche Tätigkeit festgelegt wird („Neue Justiz“ 1967, S. 478). Nach Prof. Karl Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch“ („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 462 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…
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Sowjetische Streitkräfte (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SSt. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SSt. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Seit dem 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik) gilt für die SSt. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u.a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SSt. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2. die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SSt. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SSt. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen. Diese scheinbaren Zugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der SSt., die auf dem Territorium der DDR stationiert sind, kann das Oberkommando der SSt. in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SSt., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SSt. und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten SSt.“ (Hauptquartier Wünsdorf, südl. Berlins) zählen unter Armeegeneral Koschewoi (seit Febr. 1965) mindestens 350.000 Mann; einschl, aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 390.000 Köpfe. So sind die SSt. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der „DDR“, während ein Wehrpflicht-Heer herkömmlich etwa 1 v. H. der Bevölkerung ausmacht. Im Herbst 1967 umfaßten die SSt. 10 Panzer- und 10 mot. Schützen-Divisionen (mit rd. 7.500 Panzern, einschl. der leichten); 1~Luftarmee (mit rd. 1.100 Flugzeugen); ferner viele Raketen-Einheiten. Die Ausstattung der SSt. mit Atomwaffen ist seit etwa Anfang 1965 beträchtlich verstärkt worden. Dies wiegt die ohnehin geringe Abnahme der Kopfstärke der SSt. bei weitem auf. Teile der SSt. führten im Sept. 1963 mit Truppen der „DDR“, Polens und der Tschechoslowakei sechstägige Feldmanöver mit rd. 40.000 Mann (Leitwort „Quartett“) unter kriegsmäßigen Bedingungen durch. Im April 1965 fand ein großes Manöver der SSt. statt, zusammen mit Teilen der NVA nahmen 45.000 Mann teil. Es galt der blitzartigen Abschnürung Berlins unter eiliger Massierung von Angriffskräften an der Demarkationslinie zur BRD. — Im Okt. 1965 hielten die SSt. wieder ein gemeinsames Manöver mit Streitkräften der „DDR“, Polens und der ČSSR ab. Unter dem Leitwort „Oktobersturm“ übten ca. 60.000 Mann kriegsmäßig hart. Auch am Manöver „Moldau“, das im Sept. 1966 in Südböhmen rd. 80.000 Mann vereinigte, wirkten neben Truppen der NVA, der ČSSR und Ungarns starke Verbände der SSt. mit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 561–562 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisches Militärtribunal (SMT)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung…
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Abgabenverwaltung (1969)
Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5~Ländern der SBZ und der von ihnen wiedererrichteten Finanzverwaltung. Der zentrale zonale Haushalt hatte demgemäß keine eigenen Einnahmequellen, sondern wurde aus den Länderhaushalten finanziert. Dieses dezentrale System der öffentlichen Finanzwirtschaft hemmte die angestrebte Errichtung einer vollkommen zentral gelenkten Wirtschaft und behinderte die gewünschte Umwandlung der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse in sozialistische Produktionsverhältnisse. Nach Gründung der „DDR“ 1949 schuf die neugebildete Staatsführung unter Bezug auf Artikel 119 der Verfassung vom 7. 10. 1949 vorübergehend eine allgemeine A. Diese umfaßte die Deutsche Zentralfinanzdirektion und die Länderfinanzdirektionen mit ihren Finanzämtern. Durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 wurde die Abgabenhoheit der Republik zuerkannt. Das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 (GBl. 1950, S. 1201) ordnete dann die Schaffung eines einheitlichen Aufbaus des Staatshaushalts an. Dieser „einheitliche Staatshaushalt“ umfaßte seitdem auch die Haushalte der Länder (später der Bezirke), Kreise und Gemeinden, deren Finanzhoheit damit bis auf einige Restkompetenzen beseitigt wurde. Nach diesen vorausgehenden Reorganisationen wurde durch den Umbau der Staatsverwaltung auf Grund des „Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. 1952, S. 613) die Finanzverwaltung endgültig mit dem Rätesystem der staatlichen Exekutivorgane verschmolzen und existiert seither nicht mehr als eigener Verwaltungszweig. Die Aufgaben der A. wurden einerseits vom Ministerium der Finanzen und den Abt. Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise übernommen. Andererseits wurde das Bankensystem bei der Mehrheit der Abführungen zum Kassenvollzugsorgan des Staatshaushalts. Den Gemeinden wurden die noch verbliebenen Reste einer eigenen „Finanzhoheit“ endgültig durch die am 17. 2. 1954 erlassene „Staatshaushaltsordnung“ entzogen. (GBl. Nr. 23, S. 207 ff.) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 9 Abgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ABISiehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5~Ländern der SBZ und der von ihnen…
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Jagd (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat als Oberste J.-Behörde und die VVB-Forstwirtschaft sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und die Überwachung der Erfüllung der Abschußpläne zuständig. Die J.-Bewirtschaftung ist Aufgabe der StFB. Als Berater der J.-Behörden bestehen bei den Bezirksräten J.-Beiräte mit hauptamtlichen Sekretären und bei den Räten der Kreise J.-Beiräte mit ehrenamtlichen Sekretären. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen. Den ehrenamtlichen, von den Bezirksräten eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches und die Aufstellung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, die Einzel-J.- nur „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft, die von der Kreis-J.-Behörde gebildet wird, angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei und der StFB. unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwendet. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 11 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JahresendprämieSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für…
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Verwaltungsneugliederung (1969)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder an wies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Länderregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Die „DDR“ stellt sich seither als zentralistischer Einheitsstaat dar. (Verfassung, Staatsapparat) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltungsgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VeteranenklubsSiehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in…
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Währungsreform (1969)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die einen Tag nach dem Währungsumtausch in den Westzonen (23. 6. 1948) in der SBZ und Ostberlin begonnenen und am 28. 6. 1948 abgeschlossenen W. wurde die Reichsmark in diesem Gebiet durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons abgelöst (siehe hierzu SMAD-Befehl Nr. 111). Durch die im einzelnen für die verschiedenen Geldvermögenswerte festgelegten Umtauschrelationen wurde das „staatliche“ Vermögen erheblich begünstigt. Im einzelnen wurden umgetauscht: bei Privatpersonen Barbeträge bis zu RM 70,– im Verhältnis 1:1, Spareinlagen bis RM 100,– im Verhältnis 1:1, bis RM 1.000,– im Verhältnis 5:1, vor dem 9. 5. 1945 entstandene Einlagen 10:1, wobei jedoch geprüft werden mußte, ob Beträge über RM 3.000,– „rechtmäßig“ erworben worden waren. Bei Beträgen über RM 5.000,– wurden von vornherein Kriegs- oder Schwarzmarktgewinne angenommen. Diese Beträge sind — falls nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte — eingezogen worden, ebenso das Geldvermögen von „faschistischen Verbrechern und Kriegsverbrechern“. Über diese umgetauschten Altguthaben konnte zudem nicht verfügt werden. Sie wurden in eine Altguthaben-Ablösungsanleihe umgewandelt, mit deren Tilgung 1962 begonnen wurde. Beträge nicht „volkseigener“ Wirtschaftsbetriebe wurden nur bis zur Höhe des wöchentlichen Umsatzes und der Lohnrückstände, bei Handels- und anderen Wirtschaftsorganisationen in Höhe der wöchentlichen Lohnsumme im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Dagegen wurden alle Einlagen von „staatlichen“, kreisbehörd[S. 699]lichen, gemeindlichen und anderen volkseigenen Betrieben voll im Verhältnis 1:1, Versicherungspolicen im Verhältnis 1:3 umgetauscht. Als Geschenk an die Neubauern wurden die im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1 voll umgetauscht. Für Angehörige der SMAD und der Roten Armee wurden ein Monats- bzw. Halbmonatsgehalt im Verhältnis 1:1, darüber hinausgehende Beträge im Verhältnis 10:1 umgetauscht. Die deutschen Staats- und Auslandsschulden und die Schuldenverpflichtungen der geschlossenen Banken blieben von der W. unberührt. Kurz vor der W. betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Mrd.; neu verausgabt wurden 3,6 Mrd. Mark. (Währung, Währungspolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 698–699 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WaldheimSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die einen Tag nach dem Währungsumtausch in den Westzonen (23. 6. 1948) in der SBZ und Ostberlin begonnenen und am 28. 6. 1948 abgeschlossenen W. wurde die Reichsmark in diesem Gebiet durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons abgelöst (siehe hierzu…
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Qualität der Erzeugnisse (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 504]Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technologie). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit ist die Regierung ernsthaft bemüht, die QdE. durch eine Vielzahl von gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen zu erhöhen. Zu unterscheiden sind dabei vorausschauende Maßnahmen der Gütesicherung und nachfolgende Maßnahmen der Gütekontrolle für Vor-, Zwischen- und Enderzeugnisse. Alle diese Maßnahmen wurden Ende 1966 zusammengefaßt und ― in Anlehnung an die Bezeichnung solcher Maßnahmen in der SU ― als „System der fehlerfreien Arbeit“ für alle Betriebe und Einrichtungen für verbindlich erklärt. Weisunggebend dafür ist das Deutsche Amt für Meßwesen und Warenprüfung. Das „System der fehlerfreien Arbeit“ geht davon aus, daß alle die QdE. beeinflussenden Fehler ihre Ursachen letztlich in fehlerhafter Arbeit der am Produktionsprozeß Beteiligten hätten und somit vermeidbar seien. Jeder Beteiligte wird daher voll verantwortlich gemacht für die Qualität der von ihm ausgeführten Tätigkeiten. Keinerlei Abweichungen von den amtlich festgesetzten Qualitätskennziffern und -merkmalen werden zugelassen. Fehlerhafte Arbeitsergebnisse mindern den Lohn bzw. die Erlöse des Betriebes und damit die Prämien. Als moralische Anreize gelten öffentliches Lob durch den Leiter, Kenntlichmachung des Arbeitsplatzes durch ein Qualitätssymbol usw. Die vorausschauende Gütesicherung betrifft die Forschung und Entwicklung, die Technologie und die Materialbeschaffung. Die Gütekontrolle in der Produktion erfolgt durch ein umfassendes System der Fehlererfassung und -auswertung in jeder Stufe der Fertigung. Formblätter und Kontrollkarten, die jedes Werkstück im Betrieb begleiten, sind die Grundlage für Fehlerstatistiken. Für die geschlossene Einführung des „Systems der fehlerfreien Arbeit“ sind die Werkleiter persönlich verantwortlich. Die Direktoren für Technik haben für jedes Erzeugnis einen für die Qualität verantwortlichen Konstrukteur und Technologen einzusetzen. Konstrukteure haben die Qualität, Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit der von ihnen erarbeiteten Unterlagen zu verantworten. Die Technologen und Hauptmechaniker haben die Effektivität der Arbeitsvorgänge und die Arbeitsgenauigkeit und Zuverlässigkeit der Produktionsausrüstungen zu verantworten. Der Direktor für Produktion sowie alle anderen am Arbeitsprozeß Beteiligten sind für die Qualität der Fertigung verantwortlich. Kontrollorgan in den Betrieben ist die Technische Kontrollorganisation (TKO). — Alle diese Maßnahmen werden die QdE. nur schrittweise verbessern können, da diose nicht in erster Linie von fehlerhaftem Verhalten der Menschen, sondern von dem technischen Stand und der Beschaffenheit der Produktionseinrichtungen und von der Qualität des verfügbaren Rohmaterials abhängt. Bereits seit Jahren besteht für alle Erzeugnisse eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung“, das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Dieses „Gütezeichen der Deutschen Demokratischen Republik“ erhalten Erzeugnisse von hervorragender Qualität, die das Weltniveau bestimmen bzw. mitbestimmen. Dieses Zeichen „Güteklasse 1“ erhalten Erzeugnisse von guter Qualität, die dem Durchschnitt des Weltmarkts entsprechen. Zeichen für „Güteklasse 2“, denen die Beurteilung einer „Mindestgüte“ zuerkannt wurde. Grundstoffen, Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen, die nicht klassifiziert werden, sowie Dienstleistungsbetrieben, die besonders gut arbeiten, werden Überwachungszeichen zuerkannt. Nach amtlichen Angaben sollen 1966 12 v. H. der Erzeugnisse mit dem Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau ausgezeichnet gewesen sein. Etwa 73 v. H. der Erzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach amtlicher Einschätzung nur dem Durchschnitt des Weltniveaus und waren daher nach westlichen Ländern nur begrenzt exportfähig. Die Gütezeichen sollen die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen. Auch durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern. Seit Anfang 1964 sind für ausgewählte Erzeugnisse der Industrie Erzeugnispässe vorgeschrieben. Das sind Dokumente, in denen Angaben über den technischen Stand, die Fertigungsreife, die Funktionstüchtigkeit und das Verhalten bei der Benutzung eingetragen sind. Auch der Vergleich zum Weltstand soll darin dargestellt sein. Die Erzeugnispässe sollen bereits bei Beginn der Entwicklung neuer Erzeugnisse begonnen und in den nachfolgenden Stufen der Entwicklung und der Fertigung er[S. 505]gänzt werden. Die Erzeugnispässe sind die Voraussetzung für die Erteilung des Gütezeichens „Q“ und verbleiben beim Fertigungsbetrieb; Abschriften dienen vorgeordneten Organen und den Handelsorganen zur Beurteilung der QdE. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 504–505 Qualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z QuedlinburgSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 504]Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technologie). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der…
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Fernsehen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet. Der „Deutsche Fernsehfunk“ (DFF) gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIRT)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der „DDR“ im Jan. 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Diese bildeten nach Beitritt Ungarns 1960 die Grundlage zum Aufbau eines Fernsehnetzes zwischen den sozialistischen Ländern unter der Bezeichnung „Intervision“, dem sich 1960 auch die SU angeschlossen hat. Das F.-Programm steht im Dienst der Agitation und Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem F. den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators“ („Unser Rundfunk“, Nr. 19/1954, S. 19). Das F. wurde zunächst auf dem Lande propagiert, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der BRD wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (wahrscheinlich 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in Mitteldeutschland westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. Das mitteldeutsche F. kann auf 80 v. H. des Gebietes der DDR empfangen werden. Über das künftige Farb-Fernseh-System ist noch nicht entschieden. Am 31. 12. 1967 wurden 3,9 Mill. F.-Teilnehmer gezählt. Damit gibt es drüben im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ungefähr die gleiche Fernsehdichte wie in der BRD (13,8 Mill. F.-Teilnehmer). Seit April 1965 wird täglich 10 Minuten am Abend eine Werbefernsehsendung ausgestrahlt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 203 Fernsehakademie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernstudiumSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste…
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Mecklenburg (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Land in Mitteldeutschland; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben. (Länder) 1.348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrmals nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren; 1808–1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzoge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ (die Bezeichnung M.-Vorpommern galt nur für die erste Zeit) unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtags wählen statt, bei denen die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker und beschloß im Jan. 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft trat. Seit Okt. 1949 war M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 403 MDN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MedailleSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Land in Mitteldeutschland; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter…
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Wettbewerb, Sozialistischer (1969)
Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §~16 des Gesetzbuches der Arbeit ist der SW. die umfassendste Form der Masseninitiative und der Teilnahme der Werktätigen an Planung und Leitung. Der SW. ist sowjetischen Ursprungs, er entstand in Form der sowjetischen Subbotniks, deren erster am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan stattfand. Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum Ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. Im anderen Teil Deutschlands wurden 1950 nach Erlaß des Gesetzes der ➝Arbeit die ersten SW. durchgeführt. Der SW. findet statt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Betriebsabteilung zu Betriebsabteilung. Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes. Es finden auch SW. zwischen den Betrieben statt, die zu Leistungsvergleichen ausgestaltet werden. Die Träger des SW. sind die Aktivisten, Neuerer, Schrittmacher. Daraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am SW. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Die Teilnahme ist „Ehrensache jedes Werktätigen“. Dazu werden Selbstverpflichtungen abgegeben. Die Bedingungen des SW. werden durch die Industrieministerien gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften (FDGB) festgelegt. Die Ziele des SW. in den Betrieben sind vom Betriebsleiter (Betriebsverfassung) auszuarbeiten. Die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen haben den SW. zu organisieren. Eine wichtige Methode des SW. ist die Führung des Haushaltsbuches, durch die eine „richtige Verbindung von Plan und Leistung mit Lohn und Prämie materiell stimuliert“ wird. Das Haushaltsbuch ist eine Methode der wirtschaftlichen Rechnungsführung bis in die kleinste Produktionseinheit, bei der alle Leistungskennziffern vorgegeben und abgerechnet werden, die von den Werktätigen eines Produktionsbereiches beeinflußbar sind. Die Initiative zur Einführung des Haushaltsbuches ging 1963 vom VEB Kraftfahrzeugwerk „Ernst Grube“, Werdau, aus. Ziel war damals, Verlustquellen im Produktionsvorgang aufzudecken und zu beseitigen. Durch die Vorgabe bestimmter Leistungskennziffern, besonders der Kosten, haben die Werktätigen Verlustquellen aufzudecken. So sollen die Betriebs- und Abteilungsleiter zu ökonomischen Leistungsmethoden und zur „Arbeit mit dem Menschen“ gezwungen werden. Der komplexe Wettbewerb ist eine Form der Organisation und Führung des SW. innerhalb der Betriebe und zwischen den Betrieben einer oder mehrerer VVB, die dem Inhalt des Neuen ökonomischen Systems und den Bedingungen der technischen Revolution am besten entsprechen soll. Er soll die kooperativen Beziehungen und die arbeitsteiligen Arbeitsprozesse der sozialistischen Großproduktion maximal berücksichtigen. Er ist auf höchste Effektivität der Arbeit bei der Erfüllung der Gesamtaufgaben eines Betriebes oder einer VVB gerichtet. Im Mittelpunkt steht die Rationalisierung. Wettbewerbsziel ist der Welthöchststand beim jeweiligen Erzeugnis, an dem die eigene Leistung gemessen und beurteilt werden soll. So sollen die Aufgaben zur Durchführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die Erfüllung der Hauptkennziffern des Planes, die Einhaltung der Lieferfristen und des Sortiments komplex gelöst werden. Das rationelle Zusammenwirken der verschiedenen Abteilungen eines Betriebes von der Entwicklung bis zum Absatz bzw. der Zulieferbetriebe und der Finalproduzenten eines oder verschiedener Industriezweige sollen unabhängig von den Eigentumsformen durch den Komplexwettbewerb gefördert werden. Für die Sieger im SW. sind Prämien und Auszeichnungen ausgesetzt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 709 Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WGBSiehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §~16 des Gesetzbuches der Arbeit ist der SW. die umfassendste Form der Masseninitiative und der Teilnahme der Werktätigen an Planung und Leitung. Der SW. ist sowjetischen Ursprungs, er entstand in Form der sowjetischen Subbotniks, deren erster am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan stattfand. Mit dem Aufruf der KPdSU vom…
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Konfliktkommission (1969)
Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 28. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom [S. 338]30. 4. 1953 (GBl. I, S. 695) aufgehoben. Gesetzliche Grundlagen sind seit 1. 7. 1961 §§ 142–146 Gesetzbuch der Arbeit, ab 18. 4. 1963 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63). Nach Art. 92 der Verfassung üben die gesellschaftlichen Gerichte wie die staatlichen Gerichte Rechtsprechung aus. Auf seiner Grundlage erging das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), nach dessen § 2, Abs.~1 die K. und Schiedskommissionen im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben Rechtsprechung ausüben. Das Gesetzbuch der Arbeit wurde durch § 21 GGG angepaßt. Nach § 8 GGG sind die K. zuständig für Arbeitsrechtssachen, Vergehen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen (Strafrecht), Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen, Verletzungen der Schulpflicht, einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Die Behandlung weiterer Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen kann durch gesetzliche Bestimmungen übertragen werden. Mit dem GGG schieden aus dem Geschäftsbereich der K. die Behandlung von Verstößen gegen die Arbeitsmoral und von Sozialversicherungsstreitigkeiten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus. Die Bildung, Wahl, Aufgaben, Arbeitsweise und Befugnisse der K. sollen durch Erlaß des Staatsrates näher bestimmt werden, für den der FDGB vorschlagsberechtigt ist (§ 23 GGG). Bis Ende August 1966 war ein solcher Erlaß nicht ergangen. Es gilt zunächst die VO vom 17. 4. 1963 mit Richtlinie vom 30. 3. 1963 (GBl. II, S. 237) weiter. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Freiheitsstrafen verhängen. Sie kann u.a. eine Rüge aussprechen, einen Beschuldigten verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, und ihn verpflichten, einen Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Mit Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 können sie auch Geldbußen in Höhe von 5,– bis 50,– M, bei Eigentumsvergehen oder ←Verfehlungen> eine Geldbuße bis zum dreifachen Wert des verursachten Schadens, höchstens jedoch 150,– M, verhängen. Die K. werden als hervorragende Mittel der Erziehung der Arbeiter und Angestellten zu Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein angesehen. Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. bestehen nach § 143 Gesetzbuch der Arbeit in der Fassung von § 21 GGG in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und der Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen. Die K. bestehen aus 8–12 Mitgliedern, von denen mindestens 4 an den Beratungen teilzunehmen haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betr. Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Teilnehmer an der Beratung ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im übrigen wird die Verhandlung formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Gegen den Beschluß einer K. ist der Einspruch beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung) zulässig. (Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Gerichte) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339, 338 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonföderationSiehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit…
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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED vorbehalten: Dr. Dertinger bis 15. 1. 1953, danach Dr. Bolz bis 24. 6. 1965, als er (ernstlich erkrankt) verzichtete. Seit 25. 6. 1965 amtiert Winzer als Leiter des MfAA. Der Organisationsplan sieht 6 Hauptabt. (HA) vor: I. UdSSR und volksdemokratische Länder; II. Kapitalistisches Ausland; III. Deutschland- und Europapolitik; IV.~Presse und Information; V.~Konsularwesen; VI. Organisation. Daneben stehen einige selbständige Abt. wie Kultur; Wirtschaft; Abrüstung. — Die Leiter der HA und fast aller Abt., unter denen nur wenige Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland (Auslandsvertretungen). — Innerhalb der HA arbeiten solche Abt. wie Afrika-Abt., Arabische Länder, Lateinamerika, Westeuropa, Skandinav. Länder, Südostasien. Die Staatssekretäre (mit dem Titel „Stellv. des Min.“) gehören sämtlich der SED an. Seit dem 24. 2. 1966 gibt es zwei Staatssekretäre, die den Rang eines 1. Stellv. des Ministers haben: Josef Hegen und Günter Kohrt. Dem Titel nach stehen unter ihnen als weitere „Stellv. des Min. und Staatssekr.“: Oskar Fischer, Gustav Hertzfeld, Kiesewetter, Krolikowski, Georg Stibi. — Der Leiter der Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED, Florin, gehört dem Kollegium des MfAA. mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA. (s. Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“, und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 425 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für BauwesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED…
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Marktforschung (1969)
Die M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die Markterfordernisse zu berücksichtigen und unter Ausnutzung der Wertkategorien den Markt bewußt zu gestalten, und aus der Orientierung der einzelnen Warenproduzenten auf die aktive Nutzung der Marktkategorien im Rahmen der Planung sowie aus ihrer eigenverantwortlichen, volkswirtschaftlichen Optimalitätskriterien berücksichtigenden, marktgestaltenden Funktionen, leiten sich die Aufgaben der M. ab …“ Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen hat die M. als unmittelbare Funktion der Planung Aufgaben, von der Prognose ausgehend bis zur operativen Planung, wahrzunehmen“ (Zur Organisation der Marktforschung in der Industrie der DDR „Die Wirtschaft“, Beilage Nr. 23/67). Wichtiger Bestandteil der M. ist die Bedarfsforschung. Sie soll dazu beitragen, „eine bedarfsgerechte Produktion von Konsumtions- und Produktionsmitteln sowie eine reibungslose kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung und der verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft bei niedrigstem Aufwand zu sichern“. Da jedoch der Marxismus-Leninismus von der systematischen Lenkung des gesamten gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses ausgeht, wozu natürlich auch das Konsumverhalten der Bevölkerung zählt, findet die M. bzw. die Bedarfsforschung ihre zwangsläufige Ergänzung in der Bedarfslenkung. Hierunter ist die „planmäßige Einflußnahme auf Umfang und Struktur des Bedarfs der Bevölkerung durch Organe des sozialistischen Staates, wirtschaftsleitende Organe, Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe“ zu verstehen. „Ziel der Bedarfsforschung sind a) die Verwirklichung wichtiger Prinzipien der sozialistischen Lebensweise, b) die Herstellung einer weitgehenden Übereinstimmung zwischen dem Bedarf und den Angebotsmöglichkeiten der Volkswirtschaft“ („Ökonomisches Lexikon“, Ostberlin 1966, Bd. I, S. 273 und 274). Die M. bzw. Bedarfsforschung ist Aufgabe staatlicher Stellen, wirtschaftlicher Vereinigungen, Unternehmen und Betriebe. Vielfach werden zur Lösung spezifischer Aufgaben M.-Institute herangezogen. Das bekannteste dieser Institute ist das dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehende Institut für M. Das Institut wurde 1962 mit Sitz in Leipzig unter der Bezeichnung „Institut für Bedarfsforschung“ gegründet. Mit Statut vom 1. 1. 1967 wurde der Name in „Institut für M.“ geändert und die Aufgabenstellung den Erfordernissen der neuen wirtschaftlichen Zielsetzung angepaßt. Das Institut soll Marktanalysen und Marktinforrnationen erarbeiten, die Methodik der Bedarfsforschung laufend überprüfen und Befragungen durchführen. Zur Auswertung der Ergebnisse für die Perspektivplanung des Lebensstandards arbeitet es mit der Staatlichen Plankommission, dem zuständigen Ministerium und den leitenden Organen von Produktion und Handel eng zusammen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 389 Markt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MarktproduktionDie M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die…
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Hochschulen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1950 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Die Aufgaben des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen wurden am 11. 8. 1967 von dem neugebildeten Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen übernommen. Der sog. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung (ab 1945/46) folgte die Phase der organisatorischen Vorbereitung der „sozialistischen H.“, in der das traditionelle Hochschulwesen in Orientierung am sowjet. Bildungswesen erheblich verändert worden ist. Die III. Hochschulkonferenz der SED vom 28. 2. bis 2. 3. 1958 leitete dann die 3. Phase der Hochschulpolitik ein. Ihr Leitbild ist die „sozialistische Hochschule“. Das Ergebnis dieser Politik läßt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen: 1. Im Gesetz über den Siebenjahrplan (1959–1965) wird den Universitäten und H. die Aufgabe gestellt, wissenschaftlich hochqualifizierte Fachleute auszubilden, die den neuesten Stand der wissenschaftlich-technischen Erkenntnis beherrschen, über die Fähigkeit verfügen, ihre Kenntnisse in die Praxis des sozialistischen Aufbaues einzusetzen, erfolgreich im sozialistischen Kollektiv zu arbeiten und eine leitende Tätigkeit in Staat, Wirtschaft und Kultur auszuüben. Diese Zielsetzung umfaßt auch eine politische Erziehung der Studenten. An die Stelle des traditionellen Postulats der Einheit von Forschung und Lehre ist die Forderung der Einheit von Forschung, Lehre und Erziehung getreten. Sie zielt auf eine „sozialistische Erziehung“ der jungen Intelligenz und mit ihr auf eine Synthese von ergebenem Parteigänger und wissenschaftlich qualifiziertem Fachmann. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit 1950/51 sind die Studierenden verpflichtet, ein Studium der Parteiideologie im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen ➝Grundstudiums zu absolvieren. Dem entspricht der ständig zunehmende Druck, jene Wissenschaften im Geiste des Marxismus-Leninismus umzugestalten, die der Kategorie der Gesellschaftswissenschaften zugerechnet werden: insbesondere die Philosophie, die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften. Der Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen ist nicht so tiefgreifend: mehr ihre Voraussetzungen und Horizonte beeinflussend, hat der Marxismus-Leninismus ihre Orientierung an der internationalen Forschung eher begünstigt als gehemmt. 3. Die Gestaltung des Studiums folgt dem Prinzip der Parteilichkeit des Denkens und dem der Einheit von Theorie und „sozialistischer“ Praxis. Beide Prinzipien geben nicht nur eine Richtschnur für die Stoffauswahl, die Wahl der Themen für Prüfungsarbeiten aller Art, sondern auch für die Behandlung der einzelnen Wissenschaftsgebiete. Die H. — vor allem technische Fachrichtungen, Chemie und Wirtschaftswissenschaften — sind dazu übergegangen, Kontakte mit verschiedenen Gebieten der „sozialistischen Praxis“ aufzunehmen. Studenten werden bei verschiedenen praktischen Vorhaben (z. B. bei der „sozialistischen Rekonstruktion“, der betrieblichen Planung usw.) beteiligt: Senate und Fakultäten haben besondere Kommissionen für diese Verbindung des Studiums mit der Praxis geschaffen. Stark auf die Probleme der späteren beruflichen Praxis ausgerichtet, bemüht sich die Hochschulpolitik in Mitteldeutschland um Ausbildungsformen, die eine Teilnahme des Studenten an der für sein Fach relevanten Praxis ermöglichen. So wird das landwirtschaftliche Studium im Wechsel von Direkt- und Fernstudium durchgeführt. Dadurch wird eine Verbindung zwischen der theoretischen Ausbildung und der unmittelbaren Produktionstätigkeit der Studenten in LPG und VEG hergestellt. Entsprechende Bestrebungen in bezug auf die Ausbildung der Technologen, Wirtschafts-, Staats- und Rechtswissenschaftler sind bemerkbar. 4. Die Organisation des Studiums und des studentischen Lebens zielt auf eine Erziehung für und durch das Kollektiv. Neben den obligatorischen Seminargruppen sind seit 1958 zahlreiche wissenschaftliche Studentenzirkel und Forschungsgemeinschaften unter Beteiligung von Studenten gebildet worden. 5. Bei der Auslese der Studenten sind bisher Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt worden. Daneben werden neuerdings „vorrangig“ zugelassen: Bewerber, die mehrere Jahre in der „sozialistischen Wirtschaft“ oder in staatlichen und „gesellschaftlichen“ Einrichtungen gearbeitet haben und von ihren Betrieben zum Studium delegiert werden, sowie Bewerber, die als ehemalige Soldaten von den Einheiten der „bewaffneten Organe“ empfohlen werden. 6. Die Auswahl der Dozenten soll die Schaffung eines parteiergebenen Lehrkörpers [S. 275]gewährleisten, in dem die überzeugten Marxisten-Leninisten dominieren. 7. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjet. Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen H.“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der indirekten und direkten Lenkung durch die Partei und das Regime. Diese Steuerung wird dadurch erleichtert, daß die Vors. bzw. die Vertr. der Universitätsparteileitung, der FDJ-Hochschulgruppe und Betriebsgewerkschaftsleitung in Senaten und Fakultäten Sitz und Stimme haben. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der H. verantwortlich ist, stehen ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten, d.h die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“ und das Fernstudium). Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. 8. Die H. werden von den Universitätsparteileitungen der SED und den von ihnen „angeleiteten“ FDJ-Hochschulgruppen kontrolliert. Sie besitzen auch die dominierende Stellung bei der Organisation des studentischen Lebens an den H. 9. Vier Studienarten wurden entwickelt: Direkt-, Fern-, Abend- und das kombinierte Studium. 10. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse des besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitgl.). Das Ergebnis ist ein schulmäßiger Betrieb, der zwar ein regelmäßiges Lernen garantiert, aber das geforderte „Selbststudium“ hemmt. Die „Aneignung“ des Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem von der Plankommission zu bestätigenden Plan der Einweisung der Absolventen in die Bereiche der einzelnen „Bedarfsträger“. 11. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren (GST, Militärische ➝Studentenausbildung). Mit der Verkündung des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 trat die „VO über die weitere sozialistische Umgestaltung des Hoch- und Fachschulwesens in der DDR“ vom 13. 2. 1958 außer Kraft. Anfang Febr. 1967 nahm die IV. Hochschulkonferenz die „Prinzipien zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung an den Hochschulen der DDR“ (Prinzipien) an, die Ulbricht als das „grundlegende Programm“ zur Durchführung des Bildungsgesetzes auf dem Gebiet des Hochschulwesens bezeichnete. Darin ist ein neues Studiensystem (Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium) vorgesehen, das den bisher üblichen Studienweg bis zur Promotion verkürzen soll. Die Hochschulforschung hat ihr Augenmerk auf solche Forschungsaufgaben zu richten, die „echten wissenschaftlichen Vorlauf für die industrielle Produktion schaffen“. Eine neue Leitungsebene im Hochschulwesen soll die Einheit von Lehre, Erziehung und Forschung sichern. An den Universitäten Berlin und Jena sowie an der TH Magdeburg wurden folgende staatliche Leitungsebenen geschaffen: der Rektor als verantwortlicher staatlicher Einzelleiter der U. bzw. H. und die Direktoren bzw. Vorsitzenden der Sektionen. Als Beratungs- und Kontrollorgane fungieren der Gesellschaftliche Rat, der Wissenschaftliche Rat und die Räte der Sektionen. In den Räten sind außer Wissenschaftlern, Studenten, Arbeitern und Angestellten der Hochschulen auch Abgeordnete, Angehörige gesellschaftlicher Organisationen, der wichtigsten Betriebe (Kombinate, VVB) u.a. vertreten. Anfang Oktober 1968 betrug die Zahl der Sektionen an den mitteldeutschen U. und H. 92. Es bleibt abzuwarten, ob sie den Erwartungen, vor allem im Hinblick auf die Erhöhung der Effektivität in der Leitung der H. und in der Ausbildung, Erziehung und Forschung, gerecht zu worden vermögen. Als Durchführungsbestimmungen zum Bildungsgesetz sind mehrere VO und AO (GBl. 11/1968, Nr. 127) anzusehen, die am 1. 2. 1969 in Kraft traten: die Hochschullehrerberufungs-VO, die Mitarbeiter-VO, die Hochschullehrer- und Mitarbeitervergütungs-VO, die Honorar-O, die AO über die Erteilung und den Entzug der Facultas docendi (Hochschullehrer) und die VO über die akademischen Grade. Bereits am 1. 4. 1966 trat eine neue Prüfungsordnung in Kraft. Danach haben die Prüfungen als eine Form der Leistungskontrolle den Stand der Verwirklichung der im Bildungsgesetz und in den Studienplänen geforderten Bildungs- und Erziehungsziele festzustellen. In den Prüfungen sollen die Studierenden „Rechenschaft vor der sozialistischen Gesellschaft“ über die Erfüllung ihres Studienauftrages ablegen. Die Prüfungen haben die Fähigkeit der Studierenden zu ergründen, „Probleme der sozialistischen Praxis als theoretische Problematik zu erfassen und als wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufgabe zu formulieren“; sie haben dazu beizutragen, die „politisch-ideologische und moralische Entwicklung“ der Studierenden festzustellen; sie sollen den Studierenden gleichermaßen deutlich machen, „wie weit sie den Anforderungen an einen sozialistischen Studenten entsprechen und welche Aufgaben sich für sie ergeben, um allseitig dem Profil der Absolventen einer sozialistischen H. zu entsprechen“. Seit dem 1. 9. 1966 gibt es eine neue Aufnahmeanordnung über die Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen, sowie eine „Aufnahmeverfahrensordnung Hochschuldirektstudium“. Der Zulassungskommission der H. gehören u.a. ein Vertreter der zuständigen FDJ-Leitung und ein Vertreter der Gewerkschaftleitung an. An den Sitzungen der Zulassungskommission können mit beratender Stimme teilnehmen: Abgeordnete der Volksvertretungen, Vertreter der Parteien u. Massen[S. 276]organisationen, der bewaffneten Organe, der Ämter für Arbeit u. Berufsberatung, der sozialistischen Betriebe u. staatl. Einrichtungen, der wirtschaftsleitenden Organe, der ABF, Direktoren, Lehrer u. Vertreter der Elternbeiräte der Schulen. Noch immer werden Werktätige, vor allem Arbeiter- und Bauernkinder, Frauen und Mädchen bei den Empfehlungen an Hoch- und Fachschulen bevorzugt. Die Zulassungskommissionen haben zu prüfen, ob die Bewerber zum Studium über eine „gute politisch-moralische Grundhaltung“ verfügen, sich aktiv für den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ einsetzen und zur „Verteidigung der Errungenschaften der DDR“ bereit sind. 1967 betrug die Gesamtzahl der Studierenden an den Universitäten und H. 106.534 (darunter weiblich 31.071), was gegenüber 1965 einen Rückgang um 2.257, im Vergleich zu 1963 einen Rückgang um 9.139 Studierende bedeutet. Im Vergleich zu den 31.167 Studienanfängern 1960 verringerte sich 1967 diese Zahl um 7.307 auf 23.860 Neuzulassungen. Am Direktstudium beteiligten sich 1967 747.05 (darunter weiblich 26.367); 61.818 waren Stipendienempfänger, 34.200 Arbeiter- und Bauernkinder. Im Fernstudium studierten 27.387 (darunter weiblich 4.410), im Abendstudium 3.549 (darunter weiblich 174). Auf 10.000 der Bevölkerung kamen 62,4 Studierende, 1963 waren es 67,4. 1967 studierten Mathematik und Naturwiss. 9.061, Techn. Wiss. 27.238, Land- und Forstwirtschaftswiss., Veterinärmedizin u. Lebensmittelkunde 7.346, Medizin 11.461, Wirtschafts-, Rechtswiss. und Journalistik 16.158, Philosophie, Sprach-, Geschichts-, Kunst- und Musikwiss. 2.771, Kunst 1.611, Körperkultur 1.131, Theologie 580, Pädagogik 29.177. 1967 betrug die Zahl der Studienanfänger 23.860, der Absolventen 18.399 (davon 6.299 Studienanfänger und 4.149 Absolventen im Fernstudium). In einigen Disziplinen ist die Zahl der Fernstudenten größer als die der Direktstudenten: Wirtschafts- und Rechtswiss. und Journalistik 6.127 Direkt-, 8.632 Fernstudenten; Philosophie, Sprach-, Geschichts-, Kunst- und Musikwiss. 1.292 Direkt-, 1.377 Fernstudenten. Hoch ist auch der Anteil der Fernstudenten in der Pädagogik mit 8.462 Studierenden im Vergleich zu 20.688 im Direktstudium. Universitäten und Wissenschaftliche Hochschulen: Humboldt-Universität zu Berlin; Karl-Marx-Universität Leipzig; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Friedrich-Schiller-Universität Jena; Universität Rostock; Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald; Technische Universität Dresden; Bergakademie Freiberg. Sie alle sind dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstellt. (Fachhochschulen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Richert, Ernst: Sozialistische Universität. Die Hochschulpolitik der SED. Berlin 1967, Colloquium-Verlag. 279 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 274–276 Hochschule für Ökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschullehrerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1950 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Die Aufgaben des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen wurden am 11. 8. 1967 von dem neugebildeten Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen…
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FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) (1969)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 [S. 194]Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist wesentlich ein Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem bejahenden jungen Generation. Sie hat 1) den Nachwuchs für die Partei heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2) in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3) die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4) für erwünschte Formen der Gestaltung der Freizeit zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5) in ihrer Organisation bestimmte soziale Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechen, 6) über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7) auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familie einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8) im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, sieht sie in der Arbeiterjugend den „Kern“ ihres Verbandes. Sie will damit an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), anknüpfen, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, indem die sich aus der „wissenschaftlich-technischen Revolution“ ergebenden Aufgaben als „revolutionäres Neuerertum“ in direkter Fortsetzung der klassenkämpferischen Tradition gesehen werden. Das verpflichtende Vorbild der SU auf der einen Seite und die Angriffe auf die politische und soziale Ordnung der BRD sowie der weltweit gesehene Kampf gegen den „Imperialismus“ andererseits sind weitere Elemente, die zur Parteinahme auffordern sollen. Die Betonung der Rolle der Jugend als „Schrittmacher“ des Fortschritts und als „Hausherren von morgen“ dienen der Festigung der Überzeugung, daß die Jugendlichen in der DDR eine aussichtsreiche Zukunft haben. (Jugend) 1. Zur Geschichte In Fortsetzung der Beschlüsse der sogenannten Brüsseler Konferenz der KPD von 1935 stellte Ulbricht auf der 1. Funktionärkonferenz der KPD am 25. 6. 1945 fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die durch Bekanntmachung der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden. Sie umfaßten alle weltanschaulichen Richtungen, standen aber von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Aus dem Zusammenschluß der örtlichen Jugendausschüsse auf Landesebene ging im Dezember 1945 der Zentrale Jugendausschuß in Berlin hervor, der am 26. 2. 1946 bei der SMAD unter Einreichung der Satzung und des Programms die Genehmigung zur Gründung der FDJ beantragte. Die SMAD stimmte diesem Antrag vom 5. 3. 1946 zu, und am 7. 3. wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich ➝Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Obwohl die SED-Mitglieder im Zentralrat (ZR) die Mehrheit bildeten, wurde jede Bezugnahme auf die Partei und den Sozialismus vermieden. Im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Ju[S. 195]gend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II.~Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Beteiligung an der Kampagne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, an der Aktivistenbewegung und an der Volkskongreßbewegung führte zu einer Straffung der Organisationsstruktur, deren Schwergewicht von den Wohngebietsorganisationen in die Betriebe und Schulen verlagert wurde. Das III.~Parlament (27. 5.–30. 5. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzungen für ein straffes Schulungssystem für alle Verbandsmitglieder schuf. Um die Bedeutung erfolgreicher Teilnahme an den Schulungen zu unterstreichen, wurde am 1. 12. 1949 das „Abzeichen für gutes Wissen“ eingeführt. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung spiegelt den bis dahin zurückgelegten Weg der FDJ wider: Anerkennung der führenden Rolle der SED; Verbreitung der Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin; Aufbau der FDJ nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus; Anerkennung des Dienstes in der Deutschen Volkspolizei (der Vorform der Nationalen Volksarmee) als Ehrendienst für jedes Mitglied. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation im wesentlichen abgeschlossen. Nach dem V.~Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzt, besonders im Jahr 1956, noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein. Da die FDJ sichtbar an Mitgliedern und an Einfluß unter der Jugend verloren hatte, war zu entscheiden, ob sie sich im Interesse einer größeren Breitenarbeit mehr der Aufgabe, „ein fröhliches Jugendleben“ zu organisieren, zuwenden und damit stärker entpolitisieren sollte oder nicht. Die 16. ZR-Tagung am 25. 4. 1957 schloß diese Auseinandersetzungen, die bis in die Partei hineingereicht hatten (Ausschaltung von Schirdewan), ab: die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation. Die Mitgliedschaft in der FDJ wurde ähnlich wie die in der SED an die Verpflichtung geknüpft, aktiv für die Verbandsziele zu „kämpfen“. Durch diese „enge“ Lösung, die den Avantgarde-Charakter der FDJ unterstrich, konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst ➝Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nimmt diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin und auf dem I. Parlament (10. 5.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther ➝Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. 2. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, den Einheiten der Nationalen Volksarmee, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens drei Mitglieder vorhanden sind. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Organisationsleiter und Stellvertreter des Sekretärs, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Kulturfunktionär, Kassierer, Funktionär für sozialistische Gemeinschaftsarbeit (in Schulen: für Zusammenarbeit mit sozialistischen Betrieben; an Universitäten, Hoch- und Fachschulen: Funktionär für wissenschaftliche Arbeit), Literaturobmann, Funktionär für Pionierarbeit, Sportfunktionär, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär [S. 197]für politische und fachliche Bildung), Touristik- und Wanderleiter, Wandzeitungsredakteur sowie ein Singeleiter. (Anfang 1967 in den GO: 314.466 Funktionäre, davon 59,2 v. H. unter 18 Jahre bzw. 50,1 v. H. Mädchen.) Die Fluktuation der Leitungsmitglieder ist außerordentlich hoch; etwa 50 v. H. scheiden innerhalb eines Jahres (einer Wahlperiode) aus. Die Grundorganisationen unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (140 Mitglieder, 59 Kandidaten), der seinerseits das Büro mit dem Sekretariat als eigentliches Leitungsorgan der FDJ wählt (27 Mitglieder, davon 10 Sekretäre. 1.~Sekretär: Dr. Günther Jahn, 2.~Sekretär: Dieter Itzerott). Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsobene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. Die Kandidatenaufstellung wird mit den jeweiligen SED-Parteileitungen abgesprochen; ferner sieht das Statut nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und -Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über zwei Verlage. Im Verlag „Junge Welt“ erscheinen als Tageszeitung die „Junge Welt“, als Monatszeitschrift das Funktionärsorgan „Junge Generation“, 14täglich das „Forum“ als Zeitschrift für die Studenten und die junge Intelligenz sowie eine Reihe anderer Jugendzeitschriften. Der Verlag „Neues Leben“ veröffentlicht vor allem Jugendliteratur und Belletristik. Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich. Eine obere Altersgrenze ist nicht mehr festgesetzt, sie lag früher bei 25 bzw. 26 Jahren. Die Funktionäre der FDJ sind jedoch vielfach älter. Im Mai 1967 hatte die FDJ 1.401.296 Mitglieder, davon 56,7 v. H. unter 18 Jahren. (Zum Vergleich: am 31. 12. 1967 gab es rd. 2,4 Mill. Jugendliche im Alter zwischen 14–25 Jahren.) Von den etwa 600.000 Schülern der 8.–12. Klassen sind rd. 98 v. H. Mitglieder der FDJ. Sehr hoch ist auch der Anteil an FDJ-Mitgliedern bei den Direktstudenten an den Universitäten und Hoch- und Fachschulen (31. 12. 1967 rd. 130.000) sowie bei den Jugendlichen in der NVA. Wenn man die FDJ-Mitgliedschaft in der NVA mit etwa 100.000 annimmt, zeigt sich, daß über 800.000 Mitglieder der FDJ nicht berufstätig sind. Berücksichtigt man, daß die in den staatlichen Organen Beschäftigten sich nur schwer einer Mitgliedschaft in der FDJ entziehen können, so bleibt für den „Kern“ der FDJ, die junge Arbeiterschaft in Industrie und Landwirtschaft, nur ein verhältnismäßig kleiner Anteil. Es ist der FDJ bisher nicht gelungen in der Landwirtschaft in allen LPG GO zu bilden. Mitte 1968 waren 103.815 Mitglieder in 6.893 GO in der Landwirtschaft erfaßt (am 31. 12. 1967 bestanden 13.313 LPG und 650 VEG). Vergleichsweise hat der FDGB, der Studenten, Angehörige der NVA und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften nicht erfaßt, rd. 1~Mill. berufstätige Jugendliche organisiert. Die für die SED verhältnismäßig unbefriedigenden Ergebnisse der Arbeit unter der Jugend haben zu einer Forcierung der Jugendforschung geführt. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. [S. 198]des Stipendiums zwischen 0,30 und 5,– M. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. 3. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit unter eine bestimmte Losung und leitet aus ihr die speziellen Aufgaben ab. Seit 1965 richtet sie ihre Tätigkeit in Jahresetappen auf den 20. Jahrestag der Gründung der DDR aus. 1967/68 stand der 50. Jahrestag der deutschen Novemberrevolution im Mittelpunkt, für das Jahr 1968/69 wird unter der Losung „Unsere Liebe, unsere Treue und unsere Kraft dem sozialistischen Vaterland“ der Jahrestag unmittelbar vorbereitet. Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. 1967 soll jeder 3. Schüler der 6.–10. Klasse Mitglied einer solchen Arbeitsgemeinschaft gewesen sein. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hochschulen dient gleichfalls der Erzielung optimaler fachlicher Leistungen; zugleich soll sie jedoch Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen, nicht zuletzt mit dem Ziel, ein vorzeitiges Abbrechen des Studiums (5,7 v. H. der Studierenden) zu verhindern. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln (1967: 609) wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Entsprechend den Messen der Meister von morgen, die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt. Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte, um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel hervorragender ➝Jungaktivist sowie Ehrenurkunden u.a. Mit den FDJ-Kontrollposten beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die FDJ arbeitet in den Produktionskomitees und den <➝gesellschaftlichen Räten> der VVB mit. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und ge[S. 199]werkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, allgemeinbildende, politische und jugendnahe Vorträge sowie mannigfaltige Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. In Zusammenarbeit mit dem DTSB veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste und ist als eine Trägerorganisation des Komitees für Touristik und Wandern am Jugendwandern beteiligt. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die in Artikel~20, 3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung in den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr. Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (31. 12. 1967 — Volkskammer: 40 von 500; Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 1.428 von 16.949; Gemeindevertretungen: 13.303 von 183.268; Stadtbezirksverordnetenversammlungen: 289 von 2.955). 4. Schulung In der Schulung der FDJ sind zwei Formen zu unterscheiden, die Funktionärsschulung und die Massenschulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Angestrebt wird die Erfassung aller Funktionäre bereits zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine Aufgabe als Mitglied eines Gruppenrates in der Pionierorganisation übernehmen. In einer festen Nomenklatur sollen ihr Weg und die erfahrene Ausbildung in der Organisation festgehalten werden. Eine genaue Festlegung der Anforderungen an die verschiedenen Funktionen auf den verschiedenen Leitungsebenen soll die Voraussetzung für ein entsprechend spezifiziertes Ausbildungssystem sowie für eine perspektivische Kaderplanung schaffen. Bisher erfolgt die Schulung der Funktionäre der GO durch die FDJ-Kreisleitungen u.a. in Wochenendkursen und 14tägigen Kurzlehrgängen. Für ihre leitenden Funktionäre verfügt die FDJ über 4 Sonderschulen und die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ in Bogensee. An der Jugendhochschule haben bisher 18 Einjahreslehrgänge stattgefunden. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. und 8. Klassen auf den Eintritt in die FDJ insbesondere an Hand des Statuts vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in drei Stufen auf: 1) Studium des Kommunistischen Manifests, 2) Studium der Bände 6–8 der „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ innerhalb von 3 Jahren, 3) Studium von Lenins „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ und „Staat und Revolution“, des Programms der SED, der Rede Walter Ulbrichts „Der Weg zum künftigen Vaterland der Deutschen“. Die Schulung soll durch, die Vorträge von Veteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Trotz der Bedeutung, die der Massenschulung innerhalb der FDJ als der eigentlichen Form ideologischer Wissensvermittlung zukommt, ist die Beteiligung immer recht niedrig gewesen, und viele Zirkel haben ihre Arbeit nicht zu Ende geführt. Für Anfang 1967 werden folgende Zahlen genannt: 23.640 Zirkel mit 423.653 Teilnehmern. Die Propagandisten als Zirkelleiter sind vielfach SED-Funktionäre, Lehrer, Studenten und nur zu einem geringen Teil FDJ-Funktionäre. Auf Grund einer Prüfung wird als Nachweis für das „selbständige und systematische Studium“ der marxistisch-leninistischen Theorie und der SED-, Regierungs- und Verbandsbeschlüsse das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in drei Stufen verliehen. Bis Anfang 1967 soll es 314.000-mal verliehen worden sein. [S. 200] 5. Arbeit in der Bundesrepublik und internationale Verbindungen Die FDJ, seit dem 26. 6. 1951 in der BRD verboten, hat seitdem immer wieder versucht, im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED auf einzelne Jugendliche, Jugendgruppen und -verbände Einfluß zu gewinnen. In jüngster Zeit sind solche Kontakte vor allem mit dem Verband Deutscher Studentenschaften regelmäßig zustande gekommen. Auch andere Jugend- und Studentenverbände der BRD haben durch Delegationen, die Veranstaltung gemeinsamer Seminare usw. versucht, Verbindungen mit der FDJ herzustellen. Die mangelnde Bereitschaft der FDJ, die eigene Position überhaupt zum Gegenstand kritischer Diskussion zu machen, die Versuche, Tagungsprogramme usw. vorzuschreiben, haben diese Begegnungen meist rasch unfruchtbar werden lassen. Seit 1958 finden analog zu den Deutschen Arbeiterkonferenzen „Kongresse der Arbeiterjugend beider deutscher Staaten“ unter maßgeblicher Beteiligung der FDJ statt. Der 1954 gegründete Deutsche Jugendring trat seit der „Gesamtdeutschen Jugendberatung für Abschluß eines Friedensvertrages“ am 25. 6. 1961 in Dresden nicht mehr wesentlich in Erscheinung. Die FDJ ist Mitglied der beiden kommunistisch gelenkten internationalen Jugendverbände, des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ, seit 1948) und des Internationalen Studentenbundes (ISB, seit 1949). Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol, der das Vorbild für die Organisationsarbeit der FDJ war und teilweise noch immer ist, hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden in den Entwicklungsländern und in neutralen bzw. blockfreien Staaten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 194–200 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-KontrollpostenSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 [S. 194]Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und…
DDR A-Z 1969
Arbeitskräfte (1969)
Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.). Unter den rd. 6,3 Mill. Arbeitnehmern sind über 700.000 Empfänger von Altersrenten, die für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gewonnen wurden. Der Anteil der Frauen an den Arbeitnehmern liegt mit 48 v. H. weit über dem entsprechenden Frauenanteil in der BRD (1966: 33 v. H.). Die ungünstige Bevölkerungsstruktur wird bis 1970 einen Rückgang der Personenzahl im arbeitsfähigen Alter zur Folge haben. Umfassende Lenkungsmaßnahmen sollen dem Mangel entgegenwirken. Gesetzliche Grundlage sind das am 1. 7. 1961 in Kraft gesetzte Gesetzbuch der Arbeit und die VO vom 24. 8. 1961 zur Verbesserung der „Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung“, durch die die 1951 aufgelösten Arbeitsämter mit anderer Bezeichnung wieder eingeführt wurden. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung in den Bezirks- und Kreisverwaltungen haben danach die A.-Reserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Maßnahmen hierzu sind: a) die Auflage an Betriebe, A. an andere Betriebe abzustellen; b) die Verfügung einer Einstellungssperre für Betriebe, deren A.-Zahl die im Betriebsplan vorgesehene Zahl erreicht hat; c) Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer A. aus der A.-Reserve; d) Einstellungssperre für A. aus landwirtschaftlichen und Bauberufen in Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche. Die in der Regel mit politischem Druck auf die Arbeitnehmer verbundene Lenkung schränkt die freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes ein. Seit 1966 sind jedoch gewisse Lockerungen eingetreten. (Arbeitsmarkt, Berufslenkung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, AusländischeSiehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.).…
DDR A-Z 1969
Sperrgebiet (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. 5. 1952 (GBl. S. 405) und die „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451) wurde der Staatssicherheitsdienst zu Maßnahmen ermächtigt, um ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ zu verhindern. Politischer Vorwand für diese Verordnungen war die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages am 26. 5. 1952. Die praktische Folge war die Schaffung eines S., das den 10-m-Kontrollstreifen, den 500-m-Schutzstreifen und die 5-km-Sperrzone umfaßt. Aus dem S. erfolgten im Sommer 1952 umfangreiche Zwangsevakuierungen, die eine Fluchtwelle auslösten. Ein S. entstand auch an der Ostseeküste. Nach der Errichtung der Berliner Mauer wurde ein S. ebenfalls um West-Berlin geschaffen. Der Schutzstreifen zwischen West-Berlin und dem Sowjetsektor ist nur 100 m tief. In weiterer Durchführung der Absperrungsmaßnahmen vom 13. 8. 1961 wurden entlang der Demarkationslinie doppelte und z. T. sogar dreifache Drahtverhaue errichtet und an vielen Stellen Minenfelder gelegt. Die Drahtverhaue werden durch Doppelstreifen in Begleitung von auf den Mann dressierten Hunden gesichert. Bunker, Laufgräben, Infrarotgeräte, optische und akustische Signalanlagen vervollständigen das Absperrungssystem. In verschiedenen Grenzgemeinden an der Demarkationslinie wurden wie in Berlin Mauern und Sichtblenden errichtet. So entstand z. B. eine 3–3,50 m hohe Betonmauer vor der Ortschaft Zwinge gegenüber dem niedersächsischen Kreis Duderstadt in einer Länge von etwa 500 m, eine 1~km lange und 3 m hohe Mauer in Hirschberg/Thür. gegenüber der bayerischen Gemeinde Tiefengrün (Landkreis Hof) und eine ebensolche Mauer durch die geteilte Ortschaft Mödlareuth im Landkreis Schleiz. Nach übereinstimmenden Aussagen von geflüchteten Grenzsoldaten sollen die Stacheldrahtsperren und anderen Befestigungsanlagen an der Berliner Sektorengrenze und an der Demarkationslinie bis 1970 nach und nach durch neue Anlagen ersetzt werden, für die die SED selbst den Ausdruck Moderne Grenze geprägt hat. Das Warn- und Überwachungssystem wird immer raffinierter und lückenloser ausgebaut. In der Regel bietet das S. heute — von West nach Ost gesehen — folgendes Bild: 1. Demarkationslinie, von westlichen Behörden durch Grenzpfähle markiert; von zonaler Seite ist ein einfacher, älterer Stacheldrahtzaun errichtet. 2. 10-m-Kontrollstreifen ohne Bewuchs. 3. Etwa 30 m umgepflügtes Brachland. 4. 2–3 m hoher Stacheldrahtzaun zwischen Betonpfählen. 5. Etwa 25 m breiter Minengürtel oder, falls keine Minen ausgelegt sind, ebenso breite Sperre aus Stacheldrahtrollen. 6. 2–3 m hoher Stacheldrahtzaun zwischen Betonpfählen. [S. 586]7. 6–10 m breiter Spurensicherungs- und Kontrollstreifen für Posten und Streifen. 8. Bunker mit Schießscharten. 9. Kolonnenweg für motorisierte Einsatzkommandos. 10. 1½–2~m tiefer Sperrgraben, der einen „Grenzdurchbruch“ mit Kraftfahrzeugen verhindern soll. 11. 500-m-Schutzstreifen mit Beobachtungstürmen, Bunkern und technischen Alarmvorrichtungen. 12. 5-km-Sperrzone, zu deren Betreten ein Sonderausweis erforderlich ist. Beim weiteren Ausbau dieser „Modernen Grenze“ wird kaum noch verschleiert, daß alle diese Maßnahmen nicht in erster Linie zum Schutz vor westlichen „Aggressoren, Spionen und Diversanten“, sondern vielmehr gegen die eigene Bevölkerung zur Verhinderung der Republikflucht getroffen werden. Der Minister des Innern widerrief im Befehl Nr. 39/61 vom 14. 9. 1961 alle bisher erteilten Registriervermerke, die zum Betreten und Bewohnen des Schutzstreifens und der Sperrzone berechtigten. Die Genehmigung wird seitdem nur noch Personen erteilt, „die durch ihr bisheriges Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß die Sicherheit im S. nicht gefährdet wird“. Erneute Zwangsevakuierungen aus dem S. folgten diesem Befehl. Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der „AO über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der DDR (Grenzordnung)“ vom gleichen Tage (GBl. II, S. 257) wurden alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften zusammengefaßt. Die „Schutz- und Sicherheitsorgane“ werden verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um die „Staatsgrenze“ zu sichern und eine feste Ordnung in den bestehenden Grenzgebieten und Territorialgewässern zu gewährleisten. Nach § 5 der VO sind alle Bürger verpflichtet, „Personen, die sich unberechtigt im Grenzgebiet aufhalten oder gegen die Grenzordnung verstoßen, sofort den zuständigen Dienststellen der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee oder der Deutschen Volkspolizei zu melden“. Eine Strafbestimmung für Nichtbeachtung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Denunziation gibt es jedoch nicht. Das Leben im S. unterliegt zahlreichen Beschränkungen. Personen, die im S. wohnen, benötigen in ihrem Personalausweis einen Registriervermerk. Wer im S. arbeitet, braucht einen Genehmigungsvermerk. Wer dorthin lediglich zu Besuch einreisen will, muß auch als Bewohner der „DDR“ einen Passierschein haben. Er hat die vorgeschriebenen Reisewege einzuhalten und unterliegt besonderen Anmeldebestimmungen. Im Schutzstreifen ist der Aufenthalt von Personen im Freien innerhalb geschlossener Ortschaften nur von 5.00 bis 23.00 Uhr, außerhalb geschlossener Ortschaften nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Im Schutzstreifen dürfen nur die von den zuständigen Kommandeuren der Grenztruppen festgelegten Wege benutzt werden. Der unberechtigte Austausch von Nachrichten oder Gegenständen über die „Staatsgrenze“ oder die Aufnahme von Verbindungen sind verboten. Gaststätten, Kinos, Erholungsheime u.a., die sich im 500-m-Schutzstreifen befanden, wurden geschlossen. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf ➝Bewährung, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bestraft. Der abgeholzte und umgepflügte Kontrollstreifen darf nicht betreten werden; es wird ohne Warnung geschossen. Nach Feststellungen der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter fanden vom 13. 8. 1961 bis zum 30. 4. 1968 163 Menschen bei Fluchtversuchen aus Mitteldeutschland den Tod. (Schießbefehl) Literaturangaben *: Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 585–586 Spedition A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SperrkontenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. 5. 1952 (GBl. S. 405) und die „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451) wurde der Staatssicherheitsdienst zu Maßnahmen ermächtigt, um ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ zu verhindern. Politischer Vorwand für diese Verordnungen war die…
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Verlagswesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem Bereich vor allem die für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, für die Qualifizierung unserer Werktätigen, für die Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus unentbehrliche Literatur erscheint“ (ebenda). Angeleitet und kontrolliert wird das V. durch das Ministerium für Kultur, dem es (nach seinem Statut von 1964) obliegt, „auf die Entwicklung einer vielseitigen, sozialistischen, schöngeistigen Literatur zu orientieren und insbesondere jene literarischen Werke zu fördern, die die Gegenwart in fortschrittlichem Geiste darstellen; das literarische deutsche und ausländische kulturelle Erbe zu pflegen; die Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter und Bauern zu unterstützen, um im Geist des Bitterfelder [S. 675]Weges die breite künstlerische Selbstbetätigung auf literarischem Gebiet zu fördern“. Zuständig für die einschlägigen Aufgaben des Ministeriums ist seit Anfang 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel (Leiter: Bruno Haid); sie übernahm die Aufgaben der bisherigen Abteilung Literatur und Buchwesen sowie der VVB Verlage und des Druckerei- und Verlagskontors. Die graphische (in der „DDR“ „polygraphische“) Industrie und neuerdings auch die Buchbindereien unterstehen dagegen dem Ministerium für Leichtindustrie. Die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel hat „die Verlage zu lizenzieren, die unterstellten Verlage anzuleiten und für eine zweckentsprechende Arbeitsteilung zwischen den Verlagen (Profilierung) Sorge zu tragen; die thematische Jahres- und Perspektivplanung der Verlage anzuleiten, zu koordinieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren; die Manuskripte der Buchverlage und die Erzeugnisse der nicht lizenzierten Verlage (Gelegenheitspublikationen, lokale Festschriften, Heimatblätter usw. D. Red.) zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen“; sie leitet ferner auch den Buchhandel, vornehmlich den Volksbuchhandel, und das allgemeinbildende Bibliothekswesen fachlich und ideologisch an. Um „breite Kreise der Bevölkerung zu beteiligen“, wurden insgesamt 21 ständige Arbeitsgemeinschaften gebildet, die nicht nur „passiv“ begutachten, sondern „wichtige Helfer“ „bei der Aufstellung und Erfüllung komplexer Literatur-Entwicklungsprogramme“ werden sollen. Die Editionspläne sind außerdem auf Verlegerkonferenzen Gegenstand von Kritik und Selbstkritik. Die „Begutachtung“ der Verlagsprogramme zielt u.a. auf deren klare Abgrenzung durch Zuweisung thematischer Zuständigkeiten ab; auch werden „Schwerpunkttitel“ festgelegt, deren Produktion unter Hintanstellung aller sonstiger Vorhaben besonders zu fördern ist. Um das System der Steuerung zu vervollständigen, werden Autorenverpflichtungen im Sinne des Vertragsgesetzes angestrebt. Seit einer Anordnung v. 7. 2. 1966 bedürfen schließlich Erwerb und Vergabe von urheberrechtlichen Nutzungsberechtigungen (Lizenzen) im Verkehr mit Partnern außerhalb der „DDR“ vor Abschluß eines Vertrages der Genehmigung durch das Büro für Urheberrechte. Bei der Vergabe kann die Genehmigung davon abhängig gemacht werden, daß die Nutzungsberechtigung zuvor einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung in der „DDR“ angeboten wurde. Nach dem „Perspektivprogramm“ der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, das im Febr. 1965 veröffentlicht wurde, sollen die „staatlichen Organe“ die Voraussetzungen dafür schaffen, „daß zu gegebener Zeit eine allmähliche Ersetzung der staatlichen Kontrolle durch die gesellschaftliche Kontrolle und die volle Eigenverantwortlichkeit der Verlage erfolgen kann“. 1963 waren an der Buch-, Zeitschriften-, Kunstblätter- und Musikalien-Produktion annähernd 120 Verlage beteiligt, viele davon, vor allem private, jedoch nur mit wenigen Titeln. Obschon nachprüfbare Angaben über die Eigentumsverhältnisse im V. nicht veröffentlicht werden, lassen sich etwa 60 Verlage, darunter alle größeren, einwandfrei als entweder „volkseigen“ (d.h. Staatsverlage) oder „organisationseigen“ (d.h. im Besitz von Parteien, Massenorganisationen usw.) identifizieren. Kaum mehr als 12 Verlage waren (von den drei kirchlichen abgesehen) wahrscheinlich noch Privateigentum; ihr Anteil an der Produktion dürfte (nach Titeln) unter 5 v. H. gelegen haben. Alle staats- und organisationseigenen Verlage wurden 1959 in einer VVB Verlage zusammengeschlossen; diese VVB wurde 1962 aufgelöst und in die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur überführt. Zu den volkseigenen Verlagen (Volkseigentum) gehören u. a. das Bibliographische Institut, die Verlage Breitkopf & Härtel, Brockhaus, Gustav Fischer, Niemeyer, Reclam, Seemann, Teubner, Thieme, die widerrechtlich enteignet wurden; die meisten produzieren trotzdem unter dem gleichen Namen wie in der BRD. Einzelne Ministerien haben eigene Verlage; der Staatsverlag der „DDR“ bringt seit Anfang 1963 die amtlichen Veröffentlichungen der Volkskammer, des Staatsrates usw. heraus. Die gesamte Literatur des Nationalrates (Nationale Front) erscheint im Kongreßverlag. Der Ostberliner Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Deutschen Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Urania und der Verlag Tribüne dem FDGB. Die Buchproduktion der Verlage wuchs bis 1958 von Jahr zu Jahr an: Auch in der technischen Qualität hat die Produktion in manchen Bereichen den alten Standard des „Leipziger Platzes“ wieder erreicht; wie in der BRD werden die „Schönsten Bücher des Jahres“ (49 im Jahr 1966) ausgezeichnet. Die Auflagen der Bücher liegen im Durchschnitt höher als in der BRD, doch sind die Größen aus verschiedenen Gründen schwer vergleichbar; neben der Breite und Vielfalt des Angebots in der BRD ist zu berücksichtigen, daß die Auflagen vieler Titel und insbesondere der „Bestseller“ in der „DDR“ wenn nicht gesteuert, so doch beeinflußt sind durch den Pflichtbedarf der Bibliotheken, durch den Verbrauch von Prämien und Buchgeschenken der „gesellschaftlichen Organisationen“ und durch die Absperrung des Lesepublikums von der Literatur der BRD und des „kapitalistischen“ Auslandes. Die Bemessung der Auflagen ist daher auch nicht allein oder in erster Linie abhängig von der Nachfrage, sondern von den Direktiven des [S. 676]Literaturapparates. Im Absatz der Fachliteratur schlägt sich aber auch die von der SED verbreitete „Atmosphäre des Lernens“ positiv nieder. Lizenzausgaben oder Übersetzungen „westlicher“ Literatur, die in ideologisch bestimmter Auswahl zugelassen werden (1965 wurden 264 Lizenzen von Verlagen der BRD erworben, wovon freilich wohl nur ein Bruchteil Werke der schönen Literatur betroffen haben dürfte), aber auch Unterhaltungsliteratur jeglichen Niveaus ohne politischen Einschlag sind meist schnell vergriffen. Andererseits werden „Überplanbestände“, da der Plan den Umschlag eines bestimmten Prozentsatzes der Lagerbestände in einer bestimmten Zeit vorschreibt, nach relativ kurzer Zeit makuliert. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert. (Deutscher Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der BRD vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Buchgemeinschaften, Kulturpolitik, Literatur, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 674–676 Verkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlöbnisSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem…
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Familienrecht (1969)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften über die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, zusammengefaßt in dem seit dem 1. 4. 1966 gültigen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1964 (GBl. 1966 I, S. 1). Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 waren bereits nach Gründung der „DDR“ alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Die aufgehobenen, alten familienrechtlichen Vorschriften waren aber nur zum Teil durch neue gesetzliche Bestimmungen ersetzt worden. Der vom Justizministerium 1954 fertiggestellte Entwurf eines Familiengesetzbuches ist nicht als Gesetz verabschiedet worden. Lediglich die Vorschriften über die Eheschließung und Eheauflösung mußten durch eine besondere VO vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzt werden, nachdem das vom Kontrollrat erlas[S. 185]sene Ehegesetz vom 20. 2. 1946 durch den am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjet. Ministerrates aufgehoben worden war. Das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037), das vor allem den Einsatz der Frau in der Produktion sichern sollte, bestätigte den Grundsatz der Gleichberechtigung, regelte aber nur wenige familienrechtliche Fragen (Familienpolitik). Weitere Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten in Auslegung der Verfassung und des Gesetzes vom 27. 9. 1950 wurden daher 1951 von einer Kommission aus den Vertretern der obersten Justizbehörden festgelegt, um die durch das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen eingetretene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die im wesentlichen hiermit übereinstimmenden Grundsätze des Entwurfs von 1954 sind daher schon als geltendes Recht angewendet worden. Von den Vorschriften dieses FGB-Entwurfs weicht das FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Ehegatten über alle das eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten eine einverständliche Entscheidung herbeizuführen. Ein Entscheidungsrecht des Ehemannes gibt es nicht. Als Familiennamen können die Eheleute bei der Eheschließung den Namen des Mannes oder der Frau wählen. Beide Elternteile üben während des Bestehens der Ehe das elterliche ➝Erziehungsrecht gemeinsam aus. Die unehelichen Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Völlig neu ist die Adoption geregelt worden. Die Vorschriften des FGB über Eheschließung und Eheauflösung entsprechen im wesentlichen den Bestimmungen der durch das FGB aufgehobenen „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955. Mann und Frau müssen 18 Jahre alt sein (Volljährigkeit), wenn sie heiraten wollen. Bei der Ehescheidung kommt es nicht auf das Verschulden, sondern darauf an, ob die Ehe objektiv zerrüttet ist und deshalb ihren Sinn für die Eheleute, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Es gibt keinen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Im Gegensatz zu dem vorher gültigen Scheidungsrecht können jedoch nach dem FGB bei der Entscheidung über das Erziehungsrecht und über den Unterhaltsanspruch die „Umstände, die zur Scheidung geführt haben“, berücksichtigt werden. Der Ehegatte, dessen Verhalten zur Scheidung geführt hat, verliert grundsätzlich jeden Unterhaltsanspruch (Unterhaltspflicht). Durch das FGB ist der bisherige gesetzliche Güterstand der Gütertrennung durch den Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft ersetzt worden. Bei Auflösung der Ehe ist das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen grundsätzlich zu gleichen Anteilen zu teilen. Das Gericht kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eines Ehegatten eine ungleiche Teilung vornehmen oder sogar das gesamte Vermögen einem Ehegatten übertragen. Wenn ein Ehegatte zur Vergrößerung oder zur Erhaltung des Vermögens des anderen Ehegatten wesentlich beigetragen hat, kann das Gericht ihm außer seinem Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen einen Ausgleichsanspruch zusprechen. Die Aufwendungen für die Familie sind von beiden Ehegatten und den Kindern, entsprechend ihrem Einkommen und sonstigen Mitteln, durch Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen gemeinsam zu erbringen. Die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Unterhaltsanspruch, da in der sozialistischen Gesellschaft jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll. Gleichzeitig mit dem FGB ist am 1. 2. 1966 die Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1964 (GBl. II, S. 171) in Kraft getreten, durch die die bis dahin gültige Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 aufgehoben worden ist. Wie bisher ist in allen Ehesachen das Kreisgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten örtlich zuständig (Zivilprozeß). Bei Eheleuten, von denen mindestens einer „Bürger der DDR“ ist, die jedoch beide keinen Wohnsitz in der „DDR“ haben, wird das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte für ausschließlich zuständig erklärt. Diese Zuständigkeitsregelung zielt offensichtlich auf die seit der Gründung der „DDR“ geflüchteten oder legal in den Westen übergesiedelten Bürger und deren Kinder ab (Staatsbürgerschaft). Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Wie in anderen gerichtlichen Verfahren sind auch hier in zunehmendem Maße gesellschaftliche Kräfte in das Eheverfahren einzubeziehen (Gesellschaftliche Erziehung). Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dient auch das Scheidungsrecht in der „DDR“ der Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Aus diesem Grunde werden in der BRD Ehescheidungsurteile der Gerichte der „DDR“ nicht mehr anerkannt, wenn die beklagte Partei zur Zeit des Urteils ihren dauernden Aufenthalt in der BRD hatte und die Scheidung nach westdeutschem Recht nicht hätte ausgesprochen werden dürfen. (BGH, Urt. vom 28. 3. 1962 — „Ehe und Familie“, 1963, S. 32.) Literaturangaben Friesen, Marie, und Wolfgang Heller: Das Familienrecht in Mitteldeutschland. (BMG) 1968. 228 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Weber, Gerda: Das Familiengesetz der SBZ. (BMG) 1966. 76 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 184–185 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienzusammenführungSiehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften über die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, zusammengefaßt in dem seit dem 1. 4. 1966 gültigen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1964 (GBl. 1966 I, S. 1). Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949…
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Staatssicherheitsdienst (1969)
Siehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des sowjet. MGB. Er stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner vielen Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der „DDR“ gegen dem SED-Regime unerwünschte Regungen geheimpolizeilich zu „sichern“. Mit seiner in den Postämtern tätigen Stelle „12“ durchleuchtet er planmäßig die ein- und abgehende Post und wertet sie aus. — Am 7. 2. 1965 betonte Mielke (im „Neuen Deutschland“), die Tätigkeit des SSD sei „in erster Linie darauf ausgerichtet, vorbeugend zu wirken“. Daneben betreibt der SSD Spionage, Sabotage, Diversion und Zerstörung in West-Berlin, in der BRD und z. T. auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS., die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d.h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die BRD hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb Mitteldeutschlands. Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde [S. 607]eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS. obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabt. VIII Planung und Ausführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der rd. 1.500 Angehörigen des MfS., ohne das 4.000 Mann starke Wachregiment des MfS. Dies trägt seit 15. 12. 1963 den Namen „Dserschinsky“, den Namen des Begründers der Geheimpolizei der SU (Tscheka). Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 606–607 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenSiehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des…
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Deutsche Volkspolizei (1969)
Siehe auch: Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die DVP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Der Begriff DVP umschließt gemäß der Organisation des Ministeriums des Innern (MdI) auch die Bereitschaftspolizei. Die allgemeinen Polizeiorgane der Schutz- und Verkehrspolizei, der Kriminalpolizei, des Paß- und Meldewesens wie des Erlaubniswesens sind in der „Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei“ (HVDVP) des MdI zusammengefaßt. Die DVP erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben, andererseits ist sie ein politisch geschultes und überwachtes Werkzeug der SED und de facto Hilfsorgan des SSD. Dies zeigen am klarsten die Abschnittsbevollmächtigten. Von besonderer politischer Bedeutung sind ferner die Abt. Paß- und Meldewesen, Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) sowie die Abt. „Volkseigentum“ der Kriminalpolizei (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die 214 VP-Kreisämter (VPKA). Dem entspricht in Ostberlin das Präsidium der Volkspolizei, das 8~VP-Inspektionen (VPI) leitet. Für das Gebiet des Uranbergbaues besteht in Siegmar-Schönau (westlich Karl-Marx-Stadt) eine eigene BDVP (für den Betriebsschutz Wismut); ihr unterstehen 10 Betriebsschutz-Ämter. — Die Großstädte (notfalls die großen Mittelstädte) und die 8 VP-Inspektionen Ostberlins sind, je nach Bevölkerungszahl und Wohnverteilung, in etwa 3–6 Polizeireviere gegliedert. Wenn ein VPKA für eine kleinere Mittelstadt oder größere Kreisstadt zuständig ist, hat es für dieses Stadtgebiet 1~Revier. Für kleinere Städte und für Landgebiete unterhält ein VPKA nur Außenposten, nicht aber Reviere. — Von der HVDVP bis zur Kreisebene bestehen Abt. für den Betriebsschutz. Die DVP hatte 1953 bis 1957 kasern. militärähnliche mot. Bereitschaften, zuletzt rund 13.500 Mann stark. Bis auf 3.000 Mann in Ostberlin wurde Mitte 1957 diese Polizeitruppe in die Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die 3.000 in Ostberlin kamen im Juni 1961 großenteils zur Bereitschaftspolizei. — Die Transportpolizei ist seit Febr. 1957 der DVP als Hauptabt. (HA) eingefügt, ist aber militärähnliche Polizeitruppe. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen, doch nicht mehr die der GST, liegt bei der DVP. Ab 1. 12. 1962 besteht die „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“, die der „Ausbildung von qualifizierten Kadern für die bewaffneten Organe des Min. des Innern“ dient. Sie hat seit Sept. 1965 das Promotionsrecht. — Uniform: hell graugrün. Stärke ca. 74.000 Mann, ohne die rd. 8.000 Mann der Transportpolizei und die etwa 15.000 des der DVP untergeordneten aktiven Betriebsschutzes (A). Chef der gesamten DVP ist seit 14. 11. 1963 der Minister des Innern: Generaloberst Friedrich ➝Dickel. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 151 Deutsche Versicherungs-Anstalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA)Siehe auch: Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die DVP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Der Begriff DVP umschließt gemäß der Organisation des Ministeriums des Innern (MdI) auch die Bereitschaftspolizei. Die allgemeinen Polizeiorgane der Schutz- und Verkehrspolizei, der Kriminalpolizei, des…
DDR A-Z 1969
Säuberungen (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig benutzen die Parteiführer die S., um sich persönlicher Widersacher oder politischer Opponenten in der Führung zu entledigen. Eine besonders terroristische Variante erfuhren die S. in der SU nach der Ermordung des Leningrader Parteisekretärs Kirow am 1. 12. 1934. Von diesem Ereignis führte eine direkte Linie zu den Schauprozessen gegen ehemalige Partei-, Staats- und Armeeführer in der SU (KPdSU). Demgegenüber sind die S. in der DDR unblutig verlaufen. Kriterien der S. in der SED waren vor allem die Einstellung der Parteimitglieder und Funktionäre zur SU und zum Titoismus, die Einstellung zu Ulbricht und seinem Kurs sowie zu den Normen der „Partei neuen Typus“. Dies schließt die Ablehnung des sog. Sozialdemokratismus, des Revisionismus, des Nationalkommunismus ein. Die erste S. in der SED wurde 1948/49 mit dem Ziel veranstaltet, „klassenfremde Elemente“ und „antibolschewistische Gruppierungen“ aus der Partei zu entfernen. Die erste große S. in der Parteiführung erfolgte im Sommer 1950 mit dem Ausschluß der Funktionäre Merker, Bauer, Goldhammer, Kreikemeyer, Ende und weiterer („Noel-H.-Field-Affäre). Zwei Monate später beschloß das ZK eine Überprüfung aller Mitglieder in der Zeit vom 15. 1. 1951 bis 30. 6. 1951. Nach offiziellen Angaben sind im Verlauf dieser S. 150.696 Personen aus der SED ausgeschlossen worden. Im Laufe der nächsten zwei Jahre wurden u. a. folgende Funktionäre in speziellen und kollektiven S. abgesetzt, gerügt bzw. ausgeschlossen: Dahlem, Lohagen, Uschner, Lauter, Lena Fischer, Wilhelm Koenen. Nach dem Juni-Aufstand wurden, zum Teil unter der Beschuldigung der „Fraktionsmacherei“, Opfer von S.: Zaisser, Herrnstadt, Fechner, Jendretzky, Elli Schmidt, Weinberger und andere. Eine neue Säuberungswelle richtete sich nach dem Ungarn-Aufstand gegen Anhänger des Revisionismus (Harich); im Zusammenhang mit dieser Aktion wurde im Okt. 1957 Wandel seiner Funktionen enthoben. Auf dem 35. Plenum des ZK im Febr. 1958 richtete sich eine S. gegen die „parteifeindliche Gruppe Schirdewan, Wollweber und andere“ (Ziller, Dritter Weg). Wegen Unterstützung dieser Gruppe wurde Oelßner aus dem Politbüro ausgeschlossen, nachdem vorher Wollweber und Schirdewan aller Funktionen enthoben worden waren. Auch Selbmann wurde scharf angegriffen. — Neben den bereits genannten Funktionären sind seit der Gründung der SED aus dem Zentralsekretariat bzw. Politbüro entfernt worden: Ackermann, Beling, Buchwitz, Gniffke, Karsten, Käthe Kern, Helm. Lehmann, Otto Meier, Steinhoff u. a. Prominenteste Opfer von S. im Staatsapparat sind: Dertinger, Hamann. S. haben auch in den übrigen Parteien und in den Massenorganisationen wiederholt stattgefunden. (Entstalinisierung, Rehabilitierungen) Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 542 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei…
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Maifeier (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee (bis 1955 KVP) einen breiten Raum bei den Aufmärschen zur M. ein, die von Jahr zu Jahr militärischer wurden. Die Losungen zum 1.~Mai bezeugen alljährlich, daß die M. ein Mittel der Parteiagitation und der alles lenkenden Staatsmacht ist. — So hieß es in den M.-Losungen 1967 unter anderem: „3. Alle Kraft für die Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED … 12. Vorwärts im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des 50. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution! …“ Bezeichnend war die Meldung: „Wie in jedem Jahr seit 1956 wurde die Maidemonstration in der DDR-Hauptstadt mit der nun schon traditionellen Ehrenparade der Nationalen Volksarmee eröffnet“ („Neues Deutschland“ vom 2. 5. 1967, S. 3). Im Jahre 1968 wurde die Einspannung der M. für die Tages- und Parteipolitik noch deutlicher. So forderten viele Losungen den Einsatz für die Hebung der Produktion in der Wirtschaft: z. B. „10. Rationeller produzieren, für Dich, für Deinen Betrieb, für unseren sozialistischen Friedensstaat … 15. Werktätige in Arbeits- und Forschungsgemeinschaften! Erhöht das Tempo bei der Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Produktion weltmarktfähiger Erzeugnisse!“ — Nicht weniger als sechs Losungen wiesen auf die linksradikale Opposition in der BRD hin, die den Beifall der SED findet: z. B.: „36. Gruß den Werktätigen Westdeutschlands, die gegen Notstandsdiktatur, Renazifizierung und Revanchismus kämpfen … 38. Gruß den jungen Arbeitern, Studenten und Schülern, die mutig gegen Neonazismus und Notstandsdiktatur kämpfen … 41. Gruß den aufrechten Demokraten Westberlins, die sich in der antifaschistischen Einheitsfront zusammenschließen. Nieder mit den Mordgesellen der Reaktion!“ In den Berichten der Presse Mitteldeutschlands wurden die Paraden der NVA und der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ besonders hervorgehoben. So im „Neuen Deutschland“ (vom 2. 5. 1968, S. 2) unter der Überschrift „Moderne Waffen — hervorragende Soldaten — Traditionelle Maiparade der Nationalen Volksarmee“. — In der Rede zur M. 1968, die Günther Kleiber namens des Politbüros der SED verlas, hieß es: „Auf deutschem Boden triumphiert der Sozialismus. In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Zukunft der ganzen deutschen Nation begonnen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 MAI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MalereiSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee…
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Aufbaugesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Hervorzuheben ist hier das „Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 257). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 M, die Bewohnern Mitteldeutschlands zustehen, Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000~M verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst seit 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 56 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugrundschuldSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen.…
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Ausschuß für deutsche Einheit (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine im Range eines selbständigen Staatssekretariats stehende Propagandastelle des Ministerrates, gegr. am 7. 1. 1954. Obwohl überparteilich aufgemacht, vertritt der A. die Linie der SED zu den Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands und zu einem Friedensvertrag. Der A. versucht, mit „Dokumentarveröffentlichungen“ u.ä. den Bundestag und die Bundesregierung verächtlich zu machen. Er richtet Aufrufe „an das deutsche Volk“ oder „an den Bundestag“ und ist bemüht, mit oppositionellen Gruppen in der BRD Fühlung zu gewinnen, um eine Aktionseinheit im Sinne der SED und KPD vorzubereiten. Nominell lag der Vorsitz zunächst bei Dr. Hans Loch (LDPD). Nach dessen Tod wurde Dr. Suhrbier am 28. 7. 1960 Vors. des A. Die eigentliche Leitung hat der Sekretär des A., der Staatssekretärsrang hat. Bis zum 15. 4. 1955 war dies Norden (SED), danach Dr. Girnus (SED) bis Febr. 1957. Adolf Deter (SED), zunächst nur Stellvertreter, ist seit Mai 1958 Sekretär des A. Anfang 1963 wurde ein Teil der Aufgaben des A. auf das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland übertragen, doch arbeitet er weiter. So gab er u.a. folgende Schriften heraus: Im April 1963 A. Norden: „Ein freies Deutschland“; im Febr. 1964 gegen die Bundeswehr, vor allem gegen General Trettner: „Hitlers Generale greifen nach Atomwaffen“. Im Anschluß an eine Tagung, die der A. am 30. 8. 1965 abhielt, veröffentlichte er „Vorschläge für demokratische Veränderungen in Westdeutschland“. Einleitend wurde erklärt, in jenem Teil Deutschlands, der seit 1949 „DDR“ heißt, seien „nach 1944 die richtigen Lehren aus der deutschen Geschichte gezogen worden …“ (S. 8). Unter Hinweis auf „zwanzigjährige Erfahrungen bei der Gestaltung einer antifaschistischen, demokratischen Ordnung in der DDR“ heißt es: „In der DDR wurden alle Voraussetzungen für die Erhaltung des Friedens und für eine Verständigung in Deutschland geschaffen. Jetzt ist es höchste Zeit, dafür auch in der Bundesrepublik Entscheidendes zu tun, statt vom Frieden zu reden und den Atomkrieg vorzubereiten …“ (S. 9). — Die Vorschläge zielen darauf ab, eine „volksdemokratische“ Entwicklung Westdeutschlands anzubahnen, bei gleichzeitiger Abrüstung und Neutralisierung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 58 Auslandsvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschüsse der VolkskammerSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine im Range eines selbständigen Staatssekretariats stehende Propagandastelle des Ministerrates, gegr. am 7. 1. 1954. Obwohl überparteilich aufgemacht, vertritt der A. die Linie der SED zu den Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands und zu einem Friedensvertrag. Der A. versucht, mit „Dokumentarveröffentlichungen“ u.ä. den Bundestag und die Bundesregierung verächtlich zu machen. Er richtet Aufrufe „an das…
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Staatsrat (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der St. erfüllt nach Art. 66 Abs. 1 der Verfassung als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der St. wurde nach dem Tode des ersten Präsidenten, Wilhelm Pieck, durch eine Änderung der Verfassung von 1949 nach dem Vorbild des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR am 12. 9. 1960 geschaffen (GBl. I, S. 505). Der St. hat folgende in der Verfassung angegebenen Kompetenzen (weitere Kompetenzen können ihm durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen werden; Art. 66, Abs. 1): a) Entscheidung über den Abschluß, die Ratifikation und die Kündigung der Staatsverträge der „DDR“ (Art. 66, Abs. 2, Satz 2); b) Behandlung von Vorlagen an die Volkskammer und Veranlassung ihrer Beratung in den Ausschüssen (Art. 70, Abs. 1); c) das Recht, die Volkskammer einzuberufen (Art. 70, Abs. 2); d) das Recht, durch rechtsverbindliche Erlasse und Beschlüsse Normen zu setzen (Gesetzgebung); als Kompetenzbereich wird ihm die Regelung aller grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben, übertragen (Erlasse und Beschlüsse des St. müssen der Volkskammer zur Bestätigung vorgelegt werden. In Anbetracht der homogenen Zusammensetzung der Volkskammer [S. 605]hat diese Bestimmung nur formale Bedeutung; Art. 71, Abs. 1); e) verbindliche Auslegung von Verfassung und Gesetzen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt (damit stehen Verfassung und Gesetze zur Disposition des St.; Art. 71, Abs. 3); f) Ausschreibung der Wahlen zur Volkskammer und zu anderen Volksvertretungen (Art. 72); g) Fassung grundsätzlicher Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes und Organisation der Landesverteidigung mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates (Art. 73, Abs. 1); h) Berufung der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates (der NVR ist der Volkskammer und dem St. für seine Tätigkeit verantwortlich; Art. 73, Abs. 2); i) Wahrnehmung der ständigen Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwalts (Staatsanwaltschaft) „im Aufträge der Volkskammer“ (Art. 74); j) Festlegung der militärischen Dienstgrade, der diplomatischen Ränge und anderer spezieller Titel (Art. 75, Abs. 2); k) Stiftung staatlicher Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel (Art. 76); l) Ausübung des Amnestie- und Begnadigungsrechts (Art. 77); m) in Ergänzung von Art. 71, Abs. 3: Entscheidung über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften; n) Prüfung von Beschwerden gegen Leitungsentscheidungen des Ministerrates, des Obersten Gerichts oder des Generalstaatsanwalts (Art. 105, Abs. 2); o) zwischen den Tagungen der Volkskammer Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Art. 60, Abs. 2); p) im Dringlichkeitsfalle Beschluß über den Verteidigungszustand (Art. 52). In seiner Eigenschaft als Organ, das die Aufgaben der Volkskammer zwischen ihren Tagungen erfüllt („Interimsorgan“; Plenum) drängt der St. die Volkskammer in ihrer Eigenschaft als „oberstes staatliches Machtorgan“ (Art. 48) zurück, insbesondere weil er alle Vorlagen an die Volkskammer zu behandeln und ihre Beratung in den Ausschüssen der Volkskammer zu veranlassen hat, weil ihm das Recht zur Einberufung der Volkskammer zusteht und weil er das Recht hat, die Verfassung und Gesetze verbindlich auszulegen, soweit das nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt ist. In der Verfassungswirklichkeit trifft er an Stelle der Volkskammer die politischen Grundentscheidungen entsprechend den Beschlüssen der höchsten Organe der SED. Er ist damit „Regierung“ im funktionellen Sinn (Ministerrat). Der St. besteht nach Art. 67 der Verfassung aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Mitgliedern und dem Sekretär. Im Gegensatz zur Verfassung von 1949 ist die Zahl der Stellvertreter des Vorsitzenden und der Mitglieder nicht mehr verfassungsrechtlich festgelegt. Der Vorsitzende und die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretär des St. werden von der Volkskammer auf ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl auf die Dauer von 4 Jahren gewählt (Art. 67, Abs. 2). Der St. ist der Volkskammer für seine Tätigkeit verantwortlich, und die Mitglieder des St. können von der Volkskammer jederzeit abberufen werden (Art. 50). Nach Ablauf der Wahlperiode der Volkskammer setzt der St. seine Tätigkeit bis zur Wahl des neuen St. durch die Volkskammer fort (Art. 67, Abs. 3). Der Vorsitzende, seine Stellvertreter, die Mitglieder und der Sekretär des St. leisten einen in Art. 68 der Verfassung vorgeschriebenen Amtseid. Der Vorsitzende des St. hat eine hervorgehobene Stellung. Der St. wird im Gegensatz zum Ministerrat nicht als kollektives Organ bezeichnet. Der Vorsitzende hat folgende Kompetenzen: a) Leitung der Arbeit des St. (Art. 68); b) völkerrechtliche Vertretung der „DDR“ (Art. 66, Abs. 2, Satz 1); c) Ernennung der bevollmächtigten Vertreter der „DDR“ in anderen Staaten und das Recht zu deren Abberufung (Art. 75, Abs. 1, Satz 1); d) Entgegennahme der Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten Vertreter anderer Staaten (Art. 75, Abs. 1, Satz 2) ; e) Verleihung der vom St. gestifteten staatlichen Orden und Auszeichnungen und Ehrentitel (Art. 76); f) das Recht, den Vorsitzenden des Ministerrats der Volkskammer vorzuschlagen (Art. 80, Abs. 1); g) Vereidigung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Ministerrats (Art. 80, Abs. 3); h) Verkündung der von der Volkskammer beschlossenen Gesetze (Art. 65, Abs. 3); i) Verkündung des Verteidigungszustandes (Art. 52, S. 3). Werden, wie zur Zeit, die Ämter des Ersten Sekretärs der SED und des Vorsitzenden des St. von einer Person wahrgenommen, ist die Fülle der Macht in eine Hand gelegt. Der St. besteht seit dem 13. 7. 1967 aus dem Vorsitzenden: Walter ➝Ulbricht, den Stellvertretern des Vorsitzenden: Willi ➝Stoph, Johannes ➝Dieckmann, Manfred ➝Gerlach, Gerald ➝Götting, Heinrich ➝Homann, Hans ➝Rietz, den Mitgliedern: Erich ➝Correns, Friedrich ➝Ebert, Erich ➝Grützner, Brunhilde ➝Hanke, Lieselotte ➝Herforth, Friedrich ➝Kind, Else ➝Merke, Günter ➝Mittag, Anni ➝Neumann, Karl ➝Rieke, Hans ➝Rodenberg, Hans-Heinrich ➝Simon, Klaus ➝Sorgenicht, Maria ➝Schneider, Horst ➝Schumann, Paul ➝Strauss, dem Sekretär Otto ➝Gotsche. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Mampel, Siegfried: Die Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsrechtlichen Situation. 3., neubearb. Aufl., Frankfurt a. M. 1967, Alfred Metzner. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 604–605 Staatsplanvorhaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsrechtSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der St. erfüllt nach Art. 66 Abs. 1 der Verfassung als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der St. wurde nach dem Tode des ersten Präsidenten, Wilhelm Pieck, durch eine Änderung der Verfassung von 1949 nach dem Vorbild des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR am 12. 9. 1960 geschaffen (GBl. I, S.…
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Parteitage der SED (1969)
Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie die übrige Bevölkerung über die geplante große Linie zu unterrichten. Als Delegierte werden zumeist zuverlässige Funktionäre sowie Aktivisten, Helden der Arbeit, Genossenschaftsbauern u. ä. bestellt. Alle Beschlüsse werden einstimmig gefaßt und die von der Parteiführung vorgeschlagenen Mitgl. und Kandidaten des Zentralkomitees und der Zentralen Revisionskommission (ZRK) ohne Widerspruch gewählt. Von der offiziellen Linie abweichende Meinungen finden auf den P. keinen Ausdruck. Alle Reden und Diskussionsbeiträge müssen bei dem jeweils zuständigen Parteisekretariat vorher schriftlich eingereicht und genehmigt werden. Bisher fanden sieben P. in Ostberlin statt: I. P. (Vereinigungsparteitag) vom 19. bis 22. 4. und der SPD zur SED, Annahme des ersten Parteistatuts und der „Grundsätze und Ziele“ der SED); II. P. vom 20. bis 24. 9. 1947 (Annahme einer Entschließung, in der der „Kampf um die Einheit Deutschlands“ als Hauptaufgabe der SED bezeichnet und die Gründung einer vorläufigen gesamtdeutschen Regierung gefordert wird); III. P. vom 20. bis 24. 7. 1950 (Billigung des Entwurfs über den Fünfjahrplan, Annahme eines neuen Statuts sowie einer Entschließung über die weitere Umbildung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ und über die Entwicklung einer „breiten Friedensbewegung“ in ganz Deutschland unter Führung der SED); IV. P. vom 30. 3. bis 6. 4. 1954 (Erklärung gegen den EVG-Vertrag, der die Einheit Deutschlands verhindere, und Forderung einer gesamtdeutschen Regierung. Danach sollten freie Wahlen ohne ausländische Einmischung stattfinden. Vorbild eines wiedervereinigten Deutschlands solle die Staatsordnung in der „DDR“ sein. Annahme eines dritten, dem Statut der KPdSU angeglichenen Parteistatuts); V. P. vom 10. bis 16. 7. 1958 (Der P. stellt fest, die Grundlagen des Sozialismus seien in der „DDR“ gelegt, nunmehr müsse der Soz. zum Siege geführt werden, „ökonomische Hauptaufgabe“ sei, die BRD bis 1961 einzuholen und zu überholen, der „Aufbau des Soz.“ in der „DDR“ wird als Vorbild u. Beispiel für ganz Deutschland bezeichnet). VI. P. vom 15. bis 21. 1. 1963 (Annahme des ersten SED-Programms und eines neuen Statuts). In Anwesenheit Chruschtschows verkündet Ulbricht vor allem eine neue Reform des Wirtschaftsapparates, mit deren Hilfe die latente Wirtschaftskrise überwunden werden soll. Die ökonomische Hauptaufgabe von 1958 wird zurückgenommen. Die bisherige Deutschland- und Berlin-Politik der SED wird nicht verändert; für die internationale Politik gewinnt der P. vor allem Bedeutung durch die heftigen Angriffe Ulbrichts auf die chinesischen Kommunisten und durch die Teilnahme einer jugoslawischen Delegation; VII. P. vom 17. bis 24. 4. 1967 (Ulbricht wiederholt seine Grundgedanken zur Außenpolitik und Deutschlandpolitik und richtet scharfe Angriffe gegen die BRD sowie gegen die chinesischen Kommunisten. Während sich Breshnew und Gomulka mit den Ausführungen Ulbrichts identifizieren, betonen vor allem die Rumänen ihre eigenen Auffassungen (Nationalkommunismus). Für die Innen- und Wirtschaftspolitik werden die „Gestaltung des entwickelten wirtschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR“, die Fortführung der Wirtschaftsreform und die Durchführung eines Perspektivplanes bis 1970 beschlossen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 463 Parteischulen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiveteranenSiehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie…
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Jugendforschung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die Einschätzung der Jugend durch die Umwelt und ihr Verhältnis zur älteren Generation. Kennzeichnend für die J. ist ihre dezidierte Praxisbezogenheit. Auf dem dialektischen und historischen Materialismus als Grundlage ihrer Theoriebildung aufbauend, wird sie nicht als nur diagnostizierende, sondern als eine verändernde, d.h. „auf Steuerung und Entwicklung des Verhaltens gerichtete Forschungsdisziplin“ (W. Friedrich in: „Jugendforschung“, H. 1/2, 1967, S. 11) verstanden. Ihrem pragmatisch-therapeutischen Charakter gemäß, soll sie sich an den jugendpolitischen Zielsetzungen der SED orientieren und diese durchsetzen helfen. Die auf dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 erhobene Forderung nach Intensivierung der soziologischen Forschung fand hinsichtlich der Jugend ihre verbindliche Normierung im § 17 des Jugendgesetzes vom 8. 5. 1964, der die Staats- und Wirtschaftsorgane dazu verpflichtet, für die wissenschaftliche Erforschung der sich aus „der Teilnahme der Jugend am sozialistischen Aufbau ergebenden Probleme“ und die Überführung der Forschungsergebnisse in die erzieherische Praxis zu sorgen. Seitdem haben Jugend Soziologie und Jugendpsychologie einen beachtlichen Aufschwung genommen. Vor diesem Zeitpunkt galt das offizielle Interesse im wesentlichen der pädagogischen Forschung bzw. der pädagogischen Psychologie. Wissenschaftliches Zentrum der „marxistischen“ J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für J. (GBl. II, S. 463). Wie der bereits 1964 gebildete Wissenschaftliche Beirat für J. ist es — mit spezifizierteren Aufgabenstellungen und Kompetenzen — beratendes, unterstützendes und koordinierendes Organ des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat. Unter Mitwirkung des Zentralrates der FDJ und vom Jugendgesetz sowie vom Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ ausgehend, wurden im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) Funktion und Schwerpunkte der J. erstmals zusammenfassend präzisiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Ziel der J. ist es danach, an Hand einer noch weitgehend zu erarbeitenden „sozialistischen“ Theorie des Jugendalters die Gesetzmäßigkeiten und Bedingungen der Persönlichkeits- und Bewußtseinsentwicklung der Jugendlichen zu erforschen und Erziehungsmethoden zu erproben und weiter zu vermitteln. Verantwortlich für die T. innerhalb ihrer Aufgabenbereiche einschließlich der Erteilung von Forschungsaufträgen an nachgeordnete wissenschaftliche Institutionen sind die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane. Entsprechend der Planung der Forschung auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet, wird beim Amt für Jugendfragen unter der Verantwortung seines Leiters der Themenplan für die J. ausgearbeitet, der die Forschungsthematik, die Ziele und Aufgaben über die praktische Durchführung von Forschungsvorhaben enthält. Der Leiter des Amtes für Jugendfragen und die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane sind zum Abschluß von Forschungsverträgen mit Universitäten, Hochschulen und selbständigen wissenschaftlichen Instituten berechtigt. Schwerpunkte der J. sind: 1) Probleme der politisch-ideologischen Erziehung (sozialistisches ➝Bewußtsein, Staatsbürgerbewußtsein); 2) Probleme der Gruppenbildung und des Gruppenverhaltens (in Grundorganisationen der FDJ, in sozialistischen Jugendkollektiven in der Produktion unter dem Aspekt der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und des Massenwettbewerbs, Verhalten von jugendlichen Gruppen in Lern- und Leistungssituationen und in der Freizeit, Vorbildrolle der Erwachsenen für Jugendgruppen); 3) Fragen der Qualifizierungsbereitschaft und der Lernmotivation des einzelnen Jugendlichen; 4) Fragen der Beeinflussung der Freizeitgestaltung Jugendlicher; 5) Leitungsprobleme bei der Durchsetzung der Jugendpolitik der SED (Leitungspflicht der Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen, Leitung von Jugendkollektiven durch Gleichaltrige, Persönlichkeit des jungen sozialistischen Leiters). Offiziell selten erwähnt, jedoch wichtig sind weiterhin Untersuchungen zur Jugendkriminalität. Da die Einflußnahme der FDJ auf die „sozialistische Erziehung“ nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden ist, soll die Anlage von Forschungsvorhaben von vornherein einen Nutzwert für die Leitung des Jugendverbandes ausweisen. (Jugend, Zentralinstitut für Jugendforschung, Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 312 Jugendförderungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendgerichtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die…
DDR A-Z 1969
Marxismus-Leninismus (1969)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 I. Grundlagen des Marxismus-Leninismus Der ML. ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er versteht sich bewußt als Ideologie der Arbeiterklasse. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse darstellt, ist ihre Ideologie im Gegensatz zu früheren wissenschaftlich und kann somit Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit beanspruchen. Gegenstand der marxistisch-leninistischen Ideologie ist das Verhältnis des Menschen zur Welt, von hier ausgehend das Verhältnis von Materiellem und Ideellem, die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens sowie der Strategie und Taktik der sozialen Revolution. Der ML. gliedert sich in den dialektischen (Diamat) und historischen (Histomat) Materialismus (= Philosophie des ML.), die Politische Ökonomie sowie den wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus. Als Weltanschauung der Arbeiterklasse ist der ML. auf das Ziel des Sozialismus bzw. Kommunismus ausgerichtet und hat demnach ganz bestimmte Funktionen zu erfüllen: eine wissenschaftlich-theoretische Funktion, d.h. Analyse und Verallgemeinerung der wichtigsten Resultate der Wissenschaften und der gesellschaftlichen Praxis; eine politisch-ideologische Funktion, d.h. Umsetzung der theoretischen Erkenntnisse in politische Praxis; eine ethisch-erzieherische Funktion, d.h. Bildung bzw. Verstärkung des richtigen sozialistischen ➝Bewußtseins. Als Grundwerke des ML. gelten heute neben den Klassikern die „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, Lehrbuch, Berlin 1963, 7. Aufl. (nach der 2., überarb. u. erg. russ. Ausg., Autorenkollektiv, 1962); „Grundlagen der marxistischen Philosophie“, Lehrbuch, Berlin 1966, 7. Aufl. (nach der 2., überarb. u. erg. Aufl., russ. Autorenkollektiv, 1962); „Marxistische Philosophie“, Lehrbuch, Berlin 1967 (Autorenkollektiv: Buhr, Eichhorn I, Heyden, Klaus, Kosing, Kröber, Stoljarow). II. Philosophie des Marxismus-Leninismus a) Der dialektische Materialismus (DM.) 1. Grundlagen des DM. Der DM. gibt eine philosophische Deutung des Wesens der Welt, untersucht das Verhältnis des Bewußtseins zur objektiven Realität ( = Grundfrage der Philosophie), die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens (Erkennens) sowie die Stellung des Menschen in der Welt („Philosophisches Wörterbuch“, hrsg. v. G. Klaus u. M. Buhr, Leipzig 1964, S. 330). Er stützt sich vor allem auf die Ausführungen Engels' („Anti-Dühring“, 1878, und „Dialektik der Natur“, 1873 ff., Marx/Engels, Werke, Bd. 20), Lenins („Materialismus und Empiriokritizismus“, 1909, Lenin, Werke, Bd. 14) und Stalins (Aufsatz: „Über dialektischen und historischen Materialismus“, 1938 — wird heute verschwiegen). Der DM. hat aber in der jüngsten Zeit insbesondere durch die Rezeption der Ergebnisse der allgemeinen Systemtheorie, der Informationstheorie und der Kybernetik wesentliche Erweiterungen erfahren, wenn nicht zum Teil gar eine Umfunktionierung. Das wird besonders deutlich im Lehrbuch „Marxistische Philosophie“ (1967), in dem der DM. allein schon begrifflich sich stark z. B. von den „Grundlagen der marxistischen Philosophie“ (2. Aufl. 1962) unterscheidet. Die grundlegende Unterscheidung der dialektisch-materialistischen von der traditionellen Philosophie liegt in ihrem Verhältnis von Theorie und Praxis. Der DM. versteht sich nicht nur als eine Erklärung der Welt, sondern vor allem als eine Anleitung zu deren Veränderung. In der 11. Feuerbachthese hat Marx diesen Unterschied auf die klassische Formel gebracht: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 3, S. 7). Theorie und Praxis bilden eine „organische Einheit“, d.h. sie bedingen und beein[S. 391]flussen sich gegenseitig; eine „parteilose“ Welthaltung ist demnach Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein, Parteilichkeit erste Voraussetzung der marxistischen Philosophie. 2. Der Begriff der Materie und die Grundfrage der Philosophie Die einzige Eigenschaft der Materie, sagt Lenin, an deren Anerkennung der philosophische Materialismus gebunden ist, ist die Eigenschaft, objektive Realität zu sein (Lenin, Werke, Bd. 14, S. 124), das bedeutet, außerhalb des Bewußtseins existierend. Der philosophische Materiebegriff würde damit nichts über die qualitative und quantitative Beschaffenheit der Bewegungs-, Struktur- und Entwicklungsformen der Materie aussagen; er enthielte nur eine weltanschauliche und erkenntnistheoretische Aussage über das Verhältnis von Materie und Bewußtsein, und zwar dergestalt, daß die Materie primär, das Bewußtsein sekundär ist. Bewußtsein ist demnach nur die höchste Bewegungsform der Materie; der DM. also im Gegensatz zum Idealismus eine monistische Entwicklungslehre. 3. Ontologische Thesen Die allgemeine Daseinsweise der Materie ist Bewegung, deren Wesen in der Veränderung überhaupt besteht. Nun wäre auch noch damit keine ontologische Qualifizierung der Materie bzw. der Bewegung verbunden; eine derartige „Wesens“- oder „Substanz“-Bestimmung lehnen die marxistischen Philosophen im Abwehrkampf gegen den Idealismus ausdrücklich ab. Andererseits wird behauptet, die Entwicklung der modernen Naturwissenschaft habe den „zutiefst dialektischen Charakter“ der Materie bzw. die „innere Widersprüchlichkeit“ der Bewegung erwiesen („Marxist. Ph.“ 1967, S. 156; „Grundlagen der marxistischen Ph.“, 2. Aufl. 1962, S. 102). Als Standardbeweise für das dialektische bzw. Widerspruchsprinzip gelten der Korpuskel- und Wellencharakter der Elementarteilchen sowie die Existenz von Anti-Teilchen. Eine weitere verschleierte ontologische Bestimmung ist die These, daß sich die Materie von niederen zu höheren Formen bewege (Fortschrittsprinzip), modifiziert neuerdings durch die Hinzufügung, diese Höherentwicklung gelte nur innerhalb des Weltalls, nicht für das Weltall als solches. Damit soll jeder Eschatologiekritik vorgebeugt werden. 4. Die Hauptkategorien der Dialektik Unter Wechselwirkung wird ein Wirkungszusammenhang verstanden, bei dem Dinge, Systeme usw. nicht nur Einwirkungen der verschiedensten Art von anderen Dingen, Systemen usw. erleiden, sondern auch auf diese zurückwirken. Der DM. betrachtet das Universum als ein Netz von Wechselwirkungen. Methodologisch ergäbe sich daraus die Forderung, bei der Analyse eines Sachverhaltes alle Wechselwirkungszusammenhänge zu berücksichtigen. Da dies die menschliche Erkenntnisfähigkeit übersteigt, ist es im besten Falle nur möglich, die wesentlichen Wechselwirkungen zu untersuchen. Die Rückkopplungen, die positiven (systemzerstörend) wie die negativen (systemerhaltend) sind Spezialfälle der Wechselwirkung. Dem philosophischen Begriff des „Netzes von Wechselwirkungen“ entspricht in der Kybernetik das Prinzip der verschachtelten Regelkreise. Die Wechselwirkung zwischen den Teilsystemen eines kybernetischen Gesamtsystems entspricht den sog. inneren dialektischen Widersprüchen, die Wechselwirkung zwischen kybernetischen Systemen und ihrer Umwelt entspricht den sog. äußeren dialektischen Widersprüchen. Die Kausalbeziehung (Ursache und Wirkung) ist ein Spezialfall der Wechselwirkung. Hier wirkt x auf y ein, während die Rückwirkung von y auf x praktisch null ist und darum vernachlässigt werden kann. Umstritten in der gegenwärtigen Diskussion des DM. ist die Frage, ob x y zeitlich vorangeht („Marxist. Ph.“ 1967, S. 279) oder ob die Wirkung gleichzeitig mit dem Vergehen der Ursache entsteht (DZfPh, 15. Jg., H. 8, 1967, S. 994). Das Kausalprinzip des DM. besagt, daß jedes Geschehen in der Welt seine materielle Ursache hat; die Kausalität trägt also absoluten und universellen Charakter. Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen inneren und äußeren Ursachen; sie bilden eine dialektische Einheit, d.h. die inneren Ursachen werden nur wirksam durch die Einwirkungen der äußeren Ursachen und umgekehrt. In den höheren Bewegungsformen der Materie kommt den inneren Ursachen eine immer größere Bedeutung zu. Organische und gesellschaftliche Regelsysteme verändern und [S. 392]entwickeln sich vor allem auf Grund ihrer inneren Systembedingungen. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft wird ausschließlich durch innergesellschaftliche Ursachen, nämlich durch die Entwicklung der Produktivkräfte, vorangetrieben. Im Gegensatz zum mechanischen Materialismus, der Kausalität nur im Sinne von linearer Kausalität versteht, die materielle Welt also als eine einzige ununterbrochene Kette von Ursachen und Wirkungen begreift, verläuft beim DM. die Entwicklung in einem dialektischen Prozeß von Notwendigkeit und Zufall. Das bestimmende Moment ist freilich die Notwendigkeit. Zufällig sind nur jene Ereignisse, die außerhalb des gesteckten Rahmens der Bedingungen auftreten. Notwendigkeit und Zufall sind insofern relativ, als ihr Gegensatz nur für ein gegebenes Feld von Bedingungen besteht. Entscheidend ist nun, daß z. B. im gesellschaftlichen Bereich die Absteckung dieses Bedingungsfeldes und damit dessen, was notwendig und was zufällig ist, mehr oder weniger von der Entscheidungselite der Partei abhängt. Insofern ist dieses Kategorienpaar von großer politischer Bedeutung. Neuerdings wird der Zufall mit dem identifiziert, was man in der kybernetischen Systemtheorie als Störung bezeichnet. Da Störungen für kybernetische Systeme konstitutiv sind, bedeutet das z. B. für die Planung, daß sie, um effizient zu sein, die Bedingungen nicht bis ins einzelne, sondern nur ihren Rahmen festlegen kann. Mit diesem Problembereich hängt eng zusammen die Dialektik von Möglichkeit und Wirklichkeit. Möglich im Sinne des DM. ist ein Ereignis dann, wenn es — bezogen auf einen bestimmten Rahmen von Bedingungen — sowohl eintreten als auch nicht eintreten kann. Was zufällig ist, muß möglich sein, während das Umgekehrte nicht gilt. Auch hier dient dem heutigen DM. die Kybernetik als willkommenes Illustrations- und Anwendungsfeld. Kybernetische Systeme zeichnen sich dadurch aus, mit Zufällen verschiedenster Art fertig zu werden. Die Umgebung eines solchen Systems ist mögliche Quelle zufälliger Einwirkungen, die für das System günstig oder ungünstig sein können. Kybernetische Systeme sind in der Lage, dem Feld von Möglichkeiten der Umgebung ein Feld von Reaktionsmöglichkeiten entgegenzusetzen und zwar so, daß die lebenswichtigen Parameter des Systems in den Grenzen der Regelstrecke bleiben. Im Prozeß der Auseinandersetzung mit der Umwelt strukturieren sich derartige Systeme so, daß ihre Möglichkeiten ständig größer werden. Von besonderer Bedeutung ist die Art und Weise, wie sich in der Gesellschaft Möglichkeiten in Wirklichkeiten umwandeln. Dies kann bewußt und spontan geschehen. Dem DM. stellt sich das Problem so dar: Damit eine gesellschaftliche Möglichkeit Wirklichkeit wird, muß ein bestimmter Schwellenwert individueller spontaner Handlungen erreicht werden. Die Aufgabe der marxistisch-leninistischen Partei ist nicht, spontane Handlungen zu eliminieren, sondern bestimmte — und nicht beliebige — Schwellenwerte zu steuern. Damit ist auch annähernd die Dialektik von Bewußtheit und Spontaneität definiert. Engels' Definition der Dialektik von Notwendigkeit und Freiheit ist für den DM. noch immer unübertroffen: „Nicht in der erträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen Freiheit des Willens heißt daher nichts anderes als die Fähigkeit, mit Sachkenntnis entscheiden zu können“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 106). Freiheit als Möglichkeit, zwischen verschiedenen Alternativen wählen zu können, ist für den DM. zwar ebenfalls eine wesentliche Bestimmung der Freiheit, insofern aber nur eine negative, als sie von den objektiven Natur- bzw. Gesellschaftsgesetzen abstrahiert. Die Erkenntnis dieser „objektiven“ Gesetze ist im wesentlichen noch der Parteiführung vorbehalten. 5. Dialektische Entwicklungsgesetze Zur Erklärung der qualitativ verschiedenen Erscheinungsformen der Materie dient dem DM. das Gesetz vom Umschlagen quantitativer Veränderungen in qualitative. Qualität ist die wesentliche bzw. invariante Eigenschaft von Dingen, Systemen usw.; Quantität erfaßt Mengen (Größe, Anzahl, Gewicht, Intensität) dieser Qualitäten. Das Maß gibt die Grenze an, bis zu der sich eine gegebene Qualität quantitativ ändern kann, ohne aufzuhören, eben diese Qualität zu sein. Das Gesetz besagt, daß [S. 393]Qualitätsänderungen sprunghaft (revolutionär) erfolgen einmal durch stoffliche quantitative Veränderungen, also z. B. durch kontinuierliche (evolutionär) Zu- oder Abnahme der Anzahl der Elemente eines materiellen Systems, Qualitätsänderungen aber auch dann eintreten können, wenn die Zahl der Elemente des Systems gleich bleibt und sich nur deren Anordnung oder Kopplung ändert. Heute ist dieses Gesetz für den DM. vor allem politisch bedeutsam im Kampf gegen Reformismus und Revisionismus, gegen die er die Notwendigkeit der revolutionären, qualitativen Veränderungen hervorhebt, sowie im Kampf gegen Sektierertum und linksradikale Strömungen, gegen die er die Notwendigkeit der allmählichen, quantitativen Vorbereitung jeder revolutionären Umwälzung hervorhebt. Den Umschlag von einer Qualität in eine andere heißt dialektischer Sprung. Eine für die Gesellschaft besonders wichtige Form des dialektischen Sprungs ist die soziale Revolution, d.h. der Umschlag von einer Gesellschaftsformation in eine andere. Neu in der Diskussion des DM. ist die systemtheoretische Variante des dialektischen Sprungs; ihre Bedeutung liegt vor allem darin, daß sie — infolge ihres höheren Abstraktionsgrades — ohne Schwierigkeiten auf alle möglichen Erscheinungen übertragen werden kann, dafür aber an Informationsgehalt verliert. Die dialektisch-materialistische Systemtheorie unterscheidet systemzerstörende von systemerhaltenden Sprüngen. Beispielsweise ist die proletarische Revolution ein solcher systemzerstörender Qualitätsumschlag; da das kapitalistische System nur ein historisch bedingtes Teilsystem des Gesamtsystems „menschliche Gesellschaft“ ist, die Diktatur des Proletariats aber eine höhere Entwicklungsstufe darstellt, ist der systemzerstörende Qualitätsumschlag bezüglich eines Teilsystems ein systemerhaltender für das Gesamtsystem. Daraus folgt, daß Entwicklung letztlich nur über solche Qualitätssprünge erfolgen kann, die systemerhaltenden Charakter tragen. Ein systemerhaltender Qualitätsumschlag ist identisch mit der dialektischen Negation. Im Gegensatz zur Negation der formalen Logik treten also zwei positive Momente in der dialektischen Negation auf: 1. Das Negativum „Nicht-A“ stellt in bezug zur Entwicklung des Gesamtsystems etwas Positives dar; 2. das Gesamtsystem wird nicht negiert, sondern nur eine wesentliche Eigenschaft davon, während andere wesentliche Eigenschaften „aufgehoben“ bzw. bewahrt werden. Das Gesetz der Negation der Negation besagt, daß die Entwicklung nicht auf dem Stand der Qualität „Nicht-A“ stehen bleibt, sondern auf eine Rückkehr zur Qualität „A“ drängt; freilich auf einer höheren Stufe. Lenin gebrauchte dafür das Bild der Spirale. Mit der Negation der Negation ist der Entwicklungszyklus abgeschlossen, aber nur insofern, als die ihm entsprechende Qualität ihre Variationsmöglichkeiten im Stadium der Negation ausgeschöpft hat und im Stadium der Negation der Negation eine weitere Entwicklung nur noch hinsichtlich anderer Qualitäten möglich ist. So ist mit dem Übergang zum Sozialismus der Entwicklungszyklus der menschlichen Gesellschaft abgeschlossen, den Marx als die „Vorgeschichte der Menschheit“ bezeichnete. 6. Marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie Der zweite Aspekt der „großen Grundfrage“ der marxistisch-leninistischen Philosophie ist die Frage, inwieweit das Bewußtsein die Wirklichkeit richtig widerspiegelt; dies ist Gegenstand der marx.-len. Erkenntnistheorie. Die Grundprinzipien sind: 1. Die allgemeinen Gesetze der Dialektik sind mit denen der Logik und Erkenntnistheorie identisch; insofern gibt es keine marxistische Erkenntnistheorie. 2. Die Erkenntnistheorie ist nur insofern eine relativ selbständige Disziplin, als der Erkenntnisprozeß spezifische Besonderheiten zeigt. 3. Da Real- und Erkenntnisdialektik übereinstimmen, hält es der DM. für unzulässig, bei der Analyse von Denkformen und Denkgesetzen von den Denkinhalten zu abstrahieren (im Gegensatz z. B. zu Kant). 4. Erkenntnissubjekt ist nicht das Individuum, sondern die Gesamtmenschheit und zwar als Subjekt eines in der Geschichte sich entfaltenden Denkprozesses. Erkenntnisobjekt ist die vom Bewußtsein unabhängige objektiv-reale Existenz der Außenwelt, die aber keineswegs unabhängig vom Subjekt gedacht werden darf. Die materielle Welt wird erst dann zum Erkenntnisobjekt, wenn sie vom Subjekt verändert, beeinflußt, beobachtet wird, also dadurch, daß das Subjekt sie in die [S. 394]gesellschaftliche Lebenstätigkeit einbezieht und seine Wesenskräfte in ihr vergegenständlicht (Subjekt-Objekt-Dialektik). 5. Die gesellschaftliche Praxis ist ein konstitutives Element im Erkenntnisprozeß, d.h. nicht nur ein äußerliches Kontrollorgan der Erkenntnis, sondern sowohl Grundlage und Ziel der Erkenntnis als auch Kriterium der Wahrheit. 6. Erkenntnis ist Prozeß bzw. Resultat der sinnlichen und rationalen Widerspiegelung der objektiven Realität im Bewußtsein. </OL> Mit der Rezeption der allgemeinen System- und Informationstheorie sowie der Kybernetik hat die marx.-len. Erkenntnistheorie ein Ausmaß erreicht, das — schon am Umfang der Darstellung gemessen — der Bedeutung des Histomat bzw. Diamat gleichkommt. Damit verbunden ist aber auch ein Auflösungsprozeß des geschlossenen Gedankengebäudes, der vor allem im Bereich der Abbildtheorie sichtbar wird: An die Stelle des Begriffs „Widerspiegelung“ tritt der kybernetische Begriff „inneres Modell der Außenwelt“. Dieses besteht aus einem dynamischen System von Informationen, dessen Struktur „bestimmte Übereinstimmungen mit der Struktur der Außenwelt aufweist“ („Marxist. Ph.“ 1967, S. 505). Isomorphie, also eindeutige Zuordnung der Elemente des inneren Modells an die der Außenwelt, ist ein anzustrebendes Ideal. Tatsächlich wird nur Homomorphie erreicht, d.h. eine „mehreindeutige Zuordnung“ der Elemente (ebd., S. 571). Insbesondere der semantische Aspekt der Information läßt subjektiven Deutungen größeren Spielraum, als es die traditionelle Abbildtheorie zugestehen wollte. Weiter ist umstritten, welchen Formen des kognitiven Abbildes Wahrheit zukommt. G. Klaus steht z. B. auf dem Standpunkt, daß nur den Aussagen Wahrheit zukommt, während andere Theoretiker allen Formen des kognitiven Abbildes, also auch sinnlichen Abbildern, Wahrheit zuschreiben wollen (ebd., S. 595). b) Der historische Materialismus (Histomat) Das Lehrbuch „Marxistische Philosophie“ legt auf die untrennbare Einheit des dialektischen und historischen Materialismus besonders großen Wert und bricht mit der Tradition, die beiden Bereiche in der Darstellung methodisch zu trennen. Bisher wurde behauptet, der Histomat sei die Anwendung des Diamat auf die Gesellschaft. Diese These war sowohl wissenschaftsgeschichtlich wie sachlich schwer aufrechtzuerhalten. Der Histomat als Theorie der allgemeinen Bewegungs- und Entwicklungsgesetze der Gesellschaft wurde von Marx ohne Hinzuziehung bzw. Kenntnis der „Naturdialektik“ begründet. Aus historischen und didaktischen Gründen wird hier daher die methodische Trennung beibehalten. Die Aufhebung der methodischen Trennung von Histomat und Diamat hat freilich eine handfeste politische Bedeutung: sie soll die Kluft zwischen dem System der marx. Philosophie, insbesondere des Histomat, und dem realen gesellschaftlichen Prozeß überwinden. Dies geschieht allerdings, wie schon im Diamat gezeigt werden konnte, auf Kosten des Informationsgehalts. Das Kerndogma wird, um seine Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit zu bewahren, auf eine höhere Abstraktionsstufe gestellt, d.h. die dialektische Methode wird gegenüber dem Inhalt der dialektischen Bewegungsgesetze hervorgehoben. Dafür gewinnen die jeweiligen politischen Aktionsprogramme mehr Bewegungsfreiheit; sie werden offener und schichtenspezifisch variabel und damit für die Entwicklung der Ideologie bedeutungsvoller, da sie auf das Kerndogma zurückwirken. 1. Die dialektisch-materialistische Geschichtsauffassung Im Vorwort „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“ hat Marx die wichtigsten Grundthesen des Histomat entwickelt: „In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte, notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, woraus sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und der bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt [S. 395]ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 8 f.). Marx gelangte zu diesem Schluß auf Grund einer spezifischen Beurteilung der Arbeit, die er nicht wie Hegel nur geistig, sondern auch materiell-gegenständlich begriff. Die Arbeit erzeugt jene Güter, die der Mensch für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nötig hat. Der ursprüngliche Arbeitsvorgang vereint „Kopf- und Handarbeit“. Im Produkt der Arbeit vergegenständlicht sich menschliche Energie, der Mensch entäußert bzw. entfremdet sich selbst (Entfremdung). Da diese Gegenstände nicht Selbstzweck sind, sondern Mittel der Lebenserhaltung sein sollen, erfüllen sie ihre Bestimmung erst, wenn sie wieder „aufgehoben“ bzw. vernichtet werden, indem sie dem Menschen zum Genuß bzw. zu seiner Reproduktion dienen. Arbeit befriedigt und erzeugt die Bedürfnisse in einem. Durch die Arbeitsteilung wird aber der „natürliche“ Kreislauf des Arbeitsprozesses durchbrochen. Geschichtlich gesehen ist die Arbeitsteilung unvermeidlich; sie ergibt sich aus der widersprüchlichen Eigenbewegung der Produktionsmittel. Wenn jene soweit entwickelt sind, daß die Produktion über die unmittelbare Existenzsicherung hinausgeht, kann sich Privateigentum (Eigentum) an Produktionsmitteln bilden, das die Teilung von Kopf- und Handarbeit ermöglicht, die nun zur natürlichen Arbeitsteilung als bestimmender Faktor hinzukommt. Das hat aber zwei folgenschwere Konsequenzen: Die Trennung von Kopf- und Handarbeit bewirkt, daß das Bewußtsein sich ein eigenes Objekt schafft, eine Welt von geistigen Wesenheiten, von Ideen, die es für die bewegenden Kräfte und Ziele der Geschichte ausgibt: Die Arbeitsteilung schafft mit dem Idealismus also eine Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein. Andererseits wird durch die Bildung von Privateigentum der Dreitakt Mensch — Entäußerung — Genuß bzw. Wiederaneignung gestört, die produzierten Gegenstände werden einem Großteil von Menschen vorenthalten, und/oder sie werden ihnen zu einer fremden Macht (Entfremdung vom Produkt bzw. Entfremdung der Produktion). 2. Die Dialektik von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen und der Klassenkampf als Triebkräfte der Geschichte Entscheidend für die gesellschaftliche Entwicklung ist also, wie die Menschen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse notwendigen Güter produzieren. Produzieren bedeutet ein Zweifaches: ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zur Natur und ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zueinander. Das Verhältnis der Menschen zur Natur ist bedingt durch seine Produktivkräfte, das gegenseitige Verhältnis der Menschen durch die Produktionsverhältnisse. Die Produktion wird verstanden als dialektischer Prozeß, und zwar als eine dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, in der beide in Wechselwirkung stehen und einander gegenseitig bedingen, aber so, daß die Produktivkräfte die führende Rolle in der Entwicklung spielen. Wichtig ist, daß die Faktoren der Entwicklung nicht außerhalb der Produktion gesucht werden, etwa in geographischen und klimatischen Bedingungen oder etwa im Anwachsen der Bedürfnisse durch das Wachstum der Bevölkerung. Quelle der Entwicklung ist vielmehr die „Selbstbewegung“, die dialektische Wechselwirkung der Elemente der Produktion, insbesondere der Elemente der Produktivkräfte, ihre inneren Widersprüche und hauptsächlich die Wechselwirkung zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen. „Auf einer gewissen Stufe ihrer Entwicklung geraten die materiellen Produktivkräfte der Gesellschaft in Widerspruch mit den vorhandenen Produktionsverhältnissen oder, was nur ein juristischer Ausdruck dafür ist, mit den Eigentumsverhältnissen, innerhalb deren sie sich bisher bewegt hatten. Aus Entwicklungsformen der Produktivkräfte schlagen diese Verhältnisse in Fesseln derselben um. Es tritt dann eine Epoche sozialer Revolution ein“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 9). So bewirkt z. B. die Entwicklung der Technik, die zunehmende Mechanisierung der Produktion im Kapitalismus, daß die Weise der Gütererzeugung sich immer mehr vergesellschaftet. Dies wird in Großbetrieben, Großorganisationen und in der Massenproduktion deutlich sichtbar. Aber die Aneignung des Ertrages, und daher die Bestimmung des Produktionszwecks, bleibt eine private. Zur Überwindung dieses Widerspruchs [S. 396]muß das Privateigentum an Produktionsmitteln überhaupt abgeschafft werden. Dies geschieht durch die sozialistische Revolution. Die sozialistische Revolution ist die höchste und damit letzte Form der sozialen Revolutionen. Als soziale Revolution werden solche gesellschaftlichen Umwälzungen verstanden, bei denen die eine herrschende Klasse durch eine neue herrschende Klasse abgelöst wird. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal einer Klasse ist ihr Verhältnis zu den Produktionsmitteln, das wiederum im wesentlichen ein Eigentumsverhältnis ist. Alle anderen Verhältnisse, etwa schichtenspezifische, lassen sich daraus ableiten. So gesehen stellt sich für den ML. die Geschichte als eine „Geschichte von Klassenkämpfen“ dar, die identisch ist mit der Entwicklung der Formen des Privateigentums an Produktionsmitteln. 3. Die fünf Gesellschaftsformationen Die Entwicklung erfolgt im Rahmen der dialektischen Bewegungsgesetze (s.o.) in fünf Stufen: Urgesellschaft: kein Privateigentum an Produktionsmitteln, da noch keine nennenswerten vorhanden; Sklavenhaltergesellschaft: Privateigentum an Werkzeugen sowie den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven; Feudalismus: Privateigentum vor allem an Boden, Rohstoffen sowie den Leibeigenen; Kapitalismus: Privateigentum an Kapital in Form von Geld, Maschinen und menschlicher Arbeitskraft. Äußerste Zuspitzung des Klassenantagonismus in Gestalt der Bourgeoisie (Ausbeuterklasse, den Mehrwert der Lohnarbeiter zurückhaltend) und des Proletariats, der „Klasse mit radikalen Ketten“, an der das „Unrecht schlechthin“ verübt wird; Kommunismus (Vorstufe Sozialismus): Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln durch deren Vergesellschaftung, und damit Negation der Negation, d.h. Rückkehr zum Urzustand auf höherer Ebene, auf welcher der Kreislauf des Arbeitsprozesses wieder geschlossen ist, und damit auch Abschluß der „Vorgeschichte der Menschheit“. c) Wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus 1. Sozialismus oder die Diktatur des Proletariats Hauptfrage des wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus ist die Frage nach der Gesetzmäßigkeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus. In dieser Frage vor allem unterscheiden sich Marxismus und Leninismus. Der verbindende Grundgedanke ist aber folgender: Aus den antagonistischen Klassengegensätzen zwischen Bourgeoisie und Proletariat ergibt sich, daß die sozialistische Revolution nur gewaltsam sein kann. Denn die herrschenden Klassen setzen der Veränderung der Produktionsverhältnisse Widerstand entgegen und benutzen dazu vor allem den Zwangsapparat des Staates. In der Übergangsphase muß daher das Proletariat den Staatsapparat erobern und gegen die noch vorhandenen Reste der Bourgeoisie, und zwar sowohl gegen deren ökonomische, politische als auch ideologische Erscheinungsformen (Revisionismus), als Instrument der Macht einsetzen. Diese Diktatur des Proletariats unterscheidet sich dem Anspruch nach insofern von bisherigen Diktaturen, als sie eine Herrschaft der Mehrheit über eine Minderheit bedeutet. Marx selbst wollte über taktische Einzelheiten dieser Diktatur keine verbindlichen Aussagen für die Zukunft machen. Er glaubte, daß diese Übergangsphase ohnehin sehr kurz sei. In der Schrift „Klassenkämpfe in Frankreich“ empfahl er das Modell der Pariser Kommune: Die Länder sollten sich föderativ auf freiwilliger Basis organisieren; abgestufte Organe der direkten Demokratie nehmen zugleich legislative wie exekutive Aufgaben wahr; die Beamten sind abhängige Organe des organisierten Volkes und sollen nicht besser als Facharbeiter bezahlt werden; wie auch die Vertreter der Polizei unterliegen sie der ständigen Kontrolle der Kommunen und sind jederzeit absetzbar; die Delegierten der Kommunen werden in Urwählerversammlungen gewählt und sind ebenfalls jederzeit ab wählbar. Das zeigt, daß Marx — wie übrigens auch Engels (vgl. „Kritik des Erfurter Programms“, 1891) — Diktatur gegenüber der Bourgeoisie und Demokratie innerhalb der proletarischen Organisationen für vereinbar hielt. Anders Lenin: Unter den Bedingungen des zaristischen Rußlands, in dem soziologisch von einer Mehrheit des Proletariats nicht die Rede sein konnte, entwickelte er vor allem in der Schrift „Staat und Revolution“ (1917) die Diktatur des Proletariats [S. 397]zu einer geschlossenen Revolutionstheorie. Darin wird der Diktaturbegriff in seiner traditionellen machttechnischen Bedeutung verstanden, d.h. in Praxis Diktatur einer Minderheit über eine Mehrheit, wobei die Minderheit sich als potentielle Mehrheit versteht. Mit dieser inhaltlichen Änderung des Diktaturbegriffs hängt eng zusammen die ebenfalls von Lenin entwickelte Theorie der „Partei neuen Typs“ („Was tun?“, 1902). Deren Hauptmerkmale sind: 1) Die Partei ist der „bewußte Vortrupp der Arbeiterklasse“. Sie rekrutiert sich infolgedessen historisch gesehen zunächst aus der sozialen Schicht der Intelligenz, die einerseits das richtige proletarische Bewußtsein entwickeln, bewahren und verbreiten soll, andererseits die Organisation der proletarischen Bewegung zu übernehmen hat. 2) Die Partei ist der „organisierte Vortrupp der Arbeiterklasse“, d.h. sie ist einheitlich bis in die kleinsten sozialen Grundeinheiten („Zellen“) organisiert. 3) Das organisatorische Grundprinzip ist der demokratische Zentralismus. Auf Grund der spezifischen historischen und nationalen Bedingungen unterscheidet der ML. heute zwei Typen der Diktatur des Proletariats: die Sowjetmacht und die Volksdemokratie. 2. Die Entwicklungsphasen des Sozialismus Angesichts der relativ ungebrochenen Kraft des „imperialistischen Monopolkapitalismus“ nach dem ersten Weltkrieg sah sich der ML. zu einer weiteren Modifizierung der marxschen Lehre gezwungen: Im Unterschied zu der Annahme von Marx und Engels, daß die entwickelten Länder zur gleichen Zeit zum Sozialismus übergehen würden, wurde die These vom sozialistischen Sieg in einem Staat entwickelt; das imperialistische Weltsystem soll nach und nach an seinen schwächsten Gliedern durchbrochen werden. Diese These wird zwar Lenin zugesprochen, tatsächlich wurde sie aber besonders von Stalin propagiert. Heute wird aus dem noch immer währenden „erbitterten Kampf gegen den staatsmonopolistischen Kapitalismus“ der Schluß gezogen, daß der Sozialismus nicht eine kurzfristige Übergangsphase in der Entwicklung der Gesellschaft sei, sondern eine relativ selbständige sozialökonomische Formation, die sich auf ihren „eigenen Grundlagen“ entwickle. Die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei beschränke sich darum nicht auf die Negation des Kapitalismus, vielmehr sei infolge ihrer wachsenden „sozialpolitischen Funktion“ im gesamtgesellschaftlichen Erkenntnis-, Planungs- und Leitungsprozeß ihre Verstärkung erforderlich. Dasselbe gelte für den Staat: „Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist nicht durch „Entstaatlichung“ oder „Absterben des Staates“ zu verwirklichen. Der sozialistische Staat wird vielmehr neue Aufgaben übernehmen und durchführen müssen, um alle Teilbereiche und damit das Gesamtsystem so zu gestalten, daß die materielle und geistige Überlegenheit des Sozialismus nachgewiesen wird“ (DZfPh, 16. Jg., II. 6, 1968, S. 57). Die erste Aufbauphase ist gekennzeichnet durch das Klassenbündnis zwischen Industriearbeiterschaft und Bauern. Der Existenz von mehreren Klassen entsprechend gibt es hier noch mehrere Formen des gesellschaftlichen Eigentums: das gesamtgesellschaftliche, das genossenschaftliche sowie Reste privatwirtschaftlichen Eigentums. Da das Entwicklungsniveau der Produktivkräfte noch relativ gering ist, überwiegt die materielle Interessiertheit als Anreiz vor dem gesellschaftlich-moralischen, und die Verteilung der Güter erfolgt nach dem Prinzip: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Leistungen.“ Ebenso findet in dieser Phase das Wertgesetz seine volle Anwendung. Die erste Aufbauphase vollzieht sich in zwei Etappen: 1) Aufbau und Behauptung des Sozialismus in der Sowjetunion im Kampfe gegen den Imperialismus (etwa 1917–1945); 2) Herausbildung des sozialistischen Weltsystems und Umschlag des Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus (1945–1956). Die zweite Phase, „der umfassende Aufbau des Sozialismus“, wird im wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt: „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“, militärische Überlegenheit des sozialistischen Lagers, technische Revolution. Daraus ergeben sich für die marx.-len. Partei die Aufgaben: 1) international: Politik der „friedlichen Koexistenz“ bei Verschärfung des internationalen Klassenkampfes auf den Gebieten der Ökonomie, der Ideologie und der Kultur. Weiter erfordert der internationale Charakter der technischen Revolution eine qualitativ [S. 398]höhere Form der internationalen Arbeitsteilung. 2) im Innern: Schutz des sozialistischen Eigentums und Entwicklung der Verteidigungsbereitschaft gegen mögliche imperialistische Überfälle. Volle Entfaltung der Wissenschaft als Produktivkraft; Einholen bzw. Überflügeln des wissenschaftlich-technischen Vorlaufs des Imperialismus; allseitige Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, insbesondere die Entwicklung des sozialistischen ➝Bewußtseins. Der „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und damit der Beginn der zweiten Phase wurde in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 in Verbindung mit dem Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung verkündet. „Das komplizierteste und wichtigste Entwicklungsproblem der sozialistischen Demokratie ist die Herstellung der Einheit von zentraler staatlicher Planung grundsätzlicher gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und selbständiger, eigenverantwortlicher Planung und Leitung durch die sozialistischen Warenproduzenten“ (DZfPh, ebd., S. 657). 3. Der wissenschaftliche Kommunismus Nach der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus beginnt erst die eigentliche Geschichte der Menschheit, der Kommunismus. Während Marx diese Epoche noch mehr philosophisch charakterisierte als eine Vernichtung der „Fremdheit“, mit der sich die Menschen zu ihrem eigenen Produkt sowie gegenseitig verhalten (Marx/Engels, Werke, Bd. 3, S. 35), sind es heute mehr pragmatische Kriterien, die zu ihrer Bestimmung genannt werden. Das Verteilungsprinzip lautet jetzt: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“; es gibt keine Klassen mehr; die Produktionsmittel sind einheitliches Volkseigentum; die Unterschiede zwischen Stadt und Land sind aufgehoben; körperliche und geistige Arbeit sind verschmolzen, die Intelligenz hört auf, eine besondere soziale Schicht zu sein; der Charakter der Arbeit ist nun ein ganz anderer: Der Mensch tritt mit der Vollendung der Automation aus dem naturwüchsigen Produktionsprozeß heraus und leitet diesen nur noch nach seinen Zielvorstellungen an; die Arbeit ist nur noch schöpferische und wird zum „hauptsächlichen Lebensbedürfnis des Menschen“. Nach dem Selbstverständnis des ML. hat der Aufbau des Kommunismus in der SU seit dem XXII. Parteitag der KPdSU schon begonnen. Freilich ist auch in dem dort entwickelten Programm für die Jahre 1961 bis 1980 von einem „Absterben des Staates“, wie es sich Marx und Engels vorstellten, nicht die Rede. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1962, Moritz Diesterweg. 204 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lemberg, Eugen: Ideologische Wandlungen im Marxismus-Leninismus Osteuropas. Stuttgart 1967, Klett. 112 S. Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Leonhard, Wolfgang: Kreml ohne Stalin. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 648 S. u. 25 Abb. Meissner, Boris: Sowjetdemokratie und bolschewistische Parteidiktatur. Berlin 1963, Colloquium-Verlag. 192 S. Nollau, Günther: Zerfall des Weltkommunismus — Einheit oder Polyzentrismus. Köln 1963, Kiepenheuer und Witsch. 154 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III… 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 248 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Stolz, Otto: Sozialistische Errungenschaften für den Arbeiter? 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 79 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1958, Karl Alber. 771 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 390–398 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MASSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 I. Grundlagen des Marxismus-Leninismus Der ML. ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er versteht sich bewußt als Ideologie der Arbeiterklasse. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse…
DDR A-Z 1969
Entfremdung (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei. Politisch ist die Diskussion um den Begriff der E. deshalb von Bedeutung, weil in ihr die Forderungen der osteuropäischen Intelligenz sichtbar werden, endlich auch im kulturellen Bereich Reformen zuzulassen. Historisch sind Konzeption und Begriff der E. vor allem von Rousseau, Fichte, Hegel, Schelling, Feuerbach und Marx ausgebildet worden. E. geht jedoch letztlich auf gnostische und orphisch-platonische Vorstellungen zurück. In zahlreichen naturrechtlichen Vertragstheorien steht der Begriff der E. für den Verlust bzw. die Übertragung der ursprünglichen Freiheit an eine durch Vertrag entstandene Gesellschaft. Besonders der junge Marx hat, im Anschluß an Hegel, den ökonomischen und politischen Kern der E. des Menschen herausgearbeitet: Dem Arbeiter ist seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit entfremdet (Arbeit). Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin. Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet für Marx nicht nur die Individualität des Menschen, sondern auch die der Dinge. Für Marx trifft die durch die Arbeitsteilung bedingte E. nicht nur den arbeitenden Menschen, sondern „Herrn“ und „Knecht“ gleichermaßen und damit die gesamte Menschheit. Die E. ist der Ausdruck einer konfliktgeladenen Welt. Sie manifestiert sich in der Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen, in Stadt und Land, in Kopfarbeiter und Handarbeiter. Die E. kann deshalb letztlich nur aufgehoben worden durch die universale Revolution. In der marxistischen Philosophie der Gegenwart lassen sich heute zwei Gruppen hinsichtlich des E.-Problems unterscheiden: die Revisionisten (Ernst Fischer, Wolfgang Heise, Georg Klaus), die behaupten, daß der Mensch auch in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das „Wertgesetz“ seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander existierten, neben dem Staatseigentum etwa das Genossenschaftseigentum, solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In der marxistischen Philosophie der letzten Jahre ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, verengt worden. Der Technikphilosoph Georg Klaus (Ost-Berlin) unterscheidet zwischen gesellschaftlicher und technischer E. „Die gesellschaftliche E. des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische E. hängt mit dieser gesellschaftlichen E. zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische E. des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche und gei[S. 170]stige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen“ (Georg Klaus, „Kybernetik in philosophischer Sicht“, 2. Aufl., S. 430). Klaus hat neben der angegebenen Differenzierung Marx' Begriff der E. auch als „Entäußerung“ im Sinne Hegels gefaßt. Entäußerung wird als eine Form der unendlichen schöpferischen Lern-)Möglichkeit des Menschen begriffen (Kybernetik). Die Revisionisten haben mit Hilfe des Begriffs der E. die bürokratischen Erstarrungen des Parteiapparates der SED zu kritisieren gesucht. Die Dogmatiker (Alfred Kurella, E. M. Sitnikov, T. I. Ojzerman) behaupten dagegen, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der „sozialistischen Gesellschaft“ noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die „sozialistische Gesellschaft“. Ferner ist nach Ansicht der Dogmatiker der Begriff der E. eine „historische Kategorie“ und somit nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung anzuwenden. Erscheinungen des Personenkults und Entartungen der Bürokratie seien mit diesem Begriff nicht zu erfassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 169–170 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntnazifizierungSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei.…
DDR A-Z 1969
Schiffahrt (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieben der Binnen-Sch. nur Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Inzwischen wurden auf den Binnenwerften in größerer Anzahl Motorgüterschiffe, motorisierte Schleppkähne, Schleppkähne und — seit 1963 — sog. Schubboote gebaut und in Dienst gestellt. Von der jetzt etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich 40 v. H. im Besitz von rund 400 privaten Schiffseignern. Der Einsatz der Binnenflotte wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der „DDR“. Die privaten Schiffseigner können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Durch langfristige Charterverträge ist ein halbstaatlicher Sektor in der Binnen-Sch. entstanden. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Binnen-Sch. und Wasserstraßen im Ministerium für Verkehrswesen. Der Leistungsanteil der Binnen-Sch. am Gütertransport ist gegenüber der Vorkriegszeit um vier Fünftel zurückgegangen. Wesentliche Ursachen für den Rückgang nach dem Kriege waren u.a. die nach der Spaltung Deutschlands ungünstige Lage der Wasserstraßen zu den Industriezentren und der fehlende Anschluß der Wasserstraßen an die Seehäfen (Häfen). Die allgemeine Einführung der modernen Schub-Sch. hat zur Voraussetzung die Begradigung der Wasserstraßen und die Konzentrierung des Güterumschlags auf wenige leistungsfähige Binnenhäfen. Die dafür erforderlichen Arbeiten sind im Gange. Bis 1970 sollen zwei Drittel aller Binnenschiffahrts-Transporte von der Schub-Sch. übernommen sein. Mitte 1967 befanden sich 75 Schubboote im Dienst. Ihr Anteil an der Gütertransportmenge betrug 1967 bereits 42 v. H. Die Binnenfahrgast-Sch. konzentriert sich auf die Elbe und die Gewässer um Berlin. Sie verfügt über etwa 170 Schiffe mit 32.000 Plätzen. 1967 sind 9 Mill. Personen befördert worden. b) Seeschiffahrt. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der „DDR“ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Durch Kriegsschäden und Reparationen ging die gesamte Hochseeflotte verloren. Ab Kriegsende bis 1949 wurden auf den Werften der Zone zunächst nur Schiffe für die SU repariert (Schiffbau). Ab 1949 begann der Ausbau der Werften und anschließend der Neubau von Schiffen auch für den eigenen Bedarf. Bis Mitte 1967 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte, z. T. durch Ankauf von Alttonnage, auf rd. 679.000 BRT (Vergleich: Die BRD hatte einen Schiffsbestand von rd. 6 Mill. t). Im einzelnen verfügte die „DDR“ über: Die Tanker wurden von der SU geliefert. 1966 wurden damit rd. 2 Mill. t Erdöl aus dem Nahen Osten und den sowjet. Schwarzmeer- und Ostseehäfen importiert. Die beiden Fahrgastschiffe bieten je 950 Passagieren Platz. Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Für die Abfertigung in- und ausländischer Schiffe in den Häfen ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Sitz Rostock) zuständig. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft des Ministeriums für Verkehrswesen. Wirtschaftliches Leitungsorgan ist die Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft in Rostock. [S. 545]Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraumes unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Indien, Indonesien, Ostafrika, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Gemeinschaftslinien mit anderen Sowjetblockländern sind eingerichtet nach der Sowjetunion, Finnland, Kuba und Ägypten. In einigen Welthäfen hat die Deutsche Seereederei eigene Agenturen. Der Transportleistungsanteil der „DDR“-Hochseeflotte am Außenhandel über See betrug 1966 rd. ein Drittel. Don vorliegenden Plänen zufolge soll die Hochseeflotte bis 1970 auf rd. 950.000 BRT ausgebaut werden. Der Ankauf von weiteren Altschiffen im Ausland ist vorgesehen. (Verkehr) Literaturangaben Legahn, Ernst: Sozialistische Seeschiffahrt. Volkseigene Seewirtschaft. Kapitän und Kollektiv. Hamburg 1968, Wulf. 192 S. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 544–545 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchiffbauSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieben der Binnen-Sch. nur Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Inzwischen wurden auf den Binnenwerften in größerer Anzahl Motorgüterschiffe, motorisierte Schleppkähne, Schleppkähne und — seit 1963 — sog. Schubboote gebaut und in Dienst gestellt. Von der jetzt etwa…