DDR A-Z 1969

Parteilehrjahr der SED (1969)

Siehe auch: Parteilehrjahr: 1953 1954 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Schulung der Mitgl. und Kandidaten. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950. Während in den ersten vier Parteilehrjahren der Stalin-Kult in der SED auf dem Höhepunkt stand, setzte sich im 5. und 6. Lehrjahr die Forderung durch, „in der propagandistischen Tätigkeit ernste Erscheinungen des abstrakten Dogmatismus und der Buchstabengelehrtheit zu überwinden“. Seit 1956 stärkere Orientierung auf Fragen der praktischen Parteipolitik, wobei im Lehrstoff die politische Ökonomie, die Stärkung und Festigung der „DDR“ und die militärpolitische Propaganda in den Vordergrund gerückt wurden. Eine neue Etappe der innerparteilichen Schulungsarbeit begann 1968. Mit dem Beschluß des ZK der SED vom 24. 4. 1968 wurde das P. erstmals auf 2 Jahre ausgedehnt (1968/70) und die innerparteiliche Schulungsarbeit damit konsequent der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung angepaßt. Darüber hinaus wurde auch die Thematik des P. den gegenwärtigen ideologischen sowie innen- und außenpolitischen Bedürfnissen und Zielsetzungen der SED angepaßt. Für die Partei geht es darum, durch eine verstärkte Indoktrination der ideologischen Erosion innerhalb des Ostblocks sowie der Auflockerung der Bündnissysteme entgegenzutreten und die absolute Führungsrolle der Partei sowie die Einheit der kommunistischen Weltbewegung bei gleichzeitiger Anerkennung der Führungsrolle der KPdSU zu verteidigen. Dementsprechend sind die folgenden Themen in den Mittelpunkt des P. zu stellen: [S. 462]„Die DDR — der sozialistische Staat deutscher Nation; die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; theoretische und praktische Grundprobleme des ökonomischen Systems des Sozialismus; Strategie und Taktik der SED im Kampf gegen das staatsmonopolistische System in Westdeutschland; die Sowjetunion, die entscheidende Kraft im sozialistischen Weltsystem.“ Teilnahme am P. ist für alle Mitgl. und Kandidaten Pflicht. Die Beteiligung von Parteilosen ist erwünscht. Der Unterricht findet einmal monatlich statt. Unterrichtsformen: Lektionen, Seminare, Zirkel und für höhere Funktionäre Vorträge, Konsultationen und wissenschaftliche Konferenzen. Über Anwesenheit und Beteiligung am Unterricht werden genaue Aufzeichnungen geführt. Diese gehen an die Parteileitungen und werden den Personalakten zugefügt. (Kader) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 461–462 Parteikontrollkommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilichkeit

Siehe auch: Parteilehrjahr: 1953 1954 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Schulung der Mitgl. und Kandidaten. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950. Während in den ersten vier Parteilehrjahren der Stalin-Kult in der SED auf dem Höhepunkt stand, setzte sich im 5. und 6. Lehrjahr die Forderung durch, „in der propagandistischen Tätigkeit ernste Erscheinungen des abstrakten…

DDR A-Z 1969

Militärstrafrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M. geschaffen. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — kam eine Reihe neuer Straftatbestände, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. In das neue Strafgesetzbuch wird das M. als 9. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 251 ff.) übernommen, womit „die Einheitlichkeit unseres Strafrechts dokumentiert und verdeutlicht (wird), daß es in der DDR kein Sonderstrafrecht für Militärpersonen gibt“ („Neue Justiz“ 1967, S. 159). Die bereits bestehenden Straftatbestände und Strafdrohungen wurden gegenüber dem Militärstrafgesetz von 1962 nicht wesentlich verändert. Neu aufgenommen wurde der Tatbestand der Meuterei, dessen Strafdrohung von Strafarrest bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geht. Die Pflicht zur [S. 423]Anzeige einer Fahnenflucht wurde als „generelle staatsbürgerliche Pflicht“ ausgestaltet, deren Verletzung nach § 225 StGB (Unterlassung der Anzeige) strafbar ist. Weitere neue Straftatbestände sind: Mißhandlung von Unterstellten, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Parlamentäre und die in § 276 StGB geregelten „Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson“. Danach ist die freiwillige Unterstützung feindlicher Maßnahmen, „die militärischen Charakter tragen oder militärisch zweckbestimmt sind oder die in anderer Weise der DDR oder einem mit ihr verbündeten Staat Schaden zufügen können“, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Waffendienst einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson gegen die „DDR“ oder ihre Verbündeten zieht Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren nach sich. Beim Tatbestand der unerlaubten Entfernung wurde die die Strafbarkeit begründende 48-Stunden-Grenze auf 24 Stunden verkürzt. Der in den Strafbestimmungen zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß jeder Befehl eines militärischen Vorgesetzten auszuführen ist, wird dort eingeschränkt, wo die Befehlsausführung offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder die Strafgesetze verstoßen würde (§ 258 StGB). Im übrigen stellt aber § 258, Abs.~1 den im M. bisher nicht bekannten Rechtfertigungsgrund des „Handelns auf Befehl“ heraus. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Die schon vom Militärstrafgesetz gegenüber den Bestimmungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes vorgenommene Erweiterung des Strafrahmens bleibt im neuen Strafgesetzbuch bestehen. Der normale Strafrahmen umfaßt die Verurteilung auf ➝Bewährung, den Strafarrest und die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. In besonders schweren Fällen der Fahnenflucht, Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feind, Befehlsverweigerung, der Meuterei, des Angriffs auf Vorgesetzte, Wachen und Streifen, der Schändung Gefallener und des Mißbrauchs der Lage Verwundeter, der Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet und des Waffendienstes eines in feindlicher Gefangenschaft Geratenen gegen die „DDR“ kann auf lebenslange Zuchthaus- oder auf Todesstrafe erkannt werden. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 422–423 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärtechnische Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M.…

DDR A-Z 1969

Menschenhandel, Staatsfeindlicher (1969)

Seit Sommer 1961 verschwanden in der SED-Propaganda die Ausdrücke Republikflucht und Abwerbung. Es sollte nicht zugegeben werden, daß Tausende von Bürgern die Zustände in der „DDR“ als so unerträglich empfanden, daß sie unter Zurücklassung ihrer Habe und Aufgabe ihrer Heimat in den Westen flüchteten. Ein neuer Begriff mußte geprägt werden. Zur propagandistischen Vorbereitung und zur Rechtfertigung der Absperrungsmaßnahmen (Mauer) in Berlin erfand die SED deshalb „Menschenhändler“ und „Kopfjäger“, die angeblich im Auftrage „westlicher Agentenorganisationen“ Zonenbewohner durch Drohungen oder Versprechungen nach dem Westen lockten. Die Existenz solcher Personen sollte mit zwei Prozessen vor dem Obersten Gericht nachgewiesen werden. Die Angeklagten hatten nichts weiter getan, als den Versuch unternommen, Angehörigen oder Freunden bei der Flucht nach Berlin (West) zu helfen. Trotzdem stellte das OG in seinem Urteil fest: „West-Berlin spielt heute — wie einst Shanghai — die Rolle des Hauptumschlagplatzes im M. Zahlreiche westdeutsche Dienststellen und Organisationen, die sich rechtswidrig in Westberlin befinden, nutzen die gegenwärtige Lage aus, mitten im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik M. zu treiben“ („Neue Justiz“ 1961, S. 550). In einem Urteil vom 11. 7. 1963 („Neue Justiz“ 1964, S. 125) spricht das OG von „organisiertem M.“. Der Straftatbestand des SM. ist nunmehr in § 105 des neuen Strafgesetzbuchs enthalten, womit § 21 StEG (Abwerbung) abgelöst wird. SM. kann in zwei Formen begangen werden: 1. mit der Zielsetzung, die „DDR“ zu schädigen. Dabei genügt es, daß die Schädigung dadurch erreicht werden soll, daß der Abzuwerbende das Gebiet der „DDR“ verläßt; 2. in Zusammenhang mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, die einen Kampf gegen die „DDR“ führen, oder wenn ein solcher Zusammenhang mit Wirtschaftsunternehmen oder deren Vertretern besteht. Wie § 21 StEG ist auch § 105 StGB als Unternehmenstatbestand gestaltet. Damit soll erreicht werden, daß „das Mitwirken am M. in jeder Weise erfaßt werden kann“ („Neue Justiz“ 1967, S. 273). An Stelle der von § 21 StEG verwendeten Formulierung „zum Verlassen der DDR zu verleiten“ wird der Tatbestand mit „abzuwerben, zu verschleppen, auszuschleusen“ beschrieben. Zusätzlich wird auch das Unternehmen, jemanden an der Rückkehr in die „DDR“ zu verhindern, als SM. unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung für alle Formen des SM. ist Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren. Für die Abgrenzung des SM. zu dem an anderer Stelle im StGB geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel soll die Zielsetzung des Täters (Schädigung der „DDR“) sowie das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Zusam[S. 409]menhangs zwischen der Tat und den erwähnten Organisationen, Gruppen usw. entscheidend sein. Die früher in § 21 StEG enthaltene Alternative der Verleitung zum Verlassen der „DDR“ zum Zwecke des Dienstes in Söldnerformationen wurde in § 105 StGB nicht aufgenommen, sie ist in § 87 („Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste“) enthalten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 408–409 Meliorationswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Menschenraub

Seit Sommer 1961 verschwanden in der SED-Propaganda die Ausdrücke Republikflucht und Abwerbung. Es sollte nicht zugegeben werden, daß Tausende von Bürgern die Zustände in der „DDR“ als so unerträglich empfanden, daß sie unter Zurücklassung ihrer Habe und Aufgabe ihrer Heimat in den Westen flüchteten. Ein neuer Begriff mußte geprägt werden. Zur propagandistischen Vorbereitung und zur Rechtfertigung der Absperrungsmaßnahmen (Mauer) in Berlin erfand die SED deshalb „Menschenhändler“ und…

DDR A-Z 1969

1969: H

Haase, Erich Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Haftstrafe Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbritter, Walter Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsfondsabgabe Handelsgesetzbuch Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomischer Rat Handelsrecht Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen Handschellengesetz Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Hanke, Brunhilde Hans-Beimler-Medaille Hauptbuchhalter Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Hausgemeinschaften Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haushaltsbuch Haushaltsorganisationen Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Heidenreich, Gerhard Heilbehandlung, Freie Heimatgeschichte Heimatschutz Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Heintze, Horst Heinz, Wolfgang Held der Arbeit Hemmerling, Joachim, Prof. Dr. Hennecke, Adolf Hennigsdorf Herforth, Lieselott, Prof., Dr.-Ing. Herrmann, Joachim Herstellerabgabepreise (HAP) Hetze Heynisch, Werner Histomat Historikergesellschaft Historischer Materialismus HO Hochschule für Ökonomie Hochschulen Hochschullehrer Hochverrat Hoffmann, Karl-Heinz Höherversicherung Holzindustrie Holzmacher, Gerda Homann, Heinrich Honecker, Erich Honecker, Margot (geb. Feist) Hörnig, Hannes Horte und Internate Hotel- und Gaststättengewerbe HO-Wismut Hoyerswerda Hufeland-Medaille Humboldt-Universität zu Berlin HVA HVDGP HVDVP HVS Hygiene-Inspektion Hypotheken

Haase, Erich Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Haftstrafe Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbritter, Walter Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsfondsabgabe Handelsgesetzbuch Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomischer Rat Handelsrecht Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen …

DDR A-Z 1969

Ablieferungspflicht (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute System der zentralen Erfassung unterschied in der Daseinsperiode privat-bäuerlicher Betriebe zwei Formen der A.: Nach dem Ablieferungsbescheid der Verwaltungsbehörden wurden Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Ölsaaten, Speisehülsenfrüchte, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle erfaßt: auf der Grundlage von Verträgen, die die Verwaltungsorgane mit den Erzeugern abschlossen, erfolgte die Erfassung von Spezial- oder Sonderkulturen (sog. technische Kulturen), wie Zuckerrüben, Faser[S. 10]pflanzen, Tabak, Obst, Arznei- und Gewürzpflanzen, Korbweiden, Mohnkapseln. Die Ablieferungsmengen (Normen) wurden in der Regel je Flächeneinheit festgesetzt (Hektarveranlagung). Trotz einer gewissen Differenzierung wurde dies weitgehend schematisch durchgeführt. Durch die besondere Staffelung der Normsätze, die im Gegensatz zu den normalen Leistungsverhältnissen im „privaten Sektor“ der Landwirtschaft so festgesetzt waren, daß sie bei pflanzlichen und tierischen Produkten mit der Betriebsgröße progressiv anstiegen, wurde zusammen mit dem Agrarpreissystem ein Steuerungsmittel des Klassenkampfes auf dem Lande ausgebaut — zumal Nichterfüllung der A. strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht (Wirtschaftsstrafrecht) —, das mit der Kollektivierung sein Ziel erreichte. Gegenüber den Normen, die für die einzelbäuerlichen Betriebe vor der Kollektivierung galten, war das Ablieferungssoll der LPG ermäßigt, während das der VEG seit jeher gesondert festgesetzt wird. Seit der Totalkollektivierung wurde die A. der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe gänzlich auf die Vertragsform verlagert, d.h., sie wird durch Jahresverträge begründet, die von den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben einerseits mit den VEAB und den anderen mit der Erfassung und dem freien ➝Aufkauf beauftragten Betrieben (Molkereien, Zuckerfabriken u.a.) andererseits abgeschlossen werden müssen (VO über die Erweiterung des Vertragssystems mit den LPG vom 28. 1. 1960 und ergänzende Regelungen). Die volle Übereinstimmung dieser Verträge mit dem Volkswirtschaftsplan bzw. dem Plan der Marktproduktion sowie mit den Betriebsplänen der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe ist zwingend. Die gesetzliche A. erstreckt sich also auf die in den zentralen Plänen festgelegten Gesamtmengen des staatlichen ➝Aufkommens. Die Mengenveranlagung der Betriebseinheiten erfolgt durch die von den Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte bestätigten Betriebspläne. Es wird angestrebt, auch die Lieferung tierischer Erzeugnisse aus den persönlichen ➝Hauswirtschaften auf der Grundlage von vertraglichen Gesamtvereinbarungen mit den Vorständen der LPG~III zu organisieren. (Rückführungsbetrag) Literaturangaben Merkel, Konrad: Agrarproduktion im zwischenvolkswirtschaftlichen Vergleich — Auswertungsprobleme der Statistik am Beispiel des geteilten Deutschland. Berlin 1963, Duncker und Humblot. 105 S. m. 50 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 9–10 ABI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ablieferungssoll

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute…

DDR A-Z 1969

Kampflied (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Lied, die einfachste, jedermann zugängliche und zudem gemeinschaft-erzeugende Form künstlerisch-reproduktiver Betätigung, hat als K. in allen revolutionären Bewegungen von jeher hervorragende Bedeutung gehabt. Im gegenwärtigen Entwicklungsstadium des Kommunismus, und daher auch in Mitteldeutschland, ist das K. mit seinen nach wie vor straßenwirksamen, aber auch vom Singstil der Jugendbewegung und dem „Liedgut“ des Nationalsozialismus beeinflußten textlichen und musikalischen Elementen in den Konzertsaal eingezogen, vor allem aber zum wesentlichen Bestandteil parteilicher Festgestaltung geworden. Das Volkslied wird als Klassenlied verstanden (Volkslieder „müssen in letzter Instanz vom Volk in schöpferischer Tätigkeit ausgegangen“ und „unter Kollektiven von Werktätigen eine längere Zeitspanne volkläufig sein oder gewesen sein“ E. H. Meyer, Prof. f. Musiksoziologie a. d. Humboldt-Universität) und muß als Massenlied wirksam sein; die Unterschiede zwischen Programm- und Gebrauchsmusik, auch zwischen künstlerischer und laienhafter Darbietung werden verwischt, der „Bitterfelder Weg“ (Schreibende ➝Arbeiter, Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler) wird auch in der Musik eingeschlagen. Beim Ministerium für Kultur besteht eine Kommission für Liedschaffen, die als „kollektiver Arbeitgeber“ die „gesamte Neuproduktion und Popularisierung von massenwirksamen Jugend- und Marschliedern“ zu besorgen hat. Das K.-Repertoire wird vom Regime durch Auszeichnungen und Wettbewerbe vermehrt, die Veröffentlichung in den „volkseigenen“ Verlagen (Verlagswesen) unterliegt seiner Steuerung, die Gesang-Ensembles, ohne die kein „volkseigener Betrieb“, keine Formation der bewaffneten Streitkräfte zu denken ist, bringen das K. auf das Podium. Die Tendenz des K., das in Text und Ton Klischee und Banalität nicht scheut, ist heute weniger klassenkämpferisch als „antiwestlich“; Thematik im übrigen: Parteikult, Sowjetfreundschaft, „Friedenskampf“, Fortschrittsglaube („Gagarinismus“), Atheismus, Produktionsaufgebot. (Musik, Agitation und Propaganda, Laienkunst) Literaturangaben König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 323 Kampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Lied, die einfachste, jedermann zugängliche und zudem gemeinschaft-erzeugende Form künstlerisch-reproduktiver Betätigung, hat als K. in allen revolutionären Bewegungen von jeher hervorragende Bedeutung gehabt. Im gegenwärtigen Entwicklungsstadium des Kommunismus, und daher auch in Mitteldeutschland, ist das K. mit seinen nach wie vor straßenwirksamen, aber auch vom Singstil der Jugendbewegung und dem „Liedgut“ des Nationalsozialismus…

DDR A-Z 1969

Bund Deutscher Architekten (BBA) (1969)

Siehe auch: Bund der Architekten der DDR: 1975 1979 Der Fachverband der Architekten und Städtebauer. Gegr. 1952. Er umfaßt gegenwärtig etwa 2.000 Mitglieder. Seine Aufgaben sind die fachliche Diskussion über Fragen des Bauwesens in technischer, ökonomischer und ästhetischer Hinsicht, die Werbung für Fragen der Architektur in der Bevölkerung, Projektkritik, Weiterbildung der Architekten, Ausschreibung und Beurteilung von Wettbewerben, Einflußnahme auf die Ausbildungsgestaltung der Architekturstudenten. Damit ist der BDA das Organ, das die bauwirtschaftlichen, bautechnischen und architektonischen Konzeptionen, die durch die Deutsche Bauakademie verbindlich formuliert werden, in der Arbeit der Architekten durchsetzt. Der BDA ist Mitglied der Union Internationale des Architectes (UIA). Er verleiht die „Schinkel-Medaille“ für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Baukunst. Die organisatorische Gliederung entspricht der vieler anderer Organisationen: eine starke Machtdelegierung nach oben, wobei die Zusammensetzung der Spitze die Kontinuität der Arbeit garantieren soll. Oberstes Organ ist der Bundeskongreß. Er wird alle 4 Jahre vom Bundesvorstand einberufen und bestimmt die allgemeine Politik des BDA. Er kann Änderungen des Statuts vornehmen, die aber der Bestätigung durch das Ministerium für Bauwesen bedürfen. Der letzte (V.) Bundeskongreß war im Mai 1966 (215 ord. Delegierte). Der Bundesvorstand vertritt den Kongreß zwischen seinen Sitzungen. Er wählt aus seiner Mitte das Präsidium, den Präsidenten und bildet Kommissionen für besondere Aufgaben. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ zwischen den Sitzungen des Bundesvorstandes. Es hat als ausführendes Organ das Bundessekretariat, das vom Bundessekretär geleitet wird. Dies ist für die Lenkung und Kontrolle des hauptamtlichen Apparates des BDA zuständig. Der Präsident und sein erster Stellvertreter vertreten den BDA auch nach außen und gegenüber dem Staat. Der Bundesvorstand umfaßt gegenwärtig 69 Mitglieder, das Präsidium 20 Mitglieder. Präsident ist seit Mai 1965 Edmund Collein. Sein Vorgänger seit Gründung war Hanns Hopp, jetzt Ehrenpräsident. Erster Vizepräsident ist Hans Gericke. Dieser Gliederung entsprechen auf territorialer Ebene die Bezirks- und Kreiskonferenzen, die Bezirks- und Kreisvorstände. Daneben gibt es in Betrieben, die mehr als 5 Mitglieder des BDA beschäftigen, noch besondere Betriebsgruppen. Die Arbeit auf regionaler Ebene hat in der Arbeit des Bundes erhebliches Gewicht. Auf dieser Ebene werden mit entsprechenden Parallelstellen des Staates und anderer Fachverbände, mit der Deutschen Agrarwissenschaftlichen Gesellschaft (DAG), der Kammer der Technik (KdT) und dem Verband Bildender Künstler (VBKD) Verträge für bestimmte Aufgaben, meist der Fortbildung, geschlossen. Dieser territorialen Gliederung ist beigeordnet eine nach Fachgruppen, die auf zentraler und regionaler Ebene bestehen. So hat sich z. B. im September 1967 eine „Zentrale Arbeitsgruppe Architektur und Bildende Kunst“ als gemeinsames Organ des BDA und des Verbandes bildender Künstler Deutschlands gebildet, dessen Aufgabe sein soll, unmittelbaren Einfluß auf die Bildung von Baukollektiven zu nehmen, eigene Vorschläge zu Gesetzen auszuarbeiten und die öffentliche Diskussion über dieses Thema zu erweitern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 130 Buchhandlungen, Pädagogische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bund Deutscher Offiziere

Siehe auch: Bund der Architekten der DDR: 1975 1979 Der Fachverband der Architekten und Städtebauer. Gegr. 1952. Er umfaßt gegenwärtig etwa 2.000 Mitglieder. Seine Aufgaben sind die fachliche Diskussion über Fragen des Bauwesens in technischer, ökonomischer und ästhetischer Hinsicht, die Werbung für Fragen der Architektur in der Bevölkerung, Projektkritik, Weiterbildung der Architekten, Ausschreibung und Beurteilung von Wettbewerben, Einflußnahme auf die Ausbildungsgestaltung der…

DDR A-Z 1969

Interzonenverkehr (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 303]Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der Sowjetzone, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich erschwert. Besucher aus der BRD benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der mitteldeutschen Behörden, die von den drüben wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden muß. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der BRD benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in Mitteldeutschland Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich der reguläre I. zu beträchtlichem Ausmaß. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich war, während Ausreisende für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen mußten. Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den Reiseverkehr in die BRD einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurde diese Maßnahme noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. Durch das „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) wurde jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter Strafe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD hatten, die ohne polizeiliche Abmeldung die „DDR“ verlassen hatten, wurde die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem mußten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig waren, vorgelegt werden. Infolge dieser Maßnahmen ging der I. schlagartig zurück. Nur in den Hauptreisezeiten der folgenden Jahre hat der Besucherverkehr aus der „DDR“ gegenüber den anderen Monaten des jeweiligen Jahres zugenommen. Die Besucherzahlen der früheren Jahre wurden jedoch bei weitem nicht mehr erreicht. Seit Frühjahr 1959 wurden die Anträge auf Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der BRD den in allen Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers geflüchtet war, wurde der Antrag abgelehnt. In letzter Instanz entschieden die „Volkspolizei-Kreisämter“. Die Errichtung der Mauer in Berlin und die unmittelbar darauf folgenden Sperrmaßnahmen an der Demarkationslinie nach dem 13. August 1961 brachten eine erneute rigorose Drosselung des Besucherverkehrs aus der „DDR“. Bei den wenigen Personen, die noch in die BRD oder nach West-Berlin reisen dürfen, handelt es sich überwiegend um Funktionäre, Eisenbahner, Kraftfahrer und Schiffer. Der I. zwischen der BRD und West-Berlin wird streng überwacht. Kontakte mit der mitteldeutschen Bevölkerung sind nicht gestattet. Ab 1963 wurden im Rahmen des Besucherverkehrs auch solche Personen einbezogen, die legal in die BRD oder nach West-Berlin übersiedelten. 1963 und 1964 handelte es sich um jeweils rd. 30.000 Menschen, während es 1965 knapp 18.000, 1966 etwa 16.100 und 1967 rd. 13.300 waren. 1968 handelte es sich um 9.500 Personen. Zu fast 80 v. H. waren es Rentner, d.h. Personen über 65 Jahre, der Rest entfiel auf sonstige gebrechliche Personen. Für den Verkehr über die Demarkationslinie sind zur Zeit die nachstehenden Übergangsstellen geöffnet: Außer den in der Übersicht verzeichneten Übergängen gibt es eine Bahnlinie, auf der die „DDR“ einen Sondergüterverkehr zuläßt. Sie dient jedoch nicht dem Fernverkehr. Es handelt sich um die Übergangsstelle Walkenried/Ellrich. Für den Verkehr auf den Binnenwasserstraßen gibt es die Übergangsstellen Rühen (Mittellandkanal) und Schnackenburg (Elbe). Touristenreisen über die Demarkations[S. 304]linie waren in den letzten Jahren in der BRD sehr beliebt. Dabei war allerdings die Route genau vorgeschrieben, und persönliche Wünsche konnten nicht berücksichtigt werden. Seit Mitte 1967 wurden solche Reisen unterbunden. Mit dem Hinweis, Touristenreisen von Westdeutschen seien in diesem Jahr aus technischen Gründen nicht mehr möglich, wurden die Anfragen westdeutscher Reisebüros zurückgewiesen. Der Besuchsreiseverkehr von Bürgern der BRD in die DDR wird von den DDR-Behörden unter Beschränkung auf nahe Verwandte gestattet. Erforderlich sind lediglich ein Reisepaß und eine Einreisegenehmigung, die von den einladenden Verwandten in der DDR beim zuständigen Rat des Kreises zu beantragen und dem Reisewilligen zuzusenden ist. Nähere Auskünfte über Besuchsreisen in die DDR, insbesondere über die Mitnahme von Zahlungsmitteln und Geschenken sowie von Kraftfahrzeugen, sind dem vom Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen herausgegebenen Merkblatt zu entnehmen, das auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Weitere Auskünfte erteilen Reisebüros, Automobilclubs, Geldinstitute und der Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen in West-Berlin. Im Interzonenpostverkehr sind Geldsendungen und alle Warengattungen und -mengen ausgeschlossen, die als Handelsware gelten können. Merkblätter über den Interzonenpostverkehr sind bei allen Postämtern der BRD erhältlich. Die „DDR“ unterhält zur Überwachung Paketkontrollstellen bei den Leitpostämtern in 1017 Berlin, 50 Erfurt, 70 Leipzig, 40 Halle (Saale), 30 Magdeburg, 80 Dresden, 27 Schwerin und 99 Plauen. Zwischen 1951 und Mitte 1968 wurden weit über 713 Mill. Pakete und Päckchen aus der BRD und West-Berlin nach Mitteldeutschland und Ost-Berlin verschickt. Etwa die Hälfte der Sendungen waren Pakete, d.h. Sendungen im Gewicht von 1 bis 7 Kilo. Auch in umgekehrter Richtung erreicht der Paket- und Päckchenverkehr einen erheblichen Umfang. Der Reiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin beruht auf Vier-Mächte-Vereinbarungen. Danach können für den Landverkehr die vier Interzonen-Eisenbahnstrecken nach Berlin sowie die drei Autobahnen und die Fernverkehrsstraße 5 zwischen dem Bundesgebiet und Berlin benutzt werden. Der Flugverkehr nach Berlin ist an die drei Luftkorridore gebunden; im Gegensatz zum Landverkehr wird er nicht von DDR-Organen kontrolliert. Im allgemeinen wickelt sich der Verkehr ohne Reibungen ab. Ende 1963, nach den Wahlen zur Volkskammer, wurde in der „Regierungserklärung“ von Stoph erklärt, es sei eine Illusion zu glauben, man könne die „DDR“ ignorieren. Er verlangte den Abschluß „normaler Verträge“ für den I. nach Berlin auf dem Wasser-, Land- und Luftwege. Der Leiter der Agitationskommission beim Politbüro der SED, Norden, hatte vor der Wahl eine Auflockerung im innerdeutschen Reiseverkehr angekündigt. Als Folge dieser Ankündigung ist die Vereinbarung über Rentnerreisen in die BRD vom 10. 9. 1964 anzusehen. Die öffentliche Diskussion über den I. wird von der SED genutzt, um die Zwei- und Dreistaatentheorie zu untermauern. Handelsbeziehungen, sportliche und kulturelle Verbindungen zwischen beiden Teilen Deutschlands sowie mit West-Berlin sollen den Charakter zwischenstaatlicher Beziehungen erhalten. Auch im Berlinverkehr der Westmächte ist es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen. Auf Grund eines am 20. Sept. 1955 zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossenen Vertrages versucht man die Kontrollbefugnis unter Umgehung des Potsdamer Abkommens den Kontrollorganen der „DDR“ zuzuschieben. Am 30. Juni 1965 ist der auf alliierter Abmachung beruhende „Deutsche Eisenbahngütertarif“ für den I. von der „DDR“ außer Kraft gesetzt worden. Damit entfällt seit dem 1. Juli 1965 im Güterverkehr die Regelung, daß von den Grundfragen grundsätzlich 60 v. H. von der Deutschen Bundesbahn und 40 v. H. von der „Deutschen Reichsbahn“ erhoben werden. Die beiden Bahnverwaltungen erheben seit diesem Zeitpunkt jeweils Frachten, die nach den innerhalb ihres Bereiches geltenden Bestimmungen für die Strecke bis zu bzw. von der Demarkationslinie zu zahlen sind. Damit wurde es notwendig, eine Reihe von Interzonenhandelsvereinbarungen zu ändern. Gleichzeitig wurde der Interzonenhandel in seinem Ablauf gestört. Wenig später wurden auch einige wesentliche technische Bedingungen für die Abwicklung des Interzoneneisenbahnverkehrs neu geregelt. Die wichtigste Änderung besteht in der Zulassung weiterer Übergangsbahnhöfe für den Interzoneneisenbahnverkehr zwischen West-Berlin und dem Bundesgebiet. Ab 1. Juli 1965 wurde gleichfalls die Einführung eigener Permits für Binnenschiffe, die durch die „DDR“ fahren, verfügt. Als weitere Schikane wurde am 10. März 1968 ein Einreise- und Durchreiseverbot für Mitglieder der NPD und „mit ihr sympathisierende Personen“ erlassen. Ferner wurden am 13. April 1968 die Zufahrtswege von und nach Berlin für alle Minister und leitenden Beamten der Bundesregierung und am 8. Februar 1969 schließlich für Angehörige der Bundeswehr und Mitglieder der Bundesversammlung gesperrt. Mit der Einführung des Paß- und Visazwanges für Reisen von und nach Berlin und in die „DDR“ wurde ein vorläufiger Höhepunkt der Behinderungen im I. erreicht. Die Gebühren für das Visum, das Bürger der BRD zu einer Reise nach Mitteldeutschland benötigen, betragen 15 DM. Ein Transitvisum für Berlin-Reisende kostet 5 DM für einmalige und 10 DM für zweimalige Durchfahrt. Bei Interzonenreisenden war grundsätzlich der gültige Personalausweis, ab 1. Juli 1968 ist jedoch ein Reisepaß mitzuführen. Bargeld in DM und Devisen dürfen mitgeführt, müssen jedoch bei der Einreise und Ausreise deklariert werden. Die Einfuhr und die Ausfuhr von mitteldeutschen Zahlungsmitteln sowie von Zahlungsmitteln der Ostblockstaaten ist verboten. Nach einer Anordnung des SED-Regimes vom 25. Nov. 1964 waren bei Reisen in die „DDR“ je Person und Aufenthaltstag 5,– DM im Verhältnis 1:1 gegen MDN umzutauschen. Mit der Einführung eines neuen Mindestumtausches ab 20. Juni 1968 wurde der verbindliche Tagessatz auf 10 DM erhöht An- und Abreisetag gelten als Aufenthaltstag. Reisende im Rentenalter, Invaliden, [S. 305]Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind jedoch von dieser Anordnung ausgenommen. Für Reisende aus nichtsozialistischen Ländern gelten die gleichen Bestimmungen. Im Jahre 1967 sind rd. 1,4 Mill. Westdeutsche in die „DDR“ gereist, 1968 sank die Zahl auf 1,26 Mill. Dazu kamen 1968 noch etwa 1,4 Mill. Westdeutsche und Ausländer, die mit Tagesaufenthaltsgenehmigungen Ost-Berlin besucht haben. Bei Ein- oder Durchreisen mit dem Kraftfahrzeug sind die im Straßenverkehr geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Autobahn 100 km/h, Fernverkehrsstraßen 80 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h) streng zu beachten. Folgende Straßenbenutzungsgebühren werden in DM erhoben: Danach betragen die Straßenbenutzungsgebühren für einen Pkw im Berlinverkehr über die Übergangsstelle Helmstedt/Marienborn 5,– DM, über Lauenburg/Horst 15,– DM, über Rudolphstein/Hirschberg 15,– DM und über Herleshausen/Wartha 20,– DM. Zusätzlich werden von ausländischen Kraftfahrern Gebühren für eine Kraftfahr-Haftpflichtversicherung erhoben. Die in westlichen Ländern übliche grüne Versicherungskarte wird nicht anerkannt. Neben diesen Gebühren wird ab 1. Juli 1968 für die Beförderung von Personen im gewerblichen Verkehr eine Abgabe von 0,8 Pfennig für jede Person und für jeden Kilometer der Beförderungsstrecke erhoben. Für den Gütertransport mit Kraftfahrzeugen werden von Unternehmen der BRD und West-Berlins im Berlinverkehr 3 Pfennig, bei gefährlichen Gütern (z. B. Kraftstoff) 4 Pfennig pro Tonne und Kilometer erhoben. Im Binnenschiffsverkehr auf dem Mittellandkanal beträgt die Abgabe 35 Pfennig und bei gefährlichen Gütern 45 Pfennig pro Tonne. Für Transporte auf anderen Wasserstraßen der „DDR“ erhöhen sich diese Gebühren auf 70 bzw. 90 Pfennig je Tonne. Diese Gebühren werden von den mitteldeutschen Behörden als Steuerausgleichsabgaben bezeichnet, sie müssen vom Fahrzeughalter, Schiffseigner oder seinem Beauftragten selbst errechnet werden. Bei falschen Angaben der Strecke, des Gewichts, der beförderten Güter oder der Anzahl der beförderten Personen wird für die Differenz der Berechnung eine Steuerausgleichsabgabe bis zur dreifachen Höhe erhoben. Die „DDR“-Regierung machte die „Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr“ vom 1. 1. 1969 an „genehmigungspflichtig“, das heißt vor allem: gebührenpflichtig. Damit soll insbesondere die Ein- und Ausfuhr von Geschenken stärker beschränkt und genauer kontrolliert werden. Von diesen Bestimmungen ausgenommen ist der Transitverkehr von und nach West-Berlin. Die bislang für den innerdeutschen Reiseverkehr geltende Zollfreiheit wird damit durchlöchert. Denn die neuen „Genehmigungsgebühren“ wirken de facto wie Zölle. Generell verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition sowie von Ausweisen, soweit sie nicht auf den Namen des Reisenden lauten oder nicht ordnungsgemäß vorgewiesen werden. Aber auch Funk- und Sendeanlagen, Fernsehgeräte sowie Ersatz- und Zubehörteile gehören dazu. Das gleiche gilt für topographische Karten und „Landkarten, die in ihren Bezeichnungen nicht der tatsächlichen staatsrechtlichen Lage in Deutschland entsprechen“. Magnettonbänder und Schallplatten stehen ebenso auf der schwarzen Liste wie Druckerzeugnisse, „deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetze enthält“, schließlich Jahrbücher und Periodica, „die nicht in der Postzeitungsliste der Deutschen Post“ enthalten sind. Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit der BRD und West-Berlin ist es untersagt, Filme, Photoplatten (unbelichtete, belichtete und entwickelte, doch ist diese Bestimmung unklar, so daß möglicherweise geringe Mengen zulässig sind), Diapositive und Photopapier sowie luftdicht verschlossene Behältnisse in die „DDR“ einzuführen. Für die nicht zur Einfuhr verbotenen Waren ist eine gebührenpflichtige Genehmigung erforderlich, wenn der Gesamtwert der Geschenke und gekauften Gegenstände 100 Mark der „DDR“ übersteigt, beziehungsweise bei Kurzreisen bis zu vier Tagen mehr als 20 Mark täglich beträgt. Beim Import von Geschenken und gekauften Gegenständen durch Altersrentner sowie Invalidenvoll- und Unfallvollrentner werden die Genehmigungsfreigrenzen bis zu 100 v. H. erhöht. Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes sind die in der „DDR“ gültigen Einzelhandelsverkaufspreise. Diese liegen aber gerade bei Gegenständen, die in Mitteldeutschland besonders begehrt sind, erheblich über den westdeutschen Preisen. Da alle Waren, deren Wert den Freibetrag überschreitet, mit Gebühren zwischen 10 und 40 v. H. (des „DDR“-Verkaufspreises) belegt werden, wird mancher Westdeutsche häufig höhere Zahlungen an der Grenze leisten müssen, als er ursprünglich für die Ware bezahlt hat. Mit einem Gebührensatz von 30 v. H. werden beispielsweise Tabakwaren belegt. 40 v. H. liegen auf Edelmetallen, Edelsteinen und auch auf Kraftstoff, Spirituosen und Bier. 100 v. H. gar beträgt der Gebührensatz bei Produktionsmitteln einschließlich Zubehör und Ersatzteilen. Für alle übrigen Erzeugnisse gilt meistens ein Gebührensatz von 10 v. H. Für die allgemeine Ausfuhr von Geschenken und gekauften Gegenständen aus der „DDR“ gelten im Reiseverkehr die gleichen Verbote und Beschränkungen wie bei der Einfuhr. Freilich ist die Ausfuhr von Literatur und Presseerzeugnissen nicht verboten. Zusätzlich enthält die Verbotsliste für die Ausfuhr folgende Artikel: Kraftfahrzeuge, Edelmetalle, Edelsteine, Halb[S. 306]edelsteine und Perlen sowie Erzeugnisse daraus, Porzellan der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen sowie der Werke „Graf von Henneberg“, „Weimar Porzellan“, „Reichenbach/Thüringen“ und „Freiberg/Sachsen“; Photo- und Kino-Filme, farbig und schwarz weiß (vermutlich sind lediglich unbelichtete Filme gemeint). Im Reiseverkehr mit der BRD und West-Berlin ist die Ausfuhr von feuerfesten und hitzebeständigen Glaswaren, von optischen Geräten, einigen Grundnahrungsmitteln und luftdicht verschlossenen Behältnissen verboten. Waren, deren Ausfuhr nicht verboten ist, dürfen „nur in den üblichen Einzelhandelseinheiten“ ausgeführt werden. Für die Ausfuhr im Reiseverkehr aus der „DDR“ gelten im allgemeinen die gleichen Genehmigungsfreigrenzen wie bei der Einfuhr, doch fehlt die Sonderregelung für Rentner. Die Gebühren betragen im allgemeinen 20 v. H., sind aber für zahlreiche Artikel bis zu 50 v. H. heraufgesetzt. Sonderregelungen für die Ein- und Ausfuhr im Reiseverkehr betreffen Gastarbeiter und andere kleinere Personengruppen, beispielsweise Stipendiaten oder Künstler auf Gastspielreise. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 303–306 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 303]Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der Sowjetzone, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich…

DDR A-Z 1969

Parteien (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4. bzw. 16. 6. 1948 Gründung von zwei neuen P., der NDPD und der DBD, um weitere nichtkommun. Bevölkerungsgruppen an. das Regime zu binden. Insbesondere im Zeitraum von 1948/49 bis 1952 gelang es der SED mit Unterstützung der sowjet. Besatzungsmacht und einzelner Funktionäre in den anderen P., diese zu Ausführungsorganen ihrer eigenen Politik zu degradieren. Die Aufstellung eigener Wahllisten wurde unterbunden (Nationale Front, Wahlen). Das formale Mehrparteiensystem stellt sich in Wirklichkeit dar als Einparteienherrschaft der SED. Nach kommun. Auffassung spiegeln die P. ausschließlich den Klassencharakter ihrer Mitgl. und Wähler wider. Das Mehrparteiensystem in der „DDR“ wird aus dem Verhältnis der Klassenkräfte und den historischen Traditionen erklärt, die Vormachtstellung der SED als der marxistisch-leninistischen P. wird ideologisch motiviert und ständig betont, eine auch nur formale Gleichstellung aller P. nicht behauptet. Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 460 Parteidokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteigruppe

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4.…

DDR A-Z 1969

Abrüstung (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller nichtkernwaffenbesitzenden europäischen Staaten auf Kernwaffen in jeder Form. 2. Respektierung der bestehenden Grenzen und strikte Achtung ihrer Unverletzlichkeit; Verzicht auf jedes Streben nach Grenzrevision. 3. Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten einschließlich der Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten und den beiden deutschen Staaten“ („Neues Deutschland“ vom 23. 1. 1966). Diese Politik stimmt voll überein mit dem Appell der Budapester Konferenz der Warschauer Pakt-Mächte vom 17. 3. 1969. Zur Herstellung einer „Atmosphäre der Sicherheit und Zusammenarbeit“ wird unter anderem vorgeschlagen: „Europa vor der Gefahr neuer militärischer Konflikte zu bewahren und die Zusammenarbeit zwischen allen europäischen Ländern, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Zusammenarbeit zu entwickeln … Eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit ist die Unantastbarkeit der in Europa bestehenden Grenzen, darunter der Oder-Neiße-Grenze sowie der Grenze zwischen der DDR und der westdeutschen Bundesrepublik, der Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf ihren Anspruch, das ganze deutsche Volk zu vertreten, und ihr Verzicht auf Verfügungsgewalt über Kernwaffen in jeder Form. West-Berlin hat einen besonderen Status und gehört nicht zu Westdeutschland. Ein praktischer Schritt zur Festigung der europäischen Sicherheit wäre das baldige Zusammentreffen von Vertretern aller interessierten europäischen Staaten … Die auf der Tagung vertretenen Staaten rufen alle Länder Europas auf, für die Einberufung einer gesamteuropäischen Konferenz zusammenzuarbeiten …“ Dazu erklärte Ulbricht in einer Botschaft an das „Welttreffen des Friedens“ in Ostberlin im Juni 1969: „Die Organisierung einer Staatskonferenz entsprechend dem Vorschlag des Budapester Appells der Staaten des Warschauer Vertrages ist der Weg zur europäischen Sicherheit. Die Deutsche Demokratische Republik setzt sich gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten des Warschauer Vertrages dafür ein, daß diese friedliche, demokratische Alternative für das weitere Schicksal Europas von allen europäischen Völkern und Regierungen unterstützt wird. Wir stellen keinerlei Vorbedingungen für das Zustandekommen einer solchen Konferenz, an der alle europäischen Staaten gleichberechtigt teilnehmen sollen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 10 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Absatz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller…

DDR A-Z 1969

Feiern, Sozialistische (1969)

Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1975 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1975 1979 Seit 1957 waren Bestrebungen erkennbar, außer der Konfirmation und der Kommunion (Jugendweihe) auch noch weitere kirchliche Feiern durch pseudosakrale Akte zu ersetzen und dadurch den Einfluß von Christentum und Kirche auch aus dem persönlichen und familiären Leben der Bürger der „DDR“ zu verdrängen. So sollte die Taufe durch die Kindes- oder Namensweihe, die Trauung durch die Sozialistische Eheschließung oder Eheweihe das christliche durch das Sozialistische Begräbnis oder die Grabweihe ersetzt werden. 1958 gab der Rat der Stadt Stalinstadt (heute Eisenhüttenstadt) eine Anleitung zur Ausgestaltung atheistischer Kultfeiern heraus; dieses sogenannte Stalinstadter Dokument bezeichnete den „sozialistischen Humanismus“, „der atheistisch ist und kein höheres Wesen als die für Frieden, Demokratie und Sozialismus kämpfende Menschheit anerkennt“, als ideologische Grundlage der pseudosakralen Akte von Partei und Staat und enthielt u.a. Grundkonzeptionen für Ansprachen an Hochzeitspaare, Kindeseltern und Hinterbliebene; für die Vorbereitung der Feiern wurde die Stelle eines „Sprechers des Rates der Stadt“ eingerichtet, der auch die Erziehungs- und Ehegelöbnisse entgegennehmen sollte. Während dieses Dokument nur lokale und vermutlich vorübergehende Bedeutung hatte, führte die allgemeine antitheistische Propaganda und Agitation der SED und einiger Massenorganisationen doch dazu, daß die Teilnahme an den kultischen Formen des christlichen Gemeindelebens zurückging (Kirchenpolitik); allerdings gewannen die kommunistischen Ersatzriten mit Ausnahme der Jugendweihe bisher keine größere Bedeutung. Die erste „sozialistische Namensgebung“ fand am ersten Weihnachtstag 1957 in Altenburg statt. Bei diesem Akt, heute als Namensweihe bezeichnet, wird das Kind „in die sozialistische Gemeinschaft aufgenommen“, nachdem die Eltern ein „sozialistisches Erziehungsgelöbnis“ abgelegt haben; der Vollzug wird in das Familienstammbuch eingetragen und häufig auch durch ein Sparbuch für das Kind belohnt. Die sozialistische Eheschließung, gelegentlich auch Eheweihe genannt, folgt der standesamtlichen Trauung, ist also einstweilen nicht mit dieser verbunden, obschon sie nicht mehr Sache der Partei, sondern der „staatlichen Organe“ sein soll. Der Weiheakt, für den die Brautleute nach dem Aufgebot durch Funktionäre gewonnen werden, soll möglichst im Betrieb eines der Ehegatten stattfinden; im Rahmen der Pseudoliturgie, an der die Massenorganisationen mitwirken sollen, legen die Eheleute ein „sozialistisches Ehegelöbnis“ ab, mit dem sie sich ― nach dem von der SED aufgesetzten Wortlaut ― verpflichten, „mit gemeinsamer Kraft die sozialistischen Errungenschaften und die Staatsmacht der Arbeiter und Bauern zu stärken“. Am wenigsten hat sich bisher die Grabweihe oder das Sozialistische Begräbnis durchgesetzt. Zunächst hielt die SED ― ähnlich wie die SS im „Dritten Reich“ ― Grabredner bereit; später sollte es Sache der Kreise und Gemeinden sein, die Beerdigungsriten zu gestalten. Literaturangaben *: Pseudosakrale Staatsakte in der Sowjetzone — Namensweihe, Jugendweihe, Eheweihe, Grabweihe. (BMG) 1959. 16 S. m. 22 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 201 Feierabendarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feiertage

Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1975 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1975 1979 Seit 1957 waren Bestrebungen erkennbar, außer der Konfirmation und der Kommunion (Jugendweihe) auch noch weitere kirchliche Feiern durch pseudosakrale Akte zu ersetzen und dadurch den Einfluß von Christentum und Kirche auch aus dem persönlichen und familiären Leben der Bürger der „DDR“ zu verdrängen. So sollte die Taufe durch die Kindes- oder Namensweihe, die Trauung durch die Sozialistische…

DDR A-Z 1969

Psychologie (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „Wissenschaft von der Seele und den seelischen Vorgängen, deren Hauptaufgabe die Erkenntnis bestimmter Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Seelenlebens ist“ („Lexikon in einem Band“, 1953), ist bis vor einigen Jahren vernachlässigt worden. Als Gründe für die geringe Beachtung der P. wurden angegeben: Mangelhafte Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit bei der Verwendung der bürgerlichen psychologischen Literatur und der Ergebnisse der Sowjet-P. sowie ungenügende Anwendung einiger wissenschaftlicher Prinzipien des dialektischen Materialismus und ungenügende Darstellung des Zusammenhanges mit der Erziehung. Zwar gilt eine marxistische P. für den Aufbau des Sozialismus als unentbehrlich, doch sind wichtige weltanschaulich-philosophische Grundfragen noch ungeklärt (z. B. die exakte Bestimmung des Gegenstandes der P.). Die Frage nach der Stellung der P. im System der Wissenschaften und insbesondere nach ihrem Verhältnis zur Philosophie ist nicht beantwortet. Als grundlegender Fehler der Forschung wird es angesehen, daß sich manche Psychologen einseitig als reine Naturwissenschaftler fühlen und die marxistische Philosophie vernachlässigen. Verlangt wird, daß „bei der Aufdeckung der Widersprüchlichkeit und Kompliziertheit des Wechselverhältnisses von Denken und Fühlen im Prozeß der Bildung des sozialistischen Bewußtseins in seiner konkret spezifischen Erscheinungsform in einzelnen Schichten und Gruppen der Bevölkerung marxistisch-leninistisch fundierte soziologische Untersuchungen eine wichtige Rolle spielen“ sollen. Die verschiedenen Tendenzen haben erst in letzter Zeit publizistischen Niederschlag gefunden. In Zusammenhang mit der wachsenden Beachtung der P. in der SU ist die Bemühung zu beobachten, das Übergewicht „bürgerlicher Auffassungen“ zu beseitigen. Ulbricht forderte auf dem VI. Parteitag 1963 eine „intensive Förderung der Entwicklung der P.“. In gleichem Sinne äußerte das 10. Plenum des ZK der SED: „Die Entwicklung der materiell-technischen Basis des Sozialismus und die Erziehung und Ausbildung des sozialistischen Menschen fordert eine größere Beachtung der Forschung auf dem Gebiet der P., die ihrem Charakter nach zu den Wissenschaften vom Menschen gehört und neben ihrer engen Verzahnung mit Problemen der Naturwissenschaften und Technik auch aufs engste mit vielen gesellschaftswissenschaftlichen Problemstellungen verbunden ist.“ Inzwischen sind 7 Institute für P. errichtet worden. An 4 Instituten werden Diplom-Psychologen ausgebildet. In der Ausbildung genießen folgende Richtungen den Vorzug: Ingenieur- u. Arbeits-P., Sozial-P., pädagog. u. medizin. P. Im Herbst 1962 wurde eine „Gesellschaft für P.“ mit Sitz in Berlin und im Mai 1964 eine „Forschungsgemeinschaft Sozialpsychologie“ in Jena gegründet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 502 Provokation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Psychotherapie

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „Wissenschaft von der Seele und den seelischen Vorgängen, deren Hauptaufgabe die Erkenntnis bestimmter Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Seelenlebens ist“ („Lexikon in einem Band“, 1953), ist bis vor einigen Jahren vernachlässigt worden. Als Gründe für die geringe Beachtung der P. wurden angegeben: Mangelhafte Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit bei der Verwendung der bürgerlichen psychologischen Literatur und der…

DDR A-Z 1969

Staatsanwaltschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwalts der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. 2. Aufbau Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) beschäftigt sich auch eingehend mit der Stellung und den Aufgaben der St. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer zur Konkretisierung dieses Erlasses ein neues „Gesetz über die St. der DDR“ (GBl. I, S. 57). Danach hat die St. für die einheitliche Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu sorgen und einen entschiedenen Kampf gegen alle Verbrechen und Vergehen zu führen. Sie wird als ein „Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 4 Jahren gewählt wird und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Er ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und hat dem Staatsrat über die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu berichten. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA. berufen und abberufen, sie sind ihm ver[S. 599]antwortlich und an seine Weisungen gebunden (§ 9 StA.-Ges.). In derselben Weise werden Stellung und Organisation der St. in der neuen Verfassung (Art. 97, 98) beschrieben. Die Stellvertreter des GenStA. sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt (Militärstaatsanwaltschaft). Der Ostberliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat seit der Eingliederung der Justiz des Sowjetsektors in die Zonenjustiz (Gerichtsverfassung) die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer Josef ➝Streit zum neuen Generalstaatsanwalt. 3. Personelle und fachliche Voraussetzungen „Staatsanwalt kann sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sozialismus einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 13 StA.-Ges.). Juristische Ausbildung (Rechtsstudium) ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, wer „auf Grund seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung arbeiten. 4. Aufgaben Von besonderer Bedeutung unter den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist die Aufgabe, „Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen“ (§ 2, o StA.-Ges.). In dieser Tätigkeit wird die St. als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). Stellt die St. bei dieser Gesetzlichkeitsaufsicht Gesetzesverletzungen fest, so hat sie dagegen Protest einzulegen oder andere geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gesetzesverletzungen einzuleiten. Der Protest ist bei dem Organ einzulegen, in dessen Bereich die Gesetzesverletzung begangen wurde. Dieses Organ hat zu dem Protest binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen, muß sich also nicht etwa sofort der von der St. vertretenen Auffassung beugen. Wird dem Protest nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, so kann der übergeordnete Staatsanwalt den Protest bei der dem betreffenden Organ übergeordneten Stelle einlegen (§ 39, Abs. 3 StGes.). Bleibt auch diese Stelle bei dem von der St. für ungesetzlich gehaltenen Standpunkt, gibt es keine weiteren Möglichkeiten; der Protest ist abgelehnt. Im Zuge der Gesetzlichkeitsaufsicht kann die St. die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. Die St. hat ferner das Ermittlungsverfahren zu leiten und dabei die Aufsicht über alle Ermittlungen und die Untersuchungsorgane zu führen. Sie erhebt Anklage und vertritt diese vor den Strafgerichten, sie kann geringfügige Verletzungen der Strafgesetze den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen (gesellschaftliche Gerichte zur Beratung und Entscheidung übergeben. Erhebliche Befugnisse hat die St. auch in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren. Hier kann sie an Verhandlungen teilnehmen, Schriftsätze einreichen, Protest gegen Urteile einlegen und sogar „nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Klage erheben (ausgenommen Eheverfahren)“ (§ 22). Diese Bestimmung kündigt eine entsprechende Vorschrift in der künftigen Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) an. Schließlich können der GenStA. und die Bezirksstaatsanwälte die Kassation rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen beantragen. Die St. übt die Aufsicht aus über die Strafvollstreckung und die Durchführung des Strafvollzuges, wirkt im Gnadenverfahren (Gnadenrecht) mit, führt beim GenStA. das Strafregister und ist verantwortlich für die einheitliche Kriminalstatistik und die analytische Auswertung der Kriminalität. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 598–599 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949…

DDR A-Z 1969

Deutscher Friedensrat (seit Mitte 1966 auch „F. der DDR“) (1969)

Siehe auch: Deutscher Friedensrat: 1975 1979 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig der Weltfriedensbewegung bilden. Der DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten den Namen „Friedensräte“. Den DF. leitet von Anfang an sein Generalsekretär, der Altkommunist Heinz Willmann (SED). Seit dem 9. 12. 1950 ist der Präsident des DF. der parteilose Strahlenforscher Prof. Dr. Walter Friedrich. Die Agitation des DF. wird in Richtung auf die Kirchen durch sog. „Christliche Arbeitskreise“ ergänzt. — An den Ostseewochen in Rostock ist der DF. mitbeteiligt. [S. 153]Seit 1957 wirkt der DF. vor allem gegen die atomare Bewaffnung der NATO. Dabei schweigt er aber von der Atomrüstung der Sowjetarmee. Auf Veranlassung des Politbüros der SED wurden im April 1962 die F. in Bezirken und Kreisen mit den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front verschmolzen. Der DF. selbst wirkt weiter. Der DF. stützt und bearbeitet seit 1949 die Friedenskomitees in der BRD. Deren Spitze hieß bis zum 17. 6. 1956: „Deutsches Friedenskomitee“, seitdem „Friedenskomitee der Bundesrepublik Deutschland“. — Mit dieser westdeutschen Organisation und dem DF. arbeitet eng zusammen die nominell unabhängige „Deutsche Friedensgesellschaft“ (DFG), die in der BRD den Gedanken einer bewaffneten Verteidigung des Staates bekämpft. Diese DFG beschloß am 28. 1. 1962, mit dem DF. Gespräche und Fühlung aufzunehmen. Am 4. 5. 1963 stiftete der DF. eine „Carl-von-Ossietzky-Medaille“. Diese Probleme und Fragen der verstärkten Solidarität und Unterstützung für das vietnamesische Volk stehen im Mittelpunkt vieler Tagungen. Seit Januar 1969 ist Prof. Dr. Günther Drefahl Präsident des DF. Vom 11.–12. 3. 1967 veranstaltete der DF. ein Rundgespräch „mit Bürgern der Bundesrepublik zu Problemen der europäischen Sicherheit“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 152–153 Deutscher Buch-Export und -Import (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Jugendring

Siehe auch: Deutscher Friedensrat: 1975 1979 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig der Weltfriedensbewegung bilden. Der DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten…

DDR A-Z 1969

Kinder- und Jugendliteratur (1969)

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1975 1979 1985 Das Jugendgesetz von 1964 (Jugend) bestimmte: „Die Entwicklung der KuJ. ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern.“ Diesem Zweck dienten oder dienen u.a. eine Konferenz „Jugendliteratur im Sozialismus“, die 1967 stattfand, ein „Aktiv für Jugendliteratur“ des Deutschen Schriftstellerverbandes, das sich in periodischen Zusammenkünften mit den Problemen und der Förderung der KuJ. befaßt, jährliche Preisausschreiben, mit denen das Ministerium für Kultur das Niveau der KuJ. zu heben sucht, und eine zentrale Dokumentation des gleichen Ministeriums. Die besten Bücher sollen durch eine Kinder- und Jugendbuchgemeinschaft verbreitet werden, und die öffentlichen Bibliotheken haben „ausreichend KuJ. bereitzustellen“. (Bibliothekswesen) Es gibt z. Z. sechs Buchverlage, die sich speziell mit der Produktion von KuJ. befassen; die beiden größten (Kinderbuch-Verlag und „Neues Leben“) sind „volkseigene Betriebe“, während die übrigen, mindestens dem Anschein nach, noch in privater Hand sind. Außerdem bringen noch zehn (meist „volkseigene“) und zwei kirchliche Verlage im Nebenzweig KuJ. heraus. Nach amtlicher Statistik erschienen 1966 467 Kinderbücher und Jugendschriften in einer Gesamtauflage von 12,8 Mill. Exemplaren, darunter 154 mit 4,2 Mill. Exemplaren im Umfange von bis zu 48 S., 313 mit 8,6 Mill. Exemplaren im Umfange von über 48 S. Aus anderen Sprachen übersetzt waren 112 Titel mit 4,0 Mill. Exemplaren. Die Auflagen werden unter dem Gesichtspunkt der „gesellschaftspolitischen“ Bedeutung der Titel, bei Büchern „neutralen“ Inhalts daher meist zu niedrig, angesetzt. Die Buchpreise sind relativ niedrig, obschon der Fülle des Angebots billiger Buchreihen in der BRD nichts Gleichwertiges gegenübersteht. Der Verlag „Neues Leben“ gründete 1959 eine Jugendbuchgemeinschaft, deren Programm aber ganz auf den „Sieg des Sozialismus“ ausgerichtet ist und daher nicht den Anklang findet, den das stark angefachte Bildungsstreben und Lesebedürfnis der Jugend erwarten lassen sollten. In der KuJ. für das erste Lesealter gibt es auf Grund der Leipziger Tradition, aber auch dank der Aufnahme von Übersetzungen vor allem aus dem Tschechischen und Polnischen beachtliche illustrative und typographische Leistungen. Die ideologische Ausrichtung tritt in der KuJ. für die 10- bis 16jährigen thematisch immer mehr hervor, und der Übergang zu platter Agitationsliteratur geschieht stufenlos; selbst in den Lesebüchern für Schulanfänger finden sich bereits Spuren von „Agitprop“. (Agitation und Propaganda) Das Problem der Schund- und Schmutzliteratur, in der Demokratie schwer lösbar, existiert für die „DDR“ kaum; dagegen trägt das Regime, auf Grund der zentralen Steuerung der Buchproduktion, die Verantwortung für die in großen Auflagen (und zum Teil von „Staatsverlagen“) produzierten, inhaltlich und formal minderwertigen, meist zudem nicht einmal jugendgemäßen Heftreihen. In ihrer verderblichen Wirkung stehen diese Veröffentlichungen den Erzeugnissen westdeutscher Schundverlage ihrer inneren Unwahrhaftigkeit wegen kaum nach. Während an der Produktion der sonstigen KuJ. immerhin noch eine größere Anzahl von Verlagen beteiligt ist, werden sämtliche Jugendzeitschriften vom Zentralrat der FDJ herausgegeben, und das von ihnen vermittelte Weltbild ist von der herrschenden Ideologie bestimmt. Die bunten Bilderzeitschriften „Atze“ und „Bummi“ sind immerhin einigermaßen jugendgemäß in Text und Illustration; von der „ABC-Zeitung“ (für die Jungen Pioniere und das 1.–4. Schuljahr) über die illustrierte Wochenzeitung „Die Trommel“ bis zum Zentralorgan der Pionierorganisation „Der Pionierleiter“ treten die bewußtseinsbildenden Elemente immer mehr in den Vordergrund. Anregung für fachliche Interessen finden Kinder und Jugendliche in den Zeitschriften „Technikus“ (für 13- bis 16jährige) und „Fröhlichsein und Singen“. Mit Ausnahme der „Trommel“ erscheinen alle Zeitschriften monatlich; in der graphischen und drucktechnischen Gestaltung haben die meisten im Lauf der letzten Jahre den Anschluß an vergleichbare Publikationen der westlichen Welt erreicht. (Zeitschriften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 327 Kinderkrippen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinderzeitschriften

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1975 1979 1985 Das Jugendgesetz von 1964 (Jugend) bestimmte: „Die Entwicklung der KuJ. ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern.“ Diesem Zweck dienten oder dienen u.a. eine Konferenz „Jugendliteratur im Sozialismus“, die 1967 stattfand, ein „Aktiv für Jugendliteratur“ des Deutschen Schriftstellerverbandes,…

DDR A-Z 1969

Nationale Geschichtsbetrachtung (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der KPD waren nationale Züge der deutschen Geschichte nahezu einmütig und fast immer abgelehnt worden. Dementsprechend wurde in den Jahren nach 1945 in der SBZ verfahren. Erst seit 1949 wurden nationale Kulturleistungen als solche anerkannt: Am 10. 3. 1949 äußerte z. B. der Parteivorstand der SED in seinem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ folgendes: „Es gehört zum Wesen einer wirklichen marxistisch-leninistischen Partei, die großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes zu fördern.“ Dies gelte durchaus von den „fortschrittlichen Ideen Goethes“. Seit Frühjahr 1952 würdigt die SED gewisse nationale Elemente und Seiten der deutschen Geschichte — wenn auch unter ihrem Blickwinkel. Ulbricht gab auf der 1. Parteikonferenz der SED am 9. 7. 1952 die Leitlinie: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welche große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und für die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ („Neue Welt“ 1952, Nr. 15, S. 1850). Ulbrichts Referat wurde am 12. 7. 1952 zum Parteibeschluß erhoben, und damit wurde diese NG. verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche. [S. 440]— Im Sinne dieser Forderung erklärte der kommun. Historiker Leo Stern: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ („Tägliche Rundschau“ v. 14. 12. 1953). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Bauern- und Handwerkeraufstände des Mittelalters, Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und radikaldemokratisch-nationale Züge der Bewegung für Wiederherstellung der Reichseinheit zwischen 1817 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Leo Stern, Meusel, Kamnitzer, seit 1962 auch Engelberg; und die SED-Politiker Norden und Fritz Lange. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). — Auf dem II. Kongreß der Deutschen Historikergesellschaft (Okt. 1962) forderte Prof. Engelberg, die Historiker sollten „die Ausarbeitung eines neuen nationalen Geschichtsbildes und der Geschichte der deutschen Arbeiterklasse“ fortführen („Neues Deutschland“ v. 24. 10. 1962). — Anlässe zur Anwendung der NG. boten vor allem die 150-Jahrfeier des Freiheitskrieges von 1813 (1963) und die 450-Jahrfeier der Lutherischen Reformation (Okt. 1967). (Nationalismus, Patriotismus) Literaturangaben Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 439–440 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Streitkräfte

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der KPD waren nationale Züge der deutschen Geschichte nahezu einmütig und fast immer abgelehnt worden. Dementsprechend wurde in den Jahren nach 1945 in der SBZ verfahren. Erst seit 1949 wurden nationale Kulturleistungen als solche anerkannt: Am 10. 3. 1949 äußerte z. B. der Parteivorstand der SED in seinem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ folgendes: „Es gehört zum Wesen einer wirklichen…

DDR A-Z 1969

LDPD (1969)

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung … Selbstverständlich ist für uns die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den anderen antifaschistischen Parteien …“ War ohnehin durch die Blockpolitik die Möglichkeit einer Opposition auch institutionell ausgeschlossen, so wurde nach dem Tode des 1. Vors. Dr. Külz am 10. 4. 1948 jede politische Selbständigkeit preisgegeben. Auf dem III. Parteitag (Febr. 1949) stimmte Dr. Loch dem Zweijahrplan zu. Auf dem IV. Parteitag (Juli 1951) erklärte der damalige Vors. Dr. Hamann: „Es ist … Sache … des politischen Nutzens für das deutsche Volk, sich vorbehaltlos der bereits 800 Mill. Menschen umfassenden Weltfriedensbewegung anzuschließen, die ihren stärksten Impuls von der Sowjetunion erhält.“ Gleichzeitig wurde die Planwirtschaft anerkannt. Auf dem V.~Parteitag 1953 erklärte die LDPD ihre Bereitschaft zur Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus. In der Satzung von 1957 wird betont, daß der Sozialismus „nur unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der revolutionären und wissenschaftlichen These des Marxismus-Leninismus“ aufgebaut werden kann. Lt. „Berliner Zeitung“ vom 10. 5. 1967 erklärte der damalige Generalsekretär Gerlach u.a. in seinem Schlußwort zum VII. SED-Parteitag: „Wir Liberaldemokraten stellen uns uneingeschränkt hinter die Aussage des VII. Parteitages der SED, weil das Programm des Sozialismus auch Leitlinie unseres Handelns ist. Wir werden unter Führung der Partei der Arbeiterklasse das gesellschaftliche System des Sozialismus mit vollenden helfen.“ Mitgliederstand: Dez. 1948 197.090, 1955 etwa 100.000, Okt. 1966 rd. 80.000 (es gibt keine öffentliche Bekanntgabe der Mitgliederzahlen). Zahl der Stimmen bei den Landtagswahlen 1946: 2.411.130 von 9.490.907. Vors. Manfred ➝Gerlach, stellv. Vors. Johannes ➝Dieckmann, Willi Peter Konzok und Kurt ➝Wünsche. Zentralorgan „Der Morgen“, außerdem 4 Provinzzeitungen, Gesamtaufl. der LDPD-Presse etwa 194.000. Literaturangaben Krippendorf, Ekkehart: Die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands in der Sowjetischen Besatzungszone 1945/48 … (Beitr. z. Gesch. d. Parlamentarismus u. d. polit. Parteien … 21) Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 178 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369 Lauchhammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensmittelkarten

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung ……

DDR A-Z 1969

Oberstes Gericht (1969)

Siehe auch: Oberstes Gericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Oberstes Gericht (OG): 1966 Das OG ist das höchste Organ der Rechtsprechung (Art. 93 der Verfassung). Es leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, sichert die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte und ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Das OG ist mit dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und der erforderlichen Anzahl von Oberrichtern und Richtern besetzt. Alle diese Richter werden von der Volkskammer auf Vorschlag des Staatsrates für vier Jahre gewählt. Beim OG bestehen das Plenum, das Präsidium und die Kollegien, in denen die Senate für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gebildet werden. Das höchste Organ ist das Plenum, das zur Wahrnehmung seiner Aufgaben — Leitung der Rechtsprechung — Richtlinien und Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung für alle Gerichte erlassen kann. Antragsberechtigt auf Erlaß einer Richtlinie sind der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz. Der Staatsrat kann dem Plenum den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Die Richtlinien werden im Gesetzblatt (Teil II) veröffentlicht. Bisher sind 24 Richtlinien ergangen, von denen allerdings ein großer Teil wieder aufgehoben ist. (Strafpolitik) Als das kollektive Organ zur Organisierung der Tätigkeit des OG, insbesondere des Plenums, wird das Präsidium bezeichnet. Da es im Unterschied zum Plenum ständig vorhanden und aktionsfähig ist, ist es das für die Praxis der Rechtsprechung wichtigste Organ. Es hat die Aufgabe, Tagungen des Plenums vorzubereiten und einzuberufen, Richtlinien und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten, Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung für alle Gerichte zu erlassen, die Tätigkeit der Kollegien des OG zu leiten, die Rechtsprechung der Gerichte und die an das OG gerichteten Eingaben der Bürger auszuwerten sowie über Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Beschlüsse des Disziplinarausschusses bei dem OG zu entscheiden. Eine besonders wichtige Funktion ist dem Präsidium schließlich mit der Entscheidung über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Senate des OG oder der Präsidien der BG übertragen. Beschlüsse der Plenen oder Präsidien der BG oder Militärobergerichte (Militärgerichtsbarkeit) können vom Präsidium aus eigener Initiative aufgehoben oder abgeändert werden. Es entscheidet auch, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Präsidiums abweichen will. Zur Unterstützung bei der Leitung der Rechtsprechung wurde die Inspektionsgruppe gebildet. Dem Präsidium gehören an: der Präsident und der Vizepräsident des OG, die drei Vorsitzenden der Kollegien für Straf-, Militärstraf- und Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, je zwei Richter aus dem Kollegium für Straf- und Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und der Leiter der Inspektionsgruppe, insgesamt also zehn Personen, die auf Vorschlag des Präsidenten des OG vom Staatsrat berufen werden. Der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz können an den Sitzungen des Präsidiums teilnehmen. (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 452 Oberste Bergbehörde der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Objekt

Siehe auch: Oberstes Gericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Oberstes Gericht (OG): 1966 Das OG ist das höchste Organ der Rechtsprechung (Art. 93 der Verfassung). Es leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, sichert die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte und ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Das OG ist mit dem Präsidenten, dem…

DDR A-Z 1969

Schöffen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 61–69 GVG geregelt ist. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit 1~Oberrichter, 1~weiteren Richter und 3 Sch. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den sonstigen Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. In der Militärgerichtsbarkeit sind Militär-Sch. tätig. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge oder des nach § 68 GVG halbjährlich aufzustellenden Plans ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. nach § 41 StEG seit dem 1. Febr. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Strafaussetzung auf ➝Bewährung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und über Abschluß oder Widerruf der Bewährungszeit bei Verurteilung auf ➝Bewährung (so auch § 52 der neuen Strafprozeßordnung). Die Sch. sollen an 12 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Berufliche oder materielle Nachteile dürfen einem Sch. durch Ausübung des Sch.-Amtes nicht entstehen; Verdienstausfall wird entschädigt. Die Sch. werden für 4 Jahre gewählt; die Wahlen werden zusammen mit den Wahlen der Richter durchgeführt. Für das Sch.-Amt gelten nach § 45 GVG dieselben Voraussetzungen wie für das Richteramt: „Die Sch. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben [S. 546]sind.“ Gewählt werden kann jeder Bürger, der das Wahlrecht besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat, mit Ausnahme von Richtern, Staatsanwälten, Mitarbeitern der Untersuchungsorgane und Rechtsanwälten. Die Anzahl der für jedes Kreis- und Bezirksgericht zu wählenden Sch. wird vom Minister der Justiz bestimmt, die Zahl der Arbeitsrechts-Sch. beim OG setzt der Präsident des OG fest. Auf 1 Berufsrichter sollen 50–60 Sch. entfallen, so daß bei den Kreisgerichten etwa 45.000 Sch. zu wählen sind. Für die Bezirksgerichte wurden im Jahre 1963 2.770 Sch. gewählt; eine Neuwahl fand gemäß Staatsratsbeschluß vom 2. 5. 1967 (GBl. I, S. 63) in der Zeit vom 2. Juli bis 2. Okt. 1967 statt. Sch., die sich in ihrer Tätigkeit bewährt haben, sollen erneut als Kandidaten gewonnen werden, aber bei den Sch.-Wahlen für die Kreisgerichte im Jahre 1965 sollte „mindestens ein Drittel der Kandidaten erstmalig kandidieren“ (§ 10, Abs. 2 der Wahlordnung vom 14. 7. 1965 — GBl. II, S. 559). Dieses „Rotationsprinzip“ galt für die Wahl der Sch. der Bezirksgerichte im Jahre 1967 nicht. Hier konnten also mehr als zwei Drittel aller Sch. wiedergewählt werden. Die Militär-Sch. werden nur für 2 Jahre gewählt. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Vorschlag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der sozialistischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Die Sch. sollen u. a. „die Rechtsprechung enger mit der gesellschaftlichen Entwicklung verbinden, die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung erhöhen und das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger und ihre Kenntnisse der Gesetze des Arbeiter-und-Bauern-Staates erweitern“ (§ 62 GVG). Darum sollen die Sch. auch „über gründliche Kenntnisse in den jeweiligen Hauptbereichen des gesellschaftlichen Lebens, besonders der Volkswirtschaft, im Bezirk und Kreis verfügen“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. I, S. 21). Alle Sch., die beruflich in demselben Betrieb tätig sind, werden in diesem Betrieb zu Sch.-Kollektivs zusammengefaßt. Zu den Aufgaben eines solchen Sch.-Kollektivs gehören u.a. „Mitwirkung bei der moralisch-politischen Erziehung eines Verurteilten (gesellschaftliche Erziehung), Beratung politischer und justizpolitischer Fragen, Organisierung von Justizaussprachen, Agitation unter den Kollegen zu wichtigen Schwerpunktfragen der Politik von Partei und Regierung über das sozialistische Recht“ („Neue Justiz“ 1959, S. 363). Nach § 52 StPO sollen die Sch. in den Betrieben und Wohngebieten an der Auswertung von Strafverfahren teilnehmen, die Ursachen und Bedingungen von Straftaten überwinden helfen und zur Beachtung der Gerichtskritik beitragen; die kollektive Erziehung von straffällig gewordenen Bürgern und die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben unterstützen, den gesellschaftlichen Organen der Rechtspflege (gesellschaftliche Gerichte) Hilfe bei der Beratung und Entscheidung von nicht erheblich gesellschaftswidrigen Vergehen gewähren. (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 545–546 Schiffbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schönebeck

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 61–69 GVG geregelt ist. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit…

DDR A-Z 1969

Häfen (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der „DDR“ miteinander, aber auch mit der ČSSR verbinden (Wasserstraßen). Inzwischen ist in Rostock zu dem alten Stadt-H. der Übersee-H. mit seiner 1. Ausbaustufe weitgehend fertiggestellt worden. Schiffe bis zu einer Größe von 25.000 BRT können dort abgefertigt werden. 1966 entfielen schon zwei Drittel des seeseitigen Güterumschlags der „DDR“ auf den Übersee-H. Rostock. Mit dem Binnenland verbindet eine im Sept. 1967 in Betrieb genommene „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin. Eine Autobahn Rostock–Berlin soll ab 1970 gebaut werden. Der Baubeginn des geplanten Nord-Süd-Kanals, der Rostock mit der Elbe verbinden soll, ist noch unbestimmt. Rostock hat sich zu einem universellen Stückgut-H. und zu einem Import-II. für Schüttgüter und Rohöle entwickelt. Wismar hat besondere Bedeutung für den Kaliexport, für den Umschlag von Getreide sowie für flüssige Güter. Im See-H. Stralsund werden vorwiegend Schüttgüter umgeschlagen. Die See-H. decken z. Zt. etwa drei Viertel des seewärtigen Ex- und Imports der „DDR“. Der Rest wird über polnische H. und den H. Hamburg abgewickelt. Die Umschlagleistung der See-H. soll durch Modernisierung der techn. Anlagen bis 1970 auf 13 Mill. t ansteigen. In einer ferneren Zukunft sollen die See-H. so ausgebaut werden, daß die Hafeneinfahrten und -becken Schiffe bis zu rd. 35.000 BRT aufnehmen können. Nach verschiedenen organisatorischen Veränderungen sind die Seeschiffahrt und die H.-Wirtschaft in der „Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft“ beim Ministerium für Verkehrswesen zusammengefaßt. Als „ökonomisches Führungszentrum“ ist die „Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft“ in Rostock tätig. Ihr sind unterstellt: VEB Deutsche Seereederei, VEB Deutsche Schiffmaklerei, VEB Seehafen Rostock, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund, VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung. b) Binnenhäfen Die wichtigsten Binnen-H. sind der Berliner Ost-H., Magdeburg, Dresden, Anklam und Königs Wusterhausen. Der Güterumschlag aller Binnen-H. betrug 1967 15,5 Mill. t, war also um 50 v. H. größer als der seeseitige Güterumschlag. Umgeschlagen werden in erster Linie Baustoffe (ohne Zement), Kohle und Koks, Metalle und Getreide. (Verkehr, Schiffahrt) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263 GVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus,…

DDR A-Z 1969

Produktionsberatung, Ständige (1969)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge geweckt werden. Nach Einstellung des Experimentes mit den Arbeiterkomitees wurden Ausschüsse für StP. und die StP. als gewerkschaftliche Organe gebildet. Durch Beschluß des Ministerrats vom 9. 4. 1959 (GBl. S. 329) wurde der Beschluß des Bundesvorstands des FDGB über StP. für verbindlich erklärt. Seitdem mußten in sämtlichen Betrieben bis zu 100 Belegschaftsmitgliedern von diesen StP. abgehalten werden. In den größeren Betrieben werden StP. in Stärke von 50 bis 100 Teilnehmern auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. § 19 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet sie als eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung der Betriebe (Mitbestimmungsrecht). Sie haben jedoch nicht das Recht, bindende Beschlüsse zu fassen. Die StP. unterbreitet vielmehr ihre Beschlüsse über die Betriebsgewerkschaftsleitung dem Betriebsleiter als Empfehlung. Der Betriebsleiter hat über deren Verwirklichung zu berichten. Lassen sich die Empfehlungen nicht verwirklichen, hat er dies vor der StP. zu begründen (§ 19 Abs. 3 Gesetzbuch d. Arbeit). (Produktionskomitee, Arbeitspolitik) b) In der vollkollektivierten Landwirtschaft ist mit dem Übergang der totalen Organisation der Agrarproduktion auf den zentralen Machtapparat, dessen Eingriffe zu der Zeit bäuerlicher Einzelbetriebe auf einzelne wirtschaftspolitische Akte beschränkt waren, die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung, deren Träger ursprünglich die VdgB und später die MTS waren, im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft dem Landwirtschaftsrat mit seinen Produktionsleitungen bei den Kreisbehörden übertragen worden. Als Organisatoren der Agrarproduktion sollen die Inspekteure der Produktionsleitungen in enger Zusammenarbeit mit den LPG-Vorständen, den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den Agrarwissenschaftlern die Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung in den LPG erläutern, ihnen den wissenschaftlich-technischen Fortschritt übermitteln und sie in der Anwendung der „Prinzipien sozialistischer Betriebswirtschaft unterstützen“. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 497 Produktionsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsfondsabgabe (PFA)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge…

DDR A-Z 1969

Kraftverkehr (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Güter- und Personen-K. umfaßt rd. 120 volkseigene und halbstaatliche Betriebe sowie etwa 11.000 private Betriebe des gewerblichen K. Letztere stehen meistens in einem Vertragsverhältnis zu volkseigenen K.-Betrieben. Darüber hinaus gibt es einen weit ausgebauten Werksverkehr. Der K. wird [S. 346]von den Bezirksdirektionen für K. angeleitet, die ihrerseits der zentralen Anleitung durch die Hauptverwaltung K. beim Ministerium für Verkehrswesen unterliegen. Im K. Mitteldeutschlands sind annähernd 90.000 Beschäftigte tätig. Sowohl der Güter-K. als auch der Personen-K. sind geringer entwickelt als in der BRD. <1. Güterkraftverkehr.> Der Güter-K. ist in den vergangenen Jahren ausgebaut worden, 58 v. H. der Gütertransportmengen wurden 1966 durch den K. bewältigt, davon rund die Hälfte im Werkverkehr. Da jedoch der Güter-K. nur Transporte auf kurze Entfernungen durchführen darf, ist seine Gütertransportleistung nach Tonnenkilometern geringer: sie betrug 1967 nur etwa 9 v. H. der gesamten Gütertransportleistung. Es ist beabsichtigt, den Güterkraftverkehrsanteil zu erhöhen; die Eisenbahn soll noch mehr Kurztransporte an den Güter-K. abgeben. In der BRD beträgt der Anteil des Güter-K. am Gesamtgüterverkehr, bezogen auf geleistete Tonnenkilometer, rund ein Drittel. Der Rückstand Mitteldeutschlands weist auf den viel geringeren Motorisierungsgrad des Verkehrs hin. Der Fahrzeugbestand ist völlig überaltert. 50 v. H. des LKW-Bestandes liegen über der wirtschaftlich vertretbaren Laufleistungsgrenze von 7 Jahren. Die strukturelle Gliederung des Fahrzeugbestandes entspricht nicht voll den Transportaufgaben. Die Instandhaltung ist durch eine Typenvielzahl erschwert. Die Ersatzteilbeschaffung ist schwierig und der Zugang an neuen Kraftfahrzeugen unzureichend. (Kraftfahrzeugindustrie) <2. Personenkraftverkehr.> Der Personen-K. ist noch geringer als der Güter-K. entwickelt. Gefördert wird lediglich der Berufsverkehr mit Omnibussen. Der Wunsch von Einzelpersonen nach einem eigenen PKW wird von der Partei als „Überbleibsel bürgerlicher Denkgewohnheiten“ bezeichnet. Bis 1964 hatte das Regime nie amtliche Angaben über den Kraftfahrzeugbestand veröffentlicht. Die seitdem in den „Statistischen Jahrbüchern der DDR“ veröffentlichten Zahlen sind jedoch mit Sicherheit weit überhöht angegeben. Sie enthalten zu einem sehr großen Teil Fahrzeuge, die nach westdeutschen Maßstäben der Verkehrssicherheit längst aus dem Verkehr gezogen worden wären. In Mitteldeutschland gibt es nicht die Einrichtungen der amtlichen technischen Überwachung (TÜ), die in Abständen von zwei Jahren jedes Fahrzeug auf seine Fahrtüchtigkeit überprüfen und ggf. aus dem Verkehr ziehen. In Mitteldeutschland wird nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vom 30. 1. 1964 ein Kfz. nur auf Antrag des Kraftfahrzeugeigners außer Betrieb gesetzt. Nach offiziösen Angaben sind vom PKW-Bestand nicht weniger als 10 v. H. der Fahrzeuge älter als 20 Jahre (in der BRD: 0, 5 v. H.) und weitere 11 v. H. der Kfz sind zwischen 10 und 20 Jahre alt (in der BRD: 7 v. H.). Eine Gegenüberstellung des statistisch ausgewiesenen Kfz-Bestandes der BRD und der „DDR“ je Kopf der Bevölkerung wäre wenig aufschlußreich, da es sich weitestgehend um nicht vergleichbare Typen nicht vergleichbaren Alters handelt. In Mitteldeutschland sind rd. 74 v. H. aller Kraftfahrzeuge Zweiräder (in der BRD: rd. 16 v. H.) und nur 21 v. H. sind Personenkraftwagen (in der BRD: 77 v. H.). Diese Zahlen bringen deutlich den Rückstand der Motorisierung gegenüber der BRD zum Ausdruck. Zieht man den Hubraum der Kfz-Motoren als Vergleichsmaßstab heran, ist der Rückstand noch viel größer. Nach einer im April 1968 veröffentlichten Untersuchung des Instituts für Marktforschung in Leipzig gab es im Aug. 1965 je 100 Arbeiter- und Angestelltenhaushalte einen PKW-Bestand von 6,8. Da die durchschnittliche Haushaltgröße in Mitteldeutschland (einschl. der Einpersonenhaushalte) 2,5 Personen umfaßt, entfielen mithin auf je 100 Personen in Arbeitnehmerhaushalten nur 2,7 PKW (Vergleich BRD: auf je 100 Einwohner entfielen 16 zugelassene PKW). Das erwähnte Institut stellte eine relativ geringe Ausnutzung der zugelassenen privaten PKW fest. Ursache dafür sind das leidige Ersatzteilproblem und die wegen der Überalterung des Bestandes außerordentlich hohen Unterhaltungskosten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 345–346 Kraftstoffversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankengeld

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Güter- und Personen-K. umfaßt rd. 120 volkseigene und halbstaatliche Betriebe sowie etwa 11.000 private Betriebe des gewerblichen K. Letztere stehen meistens in einem Vertragsverhältnis zu volkseigenen K.-Betrieben. Darüber hinaus gibt es einen weit ausgebauten Werksverkehr. Der K. wird [S. 346]von den Bezirksdirektionen für K. angeleitet, die ihrerseits der zentralen Anleitung durch die Hauptverwaltung K. beim…

DDR A-Z 1969

Familienrecht (1969)

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften über die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, zusammengefaßt in dem seit dem 1. 4. 1966 gültigen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1964 (GBl. 1966 I, S. 1). Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 waren bereits nach Gründung der „DDR“ alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Die aufgehobenen, alten familienrechtlichen Vorschriften waren aber nur zum Teil durch neue gesetzliche Bestimmungen ersetzt worden. Der vom Justizministerium 1954 fertiggestellte Entwurf eines Familiengesetzbuches ist nicht als Gesetz verabschiedet worden. Lediglich die Vorschriften über die Eheschließung und Eheauflösung mußten durch eine besondere VO vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzt werden, nachdem das vom Kontrollrat erlas[S. 185]sene Ehegesetz vom 20. 2. 1946 durch den am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjet. Ministerrates aufgehoben worden war. Das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037), das vor allem den Einsatz der Frau in der Produktion sichern sollte, bestätigte den Grundsatz der Gleichberechtigung, regelte aber nur wenige familienrechtliche Fragen (Familienpolitik). Weitere Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten in Auslegung der Verfassung und des Gesetzes vom 27. 9. 1950 wurden daher 1951 von einer Kommission aus den Vertretern der obersten Justizbehörden festgelegt, um die durch das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen eingetretene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die im wesentlichen hiermit übereinstimmenden Grundsätze des Entwurfs von 1954 sind daher schon als geltendes Recht angewendet worden. Von den Vorschriften dieses FGB-Entwurfs weicht das FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Ehegatten über alle das eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten eine einverständliche Entscheidung herbeizuführen. Ein Entscheidungsrecht des Ehemannes gibt es nicht. Als Familiennamen können die Eheleute bei der Eheschließung den Namen des Mannes oder der Frau wählen. Beide Elternteile üben während des Bestehens der Ehe das elterliche ➝Erziehungsrecht gemeinsam aus. Die unehelichen Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Völlig neu ist die Adoption geregelt worden. Die Vorschriften des FGB über Eheschließung und Eheauflösung entsprechen im wesentlichen den Bestimmungen der durch das FGB aufgehobenen „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955. Mann und Frau müssen 18 Jahre alt sein (Volljährigkeit), wenn sie heiraten wollen. Bei der Ehescheidung kommt es nicht auf das Verschulden, sondern darauf an, ob die Ehe objektiv zerrüttet ist und deshalb ihren Sinn für die Eheleute, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Es gibt keinen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Im Gegensatz zu dem vorher gültigen Scheidungsrecht können jedoch nach dem FGB bei der Entscheidung über das Erziehungsrecht und über den Unterhaltsanspruch die „Umstände, die zur Scheidung geführt haben“, berücksichtigt werden. Der Ehegatte, dessen Verhalten zur Scheidung geführt hat, verliert grundsätzlich jeden Unterhaltsanspruch (Unterhaltspflicht). Durch das FGB ist der bisherige gesetzliche Güterstand der Gütertrennung durch den Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft ersetzt worden. Bei Auflösung der Ehe ist das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen grundsätzlich zu gleichen Anteilen zu teilen. Das Gericht kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eines Ehegatten eine ungleiche Teilung vornehmen oder sogar das gesamte Vermögen einem Ehegatten übertragen. Wenn ein Ehegatte zur Vergrößerung oder zur Erhaltung des Vermögens des anderen Ehegatten wesentlich beigetragen hat, kann das Gericht ihm außer seinem Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen einen Ausgleichsanspruch zusprechen. Die Aufwendungen für die Familie sind von beiden Ehegatten und den Kindern, entsprechend ihrem Einkommen und sonstigen Mitteln, durch Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen gemeinsam zu erbringen. Die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Unterhaltsanspruch, da in der sozialistischen Gesellschaft jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll. Gleichzeitig mit dem FGB ist am 1. 2. 1966 die Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1964 (GBl. II, S. 171) in Kraft getreten, durch die die bis dahin gültige Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 aufgehoben worden ist. Wie bisher ist in allen Ehesachen das Kreisgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten örtlich zuständig (Zivilprozeß). Bei Eheleuten, von denen mindestens einer „Bürger der DDR“ ist, die jedoch beide keinen Wohnsitz in der „DDR“ haben, wird das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte für ausschließlich zuständig erklärt. Diese Zuständigkeitsregelung zielt offensichtlich auf die seit der Gründung der „DDR“ geflüchteten oder legal in den Westen übergesiedelten Bürger und deren Kinder ab (Staatsbürgerschaft). Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Wie in anderen gerichtlichen Verfahren sind auch hier in zunehmendem Maße gesellschaftliche Kräfte in das Eheverfahren einzubeziehen (Gesellschaftliche Erziehung). Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dient auch das Scheidungsrecht in der „DDR“ der Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Aus diesem Grunde werden in der BRD Ehescheidungsurteile der Gerichte der „DDR“ nicht mehr anerkannt, wenn die beklagte Partei zur Zeit des Urteils ihren dauernden Aufenthalt in der BRD hatte und die Scheidung nach westdeutschem Recht nicht hätte ausgesprochen werden dürfen. (BGH, Urt. vom 28. 3. 1962 — „Ehe und Familie“, 1963, S. 32.) Literaturangaben Friesen, Marie, und Wolfgang Heller: Das Familienrecht in Mitteldeutschland. (BMG) 1968. 228 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Weber, Gerda: Das Familiengesetz der SBZ. (BMG) 1966. 76 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 184–185 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienzusammenführung

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften über die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, zusammengefaßt in dem seit dem 1. 4. 1966 gültigen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1964 (GBl. 1966 I, S. 1). Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949…

DDR A-Z 1969

Akademie für Ärztliche Fortbildung (1969)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Eines der vier medizinischen Zentralinstitute in Berlin-Lichtenberg, die Ende 1960 aus der Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und ärztliche Fortbildung hervorgegangen sind. Anfänglich allgemein auf die „Qualifizierung“ (Pj.) von Ärzten in Kurzlehrgängen gerichtet, ist sie in den letzten Jahren zum Zentrum der „graduellen Ausbildung“ der Ärzte geworden, d.i. die Ausbildung der Fachärzte, zu denen auch die Praktischen Ärzte zählen. Mit der neuen Facharztordnung vom 1. 2. 1967 ist der A. die förmliche Verantwortung für die Facharztausbildung und die Veranstaltung von Lehrgängen auf allen Fachgebieten übertragen worden, an denen die Ärzte im Verlauf der (durchgängig fünfjährigen) Facharztausbildung periodisch teilzunehmen haben. — Da[S. 20]neben veranstaltet die A. Fortbildungskongresse und Weiterbildungslehrgänge für die „postgraduelle Ausbildung“ (Medizinische Ausbildung). — Die Lehrstühle der A. sind nebenamtlich besetzt, fast ausschließlich mit Lehrstuhlinhabern der Medizinischen Fakultäten und Akademien. Nur der Wissenschaftliche Direktor (Dr. Burghardt) ist hauptamtlich tätig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19–20 AHU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, Berlin

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Eines der vier medizinischen Zentralinstitute in Berlin-Lichtenberg, die Ende 1960 aus der Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und ärztliche Fortbildung hervorgegangen sind. Anfänglich allgemein auf die…

DDR A-Z 1969

Finanzberichterstattung (1969)

Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1985 Die F. ist ein Teil der periodischen Berichterstattung sozialistischer, halbstaatlicher und privater Betriebe 1) an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und 2) an die VVB und Wirtschaftsbehörden zur finanziellen Abrechnung der vorgeschriebenen Leistungsziele der einzelbetrieblichen Pläne (Soll-/Istvergleich). Die in der F. aufzuführenden Leistungs- oder Kennzifferngrößen entstammen als Istzahlen unmittelbar dem betrieblichen Rechnungswesen bzw. der Finanzrechnung der Betriebe. Das abzurechnende Kennziffernprogramm wird zentral durch die Wirtschaftsbehörden und die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik festgelegt. Es ist seinem Umfang und seiner Struktur nach für Betriebe unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft) und Eigentumsformen sowie je nach dem Berichtszeitraum (Monat, Quartal, Jahr) verschieden. Die Berichtsnomenklatur unterliegt ständigen Veränderungen entsprechend den sich wandelnden Informationsbedürfnissen, der Berichtsempfänger (z. B. der Planbehörden). Die volkseigenen Betriebe müssen z. B. in ihrer monatlichen F. Angaben über die Plan- und Istkennziffern beim Betriebsergebnis (Gewinn oder Verlust), über die Gesamtselbstkosten der Warenproduktion und die Selbstkostenentwicklung der ihrer Art nach mit der Vorperiode vergleichbaren Warenproduktion der laufenden Periode, über die Warenproduktion zu Betriebspreisen sowie über den Erlös aus dem Absatz der Warenproduktion machen, Darüber hinaus sind Informationen über die voraussichtliche Höhe des Betriebsergebnisses in den beiden Folgemonaten, über die Plan- und Istkosten des Ausschusses, der Nacharbeiten, der Garantie- und Risikoleistungen zu liefern. Zur monatlichen F. gehört ferner der Umlaufmittelnachweis zur Kontrolle der planmäßiges Bestandshaltung an Umlaufmitteln und deren Finanzierung. Auf Grund der durch die Wirtschaftsreform geänderten Lenkungstechnik der Wirtschaftsführung der „DDR“ hat die F. im neuen System der Rechnungsführung und Statistik für die Wirtschaftssteuerung sehr an Bedeutung gewonnen. (Banken) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 206 Finanzbeirat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzkontrolle

Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1985 Die F. ist ein Teil der periodischen Berichterstattung sozialistischer, halbstaatlicher und privater Betriebe 1) an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und 2) an die VVB und Wirtschaftsbehörden zur finanziellen Abrechnung der vorgeschriebenen Leistungsziele der einzelbetrieblichen Pläne (Soll-/Istvergleich). Die in der F.…

DDR A-Z 1969

Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) (1969)

Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Hoffmann. 1. Stellv.: Generaloberst Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar Verner; weitere Stellv.: die Generalleutnante Siegfried Weiß und Walter Allenstein und Generalmajor Werner Fleißner. Kern des MfNV ist der Hauptstab der NVA, zugleich Oberkommando des Heeres. Chef des Hauptstabes: Generaloberst Keßler. — Die Organisation des MfNV zeigt die Tafel auf den Seiten 428 und 429. Bemerkenswert ist: Die dem Minister unmittelbar unterstellte Polithauptverwaltung (Chef: Admiral Verner) untersteht zugleich dem ZK der SED und leitet a) die vom ZK der SED und der NVA eingesetzten Politoffiziere und Politorgane; b) die Organisationen der SED und FDJ in der NVA. Die Polithauptverwaltung leitet auch jene als „Selbständige Abteilung“ bezeichnete Verwaltung des MfNV, die (mit Sitz in Berlin-Oberschöneweide) der Infiltration dient. Diese Verw. soll die Bundeswehr, die wehrpflichtige Jugend und männliche Bevölkerung Westdeutschlands wie auch ehemalige Soldaten politisch beeinflussen. Sie bedient sich dabei aller Techniken der Unterwühlung und Verleumdung. Mit fingierten Briefen und Schriftstücken, mit Zeitschriften, die meist aus Mitteldeutschland eingeschmuggelt werden, bearbeitet sie die Verteidigungskräfte der BRD. Die Verw. Aufklärung wertet die Nachrichten bzw. die Spionageergebnisse gegenüber ausländischen, nicht dem Warschauer Beistandspakt angehörenden Streitkräften aus. — Die Verw. Koordinierung (Sitz Berlin-Grünau, leitet, sorgfältig durchgegliedert und 500 Köpfe stark, die milit. und techn. Spionage gegen die BRD, NATO-Staaten und Westeuropa). — Die Verw. 2.000 leitet als Verbindungsstelle zum Ministerium für Staatssicherheit die Sicherung bzw. die Spionageabwehr der NVA. Die Verw. Militärwissenschaft hat unter sich das Institut für deutsche Militärgeschichte (Potsdam) und die Deutsche Militärbibliothek (Strausberg). Außerhalb des MfNV sitzen die dem Minister direkt unterstellten Chefs und Kommandos der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung, der Volksmarine und der Grenztruppen. — Das MfNV befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). In ihm sind rd. 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner rd. 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. [S. 428] Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 427–428 Ministerium für Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Post- und Fernmeldewesen

Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Hoffmann. 1. Stellv.: Generaloberst Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar Verner; weitere Stellv.: die Generalleutnante Siegfried Weiß und Walter Allenstein und…

DDR A-Z 1969

Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) (1969)

Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 1985 Die DABA wurde am 1. 7. 1966 durch die Ausgliederung: des innerhalb der Deutschen Notenbank für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften mit den sozialistischen Ländern zuständigen Bankenbereichs geschaffen. Infolge des erreichten Umfangs außenhandelsbedingter Bankarbeiten bei der Deutschen Notenbank empfahl es sich, zwecks Rationalisierung eine Spezialbank für den kommerziellen und nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit dem Ausland einzurichten. Sitz der Bank ist Ost-Berlin. Das Aktienkapital beträgt 300 Mill. M. Der Aktienbesitz wurde 1966 der Deutschen Notenbank (Staatsbank) und den staatlichen Außenhandelsunternehmen (darunter den Deutschen Innen- und Außenhandelsfachanstalten) übertragen. Ein Teil der Aktien soll auch von bestimmten Großbetrieben der volkseigenen Wirtschaft übernommen worden sein. Diese Verteilung der Besitzverhältnisse ist allerdings wirtschaftlich ohne Bedeutung. Rechte und Aufgaben der Organe der Bank (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand, Verwaltungsrat) lassen sich nur sehr entfernt mit denen der gleichen Organe bei einer Aktiengesellschaft in einer westlichen Marktwirtschaft vergleichen. Leitung, Kompetenzen und Arbeitsbereich der Bank werden durch die Wirtschaftsführung in einem Statut zentral festgelegt. Ihre laufende Tätigkeit wird durch die Weisungen der Staatsbank und des Ministeriums der Finanzen gesteuert. Innerhalb des durch das Valutamonopol und den Wirtschaftsplan gesetzten wirtschafts-organisatorischen Rahmens gewährt die Bank Kredite, nimmt Einlagen, Schecks, Wechsel und Zahlungsdokumente entgegen, eröffnet, bestätigt und meldet Akkreditive an, geht Verpflichtungen aus Bürgschaften, Garantien oder Wechsel ein, leistet und empfängt Zahlungen in allen Währungen, beteiligt sich im In- und Ausland an Unternehmen und führt im übrigen alle sonstigen banküblichen Geschäfte durch. Die Finanzierung und Kontrolle der Außenhandelsgeschäfte obliegen ihr nicht nur im Verkehr mit westlichen Ländern, sondern auch gegenüber den kommunistischen Staaten. Zunächst deutete alles darauf hin (z. B. die ungewöhnliche Rechtsform der AG), daß die Deutsche Handelsbank AG mit der DABA zu einem Institut zusammengelegt worden war. Nunmehr (1968) steht fest, daß die Deutsche Handelsbank doch noch existiert, obwohl sich ihre Aufgaben mit denen der DABA überschneiden. Inwieweit eine Kompetenzabgrenzung zwischen beiden Instituten vorgenommen wurde, ist nicht bekannt. Die DABA hat das Recht, ebenso wie im Inland auch im Ausland Niederlassungen zu gründen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe wickelt sie in Zusammenarbeit mit der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau die multilaterale Verrechnung der gegenseitigen Warenlieferungen in transferablen Rubeln ab. Im Auftrage der Staatsbank führt die DABA auch den Verrechnungsverkehr im Rahmen des Interzonenhandels durch. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 146 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauakademie (DBA)

Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 1985 Die DABA wurde am 1. 7. 1966 durch die Ausgliederung: des innerhalb der Deutschen Notenbank für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften mit den sozialistischen Ländern zuständigen Bankenbereichs geschaffen. Infolge des erreichten Umfangs außenhandelsbedingter Bankarbeiten bei der Deutschen Notenbank empfahl es sich, zwecks Rationalisierung eine Spezialbank für den kommerziellen und…

DDR A-Z 1969

Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1969)

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war, und der Helfer der Staatlichen Kontrolle, die seit 1962 die Arbeit der ZKSK in ehrenamtlicher Arbeit unterstützten. Der ABI wurden auch die gesellschaftlichen Kontrollorgane angegliedert, so a) die Kommissionen für Parteikontrolle in den Betrieben, die 1959 als Organe der Betriebsparteiorganisationen (SED) gebildet worden waren, b) die Arbeiterkontrolle, die seit 1953 besteht und vom FDGB eingesetzt und angeleitet wird, c) die FDJ-Kontrollposten (FDJ), die seit dem IV. Parlament der FDJ (1952) tätig waren und in §~43 des Jugendgesetzes (Jugend) als fester Bestandteil der ABI bezeichnet werden. Aufgabe der ABI ist die straffe, einheitliche und umfassende Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des ZK der SED, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse des Staatsrates und der Beschlüsse des Ministerrates. Objekte der Kontrollen sind die Ministerien und andere zentrale sowie die örtlichen Staats- und Wirtschaftsorgane, die VVB, Wirtschaftsräte, Landwirtschaftsräte, die Betriebe, die Großbaustellen, landwirtschaftliche Genossenschaften und andere Institutionen. Nicht der Kontrolle der ABI unterliegen der Apparat der SED, der anderen Parteien und der Massenorganisationen. Die ABI verfügt über hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte. Die ehrenamtlichen Kräfte sind vor allem in den unteren Gliederungen tätig. Ihre Zahl beträgt etwa 150.000 (Bericht des ZK der SED an den VII. Parteitag). Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in der ABI tätig sein. So soll eine wirksame Massenkontrolle sichergestellt werden. Die ABI ist gegliedert in das Komitee, Inspektionen, Zweig-, Bezirks- und Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben sowie die Volkskontrollausschüsse. Das Komitee der ABI ist sowohl dem ZK der SED als auch dem Minister rechenschaftspflichtig. Die Aufgabe des Komitees ist es, die Arbeit der Organe der ABI zu leiten und zu kontrollieren. Als Inspektion der ABI ist auch jetzt die Staatliche Handelsinspektion tätig, die 1953 als Organ des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Kontrolle des staatlichen und privaten Handelsapparates gebildet worden war und jetzt im wesentlichen die Einhaltung der Preise für Konsumgüter zu überwachen hat. Die ABI ist mit weitgehenden Vollmachten [S. 32]ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31–32 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und Bauernkind

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war,…

DDR A-Z 1969

Brandenburg (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und Neubrandenburg aufgehoben. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1415 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjet. Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen; es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz am 21. 7. 1947 durch SMAD-Befehl 180 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Okt. 1949 war B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. (Länder) 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt, Hauptort der Mark B., an der Havel, mit 91.775 Einwohnern (1967) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Zuchthaus B.-Goerden. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127–128 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Braunkohlenindustrie

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer…

DDR A-Z 1969

Selbstverwaltung (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach den Gemeinde-, Kreistags- und Landtagswahlen im Herbst 1946 traten in den Ländern Kreis- und Gemeindeordnungen sowie Verfassungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf S. garantiert wurde. An dieser Rechtslage änderte auch die Verfassung der „DDR“ von 1949 nichts (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung der S. getroffen worden, z. B. indem den Gemeinden die wirtschaftlichen Unternehmen und die Energiebetriebe entzogen wurden. Durch die Reform des öffentlichen Haushaltwesens im Jahre 1950 (Staatshaushalt) wurde ihr Haushalt in den Staatshaushalt eingegliedert. Die Verwaltungsneugliederung im Sept. 1952 trieb die Entwicklung weiter voran. Das Prinzip des demokratischen Zentralismus wurde im Verhältnis zwischen Gemeinde, Kreisen, Bezirken und zentralen Staatsorganen wirksam gemacht. Mit Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) wurden die bis dahin formell noch gültigen Gemeindeordnungen aufgehoben und durch dieses Gesetz und das Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen vom gleichen Tage (GBl. I, S. 72) ein einheitlicher Staatsaufbau nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus geschaffen. Durch die am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossene Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe wurde die Stellung der örtlichen Volksvertretungen gestärkt. Es blieb jedoch, daß sie ihre Aufgaben nur im Rahmen der von oben gegebenen Weisungen zu erfüllen hatten. Mit dem Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) wurde die Selbständigkeit der Gemeinden im Sinne einer Dekonzentration (Dezentralisation) weiter verstärkt. Nach Art. 41 der Verfassung von 1968 sind die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie werden unter den Schutz der Verfassung gestellt. Eingriffe in ihre Rechte dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen. Trotzdem kann von der Wiederherstellung der S. im hergebrachten Sinne koine Rede sein. Nach Egler („Sozialistische Demokratie“ vom 16. 2. 1968) ist das neue Verhältnis zwischen zentralen und örtlichen Staatsorganen weder mit der Kategorie der bürgerlichen Theorie von der kommunalen S. noch mit denen der administrativen Über- und Unterordnung zu erfassen. Die durch die Verfassung garantierte „Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden“ wird durch die Planung und Leitung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung (Art. 9, Abs. 3 der Verf. von 1968) eingeschränkt. (Bezirk, Gemeinde, Kreis, Ministerrat, Staatsrat, Verfassung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 559 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Senftenberg

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach den Gemeinde-, Kreistags- und Landtagswahlen im Herbst 1946 traten in den Ländern Kreis- und Gemeindeordnungen sowie Verfassungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf S. garantiert wurde. An dieser Rechtslage änderte auch die Verfassung der „DDR“ von 1949 nichts (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur…

DDR A-Z 1969

Spitzelwesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Staatssicherheitsdienst hat das S. zu einem ausgedehnten System entwickelt. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf die Gegner des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das S.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitglied zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen bei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI) oder Geheime Mitarbeiter (GM). Oft haben die GI einen festumrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d.h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit außerhalb der „DDR“ eingesetzt werden. Über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien 1) gearbeitet. Im Aug. 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbreche[S. 588]rische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr. 1 zum Befehl Nr.~45 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr.~49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bildeten die Helfer der staatlichen Kontrolle und bilden jetzt die Volkspolizeihelfer, Grenztruppenhelfer und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des S. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 587–588 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sport

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Staatssicherheitsdienst hat das S. zu einem ausgedehnten System entwickelt. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf die Gegner des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische…

DDR A-Z 1969

Flüchtlinge (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem totalen Zusammenbruch in den damaligen Besatzungszonen der Westalliierten nicht ein trat, veranlaßte schon frühzeitig viele Menschen zur Flucht aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet. Solchen F. wurde seit 1947 nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die Mitteldeutschland „wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ Über die Gesamtzahl der zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u.a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). [S. 211]Nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung vom 6. 6. 1961 im Bundesgebiet und West-Berlin befanden sich unter den 56,175 Mill. Einwohnern 3,099 Mill. (= 5,5 v. H.) Deutsche aus Mitteldeutschland. Dazu kommen, lt. Volkszählungsergebnis, noch 2,766 Mill. Vertriebene (= 30,9 v. H. der im gesamten Bundesgebiet gezählten Vertriebenen), die nach der Aussiedlung zunächst in Mitteldeutschland ihren Wohnsitz hatten und später in die BRD oder nach West-Berlin flüchteten. Von den 1961 im Bundesgebiet erfaßten Vertriebenen waren 36,9 v. H. jünger als 25 Jahre. Bei den F. lag dieser Anteil bei 40,7 v. H. Von den 3,099 Mill. F. waren 27,3 v. H. im Besitz eines Flüchtlingsausweises C, d.h. sie waren wegen drohender Gefahr für Leib und Leben geflüchtet und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als politische F. von den Bundesnotaufnahmebehörden anerkannt worden. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 1. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Zuwanderung bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: Die meisten F., die nach dem 13. 8. 1961 bis gegen Ende 1962 vom Bundes-Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden, hatten sich bei Errichtung der Mauer in der BRD, in West-Berlin oder im Ausland befunden und sind nicht mehr nach Mitteldeutschland zurückgekehrt. Außerdem befinden sich darunter solche Personen, die sich schon längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hatten und sich erst später entschlossen, die Notaufnahme zu beantragen. Ab Mitte 1962, vor allem ab 1. 1. 1963, sind in den F.-Zahlen auch solche Personen enthalten, die auf dem Wege der legalen Übersiedlung, d.h., mit einer offiziellen Ausreisegenehmigung Mitteldeutschland verlassen durften. Zwischen dem 1. 1. 1963 und dem 31. 12. 1968 wurden vom Bundesnotaufnahmeverfahren 116.900 solcher Personen erfaßt. Der weitaus größte Teil davon waren Rentner, Invaliden und sonstige behinderte Personen, die dem Regime zur Last fielen und als Arbeitskräfte uninteressant waren. Von diesen Personen befanden sich allein 86.900 (= 74,3 v. H.) im Alter von über 65 Jahren. Zwischen 1949 und dem 31. 12. 1968 sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden insgesamt 2.933.722 F. erfaßt worden. Der F.-Strom war in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen. Je stärker der politische Druck auf der Bevölkerung lastete, desto höher waren die Fluchtzahlen. Das Jahr 1953 mit einer Spitze von über 331.000 F. erinnert an Säuberungsaktionen innerhalb der Satellitenparteien, einen verschärften Kollektivierungszwang in allen Wirtschaftsbereichen und zwangsweise Normerhöhungen. Der Juni-Aufstand war der Höhepunkt des Jahres. Die hohen monatlichen Fluchtziffern (58.605 im März und 40.381 im Juni) sind nur im August 1961 (47.433) wieder erreicht worden. Der nach dem Juni-Aufstand von der Regierung verkündete Neue Kurs brachte für die zweite Hälfte des Jahres und für 1954 einen vorübergehenden Rückgang. Auch die Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 ließ zunächst auf eine Konsolidierung der politischen Lage hoffen. Infolge eines verschärften Kampfes der SED gegen die Kirche, Forcierung der Jugendweihe und Zwangswerbungen für die Deutsche Volkspolizei nahm 1955 der F.-Strom wieder von Monat zu Monat zu. Anhaltende Versorgungskrisen, die Unterzeichnung des Warschauer Paktes und die Erklärung Molotows in Genf, nach der eine Wiedervereinigung nur durch die Bolschewisierung ganz Deutschlands möglich sein soll, trieb die Fluchtziffer des Jahres 1955 schließlich wieder auf eine Höhe von mehr als 250.000. Das Jahr 1956 brachte eine verschärfte Terrorjustiz. Der mißglückte Arbeiteraufstand in Polen und die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn ließen die Fluchtziffer auf über 279.000 ansteigen. Der im ersten Halbjahr 1956 leicht zurückgegangene F.-Strom stieg bis Ende des Jahres wieder an. Der „Geldumtausch“ vom 13. Oktober, die Änderung des Paßgesetzes und Maßnahmen gegen den Interzonenverkehr bewirkten gegenüber dem Vorjahr nur einen geringen Rückgang der Zahl der F. auf 261.000. Eine 1958 beginnende SED-Parteisäuberung sowie die Abschaffung der Lebensmittelkarten und Polizeimaßnahmen gegen die Republikflucht hatten in diesem Jahr ein Absinken auf 204.000 zur Folge. Die bemerkenswerte Reiselust Chruschtschows im Jahr 1959 (Besuch der „DDR“ und Reise nach den USA) machte der Bevölkerung Hoffnung auf Entspannung. Die Fluchtziffer ging auf knapp 144.000 zurück. Eine gewisse „Milde“ des SED-Regimes im Jahr 1959 brachte jedoch ebenso wie bereits 1954 keine echte „Kursänderung“. Mit der im Frühjahr 1960 einsetzenden Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die Ende April abgeschlossen war, durch die Zuspitzung der „Berlinkrise“ und abermalige verstärkte Sozialisierungsmaßnah[S. 213]men in Industrie, Handwerk und Handel stieg die Zahl der F. wieder auf knapp 200.000 an. Ein im Jahr 1961 einsetzender Druck auf die Arbeiter (Gesetzbuch der Arbeit), Aktionen gegen die Grenzgänger in Berlin sowie die aggressive Haltung Ulbrichts und Chruschtschows in der „Berlin-Frage“, ließen ab Mai 1961 die Fluchtziffern wieder sprunghaft ansteigen. Trotz vorheriger gegenteiliger Erklärungen ließ Ulbricht am 13. 8. die Mauer mitten durch Berlin errichten. Auch der Interzonenreiseverkehr wurde wieder abgedrosselt. Da die Fluchtbewegung für das Regime mit einem erheblichen Verlust an ausgebildeten Arbeitskräften verbunden war, sprach Ulbricht von einem illegalen „Kapitaltransfer“. Die volkswirtschaftlichen Verluste bezifferte er auf mindestens 30 Mrd. DM Ost (ND v. 28. 11. 1961, S. 3). Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten“ F. bei allgemeinen Hilfsmaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonen-Flüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des „Flüchtlingsausweises C“ entscheiden die F.-Behörden der Länder. Zwischen 1954 und 31. 12. 1967 wurden 605.293 Ausweise für 800.903 Personen (einschl. der darin eingetragenen Kinder bis zu 16 Jahren) ausgestellt. Unter den F. befinden sich im Durchschnitt mehr als 60 v. H. im Erwerbsleben stehende Personen. Auch ein beachtlicher Teil der Intelligenz kehrte dem „Ulbricht-Staat“ den Rücken. Zwischen 1952 und 1963 waren unter den F. 51.400 selbständige Landwirte und Bauern. Den Anteil der Berufe an den F.-Zahlen zeigt die Tabelle am Schluß dieser Seite. Trotz der unmenschlichen Sperrmaßnahmen an der Berliner Mauer und längs der Demarkationslinie versuchen immer wieder F. unter Todesgefahr die Abriegelungsanlagen zu überwinden. Soweit mit Sicherheit feststellbar, fanden in der Zeit vom 13. 8. 1961 bis Mitte 1968 bei dem Versuch, die Sperranlagen zu durchbrechen, 78 Menschen an der Sektorengrenze und an der Demarkationslinie um Berlin (West) den Tod. Weitere 73 Personen starben an der Demarkationslinie zwischen den beiden Teilen Deutschlands. Am 31. 7. 1963 hatte Ulbricht, anläßlich der bevorstehenden Wahlen zur Volkskammer am 20. 10. 1963, erklärt, daß die in der BRD lebenden F. auch heute noch Bürger der „DDR“ seien. Auch für Personen, die die DDR vielfach aus persönlichen oder familiären Gründen verlassen hätten, bestände nach wie vor eine Treuepflicht gegenüber der „DDR“. Ulbricht berief sich bei dieser Erklärung auf angebliche Anfragen von F. aus der BRD. Tatsächlich wurde im neuen Wahlgesetz, in § 2, bestimmt, daß für die Wahlen zur Volkskammer „alle Bürger der DDR“, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, „wahlberechtigt“ seien. In allen früheren Wahlgesetzen wurde die Wahlberechtigung ausdrücklich auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der „DDR“ hatten. Nach dem endgültigen Wahlergebnis zur Volkskammerwahl am 20. 10. 1963 sollen 28.119 F., die als Bürger der „DDR“ gegenwärtig in Westdeutschland wohnen, an der Volkskammerwahl teilgenommen haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 210–213 Flagge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlingsvermögen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem…

DDR A-Z 1969

Medaille (1969)

Siehe auch: Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Medaille: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954: 1958 [S. 404]a) für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen an Angehörige der Nationalen Volksarmee im Grenzdienst und Personen, die nicht Angehörige der Nationalen Volksarmee sind, für „vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik, für besondere Verdienste bei der Erhöhung der Gefechtsbereitschaft und bei der Erfüllung der Ausbildungsaufgaben sowie für andere Leistungen zum Schutz der Staatsgrenzen“ (Grenztruppenhelfer); b) für Verdienste um das Grubenrettungswesen wird verliehen an Mitgl. der Grubenwehr oder Gasschutzwehr sowie das hauptamtliche Personal im Grubenrettungs- und Gasschutzwesen und sonstige Personen für besondere Leistungen im Rettungsdienst unter Einsatz des Lebens oder um die Errichtung und den Ausbau des Rettungswesens; c) für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen wird verliehen an einzelne oder Kollektive für selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hervorragende Leistungen bei der Verhinderung und Bekämpfung von Katastrophen; d) für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 wurde einmalig verliehen an besonders bewährte Helfer bei diesem Naturereignis; e) für Verdienste in der Rechtspflege wird für Verdienste insbesondere „bei der Verwirklichung der Prinzipien der sozialistischen Rechtspflege, bei der Entwicklung und Vervollkommnung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und bei der Ausbildung und Weiterbildung der Kader, bei der schöpferischen Weiterentwicklung des Systems des sozialistischen Rechts“ in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) an Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane und andere Personen mit entsprechenden Verdiensten verliehen (Rechtswesen); f) für Verdienste im Brandschutz wird für hervorragende Leistungen bei der Erfüllung der Brandschutzorganen gestellten Aufgaben zur Sicherung der Volkswirtschaft sowie des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger, persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person bei der Bekämpfung von Bränden, besondere Verdienste bei der Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Brandschutzorgane, bei der Erziehung, Ausbildung und Schulung ihrer Angehörigen sowie bei der Instandhaltung und Weiterentwicklung der technischen Ausrüstung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane, Angehörige der zentralen Brandschutzorgane, Angehörige der Berufsfeuerwehren der betrieblichen Brandschutzorgane, Brandschutzverantwortliche, Brandschutzhelfer und andere mit dem Brandschutz beauftragte Personen, sonstige Personen, Kollektive, Betriebe, Dienststellen, Zeitschriften entsprechend den Verdiensten mit unterschiedlichen Prämien verliehen; g) der Waffenbrüderschaft wird für „Leistungen und Verdienste, die zur Festigung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Bruderarmeen und zur Entwicklung der gemeinsamen Zusammenarbeit beigetragen haben“ (Militärpolitik), an Angehörige der Nationalen Volksarmee und Personen, die nicht Angehörige dieser Armee sind, in drei Stufen (Gold, Silber und Bronze) verliehen. (Auszeichnungen, Medaille für Treue Dienste, Verdienstmedaille) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 404 Mecklenburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medaille für ausgezeichnete Leistungen

Siehe auch: Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Medaille: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954: 1958 [S. 404]a) für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen an Angehörige der Nationalen Volksarmee im Grenzdienst und Personen, die nicht Angehörige der Nationalen Volksarmee sind, für „vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der…

DDR A-Z 1969

Ministerium für Gesundheitswesen (1969)

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das MfG. verselbständigt. Im Zuge der Reform der Wirtschaftsverwaltung gingen die Aufgaben der Arbeitspolitik, des Arbeitsrechts (mitsamt Recht der Sozialversicherung) und des Arbeitsschutzes an das Komitee für Arbeit und Löhne über, während die Sozialfürsorge an das MfG. zurückgelangte. Programmatische Bedeutung darf der Zusammenfassung nicht zugeschrieben werden; bei den Räten der Kreise und Städte sind Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung schon seit 1956 den „Ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge“ übertragen. Das M. hat außer den zentralen Abt. für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabt. „Heilwesen“, „Mutter und Kind“, „Wissenschaft und Forschung“ sowie Hygiene-Inspektion, „Hauptverw. Pharmazie und Medizin-Technik“ und schließlich „Sozialfürsorge“. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner direkten Einwirkung in jeder Hinsicht, auch in gesundheitlichen Grundfragen, entzogen sind die „Medizinischen Dienste“ („MD“) der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit, des Verkehrswesens und seit 1963 der „Sportärztliche Dienst“ als „nachgeordnete Einrichtung“ des Komitees für Körperkultur und Sport; hier steht dem M. nur noch ein Mitwirkungsrecht zu (Sportarzt) — Statut vom 27. 10. 1960. Wie alle Ministerien der DDR ist das MfG. in der Hauptsache zentrales Fachorgan der Verwaltung. Gesundheitspolitisch ist es durchaus abhängig vom ZK der SED (Leiter der Abt. Gesundheitspolitik im ZK: Dr. med. Werner Hering, Stellv. Leiter: Dr. med. Rudolf Weber) und diesem rechenschaftspflichtig. — Minister für Gesundheitswesen ist seit Dezember 1958 Max ➝Sefrin (CDU), Staatssekretär: Dr. med. Michael Gehring; Stellv. des Ministers Prof. Dr. med. Ludwig Mecklinger (vorher Oberst des MD der NVA) und Obermedizinalrat Dr. med. Herbert Erler; diese drei sind Mitglieder der SED. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 426 Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Grundstoffindustrie

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das…

DDR A-Z 1969

Zwangsvollstreckung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Rechtliche Grundlage der Z. sind die Vorschriften des 8. Buches der immer noch gültigen deutschen ZPO (Zivilprozeß). Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ v. 4. 10. 1952 (GBl. S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen staatlicher juristischer Personen ist unzulässig. Zur Sicherung der planmäßigen Arbeit der volkseigenen Betriebe ist eine Befriedigung des Gläubigers nur im Wege des Anweisungsverfahrens des dem schuldenden VEB übergeordneten Organs zulässig. Die Pländung von Arbeitseinkommen erstreckt sich auch auf den künftigen Arbeitslohn des Schuldners in einem anderen Betrieb (2. DB zur VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen v. 12. 10. 1965, GBl. II, S. 757). Das Offenbarungseidverfahren hat praktisch an Bedeutung dadurch verloren, daß Haftbefehle gegen Schuldner, die die Vermögenserklärung nicht abgeben wollen, nicht mehr vollstreckt werden. Das Gerichtsvollzieherwesen ist durch die VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993) neu geregelt worden (Gerichtsvollzieher). Aus Entscheidungen der Konfliktkommissionen über Geldforderungen und Einigungen der Parteien, die vor diesen gesellschaftlichen Gerichten oder den Schiedskommissionen erzielt worden sind, kann die Z. betrieben werden, wenn das zuständige Kreisgericht die Vollstreckbarkeit durch Beschluß erklärt hat. Die Z. aus Entscheidungen der Staatlichen Vertragsgerichte ist in der VO vom 9. 9. 1965 über die Aufgaben und Arbeitsweise dieser Staatsorgane besonders geregelt. Die Z. aus Schuldtiteln westdeutscher und Westberliner Gerichte war bis 1967 nur mit Genehmigung des Direktors des Bezirksgerichts zulässig. Ein Geldanspruch in DM West wird im Verhältnis 1:1 in M vollstreckt. Das eingezogene Geld ist für den West-Gläubiger auf ein Sperrkonto bei [S. 752]der Staatsbank einzuzahlen. Ein Transfer dieses Geldes nach dem Westen ist nicht zulässig. Neuerdings bedürfen Urteile westdeutscher und Westberliner Gerichte in der „DDR der Bestätigung durch das dortige Justizministerium. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 751–752 Zwangskollektivierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweijahrplan

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Rechtliche Grundlage der Z. sind die Vorschriften des 8. Buches der immer noch gültigen deutschen ZPO (Zivilprozeß). Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ v. 4. 10. 1952 (GBl. S.~988) der…

DDR A-Z 1969

HO (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Handelsorganisation. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 angeblich zur Bekämpfung des Schwarzmarktes errichtet. Ihr Hauptzweck war aber, „währungsgefährdende“ überschüssige Kaufkraft abzuschöpfen und zur Finanzierung der Staatsausgaben beizutragen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern durch Errichtung immer neuer HO-Verkaufsstellen, HO-Warenhäuser und HO-Gaststätten sowie durch Ausdehnung des Warensortiments vergrößert. Mehr und mehr wurde, insbesondere ab 1952, die Vergrößerung des staatlichen Sektors im Einzelhandel bzw. die Sozialisierung des privaten Einzelhandels (Binnenhandel) zur wichtigsten Aufgabe. Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Industriemangelwaren und bestimmter Lebensmittel eingestellt. Sie hatte bis 1958 das Monopol für den freien Verkauf bewirtschafteter Waren. Inhaber privater Läden wurden durch ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Bis zu einem gewissen Grade läßt sich der Prozeß der Sozialisierung des Einzelhandels an der Umsatzentwicklung der HO ablesen: Die Zahlen der Tabelle bringen die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze. Leitungsorgane der HO sind die HO-Hauptdirektion und die HO-Bezirksdirektionen, die nach dem Vorbild der Bezirksverbände der Konsumgenossenschaften aufgezogen wurden, um ein geschlossenes Handelssystem zu schaffen und die Kontrolle der einzelnen HO-Betriebe zu verbessern. Die 300 HO-Kreisbetriebe sind die organisatorische Zusammenfassung einer bestimmten Anzahl von Verkaufsstellen, Gaststätten sowie Kauf- und Warenhäusern zu einem wirtschaftlich und juristisch selbständigen Handelsbetrieb. Zur Versorgung der Betriebsangehörigen der deutsch-sowjetischen Wismut-AG, besteht als besonderer Zweig die HO-Wismut, die der Hauptdirektion HO-Wismut im Ministerium für Handel und Versorgung direkt unterstellt ist. Auch das HO-Versandhaus in Leipzig (Versandhandel) untersteht direkt dem Ministerium. Zur Versorgung der Angehörigen der NVA und der Truppen der Sowjetarmee mit Konsumgütern ist der HO-Spezialhandel zuständig. Es handelt sich um ein zentral geleitetes Handelsunternehmen, das außer über Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe auch über bestimmte Produktionsbetriebe verfügt. Das Warensortiment des HO-Spezialhandels umfaßt vornehmlich Konsumgüter für den spezifischen Bedarf der Armeeangehörigen. Die Einzelhandelsbetriebe des HO-Spezialhandels befinden sich in der Regel innerhalb der militärischen Objekte. 1961/62 wurden Exquisit-Verkaufsstellen eingeführt, die der HO unterstehen und das „HO-Prinzip“ von 1948 wieder aufleben ließen. In diesen Luxusgeschäften werden modische Waren bester Qualität, vorwiegend aus Importen, zu stark überhöhten Preisen gegenüber den regulären Handelspreisen verkauft. (Lebensstandard, Versorgung) Zum Sektor des staatlichen Einzelhandels gehören auch die zur Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) „Centrum“ zusammengeschlossenen Warenhäuser. Die VVW ist ein leitendes Handelsorgan mit den Aufgaben ähnlich einer VVB, dem aber zudem als Binnenhandelsorgan noch Importaufgaben zugestanden wurden, um innerhalb der sozialistischen Länder Sortimentsausgleich der Konsumgüterproduk[S. 274]tion zu ermöglichen. Sitz der VVW ist Leipzig. Kernstück ist der Zentraleinkauf und damit der Einfluß auf die Industrie zur Sortiments- und Qualitätsverbesserung. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Schlenk, Hans: Der Binnenhandel in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1960. 207 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 273–274 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HO-Wismut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Handelsorganisation. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 angeblich zur Bekämpfung des Schwarzmarktes errichtet. Ihr Hauptzweck war aber, „währungsgefährdende“ überschüssige Kaufkraft abzuschöpfen und zur Finanzierung der Staatsausgaben beizutragen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern durch Errichtung immer neuer…

DDR A-Z 1969

Handwerkskammern (1969)

Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder auf fünf reduziert. An die Stelle der Fachverbände traten unselbständige Fachabt. und Berufsgruppen bei den H. Neben der organisatorischen Umgestaltung erfolgten auch personelle Veränderungen, indem die H. ausnahmslos mit SED-Mitgliedern besetzt wurden. Durch die personelle Umgestaltung und die Unterstellung unter die jeweiligen Industrieministerien der Länder im Jahre 1950 hatten die H. noch bestehende Reste der Eigenständigkeit völlig eingebüßt. Im Zuge der regionalen Neugliederung von 1952 wurde die Umwandlung der alten Landes-H. in Bezirks-H. durch Ministerratsbeschluß vom 20. 8. 1953 vollzogen. Sie wurden der Abteilung Handwerk der Bezirksverwaltungen unterstellt. Die H. führen die Handwerks- und die Gewerberolle; ihnen müssen alle selbständigen Handwerker, Inhaber von industriellen Kleinbetrieben (soweit sie in der Gewerberolle eingetragen sind), Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie ihre Mitglieder und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften angehören. Die ausführenden Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Seit 1958 unterstehen die H. den Räten der Bezirke. Ihre Aufgaben wurden von Jahr zu Jahr eingeschränkt. Seit. 1958 sind sie de jure nicht mehr weisungsberechtigt gegenüber ihren Kreisgeschäftsstellen, die nach den Weisungen der Räte der Kreise arbeiten müssen. Im gleichen Jahr wurde den H. die in einer Planwirtschaft äußerst wichtige Funktion der Auftragsplanung und Materialversorgung entzogen; auf die Lehrlingsausbildung und Gesellenprüfung haben sie keinerlei Einfluß mehr, da diese seit Jahren in den Händen der Abt. Berufsausbildung des Ministeriums für Volksbildung liegt. Sie dürfen lediglich Vertreter in die Beiräte für Berufsausbildung bei den Räten der Bezirke senden. Neben der Aufstellung der Richtlinien für die Meisterprüfung, die einem strengen Schema unterliegen, und die Berufung der Prüfungskommissionen besteht seit 1958 (VO über die Bildung von Wirtschaftsräten vom 13. 2. 1958) ihre Hauptaufgabe „in politischer Einflußnahme auf die Handwerker und ihre Qualifizierung im Interesse der verstärkten Einbeziehung in den sozialistischen Aufbau“. Auf Grund der oben dargestellten Konstruktion und ihrer Aufgaben können die H. heute nicht mehr als Organisation der Selbstverwaltung und als echte Interessenvertretung des Handwerks betrachtet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 269 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerksteuer

Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder…

DDR A-Z 1969

Finanzschulden (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 F. waren bis 1967 ausschließlich Schulden der VEW gegenüber dem Staat auf Grund geplanter, aber nicht erzielter Gewinne sowie außerplanmäßiger Verluste. Nach VO vom 23. 7. 1959 und vom 16. 3. 1964 blieben F. auch übet das Ende des Planjahres hinaus bestehen. Diese Regelung gilt auch für den neuen Typ der F. ab 1968. Die Betriebe müssen Maßnahmen zur Aufholung der F. einleiten und den diesbezüglichen Maßnahmeplan der für sie zuständigen Bank mitteilen. Für die Finanzierung und Aufholung der F. der VEB waren seit 1964 die VVB verantwortlich, seit 1966 die „staatliche Finanzkontrolle“ des Ministeriums der Finanzen. Wenn in anderen zu einer VVB gehörenden VEB Überplangewinne erzielt wurden, so konnten diese 1964/65 und teilweise auch noch 1966 gegen die Mindergewinne bei den planwidrig arbeitenden Betrieben aufgerechnet werden. Nur in dem Fall, daß die Mindergewinne die Überplangewinne in einer VVB insgesamt überstiegen und demgemäß die Nettogewinnabführung an den Staat nicht in plangemäßer Höhe geleistet werden konnte, blieb noch eine F. bestehen (GBl. II, 1964, S. 223). Zusammen mit der Ausdehnung des Geltungsbereiches des „Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion“ auf die gesamte volkseigene Wirtschaft wurde ein neuer, eingegrenzter Begriff der F. eingeführt (GBl. II, 1967, S. 459). Nunmehr werden vorwiegend nur noch die Rückstände bei der Abführung der festen, verbindlichen Anteile von Nettogewinn der VEB und VVB an den Staat als F. bezeichnet. Eine Aufrechnung von Überplangewinnen (von denen der Staat ebenfalls einen bestimmten Teil als Abführung erhält) mit entstandenen Mindergewinnen oder außerplanmäßigen Verlusten zwecks Kürzung der Abgaben bei der Gewinnabführung an den Staat ist nicht mehr gestattet. Die Rückstände in der Abführung von Nettogewinn bleiben nunmehr als gemeinsame Verpflichtung der VEB und VVB gegenüber dem Staat bestehen; sie sind in den folgenden Jahren zu erwirtschaften. Die VVB sind hierbei verpflichtet, aus dem aus Überplangewinnen früherer Jahre ab 1967 zu bildenden „Reservefonds“ die Abgabeverpflichtungen ihrer VEB zwecks termingemäßer Abgabeleistung zeitweilig vorzustrecken, wenn bei ihren Betrieben Zahlungsschwierigkeiten entstehen. Der Generaldirektor der VVB legt dann fest, welche Beträge in den einzelnen Jahren zu tilgen sind. Kurzfristige Liquiditätsanspannungen, die eine plangemäße Ausstattung der Finanzfonds der VEB nicht zulassen, sollen durch „Überbrückungskredite“ überwunden werden. In „begründeten Fällen“ können den Betrieben von seiten der Finanzbehörden und teilweise auch durch die VVB die F. ganz oder teilweise erlassen werden. Diese Regelungen betreffend die F. sollen die Verantwortlichkeit der Betriebe und insbesondere der VVB für ihre Wirtschaftstätigkeit und Finanzgebarung erhöhen und die Einhaltung der Betriebs- und Finanzpläne erzwingen. Es ist jedoch bis heute nicht gelungen, die chronische Verlustwirtschaft vieler Betriebe der VEW zu beseitigen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 208 Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzsystem

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 F. waren bis 1967 ausschließlich Schulden der VEW gegenüber dem Staat auf Grund geplanter, aber nicht erzielter Gewinne sowie außerplanmäßiger Verluste. Nach VO vom 23. 7. 1959 und vom 16. 3. 1964 blieben F. auch übet das Ende des Planjahres hinaus bestehen. Diese Regelung gilt auch für den neuen Typ der F. ab 1968. Die Betriebe müssen Maßnahmen zur Aufholung der F. einleiten und den diesbezüglichen Maßnahmeplan der für sie zuständigen Bank…

DDR A-Z 1969

Berufsausbildung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitserträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei dem jeweiligen Amt für Arbeit und Berufsberatung. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt. Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die B. wurden in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu geregelt. Dieses Gesetz betrifft alle Ebenen der Bildung und Ausbildung von der Normalschule über die Berufsausbildung bis hin zu den Hochschulen und Universitäten. Die B. wird darin einheitlich geregelt. (In der BRD gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen — also gewerbliche Lehrlinge der Industrie, Handwerkslehrlinge, kaufmänn. Lehrlinge usw. — voneinander abweichende Regelungen.) Die B. baut auf der Normalschule auf und ist eng mit ihr verbunden. Zwar sind viele Regelungen des neuen „Bildungsgesetzes“ noch bloßes Programm, aber an dessen Realisierung wird gearbeitet. Diesem Programm zufolge beginnt eine allgemeine Einführung in das Berufsleben bereits im 7. Schuljahr der Normalschule, der zehnklassigen „Polytechnischen Oberschule“. Diese Berufseinführung in der 7. und 8. Klasse ist überwiegend theoretischer Art und wird ergänzt durch Werkunterricht und praktische Tätigkeit in einem Betrieb. Für die praktische Unterweisung ist wöchentlich ein Unterrichtstag vorgesehen. Diese Unterweisungen werden getrennt für die Berufsrichtungen Industrie und Landwirtschaft veranstaltet. Teil des polytechnischen Unterrichts soll die Weckung von Neigungen und Eignungen für einen bestimmten Beruf sein, um die Berufsentscheidung der Schüler und Eltern zu erleichtern. Vom 9. Schuljahr ab erfolgt neben dem allgemeinbildenden Unterricht eine theoretische und praktische berufliche Grundausbildung, letztere in Verbindung mit einem Betrieb. Auch dabei handelt es sich noch nicht um die Ausbildung für einen bestimmten Beruf. Während des 9. und 10. Schuljahrs sollen vielmehr die Grundlagen für jeweils mehrere verwandte Berufe vermittelt werden, z. B. für „Metallarbeiter“ oder „Elektriker“. Erst nach Abschluß der zehnklassigen Normalschule folgt die B. in einem ganz bestimmten Beruf in einem Lehrbetrieb. Die praktische Lehrzeit beträgt dann in der Regel nur noch zwei Jahre. Während der Lehrzeit besuchen die Lehrlinge die Berufsschule. Durch dieses Ausbildungssystem sollen künftig rund vier Fünftel der in Lehrberufen ausgebildeten Jugendlichen nach Vollendung des 17. Lebensjahres ins Berufsleben eintreten. (Auch in der BRD treten die Jugendlichen in diesem Alter ins Berufsleben, und zwar nach in der Regel 8jährigem Volksschulbesuch und anschließender dreijähriger Lehrzeit. In der BRD werden jedoch noch ungefähr 60 v. H. der gewerblichen Lehrlinge in Handwerksbetrieben ausgebildet, in der „DDR“ sind es nur noch rund 10 v. H.) Von einem kleinen Teil der Schüler — den offensichtlich geringer begabten — wird der Abschluß der Normalschule nach dem 10. Schuljahr nicht verlangt. Man rechnet dabei mit etwa 15 v. H. der Schüler, die nach dem 8. Schuljahr die Schule verlassen und anschließend eine zwei- bis dreijährige Betriebslehre mit gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule aufnehmen. Die praktische B. in den Betrieben erfolgt nach einheitlichen, aber für die verschiedenen Berufe doch weitestgehend spezialisierten Vorschriften, die in einer amtlichen Berufssystematik und in den für die meisten Lehrberufe vorliegenden allgemeinverbindlichen Berufsbildern niedergelegt sind. Darin worden Ausbildungsziele und die zu vermittelnden Fertigkeiten genau beschrieben. Geeignete Schüler haben die Möglichkeit, [S. 98]im Anschluß an die 10.~Klasse der Normalschule in die „Erweiterte Oberschule“ einzutreten. Nach weiteren zwei Schuljahren wird dort das Abitur abgelegt. Bis Ende 1966 bestand die Absicht, an den „Erweiterten Oberschulen“ den Schülern in Verbindung mit Lehrbetrieben auch eine Facharbeiterausbildung zu vermitteln. Das Abitur sollte nach diesen Plänen gleichzeitig mit der Facharbeiterprüfung abgelegt werden. Von dieser Absicht ist man wieder abgekommen. Die versuchsweise Einführung der Koppelung von Abitur mit Facharbeiterprüfung hat sich nicht bewährt. Die schulische Ausbildung kam dabei zu kurz. Die Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung an den „Erweiterten Oberschulen“ fällt ab Sept. 1969 wieder weg. Die Schüler erhalten dann nach neuen Lehrplänen auch auf den „Erweiterten Oberschulen“ nur einen allgemein-berufsvorbereitenden Unterricht. Auch für den polytechnischen Unterricht der 7.–10. Klassen der Normalschulen sind neue Lehrpläne (ab 1. Sept. 1968) vorgesehen, da die bisherigen Erfahrungen auf absinkende Schulleistungen hinwiesen. Es hat sich gezeigt, daß die zu weitgehende Übernahme von Aufgaben der B. durch die Schule den Charakter der allgemeinbildenden Schule zu stark verändert. Hinzu kamen organisatorische Probleme, die sich aus der engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieben ergaben. Ab Sept. 1967 werden die neuen Lehrpläne auch für die Normalschule, die Polytechnische Oberschule, eine stärkere Betonung der allgemein-berufsvorbereitenden Elemente enthalten. Die neuen Lehrpläne sollen neue berufliche Grundlagenfächer enthalten, insbesondere Grundlagen der Datenverarbeitung, der Betriebsmeß-, Steuer- und Regelungstechnik und der Elektronik. Auch Grundfragen der Kybernetik sollen einbezogen werden. Die Einführung eines neuen Typs der Ausbildungsberufe, des Grundberufs, soll ebenfalls schrittweise ab Sept. 1968 erfolgen. Zunächst sind folgende Grundberufe vorgesehen: Facharbeiter für Datenverarbeitung, Baufacharbeiter, Metallurge für Stahlerzeugung, Metallurge für Stahlformung, Zerspanungsfacharbeiter. Für die herkömmlichen Ausbildungsberufe, die ihre volkswirtschaftliche Bedeutung beibehalten, werden die Berufsbilder überarbeitet unter Einbeziehung der modernen Technik und Technologie und der neuesten Erkenntnisse der Pädagogik. Programmierter Unterrichts wird angestrebt. Im Rahmen des Systems der B. gibt es einige zusätzliche Einrichtungen: Spezialschulen und Spezialklassen für besonders Begabte, für den Nachwuchs an Führungskräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur; Sonderschulen für Körperbehinderte und Beschädigte verschiedener Art; Einrichtungen für die berufliche Weiterbildung Erwachsener (Qualifizierung, Fernstudium, Betriebsakademien). Nach einem Ministerratsbeschluß vom Mai 1964 waren der Staatlichen Plankommission die Planung und Leitung der B. übertragen worden. Durch einen neuen Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1965 ist die Zuständigkeit der Staatl. Plankommission auf das Staatl. Amt für Berufsausbildung übertragen worden. Eine (Mitte 1968) in Vorbereitung befindliche neue gesetzliche Regelung macht die Betriebe und die VVB für die Durchführung der B. und die Weiterbildung Berufstätiger verantwortlich. Auffällig an der neuen Verordnung ist, daß die Lehrlinge wieder stärker als in den letzten Jahren „klassenmäßig“ erzogen werden sollen. Sie sollen „zur festen Freundschaft mit der Sowjetunion, zum proletarischen Internationalismus … sowie zur konsequenten Klassenauseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus erzogen werden“ („Tribüne“, Ostberlin, vom 4. 4. 1968). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Fachausbildung gewann aber in letzter Zeit aus pragmatischen Gründen sehr stark an Bedeutung. Gegenwärtig ist die landwirtschaftliche B. starken Veränderungen hinsichtlich Inhalts und Dauer unterworfen. 1) Mit Einführung der Zehnklassenschule wird für alle landwirtschaftlichen Lehrberufe dieser Schulabschluß vorausgesetzt. Der Abschluß kann auch während der Lehrzeit in bestimmten Berufsschulen erreicht werden. Bis 1965 war die B. stark spezialisiert. Seit dieser Zeit wird für bestimmte Berufsgruppen eine gemeinsame „Grundausbildung“ durchgeführt. Die „Spezialausbildung“ erfolgt erst während der zweiten Hälfte der Lehrzeit. Die Dauer der Lehrlingsausbildung ist von der Vorbildung abhängig. Für die wichtigsten landwirtschaftlichen Berufe ergibt sich folgende Lehrzeit: zweijährige Ausbildung für Abgänger der zehnten Klasse (ein Jahr Grundausbildung, ein Jahr Spezialausbildung); Grundausbildung in der neunten und zehnten Klasse der Oberschule, anschließend einjährige Spezialausbildung; vierjährige Berufsausbildung in den Erweiterten Oberschulen (zwei Jahre Grund-, zwei Jahre Spezialausbildung) bei gleichzeitigem Erwerb des Abiturs; dreijährige Ausbildung für Abgänger der achten Klasse (in der Berufsschule werden die letzten zwei Jahre der zehnklassigen Oberschule nachgeholt); dreijährige Ausbildung mit Abiturabschluß für Abgänger der zehnten Klasse. 2) Meisterausbildung erfolgt in zwei Formen: in geschlossenen Lehrgängen an Abteilungen der landwirtschaftlichen Fachschulen (5 Monate) und im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Die Meisterlehrgänge können auch unter Leitung einer Fachschule an Dorfakademien und Winterschulen durchgeführt werden. Voraussetzungen der Teilnahme sind abgeschlossene Lehrlingsausbildung und mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit. Die Meisterausbildung ist ebenfalls weitgehend spezialisiert. (3) Fachschulausbildung zum „Staatlich geprüften Landwirt“ erfolgt in einem dreijährigen kombinierten Studium (Direkt- und Fernstudium gekoppelt) oder in einem vierjährigen Fernstudium. Während des kombinierten Studiums sind die Studenten vorwiegend im Sommerhalbjahr auf ausgesuchten Landwirtschaftsbetrieben tätig und studieren im Fernstudium. Voraussetzung für die Zulassung sind der Abschluß der 10.~Klasse, Facharbeiterbrief und einjährige praktische Tätigkeit. Das Studium [S. 99]spezialisiert sich im dritten Studienjahr in die Fachrichtungen Betriebsökonomie und Produktionstechnik (Feld- und Viehwirtschaft). Außer in der Landwirtschaft kann ein dreijähriges Ingenieur (Fachschul-) Studium noch in den Fachrichtungen Landtechnik, Finanzwirtschaft (Landwirtschaft), Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutz, Gartenbau, Veterinärmedizin (2 Jahre), Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft (Forstwirtschaft), Binnenfischerei, Gärungs- und Getränketechnologie, Gemüseverarbeitende Industrie, Back- und Süßwaren, Öl- und Margarineherstellung, Getreideverarbeitung, Milchverarbeitende Industrie und Fleischindustrie erfolgen. 4) Hochschulstudium der Landwirtschaft ist an den Universitäten Berlin, Rostock, Halle, Leipzig und Jena als kombiniertes Studium, Fern- und Abendstudium möglich. Das kombinierte Studium wurde aus dem Direktstudium entwickelt, dauert fünf Jahre und endet mit dem akademischen Grad Diplomlandwirt. Das Studium am Hochschulort wechselt mit praktischen Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb. In dieser Zeit wird ein Fernstudium durchgeführt. Nach einer dreijährigen Grundausbildung erfolgt eine Spezialisierung in den Richtungen Feld- und Viehwirtschaft. Außer an den genannten Universitäten kann der akademische Grad eines Diplomlandwirtes auch an der Hochschule für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg in einem vierjährigen kombinierten Studium erworben werden. Eine Spezialisierung erfolgt im vierten Studienjahr in den Richtungen Agrarökonomie, Pflanzliche und Tierische Produktion. Diese Hochschulausbildung ist besonders für Absolventen der Fach- und Ingenieurschulen geeignet. Die Ausbildung eines Diplom-Betriebswirtschaftlers erfolgt an der Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen und dauert im Direktstudium zweieinhalb Jahre. Für das Hochschulstudium sind das Abitur oder der erfolgreiche Abschluß einer Fachschule sowie der Facharbeiterbrief Voraussetzung. 5) Die Erwachsenenbildung (Erwachsenenqualifizierung) im landwirtschaftlichen Bereich erfolgt, außer an den bisher genannten Institutionen, an Dorfakademien, Volkshochschulen und den 1958 wieder eingerichteten Winterschulen. Außer allgemeinbildenden Kursen werden auch Lehrgänge zur Ausbildung von Spezialisten für Bereiche innerhalb der Landwirtschaft durchgeführt. Für ältere Landwirte besteht sogar die Möglichkeit, einen Facharbeiterbrief zu erwerben. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 97–99 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsbilder

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes…

DDR A-Z 1969

Kulturelle Massenarbeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Belohnung des Pj. für alle Bemühungen und Maßnahmen der SED, der Massenorganisationen und des Staatsapparates, „alle Lebensbereiche mit sozialistischer Weltanschauung und Kultur so zu durchdringen, daß die reichen geistigen, sittlichen und emotionalen Werte der sozialistischen Menschengemeinschaft zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten fruchtbar werden“ (Beschluß des Staatsrates v. Dez. 1967). Die KM. dient somit vornehmlich der Bewußtseinsbildung im parteilichen Sinne (Sozialistisches ➝Bewußtsein), in deren Dienst auch alle Gattungen der Literatur und Bildenden Kunst gestellt werden (Agitation und Propaganda), aber auch der „ständigen Hebung des Kulturniveaus aller Bürger der DDR als Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Gesellschaft“ (lt. dem zitierten Staatsratsbeschluß) und schließlich der Mehrung der fachlichen und technischen Kenntnisse der Werktätigen (Produktionspropaganda). Nach den Konzeptionen der Ideologischen Kommission und der Abteilung Kultur im zentralen Apparat der SED und der Abteilung örtliche Organe, Grundsatzfragen, KM. des Ministeriums für Kultur wird die KM. in erster Linie vom FDGB getragen, durch dessen Zeitschrift „Kulturelles Leben“ politisch ausgerichtet und durch das Zentralhaus für Kulturarbeit stofflich und methodisch angeleitet. Die Kulturfunktionäre sollen durch ein zweijähriges Grund-Fernstudium, das die Abt. Kultur der Räte der Kreise einzurichten haben, auf ihre Aufgabe vorbereitet sein, was aber meist nicht der Fall ist. Im Staatshaushalt (1966: 873,2 Mill M; Aufgliederung Kulturpolitik, Teil 6), im Haushalt des FDGB, aber auch von den Betrieben werden für die KM. beträchtliche Mittel aufgewendet. Institutionen der KM. sind vor allem die Allg. öffentl. Bibliotheken (Bibliothekswesen), die Kulturhäuser, die Zirkel für Gesang, Volks- und Gesellschaftstanz, Laienspiel, künstlerisches Laienschaffen (Laienkunst), Fotographie usw., mit denen an sich politisch neutrale Neigungen und Interessen der Werktätigen angesprochen werden, und manche Veranstaltungen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung, insbesondere solche der Gesellschaft Urania und des Deutschen Kulturbundes. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 354 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kultureller Austausch

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Belohnung des Pj. für alle Bemühungen und Maßnahmen der SED, der Massenorganisationen und des Staatsapparates, „alle Lebensbereiche mit sozialistischer Weltanschauung und Kultur so zu durchdringen, daß die reichen geistigen, sittlichen und emotionalen Werte der sozialistischen Menschengemeinschaft zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten fruchtbar werden“ (Beschluß des Staatsrates v. Dez. 1967). Die KM. dient somit…

DDR A-Z 1969

Dresden (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.737 qkm, (1967) 1.884.626 Einwohner (1950): 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Manfred ➝Scheler (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: W. ➝Krolikowski. D. ist einer der industriereichsten Bezirke. Sowohl die Grundstoffindustrie als auch die verarbeitende Industrie sind in reichhaltiger Mischung vertreten (Elektro-, Metall Warenindustrie, Feinmechanik und Optik, Leder-, Papier-, Textil-, Holz-, chemische Industrie, Maschinenbau). Neben vielen und wichtigen Großbetrieben sind der Mittel- und Kleinbetrieb charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächs. Bezirk D., Bezirksstadt, Kreisstadt, beiderseits der Elbe, mit (1967) 505.158 Einwohnern (1950: 494.187) zweitgrößte Stadt Sachsens und der„DDR“; ehem. Residenz der sächs. Kurfürsten und Könige, bis 1952 Landeshauptstadt, bis 1945 als Kunst- und Theaterstadt mit dem reichen Erbe ihrer glanzvollen Barockzeit in Bauten und Kunstsammlungen von Weltruf eine der schönsten Städte Deutschlands (Innenstadt im 2. Weltkrieg fast völlig vernichtet, wird, wenn auch schleppend, z. T. historisch getreu, wiederaufgebaut): Zwinger (1711–1722), Schloß (13./19. Jh.), Frauenkirche (1726–1743, kath. Hofkirche (1738–1751), Brühlsche Terrasse (1738), Opernhaus (1871–1878), Japanisches Palais (1715–1741), Kreuzkirche (1760 bis 1792 neu erbaut), wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Elbhafen, Flughafen); bedeutende Industrie: Maschinenbau („Sachsenwerk“ in D.-Niedersedlitz), Elektro-, Zigaretten-, Bekleidungs-, Papier-, feinmechanische und optische Industrie; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Technische Universität (Zentralinstitut für Automatisierung, Zentralinstitut für Kernforschung), Hochschule für Bildende Künste, Hochschule für Musik, Hochschule für Verkehrswesen (seit 1952), Medizinische Akademie (seit 1954), Pädagogisches Institut, Sächsische Landesbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Staatstheater, „Theater der Jungen Generation“, Operettentheater), Dresdner Philharmonie, Staatskapelle, Kreuzchor, Staatl. Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Museum für Kunsthandwerk, Graphische Sammlung, Albertinum, Staatl. Mathematisch-Physikalischer Salon, Deutsches Hygiene-Museum (seit 1912), Staatl. Museum für Tierkunde, Landesmuseum für Vorgeschichte, Staatl. Museum für Völkerkunde, Staatl. Museum für Volkskunst, Staatl. Museum für Mineralogie, Zoologischer Garten; Sitz des Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Präsidiums des mitteldeutschen DRK. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 161 DPZI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dritter Weg

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.737 qkm, (1967) 1.884.626 Einwohner (1950): 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Manfred ➝Scheler (SED). 1. Sekretär der…

DDR A-Z 1969

Wirtschaftsstrafrecht (1969)

Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Das W. war bis zum Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs außerordentlich verstreut in zahlreichen Einzelgesetzen und VO geregelt. In der strafrechtlichen Praxis spielte die „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung (Wirtschaftsstraf-VO) v. 23. 9. 1948 (ZVBl. S.~439 und GBl. 1953, S. 1077) die größte Rolle; Tausende von Enteignungen wurden zufolge der von den Gerichten auf der Grundlage dieser VO erkannten Vermögenseinziehungen durchgeführt. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 31. 5. 1960 dürfen nach der WiStrVO verhängte Urteile in der BRD nicht vollstreckt werden, da diese VO zu der verfassungsmäßigen Ordnung der BRD in Widerspruch steht. Dasselbe gilt für Urteile auf Grund des Ge[S. 736]setzes zum Schutze des innerdeutschen Handels und der Abgabenordnung. Das StGB v. 12. 1. 1968 (GBl.~I, S. 1) faßt im 5. Kapitel des Besonderen Teils die „Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft“ zusammen. Gesetze mit strafrechtlichen Sonderbestimmungen bestehen noch für Devisen und den innerdeutschen Zahlungsverkehr. Als sozialistisches Eigentum versteht das StGB „das Vermögen der DDR, ihrer Organe, Einrichtungen und Betriebe (Volkseigentum), das Vermögen sozialistischer Genossenschaften sowie das Vermögen demokratischer Parteien und Organisationen“. Der strafrechtliche Schutz erstreckt sich in demselben Maße auf das Vermögen anderer sozialistischer Staaten und deren Organe, Einrichtungen und Betriebe sowie auf das Vermögen von Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe) und das Vermögen, das Rechtsträgern von sozialistischem Eigentum oder sozialistischen Genossenschaften zur Verwaltung oder Nutzung übergeben wurde. Das Gesetz formuliert die Straftatbestände Diebstahl (einschließlich Unterschlagung), Betrug und Beschädigung am sozialistischen Eigentum und differenziert dabei in den Strafandrohungen von der Verfehlung bis zum „verbrecherisch“ begangenen Delikt. Die Strafandrohungen liegen in demselben Rahmen wie bei den Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum; die im W. früher vorhandene Privilegierung des sozialistischen Eigentums ist aufgegeben. Der zweite Abschnitt des 5. Kapitels beinhaltet vielfältige Tatbestände des W.: Vertrauensmißbrauch, Wirtschaftsschädigung, Schädigung des Tierbestandes, Verletzung der Preisbestimmungen, Falschmeldung und Vorteilserschleichung, unbefugte Offenbarung und Erlangung wirtschaftlicher Geheimnisse, spekulative Warenhortung, Fälschung von Geldzeichen und Bereitstellung von Fälschungsmitteln, Verkürzung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung. Alle diese, zum Teil recht allgemein und weit auslegungsfähig formulierten Strafbestimmungen sind bei wirtschaftsschädigenden Handlungen in Betracht zu ziehen, wenn nicht schon die von den Staatsverbrechen des 2. Kapitels geregelten Tatbestände Diversion und Sabotage zur Grundlage einer Strafverfolgung gemacht werden. Das W. der „DDR“ weist also nach wie vor eine große Anzahl sehr weitgefaßter Straftatbestände auf, die es auch in Zukunft ermöglichen, einen strafrechtlich verantwortlichen Sündenbock für Fehler und Planverluste im volkswirtschaftlichen Bereich zu finden. Die Forderung nach größerer Rechtssicherheit gerade auf diesem Gebiet blieb im wesentlichen unerfüllt, obwohl der Gesetzgeber eingestandenermaßen dem Gefühl vieler Wirtschaftsfunktionäre, „Wir stehen mit einem Bein immer im Zuchthaus“, entgegenwirken wollte. Trotz der Einführung eines die Strafbarkeit ausschließenden „Wirtschafts- und Entwicklungsrisikos“ (§ 169) bleibt für jeden in der Wirtschaft tätigen Menschen die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung wegen eines der o.a. weitgefaßten Straftatbestände bestehen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 735–736 Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftssystem

Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Das W. war bis zum Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs außerordentlich verstreut in zahlreichen Einzelgesetzen und VO geregelt. In der strafrechtlichen Praxis spielte die „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung (Wirtschaftsstraf-VO) v. 23. 9. 1948 (ZVBl. S.~439 und GBl. 1953, S. 1077) die größte Rolle; Tausende von Enteignungen…

DDR A-Z 1969

Eisen- und Stahlindustrie (1969)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mitteldeutscher Industriezweiggliederung im wesentlichen der als „Metallurgie“ bezeichnete Zweig der Grundstoffindustrie. Er umfaßt Hochofen-, Stahl- und Walzwerke und Ziehereien. (Die Betriebe der Nichteisenmetallgewinnung und die NE-Metallhalbzeugwerke zählen ebenfalls zur „Metallurgie“.) Die EuSt. hat etwa 100.000 Beschäftigte und ist mit rd. 5 v. H. an der industriellen Warenproduktion beteiligt. Sie steht damit an 7. Stelle der Zweige. Der Industriezweig ist vollständig verstaatlicht. Die EuSt. hat aus mitteldeutschem Eigenvorkommen keine ausreichende Rohstoffbasis. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt decken nur etwa 5 v. H. des Bedarfs. Sie haben zudem einen nur geringen und daher wenig wirtschaftlichen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer beachtenswerten Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der „DDR“ an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v. H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Walzstahlerzeugung 85 v. H., Rohstahlerzeugung 80 v. H., Stahlformguß 56 v. H., Grauguß 50 v. H., Temperguß 35 v. H. Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß das SED-Regime — um den Einfuhrbedarf zu verringern —, den Aufbau einer eigenen EuSt., der überraschend kurzfristig gelang, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der BRD. Diese Entwicklung wurde ermöglicht [S. 167]durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats Ost, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der EuSt. liegt jedoch weiter unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrie. Vom Walzstahlbedarf wird fast die Hälfte importiert, und zwei Drittel der eigenen Walzstahlerzeugung basieren auf importierten Rohstoffen. Im Vergleich zur BRD beträgt die Produktion der EuSt. je Kopf der Beschäftigten nur rund 60 v. H. Die Produktionskosten liegen daher wesentlich höher als in der BRD. Wesentliche Produktionszahlen: Der weitere Ausbau der EuSt. kommt wegen des Mangels an Investitionsmitteln nur langsam voran. Geplant ist der Ausbau des Eisenhüttenkombinats Ost zu einem gemischten Hüttenwerk (jetzt nur Roheisenerzeugung) mit Stahl- und Walzwerksanlagen. Ursprünglich sollte dieser Ausbau schon 1964/65 abgeschlossen sein. Ein kleinerer Abschnitt des Vorhabens ― Teile eines Kaltwalzwerkes ― haben Mitte 1968 den Betrieb aufgenommen. Die SU ist als Lieferant und mit Beratern am Aufbau beteiligt. Die Pläne bis 1970 sehen bevorzugt den Ausbau der Produktion von Qualitäts- und Edelstählen, sowie von Walzmaterial der II. Verarbeitungsstufe vor (insbes. Blankstahl und Rohre). Auch dann bleibt die „DDR“ in hohem Maße importabhängig. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 166–167 Eisenhüttenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eiserner Vorhang

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mitteldeutscher Industriezweiggliederung im wesentlichen der als „Metallurgie“ bezeichnete Zweig der Grundstoffindustrie. Er umfaßt Hochofen-, Stahl- und Walzwerke und Ziehereien. (Die Betriebe der Nichteisenmetallgewinnung und die NE-Metallhalbzeugwerke zählen ebenfalls zur „Metallurgie“.) Die EuSt. hat etwa 100.000 Beschäftigte und ist mit…

DDR A-Z 1969

Statistik (1969)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1975 1979 In der „DDR“ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und auch Instrument der politischen Zielsetzungen (Agitation und Propaganda). Art und Umfang der statistischen Veröffentlichungen werden daher stärkstens von der politischen Zweckmäßigkeit bestimmt. Die St. der „DDR“ unterscheidet sich in wichtigen Grundsätzen, Konzepten, Definitionen und Nomenklaturen, in Erhebungsmethoden, in der Aufbereitung und Klassifizierung des Zahlenmaterials sowie in der Organisation von der St. der BRD, was bei auswertungsstatistischen Vergleichen zwischen den beiden Teilen Deutschlands zur Vermeidung von Fehleinschätzungen strengstens zu beachten ist. Synonyme Bezeichnungen täuschen häufig eine Vergleichbarkeit vor, obwohl von der Potenz her erhebliche Unterschiede bestehen. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die SZS der Staatlichen Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die SZS dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der SZS oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der VVB-Maschinelles Rechnen der SZS. Der veraltete Bestand an Hollerith- bzw. Tabelliermaschinen konnte ergänzt werden. Ende 1963 waren 36 elektronische Rechenautomaten, vorwiegend in wissenschaftlichen Instituten, in Betrieb sowie 250 Lochkartenstationen mit insgesamt 580 Lochkartenanlagen, die überwiegend aber für die Industrie und nur zu etwa Vs ihrer Kapazität für die SZS arbeiten. Im Rahmen des Perspektivplanes bis 1970 ist eine Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung (EDV) vorgesehen. Die SZS, der seit 1958 ein wissenschaftlicher Beirat angehört, hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Harmonisierung der St. zwischen den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Dies gilt besonders für Vergleiche, die den zusammenfassenden Kategorien wirtschaftlicher Tätigkeit dienen sollen, wie das Sozialprodukt, die Gesamtproduktion in Industrie, Landwirtschaft u.a.m. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD haben deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden einen Erkenntniswert. Im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft liegt die Hauptaufgabe der SZS in wirtschaftsstatistischen Analysen zur Information des ZK der SED, des Ministerrats mit seinem Präsidium und der verantwortlichen wirtschaftsleitenden Organe. Ein „Statistisches Jahrbuch“ und ein „Statistisches Taschenbuch“ gibt die SZS seit 1955 jährlich heraus. Die „Statistische Praxis“ (Monatszeitschrift für Rechnungsführung und St.) erscheint seit Oktober 1946; außerdem eine „Schriftenreihe Statistik“ in unregelmäßiger Reihenfolge. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 610 Staßfurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StEG

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1975 1979 In der „DDR“ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische…

DDR A-Z 1969

Finanzrevision (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff F. umfaßt zwei Einrichtungen des mitteldeutschen Wirtschaftssystems: 1) Die Prüfung der Wirtschaftstätigkeit und die Kontrolle und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Planung und Abrechnung der Einzelpläne (insbesondere der Finanzpläne) sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch besondere staatliche Revisionsorgane. 2) Die Staatliche F. ist ein besonderer Kontrollapparat des Ministeriums der Finanzen. Als Sonderverwaltungsapparat ist sie unabhängig von den Wirtschaftseinheiten, Staats- und Wirtschaftsorganen. Die Revisionsinstanzen sind im gesamten Wirtschaftsgebiet einheitlich organisiert. Der Staatlichen F. obliegt die Revision aller Wirtschaftseinheiten in sämtlichen Wirtschaftsbereichen und die der staatlichen Organe und Institutionen. Zu den Aufgaben dieser Revisionsinstanzen gehören: a) die jährliche Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen bei allen den Wirtschaftseinheiten, die nach dem Rentabilitätsprinzip (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung) arbeiten (z. B. VEB, VVB, Banken); b) die Prüfung und Bestätigung der Jahreshaushaltsrechnungen der zentralen und örtlichen staatlichen Organe, die Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie des Prinzips der Sparsamkeit bei der Aufstellung, Durchführung und Abrechnung der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne sowie der ökonomischen Nutzung der Fonds und des staatlichen Vermögens. Sofern die Revisionsinstanzen gemäß ihren Kompetenzen nicht sofort die Beseitigung aufgedeckter Unwirtschaftlichkeiten und Unregelmäßigkeiten, die Einschaltung der Gerichte oder sonstige Abhilfemaßnahmen bei ermittelten Plan- und Ordnungswidrigkeiten veranlassen können, erfolgen diese Interventionen durch den Minister der Finanzen. Die Gründe für die Schaffung eines selbständigen Verwaltungsapparates von Revisionsinstanzen auf dem Gebiet der Finanzwirtschaft Anfang 1966 waren die infolge der Wirtschaftsreform stattgefundenen Veränderungen vor allem im Status der „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB) und die Umorganisationen in der Wirtschaftslenkung (vgl. VO vom 5. 3. 1966; GBl. II, S. 167). Zunächst war bei der Einführung des Neuen ökonomischen Systems den VVB die Finanzrevision gegenüber ihren VEB übertragen worden. Die Finanzkontrolle und -➝revision gegenüber den VVB übten die 1963/64 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der Deutschen Notenbank und die Industrieabtei[S. 208]lungen des bis Ende 1965 bestehenden Volkswirtschaftsrates aus. (Industrieministerien) Da durch die Umwandlung der VVB zu Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen, übten die VVB ihre Kontroll- und Revisionsbefugnisse gegenüber den Betrieben nicht in der von den Staats- und Wirtschaftsbehörden gewünschten Weise aus (Durchsetzung der staatlichen Interessen ausgedrückt in Plänen und Anweisungen). Deshalb wurde Anfang 1966 das Revisionswesen als eine von den wirtschaftsleitenden Organen unabhängige staatliche Instanz unter der fachlichen Anleitung des Ministeriums der Finanzen neu konstituiert. Die Staatliche F. stellt nach den inzwischen zum Revisionswesen ergangenen Verordnungen eine Art „Bundesrechnungshof“ dar, allerdings mit erheblich mehr Befugnissen und einem wesentlich erweiterten Betätigungsfeld. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 207–208 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzschulden

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff F. umfaßt zwei Einrichtungen des mitteldeutschen Wirtschaftssystems: 1) Die Prüfung der Wirtschaftstätigkeit und die Kontrolle und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Planung und Abrechnung der Einzelpläne (insbesondere der Finanzpläne) sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch besondere staatliche Revisionsorgane. 2) Die Staatliche F. ist ein besonderer Kontrollapparat des Ministeriums der Finanzen. Als Sonderverwaltungsapparat…

DDR A-Z 1969

Rechtsanwaltschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen wird die gesellschaftliche Funktion der R. und das inzwischen erreichte Entwicklungsstadium gekennzeichnet. Schon nach dem V. Parteitag der SED im Jahre 1958 war in einer „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ als Aufgabe der R. bezeichnet worden, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“. Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen [S. 512]Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwalskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen“. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s. o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u.a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entsprach den Beschlüssen des V.~Parteitages der SED. Nunmehr bestimmt der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, daß die Rechtsanwälte „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beitragen. Zu dieser Aufgabe gehört auch die „Erläuterung des sozialistischen Rechts“. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der R. obliegt dem Ministerium der Justiz (Justizverwaltung). Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen in den Westen geflüchtet. In der „DDR“ (einschließlich Ost-Berlins) gibt es zur Zeit 630 Rechtsanwälte, das ist weniger als die Hälfte der in West-Berlin zugelassenen Rechtsanwälte (ca. 1.300); in der BRD amtieren 18.228 Rechtsanwälte. Von den Rechtsanwälten in Mitteldeutschland gehören 461 den Kollegien an, während 169 ihren Beruf noch frei als sog. „Einzelanwälte“ ausüben. Diesen Einzelanwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). Am 1. 9. 1967 nahm in Ost-Berlin das „Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen“ seine Tätigkeit auf (AO vom 18. 8. 1967 — GBl. II, S. 663). Dieses Büro ist den in verschiedenen Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet und kann als ein Rechtsanwaltskollegium besonderer Art bezeichnet werden. Es befaßt sich nicht mit Strafsachen, sondern soll auf zivil-, handels-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet tätig werden in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen der „DDR“ in anderen Staaten und West-Berlin und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der „DDR“. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 511–512 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsauskunftsstelle

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen…

DDR A-Z 1969

Agitation und Propaganda (1969)

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Begriff und Methoden politischer P. gehören überall zum Prozeß der politischen Willensbildung, der Doppelbegriff AuP. jedoch ist Bestandteil der kommun. Theorie der Massenbeeinflussung und als solcher genau determiniert. 1. Begriffsbestimmung. Die Bedeutung von AuP. für die politische Praxis der kommun. Parteien wird aus der Lehre von der „aktiven revolutionären Rolle“ des „Überbaus“ abgeleitet, mit der Stalin die marxistische Theorie revidierte (Marxismus-Leninismus) und die „kalte Revolution von oben“ rechtfertigte. Im Grunde erst mit der Umkehrung der Basis-Überbau-Theorie — deren Einschränkung durch Friedrich Engels die späteren Ideologen des Marxismus-Leninismus übersehen hatten — wurde dem „Vortrupp der Arbeiterklasse“, der „Partei neuen Typs“ (SED), die Aufgabe gestellt, „das sozialistische Bewußtsein in die Massen zu tragen“. AuP. sind die Mittel dazu, und zwar verschiedene Mittel: „Der Propagandist vermittelt viele Ideen an eine oder mehrere Personen, der Agitator aber vermittelt nur eine oder wenige Ideen, dafür aber vermittelt er sie an eine ganze Menge von Personen“ (Lenin in „Was tun?“). Begriffsbestimmungen aus jüngster Zeit differenzieren noch genauer; danach ist A. „politisches Einwirken auf Bewußtsein und Stimmung der Volksmassen durch Verbreitung bestimmter Ideen und Losungen“ („Meyers Neues Lexikon“, Leipzig 1961, in fast wörtlicher Anlehnung an die „Große Sowjetische Enzyklopädie“), während unter P. eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit verstanden wird, die sich „zum Unterschied von der A. in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die Mitglieder der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ostberlin 1951, S. 670). 2. Die besondere Bedeutung von AuP. für den Aufbau des kommun. Herrschaftssystems in Mitteldeutschland. In der SBZ und später in der „DDR“ waren die KPD/SED und deren Herrschaftsapparat auf die Wirkungsmittel von AuP. vor allem deshalb angewiesen, weil die Umwälzung der gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht vollzogen worden war und das „revolutionäre Bewußtsein der Massen“, das die Voraussetzung dieser Ver[S. 14]änderungen hätte sein sollen, nun nachträglich erzeugt werden mußte. Während die oben zitierte Begriffs- und Funktionsbestimmung von AuP. auf eine vorrevolutionäre Situation bezogen war, wurden AuP. in der SBZ/„DDR“ als Instrument einer totalitären Partei und des von ihr beherrschten Staatsapparates eingesetzt; da die Sicherungen, die unter rechtsstaatlichen Verhältnissen die Wirkung und vor allem den Mißbrauch der P. begrenzen, in der SBZ/„DDR“ wie in allen totalitären oder autoritären Strukturen ausgeschaltet waren, durchdrangen die Methoden von AuP. das gesamte öffentliche Leben und wurden nur dadurch gehemmt, daß der Herrschaftsbereich der SED sich beim heutigen Stande der Kommunikationstechnik nicht völlig gegen Informationen von außen abdichten ließ; auch mußten die doktrinär-repressiven Tendenzen der „Bewußtseinsbildung“ früher oder später mit dem Sachverstand der Nicht-Nur-Politiker in Konflikt geraten. 3. Die Institutionen des Parteiapparates für AuP. Die allgemeinen Tendenzen der kommun. AuP. werden durch die Ideologische Kommission beim Politbüro des ZK der SED festgelegt; eine Agitationskommission und je eine Abteilung des ZK für A. und für P. leiten die Tätigkeit des Parteiapparates, der Nationalen Front und der Massenorganisationen (unter ihnen vor allem des FDGB) an. 4. Aufgaben und Wirkungsmittel der P. Aufgabe der P. im Sinne der zitierten Unterscheidung ist institutionell die Entwicklung der Kader, also des Funktionärsnachwuchses für alle Stufen des Partei- und Staatsapparates, inhaltlich vor allem die Vermittlung der Ideologie des Marxismus–Leninismus, die Anleitung zu ihrer praktischen Anwendung, neuerdings auch die Aneignung sozialökonomischer Grundkenntnisse (im weitesten Sinne). P. in diesem Sinne beginnt zwar schon in der Schule mit dem Unterricht der Staatsbürgerkunde, ist aber in der Hauptsache doch der Partei und den Massenorganisationen vorbehalten, die für diesen Zweck einen umfangreichen Apparat von Einrichtungen der Internats- und Externatsschulung (Schulung) unterhalten; auch ein erheblicher Teil der Publikationen der SED, vor allem die Zeitschriften und Broschüren für die Funktionäre, dienen diesem Zweck. 5. Methoden und Mittel der A. Ungleich vielfältiger ist das Instrumentarium der A. Es reicht von den ursprünglich bolschewistischen Mitteln der mündlichen oder schriftlichen A. über die „Sichtwerbung“, über Presse, Rundfunk und Film, über die „kulturelle Massenarbeit“, Kabarett und „Agitprop“ bis hinein in das Theater, die Literatur, die bildende Kunst und Musik und nimmt damit die persönliche Mitwirkung der Bürger in den Betrieben und Wohngebieten, vor allem aber auch eines großen Teiles der Kulturschaffenden in Anspruch, die sich solcher Indienststellung für die Zwecke der herrschenden Partei kaum entziehen können. Ein A.-Mittel besonderer Art sind zeitlich begrenzte Kampagnen aus Anlaß von Wahlen oder von Aktionen wie der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft im Frühjahr 1960, bei denen die verschiedenen Methoden der A. massiert angewandt werden, um Perioden der Stagnation zu überwinden oder gesellschaftspolitische Entwicklungen im revolutionären Sinne vorwärtszutreiben. Die mündliche A. am Arbeitsplatz oder in der Hausgemeinschaft gilt zwar als klassisches Mittel und ist für die SED insofern von besonderer Bedeutung, als sie die unerläßliche Verbindung zur „Basis“, zu den „werktätigen Massen“, darstellt; ihre Wirkung wird aber dadurch beeinträchtigt, daß sie sich auf ein Heer meist unter Druck rekrutierter und unzulänglich geschulter Funktionäre stützen muß, die zudem von der Bevölkerung vielfach mit Recht als Spitzel (Spitzelwesen) angesehen werden. — Der mündlichen A., beschönigend (wie in der NS-Zeit) auch als „Aufklärung“ bezeichnet, dienten und dienen z. T. heute noch an größeren Orten Agitationslokale, die von der Nationalen Front eingerichtet wurden und in denen die Besucher auch agitatorisches Schrifttum der SED finden. — Eine moderne Spielart der mündlichen A. bedient sich des Sprechfunks in Betrieben, Eisenbahnzügen und auf öffentlichen Plätzen. — Die schriftliche A., deren Bedeutung seit den fünfziger Jahren erheblich zurückgegangen ist, benutzt vor allem die Schwarzen Bretter oder „Roten Ecken“ in Betrieben und Schulen, die Betriebs- und Dorf Zeitungen; auch die Sichtwerbung durch Plakate und Transparente auf Plätzen und Straßen, in Bahnhöfen, Fabrikhallen, Wartezimmern usw. gehört hierhin. Diese Form der A., die zeitweise das Straßenbild Mitteldeutschlands in einer für westliche Besucher befremdlichen Weise beherrschte, wird heute nur noch an der Demarkationslinie und an den Berliner Sektorengrenzen oder aus besonderen Anlässen mit größerem Aufwand betrieben. Dabei dienen die Losungen der Partei als Leitmotive. Die agitatorische Funktion von Presse, Rundfunk und Fernsehen ist durch das staatliche Nachrichtenmonopol (Nachrichtenpolitik) und durch die Steuerung dieser Kommunikationsmittel gesichert; korrigierende Wirkungen gehen jedoch vom Empfang westlicher Rundfunk- und Fernsehsendungen aus, den das Regime nicht zu unterbinden vermag. Auf unmittelbare Aktivierung des Einzelnen wie der Massen zielen von den mehr oder weniger künstlerischen Mitteln der A. der Film (vor allem natürlich der Nachrichten-, Informations- und Instruktionsfilm; Filmwesen) und die unter dem Sammelbegriff Agitprop betriebenen Gattungen von „Gebrauchskunst“ (Rezitation, Sprechchor, Kampflied, kabarettistische Darbietungen; Kabarett), die ohne großen szenarischen Aufwand im Betrieb, auf Versammlungen, in Kulturhäusern und auf der Straße (gemischte Programme unter dem Sammelnamen „Estrade“) vorgetragen werden. Von dieser Spielart der A. ist vor allem die kulturelle Massenarbeit durchsetzt —, mit entsprechender Auswirkung auf ihr allgemeines Niveau. Auch die „reine“ Kunst steht weithin im Dienst der A. (Bildende Kunst), ihr wird aufgegeben, das „Bild des sozialistischen Menschen zu entwerfen und als erstrebenswert auf die Menschen wirken zu lassen“, „die historische Bedeutung der DDR tief zu erfassen“ und „das Klassenbewußtsein auf die Höhe der Zeit zu erheben“ (Beschluß des Staatsrates vom 30. 11. 1967), dies alles „in Werken des sozialistischen [S. 15] Realismus von hoher Qualität“, also unter Auflage eines bestimmten, ideologisch begründeten Formprinzips (Sozialistischer Realismus). 6. Ausstrahlungen kommunist. A. in die BRD. Schon früh setzten die Bemühungen der SED ein, den Wirkungsbereich ihrer A. auch auf die BRD und das „kapitalistische Ausland“ auszudehnen. Für diesen Zweck wurden erhebliche Mittel und besondere Organisationen eingesetzt. Als Medien dienten — von den Agenten abgesehen — vor allem Rundfunk und A.-Literatur, in den fünfziger Jahren auch der Austausch von „Delegationen“. Einige dieser Wege schnitt die SED selbst durch die Sperrmaßnahmen von 1961 ab. Im übrigen entsprachen die Wirkungen dieser Tätigkeit in der BRD zu keiner Zeit den Erwartungen der SED oder dem organisatorischen und finanziellen Aufwand (Infiltration). Neuerdings finden sich Ausstrahlungen der kommunist. A. der SED in der Argumentation einiger Gruppen der sogenannten außerparlamentarischen Opposition in der BRD. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 13–15 Aggressionsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitprop

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Begriff und Methoden politischer P. gehören überall zum Prozeß der politischen Willensbildung, der Doppelbegriff AuP. jedoch ist Bestandteil der kommun. Theorie der Massenbeeinflussung und als solcher genau determiniert. 1. Begriffsbestimmung. Die Bedeutung von AuP. für die politische Praxis der…

DDR A-Z 1969

Interzonenhandel (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter I. versteht man den Warenaustausch und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen zwischen der BRD (einschließlich West-Berlins) und der „DDR“ (einschließlich Ostberlins). 1. Historische Entwicklung Mit I. bezeichnete man ursprünglich den Warenaustausch zwischen den vier Besatzungszonen Deutschlands. Auf der Potsdamer Konferenz (17. Juli bis 2. August 1945) legten die Siegermächte des 2. Weltkrieges, Großbritannien, die SU und die USA — Frankreich nahm an der Konferenz nicht teil — fest, Deutschland während der Besatzungszeit als wirtschaftliche Einheit zu behandeln. Gleichzeitig wurde beschlossen, eine gleichmäßige Verteilung der wichtigsten Waren auf die vier Besatzungszonen vorzunehmen, um so ein ausgeglichenes Wirtschaftsleben zu gewährleisten und die Notwendigkeit zusätzlicher Einfuhren einzuschränken. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße haben an dem später in Gang kommenden I. nicht teilgenommen. Dieser nahm erst 1946 einen nennenswerten Umfang an. Das erste I.-Abkommen im heutigen Sinne war das sogenannte Dyson-Geschäft. Es wurde zwischen der britischen und der sowjetischen Besatzungszone abgeschlossen. Die britische Zone verpflichtete sich darin zur Lieferung von 41.320 Tonnen Stahl und [S. 294]Eisen im Austausch gegen 180.000 Tonnen Braunkohle und 500.000 Kubikmeter Brennholz. Dem Dyson-Geschäft folgte am 20. September 1946 das sog. Britengeschäft, das die Lieferung von Eisen und Stahl, Bereifung und Vieh im Austausch gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse, Braunkohlenbriketts, Grubenholz und Eisenerz vorsah. Im Herbst 1946 kam dann auch das erste Abkommen zwischen der amerikanischen und der sowjetischen Zone zustande, und schließlich folgten die sog. Sofra-Geschäfte zwischen der französischen und sowjetischen Besatzungszone. Eine neue Entwicklung ergab sich, als die Länder der amerikanischen und britischen Zone am 1. Januar 1947 eine übergeordnete Verwaltung, den Wirtschaftsrat in Minden, erhielten und im Juni 1947 schließlich zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Bi-Zone) zusammengeschlossen wurden. Damit entfiel bereits ein Teil des I. der westlichen Besatzungszonen untereinander. Gleichzeitig trat die Bi-Zone als neuer Handelspartner der Sowjetzone in Erscheinung. So wurde Mitte Januar 1947 zwischen der Bi-Zone und der Sowjetzone das Mindener Abkommen abgeschlossen. Es hatte eine Laufzeit von Januar 1947 bis Ende März 1948. Dem Mindener Abkommen folgte am 25. Nov. 1947 das sogenannte Warenabkommen 48, das aber infolge der Berliner Blockade und der Währungsreform nicht voll verwirklicht werden konnte. In dem vorgenannten Zeitraum wurden im I. die folgenden Umsätze erreicht: Die Blockade der Westsektoren Berlins durch die Sowjets, die am 31. März 1948 einsetzte, brachte den I. zum Erliegen. Als sie einschließlich aller Gegenmaßnahmen im Mai 1949 aufgegeben wurde, hatte sich die Situation grundlegend geändert. Durch die getrennten Währungsreformen war das ehemals einheitliche Währungsgebiet der Reichsmark gespalten (Währung). Der Währungsreform folgte im Frühjahr 1949 der Beschluß der Westmächte, ihre Besatzungszonen zu vereinigen, woraus im Sept. 1949 die BRD hervorging. Einen Monat später, im Okt. 1949 wurde die sowjetische Besatzungszone zur „DDR“ deklariert. Damit standen sich in Deutschland jetzt zwei politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich verschiedene Ordnungen gegenüber. Gleichzeitig war auch Berlin in einen östlichen und einen westlichen Teil gespalten worden. Im „Jessup-Malik-Abkommen“ vom 5. Mai 1949, mit dem die Berlin-Blockade beendet worden war, hieß es u.a.: „Alle Einschränkungen, die seit dem 1. 3. 1948 von der sowjetischen Regierung über Verkehr, Transport und Handel zwischen Berlin und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands sowie zwischen der Ostzone und den westlichen Besatzungszonen verhängt wurden, werden am 12. Mai 1949 aufgehoben.“ Damit war ein Junktim zwischen dem ungehinderten Verkehr zwischen Westdeutschland und West-Berlin einerseits und dem reibungslosen Verlauf des I. andererseits hergestellt (Berlin), das auch heute noch besteht. Die Veränderungen, die sich 1948 und 1949 in beiden Teilen Deutschlands vollzogen hatten, erforderten es, den I. auf eine neue Grundlage zu stellen. Um trotz der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die BRD zu verbindlichen Vereinbarungen zu gelangen, wurde 1949 die „Treuhandstelle für den I.“ mit Sitz in West-Berlin als ein Organ des Deutschen Industrie- und Handelstages errichtet. Heute ist die „Treuhandstelle für den I.“ eine dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnete Dienststelle. Sie wurde von ihm ermächtigt, mit den „DDR“-Behörden Vereinbarungen über den I. zu treffen. Als Verhandlungspartner auf der östlichen Seite fungierte bzw. fungiert die für den innerdeutschen Handel zuständige Hauptabteilung im Ministerium für Außenwirtschaft. Entsprechende Ermächtigungen wurden den beiden Stellen auch vom Westberliner Senat bzw. vom Ostberliner Magistrat erteilt. Am 8. Okt. 1949 wurde das Frankfurter Abkommen geschlossen. Damit wurde ein neuer Zahlungs- und Verrechnungsmodus in Form der „Verrechnungseinheit“ (VE) eingeführt, der im Prinzip auch heute noch gilt (siehe unter 2.). Um die sich aus dem Frankfurter Abkommen ergebenden Schwierigkeiten und Behinderungen bei der Abwicklung und der weiteren Entwicklung des I. zu vermindern, wurde am 20. Sept. [S. 295]1951 eine neue Vereinbarung, das sogenannte „Berliner Abkommen“ geschlossen, das jedoch erst im Mai 1952 wirksam wurde. Dieses Abkommen ist in der Zwischenzeit mehrfach ergänzt und verändert worden, bildet aber in der Fassung vom 16. Aug. 1960 auch heute noch die rechtliche Grundlage des I. 2. Rechtsgrundlagen Seit dem 1. Jan. 1961 bildet das „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DMark West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DMark Ost)“ (Berliner Abkommen) in der Fassung vom 16. Aug. 1960 die rechtliche Grundlage des I. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der Fassung des Abkommens von 1951 beziehen sich auf die Warenlisten, die Warenkonten und den Zahlungsverkehr. a) Warenlisten und Kontingentierung Während die früheren Warenlisten auf ein oder höchstens zwei Jahre befristet waren, sind sie jetzt in ihrer Dauer nicht begrenzt. Damit wurde sowohl dem Wunsch der westdeutschen Lieferanten als auch dem der östlichen Planwirtschaftler entsprochen. Die Warenlisten wurden von bisher fünf auf zwei reduziert. In Liste~1 sind die sogenannten „harten Waren“ aufgeführt. Von den Bezügen (Lieferungen der Ostseite) sind dies: Gruben- und Rundholz, Erzeugnisse des Braunkohlenbergbaus, Dieselkraftstoff, Erze, Roheisen, Stahlveredler, Erzeugnisse des Maschinen-, Fahrzeug-, Stahl-, Eisen- und Schiffbaus, elektronische Erzeugnisse und Büromaschinen, Vergaserkraftstoff und sonstige Mineralölerzeugnisse. Von den Lieferungen (Bezüge der Ostseite) sind in Liste~1 aufgeführt: Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie, der Ziehereien und Kaltwalzwerke und der Schmiede-, Hammer- und Preßwerke, Erzeugnisse des Bergbaus, NE-Metalle, Erzeugnisse des Maschinen-, Fahrzeug-, Stahl-, Eisen- und Schiffbaus, elektrotechnische Erzeugnisse und Büromaschinen. Alle übrigen Waren sind in Liste 2 erfaßt. Im Gegensatz zu Liste~1 sind hier nur einige Güter, insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, kontingentiert, während generell keine Begrenzung des Liefer- oder Bezugsvolumens besteht. Die Trennung in „harte“ und „weiche“ Waren und die Kontingentierung der einzelnen Warengruppen nach Maßgabe der jeweiligen Zusatzvereinbarungen erschienen zunächst erforderlich, um die Ostseite daran zu hindern, ausschließlich „harte“ Waren zu beziehen und „weiche“ Waren zu liefern. Inzwischen hat sich die Situation in dieser Beziehung sowohl durch konjunkturelle Schwankungen, Änderungen der Bedarfsstruktur bei beiden Vertragspartnern als auch aus politischen Gründen geändert, so daß in der praktischen Abwicklung des I. eine weitgehende Modifizierung eingetreten ist (siehe unter 4. und 5.). b) Preise, Verrechnung, Zahlungsverkehr In aller Regel wird der I. auf der Basis der westdeutschen Marktpreise abgewickelt. Die Zahlungen erfolgen auf dem Verrechnungswege (Clearing) über die Deutsche Bundesbank und die Staatsbank der DDR. Das zugrundeliegende Verrechnungsverhältnis 1:1, d.h. eine DMark West = 1 DMark Ost ist nur ein Clearingwert, der nicht etwa währungsmäßig die DMark West der DMark Ost gleichsetzt. Da Preisbasis die westdeutschen Marktpreise sind und ein erforderlich werdender Saldenausgleich in DMark West oder in devisenfähiger Währung zu erfolgen hat, ist die Verrechnungseinheit (VE) praktisch = DMark West. Zur Durchführung des Verrechnungsverkehrs wurden bei den beiden genannten Banken jeweils 3 Unterkonten eingerichtet. Es sind dies: Unterkonto 1: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste~1 ergeben. Unterkonto 2: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste 2 ergeben. Unterkonto 3: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die für Dienstleistungen erfolgen. Hierunter sind die Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Güter anfallen sowie Vergütungen für Bankspesen, Gerichtskosten, Verzugszinsen, Schadenersatzleistungen usw. Das Unterkonto~1 sowie die Unterkonten 2 und 3 zusammen können von jeder Seite [S. 296]bis zu einem Betrag von jeweils 100 Mill. VE überzogen werden. Durch eine Vereinbarung zum Berliner Abkommen vom 6. Dez. 1968 wurde der Swing auf 25 v. H. der jeweiligen Vorjahreslieferungen der „DDR“ festgesetzt. Um zu verhindern, daß der Swing als Dauerkredit in Anspruch genommen wird, ist in Ziffer 6 der Vereinbarung zum „Berliner Abkommen“ vom 16. Aug. 1960 vorgesehen, die drei Unterkonten jeweils zum 30. Juni jeden Jahres durch Bargeldüberweisungen auf das Konto S glattzustellen (Saldenausgleich, siehe auch unter 4. und 5.). 3. Umsatz und Warenstruktur Die nachstehende Aufstellung zeigt die Entwicklung des I. (Warenlieferungen, Warenbezüge und Dienstleistungen) seit 1953: Diese Angaben lassen ein kontinuierliches Wachstum des I. erkennen, das nur in den Jahren 1961 und 1962 unterbrochen wurde. Mit einer überdurchschnittlich hohen Wachstumsrate wurde 1966 die 3-Milliarden-Grenze überschritten. 1967 trat ein Rückgang ein, jedoch ist seit 1968 wieder eine aufsteigende Tendenz zu verzeichnen. Im Jahre 1968 wurde ein Umsatz von 2,9 Mrd. VE erzielt. Trotz dieses im ganzen günstig erscheinenden Bildes ist nicht zu verkennen, daß die Entwicklung des I. nicht mit der wirtschaftlichen Expansion in der BRD Schritt gehalten hat. Während der I. z. B. von 1960 bis 1965 unter Abrechnung der Dienstleistungen nur um 21 v. H. zunahm, erhöhten sich das Bruttosozialprodukt um 55 v. H., der Außenhandel um 57 v. H. und die Industrieumsätze um 41 v. H. Aber auch die wirtschaftliche Desintegration Deutschlands spiegelt sich in diesen Zahlen wider. Westdeutschland liefert heute weniger als 1 v. H. seiner Nettoproduktion an Mitteldeutschland, und der Anteil der mitteldeutschen Nettoproduktion am I. beträgt knapp 2 v. H., während 1936 rund ein Drittel an andere deutsche Gebiete — mit Ausnahme von Berlin — geliefert wurde. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Warenstruktur des I. für den Zeitraum 1965 bis 1967: [S. 298] Diese Aufstellungen lassen erkennen, daß in dem fraglichen Zeitraum bemerkenswerte Verschiebungen in der Warenstruktur des I. stattgefunden haben. Der wichtigste Vorgang auf der Bezugsseite ist der wertmäßige und anteilmäßige Rückgang der mitteldeutschen Lieferungen an Braunkohlenbriketts und Mineralölerzeugnissen. Für diese Entwicklung sind in Bezug auf die beiden Erzeugnisse durchaus unterschiedliche Gründe bestimmend gewesen. Die Bezüge an Braunkohlenbriketts hatten bis 1963 eine gewisse Stetigkeit aufgewiesen, während danach ein kontinuierlicher Rückgang eintrat: Der Rückgang war und ist in erster Linie auf Veränderungen der Verbrauchsstruktur in der BRD — Umstellung auf Ölfeuerung — zurückzuführen. Mit der gleichzeitigen umsatzmäßigen Ausweitung des I. mußte damit der wertmäßige Anteil der Braunkohlenbriketts an den Gesamtbezügen beträchtlich sinken. Bei Mineralöl lagen die Gründe für den Rückgang der Bezüge darin, daß die BRD mit Wirkung vom 1. Jan. 1964 an gezwungen war, die Zollschranken für Mineralöle innerhalb des EWG-Bereichs zu beseitigen und als Ausgleich dafür eine Mineralölsteuer einführte, um den Einnahmeausfall im Bundeshaushalt auszugleichen. Gleichzeitig wurden die bis dahin gezahlten Hydrierpräferenzen für Benzin teilweise abgebaut und für Diesel ganz beseitigt. Da die von der Ostseite gelieferten Treibstoffe ausnahmslos durch Hydrierung gewonnen werden, hatte diese Neuregelung zur Folge, daß der Verkaufspreis erheblich gesenkt werden mußte, und die „DDR“ nunmehr aus ihren Mineralöllieferungen wesentlich geringere Erlöse erzielte und die Lieferungen Anfang 1967 einstellte. Des weiteren ist die Zunahme der Bezüge an landwirtschaftlichen Produkten erwähnenswert. Auch auf der Lieferseite haben beträchtliche Verschiebungen stattgefunden. An erster Stelle ist hier der Anstieg bei chemischen Erzeugnissen zu nennen, wobei das Hauptkontingent auf Düngemittel entfällt, die die mitteldeutsche Industrie nicht in genügender Menge bedarfsgerecht produzieren kann. Eine weitere Steigerung der Lieferungen ist bei den Erzeugnissen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik zu verzeichnen. Hierin findet die gegenwärtige mitteldeutsche Wirtschaftspolitik ihren Ausdruck. Die Bestrebungen gehen dahin, den gesamten Produktionsapparat zu rationalisieren und durch qualitative Verbesserung der Produktion die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu steigern. In diesem Zusammenhang verdient auch Beachtung, daß im zweiten Halbjahr 1966 die Ostseite Maschinenlieferungen im Rahmen des I. drosselte und bereits genehmigte Bezugskontingente nicht ausnutzte. Schließlich ist der hohe Anteil der Lieferungen an landwirtschaftlichen Erzeugnissen bemerkenswert. Die „DDR“ kauft hier in erster Linie Futtermittel, Öle und Fette. Pankow verkaufte aber diese im I. bezogenen Nahrungsgrundstoffe mit einem Preisnachlaß weiter an Dänemark, um so seinen Außenhandel mit diesem EFTA-Partner zu stützen. Um für die Zukunft derartige Manipulationen zu unterbinden, verschärfte die BRD im Laufe des Jahres 1966 die Kontingents- und Genehmigungsbestimmungen für diese Güter. 4. Politische Aspekte a) Unterschiedliche Bedeutung in wirtschaftlicher Hinsicht Der I. ist in wirtschaftlicher Hinsicht für die „DDR“ von ungleich größerer Bedeutung als für die BRD. Setzt man ihn in Beziehung zum Umfang der Außenwirtschaft in beiden Teilen Deutschlands, so ergibt sich für die BRD ein Anteil von knapp 2 v. H., für die „DDR“ aber ein solcher von etwa 9 v. H. Mehr noch tritt das Gewicht des I. für die mitteldeutsche Wirtschaft in der Warenstruktur in Erscheinung. Sie bezieht in erster Linie Erzeugnisse der Metallurgie, des Maschinenbaus, der chemischen Industrie sowie Nahrungsmittel, Mineraldünger und Futtermittel. Sie legt ihr Schwergewicht auf den Bezug von Waren, die zur Durchführung ihrer Industrialisierungsprogramme dringend erforderlich sind. Demgegenüber umfassen die Gegenlieferungen zu einem wesentlichen Teil Braunkohlenbriketts, indu[S. 299]strielle Konsumgüter, Steine und Erden, also Erzeugnisse, die man im westlichen Ausland kaum absetzen könnte. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß sich in den letzten Jahren, besonders nach dem Bau der Mauer und der stärkeren Gleichschaltung der Außen-, Militär- und Wirtschaftspolitik der „DDR“ mit der der SU, vor allem durch den Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der „DDR“ und der SU vom Juni 1964, die Dinge wesentlich gewandelt haben und eine absolute Abhängigkeit von den westdeutschen Zulieferungen heute nicht mehr besteht. b) Die Aktion „Störfreimachung der Wirtschaft“ Am stärksten spürte die Ostberliner Regierung das wirtschaftliche Gewicht des I., als sie versuchte, die mitteldeutsche Wirtschaft von den westdeutschen Zulieferungen völlig unabhängig zu machen. Am 30. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe in Berlin von der BRD zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Danach leitete man unter dem Schlagwort v Störfreimachung der Wirtschaft“ eine Umorientierung der Außenhandelspolitik ein mit dem Ziel, die Abhängigkeit der mitteldeutschen Wirtschaft von der der BRD systematisch zu verringern. Eindeutig und offensichtlich mit Rückendeckung der SU ging man daran, für spätere Aktionen in der Berlin- und Deutschlandfrage die Hände frei zu haben. Außer durch Ausnutzung aller inneren Reserven und Ausweichmöglichkeiten versuchte man vor allem auf zwei Wegen, die Abhängigkeit von den westdeutschen Zulieferungen zu verringern: Der erste Weg bestand in noch wirksamerer Kooperation im Rahmen des RGW, in noch intensiverer Verflechtung mit dem Ostblock. Im Anschluß an die Moskauer Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien im Nov. 1960 begannen Wirtschaftsverhandlungen zwischen der SU und der „DDR“. Der zweite Weg bestand darin, daß man versuchte, Waren, die bisher aus der BRD bezogen wurden, nunmehr aus anderen westlichen Industriestaaten zu beziehen. Indes erwiesen sich die wirtschaftlichen Fakten als stärker, und die Umsatzentwicklung im I. in den darauffolgenden Jahren ließ erkennen, daß die Aktion „Störfreimachung der Wirtschaft“ das angestrebte Ziel nicht erreicht hatte. Eine Neuauflage dieser autarkischen Tendenzen — wenn auch in modifizierter Form — brachte die Leipziger Frühjahrsmesse 1965. Die starke Beteiligung der westdeutschen Industrie fand in der östlichen Presse kaum Erwähnung, während andererseits die Beteiligung der Firmen des westlichen Auslands publizistisch stark herausgestellt wurde. Deutlich war der Versuch zu spüren, die westdeutschen Firmen gegen die des westlichen Auslands auszuspielen. Wie schon vier Jahre vorher, lief auch diesmal wieder die Politik Ost-Berlins darauf hinaus, den Handel mit dem westlichen Ausland zu intensivieren, die wirtschaftliche und damit politische Bedeutung des I. zu verringern, um so die kommunistische Berlin- und Deutschlandpolitik zu unterstützen. c) Die Frage der Kreditvergabe an Ost-Berlin Die positive Einstellung der Bundesregierung und der politisch tragenden Kräfte der BRD zum I. fand ihren Ausdruck in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 13. Dez. 1966: „Wir wollen, soviel an uns liegt, verhindern, daß die beiden Teile unseres Volkes sich während der Trennung auseinanderleben. Wir wollen entkrampfen und nicht verhärten, Gräben überwinden und nicht vertiefen. Deshalb wollen wir die menschlichen, wirtschaftlichen und geistigen Beziehungen mit allen Kräften fördern.“ Im Westen Deutschlands wird der I. als eine letzte, wirksame Klammer zwischen den heute getrennten Teilen Deutschlands, als ein Restbestand der früher bestehenden wirtschaftlichen Einheit betrachtet. Darüber hinaus kommen bei den erforderlich werdenden Geschäftsverhandlungen, Montagen, Transport- und Dienstleistungen die Menschen aus beiden Teilen Deutschlands zusammen, und zweifellos hat auch die Summe solcher Kontakte ihr politisches Gewicht. Diese politischen Interessen haben gegenüber den wirtschaftlichen den Vorrang. Diese Auffassung fand ihren Niederschlag auch im Vertrag über die europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) vom 25. März 1957. Nach den Bestimmungen dieses [S. 300]Vertrages gilt der I. als innerdeutscher Handel, und die „DDR“ wird auch von den übrigen Vertragspartnern nicht als Drittland im Sinne dieses Vertrages angesehen. Diese Bestimmung bildet die Rechtsgrundlage dafür, daß Waren aus Mitteldeutschland zollfrei in die BRD geliefert werden können und daß, soweit es sich dabei um Agrarprodukte handelt, diese nicht den Sonderbestimmungen des Agrarmarktes der EWG unterliegen. Das wirtschaftliche Interesse Ost-Berlins am I. einerseits sowie das politische und humanitäre Anliegen der Bundesregierung andererseits, mußten die Frage nach Krediten in den Vordergrund rücken. Im Febr. 1962 trat das Ostberliner Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel über die Treuhandstelle für den I. in West-Berlin an das Bundeswirtschaftsministerium mit der Anfrage nach Gewährung eines Kredites heran. Pankow wünschte für einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 3 Mill. Tonnen Steinkohle im Wert von je 225 Mill. D-Mark und Industrieausrüstungen im Gesamtwert von 500 Mill. DM zu beziehen. Die Kreditwünsche der „DDR“ waren Gegenstand längerer und zäher Verhandlungen. Die Forderungen der Bundesregierung auf Passierscheine für Westberliner wurden von der östlichen Seite mit der Forderung beantwortet, daß die wirtschaftlichen Fragen zukünftig zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Beauftragten des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, die politischen Fragen jedoch zwischen den dafür bevollmächtigten Vertretern behandelt werden sollten. Gleichzeitig präsentierte die östliche Seite hierfür den stellvertretenden Außenminister Paul Wandel. Damit wurde ein Stillstand der Verhandlungen erzwungen. Ein Gegenvorschlag der BRD vom Jan. 1963 auf Erweiterung des Swing um jährlich 300 bis 400 Millionen Mark bei gleichzeitiger Wiederherstellung des freien Verkehrs innerhalb Berlins wurde von Ulbricht auf dem VI. SED-Parteitag im Jan. 1963 als „unsittliches Geschäft“ abgelehnt. Nachdem das Thema der Kredite im Dez. 1963 wiederum öffentlich diskutiert worden war, begann im September 1964 eine dritte Runde in den Kreditverhandlungen. Jetzt verlangte Ost-Berlin einen Kredit in Höhe von 500 Mill. Mark zur Finanzierung langfristiger Geschäfte, wobei diese Forderung jedoch mit einer Bedrohung der Zufahrtswege nach West-Berlin unterstrichen wurde. Gleichzeitig kam es in den letzten Septembertagen des Jahres 1964 mehrfach zu Verzögerungen bei der Abfertigung an den sowjetzonalen Grenzkontrollpunkten, womit Pankow offenbar seinen Kreditforderungen erhöhten Nachdruck verleihen wollte. Beginnend mit dem Jahre 1965 ließ sich eine flexiblere Haltung der westdeutschen Seite in der Kreditfrage feststellen. Im April wurde bekannt, daß man erstmals einen über 5 Jahre hinausgehenden Kredit gewährt hatte. (Es handelt sich um einen 8-Jahres-Kredit, der der Firma Henschel zur Lieferung einer Anlage zur Herstellung von Schädlingsbekämpfungsmitteln für die Leuna-Werke gewährt wurde.) Im Aug. 1966 wurde die 1961 eingeführte Bundesgarantie für den Fall der Anwendung der Widerrufsklausel vervollständigt. (Mit dem Fortfall der Widerrufsklausel ist die Garantie inzwischen gegenstandslos geworden — siehe auch 5.) Im März 1967 folgte schließlich die Gründung einer Gesellschaft zur Finanzierung mittelfristiger Kredite im I. (Gefi). d) Pankow: „Außenhandel zwischen zwei deutschen Staaten“ Während von westdeutscher Seite der I. als ein Mittel der wirtschaftlichen Verklammerung beider Teile Deutschlands angesehen wird, ist die Politik der östlichen Seite darauf gerichtet, 1. den I. in einen Außenhandel zwischen den beiden deutschen Staaten, und zwar der BRD und der „DDR“ umzudeuten; 2. West-Berlin als besonderes, nicht zur BRD gehöriges Territorium zu betrachten und gesonderte Handelsbeziehungen zwischen der „DDR“ und West-Berlin herzustellen; 3. jede Verbindung zwischen den Fragen des I. und den Fragen der Berlin- und Deutschlandpolitik zu leugnen. Den krassesten Vorstoß in dieser Richtung stellte die Fernsehansprache Ulbrichts im Febr. 1963 dar, mit der er versuchte, sich in den damaligen Westberliner Wahlkampf zugunsten der „SED Westberlin“ einzuschalten. Ulbricht erhob die For[S. 301]derung, daß West-Berlin nicht mehr als Teil des „Währungsgebietes D-Mark West“, sondern als „dritter Staat“ mit der „DDR“ verhandeln solle. Dem gleichen Zweck — der Herauslösung West-Berlins aus dem I.-Abkommen und den Handelsabkommen der BRD mit den Ostblockstaaten — dienten auch die Einladung Westberliner Kaufleute und Industrievertreter in die sowjetische Handelsmission im Sowjetsektor von Berlin und nach Weimar im Frühjahr 1963. Die Industrie- und Handelskammer lehnte die Einladung ab, da die Sowjets die Einbeziehung Westberlins in den Handelsvertrag mit der BRD negierten und für Gespräche mit Vertretern der Westberliner Wirtschaft nicht die Ostberliner Handelsmission der Sowjets, sondern die sowjetische Handelsmission in Köln zuständig sei. 5. Zusatzvereinbarung, Zugeständnisse der BRD, der I. 1967 und 1968 Aus praktisch-wirtschaftlichen, aber auch aus politischen Gründen war es erforderlich, zur Durchführung des I. für die einzelnen Kalenderjahre bestimmte Zusatzvereinbarungen zu treffen (Art. 13 und Anl. 9 zum „Berlin-Abkommen“, Vereinbarungen über Verfahrensfragen betreffend). Derartige Zusatzvereinbarungen sind jedoch nur auf der Basis und im Rahmen der Bestimmungen des Abkommens möglich. So wurde z. B. der Saldenausgleich abweichend von Art. 9 bisher nur einmal, am 30. Juni 1963, durchgeführt. In den Jahren 1962, 1964 und 1965 verzichtete man auf die Glattstellung der Konten, und 1966 wurde der Glattstellungstermin in den März vorverlegt und ein zufälliger Ausgleichsstand zu diesem Zeitpunkt als Saldenausgleich angenommen. Für 1967 wurde eine besondere Regelung getroffen. Auf den Saldenausgleich per 30. Juni 1967 wurde verzichtet und statt dessen vereinbart, daß die östliche Seite am 31. Dez. 1967 die Unterkonten 2 und 3 auszugleichen hat. Konto~1 bleibt von dieser Regelung unberührt, und der nächste Saldenausgleich sollte erst 1968 durchgeführt werden. Umfangreiche Erleichterungen und Zugeständnisse der BRD zur weiteren Entwicklung des I. wurden im Aug. 1967 gewährt. Sie gingen weit über die bisher üblichen Zusatzvereinbarungen hinaus, und, da sie die allgemeinen Bestimmungen des „Berliner Abkommens“ berührten, wäre rein juristisch eine Änderung der Vertragsgrundlage erforderlich gewesen. Diese aber unterblieb aus politischen Gründen (s.o.). Mitte 1967 begann sich abzuzeichnen, daß der I. stagnierte und sogar eine, wenn auch geringfügige, rückläufige Tendenz aufwies. Einerseits begann Pankow seine Bezüge einzuschränken, andererseits war eine Ausweitung der Lieferung in das Bundesgebiet wegen der herrschenden Konjunkturlage nicht ohne weiteres möglich. Um den I. wieder zu beleben und vor allem vor einer weiteren Schrumpfung zu bewahren, sah sich die BRD zu einer Reihe von Erleichterungen und Zugeständnissen veranlaßt. An erster Stelle ist hier der Verzicht auf die Widerrufsklausel zu nennen. Diese war in einem (nicht veröffentlichten) Protokoll enthalten, das im Frühjahr 1961 dem „Berliner Abkommen“ hinzugefügt worden war. Sie besagte, daß bei schwerwiegenden Eingriffen in den I. oder den Berlin-Verkehr von seiten der „DDR“ die BRD auch bereits zugesagte Lieferungen von Waren der Liste~1 widerrufen kann. In der Praxis wurde die Widerrufsklausel so gehandhabt, daß vom 1. Jan. 1961 an Warenbegleitscheine für Lieferungen von Waren des Unterkontos~1 nur noch unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigt wurden. Gegen das Bestehen dieser Klausel ist von östlicher Seite von Anfang an mit dem Argument Sturm gelaufen worden, daß sie eine Diskriminierung der „souveränen DDR“ darstelle und den „Handelsverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten“ einseitig behindere. Tatsächlich ist die Klausel in den darauffolgenden Jahren niemals — auch nicht bei den den freien Zugang nach Berlin störenden Manövern und Truppenbewegungen in Mitteldeutschland — angewendet worden. In der jüngsten Vergangenheit hat man dann in vereinzelten Fällen bei längerfristigen Verträgen über Anlagegeschäfte auf die Anwendung der Klausel verzichtet, so daß, schon unter dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen Behandlung aller am I. beteiligten Firmen, der generelle Verzicht auf die Widerrufsklausel nur noch eine Frage der Zeit war. Im Aug. 1967 verzichtete die BRD auf die Widerrufsklausel. Durch eine weitere Vereinbarung vom August 1967 wurden die Swingbeträge für das Unterkonto~1 und die Unterkonten 2 und 3 zu einem Gesamtswing zusammengefaßt. Mitteldeutschland wurde dadurch in die Lage versetzt, den Swing für die Waren in [S. 302]Anspruch zu nehmen, für die er dringend benötigt wird. Darüber hinaus wurden die Bezugs- und Lieferkontingente für Maschinen für den Zeitraum 1967 bis 1969 erhöht. Und schließlich gab die Bundesregierung unmittelbar vor der Eröffnung der Leipziger Herbstmesse 1967 bekannt, daß sie auch in den Fragen der Mehrwertsteuer eine Billigkeitsregelung für den I. getroffen habe. Die Regelung sieht Vergünstigungen sowohl für die Warenlieferungen nach Mitteldeutschland, als auch für die Warenbezüge von dort vor. Die Warenlieferungen nach Mitteldeutschland werden unter Einhaltung des Vorsteuerabzugs von der Mehrwertsteuer freigestellt, wänrend für die Warenbezüge aus Mitteldeutschland den beziehenden Firmen im Bundesgebiet ein Anspruch auf Kürzung des Steuersatzes nach Maßgabe näherer Vorschriften eingeräumt wird. Alles in allem laufen die getroffenen Regelungen darauf hinaus, daß der östlichen Seite Vergünstigungen in Höhe von ca. 100 Mill. Mark, der BRD Steuerausfälle in der gleichen Höhe entstehen. Die Bundesregierung blieb auch in der Folgezeit weiter darum bemüht, durch Maßnahmen und Vereinbarungen zu einer Intensivierung des I. beizutragen. Im Ergebnis dieser Bemühungen kam es am 6. Dezember 1968 zu folgenden Vereinbarungen zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Ministerium für Außenwirtschaft: a) Mineralölausgleichszahlung Die Bundesregierung zahlt für Mineralöllieferungen der „DDR“ in den Jahren 1965 und 1966 einen Mineralölausgleich in Höhe von 120 Mill. DM. Die Zahlung erfolgt in zwei gleichen Raten von 60 Mill. DM jeweils zum Jahresende 1968 und 1969. Die „DDR“ wird dafür Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse aus der BRD beziehen. b) Erhöhung der Liefer- und Bezugskontingente für Maschinen Die beiderseitigen Lieferkontingente für Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse werden wie folgt erhöht (in Mill. VE): c) Swing und Saldierung Der bisher 200 Mill. DM betragende Swing wird auf 25 v. H. der jeweiligen Vorjahreslieferungen der „DDR“ festgesetzt (bspw. für 1969 360 Mill. VE). Die 1960 vereinbarte jährliche Saldierung aller Verrechnungskonten und der damit verbundene Barausgleich fallen künftig fort. Schließlich erfolgte mit dem Erlaß der „Allgemeinen Genehmigung Nr. 2—L—“ vom 21. 1. 1969 eine weitere Maßnahme der Bundesregierung zur Förderung des I. Mit dieser allgemeinen Genehmigung werden die Lieferungen nach Mitteldeutschland bis auf die wenigen unter Embargogesichtspunkte fallenden Waren durch Wegfall der Einzelgenehmigungspflicht liberalisiert. Eine entsprechende Regelung für Bezüge wird vorbereitet. Die Bundesregierung hat mit den dargestellten Maßnahmen und Vereinbarungen ihrer wiederholt erklärten Bereitschaft zur Förderung und Erleichterung des innerdeutschen Handels konkreten Ausdruck verliehen. Die weitere Entwicklung des Handelsverkehrs zwischen beiden Teilen Deutschlands hängt nunmehr wesentlich davon ab, daß auch die andere Seite wirksame Maßnahmen zur Intensivierung des I. durchführt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 293–302 Interwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr

Interzonenhandel (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter I. versteht man den Warenaustausch und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen zwischen der BRD (einschließlich West-Berlins) und der „DDR“ (einschließlich Ostberlins). 1. Historische Entwicklung Mit I. bezeichnete man ursprünglich den Warenaustausch zwischen den vier Besatzungszonen Deutschlands. Auf der…