DDR A-Z 1969
Strafprozeßordnung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch ist am 1. 7. 1968 die St. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) in Kraft getreten. Damit wurde die aus der ersten Justizreform stammende St. vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) abgelöst. Ähnlich wie dem StGB sind auch der St. im 1. Kapitel Grundsatzbestimmungen vorangestellt. Nach § 1 regelt die St. „die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, zur exakten Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unter strikter Achtung der Würde der Bürger und legt die Tätigkeit der Organe der Strafrechtspflege und anderer staatlicher Organe zur Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie die Pflichten dieser Organe zur Beseitigung der aufgeklärten Ursachen und Bedingungen von Straftaten fest“. Die St. bildet die gesetzliche Grundlage für das Strafverfahren. In weiteren Grundsatzbestimmungen worden Gerichte, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsorgane verpflichtet, die Grundrechte der Bürger zu achten und das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) zu wahren; ferner werden u.a. das Recht der Bürger auf unmittelbare Mitwirkung im Strafverfahren herausgestellt (Schöffen, Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger), die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz sowie die Unantastbarkeit der Person garantiert, die Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und das Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet, die Unabhängigkeit der Richter ebenso betont wie der Grundsatz der Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlung. § 12 regelt die selbständige Entscheidungsbefugnis der Konflikt- und Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte). Auch der Grundsatz des „ne bis in idem“ (Verbot doppelter Strafverfolgung) ist hier enthalten. Alle diese Grundsätze, die z. T. mit entsprechenden Artikeln der Verfassung übereinstimmen, müssen im Sinn der Sozialistischen Gesetzlich[S. 617]keit gelesen und verstanden werden. Sie erfahren durch konkrete Bestimmungen der St. und anderer Gesetze viele Einschränkungen, und die strafgerichtliche Praxis nimmt, gerade unter Berufung auf die sozialistische Gesetzlichkeit, weitere Beschränkungen vor. § 17 StPO gibt jedem durch eine Straftat Geschädigten das Recht, die Strafverfolgung zu verlangen und selbst am Strafverfahren mitzuwirken. Er kann aus diesem Recht Schadensersatzansprüche unmittelbar im Strafverfahren gegen den Schädiger geltend machen, Beweisanträge stellen und hat ein selbständiges Beschwerderecht gegen alle in erster Instanz von den Gerichten erlassenen Beschlüsse, durch die er betroffen wird (§ 305). In § 20 der St. befindet sich die gesetzliche Grundlage für die Gerichtskritik. Besondere Bestimmungen regeln das Strafverfahren gegen Jugendliche (Jugendstrafrecht). (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 616–617 Strafpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafrechtSiehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch ist am 1. 7. 1968 die St. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) in Kraft getreten. Damit wurde die aus der ersten Justizreform stammende St. vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) abgelöst. Ähnlich wie dem StGB sind auch der St. im 1. Kapitel Grundsatzbestimmungen vorangestellt. Nach § 1 regelt die St. „die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane zur allseitigen…
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Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren einzubeziehen. Stellung und Aufgaben der GA. und GV. werden nunmehr durch die Strafprozeßordnung in §§ 54 bis 56 gesetzlich geregelt. Als GA. oder GV. können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in einem Strafverfahren in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Die GA. und GV. haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die „Vertreter der Kollektive“. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54, Abs. 2 StPO). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. (Gesellschaftliche Erziehung) Ein GA. soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde (§ 55, Abs. 2 StPO). Ein GV. soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen (§ 56, Abs. 2 StPO). GA. oder GV. sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA. als auch ein GV. auftreten, die jedoch nicht vom gleichen Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Ein Beschwerderecht gegen die Zulassung oder Ablehnung eines GA. oder GV. besteht nicht (§ 197, Abs. 3 StPO). Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA. oder GV. zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA. oder GV. beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242 Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche BürosSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren…
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Geschenkpaketversand (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege nach Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727), die dazu erlassenen fünf Durchführungsbestimmungen, vier Ergänzungsanordnungen und eine Änderungsverordnung unterliegt der Inhalt der Geschenksendungen Einschränkungen. Jeder Bewohner Mitteldeutschlands darf im Laufe eines Jahres 12 Geschenksendungen erhalten. Genußmittel (Kaffee, Kakao, Schokolade, Tabakwaren) sind mengenmäßig nur sehr begrenzt zugelassen. An Lebensmitteln und Textilien darf nur das geschickt werden, was dem persönlichen Bedarf oder Gebrauch eines Empfängers entspricht. Paketen mit gebrauchter Wäsche, Bekleidung und getragenen Schuhen muß eine Desinfektionsbescheinigung eines Gesundheitsamtes beigelegt werden. Der Versand von Büchern ist erlaubt, wird jedoch mitunter wegen willkürlicher Auslegung der Bestimmungen durch die Kontrollämter erschwert. Bücher mit politischem, weltanschaulichem oder geschichtlichem Inhalt, die in ihrem Titel, Inhalt oder ihrer Aufmachung der herrschenden Ideologie widersprechen, sowie Heimat- oder andere Kalender mit Hinweisen auf politische Ereignisse der Gegenwart (17. Juni!) sollten nicht in Geschenkpaketen enthalten sein, da damit die Gefahr der Beschlagnahme der ganzen Sendung gegeben ist (Bücheraustausch). Ausnahmslos verboten im G. ist der Versand von Medikamenten, luftdicht verschlossenen Dosen und Verpackungen sowie die Beilage von Briefen, Zeitungen und illustrierten Zeitschriften. Die Post der „DDR“ ist verpflichtet, alle Geschenksendungen den Kontrollstellen der Zollverwaltung zur Inhaltsprüfung vor[S. 240]zuführen. Bei Verstößen gegen die VO vom 5. 8. 1954 erfolgen nicht nur Rücksendung an den Absender, sondern auch Beschlagnahme und entschädigungslose Einziehung der Sendungen. Für den G. aus Mitteldeutschland in die BRD oder nach West-Berlin enthält die VO vom 5. 8. 1954 in den „Anlagen 1 und 2“ und den fünf Ergänzungsanordnungen erheblich weitergehende Einschränkungen (Ausfuhrverbote), von denen z. B. Textilien, Glas- und Porzellanwaren, optische Geräte, Kunstgegenstände u. a. betroffen sind. Einzelheiten über den zulässigen Inhalt von Geschenksendungen nach Mitteldeutschland sind aus einem bei den Postämtern der BRD und West-Berlins erhältlichen Merkblatt zu ersehen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 239–240 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschichtsbetrachtungSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege nach Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727), die dazu erlassenen fünf Durchführungsbestimmungen, vier Ergänzungsanordnungen und eine Änderungsverordnung unterliegt der Inhalt der Geschenksendungen Einschränkungen. Jeder Bewohner Mitteldeutschlands darf im Laufe eines Jahres 12 Geschenksendungen erhalten. Genußmittel (Kaffee, Kakao,…
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Amnestie (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6~Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.-Rat-Dir. Nr. 38 und Art. 6~der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in der zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Nach 1949 wurden einige Gnadenaktionen durchgeführt. Dabei war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 1951 (Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 500 DM Ost — Ausnahmen: politische Verurteilungen.) 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956. 3. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1955 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal). 4. Gnadenaktion 1956. Sie begann mit der durch Staatspräsident Pieck auf Empfehlung des ZK der SED ausgesprochenen Begnadigung von 88 Personen, die vor ihrer Verurteilung zum Teil hohe Stellungen im Staats- und Parteiapparat bekleidet hatten, z. B. des ehemaligen Justizministers Max Fechner und des ehemaligen Staatssekretärs Paul Baender. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates wurden zum gleichen Zeitpunkt („Neues Deutschland“ vom 27. 4. 1956) 698 Personen begnadigt, die von Sowjetischen Militärtribunalen oder Zonengerichten wegen Verbrechen verurteilt worden waren, die mit dem Krieg in Zusammenhang standen. Auf weitere Empfehlung des ZK der SED wurden die Überprüfungen von Urteilen aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 mit dem Ziel der Begnadigung oder bedingten Strafaussetzung fortgesetzt. So wurden im Laufe des Jahres 691 Personen vorzeitig aus der Strafhaft entlassen, die der SPD angehörten und wegen politischer Delikte verurteilt worden waren. Ursprünglich sollten nur Verurteilungen bis zu einem Jahr in die Überprüfungsaktion einbezogen werden, und politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen sollten ausgenommen sein. Im weiteren Verlauf der Aktion wurden die Haftentlassungen aber über die zunächst eng gezogenen Grenzen ausgedehnt. Insgesamt sollen nach Ausführungen des Ministerpräsidenten Grotewohl 21.187 Menschen in der Zeit vom 1. 1. bis 1. 10. 1956 vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein („Neues Deutschland“ vom 28. 10. 1956). 5. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 (GBl. I, S. 533) (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr; Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3~Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der Strafe nicht eingetreten sind.) Bei den mehr als 3~Jahre betragenden Freiheitsstrafen mußte also in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Nach dem Staatsratsbeschluß vom 24. 5. 1962 (Strafpolitik) kam es in den Monaten Juni bis August 1962 zu weiteren Entlassungen unter Anwendung des §~346 StPO (bedingte Strafaussetzung). 6. A.-Erlaß des Staatsrates vom 3. 10. 1964 [S. 25](GBl. I, S. 135) zum 15. Jahrestag der Gründung der „DDR“. Auch dieser Erlaß gab den davon Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf Haftentlassung, sondern ordnete in Anlehnung an die früheren Gnadenaktionen an, daß Strafen, auf die vor dem 30. 9. 1964 erkannt worden war, im Gnadenwege erlassen werden können, „wenn die Verurteilten auf Grund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten“. Das bedeutet, daß in jedem Einzelfall zu prüfen war, ob der Erlaß Anwendung finden konnte, oder ob etwa die Voraussetzungen für ein künftiges politisches Wohlverhalten als nicht erfüllt anzusehen waren. Von der Anwendung des A.-Erlasses waren Strafgefangene ausgeschlossen, die Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen, befohlen oder begünstigt oder Verbrechen gegen das Leben oder die Sittlichkeit verübt hatten. Ausgeschlossen waren ferner Personen, die wegen „besonders schwerwiegender Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren. Für Strafgefangene, die vor dem 13. 8. 1961 „schwere Verbrechen gegen die DDR“ begangen hatten, konnte die Strafe herabgesetzt werden, ohne daß diese Herabsetzung zur Haftentlassung führte. Die für die politischen Häftlinge entscheidende Frage, ob sie als ein leichter, schwerer oder besonders schwerwiegender Fall galten, war aus dem Wortlaut des Erlasses nicht zu entnehmen. Der Generalstaatsanwalt traf in Zusammenarbeit mit dem Minister des Innern eine erste Entscheidung, indem er dem Staatsrat die Liste der für eine Begnadigung in Frage kommenden Verurteilten vorlegte. Die Begnadigung wurde dann durch den Staatsrat verfügt. Nach einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts Streit im Januar 1965 sollen rd. 10.000 Personen zufolge des A.-Erlasses vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein. Wie groß die Zahl der darunter fallenden politischen Häftlinge war, ist nicht bekannt. Auf Grund westlicher Bemühungen und materieller Gegenleistungen der Bundesrepublik wurde in den Jahren seit 1964 eine größere Anzahl (ca. 3.000) politische Häftlinge vorzeitig aus der Haft, zu einem erheblichen Teil sogar in die Bundesrepublik entlassen. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 24–25 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmortisationenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD…
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Richter (1969)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 Art. 94 der Verfassung vom 6. 4. 1968 bestimmt: „R. kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Ähnlich fordert § 45 GVG: „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind.“ Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u.a., „sich eng mit den Werktätigen zu verbinden, sich aufmerksam und feinfühlig zu den Vorschlägen und Sorgen der Werktätigen zu verhalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen und die Grundfragen der Politik der Deutschen Demokratischen Republik zu beherrschen“. Auf diese Pflichten werden die R. nach ihrer Wahl durch die sie wählende Volksvertretung feierlich verpflichtet (§§ 46, 47 GVG). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer für 4 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen ebenfalls für 4 Jahre gewählt (Art. 95 Verf., §§ 49, 51 GVG), und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl der entsprechenden Volksvertretung. Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- und Bezirksgerichten fanden vom 15. Oktober bis 30. November 1960 statt; nach den Wahlen zur Volkskammer und den Bezirkstagen (Bezirk) am 20. 10. 1963 und am 2. 7. 1967 wurden die R. am OG und an den Bezirksgerichten, nach den Kreistagswahlen am 10. 10. 1965 die R. an den Kreisgerichten im Laufe der folgenden 3 Monate neu gewählt. Ein R. kann aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u.a. wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten gröblich verletzt hat“ (Art. 95 Verf., § 57 GVG). Obwohl §~1 GVG in Übereinstimmung mit Art. 96 Verf. lautet: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, ist weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der R. gegeben. Immer wieder wurden und werden Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch Mitteldeutschland und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachteten, setzten sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ durch die Justizverwaltung, das erst im GVG vom 1. 10. 1959 (§ 13) seine gesetzliche Verankerung erhalten hatte, wurde mit der Justizreform des Jahres 1963 zum Zwecke der Durchsetzung des Demokratischen Zentralismus abgewandelt. Die „Leitung“ der Rechtsprechung ging auf das OG über. Dieses ist aber wiederum dem Staatsrat gegenüber verantwortlich (§ 11 GVG), so daß jetzt der unter Leitung von Ulbricht stehende Staatsrat Weisungen für alle R. auf dem Wege über das OG (Richtlinien und Beschlüsse) erteilen kann. Nach Art. 74 Verf. nimmt der Staatsrat im Auftrage der Volkskammer die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts wahr, und nach Art. 71 Verf. hat der Staatsrat das Recht, die Verfassung und, was für die Rechtsprechung von besonderer Bedeutung ist, die Gesetze verbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Er kann damit unmittelbar auf die R. und die Rechtsprechung einwirken. Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gab der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volks[S. 535]vertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht war „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hatte sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Dieses Gesetz ist zwar inzwischen aufgehoben, aber der Grundsatz der richterlichen Verantwortlichkeit gilt fort und fand im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) neue praktische Konsequenzen. Nach den Bestimmungen des 3. Teils dieses Erlasses sind die R. verpflichtet, die Beschlüsse der Bezirks- und Kreistage und der Räte für ihre Tätigkeit auszuwerten. Sie sind weiter verpflichtet, auf Verlangen der Bezirks- und Kreistage Stellungnahmen abzugeben und jährlich mindestens einmal Berichte „über die Erfüllung der mit der Wahl übernommenen Verpflichtungen“ zu erstatten. §~1 GVG statuiert diese Berichtspflicht nochmals: „Die R. erstatten den Volksvertretungen Bericht darüber, wie sie ihre Tätigkeit mit den gesellschaftlichen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus verbinden und diese Entwicklung aktiv fördern.“ Auch Art. 95 Verf. hebt die Berichtspflicht der R. gegenüber ihren Wählern ausdrücklich hervor und droht Abberufung an (s.o.). Ein R., der seine Pflichten verletzt, allerdings nicht so gröblich, daß er aus seinem Amt abberufen werden muß, kann vor einem richterlichen Disziplinarausschuß zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzungen und Durchführung des Disziplinarverfahrens regelt die „Disziplinarordnung für R.“ vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 776). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 534–535 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatzplanSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 Art. 94 der Verfassung vom 6. 4. 1968 bestimmt: „R. kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Ähnlich fordert § 45 GVG: „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion…
DDR A-Z 1969
Staatsbewußtsein (1969)
Siehe auch: Staatsbewußtsein, sozialistisches: 1975 1979 1985 Seit der Gründung der „DDR“ ist die SED bemüht, bei der Bevölkerung ein St. zu erwecken und zu vertiefen. Die Propaganda- und Erziehungsarbeit zur Herstellung eines St. ist mit der Schaffung bzw. mißbräuchlichen Wiederbelebung eines Patriotismus eng verbunden. Doch gibt die SED dabei nicht den Begriff der deutschen Nation und der nationalen, auf Westdeutschland bezogenen Mission der „DDR“ preis. (Wiedervereinigungspolitik der SED) Die Anstrengungen zur Erzielung und Belebung eines St. deutete indirekt die SED schon in dem Beschluß ihres V. Parteitages an (15. 7. 1958). Dort hieß es in § III, 4: „Die sozialistische Demokratie entwickelt sich auf der Grundlage des Wachstums des sozialistischen Eigentums und der Festigung des sozialistischen Wirtschaftssystems, mit der steigenden Bewußtheit und Aktivität der Werktätigen, die auf die Lösung der staatlichen und wirtschaftlichen Aufgaben gerichtet ist und durch den sozialistischen Staat gelenkt und organisiert wird.“ Und in § III, 7 wurde betont: Das sozialistische Recht „dient der Erziehung der Werktätigen zur Arbeits- und Staatsdisziplin, zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes gegen alle Angriffe der Feinde“. Begriff und Inhalt des St. behandelte Dr. Jörg Vorholzer (SED), Mitarbeiter der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, in der Schrift „Willfähriger Untertan oder bewußter Staatsbürger — Zur Entwicklung des staatsbürgerlichen Bewußtseins in beiden deutschen Staaten“, die er Mitte 1962 im Dietz-Verlag (Ost-Berlin) herausgab. Dort stellte er, in Anlehnung an Lenin und Ulbricht, die Leitsätze heraus: „Das sozialistische St. ist der Kern des politischen Bewußtseins der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten … Es begreift im Prozeß der revolutionären Praxis den Arbeiter-und-Bauern-Staat als das Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zur Verwirklichung des Sozialismus und damit zur Wahrung der nationalen Interessen und des Friedens“ (a.a.O. S. 175). Um die Schwierigkeiten bei der Klärung und Verbreitung des St. zu beheben, wurde [S. 602]am 8. 9. 1962 an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ eine Arbeitsgruppe für die Probleme der Entwicklung des sozialistischen St. gebildet. Wie „Neues Deutschland“ am 22. 9. 1962 hervorhob, soll diese von Dr. Jörg Vorholzer geleitete Arbeitsgruppe „die Zusammenhänge zwischen dem sozialistischen Leitungsstil und der Entwicklung des St. hauptsächlich erforschen“. — Um die Widerstände gegen die Propagierung des St. abzuschwächen, wurde nicht zuletzt die Presse eingesetzt, so veranstaltete z. B. „Neues Deutschland“ von Mai bis Juli 1966 eine Leserbrief-Aussprache unter dem Titel „Worauf sind wir stolz?“. Sie sollte zunächst zum Selbstbewußtsein gegenüber Westdeutschland erziehen und zugleich das St. fördern. Im Sinne des St. erklärte die SED im Manifest des VII. Parteitages (am 21. 4. 1967): „Die festen Fundamente des sozialistischen Gebäudes in unserer Republik sind gelegt. Jetzt gilt es, dieses sozialistische Haus auszubauen und zu vollenden: ausgehend von dem Erreichten, von der Liebe der Bürger zu ihrem sozialistischen Vaterland, von ihrem Schöpfertum, von ihrem Verantwortungsbewußtsein für Staat und Gesellschaft“ („Neues Deutschland“ v. 23. 4. 1967, S. 1). In der Erklärung, die Ulbricht in der Volkskammersitzung am 2. 5. 1967 abgab, nannte er als neue Merkmale des St. vor allem: „Aufgeschlossenheit gegenüber den gesellschaftlichen Angelegenheiten und aktive Mitgestaltung für ihre Ausarbeitung und Lösung; Ehrlichkeit und Disziplin gegenüber Gesellschaft und Staat; aktive Wahrnehmung der Bürgerrechte und die Erkenntnis, daß es keine Rechte ohne Pflichten und keine Pflichten ohne Rechte gibt. Hierzu gehört auch das Bewußtsein der Verantwortung für das Ganze und die Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit“ („Neues Deutschland“ v. 3. 5. 1967, S. 4). (Bewußtseinsbildung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 601–602 Staatsbeteiligung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbibliothekSiehe auch: Staatsbewußtsein, sozialistisches: 1975 1979 1985 Seit der Gründung der „DDR“ ist die SED bemüht, bei der Bevölkerung ein St. zu erwecken und zu vertiefen. Die Propaganda- und Erziehungsarbeit zur Herstellung eines St. ist mit der Schaffung bzw. mißbräuchlichen Wiederbelebung eines Patriotismus eng verbunden. Doch gibt die SED dabei nicht den Begriff der deutschen Nation und der nationalen, auf Westdeutschland bezogenen Mission der „DDR“ preis. (Wiedervereinigungspolitik…
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Wirtschaftswissenschaften (1969)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1975 1979 1985 Unter W. werden Wissenschaften verstanden, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen. Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: 1) die Politische Ökonomie, 2) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, 3) eine „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“, 4) eine Lehre der sozialistischen Wirtschaftsführung, 5) Spezialdisziplinen wie Industrieökonomie, Agrarökonomik und Finanzökonomik, 5) Disziplinen im Grenzbereich zu anderen Wissenschaften wie Wirtschaftsstatistik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeographie. Die W. beschränkten sich lange auf die aus dem Russischen übersetzte Politische Ökonomie als einer normativistischen Lehre auf der Grundlage — wie als Bestandteil — des Marxismus-Leninismus. Für die Planung, Leitung und Kontrolle eines industriellen Wirtschaftssystems erwies sie sich als nicht ausreichend, so daß die Anwendung von Ergebnissen und Methoden der W. aus ande[S. 737]ren Ländern und Gesellschaftssystemen diskutiert und experimentiert wird. So sind heute auch Versuche feststellbar, durch empirische und ansatzweise „wertfreie“ Untersuchungen die Daten und Strukturen der wirtschaftlich-sozialen Abläufe in einer Industriegesellschaft besonderer Art zu gewinnen. Dies geschieht im Rahmen einer besonders seit Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 geforderten „schöpferischen Weiterentwicklung“ der W., speziell der „ökonomischen Lehren des Sozialismus und des Übergangs zum Kommunismus“. In erster Linie erfolgt die Weiterentwicklung durch die Anwendung der Mathematik, entweder zur Formalisierung ökonomischer Strukturen (z. B. in der Form der Verflechtungsbilanzen) oder als Operationsforschung. Durch das NÖS bzw. ÖSS erfuhren die W. eine Aufwertung. Die wesentlichen Aufgaben der W. sind: 1) Grundlagen für die Beratung der Wirtschaftspolitik der SED und des Ministerrats zu schaffen; 2) neue Erkenntnisse, Analysen und Vorschläge für die Lösung grundsätzlicher und aktueller Fragestellungen bereitzustellen; 3) Wissenschaftler und Fachleute für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche und die wirtschaftspolitische Leitung und Planung aus- und weiterzubilden. Gegenstand der Forschung sowie der auszubauenden Lehre sind vor allem die durch das NÖS aufgeworfenen Probleme, z. B. des stetigen Wachstums, des Verhältnisses von zentraler zu dezentraler und direkter zu indirekter Planung, der Bestimmung von Effektivitätskriterien, der Leitung von Betrieben und Wirtschaftsorganisationen, der Kostenrechnung und Preisbildung, der Kombination widersprüchlicher wirtschaftspolitischer Ziele. Als allgemeines Kriterium für die Forschung wie für die W. insgesamt wird die Nutzanwendung in der Praxis gesehen. Die W. sind an fast allen Universitäten vertreten, ferner an einer Reihe spezieller Hochschulen (z. B. Hochschule für Landwirtschaft Bernburg) und Fachschulen. Wirtschaftswissenschaftliche Forschung wird auch an den Industrieinstituten der Ministerien, VVB und Großbetriebe durchgeführt. Von herausragender Bedeutung sind die Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst und das Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Leitende Institutionen für die W. sind das Institut für Gesellschaftswissenschaften und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED. Im Bereich des Staatsapparates sind es der Beirat für ökonomische Forschung, das ökonomische Forschungsinstitut — beides bei der SPK — und das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. 12.328 Studenten hatten 1967 W. — einschließlich Ingenieurökonomie — belegt, darunter 6.198 im Fernstudium („Stat. Jahrbuch der DDR 1968“, S. 472). (Planung, WirtschaftV Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 736–737 Wirtschaftswerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-LohngruppenkatalogSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1975 1979 1985 Unter W. werden Wissenschaften verstanden, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen. Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: 1) die Politische Ökonomie, 2) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, 3) eine…
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Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das GG. ist obligatorisches Lehrfach für alle Studenten an den Hochschulen und Universitäten. Seine Aufgabe ist es, den Studenten über den Staatsbürgerkundeunterricht an den Schulen hinaus die Kenntnis des marxistisch-leninistischen Kerndogmas zu vermitteln. In diesem Sinne soll es Teil der von der Hochschullehrerschaft und der FDJ zu leistenden Erziehung der Studenten zu sozialistischen Staatsbürgern sein. Es erstreckt sich entweder über 3 Studienjahre oder über das ganze Studium und umfaßt in der Regel die Fachgebiete: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, dialektischer und historischer Materialismus, politische Ökonomie, wissenschaftlicher Sozialismus. Die Reihenfolge dieser Fachgebiete und ihre Inhalte werden von den einzelnen Universitäten selbst ausgearbeitet. Nach jedem Studienjahr findet eine Prüfung über den behandelten Lehrstoff statt. An verschiedenen Hochschulen und Universitäten (z. B. Jena) ist auf Grund guter Leistungen auch eine Befreiung von den Jahresprüfungen möglich. Das GG. endet mit einer Abschlußprüfung, die Vorbedingung und Teil des Staatsexamens ist. Die Abschlußnote geht gleichgewichtig mit den Noten der anderen Fächer in die Gesamtnote des Examens ein. Verantwortlich für die Durchführung des GG. sind der Prorektor für Gesellschaftswissenschaften und das Institut für Marxismus-Leninismus. Diese Institute stehen außerhalb der Fakultäts- und Sektionseinteilung und sind an allen Hochschulen und Universitäten vorhanden. In verschiedenen größeren Universitäten (z. B. Leipzig, Berlin) haben diese Institute eigene Abteilungen für die verschiedenen Fakultäten, wodurch der Eigencharakter der Fächer bei der Lehre des GG. berücksichtigt werden soll. Im Rahmen der Hochschulreform wird auch das GG. verändert worden. Mit der Neugliederung des Studiums in Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium soll das GG. über alle Phasen des Studiums hin erweitert werden. Entsprechend der Kritik an der „schematischen Vermittlung“ des Lehrstoffs, die das GG. nur zu einem Zusatz des Studiums machte und ein Durchdringen der konkreten Fachgebiete mit den Grundsätzen des Marxismus-Leninismus nicht implizierte, soll nun der Lehrstoff des GG. enger an die Bedingungen des einzelnen Fachs geknüpft werden. Während in den ersten Studienjahren das Kerndogma durch die Seminargruppen intensiv erarbeitet wird, werden in späteren Semestern über die „Klassiker“ hinausgehend auch Fragen der Ethik, Ästhetik, Logik, Psychologie, Soziologie, „Leitungswissenschaft“ usw. behandelt. Wegen der Erweiterung des Stoffgebietes und des aus Überbeanspruchung und Fluktuation resultierenden Mangels an Lehrkräften in den Instituten für Marxismus-Leninismus sollen auch andere Institute zur Durchführung des GG. herangezogen werden. Die dafür in Frage kommenden Institute sind vor allem (soweit vorhanden) die für Philosophie, für Geschichte, für politische Ökonomie. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 261 Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe UlbrichtSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das GG. ist obligatorisches Lehrfach für alle Studenten an den Hochschulen und Universitäten. Seine Aufgabe ist es, den Studenten über den Staatsbürgerkundeunterricht an den Schulen hinaus die Kenntnis des marxistisch-leninistischen Kerndogmas zu vermitteln. In diesem Sinne soll es Teil der von der Hochschullehrerschaft und der FDJ zu leistenden Erziehung der Studenten zu sozialistischen Staatsbürgern sein. Es erstreckt…
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Juden (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. nach amtlichen Angaben; Elie Wiesel spricht in seinem Buch von 3 Mill.) ist um so bedenklicher, als es in der Bevölkerung immer noch antisemitische Stimmungen gibt. Ihre Haltung zu den J. bemäntelt die SU damit, daß sie die J. als Träger eines staatsfeindlichen Zionismus hinstellt. Die SU behauptet vom Zionismus, daß er die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“ und daß der durch die Gründung des Staates Israel gestärkte jüdische Sonderpatriotismus sehr gefährlich sei. Bemängelt wird, daß Israel dem Westen zuneigt. (Dazu kommen taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten.) Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin, auch viele Kommunisten jüd. Herkunft beseitigen lassen; später dann jiddische Schriftsteller. Zehntausende von J. waren ab 1935 bei den „Säuberungen“ hingerichtet worden. Das 1927 angebahnte „Jüdische Autonome Gebiet Birobidjan“ (am Amur) zog zwar einige zehntausend J. an, doch wurden J. in beträchtlicher Menge in östliche Gebiete, vor allem nach Kasachstan, deportiert. Noch immer sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vielem benachteiligt, z. B. bei der Zulassung zum Studium, zum Offiziersberuf, im höheren Parteidienst. Die jiddische Sprache, die doch mindestens 480.000 J. sprechen, wird ebensowenig wie Hebräisch schulisch berücksichtigt. Die Literatur beider Sprachen wird fast ganz unterdrückt. Von 450 Synagogen wurden seit 1953 etwa 350 geschlossen. Diese Tatsachen beklagte am 15. 4. 1964 eine Studiengruppe der „Sozialistischen Internationale“ und am 12. 7. 1964 der Exekutivrat des Jüdischen Weltkongresses. — Im August 1966 veröffentlichte Umberto Terracini, Vors. der Fraktion der KP im italienischen Senat, eine Schrift über „Die Juden in der Sowjetunion“. Gegen die Verfassung der SU, so klagte er, sei die Organisation der jüdischen Gemeinschaft und die Ausübung ihres Glaubens sehr eingeschränkt. In dieser Hinsicht habe es keine Anpassung an das Gesetz gegeben. Antisemitismus wirkte auch im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen Palffy-Kreis und Slansky-Gruppe (1959). — Die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anlaß, ebenfalls gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1952 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene J. entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den etwa 72 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der BRD und West-Berlin stehen nur 8 gegenüber: Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); Dresden; Erfurt: Halle; Leipzig; Magdeburg: Schwerin; Sowjetsektor von Berlin. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vors. Im Mai 1961 setzte die Regierung Martin Riesenburger (Ostberlin) als Landesrabbiner ein. Er starb im April 1965, sein Amt übernahm Dr. Edmund Singer im Dez. 1965. Bis heute weigert sich das Regime, für die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, eine Wiedergutmachung zu leisten, da es sich für unzuständig hält. Während die BRD Zahlungen an den einzelnen J. wie an Israel entrichtete, zahlt das SED-Regime nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Dazu erklärte Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die Argumente, mit denen die SED eine Wiedergutmachung an Israel wie an die J. insgesamt ablehnt, verwendete Gesandter Gerhard Kegel (SED) in einem Aufsatz. Er verleumdete Israel als „Speerspitze des Weltimperialismus, gerichtet gegen die Rechte des arabischen Volkes und dessen Kampf für die Befreiung und Fortschritt“. Er führte ferner u.a. aus: „Nichts gibt der Regierung des Staates Israel das Recht, von den Regierungen der deutschen Staaten und deren Bürgern, im Namen einer Wiedergutmachung oder Sühne, Milliardensubventionen … zu fordern“ („Berliner Zeitung“ vom 31. 3. 1965). Wohl veranlaßt durch die SED, erklärten 10 prominente J. der „DDR“, unter ihnen Prof. Lea Grundig und Prof. Dr. F. K. Kaul, am 9. 6. 1967 (im „Neuen Deutschland“), daß sie „die Aggression verurteilen, der sich die herrschenden Kreise Israels gegen die arabischen Nachbarstaaten schuldig gemacht haben“. — Am 1. 7. 1967 gab der Verb. d. Jüd. Gemeinden eine Erklärung ab, in der es u. a. hieß: „Wir … anerkennen die große, bedeutsame Friedenstat der Sowjetunion zur Erreichung der Waffenruhe im Nahen Osten. … Nur getreu dem Grundprinzip der Koexistenz, getragen vom Geist des Fortschritts, der den Humanismus in sich trägt, sehen wir für den Nahen Osten Verständigung und einen dauerhaften Frieden …“ („Neue Zeit“ v. 4. 7. 1967). Die besondere Lage der J. in Mitteldeutschland veranlaßte viele zur Abwanderung. 1946 zählten sie in der SBZ und in Ostberlin noch rd. 3.100, Ende 1952 rd. 2.600. 1962 noch rd. 1.800 in der „DDR“, davon 950 in Ostberlin. — Am 10. 2. 1967 gab der Verband der jüd. Gem. etwa 1.500 J. an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 308 Journalisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale…
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Wasserwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftszweig, der für die Bereitstellung und die Verteilung der Wasservorkommen an die Bedarfsträger zuständig ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Verhütung von Wasserschäden und die schadlose Ableitung von Wasser. Der jährliche Wasserbedarf Mitteldeutschlands beträgt gegenwärtig etwa 5 Mrd. cbm. Das Wasserdargebot beträgt in Trockenjahren etwa 6 Mrd. cbm. Daraus ergeben sich die Hauptaufgaben der W.: 1. Erhöhung des Dargebotes durch Erweiterung des Netzes von Talsperren und Rückhaltebecken. 2. Beobachtung der Wasserbedarfsentwicklung der Bevölkerung, der Industrie und der Landwirtschaft und Aufstellung territorialer Wasserhaushaltsbilanzen. 3. Intensivierung der Abwasserreinigung zur Gewährleistung der schnellen Wasserwiederbenutzung. Die zentrale Leitung der W. erfolgt durch das Amt für Wasserwirtschaft, das dem Ministerrat direkt unterstellt ist. Nach Auflösung der früheren etwa 3.500 regionalen Wasser- und Bodenverbände wurde 1952 eine zentralistische Neugliederung der Organisation der W. verfügt. Man legte 6 Großeinzugsgebiete fest, in denen je ein „VEB Wasserwirtschaft“ für Wasserversorgung, Kanalisation, Vorflut- und Abwasserregelung sowie für Wasserhygiene zuständig ist. Die Verwaltungsspitze ist das Zentrale Amt für W., Sitz Berlin. Anfang 1964 wurden diese VEB zusammengefaßt in einer neu errichteten „Vereinigung Volkseigener Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung“, Sitz Potsdam. Der Organisation der W. unterstehen 74.000 km Wasserläufe, 1.520 km Deiche und 75 Talsperren und Staubecken mit zusammen 850 Mill. cbm Stauinhalt. Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der „DDR“ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 10 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung verbraucht. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der hochgesteckten Planziele in Industrie und Landwirtschaft eine 75proz. Steigerung der Wasservorratshaltung erforderlich ist. Das erste größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient mit ihrem Fassungsvermögen von maximal 6 Mill. cbm der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den sowjet. Uranbergbau im Erzgebirge. Das zweite und bisher größte Projekt war der 1952 in Angriff genommene und im Okt. 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. cbm Wasser speichern und ist damit der viertgrößte Wasserspeicher in Gesamtdeutschland. Durch sie wird die Wasserversorgung für die Industrie, die Landwirtschaft und für 2 Mill. Menschen im Raum Halle-Magdeburg sichergestellt. Das dritte große Vorhaben war der Bau der Talsperre Pöhl im Vogtland in den Jahren 1958–1965. Diese Talsperre hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. cbm. Ein viertes großes Vorhaben ist noch weitgehend Projekt: der Bau eines großen mitteldeutschen Verbundnetzes mit dem Namen „Elbaue-Projekt“, der 1955 in Angriff genommen wurde. Das mitteldeutsche Industriegebiet um Halle und Leipzig liegt im Regenschatten des Harzes und erhält daher nicht ausreichend Niederschläge. Rohrleitungen von 480 km Länge sollen Wittenberg–Bitterfeld umschließen und den Industriebetrieben täglich zusätzlich 200.000 cbm Wasser zuführen. Weitere Projekte sind u.a.: drei Talsperren im Thüringer Wald, eine Talsperre im Südharz und 15 Rückhaltebecken im Unstrutgebiet. Seit 1945 ist der Stauraum Mitteldeutschlands um 310 Mill. cbm ergänzt worden. Bis 1970 soll er um weitere 140 Mill. cbm vergrößert werden. Dieses Ziel sollte nach früheren Plänen schon 1965 erreicht sein. Nach Meinung von Fachleuten der „DDR“ sollen alle vorliegenden Pläne nicht ausreichen, um den zu erwartenden Bedarf der Industrie sicherzustellen. — Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig werden noch 75 v. H. der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Die Bevölkerung in den Bezirken der „DDR“ ist in unterschiedlichem Umfange an zentrale Wasserversorgungs- und Abwässeranlagen angeschlossen. Bei einem Durchschnitt von 78 v. H. sind die südlichen Bezirke mit 95 v. H. besser, die nördlichen Bezirke mit höchstens 60 v. H. schlechter versorgt. Bis 1970 soll der Durchschnitt auf 83 v. H. erhöht werden. Zur Erzeugung von Elektroenergie dient die Wasserkraft nur in geringem Umfange: nur knapp 2 v. H. der Elektroenergie (Energiewirtschaft) wird in Wasserkraftwerken erzeugt. Zum Ausgleich der Belastungsspitzen in einigen Stunden des Tages sind die Wasserkraftwerke jedoch von Bedeutung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 702 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WBDJSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftszweig, der für die Bereitstellung und die Verteilung der Wasservorkommen an die Bedarfsträger zuständig ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Verhütung von Wasserschäden und die schadlose Ableitung von Wasser. Der jährliche Wasserbedarf Mitteldeutschlands beträgt gegenwärtig etwa 5 Mrd. cbm. Das Wasserdargebot beträgt in Trockenjahren etwa 6 Mrd. cbm. Daraus ergeben sich die Hauptaufgaben…
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Forschung (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die wichtigsten Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die ökonomische F. einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ arbeiten die Leitungsinstanzen. Die Staatliche Plankommission konzentriert sich, ausgehend von den Hauptentwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik u.a. auf eine „prognostisch begründete und hocheffektive volkswirtschaftliche Strukturpolitik, die Gestaltung und Entwicklung des ökonomischen Systems des Sozialismus und die Schaffung des dafür notwendigen wissenschaftlichen Vorlaufes“. Für die Koordinierung der ökonomischen F. auf dem Gebiet der sozialistischen Wirtschaft ist der Beirat für ökonomische F. bei der Plankommission verantwortlich. Er konzentriert die ökonomische F. auf die Sicherung des notwendigen wissenschaftlichen Vorlaufes und orientiert die Wirtschaftswissenschaftler auf die aktive Mitarbeit an der Lösung volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben. Universitäten, Hochschulen, Institute mit Hochschulcharakter, Akademien, F.-Institute und Gruppen der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe haben dem Beirat die zur Bearbeitung vorgesehenen ökonomischen F.-Themen zur Bestätigung einzureichen. Der Plankommission untersteht auch das am 1. 10. 1963 errichtete Zentralinstitut für Information und Dokumentation. Es ist das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum der gesamten Informations- und Dokumentationstätigkeit auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technik und Ökonomie. Der Forschungsrat der DDR ist ein zentrales Organ des Ministerrates und das höchste beratende Gremium für alle Fragen der naturwissenschaftlichen und technischen F., das seit dem 1. 9. 1966 auch die Aufgaben des Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie wahrnimmt. Zur Durchführung der dem Forschungsrat übertragenen Arbeiten bedient er sich eines Systems von Gremien, das aus den Gruppen mit den ihnen zugeordneten Zentralen Arbeitskreisen für Forschung und Technik (ZAK), den Sektionen der drei Ostberliner Akademien (Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche Bauakademie), den Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissen[S. 216]schaft beim Ministerium für Gesundheitswesen besteht. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für komplexe Gebiete von Wissenschaft und Technik Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK erhalten weitgehende Unterstützung von den Organen der Kammer der Technik. Diese Gliederung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können; eine gründliche prognostisch-analytische Arbeit soll die Grundlagen für langfristige Entscheidungen des Ministerrates, der Staatlichen Plankommission und anderer zentraler Organe schaffen. Das am 13. 7. 1967 gebildete Ministerium für Wissenschaft und Technik übernahm die Aufgaben des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik; es ist für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Arbeit des Forschungsrates verantwortlich und nutzt dessen wissenschaftliche Kapazität für die Durchsetzung einer einheitlichen wissenschaftlich-technischen Politik. Dem ebenfalls am 13. 7. 1967 geschaffenen Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen obliegen die einheitliche Planung und Leitung des Hoch- und Fachschulwesens sowie die Weiterentwicklung der wissenschaftlich-technischen Aus- und Weiterbildung und der wissenschaftlichen Bildungsstätten. An der Perspektivplanung der F. wirkt auch die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) mit ihren Sektionen und Instituten maßgeblich mit, insbesondere die Forschungsgemeinschaft der naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Institute, die an der Ausarbeitung des Perspektivplanes der naturwiss. F. bis 1970 beteiligt ist. Die Zahl der von der Forschungsgemeinschaft bearbeiteten Themen, die zu den F.-Komplexen des Planes der naturwiss. F. gehören, betrug 1967 862, die sich auf folgende Fachbereiche verteilten: Physik (521), Reine und Angewandte Chemie (156), Organische und Biologische Chemie (86), Medizin (99). 74,3 v. H. aller Themen gehörten zu den F.-Komplexen des Planes für die naturwiss. F. Auf die Wissenschaftsdisziplinen dieses Planes entfielen folgende Anteile: Chemie 34,5 v. H., Physik 30,7 v. H., Biologie und Medizin 18,6 v. H., Technik 12,4 v. H., Mathematik 3,8 v. H. Bereits 1965 bestanden zwischen 35 Einrichtungen der Forschungsgemeinschaft und Industriebetrieben 247 Verträge. 2. Forschungsschwerpunkte Im „Gesetz über den Perspektivplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR bis 1970“ werden die Hauptrichtungen genannt, auf die die Kapazitäten der naturwiss. Grundlagen-F. zu konzentrieren sind: u.a. die festkörper-physikalische F., Entwicklung hochwertiger Plaste, Elaste und Synthesefasern. Die F. soll stärker auf die wiss. Durchdringung der Produktion und die Entwicklung kostensparender hochproduktiver Technologien und Verfahren eingestellt werden. Der ökonomischen F. wird aufgegeben, den wiss. Vorlauf für das ökonomische System des Sozialismus und die Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze zu schaffen und gemeinsam mit der naturwiss.-techn. F. dazu beizutragen, die wiss. Grundlagen für eine weit vorausschauende Strukturpolitik und die Strukturentscheidungen zu erarbeiten (Untersuchungen über die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung in der Planung nach strukturentscheidenden Haupterzeugnissen und Erzeugnisgruppen, Untersuchungen, die zur Erhöhung der Wirksamkeit des Systems ökonomischer Hebel beitragen). Es wird gefordert, die Industrie-F. unter Einbeziehung der Vertrags-F.mit Instituten der Akademien, Universitäten und Hochschulen weiter zu entwickeln, die Überleitungszeit der F.-Ergebnisse in die Produktion zu verkürzen, die wiss. Arbeiten der Universitäten und Hochschulen durch vertragliche Beziehungen mit der Wirtschaft auf die Schwerpunkte der Volkswirtschaftspläne zu konzentrieren, das Ausbildungsniveau der Studenten durch praxisverbundenes Lernen zu erhöhen. 1965 bestanden in der „DDR“ 1800 F.- und Entwicklungsstellen mit 87.000 Beschäftigten. Über die Hälfte dieser Einrichtungen beschäftigten nur bis zu 10 Personen, 43 v. H. nur bis zu 5 Personen. Die Zahl der F.-Themen belief sich 1965 auf [S. 217]17.300. Dahinter verbirgt sich eine thematische und kräftemäßige Zersplitterung, die Ulbricht auf einem Seminar des ZK der SED und des Ministerrates für leitende Kader der Partei, des Staates und der Wirtschaft im Herbst 1967 scharf kritisierte. Auch die lange Bearbeitungsdauer der F.-Themen fordert immer wieder den Unwillen der Parteiführung heraus, ein Mangel, der sowohl auf „Unzulänglichkeiten“ oder „Mittelmäßigkeiten“ in der Leitung der Akademie- und Universitätsinstitute als auch auf „überlebten Individualismus“ und „Einzelgängertum“ zurückgeführt wird. Ulbricht forderte daher die Ausarbeitung einer exakten Konzeption der Schwerpunkte für die Strukturpolitik der Wissenschaftsorgane, die F. und Lehre einschließt. Seit Ende 1967 ist die Bildung größerer, in sich geschlossener F.-Komplexe an den Universitäten und Hochschulen zu beobachten. Auf dem Leibniz-Tag 1968 erklärte der Vizepräsident der DAdW, Prof. Klare, daß es im Vollzug der Akademiereform darauf ankomme, die Akademie aus einer gelehrten Gesellschaft mit zugeordneten Forschungseinrichtungen zu einer modernen Forschungsgemeinschaft umzugestalten, die aufs engste mit den Erfordernissen des sozialistischen Gesellschaftssystems verbunden sei. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 215–217 Formgestaltung, Industrielle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ForschungsgemeinschaftSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die wichtigsten Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die ökonomische F. einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auf der „Grundlage des Programms…
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Stanislawski-Methode (1969)
Siehe auch: Stanislawski-Methode: 1954 1956 1958 1959 1960 Stanislawski-System: 1962 1963 1965 1966 Schauspielmethode, die auf den russischen Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter Konstantin Stanislawski (1863–1938) zurückgeht, den Gründer des berühmten Moskauer Künstlertheaters. Der Grundgedanke seiner Methode ist der, daß der Schauspieler auf der Bühne so handelt, als ob er die von ihm verkörperte Person wäre (Physische Handlung); die dazugehörigen Gefühle stellen sich dann von selbst ein. Damit sich der Schauspieler nicht in den Handlungen verliert, wird ihm ein Ziel der Aufführung angegeben (Überaufgabe). Obschon sein Wort „Tendenz und Kunst sind unvereinbar, eins schließt das andere aus“ ihn in krassen Gegensatz zur kunstpolitischen Doktrin des sozialistischen Realismus stellt, boten manche seiner Anregungen (so die Forderung nach Lebenswahrheit, die als Indoktrination mißverstandene Überaufgabe und der kollektivistisch verfälschte Ensemble-Gedanke) Handhaben, die St.-M. in den Dienst der Sowjetisierung des Theaters zu stellen. In diesem Sinne wurde sie auch in der „DDR“ zum Programm erhoben. Mittelpunkt dieser Bemühungen waren das „Deutsche Stanislawski-Buch“ von Gaillard und das von Maxim Vallentin geleitete Deutsche Theater-Institut in Weimar. In der „Tauwetterperiode“ nach Stalins Tod wagte sich die Opposition gegen die St.-M. der Rollenerarbeitung unter Berufung auf Bert Brechts Theorie vom epischen Theater hervor. Auf der Parteiaktivtagung der Theaterschaffenden (28.–29. 5. 1958) wurde entsprechend der Rückkehr zu stalinistischen Theaterpraktiken der Meinungsstreit mit der Erklärung erledigt, das sowjet. Theater, von dem gelernt werden müsse, halte an der St.-M. fest. In Wirklichkeit hat die sowjet. Kulturpolitik inzwischen neben der St.-M. auch andere Schauspielmethoden anerkannt, so die von Meyerhold und Wachtangow, zwei sowjet. Theaterkünstlern der zwanziger Jahre, die in mancher Hinsicht Brecht verwandt sind und wie er unter Stalin des Formalismus bezichtigt wurden. (Theater) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Standortplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaßfurtSiehe auch: Stanislawski-Methode: 1954 1956 1958 1959 1960 Stanislawski-System: 1962 1963 1965 1966 Schauspielmethode, die auf den russischen Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter Konstantin Stanislawski (1863–1938) zurückgeht, den Gründer des berühmten Moskauer Künstlertheaters. Der Grundgedanke seiner Methode ist der, daß der Schauspieler auf der Bühne so handelt, als ob er die von ihm verkörperte Person wäre (Physische Handlung); die dazugehörigen Gefühle stellen sich dann…
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Sekretariat des ZK der SED (1969)
Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED). Im Anschluß an den VII. Parteitag wurden zu Mitgliedern des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Axen (Außenpolitik), Grüneberg (Landwirtschaft), Hager (Wissenschaft, Kultur, Ideologie), Honecker (Sicherheit, bewaffnete Organe, Organisations- und Kaderfragen), Jarowinsky (Handel, Versorgung und Außenhandel), Lamberz (Propaganda und Agitation — L. leitet diesen Bereich zusammen mit Norden und scheint als dessen Nachfolger vorgesehen zu sein), Mittag (Wirtschaft), Norden (Presse, Propaganda und Agitation), <➝Verner> (Westarbeit, Berlin). Den Mitgliedern des S. unterstehen die Büros, Kommissionen und einzelnen Fachabt. des ZK der SED. Über sie sowie über die Sekretariate der SED-Bezirks- und -Kreisleitungen lenkt und kontrolliert das [S. 557]S. den gesamten Parteiapparat und die Parteiorganisationen der SED. Es gibt keinen staatlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der nicht vom S beaufsichtigt und angeleitet wird. Die oberste politische Entscheidungsinstanz ist jedoch das Politbüro; das S. ist sein führendes Organ. Seit 1949 (Gründung des S.) wurden aus dem S. wegen „parteifeindlicher Tätigkeit“ oder „nichtparteigemäßen Verhaltens“ ausgeschlossen: Dahlem, Fred Oelßner, Kurt Vieweg, Karl Schirdewan, Paul Wandel, Gerhart Ziller (Säuberungen). Sekretariate der Bezirks- und Kreisleitungen: Im Statut werden die Delegiertenkonferenzen als höchstes Organ der Parteiorganisation in den Bezirken und Kreisen bezeichnet. In Wirklichkeit sind die entscheidenden Instanzen jedoch die S. als Organe des Parteiapparates (Büros der SED, Parteitage). Gegenwärtig ist das S. einer Bezirksleitung folgendermaßen aufgebaut (Direktive des ZK für die Neuwahl der Parteiorgane zum VII. Parteitag): 1. Sekretär, 2. Sekretär, die Sekretäre für Wirtschaft; Landwirtschaft; Agitation und Propaganda; Wissenschaft, Volksbildung und Kultur und als weitere Mitglieder des S. die Vorsitzenden des Rates des Bezirks, des Bezirkswirtschaftsrates, der Bezirksplankommission, des Bezirkslandwirtschaftsrates, des Bezirksvorstandes des FDGB, der 1. Sekretär der Bezirksleitung der FDJ und der 1. Sekretär der Stadt- bzw. der Kreisleitung der Bezirksstadt. Das S. einer Kreisleitung hat folgende Zusammensetzung: 1. Sekretär, 2. Sekretär und weitere Sekretäre der Kreisleitungen entsprechend dem durch die Bezirksleitung bestätigten Struktur- und Stellenplan und als weitere Mitglieder des S. der Vorsitzende des Rates des Kreises, die Vorsitzenden der Kreisplankommission, des Kreislandwirtschaftsrates und des Kreisvorstandes des FDGB und der 1. Sekretär der Kreisleitung der FDJ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 556–557 Sekretär des Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SektierertumSiehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED). Im Anschluß an den VII. Parteitag wurden zu Mitgliedern des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Axen (Außenpolitik),…
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Urlaub (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Regelung des U. ist im Gegensatz zur BRD der Regelung in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen weitgehend entzogen. Nach § 80 des Gesetzbuches der Arbeit besteht ein Anspruch auf einen Grund-U. von nur 12 Werktagen. Lediglich Arbeitnehmer, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen oder Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind oder eine besonders verantwortliche Tätigkeit ausüben, erhalten einen arbeitsbedingten Zusatz-U. Die Dauer des Zusatz-U. soll in U.-Katalogen festgelegt werden, die in die Rahmenkollektivverträge aufzunehmen sind. Für langjährige Tätigkeit in bestimmten Berufen oder in volkswirtschaftlich besonders wichtigen Betrieben kann ein Zusatz-U. gewährt werden. Auf der Grundlage der Urlaubskataloge ist die Dauer des Zusatzurlaubs in einer Urlaubsvereinbarung zu bestimmen, die Bestandteil des Betriebskollektivvertrages ist. Die Höchstdauer beträgt 24 Arbeitstage. In bestimmten von den Generaldirektoren der Vereinigung Volkseigener Betriebe festgelegten Betrieben kann ein leistungsabhängiger Zusatz-U. bis zu 4 Tagen im Jahr gewährt werden für solche Arbeitnehmer, „die ihre aufgeschlüsselten Planaufgaben auf der Grundlage vorgegebener Leistungskennziffern ständig erfüllen und durch gute Arbeitsleistungen die Voraussetzungen für die allseitige kontinuierliche Erfüllung der Planaufgaben des Betriebes schaffen“. Nur die Angehörigen der Intelligenz haben Anspruch auf längeren U. Einen Zusatz-U. von 3 Tagen erhalten anerkannte Verfolgte des Naziregimes (VVN). Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -Rekonvaleszenten erhalten ebenfalls einen Zusatz-U. von 3 und Blinde einen solchen von 6 Werktagen. Diesen wird er aber im Gegensatz zu den Verfolgten des Naziregimes nur aus einem der genannten Gründe gewährt. Der U. wird nach einem U.-Plan gewährt, der dafür sorgen soll, daß der U. der Angehörigen eines Betriebes auf alle Monate des Jahres verteilt wird. Mit Wirkung vom 11. 5. 1967 wurde als neue Kategorie der Mindest-U. eingeführt. Werktätige, die bis dahin einen jährlichen U.-Anspruch von weniger als 15 Werktagen hatten, erhalten ab 1967 den Mindest-U. von 15 Werktagen. Die Berechnung des U. im übrigen blieb von der neuen Regelung unberührt. Jugendliche im Alter von 16–18 Jahren haben Anspruch auf einen U. von 18 Werktagen, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von 21 Werktagen. (Kuren, Kurorte, Feriendienst des FDGB) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 663 Urkundenstellen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VANSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Regelung des U. ist im Gegensatz zur BRD der Regelung in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen weitgehend entzogen. Nach § 80 des Gesetzbuches der Arbeit besteht ein Anspruch auf einen Grund-U. von nur 12 Werktagen. Lediglich Arbeitnehmer, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen oder Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind oder eine besonders verantwortliche Tätigkeit ausüben, erhalten einen arbeitsbedingten…
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Handwerkskammern (1969)
Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder auf fünf reduziert. An die Stelle der Fachverbände traten unselbständige Fachabt. und Berufsgruppen bei den H. Neben der organisatorischen Umgestaltung erfolgten auch personelle Veränderungen, indem die H. ausnahmslos mit SED-Mitgliedern besetzt wurden. Durch die personelle Umgestaltung und die Unterstellung unter die jeweiligen Industrieministerien der Länder im Jahre 1950 hatten die H. noch bestehende Reste der Eigenständigkeit völlig eingebüßt. Im Zuge der regionalen Neugliederung von 1952 wurde die Umwandlung der alten Landes-H. in Bezirks-H. durch Ministerratsbeschluß vom 20. 8. 1953 vollzogen. Sie wurden der Abteilung Handwerk der Bezirksverwaltungen unterstellt. Die H. führen die Handwerks- und die Gewerberolle; ihnen müssen alle selbständigen Handwerker, Inhaber von industriellen Kleinbetrieben (soweit sie in der Gewerberolle eingetragen sind), Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie ihre Mitglieder und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften angehören. Die ausführenden Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Seit 1958 unterstehen die H. den Räten der Bezirke. Ihre Aufgaben wurden von Jahr zu Jahr eingeschränkt. Seit. 1958 sind sie de jure nicht mehr weisungsberechtigt gegenüber ihren Kreisgeschäftsstellen, die nach den Weisungen der Räte der Kreise arbeiten müssen. Im gleichen Jahr wurde den H. die in einer Planwirtschaft äußerst wichtige Funktion der Auftragsplanung und Materialversorgung entzogen; auf die Lehrlingsausbildung und Gesellenprüfung haben sie keinerlei Einfluß mehr, da diese seit Jahren in den Händen der Abt. Berufsausbildung des Ministeriums für Volksbildung liegt. Sie dürfen lediglich Vertreter in die Beiräte für Berufsausbildung bei den Räten der Bezirke senden. Neben der Aufstellung der Richtlinien für die Meisterprüfung, die einem strengen Schema unterliegen, und die Berufung der Prüfungskommissionen besteht seit 1958 (VO über die Bildung von Wirtschaftsräten vom 13. 2. 1958) ihre Hauptaufgabe „in politischer Einflußnahme auf die Handwerker und ihre Qualifizierung im Interesse der verstärkten Einbeziehung in den sozialistischen Aufbau“. Auf Grund der oben dargestellten Konstruktion und ihrer Aufgaben können die H. heute nicht mehr als Organisation der Selbstverwaltung und als echte Interessenvertretung des Handwerks betrachtet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 269 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerSiehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder…
DDR A-Z 1969
1969: T, U, Ü, V
Tag der Befreiung Tageserziehung Talsperren TAN Tanz Tarifverträge Tausenderbewegung Technica Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontroll-Organisation (TKO) Technische Normen Technische Revolution Technische Universität Dresden Technologie Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik Teilzahlungskredite Teller, Günther Territoriale Verwaltung Territorialplanung Territorialprinzip Terror Textilindustrie TGL Thälmann-Pioniere Theater Theodor-Neubauer-Medaille Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thoma, Karl Thorndike, Andrew Thüringen Tiedke, Kurt Tierärzte Tierarzt, Verdienter Tierzucht Tisch, Harry Titel Titel, Werner, Dr. TKO Todeserklärung Todesstrafe Toeplitz, Heinrich, Dr. TOM Tomuschat, Manfred Torgau Toto Touristik Transportausschüsse Transportpolizei (Trapo) Treubruch, landesverräterischer Treuhandvermögen Truppenstärken Überplanbestände Übersiedler Übersiedlung in die Bundesrepublik Überstunden Überweisungsverfahren Ulbricht, Walter Ultras Umlaufmittel Umsiedler Uneheliche Kinder Unfälle Unfallversicherung, Individuelle Universitäten Universität Rostock Unterhaltspflicht Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Untersuchungshaft Untersuchungsorgane Uraltguthaben Uranbergbau Urania Urheberrecht Urkundenstellen Urlaub VAN Vaterländischer Verdienstorden Vaterland, sozialistisches VdgB VDJ VDJD VDK VDP VE VEAB VEB VEB-Plan VEG VEH Verband Bildender Künstler Deutschlands Verband der Deutschen Journalisten Verband der Film- und Fernsehschaffenden Verband der Theaterschaffenden Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbraucherpreise Verbrauchsabgaben Verbrauchssteuern Verdienstmedaille Vereine Vereinigte Gesundheitseinrichtungen Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Vereinigung organisationseigener Betriebe Vereinigung Volkseigener Betriebe Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut (VVB Saat- und Pflanzgut) Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB Tierzucht) Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) „Centrum“ Verfassung Verfehlungen Verflechtungsbilanz Verfügungsfonds Vergesellschaftung Verkaufskultur Verkaufsnormen Verkehr Verlagswesen Verlöbnis Verluste Vermessungs- und Kartenwesen Vermögenseinziehung Verner, Paul Verner, Waldemar Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versandhandel Versicherung der Volkseigenen Betriebe Versicherungs-Anstalt, Deutsche Versöhnlertum Versorgung Versorgungskontore Versorgungsplan Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungsrat, Nationaler Vertragsforschung Vertragsgesetz Vertragssystem Vertrauensmann Vertreter des Kollektivs Vertriebene Verwaltung Verwaltungen Volkseigener Betriebe Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Veteranenklubs VEW VGE Viehhaltung, naturgemäße Viermächteverwaltung VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksaufstand Volksbanken Volksbegehren Volksbuchhandel Volksdemokratie Volkseigene Betriebe (VEB) Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) Volkseigene Güter (VEG) Volkseigene Industrie Volkseigener Handel Volkseigene Wirtschaft Volkseigentum Volkseinkommen Volksentscheid Volksfront Volksgenossenschaftlich Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskontrolle Volkskorrespondent Volkskunst Volksmusikschulen Volkspolizei Volkspolizist der DDR, Verdienter Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volksstaat Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsbilanz Volkswirtschaftsplan Volkswirtschaftsrat Volkszählung Vollendung des Sozialismus Volljährigkeit Vopo Vorlauf, wissenschaftl.-technischer Vormilitärische Ausbildung Vormundschaft Vorpommern Vorratsnormen Vorschlagswesen Vorschulerziehung VP VPKA VVB VVB-Binnenfischerei VVB-Forstwirtschaft VVB Landtechnische Instandsetzung VVEAB VVG VVN VVW VWRTag der Befreiung Tageserziehung Talsperren TAN Tanz Tarifverträge Tausenderbewegung Technica Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontroll-Organisation (TKO) Technische Normen Technische Revolution Technische Universität Dresden Technologie Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik Teilzahlungskredite Teller, Günther Territoriale Verwaltung …
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Karl-Marx-Universität Leipzig (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die am 2. 12. 1409 gegründete U. wurde nach dem Zweiten Weltkrieg am 5. 2. 1946 wiedereröffnet. Ihre Namensgebung erfolgte am 5. 5. 1953. Folgende, nach 1945 geschaffene Fakultäten wurden wieder aufgelöst: Gesellschaftswiss. F., am 15. 4. 1947 eröffnet, am 10. 9. 1951 geschlossen; Pädagog. F., im Oktober 1946 eröffnet, im Oktober 1955 geschlossen; ABF, Anfang Oktober 1949 zur F. erhoben, am 14. 7. 1962 geschlossen. Im Studienjahr 1967/68 bestanden folgende F.: Philosophische (mit „Franz-Mehring-Institut“, das Diplom-Lehrer für Marxismus-Leninismus ausbildet, 1951 in die F. eingegliedert, und Institut für Pädagogik, 1955 in die F. eingegliedert); Philologische (1965 aus der Philosoph. F. herausgelöst); Theologische; Juristen-F.; Medizinische: Veterinärmedizinische (hervorgegangen aus der Tierarzneischule (1780), späteren Tierärztl. Hochsch. Dresden (1889), 1923 als F. an die U. Leipzig angegliedert); Mathemat.-Naturwiss. (1951) aus der Philosoph. F. herausgelöst); Landwirtschaftliche (1951 als Landwirtschaftl.-Gärtnerische F. aus der Philosoph. F. herausgelöst, 1958 Auflösung der Fachrichtung Gartenbau); Wirtschaftswiss. (ehemalige Handelshochsch. Leipzig, 1946 als Wirtschafts- u. Sozialwiss. F. der U. eingegliedert, 1949 zunächst in die Gesellschaf tswiss. F. übernommen, die 1951 aufgelöst wurde); F. für Journalistik (selbst. F. seit 20. 9. 1954, hervorgegangen aus dem 1916 gegr. Deutschen Institut für Zeitungskunde, das 1948 als Inst, für Publizistik zur Gesellschaftswiss. F., Anfang 1951 als Inst, für Publizistik und Zeitungswiss. zur Philosoph. F. gehörte). An der U. befinden sich ein Inst. für Sozialistische Wirtschaftsführung und das seit 1956 bestehende „Johann-Gottfried-Herder-Inst.“, Vorstudienanstalt für ausländische Studierende in der „DDR“ und Stätte zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse im Ausland (Ausländerstudium). Die U. Leipzig ist nach Berlin die zweitgrößte U. in Mitteldeutschland, an der im Studienjahr 1965–66 13.269 Studenten (darunter 962 Ausländer) immatrikuliert waren. Rektor der U. ist der Historiker Prof. Dr. phil. habil. Ernst Werner, der Anfang Dezember 1967 in sein Amt eingeführt wurde. Bereits 1967 wurde mit der schrittweisen Einführung des neuen Studiensystems, das drei Phasen der Ausbildung vorsieht (Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium) an der Juristen-F., der Landwirtschaftl. F. und der F. für Journalistik begonnen, Ende 1967 zwischen der U. und dem Rat des Bezirkes Leipzig ein Vertrag über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung abgeschlossen, der die Ü. in die Perspektivplanung des Bezirkes einbezieht. In Lehre und Forschung wird sich die U. u.a. auf die Lehrerbildung, Chemie/Physik und Medizin konzentrieren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325 Karl-Marx-Stadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KartenwesenSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die am 2. 12. 1409 gegründete U. wurde nach dem Zweiten Weltkrieg am 5. 2. 1946 wiedereröffnet. Ihre Namensgebung erfolgte am 5. 5. 1953. Folgende, nach 1945 geschaffene Fakultäten wurden wieder aufgelöst: Gesellschaftswiss. F., am 15. 4. 1947 eröffnet, am 10. 9. 1951 geschlossen; Pädagog. F., im Oktober 1946 eröffnet, im Oktober 1955 geschlossen; ABF, Anfang Oktober 1949 zur F. erhoben, am 14. 7. 1962 geschlossen. Im Studienjahr 1967/68 bestanden…
DDR A-Z 1969
Potsdam (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile: 12.568 qkm, (1967) 1.134.388 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Potsdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen. Vorsitzender des Rates des Bezirkes Pucherl (SSD). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: W. ➝Wittig. Der Bezirk hat vornehmlich landwirtschaftliche Bedeutung, doch bestehen in einigen Zentren wichtige Industrien: in Brandenburg ein Stahl- und Walzwerk, in und um Rathenow optische Werke. In Brandenburg und den Randgebieten von Berlin befinden sich Fahrzeugwerke, Lokomotiv- und Schwermaschinenbaubetriebe, ferner in Hennigsdorf ein Stahl- und Walzwerk, in Oranienburg ein Kaltwalzwerk. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk P., Bezirksstadt, Kreisstadt, zwischen Havelseen am Zusammenfluß von Havel u. Nuthe, mit (1967) 110.617 Einwohnern (1950: 118.180) größte Stadt Brandenburgs; ehem. neben Berlin Residenz der Hohenzollern, bis 1952 Landeshauptstadt (Brandenburg), mit zahlreichen geschichtlichen Bauten im klassisch gemäßigten Barock (im 2. Weltkrieg stark zerstört: Stadtschloß, 1745 bis 1751 umgebaut, nach Kriegsschäden 1960 völlig abgerissen), Garnisonkirche (1731 bis 1735, mit Gruft Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs d. Gr., nach Kriegsschäden 1968 gesprengt), Neues Palais (1763 bis 1769), Park und Schloß Sanssouci; mit den DEFA-Studios in P.-Babelsberg Mittelpunkt der Filmproduktion, chemisch-pharmazeutische Industrie und Lokomotivwerke „Karl Marx“; Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften „Walter Ulbricht“ (seit 1952/53), Pädagogische Hochschule, Hochschule für Filmkunst (seit 1954), Institut für Agrarökonomie, Institut für Archivwissenschaft, Brandenburgische Landes- und Hochschulbibliothek, Theater („Hans-Otto-Theater“), Forschungsstelle für Ur- und Frühgeschichte, Sternwarte, meteorologisches, geodätisches und astrophysikalisches Observatorium; Sitz des ev. Bibelwerkes. — Im Schloß Cecilienhof bei P. tagte vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 die Potsdamer Konferenz, die zum Potsdamer Abkommen führte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489 Postzensur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Potsdamer AbkommenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile: 12.568 qkm, (1967) 1.134.388 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Potsdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen.…
DDR A-Z 1969
Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) (1969)
Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1979 1985 Die EVP, auch Endverbraucherpreise genannt, setzen sich im Prinzip aus dem Industrieabgabepreis plus Groß- und Einzelhandelsspanne zusammen. Die Preishöhe der Waren basiert in der Regel auf den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ (Durchschnittskosten) der Erzeugnisse und einem von den Preisbehörden zentral festgesetzten Kalkulationsposten (Preisbestandteil) „Reineinkommen“ (Wertpreisbildung). Dabei entsprechen die für die Festsetzung des Industrieabgabepreises maßgeblichen Kosten nicht dem tatsächlichen Werteverzehr bei der Produktion des Erzeugnisses, sondern stellen ein Konglomerat normativer Kostenbestandteile dar. Im Plan- oder Festpreissystem der „DDR“ wurden für den allergrößten Teil der Konsumgüter einheitliche EVP festgelegt. Abweichungen vom Prinzip des einheitlichen Festpreises auf der Basis des Warenwertes (Wertpreisbildung) sind möglich auf Grund politischer, insbesondere sozialpolitischer, verbrauchslenkender und produktionsstimulierender Gesichtspunkte, wobei die Berücksichtigung des Angebotes und der Nachfrage eine besondere Rolle spielt. Allerdings werden derartige Einflüsse nicht erst bei der Festlegung der EVP, sondern bereits bei der Bestimmung der Industrieabgabepreise berücksichtigt. Vom „Prinzip der Einheitlichkeit“ der EVP abweichende Preise sind die „Kalkulationspreise“, die auf den Kosten- und Gewinnkalkulationen einzelner Produzenten beruhen. Kalkulationspreise gelten z. B. für Spielwaren, Schmuck und in Einzelfertigung hergestellte Konsumgüter. Für Saisonerzeugnisse, wie Obst und Gemüse, werden von den Preisbehörden zeitlich differenzierte EVP bestimmt, oder man überläßt die Preisbildung den Vereinbarungen der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe mit dem Handel (Vereinbarungspreise). Um den Absatz technisch überholter oder modisch veralteter Güter (Ladenhüter) anzuregen, können EVP festgesetzt werden, die nur eine bestimmte Zeit oder für eine bestimmte Warenmenge Gültigkeit haben (Schlußverkaufspreise). Im Zuge der Reform des Wirtschaftssystems ab 1963/64 wurde in der „DDR“ in den Jahren 1964 bis 1967 eine umfassende Revision der Industrieabgabepreise durchgeführt. Die Wirtschaftsführung erreichte durch Kürzungen der Produktions- und Dienstleistungsabgabe und durch rigorose Kosten- und Preiskontrollen, daß, obwohl die Betriebs- und Industrieabgabepreise im allgemeinen anstiegen, das Preisniveau für industrielle Konsumgüter, Nahrungsmittel und Dienstleistungen nur sehr leicht stieg. Vornehmlich bei Haushaltswaren, Qualitäts- und Luxusartikeln und bei Neubaumieten wurden Erhöhungen der EVP vorgenommen (Exquisit-Verkaufsstellen). Schon vor der Industriepreisreform (ab 1964) war ein stetiges leichtes Ansteigen des Preisindex auf dem Konsumgütermarkt festzustellen gewesen. Modische Änderungen, die Verwendung geeigneterer Materialien, Qualitätsverbesserungen sowie die Einstellung der Produktion und Herausnahme von Artikeln mit niedrigen Preislagen und geringem Stückgewinn aus dem angebotenen Sortiment führten unter Ausnutzung der Lücken in der Preisgesetzgebung zu einer schleichenden Preiserhöhung. Allerdings suchten die staatlichen Kontrollinstanzen stets allen kostenmäßig nicht gerechtfertigten Preismanipulationen der Produzenten durch strenge Kalkulationsprüfungen auf die Spur zu kommen. Die Wirtschaftsführung der „DDR“ preist bei gleichzeitigem Verweis auf die vorgenommenen Einkommenserhöhungen die Stabilität der EVP als eine der Maßnahmen zur stetigen Verbesserung des Lebensstandards. Die behördlich festgelegten EVP dürfen vom staatlichen und genossenschaftlichen Handel weder über- noch unterschritten werden. Von privaten Einzelhandelsbetrieben dürfen sie nicht überschritten, können jedoch unterschritten werden, soweit in den Preisverordnungen nichts anderes bestimmt ist. Für die Festsetzung der EVP trägt im Rahmen der vom Ministerrat beschlossenen Preisbildungsbefugnisse das Ministerium für Handel und Versorgung die Verantwortung. Ein Vergleich der Endverbraucherpreise in der „DDR“ und in der BRD ergibt, daß die Preise für Grundnahrungsmittel, Heizmaterial, Strom, Gas, Wasser und für Dienstleistungen aller Art (Verkehrsleistungen, Mieten, kommunale Dienste, Handwerksleistungen) im allgemeinen unter denen in der BRD liegen. Dagegen sind investive Verbrauchsgüter, Güter des gehobenen Lebensbedarfs und Importwaren in Mitteldeutschland wesentlich teurer als in Westdeutschland. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 165 Einzelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelleitungSiehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1979 1985 Die EVP, auch Endverbraucherpreise genannt, setzen sich im Prinzip aus dem Industrieabgabepreis plus Groß- und Einzelhandelsspanne zusammen. Die Preishöhe der Waren basiert in der Regel auf den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ (Durchschnittskosten) der Erzeugnisse und einem von den Preisbehörden zentral festgesetzten Kalkulationsposten (Preisbestandteil) „Reineinkommen“ (Wertpreisbildung). Dabei entsprechen…
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Handwerk (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der „DDR“ gilt als privater H.-Betrieb derjenige Betrieb, in dem eine im Verzeichnis der H.-Berufe (8. DB zum Gesetz zur Förderung des H. vom 27. 11. 1957) aufgeführte Tätigkeit ausgeübt wird; der Inhaber muß die Meisterprüfung abgelegt haben und in die H.-Rolle eingetragen sein. Außerdem gelten als private H.-Betriebe (auch Kleinindustriebetriebe genannt) diejenigen Betriebe, deren Inhaber in die Gewerberolle, die ebenfalls von den Handwerkskammern geführt wird, eingetragen sind. Die Beschäftigtenzahl für beide Betriebsformen ist auf 10 Arbeitnehmer begrenzt. Bis zum Erlaß des „Gesetzes zur Förderung des H.“ vom 9. 8. 1950 blieb das H. in den ersten Nachkriegsjahren von stärkeren Eingriffen verschont, da man nach der Enteignungswelle im industriellen Sektor auf die Initiative und das Leistungspotential des H. zur Wiederbelebung der Konsumgüterversorgung angewiesen war. Mit dem neuen Gesetz setzten die Bestrebungen zur Eingliederung in die sozialistisch geplante und gelenkte Wirtschaft ein. Alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten oder mit einem Umsatz, der zu mehr als 50 v. H. aus Handelsumsätzen bestand, wurden aus der H.-Rolle gestrichen und an die Industrie- und Handelskammern überwiesen, wo sie einer erheblich stärkeren steuerlichen Belastung ausgesetzt waren. Das H. wurde in das Vertragssystem einbezogen, als Zulieferer an die VEW gebunden und damit in den freien Dispositionen stark eingeengt. Gleichzeitig wurden die Preise durch H.-Preisanordnungen geregelt. Für das Dienstleistungs-H. bestehen Regelleistungspreise, die bindend sind. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) wurde stark gefördert. Diese Genossenschaften, die nicht als sozialistische Genossenschaften anerkannt sind, dienen dazu, die privaten H.-Betriebe in die Planung einzubeziehen. Da die ELG zum großen Teil als zentrale Material- und Auftragsverteiler fungieren und vorteilhaftere Kreditbedingungen erhalten, müssen fast sämtliche privaten H.-Betriebe Mitglied einer ELG sein. Vor dem Krieg gab es auf dem Gebiet der „DDR“ ca. 322.000 H.-Betriebe mit rd. 980.000 Beschäftigten. Die Entwicklung seit 1950 zeigt folgende Tabelle: Der prozentual höchste Anteil an den Leistungen wird vom Nahrungs- und Genußmittel-H. (1967 38 v. H.), sowie mit Abstand vom Maschinenbau- und vom Bau-H. (mit ca. 15 bzw. 13,5 v. H. im Jahre 1967) erbracht. Im Jahre 1967 ist erstmals seit 17 Jahren ein geringfügiger Anstieg der Beschäftigtenzahl zu verzeichnen. Die Proklamierung der Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) auf dem Sozialisierungsparteitag der SED im Jahre 1952 bildete den Auftakt zur Kollektivierung des H. Bis zum Jahre 1955 blieben die PGH fast völlig bedeutungslos, da sich kaum private Handwerker zum Zusammenschluß bereiterklärten. Erst 1956 setzte mit wirtschaftlichem und politischem Druck eine verstärkte Kollektivierungskampagne ein, die 1958 ihren Höhepunkt erreichte. Die [S. 268]Vollkollektivierung auch im H. wurde im Hinblick auf die zu befürchtenden Versorgungsschwierigkeiten vorerst zurückgestellt. Im Gegensatz zu westlichen Genossenschaften sind die PGH nach dem Muster der Gewerbegenossenschaften in der SU, ebenso wie die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), mehr oder minder durch ökonomischen oder politischen Druck entstandene Zusammenschlüsse von ehemals selbständigen Betrieben mit dem Ziel, einen einheitlichen Betrieb zu bilden, der voll in das staatliche Planungssystem einbezogen ist. Ein durch gesetzliche Regelung verbindlich festgelegtes Musterstatut vom 18. 8. 1955 engt den Spielraum, innerhalb dessen sich die PGH eine eigene Satzung geben können, auf ein Minimum ein. Mitglieder einer PGH sind nicht nur ehemals selbständige Handwerker und Inhaber von Kleinindustriebetrieben, sondern auch Gesellen, Nichthandwerker, wie Ingenieure, Techniker, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. Lehrlinge können vom 15. Lebensjahr ab als Kandidaten aufgenommen werden. Ähnlich wie bei den LPG gibt es auch bei den PGH verschiedene Typen — Stufen genannt. In der Stufe~1 wird noch mit eigenen Produktionsmitteln in eigenen Werkstätten produziert. Für die Benutzung der privaten Produktionsmittel wird zwischen dem Eigentümer und der PGH eine Nutzungsgebühr vereinbart. In der Stufe 2, der „höheren Stufe“, geht das Eigentum an Maschinen, Werkzeugen, Produktions- und Lagerräumen durch Verkauf auf die PGH über. Die Bezahlung erfolgt nach amtlich festgelegten Taxpreisen. Den Gewinn teilen die Mitglieder der PGH nach dem Leistungsprinzip auf. Lohnarbeiter dürfen nur mit Genehmigung des Kreises und nur in Höhe bis zu 10 v. H. der Mitglieder beschäftigt werden. Der ehemals selbständige Handwerker verliert durch den Eintritt in eine PHG völlig seine Dispositionsfreiheit. Ein späterer Austritt ist kaum möglich; da eine Rückkehr zur „kapitalistischen“ Produktionsweise nicht erwünscht ist, wird nur in den seltensten Fällen eine neue Gewerbegenehmigung erteilt. Zudem kann sich die Werterstattung für die eingebrachten Maschinen und Werkzeuge je nach PGH-Stufe mehrere Jahre hinziehen. Der Anteil der Leistungen der PGH am Gesamt-H. betrug 1967 fast 45 v. H., die Beschäftigtenzahl der PGH einschließlich Lohnarbeitern rd. 229.700. Die Zahl der Lehrlinge betrug 1967 rd. 23.700 gegenüber rd. 32.400 im privaten H. Von den 4.279 PGH im Jahre 1967 waren 2.997 (70 v. H.) PGH der Stufe 2. In den letzten Jahren werden als wichtigste Kooperations- und Koordinationsform der PGH die Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften (AGP) propagiert. Eine bessere Auslastung des privaten H. und der PGH wird insbesondere auf dem Reparatur- und Dienstleistungssektor durch die Einbeziehung in die Erzeugnisgruppen, deren ökonomische Führungsorgane die VVB des jeweiligen Industriezweiges sind, erwartet. Neben Rationalisierungseffekten ist das Ziel der Einbeziehung in die Erzeugnisgruppenarbeit und in die sogenannten sozialistischen Kooperationsgemeinschaften zwischen PGH und privatem H. hauptsächlich eine stärkere Einflußnahme auf das private H. Nach wie vor sind für die Bevölkerung die Leistungen auf dem Reparatursektor nicht ausreichend. Da die behördlich festgelegten Preise für Reparaturen niedriger sind als für andere H.-Leistungen, ist für die PGH die Ausführung von Reparaturen weniger attraktiv. Deshalb liegt die Hauptlast immer noch beim privaten H. (1967 betrug der Anteil rd. 64 v. H.). Im Jahre 1966 war die Zuwachsrate trotz steigender Nachfrage nach Reparaturen, insbesondere auf Grund der zunehmenden Versorgung mit technischen Industriewaren, erstmalig sogar rückläufig. Durch den Abschluß der Industriepreisreform wirken sich nun auch für die H.-Betriebe und PGH die neu festgesetzten und von den größten Kostenverzerrungen bereinigten Preise aus. Mehrkosten, die sich, bedingt durch die Preisreform, bei der Verarbeitung von teurer gewordenen Rohstoffen und anderen Materialien ergeben, dürfen nicht auf die Konsumenten abgewälzt werden, andererseits sollen aber; weder die Einkommen der Handwerker beeinflußt, noch die Versorgung der Bevölkerung eingeschränkt werden. In 48 Anordnungen ist daher der Ausgleich von Preisdifferenzen für die verschiedenen H.-Zweige festgelegt. Danach werden Mehrkosten durch die Verarbeitung verteuerter Materialien bei ausschließlicher Leistung an Konsumenten von den Finanzabt. der Räte der Kreise erstattet. Mehrkosten, die für Zulieferarbeiten an die Industrie entstehen, werden an den Auftraggeber weitergegeben. Die Auswirkungen der neu festgesetzten Preise für das H. spiegeln sich in den Leistungssteigerungen für 1967 wider. Die oben stehenden Tabellen zeigen sowohl bei den PGH als. auch im privaten H. wesentlich stärkeren Zuwachs als in den früheren Jahren. Diese Zahlen enthalten aber bereits die neuen Preise, die z. B. allein auf dem Bausektor nach offiziellen Angaben jetzt 30 v. H. höher liegen. Da die Preissteigerungen in den anderen Bereichen z. T. nicht bekannt sind, lassen sich die Zahlen von 1967 denjenigen der vorangegangenen Jahre sehr schwer gegenüberstellen. Zusätzliche Gewinne, die durch die Verarbeitung von billiger gewordenen Materialien und den Verkauf zum konstanten Konsumentenpreis entstehen, müssen von [S. 269]den Handwerkern an den Rat des Kreises abgeführt werden. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 267–269 Handschellengesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerkskammernSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der „DDR“ gilt als privater H.-Betrieb derjenige Betrieb, in dem eine im Verzeichnis der H.-Berufe (8. DB zum Gesetz zur Förderung des H. vom 27. 11. 1957) aufgeführte Tätigkeit ausgeübt wird; der Inhaber muß die Meisterprüfung abgelegt haben und in die H.-Rolle eingetragen sein. Außerdem gelten als private H.-Betriebe (auch Kleinindustriebetriebe genannt) diejenigen Betriebe, deren Inhaber in die…
DDR A-Z 1969
Lizenzen (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung von Schutzrechten (L.) gibt es erst seit Febr. 1965. Zwischen den Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erfolgte bisher die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ohne die gegenseitige Vergabe von L. Vermutlich wird in den nächsten Jahren L.-Zwang zwischen den RGW-Ländern eingeführt. Die Vergabe und der Kauf von L. durch Partner in der „DDR“ an Partner bzw. von Partnern außerhalb der „DDR“ wurde durch eine Ministerratsverordnung ab 1. 2. 1965 freigegeben. Gemeint waren mit dieser Verordnung Partner in Ländern außerhalb des RGW. In der Begründung zu dieser L.-Verordnung heißt es, daß die Erfordernisse der modernen Produktion und des technischen Fortschrittes nicht mehr von einem Land allein entwickelt werden könnten. In der kapitalistischen Welt seien L.-Vergaben und L.-Nahmen hochentwickelt und die Motoren der industriellen Entwicklung. Auch für die „DDR“ könne die richtige, gezielte L.-Nahme und -Vergabe für die Durchsetzung der „technischen Revolution“ (Technica) von höchstem Nutzen sein. Beachtenswert ist, daß damit abweichend von früheren Äußerungen der führenden SED-Funktionäre die technische Entwicklung in westlichen Industrieländern als nachahmenswert anerkannt wurde. Früher hieß es: „Es gilt, den Götzendienst an der westlichen Technik zu beseitigen. Unsere Fachleute haben festgestellt, daß es in der Sowjetunion eine bessere Technik gibt als in Westdeutschland.“ Die L.-Verordnung bestimmt, daß für die L.-Nahme und L.-Vergabe die Generaldirektoren der VVB für ihren Bereich zu[S. 380]ständig sind. In jedem Fall bedarf ein L.-Vertrag zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung eines zentralen Leitungsorgans, also eines Industrieministeriums oder der Staatlichen Plankommission. Erfinder in Mitteldeutschland erhalten für die Verwertung ihrer Schutzrechte im westlichen Ausland eine Vergütung bis zu 100.000 M. Im Jan. 1968 wurde ein „Zentrales Büro für internationalen L.-Handel der Deutschen Demokratischen Republik“ mit Sitz in Ostberlin gegründet. Das L.-Büro ist dem Minister für Außenwirtschaft unterstellt. Seine Aufgaben sind u.a.: Beratung der volkseigenen Betriebe und Vereinigungen volkseigener Betriebe in kommerziellen und juristischen Fragen bei der Vorbereitung und Realisierung von L.-Verträgen, Unterstützung der Betriebe usw. bei der Anbahnung von L.-Geschäften, Vertretung der nicht volkseigenen Betriebe beim Abschluß von L.-Verträgen. — Vertreter des L.-Büros nehmen an Verhandlungen mit Interessenten und Partnern aus anderen Staaten (einschl. der „selbständigen politischen Einheit West-Berlin“) teil. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 379–380 Literatur-Institut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LKGSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung von Schutzrechten (L.) gibt es erst seit Febr. 1965. Zwischen den Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erfolgte bisher die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ohne die gegenseitige Vergabe von L. Vermutlich wird in den nächsten Jahren L.-Zwang zwischen den RGW-Ländern eingeführt. Die Vergabe und der Kauf von L. durch Partner in der „DDR“ an Partner bzw.…
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Häfen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der „DDR“ miteinander, aber auch mit der ČSSR verbinden (Wasserstraßen). Inzwischen ist in Rostock zu dem alten Stadt-H. der Übersee-H. mit seiner 1. Ausbaustufe weitgehend fertiggestellt worden. Schiffe bis zu einer Größe von 25.000 BRT können dort abgefertigt werden. 1966 entfielen schon zwei Drittel des seeseitigen Güterumschlags der „DDR“ auf den Übersee-H. Rostock. Mit dem Binnenland verbindet eine im Sept. 1967 in Betrieb genommene „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin. Eine Autobahn Rostock–Berlin soll ab 1970 gebaut werden. Der Baubeginn des geplanten Nord-Süd-Kanals, der Rostock mit der Elbe verbinden soll, ist noch unbestimmt. Rostock hat sich zu einem universellen Stückgut-H. und zu einem Import-II. für Schüttgüter und Rohöle entwickelt. Wismar hat besondere Bedeutung für den Kaliexport, für den Umschlag von Getreide sowie für flüssige Güter. Im See-H. Stralsund werden vorwiegend Schüttgüter umgeschlagen. Die See-H. decken z. Zt. etwa drei Viertel des seewärtigen Ex- und Imports der „DDR“. Der Rest wird über polnische H. und den H. Hamburg abgewickelt. Die Umschlagleistung der See-H. soll durch Modernisierung der techn. Anlagen bis 1970 auf 13 Mill. t ansteigen. In einer ferneren Zukunft sollen die See-H. so ausgebaut werden, daß die Hafeneinfahrten und -becken Schiffe bis zu rd. 35.000 BRT aufnehmen können. Nach verschiedenen organisatorischen Veränderungen sind die Seeschiffahrt und die H.-Wirtschaft in der „Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft“ beim Ministerium für Verkehrswesen zusammengefaßt. Als „ökonomisches Führungszentrum“ ist die „Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft“ in Rostock tätig. Ihr sind unterstellt: VEB Deutsche Seereederei, VEB Deutsche Schiffmaklerei, VEB Seehafen Rostock, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund, VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung. b) Binnenhäfen Die wichtigsten Binnen-H. sind der Berliner Ost-H., Magdeburg, Dresden, Anklam und Königs Wusterhausen. Der Güterumschlag aller Binnen-H. betrug 1967 15,5 Mill. t, war also um 50 v. H. größer als der seeseitige Güterumschlag. Umgeschlagen werden in erster Linie Baustoffe (ohne Zement), Kohle und Koks, Metalle und Getreide. (Verkehr, Schiffahrt) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263 GVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus,…
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Wohnungswesen (1969)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsfehlbestand in der „DDR“ war nach Schätzungen westdeutscher Sachverständiger für Ende 1965 mit etwa 770.000 Wohnungen anzunehmen. Er ist demnach, bezogen auf die Bevölkerungszahl, größer als in der BRD. Legt man die in der BRD gültigen baupolizeilichen Bestimmungen hinsichtlich der Bewohnbarkeit zugrunde, dann müßte ein großer Teil der insgesamt 5,85 Mill. statistisch erfaßten Wohnungen als unbewohnbar erklärt werden. Der Vizepräsident der Bauakademie der „DDR“, Prof. Paulick, erklärte Anfang 1967, daß von der gegenwärtigen Wohnungssubstanz nicht weniger als 20 v. H., d.h. rd. 1,2 Mill. Wohnungen als „unbrauchbar“ anzusehen seien. In Mitteldeutschland sind annähernd 90 v. H. der vorhandenen Wohnungen in der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg gebaut worden (Vergleich: in der BRD etwa 60 v. H. des Bestandes). Neun Zehntel der drüben vor 1918 gebauten Wohnungen (mehr als 3 Mill.) weisen wegen unterlassener Werterhaltungsmaßnahmen nach offiziöser Äußerung „schwere und geringere Schäden“ auf. Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden. Ausschlaggebend für die „gerechte“ Verteilung von Wohnraum ist die „Leistung“ des Wohnungssuchenden oder Wohnungsinhabers „für den Aufbau der DDR“. Die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) nehmen Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums. Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten „Volkseigene Kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, die in den Nachkriegsjahren auf Grund der sowjet. Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum, Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke ausländischer oder westdeutscher Eigentümer, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. Juni 1953 die „DDR“ „illegal“ verlassen haben. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder im Gebiet der heutigen BRD lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Staatsbank der DDR überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der BRD abgewanderten Eigentümern wurden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Die „Volkseigenen Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ sind auch die Träger des „volkseigenen Wohnungsbaus“. Die Arbeiten zur Werterhaltung der Wohnungen sind bisher sehr vernachlässigt worden. Das Material dafür ist knapp, und die Baubetriebe — aus die in den PGH zusammengeschlossenen handwerklichen Baubetriebe — sind vorwiegend für staatliche Investbauten und sonstige öffentliche Bauarbeiten eingesetzt. Seit Ende 1963 sind die „Volkseigenen Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ auch zuständig für die Organisierung der Reparaturarbeiten an in privatem Besitz befindlichen Wohnungen (etwa 70 v. H. des Gesamtbestandes). Die Wohnungsverwaltungen sollen auch für die Werterhaltung und richtige Verteilung des Wohnraumes verantwortlich sein. Im Sinne der Mietermitverwaltung sollen die Mieter kostenlose Reparaturleistungen an den privaten Wohngrundstücken erbringen. Die Wohnungsmieten betragen in Neubauten zwischen –,65 und 1,10~M je qm. Altbaumieten sind noch auf dem Stand des Jahres 1938 gestoppt. Auch diese niedrigen Mieteinnahmen, die größere Werterhaltungsvorhaben ausschließen, erklären den durchweg abgewirtschafteten Zustand der meisten Miethäuser. Seit Anfang 1968 gibt es „staatliche Wohnungstauschzentralen“, die befugt sind, Wohnungstausch und Wohnungswechsel anzuordnen, wenn das zur besseren Verteilung des Wohnraums erforderlich erscheint. Literaturangaben Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 741 Wohnungsbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WolgastSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsfehlbestand in der „DDR“ war nach Schätzungen westdeutscher Sachverständiger für Ende 1965 mit etwa 770.000 Wohnungen anzunehmen. Er ist demnach, bezogen auf die Bevölkerungszahl, größer als in der BRD. Legt man die in der BRD gültigen baupolizeilichen Bestimmungen hinsichtlich der Bewohnbarkeit…
DDR A-Z 1969
Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1969)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Zuge der Anpassung der Preispolitik und des Haushaltswesens an das sowjetische Vorbild Anfang der fünfziger Jahre wurde mit der Einführung der PDA die in der SU bestehende „differenzierte Umsatzsteuer“ nachgeahmt. Die PDA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 erstmals in einigen Zweigen der Genußmittelindustrie eingeführt. Verbindlich für die gesamte VEW wurde sie dann durch die „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl., S. 37). Mit der Erhebung der PDA entfiel die Erhebung der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer und der Verbrauchsabgaben. Die P. ist untrennbarer Bestandteil des Industrieabgabepreises. Sie ist in ihrer jeweiligen Höhe an das betreffende Produkt gebunden. Zahlungspflichtige sind die Betriebe der VEW. Berechnungsgrundlage ist der Umsatz an Produkten. Die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes. Diesem Umsatz sind gleichgestellt die Verwendung produzierter Erzeugnisse für Investitionen und Generalreparaturen, die von den Zahlungspflichtigen für eigene Zwecke durchgeführt werden, sowie ferner die Verwendung für Werbe-, Probe-, Forschungs- und Untersuchungszwecke, für nichtbetriebliche Zwecke und als Deputate. Die PDA wird für ein Produkt bzw. eine Dienstleistung nur einmal erhoben. Entsteht jedoch in der Produktion durch Be- und Verarbeitung ein völlig neuartiges Produkt mit anderen Eigenschaften, so wird die P. noch einmal eingezogen. Die PDA wird in 3 verschiedenen Formen erhoben: a) in einem Vonhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen [S. 500]gesetzlich festgelegten Abgabepreises; b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Erzeugnisses und c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnzuschlag (Betriebspreis) und dem Industrieabgabepreis. Zur Lenkung des Absatzes und Steuerung des Verbrauches können die Sätze der P. differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktgruppen, b) nach der Zweckbestimmung der Produkte bzw. nach Abnehmern und c) nach betrieblichen Merkmalen (Hersteller bzw. Art des Produktionsverfahrens). Die D. wird bei reinen Dienstleistungsbetrieben sowie bei den Betrieben der Industrie, Bauwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft erhoben, die Einnahmen aus Dienstleistungen beziehen. Da die Preise für die gleichen Dienstleistungen vielfach sehr uneinheitlich sind, legen die Finanzbehörden den Prozentsatz der abzuführenden D. jeweils nach der Höhe der ermittelten Entgelte fest (PDAVO, GBl. 1957, I, S. 138). Seit Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 erfolgt die Abführung der PDA durch die Betriebe der zentralgeleiteten und bezirksgeleiteten Industrie an den Staat nicht mehr direkt von den Betrieben an die Finanzabteilungen der örtlichen Räte der Kreise und Bezirke, sondern über die VVB und Bezirkswirtschaftsräte an die Industrieministerien. Diese wirtschaftsleitenden Organe haben mit der Weiterleitung der PDA auch die Aufgabe der Kontrolle über die Einhaltung der staatlicherseits bestätigten Planziele für Produktion und Absatz gegenüber den Betrieben ihres Zuständigkeitsbereiches übernommen. Nur die Betriebe der örtlich geleiteten Wirtschaft führen ihre Haushaltsverpflichtungen aus der PDA noch direkt an die örtlichen Finanzabteilungen ab. Bis 1967 war die PDA vor der Gewinnabführung der Staatsbetriebe die wichtigste Einnahmequelle des Haushaltes der „DDR“ (Zwei-Kanäle-Abführungssystem). Die Bedeutung der PDA als Einnahmeart hat sich aber durch die Industriepreisreform beträchtlich vermindert, da zwecks Absorption der Kosten- und Preiserhöhungen durch den Wegfall der Subventionen vor allem in der Grundstoffindustrie die PDA als Bestandteil der Produktionsmittelpreise entweder stark gekürzt wurde oder ganz fortgefallen ist (Preispolitik). Heute ist die Erhebung der P. im wesentlichen auf Konsumtionsmittel beschränkt. Zum anderen ging mit der Einführung der Produktionsfondsabgabe die Wirtschaftsführung von dem bis dahin vorherrschenden „Zwei-Kanäle-Abführungssystem“ zum „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ über. Da heute die Festsetzung der P. nicht mehr zum erheblichen Teil unter dem Aspekt der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt erfolgen soll, sondern für die Festlegung der Abgabenhöhe primär preispolitische Überlegungen eine Rolle spielen sollen, spricht man davon, die PDA zu einer „Regulierungsabgabe“ zwecks Steuerung der Struktur des Verbrauchs umzubilden und weiterzuentwickeln. Durch die PDA, die Gewinnabführung und seit 1966/1967 durch die Einführung der Produktionsfondsabgabe wird ein Teil der „Geldakkumulation“ der VEW im Staatshaushalt zentralisiert. Dieses „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ erlaubt der staatlichen Wirtschaftsverwaltung, Planmäßigkeit und Effizienz der Wirtschaftstätigkeit bei verschiedenen Leistungskomponenten zu überwachen. Durch die laufende Kontrolle der Abführungshöhe und der Einzahlungstermine bei der PDA wird gleichzeitig auch die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne der VEB, Kombinate und VVB (nach Umfang und in Sonderfällen auch nach Sortiment) überprüft. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Gewinnabführungen an den Haushalt und der Verpflichtungen auf Grund der zu zahlenden Produktionsfondsabgabe zeigt, ob die Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsziele erfüllt worden sind. In welchen Anteilen diese 3 Haupteinnahmearten des Staatshaushaltes gegenwärtig an der Mittelbeschaffung beteiligt sind, darüber lassen sich zur Zeit keine exakten Angaben machen. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 499–500 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Zuge der Anpassung der Preispolitik und des Haushaltswesens an das sowjetische Vorbild Anfang der fünfziger Jahre wurde mit der Einführung der PDA die in der SU bestehende „differenzierte Umsatzsteuer“ nachgeahmt. Die PDA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 erstmals in einigen Zweigen der Genußmittelindustrie eingeführt. Verbindlich…
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Volkskammer (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die V. ist die Volksvertretung für die gesamte „DDR“. Sie wird in Art. 48, Abs. 1, Satz~1 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der „DDR“ bezeichnet. In der Verfassung von 1949 (Art. 50) wurde sie das „höchste“ Organ der Republik genannt. Die neue Formulierung spiegelt die Unterscheidung von politischer und staatlicher Macht wider, wie sie die Verfassung von 1967 vornimmt. Nach Art. 5, Abs.~1 üben die Bürger ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus. Die politische Macht bestimmt also, wie die staatliche Macht auszuüben ist (Verfassung, Ziff. 4). Weil die politische Macht nach Art. 2, Abs. 1, Satz~1 von den Werktätigen ausgeübt wird, deren politische Organisation die „DDR“ ist und die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen (Art. 1, Abs. 1), muß die Wahl zur V. zwingend so angelegt sein, daß die führende Rolle der marxistisch-leninistischen SED, ihre Suprematie, gewährleistet ist. Wenn nach Art. 54 die Abgeordneten der Volkskammer vom Volk in freier, allgemeiner gleicher und geheimer Wahl gewählt werden sollen, so ist deshalb das Wahlgesetz vom 31. 7. 1963 (GBl.~I, S. 97) mit Änderungen vom 13. 9. 1965 (GBl.~I, S. 207) und vom 2. 5. 1967 (GBl.~I, S. 57) so gestaltet, daß die SED die V. völlig in den Griff bekommt (Wahlen). Die Abgeordneten der V. sind deshalb entweder Mitglieder der SED oder, soweit sie Mitglieder der anderen Parteien oder Massenorganisationen sind, deren Parteigänger. [S. 687]Die V. besteht aus 500 Abgeordneten, die auf die Dauer von 4 Jahren gewählt werden (Art. 54). Als Grundkompetenz der V. wird in Art. 48, Abs. 1, Satz 2 festgelegt, daß sie in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik entscheidet. Art. 48, Abs. 2 bestimmt, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ ist. Das Prinzip der Gewaltenkonzentration spiegelt sich in Art. 48, Abs. 2, Satz 3 wider, der den Leninschen Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung enthält, den die V. in ihrer Tätigkeit zu verwirklichen hat. Im einzelnen sind die Kompetenzen der V. in den Art. 49 bis 53 festgelegt. Sie hat a) durch Gesetze und Beschlüsse endgültig und für jedermann verbindlich die Ziele der Entwicklung zu bestimmen; b) die Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne der gesellschaftlichen Entwicklung festzulegen; c) die Verwirklichung ihrer Gesetze und Beschlüsse zu gewährleisten; d) die Grundsätze der Tätigkeit des Staatsrates, des Ministerrates, des Nationalen Verteidigungsrates, des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts zu bestimmen; e) den Vorsitzenden und die Mitglieder des Staatsrates, den Vorsitzenden und die Mitglieder des Ministerrates, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt zu wählen und abzuberufen; f) den Abschluß von Staatsverträgen, soweit durch sie Gesetze der V. geändert werden, zu bestätigen und über die Kündigung solcher Verträge zu entscheiden; g) den Verteidigungszustand (Notstandsgesetzgebung) zu beschließen (jedoch kann der Staatsrat im Dringlichkeitsfall den Verteidigungszustand beschließen); h) die Durchführung von Volksabstimmungen zu beschließen. Die starke Stellung der V. an der Spitze der Staatsorgane wird jedoch durch die umfangreichen Kompetenzen des Staatsrates beeinträchtigt. Art. 48, Abs. 2, Satz 2, demzufolge niemand ihre Rechte einschränken darf, kann mit der Stellung des Staatsrates nur dadurch in Einklang gebracht werden, daß dieser als Organ der V. konstruiert ist, das an ihrer Stelle handeln kann (Art. 66). Für die Dauer der Wahlperiode wählt die V. ein Präsidium, das aus dem Präsidenten, einem Stellvertreter des Präsidenten und weiteren Mitgliedern besteht. Dem Präsidium obliegt die Tagesleitung der Plenarsitzungen (Art. 55). Aus ihrer Mitte bildet die V. Ausschüsse, denen die Beratung von Gesetzentwürfen (Gesetzgebung) und die ständige Kontrolle der Durchführung der Gesetze obliegen (Art. 61). Es bestehen 16 Ausschüsse. Als Aufgaben der Abgeordneten werden in Art. 56 bezeichnet: a) ihre verantwortungsvollen Aufgaben im Interesse und zum Wohl des gesamten Volkes zu erfüllen; b) die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front, den gesellschaftlichen Organisationen und den staatlichen Organen zu fördern; c) enge Verbindung zu ihren Wählern zu halten, wobei sie verpflichtet werden, deren Vorschläge, Hinweise und Kritiken zu beachten und für eine gewissenhafte Behandlung Sorge zu tragen; d) den Bürgern die Politik des sozialistischen Staates zu erläutern. Die Abgeordneten sind nach Art. 57 verpflichtet, regelmäßig Sprechstunden und Aussprachen durchzuführen sowie den Wählern über ihre Tätigkeit Rechenschaft abzulegen (Rechenschaftslegung). Ein Abgeordneter, der seine Pflichten gröblich verletzt, kann abberufen werden. An den Tagungen der örtlichen ➝Volksvertretungen können die Abgeordneten mit beratender Stimme teilnehmen (Art. 58). Sie haben das Recht, Anfragen an den Ministerrat und jedes seiner Mitglieder zu richten (Art. 59). Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen (Art. 60, Abs. 1). Die Abgeordneten genießen Immunität haben das Recht der Aussageverweigerung über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatsachen anvertrauen oder denen sie in Ausübung ihrer Abgeordnetentätigkeit solche Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst, und ihnen dürfen aus ihrer Abgeordnetentätigkeit keinerlei berufliche oder persönliche Nachteile entstehen. Sie sind von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt, soweit die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Abgeordnete es erfordert. Gehälter und Löhne sind weiter zu zahlen. Über das Recht der Abgeordneten, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, enthält die Verfassung keine Bestimmung. Indessen bestehen in der V. Fraktionen. Die letzten Wahlen fanden am 2. 7. 1967 statt. 434 Abgeordnete wurden in den 13 Bezirken der „DDR“ unmittelbar gewählt, 66 Vertreter von der Stadtverordnetenversammlung des Ostsektors von Berlin. Letztere gehören der V. nur mit beratender Stimme an. Die Fraktionen der V. haben folgende Stärke: SED 110 und 17 Berliner Vertreter = 127, FDGB 60 und 8 Berliner Vertreter = 68, FDJ 35 und 5 Berliner Vertreter = 40, DFD 30 und 5 Berliner Vertreter = 35, Deutscher Kulturbund 19 und 3 Berliner Vertreter = 22, DBP 45 und 7 Berliner Vertreter = 52, NDPD 45 und 7 Berliner Vertreter = 52, CDU 45 und 7 Berliner Vertreter = 52, LDPD 45 und 7 Berliner Vertreter = 52. Da mit geringen Ausnahmen die Vertreter der Massenorganisationen Mitglieder der SED sind, hat diese Partei in der V. außer ihrer Fraktion eine in der Geschäftsordnung der V. nicht vorgesehene Parteigruppe in einer Stärke von weit über die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der V. 347 Abgeordnete sind Männer, 153 Frauen. Nach der sozialen Herkunft soll sich die V. aus 287 Arbeitern, 44 werktätigen Bauern, 52 Handwerkern und Gewerbetreibenden, 71 Angestellten, 34 Angehörigen der Intelligenz und 12 „übrigen“ zusammensetzen („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 575). Über die zur Zeit ausgeübten Berufe der Abgeordneten sagt die Statistik nichts aus. Auch Partei-, Staats-, Wirtschafts- und Gewerkschafts-Funktionäre erscheinen in ihr als Arbeiter. Präsident der V. war von 1949 bis zu seinem Tode Johannes ➝Dieckmann. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686–687 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die V. ist die Volksvertretung für die gesamte „DDR“. Sie wird in Art. 48, Abs. 1, Satz~1 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der „DDR“ bezeichnet. In der Verfassung von 1949 (Art. 50) wurde sie das „höchste“ Organ der Republik genannt. Die neue Formulierung spiegelt die Unterscheidung von politischer und staatlicher Macht wider, wie sie die Verfassung von 1967 vornimmt. Nach Art. 5,…
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Akademische Grade (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In jüngster Zeit erhielten die Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen, die Militärakademie „Friedrich Engels“ Dresden und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED Rahnsdorf b. Berlin das Promotionsrecht. Mit Wirkung vom 1. 10. 1965 wurde der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig das Habilitationsrecht zur Verleihung des AG. Dr. päd. habil, zuerkannt. Promotionsrecht besitzen u. a. auch die beiden Akademien neuen Typs, die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin und die Deutsche Bauakademie zu Berlin. Der in der SU oder in den „volksdemokratischen“ Ländern erworbene AG. „Kandidat der … Wissenschaften“ ist dem deutschen Doktorgrad gleichgestellt. Deutsche Staatsangehörige, die einen AG. einer ausländischen Universität oder Hochschule erworben haben, bedürfen zur Führung des Grades im Gebiet der „DDR“ der Genehmigung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen. Gestützt auf die „VO über die Verleihung akademischer Grade“ vom 6. 9. 1956 (GBl. S. 745) haben verschiedene Räte von Fakultäten wiederholt „Republikflüchtigen“ die von Hochschulen der „DDR“ verliehenen AG. aberkannt. Diese Aberkennung ist in der BRD nicht wirksam, da sie gegen den für sie geltenden ordre public verstößt. Die AG. der „DDR“ können genehmigungsfrei in der BRD geführt werden. Die Frage der Gleichwertigkeit der Diplome und der von ihnen zu unterscheidenden Staatsexamina (z. B. der Lehrer) mit entsprechenden Prüfungen in der BRD ist nicht einheitlich geregelt. Die entsprechenden Entscheidungen werden, soweit es sich um den öffentlichen Dienst handelt, von den zuständigen Behörden getroffen. (Ärzte) Am 1. 2. 1969 trat die „VO über die akademischen Grade“ vom 6. 11. 1968 (GBl. II, S. 1024–1026) in Kraft. Darin werden die AG. ― Diplom und Doktor eines Wissenschaftszweiges, Doktor der Wissenschaften ― als „gesellschaftlich notwendige Qualifikationsstufen“ bezeichnet, die „das Streben nach hohen wissenschaftlichen Leistungen und das Bedürfnis nach systematischer wissenschaftlicher Aus- und Weiterbildung in den theoretischen Grundlagen, in der Spezialwissenschaft und den marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften stimulieren“. Die Verleihung des Diploms ist den Sektionen der Universitäten und Hochschulen übertragen, die Fakultäten des Wissenschaftlichen Rates verleihen den Doktor eines Wissenschaftszweiges und den neueingeführten Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.), den höchsten AG., für dessen Verleihung der Besitz des Doktorgrades, eine „erfolgreiche Tätigkeit als Leiter von wissenschaftlichen Kollektiven, die Weiterbildung auf Gebieten des Marxismus-Leninismus, die hervorragende Mitarbeit bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ Voraussetzungen sind. Die Forschungsergebnisse des Kandidaten müssen das „Höchstniveau in der Wissenschaft“ bestimmen. Übergangsbestimmungen regeln das bisherige Habilitationsverfahren, das bei Habilitationsaspiranten noch bis zur Beendigung der Aspirantur durchgeführt werden kann. Sie können wie alle anderen habilitierten Wissenschaftler diesen Grad (Dr. habil.) weiterhin führen. Diese Möglichkeit besteht dann nicht mehr, wenn einem Habilitierten der Dr. sc. ohne Verfahren verliehen wurde. Jeder Habilitierte kann den Antrag auf Verleihung des Dr. sc. stellen. Die Bestimmungen über das Diplom- bzw. Promotionsverfahren stehen noch aus. Soweit sich aus der neuen VO ersehen läßt, können die wissenschaftlichen Ergebnisse als Einzelarbeit, Kollektivarbeit oder als Sammlung mehrerer wissenschaftlicher Arbeiten eingereicht werden. Literaturangaben Lücke, Peter R.: Sowjetzonale Hochschulschriften aus dem Gebiet der Geschichte 1946–1963. (BMG) 1965. 98 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 20 Akademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AkkreditivverfahrenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In jüngster Zeit erhielten die Hochschule für Landwirtschaftliche…
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Ministerium der Justiz (1969)
Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem am 18. 1. 1968 vom Ministerrat erlassenen neuen Statut (GBl. II, S. 75) ist das MdJ ein Organ des Ministerrates, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der „DDR“: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Hilde ➝Benjamin (SED), seit 1967 Dr. Kurt ➝Wünsche (LDPD). Erster Stellvertreter des Ministers: Hans Ranke (SED); weiterer Stellv.: Rolf Kaulfersch (NDPD). Der Minister vertritt das MdJ im Rechtsverkehr und ist gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Im Statut werden für die Verwirklichung der Aufgaben des MdJ an erster Stelle die Beschlüsse der SED als maßgebend erklärt, erst danach werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates erwähnt. Das Statut verpflichtet auch den Minister, die Beschlüsse der SED in seinem Aufgabenbereich auszuwerten. Das MdJ ist in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sektoren gegliedert. Die Hauptabt. und wichtigen selbständigen Abt. sind: Hauptabt. Gesetzgebung, Hauptabt. Rechtsprechung, Hauptabt. Militärgerichte, Kaderabteilung, Abt. Allgemeine Verwaltung und Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das Kollegium des MdJ, dem nicht mehr nur leitende Mitarbeiter des MdJ angehören, sondern zusätzlich auch Vertreter aus Wissenschaft und Praxis. Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Minister berufen. Für bestimmte Aufgabenbereiche und zur Lösung spezieller Probleme kann der Minister Beiräte bilden, deren Zusammensetzung, Dauer der Tätigkeit und Arbeitsweise von ihm bestimmt werden. Nachdem das MdJ durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) die Kontrolle und Anleitung über die Gerichte (Instrukteurwesen) verloren hat, obliegen ihm, schwerpunktmäßig zusammengefaßt, folgende Aufgaben: Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts und der wissenschaftlichen Führungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen; Herausgabe von Gesetzessammlungen, Textausgaben und Kommentaren; die Kaderpolitik für die Bezirks- und Kreisgerichte sowie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Richter und Schöffen; Ausarbeitung von Grundsätzen und Lehrprogrammen für die juristische Ausbildung (Rechtsstudium) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und den Universitäten; Durchführung und Kontrolle des Staatshaushalts für den Einzelplan Justiz und Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gerichte und Staatlichen Notariate; Anleitung der Schöffen und Schiedskommissionen, Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und die Notare; Vorbereitung von Rechtshilfeabkommen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Durchführung von Revisionen bei den Kreis- und Bezirksgerichten und den Staatlichen Notariaten und Analyse der Tätigkeit dieser „nachgeordneten Organe“; Revision der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte durch die Hauptabt. Militärgerichte, deren Leiter fachlich dem Minister der Justiz, in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung untersteht. Zu den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates und Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates kann der Minister der Justiz im Rahmen seiner Zuständigkeit Durchführungsbestimmungen, Anordnungen und Verfügungen erlassen. Beim Obersten Gericht kann er den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen beantragen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 424 Ministerium der Finanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem am 18. 1. 1968 vom Ministerrat erlassenen neuen Statut (GBl. II, S. 75) ist das MdJ ein Organ des Ministerrates, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der „DDR“: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Hilde ➝Benjamin (SED), seit 1967 Dr. Kurt ➝Wünsche (LDPD). Erster…
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Qualität der Erzeugnisse (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 504]Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technologie). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit ist die Regierung ernsthaft bemüht, die QdE. durch eine Vielzahl von gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen zu erhöhen. Zu unterscheiden sind dabei vorausschauende Maßnahmen der Gütesicherung und nachfolgende Maßnahmen der Gütekontrolle für Vor-, Zwischen- und Enderzeugnisse. Alle diese Maßnahmen wurden Ende 1966 zusammengefaßt und ― in Anlehnung an die Bezeichnung solcher Maßnahmen in der SU ― als „System der fehlerfreien Arbeit“ für alle Betriebe und Einrichtungen für verbindlich erklärt. Weisunggebend dafür ist das Deutsche Amt für Meßwesen und Warenprüfung. Das „System der fehlerfreien Arbeit“ geht davon aus, daß alle die QdE. beeinflussenden Fehler ihre Ursachen letztlich in fehlerhafter Arbeit der am Produktionsprozeß Beteiligten hätten und somit vermeidbar seien. Jeder Beteiligte wird daher voll verantwortlich gemacht für die Qualität der von ihm ausgeführten Tätigkeiten. Keinerlei Abweichungen von den amtlich festgesetzten Qualitätskennziffern und -merkmalen werden zugelassen. Fehlerhafte Arbeitsergebnisse mindern den Lohn bzw. die Erlöse des Betriebes und damit die Prämien. Als moralische Anreize gelten öffentliches Lob durch den Leiter, Kenntlichmachung des Arbeitsplatzes durch ein Qualitätssymbol usw. Die vorausschauende Gütesicherung betrifft die Forschung und Entwicklung, die Technologie und die Materialbeschaffung. Die Gütekontrolle in der Produktion erfolgt durch ein umfassendes System der Fehlererfassung und -auswertung in jeder Stufe der Fertigung. Formblätter und Kontrollkarten, die jedes Werkstück im Betrieb begleiten, sind die Grundlage für Fehlerstatistiken. Für die geschlossene Einführung des „Systems der fehlerfreien Arbeit“ sind die Werkleiter persönlich verantwortlich. Die Direktoren für Technik haben für jedes Erzeugnis einen für die Qualität verantwortlichen Konstrukteur und Technologen einzusetzen. Konstrukteure haben die Qualität, Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit der von ihnen erarbeiteten Unterlagen zu verantworten. Die Technologen und Hauptmechaniker haben die Effektivität der Arbeitsvorgänge und die Arbeitsgenauigkeit und Zuverlässigkeit der Produktionsausrüstungen zu verantworten. Der Direktor für Produktion sowie alle anderen am Arbeitsprozeß Beteiligten sind für die Qualität der Fertigung verantwortlich. Kontrollorgan in den Betrieben ist die Technische Kontrollorganisation (TKO). — Alle diese Maßnahmen werden die QdE. nur schrittweise verbessern können, da diose nicht in erster Linie von fehlerhaftem Verhalten der Menschen, sondern von dem technischen Stand und der Beschaffenheit der Produktionseinrichtungen und von der Qualität des verfügbaren Rohmaterials abhängt. Bereits seit Jahren besteht für alle Erzeugnisse eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung“, das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Dieses „Gütezeichen der Deutschen Demokratischen Republik“ erhalten Erzeugnisse von hervorragender Qualität, die das Weltniveau bestimmen bzw. mitbestimmen. Dieses Zeichen „Güteklasse 1“ erhalten Erzeugnisse von guter Qualität, die dem Durchschnitt des Weltmarkts entsprechen. Zeichen für „Güteklasse 2“, denen die Beurteilung einer „Mindestgüte“ zuerkannt wurde. Grundstoffen, Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen, die nicht klassifiziert werden, sowie Dienstleistungsbetrieben, die besonders gut arbeiten, werden Überwachungszeichen zuerkannt. Nach amtlichen Angaben sollen 1966 12 v. H. der Erzeugnisse mit dem Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau ausgezeichnet gewesen sein. Etwa 73 v. H. der Erzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach amtlicher Einschätzung nur dem Durchschnitt des Weltniveaus und waren daher nach westlichen Ländern nur begrenzt exportfähig. Die Gütezeichen sollen die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen. Auch durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern. Seit Anfang 1964 sind für ausgewählte Erzeugnisse der Industrie Erzeugnispässe vorgeschrieben. Das sind Dokumente, in denen Angaben über den technischen Stand, die Fertigungsreife, die Funktionstüchtigkeit und das Verhalten bei der Benutzung eingetragen sind. Auch der Vergleich zum Weltstand soll darin dargestellt sein. Die Erzeugnispässe sollen bereits bei Beginn der Entwicklung neuer Erzeugnisse begonnen und in den nachfolgenden Stufen der Entwicklung und der Fertigung er[S. 505]gänzt werden. Die Erzeugnispässe sind die Voraussetzung für die Erteilung des Gütezeichens „Q“ und verbleiben beim Fertigungsbetrieb; Abschriften dienen vorgeordneten Organen und den Handelsorganen zur Beurteilung der QdE. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 504–505 Qualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z QuedlinburgSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 504]Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technologie). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der…
DDR A-Z 1969
Rückführungsbetrag (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1. 1. 1969 werden für alle landwirtschaftlichen Produkte „einheitliche Erzeugerpreise“ gezahlt. Da für pflanzliche Erzeugnisse seit dem 1. 6. 1964 und für Geflügelfleisch und Wolle seit dem 1. 1. 1966 schon einheitliche Preise bestehen, wurden die Erzeugerpreise für Schweine-, Rind- und sonstiges Fleisch (Schafe, Kälber), Milch und Eier neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Ablieferungspflicht und das gestaffelte Agrarpreissystem wurden mit dieser Neuregelung aufgehoben. Die „neuen einheitlichen Erzeugerpreise“ für diese Produkte wurden bei geringer Änderung der Preisrelationen etwa auf die Höhe der alten Aufkaufpreise angehoben. Der R. besteht aus folgenden Teilen: 1) Differenz aus bisherigen Durchschnittspreisen des staatlichen ➝Aufkommens der landwirtschaftlichen Betriebe und den „neuen einheitlichen Erzeugerpreisen“. 2) Differenz aus den bisherigen Aufkaufpreisen und den neuen einheitlichen Erzeugerpreisen. Zu 1): Durch die Ablieferungspflicht hatte jeder Landwirtschaftsbetrieb entsprechend den Anteilen der Erfassungs- und Aufkauf-Mengen am staatlichen Aufkommen und ihren verschiedenen Preisen einen anderen Durchschnittspreis, und damit ist auch der R. jedes Betriebes unterschiedlich. Betriebe unter guten Standortbedingungen hatten in der Regel eine hohe Ablieferungspflicht. Ihr Durchschnittspreis je Produkteinheit war niedrig. Die Differenz von Durchschnittspreis zu neuem Erzeugerpreis ist groß und der R. entsprechend hoch. Für standortlich [S. 537]benachteiligte Betriebe trifft das Gegenteil zu. Zu 2): Die Preisrelationen zwischen den Produkten wurden geringfügig verändert. Sie sollen den „gesellschaftlich notwendigen Kosten der Erzeugung“ gerechter werden. Gegenüber den bisherigen Aufkaufpreisen sind die neuen Erzeugerpreise für Schlachtschweine gesenkt, für Schlachtrinder und Milch erhöht worden. Der R. wurde einmalig auf der Grundlage des staatlichen Aufkommens von 1968 festgelegt und bleibt auch bei Änderung der bisherigen Produktionsrichtung konstant. Er ist jährlich an den Staatshaushalt abzuführen. Der R. ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb gesondert zu errechnen. Auch für persönliche ➝Hauswirtschaften der LPG vom Typ~I und II ist er individuell festzulegen. Bedingt durch den differenzierten R. ist für jeden Landwirtschaftsbetrieb der Erzeugerpreis individuell verschieden, obwohl die Bezeichnung „Neuer einheitlicher Erzeugerpreis“ in Mitteldeutschland benutzt wird. Es bleibt abzuwarten, ob der R. seine Funktion nur in einer Übergangsphase bis zu tatsächlich einheitlichen Erzeugerpreisen ausübt oder als versteckte Preisabschöpfung vorgesehen ist. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 536–537 RTS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RückkehrerSiehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1. 1. 1969 werden für alle landwirtschaftlichen Produkte „einheitliche Erzeugerpreise“ gezahlt. Da für pflanzliche Erzeugnisse seit dem 1. 6. 1964 und für Geflügelfleisch und Wolle seit dem 1. 1. 1966 schon einheitliche Preise bestehen, wurden die Erzeugerpreise für Schweine-, Rind- und sonstiges Fleisch (Schafe, Kälber), Milch und Eier neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Ablieferungspflicht und das gestaffelte Agrarpreissystem wurden mit dieser…
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Gesetzbuch der Arbeit (1969)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. Es gilt zur Zeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 121). In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter- und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die sozialistische Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Kollektiven der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in den Produktionskomitees, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität bzw. von der Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen. (Arbeitsgerichtsbarkeit) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…
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Unterhaltspflicht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. vom 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu über[S. 661]zeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde, Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit bis zu zwei Jahren ein Unterhalt zugebilligt werden. Wenn bei der Ehescheidung bereits vorauszusehen ist, daß sich der Unterhaltsberechtigte keinen eigenen Erwerb schaffen kann, und es dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung aller Umstände zuzumuten ist, kann seit dem Inkrafttreten des FGB (1. 4. 1966) auch eine unbefristete U. ausgesprochen werden. Die Fortdauer der Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten kommt aber nur dann in Betracht, wenn neben der Unterhaltsbedürftigkeit und Leistungsfähigkeit noch weitere Umstände vorliegen, die ihre Zumutbarkeit begründen (OG. v. 25. 5. 1967 — „Neue Justiz“ 1967, S. 612). Für die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder sind in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts Nr. 18 vom 14. 4. 1965 (GBl. II, S. 331) Richtsätze aufgestellt worden, die „einer nach sozialistischen Anschauungen gestalteten Lebensführung innerhalb der Familie“ entsprechen. Die Höhe der hiernach zu zahlenden Unterhaltsbeträge richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Verpflichteten, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem Alter des Kindes. Vom 13. Lebensjahr bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit sind die Unterhaltsbeträge höher als bei der Altersgruppe bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Die zum Unterhalt Verpflichteten haben „die Pflicht, ihre Arbeitskraft voll einzusetzen, damit sie einen höchstmöglichen Verdienst erzielen“, OG, Urt. v. 14. 4. 1959 — „Neue Justiz“ 1959, S. 718). Uneheliche Kinder haben den gleichen Unterhaltsanspruch wie eheliche. Nach dem FGB gibt es keine U. von Minderjährigen. Nur Volljährige haben ihren unterhaltsbedürftigen Eltern und Großeltern Unterhalt zu gewähren. Das gilt auch für uneheliche Kinder. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 660–661 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterhalts- und AusbildungsbeihilfenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die…
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Wehrdienstverweigerung (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Da die SED bis 1952 den Einsatz für den Pazifismus (Frieden) zuließ, duldete sie damals auch die Propagierung der W. Seitdem sie jedoch ihre Militärpolitik offen führt, gestattet sie einen Anspruch auf W. nur so weit, wie er dem Kommunismus nutzt. Deshalb unterstützt die SED den Gedanken der W. nur in der BRD und den westlichen Staa[S. 703]ten. — In der „DDR“ wechseln Zeiten der heftigen, lauten Propaganda gegen W. (so 1955–1956 vor und kurz nach Umbenennung der KVP in NVA, so im Spätsommer 1961 und beim Bau der Mauer und im Frühjahr 1962, nach Einführung der Wehrpflicht) mit Zeiten, in denen die SED die W. völlig totzuschweigen versucht. Das Wehrpflichtgesetz gewährt keine W. aus Gewissensgründen. Der § 25 des Wehrpflichtgesetzes vom 24. 1. 1962 (der dem „Wehrersatzdienst“ gilt), erwähnt sie nicht einmal, während das Grundgesetz der BRD sie anerkennt und die Bundeswehr sie berücksichtigt. — Die SED lehnt W., die sich gegen die NVA richtet, scharf ab. Dem folgten im allgemeinen sämtliche Behörden. Nur aus Propaganda-Erwägungen wurden vielleicht Anhänger der W. ab und zu einmal vom Waffendienst freigestellt. Erich ➝Mückenberger erklärte am 7. 2. 1962: „Derjenige, der bei uns das Werk der Arbeiter und Bauern nicht schützen will, fällt seiner Klasse, seiner Nation in den Rücken“ („BZ am Abend“ 27. 2. 1962). Das Blatt „Die Sozialistische Universität“ (Jena) betonte am 20. 2. 1962, „daß es mit Demokratie nichts zu tun hat, den bewaffneten Dienst dem sozialistischen Staat zu verweigern, der die Interessen des deutschen Volkes vertritt“. Eine Abordnung der „Internationale der Kriegsdienstgegner“ wurde am 29. 11. 1960 in Ostberlin daran gehindert, Spruchtafeln auf der Straße zu zeigen. Der Geschäftsführende Ausschuß des „Bundes evangelischer Pfarrer in der DDR e.V.“, dem etwa rund 200 Pfarrer angehören, veröffentlichte im Sept. 1966 eine Entschließung gegen die W. (s. „Evangelisches Pfarrerblatt“ [Schwerin] 1966, Nr. 9). Darin hieß es u.a.: „Wer in der gegenwärtigen Situation die W. in der DDR propagiert, untergräbt faktisch das mit dem Status quo gegebene Minimum an Sicherheit und Frieden in Mitteleuropa und macht damit zugleich größere Schritte auf eine gerechte Friedensordnung hin schon im Ansatz unmöglich oder unwirksam.“ Ein nur scheinbares Zugeständnis an Anhänger der W. ist die „Anordnung … über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Min. f. Nat. Verteid.“ vom 7. 9. 1961 (GBl.~I, Nr. 11 vom 16. 9. 1964). Sie schafft „Baueinheiten“, die lt. §~1 „ohne Waffe“ dienen und lt. § 5 statt des Fahneneides ein „Gelöbnis“ (zur „Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft“) ablegen. Die Soldaten dieser Einheiten sollen vorwiegend militärische Bauarbeiten ausführen (§ 2), den Militärgesetzen und Disziplinarbestimmungen unterliegen (§ 3), von Offizieren und Unteroffizieren befehligt werden (§ 9), Militärsport, Pionierausbildung und Politschulung erhalten (§ 6). Damit sind sie weitgehend für Armeezwecke einsetzbar. Ihr „Wehrersatzdienst“ ist kein Ersatzdienst, sondern täuscht nur Rücksichtnahme auf „religiöse Anschauungen“ o.ä. (s. §~4) vor. Ein weiterer Beweis für den milit. Einsatz der Baueinheiten ist es, daß sie (s. „Volksarmee“ 1964, Nr. 40) eingefügt werden in „Bau-Pionierbataillone …, die sich aus Bau-Pioniereinheiten und Baueinheiten zusammensetzen. Diese Einheiten sind ein notwendiges und wichtiges Organ im System unserer Landesverteidigung.“ — Anhänger der W., die den an sich waffenlosen Dienst in den Baueinheiten verweigern, werden Haftstrafen in Haftanstalten der NVA unterworfen. — Auch werden Angehörige der Baueinheiten, die ihren Dienst abgeleistet haben, häufig nicht zum Hoch- oder Fachschulstudium zugelassen. — Die lebhaften Bemühungen der Evang. Kirche in Mitteldeutschland (Kirchenpolitik), die Anhänger der W. vor Unterdrückung und Benachteiligung zu bewahren, blieben bisher fast erfolglos. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 702–703 Wehrbezirkskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrersatzdienstSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Da die SED bis 1952 den Einsatz für den Pazifismus (Frieden) zuließ, duldete sie damals auch die Propagierung der W. Seitdem sie jedoch ihre Militärpolitik offen führt, gestattet sie einen Anspruch auf W. nur so weit, wie er dem Kommunismus nutzt. Deshalb unterstützt die SED den Gedanken der W. nur in der BRD und den westlichen Staa[S. 703]ten. — In der „DDR“ wechseln Zeiten der heftigen, lauten Propaganda gegen W. (so 1955–1956 vor und…
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Binnenhandel (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Entwicklung. Wie die Entwicklung der übrigen Bereiche der mitteldeutschen Wirtschaft, so ist auch die des B. durch Enteignung der privaten Betriebe, fortschreitende Vergrößerung des genossenschaftlichen und staatlichen Sektors und Imitation des sowjetischen Vorbildes gekennzeichnet. Nachdem aus zwingenden ökonomischen Gründen anfänglich die Entwicklung des privaten Groß- und Einzelhandels toleriert worden war, wurden 1946 bereits die „Industrie- und Handelskontore“ als Großhandelsunternehmen mit einer staatlichen Beteiligung von 51 v. H. geschaffen. Gleichzeitig begann die sowjetische Besatzungsmacht durch bevorzugte Warenzuteilungen und andere Maßnahmen die Konsumgenossenschaften zu fördern, während dem privaten Einzelhandel verschiedene Beschränkungen auferlegt wurden (Auflösung der Kreiseinkaufsgenossenschaften, Liquidierung des Edeka-Verbandes im Juni 1947). Die folgende Zeitspanne von 1948 bis 1953 ist durch ein weiteres Vordringen der staatlichen Handelsorgane gekennzeichnet. Mit der Begründung, daß sich die Industrie- und Handelskontore zu „Monopolen des privaten Großhandels“ entwickelt hätten, wurden sie von der neugegründeten „Deutschen Handelsgesellschaft“ (DHG) übernommen, die nunmehr als Dachorganisation für den gesamten Großhandel fungierte. Da die DHG ihre Aufgaben nicht erfüllen konnte, wurde sie durch die Deutschen Handelszentralen (DHZ) abgelöst, die als öffentlich rechtliche Anstalten in den Jahren 1949 bis 1951 errichtet wurden. In der Folgezeit ist der staatliche Großhandel mehrfach umorganisiert worden, bis er seine heutige Struktur erreichte (Großhandelsgesellschaften, Großhandelskontore, Staatliche Kontore). Während die Jahre 1948 bis 1953 praktisch [S. 124]zur Ausschaltung des privaten Großhandels führten, lag in bezug auf den Einzelhandel das Charakteristische dieser Etappe in der Gründung der staatlichen Einzelhandelsorganisation HO. Im Zuge des 1952 verkündeten Aufbaus des Sozialismus wurde der private Sektor im Einzelhandel zugunsten der HO reduziert, zahlreiche Einzelhändler wurden zur Aufgabe ihrer Betriebe gezwungen, enteignet oder zur Flucht getrieben. Nachdem der Neue Kurs (1953 bis 1954) eine Unterbrechung im Prozeß der Sozialisierung des Handels gebracht hatte, wurde ab 1955 die Ausschaltung des privaten Handels wieder forciert. Neben der kontinuierlichen Verringerung des privaten Anteils am Gesamteinzelhandelsumsatz erfolgte seit 1956 die Einbeziehung der privaten Einzelhändler und Gastwirte in den sozialistischen Aufbau auf dem Wege des Kommissionshandels. Für 1967 wird der Anteil des sozialistischen Einzelhandels mit 78,8 v. H., davon 34 v. H. konsumgenossenschaftlicher Handel, angegeben. Auf den privaten Sektor entfielen 12,1 und den Kommissionshandel 9,1 v. H. („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, Seite 346). 2. Gegenwärtige Struktur des Binnenhandels. Die organisatorische Gliederung und Leitung des B. geschieht nach dem Produktions- und Territorialprinzip. Dabei ist zwischen Konsumgüterhandel und Produktionsmittelhandel zu unterscheiden, a) Wichtigste Organe des Konsumgüterhandels nach ihrem Unterstellungsverhältnis: Dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehen: Vereinigung Volkseigener Warenhäuser Zentrum; Versandhaus Leipzig (Versandhandel); Zentrale Warenkontore; GHK Obst und Gemüse-Importleitgroßhandel; Intershop. Dem Rat des Bezirks bzw. dem Rat des Kreises unterstehen: Großhandelsgesellschaften; HO-Kreisbetriebe. Dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften unterstehen: Zentrales Konsum-Handels- und Produktionsunternehmen konsument; Konsumgenossenschaften. Den VVB der Konsumgüterindustrie unterstehen: Industrieläden; VEB-Industrievertrieb für Rundfunk-Fernsehen; -Waschmaschinen; -Kühlschränke; -Fahrzeuge. Ferner gehören zum Konsumgüterhandel die Betriebe des privaten Einzelhandels, Gaststätten sowie den Kommunen unterstehende Handelsorgane. b) Organe des Produktionsmittelhandels: Vor allem sind die den Ministerien der Produktionsverwaltung bzw. den VVB unterstehenden Staatlichen Kontore, Deutsche Handelszentralen, Leitstellen und Absatzkontore zu nennen, ferner die dem Landwirtschaftsrat unterstellten Betriebe des Landhandels (Handelskontore, VEAB, VdgB) sowie der den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstellte VEB-Altstoffhandel. 3. Die Funktion des B. — Das Neue Ökono[S. 125]mische System. Der B. hat die ihm obliegenden Aufgaben und Funktionen — Belieferung der Produktion mit bedarfsgerechten Produktionsmitteln, Einwirkung auf die Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Industriewaren — nur unvollkommen zu erfüllen vermocht. Die vielfachen Mängel, z. B. in der Materialversorgung der Betriebe sowie in der Versorgung der Bevölkerung haben ihre Ursache oftmals auch in des Schwächen und Fehlleistungen des Verteilungsapparates. Diese Unzulänglichkeiten fanden ihren Ausdruck insbesondere in den ständigen Änderungen der Organisationsstruktur des Handelsapparates, personellen Umbesetzungen und Maßregelungen der verantwortlichen Funktionäre sowie im Erlaß einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, administrativer Vorschriften und in der Errichtung immer neuer Kontrollinstanzen (Kontrolle). Von diesen Maßnahmen seien hier als charakterisierende Beispiele die folgenden angeführt: 5. 8. 1954: Beschluß des Ministerrats über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Handels (stärkere Einwirkung des Handels auf die Produktion, Ausbildung von Handelskadern, Mobilisierung der Masseninitiative der Bevölkerung zur Verbesserung der Arbeit des Handels durch Käuferversammlungen, Führung von Beschwerdebüchern u.a.m.). 3. 5. 1956: Bildung der Staatlichen ➝Handelsinspektion. 7. 1. 1957: Bildung der Staatlichen Güteinspektion des Ministeriums für Handel und Versorgung (Qualität der Erzeugnisse). 15. 10. 1960: Anordnung über die Zusammenarbeit zwischen Handel und Produktion (Regelung der Einkaufstätigkeit, Bildung von Fachkollektiven und Einkaufskollektiven). 26. 3. 1960 und 20. 2. 1961: Anordnungen über die Versorgung in wichtigen Industriezentren und Großbetrieben. 26. 5. 1966: Verordnung über die Versorgungsinspektion. Seit 1963 wird im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems versucht, die vorwiegend administrative Leitungstätigkeit und Anwendung von Zwangs- und Kontrollmaßnahmen einzuschränken und durch Berücksichtigung ökonomischer Faktoren und Gesetzmäßigkeiten die Arbeit der Organe des B. zu verbessern. Die wichtigsten dabei getroffenen Reformen sind die folgenden: a) Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Handelsbetrieben und ökonomischen Führungszentren des Handels; b) Entwicklung echter ökonomischer Beziehungen zwischen Industrie und Handel; c) Materielle Interessiertheit der im Handel Tätigen; d) Konzentration der Handelstätigkeit und Entwicklung moderner Organisationsformen (Warenhausvereinigungen, Versandhandel, Filialsystem, Sortimentsgroßhandel); e) Rationalisierung der Handelsbetriebe und Verbesserung der materiell-technischen Basis des Handels (Selbstbedienungsläden, Entwicklung der Verpackungsindustrie); f) Verbesserung der Planung und Leitung des B. durch fundierte wissenschaftliche Führungstätigkeit. Bis zur Stunde ist man von der Erreichung der gesteckten Ziele allerdings noch recht weit entfernt. Dies gilt insbesondere für die Anwendung des Systems der ökonomischen Hebel, die vielfach in einer den angestrebten Zielen entgegengesetzten Richtung wirken. Als Beispiel hierfür kann die zu Beginn des Jahres 1968 im B. eingeführte Handelsfondsabgabe dienen. Sie entspricht der Produktionsfondsabgabe der Industriebetriebe. So sinnvoll die Einführung der Produktionsfondsabgabe in der Industrie war, um z. B. nicht benötigte Maschinen und überflüssige Lagerbestände abzubauen, so schädigend war die schematische Übertragung dieser Maßnahme auf den B. Sie führte zu einer Verringerung des Warensortiments, Verkleinerung des Warenlagers, Beschränkung des Handelsrisikos und damit zu einer Verschlechterung der Versorgung (Quelle: „Handelswoche“ vom 2. April 1968). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 123–125 Bildungsstätten der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BinnenschiffahrtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Entwicklung. Wie die Entwicklung der übrigen Bereiche der mitteldeutschen Wirtschaft, so ist auch die des B. durch Enteignung der privaten Betriebe, fortschreitende Vergrößerung des genossenschaftlichen und staatlichen Sektors und Imitation des sowjetischen Vorbildes gekennzeichnet. Nachdem aus zwingenden ökonomischen Gründen anfänglich die Entwicklung des privaten Groß- und Einzelhandels toleriert worden war, wurden 1946 bereits die „Industrie- und…
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Erwachsenenqualifizierung (1969)
Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1975 1979 Neuerdings immer mehr gebräuchliche Bezeichnung für Erwachsenenbildung. Der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens nach dem Zusammenbruch war von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Verwaltungsapparat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der ― wie auf anderen Erziehungsgebieten ― der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der kulturellen Massenarbeit und war von 1954–1957 auch der gleichnamigen Hauptabt. des Ministeriums für Kultur, danach wieder dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Zu einem gewissen Abschluß gelangte die Entwicklung mit der VO „über die Bildungseinrichtungen zur E.“ vom 27. 9. 1962 und dem „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ vom 25. 2. 1965. Entsprechend der Präambel dieses Gesetzes („Das einheitliche sozialistische Bildungssystem … gibt neue Impulse für die große Lernbewegung des ganzen Volkes. Millionen Menschen qualifizieren sich und erreichen ein höheres Bildungsniveau. Indem sie lernend arbeiten und arbeitend lernen, haben sie den Weg zur gebildeten, sozialistischen Nation beschritten.“) sind die Institutionen der E. nun Teil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, arbeiten nach staatlichen Plänen und werden aus dem Staatshaushalt unterhalten, der 1966 für die Volkshochschulen rd. 52 Mill. M. auswies. Institutionen der E. sind neben den Volkshochschulen die Betriebsakademien, die Bildungseinrichtungen auf dem Lande (Dorfakademien u.a.), das Vortragswesen der Urania, auch das des Deutschen Kulturbundes und der Kulturhäuser. Die Volkshochschulen veranstalten vor allem Lehrgänge, in denen Erwachsene zum Abschluß der Oberschule, der Erweiterten Oberschule oder einzelner Lehrfächer, aber auch bis zur Hochschulreife geführt werden, ferner Lehrgänge zur beruflichen Weiterbildung, soweit solche nicht von anderen Einrichtungen geboten werden. Die Kurse folgen im allgemeinen den Lehrplänen und der Methodik der allgemeinbildenden Schulen und schließen mit einem „Qualifizierungsnachweis“ (Zeugnis) ab. Die Teilnahme ist zwar freiwillig, doch werden die meisten Teilnehmer von ihren Betrieben delegiert, damit sie sich entweder für die Anforderungen ihres Arbeitsplatzes oder für spezielle technische Aufgaben oder für eine höhere Funktion qualifizieren. Lehrpläne und Prüfungsanforderungen werden von staatlichen Stellen kontrolliert. Die von den Anforderungen der Wirtschaft und des Berufslebens bestimmten Aufgaben haben das allgemeinbildende Vortragsprogramm aus den Volkshochschulen nahezu völlig verdrängt. Schon 1955 war das Einzelvortragswesen in Stadt und Land an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (seit 1966: „Urania“) übergegangen; auf schöngeistigem Gebiet wird ihre Tätigkeit durch den Deutschen Kulturbund — auch mit Ausstellungen, Führungen usw. — ergänzt. Es gibt etwas mehr Volkshochschulen als Kreise (216). Im Lehrabschnitt 1966/67 hatten sie insgesamt 303.023 Lehrgangsteilnehmer, von denen 47.511 an „Gesamtlehrgängen“ mit Abschluß teilnahmen (9.114 mit Abschluß der 8., 16.682 mit Abschluß der 10., 7.026 mit Abschluß der 12. Klasse, 13.861 zur Vorbereitung auf ein Fachschulstudium, 828 zur Vorbereitung auf die Sonderreifeprüfung); die Einzellehrgänge mit Abschlußziel der 8., 10. oder 12. Klasse hatten 73.842 Teilnehmer; außerdem nahmen noch 181.670 Hörer an Einzellehrgängen ohne Abschluß teil. Literaturangaben Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Knoll, Joachim H., und Horst Siebert: Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung. Darstellung und Dokumente der Erwachsenenbildung in der DDR. Heidelberg 1967, Quelle und Meyer. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 174 Erschwerniszuschlag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErzeugnisgruppenSiehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1975 1979 Neuerdings immer mehr gebräuchliche Bezeichnung für Erwachsenenbildung. Der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens nach dem Zusammenbruch war von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle…
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1969: K
Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT Kennziffern Kernforschung Kern, Käthe Keßler, Karl-Heinz Kieß, Kurt Kindergarten Kindergeld, staatliches Kinderheime Kinderkrippen Kinder- und Jugendliteratur Kinder, uneheliche Kinderzeitschriften Kinder, Zusammenführung mit Eltern Kinderzuschlag, Staatlicher Kind, Friedrich Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald Kirchhoff, Werner Klapproth, Helmut Klasse Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleiber, Günther Klingenthal Klöster Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Knolle, Rainer Koexistenz Kohlenindustrie Kohl, Michael, Dr. Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektiv der sozialistischen Arbeit Kollektive Führung Kollektivierung Kolonialismus Kombinat Kominform Komintern Komitee Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee für Touristik und Wandern Komitee zum Schutz der Menschenrechte Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland Kommission Kommission für Arbeit und Löhne Kommission für gesellschaftliche Erziehung Kommissionshandel Kommissionsverträge Kommunismus Kompaß Komplexwettbewerb Komponisten Konfessionen Konfliktkommission Konföderation Konkurs Konsulate Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumorientierung Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollpassierpunkte Kontrollplätze Kontrollposten Kontrollrat Kontrollstreifen Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation in der Industrie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsverbände Koordinierung Kosmopolitismus Kostenrechnung Köthen KPD KPdSU KPKK Krack, Erhard Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoffversorgung Kraftverkehr Kramer, Erwin, Dr.-Ing. Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Krausz, Georg Kredite Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisgericht Kreisplankommissionen Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegshetze Kriegsopferversorgung Kriegsverbrechen Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Krolikowski, Werner Kulturarbeit, gewerkschaftliche Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kulturobmann Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurierdienst, Zentraler (ZKD) Kurorte Küste Küstrin KVP KVPD KybernetikKabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT …
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Kriegsverbrecherprozesse (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann aber wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 36 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten teilweise nach über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956. In den folgenden Jahren wurden einzelne Verurteilte vorzeitig oder nach voller Verbüßung der ihnen auf erlegten Strafe entlassen, so daß jetzt alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 351 Kriegsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriminalitätSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12…
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Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1969)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt, obwohl geltendes Statut darüber nichts sagt, ab 14. Lebensjahr, formell freiwillig. Unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Ministerium für Nationale Verteidigung, das jährlich etwa 30 Mill. M zuschießt und die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. Sitz: Neuenhagen (14 km westl. Strausberg). Das 5. umformulierte Statut der GST wurde am 11. 4. 1964 vom III. Kongreß beschlossen und am 27. 5. von dem Ministerrat bestätigt (GBl. S. 553). Nach §~1 ist sie „eine Massenorganisation der Werktätigen … unter Führung der SED … arbeitet sie eng mit allen in der Nationalen Front … vereinigten Parteien und Massenorganisationen sowie mit den staatlichen Organen zusammen“. — Sie „sieht in der sozialistischen Wehrerziehung der Werktätigen und vor allem der Jugend ihre Hauptaufgabe. Sie unterstützt durch ihre Tätigkeit die [S. 241]Vorbereitung der Jugend auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee“. — Die GST erzieht einerseits „ihre Mitglieder im Geiste des sozialistischen Internationalismus“, betont andererseits die „Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes“. Laut § 5 des Statuts können Förderer der GST-Arbeit wie bisher als „Freunde der GST“ der Organisation angehören. — Neu ist, daß (gemäß § 18, d) in den Grundorganisationen (d.h. Ortsgruppen) auch „Arbeitsgemeinschaften, Zirkel usw. gebildet werden“ sollen. Ähnliche Ziele enthielt schon das 1. Statut der GST vom Aug. 1952. Da motorsportliche Möglichkeiten lockten und auf offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom Nov. 1954, das den militärähnlichen Charakter verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“, unterstellte. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST seit 1957 offen gefordert. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Ausbildung der älteren Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Seit dem 13. 8. 1961 (Mauer) und dem Verteidigungsgesetz nahm die Tätigkeit der GST sehr zu. In den Oberklassen fast aller Schulen wurde die Teilnahme an der Ausbildung der GST Zwang. Die allg. Wehrpflicht brachte die GST nicht zum Erliegen, sondern führte zur Verdichtung ihrer Organisation. In vielen Orts- und Kreisorganisationen wurde die Vorschulung von Rekruten für die Nachrichten- und Panzertruppe, die Luft- und Marinekräfte verbreitert und verbessert. Der III. Kongreß der GST (April 1964) drängte darauf, die Arbeit der Wehrertüchtigung in Betrieben und Schulen aller Art zu verstärken. Er sah vor, die Tätigkeit der GST auf die Wohngebiete auszudehnen, überall massenwirksamer und anziehender zu arbeiten. Wieder einmal stellte auch der III. Kongreß fest, der Erfolg der GST hänge „wesentlich davon ab, wie die Leitungen der FDJ- und GST-Grundorganisationen gemeinsam beraten und zusammenarbeiten“. — Seitdem wird an Schulen aller Art die Aufstellung vormilit. Schülerhundertschaften angestrebt und die Errichtung von Lehrlings-Hdsch. in großen Betrieben. Der § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) verpflichtete alle Verwaltungsfunktionäre und Betriebsleiter zur Unterstützung der GST: Sie haben den Jugendlichen unter Heranziehung der FDJ, der GST und des Deutschen Roten Kreuzes es „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische, technische und medizinische Kenntnisse anzueignen“. Seit Februar 1968, seit der Auswechslung der Spitzengruppe im ZV der GST, leiteten das ZK der SED und die NVA eine Straffung und stärkere Militarisierung der GST-Tätigkeit ein. In den Bezirksverbänden der GST wurden neue, stärker disziplinierte und besser ausgebildete Lehr-Hundertschaften aufgestellt, um die Zöglinge der GST für die Zwecke der NVA sorgfältiger vorzubereiten. Ein Teil dieser Lehreinheiten wurde von den FDJ-Ordnungsgruppen aufgestellt. Der IV. Kongreß (12.–14. 9. 1968) beschloß ein neues Statut der GST und solche Richtlinien, die den Anforderungen der NVA stärker als bisher entsprechen. Während die vormilitärische Ausbildung in der GST bisher als freiwillige Leistung galt, soll sie nunmehr Vordienst-Pflicht sein. Eine Hauptaufgabe der GST sei, in engem Zusammenwirken mit der FDJ alle Jugendlichen zu einem festen Klassenbewußtsein zu erziehen. In Verbindung damit sollen sie ideologisch und körperlich „auf den Ehrendienst“ in der NVA vorbereitet werden. Deshalb soll die GST noch enger mit der entscheidenden Kraft, mit der NVA, verflochten werden. Alles hänge letztlich von der ständigen Bemühung um die sozialistische Wehrerziehung ab. Eine zugleich sozialistisch und patriotisch erzogene Jugend werde die Wehrbereitschaft und Wehrbefähigung des ganzen Volkes entwickeln. Die GST soll seit 1968 möglichst vielen der von ihr erfaßten Jugendlichen, die nun de facto Vordienst-Rekruten sind, jeweils eine bestimmte militärtechnische Ausbildung (z. B. als Funker, Kanonier, Panzerfahrer, Flieger) zukommen lassen: eine in Halbtags- oder Ganztags-Kursen erfolgende Ausbildung über längere Zeiträume hin. Die Zahl und die Güte der Ausbilder soll zielbewußt gesteigert werden. Neben der Heranbildung von Ausbildern in ihren eigenen Gliederungen soll die GST immer mehr Reservisten der NVA, der Bereitschaftspolizei und der Deutschen Volkspolizei gewinnen. Auch dieso Reservisten sollen ständig weiter in der Waffenkunde geschult werden. Formell ist die GST von unten nach oben aufgebaut, doch der 1. Vors. des ZV, der ein ständiges Sekretariat leitet, lenkt sie in Wirklichkeit von oben nach unten, über die Bezirks- und Kreisorganisationen bis zu den Grundorganisationen. Diese bestehen in Verwaltungen, Betrieben, LPG, Hochschulen, Schulen und Wohngebieten. Dort wird die Ausbildung betrieben. Soweit dies möglich, in 6 Sektionen: Allgemeine vormilitärische Ausbildung; Schießsport; Motorsport; Flugsport (Segel- und Motorflug, Fallschirm); Nachrichtensport (Funk und Drahtspruch); Seesport (mit Tauchen). — Tiersport (bes. Brieftauben, Meldehunde, Reiten) und Jagd wurden aus der GST ausgegliedert. — Diese Ausbildung wird geleitet und überwacht von Funktionären der GST und Reservisten der NVA, die wiederum von aktiven Offizieren und Unteroffizieren der NVA in Lehrgängen auf dem jeweils letzten technischen Stand gehalten werden. Die Verbindung zur NVA wird sehr gepflegt, Mittelpunkte der Ausbildung sind 5 ständige Lager, in denen vor allem Zwölftageskurse abgehalten werden. Die allg. Ausbildung (Geländesport, Schußwaffen, Kartenlesen, Sanität, Atomschutz) ist verbindlich für alle Mitglieder. Erst nach 80 allg. Lehrstunden ist Eintritt in 1 oder 2 der anderen Fach-Sektionen erlaubt. Schießen bleibt stets (wie auch die eingehende Politschulung) Pflicht. — Die GST hat 4 [S. 242]eigene Schulen (Motorflug, Segelflug, Seesport, Nachrichten). Die GST zählt rd. 500.000 Mitgl., davon sind etwa 350.000 aktiv. Seit Sept. 1968 hat die GST eine graue Uniform. 1. Vors.: bis Februar 1963 Generalmajor d.R. Richard Staimer; seit 1. 2. 1968 Generalmajor Günther ➝Teller. (Militärpolitik, militärische ➝Studentenausbildung) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240–242 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom…
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Vereine (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames Handeln in poli[S. 666]tischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen“. Für Vereinigungen im engeren Sinne, d.h. für V., nicht aber für politische Parteien, Massenorganisationen oder diesen angeschlossene Gemeinschaften und Gruppen, Gemeinschaften oder Verbände, die der effektiven Wirtschaftsführung dienen, sowie Religionsgemeinschaften, die beim zuständigen staatlichen Organ angemeldet sind, gilt die VO zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. 12. 1967 (GBl. II, S. 861). Danach sind Vereinigungen im Sinne dieser VO organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern oder juristischen Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Nach §~2 a.a.O. bedürfen Vereinigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Registrierung. Vereinigungen können registriert werden, „wenn ihr Charakter und ihre Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Bedürfnisse beitragen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen“. Es besteht also kein Anspruch auf Registrierung und damit auf Betätigung. Diese sind in das Ermessen des staatlichen Organs gestellt, bei dem die Registrierung vorzunehmen ist. Zuständig für die Registrierung sind a) für Vereinigungen, die auf der Kreisebene tätig werden, der Rat des Kreises, b) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Kreise eines Bezirks erstrecken, der Rat des Bezirks, c) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der „DDR“ hinaus erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung das Ministerium des Innern. Die Mitgliedschaft von Bürgern und Vereinigungen der „DDR“ in internationalen Organisationen sowie in Organisationen, die außerhalb der „DDR“ ihren Sitz haben, und die Zusammenarbeit mit diesen sowie die Mitgliedschaft von Bürgern oder Organisationen anderer Staaten in Vereinigungen in der „DDR“ bedarf der Zustimmung des zuständigen zentralen staatlichen Organs, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter und die Zielsetzung der Organisation bzw. Vereinigung berührt wird (§ 5 a.a.O.). Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665–666 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigte GesundheitseinrichtungenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames…
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Akademie für Ärztliche Fortbildung (1969)
Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Eines der vier medizinischen Zentralinstitute in Berlin-Lichtenberg, die Ende 1960 aus der Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und ärztliche Fortbildung hervorgegangen sind. Anfänglich allgemein auf die „Qualifizierung“ (Pj.) von Ärzten in Kurzlehrgängen gerichtet, ist sie in den letzten Jahren zum Zentrum der „graduellen Ausbildung“ der Ärzte geworden, d.i. die Ausbildung der Fachärzte, zu denen auch die Praktischen Ärzte zählen. Mit der neuen Facharztordnung vom 1. 2. 1967 ist der A. die förmliche Verantwortung für die Facharztausbildung und die Veranstaltung von Lehrgängen auf allen Fachgebieten übertragen worden, an denen die Ärzte im Verlauf der (durchgängig fünfjährigen) Facharztausbildung periodisch teilzunehmen haben. — Da[S. 20]neben veranstaltet die A. Fortbildungskongresse und Weiterbildungslehrgänge für die „postgraduelle Ausbildung“ (Medizinische Ausbildung). — Die Lehrstühle der A. sind nebenamtlich besetzt, fast ausschließlich mit Lehrstuhlinhabern der Medizinischen Fakultäten und Akademien. Nur der Wissenschaftliche Direktor (Dr. Burghardt) ist hauptamtlich tätig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19–20 AHU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, BerlinSiehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Eines der vier medizinischen Zentralinstitute in Berlin-Lichtenberg, die Ende 1960 aus der Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und ärztliche Fortbildung hervorgegangen sind. Anfänglich allgemein auf die…
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Währung (1969)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der Sowjetzone (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (MDN) geändert wurde. (VO vom 30. 7. 1964, ND vom 31. 7. 1964.) Durch diese Umbenennung änderte sich außer der Bezeichnung nichts, der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik wurden hiervon nicht berührt. Zusammen mit dem Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 1. 12. 1967 (GBl. I, Nr. 17/1968, S. 132) wurde in einer am gleichen Tage erlassenen 1. DB zum Staatsbankgesetz (ND vom 3. 12. 1967; GBl. II, Nr. 114/1967, S. 805) die Bezeichnung der Währungseinheit erneut geändert. Nunmehr lautet sie „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“, Kurzbezeichnung „Mark“, abgekürzt „M“. Die M ist gesetzliches Zahlungsmittel für die „DDR“ und den Sowjetsektor Berlins, das Währungsgebiet der M. <Binnenfunktion der M:> Entgegen den ursprünglichen Thesen der Marxschen Ideologie kommt dem Geld in den kommun. Ländern eine große Bedeutung zu. Das Geld ist Recheneinheit, Zahlungsmittel, ein Instrument der Verteilung und Umverteilung des Sozialproduktes entsprechend den Zielen der Volkswirtschaftspläne und ein Mittel zur Kontrolle des Wirtschaftsprozesses. (Wirtschaft) Im heutigen Realtyp der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Musters in der „DDR“ wird der Wirtschaftsprozeß in sehr begrenztem Umfang mengenmäßig, gleichzeitig jedoch auch — und zwar nahezu vollständig — wertmäßig (d.h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Durch diese doppelte, parallel zueinander laufende Planung, Lenkung und Kontrolle, die — was bisher niemals zufriedenstellend gelungen ist — aufeinander abgestimmt sein muß (Vermeidung von Disproportionen), soll die gewünschte zentrale Steuerung der Wirtschaft nach einem von der politischen Führung festgelegten Zielprogramm gewährleistet werden. Jeder Veränderung im materiellen Prozeß (Produktion, Umsatz, Verbrauch oder Bevorratung von Rohstoffen usw.) muß eine geldmäßige Veränderung parallel laufen. Dieser Sachverhalt wird zur ständigen — z. T. täglichen — Kontrolle des Wirtschaftsprozesses in bezug auf die Planverwirklichung ausgenutzt. Durch diese „Finanzkontrolle“ („Kontrolle durch die Mark“) werden alle Betriebe und Institutionen überwacht. Deshalb ist sowohl der bargeldlose Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht, Verrechnungsverfahren) als auch der Bargeldverkehr (Bargeldumlauf) und der Kreditverkehr (Kredite) reglementiert. Die für die Kontrolle zuständigen Institutionen sind die Banken, vor allem die Staatsbank der DDR und die Industrie- und Handelsbank. Eine weitere wichtige Funktion übt das Geld bei der Einkommensverteilung aus. Das Regime zieht mit Hilfe von Steuern und anderen Abgaben Teile des Sozialproduktes an sich und setzt sie zur Erreichung seiner wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele ein (Staatshaushalt). Binnenwert der M: Bei der Betrachtung des inneren Wertes (Kaufkraft) der M sind drei Perioden zu unterscheiden: 1. von 1948 bis 1958 ist die Kaufkraft ständig gestiegen. Grund war der langsame Abbau der hohen Preise für Konsumgüter. 2. Während der Periode von 1958 bis 1961 ist die Kaufkraft der M etwa konstant geblieben. Die Preise haben sich in dieser Periode nur unwesentlich verändert. (HO) 3. Ab 1961 und besonders seit 1964 im Zuge der „Industriepreisreform“ (Preispolitik) ist die Verwaltung zu offenen Preiserhöhungen — zunächst bei Einzelprodukten — übergegangen. Seitdem sinkt folglich die Kaufkraft der M langsam. Verglichen mit der DM ist die Kaufkraft der M auch heute noch erheblich geringer. Ein einheitlicher Kaufkraftvergleich ist allerdings nicht möglich, weil die Preise der Grundnahrungsmittel in Mitteldeutschland im allgemeinen niedriger sind als in der BRD, die Preise hochwertiger Konsumgüter dagegen erheblich höher. Im Durchschnitt ist die Kaufkraft der M — Frühjahr 1966 — rund 14 v. H. geringer als die der DM (Lebensstandard). <Außenfunktion und Außenwert der M.> Die M ist im internationalen Zahlungsverkehr ohne Bedeutung. Die W. ist eine nichtkonvertible Binnen-W. (Devisen, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Daher ist es auch unerheblich, daß die von der Deutschen Notenbank auf Grund einer angenommenen Goldparität von 0,3.999 Gramm Feingold für eine M festgesetzten Wechselkurse (siehe Tabelle) die M ganz erheblich überbewerten. Für den internationalen Zahlungsverkehr haben diese Relationen keine Bedeutung. Neben den Goldparitätenkursen gelten — ebenfalls von der Staatsbank festgesetzt — sog. Touristenkurse. Sie dürfen nur bei „nichtkommerziellen“ Zahlungen (z. B. im Reiseverkehr, bei Ausgaben diplomatischer Vertretungen, für Unterstützungszahlungen) angewandt werden. Da im Außenhandel nur ausnahmsweise Devisenzahlungen Vorkommen, wird zu diesen Kursen also der eigentliche — sehr geringe — Devisenhandel abgewickelt. Während diese „Touristenkurse“ die westlichen Währungen ebenfalls unterbewerten, stellen sie in bezug auf die Ostblockwährungen im allgemeinen eine realistische Verbindung der in Frage kommenden Preisniveaus dar. Schließlich gibt es einen freien Kurs der M, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der BRD, speziell in West-Berlin — bilden kann. Auch dieser freie M-Kurs gibt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht wieder. Er bewertet die M zu gering. Er spiegelt das [S. 696]Verhältnis von Angebot und Nachfrage wider und zeigt, wie wenig die M im westlichen Ausland geschätzt wird. Für die Abrechnung des Außenhandels gilt ein weiterer Kurs. Man spricht von der „Valuta-Mark“. Sie wird der DM gleichgesetzt und läßt — weil sie die Auslandswährung günstiger bewertet — die Außenhandelsumsätze der „DDR“ höher erscheinen, als es bei einer Umrechnung zum Goldparitätenkurs der Fall wäre. Die Tabelle zeigt die verschiedenen Kursrelationen zur DM, zum Rubel und zum Dollar. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 695–696 Wählervertreterkonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsgebietSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der Sowjetzone (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (MDN) geändert wurde. (VO vom 30. 7.…
DDR A-Z 1969
Außenpolitik (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Zielsetzung und Methoden Die theoretische Grundlage der A. der DDR ist der historische Materialismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozio-ökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit dem Fernziel der Herstellung einer internationalen klassenlosen Gesellschaft und erst in zweiter Linie Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Diese außenpolitische Theorie unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen, Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden (Strategie und Taktik) und Mitteln revolutionärer A. Träger sind in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien geführt und organisiert wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem die revolutionären Befreiungsbewegungen in den kolonialen und halbkolonialen Ländern und die staatstragenden Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (wie etwa die Arabische Sozialistische Union in Ägypten) angesehen, die vor allem in ihren ökonomischen Programmen einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften propagieren Weiterhin wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind im wesentlichen die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den Kolonien, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Zu den wichtigsten Instrumenten der A. gehören als koordinierende Instanzen das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenwirtschaft, das Ministerium für Staatssicherheit, das Staatssekretariat für westdeutsche Fragen, die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständigen Abteilungen des Sekretariats des ZK der SED. Damit ist die für kommunistische Herrschaftssysteme charakteristische Zweigleisigkeit der A. — offizielle Staatsorgane neben Parteiorganen — institutionell verankert. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nimmt die außenpolitische Aktivität vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer und kultureller Ebene an und entwickelt die unterschiedlichsten, den Gegebenheiten des jeweiligen Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität sind neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, der Deutschen Reichsbahn, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und die Vertretungen Volkseigener Handelsorganisationen (sowohl der DIA als auch einzelner AHU) im Ausland. Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienen ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer Parlamentarier-Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, [S. 60]internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachliche Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen treibt die DDR eine mit allen technischen und finanziellen Mitteln arbeitende und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielen die etwa 20–30 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die teilweise in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen und den entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern obliegt es, von der DDR ein günstiges Bild ihrer innenpolitischen Entwicklung zu verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele zu werben. Das SED-Regime verspricht sich davon einen indirekten Druck auf die Regierungen der betroffenen Länder, gegenüber seinen außenpolitischen Förderungen größeres Entgegenkommen zu zeigen. In ihren bisher veröffentlichten Dokumenten bekennt sich die DDR formal zu folgenden Prinzipien ihrer A.: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis der „vollen Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung der staatlichen Souveränität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ sowie auf dem „Prinzip des sozialistischen Internationalismus“ gestalten. Dabei wird seit Gründung der DDR insbesondere die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine differenzierte Haltung ein — zu weitgehender Identifizierung mit den außenpolitischen Aktionen der SU. Art. 6, Abs. 2 der neuen Verfassung normiert die außenpolitische Anlehnung an die UdSSR auch völkerrechtlich. Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die „Prinzipien der friedlichen Koexistenz“ gelten; der „friedliche Wettbewerb“ zwischen verschiedenen Gesellschaftssystemen wird zu einer der Hauptaufgaben der A. der DDR deklariert. Die Haltung gegenüber der BRD ist dadurch gekennzeichnet, daß sich die DDR als Repräsentantin der „nationalen Interessen Deutschlands“ versteht und zum „Hauptziel und Hauptinhalt der gesamten außenpolitischen Tätigkeit … die Sicherung der deutschen Nation vor Krieg und Vernichtung und die Herbeiführung eines dauerhaften Friedens als Voraussetzung für die Vollendung des Sozialismus in der DDR und die Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes“ erklärt (Wörterbuch der Außenpolitik, Düsseldorf 1965, S. 77 ff.). Die Lösung der deutschen Frage im Sinne der Politik Ostberlins scheiterte jedoch bis heute an den in beiden Teilen Deutschlands entwickelten unterschiedlichen Axiomen über die politische Gestaltung eines künftigen wiedervereinigten Deutschland (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Ebenso erwies sich bisher der Anspruch der DDR auf volle Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Vorstellung und die Politik der BRD als nicht durchsetzbar. Der Erreichung dieser außenpolitischen Nahziele dient ferner, neben der engen außenpolitischen Kooperation mit einer Reihe sozialistischer Länder, die Politik gegenüber den Staaten der dritten Welt. Die DDR „erachtet die Unterstützung der nationalen Freiheitsbewegungen und des Kampfes der ehemals unterdrückten Völker für die Sicherung ihrer Unabhängigkeit als eine wichtige internationale Verpflichtung“ (Geschichte d. Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik. Abriß. Berlin 1968, S. 378) und will bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen die Regeln des sozialistischen Internationalismus beachten. Als ein ausschlaggebendes Motiv wird man jedoch die „ständige Entlarvung der neokolonialistischen Politik der westdeutschen Regierung (ansehen müssen), die ihren besonderen Ausdruck auch in dem Versuch findet, die jungen Nationalstaaten durch wirtschaftlichen Druck und offene Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten von der Entwicklung normaler Beziehungen zur DDR abzuhalten“ (Wörterbuch d. Außenpolitik, S. 85). Eine institutionalisierte Garantie für die Einheitlichkeit aller außenpolitischen [S. 61]Aktivitäten bietet u. a. die neue Verfassung vom 9. 4. 1968. Die gegenwärtig bestehende Personalunion von Staatsratsvorsitzendem und 1.~Sekretär des ZK der SED (in der Person Walter ➝Ulbrichts) in Verbindung mit den Art. 66 und 75 der Verfassung („Aufgaben und Pflichten des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR“) gewährleistet ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den internationalen und nationalen Zielen der SED und deren praktischer Durchsetzung. 2. Das Verhältnis zur UdSSR Nach Gründung der DDR übertrug am 10. 10. 1949 die seit dem 9. 6. 1945 bestehende Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) einen Teil ihrer Funktionen auf die Provisorische Regierung der DDR. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) gebildet, die für die „Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ zuständig blieb (Erklärung des Vorsitzenden der SKK, Armeegeneral Tschuikow, zur Übergabe von Verwaltungsfunktionen an deutsche Behörden vom 11. 11. 1949). Spätestens seit diesem Zeitpunkt hält sich die DDR für ihre auswärtigen Beziehungen und den Außenhandel zuständig. Am 28. 5. 1953 wurde die SKK in eine „Hohe Kommission“ umgewandelt. Im Anschluß an die erfolglose Berliner Außenministerkonferenz der vier Mächte erklärte die UdSSR am 25. 3. 1954, daß sie mit der DDR „die gleichen Beziehungen … wie mit anderen souveränen Staaten“ aufnehmen wolle. Gleichzeitig wurde die Tätigkeit der sowjetischen „Hohen Kommission“, soweit sie die Überwachung staatlicher Organe der DDR betraf, als beendet erklärt. Die Regierung in Moskau stellte jedoch gleichzeitig fest, daß sie sich auch künftig bestimmte Funktionen vorbehalte, die mit der „Gewährleistung der Sicherheit im Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der UdSSR aus dem Viermächteabkommen erwachsen“ (Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1, Berlin 1954, S. 303). Entgegen früheren Erklärungen des SED-Regimes kann erst der 25. 3. 1954 als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR nach sozialistischem Völkerrecht als voll souveräner Staat gilt. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächtekonferenz (28. 9.–3. 10. 1954), die eine eindeutige Unterstützung des Alleinvertretungsrechts der BRD seitens der Westmächte brachte, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Konrad Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der BRD beschlossen wurde, ist am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet worden, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird (Wörterbuch der Außenpolitik, S. 83). Dieser Vertrag sollte vor allen Dingen die Souveränität der DDR erneut feierlich bekräftigen. Gleichzeitig löste die SU ihre „Hohe Kommission“ in der DDR auf. Art. 1, Abs. 2 des Vertrages überantwortete der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin 1956, S. 281). Der Vertrag rückte seitens der DDR und der UdSSR die innerdeutschen Beziehungen in den Bereich des Völkerrechts; die Wiedervereinigung Deutschlands soll nur noch über völkerrechtlich gültige Verträge zwischen beiden deutschen Staaten erreichbar sein. Der Vertrag regelte ferner bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957 die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte [S. 62]die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1~Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige Wirtschaft hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. u. 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0, 8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die Haltung der DDR während der Krise im Ostblock im Jahre 1956, die durch das Ausbleiben von Lieferungen aus Polen und Ungarn große Planrückstände verursachte, ist bei der Bewertung der Tatsache zu berücksichtigen, daß Moskau im Januar 1957 erneut einen Kredit in Höhe von 340 Mill. Rubel in konvertierbarer Währung zur Verfügung stellte. Während bilateraler Wirtschaftsverhandlungen im Februar 1962 in Moskau erhielt die DDR einen weiteren Warenkredit von 1,3 Mrd. Valuta-Mark. Die Partner beschlossen eine vertiefte wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und eine Steigerung des Warenaustauschvolumens auf etwa 10 Mrd. Valuta-Mark bis zum Jahre 1963. Bis zum November 1967 haben die UdSSR und die DDR etwa 100 Abkommen-Protokolle oder Vereinbarungen ökonomischen Inhalts oder die wissenschaftlich, technische Zusammenarbeit betreffend abgeschlossen und unterzeichnet. Von 1960 bis 1966 ist das Außenhandelsvolumen zwischen beiden Staaten um etwa 30 v. H. (von 7,9 Mrd. auf 11,2 Mrd. Valuta-Mark) gewachsen (Statistisches Jahrbuch der DDR, 1967); heute entfällt mehr als die Hälfte des DDR-Außenhandels auf den Handel mit der UdSSR, während etwa 20 v. H. des Außenhandels der UdSSR mit der DDR abgewickelt werden. Ost-Berlin bezeichnet selbst den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ seiner; A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen haben. Er soll „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben (Geschichte der Außenpolitik …, S. 352). In seinen Kernsätzen bekräftigt er die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Beistandspakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — West-Berlin als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in Westberlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „Hohen Vertragschließenden Seiten“ erklären ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden kann. Die UdSSR behält sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutet dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schafft, die über den Warschauer Pakt hinausgehen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR auf der Grundlage eines international gültigen Vertrages. Darüber hinaus bedeutet dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bisher schon verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel [S. 63](Art. 5, Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einerseits wurde die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden, andererseits erhielt sie durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen völkerrechtlichen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR können jedoch nicht die Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des Ostblocks und in der wachsenden ökonomischen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der ideologischen Verbundenheit und der machtpolitischen Abhängigkeit der strategischen Führungsgruppe der SED von der KPdSU führen Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert werden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z. B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der BRD im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar war der sowjetische Parteichef durch den Ausgang der Kuba-Krise auch mit seiner Berlinpolitik (Berlin-Ultimatum von 1958) gescheitert, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Mao Tse-tung und seine Gruppe honorierten diese Stellungnahme mit verstärkten Angriffen gegen die KPdSU, der sie vorwarfen, die DDR ihrer Entspannungspolitik zu opfern. Die DDR muß in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz und den mächtigsten Befürworter ihres Anspruchs auf Anerkennung als souveräner deutscher Staat erblicken. Zwar hat sie bisher weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch ihre einstige Forderung nach Umwandlung West-Berlins in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der DDR-Außenpolitik: Jede Entspannung in Europa hat mit einer völkerrechtlichen Garantie des status quo in Deutschland zu beginnen. Die kompromißlose Unterstützung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR in der ersten Hälfte des Jahres 1968 liegt einerseits im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED, ist aber andererseits auch als politischer Preis für die unveränderte Haltung der UdSSR in der Deutschlandfrage anzusehen. 3. Das Verhältnis zu den Staaten des Warschauer Paktes Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: [S. 64]am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhren eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Ost-Berlin wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine relative Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern des Ostblocks wurden bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokolle über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen. (Außenhandel) Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) unter der Leitung von G. Wyschofsky, G. Kosel und R. Görbing haben ihren ständigen Sitz in Ostberlin. Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen: u.a. DDR–UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR–ČSSR (1. 12. 1951), DDR–Polen (10. 11. 1951), DDR–Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der supranationalen Integration im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der ökonomischen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW. Westliche Beobachter glauben, daß der Selbstmord Erich Apels (Vorsitzender der Staatlichen Plankommission) im Jahre 1965 auf ernsthafte Meinungsverschiedenheiten hindeutet, die zwischen strategischer Führungsgruppe der SED und ihren Wirtschaftsfachleuten über diese Politik und die enge ökonomische Anlehnung an die UdSSR entstanden waren. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), zu dessen Gründerstaaten sie gehört. Formal, jedoch nicht material, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (unter dem sowjetischen Marschall Gretschko) (Sitz Moskau) unterstellt. Rechtlich erhebliche Unterschiede und dadurch bedingte Einschränkungen der außen- und militärpolitischen Entscheidungsfreiheit der DDR sind ferner in den unterschiedlichen Formulierungen der die Beistandsklauseln betreffenden Passagen der Vertragstexte festzustellen. Während der für die übrigen Pakt-Staaten maßgebende Text in russischer, polnischer und tsche[S. 65]chischer Sprache abgefaßt ist und bestimmt, daß jeder dieser Staaten über die Formen seines Beistandes zugunsten der DDR allein entscheidet, legt die für die DDR geltende deutsche Fassung fest, daß die Art des Beistandes der DDR zugunsten der anderen Teilnehmerstaaten von diesen bestimmt werden kann. Diese vertragsrechtliche Benachteiligung der DDR, verbunden mit den einseitig auf die Sicherheitsinteressen der sowjetischen Truppen in der DDR abgestellten Konsultationsklauseln des Truppenvertrages von 1957 — die in ähnlichen Verträgen der UdSSR mit Polen und Ungarn den Stationierungsländern erheblich größere Mitspracherechte gewähren —, verringert aber nicht das faktische Gewicht, das die DDR im Pakt besitzt. Seit gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte (Herbst 1961) stattfinden, hat der DDR-Verteidigungsminister, Heinz ➝Hoffmann, als einziger der Stellvertreter des ehemaligen sowjetischen Oberbefehlshabers Gretschko zwei größere Truppenübungen geleitet („Quartett“ vom 9.–14. 9. 1963 und „Oktobersturm“ vom 16.–22. 10. 1965). Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR, zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen, innerhalb des Paktes bis Ende 1967 eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 spricht von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die starke Integration der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager zur Folge gehabt. Ihr außenpolitischer Entscheidungsspielraum ist jedoch auf Grund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die Länder des „Eisernen Dreiecks“ (DDR, Polen, ČSSR) von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen. So die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 mit Bulgarien. Diese Verträge sollen vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprechen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die BRD wird zwar nicht in allen diesen Verträgen explizit als potentieller Aggressor genannt (der Pakt als sogenannter „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln ist sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wird. In allen Verträgen wird ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt, die nach Meinung westlicher Kommentatoren insofern völkerrechtswidrig ist, als sie gegen das in Art. 2, Abs. 7 der UN-Satzung ausgesprochene Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates verstößt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn wird in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern die Vertragstexte auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands überhaupt bezugnehmen, wird sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine Vereinigung Deutschlands gar nicht erwähnt. In allen Verträgen wird als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. West-Berlin wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung West-Berlins in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR versteht diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht im „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). [S. 66]Sie sollen ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sieht die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ an. Sie sind besonders gegen die Deutschland- und Ostpolitik der BRD gerichtet. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonen bieten sie der Blockpolitik der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die in letzter Zeit — besonders gegenüber der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten der betroffenen Partnerstaaten. 4. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Staaten Europas Der DDR ist es in den zwanzig Jahren ihrer Existenz nicht gelungen, von einem europäischen Land völkerrechtlich als Staat anerkannt zu werden. Die Gründe dafür sind in der Blockverbundenheit der Mehrzahl dieser Länder (NATO, EWG, WEU), in Sicherheitsbedenken und der Wirksamkeit der von der UdSSR und ihren Satelliten heftig bekämpften sogenannten Hallstein-Doktrin (1955) zu suchen. Dessenungeachtet hat die DDR heute vielfach eine de-facto-Anerkennung erreicht, indem es ihr im Laufe der Zeit gelang, mit den meisten Staaten Europas umfangreiche Handelsbeziehungen anzuknüpfen, Verkehrs- und Bankenabkommen abzuschließen oder Niederlassungen volkseigener Handelsunternehmen im kapitalistischen Ausland zu eröffnen. Auf diese Weise konnte die DDR in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen ihrer Kammer für Außenhandel etablieren; in Finnland und Zypern gibt es sogar je eine Handelsvertretung. Jedoch ist als einziger europäischer Staat Finnland mit einer Handelsvertretung in Ostberlin vertreten — und das aus verständlichen Gründen. Eine ständige politische Offensive entwickelt die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewochen findet. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versucht die DDR nicht ohne gewissen Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für eine Ostseepolitik auszunutzen, die eine Schwächung dieser Nato-Flanke zum Ziel hat und den eigenen außenpolitischen Status in diesem Gebiet aufwerten soll. (Am 2. 9. 1957 hatte die DDR in einer offiziellen Erklärung allen skandinavischen Staaten den Abschluß zwei- und mehrseitiger Freundschaftsverträge angeboten.) Ein diplomatischer Durchbruch blieb der DDR bis heute jedoch versagt; in Kopenhagen, Stockholm und Oslo bestehen gegenwärtig nur Vertretungen der KfA. Die finanziell aufwendige und agitatorisch den Bedingungen der jeweiligen Länder sich anpassende Öffentlichkeitsarbeit dieser wie aller anderen Vertretungen der DDR im Ausland hat jedoch ihr internationales Prestige merkbar aufgewertet. (Am 9. Juni 1967 wurde in Helsinki unter Teilnahme von Delegierten aus 15 europäischen Ländern eine zweitägige Konferenz mit dem Thema „Über die Bedeutung der Anerkennung der DDR für die europäische Sicherheit“ abgehalten. Die Konferenz nahm einen Appell an die nichtsozialistischen Staaten Europas an, in dem die Anerkennung der DDR gefordert wurde. Ein neugegründetes Ständiges Europäisches Komitee unter Vorsitz des schwedischen Reichstagsabgeordneten Dr. Stellan Arvidson soll für die Anerkennung der DDR werben.) Ziel aller handelspolitischen Bemühungen ist undl bleibt es, die außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und die völkerrechtliche Anerkennung als souveräner deutscher Staat zu erreichen. (Aufstellung der Handelsvertretungen; Diplomatische Beziehungen) 5. Das Verhältnis zu den Staaten der Dritten Welt Als Hauptaufgaben ihrer A. gegenüber den Staaten der Dritten Welt bezeichnet die DDR: 1. Solidarische Unterstützung des nationalen Befreiungskampfes der Völker Asiens, Afrikas und Lateinamerikas im Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus. 2. Herstellung normaler Beziehungen auf der Basis der friedlichen Koexistenz, der gegenseitigen Achtung, der Gleichberechtigung und da Souveränität. 3. Hilfe bei der Festigung der politischen und der Herstellung der ökonomischen Unabhängigkeit. Das Schwergewicht der Beziehungen zu diesen Staaten liegt bis heute auf dem wirtschaftlichen Sektor, jedoch soll in jeder Phase „der [S. 67]Außenhandel den Kampf um die diplomatische Anerkennung der DDR“ unterstützen. Die DDR als an 9. Stelle (nach DDR-Quellen an 8. Stelle) stehender Industriestaat der Welt findet in den Entwicklungsländern willkommene Absatzmärkte für ihre Investitionsgüter und geeignete Rohstoffquellen für ihre Wirtschaft. Die Arbeitsweise der staatlichen oder halbstaatlichen Außenhandelsgesellschaften der Entwicklungsländer kommt zudem den Wünschen der DDR nach Abschluß langfristiger Handelsabkommen entgegen. Die Formen der Zusammenarbeit entsprechen vielfach den Bedürfnissen der unterentwickelten Länder. Sie reichen von Absatzgarantien für ihre einheimischen Güter, Gewährung langfristiger Kredite zu billigem Zinssatz, Studienförderung für Gaststudenten, großzügigen wissenschaftlich-technischen Hilfeleistungen einschließlich der verbilligten Überlassung von Produktionslizenzen, Montageverträgen bezüglich der Errichtung ganzer Industriebetriebe bis zum permanenten Austausch von Regierungsdelegationen und der Organisierung von Studienreisen in die DDR für Regierungs- und Wirtschaftsfunktionäre aus den Entwicklungsländern. Geographischer Schwerpunkt dieser Auslandsaktivität war seit 1954 insbesondere der afrikanische und asiatische Raum. Seit 1965 sind verstärkte Bemühungen der DDR auch in Lateinamerika zu registrieren. Ökonomische Beziehungen unterhält die DDR heute u. a. mit Argentinien, Brasilien, Chile, Ekuador, Kolumbien, Kostarika, Mexiko, Peru, Uruguay und Britisch-Guayana. Nach eigenen Angaben gibt es Handelsvertretungen der DDR, deren völkerrechtlicher Status nicht eindeutig festzustellen ist, in Chile, Ekuador und Mexiko. Eine Handelsvertretung der DDR in Uruguay wurde 1966 auf Anordnung der Regierung in Montevideo geschlossen. Handelsvertretungen auf Grund von Abkommen zwischen den jeweiligen Staatsbanken bestehen in Brasilien (seit 1958) und Kolumbien (seit 1955). Neben den ökonomischen und einer Reihe kultureller Beziehungen (Universitätskontakte, sportliche und journalistische Kontakte) verstärkt die DDR gegenwärtig ihre politische Aktivität in Südamerika. Im Dez. 1965 weilte zum erstenmal eine Volkskammerdelegation auf Einladung in Kolumbien. Besondere Erwartungen hat man in der DDR an die vierwöchige Reise einer Volkskammerdelegation unter der Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates und Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses der VK, Gerald Götting, im Juli 1968 nach Chile, Ekuador und Kolumbien geknüpft. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Ländern (Einrichtung einer Handelsvertretung in Ekuador?) scheint nicht mehr ausgeschlossen („Neues Deutschland“ vom 1. 8. 1968). Welche Bedeutung die DDR ihrer Entwicklungspolitik, vor allem in Asien, beimißt, erhellt u. a. die Tatsache, daß die in der DDR führenden Asien-Experten J. Hegen (1964), G. Kohrt (1966) und G. Hertzfeld (1966) zu stellvertretenden Außenministern ernannt wurden, nachdem sie langjährige Erfahrung auf asiatischen Botschafterposten gesammelt hatten. In den Jahren 1964, 1966 und 1967 reisten Regierungsdelegationen unter der Leitung der damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates, Frau Dr. Margarete ➝Wittkowski, und des stellvertretenden Ministerpräsidenten, Max ➝Sefrin, nach Burma, Indien, Ceylon, Indonesien und Kambodscha. Hinsichtlich der erwünschten Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu diesen Ländern waren diese Reisen ebenso erfolglos wie die Good-Will-Tour, die Außenminister Otto ➝Winzer im März 1968 nach Indien, Burma und Kambodscha führte. Die Entwicklungspolitik der DDR hat bis heute trotz einiger Rückschläge (1962 mußte die DDR ihre Handelsvertretung in Argentinien und 1966 die in Ghana schließen) ständig an Intensität und materiellem Umfang zugenommen. Das Gesamthandelsvolumen der DDR mit den Entwicklungsländern ist zwar auch heute noch um ein Vielfaches geringer als das der BRD. Die andere Struktur dieses Handels sowie der häufige Verzicht auf größere Gewinnspannen machen sich aber in vergleichsweise großer politischer Effizienz bemerkbar. Langfristige Handelsabkommen wurden bisher mit Ägypten, Burma, Ceylon, Guinea, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Tansania, Sudan, Syrien und Tunesien abgeschlossen. [S. 68]Daß hinter allen handelspolitischen Aktivitäten das beharrliche Streben nach voller diplomatischer Anerkennung steht, zeigt eine Erklärung Walter Ulbrichts (26. 9. 1960) über die A. der DDR, die „auch im internationalen Maßstab alle Kräfte im Kampf gegen die von Westdeutschland ausgehende Kriegsgefahr mobilisieren“ soll. Er hielt den jungen Nationalstaaten vor, daß „einseitige diplomatische Beziehungen mancher Staaten zur westdeutschen Bundesrepublik — ob gewollt oder nicht — eine Unterstützung des Militarismus und Revanchismus in Westdeutschland“ bedeuten. Als im Verlauf der Belgrader Konferenz der nicht-paktgebundenen Länder (1. bis 5. 9. 1961) von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ gesprochen wurde, schienen die vielfältigen Bemühungen der DDR im Entwicklungsraum erste Früchte zu tragen. Aber erst 1969 hatte die DDR, nachdem sie jahrelang konsequent alle Spannungen zwischen den Entwicklungs- und den Industrieländern ausgenutzt hatte, einige diplomatische Erfolge in der Dritten Welt. Der völkerrechtlichen Anerkennung durch das im sowjetisch-chinesischen Kraftfeld gelegene Kambodscha (8. 5. 1969) folgte als Ausfluß der Nahost-Krise, in der die DDR sich mit den Arabern solidarisch gegen Israel zeigte, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen durch den Irak, Sudan, Südjemen, Syrien und die VAR/Ägypten (Mai bis Juli 1969). 6. Das Verhältnis zu internationalen Organisationen Bis 1953 hatte die DDR nach eigener Darstellung „gezögert“, sich um Mitgliedschaft in internationalen Organisationen zu bewerben. Sie begründet das damit, daß eine damals auch von der DDR noch erstrebte — gesamtdeutsche Regierung nicht in ihren Entscheidungen „präjudiziert“ werden sollte. Tatsächlich sind jedoch die Einwände einer Mehrheit von UN-Mitgliedern gegen eine DDR-Mitgliedschaft heute wie damals dieselben: Mangelnde Souveränität, Nichterfüllung einer Reihe in der Charta der UN verankerter Vorbedingungen für einen Beitritt, Vertiefung der Spaltung Deutschlands im Falle eines Beitritts der DDR. Aus diesen Gründen, für deren Wirksamkeit die DDR vornehmlich die Propaganda der BRD verantwortlich macht, scheiterten auch alle Anträge auf Aufnahme in einzelne UN-Spezialorganisationen (wie 1954 in die ILO und am 8. 5. 1968 in die WHO) oder wurden von der DDR wegen der für sie ungünstigen Mehrheitsverhältnisse (wie 1955 in der ECOSOC) zurückgezogen. Der am 28. 2. 1966 vom Staatsrat der DDR gestellte Antrag auf Aufnahme der DDR in die UN als Vollmitglied hatte bisher mangels einer Empfehlung des Sicherheitsrates an die Vollversammlung ebenfalls keine Chance. Trotzdem hat die DDR in den letzten Jahren eine rege internationale Aktivität entwickelt. Nach eigenen Angaben gehört sie 250 nichtstaatlichen internationalen Organisationen an. Nachweislich ist sie außerhalb des sozialistischen Lagers z. B. Mitglied der „Organisation Internationale de Radiodiffusion“ (OIR) und der Liga der Rotkreuzgesellschaften; sie gehört dem Internationalen Eisenbahnabkommen CIM/CIV an und ist den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer 1956 beigetreten. Sie hat ferner 1961 den Internationalen Schiffssicherheitsvertrag von 1948 unterzeichnet und 1965 durch Beschluß des Staatsrates der DDR die Wiederanwendung des Haager Zivilprozeßabkommens von 1905 beschlossen. In nahezu allen internationalen Sportverbänden (seit Oktober 1968 auch im IOC) ist die DDR heute gleichberechtigtes Vollmitglied. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Die Bemühungen der deutschen Regierung und ihrer Verbündeten um die Einheit Deutschlands 1955–1966. Hrsg. v. Auswärtigen Amt. 1966. 562 S. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 3 (1. Jan.–31. Dez. 1957), in drei Drittelbänden (1967), zus. 2511 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meier, Christian: Das Trauma der deutschen Außenpolitik. Die sowjetischen Bemühungen um die internationale Anerkennung der DDR (Schr.-reihe d. Studienges. für Zeitprobleme, Bd. 5). Stuttgart 1968, Seewald. 104 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg, Nölke. 375 S. Woitzik, Karl-Heinz: Die Auslandsaktivität der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Organisationen — Wege — Ziele. Mainz 1967, von Hase und Koehler. 284 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 59–68 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AußenwirtschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Zielsetzung und Methoden Die theoretische Grundlage der A. der DDR ist der historische Materialismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozio-ökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen…
DDR A-Z 1969
Berufsschulen (1969)
Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B. herkömmlicher Art, den kommunalen B., die den örtlichen Räten unterstehen, unterscheidet man gewerbl., landwirtschaftl., kaufm. und allgemeine B. In ihnen wird sowohl der berufstheoretische als auch der allgemeinbildende Unterricht erteilt. Unter allgemeinen B. versteht man solche Schulen, in denen Lehrlinge aus verschiedenen Wirtschaftszweigen unterrichtet werden. An die Stelle der B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentral-B. (ZBS), denen Lehrlingswohnheime angeschlossen sind. Die für den Wohnsitz der Lehrlinge zuständige B. delegiert die Lehrlinge an die ZBS, wenn in den kommunalen B. und in den BBS des Kreises oder Bezirkes keine Beschulung möglich ist. Die Dauer der Lehrgänge beträgt: für alle Berufe (außer kaufmänn. und Fachverkäufer) im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 40 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, bei 2½jähriger Lehrzeit wird im 5. Lehrhalbjahr ein Lehrgang von 20 Tagen durchgeführt; für kaufmänn. Berufe (außer Fachverkäufer) im 1. Lehrjahr 48 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, im 2. Lehrjahr 56 Unterrichtstage in 3 Lehrgängen; für Fachverkäufer im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 20 Unterrichtstage in einem Lehrgang. In der amtlichen Statistik werden die kommunalen B. und die ZBS unter dem Begriff „Allgemeine B.“ zusammengefaßt. 1967 gab es 435 Allgemeine B., was im Vergleich zum Jahre 1950 einen Rückgang von 374 Schulen bedeutet. Die BBS sind staatliche Bildungsstätten in „sozialistischen“ Betrieben, in die sie eingegliedert sind. Hier erhalten die Lehrlinge nicht nur ihre allgemeinbildende und theoretische, sondern auch ihre berufspraktische Ausbildung. Der Direktor der BBS ist für die praktische und theoretische Unterrichts- sowie für die Erziehungsarbeit dem Leiter des Betriebes verantwortlich, dem zuständigen Berufsschulinspektor rechenschaftspflichtig. Der Leiter des Betriebes trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule gegenüber den Vorgesetzten Dienststellen. Die Zahl der BBS im Jahre 1967 betrug 684 und war gegenüber 1950 um 90 geringer. Die ABA, mit deren Aufbau am 1. 9. 1959 begonnen wurde, führen Absolventen der zehnkl. Oberschule zur Facharbeiterprüfung und zur Hochschulreife. Die Bewerber für diese Klassen müssen die 10. Oberschulklasse mit Erfolg absolviert haben. Das Abitur der ABA ist dem der Erweiterten Oberschule völlig gleichwertig. Durch diese Art von Berufsausbildung soll nicht nur der Nachwuchs für die Hochschulen sichergestellt, sondern es soll versucht werden, „der Produktion hochqualifizierte Facharbeiter zur Verfügung zu stellen, die in der Lage sind, komplizierte Produktionsprozesse zu meistern, sehr disponibel sind und mithelfen, die Produktionsmittel, entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, weiterzuentwickeln“ („Pädagogische Enzyklopädie“, Bd. 1, S. 94). Über die Aufnahme in die ABA entscheiden betriebliche Kommissionen. Im Schul- und Lehrjahr 1959/60 betrugen die Aufnahmekontingente 1.030, 1965/66 rund 6.000 Schüler. Bisher führten die ABA die Absolventen der zehnkl. Oberschule in 3 Jahren zur Hochschulreife und zum Abschluß der Facharbeiterausbildung. Am 1. 9. 1965 begann man in einigen Betrieben mit der Einrichtung von Klassen für eine zweijährige Ausbildung. Den MS obliegt die Ausbildung in den mittleren medizin. Berufen. Bis 1961 wurden sie in der amtl. Statistik als „Fachschulen“ ausgewiesen. Lt. „Beschluß zur Neuordnung der Ausbildung in den mittleren medizinischen Berufen und zur Bildung der MS“ vom 13. 7. 1961 wurden die MS den BBS gleichgesetzt und mit Wirkung vom 1. 1. 1962 als Einrichtung der Berufsbildung in den Volkswirtschaftsplan und in den Haushaltsplan der Gesundheitseinrichtung, bei der sie gebildet wurden, einbezogen. Die an kommunalen B. bestehenden Fachklassen des Gesundheitswesens können je nach Möglichkeit der Kapazitätserweiterung an MS übernommen werden. 1967 gab es 53 MS. An den Allgemeinen B., BBS und MS gab es 1967 15.170 vollbeschäftigte Lehrkräfte, die insgesamt 468.684 Schüler unterrichteten. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung angesehen und soll den Lehrlingen, die nach Abschluß der 8. Klasse der Oberschule die Berufsausbildung aufnehmen, das Niveau der 9. und 10. Klasse vermitteln. Das Hauptgewicht liegt auf der staatsbürgerlichen Erziehung der Lehrlinge und Berufsschüler, die in den kommunalen B. unterrichtet werden. Die sozialistische Wehrerziehung ist fester Bestandteil der Bildung und Erziehung an den B. (Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 101 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufswettbewerbSiehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B.…
DDR A-Z 1969
Arbeitskräfte (1969)
Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.). Unter den rd. 6,3 Mill. Arbeitnehmern sind über 700.000 Empfänger von Altersrenten, die für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gewonnen wurden. Der Anteil der Frauen an den Arbeitnehmern liegt mit 48 v. H. weit über dem entsprechenden Frauenanteil in der BRD (1966: 33 v. H.). Die ungünstige Bevölkerungsstruktur wird bis 1970 einen Rückgang der Personenzahl im arbeitsfähigen Alter zur Folge haben. Umfassende Lenkungsmaßnahmen sollen dem Mangel entgegenwirken. Gesetzliche Grundlage sind das am 1. 7. 1961 in Kraft gesetzte Gesetzbuch der Arbeit und die VO vom 24. 8. 1961 zur Verbesserung der „Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung“, durch die die 1951 aufgelösten Arbeitsämter mit anderer Bezeichnung wieder eingeführt wurden. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung in den Bezirks- und Kreisverwaltungen haben danach die A.-Reserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Maßnahmen hierzu sind: a) die Auflage an Betriebe, A. an andere Betriebe abzustellen; b) die Verfügung einer Einstellungssperre für Betriebe, deren A.-Zahl die im Betriebsplan vorgesehene Zahl erreicht hat; c) Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer A. aus der A.-Reserve; d) Einstellungssperre für A. aus landwirtschaftlichen und Bauberufen in Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche. Die in der Regel mit politischem Druck auf die Arbeitnehmer verbundene Lenkung schränkt die freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes ein. Seit 1966 sind jedoch gewisse Lockerungen eingetreten. (Arbeitsmarkt, Berufslenkung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, AusländischeSiehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.).…
DDR A-Z 1969
Außenwirtschaft (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als hochentwickeltes Industrieland mit schmaler Rohstoffbasis und großer Bevölkerungsdichte war Deutschland schon immer in beträchtlichem Maße auf seine außenwirtschaftlichen Beziehungen angewiesen. In noch stärkerem Maße gilt dies für die heute getrennten Teile Deutschlands. Der Export bildet die Voraussetzung, um die erforderlichen Grund- und Rohstoffe sowie zusätzliche Nahrungsgüter importieren zu können. Die Steigerung der industriellen Produktion und damit die Steigerung des Lebensstandards sind ohne Steigerung der Exporte nicht vorstellbar. Westdeutschland hat nach 1945 ein wesentlich höheres außenwirtschaftliches Niveau [S. 69]als Mitteldeutschland erreicht. Der Außenhandelsumsatz, umgerechnet auf den Kopf der Bevölkerung, belief sich 1967 in der BRD auf 2.626 DM und in der „DDR“ auf 1.660 M, so daß das Niveau des mitteldeutschen Außenhandels nur 60 v. H. des westdeutschen beträgt. Ursachen für diesen Rückstand sind vor allem: 1. Ausrichtung der mitteldeutschen A. auf die Ostblockländer, insbesondere die Sowjetunion, bei gleichzeitiger Desintegration des ehemals einheitlichen deutschen Wirtschaftsraums. 2. Unterordnung der Wirtschafts- und A.-Politik unter ideologische und politische Leitgedanken. 3. Bis heute nicht überwundene Funktionsschwächen des nach sowjetischem Vorbild umgestalteten Wirtschaftssystems. Andererseits kommt dem hochindustrialisierten mitteldeutschen Gebiet eine überragende Bedeutung in dem unter sowjetischer Führung stehenden östlichen Wirtschaftssystem zu. Dem relativ geringen Anteil der „DDR“ an Raum und Bevölkerung des Ostblocks steht ein relativ bedeutender Anteil an seiner Warenproduktion und seinem gesamten Außenhandelsumsatz gegenüber. 1. Die Entwicklung des mitteldeutschen Außenhandels Der industrielle Wiederaufbau, der mit Beendigung der Beute- und Demontageaktionen eingeleitet wurde, war von zwei Leitgedanken bestimmt. Der erste bestand darin, das Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone vom traditionellen Warenbezug aus Westdeutschland soweit wie möglich unabhängig zu machen. Diesem Zweck dienten die Verbreiterung der metallurgischen Basis, die Vergrößerung der Kapazitäten im Maschinenbau, der Ausbau der Werftindustrie sowie bestimmter lebenswichtiger Zweige der Konsumgüterindustrie, wie z. B. der pharmazeutischen Industrie und der Fischkonservenindustrie. Besonders der 1. Fünfjahrplan war durch diese autarkischen Tendenzen charakterisiert. Ihnen lagen die stalinschen Thesen vom „Aufbau des Sozialismus in einem Lande“, von der „planmäßigen und proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft“ sowie vom „Zerfall des ehemals einheitlichen Weltmarktes in zwei getrennte Weltmärkte“ zugrunde. Diese Thesen führten sowohl zur Absonderung vom Weltmarkt, als auch zur Bevorzugung der Schwer- und Investitionsgüterindustrien ohne Rücksicht auf die jeweiligen ökonomischen Gegebenheiten und die Interessen der Bevölkerung. Der zweite Leitgedanke bestand darin, Mitteldeutschland zum Lieferanten des Ostblocks für bestimmte hochwertige Industrieerzeugnisse zu entwickeln, wobei die Interessen der sowjetischen Industrialisierungspläne und anfänglich die sowjetischen Reparationsforderungen im Vordergrund standen. Dieser Tendenz gemäß wurden vor allem der Maschinen- und Apparatebau, die Elektrotechnik, die Feinmechanik und Optik und die chemische Industrie ausgebaut. (Industrie, chemische Industrie, Wirtschaft, Maschinenbau) Der Anteil der Ostblockländer am mitteldeutschen Außenhandel belief sich 1950 auf 62,5 v. H. und stieg 1953 auf 76,4 v. H. an (Kohlmey, „Der demokratische Weltmarkt“, [Ost-]Berlin 1956). In diesen Zahlen ist der Interzonenhandel vermutlich mit eingeschlossen. Demgegenüber belief sich der Anteil der heutigen Ostblockstaaten am Außenhandelsumsatz des Deutschen Reiches im Jahre 1936 auf etwa 16,2 v. H. (Statistisches Bundesamt, März 1954). Für das Gebiet der heutigen „DDR“ steht statistisches Material nicht zur Verfügung, jedoch wird man ohne wesentliche Fehler davon ausgehen können, daß Umfang und Warenstruktur des Außenhandels des mitteldeutschen Raumes in etwa dem des Deutschen Reiches entsprechen. Entsprechend den Vorschlägen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe schloß die „DDR“ seit 1951 mit einer Reihe von Ostblockstaaten langfristige Handelsabkommen ab; mit der Sowjetunion am 23. 9. 1951, mit Polen am 10. 11. 1951, mit Ungarn am 29. 11. 1951, mit der Tschechoslowakei am 1. 12. 1951, mit Rumänien am 23. 1. 1952, mit Nord-Korea am 6. 10. 1953. Das Ziel dieser Abkommen war, die Erfüllung der laufenden Wirtschaftspläne der Vertragspartner import- und exportseitig zu sichern; für Mitteldeutschland im besonderen kam noch die Erfüllung der Reparationsinteressen hinzu. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Entwicklung der mitteldeutschen Außenhandelsumsätze von 1950 bis 1966: [S. 70] Diese Aufstellung zeigt, daß das Wachstumstempo des Außenhandels im Gegensatz zu den Planvorstellungen und Propagandabehauptungen der östlichen Seite starken Schwankungen unterworfen war. Diese Schwankungen waren durch außerökonomische Faktoren bedingt. 1951 wurden die Reparationsverpflichtungen um 6 Mill. Rubel verringert, was zum sprunghaften Anwachsen des Exports führte. 1954 wurden die restlichen Reparationsverpflichtungen gestrichen, und gleichzeitig wurden die SAG-Betriebe in das Eigentum der „DDR“ übergeben. 1956 wurden die Stationierungskosten der sowjetischen Truppen um 880 Mill. Devisen-Mark verringert, und 1958 wurde dieser Haushaltsposten vollständig gestrichen. Auch die Entwicklung des Import-Export-Verhältnisses und damit der Handelsbilanz verlief nicht immer planmäßig. So wurden z. B. im Siebenjahrplan von 1959 bis 1965 zwar die Ziele des Außenhandelsumsatzes insgesamt in etwa erreicht, jedoch verlief die Entwicklung in bezug auf das Import-Export-Verhältnis beinahe umgekehrt. Bei einem Wachstum der industriellen Bruttoproduktion um 88 v. H. sollte das Handelsvolumen nur um 72,4~v. H. (von 14,5~Mrd. M im Jahre 1958 auf 25~Mrd. M im Jahre 1965) steigen. Dabei war die Steigerung der Exporte mit 86~v. H. der industriellen Wachstumsrate angepaßt, während die Importe nur um 57~v. H. steigen sollten. Tatsächlich ist die Entwicklung bei wesentlich geringeren Wachstumsraten in genau umgekehrter Richtung verlaufen. Von 1959 bis 1962 stieg der Gesamtaußenhandel nur um 14,9~v. H.; die Einfuhr nahm um 19~v. H. und die Ausfuhr um 10,9~v. H. zu, so daß für 1962 eine mit 5,2~Mill. Mark passive Bilanz ausgewiesen werden mußte. Für 1967 wurde bei einer Ausfuhr von 13.134 Mill. Mark und einer Einfuhr von 11.970 Mill. Mark ein Aktivsaldo von 1.164 Mill. Mark ausgewiesen (Quelle: „Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“ — zum Vergleich: Die BRD erzielte 1967 einen Ausfuhrüberschuß von 16,86 Mrd. Mark). Bei der mitteldeutschen Außenhandelsbilanz ist zu beachten, daß sie vom nichtkommerziellen Außenhandel, d.h. der Einfuhr von Waffen und militärischer Ausrüstung, besonders aus der Sowjetunion, beeinflußt wird. 1956/57 wurde damit begonnen, den Ausbildungsstand der Streitkräfte systematisch zu verbessern und ihre technische Ausrüstung den Erfordernissen moderner Kriegsführung anzupassen. In Anbetracht der Abhängigkeit der „DDR“ von den anderen Warschauer-Pakt-Staaten in bezug auf Bewaffnung und technische Ausrüstung, dürften die Ausgaben hierfür einen wesentlichen Posten in der Außenhandelsbilanz ausmachen (Militärpolitik). 2. Waren- und Länderstruktur Die offizielle Statistik gibt keinen hinreichenden Einblick in die Warenstruktur des mitteldeutschen Außenhandels. Für 1963 nannte der Außenhandelsminister Balkow die folgenden Werte: [S. 71] Und in der neuesten Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs wird die Entwicklung der Warenstruktur des mitteldeutschen Außenhandels in folgenden Werten dargestellt: Der außerordentlich hohe Exportanteil bei Maschinen und Ausrüstungen dürfte in Anbetracht des Zustandes des mitteldeutschen Produktionsapparates kaum zu verantworten sein. Zur Anhebung des Produktionsniveaus und damit zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt und auf dem westdeutschen Markt (Interzonenhandel) wäre eine Änderung der Warenstruktur (Drosselung der Ausfuhr von Investitionsgütern, Steigerung der Ausfuhr von Fertigerzeugnissen) erforderlich. Die Länderstruktur des mitteldeutschen Außenhandels zeigt seit 1960 das folgende Bild (dabei wird in der offiziellen Statistik der „DDR“ neuerdings auch der Interzonenhandel als Außenhandel, und zwar getrennt als „Außenhandel mit West-Berlin“ und „Außenhandel mit Westdeutschland“ ausgewiesen): [S. 72] Danach weist der Ostanteil am Gesamtaußenhandel Mitteldeutschlands von 1963 bis 1966 eine leicht rückläufige Tendenz auf bei gleichzeitiger Zunahme der Umsätze mit den westlichen Industriestaaten und den Entwicklungsländern. Seit 1967 ist eine gegenläufige Tendenz zu beobachten, indem sich der Handelsumsatz mit kommun. Ländern anteilmäßig erhöhte, der mit der übrigen Welt zurückging. Maßgeblich waren an dieser Entwicklung die verstärkten Exporte Mitteldeutschlands in die UdSSR und die ČSSR sowie die Steigerung der Importe aus Polen beteiligt. Bemerkenswert ist auch der Rückgang des Warenaustausches mit den Entwicklungs[S. 73]ländern auf einen Anteil von 4,1 v. H. im Jahre 1968. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist der Rückgang des Warenverkehrs mit Rotchina auf rund 25 v. H. des 1960 erzielten Volumens. 3. Wirtschaftsgemeinschaft mit der Sowjetunion Wenn man von einer wirtschaftlichen Verflechtung Mitteldeutschlands mit dem Ostblock spricht, so bedeutet dies in erster Linie wirtschaftliche Verflechtung mit der Sowjetunion. Dieser Prozeß begann mit der Anpassung der mitteldeutschen Industrie an die sowjetischen Reparationsforderungen; er wurde fortgesetzt mit der Ausrichtung der Wirtschaftspläne auf die sowjetischen Planziele und Industrialisierungs-Programme, der Nutzung des mitteldeutschen wissenschaftlich-technischen Potentials durch die Sowjetunion und der Einführung sowjetischer Arbeitsbedingungen („Erfahrungsaustausch mit den Werktätigen“, Arbeitspolitik, Aktivisten, Neuererbewegung). Die als „Wirtschaftsgemeinschaft mit der Sowjetunion“ bezeichnete gesamtwirtschaftliche Orientierung der A. Mitteldeutschlands auf die SU ist erst in zweiter Linie eine ökonomische, in erster Linie eine politische und ideologische Frage. In diesem Sinne erklärte Ulbricht in seiner Ansprache auf dem XXIII. Parteitag der KPdSU im März 1966 in Moskau: „Auf der Grundlage unseres Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand haben wir nicht nur die ökonomischen Beziehungen, sondern auch die politische und ideologische Zusammenarbeit auf einer höheren Stufe begonnen.“ Anläßlich der Unterzeichnung des Jahresabkommens für 1967 in Moskau erklärte der „DDR“-Außenhandelsminister Soelle: „Der wichtigste Aspekt des soeben abgeschlossenen Jahresprotokolles besteht gerade darin, daß den westdeutschen Revanchisten erneut und in überzeugender Form bewiesen wird, wie aussichtslos die Versuche sind, die wirtschaftliche Entwicklung der DDR zu behindern und die DDR politisch zu erpressen.“ Von 1950 bis 1967 steigerte sich der Handel zwischen der „DDR“ und der UdSSR folgendermaßen: Das im Dezember 1965 abgeschlossene Handelsabkommen für die Jahre 1966 bis 1970 sieht eine Steigerung des Warenumsatzes in diesem Zeitraum auf 60 Mrd. M vor. Die Lieferungen der SU erstrecken sich in erster Linie auf: Steinkohle, Koks, Erdöl, Eisenerz, Schwefelkies Roheisen, Walzwerkserzeugnisse, Phosphate, Nutzholz, Baumwolle, Wolle und Ölsaaten; Werkzeugmaschinen, Traktoren, Transportmittel und Erzeugnisse der elektrotechnischen Industrie und des Fernmeldewesens. Die „DDR“ exportiert in die UdSSR vor allem: Ausrüstungen für die Nahrungsmittelindustrie, die Leichtindustrie, die polygraphische und die chemische Industrie; Zementanlagen, Ölraffinerien und Walzwerksausrüstungen; Pressen, Bagger, Krane, Schiffe, Eisenbahnwaggons, Landmaschinen, Motoren, Werkzeugmaschinen und Gebrauchsgüter. Über 50 v. H. des Gesamtexportes der „DDR“ in die UdSSR entfallen auf Maschinen und Ausrüstungen und etwa 10 v. H. auf Rohstoffe und Halbfabrikate. Im Import beträgt der Anteil von Rohstoffen, Materialien und Halbfabrikaten bisher dagegen rund 65 v. H. und der von Maschinen und Ausrüstungen nur 7 v. H. In Anbetracht dieser Warenstruktur läßt sich der Handel zwischen den beiden Partnern auch als Tausch von Investitionsgütern gegen Rohstoffe und Halbfabrikate charakterisieren. Dabei ist allerdings hinzuzufügen, daß nach den Bestimmungen des Handelsabkommens die Einfuhr von Maschinen und Ausrüstungen aus der SU gesteigert werden soll. Das könnte zu einer Veränderung der Warenstruktur führen. Neben den Handelsbeziehungen spielt auch die produktionsseitige und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern eine wesentliche Rolle. Aus der Vielzahl dahingehender Vereinbarungen und Verträge seien angeführt: [S. 74] <Description> 27. 9. 1951: Abschluß eines Abkommens über gegenseitige Warenlieferungen für die Jahre 1952–1955 und eines Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der UdSSR; 28. 4. 1955: Abkommen über technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit und Produktionshilfe bei der Entwicklung der Kernforschung; 17. 7. 1956: Abkommen über technische Hilfe zur Errichtung des Atomkraftwerkes; 30. 11. 1956: Abkommen über technische Hilfe bei Erdölerkundungsarbeiten; 22. 10. 1958: Abkommen über technische Hilfe der UdSSR beim Bau des EYW Schwedt-Oder; 28. 12. 1961: Abkommen zwischen der „DDR“ und der UdSSR über die Erweiterung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Ausnutzung der Atomenergie; 24. 8. 1964: Abkommen über die technische Unterstützung der „DDR“ bei den geophysikalischen Arbeiten zur Erkundung von Erdöl und Gas im Ostseefestlandsockel durch die UdSSR; 16. 3. 1966: Abkommen über die Bildung einer paritätischen Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit; 4. 4. 1967: Langfristiges Abkommen über die Lieferung von Erdöl aus der UdSSR und von Maschinen, Ausrüstungen und Waren aus der „DDR“. </Description> 1966 bestanden zwischen 44 wissenschaftlichen Forschungsinstituten Vereinbarungen über die Zusammenarbeit und den Austausch wissenschaftlicher Informationen (Deutsche Außenpolitik, Ostberlin Nr. 9/1966). Die „DDR“ und die UdSSR stehen sich nicht als gleichberechtigte Vertragspartner gegenüber (Außenpolitik). Viele Anzeichen, insbesondere die Propaganda und Agitation der SED in den exportwichtigen Produktionsbetrieben deuten darauf hin, daß die SU für die ihr zugesagten Lieferungen den Vorrang vor anderen Außenhandelspartnern der „DDR“ beansprucht. Ein weiteres Problem ist die Preisgestaltung. Die wenigen verläßlichen Informationen weisen darauf hin, daß die SU für die von ihr gelieferten Güter vielfach über dem Weltmarktniveau liegende Preise verlangt, andererseits aber die mitteldeutschen Gegenlieferungen in manchen Fällen mit unter dem Weltmarktniveau liegenden Preisen vergütet (siehe Teil 4: Preisgestaltung und Verrechnung). Außerdem hat die SU Mitte 1966 begonnen, von den industriell entwickelten Außenhandelspartnern des sozialistischen Lagers eine kapitalmäßige Beteiligung an den Investitionen zur Entwicklung ihrer eigenen Rohstoffindustrie zu fordern. Und schließlich scheinen die von sowjetischer Seite gelieferten Erzeugnisse nach Art und Qualität nicht immer den Ansprüchen ihrer Vertragspartner zu entsprechen. So wurde von tschechoslowakischer Seite Anfang 1968 mehrfach darüber Klage geführt, daß das Land gezwungen sei, von der SU Ausrüstungen und Maschinen zu übernehmen, die mit dem in den eigenen Betrieben erreichten technischen und technologischen Niveau nicht konkurrieren könnten. Dieser Sachverhalt dürfte für die „DDR“ wohl in ähnlicher Weise zutreffen. Der Selbstmord des mitteldeutschen Planungschefs Erich Apel am 3. 12. 1965, am Tage des Vertragsabschlusses des langfristigen Handelsabkommens mit der UdSSR, scheint ein Hinweis auf die nachteiligen Auswirkungen dieses Vertragswerkes für die mitteldeutsche Wirtschaft zu sein. 4. Preisgestaltung und Verrechnung Die Preisgestaltung im Außenhandel unter den Ostblockstaaten hat, wenn man die erste, vornehmlich durch die sowjetische Reparationspolitik bestimmte Periode unbeachtet läßt, seit 1949/50 zwei Phasen durchlaufen. In der ersten Phase, etwa von 1949/50 bis 1957, wurden die Preise des westlichen Weltmarktes zugrunde gelegt, diese Preisbasis jedoch, wie es heißt, in ihrem „sozialökonomischen Inhalt den Bedingungen des sozialistischen Weltmarktes“ angepaßt. 1958 begann mit den Beschlüssen der IX. Ratstagung des RGW eine neue Phase der Preisgestaltung, indem man sich nun wieder enger an das „kapitalistische Weltmarktpreisniveau“ anlehnte. Zu dieser Umorientierung waren die Sowjets durch die politischen Krisenerscheinungen des Jahres 1956 (Ungarische Revolution, Unruhen in Polen) gezwungen, um Widerstände und zentrifugale Tendenzen im RGW abzufangen und das Interesse an der Ostintegration wachzuhalten. [S. 75]Tatsächlich konnte bis heute eine befriedigende Lösung des Preisproblems nicht erreicht werden. Der entscheidende Nachteil aller sozialistischen Staaten einschließlich der „DDR“ im Außenhandel mit der SU liegt in der Beschränkung ihrer Handlungsfreiheit. Auch das Bemühen, die Preise dem Weltmarktniveau zu nähern, hat daran nichts geändert. Die Preise im Intrablockhandel werden nicht nur durch die Bedingungen des Weltmarktes bestimmt, sondern auch durch die Unfähigkeit, anderswo zu kaufen und zu verkaufen, durch die Notwendigkeit, bestehende Guthaben auszunutzen, und durch den Abschluß langfristiger Waren- und Kreditabkommen. Dementsprechend beherrschten die Differenzen und Auseinandersetzungen über die Fragen der Preisgestaltung und Verrechnung die Tagungen des RGW und die Sitzungen seines Exekutivkomitees in den letzten Jahren. Die gegenseitigen Warenlieferungen der sozialistischen Staaten werden im Wege des Clearings verrechnet. Preiseinheit und Clearingeinheit ist der Rubel. Bis Mitte 1957 verrechnete man im wesentlichen bilateral, seitdem wird eine drei- und mehrseitige Verrechnung angestrebt. Die Möglichkeit der mehrseitigen Verrechnung im Intrablockhandel steht und fällt mit der Konvertierbarkeit des Rubels als der allgemeingültigen Preis- und Verrechnungsbasis. Gerade diese Funktion kann der Rubel bis heute nicht erfüllen. Diese Tatsache wird weder durch Manipulationen, wie z. B. die nominelle Erhöhung seines Goldgehaltes, noch durch die sowjetische Propagandabehauptung, der Rubel sei „unter den Weltwährungen an die erste Stelle gerückt“, aus der Welt geschafft. Zu den Versuchen, trotz der bisher ungünstigen Voraussetzungen, zum mehrseitigen Verrechnungsverkehr überzugehen, gehörten auch die 1962/63 gefaßten Beschlüsse über die Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie die Einführung des „transferablen Rubels“. Indes müssen die Möglichkeiten des neugegründeten Bankinstituts sowie die bisher erzielten Erfolge bei der Beseitigung der hemmenden Faktoren mit Zurückhaltung beurteilt werden. Es ist sicher kein Zufall, daß die tschechoslowakischen Wirtschaftsreformer nach der Regierungsumbildung im April 1968 energischer als bisher die freie Konvertierbarkeit der tschechoslowakischen Krone zu den Leitwährungen der Welt forderten. 5. Außenwirtschaftsmonopol, Außenhandelsapparat und Außenhandelspolitik In der „DDR“ besteht, wie in allen sozialistischen Ländern, ein staatliches Außenwirtschaftsmonopol. In der im April 1968 in Kraft getretenen neuen Verfassung ist es in Artikel 9 verankert. Das staatliche Außenwirtschaftsmonopol soll nach der kommunistischen Lehrmeinung im Interesse des sozialistischen Aufbaus den Bedarf an Rohstoffen, Halbfabrikaten und Industrieerzeugnissen sichern; den Außenhandelsumsatz planmäßig und kontinuierlich steigern; die Wirtschaft vor Störungen von seiten der kapitalistischen Umwelt abschirmen. Die Handhabung des Außenwirtschaftsmonopols setzt eine geeignete Organisationsform voraus. Für die Planung, Leitung und Kontrolle der gesamten A. ist das Ministerium für A. zuständig. Ihm unterstehen die folgenden Außenhandelsorgane: die Außenhandelsunternehmen (AHU); die Kammer für Außenhandel; die Zollverwaltung; das Deutsche Institut für ➝Marktforschung; die Außenhandelswerbegesellschaft mbH; der VEB Deutrans, Internationale Spedition und Befrachtung; die Intercontrol GmbH — Deutsche Warenkontrollgesellschaft; die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG); und der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe). Die Außenwirtschaftspolitik ist den politischen Zielsetzungen der kommunistischen Führung in Mitteldeutschland untergeordnet. Wo immer sich eine Möglichkeit bietet, versucht man auf dem Umweg über wirtschaftliche Verbindungen politisches Kapital zu bilden. Dazu gehören vor allem die Versuche, von kurzfristigen, auf privater Basis abgeschlossenen Verträgen (Bankenabkommen, Kammerabkommen) zu längerfristigen Handelsabkommen auf staatlicher Grundlage zu gelangen. Gleichzeitig ist man bestrebt, das Netz staatlicher Handelsvertretungen zu erweitern. Dabei gewinnt die Leipziger Messe an Bedeutung, weil man glaubt, dort eine besonders gute Operationsbasis für die politischen Zielsetzungen zu besitzen. Auch die intensive Be[S. 76]teiligung der „DDR“ bzw. ihrer Außenhandelsunternehmen am internationalen Messe- und Ausstellungswesen dient u.a. diesem Zweck. Im Perspektivplan bis 1970 ist eine überproportionale Steigerung der Außenhandelsumsätze vorgesehen. Hierin drückt sich die Erkenntnis aus, daß in Anbetracht der Erschöpfung der Arbeitskraftreserven eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik ohne Rationalisierung des eigenen Produktionsapparates mit Hilfe verbesserter außenwirtschaftlicher Beziehungen kaum möglich sein dürfte. In diesem Zusammenhang kommt auch der Vergabe und dem Erwerb von Lizenzen, Schutzrechten und technischer Dokumentation erhöhte Bedeutung zu. Die Bestrebungen der Außenwirtschaftsorgane sind jetzt vorrangig darauf gerichtet, die Lizenznahme zu verstärken und sie vor der Lizenzvergabe ökonomisch zu stimulieren. Und schließlich ist die Außenwirtschaftspolitik darauf gerichtet, durch Anwendung der Prinzipien des Neuen Ökonomischen Systems die A. in Mitteldeutschland effektiver zu gestalten. 6. Das Neue ökonomische System in der Außenwirtschaft Schrittweise sollen die Leitgedanken des Neuen Ökonomischen Systems auch in der A. verwirklicht werden. Alle Maßnahmen zielen darauf hin, die bisherige Trennung zwischen Binnen- und Außenmarkt aufzuheben, die A. effektiver zu machen und die bisher erforderlichen hohen Exportsubventionen abzubauen. Die getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen lassen sich folgendermaßen gliedern: a) Organisatorische Maßnahmen Umbildung der Außenhandelsunternehmen zu Verkaufsorganen der VVB; Einrichtung von Exportkontoren im Rahmen der Erzeugnisgruppen; Bildung eines wissenschaftlichen Beirats beim Außenwirtschaftsministerium. b) Planung und Leitung der Außenwirtschaft Ausrichtung der Planung und Führungstätigkeit des Ministeriums für Außenwirtschaft auf den volkswirtschaftlichen Nutzeffekt. Beschleunigung der Produktion von Erzeugnissen mit guter, Beschränkung der Produktion derjenigen mit negativer Devisenrentabilität bei gleichzeitiger Sicherung des staatlichen Außenhandelsmonopols. c) Wirtschaftliche Rechnungsführung --- System ökonomischer Hebel Das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung (Rechnungswesen) wird in den AHU weiterentwickelt. Seiner Durchsetzung dient ein System ökonomischer Hebel mit Preiszuschlägen und Preisabschlägen zur Gewährleistung der Exportrentabilität; Eigenerwirtschaftung der Betriebsmittel aus der Handelsspanne (früher Zahlung aus dem Staatshaushalt); Differenzierung der Handelsspanne nach Gesichtspunkten der Volkswirtschaft und der Außenwirtschaftspolitik. d) Ergebnisbeteiligung Gemeinsam werden die VVB und AHU am Außenwirtschaftsergebnis beteiligt, wobei zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Gewinnen unterschieden wird. Die Ergebnisbeteiligung erstreckt sich auch auf Valutaanrechte für Nichtbenutzung im Plan vorgesehener Valutamittel, bzw. zusätzliche Devisenerwirtschaftung. Die durch Gewinnbeteiligung erworbenen Mittel sollen sowohl zur Erhöhung des Prämienfonds als auch zum Erwerb von Lizenzen und zum Ausbau der Absatz- und Kundendienstorganisation verwendet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 68–76 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung
Außenwirtschaft (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als hochentwickeltes Industrieland mit schmaler Rohstoffbasis und großer Bevölkerungsdichte war Deutschland schon immer in beträchtlichem Maße auf seine außenwirtschaftlichen Beziehungen angewiesen. In noch stärkerem Maße gilt dies für die heute getrennten Teile Deutschlands. Der Export bildet die Voraussetzung, um die…
DDR A-Z 1969
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1969)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im Nov. 1947 (Deutscher Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZV dgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr. 61 wurde sie ebenfalls Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen sowie der Wirtschaftsberatung mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Die bis 1950 selbständigen ländlichen ➝Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert. Daher führte die Organisation vom 20. 1. 1950 bis 1954 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB bis 31. 5. 1963 von den staatlichen Kreiskontoren für landw. Bedarf und danach von deren Rechtsnachfolger, den Handelskontoren für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, versorgt werden. Zudem war die VdgB nach 1952 beauftragt, die Bildung von ständigen ➝Arbeitsgemeinschaften anzuregen und „aktiv am Kampf für die ‚sozialistische‘ Umgestaltung der Landwirtschaft teilzunehmen“. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungsgebühren er[S. 667]hoben. Im Laufe der Jahre wurden der VdgB eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Die Zwangskollektivierung „hat die VdgB nicht überflüssig gemacht, sondern … ihr neue, höhere Aufgaben gestellt … die gegenseitige Hilfe muß einen neuen, sozialistischen Inhalt bekommen“. Trotzdem ist der Mitgliederstand der VdgB seit dem Jahre 1956, in dem der Höchststand mit 641.022 Mitgl. erreicht wurde, rückläufig; er betrug 1964 noch 479.651 Mitgl. Über die weitere Entwicklung des Mitgliederstandes liegen keine Zahlenangaben vor. Gem. Beschluß der 8. Tagung des ZK der SED und der Zentralen Delegiertenkonferenz auf dem VI. Bauernkongreß im Dez. 1960 in Rostock sind der VdgB folgende „Schwerpunktaufgaben“ gestellt worden: die aktive Mithilfe zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und zur Steigerung der Marktproduktion; die Produktionshilfe für die LPG; im Rahmen der nationalen Bauernpolitik die „gründliche politische Überzeugungsarbeit, um alle Bäuerinnen und Jugendlichen als Mitglieder der LPG zu gewinnen“; im sozialistischen Dorf den sozialistischen ➝Wettbewerb zu organisieren; die Arbeit der Dorfakademien und der Dorfklubs zu organisieren und „den Sozialismus auf dem Lande zum Siege zu führen“. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 666–667 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte…
DDR A-Z 1969
Sport (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können. Durch die S.-Gemeinschaften der FDJ sollten viele Jugendliche dieser Organisation zugeführt werden. Die Zeit des Kommunal-S. endete mit der auf Initiative der SED durch die FDJ und den FDGB als Trägerorganisation erfolgten Gründung des „Deutschen Sportausschusses“ (DSA), der sich am 1. 10. 1948 in Berlin konstituierte. Schon vorher waren in den Ländern und Kreisen S.-Ausschüsse gebildet worden, die sich wie der DSA aus zuverlässigen Partei- und Staatsfunktionären zusammensetzten. Die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften wurden durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) nach sowjetischem Muster ersetzt. Diese wurden im Laufe der Jahre 1950/51 in gewerkschaftlichen S.-Vereinigungen (SV) entsprechend der Organisationsstruktur der Gewerkschaften zusammengefaßt. Als selbständige Organisationen hatten sie für die Werktätigen der jeweiligen Gewerkschaften das sportliche Leben zu organisieren. Es gab folgende 18 SV: SV Aktivist (Bergbau) SV Post (Postwesen) SV Aufbau (Bau-Industrie) SV Rotation (graphische Betriebe, Bühne, Film und Funk) SV Chemie (Chemie-Betriebe) SV Dynamo (Volkspolizei) SV Stahl (Hütten-Industrie und Verwaltung) SV Einheit (staatliche und kommunale Maschinenbau) SV Traktor (Land- und Forstwirtschaft) SV Empor (Handel und Versorgung) SV Turbine (Energiebetriebe) SV Fortschritt (Textil- und Leder-Industrie) SV Vorwärts (kasernierte Volkspolizei, Nationale Volksarmee) SV Lokomotive (Reichsbahn) SV Wismut (Wismut-Erzbergbau) SV Medizin (Gesundheitswesen) SV Wissenschaft (Universitäten und Hochschulen) SV Motor (metallverarbeitende Industrie) Das im Juli 1952 beim Ministerrat gegründete Staatliche Komitee für Körperkultur und S. wurde zur obersten staatlichen Instanz auf allen Gebieten des S. Die ebenfalls errichteten Bezirks- und Kreiskomitees nahmen in ihren örtlichen Zuständigkeitsbereichen die gleiche Stellung ein. Hierdurch konnte der „Arbeiter-und-Bauern-Staat seine Aufgabe, Hauptinstrument beim Aufbau des Sozialismus zu sein, im Bereich des S. verwirklichen und seiner kulturell-erzieherischen Funktion besser nachkommen“. Aufgaben des Komitees waren: Organisation und Kontrolle des S. auf der Grundlage der bestehenden Regeln und Bestimmungen, Schulung von Fachkräften, Herausgabe von Richtlinien und Anweisungen für die Körpererziehung an allen Lehranstalten, Regelung aller Investitionsangelegenheiten im Bereich des S., Förderung der internationalen Zusammenarbeit, der Mobilisierung der Sportler zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Vorschläge zur Verleihung der [S. 589]Titel Verdienter ➝Meister des S., Meister des S. und Verdienter ➝Arzt des Volkes. Dem Komitee gehören neben Vertretern des S. auch Funktionäre der FDJ, des FDGB, der Gesellschaft für S. und Technik (GST) und anderer Massenorganisationen sowie staatlicher Organe an. „Zur Verbesserung der Tätigkeit und Struktur der demokratischen S.-Bewegung“ wurde am 27./28. 4. 1957 der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) gegründet als „einheitliche, in sich geschlossene und der territorialen Struktur des Staates angepaßte sozialistische S.-Organisation“, die alle Sportler der „DDR“, mit Ausnahme der in der GST organisierten, erfaßt. Wie es in der Gründungsurkunde heißt, sieht der DTSB seine vornehmste Aufgabe darin, „unsere gesamte Bevölkerung, vor allem die Jugend, für Körperkultur und S. zu gewinnen, die allseitige Bildung und Erziehung gesunder und lebensfroher Menschen zu fördern, um damit den Aufbau unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung verwirklichen zu helfen“. Entsprechend der Verwaltungsgliederung (Verwaltungsneugliederung) entstanden 15 Bezirksorganisationen, die sich in Kreisorganisationen gliedern. Diesen gehören die S.-Gemeinschaften eines Kreises an. 14 der S.-Vereinigungen der Gewerkschaften gingen in dem DTSB auf. Ihre BSG wurden zu Grundorganisationen des DTSB. Lediglich die SV Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut blieben wegen ihrer Bedeutung und besonderen Struktur ihrer Trägerorganisationen bestehen. Sie erhielten den Status von Bezirksorganisationen des DTSB. Der aus 94 Mitgliedern bestehende Bundesvorstand des DTSB übernahm die Aufgaben des früheren DSA sowie eine Reihe von Funktionen des staatlichen Komitees für Körperkultur und S., zu dessen ständigen Mitgliedern der Präsident des DTSB (Manfred ➝Ewald) gehört. Das staatliche Komitee hat sich seitdem als zentrales staatliches Organ auf die Wahrnehmung der staatlichen Belange im Bereich von Körperkultur und S. zu konzentrieren. Die bisher bestehenden staatlichen Bezirks- und Kreiskomitees wurden aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden von den entsprechenden Vorständen des DTSB und den neugebildeten S.-Referaten bei den Räten der Bezirke und Kreise übernommen. Diese Strukturänderung wurde 1958 durch die Umbildung der zentralen S.-Sektionen in Sportverbände des DTSB, die von nun an „Deutscher … Verband“ hießen, ergänzt. Durch diese Neuorganisation sollte offenbar der Eindruck einer staatlich unabhängigen S.-Bewegung erweckt werden. In Wirklichkeit hat sich der Einfluß von Partei und Staat auf den S. nicht vermindert. Neben dem Ministerrat, dem das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. unterstellt ist, entscheidet das ZK der SED, Arbeitsgruppe S. und Körperkultur, unmittelbar über Organisation und Entwicklung des S. Die enge Verflechtung von S. und Politik wird auch durch die Tatsache bewiesen, daß alle maßgeblichen S.-Funktionäre zugleich wichtige Partei- und Staatsämter innehaben. So ist der Präsident des DTSB, Ewald, Mitglied des ZK der SED und Abgeordneter der Volkskammer, Reichert, der Vizepräsident des DTSB, gehörte von 1958 bis 1963 dem ZK der SED an. Auch die Fach-, Bezirks- und Kreisverbände sowie die einzelnen S.-Vereinigungen und S.-Klubs werden fast ausschließlich von Parteifunktionären geleitet. Der politische Charakter des S. ergibt sich auch aus den im Gründungsstatut des DTSB vom 28. 4. 1957 festgelegten Grundsätzen und Zielen. Hier heißt es u.a.: „Der DTSB nimmt aktiv am Aufbau des Sozialismus teil und wirkt für die Weiterentwicklung der sozialistischen Körperkultur. Der DTSB kämpft unter der Führung der Arbeiterklasse gemeinsam mit allen Patrioten in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage gegen die Todfeinde des deutschen Volkes, den Imperialismus und Militarismus. Der DTSB unterstützt die demokratischen und patriotischen Kräfte im westdeutschen S., die einen mutigen Kampf gegen den Mißbrauch des S. in Westdeutschland durch die Imperialisten und Militaristen führen. Der DTSB erzieht seine Mitglieder zu sozialistischem Denken und Handeln und bekämpft entschieden alle Formen der reaktionären bürgerlichen Ideologie, wie die demagogischen ‚Theorien‘ des Nur-Sportlertums und der ‚politischen‘ Neutralität des S. Der DTSB pflegt die unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion und zu den volksdemokratischen Ländern. Er löst seine Aufgaben auf der Grundlage des staatlichen S.-Programms ‚Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat‘.“ In dem neuen Statut vom 28. 5. 1961 sind diese politischen Formulierungen zwar aus [S. 590]Gründen der Tarnung gemildert worden, ohne daß sich aber an der politischen Zielsetzung des DTSB etwas geändert hat. Durch einen Beschluß des FDGB-Bundesvorstandes vom 10. 5. 1957 wurden die Gewerkschaften und die Betriebsgewerkschaftsleitungen verpflichtet, den DTSB durch Werbung für den S., Hilfe für den Massen-S. und für das demokratische und gesellige Leben in den BSG auch durch materielle Leistungen, die „in der Regel nicht weniger als 12 v. H. des im Betrieb verbleibenden Beitragseinkommens ausmachen“ sollen, zu unterstützen. Der DTSB hatte 1967 1.908.879 Mitglieder, darunter 757.947 Jugendliche unter 18 Jahren. 2. Leistungssport Besondere politische Bedeutung hat der Leistungs-S. Die „Sportler der DDR sollen durch Höchstleistungen die Überlegenheit der sozialistischen Ordnung über das kapitalistische System Westdeutschlands“ beweisen (Beschluß des DTSB vom 4. 8. 1958) „Sportler der DDR auf Siegespodesten bei Welt- und Europameisterschaften sind die beste Antwort an die Adresse der Bonner Alleinvertreter und Revanchisten“ („Berliner Zeitung“ v. 25. 7. 1967). Zur Förderung des Leistungs-S. ist 1954 die besondere Organisationsform der „S.-Clubs“ gebildet worden, deren Millionenetat vom DTSB getragen wird. In diesen S.-Clubs werden Spitzensportler ohne Rücksicht auf deren persönliche Belange an bestimmten Schwerpunkten zusammengezogen. In vielen S.-Arten sind auf diese Weise die sowjetzonalen Spitzensportler in wenigen S.-Clubs vereinigt. Zur Leistungssteigerung des Fußball-S. sowie zur verbesserten Nachwuchsförderung sind auf Beschluß des Präsidiums des DTSB seit dem 1. 1. 1966 einige „Fußballklubs“ gebildet worden. Die in den S.-Clubs konzentrierten Leistungssportler sind vom Regime bezahlte, nach dessen Plänen ausgebildete „Staatsamateure“, deren Aufgabe es ist, durch sportliche Erfolge „das Ansehen der DDR zu heben“. Sie sind in drei Leistungsklassen eingeteilt. Die Sportler der Kategorie K-3 werden nach Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Den K-2-Sportlern müssen die Betriebe wöchentlich 16 Stunden für das Training freigeben. Spitzensportler der Gruppe K-1 leben praktisch ausschließlich für den S. Sie sind nur zum Schein in der Verwaltung oder in volkseigenen Betrieben eingestellt. Ihr Gehalt wird dem Betrieb vom DTSB erstattet. Weitere regelmäßige finanzielle Zuwendungen erhalten die Sportler direkt vom DTSB. Für internationale Erfolge gibt es außerdem hohe Geldprämien, bei Länderkämpfen bis zu 1.000 M, bei Olympischen Spielen bis zu 7.000 M. Schließlich sind noch mit der Verleihung hoher Auszeichnungen, wie dem Vaterländischen Verdienstorden, jährliche „Ehrengelder“ von 1.000, 500 oder 250 M verbunden. Die Spitzensportler genießen auch alle sonstigen wirtschaftlichen Vorteile und Ehrungen der Angehörigen der privilegierten Klasse in der kommunistischen Gesellschaft. Das gilt besonders für die Angehörigen der S.-Clubs Vorwärts und Dynamo, die praktisch ohne dienstliche Verpflichtungen Scheindienstgrade in der Armee und der Polizei bekleiden und für ihre sportliche Tätigkeit im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.000 M monatlich verdienen. Als Gegenleistung müssen diese Staatsamateure nicht nur sportliche Siege „zum Ruhme der DDR“ erringen, sie sind außerdem verpflichtet, das notwendige sozialistische ➝Bewußtsein zu haben und sich für die politischen Ziele des „Arbeiter- und-Bauern-Staates“ einzusetzen. Das SED-Regime benutzt die Popularität der Spitzensportler für seine politische Agitation, indem es sie zu Erklärungen zu politischen Ereignissen nötigt. „Wir werden Bonn mit der Wahl der Kandidaten der Nationalen Front die richtige Antwort geben.“ Solche und ähnliche Erklärungen von Spitzensportlern, wie die des früheren Europameisters im Segeln in der Finn-Dinghi-Klasse, Bernd Dehmel, wurden vor den sog. Wahlen zur Volkskammer im Juli 1967 fast täglich in der Presse veröffentlicht. Im April 1967 stattete eine starke Delegation von Spitzensportlern dem SED-Parteitag einen Besuch ab. Zahlreiche Sportler ersuchten um Aufnahme in die Einheitspartei. 90 Olympiakandidaten des TSC Berlin gaben am 1. Mai 1967 das feierliche Gelöbnis ab, „alle Kraft für das steigende Ansehen der DDR einzusetzen“. „Mit der Übergabe von Kandidatenkarten an die Sportler, die vor dem VII. Partei[S. 591]tag der SED um Aufnahme in die Partei der Arbeiterklasse gebeten hatten, und der Nationalhymne klang der eindrucksvolle Appell aus“ („Berliner Zeitung“ v. 2. 5. 1967). Die mitteldeutschen Sportler haben vor allem in den letzten Jahren bedeutende Erfolge errungen. Insbesondere die Ruderer (seit 1965), Leichtathleten, Turner, Schwimmer, Handballer, Kanuten, Rennrodler und Skispringer zählen zur Weltspitze. Nach den zahlreichen Erfolgen bei den Europameisterschaften der Leichtathleten und der Schwimmer und den Weltmeisterschaften im Rudern im Jahre 1963 war das Jahr 1968 mit dem bemerkenswerten Abschneiden der DDR-Olympiamannschaft das bisher erfolgreichste S.-Jahr. 3. Sportklassifizierung und Auszeichnungen Die 1954 eingeführte S.-Klassifizierung ist eine Zusammenstellung von Leistungsnormen einzelner S.-Arten, die inzwischen mehrmals entsprechend dem internationalen Leistungsniveau überarbeitet worden ist. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungs-S. beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14–17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter die Leistungsklassen III, II, I und für Erwachsene eine Meisterklasse. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr wurden versuchsweise Klassifizierungsnormen in einigen S.-Arten aufgestellt. Wer die entsprechenden Leistungen erfüllt, erhält die Klassifizierungsnadel der jeweiligen Klasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird der Ehrentitel Meister des S. und für hervorragende Leistungen oder außerordentliche Verdienste der Titel Verdienter Meister des S. verliehen. Voraussetzung für die Verleihung dieser Ehrentitel ist außerdem aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Die Titel können auch für hervorragende Leistungen, „die einen wesentlichen Beitrag im Kampf der Deutschen Sportler für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands und gegen die imperialistischen und militaristischen Einflüsse im westdeutschen S. darstellen“, vergeben werden. Von 1953 bis 1966 sind 1.575 Sportler als Meister des S. und 645 als Verdiente Meister des S. ausgezeichnet worden. Weitere Auszeichnungen für hervorragende Dienste beim Aufbau der sozialistischen S.-Bewegung sind die Ehrennadel des DTSB und die 1958 als höchste Ehrung des DTSB gestiftete Ernst-Gruber-Medaille. 4. Leibeserziehung Der im Okt. 1950 in Leipzig eröffneten Deutschen Hochschule für Körperkultur obliegt als zentraler Lehr- und Forschungsstätte die Ausbildung von Turn- und Diplom-Sportlehrern, Trainern und Hochschullehrkräften im Direkt- und Fernstudium sowie die wissenschaftliche Erforschung aller Bereiche des S. Daneben gibt es S.-Akademien als „Einrichtungen der sozialistischen S.-Bewegung, die ihren Hörern sportwissenschaftliche Kenntnisse vermitteln, um ihre Leistungen zu verbessern und breite Kreise der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben des DTSB vertraut zu machen und sie in den Aufbau des Sozialismus einzubeziehen“. Zur Förderung des Leistungs-S. soll in den Schulen zu einem „akzentuierten S.-Unterricht“ übergegangen werden. Die Schüler sollen nicht mehr in vielen, sondern neben einer allgemeinen athletischen Grundausbildung nur noch in ein bis zwei S.-Arten unterrichtet werden, wobei besonders lokale Traditionen (z. B. Eishockey in Weißwasser, Ringen in Zwickau, Schwimmen in Rostock) berücksichtigt werden sollen. Der Förderung und Auswahl jugendlicher Talente dienen besonders die regelmäßig veranstalteten Kinder- und Jugend-Spartakiaden. Nach Kreis- und Bezirks-Spartakiaden fand im Juli 1966 in Ost-Berlin die „1. deutsche Jugend-Spartakiade“ statt, an der mehr als 13.000 Jugendliche teilnahmen. In vielen S.-Arten werden Kinder- und Jugendmeisterschaften abgehalten und offiziell Kinder- und Jugendrekorde geführt. Für sportbegabte Kinder und Jugendliche wurden schon 1952 die ersten der jetzt 15 „Kinder- und Jugendsportschulen“ errichtet, an denen nach dem Vorbild der SU die internatsmäßig untergebrachten Kinder je nach Alter 9 bis 13 Stunden in der Woche S.-Unterricht haben. Diese S.-Schulen dienen der systematischen Heranbildung von Spitzensportlern. [S. 592] 5. Massensportbewegung Die Massensportarbeit steht unter der von Ulbricht verkündeten Parole: „Jedermann an jedem Ort jede Woche einmal Sport.“ Träger des Massen-S. in den Betrieben sind die BSG, deren finanzielle Mittel von den Betrieben gemäß dem Betriebskollektivvertrag aufgebracht werden müssen. In der sog. Massensportbewegung zeigt sich ebenfalls eine besonders enge Verquickung von S. und politischer Beeinflussung. Aufgabe der „Demokratischen Massenorganisation“ DTSB ist es, in Verbindung mit dem FDGB und der FDJ „die Werktätigen zum Sozialismus zu führen“. Über den S. sucht die Partei vor allem die Jugendlichen für sich zu gewinnen. Die planmäßige Körpererziehung beginnt daher bereits unter den Kindern im vorschulischen Alter. Seit 1959 wird regelmäßig im Juni jeden Jahres eine „Woche der Jugend und der Sportler“ veranstaltet zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“. Neben Kultur- und S.-Veranstaltungen finden hier sog. Jugendforen statt, auf denen Partei- und Staatsfunktionäre über die sozialistische Entwicklung sprechen. Das „Deutsche Turn- und S.-Fest“ in Leipzig ist die größte Massensportveranstaltung. Zu seiner Vorbereitung sind die mehr als 100.000 Teilnehmer schon Monate vorher regelmäßig von den Betrieben und Schulen freizustellen, selbstverständlich unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Zur „Entwicklung massensportlicher Initiativen aller Jugendlichen sowie der Förderung des Nachwuchses und des Leistungs-S.“ werden vom Zentralrat der FDJ S.-Programme aufgestellt, deren wichtigster Teil die Kinder- und Jugend-Spartakiaden sind. Außerdem wurden 1967 touristische Orientierungsläufe, Luftgewehrschießen, moderne Dreikämpfe und ein „Cross der Jugend“ mit angeblich 500.000 Teilnehmern durchgeführt. Der Förderung des Wehr-S. dient das nach sowjet. Vorbild geschaffene S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“. Gepäck- bzw. Fußmarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist die Aufgabe der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für S. und Technik. 6. Internationale Sportbeziehungen und gesamtdeutscher Sportverkehr Auch über den S. sucht die „DDR“ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf völkerrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Seit der Gründung des DTSB wurden die Meisterschaften der „DDR“ als „Deutsche Meisterschaften“ ausgetragen und die Auswahlmannschaften „Deutsche Nationalmannschaften“ genannt. Mit diesen Bezeichnungen sollte „der Tatsache Rechnung getragen werden, daß die DDR der einzig rechtmäßige deutsche Staat ist und die S.-Organisationen der DDR die Besten des deutschen S. und seine Zukunft verkörpern“. Auch nach Einführung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ hat sich daran wenig geändert. Seitdem lauten die Bezeichnungen „Deutsche Nationalmannschaft der DDR“ und „Deutscher Meister der DDR“. In den Rekordlisten werden Leistungen westdeutscher Sportler nicht berücksichtigt. Nur „Deutsche Rekorde der DDR“ werden geführt. Dagegen führen die S.-Verbände der BRD gesamtdeutsche Rekorde mit den besten Leistungen der Sportler aus beiden Teilen Deutschlands. Es kommt daher häufig zu Meldungen von neuen „westdeutschen Rekorden“, die wegen besserer Leistungen mitteldeutscher Sportler in der BRD gar nicht als Rekorde geführt werden. Alle Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der BRD nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die „DDR“ bereit finden, für die Olympischen Spiele 1956, 1960 und 1964 gesamtdeutsche Mannschaften zu bilden. Vor den Olympischen Spielen 1960 kam es wegen der 1959 geschaffenen Flagge der „DDR“ zu den ersten großen Auseinandersetzungen bei der Bildung der gesamtdeutschen Mannschaft. Auf Anordnung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) wurde für die deutsche Mannschaft eine neue Olympia-Flagge — Schwarz-Rot-Gold mit den olympischen Ringen in Weiß — geschaffen, unter der auch die gesamtdeutschen Mannschaften der Leichtathleten und Ruderer bei inter[S. 593]nationalen Meisterschaften antraten. Die gesamtdeutsche Mannschaft für die Olympischen Spiele 1964 in Innsbruck und Tokio kam erst nach Überwindung größter Schwierigkeiten zustande. Die S.-Funktionäre der „DDR“ gaben nur widerwillig dem Druck des IOC nach. Die gesamtdeutsche Mannschaft wurde als Fiktion bezeichnet. In der Medaillenstatistik der SED-Presse wurden die Erfolge der „DDR“ getrennt von denen „Westdeutschlands“ und „West-Berlins“ aufgeführt und angebliche Äußerungen der Olympiasieger, daß sie die „Goldmedaillen für die DDR geholt“ hätten, wiedergegeben. Auf einem Regierungsempfang für die „Olympia-Mannschaft der DDR“ erklärte der 1. Stellvertreter des Vors. des Ministerrates, Stoph: „Wir richten den Appell an alle Sportler der Bundesrepublik und West-Berlins, sich für friedliche, gleichberechtigte und freundschaftliche Beziehungen zwischen den deutschen Sportlern, ausgehend von der Realität des Bestehens zweier selbständiger deutscher Staaten und West-Berlins, einzusetzen.“ Auf dem Kongreß in Madrid im Okt. 1965 gab das IOC, offenbar der deutschen Streitigkeiten müde, den politischen Argumenten der SED nach und beschloß, das NOK der „DDR“ unter der Bezeichnung NOK-Ostdeutschland als Vollmitglied aufzunehmen. Für die Olympischen Spiele 1968 in Grenoble und Mexiko wurden zwei deutsche Mannschaften zugelassen, die aber unter der Bezeichnung „Deutschland“ und „Ost-Deutschland“ unter der bisherigen Olympia-Flagge, mit einem gemeinsamen Emblem und mit einer Hymne („Freude, schöner Götterfunken“) antreten mußten. Trotz dieser Einschränkungen, die sie der Bevölkerung zu verheimlichen suchte, feierte die SED-Propaganda diesen Erfolg ihrer auf staatliche Anerkennung gerichteten Politik (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) als einen großen Sieg über den Anspruch Bonns, „alleiniger Vertreter Deutschlands zu sein“. Schon ein Jahr vorher hatte sich diese Entwicklung abgezeichnet, als der Verband der wichtigsten olympischen S.-Art, die Internationale Leichtathletik-Föderation, den DVfL als selbständiges Mitglied, jedoch ebenfalls unter der Bezeichnung Ost-Deutschland, aufgenommen hatte. Im November 1965 kam auch das Ende für die letzte gesamtdeutsche Mannschaft der Ruderer, als von der Internationalen Ruder-Föderation eine den beiden deutschen Olympiamannschaften entsprechende Regelung getroffen wurde. Um seiner Forderung auf eine selbständige Mannschaft Nachdruck zu verleihen, hatte sich der Rudersport-Verband der „DDR“ geweigert, Ausscheidungen für die gesamtdeutsche Vertretung durchzuführen. Bei den im Aug. 1965 in Duisburg veranstalteten Europameisterschaften der Ruderer hatten daher nur westdeutsche Ruderer die letzte gesamtdeutsche Mannschaft gebildet. Auf internationalen S.-Veranstaltungen in der BRD oder im westlichen Ausland hatten die Funktionäre der „DDR“ mit ihrer Forderung nach „gleichberechtigter Teilnahme“ unter der Bezeichnung „DDR“ mit eigener Flagge, Hymne und Emblem wiederholt Zwischenfälle provoziert. Während sie sich mehrfach mit ihren Forderungen durchsetzen konnten oder sich, wie z. B. bei der Weltmeisterschaft im Radfahren 1966 in der BRD, zu Kompromißlösungen bereit fanden, haben sie bei anderen Meisterschaften ihre Mannschaften unter Protest zurückgezogen, wie bei den Europameisterschaften im Freistilringen 1966 in Karlsruhe, bei den Biathlon-Weltmeisterschaften 1966 in Garmisch-Partenkirchen, den Weltmeisterschaften der Frauen im Volleyball in Japan 1967, den Rennschlitten-Europameisterschaften 1967 in Berchtesgarden und den vorolympischen Wettkämpfen in Mexiko 1966. Die Reaktion der kommunistischen Länder ist in solchen Fällen unterschiedlich. Verschiedentlich haben sie aus „Solidarität mit der DDR“ ebenfalls die Teilnahme an den S.-Veranstaltungen abgesagt, wie bei den Weltmeisterschaften der Frauen im Volleyball. Dagegen haben sich die Vertretungen der „sozialistischen Länder“ bei anderen Meisterschaften nicht durch die Abreise der „DDR-Mannschaft“ beeinflussen lassen. Die SED-Propaganda hat in solchen Fällen Schwierigkeiten, diese mangelnde Solidarität der befreundeten sozialistischen Staaten der Bevölkerung zu erklären, wie folgender Auszug aus dem „Neuen Deutschland“ vom 5. 2. 1966 beweist: „Die Mannschaften der anderen sozialistischen Länder hielten es übrigens mit Recht für besser, trotz der Brüskierung der DDR an dieser Weltmeisterschaft (Biathlon) [S. 594]teilzunehmen, da auf Grund der besonderen Lage eine drohende Spaltung dieses Weltverbandes höchstens im Sinne Bonns gelegen und weder dem S. noch der gemeinsamen Sache genützt hätte.“ Auch zur Absage von S.-Veranstaltungen ist es gekommen. So verzichtete der japanische Gewichtheber-Verband auf die Durchführung der ihm für 1967 übertragenen Weltmeisterschaften im Gewichtheben, weil der internationale Verband auf Drängen der „DDR“ darauf bestanden hatte, daß die Fahnen aller beteiligten Länder gehißt und alle Hymnen gespielt werden sollten. Am 12. Oktober 1968 beschloß das Internationale Olympische Komitee in Mexiko dem Nationalen Olympischen Komitee der „DDR“ volle Gleichberechtigung zuzuerkennen. Dieser Sachlage trug die Bundesregierung durch ihren Beschluß vom 18. Dezember 1968 Rechnung, der besagt, daß die Olympischen Spiele 1972 in München nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Statuten des IOC durchgeführt werden. Der S.-Verkehr mit der BRD wird von der SED für die eigene Propaganda ausgenutzt. Die Aufnahme von innerdeutschen S.-Beziehungen wird von seiten der „DDR“ häufig davon abhängig gemacht, daß der Partner in der BRD sich zu einer „Anerkennungserklärung“ bereit findet. Bei Begegnungen mit Sportlern der BRD soll über bestimmte aktuelle politische Fragen diskutiert, S.-Veranstaltungen mit westdeutschen Sportlern sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der eigenen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. Als Reaktion auf die Errichtung der Mauer in Berlin haben der Deutsche Sportbund und das NOK der BRD am 16. 8. 1961 beschlossen, den durch die Abschnürungsmaßnahmen unterbundenen gesamtdeutschen S.-Verkehr abzubrechen. Auch die internationalen S.-Beziehungen der „DDR“ sind durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 empfindlich gestört worden. Als Gegenmaßnahme gegen das in der „DDR“ seitdem bestehende Verbot von Westreisen für Privatpersonen hat das Allied Travel Board in West-Berlin den als Repräsentanten des SED-Regimes reisenden Sportlern grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedsstaaten der NATO verweigert. Bei vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland war daher die „DDR“ nicht vertreten. Erst im April 1964 sind diese Reisebeschränkungen weitgehend aufgehoben worden. Am 30. 10. 1965 hat der Deutsche Sportbund (DSB) beschlossen, den am 16. 8. 1959 abgebrochenen S.-Verkehr mit der „DDR“ wieder aufzunehmen. Der DSB ging bei diesem Beschluß von der Erwartung aus, daß die in der Sitzung in Madrid im Okt. 1963 getroffene Entscheidung des IOC, wonach West-Berlin in dem S. der BRD und Ost-Berlin in dem S. der „DDR“ aufgeht, von der „DDR“ respektiert und die Diskriminierung des West-Berliner S. aufhören würde. Seit Ende 1958 war von kommun. Seite versucht worden, durch Isolierung der West-Berliner Sportler und Boykott von S.-Veranstaltungen in West-Berlin die kommun. Drei-Staaten-Theorie auch auf dem Gebiet des S. durchzusetzen. Diese politische Kampagne gegen West-Berlin hatte z. B. im Frühjahr 1962 zum Boykott der vom Deutschen Tischtennis-Bund in West-Berlin veranstalteten Europameisterschaften durch die kommun. beherrschten Länder geführt. Die gleiche Haltung hatten die SED-Funktionäre bei den Verhandlungen über die gesamtdeutsche Olympia-Mannschaft für die Olympischen Spiele 1962 gezeigt. Erst durch eine Entscheidung des IOC, in der das Recht der westdeutschen S.-Verbände bestätigt wurde, in West-Berlin Ausscheidungskämpfe zu veranstalten, wurde die SED zum Nachgeben genötigt. Die Hoffnungen auf eine Änderung dieser Haltung sind bereits durch die Weigerung des sowjetischen Handball-Verbandes, zu den in West-Berlin angesetzten Spielen der Hallenhandball-Weltmeisterschaften der Frauen im Nov. 1965 anzutreten, enttäuscht worden. Ein weiteres Hindernis für einen wirklichen gesamtdeutschen S.-Verkehr ist die Furcht des SED-Regimes, viele Sportler könnten die Reisen nach Westdeutschland zur Flucht benutzen. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Spitzensportler trotz der vorher getroffenen sorgfältigen Auswahl und ungeachtet der vielen Vergünstigungen, die sie als „Repräsentanten der DDR“ genießen, die Gelegenheit von Wettkämpfen in der BRD oder im westlichen Ausland zur Flucht genutzt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 588–594 Spitzelwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SportarztSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können.…
DDR A-Z 1969
Entwicklungshilfe (1969)
Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1975 1979 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff wird in der „DDR“ offiziell selten verwendet. Nach der gültigen Sprachregelung ist E. lediglich eine „in den kapitalistischen Ländern gebräuchliche Bezeichnung“ (ökon. Lexikon, Bd. 1, S. 570). E. wird als „besondere Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ umschrieben. Dabei wird nach Ulbricht davon ausgegangen, daß „die beiderseitig vorhandenen günstigen ökonomischen Möglichkeiten erst dann vorteilhaft genutzt werden können, wenn die staatlichen Beziehungen normalisiert sind und Übereinstimmung in politischen Grundfragen besteht“ (Referat auf dem VII. SED-Parteitag). Nach der Auslegung dieses Referates durch den für E. in besonderem Maße zuständigen stellvertr. Ministerratsvors. Dr. Gerhard ➝Weiß „besteht also eine enge Wechselwirkung zwischen unserer Außenpolitik und unserer Außenhandelspolitik“. Weiß hob hervor: „Neben dem politischen Ziel steht für die DDR als zweiter Ausgangspunkt für die Erweiterung der Zusammenarbeit der ökonomische Nutzen“ (Referat i. d. Bergakademie Freiberg, publ. in „Die Hochschulstadt“, Freiberg, 10. 7. 1967). Im Gegensatz zur BRD leistet die „DDR“ E. nur an wenige Staaten: „Es ist nicht möglich, daß die DDR in den rund 80 Entwicklungsländern Initiativen zur Herstellung und zum Ausbau politischer und wirtschaftlicher Beziehungen ergreifen kann“ (Dr. Gerhard Weiß, a.a.O.). Entsprechend der von der SU und vom RGW erarbeiteten Linie werden Staaten bevorzugt, die den „nichtkapitalistischen Weg“ eingeschlagen haben. Da andererseits einige dieser Staaten Korrekturen ihres ursprünglichen Kurses vorgenommen oder radikale politische Veränderungen erfahren haben (so Ceylon, Guinea und Ghana, Indonesien), sind Rückwirkungen auf die E. und Schwankungen der Politik der E. sozialistischer Länder zwangsläufig. Konstante Partner bei der E. der „DDR“ bilden seit einem Jahrzehnt lediglich die VAR, Mali, Tansania (Sansibar), Algerien, Syrien, der Irak. Der Schwerpunkt liegt also eindeutig im arabischen Raum, vor allem seit dem Staatsbesuch Ulbrichts in der VAR 1966 (Kreditzusagen aufgestockt auf 25 Mill. Pfund Sterling) und dem arabisch-israelischen Konflikt vom Juni 1967. Die E. der „DDR“ beruht auf ökonomischem Gebiet in erster Linie auf der kreditierten Lieferung industrieller Ausrüstungen und Waren. Die überwiegend langfristigen Warenkredite werden von der Staatsbank der DDR bereitgestellt. Eine Vergabe von Kapitalkrediten findet grundsätzlich nicht statt, vor allem wegen des Fehlens einer konvertierbaren Währung. Bis Juni 1968 beläuft sich die Gesamtsumme von Warenkrediten der „DDR“ an Entwicklungsländer auf rd. 1,3 Mrd. M; davon dürften erst etwa 40 v. H. in Anspruch genommen worden sein. Ein Pro-Kopf-Vergleich weist 1967 eine Relation von 20 M („DDR“) zu 465 M (BRD) aus. Neben der wirtschaftlich-technischen E. gewährt die „DDR“ in größerem Umfang Unterstützung auf den Gebieten wissenschaftlich-kultureller Zusammenarbeit, der Zusammenarbeit im Erziehungs- und Gesundheitswesen und bei der Heranbildung wirtschaftlicher Fachkräfte aus Entwicklungsländern (Ausländerstudium). Parallel zum Deutschen Entwicklungsdienst (DED) der BRD wurde seit 1964 die Organisation der „Freundschaftsbrigaden“ aufgebaut. Diesen Brigaden, die vom Zentralrat der FDJ angeleitet werden, gehören vor allem Agronomen, Viehzüchter, Landmaschinentechniker, Bauspezialisten, Klempner, Elektriker und Angehörige ähnlicher Berufe an. Jede dieser Brigaden besteht aus 15 Mitgliedern im Alter von 20 bis 30 Jahren. Die Vorbereitungszeit in Intensivkursen beträgt drei Monate. Aus Teilveröffentlichungen der „DDR“-Presse ergibt sich, daß bis Mitte 1967 etwa 200 Entwicklungshelfer in solchen „Freundschaftsbrigaden“ tätig wurden. Einsatzländer waren: Algerien, Ägypten, Ghana, Mali, Tansania. (Außenwirtschaft, Außenpolitik, Auslandspropaganda, Freundschaftsgesellschaften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 171 Entstalinisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErbrechtSiehe auch: Entwicklungshilfe: 1975 1979 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff wird in der „DDR“ offiziell selten verwendet. Nach der gültigen Sprachregelung ist E. lediglich eine „in den kapitalistischen Ländern gebräuchliche Bezeichnung“ (ökon. Lexikon, Bd. 1, S. 570). E. wird als „besondere Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ umschrieben. Dabei wird…
DDR A-Z 1969
Steuern (1969)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Ähnlich wie in der westlichen Finanzwirtschaft wird auch durch die Polit[S. 611]ökonomie die St. definiert als „auf gesetzlicher Grundlage von natürlichen und juristischen Personen und von Personenvereinigungen zu erbringende, mit Eigentumswechsel verbundene einmalige oder laufende Pflichtleistung (in der Regel in Geldform) an staatliche Organe, der keine spezielle Gegenleistung gegenübersteht“ („ökonomisches Lexikon“, Bd. II, L–Z, Berlin [Ost] 1967, S. 737). Nach herrschender Lehre werden die Haupteinnahmearten des Staatshaushalts der „DDR“, die Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA), die Gewinnabführung und die Produktionsfondsabgabe, nicht zu den St. oder Abgaben im Sinne der obigen Definition gerechnet, da bei ihrer Überweisung an den Staat durch die volkseigenen Betriebe kein Eigentumswechsel stattfindet. Auf Grund des nahezu ausschließlichen staatlichen Eigentums an den Produktionsmitteln verfügt der Staat kraft seiner Eigentümerstellung über den größten Teil des Gesellschaftlichen ➝Gesamtprodukts und Nationaleinkommens. Daher finanziert der Staat nach Ansicht der Politökonomie seine Ausgaben überwiegend aus seinem „eigenen Einkommen“, d.h. durch das in der VEW geschaffene und realisierte „Reineinkommen“. Von diesem in den Betrieben geschaffenen Reineinkommen wird ein Teil durch ein „Drei-Kanäle-Abführsystem“ im Staatshaushalt zentralisiert. Bei der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Interpretation der PDA als Teil des „Reineinkommens“ darf allerdings eines nicht übersehen werden. Infolge der Einrechnung dieser Abgabe in die Verkaufspreise hat diese Haupteinnahmeart des Staatshaushalts gleichzeitig den Charakter einer den Verbrauch belastenden Umsatz-St. Bei den übrigen Einnahmearten des Haushalts handelt es sich um St., Gebühren und Beiträge. (Die Einnahmen der Sozialversicherung, die ebenso wie die Sozialversicherungsausgaben voll in den Staatshaushalt einbezogen werden, sowie einige sonstige rechnungstechnische Besonderheiten des mitteldeutschen Haushaltswesens, die die Haushaltssumme aufblähen, bleiben bei dieser Gliederung unberücksichtigt.) Je nachdem, welcher Eigentumsform die einzelnen Betriebe und Institutionen sowie deren Mitglieder angehören, werden diese in unterschiedlicher Weise bei der Mittelbeschaffung für den Haushalt herangezogen. Diese Unterschiedlichkeit in der Einnahmebeschaffung beruht einmal auf der verschiedenen (steuerlichen) Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen; zum zweiten aber auf dem immer noch nicht aufgegebenen Einsatz des St.-Systems als Instrument des Klassenkampfes. Soweit das St.-System bisher zur Beseitigung privatwirtschaftlicher Wirtschaftsformen und zur Ausschaltung privater Kapitalbildung benutzt wurde, blieben die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit unberücksichtigt. Die Gesamtzahl der leistungs- und abgabepflichtigen Betriebe, Einrichtungen und Personen teilt man zweckmäßigerweise in acht Gruppen ein: a) die volkseigenen Betriebe, b) die „sozialistischen Genossenschaften“ (u.a. LPG, Konsumgenossenschaften, BHG, PGH), c) die „einfachen Warenproduzenten“ (Handwerker, Einzelbauern, Einzelhändler), d) die „halbstaatlichen Betriebe“, e) private Betriebe und Bezieher von Einkommen auf Grund von Kapitalbesitz, f) Bezieher von „Arbeitseinkommen“ (einschließlich steuerbegünstigte „freischaffende Intelligenz“), g) Abgabepflichtige, die der St.-Pflicht bei den Gemeinde-St. unterliegen, und h) Abgabepflichtige, die zur Zahlung von Verbrauchssteuern verpflichtet sind. Nach der Ablösung der aus der Zeit vor 1945 überkommenen St. für die VEW durch die Einführung der PDA, Gewinnabführung und Handelsabgabe blieben für den volkseigenen Sektor der Wirtschaft nur noch die Grund-St. und die Kraftfahrzeugsteuer erhalten. Die Kraftfahrzeug-St. wurde für die Betriebe und Einrichtungen der VEW und die Haushaltsorganisationen durch die VO vom 16. 11. 1961 zum 1. 1. 1962 grundsätzlich aufgehoben (GBl. II, S. 505, sowie die DB zu dieser VO, S. 506). Für die Jahre 1962/63 mußten die VEB aber die an sich eingesparten Abgabebeträge noch an den Haushalt abführen. Die LPG zahlen bisher auf die Einkünfte der Genossenschaften selbst keine St. Zur Förderung dieser kollektiven Wirtschaftsform erhalten deren Mitglieder neben dieser allgemeinen Vergünstigung St.-Ermäßigungen, die bei der Einkommen-St. 25 v. H., bei der Umsatz-St. 75 v. H. und bei der Vermögens-St. 50 v. H. des Betrages ausmachen, den sie vor Eintritt in die LPG als Einzelbauern für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu entrichten hatten. Bei den LPG Typ III können bei einem teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf die Auszahlungen von „Bodenanteilen“ für den in die LPG eingebrachten Bodenbesitz die bereits ermäßigten St. der Genossenschaftsmitglieder im entsprechenden Verhältnis weiter vermindert werden. Bekommen die Mitglieder Bodenanteile ausbezahlt, so müssen sie häufig entweder an Stelle der oben genannten St.-Arten oder neben diesen eine Landwirtschaftssteuer zahlen. Die Genossenschaftsbauern der LPG Typ~I und II zahlen ferner nur 75 v. H. und die vom Typ III sogar nur 25 v. H. der normalerweise erhobenen Grund-St. Bei den Konsumgenossenschaften, BHG, Molkereigenossenschaften und bestimmten Genossenschaften innerhalb der „Vereinigung gegenseitiger Bauernhilfe“ (VdgB) werden Abgaben sowohl von den Einkünften der Genossenschaften selbst als auch von den Einnahmen ihrer Mitglieder erhoben. Die genannten Genossenschaftstypen haben eine Gewinn- und eine Umsatz-St. zu zahlen. Als Bemessungsgrundlage für die Gewinn-St. dient das entsprechend den Richtlinien des Rechnungswesens für die jeweilige Gruppe der Genossenschaften ermittelte „Jahresbetriebsergebnis“. Der St.-Satz beträgt bei den Konsumgenossenschaften 15 v. H. des Gewinns aus eigener Wirtschaftstätigkeit und 75 v. H. der Einnahmen aus dem Kommissionshandel. Die Molkereigenossenschaften müssen 55 v. H. des Gewinns als St. abführen. Für die BHG gilt ein gestaffelter Tarif. Dieser Tarif sieht bei 5.000 M Jahresgewinn einen St.-Satz von 5 v. H. und über 52.000 M einen St.-Satz von 15 v. H. vor. Zwischen diesen beiden Extremwerten liegen die einzelnen St.-Satzstaffelungen. Abgesehen von den Molkereigenossenschaften müssen alle genannten Genossenschaftstypen eine Umsatz-St. zahlen. St.-Objekt ist der Wert der [S. 612]umgesetzten Waren und Dienstleistungen; Bemessungsgrundlage der Jahresumsatz. Bei den Konsumgenossenschaften beträgt der St.-Satz 1,38 v. H. für den eigenen Umsatz und 2 v. H. für den Umsatz im Kommissionshandel. Die BHG zahlen 1 v. H. des Umsatzerlöses aus dem Absatz von Waren und 3 v. H. des Umsatzerlöses für die Durchführung von Dienstleistungen als St. Neben der Gewinn- und Umsatz-St. müssen diese Genossenschaften noch Grund-St. (in Höhe von 1 v. H. der Bruttobilanzwerte der Grundstücke und Gebäude) und Kraftfahrzeug-St. zahlen. Die Konsumgenossenschaften sind zudem noch beim Erwerb von Grundstücken zur Zahlung einer Grunderwerb-St. verpflichtet. Die PGH entrichten seit dem Gesetz vom 30. 11. 1962 eine Gewinn- und eine Umsatz-St. (GBl. I, S. 119). Die Gewinn-St. wird auf der Grundlage des Betriebsergebnisses der Genossenschaft am Ende des Rechnungsjahres an Hand einer St.-Tabelle bemessen. Ausgangsgröße für die Ermittlung der St.-Schuld an Hand der von 2 v. H. bis 45 v. H. gestaffelten Sätze ist der Gewinn je Mitglied der Genossenschaft. Mit der Neuordnung der Besteuerung der PGH 1962 wurden diese ab 1. 1. 1963 von der Zahlung einer Körperschafts-St., Grunderwerb-St., Kapitalertrags-St. und Erbschafts-St. befreit. Die Mitglieder der PGH unterliegen mit ihrem Einkommen aus ihrer Tätigkeit in der Genossenschaft einer speziellen „St. der Mitglieder in der PGH“. Die Einnahmen für die in der Genossenschaft geleistete Arbeit werden unterschiedlich besteuert je nachdem, ob es sich um Leistungsgrund- und Zeitvergütungen oder um Mehrleistungsvergütungen handelt. Gewinnausschüttungen an die Mitglieder der PGH werden mit 10 v. H. versteuert. Seit dem mit Wirkung vom 1. 4. 1966 in Kraft getretenen „Gesetz über die Besteuerung der Handwerker“ zahlen die Einzelhandwerker eine Gewinn-St., eine Lohnsummen-St. und eine Umsatz-St. (GBl. I, S. 71, sowie die DB zu diesem Gesetz, GBl. II, S. 183, Handwerkssteuer). Außerdem sind sie zur Zahlung von Grund- und Kraftfahrzeug-St. verpflichtet. Einzelhändler, Gastwirte und Handwerker mit Einzelhandelstätigkeit, die mit dem staatlichen und genossenschaftlichen Handel einen Kommissionsvertrag geschlossen haben, unterliegen einer besonderen „St. des Kommissionshandels“. Besteuert wird der Gewinn aus dem Kommissionshandel (im Kalenderjahr erzielter Überschuß der Provision über die Handelskosten vermindert um die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung). Die Mitarbeit des Ehegatten wird durch einen Freibetrag, um den der Überschuß (Gewinn) zu kürzen ist, berücksichtigt. Der St.-Tarif entspricht in etwa dem Lohnsteuertarif (St. vom Arbeitseinkommen). Umsatz-St. und Gewerbe-St. brauchen die Kommissionshändler nicht zu bezahlen. Bei einem Betriebsvermögen von über 2.000 M und Grundstückseigentum wird noch eine Vermögens-St. erhoben. Die Betriebe mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe) zahlen ähnlich den privaten Wirtschaftsunternehmen, wenn auch mit bestimmten Vergünstigungen, eine Gewerbe-St., teilweise noch eine Beförderungs-St., eine Umsatz-St., Grund-St. und Kraftfahrzeug-St. sowie Verbrauchsabgaben. Die Vergütungen der mitarbeitenden privaten Komplementäre in halbstaatlichen Betrieben werden wie die Arbeitseinkommen der Lohnempfänger (Lohn-St.) besteuert. Die den privaten Gesellschaftern zufließenden Gewinnanteile unterliegen der Einkommen-St. Für ihren Anteil am Betriebsvermögen haben die privaten Gesellschafter Vermögens-St. zu zahlen. Der auf die staatliche Beteiligung entfallende Gewinnanteil wird an das zuständige Finanzorgan abgeführt. Die vereinzelt noch bestehenden privaten Kapitalgesellschaften zahlen eine Körperschafts-St. auf den steuerpflichtigen Gewinn. Der Tarif steigt stark progressiv an bis zu einem Höchstsatz von 95 v. H. bei einem Jahresgewinn von 250.000 M. Für den an sie ausgeschütteten Gewinn müssen die Aktionäre noch einmal Einkommen-St. zahlen (Doppelbesteuerung). Die Körperschafts-St. spielt kaum noch eine Rolle, da die Kapitalgesellschaften bis auf wenige Ausnahmen in Personengesellschaften und Einzelbetriebe umgewandelt wurden, bei denen dann der Gewinn der Einkommen-St. unterliegt. Ferner zahlen die privaten Unternehmer Gewerbe-St. St.-Gegenstand ist der Gewerbebetrieb. Besteuerungsobjekt sind das Vermögen (Gewerbekapital) und die Einkünfte (Gewerbeertrag). Die Gewerbe-St. ist im Gegensatz zur BRD, wo sie die wichtigste Gemeinde-St. ist, eine Republik-St. Außerdem müssen die privaten Eigentümer Vermögen-St. zahlen. Die Vermögen-St. ist eine Personen-St. Die Sätze richten sich nach der Größe des Gesamtvermögens. Ausgenommen von der Vermögen-St. sind Spareinlagen, der Besitz an Wohnungsbauobligationen (Wertpapiere) und für 10 Jahre der Wertzuwachs durch die Schaffung privaten Wohnraums. Der Wert des Vermögens wird gemäß den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ermittelt. Bis 25.000 M sind 0,5 v. H., von 25.000 bis 500.000 M sind 1,5 v. H. und über 500.000 M sind 2,5 v. H. des Vermögenswertes als Abgabe zu entrichten. Zur Verhinderung staatlich unerwünschter privater Vermögensbildung werden Erbschaften und Schenkungen mit einer stark progressiven Erbschafts- und Schenkungs-St. belegt. Freibeträge gibt es für den überlebenden Ehegatten und für die Kinder. Die wichtigste St. im privatwirtschaftlichen Bereich ist die Einkommen-St. Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten (z. B. aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit usw.) unterliegen einer hohen St.-Progression. Ausgenommen von dieser harten Form der Besteuerung sind Angehörige der freischaffenden Intelligenz (Schriftsteller, Ärzte, Architekten, dagegen nicht Rechtsanwälte, Steuerberater u.ä. Selbständige), die nach einem Vorzugstarif im Rahmen der Besteuerung des Arbeitseinkommens (nicht zu verwechseln mit der Einkommen-St.) besteuert werden. Von der Einkommen-St. getrennt ist die St. vom Arbeitseinkommen (darunter die Lohnsteuer). Als Arbeitseinkommen zählen der Gesamtbetrag der innerhalb eines Jahres erzielten Lohneinkünfte und die Einkommen der steuerlich begünstigten freiberuflich Tätigen. Der über die festgelegte normative Entlohnung für besondere Leistungen zusätzlich gezahlte Lohn (Mehrleistungslohn) und die tariflich verankerten Prämienzahlungen werden mit einem proportionalen St.-Satz von 5 v. H. [S. 613]belegt. Prämien aus dem Prämienfonds, die an die Arbeitnehmer in Anerkennung überdurchschnittlicher individueller und kollektiver Leistungen im sozialistischen Wettbewerb, in der Neuererbewegung sowie als Jahresendprämien auf Grund der Erfüllung und Übererfüllung der Aufgaben der staatlichen Pläne gezahlt werden, sind steuerfrei. Die St. vom Arbeitseinkommen bemißt sich nach der Höhe der Einnahmen nach Abzug der berufsbedingten Ausgaben, der Anrechnung außergewöhnlicher Belastungen sowie unter Berücksichtigung des Familienstandes, des Alters und der Kinderzahl (Einteilung der St.-Pflichtigen in St.-Klassen mit jeweils besonderen St.-Tarifen). Bei vergleichbaren Einkommen sind die St.-Sätze für das Arbeitseinkommen grundsätzlich niedriger als die bei der Einkommen-St. Die Lohn-St. der Lohn- und Gehaltsempfänger wird im Lohnabzugsverfahren eingezogen. Der für die steuerbegünstigten freiberuflichen Einkünfte gültige St.-Satz beträgt in der Regel 20 v. H. der Einnahmen. Den Gemeinden wurden für ihre speziellen Aufgaben das Einzugsrecht und die Verwendung der Einkünfte aus folgenden St. und Abführungen zugebilligt (Gemeinde- oder Kommunal-St.): a) Grund-St., b) Kraftfahrzeug-St, c) Vergnügungs-St., d) Kino-St., e) Hunde-St. und f) sonstige Gemeindeeinnahmen (z. B. Gebühren, Beiträge, Kurtaxe, Kulturabgabe). Detaillierte Angaben über den Anteil der einzelnen St.-Arten an den Gesamteinnahmen des Haushalts können nicht vorgelegt werden, da ebenso wie in den anderen kommunistischen Ländern der Staatshaushalt Geheimsache ist. In den meisten westlichen Ländern wird dagegen der jährliche Haushaltsplan zur Beschlußfassung durch das Parlament und zur Kontrolle der Regierung nahezu in allen Einzelheiten veröffentlicht. In den Jahren 1960 bis 1963 betrug der Anteil der „Ist-Einnahmen aus der VEW“ (die sich bis auf einen verschwindend kleinen Betrag aus dem Aufkommen aus der PDA und der Gewinnabführung zusammensetzen) nicht ganz drei Viertel der Gesamteinnahmen des Haushalts. Nach den Haushaltsplänen für 1964 und 1965 sollten knapp zwei Drittel der Gesamteinnahmen durch die Abführungen aus der VEW aufgebracht werden. Nicht ganz vier Fünftel der Haushaltseinnahmen aus der VEW wurden im Durchschnitt in dieser Zeit durch die PDA aufgebracht. Das St.-Aufkommen der privaten Wirtschaft betrug 1963 bis 1965 etwa um 3 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen. Der Anteil der Lohn-St. an den Gesamteinnahmen ist infolge der hohen Umsatzsteuerbelastung durch die PDA geringer als in der BRD. Er betrug in den Jahren 1963 bis 1965 zwischen 2 und 5 v. H. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 610–613 Stern der Völkerfreundschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFBSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Ähnlich wie in der westlichen Finanzwirtschaft wird auch durch die Polit[S. 611]ökonomie die St. definiert als „auf gesetzlicher Grundlage von natürlichen und juristischen Personen und von Personenvereinigungen zu erbringende, mit Eigentumswechsel verbundene einmalige oder laufende Pflichtleistung (in der Regel in Geldform) an staatliche Organe, der keine spezielle Gegenleistung…