DDR A-Z 1969

Entfremdung (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei. Politisch ist die Diskussion um den Begriff der E. deshalb von Bedeutung, weil in ihr die Forderungen der osteuropäischen Intelligenz sichtbar werden, endlich auch im kulturellen Bereich Reformen zuzulassen. Historisch sind Konzeption und Begriff der E. vor allem von Rousseau, Fichte, Hegel, Schelling, Feuerbach und Marx ausgebildet worden. E. geht jedoch letztlich auf gnostische und orphisch-platonische Vorstellungen zurück. In zahlreichen naturrechtlichen Vertragstheorien steht der Begriff der E. für den Verlust bzw. die Übertragung der ursprünglichen Freiheit an eine durch Vertrag entstandene Gesellschaft. Besonders der junge Marx hat, im Anschluß an Hegel, den ökonomischen und politischen Kern der E. des Menschen herausgearbeitet: Dem Arbeiter ist seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit entfremdet (Arbeit). Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin. Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet für Marx nicht nur die Individualität des Menschen, sondern auch die der Dinge. Für Marx trifft die durch die Arbeitsteilung bedingte E. nicht nur den arbeitenden Menschen, sondern „Herrn“ und „Knecht“ gleichermaßen und damit die gesamte Menschheit. Die E. ist der Ausdruck einer konfliktgeladenen Welt. Sie manifestiert sich in der Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen, in Stadt und Land, in Kopfarbeiter und Handarbeiter. Die E. kann deshalb letztlich nur aufgehoben worden durch die universale Revolution. In der marxistischen Philosophie der Gegenwart lassen sich heute zwei Gruppen hinsichtlich des E.-Problems unterscheiden: die Revisionisten (Ernst Fischer, Wolfgang Heise, Georg Klaus), die behaupten, daß der Mensch auch in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das „Wertgesetz“ seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander existierten, neben dem Staatseigentum etwa das Genossenschaftseigentum, solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In der marxistischen Philosophie der letzten Jahre ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, verengt worden. Der Technikphilosoph Georg Klaus (Ost-Berlin) unterscheidet zwischen gesellschaftlicher und technischer E. „Die gesellschaftliche E. des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische E. hängt mit dieser gesellschaftlichen E. zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische E. des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche und gei[S. 170]stige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen“ (Georg Klaus, „Kybernetik in philosophischer Sicht“, 2. Aufl., S. 430). Klaus hat neben der angegebenen Differenzierung Marx' Begriff der E. auch als „Entäußerung“ im Sinne Hegels gefaßt. Entäußerung wird als eine Form der unendlichen schöpferischen Lern-)Möglichkeit des Menschen begriffen (Kybernetik). Die Revisionisten haben mit Hilfe des Begriffs der E. die bürokratischen Erstarrungen des Parteiapparates der SED zu kritisieren gesucht. Die Dogmatiker (Alfred Kurella, E. M. Sitnikov, T. I. Ojzerman) behaupten dagegen, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der „sozialistischen Gesellschaft“ noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die „sozialistische Gesellschaft“. Ferner ist nach Ansicht der Dogmatiker der Begriff der E. eine „historische Kategorie“ und somit nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung anzuwenden. Erscheinungen des Personenkults und Entartungen der Bürokratie seien mit diesem Begriff nicht zu erfassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 169–170 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entnazifizierung

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei.…

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Forschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die wichtigsten Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die ökonomische F. einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ arbeiten die Leitungsinstanzen. Die Staatliche Plankommission konzentriert sich, ausgehend von den Hauptentwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik u.a. auf eine „prognostisch begründete und hocheffektive volkswirtschaftliche Strukturpolitik, die Gestaltung und Entwicklung des ökonomischen Systems des Sozialismus und die Schaffung des dafür notwendigen wissenschaftlichen Vorlaufes“. Für die Koordinierung der ökonomischen F. auf dem Gebiet der sozialistischen Wirtschaft ist der Beirat für ökonomische F. bei der Plankommission verantwortlich. Er konzentriert die ökonomische F. auf die Sicherung des notwendigen wissenschaftlichen Vorlaufes und orientiert die Wirtschaftswissenschaftler auf die aktive Mitarbeit an der Lösung volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben. Universitäten, Hochschulen, Institute mit Hochschulcharakter, Akademien, F.-Institute und Gruppen der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe haben dem Beirat die zur Bearbeitung vorgesehenen ökonomischen F.-Themen zur Bestätigung einzureichen. Der Plankommission untersteht auch das am 1. 10. 1963 errichtete Zentralinstitut für Information und Dokumentation. Es ist das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum der gesamten Informations- und Dokumentationstätigkeit auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technik und Ökonomie. Der Forschungsrat der DDR ist ein zentrales Organ des Ministerrates und das höchste beratende Gremium für alle Fragen der naturwissenschaftlichen und technischen F., das seit dem 1. 9. 1966 auch die Aufgaben des Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie wahrnimmt. Zur Durchführung der dem Forschungsrat übertragenen Arbeiten bedient er sich eines Systems von Gremien, das aus den Gruppen mit den ihnen zugeordneten Zentralen Arbeitskreisen für Forschung und Technik (ZAK), den Sektionen der drei Ostberliner Akademien (Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche Bauakademie), den Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissen[S. 216]schaft beim Ministerium für Gesundheitswesen besteht. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für komplexe Gebiete von Wissenschaft und Technik Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK erhalten weitgehende Unterstützung von den Organen der Kammer der Technik. Diese Gliederung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können; eine gründliche prognostisch-analytische Arbeit soll die Grundlagen für langfristige Entscheidungen des Ministerrates, der Staatlichen Plankommission und anderer zentraler Organe schaffen. Das am 13. 7. 1967 gebildete Ministerium für Wissenschaft und Technik übernahm die Aufgaben des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik; es ist für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Arbeit des Forschungsrates verantwortlich und nutzt dessen wissenschaftliche Kapazität für die Durchsetzung einer einheitlichen wissenschaftlich-technischen Politik. Dem ebenfalls am 13. 7. 1967 geschaffenen Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen obliegen die einheitliche Planung und Leitung des Hoch- und Fachschulwesens sowie die Weiterentwicklung der wissenschaftlich-technischen Aus- und Weiterbildung und der wissenschaftlichen Bildungsstätten. An der Perspektivplanung der F. wirkt auch die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) mit ihren Sektionen und Instituten maßgeblich mit, insbesondere die Forschungsgemeinschaft der naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Institute, die an der Ausarbeitung des Perspektivplanes der naturwiss. F. bis 1970 beteiligt ist. Die Zahl der von der Forschungsgemeinschaft bearbeiteten Themen, die zu den F.-Komplexen des Planes der naturwiss. F. gehören, betrug 1967 862, die sich auf folgende Fachbereiche verteilten: Physik (521), Reine und Angewandte Chemie (156), Organische und Biologische Chemie (86), Medizin (99). 74,3 v. H. aller Themen gehörten zu den F.-Komplexen des Planes für die naturwiss. F. Auf die Wissenschaftsdisziplinen dieses Planes entfielen folgende Anteile: Chemie 34,5 v. H., Physik 30,7 v. H., Biologie und Medizin 18,6 v. H., Technik 12,4 v. H., Mathematik 3,8 v. H. Bereits 1965 bestanden zwischen 35 Einrichtungen der Forschungsgemeinschaft und Industriebetrieben 247 Verträge. 2. Forschungsschwerpunkte Im „Gesetz über den Perspektivplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR bis 1970“ werden die Hauptrichtungen genannt, auf die die Kapazitäten der naturwiss. Grundlagen-F. zu konzentrieren sind: u.a. die festkörper-physikalische F., Entwicklung hochwertiger Plaste, Elaste und Synthesefasern. Die F. soll stärker auf die wiss. Durchdringung der Produktion und die Entwicklung kostensparender hochproduktiver Technologien und Verfahren eingestellt werden. Der ökonomischen F. wird aufgegeben, den wiss. Vorlauf für das ökonomische System des Sozialismus und die Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze zu schaffen und gemeinsam mit der naturwiss.-techn. F. dazu beizutragen, die wiss. Grundlagen für eine weit vorausschauende Strukturpolitik und die Strukturentscheidungen zu erarbeiten (Untersuchungen über die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung in der Planung nach strukturentscheidenden Haupterzeugnissen und Erzeugnisgruppen, Untersuchungen, die zur Erhöhung der Wirksamkeit des Systems ökonomischer Hebel beitragen). Es wird gefordert, die Industrie-F. unter Einbeziehung der Vertrags-F.mit Instituten der Akademien, Universitäten und Hochschulen weiter zu entwickeln, die Überleitungszeit der F.-Ergebnisse in die Produktion zu verkürzen, die wiss. Arbeiten der Universitäten und Hochschulen durch vertragliche Beziehungen mit der Wirtschaft auf die Schwerpunkte der Volkswirtschaftspläne zu konzentrieren, das Ausbildungsniveau der Studenten durch praxisverbundenes Lernen zu erhöhen. 1965 bestanden in der „DDR“ 1800 F.- und Entwicklungsstellen mit 87.000 Beschäftigten. Über die Hälfte dieser Einrichtungen beschäftigten nur bis zu 10 Personen, 43 v. H. nur bis zu 5 Personen. Die Zahl der F.-Themen belief sich 1965 auf [S. 217]17.300. Dahinter verbirgt sich eine thematische und kräftemäßige Zersplitterung, die Ulbricht auf einem Seminar des ZK der SED und des Ministerrates für leitende Kader der Partei, des Staates und der Wirtschaft im Herbst 1967 scharf kritisierte. Auch die lange Bearbeitungsdauer der F.-Themen fordert immer wieder den Unwillen der Parteiführung heraus, ein Mangel, der sowohl auf „Unzulänglichkeiten“ oder „Mittelmäßigkeiten“ in der Leitung der Akademie- und Universitätsinstitute als auch auf „überlebten Individualismus“ und „Einzelgängertum“ zurückgeführt wird. Ulbricht forderte daher die Ausarbeitung einer exakten Konzeption der Schwerpunkte für die Strukturpolitik der Wissenschaftsorgane, die F. und Lehre einschließt. Seit Ende 1967 ist die Bildung größerer, in sich geschlossener F.-Komplexe an den Universitäten und Hochschulen zu beobachten. Auf dem Leibniz-Tag 1968 erklärte der Vizepräsident der DAdW, Prof. Klare, daß es im Vollzug der Akademiereform darauf ankomme, die Akademie aus einer gelehrten Gesellschaft mit zugeordneten Forschungseinrichtungen zu einer modernen Forschungsgemeinschaft umzugestalten, die aufs engste mit den Erfordernissen des sozialistischen Gesellschaftssystems verbunden sei. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 215–217 Formgestaltung, Industrielle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschungsgemeinschaft

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die wichtigsten Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die ökonomische F. einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auf der „Grundlage des Programms…

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Staatssicherheitsdienst (1969)

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des sowjet. MGB. Er stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner vielen Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der „DDR“ gegen dem SED-Regime unerwünschte Regungen geheimpolizeilich zu „sichern“. Mit seiner in den Postämtern tätigen Stelle „12“ durchleuchtet er planmäßig die ein- und abgehende Post und wertet sie aus. — Am 7. 2. 1965 betonte Mielke (im „Neuen Deutschland“), die Tätigkeit des SSD sei „in erster Linie darauf ausgerichtet, vorbeugend zu wirken“. Daneben betreibt der SSD Spionage, Sabotage, Diversion und Zerstörung in West-Berlin, in der BRD und z. T. auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS., die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d.h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die BRD hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb Mitteldeutschlands. Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde [S. 607]eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS. obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabt. VIII Planung und Ausführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der rd. 1.500 Angehörigen des MfS., ohne das 4.000 Mann starke Wachregiment des MfS. Dies trägt seit 15. 12. 1963 den Namen „Dserschinsky“, den Namen des Begründers der Geheimpolizei der SU (Tscheka). Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 606–607 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverbrechen

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des…

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Rechtsanwaltschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen wird die gesellschaftliche Funktion der R. und das inzwischen erreichte Entwicklungsstadium gekennzeichnet. Schon nach dem V. Parteitag der SED im Jahre 1958 war in einer „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ als Aufgabe der R. bezeichnet worden, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“. Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen [S. 512]Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwalskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen“. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s. o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u.a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entsprach den Beschlüssen des V.~Parteitages der SED. Nunmehr bestimmt der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, daß die Rechtsanwälte „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beitragen. Zu dieser Aufgabe gehört auch die „Erläuterung des sozialistischen Rechts“. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der R. obliegt dem Ministerium der Justiz (Justizverwaltung). Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen in den Westen geflüchtet. In der „DDR“ (einschließlich Ost-Berlins) gibt es zur Zeit 630 Rechtsanwälte, das ist weniger als die Hälfte der in West-Berlin zugelassenen Rechtsanwälte (ca. 1.300); in der BRD amtieren 18.228 Rechtsanwälte. Von den Rechtsanwälten in Mitteldeutschland gehören 461 den Kollegien an, während 169 ihren Beruf noch frei als sog. „Einzelanwälte“ ausüben. Diesen Einzelanwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). Am 1. 9. 1967 nahm in Ost-Berlin das „Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen“ seine Tätigkeit auf (AO vom 18. 8. 1967 — GBl. II, S. 663). Dieses Büro ist den in verschiedenen Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet und kann als ein Rechtsanwaltskollegium besonderer Art bezeichnet werden. Es befaßt sich nicht mit Strafsachen, sondern soll auf zivil-, handels-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet tätig werden in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen der „DDR“ in anderen Staaten und West-Berlin und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der „DDR“. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 511–512 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsauskunftsstelle

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen…

DDR A-Z 1969

1969: C, D, E

Calbe Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Christliche Friedenskonferenz Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille COMECON Computer Correns, Erich, Prof. Dr. Cottbus Credo, Renate Crimmitschau Dahlem, Franz DAL Dallmann, Fritz Dallmann, Herbert, Prof. DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR DDR DEFA Demarkationslinie (DL) Demokratie Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Denkmalschutz Dessau Deuscher, Karl Deutrans Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsch-Britische Gesellschaft Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft Deutsche Akademie der Künste Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) Deutsche Bauakademie (DBA) Deutsche Bauernbank Deutsche Bücherei Deutsche Bundesrepublik Deutsche Demokratische Republik Deutsche Fotothek Deutsche Grenzpolizei Deutsche Handelsbank AG Deutsche Handelszentralen (DHZ) Deutsche Historikergesellschaft Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Investitionsbank (DIB) Deutsche Künstler-Agentur Deutsche Liga für die Vereinten Nationen Deutsche Militärbibliothek Deutsche Notenbank (DN) Deutsche Post Deutscher Bauernkongreß Deutscher Bibliotheksverband Deutscher Buch-Export und -Import (DB) Deutsche Reichsbahn Deutscher Friedensrat (seit Mitte 1966 auch „F. der DDR“) Deutscher Jugendring Deutscher Kulturbund Deutscher Schriftstellerverband Deutscher Städte- und Gemeindetag Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) Deutscher Volkskongreß Deutscher Volksrat Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) Deutsches Armeemuseum Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen Deutsche Seereederei Deutsches Institut für Berufsbildung Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsche Versicherungs-Anstalt Deutsche Volkspolizei Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA) Deutsche Wirtschaftskommission Deutsch-Französische Gesellschaft Deutsch-Italienische Gesellschaft Deutschland Deutschlandplan des Volkes Deutschlandpolitik Deutschlandsender Deutschlandtreffen der Jugend Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft Deutsch-Nordische Gesellschaft Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft Deutsch-Sowjetische Freundschaft Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft Devisen DEWAG Dezentralisation DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dickel, Friedrich Dieckmann, Johannes, Dr. Diehl, Ernst, Prof. Dr. Dienstleistungsabgabe Dienstleistungsbetriebe Dienstleistungskombinat Dienstränge Diktatur des Proletariats DIM DIN (Deutsche Industrie-Normen) Diplomatische Beziehungen Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung Direktstudium Dispatchersystem Dispensaire Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR DKP DM Döbeln Dogmatismus Döhler, Johannes Dohlus, Horst Dokumentation Domowina Donda, Arno, Prof. Dr. Doppelte Unterstellung Dorfakademien Dörfelt, Heinz Dorfklubs Dorfplan Dorfzeitungen DPA DPZI Dresden Dritter Weg DRK Druckerei- und Verlagskontor DSF DSV DTSB Düngemittel, Mineralische DVD DVP DWA DWK Eberswalde Ebert, Friedrich Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Ehescheidungen Eheschließung, Sozialistische Ehe- und Familienberatungsstellen Ehrennadel der Organe der Rechtspflege Ehrennadel für besondere Leistungen im Jagdwesen der DDR Ehrenpensionen Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei Eid Eigentum Eingaben Einheitslisten Einkaufskollektive Einkaufsquellen Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Einzelhandel Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenach Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisenhüttenstadt Eisen- und Stahlindustrie Eiserner Vorhang Eisleben Elektrotechnische und Elektronische Industrie ELG Elternbeiräte Elternseminare Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Engst, Werner Enteignung Entfremdung Entnazifizierung Entstalinisierung Entwicklungshilfe Erbrecht Erbschaftsteuer Erdölindustrie Erfassung Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfurt Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag --- demokratische Bodenreform Ermisch, Luise Ernst-Moritz-Arndt-Medaille Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erntestatistik Errungenschaften, Sozialistische Erschwerniszuschlag Erwachsenenqualifizierung Erzeugnisgruppen Erzeugnispässe Erzeugnisprinzip Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur Erziehungsrecht, elterliches Erziehungs- und Bildungswesen Erziehungswissenschaft Europapolitik der SED Ewald, Georg Ewald, Manfred Exportbüros und -kontore Exportkontrolle Exportleitbetriebe Exportprämie Exportpreis Exquisit-Verkaufsstellen Eydam, Kurt

Calbe Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Christliche Friedenskonferenz Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille COMECON Computer Correns, Erich, Prof. Dr. Cottbus Credo, Renate Crimmitschau Dahlem, Franz DAL Dallmann, Fritz Dallmann, Herbert, Prof. DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR…

DDR A-Z 1969

Hochschullehrer (1969)

Siehe auch: Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter: 1975 1979 Das Bildungsgesetz und die H.-Berufungs-VO (HBVO), die am 1. 2. 1969 in Kraft trat (GBl. 11/1968, Nr. 127), enthalten einen umfangreichen Katalog von Aufgaben und Pflichten des H., der u.a. hochqualifizierte sozialistische Persönlichkeiten heranbilden, Spitzenleistungen in der Forschung vollbringen, sich ständig auf seinem Fachgebiet qualifizieren, seine fachliche Weiterbildung mit der Vertiefung der marxistisch-leninistischen Kenntnisse verbinden, eng mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, die Einheit von Forschung und Lehre und von Theorie und Praxis verwirklichen soll. Von der seit Mai 1949 bestehenden stufenförmigen Gliederung der Professoren (mit Lehrstuhl, mit vollem Lehrauftrag, mit Lehrauftrag) wird abgegangen und der ordentliche Professor eingeführt. Die ordentlichen Professoren, Hochschuldozenten und Professoren mit künstlerischer Lehrtätigkeit sind hauptamtliche H. Honorarprofessoren und -dozenten sind nebenamtliche H. und nicht Angehörige der Hochschule. Neu geschaffen wurde auch die außerordentliche Professur, die keine „Zweitprofessur“ oder eine „Art Anwartstellung“ auf einen Lehrstuhl, vielmehr eine Auszeichnung für solche hauptamtlich tätigen Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Hochschulen sein soll, die sich in Forschung, Ausbildung, Erziehung, Weiterbildung und bei der Leitung wissenschaftlicher Kollektive „hervorragend bewährt“ haben. Zu den Voraussetzungen der Berufung zum H. gehört neuerdings die Facultas docendi (Lehrbefähigung); sie gilt als Nachweis der Befähigung für eine Tätigkeit als H. und wird vom Bewerber beantragt. Zuständig hierfür ist der Wissenschaftliche Rat der für das Fachgebiet zuständigen Hochschule. Seine Beschlüsse über die Erteilung bzw. Nichterteilung der Lehrbefähigung bedürfen der Bestätigung durch den Rektor. Für Einsprüche gegen seine Entscheidung ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen zuständig. Treten Mängel in der Tätigkeit eines H. auf, kann die Facultas docendi für eine bestimmte Zeit (ein Jahr) ausgesetzt werden. Bestrebungen, die Erteilung der Lehrbefähigung von dem Besitz des neueingeführten Doktors der Wissenschaften (Dr. sc.) abhängig zu machen oder ihn als einzig mögliche Form des Nachweises der für einen H. notwendigen Qualifikation anzusehen, haben sich nicht durchsetzen können (Akademische Grade). , Berufungen von H. erfolgen durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen, Berufungsvorschläge berät und beschließt der Rat der Sektion. Für die Berufung zum ordentlichen Professor, die einen vorhandenen Lehrstuhl voraussetzt, unterbreitet der Rat der Sektion im Regelfall einen Vorschlag mit drei Kandidaten, aus denen der Minister einen auswählt. Er kann jedoch nach Anhörung des Rates der Sektion die Berufung auf einen neuerrichteten Lehrstuhl ohne das vorgeschriebene Verfahren vornehmen. Mit der HBVO zusammen trat die Mitarbeiter-VO (MVO) in Kraft. Wissenschaftliche Mitarbeiter an den Universitäten, wissenschaftlichen Hochschulen und Instituten mit Hochschulcharakter sind nach der MVO: wissenschaftliche Assistenten mit befristetem und unbefristetem Arbeitsrechtsverhältnis sowie Assistenzärzte bzw. Assistenzärzte in der Fachausbildung oder mit Facharztanerkennung; Lehrer im Hochschuldienst; Lektoren, wissenschaftliche Oberassistenten und Oberärzte; wissenschaftliche Sekretäre. Zu der Kategorie „weitere wissenschaftliche Mitarbeiter“ gehören die Kustoden sowie das mittlere wissenschaftliche Personal (wissenschaftliche Bibliothekare, Archivare, Museologen, Dokumentalisten, Übersetzer). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 276 Hochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochverrat

Siehe auch: Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter: 1975 1979 Das Bildungsgesetz und die H.-Berufungs-VO (HBVO), die am 1. 2. 1969 in Kraft trat (GBl. 11/1968, Nr. 127), enthalten einen umfangreichen Katalog von Aufgaben und Pflichten des H., der u.a. hochqualifizierte sozialistische Persönlichkeiten heranbilden, Spitzenleistungen in der Forschung vollbringen, sich ständig auf seinem Fachgebiet qualifizieren, seine fachliche Weiterbildung mit der Vertiefung der…

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Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) (1969)

Siehe auch: Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR: 1975 1979 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 DAL: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin: 1975 Am 11. 1. 1951 durch Beschluß des Ministerrates gegründet und am 17. 10. 1951 eröffnet. Nach 10jährigem Bestehen erfolgte ihre Umgestaltung von einer Gesellschaft von Wissenschaftlern zu einer sozialistischen Akademie, die auf der Grundlage der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne angewandte Forschung und Grundlagenforschung in eigenen Instituten betreibt, alle Arbeiten auf dem Gebiet der Landwirtschaftswissenschaften plant und koordiniert, ihre Durchführung organisiert und überwacht, sich an der Aufstellung der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne sowie des zentralen Forschungsplans auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft beteiligt und die Ergebnisse der Agrarforschung in die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe überträgt. Die DAL ist dem Vors. des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat unterstellt; ihre Organe sind das Plenum, das Präsidium, das Erweiterte Präsidium und die Sektionen. Höchstes Organ ist das aus den Ordentl. Mitgliedern und Kandidaten bestehende Plenum. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten (Prof. Rübensam), drei Vizepräsidenten, dem Wissenschaftlichen Direktor (Prof. Dr. Erwin Plachy) und einem Stellv. des Vors. des Landwirtschaftsrates. Dem Erweiterten Präsidium gehören das Präsidium und die Sekretäre der 10 Sektionen an. Die Bearbeitung und Koordinierung wichtiger Aufgaben obliegt den beiden Ständigen Kommissionen für Landwirtschaftspflege und Naturschutz sowie für ländliches Bauwesen. Die 1951 bestehenden 14 Institute wurden um 21 auf 35 Institute mit mehr als 100 Stützpunkten vermehrt, an denen über 1.000 Wissenschaftler und wissenschaftl.-techn. Kräfte beschäftigt sind. Die Zahl der Ordentl. Mitglieder (die mit Vollendung des 65. Lebensjahres emeritiert werden) soll höchstens 40, die der Kandidaten (das sind Nachwuchswissenschaftler) 20 betragen. Die DAL besitzt seit 1962 das Promotionsrecht und kann den Titel „Professor der DAL“ verleihen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 142 Deutsche Akademie der Künste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale

Siehe auch: Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR: 1975 1979 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 DAL: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin: 1975 Am 11. 1. 1951 durch Beschluß des Ministerrates gegründet und am 17. 10. 1951 eröffnet. Nach 10jährigem Bestehen erfolgte ihre Umgestaltung von einer Gesellschaft von Wissenschaftlern zu einer…

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Informationstheorie (1969)

Die I. ist eine (mathematische) Theorie, die nach den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Verarbeitung und Übertragung von „Informationen“ fragt. Informationen sind wenigstens unter 4 Aspekten zu betrachten. Neben dem nachrichtentechnischen („syntaktischen“) Aspekt sind der „semantische“, der „pragmatische“ und der „sigmatische“ zu unterscheiden. Der nachrichtentechnische Aspekt der Information ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen Empfänger („Rezeptor“) zu einem „Regler“ bzw. einem „Effektor“ (ausführendes Organ des Reglers) zuverlässig und schnell weitergegeben werden. Dabei wird jede einzelne Informationseinheit als ein „bit“ bezeichnet. „Bit“ ist das quantifizierbare Maß für den Informationsgehalt. Der syntaktische Aspekt der Information bezieht sich lediglich auf einzelne Nachrichten, „Signale“, „Zeichen“ bzw. Zeichenmengen (Semiotik). Das materielle System, durch das Nachrichten laufen, wird als Kommunikationskanal bezeichnet. Kommunikationskanäle können in verschiedenen Formen erscheinen. Der Weg der Nachrichten bzw. Signale wird auch „Signalflußweg“ genannt. Dabei stehen die Übergangsfunktionen der einzelnen Nachrichten durch die einzelnen Abschnitte eines Kommunikationskanals im Vordergrund der Betrachtung. Wenn in der Informationsübertragung eine Kürzung der Signalmenge möglich ist, ohne daß ein Informationsverlust eintritt, spricht man von „Redundanz“. Die „Bedeutungen“ der Nachrichten, Signale oder Zeichen, ihr ihnen vom Sender und/oder Empfänger verliehener „Sinn“ werden als der semantische Aspekt der Information aufgefaßt. Schließlich bezeichnet der pragmatische Aspekt der Information die Beziehungen zwischen den Nachrichten, Signalen oder Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern. Der sigmatische Aspekt dagegen bezieht sich auf die Relationen zwischen Zeichen, und dem, was diese bezeichnen. Die unterschiedlichen Aspekte des Informationsbegriffs haben bisher jedoch keine Klarheit über den philosophischen Charakter der Information vermittelt. So behauptet der Technikphilosoph Georg Klaus, daß Informationen als eine „Einheit aus einer Semantik und einem physikalischen Träger“ anzusehen seien. Die in dieser Definition zum Ausdruck kommende Verschmelzung der ontologischen und der erkenntnistheoretischen Seite des Informationsbegriffs ist bisher vom Dialektischen Materialismus nicht klar aufgelöst worden. I. und Informationsbegriff haben für zahlreiche angewandte Wissenschaften erhebliche Bedeutung erlangt: für Psychologie und Pädagogik, Biologie (Neurophysiologie), Wirtschaftswissenschaft (kybernetische Planungsmethoden), Technik (Steuerungs- und Regelungstechnik, Datenverarbeitung und Automation). In der DDR werden seit 1963/1964 in zunehmendem Maße Entscheidungs- und Führungsprobleme in Betrieben, Industriezweigen, jedoch auch im Partei- und Staatsapparat als „informationelle Prozesse“ angesehen. Mit Hilfe der I. soll eine einheitlich aufgebaute Leitungs- und Organisationsstruktur des Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparates sowie ein die Gesamtgesellschaft überziehendes System der (automatischen) Informationsübermittlung errichtet werden. (Kybernetik, Netzwerkplanung, Mathematik, Soziologie und empirische Sozialforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 289 Information, technisch-wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ingenieurbüros

Die I. ist eine (mathematische) Theorie, die nach den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Verarbeitung und Übertragung von „Informationen“ fragt. Informationen sind wenigstens unter 4 Aspekten zu betrachten. Neben dem nachrichtentechnischen („syntaktischen“) Aspekt sind der „semantische“, der „pragmatische“ und der „sigmatische“ zu unterscheiden. Der nachrichtentechnische Aspekt der Information ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen…

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Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) (1969)

Siehe auch: Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI): 1975 1979 Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Besteht seit 1. 9. 1949 und erhielt am 2. 3. 1950 ein Statut. Es untersteht dem Ministerium für Volksbildung. Das DPZI ist nach dem Statut vom 30. 10. 1954 gehalten, sich zum „führenden Zentrum der sozialistischen Pädagogik“ zu entwickeln. Zu seinen Aufgaben in den ersten Jahren seines Bestehens gehörten: Erhöhung der wissenschaftlichen und pädagogischen Qualifikation der Lehrer, Verbesserung des Unterrichts, Planung wissenschaftlicher Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Erziehungswesens, Unterstützung der Neulehrer in ihrer Aus- und Weiterbildung, Auswertung der Erkenntnisse der marxistischen Pädagogik, insbesondere der Erfahrungen der Sowjetpädagogik, Auseinandersetzung mit den bürgerlichen Ideologien, Erarbeitung wissenschaftlicher Lehrpläne, Organisation und Durchführung des am 1. 1. 1952 begonnenen Fernstudiums zur Ausbildung von Fachlehrern usw. 1952 wurde eine Abt. Sorbische Schulen, 1955 ein Fachgebiet Sonderschulen, 1957/58 eine Abt. Westdeutsche Pädagogik und Auslandspädagogik und Pädagogische Dokumentation angegliedert. Später traten neue Aufgaben hinzu: Verbesserung der sozialistischen Erziehung der Jugend, Herausarbeitung der „nationalen Rolle der Schule der DDR als Vorbild für Westdeutschland“, Vorschulerziehung, Pädagogische Psychologie, Aspirantur u.a.m. Im Zuge der Entwicklung eines einheitlichen Systems der Erziehung und Bildung wurden das Deutsche Zentralinstitut für Lehrmittel (DZfL), das bis zum 1. 10. 1954 Zentralinstitut für Film, Bild in Unterricht, Erziehung und Wissenschaft hieß, sowie das 1956 gegründete Deutsche Institut für Berufsbildung (DIfB) mit dem DPZI unter einer einheitlichen Leitung zusammengefaßt. (Erziehungs- und Bildungswesen, Schule) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 155 Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Siehe auch: Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI): 1975 1979 Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Besteht seit 1. 9. 1949 und erhielt am 2. 3. 1950 ein Statut. Es untersteht dem Ministerium für Volksbildung. Das DPZI ist nach dem Statut vom 30. 10. 1954 gehalten, sich zum „führenden Zentrum der sozialistischen Pädagogik“ zu entwickeln. Zu seinen Aufgaben in den ersten Jahren seines Bestehens gehörten: Erhöhung…

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Maifeier (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee (bis 1955 KVP) einen breiten Raum bei den Aufmärschen zur M. ein, die von Jahr zu Jahr militärischer wurden. Die Losungen zum 1.~Mai bezeugen alljährlich, daß die M. ein Mittel der Parteiagitation und der alles lenkenden Staatsmacht ist. — So hieß es in den M.-Losungen 1967 unter anderem: „3. Alle Kraft für die Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED … 12. Vorwärts im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des 50. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution! …“ Bezeichnend war die Meldung: „Wie in jedem Jahr seit 1956 wurde die Maidemonstration in der DDR-Hauptstadt mit der nun schon traditionellen Ehrenparade der Nationalen Volksarmee eröffnet“ („Neues Deutschland“ vom 2. 5. 1967, S. 3). Im Jahre 1968 wurde die Einspannung der M. für die Tages- und Parteipolitik noch deutlicher. So forderten viele Losungen den Einsatz für die Hebung der Produktion in der Wirtschaft: z. B. „10. Rationeller produzieren, für Dich, für Deinen Betrieb, für unseren sozialistischen Friedensstaat … 15. Werktätige in Arbeits- und Forschungsgemeinschaften! Erhöht das Tempo bei der Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Produktion weltmarktfähiger Erzeugnisse!“ — Nicht weniger als sechs Losungen wiesen auf die linksradikale Opposition in der BRD hin, die den Beifall der SED findet: z. B.: „36. Gruß den Werktätigen Westdeutschlands, die gegen Notstandsdiktatur, Renazifizierung und Revanchismus kämpfen … 38. Gruß den jungen Arbeitern, Studenten und Schülern, die mutig gegen Neonazismus und Notstandsdiktatur kämpfen … 41. Gruß den aufrechten Demokraten Westberlins, die sich in der antifaschistischen Einheitsfront zusammenschließen. Nieder mit den Mordgesellen der Reaktion!“ In den Berichten der Presse Mitteldeutschlands wurden die Paraden der NVA und der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ besonders hervorgehoben. So im „Neuen Deutschland“ (vom 2. 5. 1968, S. 2) unter der Überschrift „Moderne Waffen — hervorragende Soldaten — Traditionelle Maiparade der Nationalen Volksarmee“. — In der Rede zur M. 1968, die Günther Kleiber namens des Politbüros der SED verlas, hieß es: „Auf deutschem Boden triumphiert der Sozialismus. In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Zukunft der ganzen deutschen Nation begonnen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 MAI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Malerei

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee…

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Landwirtschaftsrat der DDR (1969)

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. I, S. 1) verkündet. Er tritt an die Stelle des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, das zugleich aufgelöst wurde und ist für die Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung sowie für alle landwirtschaftlichen Planerfüllungen verantwortlich. Die Forstwirtschaft wird durch die Produktionsleitung des L. zentral geleitet. Die Bildung des L. wird mit der Beendigung der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande begründet, die einer „Reorganisation der Leitung der Landwirtschaft entsprechend der neuen Entwicklungsetappe“ bedürfe. Die „veraltete Organisationsform des Ministeriums und seiner unteren Organe, die den Verhältnissen entsprach, als in der Landwirtschaft noch das Privateigentum vorherrschte“, habe „zu einem bürokratischen und eng administrativen Arbeitsstil geführt“, dem es nicht gelungen sei, den „landw. Betrieben wirksame Hilfe zu leisten. Anstatt ständig und unmittelbar an Ort und Stelle zu arbeiten“, hätten „sich die Mitarbeiter des Ministeriums … häufig nur auf die Ausarbeitung von Direktiven, Instruktionen, Empfehlungen und Statistiken beschränkt, die in den Büros angefertigt wurden“. Die neue zentrale Organisationsform des L. werde „eine wissenschaftliche, sachkundige und einheitliche Leitung der Landwirtschaft sichern, die imstande ist, die neue verantwortungsvolle Aufgabe bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft erfolgreich zu lösen“. Dem L. beim Ministerrat mit seiner Produktionsleitung unterstehen die L. und Produktionsleitungen in den Bezirken und Kreisen direkt. Die Bezirks-L. sollen sich besonders mit der „wissenschaftlichen Ausarbeitung der bezirkstypischen Entwicklungsprobleme der Landwirtschaft wie überhaupt mit der Einführung der Wissenschaft in die Produktion“ beschäftigen, während den Kreis-L. die „uneingeschränkte Verantwortung für die direkte staatliche Leitung aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe“ übertragen wurde. (Ständige ➝Produktionsberatung) Es können auch — unabhängig von den Kreisgrenzen — L. für bestimmte Produktionsgebiete gebildet werden. Mitglieder der L. sollen sein: LPG-Vorsitzende, Direktoren von VEG, Agronomen sowie Viehzüchter, Wissenschaftler und Techniker. Die L. werden in ihrer Arbeit angeleitet von den „Büros für Landwirtschaft“, die beim Politbüro und den Bezirks- und Kreisleitungen der SED gebildet wurden. Vors. des L. beim Ministerrat und Leiter der Produktionsleitung: Georg ➝Ewald. Im Zuge der Verwirklichung des ökonomischen Systems in der Landwirtschaft kündigte der Beschlußentwurf des X. Deutschen Bauernkongresses vom 13. bis 15. 6. 1968 in Leipzig ein einheitliches System der „komplexen Leitung und Planung“ für die Zusammenarbeit in Kooperationsgemeinschaften und -verbänden an (Kooperation in der Landwirtschaft, Agrarpolitik), das inzwischen realisiert worden ist: Die L. wurden zu Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) umgebildet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 368 Landwirtschaftsbank der DDR (LB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftssteuer

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des…

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Jugendstrafrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; gegen Jugendliche wurden ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Am 23. 5. 1952 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es kannte Erziehungsmaßnahmen und Strafen. Die Jugendstrafe hieß „Freiheitsentziehung“. § 24 Abs.~1 bestimmte, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Entsprechendes galt nach Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes bei Staatsverbrechen. Nach § 33 Abs. 2 wurden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Im neuen Strafgesetzbuch wurde das J. mit dem allgemeinen Strafrecht vereinigt, so daß es seit dem 1. 7. 1968 ein besonderes J. nicht mehr gibt. Dasselbe gilt für das Jugendstrafverfahren, das durch die Strafprozeßordnung ebenfalls mit dem allgemeinen Strafverfahren vereinigt wurde. StGB und StPO enthalten jeweils ein besonderes Kapitel (Abschnitt) über „Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher“ bzw. „Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Jugendliche“. Das StGB versteht unter einem Jugendlichen einen Menschen, der über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des „Heranwachsenden“ (18 bis 21 Jahre) kennt das J. nicht. Voraussetzung dafür, daß ein Jugendlicher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist die Schuldfähigkeit, die nach § 66 StGB vorliegt, „wenn der Jugendliche auf Grund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“. In der Literatur wird von einem „Minimum an sozialistischer Verhaltensdisposition“ gesprochen („Neue Justiz“ 1967, S. 146). Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden oder worden sind. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte, Konfliktkommission, Schiedskommission); Auferlegung besonderer Pflichten durch das Gericht (Freizeitarbeit, Wiedergutmachung des Schadens, Bindung an den Arbeitsplatz); Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf ➝Bewährung, Öffentlicher Tadel, Geldstrafe); Jugendhaft; Einweisung in ein Jugendhaus; Freiheitsstrafe. Auf Todesstrafe darf gegen Jugendliche nicht erkannt werden, während Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe möglich ist. Von den gegen Erwachsene zulässigen Zusatzstrafen dürfen einschließlich der Aufenthaltsbeschränkung alle verhängt werden mit Ausnahme des Verbots bestimmter Tätigkeiten, der Vermögenseinziehung und der Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte. Die Geldstrafe beträgt im Ünterschied zum Erwachsenen-Strafrecht höchstens 500 M. Über die Besonderheiten, die nach der StPO für die Strafverfahren gegen Jugendliche gelten: Jugendgericht. (Strafrecht, Strafvollzug) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316 Jugendsoziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; gegen Jugendliche wurden ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Am 23. 5. 1952 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es…

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Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (1969)

Siehe auch: Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG): 1975 Gegr. am 21. 12. 1951 in Berlin. Seit 1963 Direktor: Prof. Dr. Otto ➝Reinhold; stellv. Direktor: Dr. Heinz Hümmler. Das IfG, das seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungshochschule für Parteikader besitzt und dem weit über hundert feste und zeitweilige Mitarbeiter (Professoren, Assistenten, Aspiranten, freie Mitarbeiter) angehören, hat im wesentlichen folgende Aufgaben: 1. Forschung und Lehre in einem in der Regel 4jährigen Studium (Abschluß: Diplom) auf den folgenden Gebieten: Philosophie (mit den Fachrichtungen: Dialektischer und Historischer Materialismus, Ethik, Ästhetik, Soziologie); Literatur-, Kunst- und Kulturtheorie; Geschichte; Deutsche Geschichte; Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der KPdSU; Politische Ökonomie (mit den Fachrichtungen: Imperialismustheorie, Kapitalismus, Sozialismus-Industrie, Sozialismus-Landwirtschaft); 2. Weiterbildung von leitenden Mitarbeitern der SED, insbesondere aus den Sekretariaten der Bezirks- und Kreisleitungen (vor allem aus dem Bereich Agitation und Propaganda), sowie von leitenden Mitarbeitern des Staats- und Wirtschaftsapparates; 3. Abhaltung von Konferenzen und Kolloquien, meist in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulinstituten der SED so wie der Humboldt-Universität und der Deutschen Akademie der Wissenschaften; 4. Übernahme von Forschungsarbeiten auf allen angegebenen Gebieten. Organisationsstruktur: Jedes der angegebenen Gebiete ist durch mehrere, zumindest jedoch einen Lehrstuhl oder eine Dozentur vertreten. Jeder Lehrstuhl betreut eine Reihe von Oberassistenten, Assistenten, Aspiranten und wissenschaftlichen Mitarbeitern. An jeden Lehrstuhl sind ferner Forschungs- und Arbeitsgruppen angegliedert. Neben dem Direktstudium ist auch das Fernstudium möglich. Das IfG besitzt bereits seit 1953 Promotions- und Habilitationsrecht; die ersten Dissertationen wurden im Jahre 1956 abgeschlossen. Seit 1963 ist das Diplom als Abschlußexamen eingeführt worden. Das IfG besitzt eine umfangreiche Bibliothek. Anläßlich der Neuordnung des gesamten Informations- und Dokumentationswesens seit 1966 ist das IfG 1967 „Zentralstelle“ für die Fächer Philosophie und Soziologie geworden. Bis 1963 mußten folgende Voraussetzungen für die Aufnahme am IfG erfüllt werden: mindestens 8jährige SED-Mitgliedschaft, Erfahrung in verantwortlicher Parteiarbeit, Absolvierung der Parteihochschule „Karl Marx“ bzw. einer Universität oder Hochschule. Diese Bedingungen sind seit 1963, entsprechend dem Ausbau des IfG zu einer eigenen Ausbildungsstätte mit regulärem Studiengang, verändert worden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 290 Institut für Deutsche Sprache und Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Literatur

Siehe auch: Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG): 1975 Gegr. am 21. 12. 1951 in Berlin. Seit 1963 Direktor: Prof. Dr. Otto ➝Reinhold; stellv. Direktor: Dr. Heinz Hümmler. Das IfG, das seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungshochschule für Parteikader besitzt und dem weit über hundert feste und zeitweilige Mitarbeiter (Professoren, Assistenten,…

DDR A-Z 1969

FDJ-Ordnungsgruppen (1969)

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von den zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Auf „alle Jugendlichen“ sollen sie „durch kameradschaftliche Gespräche“ wirken. Zwar hätten sie mit der Deutschen Volkspolizei, Jugendhilfe, Gericht und Staatsanwaltschaft und auch Massenorganisationen zusammenzuarbeiten, sollten aber nicht bloße Hilfskräfte der Polizei werden. Die O. ahmen die „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjet. Komsomol nach. Der Kampfauftrag der FDJ ließ seit dem 17. 8. 1961 die O. zu einer Hauptformation der FDJ anwachsen. Sie wurden, teilweise bewaffnet, zur Abschnürung des Westteiles von Berlin (Mauer) herangezogen. Vor allem wirkten sie bei Aufstellung der FDJ-Regimenter der NVA, bei Abreißen der Antennen für Westempfang und bei Aufmärschen mit. Ende 1963 gab es mehr als 3.980 örtliche O. mit ca. 40.000 Mitgliedern. Die O. tragen schwarze Uniformen und rote Armbinden und bilden Hundertschaften, die aus Zehnergruppen bestehen. Die „Neue Justiz“ 1962, Nr. 11, bestätigt die Zielsetzung der O. von 1959–60 und fordert von ihr auch „den Kampf gegen alle ideologischen Einflüsse des Imperialismus und des westdeutschen Militarismus“. Dort wird über den Einsatz der O. mitgeteilt: Ordnungsverletzer „übergeben sie den Staatsorganen. Sie setzen die Arbeitskollektive oder die Konfliktkommissionen“ ins Bild. Seit 1962 erhalten die O., wie Winter berichtet, „1. die politische Ausbildung; 2. eine volkspolizeiliche Ausbildung; 3. eine vormilitärische Ausbildung für alle Jungen; für Mädchen entsprechend den örtlichen Möglichkeiten eine Ausbildung als Funker, Fernschreiberinnen u.ä.“ — Die O. sind somit eine Art von politischer (und auch antikrimineller) Hilfspolizei und eine Parallelorganisation zu der Gesellschaft für Sport und Technik. Die vormilit. Ausbildung wird sehr betont. Im Frühjahr 1968 führte die FDJ-Bezirksleitung Berlin „einen militärsportlichen Leistungsvergleich ihrer FDJ-Ordnungsgruppen durch“ („Junge Welt“ v. 25. 3. 1968). O., die den Kreisleitungen der FDJ unterstehen, leisten einen Eid auf SED und FDJ. Darin geloben sie „in treuer Pflichterfüllung für mein Vaterland und den Frieden jeden Auftrag zu erfüllen“. „Das gelobe ich“, so heißt es, „dem Genossen … Walter Ulbricht.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 200 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schulung

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe…

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Staatsbürgerkunde (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dieses Fach erschien zu Beginn des Schuljahres 1957/58 auf dem Stundenplan der Schulen und löste die im wesentlichen verfassungskundlich und tagespolitisch ausgerichtete Gegenwartskunde ab. Seit dem Schuljahr 1964/65 wird St. nach einem neuen Lehrplan unterrichtet, der dieses Fach für die 9. und 10. Klassen der 10klassigen Oberschule und für die 9.–12. Klassen der Erweiterten Oberschule sowie für die Berufs- und Volkshochschulen vorschreibt. In der „Aufgabenstellung zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend“ vom 2. 2. 1966 wird die Notwendigkeit der politisch-ideologischen Erziehung der Schuljugend betont, die zum „aktiven Kampf gegen die imperialistische Ideologie, gegen alle Erscheinungen der bürgerlichen Dekadenz und Unmoral zu befähigen“ sei. Dazu gehört vor allem die „Bereitschaft und Fähigkeit, die sozialistische Heimat gegen alle imperialistischen Anschläge mit der Waffe zu verteidigen“ (Sozialistische Wehrerziehung). Weitere Anweisungen des Ministeriums für Volksbildung (v. 3. 8. 1967 und 3. 1. 1968) folgten, die, ausgehend von den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED, einige Veränderungen der Lehrpläne im Schuljahr 1967/68 bewirkten. Ab 1. 9. 1968 tritt eine Erweiterung des Lehrgangs St. auf die Klassen 7 und 8 ein, weil es für notwendig gehalten wird, die Schüler früher als bisher systematisch mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Politik der SED vertraut zu machen, ihr sozialistisches Bewußtsein zu entwickeln und sie zu „Schlußfolgerungen für ihr Verhalten als junge sozialistische Staatsbürger zu führen“. Gegenstand des St.-Unterrichts der Klassen 7 und 8 sind folgende Grundfragen: Die Leistungen der Werktätigen und ihre politischen, sozialen und kulturellen Errungenschaften; die „DDR“, das sozialistische Vaterland und der deutsche Friedensstaat, als fester Bestandteil des sozialistischen Weltsystems; die sozialistische Demokratie und die Verantwortung der Staatsbürger in der „DDR“ für die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaft; die Auseinandersetzung zwischen den Kräften des Friedens und des Sozialismus und den Kräften des Imperialismus, des Krieges in der Welt und in Deutschland; die Verantwortung der Jugend für den Sieg des Sozialismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 602 Staatsbibliothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbürgerrechtsschutzgesetz

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dieses Fach erschien zu Beginn des Schuljahres 1957/58 auf dem Stundenplan der Schulen und löste die im wesentlichen verfassungskundlich und tagespolitisch ausgerichtete Gegenwartskunde ab. Seit dem Schuljahr 1964/65 wird St. nach einem neuen Lehrplan unterrichtet, der dieses Fach für die 9. und 10. Klassen der 10klassigen Oberschule und für die 9.–12. Klassen der Erweiterten Oberschule sowie für die Berufs- und…

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Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1969)

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1975 1979 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Der BWR ist das für die Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er einem Organ der zentralen Ebene, dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe, Betriebe mit staatlicher Beteiligung und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. In den Bezirken waren zunächst die Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke die obersten Organe zur Planung und Leitung der bezirklichen Wirtschaft. Mit der Errichtung der Bezirksplankommissionen Anfang November 1961 wurden die Wirtschaftsräte der Bezirke in BWR umgewandelt, die nur noch die Leitung der örtlichen Wirtschaft hatten. 1963 wurden die BWR wieder dem Volkswirtschaftsrat unterstellt mit der früheren Funktion der Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie. Der Staatsratserlaß vom 2. 7. 1964 machte sie zu doppelt unterstellten Organen. Nach der Auflösung des Volkswirtschaftsrates Ende 1965 blieben die BWR bestehen. Gegenwärtig obliegt dem BWR die Verantwortung für die Ausarbeitung, Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen VVB erfüllen. So arbeitet der BWR mit den VVB bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z. B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten; die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen bzw. mit Bezirks- und Kreisbauämtern. [S. 121]Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über eine Reihe von Fonds: a) den Fonds Technik, b) den Verfügungsfonds, c) den Gewinnabführungs-, Amortisations- und Umlaufverteilungsfonds, d) den Prämienfonds, e) den Exportprämienfonds. Die Struktur eines BWR ergibt sich aus seinen Aufgaben und hat etwa folgendes Aussehen: a) Der Vorsitzende als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie. Als Beratungsorgan des Vorsitzenden können spezielle zeitweilige (z. B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellvertreter für bestimmte Querschnittsbereiche, z. B. Abteilung Technik, Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind und von einem Vorsitzenden geleitet werden. Die jeweilige Industrieabteilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z. B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Dem BWR ist häufig ein spezieller VEB Mechanisierung bzw. ein Ingenieurbüro, z. B. im Bezirk Erfurt (vgl. Ingenieurbüro der VVB) unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie die VVB gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z. B. Materialkontingente, Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten und staatsbeteiligten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Vereinbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. (Planung, Volkswirtschaftsrat) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 120–121 Bezirksvertragsgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirkszeitungen

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1975 1979 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Der BWR ist das für die Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er einem Organ der zentralen Ebene, dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend…

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Terror (1969)

Siehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem 13. 8. 1961 aus der „DDR“ zu flüchten („Grenzdurchbruch“) oder von West-Berlin aus Fluchthilfe zu leisten, als Terrosismus gewertet und mit z. T. sehr harten Strafen geahndet worden (z. B. in zwei Schauprozessen im Juli und August 1962 gegen 10 Angeklagte 2 lebenslange Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus). Nach § 101 StGB liegt T. vor, wenn der Täter mit Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung oder gegen die Ordnung an der „Staatsgrenze der DDR“ zu leisten oder hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Bevorzugtes Schutzobjekt dieser Strafbestimmung sollen die Mauer und die Sperren an der Demarkationslinie sein. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich „gesellschaftliche“ Tätigkeiten ausüben, z. B. hauptamtliche SED-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der „DDR“ schädigen will. Ein aus rein persönlichen Motiven, etwa aus Neid oder Eifersucht geführter Angriff gegen einen Parteifunktionär wird also nicht als T. bestraft werden können, wohl aber nach anderen Bestimmungen. In besonders schweren Fällen des T. kann auf lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 649 Territorialprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Textilindustrie

Siehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem…

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Staatliches Vertragsgericht (1969)

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des StV. vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293), geändert durch VO vom 9. 9. 1965 (GBl. II, S. 711), ersetzt worden. Das StV. ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Dessen Vors. übt die Dienstaufsicht aus. Das StV. wird vom Vors. des StV. (seit Sept. 1967 Dr. Gerhard ➝Walter) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale V. und in die V. in den Bezirken und in Ost-Berlin (Bezirks-V.). [S. 598]Die Tätigkeit des StV. wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch-ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat „die Betriebe und wirtschaftsleitende Organe bei der eigenverantwortlichen und bewußten Anwendung des Vertragssystems zu unterstützen und zur Lösung der bei der Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Wirtschaftspläne und den zwischenbetrieblichen Beziehungen auftretenden Widersprüche beizutragen“. Das StV. ist zuständig für die Entscheidung sämtlicher Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen im Rahmen des Vertragssystems (Vertragsgesetz). Es ist zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben (sozialistische Wirtschaft), sozialistischen Genossenschaften, staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe). Über diese Streitfälle entscheidet das StV. in Schiedsverfahren. Auch ohne Antrag eines der Beteiligten ist vom StV. ein Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Sicherung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, durch einseitiges betriebliches Verhalten gesamtvolkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung des Wirkens der ökonomischen Hebel in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führt. Handlungen oder Leistungen können vom StV. durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 M erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nichtsozialistischen Betriebes oder eines mit seinem persönlichen Vermögen haftenden Inhabers oder Gesellschafters erläßt das StV. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Vertragsstrafen kann das StV. zugunsten des Staatshaushalts einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich oder pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das StV. bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 M verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-V. können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vors. des StV. Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Gibt der Vors. dem Einspruch nicht statt, so hat er dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung schriftlich mitzuteilen. Der Vors. des Ministerrats kann den Vors. des StV. zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens anweisen. Außerdem können der Vors. des Landwirtschaftsrats, die Minister und die Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich sowie die Leiter zentraler gesellschaftlicher Organisationen innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Vors. des StV. die Anordnung eines Nachprüfungsverfahrens verlangen, soweit durch die Entscheidung Betriebe und Einrichtungen ihrer Bereiche betroffen sind. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vors. des StV. selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor dem StV. können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegiums ist (Rechtsanwaltschaft), vertreten lassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 597–598 Staatliches Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsangehörigkeit

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die…

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Gemeinde (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G., die die Verfassung von 1949 noch als gebietliche Körperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung betrachtete, wurden als kreisangehörige Städte oder Land-G. nach der Verwaltungsneugliederung von 1952 zu untersten Verwaltungseinheiten der einheitlichen Staatsmacht, nachdem schon vorher die Selbstverwaltung immer mehr eingeschränkt worden war. Im Zuge der Entwicklung, die mit dem Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft eingeleitet worden war, werden nunmehr die G. auch als „originär sozialökonomische und sozialpolitische G. der Bürger (Riemann/Weichelt in „Einheit“ 1967, S. 285) angesehen. Art. 41 der Verfassung bezeichnet die Städte, G. und G.-Verbände als „im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten“, in deren Rechte nur auf der Grundlage der Gesetze eingegriffen werden dürfe. Die Organe der G. sind Staatsorgane (örtliche Organe der Staatsmacht). Für ihr Verhältnis zu den höheren Staatsorganen gilt daher der Grundsatz des demokratischen Zentralismus. Nach Egler (Sozialistische Demokratie vom 16. 2. 1968) könne das neue Verhältnis zwischen zentralen und örtlichen Staatsorganen weder mit der Kategorie der bürgerlichen Theorie von der kommunalen Selbstverwaltung noch mit denen der administrativen Über- und Unterordnung erfaßt werden. Wenn auch die Verantwortung für die Verwirklichung der gesellschaftlichen Funktion der Städte und G. nach Art. 43 Abs. 2 der Verfassung den von den Bürgern gewählten Volksvertretern obliegen soll und diese „eigenverantwortlich“ auf der Grundlage der Gesetze über ihre. Angelegenheiten zu entscheiden haben, so ist doch nach Art. 9 Abs. 3 der Verfassung diese Eigenverantwortung mit der zentralen Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche im ökonomischen System des Sozialismus verbunden. Die G. werden wie die Betriebe (Betriebsverfassung) als Teilsysteme des gesamtgesellschaftlichen Systems angesehen und unterliegen deshalb [S. 233]der Einwirkung durch die SED und die zentralen Staatsorgane. In diesen Grenzen ist auch Art. 82 der Verfassung zu sehen, wonach die G. verbindliche Beschlüsse fassen dürfen, eigene Einnahmen haben und diese verwenden dürfen. Die Volksvertretung in der Land-G. heißt G.-Vertretung, in der kreisangehörigen Stadt Stadtverordnetenversammlung. Sie sind nach Art. 81 der Verfassung von den wahlberechtigten Bürgern gewählte Organe (Wahlen). Die örtlichen Volksvertretungen wählen „zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung“ ihren Rat und Kommissionen (Art. 83 Abs.~1 der Verfassung). Der Vorsitzende des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, der in den Städten und G. über 200 Einwohner hauptamtlich tätig ist. Die Mitglieder des Rates führen die Bezeichnung Stadtrat bzw. G.-Rat. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ (Kollegialorgan) (Art. 83 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung). Der Rat sichert nach Art. 83 Abs. 2 Satz~1 der Verfassung die Entfaltung der Tätigkeit der Volksvertretung und organisiert die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung in deren Verantwortungsbereich. Der Rat ist der G.-Vertretung (Stadtverordnetenversammlung) für seine Tätigkeit verantwortlich und außerdem dem übergeordneten Organ rechenschaftspflichtig (Art. 83 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung) und damit im Sinne des demokratischen Zentralismus doppelt unterstellt (Doppelte Unterstellung). Nach Art. 85 der Verfassung werden die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretung, ihre Abgeordnetenkommissionen und ihre Räte durch Gesetz festgelegt. Zur Zeit gelten die am 28. 6. 1961 vom Staatsrat erlassene „Ordnung über die Aufgaben und Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sowie der „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159). Nach dem Erlaß des Staatsrates vom 2. 7. 1965 haben die G. ihre Aufgaben „auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates“ durchzuführen. Auch für die G. sind also die Beschlüsse der Partei bindend. Die Verwaltung der Städte ist in Fachabteilungen gegliedert, deren Leiter entweder Mitglieder des Rates oder einem Mitglied des Rates unterstellt sind. Nach Art. 84 der Verfassung können die örtlichen Volksvertretungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Verbände (G.-Verbände, Zweckverbände) bilden. Einen solchen kommunalen Zweckverband für das Erholungswesen haben beispielsweise der Kreis Eisenhüttenstadt (Land), die Städte Frankfurt/Oder, Eisenhüttenstadt und die G. Prieskow/Finkenheerd gebildet (Statut in „Sozialistische Demokratie“, Ausgabe 11/68 vom 15. 3. 1968). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232–233 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindesteuern

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G., die die Verfassung von 1949 noch als gebietliche Körperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung betrachtete, wurden als kreisangehörige Städte oder Land-G. nach der Verwaltungsneugliederung von 1952 zu untersten Verwaltungseinheiten der einheitlichen Staatsmacht, nachdem schon vorher die Selbstverwaltung immer mehr eingeschränkt worden war. Im Zuge der Entwicklung, die mit dem Neuen ökonomischen System der…

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Deutscher Schriftstellerverband (1969)

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1975 1979 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 1985 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Berufsverband, wie alle Verbände der „Kulturschaffenden“ von der SED kontrolliert; konzentriert sich seit der ersten Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages im Frühjahr 1959, auf der seine Arbeit von Ulbricht kritisiert wurde, nach den dort beschlossenen Empfehlungen darauf, „die Bewegung des lesenden Arbeiters durch die des schreibenden ➝Arbeiters zu ergänzen“ und „Schriftsteller, die sich der Gestaltung von Problemen der sozialistischen Umwälzung in der DDR zum Thema nehmen, bevorzugt zu fördern“. Zu diesem Zweck betreut er in Arbeitsgemeinschaften junger Autoren „Nachwuchsschriftsteller“ und leitet Zirkel schreibender Arbeiter an. Im Dez. 1964 veranstaltete der DSch. in Weimar ein „Internationales Colloquium“ über „Die Existenz zweier deutscher Staaten und die Lage der Literatur“, das aber weder in seiner Zusammensetzung noch in den Ergebnissen die Auftraggeber befriedigte. — Auch 1966 wurde der DSch. von der SED scharf kritisiert, weil er „keinen prinzipiellen Kampf“ gegen die „Ideologie des spießbürgerlichen Skeptizismus“ (Honecker auf dem 11. Plenum des ZK der SED), personifiziert auf literarischem Gebiet in Wolf Biermann und Stefan Heym, geführt habe. Ende 1966 proklamierte der DSch. daher von neuem als seine Aufgaben: Ständige Diskussion der Neuerscheinungen, Einschätzung der Gesamt[S. 154]entwicklung unserer Literatur, Ausarbeitung neuer Aspekte und Aufgaben, Rechenschaftslegung vor der sozialistischen Öffentlichkeit, umfassende Maßnahmen zur Vertiefung des marxistisch-leninistischen Weltbildes, Sorge um die sozialistische Entwicklung des literarischen Nachwuchses und um die nationale und internationale Repräsentation unserer Literatur. „Die Literaturpolitik des DSch. (ist) durchaus maßgebend für die Beurteilung schriftstellerischer Leistungen; die Mitarbeiter des Kulturministeriums halten sich ebenso daran wie die Kritiker in Zeitungen und Zeitschriften“ (Hans Mayer, „Zur deutschen Literatur der Zeit“, 1967). Präsidentin: Anna ➝Seghers. Erster Sekretär: Gerhard Henniger 1). Zeitschrift: „Neue Deutsche Literatur“ unter der Schriftleitung von Werner Neubert. (Literatur, Realismus) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 153–154 Deutscher Kulturbund A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Städte- und Gemeindetag 1) Schreibung im Original: Henninger.

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1975 1979 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 1985 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Berufsverband, wie alle Verbände der „Kulturschaffenden“ von der SED kontrolliert; konzentriert sich seit der ersten Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages im Frühjahr 1959, auf der seine Arbeit von Ulbricht kritisiert wurde, nach den dort beschlossenen Empfehlungen darauf, „die Bewegung des lesenden…

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Brandenburg (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und Neubrandenburg aufgehoben. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1415 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjet. Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen; es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz am 21. 7. 1947 durch SMAD-Befehl 180 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Okt. 1949 war B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. (Länder) 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt, Hauptort der Mark B., an der Havel, mit 91.775 Einwohnern (1967) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Zuchthaus B.-Goerden. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127–128 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Braunkohlenindustrie

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer…

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Maschinenbau (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie: den Schwer-M. und den Allgemeinen M. a) Schwermaschinenbau Dazu zählen die Industriegruppen Energie-M., Werkzeug-M. sowie Schmiede- und Preßausrüstungen, Ausrüstungen für die Chem. Industrie, den Bergbau und die Kohleindustrie und für die Metallurgie, Transportausrüstungen. b) Allgemeiner Maschinenbau Dazu zählen der Bau von Maschinen und Apparaten für die Grundstoffindustrie, die metallverarbeitende Industrie, die Leichtindustrie, die Lebensmittelindustrie, die Bauwirtschaft und die Land- und Forstwirtschaft. Oberste Anleitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau und das Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau. Für die verschiedenen Zweige und Erzeugnisgruppen des M. gibt es 25 Vereinigungen Volkseigener Betriebe als Anleitungs- und Kontrollorgane der rd. 1.270 Betriebe, in denen über 390.000 Arbeiter und Angestellte tätig sind (d.s. 14 v. H. der in der Industrie Beschäftigten). Neun Zehntel davon arbeiten in volkseigenen Betrieben. Der Anteil des M. am Produktionswert der Industrie betrug 1967 rd. 13 v. H. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich (Reparationen). Sie betrugen mehr als die Hälfte der Kapazitäten von 1936. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da das SED-Regime gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Die Erzeugnisse des Energiemaschinenbaus sind für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrie von großer Bedeutung. Die Produktionsleistungen des Energie-M. konnten zwischen 1955 und 1966 zwar verdoppelt werden, gleichwohl konnte damit der wachsende Bedarf — vor allem für den Ausbau und die Modernisierung vorhandener und den Aufbau neuer Großkraftwerke — in keinem Jahr voll abgedeckt werden. Die Jahresergebnisse lagen stets unter den Planzielen. Wegen der Importabhängigkeit bei hochwertigen Materialien (Turbinenschaufeln) beschloß die Staatliche Plankommission, daß aus Eigenproduktion keine größeren Kraftwerk-Blocks als solche [S. 399]mit 100 Megawatt Leistung erstellt werden sollen. Erforderliche größere Anlagen sollen komplett importiert werden. (Vergleich BRD: hier werden Kraftwerkblocks bis zu 300 Megawatt gebaut.) (Energiewirtschaft) Ebenfalls von großer Bedeutung für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrie ist der Werkzeugmaschinenbau. Zwar ist auch auf diesem Gebiete die Produktion nach Mengen sehr erheblich angestiegen und qualitativ in Orientierung auf den Weltstand der Technik verbessert worden, aber auch hier konnte der wachsende Bedarf nicht befriedigt werden. Die Produktionsausrüstungen in der mitteldeutschen Industrie sind noch immer als weitgehend überaltert zu bezeichnen (Technologie). Das ist nicht zuletzt auf die außerordentlich hohe Exportquote bei Erzeugnissen des Werkzeug-M. zurückzuführen, die bei den wichtigsten Erzeugnissen zwischen 55 und 90 v. H. liegt. Hauptempfänger ist die SU. Von der Gesamtproduktion der beiden Zweige des M. wird mehr als die Hälfte exportiert, und dieser Export entspricht annähernd der Hälfte des Gesamtexports der „DDR“. Im Rahmen der Zusammenarbeit im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll der mitteldeutsche M. vorwiegend Werkzeugmaschinen herstellen, während andere Länder des RGW sich auf andere Maschinen spezialisieren sollen. Bisher ist jedoch nur ein geringer Spezialisierungsgrad der M.-Industrien der Mitgliedsländer erreicht worden. Er wurde amtlich für die einzelnen Länder mit 3 bis 30 v. H. beziffert. Dieser geringe Spezialisierungsstand weist auf die Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern hin, besonders in Fragen der Großserienproduktion. Der Handel mit Erzeugnissen des M. zwischen den RGW-Ländern wächst seit Jahren langsamer als der entsprechende Handel zwischen den westlichen Industrieländern. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 398–399 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinenbau, Allgemeiner

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie: den Schwer-M. und den Allgemeinen M. a) Schwermaschinenbau Dazu zählen die Industriegruppen Energie-M., Werkzeug-M. sowie Schmiede- und Preßausrüstungen, Ausrüstungen für die Chem. Industrie, den Bergbau und die Kohleindustrie und für die Metallurgie, Transportausrüstungen. b) Allgemeiner Maschinenbau Dazu zählen der…

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Festlandsockel (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 Metern und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden Unterwasserzonen“. Das Genfer Abkommen ist zwar nicht in Kraft getreten, weil nicht die erforderliche Anzahl von 22 Staaten das Abkommen ratifiziert hat oder ihm beigetreten ist. Sein Inhalt wird aber als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Nach ihm verfährt die Staatenpraxis. Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der „DDR“ vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die Regierung, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der „DDR“ eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörden der „DDR“ notwendig sei. Die Regierung behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne Zustimmung der zuständigen Behörden vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der „DDR“ gegenüber dem F. benachbarter Staaten an der Ostseeküste erklärt. Ein Ziel der Proklamation ist, über derartige Vereinbarungen zur Anerkennung der „DDR“ als Völkerrechtssubjekt zu gelangen. Durch Gesetz vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 5) wurden aus der Proklamation die Konsequenzen für den inneren Bereich des Herrschaftssystems gezogen. Die Naturreichtümer des F. wurden zu Volkseigentum erklärt. (Diese Erklärung wurde in Art. 12, Abs.~1 der Verfassung aufgenommen.) Die Abgrenzung des F. im Verhältnis zu anderen Staaten, deren Küsten der „DDR“ gegenüberliegen oder die an die „DDR“ angrenzen, erfolgte in der Weise, daß die Grenze von der Mittellinie gebildet wird, die in jedem Punkte gleich weit von den nächsten Punkten auf der Basislinie entfernt liegt, von denen aus die Breite der Territorialgewässer eines jeden der Staaten gemessen wird. Eine derartige Festlegung läßt Art. 6 der Genfer Konvention für den Fall zu, daß eine Einigung zwischen den Anliegerstaaten nicht zustande kommt. Der Schutz der Hoheitsrechte der „DDR“ an den Naturreichtümern des F. und der zu seiner Erforschung und Ausbeutung außerhalb der Territorialgewässer errichteten Anlagen wurde den zuständigen Behörden der „DDR“ übertragen. Das Gesetz enthält ferner Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Schutzbestimmungen des Gesetzes. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 204 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feuerschutzpolizei

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 Metern und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden…

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Säuberungen (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig benutzen die Parteiführer die S., um sich persönlicher Widersacher oder politischer Opponenten in der Führung zu entledigen. Eine besonders terroristische Variante erfuhren die S. in der SU nach der Ermordung des Leningrader Parteisekretärs Kirow am 1. 12. 1934. Von diesem Ereignis führte eine direkte Linie zu den Schauprozessen gegen ehemalige Partei-, Staats- und Armeeführer in der SU (KPdSU). Demgegenüber sind die S. in der DDR unblutig verlaufen. Kriterien der S. in der SED waren vor allem die Einstellung der Parteimitglieder und Funktionäre zur SU und zum Titoismus, die Einstellung zu Ulbricht und seinem Kurs sowie zu den Normen der „Partei neuen Typus“. Dies schließt die Ablehnung des sog. Sozialdemokratismus, des Revisionismus, des Nationalkommunismus ein. Die erste S. in der SED wurde 1948/49 mit dem Ziel veranstaltet, „klassenfremde Elemente“ und „antibolschewistische Gruppierungen“ aus der Partei zu entfernen. Die erste große S. in der Parteiführung erfolgte im Sommer 1950 mit dem Ausschluß der Funktionäre Merker, Bauer, Goldhammer, Kreikemeyer, Ende und weiterer („Noel-H.-Field-Affäre). Zwei Monate später beschloß das ZK eine Überprüfung aller Mitglieder in der Zeit vom 15. 1. 1951 bis 30. 6. 1951. Nach offiziellen Angaben sind im Verlauf dieser S. 150.696 Personen aus der SED ausgeschlossen worden. Im Laufe der nächsten zwei Jahre wurden u. a. folgende Funktionäre in speziellen und kollektiven S. abgesetzt, gerügt bzw. ausgeschlossen: Dahlem, Lohagen, Uschner, Lauter, Lena Fischer, Wilhelm Koenen. Nach dem Juni-Aufstand wurden, zum Teil unter der Beschuldigung der „Fraktionsmacherei“, Opfer von S.: Zaisser, Herrnstadt, Fechner, Jendretzky, Elli Schmidt, Weinberger und andere. Eine neue Säuberungswelle richtete sich nach dem Ungarn-Aufstand gegen Anhänger des Revisionismus (Harich); im Zusammenhang mit dieser Aktion wurde im Okt. 1957 Wandel seiner Funktionen enthoben. Auf dem 35. Plenum des ZK im Febr. 1958 richtete sich eine S. gegen die „parteifeindliche Gruppe Schirdewan, Wollweber und andere“ (Ziller, Dritter Weg). Wegen Unterstützung dieser Gruppe wurde Oelßner aus dem Politbüro ausgeschlossen, nachdem vorher Wollweber und Schirdewan aller Funktionen enthoben worden waren. Auch Selbmann wurde scharf angegriffen. — Neben den bereits genannten Funktionären sind seit der Gründung der SED aus dem Zentralsekretariat bzw. Politbüro entfernt worden: Ackermann, Beling, Buchwitz, Gniffke, Karsten, Käthe Kern, Helm. Lehmann, Otto Meier, Steinhoff u. a. Prominenteste Opfer von S. im Staatsapparat sind: Dertinger, Hamann. S. haben auch in den übrigen Parteien und in den Massenorganisationen wiederholt stattgefunden. (Entstalinisierung, Rehabilitierungen) Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 542 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZ

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei…

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Häfen (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der „DDR“ miteinander, aber auch mit der ČSSR verbinden (Wasserstraßen). Inzwischen ist in Rostock zu dem alten Stadt-H. der Übersee-H. mit seiner 1. Ausbaustufe weitgehend fertiggestellt worden. Schiffe bis zu einer Größe von 25.000 BRT können dort abgefertigt werden. 1966 entfielen schon zwei Drittel des seeseitigen Güterumschlags der „DDR“ auf den Übersee-H. Rostock. Mit dem Binnenland verbindet eine im Sept. 1967 in Betrieb genommene „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin. Eine Autobahn Rostock–Berlin soll ab 1970 gebaut werden. Der Baubeginn des geplanten Nord-Süd-Kanals, der Rostock mit der Elbe verbinden soll, ist noch unbestimmt. Rostock hat sich zu einem universellen Stückgut-H. und zu einem Import-II. für Schüttgüter und Rohöle entwickelt. Wismar hat besondere Bedeutung für den Kaliexport, für den Umschlag von Getreide sowie für flüssige Güter. Im See-H. Stralsund werden vorwiegend Schüttgüter umgeschlagen. Die See-H. decken z. Zt. etwa drei Viertel des seewärtigen Ex- und Imports der „DDR“. Der Rest wird über polnische H. und den H. Hamburg abgewickelt. Die Umschlagleistung der See-H. soll durch Modernisierung der techn. Anlagen bis 1970 auf 13 Mill. t ansteigen. In einer ferneren Zukunft sollen die See-H. so ausgebaut werden, daß die Hafeneinfahrten und -becken Schiffe bis zu rd. 35.000 BRT aufnehmen können. Nach verschiedenen organisatorischen Veränderungen sind die Seeschiffahrt und die H.-Wirtschaft in der „Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft“ beim Ministerium für Verkehrswesen zusammengefaßt. Als „ökonomisches Führungszentrum“ ist die „Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft“ in Rostock tätig. Ihr sind unterstellt: VEB Deutsche Seereederei, VEB Deutsche Schiffmaklerei, VEB Seehafen Rostock, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund, VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung. b) Binnenhäfen Die wichtigsten Binnen-H. sind der Berliner Ost-H., Magdeburg, Dresden, Anklam und Königs Wusterhausen. Der Güterumschlag aller Binnen-H. betrug 1967 15,5 Mill. t, war also um 50 v. H. größer als der seeseitige Güterumschlag. Umgeschlagen werden in erster Linie Baustoffe (ohne Zement), Kohle und Koks, Metalle und Getreide. (Verkehr, Schiffahrt) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263 GVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus,…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Die Beschlüsse der SED haben auch am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte gerichtliche Tätigkeit festgelegt wird („Neue Justiz“ 1967, S. 478). Nach Prof. Karl Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch“ („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 462 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

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Pro-Kopf-Verbrauch (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf dem V.~Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind allerdings lückenhaft und teilweise so angelegt, daß sie eine exakte Überprüfungsmöglichkeit ausschließen. Es ist den P.-Angaben der „DDR“, die auch im Dienste der Agitation und Propaganda stehen, nicht ohne weiteres anzusehen, daß es sich bei ihnen um Bruttowerte handelt, die z. B. auch die auf dem Wege vom Großhandel bis zum Endverbrauch entstehenden Verluste einschließen, während demgegenüber die P.-Statistik der BRD bestmögliche Nettowerte der tatsächlich verbrauchten Nahrungsmittelmengen ausweist. Da sich die P.-Zahlen in ihrem ausgewiesenen Endwert also nicht mit denen der BRD-Statistik decken, sind sie mit diesen auch nicht unmittelbar und ohne weiteres vergleichbar. Stellt man die Vergleichbarkeit kalkulatorisch her, dann ergibt eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung, daß im Kalorien- und Kohlehydratverbrauch beide Teile Deutschlands im Jahre 1967 so gut wie übereinstimmten. Im Verzehr von Gesamteiweiß und insbesondere von tierischem Eiweiß, dem typischen Indikator für den Ernährungsstandard einer Bevölkerung, lag die „DDR“ noch um etwa 10 bzw. 25 v. H. hinter der BRD zurück, während unter dem Blickpunkt der Volksgesundheit der Rückstand der „DDR“ im Fettverzehr sogar einen Vorteil gegenüber der BRD bedeutete. Bezüglich Qualität und zeitlicher Belieferung ist das Warenangebot dem westdeutschen keineswegs gleichwertig. Enthält schon Ulbrichts Forderung, den P. der BRD zu erreichen, das verhüllte Eingeständnis, daß ― entgegen allen bisherigen Zweckmeldungen ― der westdeutsche Stand in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht erreicht werden konnte, so wird ihre Realisierung um so mehr verhindert, als durch die Zwangskollektivierung und durch die vielfältigen, im System der Wirtschaft begründeten Hemmungsfaktoren die landwirtschaftliche Produktion nicht die geplanten Zuwachsraten erreicht und auftretende Versorgungsschwierigkeiten durch Importe aus dem Ostblock zumeist nicht kurzfristig behoben werden können. Daher wird das Schwergewicht der ökonomischen Hauptaufgabe in letzter Zeit immer mehr auf die Forderung nach einer Steigerung der Pro-Kopf-Produktion verlagert. Hierbei spielen auch Gründe der Rücksichtnahme auf die Partnerländer des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe eine wesentliche Rolle, in deren Bereich die „DDR“ den bei weitem höchsten Ernährungsstandard aufweist. (Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 501 Projektierungsbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Proletariat

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf dem V.~Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind…

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Berufsausbildung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitserträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei dem jeweiligen Amt für Arbeit und Berufsberatung. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt. Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die B. wurden in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu geregelt. Dieses Gesetz betrifft alle Ebenen der Bildung und Ausbildung von der Normalschule über die Berufsausbildung bis hin zu den Hochschulen und Universitäten. Die B. wird darin einheitlich geregelt. (In der BRD gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen — also gewerbliche Lehrlinge der Industrie, Handwerkslehrlinge, kaufmänn. Lehrlinge usw. — voneinander abweichende Regelungen.) Die B. baut auf der Normalschule auf und ist eng mit ihr verbunden. Zwar sind viele Regelungen des neuen „Bildungsgesetzes“ noch bloßes Programm, aber an dessen Realisierung wird gearbeitet. Diesem Programm zufolge beginnt eine allgemeine Einführung in das Berufsleben bereits im 7. Schuljahr der Normalschule, der zehnklassigen „Polytechnischen Oberschule“. Diese Berufseinführung in der 7. und 8. Klasse ist überwiegend theoretischer Art und wird ergänzt durch Werkunterricht und praktische Tätigkeit in einem Betrieb. Für die praktische Unterweisung ist wöchentlich ein Unterrichtstag vorgesehen. Diese Unterweisungen werden getrennt für die Berufsrichtungen Industrie und Landwirtschaft veranstaltet. Teil des polytechnischen Unterrichts soll die Weckung von Neigungen und Eignungen für einen bestimmten Beruf sein, um die Berufsentscheidung der Schüler und Eltern zu erleichtern. Vom 9. Schuljahr ab erfolgt neben dem allgemeinbildenden Unterricht eine theoretische und praktische berufliche Grundausbildung, letztere in Verbindung mit einem Betrieb. Auch dabei handelt es sich noch nicht um die Ausbildung für einen bestimmten Beruf. Während des 9. und 10. Schuljahrs sollen vielmehr die Grundlagen für jeweils mehrere verwandte Berufe vermittelt werden, z. B. für „Metallarbeiter“ oder „Elektriker“. Erst nach Abschluß der zehnklassigen Normalschule folgt die B. in einem ganz bestimmten Beruf in einem Lehrbetrieb. Die praktische Lehrzeit beträgt dann in der Regel nur noch zwei Jahre. Während der Lehrzeit besuchen die Lehrlinge die Berufsschule. Durch dieses Ausbildungssystem sollen künftig rund vier Fünftel der in Lehrberufen ausgebildeten Jugendlichen nach Vollendung des 17. Lebensjahres ins Berufsleben eintreten. (Auch in der BRD treten die Jugendlichen in diesem Alter ins Berufsleben, und zwar nach in der Regel 8jährigem Volksschulbesuch und anschließender dreijähriger Lehrzeit. In der BRD werden jedoch noch ungefähr 60 v. H. der gewerblichen Lehrlinge in Handwerksbetrieben ausgebildet, in der „DDR“ sind es nur noch rund 10 v. H.) Von einem kleinen Teil der Schüler — den offensichtlich geringer begabten — wird der Abschluß der Normalschule nach dem 10. Schuljahr nicht verlangt. Man rechnet dabei mit etwa 15 v. H. der Schüler, die nach dem 8. Schuljahr die Schule verlassen und anschließend eine zwei- bis dreijährige Betriebslehre mit gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule aufnehmen. Die praktische B. in den Betrieben erfolgt nach einheitlichen, aber für die verschiedenen Berufe doch weitestgehend spezialisierten Vorschriften, die in einer amtlichen Berufssystematik und in den für die meisten Lehrberufe vorliegenden allgemeinverbindlichen Berufsbildern niedergelegt sind. Darin worden Ausbildungsziele und die zu vermittelnden Fertigkeiten genau beschrieben. Geeignete Schüler haben die Möglichkeit, [S. 98]im Anschluß an die 10.~Klasse der Normalschule in die „Erweiterte Oberschule“ einzutreten. Nach weiteren zwei Schuljahren wird dort das Abitur abgelegt. Bis Ende 1966 bestand die Absicht, an den „Erweiterten Oberschulen“ den Schülern in Verbindung mit Lehrbetrieben auch eine Facharbeiterausbildung zu vermitteln. Das Abitur sollte nach diesen Plänen gleichzeitig mit der Facharbeiterprüfung abgelegt werden. Von dieser Absicht ist man wieder abgekommen. Die versuchsweise Einführung der Koppelung von Abitur mit Facharbeiterprüfung hat sich nicht bewährt. Die schulische Ausbildung kam dabei zu kurz. Die Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung an den „Erweiterten Oberschulen“ fällt ab Sept. 1969 wieder weg. Die Schüler erhalten dann nach neuen Lehrplänen auch auf den „Erweiterten Oberschulen“ nur einen allgemein-berufsvorbereitenden Unterricht. Auch für den polytechnischen Unterricht der 7.–10. Klassen der Normalschulen sind neue Lehrpläne (ab 1. Sept. 1968) vorgesehen, da die bisherigen Erfahrungen auf absinkende Schulleistungen hinwiesen. Es hat sich gezeigt, daß die zu weitgehende Übernahme von Aufgaben der B. durch die Schule den Charakter der allgemeinbildenden Schule zu stark verändert. Hinzu kamen organisatorische Probleme, die sich aus der engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieben ergaben. Ab Sept. 1967 werden die neuen Lehrpläne auch für die Normalschule, die Polytechnische Oberschule, eine stärkere Betonung der allgemein-berufsvorbereitenden Elemente enthalten. Die neuen Lehrpläne sollen neue berufliche Grundlagenfächer enthalten, insbesondere Grundlagen der Datenverarbeitung, der Betriebsmeß-, Steuer- und Regelungstechnik und der Elektronik. Auch Grundfragen der Kybernetik sollen einbezogen werden. Die Einführung eines neuen Typs der Ausbildungsberufe, des Grundberufs, soll ebenfalls schrittweise ab Sept. 1968 erfolgen. Zunächst sind folgende Grundberufe vorgesehen: Facharbeiter für Datenverarbeitung, Baufacharbeiter, Metallurge für Stahlerzeugung, Metallurge für Stahlformung, Zerspanungsfacharbeiter. Für die herkömmlichen Ausbildungsberufe, die ihre volkswirtschaftliche Bedeutung beibehalten, werden die Berufsbilder überarbeitet unter Einbeziehung der modernen Technik und Technologie und der neuesten Erkenntnisse der Pädagogik. Programmierter Unterrichts wird angestrebt. Im Rahmen des Systems der B. gibt es einige zusätzliche Einrichtungen: Spezialschulen und Spezialklassen für besonders Begabte, für den Nachwuchs an Führungskräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur; Sonderschulen für Körperbehinderte und Beschädigte verschiedener Art; Einrichtungen für die berufliche Weiterbildung Erwachsener (Qualifizierung, Fernstudium, Betriebsakademien). Nach einem Ministerratsbeschluß vom Mai 1964 waren der Staatlichen Plankommission die Planung und Leitung der B. übertragen worden. Durch einen neuen Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1965 ist die Zuständigkeit der Staatl. Plankommission auf das Staatl. Amt für Berufsausbildung übertragen worden. Eine (Mitte 1968) in Vorbereitung befindliche neue gesetzliche Regelung macht die Betriebe und die VVB für die Durchführung der B. und die Weiterbildung Berufstätiger verantwortlich. Auffällig an der neuen Verordnung ist, daß die Lehrlinge wieder stärker als in den letzten Jahren „klassenmäßig“ erzogen werden sollen. Sie sollen „zur festen Freundschaft mit der Sowjetunion, zum proletarischen Internationalismus … sowie zur konsequenten Klassenauseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus erzogen werden“ („Tribüne“, Ostberlin, vom 4. 4. 1968). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Fachausbildung gewann aber in letzter Zeit aus pragmatischen Gründen sehr stark an Bedeutung. Gegenwärtig ist die landwirtschaftliche B. starken Veränderungen hinsichtlich Inhalts und Dauer unterworfen. 1) Mit Einführung der Zehnklassenschule wird für alle landwirtschaftlichen Lehrberufe dieser Schulabschluß vorausgesetzt. Der Abschluß kann auch während der Lehrzeit in bestimmten Berufsschulen erreicht werden. Bis 1965 war die B. stark spezialisiert. Seit dieser Zeit wird für bestimmte Berufsgruppen eine gemeinsame „Grundausbildung“ durchgeführt. Die „Spezialausbildung“ erfolgt erst während der zweiten Hälfte der Lehrzeit. Die Dauer der Lehrlingsausbildung ist von der Vorbildung abhängig. Für die wichtigsten landwirtschaftlichen Berufe ergibt sich folgende Lehrzeit: zweijährige Ausbildung für Abgänger der zehnten Klasse (ein Jahr Grundausbildung, ein Jahr Spezialausbildung); Grundausbildung in der neunten und zehnten Klasse der Oberschule, anschließend einjährige Spezialausbildung; vierjährige Berufsausbildung in den Erweiterten Oberschulen (zwei Jahre Grund-, zwei Jahre Spezialausbildung) bei gleichzeitigem Erwerb des Abiturs; dreijährige Ausbildung für Abgänger der achten Klasse (in der Berufsschule werden die letzten zwei Jahre der zehnklassigen Oberschule nachgeholt); dreijährige Ausbildung mit Abiturabschluß für Abgänger der zehnten Klasse. 2) Meisterausbildung erfolgt in zwei Formen: in geschlossenen Lehrgängen an Abteilungen der landwirtschaftlichen Fachschulen (5 Monate) und im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Die Meisterlehrgänge können auch unter Leitung einer Fachschule an Dorfakademien und Winterschulen durchgeführt werden. Voraussetzungen der Teilnahme sind abgeschlossene Lehrlingsausbildung und mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit. Die Meisterausbildung ist ebenfalls weitgehend spezialisiert. (3) Fachschulausbildung zum „Staatlich geprüften Landwirt“ erfolgt in einem dreijährigen kombinierten Studium (Direkt- und Fernstudium gekoppelt) oder in einem vierjährigen Fernstudium. Während des kombinierten Studiums sind die Studenten vorwiegend im Sommerhalbjahr auf ausgesuchten Landwirtschaftsbetrieben tätig und studieren im Fernstudium. Voraussetzung für die Zulassung sind der Abschluß der 10.~Klasse, Facharbeiterbrief und einjährige praktische Tätigkeit. Das Studium [S. 99]spezialisiert sich im dritten Studienjahr in die Fachrichtungen Betriebsökonomie und Produktionstechnik (Feld- und Viehwirtschaft). Außer in der Landwirtschaft kann ein dreijähriges Ingenieur (Fachschul-) Studium noch in den Fachrichtungen Landtechnik, Finanzwirtschaft (Landwirtschaft), Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutz, Gartenbau, Veterinärmedizin (2 Jahre), Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft (Forstwirtschaft), Binnenfischerei, Gärungs- und Getränketechnologie, Gemüseverarbeitende Industrie, Back- und Süßwaren, Öl- und Margarineherstellung, Getreideverarbeitung, Milchverarbeitende Industrie und Fleischindustrie erfolgen. 4) Hochschulstudium der Landwirtschaft ist an den Universitäten Berlin, Rostock, Halle, Leipzig und Jena als kombiniertes Studium, Fern- und Abendstudium möglich. Das kombinierte Studium wurde aus dem Direktstudium entwickelt, dauert fünf Jahre und endet mit dem akademischen Grad Diplomlandwirt. Das Studium am Hochschulort wechselt mit praktischen Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb. In dieser Zeit wird ein Fernstudium durchgeführt. Nach einer dreijährigen Grundausbildung erfolgt eine Spezialisierung in den Richtungen Feld- und Viehwirtschaft. Außer an den genannten Universitäten kann der akademische Grad eines Diplomlandwirtes auch an der Hochschule für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg in einem vierjährigen kombinierten Studium erworben werden. Eine Spezialisierung erfolgt im vierten Studienjahr in den Richtungen Agrarökonomie, Pflanzliche und Tierische Produktion. Diese Hochschulausbildung ist besonders für Absolventen der Fach- und Ingenieurschulen geeignet. Die Ausbildung eines Diplom-Betriebswirtschaftlers erfolgt an der Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen und dauert im Direktstudium zweieinhalb Jahre. Für das Hochschulstudium sind das Abitur oder der erfolgreiche Abschluß einer Fachschule sowie der Facharbeiterbrief Voraussetzung. 5) Die Erwachsenenbildung (Erwachsenenqualifizierung) im landwirtschaftlichen Bereich erfolgt, außer an den bisher genannten Institutionen, an Dorfakademien, Volkshochschulen und den 1958 wieder eingerichteten Winterschulen. Außer allgemeinbildenden Kursen werden auch Lehrgänge zur Ausbildung von Spezialisten für Bereiche innerhalb der Landwirtschaft durchgeführt. Für ältere Landwirte besteht sogar die Möglichkeit, einen Facharbeiterbrief zu erwerben. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 97–99 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsbilder

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes…

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Arbeiter, Schreibende (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Einladung des Mitteldeutschen Verlages in Halle, in Wahrheit als Veranstaltung der SED und unter nachdrücklicher Förderung ihres ZK, fand im April 1959 in Bitterfeld eine Schriftstellertagung, die seitdem viel zitierte <b<J>:Bitterfelder Konferenz>, statt, die im Anschluß an ein Referat von Alfred Kurella eine neue Phase der „Kulturrevolution“ eröffnen sollte. Nach den Worten von Ulbricht bestand ihr Erfolg darin, „daß die allseitig verstandene Aufforderung ‚Kumpel, greif zur Feder, die sozialistische Nationalkultur braucht Dich!‘ und die Bestrebungen, sich mit den wertvollsten Schätzen unserer Kultur und Kunst vertraut zu machen, als zwei einander bedingende Seiten unserer sozialistischen Kulturrevolution erkannt wurden“. Damit wurde die „Bewegung“ der schreibenden Arbeiter und Bauern (im Pj. auch „Greif-zur-Feder-Kumpel-Bewegung“) eingeleitet, die — gleich vielen anderen Bemühungen der SED auf Gebieten der Kunst — die Grenzen zwischen Kunst und Laienkunst zu verwischen bestimmt war; denn gleichzeitig wurden in Bitterfeld die „Berufsschriftsteller“ aufgefordert, „nicht nur für das Volk, sondern auch mit dem Volk“ zu schaffen, die Gewohnheiten „individuellen Eigenbrötlertums“ preiszugeben, in die Betriebe zu gehen und ihre Werke in ständiger Auseinandersetzung mit den Werktätigen und ihrer Umwelt zu schaffen. Die derart auf zweifache Weise betriebene „Massenbewegung zur Aneignung der sozialistischen Nationalkultur“ und zur produktiv-künstlerischen Betätigung der Werktätigen — auch auf den Gebieten der Bildenden Kunst und Musik — wird im Pj. als Bitterfelder Weg bezeichnet. Zur Anleitung und Förderung der SchA veröffentlichte ein Autorenkollektiv 1961 „Hinweise für SchA.“; eine Monatsschrift „Ich schreibe“ erschien als Teil der Zeitschrift „Volkskunst“, seit 1966 selbständig, und die beharrlicheren SchA. schlossen sich in einer „Zentralen Arbeitsgemeinschaft SchA.“ (Vorsitzender: Max Zimmering) zusammen. Die „Bitterfelder Bewegung“ erreichte, wie zu erwarten war, keines der ihr von der Partei gesetzten Ziele. Die zu laienkünstlerischer Betätigung aufgerufenen Arbeiter strebten von der Werkbank an den Schreibtisch, in die „Intelligenz“; ihre Produkte waren — mit vereinzelten Ausnahmen — dilettantisch und konnten, soweit sie überhaupt gedruckt wurden, auch einer sehr wohlwollenden Kritik nicht standhalten; das Interesse der Werktätigen an den dichterischen Versuchen ihrer Kollegen ließ sich nur durch eifrige Bemühungen der Presse und der Kulturobmänner in den Betrieben vorübergehend anfachen. Die Schriftsteller dagegen, die sich auf den Bitterfelder Weg begaben, enttäuschten die SED dadurch, daß sie auch negative Erfahrungen aus der Produktion in Literatur umsetzten; die erwartete Integration der professionell Schreibenden in die kommun. Führungs- und Funktionärsschicht gelang nur bei einigen Autoren dritten oder vierten Ranges, während Werke von Autoren wie E. Strittmatter und P. Hacks, die Themen der Arbeitswelt behandelten, heftiger Kritik, im Falle von Hacks sogar dem Aufführungsverbot, ausgesetzt waren. Es war daher kaum verwunderlich, daß dem Präsidium einer II. Bitterfelder Konferenz, mit der Ulbricht und die SED im April 1964 einen neuen Versuch machten, die Literatur in den Griff zu bekommen, nicht ein einziger Autor von Rang angehörte; nur 9 von 51 Mitgliedern konnten überhaupt als Repräsentanten der Literatur bezeichnet werden, und unter ihnen trug allein der Altkommunist W. Bredel einen Namen, mit dem sich auch außerhalb der „DDR“ eine gewisse Vorstellung verband. Ulbrichts Rede, obschon sie auch Erfolge auf dem Bitterfelder Weg, dem „Weg des sozialistischen Sozialismus“, zu rühmen wußte, war daher vorwiegend auf die Kritik am Attentismus vieler Schriftsteller, an den revisionistischen Neigungen mancher anderer gestimmt; unverkennbar stand im Hintergrund die Besorgnis, daß liberalisie[S. 30]rende Tendenzen in den Literaturen der sozialistischen Nachbarstaaten, ja sogar der SU, auf die „DDR“ übergreifen könnten. Daß von den Intentionen der II. Bitterfelder Konferenz nur diese sozusagen „repressive“ Auswirkungen zeitigen würde, war von vornherein abzusehen. Als „eine dritte, eine schriftliche Bitterfelder Konferenz“ wurden 86 Briefe von Künstlern und Wissenschaftlern an das Ministerium für Kultur bezeichnet, die in dessen Auftrag erst nach der zweiten Konferenz unter dem Titel „In eigener Sache“ im Mitteldeutschen Verlag veröffentlicht wurden und sich vorwiegend mit dem Konflikt zwischen Indoktrination und Qualität der Literatur auseinandersetzen. (Kulturpolitik, Literatur) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 29–30 Arbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Einladung des Mitteldeutschen Verlages in Halle, in Wahrheit als Veranstaltung der SED und unter nachdrücklicher Förderung ihres ZK, fand im April 1959 in Bitterfeld eine Schriftstellertagung, die seitdem viel zitierte <b<J>:Bitterfelder Konferenz>, statt, die im Anschluß an ein Referat von Alfred Kurella eine neue Phase der „Kulturrevolution“ eröffnen sollte. Nach den Worten von Ulbricht bestand ihr Erfolg darin, „daß die allseitig…

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Bodennutzungsgebühr (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die VO über die Einführung einer B. wurde vom Ministerrat am 15. 6. 1967 beschlossen. Danach müssen, beginnend mit dem 1. 1. 1968, von Industrie- und Gewerbebetrieben aller Eigentumsformen, Haushaltsorganisationen und gesellschaftlichen Organisationen bei Entzug von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden B. an die Abt. Finanzen der zuständigen Kreise gezahlt werden. Unabhängig davon sind nach wie vor noch eine nach der Bodennutzungs-VO vom 17. 12. 1964 zu zahlende Eigentümerentschädigung [S. 126]und die Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse zu entrichten. Während letztere die Beziehungen zwischen dem Eigentümer des Bodens und dem Nutzer, der das Land für andere als für land- und forstwirtschaftliche Zwecke in Anspruch nimmt, regelt, legt die VO über die B. die ökonomischen Stimuli für die effektive Nutzung des Bodens fest. Sie ist, entsprechend der Bodenqualität und Bodennutzungsart, zwischen 30.000 und 400.000 M je Hektar stark differenziert. Man will erreichen, daß land- und forstwirtschaftliche Bodenflächen für Bau- und Investitionsvorhaben nur dort in Anspruch genommen werden, wo es unbedingt notwendig ist, und möglichst nur Boden geringster Qualität verwendet wird. Zwischen 1952 und 1967 hat die landwirtschaftliche Nutzfläche der „DDR“ um rd. 182.000 ha abgenommen. Diese Fläche entspricht etwa einem Anteil von über 86 v. H. der Nutzfläche des Bezirkes Gera. Sie würde ausreichen, um jährlich eine landwirtschaftliche Bruttoproduktion von 500 bis 600 Mill. M zu erzeugen, mit der etwa 600.000 Menschen mit Nahrungsmitteln versorgt werden könnten. An diesem Entzug des land- und forstwirtschaftlichen Bodens waren beteiligt: die Industrie mit einem Anteil von 20–27 v. H., der Bergbau mit 18–22 v. H. und die Landwirtschaft mit 15–20 v. H. Der Rest entfällt auf Objekte des Wohnungsbaues sowie auf den Straßenbau und militärische Objekte einschließlich Sperrgebiete. Andererseits haben nach den Ergebnissen der Bodenbenutzungserhebungen — ebenfalls zwischen 1952 und 1967 — die Gebäude- und Hofflächen, auf Ackerland befindliche Wirtschaftswege und Gräben sowie Parkanlagen, Übungsplätze usw., um fast 220.000 ha zugenommen. Auf diesen der Land- und Forstwirtschaft entzogenen Nutzflächen sind erhebliche gesellschaftliche Aufwendungen (lebendige Arbeit, Düngemittel, Meliorationen usw.) außer Kraft gesetzt worden. Sie müssen durch erneute und höhere Importe ausgeglichen werden. Zum Vergleich sei erwähnt, daß (ebenfalls in der Zeit von 1952 bis 1967) die landwirtschaftliche Nutzfläche der BRD um rd. 500.000 ha zurückging. Die B. beträgt in Abhängigkeit von Bodennutzung und Bodenqualität je ha: bei Ackerland (einschl. Wechselnutzung 60.000 bis 400.000 M, bei Grünland (Wiesen, Weiden, Hutungen) 35.000–250.000 M, bei Forsten und Holzungen 30.000–150.000 M, bei Obstanlagen, Baumschulen, Weingärten und Korbweideanlagen 400.000 M, bei Haus- und Kleingärten 100.000 M, bei ablaßbaren Teichen 30.000 M. Auswirkungsberechnungen haben ergeben, daß sich bei Anwendung dieser Sätze die Kosten der Investitionen, bei denen land- und forstwirtschaftlicher Boden beansprucht wird, je nach Art der Vorhaben in den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft zwischen 2 und 33 v. H. erhöhen. Besonders erheblich wäre dieser erhöhte Investitionsbedarf im Bereich des Landwirtschaftsrates, der Ministerien für Volksbildung und Verkehrswesen sowie des Amtes für Wasserwirtschaft. Für diese Bereiche sind deshalb Ermäßigungen von 25 und 50 v. H. vorgesehen. Besondere Regelungen sind ebenfalls bei einem vorübergehenden Entzug von Boden zum Zwecke des Abbaues von mineralischen Rohstoffen vorgesehen. Die Bereiche des Wismut-Bergbaues und die Verteidigungs- und Ausbildungsorgane der Nationalen Volksarmee, bei denen die Standortwahl nicht eine Ermessensfrage ist, sind von der Zahlung der B. befreit. Das gleiche gilt für Baumaßnahmen zur Befriedigung des persönlichen Bedarfs, sofern sie auf eigenen Grundstücken vorgenommen werden. Die B. ist von Investitionsträgern, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, aus Eigenmitteln bzw. Investitionskrediten zu zahlen. Die Investitionsträger sollen an einem sparsamen Umgang mit dem Boden interessiert sein. Bei einer Zahlung der B. aus den Kosten wäre dies nicht der Fall, da hier eine Abwälzung auf den Preis möglich ist. Alle übrigen Investitionsträger haben die B. im Rahmen der planmäßig bereitgestellten Investitionsmittel zu decken. Statistische Angaben über Investitionen der Wirtschaft sind deshalb ab 1968 mit weiteren Vorbehalten zu bewerten. Nachdem in den letzten Jahren die Subventionen für die Landwirtschaft stark eingeschränkt wurden, werden jetzt indirekte Subventionen aus dem Investitionsfonds gewährt. Alle volkseigenen Betriebe, Genossenschaften und Organisationen, soweit sie nicht für planmäßige Wiederurbarmachungs- bzw. Rekultivierungsmaßnahmen zuständig sind, erhalten die nachgewiesenen Kosten der Kultivierung aus der zentralisierten B. erstattet und außerdem eine Grundprämie von 5.000 M je Hektar sowie eine Prämie in Abhängigkeit von der erreichten Bodenqualität in Höhe von 1 v. H. der B. In Mitteldeutschland gibt es zur Zeit noch etwa 83.000 ha Ödland, 68.000 ha Abbauland und 146.000 ha Unland. Der größte Teil der zentralisierten B. wird für die Land- und Forstwirtschaft zum Zwecke der Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit sowie für weitere Intensivierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Neulandgewinnung bereitgestellt. Die durch den Bodenentzug eingetretene Verringerung des Produktionsvermögens der Land- und Forstwirtschaft soll durch höhere Ertragsmöglichkeiten ausgeglichen werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 125–126 Blockpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenreform

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die VO über die Einführung einer B. wurde vom Ministerrat am 15. 6. 1967 beschlossen. Danach müssen, beginnend mit dem 1. 1. 1968, von Industrie- und Gewerbebetrieben aller Eigentumsformen, Haushaltsorganisationen und gesellschaftlichen Organisationen bei Entzug von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden B. an die Abt. Finanzen der zuständigen Kreise gezahlt werden. Unabhängig davon sind nach wie vor noch eine nach der Bodennutzungs-VO vom 17. 12.…

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Finanzkontrolle (1969)

Siehe auch: Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 1985 Die F. umfaßt sämtliche Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten und zur Überwachung der Finanzgebarung und -disziplin da Haushaltsorganisationen mit dem Ziel, die Finanzbeziehungen der am Reproduktions[S. 207]prozeß beteiligten Wirtschaftseinheiten offenzulegen und mit Hilfe der Auswertung der Kontrollergebnisse die Effektivität der wirtschaftlichen Prozesse zu erhöhen. Die Art der durchgeführten F. ist unterschiedlich je nachdem, ob sie im Bereich der Produktion, Zirkulation und Verteilung (nach politökonomischer Definition „immaterieller Bereich“ z. B. Staatsverwaltung) praktiziert wird. Die Unterschiede in den angewendeten Kontrollverfahren ergeben sich, weil im ersten Bereich die Wirtschaftseinheiten vorwiegend nach dem Rentabilitätsprinzip (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung) arbeiten, während im zweiten Bereich die Einhaltung der Haushaltsdisziplin durch die Haushaltsorganisationen im Vordergrund steht. In der VEW (insbesondere bei den VEB, Kombinaten und VVB) stehen im Mittelpunkt der Ermittlungen der F. die Überwachung der Erfüllung der staatlichen Pläne von der Finanzseite her und die Überprüfung der Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsbestrebungen der Wirtschaftseinheiten. Die F. dient dem Zweck, „die Einhaltung der staatlichen Ordnung, die exakte Planabrechnung, den richtigen Gewinnausweis und Nachweis des staatlichen Vermögens, die Verwirklichung des Sparsamkeitsprinzips, die Erzielung einer hohen Rentabilität, den vollen Einsatz aller finanziellen Fonds und die Erwirtschaftung der Investitionen in den Betrieben und VVB sowie einen maximalen Zuwachs an Nationaleinkommen und seine effektivste Verwendung in der Volkswirtschaft durch die komplexe sozialistische Rationalisierung durchzusetzen“. Durch die Änderung der Planungs- und Lenkungsmethodik der Wirtschaft auf Grund des Neuen ökonomischen Systems hat die F. als Überwachungs- und Steuerungsinstrument der Wirtschaftsführung an Bedeutung gewonnen. (Banken) Die F. obliegt mit unterschiedlichen Schwerpunkten den Finanzorganen, der Staatlichen Finanzrevision, den Instanzen des Wirtschaftsbehördenapparates, den Finanzabt. der VVB und Betriebe und sonstigen staatlichen Kontrollorganen. Die Kontrolltätigkeit durch die verschiedenen Kontrollinstanzen wird aufeinander abgestimmt. Die Auswertung der Kontrollergebnisse erfolgt häufig gemeinsam durch alle beteiligten Kontrollinstanzen mit dem Führungspersonal der überprüften Wirtschaftseinheiten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 206–207 Finanzberichterstattung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzökonomik

Siehe auch: Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 1985 Die F. umfaßt sämtliche Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten und zur Überwachung der Finanzgebarung und -disziplin da Haushaltsorganisationen mit dem Ziel, die Finanzbeziehungen der am Reproduktions[S. 207]prozeß beteiligten Wirtschaftseinheiten offenzulegen und mit Hilfe der Auswertung der Kontrollergebnisse die Effektivität der wirtschaftlichen Prozesse zu…

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Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren einzubeziehen. Stellung und Aufgaben der GA. und GV. werden nunmehr durch die Strafprozeßordnung in §§ 54 bis 56 gesetzlich geregelt. Als GA. oder GV. können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in einem Strafverfahren in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Die GA. und GV. haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die „Vertreter der Kollektive“. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54, Abs. 2 StPO). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. (Gesellschaftliche Erziehung) Ein GA. soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde (§ 55, Abs. 2 StPO). Ein GV. soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen (§ 56, Abs. 2 StPO). GA. oder GV. sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA. als auch ein GV. auftreten, die jedoch nicht vom gleichen Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Ein Beschwerderecht gegen die Zulassung oder Ablehnung eines GA. oder GV. besteht nicht (§ 197, Abs. 3 StPO). Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA. oder GV. zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA. oder GV. beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242 Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Büros

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren…

DDR A-Z 1969

Arbeitsnormen (1969)

Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in der eine bestimmte Arbeitseinheit herzustellen ist („Zeitnorm“). Die gebräuchlichste Form ist die „Zeitnorm“. Nach dem Gesetzbuch der Arbeit sollen die A. zwar „unter Mitwirkung der Werktätigen“ ausgearbeitet worden, sie werden aber vom Betriebsleiter — gegebenenfalls auch trotz des Widerspruchs des betroffenen Arbeiters — in Kraft gesetzt. A. sollen geändert werden, wenn die technischen Bedingungen verändert wurden oder wenn die verbesserte Organisation den Umfang der Arbeiten verringerte. Die kontinuierliche Kürzung der Zeitvorgaben in den A. gehört zum wesentlichen Inhalt der Lohnpolitik des Regimes. Die gültigen A. sind nur zu etwa 40 v. H. exakt nach den Arbeitsvorgängen als sog. Technische Arbeitsnormen (TAN) ermittelt. Sie beruhen im übrigen auf mehr oder weniger willkürlichen „Erfahrungswerten“ und sind — obwohl zum Teil schon Jahre in [S. 38]Kraft — als „vorläufige Arbeitsnormen“ (abgekürzt „VAN“) gültig. Der völlig ungenügende Stand in der technischen Arbeitsnormung hat im wesentlichen drei Ursachen: den allzu häufig noch immer unkontinuierlichen Fertigungsablauf, die unbefriedigenden Fortschritte in der Fertigungstechnik und den Mangel an ausgebildetem Personal für die Normzeitermittlung. Während des Neuaufbaus nach dem Kriege war noch eine größere Anzahl von Fachleuten verfügbar, die einiges von Arbeitsplatz- und Arbeitsablaufstudien verstanden. Je deutlicher aber der ideologische Pferdefuß der kommun. Spielart der Arbeitsnormung zutage trat, um so mehr zogen sich diese Fachleute zurück. Ihre Stellungen wurden von Arbeitsnormern eingenommen, die in Schnellkursen für diese Tätigkeit notdürftig geschult worden waren. Das Regime hat mancherlei unternommen, um in ausreichender Zahl auch technisch versierte Arbeitsnormer heranzubilden, fand aber bei dem in Frage kommenden Personenkreis nur geringes Interesse an einer solchen Tätigkeit. Das ist verständlich, denn unter den vorliegenden Bedingungen verlangt man von den Arbeitsnormern Unmögliches: Sie sollen die bestehenden „vorläufigen Arbeitsnormen“ (VAN) zu „technisch-begründeten Arbeitsnormen“ (TAN) machen, neue TAN für neu aufgenommene Produktionen ausarbeiten und sämtliche bestehenden TAN ständig hinsichtlich ihrer Richtigkeit unter Kontrolle halten und gegebenenfalls neu festsetzen. Das sind Aufgaben, die die jetzt verfügbaren Arbeitsnormer auch dann keinesfalls bewältigen könnten, wenn sie durchweg versierte Fachleute wären, denn die Zahl der A. beträgt viele Millionen. Seit Anfang 1965 ist dem SED-Regime klar geworden, daß eine grundlegende Änderung der Arbeitsnormung erforderlich ist, wenn dieses System der Lohnbemessung die ihm zugedachte Rolle des Stimulans für Leistungserhöhungen erfüllen soll. Eine erste Maßnahme war die Unterstellung der Arbeitsnormung in den Betrieben unter den Technischen Direktor (vorher war der Arbeitsdirektor zuständig). Noch wichtiger ist die für die nächsten Jahre vorgesehene Ablösung der Arbeitsnormer alten Typs durch Absolventen Technischer Hochschulen und Fachschulen. Die bisherigen Arbeitsnormer sollen künftig nur noch dann tätig bleiben dürfen, wenn sie durch Weiterbildung mindestens das Qualifikationsniveau eines Technikers erwerben. Seit einigen Jahren sind an den mitteldeutschen Hoch- und Fachschulen neue Fachrichtungen unter der Bezeichnung „Arbeitsstudienwesen und Arbeitsgestaltung“ eingerichtet worden. Es wird aber noch Jahre dauern, bis eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Arbeitsnormer verfügbar sein kann. Man muß hoffen, daß im Zusammenhang mit der Ausbildung solcher Fachleute endlich auch die Grundlagen für ein moderneres und gerechteres Leistungslohnsystem erarbeitet werden, das auf exakten Ermittlungen des Arbeitszeitaufwandes beruht, das qualitative Leistungsmerkmale vernünftig einbezieht und das vor allem auch die Arbeiter an den Produktivitätsfortschritten teilhaben läßt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 37–38 Arbeitsmoral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsökonomik

Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in der eine bestimmte Arbeitseinheit herzustellen ist…

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Deutsche Investitionsbank (DIB) (1969)

Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Investitionsbank, Deutsche: 1953 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Gründung der DIB erfolgte kurz nach der Währungsreform am 13. 10. 1948 durch Befehl Nr. 153 der SMAD vom 10. 9. 1948 und einer Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948. Die Bank wurde Spezialinstitut zur Abwicklung der langfristigen Investitionsfinanzierung in der VEW (ohne Landwirtschaft und Wohnungsbau). Sie hatte insbesondere die Aufgabe, die geplante Verwendung von finanziellen Mitteln für Investitionszwecke durch die Planbehörden, VVB und volkseigenen Betriebe mit Hilfe eigener Berechnungen auf ihren ökonomischen Nutzeffekt zu überprüfen. Kreditinstitut im eigentlichen Sinne war die Bank bis zur Wirtschaftsreform 1964 nur für den kleineren Teil ihrer Tätigkeit. Ihre zentral zugeteilten Bankkunden waren in der Hauptsache die Baumaterialindustrie, Bau Wirtschaft, die Reichsbahnbaudirektion und ihre Betriebe sowie die volkseigenen bautechnischen Projektierungsbetriebe. Diesen Wirtschaftsbereich versorgte sie mit kurzfristigen Krediten zur Finanzierung seiner Umlaufmittel und mit Rationalisierungskrediten. Sie führte dessen Konten, erledigte Verrechnungsaufträge und übernahm vor allem die Zwischenfinanzierung der Bau- und Projektierungsbetriebe bis zur qualitätsgerechten Übergabe abrechenbarer und nutzungsfähiger Leistungseinheiten und deren Bezahlung durch die Investitionsträger bzw. Auftraggeber. Das langfristige Kreditgeschäft der DIB beschränkte sich bis zur Wirtschaftsreform 1964 auf die wenigen noch vorhandenen Privatbetriebe in der Industrie und Bauwirtschaft sowie Betriebe von Genossenschaften, soweit diese bei der Beantragung der Kredite in der Lage waren nachzuweisen, daß Bezugsmöglichkeiten für Baukapazitäten und -material sowie Arbeitskräfte vorhanden waren. Die Mittel für das langfristige Kreditgeschäft erhielt die Bank durch Abgabe von bei der Deutschen Notenbank lombardfähigen Schuldverschreibungen an andere Kreditinstitute und die Deutsche Versicherungsanstalt. Daneben beschaffte sie sich in geringem Umfang Mittel durch den Verkauf von Hypothekenpfandbriefen (Wertpapiere). In der Hauptsache war die Bank aber als Spezialinstitut für die Verteilung und Kontrolle der Mittel zuständig, die zur Finanzierung der in den Investititionsplänen festgelegten Investititionsvorhaben aus dem Staatshaushalt an die VEW vergeben wurden. Da durch die Wirtschaftsreform ab 1964 die Haushaltsfinanzierung der Investitionen allmählich durch die Kredit- und Selbstfinanzierung ersetzt wurde, gewann die Kreditfinanzierung für die DIB bis 1967 ständig an Bedeutung (vgl. GBl. II, v. 9. 6. 1966, S. 405). Zwar kamen die Kreditvergabemittel immer noch weitgehend aus dem Haushalt, doch wurden sie aus Wirtschaftlichkeitserwägungen zu Kreditbedingungen ausgeliehen. Die gegenüber der Rolle der Banken in einer Marktwirtschaft andere Funktion der Banken in einer Zentralplanwirtschaft kam bei der DIB besonders darin zum Ausdruck, daß sie zwischen 1964 und 1967 für die Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsüberprüfungen der Projektierung, Planung, Finanzierung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Abrechnung der Investitionen teils mitverantwortlich und teils allein verantwortlich war. Sie hatte das Recht, die Einhaltung staatlicher oder eigener Direktiven, planmethodischer Anweisungen und Normen gegebenenfalls durch Sanktionen [S. 149](Strafzinsen, Sperrung und Rückforderung von Krediten) zu erzwingen. Während ihres Bestehens war die Bank Holding für einen großen Teil der von ihr finanzierten staatlichen Kommanditbeteiligungen an den durch diese staatlichen Einlagen in halbstaatliche Betriebe umgewandelten Privatunternehmen. Die Bank verhandelte in solchen Fällen mit den Privatunternehmern über die Beteiligungs- und Gesellschaftsverhältnisse in den zu schaffenden halbstaatlichen Betrieben. Gegenüber diesen Betrieben nahm die Bank die Funktion eines staatlichen Gesellschafters solange wahr, bis sie einen an der Zusammenarbeit mit dem halbstaatlichen Betrieb interessierten volkseigenen Betrieb gefunden hatte, der die Beteiligung übernahm. Die DIB unterhielt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Bezirks-, Kreis- und spezielle (Kombinats-, Industriebank- sowie Sonderbank-) Filialen. Die Aufsicht über die DIB übte das Ministerium der Finanzen aus. Das Grundkapital der Bank (Anstalt öffentlichen Rechts) betrug 300 Mill. M. Auf Grund der Bankenreform Ende 1967/Anfang 1968 wurde die DIB mit dem vordem für Geschäftsbankaufgaben zuständigen Bereich der Deutschen Notenbank zu einer neuen Mammutbank unter der Bezeichnung Industrie- und Handelsbank der DDR zusammengelegt. (Banken) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 148–149 Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Künstler-Agentur

Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Investitionsbank, Deutsche: 1953 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Gründung der DIB erfolgte kurz nach der Währungsreform am 13. 10. 1948 durch Befehl Nr. 153 der SMAD vom 10. 9. 1948 und einer Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948. Die Bank wurde Spezialinstitut zur Abwicklung der langfristigen Investitionsfinanzierung in der VEW (ohne Landwirtschaft und Wohnungsbau). Sie hatte…

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Liberman-Diskussion (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sept. 1962 veröffentlichte der sowjet. Ökonom Liberman einen Aufsatz, in dem er eine Reform des betrieblichen Planungssystems vorschlug. Liberman argumentierte, zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft sei eine größere Freiheit der Betriebe notwendig. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen Leistung schlug er eine Gewinn- bzw. Rentabilitätskennziffer vor, deren Erfüllung als Grundlage für die Gewährung von Prämien an die Belegschaft dienen sollten. Diese Konzeption, [S. 375]die Liberman in den Schlagworten „Schluß mit der kleinlichen Bevormundung der Betriebe durch administrative Maßnahmen!“ und „Was der Gesellschaft nützt, muß auch jedem Betrieb nützlich sein!“ zusammenfaßte, berührt den Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung nur indirekt. Sie konzentriert sich vielmehr auf die Beseitigung der Schwierigkeiten, die zwischen den Betrieben und den ihnen direkt übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen existierten. Die Vorschläge Libermans wurden Gegenstand einer lebhaften Diskussion innerhalb der SU und des Ostblocks. Auf dem Novemberplenum des ZK der KPdSU 1962 wurde beschlossen, den Entscheidungsspielraum der Betriebe zu vergrößern, aber an der zentralen Kontrolle festzuhalten. Die Reaktion in der DDR beschränkte sich zunächst auf die kommentarlose Wiedergabe der sowjetischen Diskussion. Nach dem 17. Plenum des ZK der SED im Oktober 1962, auf dem Ulbricht auf die Notwendigkeit einer Reform des Wirtschaftssystems hingewiesen hatte, erschienen in der DDR-Wirtschaftspresse die ersten, relativ zurückhaltenden Stellungnahmen, in denen die Vorschläge Libermans im Prinzip anerkannt, der „Gewinn“ als Hauptkennziffer aber abgelehnt wurde. Auf dem VI. Parteitag der SED (15.–21. 1. 1963) unterbreitete Ulbricht Vorschläge für eine Reform des Wirtschaftssystems, die u.a. Einflüsse des von Liberman entwickelten Konzeptes erkennen ließen. Diese Vorschläge stellten die Grundlage dar für die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Ende Juni 1963, nachdem die Reformen in 10 VEB und in 4 VVB experimentell erprobt worden waren, erläuterte Ulbricht auf einer Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats ausführlich die beabsichtigten Veränderungen und machte damit deutlich, daß die DDR über die in der UdSSR durchgeführten Reformen hinauszugehen bereit war. Am 11. 7. 1963 wurde das Reformkonzept durch den Beschluß des Ministerrats über die Richtlinie für das Neue Ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gesetzlich verankert. (Planung, VVB, Wirtschaft) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 374–375 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liegenschaftsdienst

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sept. 1962 veröffentlichte der sowjet. Ökonom Liberman einen Aufsatz, in dem er eine Reform des betrieblichen Planungssystems vorschlug. Liberman argumentierte, zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft sei eine größere Freiheit der Betriebe notwendig. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen…

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Abrüstung (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller nichtkernwaffenbesitzenden europäischen Staaten auf Kernwaffen in jeder Form. 2. Respektierung der bestehenden Grenzen und strikte Achtung ihrer Unverletzlichkeit; Verzicht auf jedes Streben nach Grenzrevision. 3. Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten einschließlich der Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten und den beiden deutschen Staaten“ („Neues Deutschland“ vom 23. 1. 1966). Diese Politik stimmt voll überein mit dem Appell der Budapester Konferenz der Warschauer Pakt-Mächte vom 17. 3. 1969. Zur Herstellung einer „Atmosphäre der Sicherheit und Zusammenarbeit“ wird unter anderem vorgeschlagen: „Europa vor der Gefahr neuer militärischer Konflikte zu bewahren und die Zusammenarbeit zwischen allen europäischen Ländern, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Zusammenarbeit zu entwickeln … Eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit ist die Unantastbarkeit der in Europa bestehenden Grenzen, darunter der Oder-Neiße-Grenze sowie der Grenze zwischen der DDR und der westdeutschen Bundesrepublik, der Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf ihren Anspruch, das ganze deutsche Volk zu vertreten, und ihr Verzicht auf Verfügungsgewalt über Kernwaffen in jeder Form. West-Berlin hat einen besonderen Status und gehört nicht zu Westdeutschland. Ein praktischer Schritt zur Festigung der europäischen Sicherheit wäre das baldige Zusammentreffen von Vertretern aller interessierten europäischen Staaten … Die auf der Tagung vertretenen Staaten rufen alle Länder Europas auf, für die Einberufung einer gesamteuropäischen Konferenz zusammenzuarbeiten …“ Dazu erklärte Ulbricht in einer Botschaft an das „Welttreffen des Friedens“ in Ostberlin im Juni 1969: „Die Organisierung einer Staatskonferenz entsprechend dem Vorschlag des Budapester Appells der Staaten des Warschauer Vertrages ist der Weg zur europäischen Sicherheit. Die Deutsche Demokratische Republik setzt sich gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten des Warschauer Vertrages dafür ein, daß diese friedliche, demokratische Alternative für das weitere Schicksal Europas von allen europäischen Völkern und Regierungen unterstützt wird. Wir stellen keinerlei Vorbedingungen für das Zustandekommen einer solchen Konferenz, an der alle europäischen Staaten gleichberechtigt teilnehmen sollen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 10 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Absatz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller…

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Schulung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED und Lehrjahr der FDJ. Des weiteren gehören zur Externats-Sch. die innerbetriebliche Sch. in den öffentlichen Dienststellen, Organisationen und Verwaltungen sowie der Politunterricht in den Einheiten der NVA und den Organen der Deutschen Volkspolizei. Im weiteren Sinne muß zur Externats-Sch. auch das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium an den regulären Hochschulen gerechnet werden. Die Externats-Sch. ist Massenbetrieb und dazu bestimmt, die Kandidaten, Parteimitglieder und Parteilose mit der marxistisch-leninistischen Theorie, der Geschichte der Arbeiterbewegung (Nationale Geschichtsbetrachtung) und den Grundzügen und Tagesfragen der sowjetischen und SED-Politik vertraut zu machen. Der Internats-Sch. sind „höhere Aufgaben“ zugewiesen. Ein sorgfältig abgestuftes System von Instituten dient zur Erziehung u. Qualifizierung der Funktionäre (Kader). Die wichtigsten Internatsschulen sind die Parteischulen, Sonderschulen und Lehrinstitute der SED, des weiteren sind als Einrichtungen zur politischen Sch. die folgenden zu nennen: Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und Pionierleiter-Schulen, FDGB-Hochschule „Fritz Heckert“ und die Zentralschulen der Industriegewerkschaften, ferner die Zentralschulen der übrigen Parteien und Massenorganisationen. Daneben spielen heute in der Sch.-Arbeit der SED die Bildungsstätten der Bezirks- und Kreisleitungen sowie der Großbetriebe eine wichtige Rolle. Sie werden als „Einrichtungen zur marxistisch-leninistischen Qualifizierung der propagandistischen Kader“ bezeichnet. In Internatsschulen vor allem Vermittlung des Marxismus-Leninismus und der Geschichte der ➝KPdSU, der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung in kommun. Interpretation sowie Behandlung von aktuellen Problemen und der sich aus der SED-Politik für die einzelnen Organisationen ergebenden speziellen Aufgaben. Vermittlung des Stoffes an den Internatsschulen durch Lektionen. Selbststudium, Konsultationen, Seminare, Übungen. Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, Verbindung zur Außenwelt weit[S. 548]gehend unterbrochen. Wichtigstes Erziehungsmittel: Kritik und Selbstkritik. In der Externatssch. überwiegen Themen der aktuellen SED-Politik. Vermittlung des Stoffes vor allem in Zirkeln. Ein Zirkel umfaßt etwa 10 bis 20 Personen aus dem gleichen Betrieb bzw. Wohnbezirk von ungefähr gleicher politisch-ideologischer Vorbildung. An den Zirkelabenden wird der vorgeschriebene Lehrstoff mit einem Zirkelleiter seminaristisch durchgearbeitet. In der FDJ und bei den Jungen Pionieren bestehen Spezial-Zirkel, so z. B. die Zirkel junger Sozialisten, junger Techniker, Agronomen usw. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 547–548 Schülerzeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schund- und Schmutzliteratur

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED und Lehrjahr der FDJ. Des weiteren gehören zur Externats-Sch. die innerbetriebliche Sch. in den öffentlichen Dienststellen, Organisationen und Verwaltungen sowie der Politunterricht in den Einheiten der NVA und den Organen der Deutschen Volkspolizei. Im weiteren Sinne muß zur Externats-Sch.…

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LPG (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der öffentlich bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel („sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetrieb“). Die LPG sind keine Genossenschaften in unserem Sinne des Wortes. Es handelt sich nicht um freiwillige genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die dazu dienen, die wirtschaftliche Lage ihrer Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um Kooperationsformen der Landbewirtschaftung, die nach „sozialistischen Grundsätzen organisiert und geleitet werden“. LPG sind Zwangsgemeinschaften kommunistischer Art im Dienste des kollektiven Erwerbs, deren Verwaltung und Wirtschaftsgeschehen durch Gesetz und Musterstatuten zentral reglementiert und kontrolliert werden, so daß das Mitspracherecht der Mitglieder und ihre Eigenverantwortung entscheidend eingeschränkt sind und ihre Privatinitiative weitgehend unterbunden ist (LPG-Gesetz). Nach dem „Prinzip des stufenweisen Übergangs zur sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ gibt es verschiedene Typen von LPG, die sich im Grad der Vergesellschaftung der Bodenflächen und Produktionsmittel sowie in der Verteilung der Einkünfte voneinander unterscheiden. Die Vergesellschaftung bezieht sich entweder nur auf die gemeinsame Bewirtschaftung des von den Mitgliedern eingebrachten Ackerlandes und teilweise auch des Grünlandes (Typ I) oder zuzüglich auch auf [S. 383]die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (ursprünglicher Typ II) oder auf den gesamten bäuerlichen Betrieb einschließlich des lebenden und toten Inventars (Typ III). Die Mitglieder behalten zur persönlichen Nutzung eine „individuelle Wirtschaft“, die je nach Typ verschieden groß ist. Beim Typ~I handelt es sich um 0,5 ha Ackerland und um die gesamte übrige Wirtschaft, bei Typ II können neben 0,5 ha Ackerfläche, Gärten, Dauergrünland und Wäldern das gesamte Zucht- und Nutzvieh, vom Zugvieh 1~Pferd, 1~Ochse sowie das zur Bearbeitung des verbleibenden Landes nötige Inventar in individueller Nutzung bleiben. Im Typ III umfaßt die individuelle Wirtschaft nur noch die persönliche ➝Hauswirtschaft. Typ~I und II stellen nur Übergangsformen zum Typ III dar. Bei ihnen handelt es sich im Gegensatz zu Typ III noch um keinen geschlossenen „Großbetrieb“, sondern um eine Gemeinschaft von Bauernwirtschaften, die nur den Betriebszweig Feldwirtschaft gemeinsam betreiben. Die LPG wird formell durch den Vorstand, den Vorsitzenden und die Mitgliederversammlung geleitet. Letztere kann „zur Teilnahme der Genossenschaftsmitglieder an der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft“ Kommissionen bilden, unter denen die „Revisionskommission“ zur laufenden Kontrolltätigkeit die wichtigste ist. Diese ist auch berechtigt, notfalls die Funktionen des Vorstandes zu überwachen, wenn er versagt. Stellen Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt und bei Anwesenheit von mindestens ⅔ aller Mitglieder gültig sind, „einen Mißbrauch der innergenossenschaftlichen Demokratie“ dar, so können sie nach Anhören des LPG-Beirates, des parteipolitischen Gremiums der LPG, vom Rat des Kreises aufgehoben werden. Von der SED nicht gebilligte Beschlüsse, auch wenn sie statutengerecht sind, werden auf diese Weise torpediert. Die Bewachung und Kontrolle der Arbeitsleistungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der LPG obliegt dem Buchhalter, der den Vorsitzenden bzw. die Revisionskommission darüber regelmäßig unterrichtet. Dies erfordert einen umfangreichen Verwaltungsapparat, dessen Kosten die LPG belasten, ganz abgesehen davon, daß die darin beschäftigten Menschen der Güterproduktion entzogen werden. Über die Arbeitsorganisation der LPG Brigaden der LPG. Die nach Erfüllung der Marktproduktion, nach Abgeltung aller Verpflichtungen und den statutenmäßigen Einlagen zur Bildung der Natural- und Geldfonds verbleibenden Natural- und Geldbeträge werden an die LPG-Mitglieder nach den im Jahre geleisteten Arbeitseinheiten und nach dem Umfang und der Güte der eingebrachten Bodenanteile in den einzelnen Typen wie folgt verteilt: [S. 384] Die Bodenanteile ― falls solche überhaupt gezahlt werden ― sind unter Umständen für jedes Mitglied gleich. Ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. In vielen Fällen werden Bodenanteile auch gänzlich außer acht gelassen. In den LPG erhalten die Mitglieder also keinen verbindlich vereinbarten Arbeitslohn, d.h., das LPG-Mitglied vom Typ III weiß während des ganzen Jahres noch nicht, mit welchem Entgelt für die AE es endgültig rechnen kann, da dieses vom Betriebserfolg abhängt. „Bis zu 70 v. H. des zu erwartenden Geldes“ kann es im Laufe des Jahres als Anzahlung auf die geleisteten AE erhalten. Der Gesamtlohn kann erst am Jahresende aus dem Betriebsergebnis errechnet werden. Für die aus dem Betriebsergebnis abzugeltenden Ansprüche sind Prioritäten festgelegt. Bei der Verwendung der Geldeinkünfte steht an erster Stelle die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand, wie Bezahlung von Steuern und Versicherungen, Kreditrückerstattungen. Es folgen dann die Ausgaben für die laufende Produktion, wie z. B. Saatgut, mineralische ➝Düngemittel, Futtermittel; die Rücklagen für den „unteilbaren Fonds“ zu künftigen Investitionszwecken; die Rücklagen für den „Hilfs- und Kulturfonds“ zur sozialen Betreuung der LPG-Mitglieder sowie Rücklagen für den „Prämienfonds“. Der Lohnanspruch steht an letzter Stelle und wird demnach als Residualgröße abgegolten. Die LPG-III-Mitglieder haben zwar den Status eines Lohnarbeiters, aber ohne die geringste Einflußmöglichkeit auf Betriebsorganisation und Betriebsführung müssen sie alle Risiken der Produktion tragen. Diese mit unseren Begriffen nicht zu vereinbarende Konstruktion des LPG-Typs III veranlaßte zunächst dazu, den Mitgliedern der LPG III eine Mindestbezahlung der AE zu garantieren und bei ungenügendem Betriebserfolg die hierfür erheblichen Mittel zuzuschießen. Bezeichnenderweise besteht diese Garantie seit der vollständigen Kollektivierung nicht mehr, die Subventionierung der AE im Typ III wird aber praktisch noch fortgeführt. Im Zuge der Zwangskollektivierung wurde im Febr. 1960 die Subventionierung (verlorene Zuschüsse) zur Stützung von 4 Mark je AE in den LPG Typ III aufgehoben. „Dadurch soll allen Mitgliedern bewußt werden, daß die Entwicklung ihrer LPG, die Höhe ihrer Einkünfte und das Wachstum ihres Wohlstandes vor allem von ihrer eigenen Arbeit, nicht aber von ständiger finanzieller Unterstützung durch den Staat abhängen“ (Paul Scholz in „Der freie Bauer“ vom 14. 2. 1960). Heute wird eine Produktionshilfe nur noch an wirtschaftsschwache LPG vom Typ III gegeben, um die Produktionsgrundlagen zu verbessern. Gemeint sind solche LPG III, die infolge natürlicher Schwierigkeiten, z. B. geringe Bodenqualität, unzureichender Viehbesatz, Stallmangel, unzureichende Meliorationen, noch keine Wirtschaftlichkeit erreichen oder bei denen die durchschnittliche Gesamtvergütung (Geld- und Naturalvergütung) für AE in Höhe von höchstens 3.120 Mark je ganzjährig tätiges Mitglied geplant wurde, wo jedoch Schwierigkeiten auftraten, diese Vergütung zu verwirklichen. Die Schwierigkeiten dürfen jedoch „nicht Folge mangelnder Arbeit“ sein. Damit zeichnet sich bereits ab, daß im Stadium der totalen Kollektivierung die zahlreichen Vergünstigungen, die als Anreiz zu LPG-Eintritten bzw. -Gründungen dienten, abgebaut werden. Der entscheidende betriebswirtschaftliche Unterschied zwischen Typ~I und II gegen[S. 385]über Typ III besteht darin, daß den Bauern in den Typen~I und II bei nur gemeinsamer Bewirtschaftung des Ackerlandes noch ein Rest von eigener Leistungsinitiative für die VeredlungsWirtschaft geblieben ist, während im Typ III die Mitglieder bezahlte Kolchosarbeiter sind. Deshalb wäre es für die Lebensverhältnisse vieler Bauern von großer Bedeutung, wenn die Möglichkeit bestehen würde, die Typen~I und II auf längere Zeit durchzuhalten. Auf die Dauer wird der Kommunismus das Nebeneinander von Kollektivformen mit so unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad nicht zulassen. Die „schrittweise Vergesellschaftung weiterer Betriebszweige“ in den Typen~I und II zeichnet sich bereits sehr deutlich ab, u.a. in dem auf dem VII. Bauernkongreß geschaffenen modifizierten Typ II. In ihm wird bereits eine „genossenschaftliche“ Viehhaltung aufgebaut sowie Grünland und Wald in die LPG eingebracht. Die Versorgungsabhängigkeit der Viehwirtschaft in den Typen~I und II (ursprünglich) von Futtermitteln aus der kollektiven Feldwirtschaft begünstigt auch ohne behördliche Zwangsmaßnahmen das Fortschreiten der Kollektivierung. Dem SED-Regime bringt dieser schrittweise Übergang vom Typ~I über Typ II in Typ III den Vorteil der Einsparung erheblicher Subventionsmittel für die Erstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen, da diese nun aus eigener Kraft der LPG-Mitglieder erfolgen muß. Über die agrarpolitischen Maßnahmen zur LPG-Bildung Agrarpolitik, über die Ertragslage der LPG Landwirtschaft. Zur Fachbildung und politischen Schulung von Mitgliedern und Führungskräften der LPG wurde am 1. 9. 1953 die Hochschule für LPG in Meißen gegründet. Das gebührenfreie Studium, zu dem die Mitgliederversammlung der LPG die Teilnehmer delegiert, dauert als Direktstudium 3 Jahre, als Fernstudium 5 Jahre, als Abendstudium sowie als Wechselstudium (Direkt- und Fernstudium) 4 Jahre und endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. Der fachliche Ausbildungsstand der Führungskräfte in den LPG ist für die Machthaber ein ernstes Problem: Nach dem Stand vom 30. 9. 1966 hatten von den 14.131 LPG-Vorsitzenden nur 9.424 eine abgeschlossene Ausbildung, davon 1829 einen Hochschulabschluß, 4.022 Fachschulabschluß, 1.367 Meisterprüfung und 2.206 Facharbeiterprüfung. Von den insgesamt 896.674 mitarbeitenden LPG-Mitgliedern wiesen nur 233.898 (rd. 26 v. H.) eine abgeschlossene Ausbildung auf. Die angestrebte betriebswirtschaftliche Umstellung auf industriemäßige Produktionsmethoden in der Landwirtschaft im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sieht eine zunehmende Konzentration, Spezialisierung und Arbeitsteilung der Agrarproduktion in Kooperationsgemeinschaften und Kooperationsverbänden vor. Da die geforderte Konzentration bestimmter Nutzungszweige der Viehwirtschaft, wie vor allem Jungrinderaufzucht, Schaf- und Geflügelhaltung, z. T. nicht mehr auf innerbetrieblicher Grundlage möglich ist, können mehrere LPG, ohne Rücksicht auf verwaltungsterritoriale Grenzen, Gemeinschaftseinrichtungen mit den Organen Bevollmächtigtenversammlung, Vorstand und Revisionskommission bilden. Rechtsgrundlage ist neben dem LPG-Gesetz die AO über die Bildung und das Musterstatut der G. (GBl. 1964, III, S. 324). Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 382–385 Lotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der…

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1969: F

Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Fahrenkrog, Heinz Fakultäten, Ingenieurökonomische Falkensee Familie Familiengesetzbuch Familienname Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Feierabendarbeit Feiern, Sozialistische Feiertage Feinmechanische und Optische Industrie Felfe, Werner Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Ferienscheck Fernsehakademie Fernsehen Fernstudium Fertigungstechnik Festival Festlandsockel Feuerschutzpolizei FGB FGS Fichtner, Kurt, Dr. Filmaktiv Filmarchiv Filmwesen Finalproduktion Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzkontrolle Finanzökonomik Finanzorgane Finanzrevision Finanzschulden Finanzsystem Finanzwissenschaft Fischerei Fischereibeiräte Fischereirecht Fischer, Martin Flagge Flegel, Manfred Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugverkehr Fluktuation Fonds Fonds der Volksvertretungen Fonds-Technik Forderungseinzugsverfahren Formalismus Formgestaltung, Industrielle Forschung Forschungsgemeinschaft Forschungsrat der DDR Forst Forstwirtschaft Fotoindustrie FPG Fraktionsbildung Frankfurt (Oder) Franz-Carl-Weiskopf-Preis Frauen Frauenausschüsse Frauenbrigaden Freiberg Freie Berufe Freie Deutsche Jugend Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Freie Spitzen Freiheit Freiheitssender 904 Freiheitsstrafe Freilichtmuseen Freital Freiwillige Gerichtsbarkeit Freizeit Freizeitarbeit Freizügigkeit Fremdenverkehr Freundschaftsgesellschaften Freundschaftskomitees Freundschaftsvertrag Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedenskämpfer Friedensrat Friedensschutzgesetz Friedensvertrag Friedrich-Schiller-Universität Jena Fröhlich, Paul Frost, Gerhard Fuchs, Klaus, Prof. Dr. Fünfjahrplan Fünf-Tage-Arbeitswoche Funkdienst Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Fürstenwalde Futtermittelwirtschaft

Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Fahrenkrog, Heinz Fakultäten, Ingenieurökonomische Falkensee Familie Familiengesetzbuch Familienname Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Feierabendarbeit Feiern, Sozialistische Feiertage Feinmechanische und Optische Industrie Felfe, Werner Feriendienst des FDGB …

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Arbeitsproduktivität (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A. (Marx verwandte den Ausdruck „Produktivkraft der Arbeit“) ist „der Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (Karl Marx, „Das Kapital“, Bd. I, 4. Aufl., Ostberlin, S. 51). Die A. wird bestimmt durch die Geschicklichkeit der Arbeiter, den Stand von Forschung und Technik, die Organisation der Produktionsprozesse und durch Naturverhältnisse. Im Arbeitsprozeß sind wirksam: Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand. Gemessen wird die A. an der in einer bestimmten Zeit hergestellten Menge an Gebrauchswerten. Bis jetzt wird bei der statistischen Messung der A. bzw. ihres Zuwachses nur die Veränderung des Aufwandes an sog. lebendiger Arbeit der betreffenden Produktionsstufe berücksichtigt, d.h. die Leistung je Kopf der in der Produktion tätigen Arbeitskräfte. Absicht ist es, auch den Leistungszuwachs der „vergegenständlichten“ Arbeit, d.h. der Produktionsmittel, statistisch sichtbar zu machen. Über die Methoden sind sich die Wirtschaftswissenschaftler nicht einig. (Zeitsummenmethode) Ohne Steigerung der A. ist in keinem Wirtschaftssystem ein Fortschritt möglich. Eine Besonderheit der kommun. Lehre von der Wirkungsweise der A. ist die Behauptung, daß die A. stets rascher steigen müsse als der Durchschnittslohn (Lohnpolitik). Auf dieser Lehrmeinung beruht die gesamte kommun. Arbeitspolitik. In der „DDR“ sind daher Mittel zur Steigerung der A.: die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, die ständige Erhöhung der Arbeitsnormen, die Differenzierung der Löhne und ferner die Qualifizierung der Arbeitskräfte. Die A. in der Industrie ist nach den amtlichen statistischen Angaben von Jahr zu Jahr gestiegen. Sie soll sich z. B. von 1960 bis 1967 um rund 30 v. H. erhöht haben. Da es sich dabei um die übliche Bruttorechnung handelt, die in jedem Betrieb die Vorleistungen von Zulieferbetrieben einbezieht, ist die Steigerung überhöht und damit unreal ausgewiesen. Der Rückstand der A. in der mitteldeutschen Industrie gegenüber der BRD ist nach Schätzungen von westdeutschen Sachverständigen noch immer mit etwa einem Fünftel anzunehmen. Innerhalb der mitteldeutschen Industrie besteht ein erhebliches Gefälle der A. zwischen den Betrieben der verschiedenen Eigentumsformen. Nach offiziösen Angaben bestand 1966 auf der Basis „Bruttoproduktion“ folgendes Gefälle: Die Unterschiede sind in erster Linie auf den unterschiedlichen Grad der Produktionsspezialisierung und der Konzentration, nicht zuletzt aber auch auf die unterschiedlichen Investitionsaufwendungen für die technische Modernisierung der Betriebe zurückzuführen. (Technologie) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 42 Arbeitspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitspsychologie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A. (Marx verwandte den Ausdruck „Produktivkraft der Arbeit“) ist „der Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (Karl Marx, „Das Kapital“, Bd. I, 4. Aufl., Ostberlin, S. 51). Die A. wird bestimmt durch die Geschicklichkeit der Arbeiter, den Stand von Forschung und Technik, die Organisation der Produktionsprozesse und durch Naturverhältnisse. Im Arbeitsprozeß sind…

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Kulturelle Massenarbeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Belohnung des Pj. für alle Bemühungen und Maßnahmen der SED, der Massenorganisationen und des Staatsapparates, „alle Lebensbereiche mit sozialistischer Weltanschauung und Kultur so zu durchdringen, daß die reichen geistigen, sittlichen und emotionalen Werte der sozialistischen Menschengemeinschaft zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten fruchtbar werden“ (Beschluß des Staatsrates v. Dez. 1967). Die KM. dient somit vornehmlich der Bewußtseinsbildung im parteilichen Sinne (Sozialistisches ➝Bewußtsein), in deren Dienst auch alle Gattungen der Literatur und Bildenden Kunst gestellt werden (Agitation und Propaganda), aber auch der „ständigen Hebung des Kulturniveaus aller Bürger der DDR als Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Gesellschaft“ (lt. dem zitierten Staatsratsbeschluß) und schließlich der Mehrung der fachlichen und technischen Kenntnisse der Werktätigen (Produktionspropaganda). Nach den Konzeptionen der Ideologischen Kommission und der Abteilung Kultur im zentralen Apparat der SED und der Abteilung örtliche Organe, Grundsatzfragen, KM. des Ministeriums für Kultur wird die KM. in erster Linie vom FDGB getragen, durch dessen Zeitschrift „Kulturelles Leben“ politisch ausgerichtet und durch das Zentralhaus für Kulturarbeit stofflich und methodisch angeleitet. Die Kulturfunktionäre sollen durch ein zweijähriges Grund-Fernstudium, das die Abt. Kultur der Räte der Kreise einzurichten haben, auf ihre Aufgabe vorbereitet sein, was aber meist nicht der Fall ist. Im Staatshaushalt (1966: 873,2 Mill M; Aufgliederung Kulturpolitik, Teil 6), im Haushalt des FDGB, aber auch von den Betrieben werden für die KM. beträchtliche Mittel aufgewendet. Institutionen der KM. sind vor allem die Allg. öffentl. Bibliotheken (Bibliothekswesen), die Kulturhäuser, die Zirkel für Gesang, Volks- und Gesellschaftstanz, Laienspiel, künstlerisches Laienschaffen (Laienkunst), Fotographie usw., mit denen an sich politisch neutrale Neigungen und Interessen der Werktätigen angesprochen werden, und manche Veranstaltungen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung, insbesondere solche der Gesellschaft Urania und des Deutschen Kulturbundes. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 354 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kultureller Austausch

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Belohnung des Pj. für alle Bemühungen und Maßnahmen der SED, der Massenorganisationen und des Staatsapparates, „alle Lebensbereiche mit sozialistischer Weltanschauung und Kultur so zu durchdringen, daß die reichen geistigen, sittlichen und emotionalen Werte der sozialistischen Menschengemeinschaft zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten fruchtbar werden“ (Beschluß des Staatsrates v. Dez. 1967). Die KM. dient somit…

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Technologie (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Begriff, der in der „DDR“ verschiedene Bedeutung hat. Als T. wird einerseits die „Fertigungstechnik“ bezeichnet (z. B. umformen, spanend umformen, umformen mit chemischen Reaktionen, Fertigung als Einzelfertigung, Serien- oder Massenfertigung, Fertigung nach dem Werkstattprinzip oder dem Erzeugnisprinzip usw.). Andererseits versteht man unter T. lediglich die technische Ausstattung der Betriebe. Die technische Ausstattung der Betriebe bestimmt die Fertigungstechnik. Sie entspricht — wie auch vom Regime offen zugegeben wird — im allgemeinen nicht dem durchschnittlichen Weltstand (Weltniveau). Sehr häufig wird mit veralteten Fertigungseinrichtungen produziert. Daher entsprechen vielfach auch die Erzeugnisse nicht dem neuesten technischen Weltstand (Qualität der Erzeugnisse). Die Ursache für den Rückstand in der industriellen Fertigung ist in erster Linie in der außerordentlich hohen Exportquote bei den Erzeugnissen des Maschinenbaus zu suchen. Die Unterordnung der mitteldeutschen Wirtschaft unter die Interessen der SU (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) findet darin ihren Ausdruck. Mehr als die Hälfte der erzeugten Maschinen, Industrieausrüstungen und Transportmittel wird ostwärts exportiert (Vergleich: in der BRD beträgt der Exportanteil bei Maschinen und Ausrüstungen etwa 35 v. H.). [S. 630]Nach offiziellen Angaben aus der „DDR“ betrug 1966 der Exportanteil z. B. bei Werkzeugmaschinen in moderner Ausführung sogar bis zu 100 v. H. Die gleichen Maschinentypen werden aber dringend in der eigenen Industrie benötigt. Diese hohen Exportanteile bei den entscheidenden Maschinen der Metallbearbeitung verhinderten eine nachhaltige Erneuerung und Modernisierung des Maschinenparks. Nach offiziösen Angaben sind von den Maschinen und Anlagen der Industrie über die Hälfte älter als 10 Jahre, und davon wieder weitaus mehr als die Hälfte über 20 Jahre alt. Das Regime ist gezwungen, technisch veraltete, aber auch durch Abnutzung verschlissene Maschinen nach teuren Reparaturen weiter im Produktionsprozeß zu belassen, obwohl der Austausch gegen neue und produktivere Maschinen volkswirtschaftlich nützlicher wäre. Der Instandhaltungsaufwand ist finanziell und personell außerordentlich hoch. Trotzdem kann mit den verfügbaren Mitteln nur etwa ein Drittel der Maschinen planmäßig instand gehalten werden. Im Juni 1967 konnte man in einer mitteldeutschen Fachzeitschrift lesen: „Auf Grund von internationalen Erfahrungen kann eingeschätzt werden, daß unter den Bedingungen des Maschinenbaus jährlich etwa 5–8 v. H. des Werkzeugmaschinenbestandes zu generalreparieren sind. Der Anteil der tatsächlich generalreparierten Werkzeugmaschinen betrug dagegen im Jahre 1964 2,3 v. H. vom Gesamtbestand. Daraus resultiert, daß der technische Zustand der vorhandenen Werkzeugmaschinen unzulässig absinkt.“ An dieser Situation hat sich in den letzten Jahren nichts wesentliches geändert. In der T. der Industriebetriebe wird solange keine entscheidende Wende eintreten können, wie die Exportquote weiterhin so hoch bleibt und solange das Regime nicht in der Lage ist, ausreichende Investitionsmittel für die Ausstattung der Industrie mit modernen technischen Ausrüstungen bereitzustellen (Investitionen). Mitte 1965 sagte dazu ein führender SED-Funktionär: „Es wäre völlig falsch, ein Idealbild von der technischen Revolution (bei uns) vorzeichnen zu wollen. Wir werden noch lange Zeit nebeneinander zum Teil mit Fließfertigung — mit Automatisierung in den führenden Zweigen — einerseits und mit veralteter unmoderner Technik andererseits produzieren. Neben der numerisch gesteuerten Maschine wird es, besonders in der Konsumgüterproduktion, oft noch manufakturmäßige Fertigung geben.“ (Plan Neue Technik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 629–630 Technische Universität Dresden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Begriff, der in der „DDR“ verschiedene Bedeutung hat. Als T. wird einerseits die „Fertigungstechnik“ bezeichnet (z. B. umformen, spanend umformen, umformen mit chemischen Reaktionen, Fertigung als Einzelfertigung, Serien- oder Massenfertigung, Fertigung nach dem Werkstattprinzip oder dem Erzeugnisprinzip usw.). Andererseits versteht man unter T. lediglich die technische Ausstattung der Betriebe. Die technische Ausstattung der…

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Republikflucht (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO, später kam noch der Begriff Abwerbung hinzu. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 13. August wurde von „Kopfjägern“ und „Menschenhändlern“ gesprochen, und im neuen Strafgesetzbuch wurden schließlich die Straftatbestände des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen ➝Grenzübertritts geschafft. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder West-Berlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 53) mußte jeder, der nach Westdeutschland oder West-Berlin übersiedelte, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Nach der „VO über die Personalausweise“ vom 23. 9. 1963 (GBl. II, S. 700) haben „Personen, die in der Deutschen Demokratischen Republik ihren Wohnsitz haben und das Gebiet der DDR für ständig verlassen, ihren Personalausweis vor der Abreise bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei abzugeben. Die Deutsche Volkspolizei und die Grenzkontrollorgane haben das Recht, Personalausweise von Personen, die zeitweilig die DDR verlassen, einzuziehen“. Nichtabgabe des Personalausweises war nach § 13 der VO mit Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bedroht. Mit dieser Regelung bestand der gesetzliche Zustand fort, der bereits durch VO vom 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) geschafft worden war. Daneben hatte die Volkskammer am 11. 12. 1957 mit dem „Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes“ (GBl. S. 650) einen selbständigen Tatbestand zur Bestrafung der R. geschaffen: „Wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt …, wird mit Gefängnis bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Mit dieser gesetzlichen Regelung wurden das in der alten Verfassung garantierte Grundrecht der Freizügigkeit und das Recht auf Auswanderung endgültig beseitigt. Der „Republikflüchtige“ verliert sein zurückgelassenes Vermögen (Flüchtlingsvermögen). Personen, die Bürgern der „DDR“ bei der R. behilflich sind, werden wegen Abwerbung als Menschenhändler zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach Errichtung der Mauer in Berlin war in der Rechtsprechung von R. kaum noch die Rede. Versuchte R. wurde seitdem häufig als Terrorismus oder versuchter „Grenzdurchbruch“ bezeichnet und unter Anwendung des § 17 StEG mit langjähriger Zuchthausstrafe geahndet. Das neue Strafgesetzbuch enthält in § 213 eine Strafbestimmung gegen den „ungesetzlichen Grenzübertritt“, der in Auswertung der Erfahrungen der Rechtsprechung zur R. „die differenzierte Gefährlichkeit der verschiedenen Begehungsformen berücksichtigt. Der gewaltsame Grenzdurchbruch, der mit dem Ziel erfolgt, Widerstand gegen die Ordnung an der Staatsgrenze zu leisten oder hervorzurufen, ist dagegen als Terror zu beurteilen“ („Neue Justiz“ 1967, S. 157). Die Strafandrohung lautet nunmehr auf Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, während für den — neu eingeführten — schweren Fall Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren verhängt werden kann. Ein schwerer Fall liegt u.a. schon dann vor, wenn die R. „durch Beschädigung von Grenzsicherungsanlagen oder durch Mitführen dazu geeigneter Werkzeuge“ durchgeführt wird oder „unter Ausnutzung eines Versteckes erfolgt“. Durch § 2 des Staatsratserlasses vom 21. 8. 1963 (GBl. I, S. 128) (Rückkehrer) wird „Bürgern der DDR, die vor dem 13. 8. 1961 unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen außerhalb der DDR Aufenthalt genommen haben, für diese Gesetzesverletzung Straffreiheit gewährt“ (Staatsbürgerschaft). Zu beachten für alle Flüchtlinge ist, daß sich der Strafverzicht ausschließlich auf das Delikt der R. beschränkt. Strafbare Handlungen, die vor, während [S. 532]oder nach der Flucht („Hetze“) begangen sind, werden von diesem Strafverzicht nicht betroffen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 531–532 Reproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reserveoffiziere

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO, später kam noch der Begriff Abwerbung hinzu. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 13. August wurde von „Kopfjägern“ und „Menschenhändlern“ gesprochen, und im neuen Strafgesetzbuch wurden schließlich die…

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Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ (1969)

Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1975 1979 Gebildet in Potsdam-Babelsberg durch Ministerratsbeschluß vom 11. 12. 1952 (Min. Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegr. „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen Hochschule der Justiz“ (die aus den Volksrichterlehrgängen der Länder und der Zentralen Richterschule entstanden war). Bis Ende 1963 konnte die A., die eine Rektoratsverfassung hatte, in ihrer Struktur als 5. juristische Fakultät neben denen der Universitäten Halle, Jena, Leipzig und Ost-Berlin bezeichnet werden. Das Reifezeugnis einer Oberschule oder die Abschlußprüfung an einer Arbeiter-und-Bauern-Fakultät waren allerdings nicht Voraussetzung zur Zulassung, sondern konnten durch eine Aufnahmeprüfung ersetzt werden. Studienplan und Prüfungsordnung entsprachen denen der juristischen Fakultäten (Rechtsstudium), so daß es keinen Unterschied mehr zwischen akademischer Ausbildung und Volksrichter-Lehrgängen gab. Am Fernstudium der A. nahmen viele jener Volksrichter teil, die bis Ende 1960 ihr Staatsexamen nachholen mußten. Nach dem VI. Parteitag der SED wurde auf Grund eines Beschlusses des Senats der A. die Rektoratsverfassung aufgegeben und die A. unmittelbar dem Ministerrat unterstellt. Die A. war gleichzeitig in drei Institute umgegliedert worden: Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Institut für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe und Institut für Außenpolitik und Internationale Beziehungen. Durch das neue Statut vom 1. 3. 1967 (GBl. II, S. 137) wurde diese Umgliederung rückgängig gemacht, nachdem bereits am 4. 4. 1966 Prof. Dr. Reiner Arlt als neuer Rektor in sein Amt eingeführt worden war. Das Statut bestätigt das Unterstellungsverhältnis der A. unter den Ministerrat und bezeichnet die A. als eine „wissenschaftliche Einrichtung des Ministerrates“. Die Forschungs- und Lehrtätigkeit der A. soll der Verwirklichung der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates dienen. Die A. hat die Aufgabe, Forschungsarbeit zu leisten, Führungskräfte der Staats- und Rechtspflegeorgane weiterzubilden und Kräfte (Kader) für den auswärtigen Dienst aus- und weiterzubilden. Ein Studium im eigentlichen Sinne gibt es an der A. also nur noch für den „Bereich Außenpolitik“. Die A. ist juristische Person. Sie übt das Promotions- und Habilitationsrecht aus. In der staats- und rechtswissenschaftlichen Forschungsarbeit und auf dem Gebiete des staats- und rechtswissenschaftlichen Informations- und Dokumentationsdienstes werden der A. „Leitfunktionen“ auf verschiedenen Gebieten übertragen. Sie gibt die Zeitschriften „Staat und Recht“ und „Deutsche Außenpolitik“ heraus, in denen u.a. „die Staatspolitik der Deutschen Demokratischen Republik propagiert und die Auseinandersetzung mit der imperialistischen Staats- und Rechtsideologie geführt werden“. Es gehört auch zu den Aufgaben der A., Vorschläge für die außenpolitische Aktivität der zuständigen Staatsorgane und „propagandistisch wirksame Monographien über Gegenwartsprobleme der internationalen Beziehungen, insbesondere zur Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik, zur Entlarvung der Außenpolitik des westdeutschen Imperialismus, des staatsmonopolistischen Kapitalismus in Westdeutschland und seines Leitungssystems“ zu erarbeiten. Die Lehrarbeit, die der Qualifizierung sozialistischer Führungskräfte dienen soll, muß die Studierenden zur aktiven Auseinandersetzung mit dem „staatsmonopolistischen Kapitalismus in Westdeutschland und seinem Herrschaftssystem“ befähigen. Die Delegierung zum Studium an der A. wird als hohe Auszeichnung und Verpflichtung angesehen. Sie ist möglich, wenn der in Aussicht genommene Teilnehmer die notwendigen politischen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, eine abgeschlossene [S. 145]Hochschulausbildung oder ein entsprechendes Ausbildungsniveau besitzt. Absolvierung und erfolgreicher Abschluß des Lehrgangs werden durch Urkunden bescheinigt. Der Rektor wird vom Leiter des Büros des Ministerrates vorgeschlagen und vom Präsidium des Ministerrates auf die Dauer von vier Jahren berufen. Er vertritt die A. im Rechtsverkehr, legt die Studien- und Prüfungsordnungen fest und hat neben anderen Befugnissen und Pflichten das Recht, Mitarbeiter für die Ernennung zu Dozenten und Professoren vorzuschlagen, Assistenten und Oberassistenten zu befördern und Auszeichnungen vorzunehmen. Ihm zur Seite stehen ein Erster Stellvertreter und ein besonderer Stellvertreter für den Bereich Außenpolitik, der in eigener Verantwortung die Forschungs-, Lehr- und Erziehungsarbeit im Bereich Außenpolitik leitet. Die A. ist in Institute und diese sind in Abteilungen gegliedert. Die Institute werden von Direktoren geleitet, die vom Rektor in Abstimmung mit dem Leiter des Büros des Ministerrates ernannt werden. Sie sind für die politische, wissenschaftliche und pädagogische Leitung der Institute verantwortlich und haben auch für die politisch-ideologische Erziehung der dem Institut angehörenden Hochschullehrer und anderen wissenschaftlichen Mitarbeiter zu sorgen. Sie arbeiten die Lehrprogramme und Lehrpläne aus und schlagen dem Rektor die Abteilungsleiter zur Ernennung vor. Für „komplexe“ Wirtschaftsgebiete werden wissenschaftliche Räte gebildet, in die erfahrene Wissenschaftler und leitende Mitarbeiter aus Staats- und Wirtschaftsorganen zu berufen sind. Für die Verwaltung der A. wird ein dem Rektor verantwortlicher Verwaltungsdirektor ernannt. Ihm obliegt die materielle und finanzielle Sicherung der Aufgaben der A. und die Sorge für Ordnung und Sicherheit in ihrem Bereich. Die Forschungs- und Lehrtätigkeit der A. erfolgt in den Instituten für „Staatsrecht und staatliche Leitung“, „Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung“, „Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht“, „Theorie des Staates und des Rechts“, „Agrarrecht“ und „Ökonomie“. Eine besondere Stellung nimmt das „Institut für Außenpolitik und Internationale Beziehungen“ ein (Leiter: Prof. Dr. H. Kröger). Es hat die Aufgabe, qualifizierte Kader für den auswärtigen Dienst in zweijährigen Lehrgängen auszubilden. Die Teilnehmer sollen bereits ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Sprachwissenschaft, Publizistik oder der Philosophie abgeschlossen haben und über praktische Erfahrungen im Partei- oder Staatsapparat oder in der Wirtschaft verfügen. In dem Institut werden auch Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Geschichte der internationalen Beziehungen und der Entwicklung des Völkerrechts geleistet. Das Institut ist in neun Lehrstühle bzw. Abteilungen gegliedert. Die A. erhielt durch den Ministerrat schließlich den Auftrag, systematisch Führungskader der Rechtspflegeorgane aus- und weiterzubilden. Der erste Lehrgang dieser Art begann am 21. 11. 1966. Die Teilnehmer ― Gerichtsdirektoren, Bezirksstaatsanwälte, Oberrichter ― sollen durch diese Lehrgänge befähigt werden, „die aus den Beschlüssen von Partei und Staatsmacht folgenden Aufgaben schöpferisch und eigenverantwortlich in ihrer Tätigkeit als Führungskader zu erfüllen, das sozialistische Recht noch wirksamer als Hebel der Durchsetzung der gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten anzuwenden, die Prozesse der schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität und der Freisetzung der entgegenwirkenden Triebkräfte bewußt und zielstrebig zu beeinflussen und wissenschaftliche Methoden in ihrer Leitungstätigkeit anzuwenden“ („Staat und Recht“ 1967, S. 996). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. : „Österreichische Ost-Hefte — Mitteilungsorgan der Arbeitsgemeinschaft Ost“, Wien, Stiasny-Verlag. Erscheint zweimonatlich seit 1959. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 144–145 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Arbeiterkonferenz

Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1975 1979 Gebildet in Potsdam-Babelsberg durch Ministerratsbeschluß vom 11. 12. 1952 (Min. Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegr. „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen…

DDR A-Z 1969

Standardisierung (1969)

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die rechtsverbindlichen Vorschriften für die St. werden „DDR-Standards“ genannt. Als ihr Symbol gilt die Buchstabenfolge „TGL“. Ursprünglich bedeutete diese Abkürzung „Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen“. Die „DDR-Standards“ sind jedoch durch weitergehende Merkmale gekennzeichnet, sie sind u. a. übernommene oder weiterentwickelte DIN-Normen. Die von den Produktionsbereichen vorgeschlagenen Standards werden im Amt für St. bearbeitet und schließlich bestätigt. Seit Anfang 1961 waren Vorbereitungen im Gange, die Anwendung der DIN-Normen zunächst einzuschränken und baldmöglichst abzulösen durch „DDR-Standards“; gleichzeitig sollten die „DDR-Standards“ weitgehend den sowjet. Gost-Normen angepaßt werden. Am 31. März 1964 gab das Amt für St. bekannt, daß die Umstellung aller DIN-Normen auf „DDR-Standards“ abgeschlossen worden sei. — Nach offiziösen Angaben gab es Ende 1966 10.000 „DDR-Standards“ und etwa 21.000 Fachbereich-Standards, womit ungefähr zwei Drittel der technischen Normung auf eigenen Standards beruhten. Diese zahlenmäßige Vermehrung der Standards hat keineswegs durchweg die technische Entwicklung gefördert und den ökonomischen Nutzen erhöht. Im März 1967 würde in einer Regierungsverordnung verfügt, daß künftig die St. sich ausschließlich auf den ökonomischen Nutzen zu orientieren hat. Die Zahl neuer Standards soll vermindert, die zwingende Verbindlichkeit gemildert werden. Anfang 1964 wurde in Ost-Berlin eine „Deutsche Gesellschaft für St.“ im Rahmen der Kammer der Technik gegründet, die „ein organisierendes Zentrum ehrenamtlicher Kräfte auf dem Gebiete der St. auf der Basis der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ werden soll. Das Amt für Standardisierung der „DDR“ ist Mitglied des Instituts für St. im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Stalinstadter Dokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standards

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die…

DDR A-Z 1969

Futtermittelwirtschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Eines der entscheidendsten, von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für den Gesamtertrag anstehenden Produktionsprobleme der mitteldeutschen Landwirtschaft besteht darin, einen nach Umfang und Produktionsrichtung zweckmäßig abgegrenzten Viehbestand mit den notwendigen Futtermitteln zu versorgen. Die Futterbeschaffung umschließt die Eigenproduktion der landwirtschaftlichen Betriebe und den Zukauf von Handelsfuttermitteln. Zukauffuttermittel sind neben Getreide und Hülsenfrüchten solche Futtermittel, die aus der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen anfallen oder vom Ausland bezogen werden (wie z. B. Ölkuchen und Schrote, Fisch- und Fleischmehle, Kleie, Mischfutter u.a.m.). Soweit es sich um Trockenfuttermittel handelt, die vorwiegend aus konzentrierten Nährstoffen bestehen, spricht man auch von Kraftfutter. Diese Futtermittel dienen der besseren Ausnutzung der wirtschaftseigenen Futterstoffe und stellen das Leistungsfutter dar, das für den Gesamtertrag der Nutzviehhaltung eine hervorragende Rolle spielt. Das wesentliche, bisher ungelöste Fütterungsproblem in Mitteldeutschland erwächst aus der Eiweißfutterlücke. Ihrer Schließung standen und stehen noch große Schwierigkeiten entgegen, die darin begründet sind, daß Kraftfutterimporte einen hohen volkswirtschaftlichen Aufwand erfordern, weil sie größtenteils nur über den Weltmarkt in harter Währung realisiert werden können. Die Lösung des Kraftfutterproblems wird in Mitteldeutschland vor allem in der Entwicklung der Mischfutterindustrie gesehen, auf die sich große Anstrengungen mit Vorrang richten. Dabei wird die volle Bedarfsdeckung jedoch nicht allein vom Vorhandensein entsprechender industrieller Kapazitäten bestimmt, sondern in erster Linie überhaupt von den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten der geeigneten Rohstoffbeschaffung. Angesichts der empfindlichen Versorgungslücken in der F. unterliegen die Handelsfuttermittel im Staatlichen Futtermittel[S. 230]fonds der zentralen Bewirtschaftung. In ihm werden alle anfallenden Futtermittel aus dem staatlichen ➝Aufkommen, den Einfuhren und den landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitenden Betrieben sowie Futtermittel produzierenden Industriebetrieben erfaßt. Sämtliche hochwertige Eiweißfuttermittel (außer den gesetzlichen Magermilchrücklieferungen der Molkereien) und das gesamte industriell aufbereitete Mischfutter gehören zu diesem Fonds. Die bisher noch nicht überwundenen Disproportionen zwischen Viehbestand und Kapazitäten der F. haben einen verminderten Nutzeffekt der Viehhaltung zur Folge, weil das Verhältnis von Eiweißfutter und Leistungsfutter zueinander vom Optimum noch weit entfernt ist. Kennzeichnend für die vorhandenen Schwierigkeiten und die Anstrengungen zu ihrer Überwindung ist u.a. die von Nationalpreisträger Prof. Schick propagandistisch als „Futtermeister der DDR“ in Presse, Ton- und Fernsehfunk ausgeübte Beratungstätigkeit zur Verbesserung der Futterwirtschaft in den LPG. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 229–230 Fürstenwalde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ganztagsschule

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Eines der entscheidendsten, von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für den Gesamtertrag anstehenden Produktionsprobleme der mitteldeutschen Landwirtschaft besteht darin, einen nach Umfang und Produktionsrichtung zweckmäßig abgegrenzten Viehbestand mit den notwendigen Futtermitteln zu versorgen. Die Futterbeschaffung umschließt die Eigenproduktion der landwirtschaftlichen Betriebe und den Zukauf von Handelsfuttermitteln. Zukauffuttermittel sind neben…

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Musik (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen“. Mit diesen angeführten Sätzen (aus dem „Lexikon A–Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen ➝Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition“ soll eine M. „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei [S. 435]Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1967 gab es 32 „Kultur- und Sinfonie-“, 43 Theater- und 8 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen M.-Feste, die u.a. Bach und Händel, 1960 während der Arbeiterfestspiele Robert Schumann gewidmet waren. Die seit 1959 im Abstand von 2 Jahren veranstalteten Festtage zeitgenössischer M. sind zu internationalen M.-Festen erweitert worden. Das zeitgenössische M.-Schaffen, das bisher vorwiegend von Komponisten der älteren Generation (Hanns Eisler, Ottmar ➝Gerster, Paul Dessau, E. H. Meyer) repräsentiert wurde, hat eine Auffrischung durch jüngere Komponisten (Johannes Cilensek, Kurt Schwaen, Herbert Collum, Rainer Kunad, Karl-Rudi Griesbach, Ruth Zechlin) erfahren, die bemüht sind, mit ihren Werken Anschluß an eine gemäßigt moderne M. zu finden. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen Künstler-Agentur und den Konzert- und Gastspieldirektionen monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. Die Einsetzung eines M.-Rates, der das M.-Leben der „DDR“ zugleich repräsentieren und steuern soll, erfolgte im Mai 1962. Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, wurden enteignet und verstaatlicht oder sind verschwunden. (Verlagswesen) Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-Ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Institut für Volksmusikforschung in Weimar veranstaltet Wanderausstellungen und gibt Liederblätter und Volkstanzhefte heraus, das Zentralhaus für Kulturarbeit sorgt für sozialistisches Liedgut (Kampflied), das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag. Daher 1959 administrative Drosselung des Verbrauchs westlicher M. 1964 und 1965 mußten neue Anordnungen über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungs-M. ergehen, um die unerwünschte Verbreitung von Beat-M. zu verhindern. 1964 gab es 5.100 Chöre, 4.600 Laientanzkapellen und 1.500 Volkstanzgruppen. Schallplatten werden beim VEB „Deutsche Schallplatten“ in Ostberlin in 3 Marken hergestellt: ETERNA für klassische M. und das zeitgenössische Schaffen, politische Lieder und Volks-M., AMI GA für Tanz- und Unterhaltungs-M., LITERA für Wortaufnahmen. 80 v. H. der für die Schallplattenherstellung aufgenommenen Tonbänder werden exportiert. Beim Kauf einer Schallplatte müssen 10 Pfennig als sogenannte Kulturabgabe entrichtet werden. (Kulturpolitik, Verband deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA) Literaturangaben Prieberg, Fred K.: Musik im anderen Deutschland. 60 Zeichnungen und Notenbeispiele. Köln 1968, Verlag Wissenschaft und Politik. 320 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 434–435 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Musikschulen

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände…

DDR A-Z 1969

Wohnungsbau (1969)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 19 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 waren durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Zugang von rd. 3,5 Mill. Wohnungen, d.h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet, eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in Mitteldeutschland etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. (Siehe Tabelle.) Zu den Zahlen der Tabelle ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war, z. B. 1967 BRD = 82 qm,„DDR“ = 51 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. drüben im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–1965) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1965 wurden davon jedoch nur rd. 562.000 fertiggestellt. Der Plan des W. ist nur mit 72 v. H. erfüllt worden. Der W. ist seit 1962 bei steigendem Bedarf rückläufig. Von dem überalterten Wohnungsbestand müßten, wenn man westliche Maßstäbe zugrunde legt, jährlich etwa 60.000 Wohnungen als abbruchreif erklärt werden. Der weitaus größte Teil davon wird jedoch weiter bewohnt (Wohnungswesen). — Seit 1962 ist der Anteil der durch Arbeiterwohnungsbau-Genossenschaften gebauten Wohnungen ständig zurückgegangen: 1961 betrug der Anteil 59 v. H., 1967 nur noch 25 v. H. Dagegen wird der Anteil des sog. volkseigenen W., durch den fast ausschließlich Werkswohnungen gebaut werden, weiter ansteigen. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung geschieht überwiegend aus den Spareinlagen der Bevölkerung. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotterie), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk, Baukostenzuschüsse und Genossenschaftsanteile der Wohnungssuchenden sowie Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten. [S. 741]Berücksichtigt man die unterschiedliche Größe der neu gebauten Wohnungen, dann ist der Rückstand der „DDR“ gegenüber der BRD noch sehr viel größer. Im Jahre 1961 wurde in Mitteldeutschland je Kopf der Bevölkerung nur ein Viertel der in der BRD erstellten Wohnfläche neu gebaut. Die Belegzahl für neue Wohnungen ist hoch angesetzt. Haushalte mit 2 Personen haben z. B. nur Anspruch auf eine 1½-Raum-Wohnung einschl. Küche. Amtlich wurde 1965 dazu erklärt: „Es ist eine weitverbreitete, aber falsche Meinung, daß mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus auch die Wohnungsgröße wachsen muß. Wichtiger ist, daß für die neu entstehenden Industriebetriebe Wohnungen für die neuen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.“ Aus Fachzeitschriften ist zu entnehmen, daß der rechnerische Wohnungsbedarf erst nach 1970 abgedeckt werden soll. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bereitstellung einer gut ausgestatteten Wohnung für jede Familie mit je einem Raum für jedes Familienmitglied ist jedoch erst zwischen 1970 und 1980 möglich.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 740–741 Wohngebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswesen

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…