DDR A-Z 1969
Ästhetik (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeine Grundlagen Die in der DDR gelehrte Ä. ist ein Teil der marxistischen Erkenntnistheorie. Sie beruht auf Lenins Widerspiegelungstheorie einerseits („Marxismus und Empiriokritismus“) und dem historischen Materialismus andererseits. Es wird dabei unterschieden zwischen der Untersuchung des allgemeinen ästhetischen Phänomens der sinnlichen Wahrnehmung (Widerspiegelung) und der Untersuchung von dessen „höchster Form“, der Kunst. Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik, die in der objektiven Realität gelten. Die gesellschaftliche Umwelt jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und spiegeln sie daher entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft wider. Da die Geschichte eine Geschichte von Klassenkämpfen ist, nimmt auch die Widerspiegelung einen jeweils bestimmten Platz innerhalb dieser Klassenkämpfe ein. Es gibt keine neutrale Position; die Kunst ist parteilich. Bei der Vermittlung von Erkenntnis unterscheidet sich die Ä. von der Wissenschaft darin, daß sie das Wesen der Dinge nicht isoliert von ihrer subjektiv konkreten Erscheinung analysiert, sondern das Allgemeine, Typische in der sinnlich wahrnehmenden Gegenständlichkeit aufsucht. Der Gegenstand wird in seiner Ganzheit erfaßt, also auch durch Empfindung, Gefühl, usw. Stärker als die wissenschaftliche ist die ästhetische Wahrnehmung daher durch die ideologische Position des Wahrnehmenden beeinflußt. Die Ä. ist daher nicht nur deskriptiv, sondern auch präskriptiv. Sie schreibt vor, wie richtige ästhetische Empfindung oder wie Kunst zustande kommen soll. Die Kunst ist die höchste Form des ästhetischen Bewußtseins und der ästhetischen Tätigkeit. Ihre Entwicklung wird letztlich bestimmt durch die Entwicklung der materiellen Basis der Gesellschaft. Allerdings nicht streng determiniert, sie kennt eine relativ unabhängige Eigenentwicklung. Erst dies ermöglicht, innerhalb eines ideologisch-klassenbedingten Rahmens Werke unterschiedlicher Qualität zu schaffen. [S. 51]Das Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesetzt: a) Die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung eines bestimmten politischen Standpunkts und ordnet sich in das Schema von Fortschritt und Reaktion ein. b) Die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. In der Geschichte ist die Kunst immer ein Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z. B. die „Bourgeoisie“ noch fortschrittlich gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, hatte die bürgerliche Kunst Malerei, Literatur, Musik eine hohe Blüte erlebt. Mit dem Aufkommen der „Arbeiterklasse“ jedoch wurde die „Bourgeoisie“ historisch in die Defensive gedrängt, ihre Kunst verfiel. Besonders stark zeigt sich dies in der Zeit des „Imperialismus“. Die Verachtung der „Massen“ und damit des Menschen zeigte sich in ihrer Esoterik (l'art pour l'art, Formalismus), in ihrer Unverständlichkeit und Inhaltsleere (Formalismus). Wie die „Bourgeoisie“ ihren Sinn in der Geschichte eingebüßt hat, hat der reaktionäre bürgerliche Künstler keinen Sinn mehr widerzuspiegeln. Kunst ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode dazu ist die des Realismus, in der das künstlerische Material so bearbeitet wird, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne schon ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Sinnes in den sinnlich-konkreten Erscheinungen wird mit dem Begriff des Typischen belegt. Durch das Aufzeigen des Typischen, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der Vorgefundenen Realität besteht, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives und kontrollierbares Element in die Kunst integriert: es unterliegt der Bewertung als „falsch“ oder „richtig“. Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ zeigt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich jedoch nicht in der richtigen Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt in harmonischer Weise gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre in der Kunst. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich. Allerdings ist die Abhängigkeit nicht einseitig determiniert. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine schlechte Form gefaßt sein. Vollkommen ist ein Kunstwerk, in dem Inhalt und Form harmonisch übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist, wie z. B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen, besteht diese Harmonie auch, aber sie ist künstlerisch wertlos, da der Inhalt falsch ist. Ein zentraler Begriff innerhalb der Ä., der dem Typischen einerseits und dem der Empfindung andererseits nahesteht, ist der der Schönheit. Hauptquelle des Schönen in der Kunst ist das Schöne im Leben. Schön ist etwas, das ein positives ästhetisches Urteil hervorruft. Damit ist Schönheit jedoch nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist nichts anderes als eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten aber nur jeweils verschiedene Seiten des An-sich-Schönen, das damit also eine ahistorische Kategorie darstellt. Das Schöne ist kein ausschließliches Merkmal der Kunst. Jede beliebige und vergegenständlichte Arbeit des Menschen schließt Momente der Schönheit ein. Neben diesem ahistorischen Schönheitsbegriff existiert ein mit dem des Wesens, des Typischen, verbundener historischer Begriff. Schönheit kommt dem Wesen der fortschrittlichen Gesellschaft zu; in seiner subjektiven und künstlerischen Widerspiegelung ruft auch es positive ästhetische Urteile hervor. [S. 52]Dieser Begriff von Ä. ist der allgemeine Rahmen, innerhalb dessen sich die Ä.-Diskussion in der DDR gehalten hat. Er dient in ihr jeweils als Berufungsinstanz für verschiedene Konzeptionen; gleichwohl gibt es auch von ihm bedeutsame Abweichungen. 2. Historische Entwicklung Die historische Entwicklung läßt sich in drei Hauptetappen untergliedern. a) Bis 1956 drei Hauptrichtungen: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedener Tendenzen im Umkreis von Lukács, die im Umkreis von Brecht. b) Bis etwa 1962 vor allem der Versuch, den Einfluß von Lukács zurückzudämmen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. c) Bis heute eine Fortführung dieser Diskussion und gleichzeitig eine stärkere Konzentrierung auf das Verhältnis von Kunstwerk und seiner Wirkung. a) Die dogmatische Richtung in der Ä. (vertreten unter anderem durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kunstpolitik war, ging aus von einem engen Realismusbegriff. Als Norm für die Widerspiegelung der Realität wurden die historischen Formen des bürgerlichen Realismus des 19. Jahrhunderts angesehen. Dies galt sowohl für die Malerei als auch für die Literatur sowie für die Architektur und die Musik. Als das spezifisch Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Eine starke Betonung des Typusbegriffs innerhalb des sozialistischen Realismus verleiht der Kunst einen symbolhaften Charakter: Typus erscheint als die Illustration von Begriffen. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur. Daher z. B. die Fassung des positiven Helden, der Heroismus, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus usw. in sich vereinigt. Die andere Richtung war die der Lukácsschen Tradition, die vor allem nach dem XX. Parteitag der KPdSU großen Einfluß gewann. Sie bildete allerdings keine einheitliche Schule, sondern vertrat jeweils eigene Konzeptionen. Deren Hauptvertreter waren Lukács, Ernst Bloch, Wolfgang Harich, Hans Mayer u. a. Sie gingen von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus, damit letztlich auch von einem anderen Geschichtsbegriff, der aber nicht einheitlich war. Die einzelnen, die in der Geschichte stehen, sind ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden. Die Äußerungen in geistigen Schöpfungen aber schaffen eine neue Realität, die ihre eigenen Gesetze hat, mittels derer sich ein Schöpfer aus seiner Klassengebundenheit lösen kann. Damit wurde sowohl die Rolle des schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der gesellschaftlichen Basis stärker betont. Obwohl Lukács selbst einen engen, besonders Balzac als Richtmaß nehmenden Realismusbegriff hatte, wurde von dieser Position her Kritik an der Praxis des sozialistischen Realismus geübt, da er die Rolle des schöpferischen Subjekts im Verhältnis zum Material unterschätzte und eine kritische Position gegenüber dem Bestehenden nicht zuließ. Nach dem ungarischen Aufstand von 1956 mußte diese Richtung in der DDR vorläufig verstummen. Eine dritte Richtung, die relativ unabhängig, wenn auch auf die Literatur beschränkt, sich seit jener Zeit durchhielt, ist die der Brechtschen Konzeption. Auch sie kannte eine stärkere Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. Diese Art der Darstellung stand in jener Zeit noch im Gegensatz zur offiziellen Konzeption des Realismus, konnte aber in der Folgezeit weitgehend integriert werden. b) Nach dem XX. Parteitag der KPdSU veränderten sich auch die ästhetischen Auffassungen in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde nun der Realismusbegriff [S. 53]historisiert. Als seine Entstehungszeit wurde meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts gegenüber der Form postuliert. Der Akzent der Forderungen verschob sich von „getreuer Wiedergabe der Realität“ auf „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich erst seine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde mittels der Betonung des Inhalts zugleich die formale Einheit des Kunstwerkes gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen, weder wie in der photographischen Wiedergabe der Realität noch im formalistischen Sinn. Die zweite wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war eine begrifflich exaktere Differenzierung der Kunst von der Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers Alexander Iwanowitsch Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft einen je anderen Gegenstand hätten. Dieser eigentliche Gegenstand der Kunst ist das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen, das als jeweilig individuelles und gesellschaftliches von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. Erst auf dieser Basis ist der Typusbegriff relevant (Koch, Pracht). Eine andere Richtung betonte stärker die Rolle des Subjekts und seine Arbeit beim künstlerischen Schaffen (Horst Redeker, Friedrich Bassenge). Sie insistierte auf dem analogen Charakter von materieller und geistiger, künstlerischer Arbeit. Kunst ist Praxis. Sie ist mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleistet erst echten Realismus, der vom Naturalismus, der bloßen Widerspiegelung der Erscheinungen, unterschieden wird. c) Beide Richtungen entwickelten sich in gegenseitiger Abhängigkeit in den folgenden Jahren weiter. Die eine verband sich stärker mit den seit den Bitterfelder Konferenzen vertretbaren Konzeptionen zur Hebung des Kulturniveaus der Bevölkerung. Einerseits wurde die Frage der „Volksverbundenheit“ in neuer Weise gestellt. Volksverbundenheit bedeutete sowohl, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitze, dessen Vorbedingung Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und eines bestimmten Lebensgefühls, Parteilichkeit usw. ist; andererseits, daß die Kunst nach der Methode des sozialistischen Realismus geschaffen sein sollte. Dieses sollte keine Illustration von Begriffen mehr sein, sondern die neuen oder überlebten Beziehungen und Charaktere der Menschen in typischen Situationen darstellen. Daher wurden in der Kulturpolitik zunehmend Auftragsarbeiten zwischen Gewerkschaften, Betrieben und Schriftstellern vereinbart, die jene auch unter verschiedensten Formen über das gesellschaftliche Leben, vor allem die Arbeit der Bevölkerung informieren sollten. Gleichzeitig implizierte diese Konzeption die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen wurde. Diese Bewegung wurde allerdings auf der zweiten Bitterfelder Konferenz durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler wieder zurückgenommen. Diese Konzeption fügt sich ein in die Entwicklung der kulturpolitischen Diskussion, die vor allem durch das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED getragen wird (Fred Staufenbiel). Die Kultur darf nicht von der Gesamtentwicklung der Gesellschaft isoliert gesehen werden. Das Kulturniveau ist der Entwicklungsgrad der menschlichen Herrschaft über die Gesetze der Natur und der Gesellschaft, die für die Vervollkommnung des menschlichen Daseins wesentlich ist. Der Prozeß der Vervollkommnung des Menschen ist nur in diesem Rahmen zu sehen. Die Abkehr von einer einseitig ästhetisierenden Auffassung der Kultur ermöglicht es, die Kulturentwicklung planbar zu machen (Erhard John, Fred Staufenbiel, Hans Koch, Erwin Pracht). Die andere Richtung, die einen starken Akzent darauf gelegt hatte, daß das Kunstwerk ein Arbeitsprodukt ist, betonte zunehmend die Anwendung moderner empirisch-wissenschaftlicher Methoden bei der Entwicklung der Ä. Das Kunstwerk ist im Hinblick auf seine Wirkung auf das Publikum mit den Methoden der Kybernetik, Informationstheorie, Sozialpsychologie, Soziologie usw. zu untersuchen. Diese Konzeption, die das Kunstwerk der ebenfalls sich stark entwickelnden Gebrauchs-Ä. und industriellen Formgestaltung vergleichbar macht, hat ihrerseits eine Rück[S. 54]wirkung auf die ästhetische Theorie, besonders auf das Problem der Widerspiegelung. Unter kybernetischem Aspekt (Horst Redeker) ist das Kunstwerk zu verstehen als Modell wesentlicher historischer Prozesse oder bestimmter Seiten dieser Prozesse in ihrer historischen Bewegungsrichtung. Modelle im kybernetischen Sinn sind dabei nicht Muster oder Vorbild, sondern Abbildung eines strukturellen Zusammenhanges in einem anderen Bereich durch eine isomorphe Struktur. Ein solches Modell dient primär der Erkenntnisgewinnung. Die Rolle des Subjekts ist groß: verschiedene Beobachter können im selben Modell Verschiedenes aufdecken. Ein weitergehender Ansatz, der soziologische und sozialpsychologische Begriffe verwendet (Günter K. Lehmann), nimmt ästhetische Qualitäten, die bisher als objektive Dingeigenschaften gesehen wurden, in ein gesellschaftlich verstandenes Subjekt zurück. Ästhetische Kriterien rühren von einem sozial sanktionierten Wertmuster her, das teils als individuelle, teils als öffentliche Meinung erscheint. Ästhetische Wertungen sind immer sozial nominierte Interessen und Forderungen, keine Wesenheiten an sich. Die Konsequenz der bisherigen Ä. ist ein Auseinanderklaffen von ästhetischer Norm und gesellschaftlichen Erfordernissen. Kunsttheoretische Untersuchungen müssen bei den wirklichen, d.h. empirisch nachprüfbaren Voraussetzungen beginnen. Kunst ist eine soziale Institution, deren Rolle und Funktion durch den Charakter des sozial-ökonomischen Gesamtsystems bestimmt wird. Ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen des Überbaus wird durch Normen sanktioniert und geregelt, die auch definieren, was Kunst ist und wie Kunst vorgetragen werden muß, um als Kunst vernommen und anerkannt zu werden. Kunstwerke sind Widerspiegelungen von Anschauungen und Interessen von Klassen, Schichten, Gruppen. Der Künstler folgt bewußt oder unbewußt deren Rollenerwartungen. Die wichtigsten Institutionen, an denen ästhetische Theorie betrieben wird, sind das Institut für Ä. der Humboldt-Universität in Berlin (Dir. Erwin Pracht), das Institut für Ä. und Kulturtheorie der Universität Leipzig (Dir. Erhard John), der Lehrstuhl für Theorie und Geschichte der Kunst am Institut für Gesellschaftswissenschaften (Hans Koch), am selben Institut die Fachrichtung Kulturtheorie (E. John, Fred Staufenbiel). Die Vertreter der zweiten Richtung befinden sich meist in wenig bedeutenden Positionen. Redeker z. B. hat eine Professur an der Hochschule für Gestaltung in Berlin, Lehmann einen Lehrauftrag am Literaturinstitut „Johannes R. Becher“ in Leipzig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 50–54 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtheismusSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeine Grundlagen Die in der DDR gelehrte Ä. ist ein Teil der marxistischen Erkenntnistheorie. Sie beruht auf Lenins Widerspiegelungstheorie einerseits („Marxismus und Empiriokritismus“) und dem historischen Materialismus andererseits. Es wird dabei unterschieden zwischen der Untersuchung des allgemeinen ästhetischen Phänomens der sinnlichen Wahrnehmung (Widerspiegelung) und der Untersuchung von dessen „höchster Form“, der Kunst. Die…
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Studenten-Ausbildung, Militärische (1969)
Siehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 Vorbereitet durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb noch keine vormilitärische Ausbildung in der GST erhielten, müssen dies in Einheiten der GST an der Hochschule nachholen. Ferner sind im Pflichtsport die „erforderlichen militärsportlichen Übungen“ durchzuführen. Nach §§ 3 und 4 müssen die nicht waffentauglichen und weiblichen Hochschüler sich bei Luftschutz, Deutschem Rotem Kreuz und Feuerwehr ausbilden lassen; dieser Dienst ist „Heimatschutz“. Die Hochschulen weisen, obwohl die betr. §§ der Anw. 113 nicht veröffentlicht wurden, jene Studenten, die die GST durchliefen, monatsweise der Nationalen Volksarmee zur Ausbildung zum Reserveoffizier zu. — Ab 1. 9. 1959 ist die gleiche MStA. für alle Fachschüler verbindlich. Die Anweisung Nr. 113 wurde bekräftigt und verschärft durch die Anweisung für Hoch- und Fachschulen, die der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen am 1. 8. 1963 erließ. Diese nicht veröffentlichte Anweisung wurde am 17. 6. 1965 in der amtl. Zeitschrift „Unsere Universität“ (Greifswald) u.a. so erläutert: „Bekanntlich werden unsere wehrpflichtigen Studenten in der Regel mit dem Beginn des Studiums für die Dauer ihrer Studienzeit von der Ableistung ihrer aktiven Wehrpflicht zurückgestellt. Die befristete Zurückstellung bedeutet jedoch keinesfalls, daß damit die Ableistung der Wehrdienstzeit aufgehoben ist, sondern jeder Student muß nach erfolgreichem Abschluß seines Studiums bereit sein, seinen persönlichen Beitrag zur Stärkung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu leisten … Die vormilitärische Ausbildung der wehrpflichtigen männlichen Studenten dient also der Vorbereitung auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee.“ Seit der allg. Wehrpflicht wird die MStA. noch schärfer durchgeführt. So macht § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) sinngemäß es auch allen Hoch- und Fachschulleitungen zur Pflicht, den Hoch- und Fachschülern „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische … Kenntnisse anzueignen“. Am 15. 3. 1967 teilte die „Berliner Zeitung am Abend“ mit: „Zwanzig oder auch fünfzehn Tage lang werden in diesem Sommer die Studenten der Berliner Universität aus dem gegenwärtigen 1. Studienjahr in zentralen Ausbildungslagern ihre vormilitärische Ausbildung absolvieren. Damit leisten auch sie einen praktischen Beitrag, die DDR zu stärken, das sozialistische Vaterland zu verteidigen.“ Dazu bemerkte Major d. Res. Günter Hoffmann, Oberreferent für vormilitärische Ausbildung an der Humboldt-Universität, ergänzend: Diese Ausbildung ist „als wichtiger Teil der sozialistischen Wehrerziehung … zugleich obligatorischer Bestandteil des Studienjahresablaufes für die Studenten des 1. und 2. Studienjahres. Erziehung zum Klassenstandpunkt ist in erster Linie eine politisch-ideologische Frage. Dieser Klassenstandpunkt schließt das Bekenntnis ein, unseren Staat zu verteidigen. Durch ein langfristiges Programm wollen wir die Wehrbereitschaft erhöhen.“ — Allein im Juli 1967 wurden z. B. einige Tausend Studenten der Universitäten, abgesehen von den Fachschulstudenten, in Militärlagern ausgebildet. Laut „Sächsische Zeitung“ vom 31. 7. 1967 müssen über 2.500 Studenten des 1. und 2. Studienjahres [S. 627]der Technischen Universität Dresden an der vormilit. Ausbildung in zwei Militärlagern teilnehmen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 626–627 Studenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Studienaufklärung und -beratungSiehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 Vorbereitet durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb…
DDR A-Z 1969
Familienrecht (1969)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften über die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, zusammengefaßt in dem seit dem 1. 4. 1966 gültigen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1964 (GBl. 1966 I, S. 1). Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 waren bereits nach Gründung der „DDR“ alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Die aufgehobenen, alten familienrechtlichen Vorschriften waren aber nur zum Teil durch neue gesetzliche Bestimmungen ersetzt worden. Der vom Justizministerium 1954 fertiggestellte Entwurf eines Familiengesetzbuches ist nicht als Gesetz verabschiedet worden. Lediglich die Vorschriften über die Eheschließung und Eheauflösung mußten durch eine besondere VO vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzt werden, nachdem das vom Kontrollrat erlas[S. 185]sene Ehegesetz vom 20. 2. 1946 durch den am 19. 9. 1955 verkündeten Beschluß des sowjet. Ministerrates aufgehoben worden war. Das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037), das vor allem den Einsatz der Frau in der Produktion sichern sollte, bestätigte den Grundsatz der Gleichberechtigung, regelte aber nur wenige familienrechtliche Fragen (Familienpolitik). Weitere Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten in Auslegung der Verfassung und des Gesetzes vom 27. 9. 1950 wurden daher 1951 von einer Kommission aus den Vertretern der obersten Justizbehörden festgelegt, um die durch das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen eingetretene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die im wesentlichen hiermit übereinstimmenden Grundsätze des Entwurfs von 1954 sind daher schon als geltendes Recht angewendet worden. Von den Vorschriften dieses FGB-Entwurfs weicht das FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Ehegatten über alle das eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten eine einverständliche Entscheidung herbeizuführen. Ein Entscheidungsrecht des Ehemannes gibt es nicht. Als Familiennamen können die Eheleute bei der Eheschließung den Namen des Mannes oder der Frau wählen. Beide Elternteile üben während des Bestehens der Ehe das elterliche ➝Erziehungsrecht gemeinsam aus. Die unehelichen Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Völlig neu ist die Adoption geregelt worden. Die Vorschriften des FGB über Eheschließung und Eheauflösung entsprechen im wesentlichen den Bestimmungen der durch das FGB aufgehobenen „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955. Mann und Frau müssen 18 Jahre alt sein (Volljährigkeit), wenn sie heiraten wollen. Bei der Ehescheidung kommt es nicht auf das Verschulden, sondern darauf an, ob die Ehe objektiv zerrüttet ist und deshalb ihren Sinn für die Eheleute, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Es gibt keinen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Im Gegensatz zu dem vorher gültigen Scheidungsrecht können jedoch nach dem FGB bei der Entscheidung über das Erziehungsrecht und über den Unterhaltsanspruch die „Umstände, die zur Scheidung geführt haben“, berücksichtigt werden. Der Ehegatte, dessen Verhalten zur Scheidung geführt hat, verliert grundsätzlich jeden Unterhaltsanspruch (Unterhaltspflicht). Durch das FGB ist der bisherige gesetzliche Güterstand der Gütertrennung durch den Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft ersetzt worden. Bei Auflösung der Ehe ist das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen grundsätzlich zu gleichen Anteilen zu teilen. Das Gericht kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eines Ehegatten eine ungleiche Teilung vornehmen oder sogar das gesamte Vermögen einem Ehegatten übertragen. Wenn ein Ehegatte zur Vergrößerung oder zur Erhaltung des Vermögens des anderen Ehegatten wesentlich beigetragen hat, kann das Gericht ihm außer seinem Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen einen Ausgleichsanspruch zusprechen. Die Aufwendungen für die Familie sind von beiden Ehegatten und den Kindern, entsprechend ihrem Einkommen und sonstigen Mitteln, durch Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen gemeinsam zu erbringen. Die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Unterhaltsanspruch, da in der sozialistischen Gesellschaft jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll. Gleichzeitig mit dem FGB ist am 1. 2. 1966 die Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1964 (GBl. II, S. 171) in Kraft getreten, durch die die bis dahin gültige Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 aufgehoben worden ist. Wie bisher ist in allen Ehesachen das Kreisgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten örtlich zuständig (Zivilprozeß). Bei Eheleuten, von denen mindestens einer „Bürger der DDR“ ist, die jedoch beide keinen Wohnsitz in der „DDR“ haben, wird das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte für ausschließlich zuständig erklärt. Diese Zuständigkeitsregelung zielt offensichtlich auf die seit der Gründung der „DDR“ geflüchteten oder legal in den Westen übergesiedelten Bürger und deren Kinder ab (Staatsbürgerschaft). Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Wie in anderen gerichtlichen Verfahren sind auch hier in zunehmendem Maße gesellschaftliche Kräfte in das Eheverfahren einzubeziehen (Gesellschaftliche Erziehung). Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dient auch das Scheidungsrecht in der „DDR“ der Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Aus diesem Grunde werden in der BRD Ehescheidungsurteile der Gerichte der „DDR“ nicht mehr anerkannt, wenn die beklagte Partei zur Zeit des Urteils ihren dauernden Aufenthalt in der BRD hatte und die Scheidung nach westdeutschem Recht nicht hätte ausgesprochen werden dürfen. (BGH, Urt. vom 28. 3. 1962 — „Ehe und Familie“, 1963, S. 32.) Literaturangaben Friesen, Marie, und Wolfgang Heller: Das Familienrecht in Mitteldeutschland. (BMG) 1968. 228 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Weber, Gerda: Das Familiengesetz der SBZ. (BMG) 1966. 76 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 184–185 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienzusammenführungSiehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften über die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, zusammengefaßt in dem seit dem 1. 4. 1966 gültigen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1964 (GBl. 1966 I, S. 1). Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949…
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Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) (1969)
Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1979 1985 Die EVP, auch Endverbraucherpreise genannt, setzen sich im Prinzip aus dem Industrieabgabepreis plus Groß- und Einzelhandelsspanne zusammen. Die Preishöhe der Waren basiert in der Regel auf den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ (Durchschnittskosten) der Erzeugnisse und einem von den Preisbehörden zentral festgesetzten Kalkulationsposten (Preisbestandteil) „Reineinkommen“ (Wertpreisbildung). Dabei entsprechen die für die Festsetzung des Industrieabgabepreises maßgeblichen Kosten nicht dem tatsächlichen Werteverzehr bei der Produktion des Erzeugnisses, sondern stellen ein Konglomerat normativer Kostenbestandteile dar. Im Plan- oder Festpreissystem der „DDR“ wurden für den allergrößten Teil der Konsumgüter einheitliche EVP festgelegt. Abweichungen vom Prinzip des einheitlichen Festpreises auf der Basis des Warenwertes (Wertpreisbildung) sind möglich auf Grund politischer, insbesondere sozialpolitischer, verbrauchslenkender und produktionsstimulierender Gesichtspunkte, wobei die Berücksichtigung des Angebotes und der Nachfrage eine besondere Rolle spielt. Allerdings werden derartige Einflüsse nicht erst bei der Festlegung der EVP, sondern bereits bei der Bestimmung der Industrieabgabepreise berücksichtigt. Vom „Prinzip der Einheitlichkeit“ der EVP abweichende Preise sind die „Kalkulationspreise“, die auf den Kosten- und Gewinnkalkulationen einzelner Produzenten beruhen. Kalkulationspreise gelten z. B. für Spielwaren, Schmuck und in Einzelfertigung hergestellte Konsumgüter. Für Saisonerzeugnisse, wie Obst und Gemüse, werden von den Preisbehörden zeitlich differenzierte EVP bestimmt, oder man überläßt die Preisbildung den Vereinbarungen der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe mit dem Handel (Vereinbarungspreise). Um den Absatz technisch überholter oder modisch veralteter Güter (Ladenhüter) anzuregen, können EVP festgesetzt werden, die nur eine bestimmte Zeit oder für eine bestimmte Warenmenge Gültigkeit haben (Schlußverkaufspreise). Im Zuge der Reform des Wirtschaftssystems ab 1963/64 wurde in der „DDR“ in den Jahren 1964 bis 1967 eine umfassende Revision der Industrieabgabepreise durchgeführt. Die Wirtschaftsführung erreichte durch Kürzungen der Produktions- und Dienstleistungsabgabe und durch rigorose Kosten- und Preiskontrollen, daß, obwohl die Betriebs- und Industrieabgabepreise im allgemeinen anstiegen, das Preisniveau für industrielle Konsumgüter, Nahrungsmittel und Dienstleistungen nur sehr leicht stieg. Vornehmlich bei Haushaltswaren, Qualitäts- und Luxusartikeln und bei Neubaumieten wurden Erhöhungen der EVP vorgenommen (Exquisit-Verkaufsstellen). Schon vor der Industriepreisreform (ab 1964) war ein stetiges leichtes Ansteigen des Preisindex auf dem Konsumgütermarkt festzustellen gewesen. Modische Änderungen, die Verwendung geeigneterer Materialien, Qualitätsverbesserungen sowie die Einstellung der Produktion und Herausnahme von Artikeln mit niedrigen Preislagen und geringem Stückgewinn aus dem angebotenen Sortiment führten unter Ausnutzung der Lücken in der Preisgesetzgebung zu einer schleichenden Preiserhöhung. Allerdings suchten die staatlichen Kontrollinstanzen stets allen kostenmäßig nicht gerechtfertigten Preismanipulationen der Produzenten durch strenge Kalkulationsprüfungen auf die Spur zu kommen. Die Wirtschaftsführung der „DDR“ preist bei gleichzeitigem Verweis auf die vorgenommenen Einkommenserhöhungen die Stabilität der EVP als eine der Maßnahmen zur stetigen Verbesserung des Lebensstandards. Die behördlich festgelegten EVP dürfen vom staatlichen und genossenschaftlichen Handel weder über- noch unterschritten werden. Von privaten Einzelhandelsbetrieben dürfen sie nicht überschritten, können jedoch unterschritten werden, soweit in den Preisverordnungen nichts anderes bestimmt ist. Für die Festsetzung der EVP trägt im Rahmen der vom Ministerrat beschlossenen Preisbildungsbefugnisse das Ministerium für Handel und Versorgung die Verantwortung. Ein Vergleich der Endverbraucherpreise in der „DDR“ und in der BRD ergibt, daß die Preise für Grundnahrungsmittel, Heizmaterial, Strom, Gas, Wasser und für Dienstleistungen aller Art (Verkehrsleistungen, Mieten, kommunale Dienste, Handwerksleistungen) im allgemeinen unter denen in der BRD liegen. Dagegen sind investive Verbrauchsgüter, Güter des gehobenen Lebensbedarfs und Importwaren in Mitteldeutschland wesentlich teurer als in Westdeutschland. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 165 Einzelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelleitungSiehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1979 1985 Die EVP, auch Endverbraucherpreise genannt, setzen sich im Prinzip aus dem Industrieabgabepreis plus Groß- und Einzelhandelsspanne zusammen. Die Preishöhe der Waren basiert in der Regel auf den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ (Durchschnittskosten) der Erzeugnisse und einem von den Preisbehörden zentral festgesetzten Kalkulationsposten (Preisbestandteil) „Reineinkommen“ (Wertpreisbildung). Dabei entsprechen…
DDR A-Z 1969
Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (1969)
Siehe auch: Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1979 1985 Entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED und des X. Deutschen Bauernkongresses sind am 31. 7. 1968 vom Ministerrat der DDR die RLN als Organe des Ministerrates, der Bezirks- und Kreistage gebildet worden. Mit der Herausbildung vielfältiger direkter Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen den Landwirtschaftsbetrieben untereinander und zwischen der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft wurde eine einheitliche zentrale staatliche Planung und Leitung der bisherigen Teilbereiche (Landwirtschaft, Handel, Verarbeitung) notwendig. Mit der Bildung der RLN ist dieser Notwendigkeit Rechnung getragen worden. Die RLN gehen aus den ehemaligen Landwirtschaftsräten hervor und fassen die bisher nebeneinander bestehenden drei Leitungsorgane der Landwirtschaft, der Erfassung und des Aufkaufes und der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusammen. Mit dieser Zusammenfassung soll der Aufbau zu einer industriemäßig organisierten und geleiteten Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft gewährleistet werden, die ihrerseits wieder eine komplexe Planung und Leitung voraussetzt. Zur Verbesserung ihrer Leitungstätigkeit sollen die RLN verstärkt die Operationsforschung, die ökonomische Kybernetik, die Netzplantechnik und die elektronische Datenverarbeitung anwenden. Die RLN wurden als Organ des Ministerrates der DDR mit 169 Mitgliedern, Organe der Bezirkstage mit 70–80 Mitgliedern und Organe der Kreistage mit 30–50 Mitgliedern gebildet. Die RLN der Bezirke und Kreise sind für ihr Gebiet verantwortlich und an den RLN des Ministerrates weisungsgebunden. Zwecks Vorbereitung der Leitungsentscheidungen, der Durchführung und Kontrolle der Direktiven wurden für strukturbestimmende landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Fleisch, Milch, Getreide, Eier u.a.) und Teilbereiche der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Reproduktionsprozesses (z. B. Bodenfruchtbarkeit, Melioration, Ausbildung, Planung d. Reproduktionsprozesses, Jugend, Frauen u.a.) sog. Aktive auf verschiedenen Ebenen (zentral, Bezirke, Kreise) gebildet. Damit soll eine demokratische Leitung auf der Grundlage der Beschlüsse der SED verwirklicht werden. Die erzeugnisgebundene Leitung der Produktion, des Absatzes, der Verarbeitung und des Reproduktionsprozesses erfolgt über Kooperationsverbände und volkseigene Kombinate bzw. die Wirtschaftsverbände und die Staatlichen Komitees. Aus der Verantwortung der RLN der Bezirke und Kreise sind einige Teilbereiche herausgelöst und dem zentralen RLN des Ministerrates für ganz Mitteldeutschland unterstellt worden. Für die Teilbereiche wurden Staatliche Komitees als Organe des RLN des Ministerrates gebildet: 1) Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim RLN der DDR, 2) Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, 3) Staatliches Komitee für Melioration, 4) Staatliches Komitee für Forstwirtschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 507 Rat für Gestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für SozialversicherungSiehe auch: Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1979 1985 Entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED und des X. Deutschen Bauernkongresses sind am 31. 7. 1968 vom Ministerrat der DDR die RLN als Organe des Ministerrates, der Bezirks- und Kreistage gebildet worden. Mit der Herausbildung vielfältiger direkter Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen den Landwirtschaftsbetrieben untereinander und zwischen der Landwirtschaft und…
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Patriotismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.) bestimmt. Er betonte, die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. Weiterhin wird der P. nicht mehr auf Land und Volk oder auf das Kulturelle Erbe, sondern auf die „DDR“ als „Staat“ einerseits, auf die künftige ganze deutsche Nation andererseits bezogen: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann …, auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten, sozialen und kulturellen Wünsche“ (Gerhart Eisler am 4. 6. 1958 in der „Jungen Welt“). Dieser P., der z. B. 1962 im „Nationalen Dokument“ (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED) entfaltet wurde, ist auf gewisse Weise gesamtdeutsch, denn die „DDR“ soll nur deshalb mit P. verehrt werden, weil sie Vorstufe für einen kommun. Staat sei, der ganz Deutschland umfassen werde. Auf dieser Linie heißt es in „Meyers Neuem Lexikon“ (Leipzig 1963, Bd. 6, S. 432): Es „rettet heute die DDR als erster Arbeiter- und-Bauern-Staat im Bündnis mit den patriotischen Kräften des ganzen deutschen Volkes die nationale Ehre Deutschlands, indem sie gegen den wiedererstandenen deutschen Imperialismus und Militarismus kämpft und eine humanistische und konsequente Friedenspolitik betreibt. Der sozialistische P. ist ein fester Bestandteil der sozialistischen Weltanschauung und hat die Bereitschaft und die Tat zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes zum Inhalt …“. Sehr bezeichnend ist die Formulierung, die das parteioffiziöse Lexikon „Kleines politisches Wörterbuch“ (Dietz-V. Ostberlin 1967, S. 486) in seinem Artikel „P.“ findet: „Der sozialistische P. … ist bewußter P., weil in ihm das patriotische Gefühl des Volkes, die Treue zum Vaterland mit den wissenschaftlichen Ideen des Marxismus-Leninismus verbunden ist. Er ist tätiger P., der sich in der schöpferischen Aktivität der Werktätigen, im zielbewußten Kampf für [S. 468]den Frieden und den Sieg des Sozialismus äußert.“ Es heißt dort ferner, der P. sei „organisch mit der brüderlichen Freundschaft und der internationalen Solidarität der Werktätigen aller Länder im Kampf für Frieden und Sozialismus, insbesondere mit der gegenseitigen brüderlichen Hilfe der marxistisch-leninistischen Parteien und der Völker im sozialistischen Weltsystem, verbunden“. Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 467–468 Patentrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PazifismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.)…
DDR A-Z 1969
Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) (1969)
Siehe auch: Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI): 1975 1979 Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Besteht seit 1. 9. 1949 und erhielt am 2. 3. 1950 ein Statut. Es untersteht dem Ministerium für Volksbildung. Das DPZI ist nach dem Statut vom 30. 10. 1954 gehalten, sich zum „führenden Zentrum der sozialistischen Pädagogik“ zu entwickeln. Zu seinen Aufgaben in den ersten Jahren seines Bestehens gehörten: Erhöhung der wissenschaftlichen und pädagogischen Qualifikation der Lehrer, Verbesserung des Unterrichts, Planung wissenschaftlicher Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Erziehungswesens, Unterstützung der Neulehrer in ihrer Aus- und Weiterbildung, Auswertung der Erkenntnisse der marxistischen Pädagogik, insbesondere der Erfahrungen der Sowjetpädagogik, Auseinandersetzung mit den bürgerlichen Ideologien, Erarbeitung wissenschaftlicher Lehrpläne, Organisation und Durchführung des am 1. 1. 1952 begonnenen Fernstudiums zur Ausbildung von Fachlehrern usw. 1952 wurde eine Abt. Sorbische Schulen, 1955 ein Fachgebiet Sonderschulen, 1957/58 eine Abt. Westdeutsche Pädagogik und Auslandspädagogik und Pädagogische Dokumentation angegliedert. Später traten neue Aufgaben hinzu: Verbesserung der sozialistischen Erziehung der Jugend, Herausarbeitung der „nationalen Rolle der Schule der DDR als Vorbild für Westdeutschland“, Vorschulerziehung, Pädagogische Psychologie, Aspirantur u.a.m. Im Zuge der Entwicklung eines einheitlichen Systems der Erziehung und Bildung wurden das Deutsche Zentralinstitut für Lehrmittel (DZfL), das bis zum 1. 10. 1954 Zentralinstitut für Film, Bild in Unterricht, Erziehung und Wissenschaft hieß, sowie das 1956 gegründete Deutsche Institut für Berufsbildung (DIfB) mit dem DPZI unter einer einheitlichen Leitung zusammengefaßt. (Erziehungs- und Bildungswesen, Schule) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 155 Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Rotes Kreuz (DRK)Siehe auch: Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI): 1975 1979 Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Besteht seit 1. 9. 1949 und erhielt am 2. 3. 1950 ein Statut. Es untersteht dem Ministerium für Volksbildung. Das DPZI ist nach dem Statut vom 30. 10. 1954 gehalten, sich zum „führenden Zentrum der sozialistischen Pädagogik“ zu entwickeln. Zu seinen Aufgaben in den ersten Jahren seines Bestehens gehörten: Erhöhung…
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Rundfunk (1969)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1975 1979 1946 wurde bei der „Deutschen Verwaltung für Volksbildung“ unter Leitung von Dr. Gimus ein R.-Referat gebildet, aus dem später unter Verletzung des Kontrollratsbeschlusses über Aufbau eines föderativen R. in Deutschland sich die „Generalintendanz des demokratischen R.“ entwickelte. Seit dem 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee, mit Sitz im Funkhaus Berlin-Köpenick. Vors. bis 1. 8. 1956 Kurt Heiß (SED), seitdem Prof. Hermann Ley. Das R.-Komitee sendet fünf Programme (drei Hauptprogramme: „Deutschlandsender“, „Berliner Rundfunk“, „Radio DDR I“ und zwei Ergänzungsprogramme: „Berliner Welle“ und „Radio DDR II“) und unterhält in jeder Bezirksstadt ein R.-Studio. Dem R. stehen 1~Lang-, 19 Mittel-, 3 Kurz- und 39 UKW-Sender zur Verfügung. Entgegen dem Kopenhagener Wellenplan meldet sich der R. noch zusätzlich auf einer Langwelle und nimmt 12 fremde Mittelwellen eigenmächtig in Anspruch. Der R. ist seit 1951 der OIR („Organisation Internationale de Radio-Diffusion“), einer kommunistisch gelenkten Organisation mit Sitz in Prag, angeschlossen. Der Deutschlandsender wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“. Dieselbe Aufgabe hat der Freiheitssender 904. Der Berliner Rundfunk strahlt unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. „Radio DDR International“ begann 1955 als „Auslandsdienst des DDR-Rundfunks“ (Auslandspropaganda). — „Deutscher Soldatensender 935“ sendet unregelmäßig in den Abendstunden auf Mittelwelle 320 = 935 kHz und agitiert gegen die Bundeswehr. Die Programmgestaltung des gesamten R. dient der Agitation und Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes; sie erfolgt an Hand von detaillierten Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Durch 400 Störsender wird versucht, den Empfang westlicher Rundfunkstationen zu verhindern. Die Weiterverbreitung von Meldungen westlicher Rundfunkstationen wird bestraft. Die Zahl der zugelassenen Empfangsapparate wird für Ende 1964 mit 5,7 Mill. angegeben (BRD 19,1 Mill.). Die Sendungen des R. gehen über folgende Wellenlängen: „Radio DDR“: I. Programm: Mittelwellen: Cottbus 746 kHz = 402,1 m, Berlin 881 kHz = 340,5 m, Greifswald 557 kHz = 538,6 m, Leipzig 575 kHz = 521,7 m, Erfurt 629 kHz = 476,9 m, Schwerin 529 kHz = 567,1 m, Dresden 1.043 kHz = 287,6 m, Suhl 1.052 kHz = 285,1 m, Seelow 1.546 kHz = 194 m, Bernburg 1.570 kHz = 191,1 m; Ultrakurzwellen: Leipzig III 88,45 MHz (5), Schwerin III 89,2 MHz (7), Berlin III 95,8 MHz (29), Marlow III 88,25 MHz (4), Helpterberg III 95,95 MHz (30), Brocken III 88,95 MHz (6), Inselsberg III 87,85 MHz (3), Dequede III 89,4 MHz (8). II. Programm: Ultrakurzwellen: Berlin IV 95,5 MHz (27), Leipzig IV 93,85 MHz (23), Brocken IV 94,6 MHz (25), Dequede IV 94,9 MHz (26), Dresden IV 92,25 MHz (17), Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz (19), Schwerin IV 92,75 MHz (19), Rheinsberg 90,5 MHz (12), Marlow IV 91,05 MHz (14), Inselsberg IV 92,55 MHz (18), Cottbus IV 98,6 MHz (39), Görlitz 95,4 MHz (28). Regionalprogramme (6.00–10.00 Uhr): Leipzig: UKW Leipzig IV 93,85 MHz, Brocken IV 94,6 MHz, Dequede IV 94,9 MHz; Dresden: UKW Dresden IV 92,25 MHz, Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz; Weimar: UKW Inselsberg IV 92,55 MHz; Schwerin: UKW Schwerin IV 92,75 MHz; Rostock: UKW Marlow IV 91,05 MHz; Cottbus: UKW Cottbus IV 98,6 MHz, Görlitz 95,4 MHz; Studio Neubrandenburg: UKW Rheinsberg 90,5 MHz. „Deutschlandsender“: Langwelle: Berlin 185 kHz = 1.621,6 m; Mittelwellen: Burg 782 kHz = 383,6 m, Schwerin 728 kHz = 412,1 m, Suhl 692 kHz = 433,8 m; Kurzwellen: 7.185 kHz = 41,75 m, 6.115 kHz = 49,6 m; Ultrakurzwellen: Berlin~I 97,65 MHz (35), Brocken~I 97,4 MHz (35), Schwerin~I 95,25 MHz (27), Inselsberg~I 97,15 MHz (34), Sonneberg~I 94,2 MHz (24), Dequede~I 96,9 MHz (33), Leipzig~I 96,6 MHz (32), Karl-Marx-Stadt~I 97,05 MHz (34), Marlow~I 96,65 MHz (32). „Berliner Rundfunk“: Mittelwellen: Berlin 611 kHz = 491,0 m; Reichenbach 917 kHz = 328,9 m; Karl-Marx-Stadt 602 kHz = 498 m; Potsdam 656 kHz = 457,3 m; Plauen 1.079 kHz = 278,1 m; Ultrakurzwellen: Berlin II 91,4 MHz (15), Leipzig II 90,4 MHz (11), Dresden II 90,1 MHz (10), Marlow II 93,5 MHz (22), Schwerin II 98,55 MHz (38), Dequede II 98,9 MHz (40), Inselsberg II 90,2 MHz (11), Brocken II 91,55 MHz (15), Sonneberg II 91,7 MHz (16), Karl-Marx-Stadt II 89,8 MHz. „Berliner Welle“: Ultrakurzwelle: Berlin V 99,7 MHz (42); Mittelwelle: Berlin 1.358 kHz = 220,9 m (4.00–0.15 Uhr). Literaturangaben Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 538 Rudolstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RussifizierungSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1975 1979 1946 wurde bei der „Deutschen Verwaltung für Volksbildung“ unter Leitung von Dr. Gimus ein R.-Referat gebildet, aus dem später unter Verletzung des Kontrollratsbeschlusses über Aufbau eines föderativen R. in Deutschland sich die „Generalintendanz des…
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Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1969)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1975 1979 1985 Vorläufer war die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die Mitgliedschaft gilt als mindestes zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Der 6. Kongreß der DSF im März 1958 bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der Nationalen Front“. Der ZV der DSF beschloß am 15. 3. 1963 Richtlinien über „neue Aufgaben“ der DSF. Danach soll sie „eng mit anderen Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften, der KdT und der FDJ sowie mit den staatlichen Leitungen zusammenarbeiten und die bewährten Formen zur Auswertung der Erkenntnisse der sowjetischen Wissenschaft und Technik und der Erfahrungen der sowjetischen Neuerer weiterentwickeln“. Sie soll „durch eine kämpferische und überzeugende Agitations- und Propagandaarbeit zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen beitragen“. Dazu sollen vor allem dienen: „a) Popularisierung der großen Erfolge der Sowjetunion beim Aufbau des Kommunismus … b) Erläuterung der Politik der friedlichen Koexistenz und des Ringens der Sowjetunion für die allgemeine und vollständige Abrüstung … c) Festigung des sozialistischen Patriotismus und der Überzeugung von der Lebensnotwendigkeit der brüderlichen Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion.“ Seit der 10. Tagung des ZV der DSF (Mitte 1965) soll die Arbeit für die Auswertung sowjet. technischer Erfahrungen in den Betrieben verstärkt werden. Dabei sollen die Zirkel und Kollektive der DSF in den Betrieben, die unter den dortigen Gruppenvorständen und neben den Brigaden und Meisterbereichen der DSF wirken, aktiviert werden. Der 8. Kongreß der DSF (Juni 1966) forderte stärkere Bearbeitung der Jugend, intensivere Film- und Literaturpropaganda und Verbesserung der Arbeit der Kulturhäuser. Er richtete am 13. 6. 1966 einen „Appell an die Bürger der westdeutschen Bundesrepublik“. Darin hieß es u.a. „Tretet dem Antikommunismus, der Grundtorheit unseres Jahrhunderts, entgegen! Sorgt für friedliche und gutnachbarliche Beziehungen der Bundesrepublik zur Sowjetunion, zur DDR und allen anderen sozialistischen Staaten! … Setzt Euch für die Abrüstung, Entspannung und Verständigung ein! Schafft in Westdeutschland Voraussetzungen für eine demokratische und realistische Politik!“ („Neues Deutschland“ vom 14. 6. 1966). Präs. der DSF war vom 19. 6. 1950 bis 30. 3. 1958 Ebert (SED), dann Georg Handke (SED) bis 7. 9. 1962. Seit 15. 3. 1963 Dieckmann. Am 30. 3. 1958 wurde Fritz Beyling (SED) zum Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. Vom 15. 3. bis 12. 9. 1963 war dies Kurt Heutehaus (SED), seitdem Franz Fischer (SED). Im Besitz der DSF sind zahlreiche „Kulturhäuser“ und der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für große Leistungen bei der Verbreitung des Russischen und für gute Arbeit im Sinne der DSF. Anfang 1966 gab die DSF 3,43 Mill. Mitglieder an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem AuslandSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1975 1979 1985 Vorläufer war die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die…
DDR A-Z 1969
Rechenschaftslegung (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Nach Art. 88 der Verfassung wird die Verantwortlichkeit aller leitender Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED (Verfassung). Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung ist der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission nicht nur der Volkskammer und dem Staatsrat, sondern auch dem ZK rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben. (Rechtswesen) Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganiation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu legen. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten Volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Industrieministerien, die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und die Minister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Mampel, Siegfried: Die Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsrechtlichen Situation. 3., neubearb. Aufl., Frankfurt a. M. 1967, Alfred Metzner. 175 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 508 Realismus, sozialistischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechentechnikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Nach Art. 88 der Verfassung wird die Verantwortlichkeit aller leitender Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED (Verfassung). Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder…
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Deutsche Bauakademie (DBA) (1969)
Siehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Die zentrale wissenschaftliche Institution des Ministeriums für Bauwesen. Ihre Arbeitsgebiete sind: Bauökonomie, Grundlagenforschung, angewandte Forschung mit Querschnittscharakter, Ausarbeitung von Typenrichtlinien und eines einheitlichen Baukastensystems, Ausarbeitung von Konzeptionen zur Architekturtheorie und architekturgeschichtliche Forschung. Die DBA ist keine wissenschaftliche Vereinigung und besitzt keine autonome Selbstverwaltung. Ihr organisatorischer Aufbau ist dualistisch: auf der einen Seite die Forschungsorganisation mit den einzelnen Instituten, auf der anderen die Mitgliedschaft als Beratungsgremium. Der Präsident der DBA wird durch den Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen. Er muß ordentliches Mitglied der DBA sein. Ihm sind die Institute und der organisatorische Apparat der Akademie direkt unterstellt. Er führt den Vorsitz im Plenum der Mitglieder. Das übrige Präsidium wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Minister für Bauwesen berufen. Es besteht aus dem Wissenschaftlichen Direktor, der zugleich erster Stellvertreter des Präsidenten ist und für die Forschungsplanung und -koordination der Akademie zuständig ist, und aus den übrigen 3 Vizepräsidenten. Den Instituten, in denen die eigentliche Forschung durchgeführt wird, stehen die Institutsdirektoren vor, die vom Präsidenten der DBA berufen werden. Das Plenum der Akademie besteht aus ordentlichen Mitgliedern und kandidierenden Mitgliedern. Es hat in seinen Tagungen beratende Funktion. Als Stäbe des Plenums fungieren die Sektionen, die etwa der Einteilung in die Institute entsprechen. Ihre Mitglieder werden vom Präsidenten berufen. Sie setzen sich nicht nur aus Mitgliedern des Plenums, sondern auch aus Experten der Wissenschaft, des Wirtschafts- oder Staatsapparates zusammen. Ihre Aufgabe ist es, den Entwicklungsstand ihrer Fachgebiete einzuschätzen und Vorschläge für künftige Planung zu unterbreiten. Die Akademie umfaßt (Ende 1967) 20 ordentliche, 8 ordentliche emeritierte, 19 kandidierende und 47 korrespondierende Mitglieder. Präsident ist seit Dez. 1965 Werner ➝Heynisch, Vizepräsidenten sind Erwin Haack (wiss. Direktor), Karl-Albert Fuchs, Ule Lammert, Rudolf Schüttauf. Die Akademie besitzt an zentralen Einrichtungen: ein Rechenzentrum, eine Zentralstelle für Bauinformation, die u.a. die „Deutsche Bauenzyklopädie“ und gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architekten die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ herausgibt (Chefredakteur Gerhard Krenz). Die Akademie besitzt das Promotionsrecht zum Dr.-Ing. und zum Dr.-Ing. h.c. Die DBA wurde am 6. 9. 1950 gegründet und nahm ihre Arbeit im Jan. 1951 auf. Schon zur Zeit ihrer Entstehung war sie stark an die Regierung gebunden: sämtliche Mitglieder und das Präsidium wurden auf Vorschlag der Regierung vom Präsidenten der DDR berufen. Obwohl sie kraft Satzung schon damals ökonomische und naturwissenschaftliche Forschungsaufgaben wahrzunehmen hatte, lag der Akzent ihrer Arbeit anfangs auf gestalterischem Gebiet. Die DBA war zuständig für die Entwicklung des staatlich sanktionierten Baustils auch für die Innenarchitektur und für die Architekturtheorie. Die dafür erforderli[S. 147]chen Entwürfe wurden anfangs in 5~Instituten erarbeitet, denen jeweils Meisterwerkstätten zugeordnet waren. Diese Werk Stätten schufen Bauwerke, die als Vorbilder gelten sollten, z. B. die Stalinallee (heute Karl-Marx-Allee) — erster Abschnitt — in Berlin. Erster Präsident der DBA war Kurt Liebknecht. Er wurde im Nov. 1961 im Zuge der Umfunktionierung der Akademie zu einer ökonomisch orientierten Forschungsinstitution durch Gerhard Kosel ersetzt. Diese Umfunktionierung begann auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom 24. 3. 1960 und begründete die jetzige Form der DBA (Architektur, Städtebau, Wohnungsbau) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 146–147 Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche BauernbankSiehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Die zentrale wissenschaftliche Institution des Ministeriums für Bauwesen. Ihre Arbeitsgebiete sind: Bauökonomie, Grundlagenforschung, angewandte Forschung mit Querschnittscharakter, Ausarbeitung von Typenrichtlinien und eines einheitlichen Baukastensystems, Ausarbeitung von Konzeptionen zur Architekturtheorie und architekturgeschichtliche Forschung. Die DBA ist keine wissenschaftliche Vereinigung und besitzt keine autonome…
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Magdeburg (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 388]1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordteil von Sachsen-Anhalt unter Austausch thüringischer und brandenburgischer Gebietsteile; 11.526 qkm, (1967) 1.325.927 Einwohner (1950: 1.518.595). 1~Stadtkreis: M.; 20 Landkreise: Burg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Havelberg, Calbe, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel, Schönebeck, Seehausen, Staßfurt, Stendal, Tangerhütte, Wanzleben, Wernigerode, Wolmirstedt, Zerbst. Vors. des Rates des Bezirkes: Kurt ➝Ranke (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Alois ➝Pisnik. M. ist ein landwirtschaftlich und industriell gemischter Bezirk. Neben reichhaltigen Bodenschätzen (Braunkohle, Stein- und Kalisalz, Eisenerz, Schwefelkies und Kalk) ist die Landwirtschaft vor allem in der Magdeburger Börde ertragreich und hat eine entsprechende Lebensmittelindustrie hervorgebracht. Es folgen der Schwermaschinenbau, die chemische Industrie, der Fahrzeug- (Schiffsbau und die Eisen- und Stahlerzeugung. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk M., Bezirksstadt, in der Magdeburger Börde beiderseits der Elbe mit (1967) 268.064 Einwohnern (1950: 260.305) zweitgrößte Stadt Sachsen-Anhalts und fünftgrößte Stadt Mitteldeutschlands; alte Hansestadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört); frühgotischer Dom (mit Grab Ottos d. Gr.), Liebfrauenkirche (11./13. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, größter Binnenhafen, Mittellandkanal); eines der bedeutendsten Industriezentren: Schwermaschinenbau „Ernst Thälmann“, „Karl Liebknecht“, „Georgi Dimitroff“, „7. Oktober“ und „Erich Weinert“, Meßgeräte- und Armaturenwerk „Karl Marx“, Mühlen-, Lokomotiv- und Schiffsbau, Gießereien, Zement, Ölraffinerie, Nahrungs- und Genußmittel; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Hochschule für Schwermaschinenbau „Otto von Guericke“, Medizinische Akademie (seit 1954), Theater, Tiergarten, Kulturhistorisches Museum; Sitz des Bischofs der Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen u. des kath. Bischofs von M. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MAISiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 388]1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordteil von Sachsen-Anhalt unter Austausch thüringischer und brandenburgischer Gebietsteile; 11.526 qkm, (1967) 1.325.927 Einwohner (1950: 1.518.595). 1~Stadtkreis: M.; 20 Landkreise: Burg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Havelberg, Calbe, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel, Schönebeck, Seehausen, Staßfurt, Stendal,…
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Forstwirtschaft (1969)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-, Genossenschafts- und Kirchenforsten = 437.000 ha und 49 v. H. Privatforsten = 1.504.000 ha. Das waren insgesamt 3.066.000 ha. Heute zeigt die Besitzstruktur folgendes Bild: 65 v. H. zu „Volkseigentum“ erklärter Wald einschließlich Wald der VEG = 1.911.000 ha; 29 v. H. Waldwirtschaften der LPG = 853.000 ha, 6 v. H. Privatwald einschließlich Kirchenwald = 185.000 ha. Für die Besitzstruktur ist der Privatwald also nur noch von untergeordneter Bedeutung. In Gestalt der lebenden Holzvorräte stellt der Wald im ganzen gegenwärtig ein Volksvermögen von etwa 15 Mrd. M dar. 2. Forstorganisation Die Forstorganisation wurde nach 1945 in einem sieben Jahre sich hinziehenden Entwicklungsprozeß dem neuen Wirtschaftssystem und seiner regionalen Gliederung angepaßt. Mit der AO vom 29. 10. 1945 wurden die forstlichen Mittelinstanzen beseitigt, in der Ortsinstanz am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter und diese ab 1. 1. 1952 durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) abgelöst wurden. Die Aufgaben der fortgefallenen Mittelinstanzen wurden bis zur Verwaltungsneugliederung (1952) von den Landesforstämtern bei den Regierungen der fünf Länder wahrgenommen. Die zentrale Stelle der F. ist heute das staatliche Komitee für F. in der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat (SKF). In ihm sind unter dem Vorsitz des Generalforstmeisters Vertreter der Verwaltung, der Forstwissenschaft und forstlichen Praxis, der Holzwirtschaft, der LPG, der Gewerkschaft und der Landwirtschaftsbank zusammengefaßt. Das SKF ist das Organ des Landwirtschaftsrates für die einheitliche Leitung der F., des Jagdwesens und des Naturschutzes. Es tagt vierteljährlich. Das SKF ist zugleich das zentrale Lenkungsorgan, Absatz- und Versorgungsorgan für Rohholz, Rinden, Harze, Möbel, Kulturwaren und sonstige Holzerzeugnisse. Ihm obliegt u.a. die Organisierung des planmäßigen Holzabsatzes der StFB sowie der Versorgung der Bedarfsträger durch Herstellung günstiger Lieferbeziehungen auf der Grundlage entsprechender Liefer- und Bezugspläne einschl. des überbezirklichen Ausgleichs. Es hat auf die StFB einzuwirken, die Lieferung des Rohholzes nach den Holzeinschlagplänen sortiments-, bedarfs- und termingerecht vorzunehmen. Es arbeitet mit den fünf VVB Forstwirtschaft. Daneben besteht bei der Staatlichen Plankommission eine Holzinspektion mit der [S. 218]speziellen Aufgabe, die Durchführung der Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft mit Hilfe der bei den Wirtschaftsräten der Bezirke eingesetzten Beauftragten zu überwachen örtliche Instanzen sind die nach VO vom 1. 1. 1952 gebildeten staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) als juristische Personen des öffentlichen Rechts und Rechtsträger von Volkseigentum. Sie haben drei Aufgabenbereiche: a) Verwaltungsaufgaben hoheitlicher Art über sämtliche Forstflächen. Sie erteilen Planauflagen für Aufforstung, Waldpflege, Forstschutz und achten auf fristgemäße Ablieferung von Rohholz, Rinde und Harz, b) Bewirtschaftung des in ihrem Besitz befindlichen Volkswaldes, c) Wirtschaftliche Betreuung des Waldes der LPG und des Privatwaldes aufgrund von Wirtschaftsverträgen. Zur Zeit bestehen neben dem FB Berlin (Kommunalverwaltung) 94 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha Volkswald in Eigenbewirtschaftung und zusätzlich durchschnittlich 10.000 ha Betreuungswaldfläche (LPG und Privatwald) und mit Oberforstmeistern als Direktoren. Die verwaltungsmäßige innere Gliederung der StFB ist nach Sachgebieten ausgerichtet. Die kleinsten territorialen Leitungs-, Planungs- und Abrechnungseinheiten sind die Oberförstereien (5.000–8.000 ha). Die Revierförster sind Funktionsrevierförster mit Zuständigkeit für Spezialaufgaben über eine oder mehrere Oberförstereien (z. B. für Holzeinschlag, Wegebau, Forstschutz usw.). Das Betriebsleitungskollektiv, bestehend aus Direktor, Hauptbuchhalter, Produktionsleiter, Planungsleiter, kaufmännischem Leiter und Kaderleiter, übt die plan- und verwaltungsrechtlichen Verfügungsrechte des Betriebes aus. Trotzdem ist der Direktor für Planverzögerungen, Planwidrigkeiten und das gesamte Betriebsgeschehen persönlich verantwortlich. Als Regionalinstanzen sind unter Zusammenfassung von durchschn. je 19 StFB nach Beschluß des Ministerrates vom 10. 10. 1963 an die Stelle der damaligen bei den Bezirksräten tätigen Unterabt. F. fünf Vereinigungen volkseigener Betriebe Forstwirtschaft (VVB-Forstwirtschaft) mit Oberlandforstmeistern als Generaldirektoren getreten. Sie unterstehen unmittelbar dem SKF. Die VVB-Forstwirtschaft üben in ihren Bereichen als von der allgemeinen Verwaltung losgelöste Koordinierungsstellen ihre Aufgaben aus. Sie sind wirtschaftliche Führungs- und Leitungsorgane ohne Weisungsberechtigung und geben den ihnen zugehörigen StFB nur Anleitungen. Jeder VVB-Forstwirtschaft steht ein „gesellschaftlicher Rat“ aus Parteien und Organisationen einschl. Wissenschaft sowie ein „Ingenieurbüro“ zur Seite. 3. Volkswald Zu Volkseigentum und damit zu Volkswald wurde nach 1945 erklärt: Der Besitz des Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen während der Bodenreform in den Bodenfonds gefallene, nicht an Neubauern und landarme Bauern aufgeteilte Wald von gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 99 ha Größe, von reinen forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe und derjenige von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ jeglicher Flächengröße. In die Rechtsträgerschaft der StFB wurden außerdem übernommen: sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, volkseigener Wasserwirtschaftsbetriebe, waldbesitzender volkseigener Industriebetriebe usw. In verwaltungsmäßige Zuständigkeit der StFB wurden die ehemaligen preußischen Staatswaldungen gegeben, die nur in geringem Ausmaß zur Aufteilung an landarme Bauern und zur Rodung herangezogen wurden. Im Walde gelegene Truppenübungsplätze und militärische Einrichtungen der Roten Armee und der Nationalen Volksarmee sind dem Ministerium des Innern unterstellt, das über eine eigene Forstorganisation verfügt. Seiner Herkunft nach besteht der Volkswald zu 57 v. H. aus ehemaligem Staatswald, zu 29 v. H. aus enteignetem Privatwald, zu 14 v. H. aus früherem Kommunalwald und anderen Waldungen der öffentlichen Hand. Zum Volkswald gehört auch der Wald „Volkseigener Güter“. Er steht i.a. in der Rechtsträgerschaft der VEG. 4. Forstliche Planung, Planvollzug und Planabrechnung Für die Wirtschaftsführung ist verbindlich der jeweilige auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellte Betriebsplan. Die StFB sind verpflichtet, im Rahmen des Betriebs- und Finanzplanes nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen, zu wirtschaften und abzurechnen (Rechnungswesen). Jeder StFB gibt sich ein Statut im Rahmen der auch für die StFB geltenden VO vom 9. 2. 1967 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe. Um die Durchführung des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande zu gewährleisten, gehören zu Schwerpunktaufgaben der StFB, die Einbeziehung des restlichen Privatwaldes in die LPG, die Kontrolle der Planerfüllung des Holzeinschlages, der Walderneuerung und Waldpflege in LPG und Privatwald sowie die Abschußplanerfüllung. (Jagd) 5. LPG-Wald Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG wurden auf freiwilliger Grundlage seit dem Jahre 1953 Waldgemeinschaften gebildet als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Sie haben ihre Aufgabe nicht erfüllt und wurden 1959 mit der Kollektivierung der Landwirtschaft aufgelöst, um die Einbringung des noch individuell bewirtschafteten Waldes in die LPG zu erreichen. Die Waldeinbringung kann von der Mitgliederversammlung bei, Aufnahme in die LPG Typ~I und Typ II beschlossen werden; bei LPG Typ III muß nach Statut der Wald mit Beitrittserklärung eingebracht werden. Bisher wurden 853.150 ha eingebracht. In den LPG Typ I bis III werden gegenwärtig 314.396 (37 v. H.) ha Wald noch individuell bewirtschaftet, 538.754 (63 v. H.) ha Wald in LPG Typ I–III stehen bereits in genossenschaftlicher Bewirtschaftung. Das Eigentumsrecht der LPG-Mitglieder am Grund und Boden des eingebrachten Waldes bleibt formell bestehen. Nur der Waldbestand wird in genossenschaftl. Eigentum überführt. Er wird nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen bewertet. Der festgesetzte Wert wird unter Abzug des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Inventarbeitrages als sog. „zusätzlicher Inventarbeitrag“ erklärt und in einem Tilgungszeit[S. 219]raum, der etwa 20 Jahre beträgt, an den einbringenden LPG-Genossen ausgezahlt. Der Wald dient der Eigenbedarfsdeckung der LPG und ihrer Genossen sowie der wirtschaftlichen Stärkung der LPG. Sie erhält außerdem eine Holzeinschlagumlage zur Lieferung von Rohholz an die Wirtschaft. Die genossenschaftlich bewirtschaftete Waldfläche umfaßt im Durchschnitt je LPG 60 ha, eine Fläche die für nachhaltige E. zu klein ist. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit benachbarter LPG-Waldwirtschaften bis zur Zusammenfassung der LPG-Waldflächen zu Wirtschaftseinheiten von 400–800 ha Größe ist durch die AO v. 6. 7. 1966 gegeben, die ein Musterstatut für „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen Waldwirtschaft“ (ZEW) geschaffen hat. Die Form der Zusammenarbeit reicht vom gemeinsamen Einsatz der Arbeitskräfte bis zu selbständigen zwischengenossenschaftlichen Produktionsgenossenschaften (ZPW). Durch Kooperationsverträge üben die StFB weitgehend Einfluß aus auf den forsttechnischen Ablauf der Waldwirtschaften der LPG, ZEW und ZPW. 6. Leistung des Waldes Im ersten Jahrzehnt nach 1945 war der Wald Gegenstand der Ausnutzung ohne Rücksicht auf seine natürliche nachhaltige Leistungsfähigkeit. Nach diesen Übernutzungen großen Ausmaßes ist der Waldzustand durch den Mangel an Vorräten nutzbaren Holzes, Durchbrechung des Bestandesgefüges und ein erheblich gestörtes Altersklassenverhältnis gekennzeichnet. Der Einschlag, der 1953 noch 11 Mill. fm o.R. betrug, ist bis 1966 auf 6 2 Mill. fm o. R. gesenkt und bewegt sich in den letzten Jahren auf dieser annähernd gleich niedrigen Höhe. Die Leistungsfähigkeit des Waldes ist durch Neueinrichtungen sämtlicher Forstbetriebe nach moderner Methode ermittelt und kann mit 8,0 Mill. fm o.R. Jahreszuwachs angenommen werden. Von dem Zuwachs sind jedoch nur rd. 5,0 Mill. fm o.R. nutzbar. Mehr als ein Drittel wächst in noch nicht nutzbaren Jungbeständen zu. Es wird versucht, Einschlag und Zuwachs in Einklang zu bringen. Die Übernutzungen der Vergangenheit haben den Vorrat der über 80-jährigen Bestände am stärksten betroffen. Die in Kriegs- und Nachkriegszeiten entstandenen Großkahlflächen sind inzwischen wieder bewaldet. 1950–1966 sind auf 1,024 Mill. ha Neukulturen und Wiederaufforstungen mit Nachbesserungen durchgeführt, d. h. ⅓ der Waldfläche ist erneuert worden. Dabei sind überwiegend wieder Mono-Kulturen von Kiefer und Fichte entstanden. Das Bemühen, einen holzartenreichen, standortgemäßen Mischwald aufzubauen, ist an der Forderung der Wirtschaft nach vorrangiger Lieferung der von ihr benötigten Holzsortimente (Einschlagumlage), am Mangel eines reichhaltigen Sortiments von Laub und Nadelholzpflanzen und Mängeln bei der Ausführung der Kulturen oft nur unbefriedigend gelungen. Zur Schließung der Lücke in der Rohholzversorgung soll der verstärkte Anbau schnell wachsender Holzarten, insbesondere Pappel, beitragen. Sie wird vorzugsweise zur Rekultivierung von Kippen und Halden in den Braunkohle-Bergbaugebieten und in der freien Flur außerhalb des Waldes angebaut. Außerdem wird der Holzimport von Jahr zu Jahr gesteigert. Er betrug 1966 3,5 Mill. fm o.R. in Rohholz-Äquivalenten, während 234.900 fm o.R. exportiert wurden. Im Import sind neben Schnittholz und Schwellen vor allem Furnierplatten und Faserholz (in Rohholz fm umgerechnet) enthalten. Im Verlauf der letzten 20 Jahre hat die mitteldeutsche F. durchschnittlich jährlich 9.600 t Rohharz und 19.100 t Gerbrinde gewonnen. 7. Forstwissenschaftliche und forstfachliche Ausbildung An der Fakultät für F. Tharandt der Technischen Universität Dresden werden in neunsemestrigem Studium die Diplom-Forstingenieure ausgebildet. In Eberswalde und bei Tharandt bestehen außerdem Institute für Forstwissenschaften der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (DAL). Sie pflegt insbesondere in ihrer Sektion Forstwesen die Verbindung zwischen Forstwissenschaft und forstlicher Praxis und ist beratendes Organ des Staatlichen Komitees für F. beim Landwirtschaftsrat. Die Forstwissenschaftler Mitteldeutschlands genießen internationales Ansehen in Ost und West. Der forsttechnische Nachwuchs erhält in dreijährigen Internatsaufenthalten seine Ausbildung an den Forstschulen Schwarzburg und Rabensteinfeld. Aus den Abschlußprüfungen gehen die Forstingenieure hervor. Die Qualifizierung kann auch noch im Fernstudium von 6jähriger Dauer erworben werden. Fortbildungslehrkurse kürzerer Dauer finden an der früheren Forstfachschule Ballenstedt statt, in die auch die Betriebsberufsschule Lychen zur Ausbildung von Buchhaltern eingegliedert ist. Die drei Forstfachschulen unterstehen den zuständigen VVB Forstwirtschaft. Der StFB Neuhaus, das forstwirtschaftliche Institut Potsdam als wissenschaftlich-technisches Zentrum, der VEB Forsttechnik Oberlichtenau und die Zentrale Zuchtbuchstelle für Hundesport Halle sind dem SKF unterstellt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 217–219 Forst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FotoindustrieSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-,…
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Strafprozeßordnung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch ist am 1. 7. 1968 die St. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) in Kraft getreten. Damit wurde die aus der ersten Justizreform stammende St. vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) abgelöst. Ähnlich wie dem StGB sind auch der St. im 1. Kapitel Grundsatzbestimmungen vorangestellt. Nach § 1 regelt die St. „die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, zur exakten Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unter strikter Achtung der Würde der Bürger und legt die Tätigkeit der Organe der Strafrechtspflege und anderer staatlicher Organe zur Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie die Pflichten dieser Organe zur Beseitigung der aufgeklärten Ursachen und Bedingungen von Straftaten fest“. Die St. bildet die gesetzliche Grundlage für das Strafverfahren. In weiteren Grundsatzbestimmungen worden Gerichte, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsorgane verpflichtet, die Grundrechte der Bürger zu achten und das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) zu wahren; ferner werden u.a. das Recht der Bürger auf unmittelbare Mitwirkung im Strafverfahren herausgestellt (Schöffen, Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger), die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz sowie die Unantastbarkeit der Person garantiert, die Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und das Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet, die Unabhängigkeit der Richter ebenso betont wie der Grundsatz der Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlung. § 12 regelt die selbständige Entscheidungsbefugnis der Konflikt- und Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte). Auch der Grundsatz des „ne bis in idem“ (Verbot doppelter Strafverfolgung) ist hier enthalten. Alle diese Grundsätze, die z. T. mit entsprechenden Artikeln der Verfassung übereinstimmen, müssen im Sinn der Sozialistischen Gesetzlich[S. 617]keit gelesen und verstanden werden. Sie erfahren durch konkrete Bestimmungen der St. und anderer Gesetze viele Einschränkungen, und die strafgerichtliche Praxis nimmt, gerade unter Berufung auf die sozialistische Gesetzlichkeit, weitere Beschränkungen vor. § 17 StPO gibt jedem durch eine Straftat Geschädigten das Recht, die Strafverfolgung zu verlangen und selbst am Strafverfahren mitzuwirken. Er kann aus diesem Recht Schadensersatzansprüche unmittelbar im Strafverfahren gegen den Schädiger geltend machen, Beweisanträge stellen und hat ein selbständiges Beschwerderecht gegen alle in erster Instanz von den Gerichten erlassenen Beschlüsse, durch die er betroffen wird (§ 305). In § 20 der St. befindet sich die gesetzliche Grundlage für die Gerichtskritik. Besondere Bestimmungen regeln das Strafverfahren gegen Jugendliche (Jugendstrafrecht). (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 616–617 Strafpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafrechtSiehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch ist am 1. 7. 1968 die St. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) in Kraft getreten. Damit wurde die aus der ersten Justizreform stammende St. vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) abgelöst. Ähnlich wie dem StGB sind auch der St. im 1. Kapitel Grundsatzbestimmungen vorangestellt. Nach § 1 regelt die St. „die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane zur allseitigen…
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Datenverarbeitung (1969)
Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 1985 Die D. in Mitteldeutschland beruht z. Z. noch überwiegend auf der seit Jahrzehnten bekannten traditionellen Lochkartentechnik. Die Kombination der Lochkartentechnik mit elektronischen Rechenautomaten ist nur schwach entwickelt. Während in den westlichen Ländern die Herstellung und Benutzung elektronischer Rechenautomaten bereits um 1955 in Gang kam, begann drüben die Forschung und Entwicklung auf dem Halbleitergebiet erst um 1958. Das Halbleiterwerk in Frankfurt (Oder) wurde mit Teilen erst im Jan. 1961 in Betrieb genommen, und es dauerte einige Jahre, ehe brauchbare Halbleiterbauelemente in nennenswerter Anzahl das Werk verlassen konnten. Unter dem Eindruck der rasanten Entwicklung auf diesem Gebiet in den westlichen Ländern beschloß der Ministerrat im Juli 1964 ein „Programm zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen D. in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“. Daran anschließend wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen. Durch den Zusammenschluß von 12 Instituten und Betrieben entstand im Raum Dresden ein „Elektronik-Zentrum der DDR“, das bis Ende 1970 weltmarktfähige Erzeugnisse entwickeln und die Industrie, die Wissenschaft und die Verwaltung mit Geräten der automatischen D. ausrüsten soll. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen 20.000 Fachleute für die Bedienung der Computer ausgebildet werden. Nach einer viele Jahre währenden Entwicklungszeit ist in dem Hauptwerk für Elektronik in Radeberg im Okt. 1965 der erste mittelgroße Rechenautomat, der „Robotron~300“, in die Produktion genommen worden. Im Sept. 1966 wurde das erste Exemplar der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Laufe des Jahres 1967 sind die ersten Anlagen in einigen Rechenzentren und Großbetrieben in Betrieb genommen worden. Geplant ist, bis Ende 1968 30 und bis Ende 1970 200 „Robotron~300“ zu produzieren. Im Dez. 1966 wurde zur Koordinierung der Entwicklung, Produktion und Anwendung eigens ein „Staatssekretär für D.“ berufen. Mitte 1967 gab es etwa 100 kleine Rechenautomaten aus eigener Produktion. In Instituten und Rechenzentren sind außerdem 10 größere importierte Computer in Benutzung. (Vergleich BRD: Hier waren Mitte 1968 schon 5.500 große und mittlere D.-Anlagen installiert oder bestellt, dazu etwa 2.000 elektronische Kleinrechner.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 136 DARAG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DBBSiehe auch: Datenverarbeitung: 1966 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 1985 Die D. in Mitteldeutschland beruht z. Z. noch überwiegend auf der seit Jahrzehnten bekannten traditionellen Lochkartentechnik. Die Kombination der Lochkartentechnik mit elektronischen Rechenautomaten ist nur schwach entwickelt. Während in den westlichen Ländern die Herstellung und Benutzung elektronischer Rechenautomaten bereits um 1955 in Gang kam, begann drüben die Forschung und…
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Prämien (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die Gewährung von P. für besondere Leistungen soll ein Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben werden, der noch über den bereits durch die Lohngestaltung gegebenen hinausgeht (Lohnpolitik). P. werden vor allen Dingen gegeben an Sieger in den Wettbewerben (Sozialistischer ➝Wettbewerb) sowie an Aktivisten und Neuerer (Neuererbewegung). Die Auszeichnungen für Erfolge in der Produktion sind in der Regel mit einer P. verbunden. Aus dem Betriebsprämienfonds erfolgt ferner individuelle und kollektive Prämiierung von Arbeitnehmern. Es [S. 491]sind solche Leistungen zu prämiieren, die quantitativ über das normale Arbeitsmaß hinausgehen. Dazu sollen vor allem Leistungen gehören, die dazu beitragen, Rückstände zum Weltniveau zu beseitigen und die Selbstkosten zu senken. Materialeinsparung wird entsprechend der Führung der Persönlichen Konten prämiiert. An das ingenieur-technische und leitende kaufmännische Personal und an Meister sind P. zu zahlen, wenn zwei oder drei festgelegte Kennziffern, die „auf eine allseitige und kontinuierliche Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Betrieb und in der VVB orientieren“, erfüllt sind. P. sind ferner für Verbesserungsvorschläge und Erfindungen zu zahlen. Die Verteilung der P. erfolgt gemäß der Betriebsprämienordnung. Eine besondere Form der Prämiierung ist die Jahresend-P., die im Laufe der 2. Etappe des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung eingeführt wurde. Durch sie sollen die Anstrengungen der Werktätigen zur Planerfüllung, insbesondere des Gewinnplanes, mit den gesellschaftlichen Interessen, z. B. die Erfüllung qualitativer Kennziffern, verbunden werden. Die Prämiierung erfolgt am Schluß eines jeden Jahres. Dadurch soll die kontinuierliche Arbeit in den Betrieben gefördert werden. Die Jahresend-P. soll zur Hauptform der Prämiierung entwickelt weiden. Der Mindestbetrag der individuellen Jahresend-P. soll ein Drittel des Monatsverdienstes nicht unterschreiten und der Höchstbetrag das Zweifache nicht übersteigen. Werden die für die Zahlung der Jahresend-P. maßgebenden Kriterien nicht erfüllt und sind deshalb die Zuführungen zum P.-Fond zu gering, um den Mindestbetrag zu zahlen, darf keine Jahresend-P. gezahlt werden. In diesem Falle sind hervorragende Initiativleistungen einzelner bzw. von den Kollektiven anzuerkennen. Anspruch auf Jahresend-P. hat, falls eine Ausschüttung der Jahresend-P. möglich ist, jeder Betriebsangehörige, der mindestens ein Jahr im Betrieb tätig ist. Seit dem 1. 10. 1963 erhalten die in der Produktion Tätigen, die im Dreischichtsystem oder im durchgängigen Schichtsystem Nachtarbeit leisten, für jede Nachtschicht eine P. bis zu 7 M. Der Nachtzuschlag entfällt sodann (VO über die Gewährung von Schicht-P. vom 5. 9. 1963 — GBl. II, S. 635). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 490–491 Praktischer Arzt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrämienfondsSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die Gewährung von P. für besondere Leistungen soll ein Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben werden, der noch über den bereits durch die Lohngestaltung gegebenen hinausgeht (Lohnpolitik). P. werden vor allen Dingen gegeben an Sieger in den Wettbewerben (Sozialistischer ➝Wettbewerb) sowie an Aktivisten und Neuerer (Neuererbewegung). Die Auszeichnungen für Erfolge in der Produktion sind in der Regel mit einer P. verbunden. Aus…
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Atomenergie (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein [S. 55]„Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. Fakultäten für Kerntechnik wurden an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ostberlin errichtet. Die Kammer der Technik gründete einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Seit Juli 1967 ist das neu errichtete Ministerium für Wissenschaft und Technik weisunggebend für die Atomforschung und die Anwendung ihrer Ergebnisse. Mit Unterstützung der SU wurde in Rossendorf bei Dresden Mitte Dez. 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Das Institut erhielt 1958 ein Zyklotron mit 120~t Magnetgewicht. Ende 1962 wurde in Rossendorf ein zweiter Reaktor für wissenschaftliche Zwecke betriebsfertig übergeben. Der erste Reaktor dient seitdem der Isotopenproduktion. Das Isotopenlieferprogramm der Isokommerz GmbH, Ostberlin, enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Die Liefermöglichkeiten decken den größten Teil des Inlandsbedarfs und ermöglichen in zunehmendem Maße den Export von Isotopen. Die kernphysikalische Grundlagenforschung ist seit 1962 mangels größerer Forschungskapazitäten auf einige Gebiete der niederenergetischen Kernphysik begrenzt. Nach der Konzentration der Forschungsinstitute sind an der A.-Forschung jetzt das Zentralinstitut für Kernforschung in Dresden als Leitinstitut der gesamten Kernforschung mit dem Forschungsreaktor in Rossendorf und verschiedene Universitätsinstitute beteiligt. Im VEB „Kombinat Kernenergetik“ in Ostberlin werden kerntechnische Anlagen entwickelt und projektiert. Er ist Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Der wissenschaftliche Nachwuchs wird nach vorbereitenden Semestern im Zentralinstitut in Dresden in der SU ausgebildet. Stellvertretender Direktor des Instituts in Dresden ist der im Zusammenhang mit Atomspionage zugunsten der SU bekanntgewordene Prof. Fuchs. Das besondere Interesse der A.-Forschung gilt der Ausnutzung von A. für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Energieerzeugung hinter dem stetig steigenden Bedarf der Industrie erfordert nach eigenen Angaben bereits 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt. Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau eines ersten A.-Kraftwerkes mit einer Leistung von 70 Megawatt begonnen. Die Inbetriebnahme sollte nach den ursprünglichen Plänen bereits 1960 erfolgen, verzögerte sich jedoch bis Mai 1966. Spaltbaren Kernbrennstoff liefert die SU. Das Atomkraftwerk Rheinsberg trägt nur ganz geringfügig zur Energieversorgung bei. Es wird in erster Linie als Versuchsobjekt betrieben. Der Bau weiterer Atomkraftwerke ist zwar geplant, mit dem Großeinsatz der Kernenergie ist jedoch vor 1980 nicht zu rechnen. Das zunächst geplante zweite Atomkraftwerk, das „Atomkraftwerk Nord“ in Lubmin im Kreis Wolgast (am Greifswalder Bodden), soll ein Mehrfaches der Leistung des Rheinsberger Werkes bringen, kann jedoch die Energiebilanz ebenfalls nur geringfügig entlasten. Der größte Teil der Anlagen des „Atomkraftwerks Nord“ wird wieder von der SU geliefert, darunter auch als wichtigster Teil der Reaktor. In Mitteldeutschland werden nur Teilanlagen entwickelt und gefertigt. (Vergleich BRD: Hier waren Mitte 1968 bereits vier größere Atomkraftwerke in Betrieb, sechs im Bau und drei weitere in der Entwicklung.) Erst um das Jahr 1980 wird sich Mitteldeutschland schrittweise auf die Einbeziehung von A. in die Energiebilanz stützen können. Sowohl das Atomkraftwerk Rheinsberg als auch das Atomkraftwerk Nord gehören nicht zu den Typen, die dann eingesetzt worden. Es ist beabsichtigt, leistungsstarke sog. „schnelle Brutreaktoren“ sowjetischer Konstruktion zu übernehmen, die den eingesetzten Uranbrennstoff fast vollständig ausnutzen können. Die bis jetzt benutzten Reaktortypen verwerten davon nur 1–2 v. H. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 54–55 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomwaffenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein [S. 55]„Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. Fakultäten für Kerntechnik wurden an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ostberlin errichtet. Die Kammer der Technik gründete einen…
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Gesetzbuch der Arbeit (1969)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. Es gilt zur Zeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 121). In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter- und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die sozialistische Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Kollektiven der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in den Produktionskomitees, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität bzw. von der Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen. (Arbeitsgerichtsbarkeit) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…
DDR A-Z 1969
Zölle (1969)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 750]In der „DDR“ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die Steuerung von Export und Import — eine wichtige Aufgabe der Z. — bereits durch Plandirektiven erfolgt (Volkswirtschaftspläne). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Z. nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnedies die Möglichkeit haben, ohne Zollerhebung die Preise der Außenhandelsgüter nach oben oder nach unten zu manipulieren. Z. haben bis heute im Außenhandel der „DDR“ keine Bedeutung. Lediglich private Sendungen müssen verzollt werden. (Das gilt nicht für private Geschenksendungen aus der BRD in die „DDR“; Geschenkpaketversand.) Seit 1961/62 wird jedoch seitens der RGW-Länder versucht, die Z. wirtschaftspolitischen Zielen nutzbar zu machen. Die „DDR“ hat sich diesem Vorgehen angeschlossen: In dem 1962 erlassenen Zollgesetz ist ein dreistufiger Zolltarif vorgesehen, ein „Grundzolltarif“, ein „Vertragszolltarif“ und ein „Sonderzolltarif“. Der Grundzolltarif löst den bisher für private Sendungen geltenden Tarif ab. Der Vertragszolltarif soll für Länder gelten, die der „DDR“ die Meistbegünstigung einräumen, der Sonderzolltarif für die Länder, die der „DDR“ die Meistbegünstigung nicht gewähren. Dieses System der Zollerhebung — Vertrags- und Sonderzolltarif — wurde von der SU übernommen, die es am 1. 10. 1961 eingeführt hat. Das Ziel der Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Z. im Falle der Meistbegünstigung, hohe Z. (Kampf-Z.) bei deren Fehlen — ist, ein gegen die EWG gerichtetes zollpolitisches Kampfinstrument zu schaffen. Die Ostblockstaaten beanspruchen für ihren Handel mit den EWG-Staaten die niedrigen EWG-Innen-Z. und sehen den gemeinsamen EWG-Außenzolltarif als Diskriminierung ihres Handels mit diesen Staaten an. Der von der „DDR“ geschaffene „Sonderzolltarif“ soll eine Gegenmaßnahme sein. Bisher ist allerdings nicht bekannt geworden, daß die „DDR“ von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Diese Kampf-Z. dürften als Druckmittel zur Beeinflussung des Außenhandels der EWG ohnehin von keiner Bedeutung sein. Die handelspolitische Stellung der kommun. Staaten gegenüber der EWG ist äußerst schwach. Einerseits ist der Anteil des Außenhandels mit den Ostblockstaaten am Außenhandelsvolumen der EWG sehr gering, andererseits sind die kommun. Staaten nach wie vor gezwungen, im Interesse des Funktionierens ihrer Wirtschaften aus dem EWG-Raum zu importieren. (Ost-West-Handel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 750 ZKD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZollgesetzSiehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 750]In der „DDR“ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die…
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CDU (1969)
Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform- und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser und Emst Lemmer, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser und Lemmer durch Eingriff der SMAD ihr Amt als Vorsitzende nicht mehr ausüben durften, geriet die CDU unter Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit von der SED. Dementsprechend wandte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1951 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung wurden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Die CDU setzte sich im Frühjahr 1960 nachdrücklich für die überstürzte Zwangskollektivierung auf dem Lande ein und verpflichtete ihre Mitgl. zur „aktiven Mitarbeit“ bei der Liquidierung des privaten Bauerntums. Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1947 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Anfang 1956 etwas über 100.000, 1963 unter 100.000. Die Zahlen der Mitgl. sind geschätzt, da keine Angaben veröffentlicht werden. Nach dem Tod von Otto Nuschke wurde August Bach auf dem 9. Parteitag der CDU im Okt. 1958 zum Vors. gewählt. Bach starb am 23. 3. 1966. Zu seinem Nachfolger wurde am 3. 5. 1966 Gerald ➝Götting gewählt, der auch den Posten des Generalsekretärs innehat. Zentralorgan: „Neue Zeit“, außerdem fünf Provinzzeitungen. Gesamtauflage der CDU-Tagespresse: etwa 180.000. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 133 Caritas A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Checkpoint CharlieSiehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines…
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Rückkehrer (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen Flüchtlingen (Staatsbürgerschaft) ist durch Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1963 (GBl.~I, S.~128) ausdrücklich das Recht zugesichert worden, jederzeit ihren Wohnsitz in der „DDR“ zu nehmen, solange ihnen nicht „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten“ die Staatsbürgerschaft aberkannt worden sei. Vor dem 13. 8. 1961 geflüchteten Personen ist für „diese Gesetzesverletzung“ Straffreiheit zugesichert worden (Republikflucht). Diese Zusage wird im allgemeinen eingehalten. Wenn im Einzelfall dennoch eine Bestrafung des R. aus politischen Gründen für notwendig gehalten wird, insbesondere bei früheren Staats- oder Parteifunktionären oder Angehörigen der bewaffneten Kräfte, werden vor der Flucht angeblich begangene Straftaten oder die Meldung im westlichen Notaufnahmelager, die dann als Spionage oder Hetze bezeichnet wird, als Vorwand für ein Strafverfahren benutzt. Wie die Umsiedler werden die R. zunächst in sogenannte Aufnahmeheime eingewiesen, in denen sie eingehend überprüft werden. Hierbei ist vor allem der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der viele der unter dem Druck einer möglichen Bestrafung stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen sucht (Spitzelwesen). Seit 1967 werden immer mehr R. schon während ihres Aufenthaltes im Aufnahmeheim oder nach gescheiterten Versuchen, wieder in den Westen zu flüchten, unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ wieder in die BRD abgeschoben. Genaue Zahlenangaben über R. fehlen. Das „Jahrbuch der DDR 1960“ nannte für 1959 die Zahl von 41.580 zurückgekehrten Flüchtlingen. Die späteren ungenauen und übertriebenen Zahlen der SED-Propaganda ließen bis Ende 1966 einen Rückgang auf etwa 400 R. im Monat erkennen. Seitdem sind es noch weniger geworden. Die Motive für die Rückkehr sind recht unterschiedlich. Neben enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Lebensbedingungen im Westen spielen Heimweh, Trennung von Angehörigen und Freunden und mangelnde menschliche Kontakte in der neuon Umgebung eine große Rolle. Vielfach sind wirtschaftliche Gründe, oft Schulden aus Abzahlungsgeschäften, manchmal auch strafbare Handlungen der Anlaß zur Rückkehr. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 537 Rückführungsbetrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RückkopplungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen…
DDR A-Z 1969
Richtsatzplan (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der R. ist Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer leitenden Organe (VVB). Im R. werden die Höhe der erforderlichen betrieblichen „Umlaufmittel“ (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfes (angesammelte Eigenmittel und Richtsatzplankredite) festgelegt. Im R. wird der durchschnittliche Jahresbedarf an Umlaufmitteln sowie der durchschnittliche Bedarf in den einzelnen Quartalen aufgeführt. In Betrieben, in denen die Material-, Halb- und Fertigwarenbestände während eines Jahres oder auch innerhalb der Quartale stark schwanken (z. B. bei Saisonproduktionen), muß der R. durch operative Finanzierungspläne der Umlaufmittel ergänzt werden. Voraussetzung für die Aufstellung ökonomisch begründeter R. und operativer Finanzierungspläne ist die Bestandsnormierung, d.h. die Planung der unbedingt notwendigen Höhe der Umlaufmittel auf der Basis technisch-wirtschaftlicher Kennziffern der Materialwirtschaft, des Produktionsdurchlaufes und der Absatztätigkeit. Die Festlegung eines R.-Bestandes bei einer bestimmten Materialart erfolgt durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten (täglicher Verbrauch oder Werteverzehr) ‚T‘ dieses Materials laut Kostenplan mit der Zahl der „Richttage“ ‚R‘, woraus sich als Produkt der Normativbestand ‚N‘ dieser Materialart in Mark ergibt. N = R x T. Unter Richttagen versteht man eine bestimmte Anzahl von Tagen, für die aus betriebstechnischen sowie aus versorgungsmäßigen Gründen stets Umlaufmittel der betreffenden Materialart vorrätig sein müssen, wenn eine kontinuierliche Produktion gesichert sein soll. Die Richttage werden von den Bestandsnormen abgeleitet, die für jeden Betrieb ermittelt werden. Es gibt Vorratsnormen für Materialien, Bestandsnormen für die unvollendete Produktion und Lagernormen für Fertigerzeugnisse. Im Mittelpunkt der technisch-ökonomischen Untersuchungen bei der Festlegung der Richttage steht die Bestimmung der Zeitdauer, während der die einzelnen Umlaufmittel in einem Zustand (als Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse) verharren. Bei den Materialvorräten wird diese Zeitdauer durch den Lieferzyklus und die Durchlaufzeit (vom Entladen über die Wareneingangskontrolle bis zum Verbrauch) unter Berücksichtigung einer bestimmten Sicherheitszeit bestimmt. Außerdem sind noch die Art und die Häufung der mengenmäßigen, zeitlichen und wertmäßigen Abweichungen von der üblichen notwendigen Materialversorgung in etwa durch die Festlegung zeitlich variabler Durchschnittsbestandsnormen zu berücksichtigen. Die durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten der einzelnen Materialarten, Halb- und Fertigfabrikate mit der Zahl der Richttage errechneten Planbestände bei allen Umlaufmittelpositionen ergeben den Umlaufmittelplanbestand des Betriebes insgesamt. Ein solcher Planbestand oder die Planbestände für einzelne Gruppen von Umlaufmitteln werden jeweils als Durchschnittsplanbestände für ein Quartal oder für ein Jahr ermittelt und festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs an Eigenmitteln und R.-Krediten entsprechend der gesetzlich fixierten Anteilsfinanzierung. Da im R. sowohl die Höhe als auch die Veränderung der materiellen Bestände ausgewiesen wird, ist dieser Plan die Grundlage zur Planung und Durchführung der Umlaufmittelfinanzierung durch den Betrieb und die zuständige Bank. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell wider und ermöglicht daher den Betrieben, Wirtschaftsbehörden und Finanzorganen, den Umschlag der Umlaufmittel ständig zu kontrollieren, Überplanbestände aufzudecken und durch verschiedene Sanktionen oder finanzielle Vergünstigungen die Bestandshaltung zu beeinflussen. (Kredit, Banken) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 535 Richter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichttageSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der R. ist Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer leitenden Organe (VVB). Im R. werden die Höhe der erforderlichen betrieblichen „Umlaufmittel“ (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfes…
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Politische Ökonomie (1969)
Siehe auch: Politische Ökonomie: 1975 1979 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. wird im marxistisch-leninistischen Dogma als „Wissenschaft von der Entwicklung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse“ definiert. Die auf Marx zurückgehende und seitdem vielfach modifizierte PÖ., die neben dem Historischen und Dialektischen Materialismus den dritten Pfeiler der Ideologie des Marxismus-Leninismus bildet, geht von der Grundannahme aus, daß die Entwicklung der Gesellschaft entscheidend von der Entwicklung der Produktivkräfte bestimmt wird, die ihrerseits auf die Produktionsverhältnisse einwirken. Die PÖ., die sich primär als historische Wissenschaft versteht, nimmt für sich in Anspruch, unter Wahrung strenger Wissenschaftlichkeit die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ analysieren zu können, „denen die Produktion und die Verteilung der materiellen Güter auf den verschiedenen Entwicklungsstufen der menschlichen Gesellschaft unterworfen ist“ (Politische Ökonomie, Lehrbuch, Berlin [Ost] 1964, S. 19). Als eigenständige Unterdisziplinen unterscheidet man die PÖ. des Kapitalismus und die des Sozialismus, für die jeweils spezielle ökonomische „Gesetzmäßigkeiten“ formuliert werden. Darüber hinaus versucht die PÖ., allgemeine ökonomische Gesetze zu finden, die in der Produktion und Zirkulation jeder warenproduzierenden Gesellschaft Gültigkeit haben. Dies gilt u.a. für das Wertgesetz, nach dem bei Existenz von Warenproduktion alle Waren, d.h. alle Güter, die nicht für den eigenen Bedarf, sondern für den Verkauf bestimmt sind, auf der Grundlage des gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwandes produziert werden. Der gesellschaftlich notwendige Arbeitsaufwand, der als durchschnittlicher Arbeitsaufwand bei gegebenen Produktionsbedingungen definiert wird, liegt den Warenpreisen zugrunde. Produzenten, deren Arbeitsaufwand unter dem gesellschaftlich notwendigen liegt, weil sie eine höher entwickelte Technik anwenden, erzielen einen größeren Gewinn und veranlassen dadurch andere Warenproduzenten, die technischen Bedingungen in ihren Betrieben zu verbessern. Dieses Verhalten bildet nach dem Wertgesetz die Ursache für die Entwicklung der Produktivkräfte. Die PÖ. des Kapitalismus hebt als Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise die Konzentration der Produktionsmittel in den Händen einer kleinen Zahl von Privateigentümern hervor. Ihnen stehe die große Masse der Lohnarbeiter gegenüber, die ihre Arbeitskraft als Ware an die Kapitalisten verkaufen müsse, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Nach dem ökonomischen Grundgesetz des Kapitalismus sei das primäre Ziel der kapitalistischen Produktionsweise die Erzeugung von Mehrwert, unter dem man den [S. 487]Teil des durch den Arbeitsprozeß geschaffenen Wertes versteht, der nicht als Lohn an die Arbeiter ausbezahlt, sondern von den Kapitalisten „geraubt“ werde (Mehrwerttheorie). Ein weiteres Merkmal des Konkurrenzkapitalismus sei der anarchische Charakter der Produktion, der mit dem spontanen Wirken des Wertgesetzes erklärt wird, während man für den Sozialismus behauptet, er nutze das Wertgesetz „bewußt“ aus. Die erbitterte Konkurrenz der Kapitalisten untereinander führt nach Auffassung der Politökonomie zu einem unausweichlichen Prozeß der Konzentration von Produktionsmitteln in den Händen einer immer kleineren Zahl von Kapitalisten, während die Masse des besitzlosen Proletariats ständig wächst. Gleichzeitig kommt es nach Marx unvermeidlich zu zyklischen Wirtschaftskrisen, die sich ständig verschärfen. Ihre Ursache soll im Gegensatz zwischen dem kapitalistischen Streben nach Ausweitung der Produktion und der Begrenzung der zahlungsfähigen Nachfrage liegen. Die von Marx vertretene Auffassung, der Kreislauf von Überproduktion, Arbeitslosigkeit, schwindender Verbrauchernachfrage führe in immer kürzeren Abständen zu immer größeren ökonomischen Krisen und schaffe damit die Voraussetzung für die proletarische Revolution, wurde durch die Stalinsche These von den zwei Lagern abgewandelt. Nach Stalin ist mit dem Sieg des Sozialismus in der UdSSR der Kapitalismus in seine allgemeine Krise eingetreten, die durch die Spaltung in einen sozialistischen und einen kapitalistischen Weltmarkt gekennzeichnet ist. In Anknüpfung an den von Lenin entwickelten Begriff des Monopolkapitalismus versucht die gegenwärtige Diskussion der Entwicklung des Kapitalismus Rechnung zu tragen. Nach Lenin ist der Monopolkapitalismus das letzte und höchste Stadium vor dem Übergang zum Sozialismus. Als Merkmale hebt er die Konzentration der Produktion in riesigen Konzernen, Syndikaten, Kartellen usw., eine hohe Stufe der technischen Entwicklung und die enge Verflechtung von Banken und Produktion hervor. Während die Banken im Konkurrenzkapitalismus nur die Aufgabe von Vermittlern übernommen hätten, seien sie im Monopolkapitalismus Mitbesitzer an Produktionsmitteln geworden und übten als Finanzkapital einen entscheidenden Einfluß auf das Wirtschaftsleben aus. Die unerwartete ökonomische Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit der kapitalistischen Wirtschaftssysteme versuchen die heutigen Politökonomen mit der Konzeption des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu erklären. Der staatsmonopolistische Kapitalismus wird als letzte Stufe des Monopolkapitalismus vor dem Übergang zum Sozialismus bezeichnet. Dieser Auffassung nach ist der Staat in jenem Stadium nicht mehr nur politisches Instrument in den Händen der Monopolkapitalisten, sondern selbst wichtigster Träger ökonomischer Macht, die er im Interesse der Kapitalisten durch wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Dämpfung der zyklischen Krisen einsetzt. Obwohl die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist, scheint eine Mehrheit der Politökonomen zugeben zu wollen, daß die Regulierung ökonomischer Krisen durch wirtschaftspolitische Eingriffe des Staates in kapitalistischen Systemen prinzipiell möglich ist. Damit geht man aber von der Marxschen These ab, der unausweichliche ökonomische Zusammenbruch der kapitalistischen Wirtschaft sei die Voraussetzung für den Sieg des Proletariats. Statt dessen wird die Verstärkung der gesellschaftlichen Gegensätze im staatsmonopolistischen Kapitalismus betont, die man mit der Behauptung zu beweisen versucht, es komme zu einem ständigen Abbau der demokratischen Freiheiten. Daraus zog man den Schluß, in Ländern mit entwickeltem staatsmonopolistischem Kapitalismus vollziehe sich der Sturz des Kapitalismus und die Übernahme der Macht durch das Proletariat nicht in einem Sprung, sondern in zwei Etappen. Dem Sieg des Proletariats müsse eine „antiimperialistisch-demokratische“ Übergangsphase vorausgehen, die nur durch ein Bündnis der kommunistisch geführten Arbeiterbewegung mit allen „antimonopolistischen Kräften“ erreicht werden könne. Mit dieser These wird die Möglichkeit eingeräumt, den Übergang zum Sozialismus auf friedlichem Wege über die Parlamente zu vollziehen. Die PÖ. des Kapitalismus hat innerhalb des Lehrgebäudes des Marxismus-Leninismus die Aufgabe, Argumente für die ideologische Auseinandersetzung mit den kapitalistischen Wirtschaftssystemen zu liefern. Dagegen soll die PÖ. des Sozialismus neben der ideologischen auch eine produktive Funktion erfüllen und als „ökonomische Theorie der sozialistischen Gesellschaft“ die wissenschaftlichen Grundlagen für die Wirtschaftspolitik der Partei schaffen. Als sozialistische wirtschaftswissenschaftliche Grunddisziplin soll sie die Instrumente entwickeln, die notwendig sind, um die im ökonomischen Grundgesetz des Sozialismus postulierte „Proportionalität“ und die „planmäßige ununterbrochene Erweiterung der Produktion auf der Basis der führenden Technik“ zu ermöglichen. Widersprüche zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sind nach Auffassung der heutigen Politökonomen auch im Sozialismus möglich, allerdings sollen die daraus resultierenden Konflikte friedlich und im Rahmen der bestehenden sozialistischen Gesellschaftsordnung gelöst werden können. Im Zusammenhang mit der immer stärkeren Betonung der „Produktivkraft Wissenschaft“ und der Notwendigkeit, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt schneller für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen, bemüht sich die PÖ. des Sozialismus, die Frage nach der optimalen Gestaltung des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses im Sozialismus zu beantworten und wissenschaftlich fundierte Prognosen zur Aufstellung optimaler Perspektivpläne zu bilden. Gegenwärtig versucht man diesem Ziel durch Entwicklung von mathematischen und kybernetischen Modellen näherzukommen und übernimmt dabei zum Teil Methoden, die von westlichen Wirtschaftswissenschaftlern entwickelt worden sind. Aus der PÖ. des Sozialismus sind eine Reihe von ökonomischen Zweigwissenschaften entstanden, so z. B. die Volkswirtschaftsplanung, die sozialistische Ökonomik, die Theorie der sozialistischen Wirtschaftsführung u.a.m. Das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird als Beitrag [S. 487]der SED für die schöpferische Weiterentwicklung der PÖ. des Sozialismus angeführt. (Wirtschaftswissenschaft, Kybernetik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 485–487 Polithauptverwaltung der NVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitoffizierSiehe auch: Politische Ökonomie: 1975 1979 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. wird im marxistisch-leninistischen Dogma als „Wissenschaft von der Entwicklung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse“ definiert. Die auf Marx zurückgehende und seitdem vielfach modifizierte PÖ., die neben dem Historischen und Dialektischen Materialismus den dritten Pfeiler der Ideologie des Marxismus-Leninismus bildet, geht von der Grundannahme aus,…
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1969: P
Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Zentralbibliothek Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit Parteilichkeit der Rechtsprechung Partei, marxistisch-leninistische Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteitage der SED Parteiveteranen Parteiwahlen Passierscheinabkommen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentanwälte Patentrecht Patriotismus Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Personalausweise Personal, Ingenieurtechnisches Personenkult Personenstandswesen Persönliche Konten Persönliches Eigentum Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektivplan Perspektivplan bis 1970 Perspektivplangruppen Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Petrolchemie PFA Pfandbriefe Pfändung Pfarrerbund, Evangelischer Pflanzenzucht Pflegegeld Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Philatelie Philosophie Pionierecke Pionierhaus Pionierleiter Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Pionierpalast Pirna Pisnik, Alois Planauflagen Plandiskussion Planentwurf Plan Neue Technik Plannormen Planpositionen Planträger Planung Planungskataster Planverteidigung Plasteindustrie Plauen Plenum Poliklinik Politbüro Polithauptverwaltung der NVA Politische Ökonomie Politoffizier Politschulung Politverwaltung Polizei Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Pöschel, Hermann Postleitzahlen Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzeitungsvertrieb (PZV) Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Prager Christliche Friedenskonferenz Praktikantenzeit Praktischer Arzt Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämien-, Kultur- und Sozialfonds Prämienlohn Prämiensparen Präsidium des Ministerrates Präsidium des Obersten Gerichts Preis für künstlerisches Volksschaffen Preispolitik Preissystem Presse Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats Prey, Günter Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung, Ständige Produktionsfondsabgabe (PFA) Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsleitungen Produktionsmittel Produktionsmittelhandel Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Profilierung Prognose Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbetriebe Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Provokation Psychologie Psychotherapie Puchert, Herbert PwFPädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Zentralbibliothek Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle…
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Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik (1969)
Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 Die Einzelheiten der Vorgänge, die zur TD. führten, werden erst durch die Veröffentlichung wenigstens einos Teiles der Akten des amerikanischen Außenministeriums bekannt. Die bisherigen unvollständigen und ungenauen Vorstellungen beruhen auf politisch orientierten amtlichen Veröffentlichungen und Mitteilungen von daran Beteiligten. Die Wiedervereinigungspolitik der SED nimmt gegenüber der TD. ein differenziertes Verhältnis ein, ist doch die SED selbst eine Erscheinung der TD. Der SU als Besatzungsmacht in Deutschland stand zunächst eine Gruppe von Emigranten, die die KPD wiederbegründeten, und seit 1946 die SED zur Verfügung. Die weltanschauliche und politische Übereinstimmung ist bekannt, die Interdependenz zwischen der SU als Besatzungsmacht und der SED nur vermutbar. Der Einfluß der deutschen Partner auf die SU hatte zunächst beratenden und schließlich bestimmenden Charakter. Die Deutschlandpolitik aller Mächte der Anti-Hitler-Koalition ist vielschichtig. In ihr lassen sich Tendenzen und Aussagen sowohl für die T. als auch für die Beibehaltung der Einheit Deutschlands nachweisen. Es ist eine Unsicherheit und Mißtrauen offenbarende Politik des als ob, — als ob es zur TD. käme, als ob die Einheit Deutschlands unversehrt erhalten bleibe. Der permanente Pendelschlag zwischen den Extremen dieser Haltung verwirrt bei der Betrachtung der Deutschlandpolitik sowohl einer als auch aller Mächte. Das antithetische Denken der drei ursprünglichen Besatzungsmächte — Großbritannien, die SU und die Vereinigten Staaten von Amerika — in bezug auf Deutschland ist nicht das Ergebnis diplomatischer Kurzsichtigkeit oder politischer Euphorie, sondern das Ergebnis der Unfähigkeit der Großmächte, sich über eine anwendbare Form der gemeinsamen Regierung Deutschlands, eines Kondominiums über eine Industrienation von 65 Millionen, zu verständigen. Diese Grundtatsache der internationalen Deutschlandpolitik ist der Ausgangspunkt der unmittelbar nach der Doppelkapitulation einsetzenden Entwicklung. Vertreter aller Besatzungsmächte hielten vom Herbst 1941 an eine juristische oder [S. 631]faktische TD. nach dessen Besiegung für möglich, ja für wahrscheinlich. Keine Besatzungsmacht kam mit der Absicht nach Deutschland, unter allen Umständen den am 18. 1. 1871 proklamierten deutschen Nationalstaat, das Deutsche Reich, zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Vorstellungen der einzelnen Besatzungsmächte waren, soweit sie bereits eindeutig bezeichnet werden können, sehr verschieden. Ihre Politik in Deutschland und gegenüber Deutschland ist an die 1945 entstandene Situation gebunden. In bezug auf die TD. sind folgende Zeitspannen zu unterscheiden: 1. Die Phase der Vorbereitung 1941–1945, in der Möglichkeiten erwogen und Entscheidungen vorbereitet wurden. 2. Die verdeckte Teilung 1945–1948/49, in der durch den Alliierten Kontrollrat für Deutschland die Entfremdung zwischen den westlichen Besatzungszonen einerseits und der sowjetischen Besatzungszone andererseits getarnt wurde. 3. Die „provisorische“ Zeitspanne von BRD und DDR 1949–1955, in der durch Vorschläge und Verhandlungen die noch vorhandenen Möglichkeiten einer Wiedervereinigung Deutschlands erörtert wurden. 4. Die Propagierung der sowjetischen Zwei-Staaten-Theorie 1955–1961, in der durch die Integrierung der BRD in die NATO und der DDR in den Warschauer Pakt neue Verhältnisse entstanden, die die SU veranlaßten, auf die Anerkennung von zwei deutschen Staaten zu dringen. Durch ihren am 10. 11. 1958 ausgelösten Vorstoß auf Berlin akzentuierte sie diese Zielsetzung. 5. Die durch gewaltsame Isolierung erzwungene Konsolidierung der DDR seit 1961, in der die Sowjetunion zunächst bestrebt war, einen Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzes oder den „deutschen Teilstaaten“ abzuschließen und danach mit der Unterzeichnung eines Separatvertrages drohte; aus nur vermutbaren Gründen gab sie diese Absichten auf. Durch den Bau der Mauer am 13. 8. 1961 versperrte die DDR mit Billigung der SU die Abwanderungsmöglichkeiten und erzwang eine Konsolidierung. Durch den Vertrag mit der SU vom 12. 6. 1964 verstärkte sie ihre Beziehungen zu der SU in der Absicht, durch politische und militärische Bindungen, weltanschauliche Übereinstimmungen und wirtschaftliche Interdependenzen Einfluß auf die Politik der SU in Mitteleuropa zu gewinnen. </OL> Da sich die drei Westmächte in der Deutschlandpolitik defensiv verhielten, da sie auf Grund der bestehenden territorialen, rechtlichen und politischen Verhältnisse keine Anlässe und Möglichkeiten zu Aktionen sahen, bestimmten die politischen Offensiven der SU den Ablauf der Deutschlandpolitik. 1. Die Phase der Vorbereitung 1941--1945 Die innere Problematik des durch den Angriff Hitlers auf die SU (22. 6. 1941) provozierten Bündnisses zwischen der SU, Großbritannien und den USA schlägt sich bis zum gegenwärtigen Augenblick in ihrer Deutschlandpolitik nieder. Die drei Mächte gaben zwischen 1941 und 1945 übereinstimmende oder angenäherte Erklärungen über die gemeinsame Behandlung Deutschlands ab. Sie trafen in der in London 1944/45 tagenden Europäischen Beratenden Kommission technische Vereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands während einer zeitlich nicht festgelegten Besatzungszeit, sie waren jedoch weder in der Lage noch willens, zwischen ihren Kriegszieldeklamationen und den technischen Vereinbarungen durch die Verabschiedung praktikabler Grundsätze über die gemeinsame Regierung und Verwaltung Deutschlands eine Verbindung herzustellen. Die britische Politik war zu sehr mit eigenen Problemen der Nachkriegsentwicklung beschäftigt, um sich ausschließlich oder überwiegend mit Deutschland zu befassen. Premierminister W. S. Churchill verfolgte, offensichtlich nicht einmal selbst von der Chance der Verwirklichung überzeugt, die Idee einer TD. an der Mainlinie. Er sprach sich für die Bildung zweier deutscher Staaten, eines Nordstaates und eines Südstaates, einer Donau-Föderation vom Rheintal bis zur ungarischen Tiefebene, aus. Zahllose Politiker, Diplomaten und Publizisten der USA beteiligten sich an den Überlegungen über Deutschland. Eine Harmonisierung der Ansichten unterblieb, doch sprachen sich Außen- und Kriegsministerium gegen den Plan des Finanzministers Henry Morgenthau jr., Deutschland aufzuteilen und zu entindustrialisieren, aus. Die sowjetische Deutschlandpolitik zeigte sehr unterschiedliche Tendenzen. Marschall [S. 632]Stalin versicherte in seiner Rundfunkrede am 3. 7. 1941, der aufgezwungene Krieg sei ein Kampf auf Leben und Tod gegen den schlimmsten und heimtückischsten Feind der Sowjetunion, gegen den deutschen Faschismus. Er verkündete, die Formel vom „Großen Vaterländischen Krieg“ vorwegnehmend, die Erhebung des ganzen Sowjetvolkes zur Verteidigung seiner Heimat; am 3. 10. 1941 versicherte er: „Gegen diesen grausamen, bestialischen, tierischen Gegner haben unsere Soldaten ihre gewaltigen Siege erkämpft.“ Im Dezember 1941 entwickelte er in ausführlichen Unterredungen mit dem britischen Außenminister A. Eden erste Vorstellungen über die Behandlung Deutschlands nach seiner Besiegung, indem er eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Staaten und die Annahme der Curzon-Linie als Grenze zwischen der SU und dem wiedererrichteten polnischen Staat befürwortete. Am 23. 2. 1942 äußerte er sich im Tagesbefehl zum 24. Jahrestag der Gründung der Roten Armee, indem er an deren Kampf gegen die Truppen der Entente zwischen 1919 und 1921 erinnerte, über die sowjetische Zielsetzung gegenüber Deutschland: „In der ausländischen Presse wird manchmal darüber geschwätzt, daß die Rote Armee das Ziel habe, das deutsche Volk auszurotten und den deutschen Staat zu vernichten. Das ist natürlich eine dumme Lüge und eine törichte Verleumdung der Roten Armee. Solche idiotischen Ziele hat die Rote Armee nicht und kann sie nicht haben. Die Rote Armee setzt sich das Ziel, die deutschen Okkupanten von unserem Territorium zu vertreiben und das Sowjetland von den faschistischen deutschen Eindringlingen zu befreien. Es ist sehr wahrscheinlich, daß der Krieg für die Befreiung des Sowjetlandes zur Vertreibung und Vernichtung der Hitler-Clique führen wird. Wir würden einen solchen Ausgang begrüßen. Es wäre aber lächerlich, die Hitler-Clique mit dem deutschen Volke, mit dem deutschen Staate, gleichzusetzen. Die Erfahrungen der Geschichte besagen, daß die Hitler kommen und gehen, aber das deutsche Volk, der deutsche Staat, bleibt.“ Diese drei Einlassungen Stalins bezeichnen die Dreiteilung der sowjetischen Deutschlandpolitik: 1. Voran steht die Propaganda gegen die faschistischen Eindringlinge, von denen Stalin in seiner Rede vom 6. 11. 1941 sagte, es seien Menschen, die jedes Menschenantlitz verloren hätten und auf das Niveau wilder Tiere herabgesunken seien; 2. hinter dieser Haßwelle führte die Partei- und Staatsführung der SU, im wesentlichen der innerste Kreis des Kremls, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur fragmentarisch bekannte Überlegungen, Erörterungen und Gespräche über die Behandlung Deutschlands nach seiner Niederwerfung. Soweit Teilnehmer dieser Diskussion sich darüber mit Staatsmännern, Diplomaten und Publizisten der verbündeten Westmächte unterhielten, wurden ihre Vorstellungen und Auffassungen durch Veröffentlichungen ihrer westlichen Gesprächspartner bekannt. Diese zeigen von der ersten Stunde an, d.h. von der Eröffnung Stalins gegenüber Eden im Dezember 1941, eine intensive Beschäftigung mit der Frage, in welcher Weise die äußeren und vor allem auch die inneren Verhältnisse Deutschlands geordnet worden sollten, um dem Sicherheitsbedürfnis vornehmlich der Sowjetunion Rechnung zu tragen; 3. die Partei- und Staatsführung der SU verfolgte daneben auch von Anfang an bis zum Ende des Krieges eigene Absichten, wofür die Gründe nur vermutbar sind. Die SU mißtraute, zumindest bis zur Konferenz der „Großen Drei“ in Teheran, der rechtlich niemals multilateral fixierten Allianz mit Großbritannien und den USA. Sie befürchtete, wie Formulierungen Stalins bezeugen, den Fortbestand eines militanten Antikommunismus auch in diesen Ländern, von dem sie annahm, er werde spätestens im Zeitpunkt der Niederwerfung Hitlers der britischen und amerikanischen Politik gegenüber der SU. unüberwindbare Schwierigkeiten bereiten. Sie sah aber auch Einwände und Widerstände gegen die Verwirklichung ihrer zunächst unausgesprochenen Pläne in Ost- und Südosteuropa voraus. Diese drei Punkte geben der sowjetischen Deutschlandpolitik eine eigentümliche Widersprüchlichkeit und Beweglichkeit; darin unterscheidet sie sich grundlegend von der britischen und vor allem der amerikanischen Deutschlandpolitik. Sie erklären aber auch, warum sich die SU bis in das Jahr 1945 hinein die Möglichkeit einer einseitigen Beilegung des Krieges mit Deutschland offenhielt. Die sowjetische Partei- und Staatsführung berücksichtigte aus eigenem Antrieb und ohne Zweifel mehr auf Ersuchen als auf Druck der in Moskau befindlichen Funktionäre ehemaliger kommunistischer Parteien, auch der KPD, ideologische und politische [S. 633]Fernziele, die offen auszusprechen sie während des Krieges vermied. Bis zu der durch die Schlacht von Stalingrad im Winter 1942/43 bezeichneten militärischen politischen und psychologischen Wende übte Stalin Zurückhaltung in Äußerungen über den militärischen und politischen Ausgang des Krieges. Erst in seiner Rede vom 1. 5. 1943 polemisierte er gegen das „Friedensgerede im Lager der Faschisten“, wobei er folgende Alternative ansprach: „Urteilt man nach den Meldungen der Auslandspresse, so kann man den Schluß ziehen, die Deutschen möchten zum Frieden mit England und den Vereinigten Staaten von Amerika kommen, vorausgesetzt, daß diese sich von der Sowjetunion trennen, oder umgekehrt, sie möchten zum Frieden mit der Sowjetunion kommen, vorausgesetzt, daß diese sich von England und den Vereinigten Staaten von Amerika trennt.“ Stalin benutzte in dieser Rede zum erstenmal die Formel von der bedingungslosen Kapitulation, die kurz vorher Präsident Roosevelt und Premierminister Churchill auf der Konferenz von Casablanca (14. bis 26. 1. 1943) als unabdingbare Forderung der Mächte der Anti-Hitler-Koalition geprägt und verkündet hatten. Stalin bekannte sich dazu durch einen rhetorischen Kunstgriff: „Ist es denn nicht klar, daß einzig und allein die völlige Zerschmetterung der Hitler-Armeen und die bedingungslose Kapitulation Hitler-Deutschland und Europa zum Frieden führen können?“ Durch die Gründung des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere im Sommer 1943 brachte die sowjetische Partei- und Staatsführung in der SU lebende kommunistische Emigranten und in Kriegsgefangenschaft geratene Offiziere und Soldaten zusammen, um durch ihre Propaganda die deutsche Wehrmacht und das deutsche Volk zu gewinnen. Indem die SU beide Organisationen zuließ, erinnerte sie ihre Verbündeten an die Möglichkeit, sich mit einer Vertretung Deutschlands arrangieren zu können. Bei ihrer ersten Zusammenkunft in Teheran (28. 11.–1. 12. 1943) erörterten die „Großen Drei“ — Churchill, Roosevelt und Stalin — ausführlich Maßnahmen, die sie gegenüber und in Deutschland ergreifen wollten. Sie erörterten die Möglichkeiten einer TD. und die „Westverlagerung Polens“, faßten jedoch keine bindenden Beschlüsse. In den Verhandlungen der von der Außenministerkonferenz in Moskau (18.–30. 10. 1943) beschlossenen Europäischen Beratenden Kommission, die 1944/45 in London tagte, schlug der britische Vertreter eine Einteilung Deutschlands in zunächst drei Besatzungszonen vor. 40 Prozent des Gebietsstandes des Deutschen Reiches wurden der SU als Besatzungsgebiet eingeräumt, 60 Prozent zunächst Großbritannien und den USA, die auf Kosten ihres Besatzungsgebietes Frankreich eine Besatzungszone zugestanden. Vorschläge, Deutschland durch gemischte Truppenkontingente zu besetzen, lehnte die SU ab. Sie bestand auf der Besetzung der Zonen nur durch die jeweilige Besatzungsmacht. Die SU versagte sich im Winter 1944/45 allen amerikanischen Vorschlägen, gemeinsame Grundsätze und Richtlinien für die Behandlung und Regierung Deutschlands, zum Beispiel über die in Deutschland durchzuführende Entnazifizierung, zu verabschieden. Sie erklärte, sie würde das Problem der Entnazifizierung und der Entmilitarisierung durch Veränderung der ökonomischen Gegebenheiten in Deutschland lösen. Die Diplomaten der USA waren nicht in der Lage, die in dieser Bemerkung enthaltene Ankündigung über den Charakter der sowjetischen Besatzungspolitik zu erkennen. Auf der Konferenz von Jalta (4.–11. 2. 1945) versuchte die SU eine verbindliche Entscheidung über die auf der Konferenz von Teheran diskutierte TD. herbeizuführen. Churchill und auch Roosevelt lehnten es ab, innerhalb weniger Stunden oder Tage über eine neue territoriale und politische Struktur Deutschlands zu befinden. Im Anschluß an die Konferenz vollzogen die sowjetische Politik und auch die sowjetische Propaganda eine Wende gegenüber Deutschland. Während sich Stalin zur Erhaltung der Einheit Deutschlands bekannte und damit eine der von ihm stets angesprochenen Möglichkeiten betonte, wandte sich S. Alexandrow in der „Prawda“ gegen die von Ilja Ehrenburg vertretene Kriegspropaganda. Die britische Sonntagszeitung „The Observer“ vertrat am 20. 5. 1945 die Ansicht: „Offensichtlich hat sich die russische Politik gegenüber den Deutschen seit den Tagen, als sowjetische Rund[S. 634]funksprecher die grimmige Sprache der Rache führten, beträchtlich gewandelt. Wahrscheinlich markierte der Tadel, der Ilja Ehrenburg für sein Beharren auf einer Gesamtschuld des deutschen Volkes erteilt wurde, den Moment der Wende.“ Den „verwirrenden neuen Linien“ der sowjetischen Besatzungspolitik, der Herausstellung einer der Richtungen der sowjetischen Deutschlandpolitik, standen Großbritannien und die USA verwundert gegenüber. Ihre Überraschung vergrößerte sich, als die SU daran ging, unterstützt von kommunistischen Remigranten, der Gruppe Ulbricht und der „Gruppe Pieck“, ihre Besatzungszone zu organisieren. Da die Mächte der Anti-Hitler-Koalition nicht in der Lage waren, sich über unzweideutige und anwendbare Richtlinien und Vereinbarungen über die gemeinsame Verwaltung Deutschlands zu verständigen, begann jede der vier Mächte die ihr zugesprochene Besatzungszone nach ihren Bindungen, Vorstellungen und Gepflogenheiten zu organisieren und umzugestalten. Sie verzichteten zwar auf die Durchsetzung und Verabschiedung der erörterten Pläne zur TD., führten jedoch eine De-facto-Teilung durch die Separierung der einzelnen Besatzungszonen durch: „Die Spaltung Deutschlands ist“, wie Wilhelm G. Grewe versichert, „nicht das Ergebnis der Uneinigkeit der Alliierten über einen Teilungsplan, sondern das Ergebnis ihrer Uneinigkeit über einen Plan zur Wiederherstellung einer einheitlichen deutschen Staatsgewalt. Mit anderen Worten: Daß die wirkliche Teilung in dem Augenblick begann, in dem alle Besatzungsmächte den Teilungsplan aufgegeben hatten und davon überzeugt waren, daß letzten Endes doch die Wiederaufrichtung eines einheitlichen deutschen Staates die beste Lösung sein werde.“ Kurt Schumacher erklärte im Januar 1947: „Die Sieger kamen ohne einen Plan in dieses Land, ohne zu wissen, was sie von Deutschland wollten oder mit Deutschland anfangen wollten.“ Lediglich die SU war auf diese Situation vorbereitet und zog aus ihr am raschesten Konsequenzen. 2. Die verdeckte Teilung 1945--1948/49 Während sich Politiker und Diplomaten Großbritanniens und der USA noch in Erörterungen über die Behandlung des besiegten und besetzten Deutschlands ergingen, nahm die SU in ihrer Besatzungszone erste weitgreifende Maßnahmen vor. Ihre Truppen schlugen bei ihrem Vormarsch nach Berlin Plakate mit dem Wort Stalins vom 23. 2. 1942 an: „Die Hitler kommen und gehen, aber das deutsche Volk, der deutsche Staat, bleibt.“ Die SU übergab, ohne ihre westlichen Verbündeten zu befragen, Teile des von ihr besetzten östlichen Deutschlands dem in Umwandlung zu einer provisorischen polnischen Regierung befindlichen „Lubliner Komitee“. Sie schickte bereits während der Kampfhandlungen in der Reichshauptstadt die „Gruppe Ulbricht“ mit dem Auftrag nach Berlin, noch vor der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands die kommunistische Einflußnahme auf die zukünftige Entwicklung Deutschlands sicherzustellen. Ohne auf eine Verständigung mit ihren westlichen Verbündeten zu warten, ja selbst ohne diese zu unterrichten, ließ die am 9. 6. 1945 errichtete Sowjetische Militäradministration in Deutschland am 10. 6. 1945 Parteien und eine Einheitsgewerkschaft zu, dabei offensichtlich von der Absicht geleitet, durch die Beschleunigung der Entwicklung in der deutschen Hauptstadt Berlin die Richtung der politischen Entwicklung in Deutschland präjudizieren zu können. Am 11. 6. 1945 wandte sich das ZK der KPD mit einem Aufruf an das deutsche Volk. Das Manifest, das „die Gruppe Pieck, bis zum letzten Komma formuliert, aus Moskau mitgebracht hatte“ (C. Stern in „Porträt einer bolschewistischen Partei“, S. 13), sprach sich für die Beendigung der 1848 eingeleiteten bürgerlich-demokratischen Umbildung und gegen den Versuch, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, aus. Die zugelassenen Parteien, KPD, SPD, CDU und LDP, schlossen sich am 14. 7. 1945 zu einem antifaschistischen Block zusammen. Als Unterschied zwischen Koalitionspolitik und Blockpolitik nannte Ulbricht die Tatsache, daß bei der Blockpolitik die Macht der Kriegsverbrecher, Konzerne, Großbanken und Großgrundbesitzer beseitigt werde und die Arbeiterschaft die führende Rolle in der demokratischen Entwicklung übernehme. Auf der Konferenz von Potsdam (17. 7.–2. 8. 1945) lehnte Stalin jede Diskussion über die von ihm geschaffenen territorialen Verhältnisse ab. Zu einer Diskussion über die in der sowjetischen Besatzungszone bereits eingeleitete politische und ökonomische Entwicklung kam es nicht, da die auf der Konferenz anwesenden Vertreter [S. 635]Großbritanniens und der USA deren Initialcharakter nicht erkannten. Diese Entwicklung ging sehr rasch vor sich. Die Entwicklung Deutschlands zwischen 1945 und 1949 vollzog sich auf drei Ebenen, auf der Ebene der internationalen Beziehungen, auf der Ebene des Alliierten Kontrollrats und in den einzelnen Besatzungszonen. Das Kennzeichen der Lage Deutschlands war der Umstand, daß es keine deutsche Zentralgewalt gab. Deutschland hörte auf, Subjekt der Weltpolitik zu sein. Es war nur noch Objekt. Internationale Entwicklungen beeinflußten die Situation in Deutschland, wie andererseits Vorgänge in Deutschland sich auf die internationalen Beziehungen auswirkten. Ersatz einer deutschen Zentralgewalt war der Alliierte Kontrollrat, der jedoch nicht in der Lage war, Deutschland als Ganzes zu verwalten, weshalb die neuen Entwicklungen in den einzelnen Besatzungszonen ihren Anfang nahmen. Die größte Aktivität entfaltete dabei die SU, die unter Berufung auf ihre Interpretation der Erklärungen von Jalta und Potsdam entscheidende Veränderungen in der überkommenen politischen und wirtschaftlichen Struktur ihrer Besatzungszone vornahm. Die Sowjetische Militäradministration nahm eine verwaltungsmäßige Gliederung ihrer Besatzungszone vor, bestellte zentrale Verwaltungen, Leitstellen der Landesverwaltungen, und leitete eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Umgestaltung ein. Sie ordnete die Durchführung einer umfassenden Bodenreform an und befahl die Enteignung des Besitzes des Reiches, des Staates, der NSDAP und der großen und wichtigen Industrie-, Bergbau- und Handelsfirmen. Nur vermutbare Gründe veranlaßten im Herbst 1945 das ZK der KPD, unter der Parole der Herstellung der Einheit der Arbeiterklasse sich für ein organisches Zusammengehen von KPD und SPD auszusprechen. Dabei kam es zu intensiven politischen Auseinandersetzungen. Unter dem bestimmenden Einfluß von Kurt Schumacher erklärten die SPD-Organisationen der westlichen Besatzungszonen, daß sie sich nicht an die Vereinigungsbeschlüsse, die der Berliner Zentralausschuß gefaßt hatte, gebunden betrachteten. Schumacher erklärte, die SPD lehne es ab, den „Blutspender für den schwachen Körper der KPD“ abzugeben. Die KPD versuchte die Bereitschaft der SPD-Mitglieder für einen Zusammenschluß zu gewinnen, indem sie sich zu einem besonderen deutschen Weg zum Sozialismus bekannte. Anton Ackermann versicherte, daß „es einen besonderen deutschen Weg zum Sozialismus geben“ könne. Die Hoffnung, daß die Fusion der beiden Parteien in ganz Berlin erfolge, scheiterte am Beschluß des SPD-Bezirksverbandes Groß-Berlin, der eine von oben bestimmte Vereinigung ablehnte und eine Urabstimmung forderte. Diese fand mit Billigung der westlichen Besatzungsmächte am 30. 3. 1946 in den drei Westsektoren Berlins statt. 82 Prozent der stimmberechtigten SPD-Mitglieder sprachen sich gegen eine sofortige Verschmelzung aus, 12,4 Prozent erklärten sich damit einverstanden. Die Sozialdemokraten der Westsektoren schufen daraufhin eine eigene Parteiorganisation. Nachdem SPD und KPD der SBZ eigene Parteitage durchgeführt hatten, traten sie am 21./22. 4. 1946 zu einem Vereinigungsparteitag zusammen und beschlossen einmütig die Fusion ihrer Parteien zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in der sowjetischen Besatzungszone illustrierten nicht nur die sowjetische Besatzungspolitik — einzelne Maßnahmen, wie die erzwungene Fusion von KPD und SPD, versuchten die Wiedervereinigung Deutschlands zu präjudizieren. Da diese Absicht erkennbar war, kam es zu einer weiteren Verfremdung zwischen den Besatzungsmächten. In der SED bildete sich eine politisch und propagandistisch aktive Kraft, die zunächst neben und später vor der sowjetischen Besatzungsmacht eine mit dieser weitgehend übereinstimmende Wiedervereinigungspolitik vertrat und betrieb. Die Funktion der 1945 in die sowjetische Besatzungszone zurückgekehrten Remigranten und Mitglieder des Nationalkomitees Freies Deutschland ist noch zu wenig aufgehellt, um eindeutig fixiert und interpretiert zu werden. Diese waren nicht nur willfährige Mittler zwischen der Besatzungsmacht und der Bevölkerung; sie entwickelten sehr früh eigene Vorstellungen, wobei sie den Versuch unternahmen, zu einer Übereinstimmung zwischen den jeweils vorherrschenden sowjetischen Auffassungen und ihren eigenen Absichten zu gelangen. Als einzige der vier Großmächte besaß die SU eine ihr ideologisch auf das engste verbundene und verpflichtete Gruppe [S. 636]von Politikern, die sowohl als Repräsentanten der Besatzungsmacht tätig waren, als auch als Vertreter der Bevölkerung des besetzten Landes auftraten. Die Auswirkungen dieser eigentümlichen Situation dürfen bei der Beurteilung, der Festlegung und Durchführung der sowjetischen Politik in Deutschland nicht übersehen werden. Die Sowjetische Militäradministration erklärte die vor der Konferenz von Potsdam ausgebauten und weggebrachten militärischen und industriellen Ausrüstungen und Anlagen als Kriegsbeute. Sie begann unmittelbar nach der Konferenz von Potsdam mit der Entnahme der Reparationslieferungen (Reparationen). Diese wurden zum Anlaß von Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen unter den Besatzungsmächten. Sie lösten gleichzeitig ein Gefälle zwischen den drei westlichen und der östlichen Besatzungszone aus. Als im Frühjahr 1946 die Westmächte weitere Reparationen aus ihren Zonen an die SU ablehnten, mußte die sowjetische Besatzungszone stellvertretend für ganz Deutschland die Reparationen an die SU aufbringen. Diese sicherte sich durch die Schaffung von Sowjet-Aktiengesellschaften sowohl den Einfluß auf die Wirtschaftsstruktur als auch den Hauptanteil an der wieder anlaufenden Produktion. Die damit verbundenen Belastungen riefen in der Bevölkerung Verbitterung, Vereinsamung und Verzweiflung hervor. Der rapide Geburtenrückgang und die erste Fluchtbewegung brachten diese Stimmung zum Ausdruck. Die Entfremdung der Großmächte durch den rasch einsetzenden „Kalten Krieg“ beeinflußte ihre Zusammenarbeit in Deutschland. Der Kontrollrat war nur noch zu Entscheidungen fähig, bei denen Interessenübereinstimmung der Mächte bestand. Da die Militärgouverneure der Westmächte durch den Zuzug von Flüchtlingen aus der sowjetischen Besatzungszone eine Verschärfung der Ernährungslage befürchteten, pflichteten sie im Kontrollrat einem sowjetischen Antrag bei, der, am 30. 6. 1946 in Kraft getreten, eine Grenzsperre zwischen der sowjetischen Besatzungszone einerseits und den westlichen Besatzungszonen andererseits vorsah. Diese Bestimmung hob die Freizügigkeit innerhalb Deutschlands auf und begünstigte die Isolierung der sowjetischen Besatzungszone. In dieser ging nach der geforderten Fusion von KPD und SPD eine eindeutige Verschiebung der politischen Kräfte zugunsten der SED vor sich, die bestimmend wurde. Die SED setzte sich für eine pausenlose Fortsetzung der eingeleiteten Umstrukturierung ein. Ihr Parteivorstand veröffentlichte am 15. 11. 1946 einen am Vortag beschlossenen „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“, der für ganz Deutschland gedacht war. Die Sitzung des Rates der Außenminister in Moskau (10. 3.–24. 4. 1947) beschäftigte sich ausschließlich mit Deutschland, war jedoch nicht in der Lage, eine Übereinstimmung der Ansichten und Forderungen herbeizuführen. Die Ministerpräsidenten der sowjetischen Besatzungszone nahmen nur an den Vorbesprechungen der am 6./7. 6. 1947 in München abgehaltenen Konferenz der Ministerpräsidenten teil. Sie reisten ab, bevor die Konferenz begonnen hatte, weil sie die Durchsetzung ihrer Forderungen über die Tagesordnung der Konferenz nicht erreichten. Die Sitzung des Rates der Außenminister in London (25. 11.–15. 12. 1947) veranlaßte die SED, alle Parteien, Gewerkschaften und Massenorganisationen zur Teilnahme an einem Deutschen Volkskongreß am 6./7. 12. 1947 aufzufordern. Da die Außenminister nicht in der Lage waren, sich über Deutschland zu verständigen, intensivierte die „Volkskongreßbewegung“ ihre Bemühungen um die politische Entwicklung der sowjetischen Besatzungszone. Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, die Niederlande und die USA führten vom 23. 2.–6. 3. und vom 20. 4.–3. 6. 1948 in London Besprechungen über die Errichtung einer staatlichen Organisation in den westlichen Besatzungszonen („Londoner Sechs-Mächte-Besprechungen“). Der vom 1. Deutschen Volkskongreß eingesetzte ständige Ausschuß lud auf Vorschlag des Parteivorstandes der SED für den 18. 3. 1948, den 100. Jahrestag der Revolution von 1848, den 2. Deutschen Volkskongreß ein, für den die SED die Losung „Von der Paulskirche bis zum Volkskongreß“ ausgab. Da die Vertreter der Westmächte es ablehnten, die Frage des sowjetischen Vertreters nach Sinn und Ergebnis der Londoner Besprechungen zu beantworten, verließ der sowjetische Oberbefehlshaber in Deutschland, Marschall Sokolowski, die Sitzung des Kontrollrates vom 20. 3. 1948 und beendete damit den von Anfang an unfruchtbaren Versuch einer Vier-Mächte-Verwaltung Deutschlands. Er kündigte wenige Tage später, am 30. 3. 1948, die Blockade Berlins an. Diese erreichte [S. 637]im Sommer 1948 ihren Höhepunkt. Sie zeigte die eingetretene Veränderung der Beziehungen der Besatzungsmächte untereinander an und machte die durch die Hinnahme der faktischen Lage entstandene Situation in Deutschland sichtbar. Ihre dramatische Verschärfung lenkte von der in Gang befindlichen Akzentuierung der politischen Verhältnisse sowohl in den westlichen Besatzungszonen als auch in der sowjetischen Besatzungszone ab und machte die fortbestehende Problematik Berlins und seiner Zugangswege nach Westen bewußt. Da die vier Besatzungsmächte sich über die gemeinsame Durchführung einer im Interesse der wirtschaftlichen Gesundung Deutschlands unaufschiebbaren Währungsreform nicht einigen konnten, befahlen die westlichen Militärgouverneure am 18. 6. 1948 die Durchführung der Währungsreform in ihren Besatzungszonen am 20. 6. 1948. Am 23. 6. 1948 ordnete der Chef der Sowjetischen Militäradministration die Durchführung einer Währungsreform in seiner Besatzungszone an. Damit war die deutsche Währungseinheit zerrissen. Wenige Tage später legte der Parteivorstand der SED einen Zwei-Jahres-Plan vor, von dem er eine Beschleunigung der ökonomischen Umgestaltung Mitteldeutschlands erwartete. Er sprach sich am 30. 6. 1948 für die strenge Beachtung des Marxismus-Leninismus stalinistischer Observanz und für die Begehung des Weges der Volksdemokratien aus. Die 1947 eingetretene Verschärfung der internationalen Lage zeigte 1948 ihre unmittelbaren Auswirkungen auf Deutschland, indem sie existentielle Zusammenhänge auseinanderriß. Während in den westlichen Besatzungszonen die Besatzungsmächte die Errichtung einer Staatsorganisation befahlen und die Durchführung ihrer Befehle, der Frankfurter Dokumente, vom 1. 7. 1948 überwachten, trat in der sowjetischen Besatzungszone die SED als Sprecherin der politischen Entwicklung auf, die die sowjetische Besatzungsmacht bewußt eingeleitet hatte. Die Meinungsverschiedenheiten der Besatzungsmächte wurden auf die in Deutschland in Entstehung befindlichen Staatsorganisationen übertragen. Der amerikanische Historiker und Diplomat G. F. Kennan stellte darüber 1957 fest: „Ich kenne zwischen Rußland und dem Westen keine anderen bedeutungsschwereren Streitfragen als jene Probleme, die sich aus der Art und Weise ergaben, wie man den Zweiten Weltkrieg zu Ende gehen ließ. Ich denke dabei besonders daran, daß die Macht der deutschen Reichsregierung auf deutschem Boden selbst und in weiten Gebieten Osteuropas beseitigt wurde, daß sich die Armeen der Sowjetunion und der westlichen Demokratien in der Mitte trafen und die Kontrolle dieses Territoriums in ihre Hände nehmen konnten, bevor über seine Zukunft eine entsprechende Vereinbarung getroffen war. Das ergab sich einerseits aus dem Grundsatz der bedingungslosen Kapitulation, der die Deutschen aller eigenen Verantwortung für die Zukunft dieses Gebietes enthob, andererseits daraus, daß die alliierten Regierungen während des Krieges untereinander zu keiner sachlichen Verständigung über dieses Problem gelangt waren. Da später eine solche Einigung nicht mehr zu erreichen war — den Fall Österreich ausgenommen —, verwandelte sich der Übergangszustand in einen Dauerzustand.“ Die Situation der Besetzung Deutschlands im Sommer 1945 wurde zum Ausgangspunkt seiner territorialen und politischen Gestaltung. Nach über dreijährigem Zuwarten auf eine vielleicht doch noch mögliche Verständigung entschieden sich die westlichen Besatzungsmächte für die Schaffung eines Weststaates, während die SU die von ihr eingeleitete Entwicklung zum Abschluß brachte. 3. Die „provisorische“ Zeitspanne von BRD und DDR 1949--1955 Die SU ließ bei den Entscheidungen in Deutschland 1948/49 den Westmächten den Vortritt. Diese führten als erste die Währungsreform durch. Die SU zog wenige Tage später nach. Die Westmächte kündigten als erste die Gründung eines westdeutschen Staates an. Die SU überließ Vorbereitung und Propagierung eines staatlichen Regimes dem von der SED bestimmten Block antifaschistisch-demokratischer Parteien. Diese bemühten sich durch die Aktivierung einer „Volkskongreßbewegung“, den Anschein zu erwecken, als entspringe die Gründung der DDR dem spontanen Volkswillen. Der 2. Deutsche Volkskongreß verabschiedete auf seiner Sitzung am 18./19. 3. 1949 den bereits am 22. 10. 1948 gebilligten Entwurf einer Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik und beschloß die Durchführung von Wahlen für [S. 638]einen 3. Deutschen Volkskongreß. Am 8. 5. 1949 unterzeichnete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz für die BRD. Am 9. 5. forderte das Präsidium des vom 1. Deutschen Volkskongreß gebildeten Deutschen Volksrates die Schaffung einer Nationalen Front. Am 15./16. 5. 1949 fanden die Wahlen zum 3. Deutschen Volkskongreß statt, die den Zweck hatten, eine allgemeine Volksvertretung zu schaffen. Den Wählern wurde eine Einheitsliste vorgelegt; nach der Wahl verteilten sich die Mandate wie folgt: 25 Prozent SED, 15 CDU, 15 LDP, 7,5 NDPD, 7,5 DBP, 10 FDGB, 5 FDJ, 5 Kulturbund für die demokratische Erneuerung Deutschlands, 3,7 VVN, 3,7 Demokratischer Frauenbund Deutschlands, 1,3 VdgB und 1,3 Genossenschaften. Die Annahme einer Einheitsliste und die Verteilung der Mandate nach einem festgelegten Schlüssel wurden zum Kennzeichen aller Wahlen in der DDR. Am 23. 5. 1949 verkündete der Parlamentarische Rat das inzwischen von den Länderparlamenten — mit Ausnahme Bayerns — gebilligte Grundgesetz für die BRD. Am 29. 5. trat der 3. Deutsche Volkskongreß zusammen, der erneut den bereits am 19. 3. 1949 verabschiedeten Entwurf einer Verfassung für die DDR bestätigte. Die Sitzung des Rates der Außenminister in Paris (23. 5.–20. 6. 1949) beschränkte sich auf die Darstellung der gegensätzlichen Auffassungen der Besatzungsmächte. Sie beschloß, die Bemühungen um die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands fortzusetzen, obwohl die Außenminister keine Einigung in bezug auf die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und politischen Einheit Deutschlands erzielen konnten. Sie kamen überein, den führenden deutschen wirtschaftlichen Körperschaften zu empfehlen, „die Schaffung enger wirtschaftlicher Bande zwischen den Zonen und die wirksamere Durchführung von Handels- und anderen Wirtschaftsabkommen zu erleichtern“. Am 7. 9. 1949 traten in Bonn der Bundesrat und der 1. Deutsche Bundestag zu ihren ersten Sitzungen zusammen, womit die Konstituierung der BRD eingeleitet wurde. Am 7. 10. 1949 erklärte sich der vom 3. Deutschen Volkskongreß bestimmte Deutsche Volksrat zur provisorischen Volkskammer der DDR. Er setzte die bereits vorliegende Verfassung in Kraft und bildete eine provisorische Regierung. Während die drei westlichen Mächte ihre Beziehungen zu der BRD in einem Besatzungsstatut ordneten, übertrug die SU der DDR weitere Zuständigkeiten und Aufgaben. In der BRD war von Anfang an der Wunsch vorhanden, sich der Vormundschaft der westlichen Besatzungsmächte zu entziehen und ein Staatswesen zu bilden, das in der Lage war, auf Mitteldeutschland eine starke Sogwirkung auszuüben und das von Hitler restlos verspielte Vertrauen der Weltöffentlichkeit zu erlangen. Das von der Sowjetmacht in Mitteldeutschland etablierte Regime legte Wert darauf, in Übereinstimmung mit der SU zu handeln. Das Auseinanderreißen des Wirtschaftsgebietes des Deutschen Reiches schuf in seinem östlichen und westlichen Teil eine eigentümliche Problematik, die unterschiedlich verstanden und bewältigt wurde. Während die DDR durch Entnahmen und Enteignungen durch die Sowjetische Militäradministration, durch Reparationslieferungen an die SU, durch Besatzungskosten und schließlich durch Lieferungen im Rahmen der Wirtschaftsplanung des Ostblocks überfordert wurde, worunter vor allem die Versorgung der Bevölkerung litt, wurde die BRD durch die ERP-Hilfe, durch die Entfaltung einer freiheitlichen Wirtschaftspolitik und durch die von der Koreakrise bestimmte rasche Eingliederung in den Welthandel in die Lage versetzt, durch steigenden Export ihre Einfuhr zu decken und in zunehmendem Maße zu erhöhen. Die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung schuf ein West-Ost-Gefälle, das die binnendeutsche Wanderung, die Fluchtbewegung aus der DDR in die BRD, begünstigte. Nach der Konstituierung der BRD und der DDR veränderte sich das Verhältnis der bisherigen Besatzungsmächte gegenüber Deutschland. Die Wahrnehmung der deutschen Interessen und auch die Vertretung der gegensätzlichen Ansichten erfolgte faktisch mehr und mehr durch die BRD und die DDR. Die Verhandlungen der ehemaligen vier Besatzungsmächte über Deutschland wurden zu Auseinandersetzungen um Deutschland, da für die Mächte die Aufgabe der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands untrennbar verbunden war mit der Frage der politischen, wirtschaftlichen und militärischen Zuordnung Deutschlands. Diese Problemstellung wurde so[S. 639]wohl in den diplomatischen als vor allem in den propagandistischen Auseinandersetzungen mit zum Teil weit entfernt liegenden Argumenten verdeckt. Die SED wies von der Konstituierung der DDR an dieser in bezug auf Deutschland als Ganzes die Aufgabe zu, internationale Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit mit der BRD zu erreichen und einen bestimmenden Einfluß auf die Gespräche und Verhandlungen über die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands zu erlangen. Die SU unterstützte diese Bemühungen, indem sie dazu beitrug, die außenpolitische Situation der DDR zu verbessern und endgültig zu klären. Sie nahm am 15. 5. 1950 eine Herabsetzung des Gesamtbetrages der von ihr geforderten Reparationen vor, begrüßte den Vertrag zwischen der DDR und Polen über die „Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze an der Oder und an der Lausitzer Neiße“ vom 6. 7. 1950 und betrieb die Aufnahme der DDR in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON). W. der Regierung der DDR und der SED sind identisch. Die Regierung der DDR vertritt und vollzieht die Vorstellungen und Forderungen, die die SED entwickelt und erhebt. Beide, SED und Regierung der DDR, versuchten vom Herbst 1950 an die Wiedervereinigung Deutschlands als eine Angelegenheit des deutschen Volkes oder der „beiden deutschen Staaten“ zu bezeichnen. Zunächst schlug Ministerpräsident O. Grotewohl in seinem Brief an Bundeskanzler K. Adenauer vom 30. 11. 1950 die Bildung eines „Gesamtdeutschen konstituierenden Rates unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ vor. Er griff damit die Empfehlung auf, die die Konferenz der Ostblockstaaten am 20./21. 10. 1950 in Prag gegeben hatte. Adenauer erklärte in seinem Antwortbrief vom 15. 1. 1951, die unselige Spaltung Deutschlands sei auf das in der Sowjetzone eingeführte, der deutschen Tradition und dem deutschen Charakter widersprechende Regierungssystem zurückzuführen, durch das der dortigen Bevölkerung jede Möglichkeit einer freien Gestaltung des politischen und wirtschaftlichen Lebens genommen sei. Grotewohl forderte in seiner Regierungserklärung vom 14. 3. 1951: „Das Volk aus allen Teilen und aus allen Schichten Deutschlands muß sich selbst an den gemeinsamen Tisch setzen.“ Er gab damit das Stichwort zu der intensiven und lang betriebenen Propagandaaktion „Deutsche an einen Tisch“. In ihrer Erwiderung betonte die Regierung der BRD, Grotewohl habe ihren Vorschlag zur Abhaltung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen in ganz Deutschland vom 9. 3. 1951 abgelehnt. Den Brief des Präsidenten W. Pieck vom 2. 11. 1951 beantwortete Bundespräsident Th. Heuss am 7. 11. 1951, indem er Piecks Vorwürfe gegen die Bundesregierung zurückwies und eine Aussprache „im Elementaren als nutzlos“ bezeichnete. Die Regierung der DDR entsandte zwar eine Delegation zu den Beratungen eines politischen Sonderausschusses der Vereinten Nationen über Deutschland, lehnte jedoch die Einsetzung einer UN-Kommission für Deutschland ab, weil diese nach ihrer Ansicht allen geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem von den vier Besatzungsmächten anerkannten Potsdamer Abkommen sowie den Prinzipien und Statuten der Vereinten Nationen — vor allem den sogenannten Deutschland-Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen — widerspreche, weshalb sie auch keine Vertreter zu den Beratungen dieser UN-Kommission entsandte. Der Vorsitzende der sowjetischen Kontrollkommission für Deutschland, Armeegeneral Tschujkow, ließ Anfragen des UN-Gremiums unbeantwortet. Der durch dieses Verhalten veranlaßten Mobilisierung der Weltmeinung trat die SU entgegen. In ihrer Note vom 10. 3. 1952 legte sie den „Entwurf für einen Friedensvertrag mit Deutschland“ vor. Dieser sah unter Aufgabe bisheriger sowjetischer Ansichten und Forderungen vor, daß Deutschland als einheitlicher Staat wieder hergestellt werde. Die Spaltung sollte beendet werden, das geeinte Deutschland die Möglichkeit erhalten, sich als „unabhängiger, demokratischer und friedliebender Staat“ zu entwickeln. Sämtliche Streitkräfte sollten spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten aus Deutschland abgezogen werden. Auf dem Territorium Deutschlands sollten keine Organisationen bestehen, die der Demokratie oder der Sache der Erhaltung des Friedens feindlich gesinnt seien. Deutschland sollte sich verpflichten, keinerlei Koalition oder Militärbündnis einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat, der mit seinen Streitkräften am Krieg gegen Deutschland teilgenommen hatte, rich[S. 640]ten. Die Veröffentlichung dieses Entwurfes erfolgte in der Schlußphase der Verhandlungen über den „Deutschlandvertrag“ und über den Vertrag der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Die SED unterstützte die sowjetische Note vom 10. 3. 1952, vertrat daneben die Forderung, „die deutsche Frage durch die Deutschen zu lösen“. Der sich an die sowjetische Note vom 10. 3. 1952 anschließende Notenwechsel der Großmächte löste vornehmlich in der BRD eine Diskussion über den „Preis der Wiedervereinigung Deutschlands“ aus. Der FDP-Abgeordnete K. G. Pfleiderer gab in einem Vortrag am 6. 6. 1952 zu bedenken, daß ein so riesengroßer und übermächtiger Staat wie die SU niemals bereit sei, seine politische und wirtschaftliche Stellung in Deutschland, d.h. eine seiner wichtigsten Stellungen überhaupt, von dem ungewissen Ausgang einer Wahl abhängig zu machen, weshalb er vorschlug, den Gedanken an freie und geheime Wahlen in Deutschland zurückzustellen und klar und unverblümt das Hauptziel der deutschen Politik anzugeben, die Räumung der Sowjetzone durch die Russen und die Liquidierung des dortigen Systems. Nach dieser Zielbestimmung versicherte er: „Wenn wir dies tun, dann lautet die Frage einfach so: was kostet dies, wie hoch ist politisch der Preis, mit anderen Worten, wie soll das Staatensystem zwischen Ost und West ausgewogen werden, in dessen Mitte das freie und vereinte Deutschland einzutreten hätte.“ Infolge der inneren Erschütterungen der DDR durch den Tod Stalins am 5. 3. 1953 und der Erhebung vom 17. 6. 1953 erlahmte vorübergehend das Interesse der Partei- und Staatsführung an außenpolitischen Fragen und Agitationen. Die SU erklärte sich bereit, auf einer Konferenz der Außenminister in Berlin (25. 1.–18. 2. 1954) auch die deutsche Frage zu erörtern. Der britische Außenminister A. Eden legte einen nach ihm benannten Plan für die Wiedervereinigung Deutschlands vor (Eden-Plan), den der sowjetische Außenminister W. Molotow mit dem Entwurf eines sowjetischen Friedensvertrages für Deutschland beantwortete. Die Diskussion über beide Vorschläge endete ergebnislos „in einer düsteren Stimmung“ (Eden). Die SU veröffentlichte am 25. 3. 1954 eine Erklärung über ihre Beziehungen zur DDR, in der sie „die Aufnahme der gleichen Beziehungen zur DDR wie zu anderen souveränen Staaten“ ankündigte. Der 2. Deutsche Bundestag beantwortete diese Maßnahme mit der Versicherung, „daß das deutsche Volk sich niemals mit der Spaltung abfinden kann und die Existenz zweier deutscher Staaten nicht hinnehmen wird“. Die SED versuchte den durch den Aufstand vom 17. 6. 1953 erlittenen äußeren und inneren Vertrauensschwund durch Entgegenkommen aufzuholen. Sie entfaltete eine heftige Agitation gegen den Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in die NATO, befürwortete gleichzeitig jedoch den Beitritt der DDR in die in Vorbereitung befindliche Organisation des Warschauer Paktes. Während die Regierung der BRD sich zwischen 1949 und 1955 für eine Integrierung der BRD in den Westen in der Erwartung aussprach, dadurch einen Ansatzpunkt für die Wiedervereinigung Deutschlands zu bekommen, für die sie freie und geheime Wahlen als Voraussetzung ansah, versuchte die SED die Diskussion darüber als eine Angelegenheit der Deutschen zu erklären. Sie wurde dabei von der SU unterstützt. Das Hauptinteresse der SED galt jedoch den in Mitteldeutschland vorgenommenen und weitergeführten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen. Die zweite Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beschloß den planmäßigen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, womit sie eine neue Phase in der ideologischen und politischen Auseinandersetzung auch um die Wiedervereinigung Deutschlands bezeichnete. Die Änderung ökonomischer Zielsetzungen und Methoden ließ ihre Einstellung in der deutschen Frage unberücksichtigt. Die Vorstellung, die mechanische Wiedervereinigung der isolierten Teile des Deutschen Reiches könne rasch erfolgen, erwies sich bereits zwischen 1949 und 1955 als Illusion. Zwar bekundeten alle Beteiligten Interesse und Bereitschaft, es war jedoch keine Seite in der Lage, ihre Vorstellungen durchzusetzen, und es kam nicht zu einer Annäherung der Auffassungen. Die SED benutzte diese Situation, um die Regierung der BRD der Spaltung Deutschlands zu bezichtigen. Da sie sich die Auffassung der SU zu eigen machte, sprach sie sich auch gegen die Tätigkeit der UN-Kommission für Deutschland aus. [S. 641] 4. Die Propagierung der sowjetischen Zwei-Staaten-Theorie 1955--1961 Am 23. 10. 1954 wurden in Paris die Verträge über die zukünftige politische und militärische Stellung der BRD unterzeichnet. Ein Notenwechsel zwischen Frankreich, Großbritannien und den USA einerseits und der SU andererseits über die Einberufung einer „Gesamteuropäischen Konferenz“ war erfolglos. Am 15. 1. 1955 veröffentlichte die SU eine Erklärung zur Deutschlandfrage, in der sie im Hinblick auf die anstehende Ratifizierung der „Pariser Verträge“ betonte, es gebe noch nicht genutzte Möglichkeiten für die Wiedervereinigung Deutschlands. Während die SPD sich zumindest für die Prüfung der sowjetischen Vorschläge aussprach, vertrat Bundeskanzler Adenauer die Ansicht, es sei im Pariser Vertragswerk gelungen, die drei Westmächte für die Wiederherstellung der deutschen Einheit zu gewinnen. Am 25. 1. 1955 dekretierte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR das Ende des Kriegszustandes mit Deutschland. Während die SU erklärte, im Falle der Ablehnung der Pariser Verträge seien gesamtdeutsche freie Wahlen noch im Jahre 1955 möglich, sprach sich Bundeskanzler Adenauer für neue Ost-West-Verhandlungen nach der Ratifizierung der Pariser Verträge aus. Die SED benutzte die in der BRD vorhandenen Meinungsverschiedenheiten zu einer intensiven Propaganda gegen die „Pariser Verträge“, die sie als „Kriegsverträge“ bezeichnete. Die BRD wurde am 9. 5. 1955 in den Nordatlantik-Pakt aufgenommen. Dem auf der Warschauer Konferenz (11.–14. 5. 1955) verabschiedeten Warschauer Beistandspakt trat auch die DDR bei. Infolge der Integration der BRD in die westliche Verteidigungsgemeinschaft und der Aufnahme der DDR in die östliche Militärorganisation wurde nicht nur die innerdeutsche, sondern auch die außenpolitische Lage des geteilten Deutschlands festgelegt. Die zwischen 1949 und 1955 unternommenen Versuche, zu einer Überwindung der Spaltung Deutschlands und zu einer Annäherung der beiden Teile zu gelangen, waren gescheitert. Am Ende dieser Zeitspanne stand die Integrierung der Teile Deutschlands in zwei sich gegenüberstehende Militärblöcke. Im Sommer 1955 geriet die Frage der Wiedervereinigung Deutschlands auf den zweiten Platz in der Liste der europäischen Probleme; den ersten Platz nahm fortan die Frage der europäischen Sicherheit ein. Äußerungen des sowjetischen Außenministers Molotow im Juni 1955 in San Francisco bestätigten diesen Wechsel. Auf der Konferenz der Regierungschefs in Genf (18.–23. 7. 1955) vertrat der sowjetische Ministerpräsident Bulganin die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie, indem er erklärte, auf dem Gebiet des Deutschen Reiches hätten sich zwei Staaten entwickelt, die einen Anspruch hätten, zur Frage der Wiedervereinigung Deutschlands gehört zu werden. Die Regierungschefs der Westmächte stellten demgegenüber die Verantwortung der ehemaligen Besatzungsmächte für die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands fest. Sie betonten gleichzeitig, daß die Wiedervereinigung Deutschlands ein entscheidender Beitrag zur Befriedung Europas sei. Alle vier Regierungschefs bekannten sich zum Primat des Sicherheitsproblems. Die von der sowjetischen Delegation vorgelegten Vertragsentwürfe sprachen sich für die Beibehaltung der TD. aus, während der Vorschlag der Westmächte die Überwindung der TD. forderte. In ihrer Direktive an die Außenminister versicherten die Regierungschefs, „in Erkenntnis ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ übereingekommen zu sein, daß die Lösung der deutschen Frage und die Wiedervereinigung Deutschlands im Einklang mit den nationalen Interessen des deutschen Volkes und den Interessen der europäischen Sicherheit herbeigeführt werden sollen. Der den sowjetischen Ministerpräsidenten Bulganin begleitende Erste Sekretär des ZK der KPdSU, N. S. Chruschtschow, traf drei Tage nach der Unterzeichnung der Genfer Direktive am 26. 7. 1955 in Berlin zwei Feststellungen, die die Richtung der nachfolgenden sowjetischen Deutschlandpolitik bestimmten. Er begründete und rechtfertigte die Zwei-Staaten-Theorie; er versicherte gleichzeitig, daß die Wiedervereinigung Deutschlands nicht auf Kosten der DDR erfolgen dürfe. Diese beiden Auffassungen bestimmten die Haltung der DDR zur Frage der Wiedervereinigung. Das Auftreten zweier deutscher Delegationen in Moskau, zunächst einer Delegation der BRD (9.–13. 9. 1955) und dann einer Delegation der DDR (17.–20. 9. 1955) interpretierte die SED als Demonstration der Zwei-Staaten-Theorie. Die Außenminister der vier ehemaligen Besatzungsmächte setzten sich auf ihrer Kon[S. 642]ferenz in Genf (27. 10.–16. 11. 1955) ausführlich mit der deutschen Frage auseinander. Den westlichen Garantievertrag zur Wiedervereinigung Deutschlands, einer umgearbeiteten Fassung des von dem britischen Außenminister Eden 1954 vorgelegten Planes, beantwortete die SU mit dem Entwurf eines allgemeinen Vertrags über die kollektive Sicherheit in Europa und einem Vorschlag zur Schaffung eines „Gesamtdeutschen Rates“. Dieser, aus Vertretern der Parlamente der BRD und der DDR gebildet, sollte als konsultatives Organ bei der Behebung von Fragen, an deren Lösung die BRD und die DDR interessiert sind, tätig werden. Die Regierung der DDR bezeichnete es als die Aufgabe dieses „Gesamtdeutschen Rates“, „auf eine gegenseitige Annäherung der Deutschen aus West- und Ostdeutschland hinzuwirken und eine Zusammenarbeit auf allen Gebieten der innerdeutschen Beziehungen zu organisieren“ (31. 10. 1955). Durch die Vorgänge in Polen und Ungarn und die Ereignisse im Nahen Osten im Herbst 1956 wurde die Diskussion über die Wiedervereinigung Deutschlands vorläufig in den Hintergrund gerückt. W. Ulbricht versuchte von der Initiative der Regierung der BRD vom 2. 9. 1956 (Memorandum an die SU über die Frage der Wiedervereinigung) und von den innenpolitischen Schwierigkeiten der DDR abzulenken, indem er am 30. 12. 1956 in einem Leitartikel „Was wir wollen und was wir nicht wollen“ erklärte: „Nachdem in Deutschland zwei Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen bestehen, ist es notwendig, zunächst eine Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeizuführen, später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation oder Föderation zu finden, bis es möglich ist, die Wiedervereinigung und wirklich demokratische Wahlen zur Nationalversammlung zu erreichen.“ Die Wiedervereinigung Deutschlands im Rahmen einer Konföderation oder Föderation betrachtete die SED als die mögliche Form eines Zusammenschlusses der, wie sie sagte, „zwei deutschen Staaten mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Ordnungen“. Die SU machte sich diesen Vorschlag zu eigen, indem Chruschtschow während seines Aufenthaltes in der DDR vom 7. bis 14. 8. 1957 erklärte, es gebe nur einen realen Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands, nämlich den „Weg der Verhandlungen und der Verständigung zwischen den beiden deutschen Staaten“. Die von der SU erstmals am 10. 12. 1957 geforderte Gipfelkonferenz sollte sich zwar mit einem Friedensvertrag für Deutschland, nicht aber mit der Wiedervereinigung Deutschlands beschäftigen. Die Regierung der DDR trat dieser Auffassung uneingeschränkt bei. Ihr wurde auf der Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses der Staaten des Warschauer Paktes in Moskau am 24. 5. 1958 bestätigt, daß die Wiedervereinigung Deutschlands eine deutsche Angelegenheit sei. Am 2. 7. 1958 beauftragte der 3. Deutsche Bundestag die Bundesregierung, sich bei den vier Mächten — Frankreich, Großbritannien, der SU und den USA — dafür einzusetzen, „daß auf einer künftigen internationalen Konferenz (Gipfelkonferenz) oder auch unabhängig davon ein Vier-Mächte-Gremium (mindestens im Rang einer Botschafterkonferenz) mit dem Auftrag gebildet wird, gemeinsame Vorschläge zur Lösung der deutschen Frage zu erarbeiten“. Chruschtschow lehnte in seiner vor dem V. SED-Parteitag in Berlin am 11. 7. 1958 gehaltenen Rede die Forderung nach Bildung eines Vier-Mächte-Gremiums ab und verwies auf den Konföderationsplan, den die SED in den Mittelpunkt ihrer Agitation stellte. Die publizistisch vorbereitete Erörterung über die Zufahrtswege nach Berlin und über die Situation Berlins erreichte ihren Höhepunkt mit den sowjetischen Noten vom 27. 11. 1958 an die Westmächte, in denen ultimativ die Umgestaltung West-Berlins in eine freie Stadt gefordert wurde. Die Regierung der DDR pflichtete dem Verlangen der SU bei, wobei sie die Auffassung vertrat, West-Berlin liege auf ihrem Territorium. Am 10. 1. 1959 legte die SU den Entwurf eines Friedens Vertrages mit Deutschland vor, dessen Artikel 2 lautete: „Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands in dieser oder jener Form werden in diesem Vertrag unter der Bezeichnung ‚Deutschland‘ die beiden bestehenden deutschen Staaten, nämlich die Deutsche DemSiehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 Die Einzelheiten der Vorgänge, die zur TD. führten, werden erst durch die Veröffentlichung wenigstens einos Teiles der Akten des amerikanischen Außenministeriums bekannt. Die bisherigen unvollständigen und ungenauen Vorstellungen beruhen auf politisch orientierten…
DDR A-Z 1969
Oberstes Gericht (1969)
Siehe auch: Oberstes Gericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Oberstes Gericht (OG): 1966 Das OG ist das höchste Organ der Rechtsprechung (Art. 93 der Verfassung). Es leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, sichert die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte und ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Das OG ist mit dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und der erforderlichen Anzahl von Oberrichtern und Richtern besetzt. Alle diese Richter werden von der Volkskammer auf Vorschlag des Staatsrates für vier Jahre gewählt. Beim OG bestehen das Plenum, das Präsidium und die Kollegien, in denen die Senate für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gebildet werden. Das höchste Organ ist das Plenum, das zur Wahrnehmung seiner Aufgaben — Leitung der Rechtsprechung — Richtlinien und Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung für alle Gerichte erlassen kann. Antragsberechtigt auf Erlaß einer Richtlinie sind der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz. Der Staatsrat kann dem Plenum den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Die Richtlinien werden im Gesetzblatt (Teil II) veröffentlicht. Bisher sind 24 Richtlinien ergangen, von denen allerdings ein großer Teil wieder aufgehoben ist. (Strafpolitik) Als das kollektive Organ zur Organisierung der Tätigkeit des OG, insbesondere des Plenums, wird das Präsidium bezeichnet. Da es im Unterschied zum Plenum ständig vorhanden und aktionsfähig ist, ist es das für die Praxis der Rechtsprechung wichtigste Organ. Es hat die Aufgabe, Tagungen des Plenums vorzubereiten und einzuberufen, Richtlinien und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten, Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung für alle Gerichte zu erlassen, die Tätigkeit der Kollegien des OG zu leiten, die Rechtsprechung der Gerichte und die an das OG gerichteten Eingaben der Bürger auszuwerten sowie über Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Beschlüsse des Disziplinarausschusses bei dem OG zu entscheiden. Eine besonders wichtige Funktion ist dem Präsidium schließlich mit der Entscheidung über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Senate des OG oder der Präsidien der BG übertragen. Beschlüsse der Plenen oder Präsidien der BG oder Militärobergerichte (Militärgerichtsbarkeit) können vom Präsidium aus eigener Initiative aufgehoben oder abgeändert werden. Es entscheidet auch, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Präsidiums abweichen will. Zur Unterstützung bei der Leitung der Rechtsprechung wurde die Inspektionsgruppe gebildet. Dem Präsidium gehören an: der Präsident und der Vizepräsident des OG, die drei Vorsitzenden der Kollegien für Straf-, Militärstraf- und Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, je zwei Richter aus dem Kollegium für Straf- und Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und der Leiter der Inspektionsgruppe, insgesamt also zehn Personen, die auf Vorschlag des Präsidenten des OG vom Staatsrat berufen werden. Der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz können an den Sitzungen des Präsidiums teilnehmen. (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 452 Oberste Bergbehörde der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ObjektSiehe auch: Oberstes Gericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Oberstes Gericht (OG): 1966 Das OG ist das höchste Organ der Rechtsprechung (Art. 93 der Verfassung). Es leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, sichert die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte und ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Das OG ist mit dem Präsidenten, dem…
DDR A-Z 1969
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Mit WTZ wird die Überlassung wissenschaftlich-technischer Dokumentation über bestimmte Produktionsanlagen und Produktionsprozesse; Überlassung von Unterlagen über erfolgreich abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben; Übernahme der Ausbildung von technischen Fachkräften des Partnerstaates in den eigenen Industriebetrieben und wissenschaftlichen industriellen Einrichtungen; Entsendung eigener Fachkräfte zur technischen Hilfeleistung beim wirtschaftlichen und vor allem industriellen Aufbau in das Land des Vertragspartners und Zusammenarbeit in den wirtschaftlichen und industriellen Forschungs- und Entwicklungszentren bezeichnet. Die ersten Abkommen über WTZ wurden nach dem Beitritt der „DDR“ zum RGW in den Jahren 1951–1952 geschlossen. Heute vollzieht sich die WTZ sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Basis. Im RGW besteht eine „Ständige Kommission für die Koordinierung der wissenschaftlichen und technischen Forschung“ mit Sitz in Moskau. Diese versucht, die einzelnen Forschungsvorhaben abzustimmen, wobei sowohl Gesichtspunkte wirtschaftlicher Rationalität als auch politische Erwägungen — Wahrung der sowjetischen Hegemonie im RGW — bestimmend sind. Von entscheidender Bedeutung für die WTZ sind die zweiseitigen Abmachungen. Zu ihrer Verwirklichung bildete die „DDR“ mit den übrigen Ostblockländern die folgenden zweiseitigen Organe: 1. Paritätische Kommission für ökonomische und WTZ der DDR und der UdSSR; 2. Gemeinsamer deutsch-tschechoslowakischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 3. Deutsch-polnischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 4. Deutsch-ungarischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 5. Gemeinsame Regierungskommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der DDR und der Sozialistischen Republik Rumänien; 6. Deutsch-bulgarischer Ausschuß für WTZ; 7. Deutsch-jugoslawisches Komitee für wirtschaftliche und WTZ; 8. Ständige Kommission für WTZ zwischen der DDR und der Volksrepublik China; 9. Ständige Kommission für WTZ zwischen der DDR und der Demokratischen Republik Vietnam. Lange Zeit konnte von wirklicher WTZ innerhalb des RGW nicht gesprochen werden. Es handelte sich primär vielmehr darum, das wissenschaftlich-technische Potential der vergleichsweise hochentwickelten „DDR“ in größtmöglichem Maße für die übrigen Ostblockstaaten nutzbar zu machen; für die Sowjets ging es ferner darum, unter der Tarnbezeichnung WTZ die Sowjetisierung Mitteldeutschlands möglichst weit voranzutreiben. Schließlich sah sich der RGW im Jahre 1956 gezwungen einzugreifen, nachdem vor allem Polen und die Balkanstaaten in uferloser Weise technische Dokumentation angefordert hatten und Fälle eklatanten Mißbrauchs, wie z. B. der Weiterverkauf der im Rahmen des RGW angeforderten Dokumentation an das westliche Ausland gegen Devisen, bekanntgeworden waren. Indes blieben auch diese Beschlüsse im wesentlichen auf dem Papier, und erst mit der Durchsetzung der Wirtschaftsreform im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems konnten die bestehenden Mißstände nach und nach abgestellt werden. Dazu erklärte der sowjetrussische RGW-Experte Bogomolow Anfang 1966: „In der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der sozialistischen Länder ist bislang das Prinzip der unentgeltlichen Übergabe der Dokumentationen und der Lizenzen für die Herstellung von Maschinen und Ausrüstungen sowie für technologische Verfahren vorherrschend … Mit der Zeit traten jedoch auch die schwachen Seiten dieses Prinzips zutage. Die Tatsache, daß praktisch jede Dokumentation zugänglich war, brachte ungewollt die Versuchung mit sich, eine eigene Fertigung jener Erzeugnisse aufzunehmen, deren Produktion bereits in anderen Ländern im Gange war, wobei die Länder, die uneigennützig ihre technischen Errungenschaften weitergegeben haben, dann oft nicht nur die bisherigen Abnehmer ihrer Produktion verloren haben, sondern auch auf den Außenmärkten auf die Konkurrenz analoger Waren stießen, die nach ihrer Dokumentation und ihren Lizenzen hergestellt worden waren“ („Woprossy Ekonomiki“ Nr. 2/1966, deutsche Übersetzung in „Außenhandel“, Ost-Berlin Nr. 7/1966, S. 10). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 738 Wissenschaftlich-technische Zentren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftliche IndustriebetriebeSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Mit WTZ wird die Überlassung wissenschaftlich-technischer Dokumentation über bestimmte Produktionsanlagen und Produktionsprozesse; Überlassung von Unterlagen über erfolgreich abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben; Übernahme der Ausbildung von technischen Fachkräften des Partnerstaates in den eigenen Industriebetrieben und wissenschaftlichen industriellen Einrichtungen; Entsendung eigener Fachkräfte zur technischen Hilfeleistung beim…
DDR A-Z 1969
Landwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung des Produktionspotentials der L. zur immer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Eigenproduktion zum Ziele gesetzt. Vom „Sozialisierungsprozeß“ in Mitteldeutschland wurde kaum ein anderer Berufsstand so entscheidend betroffen wie die Landwirte. In der L. sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse und die Betriebsstruktur, sondern auch die Bewirtschaftungsform grundlegend gewandelt worden. Die Agrar[S. 365]struktur wird heute von „sozialistischen“ Betriebsformen (LPG, VEG) geprägt. Innerhalb dieser Landwirtschaftsbetriebe, zwischen ihnen und mit Betrieben anderer Wirtschaftszweige soll ein Kooperationssystem errichtet werden, das sich über die gesamte Gesellschaft erstreckt (Kooperation in der Landwirtschaft). Eng mit dieser Zielsetzung sind die Forderungen nach erhöhter Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktionskosten und Verbesserung der Qualität der landw. Erzeugnisse verbunden. Als besonderer Produktionsfaktor zur Erreichung eines optimalen Reproduktionsprozesses der L. wird die industriemäßige Leitung der Agrarproduktion angesehen. Mit diesen Zielen wird das Weltniveau bei der Erzeugung landw. Produkte angestrebt. Dabei wird als selbstverständlich angenommen, daß der technische Fortschritt nur in großen Produktionseinheiten voll zur Entfaltung kommen kann. Ein wissenschaftlicher Nachweis, daß nur große Produktionseinheiten die höchste Produktivität haben können und welche Betriebsgrößen anzustreben sind, wird nicht erbracht. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: Die Hektarerträge der einzelnen Kulturen stiegen gegenüber dem Vorkriegsniveau in Mitteldeutschland weniger an als in Westdeutschland: Insgesamt betrachtet blieb die Flächenproduktivität der mitteldeutschen Pflanzenproduktion beachtlich unter der des Bundesgebietes zurück, wie die Brutto-Bodenproduktion, die Summe aller auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche erzeugten und mit Getreideeinheiten (GE) bewerteten Früchte je ha LN ausweist: Auch in der tierischen Produktion sind Leistungsrückstände gegenüber der westdeutschen L. festzustellen. Für Mitteldeutschland ist zunächst die starke Steigerung der Bestände aller wichtigen Nutzvieharten über den Vorkriegsumfang charakteristisch: [S. 366]Die faktisch erreichte Bestandsvermehrung ist für sich allein aber noch kein Ausdruck einer ökonomisch sinnvollen tierischen Produktionssteigerung. Offenbar ist es bis heute nicht gelungen, Viehbestand und Futterversorgung miteinander in Einklang zu bringen, wie die gegenüber der L. im Bundesgebiet sehr viel geringeren Einzeltierleistungen erkennen lassen: Berechnet man die Nahrungsmittelproduktion, d.h. die Gesamtheit der für den menschlichen Verzehr von der L. im Inland erzeugten Agrarprodukte, so weist das Mengenergebnis erhebliche Erfolgsunterschiede zwischen den beiden Teilen Deutschlands aus: Bis zum Jahre 1967 ist die Nahrungsmittelproduktion der „DDR“ um 27 v. H., diejenige der BRD um 76 v. H. über das Vorkriegsniveaus angestiegen. In beiden Teilen Deutschlands erreichte die Nahrungsmittelproduktion im Jahre 1967 ein bisheriges Spitzenergebnis. Dabei stammten von der tierischen Produktion in Mitteldeutschland 16 v. H., im Bundesgebiet 20 v. H. aus importierten Futtermitteln. In Mitteldeutschland war auch die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der Nahrungsmittelproduktion kleiner als in Westdeutschland. Auf den Kopf der Bevölkerung bezogen, liegt die Agrarproduktion der „DDR“ dennoch etwas höher als die der BRD. Das macht die wesentlich günstigeren Bedingungen Mitteldeutschlands im Nahrungsspielraum deutlich. 1967 entfielen nämlich auf 100 ha LN in der „DDR“ 269 Personen, in der BRD dagegen 428 (Bevölkerung). Dementsprechend lag der Selbstversorgungsgrad, d.h. der Anteil des Verbrauchs aus der Inlandsproduktion am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln, in Mitteldeutschland bei 86 v. H., in Westdeutschland bei 77 v. H. Eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung ergibt, daß die „DDR“ von allen kommunistischen Volkswirtschaften den höchsten Ernährungsstandard aufweist. Wie relativ hoch dieser ist, geht auch aus einem Vergleich mit der BRD hervor. So erreicht die „DDR“ gegenwärtig in etwa den westdeutschen Durchschnittsverbrauch an Kalorien und Kohlehydraten, liegt aber im Verbrauch von Gesamteiweiß (um rd. 10 v. H.) und ins[S. 367]besondere von tierischem Eiweiß (um rd. 25 v. H.) unter dem Verbrauchsniveau der BRD. Auch im Fettverbrauch bleibt sie (um etwa 12 v. H.) darunter, was allerdings unter dem Blickpunkt der Volksgesundheit sicherlich kein Nachteil ist. Über das Ganze gesehen konnte in der mitteldeutschen L., nach vielen Wandlungen und Experimenten, das neue System zwar bis zu einem gewissen Grad konsolidiert werden, aber das Ziel des gut organisierten, spezialisierten sozialistischen Großbetriebes ist keineswegs erreicht worden. Dem stehen nicht nur Planungs- und Leitungsprobleme entgegen, sondern es gibt auch immer noch eine ganze Anzahl technischer Schwierigkeiten zu lösen. Letztere erstrecken sich vor allem auf die Schließung der eine rationelle tierische Produktion verhindernden großen Eiweißfutterlücke, während im Einsatz mineralischer ➝Düngemittel und in der Mechanisierung der L. vergleichsweise größere Fortschritte erzielt werden konnten. Mit 138.739 Schleppern und einer durchschnittlichen Motorleistung von 40,8 PS standen 1963 der L. in der „DDR“ je ha LN immerhin 0,89 Schlepper-PS zur Verfügung. Die entsprechenden Zahlen der BRD liegen bei 1.256.544 Schleppern mit durchschnittlich 23,4 PS und 2,10 Schlepper-PS je ha LN, wobei man allerdings anmerken muß, daß die westdeutsche L., bei ihren Strukturproblemen hinsichtlich des hohen Anteils von Kleinbetrieben, in manchen Produktionsvorgängen übermechanisiert ist. Stärker als in anderen Sektoren der Volkswirtschaft wirkt sich die zentrale administrative Organisation nachteilig auf die Entwicklung der L. auch in der „DDR“ aus. Mit dem Neuen ökonomischen System bzw. dem ökonomischen System des Sozialismus ist die Planung zwar etwas effizienter geworden, was in den seit 1963 feststellbaren Fortschritten der Agrarproduktion zum Ausdruck kommt, am herrschenden Wirtschaftssystem hat sich damit jedoch für die L. und die in ihr tätigen Menschen nichts Grundsätzliches geändert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 364–367 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsbank der DDR (LB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung des Produktionspotentials der L. zur immer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Eigenproduktion zum Ziele gesetzt. Vom „Sozialisierungsprozeß“ in Mitteldeutschland wurde kaum ein anderer Berufsstand so entscheidend betroffen wie die Landwirte. In…
DDR A-Z 1969
Westgeldeinnahmen (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Fundierten Schätzungen zufolge betrugen die W. im Jahre 1967 rd. 240 Mill. DM. Dieser Betrag setzt sich u. a. aus folgenden Einnahmen zusammen: Die seit Sept. 1951 erhobenen Straßenbenutzungsgebühren im Verkehr von und nach West-Berlin brachten der DDR bis 1967 rd. 550 Mill. DM, davon im Jahre 1967 53 Mill. DM ein. Durch Verordnung wurde mit Wirkung vom 1. Dez. 1964 ein Zwangsumtausch von 5,– DM je Besuchstag für Besucher der BRD in der DDR und Ostberlin eingeführt (mit Wirkung vom 20. 6. 1968 auf 10,– DM erhöht). Der gleiche Betrag ist auch von Reisenden aus dem nichtsozialistischen Ausland umzutauschen. Von dem verbindlichen Mindestumtausch sind nur Personen im Rentenalter und Kinder unter 16 Jahren ausgenommen. Hieraus ergaben sich für 1967 W. von ca. 50 Mill. DM. Gleichzeitig wird jedoch für Besucher der Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse ein Zwangsumtausch von 25,– DM je Besucher und Tag beibehalten, der einschließlich der Standgebühren für Aussteller und für Messeausweise im Jahre 1967 einen Betrag von etwa 10 Mill. DM erbrachte. Ein weiterer Betrag von 17 Mill. DM wurde aus den Tageseinnahmen der Ostberliner S-Bahn in West-Berlin erzielt. Für Leistungen im Berlin-Verkehr sind von der Reichsbahn im Jahre 1967 etwa 13 Mill. DM für den Personenverkehr und etwa 30 Mill. DM für den Güterverkehr vereinnahmt worden. Ein weiterer, mit rd. 10 Mill. DM anzusetzender Einnahmebetrag setzte sich 1967 aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu gehören die von der Volkspolizei erhobenen Straf- und Bußgelder, Lizenzgebühren für westliche Busunternehmen, Transitgebühren der Kfz-Haftpflichtversicherungsprämien. Die international gültige grüne Versicherungskarte wird nicht anerkannt. Ferner gehören hierzu Einnahmen der Reisebüros der DDR, Erlöse der MITROPA sowie der Intershop-Läden und der Intertank für Benzinverkauf an den Interzonenautobahnen. Außerdem erzielt die DDR W. aufgrund von Zahlungen von Einwohnern der BRD für mitteldeutsche Waren, die von der „Genex-GmbH“ an Empfänger in der DDR ausgeliefert werden. Ein gewisser Einnahmeausfall war durch das Nichtzustandekommen weiterer Passierscheinvereinbarungen in Berlin entstanden. Ein Zwangsumtausch von 3,– DM war je Besuchstag und Person im Ostsektor der Stadt vorgeschrieben (mit Wirkung vom 20. 6. 1968 auf 5,– DM erhöht). Aufgrund der durch die „Härtestelle“ ausgestellten Besuchsgenehmigungen in dringenden Familienangelegenheiten dürften 1967 nur Einnahmen in einer Größenordnung von 100.000 DM erzielt worden sein. 1966 dürften es aber noch rd. 2 Mill. DM gewesen sein. Den Einnahmen in Höhe von etwa 240 Mill. DM standen im Jahre 1967 Ausgaben in Höhe von 52 Mill. DM gegenüber. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Löhne der in West-Berlin wohnenden Bediensteten der Reichsbahn, Strom-, Gas- und Wasserzahlungen der in West-Berlin liegenden Reichsbahnhöfe und das „Reisegeld“ von 5,– DM (Umtausch 1: 1) für jeden in die BRD reisenden Rentner sowie die Westmarkzuteilungen für sonstige Reisende (Funktionäre, Wissenschaftler usw.). Der DDR verblieben somit 1967 W. in einer Größenordnung von 190 Mill. DM zur freien Verfügung. Im Juni 1968 wurden von der DDR im Interzonen- und Berlin-Verkehr Paß- und Visumzwang und eine Steuerausgleichsabgabe eingeführt sowie der Zwangsumtausch erhöht. Die Visumgebühr beträgt für die Einreise in die DDR 15,– DM und für den Transit (auch im Berlin-Verkehr) 10,– DM für den Hin- und Rückweg. Aus den Visagebühren erzielt die DDR eine jährliche Einnahme von 70 Mill. DM (Reiseumfang 1968). Nach der Erhöhung des Zwangsumtausches für Besuchsreisende in die DDR von 5,– DM auf 10,– DM je Besuchstag erzielt die DDR jährlich Einnahmen in Höhe von 90 Mill. DM, d.h. gegenüber 1967 Mehreinnahmen von etwa 30 Mill. DM (Reiseumfang 1968). Die Steuerausgleichsabgabe im Güterverkehr auf dem Landwege beträgt 3 Pf/tkm und im Personenverkehr 0,8 Pf/Personen-km. Für die Güterbeförderung auf dem Wasserwege werden auf dem Mittellandkanal 35 Pf/t und auf anderen Wasserstraßen 70 Pf/t erhoben. Für sog. „gefährliche Güter“ gelten auf dem Land- und Wasserwege höhere Sätze. Aus der Steuerausgleichsabgabe erzielt die DDR eine jährliche Einnahme von etwa 40 Mill. DM (Verkehrsvolumen 1967). Gegenüber den geschätzten W. der DDR im Jahre 1967 in Höhe von rd. 240 Mill. DM erzielt die DDR seit den Maßnahmen vom Juni 1968 somit jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 140 Mill. DM. Mit Wirkung vom 1. Januar 1969 hat die DDR „Genehmigungsgebühren“ (Zoll) für die Mitnahme von Geschenken im Reiseverkehr eingeführt, die einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Die Höhe der jährlichen W. aufgrund der Erhebung der „Genehmigungsgebühren“ ist nicht bekannt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 708 Westdeutsche Bundesrepublik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestorientierungSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Fundierten Schätzungen zufolge betrugen die W. im Jahre 1967 rd. 240 Mill. DM. Dieser Betrag setzt sich u. a. aus folgenden Einnahmen zusammen: Die seit Sept. 1951 erhobenen Straßenbenutzungsgebühren im Verkehr von und nach West-Berlin brachten der DDR bis 1967 rd. 550 Mill. DM, davon im Jahre 1967 53 Mill. DM ein. Durch Verordnung wurde mit Wirkung vom 1. Dez. 1964 ein Zwangsumtausch von 5,– DM je…
DDR A-Z 1969
Parteischulen der SED (1969)
Siehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 1985 Die „Hauptaufgabe der P. besteht darin, die Kader der Partei systematisch mit den Grundfragen des Marxismus-Leninismus vertraut zu machen … Durch die Aneignung und Vertiefung marxistisch-leninistischer Kenntnisse und durch die gesamte politisch- ideologische Arbeit sind vor allem solche Eigenschaften und Merkmale zu vertiefen, wie fester und unerschütterlicher Klassenstandpunkt, Aufgeschlossenheit für neue Fragen und Probleme, enge Verbindung mit den Werktätigen und unerschütterliche Freundschaft zur KPdSU“ (Beschluß des Sekretariats der SED vom 20. 3. 1968 — „Neuer Weg“ Nr. 8/1968 — Beilage). Grundlage für die politisch-ideologische u. theoretische Arbeit der P. „bilden die Werke der Klassiker des Marxismus-Leninismus, das Parteiprogramm sowie die Beschlüsse des VII. Parteitages und des Zentralkomitees der SED“. Für SED-Mitgl. ist der Besuch einer P. Voraussetzung für jede wichtige Funktion. Das System der P. und des Lehrbetriebes ist im Laufe der Zeit mehrfach verändert worden. Nach der Niederlage der Kommunisten bei den Gemeindewahlen im Herbst 1946 wurde der Lehrbetrieb straff zentralisiert, das Netz der Internatsschulen verdichtet. Die damals bestehenden 6 Landes-P. bauten in allen — damals 130 — Kreisen Kreis-P. auf, und in den größeren volkseigenen Betrieben wurden Betriebs-P. eingerichtet, die in 14tägigen Kurzlehrgängen Betriebsfunktionäre für leitende Posten heranbilden sollten. Nach der Verwaltungsreform im Sommer 1951 traten an die Stelle der Landes-P. die Bezirks-P. Später wurde das System der Internatsschulen vor allem aus ökonomischen Gründen stark eingeschränkt. Heute unterscheidet man Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus, Sonderschulen der Bezirksleitungen, Bezirks-P. und die Parteihochschule „Karl Marx“. Die Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus sollen zur Hauptform der Aus- und Weiterbildung der Parteikader der Grundorganisationen entwickelt werden. Die Lehrgänge an diesen Schulen erstrecken sich nach den neuesten Richtlinien auf die Dauer eines Jahres, wobei in besonderen Klassen auch Funktionäre der FDJ geschult werden. Die Sonderschulen der Bezirksleitungen dienen der Weiterbildung der Nomenklaturkader (Nomenklatursystem) der Bezirks- und Kreisleitungen. Hier werden 3-Monats-Lehrgänge zur umfassenden mar[S. 463]xistisch-leninistischen Grundausbildung sowie spezielle Kurzlehrgänge durchgeführt. Die Hauptaufgabe der Bezirks-P. besteht darin, 1-Jahres-Lehrgänge für Leitungskader durchzuführen, wobei die Beschickung dieser Schulen nach sorgfältiger Auswahl erfolgen soll. 10 v. H. der Kapazität der Bezirks-P. sind für die weitere Qualifizierung der Jugendfunktionäre vorgesehen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 462–463 Parteipresse der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteitage der SEDSiehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 1985 Die „Hauptaufgabe der P. besteht darin, die Kader der Partei systematisch mit den Grundfragen des Marxismus-Leninismus vertraut zu machen … Durch die Aneignung und Vertiefung marxistisch-leninistischer Kenntnisse und durch die gesamte politisch- ideologische Arbeit sind vor allem solche Eigenschaften und Merkmale zu vertiefen, wie…
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Erbrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird das E. gewährleistet (Art. 11). Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie im Sozialismus zur Geltung bringen soll (Zivilgesetzbuch). Durch das Einführungsgesetz zum Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 I, S. 19) ist das E. des unehelichen Kindes und des überlebenden Ehegatten (Familienrecht) erweitert worden. Grundlage des künftigen E. soll das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark beschränkt. Befindet sich der Nachlaß in der BRD, so muß der in der „DDR“ lebende Erbe seine [S. 172] Erbansprüche bei der Staatsbank der DDR anmelden (Zahlungsverkehr). Die Einfuhr der Nachlaßgegenstände muß vom Rat des Bezirkes genehmigt werden. Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der Zone befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Erbschaftsgut bedarf es der Genehmigung des Rates des Bezirks (3. DB zum Zollgesetz vom 25. 1. 1963 — GBl. II, S. 51). Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Staatsbank der DDR verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105), genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein zurückgelassenes Vermögen behandelt, d.h. Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 171–172 Entwicklungshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErbschaftsteuerSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird das E. gewährleistet (Art. 11). Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie…
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Massenorganisationen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Lagen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren und zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Ziele tätig werden zu lassen. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch zugleich als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser „Widerspruch“ wird auf Grund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der vor allem den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung „gesellschaftliche Organisation“ verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED, 1) ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2) einen organisierten und kontrollierten Raum zu schaffen, in dem die Interessen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z. B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3) die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“), 4) Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.), 5) die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 6) bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“), 7) sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 8) sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 9) Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). Ihren Führungsanspruch realisiert die SED durch ihre Mitglieder, die gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort laut Statut der SED die Parteibeschlüsse durchzuführen, sowie mit Hilfe einer systematischen Kaderpolitik (Kader) in den M., die von den zuständigen Abteilungen des SED-Apparates auf allen Organisationsebenen gelenkt wird. Die Vorsitzenden der wichtigsten M. (insbesondere FDGB und FDJ) gehören auf den verschiedenen Organisationsebenen den entsprechenden SED-Leitungen an. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen wie z. B. Ferienreisen. Es gibt keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung aller bestehenden Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie [S. 401]z. B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, DFD und VdgB entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z. B. der VDJ aus dem FDGB, der DTSB über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, DSV und DSF aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Aufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M., soweit es die Großorganisation betrifft, hat seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen mehr erfahren. Dagegen geht der Differenzierungsprozeß im Bereich der Fachverbände der Intelligenz weiter. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das differenzierte und aufeinander bezogene System der M. wird außer durch die SED noch durch die von der Partei geleitete Nationale Front koordiniert, der auch die bürgerlichen Parteien angehören. Außer der SED, den bürgerlichen Parteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten angesehen werden können) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die VdgB/BHG und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Diese M. sind im Rahmen der NF auf den verschiedenen Ebenen des Staatsaufbaus im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen (Blockpolitik). In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion wird eine Tendenz, gewisse staatliche Aufgaben den M. (z. B. die Sozialversicherung dem FDGB) zu übertragen, postuliert. In der Ablösung staatlichen Zwanges durch die sozialen Zwänge der M. wird der fortschreitende Aufbau der sozialistischen Gesellschaft gesehen. Die wachsende Bedeutung rationaler Entscheidungen auf Grund von Sachverstand im Zuge des NÖS, verbunden mit der Delegierung von Befugnissen an untere Stufen der staatlichen und wirtschaftlichen Hierarchie, hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 400–401 Massenkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische GeschichtsauffassungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Lagen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren und zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Ziele tätig werden zu lassen. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher…
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Todesstrafe (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen Entwicklungsphase nicht zu entbehren und beweist unsere Entschlossenheit, wenn es sein muß, auch mit den schärfsten Mitteln gegen die vorzugehen, die sich zu Handlangern der Unmenschlichkeit und der Kriegspolitik herab würdigen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 48). Das neue Strafgesetzbuch sieht die Möglichkeit, die T. zu verhängen in 21 Fällen vor, droht sie aber nirgends mehr obligatorisch an. Gegen Jugendliche ist sie nicht zulässig. Nach § 60 StGB wird T., soweit sie gesetzlich zulässig ist, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben. Das StGB droht T. an bei Mord, Aggressionsverbrechen (zwei Fälle), Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Hochverrat, Spionage, landesverräterischer ➝Treubruch, Terror (zwei Fälle), Diversion, Sabotage sowie bei neun Tatbeständen des Militärstrafrechts. Bei den erwähnten Staatsverbrechen kann T. nach § 110 StGB verhängt werden, „wenn das Verbrechen 1. den Frieden, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft der DDR in hohem Maße gefährdet; 2. im Verteidigungszustand begangen wird; 3. den Tod eines Menschen verursacht oder das Leben einer größeren Anzahl von Menschen gefährdet oder 4. unter Anwendung von Waffen oder unter Androhung des Gebrauchs von Waffen begangen wurde“. Dabei wird betont, daß diese Kriterien nicht vollständig sind: „Es können darüber hinaus durchaus andere Gesichtspunkte auftreten, die einen Fall als einen besonders schweren im Sinne dieser Bestimmung qualifizieren“ („Neue Justiz“ 1967, S. 274). T. ist bei diesen Staatsverbrechen auch dann möglich, wenn sich die Tat gegen ein anderes sozialistisches Land richtet (§ 108 StGB). Vor Inkrafttreten der neuen Strafprozeßordnung mußten Todesurteile nach Eintritt der Rechtskraft dem Vorsitzenden des Staatsrates zur Entschließung vorgelegt werden, ob er von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen wollte. In diesen Fällen wurde in der Regel eine Stellungnahme des Politbüros der SED herbeigeführt. In der Mehrzahl der Fälle erfolgte keine Begnadigung; die Todesurteile wurden durch Enthauptung vollstreckt. Nunmehr bestimmt § 348 StPO, daß die Vollstreckung eines Todesurteils nicht zulässig ist, solange über ein Gnadengesuch für den Verurteilten nicht entschieden ist. Daraus geht nicht einwandfrei hervor, ob es auch in Zukunft — unabhängig von einem gestellten Gnadengesuch — bei der Vorlage an den Vorsitzenden des Staatsrates in jedem Einzelfall verbleibt oder nicht. An Frauen, die zur Zeit der Tat, der Verurteilung oder des für die Vollstreckung bestimmten Zeitpunktes schwanger sind, wird die T. auch nach der Entbindung nicht vollstreckt, und auch an Geisteskranken darf T. nicht vollstreckt werden. Der Vollzug der T. erfolgt seit dem 1. 7. 1968 durch Erschießen (§ 60 StGB). Nach westlichen Beobachtungen, die nicht vollständig sein können, wurden durch die Gerichte der „DDR“ von 1949 bis Ende 1967 194 Todesurteile verhängt, davon 75 Todesurteile wegen Handlungen in der NS-Zeit (Kriegsverbrecherprozesse) und 69 Todesurteile wegen Staatsverbrechen. Die Sowjetischen Militärtribunale (SMT) verhängten die T. nach dem in der SU geltenden Strafrecht. Vom 26. 5. 1947 bis 12. 1. 1946 war die T. in der SU abgeschafft. In dieser Zeit durften auch die SMT die T. nicht verhängen. Die Zonengerichte waren dadurch an der Verhängung der T. jedoch nicht gehindert. Nach ebenfalls nicht vollständigen westlichen Zählungen wurden in der Zeit von 1945 bis 1954 536 T. durch die SMT gefällt, von denen aber der größte Teil nicht vollstreckt wurde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOMSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen…
DDR A-Z 1969
Strafvollzug (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Der St. bis zum 30. 6. 1968 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei übergegangen. Durch die 1. DB vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wurde angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in Haftarbeitslagern. Durch die „VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 567) wurde „das Ministerium des Innern ermächtigt, im Ein[S. 623]vernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hatte die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen St. — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Mit dem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) ordnete der Staatsrat eine Umorganisation des St. an, für die die notwendigen Voraussetzungen bis zum 1. 1. 1964 zu schaffen waren. Seitdem gibt es drei verschiedene Vollzugsarten (Kategorie I–III), die sich durch die Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, die Formen der Organisation und die Art der Arbeit sowie die politisch-kulturelle Erziehung unterscheiden. 2. Die gesetzliche Grundlage des St. seit dem 1. 7. 1968 Seit dem 1. 7. 1968 regelt sich der St. nach dem „Gesetz über den Vollzug von Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz — SVWG)“ vom 12. 1. 1968 (GBl.~I, S. 109). Danach sollen die Strafgefangenen durch eine den Besonderheiten der einzelnen Straftaten und deren Strafzweck entsprechende, nach ihrer Tat, Persönlichkeit und Strafdauer differenzierte Ordnung, kollektive gesellschaftlich nützliche Arbeit, staatsbürgerliche Erziehung und Bildung sowie durch berufliche und allgemeinbildende Förderungsmaßnahmen zu gewissenhafter Beachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und gesellschaftlich verantwortungsbewußter Gestaltung ihres Lebens erzogen werden. Im Mittelpunkt des St. steht die Heranziehung zu gesellschaftlich nützlicher Arbeit. Alle arbeitsfähigen Strafgefangenen sind zur Arbeitsleistung verpflichtet. Besondere Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sind für jugendliche Strafgefangene vorgesehen. Die Aufsicht über den St. wird, wie dies bereits das StA-Gesetz vorsieht, der Staatsanwaltschaft übertragen (§ 7). Hier ergibt sich jedoch ein bemerkenswerter Unterschied in den im 9. Kapitel des SVWG geregelten Befugnissen der StA zum StA-Gesetz. Der Generalstaatsanwalt, dessen Zustimmung zu den vom Minister des Innern beabsichtigten Durchführungsbestimmungen zum SVWG erforderlich ist, hat daneben nur noch das Recht, dem Minister des Innern Vorschläge zur Durchführung den St. und zur Tätigkeit der Vollzugsorgane zu unterbreiten. Das Gesetz erwähnt die einzelnen Aufsichtsfunktionen der Staatsanwaltschaft über den St. sowie die Rechte und Pflichten der Staatsanwälte. Es fehlt jedoch die im § 31, Abs. 2 StA-Gesetz enthaltene Bestimmung, wonach die Staatsanwälte die Pflicht, hatten, „die Leiter der St.-Einrichtungen anzuweisen, Ungesetzlichkeiten zu beseitigen“. Das SVWG nimmt insoweit eine erhebliche Beschränkung der staatsanwaltschaftlichen Aufsichtsbefugnisse vor. Oberstes Vollzugsorgan ist die im Ministerium des Innern bestehende „Verwaltung St.“. Ihr unterstehen die verschiedenen St.-Einrichtungen: St.-Anstalten, St.-Kommandos, Jugendstrafanstalten, Arbeitserziehungskommandos, Jugendhäuser, Haftkrankenhäuser St.-, Strafhaft-, Jugendhaft-, Arbeitserziehungsabteilungen und Militärstrafarrestabteilungen. Die Verwaltung St. ist für die Auswahl, Ausbildung und Erziehung sowie den zweckmäßigen Einsatz der St.-Angehörigen verantwortlich. Diese „müssen für den Vollzugsdienst geeignet sein, über ein gutes politisches und Allgemeinwissen verfügen sowie pädagogische und psychologische Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen“. Die mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 eingeführte Differenzierung des St. in drei Kategorien wird im SVWG beibehalten. Es gibt nunmehr die „strenge“, „allgemeine“ und „erleichterte Vollzugsart“. Die Einweisung erfolgt durch die Vollzugsorgane. Dabei sieht § 14 vor, daß „zur Bestimmung eines individuellen Erziehungsprogramms“ ein nicht näher beschriebenes „Aufnahmeverfahren“ durchgeführt werden kann. Die Vollzugsarten unterscheiden sich nach der Art der Unterbringung der Strafgefangenen, ihrer Beaufsichtigung und Bewegungsfreiheit, den Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, unterschiedlichen Vergütungen für Arbeitsleistungen und unterschiedlicher Behandlung beim Umfang der persönlichen Verbindungen mit der Außenwelt. Es sind einzuweisen in die allgemeine Vollzugsart: wegen Verbrechens mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe bestrafte Verurteilte, in die strenge Vollzugsart: wegen eines Verbrechens mit mehr als 2 Jahren Verurteilte, wegen eines Verbrechens bis zu 2 Jahren Verurteilte, die wegen einer vorsätzlichen Straftat mit Freiheitsstrafe von mehr als 1~Jahr oder mit Arbeitserziehung vorbestraft sind, und wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte, die mindestens zweimal mit Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung vorbestraft sind, in die erleichterte Vollzugsart: wegen eines fahrlässigen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte und alle Verurteilten mit Freiheitsstrafe von 3–6 Monaten, die nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorbestraft sind. Innerhalb der strengen Vollzugsart sind bereits zweimal wegen Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das Eigentum, die Sicherheit und die staatliche Ordnung Vorbestrafte sowie die nach den speziellen Rückfallbestimmungen Verurteilten getrennt von den übrigen Gefangenen unterzubringen. Der Leiter der St.-Einrichtung kann aus eigenem Ermessen Überweisungen in eine leichtere Vollzugsart verfügen. Der Staatsanwalt ist darüber zu informieren. In Ausnahmefällen kann auch Überweisung in eine strengere Vollzugsart erfolgen, allerdings nur durch Entscheidung des obersten Vollzugsorgans, wozu die Zustimmung des Staatsanwalts erforderlich ist. Haftstrafen, Verurteilungen zu Jugendhaus oder zu Jugendhaft sind in jeweils gesonderten Vollzugsarten zu vollziehen, ebenso der Vollzug des Strafarrestes gegen Militärpersonen. Zusammenfassend nennt das Gesetz folgende Unterbringungsmöglichkeiten von Strafgefangenen entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts: „1. zu Freiheitsstrafe verurteilte Erwach[S. 624]sene in St.-Anstalten, Str.-Kommandos und St.-Abteilungen; 2. zu Arbeitserziehung Verurteilte in Arbeitserziehungskommandos und Arbeitserziehungsabteilungen ; 3. zu Haftstrafe Verurteilte in Strafhaftabteilungen; 4. zu Freiheitsstrafe verurteilte Jugendliche in Jugendstrafanstalten; 5. zu Einweisung in ein Jugendhaus Verurteilte in Jugendhäusern; 6. zu Jugendhaft Verurteilte in Jugendhafteinrichtungen; 7. zu Strafarrest verurteilte Militärpersonen in Militärstrafarrestabteilungen.“ Bei dem Arbeitseinsatz der Strafgefangenen sollen ihre berufliche Qualifikation sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten berücksichtigt werden. Der Arbeitseinsatz erfolgt in volkseigenen Betrieben und ihnen gleichgestellten Einrichtungen. Neben dem Arbeitseinsatz soll eine staatsbürgerliche Erziehung und Bildung für die Strafgefangenen erfolgen. Auch Maßnahmen zur fachlichen Aus- und Weiterbildung sind vorgesehen. Gesellschaftliche Kräfte sind in den St. einzubeziehen, wodurch vor allem die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die kulturelle Arbeit, die allgemeine und berufliche Qualifizierung unterstützt werden sollen. Das Gesetz sieht Anerkennung für Strafgefangene und Disziplinarmaßnahmen vor. Für vorbildliche Arbeitserfüllung und Arbeitsdisziplin und andere hervorragende Ergebnisse können Anerkennungen erfolgen: Ausspruch eines Lobes, Gewährung von Vergünstigungen, Streichung früher ausgesprochener Disziplinarmaßnahmen, Prämiierung, Überweisung in eine leichtere Vollzugsart. Disziplinarmaßnahmen, die bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und sonstigen Verhaltensregeln in der St.-Einrichtung angeordnet werden können, sind: Ausspruch einer Mißbilligung, Einschränkung oder Entzug von Vergünstigungen, Arrest, Überweisung in eine strengere Vollzugsart. Der Arrest, kann Freizeit-, Einzel- oder strenger Einzelarrest sein. Er ist nur gegenüber erwachsenen Strafgefangenen zulässig und darf höchstens 21 Tage betragen. Gegen gefährliche Strafgefangene sind Sicherungsmaßnahmen zulässig: Absonderung in Einzelhaft, Entzug von Einrichtungs- oder sonstigen Gegenständen (mit Ausnahme des Entzuges der Beleuchtung), Anwendung körperlicher Gewalt mit oder ohne Hilfsmittel, Anwendung der Schußwaffe entsprechend den Schußwaffengebrauchsbestimmungen. Besondere Bestimmungen gelten für den St. an Jugendlichen. In den Jugendstrafanstalten ist die Erfüllung der Berufsschulpflicht zu gewährleisten. Die Jugendlichen sind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Jugendliche, die während des St. das 18. Lebensjahr vollenden, verbleiben in der Jugendstrafanstalt, es sei denn, sie üben einen schädlichen Einfluß auf Mitgefangene aus. Vollzug in einer Jugendstrafanstalt ist auch bei einem Verurteilten möglich, der zur Tatzeit bereits 18, aber noch nicht 21 Jahre alt war, wenn seine Persönlichkeitsentwicklung erhebliche Erziehungs- oder Bildungsmängel auf weist. Jeweils besonders geregelt ist der St. in den Jugendhäusern und der Vollzug der Jugendhaft. Das SVWG stellt einen Katalog der Pflichten und Rechte der Strafgefangenen auf. Sie sind u.a. verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten und an den staatsbürgerlichen Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sowie am Unterricht zur Vervollkommnung der Allgemeinbildung teilzunehmen. Es wird ihnen u. a. angemessene Verpflegung, Unterbringung und Ausstattung und eine „nach den Grundsätzen des Leistungsprinzips und nach der Vollzugsart differenzierte Vergütung für die geleistete Arbeit“ gewährt. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sonst also nicht 1) soll auf Wunsch religiöse Betätigung „in angemessener Form“ ermöglicht werden. Beschwerden von Strafgefangenen sind an den Leiter der St.-Einrichtung zu richten. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, ist sie dem obersten Vollzugsorgan zur Entscheidung vorzulegen. Der Staatsanwalt ist über die Beschwerden zu informieren, hat aber entgegen § 30, Abs. 2 StA-Gesetz darüber nicht mehr zu entscheiden. Im 8. Kapitel regelt das Gesetz die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Resozialisierung). 3. Die Situation der Strafgefangenen Bei der Verpflegung der Gefangenen wird zwischen Arbeiter- und Nichtarbeiterverpflegung unterschieden. Nichtarbeiter erhalten die Hälfte der Arbeiterverpflegung. Arbeiter erhalten (das ist nicht in allen Strafanstalten völlig einheitlich) pro Tag 60 g Margarine oder Schmalz, selten Butter, 50–60 g Kochwurst, 1~Löffel Marmelade oder Zucker, außerdem zwei- bis dreimal in der Woche morgens einen Teller Mehlsuppe. Die warme Verpflegung besteht in der Regel aus einem ziemlich dünnen Eintopfgericht, an einem Wochentag gibt es ein Gericht mit Kartoffeln, sonntags ein Fleischgericht mit Kartoffeln oder Nudeln. An Staatsfeiertagen erhalten die Gefangenen zusätzlich zwei Stück Kuchen. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Dann wurde auch diese zusätzliche Hilfe mehr und mehr eingeschränkt, bis im Dez. 1962 wieder eine gewisse Lockerung eintrat. Jetzt kann dem Gefangenen bei guter Führung und Erfüllung der Arbeitsnorm gestattet werden, zu Weihnachten und zum Geburtstag ein Lebensmittelpaket von seinen Angehörigen zu empfangen. Verschiedentlich ist auch der Empfang eines zusätzlichen Paketes mit Obst oder Kosmetika erlaubt. Die Angehörigen dürfen den Gefangenen in jedem Vierteljahr einmal besuchen. Bei diesem Besuch darf Obst mitgebracht werden. Zu Weihnachten darf (und soll 1) der Gefangene ein Geschenkpäckchen an seine Angehörigen schicken. Monatlich darf der Gefangene in der allgemeinen und strengen Vollzugsart je einen Brief von grundsätzlich 20 Zeilen schreiben und empfangen und zusätzlich eine Postkarte empfangen; der Gefangene der erleichterten Vollzugsart darf zwei Briefe schreiben und empfangen sowie eine Postkarte empfangen. Nach Einführung der verschiedenen Kategorien in den Strafanstalten wurde die politische Erziehungsarbeit und ideologische [S. 625]Schulung gegenüber den Gefangenen (von diesen „Rotlichtbestrahlung“ genannt) erheblich intensiviert. Neben Vorträgen pp. für alle Inhaftierten wurden spezielle Lehrgänge eingerichtet, die zur politischen Schulung und Umerziehung bestimmter Häftlinge gedacht sind. Diese Gefangenen werden von der Kommandoleitung in der Strafanstalt ausgesucht und müssen, wenn sie nicht die Vergünstigungen für arbeitende Gefangene verlieren wollen, am Lehrgang teilnehmen. Unterrichtsmaterial ist in erster Linie das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“, das von den Kursusteilnehmern abonniert werden muß, ferner Bücher, Fernsehsendungen und Filme. Den Gefangenen wird zur Vorbereitung auf den Unterricht auch das Lehrbuch für Staatsbürgerkunde für die 9. und 10. Klasse und „Die Geschichte der KPdSU“ zur Verfügung gestellt. Der Unterricht wird von dazu besonders geschulten und dialektisch gewandten Offizieren gehalten, die es verstehen, Fangfragen zu stellen und den Gefangenen eine feindliche oder rückständige „ideologische Position“ vorzuhalten. Neben dieser rein politischen Schulung werden Kurse zur Weiterbildung besonders für diejenigen Gefangenen durchgeführt, die den Abschluß der 8. Schulklasse nicht erreicht haben. In der Strafanstalt Berlin-Rummelsburg wird von Lehrkräften der Volkshochschule Berlin-Lichtenberg in Deutsch, Geschichte, Mathematik und Physik unterrichtet. Obwohl die „VO über Kosten im Strafverfahren“ vom 15. 3. 1956 (GBl. S. 273) ausdrücklich vorschreibt, daß Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe entstehen; (Haftkosten), nicht mehr erhoben werden, werden den arbeitenden Gefangenen sehr erhebliche Abzüge vom Arbeitslohn für „Unterkunft, Verpflegung und Bewachung“ gemacht, die bis zu 75 v. H. des Arbeitslohnes erreichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 622–625 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StralsundSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Der St. bis zum 30. 6. 1968 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei übergegangen. Durch die 1. DB vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern…
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Arbeitsnormen (1969)
Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in der eine bestimmte Arbeitseinheit herzustellen ist („Zeitnorm“). Die gebräuchlichste Form ist die „Zeitnorm“. Nach dem Gesetzbuch der Arbeit sollen die A. zwar „unter Mitwirkung der Werktätigen“ ausgearbeitet worden, sie werden aber vom Betriebsleiter — gegebenenfalls auch trotz des Widerspruchs des betroffenen Arbeiters — in Kraft gesetzt. A. sollen geändert werden, wenn die technischen Bedingungen verändert wurden oder wenn die verbesserte Organisation den Umfang der Arbeiten verringerte. Die kontinuierliche Kürzung der Zeitvorgaben in den A. gehört zum wesentlichen Inhalt der Lohnpolitik des Regimes. Die gültigen A. sind nur zu etwa 40 v. H. exakt nach den Arbeitsvorgängen als sog. Technische Arbeitsnormen (TAN) ermittelt. Sie beruhen im übrigen auf mehr oder weniger willkürlichen „Erfahrungswerten“ und sind — obwohl zum Teil schon Jahre in [S. 38]Kraft — als „vorläufige Arbeitsnormen“ (abgekürzt „VAN“) gültig. Der völlig ungenügende Stand in der technischen Arbeitsnormung hat im wesentlichen drei Ursachen: den allzu häufig noch immer unkontinuierlichen Fertigungsablauf, die unbefriedigenden Fortschritte in der Fertigungstechnik und den Mangel an ausgebildetem Personal für die Normzeitermittlung. Während des Neuaufbaus nach dem Kriege war noch eine größere Anzahl von Fachleuten verfügbar, die einiges von Arbeitsplatz- und Arbeitsablaufstudien verstanden. Je deutlicher aber der ideologische Pferdefuß der kommun. Spielart der Arbeitsnormung zutage trat, um so mehr zogen sich diese Fachleute zurück. Ihre Stellungen wurden von Arbeitsnormern eingenommen, die in Schnellkursen für diese Tätigkeit notdürftig geschult worden waren. Das Regime hat mancherlei unternommen, um in ausreichender Zahl auch technisch versierte Arbeitsnormer heranzubilden, fand aber bei dem in Frage kommenden Personenkreis nur geringes Interesse an einer solchen Tätigkeit. Das ist verständlich, denn unter den vorliegenden Bedingungen verlangt man von den Arbeitsnormern Unmögliches: Sie sollen die bestehenden „vorläufigen Arbeitsnormen“ (VAN) zu „technisch-begründeten Arbeitsnormen“ (TAN) machen, neue TAN für neu aufgenommene Produktionen ausarbeiten und sämtliche bestehenden TAN ständig hinsichtlich ihrer Richtigkeit unter Kontrolle halten und gegebenenfalls neu festsetzen. Das sind Aufgaben, die die jetzt verfügbaren Arbeitsnormer auch dann keinesfalls bewältigen könnten, wenn sie durchweg versierte Fachleute wären, denn die Zahl der A. beträgt viele Millionen. Seit Anfang 1965 ist dem SED-Regime klar geworden, daß eine grundlegende Änderung der Arbeitsnormung erforderlich ist, wenn dieses System der Lohnbemessung die ihm zugedachte Rolle des Stimulans für Leistungserhöhungen erfüllen soll. Eine erste Maßnahme war die Unterstellung der Arbeitsnormung in den Betrieben unter den Technischen Direktor (vorher war der Arbeitsdirektor zuständig). Noch wichtiger ist die für die nächsten Jahre vorgesehene Ablösung der Arbeitsnormer alten Typs durch Absolventen Technischer Hochschulen und Fachschulen. Die bisherigen Arbeitsnormer sollen künftig nur noch dann tätig bleiben dürfen, wenn sie durch Weiterbildung mindestens das Qualifikationsniveau eines Technikers erwerben. Seit einigen Jahren sind an den mitteldeutschen Hoch- und Fachschulen neue Fachrichtungen unter der Bezeichnung „Arbeitsstudienwesen und Arbeitsgestaltung“ eingerichtet worden. Es wird aber noch Jahre dauern, bis eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Arbeitsnormer verfügbar sein kann. Man muß hoffen, daß im Zusammenhang mit der Ausbildung solcher Fachleute endlich auch die Grundlagen für ein moderneres und gerechteres Leistungslohnsystem erarbeitet werden, das auf exakten Ermittlungen des Arbeitszeitaufwandes beruht, das qualitative Leistungsmerkmale vernünftig einbezieht und das vor allem auch die Arbeiter an den Produktivitätsfortschritten teilhaben läßt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 37–38 Arbeitsmoral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsökonomikSiehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in der eine bestimmte Arbeitseinheit herzustellen ist…
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Nationale Front (1969)
Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und verfügt auf allen Ebenen des Systems über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich ➝Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Sekretariats des Nationalrats: Werner ➝Kirchhoff. Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. In der neuen Verfassung der „DDR“ vom 6. 4. 1968 wird die NF. in Art. 3 ausdrücklich erwähnt: „Das Bündnis aller Kräfte des Volkes findet in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland seinen organisierten Ausdruck.“ Nach Abs. 2 dieses Artikels vereinigen in der NF. „die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Dadurch verwirklichen sie das Zusammenleben aller Bürger in der sozialistischen Gemeinschaft nach dem Grundsatz, daß jeder Verantwortung für das Ganze trägt“. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation und Propaganda). Die NF. hat die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) übernommen. Sie stellt z. B. nominell die Einheitsliste für die Wahlen auf und benennt die Kandidaten für Richter- und Schöffenwahlen. (Rechtswesen) Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Im März 1962 wurde vom Nationalrat der NF. ein Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse in Westdeutschland und ihrer Veränderungen gegründet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 439 Nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GedenkstättenSiehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und…
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Jugendförderungsplan (1969)
Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. AO zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, ergänzt durch je einen örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. Anfänglich sollte der J., wie es §~1 der AO vorsah, der „Förderung der Jugend bei ihrer beruflichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung“ dienen. Bald gelang es der SED (s. amtl. „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958), „in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann“. Laut „Junge Welt“ vom 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Er soll „Wettbewerb anspornen und die Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient der parteipolitischen Lenkung der Jugend. Seit 3. 2. 1956 vermeidet es die Regierung, über den J. Zahlen zu bringen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). Die AO des 1. Stellv. des Ministerrates [S. 312]für den J. 1963 legt fest „es sei „die Arbeit in Jugendbrigaden, Jugendabteilungen, Jugendschichten und anderen ständigen und zeitweiligen Jugendkollektiven die beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“ („Presse-Informationen“ vom 28. 1. 1963). Literaturangaben Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 311–312 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendforschungSiehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. AO zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die…
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Gleichberechtigung der Frau (1969)
Siehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Der in der Verfassung, vom 7. 10. 1949 festgelegte und durch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968 bestätigte Grundsatz der GdF. betrifft nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte sondern auch alle übrigen Rechtsbeziehungen, insbesondere familienrechtlicher und arbeitsrechtlicher Art. Alle der GdF. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden Bestimmungen sind schon durch die Verfassung von 1949 aufgehoben worden. Das neue Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 hebt den Grundsatz der Gleichberechtigung der Ehegatten, auf dem schon das bis dahin geltende Familienrecht beruhte, ausdrücklich hervor. Alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens und der Entwicklung des einzelnen sind von den Ehegatten in beiderseitigem Einverständnis zu regeln (§ 9 FGB). Das elterliche ➝Erziehungsrecht ist von den Eltern gemeinsam auszuüben. Als gemeinsamen Familiennamen können die Ehegatten bei der Eheschließung den Namen des Mannes oder [S. 255]den der Frau wählen. Auch der eheliche Güterstand beruht auf der GdF. Eine wirkliche GdF. ist nach Behauptung der SED nur dann möglich, wenn die Frau einer geregelten Berufstätigkeit nachgeht. So ist gemäß § 10 Abs. 2 FGB jeder Ehegatte verpflichtet, das Vorhaben des anderen Ehegatten, einen Beruf zu ergreifen oder sich weiterzubilden oder gesellschaftliche Arbeit zu leisten, „in kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“ zu unterstützen. Die Frau, deren Arbeitskraft das SED-Regime benötigt, soll ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und sich dadurch von den „Fesseln ihrer Abhängigkeit vom Mann befreien“. Während der Ehe haben beide Ehegatten zu den Aufwendungen für den gemeinsamen Haushalt beizutragen. Auch die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch gegen den Mann (Unterhaltspflicht). Entsprechend dem Prinzip der GdF. verpflichtet das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2) die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zugleich sollen sie „ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe“ als Mütter gerecht werden. Die verstärkte Frauenarbeit erwies sich vor allem zur Durchführung der Wirtschaftspläne als notwendig. 76 v. H. der im arbeitsfähigen Alter stehenden weiblichen Bevölkerung sind berufstätig. Das bedeutet, daß mehr als 47 v. H. aller Berufstätigen Frauen sind. Die meisten weiblichen Beschäftigten sind im Handel zu finden (68 v. H.). Im Post- und Fernmeldewesen sowie in Bereichen außerhalb der materiellen Produktion (Verkehr, Dienstleistungen usw.) beträgt der Frauenanteil 67 v. H. Danach folgen die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft mit 45 v. H., die Industrie mit 41 v. H. und das produzierende Handwerk mit 39 v. H. Am geringsten ist der Frauenanteil in der Bauwirtschaft mit 11 v. H. Auch in typischen Männerberufen werden Frauen beschäftigt. Die nichtberufstätigen Frauen werden wegen des Arbeitskräfte-Mangels aufgefordert, in Hausfrauenbrigaden einzutreten. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die Frauenarbeit für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn „die Produktionstechnik die Frauen nicht gefährdet“. Der Schutz für schwangere und für stillende Mütter bezieht sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden könnten“ (§ 129 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit). Stillenden Müttern sind für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a. a. O.) (Arbeitspolitik, Familie, Mutterschutz). Der Anteil der Frauen an leitenden Funktionen ist nach wie vor gering und entspricht nicht der großen Zahl berufstätiger Frauen. In volkseigenen Betrieben sind nur 8,7 v. H. der leitenden Positionen mit Frauen besetzt. Von 15.139 landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften werden nur 116 von Frauen geleitet. In den entscheidenden Herrschaftsorganen ist der Anteil der Frauen fast ebenso gering wie in der BRD. Nur eine Frau (Margarete ➝Müller) ist Mitglied des SED-Politbüros. Von den 24 Mitgliedern des Staatsrates sind 5 Frauen, jedoch ohne politisches Profil und ohne entscheidenden Einfluß. Wie in der BRD gibt es nur einen weiblichen Minister, Margot ➝Honecker. Die leitenden Funktionen in den Bezirksräten sind nur zu 9 v. H. mit Frauen besetzt. Dagegen stellen Frauen fast ein Drittel der Richter und etwa ein Viertel der Direktoren und Schulleiter. Die mangelhafte Verwirklichung des gleichberechtigten Mitwirkens der Frauen an der Leitung des Staates, der Partei und der Wirtschaft wird darauf zurückgeführt, daß viele staatliche Leiter und Funktionäre die bedeutende Rollo der berufstätigen Frau im gesellschaftlichen Leben nocht nicht vollständig erfaßt hätten. Alte Denk- und Lebensgewohnheiten stünden noch hemmend im Wege. Diese zu überwinden gehöre zur ideologischen Arbeit der Gewerkschaften. Deshalb stelle auch der Entwurf der Entschließung zum 7. FDGB-Kongreß die Aufgabe, „bei allen Werktätigen eine sozialistische Verhaltensweise zur Rolle der Frau in unserer Gesellschaft herauszubilden“ („Tribüne“ vom 26. 4. 1968). (Frauen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 254–255 Glauchau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GnadenrechtSiehe auch: Gleichberechtigung der Frau: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gleichberechtigung der Frauen: 1975 1979 Der in der Verfassung, vom 7. 10. 1949 festgelegte und durch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968 bestätigte Grundsatz der GdF. betrifft nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte sondern auch alle übrigen Rechtsbeziehungen, insbesondere familienrechtlicher und arbeitsrechtlicher Art. Alle der GdF. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden…
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Arbeitspolitik (1969) Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Grundlagen Die kommun. A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des „Staates“, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist und nach den Anweisungen der SED die gesamte Volkswirtschaft wie ein Unternehmen plant und leitet (Planung), mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. Die A. ist zur Funktion der Wirtschaftspolitik geworden (Wirtschaft). Ihr Hauptziel ist wirtschaftlicher Natur. Die Produktion soll mit allen Mitteln erhöht werden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft soll die Arbeit außerdem höchsten Nutzeffekt erbringen. Damit ist gemeint, daß die Ergebnisse der Arbeit unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität beurteilt werden. Der Fürsorgegedanke, die [S. 39]„Sorge um den Menschen“, ist zwar nicht ganz ausgeschaltet und wird je nach der politischen Situation und vor allem je nach der Stimmung der Arbeiterschaft mehr oder weniger betont, aber der arbeitende Mensch wird auch dort, wo ihm Fürsorge zuteil werden soll, nur als Objekt der A. behandelt. Gleichzeitig soll in ihm das Gefühl geweckt werden, er sei Subjekt der A. Die Erziehung zum Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein dient diesem Zweck. Damit wird auch die Erziehung des Menschen Gegenstand der A. Erzieherische Aufgaben haben der Betriebsleiter, die Betriebsgewerkschaftsleitung, die Brigaden der sozialistischen Arbeit und die Konfliktkommissionen. Auch die Lohngestaltung (Lohnpolitik) soll hierzu beitragen. Die bewußte Ausnützung der materiellen Interessiertheit wirkt diesem Bemühen entgegen, weil damit der Egoismus angeregt wird, wogegen sich das sozialistische Bewußtsein in einer gemeinschaftsbezogenen Haltung äußern soll („der Weg vom Ich zum Wir“). 2. Keine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer Die Werktätigen sollen zwar bei der Führung der Wirtschaft mitwirken. Diese Mitwirkung ist aber dem FDGB anvertraut. Nach § 5 des Gesetzbuches der Arbeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 127) sollen die Gewerkschaften die Initiative der Werktätigen „zur allseitigen Erfüllung der Volkswirtschaftspläne, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und damit zur ständigen Verbesserung ihres materiellen und kulturellen Lebensniveaus“ entwickeln und fördern. Sie haben das „Recht, bei der Lösung der Aufgaben, die sich aus der wissenschaftlich-technischen Revolution und besonders bei der komplexen sozialistischen Rationalisierung ergeben, umfassend mitzuwirken“. Im einzelnen steht den Gewerkschaften nach den §§ 5 und 6 des Gesetzbuches der Arbeit n. F. zu, a) an der Vorbereitung und Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne (Wirtschaftspläne) mitzuwirken und dazu den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen Vorschläge zu unterbreiten, b) an der Planverteidigung teilzunehmen, c) die Arbeiterkontrolle zu organisieren, d) staatliche Funktionen auf dem Gebiete des Arbeits- und Sozialwesens auszuüben, z. B. die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und die Kontrolle des betrieblichen Arbeitsschutzes durchzuführen, e) an der „Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung“ mitzuwirken, insbesondere Vorschläge zur „Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts“ zu machen und an der Ausarbeitung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (Aus- und Durchführungsbestimmungen zum Gesetzbuch der Arbeit) mitzuwirken, f) an der Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts mitzuwirken. Die Mitwirkung des FDGB beschränkt sich auf Anregung und Beratung. Die Entscheidung liegt jeweils bei den Organen der Partei und des Staatsapparates, die nach ihrem Ermessen darüber befinden, ob sie von den Vorschlägen und Ratschlägen Gebrauch machen wollen oder nicht. Ferner ist zu bedenken, daß der FDGB die Führung der SED vorbehaltlos anerkennt. In § 5 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit werden die „Freien Deutschen Gewerkschaften“ als „Schulen des Sozialismus“ bezeichnet. Die SED bestimmt aber die Wirtschaftspolitik, und nur innerhalb dieses Rahmens kann der FDGB Vorschläge machen und Ratschläge geben. Der FDGB ist nicht in der Lage, eine eigenständige Arbeitspolitik zu betreiben, die die spezifischen Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Eine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer kann der FDGB daher nicht gewährleisten. 3. Keine echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft und an ihre Stelle die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen, die unteren Organe des FDGB, gesetzt. Nach § 11 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb sein. Da sie aber an die Weisungen der oberen Organe des FDGB gebunden sind, die sich satzungsgemäß und wegen ihrer personellen Zusammensetzung in völliger Abhängigkeit von der SED befinden, dienen sie in erster Linie der Transmission des Willens der SED auf die arbeitenden Menschen. Ulbricht tritt zwar neuerdings für eine Differenzierung der Aufgaben von Betriebsleiter und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ein, [S. 40]da aber die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen, wie der FDGB im großen Rahmen des Herrschaftssystems dessen wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, im betrieblichen Rahmen dieselben Ziele wie der Betriebsleiter haben, bedeutet diese Differenzierung zunächst lediglich eine Unterscheidung in der Methode, mit der die Ziele verfolgt werden sollen. Die Novelle zum Gesetzbuch der Arbeit vom 23. 11. 1966 erweiterte die Befugnisse der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in den VEB. Solange aber die institutionelle Abhängigkeit des FDGB von der SED, verstärkt durch die persönliche Abhängigkeit der Gewerkschaftsfunktionäre von den Parteifunktionären, anhält, ist nicht damit zu rechnen, daß sich die Erweiterung der Rechte der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zugunsten einer Vertretung der spezifischen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb auswirken kann. In erster Linie bedeutet sie für die SED eine Erweiterung des Instrumentariums zur Verfolgung ihrer wirtschaftspolitischen Ziele, indem die Partei vermehrte Möglichkeiten gewonnen hat, über die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ihre Kontrolle gegenüber den im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems freier gestellten Betriebsleitern auszuüben. In der Aufzählung der Befugnisse der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in § 12 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit stehen folgerichtig an erster Stelle solche, die sich auf die Wirtschaftsführung beziehen, wie die zur Mitwirkung an der Ausarbeitung der betrieblichen Pläne und vor allem die Befugnis, vom Betriebsleiter zu fordern, Rechenschaft über den Stand der Planerfüllung abzulegen. Außerdem haben sie das Recht, in den Produktionskomitees mitzuwirken und dort eigene Vorschläge zu unterbreiten, im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren und die Neuererbewegung zu fördern, die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten und vom Betriebsleiter „Maßnahmen zu fordern und bei ihrer Verwirklichung mitzuwirken, damit die komplexe sozialistische Rationalisierung zum Wohle der arbeitenden Menschen durch die ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität wirksam wird und besonders zur Erhöhung der Arbeitssicherheit führt und die Arbeit erleichtert“. Es darf indessen nicht verkannt werden, daß die durch die Neuregelung verstärkte Stellung der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sich dann zugunsten der spezifischen Belange der Arbeitnehmer auswirken kann, wenn sie ihre Aufgaben als Interessenvertretung im herkömmlichen Sinne verstehen und in der Lage sind, ihre Stellung auszunutzen. Das hängt aber wiederum davon ab, in welchem Sinne und in welchem Ausmaß die Organe der SED auf die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Einfluß nehmen. So ist eine echte Vertretung der spezifischen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb nicht gesichert. (Betriebsverfassung) Obwohl Art. 14 Abs. 2 der Verfassung von 1949 das Streikrecht der Gewerkschaften gewährleistete, wurde es mit der Behauptung verweigert, die Werktätigen könnten nicht gegen sich selbst streiken (Streik). Die Verfassung von 1968 kennt das Streikrecht nicht. 4. Kein autonomes kollektives Arbeitsrecht In einem System ohne echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat ein autonomes kollektives Arbeitsrecht keinen Platz. Das nach 1945 auch in der sowjetisch besetzten Zone wieder aufgebaute Tarifvertragssystem ist zerstört. An seine Stelle traten Gesetze und Verordnungen. Zwingend gesetzlich geregelt wurden das Urlaubsrecht (Urlaub), das Kündigungsrecht, also nicht nur der Kündigungsschutz, und die arbeitsrechtlichen Mantelbestimmungen. Das Gesetzbuch der Arbeit löste das Gesetz der Arbeit vom 9. 4. 1950 (GBl. S. 349) ab. Auch die Lohnsätze in der volkseigenen Industrie waren lange Zeit durch Regierungsverordnungen festgesetzt. In jüngster Zeit werden sie wieder durch Rahmenkollektivverträge festgelegt, die zwischen den „staatlichen“ Organen und dem FDGB oder seinen Gewerkschaften abgeschlossen werden. Wegen der Abhängigkeit des FDGB von der SED und dem „staatlichen“ Arbeitgeber hat diese Entwicklung nur formelle Bedeutung. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht. Die Betriebskollektivverträge (BKV), die alljährlich in den „volkseigenen“ Betrieben abgeschlossen werden, haben keine arbeitsrechtliche Bedeutung. Sie sind laut § 13 des Gesetzbuches der Arbeit eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und [S. 41]der Betriebsgewerkschaftsleitung zur Erfüllung der Betriebspläne und enthalten u. a. insbesondere Verpflichtungen zur maximalen Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und Durchsetzung des Sparsamkeitsprinzips, zur Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbs und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit. Außerdem enthalten die BKV Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Betrieb, wie die Errichtung und Unterhaltung von Werkküchen, Betriebskindergärten, Betriebspolikliniken (Betriebsgesundheitswesen) Betriebsschulen, Betriebsakademien usw. 5. Erhöhung der Produktion und des Nutzeffekts der Arbeit als Ziele der Arbeitspolitik a) Vermehrung der Arbeitskräfte kaum möglich Eine Vermehrung der Zahl der Arbeitskräfte ist kaum möglich. Die „DDR“ steht mit einer Beschäftigungsquote von 49 v. H. der Gesamtbevölkerung an der Spitze aller Länder. Von der gesamten arbeitsfähigen Bevölkerung sind 85 v. H. und von den arbeitsfähigen Frauen 71 v. H. (Frauen) in den Arbeitsprozeß einbezogen („Statistische Praxis“, 1967, S. 215 ff.). Der Anteil der Rentner an der Gesamtbevölkerung steigt. 1950 betrug er noch 13,8 v. H., 1964 18,4 v. H. und 1970 wird er auf etwa 20 v. H. gestiegen sein. Doch werden weitere Anstrengungen gemacht, Frauen und Rentner in den Arbeitsprozeß einzubeziehen. Diesem Ziele diente eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen. Frauen, die durch familiäre Pflichten vorübergehend gehindert sind, ganztägig zu arbeiten, sollen eine Teilbeschäftigung aufnehmen, Altersrentnern soll die weitere berufliche Tätigkeit „nach ihren Fähigkeiten und Wünschen“ gesichert werden (§ 2 Abs. 6 des Gesetzbuches der Arbeit). Die Invalidenrenten werden nur denen gewährt, die zu zwei Dritteln erwerbsgemindert sind. Erwerbsfähige Frauen erhalten keine Witwenrenten mit Ausnahme der Witwen, die ihren Ehemann durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verloren haben. b) Arbeitskräftelenkung Um so größere Bedeutung gewinnt die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung haben weitgehende Befugnisse zur Lenkung der Arbeitskräfte und zur Berufslenkung. § 25 des Gesetzbuches der Arbeit ermöglicht es, Arbeitnehmern vorübergehend eine andere Arbeit sogar in einem anderen Betrieb am selben Ort zu übertragen, grundsätzlich bis zur Dauer eines Monats im Kalenderjahr, für bestimmte Tätigkeiten bis zur Dauer von 6 Monaten. c) Erhöhung der Arbeitsproduktivität und Entlohnung Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird als das geeignetste Mittel angesehen, die Produktion zu steigern, weil sie keine Vermehrung der Arbeitskräfte verlangt und gleichzeitig die Gestehungskosten vermindert. Die Gestaltung des Arbeitsrechts soll nach §~1 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit der Steigerung des Nutzeffekts der Arbeit dienen. Der Arbeitslohn soll darauf gerichtet sein, den Nutzeffekt der Arbeit maximal zu steigern. Die materielle Interessiertheit wird ausgenutzt, indem der Lohn von der Leistung abhängig gemacht wird (Lohnformen). Die Löhne werden ergänzt durch Prämien für die Erfüllung und Übererfüllung der Pläne und besondere Leistungen (§ 39 des Gesetzbuches der Arbeit). Bei Stücklohn soll die Erhöhung der Arbeitsnormen zu größeren Leistungen zwingen, da dann nur die Wahl zwischen geringerem Lohn oder Mehrleistung bleibt. Aktivisten und Neuerer sollen für die anderen Arbeitnehmer vorbildlich sein. (Neuererbewegung) Für die einzelnen Wirtschaftszweige bestehen allgemein 8 Lohngruppen, die untereinander stark differenziert sind. In die Lohngruppen werden die Arbeitsbereiche eingruppiert nach Lohn- bzw. Gehaltsgruppen-Katalogen (Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog, Lohngruppe) (§ 42). Die Lohn- und Gehaltsgruppen der Arbeitnehmer richten sich nach dem Arbeitsbereich, wobei ihre Qualifikation (Qualifizierung) zu berücksichtigen ist. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sollen Löhne und Prämien als ökonomische Hebel eingesetzt werden. Da der Gewinn, die „Hauptform des gesellschaftlichen Reineinkommens“, zum Maßstab für die Beurteilung der ökonomischen Leistung gemacht worden ist, wird im „geschlossenen System der ökonomischen Hebel“ eine Verbindung zwischen der Höhe des Gewinns und des Lohnes sowie der Prämien hergestellt. [S. 42] d) Die Mittel zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und des Nutzeffekts der Arbeit Die Erhöhung des Lohnes und der Prämie wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität und des Nutzeffekts der Arbeit, die Verkürzung der Arbeitszeit von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht (§ 39 Abs. 5; § 67 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit). An der Erhöhung der Arbeitsproduktivität hat die Steigerung der Arbeitsintensität einen wesentlichen Anteil. Rationalisierung, moderne Ausrüstungen und bessere Betriebsorganisation (Rekonstruktion) genügen allein nicht. Im Kampfe gegen Stillstands- und Wartezeiten (Seifert-Methode) besteht stets die Gefahr, daß auch arbeitsphysiologisch notwendige Ruhepausen beseitigt werden. Die A. geht darauf aus, die körperlichen und geistigen Kräfte der schaffenden Menschen aufs stärkste zu beanspruchen. Die Arbeitszeitverkürzung schafft freilich eine gewisse Kompensation. Auch die menschliche Eitelkeit wird in den Dienst der A. gestellt. Auszeichnungen sollen zu besonderen Leistungen anspornen. Mit dem sozialistischen Wettbewerb wird die Neigung, Kräfte und Können zu messen, in den Dienst der A. gestellt. Eine strenge Arbeitsdisziplin soll dafür sorgen, daß die Ziele der A. erreicht werden. Meister und Brigadiere haben die Aufgabe, ihre Kollegen zu hohen Leistungen anzuspornen. Durch Produktionspropaganda sollen die Arbeiter beeinflußt werden, ihre Arbeitskraft und ihre Intelligenz in den Dienst des Regimes zu stellen. Das wird „schöpferische Mitwirkung der Werktätigen bei der Erfüllung der Aufgaben und bei der Leitung der Betriebe“ genannt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 38–42 Arbeitsplatzwechsel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität
Arbeitspolitik (1969) Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Grundlagen Die kommun. A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des „Staates“, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist und nach den…
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Weltgewerkschaftsbund (WGB) (1969)
Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschaftler, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete. Nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Vertreter der 11 Berufsabt. beschlossen. Nach 4 „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler Juni 1947 erstmals an WGB-Tagungen teil. Die Aufnahme der Deutschen wurde von Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschaftsvertretung“ abhängig gemacht. Wegen der kommun. Herrschaft im WGB verließen die DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen-Konferenz (Aug. 1948), doch kam der FDGB Jan. 1949 in den WGB. Im selben Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer den WGB, da sie ihn als kommun. Tarnorganisation erkannten, und gründeten den „Internationalen Bund Freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, auch den DGB, umfaßt. (IBFG zählte 1965 etwa 61 Mill. Mitgl.) Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle 4 Jahre tagt und den jährlich tagenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u.a. Herbert ➝Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präs. des WGB: der italienische Kommunist Renato Bitossi, Generalsekr.: Louis Saillant (KP Frankreichs). Sitz des WGB ist seit 1956 Prag. — Auf dem VI. Kongreß, Okt. 1965, sollen angeblich 122 Mill. Mitgl. vertreten gewesen sein, dazu 28 Mill. Mitgl. von Gewerkschaften, die dem WGB nicht angehören. Febr. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des WGB aus Wien aus. da er einseitig prosowjetisch arbeitete, April 1959 nahm er z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der BRD und die NATO Stellung. — Febr. 1961 betonte das Exek.-Kom. die „Prinzipien des WGB … Klassenkampf und proletarischen Internationalismus“ („Neues Deutschland“, 4. 2. 1961) und machte sich die Angriffe der SU gegen NATO und BRD zu eigen. Es forderte stärkere Bemühung um außereurop. Arbeiter, tarnte jedoch das Ziel (Diktatur des Proletariats) in der üblichen Weise mit der Formel „Nationale Demokratie“. — Eine in Ost-Berlin tagende Konferenz des WGB trat im Sept. 1961 für die Mauer und den von der SU geforderten Friedensvertrag mit Deutschland ein. Auf dem V. WGB-Kongreß (Dez. 1961) versuchte der langjährige Präsident Novella vergeblich, den starr zentralisierten Aufbau und die harte Taktik des WGB aufzulockern, um den Kampf für den Kommunismus zu erleichtern und zu wirklicher Aktionseinheit zu kommen. Nachfolger wurde der linientreue italienische Altkommunist Bitossi. — Sein Zusammenspiel mit dem Sowjetimperialismus verschleierte der WGB in einer Entschließung, die er auf dem V. Kongreß annahm. Darin verlangte er vor allem Koexistenz und verurteilte Militarismus und Kolonialismus (nichtsowjetischer Art). Die Form, in der der WGB seine Ziele tarnt, trat auf der „Konferenz zur Bildung eines Weltgewerkschaftskomitees für Konsultation und antimonopolistische Aktionseinheit“ zutage (Nov. 1963 in Leipzig). Die diesjährigen Streiks, so sagte Saillant, zeigten „die steigende Bedeutung der Arbeitseinstellungen zur Unterstützung des Kampfes der Werktätigen für Frieden und Abrüstung, gegen den Faschismus und die Reaktion, gegen den alten und neuen Kolonialismus und für eine echte nationale Unabhängigkeit“ („Tribüne“ vom 28. 11. 1963). Auf dem VI.~Kongreß (Okt.~1965) in Warschau gelang es der sowjetfreundlichen Mehrheit, die chinesische Opposition (Chinesisch-Sowjetischer Konflikt) im Zaume zu halten. Es ging u.a. um die Frage, ob mit den nichtkommun. Gewerkschaften eine [S. 707]taktische Fühlung und Aktionseinheit herzustellen sei. Auf der 16.~Tagung des Generalrates (in Sofia) wurde am 8. 12. 1966 die antisowjetisch auftretende chines. Abordnung wegen hartnäckiger Behinderung der Konferenz von der Tagung ausgeschlossen (gegen die Stimmen Nordkoreas, Nordvietnams, Albaniens, Kubas und Rumäniens). China, das 1964 die Zahlung der Beiträge einstellte, ist auf etwaigen Ausschluß aus dem WGB vorbereitet. Es organisierte in Peking ein afro-asiatisches Gewerkschaftskomitee. Der Generalrat forderte in Sofia „Einstellung der USA-Agression gegen das vietnamesische Volk“, ohne daß er die Rolle der KP Nordvietnams kritisch prüfte. Weiter behauptete er: Es „kommt die Hauptbedrohung für den Frieden und die Sicherheit in Europa von dem westdeutschen Imperialismus, der eng mit dem amerikanischen Imperialismus verbunden ist“ („Neues Deutschland“ v. 10. 12. 1966). An der 9. Arbeiterkonferenz der Ostseeländer (Ostseewoche), Juli 1966, nahm eine offizielle Abordnung des WGB teil, geleitet von dem stellv. Generalsekr. Pierre Gensous. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 706–707 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WendenSiehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschaftler, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete. Nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die…
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Juni-Aufstand (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ostberlin und in Mitteldeutschland, Reaktion der Bevölkerung, insbesondere der Arbeiterschaft, auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime im Zeichen des Stalinismus, den Lebensmittelmangel und vor allem auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Die Ereignisse in Ostberlin. Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ostberliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig“. Am selben Tage um 7~Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger [S. 318]Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte durch einander widersprechende Verlautbarungen über die Aufhebung der Normenerhöhung. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstration klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime beseitigen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjet. Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjet. Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjetsektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjet. Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u.a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Angehörige der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Ab 21 Uhr herrschte in Ostberlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Ereignisse in Mitteldeutschland Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in Mitteldeutschland, und in fast allen größeren Städten kam es zu Aufstandshandlungen. Wo sowjet. Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjet. Truppen niedergeschlagen. Das Ausmaß des J. wird deutlich an der Tatsache, daß in 121 vornehmlich größeren Städten sowjetisches Militär eingesetzt werden mußte und in 167 von den 214 Kreisen von der Besatzungsmacht der Ausnahmezustand verhängt wurde. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der J., obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des J. zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Solche Behauptungen werden allein schon durch das Fehlen jeglicher zentralen Führung und durch entscheidende taktische Fehler bei der Durchführung widerlegt. Der Westen hatte vielmehr jegliche Unterstützung versagen müssen, weil eine Ausweitung zu einer weltpolitischen Krise vermieden werden sollte. Auch aus der BRD wurde nur zur Besonnenheit gemahnt und vor Provokationen, insbesondere gegenüber der Besatzungsmacht, gewarnt. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Die Zahl der Toten dürfte in die Hunderte gehen, die der Verwundeten tausend überschreiten. Auch die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Erschießungen konnten lange Zeit nicht genau errechnet werden. Heute dürfte feststehen, daß 17 Personen unmittelbar während des Aufstandes und weitere drei später willkürlich zum Tode verurteilt und getötet wurden. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.400 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 4.100 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Stamm, Eugen: Juni 1953 — Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. (BMG) 1961. 48 S. (m. zahlr. Abb.) Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317–318 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustitiarSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ostberlin und in Mitteldeutschland, Reaktion der Bevölkerung, insbesondere der Arbeiterschaft, auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime im Zeichen des Stalinismus, den Lebensmittelmangel und vor allem auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des…
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Selbstkosten (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Definition der Politökonomie in der „DDR“ sind S. abweichend von der Begriffsbestimmung der westlichen Betriebswirtschaftslehre die in Geld ausgedrückten Aufwendungen des Betriebes an verbrauchten Produktionsmitteln (Abschreibungen und Materialverbrauch) und an Löhnen für die Herstellung und den Absatz der Erzeugnisse, vermehrt um die Gemeinkosten für die Leitung, Planung, Abrechnung, Kontrolle und die Sicherung des Betriebes. Eine Unterscheidung zwischen Kosten und Geldausgaben kennt das mitteldeutsche Rechnungswesen nicht. Das Rechnungswesen als Instrument der staatlichen Wirtschaftslenkung bestimmt nicht den gesamten tatsächlichen Güter- und Dienstverkehr zur Erstellung von Leistungen als S., sondern nur denjenigen Teil, der betriebsextern durch die zuständige Wirtschaftsbehörde (Ministerium der Finanzen) dazu ausersehen und normativ als Kosten anerkannt worden ist. Der Ausgangspunkt für die S.-Erfassung sind in der sozialistischen (sowjetischen) Zentralplanwirtschaft daher die „gesellschaftlich notwendigen Produktionskosten“ für die Erstellung von Leistungen. Die „gesellschaftlich notwendigen S.“ erscheinen als durchschnittliche S. für eine in der Volkswirtschaft hergestellte Einheit einer Erzeugnis- oder Leistungsart. Sie werden häufig als eine Durchschnittsgröße im Bereich der Betriebe einer VVB ermittelt. Die von den Wirtschaftsbehörden (Ministerium der Finanzen, Amt für Preise) anerkannten durchschnittlichen S. sind die Ausgangsgröße für die Bestimmung der Fest- oder Planpreise (Wertpreisbildung, Preissystem). Von den „gesellschaftlich notwendigen S.“ sind die „betriebsnotwendigen S.“, die individuellen S. und die Plan- und/oder Istkosten zu unterscheiden. Die „betrieblich notwendigen S.“ sind ebenfalls eine normative Kostengröße. Sie berücksichtigen die spezifischen Produktionsbedingungen eines bestimmten Betriebes, wobei ein reibungsloser Produktions- und Zirkulationsprozeß vorausgesetzt wird. In der Regel werden daher die „betrieblich notwendigen S.“ durch die geplanten betrieblich notwendigen S. ausgedrückt. Die „betrieblich notwendigen S.“ werden ebenfalls zur Grundlage der Festsetzung von Betriebs- und Industrieabgabepreisen gemacht, und zwar dienen sie der Bestimmung der betriebsindividuellen Kalkulationspreise. Die individuellen S. sind die in einem Betrieb für eine Periode geplanten und/oder effektiv angefallenen Kosten. Diese Kostenerfassung spiegelt nicht die unter idealen Produktions- und Zirkulationsbedingungen angenommenen Normkosten wider, sondern sie gibt die S. an, die bei gegebenen Standortbedingungen, technischem Ausrüstungsstand, Qualifikation der Betriebsorganisation und der Belegschaft entstanden sind. Dennoch bleiben auch die individuellen S. z. B. bei einer Ist-Kostenermittlung „normative“ Kosten, da die gültige S.-Definition von vornherein bestimmte Kostenelemente aus der Betrachtung ausschließt. So wird in der „DDR“ der Aufwand vorwiegend als Mengengröße und nicht auch als Wertgröße gesehen. Demnach werden in der mitteldeutschen Kostenrechnung kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Wagnisse, Risiken usw. nicht oder nur in einem behördlich begrenzten Umfang berücksichtigt (vgl. die Anordnung über die Planung und Verwendung des Handelsrisikos vom 11. 10. 1967, GBl. III, S. 85). Steuern, wie z. B. die Produktions- und Dienstleistungsabgabe, gelten ebenfalls nicht als Kostenbestandteile und werden daher im betrieblichen Rechnungswesen als Durchlaufposten behandelt. Da der Kostenbegriff der Politökonomie in hohem Maße technologisch bestimmt wird, weist man es in der „DDR“ auch als Besonderheit aus, daß heute zwecks besserer Messung der Wirtschaftlichkeit im Gegensatz zu früheren Etappen des Rechnungswesens auch Aufwendungen in die S. einbezogen werden, die im Sinne der technologisch bestimmten Kostendefinition eigentlich bereits eine „Verwendung von Reineinkommensbestandteilen“ darstellen, wie z. B. die zu zahlenden Bankzinsen, bestimmte Sozialausgaben und Vertragsstrafen. Ein erheblicher Unterschied besteht zwischen der Ist-Kostenrechnung z. B. zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung eines Betriebes bei Jahres- oder Quartalsabschluß und der Plan-Kostenrechnung insbesondere zum Zwecke der Preiserstellung. Zwar hat auch die Ist-Kostenrechnung auf Grund des besonderen politökonomischen Kostenbegriffs einen „normativen“ Charakter, dennoch ist dieser bei weitem nicht so ausgeprägt wie bei der Plan-Kostenrechnung zur Bildung der Industrieabgabepreise. In besonderer Weise offenbarte sich dieser „normative“ Charakter in dem in der S.-VO vom 12. 7. 1962 (GBl. II, S. 445) festgelegten Verfahren der Plankostenermittlung und Preiskalkulation. In der VO wurde bei der Verrechnung der Kosten unterschieden a) in planbare und für die Zwecke der Preisbildung kalkulierbare Kosten, b) in planbare, jedoch für die Preisplanung nicht kalkulierbare Kosten und c) in nicht planbare und nicht kalkulierbare Kosten. Auf Grund dieser vorgeschriebenen Aussonderung von Kostenelementen bei der Preiskalkulation ist es möglich, daß durch den Verkauf von Erzeugnissen zu den auf Grund dieses Kalkulationsverfahrens zustandegekommenen Preisen unter Umständen ein Teil der den Betrieben bei der Produktion effektiv entstandenen Kosten durch die erzielten Erlöse nicht gedeckt wird. Die S.-VO von 1962 wurde am 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 757) aufgehoben. Ihre Vorschriften wurden sinngemäß von anderen VO übernommen. Die Grundsätze und Praktiken der Plan- und Ist-Kostenrechnung und Preiskalkulation änderten sich nicht wesentlich. Ziel der S.-Planung (als Teilbereich der Finanzplanung) ist die S.-Senkung. Bis 1967 erhielten die VEB durch die Planbehörden S.-Senkungsauf[S. 559]lagen zwecks Erhöhung der Rentabilität verbindlich vorgeschrieben. Da der verlangte Prozentsatz der S.-Senkung den Betrieben ohne die erforderliche Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen der Werke oktroyiert wurde, sind diese Auflagen in den meisten Fällen nicht realisiert worden. Vom Wirtschaftsjahr 1967 an hat man deshalb dieses Verfahren der befehlswirtschaftlichen Erzwingung einer höheren Wirtschaftlichkeit aufgegeben. Nunmehr müssen die VEB und die VVB die ihnen voraussichtlich möglichen S.-Senkungen selbst ermitteln, die dann nach Bestätigung durch die zuständigen Planbehörden für die Wirtschaftseinheiten verpflichtendes Planziel werden. Durch die auch nach der Wirtschaftsreform beibehaltene „normative“ Kostenrechnung bleiben in der mitteldeutschen Wirtschaft zwei Größen sehr problematisch, denen als Leistungsmaßstab und Lenkungsinstrument im „eigentlichen wirtschaftlichen System des Sozialismus“, wie das mitteldeutsche Wirtschaftssystem ab 1966 genannt wird, eine zentrale Bedeutung zukommt, nämlich dem Gewinn und den Preisen. (Grundmittel, Abschreibungen, Arbeitsnormen, Arbeitsproduktivität, Rechnungswesen, Preispolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 558–559 Selbstbestimmungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstkritikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Definition der Politökonomie in der „DDR“ sind S. abweichend von der Begriffsbestimmung der westlichen Betriebswirtschaftslehre die in Geld ausgedrückten Aufwendungen des Betriebes an verbrauchten Produktionsmitteln (Abschreibungen und Materialverbrauch) und an Löhnen für die Herstellung und den Absatz der Erzeugnisse, vermehrt um die Gemeinkosten für die Leitung, Planung, Abrechnung, Kontrolle und die…
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Grundeigentum (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159) war ein weiterer Schritt zur Sozialisierung des G. Durch diese VO soll sichergestellt werden, daß die „Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zur allseitigen Stärkung der ökonomischen Grundlagen der Arbeiter- und Bauern-Macht“ erfolgt. Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder [S. 259]wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstücks ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten der Kreise durch die VO vom 11. 1. 1963 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt worden, das allen sonstigen Verkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dringliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Steht ein Grundstück teils in Privateigentum, teils in „Volkseigentum“, so hat der private Miteigentümer kein Recht auf Beteiligung an der Verwaltung des Grundstücks. G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der BRD oder in West-Berlin lebt. In der BRD wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der West-Berliner Grundstückseigentümer gelten als erloschen. Wie auch aus den von den Dienststellen der DDR genannten Gründen hervorgeht, sind diese und ähnliche gegen West-Berliner gerichteten Schikanen ein Teil der Bemühungen des SED-Regimes, West-Berlin von der übrigen BRD zu trennen. (Berlin) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 258–259 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundmittelSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und…
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Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1969)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im Nov. 1947 (Deutscher Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZV dgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr. 61 wurde sie ebenfalls Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen sowie der Wirtschaftsberatung mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Die bis 1950 selbständigen ländlichen ➝Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert. Daher führte die Organisation vom 20. 1. 1950 bis 1954 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB bis 31. 5. 1963 von den staatlichen Kreiskontoren für landw. Bedarf und danach von deren Rechtsnachfolger, den Handelskontoren für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, versorgt werden. Zudem war die VdgB nach 1952 beauftragt, die Bildung von ständigen ➝Arbeitsgemeinschaften anzuregen und „aktiv am Kampf für die ‚sozialistische‘ Umgestaltung der Landwirtschaft teilzunehmen“. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungsgebühren er[S. 667]hoben. Im Laufe der Jahre wurden der VdgB eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Die Zwangskollektivierung „hat die VdgB nicht überflüssig gemacht, sondern … ihr neue, höhere Aufgaben gestellt … die gegenseitige Hilfe muß einen neuen, sozialistischen Inhalt bekommen“. Trotzdem ist der Mitgliederstand der VdgB seit dem Jahre 1956, in dem der Höchststand mit 641.022 Mitgl. erreicht wurde, rückläufig; er betrug 1964 noch 479.651 Mitgl. Über die weitere Entwicklung des Mitgliederstandes liegen keine Zahlenangaben vor. Gem. Beschluß der 8. Tagung des ZK der SED und der Zentralen Delegiertenkonferenz auf dem VI. Bauernkongreß im Dez. 1960 in Rostock sind der VdgB folgende „Schwerpunktaufgaben“ gestellt worden: die aktive Mithilfe zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und zur Steigerung der Marktproduktion; die Produktionshilfe für die LPG; im Rahmen der nationalen Bauernpolitik die „gründliche politische Überzeugungsarbeit, um alle Bäuerinnen und Jugendlichen als Mitglieder der LPG zu gewinnen“; im sozialistischen Dorf den sozialistischen ➝Wettbewerb zu organisieren; die Arbeit der Dorfakademien und der Dorfklubs zu organisieren und „den Sozialismus auf dem Lande zum Siege zu führen“. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 666–667 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte…
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Militärgerichtsbarkeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Aber erst durch Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 — in Kraft getreten am 25. 4. 1963 — (GBl. I, S. 71) wurde die M. tatsächlich eingeführt. Bis zum 1. 7. 1963 verblieben anhängige Militärstrafsachen in der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, die darüber grundsätzlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelten. Nach der Militärgerichtsordnung wird nunmehr die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes werden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte (Leipzig, Neubrandenburg, Ostberlin) werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zu[S. 411]ständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabt. Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabt. ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 410–411 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitarismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Aber erst durch Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für…
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Sozialistische Gesetzlichkeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abschnitt IV der Verfassung vom 6. 4. 1968 trägt die Überschrift „SG. und Rechtspflege“. Nach Art. 87 wird die SG. seitens der Gesellschaft und des Staates dadurch gewährleistet, daß die Bürger und ihre Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts einbezogen werden. Die Rechtspflege dient der Durchführung der SG. (Art. 90 Verf.). SG. hat nichts mit der Idee des Rechtsstaates oder der Rechtsstaatlichkeit zu tun. Sie wurde schon 1954 definiert als „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher bestimmt durch die politischen Ziele dieses Staates. … Sie erzieht zur Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins und zu einer neuen, einer sozialistischen Moral“ (Ranke in „Staat und Recht“ 1954, S. 734). Angesichts dieser Auffassung war es möglich, unter Berufung auf das Prinzip der SG. einen Rechtssatz in sein Gegenteil zu verkehren oder, sofern dies notwendig erschien, als überholt und nicht mehr anwendbar anzusehen. Maßstab für die Geltung und Anwendbarkeit eines Rechtssatzes sind bei Beachtung des Prinzips der SG. der Grad seiner Angemessenheit im Hinblick auf den jeweiligen Entwicklungsstand der „Gesellschaft“ und seine Übereinstimmung mit den von der SED anerkannten und festgelegten neuesten Erkenntnissen über die jeweilige Situation auf dem Wege zum „Sozialismus“. In Übereinstimmung mit dieser Ausdeutung des Prinzips der SG. und im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der westl. Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische Recht“ im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1962 (GBl. I, S. 21) als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“. Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter dem Prinzip der SG. stehen soll. Da das Recht „keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst“ (Präambel zum GVG), muß auch die Rechtsanwendung der Erreichung des für die Gesellschaft von der SED festgelegten politischen Ziels dienen. „Die SG. wird dann von einem Gericht gewahrt, wenn die Gesetze unseres Staates politisch durchdacht und in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden. … Das Prinzip der SG. stellt den Gerichten die Aufgabe, im Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu geben …“ (So in „Gericht und Rechtsprechung in der DDR“, herausgegeben vom Justizministerium der „DDR“). SG. und Parteilichkeit der Rechtsprechung bilden eine „dialektische Einheit“. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 564 Sozialistische Gemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische StadtSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abschnitt IV der Verfassung vom 6. 4. 1968 trägt die Überschrift „SG. und Rechtspflege“. Nach Art. 87 wird die SG. seitens der Gesellschaft und des Staates dadurch gewährleistet, daß die Bürger und ihre Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts einbezogen werden. Die Rechtspflege dient der Durchführung der SG. (Art. 90 Verf.). SG.…
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Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (1969)
Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1975 1979 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegr. im Nov. 1965 auf Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Präsidiums des Ministerrates vom 20. 5. 1965 in Berlin-Rahnsdorf. Direktor: Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927); stellv. Direktor: Dr. rer. oec. Paul Liehmann (geb. 1931). Das Z., das Anfang 1959 zu arbeiten begann, hat im wesentlichen fünf Aufgaben zu lösen: 1) Die Weiterbildung von „zentralen Führungskadern“ (Minister, Staatssekretäre, Generaldirektoren der VVB, Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Bezirkswirtschaftsräten, Werkdirektoren usw.) in Grundlehrgängen von rund 4 Wochen Dauer; 2) Die Organisation von Halbjahreskursen für Nachwuchsführungskräfte; 3) Die Durchführung von Informationsseminaren von 2–10tägiger Dauer für jeweils 40–60 mittlere Führungskräfte. Diese Informationsseminare finden etwa 6–8mal im Jahr statt. Sie sind auch als „Rahnsdorfer Gespräche“ bekanntgeworden (10. Rahnsdorfer Gespräch im Juni 1968). — Neben den „Rahnsdorfer Gesprächen“ sind seit Bestehen des Zentralinstituts auch „Rahnsdorfer Literaturgespräche“ gemeinsam mit dem Deutschen Schriftstellerverband eingerichtet worden (7. Literaturgespräch im Mai 1968); 4) Aufbau eigener Forschungsschwerpunkte in Forschungsabteilungen. Dabei wird eng mit anderen Institutionen der SED und des Staatsapparates zusammengearbeitet, insbesondere mit der Parteihochschule „Karl Marx“, dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, dem Arbeitskreis für sozialistische Wirtschaftsführung beim Beirat für ökonomische Forschung der Staatlichen Plankommission u.a.m.; 5) Im Ausbildungssektor Zusammenarbeit vor allem mit den Industrieministerien sowie den regio[S. 746]nalen, zumeist an Universitäten und Hochschulen gegründeten Instituten für sozialistische Wirtschaftsführung. Das Z. ist Leitstelle für „Führungswissenschaft“. Organisationsstruktur: Am Z. sind nach und nach Lehrstühle und Abteilungen eingerichtet worden. Weitere Abteilungen sind im Aufbau. Im Frühjahr 1968 bestanden folgende Lehrstühle bzw. Abteilungen: für Operations Research (Prof. Dr. Hannelore Fischer); für elektronische Datenverarbeitung (Dr. Lehmann); für Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Uwe-Jens Heuer); für Prognostik und Planung (Dr. Fritz Haberland). Das Z. hat Promotions- und Habilitationsrecht und gibt eine eigene Schriftenreihe heraus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 745–746 Zentralinstitut für Kernforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralkomitee der SED (ZK)Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1975 1979 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegr. im Nov. 1965 auf Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Präsidiums des Ministerrates vom 20. 5. 1965 in Berlin-Rahnsdorf. Direktor: Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927); stellv. Direktor: Dr. rer. oec. Paul Liehmann (geb.…
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Neuererbewegung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 „Massenbewegung“ in den Betrieben der „DDR“, bis 1963 Bestandteil der allgemeinen Produktionspropaganda, seitdem ausgerichtet auf das betriebliche Vorschlagswesen. Ziel der N. ist die massenhafte Beteiligung der Betriebsangehörigen an der Einbringung von Vorschlägen zur organisatorischen Verbesserung des Produktionsablaufes und zur technischen Verbesserung der Produktionsmittel und der Produktionsverfahren. Die an der N. Beteiligten werden als Neuerer bezeichnet. In den Betrieben werden Neuererräte zur Beratung der Betriebsleiter gebildet. Die Neuererräte sollen auch die Neuerer bei der Erarbeitung und Vervollkommnung ihrer Vorschläge unterstützen. Mitglieder sind „erfahrene Neuerer“, Techniker, Meister, Abteilungsleiter und Vertreter der gesellschaftlichen Organisationen, insbes. der Betriebsparteiorganisation der SED und der Betriebsgewerkschaftsleitung. Zur Organisierung der N. gibt es bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe und bei den Räten der Bezirke „Büros für das Neuererwesen“. Auch bei allen zentralen Wirtschaftsverwaltungen gibt es entsprechende Institutionen. Die Aufgaben für die Neuerer eines Betriebes werden alljährlich im Betriebsplan, Planteil Neue Technik, fixiert. Die Aufgaben sind außerhalb der normalen Arbeitspflichten zu lösen. Zur Lösung der Aufgaben werden zwischen Betriebsleitung und Neuerern — die in der Regel in Sozialistischen Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen sind — „Neuvereinbarungen“ abgeschlossen. Überbetrieblich nutzbare Vorschläge werden zum Patent angemeldet. Für nutzbare Verbesserungsvorschläge werden Vergütungen gezahlt. Der Berechnung der Vergütung wird der errechnete oder geschätzte Nutzen eines Nutzungsjahres zugrunde gelegt. Eine Vorvergütung von 150 M ist innerhalb von 30 Tagen seit Nutzungsbeginn zu zahlen, der Rest innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des ersten Nutzungsjahres. Die Vergütung an einzelne Einreicher von Vorschlägen oder an Arbeitskollektive — was die Regel ist — kann höchstens 3.000 M betragen. Ingenieurtechnisches Personal und Meister erhalten keine Vergütung, weil deren Leistung im Vorschlagswesen im Rahmen ihrer Arbeitspflichten liegt. Für patentfähige Vorschläge gelten die Bestimmungen des Patentgesetzes. (Patentrecht) Die N. gilt als Beispiel dafür, wie die schöpferische Initiative der Arbeitnehmer geweckt und für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden kann. Den vorliegenden Berichten zufolge nahm die N. folgende Entwicklung: Auffällig ist der Rückgang des Anteils der in Benutzung genommenen Neuerungen an der Zahl der eingereichten Neuerungen, was auf eine teilweise Abnahme der Qualität der Vorschläge hinweist. Andererseits ist der Nutzen je verwendbaren Vorschlags erheblich angestiegen. — Über die Höhe der an die Neuerer gezahlten Vergütungen sind bisher keine amtlichen Angaben veröffentlicht worden. Auf Grund der vorliegenden Einzelbestimmungen über die Berechnung der Vergütung kann geschlossen werden, daß in der „DDR“ an Betriebsangehörige für nutzbare Verbesserungs-Vorschläge eine geringere Vergütung gezahlt wird, als das in Betrieben der BRD üblich ist. Kritisch wird vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen in Ostberlin vermerkt, daß die Neuerertätigkeit noch überwiegend spontan ist und die Planmäßigkeit zu wünschen übrig läßt. Nur 30 v. H. des Gesamtnutzens der N. kämen durch „Neuerervereinbarungen“ zustande. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 447 Neuer Kurs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues Ökonomisches System (NÖS)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 „Massenbewegung“ in den Betrieben der „DDR“, bis 1963 Bestandteil der allgemeinen Produktionspropaganda, seitdem ausgerichtet auf das betriebliche Vorschlagswesen. Ziel der N. ist die massenhafte Beteiligung der Betriebsangehörigen an der Einbringung von Vorschlägen zur organisatorischen Verbesserung des Produktionsablaufes und zur technischen Verbesserung der Produktionsmittel und der Produktionsverfahren. Die an der…