DDR A-Z 1969

Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierte neue Form kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in Kollektiven der sozialistischen Arbeit (KdsA) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF). Nach § 17, Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit übernehmen die Arbeitskollektive, die im sozialistischen ➝Wettbewerb den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen, Verpflichtungen zur Erreichung hoher ökonomischer Ergebnisse, zur Vertiefung ihres politischen und fachlichen Wissens und zur Entfaltung des geistig-kulturellen Lebens. „Sie vervollkommnen die sozialistischen Beziehungen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und Hilfe, entfalten die Fähigkeiten ihrer Mitglieder und fördern die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten, indem sie den Grundsatz Sozialistisch arbeiten, lernen und leben verwirklichen.“ Über die SAuF bestimmt § 17 Abs. 3, in ihnen vereinigten sich Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz mit dem Ziele, einen Vorlauf für die Lösung der wissenschaftlichen und technischen Aufgaben zu schaffen, bei volkswirtschaftlich entscheidenden Erzeugnissen den wissenschaftlich-technischen Höchststand zu erreichen und weltmarktfähige Produkte zu entwickeln sowie die komplexe sozialistische Rationalisierung durchzusetzen. Sie sollen das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Intelligenz (Bündnispolitik) und das sozialistische ➝Bewußtsein festigen. Die Fortschritte in der SG. sind nicht allzu groß. Am 16. 6. 1967 sagte dazu Ulbricht in Leipzig: „Die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus fordert mit zwingender Notwendigkeit, daß in immer mehr sozialistischen Gemeinschaften überall die Aktivität erhöht und die wissenschaftliche Zielstrebigkeit weiterentwickelt wird“ („Neues Deutschland“ v. 17. 6. 1967). Anfang Mai 1960 forderten einige Mitbestimmungsrechte. Das ZK der SED tadelte sie darauf wegen Abweichung im Sinne des Syndikalismus. Von 1960 bis Anfang 1962 wurden die Ehrentitel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ und „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“, seitdem wird der Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ als staatliche Auszeichnung verliehen, wenn die Verpflichtungen vorbildlich erfüllt werden. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeindevertretung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierte neue Form kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in Kollektiven der sozialistischen Arbeit (KdsA) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF). Nach § 17, Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit übernehmen die Arbeitskollektive, die im sozialistischen ➝Wettbewerb den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen,…

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Architektur (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als wahrheitsgetreue Widerspiegelung der Realität wird seltener und nur in sehr allgemeiner Formulierung gebraucht. Die Anwendung dieses Begriffes war für die A. oft unscharf. Meist bezog er sich nur auf die Widerspiegelung des Inhalts. Dieser Inhalt waren die sozialen und ökonomischen „Bedürfnisse der Gesellschaft“, denen die A. räumlich Gestalt verlieh. Die räumliche Gestaltung sollte die geschichtliche Weiterentwicklung insofern enthalten, als sie schon den Bedürfnissen der künftigen Gestalt der Gesellschaft entsprechen sollte. Ein zweites Moment, das auch unter den Begriff des sozialistischen Realismus gefaßt wird, sind die durch die A. vermittelten Erlebnisinhalte, die entsprechend dem Charakter des Sozialismus Optimismus, Schönheit usw. darstellen sollten. Die Beurteilung der äußeren Form unterlag einem bedeutenden Wandel. Abgelehnt wurde der Formalismus. Allerdings unterlag dieser Begriff selbst einem Wandel. Für den Städtebau gelten dieselben Grundsätze wie für die A. Das entscheidend Neue gegenüber dem Städtebau der kapitalistischen Gesellschaft ist, daß dank der Vergesellschaftung des Bodens eine einheitliche, ökonomisch-rationale und künstlerische Formgebung möglich ist. Die Stadt oder das städtebauliche Ensemble haben gegenüber den Einzelgebäuden Priorität im Sinne einer gestalteten Einheit. Das Schwergewicht in ästhetischer Hinsicht liegt auf dem Stadtzentrum. Es wird als der Ort gesehen, wo in einer Konzentration der gesellschaftlichen Funktionen die Gesellschaft sich selbst darstellt. Im DDR-Maßstab gilt dies vor allem für das Zentrum von Ost-Berlin. 2. Geschichtliche Entwicklung In der Geschichte der DDR-A. lassen sich zwei Hauptstränge der Diskussion verfolgen, die Diskussion und Kritik der ökonomisch-bautechnischen und die der ästhetischen Entwicklung. Beide Hauptstränge der Diskussion hatten zu verschie[S. 46]denen Zeiten unterschiedliches Gewicht und wurden auch in internen Auseinandersetzungen gegeneinander ausgespielt. Im ganzen lassen sich etwa drei, allerdings zeitlich nicht exakt abzugrenzende Perioden unterscheiden: a) Die Zeit der „nationalen“ A. bis kurz nach der Kritik Chruschtschows an der A. auf dem XX. Parteitag der KPdSU. — b) Eine Zeit des Umbruchs bis zur Ablösung Kurt Liebknechts von der Präsidentschaft der Deutschen Bauakademie (DBA) und der Umfunktionierung der DBA 1960/1961. — c) Von da an, im Zuge des NÖS, eine stärkere Betonung der ökonomischen Funktion und ab etwa 1963 zusätzlich eine Forderung nach exakt meßbaren Wirkungen der A. anhand von Soziologie, Psychologie usw. Zu a) Die erste Zeit stand unter dem starken Einfluß der sowjetischen A. Unter der Formel, daß historische Entwicklung keine Zäsuren kennt, sondern ein Kampf zwischen fortschrittlichen und reaktionären Kräften ist, wobei sich im Laufe der Geschichte das Wissen um das ästhetisch Richtige anreichert, sollte die A.-Geschichte nach den fortschrittlichen Formen aufgearbeitet werden. Hinzu kam die These Stalins aus seinem Werk „Der Marxismus und die Frage der Sprachwissenschaft“, daß der Überbau eine relative Eigenständigkeit hat. Nationale Traditionen sollten sich also in den Formen ausdrücken. Der neue sozialistische Inhalt bezog sich auf die Aufgabe der A. in der sozialistischen Gesellschaft. Er sollte sich auch auf die Organisierung des Raumes auswirken. Daher die gängige Formel jener Zeit: „sozialistischer Inhalt — nationale Form.“ Die nationalen Formen sollten sich an Hand des nicht-antagonistischen Inhalts zu einer neuen Einheit zusammenfügen und die Kraft, Lebensfreude usw. der neuen Gesellschaft künden. Wichtiges Beispiel für diese A.: die Stalinallee, jetzt Karl-Marx-Allee (erster Abschnitt) und der Strausberger Platz in Berlin. Im Westen, später auch in der DDR, wurde dieser A., die lange Zeit auch in der UdSSR und anderen sozialistischen Staaten verbreitet war, Eklektizismus vorgeworfen. Die Formen der neueren westlichen A. unterlagen in jener Zeit einer heftigen Kritik. Die Tatsache, daß nationale und regionale Unterschiede nicht mehr sichtbar waren, wurde dem zunehmenden ideologischen Einfluß des Imperialismus, vor allem des amerikanischen, zugeschrieben. Der Vorwurf des Funktionalismus wurde erhoben, der besagte, daß in der reinen Funktion der Gebäude ästhetische Kategorien, wie Schönheit, pervertiert bzw. vernachlässigt wurden. Hauptvertreter dieser Richtung waren der Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, und die Architekten Hermann Henselmann, Richard Paulick, Edmund Collein, Hans Hopp u. a. Zu b) Der Hauptakzent der A.-Diskussion in den folgenden Jahren lag auf der wirtschaftlichen Funktion der A. Dabei ging es zunächst um eine Reform des Bauwesens. Gefordert wurde: 1. Die Industrialisierung des Bauens, d.h. das Bauwesen sollte seinen handwerklichen Charakter auf den Baustellen verlieren, indem größere Elemente in Industriebetrieben vorgefertigt und auf den Baustellen nur noch montiert werden sollten. 2. Die Schaffung allgemeingültiger Einheiten, ein begrenztes Typensortiment, vorgefertigte Teile. Zunächst wurden sogar Typenwohnungen entworfen, eine Konzeption, die etwa 1963 wieder fallengelassen worden ist. Durch die Industrialisierung und Typisierung hoffte man, Baupreise und Bauzeit senken zu können und das gegenüber anderen Branchen rückständige Bauwesen sanieren zu können. Diese Entwicklungsphase hob auf der 1. Baukonferenz 1955 mit dem Entschluß an, sich die Entwicklung industrialisierter Baumethoden als Hauptaufgabe zu setzen. 1957 begann der Bau von Hoyerswerda, der ersten Stadt, die fast ausschließlich aus vorgefertigten Elementen montiert wurde. 1960 waren bereits 29 v. H. aller neuen Wohnbauten industriell gefertigt. Die ästhetische Kritik jener Zeit richtete sich entsprechend der Kritik Chruschtschows vor allem gegen teure, überflüssige Verzierungen. Der neue Akzent in der DDR führte im Unterschied zu anderen sozialistischen Staaten nicht sofort und nicht so intensiv zur Übernahme westlicher Formen. Der Fortfall dekorativer Außenelemente und die Anwendung von Plattenbau- oder Skelettbauweise hatte zunächst wirtschaftliche Gründe. Eine andere Konsequenz dieser Bauweise war eine Neudefinition der Rolle des Architekten. Der Architekt sollte nicht mehr der vereinzelt schaffende Künstler sein, sondern seine Rolle innerhalb eines Kollektivs von Ingenieuren, Ökonomen usw. verstehen. [S. 47]Zu c) 1961 wurde die DBA umgebildet. Sie sollte von einem vor allem für die künstlerischen und industriellen Formen zuständigen Fachorgan zur zentralen Institution für die Grundlagenforschung, für die Entwicklung des „einheitlichen Baukastensystems“ und für die Koordinierung der angewandten Bauforschung und Typenentwicklung der gesamten DDR werden. 1963 wurde Kurt Liebknecht von der Präsidentschaft der Akademie abberufen. Parallel zu der Verfachlichung bildete sich innerhalb der DBA und dem Bund Deutscher Architekten eine Gegenbewegung, die den ästhetischen Rückstand der DDR gegenüber anderen sozialistischen Ländern kritisierte, die Monotonie der neuen Wohngebäude angriff und die Einflußlosigkeit einer jüngeren Architektengeneration beanstandete. Diese Richtung wurde durch Hermann Henselmann, die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ und eine Reihe jüngerer Architekten vertreten. Auf der 7. (geschlossenen) Plenartagung 1963 der DBA wurde diese Bewegung angegriffen. Obwohl ihre führenden Vertreter Selbstkritik übten, ist die Kritik an der Monotonie bis heute nicht verstummt. Zunehmend wandelte sich die Bewertung des Bauhauses und des Funktionalismusbegriffs. Neben der politisch günstigeren Einschätzung betonte man vor allem die Bedeutung des Bauhauses für die Entwicklung der Typenbauweise (vor allem Hans Schmidt). Eine positive Einschätzung des Verhältnisses von Funktion, Konstruktion und Schönheit ermöglichte es dann auch, das Baukastensystem in die ästhetische Diskussion zu integrieren. Seit der 4. Baukonferenz 1966 lag der Hauptakzent dieser Richtung in der zweiten Etappe des NÖS auf Rationalisierung und Rekonstruktion. Man forderte unter anderem eine bewußte Anwendung der „ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ bei der Industrialisierung, eine umfassende Rationalisierung vorhandener Bauweisen und -verfahren, die Entwicklung und Einbeziehung neuer Konstruktionen, Baustoffe und Verfahren. Ferner forderte man die Weiterentwicklung des Baukastensystems, das bis heute noch nicht den Vorstellungen der Bauplaner entspricht. Seit 1966 verstärkte sich auch die Kritik an der Konzentration auf die wirtschaftliche Funktion der A. Die Aufmerksamkeit wandte sich zunehmend der Frage nach dem „sozialistischen“ und ästhetischen Charakter der A. zu. Dies geschah im wesentlichen in zwei Richtungen: a) Seit Ende 1966 wird versucht, das alte Postulat der Einheit von Bauwerk und bildender Kunst zu konkretisieren. Im Gegensatz zur A. der fünfziger Jahre und auch später (vgl. Haus des Lehrers, Alexanderplatz — Architekt Hermann Henselmann) soll die Kunst nicht mehr bloße Dekoration vorentworfener Gebäude sein. Die bildende Kunst soll schon in den Prozeß der Projektierung von Bauwerken einbezogen werden. Architekten, bildende Künstler, Ökonomen, Ingenieure usw. sollen ein einheitliches Kollektiv bilden. Durch die Einheit von A. und bildender Kunst werde die A. selbst zur Kunst. Entsprechend diesen Forderungen wurden seit Ende 1966 Verträge zwischen dem Verband Bildender Künstler Deutschlands (VBKD), BDA und DBA geschlossen, die solche Kollektive anleiten und einen neuen Ausbildungsplan sowohl bei den bildenden Künstlern als auch bei den Architekten ausarbeiten sollen. Zur Koordinierung und Anleitung dieser Tätigkeit besteht seit Nov. 1967 eine gemeinsame „zentrale Arbeitsgruppe“ des BDA und des VBKD, die Vorschläge zu Gesetzen und zur Forschung macht, die öffentliche und fachliche Diskussion bestimmt und in den entscheidenden Gremien Einfluß ausüben soll. b) Auf der anderen Seite wird die Betonung des emotionalen Elements fortgeführt. Die Formen sollen gesellschaftliche Verhältnisse erlebbar machen. Dies ist die spezielle Form des sozialistischen Realismus in der A. Im Unterschied zu den fünfziger Jahren liegen in dieser Konzeption allerdings noch keine ästhetisch-formellen Forderungen, sondern durch Soziologie, Psychologie, Semiotik, Kybernetik usw. sollen Wirkungen wie auch in der Ästhetik wissenschaftlich erfaßt werden (F. Staufenbiel, H. Henselmann, H. Schmidt). Die letzte Konsequenz einer solchen Entwicklung wäre eine A.-Theorie, die den gesamten Komplex der gesellschaftlichen Bedingungen und die Kenntnis über mehr oder weniger lang wirkende objektive Gesetzmäßigkeiten der A. und des architektonischen Schaffens vermittelt und in die Praxis umsetzbar macht. Die wichtigsten Institutionen: Für die Schaffung der A.-Theorie sind zuständig vor allem das Institut für Städtebau und A. der Deutschen Bauakademie (Dir. Ule Lammert, wiss. Dir. Hermann Henselmann, Bernhard Herholdt, stellv. Dir. Hans [S. 48]Gericke); die Abt. Städtebau im Ministerium für Bauwesen (Ltr. Kurt Leucht); die Abt. Kulturtheorie am Institut für Gesellschaftswissenschaften des ZK der SED (Ltr. Fred Staufenbiel). Die Ausbildungsstätten der Architekten sind: Die Hochschule für A. und Bauwesen Weimar (Rektor: Horst Matzke), die Technische Universität Dresden, vor allem das Institut für Städtebau (Dir. Georg Funk). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 45–48 Architekten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Archive

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als…

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Warschauer Beistandspakt (1969)

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1948 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge zwischen den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO nur eine Verteidigungsorganisation, die durch die gewaltsame Außenpolitik der von Stalin geprägten und geführten SU verursacht worden war. (Hier sind vor allem zu nennen: die Sowjetisierung der Länder Ost- und Südosteuropas, die Blockade West-Berlins, die Unterstützung der griechischen KP im Bürgerkrieg und Nordkoreas.) Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt; denn ihre Streitkräfte waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre gesamte Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des § 4, Abs. 1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die „DDR“ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die „DDR“ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der „DDR“ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der „DDR“ gehören als ganze den „Vereinigten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberbefehlshaber, den ein Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8 Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist die Stelle des Oberbefehlshabers stets von einem Sowjetgeneral besetzt. Oberbefehlshaber ist seit 7. 7. 1967 Marschall Iwan I. Jakubowski. (Vorgänger: Marschall Iwan St. Konjew bis 22. 7. 1960; danach Marschall Andrej A. Gretschko.) Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge, großenteils Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verbessert wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und Oktobersturm 1965 in Mitteldeutschland; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien; Moldau 1966 in der Tschechoslowakei). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., in die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Im Juni 1967 fanden in Mecklenburg, Pommern und Nordpolen mehrstufige Übungen von Armee-, Armeekorps- und Divisionsstäben statt, an denen die Armeen der SU, Polens und der „DDR“ beteiligt waren. An der Kommandostabs-Übung „Böhmerwald“ (Sumava) vom 20. 6.–11. 7. 1968 waren die Armeen der SU, Polens, der CS SR, der „DDR“ und Ungarns beteiligt. Diese große Rahmenübung gehörte zu der Vorbereitung des Handstreiches gegen die ČSSR. Diesem Vorbereitungszweck dienten vom 29. 7. bis etwa 10. 8. 1968 ebenfalls die „Nachschub-Manöver“ von Truppen der SU, Polens und der „DDR“ auf polnischem, polnisch besetztem und mitteldeutschem [S. 701]Gebiet und die Übungen von Nachrichtentruppen der SU, Polens und der „DDR“, die seit 11. 8. 1968 in der Westukraine und im Süden Polens, in Schlesien und im Süden der „DDR“ abgehalten wurden. Diese Nachrichtenübung leitete am 21. 8. 1967 unmittelbar in die Besetzung der ČSSR über, an der alle Armeen des Warschauer Pakt-Blockes mitwirkten, außer denen Rumäniens und der ČSSR. Die Besetzungsoperation vom 21. 8. 1968 bewies wiederum das gefährliche Gewicht der Kerngruppe des Paktblockes. Fast unbemerkt vollzog sich vom 11. bis 19. 7. 1968 das große Seemanöver „Nord“ (= Sewer) in der Ost- und Nordsee, im Nordatlantik und im Nördlichen Eismeer. Außer der Sowjetmarine nahmen die Seestreitkräfte Polens und der „DDR“ teil. Dieses Großmanöver, das als Kommando-Stabsübung bezeichnet wurde, war mit Landungsübungen und Luftoperationen verbunden. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit der Verschärfung des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung. Am 13. 9. 1968 trat Albanien aus dem WB. aus. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Die Operativplanung des Oberkommandos des WB. zielt darauf ab, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte einsetzen. Die zweiseitigen Beistandspakte, die formell unabhängig vom WB. seit 1964 die meisten Mitgliedstaaten des WB. untereinander abgeschlossen haben, so z. B. auch die „DDR“ mit der SU, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien (Außenpolitik, Teil 3), ergänzen den WB. Sie würden auch bei etwaiger Auflösung des WB. sein Weiterwirken sichern. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 700–701 Warnemünde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wartburg

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…

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Ministerium für Gesundheitswesen (1969)

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das MfG. verselbständigt. Im Zuge der Reform der Wirtschaftsverwaltung gingen die Aufgaben der Arbeitspolitik, des Arbeitsrechts (mitsamt Recht der Sozialversicherung) und des Arbeitsschutzes an das Komitee für Arbeit und Löhne über, während die Sozialfürsorge an das MfG. zurückgelangte. Programmatische Bedeutung darf der Zusammenfassung nicht zugeschrieben werden; bei den Räten der Kreise und Städte sind Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung schon seit 1956 den „Ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge“ übertragen. Das M. hat außer den zentralen Abt. für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabt. „Heilwesen“, „Mutter und Kind“, „Wissenschaft und Forschung“ sowie Hygiene-Inspektion, „Hauptverw. Pharmazie und Medizin-Technik“ und schließlich „Sozialfürsorge“. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner direkten Einwirkung in jeder Hinsicht, auch in gesundheitlichen Grundfragen, entzogen sind die „Medizinischen Dienste“ („MD“) der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit, des Verkehrswesens und seit 1963 der „Sportärztliche Dienst“ als „nachgeordnete Einrichtung“ des Komitees für Körperkultur und Sport; hier steht dem M. nur noch ein Mitwirkungsrecht zu (Sportarzt) — Statut vom 27. 10. 1960. Wie alle Ministerien der DDR ist das MfG. in der Hauptsache zentrales Fachorgan der Verwaltung. Gesundheitspolitisch ist es durchaus abhängig vom ZK der SED (Leiter der Abt. Gesundheitspolitik im ZK: Dr. med. Werner Hering, Stellv. Leiter: Dr. med. Rudolf Weber) und diesem rechenschaftspflichtig. — Minister für Gesundheitswesen ist seit Dezember 1958 Max ➝Sefrin (CDU), Staatssekretär: Dr. med. Michael Gehring; Stellv. des Ministers Prof. Dr. med. Ludwig Mecklinger (vorher Oberst des MD der NVA) und Obermedizinalrat Dr. med. Herbert Erler; diese drei sind Mitglieder der SED. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 426 Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Grundstoffindustrie

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das…

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Ordnungswidrigkeiten (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Das am 12. 1. 1968 von der Volkskammer verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von O. (GBl. I, S. 101) definiert O. als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb keine Straftat sind“. O. sind insbesondere Rechtsverletzungen, durch die „eine den gesellschaftlichen Interessen entsprechende Organisierung und Gestaltung notwendiger staatlicher Maßnahmen behindert oder in ihrer Wirksamkeit gehemmt“ wird. Weiter liegen O. vor, wenn wirtschaftsleitende Maßnahmen beeinträchtigt werden, die öffentliche Ordnung und Sicherheit gestört wird, notwendige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt und gesetzlich vorgesehene Kontrollmaßnahmen behindert oder erschwert werden. O. sind nur diejenigen Rechtsverletzungen, die in einer gesetzlichen Bestimmung als solche bezeichnet werden. Das Gesetz enthält keine Tatbestände, sondern überläßt deren Normierung einzelnen Normativakten der Volkskammer, des Staatsrates, des Nationalen Verteidigungsrates und des Ministerrates. Auch einzelne Mitglieder des Ministerrates und Leiter zentraler Organe können für ihren Bereich Ordnungsstrafbestimmungen erlassen, müssen dann aber das Justizministerium beteiligen. Alle Bestimmungen mit Ordnungsstrafe bedürfen der Verkündung in der gesetzlich festgelegten Form. Als Ordnungsstrafmaßnahmen können angedroht werden: Verweis und Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M, in Ausnahmefällen bis zu 1.000 M. Bei geringfügigen O. kann „Verwarnung mit Ordnungsgeld“ ausgesprochen werden, wobei das Ordnungsgeld 1, 3, 5 oder 10 M betragen kann. Außerdem sind zusätzliche Ordnungsstrafmaßnahmen möglich (u. a. Entzug von Erlaubnissen, Einziehung von Gegenständen), von denen die „Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit bis zu sechs Tagen“ von der Deutschen Volkspolizei bei rowdyhaften Handlungen (Rowdytum) verhängt werden kann. Gegenüber Jugendlichen über 16 Jahre sind alle Ordnungsstrafmaßnahmen zulässig, während gegen noch nicht 16jährige Jugendliche lediglich eine mit Ordnungsgeld bis 5 M verbundene Verwarnung ausgesprochen werden darf, daneben aber auch die zusätzlichen Ordnungsstrafmaßnahmen. Gegen eine Ordnungsstrafmaßnahme ist Beschwerde binnen zwei Wochen nach Zustellung oder Empfang der Entscheidung zulässig. Sie ist schriftlich einzulegen und zu begründen oder mündlich zu Protokoll zu erklären und hat, sofern nicht „die Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen keinen Aufschub duldet“, aufschiebende Wirkung. Die Entscheidungen von Mitgliedern des Ministerrates und von Leitern zentraler Organe sind nicht anfechtbar. Im Ordnungsstrafverfahren soll mit dem Arbeitskollektiv, den Berufsvereinigungen und gesellschaftlichen Organisationen, denen der Rechtsverletzer angehört, sowie der „Nationalen Front“ seines Wohngebietes in geeigneter Form zusammengearbeitet werden. Auch kollektive Beratungen und Entscheidungen sollen erfolgen. Den „Kollektivs“ sollen mindestens drei sachkundige Bürger angehören. Schließlich ist vorgesehen, O. zur Behandlung an die Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen zu übergeben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 457 Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Organisations-Instrukteurabteilung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Das am 12. 1. 1968 von der Volkskammer verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von O. (GBl. I, S. 101) definiert O. als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb…

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Bibliotheken (1969)

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Das Bibliothekswesen zerfällt zur Zeit noch in die beiden Komplexe Wissenschaftliche B. und Allgemeinbildende B. Der erste Schritt zu einer Zusammenfassung aller selbständigen B. ist der Deutsche Bibliotheksverband (Präsident Prof. Horst Kuntze, Generaldirektor der Deutschen Staatsbibliothek), der — entsprechend der Tendenz, alle gesamtdeutschen Institutionen aufzulösen — im März 1964 gegründet wurde. Der Verband, dem nur die B. als Institutionen beitreten können, hatte Ende 1964 543 Mitglieder (193 wissenschaftl. B., 260 Allg. öffentl. B., 73 Gewerkschafts-B., 17 Institutionen). Da es an einem zentralen staatlichen Leitungsorgan für alle B. fehlt — ein Ansatz dazu ist die Arbeitsgruppe Bibliothekswesen beim Stellv. des Vors. des Ministerrates — nimmt der Verband teils beratend, teils exekutiv koordinierende Funktionen wahr. 1965 arbeitete er Grundzüge für das angestrebte „einheitliche sozialistische Bibliothekssystem“ aus; sie sehen die Zusammenfassung aller B. unter einem „Staatlichen Komitee beim Ministerrat“ und die Durchgliederung nach dem Regionalprinzip einerseits, dem Fachprinzip andererseits vor, ein Projekt, das nur schrittweise und in langen Fristen zu verwirklichen sein wird. 1. Wissenschaftliche B. Die größeren Wissenschaftlichen B. (darunter als wichtigste die Deutsche — früher Preußische — Staats-B. in Berlin, die früher vom Börsenverein der deutschen Buchhändler getragene Deutsche Bücherei in Leipzig, 5 Landes-B., 7 Universitäts-B. und 12 Hochschul-B.) unterstehen dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. In den „Anleitungsbereich“ der Universitäts-B. gehören ferner annähernd 750 Fakultäts- und Instituts-B.; schließlich sind dem genannten Ministerium nachgeordnet rd. 70 technische und ökonomische Fach-B. Diese insgesamt rd. 820 Wissenschaftlichen B. verwalteten 1967 einen Bestand von rd. 27,7 Mill. Bänden; davon entfielen auf die 5 Landes-B. 2,7 Mill., auf die 7 Universitäts-B. 9,8 Mill. und auf die 12 Hochschul-B. 1,3 Mill. Bände. Der Rest der insgesamt auf 2.500 geschätzten wissenschaftlichen B. ist statistisch noch nicht erschlossen; diese wissenschaftlichen Fach-B. (der Akademien, Institute, Verwaltungen, Gerichte, Betriebe usw.) unterstehen den Unterhaltsträgern der betreffenden Institution. Im Staatshaushalt 1966 sind für die wissenschaftlichen B. insgesamt rd. 23,6 Mill. M ausgewiesen. Dem Ministerium steht ein Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen (Vorsitzender ebenfalls Prof. Kuntze) zur Seite, außerdem verfügt es über ein Methodisches Zentrum für wissenschaftliche B.; die kleineren wissenschaftlichen B. sollen durch die Landes-B. koordiniert werden, und die Rogierungs-B. sind in einem Arbeitsausschuß zusammengeschlossen. 1962 wurde der Aufbau regionaler Zentralkataloge für die wissenschaftlichen Bestände eines Bereiches bei den Univ.-B. in Ostberlin, Halle, Jena, Leipzig, Rostock und der Landes-B. in Dresden angeordnet. Die B. der TU Dresden wird zur technischen Zentral-B. entwickelt und gilt heute schon als größte technische B. der „DDR“; sie soll auch über die gesamte in der SU veröffentlichte technische und naturwissenschaftliche Literatur verfügen. Wie von allen B. wird auch von den wissenschaftlichen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“, Ausschaltung „antimarxistischer“ Literatur und vor allem „parteiliche“ Arbeit der Bibliothekare gefordert, und das B.-Wesen hat sich daher, obschon durch den Leihverkehr und gewisse Katalogarbeiten noch mit dem der BRD verbunden, weitgehend von der gemeinsamen Basis gelöst. West[S. 122]deutsche und ausländische Literatur wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG, Buchhandel) beschafft. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist die Benutzungsabteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Die Deutsche Bücherei, die zentrale B. des Buchhandels, wird vom Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen getragen; sie gibt eine „Nationalbibliographie“ in zwei Reihen und die Jahresverzeichnisse des deutschen Schrifttums und der deutschen Hochschulschriften heraus. Für die Ausbildung der Bibliothekare gibt es ein Institut für Bibliothekswissenschaft an der Humboldt-Universität sowie 2 Fachschulen. 2. Allgemeinbildende B. Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die allgemeinbildenden B. der ideologischen Ausrichtung im kommun. Sinne; zu ihnen zählen die Allgemeinen öffentlichen B. (AÖB, Volksbüchereien), die Gewerkschafts-, Heim- und Anstalts-B., die der FDGB unterhält, die Schüler- und Kinder-B. Zentral gesteuert werden diese B. durch das Ministerium für Kultur, und zwar seit 1963 durch die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel; Bezirks-B. leiten die Kreis-B., diese wiederum die AÖB und die Gewerkschafts-B. an, und zwar nach Materialien, die das 1950 gegründete Zentralinstitut für Bibliothekswesen bereitstellt. Die Ausbildung der Bibliothekare erfolgt auf der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig sowie auf einer Schule für die Weiterbildung von Bibliothekaren an Allgemeinbildenden B. Der FDGB unterhält ein Methodisches Kabinett für Bibliotheksarbeit. Sonderausbildungslehrgänge finden seit 1958 nicht mehr statt, alle Bibliothekare müssen jetzt die Fachschule besucht haben; außerdem gibt es Möglichkeiten des Fernstudiums. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein) werden die allgemeinbildenden B. zwar stark gefördert, doch reichen Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die man an die B. stellt. 1966 waren im Staatshaushalt rd. 42 Mill. M für die AÖB vorgesehen. Von den 20.826 Allgemeinbildenden B. mit rd. 23,9 Mill. Bänden und 59 Mill. Entleihungen waren AÖB 12.799 (mit 17,4 Mill. Bänden und 49,2 Mill. Entleihungen), Gewerkschaftsb. 8.027 (mit 6,5 Mill. Bänden und 9,9 Mill. Entleihungen); von den ersteren waren 3.617 hauptamtlich, 9.182 nebenamtlich geleitet, von den letzteren 3.725 hauptamtlich, 4.302 nebenamtlich. Rund ein Fünftel (bei den nebenberuflich geleiteten B. und den Gewerkschafts-B. sogar 40–50 v. H.) des Bestandes werden jedoch für „moralisch veraltet“, politisch oder fachlich überholt oder zerschlissen gehalten. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und berücksichtigt nur die „fortschrittlichen“ Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; insbesondere die neuere Literatur des Westens wird nur in einer sorgfältig gesiebten Auswahl angeboten; die B. machen dagegen vielerlei und keineswegs erfolglose Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. (Kulturpolitik, Literatur, Verlagswesen, Leihbüchereien) Literaturangaben Thilo, Martin: Das Bibliothekswesen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erg. Aufl. (BB) 1965. 243 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 121–122 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bilanzen, volkswirtschaftliche

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Das Bibliothekswesen zerfällt zur Zeit noch in die beiden Komplexe Wissenschaftliche B. und Allgemeinbildende B. Der erste Schritt zu einer Zusammenfassung aller selbständigen B. ist der Deutsche Bibliotheksverband (Präsident Prof. Horst Kuntze, Generaldirektor der Deutschen Staatsbibliothek), der — entsprechend der Tendenz, alle gesamtdeutschen Institutionen aufzulösen —…

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Marktforschung (1969)

Die M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die Markterfordernisse zu berücksichtigen und unter Ausnutzung der Wertkategorien den Markt bewußt zu gestalten, und aus der Orientierung der einzelnen Warenproduzenten auf die aktive Nutzung der Marktkategorien im Rahmen der Planung sowie aus ihrer eigenverantwortlichen, volkswirtschaftlichen Optimalitätskriterien berücksichtigenden, marktgestaltenden Funktionen, leiten sich die Aufgaben der M. ab …“ Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen hat die M. als unmittelbare Funktion der Planung Aufgaben, von der Prognose ausgehend bis zur operativen Planung, wahrzunehmen“ (Zur Organisation der Marktforschung in der Industrie der DDR „Die Wirtschaft“, Beilage Nr. 23/67). Wichtiger Bestandteil der M. ist die Bedarfsforschung. Sie soll dazu beitragen, „eine bedarfsgerechte Produktion von Konsumtions- und Produktionsmitteln sowie eine reibungslose kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung und der verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft bei niedrigstem Aufwand zu sichern“. Da jedoch der Marxismus-Leninismus von der systematischen Lenkung des gesamten gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses ausgeht, wozu natürlich auch das Konsumverhalten der Bevölkerung zählt, findet die M. bzw. die Bedarfsforschung ihre zwangsläufige Ergänzung in der Bedarfslenkung. Hierunter ist die „planmäßige Einflußnahme auf Umfang und Struktur des Bedarfs der Bevölkerung durch Organe des sozialistischen Staates, wirtschaftsleitende Organe, Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe“ zu verstehen. „Ziel der Bedarfsforschung sind a) die Verwirklichung wichtiger Prinzipien der sozialistischen Lebensweise, b) die Herstellung einer weitgehenden Übereinstimmung zwischen dem Bedarf und den Angebotsmöglichkeiten der Volkswirtschaft“ („Ökonomisches Lexikon“, Ostberlin 1966, Bd. I, S. 273 und 274). Die M. bzw. Bedarfsforschung ist Aufgabe staatlicher Stellen, wirtschaftlicher Vereinigungen, Unternehmen und Betriebe. Vielfach werden zur Lösung spezifischer Aufgaben M.-Institute herangezogen. Das bekannteste dieser Institute ist das dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehende Institut für M. Das Institut wurde 1962 mit Sitz in Leipzig unter der Bezeichnung „Institut für Bedarfsforschung“ gegründet. Mit Statut vom 1. 1. 1967 wurde der Name in „Institut für M.“ geändert und die Aufgabenstellung den Erfordernissen der neuen wirtschaftlichen Zielsetzung angepaßt. Das Institut soll Marktanalysen und Marktinforrnationen erarbeiten, die Methodik der Bedarfsforschung laufend überprüfen und Befragungen durchführen. Zur Auswertung der Ergebnisse für die Perspektivplanung des Lebensstandards arbeitet es mit der Staatlichen Plankommission, dem zuständigen Ministerium und den leitenden Organen von Produktion und Handel eng zusammen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 389 Markt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marktproduktion

Die M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die…

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KPD (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegr. am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale (Komintern), anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU. In der NS-Zeit verboten, illegale Weiterarbeit. Am 11. 6. 1945 trat die KPD in Ostberlin mit einem völlig neuen Parteiprogramm vor die Öffentlichkeit: „Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre … Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage … den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik … vorschreiben.“ Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht und der KP-Führung am 19./20. 4. 1946 Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED. Nach dem Scheitern der kommun. Vereinigungsbestrebungen in Westdeutschland am 14. 2. 1947 Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft“ von SED und westdeutscher KPD mit Sitz in Ostberlin. Im Januar 1949 kündigte die KPD die Arbeitsgemeinschaft und vollzog die organisatorische Trennung von der SED. Sie wird jedoch auch weiterhin vom ZK der SED angeleitet. Nach dem 13. 8. 1961 wurde die Organisation der Zusammenarbeit SED/KPD geändert. Verschiedene höhere SED-Funktionäre aus der Westkommission des ZK (heute: Westabteilung, Leiter Heinz Geggel) wechselten offiziell in die illegale Parteiführung der KPD über. So z. B. Erich Glückauf. Die KPD nahm im Parlamentarischen Rat an der Beratung des Grundgesetzes für die BRD teil, ihre Vertreter verweigerten jedoch bei der Verabschiedung des Grundgesetzes ihre Unterschrift. Trotzdem beteiligte sich die KPD an den Wahlen und war im ersten Bundestag mit 13 Abgeordneten vertreten. Bei den Wahlen zum zweiten Bundestag erhielt sie nur 2,2 v. H. aller abgegebenen Stimmen. Am 17. 8. 1956 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich verboten, seitdem illegal. Der 1. Sekretär Reimann, die übrigen Mitglieder des Politbüros und der gesamte Apparat des ZK der KPD befinden sich im Sowjetsektor von Berlin. Im Bundesgebiet befinden sich 16 Bezirksleitungen. Zur Anleitung werden deren Funktionäre in den Sowjetsektor von Berlin oder auch in das benachbarte Ausland bestellt. Die in der kommun. Presse erscheinenden Berichte über KPD-Veranstaltungen in der BRD sollen den Eindruck [S. 343]erwecken, es existiere eine intakte Parteiorganisation. In Wirklichkeit finden alle größeren Zusammenkünfte und Parteitage in Mitteldeutschland statt. Die KPD unterhält in Mitteldeutschland 4 eigene Schulen: 1. In Oderberg Krs. Eberswalde zur Durchführung von Wochenlehrgängen für einfache Parteimitglieder und Kleinfunktionäre; 2. In Odersee bei Finowfurt, Bezirk Frankfurt-Oder zur Durchführung von Vorbereitungslehrgängen auf die Jahresschule; 3. In Woltersdorf bei Berlin zur Durchführung von Halbjahreslehrgängen; 4. In Groß-Dölln in der Schorfheide zur Durchführung von Jahreslehrgängen („Ernst-Thälmann-Schule“). Zur Zeit ihres Verbots hatte die KPD zwischen 60.000 und 70.000 Mitgl. Die gegenwärtige Mitgliederzahl kann (Ende 1968) mit 7.500 angenommen werden. Das Beitragsaufkommen der KPD ist gering. Ihre Finanzierung erfolgt durch die SED. Der finanzielle Gesamtaufwand der SED für die kommun. Arbeit in der BRD wird jährlich auf 25 Mill. DM West und 250 Mill. M geschätzt. Als Schwerpunkte der Arbeit der KPD zeichnen sich die folgenden ab: a) Infiltration der Gewerkschaften des DGB und der SPD; b) Zersetzung der Wehrkraft und der Bundeswehr; c) Agitation für eine Umgestaltung von Staat und Gesellschaft im Sinne sowjetsozialistischer Vorstellungen; d) Unterstützung der Deutschlandpolitik der SU und der „DDR“ — Anerkennung der „DDR“ und Isolierung West-Berlins von der BRD; e) Unterstützung der sowjetischen Außenpolitik — Schwächung der NATO und Verringerung des amerikanischen Engagements in Europa; f) Unterstützung der KPdSU gegen alle Abweichungen im internationalen Kommunismus. Als wichtigste Aufgabe wird die Arbeit in den Betrieben angesehen, und wiederholt wurden die Parteiorganisationen im Bundesgebiet angewiesen, neue Betriebsgruppen zu bilden und Betriebszeitungen herauszugeben. Dennoch war die Arbeit rückläufig. Während 1965 in etwa 200 Betrieben kommunistische Tätigkeit beobachtet werden konnte, war dies 1966 nur noch in 100 Betrieben der Fall. Insbesondere gelang es den Kommunisten kaum, Einfluß auf Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Betriebsräte zu gewinnen. Rückläufig war auch die Zahl der in der BRD erscheinenden kommunistischen Betriebszeitungen. Sie ging von 71 im Jahre 1963 auf 49 im Jahre 1966 zurück, von denen 25 regelmäßig in Auflagen von 300 bis 600 Stück erscheinen. Daneben wird umfangreiches Propagandamaterial eingeschleust und z. T. über den Briefversandapparat der illegalen KPD verteilt. Die Arbeit der KPD wird durch die Agitationstätigkeit zahlreicher aus Mitteldeutschland einreisender Funktionäre der SED sowie durch den Freiheitssender 904 unterstützt (Bericht des Bundesinnenministeriums über „Kommunistische Tätigkeit in der BRD im Jahre 1966“). Nachdem die Führung der illegalen KPD durch Bildung von „Aktionsausschüssen für die Wiederzulassung der KPD“ versucht hatte, das Verbot der Partei zu umgehen, konstituierte sich im Sept. 1968 eine neue kommun. Partei unter dem Namen Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Aus taktischen, vor allem verfassungsrechtlichen Gründen gibt sich die DKP den Anschein, eine selbständige Partei zu sein. In Wirklichkeit besteht die Mehrheit der Leitungsorgane aus Funktionären des KPD-Apparates. Hauptaufgabe der KPD ist zur Zeit die Sammlung aller links von der SPD stehenden Kräfte unter ihrer Führung („Aktionsbündnis für die Bundestagswahl 1969“). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 342–343 Köthen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegr. am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale (Komintern), anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU.…

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Rahmenkollektivvertrag (1969)

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1958 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden Rahmenverträgen überlassen, die zwischen den Industrie-Gewerkschaften und der Staatlichen Plankommission abzuschließen waren. § 17 des Gesetzbuches der Arbeit n. F. bestimmt, daß zwischen den zentralen Organen des Staatsapparates, den Räten der Bezirke oder den zentralen Organen der sozialistischen Genossenschaften und dem Bundesvorstand des FDGB oder den Zentralvorständen der Industrie-Gewerkschaften und Gewerkschaften oder den Bezirksvorständen des FDGB R. abgeschlossen werden können. Die R. sollen die besonderen Arbeits- und Lohnbedingungen für Bereiche der Volkswirtschaft, für Personengruppen oder für bestimmte Gebiete enthalten. Sie sind allgemein verbindlich und treten mit dem Tage der Registrierung bei der Kommission für Arbeit und Löhne in Kraft. Wegen der Abhängigkeit des FDGB und des Staatsapparates von der SED drücken die R. genau wie die arbeitsrechtlichen Gesetze und Verordnungen nur den Willen dieser Partei aus und haben daher mit einem autonomen, kollektiven Arbeitsrecht nichts gemeinsam außer der Bezeichnung. (Arbeitsrecht) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 506 Radebeul A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahnsdorfer Gespräche

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1958 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden Rahmenverträgen…

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Vermessungs- und Kartenwesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Kriegsende waren fast sämtliche Originalunterlagen der Landesvermessung zerstört oder verlagert. 1954 wurde das VuK. unter dem Gesichtspunkt neu aufgebaut, „daß die Ergebnisse der Geodäsie, Topographie und Kartographie dem Aufbau des Sozialismus dienen müssen“. Das oberste Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im MdI. Zum wissenschaftlich-technischen Zentrum ist der 1954 eingerichtete Geodätische Dienst in Leipzig entwickelt worden. Zu unterscheiden sind zwei große Bereiche: die allg. Landesvermessung u. die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Die zweite Aufgabe fällt besonders dem Industriezweigverband V. und Kartographie (IZV) in der Kammer der Technik zu. Für die Betriebe des VuK. wurde 1961 beim Geodätischen Dienst die Zentrale wissenschaftlich-technische Information für Geodäsie, Photogrammetrie und Kartographie (ZWI) geschaffen. Der bis 1970 laufende Perspektivplan stellt dem Geodätischen Dienst als Hauptaufgabe die „Schaffung eines geschlossenen geodätischen u. kartographischen Systems u. Bereitstellung desselben für den Bedarf der staatlichen Leitung und der Volkswirtschaft“. Mit der „Anordnung über die Koordinierung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten“ vom 12. 5. 1964 war versucht worden, die einzelnen Arbeitsvorgänge besser aufeinander abzustimmen. Zwischen dem VI. und dem VII. Parteitag der SED waren die Arbeiten am trigonometrischen Netz III. Ordnung abgeschlossen. Damit wurde im staatlichen trigonometrischen Netz eine Punktdichte von 1 TP auf 23 km² erreicht. Die Bearbeitung des trigonometrischen Aufnahmenetzes mit 1 TP auf 2 km² ist in Angriff genommen. Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-Vermessungswesen zusammengefaßt. 1960 ist auch bei den Betrieben des VuK. die wirtschaftliche Rechnungsführung eingeführt worden. Das im Jahre 1954 begonnene topographische Kartenwerk 1:10.000 für das ganze Gebiet der „DDR“ ist im wesentlichen beendet. Die unterschiedliche Qualität der einzelnen Karten und die allgemein erhöhten Anforderungen zwingen zu laufender Weiterbearbeitung der Topographischen Karte, die jetzt ausschließlich auf der Grundlage von Luftbildern erfolgt. Die verbesserten topographischen Karten bilden die Grundlage für die großmaßstäbigen Spezialkarten 1:500 bis 1:2.000 zur Befriedigung der Bedürfnisse der Industrie, des Bauwesens, der Land- u. Forstwirtschaft sowie der Wasserwirtschaft u. des Bergbaues. — Eine Weltkarte 1:2.500.000 ist in Arbeit, bisher wurden 23 Blatt dieser Karte hergestellt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung ist der VEB Hermann Haack Geographisch-Kartographische Anstalt Gotha/Leipzig. Die Ein- u. Ausfuhr sämtlicher für den öffentlichen Vertrieb bestimmten kartograph. Erzeugnisse ist genehmigungspflichtig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 676 Verluste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vermögenseinziehung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Kriegsende waren fast sämtliche Originalunterlagen der Landesvermessung zerstört oder verlagert. 1954 wurde das VuK. unter dem Gesichtspunkt neu aufgebaut, „daß die Ergebnisse der Geodäsie, Topographie und Kartographie dem Aufbau des Sozialismus dienen müssen“. Das oberste Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im MdI. Zum wissenschaftlich-technischen Zentrum ist der 1954 eingerichtete Geodätische Dienst in Leipzig entwickelt…

DDR A-Z 1969

Museen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1966 gab es insgesamt 568 M., darunter 73 Kunst-, 416 heimatkundliche und 74 sonstige, vor allem wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten Kunstschätze auf der Grundlage des historischen Materialismus zu zeigen“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Unter den Kunst-M. sind die bedeutendsten die Staatlichen M. in Berlin und die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Die Berliner Staatlichen M. setzen sich zusammen aus dem Pergamon-M., dem z. Z. noch im Bau befindlichen Bode-M. (mit Gemäldegalerie, Skulpturensammlung, Frühchristl.-byzantin. Sammlung und Münzkabinett), der Nationalgalerie, dem im Okt. 1966 mit einer Ausstellung der Kunst des 19. und 20. Jh.s wieder eröffneten Alten M. und dem Schloß Köpenick (Kunstgewerbe); geplant ist ferner der Wiederaufbau des Neuen M., das u.a. die Papyrus-Sammlung und das M. für Ur- und Frühgeschichte aufnehmen soll. Im Etat waren 1966 für M. und Archive 12,3, für Kunstsammlungen rd. 33,9 Mill. M. angesetzt. 1958 erschien der erste Band eines Berichtes, in dem die Leiter der Kunst-M. über deren Geschichte und Entwicklung seit 1945 referieren. Die Heimat- und Naturkunde-M. werden von der Fachstelle für Heimat-M. des Ministeriums für Kultur in Halle (Informationsorgan „Neue Museumskunde“, vj.) angeleitet; eine Zentrale Fachkommission für Heimat-M. mit Bezirksfachkommissionen und verschiedenen „Aktivs“ hat vor allem dahin zu wirken, „daß unsere Heimatmuseen … unter bewußter politischer Parteinahme zu sozialistischen Bildungsstätten werden“. Die M., vor allem die Heimat-M., wirken bei der Auswahl der nach dem Gesetz zu schützenden Denkmale (Denkmalschutz) und bei der Bestimmung der Nutzung geschützter Baudenkmale mit. 1964 wurde die Parole der „Rekonstruktion“ und Profilierung der Heimat-M. ausgegeben. Ziel ist ein „nationales System thematisch aufeinander abgestimmter M.“; die kleinen M. sollen nach Möglichkeit nicht wiederholen, was die großen weiträumiger und attraktiver zeigen können. Zu diesem Zweck werden auf weite Sicht die wichtigeren M. spezialisiert und modernisiert, manche kleineren aber stillgelegt werden. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten Museumswesens (drei Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“) dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. Ende Januar 1964 konstituierte sich in Leipzig der „Museumsrat der DDR“. Seine Aufgabe soll sein, die M. international zu vertreten und Kenntnisse über wissenschaftliche, volksbildnerische und künstlerische Leistungen der M. zu verbreiten. Präsident wurde Prof. Dr. Johannes Jahn, Prof. der Bildenden Künste, Leipzig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 434 Multimoment-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche Geschichte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1966 gab es insgesamt 568 M., darunter 73 Kunst-, 416 heimatkundliche und 74 sonstige, vor allem wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten…

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Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Er wurde beim Amt für Jugendfragen auf Beschluß des Ministerrates vom 29. 2. 1964 (GBl. II, S. 199) gebildet. In Verbindung mit dem „Beschluß über die Jugendforschung in der DDR“ vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) wurden Stellung, Aufgaben und Struktur des WB. neu festgelegt. Danach ist der WB. ein Organ „zur Beratung, Kontrolle, Koordinierung und Förderung der Jugendforschung“, das sich in seiner Arbeit an den Beschlüssen von Partei und Staat auszurichten hat. Aufgaben des WB. sind: 1. Erarbeitung von Forschungsthemen, Koordination der Forschung anhand praktisch-politischer Erfahrungen; Durchführung von Grundsatzdiskussionen über die Stellung der Jugend in der sozialistischen Gesellschaft; 2. Organisation (auch internationaler) wissenschaftlicher Veranstaltungen; 3. Propagierung und Förderung kollektiver Forschungsvorhaben bei gleichzeitigem engem Kontakt mit der Praxis, Orientierung der Forschungskollektive auf die Untersuchung aktueller Probleme, Diskussion der im Staats- und Wirtschaftsbereich sowie im Bereich der FDJ erarbeiteten Forschungsergebnisse und Einflußnahme auf deren Auswertung; 4. Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Wissenschaftler in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Jugendforschung, Unterstützung der in Staatsapparat und gesellschaftlichen Organisationen mit der Realisierung der Jugendpolitik der SED beauftragten Mitarbeiter bei ihrer Qualifizierung. Die Mitglieder des WB. sind Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen, Vertreter der Leiter zentraler staatlicher Organe, der Massenorganisationen und Vertreter der pädagogischen Praxis. Für die Lösung spezieller Probleme können weitere Wissenschaftler und Angehörige des Staats- und Wirtschaftsapparates herangezogen werden. Die Mitglieder werden vom. Leiter des Amtes für Jugendfragen vorgeschlagen und vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. Der Vorsitzende des WB. ist gleichzeitig Direktor des Zentralinstitutes für Jugendforschung, er ist dem Leiter des Amtes für Jugendfragen für die Tätigkeit des WB. verantwortlich. Dieser bestätigt seine Arbeitsordnung. Der Ministerratsbeschluß von 1964 hatte für den WB. eine kollegiale Leitung festgelegt, für die Durchführung der Forschungsaufgaben u. a. die Berücksichtigung der Ergebnisse der Jugendforschung vor allem der SU empfohlen und die Förderung des Kontaktes mit „fortschrittlichen westdeutschen Soziologen“ proklamiert. Am 26. 4. 1968 hat sich der WB. neu konstituiert. Vorsitzender des aus 25 Mitgliedern bestehenden Gremiums ist seitdem Prof. Dr. Walter Friedrich. (Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 739 Wissenschaftliche Industriebetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Er wurde beim Amt für Jugendfragen auf Beschluß des Ministerrates vom 29. 2. 1964 (GBl. II, S. 199) gebildet. In Verbindung mit dem „Beschluß über die Jugendforschung in der DDR“ vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) wurden Stellung, Aufgaben und Struktur des WB. neu festgelegt. Danach ist der WB. ein Organ „zur Beratung, Kontrolle, Koordinierung und Förderung der Jugendforschung“, das sich in seiner Arbeit an den Beschlüssen von Partei und Staat auszurichten…

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Deutscher Kulturbund (1969)

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 3. Bundeskongresses 1951 „die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“. Er betätigte sich zunächst interzonal und dem Anschein nach überparteilich, doch traten früh kommun. Tendenzen hervor, so daß die Nichtkommunisten den DK. nach und nach verließen und sein Wirken im amerikanischen und britischen Sektor von Berlin im Nov. 1947 von den Kommandanten untersagt wurde. In den Folgejahren, vor allem unmittelbar nach der Proklamation des Neuen Kurses im Sommer 1953, trat der DK. immer dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelte, die westdeutsche oder ausländische Geisteswelt im Sinne der Propaganda des realen Humanismus anzusprechen. Andererseits war er aber auch häufig „Brutstätte“ revisionistischer Tendenzen (Abweichungen) und darum ein Gegenstand der Sorge und des Mißtrauens für die SED-Führung. Im ZK der SED wurde er wiederholt scharf kritisiert und vor allem für die geringen Fortschritte in der Heranbildung einer „sozialistischen Intelligenz“ verantwortlich gemacht. Auf dem 5. Bundeskongreß im Febr. 1958 trug der DK. dieser Kritik durch ein neues Programm, umfangreiche Veränderungen in seinen Führungsgremien und Annahme seines neuen Namens Rechnung. In dem Programm heißt es jetzt u.a.: Der DK. „arbeitet für eine reiche und vielgestaltige sozialistische Kultur“, „fördert … besonders das Schaffen nach der schöpferischen Methode des sozialistischen ➝Realismus“, „dient der Durchführung der sozialistischen Kulturrevolution im Dorf“, „arbeitet im Geiste des sozialistischen Patriotismus“, „bekennt sich zur unverbrüchlichen Freundschaft … mit dem Lager sozialistischer Völker und Staaten, das vom ersten, erfahrensten und stärksten sozialistischen Land, der Sowjetunion, geführt wird“. Für 1963 stellte der DK. sich zur Hauptaufgabe, „in Stadt und Land ein frohes und kulturvolles Leben entwickeln zu helfen“ (der 1. Sekretär des DK., K. H. Schulmeister, im „Sonntag“ vom 25. 11. 1962). Im Frühjahr 1967 beschäftigte sich eine mehrtägige Konferenz des Präsidiums in Dresden mit dem Thema „Sozialistische Persönlichkeit und Freizeit“. Zusammen mit dem Ministerium für Kultur und dem ZK der SED war der DK. Träger der Kulturkonferenz von 1960. Einrichtungen des DK. sind vor allem die Klubs der Intelligenz; daneben hat er Hochschulgruppen, Ortsgruppen (1966: 1.384) und Stützpunkte (1966: 166). Die Zahl der Mitglieder wurde 1966 mit rd. 185.000 angegeben (davon 34,9 v. H. Intelligenz, 17,8 v. H. Arbeiter und Bauern). Je eine zentrale Kommission steuert die Hauptarbeitsgebiete „Natur- und Heimatfreunde“ und Philatelie; zum Aufgabenbereich der ersteren gehören auch die von Bezirkskommissionen herausgegebenen Heimatzeitschriften; auch die Fotografen werden in 500 Fotogruppen vom DK. „betreut“. Der DK. veranstaltet Vorträge, Diskussionen, Dichterlesungen, Konzerte, Führungen, Ausstellungen und Wettbewerbe. Die ihm früher angegliederten Fachverbände der Schriftsteller, bildenden Künstler und Musiker wurden am 1. 4. 1952 selbständig. (Deutscher Schriftstellerverband, Verband Bildender Künstler Deutschlands, Verband deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler) Präsident des DK. ist seit dem 5. Bundeskongreß der Generalintendant Max ➝Burghardt. Der DK. ist Eigentümer des Aufbau-Verlages; seine Zeitschriften sind „Aufbau“ und „Sonntag“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 153 Deutscher Jugendring A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Schriftstellerverband

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 3. Bundeskongresses…

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Exportpreis (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem durch zwei Faktoren geboten: 1) Das inländische Preissystem ist durch planwirtschaftliche Manipulationen verzerrt und spiegelt die effektiven Produktionskosten nur unvollkommen wider. 2) Die Währungen der Ostblockstaaten einschließlich derjenigen der „DDR“ sind reine Binnenwährungen, daher nicht konvertierbar und nur mit besonderen Hilfskonstruktionen verrechenbar. Die Verbindung zwischen den Inlandspreisen und den E. wurde früher durch den sog. Preisausgleich hergestellt. Positive Preisunterschiede wurden als Einnahmen, negative als Ausgaben verbucht. Die Differenz zwischen beiden stellte die tatsächliche Belastung des Staatshaushalts durch den Preisausgleich dar (Subventionierung des Exports). Mit Einführung des Neuen ökonomischen Systems in der Außenwirtschaft wird versucht, die früher strikte Trennung zwischen Binnen- und Außenmarkt nach und nach abzubauen und die Produktionsbetriebe durch Umorganisation und Umfunktionierung der AHU mit dem Außenmarkt zu konfrontieren. So trat an die Stelle des Preisausgleichs das sog. Normativ-Außenhandelsergebnis (Außenhandelsgewinn bzw. -verlust) als ökonomischer Hobel (Exportprämie). Die bisherigen Ergebnisse dieser Reformversuche wird man noch nicht bewerten können. Da vielfach die Konkurrenzfähigkeit der mitteldeutschen Industrie auf dem Weltmarkt nicht gegeben ist, läuft der Ersatz des Preisausgleichs durch das Normativ-Außenhandelsergebnis zur Zeit darauf hinaus, daß die nach wie vor erforderlichen Subventionen für den Export an anderer Stelle des Staatshaushalts erscheinen (Verringerung der Gewinnabführung der Betriebe bzw. Subventionierung solcher Betriebe, deren Produktionskosten über den auf dem Außenmarkt erzielbaren Preisen liegen). Die bisher ungelösten Fragen der Außenwirtschaft, Bildung der E. und Verringerung der Subventionierungskosten bildeten das Generalthema der 3. Tagung des SED-Zentralkomitees im Nov. 1967. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 181 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit-Verkaufsstellen

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem…

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Häfen (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der „DDR“ miteinander, aber auch mit der ČSSR verbinden (Wasserstraßen). Inzwischen ist in Rostock zu dem alten Stadt-H. der Übersee-H. mit seiner 1. Ausbaustufe weitgehend fertiggestellt worden. Schiffe bis zu einer Größe von 25.000 BRT können dort abgefertigt werden. 1966 entfielen schon zwei Drittel des seeseitigen Güterumschlags der „DDR“ auf den Übersee-H. Rostock. Mit dem Binnenland verbindet eine im Sept. 1967 in Betrieb genommene „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin. Eine Autobahn Rostock–Berlin soll ab 1970 gebaut werden. Der Baubeginn des geplanten Nord-Süd-Kanals, der Rostock mit der Elbe verbinden soll, ist noch unbestimmt. Rostock hat sich zu einem universellen Stückgut-H. und zu einem Import-II. für Schüttgüter und Rohöle entwickelt. Wismar hat besondere Bedeutung für den Kaliexport, für den Umschlag von Getreide sowie für flüssige Güter. Im See-H. Stralsund werden vorwiegend Schüttgüter umgeschlagen. Die See-H. decken z. Zt. etwa drei Viertel des seewärtigen Ex- und Imports der „DDR“. Der Rest wird über polnische H. und den H. Hamburg abgewickelt. Die Umschlagleistung der See-H. soll durch Modernisierung der techn. Anlagen bis 1970 auf 13 Mill. t ansteigen. In einer ferneren Zukunft sollen die See-H. so ausgebaut werden, daß die Hafeneinfahrten und -becken Schiffe bis zu rd. 35.000 BRT aufnehmen können. Nach verschiedenen organisatorischen Veränderungen sind die Seeschiffahrt und die H.-Wirtschaft in der „Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft“ beim Ministerium für Verkehrswesen zusammengefaßt. Als „ökonomisches Führungszentrum“ ist die „Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft“ in Rostock tätig. Ihr sind unterstellt: VEB Deutsche Seereederei, VEB Deutsche Schiffmaklerei, VEB Seehafen Rostock, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund, VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung. b) Binnenhäfen Die wichtigsten Binnen-H. sind der Berliner Ost-H., Magdeburg, Dresden, Anklam und Königs Wusterhausen. Der Güterumschlag aller Binnen-H. betrug 1967 15,5 Mill. t, war also um 50 v. H. größer als der seeseitige Güterumschlag. Umgeschlagen werden in erster Linie Baustoffe (ohne Zement), Kohle und Koks, Metalle und Getreide. (Verkehr, Schiffahrt) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263 GVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus,…

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Gesundheitswesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das G. ist dem der SU vollständig und bis in viele Einzelheiten nachgebildet, als Ergebnis eines systematischen Umwandlungsprozesses, der mindestens 15 Jahre gedauert hat. Seitdem ist es der Entwicklung des G. der SU stets in allen Schwankungen gefolgt. Das G. nennt sich „staatlich“. Das besagt indessen nur, daß seine Einrichtungen der mehrschichtigen und vielgliedrigen staatlichen Verwaltungsorganisation eingeordnet und dem zentralen Kommandosystem unterworfen sind, und daß als Arbeitgeber seiner Mitarbeiter gewöhnlich ein Glied dieser Verwaltungsorganisation fungiert. Von dem einen wie von dem anderen gibt es Ausnahmen. Zum kleinen Teil sind sie Überbleibsel aus vorsowjetischer Zeit: Die Ärzte und Zahnärzte in eigener Praxis, konfessionelle und „sonstige private“ (meist Stiftungs-)Krankenhäuser und kirchliche Gemeindepflegestationen, ein kleiner Teil der Apotheken, manche Erholungsheime u.dgl. Weit überwiegend aber sind nichtstaatliche Einrichtungen des G. Er[S. 247]scheinungsformen pluralistischer Tendenzen innerhalb des Herrschaftsbereichs der kommunistischen Partei (SED), von dem die staatliche Organisation nur ein Teil ist: Kur- und Genesungsheime der Sozialversicherung, Krankentransport und Rettungsdienste des DRK, Betriebskrankenhäuser der Großindustrie, Kliniken der Akademie der Wissenschaften. Indessen ist auch der an die staatliche Verwaltungsorganisation gebundene Teil des G. weder organisatorisch noch funktionell einheitlich, und er wird auch zentral nicht von einheitlichen staatlichen Organen geführt. Bei all dem lassen sich Prinzipien aufweisen, die das G. einheitlich durchziehen — Wirkungen der zentralen und einheitlichen Lenkung durch das Politbüro der SED. Wichtigstes dieser Prinzipien ist die Vorbeugung („Prophylaxe“). Wenngleich der finanzielle und personelle Aufwand für Krankheitsbehandlung naturgemäß weit überwiegt, liegt doch in der Tat das größere Gewicht bei der Bemühung um „Gesundheitsschutz“, Krankheitsverhütung, Krankheitsfrüherkennung und schließlich Sicherung der Behandlungserfolge durch nachgehende Maßnahmen. Das entspricht der eigentümlichen Wendung, die das G. der SU unter dem ersten Gesundheitsminister Semaschko von 1918 an genommen hat. Zugrunde liegt und herrschend geblieben ist der Leitgedanke, jede Krankheit sei Störung der gesellschaftlichen Ordnung und Belastung der Gesellschaft. Der humanitären Idee des europäischen G. im 19. Jahrhundert läßt diese rationale und auch utilitaristische (auf den Nutzen bedachte) Bewertung kaum mehr Raum. Der Kern des G. ist zweigliedrig. Er besteht aus dem „Ambulanten und Stationären Heilwesen“ und den Einrichtungen für den „Gesundheitsschutz“. Um diesen Kern gruppieren sich zahlreiche Komplexe, die mit anderen staatlichen und „gesellschaftlichen“ Organisationen und Institutionen verflochten, vielfach auch von ihnen abhängig sind: So besonders das Ausbildungswesen, die medizinische Forschung, die Arzneimittelversorgung und die Medizintechnik. Weitgehend abhängig ist das G. zu seiner Funktionstüchtigkeit von der Sozialversicherung, die in den Händen des FGB liegt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen), und vom Deutschen Roten Kreuz. Es ist auf Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen. 1. Ambulantes und stationäres Heilwesen Das Ambulante und Stationäre Heilwesen wird programmatisch als Einheit betrachtet. Praktisch ist es — wie der Gesundheitsschutz — wiederum zweigliedrig. Denn der aus der SU übernommene Gedanke (Rahmen-Krankenhausordnung 1954), jeder Kranke solle, wenn im Krankenhaus zur „stationären“ Behandlung aufgenommen, vom gleichen Arzt weiterbehandelt werden, der ihn vor der Aufnahme „ambulant“ behandelt hat — dieser Gedanke, der auch in westlichen Ländern sich als fruchtbar erwiesen hat, blieb in Deutschland der Größe der Krankenhäuser zufolge unrealisierbar. Die „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ ist, wo sie funktionell überhaupt je verwirklicht worden ist, längst nur noch formaler Natur. Vorsichtig und schrittweise werden auch diese Reste formaler Einheit abgelöst durch neue Organisationsformen, in denen das Krankenhaus nicht mehr „Gesundheitszentrum“ seines Versorgungsbereiches ist, sondern lediglich ein Teil der Vereinigten Gesundheitseinrichtungen eines (Land-)Kreises oder einer Stadt (eines Stadtkreises). Innerhalb des „Heilwesens“, also der Krankenbehandlung, hat das Krankenhaus sehr große Bedeutung: Der hohe Anteil Erwerbstätiger unter den Frauen, auch den verheirateten Frauen, und die Wohnraumknappheit in den Ballungsgebieten setzen häuslicher Behandlung und Pflege im Krankheitsfalle enge Grenzen. Die Zahl der Krankenhausbetten, berechnet auf das Tausend der Bevölkerung, ist daher hoch, die „Verweildauer“ lang; beide unterscheiden sich kaum von denen der BRD. Krankenhaus-Neubauten sind fast nur im Zusammenhang mit Bevölkerungsverschiebung und Entstehung neuer Ballungsgebiete zugestanden worden. Ein sehr großer Teil der Krankenhäuser ist überaltert und daher personell sehr aufwendig. Tiefgreifende Änderungen innerhalb des Heilwesens sind in seinem „ambulanten“ Teil vorgenommen worden. Auch hier besteht eine Zweiteilung: Neben einem Netz „territorialer Einrichtungen“ steht ein Netz von Behandlungseinrichtungen des Betriebsgesundheitswesens. Das anfängliche Vorhaben, alle ambulante Behandlung nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen Gebieten in relativ großen Einrichtungen mit mehreren Ärzten zu konzentrieren (Polikliniken, Ambula[S. 248]torien), ist nach wenigen Jahren aufgegeben worden: Die Grenzen einer solchen Zentralisierung in dünnbesiedelten Regionen wurden rasch erkennbar. Statt dessen wurde im territorialen Netz versucht, die freiberuflich („in eigener Praxis“) tätigen Praktischen Ärzte durch Staatliche Arztpraxen (und Staatliche Zahnarztpraxen) zu ersetzen oder die Ärzte dahin zu überführen, an die Stelle der niedergelassenen Fachärzte ganz entsprechend Facharztsprechstunden in Polikliniken und Ambulatorien und Einrichtung von (stets fachärztlichen) „Ambulanzen“ der Krankenhäuser treten zu lassen. Dabei kam es nicht allein auf die Überführung der Ärzte in abhängige Stellung an. Zugleich damit wurden „Versorgungsbereiche“ auch für die ambulante Behandlung geschaffen. Jeder Arzt, jeder Zahnarzt, sei er „Facharzt Praktischer Arzt“ (Facharzt Praktischer Zahnarzt), sei er Facharzt einer Spezialdisziplin, soll einen regional abgegrenzten Bevölkerungsteil versorgen und diesen als Bereichsarzt in allem gesundheitlich wesentlichen Geschehen — über die Behandlungsaufgaben hinaus — überblicken. In dieses System sind auch die „Ärzte in eigener Praxis“ einbezogen, obwohl sie formal selbständig tätig sind. So ist die freie Arztwahl für weite Teile der Bevölkerung praktisch aufgehoben worden: Nur wenn der Kranke ein Ambulatorium, eine Poliklinik aufsucht und dort mehrere Ärzte der von ihm benötigten Fachrichtung tätig sind, kann er zwischen diesen wählen, schon nicht mehr aber, wenn ein Hausbesuch erforderlich wird. Die organisatorische Verflechtung, die die Sprechstundentätigkeit von Fachärzten der Poliklinik in den Ambulatorien ihres Versorgungsbereiches herbeigeführt hat, ergibt eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachdisziplinen und Allgemeinmedizin, aber auch eine starke Stellung der leitenden Fachärzte des Krankenhauses, wo dieses die Fachärzte der Poliklinik stellt: Als „Kreisgynäkologe“, „Kreiskinderarzt“ usf. sollen sie die Ärzte auf ihrem Fachgebiet „anleiten“. Das kann ebenso Kontrolle sein wie Führung in der Fortbildung. Das Betriebs-G. fügt sich diesem „territorialen“ Netz der Behandlungseinrichtungen nicht recht ein. Die ärztliche Behandlung im Betrieb vermeidet zwar Arbeitszeitverluste, zumindest wenn ein Bestellsystem dem angemeldeten Patienten eine feste Sprechstundenzeit sichert. Das Bereichsarztsystem indessen wird dadurch durchlöchert. Erst auf dem Weg über die Kontrolle der Arbeitsbefreiung wird die Überwachungsfunktion des Betriebsarztes wieder gesichert. Doch liegt, trotz der hohen Zahl von Einrichtungen des Betriebs-G., weniger als ein Sechstel aller ärztlichen Behandlungstätigkeit bei seinen Ärzten. Die wichtigeren Aufgaben des Betriebs-G. liegen auf dem Gebiet der Arbeitshygiene, also in der Prophylaxe. 2. Dispensaire-Methode Erklärtes Ziel des G. ist, über allgemeine Maßnahmen zum Gesundheitsschutz hinaus, durch Entfaltung eigener Initiative auch bei dem einzelnen systematisch die gefährdete Gesundheit zu stützen, dennoch aufgetretene Krankheiten möglichst früh zu erkennen und der Behandlung zuzuführen, die Krankheitsbehandlung konsequent zu gestalten und schließlich auch die Behandlungserfolge durch nachgehende Maßnahmen („Metaphylaxe“ = Nachsorge) zu sichern. Ein solches rationales System legt Zwang zur vorsorglichen Untersuchung, Anzeigepflicht für Krankheiten, Zwang zur Behandlung und schließlich Zentralisierung der Überwachung nahe. Tatsächlich sind Reihenuntersuchungen für manche Gruppen frühzeitig und späterhin mehr und mehr gesetzlich eingeführt worden. Der „Meldepflicht“ für Geschlechtskrankheiten und für Tuberkulose (1946, zugleich auch gesetzliche Röntgen-Reihenuntersuchungen) sind die Anzeigepflicht und Behandlungsüberwachung für jede Erkrankung an einer bösartigen Geschwulst und jeden Verdacht einer solchen (1952) gefolgt. Für die meisten verbreiteten chronischen Krankheiten genügen indessen Erfassung und Überwachung allein nicht, zumal wo eine Anzeigepflicht kaum praktikabel wäre. Es kommt auf Spezialbehandlung an. So sind den Beratungsstellen für Tuberkulose- und Geschwulstkranke weitere Beratungsstellen gefolgt: Für Diabetes, für rheumatische Leiden, für Herz- und Kreislauf-Krankheiten, Krankheiten des Magens und der Leber, Stoffwechselstörungen, orthopädische Schäden. Obwohl der Name „Beratungsstelle“ beibehalten blieb, sind sie zu Zentren der fachärztlichen Diagnostik, Behandlung und Nachsorge geworden. Sie arbeiten nach dem Dispensaire-Prinzip: Sie sind für einen festen regionalen Bereich (Landkreis, Stadtkreis) [S. 249]zuständig, haben die Führung in Früherkennungsaktionen, führen Überwachungskarteien der erfaßten Kranken, laden sie regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen vor, veranlassen u. U. intensive Behandlung oder auch Kuren und überwachen die Kranken weiterhin bis in die Berufstätigkeit hinein. Im territorialen Netz der Behandlungseinrichtungen ist diesem System, von Diabetes abgesehen, bisher keine starke Entwicklung zuteil geworden; allenfalls in den Polikliniken der Großstädte gelingt die Zentralisierung hochspezialisierter Behandlung und Überwachung (so ein „Dispensaire für herzkranke Schwangere“ in Berlin-Treptow, einige Dispensaires für Durchblutungsstörungen der Gliedmaßen u.ä.). Anders in den Betriebspolikliniken: In Großbetrieben ist es relativ leicht, die bekanntwerdenden Chronisch-Kranken zusammenzufassen und zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen zu rufen. Hier hat das Verfahren auch rasch erkennbare Nutzeffekte: Unter konsequenter Überwachung der Behandlung werden Ausfallzeiten aus Krankheitsgründen (Krankenstand) und vorzeitige Invalidität vermindert. Der Versuch, darüber noch hinauszugreifen und auch bei Verschlimmerung noch die Arbeit unter Behandlung in Nachtsanatorien fortsetzen zu lassen, ist gescheitert. Auch die Erfolge der Bemühung um routinemäßige Früherkennung sind begrenzt geblieben auf Zuckerkrankheit und bestimmte Krebsformen bei Frauen. Indessen ist die Ausrichtung der Dispensaire-Methode auf bestimmte Krankheiten nur die eine der beiden Möglichkeiten, die Ausrichtung auf bestimmte Gruppen in der Bevölkerung die andere. Die Beratungsstellen für Schwangere, für Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern, die Einrichtungen des „Jugendgesundheitsschutzes“ haben die stärkste Förderung erfahren. Den Schwangeren-Beratungsstellen ist anfangs die Lebensmittelbewirtschaftung zugute gekommen: Die Zusatzernährung für Schwangere war ohne ihren Besuch nicht zu erhalten. 1958 sind die Mütterbeihilfen (bei der Geburt eines jeden Kindes; Mutterschutz) in diese Funktion eingetreten: Ihr voller Betrag (150 M) wird nur gezahlt, wenn eine erste Vorstellung in der Schwangeren-Beratungsstelle innerhalb der ersten 4 Schwangerschaftsmonate und mindestens eine weitere im 6. oder 7. Monat geschieht. 87 v. H. aller Schwangeren, die kommen, erscheinen in den ersten vier Monaten. Die Zahl der Frauen, die die Schwangeren-Beratungsstellen aufsuchen, ist höher als die Zahl der Geburten: Auch Frauen, deren Schwangerschaft vorzeitig endet oder beendet wird, nehmen ihren ersten Teilbetrag in Empfang. Die Inanspruchnahme der Mütterberatungsstellen wird nicht durch „materielle Anreize“ gefördert, sondern durch ein perfektes Meldesystem: Die Beratungsstellen erhalten die Geburtsmeldungen direkt vom „Amt für Personenstandswesen“ (Standesamt); auch Hebammen, Krankenhäuser und Entbindungsheime haben anzuzeigen. Auf die Anzeige folgt der Hausbesuch der Fürsorgerin. — Diese Vorsorgemaßnahmen sind ergänzt worden durch Förderung der Klinik-Entbindung und Aufbau eines funktionstüchtigen Frühgeburtendienstes einerseits, systematische Prüfung jedes Sterbefalls in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr andererseits durch besondere Kommissionen. Müttersterblichkeit und Sterblichkeit der Säuglinge in der ersten Lebenszeit liegen niedriger als in der BRD. Nach einer Lücke zwischen dem 1. und 5. Lebensjahr setzt eine systematische Überwachung aller Kinder mit der Einschulungsuntersuchung ein und endet nach Reihenuntersuchungen durch den Jugendarzt in Abständen von zwei bis drei Jahren mit einer letzten Überwachungsuntersuchung im 2. Berufsschuljahr. Erfassungsinstrument ist die Schulpflicht. Allgemein herrscht die Dispensaire-Methode: Anzeigepflicht besteht für alle körperlichen und psychischen Behinderungen und alle Beeinträchtigungen des Seh- und Hörvermögens. — Dispensaire-Charakter haben schließlich auch die Tätigkeit der Sportärzte in den Sportärztlichen Beratungsstellen (Einrichtungen des „Sportärztlichen Dienstes“ des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport), die in allen Landkreisen und Stadtkreisen bestehen. 3. Hygieneüberwachung Gegenstück zu der relativ individuellen prophylaktischen Arbeit der Beratungsstellen ist die Organisation der Hygieneüberwachung, gegliedert in die allgemeine Kommunalhygiene (Ortschafts- und Umwelthygiene), die Lebensmittelüberwachung, den Seuchenschutz und die Arbeitshygiene. Getragen wird die Hygieneüberwachung [S. 250]von dem straff organisierten Apparat der Hygiene-Inspektion mit der Spitze im Ministerium und Verzweigungen bis in die Gemeinden, gestützt weitgehend auf die Hygiene-Aktivs des Deutschen Roten Kreuzes unter Mitwirkung auch der Bereichsärzte (siehe oben). Die Hygieneüberwachung hat sich gegen die Interessen von HO und Konsumgenossenschaften, von kommunalen Wasser- und Abwasserbetrieben u.dgl. nur langsam und keineswegs vollständig durchsetzen können, zumal die Lebensmittelüberwachung. Dies gilt vor allem in den agrarischen Gebieten: „Gesundheitsschutz auf dem Lande“ ist ein immer wieder erneuerter Programmpunkt. Eine besondere Stellung hat die Arbeitshygiene. Das ist in der Praxis der Teil des Betriebs-G., der in seinen Funktionen denen der Staatlichen Gewerbeärzte und der Werkärzte in der BRD entspricht, der aber durch die Verflechtung mit den Behandlungseinrichtungen des Betriebs-G. eine besondere Note erhalten hat. Betriebs-Polikliniken sollen jetzt eine Arbeitshygienische Abteilung haben, der die prophylaktischen Aufgaben obliegen, also die vorsorglichen Reihenuntersuchungen ganzer Belegschaften und gefährdeter Gruppen darin, von denen aus Kranke und Anfällige in die „Dispensaire-Betreuung“ oder sonst in Überwachung genommen, in andere Arbeit oder auch auf Schonarbeitsplätze versetzt werden sollen. In den kleineren Einrichtungen des Betriebs-G. sind dies die Hauptaufgaben der Betriebsärzte. Dabei kommt der Überwachung der in den Produktionsbetrieben tätigen Frauen und Jugendlichen sozialhygienisch eine besondere Bedeutung zu, angesichts der im Verhältnis der BRD weit und locker gesteckten allgemeinen Schutzvorschriften und Verbote. 4. Verwaltungsorganisation Leitorgan des G. ist das Ministerium für Gesundheitswesen. Es ist im wesentlichen Verwaltungsinstitution und nicht politische Instanz. Die politische Leitung des G. liegt bei der Abteilung Gesundheitspolitik des ZK der SED. Dort besteht zwar nur eine kleine Apparatur (geleitet von den Medizinern Werner Hering und Rudolf Weber), in dieser fallen aber alle grundsätzlichen Entscheidungen, auch alle wesentlichen personellen Entscheidungen. Das Ministerium für G. ist demgegenüber im wesentlichen ausführendes Organ, und überdies sind erhebliche Teile des G. seinem Einfluß weitgehend entzogen (Verkehrsmedizinischer Dienst des Ministeriums für Verkehr, Sportärztlicher Dienst, Veterinärwesen), und andere Aufgaben müssen im Verhandlungswege durchgesetzt werden (Sozialversicherung und Kuren in der Hand des FDGB). Die Einheit des G. wird von der Abteilung Gesundheitspolitik des ZK gewährleistet. Innerhalb des Wirkungsbereiches des Ministeriums für G. hingegen wird das G. zentralistisch geleitet. Seine drei „Bereiche“, deren jedem einer der drei Stellvertretenden Minister vorsteht — Gesundheitsschutz und Hygiene / Wissenschaft und Ausbildung / Ökonomie (mit Planung und Kaderwesen) und Sozialwesen —, wirken mit direkter Entscheidungsgewalt bis in die Peripherie. Die Selbstverwaltung läßt den „Volksvertretungen“ in den Bezirken, den Kreisen und den Gemeinden zwar nominell Selbständigkeit in der Ausführung ihrer Aufgaben, unterwirft sie aber zugleich den Weisungen der jeweils höheren Organe (Demokratischer Zentralismus). In den 14 Bezirken (und in Groß-Berlin) liegt die zentrale Lenkung des G. bei einer besonderen „Abteilung G. und Sozialwesen“ unter der Leitung des Bezirksarztes, der Mitglied des Rates des Bezirkes ist. Einer seiner beiden Stellvertreter — stets politischer Funktionär — ist Leiter der Verwaltung und des Personalwesens, der andere — stets Mediziner — ist Leiter der Organisation des Gesundheitsschutzes. Der Bezirksarzt ist vorwiegend Aufsichtsinstanz (Bezirks-Hygiene-Inspektion, „Bezirksinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“, Bezirksapotheker usf.). Seiner unmittelbaren Leitung unterliegen nur das Bezirks-Hygiene-Institut, die Bezirks-Krankenhäuser sowie die großen Fachkrankenhäuser (für Tuberkulose, Psychiatrie u. dgl.) und ferner die Medizinischen Schulen (Medizinische Ausbildung). In den Kreisen obliegt die Leitung der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“ dem Kreisarzt, der zumeist (nicht überall) Mitglied des Rates ist: Er ist in Verwaltungsdingen dem Vorsitzenden des Rates des Kreises (bzw. der [S. 251]Stadt) verantwortlich, fachlich aber dem Bezirksarzt. Die Verwaltungsgliederung ist hier im Vergleich zu der der höheren Instanzen stark zu den praktischen Aufgaben verschoben, die in den Sachgebieten „Organisation des Gesundheitsschutzes“ (Stationäres und ambulantes Heilwesen, Betriebsgesundheitsschutz, Beratungsstellen), Hygiene-Inspektion, Kreisapotheker usf. zu leisten ist. War mehr als 12 Jahre lang das gesamte Heilwesen mitsamt der prophylaktischen Arbeit (Dispensaire-Prinzip) in die Hand des Krankenhaus-Chefarztes als Ärztlichen Direktors der „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ („Gesundheitszentrum“) gegeben, so gibt die vorsichtig vorangetriebene Umorganisation zu Vereinigten Gesundheitseinrichtungen dem bisherigen Kreisarzt als „Ärztlichem Direktor der Vereinigten Gesundheitseinrichtunge“ die volle Leitung des gesamten G. in seinem Kreise zurück: Ihm unterstehen vier Bereichs-Direktoren für „Ambulante und stationäre Betreuung“, „Hygiene und Seuchenschutz“, „Apothekenwesen und Medizintechnik“ „Planung und Ökonomie“ mitsamt Sozialwesen. Zugleich wird die Organisation des Krankenhauses von der Führung durch den Ärztlichen Direktor auf die „kollektive Leitung“ (aus Ärztlichem Direktor und seinem Stellvertreter, Verwaltungsleiter und oft auch Oberschwester) umgestellt. Die Einheit Krankenhaus/Poliklinik löst sich sichtlich auf. In den VGE steht die Poliklinik gleichwertig und gleichberechtigt neben dem Krankenhaus, und die Selbständigkeit auch der Ambulatorien wächst. In allen Ebenen der Leitung dieses G. wird den Kollegien zunehmendes Gewicht gegeben. Dem Ministerium für G. war ein Kollegium (aus den leitenden Mitarbeitern einerseits, führenden Wissenschaftlern und politischen Funktionären u.dgl. andererseits) schon mit seinem „Statut“ gegeben worden. In den Kreisen ist dem Prinzip der „kollektiven Beratung bei persönlicher Verantwortung“ (des Kreisarztes bzw. Ärztlichen Direktors) nur vorsichtig Raum gegeben worden: Den Kollegien gehören die leitenden Ärzte der Fachdisziplinen und die Vertreter der Massenorganisationen an. Kommt Einigung im Kollegium nicht zustande, so entscheidet der Ärztliche Direktor der VGE; doch muß er dann dem Bezirksarzt berichten. 5. Beziehungen zu anderen Organisationen In der Praxis des G. nimmt das Mitspracherecht der Organe der Volksvertretungen und der Massenorganisationen breiten Raum ein — außerhalb der ärztlichen Behandlungstätigkeit im engeren Sinne. Ständige Kommissionen für G. und Sozialwesen — als gemischte Gremien des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtbezirksversammlung usf. — wirken in die Gesundheitsfürsorge hinein und ziehen Entscheidungen in den Einzelfällen an sich. Hier wirkt auch die Volkssolidarität stark ein. Hygiene-Aktivs des Deutschen Roten Kreuzes haben in der Behebung von tatsächlichen und vermeintlichen hygienischen Mißständen erhebliche Bedeutung; der Krankentransport liegt völlig in der Hand des Deutschen Roten Kreuzes. Für die Kontrolle der Arbeitsbefreiung, für die Vergabe von Kuren, für die Rehabilitation haben die örtlichen Vertretungen des FDGB mindestens ebenso großes Gewicht, im Jugendgesundheitsschutz die Gesellschaft für Sport und Technik und die FDJ. 6. Wissenschaft und Forschung Den dritten großen Zweig des G. bilden die Einrichtungen medizinischer Wissenschaft, Forschung und Ausbildung. Ihre notwendigerweise enge Verflechtung mit den Kliniken und Krankenhäusern hat dem Ministerium für G. hier mehr Einfluß und Verantwortung gelassen, als andere Fachministerien in ihren Verwaltungsbereichen haben. Selbst in den Kliniken der Universitäten und Hochschulen (die als solche natürlich dem Ministerium für das Hochschulwesen unterstehen) liegt die Fachaufsicht beim Ministerium für G. Daneben sind — wiederum streng nach dem Muster der SU — zahlreiche Zentralinstitute für spezielle Aufgaben der Forschung und der angewandten Wissenschaft errichtet worden (so: Zentralinstitut für Arbeitsmedizin, Institut für Apothekenwesen, für Arzneimittelwesen, für Planung und Organisation des Gesundheitsschutzes, für Sozialhygiene, Forschungsinstitut für Tuberkulose, Institut für Technologie der Gesundheitsbauten usf.). Der Verbreitung ihrer Arbeitsergebnisse und deren Umsetzung in die Praxis dienen die medizinischen Fachgesellschaften, deren Zahl (mit 47 Gesellschaften und 7 Arbeitsgemeinschaften) [S. 252]bemerkenswert hoch ist und deren fachliche Aufgliederung nach sowjetischem Muster sehr weit geht. Für die fachliche „Weiterbildung“ der Ärzte und ihre „Qualifizierung“ auf Spezialgebieten („postgraduelle Ausbildung“) spielen die Veranstaltungen dieser Gesellschaften neben der Deutschen Akademie für ärztliche Fortbildung eine erhebliche Rolle. Für die fachliche Beratung des Ministeriums für G. in der Lenkung der Wissenschaft, Forschung und Fortbildung ist ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaften“ gebildet worden, dem neben vielen Hochschullehrern auch die Mediziner des Politbüros angehören. Die wichtigsten Institute allerdings sind von dieser Verflechtung ziemlich unabhängig geblieben als Institute der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Einige dieser Institute, z. T. als Institute der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft gegründet, haben hohes internationales Ansehen. Geistig steht die medizinische Wissenschaft und Forschung deutlich weniger unter dem Einfluß der SU als das G. insgesamt in seiner Organisation und Ausrichtung. Einige Jahre hindurch haben doktrinäre Bemühungen, etwa zur Durchsetzung der Lehren von Pawlow oder der Neuraltheorie Speranskis, Schwierigkeiten bereitet. Doch sind die Wirkungen nicht von Dauer gewesen. Dennoch kommen sowjetische Blickrichtungen auch in der Medizin ersichtlich zunehmend zur Geltung; die Verständigung zwischen Wissenschaftlern der DDR und Wissenschaftlern der BRD wird schwieriger, weil selbst im Bereich der Medizin die „Sprachen“ zu divergieren beginnen. 7. Doktrin und Wirklichkeit Bei alldem darf Niveau und Erfolg der medizinischen Wissenschaft und ihrer praktischen Anwendung im G., dürfen auch die Erfolge seiner Organisationsweise nicht gering geschätzt werden. Auf einigen besonders geförderten Gebieten hat das G. der DDR einigen Vorsprung vor dem der BRD gewonnen (Müttersterblichkeit, Säuglingssterblichkeit), auf kaum einem wird man von wesentlichem Rückstand sprechen dürfen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der älteren Erwachsenen liegt keineswegs niedriger als in der BRD — selbst die langjährigen Mängel im Krankenhauswesen und in der Arzneimittelversorgung haben anscheinend nachhaltige Schäden nicht bewirkt. Sicher würde die Situation verkannt, wollte man die Erfolge einem Zwang zuschreiben, dem die Bevölkerung sich lediglich fügte. Zwang zur Nutzung der Einrichtungen des G. wird praktisch nirgends ausgeübt, aber die psychologische Technik der Massenbeeinflussung wird in erheblichem Ausmaß angewandt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 246–252 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerbebanken

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das G. ist dem der SU vollständig und bis in viele Einzelheiten nachgebildet, als Ergebnis eines systematischen Umwandlungsprozesses, der mindestens 15 Jahre gedauert hat. Seitdem ist es der Entwicklung des G. der SU stets in allen Schwankungen gefolgt. Das G. nennt sich „staatlich“. Das besagt indessen nur, daß seine Einrichtungen der mehrschichtigen und vielgliedrigen staatlichen…

DDR A-Z 1969

Deutsche Volkspolizei (1969)

Siehe auch: Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die DVP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Der Begriff DVP umschließt gemäß der Organisation des Ministeriums des Innern (MdI) auch die Bereitschaftspolizei. Die allgemeinen Polizeiorgane der Schutz- und Verkehrspolizei, der Kriminalpolizei, des Paß- und Meldewesens wie des Erlaubniswesens sind in der „Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei“ (HVDVP) des MdI zusammengefaßt. Die DVP erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben, andererseits ist sie ein politisch geschultes und überwachtes Werkzeug der SED und de facto Hilfsorgan des SSD. Dies zeigen am klarsten die Abschnittsbevollmächtigten. Von besonderer politischer Bedeutung sind ferner die Abt. Paß- und Meldewesen, Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) sowie die Abt. „Volkseigentum“ der Kriminalpolizei (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die 214 VP-Kreisämter (VPKA). Dem entspricht in Ostberlin das Präsidium der Volkspolizei, das 8~VP-Inspektionen (VPI) leitet. Für das Gebiet des Uranbergbaues besteht in Siegmar-Schönau (westlich Karl-Marx-Stadt) eine eigene BDVP (für den Betriebsschutz Wismut); ihr unterstehen 10 Betriebsschutz-Ämter. — Die Großstädte (notfalls die großen Mittelstädte) und die 8 VP-Inspektionen Ostberlins sind, je nach Bevölkerungszahl und Wohnverteilung, in etwa 3–6 Polizeireviere gegliedert. Wenn ein VPKA für eine kleinere Mittelstadt oder größere Kreisstadt zuständig ist, hat es für dieses Stadtgebiet 1~Revier. Für kleinere Städte und für Landgebiete unterhält ein VPKA nur Außenposten, nicht aber Reviere. — Von der HVDVP bis zur Kreisebene bestehen Abt. für den Betriebsschutz. Die DVP hatte 1953 bis 1957 kasern. militärähnliche mot. Bereitschaften, zuletzt rund 13.500 Mann stark. Bis auf 3.000 Mann in Ostberlin wurde Mitte 1957 diese Polizeitruppe in die Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die 3.000 in Ostberlin kamen im Juni 1961 großenteils zur Bereitschaftspolizei. — Die Transportpolizei ist seit Febr. 1957 der DVP als Hauptabt. (HA) eingefügt, ist aber militärähnliche Polizeitruppe. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen, doch nicht mehr die der GST, liegt bei der DVP. Ab 1. 12. 1962 besteht die „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“, die der „Ausbildung von qualifizierten Kadern für die bewaffneten Organe des Min. des Innern“ dient. Sie hat seit Sept. 1965 das Promotionsrecht. — Uniform: hell graugrün. Stärke ca. 74.000 Mann, ohne die rd. 8.000 Mann der Transportpolizei und die etwa 15.000 des der DVP untergeordneten aktiven Betriebsschutzes (A). Chef der gesamten DVP ist seit 14. 11. 1963 der Minister des Innern: Generaloberst Friedrich ➝Dickel. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 151 Deutsche Versicherungs-Anstalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA)

Siehe auch: Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die DVP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Der Begriff DVP umschließt gemäß der Organisation des Ministeriums des Innern (MdI) auch die Bereitschaftspolizei. Die allgemeinen Polizeiorgane der Schutz- und Verkehrspolizei, der Kriminalpolizei, des…

DDR A-Z 1969

Sport (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können. Durch die S.-Gemeinschaften der FDJ sollten viele Jugendliche dieser Organisation zugeführt werden. Die Zeit des Kommunal-S. endete mit der auf Initiative der SED durch die FDJ und den FDGB als Trägerorganisation erfolgten Gründung des „Deutschen Sportausschusses“ (DSA), der sich am 1. 10. 1948 in Berlin konstituierte. Schon vorher waren in den Ländern und Kreisen S.-Ausschüsse gebildet worden, die sich wie der DSA aus zuverlässigen Partei- und Staatsfunktionären zusammensetzten. Die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften wurden durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) nach sowjetischem Muster ersetzt. Diese wurden im Laufe der Jahre 1950/51 in gewerkschaftlichen S.-Vereinigungen (SV) entsprechend der Organisationsstruktur der Gewerkschaften zusammengefaßt. Als selbständige Organisationen hatten sie für die Werktätigen der jeweiligen Gewerkschaften das sportliche Leben zu organisieren. Es gab folgende 18 SV: SV Aktivist (Bergbau) SV Post (Postwesen) SV Aufbau (Bau-Industrie) SV Rotation (graphische Betriebe, Bühne, Film und Funk) SV Chemie (Chemie-Betriebe) SV Dynamo (Volkspolizei) SV Stahl (Hütten-Industrie und Verwaltung) SV Einheit (staatliche und kommunale Maschinenbau) SV Traktor (Land- und Forstwirtschaft) SV Empor (Handel und Versorgung) SV Turbine (Energiebetriebe) SV Fortschritt (Textil- und Leder-Industrie) SV Vorwärts (kasernierte Volkspolizei, Nationale Volksarmee) SV Lokomotive (Reichsbahn) SV Wismut (Wismut-Erzbergbau) SV Medizin (Gesundheitswesen) SV Wissenschaft (Universitäten und Hochschulen) SV Motor (metallverarbeitende Industrie) Das im Juli 1952 beim Ministerrat gegründete Staatliche Komitee für Körperkultur und S. wurde zur obersten staatlichen Instanz auf allen Gebieten des S. Die ebenfalls errichteten Bezirks- und Kreiskomitees nahmen in ihren örtlichen Zuständigkeitsbereichen die gleiche Stellung ein. Hierdurch konnte der „Arbeiter-und-Bauern-Staat seine Aufgabe, Hauptinstrument beim Aufbau des Sozialismus zu sein, im Bereich des S. verwirklichen und seiner kulturell-erzieherischen Funktion besser nachkommen“. Aufgaben des Komitees waren: Organisation und Kontrolle des S. auf der Grundlage der bestehenden Regeln und Bestimmungen, Schulung von Fachkräften, Herausgabe von Richtlinien und Anweisungen für die Körpererziehung an allen Lehranstalten, Regelung aller Investitionsangelegenheiten im Bereich des S., Förderung der internationalen Zusammenarbeit, der Mobilisierung der Sportler zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Vorschläge zur Verleihung der [S. 589]Titel Verdienter ➝Meister des S., Meister des S. und Verdienter ➝Arzt des Volkes. Dem Komitee gehören neben Vertretern des S. auch Funktionäre der FDJ, des FDGB, der Gesellschaft für S. und Technik (GST) und anderer Massenorganisationen sowie staatlicher Organe an. „Zur Verbesserung der Tätigkeit und Struktur der demokratischen S.-Bewegung“ wurde am 27./28. 4. 1957 der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) gegründet als „einheitliche, in sich geschlossene und der territorialen Struktur des Staates angepaßte sozialistische S.-Organisation“, die alle Sportler der „DDR“, mit Ausnahme der in der GST organisierten, erfaßt. Wie es in der Gründungsurkunde heißt, sieht der DTSB seine vornehmste Aufgabe darin, „unsere gesamte Bevölkerung, vor allem die Jugend, für Körperkultur und S. zu gewinnen, die allseitige Bildung und Erziehung gesunder und lebensfroher Menschen zu fördern, um damit den Aufbau unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung verwirklichen zu helfen“. Entsprechend der Verwaltungsgliederung (Verwaltungsneugliederung) entstanden 15 Bezirksorganisationen, die sich in Kreisorganisationen gliedern. Diesen gehören die S.-Gemeinschaften eines Kreises an. 14 der S.-Vereinigungen der Gewerkschaften gingen in dem DTSB auf. Ihre BSG wurden zu Grundorganisationen des DTSB. Lediglich die SV Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut blieben wegen ihrer Bedeutung und besonderen Struktur ihrer Trägerorganisationen bestehen. Sie erhielten den Status von Bezirksorganisationen des DTSB. Der aus 94 Mitgliedern bestehende Bundesvorstand des DTSB übernahm die Aufgaben des früheren DSA sowie eine Reihe von Funktionen des staatlichen Komitees für Körperkultur und S., zu dessen ständigen Mitgliedern der Präsident des DTSB (Manfred ➝Ewald) gehört. Das staatliche Komitee hat sich seitdem als zentrales staatliches Organ auf die Wahrnehmung der staatlichen Belange im Bereich von Körperkultur und S. zu konzentrieren. Die bisher bestehenden staatlichen Bezirks- und Kreiskomitees wurden aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden von den entsprechenden Vorständen des DTSB und den neugebildeten S.-Referaten bei den Räten der Bezirke und Kreise übernommen. Diese Strukturänderung wurde 1958 durch die Umbildung der zentralen S.-Sektionen in Sportverbände des DTSB, die von nun an „Deutscher … Verband“ hießen, ergänzt. Durch diese Neuorganisation sollte offenbar der Eindruck einer staatlich unabhängigen S.-Bewegung erweckt werden. In Wirklichkeit hat sich der Einfluß von Partei und Staat auf den S. nicht vermindert. Neben dem Ministerrat, dem das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. unterstellt ist, entscheidet das ZK der SED, Arbeitsgruppe S. und Körperkultur, unmittelbar über Organisation und Entwicklung des S. Die enge Verflechtung von S. und Politik wird auch durch die Tatsache bewiesen, daß alle maßgeblichen S.-Funktionäre zugleich wichtige Partei- und Staatsämter innehaben. So ist der Präsident des DTSB, Ewald, Mitglied des ZK der SED und Abgeordneter der Volkskammer, Reichert, der Vizepräsident des DTSB, gehörte von 1958 bis 1963 dem ZK der SED an. Auch die Fach-, Bezirks- und Kreisverbände sowie die einzelnen S.-Vereinigungen und S.-Klubs werden fast ausschließlich von Parteifunktionären geleitet. Der politische Charakter des S. ergibt sich auch aus den im Gründungsstatut des DTSB vom 28. 4. 1957 festgelegten Grundsätzen und Zielen. Hier heißt es u.a.: „Der DTSB nimmt aktiv am Aufbau des Sozialismus teil und wirkt für die Weiterentwicklung der sozialistischen Körperkultur. Der DTSB kämpft unter der Führung der Arbeiterklasse gemeinsam mit allen Patrioten in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage gegen die Todfeinde des deutschen Volkes, den Imperialismus und Militarismus. Der DTSB unterstützt die demokratischen und patriotischen Kräfte im westdeutschen S., die einen mutigen Kampf gegen den Mißbrauch des S. in Westdeutschland durch die Imperialisten und Militaristen führen. Der DTSB erzieht seine Mitglieder zu sozialistischem Denken und Handeln und bekämpft entschieden alle Formen der reaktionären bürgerlichen Ideologie, wie die demagogischen ‚Theorien‘ des Nur-Sportlertums und der ‚politischen‘ Neutralität des S. Der DTSB pflegt die unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion und zu den volksdemokratischen Ländern. Er löst seine Aufgaben auf der Grundlage des staatlichen S.-Programms ‚Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat‘.“ In dem neuen Statut vom 28. 5. 1961 sind diese politischen Formulierungen zwar aus [S. 590]Gründen der Tarnung gemildert worden, ohne daß sich aber an der politischen Zielsetzung des DTSB etwas geändert hat. Durch einen Beschluß des FDGB-Bundesvorstandes vom 10. 5. 1957 wurden die Gewerkschaften und die Betriebsgewerkschaftsleitungen verpflichtet, den DTSB durch Werbung für den S., Hilfe für den Massen-S. und für das demokratische und gesellige Leben in den BSG auch durch materielle Leistungen, die „in der Regel nicht weniger als 12 v. H. des im Betrieb verbleibenden Beitragseinkommens ausmachen“ sollen, zu unterstützen. Der DTSB hatte 1967 1.908.879 Mitglieder, darunter 757.947 Jugendliche unter 18 Jahren. 2. Leistungssport Besondere politische Bedeutung hat der Leistungs-S. Die „Sportler der DDR sollen durch Höchstleistungen die Überlegenheit der sozialistischen Ordnung über das kapitalistische System Westdeutschlands“ beweisen (Beschluß des DTSB vom 4. 8. 1958) „Sportler der DDR auf Siegespodesten bei Welt- und Europameisterschaften sind die beste Antwort an die Adresse der Bonner Alleinvertreter und Revanchisten“ („Berliner Zeitung“ v. 25. 7. 1967). Zur Förderung des Leistungs-S. ist 1954 die besondere Organisationsform der „S.-Clubs“ gebildet worden, deren Millionenetat vom DTSB getragen wird. In diesen S.-Clubs werden Spitzensportler ohne Rücksicht auf deren persönliche Belange an bestimmten Schwerpunkten zusammengezogen. In vielen S.-Arten sind auf diese Weise die sowjetzonalen Spitzensportler in wenigen S.-Clubs vereinigt. Zur Leistungssteigerung des Fußball-S. sowie zur verbesserten Nachwuchsförderung sind auf Beschluß des Präsidiums des DTSB seit dem 1. 1. 1966 einige „Fußballklubs“ gebildet worden. Die in den S.-Clubs konzentrierten Leistungssportler sind vom Regime bezahlte, nach dessen Plänen ausgebildete „Staatsamateure“, deren Aufgabe es ist, durch sportliche Erfolge „das Ansehen der DDR zu heben“. Sie sind in drei Leistungsklassen eingeteilt. Die Sportler der Kategorie K-3 werden nach Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Den K-2-Sportlern müssen die Betriebe wöchentlich 16 Stunden für das Training freigeben. Spitzensportler der Gruppe K-1 leben praktisch ausschließlich für den S. Sie sind nur zum Schein in der Verwaltung oder in volkseigenen Betrieben eingestellt. Ihr Gehalt wird dem Betrieb vom DTSB erstattet. Weitere regelmäßige finanzielle Zuwendungen erhalten die Sportler direkt vom DTSB. Für internationale Erfolge gibt es außerdem hohe Geldprämien, bei Länderkämpfen bis zu 1.000 M, bei Olympischen Spielen bis zu 7.000 M. Schließlich sind noch mit der Verleihung hoher Auszeichnungen, wie dem Vaterländischen Verdienstorden, jährliche „Ehrengelder“ von 1.000, 500 oder 250 M verbunden. Die Spitzensportler genießen auch alle sonstigen wirtschaftlichen Vorteile und Ehrungen der Angehörigen der privilegierten Klasse in der kommunistischen Gesellschaft. Das gilt besonders für die Angehörigen der S.-Clubs Vorwärts und Dynamo, die praktisch ohne dienstliche Verpflichtungen Scheindienstgrade in der Armee und der Polizei bekleiden und für ihre sportliche Tätigkeit im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.000 M monatlich verdienen. Als Gegenleistung müssen diese Staatsamateure nicht nur sportliche Siege „zum Ruhme der DDR“ erringen, sie sind außerdem verpflichtet, das notwendige sozialistische ➝Bewußtsein zu haben und sich für die politischen Ziele des „Arbeiter- und-Bauern-Staates“ einzusetzen. Das SED-Regime benutzt die Popularität der Spitzensportler für seine politische Agitation, indem es sie zu Erklärungen zu politischen Ereignissen nötigt. „Wir werden Bonn mit der Wahl der Kandidaten der Nationalen Front die richtige Antwort geben.“ Solche und ähnliche Erklärungen von Spitzensportlern, wie die des früheren Europameisters im Segeln in der Finn-Dinghi-Klasse, Bernd Dehmel, wurden vor den sog. Wahlen zur Volkskammer im Juli 1967 fast täglich in der Presse veröffentlicht. Im April 1967 stattete eine starke Delegation von Spitzensportlern dem SED-Parteitag einen Besuch ab. Zahlreiche Sportler ersuchten um Aufnahme in die Einheitspartei. 90 Olympiakandidaten des TSC Berlin gaben am 1. Mai 1967 das feierliche Gelöbnis ab, „alle Kraft für das steigende Ansehen der DDR einzusetzen“. „Mit der Übergabe von Kandidatenkarten an die Sportler, die vor dem VII. Partei[S. 591]tag der SED um Aufnahme in die Partei der Arbeiterklasse gebeten hatten, und der Nationalhymne klang der eindrucksvolle Appell aus“ („Berliner Zeitung“ v. 2. 5. 1967). Die mitteldeutschen Sportler haben vor allem in den letzten Jahren bedeutende Erfolge errungen. Insbesondere die Ruderer (seit 1965), Leichtathleten, Turner, Schwimmer, Handballer, Kanuten, Rennrodler und Skispringer zählen zur Weltspitze. Nach den zahlreichen Erfolgen bei den Europameisterschaften der Leichtathleten und der Schwimmer und den Weltmeisterschaften im Rudern im Jahre 1963 war das Jahr 1968 mit dem bemerkenswerten Abschneiden der DDR-Olympiamannschaft das bisher erfolgreichste S.-Jahr. 3. Sportklassifizierung und Auszeichnungen Die 1954 eingeführte S.-Klassifizierung ist eine Zusammenstellung von Leistungsnormen einzelner S.-Arten, die inzwischen mehrmals entsprechend dem internationalen Leistungsniveau überarbeitet worden ist. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungs-S. beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14–17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter die Leistungsklassen III, II, I und für Erwachsene eine Meisterklasse. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr wurden versuchsweise Klassifizierungsnormen in einigen S.-Arten aufgestellt. Wer die entsprechenden Leistungen erfüllt, erhält die Klassifizierungsnadel der jeweiligen Klasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird der Ehrentitel Meister des S. und für hervorragende Leistungen oder außerordentliche Verdienste der Titel Verdienter Meister des S. verliehen. Voraussetzung für die Verleihung dieser Ehrentitel ist außerdem aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Die Titel können auch für hervorragende Leistungen, „die einen wesentlichen Beitrag im Kampf der Deutschen Sportler für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands und gegen die imperialistischen und militaristischen Einflüsse im westdeutschen S. darstellen“, vergeben werden. Von 1953 bis 1966 sind 1.575 Sportler als Meister des S. und 645 als Verdiente Meister des S. ausgezeichnet worden. Weitere Auszeichnungen für hervorragende Dienste beim Aufbau der sozialistischen S.-Bewegung sind die Ehrennadel des DTSB und die 1958 als höchste Ehrung des DTSB gestiftete Ernst-Gruber-Medaille. 4. Leibeserziehung Der im Okt. 1950 in Leipzig eröffneten Deutschen Hochschule für Körperkultur obliegt als zentraler Lehr- und Forschungsstätte die Ausbildung von Turn- und Diplom-Sportlehrern, Trainern und Hochschullehrkräften im Direkt- und Fernstudium sowie die wissenschaftliche Erforschung aller Bereiche des S. Daneben gibt es S.-Akademien als „Einrichtungen der sozialistischen S.-Bewegung, die ihren Hörern sportwissenschaftliche Kenntnisse vermitteln, um ihre Leistungen zu verbessern und breite Kreise der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben des DTSB vertraut zu machen und sie in den Aufbau des Sozialismus einzubeziehen“. Zur Förderung des Leistungs-S. soll in den Schulen zu einem „akzentuierten S.-Unterricht“ übergegangen werden. Die Schüler sollen nicht mehr in vielen, sondern neben einer allgemeinen athletischen Grundausbildung nur noch in ein bis zwei S.-Arten unterrichtet werden, wobei besonders lokale Traditionen (z. B. Eishockey in Weißwasser, Ringen in Zwickau, Schwimmen in Rostock) berücksichtigt werden sollen. Der Förderung und Auswahl jugendlicher Talente dienen besonders die regelmäßig veranstalteten Kinder- und Jugend-Spartakiaden. Nach Kreis- und Bezirks-Spartakiaden fand im Juli 1966 in Ost-Berlin die „1. deutsche Jugend-Spartakiade“ statt, an der mehr als 13.000 Jugendliche teilnahmen. In vielen S.-Arten werden Kinder- und Jugendmeisterschaften abgehalten und offiziell Kinder- und Jugendrekorde geführt. Für sportbegabte Kinder und Jugendliche wurden schon 1952 die ersten der jetzt 15 „Kinder- und Jugendsportschulen“ errichtet, an denen nach dem Vorbild der SU die internatsmäßig untergebrachten Kinder je nach Alter 9 bis 13 Stunden in der Woche S.-Unterricht haben. Diese S.-Schulen dienen der systematischen Heranbildung von Spitzensportlern. [S. 592] 5. Massensportbewegung Die Massensportarbeit steht unter der von Ulbricht verkündeten Parole: „Jedermann an jedem Ort jede Woche einmal Sport.“ Träger des Massen-S. in den Betrieben sind die BSG, deren finanzielle Mittel von den Betrieben gemäß dem Betriebskollektivvertrag aufgebracht werden müssen. In der sog. Massensportbewegung zeigt sich ebenfalls eine besonders enge Verquickung von S. und politischer Beeinflussung. Aufgabe der „Demokratischen Massenorganisation“ DTSB ist es, in Verbindung mit dem FDGB und der FDJ „die Werktätigen zum Sozialismus zu führen“. Über den S. sucht die Partei vor allem die Jugendlichen für sich zu gewinnen. Die planmäßige Körpererziehung beginnt daher bereits unter den Kindern im vorschulischen Alter. Seit 1959 wird regelmäßig im Juni jeden Jahres eine „Woche der Jugend und der Sportler“ veranstaltet zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“. Neben Kultur- und S.-Veranstaltungen finden hier sog. Jugendforen statt, auf denen Partei- und Staatsfunktionäre über die sozialistische Entwicklung sprechen. Das „Deutsche Turn- und S.-Fest“ in Leipzig ist die größte Massensportveranstaltung. Zu seiner Vorbereitung sind die mehr als 100.000 Teilnehmer schon Monate vorher regelmäßig von den Betrieben und Schulen freizustellen, selbstverständlich unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Zur „Entwicklung massensportlicher Initiativen aller Jugendlichen sowie der Förderung des Nachwuchses und des Leistungs-S.“ werden vom Zentralrat der FDJ S.-Programme aufgestellt, deren wichtigster Teil die Kinder- und Jugend-Spartakiaden sind. Außerdem wurden 1967 touristische Orientierungsläufe, Luftgewehrschießen, moderne Dreikämpfe und ein „Cross der Jugend“ mit angeblich 500.000 Teilnehmern durchgeführt. Der Förderung des Wehr-S. dient das nach sowjet. Vorbild geschaffene S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“. Gepäck- bzw. Fußmarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist die Aufgabe der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für S. und Technik. 6. Internationale Sportbeziehungen und gesamtdeutscher Sportverkehr Auch über den S. sucht die „DDR“ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf völkerrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Seit der Gründung des DTSB wurden die Meisterschaften der „DDR“ als „Deutsche Meisterschaften“ ausgetragen und die Auswahlmannschaften „Deutsche Nationalmannschaften“ genannt. Mit diesen Bezeichnungen sollte „der Tatsache Rechnung getragen werden, daß die DDR der einzig rechtmäßige deutsche Staat ist und die S.-Organisationen der DDR die Besten des deutschen S. und seine Zukunft verkörpern“. Auch nach Einführung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ hat sich daran wenig geändert. Seitdem lauten die Bezeichnungen „Deutsche Nationalmannschaft der DDR“ und „Deutscher Meister der DDR“. In den Rekordlisten werden Leistungen westdeutscher Sportler nicht berücksichtigt. Nur „Deutsche Rekorde der DDR“ werden geführt. Dagegen führen die S.-Verbände der BRD gesamtdeutsche Rekorde mit den besten Leistungen der Sportler aus beiden Teilen Deutschlands. Es kommt daher häufig zu Meldungen von neuen „westdeutschen Rekorden“, die wegen besserer Leistungen mitteldeutscher Sportler in der BRD gar nicht als Rekorde geführt werden. Alle Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der BRD nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die „DDR“ bereit finden, für die Olympischen Spiele 1956, 1960 und 1964 gesamtdeutsche Mannschaften zu bilden. Vor den Olympischen Spielen 1960 kam es wegen der 1959 geschaffenen Flagge der „DDR“ zu den ersten großen Auseinandersetzungen bei der Bildung der gesamtdeutschen Mannschaft. Auf Anordnung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) wurde für die deutsche Mannschaft eine neue Olympia-Flagge — Schwarz-Rot-Gold mit den olympischen Ringen in Weiß — geschaffen, unter der auch die gesamtdeutschen Mannschaften der Leichtathleten und Ruderer bei inter[S. 593]nationalen Meisterschaften antraten. Die gesamtdeutsche Mannschaft für die Olympischen Spiele 1964 in Innsbruck und Tokio kam erst nach Überwindung größter Schwierigkeiten zustande. Die S.-Funktionäre der „DDR“ gaben nur widerwillig dem Druck des IOC nach. Die gesamtdeutsche Mannschaft wurde als Fiktion bezeichnet. In der Medaillenstatistik der SED-Presse wurden die Erfolge der „DDR“ getrennt von denen „Westdeutschlands“ und „West-Berlins“ aufgeführt und angebliche Äußerungen der Olympiasieger, daß sie die „Goldmedaillen für die DDR geholt“ hätten, wiedergegeben. Auf einem Regierungsempfang für die „Olympia-Mannschaft der DDR“ erklärte der 1. Stellvertreter des Vors. des Ministerrates, Stoph: „Wir richten den Appell an alle Sportler der Bundesrepublik und West-Berlins, sich für friedliche, gleichberechtigte und freundschaftliche Beziehungen zwischen den deutschen Sportlern, ausgehend von der Realität des Bestehens zweier selbständiger deutscher Staaten und West-Berlins, einzusetzen.“ Auf dem Kongreß in Madrid im Okt. 1965 gab das IOC, offenbar der deutschen Streitigkeiten müde, den politischen Argumenten der SED nach und beschloß, das NOK der „DDR“ unter der Bezeichnung NOK-Ostdeutschland als Vollmitglied aufzunehmen. Für die Olympischen Spiele 1968 in Grenoble und Mexiko wurden zwei deutsche Mannschaften zugelassen, die aber unter der Bezeichnung „Deutschland“ und „Ost-Deutschland“ unter der bisherigen Olympia-Flagge, mit einem gemeinsamen Emblem und mit einer Hymne („Freude, schöner Götterfunken“) antreten mußten. Trotz dieser Einschränkungen, die sie der Bevölkerung zu verheimlichen suchte, feierte die SED-Propaganda diesen Erfolg ihrer auf staatliche Anerkennung gerichteten Politik (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) als einen großen Sieg über den Anspruch Bonns, „alleiniger Vertreter Deutschlands zu sein“. Schon ein Jahr vorher hatte sich diese Entwicklung abgezeichnet, als der Verband der wichtigsten olympischen S.-Art, die Internationale Leichtathletik-Föderation, den DVfL als selbständiges Mitglied, jedoch ebenfalls unter der Bezeichnung Ost-Deutschland, aufgenommen hatte. Im November 1965 kam auch das Ende für die letzte gesamtdeutsche Mannschaft der Ruderer, als von der Internationalen Ruder-Föderation eine den beiden deutschen Olympiamannschaften entsprechende Regelung getroffen wurde. Um seiner Forderung auf eine selbständige Mannschaft Nachdruck zu verleihen, hatte sich der Rudersport-Verband der „DDR“ geweigert, Ausscheidungen für die gesamtdeutsche Vertretung durchzuführen. Bei den im Aug. 1965 in Duisburg veranstalteten Europameisterschaften der Ruderer hatten daher nur westdeutsche Ruderer die letzte gesamtdeutsche Mannschaft gebildet. Auf internationalen S.-Veranstaltungen in der BRD oder im westlichen Ausland hatten die Funktionäre der „DDR“ mit ihrer Forderung nach „gleichberechtigter Teilnahme“ unter der Bezeichnung „DDR“ mit eigener Flagge, Hymne und Emblem wiederholt Zwischenfälle provoziert. Während sie sich mehrfach mit ihren Forderungen durchsetzen konnten oder sich, wie z. B. bei der Weltmeisterschaft im Radfahren 1966 in der BRD, zu Kompromißlösungen bereit fanden, haben sie bei anderen Meisterschaften ihre Mannschaften unter Protest zurückgezogen, wie bei den Europameisterschaften im Freistilringen 1966 in Karlsruhe, bei den Biathlon-Weltmeisterschaften 1966 in Garmisch-Partenkirchen, den Weltmeisterschaften der Frauen im Volleyball in Japan 1967, den Rennschlitten-Europameisterschaften 1967 in Berchtesgarden und den vorolympischen Wettkämpfen in Mexiko 1966. Die Reaktion der kommunistischen Länder ist in solchen Fällen unterschiedlich. Verschiedentlich haben sie aus „Solidarität mit der DDR“ ebenfalls die Teilnahme an den S.-Veranstaltungen abgesagt, wie bei den Weltmeisterschaften der Frauen im Volleyball. Dagegen haben sich die Vertretungen der „sozialistischen Länder“ bei anderen Meisterschaften nicht durch die Abreise der „DDR-Mannschaft“ beeinflussen lassen. Die SED-Propaganda hat in solchen Fällen Schwierigkeiten, diese mangelnde Solidarität der befreundeten sozialistischen Staaten der Bevölkerung zu erklären, wie folgender Auszug aus dem „Neuen Deutschland“ vom 5. 2. 1966 beweist: „Die Mannschaften der anderen sozialistischen Länder hielten es übrigens mit Recht für besser, trotz der Brüskierung der DDR an dieser Weltmeisterschaft (Biathlon) [S. 594]teilzunehmen, da auf Grund der besonderen Lage eine drohende Spaltung dieses Weltverbandes höchstens im Sinne Bonns gelegen und weder dem S. noch der gemeinsamen Sache genützt hätte.“ Auch zur Absage von S.-Veranstaltungen ist es gekommen. So verzichtete der japanische Gewichtheber-Verband auf die Durchführung der ihm für 1967 übertragenen Weltmeisterschaften im Gewichtheben, weil der internationale Verband auf Drängen der „DDR“ darauf bestanden hatte, daß die Fahnen aller beteiligten Länder gehißt und alle Hymnen gespielt werden sollten. Am 12. Oktober 1968 beschloß das Internationale Olympische Komitee in Mexiko dem Nationalen Olympischen Komitee der „DDR“ volle Gleichberechtigung zuzuerkennen. Dieser Sachlage trug die Bundesregierung durch ihren Beschluß vom 18. Dezember 1968 Rechnung, der besagt, daß die Olympischen Spiele 1972 in München nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Statuten des IOC durchgeführt werden. Der S.-Verkehr mit der BRD wird von der SED für die eigene Propaganda ausgenutzt. Die Aufnahme von innerdeutschen S.-Beziehungen wird von seiten der „DDR“ häufig davon abhängig gemacht, daß der Partner in der BRD sich zu einer „Anerkennungserklärung“ bereit findet. Bei Begegnungen mit Sportlern der BRD soll über bestimmte aktuelle politische Fragen diskutiert, S.-Veranstaltungen mit westdeutschen Sportlern sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der eigenen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. Als Reaktion auf die Errichtung der Mauer in Berlin haben der Deutsche Sportbund und das NOK der BRD am 16. 8. 1961 beschlossen, den durch die Abschnürungsmaßnahmen unterbundenen gesamtdeutschen S.-Verkehr abzubrechen. Auch die internationalen S.-Beziehungen der „DDR“ sind durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 empfindlich gestört worden. Als Gegenmaßnahme gegen das in der „DDR“ seitdem bestehende Verbot von Westreisen für Privatpersonen hat das Allied Travel Board in West-Berlin den als Repräsentanten des SED-Regimes reisenden Sportlern grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedsstaaten der NATO verweigert. Bei vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland war daher die „DDR“ nicht vertreten. Erst im April 1964 sind diese Reisebeschränkungen weitgehend aufgehoben worden. Am 30. 10. 1965 hat der Deutsche Sportbund (DSB) beschlossen, den am 16. 8. 1959 abgebrochenen S.-Verkehr mit der „DDR“ wieder aufzunehmen. Der DSB ging bei diesem Beschluß von der Erwartung aus, daß die in der Sitzung in Madrid im Okt. 1963 getroffene Entscheidung des IOC, wonach West-Berlin in dem S. der BRD und Ost-Berlin in dem S. der „DDR“ aufgeht, von der „DDR“ respektiert und die Diskriminierung des West-Berliner S. aufhören würde. Seit Ende 1958 war von kommun. Seite versucht worden, durch Isolierung der West-Berliner Sportler und Boykott von S.-Veranstaltungen in West-Berlin die kommun. Drei-Staaten-Theorie auch auf dem Gebiet des S. durchzusetzen. Diese politische Kampagne gegen West-Berlin hatte z. B. im Frühjahr 1962 zum Boykott der vom Deutschen Tischtennis-Bund in West-Berlin veranstalteten Europameisterschaften durch die kommun. beherrschten Länder geführt. Die gleiche Haltung hatten die SED-Funktionäre bei den Verhandlungen über die gesamtdeutsche Olympia-Mannschaft für die Olympischen Spiele 1962 gezeigt. Erst durch eine Entscheidung des IOC, in der das Recht der westdeutschen S.-Verbände bestätigt wurde, in West-Berlin Ausscheidungskämpfe zu veranstalten, wurde die SED zum Nachgeben genötigt. Die Hoffnungen auf eine Änderung dieser Haltung sind bereits durch die Weigerung des sowjetischen Handball-Verbandes, zu den in West-Berlin angesetzten Spielen der Hallenhandball-Weltmeisterschaften der Frauen im Nov. 1965 anzutreten, enttäuscht worden. Ein weiteres Hindernis für einen wirklichen gesamtdeutschen S.-Verkehr ist die Furcht des SED-Regimes, viele Sportler könnten die Reisen nach Westdeutschland zur Flucht benutzen. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Spitzensportler trotz der vorher getroffenen sorgfältigen Auswahl und ungeachtet der vielen Vergünstigungen, die sie als „Repräsentanten der DDR“ genießen, die Gelegenheit von Wettkämpfen in der BRD oder im westlichen Ausland zur Flucht genutzt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 588–594 Spitzelwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sportarzt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können.…

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Jugendhilfe (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der Begriff der Jugendwohlfahrt ist durch den Begriff der J. ersetzt. Rechtsgrundlagen sind der § 20 des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungswesen v. 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) und die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe vom 3. 3. 1966(GBl. II, S. 215). Nach § 20 a.a.O. ist elternlosen und entwicklungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen eine positive Entwicklung im Sinne des sozialistischen Erziehungsziels zu sichern (Erziehungs- und Bildungswesen). Die J. soll mitwirken, der Vernachlässigung und sozialen Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen. Nach §~1 der genannten VO umfaßt die J. die rechtzeitige korrigierende Einflußnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und [S. 314]Jugendlichen, die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche. Die Organe der J. werden tätig, „wenn trotz gesellschaftlicher und staatlicher Unterstützung der Erziehungsberechtigten die Gesundheit oder die Erziehung und Entwicklung Minderjähriger gefährdet sind, wenn für Minderjährige niemand die elterliche Sorge ausübt oder wenn sie in gesetzlich besonders bestimmten Fällen die Interessen Minderjähriger vertreten müssen“. Organe der J. sind a) die Abt. J. im Ministerium für Volksbildung, die Referate J. in den Abt. Volksbildung bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, die J.-Kommissionen bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, b) der Zentrale J.-Ausschuß beim Ministerium für Volksbildung, die J.-Ausschüsse bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, c) die Vormundschaftsräte bei den Räten der Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke. Die ehrenamtliche Arbeit hat auf dem Gebiet der J. große Bedeutung. Die Jugendhelfer und die Mitglieder der J.-Ausschüsse und der Vormundschaftsräte werden durch die Organe der Verwaltung berufen. Die J.-Kommissionen setzen sich aus den ehrenamtlich tätigen Jugendhelfern zusammen. Jugendhelfer und J.-Kommissionen werden betreuend, helfend, kontrollierend gutachtlich, sichernd tätig. Außerdem wirken sie mit bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern, bei der Vorbereitung der Annahme an Kindes Statt, bei den Vorbereitungen zur Regelung der Unterhaltsansprüche Minderjähriger und ähnlichem. Die Vormundschaftsräte haben die Organe, Einrichtungen und Bürger, die für die Sicherung der sozialistischen Erziehung von elternlosen und familiengelösten Minderjährigen verantwortlich sind, zu beraten, anzuleiten und zu kontrollieren. Die Organe der J. bei den Räten der Kreise (Stadtkreise, Stadtbezirke) entscheiden durch Beschluß über Maßnahmen zur Erziehungshilfe (z. B. Klage auf Entzug des Erziehungsrechts nach § 51 Abs.~1 des Familiengesetzbuches, Zuführung des Kindes zum Erziehungsberechtigten), des Vormundschaftswesens (z. B. Anordnung der Vormundschaft und Pflegschaft) und über den Rechtsschutz für Minderjährige (z. B. für die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft, Ersetzung von Urkunden). Die Zuständigkeit ist dabei zwischen dem J.-Ausschuß und dem Referat J. geteilt. So entscheiden die J.-Ausschüsse über die Erteilung von Weisungen an die Minderjährigen, über die Auferlegung von Pflichten auf Erziehungsberechtigte, über die Übertragung des Erziehungsrechts auf einen Ehegatten bei Verhinderung des anderen, über die Unterstützung der Eltern zur Einigung über den Umgang mit dem Kind nach der Scheidung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 313–314 Jugendherbergen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der Begriff der Jugendwohlfahrt ist durch den Begriff der J. ersetzt. Rechtsgrundlagen sind der § 20 des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungswesen v. 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) und die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe vom 3. 3. 1966(GBl. II, S. 215). Nach § 20 a.a.O. ist elternlosen und entwicklungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen eine positive Entwicklung im Sinne des sozialistischen…

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Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) (1969)

Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1975 1979 1985 ABF wurden 1949 an allen Universitäten und einigen Hochschulen eingerichtet. Sie waren zum großen Teil aus den sog. Vorstudienanstalten hervorgegangen. Zugelassen wurden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und Berufsausbildung verfügten, sich durch hervorragende Arbeitsleistungen in der Produktion auszeichneten. Bevorzugt wurden die von „sozialistischen“ Betrieben vorgeschlagenen und delegierten Bewerber. 1962 gab es noch 10 ABF mit 3.340 Studierenden, von denen 2.540 Arbeiter- und Bauernkinder waren. 1963 wurden alle ABF bis auf 2 (Halle/S. und Freiberg/Sa.) aufgelöst. Die ABF Freiberg nimmt Bewerber für Bergbau, Hüttenwesen und Naturwissenschaften auf, die ABF Halle Bewerber für Naturwissenschaften, Maschinenwesen, Elektrotechnik, Land- und Forstwirtschaft, Medizin, Wirtschaftswissenschaften, Lehrer für polytechnische Oberschulen u.a. Zur Erlangung des Abiturs an den ABF ist ein 1–3jähriges Studium notwendig. Von 1951 bis 1963 gelangten 33.729 Absolventen der ABF zum Hochschulstudium. Nach der neuen, für Universitäten, Hochschulen und Fachschulen geltenden Aufnahmeanordnung vom 1. 9. 1966 werden Absolventen der ABF nicht in das Aufnahmeverfahren einbezogen, sondern auf dem Wege des Fakultätswechsels zum Studium zugelassen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31 Arbeiteroper A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI)

Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1975 1979 1985 ABF wurden 1949 an allen Universitäten und einigen Hochschulen eingerichtet. Sie waren zum großen Teil aus den sog. Vorstudienanstalten hervorgegangen. Zugelassen wurden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und…

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Deutsche Akademie der Künste (1969)

Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegr. DAdK. war nach Otto Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue Impulse zu geben“. Nach neuerem Arbeitsplan soll sie ihre Arbeit nach folgenden Gesichtspunkten konzentrieren: „Was dient der Kunst- und Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung? Wie erzielt die Akademie mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den besten kunst- und kulturpolitischen Nutzeffekt?“ (Dr. Hossinger, Direktor der DAdK., 1962). Die DAdK. veranstaltet Ausstellungen und Vorträge, verleiht Preise, darunter den Heinrich-Mann-Preis und den Franz-Carl-Weiskopf-Preis (Sprache), verwaltet künstlerische und literarische Nachlässe, gibt die Werke verstorbener Mitglieder heraus (so von Johannes R. Becher, Heinrich Mann, Louis Fürnberg, Erich Weinert), dient jedoch mit ihren Sektionen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Dichtkunst und Sprachpflege, Musik vor allem repräsentativen Aufgaben und dem kunstwissenschaftlichen Materialaustausch mit dem Ausland. Sie unterstand bis Herbst 1952 der die Kunstpolitik bestimmenden Kunstkommission, seitdem unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Die DAdK. hatte 1964 etwa 50 ordentliche Mitglieder in der „DDR“ und ungefähr ebenso viele korrespondierende „aus aller Welt“, darunter 2 in der BRD. Präsident: Konrad Wolf (Regisseur); Vizepräsidenten: Eduard Claudius, Prof. Walter Felsenstein, Prof. A. Kurella, Prof. Dr. Hermann Meyer, Prof. Gret Palucca. Verlag: VEB Verlag der Kunst; Zeitschrift: „Sinn und Form“. Für 1968 plante die DAdK. zusammen mit der Moskauer Kunstakademie eine Ausstellung revolutionärer Graphik aus Anlaß des 150. Geburtstages von Karl Marx; die Sektion Musik bereitete einen Lehrgang über zeitgenössische Musik in der „DDR“, die Sektion Darstellende Kunst einen Arbeitskreis über Probleme des dramatischen Gegenwartsschaffens vor. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 142 Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL)

Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegr. DAdK. war nach Otto Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue…

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FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) (1969)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 [S. 194]Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist wesentlich ein Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem bejahenden jungen Generation. Sie hat 1) den Nachwuchs für die Partei heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2) in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3) die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4) für erwünschte Formen der Gestaltung der Freizeit zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5) in ihrer Organisation bestimmte soziale Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechen, 6) über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7) auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familie einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8) im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, sieht sie in der Arbeiterjugend den „Kern“ ihres Verbandes. Sie will damit an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), anknüpfen, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, indem die sich aus der „wissenschaftlich-technischen Revolution“ ergebenden Aufgaben als „revolutionäres Neuerertum“ in direkter Fortsetzung der klassenkämpferischen Tradition gesehen werden. Das verpflichtende Vorbild der SU auf der einen Seite und die Angriffe auf die politische und soziale Ordnung der BRD sowie der weltweit gesehene Kampf gegen den „Imperialismus“ andererseits sind weitere Elemente, die zur Parteinahme auffordern sollen. Die Betonung der Rolle der Jugend als „Schrittmacher“ des Fortschritts und als „Hausherren von morgen“ dienen der Festigung der Überzeugung, daß die Jugendlichen in der DDR eine aussichtsreiche Zukunft haben. (Jugend) 1. Zur Geschichte In Fortsetzung der Beschlüsse der sogenannten Brüsseler Konferenz der KPD von 1935 stellte Ulbricht auf der 1. Funktionärkonferenz der KPD am 25. 6. 1945 fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die durch Bekanntmachung der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden. Sie umfaßten alle weltanschaulichen Richtungen, standen aber von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Aus dem Zusammenschluß der örtlichen Jugendausschüsse auf Landesebene ging im Dezember 1945 der Zentrale Jugendausschuß in Berlin hervor, der am 26. 2. 1946 bei der SMAD unter Einreichung der Satzung und des Programms die Genehmigung zur Gründung der FDJ beantragte. Die SMAD stimmte diesem Antrag vom 5. 3. 1946 zu, und am 7. 3. wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich ➝Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Obwohl die SED-Mitglieder im Zentralrat (ZR) die Mehrheit bildeten, wurde jede Bezugnahme auf die Partei und den Sozialismus vermieden. Im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Ju[S. 195]gend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II.~Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Beteiligung an der Kampagne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, an der Aktivistenbewegung und an der Volkskongreßbewegung führte zu einer Straffung der Organisationsstruktur, deren Schwergewicht von den Wohngebietsorganisationen in die Betriebe und Schulen verlagert wurde. Das III.~Parlament (27. 5.–30. 5. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzungen für ein straffes Schulungssystem für alle Verbandsmitglieder schuf. Um die Bedeutung erfolgreicher Teilnahme an den Schulungen zu unterstreichen, wurde am 1. 12. 1949 das „Abzeichen für gutes Wissen“ eingeführt. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung spiegelt den bis dahin zurückgelegten Weg der FDJ wider: Anerkennung der führenden Rolle der SED; Verbreitung der Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin; Aufbau der FDJ nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus; Anerkennung des Dienstes in der Deutschen Volkspolizei (der Vorform der Nationalen Volksarmee) als Ehrendienst für jedes Mitglied. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation im wesentlichen abgeschlossen. Nach dem V.~Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzt, besonders im Jahr 1956, noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein. Da die FDJ sichtbar an Mitgliedern und an Einfluß unter der Jugend verloren hatte, war zu entscheiden, ob sie sich im Interesse einer größeren Breitenarbeit mehr der Aufgabe, „ein fröhliches Jugendleben“ zu organisieren, zuwenden und damit stärker entpolitisieren sollte oder nicht. Die 16. ZR-Tagung am 25. 4. 1957 schloß diese Auseinandersetzungen, die bis in die Partei hineingereicht hatten (Ausschaltung von Schirdewan), ab: die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation. Die Mitgliedschaft in der FDJ wurde ähnlich wie die in der SED an die Verpflichtung geknüpft, aktiv für die Verbandsziele zu „kämpfen“. Durch diese „enge“ Lösung, die den Avantgarde-Charakter der FDJ unterstrich, konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst ➝Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nimmt diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin und auf dem I. Parlament (10. 5.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther ➝Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. 2. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, den Einheiten der Nationalen Volksarmee, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens drei Mitglieder vorhanden sind. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Organisationsleiter und Stellvertreter des Sekretärs, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Kulturfunktionär, Kassierer, Funktionär für sozialistische Gemeinschaftsarbeit (in Schulen: für Zusammenarbeit mit sozialistischen Betrieben; an Universitäten, Hoch- und Fachschulen: Funktionär für wissenschaftliche Arbeit), Literaturobmann, Funktionär für Pionierarbeit, Sportfunktionär, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär [S. 197]für politische und fachliche Bildung), Touristik- und Wanderleiter, Wandzeitungsredakteur sowie ein Singeleiter. (Anfang 1967 in den GO: 314.466 Funktionäre, davon 59,2 v. H. unter 18 Jahre bzw. 50,1 v. H. Mädchen.) Die Fluktuation der Leitungsmitglieder ist außerordentlich hoch; etwa 50 v. H. scheiden innerhalb eines Jahres (einer Wahlperiode) aus. Die Grundorganisationen unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (140 Mitglieder, 59 Kandidaten), der seinerseits das Büro mit dem Sekretariat als eigentliches Leitungsorgan der FDJ wählt (27 Mitglieder, davon 10 Sekretäre. 1.~Sekretär: Dr. Günther Jahn, 2.~Sekretär: Dieter Itzerott). Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsobene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. Die Kandidatenaufstellung wird mit den jeweiligen SED-Parteileitungen abgesprochen; ferner sieht das Statut nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und -Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über zwei Verlage. Im Verlag „Junge Welt“ erscheinen als Tageszeitung die „Junge Welt“, als Monatszeitschrift das Funktionärsorgan „Junge Generation“, 14täglich das „Forum“ als Zeitschrift für die Studenten und die junge Intelligenz sowie eine Reihe anderer Jugendzeitschriften. Der Verlag „Neues Leben“ veröffentlicht vor allem Jugendliteratur und Belletristik. Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich. Eine obere Altersgrenze ist nicht mehr festgesetzt, sie lag früher bei 25 bzw. 26 Jahren. Die Funktionäre der FDJ sind jedoch vielfach älter. Im Mai 1967 hatte die FDJ 1.401.296 Mitglieder, davon 56,7 v. H. unter 18 Jahren. (Zum Vergleich: am 31. 12. 1967 gab es rd. 2,4 Mill. Jugendliche im Alter zwischen 14–25 Jahren.) Von den etwa 600.000 Schülern der 8.–12. Klassen sind rd. 98 v. H. Mitglieder der FDJ. Sehr hoch ist auch der Anteil an FDJ-Mitgliedern bei den Direktstudenten an den Universitäten und Hoch- und Fachschulen (31. 12. 1967 rd. 130.000) sowie bei den Jugendlichen in der NVA. Wenn man die FDJ-Mitgliedschaft in der NVA mit etwa 100.000 annimmt, zeigt sich, daß über 800.000 Mitglieder der FDJ nicht berufstätig sind. Berücksichtigt man, daß die in den staatlichen Organen Beschäftigten sich nur schwer einer Mitgliedschaft in der FDJ entziehen können, so bleibt für den „Kern“ der FDJ, die junge Arbeiterschaft in Industrie und Landwirtschaft, nur ein verhältnismäßig kleiner Anteil. Es ist der FDJ bisher nicht gelungen in der Landwirtschaft in allen LPG GO zu bilden. Mitte 1968 waren 103.815 Mitglieder in 6.893 GO in der Landwirtschaft erfaßt (am 31. 12. 1967 bestanden 13.313 LPG und 650 VEG). Vergleichsweise hat der FDGB, der Studenten, Angehörige der NVA und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften nicht erfaßt, rd. 1~Mill. berufstätige Jugendliche organisiert. Die für die SED verhältnismäßig unbefriedigenden Ergebnisse der Arbeit unter der Jugend haben zu einer Forcierung der Jugendforschung geführt. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. [S. 198]des Stipendiums zwischen 0,30 und 5,– M. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. 3. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit unter eine bestimmte Losung und leitet aus ihr die speziellen Aufgaben ab. Seit 1965 richtet sie ihre Tätigkeit in Jahresetappen auf den 20. Jahrestag der Gründung der DDR aus. 1967/68 stand der 50. Jahrestag der deutschen Novemberrevolution im Mittelpunkt, für das Jahr 1968/69 wird unter der Losung „Unsere Liebe, unsere Treue und unsere Kraft dem sozialistischen Vaterland“ der Jahrestag unmittelbar vorbereitet. Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. 1967 soll jeder 3. Schüler der 6.–10. Klasse Mitglied einer solchen Arbeitsgemeinschaft gewesen sein. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hochschulen dient gleichfalls der Erzielung optimaler fachlicher Leistungen; zugleich soll sie jedoch Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen, nicht zuletzt mit dem Ziel, ein vorzeitiges Abbrechen des Studiums (5,7 v. H. der Studierenden) zu verhindern. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln (1967: 609) wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Entsprechend den Messen der Meister von morgen, die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt. Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte, um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel hervorragender ➝Jungaktivist sowie Ehrenurkunden u.a. Mit den FDJ-Kontrollposten beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die FDJ arbeitet in den Produktionskomitees und den <➝gesellschaftlichen Räten> der VVB mit. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und ge[S. 199]werkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, allgemeinbildende, politische und jugendnahe Vorträge sowie mannigfaltige Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. In Zusammenarbeit mit dem DTSB veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste und ist als eine Trägerorganisation des Komitees für Touristik und Wandern am Jugendwandern beteiligt. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die in Artikel~20, 3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung in den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr. Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (31. 12. 1967 — Volkskammer: 40 von 500; Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 1.428 von 16.949; Gemeindevertretungen: 13.303 von 183.268; Stadtbezirksverordnetenversammlungen: 289 von 2.955). 4. Schulung In der Schulung der FDJ sind zwei Formen zu unterscheiden, die Funktionärsschulung und die Massenschulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Angestrebt wird die Erfassung aller Funktionäre bereits zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine Aufgabe als Mitglied eines Gruppenrates in der Pionierorganisation übernehmen. In einer festen Nomenklatur sollen ihr Weg und die erfahrene Ausbildung in der Organisation festgehalten werden. Eine genaue Festlegung der Anforderungen an die verschiedenen Funktionen auf den verschiedenen Leitungsebenen soll die Voraussetzung für ein entsprechend spezifiziertes Ausbildungssystem sowie für eine perspektivische Kaderplanung schaffen. Bisher erfolgt die Schulung der Funktionäre der GO durch die FDJ-Kreisleitungen u.a. in Wochenendkursen und 14tägigen Kurzlehrgängen. Für ihre leitenden Funktionäre verfügt die FDJ über 4 Sonderschulen und die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ in Bogensee. An der Jugendhochschule haben bisher 18 Einjahreslehrgänge stattgefunden. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. und 8. Klassen auf den Eintritt in die FDJ insbesondere an Hand des Statuts vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in drei Stufen auf: 1) Studium des Kommunistischen Manifests, 2) Studium der Bände 6–8 der „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ innerhalb von 3 Jahren, 3) Studium von Lenins „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ und „Staat und Revolution“, des Programms der SED, der Rede Walter Ulbrichts „Der Weg zum künftigen Vaterland der Deutschen“. Die Schulung soll durch, die Vorträge von Veteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Trotz der Bedeutung, die der Massenschulung innerhalb der FDJ als der eigentlichen Form ideologischer Wissensvermittlung zukommt, ist die Beteiligung immer recht niedrig gewesen, und viele Zirkel haben ihre Arbeit nicht zu Ende geführt. Für Anfang 1967 werden folgende Zahlen genannt: 23.640 Zirkel mit 423.653 Teilnehmern. Die Propagandisten als Zirkelleiter sind vielfach SED-Funktionäre, Lehrer, Studenten und nur zu einem geringen Teil FDJ-Funktionäre. Auf Grund einer Prüfung wird als Nachweis für das „selbständige und systematische Studium“ der marxistisch-leninistischen Theorie und der SED-, Regierungs- und Verbandsbeschlüsse das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in drei Stufen verliehen. Bis Anfang 1967 soll es 314.000-mal verliehen worden sein. [S. 200] 5. Arbeit in der Bundesrepublik und internationale Verbindungen Die FDJ, seit dem 26. 6. 1951 in der BRD verboten, hat seitdem immer wieder versucht, im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED auf einzelne Jugendliche, Jugendgruppen und -verbände Einfluß zu gewinnen. In jüngster Zeit sind solche Kontakte vor allem mit dem Verband Deutscher Studentenschaften regelmäßig zustande gekommen. Auch andere Jugend- und Studentenverbände der BRD haben durch Delegationen, die Veranstaltung gemeinsamer Seminare usw. versucht, Verbindungen mit der FDJ herzustellen. Die mangelnde Bereitschaft der FDJ, die eigene Position überhaupt zum Gegenstand kritischer Diskussion zu machen, die Versuche, Tagungsprogramme usw. vorzuschreiben, haben diese Begegnungen meist rasch unfruchtbar werden lassen. Seit 1958 finden analog zu den Deutschen Arbeiterkonferenzen „Kongresse der Arbeiterjugend beider deutscher Staaten“ unter maßgeblicher Beteiligung der FDJ statt. Der 1954 gegründete Deutsche Jugendring trat seit der „Gesamtdeutschen Jugendberatung für Abschluß eines Friedensvertrages“ am 25. 6. 1961 in Dresden nicht mehr wesentlich in Erscheinung. Die FDJ ist Mitglied der beiden kommunistisch gelenkten internationalen Jugendverbände, des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ, seit 1948) und des Internationalen Studentenbundes (ISB, seit 1949). Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol, der das Vorbild für die Organisationsarbeit der FDJ war und teilweise noch immer ist, hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden in den Entwicklungsländern und in neutralen bzw. blockfreien Staaten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 194–200 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 [S. 194]Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und…

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Lizenzen (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung von Schutzrechten (L.) gibt es erst seit Febr. 1965. Zwischen den Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erfolgte bisher die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ohne die gegenseitige Vergabe von L. Vermutlich wird in den nächsten Jahren L.-Zwang zwischen den RGW-Ländern eingeführt. Die Vergabe und der Kauf von L. durch Partner in der „DDR“ an Partner bzw. von Partnern außerhalb der „DDR“ wurde durch eine Ministerratsverordnung ab 1. 2. 1965 freigegeben. Gemeint waren mit dieser Verordnung Partner in Ländern außerhalb des RGW. In der Begründung zu dieser L.-Verordnung heißt es, daß die Erfordernisse der modernen Produktion und des technischen Fortschrittes nicht mehr von einem Land allein entwickelt werden könnten. In der kapitalistischen Welt seien L.-Vergaben und L.-Nahmen hochentwickelt und die Motoren der industriellen Entwicklung. Auch für die „DDR“ könne die richtige, gezielte L.-Nahme und -Vergabe für die Durchsetzung der „technischen Revolution“ (Technica) von höchstem Nutzen sein. Beachtenswert ist, daß damit abweichend von früheren Äußerungen der führenden SED-Funktionäre die technische Entwicklung in westlichen Industrieländern als nachahmenswert anerkannt wurde. Früher hieß es: „Es gilt, den Götzendienst an der westlichen Technik zu beseitigen. Unsere Fachleute haben festgestellt, daß es in der Sowjetunion eine bessere Technik gibt als in Westdeutschland.“ Die L.-Verordnung bestimmt, daß für die L.-Nahme und L.-Vergabe die Generaldirektoren der VVB für ihren Bereich zu[S. 380]ständig sind. In jedem Fall bedarf ein L.-Vertrag zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung eines zentralen Leitungsorgans, also eines Industrieministeriums oder der Staatlichen Plankommission. Erfinder in Mitteldeutschland erhalten für die Verwertung ihrer Schutzrechte im westlichen Ausland eine Vergütung bis zu 100.000 M. Im Jan. 1968 wurde ein „Zentrales Büro für internationalen L.-Handel der Deutschen Demokratischen Republik“ mit Sitz in Ostberlin gegründet. Das L.-Büro ist dem Minister für Außenwirtschaft unterstellt. Seine Aufgaben sind u.a.: Beratung der volkseigenen Betriebe und Vereinigungen volkseigener Betriebe in kommerziellen und juristischen Fragen bei der Vorbereitung und Realisierung von L.-Verträgen, Unterstützung der Betriebe usw. bei der Anbahnung von L.-Geschäften, Vertretung der nicht volkseigenen Betriebe beim Abschluß von L.-Verträgen. — Vertreter des L.-Büros nehmen an Verhandlungen mit Interessenten und Partnern aus anderen Staaten (einschl. der „selbständigen politischen Einheit West-Berlin“) teil. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 379–380 Literatur-Institut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LKG

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung von Schutzrechten (L.) gibt es erst seit Febr. 1965. Zwischen den Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erfolgte bisher die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ohne die gegenseitige Vergabe von L. Vermutlich wird in den nächsten Jahren L.-Zwang zwischen den RGW-Ländern eingeführt. Die Vergabe und der Kauf von L. durch Partner in der „DDR“ an Partner bzw.…

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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED vorbehalten: Dr. Dertinger bis 15. 1. 1953, danach Dr. Bolz bis 24. 6. 1965, als er (ernstlich erkrankt) verzichtete. Seit 25. 6. 1965 amtiert Winzer als Leiter des MfAA. Der Organisationsplan sieht 6 Hauptabt. (HA) vor: I. UdSSR und volksdemokratische Länder; II. Kapitalistisches Ausland; III. Deutschland- und Europapolitik; IV.~Presse und Information; V.~Konsularwesen; VI. Organisation. Daneben stehen einige selbständige Abt. wie Kultur; Wirtschaft; Abrüstung. — Die Leiter der HA und fast aller Abt., unter denen nur wenige Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland (Auslandsvertretungen). — Innerhalb der HA arbeiten solche Abt. wie Afrika-Abt., Arabische Länder, Lateinamerika, Westeuropa, Skandinav. Länder, Südostasien. Die Staatssekretäre (mit dem Titel „Stellv. des Min.“) gehören sämtlich der SED an. Seit dem 24. 2. 1966 gibt es zwei Staatssekretäre, die den Rang eines 1. Stellv. des Ministers haben: Josef Hegen und Günter Kohrt. Dem Titel nach stehen unter ihnen als weitere „Stellv. des Min. und Staatssekr.“: Oskar Fischer, Gustav Hertzfeld, Kiesewetter, Krolikowski, Georg Stibi. — Der Leiter der Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED, Florin, gehört dem Kollegium des MfAA. mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA. (s. Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“, und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 425 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Bauwesen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED…

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SED (1969) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 1. Die Vereinigung von KPD und SPD zur SED Abweichend von ihrer bis dahin befolgten Taktik der Aktionseinheit, begannen die Kommunisten im Herbst 1945 die Verschmelzung von KPD und SPD zu einer einheitlichen Arbeiterpartei zu propagieren. Bestimmend für diesen Sinneswandel dürfte gewesen sein, daß die Hoffnung der KPD, eine breite Basis in der Bevölkerung zu gewinnen, sich nicht erfüllt hatte; die KPD wurde von weiten Kreisen der Bevölkerung als Erfüllungsgehilfin der Besatzungsmacht betrachtet, die ihre Existenz allein der Anwesenheit der sowjetischen Truppen verdankte. Hinweise auf die Stimmung der Bevölkerung lieferten außer den für die Kommunisten ungünstigen Ergebnissen der Wahlen in Ungarn und Österreich im Herbst 1945 vor allem der Ausgang der Gemeindewahlen in der amerikanischen Zone im Jan. 1946. Die KPD erhielt damals insgesamt nur 3,5 v. H. der abgegebenen Stimmen. Unter diesen Umständen sahen sich die Kommunisten gezwungen, die Ver[S. 550]einigung mit den Sozialdemokraten so bald wie möglich, und zwar nach ihrem Zeitplan und ihren Bedingungen, herbeizuführen: a) Der Zusammenschluß war nicht auf Reichsbasis zu vollziehen, wie es den anfänglichen Vorstellungen sozialdemokratischer Funktionäre, soweit sie für die Parteieinheit eintraten, entsprach, sondern mußte auf Zonenbasis durchgeführt werden. b) Der Zusammenschluß durfte nicht im Wege der Urabstimmung, also auf demokratischem Wege, erfolgen, sondern mußte unter Ausschluß der Willensäußerung der Mitglieder als Aktion der Führungsorgane geschehen. Um den Widerstand vieler Sozialdemokraten gegen diese Art der Vereinigung zu brechen, inszenierten die Kommunisten eine „breite Massenbewegung“, die von der sowjetischen Besatzungsmacht unterstützt wurde: Opponierende Gruppen wurden daran gehindert, sich zu organisieren und ihre Meinung zu publizieren; die profiliertesten Gegner der Zwangsvereinigung aber fielen dem Terror der sowjetischen Geheimpolizei zum Opfer. Im April 1961 erinnerte der Vorsitzende der SPD, Ollenhauer, daran, daß „nach vorsichtigen Schätzungen in der Zeit vom Dez. 1945 bis zum April 1946 mindestens 20.000 Sozialdemokraten gemaßregelt, für kürzere oder auch sehr lange Zeit inhaftiert, ja sogar getötet wurden“. Auf diese Weise unter Druck gesetzt, stimmte die SPD-Führung in der Sowjetzone schließlich der Abhaltung des Vereinigungsparteitages am 21. und 22. April 1946 zu. Für Berlin wurde eine Sonderregelung getroffen. Unter dem Schutz der Westmächte erzwangen hier die gegen die Zwangsvereinigung opponierenden Kräfte eine Urabstimmung unter den Mitgliedern der SPD. Bei einer Wahlbeteiligung in den Westsektoren von 73 v. H. stimmten 82 v. H. der Abstimmungsberechtigten gegen und 12 v. H. für die Vereinigung der beiden Parteien. Der Stadtkommandant des Sowjetsektors hatte anfänglich zugesichert, die Urabstimmung auch im sowjetischen Sektor zuzulassen. Trotzdem verhinderte dort die Polizei ihre Durchführung. 2. Die Entwicklung der SED von 1946 bis 1967 In der auf dem Vereinigungsparteitag angenommenen Grundsatzerklärung hieß es, das Endziel der SED sei ein sozialistisches Deutschland, ihr Nahziel der Aufbau einer gesamtdeutschen antifaschistischen, parlamentarisch-demokratischen Republik (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Bodenreform, Enteignung „der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“). Im Frühjahr 1948 wurde das Konzept der antifaschistisch-demokratischen Ordnung aufgegeben. Für die Sowjets waren hierfür zwei Gründe bestimmend: der Konflikt mit Jugoslawien und die Reaktion der Westmächte, insbesondere der USA, mit Hilfe von Truman-Doktrin und Marshall-Plan dem weiteren Vordringen des Sowjetkommunismus einen Riegel vorzuschieben. Für Ulbricht bestanden die Schlußfolgerungen daraus in der Umwandlung der SED in eine „Partei neuen Typus“. Die dahingehenden Beschlüsse der Parteiführung wurden im Herbst 1948 gefaßt und auf der 1. Parteikonferenz im Jan. 1949 bestätigt: a) Die These vom Besonderen Weg zum Sozialismus wurde verworfen und statt dessen die führende Rolle der KPdSU unter der Führung Stalins anerkannt. b) Die paritätische Besetzung der Funktionärsstellen wurde abgeschafft. Nur in der Parteispitze blieb die Parität durch Pieck und Grotewohl vorerst noch gewahrt. c) Für die Aufnahme neuer Mitglieder wurde eine Bewährungszeit als Kandidat eingeführt. d) Zur „operativen Führung“ der Partei wurden das Politbüro und das kleine Sekretariat des Politbüros geschaffen. e) Zur permanenten Säuberung der Partei wurde ein Partei-Kontroll-Apparat mit der Zentralen Parteikontroll-Kommission (ZPKK) an der Spitze geschaffen (Parteikontrollkommissionen der SED). f) Die KPD wurde von der SED organisatorisch getrennt, wahrscheinlich, um die separatstaatliche Entwicklung deutlich zu machen. Auf die Sowjetisierung der SED folgte die Sowjetisierung Mitteldeutschlands. Auf der 2. SED-Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952) verkündete Ulbricht den Beginn des „sozialistischen Aufbaus“. Der Generalangriff der SED auf das noch bestehende Privateigentum begann (Kollektivierung), wobei die Partei gleichzeitig systematisch ihren Einfluß und ihre Kontrolle auf alle anderen Parteien, die Massen[S. 551]organisationen, den Staats- und Wirtschaftsapparat sowie auf weitere Lebensbereiche (Familie, Rechtswesen, Kulturpolitik usw.) ausdehnte. Im Juni 1953 mußte die SED-Führung zwar den Aufbau des Sozialismus vorübergehend stoppen (Juni-Aufstand, Neuer Kurs), doch ab 1954/55 wurde er, wenn auch mit etwas gemilderten Methoden, fortgesetzt. Gleichzeitig lehnte die SED eine Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen ab (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Ab Sommer 1955 wurden die Versuche Chruschtschows erkennbar, die Beziehungen zu den übrigen kommunistischen Parteien und Staaten zu verbessern und die ideologische Basis des Sowjetkommunismus zu erneuern. Hauptetappen dieses Prozesses waren der Besuch Chruschtschows und Bulganins in Belgrad Ende Mai 1955, der XX. Parteitag der KPdSU im Febr. 1956 mit der berühmt gewordenen Anti-Stalin-Rede Chruschtschows, die Auflösung des Kominform am 17. April 1956, der Sturz der Gruppe Kaganowitsch-Malenkow-Molotow-Schepilow im Sommer 1957 und die Konferenz der kommunistischen und Arbeiter-Parteien im Nov. 1957 in Moskau. Diese Versuche führten zunächst zu einer politischen und ideologischen Krise, die im Okt. 1956 in den Ereignissen in Polen und der ungarischen Revolution kulminierte. Auch in der SED wurden jetzt Kräfte wirksam, die eine Erneuerung des Kommunismus in einzelnen Teilbereichen anstrebten. Es bildeten sich Gruppierungen, die auf den Sturz Ulbrichts als des Haupthindernisses einer solchen inneren Wandlung hinarbeiteten. Drei Kategorien oppositioneller Gruppierungen traten dabei hervor: die Intellektuellen (W. Harich, E. Bloch u.a.m.), die Wirtschaftstheoretiker (Dr. F. Behrens, Kurt Vieweg u.a.m.) und die Funktionäre im Führungskern der Partei (Gerhart Ziller, Fred Oelßner, Karl Schirdewan, Ernst Wollweber). (Dritter Weg, Entstalinisierung, Nationalkommunismus, Revisionismus, Rehabilitierungen) Mit der Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn endete im Herrschaftsbereich der SED die Tauwetter-Periode. Nunmehr war auch für Ulbricht die Zeit gekommen, mit der Opposition im Führungskern der SED abzurechnen: Die Gruppe Schirdewan-Wollweber-Oelßner wurde am 8. Febr. 1958 ausgeschaltet; der ZK-Sekretär Ziller hatte bereits im Dez. 1957 Selbstmord verübt. Auf dem anschließenden V.~Parteitag (10.–16. Juli 1958) verkündete die SED die „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“. Die Politik der „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ führte eine Situation herauf, die derjenigen im Frühjahr 1953 ähnlich sah. In der Wirtschaftspolitik kündigte sich das Scheitern des Siebenjahrplanes und der ökonomischen Hauptaufgabe an, die Versorgung der Bevölkerung erreichte einen neuen Tiefstand, und der Massenterror wurde wieder verstärkt. Große Teile der Bevölkerung suchten ihren Ausweg in der Flucht (Flüchtlinge), die Krise drohte sich zur Katastrophe auszuweiten. Der Bau der Berliner Mauer und die Abriegelung der Zonengrenzen in der Nacht zum 13. Aug. 1961 dienten den Machthabern als letzter Ausweg, die Katastrophe zu verhindern. Nach der Vollkollektivierung der Landwirtschaft (1960) und dem Bau der Mauer (1961) trat im Jan. 1963 der VI. Parteitag der SED zusammen, um die Politik der Partei nach der Vollsozialisierung und völligen Abriegelung der Zonengrenzen zu verkünden. Der Parteitag beschloß ein Programm sowie ein neues Statut. Unmittelbar nach dem VI. Parteitag wurde die Umorganisation der Partei nach dem Produktionsprinzip auf Grund des sowjetischen Vorbildes in Angriff genommen und als Ziel jetzt die Versachlichung der Parteiarbeit verkündet (Jarowinsky auf der 5. ZK-Tagung im Febr. 1964). Zur Verwirklichung dieses Zieles wurden ein Büro für Industrie- und Bauwesen, ein Büro für Landwirtschaft, eine ideologische Kommission und eine Agitationskommission sowie eine Kommission für Partei- und Organisationsfragen beim Politbüro gebildet. Entsprechende Umorganisationen wurden in den Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen vorgenommen (Büros der SED, Sekretariate der Bezirks- und Kreisleitungen). Auf kaderpolitischem Gebiet wurde damit begonnen, die fachliche Qualifizierung (wirtschaftliche und technische Fachausbildung) der Führungskräfte zu heben (Kader). Mit [S. 552]dem Sturz Chruschtschows wurden diese organisatorischen Veränderungen zum Teil wieder rückgängig gemacht. Im Ergebnis lief die Versachlichung auf stärkere Bewertung der ökonomischen, produktionsmäßigen und wissenschaftlich-technischen Leistungen hinaus, die nunmehr ideologischen Gesichtspunkten gleich- oder sogar vorangestellt wurden. Um gewisse Fehlentwicklungen im Zuge der Wirtschaftsreform zu korrigieren, wurde von Ende 1964 an die Ideologie wieder stärker betont (7. ZK-Tagung Nov. 1964,11. ZK-Tagung Dez. 1965). Eine noch stärkere Betonung der Ideologie und Intensivierung der Indoktrination setzte nach dem XXIII. Parteitag der KPdSU im April 1966 ein. Im Laufe des Jahres 1966 hatte sich mit der Verschärfung des Gegensatzes zu Peking in der Führungsspitze der KPdSU offenbar die Erkenntnis verdichtet, daß man sich in einem ideologischen Zwei-Fronten-Krieg gegen die „ideologische subversive Aktivität der Imperialisten“ und gegen die „perfide verleumderische Aktivität der chinesischen Opportunisten“ befinde. Das Hauptproblem wurde jetzt darin gesehen, Fehlentwicklungen im Zuge der Wirtschaftsreform zu korrigieren, die Ideologie als Machtbasis der Partei zu festigen und damit den Führungsanspruch der Parteiapparatschiks zu behaupten. Es galt den Nachweis zü liefern, daß der gesellschaftliche Fortschritt nicht allein von der Ökonomie her bestimmt wird, sondern daß es vor allem der Partei und ihrer Ideologie bedarf, um den Sozialismus-Kommunismus aufzubauen. 3. Der VII. Parteitag und die nachfolgende Entwicklung Die Vorbereitung des VII. Parteitages war gekennzeichnet durch Koordinierung der ideologischen Arbeit zwischen der KPdSU und der SED, die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem, militärischem und anderen Gebieten zwischen der SU und der „DDR“ sowie den fortschreitenden Abbau der noch bestehenden Kontakte zwischen den beiden getrennten Teilen Deutschlands und Negierung alles dessen, was gesamtdeutschen Charakter trägt (Außenpolitik, Deutschlandpolitik, Redneraustausch). Vom 17. bis 22. April 1967 veranstaltete die SED ihren VII. Parteitag. Referate und Beschlüsse brachten im Grunde nichts Neues, sondern nur eine Bestätigung der bereits eingenommenen Positionen und der gültigen Parteilinie. Für die weitere politische und gesellschaftliche Entwicklung in Mitteldeutschland stellte die SED die Aufgabe der „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“. Auf wirtschaftlichem Gebiet sollte die neue Phase der Entwicklung in der Umbenennung des Neuen ökonomischen Systems in Ökonomisches System des Sozialismus zum Ausdruck kommen. Von einem neuen Abschnitt der Parteiarbeit und der innerparteilichen Entwicklung läßt sich, bedingt durch den Demokratisierungsprozeß in der KPC, ab Jan. 1968 sprechen. Hauptziel der SED ist es jetzt, den um sich greifenden Prozeß der ideologischen Erosion abzuwehren und einer weiteren Auflockerung des sowjetisch kontrollierten Bündnissystems entgegenzutreten. Die politische und ideologische Gegenoffensive wird von Moskau, Warschau und Ost-Berlin gemeinsam geführt. Sie fand in der SED ihren Ausdruck in einer Serie von Großveranstaltungen im ersten Halbjahr 1968 (Volksaussprache und Volksentscheid über die neue Verfassung der „DDR“, 7. FDGB-Kongreß, Veranstaltungsserie zum 150. Geburtstag von Karl Marx). Es war das Ziel der Partei, mit diesen Veranstaltungen von den eigentlichen Problemen und ernsthaften Diskussionen über theoretische Fragen des Marxismus-Leninismus sowie den Grundcharakter des Herrschaftssystems der SED abzulenken und die von ihr eingenommenen Positionen als absolut richtig und unveränderlich hinzustellen. Auf der 6. Tagung des Zentralkomitees im Juni 1968 wurde diese Politik von Ulbricht und Honecker als Hauptreferenten bekräftigt. 4. Programm und ideologische Grundlagen Das vom VI. Parteitag angenommene Programm beschränkt sich in bezug auf die ideologischen Grundlagen auf die z. T. wörtliche Wiederholung von Texten des Programms der KPdSU oder seiner Interpretation für die spezifischen Bedürfnisse der SED. Als Substanz der SED-Ideologie sind die folgenden Thesen und Doktrinen hervorzuheben: a) Gesetzmäßiger Übergang zum Sozialismus/Kommunismus — Neuverkündung der [S. 553]weltlichen Heilsbotschaft. Das Programm stellt die von den Klassikern des Marxismus entwickelte Weltanschauung des Dialektischen und Historischen Materialismus als obersten Leitgedanken heraus. b) Die SED als Vollstreckerin der Ideen und Ziele der deutschen Arbeiterbewegung. Die SED nimmt die Tradition der deutschen Arbeiterbewegung mit Karl Marx, Friedrich Engels, August Bebel, Wilhelm Liebknecht und Rosa Luxemburg für sich in Anspruch. Ulbricht sieht sich selbst als Nachfolger, als den Vollender ihrer Ideen und versucht zu beweisen, daß die traditionellen Programme der deutschen Arbeiterbewegung durch die KPD/SED verwirklicht worden seien. Entsprechend wird die Entwicklung in Mitteldeutschland seit 1945 in folgende Perioden unterteilt: 1945–1949/50„Antifaschistisch-demokratische Ordnung“, 1951–1958„Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“, 1958–1962„Festigung und Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“, ab 1963 „Vollständiger und umfassender Aufbau des Sozialismus“. c) Friedliche Koexistenz von Staaten mit verschiedener Gesellschaftsordnung. Die von Chruschtschow entwickelte Koexistenz-Theorie ist nicht der Versuch eines politischen Interessenausgleichs und eines geistigen Nebeneinanders mit dem Westen. Die Doktrin von der Koexistenz im Sinne der sowjetkommunistischen Ideologie schließt vielmehr die Behauptung ein, daß der Sozialismus/Kommunismus zur „geschichtlich bestimmenden Kraft unserer Epoche“ geworden ist. d) Die SED als Partei des ganzen Volkes — Absage an Stalins These von der ständigen Verschärfung des Klassenkampfes. In jenem Prozeß, den man im Westen, wenn auch unkorrekt, als Entstalinisierung zu bezeichnen pflegt, hat die kommunistische Führung eine Reihe von Theorien und Doktrinen aus der Stalin-Ära über Bord geworfen. Eine dieser Theorien war die von Stalin aufgestellte These von der Verschärfung des Klassenkampfes beim Aufbau des Sozialismus. Zu den programmatischen und ideologischen Grundlagen der SED müssen des weiteren eine Reihe maßgeblicher Texte gerechnet werden, so vor allem: a) Die Erklärungen der Moskauer Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien vom Nov. 1960; b) das Nationale Dokument; c) die Materialien des XXIII. Parteitages der KPdSU; d) die vom Institut für Marxismus-Leninismus herausgegebene „Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung“; e) die Materialien zum 150. Geburtstag von Karl Marx. Besonders die letztgenannten Materialien erscheinen für die gegenwärtige Parteiarbeit und ihre ideologische Basis von besonderer Wichtigkeit. Die SED bekräftigt darin den absoluten Herrschaftsanspruch der Partei, anerkennt die führende Rolle der KPdSU und lehnt alle Bestrebungen, das eigene System nach dem Vorbild anderer Ostblockstaaten zu liberalisieren, zu demokratisieren oder zu dezentralisieren, ab. 5. Entwicklung des Statuts, Rechte und Pflichten der Parteimitglieder Auf dem Wege zu ihrem derzeitigen organisatorischen Gefüge hat die SED ihr Statut mehrfach ändern müssen. Das erste, auf dem Vereinigungsparteitag 1946 angenommene Statut verkörperte noch weitgehend die Organisationsprinzipien und Funktionen einer Partei in einer demokratischen Gesellschaftsordnung. Der Prozeß der Angleichung an die KPdSU („Partei neuen Typus“) machte auch die Neufassung des Statuts erforderlich, die vom III. Parteitag 1950 beschlossen wurde. Ein drittes Statut wurde auf dem IV. Parteitag 1954 angenommen. Die wichtigste Neuerung war die Abschaffung der paritätisch durch Sozialdemokraten und Kommunisten besetzten Parteispitze (Grotewohl und Pieck). An die Spitze der Partei trat nunmehr Ulbricht als Erster Sekretär. Das heute gültige vierte Statut wurde vom VI. Parteitag 1963 beschlossen und auf dem VII. Parteitag in einigen Punkten abgeändert. Während viele Gesetze und Verordnungen der „DDR“ die Allgewalt der SED bzw. ihres Zentralkomitees ausdrücken und die Exekutive an die Beschlüsse von Parteiinstanzen binden, legt andererseits das Parteistatut die Pflichten der Parteimit[S. 554]glieder dem sozialistischen Staat gegenüber fest. Das Parteistatut ist also nicht nur als innerverbandliche Satzung zivilrechtlichen Charakters zu betrachten; da die Partei beansprucht, oberstes Machtorgan zu sein, und es auch tatsächlich ist, muß das von ihr gesetzte Parteirecht zum Verfassungsrecht im weiteren Sinne gerechnet werden. Bereits im Jahre 1949 beschloß die 1. Parteikonferenz die Einführung einer Kandidatenzeit, die der Aufnahme als Parteimitglied vorausgeht. Im Anfang war die Dauer der Kandidatenzeit nach der sozialen Herkunft der Antragsteller gestaffelt. Im vierten, heute gültigen Statut wurde die Kandidatenzeit einheitlich auf 1~Jahr festgesetzt. Das wird mit den Thesen von der „politischen und moralischen Geschlossenheit des ganzen Volkes“ und der „allmählichen Entwicklung zum sozialistischen Volksstaat“ begründet. Mit fortschreitender Sowjetisierung der SED wurden die Pflichten der Mitglieder immer zahlreicher; diesen Pflichten stehen jedoch nur knapp bemessene Rechte gegenüber. Die Pflichten der Mitglieder lassen sich in vier Kategorien aufteilen: a) Pflichten, die die Entwicklung der Partei zu einer Kampforganisation im leninistisch-stalinistischen Sinne betreffen. b) Innerverbandliche Pflichten, wie z. B. der Besuch der Mitgliederversammlungen, die „Teilnahme am Parteileben“, die Werbung neuer Mitglieder, die Zahlung der Mitgliedsbeiträge. c) Pflichten innen- und wirtschaftspolitischen Charakters, wie z. B. die Verpflichtung, für eine „Steigerung der Arbeitsproduktivität zu kämpfen“, d) Außenpolitisch motivierte Pflichten, zu denen u.a. der „Kampf um die friedliche Lösung der nationalen Frage“, das „Eintreten für die unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion“, der „Kampf gegen Nationalismus und Chauvinismus“, die „Förderung des Geistes des proletarischen Internationalismus“ sowie die „Unterstützung der um nationale und soziale Befreiung kämpfenden Völker“ gehören. Über ein Parteimitglied, das seine Pflichten verletzt, können Parteistrafen (Parteidisziplin) verhängt werden. Als Verletzung der Parteidisziplin gilt auch der Verlust des Parteimitgliedsbuches: „Das Parteimitgliedsbuch ist für jedes Mitglied und jeden Kandidaten unserer Partei das höchste und wichtigste Dokument, das er in seinem Leben erhalten kann …“ („Neues Deutschland“ v. 29. 4. 1951). Die im Statut von 1950 noch vorgesehene Möglichkeit des Austritts aus der Partei wurde bereits durch das Statut von 1954 abgeschafft. 6. Parteiaufbau und Organisationsprinzipien Die von Lenin entwickelten Organisationsprinzipien für eine bolschewistische Partei des zaristischen Rußlands wurden von der SED im Jahre 1948 unter der Losung von der Entwicklung zu der „Partei neuen Typus“ übernommen und sind in ihren Wesensbestandteilen bis heute gültig. Die wesentlichen Organisationsprinzipien sind: a) Demokratischer Zentralismus und „innerparteiliche Demokratie“; b) Verzicht auf das „Rotationsprinzip“. Nach dem Statut der KPdSU von 1961 sollte der Personalbestand des Zentralkomitees und des Präsidiums dieser Partei nach jeder ordentlichen Wahl zu einem Viertel, der der nachgeordneten Parteileitungen zu einem Drittel bzw. zur Hälfte erneuert werden. Dieses „Rotationsprinzip“ hat die SED im Hinblick auf den herrschenden Kadermangel nicht übernommen (Kader). Inzwischen hat auch die KPdSU durch eine Statutenänderung von 1966 das Rotationsprinzip wieder abgeschafft. c) Erfassung der Mitglieder am Arbeitsplatz; Leitung der Parteiarbeit nach dem Produktionsprinzip. Bereits auf dem II. Parteitag im Sept. 1947 war zu erkennen, daß die SED darauf hinarbeitete, die Mitglieder am Arbeitsplatz zu erfassen. Der Parteiaufbau stellt heute eine Kombination des Produktions- mit dem Territorialprinzip dar. Die nachgeordneten Parteileitungen, also die Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen, haben regionalen Charakter, während die Grundeinheiten — von den weniger bedeutenden Wohngruppen abgesehen — nach Betrieben, also produktionsmäßig, organisiert sind. Formell oberstes Organ ist der alle vier Jahre tagende Parteitag, der aus seiner Mitte das Zentralkomitee (ZK) wählt. Die eigentliche Führung liegt jedoch bei [S. 555]dem vom ZK formal gewählten Politbüro und beim Sekretariat des ZK. Beiden Gremien steht Ulbricht als Erster Sekretär des ZK der SED vor. Nach Artikel 56 des Statuts bilden die Grundorganisationen das Fundament der Partei. Sie werden in Betrieben, staatlichen und wirtschaftlichen Verwaltungen, Institutionen und in den Apparaten der SED und der Massenorganisationen (Betriebsparteiorganisationen), an Universitäten und Hochschulen (Universitäts- bzw. Hochschulparteiorganisationen), in Dörfern und Wohngebieten (Dorf- bzw. Wohnparteiorganisationen) sowie in den Einheiten der Deutschen Volkspolizei, der Nationalen Volksarmee und in den Dienststellen der Deutschen Reichsbahn gebildet, sofern mindestens 3 Mitglieder vorhanden sind. Laut SED-Statut haben die Grundorganisationen in den VEB, MTS, VEG und LPG „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“. Als wichtigste Aufgaben der Grundorganisationen werden im Statut der SED „die politische Aufklärung und Organisationsarbeit unter den Arbeitern und werktätigen Schichten in Stadt und Land, die politische Schulung der Mitglieder und Kandidaten, der Kampf gegen alle Einflüsse der bürgerlichen Ideologie, die Mobilisierung der Massen zur Erfüllung der staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben, die Anleitung der in den Massenorganisationen tätigen Genossen sowie die Mobilisierung der Werktätigen für die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und für die Entfaltung des sozialistischen ➝Wettbewerbs“ bezeichnet. An der Spitze der Grundorganisationen steht ein 1. Sekretär, der in allen größeren Betrieben und Institutionen ein hauptamtlicher Funktionär ist. Alle größeren Grundorganisationen sind in Abteilungsparteiorganisationen (APO) und in Parteigruppen untergliedert. Die Leitung einer Grundorganisation wird für die Dauer eines Jahres gewählt. Grundorganisationen, die in APO unterteilt sind, wählen ihre Leitung für die Dauer von 2 Jahren. Im April 1967 bestanden 52.508 Grundorganisationen. Vorformen der Grundorganisationen sind die LPG-Aktivs. Sie sollen von „fortschrittlichen Genossenschaftsbauern“ in LPG gebildet werden, in denen es noch keine Mitglieder und Kandidaten der SED gibt. 7. Mitgliederbewegung, soziale Zusammensetzung Mitgliederstand nach offiziellen Angaben: April 1946: 1.298.000 (davon 47 v. H. Kommunisten und 53 v. H. Sozialdemokraten); April 1950: 1.750.000; April 1954: 1.413.000; Juli 1958: 1.492.932; Dez. 1961: 1.610.679; Jan. 1963: 1.652.085. Für Dez. 1964 wird die Zahl der in der SED Organisierten mit 1.769.912 angegeben. Nach den Ergebnissen der Volks- und Berufszählung von Ende 1964 war die Bevölkerungszahl auf 17,01 Mill. zurückgegangen; der Mitgliederbestand der SED hatte sich auf 1,76 Mill., sein Anteil an der Gesamtbevölkerung also auf rund 10 v. H. erhöht. Der Bericht des ZK an den VI. Parteitag (1963) gibt den Anteil der Jugendlichen bis zu 25 Jahren unter den Mitgliedern und Kandidaten mit 9,8 v. H., der Bericht an den VII. Parteitag jedoch nur noch mit 8,2 v. H. an. Der Anteil der Frauen wird mit 26,5 v. H. angegeben. Die offiziellen Angaben über die Sozialstruktur der Partei sind kaum brauchbar; aus ihnen geht nicht einmal hervor, ob ihnen der erlernte Beruf, der tatsächlich ausgeübte Beruf bei Parteieintritt oder der ausgeübte Beruf im Zeitpunkt der statistischen Erhebung zugrunde liegt. Da die SED bestrebt ist, einen möglichst hohen Anteil von Arbeitern unter ihren Mitgliedern auszuweisen, wird besonders die Herkunft der „Kader“ im Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat aus dem Arbeiterstand betont; es darf unterstellt werden, daß die tatsächliche Sozialstruktur der Partei von den offiziellen Angaben erheblich abweicht. Laut Bericht des ZK an den VII. Parteitag wies die Partei am 31. Dez. 1966 folgende soziale Zusammensetzung auf: [S. 556] 8. SEW Um die These von der „besonderen politischen Einheit West-Berlin“ (Berlin) zu unterstützen, versucht die SED ihre West-Berliner Parteiorganisation als politisch und organisatorisch selbständige Organisation hinzustellen. Die formale Trennung von der Ost-Berliner Parteiorganisation der SED vollzog sich in zwei Stufen. Im Febr. 1959 wurden die West-Berliner Kreisverbände aus der damaligen SED-Bezirksleitung Groß-Berlin herausgelöst und zu einem besonderen Bezirksverband zusammengefaßt. Im Nov. 1962, nach dem Bau der Mauer, folgte der zweite Akt, indem sich die West-Berliner SED ein eigenes vorläufiges Statut gab und sich nach außen als selbständige Partei konstituierte. Auf ihrem ersten Parteitag im Mai 1966 wurde ein neues Statut beschlossen, mit dem man sich den Gegebenheiten in West-Berlin und der Entwicklung anzupassen versuchte. In diesem Statut versichert die SED, auf dem Boden der Berliner Verfassung zu stehen. Sowohl die Forderung, West-Berlin in eine „Freie Stadt“ umzuwandeln, als auch der Begriff „NATO-Stützpunkt Westberlin“ fehlen. Der Grad der organisatorischen Selbständigkeit der West-Berliner SED läßt sich insbesondere an den Personalien der leitenden Funktionäre ablesen. Als erster Sekretär fungiert seit 1959 der frühere Sekretär der SED-Kreisleitung Friedrichshain, Danelius, der zusammen mit anderen Funktionären nach dem 13. Aug. 1961 nach West-Berlin umziehen mußte. Auch der zweite Sekretär, Ziegler, gehörte bis 1962 als Kandidat der SED-Bezirksleitung Groß-Berlin an. Ähnliches gilt von dem Chefredakteur des Organs der SED Westberlin „Die Wahrheit“, Hans Mahle. Mahle (richtiger Name: Ludwig Mahlmann) gehörte zur Gruppe Ulbricht. Seit 1962/63 hat die Aktivität der SED Westberlin ständig zugenommen. Außer der Beteiligung an den Wahlkämpfen organisiert die Partei, gestützt auf ihre Kreisbüros, besondere Maifeiern, Ausspracheabende, Rentnerversammlungen u. dgl. Die Zahl der Mitglieder wird von der Parteiführung mit 6.200 angegeben, dürfte aber die Zahl von 5.400 kaum überschreiten. Die Auflagenhöhe der „Wahrheit“ liegt zwischen 12.000 und 15.000, die Zahl der Abonnenten bei 10.000. Bei den Wahlen zum West-Berliner Abgeordnetenhaus im Jahre 1963 erhielt die SED 1,4 v. H. der abgegebenen Stimmen, im Jahre 1967 2 v. H. Am 15. 2. 1969 gab sich die SED West-Berlin auf einem außerordentlichen Parteitag den Namen „Sozialistische Einheitspartei Westberlin (SEW)“. Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 549–556 Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seebäder

SED (1969) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 1. Die Vereinigung von KPD und SPD zur SED Abweichend von ihrer bis dahin befolgten Taktik der Aktionseinheit, begannen die Kommunisten im Herbst 1945 die Verschmelzung von KPD und SPD zu einer einheitlichen Arbeiterpartei zu propagieren. Bestimmend für diesen Sinneswandel dürfte…

DDR A-Z 1969

Preissystem (1969)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist das P. in einer Marktwirtschaft das Produkt der Angebots- und Nachfragebeziehungen unter den wirtschaftlich autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten). In den östlichen Wirtschaftssystemen ist das P. Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u.a. die Steuern, Kredite, Zinsen und Prämien gehören. Preise sind sowohl Gegenstand der Planung als auch Instrument zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des P. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und dem praktizierten Planungssystem ab. Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft liegen dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vor, wenn diese in Abhängigkeit von den für die Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck bringen. Eine Errechnung solcher ökonomisch optimaler Planpreise (Schattenpreise) ist bisher auch mit den modernen Rechenverfahren der linearen Optimierung und durch den Einsatz von Computern praktisch weder für sämtliche volkswirtschaftlich wichtigen Güter noch für größere Gütergruppen einzelner Wirtschaftsbereiche gelungen. Punktuelle Preisfestsetzungen und die Revision der Planpreise ganzer Branchen sowie der Volkswirtschaft wurden daher bei den jüngsten Preisreformen in der „DDR“ und den östlichen Wirtschaftssystemen (1964–1968) vorwiegend noch durch Einzelkalkulation in den Betrieben und Preisbehörden vorgenommen. Allerdings wurden bei den Preisreformen mit Hilfe von Preisverflechtungsbilanzen und Rechenprogrammen für Computer gewisse Verzerrungen des P. auch durch den Einsatz von linearen Optimierungsverfahren beseitigt. Die in einem Wirtschaftssystem praktizierte Preisbildung, die Art der Veränderungen der Preise sowie die dort vorkommenden Preisarten und -formen hängen nach Ansicht der sozialistischen Politökonomie von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten der jeweiligen Gesellschaftsordnung ab. Nach der auf die Marxsche Wertlehre zurückgehenden Definition gibt der ‚Preis‘ im sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssystem den in Geld ausgedrückten Wert einer Ware an. Er gibt über das Austauschverhältnis zwischen zwei Wertgrößen verschiedener Waren Auskunft. Der Wert einer Ware entspricht dem „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ zur Erzeugung eines bestimmten Gutes. Dieser Aufwand setzt sich aus den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ für die Herstellung eines Produktes und dem „gesellschaftlich notwendigen Reineinkommen“ zusammen. Die „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ entsprechen in der Praxis der Preisbildung meist den durchschnittlichen Herstellungskosten aller an der Erzeugung eines bestimmten Gutes beteiligten Betriebe. Das „gesellschaftlich notwendige Reineinkommen“ wird in der Preiskalkulation und -planung vielfach einem nach Branchen differenzierten, staatlich vorgeschriobenen Gewinnaufschlag gleichgesetzt. Das „Reineinkommen“ setzt sich nach der Lehre der Politökonomie aus zwei Wertbestandteilen zusammen: a) dem Betriebsgewinn und b) der Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA; differenzierte Umsatzsteuer). Der Anteil des in den Planpreisen (gemeint sind hier die Betriebspreise) enthaltenen Betriebsgewinns ist sowohl hinsichtlich seiner Höhe als auch hinsichtlich der gewählten Bezugsbasis des Gewinnaufschlages abhängig von den Zielen der Wirtschaftspolitik und dem angewandten Preistyp (Gewinn). Während durch die staatliche Festlegung des Betriebsgewinnanteils in den Planpreisen (Betriebspreisen) Steuerungseffekte gegenüber den betroffenen Betrieben erzielt werden sollen, dient die Festlegung der PDA vorwiegend der Lenkung der Nachfrage der Abnehmer (Industrieabgabepreis). Abgesehen von den Besonderheiten der Preisbildung im Dienstleistungsbereich gibt es in der „volkseigenen Wirtschaft“ der „DDR“ und der der anderen östlichen sozialistischen Staaten 4 verschiedene Preistypen: 1) Wertpreise, 2) Kostenpreise, 3) Relationspreise, 4) Produktionspreise. Wert- und Kostenpreise werden vielfach nicht als unterschiedliche Preistypen ange[S. 494]sehen. Der Unterschied zwischen beiden wird darauf abgestellt, daß bei einer reinen Wertpreisbildung die Bezugsbasis des Gewinnzuschlages allein die Lohnkosten (Lohnkostenanteil) sind, während bei einer Kostenpreisbildung der Gewinnsatz auf die gesamten Selbstkosten einschließlich der Lohnkosten bezogen wird. Die Kostenpreise sind auch nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 der wichtigste Preistyp bis heute (1967) geblieben. Die Wahl dieses Preistyps ist die Konsequenz aus der von Marx entwickelten Arbeitswertlehre, nach der sich der Wert eines Erzeugnisses nicht nach seinem Gebrauchswert (Nutzen) bestimmt, sondern nach dem für die Herstellung dieses Produktes erforderlichen „gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand“. Dagegen vertritt die westliche Wirtschaftswissenschaft übereinstimmend die Auffassung, daß sich in den Marktpreisen die individuellen Nutzvorstellungen spiegeln. Die Kosten- und auch die Wertpreise lassen sich in 2 Hauptgruppen von Preisformen einteilen: a) Kalkulationspreise, b) Festpreise. Die Kalkulationspreise sind betriebsindividuelle Preise, die auf den jeweiligen einzelbetrieblichen Kosten basieren. Diese Preise werden nach Maßgabe verbindlicher Kalkulationsschemata und auf der Grundlage behördlich bestätigter Kalkulationselemente (z. B. Zuschlagsätze für Gemeinkosten, konstanter Gewinnsätze) gebildet. Sie schwanken entsprechend der Veränderung der Produktionskosten. Die Bildung von Kalkulationspreisen ist in der Wirtschaft der „DDR“ in der Regel nur bei der Preisbestimmung für neuentwickelte Produkte, bei Einzelfertigungen, kleineren Serien, Reparaturen und Montageleistungen und bei allen wirtschaftlich weniger wichtigen Erzeugnissen gestattet (VO v. 13. 12. 1966, GBl. II, S. 963). Unter Festpreisen versteht man Preise, die grundsätzlich für die Dauer eines Volkswirtschaftsplanes (1 Jahr) konstant gehalten werden. Sie werden in der Regel als einheitliche Festpreise bestimmt, was bedeutet, daß sie innerhalb des Wirtschaftsgebietes der „DDR“ gleich sind. Diese Festpreise beziehen sich jeweils nur auf Produkte gleicher Art und Qualität. Dies verlangt von der Wirtschaftsverwaltungsbürokratie eine eindeutige Klassifizierung des volkswirtschaftlichen Erzeugungsprogramms (Güter und Dienstleistungen) in einer umfassenden Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur. Zu den Zielen der Preisplanung in der sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft gehört die möglichst vollständige Einbeziehung aller volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse in das System einheitlicher Festpreise. Die Bevorzugung der einheitlichen Festpreise bei der zentralen Wirtschaftslenkung hat planungstechnische Gründe. Jede Preisdifferenzierung für identische Produkte erschwert die zentrale Festsetzung der staatlichen Aufgaben für die Betriebe, Kombinate und VVB, verkompliziert die Plankoordinierung (Bilanzierung) und verhindert von zentraler Seite aus eine wirksame Kontrolle des Leistungsstandes von Produzenten gleichartiger Erzeugnisse und Leistungen. Erst durch Einheitspreise erhalten auch Betriebsvergleiche Aussagekraft. Verschiedene Planpreise für gleichartige Erzeugnisse innerhalb des Wirtschaftsgebietes würden auch je nach dem Knappheitsgrad dieser Produkte häufig Störungen im Absatz und in der Versorgung der Bevölkerung zur Folge haben. Die Bildung von Relationspreisen beruht auf einem besonderen Verfahren der Festlegung eines Preisgefüges für vergleichbare Produkte. In der Regel wird die Relationspreisbildung bei der Bestimmung der Preise für eine Erzeugnisgruppe angewendet. Ausgehend vom „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ eines bestimmten Standarderzeugnisses werden die Preise verwandter Produkte nach Gebrauchswertmerkmalen differenziert. Als solche Gebrauchswertmerkmale gelten Parameter (wie z. B. technische Kennziffern und ökonomisch-technologische Kenngrößen), deren Veränderung einen unterschiedlichen Gebrauchswert der Produkte charakterisiert und deren Abwandlung ferner in einem meßbaren Zusammenhang mit der Veränderung der Produktionskosten steht. Diese Berücksichtigung der Gebrauchswerteigenschaften der Waren in ihren Preisen schafft aber keine optimalen Planpreise. Es ist nämlich leicht einsichtig, daß die Veränderung technischer Qualitätsmerkmale keineswegs mit der Veränderung der Knappheit der Güter identisch zu sein braucht, ganz abgesehen davon, daß auch der als Ausgangsgröße für die Festlegung der Preisrelationen genommene Planpreis des Standarderzeugnisses kein optimaler Preis ist. Der Produktionspreis ist ein in den sowjetsozialistischen Wirtschaftssystemen erst durch die Wirtschaftsreformen ab 1964 hoffähig gewordener Preistyp. Bis dahin war er von den orthodoxen Politökonomen als eine spezielle Preiskategorie nur der kapitalistischen Wirtschaft charakterisiert worden. Der in den östlichen Wirtschaftssystemen bis 1966 vorherrschende Kosten- und Wertpreistyp berücksichtigte bei der Preisbildung nicht die Kapitalkosten oder den „Fondsvorschuß“, wie die Politökonomen diesen Kalkulationsposten heute nennen. Da infolge der hierdurch bewirkten Unterbewertung der Erzeugnisse vor allem aus den kapitalintensiven Betrieben eine ständige fühlbare Verschwendung dieser Produkte in den nachgelagerten Produktionsstufen feststellbar war, entschlossen sich ab 1964 die Wirtschaftsführungen der kommunistischen Länder zögernd, ihre P. zwecks Rationalisierung des Wirtschaftsprozesses auf den Preistyp des Produktionspreises umzustellen. In Ungarn und der ČSSR begann man ab 1964/1965 und in der UdSSR ab 1966/1967 mit der Umrechnung der Wertpreise in Produktionspreise. In der „DDR“ soll ab 1. 1. 1969 beginnend mit den Preisen der Schwarzmetallurgie etappenweise eine Umstellung auf ein Produktions-P. erfolgen (Preispolitik). Die Berücksichtigung der Kapitalkosten bei der Umrechnung der Wertpreise auf Produktionspreise erfolgt grob dargestellt nach 2 Verfahren: 1) Die Betriebe addieren bei der Kalkulation ihres Preisvorschlages für die Preisbehörden zu ihren kalkulationsfähigen Selbstkosten (Stückkosten) a) noch den Kapitalkostenanteil und b) den staatlich vorgegebenen Stückgewinn hinzu (Amt für Preise). Der für die Durchführung der Stückkostenkalkulation notwendige Kapitalkostenanteil wird durch Umlage des verbindlich vorgeschriebenen Abführung der Produktionsfondsabgabe [S. 495](PFA) auf die Produktionsmengen ermittelt. 2) Im Unterschied zum obigen Verfahren erfolgt die Berechnung des Preisvorschlages für die Preisorgane allerdings überwiegend so (z. B. in der SU), daß die Betriebe zu ihren gesamten Kosten pro Stück (Abschreibungen, Materialverbrauch, Lohnkosten) einen Gewinnzuschlag addieren, der auf folgende Weise errechnet wird: Der durch staatliche Festlegung bestimmte Reineinkommenssatz wird ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital (Produktionsgrund- und -Umlauffonds) gesetzt. Der hierdurch ermittelte Reineinkommens- oder Gewinnbetrag wird dann auf die erzeugte Menge umgelegt. Ist diese Umlage auf das einzelne Erzeugnis bei gleichzeitiger Produktion verschiedener Produkte im Betrieb nicht unmittelbar möglich, so kann diese so vorgenommen werden, daß der ermittelte Reineinkommensbetrag ins Verhältnis zu den gesamten anerkannten „Verarbeitungskosten“ des Betriebes gesetzt wird. Der auf diese Weise ermittelte Prozentsatz wird bei der Preisbildung für das einzelne Erzeugnis auf die jeweiligen „Verarbeitungskosten“ pro Stück bezogen und damit das Reineinkommen proportional zu dieser Bezugsgröße verteilt. Dieses Verfahren der Preiskalkulation in einem Betrieb kann auf die gleiche Weise für Betriebsgruppen oder Industriezweige durchgeführt werden. („Verarbeitungskosten“ sind die gesamten Selbstkosten minus Kosten für Grundmaterial, bezogene Teile, fremde Lohnarbeit und Kooperation sowie Verbrauch fremder Leistungen. Die „Verarbeitungskosten“ enthalten demnach im wesentlichen die Amortisationen und die Lohnkosten.) Der den Betrieben vorgeschriebene Reineinkommens- oder Gewinnsatz wird von den Preisbehörden unter Berücksichtigung der gegebenen Produktionsfondsabgabe und der Untersuchungsergebnisse über die Kapitalintensität der Wirtschaftszweige nach Branchen differenziert. Die Addition des jeweils für die einzelnen Waren ermittelten Stückgewinns zu den anerkannten kalkulationsfähigen Stückkosten ergibt den Betriebspreis. Bei diesem Verfahren der Preisbestimmung wird die Produktionsfondsabgabe also nicht gesondert einkalkuliert. Sie wird als Bestandteil des Gewinnes und nicht der Kosten angesehen. Der der Produktionsfondsabgabe im Bruttogewinnaufschlag entsprechende Gewinnanteil wird von der Wirtschaftsführung als diejenige Mindestverzinsung bezeichnet, die von den Staatsbetrieben mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Kapital unbedingt erwirtschaftet werden muß. Der Staat als Eigentümer der Produktionsmittel konzentriert dann die erwirtschaftete Produktionsfondsabgabe im Staatshaushalt. Ergänzend sei noch einmal darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit eines P. zur Erfüllung der ihm im Rahmen der Wirtschaftslenkung übertragenen Funktionen davon abhängt, inwieweit die Preise laufend die Veränderungen der Produktions- und Marktbedingungen wiedergeben. Diese Einsicht wird auch von den Wirtschaftspolitikern der kommunistischen Staaten geteilt. Die Verwirklichung dieser Preispolitik stößt allerdings auf zwei Schwierigkeiten. Das u.a. aus Gründen der Erleichterung der zentralen Wirtschaftsplanung und -lenkung eingeführte Fest-P. hat zur Folge, daß größere Preisrevisionen in der Regel nur nach einigen Planjahren durchgeführt werden. In der Vergangenheit fand in den Ostblockwirtschaften schon aus Gründen des Verwaltungsaufwandes im Durchschnitt nur alle 5–7 Jahre eine Preisreform statt. Die Starrheit der Festpreise steht also im Widerspruch zur geforderten Anpassung der Planpreise an die Produktions- und Realisierungsbedingungen der Waren. Ferner besteht zu den gültigen Bestimmungsgrundlagen der Preisfestsetzung, also vor allem dem Preistyp des Kosten- und des Wertpreises, und den sich rasch wandelnden Angebots- und Nachfrage Verhältnissen nahezu stets eine Disproportion. Um aber trotz des prinzipiellen Festhaltens an der Kosten-, Wert-, Relations- und Produktionspreisbildung die Preispolitik auch für eine planmäßige Lenkung von Produktion und Verbrauch einsetzen zu können, legt die Wirtschaftsführung zeitweilig die Planpreise abweichend vom Warenwert fest. Diese Preispolitik steht nach Auffassung der Wirtschaftsführungen in den orthodoxen kommunistischen Ländern nicht im Widerspruch zu den marxistischen Prinzipien der Preisbildung. Durch die abweichend vom Warenwert vorgenommene Planpreisbestimmung sollen der Gebrauchswert mit berücksichtigt, die Absatzmöglichkeiten beachtet und damit die Struktur der Nachfrage dem vorhandenen Warenangebot angepaßt werden. Um die Nachteile der Starrheit des Fest-P. zu verringern, wird von den zuständigen Wirtschaftsfunktionären der „DDR“ gefordert, daß in Zukunft statt der bisher üblichen Preisreformen erst nach jeweils einem halben Jahrzehnt nunmehr kontinuierliche Preisrevisionen durchgeführt werden sollen. Mit diesen angestrebten laufenden Preisrevisionen in Anpassung an die gewandelten Produktionsbedingungen soll der Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung besser Rechnung getragen werden. Ob aber in Anbetracht des immensen Verwaltungsaufwandes für diese ständigen Preisneuberechnungen dieses Ziel vom Behördenapparat des Amtes für Preise verwirklicht werden kann, ist sehr zweifelhaft. Zu den Maßnahmen, das P. ein wenig flexibler zu gestalten, gehört die in der „DDR“ seit einigen Jahren geschaffene Möglichkeit, für bestimmte wirtschaftlich weniger wichtige Erzeugnisse die Preisfestsetzung den Lieferern und Abnehmern zu überlassen (Vereinbarungspreise) oder nur Höchstpreise festzulegen. Allerdings erfolgt auch die Kalkulation der Vereinbarungs- und Höchstpreise teilweise auf der Basis zentral festgelegter Kalkulationsnormen. Als Sonderform der Berücksichtigung des Gebrauchswertes bzw. der Qualität der Güter im Preis durch Einräumung einer größeren Preisbeweglichkeit ist auch die im „Neuen ökonomischen System“ erfolgte Einführung von Preiszu- und -abschlägen anzusehen. Wird die Qualität hergestellter Produkte unter den staatlich festgelegten Standardqualitäten eingestuft, so sind die Preisorgane verpflichtet, Preisabschläge zu verhängen. Bei Erzeugnissen, deren Qualität über den staatlich festgelegten Qualitätsnormen liegt, können den betreffenden Produzenten von den Preisbehörden Gewinn- und Preiszuschläge gewährt werden. (vgl. Preis-AO Nr. 1984/3 — Ausgewählte [S. 496]Spitzenerzeugnisse, GBl. 1967, II, S. 761). Dadurch sollen die Betriebe an qualitativ hochwertigen Leistungen materiell interessiert werden. Eine relativ freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage besteht nur noch auf den Bauernmärkten. Allerdings gelten auch auf diesen Märkten die staatlichen Aufkaufpreise der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) und die für Lebensmittel festgesetzten Preise als Richtgrößen. Das P. der „DDR“ (wie auch das der anderen Ostblockstaaten) Ist ein reines Binnen-P. Durch das vom Staat verwaltete Außenhandels- und Valutamonopol ist ein Einfluß der Weltmarktpreise auf das Binnenpreisniveau ausgeschaltet. Bei Außenhandelsgeschäften rechnen die Betriebe mit den Außenhandelsorganen zu den gültigen Binnenpreisen ab. Der Ausgleich zwischen diesen Binnenpreisen und den Weltmarktpreisen erfolgt über ein besonderes Verrechnungsverfahren (Außenhandelspreisdifferenzenkonto) und den Staatshaushalt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 493–496 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist…

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Ehescheidungen (1969)

Siehe auch: Ehescheidung: 1985 Ehescheidungen: 1965 1966 1975 1979 Können nur in einem gerichtlichen durch die Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1966 geregelten Verfahren ausgesprochen werden (Familienrecht). Materielle Grundlage des Scheidungsrechts ist das am 1. 4. 1966 in Kraft getretene Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 T, S. 1). Eine Ehe darf nur geschieden werden, wenn sie „ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat“. Auf das Verschulden der Ehegatten kommt es nicht an. Die Zahl der E., die zunächst von 1950 bis 1956 von 27,1 je 10.000 der Bevölkerung auf 13,2 zurückgegangen war, hat seitdem allmählich wieder zugenommen und 1967 mit 28.294 oder 17 E. je 10.000 der Bevölkerung den höchsten Stand seit 1954 erreicht. Die „DDR“ hat damit seit mehreren Jahren in Europa nach Ungarn und Rumänien die höchste Scheidungsquote. In der BRD kamen 1966 9,8 E. auf 10.000 Einwohner. Auch hier ist seit 1963(8,8) eine leichte Zunahme der E. zu verzeichnen. Die weitaus höchste Scheidungsquote hatte 1966 wieder Ostberlin mit 36 vor den Bezirken Leipzig, Frankfurt und Potsdam mit je 18. Am niedrigsten ist die Zahl der E. im Bezirk Suhl (12) und in den drei nördlichen Bezirken: Neubrandenburg 11, Schwerin 12 und Rostock 13. Demgegenüber hat die Zahl der Eheschließungen seit 1961 ständig abgenommen. Kamen 1958 etwa 150 E. auf 1.000 Eheschließungen, so hat sich das Verhältnis bis 1967 auf etwa 240 zu 1.000 verschlechtert. Auf je vier Eheschließungen entfällt also eine E. (in der BRD war das Verhältnis von Eheschließungen zu E. im Jahre 1966 (8,3:1). Noch schlechter ist die Entwicklung bei Ehepartnern unter 21 Jahren. Die E. der 18- bis 21jährigen Personen, bezogen auf die mittlere Bevölkerung der gleichen Altersgruppe, sind zwischen 1958 und 1953 auf fast das Doppelte, die Eheschließungen der gleichen Altersgruppe dagegen nur um etwa 30 v. H. gestiegen. Ein großer Teil dieser Ehen bestand nicht einmal ein Jahr. Der höchste Anteil der E. liegt seit längerer Zeit zwischen dem 2. und 4. Ehejahr. 37,8 v. H. aller 1965 geschiedenen Ehen dauerten weniger als 4 Jahre. In dieser Tendenz der Zunahme der Scheidungen von Ehen von kurzer Dauer soll zum Ausdruck kommen, „daß unter den von jedem Zwang zur Aufrechterhaltung einer zerrütteten Ehe freien sozialistischen Verhältnissen der DDR der Entschluß zur Scheidung gefaßt wird, sobald ein oder beide Partner von der Sinnlosigkeit ihrer Ehe überzeugt sind“ (Neue Justiz, 1968, S. 76 ff.). Für die gegenüber Westdeutschland höhere Scheidungsquote werden folgende Begründungen gegeben: 1. Die mit der sozialistischen Revolution verbundenen Umwälzungen, vor allem die soziale Befreiung der Frau verlaufe unterschiedlich und sei noch nicht abgeschlossen. 2. Die Wirkung der sozialistischen Moralbegriffe und die neue moralische Beurteilung der Scheidung einer für die Entwicklung der Familie und für die Gesellschaft sinnlos gewordenen Ehe. 3. Der Wegfall des äußeren materiellen oder geistigen Drucks auf die formelle Aufrechterhaltung von sinnlos gewordenen Ehen. Die relativ niedrige E.-Quote in der BRD wird demzufolge auf die „ökonomische Abhängigkeit der Frau vom Mann und auf den Zwang zur Aufrechterhaltung objektiv sinnloser Ehen“ zurückgeführt. Deshalb sei „auch das moralische Niveau der unter den sozialistischen Bedingungen der DDR stabilisierten Ehen höher einzuschätzen als das der Ehen unter den kapitalistischen Verhältnissen Westdeutschlands“. Die Entwicklung und Gestaltung sozialistischer Familienbeziehungen erstrecke sich über einen längeren Zeitraum. Deshalb könne auch die gesellschaftliche Massenerscheinung „Ehelösungen“ nicht von heute auf morgen überwunden werden. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, daß die für den Sozialismus charakteristische Entwicklung der E.-Quote nach anfänglich mehr oder weniger starkem ― aber keineswegs negativ zu bewertendem ― Anwachsen der Ehelösungen zu einer Periode der Stabilisierung führt, der ein kontinuierlicher Rückgang der Ehelösungsquote folgen werde. Diese Erklärungen werden allerdings durch die bisherige Entwicklung nicht bestätigt. Vor allem die Tatsache der in besonders starkem Maße gefährdeten Ehe junger Menschen ist mit diesen Behauptungen nicht in Einklang zu bringen. Tatsächlich dürften die Gründe für die Höhe der Zahl der E. vor allem in der kommunistischen Familienpolitik und Arbeitspolitik (Gleichberechtigung der Frau) und in der [S. 163]auch in den nichtsozialistischen Ländern zu beobachtenden Tendenz einer Lockerung der ehelichen Moralbegriffe zu suchen sein. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 162–163 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eheschließung, Sozialistische

Siehe auch: Ehescheidung: 1985 Ehescheidungen: 1965 1966 1975 1979 Können nur in einem gerichtlichen durch die Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1966 geregelten Verfahren ausgesprochen werden (Familienrecht). Materielle Grundlage des Scheidungsrechts ist das am 1. 4. 1966 in Kraft getretene Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 T, S. 1). Eine Ehe darf nur geschieden werden, wenn sie „ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren…

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Statistik (1969)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1975 1979 In der „DDR“ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und auch Instrument der politischen Zielsetzungen (Agitation und Propaganda). Art und Umfang der statistischen Veröffentlichungen werden daher stärkstens von der politischen Zweckmäßigkeit bestimmt. Die St. der „DDR“ unterscheidet sich in wichtigen Grundsätzen, Konzepten, Definitionen und Nomenklaturen, in Erhebungsmethoden, in der Aufbereitung und Klassifizierung des Zahlenmaterials sowie in der Organisation von der St. der BRD, was bei auswertungsstatistischen Vergleichen zwischen den beiden Teilen Deutschlands zur Vermeidung von Fehleinschätzungen strengstens zu beachten ist. Synonyme Bezeichnungen täuschen häufig eine Vergleichbarkeit vor, obwohl von der Potenz her erhebliche Unterschiede bestehen. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die SZS der Staatlichen Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die SZS dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der SZS oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der VVB-Maschinelles Rechnen der SZS. Der veraltete Bestand an Hollerith- bzw. Tabelliermaschinen konnte ergänzt werden. Ende 1963 waren 36 elektronische Rechenautomaten, vorwiegend in wissenschaftlichen Instituten, in Betrieb sowie 250 Lochkartenstationen mit insgesamt 580 Lochkartenanlagen, die überwiegend aber für die Industrie und nur zu etwa Vs ihrer Kapazität für die SZS arbeiten. Im Rahmen des Perspektivplanes bis 1970 ist eine Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung (EDV) vorgesehen. Die SZS, der seit 1958 ein wissenschaftlicher Beirat angehört, hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Harmonisierung der St. zwischen den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Dies gilt besonders für Vergleiche, die den zusammenfassenden Kategorien wirtschaftlicher Tätigkeit dienen sollen, wie das Sozialprodukt, die Gesamtproduktion in Industrie, Landwirtschaft u.a.m. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD haben deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden einen Erkenntniswert. Im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft liegt die Hauptaufgabe der SZS in wirtschaftsstatistischen Analysen zur Information des ZK der SED, des Ministerrats mit seinem Präsidium und der verantwortlichen wirtschaftsleitenden Organe. Ein „Statistisches Jahrbuch“ und ein „Statistisches Taschenbuch“ gibt die SZS seit 1955 jährlich heraus. Die „Statistische Praxis“ (Monatszeitschrift für Rechnungsführung und St.) erscheint seit Oktober 1946; außerdem eine „Schriftenreihe Statistik“ in unregelmäßiger Reihenfolge. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 610 Staßfurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StEG

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1975 1979 In der „DDR“ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische…

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Enteignung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 Hektar entschädigungslos enteignet wurden, sowie die E. der wichtigsten Industriebetriebe. Unter dem Vorwand der Bestrafung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ wurden zahlreiche gewerbliche Unternehmungen beschlagnahmt und in Volkseigentum (Eigentum) übergeführt. Gesetzliche Grundlage waren der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und der Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948, sowie in Sachsen der am 30. 6. 1946 durchgeführte „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven [S. 169]Faschisten“. Alle Bodenschätze sowie alle Heil- und Mineralquellen wurden durch die im Mai/Juni 1947 in den fünf Ländern erlassenen fast gleichlautenden „Gesetze über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerkbetriebe in die Hand des Volkes“ entschädigungslos zu Gunsten des jeweiligen Landes enteignet. Der E. verfielen auch alle Apotheken und die meisten Filmtheater (Filmwesen). Auch die in politischen Strafverfahren verhängte Vermögenseinziehung ist von der SED-Justiz als Maßnahme zur ökonomischen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in Tausenden anderen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe gegenüber „Klassenfeinden“ verhängt worden. (Kurorte, Wirtschaftsstrafverordnung) Im neuen Strafgesetzbuch (§ 57) ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe vor allem bei politischen Delikten und „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft“ ebenfalls vorgesehen. Auch durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbschaftsteuer) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) ist die planmäßige E. des Privateigentums betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen des SED-Regimes gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Obwohl die nach der Verfassung von 1949 „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendige“ E. grundsätzlich nur gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden sollte, sahen nur einige E.-Gesetze eine ― unzulängliche ― Entschädigung vor (Aufbaugesetz, Leistungsverordnung). Da die enteigneten Vermögenswerte grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden sind, bedeuteten diese E. gleichzeitig eine entschädigungslose E. der Inhaber von den Rechten an den enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 16) sind E. „nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig“. Sie dürfen nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 168–169 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entfremdung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle…

DDR A-Z 1969

Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines sozialen Versicherungssystems bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt. Die Fassung der Art. 36 und 35, Abs. 3 scheint darauf hinzudeuten, daß für das [S. 574]Risiko des Alters und der Invalidität das Versorgungsprinzip gelten soll, während für die Risiken der Krankheit und des Unfalls das Versicherungsprinzip angewendet werden soll. Dem ist jedoch nicht so. Seit 1945 besteht eine einheitliche Sozialversicherung, die gegen einen einheitlichen Beitrag die Risiken des Alters, der Invalidität, des Todes des Versicherten, der Krankheit, der Mutterschaft, des Arbeitsunfalles und der Berufskrankheit sowie der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) trägt. Das durch die Sozialversicherung gewährleistete System der sozialen Sicherheit hat den Charakter eines Mischsystems. Es weist also sowohl Züge der Versorgung als auch der Versicherung auf. Freilich dominiert das Prinzip der Versorgung. So besteht zwar eine gewisse Entsprechung zwischen Beiträgen und Leistungen, aber diese Entsprechung ist zu Gunsten einer gewissen Nivellierung der Leistungen nicht konsequent durchgeführt. Die einheitliche Sozialversicherung ist das Kernstück des Systems der sozialen Sicherung. 2. Entwicklung Die Sozialversicherung wurde 1945/46 in eine zentralgelenkte Einheitsversicherung umgewandelt, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind. Durch die VO über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Art. 16, Abs. 3 der Verf. von 1949 legte fest, daß der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstige Wechselfälle des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen sollte. Durch die VO über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die 5 Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes“, mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wurde. Dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung oblag seitdem nur noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Der Zentralrat der Sozialversicherung wurde gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Auf einer Tagung des FDGB-Bundesvorstandes am 15. und 16. 2. 1956 wurde in Ausführung der bereits im Juni 1954 entworfenen „Politischen Grundsätze der Sozialversicherung für den zweiten Fünfjahrplan“ beschlossen, die „Sozialversicherung“, zu der in Zukunft nur noch die Arbeiter und Angestellten gehören sollten, vollständig dem FDGB zu übergeben. Zunächst ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wurde aus der Zentralverwaltung der Sozialversicherung und der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes eine „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ gebildet und der Zentralrat sowie die Räte für Sozialversicherung in den Bezirken und Kreisen, die bis dahin als „Selbstverwaltungsorgane“ galten, obwohl sie nicht von den Versicherten gewählt, sondern von den FDGB-Vorständen bestellt worden waren, aufgelöst. Durch VO vom 2. 3. 1956 (GBl. S. 257) wurden rückwirkend vom 1. Januar an die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Kleinunternehmer usw.) aus der Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes, ausgegliedert. Träger der Sozialversicherung wurde für diese Berufsgruppen die Deutsche Versicherungs-Anstalt. Ihr wurde später auch die Sozialversicherung der Mitglieder der sozialistischen Produktionsgenossenschaften übertragen. Die völlige Übernahme durch den FDGB wurde durch VO vom 23. 8. 1956 legalisiert (GBl. S. 687). In Art. 45, Abs. 3 der Verf. fand die Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch die Gewerkschaften ihre verfassungsrechtliche Grundlage. 3. Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist die Verwaltung der [S. 575]Sozialversicherung des FDGB, die zur „juristischen Person“ erklärt wurde. Sie gliedert sich in die Verwaltung des Bundesvorstandes, der Bezirksvorstände und der Kreisvorstände des FDGB, die nacheinander Sozialversicherungskassen (SVK), Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung und Außenstellen der Sozialversicherung hießen. Der FDGB hat gleichzeitig das Recht erhalten, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung für ihren Bereich zu übertragen. Von dieser Befugnis ist weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Staatsaufsicht entfiel. In den volkseigenen Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen der Sozialversicherung. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben müssen u.a. Kranke innerhalb von drei Tagen in der Wohnung besuchen. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen BGL von den Betriebsangehörigen gewählt. Die Übertragung der Sozialversicherung auf den FDGB und das System der Räte und der Bevollmächtigten sollen die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitgl., wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden meist in den Betrieben ausgezahlt (Anordnungen vom 2. 8. 1951, GBl. S. 113). Die BGL in den Betrieben sind befugt, über Leistungen zu entscheiden, wenn der Betrieb die Leistungen auszahlen darf. 4. Haushalt und Beitragseinzug Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplans der „DDR“. Die Beiträge werden von den Unterabteilungen Abgaben der Abteilungen Finanzen bei den Räten der Kreise (Stadtkreise) (Finanzämter) eingezogen (VO vom 14. 2. 1950, GBl. S. 1195). Der Versicherungsträger (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) bildet Sozialversicherungsfonds, zu denen aus dem Staatshaushalt Zuschüsse gewährt werden. 5. Umfang der Versicherungspflicht Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten, die Angehörigen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften der werktätigen Fischer und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, die persönlich haftenden Gesellschafter von halbstaatlichen Betrieben und ihre mitarbeitenden Ehefrauen, die Handwerker, andere selbständige Erwerbstätige ebenfalls ohne Rücksicht auf ihr Einkommen, falls sie nicht mehr als 5 Arbeitskräfte beschäftigen, Studenten, Hoch- und Fachschüler. Befreit von der Versicherungspflicht sind Personen, die weniger als 75, — M monatlich verdienen sowie die Geistlichen und Mitglieder religiöser Orden, ferner Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt bekommen. 6. Leistungen Gesetzliche Grundlage der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten sind die VO über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 31. 12. 1961 (GBl. II, S. 533), für die übrigen Versicherten die VO über Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 (Arbeit und Sozialfürsorge, S. 92), für alle Versicherten die VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung vom 15. 3. 1968 [S. 576](GBl. II, S. 135), die VO über die Umrechnung und Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherten bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 162) sowie zahlreiche Einzelverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene und Pflegegeld; e) aus Kuren für Rekonvaleszenten und Erholungsbedürftige, vor allem Aktivisten. Der Betriebsleiter, die betriebliche Gewerkschaftsleitung (BGL) und der Rat für Sozialversicherung haben das Recht, bei Vermutung einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Leistungen der Sozialversicherung bei den zuständigen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens die sofortige Überprüfung des Gesundheitszustandes des Werktätigen zu beantragen. Bei Verstößen gegen die Krankenordnung können der Betriebsleiter, die BGL oder die Verwaltung der Sozialversicherung anweisen, daß der Lohnausgleich und die Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt werden (§ 105 des Gesetzbuches der Arbeit). Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der Sozialversicherung und nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene (Kriegsopferversorgung). Bergleute erhalten entsprechend den höheren Beiträgen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden, ohne daß sie höhere Beiträge zu zahlen hätten. Ausgeschiedene können sich die bessere Versorgung verdienen, wenn sie die Arbeit für ein Jahr wieder auf nehmen. Für die technische ➝Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. (Altersversorgung) 7. Beiträge Die Pflichtversicherungsbeiträge betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 M monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen, im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 17 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 M monatlich, privilegierte Gruppen 14 v. H. Der Mindestbeitrag beträgt für diese 8 M. Handwerker und Bauern zahlen gestaffelte Beiträge nach besonderen Tabellen. Außerdem wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. 8. Rechtsweg Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet die Kreisbeschwerdekommission beim Kreisvorstand des FDGB. (Wegen der früheren Zuständigkeit Konfliktkommission.) Gegen die Entscheidung einer Beschwerdekommission konnte bis 30. 6. 1961 entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage oder die Beschwerdekommission des Bezirks durch weitere Beschwerden angerufen werden. Seit dem 1. 7. 1961 ist nur noch die weitere Beschwerde an die Bezirksbeschwerdekommission gegeben. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission ist endgültig. Eine Zentrale Beschwerdekommission kann indessen auf Antrag des Bundesvorstandes des FDGB im Wege der Kassation tätig werden. Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt ist ebenfalls das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über diese entscheiden Beschwerdekommissionen für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt. Gegen deren Entscheidung ist der Einspruch bei den Bezirksbeschwerdekommissionen bei den Bezirksdirektionen der Deutschen [S. 577]Versicherungs-Anstalt zulässig. Bei der Hauptverwaltung der Deutschen Versicherungs-Anstalt besteht eine zentrale Beschwerdekommission für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, die rechtskräftige Beschlüsse der Kreis- und Bezirksbeschwerdekommission aufheben kann, wenn sie der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechen. 9. Freiwillige, zusätzliche Versicherung Seit dem 1. 7. 1968 kann bei den Trägern der Sozialversicherung (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente nach folgenden Möglichkeiten abgeschlossen werden: a) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters-, Zusatzinvaliden- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif A, b) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif B. Der Tarif kann vom Versicherten gewählt werden. Der monatliche Beitrag beträgt mindestens 10,– M oder einen um jeweils 5,– M höheren Betrag, höchstens 200,– M. Die Höhe des Beitrages wird vom Versicherten bestimmt, kann jedoch nur jeweils mit Beginn des Kalenderjahres verändert werden. Wegen der niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600,– M monatlich, die auch den für die Rentenberechnung maßgebenden monatlichen Durchschnittsverdienst begrenzt (Renten), sind die Sozialversicherungsrenten relativ niedrig. Durch die Einführung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente (Höherversicherung) besteht die Möglichkeit, eine bessere Versorgung im Falle des Alters, der Invalidität und für Hinterbliebene zu erhalten. Die relativ niedrige allgemeine auf Pflichtversicherung beruhende Versorgung wird so durch die Möglichkeit einer Selbstvorsorge ergänzt. Die Beiträge für die Zusatzversicherung werden einem einheitlichen Fonds zugeführt, die mit 5 v. H. zu verzinsen sind. Der Fonds wird von der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB verwaltet. Er ist zweckgebunden und zur Finanzierung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente zu verwenden. Staatszuschüsse erhält er nicht. (freiwillige ➝Rentenversicherung) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Bosch, Werner: Die Sozialstruktur in West- und Mitteldeutschland. (FB) 1958. 240 S. m. 43 Tab. Caesar, Paul: Das Sozialversicherungsrecht in der Bundesrepublik und in der sowjetischen Besatzungszone. (FB) 1958. 120 S. mit 2 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 573–577 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische Sozialforschung

Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines…

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Betriebsparteiorganisation (BPO) (1969)

Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien zum Aufbau von Betriebsgruppen (18. 9. 1946), um so den Schwerpunkt der Parteiarbeit von den Wohngebieten in die Betriebe zu verlegen und die Erfassung und Kontrolle der Parteiangehörigen am Arbeitsplatz zu sichern. Die BPO wird als „führende gesellschaftliche Kraft, im Betrieb“ bezeichnet. Sie läßt sich in ihrer Tätigkeit vom Programm und Statut der SED sowie von den Beschlüssen des Zentralkomitees und der übergeordneten Parteiinstanzen leiten. Sie organisiert die politische Schulung der Parteimitglieder und Kandidaten sowie das Parteilehrjahr. Die BPO leitet und kontrolliert die Tätigkeit der Massenorganisationen im Betrieb. Sie „mobilisiert die Werktätigen für die Erfüllung und Übererfüllung des [S. 106]Planes“ (Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan) und organisiert die sozialistischen ➝Wettbewerbe, Neuererbewegungen, sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und Brigaden. Dem Parteistatut nach steht der BPO in den Volkseigenen Betrieben, nicht aber in den Dienststellen und öffentlichen Verwaltungen, das Recht zu, die Werkleitungen zu kontrollieren. Sie arbeitet zu diesem Zweck eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zusammen, und der Sekretär der BPO leitet das in den Großbetrieben bestehende Produktionskomitee. Im Zuge der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Erhöhung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Betriebe scheint die Rolle der Partei in den Betrieben gewissen Veränderungen zu unterliegen. So wurde anläßlich der Parteiwahlen 1968 die Trennung der politisch-wirtschaftlichen von den fachlich-wirtschaftlichen Fragen und damit eine Abgrenzung der Zuständigkeiten der Parteiorgane von den betrieblichen Führungsorganen betont („Neues Deutschland“ vom 10. 1. 1968, „Leipziger Volkszeitung“ vom 18. 1. 1968). Die BPO wird von einem Sekretär geleitet, der als Nomenklaturfunktionär (Nomenklatursystem) ausnahmslos Vertrauensmann der übergeordneten Parteileitung ist. Einstellungen und Entlassungen dürfen nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei mehr als 150 Mitgliedern können im Rahmen der BPO Abteilungsparteiorganisationen (APO) gebildet werden. Aufbau, Rechte, Pflichten und Aufgaben der APO entsprechen denen einer BPO mit weniger als 150 Mitgliedern. Innerhalb der APO und der BPO mit weniger als 150 Mitgliedern können Parteigruppen in den Arbeitsgruppen, den Brigaden oder Schichten gebildet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 104, 106 Betriebsorganisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsplan

Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien…

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Erzeugnisgruppen (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 175]a) Gruppen von gleichen oder verwandten Erzeugnissen. b) Gruppen von Betrieben eines Industriezweiges, die unabhängig von der Unterstellungs- und Eigentumsform nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-ökonomischen Untergliederungen des Zweiges zusammengefaßt werden. Als eine wirtschaftliche Organisationsform sind sie ein wesentlicher Teil des industriellen Leitungssystems nach dem Produktionsprinzip. Vereinzelt existieren E. bereits ab 1958. In größerer Zahl entstanden sie ab 1961 in einigen Experimentier-VVB und ab 1963 in den VVB des Neuen ökonomischen Systems. E. sollen zur Erreichung folgender wirtschaftspolitischer Ziele beitragen: a) die einheitliche ökonomische und technische Führung aller Betriebe eines Industriezweiges durch die VVB, b) die Aufdeckung und Ausnutzung aller Produktions- unc Forschungskapazitäten des Industriezweiges, c) die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Spezialisierung und Standardisierung und die damit verbundene Einschränkung des Produktionssortiments, d) die Kontrolle der halbstaatlichen und privaten Betriebe. Aufgaben und Zusammensetzung Die wichtigsten Aufgaben der E. sind: a) Erarbeitung von Entwürfen für das Produktionsprogramm (wissenschaftlich-technische Erzeugniskonzeptionen), b) Entscheidungen zur Spezialisierung und Kombination auf der Grundlage ausgearbeiteter Vorschläge, c) Leistungsvergleiche und Verallgemeinerungen von Rationalisierungen, d) Bildung von Einrichtungen zur Lösung gemeinsamer Aufgaben (z. B. Einkaufs- und Verkaufsgemeinschaften), e) Koordinierung der vertikalen Kooperationsbeziehungen, f) Vorbereitung von Wettbewerben innerhalb der E. und zwischen den E., g) Leitung und Abstimmung der Forschung und Entwicklung innerhalb der E. Die Aufgaben werden von den E. unterschiedlich intensiv wahrgenommen. Die VVB leiten die in der E.-Arbeit horizontal kooperierenden Betriebe und Genossenschaften an. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Räten bestimmen sie die Einteilung der E. und üben entscheidenden Einfluß auf deren Zusammensetzung aus. Während die VEB zur Teilnahme an der E.-Arbeit rechtlich verpflichtet sind, soll für die halbstaatlichen und privaten Betriebe sowie die ELG und industriell produzierenden PGH das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Die Zusammensetzung der E. ist abhängig von den typischen, sich aus Zahlen und Größen der Betriebe, Sortimentsbreiten, Fertigungsarten, Eigentums- und Unterstellungsverhältnissen ergebenden Produktionsbedingungen der Branchen. Der Industriezweig Elektrogeräte z. B. hat bei einem Produktionsprogramm von nahezu 10.000 Erzeugnissen folgende Struktur: Die VVB Elektrogeräte umfaßt 18 VEB, die in 10 E. mit 31 anderen VVB unterstellten VEB, 38 örtlich geleiteten VEB und 270 halbstaatlichen und privaten Betrieben sowie Genossenschaften des Industriezweiges zusammenarbeiten. Die E. sind: „Elektromotorische Haushaltgeräte“, „Elektrowärmegeräte“, „elektrische Handwerkzeuge“, „Wohnraumleuchten“, „Zweckleuchten“, „Kleinstmotoren“, „Kleingleichrichter“, „Fahrzeugelektrik“, „Primärelemente (Batterien)“ und „Sekundärelemente (Akkus)“ („Die Wirtschaft“, Nr. 30 v. 25. 7. 1968; „Neues Deutschland“ v. 11. 3. 1968). Typisch für die Zusammensetzung einer einzelnen großen E. ist die E. „Handwerkzeuge“ der VVB Eisen-, Blech- und Metallwaren. Sie besteht aus 19 VEB, 32 halbstaatlichen Betrieben, 10 Privatbetrieben, 30 PGH, 6 ELG und 6 Handwerksbetrieben mit insgesamt 3.600 Beschäftigten („National-Zeitung“ v. 11. 2. 1968). E. sind sowohl Beratungs- wie Arbeitsgremien der VVB, wobei gelegentlich Verselbständigungstendenzen bei E. feststellbar sind. Von den VVB erhalten die E. verbindliche Rahmenarbeitspläne und Einzelanweisungen als Konkretisierungen der Perspektiv- und Jahrespläne der VVB und Bezirkswirtschaftsräte (BWR). Zur Durchführung und Organisation der Arbeit in den E. bestimmen die VVB in der Regel die technisch und ökonomisch qualifiziertesten Betriebe zu E.-Leitbetrieben und deren Werkdirektoren zu Leitern der E. Die E.-Leiter werden von den Generaldirektoren der VVB berufen und abberufen und damit in ein besonderes Leitungsverhältnis gesetzt. Sie sind dem Generaldirektor verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Sie erlangen bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den anderen E.-Mitgliedern. Organisationsstruktur Die Organisationsstruktur der E. ist nicht einheitlich geregelt. Generell existieren E.-Leitbetriebe und ständige Arbeitsgruppen bzw. Untergruppen. Letztere sind entwerfend, organisierend und kontrollierend tätig, wobei die Arbeitsgruppen „Wissenschaft und Technik“ und „Absatz“ von besonderer Bedeutung sind. Die Gruppen bilden sich aus Vertretern der E.-Mitglieder unter Leitung von Fachdirektoren der E.-Leitbetriebe oder der VVB. Eine zusätzliche Unterteilung der E. fachlich in Artikelgruppen oder territorial in E.-Untergruppen ist bei sehr großen E. anzutreffen. Spezielle Formen der Zusammenarbeit sind gemeinsame Einrichtungen (z. B. Muster- und Exportbüros), Vollversammlungen bzw. Mitgliederversammlungen und zeitweilige Arbeitsgruppen. 1967 wurde damit begonnen, aus Vertretern der mitarbeitenden Betriebe und Genossenschaften E.-Räte zu wählen. Die Räte beraten und beschließen grundsätzliche Aufgaben und koordinieren. Bei der Verbreitung und dem Ausbau der Räte besteht die Tendenz, Vertreter auch der örtlichen Organe und technisch-ökonomischer Organisationen (wie DAMW und TKO) aufzunehmen. Die E. haben seit 1963 im Zuge der Entwicklung der VVB Kompetenzen hauptsächlich beim Einkauf und Absatz, in der Forschung und Entwicklung sowie auch bereits bei der Bilanzierung und Preisbildung gewonnen. Die Konfliktmöglichkeiten, die sich aus der Überlappung der beiden Leitungsbereiche der branchenförmig oder territorial zusammengefaßten Betriebe und Genossenschaften durch die E. für das Verhältnis zwischen VVB und BWR ergeben, konnten bisher nicht beseitigt werden. Daneben besteht fortgesetzt das technische Problem der zweckmäßigen Einteilung der Industrieproduktion in Zweige und E. (Leitbetrieb) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 175 Erwachsenenqualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erzeugnispässe

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 175]a) Gruppen von gleichen oder verwandten Erzeugnissen. b) Gruppen von Betrieben eines Industriezweiges, die unabhängig von der Unterstellungs- und Eigentumsform nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-ökonomischen Untergliederungen des Zweiges zusammengefaßt werden. Als eine wirtschaftliche Organisationsform sind sie ein wesentlicher Teil des…

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Vereine (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames Handeln in poli[S. 666]tischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen“. Für Vereinigungen im engeren Sinne, d.h. für V., nicht aber für politische Parteien, Massenorganisationen oder diesen angeschlossene Gemeinschaften und Gruppen, Gemeinschaften oder Verbände, die der effektiven Wirtschaftsführung dienen, sowie Religionsgemeinschaften, die beim zuständigen staatlichen Organ angemeldet sind, gilt die VO zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. 12. 1967 (GBl. II, S. 861). Danach sind Vereinigungen im Sinne dieser VO organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern oder juristischen Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Nach §~2 a.a.O. bedürfen Vereinigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Registrierung. Vereinigungen können registriert werden, „wenn ihr Charakter und ihre Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Bedürfnisse beitragen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen“. Es besteht also kein Anspruch auf Registrierung und damit auf Betätigung. Diese sind in das Ermessen des staatlichen Organs gestellt, bei dem die Registrierung vorzunehmen ist. Zuständig für die Registrierung sind a) für Vereinigungen, die auf der Kreisebene tätig werden, der Rat des Kreises, b) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Kreise eines Bezirks erstrecken, der Rat des Bezirks, c) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der „DDR“ hinaus erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung das Ministerium des Innern. Die Mitgliedschaft von Bürgern und Vereinigungen der „DDR“ in internationalen Organisationen sowie in Organisationen, die außerhalb der „DDR“ ihren Sitz haben, und die Zusammenarbeit mit diesen sowie die Mitgliedschaft von Bürgern oder Organisationen anderer Staaten in Vereinigungen in der „DDR“ bedarf der Zustimmung des zuständigen zentralen staatlichen Organs, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter und die Zielsetzung der Organisation bzw. Vereinigung berührt wird (§ 5 a.a.O.). Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665–666 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigte Gesundheitseinrichtungen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames…

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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1969)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der Justiz der „DDR“ entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in den Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die SU deportiert wurde, der Rest wurde in Strafanstalten der „DDR“ eingeliefert. Die in sowjet. Besserungsarbeitslager (ITL) überführten Verurteilten blieben für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Nachdem die Sowjets Anfang 1954 6.143 Gefangene, die von SMT verurteilt worden waren und ihre Strafen z. T. in Mitteldeutschland, z. T. in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft entlassen hatten, teilte der sowjet. Hohe Kommissar im Okt. 1954 dem Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der „DDR“ gelegenen Strafanstalt verbüßten, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der „DDR“ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm Pieck einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf [S. 563]Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten dann vorzeitige Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten (Amnestie). Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen folgten 1956 und 1956, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in Haft befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“, am 27. 4. 1957 (GBl. S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die SU, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 562–563 Sowjetische Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisierung

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der Justiz der „DDR“ entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in…

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Kampfgruppen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen Volkspolizei waren als Ausbilder tätig. Seit April 1954 werden auch zuverlässige Parteilose aufgenommen. Seit 1959 heißen die K. „K. der Arbeiterklasse“, ihre Angehörigen: „Kämpfer“. In einem „Beschluß über die Organisierung und Ausbildung der K.“ („Neuer Weg“ Nr. 11/1955) nennt das Politbüro als Vorbilder der K. die „Arbeiterbataillone der Tschechoslowakei … 1948“, die „proletarischen Kampfverbände“ der Aufstände gegen die Weimarer Republik 1919 bis 1923 und die Internat. Brigaden Rotspaniens. Die K. sollen, so heißt es, zu „kampfkräftigen Einheiten — zu Arbeiterbataillonen — entwickelt werden“. Das wichtigste Vorbild der K. ist der „Rote Frontkämpferbund“ (RFB). Dieser Verband trat als überparteilich und defensiv aufgemachte Wehrorganisation der KPD im Juni 1924 an die Öffentlichkeit. Er führte die Proletarischen Hundertschaften fort, die im Herbst 1923 als revolutionär verboten worden waren und sich darauf z. T. als „Ordnungsdienst“ der KPD getarnt hatten. Der RFB sammelte mit seinen Unterorganisationen Rote Marine und Rote Jugendfront mindestens 120.000 Mann. Wurde, da er immer verfassungsfeindlicher auftrat, im Mai 1929 verboten, bestand aber geheim bis Anfang 1933 fort. In der Geschichte des RFB, die H. Dünow 1958 im Verlag des Ministeriums für Nat. Verteidigung veröffentlichte, heißt es: Die K. setzen die Tradition des RFB fort.“ — Die „Berliner Zeitung am Abend“ stellte am 14. 9. 1966 den RFB als Vorbild heraus. Sie zitierte u.a. Jendretzky: „Wenn heute die K. als lebendige Verkörperung der Wehrhaftigkeit der Arbeiterklasse … marschieren, dann marschieren mit ihnen die großen Kampftraditionen des Roten Soldatenbundes, der proletarischen Hundertschaften und des Roten Frontkämpferbundes …“ Nach dem Volksaufstand in Ungarn verlangte das ZK der SED (14. 11. 1956) eine „gründliche Ausbildung im Orts-, Straßen- und Häuserkampf“: Die K. lösen ihre Aufgaben „gemeinsam mit den Polizeikräften und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“. — Ein Urteil des Kreisgerichts Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) bezeichnet am 2. 5. 1957 die K. als Staatseinrichtung im Sinne des § 131 des Strafgesetzbuches. SED-Mitgl. und zuverlässige Parteilose im Alter von 25 bis 60 Jahren werden von den örtlichen SED-Parteileitungen dienstverpflichtet. (Frauen werden nur als Sanitäterinnen eingesetzt.) Die K.-Kommandeure und -Unterführer werden teils von der NVA, teils in besonderen Schulen ausgebildet. Auch ehemalige Offiziere des NVA werden in die Stäbe der K. aufgenommen. Die Ausbilder sind Instrukteure der VP, die SED-Mitgl. sein müssen. Politkommissar einer jeden Einheit der K. ist der Sekretär der zuständigen Parteileitung. Ausbildung: 4 Stunden wöchentlich, zusätzlich zur Arbeitszeit, an Infanteriewaffen und im Gelände. Die Waffen der K., darunter auch mittelschwere Infanterie-Begleitwaffen (Schützen-Panzerwagen, schw. MG, schw. Granatwerfer, Pak), werden von der Vopo aufbewahrt. Seit Jan. 1958 bilden die über 55 Jahre alten Männer der K. eine K.-Reserve, nur für örtl. Einsätze bestimmt. — Wie bei allen Bewaffneten Organen und bei der GST findet eine sorgfältige Politschulung statt. Seit 1957 tragen die K. graue zweiteilige Uniformen nach Art der NVA. — Jeder Angehörige der K. gelobt: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die DDR, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich“ („Der Kämpfer“, 1959, Nr. 6). Die polit. Leitung der K. liegt bei der Abt. Sicherheit des ZK der SED. Militärisch leitet sie die „Abt. Kampfgruppen“ im Ministerium des Innern. — Die K. je eines [S. 323]Bezirkes befehligt ein Bezirks-Stab, der zur Bezirksbehörde der DVP (BDVP) gehört. Die K. je eines Kreises leitet ein Kreis-Stab (bei dem VP-Kreisamt). — Seit Herbst 1959 werden neben den allgemeinen (leichten) Bataillonen, die aus je 3 Schützen-Hundertschaften (= Komp.) bestehen, schwere „Bezirks-Reserve-Bataillone“ gebildet. Sie haben je 2 mot. Schützen-Hdsch. und eine schwere Hdsch. (1 Zug Granatwerfer, 1~Zug Pak, 1~Zug sMG), dazu oft 1~Stabs-Hdsch. (je 1~Zug Pioniere, Funker, Fernsprecher). Die schw. Bataillone unterstehen direkt dem zuständigen Bezirks-Stab. — Im Sommer 1968 gab es ca. 142 schw. Bataillone, ferner einige selbständige schw. Hdsch. An größeren Übungen der K. nehmen oft Einheiten der Vopo und GST teil, ferner der Bereitschaftspolizei und der NVA. Zur Belebung der milit. und wehrsportl. Ausbildung finden allgem. und bezirkliche Spartakiaden der K. statt. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für die NVA (Jan. 1962) hat in keiner Weise zu einer Verminderung der K. geführt. — Die K. sind eine Miliztruppe; sie haben den Wert einer Truppe der Heimatverteidigung und ergänzen darin die NVA. Stärke: rund 400.000, davon einsatzfähig: 200.000. — Seit 1957 gibt das ZK der SED für Politschulung und Ausbildung das Monatsblatt „Der Kämpfer — Organ der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (Verlag des MdI) heraus. Mitglieder und ausgeschiedene Mitglieder der K. können durch Auszeichnungen geehrt werden. Für besondere Verdienste beim Einsatz, beim Aufbau und bei der Festigung der K., für besondere Leistungen der Führung der Einheiten, für hervorragende Leistungen in der Ausbildung, sowie für ausgezeichnete Leistungen bei der Pflege und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung kann die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den K. der Arbeiterklasse verliehen werden. Es gibt für ausgeschiedene Mitglieder die Medaille für treue Dienste in den K. der Arbeiterklasse. Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 322–323 Kammerabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampflied

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen Volkspolizei waren…

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Erdölindustrie (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Mangels eigener Erdölvorkommen gab es bis Mitte 1964 keine entwickelte Erdölverarbeitungsindustrie. Bis dahin wurde in nur mäßigem Umfange importiertes Erdöl in eigenen Werken zu Kraftstoffen und Schmierölen verarbeitet. Im übrigen basierte die Chemische Industrie einschl. der Kraftstofferzeugung auf der Veredelung reichlich vorhandener Braunkohlen (Energiewirtschaft). Der steigende Energiebedarf der Industrie ist aber auf die Dauer nicht durch die kostspielige Erschließung neuer Braunkohlenbergbaue gewährleistet. Hinzu kommt, daß sich im Weltmaßstab rasch eine im Vergleich zur Braunkohlenchemie sehr viel rationellere Petrochemie entwickelte. Die „DDR“ mußte sich dieser Entwicklung anschließen. Der Beschluß, die E. auszubauen und einen eigenen Industriezweig der Petrochemie aufzubauen, geht bereits auf den V.~Parteitag der SED (1958) zurück. Damals wurde mit der SU der Anschluß an die geplante Erdölleitung vom Uralgebiet bis in die sowjetischen Satellitenländer vereinbart. 1960 begann in Schwedt (Oder) der Aufbau eines großen Erdölverarbeitungswerkes. Der Plan, dort bereits 1963 die Kraftstoffproduktion aufzunehmen, konnte nicht eingehalten werden, da die Erdölleitung aus der SU erst im Febr. 1964 Schwedt erreichte. Die Durchsatzkapazität des Werkes betrug 1965 4 Mill. t Erdöl, wobei neben Kraftstoffen eine Reihe von Nebenprodukten (Heizöl, Schmieröl, Bitumen usw.) anfallen. Nach 1970 soll das Werk Schwedt auf eine Durchsatzkapazität von 8 Mill. t ausgebaut werden. Der Aufbau eines petrochemischen Verarbeitungszweiges in Schwedt soll 1968/69 beginnen. Bis zum Jahre 1975 soll die E. eine Durchsatzkapazität von rd. 400 kg im Jahr je Kopf der Bevölkerung erreichen. Die E. in der BRD verarbeitete im Jahre 1966 bereits rd. 1.300 kg Erdöl je Kopf der Bevölkerung. Diese Zahlen zeigen, daß an ein Aufholen auf diesem Gebiete in überschaubarer Zeit überhaupt nicht zu denken ist. Im März 1965 wurde der Bau einer Rohrleitung vom Erdölverarbeitungswerk Schwedt nach Leuna begonnen. Die Pipeline ist 336 km lang und wurde im Dez. 1967 fertiggestellt. Diese Leitung ist die erste im Rahmen eines geplanten Erdöl-Verbundsystems, das bis 1970 fertiggestellt sein soll. Folgende Verbundstrecken sind vorgesehen: Schwedt–Seefeld b. Berlin (75 km), Schwedt–Rostock (220 km), Leuna–Zeitz, Leuna–Böhlen, Leuna–Lützkendorf und Schwedt–Dresden. Die Transportkosten für Erdöl und Erdölprodukte sollen durch die Verbundleitungen um 90 v. H. gesenkt werden. Der jüngste Zweig der E., die Petrolchemie (in der BRD Petrochemie genannt) ist bisher nur gering entwickelt. Die Haupterzeugnisse der P. sind plastische Kunststoffe und synthetische Fasern. Die Pläne für den Aufbau eines Industriezweiges der P. gehen bis auf den V.~Parteitag der SED 1958 zurück. Die Pläne sahen ursprünglich vor, bis 1965 die Produktion von Kunststoffen auf Erdölbasis zu verdoppeln; die Herstellung synthetischer Fasern sollte sogar verfünffacht werden. Diese Pläne wurden bald revidiert, weil es an Investitionsmitteln zum Aufbau der P. fehlte. Der Abstand von der entsprechenden Entwicklung in westlichen Ländern, besonders der BRD, wurde immer [S. 173]größer. Auf dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 verkündete Ulbricht ein „Programm der Chemisierung der Volkswirtschaft“. In Nachbarschaft des Leunawerkes bei Merseburg wird ein „Leunawerk II“ für P. und in Schwedt an der Oder wird als letzte Ausbaustufe des neuen Erdölverarbeitungswerkes ein weiterer petrochemischer Betrieb errichtet. Das Leunawerk II hat mit Teilen im Jahre 1966 den Betrieb aufgenommen und soll 1968 voll ausgebaut sein. In Schwedt werden Teile des petrochemischen Werkes erst um 1970 in Gang kommen. Aber auch nach der vollen Inbetriebnahme der petrochemischen Erdölverarbeitung in Leuna II und Schwedt kann die Kunststoffindustrie (Plasteindustrie) und die Chemiefaserindustrie nur eine Pro-Kopf-Produktion erreichen, die geringer ist als in der BRD. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 172–173 Erbschaftsteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erfassung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Mangels eigener Erdölvorkommen gab es bis Mitte 1964 keine entwickelte Erdölverarbeitungsindustrie. Bis dahin wurde in nur mäßigem Umfange importiertes Erdöl in eigenen Werken zu Kraftstoffen und Schmierölen verarbeitet. Im übrigen basierte die Chemische Industrie einschl. der Kraftstofferzeugung auf der Veredelung reichlich vorhandener Braunkohlen (Energiewirtschaft). Der steigende Energiebedarf der Industrie ist aber auf die Dauer nicht durch…

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Produktionsfondsabgabe (PFA) (1969)

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den VVB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun müssen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen. Die Bemessungsgrundlage für die Errechnung dieser Abgabe, der Produktionsfonds, ist der Durchschnittsbestand des innerhalb eines Jahres im Betrieb befindlichen Anlage- und Umlaufkapitale, bewertet zu Anschaffungspreisen bzw. den bei der Grundmittel-Umbewertung 1963 festgesetzten Werten. Stillgelegte Anlagen und unverwertete Materialien werden bei der Berechnung der tatsächlich abzuführenden PFA mit zum Kapitalbestand hinzugezählt. Dadurch soll ein Druck auf die Betriebe ausgeübt werden, ungenutzte Produktionsmittel weiter zu verkaufen. Erhebungsmethode und Höhe der PFA wurden nach vierjähriger Diskussion und Erprobung der praktischen Anwendung dieser Abgabe in den Grundzügen in den VO vom 3. 3. 1966 (GBl. II, S. 216) und vom 2. 2. 1967 (GBl. II, S. 115) festgelegt. Die für Industriezweige und -gruppen, VVB, Kombinate und Großbetriebe jeweils gültigen Abgabesätze werden nicht veröffentlicht, sondern den Wirtschaftseinheiten von den für sie zuständigen Plan- und Finanzbehörden intern vorgeschrieben. Die im wesentlichen nach Kapitalintensität und Rentabilitätslage der Wirtschaftszweige differenzierten Abgabesätze bei der PFA liegen zwischen 1,4 und 6 v. H. Als Hauptgrund für diese 1966/67 bestimmte Differenzierung wird von der Wirtschaftsführung angegeben, daß die im Zuge der Industriepreisreform errechneten neuen Planpreise, welohe die Kapitalkosten noch nicht berücksichtigen, die Festlegung eines einheitlichen Abgabesatzes nicht zuließen. Mit der Einführung der PFA will die Wirtschaftsführung der „DDR“ auf eine systemadäquate Art der Tatsache Rechnung tragen, daß im Verhältnis zur Fülle der Verwendungsmöglichkeiten die verfügbaren Kapitalgüter knapp sind und daher auch einen Preis haben müssen. Der Sinn der PFA ist es deshalb, die Betriebe zu einer sparsameren Verwendung des Sachkapitals zu veranlassen. Die Investitionen sollen auf das für den Produktionsprozeß notwendige Maß beschränkt werden, und eine sinnvolle Kombination von Kapitalgütern soll erreicht werden. Dadurch soll eine größere Rationalität des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses, also die Steigerung des Nutzeffektes des investierten Sachkapitals (Produktivitätssteigerung), erzielt werden. Diese wohnt der PFA deswegen inne, weil sie den Gewinn der Betriebe schmälert; sie schmälert ihn aber um so weniger, je geringer der abzuführende Betrag, je geringer also der Wert der in Anspruch genommenen Produktionsgüter ist („materieller Anreiz“, „ökonomischer Hebel“). Die PFA könnte also durchaus ein Instru[S. 498]ment zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität sein, wie es in der Marktwirtschaft Zins und Dividende schon immer gewesen sind. Die Ausgestaltung der PFA zeigt jedoch, daß die Wirkungsweise dieses Instrumentes sehr verwässert worden ist: die Sätze sind nach Industrie- bzw. Erzeugnisgruppen sowie nach der Quantität und Qualität der Produktionsfondsausstattung differenziert. Damit bleibt für den einzelnen Betrieb zwar ein gewisser Anreiz zur sparsamen Verwendung von Kapitalgütern erhalten, eine rationelle Kapitalverwendung im volkswirtschaftlichen Rahmen jedoch wird verhindert, die Lenkung der Kapitalströme in den Bereich optimalen Nutzens ist nicht möglich. Schwierigkeiten, die der Wirksamkeit der PFA entgegenstehen, ergeben sich auch aus dem mitteldeutschen Preissystem (Preispolitik). Schließlich hat die Einführung der PFA auch Rückwirkungen auf das Steuersystem (Steuern) und den Staatshaushalt. Die PFA ist eine staatliche Abgabe, die im Gegensatz zur Nettogewinnabführung der VEW ungeschmälert in den Haushalt der „Republik“ fließt. Ihre Einführung bedingte neben anderen Auswirkungen der Wirtschaftsreform die Änderung des bis 1963/64 praktizierten Systems der Gewinnverteilung in den VEB und der Nettogewinnabführung an den Staat. Nunmehr konzentriert der Staat den von ihm beanspruchten Teil des „Reineinkommens“ in der Volkswirtschaft (volkswirtschaftlicher Gewinn plus Umsatzsteueraufkommen) nicht mehr auf zwei „Kanälen“ im Staatshaushalt (d.h. in Form der PDA und der Nettogewinnabführung), sondern auf drei „Kanälen“ (Drei-Kanäle-Abführungssystem). Die Auswirkungen der Industriepreisreform und die Erhebung der PFA waren die Hauptursachen dafür, daß sich in den Jahren 1963 bis 1967 die dem Haushalt zufließenden Beträge an Nettogewinnen aus der VEW im Verhältnis zu denen in der Zeit davor verringerten. (Preissystem, Preispolitik) Es ist bemerkenswert, daß die Einführung der PFA beschlossen wurde, ohne die Entwicklung in der SU abzuwarten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 497–498 Produktionsberatung, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften des Handwerks

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den VVB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun müssen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen.…

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Kriegsverbrecherprozesse (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann aber wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 36 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten teilweise nach über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956. In den folgenden Jahren wurden einzelne Verurteilte vorzeitig oder nach voller Verbüßung der ihnen auf erlegten Strafe entlassen, so daß jetzt alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 351 Kriegsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12…

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Rechtswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der „DDR“ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzele in den materiellen Lebensverhältnissen und könne nicht aus sich selbst, aus der allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes abgeleitet oder begriffen werden. Es ist nach dieser Auffassung also nicht der menschliche Geist oder seine sittliche Kraft, die die Rechtsordnung bestimmen, sondern das Recht soll — nach der These, daß das Sein das Bewußtsein bestimmt — durch die materiellen Lebensverhältnisse hervorgebracht werden. Diese materiellen Lebensverhältnisse würden aber durch die Produktionsverhältnisse bestimmt, durch die Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln. Daraus folge, daß derjenige, der die Produktionsmittel besitzt, und das ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung die herrschende Klasse, auch das Recht bestimmt und die Rechtsordnung festlegt. Damit wird das Recht leicht und einheitlich definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“, und das bestehende sozialistische Recht ist nach Ulbricht daher „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“ (Ulbricht, „Über die Dialektik unseres sozialistischen Aufbaus“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1959, S. 147). Mit dieser Erkenntnis wurde, wie Hilde ➝Benjamin erklärt, „eine klare Abgrenzung von der bürgerlichen Rechtswissenschaft mit ihren verschiedenen Spielarten idealistischer Rechtsideologien und mit ihren Vorstellungen von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen“. Für das Strafrecht wird diese Aussage im Lehrbuch des Strafrechts noch einmal ausdrücklich bestätigt: „Deshalb hat jedes Strafrecht Klassencharakter, verfolgt die klassenbedingten Ziele und Aufgaben. Es gibt kein neutrales, über den Klassen stehendes Strafrecht.“ Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird das sozialistische Recht mit einer gewissen Akzentverlagerung definiert als „ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Jedes Recht sei seiner Natur nach parteilich, weshalb auch die Rechtsanwendung nur parteilich sein könne (Parteilichkeit der Rechtsprechung). Aus den Erkenntnissen des historischen Materialismus ergibt sich für die Kommunisten weiter, daß die menschliche Gesellschaft unter Führung ihrer fortschrittlichsten Klasse, der Arbeiterklasse, den Weg zum kommun. Endstadium gehen werde, in dem die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt und mit der dann vorhandenen klassenlosen Gesellschaft der ideale Endzustand auf Erden erreicht sein werde. Die „historische Aufgabe“ der Arbeiterklasse bestehe also darin, den Weg zunächst zum Sozialismus, dann zum Kommunismus zu vollenden. [S. 515]Die Erfüllung dieser Aufgabe entspreche der objektiven Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Wenn nun aber nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse entspricht, und wenn der Wille dieser Klasse auf die Erreichung des sozialistisch-kommun. Endzustandes gerichtet ist (weil er darauf gerichtet zu sein hat), dann kann, wie dies in der neuen Definition des Staatsrates zum Ausdruck kommt, im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lago ist. Damit erhält das Recht Instrumentalcharakter in Händen der Klasse und des Staates zur Erreichung des politischen Endziels. Dieser Auffassung vom R. entspricht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer, Polak, Streit, Toeplitz) die Hauptaufgabe der Justiz. Damit werde die bürgerliche „Klassenjustiz“ überwunden, die nichts anderes als ein Mittel der herrschenden Klasse sei, „das schaffende Volk auszubeuten“: „Indem unsere sozialistische Rechtspflege zum Anliegen und zur Aufgabe des ganzen Volkes wird, entwickeln wir die sozialistische Rechtsordnung der DDR immer mehr zum nationalen Urbild wahrer Gerechtigkeit und Humanität“ [Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963]. Grundlegender Ausgangspunkt und Maßstab für die Bestimmung dieser „wahren“ Gerechtigkeit könne immer nur das Interesse der Arbeiterklasse sein, deren Führung in Staat und Gesellschaft solange erforderlich bleibe, wie Klassen überhaupt existierten (vgl. Gollnick/Haney in „Staat und Recht“ 1968, S. 580 ff.). Weil nun aber die Macht der Arbeiterklasse nicht ihren Zweck in sich selbst finde, sondern von der Arbeiterklasse (und ihren „Verbündeten“) zur Erreichung der objektiv bestimmten Ziele und Zustände des Sozialismus/Kommunismus gebraucht werden müsse, wird die sozialistische Gerechtigkeit als ein „Mittel zur Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Zustände“ verstanden. Da sie sich andererseits nicht von selbst realisiere, vielmehr zu ihrer Verwirklichung entsprechender Mittel bedürfe, sei sie in bezug auf die Realisierung von Zuständen zugleich auch Zweck, der sich durch die in ihr gesetzten Forderungen nach Bewertung und Veränderung bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse offenbare. Wesentliches Mittel, um die in den Gerechtigkeitsforderungen zum Ausdruck kommenden Ziele zu erfüllen, sei das sozialistische Recht. Damit wird die Gerechtigkeit einerseits zum Zweck im Hinblick auf das Recht, das Mittel zur Erreichung der gesetzten Ziele ist; sie wird aber andererseits auch Mittel zur Bewertung des Rechts, und zwar insofern, als das bestehende Recht danach beurteilt wird, ob es gerecht oder ungerecht ist, ob es den Zielsetzungen noch entspricht oder nicht. Es besteht bei dieser Betrachtung von Recht und Gerechtigkeit also sowohl eine Einheit wie eine Verschiedenheit zwischen beiden Kategorien, und Widersprüche zwischen ihnen werden nicht für unmöglich gehalten (a.a.O., S. 591). Dieser Auffassung vom Wesen des sozialistischen Rechts und von dem Verhältnis zwischen sozialistischem Recht und Gerechtigkeit entspricht die der Rechtsprechung im Gesetz über die Gerichtsverfassung gestellte Aufgabe: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter- und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse.“ Besonders herausgestellt wird durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates und die sich daran anschließenden neuen Gesetze (Justizreform) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung: „Die Gerichte tragen dazu bei, daß alle Bürger, Institutionen und Organisationen das sozialistische Recht bewußt einhalten und verwirklichen, das den Willen des Volkes zum Ausdruck bringt und seinem friedlichen Leben, seiner Freiheit, seiner schöpferischen Arbeit und der Gerechtigkeit für jedermann dient“ (§ 2 Abs. 1, Satz 2 GVG). Mit besonderem Nachdruck wird von den Gerichten die Wahrung und Beachtung sozialistischer Gesetzlichkeit gefordert, d.h. strenge Einhaltung der geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit sind die Forderung nach der echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit“ (Artzt in „Neue Justiz“ 1956, S. 581), und die Feststellung, daß das [S. 516]sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen ist (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). 2. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Rechtspflege In der neuen Verfassung vom 6. 4. 1968 trägt der Abschnitt IV die Überschrift „Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege“. Nach dem einleitenden Art. 86 sind „die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung die grundlegende Garantie für die Einhaltung und die Verwirklichung der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit“. Da „politische Macht des werktätigen Volkes“ nach Art.~1 und 2 der Verfassung den Führungsanspruch der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse impliziert, gehört also auch die Suprematie der SED zu diesen Garantien für die Einhaltung und Verwirklichung der Verfassung. Sie zu bekämpfen oder auch nur anzuzweifeln, wäre Ausdruck einer die Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit mißachtenden verfassungsfeindlichen Einstellung. Die sozialistische Gesetzlichkeit soll gemäß Art. 87 Verf. durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet werden (Näheres s. u. Ziff. 8). Der Grundsatz, daß alle leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern rechenschaftspflichtig und verantwortlich sind (Art. 88), gilt in vollem Umfang auch für die Richter. Während die alte Verfassung noch die formale Möglichkeit vorsah, daß an der Verfassungsmäßigkeit von Normativakten der Volkskammer Zweifel geäußert werden konnten, fehlt eine solche Bestimmung in der neuen Verfassung. Über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften des Ministerrates und anderer staatlicher Organe entscheidet nach Art. 89 der Staatsrat. Art. 90 Verf. läßt die dynamische Funktion der sozialistischen Rechtspflege erkennen. Danach dient die Rechtspflege „der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit, dem Schutz und der Entwicklung der DDR und ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung. Sie schützt die Freiheit, das friedliche Leben, die Rechte und die Würde der Menschen.“ Im zweiten Satz kommt also auch die Schutz-(Unterdrückungs-)Funktion der Rechtspflege zum Ausdruck. Schließlich betont Art. 91 die Verbindlichkeit der allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen und wiederholt die bereits in das StGB aufgenommene Bestimmung, daß Verbrechen dieser Art nicht der Verjährung unterliegen. In den weiteren Verfassungsbestimmungen des IV. Abschnitts werden behandelt die Gerichtsorganisation (s. u. Ziff. 3), die Stellung des Obersten Gerichts, die an einen Richter zu stellenden Voraussetzungen, die Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte, die Stellung der Staatsanwaltschaft. Für das Strafrecht (s. u. Ziff. 5) gelten nach Art. 99 die Grundsätze „nulla poena sine lege“ und „nullum crimen sine lege“, und Art. 100 regelt die Zulässigkeit der Untersuchungshaft. Die Grundsätze, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf und daß Ausnahmegerichte unstatthaft sind, sind ebenso Verfassungsinhalt wie die Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Gericht und des Rechts auf Verteidigung (Strafverfahren, Verteidiger). Neu gegenüber der alten Verfassung ist die in Art. 106 vorgesehene Möglichkeit der Haftung des Staates für Schäden, die einem Bürger durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden. Insoweit bleibt allerdings das angekündigte Staatshaftungsgesetz abzuwarten. 3. Gerichtsorganisation Nach Art. 92 Verf. wird die Rechtsprechung durch das Oberste Gericht [OG], die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte (Gerichtsverfassung) und die gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt. Damit hat nunmehr auch die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit ihre verfassungsrechtliche Fundierung gefunden. Gleichlautend mit dem Gerichtsverfassungsgesetz wird dem OG in Art. 98, Abs. 2 Verf. die Leitungsfunktion für die gesamte Rechtsprechung zuerkannt. Auch der Grundsatz der Verant[S. 517]wortlichkeit des OG gegenüber der Volkskammer und dem Staatsrat ist in der Verfassung enthalten. Das OG, das seit Dezember 1949 besteht, entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt oder vom Präsidenten des OG eingelegten Kassationsanträge (Kassation), als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem OG erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das OG in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Die bis zum August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz entsprechende Gerichtsorganisation war zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur angepaßt und dann durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Am 1. 10. 1959 wurde das GVG mit Erlaß des Gesetzes über die Wahl der Richter neu gefaßt und in einigen Bestimmungen in sozialistischem Sinne geändert. Nach dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 erließ die Volkskammer am 17. 4. 1963 ein neues Gerichtsverfassungsgesetz, durch welches das Prinzip des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege voll verwirklicht wurde. Ferner hatte diese Justizreform zum Ziel, die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte gesetzlich zu untermauern und zu aktivieren. Das OG wurde das „Leitungsorgan“ für die gesamte Rechtsprechung, ist aber in dieser Funktion der Volkskammer und dem Staatsrat gegenüber verantwortlich. Der Staatsrat hat nach Art. 71 der Verfassung nicht nur das Recht, rechtsverbindliche Erlasse und Beschlüsse zu erlassen, sondern er kann auch die Verfassung und die Gesetze verbindlich auslegen, also unmittelbar auf die Rechtsprechung einwirken. Er kann ferner dem Plenum des OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Der Staatsrat ist also praktisch der oberste Gerichtsherr. Die zur Durchsetzung der Leitungsaufgaben des OG geschaffenen Organe dieses Gerichts, das Plenum und das Präsidium haben die Befugnis, Richtlinien und Beschlüsse mit bindender Wirkung für alle Gerichte zu erlassen. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf die Militärgerichtsbarkeit, die in der Spitze beim Kollegium für Militärstrafen des OG zusammenläuft. Die Arbeitsgerichte sind als Kammern bzw. Senate der Kreis- und Bezirksgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert. In allen erstinstanzlichen Verfahren der Kreis- und Bezirksgerichte wirken Schöffen mit, in Arbeitsrechtsstreitigkeiten entscheiden auch die Rechtsmittelsenate der Bezirksgerichte und der Senat des OG unter Beteiligung von Schöffen. Die Richter werden in allen Gerichten auf 4 Jahre gewählt und sind für ihre Rechtsprechung sowohl dem übergeordneten Gericht wie der örtlichen Volksvertretung ihres Bezirks oder Kreises verantwortlich. Der in der Verfassung und im Gerichtsverfassungsgesetz enthaltene Grundsatz von der richterlichen Unabhängigkeit ist faktisch beseitigt. Die Personalpolitik (Kaderpolitik) vollzog sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltstellen verdrängt und zunächst durch Volksrichter und Volksstaatsanwälte ersetzt wurden. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter betrug 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während eines Lehrganges beigebracht werden. Der erste Lehrgang dauerte 6 Monate, der zweite 8 Monate, die nächsten drei dann jeweils ein Jahr. Später betrug die Lehrgangsdauer auf der Deutschen Akademie für Staats und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ zunächst 2, dann 3 Jahre und seit Beginn des Studienjahres 1955/56 bis zur Umgestaltung der Akademie im Jan. 1964 4 Jahre. In dieser Zeit bestand kein Unterschied mehr zum akademisch-juristischen Studium an den Universitäten (Rechtsstudium). Nur noch knapp 2. v. H. aller Richter haben die alte rechtswissenschaftliche Ausbildung genossen und zwei juristische Staatsprüfungen abgelegt. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. [S. 519]Für die Richter, die der SED angehören — das sind über 90 v. H. aller Richter — gilt wie für jedes andere Parteimitglied das Statut der SED, das auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 beschlossen wurde. Danach ist jedes Parteimitglied verpflichtet, „seine Arbeit in den staatlichen und wirtschaftlichen Organen und in den Massenorganisationen entsprechend den Beschlüssen der Partei, im Interesse der Werktätigen zu leisten; die Partei- und Staatsdisziplin zu wahren, die für alle Mitglieder der Partei im gleichen Maße bindend ist. Wer die Partei- und Staatsdisziplin verletzt, ist, unabhängig von seinen Verdiensten und der Stellung, die er einnimmt, zur Verantwortung zu ziehen“ (Abschn. I, Ziff. 2g des Statuts). Damit ist es der SED immer möglich, unmittelbar auf die Rechtsprechung einzuwirken und vor allem die Schwerpunkte der Rechtsprechung zu bestimmen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung die Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Regime, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. 4. Die weiteren Organe der Rechtsprechung Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige, unmittelbar der Volkskammer und dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des ersten „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“, war die erste Periode der Rechtsangleichung an das sowjetische Vorbild auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges beendet. Das neue Staatsanwaltschaftsgesetz vom 17. 4. 1963 bezeichnet die Staatsanwaltschaft als ein Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht und beschreibt im einzelnen Funktion und Aufgaben dieses Organs in der Periode des „umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Staatsanwaltschaft soll in ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Erziehung der Bürger zum sozialistischen Denken und Handeln leisten. Auch für dieses Staatsorgan steht also die Erziehungsfunktion des Rechts im Vordergrund. Die Justizverwaltung hat schon 1952 ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft, mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 auch ihre Befugnis der Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung eingebüßt. Ihre heutigen Aufgaben liegen auf dem Gebiet der Revision der Gerichte, der Kaderpolitik, der Gerichtsverwaltung und der Vorbereitung der Justizgesetzgebung. Dem Ministerium der Justiz obliegt es in seiner Verantwortlichkeit für die Kaderpolitik, die Grundsätze für die Ausbildung der juristischen Kader gemeinsam mit dem Staats-Sekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen sowie den Universitäten auszuarbeiten und durchzusetzen. Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung vorgenommen. Der Staatsrat bezeichnet die Rechtsanwaltschaft in seinem Rechtspflegeerlaß als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“. Besonders hebt er hervor, daß sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig in den Kollegien zusammengeschlossen haben. Am 1. 9. 1967 nahm in Ostberlin ein „Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen“ seine Tätigkeit auf, das nach Art eines Kollegiums organisiert ist und Rechtsvertretungen in anderen Staaten sowie Vertretungen von ausländischen (auch westdeutschen und Westberliner) Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten der „DDR“ wahrnimmt. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare obliegen dem Ministerium der Justiz. Eine Standesorganisation und eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft nicht. Durch den Verteidiger im „sozialistischen“ Strafprozeß soll ein „neuer Arbeitsstil“ entwickelt werden, der die erzieherische Rolle des Rechtsanwalts mehr in den Vordergrund rückt. [S. 520] 5. Strafrecht Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts, das durch das sozialistische Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 [GBl. I, S. 1] eine neue materielle Grundlage erhielt. In der strafrechtlichen Praxis der Strafverfolgungsorgane und Gerichte können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt.~I bearbeitet und von den I. Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich Art. 6 der alten Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärte. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 29. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedengefährdung) herangezogen wurde, konnte nicht mehr Grundlage politischer Strafverfahren sein. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom OG nur wenig angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildete dieses die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen, zu denen seitdem auch die Abwerbung gehörte. Art. 6 der Verfassung behielt aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, blieb also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Das neue Strafgesetzbuch faßt die politischen Straftatbestände in den ersten beiden Kapiteln des Besonderen Teils zusammen (Aggressionsverbrechen, Kriegshetze, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit, Staatsverbrechen). Besonders kraß trat die Unterdrückungsfunktion des Strafrechts, insbesondere der politischen Straftatbestände, in den vor dem Obersten Gericht durchgeführten Prozessen gegen „Kopfjäger“, „Menschenhändler“ (staatsfeindlicher ➝Menschenhandel) und „Terroristen“ (Terror) in Erscheinung sowie in all den Strafverfahren, in denen es sich um tatsächliche oder angebliche Verletzungen der Anordnungen und Bestimmungen über das Sperrgebiet handelte. Hohe Freiheitsstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Durch eine gleichzeitig mit dem StEG erfolgte Änderung des Paßgesetzes wurden auch Versuch und Vorbereitung der Republikflucht unter Strafe gestellt. (Paßwesen) Auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts wurden bis 1955 vor allem folgende vier Gesetze angewendet: Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftsrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt, und das neue Strafgesetzbuch bringt eine Erweiterung beider Tatbestände. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Freiheitsstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums wurde durch das StEG aufgehoben; die Bestrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ erhielt in den Bestimmungen des StGB eine neue gesetzliche Grundlage. Das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels wurde durch das Zollgesetz vom 28. 3. 1962 aufgehoben. Eine materiell-rechtliche Änderung hat sich dadurch jedoch nicht ergeben, da die Strafandrohungen in das Zollgesetz übernommen worden sind. Wirtschaftsprozesse wurden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagte durch[S. 521]geführt, die entweder gerade noch rechtzeitig flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in Mitteldeutschland hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der BRD mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“. Das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das bis zum Inkrafttreten des neuen, sozialistischen Strafgesetzbuchs noch weiterhin galt und materielle Rechtsgrundlage für die übrigen Strafverfahren war, war stets als „sanktioniertes Recht“ entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden. Entscheidendes Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung war die Gesellschaftsgefährlichkeit, womit eine unmittelbare Anlehnung an das sowjet. Strafrecht vollzogen wurde. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist“ „Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Das Strafrechtsergänzungsgesetz führte neben dem aus dem sowjet. Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstrafrechts geschaffen. Letztere wurden durch das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz (Militärstrafgesetz) vom 24. 1. 1962 z. T. geändert und um weitere Tatbestände ergänzt. Mit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs tritt eine Differenzierung der Rechtsverletzungen in Straftaten, Verfehlungen, und Ordnungswidrigkeiten ein. Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zählen nicht zu den Straftaten. Bei der Beschreibung der Straftaten sind deutlich die Schwierigkeiten zu bemerken, vor denen die Verfasser des neuen StGB in dem Bemühen standen, gegenüber dem bisherigen „bürgerlichen“ Strafrecht etwas Neues zu schaffen. Nachdem Anfang der 50er Jahre verkündet worden war, daß die Unterteilung in Verbrechen, Vergehen und Übertretungen zugunsten eines einheitlichen Verbrechensbegriffs fallengelassen werde, wird nunmehr wieder die Auffassung, „daß einheitliches Wesensmerkmal aller Straftaten ihre Gesellschaftsgefährlichkeit sei“, überwunden. Man kehrt also zur differenzierten Ausgestaltung in Verbrechen und Vergehen zurück. Einheitlich werden in allen Straftaten folgende Eigenschaften gesehen: 1. Gesellschaftswidrigkeit (bei Vergehen) und Gesellschaftsgefährlichkeit (bei Verbrechen), 2. die moralisch-politische Verwerflichkeit, 3. die Strafrechtswidrigkeit und 4. die Strafbarkeit oder strafrechtliche Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege (Strafrecht). Das neue StGB weist ein differenziertes Strafensystem auf. Es behielt die Todesstrafe bei. Außerhalb des StGB geregelte Straftatbestände wurden durch das Anpassungsgesetz vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 242) an das Strafsystem des StGB angepaßt. Der in §~1 Abs. 4 EGStGB enthaltenen Verpflichtung, eine Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB im Gesetzblatt zu veröffentlichen, ist der Minister der Justiz mit einer kurzen Bekanntmachung vom 21. 6. 1968 (GBl. II, S. 405) nachgekommen. Er weist auf die im Anpassungsgesetz enthaltenen Bestimmungen. Das bedeutet, daß es außerhalb des StGB und des Anpassungsgesetzes keine Straftatbestände mehr gibt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig „differenzierte“ Strafe vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen [S. 522]Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein soll. Den Beschlüssen kam gemäß Art. 106 der am 12. 9. 1960 geänderten alten Verfassung Gesetzeskraft zu. Zur Durchführung des ersten Beschlusses hat das OG in der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) den Gerichten Hinweise für die zu verhängenden Strafen und in der Richtlinie Nr. 13 eine Anleitung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit erteilt. Nach einer scharfen Auseinandersetzung mit maßgebenden Strafrechtswissenschaftlern stellte der Staatsrat am 24. 5. 1962 in seinem weiteren Beschluß fest, daß „die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat beruht“. Die in diesen Beschlüssen bereits zum Ausdruck kommende Tendenz, die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit auszuweiten, wurde durch den Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) noch erheblich verstärkt (Konfliktkommission, Schiedskommission). In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handelte, und verhängten milde Strafen. Da dies in schlechthin unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse, und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung (öffentlicher Tadel, Geldstrafe, bedingte Verurteilung) und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, vor allem zu kurzen Freiheitsstrafen, wieder Zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ („Neue Justiz“ 1964, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Die Richtlinien Nr. 12 und Nr. 13 wurden durch Beschlüsse des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 ersatzlos aufgehoben, weil sie nach Auffassung des OG dem derzeitigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr entsprachen und einengend und schematisch auf die Anwendung kurzer Freiheitsstrafen orientierten. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der „DDR“ unterworfen ist. Für die Durchführung des Strafverfahrens war bis zum 30. 6. 1968 die im Zuge der 1. Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage, seit 1. 7. 1968 ist es die neue Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, 5. 49). Nach der Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967, II, S. 17) muß das Strafverfahren so gestaltet werden, „daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Umgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung gefördert werden“. Darum soll die Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren herangezogen werden. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Deutschen Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Staatsrats. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 6. 1968 — in Kraft getreten am 1. 7. 1968 — neu geregelt worden; die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. 6. Zivil-, Familien-, Arbeitsrecht Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Im Justizministerium der „DDR“ wird an der Erstellung eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung gearbeitet. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur An[S. 523]gleichung von Verfahrens Vorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten sind seit 1949 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig, die das Verfahren nach der „Familienverfahrensordnung“ vom 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171) durchzuführen haben. Nachdem auf dem Gebiet des Familienrechts zunächst lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt worden war, wurde das gesamte Familienrecht mit Wirkung vom 1. 4. 1966 durch das „Familiengesetzbuch der DDR“ (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966, I, S. 1) neu geregelt und damit neben zahlreichen anderen gesetzlichen Bestimmungen auch das 4. Buch des BGB aufgehoben. Das neue Gesetz soll den gesamten Bereich der Familie und ihre Stellung in der sozialistischen Gesellschaft erfassen. Unverkennbar tritt in ihm der Instrumentalcharakter des sozialistischen Rechts zutage. In vielen Bestimmungen stellt das FGB weniger Rechtsnormen zur Lösung von Konfliktsfällen auf als vielmehr eine Anleitung zum Handeln für Ehegatten, Eltern und Kinder zum Zwecke der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Eine Neuregelung haben schließlich das Patentrecht, das Urheberrecht und das Warenzeichenrecht (Warenzeichen) erfahren. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Eine Zwangsvollstreckung gibt es nur noch gegenüber Einzelpersonen und Privatbetrieben, nicht mehr gegen einen VEB. Hier wurde ein besonderes Anweisungsverfahren entwickelt. Das Konkursrecht (Konkurs) spielt in der Praxis kaum noch eine Rolle. Das Arbeitsrecht soll in erster Linie der Weiterentwicklung der „sozialistischen Arbeitsverhältnisse“ dienen. Seine neue gesetzliche Grundlage hat es im Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 gefunden. Für die Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sind in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch beim zuständigen Kreisgericht möglich. 7. Wirtschaftsrecht Lange Zeit wurde in der Rechtswissenschaft diskutiert, ob das Wirtschaftsrecht als zum Zivilrecht gehörend zu betrachten oder als ein eigener Rechtszweig zu werten sei. Eine in den Gesetzgebungsplänen des Justizministeriums vorgesehene Trennung zwischen Zivilrecht und Wirtschaftsrecht war im Jahre 1963 nach dem VI. Parteitag der SED fallengelassen worden, während sich dann nach Verkündigung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft die Auffassung durchsetzte, daß das Wirtschaftsrecht als besonderes Rechtsgebiet behandelt werden müsse. Auf dem VII. Parteitag der SED wurde dann die Forderung erhoben, ein gründlich ausgearbeitetes Wirtschaftsrecht zu schaffen, und es begann eine Diskussion um eine wirtschaftliche Grundsatzgesetzgebung. Diese rechtswissenschaftliche Systematik wird damit eher der Praxis gerecht, denn Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe untereinander und zwischen sozialistischen, halbstaatlichen und privaten Betrieben im Rahmen des Vertragssystems sind schon seit langem aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der Vertragsgerichtsbarkeit (Staatliches Zentrales Vertragsgericht). Das Wirtschaftsrecht wird als ein „wichtiges Instrument zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus und der wissenschaftlichen sozialistischen Wirtschaftsführung“ bezeichnet („Staat und Recht“ 1968, S. 595). Ebenso wie das gesamte sozialistische Recht soll gerade das Wirtschaftsrecht eine aktive und vorwärtsdrängende Funktion ausüben und Instrument zur Beherrschung ökonomischer und anderer gesellschaftlicher Prozesse sein. Es soll als „hocheffektives Instrument der Steuerung und Regelung ökonomischer Prozesse“ erkannt und angewendet werden. Das bislang für die Praxis geschaffene System wirtschaftsrechtlicher Regelungen wird als entwicklungsbedürftig und noch keineswegs vollendet angesehen. [S. 524]Begonnen wurde mit der Schaffung von Grundsatzregelungen über die Rechtsstellung von Wirtschaftsorganen (Wirtschaftsrecht). Ältere gesetzliche Regelungen, die im Vertragsgesetz, in der Regelung des Investitionswesens, den Planungsgrundsätzen (Planung), der Prämienfonds-VO formuliert worden sind, sollen wirtschaftliche Prozeßabläufe regulieren und wiederholbares Verhalten im Planungsablauf rationell organisieren. Gefordert wird, daß unter Einbeziehung dieser Einzelregelungen ein lückenloses wirtschaftsrechtliches Gesamtregelungssystem geschaffen und ständig der weiteren ökonomischen Entwicklung angepaßt wird. Dabei wird eine Koordinierung mit der Ausarbeitung des Zivilgesetzbuchs erfolgen. Am Ende all dieser Bemühungen auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet wird neben der dann geschaffenen Grundsatzregelung die Aufhebung der wirtschaftsrechtlichen Bestimmungen stehon, die vor dem neuen ökonomischen System erlassen wurden, sowie der heute noch (formell) geltenden Bestimmungen aus der Zeit vor 1945 (DGB-HGB). 8. Gesellschaftliche Erziehung, gesellschaftliche Gerichte und massenpolitische Arbeit Ihr beso

Rechtswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der „DDR“ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen…

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Ärzte (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt. Der Anteil der freien Praxen an den Behandlungsfällen betrug aber mehr als 50 v. H., mit der Folge höchster Anspannung der Arbeitskraft der Ä. Die Einschränkung der beruflichen Unabhängigkeit, Schwierigkeiten in der Erziehung der eigenen Kinder! veranlaßten viele Ä. trotz guter Einnahmen zur Abwanderung, besonders seit 1957.) Steigerung der Neuzulassungen zum Medi[S. 49]zinstudium (von 500 im Jahre 1950 auf 2.250 im Jahre 1961) und Vermehrung der Ausbildungsstätten (Medizinische Akademien) konnten die Verluste, vor allem aber den Mangel an berufserfahrenen Ä. nicht kompensieren. Ein großer Teil der jüngeren Ä. wurde zudem von den militärischen Einrichtungen und von Verwaltungsaufgaben absorbiert. So entstanden Ende 1958 krisenhafte Schwierigkeiten in der ärztlichen Versorgung, zumal in ländlichen Gebieten. Der Versuch einer Entlastung durch Arzthelfer blieb unergiebig. Im Sept. 1958 entschloß sich das ZK der SED, die Linie der Zentralisation ambulanter ärztlicher Behandlung in Polikliniken und Ambulatorien preiszugeben, die Tätigkeit der Ä. durch die Einrichtung von Staatlichen Praxen aufzulockern und damit einem Teil der Ä. eine gewisse Selbständigkeit zu belassen. Die Ärzteflucht hielt jedoch trotz zahlreichen Zugeständnissen an: Die Altersversorgung der freipraktizierenden Ä. wurde verbessert. Im „Perspektivplan“ Juli 1960 wurde den „Ä. in eigener Praxis“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ä.“ (Dez. 1960) „langjährig erfahrenen Ä. und Zahnärzten“ die Praxisausübung in den staatl. Einrichtungen in eigener Verantwortung („Halbstaatliche Praxis“), selbst die neue Niederlassung in eigener Praxis (Änderung der Niederlassungsordnung von 1949 am 15. 2. 1961) und die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Dazu traten Erleichterungen und Privilegien wie die Erlaubnis der Behandlung auf Kosten des Kranken (auch wenn er der Sozialversicherung angehört). Ein „Bund Deutscher Ä., Zahnärzte und Apotheker“ wurde als Berufsorganisation angekündigt, jedoch nicht gebildet. Die Titel „Medizinalrat“ und „Sanitätsrat“ und neue Auszeichnungen wurden eingeführt. Alles das änderte sich mit der Abschnürung gegen die BRD am 13. 8. 1961. Die Zugeständnisse verschwanden stillschweigend. Doch ist der soziale Status der Ä., Zahnärzte und Apotheker bisher nicht so gesenkt worden wie in der SU. Die Zahl der Hochschulabsolventen, also der Zugänge der Ä., stieg von 1962 an steil bis auf etwa 2.300 jährlich (der Nettozugang allerdings blieb bei etwa 1800 als Folge hoher Zahlen von Abgängen aus Altersgründen); der Bestand näherte sich infolgedessen rasch dem Soll (1970: 15 Ä. auf 10.000 Einw., d.i. 1 A. auf etwa 670 Einw. in der BRD rd. 620). Die Zulassung zum Medizinstudium wurde deshalb schon von 1966 an stark gedrosselt. Das Ziel der Verstaatlichung aller ärztlichen Tätigkeit ist von der Krise unberührt geblieben. Ä. und Zahnärzte sollen künftig in einem System fest abgegrenzter „Versorgungsbereiche“ arbeiten (Bereichsarztsystem), unter Einbeziehung auch jener A., die bisher noch eine eigene Praxis führen dürfen. Alle ambulanten Behandlungen sollen in Staffelung von Staatlichen (auch „Halbstaatlichen“ wie „eigenen“) Praxen über Ambulatorien zu übergeordneten Polikliniken erfolgen, unter der zentralen Steuerung und Überwachung durch zentrale Poliklinik und Betriebspoliklinik. Die ärztliche Ausbildung ist frühzeitig nach sowjetischem Muster (Hochschulen) umgestaltet worden und hat dessen Wandlungen mitgemacht. Das Ziel des allseitig gebildeten A. westlicher Prägung wurde anfangs aufgegeben und die Spezialisierung mit dem Ende des Studiums begonnen. Für einen Praktischen Arzt ließ diese Spezialisierung keinen Raum. Nach einer längeren Periode der Unsicherheit fiel dennoch die Entscheidung für die Beibehaltung des Praktischen A. Das Programm des Gesundheitswesens (Perspektivplan 1960) setzt für das Grundgefüge der ambulanten Behandlung voraus, daß ein beträchtlicher Teil der Ä. als Praktischer A. tätig bleibt. Eine Studienreform befindet sich in Vorbereitung. Praktische Ausbildung soll künftig nahezu die Hälfte des medizinischen Studiums ausmachen. An die Approbation (am Ende der „prägraduellen Ausbildung“) schließt sich dann aber für jeden A. eine weitere Ausbildungsstufe, eine „graduelle Ausbildung“, an. Sie kann nach der neuen Facharztordnung (1. 2. 1967) in einer von insgesamt 33 Sparten (in der BRD 16) durchlaufen werden. Eine davon ist „Allgemeinmedizin (Praktischer Arzt)“, eine weitere „Allgemeine Stomatologie (Praktischer Zahnarzt)“; sodann gibt es u. a. die Facharztsparten Arbeitshygiene, Physiotherapie, Sportmedizin, Sozialhygiene. In der Regel ist nur eine Facharztausbildung zulässig. Jede Fachausbildung dauert 5 Jahre. Sie ist nur auf besonderen „Ausbildungsstellen“ in eigens zugelassenen Krankenhäusern und Polikliniken erlaubt; diese Stellen sind kontingentiert, so daß der Zugang zu allen Fachsparten gelenkt werden kann. 55 v. H. der neu zugehenden Ä. sollen künftig Praktischer A. werden. In Zukunft wird also jeder A. als „Facharzt“ gelten, sei es auch nur als „Facharzt für Allgemeinmedizin (Praktischer Arzt)“. Die Fachausbildung schließt (seit 1952) mit einer Staatlichen Prüfung unter Kontrolle der Akademie für ärztliche Fortbildung ab. Aber auch die Fachärzte unterliegen noch weiteren Ausbildungsverpflichtungen in der Form der „postgraduellen Ausbildung“ (Weiterbildung), mit der der Bedarf an hochspezialisierten Kräften gedeckt werden soll. Auch sie gehört zum Aufgabenkreis der Akademie für Ärztliche Fortbildung. Zu vielen ihrer Lehrgänge werden die Teilnehmer einberufen (von der Abteilung Gesundheitswesen ihres Kreises „delegiert“). Die Zahl der Ä. beträgt (Anfang 1968) 19.950, d.i. 1 A. auf 800 Einw., die Zahl der Hochschulabsolventen (1967) 1.700, die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium rd. 1.000. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 48–49 Arzt des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ärzteberatungskommission

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt. Der Anteil der freien Praxen an den Behandlungsfällen betrug aber mehr als…

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Kraftverkehr (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Güter- und Personen-K. umfaßt rd. 120 volkseigene und halbstaatliche Betriebe sowie etwa 11.000 private Betriebe des gewerblichen K. Letztere stehen meistens in einem Vertragsverhältnis zu volkseigenen K.-Betrieben. Darüber hinaus gibt es einen weit ausgebauten Werksverkehr. Der K. wird [S. 346]von den Bezirksdirektionen für K. angeleitet, die ihrerseits der zentralen Anleitung durch die Hauptverwaltung K. beim Ministerium für Verkehrswesen unterliegen. Im K. Mitteldeutschlands sind annähernd 90.000 Beschäftigte tätig. Sowohl der Güter-K. als auch der Personen-K. sind geringer entwickelt als in der BRD. <1. Güterkraftverkehr.> Der Güter-K. ist in den vergangenen Jahren ausgebaut worden, 58 v. H. der Gütertransportmengen wurden 1966 durch den K. bewältigt, davon rund die Hälfte im Werkverkehr. Da jedoch der Güter-K. nur Transporte auf kurze Entfernungen durchführen darf, ist seine Gütertransportleistung nach Tonnenkilometern geringer: sie betrug 1967 nur etwa 9 v. H. der gesamten Gütertransportleistung. Es ist beabsichtigt, den Güterkraftverkehrsanteil zu erhöhen; die Eisenbahn soll noch mehr Kurztransporte an den Güter-K. abgeben. In der BRD beträgt der Anteil des Güter-K. am Gesamtgüterverkehr, bezogen auf geleistete Tonnenkilometer, rund ein Drittel. Der Rückstand Mitteldeutschlands weist auf den viel geringeren Motorisierungsgrad des Verkehrs hin. Der Fahrzeugbestand ist völlig überaltert. 50 v. H. des LKW-Bestandes liegen über der wirtschaftlich vertretbaren Laufleistungsgrenze von 7 Jahren. Die strukturelle Gliederung des Fahrzeugbestandes entspricht nicht voll den Transportaufgaben. Die Instandhaltung ist durch eine Typenvielzahl erschwert. Die Ersatzteilbeschaffung ist schwierig und der Zugang an neuen Kraftfahrzeugen unzureichend. (Kraftfahrzeugindustrie) <2. Personenkraftverkehr.> Der Personen-K. ist noch geringer als der Güter-K. entwickelt. Gefördert wird lediglich der Berufsverkehr mit Omnibussen. Der Wunsch von Einzelpersonen nach einem eigenen PKW wird von der Partei als „Überbleibsel bürgerlicher Denkgewohnheiten“ bezeichnet. Bis 1964 hatte das Regime nie amtliche Angaben über den Kraftfahrzeugbestand veröffentlicht. Die seitdem in den „Statistischen Jahrbüchern der DDR“ veröffentlichten Zahlen sind jedoch mit Sicherheit weit überhöht angegeben. Sie enthalten zu einem sehr großen Teil Fahrzeuge, die nach westdeutschen Maßstäben der Verkehrssicherheit längst aus dem Verkehr gezogen worden wären. In Mitteldeutschland gibt es nicht die Einrichtungen der amtlichen technischen Überwachung (TÜ), die in Abständen von zwei Jahren jedes Fahrzeug auf seine Fahrtüchtigkeit überprüfen und ggf. aus dem Verkehr ziehen. In Mitteldeutschland wird nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vom 30. 1. 1964 ein Kfz. nur auf Antrag des Kraftfahrzeugeigners außer Betrieb gesetzt. Nach offiziösen Angaben sind vom PKW-Bestand nicht weniger als 10 v. H. der Fahrzeuge älter als 20 Jahre (in der BRD: 0, 5 v. H.) und weitere 11 v. H. der Kfz sind zwischen 10 und 20 Jahre alt (in der BRD: 7 v. H.). Eine Gegenüberstellung des statistisch ausgewiesenen Kfz-Bestandes der BRD und der „DDR“ je Kopf der Bevölkerung wäre wenig aufschlußreich, da es sich weitestgehend um nicht vergleichbare Typen nicht vergleichbaren Alters handelt. In Mitteldeutschland sind rd. 74 v. H. aller Kraftfahrzeuge Zweiräder (in der BRD: rd. 16 v. H.) und nur 21 v. H. sind Personenkraftwagen (in der BRD: 77 v. H.). Diese Zahlen bringen deutlich den Rückstand der Motorisierung gegenüber der BRD zum Ausdruck. Zieht man den Hubraum der Kfz-Motoren als Vergleichsmaßstab heran, ist der Rückstand noch viel größer. Nach einer im April 1968 veröffentlichten Untersuchung des Instituts für Marktforschung in Leipzig gab es im Aug. 1965 je 100 Arbeiter- und Angestelltenhaushalte einen PKW-Bestand von 6,8. Da die durchschnittliche Haushaltgröße in Mitteldeutschland (einschl. der Einpersonenhaushalte) 2,5 Personen umfaßt, entfielen mithin auf je 100 Personen in Arbeitnehmerhaushalten nur 2,7 PKW (Vergleich BRD: auf je 100 Einwohner entfielen 16 zugelassene PKW). Das erwähnte Institut stellte eine relativ geringe Ausnutzung der zugelassenen privaten PKW fest. Ursache dafür sind das leidige Ersatzteilproblem und die wegen der Überalterung des Bestandes außerordentlich hohen Unterhaltungskosten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 345–346 Kraftstoffversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankengeld

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Güter- und Personen-K. umfaßt rd. 120 volkseigene und halbstaatliche Betriebe sowie etwa 11.000 private Betriebe des gewerblichen K. Letztere stehen meistens in einem Vertragsverhältnis zu volkseigenen K.-Betrieben. Darüber hinaus gibt es einen weit ausgebauten Werksverkehr. Der K. wird [S. 346]von den Bezirksdirektionen für K. angeleitet, die ihrerseits der zentralen Anleitung durch die Hauptverwaltung K. beim…

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Staatsbürgerrechtsschutzgesetz (1969)

Siehe auch das Jahr 1975 Das „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) bedroht mit Gefängnis bis zu 5 Jahren — in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren — denjenigen, der „im Widerspruch zum Völkerrecht maßgeblich oder mit besonderer Aktivität daran mitwirkt, unter Zugrundelegung der Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik und der Ausdehnung der westdeutschen Gerichtshoheit Bürger der DDR wegen der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Staatsbürgerrechte zu verfolgen, zu ihrer Verfolgung aufzufordern oder die Verfolgung anzuordnen oder zu veranlassen“. Denselben Straftatbestand enthält in § 90 das neue Strafgesetzbuch. Das St. bleibt jedoch nach ausdrücklicher Vorschrift in § 1, Abs. 5 EGStGB trotzdem in Kraft. Dabei wurde aber darauf verzichtet, die auf Gefängnis- und Zuchthausstrafen lautenden Strafandrohungen an die einheitliche Freiheitsstrafe des neuen StGB anzupassen. Das läßt den Schluß zu, daß das St., ebenso wie das Friedensschutzgesetz nur symbolisch bestehen geblieben ist, während die Praxis mit § 90 StGB arbeiten wird. Das Gesetz sieht außerdem Schadensersatzregelungen für die „Geschädigten“ gegen die Bundesrepublik, West-Berlin sowie gegen deren Länder, Organe und gegen juristische oder natürliche Personen vor. Mit dem St. und dem gleichlautenden Straftatbestand in § 90 StGB wurden Strafbestimmungen geschaffen, die sich in erster Linie gegen Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Politiker und Journalisten der BRD und West-Berlins richten. Offensichtlich soll von der Strafdrohung eine gewisse lähmende Wirkung auf diesen Personenkreis ausgehen. Das erste Ermittlungsverfahren nach dem St. wurde gegen den Oberstaatsanwalt in Köln eingeleitet, weil dieser die Verlängerung von seit 1961 wegen Staatsgefährdung laufenden Fahndungsmaßnahmen gegen einen SED-Funktionär aus Zwickau verfügt hatte. Schon dieses Verfahren zeigt, daß das St. vordringlich dafür bestimmt ist, Sendboten des kommun. Regimes bei ihrer Agitation in der BRD Schützenhilfe zu leisten. Ob [S. 603]man sich wie im Fall des Friedensschutzgesetzes im wesentlichen auf die Androhung beschränken oder ob das St. tatsächlich in größerem Umfang Anwendung finden wird, bleibt abzuwarten. Eine andere Sanktion gegen Vertreter der „Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik“ stellt die nach der 4. Durchführungsbestimmung zum Paßgesetz mögliche Ausweisung dar. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 602–603 Staatsbürgerkunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbürgerschaft

Siehe auch das Jahr 1975 Das „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) bedroht mit Gefängnis bis zu 5 Jahren — in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren — denjenigen, der „im Widerspruch zum Völkerrecht maßgeblich oder mit besonderer Aktivität daran mitwirkt, unter Zugrundelegung der Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik und der Ausdehnung der westdeutschen Gerichtshoheit…

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Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) (1969)

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Nach dem „Schulgesetz der DDR“ vom 2. 12. 1959 ist die PE „Grundzug und Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren; sie zielt mit der Umgestaltung des traditionellen Unterrichts auf die „sozialistische Arbeitserziehung“, d.h. die Verinnerlichung der vom Regime als notwendig erachteten Arbeitstugenden. Die Verbindung der Schule mit dem Betrieb wird dabei nicht nur als das entscheidende Kettenglied der PE, sondern auch der weiteren Entwicklung des kommun. Erziehungswesens angesehen. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im Werk- und Schulgartenunterricht vermittelten Elementarbildung ein, die die Grundlagen für eine systematische allgemeintechnische Ausbildung schafft; diese beginnt in der 7. Klasse in Verbindung mit dem Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (UP) in den Fächern „Einführung in die sozialistische Produktion“ und „Technisches Zeichnen“. Der Forderung des VI. Parteitages der SED nach einer höheren Qualität der Allgemeinbildung, besonders der mathematischnaturwissenschaftlichen, der polytechnischen Bildung und der beruflichen Ausbildung, entsprach der „Beschluß über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts, der schrittweisen Einführung der beruflichen Grundausbildung und der Entwicklung von [S. 488]Spezialschulen und -klassen“ vom 3. 7. 1963. Darin wurde gefordert, daß im Werkunterricht der Klassen 1 bis 6 bereits elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie und Landwirtschaft vermittelt werden, im Werkunterricht der 4. bis 6. Klassen die Schüler Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften durchzuführen haben. Der Vorbereitung auf Berufe der Industrie und Landwirtschaft dienten ein „Grundlehrgang Industrie“ und ein „Grundlehrgang Landwirtschaft“ am UP für die 7. bis 10. Klassen; die Schüler der 9. und 10. Klassen sollten entsprechend dem „Kaderbedarf“ der Betriebe und den Berufswünschen über längere Zeit in bestimmten Produktionsberufen tätig sein und in der Produktion arbeiten. In der 9. Klasse begann die berufliche Grundausbildung, vor allem in den Berufssparten der Chemie, Metallurgie, Elektrotechnik-Energiewirtschaft, Landwirtschaft, des Maschinenbaus, Verkehrs- und Bauwesens. Am 1. 9. 1964 nahmen rd. 13.000 Schüler (gegenüber 5.000 im Jahre 1963) die Grundausbildung auf, die bis 1961 „erprobt“, dann wieder aufgegeben wurde, weil nach Auffassung des Ministeriums für Volksbildung die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils führte und den polytechnischen Charakter der Schule nicht mehr gewährleistete“. Auf Grund eines Beschlusses vom 24. 3. 1966 wurden daher die seit 1964 gültigen Lehrpläne für den polytechnischen Ünterricht in den Klassen 7 bis 10 erneut überarbeitet. Die neuen Lehrpläne dienten im Schuljahr 1967/68 der Vorbereitung und sind ab 1. 9. 1968 als verbindlich anzusehen. Der berufsvorbereitende Unterricht in den Klassen 7 bis 10 gliedert sich in die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion“ (die bisherige Einteilung in Industrie und Landwirtschaft wird beseitigt); Technisches Zeichnen; produktive Arbeit der Schüler im sozialistischen Betrieb (Schülerwerkstätten, -lehrecken, -produktionsabteilungen oder Polytechnische Zentren). Die „Einführung in die sozialistische Produktion“ erfolgt in den Lehrgängen Mechanische Technologie, Maschinenkunde, Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes, Elektrotechnik. Für die produktive Arbeit der Schüler der 9. und 10. Klassen wird nach vier Richtungen (Metallverarbeitung, Elektroindustrie, Bauwesen, Landwirtschaft) differenziert. Es ist geplant, ab 1. 9. 1969 wissenschaftlich-technische Zirkel in Großbetrieben einzuführen, in denen die Schüler der 11. Klassen der Erweiterten Oberschule, ab 1970 auch die der 12. Klassen 4 Wochenstunden kleine Forschungsaufgaben lösen sollen. Diese Maßnahme soll der Vorbereitung auf das Hochschulstudium dienen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 487–488 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postleitzahlen

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer…

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Staatsbewußtsein (1969)

Siehe auch: Staatsbewußtsein, sozialistisches: 1975 1979 1985 Seit der Gründung der „DDR“ ist die SED bemüht, bei der Bevölkerung ein St. zu erwecken und zu vertiefen. Die Propaganda- und Erziehungsarbeit zur Herstellung eines St. ist mit der Schaffung bzw. mißbräuchlichen Wiederbelebung eines Patriotismus eng verbunden. Doch gibt die SED dabei nicht den Begriff der deutschen Nation und der nationalen, auf Westdeutschland bezogenen Mission der „DDR“ preis. (Wiedervereinigungspolitik der SED) Die Anstrengungen zur Erzielung und Belebung eines St. deutete indirekt die SED schon in dem Beschluß ihres V. Parteitages an (15. 7. 1958). Dort hieß es in § III, 4: „Die sozialistische Demokratie entwickelt sich auf der Grundlage des Wachstums des sozialistischen Eigentums und der Festigung des sozialistischen Wirtschaftssystems, mit der steigenden Bewußtheit und Aktivität der Werktätigen, die auf die Lösung der staatlichen und wirtschaftlichen Aufgaben gerichtet ist und durch den sozialistischen Staat gelenkt und organisiert wird.“ Und in § III, 7 wurde betont: Das sozialistische Recht „dient der Erziehung der Werktätigen zur Arbeits- und Staatsdisziplin, zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes gegen alle Angriffe der Feinde“. Begriff und Inhalt des St. behandelte Dr. Jörg Vorholzer (SED), Mitarbeiter der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, in der Schrift „Willfähriger Untertan oder bewußter Staatsbürger — Zur Entwicklung des staatsbürgerlichen Bewußtseins in beiden deutschen Staaten“, die er Mitte 1962 im Dietz-Verlag (Ost-Berlin) herausgab. Dort stellte er, in Anlehnung an Lenin und Ulbricht, die Leitsätze heraus: „Das sozialistische St. ist der Kern des politischen Bewußtseins der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten … Es begreift im Prozeß der revolutionären Praxis den Arbeiter-und-Bauern-Staat als das Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zur Verwirklichung des Sozialismus und damit zur Wahrung der nationalen Interessen und des Friedens“ (a.a.O. S. 175). Um die Schwierigkeiten bei der Klärung und Verbreitung des St. zu beheben, wurde [S. 602]am 8. 9. 1962 an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ eine Arbeitsgruppe für die Probleme der Entwicklung des sozialistischen St. gebildet. Wie „Neues Deutschland“ am 22. 9. 1962 hervorhob, soll diese von Dr. Jörg Vorholzer geleitete Arbeitsgruppe „die Zusammenhänge zwischen dem sozialistischen Leitungsstil und der Entwicklung des St. hauptsächlich erforschen“. — Um die Widerstände gegen die Propagierung des St. abzuschwächen, wurde nicht zuletzt die Presse eingesetzt, so veranstaltete z. B. „Neues Deutschland“ von Mai bis Juli 1966 eine Leserbrief-Aussprache unter dem Titel „Worauf sind wir stolz?“. Sie sollte zunächst zum Selbstbewußtsein gegenüber Westdeutschland erziehen und zugleich das St. fördern. Im Sinne des St. erklärte die SED im Manifest des VII. Parteitages (am 21. 4. 1967): „Die festen Fundamente des sozialistischen Gebäudes in unserer Republik sind gelegt. Jetzt gilt es, dieses sozialistische Haus auszubauen und zu vollenden: ausgehend von dem Erreichten, von der Liebe der Bürger zu ihrem sozialistischen Vaterland, von ihrem Schöpfertum, von ihrem Verantwortungsbewußtsein für Staat und Gesellschaft“ („Neues Deutschland“ v. 23. 4. 1967, S. 1). In der Erklärung, die Ulbricht in der Volkskammersitzung am 2. 5. 1967 abgab, nannte er als neue Merkmale des St. vor allem: „Aufgeschlossenheit gegenüber den gesellschaftlichen Angelegenheiten und aktive Mitgestaltung für ihre Ausarbeitung und Lösung; Ehrlichkeit und Disziplin gegenüber Gesellschaft und Staat; aktive Wahrnehmung der Bürgerrechte und die Erkenntnis, daß es keine Rechte ohne Pflichten und keine Pflichten ohne Rechte gibt. Hierzu gehört auch das Bewußtsein der Verantwortung für das Ganze und die Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit“ („Neues Deutschland“ v. 3. 5. 1967, S. 4). (Bewußtseinsbildung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 601–602 Staatsbeteiligung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbibliothek

Siehe auch: Staatsbewußtsein, sozialistisches: 1975 1979 1985 Seit der Gründung der „DDR“ ist die SED bemüht, bei der Bevölkerung ein St. zu erwecken und zu vertiefen. Die Propaganda- und Erziehungsarbeit zur Herstellung eines St. ist mit der Schaffung bzw. mißbräuchlichen Wiederbelebung eines Patriotismus eng verbunden. Doch gibt die SED dabei nicht den Begriff der deutschen Nation und der nationalen, auf Westdeutschland bezogenen Mission der „DDR“ preis. (Wiedervereinigungspolitik…

DDR A-Z 1969

Wirtschaftliche Rechnungsführung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 WR. ist a) ein Rentabilitätsprinzip, demzufolge Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen Produktionsfaktoren (in erster Linie Arbeitskräfte und Kapital) zur Erreichung ihrer Produktions- oder Dienstleistungsziele optimal zu kombinieren haben, b) ein Bündel von Methoden zur Erfolgsrechnung der Wirtschaftseinheiten. Laut Gesetz sind nach der WR. arbeitende Wirtschaftseinheiten „berechtigt und verpflichtet, selbständig zu wirtschaften und in eigener Verantwortung abzurechnen. Die Hauptmerkmale der WR. sind: 1) die [S. 735]Selbständigkeit der Wirtschaftseinheiten (juristische Personen), die durch Pläne und die Eigentumsform (Volkseigentum) jedoch beschränkt ist, 2) ihre Ausstattung mit Anlage- und/oder Betriebskapital und dessen Disponibilität und 3) die Verantwortung der Wirtschaftseinheiten für die Erfüllung der Planziele. Durch die WR. soll die Wirtschaftstätigkeit ausgerichtet werden auf: 1) Erhöhung der Rentabilität, Deckung der Aufwendungen durch Erlöse und Erzielung von Gewinnen („Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel“), 2) Senkung der Selbstkosten mit Hilfe einer exakten Kostenrechnung, 3) geringste Aufwendungen, hierunter fallen auch die Aufdeckung von Reserven und die Vermeidung von Fehlinvestitionen, 4) Schaffung materieller Anreize (z. B. durch Prämien). Die WR. wurde ab 1951/52 etappenweise in den VEB und ab 1963/64 im Rahmen des NÖS in den VVB eingeführt. Die Anwendung auf die VVB gab der WR. erhebliche Bedeutung. Gegenwärtig besteht die Tendenz, sie auch auf reine Dienstleistungsbetriebe (z. B. die „Ingenieurbüros für Betriebswirtschaft“ der VVB) und auf geeignete Institutionen der Forschung und der staatlichen Behörden auszudehnen. Mit dem Übergang auf die WR. sind die VEB und VVB für die Effektivität der planmäßigen Leitung zuständig geworden, womit ein Element der Dezentralisierung in das wirtschaftliche Leitungssystem eingefügt wurde. Gleichzeitig wurde der Gewinn als Indikator aufgewertet sowie allgemein die Ökonomisierung des Wirtschaftsablaufs forciert. Der tatsächliche Erfolg der WR. ist allerdings entscheidend abhängig von der Qualität der Kostenrechnung, der Preisfindung wie des inner- und überbetrieblichen Informationssystems (z. B. der Betriebsstatistik). Seit dem Beginn des NÖS wurde versucht, die auf diesen Gebieten bestehenden, z. T. systembedingten Mängel (Fehlen von Knappheitskriterien) durch eine Neubewertung des Anlagekapitals, eine Reform der Industriepreise und die Einführung eines Zinses auf die Kapitalnutzung („Produktionsfondsabgabe“) zu beseitigen. Der partielle Erfolg der Teilreformen führte zu Funktionsverbesserungen. Auf dem Gebiet des betrieblichen und volkswirtschaftlichen Rechnungswesens wird seit 1968 ein „einheitliches System der Rechnungsführung und Statistik“ eingeführt, das das uneinheitliche und aufwendige Dokumentations- und Belegwesen rationalisieren sowie die Informationssammlung, -Verarbeitung und -Speicherung besser auf die Bedürfnisse der Leitungsebenen hin proportionieren soll. Ein Spezialfall der WR. ist die innerbetriebliche WR. Ihre Anwendung setzt voraus, daß die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der betrieblichen Abteilungen, Meisterbereiche und Brigaden dem Fertigungsprozeß entsprechend abgegrenzt und die Kennziffern des Betriebsplans sowie die anfallenden Kosten gemäß diesen Bereichen aufgeteilt werden. Nach wie vor tendiert die betriebliche Abrechnung dahin, nicht eine wertmäßige Widerspiegelung der Produktions- und Verteilungsprozesse zu leisten, sondern die Verwendung der Mittel entsprechend den Kennziffern der Pläne aufzuzeichnen. Stark verbreitet hat sich in den letzten Jahren die 1963 erstmals benutzte Methode, über „Haushaltsbücher“ abzurechnen. Literaturangaben Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 734–735 Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsausschüsse

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 WR. ist a) ein Rentabilitätsprinzip, demzufolge Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen Produktionsfaktoren (in erster Linie Arbeitskräfte und Kapital) zur Erreichung ihrer Produktions- oder Dienstleistungsziele optimal zu kombinieren haben, b) ein Bündel von Methoden zur Erfolgsrechnung der Wirtschaftseinheiten. Laut Gesetz sind nach der WR. arbeitende Wirtschaftseinheiten „berechtigt und…

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Selbstbestimmung (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der kommunistischen Lehre anerkannt, aber im marxistisch-leninistischen Sinne interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das diesen Fortschritt hemme, beinhalten müsse, um respektiert zu werden. Wenn der Kommunismus für die afro-asiatischen Völker S. fordert, so befindet er sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil deren Forderung auf S. sich gegen den Kolonialismus richtet. In Europa dürfe sich das Recht auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird der kommun. Herrschaftsanspruch begründet. Jedes kommun. Regime betrachtet sich als Erfüllung des Anspruchs auf S. Auf den wirklichen Willen der Völker kommt es nach kommun. Auffassung nur an, wenn er den Interessen des Proletariats, das bedeutet in der Praxis der kommun. Partei eines bestimmten Landes, nicht entgegensteht. Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung, das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und habe mit der Wiedervereinigung Deutschlands nichts gemein. Die kommun. Lehre in der „DDR“ (R. Arzinger, Direktor des Instituts für Völkerrecht an der Universität Leipzig) behauptet neuerdings, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zu einem Träger des S.-Rechts. Weil in der „DDR“ die Arbeiterklasse unter Führung der SED die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der BRD dagegen nicht, weil dort das „Volk“ gegen seine Ausbeutung durch das Monopolkapital noch kämpfen müsse. Nach dieser Auffassung besteht in Deutschland zwar nur eine Nation, es existieren aber zwei Subjekte des S.-Rechts. Die „Zwei-Staaten-Theorie“ (Deutschlandpolitik) soll so durch die Behauptung fundiert werden, es gebe in Deutschland heute zwei Staatsvölker. Die Auffassung Arzingers steht im Widerspruch zur Konzeption Lenins und Stalins, der zu[S. 558]folge nur die Nation mit der oben dargestellten Einschränkung Träger des S.-Rechts ist. Arzinger hat Vorläufer in Bucharin und Preobrashenskij, die meinten, daß den Willen der Nation die arbeitende Mehrheit der Nation, nicht ihre Bourgeoisie zum Ausdruck bringe. Auf dem XII. Parteikongreß der KPR im April 1923 hatte indessen Bucharin Selbstkritik geübt und Lenins Standpunkt anerkannt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 557–558 Selbständige Abteilung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstbestimmungsrecht

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der kommunistischen Lehre anerkannt, aber im marxistisch-leninistischen Sinne interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der…

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Leipziger Messe (1969)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste internationale Messe. Und sie gehört heute wieder nach Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Die LM. findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Die Frühjahrsmesse ist Technische und Konsumgütermesse, die Herbstmesse nur Konsumgütermesse, ergänzt durch Fachausstellungen. An der Vergrößerung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen. Bei diesen von östlicher Seite gemachten Angaben ist allerdings zu berücksichtigen, daß man bestrebt ist, die Zahl der Aussteller, besonders derjenigen aus dem Ausland, möglichst hoch erscheinen zu lassen. So werden dann Ausstellungen von Firmengruppen und Gemeinschaften sowohl im Messekatalog als auch in der Statistik als Einzelaussteller ausgewiesen. Gegenüber 1963 wies die Zahl der an der Frühjahrsmesse 1968 beteiligten Länder einen Rückgang von 75 auf 65 auf. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des Internationalen Leistungsvergleiches“ sowie für den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft) hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den von östlicher Seite gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Die Umsätze sind planmäßig gebunden, und bereits abgeschlossene Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die „DDR“ die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. Für die Ostberliner Partei- und Regierungsstellen liegt die Bedeutung der LM. nicht nur auf wirtschaftlichem, sondern vor allem auch auf politischem Gebiet. Erstens geht es ihnen darum, der eigenen Bevölkerung die Erfolge des sozialistischen Aufbaus vor Augen zu führen. Dazu werden Besuche aus Betrieben, Organisationen und Dienststellen zur LM. organisiert, woraus sich die hohen Besucherzahlen erklären: Vor allem aber sehen die Veranstalter der LM. in ihr ein geeignetes Forum, die Zielsetzungen der kommunistischen Außen- u. Deutschlandpolitik zu propagieren und zu praktizieren. Diesen Zielsetzungen war auch die Ausgestaltung der Frühjahrs- und Herbstmesse 1965 als Jubiläumsmesse anläßlich des 800jährigen Bestehens Leipzigs untergeordnet. Auf der Frühjahrsmesse 1968 erklärte in Fortsetzung dieser Politik der stellvertretende Ministerratsvorsitzende Rauchfuß: „Auch hier zur Leipziger Messe können Sie sich davon überzeugen, daß die DDR als souveräner Staat auf stabilen Fundamenten ruht und sich kontinuierlich entwickelt … Mit Interesse verfolgt die Regierung der DDR, daß sich in den führenden Wirtschaftskreisen der kapitali[S. 373]stischen Industrieländer verstärkt die Einsicht durchsetzt, wonach die umfassende Gestaltung der ökonomischen Beziehungen zur DDR den Abschluß langfristiger staatlicher Abkommen und die Errichtung offizieller Handelsvertretungen in den Hauptstädten der Partnerländer erfordert.“ Zwar waren auf den letzten Messen die in früheren Jahren üblichen polemischen Ausfälle der mitteldeutschen Partei- und Regierungsfunktionäre gegen die BRD und die Repräsentanten der westdeutschen Öffentlichkeit weniger laut zu hören, und das gesamte Messeklima wurde von westlichen Beobachtern übereinstimmend als sachlicher bezeichnet, dennoch fehlte es zum Beispiel auch auf der Frühjahrsmesse 1963 nicht an politischen Nadelstichen und Diskriminierungsversuchen gegenüber Westberliner Firmen sowie Firmen aus dem übrigen Bundesgebiet. So durften z. B. zwei Automobilfirmen die von ihnen mitgebrachten Prospekte nicht verteilen, weil darin die Verkaufspreise der Waren genannt waren und damit ein Vergleich mit Kraftfahrzeugpreisen in Mitteldeutschland zuungunsten der „DDR“ ausfiel. Anderen Firmen wurden die ausgelegten Unterlagen versiegelt, weil darin von einem „deutschen Energieverbundnetz in Verbindung zum westlichen Ausland“ die Rede war, während nach Meinung der DDR-Kontrolleure die Bezeichnung „westdeutsches Verbundnetz“ hätte lauten müssen. Verteilungsverbot erhielten in Einzelfällen auch Prospekte, in denen die West-Berliner Firmen in alphabetischer Reihenfolge neben den übrigen Firmen aus dem Bundesgebiet, z. B. aus Köln, Hamburg und München, aufgeführt waren. Geradezu grotesk war es, daß die Druckschriften einer West-Berliner Firma aus der Schlesischen Straße für die Verteilung gesperrt wurden, weil, wie die DDR-Zollbehörden meinten, Schlesien heute nicht mehr existiere. Hinzu kommt, daß die Messestände der rd. 1.200 deutschen Firmen nur von wenigen Funktionären besucht wurden, die wirtschaftlichen und technischen Fachleute auf der östlichen Seite offensichtlich jedoch am Besuch gehindert wurden. So mußte bei einer Reihe von Firmen der Gedanke auftauchen, zukünftig auf die Errichtung aufwendiger Repräsentationsstände zu verzichten und sich, ähnlich wie Firmen des westlichen Auslands, mit einem Gemeinschaftsstand zu begnügen. Die Organisationsleitung der LM. liegt in den Händen des Leipziger Messeamtes, das an die Weisungen der Kammer für Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gebunden ist und Außenstellen im Ausland sowie in der BRD unterhält. Aufgabe der Außenstellen ist nicht nur Werbung und Verkauf von Messeausweisen. Sie stellen auch Stützpunkte für die Ausweitung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen dar. Bürger der BRD erhalten Messeausweise bei den Vertragsreisebüros der „DDR“ in der BRD sowie an den Kontrollpunkten bei der Anreise nach Leipzig. Hin- und Rückfahrt müssen über denselben Passierpunkt führen, andernfalls ist ein Antrag beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Nach wie vor besteht für Messebesucher aus der BRD ein Mindestgeldumtauschzwang von täglich 25,– DM West, der nur bei Vorzeigen von „Voucher“ entfällt, das sind Hotel- und Reisegutscheine, die bereits in Westmark bei den Vertragsreisebüros in der BRD bezahlt werden müssen und so zur Erhöhung des Westmarkbestandes beitragen. Für die West-Berliner Bevölkerung wurde erstmalig zur Frühjahrsmesse 1968 die Ausgabe von Messeausweisen von dem Nachweis eines besonderen wirtschaftlichen Interesses abhängig gemacht und damit die Zahl der nach Leipzig fahrenden West-Berliner drastisch reduziert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 372–373 Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsabzeichen

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste internationale Messe. Und sie gehört heute wieder nach Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Die LM. findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Die Frühjahrsmesse ist Technische und Konsumgütermesse, die Herbstmesse nur…

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Gesellschaftliche Gerichte (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als GG. zur entsprechenden Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde dann 1961 zunächst durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144e) gesetzlich sanktioniert. Nunmehr bestimmt § 10 GVG: „Entsprechend der ständig steigenden Kraft der sozialistischen Gesellschaft werden Strafsachen, zivil- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, deren Behandlung durch gesellschaftliche Organe geeignet ist, die Bürger zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Wahrung der Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu erziehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von den Konflikt- und Schiedskommissionen beraten und entschieden.“ Mit der aus nur drei Paragraphen bestehenden VO über die Konfliktkommissionen vom 17. 4. 1963 (GBl. II, S. 237) bestätigte der Ministerrat die „Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen“, die der Bundesvorstand des FDGB am 30. 3. 1963 erlassen hatte. Am 21. 8. 1964 erließ der Staatsrat die Richtlinie über die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen (GBl. I, 2. 115). Durch Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1966 (GBl.~I, S.~47) wird festgestellt, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen wurde. Damit bestehe nunmehr für alle Bürger die Möglichkeit, „sich zur Durchsetzung ihrer Rechte wegen kleinerer Konflikte auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Zusammenlebens in den Wohngemeinschaften und in anderen Bereichen an ihre Konflikt- oder Schiedskommission zu wenden“. Das neue Strafgesetzbuch faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „Gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt deren Befugnisse in §§ 28, 29. Art.~92 der neuen Verfassung spricht nunmehr ausdrücklich von GG., deren Stellung und Tätigkeit im „Gesetz über die GG“ vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) neu geregelt werden. Sie werden als „gewählte [S. 244]Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“ und als „fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege und der sozialistischen Demokratie“ bezeichnet. Die im Prinzip des demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht (Richter) sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die Mitglieder der GG. Die Zuständigkeit der GG. erstreckt sich nach § 8 des Gesetzes auf: 1. Arbeitsrechtssachen (ausschließlich zuständig sind die Konfliktkommissionen); 2. Vergehen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe an die GG. vorliegen (Strafrecht); 3.) Verfehlungen; 4. Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe an die GG. vorliegen; 5. Verletzungen der Schulpflicht; 6. Arbeitsscheues Verhalten (ausschließlich zuständig sind die Schiedskommissionen); 7. Einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Im Vergleich zu dem früher bestehenden Katalog der Zuständigkeiten der GG. fehlen die Moralverstöße (sozialistische ➝Moral) und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden jetzt von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen entfällt, weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt. Daraus wird deutlich, daß die GG. mehr und mehr zu einem Unterbau unter die staatliche Gerichtsbarkeit entwickelt werden und damit ein prinzipieller Unterschied zwischen ihnen und den staatlichen Gerichten nicht mehr besteht. Gegen alle Entscheidungen der GG. ist der Einspruch an das Kreisgericht (Gerichtsverfassung) zulässig, das die angefochtene Entscheidung aufheben und abändern oder die Sache an das GG. zurückverweisen kann. Das Oberste Gericht hat durch Leitungsmaßnahmen die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der GG. zu gewährleisten. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 243–244 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Räte

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als…