DDR A-Z 1969

Parteitage der SED (1969)

Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie die übrige Bevölkerung über die geplante große Linie zu unterrichten. Als Delegierte werden zumeist zuverlässige Funktionäre sowie Aktivisten, Helden der Arbeit, Genossenschaftsbauern u. ä. bestellt. Alle Beschlüsse werden einstimmig gefaßt und die von der Parteiführung vorgeschlagenen Mitgl. und Kandidaten des Zentralkomitees und der Zentralen Revisionskommission (ZRK) ohne Widerspruch gewählt. Von der offiziellen Linie abweichende Meinungen finden auf den P. keinen Ausdruck. Alle Reden und Diskussionsbeiträge müssen bei dem jeweils zuständigen Parteisekretariat vorher schriftlich eingereicht und genehmigt werden. Bisher fanden sieben P. in Ostberlin statt: I. P. (Vereinigungsparteitag) vom 19. bis 22. 4. und der SPD zur SED, Annahme des ersten Parteistatuts und der „Grundsätze und Ziele“ der SED); II. P. vom 20. bis 24. 9. 1947 (Annahme einer Entschließung, in der der „Kampf um die Einheit Deutschlands“ als Hauptaufgabe der SED bezeichnet und die Gründung einer vorläufigen gesamtdeutschen Regierung gefordert wird); III. P. vom 20. bis 24. 7. 1950 (Billigung des Entwurfs über den Fünfjahrplan, Annahme eines neuen Statuts sowie einer Entschließung über die weitere Umbildung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ und über die Entwicklung einer „breiten Friedensbewegung“ in ganz Deutschland unter Führung der SED); IV. P. vom 30. 3. bis 6. 4. 1954 (Erklärung gegen den EVG-Vertrag, der die Einheit Deutschlands verhindere, und Forderung einer gesamtdeutschen Regierung. Danach sollten freie Wahlen ohne ausländische Einmischung stattfinden. Vorbild eines wiedervereinigten Deutschlands solle die Staatsordnung in der „DDR“ sein. Annahme eines dritten, dem Statut der KPdSU angeglichenen Parteistatuts); V. P. vom 10. bis 16. 7. 1958 (Der P. stellt fest, die Grundlagen des Sozialismus seien in der „DDR“ gelegt, nunmehr müsse der Soz. zum Siege geführt werden, „ökonomische Hauptaufgabe“ sei, die BRD bis 1961 einzuholen und zu überholen, der „Aufbau des Soz.“ in der „DDR“ wird als Vorbild u. Beispiel für ganz Deutschland bezeichnet). VI. P. vom 15. bis 21. 1. 1963 (Annahme des ersten SED-Programms und eines neuen Statuts). In Anwesenheit Chruschtschows verkündet Ulbricht vor allem eine neue Reform des Wirtschaftsapparates, mit deren Hilfe die latente Wirtschaftskrise überwunden werden soll. Die ökonomische Hauptaufgabe von 1958 wird zurückgenommen. Die bisherige Deutschland- und Berlin-Politik der SED wird nicht verändert; für die internationale Politik gewinnt der P. vor allem Bedeutung durch die heftigen Angriffe Ulbrichts auf die chinesischen Kommunisten und durch die Teilnahme einer jugoslawischen Delegation; VII. P. vom 17. bis 24. 4. 1967 (Ulbricht wiederholt seine Grundgedanken zur Außenpolitik und Deutschlandpolitik und richtet scharfe Angriffe gegen die BRD sowie gegen die chinesischen Kommunisten. Während sich Breshnew und Gomulka mit den Ausführungen Ulbrichts identifizieren, betonen vor allem die Rumänen ihre eigenen Auffassungen (Nationalkommunismus). Für die Innen- und Wirtschaftspolitik werden die „Gestaltung des entwickelten wirtschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR“, die Fortführung der Wirtschaftsreform und die Durchführung eines Perspektivplanes bis 1970 beschlossen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 463 Parteischulen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteiveteranen

Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie…

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Lizenzen (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung von Schutzrechten (L.) gibt es erst seit Febr. 1965. Zwischen den Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erfolgte bisher die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ohne die gegenseitige Vergabe von L. Vermutlich wird in den nächsten Jahren L.-Zwang zwischen den RGW-Ländern eingeführt. Die Vergabe und der Kauf von L. durch Partner in der „DDR“ an Partner bzw. von Partnern außerhalb der „DDR“ wurde durch eine Ministerratsverordnung ab 1. 2. 1965 freigegeben. Gemeint waren mit dieser Verordnung Partner in Ländern außerhalb des RGW. In der Begründung zu dieser L.-Verordnung heißt es, daß die Erfordernisse der modernen Produktion und des technischen Fortschrittes nicht mehr von einem Land allein entwickelt werden könnten. In der kapitalistischen Welt seien L.-Vergaben und L.-Nahmen hochentwickelt und die Motoren der industriellen Entwicklung. Auch für die „DDR“ könne die richtige, gezielte L.-Nahme und -Vergabe für die Durchsetzung der „technischen Revolution“ (Technica) von höchstem Nutzen sein. Beachtenswert ist, daß damit abweichend von früheren Äußerungen der führenden SED-Funktionäre die technische Entwicklung in westlichen Industrieländern als nachahmenswert anerkannt wurde. Früher hieß es: „Es gilt, den Götzendienst an der westlichen Technik zu beseitigen. Unsere Fachleute haben festgestellt, daß es in der Sowjetunion eine bessere Technik gibt als in Westdeutschland.“ Die L.-Verordnung bestimmt, daß für die L.-Nahme und L.-Vergabe die Generaldirektoren der VVB für ihren Bereich zu[S. 380]ständig sind. In jedem Fall bedarf ein L.-Vertrag zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung eines zentralen Leitungsorgans, also eines Industrieministeriums oder der Staatlichen Plankommission. Erfinder in Mitteldeutschland erhalten für die Verwertung ihrer Schutzrechte im westlichen Ausland eine Vergütung bis zu 100.000 M. Im Jan. 1968 wurde ein „Zentrales Büro für internationalen L.-Handel der Deutschen Demokratischen Republik“ mit Sitz in Ostberlin gegründet. Das L.-Büro ist dem Minister für Außenwirtschaft unterstellt. Seine Aufgaben sind u.a.: Beratung der volkseigenen Betriebe und Vereinigungen volkseigener Betriebe in kommerziellen und juristischen Fragen bei der Vorbereitung und Realisierung von L.-Verträgen, Unterstützung der Betriebe usw. bei der Anbahnung von L.-Geschäften, Vertretung der nicht volkseigenen Betriebe beim Abschluß von L.-Verträgen. — Vertreter des L.-Büros nehmen an Verhandlungen mit Interessenten und Partnern aus anderen Staaten (einschl. der „selbständigen politischen Einheit West-Berlin“) teil. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 379–380 Literatur-Institut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LKG

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung von Schutzrechten (L.) gibt es erst seit Febr. 1965. Zwischen den Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erfolgte bisher die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ohne die gegenseitige Vergabe von L. Vermutlich wird in den nächsten Jahren L.-Zwang zwischen den RGW-Ländern eingeführt. Die Vergabe und der Kauf von L. durch Partner in der „DDR“ an Partner bzw.…

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Arbeitskräfte (1969)

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.). Unter den rd. 6,3 Mill. Arbeitnehmern sind über 700.000 Empfänger von Altersrenten, die für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gewonnen wurden. Der Anteil der Frauen an den Arbeitnehmern liegt mit 48 v. H. weit über dem entsprechenden Frauenanteil in der BRD (1966: 33 v. H.). Die ungünstige Bevölkerungsstruktur wird bis 1970 einen Rückgang der Personenzahl im arbeitsfähigen Alter zur Folge haben. Umfassende Lenkungsmaßnahmen sollen dem Mangel entgegenwirken. Gesetzliche Grundlage sind das am 1. 7. 1961 in Kraft gesetzte Gesetzbuch der Arbeit und die VO vom 24. 8. 1961 zur Verbesserung der „Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung“, durch die die 1951 aufgelösten Arbeitsämter mit anderer Bezeichnung wieder eingeführt wurden. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung in den Bezirks- und Kreisverwaltungen haben danach die A.-Reserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Maßnahmen hierzu sind: a) die Auflage an Betriebe, A. an andere Betriebe abzustellen; b) die Verfügung einer Einstellungssperre für Betriebe, deren A.-Zahl die im Betriebsplan vorgesehene Zahl erreicht hat; c) Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer A. aus der A.-Reserve; d) Einstellungssperre für A. aus landwirtschaftlichen und Bauberufen in Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche. Die in der Regel mit politischem Druck auf die Arbeitnehmer verbundene Lenkung schränkt die freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes ein. Seit 1966 sind jedoch gewisse Lockerungen eingetreten. (Arbeitsmarkt, Berufslenkung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, Ausländische

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.).…

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Karl-Marx-Stadt (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 10. 5. 1953 Chemnitz. 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1967) 2.074.000 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: K.-M.-St., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, K.-M.-St., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Werdau, Zschopau, Zwickau, Vors. des Rates des Bezirkes: Heinz ➝Arnold (SED), 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Roscher. K.-M.-St. ist der Bezirk mit der stärksten Industrie- und Bevölkerungsballung. Die reichhaltigen Erzlagerstätten des Erzgebirges bilden eine der industriellen Grundlagen (Kobalt, Wolfram, Wismut, Blei, Zinn, Zink, Silber, Nickel und Uranbergbau). Bei Zwickau und Lugau-Oelsnitz befinden sich die einzigen größeren Steinkohlevorkommen (Kohlenindustrie). Abgesehen davon beherrscht die Verarbeitungsindustrie die Wirtschaft des Bezirks, Textilindustrie, Textilmaschinen, Fahrzeugbau sind vorherrschend, doch ist im ganzen die Vielgestaltigkeit der Industrie charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk K.-M.-St., Bezirksstadt, Kreisstadt, im erzgebirgischen Becken, an der Chemnitz, mit (1967) 294.942 Einwohnern (1950: 293.373) drittgrößte Stadt Sachsens und der „DDR“ (im 2. Weltkrieg erheblich zerstört); arm an historischen Bauten: Jakobikirche (14/15. Jh.), Schloßkirche (16. Jh.); als Hauptsitz der sächsischen Textil- und Maschinenindustrie eines der bedeutendsten Industrie- und Handelszentren Deutschlands (bis 1939 Weltmonopol für Strümpfe und Trikotagen), außerdem Kraftfahrzeug- (vorm. Auto-Union) und Fahrradfabrikation; Hochschule f. Maschinenbau, Pädagogisches Institut, Städtische Theater und Museen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325 Karl-Marx-Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität Leipzig

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 10. 5. 1953 Chemnitz. 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1967) 2.074.000 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: K.-M.-St., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, K.-M.-St., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz,…

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Musik (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen“. Mit diesen angeführten Sätzen (aus dem „Lexikon A–Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen ➝Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition“ soll eine M. „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei [S. 435]Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1967 gab es 32 „Kultur- und Sinfonie-“, 43 Theater- und 8 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen M.-Feste, die u.a. Bach und Händel, 1960 während der Arbeiterfestspiele Robert Schumann gewidmet waren. Die seit 1959 im Abstand von 2 Jahren veranstalteten Festtage zeitgenössischer M. sind zu internationalen M.-Festen erweitert worden. Das zeitgenössische M.-Schaffen, das bisher vorwiegend von Komponisten der älteren Generation (Hanns Eisler, Ottmar ➝Gerster, Paul Dessau, E. H. Meyer) repräsentiert wurde, hat eine Auffrischung durch jüngere Komponisten (Johannes Cilensek, Kurt Schwaen, Herbert Collum, Rainer Kunad, Karl-Rudi Griesbach, Ruth Zechlin) erfahren, die bemüht sind, mit ihren Werken Anschluß an eine gemäßigt moderne M. zu finden. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen Künstler-Agentur und den Konzert- und Gastspieldirektionen monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. Die Einsetzung eines M.-Rates, der das M.-Leben der „DDR“ zugleich repräsentieren und steuern soll, erfolgte im Mai 1962. Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, wurden enteignet und verstaatlicht oder sind verschwunden. (Verlagswesen) Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-Ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Institut für Volksmusikforschung in Weimar veranstaltet Wanderausstellungen und gibt Liederblätter und Volkstanzhefte heraus, das Zentralhaus für Kulturarbeit sorgt für sozialistisches Liedgut (Kampflied), das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag. Daher 1959 administrative Drosselung des Verbrauchs westlicher M. 1964 und 1965 mußten neue Anordnungen über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungs-M. ergehen, um die unerwünschte Verbreitung von Beat-M. zu verhindern. 1964 gab es 5.100 Chöre, 4.600 Laientanzkapellen und 1.500 Volkstanzgruppen. Schallplatten werden beim VEB „Deutsche Schallplatten“ in Ostberlin in 3 Marken hergestellt: ETERNA für klassische M. und das zeitgenössische Schaffen, politische Lieder und Volks-M., AMI GA für Tanz- und Unterhaltungs-M., LITERA für Wortaufnahmen. 80 v. H. der für die Schallplattenherstellung aufgenommenen Tonbänder werden exportiert. Beim Kauf einer Schallplatte müssen 10 Pfennig als sogenannte Kulturabgabe entrichtet werden. (Kulturpolitik, Verband deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA) Literaturangaben Prieberg, Fred K.: Musik im anderen Deutschland. 60 Zeichnungen und Notenbeispiele. Köln 1968, Verlag Wissenschaft und Politik. 320 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 434–435 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Musikschulen

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände…

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Neuer Kurs (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos der Kollektivierung beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die durch Verschärfung des Klassenkampfes, Fehlplanung und Bürokratie heraufgeführt worden war, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) sollte vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der SU und in anderen Ostblock-Staaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1951 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoff Zuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Aussetzung der Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von den Lebensmittelkarten; 5. Milderung der Arbeitsnormen und Lohnverschlechterungen, 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs: 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen (Kirchenpolitik). Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Entsprechende Maßnahmen blieben jedoch großenteils aus oder wurden nur unvollständig verwirklicht. So wurde Flüchtlingsvermögen ab Aug. 1958 nicht mehr durch Treuhänder verwaltet. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Kollektivierungspolitik, der durch die kritische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er politisch mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. Malenkows Sturz (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht außenpolitisch und propagandistisch, aber doch wirtschaftlich und innenpolitisch. Die Ostblock-Länder mußten dem Abbruch des NK. rasch folgen. [S. 447]Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie an den Juniaufstand von 1953 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum die taktische Losung vom NK. fallen. Er sagte: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ließ eine gewisse Milderung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, bald wieder nach. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs schnell. So mußten SED und Regierung schon auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 wieder erhebliche Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit zugeben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 446–447 Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neuererbewegung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Es war keine…

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Opposition (1969)

Siehe auch: Opposition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Opposition, neue marxistische: 1979 Opposition und Widerstand: 1975 1979 1985 Eine legale O., die als Kontrollinstanz für die Regierungsgewalt ein Kernstück der westlichen Demokratie bildet, existiert in der „DDR“ wie auch in allen anderen kommun. Staaten nicht, obwohl die erste Verfassung der „DDR“ in den Art. 92, 61, 51, 9 und 12 verschiedenartige politische Parteien und Organisationen zuließ und auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 in Artikel 28 und 29 das Recht auf Versammlung und Vereinigung „in politischen Parteien“ zuläßt. Doch widerspricht [S. 457]das Vorhandensein einer legalen parlamentarischen O. dem Anspruch der SED auf alleinige Führung. Alle anderen Parteien wurden gezwungen, sich dem Führungsanspruch der SED zu unterwerfen (Diktatur des Proletariats, Periodisierung, Blockpolitik) und unterstützen heute offiziell nicht nur die Regierungsbeschlüsse, sondern auch die Beschlüsse des ZK der SED. Bei sämtlichen „Wahlen“ werden die Kandidaten aller Parteien in einer Einheitsliste der Nationalen Front aufgeführt. Aus dieser erzwungenen Einheit leitet das Regime das Recht ab, jede O. in der Bevölkerung gegen Maßnahmen der Partei und Regierung für illegal und dem Willen der „Mehrheit des Volkes“ zuwiderlaufend zu erklären und zu verfolgen (Strafrechtsergänzungsgesetz). Trotzdem gibt es in der Bevölkerung vielfältige Formen der O. (Widerstand). Den stärksten Ausdruck fand diese O. im Juni-Aufstand 1953. Einer permanent schwelenden innerparteilichen O. versucht die SED-Führung durch wiederholte Säuberungen in der Mitgliedschaft und unter den Funktionären Herr zu werden. (Dritter Weg, Nationalkommunismus, Revisionismus, Abweichungen) Literaturangaben Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 456–457 Opportunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Orden

Siehe auch: Opposition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Opposition, neue marxistische: 1979 Opposition und Widerstand: 1975 1979 1985 Eine legale O., die als Kontrollinstanz für die Regierungsgewalt ein Kernstück der westlichen Demokratie bildet, existiert in der „DDR“ wie auch in allen anderen kommun. Staaten nicht, obwohl die erste Verfassung der „DDR“ in den Art. 92, 61, 51, 9 und 12 verschiedenartige politische Parteien und Organisationen zuließ und auch die Verfassung vom…

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Filmwesen (1969)

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. von den Kommunisten als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. In den ersten Jahren nach 1945 beherrschte eine sowjetische Filmverleihgesellschaft, die Sovexportfilm, das Filmgeschäft in der SBZ (Verleih, Import und Theater); die SED und der von ihr gesteuerte Staatsapparat übernahmen die Ansätze eines Filmmonopols und bauten es systematisch aus. Seit Okt. 1958 lag die Steuerung des F. bei [S. 205]der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur unterstand; im März 1962 trat an deren Stelle eine Hauptverwaltung Film dieses Ministeriums (Leiter und stellv. Kulturminister bis Febr. 1966 Günter Witt, seitdem Dr. Wilfried Maass). Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehörten nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere volkseigene technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst (Rektor Prof. Dr. Konrad Schwalbe) mit der Ingenieurschule für Filmtechnik in Babelsberg sowie die Zentralschule für Lichtspielwesen in Neustrelitz (mit Außenstelle in Wernigerode) für Theaterleiter, Filmvorführer und „Meister der Wiedergabetechnik“. Die Lage der monopolisierten und staatlich dirigierten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist prekär und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen ➝Realismus. In den Jahren 1965/66 entstand infolge des verschärften kulturpolitischen Kurses, der durch das 11. Plenum des ZK der SED eingeleitet worden war, eine neue ideologische Krise für das Filmschaffen, die zu erheblichen Eingriffen in die Planung und Produktion, Veränderungen bei den leitenden „Kadern“, Selbstkritiken und vor allem zur Gründung des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden führte. Die ideologische Linie des mitteldeutschen Spielfilms muß sich aber neuerdings nicht nur gegen den Westen, sondern auch gegen die undoktrinäre Entwicklung und das beachtliche Niveau östlicher, vor allem polnischer und tschechischer Produktionen, behaupten, von denen manche auch aus ideologischen Gründen durch die zuständigen Gremien der SED abgelehnt werden. Verband der Film- und Fernsehschaffenden Der Verband wurde am 21./22. 1. 1967 gegründet und trat an die Stelle des Clubs der Filmschaffenden. Im Entwurf der Grundsätze für die ideologisch-politische Orientierung des Verbandes wurden die „Rückschläge und Fehlleistungen“ seit 1962 auf „vermeidbare ideologische Fehler“ zurückgeführt; vor allem seien verschiedene Mitarbeiter „gewollt oder ungewollt auf die destruktive Ebene einer skeptizistischen Weltbetrachtung abgeglitten“. Der Verband will „parteiliche und volksverbundene, künstlerisch überzeugende Auseinandersetzung mit dem Werden und Wachsen sozialistischer Menschen zur Hauptlinie des DEFA-Spielfilmschaffens“ machen. Der Verband soll also die kulturpolitische Linie der SED bei den Filmschaffenden in ähnlicher Weise durchsetzen wie die „gesellschaftlichen“ Verbände der Schriftsteller, bildenden Künstler, Komponisten; Präsident wurde der Dokumentarfilmregisseur Andrew Thorndike, Vizepräsident der Regisseur Michael Tschosno-Hell. <DEFA> Die DEFA (ursprünglich Deutsche Film-A.G., jetzt Deutsche Filmgesellschaft m.b.H., von der SMAD lizenziert am 17. 5. 1946) übt das staatliche Filmherstellungsmonopol aus und verfügt in Babelsberg bei Potsdam über das größte Ateliergelände Europas. In 20 Jahren ihres Bestehens produzierte sie rd. 300 Spielfilme, 100 Fernsehfilme, rd. 1.500 populärwissenschaftliche Filme und über 100 Trickfilme, außerdem in regelmäßiger Folge die Wochenschau „Der Augenzeuge“ und politisch-satirische Kurzfilme, die unter der Spitzmarke „Das Stacheltier“ laufen. In den DEFA-Ateliers werden außerdem in großem Umfange ausländische Filme und Fernsehspiele synchronisiert. Die Spielfilmproduktion schwankte zwischen 6 und 28 Filmen im Jahr; in diesen Schwankungen spiegeln sich vor allem politisch-ideologische Schwierigkeiten wider. 1965 wurden 15 Spielfilme hergestellt, doch mußten infolge der Verhärtung des kulturpolitischen Kurses der SED um die Jahreswende 1965/66 nicht weniger als zehn Filme im Werte von etwa 10 Mill. M abgesetzt werden; von den Regisseuren übte Prof. Kurt Maetzig, der zu den ursprünglichen Lizenzträgern und führenden Regisseuren der DEFA gehört, Selbstkritik. 1966 brachte die DEFA nur 9 Spielfilme, außerdem 19 Dokumentarfilme, 12 Trick- und 25 populärwissenschaftliche Filme heraus. 1967 waren 14 Spielfilme im Atelier, 14 weitere geplant. Zu den Filmen, an denen sich die Kritik der SED im Jahr 1965 besonders entzündete, gehörten „Das Kaninchen bin ich“ (Regie Kurt Maetzig nach einem Szenarium von Manfred Bieler), „Denk bloß nicht, ich heule“ (Regie Frank Vogel, Drehbuch Manfred Freitag und Joachim Nestler) und „Der Frühling braucht Zeit“ (Regie Günter Stahnke, am Drehbuch beteiligt H. O. Lauterbach und Konrad Schwalbe, der Rektor der Filmhochschule). Die gesteuerte Diskussion der Schwächen und Mängel des Filmschaffens, die meist in dem Vorwurf des „Skeptizismus“ kulminiert, zog sich über viele Monate hin. Von gesamtdeutschen Beziehungen auf dem Gebiet der Filmproduktion kann z. Z. kaum die Rede sein; immerhin drehte die DEFA einen Film „Irrlicht und Feuer“ nach dem gleichnamigen Roman des im Ruhrgebiet ansässigen Autors Max von der Grün und leistete dem Hamburger Produzenten Walter Koppel technische Hilfe bei Außenaufnahmen in Mecklenburg für einen Film nach Ehm Welks Roman „Die Heiden von Kummorow“. <Filmtheater.> Fast alle Filmtheater in der „DDR“ wurden entschädigungslos enteignet; die volkseigenen (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. 1966 gab es 924 (1961: 1.327) stationäre Theater und 853 Dorfkinos, und es fanden im ganzen 1,1 Mill. Vorstellungen mit rd. 99 Mill. Besuchern statt (1962 noch rd. 2 Mill. Vorstellungen mit rd. 191 Mill. Be[S. 206]suchern). Der Rückgang der Zahlen der Theater, Vorstellungen und Besucher entspricht der allgemeinen, vor allem durch die Ausbreitung des Fernsehens bestimmten Tendenz. Einen beträchtlichen Teil des Programms der Theater bilden selbstverständlich ausländische Filme, unter denen die des Ostblocks an Zahl, diejenigen westlicher Provenienz im Kassenerfolg an der Spitze zu stehen scheinen. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch Filmaktivs oder Besucherräte („kontrollierende Organe der Arbeiterklasse“) unterstützt werden. Obschon nicht wenige Filme mitteldeutscher Produktion zum Vertrieb in der BRD zugelassen werden, hat das Publikum doch nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, weil die zugelassenen Spielfilme seinen Ansprüchen häufig nicht genügen oder die dem Alltagsleben der Menschen drüben entnommenen Probleme ihm fremd sind. Tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen beeinträchtigen auch den angestrebten Export in die Länder des Westens. Zeitschriften: „film, Wissenschaftliche Mitteilungen“, „Filmspiegel“, „Filmkurier“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 204–206 Filmarchiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finalproduktion

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. von den Kommunisten als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. In den ersten Jahren nach 1945 beherrschte eine sowjetische Filmverleihgesellschaft, die Sovexportfilm, das Filmgeschäft…

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Demokratisierung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Mit dieser Formel umschrieb die SED die Umgestaltung der Verhältnisse in Mitteldeutschland nach ihrer Vorstellung von Demokratie. Als D. verstand sie die Vorbereitung des Sozialismus, vor allem vor 1950. — Über die Zielsetzung dieser D. sagte Ulbricht am 23. 7. 1948 in seinem umfangreichen Referat auf der 1. Staatspolitischen Konferenz der SED u.a. (W. Ulbricht: „Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, Ostberlin 1953, Bd. III, S. 260, 265, 268, 274.): „Die Verwaltung in der Sowjetischen Besatzungszone ist die Ausübung demokratischer Staatsgewalt. Die Verwaltung und ihre Organe stehen im Dienste des werktätigen Volkes.“ Ulbricht erklärte ferner: Die „Erfahrungen in Deutschland bestätigen, daß die bürgerliche Demokratie die gewaltsame Unterdrückung der Arbeiterklasse ist. Unsere demokratische Ordnung fördert die Entwicklung aller demo[S. 141]kratischen Kräfte … Unsere Demokratie ist eine höhere Form der Demokratie, sie wendet den Zwang im Interesse der Mehrheit gegen die Minderheit an. Die höchste Form der Demokratie und ihre volle Entfaltung ist erst im Sozialismus möglich. — Das ist die marxistisch-leninistische Erkenntnis über das Wesen der Demokratie.“ Ulbricht fuhr fort: Im Gegensatz zur Reaktion in Westdeutschland „schaffen wir die gesellschaftlichen Grundlagen einer demokratischen Entwicklung und haben weitgehende wirtschaftliche und soziale Veränderungen in der Sowjetischen Besatzungszone durchgeführt … Die Tatsache, daß die Arbeiterklasse im Bund mit den werktätigen Bauern, mit der fortschrittlichen Intelligenz und mit der antifaschistisch-demokratischen Bevölkerung die Führung in unserer neuen Ordnung innehat, muß im Verwaltungsapparat ihren Ausdruck finden. Unsere öffentliche Verwaltung muß arbeitsmäßig und personell aufs engste mit der Partei der Arbeiterklasse, mit anderen demokratischen Parteien und Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften und den VdgB zusammenarbeiten.“ Er betonte: „In der Sowjetischen Besatzungszone soll die öffentliche Verwaltung die Vollstreckerin des Willens der Arbeiterklasse und der antifaschistisch-demokratischen Bevölkerungsschichten sein. Diese sind die Mehrheit der Bevölkerung, und das Parlament hat als gesetzgebendes Organ im Interesse dieser Mehrheit die Gesetze zu beschließen.“ Auch nach der Errichtung der „DDR“ wandte die SED den Begriff D. an. Unter dem Leitwort „D. der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die Länder in 14 Bezirke gegliedert (Verwaltungsneugliederung, Bezirk). Diese Ordnung wurde 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst: Im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. Das 1. Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1, 3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ die Stellung eines alles lenkenden Gremiums, das gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das 2. Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten weitgehende Leitungsgewalt, aber die Selbständigkeit ist nur scheinbar. Das 1. Gesetz und der allgemein verbindliche demokratische Zentralismus machen die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu Werkzeugen der völlig von der SED beherrschten Volkskammer. — Bei der Propagierung der Neuen Ordnungen für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (seit April 1961) verzichtet die SED auf die Formel D. (Selbstverwaltung) Die D. wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d.h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). (Rechtswesen) Literaturangaben Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 140–141 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demontagen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Mit dieser Formel umschrieb die SED die Umgestaltung der Verhältnisse in Mitteldeutschland nach ihrer Vorstellung von Demokratie. Als D. verstand sie die Vorbereitung des Sozialismus, vor allem vor 1950. — Über die Zielsetzung dieser D. sagte Ulbricht am 23. 7. 1948 in seinem umfangreichen Referat auf der 1. Staatspolitischen Konferenz der SED u.a. (W. Ulbricht: „Zur Geschichte der deutschen…

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Prämien (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die Gewährung von P. für besondere Leistungen soll ein Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben werden, der noch über den bereits durch die Lohngestaltung gegebenen hinausgeht (Lohnpolitik). P. werden vor allen Dingen gegeben an Sieger in den Wettbewerben (Sozialistischer ➝Wettbewerb) sowie an Aktivisten und Neuerer (Neuererbewegung). Die Auszeichnungen für Erfolge in der Produktion sind in der Regel mit einer P. verbunden. Aus dem Betriebsprämienfonds erfolgt ferner individuelle und kollektive Prämiierung von Arbeitnehmern. Es [S. 491]sind solche Leistungen zu prämiieren, die quantitativ über das normale Arbeitsmaß hinausgehen. Dazu sollen vor allem Leistungen gehören, die dazu beitragen, Rückstände zum Weltniveau zu beseitigen und die Selbstkosten zu senken. Materialeinsparung wird entsprechend der Führung der Persönlichen Konten prämiiert. An das ingenieur-technische und leitende kaufmännische Personal und an Meister sind P. zu zahlen, wenn zwei oder drei festgelegte Kennziffern, die „auf eine allseitige und kontinuierliche Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Betrieb und in der VVB orientieren“, erfüllt sind. P. sind ferner für Verbesserungsvorschläge und Erfindungen zu zahlen. Die Verteilung der P. erfolgt gemäß der Betriebsprämienordnung. Eine besondere Form der Prämiierung ist die Jahresend-P., die im Laufe der 2. Etappe des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung eingeführt wurde. Durch sie sollen die Anstrengungen der Werktätigen zur Planerfüllung, insbesondere des Gewinnplanes, mit den gesellschaftlichen Interessen, z. B. die Erfüllung qualitativer Kennziffern, verbunden werden. Die Prämiierung erfolgt am Schluß eines jeden Jahres. Dadurch soll die kontinuierliche Arbeit in den Betrieben gefördert werden. Die Jahresend-P. soll zur Hauptform der Prämiierung entwickelt weiden. Der Mindestbetrag der individuellen Jahresend-P. soll ein Drittel des Monatsverdienstes nicht unterschreiten und der Höchstbetrag das Zweifache nicht übersteigen. Werden die für die Zahlung der Jahresend-P. maßgebenden Kriterien nicht erfüllt und sind deshalb die Zuführungen zum P.-Fond zu gering, um den Mindestbetrag zu zahlen, darf keine Jahresend-P. gezahlt werden. In diesem Falle sind hervorragende Initiativleistungen einzelner bzw. von den Kollektiven anzuerkennen. Anspruch auf Jahresend-P. hat, falls eine Ausschüttung der Jahresend-P. möglich ist, jeder Betriebsangehörige, der mindestens ein Jahr im Betrieb tätig ist. Seit dem 1. 10. 1963 erhalten die in der Produktion Tätigen, die im Dreischichtsystem oder im durchgängigen Schichtsystem Nachtarbeit leisten, für jede Nachtschicht eine P. bis zu 7 M. Der Nachtzuschlag entfällt sodann (VO über die Gewährung von Schicht-P. vom 5. 9. 1963 — GBl. II, S. 635). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 490–491 Praktischer Arzt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prämienfonds

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die Gewährung von P. für besondere Leistungen soll ein Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben werden, der noch über den bereits durch die Lohngestaltung gegebenen hinausgeht (Lohnpolitik). P. werden vor allen Dingen gegeben an Sieger in den Wettbewerben (Sozialistischer ➝Wettbewerb) sowie an Aktivisten und Neuerer (Neuererbewegung). Die Auszeichnungen für Erfolge in der Produktion sind in der Regel mit einer P. verbunden. Aus…

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Sowjetische Streitkräfte (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SSt. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SSt. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Seit dem 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik) gilt für die SSt. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u.a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SSt. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2. die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SSt. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SSt. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen. Diese scheinbaren Zugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der SSt., die auf dem Territorium der DDR stationiert sind, kann das Oberkommando der SSt. in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SSt., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SSt. und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten SSt.“ (Hauptquartier Wünsdorf, südl. Berlins) zählen unter Armeegeneral Koschewoi (seit Febr. 1965) mindestens 350.000 Mann; einschl, aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 390.000 Köpfe. So sind die SSt. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der „DDR“, während ein Wehrpflicht-Heer herkömmlich etwa 1 v. H. der Bevölkerung ausmacht. Im Herbst 1967 umfaßten die SSt. 10 Panzer- und 10 mot. Schützen-Divisionen (mit rd. 7.500 Panzern, einschl. der leichten); 1~Luftarmee (mit rd. 1.100 Flugzeugen); ferner viele Raketen-Einheiten. Die Ausstattung der SSt. mit Atomwaffen ist seit etwa Anfang 1965 beträchtlich verstärkt worden. Dies wiegt die ohnehin geringe Abnahme der Kopfstärke der SSt. bei weitem auf. Teile der SSt. führten im Sept. 1963 mit Truppen der „DDR“, Polens und der Tschechoslowakei sechstägige Feldmanöver mit rd. 40.000 Mann (Leitwort „Quartett“) unter kriegsmäßigen Bedingungen durch. Im April 1965 fand ein großes Manöver der SSt. statt, zusammen mit Teilen der NVA nahmen 45.000 Mann teil. Es galt der blitzartigen Abschnürung Berlins unter eiliger Massierung von Angriffskräften an der Demarkationslinie zur BRD. — Im Okt. 1965 hielten die SSt. wieder ein gemeinsames Manöver mit Streitkräften der „DDR“, Polens und der ČSSR ab. Unter dem Leitwort „Oktobersturm“ übten ca. 60.000 Mann kriegsmäßig hart. Auch am Manöver „Moldau“, das im Sept. 1966 in Südböhmen rd. 80.000 Mann vereinigte, wirkten neben Truppen der NVA, der ČSSR und Ungarns starke Verbände der SSt. mit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 561–562 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisches Militärtribunal (SMT)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung…

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Rentabilität (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Begriff der R. hat im Laufe der Wirtschaftsgeschichte der sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssysteme verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der fünfziger Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen Teilen einhält und den vorgesehenen Plangewinn erreicht; 3. unabhängig von der Erfüllung aller Planteile des Betriebsplanes einen Gewinn erwirtschaftet. Die dritte Interpretation des R.-Begriffes war in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur allgemein vorherrschend. Entsprechend dieser Begriffsbestimmung wurde bis zur Veröffentlichung des Aufsatzes von Prof. E. Liberman über die Reform der zentralen Betriebslenkung in der SU in der„Prawda“ vom 9. Sept. 1962 und der ab 1963 in der „DDR“ einsetzenden Wirtschaftsreform die R.-Rate im Gegensatz zu der in den westlichen Wirtschaften üblichen Definition als das Verhältnis von Gewinn zu den Selbstkosten bezeichnet. Die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ wird von den Politökonomen als Kennziffer für den „Nutzeffekt der aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit“ angesehen. Seit Beginn der Reformdiskussionen und -maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet in der UdSSR und „DDR“ 1962/63 hat im Zuge der Aufwertung des Gewinns zur wichtigsten Kennziffer des Betriebsplanes und zum Hauptkriterium der betrieblichen Leistungen die „fondsbezogene R.-Rate“ (Fonds-R.) die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ von ihrem ersten Platz als Maßstab der Effizienz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe verdrängt. Diese Entwicklung hängt eng mit den laufenden Bemühungen der Wirtschaftsführungen der sozialistischen Länder zur Entwicklung von Berechnungs-Verfahren und Lenkungsinstrumenten zusammen, durch die eine bessere ökonomische Verwertung des verfügbaren Kapitals als vor 1963 üblich garantiert werden soll. (Produktionsfondsabgabe, Handelsfondsabgabe, Investitionen) Die „Fonds-R.“ ist die politökonomische Umschreibung des in der westlichen Wirtschaftswissenschaft gebräuchlichen Begriffes der „Kapital-R.“. Bei der Ermittlung der „Fonds-R.“ der Betriebe wird im Nenner des Quotienten der Wert des während eines bestimmten Zeitraumes durchschnittlich verfügbaren Anlage- und Umlaufkapitals eingesetzt und nicht das an einem bestimmten Stichtag vorhandene Kapital. Außer der betrieblichen „Fonds-R.“ werden im Planungswesen und in der Planabrechnung auch die R.-Raten für einzelne Wirtschaftszweige (Zweig-R.) ermittelt, um (trotz des begrenzten Aussagewertes solcher Berechnungen) Vergleiche über die Ausnutzung der Kapitalausstattung in einzelnen Zweigen während verschiedener Wirtschaftsperioden anstellen zu können. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 526 Religionsunterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Renten

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Begriff der R. hat im Laufe der Wirtschaftsgeschichte der sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssysteme verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der fünfziger Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust…

DDR A-Z 1969

Republikflucht (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO, später kam noch der Begriff Abwerbung hinzu. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 13. August wurde von „Kopfjägern“ und „Menschenhändlern“ gesprochen, und im neuen Strafgesetzbuch wurden schließlich die Straftatbestände des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen ➝Grenzübertritts geschafft. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder West-Berlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 53) mußte jeder, der nach Westdeutschland oder West-Berlin übersiedelte, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Nach der „VO über die Personalausweise“ vom 23. 9. 1963 (GBl. II, S. 700) haben „Personen, die in der Deutschen Demokratischen Republik ihren Wohnsitz haben und das Gebiet der DDR für ständig verlassen, ihren Personalausweis vor der Abreise bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei abzugeben. Die Deutsche Volkspolizei und die Grenzkontrollorgane haben das Recht, Personalausweise von Personen, die zeitweilig die DDR verlassen, einzuziehen“. Nichtabgabe des Personalausweises war nach § 13 der VO mit Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bedroht. Mit dieser Regelung bestand der gesetzliche Zustand fort, der bereits durch VO vom 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) geschafft worden war. Daneben hatte die Volkskammer am 11. 12. 1957 mit dem „Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes“ (GBl. S. 650) einen selbständigen Tatbestand zur Bestrafung der R. geschaffen: „Wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt …, wird mit Gefängnis bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Mit dieser gesetzlichen Regelung wurden das in der alten Verfassung garantierte Grundrecht der Freizügigkeit und das Recht auf Auswanderung endgültig beseitigt. Der „Republikflüchtige“ verliert sein zurückgelassenes Vermögen (Flüchtlingsvermögen). Personen, die Bürgern der „DDR“ bei der R. behilflich sind, werden wegen Abwerbung als Menschenhändler zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach Errichtung der Mauer in Berlin war in der Rechtsprechung von R. kaum noch die Rede. Versuchte R. wurde seitdem häufig als Terrorismus oder versuchter „Grenzdurchbruch“ bezeichnet und unter Anwendung des § 17 StEG mit langjähriger Zuchthausstrafe geahndet. Das neue Strafgesetzbuch enthält in § 213 eine Strafbestimmung gegen den „ungesetzlichen Grenzübertritt“, der in Auswertung der Erfahrungen der Rechtsprechung zur R. „die differenzierte Gefährlichkeit der verschiedenen Begehungsformen berücksichtigt. Der gewaltsame Grenzdurchbruch, der mit dem Ziel erfolgt, Widerstand gegen die Ordnung an der Staatsgrenze zu leisten oder hervorzurufen, ist dagegen als Terror zu beurteilen“ („Neue Justiz“ 1967, S. 157). Die Strafandrohung lautet nunmehr auf Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, während für den — neu eingeführten — schweren Fall Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren verhängt werden kann. Ein schwerer Fall liegt u.a. schon dann vor, wenn die R. „durch Beschädigung von Grenzsicherungsanlagen oder durch Mitführen dazu geeigneter Werkzeuge“ durchgeführt wird oder „unter Ausnutzung eines Versteckes erfolgt“. Durch § 2 des Staatsratserlasses vom 21. 8. 1963 (GBl. I, S. 128) (Rückkehrer) wird „Bürgern der DDR, die vor dem 13. 8. 1961 unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen außerhalb der DDR Aufenthalt genommen haben, für diese Gesetzesverletzung Straffreiheit gewährt“ (Staatsbürgerschaft). Zu beachten für alle Flüchtlinge ist, daß sich der Strafverzicht ausschließlich auf das Delikt der R. beschränkt. Strafbare Handlungen, die vor, während [S. 532]oder nach der Flucht („Hetze“) begangen sind, werden von diesem Strafverzicht nicht betroffen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 531–532 Reproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reserveoffiziere

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO, später kam noch der Begriff Abwerbung hinzu. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 13. August wurde von „Kopfjägern“ und „Menschenhändlern“ gesprochen, und im neuen Strafgesetzbuch wurden schließlich die…

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Bibliotheken (1969)

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Das Bibliothekswesen zerfällt zur Zeit noch in die beiden Komplexe Wissenschaftliche B. und Allgemeinbildende B. Der erste Schritt zu einer Zusammenfassung aller selbständigen B. ist der Deutsche Bibliotheksverband (Präsident Prof. Horst Kuntze, Generaldirektor der Deutschen Staatsbibliothek), der — entsprechend der Tendenz, alle gesamtdeutschen Institutionen aufzulösen — im März 1964 gegründet wurde. Der Verband, dem nur die B. als Institutionen beitreten können, hatte Ende 1964 543 Mitglieder (193 wissenschaftl. B., 260 Allg. öffentl. B., 73 Gewerkschafts-B., 17 Institutionen). Da es an einem zentralen staatlichen Leitungsorgan für alle B. fehlt — ein Ansatz dazu ist die Arbeitsgruppe Bibliothekswesen beim Stellv. des Vors. des Ministerrates — nimmt der Verband teils beratend, teils exekutiv koordinierende Funktionen wahr. 1965 arbeitete er Grundzüge für das angestrebte „einheitliche sozialistische Bibliothekssystem“ aus; sie sehen die Zusammenfassung aller B. unter einem „Staatlichen Komitee beim Ministerrat“ und die Durchgliederung nach dem Regionalprinzip einerseits, dem Fachprinzip andererseits vor, ein Projekt, das nur schrittweise und in langen Fristen zu verwirklichen sein wird. 1. Wissenschaftliche B. Die größeren Wissenschaftlichen B. (darunter als wichtigste die Deutsche — früher Preußische — Staats-B. in Berlin, die früher vom Börsenverein der deutschen Buchhändler getragene Deutsche Bücherei in Leipzig, 5 Landes-B., 7 Universitäts-B. und 12 Hochschul-B.) unterstehen dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. In den „Anleitungsbereich“ der Universitäts-B. gehören ferner annähernd 750 Fakultäts- und Instituts-B.; schließlich sind dem genannten Ministerium nachgeordnet rd. 70 technische und ökonomische Fach-B. Diese insgesamt rd. 820 Wissenschaftlichen B. verwalteten 1967 einen Bestand von rd. 27,7 Mill. Bänden; davon entfielen auf die 5 Landes-B. 2,7 Mill., auf die 7 Universitäts-B. 9,8 Mill. und auf die 12 Hochschul-B. 1,3 Mill. Bände. Der Rest der insgesamt auf 2.500 geschätzten wissenschaftlichen B. ist statistisch noch nicht erschlossen; diese wissenschaftlichen Fach-B. (der Akademien, Institute, Verwaltungen, Gerichte, Betriebe usw.) unterstehen den Unterhaltsträgern der betreffenden Institution. Im Staatshaushalt 1966 sind für die wissenschaftlichen B. insgesamt rd. 23,6 Mill. M ausgewiesen. Dem Ministerium steht ein Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen (Vorsitzender ebenfalls Prof. Kuntze) zur Seite, außerdem verfügt es über ein Methodisches Zentrum für wissenschaftliche B.; die kleineren wissenschaftlichen B. sollen durch die Landes-B. koordiniert werden, und die Rogierungs-B. sind in einem Arbeitsausschuß zusammengeschlossen. 1962 wurde der Aufbau regionaler Zentralkataloge für die wissenschaftlichen Bestände eines Bereiches bei den Univ.-B. in Ostberlin, Halle, Jena, Leipzig, Rostock und der Landes-B. in Dresden angeordnet. Die B. der TU Dresden wird zur technischen Zentral-B. entwickelt und gilt heute schon als größte technische B. der „DDR“; sie soll auch über die gesamte in der SU veröffentlichte technische und naturwissenschaftliche Literatur verfügen. Wie von allen B. wird auch von den wissenschaftlichen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“, Ausschaltung „antimarxistischer“ Literatur und vor allem „parteiliche“ Arbeit der Bibliothekare gefordert, und das B.-Wesen hat sich daher, obschon durch den Leihverkehr und gewisse Katalogarbeiten noch mit dem der BRD verbunden, weitgehend von der gemeinsamen Basis gelöst. West[S. 122]deutsche und ausländische Literatur wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG, Buchhandel) beschafft. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist die Benutzungsabteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Die Deutsche Bücherei, die zentrale B. des Buchhandels, wird vom Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen getragen; sie gibt eine „Nationalbibliographie“ in zwei Reihen und die Jahresverzeichnisse des deutschen Schrifttums und der deutschen Hochschulschriften heraus. Für die Ausbildung der Bibliothekare gibt es ein Institut für Bibliothekswissenschaft an der Humboldt-Universität sowie 2 Fachschulen. 2. Allgemeinbildende B. Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die allgemeinbildenden B. der ideologischen Ausrichtung im kommun. Sinne; zu ihnen zählen die Allgemeinen öffentlichen B. (AÖB, Volksbüchereien), die Gewerkschafts-, Heim- und Anstalts-B., die der FDGB unterhält, die Schüler- und Kinder-B. Zentral gesteuert werden diese B. durch das Ministerium für Kultur, und zwar seit 1963 durch die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel; Bezirks-B. leiten die Kreis-B., diese wiederum die AÖB und die Gewerkschafts-B. an, und zwar nach Materialien, die das 1950 gegründete Zentralinstitut für Bibliothekswesen bereitstellt. Die Ausbildung der Bibliothekare erfolgt auf der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig sowie auf einer Schule für die Weiterbildung von Bibliothekaren an Allgemeinbildenden B. Der FDGB unterhält ein Methodisches Kabinett für Bibliotheksarbeit. Sonderausbildungslehrgänge finden seit 1958 nicht mehr statt, alle Bibliothekare müssen jetzt die Fachschule besucht haben; außerdem gibt es Möglichkeiten des Fernstudiums. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein) werden die allgemeinbildenden B. zwar stark gefördert, doch reichen Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die man an die B. stellt. 1966 waren im Staatshaushalt rd. 42 Mill. M für die AÖB vorgesehen. Von den 20.826 Allgemeinbildenden B. mit rd. 23,9 Mill. Bänden und 59 Mill. Entleihungen waren AÖB 12.799 (mit 17,4 Mill. Bänden und 49,2 Mill. Entleihungen), Gewerkschaftsb. 8.027 (mit 6,5 Mill. Bänden und 9,9 Mill. Entleihungen); von den ersteren waren 3.617 hauptamtlich, 9.182 nebenamtlich geleitet, von den letzteren 3.725 hauptamtlich, 4.302 nebenamtlich. Rund ein Fünftel (bei den nebenberuflich geleiteten B. und den Gewerkschafts-B. sogar 40–50 v. H.) des Bestandes werden jedoch für „moralisch veraltet“, politisch oder fachlich überholt oder zerschlissen gehalten. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und berücksichtigt nur die „fortschrittlichen“ Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; insbesondere die neuere Literatur des Westens wird nur in einer sorgfältig gesiebten Auswahl angeboten; die B. machen dagegen vielerlei und keineswegs erfolglose Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. (Kulturpolitik, Literatur, Verlagswesen, Leihbüchereien) Literaturangaben Thilo, Martin: Das Bibliothekswesen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erg. Aufl. (BB) 1965. 243 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 121–122 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bilanzen, volkswirtschaftliche

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Das Bibliothekswesen zerfällt zur Zeit noch in die beiden Komplexe Wissenschaftliche B. und Allgemeinbildende B. Der erste Schritt zu einer Zusammenfassung aller selbständigen B. ist der Deutsche Bibliotheksverband (Präsident Prof. Horst Kuntze, Generaldirektor der Deutschen Staatsbibliothek), der — entsprechend der Tendenz, alle gesamtdeutschen Institutionen aufzulösen —…

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Straßenverkehrsrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Am 1. 7. 1964 sind die Straßenverkehrs-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl.~II, S.~373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger auf sog. Schutzwegen und Übergängen betreffen. Neu ist auch die Dreiseitensperrung durch Verkehrsposten an Kreuzungen. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind wie bisher auf 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, auf 90 km/h für Pkw und Krafträder und auf 60 km/h für alle übrigen Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften, auf 100 km/h für Pkw und Krafträder und 80 km/h für die übrigen Kraftfahrzeuge auf Autobahnen festgelegt. Vor Eisenbahnübergängen gelten seit März 1968 besondere Bestimmungen. Hier darf von der dritten Warnbake an bzw. 80 m vor dem Übergang nur 30 km/h gefahren und nicht überholt, gehalten oder gewendet werden. Omnibusse und Lastkraftwagen müssen am Warnkreuz halten. Die Beachtung der Verkehrsbestimmungen, insbesondere der Geschwindigkeitsgrenzen, wird von der Volkspolizei streng überwacht. Strafgelder sind von Kraftfahrern [S. 626]aus der BRD sofort in Westmark zu entrichten. Die Verkehrsstraftatbestände sind in dem am 1. 7. 1968 in Kraft getretenen Strafgesetzbuch (§§ 196 bis 201) enthalten. Die neuen Straftatbestände lauten: Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls, Gefährdung der Sicherheit im Verkehr der Bahn, Luftfahrt und Schiffahrt, Angriff auf das Verkehrswesen, pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall, Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit, unbefugte Benutzung von Fahrzeugen. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe oder Strafen ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) bedroht. Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Fahrzeughalter nach den Vorschriften des noch gültigen Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. 5. 1909. Daneben besteht Verschuldenshaftung nach allgemeinen Grundsätzen. „Um den Straßenverkehr flüssig zu halten und einen ungerechtfertigten Aufwand an Kräften und Mitteln zu vermeiden“, werden seit dem 1. 9. 1967 Straßenverkehrsunfälle (Unfälle) ohne Personenschaden mit einem Sachschaden bis zu 300~M von der Volkspolizei grundsätzlich nicht mehr aufgenommen. Die Polizei ist bei Bagatellschäden nur zu verständigen, wenn der Unfall durch besonders rücksichtsloses Verhalten eines Beteiligten oder der Verdacht auf alkoholische Beeinflussung eines Fahrers oder auf erhebliche technische Mängel vorliegt oder wenn Ausländer sowie nicht in der „DDR“ zugelassene Fahrzeuge oder Angehörige oder Fahrzeuge der bewaffneten Kräfte am Unfall beteiligt waren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 625–626 Straßenbenutzungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Streik

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Am 1. 7. 1964 sind die Straßenverkehrs-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl.~II, S.~373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger…

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Wohnungsbau (1969)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 19 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 waren durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Zugang von rd. 3,5 Mill. Wohnungen, d.h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet, eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in Mitteldeutschland etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. (Siehe Tabelle.) Zu den Zahlen der Tabelle ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war, z. B. 1967 BRD = 82 qm,„DDR“ = 51 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. drüben im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–1965) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1965 wurden davon jedoch nur rd. 562.000 fertiggestellt. Der Plan des W. ist nur mit 72 v. H. erfüllt worden. Der W. ist seit 1962 bei steigendem Bedarf rückläufig. Von dem überalterten Wohnungsbestand müßten, wenn man westliche Maßstäbe zugrunde legt, jährlich etwa 60.000 Wohnungen als abbruchreif erklärt werden. Der weitaus größte Teil davon wird jedoch weiter bewohnt (Wohnungswesen). — Seit 1962 ist der Anteil der durch Arbeiterwohnungsbau-Genossenschaften gebauten Wohnungen ständig zurückgegangen: 1961 betrug der Anteil 59 v. H., 1967 nur noch 25 v. H. Dagegen wird der Anteil des sog. volkseigenen W., durch den fast ausschließlich Werkswohnungen gebaut werden, weiter ansteigen. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung geschieht überwiegend aus den Spareinlagen der Bevölkerung. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotterie), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk, Baukostenzuschüsse und Genossenschaftsanteile der Wohnungssuchenden sowie Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten. [S. 741]Berücksichtigt man die unterschiedliche Größe der neu gebauten Wohnungen, dann ist der Rückstand der „DDR“ gegenüber der BRD noch sehr viel größer. Im Jahre 1961 wurde in Mitteldeutschland je Kopf der Bevölkerung nur ein Viertel der in der BRD erstellten Wohnfläche neu gebaut. Die Belegzahl für neue Wohnungen ist hoch angesetzt. Haushalte mit 2 Personen haben z. B. nur Anspruch auf eine 1½-Raum-Wohnung einschl. Küche. Amtlich wurde 1965 dazu erklärt: „Es ist eine weitverbreitete, aber falsche Meinung, daß mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus auch die Wohnungsgröße wachsen muß. Wichtiger ist, daß für die neu entstehenden Industriebetriebe Wohnungen für die neuen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.“ Aus Fachzeitschriften ist zu entnehmen, daß der rechnerische Wohnungsbedarf erst nach 1970 abgedeckt werden soll. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bereitstellung einer gut ausgestatteten Wohnung für jede Familie mit je einem Raum für jedes Familienmitglied ist jedoch erst zwischen 1970 und 1980 möglich.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 740–741 Wohngebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswesen

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…

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Kredite (1969)

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bis 1964 für die volkseigene Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag — verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Umlaufvermögens ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. Seit 1. 6. 1964 werden auf Grund einer K.-VO drei Kategorien kurzfristiger K. gewährt: 1. „Plan-K.“ zur Finanzierung der planmäßigen Umlaufmittel. Hierzu gehören insbesondere der Richtsatzplan-K. zur Finanzierung des planmäßigen Produktionsablaufes (für Vorräte, Betriebsstoffe, Halb- und Fertigwaren) und der Saison-K. zur Finanzierung der saisonbedingten Bestände; daneben der Forderungs-K. zur Finanzierung von Forderungen aus Warenlieferungen. 2. können „Zusatz-K.“ zur Finanzierung von betrieblichen Maßnahmen gewährt werden, die im volkswirtschaftlichen Interesse liegen (hierzu gehören Vorzugs- und Zwischen-K.). Schon diese K. zeigen die Unvollkommenheit der K.-Planung im Rahmen der Wirtschaftsplanung, denn sie dienen der Finanzierung von unvorhergesehenen Planabweichungen. Noch deutlicher zeigt die 3. K.-Kategorie die Mängel der zentralgeplanten Wirtschaft: „Zusatz-K. für Planwidrigkeiten“ werden gewährt zur Finanzierung von planwidrigen Beständen (Sonder-K.) und zur Überbrückung von generellen Liquiditätsschwierigkeiten zur Bezahlung von Löhnen, Warenlieferungen usw. (Zahlungs- und Liquiditäts-K.). Daneben können Mindergewinne und außerplanmäßige Verluste durch Überbrückungs-K. abgedeckt werden (Finanzschulden). Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-, Überbrückungs-, Liquiditäts- und Zahlungs-K. mit hohen Zinsen (bis zu 12 v. H. — Normalzins 1,8–3,6 v. H.) vermieden werden. Zur weiteren Einflußnahme sind auch die K.-Bedingungen seit 1. 6. 1964 neu geregelt. Höhe, Zweck, Frist und Zinshöhe sind dem [S. 348]K.-Ziel anzupassen. Zusätzliche Garantien und Sicherungen können von K.-Nehmern mit mangelhafter „K-Disziplin“ verlangt werden. Alle K.-Beziehungen sind ab 1. 6. 1964 vertraglich zu regeln. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Industrie- u. Handelsbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die Rückzahlung der K. in diesem Zeitraum erlaubt. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft bestehen bei der Kreditaufnahme (Verzinsung im Durchschnitt 5 v. H.) gewisse administrative Erschwernisse. Private Industriebetriebe werden häufig auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken, b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur „DDR“ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsachen, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße K. an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die „DDR“ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die „DDR“ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die „DDR“ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7 Mrd. M von der SU erhalten hat. Auf der anderen Seite ist die „DDR“ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner wurden noch Waren-K. in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer zugesagt (Stand: 1963), von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 347–348 Krankenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bis 1964 für die volkseigene Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII.…

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Standardisierung (1969)

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die rechtsverbindlichen Vorschriften für die St. werden „DDR-Standards“ genannt. Als ihr Symbol gilt die Buchstabenfolge „TGL“. Ursprünglich bedeutete diese Abkürzung „Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen“. Die „DDR-Standards“ sind jedoch durch weitergehende Merkmale gekennzeichnet, sie sind u. a. übernommene oder weiterentwickelte DIN-Normen. Die von den Produktionsbereichen vorgeschlagenen Standards werden im Amt für St. bearbeitet und schließlich bestätigt. Seit Anfang 1961 waren Vorbereitungen im Gange, die Anwendung der DIN-Normen zunächst einzuschränken und baldmöglichst abzulösen durch „DDR-Standards“; gleichzeitig sollten die „DDR-Standards“ weitgehend den sowjet. Gost-Normen angepaßt werden. Am 31. März 1964 gab das Amt für St. bekannt, daß die Umstellung aller DIN-Normen auf „DDR-Standards“ abgeschlossen worden sei. — Nach offiziösen Angaben gab es Ende 1966 10.000 „DDR-Standards“ und etwa 21.000 Fachbereich-Standards, womit ungefähr zwei Drittel der technischen Normung auf eigenen Standards beruhten. Diese zahlenmäßige Vermehrung der Standards hat keineswegs durchweg die technische Entwicklung gefördert und den ökonomischen Nutzen erhöht. Im März 1967 würde in einer Regierungsverordnung verfügt, daß künftig die St. sich ausschließlich auf den ökonomischen Nutzen zu orientieren hat. Die Zahl neuer Standards soll vermindert, die zwingende Verbindlichkeit gemildert werden. Anfang 1964 wurde in Ost-Berlin eine „Deutsche Gesellschaft für St.“ im Rahmen der Kammer der Technik gegründet, die „ein organisierendes Zentrum ehrenamtlicher Kräfte auf dem Gebiete der St. auf der Basis der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ werden soll. Das Amt für Standardisierung der „DDR“ ist Mitglied des Instituts für St. im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Stalinstadter Dokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standards

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die…

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Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) (1969)

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Nach dem „Schulgesetz der DDR“ vom 2. 12. 1959 ist die PE „Grundzug und Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren; sie zielt mit der Umgestaltung des traditionellen Unterrichts auf die „sozialistische Arbeitserziehung“, d.h. die Verinnerlichung der vom Regime als notwendig erachteten Arbeitstugenden. Die Verbindung der Schule mit dem Betrieb wird dabei nicht nur als das entscheidende Kettenglied der PE, sondern auch der weiteren Entwicklung des kommun. Erziehungswesens angesehen. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im Werk- und Schulgartenunterricht vermittelten Elementarbildung ein, die die Grundlagen für eine systematische allgemeintechnische Ausbildung schafft; diese beginnt in der 7. Klasse in Verbindung mit dem Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (UP) in den Fächern „Einführung in die sozialistische Produktion“ und „Technisches Zeichnen“. Der Forderung des VI. Parteitages der SED nach einer höheren Qualität der Allgemeinbildung, besonders der mathematischnaturwissenschaftlichen, der polytechnischen Bildung und der beruflichen Ausbildung, entsprach der „Beschluß über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts, der schrittweisen Einführung der beruflichen Grundausbildung und der Entwicklung von [S. 488]Spezialschulen und -klassen“ vom 3. 7. 1963. Darin wurde gefordert, daß im Werkunterricht der Klassen 1 bis 6 bereits elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie und Landwirtschaft vermittelt werden, im Werkunterricht der 4. bis 6. Klassen die Schüler Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften durchzuführen haben. Der Vorbereitung auf Berufe der Industrie und Landwirtschaft dienten ein „Grundlehrgang Industrie“ und ein „Grundlehrgang Landwirtschaft“ am UP für die 7. bis 10. Klassen; die Schüler der 9. und 10. Klassen sollten entsprechend dem „Kaderbedarf“ der Betriebe und den Berufswünschen über längere Zeit in bestimmten Produktionsberufen tätig sein und in der Produktion arbeiten. In der 9. Klasse begann die berufliche Grundausbildung, vor allem in den Berufssparten der Chemie, Metallurgie, Elektrotechnik-Energiewirtschaft, Landwirtschaft, des Maschinenbaus, Verkehrs- und Bauwesens. Am 1. 9. 1964 nahmen rd. 13.000 Schüler (gegenüber 5.000 im Jahre 1963) die Grundausbildung auf, die bis 1961 „erprobt“, dann wieder aufgegeben wurde, weil nach Auffassung des Ministeriums für Volksbildung die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils führte und den polytechnischen Charakter der Schule nicht mehr gewährleistete“. Auf Grund eines Beschlusses vom 24. 3. 1966 wurden daher die seit 1964 gültigen Lehrpläne für den polytechnischen Ünterricht in den Klassen 7 bis 10 erneut überarbeitet. Die neuen Lehrpläne dienten im Schuljahr 1967/68 der Vorbereitung und sind ab 1. 9. 1968 als verbindlich anzusehen. Der berufsvorbereitende Unterricht in den Klassen 7 bis 10 gliedert sich in die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion“ (die bisherige Einteilung in Industrie und Landwirtschaft wird beseitigt); Technisches Zeichnen; produktive Arbeit der Schüler im sozialistischen Betrieb (Schülerwerkstätten, -lehrecken, -produktionsabteilungen oder Polytechnische Zentren). Die „Einführung in die sozialistische Produktion“ erfolgt in den Lehrgängen Mechanische Technologie, Maschinenkunde, Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes, Elektrotechnik. Für die produktive Arbeit der Schüler der 9. und 10. Klassen wird nach vier Richtungen (Metallverarbeitung, Elektroindustrie, Bauwesen, Landwirtschaft) differenziert. Es ist geplant, ab 1. 9. 1969 wissenschaftlich-technische Zirkel in Großbetrieben einzuführen, in denen die Schüler der 11. Klassen der Erweiterten Oberschule, ab 1970 auch die der 12. Klassen 4 Wochenstunden kleine Forschungsaufgaben lösen sollen. Diese Maßnahme soll der Vorbereitung auf das Hochschulstudium dienen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 487–488 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postleitzahlen

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer…

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Produktionsfondsabgabe (PFA) (1969)

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den VVB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun müssen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen. Die Bemessungsgrundlage für die Errechnung dieser Abgabe, der Produktionsfonds, ist der Durchschnittsbestand des innerhalb eines Jahres im Betrieb befindlichen Anlage- und Umlaufkapitale, bewertet zu Anschaffungspreisen bzw. den bei der Grundmittel-Umbewertung 1963 festgesetzten Werten. Stillgelegte Anlagen und unverwertete Materialien werden bei der Berechnung der tatsächlich abzuführenden PFA mit zum Kapitalbestand hinzugezählt. Dadurch soll ein Druck auf die Betriebe ausgeübt werden, ungenutzte Produktionsmittel weiter zu verkaufen. Erhebungsmethode und Höhe der PFA wurden nach vierjähriger Diskussion und Erprobung der praktischen Anwendung dieser Abgabe in den Grundzügen in den VO vom 3. 3. 1966 (GBl. II, S. 216) und vom 2. 2. 1967 (GBl. II, S. 115) festgelegt. Die für Industriezweige und -gruppen, VVB, Kombinate und Großbetriebe jeweils gültigen Abgabesätze werden nicht veröffentlicht, sondern den Wirtschaftseinheiten von den für sie zuständigen Plan- und Finanzbehörden intern vorgeschrieben. Die im wesentlichen nach Kapitalintensität und Rentabilitätslage der Wirtschaftszweige differenzierten Abgabesätze bei der PFA liegen zwischen 1,4 und 6 v. H. Als Hauptgrund für diese 1966/67 bestimmte Differenzierung wird von der Wirtschaftsführung angegeben, daß die im Zuge der Industriepreisreform errechneten neuen Planpreise, welohe die Kapitalkosten noch nicht berücksichtigen, die Festlegung eines einheitlichen Abgabesatzes nicht zuließen. Mit der Einführung der PFA will die Wirtschaftsführung der „DDR“ auf eine systemadäquate Art der Tatsache Rechnung tragen, daß im Verhältnis zur Fülle der Verwendungsmöglichkeiten die verfügbaren Kapitalgüter knapp sind und daher auch einen Preis haben müssen. Der Sinn der PFA ist es deshalb, die Betriebe zu einer sparsameren Verwendung des Sachkapitals zu veranlassen. Die Investitionen sollen auf das für den Produktionsprozeß notwendige Maß beschränkt werden, und eine sinnvolle Kombination von Kapitalgütern soll erreicht werden. Dadurch soll eine größere Rationalität des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses, also die Steigerung des Nutzeffektes des investierten Sachkapitals (Produktivitätssteigerung), erzielt werden. Diese wohnt der PFA deswegen inne, weil sie den Gewinn der Betriebe schmälert; sie schmälert ihn aber um so weniger, je geringer der abzuführende Betrag, je geringer also der Wert der in Anspruch genommenen Produktionsgüter ist („materieller Anreiz“, „ökonomischer Hebel“). Die PFA könnte also durchaus ein Instru[S. 498]ment zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität sein, wie es in der Marktwirtschaft Zins und Dividende schon immer gewesen sind. Die Ausgestaltung der PFA zeigt jedoch, daß die Wirkungsweise dieses Instrumentes sehr verwässert worden ist: die Sätze sind nach Industrie- bzw. Erzeugnisgruppen sowie nach der Quantität und Qualität der Produktionsfondsausstattung differenziert. Damit bleibt für den einzelnen Betrieb zwar ein gewisser Anreiz zur sparsamen Verwendung von Kapitalgütern erhalten, eine rationelle Kapitalverwendung im volkswirtschaftlichen Rahmen jedoch wird verhindert, die Lenkung der Kapitalströme in den Bereich optimalen Nutzens ist nicht möglich. Schwierigkeiten, die der Wirksamkeit der PFA entgegenstehen, ergeben sich auch aus dem mitteldeutschen Preissystem (Preispolitik). Schließlich hat die Einführung der PFA auch Rückwirkungen auf das Steuersystem (Steuern) und den Staatshaushalt. Die PFA ist eine staatliche Abgabe, die im Gegensatz zur Nettogewinnabführung der VEW ungeschmälert in den Haushalt der „Republik“ fließt. Ihre Einführung bedingte neben anderen Auswirkungen der Wirtschaftsreform die Änderung des bis 1963/64 praktizierten Systems der Gewinnverteilung in den VEB und der Nettogewinnabführung an den Staat. Nunmehr konzentriert der Staat den von ihm beanspruchten Teil des „Reineinkommens“ in der Volkswirtschaft (volkswirtschaftlicher Gewinn plus Umsatzsteueraufkommen) nicht mehr auf zwei „Kanälen“ im Staatshaushalt (d.h. in Form der PDA und der Nettogewinnabführung), sondern auf drei „Kanälen“ (Drei-Kanäle-Abführungssystem). Die Auswirkungen der Industriepreisreform und die Erhebung der PFA waren die Hauptursachen dafür, daß sich in den Jahren 1963 bis 1967 die dem Haushalt zufließenden Beträge an Nettogewinnen aus der VEW im Verhältnis zu denen in der Zeit davor verringerten. (Preissystem, Preispolitik) Es ist bemerkenswert, daß die Einführung der PFA beschlossen wurde, ohne die Entwicklung in der SU abzuwarten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 497–498 Produktionsberatung, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften des Handwerks

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den VVB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun müssen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen.…

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Familie (1969)

Siehe auch: Familie: 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Familienideologie. Seit Bestehen ihrer Herrschaft ist die SED bemüht, die F.-Struktur zu ändern. Oberstes und seit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches (FGB) offiziell unangetastetes Ziel ist die Erhaltung und Förderung der F. Das wird ideologisch untermauert a) durch den Rückgriff auf die marxistisch-leninistische Tradition, wobei gewisse Axio[S. 184]me („Abschaffung“ der F.) uminterpretiert werden; b) durch die Absetzung von der „bürgerlichen“ F.-Auffassung. Wesentliches Charakteristikum der angezielten F.-Ordnung ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau, von Eltern und Kindern im Sinne des Kollektivgedankens. Die F. erhält ihren Platz in der Gesellschaft als „kleinste Zelle“, als „Organisationsform des persönlichen Lebensbereichs“, der jedoch nicht gegenüber der Gesellschaft abgeschlossen ist, sondern „gleiche Ziele, Wünsche, Interessen wie die Gesellschaft“ hat. Die F. soll sich in größere Kollektivs, wie die Hausgemeinschaften und die Arbeitsbrigaden (Brigaden der sozialistischen Arbeit, Brigaden der LPG), einreihen. Solchen Kollektiven wie auch den schulischen Organisationsformen (Elternbeiräte) u.a. wird ein Mitspracherecht in familiären Angelegenheiten eingeräumt. Mit ihrer F.-Politik ist der SED in gewissem Sinne ein über die industriegesellschaftlich bedingten Veränderungen in Ost und West hinausgehender Einbruch in die traditionell-bürgerliche F.-Struktur gelungen — vor allem durch die Eingliederung der Frauen in das Berufsleben und die frühzeitige Einschaltung gesellschaftlicher Organisationen in den Erziehungsprozeß (Erziehungs- und Bildungswesen, Vorschulerziehung). Die Desorganisation der F. wird stärker vorangetrieben, die Privatheit der F. bedenkenloser abgebaut, als dies westliche F.-Ideologie zulassen würde. Familienpolitik. Konkrete, im Selbstverständnis familienfördernde Maßnahmen der SED-F.-Politik sind: Steuererleichterungen (Steuerklassen u.a. nach F.-Stand und Kinderzahl); staatlicher ➝Kinderzuschlag; staatliches Kindergeld; Hausarbeitstag für Frauen; Geburtsbeihilfe (für alle Mütter bei Geburt des 1. Kindes: 500,– M, des 2.: 600,– M, des 3.: 700,– M, des 4.: 850,– M, des 5. und jedes weiteren: 1.000,– M, deren Auszahlung die Konsultation der Schwangeren- und später der Mütterberatungsstellen (Schwangerenberatung) voraussetzt. Ferner sind die Ehe- und F.- bzw. Ehe- und Sexualberatungsstellen, die unter der Verantwortung der Räte der Kreise stehen und mit den gesellschaftlichen Organisationen in den Kreisen zusammenarbeiten sollen, zu erwähnen. Ihre Einrichtung ist im FGB (§ 4 und 1. DB zum FGB vom 17. 2. 1966) verankert. Sie arbeiten mit ehrenamtlichen Kräften (vorgeschrieben sind: ein Arzt, ein Jurist, ein Pädagoge für jede Beratungsstelle). Schließlich ist hinzuweisen auf die arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für werdende Mütter und ihre Wiedereingliederung in den Produktionsprozeß (§§ 123–133 Gesetzbuch der Arbeit [GBA], vgl. auch Frauen) sowie auf den Ausbau der Fürsorge- und Erziehungseinrichtungen für Kinder im Vorschul- und Schulalter (Kinderkrippen). Auch die gesetzlichen Regelungen über die Eheschließung, die Ehescheidung usw. im FGB werden als familienfördernd angesehen. Familienwirklichkeit. Ein Urteil darüber, wie stark sich die F.-Struktur tatsächlich verändert hat, ist beim gegenwärtigen Stand der Forschung nicht möglich. Eine umfassendere empirische familiensoziologische Untersuchung ist bisher noch nicht vorhanden, es gibt jedoch einige, z. T. auch umfangreichere Spezialstudien (zusammenfassende Übersicht und umfangreiche Bibliographie bei A. Geißler, in: „Probleme und Ergebnisse der Psychologie“, Hefte 13, 14/1965). In vielen jugendsoziologischen Arbeiten (Jugendsoziologie) ist die F.-Situation mit thematisiert. Schließlich sind den „Statistischen Jahrbüchern“ einige aufschlußreiche Zahlen zu entnehmen. Nach dem Stand der Volkszählung 1964 lebte die Bevölkerung von 17.003.646 Personen in 1.806.700 Einpersonen-, 4.831.600 Mehrpersonen- und 6.700 Anstaltshaushalten. Die durchschnittliche Größe aller Ein- und Mehrpersonenhaushalte betrug 2,5 Personen, bei Mehrpersonenhaushalten 3,1 Personen. Zwischen 1950 und 1964 haben die Einpersonenhaushalte um 27,1 v. H. zu- und die Mehrpersonenhaushalte um 7,9 v. H. abgenommen, bedingt durch die Überalterung der Bevölkerung. In 2,4 Mill. der 4,8 Mill. Mehrpersonenhaushalte leben Kinder unter 17 Jahren, und zwar 1~Kind in 1,2 Mill., 2 Kinder in 0, 7 Mill., 3 und mehr Kinder in 0,5 Mill. Haushalten. Auch hier ist also, neben der kinderlosen F., die Klein-F. (Vater, Mutter, 1 oder 2 nichterwachsene Kinder) vorherrschend. Charakteristisch ist die hohe Zahl frühgeschlossener Ehen (gesetzliches Mindestheiratsalter: das vollendete 18. Lebensjahr). Das durchschnittliche Heiratsalter ist bei ledigen Männern von 25,2 (im Jahre 1953) auf 24,2 (1965) gesunken; bei ledigen Frauen von 23,5 (1953) auf 22,9 Jahre (1965). Die Scheidungsziffem liegen, im internationalen Vergleich, hoch (Ehescheidungen), der Anteil junger an den geschiedenen Ehen ist groß. Literaturangaben Friesen, Marie, und Wolfgang Heller: Das Familienrecht in Mitteldeutschland. (BMG) 1968. 228 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Weber, Gerda: Das Familiengesetz der SBZ. (BMG) 1966. 76 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 183–184 Falkensee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familiengesetzbuch

Siehe auch: Familie: 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Familienideologie. Seit Bestehen ihrer Herrschaft ist die SED bemüht, die F.-Struktur zu ändern. Oberstes und seit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches (FGB) offiziell unangetastetes Ziel ist die Erhaltung und Förderung der F. Das wird ideologisch untermauert a) durch den Rückgriff auf die marxistisch-leninistische Tradition, wobei gewisse Axio[S. 184]me („Abschaffung“ der F.)…

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Untersuchungshaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 122 der neuen Strafprozeßordnung soll Voraussetzung für jede Verhaftung sein, daß dringende Verdachtsgründe vorliegen, und zwar muß „die Wahrscheinlichkeit der objektiven und subjektiven Verletzung des Strafgesetzes durch den Beschuldigten einen solch hohen Grad erlangt haben, daß eine andere Möglichkeit als die Straffälligkeit des Beschuldigten so gut wie ausgeschlossen ist“ („Neue Justiz 1967, S. 377). Weitere zusätzliche Voraussetzungen für die Anordnung der U. sind Fluchtverdacht, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr, die Tatsache, daß ein Verbrechen (Strafrecht Ziff. 1) den Gegenstand des Verfahrens bildet, oder daß bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren zu erwarten ist. U. kann schließlich auch gegen einen Beschuldigten angeordnet werden, der nur eine Haftstrafe zu erwarten hat. Der neue Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist für den Fall vorgesehen, daß „das Verhalten des Beschuldigten oder Angeklagten eine wiederholte, gleichartige und erhebliche Mißachtung der Strafgesetze darstellt und dadurch Wiederholungsgefahr begründet wird“. Der Haftgrund „Verbrechen als Verfahrensgegenstand“ ist im Zusammenhang mit der Verbrechensdefinition des neuen Strafgesetzbuchs zu sehen. Danach bedarf es zur Anordnung der U. keines Fluchtverdachts, keiner Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr bei Angriffen gegen die Souveränität der „DDR“, gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie bei Kriegsverbrechen und Staatsverbrechen, bei vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben, bei anderen Straftaten, wenn mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht sind, und bei vorsätzlichen Straftaten mit niedrigerer Straf-Untergrenze, wenn mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe erwartet werden. Dieser Haftgrund geht also außerordentlich weit. Über Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl: Strafverfahren, Ziff. 2. Obwohl § 130 StVO vorschreibt, daß dem Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden dürfen, die der Zweck der U., die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern, ist das Recht des Untersuchungsgefangenen, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitungen zu lesen, zu schreiben und — soweit der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird — Besuche zu empfangen, praktisch außer Kraft gesetzt. „Staatsfeinde“, „Agenten“, „Diversanten“ und „Wirtschaftsverbrecher“ dürfen auch bei ärztlich festgestellter Haftunfähigkeit nicht aus der Haft entlassen werden. Von einer ärztlichen Betreuung in den U.-Anstalten kann kaum die Rede sein. (Rechtswesen, Strafvollzug) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 661 Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Untersuchungsorgane

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 122 der neuen Strafprozeßordnung soll Voraussetzung für jede Verhaftung sein, daß dringende Verdachtsgründe vorliegen, und zwar muß „die Wahrscheinlichkeit der objektiven und subjektiven Verletzung des Strafgesetzes durch den Beschuldigten einen solch hohen Grad erlangt haben, daß eine andere Möglichkeit als die Straffälligkeit des Beschuldigten so gut wie ausgeschlossen ist“ („Neue Justiz 1967, S.…

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Teilzahlungskredite (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. Die Besonderheiten des T. in Mitteldeutschland gegenüber dem T.-Geschäft in der Bundesrepublik resultieren aus der Verschiedenheit der Wirtschaftsordnungen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in sehr eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würde eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten Konsumgüterversorgung der Bevölkerung führen. Deshalb muß der Konsumentenkredit in der dortigen Zentralplanwirtschaft in ein Instrument der Absatzlenkung umfunktioniert werden. Um die Kreditgewährung zentral besser steuern und überwachen zu können, wurde ― von einigen unbedeutenden Ausnahmen abgesehen — im Gegensatz zu den in der BRD bestehenden verschiedenen Formen des Ratenkredits (persönlicher Kleinkredit, mittelfristige Anschaffungsdarlehen, T. in verschiedenen Arten) nur eine Form des Konsumentenkredits, die hier behandelten T., geschaffen. Die Vergabe von T. an Betriebe für überwiegend gewerbliche Zwecke ist verboten. T. erhalten nur natürliche Personen für ihren persönlichen Bedarf. Außerdem existieren auch keine speziellen T.-Institute. Auf Grund ihrer Funktion als Instrument der Absatzlenkung sind T. ferner nur für diejenigen investiven Verbrauchsgüter erhältlich, bei denen ein reichhaltiges Angebot besteht oder unabsetzbare Lager vorhanden sind. Der Konsumentenkredit wird also streng an bestimmte Erzeugnisse gebunden (Warenkredit). Die Sparkassen, denen ab 1. 3. 1962 das gesamte T.-Geschäft obliegt, prüfen bei Anträgen auf Gewährung eines T. an Hand der für das gesamte Wirtschaftsgebiet einheitlichen „Warenlisten“, ob für das betreffende Konsumgut eine Kreditzuteilung möglich ist. Die bei den Sparkassen befindlichen „Warenlisten“ werden in ihrer Zusammensetzung in bestimmten Abständen den Änderungen der Versorgungslage angepaßt. Vor der Kreditgenehmigung werden zwecks Sicherung des Kredits und zur Vermeidung einer übermäßigen Kreditverschuldung der Antragsteller die sozialen Verhältnisse des Kreditnehmers überprüft. Der Kreditnehmer erhält bei Abschluß eines T.-Vertrages über die vereinbarte Kreditsumme einen „Kreditkaufbrief“ ausgehändigt, dessen Gültigkeit auf drei Monate begrenzt ist. Die maximale Kreditsumme bzw. der höchstmögliche Kreditanteil an der Kaufsumme richtet sich nach der Höhe des beim Kauf in bar anzuzahlenden Betrages, der je [S. 648]nach Art der kreditfähigen Ware unterschiedlich festgelegt ist. Der Kauf der Ware im Einzelhandel erfolgt nunmehr teils gegen Barzahlung und teils gegen Vorlage des „Kreditkaufbriefes“. Der T. muß jährlich mit 6 v. H. verzinst werden. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten zu den vereinbarten Terminen und muß innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Während der Laufzeit des Kredites erwirken die Sparkassen an den gekauften Gütern ein Eigentumsrecht, das nach vollständiger Rückzahlung des geschuldeten Betrages erlischt. Gerät der Kreditnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, so wird der restliche Kreditbetrag mit 8 v. H. verzinst. Ferner haben die Sparkassen das Recht, nach Mahnung des Schuldners die Zahlung der fälligen sowie der gesamten restlichen Tilgungsraten durchzusetzen oder die Herausgabe der mit dem Kredit gekauften Ware zu verlangen. Die im Zusammenhang mit der Eintreibung des Kredits oder der Herausgabe der Waren den Sparkassen entstehenden Kosten muß der Schuldner tragen. Seit dem 1. Juli 1967 dient der T. der Wirtschaftsführung auch als Instrument der Sozialpolitik. Seit diesem Zeitpunkt können Familien mit 4 und mehr Kindern, welche die allgemeinbildende Schule, die Lehrzeit oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben, bestimmte im einzelnen aufgeführte investive Verbrauchsgüter erwerben, die bisher für die Allgemeinheit noch nicht als kreditfähig freigegeben und in die „Warenlisten“ aufgenommen wurden. Zu diesen Waren gehören Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäscheschleudern sowie Küchenmaschinen neuerer Bautypen, elektrische Teppichklopfer, Kinderwagen und Fahrräder. Die in bar zu leistenden Anzahlungsraten wurden bei den Kühlschränken auf nur 5 v. H., bei den Teppichklopfern auf 20 v. H. und bei allen anderen aufgeführten Waren auf nur 10 v. H. festgesetzt Über diese Vergünstigungen hinaus erhalten diese Familien für den Kauf anderer Industriewaren, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf Teilzahlung erworben werden konnten, T. zu Vorzugsbedingungen. So wurden z. B. die Anzahlungsbeträge für Fernsehgeräte auf 5 v. H. des Kaufpreises gesenkt. Die Rückzahlungsfrist wurde von 2 auf 5 Jahre erhöht. Außerdem wurde bestimmt, daß der monatliche Rückzahlungsbetrag 5 v. H. des Nettoeinkommens beider Ehegatten nicht übersteigen darf. Familien mit 6 und mehr Kindern wurden von der Zahlung von Zinsen für T. gänzlich befreit, während Familien mit 4 und 5 Kindern ein Vorzugszinssatz von 3 v. H. eingeräumt wurde. Die handels- und bankpolitische Bedeutung der Konsumentenkredite ist bisher gering. Dies hat seine Ursache z. T. darin, daß die Kreditbedingungen des T. vor allem für die unteren und mittleren Einkommensgruppen keinen großen Anreiz bieten. Zum anderen ist mit Ausnahme der kinderreichen Familien bis heute der T. nur für Waren erhältlich, bei denen sowieso schon eine beträchtliche Sättigung des Bedarfs eingetreten ist. Und letztlich machen die relativ hohen Spareinlagen, die vor allem in Zeiten eines akuten Warenmangels angesammelt wurden, es in vielen Fällen gar nicht erforderlich, sich der Finanzierungshilfe des T. zu bedienen. Die Kredite an die Bevölkerung beliefen sich jeweils am Jahresende 1965 auf 741 Mill. M., 1966 auf 751 Mill. M. und 1967 auf 915 Mill. M. Dies entspricht einem Kreditbestand je Einwohner in diesen Jahren von rund 43 M., 44 M. und 54 M. In der BRD erreichte der Bestand an Konsumentenkrediten bei den wirtschaftlich Unselbständigen (d.s. Arbeiter, Angestellte, Beamte, Rentner, Pensionäre) ohne die Kredite für den Wohnungsbau Ende 1967 fast die Hohe von 10 Mrd. DM. Der mit den Angaben aus der DDR“ vergleichbare Bestand an Konsumentenkrediten pro Kopf der Bevölkerung betrug 1965 rund 150 DM, 1966 rund 154 DM und 1967 rund 163 DM. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 647–648 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Territoriale Verwaltung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. Die Besonderheiten des T. in Mitteldeutschland gegenüber dem T.-Geschäft in der Bundesrepublik resultieren aus der Verschiedenheit der Wirtschaftsordnungen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in sehr eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind,…

DDR A-Z 1969

Studenten-Ausbildung, Militärische (1969)

Siehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 Vorbereitet durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb noch keine vormilitärische Ausbildung in der GST erhielten, müssen dies in Einheiten der GST an der Hochschule nachholen. Ferner sind im Pflichtsport die „erforderlichen militärsportlichen Übungen“ durchzuführen. Nach §§ 3 und 4 müssen die nicht waffentauglichen und weiblichen Hochschüler sich bei Luftschutz, Deutschem Rotem Kreuz und Feuerwehr ausbilden lassen; dieser Dienst ist „Heimatschutz“. Die Hochschulen weisen, obwohl die betr. §§ der Anw. 113 nicht veröffentlicht wurden, jene Studenten, die die GST durchliefen, monatsweise der Nationalen Volksarmee zur Ausbildung zum Reserveoffizier zu. — Ab 1. 9. 1959 ist die gleiche MStA. für alle Fachschüler verbindlich. Die Anweisung Nr. 113 wurde bekräftigt und verschärft durch die Anweisung für Hoch- und Fachschulen, die der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen am 1. 8. 1963 erließ. Diese nicht veröffentlichte Anweisung wurde am 17. 6. 1965 in der amtl. Zeitschrift „Unsere Universität“ (Greifswald) u.a. so erläutert: „Bekanntlich werden unsere wehrpflichtigen Studenten in der Regel mit dem Beginn des Studiums für die Dauer ihrer Studienzeit von der Ableistung ihrer aktiven Wehrpflicht zurückgestellt. Die befristete Zurückstellung bedeutet jedoch keinesfalls, daß damit die Ableistung der Wehrdienstzeit aufgehoben ist, sondern jeder Student muß nach erfolgreichem Abschluß seines Studiums bereit sein, seinen persönlichen Beitrag zur Stärkung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu leisten … Die vormilitärische Ausbildung der wehrpflichtigen männlichen Studenten dient also der Vorbereitung auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee.“ Seit der allg. Wehrpflicht wird die MStA. noch schärfer durchgeführt. So macht § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) sinngemäß es auch allen Hoch- und Fachschulleitungen zur Pflicht, den Hoch- und Fachschülern „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische … Kenntnisse anzueignen“. Am 15. 3. 1967 teilte die „Berliner Zeitung am Abend“ mit: „Zwanzig oder auch fünfzehn Tage lang werden in diesem Sommer die Studenten der Berliner Universität aus dem gegenwärtigen 1. Studienjahr in zentralen Ausbildungslagern ihre vormilitärische Ausbildung absolvieren. Damit leisten auch sie einen praktischen Beitrag, die DDR zu stärken, das sozialistische Vaterland zu verteidigen.“ Dazu bemerkte Major d. Res. Günter Hoffmann, Oberreferent für vormilitärische Ausbildung an der Humboldt-Universität, ergänzend: Diese Ausbildung ist „als wichtiger Teil der sozialistischen Wehrerziehung … zugleich obligatorischer Bestandteil des Studienjahresablaufes für die Studenten des 1. und 2. Studienjahres. Erziehung zum Klassenstandpunkt ist in erster Linie eine politisch-ideologische Frage. Dieser Klassenstandpunkt schließt das Bekenntnis ein, unseren Staat zu verteidigen. Durch ein langfristiges Programm wollen wir die Wehrbereitschaft erhöhen.“ — Allein im Juli 1967 wurden z. B. einige Tausend Studenten der Universitäten, abgesehen von den Fachschulstudenten, in Militärlagern ausgebildet. Laut „Sächsische Zeitung“ vom 31. 7. 1967 müssen über 2.500 Studenten des 1. und 2. Studienjahres [S. 627]der Technischen Universität Dresden an der vormilit. Ausbildung in zwei Militärlagern teilnehmen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 626–627 Studenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Studienaufklärung und -beratung

Siehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 Vorbereitet durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb…

DDR A-Z 1969

Berufsausbildung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitserträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei dem jeweiligen Amt für Arbeit und Berufsberatung. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt. Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die B. wurden in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu geregelt. Dieses Gesetz betrifft alle Ebenen der Bildung und Ausbildung von der Normalschule über die Berufsausbildung bis hin zu den Hochschulen und Universitäten. Die B. wird darin einheitlich geregelt. (In der BRD gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen — also gewerbliche Lehrlinge der Industrie, Handwerkslehrlinge, kaufmänn. Lehrlinge usw. — voneinander abweichende Regelungen.) Die B. baut auf der Normalschule auf und ist eng mit ihr verbunden. Zwar sind viele Regelungen des neuen „Bildungsgesetzes“ noch bloßes Programm, aber an dessen Realisierung wird gearbeitet. Diesem Programm zufolge beginnt eine allgemeine Einführung in das Berufsleben bereits im 7. Schuljahr der Normalschule, der zehnklassigen „Polytechnischen Oberschule“. Diese Berufseinführung in der 7. und 8. Klasse ist überwiegend theoretischer Art und wird ergänzt durch Werkunterricht und praktische Tätigkeit in einem Betrieb. Für die praktische Unterweisung ist wöchentlich ein Unterrichtstag vorgesehen. Diese Unterweisungen werden getrennt für die Berufsrichtungen Industrie und Landwirtschaft veranstaltet. Teil des polytechnischen Unterrichts soll die Weckung von Neigungen und Eignungen für einen bestimmten Beruf sein, um die Berufsentscheidung der Schüler und Eltern zu erleichtern. Vom 9. Schuljahr ab erfolgt neben dem allgemeinbildenden Unterricht eine theoretische und praktische berufliche Grundausbildung, letztere in Verbindung mit einem Betrieb. Auch dabei handelt es sich noch nicht um die Ausbildung für einen bestimmten Beruf. Während des 9. und 10. Schuljahrs sollen vielmehr die Grundlagen für jeweils mehrere verwandte Berufe vermittelt werden, z. B. für „Metallarbeiter“ oder „Elektriker“. Erst nach Abschluß der zehnklassigen Normalschule folgt die B. in einem ganz bestimmten Beruf in einem Lehrbetrieb. Die praktische Lehrzeit beträgt dann in der Regel nur noch zwei Jahre. Während der Lehrzeit besuchen die Lehrlinge die Berufsschule. Durch dieses Ausbildungssystem sollen künftig rund vier Fünftel der in Lehrberufen ausgebildeten Jugendlichen nach Vollendung des 17. Lebensjahres ins Berufsleben eintreten. (Auch in der BRD treten die Jugendlichen in diesem Alter ins Berufsleben, und zwar nach in der Regel 8jährigem Volksschulbesuch und anschließender dreijähriger Lehrzeit. In der BRD werden jedoch noch ungefähr 60 v. H. der gewerblichen Lehrlinge in Handwerksbetrieben ausgebildet, in der „DDR“ sind es nur noch rund 10 v. H.) Von einem kleinen Teil der Schüler — den offensichtlich geringer begabten — wird der Abschluß der Normalschule nach dem 10. Schuljahr nicht verlangt. Man rechnet dabei mit etwa 15 v. H. der Schüler, die nach dem 8. Schuljahr die Schule verlassen und anschließend eine zwei- bis dreijährige Betriebslehre mit gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule aufnehmen. Die praktische B. in den Betrieben erfolgt nach einheitlichen, aber für die verschiedenen Berufe doch weitestgehend spezialisierten Vorschriften, die in einer amtlichen Berufssystematik und in den für die meisten Lehrberufe vorliegenden allgemeinverbindlichen Berufsbildern niedergelegt sind. Darin worden Ausbildungsziele und die zu vermittelnden Fertigkeiten genau beschrieben. Geeignete Schüler haben die Möglichkeit, [S. 98]im Anschluß an die 10.~Klasse der Normalschule in die „Erweiterte Oberschule“ einzutreten. Nach weiteren zwei Schuljahren wird dort das Abitur abgelegt. Bis Ende 1966 bestand die Absicht, an den „Erweiterten Oberschulen“ den Schülern in Verbindung mit Lehrbetrieben auch eine Facharbeiterausbildung zu vermitteln. Das Abitur sollte nach diesen Plänen gleichzeitig mit der Facharbeiterprüfung abgelegt werden. Von dieser Absicht ist man wieder abgekommen. Die versuchsweise Einführung der Koppelung von Abitur mit Facharbeiterprüfung hat sich nicht bewährt. Die schulische Ausbildung kam dabei zu kurz. Die Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung an den „Erweiterten Oberschulen“ fällt ab Sept. 1969 wieder weg. Die Schüler erhalten dann nach neuen Lehrplänen auch auf den „Erweiterten Oberschulen“ nur einen allgemein-berufsvorbereitenden Unterricht. Auch für den polytechnischen Unterricht der 7.–10. Klassen der Normalschulen sind neue Lehrpläne (ab 1. Sept. 1968) vorgesehen, da die bisherigen Erfahrungen auf absinkende Schulleistungen hinwiesen. Es hat sich gezeigt, daß die zu weitgehende Übernahme von Aufgaben der B. durch die Schule den Charakter der allgemeinbildenden Schule zu stark verändert. Hinzu kamen organisatorische Probleme, die sich aus der engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieben ergaben. Ab Sept. 1967 werden die neuen Lehrpläne auch für die Normalschule, die Polytechnische Oberschule, eine stärkere Betonung der allgemein-berufsvorbereitenden Elemente enthalten. Die neuen Lehrpläne sollen neue berufliche Grundlagenfächer enthalten, insbesondere Grundlagen der Datenverarbeitung, der Betriebsmeß-, Steuer- und Regelungstechnik und der Elektronik. Auch Grundfragen der Kybernetik sollen einbezogen werden. Die Einführung eines neuen Typs der Ausbildungsberufe, des Grundberufs, soll ebenfalls schrittweise ab Sept. 1968 erfolgen. Zunächst sind folgende Grundberufe vorgesehen: Facharbeiter für Datenverarbeitung, Baufacharbeiter, Metallurge für Stahlerzeugung, Metallurge für Stahlformung, Zerspanungsfacharbeiter. Für die herkömmlichen Ausbildungsberufe, die ihre volkswirtschaftliche Bedeutung beibehalten, werden die Berufsbilder überarbeitet unter Einbeziehung der modernen Technik und Technologie und der neuesten Erkenntnisse der Pädagogik. Programmierter Unterrichts wird angestrebt. Im Rahmen des Systems der B. gibt es einige zusätzliche Einrichtungen: Spezialschulen und Spezialklassen für besonders Begabte, für den Nachwuchs an Führungskräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur; Sonderschulen für Körperbehinderte und Beschädigte verschiedener Art; Einrichtungen für die berufliche Weiterbildung Erwachsener (Qualifizierung, Fernstudium, Betriebsakademien). Nach einem Ministerratsbeschluß vom Mai 1964 waren der Staatlichen Plankommission die Planung und Leitung der B. übertragen worden. Durch einen neuen Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1965 ist die Zuständigkeit der Staatl. Plankommission auf das Staatl. Amt für Berufsausbildung übertragen worden. Eine (Mitte 1968) in Vorbereitung befindliche neue gesetzliche Regelung macht die Betriebe und die VVB für die Durchführung der B. und die Weiterbildung Berufstätiger verantwortlich. Auffällig an der neuen Verordnung ist, daß die Lehrlinge wieder stärker als in den letzten Jahren „klassenmäßig“ erzogen werden sollen. Sie sollen „zur festen Freundschaft mit der Sowjetunion, zum proletarischen Internationalismus … sowie zur konsequenten Klassenauseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus erzogen werden“ („Tribüne“, Ostberlin, vom 4. 4. 1968). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Fachausbildung gewann aber in letzter Zeit aus pragmatischen Gründen sehr stark an Bedeutung. Gegenwärtig ist die landwirtschaftliche B. starken Veränderungen hinsichtlich Inhalts und Dauer unterworfen. 1) Mit Einführung der Zehnklassenschule wird für alle landwirtschaftlichen Lehrberufe dieser Schulabschluß vorausgesetzt. Der Abschluß kann auch während der Lehrzeit in bestimmten Berufsschulen erreicht werden. Bis 1965 war die B. stark spezialisiert. Seit dieser Zeit wird für bestimmte Berufsgruppen eine gemeinsame „Grundausbildung“ durchgeführt. Die „Spezialausbildung“ erfolgt erst während der zweiten Hälfte der Lehrzeit. Die Dauer der Lehrlingsausbildung ist von der Vorbildung abhängig. Für die wichtigsten landwirtschaftlichen Berufe ergibt sich folgende Lehrzeit: zweijährige Ausbildung für Abgänger der zehnten Klasse (ein Jahr Grundausbildung, ein Jahr Spezialausbildung); Grundausbildung in der neunten und zehnten Klasse der Oberschule, anschließend einjährige Spezialausbildung; vierjährige Berufsausbildung in den Erweiterten Oberschulen (zwei Jahre Grund-, zwei Jahre Spezialausbildung) bei gleichzeitigem Erwerb des Abiturs; dreijährige Ausbildung für Abgänger der achten Klasse (in der Berufsschule werden die letzten zwei Jahre der zehnklassigen Oberschule nachgeholt); dreijährige Ausbildung mit Abiturabschluß für Abgänger der zehnten Klasse. 2) Meisterausbildung erfolgt in zwei Formen: in geschlossenen Lehrgängen an Abteilungen der landwirtschaftlichen Fachschulen (5 Monate) und im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Die Meisterlehrgänge können auch unter Leitung einer Fachschule an Dorfakademien und Winterschulen durchgeführt werden. Voraussetzungen der Teilnahme sind abgeschlossene Lehrlingsausbildung und mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit. Die Meisterausbildung ist ebenfalls weitgehend spezialisiert. (3) Fachschulausbildung zum „Staatlich geprüften Landwirt“ erfolgt in einem dreijährigen kombinierten Studium (Direkt- und Fernstudium gekoppelt) oder in einem vierjährigen Fernstudium. Während des kombinierten Studiums sind die Studenten vorwiegend im Sommerhalbjahr auf ausgesuchten Landwirtschaftsbetrieben tätig und studieren im Fernstudium. Voraussetzung für die Zulassung sind der Abschluß der 10.~Klasse, Facharbeiterbrief und einjährige praktische Tätigkeit. Das Studium [S. 99]spezialisiert sich im dritten Studienjahr in die Fachrichtungen Betriebsökonomie und Produktionstechnik (Feld- und Viehwirtschaft). Außer in der Landwirtschaft kann ein dreijähriges Ingenieur (Fachschul-) Studium noch in den Fachrichtungen Landtechnik, Finanzwirtschaft (Landwirtschaft), Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutz, Gartenbau, Veterinärmedizin (2 Jahre), Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft (Forstwirtschaft), Binnenfischerei, Gärungs- und Getränketechnologie, Gemüseverarbeitende Industrie, Back- und Süßwaren, Öl- und Margarineherstellung, Getreideverarbeitung, Milchverarbeitende Industrie und Fleischindustrie erfolgen. 4) Hochschulstudium der Landwirtschaft ist an den Universitäten Berlin, Rostock, Halle, Leipzig und Jena als kombiniertes Studium, Fern- und Abendstudium möglich. Das kombinierte Studium wurde aus dem Direktstudium entwickelt, dauert fünf Jahre und endet mit dem akademischen Grad Diplomlandwirt. Das Studium am Hochschulort wechselt mit praktischen Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb. In dieser Zeit wird ein Fernstudium durchgeführt. Nach einer dreijährigen Grundausbildung erfolgt eine Spezialisierung in den Richtungen Feld- und Viehwirtschaft. Außer an den genannten Universitäten kann der akademische Grad eines Diplomlandwirtes auch an der Hochschule für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg in einem vierjährigen kombinierten Studium erworben werden. Eine Spezialisierung erfolgt im vierten Studienjahr in den Richtungen Agrarökonomie, Pflanzliche und Tierische Produktion. Diese Hochschulausbildung ist besonders für Absolventen der Fach- und Ingenieurschulen geeignet. Die Ausbildung eines Diplom-Betriebswirtschaftlers erfolgt an der Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen und dauert im Direktstudium zweieinhalb Jahre. Für das Hochschulstudium sind das Abitur oder der erfolgreiche Abschluß einer Fachschule sowie der Facharbeiterbrief Voraussetzung. 5) Die Erwachsenenbildung (Erwachsenenqualifizierung) im landwirtschaftlichen Bereich erfolgt, außer an den bisher genannten Institutionen, an Dorfakademien, Volkshochschulen und den 1958 wieder eingerichteten Winterschulen. Außer allgemeinbildenden Kursen werden auch Lehrgänge zur Ausbildung von Spezialisten für Bereiche innerhalb der Landwirtschaft durchgeführt. Für ältere Landwirte besteht sogar die Möglichkeit, einen Facharbeiterbrief zu erwerben. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 97–99 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsbilder

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes…

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Konsumgenossenschaften (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. Z. Z. zählen die K. rd. 4 Mill. Mitglieder, das sind rd. 30 v. H. der Gesamtbevölkerung über 16 Jahre. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt, wie ihn die SED versteht (Genossenschaften). Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre politische Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Oberstes Organ ist der Genossenschaftstag, dessen Beschlüsse für alle K. und auch die Bezirks- und Kreisverbände verbindlich sind. Die strukturelle Gliederung der K. wies Ende 1964 740 Dorf- und Stadt-K. mit 43.490 Verkaufsstellen und Gaststätten aus, sowie 191 Kreis- und 15 Bezirksverbände. Bis Ende 1966 war durch Rationalisierung die Zahl der Verkaufsstellen und Gaststätten auf 42.397 zurückgegangen. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Zahl der Produktionsbetriebe der K. auf 1.600. Von den Produktionsbetrieben unterstehen 75 als größere Industriebetriebe den Bezirksverbänden, während die übrigen als reine Versorgungsbetriebe wie Bäckereien und Fleischereien verwaltungsmäßig zu den Kreisverbänden gehören. Am gesamten Warenumsatz haben die K. einen Anteil von 33,8 v. H., während der Anteil des staatlichen Einzelhandels (HO) bei 34,4 v. H. liegt. Mit dieser Umsatzentwicklung haben sich der konsumgenossenschaftliche und der staatliche Einzelhandel einander angeglichen. Dabei waren die K. von Anfang an stärker als die HO auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genußmitteln ausgerichtet. Rund 75 v. H. aller konsumgenossenschaftlichen Verkaufsstellen vertreiben Nahrungsmittel und Genußmittel; diese sind am Gesamtumsatz der K. mit 57 v. H. beteiligt. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden, so daß die Kreisverbände als die seitherigen Träger des Großhandels nunmehr nur noch die politische und wirtschaftliche Kontrolle über die Stadt- und Dorf-K. mit ihrem Handelsnetz ausüben. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Gaststättengewerbe) auf dem Lande verbunden. Der Unterstützung dieser Zielsetzung dient das Konsum-Versandhaus in Chemnitz (Versandhandel). Weiterhin wird die Landversorgung durch den ambulanten Handel der K. unterstützt. Im Zuge der Wirtschaftsreform (Neues ökonomisches System, Ökonomisches System des Sozialismus) und der stärkeren Konsumorientierung wird versucht, den gesamten konsumgenossenschaftlichen Handel zu modernisieren und die Verkaufskultur den gestiegenen Bedürfnissen anzupassen. Dabei spielt z. B. die Umstellung auf Selbstbedienung eine besondere Rolle. 1966 betrug der Anteil der Selbstbedienung am Gesamtumsatz der K. 57 v. H. Darüber hinaus bemühen sich die K. mit modernen Einkaufsformen wie Minuteneinkauf, Bestelldienst, Ausleihdienst u.a. den Kundendienst zu verbessern. Zudem hat man Kaufhäuser und Spezialgeschäfte aus den Stadt-K. herausgelöst und in einem „Zentralhandel“ zusammengefaßt. Erste Maßnahme war der Zusammenschluß von 16 der bedeutendsten Warenhäuser und dem Versandhandel zum zentralen Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“, dem weitere Kaufhäuser und Bekleidungsbetriebe folgen. Echte Handelsbeziehungen zur Industrie zwecks rationellen Einkaufs sollen hergestellt werden. Man erhofft ferner bei der zentral gelenkten Abnahme von der Industrie mehr Einfluß auf die Produktion und Preis Verbilligung. Die K. unterhalten beim VDK eine eigene Werbeabteilung, deren Tätigkeit aber zur Vermeidung unnötiger Konkurrenz zur HO eingeengt werden soll. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsumgüterversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen…

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Karikatur (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem Vorbild der KPdSU unterscheidet die SED 2 Arten von K.: 1. die „fortschrittlich-sozialistische“, 2. die „reaktionär-kapitalistische“. Eine Unzahl von sowjetischen offiziellen Verlautbarungen der Partei und des Staates bestimmen die „fortschrittliche“ K. als „eine scharfe Waffe der politischen Agitation“, die „mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überlebte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus dem Loben ausbrennen“ müsse. In seinem Buch „Über das Komische“ (deutsche Übersetzung 1960, Aufbauverlag Ostberlin) vergleicht Juri Borew den fortschrittlichen Karikaturisten mit einem „Chirurg am gesellschaftlichen Organismus, und er führt seine Operation ohne Narkose und ohne Besteck aus. Aber der Schmerz, der vom Chirurgen hervorgerufen wird, ist heilsam. Er ist der Beweis der mächtigen Kräfte des Organismus, die sich von innen her gegen die Krankheitserscheinungen wehren, gegen die der Satiriker die Schärfe seines Spottes richtet. Es könnte sein, daß im Kommunismus die einzige Art, das einzige Mittel der Bestrafung von Übertretungen der Gesetze der gesellschaftlichen Ordnung, die einzige Möglichkeit zur Unterbindung des Bösen die Satire sein wird. Und das wird ein sehr mächtiges und sehr wirksames Mittel sein. Wer möchte schon vor der ganzen Welt bloßgestellt und verspottet sein?“ Eine sowjetische K. ist niemals das Produkt subjektiven Künstlertums, sondern in allen zugelassenen und kontrollierten Publikationen eine konzentrierte, absolut linientreue politische Äußerung, die das Ziel verfolgt, sowohl dem Politiker wie dem Laien auf einen Blick — buchstäblich in einigen Sekunden — den derzeit offiziellen und damit einzig richtigen Standpunkt der Partei zu einem bestimmten Problem zu vermitteln. Da nach kommunistischer Auffassung alle menschlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Unzulänglichkeiten, Ungereimtheiten und Nichtswürdigkeiten vor allem beim Klassenfeind anzutreffen sind, ist allein die „fortschrittlich-sozialistische“ K. in der Lage, die Verworfenheit der Kapitalisten und Imperialisten täglich neu zu entlarven. Was in der SU als verbindliche Erkenntnis und als Gebot verkündet wurde, übernahm Fred Oelßner für die DDR: „Unsere fortschrittliche K. hat die Aufgabe, die leidenschaftliche Auseinandersetzung mit den Bonner Spaltern, ihrem Gefolge und ihren überseeischen Hintermännern zu führen.“ — „Die Stärke unserer fortschrittlichen K. liegt in ihrer Unversöhnlichkeit, in der vernichtenden Schärfe ihres Witzes, in der Entlarvung der ihr feindlich Gesinnten. Sie ist nicht mehr bloß eine humorvolle Zeichnung, die amüsieren will, sondern sie ist eine furchtbare Waffe gegen alle antihumanistischen Bestrebungen der reaktionären Kräfte der Gesellschaft. Das Lachen, das sie hervorruft, leiht dem, der sich der Vergänglichkeit aller reaktionären Kräfte bewußt geworden ist, Kraft und Mut, wie sie andererseits den Feind des Fortschritts demaskiert, erschreckt und lähmt.“ — „Unsere fortschrittlichen Karikaturen sind ein leidenschaftliches Bekenntnis zum Frieden und Humanismus. Sie sind von Künstlern geschaffen, die das Ohr am Puls der Zeit haben und sich mit ihrem ganzen Können für den gesellschaftlichen Fortschritt einsetzen. Sie kämpfen für eine gute Sache.“ (J. Uhlitzsch in „Volkskunst“ H. 9/1953.) In diesem Kampf um den gesellschaftlichen Fortschritt mußten die Karikaturisten, „die das Ohr am Puls der Zeit haben“, jedoch bald erkennen, daß die Angriffe auf den Klassenfeind — und vorzugsweise auf die BRD — allein nicht ausreichten, einer aktuellen und wirksamen „fortschrittlichen“ K. Geltung zu verschaffen. Die sich monoton wiederholenden Figurationen und Motivschemen der zu Popanzen versimpelten „Ausbeuter“, „Faschisten“, „Revanchisten“, „Militaristen“, „Kriegshetzer“ ließen trotz graphisch teilweise einfallsreicher Qualitäten das „tödlich unerbittliche Lachen“ zu einer grinsenden Grimasse erstarren. Anwürfe und Angriffe auf die Erscheinungen des kapitalistischen Systems allein vermochten es nicht, die Unzulänglichkeiten auch des sozialistischen Systems zu erklären, zu deuten und zu verbessern. Die „innere Satire der Personalisierung“ mußte herhalten, um Schuldvorwürfe auf einzelne Träger negativer Verhaltensweisen im eigenen Bereich abzuwälzen. Peter Nelken, der langjährige Chefredakteur des „Eulenspiegel“, der wöchentlich in Ostberlin erscheinenden Zeitschrift für Satire und Humor — er starb 1966 — unterscheidet in seinem „Ernsthaften Buch über Humor und Satire“, das unter dem Titel erschien „Lachen will gelernt sein“, beim jeweiligen Sujet zwischen dem „alten Dreck der Vergangenheit“ und dem jeweiligen „neuen Staub, der sich aus Trägheit, Gedankenfaulheit bei manchem sonst recht fortschrittlichen Menschen angesammelt hat“. Diese sozialistisch ungeratenen Träger und Verbreiter des „neuen Staubes“ werden angeklagt, geschurigelt und gehöhnt als „Meckerer“, „Säufer“, „Simulanten“, „Riashörer“, „Bummelanten“, „Pfuscher“, „Unpünktliche“, „Karrieristen“, „Wichtigmacher“, „Schönfärber“, „Bürokraten“, „Klatschtanten“ usf. Derzeit — durch die SED zu neuer agitatorischer Koexistenz vereint — bemühen sich die Figurenbilder des „alten kapitalistischen Dreckes“ mit den Bildschemen des „neuen sozialistischen Staubes“ der „fortschrittlichen K.“ endlich zu Glaubwürdigkeit und politischer Wirkung zu verhelfen. Dieser Sorgen ist die von den Kommunisten so benannte „reaktionär-kapitalistische“ K. (die immer wieder als eine „formalistische“, „sinnlose“, „antihumanistische Witzelei“ abqualifiziert wird) deshalb enthoben, weil sie auch heute noch willens und fähig ist, die Unzulänglichkeiten und Mißstände sowohl ihrer Gesellschaftsform als auch ihrer Parteien und Regierungen in schonungsloser Offenheit zu entlarven, zu verspotten, aufs Korn zu nehmen und anzugreifen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 324 Kandidatengruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Orden

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem Vorbild der KPdSU unterscheidet die SED 2 Arten von K.: 1. die „fortschrittlich-sozialistische“, 2. die „reaktionär-kapitalistische“. Eine Unzahl von sowjetischen offiziellen Verlautbarungen der Partei und des Staates bestimmen die „fortschrittliche“ K. als „eine scharfe Waffe der politischen Agitation“, die „mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überlebte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus…

DDR A-Z 1969

Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1969)

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1975 1979 1985 Seit 1953 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, staatlichen Verwaltungen, Universitäten und Instituten. Die AWG sind keine Genossenschaften entsprechend westdeutschem Recht, da die Mitgliedschaft bei ihnen kein privates Anteilseigentum begründet. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitgl. der AWG behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Die AWG erhalten aus dem Staatshaushalt zinslose Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Die Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1.500 M, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 M und sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 M einzuzahlen. Ein Teil der Anteilsumme konnte bis Ende 1963 durch manuelle Arbeitsleistung abgegolten werden. Seitdem gehen die Arbeitsleistungen in den „unteilbaren Fonds“ ein, für die keinerlei Anspruch auf Gegenleistung oder Rückzahlung an die AWG besteht. Die manuellen Arbeitsleistungen müssen von den Wohnungsbewerbern also zusätzlich aufgebracht werden. Da nach dem Anfang 1964 in Kraft getretenen neuen „Statut der AWG“ auch die Ehefrau Mitgl. der AWG werden muß und damit ebenfalls zu manueller Arbeitsleistung verpflichtet ist, wurde praktisch der Umfang der geforderten manuellen Arbeitsleistung der Wohnungsbewerber verdoppelt. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die AWG und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Der Wohnungsbau durch die AWG, allgemein als Arbeiterwohnungsbau bezeichnet, sollte nach früheren Plänen allmählich den weitaus überwiegenden Anteil am Wohnungsbau erreichen. 1961 entfielen 59 v. H. der Neubauwohnungen auf den Arbeiterwohnungsbau. Dieser Anteil ist seitdem stark abgesunken. Statt dessen ist der Bau von Werkswohnungen im sog. „Volkseigenen Wohnungsbau“ in den Vordergrund getreten. 1967 betrug der Anteil des Arbeiterwohnungsbaus nur noch 25 v. H. Die AWG hatten 1966 etwa 400.000 Mitglieder, davon waren mehr als 100.000 Wohnungsbewerber. Da der Wohnungsbau nicht vorrangig betrieben wird, müssen die Bewerber viele Jahre bis zur Zuteilung einer Wohnung warten. Seit Anfang 1964 besteht bei den AWG teils eine Sperre, teils eine stark begrenzte Aufnahme neuer Mitglieder. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 32 Arbeiterveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsamt

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1975 1979 1985 Seit 1953 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, staatlichen Verwaltungen, Universitäten und Instituten. Die AWG sind keine Genossenschaften entsprechend westdeutschem Recht, da die Mitgliedschaft bei ihnen kein privates Anteilseigentum begründet. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitgl. der…

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Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1969)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Das DRK ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und [S. 156]Kreiskomitees in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe; insgesamt 12.000 Grundorganisationen. Offiziell ist das DRK Träger des Zivilen Bevölkerungsschutzes. Die Mitgl. sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum Gesundheitshelfer“ zu unterziehen. Die Finanzierung geschieht fast vollständig aus dem Staatshaushalt. Das DRK erfüllt indessen auch zivile Aufgaben. Seine Satzung nennt als solche die Mitwirkung bei dem Aufdecken und Überwinden hygienischer Mängel, bei Impfaktionen, Reihenuntersuchungen, Großveranstaltungen, in der Betreuung der Bevölkerung bei Sport und Spiel, den Schutz der Erholungsuchenden an der Ostsee und an den Binnengewässern, die Werbung für freiwillige (unentgeltliche) Blutspende. — Die Mitglieder werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Für die Mitglieder steht im Vordergrund die Mitwirkung im „Gesundheitsschutz“ und im „Seuchenschutz“ der Bevölkerung. Sie werden zu „Hygiene-Aktivs“ zusammengefaßt, die zur „gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung“ eingesetzt werden und in der Bekämpfung von häufigen oder sonst wichtigen Krankheiten und von Unfällen, in der Mitwirkung bei Impfungen usf. als Hilfskräfte des „Staatlichen“ Gesundheitswesens beträchtliche Bedeutung haben. Die Werbung für diese Aufgaben liegt beim Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung. Mit der Einführung der Fünftagewoche auch in den Krankenhäusern ist neu hinzugetreten deren „personelle Unterstützung an verlängerten Wochenenden, an Feiertagen, in den Abend- und Nachtstunden“. Mitglieder Anfang 1968: 491.000 Mitgl. über 14 J., davon 429.000 „Ausgebildete Mitglieder“, und 84.000 „Junge Sanitäter“. Präsident: Prof. Dr. Werner Ludwig; Vizepräsident: OMR Dr. Weißbrecht (beide sind Ärzte); Generalsekretär: Dipl. oec. Johannes Haupt (alle SED). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 155–156 Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschland

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Das DRK ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese —…

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Reservistenkollektive (1969)

Siehe auch: Reservistenkollektiv: 1979 Reservistenkollektive: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Seit Ende 1956 sind die Wehrersatz-Behörden der Nationalen Volksarmee und die Kreisleitungen der SED bemüht, die Reservisten der NVA und der Polizeitruppen in R. zu organisieren. Die R. sollen alle Reservisten politisch überwachen und militär-theoretisch wie auch militär-politisch weiterbilden, sie aber auch als Arbeitsaktivisten und als Ausbilder der GST einsetzen. Auch müssen die R. für die Reservistenlehrgänge und -Übungen der NVA Stimmung machen und die Werbung von Soldaten auf Zeit und von Berufssoldaten unterstützen. Die Leitungen der R. sollen mit der Parteileitung der SED, mit BGL, GST, FDJ und Kampfgruppen (KG) Zusammenwirken und die militärpolitische Arbeit dieser Organisationen, vor allem der GST und der KG, unterstützen. Ferner haben die R. die Verbindung mit den Patenschafts-Truppenteilen (Patenschaften) der NVA und allen dienenden Betriebsangehörigen zu pflegen. Seit Januar 1962 sind für die R. die Wehrkreiskommandos zuständig. — In der 1. DB zur Reservistenordnung vom 24. 1. 1962, die der Min. f. Nat. Verteid. am 30. 9. 1964 (GBl. II, S. 805) erließ, wurde die Arbeit der R. in den §§ 3–11 gesetzlich geregelt. In § 3 heißt es: „Für die Bildung der R. ist der Leiter des Wehrkreiskommandos verantwortlich.“ In § 4: „Als Leiter des R. ist möglichst ein Offizier der Reserve … einzusetzen.“ Die R. sollen nach § 6, d auch die „Erziehung der gedienten Reservisten zu vorbildlichen Leistungen in der Volkswirtschaft und … in den Brigaden der sozialistischen Arbeit“ erreichen. Seit September 1964 wurde die Bildung der R. verstärkt. So wurden auch an Hochschulen R. eingerichtet, die u.a. die NVA-Lehrgänge der militärischen ➝Studentenausbildung der betr. Hochschulen vorbereiten. — Seit 1965 stehen mancherorts auch Militärklubs, die mit Lehrschauen verbunden sind, den R. zur Verfügung. Die SED und alle beteiligten Stellen sind nach wie vor bemüht, die R. zu stärken. So werden seit 1966 z. B. auch bei Handwerkern R. organisiert. In einem Bericht über diesen Zweig der R. schrieb die „National-Zeitung“ am 29. 6. 1967: Aufgabe der R. „ist es, die Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Reservisten zu erhalten, sie mit neuen Problemen vertraut zu machen, die sich aus der internationalen Entwicklung und aus der Vervollkommnung der Militärtechnik ergeben“. Der Arbeit der R. widmet die amtliche Wochenzeitung „Volksarmee“ sehr häufig eine Sonderseite. Aus ihr (so in Nr. 19/1968) geht hervor, daß die R. der Betriebe, LPG, Hochschulen, Fachschulen und Behörden für die sozialistische Wehrerziehung erfolgreich arbeiten, sobald eine Voraussetzung erfüllt ist: „Sehr wichtig ist in einem Betrieb, in einer Genossenschaft oder Institution eine arbeitsfähige Leitung des R. sowie ihr enges Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Leitern!“ Doch klagt Oberst Hermann, der Betreuer der R. im Bez. Erfurt, darüber, daß „manche Werkdirektoren vergessen, daß sie gesetzlich für die Arbeit der R. mit verantwortlich sind, ihnen Aufgaben zu stellen haben und deren Erfüllung kontrollieren müssen. Die Unterschätzung dieser Pflicht hemmt die sozialistische Wehrerziehung“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 532 Reserveoffiziere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Resozialisierung

Siehe auch: Reservistenkollektiv: 1979 Reservistenkollektive: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Seit Ende 1956 sind die Wehrersatz-Behörden der Nationalen Volksarmee und die Kreisleitungen der SED bemüht, die Reservisten der NVA und der Polizeitruppen in R. zu organisieren. Die R. sollen alle Reservisten politisch überwachen und militär-theoretisch wie auch militär-politisch weiterbilden, sie aber auch als Arbeitsaktivisten und als Ausbilder der GST einsetzen. Auch müssen die R. für…

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Notariat (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u.a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten, Büchern und amtlich übergebenen Urkunden eines Notars und alle sonstigen Geschäfte, für die Notare bisher zuständig waren. Die vorher tätigen Notare behielten ihre Befugnisse. Neuzulassungen von Notaren erfolgten aber nicht mehr; die dem Staatlichen N. neu übertragenen Rechtsangelegenheiten dürfen von den alten Notaren (Einzelnotare) nicht wahrgenommen werden. „Das Staatliche N. ist ein Organ der sozialistischen Rechtspflege, das durch seine Tätigkeit im Bereich des zivilen Rechtsverkehrs zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger beiträgt“ (aus dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, 5. Abschn. — GBl. I, S. 41). Die Staatlichen Notare, deren Mindestalter 23 Jahre betragen soll, werden vom [S. 451]Minister der Justiz berufen und abberufen. Bei jedem Bezirksgericht besteht ein Notaraktiv, auf das sich das B G bei der ihm obliegenden Anleitung der Staatlichen N. und Einzelnotare stützt. Über Beschwerden gegen Entscheidungen der Staatlichen N. oder Einzelnotare entscheidet das Kreisgericht. „Der Notar hat … besonders darüber zu wachen, daß die zu seiner Kenntnis gelangenden Rechtsgeschäfte nicht gegen die Ziele der Politik der Regierung gerichtet sind, daß die Rechtsgeschäfte nicht gegen die Gesetze der DDR verstoßen. Auch bei Beglaubigungen von Urkunden hat der Notar die Pflicht, den Inhalt der Urkunden zu überprüfen“ (§~1 Abs.~1 Not.VO). (Rechtsanwaltschaft) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 450–451 NÖS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Notstandsgesetzgebung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u.a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten,…

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Außenpolitik (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Zielsetzung und Methoden Die theoretische Grundlage der A. der DDR ist der historische Materialismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozio-ökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit dem Fernziel der Herstellung einer internationalen klassenlosen Gesellschaft und erst in zweiter Linie Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Diese außenpolitische Theorie unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen, Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden (Strategie und Taktik) und Mitteln revolutionärer A. Träger sind in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien geführt und organisiert wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem die revolutionären Befreiungsbewegungen in den kolonialen und halbkolonialen Ländern und die staatstragenden Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (wie etwa die Arabische Sozialistische Union in Ägypten) angesehen, die vor allem in ihren ökonomischen Programmen einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften propagieren Weiterhin wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind im wesentlichen die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den Kolonien, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Zu den wichtigsten Instrumenten der A. gehören als koordinierende Instanzen das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenwirtschaft, das Ministerium für Staatssicherheit, das Staatssekretariat für westdeutsche Fragen, die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständigen Abteilungen des Sekretariats des ZK der SED. Damit ist die für kommunistische Herrschaftssysteme charakteristische Zweigleisigkeit der A. — offizielle Staatsorgane neben Parteiorganen — institutionell verankert. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nimmt die außenpolitische Aktivität vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer und kultureller Ebene an und entwickelt die unterschiedlichsten, den Gegebenheiten des jeweiligen Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität sind neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, der Deutschen Reichsbahn, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und die Vertretungen Volkseigener Handelsorganisationen (sowohl der DIA als auch einzelner AHU) im Ausland. Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienen ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer Parlamentarier-Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, [S. 60]internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachliche Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen treibt die DDR eine mit allen technischen und finanziellen Mitteln arbeitende und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielen die etwa 20–30 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die teilweise in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen und den entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern obliegt es, von der DDR ein günstiges Bild ihrer innenpolitischen Entwicklung zu verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele zu werben. Das SED-Regime verspricht sich davon einen indirekten Druck auf die Regierungen der betroffenen Länder, gegenüber seinen außenpolitischen Förderungen größeres Entgegenkommen zu zeigen. In ihren bisher veröffentlichten Dokumenten bekennt sich die DDR formal zu folgenden Prinzipien ihrer A.: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis der „vollen Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung der staatlichen Souveränität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ sowie auf dem „Prinzip des sozialistischen Internationalismus“ gestalten. Dabei wird seit Gründung der DDR insbesondere die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine differenzierte Haltung ein — zu weitgehender Identifizierung mit den außenpolitischen Aktionen der SU. Art. 6, Abs. 2 der neuen Verfassung normiert die außenpolitische Anlehnung an die UdSSR auch völkerrechtlich. Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die „Prinzipien der friedlichen Koexistenz“ gelten; der „friedliche Wettbewerb“ zwischen verschiedenen Gesellschaftssystemen wird zu einer der Hauptaufgaben der A. der DDR deklariert. Die Haltung gegenüber der BRD ist dadurch gekennzeichnet, daß sich die DDR als Repräsentantin der „nationalen Interessen Deutschlands“ versteht und zum „Hauptziel und Hauptinhalt der gesamten außenpolitischen Tätigkeit … die Sicherung der deutschen Nation vor Krieg und Vernichtung und die Herbeiführung eines dauerhaften Friedens als Voraussetzung für die Vollendung des Sozialismus in der DDR und die Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes“ erklärt (Wörterbuch der Außenpolitik, Düsseldorf 1965, S. 77 ff.). Die Lösung der deutschen Frage im Sinne der Politik Ostberlins scheiterte jedoch bis heute an den in beiden Teilen Deutschlands entwickelten unterschiedlichen Axiomen über die politische Gestaltung eines künftigen wiedervereinigten Deutschland (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Ebenso erwies sich bisher der Anspruch der DDR auf volle Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Vorstellung und die Politik der BRD als nicht durchsetzbar. Der Erreichung dieser außenpolitischen Nahziele dient ferner, neben der engen außenpolitischen Kooperation mit einer Reihe sozialistischer Länder, die Politik gegenüber den Staaten der dritten Welt. Die DDR „erachtet die Unterstützung der nationalen Freiheitsbewegungen und des Kampfes der ehemals unterdrückten Völker für die Sicherung ihrer Unabhängigkeit als eine wichtige internationale Verpflichtung“ (Geschichte d. Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik. Abriß. Berlin 1968, S. 378) und will bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen die Regeln des sozialistischen Internationalismus beachten. Als ein ausschlaggebendes Motiv wird man jedoch die „ständige Entlarvung der neokolonialistischen Politik der westdeutschen Regierung (ansehen müssen), die ihren besonderen Ausdruck auch in dem Versuch findet, die jungen Nationalstaaten durch wirtschaftlichen Druck und offene Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten von der Entwicklung normaler Beziehungen zur DDR abzuhalten“ (Wörterbuch d. Außenpolitik, S. 85). Eine institutionalisierte Garantie für die Einheitlichkeit aller außenpolitischen [S. 61]Aktivitäten bietet u. a. die neue Verfassung vom 9. 4. 1968. Die gegenwärtig bestehende Personalunion von Staatsratsvorsitzendem und 1.~Sekretär des ZK der SED (in der Person Walter ➝Ulbrichts) in Verbindung mit den Art. 66 und 75 der Verfassung („Aufgaben und Pflichten des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR“) gewährleistet ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den internationalen und nationalen Zielen der SED und deren praktischer Durchsetzung. 2. Das Verhältnis zur UdSSR Nach Gründung der DDR übertrug am 10. 10. 1949 die seit dem 9. 6. 1945 bestehende Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) einen Teil ihrer Funktionen auf die Provisorische Regierung der DDR. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) gebildet, die für die „Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ zuständig blieb (Erklärung des Vorsitzenden der SKK, Armeegeneral Tschuikow, zur Übergabe von Verwaltungsfunktionen an deutsche Behörden vom 11. 11. 1949). Spätestens seit diesem Zeitpunkt hält sich die DDR für ihre auswärtigen Beziehungen und den Außenhandel zuständig. Am 28. 5. 1953 wurde die SKK in eine „Hohe Kommission“ umgewandelt. Im Anschluß an die erfolglose Berliner Außenministerkonferenz der vier Mächte erklärte die UdSSR am 25. 3. 1954, daß sie mit der DDR „die gleichen Beziehungen … wie mit anderen souveränen Staaten“ aufnehmen wolle. Gleichzeitig wurde die Tätigkeit der sowjetischen „Hohen Kommission“, soweit sie die Überwachung staatlicher Organe der DDR betraf, als beendet erklärt. Die Regierung in Moskau stellte jedoch gleichzeitig fest, daß sie sich auch künftig bestimmte Funktionen vorbehalte, die mit der „Gewährleistung der Sicherheit im Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der UdSSR aus dem Viermächteabkommen erwachsen“ (Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1, Berlin 1954, S. 303). Entgegen früheren Erklärungen des SED-Regimes kann erst der 25. 3. 1954 als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR nach sozialistischem Völkerrecht als voll souveräner Staat gilt. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächtekonferenz (28. 9.–3. 10. 1954), die eine eindeutige Unterstützung des Alleinvertretungsrechts der BRD seitens der Westmächte brachte, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Konrad Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der BRD beschlossen wurde, ist am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet worden, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird (Wörterbuch der Außenpolitik, S. 83). Dieser Vertrag sollte vor allen Dingen die Souveränität der DDR erneut feierlich bekräftigen. Gleichzeitig löste die SU ihre „Hohe Kommission“ in der DDR auf. Art. 1, Abs. 2 des Vertrages überantwortete der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin 1956, S. 281). Der Vertrag rückte seitens der DDR und der UdSSR die innerdeutschen Beziehungen in den Bereich des Völkerrechts; die Wiedervereinigung Deutschlands soll nur noch über völkerrechtlich gültige Verträge zwischen beiden deutschen Staaten erreichbar sein. Der Vertrag regelte ferner bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957 die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte [S. 62]die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1~Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige Wirtschaft hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. u. 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0, 8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die Haltung der DDR während der Krise im Ostblock im Jahre 1956, die durch das Ausbleiben von Lieferungen aus Polen und Ungarn große Planrückstände verursachte, ist bei der Bewertung der Tatsache zu berücksichtigen, daß Moskau im Januar 1957 erneut einen Kredit in Höhe von 340 Mill. Rubel in konvertierbarer Währung zur Verfügung stellte. Während bilateraler Wirtschaftsverhandlungen im Februar 1962 in Moskau erhielt die DDR einen weiteren Warenkredit von 1,3 Mrd. Valuta-Mark. Die Partner beschlossen eine vertiefte wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und eine Steigerung des Warenaustauschvolumens auf etwa 10 Mrd. Valuta-Mark bis zum Jahre 1963. Bis zum November 1967 haben die UdSSR und die DDR etwa 100 Abkommen-Protokolle oder Vereinbarungen ökonomischen Inhalts oder die wissenschaftlich, technische Zusammenarbeit betreffend abgeschlossen und unterzeichnet. Von 1960 bis 1966 ist das Außenhandelsvolumen zwischen beiden Staaten um etwa 30 v. H. (von 7,9 Mrd. auf 11,2 Mrd. Valuta-Mark) gewachsen (Statistisches Jahrbuch der DDR, 1967); heute entfällt mehr als die Hälfte des DDR-Außenhandels auf den Handel mit der UdSSR, während etwa 20 v. H. des Außenhandels der UdSSR mit der DDR abgewickelt werden. Ost-Berlin bezeichnet selbst den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ seiner; A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen haben. Er soll „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben (Geschichte der Außenpolitik …, S. 352). In seinen Kernsätzen bekräftigt er die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Beistandspakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — West-Berlin als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in Westberlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „Hohen Vertragschließenden Seiten“ erklären ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden kann. Die UdSSR behält sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutet dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schafft, die über den Warschauer Pakt hinausgehen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR auf der Grundlage eines international gültigen Vertrages. Darüber hinaus bedeutet dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bisher schon verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel [S. 63](Art. 5, Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einerseits wurde die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden, andererseits erhielt sie durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen völkerrechtlichen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR können jedoch nicht die Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des Ostblocks und in der wachsenden ökonomischen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der ideologischen Verbundenheit und der machtpolitischen Abhängigkeit der strategischen Führungsgruppe der SED von der KPdSU führen Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert werden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z. B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der BRD im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar war der sowjetische Parteichef durch den Ausgang der Kuba-Krise auch mit seiner Berlinpolitik (Berlin-Ultimatum von 1958) gescheitert, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Mao Tse-tung und seine Gruppe honorierten diese Stellungnahme mit verstärkten Angriffen gegen die KPdSU, der sie vorwarfen, die DDR ihrer Entspannungspolitik zu opfern. Die DDR muß in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz und den mächtigsten Befürworter ihres Anspruchs auf Anerkennung als souveräner deutscher Staat erblicken. Zwar hat sie bisher weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch ihre einstige Forderung nach Umwandlung West-Berlins in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der DDR-Außenpolitik: Jede Entspannung in Europa hat mit einer völkerrechtlichen Garantie des status quo in Deutschland zu beginnen. Die kompromißlose Unterstützung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR in der ersten Hälfte des Jahres 1968 liegt einerseits im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED, ist aber andererseits auch als politischer Preis für die unveränderte Haltung der UdSSR in der Deutschlandfrage anzusehen. 3. Das Verhältnis zu den Staaten des Warschauer Paktes Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: [S. 64]am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhren eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Ost-Berlin wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine relative Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern des Ostblocks wurden bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokolle über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen. (Außenhandel) Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) unter der Leitung von G. Wyschofsky, G. Kosel und R. Görbing haben ihren ständigen Sitz in Ostberlin. Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen: u.a. DDR–UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR–ČSSR (1. 12. 1951), DDR–Polen (10. 11. 1951), DDR–Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der supranationalen Integration im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der ökonomischen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW. Westliche Beobachter glauben, daß der Selbstmord Erich Apels (Vorsitzender der Staatlichen Plankommission) im Jahre 1965 auf ernsthafte Meinungsverschiedenheiten hindeutet, die zwischen strategischer Führungsgruppe der SED und ihren Wirtschaftsfachleuten über diese Politik und die enge ökonomische Anlehnung an die UdSSR entstanden waren. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), zu dessen Gründerstaaten sie gehört. Formal, jedoch nicht material, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (unter dem sowjetischen Marschall Gretschko) (Sitz Moskau) unterstellt. Rechtlich erhebliche Unterschiede und dadurch bedingte Einschränkungen der außen- und militärpolitischen Entscheidungsfreiheit der DDR sind ferner in den unterschiedlichen Formulierungen der die Beistandsklauseln betreffenden Passagen der Vertragstexte festzustellen. Während der für die übrigen Pakt-Staaten maßgebende Text in russischer, polnischer und tsche[S. 65]chischer Sprache abgefaßt ist und bestimmt, daß jeder dieser Staaten über die Formen seines Beistandes zugunsten der DDR allein entscheidet, legt die für die DDR geltende deutsche Fassung fest, daß die Art des Beistandes der DDR zugunsten der anderen Teilnehmerstaaten von diesen bestimmt werden kann. Diese vertragsrechtliche Benachteiligung der DDR, verbunden mit den einseitig auf die Sicherheitsinteressen der sowjetischen Truppen in der DDR abgestellten Konsultationsklauseln des Truppenvertrages von 1957 — die in ähnlichen Verträgen der UdSSR mit Polen und Ungarn den Stationierungsländern erheblich größere Mitspracherechte gewähren —, verringert aber nicht das faktische Gewicht, das die DDR im Pakt besitzt. Seit gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte (Herbst 1961) stattfinden, hat der DDR-Verteidigungsminister, Heinz ➝Hoffmann, als einziger der Stellvertreter des ehemaligen sowjetischen Oberbefehlshabers Gretschko zwei größere Truppenübungen geleitet („Quartett“ vom 9.–14. 9. 1963 und „Oktobersturm“ vom 16.–22. 10. 1965). Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR, zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen, innerhalb des Paktes bis Ende 1967 eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 spricht von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die starke Integration der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager zur Folge gehabt. Ihr außenpolitischer Entscheidungsspielraum ist jedoch auf Grund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die Länder des „Eisernen Dreiecks“ (DDR, Polen, ČSSR) von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen. So die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 mit Bulgarien. Diese Verträge sollen vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprechen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die BRD wird zwar nicht in allen diesen Verträgen explizit als potentieller Aggressor genannt (der Pakt als sogenannter „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln ist sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wird. In allen Verträgen wird ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt, die nach Meinung westlicher Kommentatoren insofern völkerrechtswidrig ist, als sie gegen das in Art. 2, Abs. 7 der UN-Satzung ausgesprochene Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates verstößt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn wird in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern die Vertragstexte auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands überhaupt bezugnehmen, wird sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine Vereinigung Deutschlands gar nicht erwähnt. In allen Verträgen wird als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. West-Berlin wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung West-Berlins in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR versteht diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht im „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). [S. 66]Sie sollen ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sieht die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ an. Sie sind besonders gegen die Deutschland- und Ostpolitik der BRD gerichtet. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonen bieten sie der Blockpolitik der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die in letzter Zeit — besonders gegenüber der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten der betroffenen Partnerstaaten. 4. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Staaten Europas Der DDR ist es in den zwanzig Jahren ihrer Existenz nicht gelungen, von einem europäischen Land völkerrechtlich als Staat anerkannt zu werden. Die Gründe dafür sind in der Blockverbundenheit der Mehrzahl dieser Länder (NATO, EWG, WEU), in Sicherheitsbedenken und der Wirksamkeit der von der UdSSR und ihren Satelliten heftig bekämpften sogenannten Hallstein-Doktrin (1955) zu suchen. Dessenungeachtet hat die DDR heute vielfach eine de-facto-Anerkennung erreicht, indem es ihr im Laufe der Zeit gelang, mit den meisten Staaten Europas umfangreiche Handelsbeziehungen anzuknüpfen, Verkehrs- und Bankenabkommen abzuschließen oder Niederlassungen volkseigener Handelsunternehmen im kapitalistischen Ausland zu eröffnen. Auf diese Weise konnte die DDR in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen ihrer Kammer für Außenhandel etablieren; in Finnland und Zypern gibt es sogar je eine Handelsvertretung. Jedoch ist als einziger europäischer Staat Finnland mit einer Handelsvertretung in Ostberlin vertreten — und das aus verständlichen Gründen. Eine ständige politische Offensive entwickelt die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewochen findet. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versucht die DDR nicht ohne gewissen Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für eine Ostseepolitik auszunutzen, die eine Schwächung dieser Nato-Flanke zum Ziel hat und den eigenen außenpolitischen Status in diesem Gebiet aufwerten soll. (Am 2. 9. 1957 hatte die DDR in einer offiziellen Erklärung allen skandinavischen Staaten den Abschluß zwei- und mehrseitiger Freundschaftsverträge angeboten.) Ein diplomatischer Durchbruch blieb der DDR bis heute jedoch versagt; in Kopenhagen, Stockholm und Oslo bestehen gegenwärtig nur Vertretungen der KfA. Die finanziell aufwendige und agitatorisch den Bedingungen der jeweiligen Länder sich anpassende Öffentlichkeitsarbeit dieser wie aller anderen Vertretungen der DDR im Ausland hat jedoch ihr internationales Prestige merkbar aufgewertet. (Am 9. Juni 1967 wurde in Helsinki unter Teilnahme von Delegierten aus 15 europäischen Ländern eine zweitägige Konferenz mit dem Thema „Über die Bedeutung der Anerkennung der DDR für die europäische Sicherheit“ abgehalten. Die Konferenz nahm einen Appell an die nichtsozialistischen Staaten Europas an, in dem die Anerkennung der DDR gefordert wurde. Ein neugegründetes Ständiges Europäisches Komitee unter Vorsitz des schwedischen Reichstagsabgeordneten Dr. Stellan Arvidson soll für die Anerkennung der DDR werben.) Ziel aller handelspolitischen Bemühungen ist undl bleibt es, die außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und die völkerrechtliche Anerkennung als souveräner deutscher Staat zu erreichen. (Aufstellung der Handelsvertretungen; Diplomatische Beziehungen) 5. Das Verhältnis zu den Staaten der Dritten Welt Als Hauptaufgaben ihrer A. gegenüber den Staaten der Dritten Welt bezeichnet die DDR: 1. Solidarische Unterstützung des nationalen Befreiungskampfes der Völker Asiens, Afrikas und Lateinamerikas im Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus. 2. Herstellung normaler Beziehungen auf der Basis der friedlichen Koexistenz, der gegenseitigen Achtung, der Gleichberechtigung und da Souveränität. 3. Hilfe bei der Festigung der politischen und der Herstellung der ökonomischen Unabhängigkeit. Das Schwergewicht der Beziehungen zu diesen Staaten liegt bis heute auf dem wirtschaftlichen Sektor, jedoch soll in jeder Phase „der [S. 67]Außenhandel den Kampf um die diplomatische Anerkennung der DDR“ unterstützen. Die DDR als an 9. Stelle (nach DDR-Quellen an 8. Stelle) stehender Industriestaat der Welt findet in den Entwicklungsländern willkommene Absatzmärkte für ihre Investitionsgüter und geeignete Rohstoffquellen für ihre Wirtschaft. Die Arbeitsweise der staatlichen oder halbstaatlichen Außenhandelsgesellschaften der Entwicklungsländer kommt zudem den Wünschen der DDR nach Abschluß langfristiger Handelsabkommen entgegen. Die Formen der Zusammenarbeit entsprechen vielfach den Bedürfnissen der unterentwickelten Länder. Sie reichen von Absatzgarantien für ihre einheimischen Güter, Gewährung langfristiger Kredite zu billigem Zinssatz, Studienförderung für Gaststudenten, großzügigen wissenschaftlich-technischen Hilfeleistungen einschließlich der verbilligten Überlassung von Produktionslizenzen, Montageverträgen bezüglich der Errichtung ganzer Industriebetriebe bis zum permanenten Austausch von Regierungsdelegationen und der Organisierung von Studienreisen in die DDR für Regierungs- und Wirtschaftsfunktionäre aus den Entwicklungsländern. Geographischer Schwerpunkt dieser Auslandsaktivität war seit 1954 insbesondere der afrikanische und asiatische Raum. Seit 1965 sind verstärkte Bemühungen der DDR auch in Lateinamerika zu registrieren. Ökonomische Beziehungen unterhält die DDR heute u. a. mit Argentinien, Brasilien, Chile, Ekuador, Kolumbien, Kostarika, Mexiko, Peru, Uruguay und Britisch-Guayana. Nach eigenen Angaben gibt es Handelsvertretungen der DDR, deren völkerrechtlicher Status nicht eindeutig festzustellen ist, in Chile, Ekuador und Mexiko. Eine Handelsvertretung der DDR in Uruguay wurde 1966 auf Anordnung der Regierung in Montevideo geschlossen. Handelsvertretungen auf Grund von Abkommen zwischen den jeweiligen Staatsbanken bestehen in Brasilien (seit 1958) und Kolumbien (seit 1955). Neben den ökonomischen und einer Reihe kultureller Beziehungen (Universitätskontakte, sportliche und journalistische Kontakte) verstärkt die DDR gegenwärtig ihre politische Aktivität in Südamerika. Im Dez. 1965 weilte zum erstenmal eine Volkskammerdelegation auf Einladung in Kolumbien. Besondere Erwartungen hat man in der DDR an die vierwöchige Reise einer Volkskammerdelegation unter der Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates und Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses der VK, Gerald Götting, im Juli 1968 nach Chile, Ekuador und Kolumbien geknüpft. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Ländern (Einrichtung einer Handelsvertretung in Ekuador?) scheint nicht mehr ausgeschlossen („Neues Deutschland“ vom 1. 8. 1968). Welche Bedeutung die DDR ihrer Entwicklungspolitik, vor allem in Asien, beimißt, erhellt u. a. die Tatsache, daß die in der DDR führenden Asien-Experten J. Hegen (1964), G. Kohrt (1966) und G. Hertzfeld (1966) zu stellvertretenden Außenministern ernannt wurden, nachdem sie langjährige Erfahrung auf asiatischen Botschafterposten gesammelt hatten. In den Jahren 1964, 1966 und 1967 reisten Regierungsdelegationen unter der Leitung der damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates, Frau Dr. Margarete ➝Wittkowski, und des stellvertretenden Ministerpräsidenten, Max ➝Sefrin, nach Burma, Indien, Ceylon, Indonesien und Kambodscha. Hinsichtlich der erwünschten Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu diesen Ländern waren diese Reisen ebenso erfolglos wie die Good-Will-Tour, die Außenminister Otto ➝Winzer im März 1968 nach Indien, Burma und Kambodscha führte. Die Entwicklungspolitik der DDR hat bis heute trotz einiger Rückschläge (1962 mußte die DDR ihre Handelsvertretung in Argentinien und 1966 die in Ghana schließen) ständig an Intensität und materiellem Umfang zugenommen. Das Gesamthandelsvolumen der DDR mit den Entwicklungsländern ist zwar auch heute noch um ein Vielfaches geringer als das der BRD. Die andere Struktur dieses Handels sowie der häufige Verzicht auf größere Gewinnspannen machen sich aber in vergleichsweise großer politischer Effizienz bemerkbar. Langfristige Handelsabkommen wurden bisher mit Ägypten, Burma, Ceylon, Guinea, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Tansania, Sudan, Syrien und Tunesien abgeschlossen. [S. 68]Daß hinter allen handelspolitischen Aktivitäten das beharrliche Streben nach voller diplomatischer Anerkennung steht, zeigt eine Erklärung Walter Ulbrichts (26. 9. 1960) über die A. der DDR, die „auch im internationalen Maßstab alle Kräfte im Kampf gegen die von Westdeutschland ausgehende Kriegsgefahr mobilisieren“ soll. Er hielt den jungen Nationalstaaten vor, daß „einseitige diplomatische Beziehungen mancher Staaten zur westdeutschen Bundesrepublik — ob gewollt oder nicht — eine Unterstützung des Militarismus und Revanchismus in Westdeutschland“ bedeuten. Als im Verlauf der Belgrader Konferenz der nicht-paktgebundenen Länder (1. bis 5. 9. 1961) von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ gesprochen wurde, schienen die vielfältigen Bemühungen der DDR im Entwicklungsraum erste Früchte zu tragen. Aber erst 1969 hatte die DDR, nachdem sie jahrelang konsequent alle Spannungen zwischen den Entwicklungs- und den Industrieländern ausgenutzt hatte, einige diplomatische Erfolge in der Dritten Welt. Der völkerrechtlichen Anerkennung durch das im sowjetisch-chinesischen Kraftfeld gelegene Kambodscha (8. 5. 1969) folgte als Ausfluß der Nahost-Krise, in der die DDR sich mit den Arabern solidarisch gegen Israel zeigte, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen durch den Irak, Sudan, Südjemen, Syrien und die VAR/Ägypten (Mai bis Juli 1969). 6. Das Verhältnis zu internationalen Organisationen Bis 1953 hatte die DDR nach eigener Darstellung „gezögert“, sich um Mitgliedschaft in internationalen Organisationen zu bewerben. Sie begründet das damit, daß eine damals auch von der DDR noch erstrebte — gesamtdeutsche Regierung nicht in ihren Entscheidungen „präjudiziert“ werden sollte. Tatsächlich sind jedoch die Einwände einer Mehrheit von UN-Mitgliedern gegen eine DDR-Mitgliedschaft heute wie damals dieselben: Mangelnde Souveränität, Nichterfüllung einer Reihe in der Charta der UN verankerter Vorbedingungen für einen Beitritt, Vertiefung der Spaltung Deutschlands im Falle eines Beitritts der DDR. Aus diesen Gründen, für deren Wirksamkeit die DDR vornehmlich die Propaganda der BRD verantwortlich macht, scheiterten auch alle Anträge auf Aufnahme in einzelne UN-Spezialorganisationen (wie 1954 in die ILO und am 8. 5. 1968 in die WHO) oder wurden von der DDR wegen der für sie ungünstigen Mehrheitsverhältnisse (wie 1955 in der ECOSOC) zurückgezogen. Der am 28. 2. 1966 vom Staatsrat der DDR gestellte Antrag auf Aufnahme der DDR in die UN als Vollmitglied hatte bisher mangels einer Empfehlung des Sicherheitsrates an die Vollversammlung ebenfalls keine Chance. Trotzdem hat die DDR in den letzten Jahren eine rege internationale Aktivität entwickelt. Nach eigenen Angaben gehört sie 250 nichtstaatlichen internationalen Organisationen an. Nachweislich ist sie außerhalb des sozialistischen Lagers z. B. Mitglied der „Organisation Internationale de Radiodiffusion“ (OIR) und der Liga der Rotkreuzgesellschaften; sie gehört dem Internationalen Eisenbahnabkommen CIM/CIV an und ist den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer 1956 beigetreten. Sie hat ferner 1961 den Internationalen Schiffssicherheitsvertrag von 1948 unterzeichnet und 1965 durch Beschluß des Staatsrates der DDR die Wiederanwendung des Haager Zivilprozeßabkommens von 1905 beschlossen. In nahezu allen internationalen Sportverbänden (seit Oktober 1968 auch im IOC) ist die DDR heute gleichberechtigtes Vollmitglied. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Die Bemühungen der deutschen Regierung und ihrer Verbündeten um die Einheit Deutschlands 1955–1966. Hrsg. v. Auswärtigen Amt. 1966. 562 S. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 3 (1. Jan.–31. Dez. 1957), in drei Drittelbänden (1967), zus. 2511 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meier, Christian: Das Trauma der deutschen Außenpolitik. Die sowjetischen Bemühungen um die internationale Anerkennung der DDR (Schr.-reihe d. Studienges. für Zeitprobleme, Bd. 5). Stuttgart 1968, Seewald. 104 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg, Nölke. 375 S. Woitzik, Karl-Heinz: Die Auslandsaktivität der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Organisationen — Wege — Ziele. Mainz 1967, von Hase und Koehler. 284 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 59–68 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenwirtschaft

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Zielsetzung und Methoden Die theoretische Grundlage der A. der DDR ist der historische Materialismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozio-ökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen…

DDR A-Z 1969

Gerichtsverfassung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis 1948 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. Mit dem „Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) leitete der Staatsrat eine weitere Justizreform ein, in der eine deutliche Angleichung des Rechtswesens an das sowjet. Vorbild erkennbar wird. Die G. wurde durch Gesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) erneut verändert. In der Präambel dieses neuen Gesetzes wird hervorgehoben, daß das Recht keine anderen Ziele verfolge und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kenne als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst. Da sich die Verbundenheit der Bürger mit dem sozialistischen Recht immer mehr festige, werde auch eine engere Verbindung der Rechtspflege mit dem Volk und den Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus erforderlich. Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ dienen (§ 2 GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§~1 GVG und Art. 96 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden; Sorben). Oberstes Gericht (OG): Als Oberstes Gericht besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ostberlin, das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz) geleitet wird. Das OG leitet die Rechtsprechung der Gerichte, es sichert die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte (§ 11, Abs. 2 GVG). Mit der Bestimmung, daß das OG „der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich“ ist (§ 11, Abs. 3 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. Damit wurde der Staatsrat, an seiner Spitze Ulbricht, oberster Gerichtsherr. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, die bei den Kollegien gebildeten Senate und die beim Präsidium gebildete Inspektionsgruppe. Dem Plenum gehören der Präsident, der Vizepräsident, die Vorsitzenden der Kollegien, alle Oberrichter, Richter und Hilfsrichter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, der Vizepräsident, die Vorsitzenden der Kollegien, der Leiter der Inspektionsgruppe, zwei Richter aus dem Kollegium für Strafsachen und zwei Richter aus dem Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten des OG vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der OG-Präsident, der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz stellen; der Staatsrat kann dem Plenum des OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Das Plenum, an dessen Tagungen ein Mitglied des Staatsrats, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilnehmen, ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Die von einem Oberrichter geleitete Inspektionsgruppe soll Plenum und Präsidium in ihrer Leitungsfunktion unterstützen. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Auf Antrag des Ministerrates hat das Präsidium des OG Rechtsgutachten zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Prozeßrechts zu erstatten. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor ge[S. 240]leitet wird. Das BG ist das oberste Organ der Rechtsprechung im Bezirk. Es leitet die Tätigkeit der Kreisgerichte und ist dem OG für seine Rechtsprechung und die Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte verantwortlich. Das höchste Organ des BG ist das Plenum, dem der Direktor, seine Stellvertreter, alle Oberrichter und Richter des BG und drei bis zehn Direktoren von Kreisgerichten im Bezirk angehören. Es hat u.a. Beschlüsse zur Anleitung der Senate des BG und der Kreisgerichte bei der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung zu fassen. Als kollektives Organ des BG zur Organisierung seiner Tätigkeit fungiert das Präsidium, dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Beim Präsidium wird eine Inspektionsgruppe gebildet, deren Tätigkeit sich nach den Anordnungen des Präsidiums richtet. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der „DDR“, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und alle anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 1. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission; 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. An die Stelle des früheren Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist bei jedem Gericht der Sekretär des Gerichts getreten. Die Bezeichnung „Rechtspfleger“ gibt es nicht. Der Sekretär des Gerichts leitet die Geschäftsstelle und übt im Rahmen der Zwangsvollstreckung einige richterliche Funktionen aus. In Ostberlin besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Aufhebung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8~Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Aufhebung des Kammergerichts das Oberste Gericht. (Rechtswesen) Literaturangaben : Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 239–240 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsvollzieher

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis 1948 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem…

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Währungsreform (1969)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die einen Tag nach dem Währungsumtausch in den Westzonen (23. 6. 1948) in der SBZ und Ostberlin begonnenen und am 28. 6. 1948 abgeschlossenen W. wurde die Reichsmark in diesem Gebiet durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons abgelöst (siehe hierzu SMAD-Befehl Nr. 111). Durch die im einzelnen für die verschiedenen Geldvermögenswerte festgelegten Umtauschrelationen wurde das „staatliche“ Vermögen erheblich begünstigt. Im einzelnen wurden umgetauscht: bei Privatpersonen Barbeträge bis zu RM 70,– im Verhältnis 1:1, Spareinlagen bis RM 100,– im Verhältnis 1:1, bis RM 1.000,– im Verhältnis 5:1, vor dem 9. 5. 1945 entstandene Einlagen 10:1, wobei jedoch geprüft werden mußte, ob Beträge über RM 3.000,– „rechtmäßig“ erworben worden waren. Bei Beträgen über RM 5.000,– wurden von vornherein Kriegs- oder Schwarzmarktgewinne angenommen. Diese Beträge sind — falls nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte — eingezogen worden, ebenso das Geldvermögen von „faschistischen Verbrechern und Kriegsverbrechern“. Über diese umgetauschten Altguthaben konnte zudem nicht verfügt werden. Sie wurden in eine Altguthaben-Ablösungsanleihe umgewandelt, mit deren Tilgung 1962 begonnen wurde. Beträge nicht „volkseigener“ Wirtschaftsbetriebe wurden nur bis zur Höhe des wöchentlichen Umsatzes und der Lohnrückstände, bei Handels- und anderen Wirtschaftsorganisationen in Höhe der wöchentlichen Lohnsumme im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Dagegen wurden alle Einlagen von „staatlichen“, kreisbehörd[S. 699]lichen, gemeindlichen und anderen volkseigenen Betrieben voll im Verhältnis 1:1, Versicherungspolicen im Verhältnis 1:3 umgetauscht. Als Geschenk an die Neubauern wurden die im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1 voll umgetauscht. Für Angehörige der SMAD und der Roten Armee wurden ein Monats- bzw. Halbmonatsgehalt im Verhältnis 1:1, darüber hinausgehende Beträge im Verhältnis 10:1 umgetauscht. Die deutschen Staats- und Auslandsschulden und die Schuldenverpflichtungen der geschlossenen Banken blieben von der W. unberührt. Kurz vor der W. betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Mrd.; neu verausgabt wurden 3,6 Mrd. Mark. (Währung, Währungspolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 698–699 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Waldheim

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die einen Tag nach dem Währungsumtausch in den Westzonen (23. 6. 1948) in der SBZ und Ostberlin begonnenen und am 28. 6. 1948 abgeschlossenen W. wurde die Reichsmark in diesem Gebiet durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons abgelöst (siehe hierzu…

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Bewußtsein, Sozialistisches (1969)

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf die Ideologie des Marxismus-Leninismus gegründeter Begriff, der die verstandesmäßig erarbeitete Einsicht in die angeblich gesetzmäßig „fortschrittliche“ Politik der kommun. Parteien und Regierungen im Übergangsstadium des Sozialismus auf dem Wege zum Kommunismus bezeichnen soll. SB. wird für unabdingbar erklärt, um den von Marx und Engels als Historischen Materialismus erkannten, angeblich unausweichlichen Prozeß der Weltgeschichte durch die Mitwirkung der Massen möglichst schnell seinem Endziel, dem Kommunismus, zuzutreiben. Die Entwicklung eines SB. zielt auf die Wandlung und schließliche Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bejahenden geistigen und seelischen Haltung zu seiner sozialistischen Umwelt. Vielfältige Methoden sollen die Bürger derart formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Herrschenden entsprechen. (Gesellschaftliche Erziehung) Unter dem Einfluß der marxistischen These, daß Denken und Handeln ausschließlich durch die Umwelteinflüsse geprägt und mit ihnen gewandelt würden, glaubte die kommun. Führung lange Zeit an einen schnellen Erfolg ihrer Bemühungen zur Bildung eines SB. Durch das Zusammenwirken von für die Kommunisten neuen Erkenntnissen in der Psychologie mit Erfahrungen aus der SU wie aus Mitteldeutschland hat sich aber seit etwa 1960 die Einsicht durchgesetzt, daß es auf jeden Fall ein langwieriger Prozeß sein wird. In allen kommunistischen Ländern ist die Ideologie das wichtigste Instrument zur Entwicklung eines SB. Sorgfältig dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. Der Verbreitung der Ideologie dienen aber auch das Erziehungs- und Bildungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda. Aber auch Kunst und Literatur, das Filmwesen und die Produktionspropaganda sollen zur Bildung eines SB. beitragen. Die kommun. Bemühungen sind ihrem Wesen nach ausschließlich. Sie schirmen darum die von ihnen Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeiden echte Diskussion und verhalten sich kritikfeindlich und intolerant. Erfolge oder Mißerfolge sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zwar ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder doch deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Indessen hat die lang andauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene Beeinflussung der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien aufprägen können. Da viele Menschen politische Begriffe überhaupt nur noch nach kommun. Definitionen kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen. Folge dieser SB. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im Westen u. U. als Schwäche empfunden wird. So kann den Bemühungen um ein SB. im ganzen eine beträchtliche, wenngleich in mancher Hinsicht nicht be[S. 119]absichtigte Wirkung nicht abgesprochen werden. Außer den genannten, im Sinne des Regimes mindestens z. T. positiven Folgen sind mindestens zwei weitere Tendenzen festzustellen: 1. In geistig aktiven und selbständigen Bevölkerungsgruppen aller Schichten, offenbar besonders in der Jugend, verstärkt sich die Neigung, sich abseits der offiziellen Bemühungen um ein SB. ein eigenes Bild von den wünschenswerten Eigenschaften einer sozialistischen Gesellschaft zu verschaffen. 2. Zweifellos große, wenn auch schwer bestimmbare Schichten reagieren in ihrem seelischen Konflikt zwischen innerer Ablehnung und Ergebung in ihr Schicksal mit einer Mischung von Resignation und unbestimmter Hoffnung auf eine Wende zum Besseren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 118–119 Bewährung, Verurteilung auf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirk

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf die Ideologie des Marxismus-Leninismus gegründeter Begriff, der die verstandesmäßig erarbeitete Einsicht in die angeblich gesetzmäßig „fortschrittliche“ Politik der kommun. Parteien und Regierungen im Übergangsstadium des Sozialismus auf dem Wege zum Kommunismus bezeichnen soll.…

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Touristik (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und ins Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnützung der ökonomischen Möglichkeiten der T. (Abschöpfung des Kaufkraftüberhanges, [S. 654]Förderung wirtschaftlich schwacher Gebiete durch Bildung von Zentren der T., Einnahmen von Devisen westlicher Touristen) sind die Hauptfunktionen der T. „Zur Verwirklichung der potentiellen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und gesellschaftlichen Interessen“ nimmt der Staat im Bereich der T. bestimmte „Steuerungsfunktionen“ wahr. Als Leitungssysteme der T. dienen zentrale Einrichtungen wie der Feriendienst des FDGB, das „Komitee für Touristik und Wandern“ (KTW) und das „Reisebüro der DDR“. 1. Komitee für Touristik und Wandern Das KTW, gegr. am 22. 11. 1956 (Vorsitzender: Gerhard Mendl, SED), setzt sich aus Vertretern der Massenorganisationen zusammen. Hauptaufgabe des KTW ist die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung“. Die Aufgaben der Bezirkskomitees des KTW sind 1. die Organisation der Touristen- und Wanderbewegung besonders unter der Jugend, 2. die Erschließung von Wanderwegen, 3. die Errichtung von Wanderunterkünften und Zeltplätzen. Außerdem obliegt dem KTW die Verwaltung der „Wanderliteratur“ und die Förderung des „Wandersparens“ sowie die Organisation internationaler Touristenbeziehungen. Das Jugendgesetz von 1964 verlangt vom KTW die Herausgabe von „Wanderkatalogen“, in denen die „sozialistische Entwicklung der Gebiete und die Schwerpunkte der ökonomischen Entwicklung“ dargestellt, „Gedenkstätten der Arbeiterbewegung und Kulturdenkmäler“ historisch erläutert und die Schönheiten der Natur hervorgehoben werden sollen. Das KTW organisiert internationale Wandertreffen und bietet verbilligte Reisen in die SU an. Ein Touristenabzeichen in drei Stufen soll zum Erwerb von Kenntnissen auf den Gebieten der T., der Natur- und Heimatkunde und der Ersten Hilfe anregen. Für Junge Pioniere gibt es ein Touristisches Fünfkampfabzeichen. Neben einem Herbergs- und Zeltlagerverzeichnis gibt das KTW das Touristen-Magazin „Unterwegs“ heraus. Wegen der ihnen im Reiseverkehr auf erlegten Beschränkungen ist es Wanderern aus der BRD im allgemeinen nicht möglich, Wanderungen oder Reisen von Ort zu Ort in Mitteldeutschland zu unternehmen. Die Arbeit des KTW beschränkt sich zum größten Teil auf die Inlands-T. Die Jugendauslands-T. wurde im April 1963 aus dem KTW aus- und in das „Reisebüro der DDR“ eingegliedert. Das KTW sollte sich stärker auf die Inlands-T. konzentrieren, während durch das Reisebüro eine bessere Koordination aller Jugendauslandsreisen gewährleistet werden sollte. 2. „Reisebüro der DDR“ Das „Reisebüro der DDR“ (bis Jan. 1964 Deutsches Reisebüro — DER) entstand im Nov. 1946 als Rechtsnachfolgerin der „Mitteleuropäischen Reisebüro GmbH“ (MER). 1958 wurde das DER als GmbH aufgelöst und erhielt einen staatlichen Status, den es nach der Umbenennung beibehielt. (Generaldirektor: Heinz Wenzel) Das Reisebüro ist VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung. Es verfügt über sieben Bezirksdirektionen, 73 Zweigstellen, 50 Nebenstellen, 400 Annahmestellen und fünf Touristenzweigstellen. Auslandsvertretungen des Reisebüros befinden sich in Moskau, Prag, Warschau und London; in den Verkehrsvertretungen von Wien, Kopenhagen und Stockholm sind Vertreter tätig. Das Reisebüro hat 160 Büros im nichtsozialistischen Ausland als Vertragspartner; mit weiteren 530 Agenturen in aller Welt unterhält es Kontakte. Seit August 1967 ist es ordentliches und gleichberechtigtes Mitglied in der Weltorganisation der Reisebüroverbände (FUAAV). Es beschäftigt 3.000 Personen, vorwiegend Frauen. Aufgabe des Reisebüros ist die Vermittlung von Leistungen zur „touristischen Bedarfsdeckung“ an die Bevölkerung und an die ausländischen Touristen. Es soll die dazu notwendigen „Kooperationsbeziehungen“ im In- und Ausland pflegen und erweitern. Seit der Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche und der VO des Ministerrates vom 3. 5. 1967 über die Gewährung eines Mindesturlaubs von 15 Tagen ab 1967 ist die Frei- und Urlaubszeit gewachsen (65 v. H. der arbeitenden Bevölkerung verfügen über einen Jahresurlaub von 18 Tagen und mehr). Durch das Reisebüro werden neue Formen und Methoden entwickelt, die die Befriedigung des gestiegenen touristischen Bedarfs und die Gewährleistung einer „sinnvolleren und besseren Urlaubs- und Freizeitgestaltung“ ermöglichen sollen. Neben der Verstärkung der Autobus-T. sollen u. a. in Zusammenarbeit mit kommunalen Organen und der „Vereinigung Interhotel“ die Kurzreisen verstärkt werden. 3. Inlandstouristik Der Anteil des Reisebüros an der Inlands-T. ist gering. Träger sind in der Hauptsache der Feriendienst des FDGB, das KTW sowie Betriebe und Organisationen, von Privatreisen abgesehen. Das Reisebüro vermittelte 1967 nur 7,1 v. H. der organisierten Inlandsreisen. Von den 1,4 Mill. Urlaubsreisenden an die Ostsee im Jahre 1966 wurden ca. 10 v. H. durch das Reisebüro vermittelt (1962: 10,9 v. H.). Charakteristisch für die Arbeit des Reisebüros auf dem Sektor der Inlands-T. sind Wochenend- und Sonderfahrten (Kurzfahrten). Auf diesem Gebiet wurden von 1958 bis 1967 rund 35 Mill. Reisende betreut. 1967 wurden allein 3.135.575 Kurzreisen gebucht. 4. Auslandstouristik Domäne des Reisebüros ist die Vermittlung von Auslandsreisen. Wegen der seit dem 13. August 1961 herrschenden Beschränkungen im Reiseverkehr ist es praktisch unmöglich, das westliche Ausland als Reiseziel zu wählen. Westreisen sind nur für Rentner und Invaliden seit 1964 wieder gestattet. Nach eigenen Angaben vermittelte das Reisebüro seit 1958 fast 3,4 Mill. Auslandsreisen. 1967 reisten mit dem Reisebüro 672.508 Personen ins Ausland. 22 v. H. der angebotenen Reisen waren mehrwöchige Pauschalreisen (147.569 von 672.508). Mit rund 66.000 vermittelten Pauschalreisen stand die SU an der Spitze, gefolgt von Bulgarien (ca. 61.600), das seinerseits die längere Aufenthaltsdauer verbuchen konnte. Für 1968 bot das Reisebüro 80 Reiseprogramme in die sozialistischen Länder an. Es erfaßt aber nur einen Teil der gesamten [S. 655]Auslands-T. Von den 1,5 Mill. Auslandsreisenden im Jahre 1967 war ein großer Teil Individualtouristen, d.h. Reisende, die sich ihre Urlaubs- oder Besuchsreise selbst organisiert haben. Ein Vergleich der Zahlen nach ausgewählten Ländern verdeutlicht diese Tatsache: Die Entwicklung des Individualtourismus wird durch den visafreien Reiseverkehr mit Polen, der ČSSR und Ungarn begünstigt. Visafreiheit bedeutet, daß zur Erlangung der Aus- und Wiedereinreisepapiere eine formlose Einladung aus dem Gastland vorliegen muß. Seit dem 20. 7. 1967 ist diese Bestimmung für den Reiseverkehr mit der ČSSR entfallen. Kurzreisen bis zu zwei Tagen werden von den Volkspolizei-Kreisämtern sofort genehmigt. Das Reisebüro bemüht sich, einen ökonomisch nutzbaren Anteil am Individualtourismus zu gewinnen. So haben einige Motorsportklubs des „Allgemeinen Deutschen Motorsportverbandes der DDR“ (ADMV) das Recht erhalten, Auslandsreisen mit dem Pkw zu vermitteln. Das Büro übernimmt neben der Quartierbeschaffung auch andere Serviceleistungen. Die Einbeziehung in ihr Leitungssystem versucht das Büro auch durch eigene Reisevermittlung an Personen, die mit dem eigenen Pkw ins Ausland reisen wollen. Jugendauslandsreisen werden durch die Abt. „Jugendtourist“ des Büros organisiert. Zum Programm gehören Städtebesichtigungsfahrten und der Aufenthalt in internationalen Jugendlagern. Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen über 16 Jahre, Arbeiter und LPG-Bauern bis 30 Jahre, Angestellte, Studenten, Intelligenz u.a. bis zu 26 Jahren. 1967 wurden rund 67.000 Reisen von „Jugendtourist“ vermittelt (14.500 in die SU). 1,6 Mill. Auslandstouristen besuchten 1967 Mitteldeutschland. Davon wurden durch das Reisebüro 655.000 aus 78 Ländern betreut. 1966 kamen die meisten aus der ČSSR (224.489); an der Spitze der nicht-sozialistischen Länder stand Schweden (11.270). Die Touristen aus dem Ausland können sich beliebig lange aufhalten; Transitreisende maximal 72 Stunden. Westliche Touristen müssen 5 M pro Tag und Person, Besucher aus der Bundesrepublik 10 M Umtauschen. Ihre Aufenthaltsdauer ist beschränkt. Eine touristische Betätigung ist ihnen verwehrt, da für sie Reiseverbot über ihren Zielort hinaus besteht. (DDR-Bürger dürfen bei Pauschalreisen ins sozialistische Ausland bis zu 32 M Umtauschen. Der Betrag darf bei jeder Durchreise und nur einmal im Zielland eingetauscht werden. Taschengeld ist im Reisepreis enthalten; es wird durch das Reisebüro ausgezahlt.) 5. Statistische Angaben Eine soziologische Aufschlüsselung der 1966 verreisten Personen über 15 Jahre ergab folgende Ergebnisse: 34,9 v. H. aller Personen über 15 Jahre waren 6 Tage und länger verreist. In einzelnen sozialen Gruppen der Bevölkerung war das Reiseverhalten unterschiedlich, wie die folgenden Tabellen zeigen: Die Unterschiede in der Ferienreisequote der einzelnen Gruppen resultieren zum größten Teil aus der Höhe des Familieneinkommens und der Familiengröße. Bemerkbar machen sich auch bestimmte gruppentypische Einflüsse. Mit steigendem Bildungs- und Lebensstandard werden Ferienreisen zum integrierten Bestandteil der gesamten Lebensweise (hohe Quote bei der Intelligenz, ebenso bei Angestellten und Facharbeitern). Größeres Alter mindert das Interesse an Ortsveränderungen (geringe Quote der Rentner). Arbeits- und Lebensweise in ländlichen Gebieten erlauben wenig Ferienreisen (niedrige Quote der LPG-Mitglieder). Die geringe Hotel- und Bettenkapazität (pro 1.000 Einwohner 2,3 Hotelbetten) und der teilweise mangelnde Standard der Hotels erschweren die Entwicklung der Inlands- und aktiven Auslands-T. Letztere wird auch durch politische Vorbehalte eingeschränkt. Die „Vereinigung Interhotel“ (Generaldirektor: Heinz Siegert) verfügt z. Z. über 19 Hotels (Berlin [2], Dresden [2], Erfurt, Halle, Jena, Karl-Marx-Stadt [2], Leipzig [5], Magdeburg, Rostock, Suhl, Weimar, Gera). Die Hotels besitzen den internationalen Standard mittlerer Hotels. Täglich können über 6.000 Gäste untergebracht werden. Die Erweiterung der Bettenkapazität auf 12.000 bis 1970 ist geplant. Motels und Bungalow-Dörfer sollen gebaut werden. 6. Planung und Reorganisation der Touristik Staatliche und wissenschaftliche Institutionen beschäftigen sich in steigendem Maße mit den Problemen der T. Seit 1965 werden am Lehrstuhl „Ökonomie des Fremdenverkehrs“ an der Hochschule für [S. 656]Verkehrswesen „Friedrich List“, Dresden, Ingenieur-Ökonomen für den Einsatz im Reisebüro ausgebildet. 1966 war in der Staatlichen Plankommission eine Forschungsgemeinschaft „Fremdenverkehr“ gebildet worden. Sie untersuchte die Bedarfsentwicklung, Möglichkeiten der Bedarfsdeckung sowie die Leitung und Planung der T. Die Errichtung eines Staatssekretariats für den Fremdenverkehr wurde unter Hinweis auf die Entwicklung der Auslands-T. gefordert. In seit 1966 durchgeführten Untersuchungen wird die Forderung erhoben, folgende spezielle Probleme der T. vorrangig zu behandeln: 1) Verstärkung der Arbeit für die Planung und Leitung der T.; 2) Beschaffung von Grundinformationen über Freizeit- und Urlaubsverhalten in- und ausländischer Touristen zur Ermittlung der touristischen Bedarfsdeckung; 3) Schaffung einer einheitlichen Fremdenverkehrswirtschaft. Diese Forderungen werden insbesondere im Hinblick auf den steigenden Individualtourismus und die organisatorische und institutionelle Zersplitterung der T. auf verschiedene „Ferienträger“ als besonders aktuell hervorgehoben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653–656 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transportausschüsse

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und ins Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnützung der ökonomischen Möglichkeiten der T.…

DDR A-Z 1969

Vereine (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames Handeln in poli[S. 666]tischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen“. Für Vereinigungen im engeren Sinne, d.h. für V., nicht aber für politische Parteien, Massenorganisationen oder diesen angeschlossene Gemeinschaften und Gruppen, Gemeinschaften oder Verbände, die der effektiven Wirtschaftsführung dienen, sowie Religionsgemeinschaften, die beim zuständigen staatlichen Organ angemeldet sind, gilt die VO zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. 12. 1967 (GBl. II, S. 861). Danach sind Vereinigungen im Sinne dieser VO organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern oder juristischen Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Nach §~2 a.a.O. bedürfen Vereinigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Registrierung. Vereinigungen können registriert werden, „wenn ihr Charakter und ihre Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Bedürfnisse beitragen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen“. Es besteht also kein Anspruch auf Registrierung und damit auf Betätigung. Diese sind in das Ermessen des staatlichen Organs gestellt, bei dem die Registrierung vorzunehmen ist. Zuständig für die Registrierung sind a) für Vereinigungen, die auf der Kreisebene tätig werden, der Rat des Kreises, b) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Kreise eines Bezirks erstrecken, der Rat des Bezirks, c) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der „DDR“ hinaus erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung das Ministerium des Innern. Die Mitgliedschaft von Bürgern und Vereinigungen der „DDR“ in internationalen Organisationen sowie in Organisationen, die außerhalb der „DDR“ ihren Sitz haben, und die Zusammenarbeit mit diesen sowie die Mitgliedschaft von Bürgern oder Organisationen anderer Staaten in Vereinigungen in der „DDR“ bedarf der Zustimmung des zuständigen zentralen staatlichen Organs, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter und die Zielsetzung der Organisation bzw. Vereinigung berührt wird (§ 5 a.a.O.). Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665–666 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigte Gesundheitseinrichtungen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames…

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Freizeit (1969)

Siehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive (organisierte) F.-Gestaltung soll außer zur Reproduktion der Arbeitskraft „zur Befriedigung körperlicher und geistiger Bedürfnisse“ zur Teilnahme an den vielfältigen Formen des gesellschaftlichen Lebens außerhalb der Arbeitszeit (Kultur, Bildung, Sport usw.)“ und dem Familienleben dienen. Die sinnvolle Verwendung der F. ist in der „DDR“ vor allem seit der Einführung der Fünftage-Arbeitswoche (Arbeitszeit) zum Problem geworden. Dr. Wilfried Maass, Staatssekretär im Ministerium für Kultur, sagte in einem programmatischen Artikel zwar, daß die freie Zeit der Werktätigen nicht reglementiert werden könne; dies schließe aber nicht aus, sondern setze voraus, „daß die verantwortlichen Leitungen auf allen Ebenen klug und gewissenhaft Überlegungen anstellen und Maßnahmen treffen, die den Werktätigen eine wirklich sinnvolle Gestaltung der F. ermöglichen“. Eine mehrwöchige Diskussion im „Neuen Deutschland“ gab unter dem Titel „Zum Wochenende eine Reitpeitsche?“ den Hintergrund zu diesen Überlegungen und Maßnahmen, die sich jedoch bisher offenbar nicht konkretisieren ließen. Eine Befragung des Leipziger Instituts für Bedarfsforschung, die vor allem die Bedeutung des Verbrauchs von Konsumgütern und Dienstleistungen für die Verwendung der F. untersuchen sollte, unterschied — realistischer als die oben zitierte Definition — zwischen Nichtarbeitszeit und F.; nach Abzug der Zeiten, die mit der Arbeit verbunden sind (wie Wege zur und von der Arbeitsstätte, Waschen, Umkleiden usw.), der Zeit für die natürlichen physiologischen Erfordernisse des Lebens (wie Essen, Schlafen, Körperpflege), der Zeit für Hausarbeit, Pflege und Erziehung der Kinder und andere soziale Verpflichtungen verbleibt danach als „echte“ F. die Zeit für Erholen, Lesen, Lernen, Fernsehen, sportliche Betätigung, Geselligkeit, Liebhabereien usw., also für alle Betätigungen, die außerhalb der Existenzsicherung liegen. Als wöchentliche F. in diesem Sinne ermittelte die Befragung einer repräsentativen Zahl von Haushalten 1965/66: Bei einer anderen Repräsentativbefragung gaben Anfang 1967 als häufigste F.-Beschäftigungen an [S. 227](Freizeitarbeit, Urlaub, Sport, Touristik, Kulturelle Massenarbeit) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 226–227 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freizeitarbeit

Siehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive…

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1969: M

Magdeburg MAI Maifeier Malerei Mark der Deutschen Notenbank Markgraf, Martin Markowitsch, Erich Markt Marktforschung Marktproduktion Maron, Karl Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus MAS Maschinenbau Maschinenbau, Allgemeiner Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Matern, Hermann Mathematik Mathematik-Olympiade Matthes, Heinz Mauer MDN Mecklenburg Medaille Medaille für ausgezeichnete Leistungen Medaille für treue Dienste Medizinische Akademien Medizinische Ausbildung Medizinische Berufe Medizinische Forschung Medizinische Kräfte, Mittlere Medizinische Schulen Mehrleistungslohn Mehrwerttheorie Meinungsforschung Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Meliorationswesen Menschenhandel, Staatsfeindlicher Menschenraub Menschenrechte Menschlichkeit, Verbrechen gegen die Merke, Else Merseburg Messen Messen der Meister von Morgen Metallverarbeitende Industrie Mewis, Karl MfNV MfS Mielke, Erich Mieten Mietermitverwaltung Militärakademie „Friedrich Engels“ Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärklubs Militärmissionen Militärpolitik Militärpolitische Kabinette Militärräte der SED Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Militärtechnische Kabinette Mindestlohn Mindestrente Mindesturlaub Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Bauwesen Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Ministerium für Chemische Industrie Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Grundstoffindustrie Ministerium für Handel und Versorgung Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Ministerium für Kultur Ministerium für Leichtindustrie Ministerium für Materialwirtschaft Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau Ministerium für Verkehrswesen Ministerium für Volksbildung Ministerium für Wissenschaft und Technik Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitropa Mittag, Günther, Dr. Mitteldeutschland Mittlere Medizinische Fachkräfte Mitwirkungsrecht MMM Möbelindustrie Mode Moderne Grenze Modrow, Hans, Dr. Mönch, Harry Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Margarete Multimoment-Methode Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Musikschulen Mutterschutz Mutter und Kind

Magdeburg MAI Maifeier Malerei Mark der Deutschen Notenbank Markgraf, Martin Markowitsch, Erich Markt Marktforschung Marktproduktion Maron, Karl Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus MAS Maschinenbau Maschinenbau, Allgemeiner Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle…

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Staatshaushalt (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des sowjet. Sektors von Berlin), innerhalb dieser Haushalte — nach dem Bruttoprinzip — auch die Haushalte sämtlicher öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten, Rundfunk, Fernsehen, Krankenhäuser, Kindergärten) sowie — nach dem Nettoprinzip — die Finanzpläne der VEW und schließlich den Haushalt der Sozialversicherung. Der St. der „DDR“ ist also mit denen westlicher Länder nicht zu vergleichen. Die Aufstellung der St.-Pläne erfolgt entsprechend den Zielen und Direktiven der politischen Führung (SED) durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission und unter Mitwirkung der örtlichen Verwaltungsorgane, deren Interessen jedoch von keiner ausschlaggebenden Bedeutung sind. Der St.-Plan wird dann vom Ministerrat bestätigt und von der Volkskammer angenommen. Der St.-Plan ist der „Finanzplan des Staates“. Die Grundlage der St.-Pläne sind die Volkswirtschaftspläne. Durch den St. erfolgt die Finanzierung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Aufgaben sowie die Kontrolle der Planverwirklichung. Einnahmen des St. sind das sog. „Reineinkommen des Staates“ (Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Produktionsfondsabgabe, Gewinnabführung der VEW; [S. 604]Gewinnverwendungsfonds), Steuern und sonstige Einnahmen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Einnahmen der örtlichen Haushalte sind z. T. eigene Steuereinnahmen und Anteile an den Einnahmen übergeordneter Gebietskörperschaften. (Finanzausgleich) Die Hauptaufgabe des St. ist — durch eine entsprechende Einnahmen- und Ausgabenpolitik — die Umverteilung des Sozialproduktes mit dem Ziel, die politische Macht der SED zu festigen und die Volkswirtschaft ihren Vorstellungen entsprechend auf- und auszubauen (Investitionen). Die gesetzlichen Grundlagen des Haushaltswesens sind verschiedene Artikel der Verfassung, das „Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR“ von 1954 (GBl. 1954, Nr. 23) und die hierzu ergangenen Bestimmungen. Der St.-Plan Ist nach Verabschiedung durch die Volkskammer Gesetz. Die Kassenführung des St. obliegt der Staatsbank. Die Haushalte sind Geheimsache. Die veröffentlichten Globaldarstellungen erlauben keinen detaillierten Einblick in die Struktur der Einnahmen und Ausgaben. (Wirtschaft) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 603–604 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatslehre

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Die Beschlüsse der SED haben auch am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte gerichtliche Tätigkeit festgelegt wird („Neue Justiz“ 1967, S. 478). Nach Prof. Karl Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch“ („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 462 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

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Großhandel (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a) Konsumgütergroßhandel, der ein Zwischenglied zwischen der Produktion und dem Einzelhandel in bezug auf die zur in[S. 258]dividuellen Konsumtion bestimmten Güter ist. Wichtigste Organe des Konsumgüter-G. sind heute die G.-Gesellschaften. Vorläufer der G.-Gesellschaften waren die G.-Kontore, die durch VO vom 22. 1. 1953 gebildet worden waren. G.-Kontore bestanden bei allen Räten der Bezirke und Kreise und wurden für die Bereiche Lebensmittel, Obst und Gemüse, Textilwaren, Schuhe und Lederwaren, technische Waren, Möbel, Kulturwaren und Haushaltchemie errichtet. Sie übernahmen die vorher von den Deutschen Handelszentralen durchgeführte Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern. Die G.-Kontore wurden durch Ministerratsbeschluß ab 1. 4. 1960 unter Einbeziehung des konsumgenossenschaftlichen Großhandels zu Großhandelsgesellschaften umgebildet. G.-Gesellschaften für Industriewaren unterstehen den Räten der Bezirke und für Lebensmittel den Räten der Kreise. Die Einkäufer werden von Einkaufskollektiven unterstützt. Bei allen G.-Gesellschaften bestehen sogenannte Handelsökonomische Räte, die sich aus Vertretern der örtlichen Staatsorgane Konsumgenossenschaften, HO, Gewerkschaften, Produktions- und Einzelhandelsbetrieben zusammensetzen. Sie sollen unmittelbaren Einfluß auf die Tätigkeit der G.-Gesellschaften zur Überwindung der Schwierigkeiten in der Versorgung nehmen und unter der Leitung eines Beauftragten der örtlichen Verwaltung (örtliche Organe der Staatsmacht) die G.-Gesellschaften kontrollieren. (Kontrolle) Konsumgüter-G. wird des weiteren von Warenhäusern, Versandhandelsbetrieben und Industrieläden ausgeübt. Als Organe des Konsumgüter-G. sind auch die Zentralen Warenkontore zu betrachten, die mit Anordnung vom 23. 3. 1960 als zentrale Lenkungsorgane für die Warenversorgung des Binnenhandels mit Industriewaren gebildet wurden. Sie sind nachgeordnete zentrale Organe des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Sicherung der Warenfonds in Menge, Sortiment und Qualität und sollen in Zusammenarbeit mit den G.-Gesellschaften und den Handelsorganen unter Auswertung der Bedarfsermittlung Einfluß auf die Produktion und Einfuhr von Konsumgütern zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung nehmen. Den Zentralen Warenkontoren stehen Beiräte zur Seite. Sie wurden gegründet für Textil- und Kurzwaren in Chemnitz, Schuhe und Lederwaren in Leipzig, Technik und Fahrzeuge in Berlin, Haushaltwaren in Berlin und Möbel und Kulturwaren in Berlin. Im Zuge der Durchführung des Neuen ökonomischen Systems im G. werden seit 1965 die Zentralen Warenkontore in Großhandelsdirektionen umgewandelt. Diese üben eine Doppelfunktion aus: Leitungsorgane gegenüber den G.-Gesellschaften und Bilanzierungsorgane für den Warenfonds ihres Branchenbereichs. Diesen Institutionen werden Testverkaufsstellen angegliedert. b) Materialversorgungs- und Produktionsmittelgroßhandel. Zwischenglied in der Materialversorgung der Industrie, des Verkehrs, der Landwirtschaft und des Handwerks. Wichtigste Organe dieses G.-Zweiges sind die Deutschen Handelszentralen und die Handelskontore für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, die Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks und die Versorgungskontore. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257–258 Grenzübertritt, ungesetzlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Großhandelsgesellschaften

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a)…

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Volkseigene Güter (VEG) (1969)

Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 in Mitteldeutschland verteilte Gebietsvereinigungen (ZVVG). 1950 ging die ZVVG als Hauptabt. in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Oberste Verwaltungsinstanz ist heute die im Landwirtschaftsrat beim Ministerrat eingerichtete „Inspektionsgruppe VEG“, als Mittelinstanz sind bei allen Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte „Bezirksdirektionen für VEG“ vorgesehen, und als örtliche Instanz werden im Gesamtgebiet Mitteldeutschlands „Leitbereiche“ mit einem Hauptbetrieb und 3 bis 5 ihnen zugeordneten Betrieben als zentralgelenkte Wirtschaftseinheiten nach dem Vorbild des Sowchos in der SU angestrebt. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes (Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung) betraut und sollen gleichzeitig „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich ist ihre Wirtschaftsweise, die ihrer alljährlich wiederkehrenden Defizite wegen hohe Staatszuschüsse erfordert, selbst in der SED-Presse Gegenstand häufiger Kritik. Seit 1955 soll die Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem die Verluste verringern. Nach dem Stande von Jahresmitte 1966 gab es 659 VEG mit einer gesamten Wirtschaftsfläche von 475.907 ha bzw. einer landw. Nutzfläche von 425.801 ha (= 6,7 v. H. der gesamten landw. Nutzfläche Mitteldeutschlands). Darunter nehmen 145 Spezialbetriebe für Saatzucht (55) und Tierzucht (90) als zentralgeleitete VEG der Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut bzw. der Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht eine Sonderstellung ein. Sie haoen die Aufgabe, Neuzucht und Erhaltungszucht zu betreiben und die Landwirtschaft mit qualifiziertem Saat- und Pflanzgut sowie mit wertvollem Zucht- und Nutzvieh zu versorgen. Die übrigen VEG dienen teils der Saatgutvermehrung mittlerer Anbaustufen, teils der Förderung der Tierzucht. Soweit sie keine besondere Hauptrichtung haben, werden sie als „VEG mit allgemeiner Produktionsrichtung“ bezeichnet. Alle diose Betriebe werden von den Bezirkslandwirtschaftsräten verwaltet. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 685 Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Industrie

Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 in Mitteldeutschland verteilte…

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Fernsehen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet. Der „Deutsche Fernsehfunk“ (DFF) gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIRT)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der „DDR“ im Jan. 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Diese bildeten nach Beitritt Ungarns 1960 die Grundlage zum Aufbau eines Fernsehnetzes zwischen den sozialistischen Ländern unter der Bezeichnung „Intervision“, dem sich 1960 auch die SU angeschlossen hat. Das F.-Programm steht im Dienst der Agitation und Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem F. den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators“ („Unser Rundfunk“, Nr. 19/1954, S. 19). Das F. wurde zunächst auf dem Lande propagiert, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der BRD wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (wahrscheinlich 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in Mitteldeutschland westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. Das mitteldeutsche F. kann auf 80 v. H. des Gebietes der DDR empfangen werden. Über das künftige Farb-Fernseh-System ist noch nicht entschieden. Am 31. 12. 1967 wurden 3,9 Mill. F.-Teilnehmer gezählt. Damit gibt es drüben im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ungefähr die gleiche Fernsehdichte wie in der BRD (13,8 Mill. F.-Teilnehmer). Seit April 1965 wird täglich 10 Minuten am Abend eine Werbefernsehsendung ausgestrahlt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 203 Fernsehakademie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernstudium

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste…

DDR A-Z 1969

Volkseigene Betriebe (VEB) (1969)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste~A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste~B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern „wegen ungenügender Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste~C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. In[S. 685]zwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Volkseigene Industrie). Nach Aussage des damaligen stellv. Vors. der DWK, Fritz Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Wirtschaftliche Rechnungsführung) Nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 sind die VEB wieder weitgehend lediglich Teilbetriebe der erneut reorganisierten Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Die Betriebsleiter der VEB müssen Weisungen des Generaldirektors der VVB ausführen. Der Generaldirektor hat das Recht, Finanzmittel von den VEB abzuziehen, in VVB-Fonds zu konzentrieren und neu an die angeschlossenen Betriebe umzuverteilen. Betriebsleiter der VEB dürfen Investitionen nur mit Zustimmung der vorgeordneten VVB vornehmen. (Betriebsverfassung) VEB gibt es in allen Wirtschaftsbereichen. Am größten ist der Anteil in der Industrie. Damit waren 65 v. H. aller Berufstätigen der „DDR“ in VEB tätig. Der Anteil der VEB am Aufkommen des gesellschaftlichen Gesamtprodukts betrug 1967 knapp 73 v. H. VEB gelten als juristische Personen. Sie werden von einem Direktor nach dem „Prinzip der Einzelverantwortung“ geleitet. Seine Befugnisse sind indessen weitgehend eingeschränkt durch Befugnisse vorgeordneter Wirtschafts- und Staatsorgane sowie durch Befugnisse der SED und gesellschaftlicher Organisationen und Organe. (Betriebsorganisation, Gesellschaftliche Räte, Produktionskomitees, ständige ➝Produktionsberatung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684–685 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…

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Sabotage (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen sogar Todesurteile. Bloßer Ungehorsam gegen eine Verwaltungsanordnung konnte als S. oder als Diversion schwer bestraft werden. Mit Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts im Sept. 1955 wurde S. als eine unter Boykotthetze nach Art. 6 der Verfassung fallende Erscheinungsform im Klassenkampf angesehen und damit in die Kategorie der Staatsverbrechen eingegliedert. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz wurde die S. wieder in einen selbständigen Tatbestand formuliert: „Wer mit dem Ziel, die Tätigkeit der staatlichen Organe oder der Volkswirtschaft der DDR zu untergraben oder den Aufbau des Sozialismus zu stören, es unternimmt, staatliche oder genossenschaftliche Einrichtungen oder Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern, wird mit Zuchthaus bestraft, auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden.“ Das neue Strafgesetzbuch übernimmt diesen Tatbestand in § 104, erweitert ihn um die „Irreführung staatlicher oder gesellschaftlicher Einrichtungen und Betriebe mit staatsfeindlicher Zielstellung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 272) und bezieht neben der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft und der Tätigkeit der Organe des Staates oder gesellschaftlicher Organisationen die Verteidigungskraft und Verteidigungsmaßnahmen zusätzlich in den strafrechtlichen Schutz vor S. ein. Mit der Tatbestandserweiterung um die „Irreführung“ soll „der verbrecherischen Methode des Gegners, durch gefälschte Dokumente und Schriftstücke, besonders durch Aufträge, Bestellungen, Materialabberufung u.dgl. volkseigene Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern und damit die Volkswirtschaft zu schädigen“, entgegengewirkt werden. In schweren Fällen kann auf Todesstrafe oder lebenslange Zuchthausstrafe erkannt werden. S.-Handlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 540 Saatgut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen…

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Arbeitszeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der Arbeitsproduktivität im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die Verkürzung der A. wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Mit dem 1. 4. 1966 wurde für alle Werktätigen unter allgemeiner Verkürzung der A. auf 45 Stunden (für Schichtarbeiter auf 44 Stunden) die „5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche“ eingeführt. Die frühere Verpönung des freien Sonnabends, zum Beispiel durch § 72 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit, demzufolge nur ein arbeitsfreier Tag in der Woche zu gewähren ist, galt damit nicht mehr. Durch die „VO über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen“ vom 3. 5. 1967 (GBl. II, S. 237) wurde mit Wirkung vom 28. 8. 1967 die allgemeine A. von wöchentlich 45 Stunden auf 43¾ Stunden und die A. für Werktätige, die ständig im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, von wöchentlich 44 Stunden auf 42 Stunden im Wochendurchschnitt verkürzt. Die wöchentliche A. wurde auf die Arbeitstage Montag bis Freitag verteilt. Für im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeitende Werktätige muß im Prinzip die gleiche zusammenhängende arbeitsfreie Zeit wie für die anderen Werktätigen gesichert werden. Für Werktätige, deren tägliche A. nicht auf einheitlich 8¾ Stunden festgelegt oder denen der arbeitsfreie Sonnabend nicht gewährt werden kann, weil sie für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, ist der arbeitsfreie Tag [S. 45]an einem anderen Werktag der Woche zu gewähren, der nicht mit dem Sonntag Zusammenhängen muß. Einzelheiten werden in Rahmenkollektivverträgen geregelt. Abweichende Regelungen können auch für Werktätige in den Bereichen getroffen werden, in denen auf Grund der Besonderheit der Produktion oder der Arbeit bzw. der Vegetationsperiode nicht in jeder Woche der arbeitsfreie Sonnabend gewährt werden kann, insbesondere also für die Landwirtschaft. Der Unterricht in Schulen und Hochschulen bleibt auf 6 Tage verteilt. Gleichzeitig wurde die Zahl der gesetzlichen Feiertage vermindert. Die Verkürzung der A. erfolgte bei gleicher Leistung ohne Lohnminderung. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die ständigen ➝Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden, Feierabendarbeit geleistet werden muß und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Für Überstundenarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. des Tariflohns, also nicht des Effektivlohns, gezahlt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 44–45 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architekten

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der…

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Produktionsprinzip (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Allgemeines Organisationsprinzip für verschiedene Bereiche der Gesellschaft. 1) Das vor 1963 den Aufbau der SED bestimmende Territorialprinzip wurde auf Beschluß des VI. Parteitages der SED (Jan. 1962) durch die Einführung des P. ergänzt, um die Anleitung und Kontrolle des Wirtschaftsablaufes durch die Partei effektiver zu gestalten. Das P. gliedert den Parteiapparat nach den Produktionsbereichen Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und Ideologie. (Da die Grundorganisationen der SED innerhalb der Betriebe immer in den Betriebsparteiorganisationen zusammengefaßt waren, war das Territorialprinzip auch schon vor 1963 durchbrochen.) Ende Februar 1963 wurden beim Politbüro der SED das Büro für Industrie und Bauwesen und das Büro für Landwirtschaft neu eingerichtet und die schon bestehende Ideologische Kommission sowie die Kommission für Agitation reorganisiert. Diese Büros bzw. Kommissionen des zentralen Parteiapparates, denen weitgehende organisatorische Selbständigkeit eingeräumt wurde, hatten die Aufgabe, für die Durchführung der Parteibeschlüsse in ihren jeweiligen Produktionsbereichen zu sorgen und die Grundorganisationen der ihnen unterstellten Betriebe anzuleiten. Auch auf Bezirks- und Kreisebene wurden Büros für Industrie und Bauwesen bzw. für Landwirtschaft gebildet. Sie wurden allerdings nach dem weiterhin gültigen Territorialprinzip von den neugeschaffenen Sekretariaten der Bezirks- u. Kreisleitungen geführt. Die Einführung des P. ist gekennzeichnet durch eine Verlagerung der Schwerpunkte der Parteiarbeit von der allgemein-politischen Agitation und Propaganda auf die Lösung von konkreten wirtschaftlich-technischen Sachproblemen durch sorgfältig ausgebildete Parteifachleute. Auf dem 7. Plenum des ZK der SED (Dezember 1964) übte Ulbricht Kritik an der einseitig auf fachliche Lösung ökonomischer Fragen gerichtete Tätigkeit der Büros für Industrie und Bauwesen bzw. für Landwirtschaft und forderte eine verstärkte politisch-ideologische „Massenarbeit“ und die „richtige Kombination“ von Territorial- und P. In der Folgezeit wurde der Aufgabenbereich der Büros ständig eingeschränkt, bis sie während des Jahres 1966 stillschweigend aufgelöst und ihre Funktionen den Sekretariaten übertragen wurden. Auf dem VI. Parteitag der SED (April 1967) wurde der das P. betreffende Absatz des Parteistatuts zwecks Stärkung des Territorialprinzips geändert. 2) Zusammenfassender Begriff für die vertikale Gliederung und Anleitung der Volkswirtschaft innerhalb der einzelnen Branchen durch VVB, Erzeugnisgruppen und Kooperationsverbände. Proklamiertes Ziel der SED ist die optimale Verbindung von P. und Territorialprinzip in der Organisation der Volkswirtschaft, d.h. die wirksamste Form der vertikalen und horizontalen Anleitung der Betriebe. Dieses Problem ist bisher von der SED nicht befriedigend gelöst worden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 499 Produktionsmittelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionspropaganda

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Allgemeines Organisationsprinzip für verschiedene Bereiche der Gesellschaft. 1) Das vor 1963 den Aufbau der SED bestimmende Territorialprinzip wurde auf Beschluß des VI. Parteitages der SED (Jan. 1962) durch die Einführung des P. ergänzt, um die Anleitung und Kontrolle des Wirtschaftsablaufes durch die Partei effektiver zu gestalten. Das P. gliedert den Parteiapparat nach den Produktionsbereichen Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft…