DDR A-Z 1969

Sprache (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Veränderungen in der Schrift- und Umgangssprache Mitteldeutschlands, die vor allem auf den Einfluß des Parteijargons zurückzuführen sind, werden hüben wie drüben von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung empfunden. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von Wort und Ton) Hand in Hand gehen, werden im totalitären Herrschaftsbereich durch den hemmungslosen Sprachverschleiß in der politischen Agitation und Propaganda verstärkt und beschleunigt. Das Weltanschauungsmonopol des Marxismus-Leninismus und dessen behauptete Wissenschaftlichkeit, die Ansprüche der Zentralverwaltungswirtschaft, der militante Stil des Klassen- und „Friedens“-Kampfes, die bewußte Anlehnung an die SU — all das durchsetzt auf dem Wege über Presse, Fachliteratur, Rundfunk, Schule, Schulung und kulturelle Massenarbeit, ja selbst über Literatur, Theater, Kabarett das öffentliche und private Leben mit Elementen der (pseudo-)philosophischen, politökonomischen, militärischen Fachsprache. Der Glaube an die Machbarkeit aller Dinge bestimmt (wie beim Nationalsozialismus) den Habitus des gesprochenen und geschriebenen Wortes; der ideologische Bruch der Doktrin („der Überbau hilft der Basis“, Marxismus-Leninismus) nötigt zu sprachlichen Camouflagen, der Täuschung politisch Unerfahrener oder Schwankender dienen die Sinnverschiebungen bei Schlüsselbegriffen wie Demokratie, Freiheit, Frieden, Gesetzlichkeit (Rechtswesen), Mitbestimmung, Sozialismus, Wahlen usw.; der Kampf gegen den „Klassenfeind“, vor allem aber die Auseinandersetzung mit den ideologischen Abweichungen haben Arsenale von Schimpf- und Schmähwörtern entstehen lassen, die für den Nichtkommunisten vielfach unverständlich sind (Objektivist, Praktizist, Versöhnler u.a.); Journalisten, Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre, aber auch Lehrer passen sich unter dem Zwang, den ideologischen Weisungen und Losungen der SED zu folgen, oft auch unfähig zu selbständigem Denken und eigenem Ausdruck (oder deren Gefahren meidend), der S. der jeweils maßgebenden Parteigrößen an, und Nichtkommunisten folgen ihnen darin, entweder um sich zu tarnen oder um das „Partei-Chinesisch“, nur dem Ohr von Gleichgesinnten vernehmbar, ad absurdum zu führen. Nachdem in der Tagespublizistik der BRD häufig die Gefahr einer Sprachspaltung an die Wand gemalt wurde, hat die Wissenschaft erfreulicherweise begonnen, die Sonderentwicklung der S. in Mitteldeutschland zu untersuchen und fundierte Erkenntnisse über sie vorzulegen. Die Verluderung der S. (als gesamtdeutsches und als mitteldeutsches Problem) ist auch in der „DDR“ beobachtet und von einigen Einsichtigen (Becker, Klemperer, Weiskopf, Zweig) kritisch und warnend behandelt worden, doch wurden die spezifisch „gesellschaftlichen“ Ursachen von ihnen begreiflicherweise übersehen. Der Spracherziehung dient, unter Wahrung der Tabus und mit klassenkämpferischen Einschlägen, die unter Mitwirkung der Redaktion des mitteldeutschen „Duden“ vom Verlag Enzyklopädie herausgegebene Monatsschrift „Sprachpflege“. Schriftsteller, Pädagogen und Wissenschaftler, die sich um die „Reinerhaltung und schöpferische Weiterentwicklung der deutschen S.“ verdient machen, zeichnet die Deutsche Akademie der Künste mit dem F.-C.-Weiskopf-Preis aus. Ein von der Deutschen Akademie der Wissenschaften seit langem vorbereitetes Wörterbuch der Deutschen S. der Gegenwart, dessen erste Lieferungen vorliegen, berücksichtigt bereits die besondere Entwicklung der S. im kommun. Machtbereich. Literaturangaben Das Aueler Protokoll. Deutsche Sprache im Spannungsfeld zwischen West und Ost (Die Sprache im geteilten Deutschland, Bd. I). Düsseldorf 1964, Schwann. 176 S. Bartholmes, Herbert: Das Wort „Volk“ im Sprachgebrauch der SED (Die Sprache im geteilten Deutschland, Bd. II). Düsseldorf 1964, Schwann. 242 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 595 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spremberg

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Veränderungen in der Schrift- und Umgangssprache Mitteldeutschlands, die vor allem auf den Einfluß des Parteijargons zurückzuführen sind, werden hüben wie drüben von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung empfunden. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und…

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Militärstrafrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M. geschaffen. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — kam eine Reihe neuer Straftatbestände, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. In das neue Strafgesetzbuch wird das M. als 9. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 251 ff.) übernommen, womit „die Einheitlichkeit unseres Strafrechts dokumentiert und verdeutlicht (wird), daß es in der DDR kein Sonderstrafrecht für Militärpersonen gibt“ („Neue Justiz“ 1967, S. 159). Die bereits bestehenden Straftatbestände und Strafdrohungen wurden gegenüber dem Militärstrafgesetz von 1962 nicht wesentlich verändert. Neu aufgenommen wurde der Tatbestand der Meuterei, dessen Strafdrohung von Strafarrest bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geht. Die Pflicht zur [S. 423]Anzeige einer Fahnenflucht wurde als „generelle staatsbürgerliche Pflicht“ ausgestaltet, deren Verletzung nach § 225 StGB (Unterlassung der Anzeige) strafbar ist. Weitere neue Straftatbestände sind: Mißhandlung von Unterstellten, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Parlamentäre und die in § 276 StGB geregelten „Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson“. Danach ist die freiwillige Unterstützung feindlicher Maßnahmen, „die militärischen Charakter tragen oder militärisch zweckbestimmt sind oder die in anderer Weise der DDR oder einem mit ihr verbündeten Staat Schaden zufügen können“, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Waffendienst einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson gegen die „DDR“ oder ihre Verbündeten zieht Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren nach sich. Beim Tatbestand der unerlaubten Entfernung wurde die die Strafbarkeit begründende 48-Stunden-Grenze auf 24 Stunden verkürzt. Der in den Strafbestimmungen zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß jeder Befehl eines militärischen Vorgesetzten auszuführen ist, wird dort eingeschränkt, wo die Befehlsausführung offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder die Strafgesetze verstoßen würde (§ 258 StGB). Im übrigen stellt aber § 258, Abs.~1 den im M. bisher nicht bekannten Rechtfertigungsgrund des „Handelns auf Befehl“ heraus. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Die schon vom Militärstrafgesetz gegenüber den Bestimmungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes vorgenommene Erweiterung des Strafrahmens bleibt im neuen Strafgesetzbuch bestehen. Der normale Strafrahmen umfaßt die Verurteilung auf ➝Bewährung, den Strafarrest und die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. In besonders schweren Fällen der Fahnenflucht, Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feind, Befehlsverweigerung, der Meuterei, des Angriffs auf Vorgesetzte, Wachen und Streifen, der Schändung Gefallener und des Mißbrauchs der Lage Verwundeter, der Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet und des Waffendienstes eines in feindlicher Gefangenschaft Geratenen gegen die „DDR“ kann auf lebenslange Zuchthaus- oder auf Todesstrafe erkannt werden. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 422–423 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärtechnische Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M.…

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Planung (1969) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen und die Organisierung und Kontrolle ihrer Durchführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik. Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale Durchdringung der Zukunft, b) die Festlegung von untereinander abgestimmten volkswirtschaftlichen Wachstumszielen und von branchenmäßigen, territorialen und betrieblichen Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, c) die Auswahl der Strategien und Mittel, d) die Vorbereitung der Kontrollen durch die Fixierung von Sollgrößen als Maßstab für Soll-Ist-Vergleiche, e) das Zusammenwirken der Wirtschaftseinheiten untereinander und mit staatlichen Verwaltungsstellen. Die P. wird inhaltlich bestimmt durch die politischen Ziele der SED, die ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft (z. B. Arbeitskräftepotential, Mechanisierungsgrad der Produktion, Forschungslage), den Stand der innerdeutschen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen, wobei im Vordergrund die Verflechtung mit der Wirtschaft der SU steht, und schließlich die allgemeine innen-, außen- und militärpolitische Lage. Die Hauptprobleme der P. entstehen durch die Ungewißheit der zukünftigen Entwicklung und durch ein wanderndes Gestaltungsoptimum, das in erster Linie die Beziehungen zwischen P.-Zentrale und Wirtschaftseinheiten betrifft. Durch eine Verbesserung des Verhältnisses von notwendigen zu vorhandenen Informationen und eine Anhebung der Informationsqualität wird versucht, die Ungewißheit zu verringern. Im Mittelpunkt der Gestaltungsproblematik steht die Frage nach dem mengenmäßig adäquaten Umfang der P. mit den Aspekten: a) Intensität der P. hinsichtlich der Ausführlichkeit und Genauigkeit, b) Kontinuität und Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristige P.) und c) Verbindlichkeitsgrad. Des weiteren ist die P.-Organisation zu bestimmen, d.h. die Hierarchie der P.-Behörden und die Form des P.-Ablaufs. Für das Funktionieren der Wirtschaft ist die Lösung bzw. Regelung von existierenden Gegensätzen zwischen volkswirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Interessen von besonderer Bedeutung. Zusätzlich zu einer die Interessengegensätze einfach leugnenden dogmatischen Behauptung der Interessenidentität wird die Methode angewendet, die Beschäftigten bei der Konkretisierung der erteilten Planziele mitwirken zu lassen, um so möglichst zu erreichen, daß der Plan „dem einzelnen nicht als ein ihn manipulierendes Instrument erscheint, sondern als eigenschöpferisches Dokument“ (P. Liehmann, „Die Arbeit“, H. 2, 1967). 2. Planarten Planentscheidungen werden in einem Plan, dem wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrument, zusammengefaßt. Der Plan enthält Ziele und Mittel zu ihrer Erreichung. Er ist ein System von Aufforderungen (Direktiven, Normen oder Empfehlungen), das den Zweck hat, eine Folge von Handlungen hervorzurufen und koordinierend [S. 474]zu leiten. Zu unterscheiden sind Perspektiv- und Jahrespläne der Volkswirtschaft, der Ministerien, VVB, Bezirke, Kreise und Betriebe. Der Perspektivplan der Volkswirtschaft enthält Wachstumsziele für 5–7 Jahre und Strategien und Mittel zu ihrer Erreichung. Gegenwärtig wird der Perspektivplan zum wichtigsten Lenkungsinstrument ausgebaut. Der Perspektivplan bestimmt als Gesetz: a) die allgemein einzuschlagende Richtung von Wissenschaft und Technik, b) die grundlegende Zusammensetzung des Produktionssortiments, c) einzelne volkswirtschaftlich bedeutsame Entwicklungs- und Produktionsziele sowie -Vorhaben. In die Ausarbeitung des Planes gehen ein: Programme zur Entwicklung einzelner Branchen, „wissenschaftlich-technische Konzeptionen“ von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen und eine Prognose der erkennbaren sozialen und ökonomischen Prozesse und der Trends von Wissenschaft und Technik in den nächsten 15–20 Jahren. Diese Prognose wird nicht als Hilfsmittel der P. verstanden, sondern als eigenständige Phase der volkswirtschaftlichen Entscheidungsfindung. Sie soll kontinuierlich die Entwicklungslinien insbesondere auf ihre Nutzungsmöglichkeiten hin untersuchen. Ihre Ergebnisse beeinflussen die Aufgaben von Forschung und Entwicklung, das Investitionsprogramm und die Schwerpunkte fachlicher Aus- und Weiterbildung. Der Jahresplan der Volkswirtschaft (Volkswirtschaftsplan) stellt das verbindliche wirtschaftspolitische, in den Güter- und Finanzströmen abgestimmte Programm für ein Jahr dar. Er ist die Präzisierung der im Perspektivplan erfaßten Grundrichtung der Wirtschaftsentfaltung. Zu den im Jahresplan gesetzlich festgelegten Aufgaben gehören: a) industrielle und landwirtschaftliche Produktion, darunter die Produktion wichtiger Positionen in Mengenangaben, b) Nationaleinkommen, Kapitalbildung und -rentabilität, o) Investitionen, hierbei auch Einzelvorhaben der Entwicklung und Rationalisierung (Plan Neue Technik), d) Export und Import, e) Arbeitsproduktivität, Lohnaufwendungen und Anzahl der Beschäftigten. Der Betriebsplan umfaßt die wichtigeren, aufeinander abgestimmten Plankennziffern der VEB für ein Jahr oder ein Quartal. Er gliedert sich in Teilpläne, die sich vor allem beziehen auf den mengen- und wertmäßigen Produktionsumfang, die Modernisierung der Fertigungsverfahren, die Fortentwicklung des Sortiments, das Investitions- und Finanzierungsprogramm einschließlich des Gewinnzieles sowie die Beschäftigtenmobilität und die sozialen Einrichtungen. Neben den Betriebszielen enthält der Betriebsplan auch Regelungen zur Organisation der materiellen (Produktion) und formalen Prozesse (Leitung, Kontrolle, Kommunikation) innerhalb eines Betriebes. 3. Historische Entwicklung Seit 1948 gab es folgende langfristige, gesamtwirtschaftliche Pläne: a) Halbjahresplan 1948 (Juli–Dezember). Dieser Übergangsplan der „Deutschen Wirtschaftskommission“ betraf nur die Grundstoffindustrie. Prozentuale Steigerungsraten wurden bereits als Planziele benutzt. b) Zweijahrplan 1949–1950. Unterteilt in zwei Volkswirtschaftspläne 1949 und 1950, war der Zweijahrplan der Deutschen Wirtschaftskommission und der Staatlichen Plankommission der erste umfassendere Wirtschaftsplan. Er wurde aufgestellt ohne ausreichende Kenntnis der Produktionskapazitäten. c) Erster Fünfjahrplan 1951–1955. Ausgearbeitet von der Staatlichen Plankommission und vorbereitet durch den Zweijahrplan, zielte dieser langfristige Plan auf eine Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 sowie eine Beseitigung der durch die Teilung Deutschlands begründeten und durch Kriegszerstörungen und Reparationsleistungen verstärkten Disproportionen in der volkswirtschaftlichen Grundstruktur. Im Vordergrund stand der Auf- und Ausbau der Energieerzeugung (Braunkohlenindustrie), der Schwerindustrie (Erzbergbau, Hütten- und Walzwerke), der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Bei den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrie konnten die Planziele nicht erreicht und der Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht gedeckt werden. Der Plan wurde während der Planperiode viermal geändert, u. a. als Folge der Abmachungen innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. d) Zweiter Fünfjahrplan 1956 (–1960). Dieser Plan wurde 1955 und 1956 vorbereitet, [S. 475]jedoch als Gesetz erst 1958 beschlossen. Er galt von 1956 bis 1958 und wurde dann abgebrochen. Die restlichen 2 Jahre zählten als die ersten Jahre des neuen Siebenjahrplans. Ziel des Zweiten Fünfjahrplans war die stärkere Förderung des Schwermaschinenbaus wie des allgemeinen Maschinenbaus zuungunsten der Grundstoffindustrie. Rohstoffe sollten in größerem Umfang importiert werden, e) Siebenjahrplan 1959 (–1965). In Anlehnung an die Periodisierung des sowjetischen Siebenjahrplans 1959–1965 wurden die 2 Restjahre des laufenden Fünfjahrplans mit dem schon vorbereiteten dritten Fünfjahrplan zusammengefaßt. Eine steigende Verflechtung mit der SU-Wirtschaft sollte erleichtert werden. Der Plan wurde 1961/1962 abgebrochen. Seine wichtigen Planziele waren die Steigerung der Grundstofferzeugung um 90 v. H., des Maschinenbaus um mindestens 110 v. H., der Konsumgüterproduktion um 84 v. H. und der Arbeitsproduktivität um 85 v. H. Die beabsichtigte außergewöhnliche Erhöhung der Arbeitsproduktivität sollte in entscheidendem Maße helfen, das Niveau westlicher Volkswirtschaften zu erreichen, und gleichzeitig die überlegenen Möglichkeiten eines sozialistischen Systems demonstrieren. In der Realität der Planjahre bis 1962 zeigte sich, wie fehlerhaft der Plan vorbereitet worden war (z. B. falsche Einschätzung der Kapazitäten und der Kostenstrukturen). Mitte 1962 ergaben sich u.a. folgende Planrückstände: Investitionen 25 v. H., Industrieproduktion 35 v. H., Industriebau 30 v. H. f) Perspektivplan bis 1970; Schwerpunktplanung 1969/1970. Nach dem Scheitern des Siebenjahrplans wurden auf dem VI.~Parteitag der SED im Jan. 1963 ein „Perspektivplan 1964–1970“ angekündigt und von Walter Ulbricht einige Planziele genannt. Erst im Mai 1967 konnte der Plan als Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden, so daß die Volkswirtschaftspläne 1964, 1965 und 1966 ohne Bezug zu einer verbindlichen wirtschaftspolitischen Strategie entstanden. Die im Vergleich zum Siebenjahrplan kleineren Zuwachsquoten spiegeln das Bemühen der SED und der staatlichen Verwaltung um eine realistischere Wirtschaftspolitik im Zeichen des NÖS. Die einzelnen Wachstumsraten für 1970 sind, bezogen auf das Jahr 1965 (= 100 v. H.): Des weiteren fixiert der Plan die Zweige, die aus Struktur- und außenhandelspolitischen Gründen besonders zu fördern sind: Elektrotechnik und Elektronik, wissenschaftlicher Gerätebau, chemische Industrie, einzelne Branchen der Metallverarbeitung, des Maschinenbaus, der Leichtindustrie und der bezirksgeleiteten Industrie. Im Bereich von Forschung und Entwicklung sind umfangreiche Investitionen geplant. Die Ausgaben hierfür sollen um mindestens 180 v. H. gesteigert werden. Damit zusammen hängen neue Anforderungen an das Bildungswesen. So sollen die Anzahl der Studenten je 10.000 Einwohner von 129 auf etwa 150 steigen und 19.500 Absolventen von Hoch- und Fachschulen in der Forschung und Entwicklung tätig werden. Die Perspektiv-P. wird seit 2 Jahren als das Mittel angesehen, mit dem trotz wechselnder Entscheidungssituationen, die hervorgerufen werden durch die dynamische Entwicklung von Wissenschaft und Technik, des Bedarfs und des Außenhandels, volkswirtschaftliche Entscheidungen möglich sind, die unter Berücksichtigung auch der natürlichen und politischen Bedingungen der Volkswirtschaft Annäherungen an das Optimum darstellen. Im Vordergrund steht gegenwärtig das Interesse an strukturpolitisch günstigen Entschlüssen. Dagegen dominierte in der Vergangenheit die Jahres-P. gegenüber der Perspektiv-P., indem die Aufgaben weitgehend aus dem [S. 476]erreichten Stand abgeleitet und fortgeschrieben wurden. Begleitet ist die neue Stellung der Perspektiv-P. von Veränderungen im P.-Prozeß. Die Veränderungen weisen einerseits die Tendenz auf, die Bestimmung der wirtschaftlichen Grundproportionen und der damit verbundenen Vorhaben stärker zu zentralisieren („zentrale P.“, „erzeugnisgebundene P.“, „P. volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“), andererseits das Bemühen, die Präzisierung der Pläne abgestuft zu dezentralisieren, um so den Sachverstand der Wirtschaftseinheiten ausnutzen zu können. Die im Juni 1968 im Rahmen der Reorganisation des P.-Systems für 1969/70 beschlossene P. volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben bedeutet, daß Schwerpunktaufgaben erneut gesondert geplant und durchgeführt werden. Sie soll sichern, daß die strukturpolitische Entwicklung der Volkswirtschaft den Anschluß an die technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Veränderungen in den führenden Industrieländern er- bzw. behält. Die strukturpolitischen Aufgaben werden vom Ministerrat nach Vorschlägen der SPK in einer Nomenklatur einzeln festgelegt. Zuvor können die Ministerien eigene Vorschläge unterbreiten. Für jedes Vorhaben bestimmt der Ministerrat einen federführenden, mit besonderen Vollmachten ausgestatteten Minister. Er ist verantwortlich für die P. und Durchführung der übertragenen Aufgabe. Der Minister wählt seinerseits verantwortliche VVB, Kombinate und VEB aus, versieht sie mit Vollmachten und Informationen und setzt ihre Leiter als Auftragsleiter ein. Von den Betrieben ausgearbeitete Programme und Konzeptionen („strukturkonkrete Planunterlagen“) werden den übergeordneten Organen übergeben und vor dem zuständigen Minister „verteidigt“. Ausgehend von Vorschlägen der Minister legt der Ministerrat zusammen mit der SPK mehrjährige staatliche Planauflagen für die beteiligten Betriebe und Verwaltungsorgane fest. Über sie wird bei der Ausarbeitung der jährlichen Volkswirtschaftspläne nicht erneut entschieden. Strukturbestimmende Aufgaben werden mit Vorrang geplant und realisiert. Davon werden durch die wirtschaftliche Verflechtung (Zuliefer- und Exportbetriebe) erheblich mehr Betriebe berührt, als für die Auftragsleitung ausgewählt wurden. Die auf die Eigenerwirtschaftung der Mittel zielenden Dispositionen der Betriebe sowie die angestrebte verbesserte Abstimmung der Interessen zwischen unterer und mittlerer Ebene (VVB, Bezirkswirtschaftsrat) können durch die zentral gesetzten Planprioritäten beeinträchtigt werden. Das System der Schwerpunktplanung verstärkt zentralistische Tendenzen. Insbesondere die Industrieministerien übernehmen zusätzliche Funktionen. 4. Zentrale und territoriale Planungskommissionen a) Staatliche Plankommission (SPK) Die SPK ist das zentrale Organ des Ministerrates für die P. der Volkswirtschaft mit dem „Charakter eines ökonomischen Generalstabes“ (Ulbricht), d.h. sie ist verantwortlich dafür, daß dem Ministerrat volkswirtschaftlich koordinierte und bilanzierte Perspektiv- und Jahrespläne vorgelegt werden. Sie wird vom Ministerrat gebildet und bedarf in ihrer Organisationsgestaltung der Bestätigung durch ihn. Sie ist ein dem Ministerrat nachgeordnetes Organ im Sinne des Gesetzes über den Ministerrat vom 14. 1. 1963 (GBl. I, S. 89) und hat im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie ein Ministerium oder andere dem Ministerrat unmittelbar unterstellte zentrale Organe. Nachdem die SPK bis Mitte 1961 oberstes weisungsberechtigtes Organ für die P., Leitung und Kontrolle der Wirtschaft war, wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen aus der SPK ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat zu einem neuen Industrie-Leitungsorgan zusammengefaßt. Die neueste Entwicklung nach dessen Auflösung Ende 1965 führte dazu, daß die SPK wieder — wie bis 1961 — zur allein federführenden P.-Instanz wurde. Allerdings stützt sie sich in ihren Planarbeiten auf die von den VVB und den Industrieministerien in eigener Verantwortung ausgearbeiteten Planentwürfe auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben. In ihrer Perspektiv-P. ist die SPK den Industrieministerien übergeordnet, während diesen wiederum die VVB und Bezirkswirtschaftsräte unterstehen. Die SPK hat nicht die Aufgabe, die gesamte P. der Volkswirtschaft durchzuführen; insbesondere obliegt ihr nicht die Leitung der Plandurchführung auf den einzelnen [S. 477]Gebieten. Die laufende Planaufstellung, -durchführung und -kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Zweig- oder territorialen Leitungsorgane. Die SPK hat vielmehr für die wissenschaftliche Erarbeitung und Durchsetzung der Grundprobleme der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschafts-P. zu sorgen. Dabei ergeben sich vier große Aufgabenkomplexe: 1. Die Ausarbeitung der Perspektivpläne und prinzipieller Probleme der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft. Im Einvernehmen mit den Ministerien und auf der Grundlage materieller und finanzieller Bilanzierungen wählt die SPK diejenigen Projekte aus, die in den Perspektivplan aufgenommen werden. Speziell für die Zwecke der Perspektiv-P. bedient sich die SPK besonderer Gruppen bzw. Abteilungen für Perspektiv-P., die bei den einzelnen wirtschaftsleitenden Staatsorganen gebildet wurden. 2. Die Zusammenfassung und Gesamtbilanzierung der Jahresvolkswirtschaftspläne auf Grund der Planvorschläge der zentralen staatlichen Organe und der Räte der Bezirke. Die SPK erläßt zu diesem Zweck die entsprechenden planmethodischen Bestimmungen und Plandirektiven, um eine Koordinierung der Gesamt-P. von Grundsatzfragen zu erreichen. Dabei hat sie die Entwürfe der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftspläne und darüber hinaus auch alle wichtigen wirtschaftspolitischen Entwicklungskonzeptionen, volkswirtschaftlichen Bilanzen sowie Wirtschaftsanalysen dem Ministerrat vorzulegen, der dies alljährlich durch entsprechende Beschlüsse zu bestimmten Terminen anfordert. 3. Die Erstellung gesamtwirtschaftlicher Prognosen. Neuerdings besteht eine der Hauptaufgaben der SPK in der Ausarbeitung und Analyse volkswirtschaftlicher Entwicklungsprognosen und -trends. 4. Die SPK ist zugleich die wichtigste Institution des Ministerrates bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Sie ist verantwortlich für die internationale Abstimmung und Koordinierung der Perspektivplanentwürfe und der Konzeptionen für die Arbeitsteilung innerhalb des RGW. Der Vorsitzende der SPK ist daher auch der Vertreter der DDR im Exekutivkomitee des RGW. Für die Lösung ihrer Aufgaben weist die SPK folgende Struktur bzw. unterstellten Organe auf: 1. Der Vorsitzende (gegenwärtig: Gerhard ➝Schürer). Er ist für die gesamte Tätigkeit der SPK und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat, dem Ministerrat sowie dem ZK der SED verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Als beratendes Gremium für den Vorsitzenden die Plankommission. Ihr gehören an: der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär, die Abteilungsleiter der SPK, daneben der Minister für Wissenschaft und Technik, der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik und der Leiter des Amtes für Preise. 2. Die stellvertretenden Vorsitzenden (z. B. für Perspektiv-P., für Jahres-P.). 3. Die Hauptabteilungen, Abteilungen und selbständigen Sektoren (z. B. Abt. Territoriale P., Abt. Investitionen, Abt. Information und Dokumentation). Sie werden von Stellvertretern des Vorsitzenden, Abteilungs- und Sektorenleitern geführt. Diese haben auf ihren Gebieten für eine Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen des Staatsapparates, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen, den örtlichen Staatsorganen und Betrieben zu sorgen. 4. Das staatliche Büro für die Begutachtung der Investitionen (SBBI). Es ist das Organ der SPK für die Vorbereitung und Koordinierung der Investitionen. Es begutachtet die vom Ministerrat gelenkten Investitionen und leitet andere Gutachterstellen an. Es faßt die Erfahrungen der Gutachterstellen zusammen, informiert die SPK und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Investitionstätigkeit. 5. Das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID). Um die Information über wissenschaftlich-technische und ökonomische Erkenntnisse des In- und Auslandes zu vergrößern, wurde der SPK das ZIID unterstellt. 6. Das Ökonomische Forschungsinstitut (ÖFI). Es wurde als Organ der SPK 1960 gegründet. Seine Forschungsarbeit dient der Verbesserung der Volkswirtschafts-P. und [S. 478]der Erforschung grundlegender volks- u. gebietswirtschaftlicher Strukturprobleme. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in die P.-Arbeit der SPK. Daneben nimmt es über die Arbeitskreise des Beirates für ökonomische Forschung bei der SPK maßgeblichen Einfluß auf die Wirtschaftsforschung (Einbeziehung von Universitäten, Forschungseinrichtungen usw.) auf Gebieten wie z. B. Bilanzierung, (territoriale) P., Strukturforschung und Datenverarbeitung. 7. Der Beirat für ökonomische Forschung. Er existiert seit September 1963 als beratendes Organ für die Leitung der SPK. Die Aufgabe des Beirates und seiner Arbeitskreise besteht darin, die Arbeit von ökonomischen Forschungsinstitutionen und Wirtschaftswissenschaftlern zu koordinieren und eine Verbindung zu schaffen zwischen Forschung und wirtschaftspolitischer Arbeit (z. B. bei Erstellung eines Perspektivplanes). 8. Als beratende Organe werden häufig für bestimmte Probleme Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen (z. B. Prognosegruppen) hinzugezogen. 9. Die Bezirks- und Kreisplankommissionen (BPK, KPK). Sie sind der SPK unterstellt und bilden auf der territorialen Ebene die Verbindung zwischen SPK und der bezirksgeleiteten Industrie sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft. Auf die Mitwirkung folgender Staatsorgane ist die SPK besonders angewiesen: a) Das Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Forschungsrat beim Ministerrat. Ihre Arbeitsergebnisse bilden die naturwissenschaftlich-technische Grundlage der Arbeit der SPK. b) Das Ministerium der Finanzen. Es ist verantwortlich für die Ausarbeitung des Staatshaushaltsplanes, des Kreditplanes und des Valutaplanes, auf denen die materielle P. der SPK basiert. c) Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS). In Zusammenarbeit mit ihr gewinnt die SPK statistische Informationen und Materialien, die ihr die Abrechnung und Kontrolle der Planaufgaben ermöglichen (z. B. Bilanzabrechnungen). Sämtliche Forderungen statistischen Materials sind daher durch die SZS zu genehmigen. b) Bezirksplankommission (BPK) Die Anfang November 1961 errichteten BPK sind die für die Territorial-P. zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke (RdB). Gleichzeitig sind sie der SPK nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Im Unterschied zum Bezirkswirtschaftsrat sind der BPK hauptsächlich plankoordinierende Tätigkeiten übertragen. Daneben ist sie zuständig für das Konzipieren von Vorschlägen für die ökonomische Entwicklungsperspektive des Bezirkes. Im einzelnen sind der BPK folgende Aufgabenbereiche zugewiesen: 1) Differenzierung der Planaufgaben auf die dem RdB unterstellten Bereiche. 2) Planabstimmungen mit den im Bezirk liegenden, dem RdB nicht unterstellten Einrichtungen. 3) Analyse der ökonomischen Entwicklung des Bezirkes, auf Grund deren der SPK Vorschläge unterbreitet werden. 4) Die BPK veranlaßt, daß die Arbeiten zu den Perspektiv- und Jahresplänen in den Fachorganen des RdB nach einheitlichen Methoden und Terminen durchgeführt werden (s. Ausarbeitung eines Netzwerkplanes zur Erstellung des Perspektivplanes des Bezirkes Rostock 1967). 5) Territoriale Koordinierung der Investitionstätigkeit im Bezirk. (Voraussetzung: eigene Gebietskonzeption und K Kenntnis von Investitionsabsichten der Zweige.) 6) Berechnung der Entwicklung der Bevölkerung, der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses im Bezirk und Festlegung von Arbeitskräftezahlen und Beschäftigungslimiten für Betriebe. 7) Aufteilung der Flächenarten (z. B. Wohnungsbau-, Verkehrs-, Produktionsfläche und landwirtschaftliche Nutzfläche). 8) Bilanz zur Entwicklung der Geldeinlagen und -ausgaben K der Bevölkerung des Bezirkes (zur P. des Warenumsatzes und der Versorgung der Bevölkerung sowie der Entwicklung der Zweige mit Dienstleistungscharakter). 9) Durchführung von Standortgenehmigungsverfahren und Erteilung von Standortgenehmigungen, z. B. für Investitionen und Maßnahmen der Industrie, der Bauwirtschaft, des Post- und Fernmeldewesens, des Produktionsmittel- und Konsumgütergroßhandels, des Hoch- u. Fachschulwesens, der Berufsbildung, des Verkehrswesens mit Ausnahme des kommunalen Verkehrs. Die Aufgaben der BPK berühren stets [S. 479]die Belange mehrerer Zweige und Bereiche, deren Betriebe bzw. Einrichtungen im Wirtschaftsgebiet des Bezirkes angesiedelt sind oder neu in dieses Gebiet aufgenommen werden sollen. Deshalb ist die BPK ständig auf die Zusammenarbeit mit VVB, Wirtschafts- und Landwirtschaftsräten der Bezirke, mit den Fachabteilungen der RdB und anderen Fachorganen (z. B. Wasserwirtschafts- und Reichsbahndirektionen, Bezirksstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik) angewiesen. Diese Organe arbeiten mit der BPK dergestalt zusammen, daß sie die für die P. notwendigen Unterlagen und Angaben aus ihren Entwicklungskonzeptionen der BPK übergeben und sich zusätzlich an Untersuchungen bestimmter Probleme durch Arbeitsgruppen beteiligen. Die Struktur einer BPK hat folgendes Aussehen: 1. Der Vorsitzende. Er ist Mitglied des RdB und zugleich stellvertretender Vorsitzender des RdB. 2. Die Abteilungen. Sie sind nach Querschnittsgebieten aufgegliedert und werden von Abteilungsleitern geleitet (z. B. Amt für Arbeit und Berufsberatung als Abt. der BPK). 3. Büro für Territorial-P. Diese Einrichtung wurde am 1. 1. 1965 gegründet und den BPK zugeordnet. Mit umfangreichen Untersuchungen werden dort Unterlagen, über die territorialen Auswirkungen der Entwicklung gebietsbestimmender Betriebe, über die Senkung des bezirkswirtschaftlichen Aufwandes bei wichtigen Investitionsvorhaben, über die Entwicklung des Siedlungsnetzes ausgewählter Städte und ländlicher Gemeinden u.a.m. erarbeitet und Entscheidungen vorbereitet. Außerdem führt das Büro für Territorial-P. den Planungskataster — die maßgebende Unterlage für den Generalbebauungs- und den Generalverkehrsplan eines Bezirkes — und bereitet Standortgenehmigungen vor. c) Kreisplankommission (KPK) Die KPK ist das für die örtliche Territorial-P. zuständige Fachorgan des <➝Rates des Kreises> (RdK). Gleichzeitig ist sie ein der Bezirksplankommission (BPK) sachlich nachgeordnetes Organ und somit „doppelt unterstellt“. Insbesondere sind für ihre Tätigkeit Kenntnisse über die Entwicklung der örtlichen Industriezweige und der Landwirtschaft notwendig. Durch ständige Zusammenarbeit mit der BPK, durch eigene Analysen (z. B. Anfertigung von Standortstudien) sowie mit Hilfe von Untersuchungsergebnissen des Büros für Territorial-P. bei der BPK (z. B. aus Analysen über Pendler) verschafft sich die KPK Unterlagen über die Möglichkeiten ihres P.-Gebietes. Zu den Aufgaben der KPK gehören: 1) Ausarbeitung von wirtschaftlichen Entwicklungskonzeptionen für die Städte. 2) Aufschlüsselung der Verteilung der Arbeitskräfte. 3) „Bilanzierung“ des Baureparaturbedarfs und der bereitzustellenden Baureparaturkapazitäten. 4) Standortverteilung für die Industrie; einerseits macht die KPK der BPK Vorschläge für die Zuordnung von Standorten, andererseits kann sie in eigener Verantwortung das Verfahren zur Standortfestlegung durchführen (z. B. für die Landwirtschaft, den Wohnungsbau, das kommunale Verkehrswesen, die örtliche Versorgungswirtschaft, Volksbildung und Kultur). Darüber hinaus kann der KPK von Fall zu Fall die Festlegung von Standorten auch für andere Zweige und Bereiche übertragen werden. 5) Erarbeitung von Hinweisen über territoriale Erfordernisse für die P.-Arbeit der Fachorgane des RdK (z. B. Fertigstellungstermine für den Wohnungsbau, Standorte von Versorgungseinrichtungen). 6) Koordinierung der Arbeit der einzelnen Ressorts am Kreisplan nach den von SPK und BPK vorgegebenen methodischen Richtlinien und Terminen. (<➝Örtliche Industrie>) 5. Planungsablauf Im Anschluß an im April 1968 vom Staatsrat festgelegte wirtschaftpolitische Richtlinien beschloß der Ministerrat im Juni 1968 ein verändertes P.-System (GBl. II, Nr. 66 und 67). Im Mittelpunkt der Veränderungen steht die zentrale Jahres-P. für 1969 und 1970. (Für die Schwerpunkte wurde ein besonderes Vorfahren eingeführt.) Nach der bisherigen, seit dem Planjahr 1967 gültigen Regelung entstand der Volkswirtschaftsplan in zwei Etappen. In der ersten Etappe wurden auf der Basis von staatlichen Vorgaben und von Entwicklungskonzeptionen der an der Planausarbei[S. 480]tung beteiligten Wirtschaftseinheiten und staatlichen Behörden Planangebote (auch Planentwürfe und Planprojekte genannt) ausgearbeitet. Die Planangebote mußten vor dem Leiter des jeweils übergeordneten Leitungsorgans „verteidigt“ werden, abschließend vor dem Vorsitzenden der SPK. Auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben und der eingereichten Planangebote erarbeitete die SPK in einer zweiten Phase einen Planentwurf, der nach der Bestätigung durch den Ministerrat, aufgegliedert in staatliche Aufgaben, die Basis für Plandiskussionen in den Betrieb abgab. Zu dieser Zeit sollten gleichzeitig die erforderlichen Geschäftsbeziehungen eingeleitet und Wirtschaftsverträge und Koordinierungsvereinbarungen geschlossen werden. Die endgültige Zusammenfassung der in den Betrieben und staatlichen Einrichtungen aufgestellten Planvorschläge erfolgte wiederum in der SPK. Der von der SPK vorgelegte Planentwurf wurde durch Beschlüsse des Ministerrats, Staatsrats und der Volkskammer zum verbindlichen Volkswirtschaftsplan. Die für die Jahre 1969 und 1970 beschlossenen Veränderungen sollen die Jahres-P. vereinfachen, indem die Pläne in nur noch einer Phase ausgearbeitet — die staatlichen Vorgaben entfallen — und die Zahl der Kennziffern der staatlichen Aufgaben noch verringert werden. Der P.-Ablauf für den Jahresplan der Volkswirtschaft soll regelmäßig im April mit der Herausgabe der staatl. Aufgaben beginnen und im Dezember des gleichen Jahres mit der Übergabe der staatl. Planauflagen enden. Dazwischen sollen im Juli und August die Planentwürfe auf der VVB-Ebene zusammengestellt werden. Im Oktober folgen dann Beratungen beim Ministerrat und im November soll der Entwurf der SPK dem Ministerrat zugestellt werden. a) Staatliche Aufgaben Der P.-Prozeß der neuen Regelung beginnt mit der Übergabe der von der SPK formulierten und vom Ministerrat bestätigten staatlichen Aufgaben an die Ministerien, VVB, Räte der Bezirke und Betriebe. Betriebe, bei denen sich keine Veränderungen zum Perspektivplan oder zu weiteren wirtschaftspolitischen Entscheidungen ergeben, erhalten keine staatlichen Aufgaben. Die staatlichen Aufgaben sind aus dem wirtschaftspolitischen Programm (z. B. dem Perspektivplan bis 1970) und aus der Analyse der volkswirtschaftlichen Entwicklung abgeleitete Kennziffern, die den Rahmen für den gesamtwirtschaftlichen Fortgang der kommenden Planperiode kennzeichnen, Sie beziehen sich u.a. auf die Produktion „strukturbestimmender“ Erzeugnisse und Rohstoffe, wichtige Lieferverpflichtungen der Außenwirtschaft, auf Vorhaben der Mechanisierung und Automatisierung sowie der Spezialisierung und Konzentration, die Entwicklung der Effektivität der Einsatzfaktoren (Kapital und Arbeit) und der Rentabilität, der Bildung von Reserven. Ihre Anzahl wurde verringert, um den Adressaten zusätzliche Möglichkeiten für eigene Vorschläge zu geben. Andererseits wurden zur Erleichterung langfristiger technischer und kaufmännischer Dispositionen Kennziffern mit zweijähriger Gültigkeit eingeführt, und zwar für die Produktionsfondsabgabe, die Verwendung von Amortisationen und Abführung aus dem Nettogewinn an den Staatshaushalt und die betrieblichen Prämienfonds. b) Planentwürfe und Plandiskussionen Ausgehend von den staatl. Aufgaben und auf der Basis eigener Konzeption arbeiten die wirtschaftenden Einheiten und die Behörden Planentwürfe aus. Sie müssen vor dem Leiter der übergeordneten Leitungsinstanz „verteidigt“ werden, soweit sie auf staatl. Aufgaben Bezug nehmen oder aber die eigenen Plankonzeptionen vom Perspektivplan abweichen. Bei Klein- und Mittelbetrieben, die nicht einer VVB angehören, entscheiden die Räte der Bezirke bzw. Bezirkswirtschaftsräte, ob und in welchem Umfang Planentwürfe einzureichen sind. Generell sind in den Betrieben jedoch Konzeptionen für eine eigenverantwortliche komplexe P. (betriebliche P.) zu entwickeln und Plandiskussionen durchzuführen. Ausgangsdaten für die Entwürfe der Betriebspläne sind die in Perspektivplänen festgelegten Aufgaben, besondere Entscheidungen der staatlichen Wirtschaftspolitik und die staatl. Aufgaben. Die Plandiskussionen werden gewöhnlich von den Betriebsorganisationen der Gewerkschaften und der SED geleitet. Durch sie sollen die Werktätigen über die Planziele informiert und die Erfüllung des Betriebsplanes durch Vereinbarungen über Wett[S. 481]bewerbe und sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit gesichert worden. Die Veränderung der staatl. Aufgaben ist nicht das Ziel der Plandiskussion. Die Planentwürfe sollen in sich und mit den territorialen Bedingungen (z. B. Anzahl der Arbeitskräfte und der Schulabgänger) abgestimmt sein und die Stellungnahmen der zuständigen Banken berücksichtigen. Sie werden stufenweise den jeweils nächsthöheren Leitungsorganen übergeben und dort zusammengefaßt. Stimmen die Entwürfe mit den staatl. Aufgaben überein, werden sie bereits von diesen Organen — unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Volkswirtschaftsplans — bestätigt. Wichtige Probleme der Entwürfe werden auf der Leitungsebene der VVB in den Gesellschaftlichen Räten, Kooperationsräten und Erzeugnisgruppenräten beraten. Nachdem die Ministerien die Entwürfe untereinander und mit anderen zentralen Behörden abgestimmt haben, entwirft die SPK einen zusammenfassenden Jahresplan. Zusätzlich schlägt sie volkswirtschaftlich bedeutsame Problembereiche zur Beratung in Arbeitsgruppen des Ministerrats vor. Danach werden dem Ministerrat der Entwurf des Volkswirtschaftsplanes zusammen mit dem Entwurf des Staatshaushaltsplanes des Ministeriums der Finanzen und der Kreditbilanz der Staatsbank übergeben. Sind der Volkswirtschaftsplan und der Staatshaushaltsplan vom Ministerrat beraten und beschlossen worden, folgen die Beratung durch den Staatsrat und die Verabschiedung als Gesetz durch die Volkskammer. Einen Sonderfall der Planentwürfe stellen die „strukturkonkreten Planunterlagen“ dar. Dies sind Konzeptionen zur Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter Erzeugnissortimente und Fertigungsverfahren, zur Rationalisierung von Exportbetrieben, Investitionsprogramme und Vorschläge für die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung. Die Unterlagen werden von den Betrieben und VVB eingereicht, die im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik des Ministerrats und der SPK mit „strukturbestimmenden Aufgaben“ (z. B. Sortimente mit hohem technisch-wirtschaftlichem Niveau, Ausnutzung vorhandener Wachstumsressourcen, Forschungen von allgemeiner Bedeutung) beauftragt wurden. c) Staatliche Planauflagen Auf Grund der Positionen des beschlossenen Jahresplanes der Volkswirtschaft und des Staatshaushaltes erhalten die Behörden, staatlichen Einrichtungen und wirtschaftenden Einheiten staatliche Planauflagen von dem jeweils übergeordneten Leitungsorgan. Das sind verbindliche Aufträge, die in Art und Umfang den staatl. Aufgaben gleichen und sich u. a. auf Produktions- und Exportaufgaben, Investitionen, Rationalisierungen, Entwicklung der Rentabilität und Bestimmungen über die Gewinnverwendung beziehen. Für die P. „volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“ werden bereits mehrjährige staatl. Planauflagen erteilt. Die verringerte Anzahl der staatl. Planauflagen läßt den Produzenten einen Spielraum für die eigenverantwortliche Wirtschaftstätigkeit, d.h. sie stellt den Adressaten unterschiedliches Handeln in bestimmten Grenzen frei. Die Leiter der Wirtschaftseinheiten und Behörden sind berichts- und rechenschaftspflichtig hinsichtlich der Erfüllung der staatl. Planauflagen. d) Planinformationen Indem die für 1969 und 1970 gültige Regelung bei Konzentration der P. auf struktur- und wachstumspolitisch wichtige Entwicklungen der Gesamtwirtschaft die Anzahl der Kennziffern beschränkte, entfielen für die zentralen Organe ein Teil der Informationen aus den früheren umfassenderen Planentwürfen. Um trotzdem den Informationsbedarf der zentralen Organe (z. B. der SPK und der Ministerien der Finanzen, für Wissenschaft und Technik, für Außenwirtschaft) decken zu können, wird, beginnend mit der Jahres-P. 1969, ein System von Planinformationen bzw. ökonomischen Planinformationen aufgebaut. Die Planinformationen sollen Angaben enthalten über a) die Fertigungs-, Absatz- und Finanzsituation und b) die technischen und kaufmännischen Dispositionen der „volkswirtschaftlichen Teilsysteme“ für das folgende Jahr. Der verstaatlichten Industrie sind bei der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes für 1969 für die Planinformation 167 Kennziffern vorgegeben worden, u.a. auch solche (neue), die sich auf die Preisentwicklung und die Eigenfinanzierung von Importen bezogen. Planinformationen von privaten und halbstaatlichen [S. 482]Betrieben sollen von den Räten der Bezirke bzw. den Bezirkswirtschaftsräten berücksichtigt werden. Wenn die Planentwürfe eingereicht werden, müssen auch die Planinformationen übergeben werden. Sie sind jedoch kein Gegenstand der Plan-Verteidigung. Einsetzend mit der P. für 1970 sollen die Planinformationen zusammen mit den Aufgaben des Perspektivplanes, weiteren Entscheidungen der Wirtschaftspolitik und den mehrjährigen staatlichen Planauflagen eine Grundlage bilden für die Bestimmung der staatlichen Aufgaben des folgenden Planjahres. 6. Hilfsmittel der Planung Da zwischen dem Erfolg einer P. und den dabei benutzten Hilfsmitteln ein enger Zusammenhang besteht, wird fortwährend eine Verbesserung dieser Mittel angestrebt. In jüngster Zeit wird vor allem versucht, neuere mathematische Verfahren (z. B. der Optimierungsrechnung, der kybernetischen Modelltheorie, der Netzplantechnik) auf ihre Anwendbarkeit hin zu überprüfen. Ebenso wird an der Konstruktion von komplexen Kennziffern wie von relevanten Kriterien für Effektivitätsberechnungen (z. B. bei Investitionsentscheidungen) gearbeitet. Wichtige Hilfsmittel der P.-Praxis sind zur Zeit: a) Volkswirtschaftliche Bilanz. Sie ist eine zahlenförmige Gegenüberstellung, die Zusammenhänge des volkswirtschaftlichen Güter- und Geldkreislaufs beschreibt. Verbreitet sind zweiseitige Bilanzen, die Aufkommen und Verwendung ökonomischer Größen enthalten. Daneben werden Bilanzen aufgestellt, die als input-output-Tabellen gleichzeitig mehrere ökonomische Größen auf nehmen. Volkswirtschaftliche Bilanzen werden von der Staatlichen Plankommission zur Vorbereitung von P.-Entscheidungen erstellt. Ihre Aussagefähigkeit ist abhängig von der Qualität der Wirtschaftsstatistik und der Bilanzen vorgelagerten Bilanzebenen (z. B. VVB, Bezirk, VEB). Maßgebende volkswirtschaftliche Bilanzen sind Bilanzen 1) des „gesellschaftlichen Gesamtprodukts“, des Nationaleinkommens und des Volksvermögens, 2) der Produktionsfaktoren (Kapital und Arbeitskräfte), 3) der Konsumtion, 4) der Geldströme und 5) des Außenhandels. Die volkswirtschaftlichen Bilanzen erscheinen zusammengefaßt in der Volkswirtschaftsbilanz. b) Verflechtungsbilanz. Sie ist eine Methode, mit der die materiellen Beziehungen zwischen den Produktionszweigen einerseits und zwischen Produktion und Konsumtion, Investition, Außenhandel andererseits in input-output-Tabellen dargestellt werden. Sie ist zur Rationalisierung der Planausarbeitung geeignet, indem sie durch die Anwendung mathematischer Verfahren und der elektronischen Rechentechnik das Berechnen von Entscheidungsalternativen erlaubt. Verflechtungsbilanzen ermöglichen es, die Auswirkungen des technischen Fortschritts, der Spezialisierung und Konzentration und anderer Faktoren auf die Produktion zu erfassen. Die insgesamt angebotsmäßig orientierte P. kann auf diese Weise mit einer verbesserten Bedarfsermittlung ergänzt werden. Verflechtungsbilanzen werden verstärkt seit 1966 aufgestellt. Die verbreitetste Form sind Teilverflechtungsbilanzen, mit denen die technisch-ökonomischen Verbindungen zwischen den Erzeugnissen eines wirtschaftlichen Teilsystems (z. B. VVB, VEB) über mehrere Fertigungsstufen hinweg analysiert werden. c) Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur; Staatsplannomenklatur. Die Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur ist eine zahlenförmige Systematisierung aller produzierten und importierten Erzeugnisse bzw. Leistungen der Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft nach Einzelerzeugnissen oder Gruppen ähnlicher Erzeugnisse (Erzeugnisgruppen) bzw. Leistungen. Sie ist verbindlich für die P. und Abrechnung der Produktion, der Materialwirtschaft und des Außenhandels. Sie wird seit 1967 schrittweise eingeführt und löst das zuvor bestehende „Allgemeine Warenverzeichnis“ und die frühere „Schlüsselliste für Produktion, Materialwirtschaft und Außenhandel“ ab. Sie enthält achtstellige Schlüsselzahlen für rd. 80.000 Erzeugnisse bzw. Leistungen. Die Zahlenposition, die ein Erzeugnis bzw. eine Gruppe von Erzeugnissen kennzeichnet, wird auch Planposition genannt. Planpositionen im weiteren Sinne sind dagegen die im Volkswirtschaftsplan aufgeführten volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse der Staatsplannomenklatur. Diese umfaßt außerdem einzeln aufgeführte Investitionsvorhaben von gesamtwirtschaftlicher Bedeu[S. 483]tung (Staatsplanvorhaben). In die Staatsplannomenklatur aufgenommene Erzeugnisse und Leistungen heißen Staatsplanpositionen. d) Kennziffern und Normen. Kennziffern sind zahlenförmige Angaben über eindeutig definierte Merkmale wirtschaftlicher Vorgänge. Sie dienen der P., Leitung und Abrechnung. Die Angabe kann in Mengeneinheiten (Natural- oder Mengenkennziffern, z. B. Stahlproduktion in Tonnen), in Werteinheiten (Wertkennziffern, z. B. Warenproduktion in Mark), in Zeiteinheiten (Zeitkennziffern, z. B. Produktionsarbeiterstunden) oder mit Hilfe von Bezugsgrößen (relative Kennziffern) erfolgen. In relativen Kennziffern werden zwei ökonomisch verbundene Größen gegenübergestellt und eine Verhältniszahl gebildet (z. B. „Technische Kennziffern“ und „Technisch-wirtschaftliche Kennziffern“ für Arbeitsproduktivität, Investitionsnutzen u. a. Im NÖS bzw. ÖSS werden häufiger relative Kennziffern verwendet. Die in der Vergangenheit bevorzugten Mengenkennziffern hatten zu einseitigen Orientierungen (z. B. „Tonnenideologie“) geführt. Kennziffern können in einem Bestätigungsverfahren „Normativcharakter“ erhalten und für verbindlich erklärt werden. Sie sind maximal ein Jahr gültig. Von Bedeutung sind die Vorratsnormen der Materialwirtschaft. Sie legen die durchschnittliche Höhe an Materialien und Fertigerzeugnissen fest und sollen den kontinuierlichen Fertigungsprozeß sichern sowie zum anderen das Entstehen von Überplanbeständen verhindern. e) Konstante Preise. Sie sind Meßwerte, mit denen wirtschaftliche Kennziffern (z. B. „industrielle Produktion“, „Fondsintensität“) unbeeinflußt von der Preisentwicklung langfristig beobachtet werden sollen. Sie werden für alle industriellen Erzeugnisse gebildet und sollen den Kostenaufwand nach dem Stand vom 1. 1. 1967 widerspiegeln. Im Zusammenhang der Industriepreisreform lösen sie ab 1968 die „Unveränderlichen Planpreise“ ab. (Wirtschaft, Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 473–483 Planträger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planungskataster

Planung (1969) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen und die Organisierung und Kontrolle ihrer Durchführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik. Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale…

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Zins (1969)

Siehe auch das Jahr 1975 Ebenso wie in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften existiert auch in der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs die ökonomische Kategorie des Z. Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem wird der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlende Z. gemäß der Marxschen Interpretation der Kategorie des Z. grundsätzlich als Teil des „Reineinkommens“ (also als Bestandteil des Gewinns oder Mehrwerts) angesehen, obwohl heute aus Gründen der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ zwecks besserer Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Staatsbetriebe und -konzerne der Z. als Kostenelement im betrieblichen Rechnungswesen und bei der Preiskalkulation verrechnet wird (Selbstkosten). Z. müssen für Kredite an VEB, Kombinate, VVB usw. von diesen an die kreditgewährenden Banken gezahlt werden. Ebenso müssen Einwohner für Konsumentenkredite, Darlehen zur Instandsetzung von Wohnungen und für Hypothekarkredite zum Bau der in geringem Umfang errichteten Eigenheime Z. zahlen (Sollzinsen der Banken). Z. werden den VEB, VVB, Kombinaten, Genossenschaften usw. für ihre Einlagen bei den Banken gewährt (Habenzinsen der Banken). Ebenso erhalten Sparer für ihre Depositen bei den Sparkassen und Banken Z., wobei der Z.-Fuß nach der Länge der Kündigungsfrist differenziert wird. Neben den Z. für Kredite und Einlagen existieren noch die Verspätungs-Z., die bei Verstößen gegen Vereinbarungen gemäß dem Vertragsgesetz vom Schuldner gezahlt werden müssen. Die wirtschafts- und finanzpolitische Bedeutung der Z. in einer zentralgelenkten Wirtschaft rührt u.a. daher, daß diese dort als „Mittel zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und zur Durch[S. 748]setzung der Finanzdisziplin genutzt“ werden können. Die Soll- und Haben-Z. der Banken sollen in Übereinstimmung mit den geplanten übrigen Finanzgrößen und -beziehungen festgelegt werden, wobei diese wiederum mit den güterwirtschaftlichen Zielen des Perspektiv- und des Volkswirtschaftsplanes abzustimmen sind. Bei der Schaffung eines die Effizienz der Wirtschaftstätigkeit stimulierenden „Systems in sich geschlossener ökonomischer Hebel“ im „Neuen ökonomischen System“ wurde besonderes Gewicht auf die Erhöhung des Lenkungseffekts des Z. gelegt. Eine zielgerichtete Z.-Differenzierung erhöht das Interesse der Kreditnehmer an einer hohen Effektivität der kreditierten Maßnahmen. Die Z.-Differenzierung in der Kreditpolitik gegenüber den VEB, VVB, Kombinaten, Genossenschaften usw. beruht dabei auf dem Prinzip, für die zwangsweise aufzunehmenden „Plankredite“ Mindest-Z. anzusetzen und für „Zusatzkredite“ höhere Z. zu verlangen, die für die Betriebe eine Gewinnschmälerung bedeuten. Innerhalb der Gruppe der „Zusatzkredite“ sind die Z. für Kredite, mit denen „im volkswirtschaftlichen Interesse liegende“ Aufgaben finanziert werden, niedriger als die Z. für Kredite zur Deckung eines Finanzbedarfs, der auf Grund von Planwidrigkeiten entstanden ist. Bei der Festlegung der Z. in gesonderten Kreditverträgen zwischen den Kreditinstituten und den Wirtschaftseinheiten müssen die Banken natürlich darauf achten, daß die Gewinnschmälerung durch die relativ höheren Z. nicht größer ist als der Gewinn aus den durch die Kreditvergabe unterstützten Investitions- und sonstigen Maßnahmen. Ferner wird durch die Z.-Differenzierung die Verwirklichung der von der Wirtschaftsführung beschlossenen volkswirtschaftlichen Schwerpunktaufgaben, wie z. B. die komplexe Rationalisierung der Produktionsprozesse, mit Hilfe von relativ niedrigen Z. gefördert. Zu den Mitteln der Z.-Politik gehört im Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Mitteldeutschland auch die Möglichkeit, daß die Bank vertraglich mit dem Betrieb vereinbart, daß sie ihm die höheren Z. durch eine Kreditverschuldung infolge von Planverstößen (z. B. auf Grund der Überschreitung von Inbetriebnahmeterminen bei Neubauten, Überplanbeständen bei Materialien, eingetretener Verluste) rückerstattet, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist die Ursachen der Planwidrigkeiten beseitigt. (Kredit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 747–748 ZGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zinspolitik

Siehe auch das Jahr 1975 Ebenso wie in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften existiert auch in der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs die ökonomische Kategorie des Z. Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem wird der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlende Z. gemäß der Marxschen Interpretation der Kategorie des Z. grundsätzlich als Teil des „Reineinkommens“ (also als Bestandteil des Gewinns oder Mehrwerts) angesehen, obwohl heute aus Gründen der…

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Richter (1969)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 Art. 94 der Verfassung vom 6. 4. 1968 bestimmt: „R. kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Ähnlich fordert § 45 GVG: „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind.“ Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u.a., „sich eng mit den Werktätigen zu verbinden, sich aufmerksam und feinfühlig zu den Vorschlägen und Sorgen der Werktätigen zu verhalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen und die Grundfragen der Politik der Deutschen Demokratischen Republik zu beherrschen“. Auf diese Pflichten werden die R. nach ihrer Wahl durch die sie wählende Volksvertretung feierlich verpflichtet (§§ 46, 47 GVG). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer für 4 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen ebenfalls für 4 Jahre gewählt (Art. 95 Verf., §§ 49, 51 GVG), und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl der entsprechenden Volksvertretung. Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- und Bezirksgerichten fanden vom 15. Oktober bis 30. November 1960 statt; nach den Wahlen zur Volkskammer und den Bezirkstagen (Bezirk) am 20. 10. 1963 und am 2. 7. 1967 wurden die R. am OG und an den Bezirksgerichten, nach den Kreistagswahlen am 10. 10. 1965 die R. an den Kreisgerichten im Laufe der folgenden 3 Monate neu gewählt. Ein R. kann aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u.a. wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten gröblich verletzt hat“ (Art. 95 Verf., § 57 GVG). Obwohl §~1 GVG in Übereinstimmung mit Art. 96 Verf. lautet: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, ist weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der R. gegeben. Immer wieder wurden und werden Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch Mitteldeutschland und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachteten, setzten sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ durch die Justizverwaltung, das erst im GVG vom 1. 10. 1959 (§ 13) seine gesetzliche Verankerung erhalten hatte, wurde mit der Justizreform des Jahres 1963 zum Zwecke der Durchsetzung des Demokratischen Zentralismus abgewandelt. Die „Leitung“ der Rechtsprechung ging auf das OG über. Dieses ist aber wiederum dem Staatsrat gegenüber verantwortlich (§ 11 GVG), so daß jetzt der unter Leitung von Ulbricht stehende Staatsrat Weisungen für alle R. auf dem Wege über das OG (Richtlinien und Beschlüsse) erteilen kann. Nach Art. 74 Verf. nimmt der Staatsrat im Auftrage der Volkskammer die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts wahr, und nach Art. 71 Verf. hat der Staatsrat das Recht, die Verfassung und, was für die Rechtsprechung von besonderer Bedeutung ist, die Gesetze verbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Er kann damit unmittelbar auf die R. und die Rechtsprechung einwirken. Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gab der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volks[S. 535]vertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht war „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hatte sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Dieses Gesetz ist zwar inzwischen aufgehoben, aber der Grundsatz der richterlichen Verantwortlichkeit gilt fort und fand im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) neue praktische Konsequenzen. Nach den Bestimmungen des 3. Teils dieses Erlasses sind die R. verpflichtet, die Beschlüsse der Bezirks- und Kreistage und der Räte für ihre Tätigkeit auszuwerten. Sie sind weiter verpflichtet, auf Verlangen der Bezirks- und Kreistage Stellungnahmen abzugeben und jährlich mindestens einmal Berichte „über die Erfüllung der mit der Wahl übernommenen Verpflichtungen“ zu erstatten. §~1 GVG statuiert diese Berichtspflicht nochmals: „Die R. erstatten den Volksvertretungen Bericht darüber, wie sie ihre Tätigkeit mit den gesellschaftlichen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus verbinden und diese Entwicklung aktiv fördern.“ Auch Art. 95 Verf. hebt die Berichtspflicht der R. gegenüber ihren Wählern ausdrücklich hervor und droht Abberufung an (s.o.). Ein R., der seine Pflichten verletzt, allerdings nicht so gröblich, daß er aus seinem Amt abberufen werden muß, kann vor einem richterlichen Disziplinarausschuß zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzungen und Durchführung des Disziplinarverfahrens regelt die „Disziplinarordnung für R.“ vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 776). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 534–535 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtsatzplan

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 Art. 94 der Verfassung vom 6. 4. 1968 bestimmt: „R. kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Ähnlich fordert § 45 GVG: „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion…

DDR A-Z 1969

Selbstkosten (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Definition der Politökonomie in der „DDR“ sind S. abweichend von der Begriffsbestimmung der westlichen Betriebswirtschaftslehre die in Geld ausgedrückten Aufwendungen des Betriebes an verbrauchten Produktionsmitteln (Abschreibungen und Materialverbrauch) und an Löhnen für die Herstellung und den Absatz der Erzeugnisse, vermehrt um die Gemeinkosten für die Leitung, Planung, Abrechnung, Kontrolle und die Sicherung des Betriebes. Eine Unterscheidung zwischen Kosten und Geldausgaben kennt das mitteldeutsche Rechnungswesen nicht. Das Rechnungswesen als Instrument der staatlichen Wirtschaftslenkung bestimmt nicht den gesamten tatsächlichen Güter- und Dienstverkehr zur Erstellung von Leistungen als S., sondern nur denjenigen Teil, der betriebsextern durch die zuständige Wirtschaftsbehörde (Ministerium der Finanzen) dazu ausersehen und normativ als Kosten anerkannt worden ist. Der Ausgangspunkt für die S.-Erfassung sind in der sozialistischen (sowjetischen) Zentralplanwirtschaft daher die „gesellschaftlich notwendigen Produktionskosten“ für die Erstellung von Leistungen. Die „gesellschaftlich notwendigen S.“ erscheinen als durchschnittliche S. für eine in der Volkswirtschaft hergestellte Einheit einer Erzeugnis- oder Leistungsart. Sie werden häufig als eine Durchschnittsgröße im Bereich der Betriebe einer VVB ermittelt. Die von den Wirtschaftsbehörden (Ministerium der Finanzen, Amt für Preise) anerkannten durchschnittlichen S. sind die Ausgangsgröße für die Bestimmung der Fest- oder Planpreise (Wertpreisbildung, Preissystem). Von den „gesellschaftlich notwendigen S.“ sind die „betriebsnotwendigen S.“, die individuellen S. und die Plan- und/oder Istkosten zu unterscheiden. Die „betrieblich notwendigen S.“ sind ebenfalls eine normative Kostengröße. Sie berücksichtigen die spezifischen Produktionsbedingungen eines bestimmten Betriebes, wobei ein reibungsloser Produktions- und Zirkulationsprozeß vorausgesetzt wird. In der Regel werden daher die „betrieblich notwendigen S.“ durch die geplanten betrieblich notwendigen S. ausgedrückt. Die „betrieblich notwendigen S.“ werden ebenfalls zur Grundlage der Festsetzung von Betriebs- und Industrieabgabepreisen gemacht, und zwar dienen sie der Bestimmung der betriebsindividuellen Kalkulationspreise. Die individuellen S. sind die in einem Betrieb für eine Periode geplanten und/oder effektiv angefallenen Kosten. Diese Kostenerfassung spiegelt nicht die unter idealen Produktions- und Zirkulationsbedingungen angenommenen Normkosten wider, sondern sie gibt die S. an, die bei gegebenen Standortbedingungen, technischem Ausrüstungsstand, Qualifikation der Betriebsorganisation und der Belegschaft entstanden sind. Dennoch bleiben auch die individuellen S. z. B. bei einer Ist-Kostenermittlung „normative“ Kosten, da die gültige S.-Definition von vornherein bestimmte Kostenelemente aus der Betrachtung ausschließt. So wird in der „DDR“ der Aufwand vorwiegend als Mengengröße und nicht auch als Wertgröße gesehen. Demnach werden in der mitteldeutschen Kostenrechnung kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Wagnisse, Risiken usw. nicht oder nur in einem behördlich begrenzten Umfang berücksichtigt (vgl. die Anordnung über die Planung und Verwendung des Handelsrisikos vom 11. 10. 1967, GBl. III, S. 85). Steuern, wie z. B. die Produktions- und Dienstleistungsabgabe, gelten ebenfalls nicht als Kostenbestandteile und werden daher im betrieblichen Rechnungswesen als Durchlaufposten behandelt. Da der Kostenbegriff der Politökonomie in hohem Maße technologisch bestimmt wird, weist man es in der „DDR“ auch als Besonderheit aus, daß heute zwecks besserer Messung der Wirtschaftlichkeit im Gegensatz zu früheren Etappen des Rechnungswesens auch Aufwendungen in die S. einbezogen werden, die im Sinne der technologisch bestimmten Kostendefinition eigentlich bereits eine „Verwendung von Reineinkommensbestandteilen“ darstellen, wie z. B. die zu zahlenden Bankzinsen, bestimmte Sozialausgaben und Vertragsstrafen. Ein erheblicher Unterschied besteht zwischen der Ist-Kostenrechnung z. B. zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung eines Betriebes bei Jahres- oder Quartalsabschluß und der Plan-Kostenrechnung insbesondere zum Zwecke der Preiserstellung. Zwar hat auch die Ist-Kostenrechnung auf Grund des besonderen politökonomischen Kostenbegriffs einen „normativen“ Charakter, dennoch ist dieser bei weitem nicht so ausgeprägt wie bei der Plan-Kostenrechnung zur Bildung der Industrieabgabepreise. In besonderer Weise offenbarte sich dieser „normative“ Charakter in dem in der S.-VO vom 12. 7. 1962 (GBl. II, S. 445) festgelegten Verfahren der Plankostenermittlung und Preiskalkulation. In der VO wurde bei der Verrechnung der Kosten unterschieden a) in planbare und für die Zwecke der Preisbildung kalkulierbare Kosten, b) in planbare, jedoch für die Preisplanung nicht kalkulierbare Kosten und c) in nicht planbare und nicht kalkulierbare Kosten. Auf Grund dieser vorgeschriebenen Aussonderung von Kostenelementen bei der Preiskalkulation ist es möglich, daß durch den Verkauf von Erzeugnissen zu den auf Grund dieses Kalkulationsverfahrens zustandegekommenen Preisen unter Umständen ein Teil der den Betrieben bei der Produktion effektiv entstandenen Kosten durch die erzielten Erlöse nicht gedeckt wird. Die S.-VO von 1962 wurde am 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 757) aufgehoben. Ihre Vorschriften wurden sinngemäß von anderen VO übernommen. Die Grundsätze und Praktiken der Plan- und Ist-Kostenrechnung und Preiskalkulation änderten sich nicht wesentlich. Ziel der S.-Planung (als Teilbereich der Finanzplanung) ist die S.-Senkung. Bis 1967 erhielten die VEB durch die Planbehörden S.-Senkungsauf[S. 559]lagen zwecks Erhöhung der Rentabilität verbindlich vorgeschrieben. Da der verlangte Prozentsatz der S.-Senkung den Betrieben ohne die erforderliche Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen der Werke oktroyiert wurde, sind diese Auflagen in den meisten Fällen nicht realisiert worden. Vom Wirtschaftsjahr 1967 an hat man deshalb dieses Verfahren der befehlswirtschaftlichen Erzwingung einer höheren Wirtschaftlichkeit aufgegeben. Nunmehr müssen die VEB und die VVB die ihnen voraussichtlich möglichen S.-Senkungen selbst ermitteln, die dann nach Bestätigung durch die zuständigen Planbehörden für die Wirtschaftseinheiten verpflichtendes Planziel werden. Durch die auch nach der Wirtschaftsreform beibehaltene „normative“ Kostenrechnung bleiben in der mitteldeutschen Wirtschaft zwei Größen sehr problematisch, denen als Leistungsmaßstab und Lenkungsinstrument im „eigentlichen wirtschaftlichen System des Sozialismus“, wie das mitteldeutsche Wirtschaftssystem ab 1966 genannt wird, eine zentrale Bedeutung zukommt, nämlich dem Gewinn und den Preisen. (Grundmittel, Abschreibungen, Arbeitsnormen, Arbeitsproduktivität, Rechnungswesen, Preispolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 558–559 Selbstbestimmungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstkritik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Definition der Politökonomie in der „DDR“ sind S. abweichend von der Begriffsbestimmung der westlichen Betriebswirtschaftslehre die in Geld ausgedrückten Aufwendungen des Betriebes an verbrauchten Produktionsmitteln (Abschreibungen und Materialverbrauch) und an Löhnen für die Herstellung und den Absatz der Erzeugnisse, vermehrt um die Gemeinkosten für die Leitung, Planung, Abrechnung, Kontrolle und die…

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Arbeitskräfte (1969)

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.). Unter den rd. 6,3 Mill. Arbeitnehmern sind über 700.000 Empfänger von Altersrenten, die für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gewonnen wurden. Der Anteil der Frauen an den Arbeitnehmern liegt mit 48 v. H. weit über dem entsprechenden Frauenanteil in der BRD (1966: 33 v. H.). Die ungünstige Bevölkerungsstruktur wird bis 1970 einen Rückgang der Personenzahl im arbeitsfähigen Alter zur Folge haben. Umfassende Lenkungsmaßnahmen sollen dem Mangel entgegenwirken. Gesetzliche Grundlage sind das am 1. 7. 1961 in Kraft gesetzte Gesetzbuch der Arbeit und die VO vom 24. 8. 1961 zur Verbesserung der „Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung“, durch die die 1951 aufgelösten Arbeitsämter mit anderer Bezeichnung wieder eingeführt wurden. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung in den Bezirks- und Kreisverwaltungen haben danach die A.-Reserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Maßnahmen hierzu sind: a) die Auflage an Betriebe, A. an andere Betriebe abzustellen; b) die Verfügung einer Einstellungssperre für Betriebe, deren A.-Zahl die im Betriebsplan vorgesehene Zahl erreicht hat; c) Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer A. aus der A.-Reserve; d) Einstellungssperre für A. aus landwirtschaftlichen und Bauberufen in Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche. Die in der Regel mit politischem Druck auf die Arbeitnehmer verbundene Lenkung schränkt die freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes ein. Seit 1966 sind jedoch gewisse Lockerungen eingetreten. (Arbeitsmarkt, Berufslenkung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, Ausländische

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.).…

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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1969)

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1963 1966 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB gegründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern (Bauer) zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 wurden die MAS in zentrale Regie übernommen, wobei auch die ländlichen ➝Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschließlich Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen mußten. Die Stationen wurden Mittelpunkte „des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen“ Betriebes als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS zur ideologischen Ausrichtung der Landbevölkerung geschaffen (Technische Kabinette). Gleichzeitig wurde den MTS das gesamte landwirtschaftliche Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Ulbrichts Vorschlag auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnte sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauern zu werden oder ihre Höfe abzugeben. 1959 begann eine Umorganisation des Landmaschineneinsatzes, zunächst durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl. 1959, I, S. 362) (wenn letztere mindestens 80 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können) und durch den Aufbau von Reparatur-Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Die im späteren, vollgenossenschaftlichen Stadium erlassenen allgemeinen Grundsätze für die Überführung der Technik der MTS in die LPG (GBl. 1963, II, S. 193) sehen vor, daß den LPG Typ III die MTS-Technik vorrangig unterstellt wird, während für die LPG Typ~I und II die Überführung auf dem Wege des Verkaufs erfolgt. Sofern die LPG~I und II nicht bereit sind, die MTS-Technik zu kaufen, können sie Maschinenarbeiten von den MTS/RTS gegen Bezahlung des Tarifs ausführen lassen. Aus der Überführung der Technik in die LPG ergibt sich der schrittweise Übergang aller MTS in RTS und damit die Verlagerung des Schwergewichtes der MTS als Mittelpunkt der „sozialistischen“ Umgestaltung der Landwirtschaft in Richtung auf die LPG. Hauptaufgabe der RTS, die als Kreisbetriebe für Landtechnik der am 1. 7. 1963 als leitendes Wirtschaftsorgan für Landtechnik gebildeten VVB Landtechnische Instandsetzung unterstehen (GBl. 1963, II, S. 597), ist es, die Instandsetzung der Traktoren, Maschinen und Geräte der [S. 400]LPG auszuführen, eine bessere Einsatzbereitschaft der Landtechnik zu sichern und die Reparaturkosten zu senken. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 399–400 Maschinenbau, Allgemeiner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Masseninitiative

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1963 1966 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB gegründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern (Bauer)…

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Oberstes Gericht (1969)

Siehe auch: Oberstes Gericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Oberstes Gericht (OG): 1966 Das OG ist das höchste Organ der Rechtsprechung (Art. 93 der Verfassung). Es leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, sichert die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte und ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Das OG ist mit dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und der erforderlichen Anzahl von Oberrichtern und Richtern besetzt. Alle diese Richter werden von der Volkskammer auf Vorschlag des Staatsrates für vier Jahre gewählt. Beim OG bestehen das Plenum, das Präsidium und die Kollegien, in denen die Senate für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gebildet werden. Das höchste Organ ist das Plenum, das zur Wahrnehmung seiner Aufgaben — Leitung der Rechtsprechung — Richtlinien und Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung für alle Gerichte erlassen kann. Antragsberechtigt auf Erlaß einer Richtlinie sind der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz. Der Staatsrat kann dem Plenum den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Die Richtlinien werden im Gesetzblatt (Teil II) veröffentlicht. Bisher sind 24 Richtlinien ergangen, von denen allerdings ein großer Teil wieder aufgehoben ist. (Strafpolitik) Als das kollektive Organ zur Organisierung der Tätigkeit des OG, insbesondere des Plenums, wird das Präsidium bezeichnet. Da es im Unterschied zum Plenum ständig vorhanden und aktionsfähig ist, ist es das für die Praxis der Rechtsprechung wichtigste Organ. Es hat die Aufgabe, Tagungen des Plenums vorzubereiten und einzuberufen, Richtlinien und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten, Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung für alle Gerichte zu erlassen, die Tätigkeit der Kollegien des OG zu leiten, die Rechtsprechung der Gerichte und die an das OG gerichteten Eingaben der Bürger auszuwerten sowie über Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Beschlüsse des Disziplinarausschusses bei dem OG zu entscheiden. Eine besonders wichtige Funktion ist dem Präsidium schließlich mit der Entscheidung über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Senate des OG oder der Präsidien der BG übertragen. Beschlüsse der Plenen oder Präsidien der BG oder Militärobergerichte (Militärgerichtsbarkeit) können vom Präsidium aus eigener Initiative aufgehoben oder abgeändert werden. Es entscheidet auch, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Präsidiums abweichen will. Zur Unterstützung bei der Leitung der Rechtsprechung wurde die Inspektionsgruppe gebildet. Dem Präsidium gehören an: der Präsident und der Vizepräsident des OG, die drei Vorsitzenden der Kollegien für Straf-, Militärstraf- und Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, je zwei Richter aus dem Kollegium für Straf- und Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und der Leiter der Inspektionsgruppe, insgesamt also zehn Personen, die auf Vorschlag des Präsidenten des OG vom Staatsrat berufen werden. Der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz können an den Sitzungen des Präsidiums teilnehmen. (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 452 Oberste Bergbehörde der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Objekt

Siehe auch: Oberstes Gericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Oberstes Gericht (OG): 1966 Das OG ist das höchste Organ der Rechtsprechung (Art. 93 der Verfassung). Es leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, sichert die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte und ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Das OG ist mit dem Präsidenten, dem…

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Marxismus-Leninismus (1969)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 I. Grundlagen des Marxismus-Leninismus Der ML. ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er versteht sich bewußt als Ideologie der Arbeiterklasse. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse darstellt, ist ihre Ideologie im Gegensatz zu früheren wissenschaftlich und kann somit Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit beanspruchen. Gegenstand der marxistisch-leninistischen Ideologie ist das Verhältnis des Menschen zur Welt, von hier ausgehend das Verhältnis von Materiellem und Ideellem, die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens sowie der Strategie und Taktik der sozialen Revolution. Der ML. gliedert sich in den dialektischen (Diamat) und historischen (Histomat) Materialismus (= Philosophie des ML.), die Politische Ökonomie sowie den wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus. Als Weltanschauung der Arbeiterklasse ist der ML. auf das Ziel des Sozialismus bzw. Kommunismus ausgerichtet und hat demnach ganz bestimmte Funktionen zu erfüllen: eine wissenschaftlich-theoretische Funktion, d.h. Analyse und Verallgemeinerung der wichtigsten Resultate der Wissenschaften und der gesellschaftlichen Praxis; eine politisch-ideologische Funktion, d.h. Umsetzung der theoretischen Erkenntnisse in politische Praxis; eine ethisch-erzieherische Funktion, d.h. Bildung bzw. Verstärkung des richtigen sozialistischen ➝Bewußtseins. Als Grundwerke des ML. gelten heute neben den Klassikern die „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, Lehrbuch, Berlin 1963, 7. Aufl. (nach der 2., überarb. u. erg. russ. Ausg., Autorenkollektiv, 1962); „Grundlagen der marxistischen Philosophie“, Lehrbuch, Berlin 1966, 7. Aufl. (nach der 2., überarb. u. erg. Aufl., russ. Autorenkollektiv, 1962); „Marxistische Philosophie“, Lehrbuch, Berlin 1967 (Autorenkollektiv: Buhr, Eichhorn I, Heyden, Klaus, Kosing, Kröber, Stoljarow). II. Philosophie des Marxismus-Leninismus a) Der dialektische Materialismus (DM.) 1. Grundlagen des DM. Der DM. gibt eine philosophische Deutung des Wesens der Welt, untersucht das Verhältnis des Bewußtseins zur objektiven Realität ( = Grundfrage der Philosophie), die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens (Erkennens) sowie die Stellung des Menschen in der Welt („Philosophisches Wörterbuch“, hrsg. v. G. Klaus u. M. Buhr, Leipzig 1964, S. 330). Er stützt sich vor allem auf die Ausführungen Engels' („Anti-Dühring“, 1878, und „Dialektik der Natur“, 1873 ff., Marx/Engels, Werke, Bd. 20), Lenins („Materialismus und Empiriokritizismus“, 1909, Lenin, Werke, Bd. 14) und Stalins (Aufsatz: „Über dialektischen und historischen Materialismus“, 1938 — wird heute verschwiegen). Der DM. hat aber in der jüngsten Zeit insbesondere durch die Rezeption der Ergebnisse der allgemeinen Systemtheorie, der Informationstheorie und der Kybernetik wesentliche Erweiterungen erfahren, wenn nicht zum Teil gar eine Umfunktionierung. Das wird besonders deutlich im Lehrbuch „Marxistische Philosophie“ (1967), in dem der DM. allein schon begrifflich sich stark z. B. von den „Grundlagen der marxistischen Philosophie“ (2. Aufl. 1962) unterscheidet. Die grundlegende Unterscheidung der dialektisch-materialistischen von der traditionellen Philosophie liegt in ihrem Verhältnis von Theorie und Praxis. Der DM. versteht sich nicht nur als eine Erklärung der Welt, sondern vor allem als eine Anleitung zu deren Veränderung. In der 11. Feuerbachthese hat Marx diesen Unterschied auf die klassische Formel gebracht: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 3, S. 7). Theorie und Praxis bilden eine „organische Einheit“, d.h. sie bedingen und beein[S. 391]flussen sich gegenseitig; eine „parteilose“ Welthaltung ist demnach Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein, Parteilichkeit erste Voraussetzung der marxistischen Philosophie. 2. Der Begriff der Materie und die Grundfrage der Philosophie Die einzige Eigenschaft der Materie, sagt Lenin, an deren Anerkennung der philosophische Materialismus gebunden ist, ist die Eigenschaft, objektive Realität zu sein (Lenin, Werke, Bd. 14, S. 124), das bedeutet, außerhalb des Bewußtseins existierend. Der philosophische Materiebegriff würde damit nichts über die qualitative und quantitative Beschaffenheit der Bewegungs-, Struktur- und Entwicklungsformen der Materie aussagen; er enthielte nur eine weltanschauliche und erkenntnistheoretische Aussage über das Verhältnis von Materie und Bewußtsein, und zwar dergestalt, daß die Materie primär, das Bewußtsein sekundär ist. Bewußtsein ist demnach nur die höchste Bewegungsform der Materie; der DM. also im Gegensatz zum Idealismus eine monistische Entwicklungslehre. 3. Ontologische Thesen Die allgemeine Daseinsweise der Materie ist Bewegung, deren Wesen in der Veränderung überhaupt besteht. Nun wäre auch noch damit keine ontologische Qualifizierung der Materie bzw. der Bewegung verbunden; eine derartige „Wesens“- oder „Substanz“-Bestimmung lehnen die marxistischen Philosophen im Abwehrkampf gegen den Idealismus ausdrücklich ab. Andererseits wird behauptet, die Entwicklung der modernen Naturwissenschaft habe den „zutiefst dialektischen Charakter“ der Materie bzw. die „innere Widersprüchlichkeit“ der Bewegung erwiesen („Marxist. Ph.“ 1967, S. 156; „Grundlagen der marxistischen Ph.“, 2. Aufl. 1962, S. 102). Als Standardbeweise für das dialektische bzw. Widerspruchsprinzip gelten der Korpuskel- und Wellencharakter der Elementarteilchen sowie die Existenz von Anti-Teilchen. Eine weitere verschleierte ontologische Bestimmung ist die These, daß sich die Materie von niederen zu höheren Formen bewege (Fortschrittsprinzip), modifiziert neuerdings durch die Hinzufügung, diese Höherentwicklung gelte nur innerhalb des Weltalls, nicht für das Weltall als solches. Damit soll jeder Eschatologiekritik vorgebeugt werden. 4. Die Hauptkategorien der Dialektik Unter Wechselwirkung wird ein Wirkungszusammenhang verstanden, bei dem Dinge, Systeme usw. nicht nur Einwirkungen der verschiedensten Art von anderen Dingen, Systemen usw. erleiden, sondern auch auf diese zurückwirken. Der DM. betrachtet das Universum als ein Netz von Wechselwirkungen. Methodologisch ergäbe sich daraus die Forderung, bei der Analyse eines Sachverhaltes alle Wechselwirkungszusammenhänge zu berücksichtigen. Da dies die menschliche Erkenntnisfähigkeit übersteigt, ist es im besten Falle nur möglich, die wesentlichen Wechselwirkungen zu untersuchen. Die Rückkopplungen, die positiven (systemzerstörend) wie die negativen (systemerhaltend) sind Spezialfälle der Wechselwirkung. Dem philosophischen Begriff des „Netzes von Wechselwirkungen“ entspricht in der Kybernetik das Prinzip der verschachtelten Regelkreise. Die Wechselwirkung zwischen den Teilsystemen eines kybernetischen Gesamtsystems entspricht den sog. inneren dialektischen Widersprüchen, die Wechselwirkung zwischen kybernetischen Systemen und ihrer Umwelt entspricht den sog. äußeren dialektischen Widersprüchen. Die Kausalbeziehung (Ursache und Wirkung) ist ein Spezialfall der Wechselwirkung. Hier wirkt x auf y ein, während die Rückwirkung von y auf x praktisch null ist und darum vernachlässigt werden kann. Umstritten in der gegenwärtigen Diskussion des DM. ist die Frage, ob x y zeitlich vorangeht („Marxist. Ph.“ 1967, S. 279) oder ob die Wirkung gleichzeitig mit dem Vergehen der Ursache entsteht (DZfPh, 15. Jg., H. 8, 1967, S. 994). Das Kausalprinzip des DM. besagt, daß jedes Geschehen in der Welt seine materielle Ursache hat; die Kausalität trägt also absoluten und universellen Charakter. Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen inneren und äußeren Ursachen; sie bilden eine dialektische Einheit, d.h. die inneren Ursachen werden nur wirksam durch die Einwirkungen der äußeren Ursachen und umgekehrt. In den höheren Bewegungsformen der Materie kommt den inneren Ursachen eine immer größere Bedeutung zu. Organische und gesellschaftliche Regelsysteme verändern und [S. 392]entwickeln sich vor allem auf Grund ihrer inneren Systembedingungen. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft wird ausschließlich durch innergesellschaftliche Ursachen, nämlich durch die Entwicklung der Produktivkräfte, vorangetrieben. Im Gegensatz zum mechanischen Materialismus, der Kausalität nur im Sinne von linearer Kausalität versteht, die materielle Welt also als eine einzige ununterbrochene Kette von Ursachen und Wirkungen begreift, verläuft beim DM. die Entwicklung in einem dialektischen Prozeß von Notwendigkeit und Zufall. Das bestimmende Moment ist freilich die Notwendigkeit. Zufällig sind nur jene Ereignisse, die außerhalb des gesteckten Rahmens der Bedingungen auftreten. Notwendigkeit und Zufall sind insofern relativ, als ihr Gegensatz nur für ein gegebenes Feld von Bedingungen besteht. Entscheidend ist nun, daß z. B. im gesellschaftlichen Bereich die Absteckung dieses Bedingungsfeldes und damit dessen, was notwendig und was zufällig ist, mehr oder weniger von der Entscheidungselite der Partei abhängt. Insofern ist dieses Kategorienpaar von großer politischer Bedeutung. Neuerdings wird der Zufall mit dem identifiziert, was man in der kybernetischen Systemtheorie als Störung bezeichnet. Da Störungen für kybernetische Systeme konstitutiv sind, bedeutet das z. B. für die Planung, daß sie, um effizient zu sein, die Bedingungen nicht bis ins einzelne, sondern nur ihren Rahmen festlegen kann. Mit diesem Problembereich hängt eng zusammen die Dialektik von Möglichkeit und Wirklichkeit. Möglich im Sinne des DM. ist ein Ereignis dann, wenn es — bezogen auf einen bestimmten Rahmen von Bedingungen — sowohl eintreten als auch nicht eintreten kann. Was zufällig ist, muß möglich sein, während das Umgekehrte nicht gilt. Auch hier dient dem heutigen DM. die Kybernetik als willkommenes Illustrations- und Anwendungsfeld. Kybernetische Systeme zeichnen sich dadurch aus, mit Zufällen verschiedenster Art fertig zu werden. Die Umgebung eines solchen Systems ist mögliche Quelle zufälliger Einwirkungen, die für das System günstig oder ungünstig sein können. Kybernetische Systeme sind in der Lage, dem Feld von Möglichkeiten der Umgebung ein Feld von Reaktionsmöglichkeiten entgegenzusetzen und zwar so, daß die lebenswichtigen Parameter des Systems in den Grenzen der Regelstrecke bleiben. Im Prozeß der Auseinandersetzung mit der Umwelt strukturieren sich derartige Systeme so, daß ihre Möglichkeiten ständig größer werden. Von besonderer Bedeutung ist die Art und Weise, wie sich in der Gesellschaft Möglichkeiten in Wirklichkeiten umwandeln. Dies kann bewußt und spontan geschehen. Dem DM. stellt sich das Problem so dar: Damit eine gesellschaftliche Möglichkeit Wirklichkeit wird, muß ein bestimmter Schwellenwert individueller spontaner Handlungen erreicht werden. Die Aufgabe der marxistisch-leninistischen Partei ist nicht, spontane Handlungen zu eliminieren, sondern bestimmte — und nicht beliebige — Schwellenwerte zu steuern. Damit ist auch annähernd die Dialektik von Bewußtheit und Spontaneität definiert. Engels' Definition der Dialektik von Notwendigkeit und Freiheit ist für den DM. noch immer unübertroffen: „Nicht in der erträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen Freiheit des Willens heißt daher nichts anderes als die Fähigkeit, mit Sachkenntnis entscheiden zu können“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 106). Freiheit als Möglichkeit, zwischen verschiedenen Alternativen wählen zu können, ist für den DM. zwar ebenfalls eine wesentliche Bestimmung der Freiheit, insofern aber nur eine negative, als sie von den objektiven Natur- bzw. Gesellschaftsgesetzen abstrahiert. Die Erkenntnis dieser „objektiven“ Gesetze ist im wesentlichen noch der Parteiführung vorbehalten. 5. Dialektische Entwicklungsgesetze Zur Erklärung der qualitativ verschiedenen Erscheinungsformen der Materie dient dem DM. das Gesetz vom Umschlagen quantitativer Veränderungen in qualitative. Qualität ist die wesentliche bzw. invariante Eigenschaft von Dingen, Systemen usw.; Quantität erfaßt Mengen (Größe, Anzahl, Gewicht, Intensität) dieser Qualitäten. Das Maß gibt die Grenze an, bis zu der sich eine gegebene Qualität quantitativ ändern kann, ohne aufzuhören, eben diese Qualität zu sein. Das Gesetz besagt, daß [S. 393]Qualitätsänderungen sprunghaft (revolutionär) erfolgen einmal durch stoffliche quantitative Veränderungen, also z. B. durch kontinuierliche (evolutionär) Zu- oder Abnahme der Anzahl der Elemente eines materiellen Systems, Qualitätsänderungen aber auch dann eintreten können, wenn die Zahl der Elemente des Systems gleich bleibt und sich nur deren Anordnung oder Kopplung ändert. Heute ist dieses Gesetz für den DM. vor allem politisch bedeutsam im Kampf gegen Reformismus und Revisionismus, gegen die er die Notwendigkeit der revolutionären, qualitativen Veränderungen hervorhebt, sowie im Kampf gegen Sektierertum und linksradikale Strömungen, gegen die er die Notwendigkeit der allmählichen, quantitativen Vorbereitung jeder revolutionären Umwälzung hervorhebt. Den Umschlag von einer Qualität in eine andere heißt dialektischer Sprung. Eine für die Gesellschaft besonders wichtige Form des dialektischen Sprungs ist die soziale Revolution, d.h. der Umschlag von einer Gesellschaftsformation in eine andere. Neu in der Diskussion des DM. ist die systemtheoretische Variante des dialektischen Sprungs; ihre Bedeutung liegt vor allem darin, daß sie — infolge ihres höheren Abstraktionsgrades — ohne Schwierigkeiten auf alle möglichen Erscheinungen übertragen werden kann, dafür aber an Informationsgehalt verliert. Die dialektisch-materialistische Systemtheorie unterscheidet systemzerstörende von systemerhaltenden Sprüngen. Beispielsweise ist die proletarische Revolution ein solcher systemzerstörender Qualitätsumschlag; da das kapitalistische System nur ein historisch bedingtes Teilsystem des Gesamtsystems „menschliche Gesellschaft“ ist, die Diktatur des Proletariats aber eine höhere Entwicklungsstufe darstellt, ist der systemzerstörende Qualitätsumschlag bezüglich eines Teilsystems ein systemerhaltender für das Gesamtsystem. Daraus folgt, daß Entwicklung letztlich nur über solche Qualitätssprünge erfolgen kann, die systemerhaltenden Charakter tragen. Ein systemerhaltender Qualitätsumschlag ist identisch mit der dialektischen Negation. Im Gegensatz zur Negation der formalen Logik treten also zwei positive Momente in der dialektischen Negation auf: 1. Das Negativum „Nicht-A“ stellt in bezug zur Entwicklung des Gesamtsystems etwas Positives dar; 2. das Gesamtsystem wird nicht negiert, sondern nur eine wesentliche Eigenschaft davon, während andere wesentliche Eigenschaften „aufgehoben“ bzw. bewahrt werden. Das Gesetz der Negation der Negation besagt, daß die Entwicklung nicht auf dem Stand der Qualität „Nicht-A“ stehen bleibt, sondern auf eine Rückkehr zur Qualität „A“ drängt; freilich auf einer höheren Stufe. Lenin gebrauchte dafür das Bild der Spirale. Mit der Negation der Negation ist der Entwicklungszyklus abgeschlossen, aber nur insofern, als die ihm entsprechende Qualität ihre Variationsmöglichkeiten im Stadium der Negation ausgeschöpft hat und im Stadium der Negation der Negation eine weitere Entwicklung nur noch hinsichtlich anderer Qualitäten möglich ist. So ist mit dem Übergang zum Sozialismus der Entwicklungszyklus der menschlichen Gesellschaft abgeschlossen, den Marx als die „Vorgeschichte der Menschheit“ bezeichnete. 6. Marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie Der zweite Aspekt der „großen Grundfrage“ der marxistisch-leninistischen Philosophie ist die Frage, inwieweit das Bewußtsein die Wirklichkeit richtig widerspiegelt; dies ist Gegenstand der marx.-len. Erkenntnistheorie. Die Grundprinzipien sind: 1. Die allgemeinen Gesetze der Dialektik sind mit denen der Logik und Erkenntnistheorie identisch; insofern gibt es keine marxistische Erkenntnistheorie. 2. Die Erkenntnistheorie ist nur insofern eine relativ selbständige Disziplin, als der Erkenntnisprozeß spezifische Besonderheiten zeigt. 3. Da Real- und Erkenntnisdialektik übereinstimmen, hält es der DM. für unzulässig, bei der Analyse von Denkformen und Denkgesetzen von den Denkinhalten zu abstrahieren (im Gegensatz z. B. zu Kant). 4. Erkenntnissubjekt ist nicht das Individuum, sondern die Gesamtmenschheit und zwar als Subjekt eines in der Geschichte sich entfaltenden Denkprozesses. Erkenntnisobjekt ist die vom Bewußtsein unabhängige objektiv-reale Existenz der Außenwelt, die aber keineswegs unabhängig vom Subjekt gedacht werden darf. Die materielle Welt wird erst dann zum Erkenntnisobjekt, wenn sie vom Subjekt verändert, beeinflußt, beobachtet wird, also dadurch, daß das Subjekt sie in die [S. 394]gesellschaftliche Lebenstätigkeit einbezieht und seine Wesenskräfte in ihr vergegenständlicht (Subjekt-Objekt-Dialektik). 5. Die gesellschaftliche Praxis ist ein konstitutives Element im Erkenntnisprozeß, d.h. nicht nur ein äußerliches Kontrollorgan der Erkenntnis, sondern sowohl Grundlage und Ziel der Erkenntnis als auch Kriterium der Wahrheit. 6. Erkenntnis ist Prozeß bzw. Resultat der sinnlichen und rationalen Widerspiegelung der objektiven Realität im Bewußtsein. </OL> Mit der Rezeption der allgemeinen System- und Informationstheorie sowie der Kybernetik hat die marx.-len. Erkenntnistheorie ein Ausmaß erreicht, das — schon am Umfang der Darstellung gemessen — der Bedeutung des Histomat bzw. Diamat gleichkommt. Damit verbunden ist aber auch ein Auflösungsprozeß des geschlossenen Gedankengebäudes, der vor allem im Bereich der Abbildtheorie sichtbar wird: An die Stelle des Begriffs „Widerspiegelung“ tritt der kybernetische Begriff „inneres Modell der Außenwelt“. Dieses besteht aus einem dynamischen System von Informationen, dessen Struktur „bestimmte Übereinstimmungen mit der Struktur der Außenwelt aufweist“ („Marxist. Ph.“ 1967, S. 505). Isomorphie, also eindeutige Zuordnung der Elemente des inneren Modells an die der Außenwelt, ist ein anzustrebendes Ideal. Tatsächlich wird nur Homomorphie erreicht, d.h. eine „mehreindeutige Zuordnung“ der Elemente (ebd., S. 571). Insbesondere der semantische Aspekt der Information läßt subjektiven Deutungen größeren Spielraum, als es die traditionelle Abbildtheorie zugestehen wollte. Weiter ist umstritten, welchen Formen des kognitiven Abbildes Wahrheit zukommt. G. Klaus steht z. B. auf dem Standpunkt, daß nur den Aussagen Wahrheit zukommt, während andere Theoretiker allen Formen des kognitiven Abbildes, also auch sinnlichen Abbildern, Wahrheit zuschreiben wollen (ebd., S. 595). b) Der historische Materialismus (Histomat) Das Lehrbuch „Marxistische Philosophie“ legt auf die untrennbare Einheit des dialektischen und historischen Materialismus besonders großen Wert und bricht mit der Tradition, die beiden Bereiche in der Darstellung methodisch zu trennen. Bisher wurde behauptet, der Histomat sei die Anwendung des Diamat auf die Gesellschaft. Diese These war sowohl wissenschaftsgeschichtlich wie sachlich schwer aufrechtzuerhalten. Der Histomat als Theorie der allgemeinen Bewegungs- und Entwicklungsgesetze der Gesellschaft wurde von Marx ohne Hinzuziehung bzw. Kenntnis der „Naturdialektik“ begründet. Aus historischen und didaktischen Gründen wird hier daher die methodische Trennung beibehalten. Die Aufhebung der methodischen Trennung von Histomat und Diamat hat freilich eine handfeste politische Bedeutung: sie soll die Kluft zwischen dem System der marx. Philosophie, insbesondere des Histomat, und dem realen gesellschaftlichen Prozeß überwinden. Dies geschieht allerdings, wie schon im Diamat gezeigt werden konnte, auf Kosten des Informationsgehalts. Das Kerndogma wird, um seine Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit zu bewahren, auf eine höhere Abstraktionsstufe gestellt, d.h. die dialektische Methode wird gegenüber dem Inhalt der dialektischen Bewegungsgesetze hervorgehoben. Dafür gewinnen die jeweiligen politischen Aktionsprogramme mehr Bewegungsfreiheit; sie werden offener und schichtenspezifisch variabel und damit für die Entwicklung der Ideologie bedeutungsvoller, da sie auf das Kerndogma zurückwirken. 1. Die dialektisch-materialistische Geschichtsauffassung Im Vorwort „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“ hat Marx die wichtigsten Grundthesen des Histomat entwickelt: „In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte, notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, woraus sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und der bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt [S. 395]ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 8 f.). Marx gelangte zu diesem Schluß auf Grund einer spezifischen Beurteilung der Arbeit, die er nicht wie Hegel nur geistig, sondern auch materiell-gegenständlich begriff. Die Arbeit erzeugt jene Güter, die der Mensch für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nötig hat. Der ursprüngliche Arbeitsvorgang vereint „Kopf- und Handarbeit“. Im Produkt der Arbeit vergegenständlicht sich menschliche Energie, der Mensch entäußert bzw. entfremdet sich selbst (Entfremdung). Da diese Gegenstände nicht Selbstzweck sind, sondern Mittel der Lebenserhaltung sein sollen, erfüllen sie ihre Bestimmung erst, wenn sie wieder „aufgehoben“ bzw. vernichtet werden, indem sie dem Menschen zum Genuß bzw. zu seiner Reproduktion dienen. Arbeit befriedigt und erzeugt die Bedürfnisse in einem. Durch die Arbeitsteilung wird aber der „natürliche“ Kreislauf des Arbeitsprozesses durchbrochen. Geschichtlich gesehen ist die Arbeitsteilung unvermeidlich; sie ergibt sich aus der widersprüchlichen Eigenbewegung der Produktionsmittel. Wenn jene soweit entwickelt sind, daß die Produktion über die unmittelbare Existenzsicherung hinausgeht, kann sich Privateigentum (Eigentum) an Produktionsmitteln bilden, das die Teilung von Kopf- und Handarbeit ermöglicht, die nun zur natürlichen Arbeitsteilung als bestimmender Faktor hinzukommt. Das hat aber zwei folgenschwere Konsequenzen: Die Trennung von Kopf- und Handarbeit bewirkt, daß das Bewußtsein sich ein eigenes Objekt schafft, eine Welt von geistigen Wesenheiten, von Ideen, die es für die bewegenden Kräfte und Ziele der Geschichte ausgibt: Die Arbeitsteilung schafft mit dem Idealismus also eine Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein. Andererseits wird durch die Bildung von Privateigentum der Dreitakt Mensch — Entäußerung — Genuß bzw. Wiederaneignung gestört, die produzierten Gegenstände werden einem Großteil von Menschen vorenthalten, und/oder sie werden ihnen zu einer fremden Macht (Entfremdung vom Produkt bzw. Entfremdung der Produktion). 2. Die Dialektik von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen und der Klassenkampf als Triebkräfte der Geschichte Entscheidend für die gesellschaftliche Entwicklung ist also, wie die Menschen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse notwendigen Güter produzieren. Produzieren bedeutet ein Zweifaches: ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zur Natur und ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zueinander. Das Verhältnis der Menschen zur Natur ist bedingt durch seine Produktivkräfte, das gegenseitige Verhältnis der Menschen durch die Produktionsverhältnisse. Die Produktion wird verstanden als dialektischer Prozeß, und zwar als eine dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, in der beide in Wechselwirkung stehen und einander gegenseitig bedingen, aber so, daß die Produktivkräfte die führende Rolle in der Entwicklung spielen. Wichtig ist, daß die Faktoren der Entwicklung nicht außerhalb der Produktion gesucht werden, etwa in geographischen und klimatischen Bedingungen oder etwa im Anwachsen der Bedürfnisse durch das Wachstum der Bevölkerung. Quelle der Entwicklung ist vielmehr die „Selbstbewegung“, die dialektische Wechselwirkung der Elemente der Produktion, insbesondere der Elemente der Produktivkräfte, ihre inneren Widersprüche und hauptsächlich die Wechselwirkung zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen. „Auf einer gewissen Stufe ihrer Entwicklung geraten die materiellen Produktivkräfte der Gesellschaft in Widerspruch mit den vorhandenen Produktionsverhältnissen oder, was nur ein juristischer Ausdruck dafür ist, mit den Eigentumsverhältnissen, innerhalb deren sie sich bisher bewegt hatten. Aus Entwicklungsformen der Produktivkräfte schlagen diese Verhältnisse in Fesseln derselben um. Es tritt dann eine Epoche sozialer Revolution ein“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 9). So bewirkt z. B. die Entwicklung der Technik, die zunehmende Mechanisierung der Produktion im Kapitalismus, daß die Weise der Gütererzeugung sich immer mehr vergesellschaftet. Dies wird in Großbetrieben, Großorganisationen und in der Massenproduktion deutlich sichtbar. Aber die Aneignung des Ertrages, und daher die Bestimmung des Produktionszwecks, bleibt eine private. Zur Überwindung dieses Widerspruchs [S. 396]muß das Privateigentum an Produktionsmitteln überhaupt abgeschafft werden. Dies geschieht durch die sozialistische Revolution. Die sozialistische Revolution ist die höchste und damit letzte Form der sozialen Revolutionen. Als soziale Revolution werden solche gesellschaftlichen Umwälzungen verstanden, bei denen die eine herrschende Klasse durch eine neue herrschende Klasse abgelöst wird. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal einer Klasse ist ihr Verhältnis zu den Produktionsmitteln, das wiederum im wesentlichen ein Eigentumsverhältnis ist. Alle anderen Verhältnisse, etwa schichtenspezifische, lassen sich daraus ableiten. So gesehen stellt sich für den ML. die Geschichte als eine „Geschichte von Klassenkämpfen“ dar, die identisch ist mit der Entwicklung der Formen des Privateigentums an Produktionsmitteln. 3. Die fünf Gesellschaftsformationen Die Entwicklung erfolgt im Rahmen der dialektischen Bewegungsgesetze (s.o.) in fünf Stufen: Urgesellschaft: kein Privateigentum an Produktionsmitteln, da noch keine nennenswerten vorhanden; Sklavenhaltergesellschaft: Privateigentum an Werkzeugen sowie den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven; Feudalismus: Privateigentum vor allem an Boden, Rohstoffen sowie den Leibeigenen; Kapitalismus: Privateigentum an Kapital in Form von Geld, Maschinen und menschlicher Arbeitskraft. Äußerste Zuspitzung des Klassenantagonismus in Gestalt der Bourgeoisie (Ausbeuterklasse, den Mehrwert der Lohnarbeiter zurückhaltend) und des Proletariats, der „Klasse mit radikalen Ketten“, an der das „Unrecht schlechthin“ verübt wird; Kommunismus (Vorstufe Sozialismus): Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln durch deren Vergesellschaftung, und damit Negation der Negation, d.h. Rückkehr zum Urzustand auf höherer Ebene, auf welcher der Kreislauf des Arbeitsprozesses wieder geschlossen ist, und damit auch Abschluß der „Vorgeschichte der Menschheit“. c) Wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus 1. Sozialismus oder die Diktatur des Proletariats Hauptfrage des wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus ist die Frage nach der Gesetzmäßigkeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus. In dieser Frage vor allem unterscheiden sich Marxismus und Leninismus. Der verbindende Grundgedanke ist aber folgender: Aus den antagonistischen Klassengegensätzen zwischen Bourgeoisie und Proletariat ergibt sich, daß die sozialistische Revolution nur gewaltsam sein kann. Denn die herrschenden Klassen setzen der Veränderung der Produktionsverhältnisse Widerstand entgegen und benutzen dazu vor allem den Zwangsapparat des Staates. In der Übergangsphase muß daher das Proletariat den Staatsapparat erobern und gegen die noch vorhandenen Reste der Bourgeoisie, und zwar sowohl gegen deren ökonomische, politische als auch ideologische Erscheinungsformen (Revisionismus), als Instrument der Macht einsetzen. Diese Diktatur des Proletariats unterscheidet sich dem Anspruch nach insofern von bisherigen Diktaturen, als sie eine Herrschaft der Mehrheit über eine Minderheit bedeutet. Marx selbst wollte über taktische Einzelheiten dieser Diktatur keine verbindlichen Aussagen für die Zukunft machen. Er glaubte, daß diese Übergangsphase ohnehin sehr kurz sei. In der Schrift „Klassenkämpfe in Frankreich“ empfahl er das Modell der Pariser Kommune: Die Länder sollten sich föderativ auf freiwilliger Basis organisieren; abgestufte Organe der direkten Demokratie nehmen zugleich legislative wie exekutive Aufgaben wahr; die Beamten sind abhängige Organe des organisierten Volkes und sollen nicht besser als Facharbeiter bezahlt werden; wie auch die Vertreter der Polizei unterliegen sie der ständigen Kontrolle der Kommunen und sind jederzeit absetzbar; die Delegierten der Kommunen werden in Urwählerversammlungen gewählt und sind ebenfalls jederzeit ab wählbar. Das zeigt, daß Marx — wie übrigens auch Engels (vgl. „Kritik des Erfurter Programms“, 1891) — Diktatur gegenüber der Bourgeoisie und Demokratie innerhalb der proletarischen Organisationen für vereinbar hielt. Anders Lenin: Unter den Bedingungen des zaristischen Rußlands, in dem soziologisch von einer Mehrheit des Proletariats nicht die Rede sein konnte, entwickelte er vor allem in der Schrift „Staat und Revolution“ (1917) die Diktatur des Proletariats [S. 397]zu einer geschlossenen Revolutionstheorie. Darin wird der Diktaturbegriff in seiner traditionellen machttechnischen Bedeutung verstanden, d.h. in Praxis Diktatur einer Minderheit über eine Mehrheit, wobei die Minderheit sich als potentielle Mehrheit versteht. Mit dieser inhaltlichen Änderung des Diktaturbegriffs hängt eng zusammen die ebenfalls von Lenin entwickelte Theorie der „Partei neuen Typs“ („Was tun?“, 1902). Deren Hauptmerkmale sind: 1) Die Partei ist der „bewußte Vortrupp der Arbeiterklasse“. Sie rekrutiert sich infolgedessen historisch gesehen zunächst aus der sozialen Schicht der Intelligenz, die einerseits das richtige proletarische Bewußtsein entwickeln, bewahren und verbreiten soll, andererseits die Organisation der proletarischen Bewegung zu übernehmen hat. 2) Die Partei ist der „organisierte Vortrupp der Arbeiterklasse“, d.h. sie ist einheitlich bis in die kleinsten sozialen Grundeinheiten („Zellen“) organisiert. 3) Das organisatorische Grundprinzip ist der demokratische Zentralismus. Auf Grund der spezifischen historischen und nationalen Bedingungen unterscheidet der ML. heute zwei Typen der Diktatur des Proletariats: die Sowjetmacht und die Volksdemokratie. 2. Die Entwicklungsphasen des Sozialismus Angesichts der relativ ungebrochenen Kraft des „imperialistischen Monopolkapitalismus“ nach dem ersten Weltkrieg sah sich der ML. zu einer weiteren Modifizierung der marxschen Lehre gezwungen: Im Unterschied zu der Annahme von Marx und Engels, daß die entwickelten Länder zur gleichen Zeit zum Sozialismus übergehen würden, wurde die These vom sozialistischen Sieg in einem Staat entwickelt; das imperialistische Weltsystem soll nach und nach an seinen schwächsten Gliedern durchbrochen werden. Diese These wird zwar Lenin zugesprochen, tatsächlich wurde sie aber besonders von Stalin propagiert. Heute wird aus dem noch immer währenden „erbitterten Kampf gegen den staatsmonopolistischen Kapitalismus“ der Schluß gezogen, daß der Sozialismus nicht eine kurzfristige Übergangsphase in der Entwicklung der Gesellschaft sei, sondern eine relativ selbständige sozialökonomische Formation, die sich auf ihren „eigenen Grundlagen“ entwickle. Die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei beschränke sich darum nicht auf die Negation des Kapitalismus, vielmehr sei infolge ihrer wachsenden „sozialpolitischen Funktion“ im gesamtgesellschaftlichen Erkenntnis-, Planungs- und Leitungsprozeß ihre Verstärkung erforderlich. Dasselbe gelte für den Staat: „Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist nicht durch „Entstaatlichung“ oder „Absterben des Staates“ zu verwirklichen. Der sozialistische Staat wird vielmehr neue Aufgaben übernehmen und durchführen müssen, um alle Teilbereiche und damit das Gesamtsystem so zu gestalten, daß die materielle und geistige Überlegenheit des Sozialismus nachgewiesen wird“ (DZfPh, 16. Jg., II. 6, 1968, S. 57). Die erste Aufbauphase ist gekennzeichnet durch das Klassenbündnis zwischen Industriearbeiterschaft und Bauern. Der Existenz von mehreren Klassen entsprechend gibt es hier noch mehrere Formen des gesellschaftlichen Eigentums: das gesamtgesellschaftliche, das genossenschaftliche sowie Reste privatwirtschaftlichen Eigentums. Da das Entwicklungsniveau der Produktivkräfte noch relativ gering ist, überwiegt die materielle Interessiertheit als Anreiz vor dem gesellschaftlich-moralischen, und die Verteilung der Güter erfolgt nach dem Prinzip: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Leistungen.“ Ebenso findet in dieser Phase das Wertgesetz seine volle Anwendung. Die erste Aufbauphase vollzieht sich in zwei Etappen: 1) Aufbau und Behauptung des Sozialismus in der Sowjetunion im Kampfe gegen den Imperialismus (etwa 1917–1945); 2) Herausbildung des sozialistischen Weltsystems und Umschlag des Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus (1945–1956). Die zweite Phase, „der umfassende Aufbau des Sozialismus“, wird im wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt: „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“, militärische Überlegenheit des sozialistischen Lagers, technische Revolution. Daraus ergeben sich für die marx.-len. Partei die Aufgaben: 1) international: Politik der „friedlichen Koexistenz“ bei Verschärfung des internationalen Klassenkampfes auf den Gebieten der Ökonomie, der Ideologie und der Kultur. Weiter erfordert der internationale Charakter der technischen Revolution eine qualitativ [S. 398]höhere Form der internationalen Arbeitsteilung. 2) im Innern: Schutz des sozialistischen Eigentums und Entwicklung der Verteidigungsbereitschaft gegen mögliche imperialistische Überfälle. Volle Entfaltung der Wissenschaft als Produktivkraft; Einholen bzw. Überflügeln des wissenschaftlich-technischen Vorlaufs des Imperialismus; allseitige Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, insbesondere die Entwicklung des sozialistischen ➝Bewußtseins. Der „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und damit der Beginn der zweiten Phase wurde in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 in Verbindung mit dem Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung verkündet. „Das komplizierteste und wichtigste Entwicklungsproblem der sozialistischen Demokratie ist die Herstellung der Einheit von zentraler staatlicher Planung grundsätzlicher gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und selbständiger, eigenverantwortlicher Planung und Leitung durch die sozialistischen Warenproduzenten“ (DZfPh, ebd., S. 657). 3. Der wissenschaftliche Kommunismus Nach der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus beginnt erst die eigentliche Geschichte der Menschheit, der Kommunismus. Während Marx diese Epoche noch mehr philosophisch charakterisierte als eine Vernichtung der „Fremdheit“, mit der sich die Menschen zu ihrem eigenen Produkt sowie gegenseitig verhalten (Marx/Engels, Werke, Bd. 3, S. 35), sind es heute mehr pragmatische Kriterien, die zu ihrer Bestimmung genannt werden. Das Verteilungsprinzip lautet jetzt: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“; es gibt keine Klassen mehr; die Produktionsmittel sind einheitliches Volkseigentum; die Unterschiede zwischen Stadt und Land sind aufgehoben; körperliche und geistige Arbeit sind verschmolzen, die Intelligenz hört auf, eine besondere soziale Schicht zu sein; der Charakter der Arbeit ist nun ein ganz anderer: Der Mensch tritt mit der Vollendung der Automation aus dem naturwüchsigen Produktionsprozeß heraus und leitet diesen nur noch nach seinen Zielvorstellungen an; die Arbeit ist nur noch schöpferische und wird zum „hauptsächlichen Lebensbedürfnis des Menschen“. Nach dem Selbstverständnis des ML. hat der Aufbau des Kommunismus in der SU seit dem XXII. Parteitag der KPdSU schon begonnen. Freilich ist auch in dem dort entwickelten Programm für die Jahre 1961 bis 1980 von einem „Absterben des Staates“, wie es sich Marx und Engels vorstellten, nicht die Rede. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1962, Moritz Diesterweg. 204 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lemberg, Eugen: Ideologische Wandlungen im Marxismus-Leninismus Osteuropas. Stuttgart 1967, Klett. 112 S. Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Leonhard, Wolfgang: Kreml ohne Stalin. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 648 S. u. 25 Abb. Meissner, Boris: Sowjetdemokratie und bolschewistische Parteidiktatur. Berlin 1963, Colloquium-Verlag. 192 S. Nollau, Günther: Zerfall des Weltkommunismus — Einheit oder Polyzentrismus. Köln 1963, Kiepenheuer und Witsch. 154 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III… 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 248 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Stolz, Otto: Sozialistische Errungenschaften für den Arbeiter? 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 79 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1958, Karl Alber. 771 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 390–398 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MAS

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 I. Grundlagen des Marxismus-Leninismus Der ML. ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er versteht sich bewußt als Ideologie der Arbeiterklasse. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse…

DDR A-Z 1969

Bund Deutscher Architekten (BBA) (1969)

Siehe auch: Bund der Architekten der DDR: 1975 1979 Der Fachverband der Architekten und Städtebauer. Gegr. 1952. Er umfaßt gegenwärtig etwa 2.000 Mitglieder. Seine Aufgaben sind die fachliche Diskussion über Fragen des Bauwesens in technischer, ökonomischer und ästhetischer Hinsicht, die Werbung für Fragen der Architektur in der Bevölkerung, Projektkritik, Weiterbildung der Architekten, Ausschreibung und Beurteilung von Wettbewerben, Einflußnahme auf die Ausbildungsgestaltung der Architekturstudenten. Damit ist der BDA das Organ, das die bauwirtschaftlichen, bautechnischen und architektonischen Konzeptionen, die durch die Deutsche Bauakademie verbindlich formuliert werden, in der Arbeit der Architekten durchsetzt. Der BDA ist Mitglied der Union Internationale des Architectes (UIA). Er verleiht die „Schinkel-Medaille“ für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Baukunst. Die organisatorische Gliederung entspricht der vieler anderer Organisationen: eine starke Machtdelegierung nach oben, wobei die Zusammensetzung der Spitze die Kontinuität der Arbeit garantieren soll. Oberstes Organ ist der Bundeskongreß. Er wird alle 4 Jahre vom Bundesvorstand einberufen und bestimmt die allgemeine Politik des BDA. Er kann Änderungen des Statuts vornehmen, die aber der Bestätigung durch das Ministerium für Bauwesen bedürfen. Der letzte (V.) Bundeskongreß war im Mai 1966 (215 ord. Delegierte). Der Bundesvorstand vertritt den Kongreß zwischen seinen Sitzungen. Er wählt aus seiner Mitte das Präsidium, den Präsidenten und bildet Kommissionen für besondere Aufgaben. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ zwischen den Sitzungen des Bundesvorstandes. Es hat als ausführendes Organ das Bundessekretariat, das vom Bundessekretär geleitet wird. Dies ist für die Lenkung und Kontrolle des hauptamtlichen Apparates des BDA zuständig. Der Präsident und sein erster Stellvertreter vertreten den BDA auch nach außen und gegenüber dem Staat. Der Bundesvorstand umfaßt gegenwärtig 69 Mitglieder, das Präsidium 20 Mitglieder. Präsident ist seit Mai 1965 Edmund Collein. Sein Vorgänger seit Gründung war Hanns Hopp, jetzt Ehrenpräsident. Erster Vizepräsident ist Hans Gericke. Dieser Gliederung entsprechen auf territorialer Ebene die Bezirks- und Kreiskonferenzen, die Bezirks- und Kreisvorstände. Daneben gibt es in Betrieben, die mehr als 5 Mitglieder des BDA beschäftigen, noch besondere Betriebsgruppen. Die Arbeit auf regionaler Ebene hat in der Arbeit des Bundes erhebliches Gewicht. Auf dieser Ebene werden mit entsprechenden Parallelstellen des Staates und anderer Fachverbände, mit der Deutschen Agrarwissenschaftlichen Gesellschaft (DAG), der Kammer der Technik (KdT) und dem Verband Bildender Künstler (VBKD) Verträge für bestimmte Aufgaben, meist der Fortbildung, geschlossen. Dieser territorialen Gliederung ist beigeordnet eine nach Fachgruppen, die auf zentraler und regionaler Ebene bestehen. So hat sich z. B. im September 1967 eine „Zentrale Arbeitsgruppe Architektur und Bildende Kunst“ als gemeinsames Organ des BDA und des Verbandes bildender Künstler Deutschlands gebildet, dessen Aufgabe sein soll, unmittelbaren Einfluß auf die Bildung von Baukollektiven zu nehmen, eigene Vorschläge zu Gesetzen auszuarbeiten und die öffentliche Diskussion über dieses Thema zu erweitern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 130 Buchhandlungen, Pädagogische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bund Deutscher Offiziere

Siehe auch: Bund der Architekten der DDR: 1975 1979 Der Fachverband der Architekten und Städtebauer. Gegr. 1952. Er umfaßt gegenwärtig etwa 2.000 Mitglieder. Seine Aufgaben sind die fachliche Diskussion über Fragen des Bauwesens in technischer, ökonomischer und ästhetischer Hinsicht, die Werbung für Fragen der Architektur in der Bevölkerung, Projektkritik, Weiterbildung der Architekten, Ausschreibung und Beurteilung von Wettbewerben, Einflußnahme auf die Ausbildungsgestaltung der…

DDR A-Z 1969

Apotheken (1969)

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S.~487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit 30 bis 50 v. H. des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Die Rechtsverhältnisse der A. sind 1958 neu geregelt worden („A.-Ordnung“): Es soll nur noch „Staatliche A.“ geben, die als „öffentliche A.“ von den Kreisen geführt werden (zu ihnen zählen auch die „Krankenhaus-A.“ und die Tierärztlichen A.) oder als „nichtöffentliche A.“ für den besonderen Bedarf staatlicher Einrichtungen, zumal der Nationalen Volksarmee, bestimmt sind. Bisherige „A. in Privatbesitz“ und verpachtete „Staatliche A.“ gehen mit dem Abgang des Besitzers automatisch in die Führung des Kreises über; dieser kann Einrichtung und Vorräte gegen Entschädigung übernehmen, muß es aber nicht. Die Enteignungsmaßnahmen haben bis 1961 zur Abwanderung zahlreicher Apotheker geführt. Infolge des Personalmangels erlangten im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ vom 20. 12. 1960 vorübergehend auch die verbliebenen Apotheker einige der Zugeständnisse, die den Ärzten gemacht wurden. Der Personalmangel hat den Strukturwandel des A.-Wesens beschleunigt und erleichtert: Neben die auf Hochschulen ausgebildeten Apotheker sind (seit 1951) die Apothekenassistenten getreten, die jetzt den größeren Teil des Fachpersonals stellen. Die A. sind zwar in der Regel kleine Einzelbetriebe geblieben. Sie werden jedoch in jedem Kreis zentral von einem „Kreisapotheker“ gelenkt, neuerdings durch Errichtung eines „Pharmazeutischen Zentrums“ in jedem Kreis (und Bezirk), bei dem, als Teil der Abt. Gesundheitswesen des Rates des Kreises bzw. Bezirks, die Buchhaltung und die Rezeptabrechnung zusammengefaßt und von dem aus auch die Belieferung gesteuert wird. Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ist durch Errichtung von „Zweig-A.“ und „Arzneimittelausgabestellen“, die beide den „Staatlichen A.“ nachgeordnet sind, erleichtert worden, zumal in Großbetrieben und in dünn besiedelten Gebieten. Bestand Anfang 1968: 1.373 A., davon 70 in Privatbesitz und 50 Krankenhaus-A., 46 Zweig-A. und 420 Arzneimittelausgabestellen. Für je 10.000 Einwohner soll eine A. „angestrebt“ werden; es fehlen demnach rd. 400 A. 1964 ist ein „Deutsches Institut für A.-Wesen“ in Jena errichtet worden. Ihm ist die systematische Bearbeitung aller Fragen des A.-Betriebs und die „Weiterbildung“ der Apotheker übertragen; diese sollen in Lehrgängen für die Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie und in der Verteilung spezialisiert werden. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 28 Apolda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apothekenassistenten

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S.~487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in…

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Amt für Preise (1969)

Siehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an den Marktbedingungen orientierte Preisfestsetzung, die gleichzeitig auch die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates bei der Preisplanung oder -bestätigung berücksichtigt. Das AfP. legt die Grundsätze und Methoden fest, die bei der Planung, Bildung, Analyse und Kontrolle der Preise vom Instanzenzug des Amtes, von den übrigen Staats- und Wirtschaftsbehörden, den VVB und Betrieben zu berücksichtigen sind. Die vom AfP. federführend ausgearbeiteten preispolitischen Konzeptionen werden nach Abstimmung mit den betroffenen Staats- und Wirtschaftsorganen auf dem Verordnungswege vom Ministerrat als Gesetz erlassen. Der vorherigen Zustimmung des Amtes bedürfen insbesondere gesetzliche Bestimmungen über die Einbeziehung von Aufwendungen in die Selbstkosten (Rechnungswesen), die Festlegung von Produktions-, Dienstleistungs- und Verbrauchsabgaben und die Fixierung der Höhe der Produktionsfondsabgabe, soweit sich hieraus Auswirkungen auf die Preise ergeben. Das Amt verteilt die Zuständigkeit für die Preisfestsetzung innerhalb seines Verwaltungsapparates und der hierarchischen Organisation der allgemeinen Wirtschaftsverwaltung nach der volkswirtschaftlichen Wichtigkeit der Güter. Nach dem „Beschluß (des Ministerrates) über das System der Ausarbeitung, Bestätigung und Kontrolle der Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise“ vom 16. 3. 1966 (GBl. II, S. 153 ff.) sind für die Zuordnung der Erzeugnisse nach einer pyramidenförmig gegliederten Verantwortung auf die verschiedenen Preisorgane folgende Kriterien maßgebend: a) Die strukturbestimmende Bedeutung der Erzeugnisse, b) das mengen- und wertmäßige Volumen der hergestellten Produkte und c) die hersteller- und abnehmerseitigen Verflechtungen der Erzeugnisse. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeit der Betriebe, Staats- und Wirtschaftsorgane für die Bestätigung der Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise wurde nach Erzeugnisgruppen vorgenommen und in einer Nomenklatur festgelegt. (Vgl. die AO Nr. Pr. 2 vom 11. 8. 1967 über das Preisantragsverfahren einschließlich Anlage 1 dieser AO, GBl. II, S. 594 ff.) Entsprechend den im Neuen ökonomischen System gültigen preispolitischen Richtlinien wird gegenwärtig, so weist es die in der Nomenklatur festgelegte Kompetenzverteilung aus, die Masse der Einzelpreise durch die VVB auf der Grundlage staatlicher Direktiven und Kalkulationsrichtlinien bestätigt. Den VVB obliegt unter fachlicher Anleitung des AfP. die Prüfung und Koordinierung der von den Betrieben eingereichten Preisanträge. Dagegen erfolgt die Bestätigung des Preisniveaus für strukturbestimmende Erzeugnisgruppen vorwiegend durch den Ministerrat. Ähnliche Regelungen, wie sie bezüglich der Ausarbeitung, Prüfung und Bestätigung der Güterpreise bestehen, sind auch für die Preise bei kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen, bei handwerklichen Reparaturleistungen, Mieten für Wohnungen, für Hotelzimmerpreise, Personentarife bei den Verkehrsbetrieben, Eintrittspreise in Museen, Ausstellungen usf. und für die Preisfestsetzung bei allen sonstigen Dienstleistungen erlassen worden. Bis zum 7. 7. 1966 war für die Planung und Überwachung der Preise die Regierungskommission für Preise mit ihrem Ständigen Büro zuständig. Die Regierungskommission war ebenfalls Organ des Ministerrates. Vorsitzender der Kommission war der Minister der Finanzen. Die Regierungskommission und das Ständige Büro legten für die volkswirtschaftlich wichtigen Güter die Planpreise fest. Für die Bestimmung der übrigen Masse der zentralgeplanten oder -bestätigten Preise waren die der Regierungskommission angegliederten Zentralreferate zuständig. Für die Festsetzung der Einzelhandelsverkaufspreise für Konsumgüter und die Bestimmung der Groß- und Einzelhandelsspannen für diese Erzeugnisse zeichnete das Ministerium für Handel und Versorgung verantwortlich. Mitte 1966 wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst. Ihre auf Grund des Neuen Ökonomischen Systems modifizierten Aufgaben wurden auf das neugebildete AfP. übertragen. Die Hauptverwaltung des AfP. in Ostberlin gliedert sich in Branchenabteilungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wurden in den Bezirken und Kreisen Außenstellen des AfP. gegründet, die aus den früheren Zentralreferaten der Regierungskommission für Preise hervorgingen. Der Leiter des AfP. im Ministerrang ist Halbritter. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 26 Amt für Kirchenfragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Standardisierung

Siehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an…

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Betriebsparteiorganisation (BPO) (1969)

Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien zum Aufbau von Betriebsgruppen (18. 9. 1946), um so den Schwerpunkt der Parteiarbeit von den Wohngebieten in die Betriebe zu verlegen und die Erfassung und Kontrolle der Parteiangehörigen am Arbeitsplatz zu sichern. Die BPO wird als „führende gesellschaftliche Kraft, im Betrieb“ bezeichnet. Sie läßt sich in ihrer Tätigkeit vom Programm und Statut der SED sowie von den Beschlüssen des Zentralkomitees und der übergeordneten Parteiinstanzen leiten. Sie organisiert die politische Schulung der Parteimitglieder und Kandidaten sowie das Parteilehrjahr. Die BPO leitet und kontrolliert die Tätigkeit der Massenorganisationen im Betrieb. Sie „mobilisiert die Werktätigen für die Erfüllung und Übererfüllung des [S. 106]Planes“ (Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan) und organisiert die sozialistischen ➝Wettbewerbe, Neuererbewegungen, sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und Brigaden. Dem Parteistatut nach steht der BPO in den Volkseigenen Betrieben, nicht aber in den Dienststellen und öffentlichen Verwaltungen, das Recht zu, die Werkleitungen zu kontrollieren. Sie arbeitet zu diesem Zweck eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zusammen, und der Sekretär der BPO leitet das in den Großbetrieben bestehende Produktionskomitee. Im Zuge der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Erhöhung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Betriebe scheint die Rolle der Partei in den Betrieben gewissen Veränderungen zu unterliegen. So wurde anläßlich der Parteiwahlen 1968 die Trennung der politisch-wirtschaftlichen von den fachlich-wirtschaftlichen Fragen und damit eine Abgrenzung der Zuständigkeiten der Parteiorgane von den betrieblichen Führungsorganen betont („Neues Deutschland“ vom 10. 1. 1968, „Leipziger Volkszeitung“ vom 18. 1. 1968). Die BPO wird von einem Sekretär geleitet, der als Nomenklaturfunktionär (Nomenklatursystem) ausnahmslos Vertrauensmann der übergeordneten Parteileitung ist. Einstellungen und Entlassungen dürfen nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei mehr als 150 Mitgliedern können im Rahmen der BPO Abteilungsparteiorganisationen (APO) gebildet werden. Aufbau, Rechte, Pflichten und Aufgaben der APO entsprechen denen einer BPO mit weniger als 150 Mitgliedern. Innerhalb der APO und der BPO mit weniger als 150 Mitgliedern können Parteigruppen in den Arbeitsgruppen, den Brigaden oder Schichten gebildet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 104, 106 Betriebsorganisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsplan

Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien…

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Jagd (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat als Oberste J.-Behörde und die VVB-Forstwirtschaft sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und die Überwachung der Erfüllung der Abschußpläne zuständig. Die J.-Bewirtschaftung ist Aufgabe der StFB. Als Berater der J.-Behörden bestehen bei den Bezirksräten J.-Beiräte mit hauptamtlichen Sekretären und bei den Räten der Kreise J.-Beiräte mit ehrenamtlichen Sekretären. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen. Den ehrenamtlichen, von den Bezirksräten eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches und die Aufstellung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, die Einzel-J.- nur „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft, die von der Kreis-J.-Behörde gebildet wird, angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei und der StFB. unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwendet. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 11 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jahresendprämie

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für…

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Kirchenpolitik (1969)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Von den 17,1 Mill. Bewohnern Mitteldeutschlands gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,6 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen Freikirchen zählen 80.000 eingetragene aktive Gemeindemitglieder. Die Evangelische Kirche teilt sich in 8 Gliedkirchen: Landeskirche Anhalt, Landeskirche Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche (Vor-)Pommern, Evangelische Kirche Provinz Sachsen, Landeskirche Mecklenburg, Landeskirche Schlesien, Landeskirche Sachsen-Land, Landeskirche Thüringen. Die Katholische Kirche ist mit 7 Jurisdiktionsbezirken vertreten. Von den beiden Diözesen Berlin und Meißen sind Teile durch die Oder-Neiße-Linie abgetrennt. Das Erzbischöfliche Amt Görlitz ist der von einem Bischof geleitete in Mitteldeutschland liegende Westteil des Erzbistums Breslau. Die durch die Zonengrenze abgeschnittenen, in der „DDR“ liegenden Teile der Diözesen Osnabrück, Hildesheim, Paderborn, Fulda und Würzburg werden von bischöflichen Kommissaren oder Generalvikaren verwaltet, die gewöhnlich im Range eines Weihbischofs stehen. Der kleine Hildesheimer Diözesananteil wird zusammen mit dem vom Erzbistum Paderborn abgetrennten Teil verwaltet. Die bischöflichen Kommissare haben ihren Sitz in Schwerin, Magdeburg, Erfurt und Meiningen. Sie bilden zusammen mit den Bischöfen von Berlin und Meißen sowie dem Bischof in Görlitz die Berliner Ordinarienkonferenz. Auf 950 Seelsorgestellen und etwa 4.000 Gottesdienststationen sind 1.384 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In Klöstern und klösterlichen Niederlassungen leben annähernd 3.000 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der kath. Kirche unterhaltenen 39 Krankenhäusern, 113 Altersheimen, 118 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. Die altkatholische Kirche verfügt seit 1945 über das „Dekanat Berlin und Mitteldeutschland“, das die 3 Pfarrgemeinden Berlin, Blankenburg und Leipzig umfaßt. Der Dekan hat seinen Sitz in Berlin (West). Er konnte bisher seine in Ostberlin und in Mitteldeutschland gelegenen Gemeinden nicht besuchen. Dem in Bonn residierenden altkatholischen Bischof wurde seit 1961 zweimal die Visitation dieser Gemeinden gestattet. Die Freikirchen sind in der „Vereinigung evangelischer Freikirchen in der DDR“ zusammengefaßt. Zu der Vereinigung gehören der Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Methodistenkirche, die evangelische Gemeinschaft und der Bund freier evangelischer Gemeinden sowie gastweise auch die Herrnhuter Brüdergemeinde. Die Neuapostolische Kirche hat sich der Vereinigung nicht angeschlossen. Offizielle Buchverlage der Kirchen sind „Die Evangelische Verlagsanstalt“ Berlin und der katholische „St. Benno Verlag“ Leipzig. Literatur der Freikirchen wird im Union-Verlag Berlin hergestellt. Die Auflagen der Kirchenzeitungen sind, gemessen am Bedarf, minimal. Eine Möglichkeit, sich anderer Kommunikationsmittel zu bedienen, besteht für die Kirchen nicht. 1. Das sowjetische Vorbild Die beiden großen Kirchen stehen unter starkem und unablässigem Druck des SED-Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Ihre Lage wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917 bis 1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjet[S. 329]regierung änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen, die das Wirken und den Einfluß der Kirchen in Staat und Gesellschaft weitgehend unterdrückt hatte. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte keine Erleichterung, denn der Hauptkampf vollzog sich in den allgemeinen Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 für Ostberlin und am 12. 2. 1958 für die „DDR“ verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen zeigten, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Im Frühjahr 1958 setzten Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln verfolgte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, waren: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Begünstigung der Republikflucht, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Eisenhüttenstadt usw., Schließung kirchlicher Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis, die Einführung anderer Formen für Taufe, Trauung und Begräbnis, der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stöckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe. Zu letzterem diente als Vorwand u.a. der Militärseelsorgevertrag („Neue Zeit“ vom 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen“). Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. 2. Verhandlungen zwischen Regime und evangelischer Kirche Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den [S. 330]Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt worden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Nachdem Grotewohl am 23. 3. 1959 in einer Rede vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der „DDR“ liegenden Teile der Landeskirche angehören. Am 4. 10. 1960 gab Ulbricht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrats eine programmatische Erklärung ab, in der es hieß: „Die Angehörigen der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde haben in unserer DDR die Möglichkeit, in der Kirche bzw. Synagoge ihre religiösen Anliegen zu pflegen.“ Damit wurde die Religionsfreiheit auf Kultfreiheit begrenzt. Wenig später, am 6. 2. 1962, erklärte „Radio DDR“ in einem Kommentar: „Die DDR betrachtet die in der DDR beheimateten Gliedkirchen der EKD als aus der EKD ausgeklammert“ und ließ damit deutlich die Absicht des Regimes erkennen, die EKD zu spalten. Das Verbot des Evangelischen Kirchentages 1961 für den Bereich von Ostberlin, die seit dem 13. 8. 1961 bestehende Behinderung der leitenden Kirchenmänner beider Konfessionen, ihre Dienstpflichten auf der anderen Seite der Demarkationslinie auszuüben, der im Jahre 1962 erfolgreiche Versuch, die Wahl von Präses D. Scharf zum Bischof der Berlin-Brandenburgischen Kirche zu verhindern, waren wie die vom Regime nicht gehaltene Zusage der Befreiung vom Wehrdienst für Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen weitere Beweise aggressiver Kirchenpolitik, denen als einziges Positivum die auf Bitten des thüringischen Bischofs Mitzenheim den Rentnern gewährte Erlaubnis zu Verwandtenbesuchen in West-Berlin und Westdeutschland gegenübersteht. Die am 1. 10. 1965 in Westdeutschland veröffentlichte Denkschrift der EKD „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ wurde in Mitteldeutschland zunächst zurückhaltend, schließlich aber zustimmend aufgenommen, da sie „in gewissem Maße von den Realitäten Kenntnis nehme und den Revanchismus zur Diskussion stelle“ („Neues Deutschland“ vom 10. 11. 1965). Der nach der Wahl des Ratsvorsitzenden der EKD, Präses D. Scharf, zum Bischof der Berlin-Brandenburgischen Kirche 1966 vom SED-Regime ausgesprochenen Aufforderung, aus der „Tatsache, daß zwei deutsche Staaten“ existieren, für die Kirche die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen, begegneten alle Vertreter des mitteldeutschen Protestantismus auf der Synode in Fürstenwalde mit einem gemeinsamen, öffentlichen Bekenntnis zur Einheit der EKD, aber 1968 wurden in kirchlichen Kreisen Überlegungen angestellt, wie der Gemeinschaft der acht Landeskirchen auch organisatorisch deutlichere Gestalt gegeben werden kann. Im Sommer 1968 wurde eine gemeinsame Strukturkommission eingesetzt, die den Zusammenschluß eines „DDR“-Kirchenbundes vorbereiten soll, für den eine Zusammenarbeit mit den Organen der EKD nicht mehr als möglich angesehen wird. Die drei Lutherischen Landeskirchen von Mecklenburg, Sachsen und Thüringen haben sich bereits 1968 zur „Vereinigten Lutherischen Kirche in der DDR“ zusammengeschlossen. Am 10. Juni 1969 wurde die Ordnung des von allen evangelischen Landeskirchen beschlossenen Kirchenbundes von den bevollmächtigten leitenden Geistlichen unterzeichnet. Die organisatorische Trennung von der EKD war damit vollzogen. [S. 331] 3. Schwierigkeiten für die katholische Kirche Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten Ostberlins verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch keine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht möglich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ v. 20. 9. 1960). Die katholische Soziallehre wurde nach der Veröffentlichung der Enzyklika „mater et magistra“ wiederholt heftig angegriffen. Dem Versuch, die Enzyklika „pacem in terris“ als eine ideologische Annäherung an die Thesen der kommun. „Weltfriedensbewegung“ zu verfälschen, traten die Bischöfe und bischöfl. Kommissare mit einem Hirtenbrief 1963 entschieden entgegen. Dem in Ostberlin residierenden katholischen Oberhirten, Erzbischof Dr. Bengsch, wird zur Zeit noch gestattet, in beiden Teilen der Stadt seinen Dienstpflichten nachzukommen. Doch durften weder er noch die anderen bischöflichen Würdenträger seit Herbst 1961 an den Fuldaer Bischofskonferenzen teilnehmen. In der ersten Hälfte des Jahres 1965 mußten sich die evgl. und die kath. Kirche in die Diskussion über das neue Familiengesetzbuch einschalten, da es von den Kirchen nicht zu billigende Konsequenzen für das Ehescheidungsrecht, für das Sorgerecht an Kindern geschiedener Eltern und für die Rechtsstellung der Mutter in der Gesellschaft hätte (Familienrecht, Familie). Auch einer Verordnung zur Regelung rechtlicher Voraussetzungen zur Schwangerschaftsunterbrechung traten beide Kirchen entgegen. Erneut mußten sie Klage führen, daß Christen als Bürger zweiter Klasse behandelt und christliche Kinder wegen ihres Glaubens verhöhnt würden. Der im Dezember 1965 auf dem II. Vatikanischen Konzil in Rom erfolgte Briefwechsel zwischen dem polnischen und dem deutschen Episkopat fand harte Kritik und Ablehnung durch das SED-Regime. Den Mitgliedern der Berliner Ordinarienkonferenz wurde vorgeworfen, die Existenz der „DDR“ und des Vertrages über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ignoriert und Formulierungen zugestimmt zu haben, in denen eine Revision der Ergebnisse des 2. Weltkrieges empfohlen werde. Neuerdings versucht das SED-Regime durch die Ost-CDU in der Bevölkerung Stimmung zu machen für eine Trennung der katholischen Kirche in der „DDR“ von der in der BRD. Diese Kreise fordern in der pseudoreligiösen Monatsschrift „Begegnung“ die Umbenennung der Berliner Ordinarienkonferenz in „Ordinarienkonferenz der DDR“ und demgemäß deren Trennung von der Deutschen Bischofskonferenz. 4. Die Kirchenfrage in der neuen Verfassung Während das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der Verfassung vom 7. 10. 1949 noch in 9 Artikeln ausführlich geregelt war, behandelt die neue Verfassung vom 31. 1. 1968 dieses Grundrecht in einem einzigen Artikel, der besagt: „(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. (2) Die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ Außerdem wurde in Artikel 20 festgelegt, daß jede Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet wird und daß alle Bürger — ungeachtet ihrer Nationalität, ihrer Rasse und ihres weltanschaulichen Bekenntnisses — die gleichen Rechte und Pflichten haben und vor dem Gesetz gleich sind. 5. Atheistische Propaganda Unter Auswertung der sowjet. Erfahrungen wurde die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. Seit 1952 verstärkten sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. [S. 332]„Ist das etwa Erziehung der Jugend zum selbständigen Denken, wenn von den Jugendlichen im Konfirmationsunterricht gefordert wird, zu glauben, daß sie von einem überirdischen Wesen geschaffen worden seien?“ (Ulbricht zur Jugendweihe, Sommer 1957). 1959 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der religiösen Anschauungen führen.“ „Die Praxis hat die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat gegenüber Christentum und Kirche bestätigt“, stellte das ZK der SED in seinem Rechenschaftsbericht an den VI. Parteitag (Jan. 1963) fest. Gestützt auf die Beschlüsse dieses Parteitages, der den atheistischen Charakter des Kommunismus besonders betont hat, ist im Institut für Philosophie der Universität Jena ein Forschungsschwerpunkt „Wissenschaftlicher Atheismus“ gebildet worden, der helfen soll, die Schwierigkeiten der atheistischen Propaganda zu überwinden. 6. Die Russisch-Orthodoxe Kirche 1948 wurde innerhalb des Exarchats Westeuropa die Diözese Berlin und Deutschland neu errichtet. Am 30. 6. 1960 wurde mit dem Sitz in Ostberlin ein Exarchat für Mitteleuropa eingerichtet. Mit Rücksicht auf die Drei-Staaten-Theorie wurde der Titel des Erzbischofs, der zunächst lautete „Erzbischof von Berlin und Deutschland, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“ geändert in „Erzbischof von Berlin und Mitteleuropa, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“. Zum Erzbischof wurde berufen Joann Wendland. Sein Nachfolger wurde am 1. 11. 1962 Erzbischof Sergius Ladrin von Perm und Solikamski. Bei seinem Amtsantritt betonte Erzbischof Sergius gegenüber dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser, die „grundsätzliche Übereinstimmung mit den humanistischen Zielen der DDR“. Seit 1. 11. 1964 leitet Erzbischof Kyprian von Dmitrow das Berliner Exarchat. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 328–332 Kinderzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchensteuer

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Von den 17,1 Mill. Bewohnern Mitteldeutschlands gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,6 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen…

DDR A-Z 1969

Arbeitspolitik (1969) Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Grundlagen Die kommun. A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des „Staates“, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist und nach den Anweisungen der SED die gesamte Volkswirtschaft wie ein Unternehmen plant und leitet (Planung), mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. Die A. ist zur Funktion der Wirtschaftspolitik geworden (Wirtschaft). Ihr Hauptziel ist wirtschaftlicher Natur. Die Produktion soll mit allen Mitteln erhöht werden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft soll die Arbeit außerdem höchsten Nutzeffekt erbringen. Damit ist gemeint, daß die Ergebnisse der Arbeit unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität beurteilt werden. Der Fürsorgegedanke, die [S. 39]„Sorge um den Menschen“, ist zwar nicht ganz ausgeschaltet und wird je nach der politischen Situation und vor allem je nach der Stimmung der Arbeiterschaft mehr oder weniger betont, aber der arbeitende Mensch wird auch dort, wo ihm Fürsorge zuteil werden soll, nur als Objekt der A. behandelt. Gleichzeitig soll in ihm das Gefühl geweckt werden, er sei Subjekt der A. Die Erziehung zum Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein dient diesem Zweck. Damit wird auch die Erziehung des Menschen Gegenstand der A. Erzieherische Aufgaben haben der Betriebsleiter, die Betriebsgewerkschaftsleitung, die Brigaden der sozialistischen Arbeit und die Konfliktkommissionen. Auch die Lohngestaltung (Lohnpolitik) soll hierzu beitragen. Die bewußte Ausnützung der materiellen Interessiertheit wirkt diesem Bemühen entgegen, weil damit der Egoismus angeregt wird, wogegen sich das sozialistische Bewußtsein in einer gemeinschaftsbezogenen Haltung äußern soll („der Weg vom Ich zum Wir“). 2. Keine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer Die Werktätigen sollen zwar bei der Führung der Wirtschaft mitwirken. Diese Mitwirkung ist aber dem FDGB anvertraut. Nach § 5 des Gesetzbuches der Arbeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 127) sollen die Gewerkschaften die Initiative der Werktätigen „zur allseitigen Erfüllung der Volkswirtschaftspläne, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und damit zur ständigen Verbesserung ihres materiellen und kulturellen Lebensniveaus“ entwickeln und fördern. Sie haben das „Recht, bei der Lösung der Aufgaben, die sich aus der wissenschaftlich-technischen Revolution und besonders bei der komplexen sozialistischen Rationalisierung ergeben, umfassend mitzuwirken“. Im einzelnen steht den Gewerkschaften nach den §§ 5 und 6 des Gesetzbuches der Arbeit n. F. zu, a) an der Vorbereitung und Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne (Wirtschaftspläne) mitzuwirken und dazu den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen Vorschläge zu unterbreiten, b) an der Planverteidigung teilzunehmen, c) die Arbeiterkontrolle zu organisieren, d) staatliche Funktionen auf dem Gebiete des Arbeits- und Sozialwesens auszuüben, z. B. die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und die Kontrolle des betrieblichen Arbeitsschutzes durchzuführen, e) an der „Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung“ mitzuwirken, insbesondere Vorschläge zur „Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts“ zu machen und an der Ausarbeitung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (Aus- und Durchführungsbestimmungen zum Gesetzbuch der Arbeit) mitzuwirken, f) an der Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts mitzuwirken. Die Mitwirkung des FDGB beschränkt sich auf Anregung und Beratung. Die Entscheidung liegt jeweils bei den Organen der Partei und des Staatsapparates, die nach ihrem Ermessen darüber befinden, ob sie von den Vorschlägen und Ratschlägen Gebrauch machen wollen oder nicht. Ferner ist zu bedenken, daß der FDGB die Führung der SED vorbehaltlos anerkennt. In § 5 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit werden die „Freien Deutschen Gewerkschaften“ als „Schulen des Sozialismus“ bezeichnet. Die SED bestimmt aber die Wirtschaftspolitik, und nur innerhalb dieses Rahmens kann der FDGB Vorschläge machen und Ratschläge geben. Der FDGB ist nicht in der Lage, eine eigenständige Arbeitspolitik zu betreiben, die die spezifischen Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Eine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer kann der FDGB daher nicht gewährleisten. 3. Keine echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft und an ihre Stelle die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen, die unteren Organe des FDGB, gesetzt. Nach § 11 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb sein. Da sie aber an die Weisungen der oberen Organe des FDGB gebunden sind, die sich satzungsgemäß und wegen ihrer personellen Zusammensetzung in völliger Abhängigkeit von der SED befinden, dienen sie in erster Linie der Transmission des Willens der SED auf die arbeitenden Menschen. Ulbricht tritt zwar neuerdings für eine Differenzierung der Aufgaben von Betriebsleiter und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ein, [S. 40]da aber die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen, wie der FDGB im großen Rahmen des Herrschaftssystems dessen wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, im betrieblichen Rahmen dieselben Ziele wie der Betriebsleiter haben, bedeutet diese Differenzierung zunächst lediglich eine Unterscheidung in der Methode, mit der die Ziele verfolgt werden sollen. Die Novelle zum Gesetzbuch der Arbeit vom 23. 11. 1966 erweiterte die Befugnisse der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in den VEB. Solange aber die institutionelle Abhängigkeit des FDGB von der SED, verstärkt durch die persönliche Abhängigkeit der Gewerkschaftsfunktionäre von den Parteifunktionären, anhält, ist nicht damit zu rechnen, daß sich die Erweiterung der Rechte der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zugunsten einer Vertretung der spezifischen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb auswirken kann. In erster Linie bedeutet sie für die SED eine Erweiterung des Instrumentariums zur Verfolgung ihrer wirtschaftspolitischen Ziele, indem die Partei vermehrte Möglichkeiten gewonnen hat, über die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ihre Kontrolle gegenüber den im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems freier gestellten Betriebsleitern auszuüben. In der Aufzählung der Befugnisse der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in § 12 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit stehen folgerichtig an erster Stelle solche, die sich auf die Wirtschaftsführung beziehen, wie die zur Mitwirkung an der Ausarbeitung der betrieblichen Pläne und vor allem die Befugnis, vom Betriebsleiter zu fordern, Rechenschaft über den Stand der Planerfüllung abzulegen. Außerdem haben sie das Recht, in den Produktionskomitees mitzuwirken und dort eigene Vorschläge zu unterbreiten, im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren und die Neuererbewegung zu fördern, die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten und vom Betriebsleiter „Maßnahmen zu fordern und bei ihrer Verwirklichung mitzuwirken, damit die komplexe sozialistische Rationalisierung zum Wohle der arbeitenden Menschen durch die ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität wirksam wird und besonders zur Erhöhung der Arbeitssicherheit führt und die Arbeit erleichtert“. Es darf indessen nicht verkannt werden, daß die durch die Neuregelung verstärkte Stellung der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sich dann zugunsten der spezifischen Belange der Arbeitnehmer auswirken kann, wenn sie ihre Aufgaben als Interessenvertretung im herkömmlichen Sinne verstehen und in der Lage sind, ihre Stellung auszunutzen. Das hängt aber wiederum davon ab, in welchem Sinne und in welchem Ausmaß die Organe der SED auf die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Einfluß nehmen. So ist eine echte Vertretung der spezifischen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb nicht gesichert. (Betriebsverfassung) Obwohl Art. 14 Abs. 2 der Verfassung von 1949 das Streikrecht der Gewerkschaften gewährleistete, wurde es mit der Behauptung verweigert, die Werktätigen könnten nicht gegen sich selbst streiken (Streik). Die Verfassung von 1968 kennt das Streikrecht nicht. 4. Kein autonomes kollektives Arbeitsrecht In einem System ohne echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat ein autonomes kollektives Arbeitsrecht keinen Platz. Das nach 1945 auch in der sowjetisch besetzten Zone wieder aufgebaute Tarifvertragssystem ist zerstört. An seine Stelle traten Gesetze und Verordnungen. Zwingend gesetzlich geregelt wurden das Urlaubsrecht (Urlaub), das Kündigungsrecht, also nicht nur der Kündigungsschutz, und die arbeitsrechtlichen Mantelbestimmungen. Das Gesetzbuch der Arbeit löste das Gesetz der Arbeit vom 9. 4. 1950 (GBl. S. 349) ab. Auch die Lohnsätze in der volkseigenen Industrie waren lange Zeit durch Regierungsverordnungen festgesetzt. In jüngster Zeit werden sie wieder durch Rahmenkollektivverträge festgelegt, die zwischen den „staatlichen“ Organen und dem FDGB oder seinen Gewerkschaften abgeschlossen werden. Wegen der Abhängigkeit des FDGB von der SED und dem „staatlichen“ Arbeitgeber hat diese Entwicklung nur formelle Bedeutung. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht. Die Betriebskollektivverträge (BKV), die alljährlich in den „volkseigenen“ Betrieben abgeschlossen werden, haben keine arbeitsrechtliche Bedeutung. Sie sind laut § 13 des Gesetzbuches der Arbeit eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und [S. 41]der Betriebsgewerkschaftsleitung zur Erfüllung der Betriebspläne und enthalten u. a. insbesondere Verpflichtungen zur maximalen Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und Durchsetzung des Sparsamkeitsprinzips, zur Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbs und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit. Außerdem enthalten die BKV Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Betrieb, wie die Errichtung und Unterhaltung von Werkküchen, Betriebskindergärten, Betriebspolikliniken (Betriebsgesundheitswesen) Betriebsschulen, Betriebsakademien usw. 5. Erhöhung der Produktion und des Nutzeffekts der Arbeit als Ziele der Arbeitspolitik a) Vermehrung der Arbeitskräfte kaum möglich Eine Vermehrung der Zahl der Arbeitskräfte ist kaum möglich. Die „DDR“ steht mit einer Beschäftigungsquote von 49 v. H. der Gesamtbevölkerung an der Spitze aller Länder. Von der gesamten arbeitsfähigen Bevölkerung sind 85 v. H. und von den arbeitsfähigen Frauen 71 v. H. (Frauen) in den Arbeitsprozeß einbezogen („Statistische Praxis“, 1967, S. 215 ff.). Der Anteil der Rentner an der Gesamtbevölkerung steigt. 1950 betrug er noch 13,8 v. H., 1964 18,4 v. H. und 1970 wird er auf etwa 20 v. H. gestiegen sein. Doch werden weitere Anstrengungen gemacht, Frauen und Rentner in den Arbeitsprozeß einzubeziehen. Diesem Ziele diente eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen. Frauen, die durch familiäre Pflichten vorübergehend gehindert sind, ganztägig zu arbeiten, sollen eine Teilbeschäftigung aufnehmen, Altersrentnern soll die weitere berufliche Tätigkeit „nach ihren Fähigkeiten und Wünschen“ gesichert werden (§ 2 Abs. 6 des Gesetzbuches der Arbeit). Die Invalidenrenten werden nur denen gewährt, die zu zwei Dritteln erwerbsgemindert sind. Erwerbsfähige Frauen erhalten keine Witwenrenten mit Ausnahme der Witwen, die ihren Ehemann durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verloren haben. b) Arbeitskräftelenkung Um so größere Bedeutung gewinnt die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung haben weitgehende Befugnisse zur Lenkung der Arbeitskräfte und zur Berufslenkung. § 25 des Gesetzbuches der Arbeit ermöglicht es, Arbeitnehmern vorübergehend eine andere Arbeit sogar in einem anderen Betrieb am selben Ort zu übertragen, grundsätzlich bis zur Dauer eines Monats im Kalenderjahr, für bestimmte Tätigkeiten bis zur Dauer von 6 Monaten. c) Erhöhung der Arbeitsproduktivität und Entlohnung Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird als das geeignetste Mittel angesehen, die Produktion zu steigern, weil sie keine Vermehrung der Arbeitskräfte verlangt und gleichzeitig die Gestehungskosten vermindert. Die Gestaltung des Arbeitsrechts soll nach §~1 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit der Steigerung des Nutzeffekts der Arbeit dienen. Der Arbeitslohn soll darauf gerichtet sein, den Nutzeffekt der Arbeit maximal zu steigern. Die materielle Interessiertheit wird ausgenutzt, indem der Lohn von der Leistung abhängig gemacht wird (Lohnformen). Die Löhne werden ergänzt durch Prämien für die Erfüllung und Übererfüllung der Pläne und besondere Leistungen (§ 39 des Gesetzbuches der Arbeit). Bei Stücklohn soll die Erhöhung der Arbeitsnormen zu größeren Leistungen zwingen, da dann nur die Wahl zwischen geringerem Lohn oder Mehrleistung bleibt. Aktivisten und Neuerer sollen für die anderen Arbeitnehmer vorbildlich sein. (Neuererbewegung) Für die einzelnen Wirtschaftszweige bestehen allgemein 8 Lohngruppen, die untereinander stark differenziert sind. In die Lohngruppen werden die Arbeitsbereiche eingruppiert nach Lohn- bzw. Gehaltsgruppen-Katalogen (Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog, Lohngruppe) (§ 42). Die Lohn- und Gehaltsgruppen der Arbeitnehmer richten sich nach dem Arbeitsbereich, wobei ihre Qualifikation (Qualifizierung) zu berücksichtigen ist. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sollen Löhne und Prämien als ökonomische Hebel eingesetzt werden. Da der Gewinn, die „Hauptform des gesellschaftlichen Reineinkommens“, zum Maßstab für die Beurteilung der ökonomischen Leistung gemacht worden ist, wird im „geschlossenen System der ökonomischen Hebel“ eine Verbindung zwischen der Höhe des Gewinns und des Lohnes sowie der Prämien hergestellt. [S. 42] d) Die Mittel zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und des Nutzeffekts der Arbeit Die Erhöhung des Lohnes und der Prämie wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität und des Nutzeffekts der Arbeit, die Verkürzung der Arbeitszeit von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht (§ 39 Abs. 5; § 67 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit). An der Erhöhung der Arbeitsproduktivität hat die Steigerung der Arbeitsintensität einen wesentlichen Anteil. Rationalisierung, moderne Ausrüstungen und bessere Betriebsorganisation (Rekonstruktion) genügen allein nicht. Im Kampfe gegen Stillstands- und Wartezeiten (Seifert-Methode) besteht stets die Gefahr, daß auch arbeitsphysiologisch notwendige Ruhepausen beseitigt werden. Die A. geht darauf aus, die körperlichen und geistigen Kräfte der schaffenden Menschen aufs stärkste zu beanspruchen. Die Arbeitszeitverkürzung schafft freilich eine gewisse Kompensation. Auch die menschliche Eitelkeit wird in den Dienst der A. gestellt. Auszeichnungen sollen zu besonderen Leistungen anspornen. Mit dem sozialistischen Wettbewerb wird die Neigung, Kräfte und Können zu messen, in den Dienst der A. gestellt. Eine strenge Arbeitsdisziplin soll dafür sorgen, daß die Ziele der A. erreicht werden. Meister und Brigadiere haben die Aufgabe, ihre Kollegen zu hohen Leistungen anzuspornen. Durch Produktionspropaganda sollen die Arbeiter beeinflußt werden, ihre Arbeitskraft und ihre Intelligenz in den Dienst des Regimes zu stellen. Das wird „schöpferische Mitwirkung der Werktätigen bei der Erfüllung der Aufgaben und bei der Leitung der Betriebe“ genannt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 38–42 Arbeitsplatzwechsel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität

Arbeitspolitik (1969) Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Grundlagen Die kommun. A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des „Staates“, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist und nach den…

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Brandenburg (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und Neubrandenburg aufgehoben. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1415 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjet. Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen; es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz am 21. 7. 1947 durch SMAD-Befehl 180 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Okt. 1949 war B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. (Länder) 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt, Hauptort der Mark B., an der Havel, mit 91.775 Einwohnern (1967) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Zuchthaus B.-Goerden. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127–128 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Braunkohlenindustrie

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer…

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Terror (1969)

Siehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem 13. 8. 1961 aus der „DDR“ zu flüchten („Grenzdurchbruch“) oder von West-Berlin aus Fluchthilfe zu leisten, als Terrosismus gewertet und mit z. T. sehr harten Strafen geahndet worden (z. B. in zwei Schauprozessen im Juli und August 1962 gegen 10 Angeklagte 2 lebenslange Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus). Nach § 101 StGB liegt T. vor, wenn der Täter mit Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung oder gegen die Ordnung an der „Staatsgrenze der DDR“ zu leisten oder hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Bevorzugtes Schutzobjekt dieser Strafbestimmung sollen die Mauer und die Sperren an der Demarkationslinie sein. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich „gesellschaftliche“ Tätigkeiten ausüben, z. B. hauptamtliche SED-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der „DDR“ schädigen will. Ein aus rein persönlichen Motiven, etwa aus Neid oder Eifersucht geführter Angriff gegen einen Parteifunktionär wird also nicht als T. bestraft werden können, wohl aber nach anderen Bestimmungen. In besonders schweren Fällen des T. kann auf lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 649 Territorialprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Textilindustrie

Siehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem…

DDR A-Z 1969

Verteidiger (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in Mitteldeutschland durch § 62 StPO gehindert: „Als Verteidiger kann jeder in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden.“ Damit übernahm die neue Strafprozeßordnung die schon seit 1952 bestehende gesetzliche Regelung. Nur vier Westberliner Anwälte haben gleichzeitig die Zulassung für Ost-Berlin, nicht aber für die „DDR“. Nach dem 13. Aug. 1961 hat diese Zulassung praktisch keine Bedeutung mehr. Obwohl § 15 StPO ausdrücklich anordnet, „der Beschuldigte kann in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen“, ist das Recht auf Verteidigung tatsächlich nicht gewahrt. Das beruht einmal auf verschiedenen prozessualen Bestimmungen (Strafverfahren), zum anderen auf der völlig veränderten Auffassung vom Wesen der Verteidigung und den Aufgaben der Rechtsanwaltschaft. Weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 18). Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die „Interessen der Gesellschaft“. Darum soll der V. auch bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben (Resozialisierung) mitwirken (§ 16, Abs. 2 StPO). Der V. „hat den Angeklagten davon zu überzeugen, dem Gericht nur der Wahrheit entsprechende Erklärungen abzugeben“ (aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“). Zwar soll der V. alles unterlassen, was die prozessuale Lage des Beschuldigten verschlechtert. „Dabei muß aber die Tätigkeit des V. von seinem und nicht vom Standpunkt des Beschuldigten her gesehen werden. Nicht selten wird der V. über das, was dem Beschuldigten nützt, gänzlich anderer Ansicht sein als der Beschuldigte. Hier muß die Überzeugungs- und Erziehungsarbeit des V. einsetzen, um dem Beschuldigten dieses gegen sein eigenes Interesse verstoßende Verhalten klarzumachen“ („Neue Justiz“ 1960, S. 396). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681 Versorgungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in Mitteldeutschland durch § 62 StPO gehindert: „Als Verteidiger kann jeder in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden.“ Damit übernahm die neue Strafprozeßordnung die schon seit 1952 bestehende gesetzliche Regelung. Nur vier…

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Technologie (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Begriff, der in der „DDR“ verschiedene Bedeutung hat. Als T. wird einerseits die „Fertigungstechnik“ bezeichnet (z. B. umformen, spanend umformen, umformen mit chemischen Reaktionen, Fertigung als Einzelfertigung, Serien- oder Massenfertigung, Fertigung nach dem Werkstattprinzip oder dem Erzeugnisprinzip usw.). Andererseits versteht man unter T. lediglich die technische Ausstattung der Betriebe. Die technische Ausstattung der Betriebe bestimmt die Fertigungstechnik. Sie entspricht — wie auch vom Regime offen zugegeben wird — im allgemeinen nicht dem durchschnittlichen Weltstand (Weltniveau). Sehr häufig wird mit veralteten Fertigungseinrichtungen produziert. Daher entsprechen vielfach auch die Erzeugnisse nicht dem neuesten technischen Weltstand (Qualität der Erzeugnisse). Die Ursache für den Rückstand in der industriellen Fertigung ist in erster Linie in der außerordentlich hohen Exportquote bei den Erzeugnissen des Maschinenbaus zu suchen. Die Unterordnung der mitteldeutschen Wirtschaft unter die Interessen der SU (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) findet darin ihren Ausdruck. Mehr als die Hälfte der erzeugten Maschinen, Industrieausrüstungen und Transportmittel wird ostwärts exportiert (Vergleich: in der BRD beträgt der Exportanteil bei Maschinen und Ausrüstungen etwa 35 v. H.). [S. 630]Nach offiziellen Angaben aus der „DDR“ betrug 1966 der Exportanteil z. B. bei Werkzeugmaschinen in moderner Ausführung sogar bis zu 100 v. H. Die gleichen Maschinentypen werden aber dringend in der eigenen Industrie benötigt. Diese hohen Exportanteile bei den entscheidenden Maschinen der Metallbearbeitung verhinderten eine nachhaltige Erneuerung und Modernisierung des Maschinenparks. Nach offiziösen Angaben sind von den Maschinen und Anlagen der Industrie über die Hälfte älter als 10 Jahre, und davon wieder weitaus mehr als die Hälfte über 20 Jahre alt. Das Regime ist gezwungen, technisch veraltete, aber auch durch Abnutzung verschlissene Maschinen nach teuren Reparaturen weiter im Produktionsprozeß zu belassen, obwohl der Austausch gegen neue und produktivere Maschinen volkswirtschaftlich nützlicher wäre. Der Instandhaltungsaufwand ist finanziell und personell außerordentlich hoch. Trotzdem kann mit den verfügbaren Mitteln nur etwa ein Drittel der Maschinen planmäßig instand gehalten werden. Im Juni 1967 konnte man in einer mitteldeutschen Fachzeitschrift lesen: „Auf Grund von internationalen Erfahrungen kann eingeschätzt werden, daß unter den Bedingungen des Maschinenbaus jährlich etwa 5–8 v. H. des Werkzeugmaschinenbestandes zu generalreparieren sind. Der Anteil der tatsächlich generalreparierten Werkzeugmaschinen betrug dagegen im Jahre 1964 2,3 v. H. vom Gesamtbestand. Daraus resultiert, daß der technische Zustand der vorhandenen Werkzeugmaschinen unzulässig absinkt.“ An dieser Situation hat sich in den letzten Jahren nichts wesentliches geändert. In der T. der Industriebetriebe wird solange keine entscheidende Wende eintreten können, wie die Exportquote weiterhin so hoch bleibt und solange das Regime nicht in der Lage ist, ausreichende Investitionsmittel für die Ausstattung der Industrie mit modernen technischen Ausrüstungen bereitzustellen (Investitionen). Mitte 1965 sagte dazu ein führender SED-Funktionär: „Es wäre völlig falsch, ein Idealbild von der technischen Revolution (bei uns) vorzeichnen zu wollen. Wir werden noch lange Zeit nebeneinander zum Teil mit Fließfertigung — mit Automatisierung in den führenden Zweigen — einerseits und mit veralteter unmoderner Technik andererseits produzieren. Neben der numerisch gesteuerten Maschine wird es, besonders in der Konsumgüterproduktion, oft noch manufakturmäßige Fertigung geben.“ (Plan Neue Technik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 629–630 Technische Universität Dresden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Begriff, der in der „DDR“ verschiedene Bedeutung hat. Als T. wird einerseits die „Fertigungstechnik“ bezeichnet (z. B. umformen, spanend umformen, umformen mit chemischen Reaktionen, Fertigung als Einzelfertigung, Serien- oder Massenfertigung, Fertigung nach dem Werkstattprinzip oder dem Erzeugnisprinzip usw.). Andererseits versteht man unter T. lediglich die technische Ausstattung der Betriebe. Die technische Ausstattung der…

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Lehrerbildung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung (Neulehrer genannt) neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 wurde die L. auf eine neue Basis gestellt. Man unterscheidet nach sowjet. Vorbild drei Kategorien von Lehrern für die allgemeinbildenden Schulen: Lehrer für die Unterstufe, für die Oberstufe der 10klassigen Oberschule und für die erweiterte Oberschule. Für jede Kategorie gibt es besondere L.-Einrichtungen. Sie haben auf verschiedenem Niveau neben der politischen (gesellschaftswissenschaftlichen) und pädagogisch-fachlichen Ausbildung auch die Lehrbefähigung in zwei Fächern bzw. für den Unterricht auf der Unterstufe zu vermitteln. Die Ausrichtung der L. auf die Schulpraxis wird für alle drei Kategorien nachhaltig gefordert. Lehrer für die unteren Klassen werden an den Instituten für L. ausgebildet. Aufgenommen werden Absolventen der 10klassigen Oberschule und Werktätige, die einen Beruf, vor allem in der materiellen Produktion, erlernt haben. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Institute bilden auch Erzieher für Heime und Horte aus. Für Lehrer der Oberstufe und Fachlehrer der Klassen 5–10 wird ein vierjähriges Studium an einem der 8 Pädagogischen Institute (Fachhochschulen), der PH Potsdam, der PH Dresden, der H. für Körperkultur Leipzig oder der H. für Musik Weimar gefordert. Voraussetzung ist das Abitur. Arbeiter aus der Produktion mit abgeschlossener Berufsausbildung können ebenfalls zum Studium zugelassen werden. Für Werktätige, die noch nicht über die genügenden fachlichen Voraussetzungen verfügen, wurden Vorkurse von einjähriger Dauer eingerichtet. Verschiedene Studienformen laufen nebeneinander, ein kombiniertes Studium (2 Jahre Direkt-, 3 Jahre Fernstudium) ist möglich. Lehrer der Klassen 9 bis 12 der Erweiterten Oberschulen absolvieren ein 5jähriges Studium an Universitäten, an der Pädagogischen Hochschule Potsdam, der Hochschule für Körperkultur u.dgl. Lehrer der Oberstufe und der Klassen 9–12 sowie Fachlehrer der Klassen 5–10 erwerben die Lehrbefähigung in zwei Fächern; das Studium der einzelnen Fächerkombinationen ist nur an bestimmten Hochschulen möglich. Die Polytechnisierung der Unterrichts hat zur Einführung folgender neuer Fächer für die Fachlehrer der 5. bis 10. Klassen geführt: Werken, Grundlagen der industriellen und landwirtschaftlichen Produktion und Technisches Zeichnen. Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer: 4- bzw. 5jähriges Direktstudium an der TU Dresden (Fakultät für Berufspädagogik und Kulturwissenschaften) und der Universität Berlin (Pädagogische Fakultät — Institut für Berufspädagogik). Voraussetzungen: Abitur und abgeschlossene Berufsausbildung. Abiturienten mit Facharbeiterabschluß können ein fünfjähriges Direktstudium aufnehmen und den Grad eines Dipl.-Ing. Päd. erwerben: für Maschinenwesen an der TU Dresden, TH Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) und TH Magdeburg; für Elektrotechnik an der TU Dresden u. TH Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); für Technische Chemie an der TU Dresden u. TH Leuna-Merseburg; für Bauwesen, Textiltechnologie und Lebensmitteltechnologie an der TU Dresden; den Dipl.-Agrar. Päd. an den Universitäten Ostberlin, Rostock, Leipzig und Jena. Das Studium der Diplomlehrer für Gesundheitswesen kann an der Ostberliner Universität durchgeführt, die Prüfung als Ing.-Päd. für Technische Chemie an der Fachschule für Chemie in Köthen abgelegt werden. Die Karl-Marx-Universität Leipzig bildet Diplomlehrer für Marxismus-Leninismus (Politische Ökonomie) aus. Dauer des Studiums: 5~Jahre. Bewerber müssen das Abitur haben, über eine abgeschlossene Berufsausbildung [S. 371](Facharbeiterbrief) verfügen, gute Kenntnisse in Geschichte, Staatsbürgerkunde, Mathematik und Russisch nachweisen. Werktätige mit „großen berufl. u. gesellschaftspol. Erfahrungen“ können sich nach Ablegen einer Sonderreifeprüfung ebenfalls für dieses Studium bewerben. Für die Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen und Berufsschullehrer ist ein differenziertes Fernstudium organisiert worden. Außerdem wurde ein pädagogisches Zusatzstudium für hauptamtliche Lehrkräfte des allgemein-technischen und berufstheoretischen Unterrichts mit 1. Lehrerprüfung oder ohne pädagogische Qualifikation, aber abgeschlossener fachlicher Qualifikation (Dipl.-Ing., Dipl.-Landwirt, Dipl.-Ökonom, Ingenieur, staatl. gepr. Landwirt) eingeführt. Es wurde an der TU Dresden (Fachrichtungen Maschinenwesen, Elektronik, Bauwesen) und an der Humboldt-Universität Berlin (Landwirtschaft, Wirtschaft, Handel) eingerichtet. Ab Sept. 1967 beginnt erstmalig ein pädagog. Zusatzstudium, das Fachkräften mit abgeschlossener Fach- oder Hochschulausbildung, die noch keinen pädagogischen Abschluß haben, die Möglichkeit geben soll, allgemeinbildenden Unterricht an Obersch., Erw. Ober-Sch., Berufs- und Betriebsberufs-Sch., Volkshochschulen, Betriebsschulen und Betriebsakademien zu erteilen. Es soll nach Bedarf alle zwei Jahre durchgeführt werden. Seit 1963 besteht ein „Zentralinstitut für Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und Schulfunktionäre“, das eine selbständige wissenschaftliche Einrichtung ist und dem Ministerium für Volksbildung unmittelbar untersteht. Es gliedert sich in Sektionen und Abteilungen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1963 wurde das „Institut für Jugendhilfe“ diesem Zentralinstitut eingegliedert, dessen Hauptaufgabe in der Ausarbeitung von Grundlagen für die inhaltliche und methodische Gestaltung und die wissenschaftsorganisatorische Führung der Weiterbildung der Lehrkräfte, Erzieher und Schulfunktionäre auf der Grundlage der im Bildungsgesetz festgelegten gesellschaftlichen Anforderungen, der neuen Erkenntnisse der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Planung und Leitung des Erziehungs- u. Bildungsprozesses und der fortgeschrittensten Erfahrungen der Praxis besteht. (Pädagogisches Kabinett, Schule, Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 370–371 Lehrer des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrlingsausbildung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung (Neulehrer genannt) neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 wurde die L. auf eine neue Basis gestellt. Man unterscheidet nach sowjet. Vorbild drei Kategorien von Lehrern für die…

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Ministerium der Justiz (1969)

Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem am 18. 1. 1968 vom Ministerrat erlassenen neuen Statut (GBl. II, S. 75) ist das MdJ ein Organ des Ministerrates, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der „DDR“: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Hilde ➝Benjamin (SED), seit 1967 Dr. Kurt ➝Wünsche (LDPD). Erster Stellvertreter des Ministers: Hans Ranke (SED); weiterer Stellv.: Rolf Kaulfersch (NDPD). Der Minister vertritt das MdJ im Rechtsverkehr und ist gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Im Statut werden für die Verwirklichung der Aufgaben des MdJ an erster Stelle die Beschlüsse der SED als maßgebend erklärt, erst danach werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates erwähnt. Das Statut verpflichtet auch den Minister, die Beschlüsse der SED in seinem Aufgabenbereich auszuwerten. Das MdJ ist in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sektoren gegliedert. Die Hauptabt. und wichtigen selbständigen Abt. sind: Hauptabt. Gesetzgebung, Hauptabt. Rechtsprechung, Hauptabt. Militärgerichte, Kaderabteilung, Abt. Allgemeine Verwaltung und Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das Kollegium des MdJ, dem nicht mehr nur leitende Mitarbeiter des MdJ angehören, sondern zusätzlich auch Vertreter aus Wissenschaft und Praxis. Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Minister berufen. Für bestimmte Aufgabenbereiche und zur Lösung spezieller Probleme kann der Minister Beiräte bilden, deren Zusammensetzung, Dauer der Tätigkeit und Arbeitsweise von ihm bestimmt werden. Nachdem das MdJ durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) die Kontrolle und Anleitung über die Gerichte (Instrukteurwesen) verloren hat, obliegen ihm, schwerpunktmäßig zusammengefaßt, folgende Aufgaben: Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts und der wissenschaftlichen Führungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen; Herausgabe von Gesetzessammlungen, Textausgaben und Kommentaren; die Kaderpolitik für die Bezirks- und Kreisgerichte sowie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Richter und Schöffen; Ausarbeitung von Grundsätzen und Lehrprogrammen für die juristische Ausbildung (Rechtsstudium) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und den Universitäten; Durchführung und Kontrolle des Staatshaushalts für den Einzelplan Justiz und Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gerichte und Staatlichen Notariate; Anleitung der Schöffen und Schiedskommissionen, Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und die Notare; Vorbereitung von Rechtshilfeabkommen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Durchführung von Revisionen bei den Kreis- und Bezirksgerichten und den Staatlichen Notariaten und Analyse der Tätigkeit dieser „nachgeordneten Organe“; Revision der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte durch die Hauptabt. Militärgerichte, deren Leiter fachlich dem Minister der Justiz, in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung untersteht. Zu den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates und Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates kann der Minister der Justiz im Rahmen seiner Zuständigkeit Durchführungsbestimmungen, Anordnungen und Verfügungen erlassen. Beim Obersten Gericht kann er den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen beantragen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 424 Ministerium der Finanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)

Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem am 18. 1. 1968 vom Ministerrat erlassenen neuen Statut (GBl. II, S. 75) ist das MdJ ein Organ des Ministerrates, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der „DDR“: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Hilde ➝Benjamin (SED), seit 1967 Dr. Kurt ➝Wünsche (LDPD). Erster…

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Handwerkskammern (1969)

Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder auf fünf reduziert. An die Stelle der Fachverbände traten unselbständige Fachabt. und Berufsgruppen bei den H. Neben der organisatorischen Umgestaltung erfolgten auch personelle Veränderungen, indem die H. ausnahmslos mit SED-Mitgliedern besetzt wurden. Durch die personelle Umgestaltung und die Unterstellung unter die jeweiligen Industrieministerien der Länder im Jahre 1950 hatten die H. noch bestehende Reste der Eigenständigkeit völlig eingebüßt. Im Zuge der regionalen Neugliederung von 1952 wurde die Umwandlung der alten Landes-H. in Bezirks-H. durch Ministerratsbeschluß vom 20. 8. 1953 vollzogen. Sie wurden der Abteilung Handwerk der Bezirksverwaltungen unterstellt. Die H. führen die Handwerks- und die Gewerberolle; ihnen müssen alle selbständigen Handwerker, Inhaber von industriellen Kleinbetrieben (soweit sie in der Gewerberolle eingetragen sind), Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie ihre Mitglieder und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften angehören. Die ausführenden Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Seit 1958 unterstehen die H. den Räten der Bezirke. Ihre Aufgaben wurden von Jahr zu Jahr eingeschränkt. Seit. 1958 sind sie de jure nicht mehr weisungsberechtigt gegenüber ihren Kreisgeschäftsstellen, die nach den Weisungen der Räte der Kreise arbeiten müssen. Im gleichen Jahr wurde den H. die in einer Planwirtschaft äußerst wichtige Funktion der Auftragsplanung und Materialversorgung entzogen; auf die Lehrlingsausbildung und Gesellenprüfung haben sie keinerlei Einfluß mehr, da diese seit Jahren in den Händen der Abt. Berufsausbildung des Ministeriums für Volksbildung liegt. Sie dürfen lediglich Vertreter in die Beiräte für Berufsausbildung bei den Räten der Bezirke senden. Neben der Aufstellung der Richtlinien für die Meisterprüfung, die einem strengen Schema unterliegen, und die Berufung der Prüfungskommissionen besteht seit 1958 (VO über die Bildung von Wirtschaftsräten vom 13. 2. 1958) ihre Hauptaufgabe „in politischer Einflußnahme auf die Handwerker und ihre Qualifizierung im Interesse der verstärkten Einbeziehung in den sozialistischen Aufbau“. Auf Grund der oben dargestellten Konstruktion und ihrer Aufgaben können die H. heute nicht mehr als Organisation der Selbstverwaltung und als echte Interessenvertretung des Handwerks betrachtet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 269 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerksteuer

Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder…

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Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden zweiseitigen Clearing-Abkommen entsprechend dem neuen Abkommen abzuschließen. Mitglieder der IBWZ sind Bulgarien, Ungarn, die „DDR“, die Mongolei, Polen, Rumänien, die SU und die Tschechoslowakei; Verrechnungen erfolgen ab 1. 1. 1964 in „transferablen Rubeln“. Der Goldgehalt des transferablen Rubels beträgt 0,987.412 Gramm Feingold. Beim Abschluß von Handelsabkommen soll jeder Abkommenspartner gewährleisten, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Ein Ausgleich durch Reserven von transferablen Rubeln und durch Kreditoperationen ist möglich. Es wird jedoch am Abschluß bilateraler Handelsabkommen und Warenlisten festgehalten (Außenwirtschaft). Sitz der IBWZ ist Moskau, das Grundkapitel beträgt 300 Mill. „transferable Rubel“. Die Anteile der Abkommenspartner richten sich nach dem Exportvolumen ihres gegenseitigen Handels. Sie betragen für: Die Anteile sollen eingebracht werden, indem der Export den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import übersteigt. Sie können auf Wunsch eines Landes auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingezahlt werden. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, sollen die Mitglieder der Bank gleiche Rechte genießen. Die IBWZ kann ihrerseits Kredite gewähren als Verrechnungskredite, wenn die Zahlungsausgänge die Zahlungseingänge kurzfristig übersteigen, zur Abdeckung eines planmäßigen Zahlungsüberhangs, der durch Saisonbedingungen oder andere Umstände der Produktion und des Warenabsatzes entsteht, zur Abdeckung eines zeitweiligen außerplanmäßigen Zahlungsüberhanges mit erhöhten Zinsen, zur Abwicklung einer überplanmäßigen Erweiterung des Warenaustausches, in Ausnahmefällen auch für den Ausgleich der Zahlungsbilanz, wenn zeitweilige Schwierigkeiten im Warenaustausch einzelner Länder entstanden sind. Die Laufzeit reicht im Höchstfall bis zum Ende des folgenden Jahres. Schließlich können auch langfristige Kredite gewährt werden für den gemeinsamen Bau, die Rekonstruktion und Nutzung von Industriebetrieben und anderen Objekten (Investitionskredite). Die Zinssätze werden nach Kreditart und Laufzeit differenziert festgelegt. Verrechnungskredite können auch zinslos gewährt werden. Die Bank ist gehalten, Gold und frei konvertierbare Währungen von Mitglieds- und anderen Ländern auf Konten und als Depositen heranzuziehen und Operationen mit diesen Mitteln abzuwickeln. Die Frage, ob die Bank auch einen Teil ihres Grundkapitals in Gold und frei konvertierbarer Währung hält und ob und zu welchen Bedingungen transferable Rubel in Gold und [S. 293]frei konvertierbare Währung umgetauscht werden können, blieb zunächst offen und sollte vom Bankrat erst nach Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres geklärt werden. Im Okt. 1965 wurde sie positiv entschieden wohl weniger im Interesse der SU — der „transferable Rubel“ wird dadurch entwertet — als auf Druck einiger Ostblockländer, insbesondere Polens, das im Zahlungsverkehr mit den anderen Comecon-Ländern einen Überschuß erzielte. Die minimale Bedeutung des Rubels für den internationalen Zahlungsverkehr wird durch dessen Ersatz durch Gold und Dollar besonders unterstrichen. Nicht einmal im Ostblock wird er akzeptiert. Dem Abkommen können mit Zustimmung aller Abkommenspartner andere Länder beitreten, wenn sie dessen Ziele und Prinzipien anerkennen und die sich ergebenden Verpflichtungen übernehmen. Die IBWZ kann Verrechnungen in transferablen Rubeln auch mit solchen Ländern vornehmen, die nicht Teilnehmer des Abkommens sind. Leitungsorgane der Bank sind der Bankrat und das Bankdirektorium. Der Bankrat, das höchste Verwaltungsorgan, besteht aus bis zu 3 Vertretern jedes Mitgliedslandes. Jedes Land hat unabhängig von der Höhe seines Anteiles am Grundkapital eine Stimme. Das Bankdirektorium, das Exekutivorgan, besteht aus dem Präsidenten und den Mitgliedern, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus Staatsbürgern aller Mitgliedsländer ernannt werden. Das Ziel dieser Neuregelungen ist, den primitiven Bilateralismus im Außenhandel wenigstens im Rahmen des RGW einzuschränken und zu einer größeren Flexibilität bei den durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten finanziellen Transaktionen zu kommen und so den Warenaustausch auf eine breitere Basis zu stellen. Diesem Ziel sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da sich der Außenhandel nur im Rahmen der zentralgeplanten Wirtschaft bewegen kann und weiterhin mit jedem Abkommensland bilaterale Warenlisten über die auszutauschenden Güter vereinbart werden müssen. (Wirtschaft) Es darf angenommen werden, daß die SU in der IBWZ ein Instrument sieht, sich und die anderen RGW-Länder in den internationalen Geld- und Kapitalverkehr einzuschalten. Hinweise hierfür sind der Name der Bank, der zuerst „Bank sozialistischer Länder“ lauten sollte, dann aber in IBWZ geändert wurde, ferner die Tatsache, daß die IBWZ im Jahre 1965 an den westlichen Finanzplätzen Konten eröffnet hat, auf denen sie größere Dollarguthaben unterhält. Der Umsatz der IBWZ soll im Jahre 1965 36 Mrd. Verrechnungsrubel betragen haben und um rd. 10 v. H. höher gelegen haben als im Vorjahre. Im gleichen Zeiträume soll das Volumen der Kredite von 1,5 auf 2 Mrd. Verrechnungsrubel gestiegen sein. Es ist zu vermerken, daß die SU in den vergangenen Jahren an mehreren großen Finanzplätzen der westlichen Welt eigene Banken gegründet hat. Diese Banken garantieren der SU ihre finanzielle Unabhängigkeit von den anderen Ostblockstaaten im Finanzgeschäft mit der westlichen Welt. Sie sind im gewissen Sinne Konkurrenzinstitute für die IBWZ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 292–293 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden…

DDR A-Z 1969

Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1969)

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war, und der Helfer der Staatlichen Kontrolle, die seit 1962 die Arbeit der ZKSK in ehrenamtlicher Arbeit unterstützten. Der ABI wurden auch die gesellschaftlichen Kontrollorgane angegliedert, so a) die Kommissionen für Parteikontrolle in den Betrieben, die 1959 als Organe der Betriebsparteiorganisationen (SED) gebildet worden waren, b) die Arbeiterkontrolle, die seit 1953 besteht und vom FDGB eingesetzt und angeleitet wird, c) die FDJ-Kontrollposten (FDJ), die seit dem IV. Parlament der FDJ (1952) tätig waren und in §~43 des Jugendgesetzes (Jugend) als fester Bestandteil der ABI bezeichnet werden. Aufgabe der ABI ist die straffe, einheitliche und umfassende Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des ZK der SED, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse des Staatsrates und der Beschlüsse des Ministerrates. Objekte der Kontrollen sind die Ministerien und andere zentrale sowie die örtlichen Staats- und Wirtschaftsorgane, die VVB, Wirtschaftsräte, Landwirtschaftsräte, die Betriebe, die Großbaustellen, landwirtschaftliche Genossenschaften und andere Institutionen. Nicht der Kontrolle der ABI unterliegen der Apparat der SED, der anderen Parteien und der Massenorganisationen. Die ABI verfügt über hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte. Die ehrenamtlichen Kräfte sind vor allem in den unteren Gliederungen tätig. Ihre Zahl beträgt etwa 150.000 (Bericht des ZK der SED an den VII. Parteitag). Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in der ABI tätig sein. So soll eine wirksame Massenkontrolle sichergestellt werden. Die ABI ist gegliedert in das Komitee, Inspektionen, Zweig-, Bezirks- und Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben sowie die Volkskontrollausschüsse. Das Komitee der ABI ist sowohl dem ZK der SED als auch dem Minister rechenschaftspflichtig. Die Aufgabe des Komitees ist es, die Arbeit der Organe der ABI zu leiten und zu kontrollieren. Als Inspektion der ABI ist auch jetzt die Staatliche Handelsinspektion tätig, die 1953 als Organ des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Kontrolle des staatlichen und privaten Handelsapparates gebildet worden war und jetzt im wesentlichen die Einhaltung der Preise für Konsumgüter zu überwachen hat. Die ABI ist mit weitgehenden Vollmachten [S. 32]ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31–32 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und Bauernkind

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war,…

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Ministerium der Finanzen (1969)

Siehe auch: Ministerium der Finanzen: 1966 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Stattshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen Haushaltswirtschaft sind jedoch diese Planungen und deren Durchführung mit der staatlichen Volkswirtschaftsplanung aufs engste verknüpft (Planung, Wirtschaft). Da alle wesentlichen Produktionsmittel „staatliches Eigentum“ und demgemäß betriebliche Vorgänge (z. B. Investitionen, Abschreibungen, Gewinne und Verluste) „staatliche“ Finanzoperationen bzw. für die „Staatsfinanzen“ relevante Größen sind, ist der Aufgabenbereich des MdF weit umfassender als der westlicher Länder (Zahlungsverkehr, Devisen). Aus dem gleichen Grunde obliegt dem MdF auch die [S. 424]Einwirkung und Kontrolle auf das innere Finanzgebaren der volkseigenen Wirtschaft. Diese Aufgaben sind seit Anfang 1966 weiter ausgebaut und intensiviert worden: die Finanzrevision ist nicht mehr eine Aufgabe der VVB, sondern des MdF. Die „staatliche Finanzrevision“ des MdF erstreckt sich damit auf die Bilanzprüfung, die Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung, die Vermögenskontrolle (Finanzplanabrechnung) und soll darüber hinaus Finanzanalysen erstellen, die Aufschlüsse über das innere Finanzgebaren der Betriebe geben und als Grundlage für Direktiven für eine sparsamere Finanzwirtschaft in der Zukunft dienen können. Diese Neuorientierung muß im Zusammenhang mit den Bemühungen der Verwaltung zur Rationalisierung des Wirtschaftssystems gesehen werden (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft), in deren Rahmen man bemüht ist, sich bestimmte Elemente des Systems der westlichen Marktwirtschaft zunutze zu machen. So führte der Minister der Finanzen im Dez. 1965 aus, daß für diese neuen Aufgaben „Spezialisten der Finanzrevision“ benötigt werden mit einem „Ausbildungsgrad, der in … den USA, Großbritannien, Westdeutschland und Frankreich bereits seit geraumer Zeit von hochqualifizierten Revisoren (Wirtschaftsprüfern), verlangt wird“. Minister der Finanzen ist Siegfried ➝Böhm. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 423–424 Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium der Justiz

Siehe auch: Ministerium der Finanzen: 1966 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Stattshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen…

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Todesstrafe (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen Entwicklungsphase nicht zu entbehren und beweist unsere Entschlossenheit, wenn es sein muß, auch mit den schärfsten Mitteln gegen die vorzugehen, die sich zu Handlangern der Unmenschlichkeit und der Kriegspolitik herab würdigen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 48). Das neue Strafgesetzbuch sieht die Möglichkeit, die T. zu verhängen in 21 Fällen vor, droht sie aber nirgends mehr obligatorisch an. Gegen Jugendliche ist sie nicht zulässig. Nach § 60 StGB wird T., soweit sie gesetzlich zulässig ist, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben. Das StGB droht T. an bei Mord, Aggressionsverbrechen (zwei Fälle), Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Hochverrat, Spionage, landesverräterischer ➝Treubruch, Terror (zwei Fälle), Diversion, Sabotage sowie bei neun Tatbeständen des Militärstrafrechts. Bei den erwähnten Staatsverbrechen kann T. nach § 110 StGB verhängt werden, „wenn das Verbrechen 1. den Frieden, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft der DDR in hohem Maße gefährdet; 2. im Verteidigungszustand begangen wird; 3. den Tod eines Menschen verursacht oder das Leben einer größeren Anzahl von Menschen gefährdet oder 4. unter Anwendung von Waffen oder unter Androhung des Gebrauchs von Waffen begangen wurde“. Dabei wird betont, daß diese Kriterien nicht vollständig sind: „Es können darüber hinaus durchaus andere Gesichtspunkte auftreten, die einen Fall als einen besonders schweren im Sinne dieser Bestimmung qualifizieren“ („Neue Justiz“ 1967, S. 274). T. ist bei diesen Staatsverbrechen auch dann möglich, wenn sich die Tat gegen ein anderes sozialistisches Land richtet (§ 108 StGB). Vor Inkrafttreten der neuen Strafprozeßordnung mußten Todesurteile nach Eintritt der Rechtskraft dem Vorsitzenden des Staatsrates zur Entschließung vorgelegt werden, ob er von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen wollte. In diesen Fällen wurde in der Regel eine Stellungnahme des Politbüros der SED herbeigeführt. In der Mehrzahl der Fälle erfolgte keine Begnadigung; die Todesurteile wurden durch Enthauptung vollstreckt. Nunmehr bestimmt § 348 StPO, daß die Vollstreckung eines Todesurteils nicht zulässig ist, solange über ein Gnadengesuch für den Verurteilten nicht entschieden ist. Daraus geht nicht einwandfrei hervor, ob es auch in Zukunft — unabhängig von einem gestellten Gnadengesuch — bei der Vorlage an den Vorsitzenden des Staatsrates in jedem Einzelfall verbleibt oder nicht. An Frauen, die zur Zeit der Tat, der Verurteilung oder des für die Vollstreckung bestimmten Zeitpunktes schwanger sind, wird die T. auch nach der Entbindung nicht vollstreckt, und auch an Geisteskranken darf T. nicht vollstreckt werden. Der Vollzug der T. erfolgt seit dem 1. 7. 1968 durch Erschießen (§ 60 StGB). Nach westlichen Beobachtungen, die nicht vollständig sein können, wurden durch die Gerichte der „DDR“ von 1949 bis Ende 1967 194 Todesurteile verhängt, davon 75 Todesurteile wegen Handlungen in der NS-Zeit (Kriegsverbrecherprozesse) und 69 Todesurteile wegen Staatsverbrechen. Die Sowjetischen Militärtribunale (SMT) verhängten die T. nach dem in der SU geltenden Strafrecht. Vom 26. 5. 1947 bis 12. 1. 1946 war die T. in der SU abgeschafft. In dieser Zeit durften auch die SMT die T. nicht verhängen. Die Zonengerichte waren dadurch an der Verhängung der T. jedoch nicht gehindert. Nach ebenfalls nicht vollständigen westlichen Zählungen wurden in der Zeit von 1945 bis 1954 536 T. durch die SMT gefällt, von denen aber der größte Teil nicht vollstreckt wurde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOM

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen…

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Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) (1969)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD vom 1. 7. 1946 als DAdW auf der Grundlage der ehemaligen Preußischen AdW (1711 aus der 1700 gegründeten Kurfürstlich-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften hervorgegangen) eröffnet. Die VO vom 31. 3. 1949 verdeutlicht bereits die der A. zugewiesene neue Stellung als Forschungszentrum auf naturwiss.-techn. Gebiet, das in das zentrale Leitungssystem eingespannt und zur Planungsbehörde ausgestaltet wurde. Lt. Statut vom 2. 5. 1963 ist die DAdW dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Es wurden für wichtige Gebiete Sektionen gebildet, die u. a. Aufgaben für die Planung und Kontrolle vor allem der Grundlagenforschung übernahmen. In diesen Sektionen arbeiten Vertreter des Fachgebietes aus der A., den Hochschulen und der Praxis zusammen. Das Präsidium bestand Ende 1967 aus dem Präsidenten (Prof. Dr. W. Hartke), den beiden Vizepräsidenten (Prof. Dr. Hermann Klare und Prof. Dr. Leo Stern), dem Generalsekretär (Prof. Dr. Günther Rienäcker), seinen Stellvertretern (Prof. Dr. Heinrich Grell, Prof. Dr. Robert Rompe), dem Vorsitzenden des Sektionskonsiliums (Prof. Dr. Eberhard Leibnitz) und den Sekretären der sechs Klassen. Das Geschäftsführende Präsidium setzt sich aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten, dem Generalsekretär und seinen beiden Stellvertretern zusammen. Die DAdW ruht auf drei Säulen: 1. dem Plenum und den Klassen; 2. dem Naturwiss.-techn. und dem Gesellschaftswiss. Forschungsbereich; 3. den Forschungseinrichtungen der Forschungsgemeinschaft (FG) und der Arbeitsgemeinschaft (AG) der gesellschaf tswiss. Institute und Einrichtungen. Am 31. 12. 1967 betrug die Zahl der Ordentl. Mitglieder 150, die der Korrespondierenden Mitgl. 124. Dazu kamen noch 14 Hospitanten („jüngere geeignete Persönlichkeiten“), die als Gäste der Klassen berufen werden können. Es bestehen 6 Klassen: Mathematik, Physik und Technik; Chemie, Geologie und Biologie; Bergbau, Hüttenwesen und Montangeologie; Medizin; Sprachen, Literatur und Kunst; Philosophie, Geschichte, Staats-, Rechts- und Wirtschaftswiss. Von den 150 Ordentl. Mitgliedern hatten 127 ihren Wohnsitz in der „DDR“ und Ost-Berlin, 22 in der BRD und West-Berlin, 1 in Österreich. Von den 150 Ordentlichen Mitgliedern waren 52 Emeriti. Am 31. 12. 1966 belief sich die Zahl der in der DAdW Beschäftigten auf 12.714 (davon waren 3.135 Wissenschaftler, 6.394 wiss. Hilfskräfte, 2.265 Betriebspersonal, 920 Verwaltungspersonal). Von den 12.714 in der DAdW Beschäftigten entfielen auf die Forschungsgemeinschaft der naturwiss., techn. und medizin. Institute 10.742,3 vollbeschäftigte Einheiten. Im Berichtsjahr 1964 verausgabte die DAdW rund 233,7 Mill. M an Haushaltsmitteln. Zum Naturwiss.-techn. Forschungsbereich gehören 17 Sektionen. Die Institute und Einrichtungen der FG (Vorsitzender: Prof. Dr. Hermann Klare) verteilen sich auf 4 Fachbereiche: Physik Nord; Physik Süd; Chemie; Medizin und Biologie. Diesen 4 Fachbereichen sind angeschlossen: 2 Observatorien, 2 Sternwarten, 1 Zentralinstitut (f. Kernforschung), 1 Forschungsinstitut, 44 Institute, 5 Forschungs- und 4 Arbeitsstellen. Zum Gesellschaftswiss. Forschungsbereich gehören 8 Sektionen und die Zentrale Leitung für Gesellschaf tswiss. Information und Dokumentation bei der DAdW (ZLGID), die für die Entwicklung, Anleitung, Kontrolle und Koordination der gesellschaftswiss. Dokumentation verantwortlich ist, zur AG der gesellschaf tswiss. Institute und Einrichtungen (Vorsitzender: Prof. Dr. Leo Stern) 12 Institute, 9 Arbeitsstellen, die Kommission der Historiker der „DDR“ und der UdSSR und das Komitee f. techn. Hilfsmittel und maschinelle Informationsverarbeitung. Zentrale wiss. Einrichtungen der DAdW sind das A.-Archiv, der A.-Verlag, die „Deutsche Literaturzeitung für Kritik der internat. Wissenschaft“, „Forschungen und Fortschritte“ (beide Organe werden im Auftrage der AdW zu Berlin, Göttingen, Heidelberg, Leipzig, München und Wien herausgegeben), die Hauptbibliothek der A. sowie die „Monatsberichte der DAdW“. „Forschungen und Fortschritte“ haben mit Wirkung vom 31. 12. 1967 das Erscheinen eingestellt. Die Wahrnehmung der Vertretung der „nationalen Wissenschaft“ in internationalen Organisationen obliegt mehreren Nationalkomitees. Ferner sind der DAdW mehrere wiss. Gesellschaften angegliedert. Von den Instituten der AG sind hervorzuheben: Das 1962 aus der „Deutschen Kommission“ hervorgegangene Institut für deutsche Sprache und Literatur (Leitung Prof. Dr. Hans-Günther Thalheim) bearbeitet u.a. die Buchstaben A–C der Neufassung des Deutschen Wörterbuches der Brüder Grimm (an den Buchstaben D–F arbeitet die Akademie der Wissenschaften in Göttingen), ein Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache; es bereitet ferner ein Marx-Engels-Wörterbuch sowie ein Goethe-Wörterbuch (in Zusammenarbeit mit den Akademien der Wissenschaften Göttingen und Heidelberg) vor. [S. 144]Das Institut für deutsche Volkskunde (Direktor: Dr.phil. habil. Reinhard Peesch) soll die „Lebensweise und kulturellen Leistungen der werktätigen Klassen und Schichten des Volkes“ (mit Schwerpunkt auf den„demokratischen Traditionen in der deutschen Volksdichtung“ und der „materiellen Volkskultur“) erforschen. Periodica: „Deutsches Jahrbuch für Volkskunde“ und (zusammen mit Institutionen und Ministerien anderer Länder des Sowjetblocks) „Demos“. Das Institut für Philosophie (Leitung: Prof. Dr. Georg Klaus) soll u.a. „grundlegende Probleme des dialektischen und historischen Materialismus, besonders unter weltanschaulichen und methodologischen Gesichtspunkten“ und „allgemeine Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus in der DDR, vor allem des Wirkens objektiver und subjektiver Faktoren in der sozialistischen Gesellschaft“ erforschen. Das Institut für Geschichte (Leitung: Prof. Dr. Ernst Engelberg) betreibt neben der „Erforschung und Darstellung der deutschen Nationalgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart“ besonders Forschungsarbeiten zur Geschichte der Arbeiterbewegung. Das Institut für Wirtschaftswissenschaften (Leitung: Prof. Fred Oelßner) „beschäftigt sich u. a. mit grundlegenden, an der Praxis des sozialistischen Aufbaues und des Kampfes gegen den westdeutschen Imperialismus orientierten Problemen der politischen Ökonomie“. Im Perspektivplan ist die Gründung neuer Institute bzw. Arbeitsstellen vorgesehen, mit deren Vorbereitung zum Teil schon begonnen wurde. Es handelt sich um die Institute für Weltwirtschaft, Entwicklungsländerforschung, theoretische und angewandte Sprachwissenschaft sowie die Arbeitsstellen für Literaturtheorie und Ästhetik. Eine 1967 errichtete Arbeitsstelle für Anglistik befaßt sich mit Forschungen und Publikationen auf dem Gebiet der modernen englischen Lexikographie. Im Sommer 1968 wurde Prof. Hermann Klare zum neuen Präsidenten der A. gewählt, der die A.-Reform unter dem Aspekt der „Anforderungen des Klassenkampfes“ (Forum 23/68, S. 5) sieht. Die Bildung von Forschungsbereichen, die die disziplingebundenen Klassen ablösen sollen, ist nahezu abgeschlossen. Künftig soll sich die Forschung „ganz auf die Bedürfnisse des gesellschaftlichen Auftraggebers ausrichten“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 143–144 Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD vom 1. 7. 1946 als DAdW auf der Grundlage der ehemaligen Preußischen AdW (1711 aus der 1700 gegründeten Kurfürstlich-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften hervorgegangen) eröffnet. Die…

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Informationstheorie (1969)

Die I. ist eine (mathematische) Theorie, die nach den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Verarbeitung und Übertragung von „Informationen“ fragt. Informationen sind wenigstens unter 4 Aspekten zu betrachten. Neben dem nachrichtentechnischen („syntaktischen“) Aspekt sind der „semantische“, der „pragmatische“ und der „sigmatische“ zu unterscheiden. Der nachrichtentechnische Aspekt der Information ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen Empfänger („Rezeptor“) zu einem „Regler“ bzw. einem „Effektor“ (ausführendes Organ des Reglers) zuverlässig und schnell weitergegeben werden. Dabei wird jede einzelne Informationseinheit als ein „bit“ bezeichnet. „Bit“ ist das quantifizierbare Maß für den Informationsgehalt. Der syntaktische Aspekt der Information bezieht sich lediglich auf einzelne Nachrichten, „Signale“, „Zeichen“ bzw. Zeichenmengen (Semiotik). Das materielle System, durch das Nachrichten laufen, wird als Kommunikationskanal bezeichnet. Kommunikationskanäle können in verschiedenen Formen erscheinen. Der Weg der Nachrichten bzw. Signale wird auch „Signalflußweg“ genannt. Dabei stehen die Übergangsfunktionen der einzelnen Nachrichten durch die einzelnen Abschnitte eines Kommunikationskanals im Vordergrund der Betrachtung. Wenn in der Informationsübertragung eine Kürzung der Signalmenge möglich ist, ohne daß ein Informationsverlust eintritt, spricht man von „Redundanz“. Die „Bedeutungen“ der Nachrichten, Signale oder Zeichen, ihr ihnen vom Sender und/oder Empfänger verliehener „Sinn“ werden als der semantische Aspekt der Information aufgefaßt. Schließlich bezeichnet der pragmatische Aspekt der Information die Beziehungen zwischen den Nachrichten, Signalen oder Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern. Der sigmatische Aspekt dagegen bezieht sich auf die Relationen zwischen Zeichen, und dem, was diese bezeichnen. Die unterschiedlichen Aspekte des Informationsbegriffs haben bisher jedoch keine Klarheit über den philosophischen Charakter der Information vermittelt. So behauptet der Technikphilosoph Georg Klaus, daß Informationen als eine „Einheit aus einer Semantik und einem physikalischen Träger“ anzusehen seien. Die in dieser Definition zum Ausdruck kommende Verschmelzung der ontologischen und der erkenntnistheoretischen Seite des Informationsbegriffs ist bisher vom Dialektischen Materialismus nicht klar aufgelöst worden. I. und Informationsbegriff haben für zahlreiche angewandte Wissenschaften erhebliche Bedeutung erlangt: für Psychologie und Pädagogik, Biologie (Neurophysiologie), Wirtschaftswissenschaft (kybernetische Planungsmethoden), Technik (Steuerungs- und Regelungstechnik, Datenverarbeitung und Automation). In der DDR werden seit 1963/1964 in zunehmendem Maße Entscheidungs- und Führungsprobleme in Betrieben, Industriezweigen, jedoch auch im Partei- und Staatsapparat als „informationelle Prozesse“ angesehen. Mit Hilfe der I. soll eine einheitlich aufgebaute Leitungs- und Organisationsstruktur des Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparates sowie ein die Gesamtgesellschaft überziehendes System der (automatischen) Informationsübermittlung errichtet werden. (Kybernetik, Netzwerkplanung, Mathematik, Soziologie und empirische Sozialforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 289 Information, technisch-wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ingenieurbüros

Die I. ist eine (mathematische) Theorie, die nach den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Verarbeitung und Übertragung von „Informationen“ fragt. Informationen sind wenigstens unter 4 Aspekten zu betrachten. Neben dem nachrichtentechnischen („syntaktischen“) Aspekt sind der „semantische“, der „pragmatische“ und der „sigmatische“ zu unterscheiden. Der nachrichtentechnische Aspekt der Information ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen…

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Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) (1969)

Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 1985 Die DABA wurde am 1. 7. 1966 durch die Ausgliederung: des innerhalb der Deutschen Notenbank für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften mit den sozialistischen Ländern zuständigen Bankenbereichs geschaffen. Infolge des erreichten Umfangs außenhandelsbedingter Bankarbeiten bei der Deutschen Notenbank empfahl es sich, zwecks Rationalisierung eine Spezialbank für den kommerziellen und nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit dem Ausland einzurichten. Sitz der Bank ist Ost-Berlin. Das Aktienkapital beträgt 300 Mill. M. Der Aktienbesitz wurde 1966 der Deutschen Notenbank (Staatsbank) und den staatlichen Außenhandelsunternehmen (darunter den Deutschen Innen- und Außenhandelsfachanstalten) übertragen. Ein Teil der Aktien soll auch von bestimmten Großbetrieben der volkseigenen Wirtschaft übernommen worden sein. Diese Verteilung der Besitzverhältnisse ist allerdings wirtschaftlich ohne Bedeutung. Rechte und Aufgaben der Organe der Bank (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand, Verwaltungsrat) lassen sich nur sehr entfernt mit denen der gleichen Organe bei einer Aktiengesellschaft in einer westlichen Marktwirtschaft vergleichen. Leitung, Kompetenzen und Arbeitsbereich der Bank werden durch die Wirtschaftsführung in einem Statut zentral festgelegt. Ihre laufende Tätigkeit wird durch die Weisungen der Staatsbank und des Ministeriums der Finanzen gesteuert. Innerhalb des durch das Valutamonopol und den Wirtschaftsplan gesetzten wirtschafts-organisatorischen Rahmens gewährt die Bank Kredite, nimmt Einlagen, Schecks, Wechsel und Zahlungsdokumente entgegen, eröffnet, bestätigt und meldet Akkreditive an, geht Verpflichtungen aus Bürgschaften, Garantien oder Wechsel ein, leistet und empfängt Zahlungen in allen Währungen, beteiligt sich im In- und Ausland an Unternehmen und führt im übrigen alle sonstigen banküblichen Geschäfte durch. Die Finanzierung und Kontrolle der Außenhandelsgeschäfte obliegen ihr nicht nur im Verkehr mit westlichen Ländern, sondern auch gegenüber den kommunistischen Staaten. Zunächst deutete alles darauf hin (z. B. die ungewöhnliche Rechtsform der AG), daß die Deutsche Handelsbank AG mit der DABA zu einem Institut zusammengelegt worden war. Nunmehr (1968) steht fest, daß die Deutsche Handelsbank doch noch existiert, obwohl sich ihre Aufgaben mit denen der DABA überschneiden. Inwieweit eine Kompetenzabgrenzung zwischen beiden Instituten vorgenommen wurde, ist nicht bekannt. Die DABA hat das Recht, ebenso wie im Inland auch im Ausland Niederlassungen zu gründen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe wickelt sie in Zusammenarbeit mit der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau die multilaterale Verrechnung der gegenseitigen Warenlieferungen in transferablen Rubeln ab. Im Auftrage der Staatsbank führt die DABA auch den Verrechnungsverkehr im Rahmen des Interzonenhandels durch. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 146 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauakademie (DBA)

Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 1985 Die DABA wurde am 1. 7. 1966 durch die Ausgliederung: des innerhalb der Deutschen Notenbank für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften mit den sozialistischen Ländern zuständigen Bankenbereichs geschaffen. Infolge des erreichten Umfangs außenhandelsbedingter Bankarbeiten bei der Deutschen Notenbank empfahl es sich, zwecks Rationalisierung eine Spezialbank für den kommerziellen und…

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Amnestie (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6~Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.-Rat-Dir. Nr. 38 und Art. 6~der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in der zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Nach 1949 wurden einige Gnadenaktionen durchgeführt. Dabei war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 1951 (Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 500 DM Ost — Ausnahmen: politische Verurteilungen.) 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956. 3. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1955 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal). 4. Gnadenaktion 1956. Sie begann mit der durch Staatspräsident Pieck auf Empfehlung des ZK der SED ausgesprochenen Begnadigung von 88 Personen, die vor ihrer Verurteilung zum Teil hohe Stellungen im Staats- und Parteiapparat bekleidet hatten, z. B. des ehemaligen Justizministers Max Fechner und des ehemaligen Staatssekretärs Paul Baender. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates wurden zum gleichen Zeitpunkt („Neues Deutschland“ vom 27. 4. 1956) 698 Personen begnadigt, die von Sowjetischen Militärtribunalen oder Zonengerichten wegen Verbrechen verurteilt worden waren, die mit dem Krieg in Zusammenhang standen. Auf weitere Empfehlung des ZK der SED wurden die Überprüfungen von Urteilen aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 mit dem Ziel der Begnadigung oder bedingten Strafaussetzung fortgesetzt. So wurden im Laufe des Jahres 691 Personen vorzeitig aus der Strafhaft entlassen, die der SPD angehörten und wegen politischer Delikte verurteilt worden waren. Ursprünglich sollten nur Verurteilungen bis zu einem Jahr in die Überprüfungsaktion einbezogen werden, und politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen sollten ausgenommen sein. Im weiteren Verlauf der Aktion wurden die Haftentlassungen aber über die zunächst eng gezogenen Grenzen ausgedehnt. Insgesamt sollen nach Ausführungen des Ministerpräsidenten Grotewohl 21.187 Menschen in der Zeit vom 1. 1. bis 1. 10. 1956 vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein („Neues Deutschland“ vom 28. 10. 1956). 5. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 (GBl. I, S. 533) (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr; Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3~Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der Strafe nicht eingetreten sind.) Bei den mehr als 3~Jahre betragenden Freiheitsstrafen mußte also in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Nach dem Staatsratsbeschluß vom 24. 5. 1962 (Strafpolitik) kam es in den Monaten Juni bis August 1962 zu weiteren Entlassungen unter Anwendung des §~346 StPO (bedingte Strafaussetzung). 6. A.-Erlaß des Staatsrates vom 3. 10. 1964 [S. 25](GBl. I, S. 135) zum 15. Jahrestag der Gründung der „DDR“. Auch dieser Erlaß gab den davon Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf Haftentlassung, sondern ordnete in Anlehnung an die früheren Gnadenaktionen an, daß Strafen, auf die vor dem 30. 9. 1964 erkannt worden war, im Gnadenwege erlassen werden können, „wenn die Verurteilten auf Grund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten“. Das bedeutet, daß in jedem Einzelfall zu prüfen war, ob der Erlaß Anwendung finden konnte, oder ob etwa die Voraussetzungen für ein künftiges politisches Wohlverhalten als nicht erfüllt anzusehen waren. Von der Anwendung des A.-Erlasses waren Strafgefangene ausgeschlossen, die Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen, befohlen oder begünstigt oder Verbrechen gegen das Leben oder die Sittlichkeit verübt hatten. Ausgeschlossen waren ferner Personen, die wegen „besonders schwerwiegender Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren. Für Strafgefangene, die vor dem 13. 8. 1961 „schwere Verbrechen gegen die DDR“ begangen hatten, konnte die Strafe herabgesetzt werden, ohne daß diese Herabsetzung zur Haftentlassung führte. Die für die politischen Häftlinge entscheidende Frage, ob sie als ein leichter, schwerer oder besonders schwerwiegender Fall galten, war aus dem Wortlaut des Erlasses nicht zu entnehmen. Der Generalstaatsanwalt traf in Zusammenarbeit mit dem Minister des Innern eine erste Entscheidung, indem er dem Staatsrat die Liste der für eine Begnadigung in Frage kommenden Verurteilten vorlegte. Die Begnadigung wurde dann durch den Staatsrat verfügt. Nach einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts Streit im Januar 1965 sollen rd. 10.000 Personen zufolge des A.-Erlasses vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein. Wie groß die Zahl der darunter fallenden politischen Häftlinge war, ist nicht bekannt. Auf Grund westlicher Bemühungen und materieller Gegenleistungen der Bundesrepublik wurde in den Jahren seit 1964 eine größere Anzahl (ca. 3.000) politische Häftlinge vorzeitig aus der Haft, zu einem erheblichen Teil sogar in die Bundesrepublik entlassen. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 24–25 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amortisationen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD…

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Verlagswesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem Bereich vor allem die für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, für die Qualifizierung unserer Werktätigen, für die Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus unentbehrliche Literatur erscheint“ (ebenda). Angeleitet und kontrolliert wird das V. durch das Ministerium für Kultur, dem es (nach seinem Statut von 1964) obliegt, „auf die Entwicklung einer vielseitigen, sozialistischen, schöngeistigen Literatur zu orientieren und insbesondere jene literarischen Werke zu fördern, die die Gegenwart in fortschrittlichem Geiste darstellen; das literarische deutsche und ausländische kulturelle Erbe zu pflegen; die Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter und Bauern zu unterstützen, um im Geist des Bitterfelder [S. 675]Weges die breite künstlerische Selbstbetätigung auf literarischem Gebiet zu fördern“. Zuständig für die einschlägigen Aufgaben des Ministeriums ist seit Anfang 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel (Leiter: Bruno Haid); sie übernahm die Aufgaben der bisherigen Abteilung Literatur und Buchwesen sowie der VVB Verlage und des Druckerei- und Verlagskontors. Die graphische (in der „DDR“ „polygraphische“) Industrie und neuerdings auch die Buchbindereien unterstehen dagegen dem Ministerium für Leichtindustrie. Die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel hat „die Verlage zu lizenzieren, die unterstellten Verlage anzuleiten und für eine zweckentsprechende Arbeitsteilung zwischen den Verlagen (Profilierung) Sorge zu tragen; die thematische Jahres- und Perspektivplanung der Verlage anzuleiten, zu koordinieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren; die Manuskripte der Buchverlage und die Erzeugnisse der nicht lizenzierten Verlage (Gelegenheitspublikationen, lokale Festschriften, Heimatblätter usw. D. Red.) zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen“; sie leitet ferner auch den Buchhandel, vornehmlich den Volksbuchhandel, und das allgemeinbildende Bibliothekswesen fachlich und ideologisch an. Um „breite Kreise der Bevölkerung zu beteiligen“, wurden insgesamt 21 ständige Arbeitsgemeinschaften gebildet, die nicht nur „passiv“ begutachten, sondern „wichtige Helfer“ „bei der Aufstellung und Erfüllung komplexer Literatur-Entwicklungsprogramme“ werden sollen. Die Editionspläne sind außerdem auf Verlegerkonferenzen Gegenstand von Kritik und Selbstkritik. Die „Begutachtung“ der Verlagsprogramme zielt u.a. auf deren klare Abgrenzung durch Zuweisung thematischer Zuständigkeiten ab; auch werden „Schwerpunkttitel“ festgelegt, deren Produktion unter Hintanstellung aller sonstiger Vorhaben besonders zu fördern ist. Um das System der Steuerung zu vervollständigen, werden Autorenverpflichtungen im Sinne des Vertragsgesetzes angestrebt. Seit einer Anordnung v. 7. 2. 1966 bedürfen schließlich Erwerb und Vergabe von urheberrechtlichen Nutzungsberechtigungen (Lizenzen) im Verkehr mit Partnern außerhalb der „DDR“ vor Abschluß eines Vertrages der Genehmigung durch das Büro für Urheberrechte. Bei der Vergabe kann die Genehmigung davon abhängig gemacht werden, daß die Nutzungsberechtigung zuvor einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung in der „DDR“ angeboten wurde. Nach dem „Perspektivprogramm“ der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, das im Febr. 1965 veröffentlicht wurde, sollen die „staatlichen Organe“ die Voraussetzungen dafür schaffen, „daß zu gegebener Zeit eine allmähliche Ersetzung der staatlichen Kontrolle durch die gesellschaftliche Kontrolle und die volle Eigenverantwortlichkeit der Verlage erfolgen kann“. 1963 waren an der Buch-, Zeitschriften-, Kunstblätter- und Musikalien-Produktion annähernd 120 Verlage beteiligt, viele davon, vor allem private, jedoch nur mit wenigen Titeln. Obschon nachprüfbare Angaben über die Eigentumsverhältnisse im V. nicht veröffentlicht werden, lassen sich etwa 60 Verlage, darunter alle größeren, einwandfrei als entweder „volkseigen“ (d.h. Staatsverlage) oder „organisationseigen“ (d.h. im Besitz von Parteien, Massenorganisationen usw.) identifizieren. Kaum mehr als 12 Verlage waren (von den drei kirchlichen abgesehen) wahrscheinlich noch Privateigentum; ihr Anteil an der Produktion dürfte (nach Titeln) unter 5 v. H. gelegen haben. Alle staats- und organisationseigenen Verlage wurden 1959 in einer VVB Verlage zusammengeschlossen; diese VVB wurde 1962 aufgelöst und in die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur überführt. Zu den volkseigenen Verlagen (Volkseigentum) gehören u. a. das Bibliographische Institut, die Verlage Breitkopf & Härtel, Brockhaus, Gustav Fischer, Niemeyer, Reclam, Seemann, Teubner, Thieme, die widerrechtlich enteignet wurden; die meisten produzieren trotzdem unter dem gleichen Namen wie in der BRD. Einzelne Ministerien haben eigene Verlage; der Staatsverlag der „DDR“ bringt seit Anfang 1963 die amtlichen Veröffentlichungen der Volkskammer, des Staatsrates usw. heraus. Die gesamte Literatur des Nationalrates (Nationale Front) erscheint im Kongreßverlag. Der Ostberliner Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Deutschen Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Urania und der Verlag Tribüne dem FDGB. Die Buchproduktion der Verlage wuchs bis 1958 von Jahr zu Jahr an: Auch in der technischen Qualität hat die Produktion in manchen Bereichen den alten Standard des „Leipziger Platzes“ wieder erreicht; wie in der BRD werden die „Schönsten Bücher des Jahres“ (49 im Jahr 1966) ausgezeichnet. Die Auflagen der Bücher liegen im Durchschnitt höher als in der BRD, doch sind die Größen aus verschiedenen Gründen schwer vergleichbar; neben der Breite und Vielfalt des Angebots in der BRD ist zu berücksichtigen, daß die Auflagen vieler Titel und insbesondere der „Bestseller“ in der „DDR“ wenn nicht gesteuert, so doch beeinflußt sind durch den Pflichtbedarf der Bibliotheken, durch den Verbrauch von Prämien und Buchgeschenken der „gesellschaftlichen Organisationen“ und durch die Absperrung des Lesepublikums von der Literatur der BRD und des „kapitalistischen“ Auslandes. Die Bemessung der Auflagen ist daher auch nicht allein oder in erster Linie abhängig von der Nachfrage, sondern von den Direktiven des [S. 676]Literaturapparates. Im Absatz der Fachliteratur schlägt sich aber auch die von der SED verbreitete „Atmosphäre des Lernens“ positiv nieder. Lizenzausgaben oder Übersetzungen „westlicher“ Literatur, die in ideologisch bestimmter Auswahl zugelassen werden (1965 wurden 264 Lizenzen von Verlagen der BRD erworben, wovon freilich wohl nur ein Bruchteil Werke der schönen Literatur betroffen haben dürfte), aber auch Unterhaltungsliteratur jeglichen Niveaus ohne politischen Einschlag sind meist schnell vergriffen. Andererseits werden „Überplanbestände“, da der Plan den Umschlag eines bestimmten Prozentsatzes der Lagerbestände in einer bestimmten Zeit vorschreibt, nach relativ kurzer Zeit makuliert. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert. (Deutscher Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der BRD vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Buchgemeinschaften, Kulturpolitik, Literatur, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 674–676 Verkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlöbnis

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem…

DDR A-Z 1969

Wirtschaft (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Wirtschaftspolitik a) allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des Wirtschaftssystems. Das bestehende Wirtschaftssystem wird als „sozialistische Planwirtschaft“ gekennzeichnet. Entscheidend für die Eigenart der [S. 727]W.-Politik ist, daß die sozialistische Plan-W. in ihren Grundelementen bewußt als ein Wertsystem aufgefaßt wird. Dieses bezieht sich nicht darauf, makroökonomische Ungleichgewichte in Notlagen zu beseitigen (z. B. Kriegs-W.), sondern soll im Zusammenhang einer neuen gesamtgesellschaftlichen Wertordnung von oben auf die Dauer in dem gesellschaftlichen System durchgesetzt werden. Eine entsprechende W.-Politik zu führen, war und ist das Ziel der KPD bzw. SED. Typisch ist eine grundsätzlich kämpferische Einstellung der SED auch im wirtschaftspolitischen Bereich. Sie zeigte sich am deutlichsten dort, wo gewaltsam das überkommene W.-System zerstört wurde (z. B. durch Enteignung, Zwangskollektivierung, Berufslenkung). Die ideologische Orientierung erfolgt im wesentlichen am Marxismus-Leninismus, im einzelnen an der Politischen Ökonomie. Die Veränderungen im wirtschaftlichen Lenkungssystem während der letzten Jahre (NÖS) und die jüngste starke Förderung von praxisbezogenen Teilbereichen der W.-Wissenschaften („sozialistische Wirtschaftsführung“, „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“) zeigen jedoch, daß die Dogmen der traditionellen politischen Ökonomie gegenüber den Problemen von entwickelten, vielschichtig verflochtenen industriellen Volkswirtschaften aussagenarm sind. Die W.-Politik hat zur Aufgabe, bestimmte Grundbestandteile des Gesamtsystems — gesellschaftliches Eigentum und zentrale Lenkung — entweder zu schaffen oder so funktionsbereit zu halten, daß über wirtschaftliche Wachstumsprozesse eine Anhebung des Lebensstandards möglich ist. Daher wird die W.-Politik zu Recht als der „wichtigste Teil der Gesamtpolitik“ der SED und ihr folgend der staatlichen Verwaltung bestimmt. Machtgewinn, -behauptung und -Sicherung der SED sind eng mit der Gestaltung der wirtschaftlichen Struktur (Organisationsformen, Institutionen) und des wirtschaftlichen Ablaufs (W.-Prozeß, makro- und mikroökonomische Beziehungen) verknüpft. Im einzelnen sind wichtige Aufgaben der W.-Politik: 1) der allgemeine Aufbau des W.-Systems durch Bildung und Auflösung von W.-Organen, 2) die Verteilung von Entscheidungskompetenzen derart, daß ein kooperationsfähiges Entscheidungssystem entsteht, 3) die Festlegung der volkswirtschaftlichen Grundstruktur, der Branchen und Produktionssortimente sowie der territorialen wirtschaftlichen Verflechtung, 4) die Bestimmung der Wachstumsziele und -strategien, der volkswirtschaftlichen Effektivität im zentralen Plan, 5) die Regelung eines Systems direkter und indirekter Instrumente („ökonomische Hebel“) wie Preisplanung und -gestaltung, Haushaltsabführungen, Prämiensätze, 6) Entscheidungen über Investitionen, den Außenhandel und 7) über den den VEB verbleibenden Anteil am Reineinkommen, 8) die Lenkung der Branchen durch Ministerien, VVB, Kombinate und VEB im Hinblick auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und Absatz sowie der regionalen Wirtschaftskomplexe (Bezirke und Kreise, Städte und Gemeinden), 9) die rationelle Nutzung der Produktionsfaktoren und die Verteilung der Erzeugnisse, 10) die Regelung der Finanzbeziehungen, z. B. zwischen Bank, Betrieb und Staatshaushalt. b) Etappen Bei dem Abbau des überkommenen W.-Systems und dem Aufbau einer sozialistischen Plan-W. lassen sich bis jetzt fünf verschiedene Phasen unterscheiden. Sie sind gleichzeitig die Hauptetappen der allgemeinen politischen Entwicklung. Die erste Phase von 1945 bis 1949 war dadurch gekennzeichnet, daß ökonomische Machtbasen (z. B. privatkapitalistisches Eigentum) zerstört bzw. übernommen wurden. Es war die Etappe der „Eroberung der politischen und wirtschaftlichen Kommandohöhen“ durch Industrie- und Bodenreformen. In der Industrie wurde das staatliche und „nationalsozialistische“ Eigentum, später auch das Privatkapital enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 („Sequesterbefehl“) ordnete unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe an. Formal sollte sich die Maßnahme vor allem gegen „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ richten. Ein kleiner Teil der beschlagnahmten Betriebe wurde mit dem Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ überführt („SAG-Betriebe“), während der größere Teil zu „Volkseigentum“ erklärt wurde (Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948). In der Provinz Sachsen bestimmte [S. 728]ein am 30. 6. 1946 durchgeführter „Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ die Übernahme in „Volkseigentum“. 1947 gingen alle Bodenschätze in „Volkseigentum“ über (Ländergesetze „Über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerksbetriebe in die Hand des Volkes“). Parallel dazu lief seit 1945 eine Bodenreform, durch die aller landwirtschaftlicher Privatbesitz über 100 ha entschädigungslos enteignet und in einem allgemeinen „Bodenfonds“ zusammengefaßt wurde. Etwa ⅔ des Landes wurde an 550.000 landlose Bauern, Landarbeiter, Pächter u. a. verteilt, etwa ⅓ übernahmen Länder, Kreise und Gemeinden. Diese erste Phase charakterisierten weiterhin Demontagen und Reparationsleistungen an die SU. Letztere wurden formal 1953 abgeschlossen. Am 27. 6. 1947 konstituierte sich auf Befehl Nr. 138 der SMAD die „Deutsche Wirtschaftskommission“ als zentrale deutsche Verwaltungsinstanz. Bestehend aus 12 Zentralverwaltungen brachte die DWK eine stärkere Zentralisierung des wirtschaftlichen Leitungssystems. Ein Teil der volkseigenen Betriebe unterstand ab Juli 1948 direkt der DWK. Die anderen VEB wurden entweder von Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet. Als Zwischeninstanzen schuf die DWK ein Ministerium für Industrie und von diesen angeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe mit VEB als unselbständigen Filialbetrieben. Die DWK wurde die Vorläuferin der späteren Regierung. Die zweite Etappe von 1949 bis 1958 wurde dadurch bestimmt, daß Grundlagen für die volkswirtschaftliche Grundstruktur kennzeichnende Branchen der chemischen und elektrotechnischen Industrie und des Maschinenbaus geschaffen sowie durch Kriegsschäden und Demontagen bedingte Verluste und Disproportionen beseitigt wurden. Die Industrieverwaltung wurde in dieser Zeit zweimal reorganisiert: Ende 1950 wurde das Ministerium für Industrie durch einzelne Industrieministerien ersetzt. Sie übernahmen den größeren Teil der bis dahin den Länderregierungen unterstehenden VEB-L (jetzt VEB-Z), der kleinere Teil wurde als „örtliche Industrie“ den Kreiskörperschaften unterstellt. Gleichzeitig wurden neue Branchenverwaltungen (VVB-Z) gegründet. Ende 1951 wurden dann die Branchenverwaltungen aufgelöst und die angeschlossenen Betriebe in selbständige, nach der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ arbeitende W.-Einheiten umgewandelt. Allgemein führte die SED in dieser Phase einen verschärften „Klassenkampf nach innen“. Die Sozialisierung wurde weiterbetrieben, so durch die Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zwangskollektivierung der selbständigen Bauern-W. lief von Juli 1952 bis April 1960. Sie stagnierte in den Jahren 1953 (Juni-Aufstand), 1956 (Unruhen in Polen) und 1957 (Ungarn-Aufstand). 1950 wurde die DDR in den 1949 gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe aufgenommen, womit eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung mit den Ostblockländern, in erster Linie mit der SU, begann. Die 1948 mit einem Halbjahresplan eingeführte zentrale Planung brachte 1949 einen Zweijahrplan, 1951 einen ersten und 1956 einen zweiten Fünfjahrplan. Die dritte Phase von 1958 bis 1962 begann mit einer Reorganisation des Staats- und W.-Apparates. Der Auflösung der Industrieministerien folgte die Gründung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mit der Aufgabe, unterstellte VEB „operativ und produktionsnah anzuleiten“. Eine Staatliche Plankommission wurde aufgebaut, der bis zur Bildung des Volkswirtschaftsrates 1961 während der vierten Verwaltungsreform auch die VVB unterstanden. Die örtliche Industrie gewann an Bedeutung, indem den Räten der Bezirke und Kreise ehemals zentralverwaltete Industriebetriebe zugeordnet wurden. Im Zusammenhang damit konstituierten sich bei den Räten der Bezirke besondere Wirtschaftsräte. Währenddessen wurde die Industrie stark ausgebaut (z. B. VEB Braunkohlenkombinat „Schwarze Pumpe“, Werk II des VEB Leuna-Werke, Erdölleitung „Freundschaft“). Die Jahre 1958 und 1959 brachten insgesamt eine erste Konsolidierung des wirtschaftlichen und politischen Systems, der in den Jahren bis 1962 dann jedoch, hervorgerufen durch die Vollkollektivierung der Landwirtschaft, die Fluchtbewegung und den Bau der Mauer, Krisen folgten. Die wirtschaftlichen Kontakte zu RGW-Ländern [S. 729]wurden ausgebaut. Unter der Formel „Störfreimachung“ wurden eine stärkere Umstellung der W. auf Materialimporte aus der SU und anderen Ostblockländern sowie die Eigenfertigung bisher importierter Erzeugnisse propagiert. Durch die Umstellung sollte der Interzonenhandel verringert werden. Er stieg im Umfang allerdings ab 1962 wieder an. Typisch für die vierte Phase, von 1963 bis 1966, war der weitere Ausbau der etablierten sozialistischen Plan-Wirtschaft unter einem wirtschaftspolitischen Reformprogramm, dem Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Bemerkenswert ist dreierlei: einmal eine zunehmende Dezentralisierung ableitbarer Entscheidungen, was jedoch gleichzeitig begleitet ist von einer stärkeren Zentralisierung bei Grundentscheidungen (z. B. die Struktur- und Wachstumspolitik betreffend), zweitens die Nachfrage nach Sachverstand auf allen Produktions- und Leitungsebenen und die Integration von Sachverständigen meistens über Konsultativgremien und Stabsstellen und drittens eine Ökonomisierung des W.-Ablaufs in Verbindung mit der Verbreitung des Leistungsdenkens. Das NÖS zielt in erster Linie nicht auf eine Veränderung der Grundelemente des W.-Systems und der bezeichnenden Instrumente der W.-Politik, sondern auf deren effektivere Gestaltung und Anwendung. Ein weitverbreiteter Voluntarismus und Praktizismus sollen durch einen Prozeß der partiellen Verwissenschaftlichung und einer allgemeinen Anhebung des Ausbildungsniveaus eingeschränkt werden. Dabei werden auch Bestandteile westlicher Verkehrs wirtschaften auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft und ggf. übernommen (z. B. die auf eigene Rechnung arbeitenden „Ingenieurbüros für Betriebswirtschaft“ bei den VVB, ohne daß dies die immanenten Spannungen des zentral gelenkten W.-Systems beseitigen könnte. Auch wenn wettbewerbliche Elemente eingebaut werden, bleibt der Planungszentrale die Aufgabe, ein volkswirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Die Spannungen bestehen zwischen den Mengen- und Preisregulierungen. Der unmittelbare Preis-Mengenzusammenhang ist unterbrochen, andererseits können die staatlichen Preisorgane die einmal fixierten Preise nicht fortlaufend den unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenlagen anpassen. Umdispositionen sind nur schwerfällig zu erreichen, was auf die durchschnittliche volkswirtschaftliche Effektivität drückt. Dies gewinnt an Bedeutung, wenn — wie in letzter Zeit — die W.-Branchen verstärkt unmittelbar an den internationalen Markt herantreten. Die relativ hohe Effizienz, die einer zentral gelenkten W. bei herausgehobenen Schwerpunkten oder bei radikalen Umstellungen in dem W.-System möglich ist, bleibt einer entwickelten, in den Grundzügen proportionierten Plan-W. nach allen bisherigen Erfahrungen unerreichbar. Im einzelnen wurden durch das NÖS eine Reihe indirekter Leitungsinstrumente und Anreize verbessert oder aber neu eingeführt (z. B. neue Industriepreise, Zins, Prämien), die Position der VVB zu ökonomischen „Führungsorganen“ ausgebaut und das wirtschaftliche Leitungssystem insgesamt durch die Anwendung moderner, sozialwissenschaftlicher und mathematischer Verfahren (z. B. der Soziologie, Sozial- und Betriebspsychologie, Optimierungsrechnung) rationalisiert. Im Rahmen einer 1959 begonnenen „zweiten Etappe“ des NÖS wurden der Volkswirtschaftsrat aufgelöst und sieben Industrieministerien sowie das Ministerium für Materialwirtschaft gebildet. Durch diese Ministerien wurde die Kontrolle über die VVB wieder gefestigt. Die gegenwärtige fünfte Phase wurde im April 1967 auf dem VII. Parteitag der SED mit dem Beschluß eingeleitet, das NÖS als Ökonomisches System des Sozialismus weiterzuentwickeln. Das ÖSS wird als das „Kernstück des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ angesehen. Die seit 1963 in der Industrie gesammelten Erfahrungen werden jetzt auf andere W.-Bereiche (z. B. die Landwirtschaft) und auch die staatliche Verwaltung übertragen. Durch die Anwendung der kybernetischen Systemtheorie soll die gesamte Leitungs- und Planungsorganisation rationalisiert und optimiert werden. Weiterhin ist kennzeichnend, daß die Bedeutung einer volkswirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik für eine entwickelte Industriewirtschaft erkannt wurde. Das führt vor allem zu Änderungen in der Planung. Zur Lösung der strukturpolitischen Probleme wird 1968 eine gesonderte Schwerpunktplanung eingeführt. Dabei erhält die zentrale Ebene der Ministerien und der [S. 730]SPK zusätzliche Kompetenzen. Im Unterschied zur ersten Phase des NÖS wird die Priorität der Politik und Ideologie vor und in der Ökonomie wieder hervorgehoben und gleichzeitig die „führende Rolle“ der SED auch in der W. betont. 2. Wirtschaftssystem a) Wirtschaftsfläche Die gesamte W.-Fläche umfaßt 1967 10.830.237 ha. Hiervon sind 6.350.780 ha landwirtschaftliche Nutzungsfläche, 2.946.664 ha Forsten und Holzungen, 84.372 ha Ödland und 209.011 ha Gewässer. Hinzu kommen 1.018.796 ha sonstige Flächen, d.s. Hof- und Gebäudeflächen, Straßen, Plätze, Schienenwege, Flug-, Sport- und Militärübungsplätze, Parkanlagen usw. Die Gesamtfläche entspricht etwa der der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nach der Größe ihrer W.-Fläche steht die DDR in Europa an 16. Stelle. Die W.-Fläche, nach Eigentumsformen gegliedert, ergibt für 1967 folgende Verteilung: 1.206.003 ha nicht-sozialistischer Betriebe und 9.624.234 ha sozialistischer Betriebe, darunter 501.319 ha volkseigener Güter, 6.585.884 ha Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften und 20.964 ha Gärtnerischer Produktionsgenossenschaften. 1950 war das Verhältnis zwischen nicht-sozialistischem und sozialistischem Eigentum an der W.-Fläche noch 8.262.730 ha zu 2.492.081 ha und 1958 lautete es 5.234.413 ha zu 5.579.113 ha („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 271, 255). b) Zentrale Planung Die zentrale Planung ist neben den spezifischen Eigentumsverhältnissen das entscheidende Strukturmerkmal des W.-Systems. In dem System wird generell davon ausgegangen, wirtschaftliche Einzeldispositionen über einen zentralen Plan zu lenken und zu koordinieren. In der Vergangenheit hat sich die Form, nach der vor allem die Beziehungen zwischen Planungszentrale und W.-Einheiten geregelt wurde, wiederholt geändert. Seit 1948 gab es allein fünf größere Umbildungen der Planorganisation. Sehr verschiedene Planarten wurden, zumeist diskontinuierlich, angewendet: neben Jahres- und kurzfristigen Plänen Halbjahr-, Zweijahr-, Fünfjahr- und Siebenjahrpläne. Die früher durchgeführte einfache Mengenplanung mit der Bruttoproduktion als entscheidender Kennziffer ist inzwischen durch einige Qualitäts- und Effektivitätskriterien ergänzt worden, ohne daß eine Kennziffer, z. B. der Gewinn, Priorität erlangte. Hier wie auch bei anderen Problemen der zentralen Planung wirkt sich negativ das Fehlen einer entwickelten Planungstheorie aus. Seit 1967 (ÖSS) wird der Perspektivplan zum wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrument ausgebaut. Neuere Entwicklungen (z. B. der volkswirtschaftlichen Prognostik und der Schwerpunktplanung) stärken die zentrale Planung. c) Eigentumsverhältnisse Eine der primär kennzeichnenden Differenzen zwischen dem W.-System der DDR und dem der BRD sind die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse. Sie werden im Rahmen der Politischen Ökonomie als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse angesehen und bestimmen angeblich den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Beziehungen. Im sozialistischen System wird das gegenüber dem Privateigentum dominierende „sozialistische Eigentum“ an Produktionsmitteln als die wirtschaftliche Basis der gesamtgesellschaftlichen Steuerung durch die SED („Arbeiter-und-Bauern-Macht“) angesehen. Die Bildung von Privateigentum an Produktionsmitteln durch Unternehmer und von großen Kapitalgruppen mit gesellschaftspolitischen Einflußmöglichkeiten wird verhindert. Das sozialistische Eigentum existiert in zwei Formen: als „Volkseigentum“, das die durch Vergesellschaftung in direkten staatlichen Besitz gelangten Betriebe und Unternehmen erfaßt, und als „genossenschaftliches Eigentum“, das durch den Zusammenschluß von Einzelproduzenten zu Erzeugergenossenschaften entsteht. Die Basis des Volkseigentums entstand 1946 durch die entschädigungslose Enteignung der „Nazi- und Kriegsverbrecher“. Durch den Neubau zahlreicher Großbetriebe wuchs der staatliche Wirtschaftsbereich stark an. 1967 stammten 79,5 v. H. der industriellen Produktion (einschl. des Fertigungshandwerks) aus volkseigenen Betrieben. Das genossenschaftliche Eigentum besteht in den Organisationsformen von Produktionsgenossenschaften, die vor allem in der Landwirtschaft und im Handwerk sowie [S. 731]im Gartenbau und in der Fischerei verbreitet sind, und von Konsumgenossenschaften. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden neben dem Privateigentum als dritte Eigentumsform noch das „halbstaatliche Eigentum“ unterschieden. Dieses umfaßt Betriebe mit einer staatlichen Beteiligung (Kapitaleinlage) und/oder einem Kommissionsvertrag. Die 3.892 privaten Industriebetriebe mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten des Jahres 1967 machen zwar rein zahlenmäßig immer noch 29,6 v. H. der Industriebetriebe aus, sie sind jedoch an der industriellen Bruttoproduktion nur noch mit 2 v. H. beteiligt. Bei den halbstaatlichen Betrieben lauten die Zahlen für 1967: 5.562 Betriebe, die 42,3 v. H. der Industriebetriebe darstellen, produzieren 10,3 v. H. d) Volkseigene Wirtschaft Die VEW umfaßt alle in staatlichem Besitz befindlichen Betriebe und Institutionen aus den verschiedenen W.-Bereichen. Hierzu gehören: die volkseigene Industrie, die volkseigenen Güter, der staatliche Außenhandel (Außenwirtschaft), der staatliche Großhandel mit Industriebedarf (Staatliche Kontore) und mit Konsumgütern und Lebensmitteln (Großhandelsgesellschaften, VVEAB), der staatliche Einzelhandel (HO) und die staatlichen Verkehrseinrichtungen (Deutsche Reichsbahn, Post- und Fernmeldewesen, Interflug (Luftverkehr), Schiffahrt, Kraftverkehr). Vom Staat eingesetzte Leiter bzw. Direktoren der VEB und der übrigen Einrichtungen verwalten die VEW nach dem Prinzip der Einzelleitung. Ihre Aufgabe ist es, [S. 732]das VEW „wirtschaftlich zu nutzen, zu erhalten und zu mehren“. Die Bevölkerung kann Rechte aus der VEW lediglich in den verschiedenen Beratungs- und Kontrollgremien (z. B. Produktionskomitees, Gesellschaftliche Räte) und formal auch über die Volksvertretungen wie Volkskammer, Bezirks- und Kreistag und Gemeindevertretung wahrnehmen. Am 30. 9. 1967 arbeiteten von insgesamt rd. 7,7 Mill. Berufstätigen in der W. 5 Mill. Berufstätige in der VEW („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 61). e) Wirtschaftsorgane Die Organisationseinheiten des W.-Systems sind die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten und die staatlichen Träger der W.-Politik sowie der allgemeinen Verwaltung. Letztere werden auch „wirtschaftsleitende Organe“ genannt. Dagegen umfaßt die ältere Bezeichnung „Produktionsleitungen“ Einheiten beider Arten: Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Bezirkswirtschaftsräte und Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Organe der W.-Politik und Verwaltung sind hierarchisch gegliedert. Höchstes Organ der W.-Leitung ist der Ministerrat. Er transformiert wirtschaftspolitische Ziele, Strategien und Mittelpräferenzen aus dem Parteiapparat der SED in Sollgrößen und Handlungsanweisungen für den Bereich der W. und arbeitet direkt mit dem Staatsrat und der Volkskammer zusammen. Auf seiner Ebene werden die wichtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit beteiligten Ressorts (z. B. Bildungswesen, Gesundheitswesen) abgestimmt. Dem Ministerrat unterstehen zur Leitung, Verwaltung und Kontrolle der W. spezielle Organe, die sich nach Funktionen unterscheiden lassen. Dies sind erstens Organe, denen produktive W.-Bereiche zugeordnet sind: Industrieministerien, das Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, der Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft, die Ministerien für Bauwesen und Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen, Handel und Versorgung, das Amt für Wasserwirtschaft. Eine zweite Gruppe hat neben spezifischen Hauptaufgaben, wie z. B. die Planungsaufgaben der Staatlichen Plankommission, im Zusammenhang der W.-Leitung und -Verwaltung vorwiegend koordinierende und indirekt regelnde Funktionen: die Staatliche Plankommission, die Ministerien für Wissenschaft und Technik sowie der Finanzen, besondere Verwaltungsstellen für Arbeit, Löhne und Preise, die Staatsbank der DDR, Kontrollaufgaben vor allem hat die dritte Gruppe der wirtschaftsleitenden Organe: wie die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, das DAMW und das Staatliche Vertragsgericht. Auf der regionalen Ebene existieren folgende wichtige Organe der W.-Leitung: 1) die die Industrie der Bezirke leitenden und den Räten der Bezirke sowie dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellten Bezirkswirtschaftsräte, 2) Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft auf Bezirks- und Kreisebene, 3) Bezirks- und Kreisbauämter und 4) Räte der Gemeinden, soweit sie kommunale Dienstleistungs- oder Versorgungsbetriebe verwalten. Die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten umfassen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, Handelsorganisationen, Genossenschaften, Banken. Im Vordergrund des allgemeinen W.-Prozesses stehen die Industriebetriebe. Der Grad der erreichten Annäherung an die Optimalität der Größenordnungen der Betriebe, der technisch-ökonomisch adäquaten Ausstattung mit Sachmitteln und Fertigungsverfahren und der rationellen Verflechtung in den überbetrieblichen Produktionsprozeß sind von erheblicher Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Effektivität. In allen drei Aspekten befindet sich die W. im Rückstand gegenüber führenden Industrieländern. Das gegenwärtige wirtschaftpolitische Programm zielt bei diesen Problempunkten auf eine Verringerung der hohen Anzahl kleinerer Betriebe durch Zusammenlegungen von Betrieben und die Bildung von Kombinaten. Des weiteren sollen durch Spezialisierung, Konzentration und den Aufbau von Kooperationsverbänden und von sozialistischen Arbeitsgemeinschaften sowie durch die Intensivierung der Erzeugnisgruppenarbeit günstige Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit gefunden werden. Schließlich soll die Produktion vornehmlich durch Rationalisierungen stärker mechanisiert und automatisiert werden. [S. 733] [S. 734] f) Regionale Struktur der Volkswirtschaft (Quelle: „Statistisches Jahrbuch der DDR 1968, S. 83 f.) Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Thalheim, Karl C.: Die Wirtschaft der Sowjetzone in Krise und Umbau (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland, Bd. 1, hrsg. v. Forschungsbeirat … beim BMG). Berlin 1964, Duncker und Humblot. 191 S. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 726–734 Wilhelm-Pieck-Stadt Guben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung

Wirtschaft (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Wirtschaftspolitik a) allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des Wirtschaftssystems. Das bestehende Wirtschaftssystem wird als „sozialistische Planwirtschaft“…

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Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) (1969)

Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1975 1979 1985 ABF wurden 1949 an allen Universitäten und einigen Hochschulen eingerichtet. Sie waren zum großen Teil aus den sog. Vorstudienanstalten hervorgegangen. Zugelassen wurden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und Berufsausbildung verfügten, sich durch hervorragende Arbeitsleistungen in der Produktion auszeichneten. Bevorzugt wurden die von „sozialistischen“ Betrieben vorgeschlagenen und delegierten Bewerber. 1962 gab es noch 10 ABF mit 3.340 Studierenden, von denen 2.540 Arbeiter- und Bauernkinder waren. 1963 wurden alle ABF bis auf 2 (Halle/S. und Freiberg/Sa.) aufgelöst. Die ABF Freiberg nimmt Bewerber für Bergbau, Hüttenwesen und Naturwissenschaften auf, die ABF Halle Bewerber für Naturwissenschaften, Maschinenwesen, Elektrotechnik, Land- und Forstwirtschaft, Medizin, Wirtschaftswissenschaften, Lehrer für polytechnische Oberschulen u.a. Zur Erlangung des Abiturs an den ABF ist ein 1–3jähriges Studium notwendig. Von 1951 bis 1963 gelangten 33.729 Absolventen der ABF zum Hochschulstudium. Nach der neuen, für Universitäten, Hochschulen und Fachschulen geltenden Aufnahmeanordnung vom 1. 9. 1966 werden Absolventen der ABF nicht in das Aufnahmeverfahren einbezogen, sondern auf dem Wege des Fakultätswechsels zum Studium zugelassen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31 Arbeiteroper A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI)

Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1975 1979 1985 ABF wurden 1949 an allen Universitäten und einigen Hochschulen eingerichtet. Sie waren zum großen Teil aus den sog. Vorstudienanstalten hervorgegangen. Zugelassen wurden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und…

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Rechtsstudium (1969)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955, 1959 und 1963. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und Volksrichtern gibt es nicht mehr. Nach dem in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erstellten Studienplan sollten die Studenten befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Durch einen (nicht veröffentlichten) Beschluß vom 10. 10. 1963 hat das Präsidium des Ministerrates eine erneute Änderung in der juristischen Ausbildung angeordnet (vgl. „Neue Justiz“ 1964, S. 33), die von folgenden Grundgedanken getragen ist: 1. Den Studenten der Rechtswissenschaft müssen weitaus mehr als bisher gründliche Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, über die Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vermittelt werden, 2. alle Bewerber zum juristischen Studium sollen schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, 3. das juristische Studium wird in eine Grundausbildung und eine Spezialausbildung für Justizjuristen und Wirtschaftsjuristen getrennt, 4. die bisherige Praktikantenzeit wird in das Studium in Form von zwei praktischen Semestern einbezogen. Um diese Prinzipien durchzusetzen, wurde angeordnet, die gesamte Ausbildung organisch mit der gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Neben einer bereits abgeschlossenen anderen Berufsausbildung (Erziehungs- und Bildungswesen) sollen die für die Rechtspflege vorgesehenen Bewerber mindestens zwei Jahre als Facharbeiter tätig gewesen sein und sich in dieser Tätigkeit zum „Spezialisten“ qualifiziert haben. Gleichzeitig sollen sie sich die für ihren späteren Beruf notwendigen Kenntnisse über das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus aneignen. Der juristische Beruf wird damit in der Regel also zu einem zweiten Beruf. Das R. beginnt mit einer einheitlichen Grundausbildung, die fünf Semester dauert und mit einem Vorexamen abschließt. Sie umfaßt das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, eine gründliche Ausbildung in den Fächern „Staatsrecht“ und „Theorie des Staates und des Rechts“ und die Vermittlung von Grundkenntnissen in einzelnen Rechtszweigen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Abschnitt ist die Vorlesung „Politische Ökonomie des Sozialismus“, aus der hervorgehen soll, daß während des gesamten Studiums die Einheit zwischen der juristischen Fachausbildung und der ökonomischen Ausbildung herzustellen ist. In dem nach bestandenem Vorexamen weitergeführten spezialisierten Studium werden die künftigen Justizjuristen vor allem auf den Gebieten Gerichtsverfassung, Zivilrecht, Zivilprozeßrecht, LPG-Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Strafprozeßrecht ausgebildet. Hinzu kommen Vorlesungen über Neuerer- und Patentrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Internationales Privatrecht, Kriminalistik, Psychologie und gerichtliche Psychiatrie. In diese Ausbildung sind in geeigneter Weise Probleme der Ökonomie, insbesondere der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, einzubeziehen. Dieses Studium für die für den Bereich der Rechtspflege vorgesehenen Juristen vollzieht sich nunmehr ausschließlich an den Juristischen Fakultäten der Universitäten in Ost-Berlin und Leipzig, während die anderen beiden Juristischen Fakultäten in Jena und Halle das Studium für die künftigen Wirtschaftsjuristen durchführen. In diesem Studium sollen Kenntnisse über die speziellen staatlichen und rechtlichen Fragen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Leitung nach dem Produktionsprinzip vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Gebieten: Erfinder- und Neuererrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Patent- und Warenzeichenrecht, Zivilrecht der sozialistischen Staaten, Recht des Innen- und Außenhandels einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts kapitalistischer und nationaldemokratischer Staaten, Internationales Privat- und Finanzrecht. Die bisherige Praktikantenzeit (12 bis 18 Monate), die nach Ablegung des Staatsexamens abzuleisten war, wird in das juri[S. 514]stische Studium in Form von zwei „praktischen Semestern“ einbezogen. Das 1. Praktikum ist im 6. Studiensemester, das 2. Praktikum im 10. Semester abzuleisten. Während das 1. Praktische Semester im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, in sozialistischen Genossenschaften und in Massenorganisationen abgeleistet werden soll, ist das Praktikum im 10. Semester im künftigen Einsatzbereich des Studenten — Justiz oder Wirtschaft — zu absolvieren. Es soll die Grundlage für eine Diplomarbeit bilden, deren Ergebnisse der Praxis dienen. Die Dauer des juristischen Studiums einschließlich der beiden praktischen Semester wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Mit dem Staatsexamen ist die Ausbildung beendet. Einen juristischen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Bereits im 7. Semester soll die staatliche Berufslenkung den künftigen Einsatzbereich des Studenten bestimmen. Für alle Studienjahre wurden auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des Staatsratsbeschlusses über die Rechtspflege und der Richtlinie des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft neue Studienpläne und Lehrprogramme ausgearbeitet. An dieser Aufgabe wirkte insbesondere das Institut für staats- und rechts wissenschaftliche Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ verantwortlich mit. Struktur und Aufgaben dieser Akademie wurden erheblich verändert, so daß seitdem ein R. dort nicht mehr durchgeführt wird. (Hochschulen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 513–514 Rechtspfleger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955, 1959 und 1963. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und…

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Gnadenrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neugebildeten Staatsrat übertragen. Jetzt bestimmt Art. 77 der Verfassung vom 6. 4. 1968, daß der Staatsrat das G. ausübt. In einem nicht veröffentlichten Erlaß hat der Staatsrat die Ausübung des G. neu geregelt. Nach §~1 übt der Staatsrat das G. durch den Vors. des Staatsrates aus. Gnadengesuche können von dem Verurteilten oder seinem Ehegatten, einem in gerader Linie Verwandten oder den Geschwistern des Verurteilten eingereicht werden. Bei Todesurteilen kann das Gnadengesuch auch durch einen in der „DDR“ zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden. Daraus ergibt sich eindeutig, daß in anderen Fällen Gnadengesuche nicht von Anwälten eingereicht werden dürfen. Von Angehörigen eingereichte Gnadengesuche sollten auch die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht erkennen lassen. Die Vorprüfung des Gesuches erfolgt durch eine Kommission unter Leitung des Sekretärs des Staatsrates. Dieser Kommission gehören der Minister der Justiz, der Generalstaatsanwalt, der Minister des Innern oder der Minister für Staatssicherheit an. Über Gnadengesuche, die sich nur auf Geldstrafen oder Nebenfolgen erstrecken, entscheidet eine Gnadenkommission in den Bezirken, der Direktor des Bezirksgerichts, der Bezirksstaatsanwalt und der 1. Stellv. des Vors. des Rates des Bezirkes angehören. Der Minister der Justiz und der Generalstaatsanwalt sind berechtigt, durch gemeinsamen Beschluß die Entscheidungen der Gnadenkommission abzuändern oder aufzuheben. Einen Gnadenerweis gegen den Willen der Staatsanwaltschaft gibt es in der Praxis nicht. Neben einem Gnadenerweis gibt es während des Strafvollzuges noch die Möglichkeit der Strafaussetzung auf ➝Bewährung, von der besonders im Zuge der vom Staatsrat angeordneten [S. 256]Gnadenaktionen (Amnestie) Gebrauch gemacht wurde. (Rechtswesen, politische ➝Häftlinge) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 255–256 Gleichberechtigung der Frau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gomulkaplan

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neugebildeten Staatsrat übertragen. Jetzt bestimmt Art. 77 der Verfassung vom 6. 4. 1968, daß der Staatsrat das G. ausübt. In einem nicht veröffentlichten Erlaß hat der Staatsrat die Ausübung des G. neu geregelt. Nach §~1 übt der Staatsrat das G. durch den Vors. des…

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Sachsen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; umfaßt seit 1945 auch die westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe, Porzellan-, Musikinstrumenten-, Spielwaren- und Uhrenfabrikation. S. besitzt die vielseitigste Industrie aller deutschen Länder. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung, der Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig aufgehoben. S. ist hervorgegangen aus der im 10. Jh. entstandenen sächsischen Mark Meißen. Eine wechselvolle Geschichte, die im Stile der Zeit stark dynastisch bestimmt war, vergrößerte und teilte das Land mehrfach. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgekehrte Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke, 1694–1733) zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch — auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — [S. 541]1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur preußischen Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußisch-österreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde im Jahre 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2.~Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h.c. Rudolf Friedrichs (SED) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war S. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 540–541 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-Anhalt

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; umfaßt seit 1945 auch die westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe,…

DDR A-Z 1969

Fernsehen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet. Der „Deutsche Fernsehfunk“ (DFF) gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIRT)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der „DDR“ im Jan. 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Diese bildeten nach Beitritt Ungarns 1960 die Grundlage zum Aufbau eines Fernsehnetzes zwischen den sozialistischen Ländern unter der Bezeichnung „Intervision“, dem sich 1960 auch die SU angeschlossen hat. Das F.-Programm steht im Dienst der Agitation und Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem F. den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators“ („Unser Rundfunk“, Nr. 19/1954, S. 19). Das F. wurde zunächst auf dem Lande propagiert, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der BRD wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (wahrscheinlich 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in Mitteldeutschland westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. Das mitteldeutsche F. kann auf 80 v. H. des Gebietes der DDR empfangen werden. Über das künftige Farb-Fernseh-System ist noch nicht entschieden. Am 31. 12. 1967 wurden 3,9 Mill. F.-Teilnehmer gezählt. Damit gibt es drüben im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ungefähr die gleiche Fernsehdichte wie in der BRD (13,8 Mill. F.-Teilnehmer). Seit April 1965 wird täglich 10 Minuten am Abend eine Werbefernsehsendung ausgestrahlt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 203 Fernsehakademie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernstudium

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste…

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Wasserwirtschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftszweig, der für die Bereitstellung und die Verteilung der Wasservorkommen an die Bedarfsträger zuständig ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Verhütung von Wasserschäden und die schadlose Ableitung von Wasser. Der jährliche Wasserbedarf Mitteldeutschlands beträgt gegenwärtig etwa 5 Mrd. cbm. Das Wasserdargebot beträgt in Trockenjahren etwa 6 Mrd. cbm. Daraus ergeben sich die Hauptaufgaben der W.: 1. Erhöhung des Dargebotes durch Erweiterung des Netzes von Talsperren und Rückhaltebecken. 2. Beobachtung der Wasserbedarfsentwicklung der Bevölkerung, der Industrie und der Landwirtschaft und Aufstellung territorialer Wasserhaushaltsbilanzen. 3. Intensivierung der Abwasserreinigung zur Gewährleistung der schnellen Wasserwiederbenutzung. Die zentrale Leitung der W. erfolgt durch das Amt für Wasserwirtschaft, das dem Ministerrat direkt unterstellt ist. Nach Auflösung der früheren etwa 3.500 regionalen Wasser- und Bodenverbände wurde 1952 eine zentralistische Neugliederung der Organisation der W. verfügt. Man legte 6 Großeinzugsgebiete fest, in denen je ein „VEB Wasserwirtschaft“ für Wasserversorgung, Kanalisation, Vorflut- und Abwasserregelung sowie für Wasserhygiene zuständig ist. Die Verwaltungsspitze ist das Zentrale Amt für W., Sitz Berlin. Anfang 1964 wurden diese VEB zusammengefaßt in einer neu errichteten „Vereinigung Volkseigener Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung“, Sitz Potsdam. Der Organisation der W. unterstehen 74.000 km Wasserläufe, 1.520 km Deiche und 75 Talsperren und Staubecken mit zusammen 850 Mill. cbm Stauinhalt. Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der „DDR“ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 10 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung verbraucht. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der hochgesteckten Planziele in Industrie und Landwirtschaft eine 75proz. Steigerung der Wasservorratshaltung erforderlich ist. Das erste größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient mit ihrem Fassungsvermögen von maximal 6 Mill. cbm der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den sowjet. Uranbergbau im Erzgebirge. Das zweite und bisher größte Projekt war der 1952 in Angriff genommene und im Okt. 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. cbm Wasser speichern und ist damit der viertgrößte Wasserspeicher in Gesamtdeutschland. Durch sie wird die Wasserversorgung für die Industrie, die Landwirtschaft und für 2 Mill. Menschen im Raum Halle-Magdeburg sichergestellt. Das dritte große Vorhaben war der Bau der Talsperre Pöhl im Vogtland in den Jahren 1958–1965. Diese Talsperre hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. cbm. Ein viertes großes Vorhaben ist noch weitgehend Projekt: der Bau eines großen mitteldeutschen Verbundnetzes mit dem Namen „Elbaue-Projekt“, der 1955 in Angriff genommen wurde. Das mitteldeutsche Industriegebiet um Halle und Leipzig liegt im Regenschatten des Harzes und erhält daher nicht ausreichend Niederschläge. Rohrleitungen von 480 km Länge sollen Wittenberg–Bitterfeld umschließen und den Industriebetrieben täglich zusätzlich 200.000 cbm Wasser zuführen. Weitere Projekte sind u.a.: drei Talsperren im Thüringer Wald, eine Talsperre im Südharz und 15 Rückhaltebecken im Unstrutgebiet. Seit 1945 ist der Stauraum Mitteldeutschlands um 310 Mill. cbm ergänzt worden. Bis 1970 soll er um weitere 140 Mill. cbm vergrößert werden. Dieses Ziel sollte nach früheren Plänen schon 1965 erreicht sein. Nach Meinung von Fachleuten der „DDR“ sollen alle vorliegenden Pläne nicht ausreichen, um den zu erwartenden Bedarf der Industrie sicherzustellen. — Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig werden noch 75 v. H. der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Die Bevölkerung in den Bezirken der „DDR“ ist in unterschiedlichem Umfange an zentrale Wasserversorgungs- und Abwässeranlagen angeschlossen. Bei einem Durchschnitt von 78 v. H. sind die südlichen Bezirke mit 95 v. H. besser, die nördlichen Bezirke mit höchstens 60 v. H. schlechter versorgt. Bis 1970 soll der Durchschnitt auf 83 v. H. erhöht werden. Zur Erzeugung von Elektroenergie dient die Wasserkraft nur in geringem Umfange: nur knapp 2 v. H. der Elektroenergie (Energiewirtschaft) wird in Wasserkraftwerken erzeugt. Zum Ausgleich der Belastungsspitzen in einigen Stunden des Tages sind die Wasserkraftwerke jedoch von Bedeutung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 702 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WBDJ

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftszweig, der für die Bereitstellung und die Verteilung der Wasservorkommen an die Bedarfsträger zuständig ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Verhütung von Wasserschäden und die schadlose Ableitung von Wasser. Der jährliche Wasserbedarf Mitteldeutschlands beträgt gegenwärtig etwa 5 Mrd. cbm. Das Wasserdargebot beträgt in Trockenjahren etwa 6 Mrd. cbm. Daraus ergeben sich die Hauptaufgaben…

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Kraftverkehr (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Güter- und Personen-K. umfaßt rd. 120 volkseigene und halbstaatliche Betriebe sowie etwa 11.000 private Betriebe des gewerblichen K. Letztere stehen meistens in einem Vertragsverhältnis zu volkseigenen K.-Betrieben. Darüber hinaus gibt es einen weit ausgebauten Werksverkehr. Der K. wird [S. 346]von den Bezirksdirektionen für K. angeleitet, die ihrerseits der zentralen Anleitung durch die Hauptverwaltung K. beim Ministerium für Verkehrswesen unterliegen. Im K. Mitteldeutschlands sind annähernd 90.000 Beschäftigte tätig. Sowohl der Güter-K. als auch der Personen-K. sind geringer entwickelt als in der BRD. <1. Güterkraftverkehr.> Der Güter-K. ist in den vergangenen Jahren ausgebaut worden, 58 v. H. der Gütertransportmengen wurden 1966 durch den K. bewältigt, davon rund die Hälfte im Werkverkehr. Da jedoch der Güter-K. nur Transporte auf kurze Entfernungen durchführen darf, ist seine Gütertransportleistung nach Tonnenkilometern geringer: sie betrug 1967 nur etwa 9 v. H. der gesamten Gütertransportleistung. Es ist beabsichtigt, den Güterkraftverkehrsanteil zu erhöhen; die Eisenbahn soll noch mehr Kurztransporte an den Güter-K. abgeben. In der BRD beträgt der Anteil des Güter-K. am Gesamtgüterverkehr, bezogen auf geleistete Tonnenkilometer, rund ein Drittel. Der Rückstand Mitteldeutschlands weist auf den viel geringeren Motorisierungsgrad des Verkehrs hin. Der Fahrzeugbestand ist völlig überaltert. 50 v. H. des LKW-Bestandes liegen über der wirtschaftlich vertretbaren Laufleistungsgrenze von 7 Jahren. Die strukturelle Gliederung des Fahrzeugbestandes entspricht nicht voll den Transportaufgaben. Die Instandhaltung ist durch eine Typenvielzahl erschwert. Die Ersatzteilbeschaffung ist schwierig und der Zugang an neuen Kraftfahrzeugen unzureichend. (Kraftfahrzeugindustrie) <2. Personenkraftverkehr.> Der Personen-K. ist noch geringer als der Güter-K. entwickelt. Gefördert wird lediglich der Berufsverkehr mit Omnibussen. Der Wunsch von Einzelpersonen nach einem eigenen PKW wird von der Partei als „Überbleibsel bürgerlicher Denkgewohnheiten“ bezeichnet. Bis 1964 hatte das Regime nie amtliche Angaben über den Kraftfahrzeugbestand veröffentlicht. Die seitdem in den „Statistischen Jahrbüchern der DDR“ veröffentlichten Zahlen sind jedoch mit Sicherheit weit überhöht angegeben. Sie enthalten zu einem sehr großen Teil Fahrzeuge, die nach westdeutschen Maßstäben der Verkehrssicherheit längst aus dem Verkehr gezogen worden wären. In Mitteldeutschland gibt es nicht die Einrichtungen der amtlichen technischen Überwachung (TÜ), die in Abständen von zwei Jahren jedes Fahrzeug auf seine Fahrtüchtigkeit überprüfen und ggf. aus dem Verkehr ziehen. In Mitteldeutschland wird nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vom 30. 1. 1964 ein Kfz. nur auf Antrag des Kraftfahrzeugeigners außer Betrieb gesetzt. Nach offiziösen Angaben sind vom PKW-Bestand nicht weniger als 10 v. H. der Fahrzeuge älter als 20 Jahre (in der BRD: 0, 5 v. H.) und weitere 11 v. H. der Kfz sind zwischen 10 und 20 Jahre alt (in der BRD: 7 v. H.). Eine Gegenüberstellung des statistisch ausgewiesenen Kfz-Bestandes der BRD und der „DDR“ je Kopf der Bevölkerung wäre wenig aufschlußreich, da es sich weitestgehend um nicht vergleichbare Typen nicht vergleichbaren Alters handelt. In Mitteldeutschland sind rd. 74 v. H. aller Kraftfahrzeuge Zweiräder (in der BRD: rd. 16 v. H.) und nur 21 v. H. sind Personenkraftwagen (in der BRD: 77 v. H.). Diese Zahlen bringen deutlich den Rückstand der Motorisierung gegenüber der BRD zum Ausdruck. Zieht man den Hubraum der Kfz-Motoren als Vergleichsmaßstab heran, ist der Rückstand noch viel größer. Nach einer im April 1968 veröffentlichten Untersuchung des Instituts für Marktforschung in Leipzig gab es im Aug. 1965 je 100 Arbeiter- und Angestelltenhaushalte einen PKW-Bestand von 6,8. Da die durchschnittliche Haushaltgröße in Mitteldeutschland (einschl. der Einpersonenhaushalte) 2,5 Personen umfaßt, entfielen mithin auf je 100 Personen in Arbeitnehmerhaushalten nur 2,7 PKW (Vergleich BRD: auf je 100 Einwohner entfielen 16 zugelassene PKW). Das erwähnte Institut stellte eine relativ geringe Ausnutzung der zugelassenen privaten PKW fest. Ursache dafür sind das leidige Ersatzteilproblem und die wegen der Überalterung des Bestandes außerordentlich hohen Unterhaltungskosten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 345–346 Kraftstoffversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankengeld

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Güter- und Personen-K. umfaßt rd. 120 volkseigene und halbstaatliche Betriebe sowie etwa 11.000 private Betriebe des gewerblichen K. Letztere stehen meistens in einem Vertragsverhältnis zu volkseigenen K.-Betrieben. Darüber hinaus gibt es einen weit ausgebauten Werksverkehr. Der K. wird [S. 346]von den Bezirksdirektionen für K. angeleitet, die ihrerseits der zentralen Anleitung durch die Hauptverwaltung K. beim…

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LPG-Gesetz (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“, erfaßt es doch die Mehrzahl der in der Agrarproduktion tätigen Rechtsträger. Formell wird den LPG zwar der Rahmen von Produktivgenossenschaften gegeben, die demokratischen Rechte der Mitglieder sind aber so weit eingeschränkt, daß Aufgaben und Merkmale einer „Genossenschaft“ im herkömmlichen Sinne des Wortes gänzlich verlorengegangen sind. Die Verfälschung der Genossenschaftsidee und der Mißbrauch ihres Begriffes dienen hier als Mittel, das private Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln zur Durchsetzung des politischen Ziels aufzuheben. Das Eigentum des LPG-Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es „zur gemeinsamen Nutzung [S. 386]eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen ➝Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu neuen „genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein bei der Bodenreform zu verstaatlichen. Das LPG-G. weist die LPG als Organisationsformen staatlicher Vergemeinschaftung aus, nicht dazu bestimmt, wie echte Genossenschaften, die wirtschaftliche Lage ihrer freiwillig zusammengeschlossenen Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um im Dienste der ausnahmslosen Vergesellschaftung allen Grund und Bodens und aller Produktionsmittel die bäuerliche Selbständigkeit und Privatinitiative aufzuheben und die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, Industriearbeitern gleich, in die zentral gelenkte und kontrollierte Agrarproduktion einzuordnen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 385–386 LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lübbenau

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur…

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Juden (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. nach amtlichen Angaben; Elie Wiesel spricht in seinem Buch von 3 Mill.) ist um so bedenklicher, als es in der Bevölkerung immer noch antisemitische Stimmungen gibt. Ihre Haltung zu den J. bemäntelt die SU damit, daß sie die J. als Träger eines staatsfeindlichen Zionismus hinstellt. Die SU behauptet vom Zionismus, daß er die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“ und daß der durch die Gründung des Staates Israel gestärkte jüdische Sonderpatriotismus sehr gefährlich sei. Bemängelt wird, daß Israel dem Westen zuneigt. (Dazu kommen taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten.) Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin, auch viele Kommunisten jüd. Herkunft beseitigen lassen; später dann jiddische Schriftsteller. Zehntausende von J. waren ab 1935 bei den „Säuberungen“ hingerichtet worden. Das 1927 angebahnte „Jüdische Autonome Gebiet Birobidjan“ (am Amur) zog zwar einige zehntausend J. an, doch wurden J. in beträchtlicher Menge in östliche Gebiete, vor allem nach Kasachstan, deportiert. Noch immer sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vielem benachteiligt, z. B. bei der Zulassung zum Studium, zum Offiziersberuf, im höheren Parteidienst. Die jiddische Sprache, die doch mindestens 480.000 J. sprechen, wird ebensowenig wie Hebräisch schulisch berücksichtigt. Die Literatur beider Sprachen wird fast ganz unterdrückt. Von 450 Synagogen wurden seit 1953 etwa 350 geschlossen. Diese Tatsachen beklagte am 15. 4. 1964 eine Studiengruppe der „Sozialistischen Internationale“ und am 12. 7. 1964 der Exekutivrat des Jüdischen Weltkongresses. — Im August 1966 veröffentlichte Umberto Terracini, Vors. der Fraktion der KP im italienischen Senat, eine Schrift über „Die Juden in der Sowjetunion“. Gegen die Verfassung der SU, so klagte er, sei die Organisation der jüdischen Gemeinschaft und die Ausübung ihres Glaubens sehr eingeschränkt. In dieser Hinsicht habe es keine Anpassung an das Gesetz gegeben. Antisemitismus wirkte auch im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen Palffy-Kreis und Slansky-Gruppe (1959). — Die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anlaß, ebenfalls gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1952 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene J. entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den etwa 72 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der BRD und West-Berlin stehen nur 8 gegenüber: Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); Dresden; Erfurt: Halle; Leipzig; Magdeburg: Schwerin; Sowjetsektor von Berlin. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vors. Im Mai 1961 setzte die Regierung Martin Riesenburger (Ostberlin) als Landesrabbiner ein. Er starb im April 1965, sein Amt übernahm Dr. Edmund Singer im Dez. 1965. Bis heute weigert sich das Regime, für die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, eine Wiedergutmachung zu leisten, da es sich für unzuständig hält. Während die BRD Zahlungen an den einzelnen J. wie an Israel entrichtete, zahlt das SED-Regime nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Dazu erklärte Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die Argumente, mit denen die SED eine Wiedergutmachung an Israel wie an die J. insgesamt ablehnt, verwendete Gesandter Gerhard Kegel (SED) in einem Aufsatz. Er verleumdete Israel als „Speerspitze des Weltimperialismus, gerichtet gegen die Rechte des arabischen Volkes und dessen Kampf für die Befreiung und Fortschritt“. Er führte ferner u.a. aus: „Nichts gibt der Regierung des Staates Israel das Recht, von den Regierungen der deutschen Staaten und deren Bürgern, im Namen einer Wiedergutmachung oder Sühne, Milliardensubventionen … zu fordern“ („Berliner Zeitung“ vom 31. 3. 1965). Wohl veranlaßt durch die SED, erklärten 10 prominente J. der „DDR“, unter ihnen Prof. Lea Grundig und Prof. Dr. F. K. Kaul, am 9. 6. 1967 (im „Neuen Deutschland“), daß sie „die Aggression verurteilen, der sich die herrschenden Kreise Israels gegen die arabischen Nachbarstaaten schuldig gemacht haben“. — Am 1. 7. 1967 gab der Verb. d. Jüd. Gemeinden eine Erklärung ab, in der es u. a. hieß: „Wir … anerkennen die große, bedeutsame Friedenstat der Sowjetunion zur Erreichung der Waffenruhe im Nahen Osten. … Nur getreu dem Grundprinzip der Koexistenz, getragen vom Geist des Fortschritts, der den Humanismus in sich trägt, sehen wir für den Nahen Osten Verständigung und einen dauerhaften Frieden …“ („Neue Zeit“ v. 4. 7. 1967). Die besondere Lage der J. in Mitteldeutschland veranlaßte viele zur Abwanderung. 1946 zählten sie in der SBZ und in Ostberlin noch rd. 3.100, Ende 1952 rd. 2.600. 1962 noch rd. 1.800 in der „DDR“, davon 950 in Ostberlin. — Am 10. 2. 1967 gab der Verband der jüd. Gem. etwa 1.500 J. an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 308 Journalisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugend

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale…

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Periodisierung (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche Schwierigkeiten. Zwischen Marx und Engels, Lenin, Stalin und der heute gültigen Lehrmeinung bestehen in dieser Frage zahlreiche Widersprüche; die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappe des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der Praxis haben die Einschiebung immer neuer Perioden und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für die Periode Sozialismus; nach der in der „DDR“ heute gültigen Auffassung zerfällt sie in die Etappen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, „Aufbau des Sozialismus“, „Vollendung des Sozialismus“, wobei die letzte Zwischenetappe in letzter Zeit wieder aufgegliedert wurde in die Periode „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, nach dem VII. SED-Parteitag „Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ genannt. Ein Motiv dieser Manipulationen dürfte darin liegen, daß der SU ein genügender Zeitvorteil für die Markierung des Übergangs zum Kommunismus und die Herausbildung einzelner Etappen der Verwirklichung des Kommunismus gewährt werden soll. Das neue Parteiprogramm der KPdSU sieht vor, den kommunistischen Aufbau „kontinuierlich in mehreren Etappen“ zu vollbringen. Bis 1980 soll „in der UdSSR die kommunistische Gesellschaft im wesentlichen aufgebaut“ sein. Vollendet wird der Aufbau „in der nachfolgenden Periode“. Für die „DDR“ ist bis heute eine verbindliche Definition nur für den Zeitraum bis zur Proklamation des „Aufbaus des Sozialismus“ auf der 2. SED-Parteikonferenz 1952 gegeben. Diese Periode von 1945 bis 1950 wird als „antifaschistisch-demokratische“ Umwälzung oder Revolution bezeichnet. „In ihrem Ergebnis entstand eine antifaschistisch-demokratische Ordnung, deren politischer Inhalt die demokratische Herrschaft des Volkes, d.h. der Arbeiterklasse, der werktätigen Bauernschaft und des städtischen Mittelstandes war und in der die Arbeiterklasse entscheidende Positionen innehatte. Die neue Macht war somit eine Form der revolutionär-demokratischen Diktatur der Arbeiter und Bauern. Mit der Vernichtung der Grundlagen des Imperialismus entstanden dank der zunehmenden Festigung der Hegemonie der Arbeiterklasse in Politik und Wirtschaft auch erste Elemente des Sozialismus. Dies beweist, daß die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich Tendenzen des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische besaß“ (Stefan Doernberg: Die Geburt des neuen Deutschland 1945–1949. Die antifaschistisch-demokratische Umwälzung und das Entstehen der DDR, [Ost-]Berlin 1959, S. 15). Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 468 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, Ingenieurtechnisches

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche…

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Soziologie und Empirische Sozialforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der SU und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und ihre Institutionalisierung gefordert worden. Während in der SU seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und politische Schwierigkeiten zu überwinden, ehe S. und ES. neben dem historischen und dialektischen Materialismus institutionalisiert werden konnten — war doch in der DDR die S. jahrelang besonders scharf als Werkzeug des „staatsmonopolistischen Kapitalismus und Imperialismus“ angegriffen worden. Jedoch auch nach ihrer Institutionalisierung blieb die marxistische S. zunächst unter der Kontrolle der Kulturfunktionäre der SED. Sie hatte in erster Linie Informationen über die differenzierte Entwicklung der DDR-Gesellschaft für die SED-Führung bereitzustellen. Darauf verweisen unter anderem die Äußerungen von Kurt ➝Hager, Mitglied des Politbüros der SED und Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro, vor dem VI. Parteitag der SED: „Durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung wird ein wichtiger Beitrag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet. In der gegenwärtigen Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus stehen vor allem jene Probleme und Prozesse im Mittelpunkt der soziologischen Forschung, die der wissenschaftlich-technische Fortschritt in Industrie und Landwirtschaft für das Leben und die Entwicklung der verschiedenen sozialen Gruppen mit sich bringt.“ Demgemäß ist auch bis in die Gegenwart hinein umstritten, ob S. und historischer Materialismus identisch sind bzw. wie die marxistische S. vom historischen und dialektischen Materialismus abzugrenzen ist. Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der SU ist, daß der historische Materialismus eine „all[S. 578]gemein-soziologische Theorie“ sei, neben der freilich eine Reihe von Spezialsoziologien und empirischen Forschungsmethoden und -techniken bestehen. Der historische Materialismus wird nach wie vor als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl Gesellschaftsphilosophie wie S. Die marxistische S. wird damit als eine Art Universal Wissenschaft verstanden. Sie fußt auf der im historischen Materialismus enthaltenen theoretischen „Reproduktion des Ganzen der Gesellschaft“. Dabei spielt der in Anlehnung an das Marxsche Begriffsgerüst gewonnene Begriff der „sozialökonomischen Formation“ eine zentrale Rolle. Von ihm werden auch die marxistischen Kategorien der „Produktivkräfte“, „Produktionsverhältnisse“ usw. abgeleitet. Andererseits hat die marxistische S. in den letzten Jahren zahlreiche Begriffe aus der westlichen S., u.a. die Begriffe „Gruppe“, „Rolle“, „Sozialstruktur“, „Mobilität“, „soziales Handeln“, „Interaktion“, „System“, „Subsystem“ usw., übernommen. Daraus resultieren zahlreiche, bis heute nicht gelöste Probleme. Die Grundfunktionen der marxistischen soziologischen Theorie im Rahmen des historischen Materialismus können wie folgt zusammengefaßt werden: Zunächst hat sich die marxistische soziologische Theorie einerseits auf die Grundaxiome des historischen und dialektischen Materialismus zu stützen, andererseits ein eigenes Kategoriensystem, in das durchaus Begriffe aus der westlichen S. eingehen können, zu entwickeln. Zweitens hat die marxistische soziologische Theorie das „Wesen“ des sozialen Ganzen zu erfassen. Die Gesellschaft soll als System wechselseitig aufeinander wirkender Elemente begriffen werden. Drittens hat die marxistische S. alle Spezialsoziologien in einem einheitlichen Wissenschaftssystem zu integrieren. Viertens dient sie als methodologische Grundlage für empirisch-soziologische Untersuchungen. Diesen Funktionen der marxistischen S. im theoretischen Bereich entsprechen bestimmte praktische Aufgaben der soziologischen Forschung. Allgemein können diese Aufgaben der S. dahingehend definiert werden, daß sie zusammen mit anderen Sozialwissenschaften die wissenschaftlichen Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR zu schaffen hat. Die Einzelaspekte dieser Aufgaben sind in einem Katalog zusammengefaßt worden. Er enthält folgende fünf Untersuchungsgebiete, denen sich die soziologische Forschung bis 1970 in. erster Linie widmen soll: „soziale und ideologische Bedingungen und Triebkräfte der Qualifizierung der Werktätigen in der wissenschaftlich-technischen Revolution; soziale Probleme der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution; die Entwicklung der Einstellung der Werktätigen zur Arbeit; die Entwicklung des Verhältnisses von geistiger und körperlicher Arbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution; die Veränderung der Sozialstruktur in der DDR als Ergebnis des umfassenden Aufbaus des Sozialismus.“ Die Begriffsbestimmung der marxistischen S., die Festlegung ihrer Funktionen und Aufgabenbereiche weisen bereits darauf hin, daß auch die SED sich bestimmter neuer sozialwissenschaftlicher Denkformen und Methoden bedienen muß, um das komplizierter gewordene Gesellschaftssystem, vor allem die zahlreichen durch die hohe Mobilität verursachten sozialen Konflikte, noch überschauen und analysieren zu können. Politisch-soziale Planung und Kontrolle, Informationen über Einzelbereiche der Gesellschaft, Rationalisierung und Integration der auseinanderfallenden Teile des ideologischen Dogmas des Marxismus-Leninismus — alle diese Probleme sollen mit Hilfe der S. und der ES. effektiver gelöst werden. 2. Entwicklungsgeschichte Obwohl die marxistische S. als eigenständige Disziplin in der DDR noch jung ist, sind auch vor dem Jahr 1963 bereits soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 sind Überlegungen zu einer eigenständigen marxistischen S., die sich vom historischen Materialismus zu unterscheiden hat, angestellt worden. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind zahlreiche empirische sozialpsychologische und sozialpädagogische Arbeiten auf dem [S. 579]Gebiet der Jugendforschung durchgeführt worden. Seit 1961 wurde die Kritik der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllt im Prozeß der Herausbildung einer marxistischen Soziologie in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch wesentliche Begriffe, Fragestellungen und Methoden der westlichen S. übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Schließlich soll die Kritik an der westlichen S. dazu dienen, das ideologische Dogma des Marxismus-Leninismus vor „revisionistischen“ Interpretationen zu schützen (Machtsicherungsfunktion). Seit 1963/64, dem eigentlichen Beginn soziologischer Forschungen in der DDR, hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Neben Grundproblemen der marxistischen S. werden vor allem folgende Spezialsoziologien ausgebaut: S. der sozialen Gruppen und Schichtung, Industrie- und Betriebs-S., Organisations-S., Jugend-S., Religions-S., S. der Kultur, Kunst und Literatur, empirische Methoden und Verfahren der S. 3. Organisatorischer Aufbau Seit den Jahren 1963/64 sind z. T. mehrere Lehrstühle bzw. Lektorate für S. an den sechs Universitäten und 2 Technischen Hochschulen der DDR geschaffen worden. So wurden z. B. am Institut für Philosophie wie am Institut für Politische Ökonomie an der Humboldt-Universität zu Berlin Lehrstühle eingerichtet bzw. Lehraufträge für S. erteilt. Jedoch auch an den direkt von der SED kontrollierten Institutionen: der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, dem Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED, der Hochschule für Ökonomie und der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ist die S. in dieser oder jener Form institutionell vertreten. Dasselbe gilt für die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut, das Deutsche Institut für Berufsausbildung sowie für zahlreiche Fachhoch- und Fachschulen. Neben diesen Formen der Institutionalisierung sind „soziologische Labors“ in einigen Großbetrieben eingerichtet worden. Hier arbeiten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ gemeinsam an industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Die bereits 1961 gegründete „Sektion Soziologie bei der Vereinigung Philosophischer Institutionen der DDR“ wurde im Jahre 1963 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Seit dem IV. Weltkongreß für S. in Mailand und Stresa (1959) nahmen Soziologen aus der DDR an den Weltkongressen der ISA, in Washington (1963) und in Evian (1967), teil. Die Sektion S. sowie der 1965 gegründete „Wissenschaftliche Rat für Soziologische Forschung beim Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED“ nehmen vor allem folgende Aufgaben wahr: die Förderung und den Ausbau des -Studiums an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch- und Fachschulen; die Ausarbeitung eines Programms zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; die Abstimmung der Forschungsprogramme der einzelnen Institutionen; die Organisation und Vorbereitung von Konferenzen; die Organisierung der internationalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit Soziologen in Ost und West. Eine eigene soziologische Fachzeitschrift existiert in der DDR bisher nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Einheit“, der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“. Seit 1964 erscheint (in unregelmäßigen Abständen) eine „Referatekartei Soziologie“, die über die wichtigsten Neuerscheinungen des In- und Auslandes berichtet. Sie wird von der „Zentralstelle für Wirtschaftswissenschaftliche Dokumentation und Information“ beim Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin herausgegeben. 4. Spezialsoziologien <a) Soziologie der Gruppen und der sozialen Schichtung.> In enger Verbindung mit der Sozialpsychologie sowie der Arbeits- und Berufspsychologie versucht die Gruppen-S. Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges zwischen der sozialökonomischen Klassen- und Schichtenstruktur der Gesellschaft sowie der Beschäftigten-, Berufs- und Bil[S. 580]dungsstruktur herauszuarbeiten. Die soziale Gruppe wird dabei als Grundelement der einzelnen Strukturen und Organisationen angesehen. Auch die marxistischen Soziologen gehen davon aus, daß Gruppen durch bestimmte Verhaltensweisen zu charakterisieren sind. Im einzelnen werden formelle und informelle Gruppen unterschieden (vgl. unten: Industrie- und Betriebs-S.). Die Gruppen- in Verbindung mit der Schichtenanalyse soll vor allem die sozialökonomischen Strukturen der Gesellschaft und ihre Veränderungen untersuchen. Sie betrachtet soziale Gruppen deshalb unter dem Gesichtspunkt ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit, nicht so sehr als Einheiten in Einzelbereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders zwei Spezialaspekte stehen im Vordergrund des Interesses: einmal das Gesamtsystem der Leitbilder und Normen von Gruppen in der Gesellschaft; zum anderen die Fluktuation von Arbeitskräften. Sie wird nicht nur unter dem Aspekt eines Industriebetriebes oder Industriezweiges gesehen, sondern vor allem hinsichtlich der durch sie bedingten Probleme der sozialen Mobilität. Diese Probleme betreffen die Gesellschaft als Ganzes und weisen weit über Einzelprobleme der „industriezweigbestimmten“ Produktion hinaus. <b) Industrie- und Betriebssoziologie [IBS].> In enger Verbindung mit der S. der Gruppe und der sozialen Schichtung steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind der einzelne Industriebetrieb, Produktionszweige sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezialsoziologien in der DDR ist auch die IBS von bestimmten Axiomen des historischen Materialismus abhängig. Vor allem ist ihr „Praxis“-Bezug, ihre „produktive Funktion“ hervorzuheben. Auch die IBS arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, dem führenden Industrie- und Betriebssoziologen in der DDR, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Demgegenüber werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ und ambivalent usw. sein kann und von den Industrie- und Betriebssoziologen zu erfassen gesucht wird. Die marxistische IBS wendet den Gruppen im Betrieb besonders deshalb Aufmerksamkeit zu, weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Darüber hinaus werden formelle und informelle Gruppen als Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes angesehen. Daneben werden im Rahmen der IBS vor allem folgende Themen behandelt: die Analyse sozialer Verhaltensweisen sowie der sozialen Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; Fluktuation und Disponibilität von Arbeitern; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“ im Betrieb sowie Rationalisierungsprobleme. Der Aufgabenbereich der IBS geht allerdings über diese Forschungsbereiche noch hinaus. Die sozialen Verhältnisse und die Beziehungen der Menschen im Industriebetrieb haben auch ihre Auswirkungen auf das Zusammenleben in den Wohngebieten, auf die Freizeitgestaltung usw. Es ist nicht zu übersehen, daß die IBS zur wichtigsten Einzeldisziplin unter den Spezialsoziologien in der DDR geworden ist. Dies gilt um so mehr, als arbeitspsychologische und sozialpolitische Fragestellungen in die IBS eingegangen sind und als ein legitimer Bestand dieses Forschungszweiges angesehen werden. Der arbeitspsychologische und der sozialpolitische Einschlag sind besonders deutlich an folgenden Themen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen auf dem Gebiet der IBS gegenwärtig eine große Rolle spielen, zu erkennen: Arbeitsplatzmerkmale, Erleichterung der Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsfreude, Arbeitszeitprobleme, Bedingungen des Arbeitsschutzes u.a.m. (Industrie) <c) Organisationssoziologie.> In den letzten Jahren hat sich neben der Gruppen-S. und der IBS und von ihnen stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der in der DDR von Soziologen, Ökonomen, Juristen und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „sozialistische Leitungs- und Organisationswissenschaft“, auch „soziologische Organisationsanalyse“ genannt. Die Organisations-S. ist nicht nur von der IBS, sondern auch von der kybernetischen [S. 581]Systemtheorie und der Organisationswissenschaft, wie sie im Westen entwickelt worden sind, beeinflußt. Darauf weisen schon die Begriffe „System“, „Entscheidung“, „Information“, „Kommunikation“ usw. hin, die in der marxistischen Organisations-S. gegenwärtig eine immer größere Rolle spielen. Obwohl der Begriff Organisation bisher nicht klar definiert wordon ist, wird er doch in theoretischen und empirischen Untersuchungen vielfach verwandt. Besonders in Industriebetrieben sind Organisationsformen der verschiedensten Art untersucht worden: Arbeitsgruppen, Werkabteilungen, ganze Industriebetriebe. Die Organisations-S. in der DDR beschäftigt sich im einzelnen vor allem mit folgenden Fragen: wie sich die Ziele der Organisation in den Vorstellungen der Mitglieder einer formellen oder informellen Gruppe darstellen; wie Information und Kommunikation in Organisationen tatsächlich funktionieren; wie sich die offizielle Leitungspyramide in einem Organisationssystem von der „Autoritätspyramide“ unterscheidet; wie schließlich die sozialen Positionen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe bestimmt werden, <d) Jugendsoziologie,> auch pädagogisch-psychologische Jugendforschung oder marxistische Jugendforschung genannt. Sie soll in erster Linie der heranwachsenden Generation helfen, „in dem Ringen zwischen der neuen und der alten Welt die Fronten zu erkennen“. Auch in der marxistischen Jugend-S. ist der praktisch-politische Bezug immer noch stark ausgeprägt. Sie soll — nach der Aussage zweier führender Jugendpsychologen, Walter Friedrich und Adolf Kossakowski — Wege auf zeigen, die zur Veränderung der Lebenslage und des Bewußtseins der Jugendlichen im Sinne der gesellschaftspolitischen Ziele der SED beitragen. Die marxistische Jugend-S. geht von drei Voraussetzungen aus: Sie betrachtet einmal den Jugendlichen als „Produkt seiner Wechselwirkung mit der Umwelt“; sie bezieht sich auf „jugendspezifische Verhaltensweisen“, wie sie sich aus der „Zwischenlage“ der Jugendlichen ergeben, und sie analysiert die komplexen Umweltbedingungen, denen der Jugendliche ausgesetzt ist. Entsprechend dieser Aufgabenstellung und diesen Voraussetzungen sind die zahlreichen empirischen jugendsoziologischen und -psychologischen Untersuchungen ausgerichtet. Im einzelnen werden vor allem folgende Themen behandelt: Jugend und Elternhaus (Einflüsse des Elternhauses, Verhältnis der Jugendlichen zu ihren Eltern; Sexualerziehung; Verhältnis zum anderen Geschlecht); Jugend und (Berufs-)Schule/Universität (Lernhaltung, Lernmotivation, Leistungsverhalten, Leistungsversagen; die Lehrerpersönlichkeit in der Sicht des Schülers; Unterrichtstag in der Produktion (UTP), Einstellung der Schüler zum UTP, Einflüsse des UTP, sozialistische Arbeitsmoral (Kollektiverziehung), gesellschaftlich nützliche Arbeit, polytechische Kabinette; Schüler-, Studenten-Kollektiverziehung); Jugend und Beruf (Probleme der Berufswahl, Einstellung zu verschiedenen Berufen, Berufswünsche, Qualifizierungsprobleme); gesellschaftliche (ideologische) Orientierung der Jugendlichen (Interessen, Zukunftspläne, Vorbilder, Perspektiv- und Idealerleben, Lebensideologie); Jugend und Freizeit (Freie Zeit, Freizeitgestaltung, Freizeitwünsche; Jugend und FDJ/Pioniere, Kollektiverziehung im Rahmen der Jugendorganisation). (Jugend) <e) Religionssoziologie.> Die marxistische Religions-S. hat sich zusammen mit den Versuchen, eine allgemeine marxistische Kultur-S. zu begründen, entwickelt. Sie hat nicht nur den sozialen Ursachen der Religion in sozialistischen Gesellschaftssystemen nachzugehen, sondern auch speziellere Fragen zu analysieren: Kann die Religion als isolierte Erscheinung oder muß sie im Zusammenhang mit dem politischen Denken und Handeln im allgemeinen, mit anderen Bewußtseinsformen im besonderen, begriffen werden? Auch die „religiöse Intensität“ verschiedener sozialer Gruppen und Schichten (der Jugend, der Intelligenz, der Bauern, der Invaliden und Rentner) soll von der marxistischen Religions-S. empirisch analysiert werden. Schließlich ist die These, daß die Religion ein Produkt der „Entfremdung“ des Menschen ist und sich erst in der Reflexion der sozialen Differenzierung bei Verschwinden der Urgemeinschaft aus der Mythologie gebildet hat, ein gegenwärtig diskutiertes Thema: „Dadurch, daß sie die Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft in ihrer Totalität, auch in ihren allgemeinsten und wesentlichsten Aspekten, erfaßt, wird Religionssoziologie in der vollen Bedeutung des Wortes möglich. Sie studiert die religiösen Phänomene im gesetzmäßigen, materiellen Bedingungen entspringenden Prozeß [S. 582]ihres Entstehens, Wandels und Vergehens. Die allgemeinste Bedingung dieses Prozesses ist die unter bestimmten geschichtlichen Bedingungen auftretende Entfremdung des Menschen gegenüber den Gesetzmäßigkeiten und Resultaten seines Tuns. Die religiöse Verhaltens- und Bewußtseinsform reproduziert ideell und institutionalisiert die wirkliche Entfremdung, der sie entspringt. Sie stützt dadurch in der Klassengesellschaft die Macht der Herrschenden; ihre Verankerung in den Volksmassen schließt jedoch auch die Möglichkeit ein, religiöse Ideale im Sinne progressiver Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Doppelaspekt religiöser Ideologie verlangt die exakte Analyse der sozialen Motive religiöser Ideen, Bewegungen und Auseinandersetzungen, die Berücksichtigung ihrer Verquickung mit der Sozial-, politischen und Geistesgeschichte. Neben den hier skizzierten Aufgaben obliegt es auch der marxistischen Religions-S., vor allem die „theologisierenden Tendenzen der bürgerlichen Religionssoziologie“ zurückzuweisen und ihre Funktion im System des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu enthüllen. <f) Kultur-, Literatur- und Kunstsoziologie.> Nach bedeutenden frühen Ansätzen besonders der marxistischen Literatur-S. (Georg Lukács) ist eine intensive Diskussion um Gegenstand, Fragestellungen, Begriffe und Methoden einer marxistischen Kultur-, Literatur- und Kunst-S. in der DDR erst in den Jahren 1966/67 in Gang gekommen. Die Auseinandersetzungen sind noch dadurch erschwert worden, daß zum Gegenstand einer marxistischen Kultur-S. stets auch Kulturgeschichte und Ästhetik gezählt werden. Die „kritische Aneignung des kulturgeschichtlich bedeutsamen Erbes“, die Diskussionen um den Begriff des Realismus, der abstrakte, konzeptionslose Universalismus der marxistischen Kulturdeutung haben die Herausbildung einer eigenen marxistischen Kultur-S. eher belastet als befruchtet. Die marxistische Kultur-S. in der DDR geht davon aus, daß sich mit der fortschreitenden sozialen Integration der Künste in die Gesellschaft die Position des Künstlers ebenso verändert hat wie die Stellung von Kultur und Kunst in der Gesellschaft. Kultur und Kunst sind heute einer Masse von Konsumenten ausgeliefert. Sie werden deshalb als allgemeine ideologie- und persönlichkeitsbildende Faktoren angesehen. Deshalb wird eine nur immanente Analyse des Kunstwerkes als esoterisch abgelehnt. Es wird davon ausgegangen, daß die Massen im Kunstwerk unbefangen den Ausdruck ihrer eigenen Lebenssituation suchen. Allerdings soll damit die ästhetische Wertung der Kunst nicht aufgehoben werden. Auch in der DDR müssen Kunstwerke als „schön“, „häßlich“, „tragisch“ usw. bezeichnet werden können. Die soziologische Analyse im engeren Sinne soll die Ursachen für das Abweichen des Urteils bestimmter sozialer Gruppen von der ästhetischen Norm herausarbeiten. Die ästhetische Analyse des Kunstwerks soll deshalb mit der soziologischen Zusammengehen. Unter der Voraussetzung, daß die ästhetischen Grundprobleme aus der „Dialektik der materiellen Arbeitsprozesse“ zu erklären sind, und daß deshalb die Produktionsweise einer Gesellschaft als übergreifender Bezugspunkt für kultur- und kunstsoziologische Untersuchungen zu gelten hat, werden gegenwärtig folgende soziologische Komponenten am Kunstwerk untersucht: Kunstwerke fördern ein bestimmtes National-, Klassen- und Gruppenbewußtsein ebenso wie sie die Anschauungen und Interessen sozialer Gruppen und Schichten widerspiegeln. Sie formen Leitbilder, die die Verhaltensstruktur des einzelnen und von Gruppen beeinflussen. Sie fördern schöpferische Antriebe. Sie sind Mittel der Sozialisation, d.h. sie vermitteln dem Menschen die Möglichkeit, neue „Rollenerfahrungen“ zu übernehmen. Schließlich werden Kultur, Kunst und Literatur als „Freizeitfaktoren“ untersucht. Neben der kultur- und kunstsoziologischen Analyse steht, besonders im literarischen Bereich, die soziologische „Wirkungsforschung“ Sie hat folgende Komponenten der „literarischen Wirkung“ zum Gegenstand: die konkrete Situation, in der ein sprachliches Kunstwerk zur Wirkung gelangt; die Gruppen, die ein Buch vorzugsweise lesen, und jene Gruppen, die es eindeutig ablehnen; die Reaktionen der öffentlichen Literaturkritik; Motive, Gestalten, Bilder, Symbole u.a. dieses Werkes, die häufig zitiert und verwendet werden; den Einfluß, den das Buch auf die zeitgenössische Literatur hat, erkennbare Nachahmungen und Nachfolgen; das soziale Ansehen und den Ruf, den das Buch erlangt, differenziert nach verschiedenen Lesergruppen; die Rückwirkungen, die die Publikation dieses Werkes auf das literarische Prestige seines Autors hat. (Kulturpolitik, Literatur, Ästhetik) [S. 583] 5. Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung Das Methoden Verständnis der marxistischen S. in der DDR ist durch zwei Tendenzen zu charakterisieren. Einmal wird die Aufgabe der marxistischen Sozialforschung darin gesehen, die für die wissenschaftliche Analyse und die wissenschaftliche Leitung der „sozialistischen Gesellschaft objektiv wichtigen Formen der praktischen gesellschaftlichen Tätigkeit, deren Bedingungen, Erfordernisse und Auswirkungen zu untersuchen. Die Problemstellung für soziologische Untersuchungen ist abzuleiten von den Hauptrichtungen der gesamtgesellschaftlichen Prozesse, vor allem in der Sphäre der materiellen Produktion, wie sie in den Beschlüssen der SED und unserer Regierung festgelegt sind.“ In diesem Zusammenhang ist auch der Aufgabenbereich des empirischen Forschers festgelegt. Er soll nicht „bloßer Registrator“ sozialer Erscheinungen sein. Seine Erkenntnisse hat der Soziologe vielmehr stets auch durch „aktive Teilnahme an der revolutionären gesellschaftlichen Praxis“ zu gewinnen. Dieses Postulat weist unverkennbar den Einfluß des marxistischen Theorie-Praxis-Axioms auf. Jede empirisch-soziologische Untersuchung hat die „Einheit von qualitativer und quantitativer Analyse“ herzustellen. Unter qualitativer Analyse wird in diesem Zusammenhang sowohl die persönlich engagierte Teilnahme des Forschers am gesellschaftlichen Prozeß wie die Berücksichtigung des umfassenden Zusammenhanges sozialer Erscheinungen in jeder Einzelstudie verstanden. Der programmatisch-normative und der Ausarbeitung empirischer Methoden abträgliche Gehalt dieser Konzeption liegt auf der Hand. Andererseits werden jedoch, trotz der nach wie vor scharfen Kritik am „bloßen Empirismus der bürgerlichen Soziologie“, in zunehmendem Maße Methoden und Techniken der ES., wie sie im Westen üblich sind, verwandt. Besonders im Rahmen der Industrie- und Betriebs-S. und der empirischen Jugendforschung sind empirische Methoden und Techniken gebräuchlich. Dies gilt für Beobachtung, Inhaltsanalyse, Exploration und Experiment, primär- und sekundärstatistische Analysen, die verschiedenen Formen des Interviews, der Faktorenanalyse, der Korrelations- und Skalierungsverfahren. Auch bewährte qualitative Methoden, so z. B. die Dokumentenanalyse, werden benutzt. Bestimmte Methoden jedoch, die vor allem im Rahmen der betriebssoziologischen Mikroanalyse im Westen verwendet werden (soziometrische Tests, Rollen- und Interaktionsanalyse), werden, offenbar aus ideologischen Gründen, nach wie vor nicht verwendet. (Sozialstruktur) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 577–583 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SP

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der SU und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und ihre Institutionalisierung gefordert worden. Während in der SU seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und…

DDR A-Z 1969

Industrieabgabepreis (IAP) (1969)

Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Seit 1955 hat die Bezeichnung IAP den Namen Herstellerabgabepreis (Industrie) für die Abgabepreise der staatlichen Betriebe abgelöst. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP werden durch die Dienststellen des Amtes für Preise als Festpreise festgelegt. Die Kalkulation der Preisvorschläge durch die Betriebe und die Berechnung der für das Wirtschaftsgebiet der „DDR“ gültigen einheitlichen Festpreise durch die Preisbehörden erfolgt nach zentral festgelegten Kalkulationsschemata und Berechnungsverfahren. Der IAP wird z. B. bei denjenigen volkseigenen Industrie- und Baubetrieben, auf die die Anordnungen über das „einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ v. 12. 5. 1966 (GBl. II, S. 495) und v. 27. 1. 1967 (GBl. III, S. 5) Anwendung finden, nach folgendem Schema kalkuliert: „Technologische Einzelkosten“ sind solche, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Produktionsprozeß entstehen (z. B. Material- und Lohnkosten). Außerdem gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und Projektierungstätigkeit. Zu den technologischen Kosten rechnen auch jene, die unmittelbare Voraussetzung für die Aufnahme des Produktionsprozesses sind (z. B. bei den Baubetrieben die Kosten für die Baustelleneinrichtung). „Technologische Gemeinkosten“ sind z. B. der Energieverbrauch für Beleuchtungs- und Heizzwecke im Werk. „Beschaffungskosten“ sind Kosten für die Organisation der Belieferung des Betriebes mit Material und Leistungen. Der Begriff „Verarbeitungskosten“ wird in der mitteldeutschen Wirtschaftspraxis nicht immer einheitlich definiert, wie z. B. in dem oben angeführten Schema. Durch die Industriereform wurde die PDA bei der Festlegung neuer IAP vor allem bei den Produktionsmitteln stark reduziert oder ganz beseitigt. Bei der Ermittlung der Abgabepreise ist aber nicht nur das Kalkulationsverfahren verbindlich vorgeschrieben, sondern auch in mehr oder minder detaillierter Weise die als solche behördlich anerkannten zum Zwecke der Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenelemente. Daher geht bei dem prinzipiell normativen Verfahren der Kostenrechnung und Preiskalkulation auch nicht der gesamte tatsächliche wertmäßige Güter- und Diensteverzehr zur Erstellung von Leistungen in die Planpreise ein. In den nichtvolkseigenen Betrieben wird der IAP kalkuliert, indem zum Betriebspreis noch die Zuschläge auf Grund der an den Staat abzuführenden Verbrauchsabgaben, Umsatz- und Gewerbesteuer hinzuaddiert werden. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 283 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriearbeiter aufs Land

Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Seit 1955 hat die Bezeichnung IAP den Namen Herstellerabgabepreis (Industrie) für die Abgabepreise der staatlichen Betriebe abgelöst. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels.…

DDR A-Z 1969

Nationale Front (1969)

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und verfügt auf allen Ebenen des Systems über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich ➝Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Sekretariats des Nationalrats: Werner ➝Kirchhoff. Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. In der neuen Verfassung der „DDR“ vom 6. 4. 1968 wird die NF. in Art. 3 ausdrücklich erwähnt: „Das Bündnis aller Kräfte des Volkes findet in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland seinen organisierten Ausdruck.“ Nach Abs. 2 dieses Artikels vereinigen in der NF. „die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Dadurch verwirklichen sie das Zusammenleben aller Bürger in der sozialistischen Gemeinschaft nach dem Grundsatz, daß jeder Verantwortung für das Ganze trägt“. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation und Propaganda). Die NF. hat die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) übernommen. Sie stellt z. B. nominell die Einheitsliste für die Wahlen auf und benennt die Kandidaten für Richter- und Schöffenwahlen. (Rechtswesen) Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Im März 1962 wurde vom Nationalrat der NF. ein Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse in Westdeutschland und ihrer Veränderungen gegründet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 439 Nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Gedenkstätten

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und…

DDR A-Z 1969

Gewinn (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Der G. ist im System der sozialistischen Zentralplanwirtschaft bei den volkseigenen Betrieben derjenige Teil des „Reineinkommens“ der Gesellschaft, der als solcher von der staatlichen Wirtschaftsführung dazu deklariert wird. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und damit die Kosten zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und G.-Verteilung in der Volkswirtschaft und in den VEB und VVB maßgeblich die Höhe des G. Der G. ergibt sich als Differenz zwischen der Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen (Umsatzerlös unter Zugrundelegung von Industrieabgabepreisen) und den zu ihrer Herstellung erforderlichen Kosten sowie der als Durchlaufposten behandelten Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Die Politökonomie definiert den G. „als jenen Teil des in der materiellen Produktion geschaffenen und über den Erlös reali[S. 254]sierten Mehrprodukts …, über den die Betriebe bzw. VVB nach staatlichen Festlegungen und Normen verfügen“. Die im Gegensatz zur Marktwirtschaft zentral regulierte G.-Verteilung folgt unmittelbar dem Staatseigentum an den Produktionsmitteln, da dem Staat als Eigentümer der Betriebe das Recht zusteht, eine ihm zweckmäßig erscheinende Aneignung und Verteilung des geschaffenen Mehrprodukts vorzunehmen. Durch die Wirtschaftsreform ab 1963 wurde der G. zur „Hauptkennziffer“ der staatlichen Planaufgaben und zum wichtigsten Maßstab der Leistungen von Betrieben und VVB aufgewertet. Ab 1962 entdeckten nämlich die östlichen Ökonomen, daß der G. in sich die Gesamtheit der betrieblichen und VVB-Leistungen zusammenfaßt und ausdrückt und seine Veränderungen bei gegebenem Preissystem mit den güterwirtschaftlichen Leistungen der Wirtschaftseinheiten korreliert. Die ab 1963 in der „DDR“ und in der Folgezeit auch in anderen osteuropäischen kommun. Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten daher zur Auswechselung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Durch die Beseitigung der Ausrichtung der Betriebe vor allem auf rein mengenmäßige Produktionssteigerungen soll die bis dahin ganz oder teilweise erfolgte Vernachlässigung wichtiger Leistungskomponenten (Qualität, Orientierung am Bedarf usw.) beendet werden. Den Anstoß zu dieser Aufwertung des G. gaben die Veröffentlichungen des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers E. Liberman, dessen Aufsatz am 9. Sept. 1962 in der Prawda die Reformdiskussion im Ostblock auslöste. Da je höher der G. ist, desto schneller und umfangreicher Investitionen durchgeführt, die Produktion erhöht, der technische Fortschritt gefördert und der Lebensstandard gesteigert werden können, entspricht die Erhöhung des G. der Staatsbetriebe und -konzerne nach den heute herrschenden Auffassungen in der Politökonomie sowohl den gesamtgesellschaftlichen als auch den individuellen Interessen der Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft. Da nach den Leitsätzen Libermans jede wirtschaftliche Leistung, die der Gesellschaft nützt, auch dem einzelnen nützen muß, wurde der G. zur alleinigen Bezugsbasis für die Prämiierung der Belegschaften der Betriebe und Konzerne. (Materielle Interessiertheit, Prämien) Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB verlangte in der „DDR“ und in den anderen Ostblockländern die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden ökonomischen Mißstände. Erst die Neubewertung der Grundmittel, der Abschluß der Industriepreisreform Ende 1967 (Preispolitik) und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung sowie eine mehr ökonomische Verwendung der verfügbaren Ressourcen (Abschreibungen). Die Subtraktion der gesamten Herstellungskosten und der Abführungen aus der Produktions- und Dienstleistungsabgabe vom Umsatzerlös ergibt den Brutto-G. Durch Abzug der seit dem 1. 1. 1967 von allen Industrie- und Baubetrieben erhobenen Produktionsfondsabgabe vom Brutto-G. erhält man den Netto-G. des Betriebes. Die Abführungen aus der Produktionsfondsabgabe rangieren an erster Stelle bei der G.-Verwendung. Im Gegensatz zur Zeit zwischen 1963 und 1967, wo nur der Rest-G., der nach Abzug der planmäßigen G.-Verwendung durch VEB und VVB übrigblieb, als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, müssen die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 wieder normativ festgelegte Nettogewinnabführungen an den Staat leisten. Der übrige G. wird gemäß einem staatlich festgelegten Verteilungsschema zur Tilgung und Verzinsung von Krediten, zur planmäßigen Finanzierung der betrieblichen Projektierungen und Investitionsvorhaben, zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel und zur Auffüllung des Prämien- und des Kultur- und Sozialfonds verwendet. Einen bestimmten Teil ihres G., der häufig zwischen den Betrieben und VVB ausgehandelt wird, führen die VEB an den G.-Verwendungsfonds der VVB-Zentrale ab. Dieser Fonds dient der Finanzierung derjenigen Betriebe im Verband einer VVB, deren G.-Erzielung zur planmäßigen Finanzierung ihrer Betriebsaufgaben nicht ausreicht. Außerdem finanziert die VVB-Leitung aus diesem Fonds die in eigener Regie durchgeführten Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253–254 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewinnverwendungsfonds

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Der G. ist im System der sozialistischen Zentralplanwirtschaft bei den volkseigenen Betrieben derjenige Teil des „Reineinkommens“ der Gesellschaft, der als solcher von der staatlichen Wirtschaftsführung dazu deklariert wird. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und damit die Kosten zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und…