DDR A-Z 1969

Genossenschaften, Ländliche (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG entsprechend ihren traditionellen ― demokratischen ― Prinzipien entwickeln (Genossenschaften). Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-LG für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G. ). Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände gab es auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG Deutschlands“ (16.–18. 3. 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-)politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der F. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G. blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopol-)Stellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die Landwirtschafts[S. 236]bank (damals Deutsche Bauernbank, DBB) übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und ― immer seltener ― mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und ― zu Lasten ihrer Gewinne ― einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kükenaufzuchtstationen, Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschaftsähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offenkundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten ― auf Kosten der Bauern und der G. ― in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Am 31. 12. 1964 bestanden noch 1.129 BHG gegenüber 2.430 im Jahre 1956. Während nach dem ursprünglichen Konzept der mitteldeutschen Agrarpolitik die BHG mit der Vollkollektivierung sämtlich in den LPG aufgehen sollten, sah man sich zur Vermeidung von größeren Produktionsrückgängen nach der Vollkollektivierung und infolge der mangelhaften Leistungsfähigkeit des staatlichen Landhandels gezwungen, 1960/1961 dieses Konzept zu ändern. Es wurde eine erneute Umwandlung der BHG in „LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel (LPG-GE)“ beschlossen. Die LPG-GE sind wie andere „zwischengenossenschaftliche Einrichtungen“ Nebenbetriebe der LPG im Sinne des § 23 des LPG-Gesetzes und haben im wesentlichen die Aufgaben der früheren BHG, aus denen sie hervorgegangen sind. Die Umwandlung wurde jedoch nicht konsequent verwirklicht, so daß heute BHG und LPG-GE nebeneinander bestehen. Auch die LPG-GE dürften nur eine Übergangslösung sein. Im Zuge der Bildung von Kooperationsverbänden werden sowohl die BHG als auch die LPG-GE verschwinden. Die Mitarbeiter der genannten genossenschaftlichen Einrichtungen und ihre Anlagen (Läger, Fuhrpark usw.) werden in den LPG aufgehen. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 235–236 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren…

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Parteitage der SED (1969)

Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie die übrige Bevölkerung über die geplante große Linie zu unterrichten. Als Delegierte werden zumeist zuverlässige Funktionäre sowie Aktivisten, Helden der Arbeit, Genossenschaftsbauern u. ä. bestellt. Alle Beschlüsse werden einstimmig gefaßt und die von der Parteiführung vorgeschlagenen Mitgl. und Kandidaten des Zentralkomitees und der Zentralen Revisionskommission (ZRK) ohne Widerspruch gewählt. Von der offiziellen Linie abweichende Meinungen finden auf den P. keinen Ausdruck. Alle Reden und Diskussionsbeiträge müssen bei dem jeweils zuständigen Parteisekretariat vorher schriftlich eingereicht und genehmigt werden. Bisher fanden sieben P. in Ostberlin statt: I. P. (Vereinigungsparteitag) vom 19. bis 22. 4. und der SPD zur SED, Annahme des ersten Parteistatuts und der „Grundsätze und Ziele“ der SED); II. P. vom 20. bis 24. 9. 1947 (Annahme einer Entschließung, in der der „Kampf um die Einheit Deutschlands“ als Hauptaufgabe der SED bezeichnet und die Gründung einer vorläufigen gesamtdeutschen Regierung gefordert wird); III. P. vom 20. bis 24. 7. 1950 (Billigung des Entwurfs über den Fünfjahrplan, Annahme eines neuen Statuts sowie einer Entschließung über die weitere Umbildung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ und über die Entwicklung einer „breiten Friedensbewegung“ in ganz Deutschland unter Führung der SED); IV. P. vom 30. 3. bis 6. 4. 1954 (Erklärung gegen den EVG-Vertrag, der die Einheit Deutschlands verhindere, und Forderung einer gesamtdeutschen Regierung. Danach sollten freie Wahlen ohne ausländische Einmischung stattfinden. Vorbild eines wiedervereinigten Deutschlands solle die Staatsordnung in der „DDR“ sein. Annahme eines dritten, dem Statut der KPdSU angeglichenen Parteistatuts); V. P. vom 10. bis 16. 7. 1958 (Der P. stellt fest, die Grundlagen des Sozialismus seien in der „DDR“ gelegt, nunmehr müsse der Soz. zum Siege geführt werden, „ökonomische Hauptaufgabe“ sei, die BRD bis 1961 einzuholen und zu überholen, der „Aufbau des Soz.“ in der „DDR“ wird als Vorbild u. Beispiel für ganz Deutschland bezeichnet). VI. P. vom 15. bis 21. 1. 1963 (Annahme des ersten SED-Programms und eines neuen Statuts). In Anwesenheit Chruschtschows verkündet Ulbricht vor allem eine neue Reform des Wirtschaftsapparates, mit deren Hilfe die latente Wirtschaftskrise überwunden werden soll. Die ökonomische Hauptaufgabe von 1958 wird zurückgenommen. Die bisherige Deutschland- und Berlin-Politik der SED wird nicht verändert; für die internationale Politik gewinnt der P. vor allem Bedeutung durch die heftigen Angriffe Ulbrichts auf die chinesischen Kommunisten und durch die Teilnahme einer jugoslawischen Delegation; VII. P. vom 17. bis 24. 4. 1967 (Ulbricht wiederholt seine Grundgedanken zur Außenpolitik und Deutschlandpolitik und richtet scharfe Angriffe gegen die BRD sowie gegen die chinesischen Kommunisten. Während sich Breshnew und Gomulka mit den Ausführungen Ulbrichts identifizieren, betonen vor allem die Rumänen ihre eigenen Auffassungen (Nationalkommunismus). Für die Innen- und Wirtschaftspolitik werden die „Gestaltung des entwickelten wirtschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR“, die Fortführung der Wirtschaftsreform und die Durchführung eines Perspektivplanes bis 1970 beschlossen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 463 Parteischulen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteiveteranen

Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie…

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Deutsche Akademie der Künste (1969)

Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegr. DAdK. war nach Otto Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue Impulse zu geben“. Nach neuerem Arbeitsplan soll sie ihre Arbeit nach folgenden Gesichtspunkten konzentrieren: „Was dient der Kunst- und Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung? Wie erzielt die Akademie mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den besten kunst- und kulturpolitischen Nutzeffekt?“ (Dr. Hossinger, Direktor der DAdK., 1962). Die DAdK. veranstaltet Ausstellungen und Vorträge, verleiht Preise, darunter den Heinrich-Mann-Preis und den Franz-Carl-Weiskopf-Preis (Sprache), verwaltet künstlerische und literarische Nachlässe, gibt die Werke verstorbener Mitglieder heraus (so von Johannes R. Becher, Heinrich Mann, Louis Fürnberg, Erich Weinert), dient jedoch mit ihren Sektionen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Dichtkunst und Sprachpflege, Musik vor allem repräsentativen Aufgaben und dem kunstwissenschaftlichen Materialaustausch mit dem Ausland. Sie unterstand bis Herbst 1952 der die Kunstpolitik bestimmenden Kunstkommission, seitdem unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Die DAdK. hatte 1964 etwa 50 ordentliche Mitglieder in der „DDR“ und ungefähr ebenso viele korrespondierende „aus aller Welt“, darunter 2 in der BRD. Präsident: Konrad Wolf (Regisseur); Vizepräsidenten: Eduard Claudius, Prof. Walter Felsenstein, Prof. A. Kurella, Prof. Dr. Hermann Meyer, Prof. Gret Palucca. Verlag: VEB Verlag der Kunst; Zeitschrift: „Sinn und Form“. Für 1968 plante die DAdK. zusammen mit der Moskauer Kunstakademie eine Ausstellung revolutionärer Graphik aus Anlaß des 150. Geburtstages von Karl Marx; die Sektion Musik bereitete einen Lehrgang über zeitgenössische Musik in der „DDR“, die Sektion Darstellende Kunst einen Arbeitskreis über Probleme des dramatischen Gegenwartsschaffens vor. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 142 Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL)

Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegr. DAdK. war nach Otto Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue…

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Bewährung, Verurteilung auf (1969)

An die Stelle der Bedingten Verurteilung ist nach § 33 StGB die VaB. getreten, die definiert wird als „eine selbständige, mit staatlichen Sanktionen erzwingbare Maßnahme zur Heranführung des Verurteilten [S. 118]an die eigene Bewährung und Wiedergutmachung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 119). Die VaB. ist in zahlreichen Bestimmungen des Besonderen Teils des neuen Strafgesetzbuchs als „Strafe ohne Freiheitsentzug“ (Strafensystem) vorgesehen und soll den Täter anhalten, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wiedergutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein künftig verantwortungsbewußtes Verhalten zu rechtfertigen“ (§ 33, Abs.~1 StGB). Die VaB. kann mit einer gesellschaftlichen ➝Bürgschaft verbunden werden. Mit der VaB. wird eine Bewährungszeit von einem Jahr bis zu drei Jahren festgesetzt, für deren Dauer dem Verurteilten bestimmte Pflichten auferlegt werden können: Wiedergutmachung des Schadens durch Geld oder eigene Arbeitsleistung, Bewährung am Arbeitsplatz, Verwendung des Arbeitseinkommens und anderer Einkünfte für Aufwendungen der Familie und Unterhaltsverpflichtungen, fachärztliche Behandlung; Jugendlichen kann die Auflage erteilt werden, an Weiterbildungslehrgängen teilzunehmen oder die Schulausbildung abzuschließen. Mit der VaB. wird eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und höchstens zwei Jahren für den Fall angedroht, daß der Verurteilte seiner Pflicht zur Bewährung schuldhaft nicht nachkommt. Der Vollzug dieser Freiheitsstrafe kann vom Gericht nach erneuter mündlicher Verhandlung angeordnet werden, wenn der Verurteilte u.a. während der Bewährungszeit eine erneute Straftat begeht, für die eine Strafe mit Freiheitsentzug ausgesprochen wird, wenn er einer ihm auferlegten Verpflichtung zur Bewährung oder Wiedergutmachung böswillig nicht nachkommt, oder wenn er sich hartnäckig undiszipliniert verhält und damit zum Ausdruck bringt, daß er keine Lehren aus der Verurteilung gezogen hat. Damit soll in der VaB. die „Dialektik von Zwang und Überzeugung und die Einheit von staatlicher und gesellschaftlicher Einflußnahme ihren konkreten Ausdruck“ finden. Den Antrag auf Vollziehung der Strafe können auch Kollektive und Einzelpersonen stellen, die eine gesellschaftliche Bürgschaft für den Verurteilten übernommen haben. Das OG hatte Grundsätze zur bedingten Verurteilung ausgearbeitet, insbesondere zur Frage ihrer Anwendbarkeit bei Staatsverbrechen (vgl. hierzu die 10. Auflage dieses Taschenbuchs). Diese grundsätzlichen Weisungen haben seit dem 1. 7. 1968 ihre Bedeutung verloren, da nunmehr aus den einzelnen Strafbestimmungen des Besonderen Teils des StGB jeweils ersichtlich ist, wann VaB. zulässig ist und wann nicht. Die Tatbestände des strafrechtlichen Staatsschutzes im engeren Sinne lassen VaB. nicht zu, während bei den Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung VaB. möglich ist, z. B. bei ungesetzlichem ➝Grenzübertritt, ungesetzlicher Verbindungsaufnahme (Agententätigkeit), Staatsverleumdung. (Strafpolitik, Strafrecht) Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 117–118 Bewährung, Strafaussetzung auf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, Sozialistisches

An die Stelle der Bedingten Verurteilung ist nach § 33 StGB die VaB. getreten, die definiert wird als „eine selbständige, mit staatlichen Sanktionen erzwingbare Maßnahme zur Heranführung des Verurteilten [S. 118]an die eigene Bewährung und Wiedergutmachung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 119). Die VaB. ist in zahlreichen Bestimmungen des Besonderen Teils des neuen Strafgesetzbuchs als „Strafe ohne Freiheitsentzug“ (Strafensystem) vorgesehen und soll den Täter anhalten, „durch gewissenhafte…

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Aufbaugesetz (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Hervorzuheben ist hier das „Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 257). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 M, die Bewohnern Mitteldeutschlands zustehen, Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000~M verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst seit 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 56 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugrundschuld

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen.…

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Kassation (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht, „im Strafausspruch gröblich unrichtig ist“, „die Begründung der Entscheidung unrichtig ist“ oder (in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen) „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§ 311 StPO, § 9 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 — GBl. I, S. 65). Antragsberechtigt sind nach der Justizreform des Jahres 1963 neben dem Generalstaatsanwalt und dem Präsidenten des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) nunmehr für K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte auch die Bezirksstaatsanwälte und Direktoren der Bezirksgerichte. Über die K.-Anträge ent[S. 326]scheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§ 306 StPO). Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in: „Neue Justiz“, 1949, S. 304). Sie „hat sich in hervorragendem Maße als ein Mittel zur Anleitung der Rechtsprechung bewährt“ („Neue Justiz“ 1959, S. 673). Mit den K.-Entscheidungen soll also die Rechtsprechung in die gewünschte Richtung gelenkt werden. Dabei ist von besonderer Bedeutung, daß auch die „Gründe-K.“ zulässig ist („Neue Justiz“ 1967, S. 723). In einem solchen Fall erhält ein bestehenbleibender Urteilstenor nebst Strafaussprüchen nachträglich im Wege der K. neue, diesen Tenor besser tragende Gründe. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325–326 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen Hilfe

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht, „im Strafausspruch gröblich unrichtig ist“, „die Begründung der Entscheidung unrichtig ist“ oder (in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen) „der Gerechtigkeit gröblich…

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Bereitschaftspolizei (1969)

Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS hervorgegangen. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem [S. 84]Ministerium des Innern. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen Volkspolizei (außer jenen in Berlin) zur Auflösung kamen, wurde nur der kleinere Teil in die B. einbezogen, der größere Teil wurde an die Deutsche Grenzpolizei angegliedert. Seit Mitte 1959 heißt die B. nicht mehr „Deutsche B.“. — Von Juni 1961 bis Aug. 1962 unterstanden der B. 2 neu aufgestellte Grenzbrigaden, die Berlins Westsektoren seit 13. 8. 1961 abriegeln. Sie wurden am 23. 8. 1962 dem Kommando Grenze der Nationalen Volksarmee eingegliedert. Bis Anfang 1963 war die B. in mot. Bereitschaften gegliedert, die etwa modernen mot. Infanterieregimentern entsprachen. Anfang 1963 führten vermutlich Nachwuchsmangel der B. und erhöhter Kräftebedarf der NVA zu einer Umgliederung auf schwächere Bereitschaften (= Bataillone) neuer Art (s. Tafel). Die drei bataillonsstarken Bereitschaften des Präsidiums der Volkspolizei in Ostberlin wurden gleichzeitig der B. unter Nr. 17–19 eingegliedert. — Jeder Bezirk hat mindestens eine Bereitschaft. Die Bezirke mit mehreren Industriestädten haben zwei. Die Bereitschaften der B. haben folgende Standorte: Nr. 1: Schwerin Nr. 2: Neustrelitz (Bez. Neubrandenburg) Nr. 3: Potsdam Nr. 20: Potsdam (ist Ausbildungs-Btl.) Nr. 4: Magdeburg Nr. 11: Magdeburg Nr. 5: Leipzig Nr. 14: Leipzig Nr. 6: Halle Nr. 12: Halle Nr. 7: Erfurt Nr. 8: Dresden Nr. 9: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) Nr. 10: Rudolstadt-Cumbach (Bez. Gera) Nr. 13: Meiningen (Bez. Suhl) Nr. 15: Eisenhüttenstadt (Bez. Frankfurt) Nr. 16: Cottbus Nr. 17: Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 18 Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 19: Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 21: Stralsund (Bez. Rostock) Die B. wird seit 1962 großenteils aus politisch vertrauenswürdigen Wehrpflichtigen rekrutiert. — Zur politischen Ausrichtung der B. hieß es in einem Bericht über eine der nördl. von Ostberlin liegenden Bereitschaften: „Der klassenmäßigen Erziehung der jungen Genossen kommt große Bedeutung zu. Dies wird besonders deutlich im Politkabinett der Garnison … Den jungen Wehrpflichtigen wird anschaulich gezeigt, gegen wen es zu kämpfen gilt“ („Neues Deutschland“ vom 12. 10. 1967). Die Offiziere der B. werden großenteils auf Offiziersschulen der NVA ausgebildet. Uniform: graugrün wie die Volkspolizei, Stärke: rund 16.000 Mann. Chef des Kommandos der B. (in Ostberlin) ist seit 15. 8. 1959 Gen.-Major Claus Mansfeld. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 83–84 Bereichsarztsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bergakademie Freiberg

Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS hervorgegangen. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem [S. 84]Ministerium des Innern. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen Volkspolizei (außer jenen in Berlin) zur Auflösung kamen, wurde nur…

DDR A-Z 1969

Strafverfahren (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1962 (GBl.~I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die alte Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Nach §~1 dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger, zur Verantwortung gezogen wird.“ Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten; zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2, Abs. 3 StPO). 1. Allgemeine Bestimmungen Die StPO bildet die gesetzliche Grundlage für alle St., auch für die Militärgerichtsbarkeit. In einem Abschnitt werden Besonderheiten des St. gegen Jugendliche (Jugendstrafrecht) geregelt. In allen erstinstanzlichen St. wirken Schöffen als gleichberechtigte Richter mit, und zwar nicht nur in der Hauptverhandlung, sondern auch an außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Entscheidungen. Vertreter des Kollektivs (Gesellschaftliche Erziehung) und Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger sind in möglichst großem Umfang in das St. einzubeziehen, womit die Mitwirkung der Bürger am St. in besonders deutlicher Form zum Ausdruck kommen soll. Wenn ein Vergehen (Strafrecht, Ziff. 1) „im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und wenn unter Berücksichtigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das gesellschaftliche Organ der Rechtspflege zu erwarten ist“, der Täter seine Rechtsverletzung zugibt und der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, findet das St. nicht vor den staatlichen Gerichten statt, sondern die Sache wird an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte) zur Beratung und Entscheidung übergeben. Erscheint der Beschuldigte unbegründet trotz zweimaliger Aufforderung nicht zur Beratung vor dem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege, ist die Sache an das übergebende Rechtspflegeorgan zurückzugeben, und das staatliche St. kommt wieder in Gang. Die StPO erklärt folgende Beweismittel für das St. als zulässig: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“, soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49, Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen, deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49, Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen (vgl. „Neue Justiz“ 1967, S. 678). An die Stelle des „Augenscheinsbeweises“ ist die Aufnahme von „Besichtigungsprotokollen“ getreten. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist also erheblich kleiner als nach dem Recht der BRD. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u. a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte und der Angeklagte sind zu der gegen sie erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen (§ 136 StPO/BRD), gewährt die StPO ebensowenig, wie sie Vorschriften über verbotene Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO/BRD) enthält. Als Verteidiger können nur in der „DDR“ zugelassene Rechtsanwälte gewählt werden. In den St. erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und im St. erster Instanz vor dem Bezirksgericht (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten gegebenenfalls ein Offizialverteidiger zu be[S. 621]stellen. Besondere Rechte kann im St. der durch die Straftat Geschädigte geltend machen (Strafprozeßordnung). 2. Das Ermittlungsverfahren Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen durch geführt. Diese sind zwar bestimmten Weisungen des Staatsanwalts unterworfen, gelten aber nicht als „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“ im westlichen Sinne. Sie haben eine erheblich selbständigere Stellung. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Leitungen der Betriebe und Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes der Verdacht einer Straftat besteht. Auch soll rechtzeitig bereits vor Erhebung der Anklage eine Beratung durch ein Kollektiv aus dem Arbeits- oder Lebensbereich des Beschuldigten organisiert werden. Alle Ermittlungsverfahren sind innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abzuschließen. Eine Überschreitung dieser Höchstfrist bedarf der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts. Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Beschwerde gegen einen Haftbefehl ist nur einmal binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls möglich, eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung in der BRD gibt es auch kein formelles Haftprüfungsverfahren. Die StPO beschränkt sich in § 131 auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen.“ Wenn ein Haftbefehl aufgehoben wird, kann der Staatsanwalt erneute vorläufige Festnahme anordnen, wenn er binnen 24 Stunden gegen den den Haftbefehl aufhebenden Beschluß Beschwerde einlegt und zugleich beim Rechtsmittelgericht den Erlaß eines neuen Haftbefehls beantragt (entgegengesetzt zu § 120 StPO/BRD). Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Die Untersuchungsorgane sind zur selbständigen Verfahrenseinstellung berechtigt. Der Staatsanwalt trifft seine Entschließung nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts (ein „Schlußgehör“ im Sinn von § 109 b StPO/BRD gibt es nicht) und kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. 3. Das Gerichtsverfahren In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist wiederum die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 170, Abs. 3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan (SSD!) möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege beschließen. Die „gerichtliche Voruntersuchung“ kennt das St. der „DDR“ nicht. Auch die Entscheidung über die Zulassung eines Gesellschaftlichen Anklägers oder Verteidigers ist von Richtern und Schöffen gemeinsam zu treffen. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§ 203, Abs. 3). Dadurch wird das Recht auf Verteidigung erheblich beeinträchtigt. In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§ 222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243, Abs. 4 StPO/BRD), ist in der StPO/„DDR“ nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Vorlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Für die Vernehmung der Zeugen gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht, der nur bestimmte Ausnahmen für eine Verlesung von früheren Vernehmungsprotokollen zuläßt. Die in der alten StPO enthaltene Bestimmung, daß Protokollverlesung bereits dann möglich war, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“, ist weggefallen. Besser geworden ist nach der neuen StPO auch die Regelung des Fragerechts. Angeklagter und Verteidiger können einem Zeugen unmittelbar Fragen stellen und brauchen dies nicht mehr nur durch Vermittlung des Vorsitzenden zu tun. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger, der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lautenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Frei[S. 622]spruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweises“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife auf weisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „im Namen des Volkes“ zu verkünden. Viel weiter als in der BRD geht die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen flüchtige Abwesende. Während in der BRD der Antrag auf Durchführung der Hauptverhandlung gegen einen Abwesenden nur gestellt werden darf, wenn die den Gegenstand der Untersuchung bildende Tat mit Haft, Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, kann in Mitteldeutschland jedes Verfahren gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der „DDR“ aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der „DDR“ aufhalten (§ 262). Durch gerichtlichen Strafbefehl darf bei einem Vergehen nur noch auf Geldstrafe oder Haftstrafe erkannt werden. 4. Rechtsmittel Rechtsmittel sind die Berufung des Angeklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der BRD unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein für die Praxis sehr bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 620–622 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1962 (GBl.~I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die alte Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Nach §~1 dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger,…

DDR A-Z 1969

Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1969)

Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Zuge der Anpassung der Preispolitik und des Haushaltswesens an das sowjetische Vorbild Anfang der fünfziger Jahre wurde mit der Einführung der PDA die in der SU bestehende „differenzierte Umsatzsteuer“ nachgeahmt. Die PDA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 erstmals in einigen Zweigen der Genußmittelindustrie eingeführt. Verbindlich für die gesamte VEW wurde sie dann durch die „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl., S. 37). Mit der Erhebung der PDA entfiel die Erhebung der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer und der Verbrauchsabgaben. Die P. ist untrennbarer Bestandteil des Industrieabgabepreises. Sie ist in ihrer jeweiligen Höhe an das betreffende Produkt gebunden. Zahlungspflichtige sind die Betriebe der VEW. Berechnungsgrundlage ist der Umsatz an Produkten. Die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes. Diesem Umsatz sind gleichgestellt die Verwendung produzierter Erzeugnisse für Investitionen und Generalreparaturen, die von den Zahlungspflichtigen für eigene Zwecke durchgeführt werden, sowie ferner die Verwendung für Werbe-, Probe-, Forschungs- und Untersuchungszwecke, für nichtbetriebliche Zwecke und als Deputate. Die PDA wird für ein Produkt bzw. eine Dienstleistung nur einmal erhoben. Entsteht jedoch in der Produktion durch Be- und Verarbeitung ein völlig neuartiges Produkt mit anderen Eigenschaften, so wird die P. noch einmal eingezogen. Die PDA wird in 3 verschiedenen Formen erhoben: a) in einem Vonhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen [S. 500]gesetzlich festgelegten Abgabepreises; b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Erzeugnisses und c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnzuschlag (Betriebspreis) und dem Industrieabgabepreis. Zur Lenkung des Absatzes und Steuerung des Verbrauches können die Sätze der P. differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktgruppen, b) nach der Zweckbestimmung der Produkte bzw. nach Abnehmern und c) nach betrieblichen Merkmalen (Hersteller bzw. Art des Produktionsverfahrens). Die D. wird bei reinen Dienstleistungsbetrieben sowie bei den Betrieben der Industrie, Bauwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft erhoben, die Einnahmen aus Dienstleistungen beziehen. Da die Preise für die gleichen Dienstleistungen vielfach sehr uneinheitlich sind, legen die Finanzbehörden den Prozentsatz der abzuführenden D. jeweils nach der Höhe der ermittelten Entgelte fest (PDAVO, GBl. 1957, I, S. 138). Seit Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 erfolgt die Abführung der PDA durch die Betriebe der zentralgeleiteten und bezirksgeleiteten Industrie an den Staat nicht mehr direkt von den Betrieben an die Finanzabteilungen der örtlichen Räte der Kreise und Bezirke, sondern über die VVB und Bezirkswirtschaftsräte an die Industrieministerien. Diese wirtschaftsleitenden Organe haben mit der Weiterleitung der PDA auch die Aufgabe der Kontrolle über die Einhaltung der staatlicherseits bestätigten Planziele für Produktion und Absatz gegenüber den Betrieben ihres Zuständigkeitsbereiches übernommen. Nur die Betriebe der örtlich geleiteten Wirtschaft führen ihre Haushaltsverpflichtungen aus der PDA noch direkt an die örtlichen Finanzabteilungen ab. Bis 1967 war die PDA vor der Gewinnabführung der Staatsbetriebe die wichtigste Einnahmequelle des Haushaltes der „DDR“ (Zwei-Kanäle-Abführungssystem). Die Bedeutung der PDA als Einnahmeart hat sich aber durch die Industriepreisreform beträchtlich vermindert, da zwecks Absorption der Kosten- und Preiserhöhungen durch den Wegfall der Subventionen vor allem in der Grundstoffindustrie die PDA als Bestandteil der Produktionsmittelpreise entweder stark gekürzt wurde oder ganz fortgefallen ist (Preispolitik). Heute ist die Erhebung der P. im wesentlichen auf Konsumtionsmittel beschränkt. Zum anderen ging mit der Einführung der Produktionsfondsabgabe die Wirtschaftsführung von dem bis dahin vorherrschenden „Zwei-Kanäle-Abführungssystem“ zum „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ über. Da heute die Festsetzung der P. nicht mehr zum erheblichen Teil unter dem Aspekt der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt erfolgen soll, sondern für die Festlegung der Abgabenhöhe primär preispolitische Überlegungen eine Rolle spielen sollen, spricht man davon, die PDA zu einer „Regulierungsabgabe“ zwecks Steuerung der Struktur des Verbrauchs umzubilden und weiterzuentwickeln. Durch die PDA, die Gewinnabführung und seit 1966/1967 durch die Einführung der Produktionsfondsabgabe wird ein Teil der „Geldakkumulation“ der VEW im Staatshaushalt zentralisiert. Dieses „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ erlaubt der staatlichen Wirtschaftsverwaltung, Planmäßigkeit und Effizienz der Wirtschaftstätigkeit bei verschiedenen Leistungskomponenten zu überwachen. Durch die laufende Kontrolle der Abführungshöhe und der Einzahlungstermine bei der PDA wird gleichzeitig auch die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne der VEB, Kombinate und VVB (nach Umfang und in Sonderfällen auch nach Sortiment) überprüft. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Gewinnabführungen an den Haushalt und der Verpflichtungen auf Grund der zu zahlenden Produktionsfondsabgabe zeigt, ob die Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsziele erfüllt worden sind. In welchen Anteilen diese 3 Haupteinnahmearten des Staatshaushaltes gegenwärtig an der Mittelbeschaffung beteiligt sind, darüber lassen sich zur Zeit keine exakten Angaben machen. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 499–500 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsverhältnisse

Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Zuge der Anpassung der Preispolitik und des Haushaltswesens an das sowjetische Vorbild Anfang der fünfziger Jahre wurde mit der Einführung der PDA die in der SU bestehende „differenzierte Umsatzsteuer“ nachgeahmt. Die PDA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 erstmals in einigen Zweigen der Genußmittelindustrie eingeführt. Verbindlich…

DDR A-Z 1969

Bezirk (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die B. sind Verwaltungseinheiten und Territorien, die bei der Verwaltungsneugliederung 1952 durch den Zusammenschluß von jeweils etwa 15 Kreisen gebildet wurden. Sie sind also nicht, wie die früheren Länder, eigenständige Gebietskörperschaften und werden auch nicht wie die Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte als Gemeinschaften von Bürgern (Art. 41 der Verfassung) betrachtet. Die Organe des B. sind örtliche Organe der Staatsmacht. Die Volksvertretung ist der Bezirkstag, der je nach Größe des B. aus 160 bis 200 Abgeordneten besteht. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben wählt der Bezirkstag den Rat des B. und Kommissionen. Die Aufgaben und die Befugnisse des Bezirkstages und seiner Organe sind durch die vom Staatsrat erlassene „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirkstages und seiner Organe“ vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 52) und durch den „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) festgelegt. Ihnen zufolge nehmen die Bezirkstage zu den Grundfragen der Entwicklung in ihrem Territorium Stellung. Sie beschließen zur Durchführung des Volkswirtschaftsplanes und Haushaltsplanes über die Aufgaben der ihnen in eigener Verantwortung unterstehenden örtlichen Bereiche und besondere Aufgaben, die dem Bezirkstag zur Unterstützung der führenden Zweige der Volkswirtschaft erwachsen, und bestätigen die Hauptaufgaben der bezirksgeleiteten Industrie und Landwirtschaft. Sie wählen die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und berufen sie gegebenenfalls ab. Für die Räte der B. empfahl der Staatsrat folgende Struktur: 1. Vors. des Rates 2. Erster Stellv. des Vors.; Org.-Instrukteur-Abteilung; Kaderabteilung 3. Stellv. des Vors. und Vors. der Bezirkskommission 4. Vors. des Wirtschaftsrates des B. 5. Vors. des Bezirkslandwirtschaftsrates 6. Bezirksbaudirektor 7. Stellv. des Vors. für Inneres; Abteilung Innere Angelegenheiten; Liegenschaftswesen; Referat für Kirchenfragen 8. Stellv. des Vors. für Handel und Versorgung, zugleich Vors. der Versorgungskommission und Leiter der Abt. Handel und Versorgung 9. Abteilungsleiter örtliche Versorgungswirtschaft 10. Abteilungsleiter Finanzen 11. Hauptplanträger komplexer Wohnungsbau und Leiter der Abt. Wohnungspolitik 12. Bezirksschulrat 13. Bezirksarzt 14. Abteilungsleiter Kultur 15. Abteilungsleiter Verkehr, Straßenwesen und Wasserwirtschaft, zugleich Vors. des Transportausschusses 16. Abteilungsleiter für Jugendfragen, Körperkultur und Sport 17. Sekretär des Rates; Unterstützung der Arbeit der Volksvertretung, ihrer ständigen Kommissionen und der Abgeordneten; Abgeordnetenkabinett; Büro des Rates; Allgemeine Verwaltung. Danach gehören dem Rat alle wichtigen Fachgebietsleiter an. Ehrenamtliche Mitglieder gibt es nicht mehr. Der Staatsrat empfahl, daß die bisher ehrenamtlich tätigen Mitglieder künftig in den Kommissionen der Bezirkstage mitarbeiten sollten. Eine Erweiterung des Rates über die Empfehlungen des Staatsrates hinaus ist nur mit Zustimmung des Ministers für Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte gestattet. Die Räte der B. haben die Aufgabe, die „Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung“ entsprechend den konkreten örtlichen Bedingungen zu organisieren. Sie sind für ihre gesamte Tätigkeit dem jeweiligen Bezirkstag und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig, also nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus doppelt unterstellt (doppelte Unterstellung). Dem Vorsitzenden des Rates des B. obliegt „eine hohe Verantwortung für die einheitliche Durchführung der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Er ist dem Vorsitzenden des Ministerrates und dem Bezirkstag unmittelbar verantwortlich und rechenschaftspflichtig sowie gegenüber den Mitgliedern des Rates und den Vorsitzenden der Räte und der Kreise weisungsberechtigt, die ihm rechenschaftspflichtig sind. Organe der Räte der B. sind die Bezirksplankommissionen, die gleichzeitig Organ der Staatlichen Plankommission sind, die Wirtschaftsräte der B., die dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstehen, die Bezirkslandwirtschaftsräte, die gleichzeitig Organ des Landwirtschaftsrates sind, sowie die Bezirksbauämter, die gleichzeitig Organe des Ministeriums für Bauwesen sind. Der Vorsitzende des Ministerrates ist gegenüber dem Ministerrat für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der B. „zur einheitlichen Durchführung der Politik der Partei- und Staatsführung“ verantwortlich. Er ist allein gegenüber den Vorsitzenden der Räte der B. weisungsberechtigt. Am 4. 6. 1964 war ein neues Ministerium „für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Der Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte hat nach dem Staatsratserlaß vom 2. 7. 1965 (GBl. I, [S. 120]S. 159) nur noch die Aufgabe, den Ministerrat und seine Vorsitzenden bei der Ausarbeitung der Grundfragen und bei der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte zur einheitlichen Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu unterstützen und die Durchsetzung der Grundsätze einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit in den örtlichen Räten zu kontrollieren. Er soll „die besten Erfahrungen der Führungstätigkeit der örtlichen Räte bei der Plandurchführung und Verwirklichung der Beschlüsse des Ministerrates“ auswerten. Er ist auch verantwortlich für die Gewährleistung einer einheitlichen Kaderpolitik (Kader) in den Ratskollektiven der B. Er soll Maßnahmen mit Hilfe der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ausarbeiten, die der Qualifizierung der Vorsitzenden, Ersten Stellvertreter und Sekretäre der Räte der Bezirke und Kreise dienen sollen. Es bestehen 14 Bezirke: Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ostsektor der Stadt), hat die „Funktion“ eines B. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 119–120 Bewußtsein, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die B. sind Verwaltungseinheiten und Territorien, die bei der Verwaltungsneugliederung 1952 durch den Zusammenschluß von jeweils etwa 15 Kreisen gebildet wurden. Sie sind also nicht, wie die früheren Länder, eigenständige Gebietskörperschaften und werden auch nicht wie die Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte als Gemeinschaften von Bürgern (Art. 41 der Verfassung) betrachtet. Die Organe des B. sind…

DDR A-Z 1969

1969

1966 1969 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisation (APO) Abteilungsparteiorganisationen (APO) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Adameck, Heinz Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Administrieren Administrieren ADN ADN Adoption Adoption AE AE Aeroclub Aeroclub Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Aggression Aggression Aggressionsverbrechen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitation Agitationslokal Agitation und Propaganda Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen AGL AGL AGP Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrarkommission der Nationalen Front Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrarpolitik Agrarpolitik (Haupteintrag) (P) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarpropaganda Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarstatistik Agrarstatistik Agrartechnik Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine AHU Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, Berlin Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Akkreditivverfahren Akkreditivverfahren Akkumulation Akkumulation Aktien Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Albrecht, Hans Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alimente Alkoholismus Alkoholmißbrauch Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeines Vertragssystem Allied travel board Allied travel board Alliiertes Abrechnungsbüro für Post- und Fernmeldewesen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für Post- und Fernmeldewesen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altenburg Altenburg Altenteil Altenteil Altersaufbau der Beschäftigten Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Altersaufbau der Bevölkerung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Kirchenfragen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Preise Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Standardisierung Amt für Standardisierung Amt für Wasserwirtschaft Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anbauplanung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angelsport Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anlagemittel Anlagemittel Anlagenbau Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Anleitung Anleitung Annaberg-Buchholz Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antiquariate Antiquariate Antisemitismus Antisemitismus Apel, Erich Apitz, Bruno APO APO Apolda Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekerassistenten Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Apparat Apparat Apparatschik Arbeit Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Arbeiterkonferenz Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, gesellschaftliche Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsbuch

1966 1969 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) …

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Häftlinge, Politische (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Personen ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder durch die Zonenjustiz wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich PH. befinden, sind die in Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Hoheneck bei Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1954 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums vom 5. 9. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen seit 1954 durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen (Amnestie). Auch die Sowjets entschlossen sich Anfang 1954, 6.143 Gefangene, die von sowjet. Militärtribunalen verurteilt worden waren und ihre Strafen z. T. in Mitteldeutschland, z. T. in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Durch Gnadenaktion sowjetzonaler Stellen kamen im Jahre 1954 ferner 913 Waldheim-Verurteilte vorzeitig zur Entlassung, 1955 folgten etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegsverbrecherprozessen, 1955 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Von der Amnestie des Staatsrates (1960) wurden etwa 3.000 PH. betroffen, während die Zahl der vom Amnestie-Erlaß vom 3. 10. 1964 betroffenen PII. bisher nicht bekannt geworden ist. Neben diesen Entlassungsaktionen gab es Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung zur Folge hatten. Die Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue PH. eingeliefert wurden. Nach dem 13. August 1961 nahm die Zahl der PH. auf Grund der verschärften Terrorjustiz erheblich zu, ging dann aber infolge weiterer Entlassungen in den Monaten Juni bis August 1962 und in den Jahren 1964 bis 1966 wieder zurück. Im Strafvollzug werden die PH. genauso behandelt wie die kriminell Bestraften, eine Privilegierung oder zusammengefaßte Unterbringung gibt es nicht. Die PH. werden im Gegenteil in der Regel zu bestimmten Funktionen oder Dienstverrichtungen (Brigadier, Zellenältester, Hausarbeiter), die möglicherweise gewisse Vergünstigungen zur Folge haben können, bewußt nicht herangezogen; Ärzte unter den PH. werden nur dann in ihrem Beruf beschäftigt, wenn kein anderer Arzt zur Verfügung steht. Literatur aus der Gefangenenbücherei erhalten PH. unter erheblich größeren Schwierigkeiten als kriminell Bestrafte. In der Untersuchungshaft ist die Behandlung der PH. bewußt hart und schikanös. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden von 1945 bis Ende März 1968 64.861 Personen registriert, die von Zonengerichten oder sowjet. Militärtribunalen aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind; davon lauteten 673 Urteile auf Todesstrafe und 729 Urteile auf lebenslängliches Zuchthaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 264 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftstrafe

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Personen ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder durch die Zonenjustiz wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines…

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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED vorbehalten: Dr. Dertinger bis 15. 1. 1953, danach Dr. Bolz bis 24. 6. 1965, als er (ernstlich erkrankt) verzichtete. Seit 25. 6. 1965 amtiert Winzer als Leiter des MfAA. Der Organisationsplan sieht 6 Hauptabt. (HA) vor: I. UdSSR und volksdemokratische Länder; II. Kapitalistisches Ausland; III. Deutschland- und Europapolitik; IV.~Presse und Information; V.~Konsularwesen; VI. Organisation. Daneben stehen einige selbständige Abt. wie Kultur; Wirtschaft; Abrüstung. — Die Leiter der HA und fast aller Abt., unter denen nur wenige Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland (Auslandsvertretungen). — Innerhalb der HA arbeiten solche Abt. wie Afrika-Abt., Arabische Länder, Lateinamerika, Westeuropa, Skandinav. Länder, Südostasien. Die Staatssekretäre (mit dem Titel „Stellv. des Min.“) gehören sämtlich der SED an. Seit dem 24. 2. 1966 gibt es zwei Staatssekretäre, die den Rang eines 1. Stellv. des Ministers haben: Josef Hegen und Günter Kohrt. Dem Titel nach stehen unter ihnen als weitere „Stellv. des Min. und Staatssekr.“: Oskar Fischer, Gustav Hertzfeld, Kiesewetter, Krolikowski, Georg Stibi. — Der Leiter der Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED, Florin, gehört dem Kollegium des MfAA. mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA. (s. Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“, und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 425 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Bauwesen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED…

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Arbeitseinheit (1969)

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, Maßstab für die Arbeitsleistung jedes Mitgliedes einer LPG als Grundlage seiner Geld- und Naturalentlohnung aus dem kollektiven Betriebseinkommen. Die AE erfaßt sowohl die quantitative Seite der Arbeitsleistung, die im Grad der Normerfüllung zum Ausdruck kommt, als auch die qualitativen Anforderungen zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe, die den Grad der Kompliziertheit, die Schwere und Verantwortung widerspiegeln sollen. Die LPG-Mitglieder müssen in Arbeitsbrigaden (Brigaden der LPG) nach Tagesarbeitsnormen (TN) (TAN) arbeiten, die in einem „Katalog der Musterarbeitsnormen“ veröffentlicht wurden. Danach hat jede LPG die ihren Verhältnissen entsprechenden TN zu beschließen, wobei grundsätzlich als Norm diejenige Arbeitsleistung festgelegt werden soll, die sich aus dem Mittel der durchschnittlichen und der besten Arbeitskräfte ergibt. An Hand dieser Normen wird die Arbeitsleistung jedes LPG-Mitgliedes täglich ermittelt und in AE bewertet. Zu diesem Zweck sind landw. Arbeiten in fünf Bewertungsgruppen gegliedert. Die Bewertungsgruppe gibt an, wieviel AE für die jeweilige Arbeit bei Erfüllung der TN anzurechnen sind. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Bei 100%ig erfüllter TN werden z. B. angerechnet: Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Bestimmte Leistungen des Brigadiers werden durch zusätzliche AE prämiiert. Der Geldwert der AE und die je LPG-Mitglied anzurechnende AE errechnen sich nach den Formeln: Beträgt z. B. für Arbeiten mit der Hackmaschine die TN = 3,2 ha, werden aber tatsächlich nur 3,0 ha am Tage bearbeitet, so ergeben sich folgende Kürzungen der AE: für den Steuermann (Bew. Gr. 1,4 AE): für den Gespannführer (Bew. Gr. 1,2 AE): [S. 34]Die Vergütung der AE kann endgültig erst durch die Jahresendabrechnung der LPG ermittelt werden. Im Verlauf des Jahres werden nur Vorschüsse gezahlt. Beim Typ III war bis zum Abschluß der Kollektivierung im Frühjahr 1960 ein Mindestlohn von 7 M je AE garantiert. Wenn hierzu die Eigenmittel der LPG nicht ausreichten, wurde der Fehlbetrag subventioniert. An Stelle dieser Garantie wurden bis zum 31. 12. 1961 denjenigen LPG III, die eine durchschnittliche Jahresgesamtvergütung (Geld- und Naturalvergütung) für geleistete AE in Höhe von 3.120 M je ganzjährig tätiges Mitglied nicht aufbringen konnten, entsprechende Überbrückungskredite eingeräumt und z. T. Produktionshilfe gegeben. Gem. Ministerratsbeschluß vom 18. 1. 1962 (GBl. II, Nr. 5) sehen die Finanzierungsrichtlinien seit dem 1. 1. 1962 vor, daß Subventionen, Überbrückungskredite und selbst die üblichen Vorschußzahlungen bis zu 70 v. H. auf die Endvergütung der AE bei der Jahresendabrechnung nur solchen LPG gewährt werden, die ihre Statuten und Betriebsordnungen einhalten, ihre Produktionspläne erfüllen und deren Rückstand „nicht Folge mangelnder Arbeit“ ist. Diese Maßnahmen zielen auf eine Verstärkung des Arbeitseinsatzes in den LPG auf Kosten desjenigen in der persönlichen ➝Hauswirtschaft ab. Im Durchschnitt aller LPG III dürften die pro Mitglied jährlich erreichten AE zwischen 350 und 400 liegen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 33–34 Arbeitsdisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitseinkommen

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, Maßstab für die Arbeitsleistung jedes Mitgliedes einer LPG als Grundlage seiner Geld- und Naturalentlohnung aus dem kollektiven Betriebseinkommen. Die AE erfaßt sowohl die quantitative Seite der Arbeitsleistung, die im Grad der Normerfüllung zum Ausdruck kommt, als auch die qualitativen Anforderungen zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe, die den Grad der Kompliziertheit,…

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Erziehungsrecht, elterliches (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Nach Art. 38 Abs. 4 der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist es „das Recht und die vornehmste Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen“. Dabei sollen die Eltern „eng und vertrauensvoll mit der Schule, anderen Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, mit der Pionierorganisation (Junge Pioniere) und der FDJ zusammenarbeiten und diese unterstützen“. Für eine solche verantwortungsvolle Erfüllung ihrer Erziehungspflichten sollen die Eltern ihre Kinder „zur sozialistischen Einstellung, zum Lernen und zur Arbeit, zur Achtung vor den arbeitenden Menschen, zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, zur Solidarität, zum sozialistischen Patriotismus und Internationalismus“ erziehen. Die Eltern sind verpflichtet, das sozialistische Moral- und Rechtsbewußtsein ihrer Kinder zu entwickeln und sie vor jeder Gefährdung ihrer körperlichen, geistigen, moralischen und politischen Entwicklung zu schützen. Dazu gehört es, Schund- und Schmutzliteratur sowie das „Gift westlicher Radio- und Fernsehsendungen“ von den Jugendlichen fernzuhalten. Verletzungen dieser Erziehungspflichten sind nach § 142 des neuen Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren bedroht. Zu den Rechten und Pflichten der Eltern gehören die Betreuung des Kindes, seine rechtliche Vertretung, das Recht, seinen Aufenthalt zu bestimmen, die Unterhaltspflicht und die Regelung der Vermögensangelegenheiten. Nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Familienrecht, Gleichberechtigung der Frau) üben die Eltern das E. gemeinsam aus. Ist ein Elternteil verhindert, so ist der andere berechtigt, das E. allein wahrzunehmen. Über das E. nach der Ehescheidung entscheidet das Gericht im Ehescheidungsverfahren. Bei dieser Entscheidung sind der erzieherische Einfluß der Eltern und die „Umstände der Ehescheidung“ zu berücksichtigen. In allen anderen Fällen ist für die Entziehung und Übertragung des E. der Rat des Kreises, Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, zuständig, dem durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) sämtliche Vormundschaftssachen übertragen worden sind. Bei Unehelichen Kindern hat die Mutter das E. allein. Dem im Westen lebenden Elternteil darf das E. nicht übertragen werden. Sind beide Eltern geflüchtet, so wird ihnen das Recht auf Aufenthaltsbestimmung, wenn nicht überhaupt das E., entzogen. Die Kinder werden bei Verwandten oder in Heimen untergebracht (Heimerziehung). Mehr als 2.000 Kinder werden in der „DDR“ ihren im Westen lebenden Eltern vorenthalten. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um Kinder von Flüchtlingen, die bei der Flucht ihrer Eltern zurückgelassen worden sind. Deren Anträge auf Familienzusammenführung werden grundsätzlich mit der Begründung abgelehnt, daß „diese von ihren Eltern im Stich gelassenen Kinder in bester Fürsorge“ sind. Eltern, die „ihre Schuld tilgen wollen“, stehe die Rückkehr in die DDR jederzeit offen“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 176 Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungs- und Bildungswesen

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Nach Art. 38 Abs. 4 der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist es „das Recht und die vornehmste Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen“. Dabei sollen die Eltern „eng und vertrauensvoll mit der Schule, anderen Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, mit der Pionierorganisation (Junge Pioniere) und der FDJ zusammenarbeiten und diese unterstützen“. Für eine…

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1969: C, D, E

Calbe Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Christliche Friedenskonferenz Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille COMECON Computer Correns, Erich, Prof. Dr. Cottbus Credo, Renate Crimmitschau Dahlem, Franz DAL Dallmann, Fritz Dallmann, Herbert, Prof. DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR DDR DEFA Demarkationslinie (DL) Demokratie Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Denkmalschutz Dessau Deuscher, Karl Deutrans Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsch-Britische Gesellschaft Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft Deutsche Akademie der Künste Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) Deutsche Bauakademie (DBA) Deutsche Bauernbank Deutsche Bücherei Deutsche Bundesrepublik Deutsche Demokratische Republik Deutsche Fotothek Deutsche Grenzpolizei Deutsche Handelsbank AG Deutsche Handelszentralen (DHZ) Deutsche Historikergesellschaft Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Investitionsbank (DIB) Deutsche Künstler-Agentur Deutsche Liga für die Vereinten Nationen Deutsche Militärbibliothek Deutsche Notenbank (DN) Deutsche Post Deutscher Bauernkongreß Deutscher Bibliotheksverband Deutscher Buch-Export und -Import (DB) Deutsche Reichsbahn Deutscher Friedensrat (seit Mitte 1966 auch „F. der DDR“) Deutscher Jugendring Deutscher Kulturbund Deutscher Schriftstellerverband Deutscher Städte- und Gemeindetag Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) Deutscher Volkskongreß Deutscher Volksrat Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) Deutsches Armeemuseum Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen Deutsche Seereederei Deutsches Institut für Berufsbildung Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsche Versicherungs-Anstalt Deutsche Volkspolizei Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA) Deutsche Wirtschaftskommission Deutsch-Französische Gesellschaft Deutsch-Italienische Gesellschaft Deutschland Deutschlandplan des Volkes Deutschlandpolitik Deutschlandsender Deutschlandtreffen der Jugend Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft Deutsch-Nordische Gesellschaft Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft Deutsch-Sowjetische Freundschaft Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft Devisen DEWAG Dezentralisation DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dickel, Friedrich Dieckmann, Johannes, Dr. Diehl, Ernst, Prof. Dr. Dienstleistungsabgabe Dienstleistungsbetriebe Dienstleistungskombinat Dienstränge Diktatur des Proletariats DIM DIN (Deutsche Industrie-Normen) Diplomatische Beziehungen Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung Direktstudium Dispatchersystem Dispensaire Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR DKP DM Döbeln Dogmatismus Döhler, Johannes Dohlus, Horst Dokumentation Domowina Donda, Arno, Prof. Dr. Doppelte Unterstellung Dorfakademien Dörfelt, Heinz Dorfklubs Dorfplan Dorfzeitungen DPA DPZI Dresden Dritter Weg DRK Druckerei- und Verlagskontor DSF DSV DTSB Düngemittel, Mineralische DVD DVP DWA DWK Eberswalde Ebert, Friedrich Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Ehescheidungen Eheschließung, Sozialistische Ehe- und Familienberatungsstellen Ehrennadel der Organe der Rechtspflege Ehrennadel für besondere Leistungen im Jagdwesen der DDR Ehrenpensionen Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei Eid Eigentum Eingaben Einheitslisten Einkaufskollektive Einkaufsquellen Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Einzelhandel Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenach Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisenhüttenstadt Eisen- und Stahlindustrie Eiserner Vorhang Eisleben Elektrotechnische und Elektronische Industrie ELG Elternbeiräte Elternseminare Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Engst, Werner Enteignung Entfremdung Entnazifizierung Entstalinisierung Entwicklungshilfe Erbrecht Erbschaftsteuer Erdölindustrie Erfassung Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfurt Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag --- demokratische Bodenreform Ermisch, Luise Ernst-Moritz-Arndt-Medaille Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erntestatistik Errungenschaften, Sozialistische Erschwerniszuschlag Erwachsenenqualifizierung Erzeugnisgruppen Erzeugnispässe Erzeugnisprinzip Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur Erziehungsrecht, elterliches Erziehungs- und Bildungswesen Erziehungswissenschaft Europapolitik der SED Ewald, Georg Ewald, Manfred Exportbüros und -kontore Exportkontrolle Exportleitbetriebe Exportprämie Exportpreis Exquisit-Verkaufsstellen Eydam, Kurt

Calbe Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Christliche Friedenskonferenz Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille COMECON Computer Correns, Erich, Prof. Dr. Cottbus Credo, Renate Crimmitschau Dahlem, Franz DAL Dallmann, Fritz Dallmann, Herbert, Prof. DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR…

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Gesetzgebung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). G.-Befugnisse üben nach der Verfassung aber auch der Staatsrat mit rechtsverbindlichen Erlassen und Beschlüssen sowie der Ministerrat aus, der im Rahmen der Gesetze und Erlasse der [S. 245]Volkskammer und des Staatsrates Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen kann. Der Staatsrat hat außerdem das Recht, die Verfassung und die Gesetze rechtsverbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Nach dem „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) hat auch das Präsidium des Ministerrates die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ sind nach diesem Gesetz auch die Mitglieder des Ministerrates berechtigt, allgemeinverbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Den Leitern staatlicher Organe, die dem Ministerrat unmittelbar unterstellt sind, kann dieses Recht im Einzelfall oder generell übertragen werden. Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von Volksabstimmungen beschließen, durch die über die Annahme von Gesetzen entschieden wird. Ein Beispiel dafür ist die am 6. 4. 1968 durchgeführte „Volksabstimmung über die neue sozialistische Verfassung“. Eine Quasi-G. übt das Oberste Gericht aus mit den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind (Gerichtsverfassung). Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244–245 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzlichkeitsaufsicht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur…

DDR A-Z 1969

Deutschlandpolitik (1969)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die D. der SED umfaßt sowohl alle direkten Aktionen und Reaktionen der Partei, die im Zusammenhang mit der Wiedervereinigungsfrage unternommen wurden, als auch indirekt ihre Bemühungen, das eigene System zu festigen und seine internationale Anerkennung im nichtsozialistischen Ausland zu erreichen. Um unter der westdeutschen Bevölkerung für die Ziele ihrer D. zu werben, bedient sich die SED mangels offizieller Kontakte vielfältiger Formen der propagandistischen Einflußnahme (durch die Massenmedien, Entsendung von Funktionärsdelegationen, Veranstaltung „gesamtdeutscher Arbeiterkonferenzen“, direkte und indirekte materielle und publizistische Unterstützung oppositioneller Organisationen, wie DFU, KPD usw., in der BRD). Das Hauptziel der D. der SED ist eine Umgestaltung der Verhältnisse in der BRD, für die die Entwicklung in der DDR als Vorbild angeboten wird. Die D. der SED will daher in erster Linie auf eine Vereinigung aller Deutschen in einem „sozialistischen Vaterland“ hinwirken. (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 156 Deutschlandplan des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschlandsender

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die D. der SED umfaßt sowohl alle direkten Aktionen…

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Konsumorientierung (1969)

Siehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren theoretischen Vervollkommnung und praktischen Durchführung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des ökonomischen Systems des Sozialismus die Auffassung Raum, daß die Konsumtion [S. 340]nicht nur Ziel und Vollendung des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) sei. Danach ist die Konsumtion — ohne den Primat der Produktion zu bestreiten — ein mitbestimmendes, aktives Element der Reproduktion. Dieser Modifizierung der ursprünglichen Doktrin liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die komplizierten Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Revolution nur von „allseitig gebildeten Menschen bewältigt werden können“, was wiederum mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich der individuellen Konsumtion verbunden ist („Produktion und individuelle Konsumtion beeinflussen und bedingen sich gegenseitig“ — Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus, Dietz-Verlag Ostberlin 1967, S. 339). Daraus leitet sich für die wirtschaftspolitische Praxis die Schlußfolgerung ab, „die volkswirtschaftliche Perspektivplanung so zu gestalten, daß die komplexe Planung des Lebensstandards eine maßgebliche Ausgangsgröße der proportionalen volkswirtschaftlichen Entwicklung wird“ (W. Ulbricht: „Probleme des Perspektivplanes bis 1970“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1966, S. 83). Des weiteren gehört zu den praktisch-wirtschaftlichen Konsequenzen aus der K. die Entwicklung der Verkaufskultur. Dazu zählen einmal die formschöne und zweckmäßige Ladeneinrichtung, hygienische Lagerräume und eine ansprechende Verpackung, die für die sprunghafte Entwicklung der Selbstbedienungsläden besondere Bedeutung hat. Zum anderen gehören dazu fachmännische Kundenberatung, höfliche Kundenbetreuung und Bedarfsermittlung auf dem Binnenmarkt, um einen Ausgleich zwischen Produktion und Käuferwünschen zu erzielen. In einer zentralen Planwirtschaft ist dies jedoch nur in geringem Maße möglich. Es bleibt Aufgabe des Handels, mit geschickter Werbung die Kunden auf die Erzeugnisse der Planproduktion hinzulenken. (Lebensstandard, Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339–340 Konsumgüterversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontakte

Siehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren…

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Arbeitszeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der Arbeitsproduktivität im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die Verkürzung der A. wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Mit dem 1. 4. 1966 wurde für alle Werktätigen unter allgemeiner Verkürzung der A. auf 45 Stunden (für Schichtarbeiter auf 44 Stunden) die „5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche“ eingeführt. Die frühere Verpönung des freien Sonnabends, zum Beispiel durch § 72 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit, demzufolge nur ein arbeitsfreier Tag in der Woche zu gewähren ist, galt damit nicht mehr. Durch die „VO über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen“ vom 3. 5. 1967 (GBl. II, S. 237) wurde mit Wirkung vom 28. 8. 1967 die allgemeine A. von wöchentlich 45 Stunden auf 43¾ Stunden und die A. für Werktätige, die ständig im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, von wöchentlich 44 Stunden auf 42 Stunden im Wochendurchschnitt verkürzt. Die wöchentliche A. wurde auf die Arbeitstage Montag bis Freitag verteilt. Für im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeitende Werktätige muß im Prinzip die gleiche zusammenhängende arbeitsfreie Zeit wie für die anderen Werktätigen gesichert werden. Für Werktätige, deren tägliche A. nicht auf einheitlich 8¾ Stunden festgelegt oder denen der arbeitsfreie Sonnabend nicht gewährt werden kann, weil sie für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, ist der arbeitsfreie Tag [S. 45]an einem anderen Werktag der Woche zu gewähren, der nicht mit dem Sonntag Zusammenhängen muß. Einzelheiten werden in Rahmenkollektivverträgen geregelt. Abweichende Regelungen können auch für Werktätige in den Bereichen getroffen werden, in denen auf Grund der Besonderheit der Produktion oder der Arbeit bzw. der Vegetationsperiode nicht in jeder Woche der arbeitsfreie Sonnabend gewährt werden kann, insbesondere also für die Landwirtschaft. Der Unterricht in Schulen und Hochschulen bleibt auf 6 Tage verteilt. Gleichzeitig wurde die Zahl der gesetzlichen Feiertage vermindert. Die Verkürzung der A. erfolgte bei gleicher Leistung ohne Lohnminderung. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die ständigen ➝Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden, Feierabendarbeit geleistet werden muß und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Für Überstundenarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. des Tariflohns, also nicht des Effektivlohns, gezahlt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 44–45 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architekten

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der…

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Amnestie (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6~Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.-Rat-Dir. Nr. 38 und Art. 6~der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in der zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Nach 1949 wurden einige Gnadenaktionen durchgeführt. Dabei war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 1951 (Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 500 DM Ost — Ausnahmen: politische Verurteilungen.) 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956. 3. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1955 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal). 4. Gnadenaktion 1956. Sie begann mit der durch Staatspräsident Pieck auf Empfehlung des ZK der SED ausgesprochenen Begnadigung von 88 Personen, die vor ihrer Verurteilung zum Teil hohe Stellungen im Staats- und Parteiapparat bekleidet hatten, z. B. des ehemaligen Justizministers Max Fechner und des ehemaligen Staatssekretärs Paul Baender. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates wurden zum gleichen Zeitpunkt („Neues Deutschland“ vom 27. 4. 1956) 698 Personen begnadigt, die von Sowjetischen Militärtribunalen oder Zonengerichten wegen Verbrechen verurteilt worden waren, die mit dem Krieg in Zusammenhang standen. Auf weitere Empfehlung des ZK der SED wurden die Überprüfungen von Urteilen aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 mit dem Ziel der Begnadigung oder bedingten Strafaussetzung fortgesetzt. So wurden im Laufe des Jahres 691 Personen vorzeitig aus der Strafhaft entlassen, die der SPD angehörten und wegen politischer Delikte verurteilt worden waren. Ursprünglich sollten nur Verurteilungen bis zu einem Jahr in die Überprüfungsaktion einbezogen werden, und politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen sollten ausgenommen sein. Im weiteren Verlauf der Aktion wurden die Haftentlassungen aber über die zunächst eng gezogenen Grenzen ausgedehnt. Insgesamt sollen nach Ausführungen des Ministerpräsidenten Grotewohl 21.187 Menschen in der Zeit vom 1. 1. bis 1. 10. 1956 vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein („Neues Deutschland“ vom 28. 10. 1956). 5. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 (GBl. I, S. 533) (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr; Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3~Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der Strafe nicht eingetreten sind.) Bei den mehr als 3~Jahre betragenden Freiheitsstrafen mußte also in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Nach dem Staatsratsbeschluß vom 24. 5. 1962 (Strafpolitik) kam es in den Monaten Juni bis August 1962 zu weiteren Entlassungen unter Anwendung des §~346 StPO (bedingte Strafaussetzung). 6. A.-Erlaß des Staatsrates vom 3. 10. 1964 [S. 25](GBl. I, S. 135) zum 15. Jahrestag der Gründung der „DDR“. Auch dieser Erlaß gab den davon Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf Haftentlassung, sondern ordnete in Anlehnung an die früheren Gnadenaktionen an, daß Strafen, auf die vor dem 30. 9. 1964 erkannt worden war, im Gnadenwege erlassen werden können, „wenn die Verurteilten auf Grund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten“. Das bedeutet, daß in jedem Einzelfall zu prüfen war, ob der Erlaß Anwendung finden konnte, oder ob etwa die Voraussetzungen für ein künftiges politisches Wohlverhalten als nicht erfüllt anzusehen waren. Von der Anwendung des A.-Erlasses waren Strafgefangene ausgeschlossen, die Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen, befohlen oder begünstigt oder Verbrechen gegen das Leben oder die Sittlichkeit verübt hatten. Ausgeschlossen waren ferner Personen, die wegen „besonders schwerwiegender Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren. Für Strafgefangene, die vor dem 13. 8. 1961 „schwere Verbrechen gegen die DDR“ begangen hatten, konnte die Strafe herabgesetzt werden, ohne daß diese Herabsetzung zur Haftentlassung führte. Die für die politischen Häftlinge entscheidende Frage, ob sie als ein leichter, schwerer oder besonders schwerwiegender Fall galten, war aus dem Wortlaut des Erlasses nicht zu entnehmen. Der Generalstaatsanwalt traf in Zusammenarbeit mit dem Minister des Innern eine erste Entscheidung, indem er dem Staatsrat die Liste der für eine Begnadigung in Frage kommenden Verurteilten vorlegte. Die Begnadigung wurde dann durch den Staatsrat verfügt. Nach einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts Streit im Januar 1965 sollen rd. 10.000 Personen zufolge des A.-Erlasses vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein. Wie groß die Zahl der darunter fallenden politischen Häftlinge war, ist nicht bekannt. Auf Grund westlicher Bemühungen und materieller Gegenleistungen der Bundesrepublik wurde in den Jahren seit 1964 eine größere Anzahl (ca. 3.000) politische Häftlinge vorzeitig aus der Haft, zu einem erheblichen Teil sogar in die Bundesrepublik entlassen. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 24–25 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amortisationen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD…

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Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Er wurde beim Amt für Jugendfragen auf Beschluß des Ministerrates vom 29. 2. 1964 (GBl. II, S. 199) gebildet. In Verbindung mit dem „Beschluß über die Jugendforschung in der DDR“ vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) wurden Stellung, Aufgaben und Struktur des WB. neu festgelegt. Danach ist der WB. ein Organ „zur Beratung, Kontrolle, Koordinierung und Förderung der Jugendforschung“, das sich in seiner Arbeit an den Beschlüssen von Partei und Staat auszurichten hat. Aufgaben des WB. sind: 1. Erarbeitung von Forschungsthemen, Koordination der Forschung anhand praktisch-politischer Erfahrungen; Durchführung von Grundsatzdiskussionen über die Stellung der Jugend in der sozialistischen Gesellschaft; 2. Organisation (auch internationaler) wissenschaftlicher Veranstaltungen; 3. Propagierung und Förderung kollektiver Forschungsvorhaben bei gleichzeitigem engem Kontakt mit der Praxis, Orientierung der Forschungskollektive auf die Untersuchung aktueller Probleme, Diskussion der im Staats- und Wirtschaftsbereich sowie im Bereich der FDJ erarbeiteten Forschungsergebnisse und Einflußnahme auf deren Auswertung; 4. Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Wissenschaftler in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Jugendforschung, Unterstützung der in Staatsapparat und gesellschaftlichen Organisationen mit der Realisierung der Jugendpolitik der SED beauftragten Mitarbeiter bei ihrer Qualifizierung. Die Mitglieder des WB. sind Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen, Vertreter der Leiter zentraler staatlicher Organe, der Massenorganisationen und Vertreter der pädagogischen Praxis. Für die Lösung spezieller Probleme können weitere Wissenschaftler und Angehörige des Staats- und Wirtschaftsapparates herangezogen werden. Die Mitglieder werden vom. Leiter des Amtes für Jugendfragen vorgeschlagen und vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. Der Vorsitzende des WB. ist gleichzeitig Direktor des Zentralinstitutes für Jugendforschung, er ist dem Leiter des Amtes für Jugendfragen für die Tätigkeit des WB. verantwortlich. Dieser bestätigt seine Arbeitsordnung. Der Ministerratsbeschluß von 1964 hatte für den WB. eine kollegiale Leitung festgelegt, für die Durchführung der Forschungsaufgaben u. a. die Berücksichtigung der Ergebnisse der Jugendforschung vor allem der SU empfohlen und die Förderung des Kontaktes mit „fortschrittlichen westdeutschen Soziologen“ proklamiert. Am 26. 4. 1968 hat sich der WB. neu konstituiert. Vorsitzender des aus 25 Mitgliedern bestehenden Gremiums ist seitdem Prof. Dr. Walter Friedrich. (Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 739 Wissenschaftliche Industriebetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Er wurde beim Amt für Jugendfragen auf Beschluß des Ministerrates vom 29. 2. 1964 (GBl. II, S. 199) gebildet. In Verbindung mit dem „Beschluß über die Jugendforschung in der DDR“ vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) wurden Stellung, Aufgaben und Struktur des WB. neu festgelegt. Danach ist der WB. ein Organ „zur Beratung, Kontrolle, Koordinierung und Förderung der Jugendforschung“, das sich in seiner Arbeit an den Beschlüssen von Partei und Staat auszurichten…

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Zensur (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In Art. 9 der Verfassung der „DDR“ hieß es: „Eine Presse-Z. findet nicht statt“, in Art. 34: „Die Kunst, die [S. 744]Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Die „sozialistische“ Verfassung von 1968 sagt statt dessen in Art. 27: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“; von der Freiheit der Kunst und der Wissenschaft ist nicht mehr die Rede. Die Verfassungswirklichkeit hat sich indessen nicht geändert. Eine Vor- und Nach-Z. im Wortsinne gab es nur in den ersten Jahren der Besatzungszeit; schon von 1947 ab gingen die Kontrollfunktionen nach und nach auf deutsche, durchweg mit linientreuen Kommunisten besetzte Organe über, und seitdem wird die Z. — wie in vielen anderen „modernen“ totalitären oder autoritären Systemen — ebenso wirksam mit den Methoden der Lizenzierung von Verlagen, Zeitungen und Zeitschriften, einer monopolistisch gesteuerten Nachrichtenpolitik, der Zulassung, Anleitung und Kontrolle von Redakteuren, Lektoren, Kulturschaffenden ausgeübt. Es werden also im allgemeinen nicht Konzepte oder Manuskripte, sondern Menschen zensiert, korrigiert. und u. U. auch unterdrückt. Immerhin wurden auch Fälle bekannt, in denen ausgedruckte Bücher, Zeitschriften- oder Zeitungsausgaben und Filme zurückgezogen und vernichtet oder abgeändert werden mußten. Die Z. der Presse funktioniert im allgemeinen so, daß Zeitungen vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates, Zeitschriften vom Ministerium für Kultur lizenziert sein müssen (seit der Errichtung der „DDR“ ist nur eine Zeitung neu lizenziert worden) und keine anderen Nachrichten als die des ADN bringen dürfen; auch die Buchverlage werden vom Ministerium für Kultur lizenziert, das ihre Manuskripte und alle sonstigen Veröffentlichungen zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen hat (Verlagswesen); die Post befördert nur periodische Druckerzeugnisse, die in der Postzeitungsliste enthalten sind; alle Druckerzeugnisse bis hinunter zu den Briefbögen und Familienanzeigen müssen vor dem Druck (aus Gründen der Papierbewirtschaftung) zur Genehmigung vorgelegt werden; die Genehmigung wird versagt, wenn sie nicht „den Grundsätzen des sozialistischen Aufbaus sowie den kulturpolitischen Erfordernissen“ entsprechen. Schließlich wird häufig eine Nach-Z. in der Form der öffentlichen Kritik und Selbstkritik geübt, die durch gelenkte „spontane“ Mißfallensäußerungen der Werktätigen erzwungen oder unterstützt werden kann und bis zum Widerruf selbst wissenschaftlicher Arbeiten führt. Als Foren solcher öffentlichen Verdammungen dienen u.a. die Parteitage und Kulturkonferenzen der SED, aber auch Kongresse von Verbänden der Kulturschaffenden. (Postzensur) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 743–744 Zeitzuschlag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentrag

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In Art. 9 der Verfassung der „DDR“ hieß es: „Eine Presse-Z. findet nicht statt“, in Art. 34: „Die Kunst, die [S. 744]Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Die „sozialistische“ Verfassung von 1968 sagt statt dessen in Art. 27: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“; von der Freiheit der Kunst und der Wissenschaft ist nicht mehr die Rede. Die Verfassungswirklichkeit hat sich indessen nicht…

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Politbüro (1969)

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Während sich das erste P. noch aus 4 ehemaligen SPD-Mitgl. und 5 ehemaligen KPD-Mitgl. zusammensetzte, befinden sich unter den 21 Angehörigen des jetzigen P. nur noch 2 ehemalige Sozialdemokraten. Mitgl. des auf dem VII. Parteitag im April 1967 neugewählten P. sind: Ebert, Fröhlich, Grüneberg, Hager, Honecker, Matern, Mittag, Mückenberger, Alfred ➝Neumann, Norden, Sindermann, Stoph, Ulbricht, <➝Verner>, Warnke; Kandidaten des P. sind: Axen, Georg ➝Ewald, Halbritter, Jarowinsky1), Kleiber, Margarete ➝Müller; Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Paul Merker, Anton Ackermann, Dahlem, Wilhelm Zaisser, Rudolf Herrnstadt, Elli Schmidt, Jendretzky, Fred Oelßner und Karl Schirdewan (Säuberungen). Der im Anschluß an den Parteitag ebenfalls als Kandidat d. P. gewählte Prof. Karl-Heinz Bartsch wurde am 9. 2. 1963 aller Funktionen enthoben, da seine frühere SS-Zugehörigkeit bekannt wurde. Don Weisungen des SED-P. sind faktisch sowohl die Partei Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat unterworfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ostberlin teil. (SED) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 484 Poliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polithauptverwaltung der NVA 1) Im Original: Jarowinski.

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Während…

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Öffentliche Sozialleistungen (1969)

Siehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1975 1979 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 1. Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halböffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des Arbeitseinkommens bzw. im Alter oder nach Tod des Ernährers den Lebensunterhalt zu garantieren oder Personen mit Familienangehörigen Zusatzeinkommen zu verschaffen. ÖS. sind in der „DDR“ vor allem die Leistungen der Sozialversicherung (SV) des FDGB, der SV bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, der Versorgungseinrichtungen für Bedienstete von Bahn und Post sowie der Volksarmee, der Volkspolizei und des Zolls, die Zusatzversorgung für Angehörige der Intelligenz, die Ehrenpensionen an Verfolgte des Faschismus und Kämpfer gegen den Faschismus sowie an besonders verdiente Staatsbürger (Altersversorgung, Renten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Weitere ÖS. sind die Unterstützungen für Mutter und Kind, die staatlichen Kinder- und Ehegattenzuschläge, Stipendien und Erziehungsbeihilfen, die Kriegsinvalidenrenten, die Leistungen der Sozialfürsorge sowie an Tuberkulosekranke, Rückkehrer und Angehörige von Wehrpflichtigen. Leistungen der Volkssolidarität und die Leistungen aus den Kultur- und Sozialfonds (Arbeiterversorgung) der Betriebe (z. B. Werkküchenessen) sind nicht ÖS. Die Zuordnung der Zusatzversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz ist strittig; da sie aus Betriebsmitteln finanziert wird, bleibt sie in der statistischen Betrachtung im allgemeinen unberücksichtigt. Die Verwaltungskosten gelten als ÖS. 2. Entwicklung Die ÖS. (auch als Sozialaufwand bezeichnet) haben sich von 1950 bis 1966 fast verdreifacht. Ihr Anteil am Nettosozialprodukt (in westdeutscher Abgrenzung NSP zu Marktpreisen) lag mit 13,5 v. H. im Jahre 1966 etwa so hoch wie 1950, doch hat sich ihre Struktur verändert. Infolge zunehmender Rentnerzahl, erhöhter Leistungen und Erweiterung der Leistungsarten hat sich der Anteil der Einkommensübertragungen (Sozialeinkommen, d. h. Renten und Unterstützungen, Krankengeld, Barleistungen der Wochenhilfe usw.) an den ÖS. von 67 v. H. (1955) auf 74 v. H. (1960) erhöht; 1966 lag er mit 72 v. H. nur geringfügig darunter. Die Trägerschaft der Leistungen hat sich seit 1950 nur unerheblich verändert. 1950 entfielen 73,5 v. H. der Einkommensübertragungen auf die mitteldeutsche Sozialversicherung, 1966 78,0 v. H. Die Sachleistungen (Kosten der ärztlichen Behandlung, der Krankenhausbehandlung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel usw.) werden in noch größerem Umfang von der Sozialversicherung finanziert: nur rd. 9 v. H. (1950 3,3 v. H.) gehen unmittelbar zu Lasten des Staatshaushaltes. Insgesamt bringt die Sozialversicherung 82 v. H. der ÖS. auf, während sie in der BRD nur mit etwa zwei Dritteln am Sozialaufwand beteiligt ist. Die mitteldeutsche Sozialversicherung hätte einen noch höheren Anteil, wenn sich das Sozialleistungsvolumen nicht 1958 durch die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebensmittelrationierung geschaffenen Lohnzuschläge, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden, kräftig erhöht hätte. Das gegenüber der BRD geringere Gewicht der Leistungen aus dem Staatshaushalt beruht vor allem darauf, daß die Versorgung der Beamten und Kriegsopfer durch die Sozialversicherung erfolgt. An Sachleistungen werden durch den mitteldeutschen Staatshaushalt nur ein Teil [S. 454]der Sozialfürsorge (einschließlich der Einrichtungen wie Altersheime, Pflegeheime usw.) sowie die Erholungskuren der von der Sozialversicherung beim FDGB Betreuten finanziert. 3. Die Leistungen der Sozialversicherung Die Ausgabenstruktur der Sozialversicherung ist ähnlich wie in der BRD. Zu beachten ist aber, daß in fast allen Fällen der dauernden oder zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit die SV finanziell belastet wird, während in der BRD andere — auch private — Institutionen eintreten. So haben in der BRD Angestellte und Beamte zunächst Anspruch auf Gehaltsfortzahlung; sie sind überdies, soweit nicht pflichtversichert, z. T. bei Trägern privater Krankenversicherungen versichert. Weitere Unterschiede bestehen bei den Mutterschaftsleistungen, denn in der BRD wird ein erheblicher Teil der Leistungen nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes vom Fiskus getragen. Die unterschiedliche Belastung mit Verwaltungskosten beruht teils auf den in der BRD um mehr als das Doppelte höheren Gehältern im öffentlichen Dienst, teils auf der unterschiedlichen Organisationsform, die in der „DDR“ die SV entlastet, weil die meisten Aufgaben der Versichertenbetreuung den Betrieben obliegen. Der in der BRD höhere Rentenaufwand weist auf das unterschiedliche Leistungsniveau hin, zumal in den westdeutschen Ausgaben nicht die Beamtenpensionen enthalten sind. Eine vergleichende Betrachtung der Sozialeinkommen muß deshalb auch die sonstigen öffentlichen Einkommensübertragungen einschließen. 4. Öffentliche Einkommensübertragungen an private Haushalte (Sozialeinkommen) In der Entwicklung der Sozialeinkommen, die mehr als zwei Drittel der ÖS. ausmachen, werden die gleichen bestimmenden Faktoren sichtbar wie in der BRD: der Anteil der eigentlichen Kriegsfolgeleistungen geht ständig zurück, doch wird dieser Rückgang durch die Zunahme der Einkommensübertragungen an Erwerbsunfähige und Alte, deren Zahl steigt, mehr als ausgeglichen. Das Leistungsniveau zeigt jedoch erhebliche Unterschiede. Bei den Barleistungen der Krankenversicherung werden erhebliche Differenzen erkennbar, wenn man die genannten Besonderheiten im Leistungsrecht, den unterschiedlichen Umfang der Versicherungspflicht und die geringere westdeutsche Erwerbsquote berücksichtigt. In der Kriegsopferversorgung führen die wesentlich härteren Leistungsvoraussetzungen zu dem Ergebnis, daß der Aufwand für diese [S. 455]Gruppe nur ein Achtel des westdeutschen Aufwands beträgt. Doch vor allem die Alters-, Invaliden-, Unfall- und Hinterbliebenenversorgung zeigt erhebliche Unterschiede. Hierfür wurde — gerechnet je Einwohner im Rentenalter — ausgegeben (in M/DM): Aus dem Vergleich dieser nominalen Beträge kann nur bedingt auf den Lebensstandard der Bezieher geschlossen werden. Nach neueren Untersuchungen lag die Kaufkraft mitteldeutscher Rentnerhaushalte um etwa 7 v. H. unter der vergleichbar westdeutscher Haushalte. Ursache der niedrigen Renten, die vom 1. Juli 1968 an um rd. 12 v. H. erhöht wurden, was allein zu einer Steigerung der ÖS. um jährlich rd. 800 Mill. M führen soll, ist nicht mangelnde Sorge des Staates. Sie ist Ausdruck einer Sozialpolitik, die für ÖS. nur begrenzt verfügbaren Mittel so einzusetzen, daß sie der Planerfüllung optimal dienen, d.h. der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Da die Zahl der Rentner und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung auch in den nächsten Jahren wächst, werden zwar die ÖS. insgesamt weiter steigen, die Einkommen der Rentner jedoch mit ziemlicher Sicherheit nur geringfügig erhöht werden können. Entscheidend hierfür wird das Wirtschaftswachstum sein. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 453–455 Offenstall A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentlicher Dienst

Siehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1975 1979 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 1. Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halböffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des…

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Forschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die wichtigsten Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die ökonomische F. einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ arbeiten die Leitungsinstanzen. Die Staatliche Plankommission konzentriert sich, ausgehend von den Hauptentwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik u.a. auf eine „prognostisch begründete und hocheffektive volkswirtschaftliche Strukturpolitik, die Gestaltung und Entwicklung des ökonomischen Systems des Sozialismus und die Schaffung des dafür notwendigen wissenschaftlichen Vorlaufes“. Für die Koordinierung der ökonomischen F. auf dem Gebiet der sozialistischen Wirtschaft ist der Beirat für ökonomische F. bei der Plankommission verantwortlich. Er konzentriert die ökonomische F. auf die Sicherung des notwendigen wissenschaftlichen Vorlaufes und orientiert die Wirtschaftswissenschaftler auf die aktive Mitarbeit an der Lösung volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben. Universitäten, Hochschulen, Institute mit Hochschulcharakter, Akademien, F.-Institute und Gruppen der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe haben dem Beirat die zur Bearbeitung vorgesehenen ökonomischen F.-Themen zur Bestätigung einzureichen. Der Plankommission untersteht auch das am 1. 10. 1963 errichtete Zentralinstitut für Information und Dokumentation. Es ist das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum der gesamten Informations- und Dokumentationstätigkeit auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technik und Ökonomie. Der Forschungsrat der DDR ist ein zentrales Organ des Ministerrates und das höchste beratende Gremium für alle Fragen der naturwissenschaftlichen und technischen F., das seit dem 1. 9. 1966 auch die Aufgaben des Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie wahrnimmt. Zur Durchführung der dem Forschungsrat übertragenen Arbeiten bedient er sich eines Systems von Gremien, das aus den Gruppen mit den ihnen zugeordneten Zentralen Arbeitskreisen für Forschung und Technik (ZAK), den Sektionen der drei Ostberliner Akademien (Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche Bauakademie), den Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissen[S. 216]schaft beim Ministerium für Gesundheitswesen besteht. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für komplexe Gebiete von Wissenschaft und Technik Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK erhalten weitgehende Unterstützung von den Organen der Kammer der Technik. Diese Gliederung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können; eine gründliche prognostisch-analytische Arbeit soll die Grundlagen für langfristige Entscheidungen des Ministerrates, der Staatlichen Plankommission und anderer zentraler Organe schaffen. Das am 13. 7. 1967 gebildete Ministerium für Wissenschaft und Technik übernahm die Aufgaben des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik; es ist für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Arbeit des Forschungsrates verantwortlich und nutzt dessen wissenschaftliche Kapazität für die Durchsetzung einer einheitlichen wissenschaftlich-technischen Politik. Dem ebenfalls am 13. 7. 1967 geschaffenen Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen obliegen die einheitliche Planung und Leitung des Hoch- und Fachschulwesens sowie die Weiterentwicklung der wissenschaftlich-technischen Aus- und Weiterbildung und der wissenschaftlichen Bildungsstätten. An der Perspektivplanung der F. wirkt auch die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) mit ihren Sektionen und Instituten maßgeblich mit, insbesondere die Forschungsgemeinschaft der naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Institute, die an der Ausarbeitung des Perspektivplanes der naturwiss. F. bis 1970 beteiligt ist. Die Zahl der von der Forschungsgemeinschaft bearbeiteten Themen, die zu den F.-Komplexen des Planes der naturwiss. F. gehören, betrug 1967 862, die sich auf folgende Fachbereiche verteilten: Physik (521), Reine und Angewandte Chemie (156), Organische und Biologische Chemie (86), Medizin (99). 74,3 v. H. aller Themen gehörten zu den F.-Komplexen des Planes für die naturwiss. F. Auf die Wissenschaftsdisziplinen dieses Planes entfielen folgende Anteile: Chemie 34,5 v. H., Physik 30,7 v. H., Biologie und Medizin 18,6 v. H., Technik 12,4 v. H., Mathematik 3,8 v. H. Bereits 1965 bestanden zwischen 35 Einrichtungen der Forschungsgemeinschaft und Industriebetrieben 247 Verträge. 2. Forschungsschwerpunkte Im „Gesetz über den Perspektivplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR bis 1970“ werden die Hauptrichtungen genannt, auf die die Kapazitäten der naturwiss. Grundlagen-F. zu konzentrieren sind: u.a. die festkörper-physikalische F., Entwicklung hochwertiger Plaste, Elaste und Synthesefasern. Die F. soll stärker auf die wiss. Durchdringung der Produktion und die Entwicklung kostensparender hochproduktiver Technologien und Verfahren eingestellt werden. Der ökonomischen F. wird aufgegeben, den wiss. Vorlauf für das ökonomische System des Sozialismus und die Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze zu schaffen und gemeinsam mit der naturwiss.-techn. F. dazu beizutragen, die wiss. Grundlagen für eine weit vorausschauende Strukturpolitik und die Strukturentscheidungen zu erarbeiten (Untersuchungen über die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung in der Planung nach strukturentscheidenden Haupterzeugnissen und Erzeugnisgruppen, Untersuchungen, die zur Erhöhung der Wirksamkeit des Systems ökonomischer Hebel beitragen). Es wird gefordert, die Industrie-F. unter Einbeziehung der Vertrags-F.mit Instituten der Akademien, Universitäten und Hochschulen weiter zu entwickeln, die Überleitungszeit der F.-Ergebnisse in die Produktion zu verkürzen, die wiss. Arbeiten der Universitäten und Hochschulen durch vertragliche Beziehungen mit der Wirtschaft auf die Schwerpunkte der Volkswirtschaftspläne zu konzentrieren, das Ausbildungsniveau der Studenten durch praxisverbundenes Lernen zu erhöhen. 1965 bestanden in der „DDR“ 1800 F.- und Entwicklungsstellen mit 87.000 Beschäftigten. Über die Hälfte dieser Einrichtungen beschäftigten nur bis zu 10 Personen, 43 v. H. nur bis zu 5 Personen. Die Zahl der F.-Themen belief sich 1965 auf [S. 217]17.300. Dahinter verbirgt sich eine thematische und kräftemäßige Zersplitterung, die Ulbricht auf einem Seminar des ZK der SED und des Ministerrates für leitende Kader der Partei, des Staates und der Wirtschaft im Herbst 1967 scharf kritisierte. Auch die lange Bearbeitungsdauer der F.-Themen fordert immer wieder den Unwillen der Parteiführung heraus, ein Mangel, der sowohl auf „Unzulänglichkeiten“ oder „Mittelmäßigkeiten“ in der Leitung der Akademie- und Universitätsinstitute als auch auf „überlebten Individualismus“ und „Einzelgängertum“ zurückgeführt wird. Ulbricht forderte daher die Ausarbeitung einer exakten Konzeption der Schwerpunkte für die Strukturpolitik der Wissenschaftsorgane, die F. und Lehre einschließt. Seit Ende 1967 ist die Bildung größerer, in sich geschlossener F.-Komplexe an den Universitäten und Hochschulen zu beobachten. Auf dem Leibniz-Tag 1968 erklärte der Vizepräsident der DAdW, Prof. Klare, daß es im Vollzug der Akademiereform darauf ankomme, die Akademie aus einer gelehrten Gesellschaft mit zugeordneten Forschungseinrichtungen zu einer modernen Forschungsgemeinschaft umzugestalten, die aufs engste mit den Erfordernissen des sozialistischen Gesellschaftssystems verbunden sei. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 215–217 Formgestaltung, Industrielle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschungsgemeinschaft

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die wichtigsten Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die ökonomische F. einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auf der „Grundlage des Programms…

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Sparen (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert, a) Kontensparen: Bis zum Jahreswechsel 1967/68 waren mit Ausnahme der Deutschen Notenbank und der DIB alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für Handwerk und Gewerbe, Postsparkassen, Kreisstellen der DBB, Reichsbahnsparkassen und bäuerliche Handelsgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften, Betriebssparkassen). Die gleiche Ausnahme gilt seit der Umwandlung und Auflösung der Deutschen Notenbank und der DIB für die Staatsbank und die Industrie- und Handelsbank der DDR. Spareinlagen können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit in beliebiger Höhe abgehoben werden (Ausnahme: bei vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist ab drei Monaten), alle Sparkonten sind zur Teilnahme am Überweisungsverkehr berechtigt (Zahlungsverkehr), Spareinlagen können bei jedem zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstitut eingezahlt und abgehoben werden (Freizügigkeitsverkehr), bis 1962 konnten anonyme Sparkonten eingerichtet werden (Inhabersparen), die auch noch heute weiterbestehen; alle Spareinlagen sind von der Vermögens-, Einlagen im Inhaber-S. auch von der Erbschaftsteuer befreit, alle Zinsen sind einkommensteuerfrei. Weitere Methoden zur Förderung des S. sind Prämiensparen, Bausparen, die Einführung des Sparkaufbriefes, das Vertrags-S., bei dem sich der Sparer verpflichtet, während einer festgesetzten Periode monatlich einen bestimmten Betrag zu sparen, und die (ehrenamtliche) Spargeldsammlung in Haushalten und Betrieben. Eine dauernde Werbung hat in jährlichen „Sparwochen“ ihren Höhepunkt, die Jugend wird [S. 584]besonders angesprochen („Jugendsparwochen“). Die Spareinlagen haben sich von 1950 bis 1967 wie folgt entwickelt (Stand 31. 12.): Die Spareinlagen auf Sparkonten waren bis 1963 pro Kopf der Bevölkerung trotz niedrigerer Einkommen etwas höher als in der BRD. Seit dieser Zeit ist es umgekehrt. Ursachen für die relativ hohe Sparquote sind vor allem die fehlenden anderen Sparmöglichkeiten, insbesondere beim Wertpapiersparen, sowie das fehlende reichhaltige und qualitativ hochwertige Angebot an Konsumgütern. b) Im Gegensatz zum Konten-S. ist das Wertpapier-S. (Wertpapiere) bedeutend geringer als in der BRD. Auch hier wird mit viel Aufwand für den Erwerb von Wohnungsbauobligationen und Hypothekenpfandbriefen geworben, die jedoch ganz überwiegend von den Sparkassen und Sozialversicherungsanstalten und nur in geringem Umfang von Privatpersonen gehalten werden. c) Zu erwähnen sind noch die Bemühungen, das S. durch Abschluß von Sparrentenversicherungen und anderen Versicherungen zu fördern. (Währung, Währungsreform, Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 583–584 SP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sparkassen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert, a) Kontensparen: Bis zum Jahreswechsel 1967/68 waren mit Ausnahme der Deutschen Notenbank und der DIB alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt:…

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Staatsbürgerkunde (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dieses Fach erschien zu Beginn des Schuljahres 1957/58 auf dem Stundenplan der Schulen und löste die im wesentlichen verfassungskundlich und tagespolitisch ausgerichtete Gegenwartskunde ab. Seit dem Schuljahr 1964/65 wird St. nach einem neuen Lehrplan unterrichtet, der dieses Fach für die 9. und 10. Klassen der 10klassigen Oberschule und für die 9.–12. Klassen der Erweiterten Oberschule sowie für die Berufs- und Volkshochschulen vorschreibt. In der „Aufgabenstellung zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend“ vom 2. 2. 1966 wird die Notwendigkeit der politisch-ideologischen Erziehung der Schuljugend betont, die zum „aktiven Kampf gegen die imperialistische Ideologie, gegen alle Erscheinungen der bürgerlichen Dekadenz und Unmoral zu befähigen“ sei. Dazu gehört vor allem die „Bereitschaft und Fähigkeit, die sozialistische Heimat gegen alle imperialistischen Anschläge mit der Waffe zu verteidigen“ (Sozialistische Wehrerziehung). Weitere Anweisungen des Ministeriums für Volksbildung (v. 3. 8. 1967 und 3. 1. 1968) folgten, die, ausgehend von den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED, einige Veränderungen der Lehrpläne im Schuljahr 1967/68 bewirkten. Ab 1. 9. 1968 tritt eine Erweiterung des Lehrgangs St. auf die Klassen 7 und 8 ein, weil es für notwendig gehalten wird, die Schüler früher als bisher systematisch mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Politik der SED vertraut zu machen, ihr sozialistisches Bewußtsein zu entwickeln und sie zu „Schlußfolgerungen für ihr Verhalten als junge sozialistische Staatsbürger zu führen“. Gegenstand des St.-Unterrichts der Klassen 7 und 8 sind folgende Grundfragen: Die Leistungen der Werktätigen und ihre politischen, sozialen und kulturellen Errungenschaften; die „DDR“, das sozialistische Vaterland und der deutsche Friedensstaat, als fester Bestandteil des sozialistischen Weltsystems; die sozialistische Demokratie und die Verantwortung der Staatsbürger in der „DDR“ für die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaft; die Auseinandersetzung zwischen den Kräften des Friedens und des Sozialismus und den Kräften des Imperialismus, des Krieges in der Welt und in Deutschland; die Verantwortung der Jugend für den Sieg des Sozialismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 602 Staatsbibliothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbürgerrechtsschutzgesetz

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dieses Fach erschien zu Beginn des Schuljahres 1957/58 auf dem Stundenplan der Schulen und löste die im wesentlichen verfassungskundlich und tagespolitisch ausgerichtete Gegenwartskunde ab. Seit dem Schuljahr 1964/65 wird St. nach einem neuen Lehrplan unterrichtet, der dieses Fach für die 9. und 10. Klassen der 10klassigen Oberschule und für die 9.–12. Klassen der Erweiterten Oberschule sowie für die Berufs- und…

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Schule (1969)

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965 außer Kraft gesetzt wurde. Mit dem Gesetz von 1946 wurde ein Einheitsschulsystem geschaffen, dessen erste Stufe der (nicht obligatorische) Kindergarten bildete. Auf die 8klassige Grundschule (mit obligatorischem Fremdsprachenunterricht in Russisch vom 5. Schuljahr an), die von allen Kindern vom 6. bis 14. Lebensjahr besucht wurde, baute die 2-klassige Mittelschule und die zum Abitur führende 4klassige Oberschule auf. Die Privat-Sch. wurden aufgelöst. Schrittweise erfolgte der Abbau der 1klassigen Land-Sch., der 1960 abgeschlossen war. An ihre Stelle traten Zentralschulen, in denen die Schüler der Stufen 5–8 aus mehreren benachbarten Orten zusammengefaßt und in Einstufenklassen unterrichtet wurden. Mit der Gründung der „DDR“ und dem Beschluß über die Durchführung des ersten „Fünfjahresplanes zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR“ (1950) begann die zweite Phase des Schulwesens: der Aufbau der „sozialistischen Schule“, die aufs engste mit der „sozialistischen Produktion“ verbunden und die Grundlage für die berufliche Tätigkeit sowie für alle weiterführenden Bildungseinrichtungen sein sollte. Dieser neue Schultyp erhielt im §~1 des Schulgesetzes die Bezeichnung „Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (Ober-Sch.). Aus der ehemaligen Ober-Sch. wurde die aus 4 Klassen bestehende „Zwölfklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (EOS). Wesentlichster Bestandteil des Unterrichts in allen Schuljahren ist die polytechnische Bildung. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht der Unterrichtstag in der [S. 547]Sozialistischen Produktion (vom 7. Schuljahr an). Die Ober-Sch. gliederte sich bisher in eine Unterstufe (Klassen 1–4) und eine Oberstufe (Kl. 5–10); nach § 13 des Bildungsgesetzes ist eine Unterteilung in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10) vorgesehen. Die zweite Fremdsprache (in der Regel Englisch), bisher fakultativ ab 7. Kl., soll in Zukunft obligatorisch gelehrt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der Tageserziehung geschenkt sowie dem Auf- und Ausbau von Spezialschulen und Spezialklassen. Die EOS baut auf die 8. Klasse der Ober-Sch. auf und umfaßt 4 Schuljahre. Sie gliedert sich in einen neusprachlichen (A-Klassen), mathematisch-naturwissenschaftlichen (B-Klassen) und altsprachlichen (C-Klassen) Zweig. Die B-Klassen werden z. Z. von 70 v. H. der Schüler der EOS besucht. Das Bildungsgesetz bringt für die EOS einschneidende Veränderungen. Sie wird nur noch aus der 11. und 12. Klasse bestehen. Im Schuljahr 1967/68 wurde damit begonnen, die Schüler für die 2jährige EOS nach der 10. Klasse auszuwählen und in Vorbereitungsklassen vorzubereiten. In die Klassen der EOS mit verstärktem Sprachunterricht können nur solche Schüler aufgenommen werden, die im 9. und 10. Schuljahr besondere Vorbereitungsklassen mit verstärktem Sprachunterricht durchlaufen haben. Die Schuldirektoren schlagen dem Kreisschulrat die besten Schüler der 10. Klassen zur Aufnahme in die EOS vor. Entscheidend sind nicht nur gute Leistungen im Unterricht, sondern einwandfreies Verhalten und der Beweis der „Verbundenheit mit dem Staat“ durch ihre Haltung und ihre gesellschaftliche Tätigkeit. Kinder von Produktionsarbeitern und Genossenschaftsbauern sind besonders zu berücksichtigen. Das Aufnahmekontingent für Vorbereitungsklassen der EOS soll von 27.000 im Jahre 1967 auf 29.000 Schüler im Schuljahr 1968/69 erhöht werden. 1967 nahmen an den Reifeprüfungen der EOS 18.090 Schüler teil, das waren 2.288 weniger als 1962. Im „Gesetz über den Perspektivplan der Volkswirtschaft der DDR bis 1970“ ist vorgesehen, bis 1970 die Anzahl der Abiturienten gegenüber 1965 auf das Einundeinhalbfache zu erhöhen. Die berufliche ➝Grundausbildung an Ober-Sch. (ab 9. Klasse) hat sich nicht bewährt, da nach Hans Kaiser, dem Stellvertreter des Ministers für Volksbildung, die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils“ führte und den polytechn. Charakter der Sch. nicht mehr gewährleistete (Polytechnische Bildung und Erziehung). Die Berufsausbildung (Berufsschulen) knüpft an den polytechn. und berufsvorbereitenden Unterricht der Ober-Sch. an und hat die Aufgabe, die Schüler und Lehrlinge zu „sozialistischen Facharbeitern“ zu erziehen bzw. ihnen eine Ausbildung zu vermitteln, die sie befähigt, eine ihrem Beruf entsprechende Fachschule zu besuchen. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der berufl. Ausbildung angesehen und hat für die Lehrlinge, die nach Abschluß der 8. Klasse der Ober-Sch. die Berufsausbildung aufnehmen, die Aufgabe, ihnen das Niveau der 9. und 10. Klasse zu vermitteln. Seit dem 1. 9. 1959 gibt es Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung. Die Erwachsenenqualifizierung, auch „Qualifizierung der Werktätigen“ (Qualifizierung) genannt, wird als eine der „größten volkswirtschaftlichen Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ angesehen. Es bestehen folgende Qualifizierungseinrichtungen: Betriebsakademien, Dorfakademien und Volkshochschulen (Erziehungs- und Bildungswesen). Zahlenangaben: Schüler der allgemeinbildenden polytechn. Ober-Sch. mit den Stufen I–X im Jahre 1967 2.339.204 in 7.484 Sch. mit 85.132 Klassen; 100.738 Schüler in 305 EOS mit 3.787 Klassen. An den Ober-Sch. (einschl. EOS) unterrichteten 127.664 vollbeschäftigte Lehrkräfte. Literaturangaben Engelhardt, Gerhard: Die Leibeserziehung an den Schulen in der sowjetischen Besatzungszone — Zielsetzung und Entwicklung. (BB) 1965. 158 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. *: Die Allgemeinbildenden Schulen in der Sowjetzone. Eine Übersicht über Zielsetzung, Aufbau und Methoden und über die Stellung der Lehrerschaft. 7., neubearb. Aufl. d. Bonner Fachber. „Das Schulwesen in der Sowjetzone“. (FB) 1966. 56 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 546–547 Schuldverschreibungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schülerzeitungen

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr.…

DDR A-Z 1969

Schiffahrt (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieben der Binnen-Sch. nur Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Inzwischen wurden auf den Binnenwerften in größerer Anzahl Motorgüterschiffe, motorisierte Schleppkähne, Schleppkähne und — seit 1963 — sog. Schubboote gebaut und in Dienst gestellt. Von der jetzt etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich 40 v. H. im Besitz von rund 400 privaten Schiffseignern. Der Einsatz der Binnenflotte wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der „DDR“. Die privaten Schiffseigner können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Durch langfristige Charterverträge ist ein halbstaatlicher Sektor in der Binnen-Sch. entstanden. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Binnen-Sch. und Wasserstraßen im Ministerium für Verkehrswesen. Der Leistungsanteil der Binnen-Sch. am Gütertransport ist gegenüber der Vorkriegszeit um vier Fünftel zurückgegangen. Wesentliche Ursachen für den Rückgang nach dem Kriege waren u.a. die nach der Spaltung Deutschlands ungünstige Lage der Wasserstraßen zu den Industriezentren und der fehlende Anschluß der Wasserstraßen an die Seehäfen (Häfen). Die allgemeine Einführung der modernen Schub-Sch. hat zur Voraussetzung die Begradigung der Wasserstraßen und die Konzentrierung des Güterumschlags auf wenige leistungsfähige Binnenhäfen. Die dafür erforderlichen Arbeiten sind im Gange. Bis 1970 sollen zwei Drittel aller Binnenschiffahrts-Transporte von der Schub-Sch. übernommen sein. Mitte 1967 befanden sich 75 Schubboote im Dienst. Ihr Anteil an der Gütertransportmenge betrug 1967 bereits 42 v. H. Die Binnenfahrgast-Sch. konzentriert sich auf die Elbe und die Gewässer um Berlin. Sie verfügt über etwa 170 Schiffe mit 32.000 Plätzen. 1967 sind 9 Mill. Personen befördert worden. b) Seeschiffahrt. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der „DDR“ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Durch Kriegsschäden und Reparationen ging die gesamte Hochseeflotte verloren. Ab Kriegsende bis 1949 wurden auf den Werften der Zone zunächst nur Schiffe für die SU repariert (Schiffbau). Ab 1949 begann der Ausbau der Werften und anschließend der Neubau von Schiffen auch für den eigenen Bedarf. Bis Mitte 1967 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte, z. T. durch Ankauf von Alttonnage, auf rd. 679.000 BRT (Vergleich: Die BRD hatte einen Schiffsbestand von rd. 6 Mill. t). Im einzelnen verfügte die „DDR“ über: Die Tanker wurden von der SU geliefert. 1966 wurden damit rd. 2 Mill. t Erdöl aus dem Nahen Osten und den sowjet. Schwarzmeer- und Ostseehäfen importiert. Die beiden Fahrgastschiffe bieten je 950 Passagieren Platz. Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Für die Abfertigung in- und ausländischer Schiffe in den Häfen ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Sitz Rostock) zuständig. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft des Ministeriums für Verkehrswesen. Wirtschaftliches Leitungsorgan ist die Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft in Rostock. [S. 545]Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraumes unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Indien, Indonesien, Ostafrika, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Gemeinschaftslinien mit anderen Sowjetblockländern sind eingerichtet nach der Sowjetunion, Finnland, Kuba und Ägypten. In einigen Welthäfen hat die Deutsche Seereederei eigene Agenturen. Der Transportleistungsanteil der „DDR“-Hochseeflotte am Außenhandel über See betrug 1966 rd. ein Drittel. Don vorliegenden Plänen zufolge soll die Hochseeflotte bis 1970 auf rd. 950.000 BRT ausgebaut werden. Der Ankauf von weiteren Altschiffen im Ausland ist vorgesehen. (Verkehr) Literaturangaben Legahn, Ernst: Sozialistische Seeschiffahrt. Volkseigene Seewirtschaft. Kapitän und Kollektiv. Hamburg 1968, Wulf. 192 S. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 544–545 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffbau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieben der Binnen-Sch. nur Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Inzwischen wurden auf den Binnenwerften in größerer Anzahl Motorgüterschiffe, motorisierte Schleppkähne, Schleppkähne und — seit 1963 — sog. Schubboote gebaut und in Dienst gestellt. Von der jetzt etwa…

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Banken für Handwerk und Gewerbe (1969)

Siehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1975 1979 Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die ehemaligen „Volksbanken“ (gewerbliche Kreditgenossenschaften) durften auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 14 vom 15. 1. 1946 als genossenschaftliche Bankinstitute ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen. Sie erhielten den Namen BfHuG. Gegenüber den anderen mitteldeutschen Bankinstituten nehmen sie auf Grund ihrer von diesen abweichenden Eigentumsverhältnisse eine Sonderstellung ein. Träger dieser Banken ist jeweils eine [S. 81]Genossenschaft, deren Mitglieder vorwiegend kleine Handwerker, Einzelhändler und private Unternehmer sind, soweit letztere weniger als 10 Personen beschäftigen. Die Eigenmittel dieser Banken werden aus Genossenschaftsanteilen gebildet. In ihren Bankgeschäften und der Kreditpolitik sind sie an die Weisungen des Ministeriums der Finanzen und an die der Staatsbank gebunden. Als örtliche Bankinstitute unterliegen die Genossenschaftsbanken außerdem der Zweitaufsicht durch die Räte der Stadt- und Landkreise, die ihnen gegenüber auch bestimmte Anleitungsbefugnisse haben. Neben der Sammlung von Spargeldern, der Führung der Geschäftskonten und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für ihre Kunden gewähren die BfHuG. Kredite an Handwerksbetriebe, Einzelhändler und kleine Gewerbetreibende. Kredite können jedoch nur Genossenschaftsmitglieder erhalten. Seit ab 1958 den Genossenschaftsbanken zur Förderung der Kollektivierung des Handwerks die Mitverwaltung bestimmter staatlicher Geldzuschüsse anvertraut wurde, gewähren sie auch langfristige Kredite an die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Sie beraten die PGH in allen Finanzfragen. Die BfHuG. sind im Deutschen Genossenschaftsverband der B. (gesetzlicher Prüfungsverband) zusammengefaßt, der die Revision der Genossenschaftsbanken durchführt. Im Juni 1961 bestanden 224 BfHuG. (Banken, Genossenschaften, Handwerk) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 80–81 Banken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bankenabkommen

Siehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1975 1979 Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die ehemaligen „Volksbanken“ (gewerbliche Kreditgenossenschaften) durften auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 14 vom 15. 1. 1946 als genossenschaftliche Bankinstitute ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen. Sie erhielten den Namen BfHuG. Gegenüber den anderen mitteldeutschen Bankinstituten nehmen sie…

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Menschenhandel, Staatsfeindlicher (1969)

Seit Sommer 1961 verschwanden in der SED-Propaganda die Ausdrücke Republikflucht und Abwerbung. Es sollte nicht zugegeben werden, daß Tausende von Bürgern die Zustände in der „DDR“ als so unerträglich empfanden, daß sie unter Zurücklassung ihrer Habe und Aufgabe ihrer Heimat in den Westen flüchteten. Ein neuer Begriff mußte geprägt werden. Zur propagandistischen Vorbereitung und zur Rechtfertigung der Absperrungsmaßnahmen (Mauer) in Berlin erfand die SED deshalb „Menschenhändler“ und „Kopfjäger“, die angeblich im Auftrage „westlicher Agentenorganisationen“ Zonenbewohner durch Drohungen oder Versprechungen nach dem Westen lockten. Die Existenz solcher Personen sollte mit zwei Prozessen vor dem Obersten Gericht nachgewiesen werden. Die Angeklagten hatten nichts weiter getan, als den Versuch unternommen, Angehörigen oder Freunden bei der Flucht nach Berlin (West) zu helfen. Trotzdem stellte das OG in seinem Urteil fest: „West-Berlin spielt heute — wie einst Shanghai — die Rolle des Hauptumschlagplatzes im M. Zahlreiche westdeutsche Dienststellen und Organisationen, die sich rechtswidrig in Westberlin befinden, nutzen die gegenwärtige Lage aus, mitten im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik M. zu treiben“ („Neue Justiz“ 1961, S. 550). In einem Urteil vom 11. 7. 1963 („Neue Justiz“ 1964, S. 125) spricht das OG von „organisiertem M.“. Der Straftatbestand des SM. ist nunmehr in § 105 des neuen Strafgesetzbuchs enthalten, womit § 21 StEG (Abwerbung) abgelöst wird. SM. kann in zwei Formen begangen werden: 1. mit der Zielsetzung, die „DDR“ zu schädigen. Dabei genügt es, daß die Schädigung dadurch erreicht werden soll, daß der Abzuwerbende das Gebiet der „DDR“ verläßt; 2. in Zusammenhang mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, die einen Kampf gegen die „DDR“ führen, oder wenn ein solcher Zusammenhang mit Wirtschaftsunternehmen oder deren Vertretern besteht. Wie § 21 StEG ist auch § 105 StGB als Unternehmenstatbestand gestaltet. Damit soll erreicht werden, daß „das Mitwirken am M. in jeder Weise erfaßt werden kann“ („Neue Justiz“ 1967, S. 273). An Stelle der von § 21 StEG verwendeten Formulierung „zum Verlassen der DDR zu verleiten“ wird der Tatbestand mit „abzuwerben, zu verschleppen, auszuschleusen“ beschrieben. Zusätzlich wird auch das Unternehmen, jemanden an der Rückkehr in die „DDR“ zu verhindern, als SM. unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung für alle Formen des SM. ist Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren. Für die Abgrenzung des SM. zu dem an anderer Stelle im StGB geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel soll die Zielsetzung des Täters (Schädigung der „DDR“) sowie das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Zusam[S. 409]menhangs zwischen der Tat und den erwähnten Organisationen, Gruppen usw. entscheidend sein. Die früher in § 21 StEG enthaltene Alternative der Verleitung zum Verlassen der „DDR“ zum Zwecke des Dienstes in Söldnerformationen wurde in § 105 StGB nicht aufgenommen, sie ist in § 87 („Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste“) enthalten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 408–409 Meliorationswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Menschenraub

Seit Sommer 1961 verschwanden in der SED-Propaganda die Ausdrücke Republikflucht und Abwerbung. Es sollte nicht zugegeben werden, daß Tausende von Bürgern die Zustände in der „DDR“ als so unerträglich empfanden, daß sie unter Zurücklassung ihrer Habe und Aufgabe ihrer Heimat in den Westen flüchteten. Ein neuer Begriff mußte geprägt werden. Zur propagandistischen Vorbereitung und zur Rechtfertigung der Absperrungsmaßnahmen (Mauer) in Berlin erfand die SED deshalb „Menschenhändler“ und…

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Sachsen-Anhalt (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie, hochintensive Landwirtschaft. — Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg aufgehoben. S.-A. ist hervorgegangen aus der 1815 gebildeten preußischen Provinz Sachsen (Brandenburg, Sachsen), die 1944 im Zuge der sog. Reichsreform bei Unterstellung des Reg.-Bez. Erfurt unter den Reichsstatthalter in Thüringen in die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg geteilt wurde. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurden die Provinzen von amerikanischen, britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch das westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Gebiet an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes Anhalt in die wiedervereinigte Provinz und die Errichtung der „Provinzialverwaltung für die Provinz Sachsen“ unter Präsident Dr. Erhard Hübener (LDP), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 45,8 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Hübener (LDP) und beschloß am 10. 1. 1947 die „Verfassung der Provinz S.-A.“, die am folgenden Tage in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 auch staatsrechtlich Land. An Stelle des im August 1949 zurückgetretenen Dr. Hübener wurde Werner Bruschke (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war S.-A. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 541 Sachsen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische…

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Urania (1969)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Urania: 1966 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gab sich auf ihrem IV. Kongreß im Jan. 1966 den Namen U. (nicht zu verwechseln mit der altangesehenen Westberliner Institution gleichen Namens). Die Gesellschaft wurde auf Anregung des Deutschen Kulturbundes, des FDGB und der FDJ am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u.a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht … die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem Deutschen Kulturbund nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen, wofür 1966/67 Vortragszentren in allen Bezirksstädten eingerichtet wurden, und betreut vor allem die von ihr eingerichteten Dorfakademien. Sie hat 26.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1967 rd. 220.000 (annähernd ein Drittel davon auf dem Lande), in den letzten 5 Jahren nahezu 1~Million Vortragsveranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1. Vors.: Prof. Dr. Herbert ➝Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. Erwachsenenqualifizierung, Betriebsakademien) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 662 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urheberrecht

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Urania: 1966 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gab sich auf ihrem IV. Kongreß im Jan. 1966 den Namen U. (nicht zu verwechseln mit der altangesehenen Westberliner Institution…

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Alkoholmißbrauch (1969)

Siehe auch: Alkoholismus: 1965 1966 Alkoholmißbrauch: 1975 1979 1985 Der Alkoholverbrauch hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Von 1957 bis 1965 stieg der Pro-Kopf-Verbrauch von Spirituosen von 3,6~l auf 4,7~l und von Wein und Sekt von 1,8~l auf 4,2~l. Gleichzeitig weist die Alkohol-Kriminalität seit Jahren eine steigende Tendenz auf. Dabei ist festzustellen, daß die Bezirke, die Spitzenpositionen im Alkoholkonsum erreichten, jeweils auch die größte Kriminalität hatten. Der A. gilt als eine der Hauptursachen der Kriminalität. Nach Angaben der Kriminalitätsstatistik sind 1967 31 v. H. aller Straftaten unter Alkoholeinwirkung begangen worden. Verschiedene Delikte, wie Raub (52,2 v. H.), Notzucht (53,6 v. H.), vorsätzliche Körperverletzung (54,8 v. H.), Sachbeschädigung (über 60 v. H.) und Verkehrsdelikte (66,2 v. H.) wurden überwiegend unter Alkoholeinfluß begangen. Etwa 50 v. H. der Alkoholtäter sind Personen, die häufig Alkohol zu sich nehmen. Von den Justizorganen wird deshalb eine wirksamere Bekämpfung und Verhütung der Alkoholkriminalität gefordert. Verminderte Zurechnungsfähigkeit bzw. Unzurechnungsfähigkeit durch Alkoholgenuß begründet nach dem neuen Strafgesetzbuch (StGB) weder einen Strafmilderungs- noch einen Schuldausschließungsgrund. Bei schuldhaft herbeigeführter Unzurechnungsfähigkeit ist der Täter nach dem von ihm verletzten Gesetz zu bestrafen. Dem Schutz der Jugend vor A. dient die Vorschrift des §~147 StGB, der die Verleitung von Kindern und Jugendlichen zum A. mit Freiheitsstrafe bis zu 2~Jahren oder Strafen ohne Freiheitsentzug bedroht. Diese Strafbestimmung richtet sich vor allem gegen Gastwirte, die pflichtwidrig alkoholische Getränke an Jugendliche abgeben. A. wird auch als eine wesentliche Ursache für andere Störungen des gesellschaftlichen Lebens angesehen. Rund 20 v. H. der Ehescheidungen sollen auf A. zurückzuführen sein. Die Tatsache, daß 1967 im Bauwesen 12,2 v. H. der tödlichen Unfälle infolge A. eingetreten sind, wird als besonders besorgniserregend bezeichnet. Der Alkoholgenuß während der Arbeitszeit wird seit langem scharf kritisiert, da er die Arbeitsproduktivität störe und häufig Gesetzesverletzungen zur Folge habe. Der Kampf gegen den Alkohol sei daher Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte. Als Maßnahmen gegen A. werden verstärkte Aufklärungsarbeit, höhere Preise für alkoholische Getränke und Verbot der Werbung für hochprozentigen Alkohol gefordert. Nach einer VO vorn 22. 9. 1962 (GBl. II, S. 684) gehören die Kosten für ärztliche Behandlung und Beförderung bei A. nicht zu den Leistungen der Sozialversicherung und sind daher vom Betroffenen selbst zu tragen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 22 AK-Verfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst

Siehe auch: Alkoholismus: 1965 1966 Alkoholmißbrauch: 1975 1979 1985 Der Alkoholverbrauch hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Von 1957 bis 1965 stieg der Pro-Kopf-Verbrauch von Spirituosen von 3,6~l auf 4,7~l und von Wein und Sekt von 1,8~l auf 4,2~l. Gleichzeitig weist die Alkohol-Kriminalität seit Jahren eine steigende Tendenz auf. Dabei ist festzustellen, daß die Bezirke, die Spitzenpositionen im Alkoholkonsum erreichten, jeweils auch die größte Kriminalität hatten. …

DDR A-Z 1969

Preissystem (1969)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist das P. in einer Marktwirtschaft das Produkt der Angebots- und Nachfragebeziehungen unter den wirtschaftlich autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten). In den östlichen Wirtschaftssystemen ist das P. Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u.a. die Steuern, Kredite, Zinsen und Prämien gehören. Preise sind sowohl Gegenstand der Planung als auch Instrument zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des P. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und dem praktizierten Planungssystem ab. Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft liegen dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vor, wenn diese in Abhängigkeit von den für die Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck bringen. Eine Errechnung solcher ökonomisch optimaler Planpreise (Schattenpreise) ist bisher auch mit den modernen Rechenverfahren der linearen Optimierung und durch den Einsatz von Computern praktisch weder für sämtliche volkswirtschaftlich wichtigen Güter noch für größere Gütergruppen einzelner Wirtschaftsbereiche gelungen. Punktuelle Preisfestsetzungen und die Revision der Planpreise ganzer Branchen sowie der Volkswirtschaft wurden daher bei den jüngsten Preisreformen in der „DDR“ und den östlichen Wirtschaftssystemen (1964–1968) vorwiegend noch durch Einzelkalkulation in den Betrieben und Preisbehörden vorgenommen. Allerdings wurden bei den Preisreformen mit Hilfe von Preisverflechtungsbilanzen und Rechenprogrammen für Computer gewisse Verzerrungen des P. auch durch den Einsatz von linearen Optimierungsverfahren beseitigt. Die in einem Wirtschaftssystem praktizierte Preisbildung, die Art der Veränderungen der Preise sowie die dort vorkommenden Preisarten und -formen hängen nach Ansicht der sozialistischen Politökonomie von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten der jeweiligen Gesellschaftsordnung ab. Nach der auf die Marxsche Wertlehre zurückgehenden Definition gibt der ‚Preis‘ im sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssystem den in Geld ausgedrückten Wert einer Ware an. Er gibt über das Austauschverhältnis zwischen zwei Wertgrößen verschiedener Waren Auskunft. Der Wert einer Ware entspricht dem „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ zur Erzeugung eines bestimmten Gutes. Dieser Aufwand setzt sich aus den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ für die Herstellung eines Produktes und dem „gesellschaftlich notwendigen Reineinkommen“ zusammen. Die „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ entsprechen in der Praxis der Preisbildung meist den durchschnittlichen Herstellungskosten aller an der Erzeugung eines bestimmten Gutes beteiligten Betriebe. Das „gesellschaftlich notwendige Reineinkommen“ wird in der Preiskalkulation und -planung vielfach einem nach Branchen differenzierten, staatlich vorgeschriobenen Gewinnaufschlag gleichgesetzt. Das „Reineinkommen“ setzt sich nach der Lehre der Politökonomie aus zwei Wertbestandteilen zusammen: a) dem Betriebsgewinn und b) der Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA; differenzierte Umsatzsteuer). Der Anteil des in den Planpreisen (gemeint sind hier die Betriebspreise) enthaltenen Betriebsgewinns ist sowohl hinsichtlich seiner Höhe als auch hinsichtlich der gewählten Bezugsbasis des Gewinnaufschlages abhängig von den Zielen der Wirtschaftspolitik und dem angewandten Preistyp (Gewinn). Während durch die staatliche Festlegung des Betriebsgewinnanteils in den Planpreisen (Betriebspreisen) Steuerungseffekte gegenüber den betroffenen Betrieben erzielt werden sollen, dient die Festlegung der PDA vorwiegend der Lenkung der Nachfrage der Abnehmer (Industrieabgabepreis). Abgesehen von den Besonderheiten der Preisbildung im Dienstleistungsbereich gibt es in der „volkseigenen Wirtschaft“ der „DDR“ und der der anderen östlichen sozialistischen Staaten 4 verschiedene Preistypen: 1) Wertpreise, 2) Kostenpreise, 3) Relationspreise, 4) Produktionspreise. Wert- und Kostenpreise werden vielfach nicht als unterschiedliche Preistypen ange[S. 494]sehen. Der Unterschied zwischen beiden wird darauf abgestellt, daß bei einer reinen Wertpreisbildung die Bezugsbasis des Gewinnzuschlages allein die Lohnkosten (Lohnkostenanteil) sind, während bei einer Kostenpreisbildung der Gewinnsatz auf die gesamten Selbstkosten einschließlich der Lohnkosten bezogen wird. Die Kostenpreise sind auch nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 der wichtigste Preistyp bis heute (1967) geblieben. Die Wahl dieses Preistyps ist die Konsequenz aus der von Marx entwickelten Arbeitswertlehre, nach der sich der Wert eines Erzeugnisses nicht nach seinem Gebrauchswert (Nutzen) bestimmt, sondern nach dem für die Herstellung dieses Produktes erforderlichen „gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand“. Dagegen vertritt die westliche Wirtschaftswissenschaft übereinstimmend die Auffassung, daß sich in den Marktpreisen die individuellen Nutzvorstellungen spiegeln. Die Kosten- und auch die Wertpreise lassen sich in 2 Hauptgruppen von Preisformen einteilen: a) Kalkulationspreise, b) Festpreise. Die Kalkulationspreise sind betriebsindividuelle Preise, die auf den jeweiligen einzelbetrieblichen Kosten basieren. Diese Preise werden nach Maßgabe verbindlicher Kalkulationsschemata und auf der Grundlage behördlich bestätigter Kalkulationselemente (z. B. Zuschlagsätze für Gemeinkosten, konstanter Gewinnsätze) gebildet. Sie schwanken entsprechend der Veränderung der Produktionskosten. Die Bildung von Kalkulationspreisen ist in der Wirtschaft der „DDR“ in der Regel nur bei der Preisbestimmung für neuentwickelte Produkte, bei Einzelfertigungen, kleineren Serien, Reparaturen und Montageleistungen und bei allen wirtschaftlich weniger wichtigen Erzeugnissen gestattet (VO v. 13. 12. 1966, GBl. II, S. 963). Unter Festpreisen versteht man Preise, die grundsätzlich für die Dauer eines Volkswirtschaftsplanes (1 Jahr) konstant gehalten werden. Sie werden in der Regel als einheitliche Festpreise bestimmt, was bedeutet, daß sie innerhalb des Wirtschaftsgebietes der „DDR“ gleich sind. Diese Festpreise beziehen sich jeweils nur auf Produkte gleicher Art und Qualität. Dies verlangt von der Wirtschaftsverwaltungsbürokratie eine eindeutige Klassifizierung des volkswirtschaftlichen Erzeugungsprogramms (Güter und Dienstleistungen) in einer umfassenden Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur. Zu den Zielen der Preisplanung in der sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft gehört die möglichst vollständige Einbeziehung aller volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse in das System einheitlicher Festpreise. Die Bevorzugung der einheitlichen Festpreise bei der zentralen Wirtschaftslenkung hat planungstechnische Gründe. Jede Preisdifferenzierung für identische Produkte erschwert die zentrale Festsetzung der staatlichen Aufgaben für die Betriebe, Kombinate und VVB, verkompliziert die Plankoordinierung (Bilanzierung) und verhindert von zentraler Seite aus eine wirksame Kontrolle des Leistungsstandes von Produzenten gleichartiger Erzeugnisse und Leistungen. Erst durch Einheitspreise erhalten auch Betriebsvergleiche Aussagekraft. Verschiedene Planpreise für gleichartige Erzeugnisse innerhalb des Wirtschaftsgebietes würden auch je nach dem Knappheitsgrad dieser Produkte häufig Störungen im Absatz und in der Versorgung der Bevölkerung zur Folge haben. Die Bildung von Relationspreisen beruht auf einem besonderen Verfahren der Festlegung eines Preisgefüges für vergleichbare Produkte. In der Regel wird die Relationspreisbildung bei der Bestimmung der Preise für eine Erzeugnisgruppe angewendet. Ausgehend vom „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ eines bestimmten Standarderzeugnisses werden die Preise verwandter Produkte nach Gebrauchswertmerkmalen differenziert. Als solche Gebrauchswertmerkmale gelten Parameter (wie z. B. technische Kennziffern und ökonomisch-technologische Kenngrößen), deren Veränderung einen unterschiedlichen Gebrauchswert der Produkte charakterisiert und deren Abwandlung ferner in einem meßbaren Zusammenhang mit der Veränderung der Produktionskosten steht. Diese Berücksichtigung der Gebrauchswerteigenschaften der Waren in ihren Preisen schafft aber keine optimalen Planpreise. Es ist nämlich leicht einsichtig, daß die Veränderung technischer Qualitätsmerkmale keineswegs mit der Veränderung der Knappheit der Güter identisch zu sein braucht, ganz abgesehen davon, daß auch der als Ausgangsgröße für die Festlegung der Preisrelationen genommene Planpreis des Standarderzeugnisses kein optimaler Preis ist. Der Produktionspreis ist ein in den sowjetsozialistischen Wirtschaftssystemen erst durch die Wirtschaftsreformen ab 1964 hoffähig gewordener Preistyp. Bis dahin war er von den orthodoxen Politökonomen als eine spezielle Preiskategorie nur der kapitalistischen Wirtschaft charakterisiert worden. Der in den östlichen Wirtschaftssystemen bis 1966 vorherrschende Kosten- und Wertpreistyp berücksichtigte bei der Preisbildung nicht die Kapitalkosten oder den „Fondsvorschuß“, wie die Politökonomen diesen Kalkulationsposten heute nennen. Da infolge der hierdurch bewirkten Unterbewertung der Erzeugnisse vor allem aus den kapitalintensiven Betrieben eine ständige fühlbare Verschwendung dieser Produkte in den nachgelagerten Produktionsstufen feststellbar war, entschlossen sich ab 1964 die Wirtschaftsführungen der kommunistischen Länder zögernd, ihre P. zwecks Rationalisierung des Wirtschaftsprozesses auf den Preistyp des Produktionspreises umzustellen. In Ungarn und der ČSSR begann man ab 1964/1965 und in der UdSSR ab 1966/1967 mit der Umrechnung der Wertpreise in Produktionspreise. In der „DDR“ soll ab 1. 1. 1969 beginnend mit den Preisen der Schwarzmetallurgie etappenweise eine Umstellung auf ein Produktions-P. erfolgen (Preispolitik). Die Berücksichtigung der Kapitalkosten bei der Umrechnung der Wertpreise auf Produktionspreise erfolgt grob dargestellt nach 2 Verfahren: 1) Die Betriebe addieren bei der Kalkulation ihres Preisvorschlages für die Preisbehörden zu ihren kalkulationsfähigen Selbstkosten (Stückkosten) a) noch den Kapitalkostenanteil und b) den staatlich vorgegebenen Stückgewinn hinzu (Amt für Preise). Der für die Durchführung der Stückkostenkalkulation notwendige Kapitalkostenanteil wird durch Umlage des verbindlich vorgeschriebenen Abführung der Produktionsfondsabgabe [S. 495](PFA) auf die Produktionsmengen ermittelt. 2) Im Unterschied zum obigen Verfahren erfolgt die Berechnung des Preisvorschlages für die Preisorgane allerdings überwiegend so (z. B. in der SU), daß die Betriebe zu ihren gesamten Kosten pro Stück (Abschreibungen, Materialverbrauch, Lohnkosten) einen Gewinnzuschlag addieren, der auf folgende Weise errechnet wird: Der durch staatliche Festlegung bestimmte Reineinkommenssatz wird ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital (Produktionsgrund- und -Umlauffonds) gesetzt. Der hierdurch ermittelte Reineinkommens- oder Gewinnbetrag wird dann auf die erzeugte Menge umgelegt. Ist diese Umlage auf das einzelne Erzeugnis bei gleichzeitiger Produktion verschiedener Produkte im Betrieb nicht unmittelbar möglich, so kann diese so vorgenommen werden, daß der ermittelte Reineinkommensbetrag ins Verhältnis zu den gesamten anerkannten „Verarbeitungskosten“ des Betriebes gesetzt wird. Der auf diese Weise ermittelte Prozentsatz wird bei der Preisbildung für das einzelne Erzeugnis auf die jeweiligen „Verarbeitungskosten“ pro Stück bezogen und damit das Reineinkommen proportional zu dieser Bezugsgröße verteilt. Dieses Verfahren der Preiskalkulation in einem Betrieb kann auf die gleiche Weise für Betriebsgruppen oder Industriezweige durchgeführt werden. („Verarbeitungskosten“ sind die gesamten Selbstkosten minus Kosten für Grundmaterial, bezogene Teile, fremde Lohnarbeit und Kooperation sowie Verbrauch fremder Leistungen. Die „Verarbeitungskosten“ enthalten demnach im wesentlichen die Amortisationen und die Lohnkosten.) Der den Betrieben vorgeschriebene Reineinkommens- oder Gewinnsatz wird von den Preisbehörden unter Berücksichtigung der gegebenen Produktionsfondsabgabe und der Untersuchungsergebnisse über die Kapitalintensität der Wirtschaftszweige nach Branchen differenziert. Die Addition des jeweils für die einzelnen Waren ermittelten Stückgewinns zu den anerkannten kalkulationsfähigen Stückkosten ergibt den Betriebspreis. Bei diesem Verfahren der Preisbestimmung wird die Produktionsfondsabgabe also nicht gesondert einkalkuliert. Sie wird als Bestandteil des Gewinnes und nicht der Kosten angesehen. Der der Produktionsfondsabgabe im Bruttogewinnaufschlag entsprechende Gewinnanteil wird von der Wirtschaftsführung als diejenige Mindestverzinsung bezeichnet, die von den Staatsbetrieben mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Kapital unbedingt erwirtschaftet werden muß. Der Staat als Eigentümer der Produktionsmittel konzentriert dann die erwirtschaftete Produktionsfondsabgabe im Staatshaushalt. Ergänzend sei noch einmal darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit eines P. zur Erfüllung der ihm im Rahmen der Wirtschaftslenkung übertragenen Funktionen davon abhängt, inwieweit die Preise laufend die Veränderungen der Produktions- und Marktbedingungen wiedergeben. Diese Einsicht wird auch von den Wirtschaftspolitikern der kommunistischen Staaten geteilt. Die Verwirklichung dieser Preispolitik stößt allerdings auf zwei Schwierigkeiten. Das u.a. aus Gründen der Erleichterung der zentralen Wirtschaftsplanung und -lenkung eingeführte Fest-P. hat zur Folge, daß größere Preisrevisionen in der Regel nur nach einigen Planjahren durchgeführt werden. In der Vergangenheit fand in den Ostblockwirtschaften schon aus Gründen des Verwaltungsaufwandes im Durchschnitt nur alle 5–7 Jahre eine Preisreform statt. Die Starrheit der Festpreise steht also im Widerspruch zur geforderten Anpassung der Planpreise an die Produktions- und Realisierungsbedingungen der Waren. Ferner besteht zu den gültigen Bestimmungsgrundlagen der Preisfestsetzung, also vor allem dem Preistyp des Kosten- und des Wertpreises, und den sich rasch wandelnden Angebots- und Nachfrage Verhältnissen nahezu stets eine Disproportion. Um aber trotz des prinzipiellen Festhaltens an der Kosten-, Wert-, Relations- und Produktionspreisbildung die Preispolitik auch für eine planmäßige Lenkung von Produktion und Verbrauch einsetzen zu können, legt die Wirtschaftsführung zeitweilig die Planpreise abweichend vom Warenwert fest. Diese Preispolitik steht nach Auffassung der Wirtschaftsführungen in den orthodoxen kommunistischen Ländern nicht im Widerspruch zu den marxistischen Prinzipien der Preisbildung. Durch die abweichend vom Warenwert vorgenommene Planpreisbestimmung sollen der Gebrauchswert mit berücksichtigt, die Absatzmöglichkeiten beachtet und damit die Struktur der Nachfrage dem vorhandenen Warenangebot angepaßt werden. Um die Nachteile der Starrheit des Fest-P. zu verringern, wird von den zuständigen Wirtschaftsfunktionären der „DDR“ gefordert, daß in Zukunft statt der bisher üblichen Preisreformen erst nach jeweils einem halben Jahrzehnt nunmehr kontinuierliche Preisrevisionen durchgeführt werden sollen. Mit diesen angestrebten laufenden Preisrevisionen in Anpassung an die gewandelten Produktionsbedingungen soll der Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung besser Rechnung getragen werden. Ob aber in Anbetracht des immensen Verwaltungsaufwandes für diese ständigen Preisneuberechnungen dieses Ziel vom Behördenapparat des Amtes für Preise verwirklicht werden kann, ist sehr zweifelhaft. Zu den Maßnahmen, das P. ein wenig flexibler zu gestalten, gehört die in der „DDR“ seit einigen Jahren geschaffene Möglichkeit, für bestimmte wirtschaftlich weniger wichtige Erzeugnisse die Preisfestsetzung den Lieferern und Abnehmern zu überlassen (Vereinbarungspreise) oder nur Höchstpreise festzulegen. Allerdings erfolgt auch die Kalkulation der Vereinbarungs- und Höchstpreise teilweise auf der Basis zentral festgelegter Kalkulationsnormen. Als Sonderform der Berücksichtigung des Gebrauchswertes bzw. der Qualität der Güter im Preis durch Einräumung einer größeren Preisbeweglichkeit ist auch die im „Neuen ökonomischen System“ erfolgte Einführung von Preiszu- und -abschlägen anzusehen. Wird die Qualität hergestellter Produkte unter den staatlich festgelegten Standardqualitäten eingestuft, so sind die Preisorgane verpflichtet, Preisabschläge zu verhängen. Bei Erzeugnissen, deren Qualität über den staatlich festgelegten Qualitätsnormen liegt, können den betreffenden Produzenten von den Preisbehörden Gewinn- und Preiszuschläge gewährt werden. (vgl. Preis-AO Nr. 1984/3 — Ausgewählte [S. 496]Spitzenerzeugnisse, GBl. 1967, II, S. 761). Dadurch sollen die Betriebe an qualitativ hochwertigen Leistungen materiell interessiert werden. Eine relativ freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage besteht nur noch auf den Bauernmärkten. Allerdings gelten auch auf diesen Märkten die staatlichen Aufkaufpreise der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) und die für Lebensmittel festgesetzten Preise als Richtgrößen. Das P. der „DDR“ (wie auch das der anderen Ostblockstaaten) Ist ein reines Binnen-P. Durch das vom Staat verwaltete Außenhandels- und Valutamonopol ist ein Einfluß der Weltmarktpreise auf das Binnenpreisniveau ausgeschaltet. Bei Außenhandelsgeschäften rechnen die Betriebe mit den Außenhandelsorganen zu den gültigen Binnenpreisen ab. Der Ausgleich zwischen diesen Binnenpreisen und den Weltmarktpreisen erfolgt über ein besonderes Verrechnungsverfahren (Außenhandelspreisdifferenzenkonto) und den Staatshaushalt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 493–496 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist…

DDR A-Z 1969

Strafrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Rechtsideologie ist das St. in den „Ausbeuterstaaten“ ein Instrument zur Unterordnung der Masse des Volkes unter den Willen der herrschenden Klasse und damit eines der Hauptinstrumente, mit dessen Hilfe die herrschende Klasse die revolutionären und demokratischen Kräfte und Bewegungen des Volkes unterdrückt und verfolgt. Damit habe dieses St. einen „fortschrittsfeindlichen Inhalt“. Demgegenüber diene das St. in der sozialistischen Gesellschaft der Durchsetzung der objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeit, verkörpere den Willen und die Interessen des Volkes und habe damit einen zutiefst gerechten und humanen Charakter (Rechtswesen). In diesem Sinne erklärte auch Ulbricht das im neuen Strafgesetzbuch zum Ausdruck kommende St. der „DDR“ am 7. 12. 1967 vor dem Staatsrat für „demokratisch, humanistisch, national und fortschrittlich“. Die Neukodifizierung des St. wird im Gegensatz zur geplanten St.-Reform in der BRD als „eine echte Revolutionierung des St.“ bezeichnet: „Es bricht ganz entschieden mit dem bürgerlichen St. und nimmt zugleich alle progressiven Ergebnisse strafrechtswissenschaftlichen Denkens der vergangenen Jahrhunderte, die im Sinne Hegels aufgehoben sind, in sich auf“ (Loose in „Staat und Recht“ 1967, S. 613). Das mit dem neuen StGB am 1. 7. 1968 in Kraft getretene „sozialistische“ St. läßt vier Schwerpunkte erkennen: 1. In den Grundsatzartikeln~1 und 2 des ersten Abschnitts des Allgemeinen Teils des StGB werden „der Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität“ und die Erziehung des Gesetzesverletzers „zu sozialistischer Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben“ als Aufgabe des St. und als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ mit Nachdruck herausgestellt. Dieser Zielsetzung entspricht zunächst einmal die Einteilung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen sowie die Schaffung der neuen Kategorie Verfehlungen. Verbrechen werden als schuldhaft begangene „gesellschaftsgefährliche“ Handlungen, Vergehen als nur „gesellschaftswidrige“ Handlungen definiert. Unterscheidungsmerkmal ist also der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Während schlechthin alle politischen Delikte zu Verbrechen erklärt sind, gelten von den übrigen Delikten nur die Straftaten gegen das Leben als Verbrechen. Alle anderen Straftaten sind Verbrechen, wenn sie eine schwerwiegende Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen und für sie deshalb eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren angedroht ist oder oine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren ausgesprochen wird. Hier kehrt das „sozialistische“ StGB für die Kennzeichnung der Verbrechenskategorie also zu der ursprünglich als bürgerlich-formalistisch bekämpften Einteilung nach der angedrohten Strafe zurück. In vielen Fällen wird erst die vom Gericht verhängte Strafe darüber entscheiden, ob eine Tat als Verbrechen oder Vergehen gewertet wird. Das kann für die zusätzliche Verhängung von Nebenstrafen, z. B. der Vermögenseinziehung, von großer Bedeutung sein. Unter der vom StGB verwendeten Sammelbezeichnung „gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ sind die in den volkseigenen Betrieben und staatlichen Verwaltungen gebildeten 21.218 Konfliktkommissionen und die für die Wohnbereiche und Genossenschaften geschaffenen 5.620 Schiedskommissionen zu verstehen. In zahlreichen Fällen sieht das StGB vor, daß ein Beschuldigter wegen seines eine Strafrechtsnorm verletzenden Verhaltens vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zur Verantwortung zu ziehen ist. Andere Vorschriften des StGB und vor allem der Strafprozeßordnung sollen für eine weitere Einbeziehung der Gesellschaft in die Rechtspflege sorgen. Gesetzlich beschrieben werden Stellung und Aufgaben der „Vertreter des Kollektivs“ (Gesellschaftliche Erziehung) und der Gesellschaftlichen Ankläger und Verteidiger. In dieser „demokratischen Mitwirkung der Bürger an der Rechtsprechung“ wird nach Art. 7 StGB eine von verschiedenen Garantien der Gerechtigkeit und der Gesetzlichkeit in der St.-Sprechung erblickt. Mit der damit verbundenen erzieherischen Einwirkung auf den Rechtsverletzer soll die gesellschaftliche Entwicklung im Sinne der SED vorangetrieben werden. Sicher läßt sich durch den vor den Konflikt- und Schiedskommissionen ausgeübten kollektiven Druck und durch die, wie es Generalstaatsanwalt Streit, formuliert hat, dort herrschende „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ („Neue Justiz“ 1959, S. 37) oine gewisse Wirkung auf die Bevölkerung erzielen. Vielleicht haben auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften durch die Einbeziehung der Kollektive in das Strafverfahren gewisse Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung aufzuweisen. Es muß jedoch angesichts dieser Institutionen und Tendenzen bezweifelt werden, daß der vom StGB in Art. 4 ausdrücklich herausgestellte Grundsatz der Präsumtion der Unschuld — „niemand darf als einer Straftat schuldig behandelt worden, bevor nicht in einem gesetzlich durchgeführten Verfahren von einem Gericht oder gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen und rechtskräftig festgestellt worden ist“ — in der Praxis tatsächlich in vollem Umfang Beachtung finden wird. 2. „Das sozialistische Recht der Deutschen Demokratischen Republik verkörpert den Willen des Volkes, dient dem Schutz der Bürgerrechte und bestätigt die Deutsche [S. 618]Demokratische Republik als den wahren deutschen Rechtsstaat.“ In diesem Satz aus der Präambel zum StGB kommt ein weiterer Schwerpunkt der sozialistischen St.-Reform zum Ausdruck: die „DDR“ wird im Gegensatz zur BRD als „der wahre deutsche Rechtsstaat“ herausgestellt (vgl. auch Hilde Benjamin, „Grundlagen und Charakter des StGB-Entwurfs“, „Neue Justiz“ 1967, S. 97). Aus dieser den neuen Gesetzen zugedachten Qualität wird die weitergehende Schlußlolgerung entwickelt, daß diese Gesetze „Vorbild für Westdeutschland“ und „von großer Bedeutung für die Auseinandersetzung mit dem westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystem, seiner aggressiven Revanchepolitik, seiner mit Blutrichtern durchsetzten Terrorjustiz und seiner antidemokratischen Notstandsgesetzgebung“ seien. Als beispielhaft wird auch die Heraushebung der St.-Pflege und Kriminalitätsbekämpfung aus der „das bürgerliche St. kennzeichnenden Isolierung vom Volk“ („Neue Justiz“ 1967, S. 105) bezeichnet. Wichtig ist die Deutung, die Prof. Renneberg dem neuen St. gibt, wenn er neben der „inneren Schutz- und Erziehungsfunktion“ eine „in ihrer Spitze primär nach außen gerichtete Funktion“ des St. erkennt, „nämlich die friedensbedrohenden konterrevolutionär-interventionistischen Umtriebe des westdeutschen Imperialismus gegen die souveräne Deutsche Demokratische Republik abzuwehren und zu zerschlagen“ („Neue Justiz“ 1967, S. 106). Der politische Instrumentalcharakter des St. kommt in solchen Deutungen klar zum Ausdruck. Darum stellt dieses St. auch nicht, wie dies die Reformpläne in der BRD vorsehen, den Schutz des Menschenlebens und der Würde der Persönlichkeit an die erste Stelle des Besonderen Teils, sondern es gibt der Abwehr von Aggressionsakten, Verbrechen gegen den (marxistisch-leninistisch interpretierten) Frieden und dem gesamten strafrechtlichen Staatsschutz den Vorrang. Besondere Hervorhebung erfährt der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“. Dabei wird als Schuld im strafrechtlichen Sinn verstandet, „wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeiten zu gesellschaftsgemäßem Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht“ (§ 5). Die entscheidende Frage, wann ein Handeln „verantwortungslos“ war und wann nicht, wird sich, wenn nicht Willkür in der Rechtsprechung Platz greifen soll, letztlich wohl doch nur nach der Tatbestandsmäßigkeit einer Handlung beurteilen lassen. Dann aber bedeutet diese Schulddefinition mit Ausnahme der bekannten Behauptung, daß in der „sozialistischen Gesellschaft“ keiner zum Verbrecher zu werden brauche (vgl. Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1961- GBl. 19.611, S. 3), nichts Neues. Das StGB durchbricht indessen das Schuldprinzip an verschiedenen Stellen. So kommt es z. B. bei der Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls (§ 196) hinsichtlich der Strafhöhe in erster Linie auf den eingetretenen Erfolg und nicht auf die persönliche Schuld des Täters an. § 15, Abs. 3 StGB legt sogar fest, daß Zurechnungsunfähigkeit oder verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht zu berücksichtigen sind, wenn sich der Täter schuldhaft in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht. Die Bestimmung, daß in diesem Fall die Zurechnungsunfähigkeit keine Rolle spielt, sondern daß nach dem verletzten Gesetz bestraft wird, bedeutet eine klare Durchbrechung des Schuldprinzips. 3. Die Ausgestaltung vieler Tatbestände im Besonderen Teil des StGB läßt erkennen, daß die auch in der BRD anerkannte Notwendigkeit einer durchgreifenden Reform des aus dem Jahre 1871 stammenden St. beachtet wurde. Dabei entsprechen viele Einzelheiten dieser Reform kriminalpolitischen Forderungen, die auch in der westlichen Welt erhoben werden. Hierzu zählt zunächst einmal das in den Vorschriften des Allgemeinen wie des Besonderen Teils erkennbare Bestreben, die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen einzuschränken und das Institut der Strafaussetzung auf ➝Bewährung und der bedingten Entlassung aus der Strafhaft auszubauen. Die Beseitigung der in „Zuchthaus“ und „Gefängnis“ unterteilten Freiheitsstrafe und die Schaffung einer einheitlichen Freiheitsstrafe mit einer gewissen Differenzierungsmöglichkeit im Strafvollzug ist auch Gegenstand der westlichen Diskussion. Zustimmung verdienen der verstärkte strafrechtliche Schutz von Jugend und Familie und die Zusammenfassung aller diesen Komplex betreffenden strafrechtlichen Tatbestände in einem Kapitel des Besonderen Teils des StGB. Auch Einschränkungen auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts entsprechen westlichen Reformplänen. Weggefallen sind die Strafbarkeit des Ehebruchs, der sog. Selbstabtreibung, der widernatürlichen Unzucht zwischen erwachsenen Männern und der Sodomie. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es — zusammengefaßt mit der Zuhälterei — nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“, und der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten ist ebenfalls nicht mehr unter Strafandrohung gestellt. Hingegen wurde der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene ganz allgemein auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert. Das in zahlreiche Bestimmungen und fast unübersehbar aufgesplitterte Wirtschaftsstrafrecht wurde in einem Kapitel des Besonderen Teils des StGB zusammengefaßt. 4. Der vierte Schwerpunkt liegt im Bereich des strafrechtlichen Staatsschutzes. Hier, auf dem Gebiet des politischen St., läßt das neue StGB einen bemerkenswerten Gegensatz zur Entwicklung in der BRD erkennen. Während in der BRD der strafrechtliche Staatsschutz durch das 8. St.-Änderungsgesetz erheblich eingeschränkt wurde, sind im anderen Teil Deutschlands gerade entgegengesetzte Tendenzen zu einer mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarenden Ausweitung des politischen St. festzustellen. Das gilt einmal für das erste Kapitel des Besonderen Teils, dessen Bestimmungen klar erkennbar einen gegen die BRD und ihre Bürger gerichteten Charakter haben. Diese Zweckbestimmung trifft auch für das zweite Kapitel „Verbrechen gegen die DDR“ zu, das den eigentlichen strafrechtlichen Staatsschutz beinhaltet. Neue und sehr weit gefaßte Tatbestände wurden aufgestellt, bereits bestehende Bestimmungen erhielten zusätzliche, ihren Anwendungsbereich erweiternde Merkmale, und fast alle Strafandrohungen wurden z. T. erheblich verschärft. So ist z. B. die Mindest[S. 619]strafe für Hochverrat von 5 Jahren auf 10 Jahre und für Spionage von 3 auf 5 Jahre erhöht worden. Hervorzuheben ist der neue Tatbestand des landesverräterischen ➝Treubruchs. Er droht allen außerhalb der „DDR“ lebenden Bürgern, also auch allen Flüchtlingen, die mit „imperialistischen Geheimdiensten oder anderen Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, deren Tätigkeit gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtet ist, in Verbindung treten und deren staatsfeindliche Tätigkeit unterstützen“. Freiheitsstrafen von 2 bis 10 Jahren, im qualifizierten Fall lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe an. Insgesamt wird in elf politischen Straftatbeständen die Todesstrafe angedroht. In Verwirklichung der Prinzipien des „sozialistischen Internationalismus“ werden Staatsverbrechen auch dann bestraft, wenn sie sich gegen „Staaten des sozialistischen Weltsystems, ihre Organe, Organisationen, Repräsentanten oder Bürger richten“. Im Bereich des politischen St. ist auch der Geltungsbereich des Gesetzes außerordentlich weit. Es gilt nicht nur für Taten, die in der „DDR“ begangen werden (Territorialitätsprinzip), und für im In- und Ausland begangene Taten aller „Bürger der DDR“ (Personalitätsprinzip), sondern für die politischen Delikte der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils auch für von Ausländern im Ausland begangene Taten. Zwar ist die Strafverfolgung in diesen Fällen an die Zustimmung oder Veranlassung des Generalstaatsanwalts gebunden — insoweit liegt also eine Abweichung vom Legalitätsprinzip vor —, aber es kann nicht verkannt werden, daß mit dieser Regelung weit über das Gebiet der „DDR“ hinausgegriffen wird. Während das neue St. in einigen dogmatischen Bereichen von Einflüssen aus dem sowjet. Recht relativ frei geblieben ist, sind diese Einflüsse vor allem im kriminalpolitischen Teil, also bei der Art, Ausgestaltung und Zumessung der Strafen, unverkennbar, und „eine Anzahl organisatorischer, materiell mehr zum Gerichtsverfassungsrecht tendierender Normen sind im besonders hohen Maß vom sowjet. Modell kopiert“ (Maurach in NJW 1968, S. 913). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 617–619 Strafprozeßordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrechtsergänzungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Rechtsideologie ist das St. in den „Ausbeuterstaaten“ ein Instrument zur Unterordnung der Masse des Volkes unter den Willen der herrschenden Klasse und damit eines der Hauptinstrumente, mit dessen Hilfe die herrschende Klasse die revolutionären und demokratischen Kräfte und Bewegungen des Volkes unterdrückt und verfolgt. Damit habe dieses St. einen „fortschrittsfeindlichen Inhalt“. Demgegenüber diene das St. in…

DDR A-Z 1969

Staatsrat (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der St. erfüllt nach Art. 66 Abs. 1 der Verfassung als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der St. wurde nach dem Tode des ersten Präsidenten, Wilhelm Pieck, durch eine Änderung der Verfassung von 1949 nach dem Vorbild des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR am 12. 9. 1960 geschaffen (GBl. I, S. 505). Der St. hat folgende in der Verfassung angegebenen Kompetenzen (weitere Kompetenzen können ihm durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen werden; Art. 66, Abs. 1): a) Entscheidung über den Abschluß, die Ratifikation und die Kündigung der Staatsverträge der „DDR“ (Art. 66, Abs. 2, Satz 2); b) Behandlung von Vorlagen an die Volkskammer und Veranlassung ihrer Beratung in den Ausschüssen (Art. 70, Abs. 1); c) das Recht, die Volkskammer einzuberufen (Art. 70, Abs. 2); d) das Recht, durch rechtsverbindliche Erlasse und Beschlüsse Normen zu setzen (Gesetzgebung); als Kompetenzbereich wird ihm die Regelung aller grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben, übertragen (Erlasse und Beschlüsse des St. müssen der Volkskammer zur Bestätigung vorgelegt werden. In Anbetracht der homogenen Zusammensetzung der Volkskammer [S. 605]hat diese Bestimmung nur formale Bedeutung; Art. 71, Abs. 1); e) verbindliche Auslegung von Verfassung und Gesetzen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt (damit stehen Verfassung und Gesetze zur Disposition des St.; Art. 71, Abs. 3); f) Ausschreibung der Wahlen zur Volkskammer und zu anderen Volksvertretungen (Art. 72); g) Fassung grundsätzlicher Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes und Organisation der Landesverteidigung mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates (Art. 73, Abs. 1); h) Berufung der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates (der NVR ist der Volkskammer und dem St. für seine Tätigkeit verantwortlich; Art. 73, Abs. 2); i) Wahrnehmung der ständigen Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwalts (Staatsanwaltschaft) „im Aufträge der Volkskammer“ (Art. 74); j) Festlegung der militärischen Dienstgrade, der diplomatischen Ränge und anderer spezieller Titel (Art. 75, Abs. 2); k) Stiftung staatlicher Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel (Art. 76); l) Ausübung des Amnestie- und Begnadigungsrechts (Art. 77); m) in Ergänzung von Art. 71, Abs. 3: Entscheidung über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften; n) Prüfung von Beschwerden gegen Leitungsentscheidungen des Ministerrates, des Obersten Gerichts oder des Generalstaatsanwalts (Art. 105, Abs. 2); o) zwischen den Tagungen der Volkskammer Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Art. 60, Abs. 2); p) im Dringlichkeitsfalle Beschluß über den Verteidigungszustand (Art. 52). In seiner Eigenschaft als Organ, das die Aufgaben der Volkskammer zwischen ihren Tagungen erfüllt („Interimsorgan“; Plenum) drängt der St. die Volkskammer in ihrer Eigenschaft als „oberstes staatliches Machtorgan“ (Art. 48) zurück, insbesondere weil er alle Vorlagen an die Volkskammer zu behandeln und ihre Beratung in den Ausschüssen der Volkskammer zu veranlassen hat, weil ihm das Recht zur Einberufung der Volkskammer zusteht und weil er das Recht hat, die Verfassung und Gesetze verbindlich auszulegen, soweit das nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt ist. In der Verfassungswirklichkeit trifft er an Stelle der Volkskammer die politischen Grundentscheidungen entsprechend den Beschlüssen der höchsten Organe der SED. Er ist damit „Regierung“ im funktionellen Sinn (Ministerrat). Der St. besteht nach Art. 67 der Verfassung aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Mitgliedern und dem Sekretär. Im Gegensatz zur Verfassung von 1949 ist die Zahl der Stellvertreter des Vorsitzenden und der Mitglieder nicht mehr verfassungsrechtlich festgelegt. Der Vorsitzende und die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretär des St. werden von der Volkskammer auf ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl auf die Dauer von 4 Jahren gewählt (Art. 67, Abs. 2). Der St. ist der Volkskammer für seine Tätigkeit verantwortlich, und die Mitglieder des St. können von der Volkskammer jederzeit abberufen werden (Art. 50). Nach Ablauf der Wahlperiode der Volkskammer setzt der St. seine Tätigkeit bis zur Wahl des neuen St. durch die Volkskammer fort (Art. 67, Abs. 3). Der Vorsitzende, seine Stellvertreter, die Mitglieder und der Sekretär des St. leisten einen in Art. 68 der Verfassung vorgeschriebenen Amtseid. Der Vorsitzende des St. hat eine hervorgehobene Stellung. Der St. wird im Gegensatz zum Ministerrat nicht als kollektives Organ bezeichnet. Der Vorsitzende hat folgende Kompetenzen: a) Leitung der Arbeit des St. (Art. 68); b) völkerrechtliche Vertretung der „DDR“ (Art. 66, Abs. 2, Satz 1); c) Ernennung der bevollmächtigten Vertreter der „DDR“ in anderen Staaten und das Recht zu deren Abberufung (Art. 75, Abs. 1, Satz 1); d) Entgegennahme der Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten Vertreter anderer Staaten (Art. 75, Abs. 1, Satz 2) ; e) Verleihung der vom St. gestifteten staatlichen Orden und Auszeichnungen und Ehrentitel (Art. 76); f) das Recht, den Vorsitzenden des Ministerrats der Volkskammer vorzuschlagen (Art. 80, Abs. 1); g) Vereidigung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Ministerrats (Art. 80, Abs. 3); h) Verkündung der von der Volkskammer beschlossenen Gesetze (Art. 65, Abs. 3); i) Verkündung des Verteidigungszustandes (Art. 52, S. 3). Werden, wie zur Zeit, die Ämter des Ersten Sekretärs der SED und des Vorsitzenden des St. von einer Person wahrgenommen, ist die Fülle der Macht in eine Hand gelegt. Der St. besteht seit dem 13. 7. 1967 aus dem Vorsitzenden: Walter ➝Ulbricht, den Stellvertretern des Vorsitzenden: Willi ➝Stoph, Johannes ➝Dieckmann, Manfred ➝Gerlach, Gerald ➝Götting, Heinrich ➝Homann, Hans ➝Rietz, den Mitgliedern: Erich ➝Correns, Friedrich ➝Ebert, Erich ➝Grützner, Brunhilde ➝Hanke, Lieselotte ➝Herforth, Friedrich ➝Kind, Else ➝Merke, Günter ➝Mittag, Anni ➝Neumann, Karl ➝Rieke, Hans ➝Rodenberg, Hans-Heinrich ➝Simon, Klaus ➝Sorgenicht, Maria ➝Schneider, Horst ➝Schumann, Paul ➝Strauss, dem Sekretär Otto ➝Gotsche. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Mampel, Siegfried: Die Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsrechtlichen Situation. 3., neubearb. Aufl., Frankfurt a. M. 1967, Alfred Metzner. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 604–605 Staatsplanvorhaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsrecht

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der St. erfüllt nach Art. 66 Abs. 1 der Verfassung als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der St. wurde nach dem Tode des ersten Präsidenten, Wilhelm Pieck, durch eine Änderung der Verfassung von 1949 nach dem Vorbild des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR am 12. 9. 1960 geschaffen (GBl. I, S.…

DDR A-Z 1969

Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1969)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Das DRK ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und [S. 156]Kreiskomitees in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe; insgesamt 12.000 Grundorganisationen. Offiziell ist das DRK Träger des Zivilen Bevölkerungsschutzes. Die Mitgl. sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum Gesundheitshelfer“ zu unterziehen. Die Finanzierung geschieht fast vollständig aus dem Staatshaushalt. Das DRK erfüllt indessen auch zivile Aufgaben. Seine Satzung nennt als solche die Mitwirkung bei dem Aufdecken und Überwinden hygienischer Mängel, bei Impfaktionen, Reihenuntersuchungen, Großveranstaltungen, in der Betreuung der Bevölkerung bei Sport und Spiel, den Schutz der Erholungsuchenden an der Ostsee und an den Binnengewässern, die Werbung für freiwillige (unentgeltliche) Blutspende. — Die Mitglieder werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Für die Mitglieder steht im Vordergrund die Mitwirkung im „Gesundheitsschutz“ und im „Seuchenschutz“ der Bevölkerung. Sie werden zu „Hygiene-Aktivs“ zusammengefaßt, die zur „gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung“ eingesetzt werden und in der Bekämpfung von häufigen oder sonst wichtigen Krankheiten und von Unfällen, in der Mitwirkung bei Impfungen usf. als Hilfskräfte des „Staatlichen“ Gesundheitswesens beträchtliche Bedeutung haben. Die Werbung für diese Aufgaben liegt beim Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung. Mit der Einführung der Fünftagewoche auch in den Krankenhäusern ist neu hinzugetreten deren „personelle Unterstützung an verlängerten Wochenenden, an Feiertagen, in den Abend- und Nachtstunden“. Mitglieder Anfang 1968: 491.000 Mitgl. über 14 J., davon 429.000 „Ausgebildete Mitglieder“, und 84.000 „Junge Sanitäter“. Präsident: Prof. Dr. Werner Ludwig; Vizepräsident: OMR Dr. Weißbrecht (beide sind Ärzte); Generalsekretär: Dipl. oec. Johannes Haupt (alle SED). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 155–156 Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschland

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Das DRK ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese —…

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Freizeit (1969)

Siehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive (organisierte) F.-Gestaltung soll außer zur Reproduktion der Arbeitskraft „zur Befriedigung körperlicher und geistiger Bedürfnisse“ zur Teilnahme an den vielfältigen Formen des gesellschaftlichen Lebens außerhalb der Arbeitszeit (Kultur, Bildung, Sport usw.)“ und dem Familienleben dienen. Die sinnvolle Verwendung der F. ist in der „DDR“ vor allem seit der Einführung der Fünftage-Arbeitswoche (Arbeitszeit) zum Problem geworden. Dr. Wilfried Maass, Staatssekretär im Ministerium für Kultur, sagte in einem programmatischen Artikel zwar, daß die freie Zeit der Werktätigen nicht reglementiert werden könne; dies schließe aber nicht aus, sondern setze voraus, „daß die verantwortlichen Leitungen auf allen Ebenen klug und gewissenhaft Überlegungen anstellen und Maßnahmen treffen, die den Werktätigen eine wirklich sinnvolle Gestaltung der F. ermöglichen“. Eine mehrwöchige Diskussion im „Neuen Deutschland“ gab unter dem Titel „Zum Wochenende eine Reitpeitsche?“ den Hintergrund zu diesen Überlegungen und Maßnahmen, die sich jedoch bisher offenbar nicht konkretisieren ließen. Eine Befragung des Leipziger Instituts für Bedarfsforschung, die vor allem die Bedeutung des Verbrauchs von Konsumgütern und Dienstleistungen für die Verwendung der F. untersuchen sollte, unterschied — realistischer als die oben zitierte Definition — zwischen Nichtarbeitszeit und F.; nach Abzug der Zeiten, die mit der Arbeit verbunden sind (wie Wege zur und von der Arbeitsstätte, Waschen, Umkleiden usw.), der Zeit für die natürlichen physiologischen Erfordernisse des Lebens (wie Essen, Schlafen, Körperpflege), der Zeit für Hausarbeit, Pflege und Erziehung der Kinder und andere soziale Verpflichtungen verbleibt danach als „echte“ F. die Zeit für Erholen, Lesen, Lernen, Fernsehen, sportliche Betätigung, Geselligkeit, Liebhabereien usw., also für alle Betätigungen, die außerhalb der Existenzsicherung liegen. Als wöchentliche F. in diesem Sinne ermittelte die Befragung einer repräsentativen Zahl von Haushalten 1965/66: Bei einer anderen Repräsentativbefragung gaben Anfang 1967 als häufigste F.-Beschäftigungen an [S. 227](Freizeitarbeit, Urlaub, Sport, Touristik, Kulturelle Massenarbeit) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 226–227 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freizeitarbeit

Siehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive…

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Parteilehrjahr der SED (1969)

Siehe auch: Parteilehrjahr: 1953 1954 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Schulung der Mitgl. und Kandidaten. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950. Während in den ersten vier Parteilehrjahren der Stalin-Kult in der SED auf dem Höhepunkt stand, setzte sich im 5. und 6. Lehrjahr die Forderung durch, „in der propagandistischen Tätigkeit ernste Erscheinungen des abstrakten Dogmatismus und der Buchstabengelehrtheit zu überwinden“. Seit 1956 stärkere Orientierung auf Fragen der praktischen Parteipolitik, wobei im Lehrstoff die politische Ökonomie, die Stärkung und Festigung der „DDR“ und die militärpolitische Propaganda in den Vordergrund gerückt wurden. Eine neue Etappe der innerparteilichen Schulungsarbeit begann 1968. Mit dem Beschluß des ZK der SED vom 24. 4. 1968 wurde das P. erstmals auf 2 Jahre ausgedehnt (1968/70) und die innerparteiliche Schulungsarbeit damit konsequent der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung angepaßt. Darüber hinaus wurde auch die Thematik des P. den gegenwärtigen ideologischen sowie innen- und außenpolitischen Bedürfnissen und Zielsetzungen der SED angepaßt. Für die Partei geht es darum, durch eine verstärkte Indoktrination der ideologischen Erosion innerhalb des Ostblocks sowie der Auflockerung der Bündnissysteme entgegenzutreten und die absolute Führungsrolle der Partei sowie die Einheit der kommunistischen Weltbewegung bei gleichzeitiger Anerkennung der Führungsrolle der KPdSU zu verteidigen. Dementsprechend sind die folgenden Themen in den Mittelpunkt des P. zu stellen: [S. 462]„Die DDR — der sozialistische Staat deutscher Nation; die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; theoretische und praktische Grundprobleme des ökonomischen Systems des Sozialismus; Strategie und Taktik der SED im Kampf gegen das staatsmonopolistische System in Westdeutschland; die Sowjetunion, die entscheidende Kraft im sozialistischen Weltsystem.“ Teilnahme am P. ist für alle Mitgl. und Kandidaten Pflicht. Die Beteiligung von Parteilosen ist erwünscht. Der Unterricht findet einmal monatlich statt. Unterrichtsformen: Lektionen, Seminare, Zirkel und für höhere Funktionäre Vorträge, Konsultationen und wissenschaftliche Konferenzen. Über Anwesenheit und Beteiligung am Unterricht werden genaue Aufzeichnungen geführt. Diese gehen an die Parteileitungen und werden den Personalakten zugefügt. (Kader) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 461–462 Parteikontrollkommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilichkeit

Siehe auch: Parteilehrjahr: 1953 1954 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Schulung der Mitgl. und Kandidaten. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950. Während in den ersten vier Parteilehrjahren der Stalin-Kult in der SED auf dem Höhepunkt stand, setzte sich im 5. und 6. Lehrjahr die Forderung durch, „in der propagandistischen Tätigkeit ernste Erscheinungen des abstrakten…

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Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) (1969)

Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1975 1979 1985 ABF wurden 1949 an allen Universitäten und einigen Hochschulen eingerichtet. Sie waren zum großen Teil aus den sog. Vorstudienanstalten hervorgegangen. Zugelassen wurden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und Berufsausbildung verfügten, sich durch hervorragende Arbeitsleistungen in der Produktion auszeichneten. Bevorzugt wurden die von „sozialistischen“ Betrieben vorgeschlagenen und delegierten Bewerber. 1962 gab es noch 10 ABF mit 3.340 Studierenden, von denen 2.540 Arbeiter- und Bauernkinder waren. 1963 wurden alle ABF bis auf 2 (Halle/S. und Freiberg/Sa.) aufgelöst. Die ABF Freiberg nimmt Bewerber für Bergbau, Hüttenwesen und Naturwissenschaften auf, die ABF Halle Bewerber für Naturwissenschaften, Maschinenwesen, Elektrotechnik, Land- und Forstwirtschaft, Medizin, Wirtschaftswissenschaften, Lehrer für polytechnische Oberschulen u.a. Zur Erlangung des Abiturs an den ABF ist ein 1–3jähriges Studium notwendig. Von 1951 bis 1963 gelangten 33.729 Absolventen der ABF zum Hochschulstudium. Nach der neuen, für Universitäten, Hochschulen und Fachschulen geltenden Aufnahmeanordnung vom 1. 9. 1966 werden Absolventen der ABF nicht in das Aufnahmeverfahren einbezogen, sondern auf dem Wege des Fakultätswechsels zum Studium zugelassen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31 Arbeiteroper A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI)

Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1975 1979 1985 ABF wurden 1949 an allen Universitäten und einigen Hochschulen eingerichtet. Sie waren zum großen Teil aus den sog. Vorstudienanstalten hervorgegangen. Zugelassen wurden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und…

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Finanzkontrolle (1969)

Siehe auch: Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 1985 Die F. umfaßt sämtliche Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten und zur Überwachung der Finanzgebarung und -disziplin da Haushaltsorganisationen mit dem Ziel, die Finanzbeziehungen der am Reproduktions[S. 207]prozeß beteiligten Wirtschaftseinheiten offenzulegen und mit Hilfe der Auswertung der Kontrollergebnisse die Effektivität der wirtschaftlichen Prozesse zu erhöhen. Die Art der durchgeführten F. ist unterschiedlich je nachdem, ob sie im Bereich der Produktion, Zirkulation und Verteilung (nach politökonomischer Definition „immaterieller Bereich“ z. B. Staatsverwaltung) praktiziert wird. Die Unterschiede in den angewendeten Kontrollverfahren ergeben sich, weil im ersten Bereich die Wirtschaftseinheiten vorwiegend nach dem Rentabilitätsprinzip (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung) arbeiten, während im zweiten Bereich die Einhaltung der Haushaltsdisziplin durch die Haushaltsorganisationen im Vordergrund steht. In der VEW (insbesondere bei den VEB, Kombinaten und VVB) stehen im Mittelpunkt der Ermittlungen der F. die Überwachung der Erfüllung der staatlichen Pläne von der Finanzseite her und die Überprüfung der Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsbestrebungen der Wirtschaftseinheiten. Die F. dient dem Zweck, „die Einhaltung der staatlichen Ordnung, die exakte Planabrechnung, den richtigen Gewinnausweis und Nachweis des staatlichen Vermögens, die Verwirklichung des Sparsamkeitsprinzips, die Erzielung einer hohen Rentabilität, den vollen Einsatz aller finanziellen Fonds und die Erwirtschaftung der Investitionen in den Betrieben und VVB sowie einen maximalen Zuwachs an Nationaleinkommen und seine effektivste Verwendung in der Volkswirtschaft durch die komplexe sozialistische Rationalisierung durchzusetzen“. Durch die Änderung der Planungs- und Lenkungsmethodik der Wirtschaft auf Grund des Neuen ökonomischen Systems hat die F. als Überwachungs- und Steuerungsinstrument der Wirtschaftsführung an Bedeutung gewonnen. (Banken) Die F. obliegt mit unterschiedlichen Schwerpunkten den Finanzorganen, der Staatlichen Finanzrevision, den Instanzen des Wirtschaftsbehördenapparates, den Finanzabt. der VVB und Betriebe und sonstigen staatlichen Kontrollorganen. Die Kontrolltätigkeit durch die verschiedenen Kontrollinstanzen wird aufeinander abgestimmt. Die Auswertung der Kontrollergebnisse erfolgt häufig gemeinsam durch alle beteiligten Kontrollinstanzen mit dem Führungspersonal der überprüften Wirtschaftseinheiten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 206–207 Finanzberichterstattung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzökonomik

Siehe auch: Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 1985 Die F. umfaßt sämtliche Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten und zur Überwachung der Finanzgebarung und -disziplin da Haushaltsorganisationen mit dem Ziel, die Finanzbeziehungen der am Reproduktions[S. 207]prozeß beteiligten Wirtschaftseinheiten offenzulegen und mit Hilfe der Auswertung der Kontrollergebnisse die Effektivität der wirtschaftlichen Prozesse zu…

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Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) (1969)

Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1979 1985 Die EVP, auch Endverbraucherpreise genannt, setzen sich im Prinzip aus dem Industrieabgabepreis plus Groß- und Einzelhandelsspanne zusammen. Die Preishöhe der Waren basiert in der Regel auf den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ (Durchschnittskosten) der Erzeugnisse und einem von den Preisbehörden zentral festgesetzten Kalkulationsposten (Preisbestandteil) „Reineinkommen“ (Wertpreisbildung). Dabei entsprechen die für die Festsetzung des Industrieabgabepreises maßgeblichen Kosten nicht dem tatsächlichen Werteverzehr bei der Produktion des Erzeugnisses, sondern stellen ein Konglomerat normativer Kostenbestandteile dar. Im Plan- oder Festpreissystem der „DDR“ wurden für den allergrößten Teil der Konsumgüter einheitliche EVP festgelegt. Abweichungen vom Prinzip des einheitlichen Festpreises auf der Basis des Warenwertes (Wertpreisbildung) sind möglich auf Grund politischer, insbesondere sozialpolitischer, verbrauchslenkender und produktionsstimulierender Gesichtspunkte, wobei die Berücksichtigung des Angebotes und der Nachfrage eine besondere Rolle spielt. Allerdings werden derartige Einflüsse nicht erst bei der Festlegung der EVP, sondern bereits bei der Bestimmung der Industrieabgabepreise berücksichtigt. Vom „Prinzip der Einheitlichkeit“ der EVP abweichende Preise sind die „Kalkulationspreise“, die auf den Kosten- und Gewinnkalkulationen einzelner Produzenten beruhen. Kalkulationspreise gelten z. B. für Spielwaren, Schmuck und in Einzelfertigung hergestellte Konsumgüter. Für Saisonerzeugnisse, wie Obst und Gemüse, werden von den Preisbehörden zeitlich differenzierte EVP bestimmt, oder man überläßt die Preisbildung den Vereinbarungen der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe mit dem Handel (Vereinbarungspreise). Um den Absatz technisch überholter oder modisch veralteter Güter (Ladenhüter) anzuregen, können EVP festgesetzt werden, die nur eine bestimmte Zeit oder für eine bestimmte Warenmenge Gültigkeit haben (Schlußverkaufspreise). Im Zuge der Reform des Wirtschaftssystems ab 1963/64 wurde in der „DDR“ in den Jahren 1964 bis 1967 eine umfassende Revision der Industrieabgabepreise durchgeführt. Die Wirtschaftsführung erreichte durch Kürzungen der Produktions- und Dienstleistungsabgabe und durch rigorose Kosten- und Preiskontrollen, daß, obwohl die Betriebs- und Industrieabgabepreise im allgemeinen anstiegen, das Preisniveau für industrielle Konsumgüter, Nahrungsmittel und Dienstleistungen nur sehr leicht stieg. Vornehmlich bei Haushaltswaren, Qualitäts- und Luxusartikeln und bei Neubaumieten wurden Erhöhungen der EVP vorgenommen (Exquisit-Verkaufsstellen). Schon vor der Industriepreisreform (ab 1964) war ein stetiges leichtes Ansteigen des Preisindex auf dem Konsumgütermarkt festzustellen gewesen. Modische Änderungen, die Verwendung geeigneterer Materialien, Qualitätsverbesserungen sowie die Einstellung der Produktion und Herausnahme von Artikeln mit niedrigen Preislagen und geringem Stückgewinn aus dem angebotenen Sortiment führten unter Ausnutzung der Lücken in der Preisgesetzgebung zu einer schleichenden Preiserhöhung. Allerdings suchten die staatlichen Kontrollinstanzen stets allen kostenmäßig nicht gerechtfertigten Preismanipulationen der Produzenten durch strenge Kalkulationsprüfungen auf die Spur zu kommen. Die Wirtschaftsführung der „DDR“ preist bei gleichzeitigem Verweis auf die vorgenommenen Einkommenserhöhungen die Stabilität der EVP als eine der Maßnahmen zur stetigen Verbesserung des Lebensstandards. Die behördlich festgelegten EVP dürfen vom staatlichen und genossenschaftlichen Handel weder über- noch unterschritten werden. Von privaten Einzelhandelsbetrieben dürfen sie nicht überschritten, können jedoch unterschritten werden, soweit in den Preisverordnungen nichts anderes bestimmt ist. Für die Festsetzung der EVP trägt im Rahmen der vom Ministerrat beschlossenen Preisbildungsbefugnisse das Ministerium für Handel und Versorgung die Verantwortung. Ein Vergleich der Endverbraucherpreise in der „DDR“ und in der BRD ergibt, daß die Preise für Grundnahrungsmittel, Heizmaterial, Strom, Gas, Wasser und für Dienstleistungen aller Art (Verkehrsleistungen, Mieten, kommunale Dienste, Handwerksleistungen) im allgemeinen unter denen in der BRD liegen. Dagegen sind investive Verbrauchsgüter, Güter des gehobenen Lebensbedarfs und Importwaren in Mitteldeutschland wesentlich teurer als in Westdeutschland. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 165 Einzelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelleitung

Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1979 1985 Die EVP, auch Endverbraucherpreise genannt, setzen sich im Prinzip aus dem Industrieabgabepreis plus Groß- und Einzelhandelsspanne zusammen. Die Preishöhe der Waren basiert in der Regel auf den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ (Durchschnittskosten) der Erzeugnisse und einem von den Preisbehörden zentral festgesetzten Kalkulationsposten (Preisbestandteil) „Reineinkommen“ (Wertpreisbildung). Dabei entsprechen…

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Geschenkpaketversand (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege nach Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727), die dazu erlassenen fünf Durchführungsbestimmungen, vier Ergänzungsanordnungen und eine Änderungsverordnung unterliegt der Inhalt der Geschenksendungen Einschränkungen. Jeder Bewohner Mitteldeutschlands darf im Laufe eines Jahres 12 Geschenksendungen erhalten. Genußmittel (Kaffee, Kakao, Schokolade, Tabakwaren) sind mengenmäßig nur sehr begrenzt zugelassen. An Lebensmitteln und Textilien darf nur das geschickt werden, was dem persönlichen Bedarf oder Gebrauch eines Empfängers entspricht. Paketen mit gebrauchter Wäsche, Bekleidung und getragenen Schuhen muß eine Desinfektionsbescheinigung eines Gesundheitsamtes beigelegt werden. Der Versand von Büchern ist erlaubt, wird jedoch mitunter wegen willkürlicher Auslegung der Bestimmungen durch die Kontrollämter erschwert. Bücher mit politischem, weltanschaulichem oder geschichtlichem Inhalt, die in ihrem Titel, Inhalt oder ihrer Aufmachung der herrschenden Ideologie widersprechen, sowie Heimat- oder andere Kalender mit Hinweisen auf politische Ereignisse der Gegenwart (17. Juni!) sollten nicht in Geschenkpaketen enthalten sein, da damit die Gefahr der Beschlagnahme der ganzen Sendung gegeben ist (Bücheraustausch). Ausnahmslos verboten im G. ist der Versand von Medikamenten, luftdicht verschlossenen Dosen und Verpackungen sowie die Beilage von Briefen, Zeitungen und illustrierten Zeitschriften. Die Post der „DDR“ ist verpflichtet, alle Geschenksendungen den Kontrollstellen der Zollverwaltung zur Inhaltsprüfung vor[S. 240]zuführen. Bei Verstößen gegen die VO vom 5. 8. 1954 erfolgen nicht nur Rücksendung an den Absender, sondern auch Beschlagnahme und entschädigungslose Einziehung der Sendungen. Für den G. aus Mitteldeutschland in die BRD oder nach West-Berlin enthält die VO vom 5. 8. 1954 in den „Anlagen 1 und 2“ und den fünf Ergänzungsanordnungen erheblich weitergehende Einschränkungen (Ausfuhrverbote), von denen z. B. Textilien, Glas- und Porzellanwaren, optische Geräte, Kunstgegenstände u. a. betroffen sind. Einzelheiten über den zulässigen Inhalt von Geschenksendungen nach Mitteldeutschland sind aus einem bei den Postämtern der BRD und West-Berlins erhältlichen Merkblatt zu ersehen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 239–240 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichtsbetrachtung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege nach Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“ vom 5. 8. 1954 (GBl. S. 727), die dazu erlassenen fünf Durchführungsbestimmungen, vier Ergänzungsanordnungen und eine Änderungsverordnung unterliegt der Inhalt der Geschenksendungen Einschränkungen. Jeder Bewohner Mitteldeutschlands darf im Laufe eines Jahres 12 Geschenksendungen erhalten. Genußmittel (Kaffee, Kakao,…

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Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (1969)

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; zunächst in Liebenwalde (1946), später in Berlin-Kleinmachnow (1948–1955), danach in Ost-Berlin. Direktor: seit 1950 ohne Unterbrechung Prof. Hanna ➝Wolf; stellv. Direktoren: Prof. Dr. rer. oec. Manfred Herold (geb. 1930) sowie Dr. Ernst Haak (gleichzeitig Leiter der Abt. Fernunterricht); Parteisekretär der zentralen Parteileitung: Otto Nowak. Der Lehrkörper umfaßt etwa 80 Professoren, Dozenten, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Häufig werden Gastvorlesungen von Spitzenfunktionären des Politbüros und des ZK sowie von leitenden Funktionären aus der SU und den Volksdemokratien gehalten. Die Hauptaufgaben der PH.: 1) Ausbildung und Weiterbildung von Führungspersonal der SED, das häufig bereits wichtige Parteifunktionen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen wahrgenommen und in der Regel auch schon eine Kreis- und Bezirksparteischule erfolgreich absolviert a hat; 2) Veranstaltung von Kongressen, Kolloquien und Seminaren unter Beteiligung der Lehrstuhlinhaber und Dozenten; 3) Forschung. <Organisation:> An der PH. bestehen gegenwärtig (z. T. doppelt besetzte) Lehrstühle auf folgenden Gebieten: Marxistisch-leninistische Philosophie; Allgemeine Geschichte; Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der KPdSU; Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung; Politische Ökonomie des Kapitalismus; Politische Ökonomie des Sozialismus; Wirtschaftspolitik der DDR-Industrie; Wirtschaftspolitik der DDR-Landwirtschaft; Grundfragen der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts in der DDR; Partei/Parteileben; Literatur und Kulturpolitik: deutsche und russische Sprache. Jeder Lehrstuhl betreut außerdem eine Reihe von Dozenten, Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern. [S. 461]Seit 1950 gibt es Ein- und Zweijahrlehrgänge, ab 1954/1955, in Anlehnung an die Struktur der PH. beim ZK der KPdSU in Moskau, Dreijahrlehrgänge. Stärke der Jahrgänge: etwa 150–200 Studenten. Die Dreijahrlehrgänge schließen mit dem Staatsexamen („Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler“) auf Grund der Staatsexamensordnung des ZK der SED ab (Beschluß des ZK der SED vom 8. 10. 1953). Seit 1953 besitzt die PH. Promotions- und Habilitationsrecht für die Grade des Dr. phil. und des Dr. rer. oec. Die erste Dissertation wurde 1955 abgeschlossen. Bereits 1950 ist an der PH. die Abt. Fernunterricht eingerichtet worden. An der PH. besteht eine eigene SED-Parteileitung sowie eine Hochschulgewerkschaftsleitung. Anfang der fünfziger Jahre ist eine eigene Publikationsabt. eingerichtet worden, die seit 1952 die Zeitschrift „Theorie und Praxis“ (6mal jährlich) herausgibt. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 460–461 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteiinformation

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; zunächst in Liebenwalde (1946), später in Berlin-Kleinmachnow (1948–1955), danach in Ost-Berlin. Direktor: seit 1950 ohne Unterbrechung Prof. Hanna ➝Wolf; stellv. Direktoren: Prof. Dr. rer. oec. Manfred Herold (geb. 1930) sowie Dr. Ernst Haak (gleichzeitig Leiter der Abt.…

DDR A-Z 1969

Sport (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können. Durch die S.-Gemeinschaften der FDJ sollten viele Jugendliche dieser Organisation zugeführt werden. Die Zeit des Kommunal-S. endete mit der auf Initiative der SED durch die FDJ und den FDGB als Trägerorganisation erfolgten Gründung des „Deutschen Sportausschusses“ (DSA), der sich am 1. 10. 1948 in Berlin konstituierte. Schon vorher waren in den Ländern und Kreisen S.-Ausschüsse gebildet worden, die sich wie der DSA aus zuverlässigen Partei- und Staatsfunktionären zusammensetzten. Die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften wurden durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) nach sowjetischem Muster ersetzt. Diese wurden im Laufe der Jahre 1950/51 in gewerkschaftlichen S.-Vereinigungen (SV) entsprechend der Organisationsstruktur der Gewerkschaften zusammengefaßt. Als selbständige Organisationen hatten sie für die Werktätigen der jeweiligen Gewerkschaften das sportliche Leben zu organisieren. Es gab folgende 18 SV: SV Aktivist (Bergbau) SV Post (Postwesen) SV Aufbau (Bau-Industrie) SV Rotation (graphische Betriebe, Bühne, Film und Funk) SV Chemie (Chemie-Betriebe) SV Dynamo (Volkspolizei) SV Stahl (Hütten-Industrie und Verwaltung) SV Einheit (staatliche und kommunale Maschinenbau) SV Traktor (Land- und Forstwirtschaft) SV Empor (Handel und Versorgung) SV Turbine (Energiebetriebe) SV Fortschritt (Textil- und Leder-Industrie) SV Vorwärts (kasernierte Volkspolizei, Nationale Volksarmee) SV Lokomotive (Reichsbahn) SV Wismut (Wismut-Erzbergbau) SV Medizin (Gesundheitswesen) SV Wissenschaft (Universitäten und Hochschulen) SV Motor (metallverarbeitende Industrie) Das im Juli 1952 beim Ministerrat gegründete Staatliche Komitee für Körperkultur und S. wurde zur obersten staatlichen Instanz auf allen Gebieten des S. Die ebenfalls errichteten Bezirks- und Kreiskomitees nahmen in ihren örtlichen Zuständigkeitsbereichen die gleiche Stellung ein. Hierdurch konnte der „Arbeiter-und-Bauern-Staat seine Aufgabe, Hauptinstrument beim Aufbau des Sozialismus zu sein, im Bereich des S. verwirklichen und seiner kulturell-erzieherischen Funktion besser nachkommen“. Aufgaben des Komitees waren: Organisation und Kontrolle des S. auf der Grundlage der bestehenden Regeln und Bestimmungen, Schulung von Fachkräften, Herausgabe von Richtlinien und Anweisungen für die Körpererziehung an allen Lehranstalten, Regelung aller Investitionsangelegenheiten im Bereich des S., Förderung der internationalen Zusammenarbeit, der Mobilisierung der Sportler zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Vorschläge zur Verleihung der [S. 589]Titel Verdienter ➝Meister des S., Meister des S. und Verdienter ➝Arzt des Volkes. Dem Komitee gehören neben Vertretern des S. auch Funktionäre der FDJ, des FDGB, der Gesellschaft für S. und Technik (GST) und anderer Massenorganisationen sowie staatlicher Organe an. „Zur Verbesserung der Tätigkeit und Struktur der demokratischen S.-Bewegung“ wurde am 27./28. 4. 1957 der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) gegründet als „einheitliche, in sich geschlossene und der territorialen Struktur des Staates angepaßte sozialistische S.-Organisation“, die alle Sportler der „DDR“, mit Ausnahme der in der GST organisierten, erfaßt. Wie es in der Gründungsurkunde heißt, sieht der DTSB seine vornehmste Aufgabe darin, „unsere gesamte Bevölkerung, vor allem die Jugend, für Körperkultur und S. zu gewinnen, die allseitige Bildung und Erziehung gesunder und lebensfroher Menschen zu fördern, um damit den Aufbau unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung verwirklichen zu helfen“. Entsprechend der Verwaltungsgliederung (Verwaltungsneugliederung) entstanden 15 Bezirksorganisationen, die sich in Kreisorganisationen gliedern. Diesen gehören die S.-Gemeinschaften eines Kreises an. 14 der S.-Vereinigungen der Gewerkschaften gingen in dem DTSB auf. Ihre BSG wurden zu Grundorganisationen des DTSB. Lediglich die SV Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut blieben wegen ihrer Bedeutung und besonderen Struktur ihrer Trägerorganisationen bestehen. Sie erhielten den Status von Bezirksorganisationen des DTSB. Der aus 94 Mitgliedern bestehende Bundesvorstand des DTSB übernahm die Aufgaben des früheren DSA sowie eine Reihe von Funktionen des staatlichen Komitees für Körperkultur und S., zu dessen ständigen Mitgliedern der Präsident des DTSB (Manfred ➝Ewald) gehört. Das staatliche Komitee hat sich seitdem als zentrales staatliches Organ auf die Wahrnehmung der staatlichen Belange im Bereich von Körperkultur und S. zu konzentrieren. Die bisher bestehenden staatlichen Bezirks- und Kreiskomitees wurden aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden von den entsprechenden Vorständen des DTSB und den neugebildeten S.-Referaten bei den Räten der Bezirke und Kreise übernommen. Diese Strukturänderung wurde 1958 durch die Umbildung der zentralen S.-Sektionen in Sportverbände des DTSB, die von nun an „Deutscher … Verband“ hießen, ergänzt. Durch diese Neuorganisation sollte offenbar der Eindruck einer staatlich unabhängigen S.-Bewegung erweckt werden. In Wirklichkeit hat sich der Einfluß von Partei und Staat auf den S. nicht vermindert. Neben dem Ministerrat, dem das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. unterstellt ist, entscheidet das ZK der SED, Arbeitsgruppe S. und Körperkultur, unmittelbar über Organisation und Entwicklung des S. Die enge Verflechtung von S. und Politik wird auch durch die Tatsache bewiesen, daß alle maßgeblichen S.-Funktionäre zugleich wichtige Partei- und Staatsämter innehaben. So ist der Präsident des DTSB, Ewald, Mitglied des ZK der SED und Abgeordneter der Volkskammer, Reichert, der Vizepräsident des DTSB, gehörte von 1958 bis 1963 dem ZK der SED an. Auch die Fach-, Bezirks- und Kreisverbände sowie die einzelnen S.-Vereinigungen und S.-Klubs werden fast ausschließlich von Parteifunktionären geleitet. Der politische Charakter des S. ergibt sich auch aus den im Gründungsstatut des DTSB vom 28. 4. 1957 festgelegten Grundsätzen und Zielen. Hier heißt es u.a.: „Der DTSB nimmt aktiv am Aufbau des Sozialismus teil und wirkt für die Weiterentwicklung der sozialistischen Körperkultur. Der DTSB kämpft unter der Führung der Arbeiterklasse gemeinsam mit allen Patrioten in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage gegen die Todfeinde des deutschen Volkes, den Imperialismus und Militarismus. Der DTSB unterstützt die demokratischen und patriotischen Kräfte im westdeutschen S., die einen mutigen Kampf gegen den Mißbrauch des S. in Westdeutschland durch die Imperialisten und Militaristen führen. Der DTSB erzieht seine Mitglieder zu sozialistischem Denken und Handeln und bekämpft entschieden alle Formen der reaktionären bürgerlichen Ideologie, wie die demagogischen ‚Theorien‘ des Nur-Sportlertums und der ‚politischen‘ Neutralität des S. Der DTSB pflegt die unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion und zu den volksdemokratischen Ländern. Er löst seine Aufgaben auf der Grundlage des staatlichen S.-Programms ‚Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat‘.“ In dem neuen Statut vom 28. 5. 1961 sind diese politischen Formulierungen zwar aus [S. 590]Gründen der Tarnung gemildert worden, ohne daß sich aber an der politischen Zielsetzung des DTSB etwas geändert hat. Durch einen Beschluß des FDGB-Bundesvorstandes vom 10. 5. 1957 wurden die Gewerkschaften und die Betriebsgewerkschaftsleitungen verpflichtet, den DTSB durch Werbung für den S., Hilfe für den Massen-S. und für das demokratische und gesellige Leben in den BSG auch durch materielle Leistungen, die „in der Regel nicht weniger als 12 v. H. des im Betrieb verbleibenden Beitragseinkommens ausmachen“ sollen, zu unterstützen. Der DTSB hatte 1967 1.908.879 Mitglieder, darunter 757.947 Jugendliche unter 18 Jahren. 2. Leistungssport Besondere politische Bedeutung hat der Leistungs-S. Die „Sportler der DDR sollen durch Höchstleistungen die Überlegenheit der sozialistischen Ordnung über das kapitalistische System Westdeutschlands“ beweisen (Beschluß des DTSB vom 4. 8. 1958) „Sportler der DDR auf Siegespodesten bei Welt- und Europameisterschaften sind die beste Antwort an die Adresse der Bonner Alleinvertreter und Revanchisten“ („Berliner Zeitung“ v. 25. 7. 1967). Zur Förderung des Leistungs-S. ist 1954 die besondere Organisationsform der „S.-Clubs“ gebildet worden, deren Millionenetat vom DTSB getragen wird. In diesen S.-Clubs werden Spitzensportler ohne Rücksicht auf deren persönliche Belange an bestimmten Schwerpunkten zusammengezogen. In vielen S.-Arten sind auf diese Weise die sowjetzonalen Spitzensportler in wenigen S.-Clubs vereinigt. Zur Leistungssteigerung des Fußball-S. sowie zur verbesserten Nachwuchsförderung sind auf Beschluß des Präsidiums des DTSB seit dem 1. 1. 1966 einige „Fußballklubs“ gebildet worden. Die in den S.-Clubs konzentrierten Leistungssportler sind vom Regime bezahlte, nach dessen Plänen ausgebildete „Staatsamateure“, deren Aufgabe es ist, durch sportliche Erfolge „das Ansehen der DDR zu heben“. Sie sind in drei Leistungsklassen eingeteilt. Die Sportler der Kategorie K-3 werden nach Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Den K-2-Sportlern müssen die Betriebe wöchentlich 16 Stunden für das Training freigeben. Spitzensportler der Gruppe K-1 leben praktisch ausschließlich für den S. Sie sind nur zum Schein in der Verwaltung oder in volkseigenen Betrieben eingestellt. Ihr Gehalt wird dem Betrieb vom DTSB erstattet. Weitere regelmäßige finanzielle Zuwendungen erhalten die Sportler direkt vom DTSB. Für internationale Erfolge gibt es außerdem hohe Geldprämien, bei Länderkämpfen bis zu 1.000 M, bei Olympischen Spielen bis zu 7.000 M. Schließlich sind noch mit der Verleihung hoher Auszeichnungen, wie dem Vaterländischen Verdienstorden, jährliche „Ehrengelder“ von 1.000, 500 oder 250 M verbunden. Die Spitzensportler genießen auch alle sonstigen wirtschaftlichen Vorteile und Ehrungen der Angehörigen der privilegierten Klasse in der kommunistischen Gesellschaft. Das gilt besonders für die Angehörigen der S.-Clubs Vorwärts und Dynamo, die praktisch ohne dienstliche Verpflichtungen Scheindienstgrade in der Armee und der Polizei bekleiden und für ihre sportliche Tätigkeit im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.000 M monatlich verdienen. Als Gegenleistung müssen diese Staatsamateure nicht nur sportliche Siege „zum Ruhme der DDR“ erringen, sie sind außerdem verpflichtet, das notwendige sozialistische ➝Bewußtsein zu haben und sich für die politischen Ziele des „Arbeiter- und-Bauern-Staates“ einzusetzen. Das SED-Regime benutzt die Popularität der Spitzensportler für seine politische Agitation, indem es sie zu Erklärungen zu politischen Ereignissen nötigt. „Wir werden Bonn mit der Wahl der Kandidaten der Nationalen Front die richtige Antwort geben.“ Solche und ähnliche Erklärungen von Spitzensportlern, wie die des früheren Europameisters im Segeln in der Finn-Dinghi-Klasse, Bernd Dehmel, wurden vor den sog. Wahlen zur Volkskammer im Juli 1967 fast täglich in der Presse veröffentlicht. Im April 1967 stattete eine starke Delegation von Spitzensportlern dem SED-Parteitag einen Besuch ab. Zahlreiche Sportler ersuchten um Aufnahme in die Einheitspartei. 90 Olympiakandidaten des TSC Berlin gaben am 1. Mai 1967 das feierliche Gelöbnis ab, „alle Kraft für das steigende Ansehen der DDR einzusetzen“. „Mit der Übergabe von Kandidatenkarten an die Sportler, die vor dem VII. Partei[S. 591]tag der SED um Aufnahme in die Partei der Arbeiterklasse gebeten hatten, und der Nationalhymne klang der eindrucksvolle Appell aus“ („Berliner Zeitung“ v. 2. 5. 1967). Die mitteldeutschen Sportler haben vor allem in den letzten Jahren bedeutende Erfolge errungen. Insbesondere die Ruderer (seit 1965), Leichtathleten, Turner, Schwimmer, Handballer, Kanuten, Rennrodler und Skispringer zählen zur Weltspitze. Nach den zahlreichen Erfolgen bei den Europameisterschaften der Leichtathleten und der Schwimmer und den Weltmeisterschaften im Rudern im Jahre 1963 war das Jahr 1968 mit dem bemerkenswerten Abschneiden der DDR-Olympiamannschaft das bisher erfolgreichste S.-Jahr. 3. Sportklassifizierung und Auszeichnungen Die 1954 eingeführte S.-Klassifizierung ist eine Zusammenstellung von Leistungsnormen einzelner S.-Arten, die inzwischen mehrmals entsprechend dem internationalen Leistungsniveau überarbeitet worden ist. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungs-S. beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14–17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter die Leistungsklassen III, II, I und für Erwachsene eine Meisterklasse. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr wurden versuchsweise Klassifizierungsnormen in einigen S.-Arten aufgestellt. Wer die entsprechenden Leistungen erfüllt, erhält die Klassifizierungsnadel der jeweiligen Klasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird der Ehrentitel Meister des S. und für hervorragende Leistungen oder außerordentliche Verdienste der Titel Verdienter Meister des S. verliehen. Voraussetzung für die Verleihung dieser Ehrentitel ist außerdem aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Die Titel können auch für hervorragende Leistungen, „die einen wesentlichen Beitrag im Kampf der Deutschen Sportler für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands und gegen die imperialistischen und militaristischen Einflüsse im westdeutschen S. darstellen“, vergeben werden. Von 1953 bis 1966 sind 1.575 Sportler als Meister des S. und 645 als Verdiente Meister des S. ausgezeichnet worden. Weitere Auszeichnungen für hervorragende Dienste beim Aufbau der sozialistischen S.-Bewegung sind die Ehrennadel des DTSB und die 1958 als höchste Ehrung des DTSB gestiftete Ernst-Gruber-Medaille. 4. Leibeserziehung Der im Okt. 1950 in Leipzig eröffneten Deutschen Hochschule für Körperkultur obliegt als zentraler Lehr- und Forschungsstätte die Ausbildung von Turn- und Diplom-Sportlehrern, Trainern und Hochschullehrkräften im Direkt- und Fernstudium sowie die wissenschaftliche Erforschung aller Bereiche des S. Daneben gibt es S.-Akademien als „Einrichtungen der sozialistischen S.-Bewegung, die ihren Hörern sportwissenschaftliche Kenntnisse vermitteln, um ihre Leistungen zu verbessern und breite Kreise der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben des DTSB vertraut zu machen und sie in den Aufbau des Sozialismus einzubeziehen“. Zur Förderung des Leistungs-S. soll in den Schulen zu einem „akzentuierten S.-Unterricht“ übergegangen werden. Die Schüler sollen nicht mehr in vielen, sondern neben einer allgemeinen athletischen Grundausbildung nur noch in ein bis zwei S.-Arten unterrichtet werden, wobei besonders lokale Traditionen (z. B. Eishockey in Weißwasser, Ringen in Zwickau, Schwimmen in Rostock) berücksichtigt werden sollen. Der Förderung und Auswahl jugendlicher Talente dienen besonders die regelmäßig veranstalteten Kinder- und Jugend-Spartakiaden. Nach Kreis- und Bezirks-Spartakiaden fand im Juli 1966 in Ost-Berlin die „1. deutsche Jugend-Spartakiade“ statt, an der mehr als 13.000 Jugendliche teilnahmen. In vielen S.-Arten werden Kinder- und Jugendmeisterschaften abgehalten und offiziell Kinder- und Jugendrekorde geführt. Für sportbegabte Kinder und Jugendliche wurden schon 1952 die ersten der jetzt 15 „Kinder- und Jugendsportschulen“ errichtet, an denen nach dem Vorbild der SU die internatsmäßig untergebrachten Kinder je nach Alter 9 bis 13 Stunden in der Woche S.-Unterricht haben. Diese S.-Schulen dienen der systematischen Heranbildung von Spitzensportlern. [S. 592] 5. Massensportbewegung Die Massensportarbeit steht unter der von Ulbricht verkündeten Parole: „Jedermann an jedem Ort jede Woche einmal Sport.“ Träger des Massen-S. in den Betrieben sind die BSG, deren finanzielle Mittel von den Betrieben gemäß dem Betriebskollektivvertrag aufgebracht werden müssen. In der sog. Massensportbewegung zeigt sich ebenfalls eine besonders enge Verquickung von S. und politischer Beeinflussung. Aufgabe der „Demokratischen Massenorganisation“ DTSB ist es, in Verbindung mit dem FDGB und der FDJ „die Werktätigen zum Sozialismus zu führen“. Über den S. sucht die Partei vor allem die Jugendlichen für sich zu gewinnen. Die planmäßige Körpererziehung beginnt daher bereits unter den Kindern im vorschulischen Alter. Seit 1959 wird regelmäßig im Juni jeden Jahres eine „Woche der Jugend und der Sportler“ veranstaltet zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“. Neben Kultur- und S.-Veranstaltungen finden hier sog. Jugendforen statt, auf denen Partei- und Staatsfunktionäre über die sozialistische Entwicklung sprechen. Das „Deutsche Turn- und S.-Fest“ in Leipzig ist die größte Massensportveranstaltung. Zu seiner Vorbereitung sind die mehr als 100.000 Teilnehmer schon Monate vorher regelmäßig von den Betrieben und Schulen freizustellen, selbstverständlich unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Zur „Entwicklung massensportlicher Initiativen aller Jugendlichen sowie der Förderung des Nachwuchses und des Leistungs-S.“ werden vom Zentralrat der FDJ S.-Programme aufgestellt, deren wichtigster Teil die Kinder- und Jugend-Spartakiaden sind. Außerdem wurden 1967 touristische Orientierungsläufe, Luftgewehrschießen, moderne Dreikämpfe und ein „Cross der Jugend“ mit angeblich 500.000 Teilnehmern durchgeführt. Der Förderung des Wehr-S. dient das nach sowjet. Vorbild geschaffene S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“. Gepäck- bzw. Fußmarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist die Aufgabe der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für S. und Technik. 6. Internationale Sportbeziehungen und gesamtdeutscher Sportverkehr Auch über den S. sucht die „DDR“ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf völkerrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Seit der Gründung des DTSB wurden die Meisterschaften der „DDR“ als „Deutsche Meisterschaften“ ausgetragen und die Auswahlmannschaften „Deutsche Nationalmannschaften“ genannt. Mit diesen Bezeichnungen sollte „der Tatsache Rechnung getragen werden, daß die DDR der einzig rechtmäßige deutsche Staat ist und die S.-Organisationen der DDR die Besten des deutschen S. und seine Zukunft verkörpern“. Auch nach Einführung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ hat sich daran wenig geändert. Seitdem lauten die Bezeichnungen „Deutsche Nationalmannschaft der DDR“ und „Deutscher Meister der DDR“. In den Rekordlisten werden Leistungen westdeutscher Sportler nicht berücksichtigt. Nur „Deutsche Rekorde der DDR“ werden geführt. Dagegen führen die S.-Verbände der BRD gesamtdeutsche Rekorde mit den besten Leistungen der Sportler aus beiden Teilen Deutschlands. Es kommt daher häufig zu Meldungen von neuen „westdeutschen Rekorden“, die wegen besserer Leistungen mitteldeutscher Sportler in der BRD gar nicht als Rekorde geführt werden. Alle Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der BRD nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die „DDR“ bereit finden, für die Olympischen Spiele 1956, 1960 und 1964 gesamtdeutsche Mannschaften zu bilden. Vor den Olympischen Spielen 1960 kam es wegen der 1959 geschaffenen Flagge der „DDR“ zu den ersten großen Auseinandersetzungen bei der Bildung der gesamtdeutschen Mannschaft. Auf Anordnung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) wurde für die deutsche Mannschaft eine neue Olympia-Flagge — Schwarz-Rot-Gold mit den olympischen Ringen in Weiß — geschaffen, unter der auch die gesamtdeutschen Mannschaften der Leichtathleten und Ruderer bei inter[S. 593]nationalen Meisterschaften antraten. Die gesamtdeutsche Mannschaft für die Olympischen Spiele 1964 in Innsbruck und Tokio kam erst nach Überwindung größter Schwierigkeiten zustande. Die S.-Funktionäre der „DDR“ gaben nur widerwillig dem Druck des IOC nach. Die gesamtdeutsche Mannschaft wurde als Fiktion bezeichnet. In der Medaillenstatistik der SED-Presse wurden die Erfolge der „DDR“ getrennt von denen „Westdeutschlands“ und „West-Berlins“ aufgeführt und angebliche Äußerungen der Olympiasieger, daß sie die „Goldmedaillen für die DDR geholt“ hätten, wiedergegeben. Auf einem Regierungsempfang für die „Olympia-Mannschaft der DDR“ erklärte der 1. Stellvertreter des Vors. des Ministerrates, Stoph: „Wir richten den Appell an alle Sportler der Bundesrepublik und West-Berlins, sich für friedliche, gleichberechtigte und freundschaftliche Beziehungen zwischen den deutschen Sportlern, ausgehend von der Realität des Bestehens zweier selbständiger deutscher Staaten und West-Berlins, einzusetzen.“ Auf dem Kongreß in Madrid im Okt. 1965 gab das IOC, offenbar der deutschen Streitigkeiten müde, den politischen Argumenten der SED nach und beschloß, das NOK der „DDR“ unter der Bezeichnung NOK-Ostdeutschland als Vollmitglied aufzunehmen. Für die Olympischen Spiele 1968 in Grenoble und Mexiko wurden zwei deutsche Mannschaften zugelassen, die aber unter der Bezeichnung „Deutschland“ und „Ost-Deutschland“ unter der bisherigen Olympia-Flagge, mit einem gemeinsamen Emblem und mit einer Hymne („Freude, schöner Götterfunken“) antreten mußten. Trotz dieser Einschränkungen, die sie der Bevölkerung zu verheimlichen suchte, feierte die SED-Propaganda diesen Erfolg ihrer auf staatliche Anerkennung gerichteten Politik (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) als einen großen Sieg über den Anspruch Bonns, „alleiniger Vertreter Deutschlands zu sein“. Schon ein Jahr vorher hatte sich diese Entwicklung abgezeichnet, als der Verband der wichtigsten olympischen S.-Art, die Internationale Leichtathletik-Föderation, den DVfL als selbständiges Mitglied, jedoch ebenfalls unter der Bezeichnung Ost-Deutschland, aufgenommen hatte. Im November 1965 kam auch das Ende für die letzte gesamtdeutsche Mannschaft der Ruderer, als von der Internationalen Ruder-Föderation eine den beiden deutschen Olympiamannschaften entsprechende Regelung getroffen wurde. Um seiner Forderung auf eine selbständige Mannschaft Nachdruck zu verleihen, hatte sich der Rudersport-Verband der „DDR“ geweigert, Ausscheidungen für die gesamtdeutsche Vertretung durchzuführen. Bei den im Aug. 1965 in Duisburg veranstalteten Europameisterschaften der Ruderer hatten daher nur westdeutsche Ruderer die letzte gesamtdeutsche Mannschaft gebildet. Auf internationalen S.-Veranstaltungen in der BRD oder im westlichen Ausland hatten die Funktionäre der „DDR“ mit ihrer Forderung nach „gleichberechtigter Teilnahme“ unter der Bezeichnung „DDR“ mit eigener Flagge, Hymne und Emblem wiederholt Zwischenfälle provoziert. Während sie sich mehrfach mit ihren Forderungen durchsetzen konnten oder sich, wie z. B. bei der Weltmeisterschaft im Radfahren 1966 in der BRD, zu Kompromißlösungen bereit fanden, haben sie bei anderen Meisterschaften ihre Mannschaften unter Protest zurückgezogen, wie bei den Europameisterschaften im Freistilringen 1966 in Karlsruhe, bei den Biathlon-Weltmeisterschaften 1966 in Garmisch-Partenkirchen, den Weltmeisterschaften der Frauen im Volleyball in Japan 1967, den Rennschlitten-Europameisterschaften 1967 in Berchtesgarden und den vorolympischen Wettkämpfen in Mexiko 1966. Die Reaktion der kommunistischen Länder ist in solchen Fällen unterschiedlich. Verschiedentlich haben sie aus „Solidarität mit der DDR“ ebenfalls die Teilnahme an den S.-Veranstaltungen abgesagt, wie bei den Weltmeisterschaften der Frauen im Volleyball. Dagegen haben sich die Vertretungen der „sozialistischen Länder“ bei anderen Meisterschaften nicht durch die Abreise der „DDR-Mannschaft“ beeinflussen lassen. Die SED-Propaganda hat in solchen Fällen Schwierigkeiten, diese mangelnde Solidarität der befreundeten sozialistischen Staaten der Bevölkerung zu erklären, wie folgender Auszug aus dem „Neuen Deutschland“ vom 5. 2. 1966 beweist: „Die Mannschaften der anderen sozialistischen Länder hielten es übrigens mit Recht für besser, trotz der Brüskierung der DDR an dieser Weltmeisterschaft (Biathlon) [S. 594]teilzunehmen, da auf Grund der besonderen Lage eine drohende Spaltung dieses Weltverbandes höchstens im Sinne Bonns gelegen und weder dem S. noch der gemeinsamen Sache genützt hätte.“ Auch zur Absage von S.-Veranstaltungen ist es gekommen. So verzichtete der japanische Gewichtheber-Verband auf die Durchführung der ihm für 1967 übertragenen Weltmeisterschaften im Gewichtheben, weil der internationale Verband auf Drängen der „DDR“ darauf bestanden hatte, daß die Fahnen aller beteiligten Länder gehißt und alle Hymnen gespielt werden sollten. Am 12. Oktober 1968 beschloß das Internationale Olympische Komitee in Mexiko dem Nationalen Olympischen Komitee der „DDR“ volle Gleichberechtigung zuzuerkennen. Dieser Sachlage trug die Bundesregierung durch ihren Beschluß vom 18. Dezember 1968 Rechnung, der besagt, daß die Olympischen Spiele 1972 in München nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Statuten des IOC durchgeführt werden. Der S.-Verkehr mit der BRD wird von der SED für die eigene Propaganda ausgenutzt. Die Aufnahme von innerdeutschen S.-Beziehungen wird von seiten der „DDR“ häufig davon abhängig gemacht, daß der Partner in der BRD sich zu einer „Anerkennungserklärung“ bereit findet. Bei Begegnungen mit Sportlern der BRD soll über bestimmte aktuelle politische Fragen diskutiert, S.-Veranstaltungen mit westdeutschen Sportlern sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der eigenen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. Als Reaktion auf die Errichtung der Mauer in Berlin haben der Deutsche Sportbund und das NOK der BRD am 16. 8. 1961 beschlossen, den durch die Abschnürungsmaßnahmen unterbundenen gesamtdeutschen S.-Verkehr abzubrechen. Auch die internationalen S.-Beziehungen der „DDR“ sind durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 empfindlich gestört worden. Als Gegenmaßnahme gegen das in der „DDR“ seitdem bestehende Verbot von Westreisen für Privatpersonen hat das Allied Travel Board in West-Berlin den als Repräsentanten des SED-Regimes reisenden Sportlern grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedsstaaten der NATO verweigert. Bei vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland war daher die „DDR“ nicht vertreten. Erst im April 1964 sind diese Reisebeschränkungen weitgehend aufgehoben worden. Am 30. 10. 1965 hat der Deutsche Sportbund (DSB) beschlossen, den am 16. 8. 1959 abgebrochenen S.-Verkehr mit der „DDR“ wieder aufzunehmen. Der DSB ging bei diesem Beschluß von der Erwartung aus, daß die in der Sitzung in Madrid im Okt. 1963 getroffene Entscheidung des IOC, wonach West-Berlin in dem S. der BRD und Ost-Berlin in dem S. der „DDR“ aufgeht, von der „DDR“ respektiert und die Diskriminierung des West-Berliner S. aufhören würde. Seit Ende 1958 war von kommun. Seite versucht worden, durch Isolierung der West-Berliner Sportler und Boykott von S.-Veranstaltungen in West-Berlin die kommun. Drei-Staaten-Theorie auch auf dem Gebiet des S. durchzusetzen. Diese politische Kampagne gegen West-Berlin hatte z. B. im Frühjahr 1962 zum Boykott der vom Deutschen Tischtennis-Bund in West-Berlin veranstalteten Europameisterschaften durch die kommun. beherrschten Länder geführt. Die gleiche Haltung hatten die SED-Funktionäre bei den Verhandlungen über die gesamtdeutsche Olympia-Mannschaft für die Olympischen Spiele 1962 gezeigt. Erst durch eine Entscheidung des IOC, in der das Recht der westdeutschen S.-Verbände bestätigt wurde, in West-Berlin Ausscheidungskämpfe zu veranstalten, wurde die SED zum Nachgeben genötigt. Die Hoffnungen auf eine Änderung dieser Haltung sind bereits durch die Weigerung des sowjetischen Handball-Verbandes, zu den in West-Berlin angesetzten Spielen der Hallenhandball-Weltmeisterschaften der Frauen im Nov. 1965 anzutreten, enttäuscht worden. Ein weiteres Hindernis für einen wirklichen gesamtdeutschen S.-Verkehr ist die Furcht des SED-Regimes, viele Sportler könnten die Reisen nach Westdeutschland zur Flucht benutzen. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Spitzensportler trotz der vorher getroffenen sorgfältigen Auswahl und ungeachtet der vielen Vergünstigungen, die sie als „Repräsentanten der DDR“ genießen, die Gelegenheit von Wettkämpfen in der BRD oder im westlichen Ausland zur Flucht genutzt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 588–594 Spitzelwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sportarzt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können.…

DDR A-Z 1969

Flüchtlinge (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem totalen Zusammenbruch in den damaligen Besatzungszonen der Westalliierten nicht ein trat, veranlaßte schon frühzeitig viele Menschen zur Flucht aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet. Solchen F. wurde seit 1947 nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die Mitteldeutschland „wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ Über die Gesamtzahl der zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u.a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). [S. 211]Nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung vom 6. 6. 1961 im Bundesgebiet und West-Berlin befanden sich unter den 56,175 Mill. Einwohnern 3,099 Mill. (= 5,5 v. H.) Deutsche aus Mitteldeutschland. Dazu kommen, lt. Volkszählungsergebnis, noch 2,766 Mill. Vertriebene (= 30,9 v. H. der im gesamten Bundesgebiet gezählten Vertriebenen), die nach der Aussiedlung zunächst in Mitteldeutschland ihren Wohnsitz hatten und später in die BRD oder nach West-Berlin flüchteten. Von den 1961 im Bundesgebiet erfaßten Vertriebenen waren 36,9 v. H. jünger als 25 Jahre. Bei den F. lag dieser Anteil bei 40,7 v. H. Von den 3,099 Mill. F. waren 27,3 v. H. im Besitz eines Flüchtlingsausweises C, d.h. sie waren wegen drohender Gefahr für Leib und Leben geflüchtet und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als politische F. von den Bundesnotaufnahmebehörden anerkannt worden. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 1. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Zuwanderung bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: Die meisten F., die nach dem 13. 8. 1961 bis gegen Ende 1962 vom Bundes-Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden, hatten sich bei Errichtung der Mauer in der BRD, in West-Berlin oder im Ausland befunden und sind nicht mehr nach Mitteldeutschland zurückgekehrt. Außerdem befinden sich darunter solche Personen, die sich schon längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hatten und sich erst später entschlossen, die Notaufnahme zu beantragen. Ab Mitte 1962, vor allem ab 1. 1. 1963, sind in den F.-Zahlen auch solche Personen enthalten, die auf dem Wege der legalen Übersiedlung, d.h., mit einer offiziellen Ausreisegenehmigung Mitteldeutschland verlassen durften. Zwischen dem 1. 1. 1963 und dem 31. 12. 1968 wurden vom Bundesnotaufnahmeverfahren 116.900 solcher Personen erfaßt. Der weitaus größte Teil davon waren Rentner, Invaliden und sonstige behinderte Personen, die dem Regime zur Last fielen und als Arbeitskräfte uninteressant waren. Von diesen Personen befanden sich allein 86.900 (= 74,3 v. H.) im Alter von über 65 Jahren. Zwischen 1949 und dem 31. 12. 1968 sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden insgesamt 2.933.722 F. erfaßt worden. Der F.-Strom war in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen. Je stärker der politische Druck auf der Bevölkerung lastete, desto höher waren die Fluchtzahlen. Das Jahr 1953 mit einer Spitze von über 331.000 F. erinnert an Säuberungsaktionen innerhalb der Satellitenparteien, einen verschärften Kollektivierungszwang in allen Wirtschaftsbereichen und zwangsweise Normerhöhungen. Der Juni-Aufstand war der Höhepunkt des Jahres. Die hohen monatlichen Fluchtziffern (58.605 im März und 40.381 im Juni) sind nur im August 1961 (47.433) wieder erreicht worden. Der nach dem Juni-Aufstand von der Regierung verkündete Neue Kurs brachte für die zweite Hälfte des Jahres und für 1954 einen vorübergehenden Rückgang. Auch die Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 ließ zunächst auf eine Konsolidierung der politischen Lage hoffen. Infolge eines verschärften Kampfes der SED gegen die Kirche, Forcierung der Jugendweihe und Zwangswerbungen für die Deutsche Volkspolizei nahm 1955 der F.-Strom wieder von Monat zu Monat zu. Anhaltende Versorgungskrisen, die Unterzeichnung des Warschauer Paktes und die Erklärung Molotows in Genf, nach der eine Wiedervereinigung nur durch die Bolschewisierung ganz Deutschlands möglich sein soll, trieb die Fluchtziffer des Jahres 1955 schließlich wieder auf eine Höhe von mehr als 250.000. Das Jahr 1956 brachte eine verschärfte Terrorjustiz. Der mißglückte Arbeiteraufstand in Polen und die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn ließen die Fluchtziffer auf über 279.000 ansteigen. Der im ersten Halbjahr 1956 leicht zurückgegangene F.-Strom stieg bis Ende des Jahres wieder an. Der „Geldumtausch“ vom 13. Oktober, die Änderung des Paßgesetzes und Maßnahmen gegen den Interzonenverkehr bewirkten gegenüber dem Vorjahr nur einen geringen Rückgang der Zahl der F. auf 261.000. Eine 1958 beginnende SED-Parteisäuberung sowie die Abschaffung der Lebensmittelkarten und Polizeimaßnahmen gegen die Republikflucht hatten in diesem Jahr ein Absinken auf 204.000 zur Folge. Die bemerkenswerte Reiselust Chruschtschows im Jahr 1959 (Besuch der „DDR“ und Reise nach den USA) machte der Bevölkerung Hoffnung auf Entspannung. Die Fluchtziffer ging auf knapp 144.000 zurück. Eine gewisse „Milde“ des SED-Regimes im Jahr 1959 brachte jedoch ebenso wie bereits 1954 keine echte „Kursänderung“. Mit der im Frühjahr 1960 einsetzenden Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die Ende April abgeschlossen war, durch die Zuspitzung der „Berlinkrise“ und abermalige verstärkte Sozialisierungsmaßnah[S. 213]men in Industrie, Handwerk und Handel stieg die Zahl der F. wieder auf knapp 200.000 an. Ein im Jahr 1961 einsetzender Druck auf die Arbeiter (Gesetzbuch der Arbeit), Aktionen gegen die Grenzgänger in Berlin sowie die aggressive Haltung Ulbrichts und Chruschtschows in der „Berlin-Frage“, ließen ab Mai 1961 die Fluchtziffern wieder sprunghaft ansteigen. Trotz vorheriger gegenteiliger Erklärungen ließ Ulbricht am 13. 8. die Mauer mitten durch Berlin errichten. Auch der Interzonenreiseverkehr wurde wieder abgedrosselt. Da die Fluchtbewegung für das Regime mit einem erheblichen Verlust an ausgebildeten Arbeitskräften verbunden war, sprach Ulbricht von einem illegalen „Kapitaltransfer“. Die volkswirtschaftlichen Verluste bezifferte er auf mindestens 30 Mrd. DM Ost (ND v. 28. 11. 1961, S. 3). Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten“ F. bei allgemeinen Hilfsmaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonen-Flüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des „Flüchtlingsausweises C“ entscheiden die F.-Behörden der Länder. Zwischen 1954 und 31. 12. 1967 wurden 605.293 Ausweise für 800.903 Personen (einschl. der darin eingetragenen Kinder bis zu 16 Jahren) ausgestellt. Unter den F. befinden sich im Durchschnitt mehr als 60 v. H. im Erwerbsleben stehende Personen. Auch ein beachtlicher Teil der Intelligenz kehrte dem „Ulbricht-Staat“ den Rücken. Zwischen 1952 und 1963 waren unter den F. 51.400 selbständige Landwirte und Bauern. Den Anteil der Berufe an den F.-Zahlen zeigt die Tabelle am Schluß dieser Seite. Trotz der unmenschlichen Sperrmaßnahmen an der Berliner Mauer und längs der Demarkationslinie versuchen immer wieder F. unter Todesgefahr die Abriegelungsanlagen zu überwinden. Soweit mit Sicherheit feststellbar, fanden in der Zeit vom 13. 8. 1961 bis Mitte 1968 bei dem Versuch, die Sperranlagen zu durchbrechen, 78 Menschen an der Sektorengrenze und an der Demarkationslinie um Berlin (West) den Tod. Weitere 73 Personen starben an der Demarkationslinie zwischen den beiden Teilen Deutschlands. Am 31. 7. 1963 hatte Ulbricht, anläßlich der bevorstehenden Wahlen zur Volkskammer am 20. 10. 1963, erklärt, daß die in der BRD lebenden F. auch heute noch Bürger der „DDR“ seien. Auch für Personen, die die DDR vielfach aus persönlichen oder familiären Gründen verlassen hätten, bestände nach wie vor eine Treuepflicht gegenüber der „DDR“. Ulbricht berief sich bei dieser Erklärung auf angebliche Anfragen von F. aus der BRD. Tatsächlich wurde im neuen Wahlgesetz, in § 2, bestimmt, daß für die Wahlen zur Volkskammer „alle Bürger der DDR“, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, „wahlberechtigt“ seien. In allen früheren Wahlgesetzen wurde die Wahlberechtigung ausdrücklich auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der „DDR“ hatten. Nach dem endgültigen Wahlergebnis zur Volkskammerwahl am 20. 10. 1963 sollen 28.119 F., die als Bürger der „DDR“ gegenwärtig in Westdeutschland wohnen, an der Volkskammerwahl teilgenommen haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 210–213 Flagge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlingsvermögen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem…