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Agrarpreissystem (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe verkauft werden. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, alle Produktionsreserven der Betriebe zu mobilisieren. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfassungspreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande und eine Triebkraft zur Zwangskollektivierung. Da die Ablieferungsnormen je Hektar in den privatbäuerlichen Wirtschaften so veranlagt wurden, daß sie mit zunehmender Betriebsgröße progressiv anstiegen, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit hohe Aufkaufpreise und ein entsprechendes Betriebseinkommen zu erzielen, ab. Das war die Methode, mit der viele Mittel- und Großbauern gezwungen wurden, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen, sofern sie es nicht vorzogen, zu fliehen (Republikflucht). Für die VEG besteht seit 1955 ein drittes Preisniveau, das im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Mit der totalen Kollektivierung der Feldwirtschaft und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion war es möglich, ab Ernte 1964 einheitliche Preise für pflanzliche Erzeugnisse einzuführen (Beschluß des Ministerrats vom 10. 10. 1963). Dies stellt einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung des Agrarpreisniveaus dar, da eine entsprechende Regelung für alle tierischen Produkte noch aussteht. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird in bezug auf die materielle Interessiertheit der Agrarproduzenten das A. ergänzt durch ein vielseitig ausgebautes System von Prämien. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpropaganda

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe…

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Konsumorientierung (1969)

Siehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren theoretischen Vervollkommnung und praktischen Durchführung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des ökonomischen Systems des Sozialismus die Auffassung Raum, daß die Konsumtion [S. 340]nicht nur Ziel und Vollendung des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) sei. Danach ist die Konsumtion — ohne den Primat der Produktion zu bestreiten — ein mitbestimmendes, aktives Element der Reproduktion. Dieser Modifizierung der ursprünglichen Doktrin liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die komplizierten Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Revolution nur von „allseitig gebildeten Menschen bewältigt werden können“, was wiederum mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich der individuellen Konsumtion verbunden ist („Produktion und individuelle Konsumtion beeinflussen und bedingen sich gegenseitig“ — Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus, Dietz-Verlag Ostberlin 1967, S. 339). Daraus leitet sich für die wirtschaftspolitische Praxis die Schlußfolgerung ab, „die volkswirtschaftliche Perspektivplanung so zu gestalten, daß die komplexe Planung des Lebensstandards eine maßgebliche Ausgangsgröße der proportionalen volkswirtschaftlichen Entwicklung wird“ (W. Ulbricht: „Probleme des Perspektivplanes bis 1970“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1966, S. 83). Des weiteren gehört zu den praktisch-wirtschaftlichen Konsequenzen aus der K. die Entwicklung der Verkaufskultur. Dazu zählen einmal die formschöne und zweckmäßige Ladeneinrichtung, hygienische Lagerräume und eine ansprechende Verpackung, die für die sprunghafte Entwicklung der Selbstbedienungsläden besondere Bedeutung hat. Zum anderen gehören dazu fachmännische Kundenberatung, höfliche Kundenbetreuung und Bedarfsermittlung auf dem Binnenmarkt, um einen Ausgleich zwischen Produktion und Käuferwünschen zu erzielen. In einer zentralen Planwirtschaft ist dies jedoch nur in geringem Maße möglich. Es bleibt Aufgabe des Handels, mit geschickter Werbung die Kunden auf die Erzeugnisse der Planproduktion hinzulenken. (Lebensstandard, Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339–340 Konsumgüterversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontakte

Siehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren…

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Großhandel (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a) Konsumgütergroßhandel, der ein Zwischenglied zwischen der Produktion und dem Einzelhandel in bezug auf die zur in[S. 258]dividuellen Konsumtion bestimmten Güter ist. Wichtigste Organe des Konsumgüter-G. sind heute die G.-Gesellschaften. Vorläufer der G.-Gesellschaften waren die G.-Kontore, die durch VO vom 22. 1. 1953 gebildet worden waren. G.-Kontore bestanden bei allen Räten der Bezirke und Kreise und wurden für die Bereiche Lebensmittel, Obst und Gemüse, Textilwaren, Schuhe und Lederwaren, technische Waren, Möbel, Kulturwaren und Haushaltchemie errichtet. Sie übernahmen die vorher von den Deutschen Handelszentralen durchgeführte Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern. Die G.-Kontore wurden durch Ministerratsbeschluß ab 1. 4. 1960 unter Einbeziehung des konsumgenossenschaftlichen Großhandels zu Großhandelsgesellschaften umgebildet. G.-Gesellschaften für Industriewaren unterstehen den Räten der Bezirke und für Lebensmittel den Räten der Kreise. Die Einkäufer werden von Einkaufskollektiven unterstützt. Bei allen G.-Gesellschaften bestehen sogenannte Handelsökonomische Räte, die sich aus Vertretern der örtlichen Staatsorgane Konsumgenossenschaften, HO, Gewerkschaften, Produktions- und Einzelhandelsbetrieben zusammensetzen. Sie sollen unmittelbaren Einfluß auf die Tätigkeit der G.-Gesellschaften zur Überwindung der Schwierigkeiten in der Versorgung nehmen und unter der Leitung eines Beauftragten der örtlichen Verwaltung (örtliche Organe der Staatsmacht) die G.-Gesellschaften kontrollieren. (Kontrolle) Konsumgüter-G. wird des weiteren von Warenhäusern, Versandhandelsbetrieben und Industrieläden ausgeübt. Als Organe des Konsumgüter-G. sind auch die Zentralen Warenkontore zu betrachten, die mit Anordnung vom 23. 3. 1960 als zentrale Lenkungsorgane für die Warenversorgung des Binnenhandels mit Industriewaren gebildet wurden. Sie sind nachgeordnete zentrale Organe des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Sicherung der Warenfonds in Menge, Sortiment und Qualität und sollen in Zusammenarbeit mit den G.-Gesellschaften und den Handelsorganen unter Auswertung der Bedarfsermittlung Einfluß auf die Produktion und Einfuhr von Konsumgütern zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung nehmen. Den Zentralen Warenkontoren stehen Beiräte zur Seite. Sie wurden gegründet für Textil- und Kurzwaren in Chemnitz, Schuhe und Lederwaren in Leipzig, Technik und Fahrzeuge in Berlin, Haushaltwaren in Berlin und Möbel und Kulturwaren in Berlin. Im Zuge der Durchführung des Neuen ökonomischen Systems im G. werden seit 1965 die Zentralen Warenkontore in Großhandelsdirektionen umgewandelt. Diese üben eine Doppelfunktion aus: Leitungsorgane gegenüber den G.-Gesellschaften und Bilanzierungsorgane für den Warenfonds ihres Branchenbereichs. Diesen Institutionen werden Testverkaufsstellen angegliedert. b) Materialversorgungs- und Produktionsmittelgroßhandel. Zwischenglied in der Materialversorgung der Industrie, des Verkehrs, der Landwirtschaft und des Handwerks. Wichtigste Organe dieses G.-Zweiges sind die Deutschen Handelszentralen und die Handelskontore für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, die Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks und die Versorgungskontore. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257–258 Grenzübertritt, ungesetzlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Großhandelsgesellschaften

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a)…

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Genossenschaften, Ländliche (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG entsprechend ihren traditionellen ― demokratischen ― Prinzipien entwickeln (Genossenschaften). Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-LG für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G. ). Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände gab es auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG Deutschlands“ (16.–18. 3. 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-)politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der F. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G. blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopol-)Stellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die Landwirtschafts[S. 236]bank (damals Deutsche Bauernbank, DBB) übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und ― immer seltener ― mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und ― zu Lasten ihrer Gewinne ― einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kükenaufzuchtstationen, Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschaftsähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offenkundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten ― auf Kosten der Bauern und der G. ― in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Am 31. 12. 1964 bestanden noch 1.129 BHG gegenüber 2.430 im Jahre 1956. Während nach dem ursprünglichen Konzept der mitteldeutschen Agrarpolitik die BHG mit der Vollkollektivierung sämtlich in den LPG aufgehen sollten, sah man sich zur Vermeidung von größeren Produktionsrückgängen nach der Vollkollektivierung und infolge der mangelhaften Leistungsfähigkeit des staatlichen Landhandels gezwungen, 1960/1961 dieses Konzept zu ändern. Es wurde eine erneute Umwandlung der BHG in „LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel (LPG-GE)“ beschlossen. Die LPG-GE sind wie andere „zwischengenossenschaftliche Einrichtungen“ Nebenbetriebe der LPG im Sinne des § 23 des LPG-Gesetzes und haben im wesentlichen die Aufgaben der früheren BHG, aus denen sie hervorgegangen sind. Die Umwandlung wurde jedoch nicht konsequent verwirklicht, so daß heute BHG und LPG-GE nebeneinander bestehen. Auch die LPG-GE dürften nur eine Übergangslösung sein. Im Zuge der Bildung von Kooperationsverbänden werden sowohl die BHG als auch die LPG-GE verschwinden. Die Mitarbeiter der genannten genossenschaftlichen Einrichtungen und ihre Anlagen (Läger, Fuhrpark usw.) werden in den LPG aufgehen. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 235–236 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren…

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Moral, Sozialistische (1969)

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den fünfziger Jahren, als Chruschtschow die neue Generallinie im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium der SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weiso die kommun. Staaten stärken hilft (Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Insbesondere seit dem V.~Parteitag 1958 bemüht sich die SED um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V.~Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter- und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die Zehn Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die Zehn Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, sozialistische ➝Feiern, Hausgemeinschaften, Wohngebiete) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 433 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTS

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…

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Kündigungsrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der Betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die Betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 360 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kunstpolitik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung…

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Haftarbeitslager (HAL) (1969)

Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1962 1963 1965 1966 Strafvollzugseinrichtungen, in denen zu Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung verurteilte Strafgefangene „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ verrichten müssen. Es bestehen zur Zeit 32 H., die in der Mehrzahl für männliche Häftlinge der allgemeinen oder der erleichterten Vollzugsart (Strafvollzug) bestimmt sind, wie z. B. das bei dem Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bestehende H., das H. Volkstedt, Kreis Eisleben (Kupferbergbau), das H. Unterwellenborn (Stahlwerk) und das H. Schwedt. Je ein H. ist mit weiblichen (Falkenbach-Himmelmühle, Kreis Zschopau) und jugendlichen Gefangenen (Ottendorf-Okrilla, Kreis Dresden) belegt. Im Braunkohlenrevier Regis-Breitingen bei Leipzig bestehen zwei H., in denen seit 1962 als „arbeitsscheue Personen“ zu Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit verurteilte Häftlinge untergebracht waren. Zwei weitere H. (Berndshof bei Ueckermünde und Parchim) dienen als Militärstraflager. In dem Sonderlager des MfS in Berlin-Hohenschönhausen sind durchschnittlich 800 überwiegend politische ➝Häftlinge, darunter auch sogenannte Langstrafer untergebracht. Abgesehen von einigen größeren H. (z. B. Schwarze Pumpe, Volkstedt) sind die meisten H. mit etwa 200 bis 400 Gefangenen, darunter auch politischen Häftlingen, belegt. Die Gefangenen sind in der volkseigenen Produktion eingesetzt. Sie haben schwere körperliche Arbeit unter meist schlechten Arbeitsbedingungen und bei unzureichender Ernährung zu leisten. Die Häftlinge werden wie Zivilarbeiter entlohnt, erhalten jedoch nur einen geringen Teil des Lohnes ausgezahlt. 75 v. H. der Arbeitsvergütung werden für die Kosten der Unterkunft, Bewachung und Verpflegung einbehalten. Obwohl neben der Lohnsteuer auch die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe vom Lohn abgezogen werden, werden von der Strafanstalt nur Anwartschaftsgebühren, die nicht renten[S. 264]steigernd wirken, an den Träger der Sozialversicherung abgeführt. Seit Ende 1963 wird der Name H. im dienstlichen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet. Seitdem heißen die für den Vollzug von Freiheitsstrafen bestimmten H. Strafvollzugskommandos, die übrigen, entsprechend den darin vollzogenen Strafarten (Strafensystem), Arbeitserziehungskommandos und Militär-Strafarrestabteilungen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches und des „Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetzes vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109) am 3. 7. 1968 gibt es außerdem Strafhaft- und Jugendhaft-Abteilungen für die zu Haftstrafe bzw. Jugendhaft Verurteilten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263–264 Häfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Häftlinge, Politische

Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1962 1963 1965 1966 Strafvollzugseinrichtungen, in denen zu Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung verurteilte Strafgefangene „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ verrichten müssen. Es bestehen zur Zeit 32 H., die in der Mehrzahl für männliche Häftlinge der allgemeinen oder der erleichterten Vollzugsart (Strafvollzug) bestimmt sind, wie z. B. das bei dem Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bestehende H.,…

DDR A-Z 1969

1969: C, D, E

Calbe Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Christliche Friedenskonferenz Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille COMECON Computer Correns, Erich, Prof. Dr. Cottbus Credo, Renate Crimmitschau Dahlem, Franz DAL Dallmann, Fritz Dallmann, Herbert, Prof. DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR DDR DEFA Demarkationslinie (DL) Demokratie Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Denkmalschutz Dessau Deuscher, Karl Deutrans Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsch-Britische Gesellschaft Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft Deutsche Akademie der Künste Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) Deutsche Bauakademie (DBA) Deutsche Bauernbank Deutsche Bücherei Deutsche Bundesrepublik Deutsche Demokratische Republik Deutsche Fotothek Deutsche Grenzpolizei Deutsche Handelsbank AG Deutsche Handelszentralen (DHZ) Deutsche Historikergesellschaft Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Investitionsbank (DIB) Deutsche Künstler-Agentur Deutsche Liga für die Vereinten Nationen Deutsche Militärbibliothek Deutsche Notenbank (DN) Deutsche Post Deutscher Bauernkongreß Deutscher Bibliotheksverband Deutscher Buch-Export und -Import (DB) Deutsche Reichsbahn Deutscher Friedensrat (seit Mitte 1966 auch „F. der DDR“) Deutscher Jugendring Deutscher Kulturbund Deutscher Schriftstellerverband Deutscher Städte- und Gemeindetag Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) Deutscher Volkskongreß Deutscher Volksrat Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) Deutsches Armeemuseum Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen Deutsche Seereederei Deutsches Institut für Berufsbildung Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsche Versicherungs-Anstalt Deutsche Volkspolizei Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA) Deutsche Wirtschaftskommission Deutsch-Französische Gesellschaft Deutsch-Italienische Gesellschaft Deutschland Deutschlandplan des Volkes Deutschlandpolitik Deutschlandsender Deutschlandtreffen der Jugend Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft Deutsch-Nordische Gesellschaft Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft Deutsch-Sowjetische Freundschaft Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft Devisen DEWAG Dezentralisation DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dickel, Friedrich Dieckmann, Johannes, Dr. Diehl, Ernst, Prof. Dr. Dienstleistungsabgabe Dienstleistungsbetriebe Dienstleistungskombinat Dienstränge Diktatur des Proletariats DIM DIN (Deutsche Industrie-Normen) Diplomatische Beziehungen Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung Direktstudium Dispatchersystem Dispensaire Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR DKP DM Döbeln Dogmatismus Döhler, Johannes Dohlus, Horst Dokumentation Domowina Donda, Arno, Prof. Dr. Doppelte Unterstellung Dorfakademien Dörfelt, Heinz Dorfklubs Dorfplan Dorfzeitungen DPA DPZI Dresden Dritter Weg DRK Druckerei- und Verlagskontor DSF DSV DTSB Düngemittel, Mineralische DVD DVP DWA DWK Eberswalde Ebert, Friedrich Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Ehescheidungen Eheschließung, Sozialistische Ehe- und Familienberatungsstellen Ehrennadel der Organe der Rechtspflege Ehrennadel für besondere Leistungen im Jagdwesen der DDR Ehrenpensionen Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei Eid Eigentum Eingaben Einheitslisten Einkaufskollektive Einkaufsquellen Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Einzelhandel Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenach Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisenhüttenstadt Eisen- und Stahlindustrie Eiserner Vorhang Eisleben Elektrotechnische und Elektronische Industrie ELG Elternbeiräte Elternseminare Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Engst, Werner Enteignung Entfremdung Entnazifizierung Entstalinisierung Entwicklungshilfe Erbrecht Erbschaftsteuer Erdölindustrie Erfassung Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfurt Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag --- demokratische Bodenreform Ermisch, Luise Ernst-Moritz-Arndt-Medaille Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erntestatistik Errungenschaften, Sozialistische Erschwerniszuschlag Erwachsenenqualifizierung Erzeugnisgruppen Erzeugnispässe Erzeugnisprinzip Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur Erziehungsrecht, elterliches Erziehungs- und Bildungswesen Erziehungswissenschaft Europapolitik der SED Ewald, Georg Ewald, Manfred Exportbüros und -kontore Exportkontrolle Exportleitbetriebe Exportprämie Exportpreis Exquisit-Verkaufsstellen Eydam, Kurt

Calbe Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Christliche Friedenskonferenz Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille COMECON Computer Correns, Erich, Prof. Dr. Cottbus Credo, Renate Crimmitschau Dahlem, Franz DAL Dallmann, Fritz Dallmann, Herbert, Prof. DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR…

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Vereine (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames Handeln in poli[S. 666]tischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen“. Für Vereinigungen im engeren Sinne, d.h. für V., nicht aber für politische Parteien, Massenorganisationen oder diesen angeschlossene Gemeinschaften und Gruppen, Gemeinschaften oder Verbände, die der effektiven Wirtschaftsführung dienen, sowie Religionsgemeinschaften, die beim zuständigen staatlichen Organ angemeldet sind, gilt die VO zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. 12. 1967 (GBl. II, S. 861). Danach sind Vereinigungen im Sinne dieser VO organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern oder juristischen Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Nach §~2 a.a.O. bedürfen Vereinigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Registrierung. Vereinigungen können registriert werden, „wenn ihr Charakter und ihre Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Bedürfnisse beitragen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen“. Es besteht also kein Anspruch auf Registrierung und damit auf Betätigung. Diese sind in das Ermessen des staatlichen Organs gestellt, bei dem die Registrierung vorzunehmen ist. Zuständig für die Registrierung sind a) für Vereinigungen, die auf der Kreisebene tätig werden, der Rat des Kreises, b) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Kreise eines Bezirks erstrecken, der Rat des Bezirks, c) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der „DDR“ hinaus erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung das Ministerium des Innern. Die Mitgliedschaft von Bürgern und Vereinigungen der „DDR“ in internationalen Organisationen sowie in Organisationen, die außerhalb der „DDR“ ihren Sitz haben, und die Zusammenarbeit mit diesen sowie die Mitgliedschaft von Bürgern oder Organisationen anderer Staaten in Vereinigungen in der „DDR“ bedarf der Zustimmung des zuständigen zentralen staatlichen Organs, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter und die Zielsetzung der Organisation bzw. Vereinigung berührt wird (§ 5 a.a.O.). Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665–666 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigte Gesundheitseinrichtungen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames…

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Militärpolitik (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die „DDR“ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die deutschen kommun. Machthaber in der Zone betrieben eine sehr wirksame Wiederbewaffnung und eine M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. — Schon vor Mitte 1948 traf die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit Aug. 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon 1945 in die Hand der SED, um zuverlässige Führungskräfte und [S. 412]Mannschaften für die künftige Armee zu sammeln (Deutsche Volkspolizei); 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 auf 9.100 Mann anwuchs, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die geplante Armee des SED-Regimes. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die SU militärische Einheiten, die Kasernierte Volkspolizei (KVP), aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen aber schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rd. 65.000 Mann an, die 24. verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Jan. 1952 wurden aus diesen Regimentern (die bis Jan. 1951 Bereitschaften, danach VP-Dienststellen hießen) 6 motorisierte Divisionen zusammengestellt. Die Errichtung von Seestreitkräften der KVP begann Mitte 1950, die Vorbereitung einer Luftwaffe im März 1951. Seit Mitte 1951 arbeitete geheim unter Willi ➝Stoph eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie, seit Okt. 1951 unter der Bezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rd. 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgestellten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit umfaßten 1951 mindestens rd. 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zus. rd. 31.000 Mann waren schon 1951 militärähnliche Polizeitruppen. — Die als „Volkspolizei“ getarnte Armee wurde bis Frühjahr 1952 überwiegend aus Freiwilligen gebildet, die meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten. Der Dienst in dieser „Volkspolizei“ war um so anziehender, als sie weit besser verpflegt wurde als sehr große Teile der Bevölkerung und eine beträchtliche Löhnung erhielt. Grundlegend und bezeichnend für die Armee und die Polizeitruppen ist die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisationen der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer der SED, als Vorhut der Arbeiterklasse, und der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit April 1954, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). — Von großer Bedeutung ist auch die scharfe Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die innerhalb der Verbände eingesetzt sind. — In der Armee und bei den Polizeitruppen war (und ist bei den Spitzenstäben noch heute) eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjet. Berater für die militärische Ausbildung und Führung der Truppen. Ihre Tätigkeit beweist, daß die bewaffneten Kräfte des SED-Regimes von Anfang an sich eng an die Sowjetarmee anlehnen. In den ersten Jahren wurden die Maßnahmen im Bereich der M. völlig geheimgehalten. Diese Abschirmung wurde dadurch verstärkt, daß die SED behauptete, das von ihr geleitete antifaschistisch-demokratische System lehne eine Bewaffnung völlig ab. Deshalb fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Verteidigungspflicht der Mitglieder. Ebenso verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wiederaufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl erklärte am 11. 8. 1951: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter … Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Wider besseres Wissen stellte er die KVP als nicht-militärische Einrichtung hin. 2. „Nationale Streitkräfte“ (1952--1955) Seit Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre Wiederaufrüstung ziemlich offen. Dies hatte vor allem folgende Gründe: 1. Auf die Dauer ließ sich die Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d.h. auf kaltem Wege kommunist. gewordenen) Deutschland „eigene nationale. Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur [S. 413]Stärkung der Staatsgewalt der „DDR“ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. Die Regierung der „DDR“ gab das Vorhandensein ihrer Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjet. Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (W. Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer wieder diskutierte und aufgeschobene Verteidigungsplanung der unbewaffneten BRD als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Georg Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Errichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. — Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und auch der FDJ mit Friedenskampf-Losungen bemänteln. Diese Propaganda bewog am 30. 5. 1952 das IV. Parlament der FDJ, in Art. 4 der FDJ-Satzung den Dienst in der Armee zu fordern: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Am 1. 7. 1952 erhielten die milit. Bereitschaften der DVP (d.h. die Armee), die von der „Hauptverw. Ausbildung“ des Innenministeriums geleitet wurden, die Bezeichnung „Kasernierte Volkspolizei“ (KVP). Der Name „Nationale Streitkräfte“ wurde nur gelegentlich gebraucht. Die 2. Parteikonferenz der SED, welche die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ in eine Volksdemokratie umwandelte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte beim angedrohten Einwirken auf Westdeutschland fest. In Ulbrichts Referat hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1925). — Von den „nationalen“ Losungen ihrer M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breite mittelständische Volksteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in Mitteldeutschland und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) stark für die Militärpropaganda eingespannt. Um die Vergrößerung der Armee zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z. B. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der FDJ) getarnt wurden. — Schon am 1. 9. 1952 kam es zur Aufstellung des ersten, 3 Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Ende 1952 war die KVP (mit Luft und See) etwa 110.000 Mann stark. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Doch die Bildung eines Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten im MdI (am 19. 2. 1953) zeigte, daß die innere Verwaltung nur eine Seite des MdI ausmachte. Neben die Armee, die auch ihre See- und Luftstreitkräfte ausbaute, traten seit Mitte 1951 zwei militärähnliche Milizen: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen (KG) der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST gründete, lag die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ. Diese Ausbildung wurde der FDJ entzogen, da sie auf diesem Gebiet organisatorisch versagt hatte — und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Militärisch gewichtig waren wie bisher die Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht (mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Jan. 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgem. Volkspolizei (DVP) [S. 414]zu den revolutionären Kräften des Volkes über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der sowjet. Besatzungsmacht, die das SED-Regime rettete, überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der Armee (KVP), auf deren Einsatz die SU vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde damals nicht ernstlich erprobt. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Prüfung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue KG der SED dort errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellten am ehesten möglich war. Noch rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP und die SED warben nicht nur mit sozialistischklassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich für den Dienst in der KVP begeistern. Da die SED die Politschulung der KVP lenkte, versuchte sie, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen der marxistisch-leninistischen M. gehört. Der IV. Parteitag der SED machte (am 5. 4. 1954) im neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“ verbindlich. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB (in Teil 1, § 3) seinen Mitgliedern zur Pflicht, „die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d.h. in der Armee zu dienen. Auch der Sport wurde für die Militarisierung eingespannt: Manfred ➝Ewald, der Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport, vertrat, auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. (Sport) Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, die die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ und führte damit grundsätzlich die Wehrpflicht ein, auch wenn diese vorläufig noch nicht ausdrücklich und allgemein durchgesetzt wurde. 2. Nationale Volksarmee (1956--1961) Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentliche deutsche Armee, welche die Zuversicht der „demokratischen“ Kräfte auch Westdeutschlands stärke. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“, so erklärte Stoph am 18. 1. 1956, als er die Errichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung ankündigte. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten „demokratischen“ Entwicklung auch der BRD mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee.“ Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SED und der von ihr gelenkten „DDR“ gesehen werden, vor allem aber das Dringen auf wirksame Politschulung, Disziplin und militärische Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte einschließlich der KG und GST. Die ständige Überwachung der Armee und der anderen Kräfte wird dabei seit 1956 nicht vermindert, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Da die Umbenennung der KVP in NVA nicht die allgemeine Wehrpflicht brachte, war die M. des Regimes auch weiterhin [S. 415]auf die Jugend angewiesen. Deshalb verlangte das Statut der FDJ vom 27. 5. 1955 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Das Statut der FDJ vom 15. 5. 1959 forderte dies noch nachdrücklicher (§ 1,11. Abs.). Das SED-Regime sucht den Eindruck zu erwecken, mit der Proklamierung der NVA am 18. 1. 1956 habe die Aufstellung der Armee im wesentlichen erst begonnen. Diese Behauptung wird vor allem durch zwei Umstände widerlegt: 1. Hätte die KVP Ende 1955 nur eine Organisation von kasernierten Polizeibereitschaften im üblichen Wortsinne dargestellt, so hätte eine Armee von der Stärke und Güte der NVA in so kurzer Zeit nie aufgestellt werden können; 2. Der Aufsatz „Zur Aufstellung … der NVA“ (Teil I.), den Karl Greese und andere in der im „Deutschen Militärverlag“ erscheinenden „Zeitschrift für Militärgeschichte“ (1967, Nr. 3) veröffentlichten, enthielt folgendes Eingeständnis: Seit 1952 wurde die KVP „immer stärker auch zu einem möglichen Grundstock für nationale Streitkräfte der DDR entwickelt. So stellten die Bereitschaften der KVP ein geeignetes Reservoir dar, auf das sich die Armeeführung bei der Aufstellung von Verbänden der Landstreitkräfte stützen konnte. Vor allem bestand eine große Leistung der KVP darin, die Grundlagen für ein neues, dem Arbeiter-und-Bauern-Staat treu ergebenes Offizierkorps geschaffen zu haben“ (S. 275). Obwohl K. Greese dort wieder die Ansicht vertrat, es hätten „die ehemaligen KVP-Bereitschaften nicht einfach in Divisionen der NVA umbenannt werden“ können, fuhr er doch fort: „Andererseits wären aber auch die bei der Aufstellung gesteckten Ziele nicht real gewesen, wenn nicht auf die Kräfte und Mittel einer einsatzbereiten und gut ausgebildeten Polizeitruppe hätte zurückgegriffen werden können.“ Die Sorge des Regimes galt nicht nur der NVA. Denn einerseits brachte die Militärpropaganda der NVA nur wenig Rekruten, und andererseits hätte eine starke Entfaltung dieser regulären Armee in der nichtkommun. Welt propagandistisch ungünstig gewirkt. Deshalb wurden neben der NVA die 4 Polizeitruppen ausgebaut. Die Grenzpolizei kam Anfang 1956 auf etwa 34.000 Mann; die Transportpolizei auf rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei zählten rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „Inneren Truppen“ etwa 15.000 Mann. Auch die KG fielen seit Mitte 1955, seit der teilweisen Ausstattung mit mittelschweren Infanteriewaffen nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht; und die GST entlastete die NVA nicht unbeträchtlich. — Die Unterbringung großer Teile des Ministeriums für Nationale Verteidigung und beträchtlicher Wacheinheiten in Ostberlin verletzt wie schon vor 1956 den Viermächte-Status Berlins. Dies gilt auch von den häufigen bewaffneten Aufmärschen und Paraden, nicht zuletzt der KG. (Hinzu kommt, daß seit 23. 8. 1962 die in Ostberlin stehende 1. Grenzbrigade zur NVA gehört.) Die NVA trägt von Anfang an nicht mehr eine der Sowjetuniform ähnliche Uniform, sondern wieder die feldgraue deutsche des Ersten und Zweiten Weltkrieges, aber die Sowjetarmee wird den Soldaten der NVA ständig als Vorbild vorgehalten. Unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll die NVA zu einem zuverlässigen Teil der Streitkräfte des von der SU geführten sozialistischen Lagers erzogen werden. Diese enge Bindung an die SU wird dadurch verstärkt, daß die NVA seit 28. 1. 1956 dem Vereinten Oberkommando des Warschauer Beistandspaktes untersteht. Nach Umbenennung der KVP in NVA wurde ihre Bewaffnung modernisiert und verstärkt. Im Frühjahr 1957 wurde eine Flugabwehr (Fla)-Div. errichtet. Die Polizeitruppen wurden am 15. 2. 1957 dem MfS entzogen, dem MdI unterstellt und umgegliedert: Die Bereitschaftspolizei (vordem „Innere Truppen“) wurde von Mai bis Okt. 1957 auf 10 mot. Bereitschaften ( = Regimenter) und 1~Lehrbereitsch. gebracht, nachdem sie die kasern. Bereitschaften der allgem. Vopo (außer in Ostberlin) übernommen hatte. Im Herbst 1957 wurde die Grenzpolizei in Abt. (= Btl.), in Bereitschaften (= Rgt.) und Abschnitte, bald als Brigaden ( = Div.) bezeichnet, organisiert. Seit 1956 verstärkte die SED ihre Anstrengungen, aus der Armee (wie auch den Polizeitruppen und Milizen) eine streng kommun. Streitmacht zu machen. Dies vergrößerte die Spannungen in der Armee. Seit Mitte 1956 verschärften sich die Unstimmigkeiten zwischen den Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch den[S. 416]ken, und jenen, die völlig von der kommun. Schulung beeinflußt sind. Fast alle Offiziere, die aus der Deutschen Wehrmacht stammen und die KVP mitaufgebaut haben, wurden seit 1957 aus Kommandostellen entfernt, nicht wenige entlassen. — Stark blieb bei freiheitlich denkenden Soldaten und Offizieren der Unwille über das polit. System und die M. der SED. Die nicht geringe Zahl von Angehörigen der NVA und der Polizeitruppen, die die Flucht wagen, zeugt davon. — All diesen Spannungen und Widerständen sucht das Regime mit allen Mitteln zu begegnen, auch durch den Aufbau eines politisch zuverlässigen Reserveoffizierskorps. Die Furcht vor dem Emporkommen eines Offizierkorps, das sich von soldatischen Ehrbegriffen, Korpsgeist und nichtkommun, gesamtdeutschem Nationalbewußtsein leiten lassen könnte, bewog die SED dazu, im Juni 1960 die Auflösung der Kadettenschule zu veranlassen. Die starke Entfaltung der KG wird darin sichtbar, daß im März 1958 ihre Durchgliederung in Bataillone bekannt wird, über denen Unterstäbe, Kreisstäbe und Bezirksstäbe stehen. — Im Frühjahr 1958 wird erkennbar, daß die Ausbildung der NVA, die nun chemische Kompanien erhält, den Bedingungen eines Atomkrieges angepaßt wird. Dies zeigt ebenso wie die ständige Verbesserung ihrer Bewaffnung, daß die NVA für ernsten Kriegseinsatz vorbereitet wird. Etwa im Nov. 1958 wurde die 6. mot. Schützen-Div. aufgelöst. Doch wurde dies durch Aufstellung von 3 Ausbildungs-Regimentern und Verstärkung der Feuerkraft der NVA ausgeglichen. Seit 1958 finden weit öfter und stärker als vorher Lehrgänge für Reserveoffiziere, Unterführer und Reservisten der NVA statt. Ein Viertel der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (so bezeichnet seit Juni 1959) wurde seit Herbst 1959 in mot. schwere „Bataillone“ der Bezirksreserve“ umgebildet, während die übrigen drei Viertel leichte Btl. blieben. Damit wurde der Einsatz dieser territorialen Miliz weit über die jeweiligen Kreisgebiete hinaus möglich. Die M. erhielt am 10. 2. 1960 mit der Gründung des Nationalen Verteidigungsrates eine zentrale fachliche Leitung im staatlichen Bereich. 4. Errichtung der Mauer --- erste Jahre unter der Wehrpflicht (1961--1965) Die Errichtung der Mauer und der Sperren um den Westteil Berlins und die Befestigung der Demarkationslinie zwischen „DDR“ und BRD am 13. 8. 1961 war ein Probefall für die M. des SED-Regimes. Die bewaffneten Verbände, die die Sperrmauer erzwangen, hatten als 2. Linie hinter sich die sowjet. Besatzungstruppen. Und sie richteten ihre Waffen gegen die eigene Bevölkerung. Doch die SED bemäntelte diese Gewalttat mit der Behauptung, die Bundesregierung wolle die „DDR“ angreifen. Mit der Mauer versperrte das Regime nicht nur die Flucht unentbehrlicher Arbeitskräfte und Jugendlicher, sondern auch Wehrpflichtiger. Wichtige Schritte der M. folgten: Am 15. 9. 1961 wurde die Grenzpolizei als „Kommando Grenze“ in die NVA eingegliedert, etwa 46.000 Mann stark. Damit wurde sie völlig militarisiert. Das am 20. 9. 1961 von der Volkskammer beschlossene Verteidigungsgesetz verstärkte die Militarisierung. Da das SED-Regime noch immer die formelle Einführung der Wehrpflicht scheute, betrieb es seit dem 17. 8. eine Massenaushebung Wehrfähiger. Sie wurde als Freiwilligenwerbung im Rahmen eines „Kampfauftrages“ der FDJ getarnt. Die etwa 75.000 Mann, welche die FDJ der NVA zuführte, wurden mit allen Mitteln der Propaganda (gegen einen angeblich drohenden Angriff des Westens), der Einschüchterung am Arbeitsplatz und des „freiwilligen“ Zwanges zusammengebracht. — Die zielbewußte Stärkung der NVA führte dazu, daß die Fla-Div. 1961 Fla-Raketen erhielt und von 3 auf 5 Rgt. anwuchs. West-Berlin wurde ab 13. 8. 1961 nicht von Grenztruppen der NVA abgesperrt, sondern von 2 „Grenzbrigaden (B)“ der Bereitschaftspolizei, die ab Juni 1961 aus Kräften der Bereitschaftspolizei wie auch der damaligen Grenzpolizei gebildet worden waren. Erst am 23. 8. 1962, als die sowjet. Kommandantur in Ostberlin durch eine solche der NVA ersetzt wurde, traten diese 2 Brigaden zum Kdo Grenze der NVA. — Wahrscheinlich wegen Rekrutenmangels wurde die Bereitschaftspolizei im Sommer 1962 von 33 Btl. auf 21 Bereitschaften neuer Ordnung ( = Btl.) vermindert. Dabei wurden die 3 mot. Btl. des Präsidiums der VP Berlin (Ost) von der Bereit[S. 417]schaftspolizei übernommen. — Dies wurde durch Aufstellung weiterer „schwerer Btl.“ der KG ausgeglichen. Von Ende 1961 bis Mitte 1962 wurden die „schweren“ Abt. (= Btl. mit Granatwerfern, Pak und Panzern) der Grenzbrigaden aufgelöst. Jeder Brig.-Stab verfügt nun über eine Reihe von Komp. und Zügen (vor allem Inf. auf SPW, Pioniere, Nachrichten, Kraftfahrzeuginstandsetzung). Die milit. Verzahnung des SED-Regimes mit der Militärmacht des Warschauer Beistandspaktes wurde deutlich, als im Herbst 1961 in Westböhmen und im Erzgebirge (Bez. Chemnitz) erstmals gemeinsame Manöver des Paktes stattfanden. Einige Verbände der NVA nahmen an dieser streng geheimgehaltenen kriegsmäßigen Übung teil, neben Truppen der SU, Polens und der Tschechoslowakei. Die allgemeine Wehrpflicht, die der Sache nach schon weitgehend bestanden hatte, wurde mit Gesetz vom 24. 1. 1962 formell eingeführt. Der seit 24. 1. 1962 geltende neue Fahneneid betont auch die Bindung an die Sowjetarmee und die Warschauer Pakt-Armeen. — Auch nach Einführung der Wehrpflicht werden Polizeitruppen, KG und GST sehr sorgfältig geschult und in militärischer Beziehung verbessert. Als eine Ergänzung der KG und der GST wurden auch nach dem Sept. 1961 die FDJ-Ordnungsgruppen beibehalten und ausgebaut. — Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der KG und der GST. Ein wichtiges Mittel der M. ist gerade seit dem August 1961 die Militärpropaganda: die unaufhörliche Durchdringung der Bevölkerung mit den Wehrauffassungen des Marxismus-Leninismus (Militarismus, Patriotismus). Mit der allgemeinen Militärpropaganda wird eine lebhafte militärpolitische Agitation gegen die Bundeswehr verbunden. Bei dieser Agitation bedienen sich die SED und das Regime der Behauptung, die Bundesregierung wolle Mitteldeutschland gewaltsam in Besitz nehmen. — Die SED und die Regierung versuchen mehr denn je, die Bevölkerung der „DDR“, vor allem die Jugend, in eine Haß- und Angriffsstimmung gegen die demokratischen Kräfte der BRD und die von ihnen getragene freiheitliche Ordnung zu bringen. Die Bewaffnung und die Schlagkraft der NVA wurden verbessert. Seit Mitte des Jahres 1964 hat die Artillerie des Heeres Raketen-Abschußgestelle, von denen auch Raketen mit Atomsprengköpfen abgefeuert werden können. Zu erwähnen ist auch die Ausstattung der Flugabwehr (Fla) mit Fla-Raketen, die 1962 begonnen hatte, nun aber vermehrt wurde. Auch die Panzerbewaffnung wurde modernisiert. Damit gewann die NVA für die SU bzw. das sowjet. Oberkommando der Streitmacht des Warschauer Beistandspaktes noch an Bedeutung. Seit 1964 hat die NVA auch Luftlandetruppen, mehrere Inf.-Bataillone des Heeres werden zusätzlich als Fallschirmjäger ausgebildet. Die Truppenluftabwehr wurde (wie es im „Neuen Deutschland“ vom 20. 11. 1965 hieß) zu „einer neuen Waffengattung, die ebenso wie die Truppen der Luftverteidigung des Landes mit treffsicheren Fliegerabwehrraketen ausgerüstet sind“. Jene Grenzbrigaden der NVA, die 1961 ihre „schweren Abt.“ verloren hatten, erhielten sie bis etwa 1964 wieder. Die milit. Einsatzfähigkeit der NVA wurde in mehreren Manövern bewiesen, die sie gemeinsam mit Truppen der SU, Polens und der Tschochoslowakei abhielt. Unter völligem Ausschluß der Öffentlichkeit fand im Herbst 1962 eine Landeübung an der pommerschen Küste statt. Im Sept. 1963 hielten in den Gebieten um Dresden 40.000 Mann das Manöver „Quartett“ ab. Im April 1964 riegelten rund 45.000 Mann (der Sowjetarmee und der NVA) West-Berlin manövermäßig von der BRD ab, als Geste gegen die völlig rechtmäßige Sitzung des Bundestages in West-Berlin. Als machtpolitische Drohung gegen den Westen wurde im Okt. 1965 mit fast 60.000 Mann das große Manöver „Oktobersturm“ in Nordwestthüringen veranstaltet. Polnische Luftlandetruppen wurden mitsamt schweren Panzern von Krakau aus im Manövergebiet abgesetzt; Atomschläge wurden (als gedachte Kampfhandlungen) miteinbezogen. Nach Angaben der Presse der „DDR“ (z. B. des „Neuen Deutschland“ vom 22. 10. 1965) arbeitete die Manöverplanung mit der Annahme, die „rote“ Armee werde unterstützt durch „kampfentschlossene Arbeiter, demokratische Kräfte und Gewerkschafter Westdeutschlands“. Diese Patrioten in der BRD förderten, so wurde [S. 418]angedeutet, als Spione, Saboteure und bewaffnete Untergrundkämpfer die gerechte nationale Sache der NVA. Anläßlich dieses Manövers wies die NVA darauf hin, daß sie zur „ersten strategischen Staffel der sozialistischen Militärkoalition“ (d.h. zur 1.~Welle der Streitmacht des Warschauer Paktes) gehört („Neues Deutschland“ vom 20. 11. 1965, Beil.). Dort wurde auch betont: „In allen Teilstreitkräften unserer Armee wurden Raketenwaffen eingeführt.“ Der Hinweis, daß über atomare „strategische Raketentruppen … die Sowjetunion“ allein verfüge, vermag nicht den Tatbestand zu verbergen, daß die NVA für den Atomkrieg ausgebildet wird. Die Rolle der NVA in der Deutschlandpolitik der SED zeigte der Aufsatz, den Oberst Hajo Herbell zu Beginn des Manövers „Oktobersturm“ veröffentlichte („Neues Deutschland“ vom 20. 10. 1965). Er behauptete, daß „nur eine deutsche Armee wahrhaft national ist: … die NVA“. Er beteuerte, „daß der militärische Auftrag der Nationalen Volksarmee dem Bestand und der Zukunft des deutschen Volkes dient, der Wiedergeburt Deutschlands als eines einheitlichen sozialistischen Nationalstaates“. 5. Verstärkte Politisierung und Bindung an den Warschauer Beistandspakt (1966) Im Jahre 1966 begann die Einführung des neuen Kampfpanzers T 55, der den älteren T 34/85 ablösen bzw. neben den T 54 treten soll. Neue Raketen, Geschoßwerfer ( = Mehrfach-Raketenwerfer) und Panzer-Abwehr-Lenkraketen wurden der Truppe zugeführt. Die Luftstreitkräfte erhielten weitere Jagdflugzeuge neuerer Typen, MiG 21. Die militärähnlichen „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (KG), die politisch-schulungsmäßig von der SED und militärisch-ausbildungsmäßig vom Ministerium der HVDVP des Ministeriums des Innern geleitet werden, fallen nun auch militärisch immer stärker ins Gewicht. Den Kern dieser Miliz bilden motorisierte Bataillone mit mittelschweren Infanteriebegleitwaffen. Als „KG-Bataillone der Bezirksreserve“ unterstehen sie jeweils dem Einsatzstab der zuständigen Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) bzw. in Ostberlin dem des Präsidiums der VP. Im Jahre 1966 stieg ihre Zahl auf 130, zu denen mehrere noch nicht vollständig aufgebaute Bataillone kamen. Auch unter den erleichterten Rekrutierungsmöglichkeiten der Wehrpflicht betrieben die SED und die zuständigen Organe des Staatsapparates eine planmäßige Militärpropaganda in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, vor allem in Presse, Rundfunk und Fernsehen. Der Leitgedanke dieser militärpolitischen Bewußtseinsbildung wurde am 1. 3. 1966 klar ausgesprochen. An diesem Tage, der (statt des 18. Januar) als 10. Jahrestag der Umbenennung der KVP in die NVA gefeiert wurde, hieß es in dem Gruß des ZK und des Staatsrates an die NVA: „Die Nationale Volksarmee hat in den vergangenen 10 Jahren ihre vaterländische Pflicht ehrenvoll erfüllt. In historisch kurzer Frist wurde unsere Armee ein schlagkräftiges, modernes Machtinstrument des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates, das von unseren sozialistischen Waffenbrüdern, den Völkern der sozialistischen Gemeinschaft und auch von den patriotischen Kräften Westdeutschlands als zuverlässiger Verbündeter geachtet und von den Feinden des Volkes gefürchtet und gehaßt wird“ („Neues Deutschland“ vom 1. 3. 1966). Ähnlich schloß Verteidigungsminister Hoffmann seinen Tagesbefehl zum 1. 3. 1966: „Erweisen Sie sich in Ihrem Handeln stets der hohen Ehre würdig, Soldat der ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Armee zu sein. Dienen Sie unserem Volk, der gerechten Sache des Sozialismus, des Friedens und der deutschen Nation auch in Zukunft so treu und hingebungsvoll wie in der Vergangenheit, damit die Deutsche Demokratische Republik ihre historische Mission in Ehren erfüllen kann“ („Volksarmee“ 1966, Nr. 9). Auf dieser propagandistischen Linie, die vor allem gegen die Bundesrepublik gerichtet ist, erklärte Hoffmann Anfang November auf einer Tagung von Kommandeuren und Politoffizieren der NVA u.a.: „Alle Armeeangehörigen müssen begreifen, daß sie mit ihrer vorbildlichen Pflichterfüllung nicht nur bedeutend zur militärischen Stärkung unserer Republik beitragen, sondern auch zu ihrer Stärkung auf poli[S. 419]tischem, ökonomischem und kulturellem Gebiet. Wenn das jeder verstanden hat, so ist eine entscheidende Voraussetzung dafür geschaffen, daß unsere Republik ihre nationale Mission erfüllen kann“ (s. „Volksarmee“ 1966, Nr. 47). Die enge Bindung der NVA an die Militärorganisation des Warschauer Paktes führte auch 1966 zu gemeinsamen Manövern mit Truppen der SU und anderer Ostblockstaaten. Die NVA stellte beträchtliche Seestreitkräfte zu den sowjetisch-polnischen Flottenmanövern, die vom 20.–27. 7. 1966 in der Ostsee stattfanden. Vom 23.–27. 8. 1966 übten in Mecklenburg starke Truppenverbände der „DDR“ gemeinsam mit Sowjettruppen. Mit starken Teilen von 3 Divisionen nahm die NVA, neben Divisionen und Verbänden der SU, der Tschechoslowakei und Ungarns, vom 20.–22. 9. 1966 an dem großen Manöver „Moldau“ teil. Das Oberkommando der Warschauer Pakt-Organisation führte diese Großübung unter Atomkriegsbedingungen mit mehr als 80.000 Mann im südböhmischen Raum um Budweis durch, sehr nahe der Nordgrenze Österreichs und der Südostgrenze Westdeutschlands. 6. Echo des Nahost-Krieges — Mitwirkung an der Besetzung der Tschechoslowakei (1967--1968) Die weitere Verbesserung des Waffenbestandes der NVA wurde für die Militärpropaganda nutzbar gemacht. Dabei wurde vor allem eine großkalibrige Kanone (152 mm) hervorgehoben, die bei Bedarf auch Atomgranaten verschießen kann, und ein schwimmfähiger Schützenpanzerwagen genannt (s. „Neues Deutschland“ v. 7. 5. 1967). Im Rahmen der Warschauer Pakt-Militärorganisation fand auf polnischem Staatsgebiet und im Norden der „DDR“ vom 27. 5.–5. 6. 1967 eine weiträumige Stabsübung von Truppen der SU, Polens und der NVA statt. In den Bezirken Potsdam und Magdeburg hielten vom 14.–18. 8. 1967 Truppen der Sowjetischen Armee und der NVA eine gemeinsame Großübung ab. Ende August nahmen Truppenteile der NVA an einem sowjetisch-polnischen Manöver im Nordwesten des polnischen Staatsgebietes teil. Seit dem Sommer 1967 schaltete sich die FDJ, vor allem mit ihren FDJ-Ordnungsgruppen in die vormilitärische Waffen- und Geländeausbildung der GST ein. Sie begann, Lehreinheiten und Musterzirkel im Bereich der GST aufzustellen und die Tätigkeit dieser Vorschule der NVA stärker anzutreiben. Auch die KG verstärkte ihre Aktivität und hielt große Übungen zusammen mit der Bereitschaftspolizei und der GST ab. Die M. und in ihrem Rahmen vor allem die Militärpropaganda standen seit dem Juni 1967 unter dem Eindruck des Nahost-Krieges. Die SED vertrat dabei die Auffassung, die Araber seien Opfer eines israelischen Angriffes gewesen. Die Auseinandersetzung mit dem Nahost-Krieg beschäftigte auch den Nationalen Verteidigungsrat, der nach der „Volkskammerwahl“ (2. 7. 1967) neu berufen worden war und am 1. 9. 1967 zusammentrat. Auf dieser Sitzung war Gegenstand der Beratungen (s. „Neues Deutschland“ vom 2. 9. 1967) ein „Bericht … über die Lehren aus der Aggression Israels im Rahmen der Globalstrategie der USA. Weiter wurde ein Bericht behandelt über die Einfügung der westdeutschen Bundesrepublik in die Globalstrategie der USA.“ Der Verteidigungsrat forderte Maßnahmen „gegen die psychologische Kampfführung der revanchistischen und militaristischen Kreise Westdeutschlands“; eine härtere „politische und ideologische Erziehungsarbeit in der Nationalen Volksarmee“; moderne Bewaffnung; Ausbildung mit dem Ziel, „selbständig handelnde … Kämpfer“ zu erziehen. Er bezeichnete es als notwendig, daß „das System der Mobilmachung der Nationalen Volksarmee wesentlich vereinfacht und funktionssicherer wird und alle wehrtüchtigen Teile der Bevölkerung verstärkt in die Wehrerziehung einbezogen werden“. Die militärpolitische Schulung trat in der Rede zutage, die Ulbricht am 20. 10. 1967 vor Absolventen (Stabs- und Politoffizieren) der Militärakademie „Friedrich Engels“ hielt (s. „Volksarmee — Beil. Dokumentation“ 1967, Nr. 17). Er erklärte: „Einige wichtige Lehren aus der israelischen Aggression sind für uns: Die Aggression wurde mit einer solchen Perfektion vorbereitet und durchgeführt, wie sie in der bisherigen [S. 420]Geschichte imperialistischer Kriege noch nie erreicht wurde. Das unterstreicht das Anwachsen der Gefährlichkeit des Imperialismus. — Imperialistische Staaten sind auch heute noch in der Lage, die überwiegende Mehrheit des Volkes für den Krieg zu mobilisieren und ihren Streitkräften ein relativ stabiles Wehrmotiv zu geben … Größte politische und militärische Wachsamkeit und eine hohe Gefechtsbereitschaft sind unter modernen Bedingungen erforderlich, um eine Überraschung durch den Gegner zu verhindern.“ Ulbricht entwickelte diese Behauptungen mit der Tendenz, Westdeutschland als Hort eines angriffslüsternen Revanchismus abzustempeln. Militärpsychologisch forderte er „eine sinnvoll gesteigerte, harte Ausbildung, die den Armeeangehörigen alles ab verlangt, und in deren Verlauf sie an die Wirkungsfaktoren moderner Waffen gewöhnt werden. Wir brauchen Soldaten, die dazu erzogen und ausgebildet sind, ihre Kampfaufgaben auch in der schwierigsten Lage, im Sommer wie im Winter, bei Tag und Nacht, ausdauernd und findig, unerschrocken und unbeirrbar zu erfüllen. — Die hohe Verantwortung der Offiziere besteht darin, die Anforderungen einer solchen Gefechtsausbildung allen Armeeangehörigen verständlich zu machen und sie bis an ihre Leistungsgrenze zu führen.“ Ende 1967 und Anfang 1968 fand in allen bewaffneten Kräften eine propagandistisch gelenkte „Diskussion“ des Entwurfes für die neue Verfassung der „DDR“ statt. Sie machte wieder einmal die straffe politische Anleitung der bewaffneten Kräfte durch die SED deutlich. Diese Bindung äußerte sich in dem Tagesbefehl des Verteidigungsministers Hoffmann zum 1. 3. 1968: In dieser Verfassung, so schrieb er, „wird das Wohl des Volkes, sein friedliches und glückliches Leben zum obersten Ziel aller gesellschaftlichen und staatlichen Anstrengungen erklärt. Die Nationale Volksarmee dient diesem Ziel, indem sie die sozialistische Menschengemeinschaft vor äußeren Angriffen schützt. Als wichtigstes bewaffnetes Instrument des sozialistischen Staates deutscher Nation erfüllt sie damit eine zutiefst humanistische Aufgabe, trägt sie eine bedeutende nationale und internationale Verantwortung.“ Zugleich betonte Hoffmann: „Die Genossen der Sowjetarmee sind seit dem ersten Tag des Aufbaus unserer bewaffneten Kräfte unsere klugen Lehrmeister, offenherzigen Ratgeber und hilfsbereiten Freunde gewesen. Die deutsch-sowjetische Freundschaft und Waffenbrüderschaft wird als Grundprinzip unserer Politik auch in der neuen Verfassung staatsrechtlich verankert“ („Volksarmee“ 1968, Nr. 9). Er bezog sich auf Art. 6, Abs. 2, und Art. 7, Abs. 2. Die NVA erhielt bei der Verbesserung ihrer Waffen die neue sowjetische 12,2 cm Kanonenhaubitze „D-30“. Im April begann die Ausbildung an diesem Geschütz, das eine dreiholmige Rundumfeuer-Lafette hat. — Ende März fand im Raum um Magdeburg ein gemeinsames Manöver mitteldeutscher und sowjetischer Truppen statt. Dabei wurden vor allem Elbübergänge geübt — nach dem Vorbild des großen sowjetischen Manövers „Dnjepr“ vom Herbst 1967. Die Zweijahres-Ausbildungsperiode 1966–68 der KG erreichte im Mai ihren Endabschnitt. „Neues Deutschland“ berichtete (am 27. 5. 1968) darüber: „Die schweren Tag- und Nachtübungen wurden mit bewundernswerter Einsatzbereitschaft, starkem Leistungswillen und straffer Disziplin absolviert.“ Beispielhaft erhielt in Schwedt a. d. Oder das dortige mot. KG-Bataillon der Bezirksreserve am 25. 5. 1968 als Auszeichnung ein „Traditionsbanner des Roten Frontkämpferbundes“ (von Greiffenberg/Kr. Angermünde). Wie „Der Kämpfer“, Blatt der KG (1968, Nr. 5) hervorhob, werden die mot. Bataillone der KG nun unter atomaren Bedingungen ausgebildet, erhalten jeweils eine „chemische Aufklärungsgruppe“ und üben zeitweilig in Strahlungsschutz-Anzügen. Im Sommer 1968 nahm die NVA an den weiträumigen Manövern teil, mit denen die Warschauer Pakt-Kräfte die Besetzung der Tschechoslowakei gut getarnt vorbereiteten. So vom 20. 6. bis 11. 7. 1968 an der Übung der Kommandostäbe, die unter dem Namen „Sumawa“ (= Böhmerwald) stattfand: Die NVA stellte dazu von Thüringen aus einen „Armeestab“ (d.h. Korpsstab) und die entsprechenden Stäbe auf Divisions- und Regimentsebene usw. nebst den entsprechenden Nachrichten-, Markierungs- (Darstellungs-) und Versorgungseinheiten. Auch an der weitgespannten „Nachschubübung“, die vom 28. 7. bis 10. 8. 1968 in der [S. 421]westlichen SU, in Polen und im Süden Mitteldeutschlands stattfand, wirkten Stäbe und Versorgungseinheiten der NVA mit. Die NVA war auch — neben den Armeen der SU und Polens — an dem Manöver der Kommandostäbe und Nachrichtentruppen beteiligt, das seit dem 11. 8. 1968 im Süden der „DDR“, im westlichen Polen und Schlesien und in der Westukraine ablief — als unmittelbare Vorstufe zum gewaltsamen Einmarsch in die Tschechoslowakei. Bei dieser Operation am 21. 8. 1968 war die NVA mit einer Panzer- und einer mot. Schützendivision vertreten. Sie befehligte Generalmajor Hans Ernst, Kommandeur des III. Armeekorps (Leipzig), der schon bei der Stabsübung im Juni und Juli als Chef eines Korps-Stabes aufgetreten war. Auch Luftverbände der NVA wurden eingesetzt. Die „Volksmarine“ der NVA wurde (gleich der polnischen Kriegsmarine) in die großen Seemanöver Sewer ( = Nord) einbezogen, welche die militärische Warschauer Pakt-Organisation vom 11. bis 19. 7. 1968 veranstaltete. Das ZK der SED und das Ministerium für nationale Verteidigung hatten sich seit Mitte 1967 mit dem Wirken der GST noch unzufriedener als zuvor gezeigt. Sie bemängelten vor allem 1.) die militärische und technische Seite der vormilitärischen Ausbildung, und 2.) das ideologisch-gesinnungsmäßige Ergebnis der sozialistischen Wehrerziehung. Um eine Straffung und Hebung der GST-Arbeit einzuleiten, wurde am 1. 2. 1968 Kurt Lohberger, Generalmajor d.R. der Volksarmee, abgelöst, der seit März 1963 tätige 1. Vors. des Zentralvorstandes (ZV) der GST. — Nach Vorarbeiten, die Ende 1967 begonnen hatten, wurden im September 1968 auf dem 4. Kongreß der GST eine weitgehende Straffung und Ausweitung der vormilitärischen Tätigkeit der GST beschlossen. Das Jahr 1968 zeigte erneut, daß die M. der SED und ihres Regimes leninistisch-marxistisch sein will. Diese Tendenz bestimmte die Tätigkeit der NVA und aller anderen bewaffneten Kräfte, der GST und der sozialistischen Wehrerziehung. Auf dieser Linie betonte z. B. Admiral Verner, Chef der Politischen Hauptverwaltung der NVA, Mitte Juli auf einer der vielen „Aktivberatungen“ der NVA die entscheidende Stellung der SED für die M.: „Für uns ist es oberstes Gebot, die führende Rolle der Partei in den sozialistischen Streitkräften wie unseren Augapfel zu hüten und die Aktivität und Vorbildlichkeit der Mitglieder unseres Kampfbundes in allen Bereichen des militärischen Lebens stets weiter zu erhöhen“ („Volksarmee“ 1968, Nr. 33). [S. 422] Literaturangaben Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Grieneisen, W.: Die sowjetdeutsche Nationalarmee — Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (in „Hefte der Kampfgruppe“). Berlin 1952. 88 S. m. Abb. u. Übers. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 411–422 Militärmissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärpolitische Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die „DDR“ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die deutschen kommun. Machthaber in der Zone betrieben eine sehr wirksame Wiederbewaffnung und eine M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der…

DDR A-Z 1969

Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1969)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Das DRK ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und [S. 156]Kreiskomitees in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe; insgesamt 12.000 Grundorganisationen. Offiziell ist das DRK Träger des Zivilen Bevölkerungsschutzes. Die Mitgl. sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum Gesundheitshelfer“ zu unterziehen. Die Finanzierung geschieht fast vollständig aus dem Staatshaushalt. Das DRK erfüllt indessen auch zivile Aufgaben. Seine Satzung nennt als solche die Mitwirkung bei dem Aufdecken und Überwinden hygienischer Mängel, bei Impfaktionen, Reihenuntersuchungen, Großveranstaltungen, in der Betreuung der Bevölkerung bei Sport und Spiel, den Schutz der Erholungsuchenden an der Ostsee und an den Binnengewässern, die Werbung für freiwillige (unentgeltliche) Blutspende. — Die Mitglieder werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Für die Mitglieder steht im Vordergrund die Mitwirkung im „Gesundheitsschutz“ und im „Seuchenschutz“ der Bevölkerung. Sie werden zu „Hygiene-Aktivs“ zusammengefaßt, die zur „gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung“ eingesetzt werden und in der Bekämpfung von häufigen oder sonst wichtigen Krankheiten und von Unfällen, in der Mitwirkung bei Impfungen usf. als Hilfskräfte des „Staatlichen“ Gesundheitswesens beträchtliche Bedeutung haben. Die Werbung für diese Aufgaben liegt beim Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung. Mit der Einführung der Fünftagewoche auch in den Krankenhäusern ist neu hinzugetreten deren „personelle Unterstützung an verlängerten Wochenenden, an Feiertagen, in den Abend- und Nachtstunden“. Mitglieder Anfang 1968: 491.000 Mitgl. über 14 J., davon 429.000 „Ausgebildete Mitglieder“, und 84.000 „Junge Sanitäter“. Präsident: Prof. Dr. Werner Ludwig; Vizepräsident: OMR Dr. Weißbrecht (beide sind Ärzte); Generalsekretär: Dipl. oec. Johannes Haupt (alle SED). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 155–156 Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschland

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Das DRK ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese —…

DDR A-Z 1969

Bewußtsein, Sozialistisches (1969)

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf die Ideologie des Marxismus-Leninismus gegründeter Begriff, der die verstandesmäßig erarbeitete Einsicht in die angeblich gesetzmäßig „fortschrittliche“ Politik der kommun. Parteien und Regierungen im Übergangsstadium des Sozialismus auf dem Wege zum Kommunismus bezeichnen soll. SB. wird für unabdingbar erklärt, um den von Marx und Engels als Historischen Materialismus erkannten, angeblich unausweichlichen Prozeß der Weltgeschichte durch die Mitwirkung der Massen möglichst schnell seinem Endziel, dem Kommunismus, zuzutreiben. Die Entwicklung eines SB. zielt auf die Wandlung und schließliche Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bejahenden geistigen und seelischen Haltung zu seiner sozialistischen Umwelt. Vielfältige Methoden sollen die Bürger derart formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Herrschenden entsprechen. (Gesellschaftliche Erziehung) Unter dem Einfluß der marxistischen These, daß Denken und Handeln ausschließlich durch die Umwelteinflüsse geprägt und mit ihnen gewandelt würden, glaubte die kommun. Führung lange Zeit an einen schnellen Erfolg ihrer Bemühungen zur Bildung eines SB. Durch das Zusammenwirken von für die Kommunisten neuen Erkenntnissen in der Psychologie mit Erfahrungen aus der SU wie aus Mitteldeutschland hat sich aber seit etwa 1960 die Einsicht durchgesetzt, daß es auf jeden Fall ein langwieriger Prozeß sein wird. In allen kommunistischen Ländern ist die Ideologie das wichtigste Instrument zur Entwicklung eines SB. Sorgfältig dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. Der Verbreitung der Ideologie dienen aber auch das Erziehungs- und Bildungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda. Aber auch Kunst und Literatur, das Filmwesen und die Produktionspropaganda sollen zur Bildung eines SB. beitragen. Die kommun. Bemühungen sind ihrem Wesen nach ausschließlich. Sie schirmen darum die von ihnen Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeiden echte Diskussion und verhalten sich kritikfeindlich und intolerant. Erfolge oder Mißerfolge sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zwar ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder doch deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Indessen hat die lang andauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene Beeinflussung der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien aufprägen können. Da viele Menschen politische Begriffe überhaupt nur noch nach kommun. Definitionen kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen. Folge dieser SB. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im Westen u. U. als Schwäche empfunden wird. So kann den Bemühungen um ein SB. im ganzen eine beträchtliche, wenngleich in mancher Hinsicht nicht be[S. 119]absichtigte Wirkung nicht abgesprochen werden. Außer den genannten, im Sinne des Regimes mindestens z. T. positiven Folgen sind mindestens zwei weitere Tendenzen festzustellen: 1. In geistig aktiven und selbständigen Bevölkerungsgruppen aller Schichten, offenbar besonders in der Jugend, verstärkt sich die Neigung, sich abseits der offiziellen Bemühungen um ein SB. ein eigenes Bild von den wünschenswerten Eigenschaften einer sozialistischen Gesellschaft zu verschaffen. 2. Zweifellos große, wenn auch schwer bestimmbare Schichten reagieren in ihrem seelischen Konflikt zwischen innerer Ablehnung und Ergebung in ihr Schicksal mit einer Mischung von Resignation und unbestimmter Hoffnung auf eine Wende zum Besseren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 118–119 Bewährung, Verurteilung auf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirk

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf die Ideologie des Marxismus-Leninismus gegründeter Begriff, der die verstandesmäßig erarbeitete Einsicht in die angeblich gesetzmäßig „fortschrittliche“ Politik der kommun. Parteien und Regierungen im Übergangsstadium des Sozialismus auf dem Wege zum Kommunismus bezeichnen soll.…

DDR A-Z 1969

Kulturpolitik (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Teil 1) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie im Sinne der Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes R. Becher zur Vorbereitung der Kulturkonferenz der SED von 1957) und der Liquidation der geistigen Traditionen der „westlichen“, bürgerlichen Welt. Der Bruch der Ideologie, der durch die oben erwähnte These Stalins manifest gemacht wurde, begründet jedoch eine eigentümliche Doppelfunktion der Kultur: zum einen als Gut, das man erwerben oder „erstürmen“ kann („Ohne die Erstürmung der Höhen der Kultur kann die Arbeiterklasse ihre großen Aufgaben, den Sozialismus zum Sieg zu führen, nur schwer erfüllen“ — Ulbricht im Mai 1959), zum anderen als Instrument des Kampfes „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“ oder als Antriebskraft für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erfüllung der Pläne und den wirtschaftlichen Wettstreit mit der westlichen Welt. Auf dem III. Parteitag der SED, 1951, wurde proklamiert, jeder Versuch, feindliche Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeute eine Hilfe für diese Ideologien. „Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ In den folgenden Jahren, insbesondere während der kurzen Ära des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ verkündet. Ebenso erklärte Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“ („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957). Diese „höchste Form der Kultur für das Volk“ wird seit dem V.~Parteitag der SED (1958) als „sozialistische Nationalkultur“ proklamiert; so auch im Manifest des VII. Parteitages (April 1967): „Der weitere Fortschritt der sozialistischen Gesellschaft ist unlösbar verbunden mit der Erhöhung des kulturellen Niveaus ihrer Bürger. Wir wollen, daß die sozialistische Kultur alle Gebiete des Lebens erfaßt und die Menschen bereichert. Zur [S. 356]entwickelten sozialistischen Gesellschaft gehört die sozialistische Nationalkultur. Wir arbeiten daran, in unserer Republik eine wahrhaft große und bedeutende Kunst und Literatur des sozialistischen Realismus zu entwickeln, geprägt von Parteilichkeit und Volksverbundenheit, in deren Mittelpunkt das Werden des schöpferischen sozialistischen Menschen steht. Der Bitterfelder Weg, diese Vereinigung von Volk und Kultur, hat sich bewährt und wird unbeirrt weiter beschritten. Alle Künstler und Kulturschaffenden sollten sich eng mit dem Volk verbinden. Die Werktätigen erwarten neue große Kunstwerke, die das sozialistische Leben gestalten und Ausdruck der sozialistischen Nationalkultur sind …“ Nahezu wörtlich wurden diese programmatischen Sätze wiederholt in dem Beschluß des Staatsrats zur K. vom Dez. 1967. 2. Etappen der Kulturpolitik Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können: 1. Besetzung der Schlüsselpositionen des Kultur-Apparates mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Bindung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an das Regime durch Druck und Privilegien. 4. Aufbau einer neuen „Intelligenz“-Schicht. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Unterbindung oder Einschränkung des geistigen Austausches der „Kulturschaffenden“ mit der freien Welt, soweit er nicht den Zwecken des Regimes und seiner Planwirtschaft dient (kultureller Austausch). 7. Einsatz der „Staatsmacht“ zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenqualifizierung, des sozialistischen ➝Realismus in Kunst und Literatur, des Atheismus und der sozialistischen ➝Moral gegen Christentum und „bürgerlich“-westlichen Humanismus. Diese letzte Phase hatte 1957 eingesetzt und war „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der Entstalinisierung und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in Mitteldeutschland aufgetreten waren. Als weitere Etappe dieses Prozesses, die etwa mit dem Beginn des Siebenjahrplans eingeleitet wurde, könnte man die völlige Integrierung der „Intelligenz“-Berufe und der Kulturschaffenden in die Arbeiterklasse bezeichnen. Die Polytechnisierung des gesamten Erziehungswesens (Polytechnische Bildung und Erziehung) diente sekundär auch diesem Zweck, aber nicht nur Schüler, Studenten und Lehrer, sondern auch Wissenschaftler, Schriftsteller, Maler, Bildhauer, Musiker und Schauspieler wurden angehalten, „in die Betriebe zu gehen“ und sich nach Möglichkeit Brigaden der sozialistischen Arbeit einzugliedern. Sie sollten nicht nur das Verständnis der „Werktätigen“ für ihr Schaffen oder Anregungen für dieses gewinnen, sondern in den „Werktätigen“ ihre neuen Auftraggeber sehen und sich ihnen zur Kritik ihrer Arbeit stellen. Während einerseits der Künstler für den Verzicht auf „einzelne eigenbrötlerische Gewohnheiten … reich entschädigt“ werden sollte „durch eine vollere Entfaltung seiner schöpferischen Persönlichkeit“ und „die sozialistische Gemeinschaftsarbeit … auch im künstlerischen Schaffen der Schlüssel für die Lösungen der Aufgaben des Siebenjahrplanes“ sein sollte (der damalige Staatssekretär Herbert Wendt auf der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED), sollte andererseits nachhaltig geförderte laienkünstlerische Arbeit (Laienkunst) durch Entwicklung „junger Talente“ die Grenzen zwischen beruflichem und laienhaftem Kunstschaffen (und damit auch zwischen Talent und Dilettantismus) verwischen, wenn nicht aufheben. Die „Einheit von polytechnischer und ästhetischer Erziehung“ wurde zwar mit der Absicht der „Hebung des kulturellen Niveaus“ propagiert, doch führte das gekoppelte Bemühen, die Künstler an die Werkbank zu stellen, die Arbeiter dagegen an den Schreibtisch zu setzen (Schreibende ➝Arbeiter), notwendigerweise zur Nivellierung des Kunstschaffens. In den letzten Jahren und in ersichtlichem Zusammenhang mit der Konsolidierung der „DDR“ seit der Errichtung der Mauer trat das Streben nach Weltniveau auch auf kulturellem Gebiet hervor. Man suchte (freilich kontrollierbare [S. 357]und sorgfältig gesteuerte) Gelegenheiten, sich auf kulturellem Feld mit dem Westen zu messen, öffnete mit Vorsicht die Schleusen für gewisse Werke gewisser westlicher Autoren; auch eine ziemlich radikale Umgestaltung des typographischen Bildes einiger kultureller Zeitschriften deutete darauf hin. Aber schon bei den ersten Anzeichen einer Fronde der Kulturschaffenden gegen die ideologische Starrheit der Kulturfunktionäre gewannen die Vertreter eines harten Kurses im Kulturapparat wieder Oberwasser; Leute vom Schlage Axens, Abuschs, Kurellas, schließlich auch Hager selbst wurden in Marsch gesetzt, um die Ordnung wiederherzustellen. In dem Feldzuge gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen“ gab es um die Jahreswende 1965/66 heftige Zurechtweisungen (z. B. für Heym, Biermann, Werner Bräunig), Selbstkritiken (z. B. von Maetzig), wurden Bühnenstücke abgesetzt oder umgearbeitet (z. B. „Moritz Tassow“ von Hacks), Filme zurückgezogen (z. B. „Das Kaninchen bin ich“), Reiseerlaubnisse verweigert, ja sogar Spitzenfunktionäre ausgewechselt (Ministerium für Kultur). Diese Vorgänge boten — zumal wenn man sie in Beziehung setzt zur Entwicklung in den Nachbarländern des Sowjetblocks — ein Schulbeispiel für die Sterilität der K. der SED. 3. „Erstürmung der Höhen der Kultur“ Die „Erstürmung der Höhen der Kultur“ setzt aber auch die Bildung einer neuen kulturtragenden Schicht voraus, die u.a. mit folgenden Maßnahmen betrieben wurde: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungs- und Bildungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die in der FDJ, in der Gesellschaft für Sport und Technik, neuerdings aber vor allem in den Betrieben zu beweisen ist; Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Schule, Erwachsenenqualifizierung), ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler, Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u.a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur Qualifizierung durch Volkshochschulen, Technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien, Dorfakademien und durch das Fernstudium; „Entwicklung der schöpferischen Talente im Volk“, Förderung der kulturellen Massenarbeit und der „Volkskunstbewegung“ (Laienkunst) als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Dichtern, Musikern und Bühnenkünstlern; „Bewegung schreibender (malender, komponierender) Arbeiter“ (Literatur, Bildende Kunst, Musik). 4. Der Kulturapparat Bestimmt wird die K. von einer Kommission und den einschlägigen Abt. des ZK der SED, also von wenigen Spitzenfunktionären dieser Partei, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s.u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Zuständig für K. war von 1957 bis 1963 die Kulturkommission unter dem Vorsitz von A Kurella; der VI. Parteitag bildete „zur Leitung und Koordinierung der Arbeit auf ideologischem Gebiet“ eine Ideologische Kommission beim Politbüro unter der Leitung von Hager, die sich u.a. auch mit der „Entwicklung des einheitlichen Bildungssystems“ und „mit Fragen der Kultur, der kulturellen Institutionen und Organisationen“ zu befassen hat. Die K. hat damit im Apparat der SED einen sehr bezeichnenden Platz erhalten. Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei drei Ministerien. Das Ministerium für Volksbildung (Minister: Margot ➝Honecker) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung, die Berufsausbildung und die Erwachsenenbildung. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen (mit Ausnahme einiger, die dem Ministerium für Verkehr zugeordnet sind) unterstehen dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen (Minister: Prof. Dr. Gießmann). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde im Jan. 1954 das Ministerium für Kultur (Minister: Gysi) errichtet. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. [S. 358] 5. Institutionen Daß es auf dem gesamten Gebiet des Erziehungswesens nur noch staatliche Institutionen gibt, bedarf kaum der Erwähnung; selbst die privaten Musiklehrer werden nach und nach von den Musikschulen (bis 1961 Volksmusikschulen) verdrängt. Aber auch in allen anderen Bereichen des Kulturlebens wird nichts dem Selbstlauf überlassen. Zur Anleitung und Kontrolle bedienen sich Partei und Regime vielfältiger Methoden und Institutionen; von den letzteren geben sich viele als freie Vereinigungen oder Berufsverbände, obschon sie in Wahrheit Instrumente des kulturpolitischen Dirigismus sind. Vor allem ist hier der Deutsche Kulturbund zu nennen, der sich aus einem Diskussionsforum der Intelligenz zum Steuerungsorgan des Ministeriums und der SED entwickelt hat. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen weniger politisch relevant ist, wurde noch bis in die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch den Forschungsrat der DDR zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen Akademie der Wissenschaften wird planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner neue, mehr oder weniger wissenschaftliche Akademien und Institute, durchweg dazu bestimmt, den „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Alle Theater, fast alle Lichtspieltheater und die gesamte Filmproduktion (Filmwesen) sind verstaatlicht, und als Konzertveranstalter kommen nur Institutionen des Regimes und der kulturellen Massenarbeit in Betracht. Das Vermittlungswesen auf dem Gebiete der Musik, des Kabaretts usw. wurde in der Deutschen Künstler-Agentur und den ihr unterstellten Konzert- und Gastspieldirektionen monopolisiert, und ein zentraler, von der SED kontrollierter Bühnennachweis lenkt den „Einsatz“ der darstellenden Künstler. Alle größeren Buchverlage (Verlagswesen) sind ebenfalls verstaatlicht; die gesamte Buchproduktion wird von einer Abteilung des Ministeriums für Kultur angeleitet und kontrolliert. 6. Wissenschaft, Kunst und Kultur im Staatshaushalt Der Staatshaushalt 1966 wies für den Gesamtbereich der K. die unten folgenden Ausgaben aus. (Die Zahlen für 1967 waren im „Statistischen Jahrbuch der DDR 1968“ noch nicht enthalten.) Wie an vielen anderen Stellen, so sind auch hier die Angaben über den Staatshaushalt wenig gegliedert und zum Teil undurchsichtig Für einzelne wichtige Positionen gab es auch abweichende Angaben. In dem gewaltigen Betrag von 674 Mill. MDN für „sonstige kulturelle Zwecke“ können die Ausgaben für die kulturpolitischen Institutionen außerhalb des Staatsapparates, für Verbände und Tagungen, für die Arbeiterfestspiele, für Ausstellungen, Preise und Auszeichnungen, aber auch Subventionen zu Büchern und Zeitschriften enthalten sein. (Alle Zahlen abgerundet.) [S. 359] 7. Zur Lage der „Kulturschaffenden“ Der im Kunstleben einst wichtige private Auftraggeber ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber werktätiges Volk“, d.h. das SED-Regime, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Der „Auftraggeber Volk“ wird zwar gern zu „Produktionsberatungen“ mit Schriftstellern und Künstlern und zur Kritik ihrer Werke mobilisiert, hat aber nur im Sinne der Parteilinie zu entscheiden; allenfalls kann er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnen. Diesem System der Reglementierung standen und stehen teilweise noch erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten. Zu erwähnen sind Stipendien, gut dotierte Aufträge, Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Reisemöglichkeiten, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; ferner Preise und Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes; manche Auszeichnungen sind verbunden mit Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). 8. Die Lenkung des „Kulturkonsums“ Zu alledem kommt noch die Lenkung des „Kulturkonsums“ der „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt der „Betriebskultur“. Die stark geförderte kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der volkseigenen Betriebe, der „sozialistischen Dörfer“ und an die werktätige Jugend. Sie ist weitgehend Agitation und Propaganda; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das jetzt meist von den Betriebsakademien oder Dorfakademien getragen und durch die Urania (bis 1966: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) gesteuert wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter (Kabarett); 4. künstlerische Betätigung von Laien in Chor-, Theaterspiel-, Musik-, Literaturgruppen usw., die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist. Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Regime angeleitet und überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien kaum zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur „Betriebskultur“ gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjet. Theater- und Filmstücke. Zur kulturellen Massenarbeit gehören aber auch die Pflege von Steckenpferden, das Spiel (z. B. Schach) und der Sport. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter politische Zwecke führt die K. offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Autoren von Rang verstummten in der „Kunstatmosphäre der SED“ oder produzierten weit unter ihrem einstigen Niveau; von den vielgepriesenen und -diskutierten Erzeugnissen neuer Autoren verdienen die meisten außerhalb der prätendierten „sozialistischen Nationalkultur“ nur als deren Dokumente Interesse; Ansätze eines neuen, schöpferischen Hervorbringens sind kaum erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 355–359 Kulturobmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturräume

Kulturpolitik (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Teil 1) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie im Sinne der Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der…

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Strafprozeßordnung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch ist am 1. 7. 1968 die St. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) in Kraft getreten. Damit wurde die aus der ersten Justizreform stammende St. vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) abgelöst. Ähnlich wie dem StGB sind auch der St. im 1. Kapitel Grundsatzbestimmungen vorangestellt. Nach § 1 regelt die St. „die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, zur exakten Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unter strikter Achtung der Würde der Bürger und legt die Tätigkeit der Organe der Strafrechtspflege und anderer staatlicher Organe zur Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie die Pflichten dieser Organe zur Beseitigung der aufgeklärten Ursachen und Bedingungen von Straftaten fest“. Die St. bildet die gesetzliche Grundlage für das Strafverfahren. In weiteren Grundsatzbestimmungen worden Gerichte, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsorgane verpflichtet, die Grundrechte der Bürger zu achten und das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) zu wahren; ferner werden u.a. das Recht der Bürger auf unmittelbare Mitwirkung im Strafverfahren herausgestellt (Schöffen, Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger), die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz sowie die Unantastbarkeit der Person garantiert, die Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und das Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet, die Unabhängigkeit der Richter ebenso betont wie der Grundsatz der Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlung. § 12 regelt die selbständige Entscheidungsbefugnis der Konflikt- und Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte). Auch der Grundsatz des „ne bis in idem“ (Verbot doppelter Strafverfolgung) ist hier enthalten. Alle diese Grundsätze, die z. T. mit entsprechenden Artikeln der Verfassung übereinstimmen, müssen im Sinn der Sozialistischen Gesetzlich[S. 617]keit gelesen und verstanden werden. Sie erfahren durch konkrete Bestimmungen der St. und anderer Gesetze viele Einschränkungen, und die strafgerichtliche Praxis nimmt, gerade unter Berufung auf die sozialistische Gesetzlichkeit, weitere Beschränkungen vor. § 17 StPO gibt jedem durch eine Straftat Geschädigten das Recht, die Strafverfolgung zu verlangen und selbst am Strafverfahren mitzuwirken. Er kann aus diesem Recht Schadensersatzansprüche unmittelbar im Strafverfahren gegen den Schädiger geltend machen, Beweisanträge stellen und hat ein selbständiges Beschwerderecht gegen alle in erster Instanz von den Gerichten erlassenen Beschlüsse, durch die er betroffen wird (§ 305). In § 20 der St. befindet sich die gesetzliche Grundlage für die Gerichtskritik. Besondere Bestimmungen regeln das Strafverfahren gegen Jugendliche (Jugendstrafrecht). (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 616–617 Strafpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrecht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch ist am 1. 7. 1968 die St. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) in Kraft getreten. Damit wurde die aus der ersten Justizreform stammende St. vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) abgelöst. Ähnlich wie dem StGB sind auch der St. im 1. Kapitel Grundsatzbestimmungen vorangestellt. Nach § 1 regelt die St. „die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane zur allseitigen…

DDR A-Z 1969

Wirtschaftsstrafrecht (1969)

Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Das W. war bis zum Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs außerordentlich verstreut in zahlreichen Einzelgesetzen und VO geregelt. In der strafrechtlichen Praxis spielte die „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung (Wirtschaftsstraf-VO) v. 23. 9. 1948 (ZVBl. S.~439 und GBl. 1953, S. 1077) die größte Rolle; Tausende von Enteignungen wurden zufolge der von den Gerichten auf der Grundlage dieser VO erkannten Vermögenseinziehungen durchgeführt. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 31. 5. 1960 dürfen nach der WiStrVO verhängte Urteile in der BRD nicht vollstreckt werden, da diese VO zu der verfassungsmäßigen Ordnung der BRD in Widerspruch steht. Dasselbe gilt für Urteile auf Grund des Ge[S. 736]setzes zum Schutze des innerdeutschen Handels und der Abgabenordnung. Das StGB v. 12. 1. 1968 (GBl.~I, S. 1) faßt im 5. Kapitel des Besonderen Teils die „Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft“ zusammen. Gesetze mit strafrechtlichen Sonderbestimmungen bestehen noch für Devisen und den innerdeutschen Zahlungsverkehr. Als sozialistisches Eigentum versteht das StGB „das Vermögen der DDR, ihrer Organe, Einrichtungen und Betriebe (Volkseigentum), das Vermögen sozialistischer Genossenschaften sowie das Vermögen demokratischer Parteien und Organisationen“. Der strafrechtliche Schutz erstreckt sich in demselben Maße auf das Vermögen anderer sozialistischer Staaten und deren Organe, Einrichtungen und Betriebe sowie auf das Vermögen von Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe) und das Vermögen, das Rechtsträgern von sozialistischem Eigentum oder sozialistischen Genossenschaften zur Verwaltung oder Nutzung übergeben wurde. Das Gesetz formuliert die Straftatbestände Diebstahl (einschließlich Unterschlagung), Betrug und Beschädigung am sozialistischen Eigentum und differenziert dabei in den Strafandrohungen von der Verfehlung bis zum „verbrecherisch“ begangenen Delikt. Die Strafandrohungen liegen in demselben Rahmen wie bei den Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum; die im W. früher vorhandene Privilegierung des sozialistischen Eigentums ist aufgegeben. Der zweite Abschnitt des 5. Kapitels beinhaltet vielfältige Tatbestände des W.: Vertrauensmißbrauch, Wirtschaftsschädigung, Schädigung des Tierbestandes, Verletzung der Preisbestimmungen, Falschmeldung und Vorteilserschleichung, unbefugte Offenbarung und Erlangung wirtschaftlicher Geheimnisse, spekulative Warenhortung, Fälschung von Geldzeichen und Bereitstellung von Fälschungsmitteln, Verkürzung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung. Alle diese, zum Teil recht allgemein und weit auslegungsfähig formulierten Strafbestimmungen sind bei wirtschaftsschädigenden Handlungen in Betracht zu ziehen, wenn nicht schon die von den Staatsverbrechen des 2. Kapitels geregelten Tatbestände Diversion und Sabotage zur Grundlage einer Strafverfolgung gemacht werden. Das W. der „DDR“ weist also nach wie vor eine große Anzahl sehr weitgefaßter Straftatbestände auf, die es auch in Zukunft ermöglichen, einen strafrechtlich verantwortlichen Sündenbock für Fehler und Planverluste im volkswirtschaftlichen Bereich zu finden. Die Forderung nach größerer Rechtssicherheit gerade auf diesem Gebiet blieb im wesentlichen unerfüllt, obwohl der Gesetzgeber eingestandenermaßen dem Gefühl vieler Wirtschaftsfunktionäre, „Wir stehen mit einem Bein immer im Zuchthaus“, entgegenwirken wollte. Trotz der Einführung eines die Strafbarkeit ausschließenden „Wirtschafts- und Entwicklungsrisikos“ (§ 169) bleibt für jeden in der Wirtschaft tätigen Menschen die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung wegen eines der o.a. weitgefaßten Straftatbestände bestehen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 735–736 Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftssystem

Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Das W. war bis zum Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs außerordentlich verstreut in zahlreichen Einzelgesetzen und VO geregelt. In der strafrechtlichen Praxis spielte die „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung (Wirtschaftsstraf-VO) v. 23. 9. 1948 (ZVBl. S.~439 und GBl. 1953, S. 1077) die größte Rolle; Tausende von Enteignungen…

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Genossenschaften (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der individuellen Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen Revolution im Jahre 1917 (besonders in der Landwirtschaft) und die die politische Macht der Bolschewisten bedrohende Wirtschaftskrise Anfang der zwanziger Jahre haben zu einer Änderung der Marxschen Auffassung von der Bedeutung der G. geführt. Das auf diesem historischen Hintergrund von Lenin formulierte evolutorische „Genossenschaftsprogramm“ ist für Mitteldeutschland seit 1945 gültig: Die selbständig Wirtschaftenden sollen über die Vergenossenschaftung der Handels- und Kreditfunktionen („einfache“ G.) zur Vergenossenschaftung der Produktion (Produktions-G. = „höhere“ G.) geführt werden. a) Auf der Grundlage dieser Lehre gelangten die nach dem Zusammenbruch bestehenden G. — nahezu ausschließlich Handels- und Kredit-G. — zu erhöhter Bedeutung. Die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wurde ihnen schon 1945 bzw. Anfang 1946 durch SMAD-Befehl gestattet. Die G. konnten entsprechend ihren traditionellen Prinzipien (Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) arbeiten. Eine rege Werbung erhöhte die Zahl der Mitglieder. Der Nutzen der G. für das kommun. System lag in den ersten Jahren auf wirtschaftlichem Gebiet. Die G. übernahmen teilweise die Kreditfunktionen der geschlossenen Banken und besonders die Handelsfunktionen des liquidierten privaten Großhandels bis zum Aufbau eines leistungsfähigen staatlichen Handels- und Kreditapparates. In dieser Periode konnten die G. ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausdehnen und z. T. eine Monopolstellung erreichen (z. B. erfolgte die Düngemittelzuteilung ausschließlich über G.). Im Rahmen der 1948 beginnenden Wirtschaftsplanung hatten die G. organisatorische Aufgaben zu übernehmen (Aufschlüsselung der Pläne, statistische Berichterstattung, Versorgung der Betriebe mit Produktionsmitteln usw.). Gleichzeitig wurde ihre gesamte Wirtschaftstätigkeit in die zentrale Planung einbezogen. Parallel dieser Entwicklung erfolgte die Einengung und Beseitigung der genossenschaftlichen Demokratie durch Übernahme zentraler Positionen innerhalb der G. durch systemfreundliche Funktionäre. Die G. verloren also ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und wurden zur Aufgabe ihrer Prinzipien gezwungen. Sie hörten auf, G. im traditionellen (westlichen) Sinne zu sein. Zwar behielten sie ihre wirtschaftlichen Funktionen — diese blieben Grundlage ihrer Macht den Mitgliedern gegenüber —, jedoch trat nun ihr gesellschaftspolitischer Nutzen für das System in den Vordergrund: Über die G. erfolgte der Angriff der SED auf die kleinen und mittleren selbständigen Existenzen. Mehr und mehr war es — seit 1948/50 — Aufgabe der G., die (Wirtschafts-)Politik der Partei ihren Mitgliedern gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Seit Beginn der Kollektivierung 1952 bedeutete das insbesondere, die G.-Mitglieder zum Eintritt in PG zu bewegen. In dem Maße, wie die Bildung von PG fortschritt, wurden traditionelle G. überflüssig. Ihre Einrichtungen wurden, in der Regel unter Ausschluß der Liquidation der G., von den neu gebildeten PG übernommen. Zu den G., die nach 1945 in diesem Sinne tätig waren, zählten vor allem die Raiffeisen-G. (ländliche ➝Genossenschaften) und die Einkaufs- und Liefer-G. des Handwerks. b) Während die Existenz der Handels- und Kredit-G. mit der Vollendung des „Aufbaus [S. 235]des Sozialismus“ endet, sind die Produktionsgenossenschaften (PG) ein Endziel dieser Entwicklungsperiode. Ihrer formalen Struktur nach sind sie mit den traditionellen Produktiv-G. identisch. Wie bei diesen ist ihr Ziel, selbständig Wirtschaftende als Mitglieder zu gewinnen. Während aber die traditionelle Produktivgenossenschaft durch Vergenossenschaftung von Produktionsfunktionen die Rentabilität der Betriebe verbessern und so die Selbständigkeit der Mitglieder erhalten will (bzw. Unselbständigen durch Teilnahme an Unternehmerfunktion und Unternehmerlohn eine relative Selbständigkeit ermöglichen will), stehen die „sozialistischen“ PG im Dienst des kollektiven Erwerbs mit dem Ziel, die Selbständigkeit der Mitglieder zu beseitigen. Die Methode ist der Entzug der individuellen Verfügungsgewalt über die in Privateigentum stehenden materiellen Produktionsfaktoren (Boden, Kapital) durch Einbringen in die „G.“ (genossenschaftlich-sozialistisches Eigentum) und die Übertragung der Unternehmerfunktion auf das Kollektiv, wobei dieses durch systemfreundliche Personen repräsentiert werden soll. Als Besonderheit ist zu bemerken, daß in den landwirtschaftlichen PG aller kommun. Länder mit Ausnahme der SU der in die PG eingebrachte Boden rechtlich Privateigentum geblieben ist. Diese Tatsache hat jedoch nur formale Bedeutung, sie soll dem „Besitzinstinkt“ der „kleinen Warenproduzenten“ (z. B. Bauern, Handwerker) Rechnung tragen. Der totale Entzug der Verfügungsgewalt und die praktische Unmöglichkeit des Austritts aus der PG bedeuten de facto Enteignung. Die PG haben also die Aufgabe, den Selbständigen die wirtschaftliche Basis ihrer Selbständigkeit zu entziehen und sie dadurch in wirtschaftliche, politische und schließlich persönliche Abhängigkeit vom kommun. (Wirtschafts-) System zu bringen. Da sich die angesprochenen Schichten gegen diese wirtschaftliche Entmachtung und den persönlichen Freiheitsentzug wehren, jedenfalls aber nicht freiwillig in PG eintreten, werden wirtschaftliche Anreize (z. B. Steuervergünstigungen, bevorzugte Belieferung mit Produktionsmitteln, hohe Preise für die Produkte, billige Kredite), politische und psychologische Druckmittel angewandt. H-Zwangskollektivierung) Rein ökonomisch sind die PG in der kommun. Planwirtschaft besser zu handhaben: sie lassen sich wegen ihrer Größe besser in die Volkswirtschaftspläne einbeziehen und von innen und außen ― sowohl wirtschaftlich (Planerfüllung) als auch politisch ― leichter kontrollieren als Individualbetriebe. Die Kontrollmöglichkeit von außen kann noch dadurch erhöht werden, daß der Produktionsfaktor Kapital sich ganz oder teilweise im Eigentum des Staates befindet (LPG, MTS). Die zentrale Aufgabe der PG ist die Erfüllung der durch die Volkswirtschaftspläne vorgegebenen Produktionsziele. Im einzelnen bestehen Landwirtschaftliche PG, PG des Handwerks, PG werktätiger Fischer (Fischerei), Gärtner-PG (Gartenbau). Aus den genannten Gründen ist die PG auch in neue Bereiche vorgedrungen; so gibt es z. B. PG der Künstler und „Kollegien der Rechtsanwälte“ (Rechtsanwaltschaft). c) Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Konsumgenossenschaften ein. Sie sind die einzigen G., die Nichtselbständige als Mitgl. haben. Sie sind einerseits eine politische Massenorganisation und haben andererseits innerhalb des staatlichen (Güter-) Verteilungsapparates die Aufgabe, bestimmte Funktionen zu erfüllen. (Handel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 234–235 Genex GmbH A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, Ländliche

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der individuellen Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen…

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Qualität der Erzeugnisse (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 504]Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technologie). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit ist die Regierung ernsthaft bemüht, die QdE. durch eine Vielzahl von gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen zu erhöhen. Zu unterscheiden sind dabei vorausschauende Maßnahmen der Gütesicherung und nachfolgende Maßnahmen der Gütekontrolle für Vor-, Zwischen- und Enderzeugnisse. Alle diese Maßnahmen wurden Ende 1966 zusammengefaßt und ― in Anlehnung an die Bezeichnung solcher Maßnahmen in der SU ― als „System der fehlerfreien Arbeit“ für alle Betriebe und Einrichtungen für verbindlich erklärt. Weisunggebend dafür ist das Deutsche Amt für Meßwesen und Warenprüfung. Das „System der fehlerfreien Arbeit“ geht davon aus, daß alle die QdE. beeinflussenden Fehler ihre Ursachen letztlich in fehlerhafter Arbeit der am Produktionsprozeß Beteiligten hätten und somit vermeidbar seien. Jeder Beteiligte wird daher voll verantwortlich gemacht für die Qualität der von ihm ausgeführten Tätigkeiten. Keinerlei Abweichungen von den amtlich festgesetzten Qualitätskennziffern und -merkmalen werden zugelassen. Fehlerhafte Arbeitsergebnisse mindern den Lohn bzw. die Erlöse des Betriebes und damit die Prämien. Als moralische Anreize gelten öffentliches Lob durch den Leiter, Kenntlichmachung des Arbeitsplatzes durch ein Qualitätssymbol usw. Die vorausschauende Gütesicherung betrifft die Forschung und Entwicklung, die Technologie und die Materialbeschaffung. Die Gütekontrolle in der Produktion erfolgt durch ein umfassendes System der Fehlererfassung und -auswertung in jeder Stufe der Fertigung. Formblätter und Kontrollkarten, die jedes Werkstück im Betrieb begleiten, sind die Grundlage für Fehlerstatistiken. Für die geschlossene Einführung des „Systems der fehlerfreien Arbeit“ sind die Werkleiter persönlich verantwortlich. Die Direktoren für Technik haben für jedes Erzeugnis einen für die Qualität verantwortlichen Konstrukteur und Technologen einzusetzen. Konstrukteure haben die Qualität, Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit der von ihnen erarbeiteten Unterlagen zu verantworten. Die Technologen und Hauptmechaniker haben die Effektivität der Arbeitsvorgänge und die Arbeitsgenauigkeit und Zuverlässigkeit der Produktionsausrüstungen zu verantworten. Der Direktor für Produktion sowie alle anderen am Arbeitsprozeß Beteiligten sind für die Qualität der Fertigung verantwortlich. Kontrollorgan in den Betrieben ist die Technische Kontrollorganisation (TKO). — Alle diese Maßnahmen werden die QdE. nur schrittweise verbessern können, da diose nicht in erster Linie von fehlerhaftem Verhalten der Menschen, sondern von dem technischen Stand und der Beschaffenheit der Produktionseinrichtungen und von der Qualität des verfügbaren Rohmaterials abhängt. Bereits seit Jahren besteht für alle Erzeugnisse eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung“, das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Dieses „Gütezeichen der Deutschen Demokratischen Republik“ erhalten Erzeugnisse von hervorragender Qualität, die das Weltniveau bestimmen bzw. mitbestimmen. Dieses Zeichen „Güteklasse 1“ erhalten Erzeugnisse von guter Qualität, die dem Durchschnitt des Weltmarkts entsprechen. Zeichen für „Güteklasse 2“, denen die Beurteilung einer „Mindestgüte“ zuerkannt wurde. Grundstoffen, Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen, die nicht klassifiziert werden, sowie Dienstleistungsbetrieben, die besonders gut arbeiten, werden Überwachungszeichen zuerkannt. Nach amtlichen Angaben sollen 1966 12 v. H. der Erzeugnisse mit dem Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau ausgezeichnet gewesen sein. Etwa 73 v. H. der Erzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach amtlicher Einschätzung nur dem Durchschnitt des Weltniveaus und waren daher nach westlichen Ländern nur begrenzt exportfähig. Die Gütezeichen sollen die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen. Auch durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern. Seit Anfang 1964 sind für ausgewählte Erzeugnisse der Industrie Erzeugnispässe vorgeschrieben. Das sind Dokumente, in denen Angaben über den technischen Stand, die Fertigungsreife, die Funktionstüchtigkeit und das Verhalten bei der Benutzung eingetragen sind. Auch der Vergleich zum Weltstand soll darin dargestellt sein. Die Erzeugnispässe sollen bereits bei Beginn der Entwicklung neuer Erzeugnisse begonnen und in den nachfolgenden Stufen der Entwicklung und der Fertigung er[S. 505]gänzt werden. Die Erzeugnispässe sind die Voraussetzung für die Erteilung des Gütezeichens „Q“ und verbleiben beim Fertigungsbetrieb; Abschriften dienen vorgeordneten Organen und den Handelsorganen zur Beurteilung der QdE. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 504–505 Qualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Quedlinburg

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 504]Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technologie). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der…

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Pro-Kopf-Verbrauch (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf dem V.~Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind allerdings lückenhaft und teilweise so angelegt, daß sie eine exakte Überprüfungsmöglichkeit ausschließen. Es ist den P.-Angaben der „DDR“, die auch im Dienste der Agitation und Propaganda stehen, nicht ohne weiteres anzusehen, daß es sich bei ihnen um Bruttowerte handelt, die z. B. auch die auf dem Wege vom Großhandel bis zum Endverbrauch entstehenden Verluste einschließen, während demgegenüber die P.-Statistik der BRD bestmögliche Nettowerte der tatsächlich verbrauchten Nahrungsmittelmengen ausweist. Da sich die P.-Zahlen in ihrem ausgewiesenen Endwert also nicht mit denen der BRD-Statistik decken, sind sie mit diesen auch nicht unmittelbar und ohne weiteres vergleichbar. Stellt man die Vergleichbarkeit kalkulatorisch her, dann ergibt eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung, daß im Kalorien- und Kohlehydratverbrauch beide Teile Deutschlands im Jahre 1967 so gut wie übereinstimmten. Im Verzehr von Gesamteiweiß und insbesondere von tierischem Eiweiß, dem typischen Indikator für den Ernährungsstandard einer Bevölkerung, lag die „DDR“ noch um etwa 10 bzw. 25 v. H. hinter der BRD zurück, während unter dem Blickpunkt der Volksgesundheit der Rückstand der „DDR“ im Fettverzehr sogar einen Vorteil gegenüber der BRD bedeutete. Bezüglich Qualität und zeitlicher Belieferung ist das Warenangebot dem westdeutschen keineswegs gleichwertig. Enthält schon Ulbrichts Forderung, den P. der BRD zu erreichen, das verhüllte Eingeständnis, daß ― entgegen allen bisherigen Zweckmeldungen ― der westdeutsche Stand in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht erreicht werden konnte, so wird ihre Realisierung um so mehr verhindert, als durch die Zwangskollektivierung und durch die vielfältigen, im System der Wirtschaft begründeten Hemmungsfaktoren die landwirtschaftliche Produktion nicht die geplanten Zuwachsraten erreicht und auftretende Versorgungsschwierigkeiten durch Importe aus dem Ostblock zumeist nicht kurzfristig behoben werden können. Daher wird das Schwergewicht der ökonomischen Hauptaufgabe in letzter Zeit immer mehr auf die Forderung nach einer Steigerung der Pro-Kopf-Produktion verlagert. Hierbei spielen auch Gründe der Rücksichtnahme auf die Partnerländer des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe eine wesentliche Rolle, in deren Bereich die „DDR“ den bei weitem höchsten Ernährungsstandard aufweist. (Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 501 Projektierungsbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Proletariat

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf dem V.~Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind…

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Stoph, Willi (1969)

Siehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1966 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin. 1. Stellv. des Vors. des Staatsrates seit 13. 11. 1963. Vors. des Ministerrates seit 21. 9. 1964. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1950, des Politbüros seit 1953. Abg. der Volkskammer seit 1950. Volksschule. Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD. 1933–1939 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. 1935–1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. Stabsgefreiter in der Artillerie. 1945 für die KPD tätig. 1945–1947 Leiter der Abt. [S. 773]Baustoffindustrie u. Bauwirtschaft, 1947 bis 1948 Leiter der Hauptabt. Grundstoffindustrie der Deutschen Zentralverwaltung für Industrie in der SBZ. 1948 Leiter der Abt. Wirtschaft im Parteivorstand bzw. ZK der SED. März 1951–Mai 1952 Leiter des Büros für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten: damit zuständig für die gesamte Wiederbewaffnung. Im Mai 1952 als Nachf. Steinhoffs Minister des Innern, zuständig vor allem für die als KVP bezeichnete Armee. Ab Nov. 1954 außerdem stellv. Vors. des Ministerrates und Mitgl. des Präsidiums des Ministerrates. Am 21. 6. 1949 von Maron als Minister abgelöst, da nur noch als Befehlshaber der KVP tätig. — 19. 1. 1956 Generaloberst der Nationalen Volksarmee und Minister für Nationale Verteidigung. Ab 29. 1. 1956 war er auch Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Warschauer Paktstaaten (Warschauer Beistandspakt). Am 1. 10. 1959 vom Ministerrat zum Armeegeneral befördert. Am 14. 7. 1960 als Verteidigungsminister abberufen und als Stellv. des Vors. des Ministerrates verantwortlich für die Koordinierung der SED- und Regierungsbeschlüsse im Staatsapparat und f. ihre Verwirklichung. Seit 4. 7. 1962 Erster Stellv. d. Vors. d. Ministerrates u. amtierender Ministerpräsident an Stelle des schwerkranken Grotewohl. Auszeichnungen: Vaterl. Verdienstorden in Gold und dessen Ehrenspange, Banner der Arbeit und viele andere Orden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 772–773 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stoph-willi verwiesen. Stief, Albert, Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Storch, Hermann

Siehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1966 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin. 1. Stellv. des Vors. des Staatsrates seit 13. 11. 1963. Vors. des Ministerrates seit 21. 9. 1964. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1950, des Politbüros seit 1953. Abg. der Volkskammer seit 1950. Volksschule. Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD. 1933–1939 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. 1935–1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. Stabsgefreiter…

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Preissystem (1969)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist das P. in einer Marktwirtschaft das Produkt der Angebots- und Nachfragebeziehungen unter den wirtschaftlich autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten). In den östlichen Wirtschaftssystemen ist das P. Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u.a. die Steuern, Kredite, Zinsen und Prämien gehören. Preise sind sowohl Gegenstand der Planung als auch Instrument zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des P. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und dem praktizierten Planungssystem ab. Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft liegen dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vor, wenn diese in Abhängigkeit von den für die Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck bringen. Eine Errechnung solcher ökonomisch optimaler Planpreise (Schattenpreise) ist bisher auch mit den modernen Rechenverfahren der linearen Optimierung und durch den Einsatz von Computern praktisch weder für sämtliche volkswirtschaftlich wichtigen Güter noch für größere Gütergruppen einzelner Wirtschaftsbereiche gelungen. Punktuelle Preisfestsetzungen und die Revision der Planpreise ganzer Branchen sowie der Volkswirtschaft wurden daher bei den jüngsten Preisreformen in der „DDR“ und den östlichen Wirtschaftssystemen (1964–1968) vorwiegend noch durch Einzelkalkulation in den Betrieben und Preisbehörden vorgenommen. Allerdings wurden bei den Preisreformen mit Hilfe von Preisverflechtungsbilanzen und Rechenprogrammen für Computer gewisse Verzerrungen des P. auch durch den Einsatz von linearen Optimierungsverfahren beseitigt. Die in einem Wirtschaftssystem praktizierte Preisbildung, die Art der Veränderungen der Preise sowie die dort vorkommenden Preisarten und -formen hängen nach Ansicht der sozialistischen Politökonomie von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten der jeweiligen Gesellschaftsordnung ab. Nach der auf die Marxsche Wertlehre zurückgehenden Definition gibt der ‚Preis‘ im sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssystem den in Geld ausgedrückten Wert einer Ware an. Er gibt über das Austauschverhältnis zwischen zwei Wertgrößen verschiedener Waren Auskunft. Der Wert einer Ware entspricht dem „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ zur Erzeugung eines bestimmten Gutes. Dieser Aufwand setzt sich aus den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ für die Herstellung eines Produktes und dem „gesellschaftlich notwendigen Reineinkommen“ zusammen. Die „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ entsprechen in der Praxis der Preisbildung meist den durchschnittlichen Herstellungskosten aller an der Erzeugung eines bestimmten Gutes beteiligten Betriebe. Das „gesellschaftlich notwendige Reineinkommen“ wird in der Preiskalkulation und -planung vielfach einem nach Branchen differenzierten, staatlich vorgeschriobenen Gewinnaufschlag gleichgesetzt. Das „Reineinkommen“ setzt sich nach der Lehre der Politökonomie aus zwei Wertbestandteilen zusammen: a) dem Betriebsgewinn und b) der Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA; differenzierte Umsatzsteuer). Der Anteil des in den Planpreisen (gemeint sind hier die Betriebspreise) enthaltenen Betriebsgewinns ist sowohl hinsichtlich seiner Höhe als auch hinsichtlich der gewählten Bezugsbasis des Gewinnaufschlages abhängig von den Zielen der Wirtschaftspolitik und dem angewandten Preistyp (Gewinn). Während durch die staatliche Festlegung des Betriebsgewinnanteils in den Planpreisen (Betriebspreisen) Steuerungseffekte gegenüber den betroffenen Betrieben erzielt werden sollen, dient die Festlegung der PDA vorwiegend der Lenkung der Nachfrage der Abnehmer (Industrieabgabepreis). Abgesehen von den Besonderheiten der Preisbildung im Dienstleistungsbereich gibt es in der „volkseigenen Wirtschaft“ der „DDR“ und der der anderen östlichen sozialistischen Staaten 4 verschiedene Preistypen: 1) Wertpreise, 2) Kostenpreise, 3) Relationspreise, 4) Produktionspreise. Wert- und Kostenpreise werden vielfach nicht als unterschiedliche Preistypen ange[S. 494]sehen. Der Unterschied zwischen beiden wird darauf abgestellt, daß bei einer reinen Wertpreisbildung die Bezugsbasis des Gewinnzuschlages allein die Lohnkosten (Lohnkostenanteil) sind, während bei einer Kostenpreisbildung der Gewinnsatz auf die gesamten Selbstkosten einschließlich der Lohnkosten bezogen wird. Die Kostenpreise sind auch nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 der wichtigste Preistyp bis heute (1967) geblieben. Die Wahl dieses Preistyps ist die Konsequenz aus der von Marx entwickelten Arbeitswertlehre, nach der sich der Wert eines Erzeugnisses nicht nach seinem Gebrauchswert (Nutzen) bestimmt, sondern nach dem für die Herstellung dieses Produktes erforderlichen „gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand“. Dagegen vertritt die westliche Wirtschaftswissenschaft übereinstimmend die Auffassung, daß sich in den Marktpreisen die individuellen Nutzvorstellungen spiegeln. Die Kosten- und auch die Wertpreise lassen sich in 2 Hauptgruppen von Preisformen einteilen: a) Kalkulationspreise, b) Festpreise. Die Kalkulationspreise sind betriebsindividuelle Preise, die auf den jeweiligen einzelbetrieblichen Kosten basieren. Diese Preise werden nach Maßgabe verbindlicher Kalkulationsschemata und auf der Grundlage behördlich bestätigter Kalkulationselemente (z. B. Zuschlagsätze für Gemeinkosten, konstanter Gewinnsätze) gebildet. Sie schwanken entsprechend der Veränderung der Produktionskosten. Die Bildung von Kalkulationspreisen ist in der Wirtschaft der „DDR“ in der Regel nur bei der Preisbestimmung für neuentwickelte Produkte, bei Einzelfertigungen, kleineren Serien, Reparaturen und Montageleistungen und bei allen wirtschaftlich weniger wichtigen Erzeugnissen gestattet (VO v. 13. 12. 1966, GBl. II, S. 963). Unter Festpreisen versteht man Preise, die grundsätzlich für die Dauer eines Volkswirtschaftsplanes (1 Jahr) konstant gehalten werden. Sie werden in der Regel als einheitliche Festpreise bestimmt, was bedeutet, daß sie innerhalb des Wirtschaftsgebietes der „DDR“ gleich sind. Diese Festpreise beziehen sich jeweils nur auf Produkte gleicher Art und Qualität. Dies verlangt von der Wirtschaftsverwaltungsbürokratie eine eindeutige Klassifizierung des volkswirtschaftlichen Erzeugungsprogramms (Güter und Dienstleistungen) in einer umfassenden Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur. Zu den Zielen der Preisplanung in der sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft gehört die möglichst vollständige Einbeziehung aller volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse in das System einheitlicher Festpreise. Die Bevorzugung der einheitlichen Festpreise bei der zentralen Wirtschaftslenkung hat planungstechnische Gründe. Jede Preisdifferenzierung für identische Produkte erschwert die zentrale Festsetzung der staatlichen Aufgaben für die Betriebe, Kombinate und VVB, verkompliziert die Plankoordinierung (Bilanzierung) und verhindert von zentraler Seite aus eine wirksame Kontrolle des Leistungsstandes von Produzenten gleichartiger Erzeugnisse und Leistungen. Erst durch Einheitspreise erhalten auch Betriebsvergleiche Aussagekraft. Verschiedene Planpreise für gleichartige Erzeugnisse innerhalb des Wirtschaftsgebietes würden auch je nach dem Knappheitsgrad dieser Produkte häufig Störungen im Absatz und in der Versorgung der Bevölkerung zur Folge haben. Die Bildung von Relationspreisen beruht auf einem besonderen Verfahren der Festlegung eines Preisgefüges für vergleichbare Produkte. In der Regel wird die Relationspreisbildung bei der Bestimmung der Preise für eine Erzeugnisgruppe angewendet. Ausgehend vom „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ eines bestimmten Standarderzeugnisses werden die Preise verwandter Produkte nach Gebrauchswertmerkmalen differenziert. Als solche Gebrauchswertmerkmale gelten Parameter (wie z. B. technische Kennziffern und ökonomisch-technologische Kenngrößen), deren Veränderung einen unterschiedlichen Gebrauchswert der Produkte charakterisiert und deren Abwandlung ferner in einem meßbaren Zusammenhang mit der Veränderung der Produktionskosten steht. Diese Berücksichtigung der Gebrauchswerteigenschaften der Waren in ihren Preisen schafft aber keine optimalen Planpreise. Es ist nämlich leicht einsichtig, daß die Veränderung technischer Qualitätsmerkmale keineswegs mit der Veränderung der Knappheit der Güter identisch zu sein braucht, ganz abgesehen davon, daß auch der als Ausgangsgröße für die Festlegung der Preisrelationen genommene Planpreis des Standarderzeugnisses kein optimaler Preis ist. Der Produktionspreis ist ein in den sowjetsozialistischen Wirtschaftssystemen erst durch die Wirtschaftsreformen ab 1964 hoffähig gewordener Preistyp. Bis dahin war er von den orthodoxen Politökonomen als eine spezielle Preiskategorie nur der kapitalistischen Wirtschaft charakterisiert worden. Der in den östlichen Wirtschaftssystemen bis 1966 vorherrschende Kosten- und Wertpreistyp berücksichtigte bei der Preisbildung nicht die Kapitalkosten oder den „Fondsvorschuß“, wie die Politökonomen diesen Kalkulationsposten heute nennen. Da infolge der hierdurch bewirkten Unterbewertung der Erzeugnisse vor allem aus den kapitalintensiven Betrieben eine ständige fühlbare Verschwendung dieser Produkte in den nachgelagerten Produktionsstufen feststellbar war, entschlossen sich ab 1964 die Wirtschaftsführungen der kommunistischen Länder zögernd, ihre P. zwecks Rationalisierung des Wirtschaftsprozesses auf den Preistyp des Produktionspreises umzustellen. In Ungarn und der ČSSR begann man ab 1964/1965 und in der UdSSR ab 1966/1967 mit der Umrechnung der Wertpreise in Produktionspreise. In der „DDR“ soll ab 1. 1. 1969 beginnend mit den Preisen der Schwarzmetallurgie etappenweise eine Umstellung auf ein Produktions-P. erfolgen (Preispolitik). Die Berücksichtigung der Kapitalkosten bei der Umrechnung der Wertpreise auf Produktionspreise erfolgt grob dargestellt nach 2 Verfahren: 1) Die Betriebe addieren bei der Kalkulation ihres Preisvorschlages für die Preisbehörden zu ihren kalkulationsfähigen Selbstkosten (Stückkosten) a) noch den Kapitalkostenanteil und b) den staatlich vorgegebenen Stückgewinn hinzu (Amt für Preise). Der für die Durchführung der Stückkostenkalkulation notwendige Kapitalkostenanteil wird durch Umlage des verbindlich vorgeschriebenen Abführung der Produktionsfondsabgabe [S. 495](PFA) auf die Produktionsmengen ermittelt. 2) Im Unterschied zum obigen Verfahren erfolgt die Berechnung des Preisvorschlages für die Preisorgane allerdings überwiegend so (z. B. in der SU), daß die Betriebe zu ihren gesamten Kosten pro Stück (Abschreibungen, Materialverbrauch, Lohnkosten) einen Gewinnzuschlag addieren, der auf folgende Weise errechnet wird: Der durch staatliche Festlegung bestimmte Reineinkommenssatz wird ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital (Produktionsgrund- und -Umlauffonds) gesetzt. Der hierdurch ermittelte Reineinkommens- oder Gewinnbetrag wird dann auf die erzeugte Menge umgelegt. Ist diese Umlage auf das einzelne Erzeugnis bei gleichzeitiger Produktion verschiedener Produkte im Betrieb nicht unmittelbar möglich, so kann diese so vorgenommen werden, daß der ermittelte Reineinkommensbetrag ins Verhältnis zu den gesamten anerkannten „Verarbeitungskosten“ des Betriebes gesetzt wird. Der auf diese Weise ermittelte Prozentsatz wird bei der Preisbildung für das einzelne Erzeugnis auf die jeweiligen „Verarbeitungskosten“ pro Stück bezogen und damit das Reineinkommen proportional zu dieser Bezugsgröße verteilt. Dieses Verfahren der Preiskalkulation in einem Betrieb kann auf die gleiche Weise für Betriebsgruppen oder Industriezweige durchgeführt werden. („Verarbeitungskosten“ sind die gesamten Selbstkosten minus Kosten für Grundmaterial, bezogene Teile, fremde Lohnarbeit und Kooperation sowie Verbrauch fremder Leistungen. Die „Verarbeitungskosten“ enthalten demnach im wesentlichen die Amortisationen und die Lohnkosten.) Der den Betrieben vorgeschriebene Reineinkommens- oder Gewinnsatz wird von den Preisbehörden unter Berücksichtigung der gegebenen Produktionsfondsabgabe und der Untersuchungsergebnisse über die Kapitalintensität der Wirtschaftszweige nach Branchen differenziert. Die Addition des jeweils für die einzelnen Waren ermittelten Stückgewinns zu den anerkannten kalkulationsfähigen Stückkosten ergibt den Betriebspreis. Bei diesem Verfahren der Preisbestimmung wird die Produktionsfondsabgabe also nicht gesondert einkalkuliert. Sie wird als Bestandteil des Gewinnes und nicht der Kosten angesehen. Der der Produktionsfondsabgabe im Bruttogewinnaufschlag entsprechende Gewinnanteil wird von der Wirtschaftsführung als diejenige Mindestverzinsung bezeichnet, die von den Staatsbetrieben mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Kapital unbedingt erwirtschaftet werden muß. Der Staat als Eigentümer der Produktionsmittel konzentriert dann die erwirtschaftete Produktionsfondsabgabe im Staatshaushalt. Ergänzend sei noch einmal darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit eines P. zur Erfüllung der ihm im Rahmen der Wirtschaftslenkung übertragenen Funktionen davon abhängt, inwieweit die Preise laufend die Veränderungen der Produktions- und Marktbedingungen wiedergeben. Diese Einsicht wird auch von den Wirtschaftspolitikern der kommunistischen Staaten geteilt. Die Verwirklichung dieser Preispolitik stößt allerdings auf zwei Schwierigkeiten. Das u.a. aus Gründen der Erleichterung der zentralen Wirtschaftsplanung und -lenkung eingeführte Fest-P. hat zur Folge, daß größere Preisrevisionen in der Regel nur nach einigen Planjahren durchgeführt werden. In der Vergangenheit fand in den Ostblockwirtschaften schon aus Gründen des Verwaltungsaufwandes im Durchschnitt nur alle 5–7 Jahre eine Preisreform statt. Die Starrheit der Festpreise steht also im Widerspruch zur geforderten Anpassung der Planpreise an die Produktions- und Realisierungsbedingungen der Waren. Ferner besteht zu den gültigen Bestimmungsgrundlagen der Preisfestsetzung, also vor allem dem Preistyp des Kosten- und des Wertpreises, und den sich rasch wandelnden Angebots- und Nachfrage Verhältnissen nahezu stets eine Disproportion. Um aber trotz des prinzipiellen Festhaltens an der Kosten-, Wert-, Relations- und Produktionspreisbildung die Preispolitik auch für eine planmäßige Lenkung von Produktion und Verbrauch einsetzen zu können, legt die Wirtschaftsführung zeitweilig die Planpreise abweichend vom Warenwert fest. Diese Preispolitik steht nach Auffassung der Wirtschaftsführungen in den orthodoxen kommunistischen Ländern nicht im Widerspruch zu den marxistischen Prinzipien der Preisbildung. Durch die abweichend vom Warenwert vorgenommene Planpreisbestimmung sollen der Gebrauchswert mit berücksichtigt, die Absatzmöglichkeiten beachtet und damit die Struktur der Nachfrage dem vorhandenen Warenangebot angepaßt werden. Um die Nachteile der Starrheit des Fest-P. zu verringern, wird von den zuständigen Wirtschaftsfunktionären der „DDR“ gefordert, daß in Zukunft statt der bisher üblichen Preisreformen erst nach jeweils einem halben Jahrzehnt nunmehr kontinuierliche Preisrevisionen durchgeführt werden sollen. Mit diesen angestrebten laufenden Preisrevisionen in Anpassung an die gewandelten Produktionsbedingungen soll der Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung besser Rechnung getragen werden. Ob aber in Anbetracht des immensen Verwaltungsaufwandes für diese ständigen Preisneuberechnungen dieses Ziel vom Behördenapparat des Amtes für Preise verwirklicht werden kann, ist sehr zweifelhaft. Zu den Maßnahmen, das P. ein wenig flexibler zu gestalten, gehört die in der „DDR“ seit einigen Jahren geschaffene Möglichkeit, für bestimmte wirtschaftlich weniger wichtige Erzeugnisse die Preisfestsetzung den Lieferern und Abnehmern zu überlassen (Vereinbarungspreise) oder nur Höchstpreise festzulegen. Allerdings erfolgt auch die Kalkulation der Vereinbarungs- und Höchstpreise teilweise auf der Basis zentral festgelegter Kalkulationsnormen. Als Sonderform der Berücksichtigung des Gebrauchswertes bzw. der Qualität der Güter im Preis durch Einräumung einer größeren Preisbeweglichkeit ist auch die im „Neuen ökonomischen System“ erfolgte Einführung von Preiszu- und -abschlägen anzusehen. Wird die Qualität hergestellter Produkte unter den staatlich festgelegten Standardqualitäten eingestuft, so sind die Preisorgane verpflichtet, Preisabschläge zu verhängen. Bei Erzeugnissen, deren Qualität über den staatlich festgelegten Qualitätsnormen liegt, können den betreffenden Produzenten von den Preisbehörden Gewinn- und Preiszuschläge gewährt werden. (vgl. Preis-AO Nr. 1984/3 — Ausgewählte [S. 496]Spitzenerzeugnisse, GBl. 1967, II, S. 761). Dadurch sollen die Betriebe an qualitativ hochwertigen Leistungen materiell interessiert werden. Eine relativ freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage besteht nur noch auf den Bauernmärkten. Allerdings gelten auch auf diesen Märkten die staatlichen Aufkaufpreise der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) und die für Lebensmittel festgesetzten Preise als Richtgrößen. Das P. der „DDR“ (wie auch das der anderen Ostblockstaaten) Ist ein reines Binnen-P. Durch das vom Staat verwaltete Außenhandels- und Valutamonopol ist ein Einfluß der Weltmarktpreise auf das Binnenpreisniveau ausgeschaltet. Bei Außenhandelsgeschäften rechnen die Betriebe mit den Außenhandelsorganen zu den gültigen Binnenpreisen ab. Der Ausgleich zwischen diesen Binnenpreisen und den Weltmarktpreisen erfolgt über ein besonderes Verrechnungsverfahren (Außenhandelspreisdifferenzenkonto) und den Staatshaushalt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 493–496 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist…

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Sabotage (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen sogar Todesurteile. Bloßer Ungehorsam gegen eine Verwaltungsanordnung konnte als S. oder als Diversion schwer bestraft werden. Mit Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts im Sept. 1955 wurde S. als eine unter Boykotthetze nach Art. 6 der Verfassung fallende Erscheinungsform im Klassenkampf angesehen und damit in die Kategorie der Staatsverbrechen eingegliedert. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz wurde die S. wieder in einen selbständigen Tatbestand formuliert: „Wer mit dem Ziel, die Tätigkeit der staatlichen Organe oder der Volkswirtschaft der DDR zu untergraben oder den Aufbau des Sozialismus zu stören, es unternimmt, staatliche oder genossenschaftliche Einrichtungen oder Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern, wird mit Zuchthaus bestraft, auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden.“ Das neue Strafgesetzbuch übernimmt diesen Tatbestand in § 104, erweitert ihn um die „Irreführung staatlicher oder gesellschaftlicher Einrichtungen und Betriebe mit staatsfeindlicher Zielstellung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 272) und bezieht neben der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft und der Tätigkeit der Organe des Staates oder gesellschaftlicher Organisationen die Verteidigungskraft und Verteidigungsmaßnahmen zusätzlich in den strafrechtlichen Schutz vor S. ein. Mit der Tatbestandserweiterung um die „Irreführung“ soll „der verbrecherischen Methode des Gegners, durch gefälschte Dokumente und Schriftstücke, besonders durch Aufträge, Bestellungen, Materialabberufung u.dgl. volkseigene Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern und damit die Volkswirtschaft zu schädigen“, entgegengewirkt werden. In schweren Fällen kann auf Todesstrafe oder lebenslange Zuchthausstrafe erkannt werden. S.-Handlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 540 Saatgut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen…

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Ministerrat (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der M. organisiert nach Art. 78 der Verfassung im Auftrage der Volkskammer die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben des sozialistischen Staates. Auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) wurde der M. erstmals als Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrats bezeichnet. Dementsprechend wird der M. auch im § 2 des Gesetzes über den M. vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates genannt. Der M. arbeitet auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates (Art. 79 Abs.~1 Satz~1 der Verf.). Der M. hat wissenschaftliche Prognosen auszuarbeiten, die Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus zu organisieren und die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft zu leiten. Wie schon nach § 5 des M.-Gesetzes von 1963 liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit also auf wirtschaftlichem Gebiet. Der M. hat das Recht zur Normensetzung. Er erläßt im Rahmen der Gesetze und Erlasse Verordnungen und faßt Beschlüsse (Gesetzgebung) und hat das Recht, Regierungsabkommen abzuschließen und zu kündigen (Art. 79 Abs.~1 Satz~2; Abs.~3 der Verf.). Der M. ist das Organ, das in der Verfassung von 1949 als Regierung bezeichnet wurde. Schon bald wurde die Bezeichnung M. gebräuchlich, die seit 1960 deshalb gerechtfertigt ist, weil nicht mehr dieses Organ, sondern der Staatsrat das Organ ist, das innerhalb des Staatsapparates als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer die politischen Entscheidungen trifft und damit Regierung im funktionellen Sinn ist. Der M. ist Spitze der Behördenorganisation. Er leitet, koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der Ministerien, der anderen zentralen Staatsorgane und der Räte der Bezirke entsprechend den Erkenntnissen der Organisationswissenschaft. Ihm unterstehen die örtlichen Räte (Bezirk, Gemeinde, Kreis), die freilich gleichzeitig den Volksvertretungen, die sie gewählt haben, verantwortlich sind, und die Verwaltungszweige, die nicht in die allgemeine Behördenorganisation eingegliedert sind (die nachgeordneten Dienststellen zentraler Staatsorgane, z. B.- die örtlichen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, und des Ministeriums für Staatssicherheit). Nicht in die allgemeine Behördenorganisation gehören die Gerichte (Gerichtsverfassung), die Staatsanwaltschaft und die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Der M. ist ferner für Beschwerden gegen Entscheidungen zentraler Organe des M. zuständig (Art. 104 Abs.~1 der Verf.). Über das Verhältnis des M. zur SED bestimmt § 4 des M.-Gesetzes von 1963, daß dieser außer auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrats vor allem auf der Grundlage des Programms der SED und der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, die für den umfassenden Aufbau des Sozialismus sich ergebenden politischen, ökonomischen, wissenschaftlichen, technischen und kulturell-erzieherischen Hauptaufgaben ausarbeitet. Auf der 2. Tagung des ZK der SED (Juni 1967) forderte Ulbricht, daß sich die Entscheidungen der Partei stärker auf Kernfragen konzentrieren sollen, damit so die Verantwortung des M. für seine eigene schöpferische Arbeit erhöht würde. Zugleich forderte er aber, daß im M. die Beschlüsse der Parteiführung viel sorgfältiger als bisher erörtert würden („Neues Deutschland“ v. 8. 7. 1967). Über die Bildung des M. bestimmt Art. 80 der Verf., daß sein Vorsitzender vom Vorsitzenden des Staatsrats der Volkskammer vorgeschlagen und von ihr mit der Bildung des M. beauftragt wird. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. werden nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. werden vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Über die Zusammensetzung des M. bestimmt Art. 80 Abs. 4 der Verf., daß der M. aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden und den Ministern besteht. Der M. wird vom Vorsitzenden des M. geleitet. Er ist ein kollektiv arbeitendes Organ (Art. 78 Abs.~1 Satz 2 der Verf.). Der M. ist der Volkskammer verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Nach § 2 des M.-Gesetzes von 1963 ist der M. auch dem Staatsrat, der nach Art. 66 Abs.~1 der Verf. als Organ der Volkskammer deren Aufgaben zwischen ihren Tagungen versieht, verantwortlich. Für die Tätigkeit des M. tragen alle seine Mitglieder die Verantwortung. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. können jederzeit von der Volkskammer abberufen werden (Art. 50 der Verf.). Nach Ablauf der Wahlperiode der Volkskammer setzt der M. seine Tätigkeit bis zur Wahl des neuen M. durch die Volkskammer fort (Art. 80 Abs. 2 Abs. 7 und 8 der Verf.). Jeder Minister leitet verantwortlich das ihm übertragene Aufgabengebiet. Die Ministerien sind zentrale Fachorgane mit einem bestimmten Geschäftsbereich, die im Gegensatz zu den Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich und anderen zentralen Fachorganen von Ministern geleitet werden. Die Minister haben also in der Regel eine Doppelstellung. Sie sind gleichzeitig Mitglied des M. und Leiter eines zentralen Fachorgans. Die meisten Ministerien haben ein Statut, in dem sie als [S. 432]Organe des M., juristische Personen und als Haushaltsorganisation bezeichnet werden. Die Stellvertreter des Vorsitzenden des M. sind mit der Koordination verschiedener Geschäftsbereiche betraut. Aus seiner Mitte bildet der M. ein Präsidium, das vom Vorsitzenden des M. geleitet wird (Art. 80 Abs. 5 der Verf.). Dieses nimmt zwischen den Tagungen des M. dessen Funktionen wahr und leitet und organisiert die Arbeit des M. (§ 9 des M.-Gesetzes von 1963). Das Präsidium des M. ist also eine Art Überkabinett und das eigentliche Führungsorgan des Staatsapparates. Organe des M. sind die Staatliche Plankommission und der Landwirtschaftsrat. Der M. hat ein eigenes Büro, das dem Vorsitzenden des M. bei dessen Leitung und der des Präsidiums unterstützt. Der M. hatte am 1. 5. 1968 folgende Zusammensetzung: Vorsitzender des Ministerrats: Willi ➝Stoph (SED) Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats: Alfred ➝Neumann (SED) Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats: Dr. Alexander ➝Abusch (SED) Dr. Kurt ➝Fichtner (SED), Manfred ➝Flegel (NPD), Wolfgang ➝Rauchfuß (SED), Vors. der Staatlichen Plankommission Gerhard ➝Schürer (SED), Minister für Gesundheitswesen Max ➝Sefrin (CDU), Dr. Werner ➝Titel (DBD), Dr. Gerhard ➝Weiss (SED), Dr. Herbert ➝Weiz (SED), Minister der Justiz Dr. Kurt ➝Wünsche (LDP). Mitglieder sind ferner die Minister: der Finanzen Siegfried ➝Böhm (SED), des Innern Friedrich ➝Dickel (SED), Vorsitzender des Landwirtschaftsrates Georg ➝Ewald (SED), für Verarbeitungsmaschinen und Fahrzeugbau Dr. Rudi ➝Georgi (SED), für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. Ernst-Joachim ➝Gießmann (SED), für Kultur Klaus ➝Gysi (SED), Leiter des Amtes für Preise Walter ➝Halbritter (SED), für Volksbildung Margot ➝Honecker (SED), für Nationale Verteidigung Heinz ➝Hoffmann (SED), für Bauwesen Wolfgang ➝Junker (SED), für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Erhard ➝Krack (SED), für Verkehrswesen Dr. Erwin ➝Kramer (SED), Vorsitzender des Komitees der Arbeiter- und-Bauern-Inspektion Heinz ➝Matthes (SED), für Staatssicherheit Erich ➝Mielke (SED), für Wissenschaft und Technik Günter ➝Prey (SED), für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte Fritz ➝Scharfenstein (SED), für Post- und Fernmeldewesen Rudolph ➝Schulze (CDU), für Handel und Versorgung Günter ➝Sieber (SED), für Grundstoffindustrie Klaus ➝Siebold (SED), für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Kurt ➝Singhuber (SED), für Außenwirtschaft Horst ➝Sölle (SED), für Elektrotechnik und Elektronik Otfried ➝Steger (SED), für Auswärtige Angelegenheiten Otto ➝Winzer (SED), für Leichtindustrie Johann ➝Wittik (SED), für Chemische Industrie Günther ➝Wyschofsky (SED), für Schwermaschinen- und Anlagenbau Gerhard ➝Zimmermann (SED), für Materialwirtschaft Dr. Erich ➝Haase (SED). Dem Präsidium des Ministerrates gehören an: Willi ➝Stoph, Max ➝Sefrin, Alfred ➝Neumann, Dr. Werner ➝Titel, Dr. Alexander ➝Abusch, Dr. Gerhard ➝Weiss, Dr. Kurt Fichtner, Dr. Herbert ➝Weiz, Manfred ➝Flegel, Siegfried ➝Böhm, Wolfgang ➝Rauchfuß, Georg ➝Ewald, Gerhard ➝Schürer, Dr. Kurt ➝Wünsche. Leiter des Büros des Ministerrates ist Rudolf ➝Rost. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 431–432 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitbestimmungsrecht

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der M. organisiert nach Art. 78 der Verfassung im Auftrage der Volkskammer die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben des sozialistischen Staates. Auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) wurde der M. erstmals als Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrats bezeichnet. Dementsprechend wird der M. auch im § 2 des Gesetzes über…

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Rechtsstudium (1969)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955, 1959 und 1963. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und Volksrichtern gibt es nicht mehr. Nach dem in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erstellten Studienplan sollten die Studenten befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Durch einen (nicht veröffentlichten) Beschluß vom 10. 10. 1963 hat das Präsidium des Ministerrates eine erneute Änderung in der juristischen Ausbildung angeordnet (vgl. „Neue Justiz“ 1964, S. 33), die von folgenden Grundgedanken getragen ist: 1. Den Studenten der Rechtswissenschaft müssen weitaus mehr als bisher gründliche Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, über die Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vermittelt werden, 2. alle Bewerber zum juristischen Studium sollen schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, 3. das juristische Studium wird in eine Grundausbildung und eine Spezialausbildung für Justizjuristen und Wirtschaftsjuristen getrennt, 4. die bisherige Praktikantenzeit wird in das Studium in Form von zwei praktischen Semestern einbezogen. Um diese Prinzipien durchzusetzen, wurde angeordnet, die gesamte Ausbildung organisch mit der gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Neben einer bereits abgeschlossenen anderen Berufsausbildung (Erziehungs- und Bildungswesen) sollen die für die Rechtspflege vorgesehenen Bewerber mindestens zwei Jahre als Facharbeiter tätig gewesen sein und sich in dieser Tätigkeit zum „Spezialisten“ qualifiziert haben. Gleichzeitig sollen sie sich die für ihren späteren Beruf notwendigen Kenntnisse über das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus aneignen. Der juristische Beruf wird damit in der Regel also zu einem zweiten Beruf. Das R. beginnt mit einer einheitlichen Grundausbildung, die fünf Semester dauert und mit einem Vorexamen abschließt. Sie umfaßt das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, eine gründliche Ausbildung in den Fächern „Staatsrecht“ und „Theorie des Staates und des Rechts“ und die Vermittlung von Grundkenntnissen in einzelnen Rechtszweigen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Abschnitt ist die Vorlesung „Politische Ökonomie des Sozialismus“, aus der hervorgehen soll, daß während des gesamten Studiums die Einheit zwischen der juristischen Fachausbildung und der ökonomischen Ausbildung herzustellen ist. In dem nach bestandenem Vorexamen weitergeführten spezialisierten Studium werden die künftigen Justizjuristen vor allem auf den Gebieten Gerichtsverfassung, Zivilrecht, Zivilprozeßrecht, LPG-Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Strafprozeßrecht ausgebildet. Hinzu kommen Vorlesungen über Neuerer- und Patentrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Internationales Privatrecht, Kriminalistik, Psychologie und gerichtliche Psychiatrie. In diese Ausbildung sind in geeigneter Weise Probleme der Ökonomie, insbesondere der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, einzubeziehen. Dieses Studium für die für den Bereich der Rechtspflege vorgesehenen Juristen vollzieht sich nunmehr ausschließlich an den Juristischen Fakultäten der Universitäten in Ost-Berlin und Leipzig, während die anderen beiden Juristischen Fakultäten in Jena und Halle das Studium für die künftigen Wirtschaftsjuristen durchführen. In diesem Studium sollen Kenntnisse über die speziellen staatlichen und rechtlichen Fragen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Leitung nach dem Produktionsprinzip vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Gebieten: Erfinder- und Neuererrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Patent- und Warenzeichenrecht, Zivilrecht der sozialistischen Staaten, Recht des Innen- und Außenhandels einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts kapitalistischer und nationaldemokratischer Staaten, Internationales Privat- und Finanzrecht. Die bisherige Praktikantenzeit (12 bis 18 Monate), die nach Ablegung des Staatsexamens abzuleisten war, wird in das juri[S. 514]stische Studium in Form von zwei „praktischen Semestern“ einbezogen. Das 1. Praktikum ist im 6. Studiensemester, das 2. Praktikum im 10. Semester abzuleisten. Während das 1. Praktische Semester im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, in sozialistischen Genossenschaften und in Massenorganisationen abgeleistet werden soll, ist das Praktikum im 10. Semester im künftigen Einsatzbereich des Studenten — Justiz oder Wirtschaft — zu absolvieren. Es soll die Grundlage für eine Diplomarbeit bilden, deren Ergebnisse der Praxis dienen. Die Dauer des juristischen Studiums einschließlich der beiden praktischen Semester wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Mit dem Staatsexamen ist die Ausbildung beendet. Einen juristischen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Bereits im 7. Semester soll die staatliche Berufslenkung den künftigen Einsatzbereich des Studenten bestimmen. Für alle Studienjahre wurden auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des Staatsratsbeschlusses über die Rechtspflege und der Richtlinie des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft neue Studienpläne und Lehrprogramme ausgearbeitet. An dieser Aufgabe wirkte insbesondere das Institut für staats- und rechts wissenschaftliche Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ verantwortlich mit. Struktur und Aufgaben dieser Akademie wurden erheblich verändert, so daß seitdem ein R. dort nicht mehr durchgeführt wird. (Hochschulen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 513–514 Rechtspfleger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955, 1959 und 1963. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und…

DDR A-Z 1969

Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1969)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der Justiz der „DDR“ entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in den Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die SU deportiert wurde, der Rest wurde in Strafanstalten der „DDR“ eingeliefert. Die in sowjet. Besserungsarbeitslager (ITL) überführten Verurteilten blieben für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Nachdem die Sowjets Anfang 1954 6.143 Gefangene, die von SMT verurteilt worden waren und ihre Strafen z. T. in Mitteldeutschland, z. T. in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft entlassen hatten, teilte der sowjet. Hohe Kommissar im Okt. 1954 dem Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der „DDR“ gelegenen Strafanstalt verbüßten, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der „DDR“ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm Pieck einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf [S. 563]Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten dann vorzeitige Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten (Amnestie). Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen folgten 1956 und 1956, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in Haft befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“, am 27. 4. 1957 (GBl. S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die SU, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 562–563 Sowjetische Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisierung

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der Justiz der „DDR“ entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in…

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Museen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1966 gab es insgesamt 568 M., darunter 73 Kunst-, 416 heimatkundliche und 74 sonstige, vor allem wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten Kunstschätze auf der Grundlage des historischen Materialismus zu zeigen“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Unter den Kunst-M. sind die bedeutendsten die Staatlichen M. in Berlin und die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Die Berliner Staatlichen M. setzen sich zusammen aus dem Pergamon-M., dem z. Z. noch im Bau befindlichen Bode-M. (mit Gemäldegalerie, Skulpturensammlung, Frühchristl.-byzantin. Sammlung und Münzkabinett), der Nationalgalerie, dem im Okt. 1966 mit einer Ausstellung der Kunst des 19. und 20. Jh.s wieder eröffneten Alten M. und dem Schloß Köpenick (Kunstgewerbe); geplant ist ferner der Wiederaufbau des Neuen M., das u.a. die Papyrus-Sammlung und das M. für Ur- und Frühgeschichte aufnehmen soll. Im Etat waren 1966 für M. und Archive 12,3, für Kunstsammlungen rd. 33,9 Mill. M. angesetzt. 1958 erschien der erste Band eines Berichtes, in dem die Leiter der Kunst-M. über deren Geschichte und Entwicklung seit 1945 referieren. Die Heimat- und Naturkunde-M. werden von der Fachstelle für Heimat-M. des Ministeriums für Kultur in Halle (Informationsorgan „Neue Museumskunde“, vj.) angeleitet; eine Zentrale Fachkommission für Heimat-M. mit Bezirksfachkommissionen und verschiedenen „Aktivs“ hat vor allem dahin zu wirken, „daß unsere Heimatmuseen … unter bewußter politischer Parteinahme zu sozialistischen Bildungsstätten werden“. Die M., vor allem die Heimat-M., wirken bei der Auswahl der nach dem Gesetz zu schützenden Denkmale (Denkmalschutz) und bei der Bestimmung der Nutzung geschützter Baudenkmale mit. 1964 wurde die Parole der „Rekonstruktion“ und Profilierung der Heimat-M. ausgegeben. Ziel ist ein „nationales System thematisch aufeinander abgestimmter M.“; die kleinen M. sollen nach Möglichkeit nicht wiederholen, was die großen weiträumiger und attraktiver zeigen können. Zu diesem Zweck werden auf weite Sicht die wichtigeren M. spezialisiert und modernisiert, manche kleineren aber stillgelegt werden. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten Museumswesens (drei Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“) dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. Ende Januar 1964 konstituierte sich in Leipzig der „Museumsrat der DDR“. Seine Aufgabe soll sein, die M. international zu vertreten und Kenntnisse über wissenschaftliche, volksbildnerische und künstlerische Leistungen der M. zu verbreiten. Präsident wurde Prof. Dr. Johannes Jahn, Prof. der Bildenden Künste, Leipzig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 434 Multimoment-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche Geschichte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1966 gab es insgesamt 568 M., darunter 73 Kunst-, 416 heimatkundliche und 74 sonstige, vor allem wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten…

DDR A-Z 1969

FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) (1969)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die Einheitsorganisation für alle abhängig Beschäftigten. Seine Monopolstellung als Gewerkschaft wird durch die ausschließliche Erwähnung in der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 44) und im Gesetzbuch der Arbeit auch verfassungsrechtlich fixiert. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und dem zahlenmäßig größten Verband kommt dem FDGB zentrale Bedeutung im System der Massenorganisationen zu. Die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit des FDGB wird aufgehoben durch die in seiner Satzung ausgesprochene Anerkennung der führenden Rolle der SED und das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als Grundlage gewerkschaftlicher Arbeit. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d.h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen ➝Bewußtsein (sozialistische ➝Moral) und zu entsprechenden Formen sozialen Verhaltens (Arbeitsdisziplin, sozialistische Hilfe usw.). Er verpflichtet sich einerseits, seine Mitglieder zur Durchführung der Parteibeschlüsse und insbesondere zur Erfüllung der Wirtschaftspläne zu mobilisieren, bekennt sich aber andererseits zur Vertretung der Interessen seiner Mitglieder besonders auf sozial- und kulturpolitischem sowie arbeitsrechtlichem Gebiet. Der in dieser Aufgabenstellung deutlich werdende Gegensatz führt in der täglichen Arbeit der Gewerkschaftsorganisation zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der ökonomischen Zielsetzungen, die eindeutige Abhängigkeit des FDGB von der SED und die geschlossene Entscheidungs- und Leitungspyramide in Staat und Wirtschaft, in die die Gewerkschaft nicht unmittelbar eingreifen kann, fördern eine ständige Tendenz zur Vernachlässigung der Aufgaben als Interessenvertretung. Immerhin ist seit dem VI. FDGB-Kongreß 1963 diese Seite der Gewerkschaftsarbeit immer wieder betont und auf dem VII. Kongreß 1968 erneut mit der Feststellung: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter“ bekräftige worden. Das Abgehen von der zentralen Detailplanung, die daraus resultierende größere Selbständigkeit der VVB, VEB und regionalen Staatsorgane im NÖS haben zudem die Möglichkeit der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle und Mitwirkung durch die Gewerkschaften vergrößert. 1. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr.~2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden, um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Schaffung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihres traditionellen Rückhalts in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verlustig gegangen war. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren [S. 187]christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen auf Grund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem III. FDGB-Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. 2. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip: „Ein Betrieb — eine Gewerkschaft“. Gegenwärtig bestehen 15 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.): Metall; Chemie; Bau/Holz; Bergbau und Energie; Wismut; Transport- und Nachrichtenwesen; Land und Forst; Handel, Nahrung und Genuß; Druck und Papier; Textil, Bekleidung, Leder; Wissenschaft; Unterricht und Erziehung; Gesundheitswesen; Kunst; Gew. der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft. Die IG/Gew. sind jedoch keine selbständigen Organisationen, vielmehr fungieren sie als ausgegliederte Fachabteilungen des FDGB, der keinen „Bund“ von Gewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation darstellt. Aufgabe der IG/Gew. ist es, die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB durchzuführen. Ihre Abhängigkeit zeigt sich u.a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV), über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. IG/Gew. aufzulösen oder neu zu gründen), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Leitungen. Kleinste Organisationseinheit des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO bestehen in allen Betrieben mit mehr als 20 Mitgliedern) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die Mitglieder in Kleinstbetrieben ohne BGL, Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). An der Spitze der BGO stehen die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) (betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen); sie untergliedern sich in Gewerkschaftsgruppen. In größeren Betrieben mit mehr als 500 Mitgliedern werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) als mittlere Leitungsebene der BGO gebildet. Die zahlenmäßige Stärke der AGL (3–13 Mitglieder) und der BGL (5–25 Mitglieder) wird in Abhängigkeit von der Zahl der im Betrieb Beschäftigten festgelegt. Die Arbeit der BGL und AGL wird durch eine je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung des Betriebes unterschiedliche Zahl von Kommissionen und Arbeitsgruppen unterstützt. Den OGO stehen Ortsgewerkschaftsleitungen (OGL) in gleicher zahlenmäßiger Zusammensetzung wie bei den BGO vor. Im Verlauf der Veränderungen des NÖS sind die Leitungsstruktur des FDGB auf Kreis- und Bezirksebene sowie die Anleitung der BGL ständig geändert worden. 1963/1964 wurden die Bezirksleitungen der IG/Gew. aufgelöst und die BGL in den VEB (Z) den Gewerkschaftskomitees bei den VVB und zugleich teils den Bezirksvorständen des FDGB, teils den Kreisvorständen unterstellt. Räumliche Entfernung der Leitungen von den anzuleitenden Betrieben, mangelnde Qualifikation der Funktionärskader und Überschneidungen in den Kompetenzen haben diese Experimente scheitern lassen. 1967 hat der BV des FDGB ein neues Leitungsschema entworfen, das den Gewerkschaftswahlen 1967/1968 zugrunde gelegt wurde. Nunmehr sind ausschließlich die Kreisvorstände der IG/Gew. (15–45 Mitglieder) für die „operative Anleitung“ aller BGL ihres Industriezweiges zuständig. Um diesem [S. 188]Funktionszuwachs gerecht werden zu können, ist die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände auf Kreisebene zahlenmäßig verstärkt und qualitativ verbessert worden. Die geringe Zahl von Kommissionen bei den Kreisvorständen der IG/Gew. (Arbeit und Löhne, Sozialpolitik, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Kultur und Bildung) macht deutlich, daß diese Leitungen sich in ihrer Arbeit auf die spezifischen Fragen ihres Wirtschaftsbereiches konzentrieren sollen. In gleicher Weise ist die Unterstützung der Kreisvorstände durch die Bezirksvorstände der IG/Gew. (20 bis 35 Mitglieder) zu deuten. Als relativ kleine und möglichst qualifizierte Arbeitsstäbe sollen sie die Kreisvorstände bei der Anleitung der BGL unterstützen. Zu ständigen und eigentlichen Führungsorganen werden innerhalb der Vorstände der IG/Gew. sowohl auf Kreis- als auch auf Bezirksebene Sekretariate gewählt. Die Kreis- bzw. die Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den Kreis- (30 bis 60 Mitglieder) bzw. Bezirksvorständen (50–90 Mitglieder) des FDGB, die jeweils für ihren regionalen Bereich die ausschließliche Verantwortung tragen und die Arbeit der Einzelgewerkschaften koordinieren. Insbesondere vertreten die FDGB-Vorstände die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Zahl und Art der Kommissionen bei den Kreisvorständen des FDGB spiegeln ihren Aufgabenbereich wider: Kultur und Sport, Bildungswesen und Qualifizierung, Sozialpolitik, Recht, Frauen, Jugendausschuß, Westkommission, Finanzkommission, Arbeitskreis verdienter Gewerkschaftsveteranen, Rat der Sozialversicherung. Es fehlen dagegen Kommissionen für Arbeit und Löhne, Gesundheits- und Arbeitsschutz mit ausgesprochen betriebsnaher Aufgabenstellung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Sekretariaten. Die Vorsitzenden der Vorstände sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der regionalen SED-Leitung. Kombinatsgewerkschaftsleitungen (KGL) werden vor allem auf Großbaustellen gewählt. In Kombinaten der bezirks- bzw. zentralgeleiteten Industrie wird im Unterschied dazu die Wahl von KGL von der Zustimmung der jeweiligen FDGB-Leitung abhängig gemacht. In diesen Wirtschaftsbereichen soll das Schwergewicht der Gewerkschaftsarbeit nach Möglichkeit bei den in den selbständigen Betriebseinheiten gewählten BGL liegen und die KGL nur eine koordinierende Funktion wahrnehmen. In Großkombinaten, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, werden IG-Kreisvorstände gewählt, die den FDGB-Kreisvorständen unterstehen und von den Bezirksvorständen der IG in industriezweigspezifischen Fragen angeleitet werden. Die bei allen VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees (9–15 Mitglieder) üben keine operativen Funktionen aus. Sie sollen vor allem an den verschiedenen Planungen für den gesamten Industriezweig mitarbeiten, industriezweigspezifische Lohnformen und Rahmenkollektivverträge ausarbeiten, Wettbewerbskonzeptionen entwickeln und die Zentralvorstände (ZV) der IG/Gew. in deren Arbeit mit den zuständigen Ministerien unterstützen. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (50–90 Mitglieder), die von einem Präsidium geleitet werden, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden. Ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden sowie die damit verbundenen Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien zu führen. An der Spitze des FDGB steht der BV (200 Mitglieder, 40 Nachfolgekandidaten). Die laufende Arbeit der Gewerkschaft wird durch das 31köpfige Präsidium bzw. dessen Sekretariat (9 Mitglieder; Leiter des Sekretariats: Rolf ➝Berger; Sekretäre: Wolfgang Beyreuther, Werner Heilemann, Horst ➝Heintze, Margarete ➝Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Helmut Thiele, Alfred Wilke) geleitet. Vorsitzender des FDGB ist Herbert ➝Warnke, seine Stellvertreter sind Rolf Berger und Johanna Töpfer. Zur Kontrolle des Finanzgebarens, der Einhaltung der Satzung des FDGB sowie der Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe bestehen bei allen Leitungen (mit Ausnahme der Gewerkschaftskomitees bei den VVB) Revisionskommissionen. Anläßlich der Rechenschaftslegungen durch die Vorstände bei den Gewerkschafts wählen erstatten sie Bericht. [S. 189]Die Satzung betont, daß die Mitgliederversammlungen in den Betrieben, die Delegiertenkonferenzen bzw. der FDGB-Kongreß als Wahlgremien die jeweils „höchsten“ Gewerkschaftsorgane seien. Da die Gewerkschaftswahlen bis zur Bezirksebene jedoch nur alle zwei Jahre, die Wahl des Bundesvorstandes alle vier Jahre erfolgen, kann schon von daher nicht mit einer effektiven Einflußnahme auf die Zusammensetzung (Ablösungen und Kooptationen von Leitungsmitgliedern sind in den Vorständen häufig) und die Tätigkeit der Vorstände durch die Delegiertenkonferenzen gerechnet werden. Die Wahl der AGL, BGL, OGL und der Delegierten zu den Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgt direkt und geheim in den Betrieben auf Grund von Listen, die von den amtierenden Leitungen vorgelegt und in vorbereitenden Wahlversammlungen diskutiert werden. Die Ablehnung von Kandidaten und die Streichung einzelner Namen auf den Listen sowie die Hinzufügung anderer sind grundsätzlich möglich. Eine Möglichkeit, organisiert Gegenvorschläge zu unterbreiten, besteht jedoch nicht. Die Streichung oder Ablehnung einzelner Kandidaten verändert kaum das Bild der gesamten Liste. Die Delegierten einer Organisationsebene wählen die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Die Bekleidung von Wahlfunktionen ist an eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB gebunden (Kreis: 2 Jahre, Bezirk: 3 Jahre, BV: 6 Jahre). Die SED nimmt auf die Gewerkschaftswahlen unmittelbar Einfluß. Zur Wahlkampagne 1967/68 faßte das Politbüro der SED einen Beschluß, der alle SED-Leitungen und insbesondere deren Abteilung Gewerkschaften und Sozialpolitik zur unmittelbaren Anleitung der FDGB-Organe während des Wahlverlaufs verpflichtete. Der Politbüro-Beschluß bildete die Grundlage für die vom BV des FDGB verabschiedete „Kaderrichtlinie“, die an erster Stelle betont, daß „politisch zuverlässige Kader auszuwählen“ seien, „die die führende Rolle unserer Partei anerkennen und vertreten“; zweitens gelte es die fachliche Qualifikation zu berücksichtigen, drittens solle die soziale Zusammensetzung (Arbeiter-, Intelligenz-, Frauen- und Jugendanteil) der jeweiligen Gewerkschaftsorganisation in den Vorständen widergespiegelt werden, viertens müsse die Kontinuität der FDGB-Arbeit durch die Wiederwahl der bewährten Funktionäre bzw. ihre Wahl in ein höheres Leitungsorgan gesichert werden (H. Warnke: Über Probleme der Gewerkschaftsarbeit nach dem VII. Parteitag, Berlin 1967, S. 32). Die gewählten Vorstände tagen in relativ großen Zeitabständen (Bezirk: dreimonatlich, BV: viermonatlich, ZV: sechsmonatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den Präsidien und Sekretariaten liegt. Das Prinzip des demokratischen Zentralismus, das die nachgeordneten Instanzen an die Beschlüsse der übergeordneten bindet, vervollständigt das organisatorische Instrumentarium, das das Bild des FDGB als einer autoritär geführten, an die Partei- und Regierungsbeschlüsse gebundenen Organisation bestimmt. Dabei soll nicht verkannt werden, daß der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. In den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die die Arbeitsleistungen mindern, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. beeinflussend und korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan die Monatszeitschrift „Die Arbeit“. Daneben werden eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“, „Kulturelles Leben“ u.a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen, Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder [S. 190]abhängig Beschäftigte werden, nicht jedoch Mitglieder von LPG und PGH. Während des Studiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. Rentner können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Am 31. 12. 1967 hatte der FDGB rund 6,8 Mill. Mitglieder, davon 3,1 Mill. Frauen. Rund 1~Mill. Mitglieder waren Jugendliche unter 25 Jahren. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Ein beträchtlicher Teil der Ausgaben für die betriebliche Gewerkschaftsarbeit wird aus Mitteln der Betriebe bestritten. Für das Jahr 1967 weist der FDGB Leistungen in Höhe von 311,3 Mill. M aus (die Ausgaben für den Unterhalt der Organisation werden nicht bekanntgemacht). Die Ausgaben gliedern sich in 43,9 Mill. M für die Kulturarbeit, 28,3 Mill. M für fachliche und berufliche Qualifizierung (Schulung der Gewerkschaftsfunktionäre), 113,7 Mill. M für Unterstützungen und Ehrungen, 41,2 Mill. M für Jugend und Sport, 84,2 Mill. M für Urlaub und Erholung. 3. Aufgaben Es gehört zu den Axiomen des Marxismus-Leninismus, daß sich die Überlegenheit des sozialistischen Gesellschaftssystems gegenüber dem kapitalistischen vor allem durch eine „höhere Arbeitsproduktivität -freiwillig, bewußt, vereint schaffender Menschen, die sich der vorgeschrittenen Technik bedienen“, erweist. Entsprechend versteht der FDGB unter Interessenvertretung vorrangig die Schaffung optimaler Bedingungen für die Erreichung maximaler Produktionsergebnisse. Seine Aktivitäten richten sich zu diesem Zweck sowohl auf die Verbesserung der objektiven Bedingungen des Produktionsablaufs seiner Planung und Organisation (Mitwirkung in der Planung, „gesellschaftliche“ Kontrolle der Werkleitungen, Förderung des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts) als auch auf die Erziehung seiner Mitglieder zur „sozialistischen Arbeitsmoral“ und zu dementsprechenden Verhaltensweisen, die diese zur „bewußten Teilnahme am Kampf um die Erhöhung der Arbeitsproduktivität befähigen“ (Gewerkschaften als „Schulen des Sozialismus“). Die Schutzfunktionen der Gewerkschaften, ihre Bemühungen um die Verbesserung der materiellen, sozialen und kulturellen Lebensbedingungen sind dieser primären Aufgabenstellung zu- bzw. nachgeordnet. Das Verhältnis der Gewerkschaften zu den Wirtschaftsleitungen wird nicht als gegeneinander gerichtet verstanden; vielmehr richten beide Leitungsstränge ihre Aktivität auf die Erreichung des gleichen Ziels, jedoch mit unterschiedlichen Kompetenzen, Arbeitsmethoden und -formen. Die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Wirtschaftsleitungen wird zwar durchaus als konfliktreich angesehen; die Lösung der Konflikte soll jedoch im Sinne einer optimalen Förderung der volkswirtschaftlichen Leistung erfolgen. Die Kompetenzen der Gewerkschaftsleitungen bei der Aufstellung der Jahres- bzw. Zweijahrespläne, bei der Festsetzung der Perspektivpläne und Aufstellung von Entwicklungsprognosen (Planung) sind verstärkt worden. Auf den verschiedenen Ebenen der Wirtschaftsorganisation sollen sich die B GL, Gewerkschaftskomitees bei den VVB, die ZV der IG/Gew. und der BV des FDGB bereits in die Planvorarbeiten einschalten. Großer Wert wird auf die eigenständige Erarbeitung von Analysen und daraus abgeleiteten Vorschlägen durch die Gewerkschaftsorgane gelegt. Dem entspricht die schriftliche Vorlage einer gewerkschaftlichen Stellungnahme zu den Planvorschlägen, die mit dem von der Werkleitung beschlossenen Plan der übergeordneten Wirtschaftsleitung vorgelegt werden muß. Die Gewerkschaftsleitungen nehmen an der Verteidigung der Planvorschläge auf den verschiedenen Stufen des Wirtschaftsaufbaus teil. Plandiskussionen mit der gesamten Belegschaft sollen zu optimaler Plangestaltung führen, Reserven aufdecken und die Belegschaftsmitglieder über die Lage des Betriebes und seine Produktionsziele informieren. Ziel der Plandiskussion ist es, jeden Betriebsangehörigen zu „bewußter“ Teilnahme am Produktionsgeschehen zu befähigen. Ergänzt werden diese Formen der Mitwirkung und Mobilisierung durch die Wettbewerbsbewegungen, Förderung des Neuererwesens (Neuererbewegung), der sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und die Produktionspropaganda. Auf der Grundlage des Jahres- bzw. Zweijahresplanes des Betriebes wird zwischen der BGL und der Werkleitung ein Betriebskollektivvertrag (BKV) abgeschlossen. Im BKV [S. 191]verpflichten sich beide Seiten zur Planerfüllung; ferner werden der Ausbau der sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie Maßnahmen für die Qualifizierung und die Förderung der Frauen und Jugendlichen festgelegt. Die Pflicht der Werkleiter und Generaldirektoren, über den Stand der Planerfüllung zu berichten, die Arbeit der ständigen ➝Produktionsberatungen, die Mitarbeit der Gewerkschaftsleitungen in den Produktionskomitees der VEB und den Gesellschaftlichen Räten der VVB bieten den Gewerkschaften die Möglichkeit, auch im Verlauf des Planjahres kritisch auf die Werkleitungen einzuwirken und die Belegschaften zu neuen Leistungen aufzufordern. Das Prinzip der Einzelleitung, d. h. das alleinige Entscheidungsrecht und die Alleinverantwortung der Werkdirektoren, Generaldirektoren und Minister, wird durch die Gewerkschaften nicht angetastet. Gegenüber den wirtschaftsleitenden Organen beschränkt sich die Aktivität der Gewerkschaften auf Informations-, Kontroll-, Mitberatungs- und Mitwirkungsrechte; eine Mitbestimmung findet nicht statt. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Gewährung von Prämien dient ebenfalls der Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Förderung leistungsstimulierender Lohnformen bedeutet, daß überdurchschnittliche Arbeitsleistungen überproportional entlohnt werden, um Beschäftigte mit minderer Leistung zur Verbesserung ihrer Arbeitsergebnisse anzureizen. Der FDGB fördert und schützt ein stark differenziertes, hierarchisch aufgebautes Lohngefüge sowie die privilegierte Stellung der technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Intelligenz. Eine weitere Spezifizierung der Lohnformen und der Abschluß von Rahmenkollektivverträgen in den VVB-Bereichen mit Unterstützung der Gewerkschaftskomitees bei den VVB ist vorgesehen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zu Gunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über seine Kommissionen, die Jugend- und Frauenausschüsse Einfluß. Eine starke Stellung hat sich der FDGB durch die Vermittlung von verbilligten Ferienreisen (1967: 1,1 Mill.) in organisationseigene oder Vertragsheime verschafft. Ferner wird den FDGB-Mitgliedern und ihren Familienangehörigen jährlich einmal eine um ein Drittel ermäßigte Fahrt mit der Reichsbahn gewährt. Im Zeichen der „technisch-wissenschaftlichen Revolution“ (technische Revolution), aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Betriebsakademie). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebs bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet, wobei die Jugend- und Frauenausschüsse die Interessen der von ihnen vertretenen Gruppen zu Gehör bringen. Die gewerkschaftliche ➝Kulturarbeit dient der Werbung der Gewerkschaftsmitglieder zur rezeptiven und „schöpferischen“ Teilnahme am kulturellen Leben. Sie soll die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“ fördern und [S. 192]ist ein wichtiges Instrument zur Beeinflussung der Freizeitgestaltung (Freizeit). Die gewerkschaftliche Kulturarbeit trägt dazu bei, die volkseigenen Großbetriebe auch für die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten mitbestimmend zu machen. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften erstmals staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie in Zukunft ohne Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der Plandiskussionen besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt. Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u.a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet (Volkskammer: 68 von 500; Bezirkstage: 395 von 2.840; Kreistage: 1945 von 16.949; Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen: 23.558 von 183.268; Stadtbezirksversammlungen: 442 von 2.955). 4. Schulung Die mannigfachen Funktionen des FDGB bieten die Möglichkeit, eine große Zahl von Mitgliedern tätig in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen. So sollen Mitte 1967 auf betrieblicher Ebene in den Leitungen, Kommissionen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen 1,3 Mill. Mitglieder Funktionen übernommen haben. Bei der Beurteilung dieser Zahlen wird man an eine große Zahl von Doppelzählungen denken müssen; auch sagt die Tatsache der Übernahme einer Funktion noch nichts aus über die Intensität, mit der sie ausgeübt wird. Trotzdem demonstrieren diese Zahlenangaben die starke, integrierende Kraft einer Großorganisation. Die Funktionstüchtigkeit des FDGB, die Effektivität, mit der er seine Kontroll-, Mitwirkungs- und Beratungsrechte wahrnehmen kann, das Ansehen der Gewerkschaftsfunktionäre bei den Belegschaften und Werkleitungen und die darauf gründende Chance zu erziehen und zu mobilisieren, hängt von den Fähigkeiten und Kenntnissen der Kader ab. Die Mathematisierung der Planung, die Einführung der Datenverarbeitung, Kybernetik, operations research usw. haben die Anforderungen an die Gewerkschaftsfunktionäre in den letzten Jahren ansteigen lassen und das bisherige Schulungssystem sowie die Schulungsinhalte infragegestellt. Auf den Bundesvorstandssitzungen 1967 und dem 7. Kongreß des FDGB stand immer wieder die Frage der Verbesserung der Ausbildung der Funktionäre im Vordergrund der Diskussion, da ein Teil der Ineffektivität der Arbeit des FDGB auf die mangelnde Qualifikation der Funktionäre zurückzuführen ist. Die ideologische Schulung im herkömmlichen Sinne bedarf der Ergänzung bzw. teilweisen Ablösung durch die Vermittlung positiven Fachwissens auf wissenschaftlichem Niveau. Dabei stehen moderne Leitungsmethoden (Leitungswissenschaft) und betriebs- und volkswirtschaftliche Kenntnisse im Vordergrund der geplanten Erneuerung der Schulungsprogramme. Das Schulungssystem bietet insofern günstige Möglichkeiten, als die Kurse schon immer sehr stark nach Spezialgebieten (Arbeitsrecht, Sozial Versicherung, Arbeitsschutz, Kultur usw.) gegliedert waren. [S. 193]Die Formen der gewerkschaftlichen Schulungsarbeit sind mannigfaltig: Einzelvorträge, Wochenendschulungen und 14tägige Kurzschulungen in den Betrieben und den Kreisbildungsstätten der FDGB-Kreisleitungen, vierwöchige Kurse in jahreszeitlich nicht genutzten FDGB-Heimen, dreimonatige Lehrgänge in Schulen der ZV der wichtigsten IG (1966: 5) bzw. bei den Bezirksschulen des FDGB (1966: 6, angestrebt wird die Einrichtung in allen Bezirken). Daneben bestehen Zentralschulen des FDGB mit spezieller Aufgabenstellung (z. B. Zentralschule für Kultur in Leipzig). Zentrale Bildungs- und Forschungsstätte des FDGB ist die Hochschule der Deutschen Gewerkschaften „Fritz Heckert“ in Bernau. Neben kürzeren Lehrgängen findet dort seit 1956 ein dreijähriges Studium für Funktionäre statt, das mit der Prüfung zum Diplom-Gesellschaftswissenschaftler abgeschlossen wird. Von 1952 bis 1965 haben 2.546 Gewerkschaftsfunktionäre an der Hochschule Ein- oder Mehrjahreslehrgänge absolviert. Die Bestrebungen, fachlich besser qualifizierte Funktionäre in Führungspositionen zu bringen, und erste Erfolge der Verbesserung der Schulungsarbeit zeigen sich in der Tendenz, ältere Funktionäre durch jüngere, diplomierte abzulösen. 5. Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtungen Der FDGB verfügt über eine Anzahl von Unterstützungseinrichtungen für seine Mitglieder. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Dauer der Mitgliedschaft und z. T. der Höhe der entrichteten Mitgliedsbeiträge. Ein Anspruch entsteht in der Regel nach einjähriger Mitgliedschaft. In Höhe eines Wochenbeitrages wird bei Erkrankung nach Wegfall des Lohnausgleichs aus der Sozialversicherung für 6 bis 9 Wochen eine tägliche Krankengeldunterstützung gewährt. Ferner zahlt der FDGB Geburtsbeihilfen (30 M) und Sterbegelder (100–370 M). Rentner mit langjähriger Mitgliedschaft in den Gewerkschaften (mindestens 35 Jahre) erhalten eine vierteljährliche Unterstützung von 30–50 M. Für Darlehen in Notfällen und für größere Anschaffungen bestehen Kassen der gegenseitigen Hilfe, die durch Sonderbeiträge finanziert werden. Im Verkehrswesen tätige Gewerkschaftsmitglieder erhalten durch die „Fakulta“ Rechtsschutz und Familienunterstützung bei Verkehrsunfällen. 6. Politik gegenüber den Gewerkschaften der Bundesrepublik und internationale Verbindungen Im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED (Wiedervereinigungspolitik der SED), die sich um eine Einflußnahme auf die Gewerkschaften des DGB bemüht, spielt der FDGB eine bedeutsame Rolle. Diese Arbeit wird von der Abteilung für westdeutsche Arbeit beim BV des FDGB und den nachgeordneten Westkommissionen bei den FDGB-Vorständen geleitet. Der FDGB wird dabei im wesentlichen im Auftrage der zuständigen Abteilungen des SED-Apparates tätig. Einladungen an Delegationen aus der BRD, Zusendung von Propagandamaterial und mannigfache Formen der Kontaktsuche und -pflege werden als Mittel zur Einflußnahme angewendet. In Buchpublikationen und Broschüren, in seinen Zeitungen und Zeitschriften beschäftigt sich der FDGB ständig mit den Entwicklungen in den DGB-Gewerkschaften. Er versucht, zwischen Gewerkschaftsleitungen auf der einen Seite und den örtlichen Funktionären sowie der Mitgliedschaft auf der anderen zu differenzieren mit dem Ziel, vorhandene Gegensätze zu verschärfen und neue Fronten zu bilden. Bei grundsätzlicher Ablehnung der Politik des DGB und seiner Gewerkschaften als „reformistisch“ unterstützt der FDGB Einzelforderungen, z. B. die Ablehnung der Notstandsgesetze, die Forderung nach Ausdehnung der Mitbestimmung, um sich so Gehör bei oppositionellen Gruppen zu verschaffen. Offizielle Kontakte zwischen dem FDGB und den Gewerkschaften im DGB bestehen bisher nicht. (Deutsche Arbeiterkonferenz) Der FDGB ist Mitglied des Weltgewerkschaftsbundes, die IG/Gew. gehören den jeweils zuständigen Berufsorganisationen des WGB, den „Internationalen Vereinigungen der Gewerkschaften“, an. Seine internationalen Verbindungen nutzt der FDGB zur Unterstützung der Außenpolitik der DDR, besonders in ihrer Forderung nach diplomatischer Anerkennung und in ihren Angriffen auf die Politik der Bundesregierung. Die Kontakte zu den im Aufbau befindlichen Gewerkschaften in den Entwicklungsländern werden besonders gepflegt. Seit Mai 1959 werden an der Hochschule des FDGB laufend Gewerkschaftsfunktionäre aus afrikanischen und asiatischen Ländern in 18-Monats-Lehrgängen ausgebildet. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 186–193 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die Einheitsorganisation für alle abhängig Beschäftigten. Seine Monopolstellung als Gewerkschaft wird durch die ausschließliche Erwähnung in der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 44) und im Gesetzbuch der Arbeit auch verfassungsrechtlich…

DDR A-Z 1969

1969: I, J

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrie-Bankfiliale Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industriespionage Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrieverwaltung Infiltration Informationstheorie Information, technisch-wissenschaftliche Ingenieurbüros Ingenieurschulen Inhabersparen Innenministerium Innen- und Außenhandel, Deutscher Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des Innerdeutscher Handel Innere Mission Innere Truppen Inspektionsgruppe Institut für Datenverarbeitung Institut für Deutsche Sprache und Literatur Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED Institut für Literatur Institut für Marktforschung Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED Institut für Sozialhygiene Institut für Volkskunstforschung Instrukteurwesen Intelligenz Intercontrol GmbH, Deutsche Warenkontrollgesellschaft Interflug Interhotel Intermetall Internationale Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) Internationalismus, Proletarischer Intershop Interwerbung Interzonenhandel Interzonenverkehr Investitionen Jagd Jahn, Günther, Dr. Jahresendprämie Jarowinsky, Werner, Dr. Jazz Jehovas Zeugen Jena Jendretzky, Hans Johannes-R.-Becher-Preis Johanngeorgenstadt Journalisten Juch, Heinz Juden Jugend Jugendarbeit Jugendarzt Jugendbrigade der DDR, Hervorragende Jugendförderungsplan Jugendforschung Jugendgericht Jugendgesetz Jugendgesundheitspflege Jugendhaft Jugendhaus Jugendherbergen Jugendhilfe Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ Jugendkommuniqué Jugendkriminalität Jugendliteratur Jugendobjekt Jugendpsychologie Jugendschutz Jugendsoziologie Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jugendwohlfahrt Jungaktivist, Hervorragender Junge Gemeinde Junge Pioniere Juni-Aufstand Junker, Wolfgang Justitiar Justizreform Justizverwaltung

IAP Idealismus Ideologie IDFF IHK Imperialismus Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriearbeiter aufs Land Industrie-Bankfiliale Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industriespionage Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) Industrie- und Handelskammer (IHK) Industrieverwaltung Infiltration Informationstheorie Information,…

DDR A-Z 1969

Deutsche Bauakademie (DBA) (1969)

Siehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Die zentrale wissenschaftliche Institution des Ministeriums für Bauwesen. Ihre Arbeitsgebiete sind: Bauökonomie, Grundlagenforschung, angewandte Forschung mit Querschnittscharakter, Ausarbeitung von Typenrichtlinien und eines einheitlichen Baukastensystems, Ausarbeitung von Konzeptionen zur Architekturtheorie und architekturgeschichtliche Forschung. Die DBA ist keine wissenschaftliche Vereinigung und besitzt keine autonome Selbstverwaltung. Ihr organisatorischer Aufbau ist dualistisch: auf der einen Seite die Forschungsorganisation mit den einzelnen Instituten, auf der anderen die Mitgliedschaft als Beratungsgremium. Der Präsident der DBA wird durch den Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen. Er muß ordentliches Mitglied der DBA sein. Ihm sind die Institute und der organisatorische Apparat der Akademie direkt unterstellt. Er führt den Vorsitz im Plenum der Mitglieder. Das übrige Präsidium wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Minister für Bauwesen berufen. Es besteht aus dem Wissenschaftlichen Direktor, der zugleich erster Stellvertreter des Präsidenten ist und für die Forschungsplanung und -koordination der Akademie zuständig ist, und aus den übrigen 3 Vizepräsidenten. Den Instituten, in denen die eigentliche Forschung durchgeführt wird, stehen die Institutsdirektoren vor, die vom Präsidenten der DBA berufen werden. Das Plenum der Akademie besteht aus ordentlichen Mitgliedern und kandidierenden Mitgliedern. Es hat in seinen Tagungen beratende Funktion. Als Stäbe des Plenums fungieren die Sektionen, die etwa der Einteilung in die Institute entsprechen. Ihre Mitglieder werden vom Präsidenten berufen. Sie setzen sich nicht nur aus Mitgliedern des Plenums, sondern auch aus Experten der Wissenschaft, des Wirtschafts- oder Staatsapparates zusammen. Ihre Aufgabe ist es, den Entwicklungsstand ihrer Fachgebiete einzuschätzen und Vorschläge für künftige Planung zu unterbreiten. Die Akademie umfaßt (Ende 1967) 20 ordentliche, 8 ordentliche emeritierte, 19 kandidierende und 47 korrespondierende Mitglieder. Präsident ist seit Dez. 1965 Werner ➝Heynisch, Vizepräsidenten sind Erwin Haack (wiss. Direktor), Karl-Albert Fuchs, Ule Lammert, Rudolf Schüttauf. Die Akademie besitzt an zentralen Einrichtungen: ein Rechenzentrum, eine Zentralstelle für Bauinformation, die u.a. die „Deutsche Bauenzyklopädie“ und gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architekten die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ herausgibt (Chefredakteur Gerhard Krenz). Die Akademie besitzt das Promotionsrecht zum Dr.-Ing. und zum Dr.-Ing. h.c. Die DBA wurde am 6. 9. 1950 gegründet und nahm ihre Arbeit im Jan. 1951 auf. Schon zur Zeit ihrer Entstehung war sie stark an die Regierung gebunden: sämtliche Mitglieder und das Präsidium wurden auf Vorschlag der Regierung vom Präsidenten der DDR berufen. Obwohl sie kraft Satzung schon damals ökonomische und naturwissenschaftliche Forschungsaufgaben wahrzunehmen hatte, lag der Akzent ihrer Arbeit anfangs auf gestalterischem Gebiet. Die DBA war zuständig für die Entwicklung des staatlich sanktionierten Baustils auch für die Innenarchitektur und für die Architekturtheorie. Die dafür erforderli[S. 147]chen Entwürfe wurden anfangs in 5~Instituten erarbeitet, denen jeweils Meisterwerkstätten zugeordnet waren. Diese Werk Stätten schufen Bauwerke, die als Vorbilder gelten sollten, z. B. die Stalinallee (heute Karl-Marx-Allee) — erster Abschnitt — in Berlin. Erster Präsident der DBA war Kurt Liebknecht. Er wurde im Nov. 1961 im Zuge der Umfunktionierung der Akademie zu einer ökonomisch orientierten Forschungsinstitution durch Gerhard Kosel ersetzt. Diese Umfunktionierung begann auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom 24. 3. 1960 und begründete die jetzige Form der DBA (Architektur, Städtebau, Wohnungsbau) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 146–147 Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauernbank

Siehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Die zentrale wissenschaftliche Institution des Ministeriums für Bauwesen. Ihre Arbeitsgebiete sind: Bauökonomie, Grundlagenforschung, angewandte Forschung mit Querschnittscharakter, Ausarbeitung von Typenrichtlinien und eines einheitlichen Baukastensystems, Ausarbeitung von Konzeptionen zur Architekturtheorie und architekturgeschichtliche Forschung. Die DBA ist keine wissenschaftliche Vereinigung und besitzt keine autonome…

DDR A-Z 1969

Militärstrafrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M. geschaffen. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — kam eine Reihe neuer Straftatbestände, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. In das neue Strafgesetzbuch wird das M. als 9. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 251 ff.) übernommen, womit „die Einheitlichkeit unseres Strafrechts dokumentiert und verdeutlicht (wird), daß es in der DDR kein Sonderstrafrecht für Militärpersonen gibt“ („Neue Justiz“ 1967, S. 159). Die bereits bestehenden Straftatbestände und Strafdrohungen wurden gegenüber dem Militärstrafgesetz von 1962 nicht wesentlich verändert. Neu aufgenommen wurde der Tatbestand der Meuterei, dessen Strafdrohung von Strafarrest bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geht. Die Pflicht zur [S. 423]Anzeige einer Fahnenflucht wurde als „generelle staatsbürgerliche Pflicht“ ausgestaltet, deren Verletzung nach § 225 StGB (Unterlassung der Anzeige) strafbar ist. Weitere neue Straftatbestände sind: Mißhandlung von Unterstellten, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Parlamentäre und die in § 276 StGB geregelten „Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson“. Danach ist die freiwillige Unterstützung feindlicher Maßnahmen, „die militärischen Charakter tragen oder militärisch zweckbestimmt sind oder die in anderer Weise der DDR oder einem mit ihr verbündeten Staat Schaden zufügen können“, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Waffendienst einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson gegen die „DDR“ oder ihre Verbündeten zieht Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren nach sich. Beim Tatbestand der unerlaubten Entfernung wurde die die Strafbarkeit begründende 48-Stunden-Grenze auf 24 Stunden verkürzt. Der in den Strafbestimmungen zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß jeder Befehl eines militärischen Vorgesetzten auszuführen ist, wird dort eingeschränkt, wo die Befehlsausführung offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder die Strafgesetze verstoßen würde (§ 258 StGB). Im übrigen stellt aber § 258, Abs.~1 den im M. bisher nicht bekannten Rechtfertigungsgrund des „Handelns auf Befehl“ heraus. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Die schon vom Militärstrafgesetz gegenüber den Bestimmungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes vorgenommene Erweiterung des Strafrahmens bleibt im neuen Strafgesetzbuch bestehen. Der normale Strafrahmen umfaßt die Verurteilung auf ➝Bewährung, den Strafarrest und die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. In besonders schweren Fällen der Fahnenflucht, Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feind, Befehlsverweigerung, der Meuterei, des Angriffs auf Vorgesetzte, Wachen und Streifen, der Schändung Gefallener und des Mißbrauchs der Lage Verwundeter, der Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet und des Waffendienstes eines in feindlicher Gefangenschaft Geratenen gegen die „DDR“ kann auf lebenslange Zuchthaus- oder auf Todesstrafe erkannt werden. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 422–423 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärtechnische Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M.…

DDR A-Z 1969

Notariat (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u.a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten, Büchern und amtlich übergebenen Urkunden eines Notars und alle sonstigen Geschäfte, für die Notare bisher zuständig waren. Die vorher tätigen Notare behielten ihre Befugnisse. Neuzulassungen von Notaren erfolgten aber nicht mehr; die dem Staatlichen N. neu übertragenen Rechtsangelegenheiten dürfen von den alten Notaren (Einzelnotare) nicht wahrgenommen werden. „Das Staatliche N. ist ein Organ der sozialistischen Rechtspflege, das durch seine Tätigkeit im Bereich des zivilen Rechtsverkehrs zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger beiträgt“ (aus dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, 5. Abschn. — GBl. I, S. 41). Die Staatlichen Notare, deren Mindestalter 23 Jahre betragen soll, werden vom [S. 451]Minister der Justiz berufen und abberufen. Bei jedem Bezirksgericht besteht ein Notaraktiv, auf das sich das B G bei der ihm obliegenden Anleitung der Staatlichen N. und Einzelnotare stützt. Über Beschwerden gegen Entscheidungen der Staatlichen N. oder Einzelnotare entscheidet das Kreisgericht. „Der Notar hat … besonders darüber zu wachen, daß die zu seiner Kenntnis gelangenden Rechtsgeschäfte nicht gegen die Ziele der Politik der Regierung gerichtet sind, daß die Rechtsgeschäfte nicht gegen die Gesetze der DDR verstoßen. Auch bei Beglaubigungen von Urkunden hat der Notar die Pflicht, den Inhalt der Urkunden zu überprüfen“ (§~1 Abs.~1 Not.VO). (Rechtsanwaltschaft) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 450–451 NÖS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Notstandsgesetzgebung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u.a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten,…

DDR A-Z 1969

Mecklenburg (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Land in Mitteldeutschland; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben. (Länder) 1.348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrmals nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren; 1808–1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzoge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ (die Bezeichnung M.-Vorpommern galt nur für die erste Zeit) unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtags wählen statt, bei denen die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker und beschloß im Jan. 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft trat. Seit Okt. 1949 war M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 403 MDN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medaille

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Land in Mitteldeutschland; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter…

DDR A-Z 1969

Verkehr (1969)

Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. [S. 674] Verkehrsanteile 1960 (in v. H.) Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren zurückgegangen. Die Leistung des Güterkraft-V. soll durch eine noch straffere Organisation weiter erhöht werden. Voraussetzung für das Gelingen dieses Plans sind auch die Produktionssteigerung der Kraftfahrzeugindustrie und die Verbesserung der Straßenverhältnisse. (Straßen) Der Güter-V. wird zentral geplant. Die Verteilung der Transporte auf die Verkehrsträger geschieht durch Bezirks-, Kreis- und Stadttransportausschüsse (Transportausschüsse). Der Werk-V. mit Kraftfahrzeugen auf kurze und mittlere Entfernungen hat steigende Tendenz. Der Berufs- und Reise-V. ist in den letzten Jahren zwar verbessert worden, aber in beiden Bereichen bestehen noch erhebliche Mängel; besonders der Berufs-V. bedarf noch des Ausbaus. Im organisatorischen Aufbau des V. steht das Ministerium für Verkehrswesen an der Spitze mit seinen Hauptverwaltungen für die Reichsbahn — aufgegliedert nach Fachbereichen — und je einer Hauptverwaltung für Kraft-V., Straßenwesen, Binnenschiffahrt und Wasserstraße, See-V, und Hafenwirtschaft und zivile Luftfahrt. Der private Sektor im Güter-V. betrug 1967 noch 11 v. H. der Transportmenge; der Anteil privater Unternehmer am Personen-V. betrug 1–2 v. H. Die Pläne für die Entwicklung des V. bis zum Jahre 1970 sehen vor: Im Personen-V. wird im Nah-V. die Zahl der zu befördernden Personen etwa gleich bleiben. Der Berufs-V. im Nahbereich wird von der Eisenbahn übernommen. Der Motorisierungsgrad der Bevölkerung soll zwar verbessert Werden, wird aber auch 1970 nur einen Bruchteil des Standes in der BRD ausmachen. Die Eisenbahn bleibt wichtigstes Personen-Beförderungsmittel. Der Güter-V. wird bis 1970 gegenüber 1965 um wahrscheinlich 25 v. H. ansteigen. Die Eisenbahn übernimmt alle Transporte über 40 km Entfernung, bei Massengütern auch auf geringere Entfernung. Der Güterkraft-V. arbeitet nur im Nahbereich, er besorgt den Vor- und Nachlauf für die Eisenbahn, Binnenschiffahrt und den Luft-V.; er übernimmt Ferntransporte nur für leichtverderbliche und hochwertige Güter. Der Güterumschlag soll rationalisiert werden. Etwa ein Drittel des Aufwandes für den Gütertransport entfällt auf die Be- und Entladung. Daher werden technisch gut ausgebaute Verkehrsknotenpunkte für den Güterumschlag errichtet. Die Binnenschiffahrt übernimmt weiter die Massengütertransporte im Binnenland. Die Hochseeschiffahrt fährt die Transporte von Außenhandelsgütern, vorwiegend große Partien in Entfernungen von über 500 km. (Schiffahrt, Häfen, Wasserstraßen) Der Luftverkehr fliegt Personen und hochwertige, leichtverderbliche und eilige Güter in kleinen Partien auf große und größte Entfernung. Er wird im Gebiet der „DDR“ nicht weiter ausgebaut. Den steigenden Anforderungen kann der V. nur durch Überbeanspruchung der Menschen und des Materials nachkommen. Für die Entwicklung des V. in den nächsten 15–20 Jahren ist ein Generalverkehrsschema erarbeitet worden. Darauf basierend gibt es Generalverkehrspläne für die V.-Entwicklung in den Bezirken. Folgende Rangordnung der Aufgaben im Verkehrswesen wurden festgelegt: 1. Bau von Autobahnen. 2. Umstellung der Eisenbahn von Dampf- auf Diesel- und elektrische Lokomotiven (Deutsche Reichsbahn), 3. Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnhauptstrecken und der Rangierbahnhöfe. 4. Modernisierung und Automatisierung der Betriebsführung einschl. der Planungs- und Leitungstätigkeit. 4. Einführung des Behälterverkehrs. 5. Entwicklung von Stadtschnellverkehrssystemen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 673–674 Verkaufsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlagswesen

Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. [S. 674] Verkehrsanteile 1960 (in v. H.) Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren…

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Preispolitik (1969)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die P. wird einerseits durch die Konzeption des gewählten Preissystems und andererseits durch die Ziele der allgemeinen Wirtschaftspolitik bestimmt. In der „DDR“ besteht für den überwiegenden Teil der vorhandenen Güter ein „Festpreissystem“ (Amt für Preise). Dem „Preistyp“ nach handelt es sich bei diesen Festpreisen bis 1968 in der Regel um „Kosten“- und/oder „Wertpreise“. Bestimmungsgrößen der Planpreise sind also weder der „Gebrauchswert“ (Grenznutzen) der Waren noch die vom Wirtschaftsplan (Zielprogramm) abgeleitete relative Knappheit der Güter. Nach dem Willen der staatlichen Wirtschaftsführung sollen die Planpreise im Rahmen der zentralen Wirtschaftslenkung eine Vielzahl von Funktionen erfüllen (u.a. die Sicherung der Rentabilität der Betriebe, die Stimulierung der innerbetrieblichen Wirtschaftlichkeitsbestrebungen, die Gewährleistung einer ausreichenden Kapitalbildung und Selbstfinanzierung, die Steuerung der Verwendungsentscheidungen der Betriebe bei den Einsatzfaktoren im Sinne des ökonomischen Prinzips, die Förderung des technischen Fortschritts). Bei der Gegenüberstellung aller dieser von den Planpreisen zu erfüllenden Funktionen wird sofort offenbar, daß die mit dieser Aufgabenbestimmung der Planpreise für die P. heraufbeschworenen Zielkonflikte dazu führen, daß die Planpreise stets nur eine oder eine gewisse Zahl von Funktionen, infolge der Schwierigkeiten einer ökonomisch richtigen zentralen Preisfestsetzung aber niemals alle Funktionen gleichzeitig übernehmen können. Die P. der „DDR“ kann in vier Etappen eingeteilt werden. In der ersten Phase von 1945 bis 1946 wurden auf Grund der Befehle der SMAD Nr. 9 vom 21. Juli 1945 und Nr. 63 vom 26. Februar 1946 die Preise [S. 492]auf dem Niveau des Jahres 1944 gestoppt. Preisüberschreitungen wurden unter Strafe gestellt. Der Preisstopp in Verbindung mit einem Bezugsscheinsystem sollte Versorgungsschwierigkeiten mildern und anderen Mißständen Vorbeugen, da einem enormen Mangel an Gütern aller Art auf der einen Seite ein ins unermeßliche gewachsenes Geldvolumen auf der anderen Seite gegenüberstand. Mit dem Übergang zur langfristigen zentralen Planung (Zweijahrplan 1949/50; 1. Fünfjahrplan 1951 bis 1955) wurde es unumgänglich, das bestehende Preissystem allmählich auf die Anforderungen einer höheren Ansprüchen genügenden Produktions- und finanziellen Planung umzustellen und auf die gegebenen Wirtschaftsbedingungen abzustimmen. Deshalb wurde in der zweiten Phase der P. von 1947 bis 1952 der allgemeine Preisstopp durch Ausnahmeregelungen gelockert. Auf der Grundlage des Befehls Nr. 337 der SMAD vom 9. 12. 1946 und der von den Preisbildungs- und -Überwachungsinstanzen erlassenen Kostenrechnungs- und Kalkulationsrichtlinien wurden einzelne neue Preise auf Kalkulationsbasis (sog. betriebsindividuelle Festpreise) genehmigt. Der Beschluß des Ministerrates vom 6. 2. 1953 über die Grundsätze der P. (GBl. S. 393) leitete die dritte Phase ein. Sämtliche Preise sollten für das gesamte Wirtschaftsgebiet einheitlich neu festgelegt werden, wobei die Kalkulation der neuen Preise auf der Grundlage von durchschnittlichen Planselbstkosten der Industriezweige (bzw. der „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ pro Produkt) und normativer Gewinnsätze erfolgen sollte. Die neuen Preise sollten die Rentabilität jedes normal arbeitenden Betriebes gewährleisten und daher Subventionen an die sozialistische Wirtschaft möglichst überflüssig machen. Die Umrechnung der Preise für die Güter aller Zweige auf die neue Kalkulationsbasis nahm den Zeitraum bis Anfang der sechziger Jahre in Anspruch. Im Gegensatz zu den 1953 verkündeten Grundsätzen für die Preispolitik wurden die Erzeugnisse der Grundstoffindustrie bei der Schaffung des neuen Festpreissystems in der Regel ausgenommen. Die Preise dieser Erzeugnisse änderte man bis zu der 1964 eingeleiteten Industriepreisreform nur wenig. Sie lagen deshalb auch nur gering über den Stopp-Preisen von 1944. Diese P. verlangte erhebliche Zuschüsse aus dem Staatshaushalt an die Grundstoffindustrie. Im Jahre 1964 begann mit der Einleitung der „Industriepreisreform“ die vierte Phase. Aus planungstechnischen Schwierigkeiten und infolge der beschränkten Planungskapazität der Preisinstanzen mit der damaligen „Regierungskommission für Preise“ an der Spitze (dem späteren Amt für Preise) wurde diese umfassende Revision des Preissystems in drei Etappen durchgeführt. Rechnet man die Vorbereitungszeit der Preisreform mit hinzu, so beanspruchte die Neufestsetzung der Planpreise und Preisrelationen rd. 5 Jahre (1963 bis 1967). In den zwei Stufen der I. Etappe der Industriepreisreform am 1. April und 1. Juli 1964 wurden zunächst neue Preise für Grundstoffe (einschließlich chemischer Grundstoffe), Energieträger, einen Teil der metallurgischen und chemischen Erzeugnisse und jeweils dazu die Transporttarife für diese Güter festgesetzt. Die Preiskorrekturen wurden durch eine vorausgehende Neubewertung der Kapitalgüter (Grundmittel) und eine Neufestsetzung der Abschreibungssätze (Abschreibungen) ergänzt. Sämtliche Preise für diese Güter wurden erhöht und gegenüber der Zeit vor 1964 in stärkerem Maße nach der Qualität differenziert, um eine rationellere Verwendung der Faktoren zu erreichen und die bisherigen Subventionen an die betreffenden Industriezweige zu beseitigen. Am 1. Jan. 1965 setzte die II. Etappe der Industriepreisreform mit der Bekanntgabe der inzwischen ermittelten Planpreise für die restlichen Grundstoffe, die Erzeugnisse der Metallindustrie und Rohstoffe und Warengruppen der Leichtindustrie (ausgenommen Fertigwaren der Konsumgüterindustrie) ein. Auch die Preise der II. Etappe wurden an die effektiven Durchschnittsherstellungskosten angenähert; was zum Teil schon deshalb erforderlich war, weil die vorangegangenen Kosten- und Preiserhöhungen während der I. Etappe in den Preisen der nachgelagerten Produktionsstufen zu berücksichtigen waren. Die neuen Preise für die Güter der III. Etappe sollten nach dem ursprünglichen Termin am 1. 1. 1966 in Kraft gesetzt werden. Der ungeheure Ermittlungsaufwand zur Feststellung der durchschnittlichen Herstellungskosten der Güter unter Berücksichtigung der Preisverflechtungen führte dann zu einer Verzögerung bei der Neuberechnung der Güterpreise für die letzte Etappe um ein Jahr. Mit der Inkraftsetzung der neuen Planpreise für die Gütergruppen der III. Etappe sollte die allgemeine Neuordnung des Preissystems in der „DDR“ vorerst abgeschlossen werden. In der III. Etappe wurden vorwiegend neue Preise für Halb- und Fertigwaren der Industrie mit Ausnahme derjenigen für industrielle Konsumgüter ermittelt und für verbindlich erklärt. Vor allem für die Zweige Maschinenbau, elektrotechnische und elektronische Industrie und die Leichtindustrie wurden neue Preise festgesetzt. Die Nahrungs- und Genußmittelindustrie erhielt überarbeitete Preise für ihre Rohstoffe. Erhebliche Preisrevisionen wurden auch für die Bau- und Projektierungsleistungen und für Baumaterialien vorgenommen, soweit nicht für diese bereits in der II. Etappe neue Planpreise ermittelt worden waren. Für die Beförderung dieser Industriegüter und Baumaterialien gaben die Preisbehörden neue Transporttarife heraus. Die mit der allgemeinen Preisrevision verbundenen komplizierten Probleme für die Planung, Leitung und das Rechnungswesen der Wirtschaftsbehörden, VEB, Kombinate und VVB veranlaßten Wirtschaftsführung und Preisbehörden dazu, die neuen Planpreise erst nach und nach (oftmals getrennt nach Anbietern und Abnehmern) wirksam werden zu lassen. Finanzielle Einbußen hierdurch wurden den Wirtschaftseinheiten teilweise durch Haushaltszuschüsse ersetzt. Zu den durchgängig verfolgten Leitprinzipien der Industriepreisreform gehörte, daß die Preisrevisionen keine Auswirkungen auf das Konsumgüterpreisniveau haben durften und auch die Landwirtschaft gegen die Einflüsse der Reform abgeschirmt werden muß. Tatsächlich ist es der Wirtschaftsführung auch durch rigorose Preiskontrollen gelungen, spontane Überwälzungen der Preiserhöhungen auf die Konsumgüter[S. 493]preise und die Einkaufspreise der landwirtschaftlichen Produzenten zu unterbinden. Diese P. hatte natürlich eine teilweise Verlagerung der Subventionen von der Grundstoffindustrie und anderen Wirtschaftsbereichen zu der Konsumgüterfertigindustrie zur Folge. Die Durchführung der Industriepreisreform war abgesehen von grundlegenden Mängeln von vornherein mit dem Fehler behaftet, daß in die für die Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenarten nicht die „Kapitalkosten“ (z. B. die Produktionsfondsabgabe) eingerechnet werden durften. Ideologische Hemmnisse standen der Verwendung dieses ökonomisch zutreffenden Kalkulationsverfahrens entgegen. Daher sind auch nach dem Abschluß der Preisrevisionen Anfang 1967 insbesondere die Güter aus kapitalintensiven Betrieben preislich unterbewertet, was zu einer Verschwendung dieser Erzeugnisse in den nachgelagerten Produktionsstufen führt. Nachdem die SU in den Jahren 1966 bis 1961 in ähnlicher Weise wie die „DDR“ eine allgemeine Preisreform durchgeführt hat, dort aber mit Hilfe der Einrechnung differenzierter, auf das eingesetzte Kapital bezogener Gewinnsätze in die Preise die Kapitalintensität der Produktionszweige in etwa berücksichtigt wurde, sollen nun auch in der „DDR“ wieder Revisionen der gerade verabschiedeten Planpreise vorgenommen werden. Damit geht die „DDR“ von einem „Kosten- und Wertpreissystem“ allmählich zu einem „Produktionspreissystem“ (bzw. zu „fondsbezogenen Preisen“) über. Nach der Ermittlung neuer „fondsbezogener“ Preise sollen zunächst für die Erzeugnisse der Schwarzmetallurgie am 1. 1. 1969 die solcherart revidierten Planpreise in Kraft gesetzt werden. (Einzelhandelsverkaufspreise, Finanzkontrolle, Industrieabgabepreis, Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Selbstkosten) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 491–493 Preis für künstlerisches Volksschaffen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Preissystem

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Die P. wird einerseits durch die Konzeption des gewählten Preissystems und andererseits durch die Ziele der allgemeinen Wirtschaftspolitik bestimmt. In der „DDR“ besteht für den überwiegenden Teil der vorhandenen Güter ein „Festpreissystem“ (Amt für Preise). Dem „Preistyp“ nach handelt es sich bei diesen Festpreisen bis 1968 in der Regel um „Kosten“- und/oder…

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Mauer (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Politische Ziele 1. Innenpolitisch: Durch die M. sollten die ständig anhaltende, 1961 sogar erheblich angestiegene Fluchtbewegung (Flüchtlinge) abgestoppt, der Verkehr mit dem freien Berlin (West) wegen seiner mancherlei psychologischen Auswirkungen unterbrochen und die kommun. Innenpolitik „störfrei“ gemacht werden. 2. Außenpolitisch: Die M. sollte die in dem Berlin-Ultimatum vom 27. 11. 1958 enthaltene und seitdem oftmals wiederholte, auch variierte Forderung nach Errichtung einer „entmilitarisierten Freien Stadt Westberlin“ und Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR dadurch verstärken, daß sie einerseits im Hinblick auf die Abschließung der DDR vollendete Tatsachen schuf und andererseits West-Berlin vorbereitend in einen Zustand der totalen Abschnürung versetzte. Hierdurch hoffte die SU, dem Westen die Aussichtslosigkeit seiner Position in Berlin (West) klarzumachen. Tatsächlich war durch alle diese Maßnahmen zunächst eine Versteifung der westlichen Haltung herbeigeführt worden, die in immer wiederholten Garantieerklärungen ihren Ausdruck fand (<➝Zeittafel>). Entstehung und Ausbau Nachdem Ulbricht auf einer Pressekonferenz am 15. 6. 1961 erklärt hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, richteten die Regierungen der Staaten des Warschauer Beistandspaktes am 11. 8. an die Regierung der „DDR“ den „Vorschlag, an der Westberliner Grenze [S. 403]eine solche Ordnung einzuführen, durch die … eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“. Der Bau der M. wurde in einem Beschluß des Ministerrates vom 12. 8., veröffentlicht am 13. 8. (GBl. S. 332), formuliert. Darin wird zum ersten Male die Sektorengrenze als Staatsgrenze bezeichnet. Zu diesem Beschluß hatte sich der Ministerrat am 11. 8. von der Volkskammer ermächtigen lassen (GBl. S. 167). Am 13. 8. gegen 2 Uhr nachts besetzten Deutsche Volkspolizei, Bereitschaftspolizei sowie Kampfgruppen die Sektorengrenze und riegelten sie mit Stacheldrahtverhauen und spanischen Reitern ab. Straßen wurden aufgerissen, Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben. Von 81 Sektorenübergängen blieben vorerst noch 12 unter strenger Kontrolle geöffnet. Allen Bewohnern des Sowjetsektors und der DDR wurde das Betreten von West-Berlin untersagt, ebenso wurden den Bewohnern Mitteldeutschlands Besuchsreisen nach Ostberlin verboten. Am 23. 8. 1961 wurden weitere 5 kontrollierte Übergangsstellen geschlossen. Von den verbleibenden sieben ist einer für Ausländer, Angehörige des diplomatischen Korps und der alliierten Streitkräfte, sind zwei für Bürger der BRD und vier für West-Berliner bestimmt, die einen Sonderausweis besitzen und im Ostsektor arbeiten. Der Grenzgängerverkehr von Ostberlinern, die in Berlin (West) arbeiteten, wurde völlig unterbunden. Ebenfalls am 23. 8. 1961 wurde für West-Berliner der Passierscheinzwang eingeführt (Grenzgänger). Nach dem 13. 8. wurden die Sperrmaßnahmen laufend verstärkt. Eine fast durchgehende Betonmauer wurde errichtet, die nicht nur die Sektorengrenze, sondern vielfach auch die Zonengrenze rund um Berlin (West) abriegelt. Die Mauer- und Stacheldrahtsperren haben, ähnlich wie an der Demarkationslinie, den Charakter von Feldbefestigungen angenommen. Der Bau der M. und der Stacheldrahtsperren wurde durch vielfältige Maßnahmen ergänzt, so durch Zumauern der Fenster an Grenzhäusern, Räumung und Abreißen solcher Häuser, Legung eines sog. Todesstreifens ähnlich der Demarkationslinie, Bau von Wachttürmen. Der Fluchtweg über See, der mehrfach teils mit, teils ohne Erfolg gewählt wurde, ist durch Einrichtung einer See-Grenzsperre ebenfalls nahezu unpassierbar geworden. <Schießbefehl und Rechtslage an der M.> Das Bewachungspersonal hat rücksichtslosen Schießbefehl, der auch befolgt wird, wenngleich anzunehmen ist, daß viele Angehörige der Grenztruppen absichtlich keine gezielten Schüsse abgeben. Trotz Lebensgefahr bei Fluchtversuchen gelang bis Ende 1967 27.518 Personen die Flucht nach dem Westen. Zwischen dem 13. August 1961 und 31. Dezember 1968 büßten nachweislich mindestens 64 Personen, darunter Jugendliche und sogar Kinder, ihren Fluchtversuch mit dem Tode. Zahlreiche weitere Fluchtversuche scheiterten, teils unter Waffeneinwirkung, teils durch sonstige Festnahme, ohne daß sich ihre Zahl kontrollieren läßt. In allen Fällen der Vereitelung von Fluchtversuchen handelt es sich um Verletzungen von Menschenrechten. Ungeachtet der Rechtswidrigkeit der Sperrmaßnahmen bezeichnen die DDR-Behörden jede Verletzung der M., die praktisch nur zur Flucht oder Fluchthilfe und Demonstration vorgekommen ist, als „Provokation“. (Staatsfeindlicher ➝Menschenhandel, Republikflucht) Durch die M. ist die völkerrechtliche Lage Berlins nicht verändert worden. Die M. hat jedoch den Charakter des SED-Regimes als einer Zwangsherrschaft aller Welt offenkundig gemacht. Bei der Erörterung der Berliner M. darf indessen nicht vergessen werden, daß die DDR-Behörden schon seit 1952 entlang der Demarkationslinie („Zonengrenze“) ein Sperrgebiet mit ähnlichen Verhältnissen geschaffen haben. Literaturangaben Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. *: Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. — Dokumentarbericht. (BMG) 1961. 159 S. m. 2 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 402–403 Mathematik-Olympiade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MDN

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Teilung Deutschlands…

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Deutscher Schriftstellerverband (1969)

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1975 1979 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 1985 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Berufsverband, wie alle Verbände der „Kulturschaffenden“ von der SED kontrolliert; konzentriert sich seit der ersten Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages im Frühjahr 1959, auf der seine Arbeit von Ulbricht kritisiert wurde, nach den dort beschlossenen Empfehlungen darauf, „die Bewegung des lesenden Arbeiters durch die des schreibenden ➝Arbeiters zu ergänzen“ und „Schriftsteller, die sich der Gestaltung von Problemen der sozialistischen Umwälzung in der DDR zum Thema nehmen, bevorzugt zu fördern“. Zu diesem Zweck betreut er in Arbeitsgemeinschaften junger Autoren „Nachwuchsschriftsteller“ und leitet Zirkel schreibender Arbeiter an. Im Dez. 1964 veranstaltete der DSch. in Weimar ein „Internationales Colloquium“ über „Die Existenz zweier deutscher Staaten und die Lage der Literatur“, das aber weder in seiner Zusammensetzung noch in den Ergebnissen die Auftraggeber befriedigte. — Auch 1966 wurde der DSch. von der SED scharf kritisiert, weil er „keinen prinzipiellen Kampf“ gegen die „Ideologie des spießbürgerlichen Skeptizismus“ (Honecker auf dem 11. Plenum des ZK der SED), personifiziert auf literarischem Gebiet in Wolf Biermann und Stefan Heym, geführt habe. Ende 1966 proklamierte der DSch. daher von neuem als seine Aufgaben: Ständige Diskussion der Neuerscheinungen, Einschätzung der Gesamt[S. 154]entwicklung unserer Literatur, Ausarbeitung neuer Aspekte und Aufgaben, Rechenschaftslegung vor der sozialistischen Öffentlichkeit, umfassende Maßnahmen zur Vertiefung des marxistisch-leninistischen Weltbildes, Sorge um die sozialistische Entwicklung des literarischen Nachwuchses und um die nationale und internationale Repräsentation unserer Literatur. „Die Literaturpolitik des DSch. (ist) durchaus maßgebend für die Beurteilung schriftstellerischer Leistungen; die Mitarbeiter des Kulturministeriums halten sich ebenso daran wie die Kritiker in Zeitungen und Zeitschriften“ (Hans Mayer, „Zur deutschen Literatur der Zeit“, 1967). Präsidentin: Anna ➝Seghers. Erster Sekretär: Gerhard Henniger 1). Zeitschrift: „Neue Deutsche Literatur“ unter der Schriftleitung von Werner Neubert. (Literatur, Realismus) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 153–154 Deutscher Kulturbund A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Städte- und Gemeindetag 1) Schreibung im Original: Henninger.

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1975 1979 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 1985 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Berufsverband, wie alle Verbände der „Kulturschaffenden“ von der SED kontrolliert; konzentriert sich seit der ersten Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages im Frühjahr 1959, auf der seine Arbeit von Ulbricht kritisiert wurde, nach den dort beschlossenen Empfehlungen darauf, „die Bewegung des lesenden…

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Patriotismus (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.) bestimmt. Er betonte, die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. Weiterhin wird der P. nicht mehr auf Land und Volk oder auf das Kulturelle Erbe, sondern auf die „DDR“ als „Staat“ einerseits, auf die künftige ganze deutsche Nation andererseits bezogen: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann …, auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten, sozialen und kulturellen Wünsche“ (Gerhart Eisler am 4. 6. 1958 in der „Jungen Welt“). Dieser P., der z. B. 1962 im „Nationalen Dokument“ (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED) entfaltet wurde, ist auf gewisse Weise gesamtdeutsch, denn die „DDR“ soll nur deshalb mit P. verehrt werden, weil sie Vorstufe für einen kommun. Staat sei, der ganz Deutschland umfassen werde. Auf dieser Linie heißt es in „Meyers Neuem Lexikon“ (Leipzig 1963, Bd. 6, S. 432): Es „rettet heute die DDR als erster Arbeiter- und-Bauern-Staat im Bündnis mit den patriotischen Kräften des ganzen deutschen Volkes die nationale Ehre Deutschlands, indem sie gegen den wiedererstandenen deutschen Imperialismus und Militarismus kämpft und eine humanistische und konsequente Friedenspolitik betreibt. Der sozialistische P. ist ein fester Bestandteil der sozialistischen Weltanschauung und hat die Bereitschaft und die Tat zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes zum Inhalt …“. Sehr bezeichnend ist die Formulierung, die das parteioffiziöse Lexikon „Kleines politisches Wörterbuch“ (Dietz-V. Ostberlin 1967, S. 486) in seinem Artikel „P.“ findet: „Der sozialistische P. … ist bewußter P., weil in ihm das patriotische Gefühl des Volkes, die Treue zum Vaterland mit den wissenschaftlichen Ideen des Marxismus-Leninismus verbunden ist. Er ist tätiger P., der sich in der schöpferischen Aktivität der Werktätigen, im zielbewußten Kampf für [S. 468]den Frieden und den Sieg des Sozialismus äußert.“ Es heißt dort ferner, der P. sei „organisch mit der brüderlichen Freundschaft und der internationalen Solidarität der Werktätigen aller Länder im Kampf für Frieden und Sozialismus, insbesondere mit der gegenseitigen brüderlichen Hilfe der marxistisch-leninistischen Parteien und der Völker im sozialistischen Weltsystem, verbunden“. Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 467–468 Patentrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pazifismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.)…

DDR A-Z 1969

Städtebau (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Nach der ideologisch begründeten These des Regimes ist Bauherr „das Volk“. Die SED, die sich als die Vorhut des „werktätigen Volkes“ versteht und auf Grund dieses Anspruches auch den Staatsapparat beherrscht, hat es daher in der Hand, die St.-Politik ihres Herrschaftsbereichs ausschließlich und umfassend zu bestimmen. Das kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß Raumordnung (Gebietsplanung) und St. als Teil der Planungspolitik (Wirtschaft, Planung) dirigiert werden. Das Organ des Regimes, das die Ideologie und das wirtschaftspolitische Konzept sozusagen städtebaulich zu realisieren hat, ist die Deutsche Bauakademie. Auf ihren Plenartagungen werden sowohl die allgemeinen städtebaulichen als auch die bautechnischen Fragen und Aufgaben erörtert und die Richtlinien für die Bautätigkeit ideologisch begründet und festgelegt. Mit den Mitteln des St. meint man „die allgemeine Veränderung des Charakters der Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft, die Aufhebung des Gegensatzes von Arbeitszeit und Freizeit sowie die weitere Vermehrung der Freizeit fördern“ zu können (Prof. Collein auf dem IX. Plenum der Deutschen Bauakademie). In jüngster Zeit hat die Deutsche Bauakademie gemeinsam mit dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED und mit Zustimmung des „Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung in der DDR“ kultursoziologische Forschungen zum Fragenkomplex „Familie und Wohnen“ aufgenommen; man erhofft sich davon „die Ausarbeitung von Kriterien, mit denen die Gebrauchseffektivität von Wohnung und Wohngebiet unter dem Gesichtspunkt der Optimierung räumlicher Gestaltung des Wohnmilieus beurteilt werden kann“. — Seit Anfang 1968 hat die Deutsche Bauakademie auch eine Experimentierwerkstatt, die sich u.a. mit prognostischen Problemen des St. bis 1975 beschäftigt. Der St. konzentriert sich auf die Bildung neuer Industriekomplexe, auf die „sozialistische Umgestaltung“ der bestehenden, teilweise von Kriegsschäden stark betroffenen Städte und auf ein ländliches Bauen, das die Unterschiede zwischen Stadt und Land weitgehend verschwinden lassen soll. Unter „Industriekomplexen“, von deren Neuerrichtung man sich eine Erhöhung des Nutzeffektes der Investitionen bei Senkung des Baukostenanteils verspricht, werden regionale Wirtschaftseinheiten verstanden, „in denen Betriebe von Wirtschaftszweigen und Fachbereichen mit zahlreichen anderen gesellschaftlichen Einrichtungen, insbesondere mit Wohnsiedlungen, konzentriert und kombiniert“ sind. Die Investitionstätigkeit soll territorial und vor allem auch zeitlich derart koordiniert sein, daß große zusammenhängende Industrie- und Wohnkomplexe aufgebaut werden können. Für die Dauer des gegenwärtig laufenden zweiten Siebenjahrplanes sollten die Kräfte der städtebaulichen Gebietsplanung auf folgende 7 Gebiete konzentriert werden: Halle–Leipzig; Cottbus–Hoyerswerda–Spremberg–Weißwasser; Vetschau–Lübbenau–Calau; Frankfurt (Oder)–Eisenhüttenstadt–Guben; Pirna–Dresden–Meißen; Hettstedt–Eisleben–Sangerhausen; Gera–Sonneberg. Industriekomplexe im Sinne der oben zitierten Definition sind innerhalb dieser Gebiete vor allem in Eisenhüttenstadt, bei Hoyerswerda (Schwarze Pumpe) und bei Schwedt entstanden. Die „sozialistische Umgestaltung“ der bestehenden Städte wird als Teil der Aufgabe betrachtet, „das gesamte Siedlungsgebiet der DDR zu rekonstruieren, was mit einer regionalen Verteilung der Produktivkräfte und der Herausbildung von Städten verschiedener wirtschaftlicher Größenordnung verbunden ist“ (Prof. Karl Liebknecht auf dem 22. Plenum der Deutschen Bauakademie, Okt. 1960). Dabei soll der Entwicklung der „Nordgebiete“ und der Beseitigung des wesentlichen Unterschiedes von Stadt und Land besondere Aufmerksamkeit gelten. Der Perspektivplan bis 1970 sieht den Aufbau der Stadtzentren von Ost-Berlin, Leipzig, Dresden und Chemnitz vor; bei weiteren 7 Städten, nämlich Rostock, Neubrandenburg, Potsdam, Frankfurt, Magdeburg, Dessau und Gera, soll die Gestaltung der Stadtzentren „in der Hauptsache im Rahmen des komplexen Wohnungsbaues und durch Einbeziehung geeigneter Gebäude zentraler und bezirklicher Planträger“ erfolgen. Neubebauung nach Beseitigung der alten Bausubstanz soll in diesen Städten in größerem Umfang erst nach Deckung des dringendsten Wohnungsbedarfs (Wohnungswesen), also nach Beendigung des zweiten Siebenjahrplanes, ins Auge gefaßt werden. Auf dem V. Bundeskongreß des mitteldeutschen Bundes Deutscher Architekten legte Prof. Collein dar, daß auch im allgemeinen der Aufwand für Erhaltung und Modernisierung der Wohnungssubstanz noch auf lange Zeit höher sein werde als die Mittel für Neubauten. Mit den Fragen der Umgestaltung alter Stadtteile beschäftigen sich die zuständigen Institutionen daher neuerdings sehr intensiv; man will nicht nur Bausubstanz erhalten und in Stadtgebieten von niedriger Bevölkerungsdichte einen Zuwachs an Wohnungen gewinnen, sondern die alten Wohngebiete auch mit zusätzlichen „gesellschaftlichen Einrichtungen“ ausstatten und derart modernisieren, daß sie zusammen mit den neuerbauten Stadtteilen als städtebauliche Einheit erscheinen; von Baudenkmalen abgesehen sollen die Umgestaltungsmaßnahmen also nicht im Blick auf das Einzelgebäude, sondern auf größere Komplexe getroffen werden. Bei allen Städten sollen im Rahmen der Möglichkeiten die zentralen Plätze zu kulturellen Zentren entwickelt werden und in ihrer Gestaltung durch Bauwerke der „sozialistischen Kultur“ bestimmt sein. Der St. erstreckt sich auch auf das ländliche Bauwesen, und zwar unter dem Gesichtspunkt, daß mit dem Übergang von der bäuerlichen Einzelwirtschaft zur sozialisti[S. 609]schen Großproduktion neue Produktionsanlagen entstanden, die auch den Übergang zu stadtähnlichem Wohnungsbau mit mehrgeschossigen Häusern und entsprechenden „gesellschaftlichen Einrichtungen“ erforderten. (Architektur) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 608–609 Stadtbezirksversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Städtepartnerschaft

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Nach der ideologisch begründeten These des Regimes ist Bauherr „das Volk“. Die SED, die sich als die Vorhut des „werktätigen Volkes“ versteht und auf Grund dieses Anspruches auch den Staatsapparat beherrscht, hat es daher in der Hand, die St.-Politik ihres Herrschaftsbereichs ausschließlich und umfassend zu bestimmen. Das kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß Raumordnung (Gebietsplanung) und St. als Teil der Planungspolitik (Wirtschaft, Planung)…

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Staatssicherheitsdienst (1969)

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des sowjet. MGB. Er stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner vielen Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der „DDR“ gegen dem SED-Regime unerwünschte Regungen geheimpolizeilich zu „sichern“. Mit seiner in den Postämtern tätigen Stelle „12“ durchleuchtet er planmäßig die ein- und abgehende Post und wertet sie aus. — Am 7. 2. 1965 betonte Mielke (im „Neuen Deutschland“), die Tätigkeit des SSD sei „in erster Linie darauf ausgerichtet, vorbeugend zu wirken“. Daneben betreibt der SSD Spionage, Sabotage, Diversion und Zerstörung in West-Berlin, in der BRD und z. T. auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS., die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d.h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die BRD hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb Mitteldeutschlands. Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde [S. 607]eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS. obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabt. VIII Planung und Ausführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der rd. 1.500 Angehörigen des MfS., ohne das 4.000 Mann starke Wachregiment des MfS. Dies trägt seit 15. 12. 1963 den Namen „Dserschinsky“, den Namen des Begründers der Geheimpolizei der SU (Tscheka). Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 606–607 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverbrechen

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des…

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Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1969)

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war, und der Helfer der Staatlichen Kontrolle, die seit 1962 die Arbeit der ZKSK in ehrenamtlicher Arbeit unterstützten. Der ABI wurden auch die gesellschaftlichen Kontrollorgane angegliedert, so a) die Kommissionen für Parteikontrolle in den Betrieben, die 1959 als Organe der Betriebsparteiorganisationen (SED) gebildet worden waren, b) die Arbeiterkontrolle, die seit 1953 besteht und vom FDGB eingesetzt und angeleitet wird, c) die FDJ-Kontrollposten (FDJ), die seit dem IV. Parlament der FDJ (1952) tätig waren und in §~43 des Jugendgesetzes (Jugend) als fester Bestandteil der ABI bezeichnet werden. Aufgabe der ABI ist die straffe, einheitliche und umfassende Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des ZK der SED, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse des Staatsrates und der Beschlüsse des Ministerrates. Objekte der Kontrollen sind die Ministerien und andere zentrale sowie die örtlichen Staats- und Wirtschaftsorgane, die VVB, Wirtschaftsräte, Landwirtschaftsräte, die Betriebe, die Großbaustellen, landwirtschaftliche Genossenschaften und andere Institutionen. Nicht der Kontrolle der ABI unterliegen der Apparat der SED, der anderen Parteien und der Massenorganisationen. Die ABI verfügt über hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte. Die ehrenamtlichen Kräfte sind vor allem in den unteren Gliederungen tätig. Ihre Zahl beträgt etwa 150.000 (Bericht des ZK der SED an den VII. Parteitag). Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in der ABI tätig sein. So soll eine wirksame Massenkontrolle sichergestellt werden. Die ABI ist gegliedert in das Komitee, Inspektionen, Zweig-, Bezirks- und Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben sowie die Volkskontrollausschüsse. Das Komitee der ABI ist sowohl dem ZK der SED als auch dem Minister rechenschaftspflichtig. Die Aufgabe des Komitees ist es, die Arbeit der Organe der ABI zu leiten und zu kontrollieren. Als Inspektion der ABI ist auch jetzt die Staatliche Handelsinspektion tätig, die 1953 als Organ des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Kontrolle des staatlichen und privaten Handelsapparates gebildet worden war und jetzt im wesentlichen die Einhaltung der Preise für Konsumgüter zu überwachen hat. Die ABI ist mit weitgehenden Vollmachten [S. 32]ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31–32 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und Bauernkind

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war,…

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Zölle (1969)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 750]In der „DDR“ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die Steuerung von Export und Import — eine wichtige Aufgabe der Z. — bereits durch Plandirektiven erfolgt (Volkswirtschaftspläne). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Z. nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnedies die Möglichkeit haben, ohne Zollerhebung die Preise der Außenhandelsgüter nach oben oder nach unten zu manipulieren. Z. haben bis heute im Außenhandel der „DDR“ keine Bedeutung. Lediglich private Sendungen müssen verzollt werden. (Das gilt nicht für private Geschenksendungen aus der BRD in die „DDR“; Geschenkpaketversand.) Seit 1961/62 wird jedoch seitens der RGW-Länder versucht, die Z. wirtschaftspolitischen Zielen nutzbar zu machen. Die „DDR“ hat sich diesem Vorgehen angeschlossen: In dem 1962 erlassenen Zollgesetz ist ein dreistufiger Zolltarif vorgesehen, ein „Grundzolltarif“, ein „Vertragszolltarif“ und ein „Sonderzolltarif“. Der Grundzolltarif löst den bisher für private Sendungen geltenden Tarif ab. Der Vertragszolltarif soll für Länder gelten, die der „DDR“ die Meistbegünstigung einräumen, der Sonderzolltarif für die Länder, die der „DDR“ die Meistbegünstigung nicht gewähren. Dieses System der Zollerhebung — Vertrags- und Sonderzolltarif — wurde von der SU übernommen, die es am 1. 10. 1961 eingeführt hat. Das Ziel der Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Z. im Falle der Meistbegünstigung, hohe Z. (Kampf-Z.) bei deren Fehlen — ist, ein gegen die EWG gerichtetes zollpolitisches Kampfinstrument zu schaffen. Die Ostblockstaaten beanspruchen für ihren Handel mit den EWG-Staaten die niedrigen EWG-Innen-Z. und sehen den gemeinsamen EWG-Außenzolltarif als Diskriminierung ihres Handels mit diesen Staaten an. Der von der „DDR“ geschaffene „Sonderzolltarif“ soll eine Gegenmaßnahme sein. Bisher ist allerdings nicht bekannt geworden, daß die „DDR“ von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Diese Kampf-Z. dürften als Druckmittel zur Beeinflussung des Außenhandels der EWG ohnehin von keiner Bedeutung sein. Die handelspolitische Stellung der kommun. Staaten gegenüber der EWG ist äußerst schwach. Einerseits ist der Anteil des Außenhandels mit den Ostblockstaaten am Außenhandelsvolumen der EWG sehr gering, andererseits sind die kommun. Staaten nach wie vor gezwungen, im Interesse des Funktionierens ihrer Wirtschaften aus dem EWG-Raum zu importieren. (Ost-West-Handel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 750 ZKD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollgesetz

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 750]In der „DDR“ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die…

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Gesetzgebung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). G.-Befugnisse üben nach der Verfassung aber auch der Staatsrat mit rechtsverbindlichen Erlassen und Beschlüssen sowie der Ministerrat aus, der im Rahmen der Gesetze und Erlasse der [S. 245]Volkskammer und des Staatsrates Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen kann. Der Staatsrat hat außerdem das Recht, die Verfassung und die Gesetze rechtsverbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Nach dem „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) hat auch das Präsidium des Ministerrates die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ sind nach diesem Gesetz auch die Mitglieder des Ministerrates berechtigt, allgemeinverbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Den Leitern staatlicher Organe, die dem Ministerrat unmittelbar unterstellt sind, kann dieses Recht im Einzelfall oder generell übertragen werden. Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von Volksabstimmungen beschließen, durch die über die Annahme von Gesetzen entschieden wird. Ein Beispiel dafür ist die am 6. 4. 1968 durchgeführte „Volksabstimmung über die neue sozialistische Verfassung“. Eine Quasi-G. übt das Oberste Gericht aus mit den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind (Gerichtsverfassung). Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244–245 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzlichkeitsaufsicht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur…

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Arbeitspolitik (1969) Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Grundlagen Die kommun. A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des „Staates“, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist und nach den Anweisungen der SED die gesamte Volkswirtschaft wie ein Unternehmen plant und leitet (Planung), mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. Die A. ist zur Funktion der Wirtschaftspolitik geworden (Wirtschaft). Ihr Hauptziel ist wirtschaftlicher Natur. Die Produktion soll mit allen Mitteln erhöht werden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft soll die Arbeit außerdem höchsten Nutzeffekt erbringen. Damit ist gemeint, daß die Ergebnisse der Arbeit unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität beurteilt werden. Der Fürsorgegedanke, die [S. 39]„Sorge um den Menschen“, ist zwar nicht ganz ausgeschaltet und wird je nach der politischen Situation und vor allem je nach der Stimmung der Arbeiterschaft mehr oder weniger betont, aber der arbeitende Mensch wird auch dort, wo ihm Fürsorge zuteil werden soll, nur als Objekt der A. behandelt. Gleichzeitig soll in ihm das Gefühl geweckt werden, er sei Subjekt der A. Die Erziehung zum Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein dient diesem Zweck. Damit wird auch die Erziehung des Menschen Gegenstand der A. Erzieherische Aufgaben haben der Betriebsleiter, die Betriebsgewerkschaftsleitung, die Brigaden der sozialistischen Arbeit und die Konfliktkommissionen. Auch die Lohngestaltung (Lohnpolitik) soll hierzu beitragen. Die bewußte Ausnützung der materiellen Interessiertheit wirkt diesem Bemühen entgegen, weil damit der Egoismus angeregt wird, wogegen sich das sozialistische Bewußtsein in einer gemeinschaftsbezogenen Haltung äußern soll („der Weg vom Ich zum Wir“). 2. Keine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer Die Werktätigen sollen zwar bei der Führung der Wirtschaft mitwirken. Diese Mitwirkung ist aber dem FDGB anvertraut. Nach § 5 des Gesetzbuches der Arbeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 127) sollen die Gewerkschaften die Initiative der Werktätigen „zur allseitigen Erfüllung der Volkswirtschaftspläne, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und damit zur ständigen Verbesserung ihres materiellen und kulturellen Lebensniveaus“ entwickeln und fördern. Sie haben das „Recht, bei der Lösung der Aufgaben, die sich aus der wissenschaftlich-technischen Revolution und besonders bei der komplexen sozialistischen Rationalisierung ergeben, umfassend mitzuwirken“. Im einzelnen steht den Gewerkschaften nach den §§ 5 und 6 des Gesetzbuches der Arbeit n. F. zu, a) an der Vorbereitung und Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne (Wirtschaftspläne) mitzuwirken und dazu den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen Vorschläge zu unterbreiten, b) an der Planverteidigung teilzunehmen, c) die Arbeiterkontrolle zu organisieren, d) staatliche Funktionen auf dem Gebiete des Arbeits- und Sozialwesens auszuüben, z. B. die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und die Kontrolle des betrieblichen Arbeitsschutzes durchzuführen, e) an der „Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung“ mitzuwirken, insbesondere Vorschläge zur „Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts“ zu machen und an der Ausarbeitung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (Aus- und Durchführungsbestimmungen zum Gesetzbuch der Arbeit) mitzuwirken, f) an der Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts mitzuwirken. Die Mitwirkung des FDGB beschränkt sich auf Anregung und Beratung. Die Entscheidung liegt jeweils bei den Organen der Partei und des Staatsapparates, die nach ihrem Ermessen darüber befinden, ob sie von den Vorschlägen und Ratschlägen Gebrauch machen wollen oder nicht. Ferner ist zu bedenken, daß der FDGB die Führung der SED vorbehaltlos anerkennt. In § 5 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit werden die „Freien Deutschen Gewerkschaften“ als „Schulen des Sozialismus“ bezeichnet. Die SED bestimmt aber die Wirtschaftspolitik, und nur innerhalb dieses Rahmens kann der FDGB Vorschläge machen und Ratschläge geben. Der FDGB ist nicht in der Lage, eine eigenständige Arbeitspolitik zu betreiben, die die spezifischen Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Eine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer kann der FDGB daher nicht gewährleisten. 3. Keine echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft und an ihre Stelle die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen, die unteren Organe des FDGB, gesetzt. Nach § 11 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb sein. Da sie aber an die Weisungen der oberen Organe des FDGB gebunden sind, die sich satzungsgemäß und wegen ihrer personellen Zusammensetzung in völliger Abhängigkeit von der SED befinden, dienen sie in erster Linie der Transmission des Willens der SED auf die arbeitenden Menschen. Ulbricht tritt zwar neuerdings für eine Differenzierung der Aufgaben von Betriebsleiter und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ein, [S. 40]da aber die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen, wie der FDGB im großen Rahmen des Herrschaftssystems dessen wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, im betrieblichen Rahmen dieselben Ziele wie der Betriebsleiter haben, bedeutet diese Differenzierung zunächst lediglich eine Unterscheidung in der Methode, mit der die Ziele verfolgt werden sollen. Die Novelle zum Gesetzbuch der Arbeit vom 23. 11. 1966 erweiterte die Befugnisse der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in den VEB. Solange aber die institutionelle Abhängigkeit des FDGB von der SED, verstärkt durch die persönliche Abhängigkeit der Gewerkschaftsfunktionäre von den Parteifunktionären, anhält, ist nicht damit zu rechnen, daß sich die Erweiterung der Rechte der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zugunsten einer Vertretung der spezifischen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb auswirken kann. In erster Linie bedeutet sie für die SED eine Erweiterung des Instrumentariums zur Verfolgung ihrer wirtschaftspolitischen Ziele, indem die Partei vermehrte Möglichkeiten gewonnen hat, über die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ihre Kontrolle gegenüber den im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems freier gestellten Betriebsleitern auszuüben. In der Aufzählung der Befugnisse der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in § 12 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit stehen folgerichtig an erster Stelle solche, die sich auf die Wirtschaftsführung beziehen, wie die zur Mitwirkung an der Ausarbeitung der betrieblichen Pläne und vor allem die Befugnis, vom Betriebsleiter zu fordern, Rechenschaft über den Stand der Planerfüllung abzulegen. Außerdem haben sie das Recht, in den Produktionskomitees mitzuwirken und dort eigene Vorschläge zu unterbreiten, im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren und die Neuererbewegung zu fördern, die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten und vom Betriebsleiter „Maßnahmen zu fordern und bei ihrer Verwirklichung mitzuwirken, damit die komplexe sozialistische Rationalisierung zum Wohle der arbeitenden Menschen durch die ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität wirksam wird und besonders zur Erhöhung der Arbeitssicherheit führt und die Arbeit erleichtert“. Es darf indessen nicht verkannt werden, daß die durch die Neuregelung verstärkte Stellung der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sich dann zugunsten der spezifischen Belange der Arbeitnehmer auswirken kann, wenn sie ihre Aufgaben als Interessenvertretung im herkömmlichen Sinne verstehen und in der Lage sind, ihre Stellung auszunutzen. Das hängt aber wiederum davon ab, in welchem Sinne und in welchem Ausmaß die Organe der SED auf die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Einfluß nehmen. So ist eine echte Vertretung der spezifischen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb nicht gesichert. (Betriebsverfassung) Obwohl Art. 14 Abs. 2 der Verfassung von 1949 das Streikrecht der Gewerkschaften gewährleistete, wurde es mit der Behauptung verweigert, die Werktätigen könnten nicht gegen sich selbst streiken (Streik). Die Verfassung von 1968 kennt das Streikrecht nicht. 4. Kein autonomes kollektives Arbeitsrecht In einem System ohne echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat ein autonomes kollektives Arbeitsrecht keinen Platz. Das nach 1945 auch in der sowjetisch besetzten Zone wieder aufgebaute Tarifvertragssystem ist zerstört. An seine Stelle traten Gesetze und Verordnungen. Zwingend gesetzlich geregelt wurden das Urlaubsrecht (Urlaub), das Kündigungsrecht, also nicht nur der Kündigungsschutz, und die arbeitsrechtlichen Mantelbestimmungen. Das Gesetzbuch der Arbeit löste das Gesetz der Arbeit vom 9. 4. 1950 (GBl. S. 349) ab. Auch die Lohnsätze in der volkseigenen Industrie waren lange Zeit durch Regierungsverordnungen festgesetzt. In jüngster Zeit werden sie wieder durch Rahmenkollektivverträge festgelegt, die zwischen den „staatlichen“ Organen und dem FDGB oder seinen Gewerkschaften abgeschlossen werden. Wegen der Abhängigkeit des FDGB von der SED und dem „staatlichen“ Arbeitgeber hat diese Entwicklung nur formelle Bedeutung. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht. Die Betriebskollektivverträge (BKV), die alljährlich in den „volkseigenen“ Betrieben abgeschlossen werden, haben keine arbeitsrechtliche Bedeutung. Sie sind laut § 13 des Gesetzbuches der Arbeit eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und [S. 41]der Betriebsgewerkschaftsleitung zur Erfüllung der Betriebspläne und enthalten u. a. insbesondere Verpflichtungen zur maximalen Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und Durchsetzung des Sparsamkeitsprinzips, zur Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbs und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit. Außerdem enthalten die BKV Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Betrieb, wie die Errichtung und Unterhaltung von Werkküchen, Betriebskindergärten, Betriebspolikliniken (Betriebsgesundheitswesen) Betriebsschulen, Betriebsakademien usw. 5. Erhöhung der Produktion und des Nutzeffekts der Arbeit als Ziele der Arbeitspolitik a) Vermehrung der Arbeitskräfte kaum möglich Eine Vermehrung der Zahl der Arbeitskräfte ist kaum möglich. Die „DDR“ steht mit einer Beschäftigungsquote von 49 v. H. der Gesamtbevölkerung an der Spitze aller Länder. Von der gesamten arbeitsfähigen Bevölkerung sind 85 v. H. und von den arbeitsfähigen Frauen 71 v. H. (Frauen) in den Arbeitsprozeß einbezogen („Statistische Praxis“, 1967, S. 215 ff.). Der Anteil der Rentner an der Gesamtbevölkerung steigt. 1950 betrug er noch 13,8 v. H., 1964 18,4 v. H. und 1970 wird er auf etwa 20 v. H. gestiegen sein. Doch werden weitere Anstrengungen gemacht, Frauen und Rentner in den Arbeitsprozeß einzubeziehen. Diesem Ziele diente eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen. Frauen, die durch familiäre Pflichten vorübergehend gehindert sind, ganztägig zu arbeiten, sollen eine Teilbeschäftigung aufnehmen, Altersrentnern soll die weitere berufliche Tätigkeit „nach ihren Fähigkeiten und Wünschen“ gesichert werden (§ 2 Abs. 6 des Gesetzbuches der Arbeit). Die Invalidenrenten werden nur denen gewährt, die zu zwei Dritteln erwerbsgemindert sind. Erwerbsfähige Frauen erhalten keine Witwenrenten mit Ausnahme der Witwen, die ihren Ehemann durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verloren haben. b) Arbeitskräftelenkung Um so größere Bedeutung gewinnt die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung haben weitgehende Befugnisse zur Lenkung der Arbeitskräfte und zur Berufslenkung. § 25 des Gesetzbuches der Arbeit ermöglicht es, Arbeitnehmern vorübergehend eine andere Arbeit sogar in einem anderen Betrieb am selben Ort zu übertragen, grundsätzlich bis zur Dauer eines Monats im Kalenderjahr, für bestimmte Tätigkeiten bis zur Dauer von 6 Monaten. c) Erhöhung der Arbeitsproduktivität und Entlohnung Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird als das geeignetste Mittel angesehen, die Produktion zu steigern, weil sie keine Vermehrung der Arbeitskräfte verlangt und gleichzeitig die Gestehungskosten vermindert. Die Gestaltung des Arbeitsrechts soll nach §~1 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit der Steigerung des Nutzeffekts der Arbeit dienen. Der Arbeitslohn soll darauf gerichtet sein, den Nutzeffekt der Arbeit maximal zu steigern. Die materielle Interessiertheit wird ausgenutzt, indem der Lohn von der Leistung abhängig gemacht wird (Lohnformen). Die Löhne werden ergänzt durch Prämien für die Erfüllung und Übererfüllung der Pläne und besondere Leistungen (§ 39 des Gesetzbuches der Arbeit). Bei Stücklohn soll die Erhöhung der Arbeitsnormen zu größeren Leistungen zwingen, da dann nur die Wahl zwischen geringerem Lohn oder Mehrleistung bleibt. Aktivisten und Neuerer sollen für die anderen Arbeitnehmer vorbildlich sein. (Neuererbewegung) Für die einzelnen Wirtschaftszweige bestehen allgemein 8 Lohngruppen, die untereinander stark differenziert sind. In die Lohngruppen werden die Arbeitsbereiche eingruppiert nach Lohn- bzw. Gehaltsgruppen-Katalogen (Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog, Lohngruppe) (§ 42). Die Lohn- und Gehaltsgruppen der Arbeitnehmer richten sich nach dem Arbeitsbereich, wobei ihre Qualifikation (Qualifizierung) zu berücksichtigen ist. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sollen Löhne und Prämien als ökonomische Hebel eingesetzt werden. Da der Gewinn, die „Hauptform des gesellschaftlichen Reineinkommens“, zum Maßstab für die Beurteilung der ökonomischen Leistung gemacht worden ist, wird im „geschlossenen System der ökonomischen Hebel“ eine Verbindung zwischen der Höhe des Gewinns und des Lohnes sowie der Prämien hergestellt. [S. 42] d) Die Mittel zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und des Nutzeffekts der Arbeit Die Erhöhung des Lohnes und der Prämie wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität und des Nutzeffekts der Arbeit, die Verkürzung der Arbeitszeit von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht (§ 39 Abs. 5; § 67 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit). An der Erhöhung der Arbeitsproduktivität hat die Steigerung der Arbeitsintensität einen wesentlichen Anteil. Rationalisierung, moderne Ausrüstungen und bessere Betriebsorganisation (Rekonstruktion) genügen allein nicht. Im Kampfe gegen Stillstands- und Wartezeiten (Seifert-Methode) besteht stets die Gefahr, daß auch arbeitsphysiologisch notwendige Ruhepausen beseitigt werden. Die A. geht darauf aus, die körperlichen und geistigen Kräfte der schaffenden Menschen aufs stärkste zu beanspruchen. Die Arbeitszeitverkürzung schafft freilich eine gewisse Kompensation. Auch die menschliche Eitelkeit wird in den Dienst der A. gestellt. Auszeichnungen sollen zu besonderen Leistungen anspornen. Mit dem sozialistischen Wettbewerb wird die Neigung, Kräfte und Können zu messen, in den Dienst der A. gestellt. Eine strenge Arbeitsdisziplin soll dafür sorgen, daß die Ziele der A. erreicht werden. Meister und Brigadiere haben die Aufgabe, ihre Kollegen zu hohen Leistungen anzuspornen. Durch Produktionspropaganda sollen die Arbeiter beeinflußt werden, ihre Arbeitskraft und ihre Intelligenz in den Dienst des Regimes zu stellen. Das wird „schöpferische Mitwirkung der Werktätigen bei der Erfüllung der Aufgaben und bei der Leitung der Betriebe“ genannt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 38–42 Arbeitsplatzwechsel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität

Arbeitspolitik (1969) Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Grundlagen Die kommun. A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des „Staates“, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist und nach den…

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Eisen- und Stahlindustrie (1969)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mitteldeutscher Industriezweiggliederung im wesentlichen der als „Metallurgie“ bezeichnete Zweig der Grundstoffindustrie. Er umfaßt Hochofen-, Stahl- und Walzwerke und Ziehereien. (Die Betriebe der Nichteisenmetallgewinnung und die NE-Metallhalbzeugwerke zählen ebenfalls zur „Metallurgie“.) Die EuSt. hat etwa 100.000 Beschäftigte und ist mit rd. 5 v. H. an der industriellen Warenproduktion beteiligt. Sie steht damit an 7. Stelle der Zweige. Der Industriezweig ist vollständig verstaatlicht. Die EuSt. hat aus mitteldeutschem Eigenvorkommen keine ausreichende Rohstoffbasis. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt decken nur etwa 5 v. H. des Bedarfs. Sie haben zudem einen nur geringen und daher wenig wirtschaftlichen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer beachtenswerten Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der „DDR“ an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v. H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Walzstahlerzeugung 85 v. H., Rohstahlerzeugung 80 v. H., Stahlformguß 56 v. H., Grauguß 50 v. H., Temperguß 35 v. H. Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß das SED-Regime — um den Einfuhrbedarf zu verringern —, den Aufbau einer eigenen EuSt., der überraschend kurzfristig gelang, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der BRD. Diese Entwicklung wurde ermöglicht [S. 167]durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats Ost, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der EuSt. liegt jedoch weiter unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrie. Vom Walzstahlbedarf wird fast die Hälfte importiert, und zwei Drittel der eigenen Walzstahlerzeugung basieren auf importierten Rohstoffen. Im Vergleich zur BRD beträgt die Produktion der EuSt. je Kopf der Beschäftigten nur rund 60 v. H. Die Produktionskosten liegen daher wesentlich höher als in der BRD. Wesentliche Produktionszahlen: Der weitere Ausbau der EuSt. kommt wegen des Mangels an Investitionsmitteln nur langsam voran. Geplant ist der Ausbau des Eisenhüttenkombinats Ost zu einem gemischten Hüttenwerk (jetzt nur Roheisenerzeugung) mit Stahl- und Walzwerksanlagen. Ursprünglich sollte dieser Ausbau schon 1964/65 abgeschlossen sein. Ein kleinerer Abschnitt des Vorhabens ― Teile eines Kaltwalzwerkes ― haben Mitte 1968 den Betrieb aufgenommen. Die SU ist als Lieferant und mit Beratern am Aufbau beteiligt. Die Pläne bis 1970 sehen bevorzugt den Ausbau der Produktion von Qualitäts- und Edelstählen, sowie von Walzmaterial der II. Verarbeitungsstufe vor (insbes. Blankstahl und Rohre). Auch dann bleibt die „DDR“ in hohem Maße importabhängig. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 166–167 Eisenhüttenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eiserner Vorhang

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mitteldeutscher Industriezweiggliederung im wesentlichen der als „Metallurgie“ bezeichnete Zweig der Grundstoffindustrie. Er umfaßt Hochofen-, Stahl- und Walzwerke und Ziehereien. (Die Betriebe der Nichteisenmetallgewinnung und die NE-Metallhalbzeugwerke zählen ebenfalls zur „Metallurgie“.) Die EuSt. hat etwa 100.000 Beschäftigte und ist mit…

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Deutsche Versicherungs-Anstalt (1969)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Staatliche Versicherung der DDR: 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. waren Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DVA mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DVA umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dekonzentriert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DVA ist ein Instrument der Finanzpolitik. „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Die Verwaltung der DVA ist nicht nach Versicherungszweigen gegliedert, sondern nach dem Charakter des Eigentums in kommun. Sicht: Versicherung des Volkseigentums, des genossenschaftlichen Eigentums und der Versicherung der Bürger, zu der auch die Zweige der Personenversicherung gehören. Seit 1950 trägt die DVA die zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz. Am 1. 1. 1956 wurde die DVA Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften und der Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft). Ab 1. 1. 1969 trägt die DVA den Namen „Staatliche Versicherung der DDR“. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 151 Deutsche Seereederei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Volkspolizei

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Staatliche Versicherung der DDR: 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945…

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Leipzig (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1951 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.966 qkm mit (1967) 1.507.873 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1~Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. [S. 372]Vors. des Rates des Bezirkes: Erich ➝Grützner (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Fröhlich. Der Bezirk L. hat eine außerordentlich vielgestaltige Industrie. Während die Grundstoffindustrie sich im wesentlichen auf den Braunkohlentagebau beschränkt, ist der Bezirk der wichtigste Produzent an vielerlei Gießerei- und Schmiedeerzeugnissen, nach Berlin vorherrschend bei Druckerzeugnissen sowie bei der Leder-, vorwiegend Pelzproduktion. Auch in der Fabrikation von vielen Spezialmaschinen nimmt L. eine führende Stellung ein. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk L., Bezirksstadt, Kreisstadt, in der Leipziger Tieflandsbucht, am Zusammenfluß von Weißer Elster, Pleiße und Parthe, mit (1967) 591.538 Einwohnern (1950: 617.574) größte Stadt Sachsens und der „DDR“; alte Handels- und Kunststadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört): Thomaskirche (um 1200 gegr., mit Grab J. S. Bachs), Nikolaikirche (13./16. Jh.), Altes Rathaus (15./16. Jh.), Völkerschlachtdenkmal (1913), wichtiger Verkehrsknotenpunkt, der größte Bahnhof Deutschlands, Autobahn, Endhafen des Elster-Saale-Kanals, Flughafen); bis zur Spaltung Deutschlands bedeutendster deutscher, seitdem wichtigster Messeplatz der „DDR“ (die Leipziger Messen gehen auf das 12. Jh. zurück); Hauptsitz des deutschen Buchhandels (über 400 Verlage) und Pelzhandels; bedeutende Industrie: Eisen-, Schwer-, Land- und Druckmaschinen, Textilien, graphische Betriebe, Postscheckamt; seit 1409 Universitätsstadt (Universitas Lipsiensis, nach Schließung der deutschen Universität in Prag gegründet, seit 1953 „Karl-Marx-Universität“), Sächsische Akademie der Wissenschaften zu L., Hochschulen für Musik, Körperkultur, Graphik und Buchkunst, Binnenhandel, Bauwesen, Theaterhochschule, Pädagogisches Institut, Institut für Literatur, Deutsche Bücherei (mit 2,5 Mill. Bänden), Universitätsbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Städtische Theater, Schauspielhaus, „Theater der Jungen Welt“), Gewandhausorchester, Thomanerchor, Zentralleitung des Gustav-Adolf-Werkes für die ev. Diaspora-Gemeinden, Zentralhaus für Volkskunst, Museum der bildenden Künste, Museum des Kunsthandwerks (Grassi-Museum), „Georgi-Dimitroff-Museum“ (im Reichsgerichtsgebäude), Deutsches Institut für Länderkunde, Museum für Völkerkunde, Zoologischer Garten. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 371–372 Leihbüchereien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leipziger Messe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1951 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.966 qkm mit (1967) 1.507.873 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1~Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. [S. 372]Vors. des Rates des Bezirkes: Erich ➝Grützner…

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Karl-Marx-Stadt (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 10. 5. 1953 Chemnitz. 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1967) 2.074.000 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: K.-M.-St., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, K.-M.-St., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Werdau, Zschopau, Zwickau, Vors. des Rates des Bezirkes: Heinz ➝Arnold (SED), 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Roscher. K.-M.-St. ist der Bezirk mit der stärksten Industrie- und Bevölkerungsballung. Die reichhaltigen Erzlagerstätten des Erzgebirges bilden eine der industriellen Grundlagen (Kobalt, Wolfram, Wismut, Blei, Zinn, Zink, Silber, Nickel und Uranbergbau). Bei Zwickau und Lugau-Oelsnitz befinden sich die einzigen größeren Steinkohlevorkommen (Kohlenindustrie). Abgesehen davon beherrscht die Verarbeitungsindustrie die Wirtschaft des Bezirks, Textilindustrie, Textilmaschinen, Fahrzeugbau sind vorherrschend, doch ist im ganzen die Vielgestaltigkeit der Industrie charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk K.-M.-St., Bezirksstadt, Kreisstadt, im erzgebirgischen Becken, an der Chemnitz, mit (1967) 294.942 Einwohnern (1950: 293.373) drittgrößte Stadt Sachsens und der „DDR“ (im 2. Weltkrieg erheblich zerstört); arm an historischen Bauten: Jakobikirche (14/15. Jh.), Schloßkirche (16. Jh.); als Hauptsitz der sächsischen Textil- und Maschinenindustrie eines der bedeutendsten Industrie- und Handelszentren Deutschlands (bis 1939 Weltmonopol für Strümpfe und Trikotagen), außerdem Kraftfahrzeug- (vorm. Auto-Union) und Fahrradfabrikation; Hochschule f. Maschinenbau, Pädagogisches Institut, Städtische Theater und Museen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325 Karl-Marx-Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität Leipzig

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 10. 5. 1953 Chemnitz. 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1967) 2.074.000 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: K.-M.-St., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, K.-M.-St., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz,…

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Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (1969)

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; zunächst in Liebenwalde (1946), später in Berlin-Kleinmachnow (1948–1955), danach in Ost-Berlin. Direktor: seit 1950 ohne Unterbrechung Prof. Hanna ➝Wolf; stellv. Direktoren: Prof. Dr. rer. oec. Manfred Herold (geb. 1930) sowie Dr. Ernst Haak (gleichzeitig Leiter der Abt. Fernunterricht); Parteisekretär der zentralen Parteileitung: Otto Nowak. Der Lehrkörper umfaßt etwa 80 Professoren, Dozenten, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Häufig werden Gastvorlesungen von Spitzenfunktionären des Politbüros und des ZK sowie von leitenden Funktionären aus der SU und den Volksdemokratien gehalten. Die Hauptaufgaben der PH.: 1) Ausbildung und Weiterbildung von Führungspersonal der SED, das häufig bereits wichtige Parteifunktionen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen wahrgenommen und in der Regel auch schon eine Kreis- und Bezirksparteischule erfolgreich absolviert a hat; 2) Veranstaltung von Kongressen, Kolloquien und Seminaren unter Beteiligung der Lehrstuhlinhaber und Dozenten; 3) Forschung. <Organisation:> An der PH. bestehen gegenwärtig (z. T. doppelt besetzte) Lehrstühle auf folgenden Gebieten: Marxistisch-leninistische Philosophie; Allgemeine Geschichte; Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der KPdSU; Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung; Politische Ökonomie des Kapitalismus; Politische Ökonomie des Sozialismus; Wirtschaftspolitik der DDR-Industrie; Wirtschaftspolitik der DDR-Landwirtschaft; Grundfragen der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts in der DDR; Partei/Parteileben; Literatur und Kulturpolitik: deutsche und russische Sprache. Jeder Lehrstuhl betreut außerdem eine Reihe von Dozenten, Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern. [S. 461]Seit 1950 gibt es Ein- und Zweijahrlehrgänge, ab 1954/1955, in Anlehnung an die Struktur der PH. beim ZK der KPdSU in Moskau, Dreijahrlehrgänge. Stärke der Jahrgänge: etwa 150–200 Studenten. Die Dreijahrlehrgänge schließen mit dem Staatsexamen („Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler“) auf Grund der Staatsexamensordnung des ZK der SED ab (Beschluß des ZK der SED vom 8. 10. 1953). Seit 1953 besitzt die PH. Promotions- und Habilitationsrecht für die Grade des Dr. phil. und des Dr. rer. oec. Die erste Dissertation wurde 1955 abgeschlossen. Bereits 1950 ist an der PH. die Abt. Fernunterricht eingerichtet worden. An der PH. besteht eine eigene SED-Parteileitung sowie eine Hochschulgewerkschaftsleitung. Anfang der fünfziger Jahre ist eine eigene Publikationsabt. eingerichtet worden, die seit 1952 die Zeitschrift „Theorie und Praxis“ (6mal jährlich) herausgibt. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 460–461 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteiinformation

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; zunächst in Liebenwalde (1946), später in Berlin-Kleinmachnow (1948–1955), danach in Ost-Berlin. Direktor: seit 1950 ohne Unterbrechung Prof. Hanna ➝Wolf; stellv. Direktoren: Prof. Dr. rer. oec. Manfred Herold (geb. 1930) sowie Dr. Ernst Haak (gleichzeitig Leiter der Abt.…

DDR A-Z 1969

Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1969)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der osteuropäischen Länder, am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurden die „DDR“ und 1962 die Mongolische Volksrepublik Mitglieder. Albanien wurde im Dez. 1962 ausgeschlossen. China, Korea und Vietnam sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Über den RGW übt die SU maßgeblichen Einfluß auf die weitere Entwicklung in den angeschlossenen Ländern aus. Die Organe des RGW sind: die Ratstagung, die Tagung der Ländervertreter, die Ständigen Kommissionen und (seit Juni 1962) das Exekutivkomitee. Sitz des organisatorischen Zentrums der RGW die Hauptstadt der SU, Moskau. Der Rat tagt im Turnus in einer der Hauptstädte der Mitgliedsländer. Auf der 16. Tagung vom Juni 1962, die mit einer Tagung der kommun. Parteiführer aller RGW-Länder verbunden war, wurden die „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschlossen. Danach sollte die Entwicklung im RGW nicht mehr auf der Grundlage von „Empfehlungen“, sondern von Verpflichtungen beruhen. Die Bildung eines Exekutivkomitees war der Ausdruck dieses neuen Kurses im RGW. Es war geplant, die Volkswirtschaftspläne aller Mitgliedsländer vollständig zu koordinieren und ihre Industrieproduktion zu spezialisieren. Weitgehende Spezialisierungspläne auf dem Gebiet des Maschinenbaus waren vorgesehen. Grundsätzlich sollte dasjenige Land die Produktion übernehmen, in dem die günstigsten Bedingungen dafür vorhanden sind. Tatsächlich sind seitdem nur verhältnismäßig wenige für alle Mitgliedsländer gültige Produktionsabsprachen wirksam geworden. Die Verflechtung vollzieht sich nicht ohne Reibungen und Widerstände, da auch in Planwirtschaftssystemen nationale Interessen bestehen. Der Widerstand gegen eine volle Koordinierung der Wirtschaftspläne resultiert nicht zuletzt daraus, daß die SU sich nicht daran beteiligt. Die SU nimmt für sich in Anspruch, die Industrie universell zu entwickeln, da sie imstande sei, die Spezialisierung und Koordinierung innerhalb des eigenen Landes zu organisieren. Der Umfang der gegenseitigen Lieferungen von Erzeugnissen des Maschinenbaus zwischen den Sowjetblockländern ist bisher in geringerem Maße gestiegen als die Produktion solcher Erzeugnisse in diesen Ländern. Seit 1963 ist der Trend zu zweiseitigen Vereinbarungen von Jahr zu Jahr mehr in den Vordergrund getreten. Jedes der Mitgliedsländer des RGW unterhält für jedes andere Mitgliedsland einen „Wirtschaftsausschuß“ zur Aushandlung von zweiseitigen Absprachen. Solche Absprachen betrafen bisher nur in einem Falle die Spezialisierung eines ganzen Industriezweiges (Schiffbau), im übrigen jedoch bestimmte Erzeugnisgruppen oder Einzelerzeugnisse (z. B. Erzeugnisse des Maschinenbaus, der Kraftfahrzeug- und Traktorenindustrie). Indessen ist bekannt, daß die beteiligten Länder sich keineswegs immer strikt an solche Vereinbarungen halten. In der Tschechoslowakei und in Polen sind außerordentlich kritische Stimmen über die [S. 507]geringe Funktionsfähigkeit des RGW laut geworden. Der tschechoslowakische Volkswirtschaftler Prof. Sik erklärte Anfang 1968 öffentlich, die Schwierigkeiten im RGW beruhten in erster Linie darauf, daß sich die Mitgliedsländer auf verschiedenen wirtschaftlichen Entwicklungsstufen befänden. Die ČSSR und die „DDR“ seien mit einem durchschnittlichen Nationaleinkommen von 1.000 bis 1.100 Dollar je Kopf der Bevölkerung die am weitesten entwickelten Länder des RGW. Die SU, Ungarn und Polen seien demgegenüber weit schwächer entwickelt. Bulgarien und Rumänien mit einem durchschnittlichen Nationaleinkommen von nur 400 bis 600 Dollar pro Kopf seien gegenüber den anderen RGW-Ländern unterentwickelte Länder. Weitere Schwierigkeiten entstünden dadurch, daß es im RGW keinen gemeinsamen Markt mit allseitiger Verrechnungsmöglichkeit der Außenhandelsguthaben gebe. Es bestünde vorwiegend ein primitiver Naturalaustausch von Waren gegen Waren. In den letzten Jahren hat der Warenumsatz zwischen den RGW-Ländern in geringerem Umfange zugenommen als der Handel zwischen den entwickelten westlichen Industrieländern. Am 1. Jan. 1964 nahm die Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau ihre Tätigkeit auf. Damit sind jedoch nur in begrenztem Maße multilaterale Verrechnungen zwischen den beteiligten Ländern möglich. Eine echte Integration dieser Länder ist auch solange nicht möglich, wie unterschiedliche Produktionsbedingungen in den einzelnen Ländern unterschiedliche Produktionskosten zur Folge haben, so daß ein einheitliches Preissystem nur auf der Grundlage der Subventionierung der industriell weniger entwickelten Mitgliedsländer des RGW beruhen könnte. Die Situation im RGW ist also auf dem Gebiet der Preise ganz ähnlich wie in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), wo das Problem der unterschiedlichen Produktivität ― und damit das der unterschiedlichen Preise ― durch sog. „Abschöpfungen“ gelöst wird. In der ersten Hälfte des Jahres 1968 haben zwei Mitgliedsländer des RGW, die Tschechoslowakei und Rumänien, die Meinung ausgedrückt, die bisherige Form der Zusammenarbeit im RGW habe ihre wirtschaftliche Entwicklung eher behindert als gefördert. Sie erklärten, daß sie künftig entschlossen seien, bei dieser Zusammenarbeit in erster Linie ihre nationalen wirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Insbesondere seien sie gewillt, den einseitig betonten Handel mit den anderen RGW-Ländern zu korrigieren und künftig mit westlichen Ländern stärker Handel zu betreiben. Literaturangaben Hoffmann, Emil: Comecon — der gemeinsame Markt in Osteuropa (Die großen Märkte der Welt, Bd. 3). Opladen 1961, Leske. 174 S. Klinkmüller, Erich, und Maria E. Ruban: Die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Ostblockstaaten (Wirtschaftswissensch. Veröff. d. Osteuropa-Instituts a. d. Freien Univ. Berlin, Bd. 12). Berlin 1960, Duncker und Humblot. 319 S. Pritzel, Konstantin: Die wirtschaftliche Integration der SBZ in den Ostblock und ihre politischen Aspekte. 2., erw. Aufl. (BB) 1965. 296 S. Uschakow, Alexander: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon) (Dokumente zum Ostrecht, Bd. 2). Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 506–507 Rat des Stadtbezirks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Gestaltung

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der osteuropäischen Länder, am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurden die „DDR“ und…