DDR A-Z 1969

Hotel- und Gaststättengewerbe (1969)

Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 1985 Hu G. rechnen zum Handel (Binnenhandel) und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das Hu G. den gleichen gesetzlichen Regelungen und Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Private Gaststätten, die dem Regime bedeutsam erschienen, wurden mehr und mehr durch Abschluß von Kommissionsverträgen oder Aufnahme von Staatsbeteiligungen in das staatliche G. eingegliedert. Ende 1964 entfielen von insgesamt 33.155 Gaststätten und Hotels 28 v. H. auf Betriebe mit Kommissionsverträgen oder Staatsbeteiligungen und 20 v. H. auf Privatbetriebe, die gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 2,6 v. H. aufweisen. Große Verschiebungen werden sich darin auch nicht mehr ergeben, da der Hauptteil der Privatbetriebe zu den Kleinbetrieben gehört. Da so gut wie keine neuen Konzessionen erteilt werden, kommt der Zeitpunkt, an dem diese Privatbetriebe durch Überalterung der Inhaber ausscheiden. Das HuG., zu dem die verschiedenen Speisegaststätten und Betriebsgaststätten, Unterhaltungsgaststätten, Cafés, Bars, Weinrestaurants, Hotels, Werkküchen, Mensen und ähnliche Einrichtungen zählen, ist Bestandteil des Versorgungssystems und hat daneben noch zur kulturpolitischen Erziehung der Bevölkerung beizutragen. Unterstellt ist es dem Ministerium für Handel und Versorgung. Gefördert werden in den Saisonzeiten von Partei und Regime die Gaststätten für den Feriendienst des FDGB, an erster Stelle die Ver[S. 278]tragsheime. Die Konsumgenossenschaften sollen als Beitrag zum Ausgleich zwischen Stadt und Land aus den „Dorfschänken“ Kulturzentren schaffen. Nach Umsatz, Struktur und Niveau sind die Betriebe des Hu G. in fünf Preisstufen, I. bis IV. und S (Sonderklasse), eingeteilt. Mit Stabilisierung der Versorgung auf dem Nahrungsmittelsektor wurde auch im Hu G. das Speisenangebot reichhaltiger und ansprechender. Schwerpunkte in der gastronomischen Versorgung liegen in den Betrieben, Einkaufs- und Kulturzentren, in den städtischen Randgebieten und besonders in den Gebieten der Naherholung an Wochenenden. Im Vergleich zur internationalen Entwicklung hat die Rationalisierung im Hu G. noch nicht überzeugen können. Es ist noch nicht gelungen, die Selbstbedienung in den Gaststätten zu einem wesentlichen Faktor zu machen, obwohl bis 1970 eine Erhöhung des Speiseanteils am Gesamtumsatz von 22,6 v. H. 1965 auf 25 v. H. vorgesehen ist. Dem Ministerium für Verkehrswesen ist die heute als volkseigener Betrieb arbeitende Mitropa unterstellt, die über 73 Schlafwagen, 67 Speisewagen sowie Speiseabteile und Büffetwagen verfügt. Bewirtschaftet werden von der Mitropa in den größeren Städten die Bahnhofswirtschaften, einige Autobahnraststätten sowie Flughafenrestaurants und Fahrgastschiffe. Der Mitropa untersteht auch die Bordbetreuung bei Interflug. Der Jahresabschluß überschritt 1966 erstmalig 500 Mill. M. Aus der Erkenntnis heraus, daß ein bedeutender Teil der Deviseneinnahmen aus dem ausländischen Touristenverkehr zu nehmen ist und diese Einnahmen sich nach internationalen Erfahrungen von Jahr zu Jahr steigern, wurde das Hotelwesen völlig neu aufgebaut. Hierzu wurde die Hotelvereinigung „Interhotel“ gegründet, in der bereits über 15 der modernsten Hotels mit internationalem Niveau und einer Kapazität von rd. 5.000 Betten zusammengefaßt sind. Sie sollen schon jetzt 1,5 Mill. Übernachtungen garantieren. Diese Vereinigung ist für den weiteren Ausbau des Hotelnetzes verantwortlich. Verbesserungen der Kapazität sollen bis 1972 besonders in den Hauptstädten und bis 1980 in den Ferien- und Erholungsgebieten erzielt werden. Interhotel wird unterstützt durch die zentrale Fachgruppe bei der Direktion Gaststätten und Hotelwesen der Hauptdirektion der HO, die allein für die Neuorganisation im Hotelwesen verantwortlich zeichnet. 1966 waren die Ostblockländer mit 25 v. H. an den Gesamtübernachtungen beteiligt, mit 15,6 v. H. bei einer Steigerung um 3,1 v. H. gegenüber 1965 die sog. kapitalistischen Länder. In diesen Zahlen sind aber auch die Messebesucher aus aller Welt in Leipzig enthalten. Führend im Hotelbereich ist mit rd. 750 Hotels die HO, 527 dieser Hotels haben allerdings nur eine Kapazität von 11–50 Betten. Die jährliche Auslastung aller Hotels soll 72–75 v. H. betragen. Die Konsumgenossenschaften verfügen dagegen nur über 164 Beherbergungsbetriebe, das sind 3,3 v. H. des gesamten Gaststättennetzes. 2 dieser Beherbergungsbetriebe haben über 50 Betten. Es ist vorgesehen, in Zukunft landschaftlich schöne Gegenden mit Motels zu erschließen. Die Vereinigung Interhotel hat bereits im Dresdner Raum ein Motel in Betrieb genommen. In Magdeburg besteht ein „Transithotel“, das Reisende aus der BRD mit Aufenthaltsgenehmigung für die „DDR“ auf drei Tage ohne zusätzliche Genehmigung aufnehmen darf. Systembedingt genießen Gaststätten und Hotels von HO und Konsum Sonderstellung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 277–278 Horte und Internate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoyerswerda

Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 1985 Hu G. rechnen zum Handel (Binnenhandel) und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das Hu G. den gleichen gesetzlichen Regelungen und Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Private Gaststätten, die dem Regime bedeutsam erschienen, wurden mehr und mehr durch Abschluß von Kommissionsverträgen oder Aufnahme von Staatsbeteiligungen in das…

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Landwirtschaftsbank der DDR (LB) (1969)

Siehe auch: Landwirtschaftsbank: 1963 1975 1979 Landwirtschaftsbank (LB): 1965 1966 Die LB ging am 11. 2. 1963 durch Umwandlung der Deutschen Bauernbank (DBB) aus dieser hervor (vgl. auch die Anordnung vom 15. 6. 1965, GBl. II, S. 513). Vom Geschäftsumfang her war sie bis Ende 1967 das zweitgrößte Geld- und Kreditinstitut nach der Deutschen Notenbank und rangiert auch heute hinter der Industrie- und Handelsbank an zweiter Stelle unter den Geschäftsbanken der „DDR“. Die frühere DBB war durch Gesetz vom 22. 2. 1950 (GBl. S. 175) als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ostberlin gegründet worden. Ihre Funktion war anfänglich die eines Spitzeninstituts der damals noch bestehenden Landesgenossenschaftsbanken. Die DBB vergab über die Landesgenossenschaftsbanken Kredite an Einzelbauern und an ländliche Kreditgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften), soweit diese nicht über genügend freie Mittel verfügten. Mit Beginn der Kollektivierung wurden die Landesgenossenschaftsbanken aufgelöst. Diese Bankinstitute arbeiteten dann als Landesstellen — später als Bezirksstellen (Bezirksdirektionen) — innerhalb der DBB weiter. Die Bank richtete ab 1950 in den Kreisen nach und nach eigene Filialen ein. Mit ihrer Gründung wurde die DBB Geschäftsbank für den Gesamtbereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der staatlichen Güter und Forsten (mit Ausnahme der VE AB). Vor der Gründung der DBB lag die kurzfristige Kreditfinanzierung der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft bei der Deutschen Notenbank und die langfristige Kreditfinanzierung bei der Deutschen Investitionsbank. Wichtigste Kunden der Bank waren von Anfang an die LPG. Heute führt die LB die Konten der Landwirtschaftsbetriebe und gewährt auf der Grundlage bestätigter Kreditpläne kurz-, mittel- und langfristige Kredite für die Finanzierung der laufenden Aufgaben und der Investitionen an die LPG, die VEG, die VVB in der Landwirtschaft, die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, die Versorgungsorgane für landwirtschaftlichen Produktionsmittelbedarf, die Maschinen-Traktoren-Stationen, die Reparatur-Technischen-Stationen und die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB). Finanzmittelzuweisungen für ihre Kreditgeschäfte erhalten auch die „Bäuerlichen Handelsgenossenschaften“ (BHG). Gegenüber diesen Wirtschaftseinheiten übt die LB die Finanzkontrolle aus und berät sie in Finanzierungsfragen. Die Bank ist für ihren Bereich Vollzugsorgan des Staatshaushalts (Kontoführung für den Staatshaushalt, Einzug der Abgaben und Ausreichung der Haushaltsmittel). Sie kontrolliert die Einhaltung der Kassenpläne der leitenden Organe in der Landwirtschaft (VVB, Landwirtschaftsräte, Bezirksdirektionen der VEG) und überwacht die Warenfinanzierung der VdgB (BHG). Zur Ergänzung ihres Filialnetzes bedient sich die LB der „Bäuerlichen Handelsgenossenschaften“ (BHG) als Zahlstellen, denen gegenüber sie weisungsberechtigt ist. Die BHG refinanzieren sich bei der LB. Die Bank vermittelt den Zahlungsverkehr der von ihr betreuten Betriebe. Daneben obliegt der Bank die Pflege des Sparwesens auf dem Lande. Refinanzierungsinstitut der LB ist die Staatsbank der DDR. Die Bank unterhält als Niederlassungen Bezirksdirektionen, VVB-Filialen und Filialen in den Kreisen. Sie untersteht der Aufsicht des Ministe[S. 368]riums der Finanzen. Der Präsident der LB wird vom Ministerrat berufen und abberufen (VO vom 28. 5. 1966; GBl. II, S. 329). Durch Gesetz vom 23. 12. 1968 wurde die LB rückwirkend vom 1. 10. 1968 an in „Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft“ umbenannt (GBl. 1969, II, S. 41). Um die Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Erzeuger mit den Endproduzenten in der Nahrungsgüterwirtschaft zu fördern und eine einheitliche Finanzierung und Finanzkontrolle dieser Betriebe zu ermöglichen, wurden die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft in den staatlicherseits abgegrenzten Kundenkreis der Bank überwiesen. (Siehe ergänzend GBl. 1967, II, S. 719.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 367–368 Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsrat der DDR

Siehe auch: Landwirtschaftsbank: 1963 1975 1979 Landwirtschaftsbank (LB): 1965 1966 Die LB ging am 11. 2. 1963 durch Umwandlung der Deutschen Bauernbank (DBB) aus dieser hervor (vgl. auch die Anordnung vom 15. 6. 1965, GBl. II, S. 513). Vom Geschäftsumfang her war sie bis Ende 1967 das zweitgrößte Geld- und Kreditinstitut nach der Deutschen Notenbank und rangiert auch heute hinter der Industrie- und Handelsbank an zweiter Stelle unter den Geschäftsbanken der „DDR“. Die frühere…

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Berufsbilder (1969)

Siehe auch: Berufsbild: 1975 1979 Sie fassen in schriftlicher Form die wichtigsten Kriterien der als Ausbildungsberufe anerkannten Lehrberufe zusammen. Diese Kriterien sind u. a.: Charakteristika der beruflichen Tätigkeit, bildungsmäßige und psychophysische Voraussetzungen zum Erlernen eines Berufes, Dauer und Wege der Ausbildung, spätere Einsatz- sowie Spezialisierungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die B. sind — ebenso wie die Lehrpläne — verbindliche berufspädagogische Ausbildungsunterlagen. Sie werden auf der Grundlage von Berufsanalysen in den für die Ausbildung zuständigen Betrieben, Institutionen und staatlichen Organen erarbeitet und orientieren sich an den vom Staatlichen Amt für Berufsausbildung im August 1967 herausgegebenen „Grundsätzen für die Weiterentwicklung des Inhaltes der Ausbildungsberufe in der sozialistischen Berufsausbildung der Deutschen Demokratischen Republik“. An der Ausarbeitung von B. bzw. Durchführung von Berufsanalysen sind neben Berufspädagogen Mitarbeiter Wissenschaftlich-Technischer Zentren und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen, Angehörige der technischen Intelligenz, Ökonomen und Neuerer beteiligt. Im Anschluß an die „Anordnung (Nr.~1) über die Verantwortlichkeit für die Ausbildungsberufe“ vom 1. 2. 1965 (GBl. II, S. 165) haben sich bei den für die Berufsausbildung innerhalb ihrer Bereiche verantwortlichen VVB, aber auch bei leitenden Staatsorganen ehrenamtlich tätige Berufsfachkommissionen gebildet. Deren Mitglieder werden vom Generaldirektor bzw. Minister berufen, sind diesem rechenschaftspflichtig und legen ihm nach von ihm herausgegebenen Arbeits- und Terminplänen erarbeitetes detailliertes Material für die Berufsausbildung vor. Die B. werden von den Leitern der verantwortlichen zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane (z. B. Ministerien, Landwirtschaftsrat, Räte der Bezirke, VVB, VEB, Kombinate, handelsleitende Organe wie Großhandelsdirektionen u.a.m.) bestätigt und dem Staatlichen Amt für Berufsausbildung zur Verbindlichkeitserklärung eingereicht. (Bis zur Konstituierung dieses Amtes am 14. 1. 1966 war dafür der Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission für Berufsausbildung zuständig.) Dabei müssen u.a. die Zustimmungserklärung des Zentralvorstandes der zuständigen Industriegewerkschaft bzw. Gewerkschaft des FDGB sowie Gutachten zum Inhalt des jeweiligen Ausbildungsberufes und zu den Bestimmungen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz vorliegen. Das Staatliche Amt für Berufsausbildung gibt einen Katalog von B. heraus, der die amtliche Berufsbezeichnung und eine ausführliche Erläuterung der eingangs genannten Kriterien enthält. Er basiert auf der Systematik der Ausbildungsberufe als der „einheitlichen staatlichen Ordnung der Ausbildungsberufe“, zu deren Führung das Staatliche Amt für Berufsausbildung verpflichtet und für die es verantwortlich ist. Sie muß dem Ministerrat zur Bestätigung vorgelegt werden. Die „Systematik der Ausbildungsberufe“ vom 14. 9. 1967 (sie löst die vom 18. 6. 1964 ab) enthält 455 Ausbildungsberufe, gegliedert nach 25 Berufsgruppen, von denen z. B. die Berufsgruppe „Plastverarbeitung“ nur 2, die Berufsgruppe „Metallerzeugung und -Verarbeitung“ dagegen über 100 Ausbildungsberufe umfaßt. Die Berufe können in Betrieben aller Eigentumsformen erlernt werden. Von den 455 Lehrberufen sind 4 als Grundberufe ausgewiesen. Die Ausbildung wird in ihnen bereits praktiziert. Diese 4 Grundberufe sind: Metallurge für Stahlerzeugung, Metallurge für Stahlformung, Zerspanungsfacharbeiter und Baufacharbeiter. Als Grundberufe mit neuem bzw. überarbeitetem Ausbildungsinhalt werden sie seit 1. 9. 1968 gelehrt. Für das Lehrjahr 1969/1970 ist die Einführung weiterer 4~Grundberufe vorgesehen, u.a. „Facharbeiter für Datenverarbeitungsanlagen“ und „Facharbeiter für [S. 100]automatische Systeme“. Bis 1970 sollen etwa 20 weitere Grundberufe geschaffen werden. Es wird damit gerechnet, daß bis 1980 etwa 80 v. H. der Lehrlinge in nur noch rd. 50 Grundberufen ausgebildet werden. Die B. für diese Grundberufe sind unter Federführung des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung zu erarbeiten. Dieses stützt sich dabei auf das ihm unterstellte Deutsche Institut für Berufsbildung, dem es obliegt, Inhalt und Methoden der Ausbildung sowie Profil und Systematik der Ausbildungsberufe zum Gegenstand wissenschaftlicher Forschung zu machen und unter Anleitung des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung Prognosen über die Entwicklung der Berufsausbildung zu erarbeiten. b) für die Landwirtschaft 1) In der Landwirtschaft und in den mit ihr verbundenen Zweigen besteht die Möglichkeit, 26 Berufe zu erlernen. Darin sind die Berufe der weiterverarbeitenden Industrie nicht enthalten. Etwa 70 v. H. aller Jugendlichen, die einen Beruf in der Landwirtschaft erlernen, wählen Agrotechniker, Rinderzüchter, Schweinezüchter und Traktoren- und Landmaschinenschlosser. Von Bedeutung sind noch Geflügelzüchter, Buchhalter (Landwirtschaft), und Betriebsschlosser (Innenmechanisierung). Weitere Berufe sind Agrochemiker, Meliorationstechniker, Winzer, Gestütswärter, Schäfer, Pelztierzüchter, Imker, Gärtner der Richtungen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau und Blumenbinder, Forstfacharbeiter der Richtungen Rohholzerzeugung und Rohholzbereitstellung, Seen- und Flußfischer, Maschinist für Meliorationsgeräte, Landwirtschaftskaufmann, Berufsreiter (Jockey) und Berufsfahrer (Trabrennsport). Für einige der wichtigsten landwirtschaftlichen Lehrberufe folgt eine kurze Beschreibung der geforderten Kenntnisse. Der Agrotechniker hat alle Gebiete der Feldwirtschaft zu beherrschen. Arbeitsgebiete: Bearbeitung, Bestellung, Pflege und Düngung des Bodens und der Kulturpflanzen. Erhaltung und Mehrung der Bodenfruchtbarkeit, Pflanzenschutz, Grünlandbewirtschaftung, selbständiges Arbeiten mit Maschinen der pflanzlichen Produktion, Pflege und Wartung der Maschinen, Ausführung einfacher Reparaturen, Grundlagen der Arbeitsorganisation in der Feldwirtschaft. Agrotechniker können sich für Kartoffel-, Zuckerrüben-, Getreide- und Futterbau, für Pflanzenschutz, Saatbau und Grünland spezialisieren und diesen Titel auch in ihrer Berufsbezeichnung führen. Rinder- und Schweinezüchter haben, jeweils für ihre Tierart, gemeinsame Arbeitsgebiete: Fütterung, Pflege und Haltung der Tiere, Einsatz und Verwertung der Futtermittel, Futteraufbereitung, Konservierung und Lagerung von Futtermitteln, Geburtshilfe, Aufzucht von Jungtieren, Zuchtwahl, Arbeitsweise, Bedienung und Durchführung einfacher Reparaturen der jeweiligen Maschinen und Geräte, Arbeitsorganisation. Buchhalter (Landwirtschaft); Arbeitsgebiete: Selbständiges Arbeiten in der Finanzbuchhaltung, Kostenträgerrechnung, Materialversorgung, allgemeine Verwaltung, Schriftverkehr und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Mitarbeit in Betriebsplanung und Kostenrechnung. Durchführung der Inventur, Betriebsvergleiche. Traktoren- und Landmaschinenschlosser; Arbeitsgebiete: Instandhaltung und -Setzung von Landmaschinen und Traktoren für die Feldwirtschaft, Ausführung nicht abnahmepflichtiger Schweißarbeiten, Aufarbeitung abgenutzter Teile, Instandhaltung hydraulischer Einrichtungen, Ausführung einfacher Reparaturen an Kfz. Kenntnisse über Werk- und Hilfsstoffe, Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen. 2) Für Absolventen einer Fachschule für Landwirtschaft ergeben sich folgende Arbeitsgebiete: Vorsitzender einer LPG, Leiter der Feld- und Viehwirtschaft in LPG und VEG, Brigadier einer Feldbau-, Viehwirtschafts- oder Komplexbrigade. Angestellte in staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organen der Landwirtschaft in führender Stellung, Lehrer an Berufsschulen. Diese Einsatzmöglichkeiten erfordern umfassenden Überblick über alle Probleme der Feldwirtschaft, der Tierhaltung und der Agrarökonomik. Besonders wichtig sind Kenntnisse in Arbeitsorganisation, Betriebsplanung, Kostenrechnung und Kontrolle. Entsprechend der Spezialisierung werden hervorragende Kenntnisse im Spezialbereich gefordert. 3) Absolventen der Universitäten und Hochschulen werden in folgende Gebiete eingesetzt: Leitende Funktionen als Vorsitzende bzw. Direktoren, Agronomen und Zootechniker von LPG, VEG und MTS/RTS, leitende Angestellte in Staatsorganen, Lehrer an Fachschulen (nach Zusatzausbildung), Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Gefordert werden außer Allgemeinbildung Spezialkenntnisse für den Anbau der wichtigsten Kulturpflanzen, über die Erzeugung tierischer Produkte und den Einsatz der Technik. Außerdem werden umfassende Kenntnisse in Agrarökonomik, in der Anwendung der Datenverarbeitung in der Landwirtschaft und Bewässerungstechnik verlangt. Entsprechend der gewählten Spezialrichtung der Ausbildung werden umfassende Spezialkenntnisse in diesem Gebiet gefordert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 99–100 Berufsausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufslenkung

Siehe auch: Berufsbild: 1975 1979 Sie fassen in schriftlicher Form die wichtigsten Kriterien der als Ausbildungsberufe anerkannten Lehrberufe zusammen. Diese Kriterien sind u. a.: Charakteristika der beruflichen Tätigkeit, bildungsmäßige und psychophysische Voraussetzungen zum Erlernen eines Berufes, Dauer und Wege der Ausbildung, spätere Einsatz- sowie Spezialisierungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die B. sind — ebenso wie die Lehrpläne — verbindliche berufspädagogische…

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Terror (1969)

Siehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem 13. 8. 1961 aus der „DDR“ zu flüchten („Grenzdurchbruch“) oder von West-Berlin aus Fluchthilfe zu leisten, als Terrosismus gewertet und mit z. T. sehr harten Strafen geahndet worden (z. B. in zwei Schauprozessen im Juli und August 1962 gegen 10 Angeklagte 2 lebenslange Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus). Nach § 101 StGB liegt T. vor, wenn der Täter mit Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung oder gegen die Ordnung an der „Staatsgrenze der DDR“ zu leisten oder hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Bevorzugtes Schutzobjekt dieser Strafbestimmung sollen die Mauer und die Sperren an der Demarkationslinie sein. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich „gesellschaftliche“ Tätigkeiten ausüben, z. B. hauptamtliche SED-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der „DDR“ schädigen will. Ein aus rein persönlichen Motiven, etwa aus Neid oder Eifersucht geführter Angriff gegen einen Parteifunktionär wird also nicht als T. bestraft werden können, wohl aber nach anderen Bestimmungen. In besonders schweren Fällen des T. kann auf lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 649 Territorialprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Textilindustrie

Siehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem…

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Entfremdung (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei. Politisch ist die Diskussion um den Begriff der E. deshalb von Bedeutung, weil in ihr die Forderungen der osteuropäischen Intelligenz sichtbar werden, endlich auch im kulturellen Bereich Reformen zuzulassen. Historisch sind Konzeption und Begriff der E. vor allem von Rousseau, Fichte, Hegel, Schelling, Feuerbach und Marx ausgebildet worden. E. geht jedoch letztlich auf gnostische und orphisch-platonische Vorstellungen zurück. In zahlreichen naturrechtlichen Vertragstheorien steht der Begriff der E. für den Verlust bzw. die Übertragung der ursprünglichen Freiheit an eine durch Vertrag entstandene Gesellschaft. Besonders der junge Marx hat, im Anschluß an Hegel, den ökonomischen und politischen Kern der E. des Menschen herausgearbeitet: Dem Arbeiter ist seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit entfremdet (Arbeit). Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin. Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet für Marx nicht nur die Individualität des Menschen, sondern auch die der Dinge. Für Marx trifft die durch die Arbeitsteilung bedingte E. nicht nur den arbeitenden Menschen, sondern „Herrn“ und „Knecht“ gleichermaßen und damit die gesamte Menschheit. Die E. ist der Ausdruck einer konfliktgeladenen Welt. Sie manifestiert sich in der Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen, in Stadt und Land, in Kopfarbeiter und Handarbeiter. Die E. kann deshalb letztlich nur aufgehoben worden durch die universale Revolution. In der marxistischen Philosophie der Gegenwart lassen sich heute zwei Gruppen hinsichtlich des E.-Problems unterscheiden: die Revisionisten (Ernst Fischer, Wolfgang Heise, Georg Klaus), die behaupten, daß der Mensch auch in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das „Wertgesetz“ seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander existierten, neben dem Staatseigentum etwa das Genossenschaftseigentum, solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In der marxistischen Philosophie der letzten Jahre ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, verengt worden. Der Technikphilosoph Georg Klaus (Ost-Berlin) unterscheidet zwischen gesellschaftlicher und technischer E. „Die gesellschaftliche E. des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische E. hängt mit dieser gesellschaftlichen E. zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische E. des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche und gei[S. 170]stige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen“ (Georg Klaus, „Kybernetik in philosophischer Sicht“, 2. Aufl., S. 430). Klaus hat neben der angegebenen Differenzierung Marx' Begriff der E. auch als „Entäußerung“ im Sinne Hegels gefaßt. Entäußerung wird als eine Form der unendlichen schöpferischen Lern-)Möglichkeit des Menschen begriffen (Kybernetik). Die Revisionisten haben mit Hilfe des Begriffs der E. die bürokratischen Erstarrungen des Parteiapparates der SED zu kritisieren gesucht. Die Dogmatiker (Alfred Kurella, E. M. Sitnikov, T. I. Ojzerman) behaupten dagegen, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der „sozialistischen Gesellschaft“ noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die „sozialistische Gesellschaft“. Ferner ist nach Ansicht der Dogmatiker der Begriff der E. eine „historische Kategorie“ und somit nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung anzuwenden. Erscheinungen des Personenkults und Entartungen der Bürokratie seien mit diesem Begriff nicht zu erfassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 169–170 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entnazifizierung

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei.…

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LPG-Gesetz (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“, erfaßt es doch die Mehrzahl der in der Agrarproduktion tätigen Rechtsträger. Formell wird den LPG zwar der Rahmen von Produktivgenossenschaften gegeben, die demokratischen Rechte der Mitglieder sind aber so weit eingeschränkt, daß Aufgaben und Merkmale einer „Genossenschaft“ im herkömmlichen Sinne des Wortes gänzlich verlorengegangen sind. Die Verfälschung der Genossenschaftsidee und der Mißbrauch ihres Begriffes dienen hier als Mittel, das private Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln zur Durchsetzung des politischen Ziels aufzuheben. Das Eigentum des LPG-Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es „zur gemeinsamen Nutzung [S. 386]eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen ➝Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu neuen „genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein bei der Bodenreform zu verstaatlichen. Das LPG-G. weist die LPG als Organisationsformen staatlicher Vergemeinschaftung aus, nicht dazu bestimmt, wie echte Genossenschaften, die wirtschaftliche Lage ihrer freiwillig zusammengeschlossenen Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um im Dienste der ausnahmslosen Vergesellschaftung allen Grund und Bodens und aller Produktionsmittel die bäuerliche Selbständigkeit und Privatinitiative aufzuheben und die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, Industriearbeitern gleich, in die zentral gelenkte und kontrollierte Agrarproduktion einzuordnen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 385–386 LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lübbenau

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur…

DDR A-Z 1969

Landwirtschaftsrat der DDR (1969)

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. I, S. 1) verkündet. Er tritt an die Stelle des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, das zugleich aufgelöst wurde und ist für die Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung sowie für alle landwirtschaftlichen Planerfüllungen verantwortlich. Die Forstwirtschaft wird durch die Produktionsleitung des L. zentral geleitet. Die Bildung des L. wird mit der Beendigung der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande begründet, die einer „Reorganisation der Leitung der Landwirtschaft entsprechend der neuen Entwicklungsetappe“ bedürfe. Die „veraltete Organisationsform des Ministeriums und seiner unteren Organe, die den Verhältnissen entsprach, als in der Landwirtschaft noch das Privateigentum vorherrschte“, habe „zu einem bürokratischen und eng administrativen Arbeitsstil geführt“, dem es nicht gelungen sei, den „landw. Betrieben wirksame Hilfe zu leisten. Anstatt ständig und unmittelbar an Ort und Stelle zu arbeiten“, hätten „sich die Mitarbeiter des Ministeriums … häufig nur auf die Ausarbeitung von Direktiven, Instruktionen, Empfehlungen und Statistiken beschränkt, die in den Büros angefertigt wurden“. Die neue zentrale Organisationsform des L. werde „eine wissenschaftliche, sachkundige und einheitliche Leitung der Landwirtschaft sichern, die imstande ist, die neue verantwortungsvolle Aufgabe bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft erfolgreich zu lösen“. Dem L. beim Ministerrat mit seiner Produktionsleitung unterstehen die L. und Produktionsleitungen in den Bezirken und Kreisen direkt. Die Bezirks-L. sollen sich besonders mit der „wissenschaftlichen Ausarbeitung der bezirkstypischen Entwicklungsprobleme der Landwirtschaft wie überhaupt mit der Einführung der Wissenschaft in die Produktion“ beschäftigen, während den Kreis-L. die „uneingeschränkte Verantwortung für die direkte staatliche Leitung aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe“ übertragen wurde. (Ständige ➝Produktionsberatung) Es können auch — unabhängig von den Kreisgrenzen — L. für bestimmte Produktionsgebiete gebildet werden. Mitglieder der L. sollen sein: LPG-Vorsitzende, Direktoren von VEG, Agronomen sowie Viehzüchter, Wissenschaftler und Techniker. Die L. werden in ihrer Arbeit angeleitet von den „Büros für Landwirtschaft“, die beim Politbüro und den Bezirks- und Kreisleitungen der SED gebildet wurden. Vors. des L. beim Ministerrat und Leiter der Produktionsleitung: Georg ➝Ewald. Im Zuge der Verwirklichung des ökonomischen Systems in der Landwirtschaft kündigte der Beschlußentwurf des X. Deutschen Bauernkongresses vom 13. bis 15. 6. 1968 in Leipzig ein einheitliches System der „komplexen Leitung und Planung“ für die Zusammenarbeit in Kooperationsgemeinschaften und -verbänden an (Kooperation in der Landwirtschaft, Agrarpolitik), das inzwischen realisiert worden ist: Die L. wurden zu Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) umgebildet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 368 Landwirtschaftsbank der DDR (LB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftssteuer

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des…

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Kohlenindustrie (1969)

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K. sind nur noch etwa 18.000 Arbeitnehmer tätig. Sämtliche Werke und Betriebe der K. sind volkseigen. a) Braunkohle Mitteldeutschland ist verhältnismäßig reich an Braunkohlenvorkommen: Die erschließbaren Vorräte werden auf 15 bis 20 Mrd. t geschätzt. 1967 entfielen über zwei Drittel der deutschen Braunkohlenförderung auf dieses Gebiet. Die Sowjets demontierten im Braunkohlenbergbau annähernd 40 v. H., in den Brikettfabriken etwa 37 v. H. der Erzeugungskapazitäten. Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten verhältnismäßig rasch vonstatten: Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war Mitteldeutschland bereits vor 1945 Kohlenzuschußgebiet. Nach 1945 erhöhte sich der Zuschußbedarf. Neun Zehntel der Elektroenergie müssen mangels anderer Primärenergieträger aus Braunkohle bei hohen Umwandlungsverlusten erzeugt werden. Für viele Industriezweige ist Braunkohle unentbehrlicher Rohstoff. Braunkohle gehört aber auch zu den attraktivsten Ausfuhrgütern. Die BRD und West-Berlin beziehen im Interzonenhandel beträchtliche Mengen. Braunkohle ist noch immer bewirtschaftet. An letzter Stelle in der Rangfolge der Belieferung steht der Bevölkerungsbedarf, der zu einem erheblichen Teil mit Braunkohlenabfällen gedockt wird. (Energiewirtschaft, Bergbau) Hauptgebiet der Braun-K. ist der Bezirk Cottbus, aus dem über 40 v. H. der Braunkohlenförderung kommen. — Zwischen 1972 und 1975 wird die optimale Grenze der Förderung erreicht. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Kraftwerke mehr auf Braunkohlenbasis errichtet. Die Kraftstofferzeugung soll dann schrittweise auf Erdöl (Erdölindustrie) umgestellt sein. [S. 334] b) Steinkohle Mitteldeutschland verfügt nur noch über geringe Steinkohlenvorkommen. Die Förderung ist rückläufig: 1950 2,8 Mill. t, 1967 nur noch 1,8 Mill. t. Die abbauwürdigen Vorräte werden in absehbarer Zeit erschöpft sein. Am Rohenergieaufkommen war die St. 1966 nur noch mit 2 v. H. beteiligt. (Braunkohle mit 90 v. H., Erdöl mit 2 v. H.) Die Eigenförderung deckt nur noch etwa ein Sechstel des Bedarfs. Zur Versorgung der Industriebetriebe, die nicht auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und der chemischen Industrie, ferner die Gaswerke), müssen deshalb in großem Umfange Steinkohle oder Steinkohlenkoks eingeführt werden (1967 8,8 Mill. t Steinkohle und 2,9 Mill. t Steinkohlenkoks). Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Literaturangaben Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 44 S. m. 13 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 333–334 Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kolchos

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K.…

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Medizinische Ausbildung (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1975 1979 Die MA. folgt in allen wesentlichen Zügen den „Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, die im Gesetz vom 25. 2. 1965 verbindlich [S. 405]geworden sind (Erziehungs- und Bildungswesen). Von den allgemeinen Regelungen des Schul- und Ausbildungswesens weicht sie allerdings in wichtigen Punkten ab: die Gestaltung und Überwachung der MA. gehört (mit Ausnahme der Hochschulausbildung) zum Ministerium für Gesundheitswesen (statt zum Ministerium für Volksbildung), und zwar auch die Medizinischen Schulen; diese entsprechen zwar den Fachschulen, werden aber als solche nicht mehr bezeichnet. Die Gründe für diese Besonderheiten liegen in der Notwendigkeit, die Einrichtungen des schulischen Unterrichts mit der in der MA. unentbehrlichen praktischen Unterweisung in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu koordinieren. Ein Versuch, die Medizinischen Schulen als Fachschulen im Bereich des Volksbildungsministeriums zu führen, war von kurzer Dauer, weil diese Koordinierung sich als unmöglich erwies. Nach den Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems soll jede Stufe der Berufsaus- und Fortbildung auf zwei Wegen erreicht werden können: von der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule bzw. der erweiterten Oberschule (mit dem Abitur als Abschluß) aus im Direktstudium rein schulischer Ausbildung in Fach- oder Hochschulstudium mit eingeschobenen Praktika einerseits, andrerseits aber von einer Lehr- oder Anlernausbildung im Anschluß an die (vorerst noch) 8klassige allgemeinbildende Schule her mit Erwachsenenqualifizierung in berufsbegleitenden Lehrgängen (Betriebsschulen), in Abend- oder Fernstudium bei Fachschulen oder Hochschulen. Beide Wege sollen formal wie praktisch zu gleichen Ergebnissen führen, also zu gleichen Diplomen und gleichen Qualifikationen. Dieses Prinzip soll auch für die MA. gelten. Jede Ausbildungsstufe soll demnach in rein schulischer Ausbildung und — wenn auch mit längerer Dauer — in einzelnen „Qualifizierungsabschnitten“ durchlaufen werden können, und beide sollen abschnittsweise gegeneinander austauschbar sein. Tatsächlich sind die Eingangsstufen der Medizinischen Berufe nicht gleich: der Zugang zum Beruf des Apothekenassistenten z. B. führt regelmäßig über die Lehrausbildung des Apothekenhelfers oder des Drogisten, der Zugang zum Beruf der Medizinisch-technischen Assistentin oder der Physiotherapeutin praktisch ausnahmslos über die Medizinischen Schulen. Aber auch wo beide Wege gleichermaßen gangbar sind, bestehen erhebliche Unterschiede: rein schulische Ausbildung erfordert nur ein praktisches Jahr (Praktikum) für die Erlangung der Berufsreife im neuen Beruf, die Erwachsenenqualifizierung setzt stets mindestens zweijährige Berufstätigkeit im bisherigen Beruf voraus; der Weg kostet daher viel mehr Zeit. — Die rein schulische Ausbildung ist dreistufig. Diesen 3 (einjährigen) Stufen entsprechen 6 Qualifizierungsabschnitte. Daraus ergibt sich eine starke Differenzierung zumal vom 4. Abschnitt an, bis zu dem die Schulausbildung (zur Krankenschwester, Medizinisch-technischen Assistentin u.ä.) 2 Schuljahre und ein 1~jähriges Praktikum braucht. Das Schulsystem für die Ausbildung der Mittleren medizinischen Fachkräfte hat seine endgültige Form zugegebenermaßen noch nicht gefunden. Seine Ausgestaltung und Leitung liegt bei dem Institut für die Weiterbildung der Mittleren medizinischen Fachkräfte in Potsdam. Medizinische Schulen bestehen in breiter Ausfächerung der Ausbildungsgänge bei allen Bezirkskrankenhäusern und in Anlehnung an die Medizin. Fakultäten und Akademien; begrenzt auf die Ausbildung in der Krankenpflege bestehen Medizinische Schulen bei allen größeren Krankenhäusern. Die Gesamtzahl der Medizinischen Schulen beträgt (Anfang 1968) 55, die Zahl der Schüler rd. 18.000. Sie alle halten Lehrgänge für das Abendstudium ab. Das gesamte Fernstudium steht unter unmittelbarer Leitung des genannten Instituts, desgleichen das gesamte Prüfungswesen. — Die Bewährung des neuen Systems der MA. in der Praxis steht aus. Die Schwierigkeiten der Erwachsenenqualifizierung im Gesundheitswesen zeichnen sich deutlich ab: ein berufsbegleitendes Abendstudium können nur große Krankenhäuser bieten; Fernstudium erfordert in der MA. besonders viel praktische Übungen, die periodisch in Form von „Hospitationen“ abgeleistet werden. Beides bewirkt eine sehr starke Fluktuation gerade der aktiven Kräfte und beeinträchtigt damit die Stetigkeit der Arbeit in den Einrichtungen der ambulanten wie der stationären Behandlung. Die medizinische Hochschulausbildung ist von all dem bisher nahezu unberührt geblieben. Bewährung in der Endstufe der Tätigkeit als Mittlere medizinische Fachkraft soll zwar zur Hochschulreife führen, doch ist dies (außer bei den Apothekenassistenten) bisher nicht realisiert, wohl mit Rücksicht auf die für ein medizinisches Studium unerläßliche Allgemeinbildung, die der Weg der Qualifizierung in medizinischen Berufen nicht vermittelt. Das medizinische Hochschulstudium umfaßt ein „Grundstudium“ (Vorklinik) von 2½jähriger Dauer, das mit der „Vorprüfung“ endet, und das „Fachstudium“ von 3½jähriger Dauer, das mit der Hauptprüfung abschließt. In den 10monatigen Studienjahren sind Pflichtfamulaturen abzuleisten, und am Ende jedes Studienjahres ist eine Zwischenprüfung abzulegen, wie überhaupt diese „prägraduelle Ausbildung“ streng schulmäßig mit verbindlichen Studien-(Unterrichts-)plänen in kleinen Gruppen vor sich geht. An die prägraduelle Ausbildung schließt sich die „graduelle Ausbildung“ (Facharztausbildung) als „Spezialstudium“ von einheitlich 5jähriger Dauer an. Sie darf nur auf bestimmten Ausbildungsstätten durchlaufen werden, so daß die plangemäße Gliederung des künftigen Fachärztebestandes garantiert ist. Die graduelle Ausbildung wird mit der staatlichen Facharztprüfung abgeschlossen (Akademie für ärztliche Fortbildung). Daneben ist ein „Forschungsstudium“ von 3jähriger Dauer vorgesehen, mit dem Ziel der „Promotion“ (Habilitation) auf einem Spezialgebiet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 404–405 Medizinische Akademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinische Berufe

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1975 1979 Die MA. folgt in allen wesentlichen Zügen den „Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, die im Gesetz vom 25. 2. 1965 verbindlich [S. 405]geworden sind (Erziehungs- und Bildungswesen). Von den allgemeinen Regelungen des Schul- und Ausbildungswesens weicht sie allerdings in wichtigen Punkten ab: die Gestaltung und Überwachung der MA. gehört (mit Ausnahme der Hochschulausbildung) zum Ministerium für…

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Rückkehrer (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen Flüchtlingen (Staatsbürgerschaft) ist durch Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1963 (GBl.~I, S.~128) ausdrücklich das Recht zugesichert worden, jederzeit ihren Wohnsitz in der „DDR“ zu nehmen, solange ihnen nicht „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten“ die Staatsbürgerschaft aberkannt worden sei. Vor dem 13. 8. 1961 geflüchteten Personen ist für „diese Gesetzesverletzung“ Straffreiheit zugesichert worden (Republikflucht). Diese Zusage wird im allgemeinen eingehalten. Wenn im Einzelfall dennoch eine Bestrafung des R. aus politischen Gründen für notwendig gehalten wird, insbesondere bei früheren Staats- oder Parteifunktionären oder Angehörigen der bewaffneten Kräfte, werden vor der Flucht angeblich begangene Straftaten oder die Meldung im westlichen Notaufnahmelager, die dann als Spionage oder Hetze bezeichnet wird, als Vorwand für ein Strafverfahren benutzt. Wie die Umsiedler werden die R. zunächst in sogenannte Aufnahmeheime eingewiesen, in denen sie eingehend überprüft werden. Hierbei ist vor allem der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der viele der unter dem Druck einer möglichen Bestrafung stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen sucht (Spitzelwesen). Seit 1967 werden immer mehr R. schon während ihres Aufenthaltes im Aufnahmeheim oder nach gescheiterten Versuchen, wieder in den Westen zu flüchten, unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ wieder in die BRD abgeschoben. Genaue Zahlenangaben über R. fehlen. Das „Jahrbuch der DDR 1960“ nannte für 1959 die Zahl von 41.580 zurückgekehrten Flüchtlingen. Die späteren ungenauen und übertriebenen Zahlen der SED-Propaganda ließen bis Ende 1966 einen Rückgang auf etwa 400 R. im Monat erkennen. Seitdem sind es noch weniger geworden. Die Motive für die Rückkehr sind recht unterschiedlich. Neben enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Lebensbedingungen im Westen spielen Heimweh, Trennung von Angehörigen und Freunden und mangelnde menschliche Kontakte in der neuon Umgebung eine große Rolle. Vielfach sind wirtschaftliche Gründe, oft Schulden aus Abzahlungsgeschäften, manchmal auch strafbare Handlungen der Anlaß zur Rückkehr. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 537 Rückführungsbetrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rückkopplung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen…

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Finanzkontrolle (1969)

Siehe auch: Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 1985 Die F. umfaßt sämtliche Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten und zur Überwachung der Finanzgebarung und -disziplin da Haushaltsorganisationen mit dem Ziel, die Finanzbeziehungen der am Reproduktions[S. 207]prozeß beteiligten Wirtschaftseinheiten offenzulegen und mit Hilfe der Auswertung der Kontrollergebnisse die Effektivität der wirtschaftlichen Prozesse zu erhöhen. Die Art der durchgeführten F. ist unterschiedlich je nachdem, ob sie im Bereich der Produktion, Zirkulation und Verteilung (nach politökonomischer Definition „immaterieller Bereich“ z. B. Staatsverwaltung) praktiziert wird. Die Unterschiede in den angewendeten Kontrollverfahren ergeben sich, weil im ersten Bereich die Wirtschaftseinheiten vorwiegend nach dem Rentabilitätsprinzip (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung) arbeiten, während im zweiten Bereich die Einhaltung der Haushaltsdisziplin durch die Haushaltsorganisationen im Vordergrund steht. In der VEW (insbesondere bei den VEB, Kombinaten und VVB) stehen im Mittelpunkt der Ermittlungen der F. die Überwachung der Erfüllung der staatlichen Pläne von der Finanzseite her und die Überprüfung der Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsbestrebungen der Wirtschaftseinheiten. Die F. dient dem Zweck, „die Einhaltung der staatlichen Ordnung, die exakte Planabrechnung, den richtigen Gewinnausweis und Nachweis des staatlichen Vermögens, die Verwirklichung des Sparsamkeitsprinzips, die Erzielung einer hohen Rentabilität, den vollen Einsatz aller finanziellen Fonds und die Erwirtschaftung der Investitionen in den Betrieben und VVB sowie einen maximalen Zuwachs an Nationaleinkommen und seine effektivste Verwendung in der Volkswirtschaft durch die komplexe sozialistische Rationalisierung durchzusetzen“. Durch die Änderung der Planungs- und Lenkungsmethodik der Wirtschaft auf Grund des Neuen ökonomischen Systems hat die F. als Überwachungs- und Steuerungsinstrument der Wirtschaftsführung an Bedeutung gewonnen. (Banken) Die F. obliegt mit unterschiedlichen Schwerpunkten den Finanzorganen, der Staatlichen Finanzrevision, den Instanzen des Wirtschaftsbehördenapparates, den Finanzabt. der VVB und Betriebe und sonstigen staatlichen Kontrollorganen. Die Kontrolltätigkeit durch die verschiedenen Kontrollinstanzen wird aufeinander abgestimmt. Die Auswertung der Kontrollergebnisse erfolgt häufig gemeinsam durch alle beteiligten Kontrollinstanzen mit dem Führungspersonal der überprüften Wirtschaftseinheiten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 206–207 Finanzberichterstattung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzökonomik

Siehe auch: Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 1985 Die F. umfaßt sämtliche Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten und zur Überwachung der Finanzgebarung und -disziplin da Haushaltsorganisationen mit dem Ziel, die Finanzbeziehungen der am Reproduktions[S. 207]prozeß beteiligten Wirtschaftseinheiten offenzulegen und mit Hilfe der Auswertung der Kontrollergebnisse die Effektivität der wirtschaftlichen Prozesse zu…

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Demarkationslinie (DL) (1969)

Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit DL wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Trennlinie zwischen dem Bundesgebiet und Mitteldeutschland verstanden. Sie verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, folgt den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens und trifft ostwärts von Hof auf die deutsch-tschechoslowakische Grenze. Sie ist rund 1.346 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80 Landstraßen erster Ordnung und etwa 60 der zweiten Ordnung sowie Tausende von öffentlichen Gemeindewegen und privaten Wirtschaftswegen. Der Verlauf der DL wurde im Londoner Protokoll betreffend die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944 festgelegt. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Truman und Stalin zogen sich die amerikanischen und britischen Truppen, die bereits Thüringen, die westlichen Teile Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts und Sachsens besetzt hatten, bis zum 1. 7. 1945 hinter die DL zurück. Die sowjetischen Besatzungstruppen rückten in diese Gebiete ein, so daß die DL am 3. 7. 1945 wirksam wurde. Im anderen Teil Deutschlands wurde diese Linie bis zum Erlaß der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 als DL bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ seit 16. 11. 1957 „Staatsgrenze West“ genannt. Das SED-Regime hat die DL auf östlicher Seite mit Sperranlagen, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stol[S. 139]perdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Wachttürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hundelaufanlagen bestehen, versehen und zur Überwachung der Anlagen und zur Kontrolle der DL das „Kommando Grenze“ der Nationalen Volksarmee (NVA) eingesetzt. Jenseits der DL erstreckt sich das Grenzgebiet (früher: Sperrgebiet), das aus dem etwa 500 m tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone besteht. Mitteldeutsche, die dieses Gebiet bewohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Registrier-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der NVA sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personen und Sachen im Grenzgebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und nach den entsprechenden militärischen Bestimmungen der NVA die Schußwaffe anzuwenden. Bis Mai 1969 hat die Zentrale Erfassungsstelle der Landjustizverwaltung in Salzgitter im Bereich der DL 82 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten mitteldeutscher Grenzorgane registriert. Bewohnern des Bundesgebietes ist die Einreise in das Sperrgebiet untersagt. Den Verkehr mit der Bundesrepublik Deutschland läßt das SED-Regime lediglich über die wenigen aus der Skizze auf Seite 138 und der Übersicht auf Seite 139 ersichtlichen Übergänge (Kontrollpunkte) zu. .sp 1969_137_Demarkationslinie_zwischen_sowjetischen_ango-amerikanischen_Truppen.pic .sp 1969_138_Demarkationslinie.pic Durch eine weitere DL wird das Vier-Mächte-Verwaltungsgebiet Groß-Berlin (Berlin) von der sowjetischen Besatzungszone getrennt, da Groß-Berlin in Ziffer~1 des Londoner Protokolls vom 12. 9. 1944 aus der Zoneneinteilung ausgenommen und zu einer „special Berlin area“ unter gemeinsamer Verwaltung der Vereinigten Staaten Großbritanniens und der Sowjetunion erklärt wurde. Diese DL wurde ebenfalls vom 3. 7. 1945 an wirksam, als die Truppen der Westmächte die 12 westlichen Bezirke Ber[S. 140]lins besetzten, die ihnen im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 und der Ergänzungsvereinbarung vom 14. 11. 1944 zugeteilt worden waren. Der Verlauf der DL zwischen den Besatzungssektoren der Westlichen Alliierten und dem sowjetisch besetzten Sektor in Berlin beruht ebenfalls auf dem Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944. Seit dem Bau der Berliner Mauer am 13. 8. 1961 bezeichnet das SED-Regime diese Sektorengrenze als Teil der „Staatsgrenze der DDR“. Zum gleichen Zeitpunkt ließ es nur noch 12 ― vorher rund 80 ―, ab 23. 8. 1961 sogar nur noch 8 Übergänge von West-Berlin nach Ostberlin zu. Auch die Oder-Neiße-Linie ist nach dem Potsdamer Abkommen von 1945 nur eine DL nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge). Literaturangaben Mitten in Deutschland — mitten im 20. Jahrhundert — Die Zonengrenze. 9., überarb. u. erg. Aufl. (BMG) 1966. 96 S. m. 120 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 136–140 DEFA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratie

Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit DL wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Trennlinie zwischen dem Bundesgebiet und Mitteldeutschland verstanden. Sie verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, folgt den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens und trifft ostwärts von Hof auf die deutsch-tschechoslowakische Grenze. Sie ist rund 1.346 km lang und…

DDR A-Z 1969

Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) (1969)

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Nach dem „Schulgesetz der DDR“ vom 2. 12. 1959 ist die PE „Grundzug und Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren; sie zielt mit der Umgestaltung des traditionellen Unterrichts auf die „sozialistische Arbeitserziehung“, d.h. die Verinnerlichung der vom Regime als notwendig erachteten Arbeitstugenden. Die Verbindung der Schule mit dem Betrieb wird dabei nicht nur als das entscheidende Kettenglied der PE, sondern auch der weiteren Entwicklung des kommun. Erziehungswesens angesehen. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im Werk- und Schulgartenunterricht vermittelten Elementarbildung ein, die die Grundlagen für eine systematische allgemeintechnische Ausbildung schafft; diese beginnt in der 7. Klasse in Verbindung mit dem Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (UP) in den Fächern „Einführung in die sozialistische Produktion“ und „Technisches Zeichnen“. Der Forderung des VI. Parteitages der SED nach einer höheren Qualität der Allgemeinbildung, besonders der mathematischnaturwissenschaftlichen, der polytechnischen Bildung und der beruflichen Ausbildung, entsprach der „Beschluß über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts, der schrittweisen Einführung der beruflichen Grundausbildung und der Entwicklung von [S. 488]Spezialschulen und -klassen“ vom 3. 7. 1963. Darin wurde gefordert, daß im Werkunterricht der Klassen 1 bis 6 bereits elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie und Landwirtschaft vermittelt werden, im Werkunterricht der 4. bis 6. Klassen die Schüler Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften durchzuführen haben. Der Vorbereitung auf Berufe der Industrie und Landwirtschaft dienten ein „Grundlehrgang Industrie“ und ein „Grundlehrgang Landwirtschaft“ am UP für die 7. bis 10. Klassen; die Schüler der 9. und 10. Klassen sollten entsprechend dem „Kaderbedarf“ der Betriebe und den Berufswünschen über längere Zeit in bestimmten Produktionsberufen tätig sein und in der Produktion arbeiten. In der 9. Klasse begann die berufliche Grundausbildung, vor allem in den Berufssparten der Chemie, Metallurgie, Elektrotechnik-Energiewirtschaft, Landwirtschaft, des Maschinenbaus, Verkehrs- und Bauwesens. Am 1. 9. 1964 nahmen rd. 13.000 Schüler (gegenüber 5.000 im Jahre 1963) die Grundausbildung auf, die bis 1961 „erprobt“, dann wieder aufgegeben wurde, weil nach Auffassung des Ministeriums für Volksbildung die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils führte und den polytechnischen Charakter der Schule nicht mehr gewährleistete“. Auf Grund eines Beschlusses vom 24. 3. 1966 wurden daher die seit 1964 gültigen Lehrpläne für den polytechnischen Ünterricht in den Klassen 7 bis 10 erneut überarbeitet. Die neuen Lehrpläne dienten im Schuljahr 1967/68 der Vorbereitung und sind ab 1. 9. 1968 als verbindlich anzusehen. Der berufsvorbereitende Unterricht in den Klassen 7 bis 10 gliedert sich in die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion“ (die bisherige Einteilung in Industrie und Landwirtschaft wird beseitigt); Technisches Zeichnen; produktive Arbeit der Schüler im sozialistischen Betrieb (Schülerwerkstätten, -lehrecken, -produktionsabteilungen oder Polytechnische Zentren). Die „Einführung in die sozialistische Produktion“ erfolgt in den Lehrgängen Mechanische Technologie, Maschinenkunde, Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes, Elektrotechnik. Für die produktive Arbeit der Schüler der 9. und 10. Klassen wird nach vier Richtungen (Metallverarbeitung, Elektroindustrie, Bauwesen, Landwirtschaft) differenziert. Es ist geplant, ab 1. 9. 1969 wissenschaftlich-technische Zirkel in Großbetrieben einzuführen, in denen die Schüler der 11. Klassen der Erweiterten Oberschule, ab 1970 auch die der 12. Klassen 4 Wochenstunden kleine Forschungsaufgaben lösen sollen. Diese Maßnahme soll der Vorbereitung auf das Hochschulstudium dienen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 487–488 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postleitzahlen

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer…

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Wehrerziehung (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die GST wird vorwiegend dadurch beansprucht, Waffen- und Geländekunde u. ä. Fertigkeiten zu vermitteln. Deshalb wird die ideologische und moralische W. von Kräften betrieben, die neben der GST wirken. Die Arbeit für eine W. im Sinne der SED ist ein Teil der Militärpropaganda (Militärpolitik) und einer künstlichen, gesamtdeutsch angelegten Patriotischen Erziehung, die die Werte des Nationalbewußtseins für die Zwecke der SED mißbraucht. SED und NVA bemühen sich, Seite an Seite mit der GST, um so heftiger um W., weil sie bei der Bevölkerung Mitteldeutschlands häufig auf zähen Widerstand stoßen. Seit 1962 arbeiten bei den Räten der Bezirke und Kreise, ferner u.a. im Ministerium für Volksbildung, an Hochschulen, Schulen und Verlags-Redaktionen aller Art „Kommissionen für sozialistische W.“. Sie unterstützen und verbreitern die gesamte Betätigung für die W., die von den Wehrkreiskommandos, Massenorganisationen, Schulleitungen und Betrieben ausgeht. Diese Kommissionen für W. werden von den jeweils zuständigen Leitungen der SED gesteuert. Sie organisieren u.a. „Aussprachen“ und Foren. — In Zeitschriften und Zeitungen werden die Forderungen nach einer W., aus der eine Wehrmoral herauswachsen soll, häufig behandelt. Seit 1964 hält vor allem die Militärakademie „Friedrich Engels“ Konferenzen über eine Wehrmoral ab. Der Leitgedanke der W. wurde im „Neuen Deutschland“ v. 4. 7. 1965 umrissen: „Die sozialistische Wehrmoral ist primär Bestandteil des Klassenbewußtseins der Arbeiterklasse … Wir leben einerseits in der Geborgenheit der ständig wachsenden moralisch-politischen Einheit unseres Volkes und andererseits in der Gefahr, die von Bonn ausgeht, das versucht, die Bundesbürger und dann die Nation in einen Notstand zu treiben … Die sozialistische Wehrmoral in der DDR hat schließlich auch eine internationale Funktion, weil die Verteidigung des Friedens hier und heute nicht nur den nationalen Interessen, sondern auch den Interessen der sozialistischen Staaten und der Völker der Welt entspricht …“ Bezeichnend ist ein Aufsatz, den der Dipl.-Ing. oec. Fritz Luhn, Direktor eines Reichsbahn-Ausbesserungswerkes, im „Neuen Deutschland“ v. 9. 7. 1967 veröffentlichte. Darin heißt es: „Die sozialistische W. in der Betriebsberufsschule ist ein fester Bestandteil der weltpolitischen Konzeption des gesamten Werkes. Ihre besonderen Ziele sind: gründliche vormilitärische Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsprogramm der GST, Anerziehung einer hohen Disziplin, Gewinnung von Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten. — Dazu ist aber erforderlich, daß alle Ausbildungsfunktionäre der BBS befähigt werden, überzeugend und mit Sachkenntnis zu erläutern, warum die mili[S. 704]tärische Stärkung unserer Republik notwendig ist, daß sie verstehen, das Interesse für die militärische Ausbildung zu wecken.“ Stützpunkte der W. sind seit Frühjahr 1967 die Militärtechnischen Kabinette bei Jugendklubs und bei örtlichen Heimen bzw. Tagungsstätten der FDJ und der Jungen Pioniere. — Diese Kabinette enthalten nicht nur Einrichtungen zur Schießausbildung, zum Funken und zur Geländekunde am Sandkasten, sondern auch Büchereien und Vorträge zur ideologisch-politischen W. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 703–704 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrkreiskommando

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die GST wird vorwiegend dadurch beansprucht, Waffen- und Geländekunde u. ä. Fertigkeiten zu vermitteln. Deshalb wird die ideologische und moralische W. von Kräften betrieben, die neben der GST wirken. Die Arbeit für eine W. im Sinne der SED ist ein Teil der Militärpropaganda (Militärpolitik) und einer künstlichen, gesamtdeutsch angelegten Patriotischen Erziehung, die die Werte des Nationalbewußtseins für die Zwecke der SED mißbraucht. SED und NVA…

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Parteien (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4. bzw. 16. 6. 1948 Gründung von zwei neuen P., der NDPD und der DBD, um weitere nichtkommun. Bevölkerungsgruppen an. das Regime zu binden. Insbesondere im Zeitraum von 1948/49 bis 1952 gelang es der SED mit Unterstützung der sowjet. Besatzungsmacht und einzelner Funktionäre in den anderen P., diese zu Ausführungsorganen ihrer eigenen Politik zu degradieren. Die Aufstellung eigener Wahllisten wurde unterbunden (Nationale Front, Wahlen). Das formale Mehrparteiensystem stellt sich in Wirklichkeit dar als Einparteienherrschaft der SED. Nach kommun. Auffassung spiegeln die P. ausschließlich den Klassencharakter ihrer Mitgl. und Wähler wider. Das Mehrparteiensystem in der „DDR“ wird aus dem Verhältnis der Klassenkräfte und den historischen Traditionen erklärt, die Vormachtstellung der SED als der marxistisch-leninistischen P. wird ideologisch motiviert und ständig betont, eine auch nur formale Gleichstellung aller P. nicht behauptet. Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 460 Parteidokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteigruppe

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4.…

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Wiedervereinigungspolitik der SED (1969) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 <Grundzüge> Die Geschichte der Teilung Deutschlands und die W. der SED lassen in deutlicher Weise die Entwicklung der weltpolitischen Lage nach der Kapitulation des Deutschen Reiches, die wachsende Entfremdung der Kriegsalliierten und das Entstehen zweier sich feindlich gegenüberstehender Blöcke erkennen, deren Berührungslinie mitten durch Deutschland verläuft. Bei der Beurteilung der Frage, ob es eine „eigene“ Deutschlandpolitik der SED gibt bzw. in welchem Maße bei ihrer Formulierung ein „Eigeninteresse“ zur Geltung kommt oder kommen kann, ist das besondere Abhängigkeitsverhältnis von DDR und UdSSR zu berücksichtigen, das seinen Ausdruck u.a. in den Verträgen vom 20. 9. 1955 und 12. 6. 1964 findet. Dabei ist ferner zu beachten, daß sowjetische Deutschlandpolitik und W. der SED sowie die Einbeziehung der DDR in RGW und Warschauer Beistandspakt und die Deutschlandpolitik der Westmächte, die Wiedervereinigungspolitik der Bundesregierung sowie die Blockbildung des Westens, insbesondere die Eingliederung der BRD in die EWG und die NATO, einander bedingen. Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, daß die relative politische und wirtschaftliche Konsolidierung der DDR in den letzten Jahren ihr Eigengewicht innerhalb des Ostblocks erhöht hat, was zu einer verstärkten Betonung der Eigenstaatlichkeit der DDR durch die SED führte. Hier ist auf eine grundsätzliche Schwierigkeit für die W. der SED hinzuweisen. Die konsequente Anwendung des Koexistenzprinzips auf die innerdeutschen Beziehungen, die starke Betonung der Existenz zweier vollständig souveräner Staaten und die Absage an eine Wiedervereinigung in „absehbarer Zeit“ stehen in gewissem [S. 711]Widerspruch zum — auch von der SED anerkannten — Fortbestand einer einheitlichen deutschen Nation. Würde auch diese Gemeinsamkeit der „beiden Staatsvölker“ in DDR und BRD von der SED geleugnet, müßte sie konsequenterweise auch den Anspruch aufgeben, politisch und propagandistisch in die BRD hineinzuwirken, will sie sich nicht dem Vorwurf der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines „fremden“ Staates aussetzen. Da die SED vom Fortbestand der einheitlichen deutschen Nation ausgeht und trotz Betonung der Eigenstaatlichkeit eine fortgesetzte Politik der Einwirkung gegenüber der BRD betreibt, muß in Übereinstimmung mit ihren grundsätzlichen Selbstdarstellungen festgestellt werden, daß die Wiedervereinigung unter „sozialistischen“ Bedingungen ein Hauptziel ihrer Politik ist. Die einzelnen Phasen der W. der SED wandeln sich mit der Entwicklung des Ost-West-Konflikts. Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges führte die sowjetische Besatzungspolitik zur vollständigen politischen, wirtschaftlichen und sozialstrukturellen Umwandlung in der SBZ und leitete damit die Teilung Deutschlands ein. Der beginnende „kalte Krieg“ zeigte sich in der faktischen Beendigung der Tätigkeit des Alliierten Kontrollrates Ende 1946. In der Folgezeit scheiterten — besonders am Widerstand Frankreichs und der UdSSR — alle Versuche, die entscheidenden Bestimmungen des Potsdamer Abkommens (Errichtung zentraler gesamtdeutscher „Verwaltungsabteilungen“ und Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit) zu verwirklichen. Die Gründung von DDR und BRD im Jahre 1949 beendete diese Phase. Der Ausbruch des Korea-Krieges und seine Auswirkungen auf das Verhältnis der Großmächte führten auch in Deutschland zu einer Vertiefung der Spaltung. Zwar hielt die SED bis 1955/56 die Errichtung einer gesamtdeutschen Regierung für wünschenswert und möglich, jedoch konnte man sich auf dem Hintergrund der umfassenden politischen, wirtschaftlichen und militärischen Einbeziehung der DDR in den Ostblock (1950 RGW, die auch militärisch und faktisch vollzogen, formal aber erst nach Eintritt der BRD in die NATO durch Aufnahme der DDR in den Warschauer Pakt sichtbar wurde) über die Legitimitätsvorstellungen und das Verfahren für die Errichtung gesamtdeutscher Organe nicht mehr einigen. In den Jahren 1955–1965 wurde bei allen Aktionen der SED die Souveränität der DDR betont und ihre „Respektierung“ gefordert. Jedoch ging es Ostberlin in erster Linie um den Abschluß zwischenstaatlicher, innerdeutscher Abkommen, die zweifellos seine Anerkennung gefördert, wenn auch nicht unbedingt völkerrechtlich besiegelt hätten. (Beispiele hierfür sind der „Konföderations“-Vorschlag und die Angebote zur Bildung gesamtdeutscher Kommissionen, die sich an der Ausarbeitung eines deutschen Friedensvertrages beteiligen sollten.) Beginnend mit dem VI. Parteitag der SED 1963 und verstärkt seit 1965 (Ausweitung des Vietnam-Krieges und damit verbunden eine erneute Verschärfung des Ost-West-Konflikts) hat sich die gesamtdeutsche Politik der SED ebenfalls verhärtet. Entspannung in Mitteleuropa und Fortschritte bei der Lösung der „nationalen Frage“ haben seit 1967 für die SED die völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die BRD zur Voraussetzung. 1. Von der Kapitulation bis zur Gründung der DDR In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u.a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u.a. die UdSSR dieser Proklamation voll zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in fünf Teile (28. 11.–1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, schließlich die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“, die „für den künftigen Frieden und die Sicherheit für notwendig“ erachtet wurde, [S. 712]beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. Gleichzeitig einigte man sich in Potsdam, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v. H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industriezentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims/Karlshorst am 8. 5. 1945). Das Potsdamer Protokoll legt fest, Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik und der DDR führte. In der SBZ schuf die SMAD am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Im Sept. und Okt. 1945 erließen die 5 Landesregierungen Verordnungen über die Durchführung der Bodenreform. Gleichzeitig begann die Enteignung, die sich zunächst nur gegen Betriebe ehemaliger Nationalsozialisten richtete. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur DWK zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchener Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Vertreter der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten rein wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (Viermächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5.–20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. In der Tri-Zone hatte am 8. 5. 1949 der Parlamentarische Rat das Grundgesetz angenommen, das am 23. 5. 1949 in Bonn in Kraft gesetzt wurde. Der erste deutsche Bundestag wurde am 14. 8. 1949 gewählt. Am 21. 9. 1949 trat in der BRD ein Besatzungsstatut in Kraft. Andererseits „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. [S. 713]Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die DDR-Regierung für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. Die Bundesregierung hat von Anfang an die Gründung der DDR als „rechtswidrig“ bezeichnet, da keine freie Willensäußerung des deutschen Volkes stattgefunden habe. Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte (18. 9. 1950) wurde dieser Standpunkt der Bundesregierung bestätigt und die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschlands“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland („Neues Deutschland“ vom 5. 10. 1949). 2. Gesamtdeutsche Politik bis zur Gründung des Warschauer Paktes Zur W. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, ob die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd.~I, Berlin 1954, S. 15–16). In seiner Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der BRD und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (1952 erfolgte die Aufstellung einer Kasernierten Volkspolizei) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die entstehenden Machtblöcke des Ostens und Westens ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden Teilen Deutschlands (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Während die Bundesregierung in einer Regierungserklärung vom 9. 3. 1951 auf der Herstellung von Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen in der DDR bestand, bezeichnete die SED ihr Wahlsystem — Einheitsliste der Kandidaten der Nationalen Front, Beteiligung der Massenorganisationen an der Kandidatenaufstellung, faktische Ausschaltung aller nicht im „Demokratischen Block“ zusammen[S. 714]geschlossenen politischen Parteien und Organisationen — als vorbildlich. Am 15. 9. 1950 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates, indem er dessen paritätischen Zusammenhang als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde aber am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag mit der Begründung abgelehnt, daß nur mit „denjenigen über eine Wiedervereinigung Deutschlands gesprochen werden könne, die willens seien, eine rechtsstaatliche Ordnung, eine freiheitliche Regierungsform, den Schutz der Menschenrechte und die Wahrung des Friedens vorbehaltlos anzuerkennen und zu garantieren“. Auf Vorschlag der drei Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u.a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom 6. 2. 1952 zeigen — als auch ein Übereinkommen über die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. So zeigt der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952, daß die SU nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus mußte der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung stoßen, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der BRD zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) gedacht war. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die BRD zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 7. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr seiner bisherigen Haltung stimmte der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 mit der Begründung ab, daß die UdSSR zwar einer internationalen Aufsicht von Wahlen (endlich) zugestimmt habe, diese Kontrolle sich aber nicht auf „wirkliche freie Wahlen“ erstrecken solle. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die BRD trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Ostens und Westens vollzogen, und eine neue Etappe der W. begann. 3. Die UdSSR lehnt Verantwortung für Wiedervereinigung ab Schon in einer TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 hatte die UdSSR eine vorsichtige Schwenkung vollzogen. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am [S. 715]26. 7. 1955 die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“ und einer „Beseitigung aller ihrer politischen und sozialen Errungenschaften“ und „ihrer demokratischen Umgestaltungen“ zuzustimmen. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden — so Grotewohl — erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei (ebenda S. 37). Konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ sah Grotewohl in der Beteiligung bei der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit, in verstärkten wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen ihnen und einer „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten Deutschlands“. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ in Westdeutschland gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten (ebenda S. 38). Ohne Zweifel hat der Vertrag zwischen der DDR und der UdSSR vom 20. 9. 1955 nach außen den Anschein der Souveränität erweckt. Soweit ihr die Führung einer selbständigen Außenpolitik gestattet wurde, hat sie im folgenden ihre Vorstellungen zur Deutschlandpolitik und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen enthielten aber stets ein feststehendes Grundmuster, indem eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne abgelehnt, Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet wurden. Am 31. 12. 1957 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der „zwei deutschen Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen“ herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. 4. Über eine Konföderation zur Wiedervereinigung Was die SED unter einer „Konföderation“ versteht, hat sie mehrmals präzisiert. Am 30. 2. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u.a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Großgrundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und BRD, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussionen über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende Form vollständig beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 bekannte sich die SU zwar zur Viermächteverantwortung für Deutschland, jedoch wurde nur eine Konföderation als „ernsthafter Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hat — zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung — den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Schon am 22. 1. 1958 antwortete Chruschtschow darauf in einer Rede [S. 716]in Minsk und bestritt, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden demokratischen Staat wiederherzustellen“. Diese sowjetische Haltung erfuhr eine weitere Versteifung, als Chruschtschow am 29. 1. 1958 in einem Interview mit Axel Springer und Hans Zehrer eine Konföderation als einzigen Weg zur Wiedervereinigung bezeichnete. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen BRD und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte auf eine Wiedervereinigung hin davon abhängig, daß sich die BRD positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ — so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit — sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die Deutschlandpolitik der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wird von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. In der westlichen Völkerrechtslehre wird unter Konföderation eine lockere Verbindung (Staatenbund) zwischen Völkerrechtssubjekten auf der Grundlage eines Staatsvertrages, in der die Partner ihre volle Souveränität behalten, verstanden. Im Westen wurde der Plan einer Konföderation immer mit der Begründung abgelehnt, daß eben dieser Staatsvertrag eine verschleierte Anerkennung der DDR als Völkerrechtssubjekt bedeuten würde. Die schwersten Bedenken wurden von westlicher Seite insbesondere darum erhoben, weil nach Auffassung der SED zu den Aufgaben der zu wählenden Gremien zwar die „umfassende Demokratisierung des gesellschaftspolitischen Lebens“ (in kommunistischem Sinne und in Westdeutschland) gehören sollte, aber alle Schritte zur Ausarbeitung einer „gemeinsamen Legitimitätsgrundlage“ (R. Schuster: Die Schein-Konföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik, im „Europa-Archiv“, 12. Folge, 1959, S. 360) vorläufig ausgeklammert werden sollten. Da das Jahr 1958 von besonderer sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert wurde, haben die Westmächte und die BRD alle Konföderations-Vorschläge der DDR, die sie dem Ziel ihrer Anerkennung indirekt näherbringen sollte, zurückgewiesen. Während in dieser Zeit die Haltung der Bundesregierung unverändert blieb und die Abhaltung freier Wahlen zur unabdingbaren Voraussetzung für Regierungsgespräche bezeichnet wurde, führte der V. Parteitag der SED (Juli 1958) zu einer weiteren Verhärtung der Deutschlandpolitik der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ der BRD appellierte, eine „bürgerlich demokratische Ordnung“ in der BRD (d.h. vor allem Wiederzulassung der verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der BRD wenig Unterstützung. 5. Statt Wiedervereinigung --- Abschluß eines Friedensvertrages Bis zum VI. Parteitag 1963 weist die Deutschlandpolitik der SED einige Grundzüge auf, die in erster Linie den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR zum Inhalt haben. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik tritt nunmehr die Forderung [S. 717]nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorgeschlagen wird, die die vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland beraten soll). Die Frage eines deutschen Friedens Vertrages wurde akut, als Chruschtschow (so u. a. am 5. 3. 1959 in Leipzig, am 14. 1. 1960 in Moskau, am 15. 6. 1961 im Moskauer Fernsehen) und Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die Verhandlungen führen, sich verständigen und deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten soll. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Deutschlandpläne der SED war, welche Interpretation Ostberlin der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU) vertretenen Koexistenz-Konzeption geben würde und wieweit Ulbricht sie auch bei der Gestaltung der innerdeutschen Verhältnisse praktizieren würde. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems bedeutet, hat die SED diese Auffassung durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der BRD zurückgewiesen. „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert“ (W. Horn: Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, [Ost-]Berlin 1959). Dieser Konzeption entsprach der vom ZK der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der BRD anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzungen für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Hier ist klar ausgesprochen, daß die SED schon zu diesem Zeitpunkt nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der BRD als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung forderte, sondern daß sie selbst diese Umgestaltung aktiv zu fördern gedachte. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Alle diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom „Nationalrat der Nationalen Front“ der DDR vorgelegten Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es darin bezeichnenderweise: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Die Bundesregierung hat daraus gefolgert, daß von der SED trotz der von ihr seit 1960 bekundeten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen) in grundsätzlichen Fragen kein Entgegenkommen zu erwarten war, sie vielmehr unverändert eine Änderung der politischen Verhältnisse in der BRD in ihrem Sinne anstrebte. Ulbricht selbst hat diese Befürchtungen teilweise bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, [S. 718]sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag hieß es noch, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese sehr weitgehende Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED erst im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Okt. 1962 eingeschränkt und inhaltlich ganz der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht am 2. 12. 1962 in Cottbus von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ — so umschreibt die SED ihre Deutschlandpolitik und die Wiedervereinigungsfrage — erfordere. Da aber seit Anfang der 60er Jahre als „Hauptinhalt der nationalen Frage“ die „Entmachtung der westdeutschen Militaristen und Monopolkapitalisten“ bezeichnet wird, hat Ostberlin nie deutlich gemacht, in welchen Punkten es zu Kompromissen bereit sei. (Im westlichen Verständnis des Wortsinnes wäre ein Kompromiß möglich gewesen, als die Bundesregierung Anfang Januar 1963 eine Erhöhung des Swing der Warenlieferungen im Interzonenhandel um 300–400 Mill. DM anbot, wenn sich dafür Ostberlin zur Ausstellung von Passierscheinen an West-Berliner bereitfände. Auf dem VI. Parteitag hat die SED dies als „unsittliches Geschäft“ abgelehnt.) 6. Der VI. Parteitag --- innere Konsolidierung der DDR vor Wiedervereinigung Entgegen der Meinung einiger westlicher Beobachter bedeutete der VI. Parteitag der SED vom 15.–21. 1. 1963 in mancher Hinsicht eine Korrektur der bisherigen Deutschlandpolitik der Partei. Es gibt eine Reihe von Anzeichen, die auf eine verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems hindeuten. Dies bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin offensiven Deutschlandpolitik. Die Proklamation des Neuen ökonomischen Systems, die verstärkten Bemühungen in den folgenden Jahren, die Herausbildung eines eigenen DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der BRD (siehe dazu: Imperialismus heute. Der staatsmonopolistische Kapitalismus in Westdeutschland, [Ost-]Berlin 1966) sind Kennzeichen einer vorsichtigen Umorientierung der W. der SED. So sieht sie nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter- und Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Hierin wird also auf die Beispielwirkung eines ökonomisch und politisch gefestigten DDR-Herrschaftssystems Hoffnung gesetzt. Andererseits heißt es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, „Neues Deutschland“ vom 25. 1. 1963, Sonderbeilage). Damit wurden als „günstige Voraussetzungen“ für den gesellschaftlichen Fortschritt in der DDR Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der BRD angesehen. Die Möglichkeit einer solchen Änderung wird seit etwa 1966 von der SED wesentlich skeptischer beurteilt als in früheren Jahren. Da nach Auffassung einzelner Gesellschaftswissenschaftler der DDR (s. Imperialismus heute) die BRD gegenwärtig die gesellschaftliche Periode des „staatsmonopolistischen Kapitalismus“ durchläuft und in dieser Epoche das Eintreten zyklischer Krisen nicht mehr mit derselben Zwangsläufigkeit erfolgt, scheinen die Hoffnungen der SED auf eine Mobilisierung der westdeutschen Arbeiterschaft geringer geworden zu sein. Zwar bedeutet ihre seit 1963 eher defensive Deutschlandpolitik nicht, daß sie auf propagandistisches Hineinwirken in die BRD (gegen „Notstandsgesetze“, für „Lauterkeit und Anstand im Staat“ (der BRD), für Verteidigung der „bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten der Arbeiter und Gewerkschaftler“) verzichten will; jedoch wurde auf dem VI. Parteitag die These von der einheitlichen „gesamtdeutschen Arbeiterklasse“, deren anerkannte Avantgarde die SED sei, vollständig aufgegeben. Eine indirekte Begründung findet sich im Rechenschaftsbericht des ZK an den VI. Parteitag, in dem es heißt, daß die „langanhaltende Nachkriegskonjunktur es der westdeutschen Groß[S. 719]bourgeoisie gestattete, Teile der Arbeiterklasse, des Kleinbürgertums und der Intelligenz ökonomisch zu korrumpieren und eine starke Arbeiteraristokratie entstehen zu lassen“. Dadurch seien bei der westdeutschen Bevölkerung „Illusionen“ über den „Charakter der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ entstanden. Auch in anderer Weise hat sich der Schwerpunkt der SED-Argumentation seit dem VI. Parteitag verschoben. Nachdem Chruschtschow auf dem VI. Parteitag den Abschluß eines Friedensvertrages auf Grund der Existenz der Mauer zwischen Ost- und West-Berlin als nicht mehr dringend notwendig bezeichnet hatte, fehlt diese Forderung auch in der Rede, die Ulbricht am 15. 1. 1963 auf dem Parteitag hielt. Er forderte ein „Abkommen der Vernunft und des guten Willens“, das von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ ausgehen und folgende Punkte enthalten sollte: 1) Respektierung der Existenz des anderen deutschen Staates und seiner politischen und gesellschaftlichen Ordnung. Feierlicher Verzicht auf Gewaltanwendung in jeder Form; 2) Respektierung, Fixierung und Festigung der bestehenden deutschen Grenzen; 3) Verzicht auf Erprobung, Besitz, Herstellung und Erwerb von Kernwaffen und der Verfügung über sie; 4) Verhandlungen über Abrüstung in „beiden deutschen Staaten“; 5) Gegenseitige Anerkennung von Reisepässen und Staatsbürgerschaft der DDR und BRD als Voraussetzung für eine Normalisierung des Reiseverkehrs; 6) „Herstellung normaler, sportlicher und kultureller Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten“, Einstellung der Tätigkeit des Travel-Board-Büros in West-Berlin; 7) Abschluß eines Handelsvertrages zwischen der DDR und der BRD. Die SED-Führung hat niemals ganz deutlich gesagt, was sie unter „Normalisierung der Beziehungen“ zur BRD oder zu West-Berlin versteht. Es blieb offen, ob sie dabei an Verhandlungen bevollmächtigter Regierungsvertreter und den Abschluß staatsrechtlicher Abkommen denkt, wie sie etwa der Freistaat Bayern zwecks Regulierung der Grundgewässer mit der Republik Österreich nach dem Grundgesetz abzuschließen berechtigt ist, oder ob sie die völkerrechtliche diplomatische Anerkennung und den Austausch von Botschaftern mit der BRD verlangt. Damit würde die DDR von der BRD als Ausland anerkannt — eine Forderung, die im Hinblick auf den klaren Auftrag des Grundgesetzes zur Wiedervereinigung von allen Bundesregierungen und dem Bundestag als indiskutabel zurückgewiesen wurde. 7. Abrüstungsfrage und Selbstbestimmungsrecht in der Wiedervereinigungspolitik der SED Im Jahre 1963 erreichte die Kampagne mit Appellen, Vorschlägen und Kommuniqués an Bundesregierung und Bevölkerung der BRD „zur Entspannung und Normalisierung der beiderseitigen Beziehungen“ einen Höhepunkt (so der Appell der Regierung der DDR am 20. 6. 1963 an die westdeutsche Bevölkerung, der Vorschlag Ulbrichts zur Bildung gemeinsamer Kommissionen als Vorbereitung einer deutschen Konföderation vom 2. 7. 1963 und 21. 7. 1963). Zwei Problemkreise standen dabei im Mittelpunkt der Propaganda: Abrüstung und Selbstbestimmungsrecht. Schon 1957 hatte die SED den Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa unterstützt. Da ein Abkommen hierüber, falls es je zustande gekommen wäre, die Unterschrift der DDR unter einen völkerrechtlich gültigen Vertrag erfordert haben würde, hätte ein solcher Plan u.a. der internationalen Anerkennung der DDR entscheidend genützt. Daß somit die Abrüstungspolitik der SED auch in ihrer Deutschlandpolitik eine Funktion hatte, zeigten auch die Passagen des Konföderationsplanes Grotewohls vom 27. 7. 1957, in denen ein Verbot der Lagerung und Herstellung von Atom-Waffen auf deutschem Boden gefordert wird, das Ausscheiden von BRD und DDR aus NATO und Warschauer Pakt und „gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“ vorgeschlagen wurden. Da im Bundestagswahlkampf von 1957 gerade die Diskussion um die Ausbildung von Bundeswehreinheiten an taktischen Atomwaffen ein umstrittenes Wahlkampfthema war, erhoffte sich die SED von ihrem Vorgehen zu diesem Zeitpunkt wenigstens propagandistischen Erfolg. Auch weitere DDR-Aktionen in der Abrüstungsfrage hatten stets eine gesamtdeutsche Stoßrichtung. In einer Denkschrift der Regierung der DDR an die XV. Tagung der UN-Vollversammlung vom 15. 9. 1960 wird der BRD „totale [S. 720]Militarisierung und atomare Aufrüstung“ vorgeworfen. „Schnellste Abrüstungsmaßnahmen“ in ganz Deutschland sollten deshalb die „Herstellung der Neutralität der beiden deutschen Staaten ermöglichen“ und die „Verständigung der beiden deutschen Staaten über ihre Wiedervereinigung“ fördern. Auch der Beitritt der DDR zum Kernwaffenteststopp-Abkommen von Moskau (8. 8. 1963), der Entwurf eines Vertrages zwischen DDR und BRD über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ vom 6. 1. 1964 und die Erklärung der DDR-Regierung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966) dienten ähnlichen Zielen. Einerseits sind diese Schritte diktiert von der Solidaritätspflicht gegenüber der Abrüstungspolitik der UdSSR, andererseits bieten sie eine ständige Möglichkeit, die Stellung der BRD zur NATO einer unaufhörlichen Kritik zu unterziehen und dem westlichen Verteidigungsbündnis permanente Aggressionsabsichten gegen das „sozialistische Lager“ zu unterstellen. Indem das Schreckgespenst einer drohenden Aggression durch die „atombewaffneten westdeutschen Militaristen“ an die Wand gemalt wird, soll der Bevölkerung die Notwendigkeit einer engen Bindung an die UdSSR und die übrigen Bündnispartner des Warschauer Paktes suggeriert werden. Der „Freundschafts- und Beistandspakt“ zwischen DDR und UdSSR vom 12. 6. 1964 hat in allen wesentlichen Punkten die Deutschlandpolitik der SED sanktioniert. Nunmehr wurde jedoch nicht mehr die Weigerung der Bundesregierung, mit Ostberlin in Regierungsverhandlungen als ersten Schritt zur Wiedervereinigung einzutreten, als Haupthindernis angesehen, sondern die vermeintliche, atomare Rüstung Westdeutschlands als „schwerstes Hindernis der Normalisierung der Beziehungen der deutschen Staaten“ bezeichnet. Dieses Bündnis, das in einer bis dahin einmaligen Weise die vertragliche Bindung eines Ostblockstaates an die UdSSR paraphierte, erhielt noch besondere Bedeutung dadurch, daß es die Diskussion um das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes wieder belebte. Die Politik der Bundesregierung ging bisher davon aus, daß das Recht auf Selbstbestimmung ein universales Prinzip des Völkerrechts sei und nur in freien Wahlen geltend gemacht werden könne. Da diese bisher im Gegensatz zur BRD in der DDR nicht stattgefunden hätten, habe sich die Bevölkerung nicht darüber äußern können, in welcher Staatsform sie leben und wie sie ihre inneren und äußeren Lebensverhältnisse gestalten wolle. Daher habe die BRD bis zur Gewährung dieses Rechtes an die Bevölkerung der DDR die Pflicht, in außenpolitischen Angelegenheiten diese Bevölkerung mitzuvertreten. („Alleinvertretungsanmaßung“ wird diese Haltung von der DDR bezeichnet.) Von sowjetischer und mitteldeutscher Seite lagen zur Frage des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes widersprüchliche Äußerungen vor. Chruschtschow hatte am 28. 1. 1960 in einem Brief an Bundeskanzler Adenauer die Vier-Mächte-Verantwortung für die Wiedervereinigung ausdrücklich mit dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes bestritten. „Selbstbestimmung der Völker bedeutet“, so schrieb Chruschtschow, „daß die Völker einer Nation oder eines Staates selber ihr Schicksal, das Schicksal ihres Staates bestimmen.“ Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow aus Anlaß der Unterzeichnung des Freundschaftsvertrages mit der DDR, daß das Selbstbestimmungsrecht auf die deutsche Frage nicht anwendbar sei und mithin die Wiedervereinigungsproblematik nicht berühre. Selbstbestimmungsrecht sei eher ein soziales, denn ein nationales Problem. Diese Ansicht Chruschtschows stand — mindestens teilweise — im Widerspruch zu der von der SED vertretenen These, daß das Selbstbestimmungsrecht von den Deutschen in der DDR durch Errichtung des „ersten friedliebenden Staates in der deutschen Geschichte“ längst ausgeübt worden sei. In allen sozialistischen Ländern ist nach Meinung der Völkerrechtslehre der SED das Selbstbestimmungsrecht durch die politische Praxis der kommunistischen Parteien realisiert worden. Darüber hinaus wird das Selbstbestimmungsrecht den im „nationalen Befreiungskampf“ stehenden Völkern der „Dritten Welt“ zugestanden, da ihre Auseinandersetzung mit „Imperialismus und Kolonialismus“ den historischen Gesetzmäßigkeiten des Marxismus-Leninismus unterliege. Somit wird stillschweigend die postulierte Universalität eines geltenden Völkerrechts[S. 721]prinzips in seiner erlaubten Anwendung auf eine konkrete gesellschaftspolitische Situation eingeschränkt. Es ist nur dann der Forderung nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen, wenn ihre Erfüllung dem „gesellschaftlichen Fortschritt“, d.h. der Errichtung oder Festigung eines sozialistischen oder kommunistischen Herrschaftssystems dient. Jedoch mußte gerade die innerdeutsche Situation die Frage aufwerfen, wer in Deutschland dieses Selbstbestimmungsrecht zu beanspruchen hat und wie es ausgeübt werden soll. Insbesondere mußte die Völkerrechtslehre der SED versuchen zu begründen, daß dem „Volk der DDR“ ein eigenständiges, vom Volk in ganz Deutschland abgesondertes Selbstbestimmungsrecht zusteht. Die Frage, was unter dem Begriff „Volk“ zu verstehen sei, hat ein führender Völkerrechtler der DDR, Prof. Dr. Rudolf Arzinger, mit der These beantwortet, daß es in Deutschland zwei „Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes“ gebe („Deutsche Außenpolitik“, H. 8, 1964, S. 768 ff.). Zu den herkömmlichen Begriffsmerkmalen (nationale, religiöse, kulturelle, sprachliche Gemeinsamkeiten) von Völkerrechtssubjekten, die ein Selbstbestimmungsrecht beanspruchen können, fügt Arzinger den „bestimmten Stand von gesellschaftlicher Entwicklung, (und) eine bestimmte ökonomische klassenmäßige Struktur“ hinzu. Er ist der Meinung, daß die Abgrenzung der Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes nicht nur nach nationalen, sondern auch nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen kann, und daß dementsprechend in Deutschland mit der „Bildung von zwei Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“ sich auch zwei Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes herausgebildet haben. Internationale Anerkennung hat diese Auffassung weder im Westen noch im Osten gefunden. Selbst die SED bestreitet die Existenz einer einheitlichen deutschen Nation im allgemeinen nicht. 8. Eine DDR-„Hallstein-Doktrin“? In den Jahren 1964/65 hat sich die Deutschlandpolitik der SED prinzipiell nicht geändert, auch wenn man zunächst im Angebot eines beschränkten Zeitungsaustausches durch Ulbricht am 25. 4. 1964 (von der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen am 2. 6. und 16. 7. 1964 abgelehnt) und in der Ausreisegenehmigung für Rentner am 9. 9. 1964 ein begrenztes Einlenken Ostberlins vermutete. Dem stehen Maßnahmen und Erklärungen Ostberlins gegenüber, die von der BRD als Vertiefung der Spaltung verstanden werden mußten, wie: die Einführung eines zwangsweisen DM-Umtausches bei Besuchsreisen in die DDR (25. 11. 1964), die Aufforderung an die Bundesregierung (26./28. 4. 1964), 120 Mrd. DM „Schulden“ zu zahlen, die der DDR durch Reparationsleistungen und „Abwerbung“ entstanden seien, die weiteren Erschwernisse durch eine Verordnung über den „grenzüberschreitenden Binnenschiffahrtsverkehr“ vom 24. 6. 1965 und die direkte Einmischung in die inneren Angelegenheiten der BRD durch die Erklärung Ulbrichts vom 1. 8. 1965, ein Wahlsieg der CDU/CSU bei den bevorstehenden Bundestagswahlen bedeute eine „dauernde“ Blockierung der Wiedervereinigung. Verbunden mit wachsender Polemik gegen die BRD zeigte die SED in steigendem Maße eine Haltung, die von westlichen Beobachtern als „DDR-Alleinvertretungsanmaßung“ bezeichnet wurde. So sagte Ulbricht im Sept. 1965 in Moskau, daß die DDR für „das ganze friedliebende Deutschland (spreche), für alle friedliebenden Menschen, auch für diejenigen, die heute noch jenseits unserer Staatsgrenzen in der westdeutschen Bundesrepublik oder auf dem besonderen Territorium Westberlin leben“ (ND vom 24. 9. 1965). Die Gründung eines „Staatssekretariats für gesamtdeutsche Fragen“ (18. 12. 1965) und die Konstituierung eines „Rates für gesamtdeutsche Fragen“ (14. 1. 1966) in Ostberlin, hatten in erster Linie eine innenpolitische Funktion. Der Bevölkerung sollte damit gezeigt werden, daß die SED die Wiedervereinigung Deutschlands als politisches Fernziel keineswegs aufgegeben hat; wann dieses Ziel, ein „sozialistisches Deutschland“, jedoch erreicht würde, machte die Partei jetzt ganz von einer innenpolitischen Veränderung in der BRD (Austritt aus der NATO, Verzicht auf Kernwaffen, Entmilitarisierung, Herrschaft der Arbeiterklasse) abhängig. Mit der Grün[S. 722]dung dieser Institutionen war jedoch auch eine Intensivierung der Propaganda gegen die BRD verbunden. Dabei wurde die seit 1964 von der SED benutzte These von den „2 Staatsvölkern“ der „beiden deutschen Nationalstaaten“ zu einer Drei-Staaten-Theorie und Drei-Völker-Theorie (unter Einschluß West-Berlins) ausgedehnt (G. Kegel im ND vom 16. 1. 1966). 9. Das Scheitern des Redneraustausches zwischen SED und SPD Im Februar, März und April 1966 kam es zu einem Briefwechsel zwischen SED und SPD, den die SED begonnen hatte und in dem sie zunächst ihren bekannten Standpunkt in der Deutschlandfrage wiederholte. Die SPD hatte im 1. Antwortbrief 7 konkrete Fragen an die SED gerichtet, in denen vor allem auf Entspannung in „kleinen Schritten“ zwischen DDR und BRD gedrungen wurde. Dieser Briefwechsel zeigte zunächst, daß es innerhalb der SED-Führung Kräfte gab, deren Selbstbewußtsein so gewachsen war, daß sie sich einer gesamtdeutschen Auseinandersetzung gewachsen fühlten. Die zögernde Veröffentlichung des 1. SPD-Briefes in der DDR zeigte jedoch, daß sich die Hoffnung der SED, zwischen SPD-Führung und Mitgliedern einen Keil treiben zu können, keineswegs erfüllt hatte. Als die SED eine im März 1966 von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands angebotene Fernsehdiskussion zwischen Vertretern der SED und SPD ablehnte, wurde deutlich, daß sie von der Leidenschaftlichkeit der besonders in der DDR in Gang gekommenen Diskussion überrascht und gleichzeitig besorgt war, eine von ihr initiierte Entwicklung könne ihrer Kontrolle entgleiten. Den von der SED in ihrem zweiten Brief an „die Delegierten des Dortmunder Parteitages der SPD und alle Mitglieder und Freunde der Sozialdemokratie in Westdeutschland“ (ND vom 26. 3. 1966) unterbreiteten Vorschlag eines Redneraustausches zwischen SED und SPD hielt sie jedoch zunächst aufrecht. Inhaltlich hatte sich aber an der Deutschlandpolitik der SED wenig geändert. Am 22. 4. 1966 veröffentlichte das „Neue Deutschland“ eine Rede Ulbrichts, die er am 21. 4. 1966 aus Anlaß des „20. Jahrestages der Gründung der SED“ in Ostberlin gehalten hatte. Darin wiederholte er den 6-Punkte-Plan seiner Neujahrsrede, in dem er „erste Schritte“ zur innerdeutschen Annäherung der Bundesregierung offeriert hatte: Verzicht beider Teile Deutschlands auf atomare Aufrüstung, Anerkennung der bestehenden Grenzen in Deutschland, Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Paktes, Verhandlungen über Abrüstung in Deutschland, Verzicht auf die „Notstandsgesetzgebung“ in der BRD, Normalisierung der Beziehungen zwischen „den deutschen Staaten und ihren Bürgern“. Hinzu kam jetzt jedoch ein Katalog von Vorbedingungen für das Zustandekommen einer Konföderation. So forderte Ulbricht u. a. eine Parlamentsreform in der BRD, Mitbestimmung für die Gewerkschaften in den Betrieben, Veränderung der Machtverhältnisse in der westdeutschen Großindustrie, Enteignung des Springer-Konzerns, Bildungsreform in der BRD, Säuberung des Staatsapparates der BRD und dergleichen mehr. Erst danach könne durch eine Konföderation die „demokratische Umwälzung“ in der BRD „vollendet“ werden. Der zweite offene Brief des Parteivorstandes der SPD vom 14. 4. 1966 („Frankfurter Allgemeine“ vom 16. 4. 1966) wurde zunächst vom „Neuen Deutschland“ am 30. 4. 1961 nur in stark entstellter Weise abgedruckt, der volle Wortlaut wurde erst am 29. 5. 1966 zusammen mit dem 3. offenen Brief der SED veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auf dem 12. ZK-Plenum (27./28. 4. 1966) eine Vertagung des Redneraustausches auf Juli 1966 beschlossen. Da die SED in dieser Zeit ihre öffentlichen Angriffe gegen Mitglieder des Parteivorstandes der SPD verstärkt fortsetzte

Wiedervereinigungspolitik der SED (1969) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 <Grundzüge> Die Geschichte der Teilung Deutschlands und die W. der SED lassen in deutlicher Weise die Entwicklung der weltpolitischen Lage nach der Kapitulation des Deutschen Reiches, die wachsende Entfremdung der…

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Abschreibungen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 A. zum Ausgleich des Verschleißes der Grundmittel (Anlagen) kennt das sozialistische Wirtschaftssystem ebenso wie die „kapitalistische“ Marktwirtschaft. Die A. soll demjenigen Wert, ausgedrückt in Geldeinheiten, entsprechen, um den sich der Gebrauchswert des Anlagegutes durch seinen Einsatz im Produktionsprozeß vermindert hat. A.-Gründe sind 1) der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u.ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2) der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die A. sind Bestandteil der Produktionsselbstkosten und sollen über den Erlös wieder an den Betrieb zurückfließen. Gemäß dem Wertgesetz soll eine möglichst sichere Erfassung der Wertminderung stattfinden, um einerseits eine exakte Kostenrechnung aufzubauen und andererseits die Wiederbeschaffung der abgeschriebenen Grundmittel zu ermöglichen. Diese Forderung ist in der Wirtschaftspraxis der „DDR“ aber nur bis zu einem gewissen Grade erreichbar, da die Methode und der Umfang der A. (A.-Satz und voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegüter) den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze werden für jedes Anlageteil oder für Gruppen von Anlageteilen im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel aufgeführt (vgl. den Sonderdruck des GBl. Nr. 491 vom 11. 3. 1964). Die 1964 vorgenommene Neufestsetzung der A.-Sätze und zugleich erfolgte Umbewertung der Grundmittel zu Wiederbeschaffungspreisen waren im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Durchführung der Industriepreisreform deshalb notwendig geworden, weil die davor erlassenen normativen A.-Sätze in der Regel weder den „physischen“ noch den „moralischen Verschleiß“ der Anlagen deckten. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das gesamte System der A.-Sätze geändert und eine neue Methode zur Berechnung der periodischen A.-Summen eingeführt. Nunmehr wird der A.-Satz beim leistungsbedingten A.-Verfahren in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. (Amortisationen, Gewinn) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 11 Abschnittsbevollmächtigter (ABV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abteilungsgewerkschaftsleitung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 A. zum Ausgleich des Verschleißes der Grundmittel (Anlagen) kennt das sozialistische Wirtschaftssystem ebenso wie die „kapitalistische“ Marktwirtschaft. Die A. soll demjenigen Wert, ausgedrückt in Geldeinheiten, entsprechen, um den sich der Gebrauchswert des Anlagegutes durch seinen Einsatz im Produktionsprozeß vermindert hat. A.-Gründe sind 1) der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche…

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Rahmenkollektivvertrag (1969)

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1958 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden Rahmenverträgen überlassen, die zwischen den Industrie-Gewerkschaften und der Staatlichen Plankommission abzuschließen waren. § 17 des Gesetzbuches der Arbeit n. F. bestimmt, daß zwischen den zentralen Organen des Staatsapparates, den Räten der Bezirke oder den zentralen Organen der sozialistischen Genossenschaften und dem Bundesvorstand des FDGB oder den Zentralvorständen der Industrie-Gewerkschaften und Gewerkschaften oder den Bezirksvorständen des FDGB R. abgeschlossen werden können. Die R. sollen die besonderen Arbeits- und Lohnbedingungen für Bereiche der Volkswirtschaft, für Personengruppen oder für bestimmte Gebiete enthalten. Sie sind allgemein verbindlich und treten mit dem Tage der Registrierung bei der Kommission für Arbeit und Löhne in Kraft. Wegen der Abhängigkeit des FDGB und des Staatsapparates von der SED drücken die R. genau wie die arbeitsrechtlichen Gesetze und Verordnungen nur den Willen dieser Partei aus und haben daher mit einem autonomen, kollektiven Arbeitsrecht nichts gemeinsam außer der Bezeichnung. (Arbeitsrecht) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 506 Radebeul A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahnsdorfer Gespräche

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1958 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden Rahmenverträgen…

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Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik (1969)

Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 Die Einzelheiten der Vorgänge, die zur TD. führten, werden erst durch die Veröffentlichung wenigstens einos Teiles der Akten des amerikanischen Außenministeriums bekannt. Die bisherigen unvollständigen und ungenauen Vorstellungen beruhen auf politisch orientierten amtlichen Veröffentlichungen und Mitteilungen von daran Beteiligten. Die Wiedervereinigungspolitik der SED nimmt gegenüber der TD. ein differenziertes Verhältnis ein, ist doch die SED selbst eine Erscheinung der TD. Der SU als Besatzungsmacht in Deutschland stand zunächst eine Gruppe von Emigranten, die die KPD wiederbegründeten, und seit 1946 die SED zur Verfügung. Die weltanschauliche und politische Übereinstimmung ist bekannt, die Interdependenz zwischen der SU als Besatzungsmacht und der SED nur vermutbar. Der Einfluß der deutschen Partner auf die SU hatte zunächst beratenden und schließlich bestimmenden Charakter. Die Deutschlandpolitik aller Mächte der Anti-Hitler-Koalition ist vielschichtig. In ihr lassen sich Tendenzen und Aussagen sowohl für die T. als auch für die Beibehaltung der Einheit Deutschlands nachweisen. Es ist eine Unsicherheit und Mißtrauen offenbarende Politik des als ob, — als ob es zur TD. käme, als ob die Einheit Deutschlands unversehrt erhalten bleibe. Der permanente Pendelschlag zwischen den Extremen dieser Haltung verwirrt bei der Betrachtung der Deutschlandpolitik sowohl einer als auch aller Mächte. Das antithetische Denken der drei ursprünglichen Besatzungsmächte — Großbritannien, die SU und die Vereinigten Staaten von Amerika — in bezug auf Deutschland ist nicht das Ergebnis diplomatischer Kurzsichtigkeit oder politischer Euphorie, sondern das Ergebnis der Unfähigkeit der Großmächte, sich über eine anwendbare Form der gemeinsamen Regierung Deutschlands, eines Kondominiums über eine Industrienation von 65 Millionen, zu verständigen. Diese Grundtatsache der internationalen Deutschlandpolitik ist der Ausgangspunkt der unmittelbar nach der Doppelkapitulation einsetzenden Entwicklung. Vertreter aller Besatzungsmächte hielten vom Herbst 1941 an eine juristische oder [S. 631]faktische TD. nach dessen Besiegung für möglich, ja für wahrscheinlich. Keine Besatzungsmacht kam mit der Absicht nach Deutschland, unter allen Umständen den am 18. 1. 1871 proklamierten deutschen Nationalstaat, das Deutsche Reich, zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Vorstellungen der einzelnen Besatzungsmächte waren, soweit sie bereits eindeutig bezeichnet werden können, sehr verschieden. Ihre Politik in Deutschland und gegenüber Deutschland ist an die 1945 entstandene Situation gebunden. In bezug auf die TD. sind folgende Zeitspannen zu unterscheiden: 1. Die Phase der Vorbereitung 1941–1945, in der Möglichkeiten erwogen und Entscheidungen vorbereitet wurden. 2. Die verdeckte Teilung 1945–1948/49, in der durch den Alliierten Kontrollrat für Deutschland die Entfremdung zwischen den westlichen Besatzungszonen einerseits und der sowjetischen Besatzungszone andererseits getarnt wurde. 3. Die „provisorische“ Zeitspanne von BRD und DDR 1949–1955, in der durch Vorschläge und Verhandlungen die noch vorhandenen Möglichkeiten einer Wiedervereinigung Deutschlands erörtert wurden. 4. Die Propagierung der sowjetischen Zwei-Staaten-Theorie 1955–1961, in der durch die Integrierung der BRD in die NATO und der DDR in den Warschauer Pakt neue Verhältnisse entstanden, die die SU veranlaßten, auf die Anerkennung von zwei deutschen Staaten zu dringen. Durch ihren am 10. 11. 1958 ausgelösten Vorstoß auf Berlin akzentuierte sie diese Zielsetzung. 5. Die durch gewaltsame Isolierung erzwungene Konsolidierung der DDR seit 1961, in der die Sowjetunion zunächst bestrebt war, einen Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzes oder den „deutschen Teilstaaten“ abzuschließen und danach mit der Unterzeichnung eines Separatvertrages drohte; aus nur vermutbaren Gründen gab sie diese Absichten auf. Durch den Bau der Mauer am 13. 8. 1961 versperrte die DDR mit Billigung der SU die Abwanderungsmöglichkeiten und erzwang eine Konsolidierung. Durch den Vertrag mit der SU vom 12. 6. 1964 verstärkte sie ihre Beziehungen zu der SU in der Absicht, durch politische und militärische Bindungen, weltanschauliche Übereinstimmungen und wirtschaftliche Interdependenzen Einfluß auf die Politik der SU in Mitteleuropa zu gewinnen. </OL> Da sich die drei Westmächte in der Deutschlandpolitik defensiv verhielten, da sie auf Grund der bestehenden territorialen, rechtlichen und politischen Verhältnisse keine Anlässe und Möglichkeiten zu Aktionen sahen, bestimmten die politischen Offensiven der SU den Ablauf der Deutschlandpolitik. 1. Die Phase der Vorbereitung 1941--1945 Die innere Problematik des durch den Angriff Hitlers auf die SU (22. 6. 1941) provozierten Bündnisses zwischen der SU, Großbritannien und den USA schlägt sich bis zum gegenwärtigen Augenblick in ihrer Deutschlandpolitik nieder. Die drei Mächte gaben zwischen 1941 und 1945 übereinstimmende oder angenäherte Erklärungen über die gemeinsame Behandlung Deutschlands ab. Sie trafen in der in London 1944/45 tagenden Europäischen Beratenden Kommission technische Vereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands während einer zeitlich nicht festgelegten Besatzungszeit, sie waren jedoch weder in der Lage noch willens, zwischen ihren Kriegszieldeklamationen und den technischen Vereinbarungen durch die Verabschiedung praktikabler Grundsätze über die gemeinsame Regierung und Verwaltung Deutschlands eine Verbindung herzustellen. Die britische Politik war zu sehr mit eigenen Problemen der Nachkriegsentwicklung beschäftigt, um sich ausschließlich oder überwiegend mit Deutschland zu befassen. Premierminister W. S. Churchill verfolgte, offensichtlich nicht einmal selbst von der Chance der Verwirklichung überzeugt, die Idee einer TD. an der Mainlinie. Er sprach sich für die Bildung zweier deutscher Staaten, eines Nordstaates und eines Südstaates, einer Donau-Föderation vom Rheintal bis zur ungarischen Tiefebene, aus. Zahllose Politiker, Diplomaten und Publizisten der USA beteiligten sich an den Überlegungen über Deutschland. Eine Harmonisierung der Ansichten unterblieb, doch sprachen sich Außen- und Kriegsministerium gegen den Plan des Finanzministers Henry Morgenthau jr., Deutschland aufzuteilen und zu entindustrialisieren, aus. Die sowjetische Deutschlandpolitik zeigte sehr unterschiedliche Tendenzen. Marschall [S. 632]Stalin versicherte in seiner Rundfunkrede am 3. 7. 1941, der aufgezwungene Krieg sei ein Kampf auf Leben und Tod gegen den schlimmsten und heimtückischsten Feind der Sowjetunion, gegen den deutschen Faschismus. Er verkündete, die Formel vom „Großen Vaterländischen Krieg“ vorwegnehmend, die Erhebung des ganzen Sowjetvolkes zur Verteidigung seiner Heimat; am 3. 10. 1941 versicherte er: „Gegen diesen grausamen, bestialischen, tierischen Gegner haben unsere Soldaten ihre gewaltigen Siege erkämpft.“ Im Dezember 1941 entwickelte er in ausführlichen Unterredungen mit dem britischen Außenminister A. Eden erste Vorstellungen über die Behandlung Deutschlands nach seiner Besiegung, indem er eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Staaten und die Annahme der Curzon-Linie als Grenze zwischen der SU und dem wiedererrichteten polnischen Staat befürwortete. Am 23. 2. 1942 äußerte er sich im Tagesbefehl zum 24. Jahrestag der Gründung der Roten Armee, indem er an deren Kampf gegen die Truppen der Entente zwischen 1919 und 1921 erinnerte, über die sowjetische Zielsetzung gegenüber Deutschland: „In der ausländischen Presse wird manchmal darüber geschwätzt, daß die Rote Armee das Ziel habe, das deutsche Volk auszurotten und den deutschen Staat zu vernichten. Das ist natürlich eine dumme Lüge und eine törichte Verleumdung der Roten Armee. Solche idiotischen Ziele hat die Rote Armee nicht und kann sie nicht haben. Die Rote Armee setzt sich das Ziel, die deutschen Okkupanten von unserem Territorium zu vertreiben und das Sowjetland von den faschistischen deutschen Eindringlingen zu befreien. Es ist sehr wahrscheinlich, daß der Krieg für die Befreiung des Sowjetlandes zur Vertreibung und Vernichtung der Hitler-Clique führen wird. Wir würden einen solchen Ausgang begrüßen. Es wäre aber lächerlich, die Hitler-Clique mit dem deutschen Volke, mit dem deutschen Staate, gleichzusetzen. Die Erfahrungen der Geschichte besagen, daß die Hitler kommen und gehen, aber das deutsche Volk, der deutsche Staat, bleibt.“ Diese drei Einlassungen Stalins bezeichnen die Dreiteilung der sowjetischen Deutschlandpolitik: 1. Voran steht die Propaganda gegen die faschistischen Eindringlinge, von denen Stalin in seiner Rede vom 6. 11. 1941 sagte, es seien Menschen, die jedes Menschenantlitz verloren hätten und auf das Niveau wilder Tiere herabgesunken seien; 2. hinter dieser Haßwelle führte die Partei- und Staatsführung der SU, im wesentlichen der innerste Kreis des Kremls, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur fragmentarisch bekannte Überlegungen, Erörterungen und Gespräche über die Behandlung Deutschlands nach seiner Niederwerfung. Soweit Teilnehmer dieser Diskussion sich darüber mit Staatsmännern, Diplomaten und Publizisten der verbündeten Westmächte unterhielten, wurden ihre Vorstellungen und Auffassungen durch Veröffentlichungen ihrer westlichen Gesprächspartner bekannt. Diese zeigen von der ersten Stunde an, d.h. von der Eröffnung Stalins gegenüber Eden im Dezember 1941, eine intensive Beschäftigung mit der Frage, in welcher Weise die äußeren und vor allem auch die inneren Verhältnisse Deutschlands geordnet worden sollten, um dem Sicherheitsbedürfnis vornehmlich der Sowjetunion Rechnung zu tragen; 3. die Partei- und Staatsführung der SU verfolgte daneben auch von Anfang an bis zum Ende des Krieges eigene Absichten, wofür die Gründe nur vermutbar sind. Die SU mißtraute, zumindest bis zur Konferenz der „Großen Drei“ in Teheran, der rechtlich niemals multilateral fixierten Allianz mit Großbritannien und den USA. Sie befürchtete, wie Formulierungen Stalins bezeugen, den Fortbestand eines militanten Antikommunismus auch in diesen Ländern, von dem sie annahm, er werde spätestens im Zeitpunkt der Niederwerfung Hitlers der britischen und amerikanischen Politik gegenüber der SU. unüberwindbare Schwierigkeiten bereiten. Sie sah aber auch Einwände und Widerstände gegen die Verwirklichung ihrer zunächst unausgesprochenen Pläne in Ost- und Südosteuropa voraus. Diese drei Punkte geben der sowjetischen Deutschlandpolitik eine eigentümliche Widersprüchlichkeit und Beweglichkeit; darin unterscheidet sie sich grundlegend von der britischen und vor allem der amerikanischen Deutschlandpolitik. Sie erklären aber auch, warum sich die SU bis in das Jahr 1945 hinein die Möglichkeit einer einseitigen Beilegung des Krieges mit Deutschland offenhielt. Die sowjetische Partei- und Staatsführung berücksichtigte aus eigenem Antrieb und ohne Zweifel mehr auf Ersuchen als auf Druck der in Moskau befindlichen Funktionäre ehemaliger kommunistischer Parteien, auch der KPD, ideologische und politische [S. 633]Fernziele, die offen auszusprechen sie während des Krieges vermied. Bis zu der durch die Schlacht von Stalingrad im Winter 1942/43 bezeichneten militärischen politischen und psychologischen Wende übte Stalin Zurückhaltung in Äußerungen über den militärischen und politischen Ausgang des Krieges. Erst in seiner Rede vom 1. 5. 1943 polemisierte er gegen das „Friedensgerede im Lager der Faschisten“, wobei er folgende Alternative ansprach: „Urteilt man nach den Meldungen der Auslandspresse, so kann man den Schluß ziehen, die Deutschen möchten zum Frieden mit England und den Vereinigten Staaten von Amerika kommen, vorausgesetzt, daß diese sich von der Sowjetunion trennen, oder umgekehrt, sie möchten zum Frieden mit der Sowjetunion kommen, vorausgesetzt, daß diese sich von England und den Vereinigten Staaten von Amerika trennt.“ Stalin benutzte in dieser Rede zum erstenmal die Formel von der bedingungslosen Kapitulation, die kurz vorher Präsident Roosevelt und Premierminister Churchill auf der Konferenz von Casablanca (14. bis 26. 1. 1943) als unabdingbare Forderung der Mächte der Anti-Hitler-Koalition geprägt und verkündet hatten. Stalin bekannte sich dazu durch einen rhetorischen Kunstgriff: „Ist es denn nicht klar, daß einzig und allein die völlige Zerschmetterung der Hitler-Armeen und die bedingungslose Kapitulation Hitler-Deutschland und Europa zum Frieden führen können?“ Durch die Gründung des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere im Sommer 1943 brachte die sowjetische Partei- und Staatsführung in der SU lebende kommunistische Emigranten und in Kriegsgefangenschaft geratene Offiziere und Soldaten zusammen, um durch ihre Propaganda die deutsche Wehrmacht und das deutsche Volk zu gewinnen. Indem die SU beide Organisationen zuließ, erinnerte sie ihre Verbündeten an die Möglichkeit, sich mit einer Vertretung Deutschlands arrangieren zu können. Bei ihrer ersten Zusammenkunft in Teheran (28. 11.–1. 12. 1943) erörterten die „Großen Drei“ — Churchill, Roosevelt und Stalin — ausführlich Maßnahmen, die sie gegenüber und in Deutschland ergreifen wollten. Sie erörterten die Möglichkeiten einer TD. und die „Westverlagerung Polens“, faßten jedoch keine bindenden Beschlüsse. In den Verhandlungen der von der Außenministerkonferenz in Moskau (18.–30. 10. 1943) beschlossenen Europäischen Beratenden Kommission, die 1944/45 in London tagte, schlug der britische Vertreter eine Einteilung Deutschlands in zunächst drei Besatzungszonen vor. 40 Prozent des Gebietsstandes des Deutschen Reiches wurden der SU als Besatzungsgebiet eingeräumt, 60 Prozent zunächst Großbritannien und den USA, die auf Kosten ihres Besatzungsgebietes Frankreich eine Besatzungszone zugestanden. Vorschläge, Deutschland durch gemischte Truppenkontingente zu besetzen, lehnte die SU ab. Sie bestand auf der Besetzung der Zonen nur durch die jeweilige Besatzungsmacht. Die SU versagte sich im Winter 1944/45 allen amerikanischen Vorschlägen, gemeinsame Grundsätze und Richtlinien für die Behandlung und Regierung Deutschlands, zum Beispiel über die in Deutschland durchzuführende Entnazifizierung, zu verabschieden. Sie erklärte, sie würde das Problem der Entnazifizierung und der Entmilitarisierung durch Veränderung der ökonomischen Gegebenheiten in Deutschland lösen. Die Diplomaten der USA waren nicht in der Lage, die in dieser Bemerkung enthaltene Ankündigung über den Charakter der sowjetischen Besatzungspolitik zu erkennen. Auf der Konferenz von Jalta (4.–11. 2. 1945) versuchte die SU eine verbindliche Entscheidung über die auf der Konferenz von Teheran diskutierte TD. herbeizuführen. Churchill und auch Roosevelt lehnten es ab, innerhalb weniger Stunden oder Tage über eine neue territoriale und politische Struktur Deutschlands zu befinden. Im Anschluß an die Konferenz vollzogen die sowjetische Politik und auch die sowjetische Propaganda eine Wende gegenüber Deutschland. Während sich Stalin zur Erhaltung der Einheit Deutschlands bekannte und damit eine der von ihm stets angesprochenen Möglichkeiten betonte, wandte sich S. Alexandrow in der „Prawda“ gegen die von Ilja Ehrenburg vertretene Kriegspropaganda. Die britische Sonntagszeitung „The Observer“ vertrat am 20. 5. 1945 die Ansicht: „Offensichtlich hat sich die russische Politik gegenüber den Deutschen seit den Tagen, als sowjetische Rund[S. 634]funksprecher die grimmige Sprache der Rache führten, beträchtlich gewandelt. Wahrscheinlich markierte der Tadel, der Ilja Ehrenburg für sein Beharren auf einer Gesamtschuld des deutschen Volkes erteilt wurde, den Moment der Wende.“ Den „verwirrenden neuen Linien“ der sowjetischen Besatzungspolitik, der Herausstellung einer der Richtungen der sowjetischen Deutschlandpolitik, standen Großbritannien und die USA verwundert gegenüber. Ihre Überraschung vergrößerte sich, als die SU daran ging, unterstützt von kommunistischen Remigranten, der Gruppe Ulbricht und der „Gruppe Pieck“, ihre Besatzungszone zu organisieren. Da die Mächte der Anti-Hitler-Koalition nicht in der Lage waren, sich über unzweideutige und anwendbare Richtlinien und Vereinbarungen über die gemeinsame Verwaltung Deutschlands zu verständigen, begann jede der vier Mächte die ihr zugesprochene Besatzungszone nach ihren Bindungen, Vorstellungen und Gepflogenheiten zu organisieren und umzugestalten. Sie verzichteten zwar auf die Durchsetzung und Verabschiedung der erörterten Pläne zur TD., führten jedoch eine De-facto-Teilung durch die Separierung der einzelnen Besatzungszonen durch: „Die Spaltung Deutschlands ist“, wie Wilhelm G. Grewe versichert, „nicht das Ergebnis der Uneinigkeit der Alliierten über einen Teilungsplan, sondern das Ergebnis ihrer Uneinigkeit über einen Plan zur Wiederherstellung einer einheitlichen deutschen Staatsgewalt. Mit anderen Worten: Daß die wirkliche Teilung in dem Augenblick begann, in dem alle Besatzungsmächte den Teilungsplan aufgegeben hatten und davon überzeugt waren, daß letzten Endes doch die Wiederaufrichtung eines einheitlichen deutschen Staates die beste Lösung sein werde.“ Kurt Schumacher erklärte im Januar 1947: „Die Sieger kamen ohne einen Plan in dieses Land, ohne zu wissen, was sie von Deutschland wollten oder mit Deutschland anfangen wollten.“ Lediglich die SU war auf diese Situation vorbereitet und zog aus ihr am raschesten Konsequenzen. 2. Die verdeckte Teilung 1945--1948/49 Während sich Politiker und Diplomaten Großbritanniens und der USA noch in Erörterungen über die Behandlung des besiegten und besetzten Deutschlands ergingen, nahm die SU in ihrer Besatzungszone erste weitgreifende Maßnahmen vor. Ihre Truppen schlugen bei ihrem Vormarsch nach Berlin Plakate mit dem Wort Stalins vom 23. 2. 1942 an: „Die Hitler kommen und gehen, aber das deutsche Volk, der deutsche Staat, bleibt.“ Die SU übergab, ohne ihre westlichen Verbündeten zu befragen, Teile des von ihr besetzten östlichen Deutschlands dem in Umwandlung zu einer provisorischen polnischen Regierung befindlichen „Lubliner Komitee“. Sie schickte bereits während der Kampfhandlungen in der Reichshauptstadt die „Gruppe Ulbricht“ mit dem Auftrag nach Berlin, noch vor der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands die kommunistische Einflußnahme auf die zukünftige Entwicklung Deutschlands sicherzustellen. Ohne auf eine Verständigung mit ihren westlichen Verbündeten zu warten, ja selbst ohne diese zu unterrichten, ließ die am 9. 6. 1945 errichtete Sowjetische Militäradministration in Deutschland am 10. 6. 1945 Parteien und eine Einheitsgewerkschaft zu, dabei offensichtlich von der Absicht geleitet, durch die Beschleunigung der Entwicklung in der deutschen Hauptstadt Berlin die Richtung der politischen Entwicklung in Deutschland präjudizieren zu können. Am 11. 6. 1945 wandte sich das ZK der KPD mit einem Aufruf an das deutsche Volk. Das Manifest, das „die Gruppe Pieck, bis zum letzten Komma formuliert, aus Moskau mitgebracht hatte“ (C. Stern in „Porträt einer bolschewistischen Partei“, S. 13), sprach sich für die Beendigung der 1848 eingeleiteten bürgerlich-demokratischen Umbildung und gegen den Versuch, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, aus. Die zugelassenen Parteien, KPD, SPD, CDU und LDP, schlossen sich am 14. 7. 1945 zu einem antifaschistischen Block zusammen. Als Unterschied zwischen Koalitionspolitik und Blockpolitik nannte Ulbricht die Tatsache, daß bei der Blockpolitik die Macht der Kriegsverbrecher, Konzerne, Großbanken und Großgrundbesitzer beseitigt werde und die Arbeiterschaft die führende Rolle in der demokratischen Entwicklung übernehme. Auf der Konferenz von Potsdam (17. 7.–2. 8. 1945) lehnte Stalin jede Diskussion über die von ihm geschaffenen territorialen Verhältnisse ab. Zu einer Diskussion über die in der sowjetischen Besatzungszone bereits eingeleitete politische und ökonomische Entwicklung kam es nicht, da die auf der Konferenz anwesenden Vertreter [S. 635]Großbritanniens und der USA deren Initialcharakter nicht erkannten. Diese Entwicklung ging sehr rasch vor sich. Die Entwicklung Deutschlands zwischen 1945 und 1949 vollzog sich auf drei Ebenen, auf der Ebene der internationalen Beziehungen, auf der Ebene des Alliierten Kontrollrats und in den einzelnen Besatzungszonen. Das Kennzeichen der Lage Deutschlands war der Umstand, daß es keine deutsche Zentralgewalt gab. Deutschland hörte auf, Subjekt der Weltpolitik zu sein. Es war nur noch Objekt. Internationale Entwicklungen beeinflußten die Situation in Deutschland, wie andererseits Vorgänge in Deutschland sich auf die internationalen Beziehungen auswirkten. Ersatz einer deutschen Zentralgewalt war der Alliierte Kontrollrat, der jedoch nicht in der Lage war, Deutschland als Ganzes zu verwalten, weshalb die neuen Entwicklungen in den einzelnen Besatzungszonen ihren Anfang nahmen. Die größte Aktivität entfaltete dabei die SU, die unter Berufung auf ihre Interpretation der Erklärungen von Jalta und Potsdam entscheidende Veränderungen in der überkommenen politischen und wirtschaftlichen Struktur ihrer Besatzungszone vornahm. Die Sowjetische Militäradministration nahm eine verwaltungsmäßige Gliederung ihrer Besatzungszone vor, bestellte zentrale Verwaltungen, Leitstellen der Landesverwaltungen, und leitete eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Umgestaltung ein. Sie ordnete die Durchführung einer umfassenden Bodenreform an und befahl die Enteignung des Besitzes des Reiches, des Staates, der NSDAP und der großen und wichtigen Industrie-, Bergbau- und Handelsfirmen. Nur vermutbare Gründe veranlaßten im Herbst 1945 das ZK der KPD, unter der Parole der Herstellung der Einheit der Arbeiterklasse sich für ein organisches Zusammengehen von KPD und SPD auszusprechen. Dabei kam es zu intensiven politischen Auseinandersetzungen. Unter dem bestimmenden Einfluß von Kurt Schumacher erklärten die SPD-Organisationen der westlichen Besatzungszonen, daß sie sich nicht an die Vereinigungsbeschlüsse, die der Berliner Zentralausschuß gefaßt hatte, gebunden betrachteten. Schumacher erklärte, die SPD lehne es ab, den „Blutspender für den schwachen Körper der KPD“ abzugeben. Die KPD versuchte die Bereitschaft der SPD-Mitglieder für einen Zusammenschluß zu gewinnen, indem sie sich zu einem besonderen deutschen Weg zum Sozialismus bekannte. Anton Ackermann versicherte, daß „es einen besonderen deutschen Weg zum Sozialismus geben“ könne. Die Hoffnung, daß die Fusion der beiden Parteien in ganz Berlin erfolge, scheiterte am Beschluß des SPD-Bezirksverbandes Groß-Berlin, der eine von oben bestimmte Vereinigung ablehnte und eine Urabstimmung forderte. Diese fand mit Billigung der westlichen Besatzungsmächte am 30. 3. 1946 in den drei Westsektoren Berlins statt. 82 Prozent der stimmberechtigten SPD-Mitglieder sprachen sich gegen eine sofortige Verschmelzung aus, 12,4 Prozent erklärten sich damit einverstanden. Die Sozialdemokraten der Westsektoren schufen daraufhin eine eigene Parteiorganisation. Nachdem SPD und KPD der SBZ eigene Parteitage durchgeführt hatten, traten sie am 21./22. 4. 1946 zu einem Vereinigungsparteitag zusammen und beschlossen einmütig die Fusion ihrer Parteien zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in der sowjetischen Besatzungszone illustrierten nicht nur die sowjetische Besatzungspolitik — einzelne Maßnahmen, wie die erzwungene Fusion von KPD und SPD, versuchten die Wiedervereinigung Deutschlands zu präjudizieren. Da diese Absicht erkennbar war, kam es zu einer weiteren Verfremdung zwischen den Besatzungsmächten. In der SED bildete sich eine politisch und propagandistisch aktive Kraft, die zunächst neben und später vor der sowjetischen Besatzungsmacht eine mit dieser weitgehend übereinstimmende Wiedervereinigungspolitik vertrat und betrieb. Die Funktion der 1945 in die sowjetische Besatzungszone zurückgekehrten Remigranten und Mitglieder des Nationalkomitees Freies Deutschland ist noch zu wenig aufgehellt, um eindeutig fixiert und interpretiert zu werden. Diese waren nicht nur willfährige Mittler zwischen der Besatzungsmacht und der Bevölkerung; sie entwickelten sehr früh eigene Vorstellungen, wobei sie den Versuch unternahmen, zu einer Übereinstimmung zwischen den jeweils vorherrschenden sowjetischen Auffassungen und ihren eigenen Absichten zu gelangen. Als einzige der vier Großmächte besaß die SU eine ihr ideologisch auf das engste verbundene und verpflichtete Gruppe [S. 636]von Politikern, die sowohl als Repräsentanten der Besatzungsmacht tätig waren, als auch als Vertreter der Bevölkerung des besetzten Landes auftraten. Die Auswirkungen dieser eigentümlichen Situation dürfen bei der Beurteilung, der Festlegung und Durchführung der sowjetischen Politik in Deutschland nicht übersehen werden. Die Sowjetische Militäradministration erklärte die vor der Konferenz von Potsdam ausgebauten und weggebrachten militärischen und industriellen Ausrüstungen und Anlagen als Kriegsbeute. Sie begann unmittelbar nach der Konferenz von Potsdam mit der Entnahme der Reparationslieferungen (Reparationen). Diese wurden zum Anlaß von Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen unter den Besatzungsmächten. Sie lösten gleichzeitig ein Gefälle zwischen den drei westlichen und der östlichen Besatzungszone aus. Als im Frühjahr 1946 die Westmächte weitere Reparationen aus ihren Zonen an die SU ablehnten, mußte die sowjetische Besatzungszone stellvertretend für ganz Deutschland die Reparationen an die SU aufbringen. Diese sicherte sich durch die Schaffung von Sowjet-Aktiengesellschaften sowohl den Einfluß auf die Wirtschaftsstruktur als auch den Hauptanteil an der wieder anlaufenden Produktion. Die damit verbundenen Belastungen riefen in der Bevölkerung Verbitterung, Vereinsamung und Verzweiflung hervor. Der rapide Geburtenrückgang und die erste Fluchtbewegung brachten diese Stimmung zum Ausdruck. Die Entfremdung der Großmächte durch den rasch einsetzenden „Kalten Krieg“ beeinflußte ihre Zusammenarbeit in Deutschland. Der Kontrollrat war nur noch zu Entscheidungen fähig, bei denen Interessenübereinstimmung der Mächte bestand. Da die Militärgouverneure der Westmächte durch den Zuzug von Flüchtlingen aus der sowjetischen Besatzungszone eine Verschärfung der Ernährungslage befürchteten, pflichteten sie im Kontrollrat einem sowjetischen Antrag bei, der, am 30. 6. 1946 in Kraft getreten, eine Grenzsperre zwischen der sowjetischen Besatzungszone einerseits und den westlichen Besatzungszonen andererseits vorsah. Diese Bestimmung hob die Freizügigkeit innerhalb Deutschlands auf und begünstigte die Isolierung der sowjetischen Besatzungszone. In dieser ging nach der geforderten Fusion von KPD und SPD eine eindeutige Verschiebung der politischen Kräfte zugunsten der SED vor sich, die bestimmend wurde. Die SED setzte sich für eine pausenlose Fortsetzung der eingeleiteten Umstrukturierung ein. Ihr Parteivorstand veröffentlichte am 15. 11. 1946 einen am Vortag beschlossenen „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“, der für ganz Deutschland gedacht war. Die Sitzung des Rates der Außenminister in Moskau (10. 3.–24. 4. 1947) beschäftigte sich ausschließlich mit Deutschland, war jedoch nicht in der Lage, eine Übereinstimmung der Ansichten und Forderungen herbeizuführen. Die Ministerpräsidenten der sowjetischen Besatzungszone nahmen nur an den Vorbesprechungen der am 6./7. 6. 1947 in München abgehaltenen Konferenz der Ministerpräsidenten teil. Sie reisten ab, bevor die Konferenz begonnen hatte, weil sie die Durchsetzung ihrer Forderungen über die Tagesordnung der Konferenz nicht erreichten. Die Sitzung des Rates der Außenminister in London (25. 11.–15. 12. 1947) veranlaßte die SED, alle Parteien, Gewerkschaften und Massenorganisationen zur Teilnahme an einem Deutschen Volkskongreß am 6./7. 12. 1947 aufzufordern. Da die Außenminister nicht in der Lage waren, sich über Deutschland zu verständigen, intensivierte die „Volkskongreßbewegung“ ihre Bemühungen um die politische Entwicklung der sowjetischen Besatzungszone. Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, die Niederlande und die USA führten vom 23. 2.–6. 3. und vom 20. 4.–3. 6. 1948 in London Besprechungen über die Errichtung einer staatlichen Organisation in den westlichen Besatzungszonen („Londoner Sechs-Mächte-Besprechungen“). Der vom 1. Deutschen Volkskongreß eingesetzte ständige Ausschuß lud auf Vorschlag des Parteivorstandes der SED für den 18. 3. 1948, den 100. Jahrestag der Revolution von 1848, den 2. Deutschen Volkskongreß ein, für den die SED die Losung „Von der Paulskirche bis zum Volkskongreß“ ausgab. Da die Vertreter der Westmächte es ablehnten, die Frage des sowjetischen Vertreters nach Sinn und Ergebnis der Londoner Besprechungen zu beantworten, verließ der sowjetische Oberbefehlshaber in Deutschland, Marschall Sokolowski, die Sitzung des Kontrollrates vom 20. 3. 1948 und beendete damit den von Anfang an unfruchtbaren Versuch einer Vier-Mächte-Verwaltung Deutschlands. Er kündigte wenige Tage später, am 30. 3. 1948, die Blockade Berlins an. Diese erreichte [S. 637]im Sommer 1948 ihren Höhepunkt. Sie zeigte die eingetretene Veränderung der Beziehungen der Besatzungsmächte untereinander an und machte die durch die Hinnahme der faktischen Lage entstandene Situation in Deutschland sichtbar. Ihre dramatische Verschärfung lenkte von der in Gang befindlichen Akzentuierung der politischen Verhältnisse sowohl in den westlichen Besatzungszonen als auch in der sowjetischen Besatzungszone ab und machte die fortbestehende Problematik Berlins und seiner Zugangswege nach Westen bewußt. Da die vier Besatzungsmächte sich über die gemeinsame Durchführung einer im Interesse der wirtschaftlichen Gesundung Deutschlands unaufschiebbaren Währungsreform nicht einigen konnten, befahlen die westlichen Militärgouverneure am 18. 6. 1948 die Durchführung der Währungsreform in ihren Besatzungszonen am 20. 6. 1948. Am 23. 6. 1948 ordnete der Chef der Sowjetischen Militäradministration die Durchführung einer Währungsreform in seiner Besatzungszone an. Damit war die deutsche Währungseinheit zerrissen. Wenige Tage später legte der Parteivorstand der SED einen Zwei-Jahres-Plan vor, von dem er eine Beschleunigung der ökonomischen Umgestaltung Mitteldeutschlands erwartete. Er sprach sich am 30. 6. 1948 für die strenge Beachtung des Marxismus-Leninismus stalinistischer Observanz und für die Begehung des Weges der Volksdemokratien aus. Die 1947 eingetretene Verschärfung der internationalen Lage zeigte 1948 ihre unmittelbaren Auswirkungen auf Deutschland, indem sie existentielle Zusammenhänge auseinanderriß. Während in den westlichen Besatzungszonen die Besatzungsmächte die Errichtung einer Staatsorganisation befahlen und die Durchführung ihrer Befehle, der Frankfurter Dokumente, vom 1. 7. 1948 überwachten, trat in der sowjetischen Besatzungszone die SED als Sprecherin der politischen Entwicklung auf, die die sowjetische Besatzungsmacht bewußt eingeleitet hatte. Die Meinungsverschiedenheiten der Besatzungsmächte wurden auf die in Deutschland in Entstehung befindlichen Staatsorganisationen übertragen. Der amerikanische Historiker und Diplomat G. F. Kennan stellte darüber 1957 fest: „Ich kenne zwischen Rußland und dem Westen keine anderen bedeutungsschwereren Streitfragen als jene Probleme, die sich aus der Art und Weise ergaben, wie man den Zweiten Weltkrieg zu Ende gehen ließ. Ich denke dabei besonders daran, daß die Macht der deutschen Reichsregierung auf deutschem Boden selbst und in weiten Gebieten Osteuropas beseitigt wurde, daß sich die Armeen der Sowjetunion und der westlichen Demokratien in der Mitte trafen und die Kontrolle dieses Territoriums in ihre Hände nehmen konnten, bevor über seine Zukunft eine entsprechende Vereinbarung getroffen war. Das ergab sich einerseits aus dem Grundsatz der bedingungslosen Kapitulation, der die Deutschen aller eigenen Verantwortung für die Zukunft dieses Gebietes enthob, andererseits daraus, daß die alliierten Regierungen während des Krieges untereinander zu keiner sachlichen Verständigung über dieses Problem gelangt waren. Da später eine solche Einigung nicht mehr zu erreichen war — den Fall Österreich ausgenommen —, verwandelte sich der Übergangszustand in einen Dauerzustand.“ Die Situation der Besetzung Deutschlands im Sommer 1945 wurde zum Ausgangspunkt seiner territorialen und politischen Gestaltung. Nach über dreijährigem Zuwarten auf eine vielleicht doch noch mögliche Verständigung entschieden sich die westlichen Besatzungsmächte für die Schaffung eines Weststaates, während die SU die von ihr eingeleitete Entwicklung zum Abschluß brachte. 3. Die „provisorische“ Zeitspanne von BRD und DDR 1949--1955 Die SU ließ bei den Entscheidungen in Deutschland 1948/49 den Westmächten den Vortritt. Diese führten als erste die Währungsreform durch. Die SU zog wenige Tage später nach. Die Westmächte kündigten als erste die Gründung eines westdeutschen Staates an. Die SU überließ Vorbereitung und Propagierung eines staatlichen Regimes dem von der SED bestimmten Block antifaschistisch-demokratischer Parteien. Diese bemühten sich durch die Aktivierung einer „Volkskongreßbewegung“, den Anschein zu erwecken, als entspringe die Gründung der DDR dem spontanen Volkswillen. Der 2. Deutsche Volkskongreß verabschiedete auf seiner Sitzung am 18./19. 3. 1949 den bereits am 22. 10. 1948 gebilligten Entwurf einer Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik und beschloß die Durchführung von Wahlen für [S. 638]einen 3. Deutschen Volkskongreß. Am 8. 5. 1949 unterzeichnete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz für die BRD. Am 9. 5. forderte das Präsidium des vom 1. Deutschen Volkskongreß gebildeten Deutschen Volksrates die Schaffung einer Nationalen Front. Am 15./16. 5. 1949 fanden die Wahlen zum 3. Deutschen Volkskongreß statt, die den Zweck hatten, eine allgemeine Volksvertretung zu schaffen. Den Wählern wurde eine Einheitsliste vorgelegt; nach der Wahl verteilten sich die Mandate wie folgt: 25 Prozent SED, 15 CDU, 15 LDP, 7,5 NDPD, 7,5 DBP, 10 FDGB, 5 FDJ, 5 Kulturbund für die demokratische Erneuerung Deutschlands, 3,7 VVN, 3,7 Demokratischer Frauenbund Deutschlands, 1,3 VdgB und 1,3 Genossenschaften. Die Annahme einer Einheitsliste und die Verteilung der Mandate nach einem festgelegten Schlüssel wurden zum Kennzeichen aller Wahlen in der DDR. Am 23. 5. 1949 verkündete der Parlamentarische Rat das inzwischen von den Länderparlamenten — mit Ausnahme Bayerns — gebilligte Grundgesetz für die BRD. Am 29. 5. trat der 3. Deutsche Volkskongreß zusammen, der erneut den bereits am 19. 3. 1949 verabschiedeten Entwurf einer Verfassung für die DDR bestätigte. Die Sitzung des Rates der Außenminister in Paris (23. 5.–20. 6. 1949) beschränkte sich auf die Darstellung der gegensätzlichen Auffassungen der Besatzungsmächte. Sie beschloß, die Bemühungen um die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands fortzusetzen, obwohl die Außenminister keine Einigung in bezug auf die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und politischen Einheit Deutschlands erzielen konnten. Sie kamen überein, den führenden deutschen wirtschaftlichen Körperschaften zu empfehlen, „die Schaffung enger wirtschaftlicher Bande zwischen den Zonen und die wirksamere Durchführung von Handels- und anderen Wirtschaftsabkommen zu erleichtern“. Am 7. 9. 1949 traten in Bonn der Bundesrat und der 1. Deutsche Bundestag zu ihren ersten Sitzungen zusammen, womit die Konstituierung der BRD eingeleitet wurde. Am 7. 10. 1949 erklärte sich der vom 3. Deutschen Volkskongreß bestimmte Deutsche Volksrat zur provisorischen Volkskammer der DDR. Er setzte die bereits vorliegende Verfassung in Kraft und bildete eine provisorische Regierung. Während die drei westlichen Mächte ihre Beziehungen zu der BRD in einem Besatzungsstatut ordneten, übertrug die SU der DDR weitere Zuständigkeiten und Aufgaben. In der BRD war von Anfang an der Wunsch vorhanden, sich der Vormundschaft der westlichen Besatzungsmächte zu entziehen und ein Staatswesen zu bilden, das in der Lage war, auf Mitteldeutschland eine starke Sogwirkung auszuüben und das von Hitler restlos verspielte Vertrauen der Weltöffentlichkeit zu erlangen. Das von der Sowjetmacht in Mitteldeutschland etablierte Regime legte Wert darauf, in Übereinstimmung mit der SU zu handeln. Das Auseinanderreißen des Wirtschaftsgebietes des Deutschen Reiches schuf in seinem östlichen und westlichen Teil eine eigentümliche Problematik, die unterschiedlich verstanden und bewältigt wurde. Während die DDR durch Entnahmen und Enteignungen durch die Sowjetische Militäradministration, durch Reparationslieferungen an die SU, durch Besatzungskosten und schließlich durch Lieferungen im Rahmen der Wirtschaftsplanung des Ostblocks überfordert wurde, worunter vor allem die Versorgung der Bevölkerung litt, wurde die BRD durch die ERP-Hilfe, durch die Entfaltung einer freiheitlichen Wirtschaftspolitik und durch die von der Koreakrise bestimmte rasche Eingliederung in den Welthandel in die Lage versetzt, durch steigenden Export ihre Einfuhr zu decken und in zunehmendem Maße zu erhöhen. Die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung schuf ein West-Ost-Gefälle, das die binnendeutsche Wanderung, die Fluchtbewegung aus der DDR in die BRD, begünstigte. Nach der Konstituierung der BRD und der DDR veränderte sich das Verhältnis der bisherigen Besatzungsmächte gegenüber Deutschland. Die Wahrnehmung der deutschen Interessen und auch die Vertretung der gegensätzlichen Ansichten erfolgte faktisch mehr und mehr durch die BRD und die DDR. Die Verhandlungen der ehemaligen vier Besatzungsmächte über Deutschland wurden zu Auseinandersetzungen um Deutschland, da für die Mächte die Aufgabe der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands untrennbar verbunden war mit der Frage der politischen, wirtschaftlichen und militärischen Zuordnung Deutschlands. Diese Problemstellung wurde so[S. 639]wohl in den diplomatischen als vor allem in den propagandistischen Auseinandersetzungen mit zum Teil weit entfernt liegenden Argumenten verdeckt. Die SED wies von der Konstituierung der DDR an dieser in bezug auf Deutschland als Ganzes die Aufgabe zu, internationale Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit mit der BRD zu erreichen und einen bestimmenden Einfluß auf die Gespräche und Verhandlungen über die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands zu erlangen. Die SU unterstützte diese Bemühungen, indem sie dazu beitrug, die außenpolitische Situation der DDR zu verbessern und endgültig zu klären. Sie nahm am 15. 5. 1950 eine Herabsetzung des Gesamtbetrages der von ihr geforderten Reparationen vor, begrüßte den Vertrag zwischen der DDR und Polen über die „Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze an der Oder und an der Lausitzer Neiße“ vom 6. 7. 1950 und betrieb die Aufnahme der DDR in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON). W. der Regierung der DDR und der SED sind identisch. Die Regierung der DDR vertritt und vollzieht die Vorstellungen und Forderungen, die die SED entwickelt und erhebt. Beide, SED und Regierung der DDR, versuchten vom Herbst 1950 an die Wiedervereinigung Deutschlands als eine Angelegenheit des deutschen Volkes oder der „beiden deutschen Staaten“ zu bezeichnen. Zunächst schlug Ministerpräsident O. Grotewohl in seinem Brief an Bundeskanzler K. Adenauer vom 30. 11. 1950 die Bildung eines „Gesamtdeutschen konstituierenden Rates unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ vor. Er griff damit die Empfehlung auf, die die Konferenz der Ostblockstaaten am 20./21. 10. 1950 in Prag gegeben hatte. Adenauer erklärte in seinem Antwortbrief vom 15. 1. 1951, die unselige Spaltung Deutschlands sei auf das in der Sowjetzone eingeführte, der deutschen Tradition und dem deutschen Charakter widersprechende Regierungssystem zurückzuführen, durch das der dortigen Bevölkerung jede Möglichkeit einer freien Gestaltung des politischen und wirtschaftlichen Lebens genommen sei. Grotewohl forderte in seiner Regierungserklärung vom 14. 3. 1951: „Das Volk aus allen Teilen und aus allen Schichten Deutschlands muß sich selbst an den gemeinsamen Tisch setzen.“ Er gab damit das Stichwort zu der intensiven und lang betriebenen Propagandaaktion „Deutsche an einen Tisch“. In ihrer Erwiderung betonte die Regierung der BRD, Grotewohl habe ihren Vorschlag zur Abhaltung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen in ganz Deutschland vom 9. 3. 1951 abgelehnt. Den Brief des Präsidenten W. Pieck vom 2. 11. 1951 beantwortete Bundespräsident Th. Heuss am 7. 11. 1951, indem er Piecks Vorwürfe gegen die Bundesregierung zurückwies und eine Aussprache „im Elementaren als nutzlos“ bezeichnete. Die Regierung der DDR entsandte zwar eine Delegation zu den Beratungen eines politischen Sonderausschusses der Vereinten Nationen über Deutschland, lehnte jedoch die Einsetzung einer UN-Kommission für Deutschland ab, weil diese nach ihrer Ansicht allen geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem von den vier Besatzungsmächten anerkannten Potsdamer Abkommen sowie den Prinzipien und Statuten der Vereinten Nationen — vor allem den sogenannten Deutschland-Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen — widerspreche, weshalb sie auch keine Vertreter zu den Beratungen dieser UN-Kommission entsandte. Der Vorsitzende der sowjetischen Kontrollkommission für Deutschland, Armeegeneral Tschujkow, ließ Anfragen des UN-Gremiums unbeantwortet. Der durch dieses Verhalten veranlaßten Mobilisierung der Weltmeinung trat die SU entgegen. In ihrer Note vom 10. 3. 1952 legte sie den „Entwurf für einen Friedensvertrag mit Deutschland“ vor. Dieser sah unter Aufgabe bisheriger sowjetischer Ansichten und Forderungen vor, daß Deutschland als einheitlicher Staat wieder hergestellt werde. Die Spaltung sollte beendet werden, das geeinte Deutschland die Möglichkeit erhalten, sich als „unabhängiger, demokratischer und friedliebender Staat“ zu entwickeln. Sämtliche Streitkräfte sollten spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten aus Deutschland abgezogen werden. Auf dem Territorium Deutschlands sollten keine Organisationen bestehen, die der Demokratie oder der Sache der Erhaltung des Friedens feindlich gesinnt seien. Deutschland sollte sich verpflichten, keinerlei Koalition oder Militärbündnis einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat, der mit seinen Streitkräften am Krieg gegen Deutschland teilgenommen hatte, rich[S. 640]ten. Die Veröffentlichung dieses Entwurfes erfolgte in der Schlußphase der Verhandlungen über den „Deutschlandvertrag“ und über den Vertrag der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Die SED unterstützte die sowjetische Note vom 10. 3. 1952, vertrat daneben die Forderung, „die deutsche Frage durch die Deutschen zu lösen“. Der sich an die sowjetische Note vom 10. 3. 1952 anschließende Notenwechsel der Großmächte löste vornehmlich in der BRD eine Diskussion über den „Preis der Wiedervereinigung Deutschlands“ aus. Der FDP-Abgeordnete K. G. Pfleiderer gab in einem Vortrag am 6. 6. 1952 zu bedenken, daß ein so riesengroßer und übermächtiger Staat wie die SU niemals bereit sei, seine politische und wirtschaftliche Stellung in Deutschland, d.h. eine seiner wichtigsten Stellungen überhaupt, von dem ungewissen Ausgang einer Wahl abhängig zu machen, weshalb er vorschlug, den Gedanken an freie und geheime Wahlen in Deutschland zurückzustellen und klar und unverblümt das Hauptziel der deutschen Politik anzugeben, die Räumung der Sowjetzone durch die Russen und die Liquidierung des dortigen Systems. Nach dieser Zielbestimmung versicherte er: „Wenn wir dies tun, dann lautet die Frage einfach so: was kostet dies, wie hoch ist politisch der Preis, mit anderen Worten, wie soll das Staatensystem zwischen Ost und West ausgewogen werden, in dessen Mitte das freie und vereinte Deutschland einzutreten hätte.“ Infolge der inneren Erschütterungen der DDR durch den Tod Stalins am 5. 3. 1953 und der Erhebung vom 17. 6. 1953 erlahmte vorübergehend das Interesse der Partei- und Staatsführung an außenpolitischen Fragen und Agitationen. Die SU erklärte sich bereit, auf einer Konferenz der Außenminister in Berlin (25. 1.–18. 2. 1954) auch die deutsche Frage zu erörtern. Der britische Außenminister A. Eden legte einen nach ihm benannten Plan für die Wiedervereinigung Deutschlands vor (Eden-Plan), den der sowjetische Außenminister W. Molotow mit dem Entwurf eines sowjetischen Friedensvertrages für Deutschland beantwortete. Die Diskussion über beide Vorschläge endete ergebnislos „in einer düsteren Stimmung“ (Eden). Die SU veröffentlichte am 25. 3. 1954 eine Erklärung über ihre Beziehungen zur DDR, in der sie „die Aufnahme der gleichen Beziehungen zur DDR wie zu anderen souveränen Staaten“ ankündigte. Der 2. Deutsche Bundestag beantwortete diese Maßnahme mit der Versicherung, „daß das deutsche Volk sich niemals mit der Spaltung abfinden kann und die Existenz zweier deutscher Staaten nicht hinnehmen wird“. Die SED versuchte den durch den Aufstand vom 17. 6. 1953 erlittenen äußeren und inneren Vertrauensschwund durch Entgegenkommen aufzuholen. Sie entfaltete eine heftige Agitation gegen den Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in die NATO, befürwortete gleichzeitig jedoch den Beitritt der DDR in die in Vorbereitung befindliche Organisation des Warschauer Paktes. Während die Regierung der BRD sich zwischen 1949 und 1955 für eine Integrierung der BRD in den Westen in der Erwartung aussprach, dadurch einen Ansatzpunkt für die Wiedervereinigung Deutschlands zu bekommen, für die sie freie und geheime Wahlen als Voraussetzung ansah, versuchte die SED die Diskussion darüber als eine Angelegenheit der Deutschen zu erklären. Sie wurde dabei von der SU unterstützt. Das Hauptinteresse der SED galt jedoch den in Mitteldeutschland vorgenommenen und weitergeführten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen. Die zweite Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beschloß den planmäßigen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, womit sie eine neue Phase in der ideologischen und politischen Auseinandersetzung auch um die Wiedervereinigung Deutschlands bezeichnete. Die Änderung ökonomischer Zielsetzungen und Methoden ließ ihre Einstellung in der deutschen Frage unberücksichtigt. Die Vorstellung, die mechanische Wiedervereinigung der isolierten Teile des Deutschen Reiches könne rasch erfolgen, erwies sich bereits zwischen 1949 und 1955 als Illusion. Zwar bekundeten alle Beteiligten Interesse und Bereitschaft, es war jedoch keine Seite in der Lage, ihre Vorstellungen durchzusetzen, und es kam nicht zu einer Annäherung der Auffassungen. Die SED benutzte diese Situation, um die Regierung der BRD der Spaltung Deutschlands zu bezichtigen. Da sie sich die Auffassung der SU zu eigen machte, sprach sie sich auch gegen die Tätigkeit der UN-Kommission für Deutschland aus. [S. 641] 4. Die Propagierung der sowjetischen Zwei-Staaten-Theorie 1955--1961 Am 23. 10. 1954 wurden in Paris die Verträge über die zukünftige politische und militärische Stellung der BRD unterzeichnet. Ein Notenwechsel zwischen Frankreich, Großbritannien und den USA einerseits und der SU andererseits über die Einberufung einer „Gesamteuropäischen Konferenz“ war erfolglos. Am 15. 1. 1955 veröffentlichte die SU eine Erklärung zur Deutschlandfrage, in der sie im Hinblick auf die anstehende Ratifizierung der „Pariser Verträge“ betonte, es gebe noch nicht genutzte Möglichkeiten für die Wiedervereinigung Deutschlands. Während die SPD sich zumindest für die Prüfung der sowjetischen Vorschläge aussprach, vertrat Bundeskanzler Adenauer die Ansicht, es sei im Pariser Vertragswerk gelungen, die drei Westmächte für die Wiederherstellung der deutschen Einheit zu gewinnen. Am 25. 1. 1955 dekretierte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR das Ende des Kriegszustandes mit Deutschland. Während die SU erklärte, im Falle der Ablehnung der Pariser Verträge seien gesamtdeutsche freie Wahlen noch im Jahre 1955 möglich, sprach sich Bundeskanzler Adenauer für neue Ost-West-Verhandlungen nach der Ratifizierung der Pariser Verträge aus. Die SED benutzte die in der BRD vorhandenen Meinungsverschiedenheiten zu einer intensiven Propaganda gegen die „Pariser Verträge“, die sie als „Kriegsverträge“ bezeichnete. Die BRD wurde am 9. 5. 1955 in den Nordatlantik-Pakt aufgenommen. Dem auf der Warschauer Konferenz (11.–14. 5. 1955) verabschiedeten Warschauer Beistandspakt trat auch die DDR bei. Infolge der Integration der BRD in die westliche Verteidigungsgemeinschaft und der Aufnahme der DDR in die östliche Militärorganisation wurde nicht nur die innerdeutsche, sondern auch die außenpolitische Lage des geteilten Deutschlands festgelegt. Die zwischen 1949 und 1955 unternommenen Versuche, zu einer Überwindung der Spaltung Deutschlands und zu einer Annäherung der beiden Teile zu gelangen, waren gescheitert. Am Ende dieser Zeitspanne stand die Integrierung der Teile Deutschlands in zwei sich gegenüberstehende Militärblöcke. Im Sommer 1955 geriet die Frage der Wiedervereinigung Deutschlands auf den zweiten Platz in der Liste der europäischen Probleme; den ersten Platz nahm fortan die Frage der europäischen Sicherheit ein. Äußerungen des sowjetischen Außenministers Molotow im Juni 1955 in San Francisco bestätigten diesen Wechsel. Auf der Konferenz der Regierungschefs in Genf (18.–23. 7. 1955) vertrat der sowjetische Ministerpräsident Bulganin die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie, indem er erklärte, auf dem Gebiet des Deutschen Reiches hätten sich zwei Staaten entwickelt, die einen Anspruch hätten, zur Frage der Wiedervereinigung Deutschlands gehört zu werden. Die Regierungschefs der Westmächte stellten demgegenüber die Verantwortung der ehemaligen Besatzungsmächte für die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands fest. Sie betonten gleichzeitig, daß die Wiedervereinigung Deutschlands ein entscheidender Beitrag zur Befriedung Europas sei. Alle vier Regierungschefs bekannten sich zum Primat des Sicherheitsproblems. Die von der sowjetischen Delegation vorgelegten Vertragsentwürfe sprachen sich für die Beibehaltung der TD. aus, während der Vorschlag der Westmächte die Überwindung der TD. forderte. In ihrer Direktive an die Außenminister versicherten die Regierungschefs, „in Erkenntnis ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ übereingekommen zu sein, daß die Lösung der deutschen Frage und die Wiedervereinigung Deutschlands im Einklang mit den nationalen Interessen des deutschen Volkes und den Interessen der europäischen Sicherheit herbeigeführt werden sollen. Der den sowjetischen Ministerpräsidenten Bulganin begleitende Erste Sekretär des ZK der KPdSU, N. S. Chruschtschow, traf drei Tage nach der Unterzeichnung der Genfer Direktive am 26. 7. 1955 in Berlin zwei Feststellungen, die die Richtung der nachfolgenden sowjetischen Deutschlandpolitik bestimmten. Er begründete und rechtfertigte die Zwei-Staaten-Theorie; er versicherte gleichzeitig, daß die Wiedervereinigung Deutschlands nicht auf Kosten der DDR erfolgen dürfe. Diese beiden Auffassungen bestimmten die Haltung der DDR zur Frage der Wiedervereinigung. Das Auftreten zweier deutscher Delegationen in Moskau, zunächst einer Delegation der BRD (9.–13. 9. 1955) und dann einer Delegation der DDR (17.–20. 9. 1955) interpretierte die SED als Demonstration der Zwei-Staaten-Theorie. Die Außenminister der vier ehemaligen Besatzungsmächte setzten sich auf ihrer Kon[S. 642]ferenz in Genf (27. 10.–16. 11. 1955) ausführlich mit der deutschen Frage auseinander. Den westlichen Garantievertrag zur Wiedervereinigung Deutschlands, einer umgearbeiteten Fassung des von dem britischen Außenminister Eden 1954 vorgelegten Planes, beantwortete die SU mit dem Entwurf eines allgemeinen Vertrags über die kollektive Sicherheit in Europa und einem Vorschlag zur Schaffung eines „Gesamtdeutschen Rates“. Dieser, aus Vertretern der Parlamente der BRD und der DDR gebildet, sollte als konsultatives Organ bei der Behebung von Fragen, an deren Lösung die BRD und die DDR interessiert sind, tätig werden. Die Regierung der DDR bezeichnete es als die Aufgabe dieses „Gesamtdeutschen Rates“, „auf eine gegenseitige Annäherung der Deutschen aus West- und Ostdeutschland hinzuwirken und eine Zusammenarbeit auf allen Gebieten der innerdeutschen Beziehungen zu organisieren“ (31. 10. 1955). Durch die Vorgänge in Polen und Ungarn und die Ereignisse im Nahen Osten im Herbst 1956 wurde die Diskussion über die Wiedervereinigung Deutschlands vorläufig in den Hintergrund gerückt. W. Ulbricht versuchte von der Initiative der Regierung der BRD vom 2. 9. 1956 (Memorandum an die SU über die Frage der Wiedervereinigung) und von den innenpolitischen Schwierigkeiten der DDR abzulenken, indem er am 30. 12. 1956 in einem Leitartikel „Was wir wollen und was wir nicht wollen“ erklärte: „Nachdem in Deutschland zwei Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen bestehen, ist es notwendig, zunächst eine Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeizuführen, später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation oder Föderation zu finden, bis es möglich ist, die Wiedervereinigung und wirklich demokratische Wahlen zur Nationalversammlung zu erreichen.“ Die Wiedervereinigung Deutschlands im Rahmen einer Konföderation oder Föderation betrachtete die SED als die mögliche Form eines Zusammenschlusses der, wie sie sagte, „zwei deutschen Staaten mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Ordnungen“. Die SU machte sich diesen Vorschlag zu eigen, indem Chruschtschow während seines Aufenthaltes in der DDR vom 7. bis 14. 8. 1957 erklärte, es gebe nur einen realen Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands, nämlich den „Weg der Verhandlungen und der Verständigung zwischen den beiden deutschen Staaten“. Die von der SU erstmals am 10. 12. 1957 geforderte Gipfelkonferenz sollte sich zwar mit einem Friedensvertrag für Deutschland, nicht aber mit der Wiedervereinigung Deutschlands beschäftigen. Die Regierung der DDR trat dieser Auffassung uneingeschränkt bei. Ihr wurde auf der Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses der Staaten des Warschauer Paktes in Moskau am 24. 5. 1958 bestätigt, daß die Wiedervereinigung Deutschlands eine deutsche Angelegenheit sei. Am 2. 7. 1958 beauftragte der 3. Deutsche Bundestag die Bundesregierung, sich bei den vier Mächten — Frankreich, Großbritannien, der SU und den USA — dafür einzusetzen, „daß auf einer künftigen internationalen Konferenz (Gipfelkonferenz) oder auch unabhängig davon ein Vier-Mächte-Gremium (mindestens im Rang einer Botschafterkonferenz) mit dem Auftrag gebildet wird, gemeinsame Vorschläge zur Lösung der deutschen Frage zu erarbeiten“. Chruschtschow lehnte in seiner vor dem V. SED-Parteitag in Berlin am 11. 7. 1958 gehaltenen Rede die Forderung nach Bildung eines Vier-Mächte-Gremiums ab und verwies auf den Konföderationsplan, den die SED in den Mittelpunkt ihrer Agitation stellte. Die publizistisch vorbereitete Erörterung über die Zufahrtswege nach Berlin und über die Situation Berlins erreichte ihren Höhepunkt mit den sowjetischen Noten vom 27. 11. 1958 an die Westmächte, in denen ultimativ die Umgestaltung West-Berlins in eine freie Stadt gefordert wurde. Die Regierung der DDR pflichtete dem Verlangen der SU bei, wobei sie die Auffassung vertrat, West-Berlin liege auf ihrem Territorium. Am 10. 1. 1959 legte die SU den Entwurf eines Friedens Vertrages mit Deutschland vor, dessen Artikel 2 lautete: „Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands in dieser oder jener Form werden in diesem Vertrag unter der Bezeichnung ‚Deutschland‘ die beiden bestehenden deutschen Staaten, nämlich die Deutsche Dem

Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 Die Einzelheiten der Vorgänge, die zur TD. führten, werden erst durch die Veröffentlichung wenigstens einos Teiles der Akten des amerikanischen Außenministeriums bekannt. Die bisherigen unvollständigen und ungenauen Vorstellungen beruhen auf politisch orientierten…

DDR A-Z 1969

Rechnungswesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Begriffsbestimmung der Politökonomie soll das R ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft andererseits sein. In der „DDR“ hat man [S. 509]ab 1966 einen neuen Anlauf unternommen, das R. — besser als es vorher gelungen war — mit der Statistik zu einem „einheitlichen System von Rechnungsführung und Statistik“ zu verbinden (vgl. die „VO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ vom 12. 5. 1966, GBl. II, S. 445 ff.). Obwohl das R. auf den ersten Blick als ein von der etablierten Wirtschaftsordnung unabhängiges (systemneutrales) Führungsinstrument wirtschaftlicher Kommandostellen erscheint, ist es durch die ihm gesetzten Ziele und die hierauf abgestellten Methoden zu einem speziellen Lenkungsinstrument in der Zentralplan Wirtschaft sowjetischen Musters geworden. In einer Marktwirtschaft ist der Anwendungsbereich des R. auf die einzelnen selbständig bilanzierenden Unternehmen und Betriebe beschränkt und dient dort der Erfolgsermittlung (Handelsbilanz, Steuerbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung). Dagegen bezieht das mit der Statistik gekoppelte R. in der Zentralplanwirtschaft Mitteldeutschlands auch die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Verflechtungsbeziehungen ganzer Wirtschaftszweige und der Volkswirtschaft mit ein. Die für das betriebliche R. der verstaatlichten Betriebe 1952 aus der SU übernommene wirtschaftliche Rechnungsführung (Chosrastschot) ist die wichtigste Methode, um am Ort des Produktionsgeschehens den Wirtschaftsablauf rechnerisch sichtbar zu machen (vgl. die „VO über das R. der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe der Industrie“ vom 30. 10. 1952, GBl. Nr. 154, S. 1117). Sie ist Hauptlieferant für Primärinformationen über die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Betriebseinheiten sowie über die Erfüllung der zentralgestellten Aufgaben. Demgemäß ist das R. im sowjetsozialistischen Wirtschaftssystem auch ein unentbehrliches Mittel zur zentralen Planung der Leistungsforderungen an die Planträger (z. B. VEB, VVB) und zur Kontrolle der Planerfüllung. Es soll den Lenkungsinstanzen des Staates, den Konzern- und Betriebsleitungen sowie den Belegschaften zeigen, ob und wie die in den Einzelplänen gestellten Aufgaben mit den den Wirtschaftseinheiten zur Verfügung gestellten materiellen und finanziellen Mitteln, die oft nur nach Maßgabe staatlicher Normative gewährt werden (z. B. auf Grund von Materialverbrauchsnormen), erreicht worden sind. Mit Hilfe der Analysenergebnisse des R. wird ferner der sozialistische ➝Wettbewerb unterstützt, insbesondere soweit es sich um die Messung bestimmter überdurchschnittlicher Leistungen einzelner Arbeitnehmer und Arbeitnehmergruppen handelt, die prämiiert werden. Tragende Elemente des R. sind a) die „Fondsrechnung“, b) die normative Kosten- und Ergebnisrechnung, c) die einheitliche Anwendung staatlich vorgeschriebener Bewertungsverfahren für Wirtschaftsgüter, d) zentral festgesetzte Abschreibungssätze und Abschreibungsverfahren und e) die staatlich fixierte Ertragsverteilung (Gewinnverwendung) (Fonds, Grundmittel, Abschreibungen, Amortisationen, Gewinn). Das betriebliche R. umschließt eine Mengen-, Zeit- und Wertrechnung. Im Rahmen dieser Rechnungsvorgänge ist die „Fondsrechnung“ ein Grundelement des R. im sowjetisch-sozialistischen Wirtschaftssystem. Als „Fonds“ bezeichnet man einmal Bestände, also Vorräte an materiellen und finanziellen Mitteln. Zum anderen versteht man darunter die Gesamtheit der Betrieben, Personengruppen, Verwaltungen usw. während einos bestimmten Zeitraumes (z. B. eines Jahres) zur Vorfügung stehenden Mittel zur Durchführung ökonomischer und sozialer Aufgaben. Die „Fondsrechnung“ als spezifische Form der Rechnungslegung im Wirtschaftssystem der „DDR“ leitet sich aus dem Umstand her, daß das dortige R. keinen Kapitalbegriff kennt. Für „Kapital“ hat man den Ausdruck „Fonds“ gewählt. Demnach bezeichnet man im betrieblichen R. mit „Fonds“ die auf der Passivseite der Betriebsbilanzen ausgewiesenen Finanzierungsquellen der „materiellen Fonds“, also die der wirtschaftlichen Mittel. Hierbei wird unterschieden zwischen „eigenen Fonds“ und „fremden Fonds“. Die „eigenen und ihnen gleichgestellten Fonds“ entsprechen dem Grund-, Stamm- oder Eigenkapital eines Unternehmens (Passivseite der Bilanz), während die „fremden Fonds“ das aufgenommene oder zugewiesene Fremdkapital ausweisen. Die „Fonds“ der Betriebe, Kombinate und Konzerne (VVB) sind also deren zweckgebundenes Betriebskapital, dessen Verwertung durch Plananweisungen gelenkt wird. Sowohl bei den „eigenen“ als auch bei den „fremden Fonds“ handelt es sich um staatliche Mittel (Staatskapital). Der Unterschied besteht darin, daß die selbständig bilanzierenden Wirtschaftseinheiten die ihnen übergebenen oder gewährten „fremden Fonds“ verzinsen und an die Banken zurückbezahlen müssen, während sie über die ihnen bei der Betriebsgründung zur Verfügung gestellten oder über die erwirtschafteten „eigenen Fonds“ im Rahmen ihrer wirtschaftlich-operativen Entscheidungsrechte selbständig bestimmen können. Die bei der Betriebsgründung zugeteilten „eigenen Fonds“ stammen aus Zuweisungen des Staatshaushaltes. Alle nicht durch Haushaltszuführungen finanzierten „eigenen Fonds“ werden aus den Gewinnen der VEB, Kombinate und VVB gebildet. Zu den „eigenen Fonds“ des Betriebes gehören der Grundmittelfonds (Anlagevermögen), der Umlaufmittelfonds (Umlaufvermögen) und bestimmte Sonderfonds. Sonderfonds sind solche Finanz- oder Geldfonds, die aus Gewinnen und Amortisationen akkumuliert werden und im Rahmen der Eigenfinanzierung zur Verbesserung des Betriebsablaufs, zur Erweiterung der Produktionskapazität und für materielle Anreize eingesetzt worden. Beispiele für solche Fonds sind der Amortisationsfonds, Investitionsfonds, Reparaturfonds, Rationalisierungsfonds, der Fonds für Forschung und Entwicklung (Fonds „Neue Technik“), der Prämienfonds und der Kultur- und Sozialfonds (Investitionen). Zu den „fremden Fonds“ rechnen der Kreditfonds und sonstige Verbindlichkeiten. Bis zur Wirtschaftsreform 1963/64 und z. T. auch noch bis Ende 1967 war für das betriebliche R. u.a. eine „Fondsrechnung“ bestimmend, die durch eine Vielzahl streng zweckgebundener und gegenseitig nicht übertragbarer Fonds gekennzeichnet war. In dieser Zersplitterung des Betriebskapitals in zweckgebundene Fonds ohne gegenseitige Deckungsmöglichkeit zeigte sich das Bestreben, durch Überwachung des Einsat[S. 510]zes dieser Fonds eine totale Kontrolle über die Betriebe und Institutionen zu errichten, um so möglichst schnell die Aufdeckung planwidriger Vorgänge bei den Planträgern zu erreichen. Der Vorrang der Plandisziplin (Planerfüllung) und die große Bedeutung, die dem Vergleich von Plansoll und tatsächlichem Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich) beigemessen wurde, erschwerte aber die notwendige Messung des Gesamtnutzens beim kombinierten Einsatz der verschiedenen betrieblichen Fonds (Erfolgsermittlung). Diese kann bei den Betrieben — abgesehen vom Problem verzerrter Planpreise — nur durch eine exakte Gewinn- und Rentabilitätsmessung und durch Betriebsvergleiche erfolgen. Zu dieser extremen Form der Fondsrechnung kam noch hinzu die Einengung der betrieblichen Entscheidungen bei der Buchhaltung, der Plan- und Istkostenrechnung, Preiskalkulation und Erfolgsermittlung durch umfangreiche Detailvorschriften auf allen einschlägigen Gebieten (Belegwesen, Rechnungsausstellung, Buchungspraxis, Bewertung, Gliederung der Kostenrechnung [Nomenklaturen], inner- und überbetriebliche Berichterstattung usw.). Von prägendem Einfluß auf das praktizierte R. und daneben Ursache vieler Mißstände war außerdem eine in ihrer Konstruktion übertriebene normative Kostenrechnung und Abschreibungstechnik, durch die der tatsächliche Werteverzehr an Gütern und Dienstleistungen (Input; Einsatzfaktoren) und der sonstige Aufwand nur sehr ungenau ermittelt und auch die Veralterung der Produktionsmittel in der Kostenrechnung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Staatlicherseits wurde nämlich nur ein bestimmter als angemessen ermittelter Kostenumfang akzeptiert. Trotz der im folgenden erörterten Verbesserungen im R. und bei der Kostenrechnung, die gegenüber früher eine realistischere Ermittlung des Güter- und Diensteverbrauchs sowie des sonstigen Aufwands zur Erstellung von Leistungen gestatten, wurde aber auch nach den letzten Reformen im R. 1966 bis 1968 an der normativen Kostenrechnung und Abschreibungstechnik im Prinzip festgehalten (GBl. II, 1966, S. 511). Allein hieraus ergibt sich bereits, daß diese Neuerungen nur graduelle Verbesserungen, nicht dagegen aber eine befriedigende Lösung der Probleme des R. in der „DDR“ herbeizuführen imstande sind. Die seit Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 vollzogenen Neuerungen auf den Gebieten der Lenkungstechnik, des Informationswesens, der Entscheidungsrechte der Wirtschaftseinheiten, der Finanzierungstechniken, Prämiierungsverfahren usw. bedingten auch eine eingehende Überprüfung der Funktionsfähigkeit des praktizierten R. und die Erarbeitung einer den neuen Wirtschaftsbedingungen angepaßten, verbesserten Konzeption der Rechnungsführung. Vor allem war es notwendig, die erweiterten Entscheidungsrechte der VEB, Kombinate und VVB dadurch von seiten des R. her abzustützen, daß den Leitungen dieser Wirtschaftseinheiten eine gewisse Einflußnahme auf das R. eingeräumt wurde (was z. B. bei der früheren starren Fondsrechnung nicht möglich war). Daher war die Wirtschaftsführung gehalten, ein neues, flexibler zu handhabendes R. in Kraft zu setzen. Auf der Grundlage der am 12. 5. 1966 verabschiedeten Rahmenordnung über ein „einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik“ wurden in der Folgezeit spezielle Ausführungsanordnungen für die Bereiche Industrie (GBl. II, 1966, S. 495), Bauwesen, den Binnenhandel (GBl. II, 1966, S. 715), die Außenwirtschaft (GBl. III, 1967, S. 53) und andere Bereiche erlassen. Hinzu kam 1966/67 noch eine Vielzahl von Anwendungserläuterungen und Durchführungsbestimmungen, die der Durchsetzung und Verbesserung des kombinierten Rechnungs- und Informationssystems dienen sollen. Hierzu gehören solche staatlichen Anweisungen wie diejenige betreffend die Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten eines in den Betrieben zu ernennenden „Leiters der Rechnungsführung und Statistik“, die zur Normierung der Gemeinkosten, zur Einführung konstanter Preise für statistische Abrechnungen, zur Übernahme der neuen Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur in das R. u.a.m. Trotz allen Reformeifers, trotz der Vereinfachungs- und Vereinheitlichungsbemühungen zeigte sich aber auch bereits wieder an diesen Ergänzungsmaßnahmen das für eine Zentralplanwirtschaft typische Bestreben der Wirtschaftsbürokratie nach Bevormundung der Betriebe sowie zur Perfektionierung der Verwaltungsvorschriften. In seiner Gesamtheit in Kraft trat das neue „System von Rechnungsführung und Statistik“ am 1. 1. 1968. Um die in einer Zentralplan Wirtschaft enge Verflechtung zwischen betrieblichem R. und Statistik zu dokumentieren, wurde auch ein neues Statut der „Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik“ beschlossen, in dem die Aufgaben dieser Zentralstelle für Datenerfassung und -Verarbeitung festgelegt wurden (GBl. II, 1966, S. 881). Eine Besonderheit des R. in einem östlichen Wirtschaftssystem ist die bereits erwähnte normative Kostenrechnung. Der dortige, Kostenbegriff und die zentral vorgenommene Normierung der einzelnen Kostenarten basieren auf der Marxschen Wertlehre, wonach der Wert einer Ware dem bei der Herstellung dieses Produkt verbrauchten „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ entspricht. Demgemäß gilt als herrschende Lehre, daß der einzelne Betrieb sowohl bei der Kostenrechnung als auch bei der davon teilweise getrennt vorgenommenen Preiskalkulation die für die Herstellung der betreffenden Leistungen angemessenen Kosten nicht zu bestimmen vermag, und diese deshalb durch überbetriebliche Instanzen zu definieren und festzulegen seien. Da in der Kostenrechnung also die „gesellschaftlich nicht notwendigen Kosten“, die zentral bestimmt werden, nicht mit in die Plan- und Istkostenrechnung und auch nicht in die Preiskalkulation aufgenommen werden dürfen, sind die effektiven Kosten eines VEB in der Regel höher, als seine Kostenrechnung ausweist und von ihm bei der Ermittlung von Preisvorschlägen in seine Produkte verrechnet werden dürfen. Da somit bei der Preiskalkulation ein Teil der Kosten nicht berücksichtigt wird, und außerdem den staatlich diktierten oder bestätigten Verkaufspreisen nicht die Grenzkosten des Betriebes zugrunde liegen (Trennung des in der Marktwirtschaft gewahrten inneren Zusammenhang zwischen Kalkulationsergebnis und Bestimmung des Angebotspreises), wird beim Verkauf der Erzeugnisse unter Umständen ein Teil der entstandenen Kosten gedeckt. [S. 511](Preissystem, Preispolitik, Selbstkosten). Da gemäß dem politökonomischen Kostenbegriff Kosten prinzipiell Geldausgaben gleichgesetzt werden, bleiben in der Kostenrechnung ferner solche Aufwandsgrößen wie kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen und Risiken unberücksichtigt, sofern nicht in gewissen Fällen (z. B. bei Handelsbetrieben für den Vertrieb leicht verderblicher Nahrungsgüter) bestimmte Kostennormative (z. B. für ein besonderes Handelsrisiko) bei der Kostenkalkulation und Preisbildung in Anrechnung gebracht werden dürfen. Ein wesentlicher Unterschied des betrieblichen R. der VEB gegenüber dem der privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen in der Marktwirtschaft der BRD besteht letztlich darin, daß — abgesehen vom Problem nicht marktgerechter Preise — die staatlich fixierten Abgaben für die Kapital- und Bodennutzung nicht in die Kostenrechnung eingehen, da die Produktionsfondsabgabe (Handelsfondsabgabe) und die Bodennutzungsgebühr nicht als Kosten-, sondern als Gewinnbestandteile angesehen und an den Staat aus dem Gewinn der Betriebe gezahlt werden müssen. Zur Bestimmung des staatlich für angemessen gehaltenen „gesellschaftlich notwendigen Aufwands“ als Ausgangspunkt der betrieblichen Kostenrechnung werden durch Expertengruppen die von den Wirtschaftseinheiten unter gegebenen Wirtschaftsbedingungen erbrachten Leistungen abgegrenzt und charakterisiert, soweit das praktisch durchführbar ist. Für die so normierten Leistungseinheiten werden darauf durch empirische Untersuchungen je Kostenart oder Kostenkomplex zulässige Aufwandsnormative festgelegt, die der Planung des normierten Kostenvolumens und der Kostenentwicklung zugrunde gelegt werden. Diese Kostennormative werden für Betriebsgruppen oder Branchen einheitlich festgelegt und stellen, grob gesagt, den empirisch ermittelten durchschnittlichen Aufwand je Kostenart oder -komplex bei den an der Herstellung bestimmter Leistungen beteiligten Produzenten dar. Das betriebliche R. in der „DDR“ konzentriert sich demnach bei der Kostenanalyse und -abrechnung als Form der Erfolgskontrolle vor allem auf Vergleiche der Sollkosten der Sollproduktion mit den Istkosten der Sollproduktion sowie auch den Istkosten der Sollproduktion mit den Istkosten der Istproduktion. Eine gebräuchliche Unterscheidung zum besseren Verständnis der vielfältigen Aufgaben und zur Gliederung der Arbeitsbereiche im betrieblichen R. ist die nach „analytischer“ und „synthetischer Rechnungsführung“. Die analytische Rechnungsführung befaßt sich mit isoliert erstellten Aufzeichnungen (z. B. Tabellen) und Berechnungen. Diese Form der Rechnungsführung ist durch eine Einheit von Mengen-, Zeit- und Wertrechnung charakterisiert. Sie liefert Leistungskennziffern und Nutzenangaben über bestimmte einzelne Arbeitsvorgänge, für einzelne Betriebsabteilungen und einzelne Ergebnisse des Betriebsprozesses. Die synthetische Rechnungsführung erfaßt den betrieblichen Reproduktionsprozeß in seinen Zusammenhängen und seiner Gesamtheit. Sie ist ausschließlich eine Wertrechnung (Finanzrechnung). Die analytische Rechnungsführung bedient sich der doppelten Buchführung als eines ihrer Erfassungsinstrumente, wobei zu berücksichtigen ist, daß das R. der östlichen Wirtschaftssysteme keine formell oder inhaltlich deutliche Trennung von Buchhaltung und Kostenrechnung und auch nicht von Betriebs- und Finanzbuchhaltung kennt. Infolge der durch die Wirtschaftsreform 1963/64 veranlagten Aufwertung von Gewinn und Rentabilität zu Hauptkennziffern der Betriebs- und Konzernleistungen hat die analytische Rechnungsführung sehr an Bedeutung gewonnen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 508–511 Rechentechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsanwaltschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Begriffsbestimmung der Politökonomie soll das R ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft andererseits sein. In der „DDR“ hat man [S. 509]ab 1966…

DDR A-Z 1969

Ministerium der Finanzen (1969)

Siehe auch: Ministerium der Finanzen: 1966 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Stattshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen Haushaltswirtschaft sind jedoch diese Planungen und deren Durchführung mit der staatlichen Volkswirtschaftsplanung aufs engste verknüpft (Planung, Wirtschaft). Da alle wesentlichen Produktionsmittel „staatliches Eigentum“ und demgemäß betriebliche Vorgänge (z. B. Investitionen, Abschreibungen, Gewinne und Verluste) „staatliche“ Finanzoperationen bzw. für die „Staatsfinanzen“ relevante Größen sind, ist der Aufgabenbereich des MdF weit umfassender als der westlicher Länder (Zahlungsverkehr, Devisen). Aus dem gleichen Grunde obliegt dem MdF auch die [S. 424]Einwirkung und Kontrolle auf das innere Finanzgebaren der volkseigenen Wirtschaft. Diese Aufgaben sind seit Anfang 1966 weiter ausgebaut und intensiviert worden: die Finanzrevision ist nicht mehr eine Aufgabe der VVB, sondern des MdF. Die „staatliche Finanzrevision“ des MdF erstreckt sich damit auf die Bilanzprüfung, die Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung, die Vermögenskontrolle (Finanzplanabrechnung) und soll darüber hinaus Finanzanalysen erstellen, die Aufschlüsse über das innere Finanzgebaren der Betriebe geben und als Grundlage für Direktiven für eine sparsamere Finanzwirtschaft in der Zukunft dienen können. Diese Neuorientierung muß im Zusammenhang mit den Bemühungen der Verwaltung zur Rationalisierung des Wirtschaftssystems gesehen werden (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft), in deren Rahmen man bemüht ist, sich bestimmte Elemente des Systems der westlichen Marktwirtschaft zunutze zu machen. So führte der Minister der Finanzen im Dez. 1965 aus, daß für diese neuen Aufgaben „Spezialisten der Finanzrevision“ benötigt werden mit einem „Ausbildungsgrad, der in … den USA, Großbritannien, Westdeutschland und Frankreich bereits seit geraumer Zeit von hochqualifizierten Revisoren (Wirtschaftsprüfern), verlangt wird“. Minister der Finanzen ist Siegfried ➝Böhm. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 423–424 Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium der Justiz

Siehe auch: Ministerium der Finanzen: 1966 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Stattshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen…

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Wehrpflicht (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate für 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5 der Verfassung, der wörtlich in § 3, Abs.~1 des Verteidigungsgesetzes übernommen wurde. Lange verzichtete die Regierung darauf, offen die W. einzuführen: 1. konnte sie so leichter gegen die allg. W. der BRD agitieren; 2. zögerte sie, der antikommun. Bevölkerung Waffen in die Hand zu geben; 3. hätte die W. vor Errichtung der Sperrmauer die Flucht von Jugendlichen der W.-Jahrgänge vermehrt. Ohne die Mauer wären nicht genug Männer in der „DDR“ gehalten worden, um den Bedarf der Wirtschaft, der NVA und der starken Polizeitruppen zu decken. Als vor 1962 die W. noch nicht amtlich eingeführt worden war, ergänzten die NVA und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig waren. Diese Werbung lag bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisationen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wurde in sehr vielen Fällen Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrte. In anderen Fällen wurde die anscheinend freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem Widerstrebenden den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser getarnte Zwang war eine mittelbare W., die der SED damals genügte. Ausbildung und Überwachung der Reservisten (Reservistenkollektive) werden nach §§ 26–30 des W-Gesetzes und laut „Reservistenordnung“ (v. 24. 1. 1962) sehr sorgfältig betrieben. Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei, in Transportpolizei, Luftschutz und Zollverwaltung (Zollgesetz) gilt nicht als Ersatz für Erfüllung der W. (So der Chef der BDVP Potsdam in „Märk. Volksstimme“ v. 12. 7. 1962.) Der Dienst in der Bereitschaftspolizei gilt als vollwertiger Ersatz für den Dienst in der NVA. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 704 Wehrkreiskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weihnachtsgratifikation

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate für 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5…

DDR A-Z 1969

Familie (1969)

Siehe auch: Familie: 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Familienideologie. Seit Bestehen ihrer Herrschaft ist die SED bemüht, die F.-Struktur zu ändern. Oberstes und seit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches (FGB) offiziell unangetastetes Ziel ist die Erhaltung und Förderung der F. Das wird ideologisch untermauert a) durch den Rückgriff auf die marxistisch-leninistische Tradition, wobei gewisse Axio[S. 184]me („Abschaffung“ der F.) uminterpretiert werden; b) durch die Absetzung von der „bürgerlichen“ F.-Auffassung. Wesentliches Charakteristikum der angezielten F.-Ordnung ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau, von Eltern und Kindern im Sinne des Kollektivgedankens. Die F. erhält ihren Platz in der Gesellschaft als „kleinste Zelle“, als „Organisationsform des persönlichen Lebensbereichs“, der jedoch nicht gegenüber der Gesellschaft abgeschlossen ist, sondern „gleiche Ziele, Wünsche, Interessen wie die Gesellschaft“ hat. Die F. soll sich in größere Kollektivs, wie die Hausgemeinschaften und die Arbeitsbrigaden (Brigaden der sozialistischen Arbeit, Brigaden der LPG), einreihen. Solchen Kollektiven wie auch den schulischen Organisationsformen (Elternbeiräte) u.a. wird ein Mitspracherecht in familiären Angelegenheiten eingeräumt. Mit ihrer F.-Politik ist der SED in gewissem Sinne ein über die industriegesellschaftlich bedingten Veränderungen in Ost und West hinausgehender Einbruch in die traditionell-bürgerliche F.-Struktur gelungen — vor allem durch die Eingliederung der Frauen in das Berufsleben und die frühzeitige Einschaltung gesellschaftlicher Organisationen in den Erziehungsprozeß (Erziehungs- und Bildungswesen, Vorschulerziehung). Die Desorganisation der F. wird stärker vorangetrieben, die Privatheit der F. bedenkenloser abgebaut, als dies westliche F.-Ideologie zulassen würde. Familienpolitik. Konkrete, im Selbstverständnis familienfördernde Maßnahmen der SED-F.-Politik sind: Steuererleichterungen (Steuerklassen u.a. nach F.-Stand und Kinderzahl); staatlicher ➝Kinderzuschlag; staatliches Kindergeld; Hausarbeitstag für Frauen; Geburtsbeihilfe (für alle Mütter bei Geburt des 1. Kindes: 500,– M, des 2.: 600,– M, des 3.: 700,– M, des 4.: 850,– M, des 5. und jedes weiteren: 1.000,– M, deren Auszahlung die Konsultation der Schwangeren- und später der Mütterberatungsstellen (Schwangerenberatung) voraussetzt. Ferner sind die Ehe- und F.- bzw. Ehe- und Sexualberatungsstellen, die unter der Verantwortung der Räte der Kreise stehen und mit den gesellschaftlichen Organisationen in den Kreisen zusammenarbeiten sollen, zu erwähnen. Ihre Einrichtung ist im FGB (§ 4 und 1. DB zum FGB vom 17. 2. 1966) verankert. Sie arbeiten mit ehrenamtlichen Kräften (vorgeschrieben sind: ein Arzt, ein Jurist, ein Pädagoge für jede Beratungsstelle). Schließlich ist hinzuweisen auf die arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für werdende Mütter und ihre Wiedereingliederung in den Produktionsprozeß (§§ 123–133 Gesetzbuch der Arbeit [GBA], vgl. auch Frauen) sowie auf den Ausbau der Fürsorge- und Erziehungseinrichtungen für Kinder im Vorschul- und Schulalter (Kinderkrippen). Auch die gesetzlichen Regelungen über die Eheschließung, die Ehescheidung usw. im FGB werden als familienfördernd angesehen. Familienwirklichkeit. Ein Urteil darüber, wie stark sich die F.-Struktur tatsächlich verändert hat, ist beim gegenwärtigen Stand der Forschung nicht möglich. Eine umfassendere empirische familiensoziologische Untersuchung ist bisher noch nicht vorhanden, es gibt jedoch einige, z. T. auch umfangreichere Spezialstudien (zusammenfassende Übersicht und umfangreiche Bibliographie bei A. Geißler, in: „Probleme und Ergebnisse der Psychologie“, Hefte 13, 14/1965). In vielen jugendsoziologischen Arbeiten (Jugendsoziologie) ist die F.-Situation mit thematisiert. Schließlich sind den „Statistischen Jahrbüchern“ einige aufschlußreiche Zahlen zu entnehmen. Nach dem Stand der Volkszählung 1964 lebte die Bevölkerung von 17.003.646 Personen in 1.806.700 Einpersonen-, 4.831.600 Mehrpersonen- und 6.700 Anstaltshaushalten. Die durchschnittliche Größe aller Ein- und Mehrpersonenhaushalte betrug 2,5 Personen, bei Mehrpersonenhaushalten 3,1 Personen. Zwischen 1950 und 1964 haben die Einpersonenhaushalte um 27,1 v. H. zu- und die Mehrpersonenhaushalte um 7,9 v. H. abgenommen, bedingt durch die Überalterung der Bevölkerung. In 2,4 Mill. der 4,8 Mill. Mehrpersonenhaushalte leben Kinder unter 17 Jahren, und zwar 1~Kind in 1,2 Mill., 2 Kinder in 0, 7 Mill., 3 und mehr Kinder in 0,5 Mill. Haushalten. Auch hier ist also, neben der kinderlosen F., die Klein-F. (Vater, Mutter, 1 oder 2 nichterwachsene Kinder) vorherrschend. Charakteristisch ist die hohe Zahl frühgeschlossener Ehen (gesetzliches Mindestheiratsalter: das vollendete 18. Lebensjahr). Das durchschnittliche Heiratsalter ist bei ledigen Männern von 25,2 (im Jahre 1953) auf 24,2 (1965) gesunken; bei ledigen Frauen von 23,5 (1953) auf 22,9 Jahre (1965). Die Scheidungsziffem liegen, im internationalen Vergleich, hoch (Ehescheidungen), der Anteil junger an den geschiedenen Ehen ist groß. Literaturangaben Friesen, Marie, und Wolfgang Heller: Das Familienrecht in Mitteldeutschland. (BMG) 1968. 228 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Weber, Gerda: Das Familiengesetz der SBZ. (BMG) 1966. 76 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 183–184 Falkensee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familiengesetzbuch

Siehe auch: Familie: 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Familienideologie. Seit Bestehen ihrer Herrschaft ist die SED bemüht, die F.-Struktur zu ändern. Oberstes und seit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches (FGB) offiziell unangetastetes Ziel ist die Erhaltung und Förderung der F. Das wird ideologisch untermauert a) durch den Rückgriff auf die marxistisch-leninistische Tradition, wobei gewisse Axio[S. 184]me („Abschaffung“ der F.)…

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Konfliktkommission (1969)

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 28. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom [S. 338]30. 4. 1953 (GBl. I, S. 695) aufgehoben. Gesetzliche Grundlagen sind seit 1. 7. 1961 §§ 142–146 Gesetzbuch der Arbeit, ab 18. 4. 1963 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63). Nach Art. 92 der Verfassung üben die gesellschaftlichen Gerichte wie die staatlichen Gerichte Rechtsprechung aus. Auf seiner Grundlage erging das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), nach dessen § 2, Abs.~1 die K. und Schiedskommissionen im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben Rechtsprechung ausüben. Das Gesetzbuch der Arbeit wurde durch § 21 GGG angepaßt. Nach § 8 GGG sind die K. zuständig für Arbeitsrechtssachen, Vergehen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen (Strafrecht), Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen, Verletzungen der Schulpflicht, einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Die Behandlung weiterer Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen kann durch gesetzliche Bestimmungen übertragen werden. Mit dem GGG schieden aus dem Geschäftsbereich der K. die Behandlung von Verstößen gegen die Arbeitsmoral und von Sozialversicherungsstreitigkeiten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus. Die Bildung, Wahl, Aufgaben, Arbeitsweise und Befugnisse der K. sollen durch Erlaß des Staatsrates näher bestimmt werden, für den der FDGB vorschlagsberechtigt ist (§ 23 GGG). Bis Ende August 1966 war ein solcher Erlaß nicht ergangen. Es gilt zunächst die VO vom 17. 4. 1963 mit Richtlinie vom 30. 3. 1963 (GBl. II, S. 237) weiter. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Freiheitsstrafen verhängen. Sie kann u.a. eine Rüge aussprechen, einen Beschuldigten verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, und ihn verpflichten, einen Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Mit Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 können sie auch Geldbußen in Höhe von 5,– bis 50,– M, bei Eigentumsvergehen oder ←Verfehlungen> eine Geldbuße bis zum dreifachen Wert des verursachten Schadens, höchstens jedoch 150,– M, verhängen. Die K. werden als hervorragende Mittel der Erziehung der Arbeiter und Angestellten zu Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein angesehen. Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. bestehen nach § 143 Gesetzbuch der Arbeit in der Fassung von § 21 GGG in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und der Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen. Die K. bestehen aus 8–12 Mitgliedern, von denen mindestens 4 an den Beratungen teilzunehmen haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betr. Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Teilnehmer an der Beratung ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im übrigen wird die Verhandlung formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Gegen den Beschluß einer K. ist der Einspruch beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung) zulässig. (Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Gerichte) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339, 338 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konföderation

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit…

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Jagd (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat als Oberste J.-Behörde und die VVB-Forstwirtschaft sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und die Überwachung der Erfüllung der Abschußpläne zuständig. Die J.-Bewirtschaftung ist Aufgabe der StFB. Als Berater der J.-Behörden bestehen bei den Bezirksräten J.-Beiräte mit hauptamtlichen Sekretären und bei den Räten der Kreise J.-Beiräte mit ehrenamtlichen Sekretären. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen. Den ehrenamtlichen, von den Bezirksräten eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches und die Aufstellung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, die Einzel-J.- nur „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft, die von der Kreis-J.-Behörde gebildet wird, angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei und der StFB. unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwendet. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 11 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jahresendprämie

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für…

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Potsdamer Abkommen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Demarkationslinie, Oder-Neiße-Linie, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1.~Abs.). Frankreich billigte am 4. 8. das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. Es stimmte dabei aber vor allem folgendem nicht zu: Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“, Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands polit. Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland [S. 490]„innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die 4 Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. (Die Behandlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie im PA. wird in jenem Stichwort dargelegt.) Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ 111, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ Das PA. ist (wie Prof. Dr. Erich Kaufmann am 7. 12. 1954 vor dem Bundesverfassungsgericht hervorhob) ein Abkommen, das die drei bzw. vier Regierungen untereinander bindet. — Als solches bedurfte es keiner Ratifizierung durch die Parlamente der betr. Staaten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489–490 Potsdam A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche Friedenskonferenz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Demarkationslinie, Oder-Neiße-Linie, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der…

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LDPD (1969)

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung … Selbstverständlich ist für uns die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den anderen antifaschistischen Parteien …“ War ohnehin durch die Blockpolitik die Möglichkeit einer Opposition auch institutionell ausgeschlossen, so wurde nach dem Tode des 1. Vors. Dr. Külz am 10. 4. 1948 jede politische Selbständigkeit preisgegeben. Auf dem III. Parteitag (Febr. 1949) stimmte Dr. Loch dem Zweijahrplan zu. Auf dem IV. Parteitag (Juli 1951) erklärte der damalige Vors. Dr. Hamann: „Es ist … Sache … des politischen Nutzens für das deutsche Volk, sich vorbehaltlos der bereits 800 Mill. Menschen umfassenden Weltfriedensbewegung anzuschließen, die ihren stärksten Impuls von der Sowjetunion erhält.“ Gleichzeitig wurde die Planwirtschaft anerkannt. Auf dem V.~Parteitag 1953 erklärte die LDPD ihre Bereitschaft zur Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus. In der Satzung von 1957 wird betont, daß der Sozialismus „nur unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der revolutionären und wissenschaftlichen These des Marxismus-Leninismus“ aufgebaut werden kann. Lt. „Berliner Zeitung“ vom 10. 5. 1967 erklärte der damalige Generalsekretär Gerlach u.a. in seinem Schlußwort zum VII. SED-Parteitag: „Wir Liberaldemokraten stellen uns uneingeschränkt hinter die Aussage des VII. Parteitages der SED, weil das Programm des Sozialismus auch Leitlinie unseres Handelns ist. Wir werden unter Führung der Partei der Arbeiterklasse das gesellschaftliche System des Sozialismus mit vollenden helfen.“ Mitgliederstand: Dez. 1948 197.090, 1955 etwa 100.000, Okt. 1966 rd. 80.000 (es gibt keine öffentliche Bekanntgabe der Mitgliederzahlen). Zahl der Stimmen bei den Landtagswahlen 1946: 2.411.130 von 9.490.907. Vors. Manfred ➝Gerlach, stellv. Vors. Johannes ➝Dieckmann, Willi Peter Konzok und Kurt ➝Wünsche. Zentralorgan „Der Morgen“, außerdem 4 Provinzzeitungen, Gesamtaufl. der LDPD-Presse etwa 194.000. Literaturangaben Krippendorf, Ekkehart: Die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands in der Sowjetischen Besatzungszone 1945/48 … (Beitr. z. Gesch. d. Parlamentarismus u. d. polit. Parteien … 21) Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 178 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369 Lauchhammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensmittelkarten

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung ……

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Erzeugnisgruppen (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 175]a) Gruppen von gleichen oder verwandten Erzeugnissen. b) Gruppen von Betrieben eines Industriezweiges, die unabhängig von der Unterstellungs- und Eigentumsform nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-ökonomischen Untergliederungen des Zweiges zusammengefaßt werden. Als eine wirtschaftliche Organisationsform sind sie ein wesentlicher Teil des industriellen Leitungssystems nach dem Produktionsprinzip. Vereinzelt existieren E. bereits ab 1958. In größerer Zahl entstanden sie ab 1961 in einigen Experimentier-VVB und ab 1963 in den VVB des Neuen ökonomischen Systems. E. sollen zur Erreichung folgender wirtschaftspolitischer Ziele beitragen: a) die einheitliche ökonomische und technische Führung aller Betriebe eines Industriezweiges durch die VVB, b) die Aufdeckung und Ausnutzung aller Produktions- unc Forschungskapazitäten des Industriezweiges, c) die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Spezialisierung und Standardisierung und die damit verbundene Einschränkung des Produktionssortiments, d) die Kontrolle der halbstaatlichen und privaten Betriebe. Aufgaben und Zusammensetzung Die wichtigsten Aufgaben der E. sind: a) Erarbeitung von Entwürfen für das Produktionsprogramm (wissenschaftlich-technische Erzeugniskonzeptionen), b) Entscheidungen zur Spezialisierung und Kombination auf der Grundlage ausgearbeiteter Vorschläge, c) Leistungsvergleiche und Verallgemeinerungen von Rationalisierungen, d) Bildung von Einrichtungen zur Lösung gemeinsamer Aufgaben (z. B. Einkaufs- und Verkaufsgemeinschaften), e) Koordinierung der vertikalen Kooperationsbeziehungen, f) Vorbereitung von Wettbewerben innerhalb der E. und zwischen den E., g) Leitung und Abstimmung der Forschung und Entwicklung innerhalb der E. Die Aufgaben werden von den E. unterschiedlich intensiv wahrgenommen. Die VVB leiten die in der E.-Arbeit horizontal kooperierenden Betriebe und Genossenschaften an. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Räten bestimmen sie die Einteilung der E. und üben entscheidenden Einfluß auf deren Zusammensetzung aus. Während die VEB zur Teilnahme an der E.-Arbeit rechtlich verpflichtet sind, soll für die halbstaatlichen und privaten Betriebe sowie die ELG und industriell produzierenden PGH das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Die Zusammensetzung der E. ist abhängig von den typischen, sich aus Zahlen und Größen der Betriebe, Sortimentsbreiten, Fertigungsarten, Eigentums- und Unterstellungsverhältnissen ergebenden Produktionsbedingungen der Branchen. Der Industriezweig Elektrogeräte z. B. hat bei einem Produktionsprogramm von nahezu 10.000 Erzeugnissen folgende Struktur: Die VVB Elektrogeräte umfaßt 18 VEB, die in 10 E. mit 31 anderen VVB unterstellten VEB, 38 örtlich geleiteten VEB und 270 halbstaatlichen und privaten Betrieben sowie Genossenschaften des Industriezweiges zusammenarbeiten. Die E. sind: „Elektromotorische Haushaltgeräte“, „Elektrowärmegeräte“, „elektrische Handwerkzeuge“, „Wohnraumleuchten“, „Zweckleuchten“, „Kleinstmotoren“, „Kleingleichrichter“, „Fahrzeugelektrik“, „Primärelemente (Batterien)“ und „Sekundärelemente (Akkus)“ („Die Wirtschaft“, Nr. 30 v. 25. 7. 1968; „Neues Deutschland“ v. 11. 3. 1968). Typisch für die Zusammensetzung einer einzelnen großen E. ist die E. „Handwerkzeuge“ der VVB Eisen-, Blech- und Metallwaren. Sie besteht aus 19 VEB, 32 halbstaatlichen Betrieben, 10 Privatbetrieben, 30 PGH, 6 ELG und 6 Handwerksbetrieben mit insgesamt 3.600 Beschäftigten („National-Zeitung“ v. 11. 2. 1968). E. sind sowohl Beratungs- wie Arbeitsgremien der VVB, wobei gelegentlich Verselbständigungstendenzen bei E. feststellbar sind. Von den VVB erhalten die E. verbindliche Rahmenarbeitspläne und Einzelanweisungen als Konkretisierungen der Perspektiv- und Jahrespläne der VVB und Bezirkswirtschaftsräte (BWR). Zur Durchführung und Organisation der Arbeit in den E. bestimmen die VVB in der Regel die technisch und ökonomisch qualifiziertesten Betriebe zu E.-Leitbetrieben und deren Werkdirektoren zu Leitern der E. Die E.-Leiter werden von den Generaldirektoren der VVB berufen und abberufen und damit in ein besonderes Leitungsverhältnis gesetzt. Sie sind dem Generaldirektor verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Sie erlangen bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den anderen E.-Mitgliedern. Organisationsstruktur Die Organisationsstruktur der E. ist nicht einheitlich geregelt. Generell existieren E.-Leitbetriebe und ständige Arbeitsgruppen bzw. Untergruppen. Letztere sind entwerfend, organisierend und kontrollierend tätig, wobei die Arbeitsgruppen „Wissenschaft und Technik“ und „Absatz“ von besonderer Bedeutung sind. Die Gruppen bilden sich aus Vertretern der E.-Mitglieder unter Leitung von Fachdirektoren der E.-Leitbetriebe oder der VVB. Eine zusätzliche Unterteilung der E. fachlich in Artikelgruppen oder territorial in E.-Untergruppen ist bei sehr großen E. anzutreffen. Spezielle Formen der Zusammenarbeit sind gemeinsame Einrichtungen (z. B. Muster- und Exportbüros), Vollversammlungen bzw. Mitgliederversammlungen und zeitweilige Arbeitsgruppen. 1967 wurde damit begonnen, aus Vertretern der mitarbeitenden Betriebe und Genossenschaften E.-Räte zu wählen. Die Räte beraten und beschließen grundsätzliche Aufgaben und koordinieren. Bei der Verbreitung und dem Ausbau der Räte besteht die Tendenz, Vertreter auch der örtlichen Organe und technisch-ökonomischer Organisationen (wie DAMW und TKO) aufzunehmen. Die E. haben seit 1963 im Zuge der Entwicklung der VVB Kompetenzen hauptsächlich beim Einkauf und Absatz, in der Forschung und Entwicklung sowie auch bereits bei der Bilanzierung und Preisbildung gewonnen. Die Konfliktmöglichkeiten, die sich aus der Überlappung der beiden Leitungsbereiche der branchenförmig oder territorial zusammengefaßten Betriebe und Genossenschaften durch die E. für das Verhältnis zwischen VVB und BWR ergeben, konnten bisher nicht beseitigt werden. Daneben besteht fortgesetzt das technische Problem der zweckmäßigen Einteilung der Industrieproduktion in Zweige und E. (Leitbetrieb) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 175 Erwachsenenqualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erzeugnispässe

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 175]a) Gruppen von gleichen oder verwandten Erzeugnissen. b) Gruppen von Betrieben eines Industriezweiges, die unabhängig von der Unterstellungs- und Eigentumsform nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-ökonomischen Untergliederungen des Zweiges zusammengefaßt werden. Als eine wirtschaftliche Organisationsform sind sie ein wesentlicher Teil des…

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Jugendforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die Einschätzung der Jugend durch die Umwelt und ihr Verhältnis zur älteren Generation. Kennzeichnend für die J. ist ihre dezidierte Praxisbezogenheit. Auf dem dialektischen und historischen Materialismus als Grundlage ihrer Theoriebildung aufbauend, wird sie nicht als nur diagnostizierende, sondern als eine verändernde, d.h. „auf Steuerung und Entwicklung des Verhaltens gerichtete Forschungsdisziplin“ (W. Friedrich in: „Jugendforschung“, H. 1/2, 1967, S. 11) verstanden. Ihrem pragmatisch-therapeutischen Charakter gemäß, soll sie sich an den jugendpolitischen Zielsetzungen der SED orientieren und diese durchsetzen helfen. Die auf dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 erhobene Forderung nach Intensivierung der soziologischen Forschung fand hinsichtlich der Jugend ihre verbindliche Normierung im § 17 des Jugendgesetzes vom 8. 5. 1964, der die Staats- und Wirtschaftsorgane dazu verpflichtet, für die wissenschaftliche Erforschung der sich aus „der Teilnahme der Jugend am sozialistischen Aufbau ergebenden Probleme“ und die Überführung der Forschungsergebnisse in die erzieherische Praxis zu sorgen. Seitdem haben Jugend Soziologie und Jugendpsychologie einen beachtlichen Aufschwung genommen. Vor diesem Zeitpunkt galt das offizielle Interesse im wesentlichen der pädagogischen Forschung bzw. der pädagogischen Psychologie. Wissenschaftliches Zentrum der „marxistischen“ J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für J. (GBl. II, S. 463). Wie der bereits 1964 gebildete Wissenschaftliche Beirat für J. ist es — mit spezifizierteren Aufgabenstellungen und Kompetenzen — beratendes, unterstützendes und koordinierendes Organ des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat. Unter Mitwirkung des Zentralrates der FDJ und vom Jugendgesetz sowie vom Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ ausgehend, wurden im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) Funktion und Schwerpunkte der J. erstmals zusammenfassend präzisiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Ziel der J. ist es danach, an Hand einer noch weitgehend zu erarbeitenden „sozialistischen“ Theorie des Jugendalters die Gesetzmäßigkeiten und Bedingungen der Persönlichkeits- und Bewußtseinsentwicklung der Jugendlichen zu erforschen und Erziehungsmethoden zu erproben und weiter zu vermitteln. Verantwortlich für die T. innerhalb ihrer Aufgabenbereiche einschließlich der Erteilung von Forschungsaufträgen an nachgeordnete wissenschaftliche Institutionen sind die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane. Entsprechend der Planung der Forschung auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet, wird beim Amt für Jugendfragen unter der Verantwortung seines Leiters der Themenplan für die J. ausgearbeitet, der die Forschungsthematik, die Ziele und Aufgaben über die praktische Durchführung von Forschungsvorhaben enthält. Der Leiter des Amtes für Jugendfragen und die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane sind zum Abschluß von Forschungsverträgen mit Universitäten, Hochschulen und selbständigen wissenschaftlichen Instituten berechtigt. Schwerpunkte der J. sind: 1) Probleme der politisch-ideologischen Erziehung (sozialistisches ➝Bewußtsein, Staatsbürgerbewußtsein); 2) Probleme der Gruppenbildung und des Gruppenverhaltens (in Grundorganisationen der FDJ, in sozialistischen Jugendkollektiven in der Produktion unter dem Aspekt der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und des Massenwettbewerbs, Verhalten von jugendlichen Gruppen in Lern- und Leistungssituationen und in der Freizeit, Vorbildrolle der Erwachsenen für Jugendgruppen); 3) Fragen der Qualifizierungsbereitschaft und der Lernmotivation des einzelnen Jugendlichen; 4) Fragen der Beeinflussung der Freizeitgestaltung Jugendlicher; 5) Leitungsprobleme bei der Durchsetzung der Jugendpolitik der SED (Leitungspflicht der Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen, Leitung von Jugendkollektiven durch Gleichaltrige, Persönlichkeit des jungen sozialistischen Leiters). Offiziell selten erwähnt, jedoch wichtig sind weiterhin Untersuchungen zur Jugendkriminalität. Da die Einflußnahme der FDJ auf die „sozialistische Erziehung“ nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden ist, soll die Anlage von Forschungsvorhaben von vornherein einen Nutzwert für die Leitung des Jugendverbandes ausweisen. (Jugend, Zentralinstitut für Jugendforschung, Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 312 Jugendförderungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendgericht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die…

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Festlandsockel (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 Metern und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden Unterwasserzonen“. Das Genfer Abkommen ist zwar nicht in Kraft getreten, weil nicht die erforderliche Anzahl von 22 Staaten das Abkommen ratifiziert hat oder ihm beigetreten ist. Sein Inhalt wird aber als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Nach ihm verfährt die Staatenpraxis. Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der „DDR“ vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die Regierung, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der „DDR“ eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörden der „DDR“ notwendig sei. Die Regierung behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne Zustimmung der zuständigen Behörden vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der „DDR“ gegenüber dem F. benachbarter Staaten an der Ostseeküste erklärt. Ein Ziel der Proklamation ist, über derartige Vereinbarungen zur Anerkennung der „DDR“ als Völkerrechtssubjekt zu gelangen. Durch Gesetz vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 5) wurden aus der Proklamation die Konsequenzen für den inneren Bereich des Herrschaftssystems gezogen. Die Naturreichtümer des F. wurden zu Volkseigentum erklärt. (Diese Erklärung wurde in Art. 12, Abs.~1 der Verfassung aufgenommen.) Die Abgrenzung des F. im Verhältnis zu anderen Staaten, deren Küsten der „DDR“ gegenüberliegen oder die an die „DDR“ angrenzen, erfolgte in der Weise, daß die Grenze von der Mittellinie gebildet wird, die in jedem Punkte gleich weit von den nächsten Punkten auf der Basislinie entfernt liegt, von denen aus die Breite der Territorialgewässer eines jeden der Staaten gemessen wird. Eine derartige Festlegung läßt Art. 6 der Genfer Konvention für den Fall zu, daß eine Einigung zwischen den Anliegerstaaten nicht zustande kommt. Der Schutz der Hoheitsrechte der „DDR“ an den Naturreichtümern des F. und der zu seiner Erforschung und Ausbeutung außerhalb der Territorialgewässer errichteten Anlagen wurde den zuständigen Behörden der „DDR“ übertragen. Das Gesetz enthält ferner Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Schutzbestimmungen des Gesetzes. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 204 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feuerschutzpolizei

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 Metern und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden…

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Zahlungsverkehr (1969)

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der „DDR“ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland (o) sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ v. 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und öffentlichen Institutionen bargeldlos abzuwickeln ist. (Kontenführungspflicht). Auch die Formen sind im einzelnen vorgeschrieben (Verrechnungsverfahren, Lastschriftverfahren, Überweisungsverfahren, Banken). Durch Barzahlung dürfen seit 1964 auf Grund der 5. DB zum Gesetz über die Regelung des Z. (GBl. II, 1963, S. 862) nur Zahlungen für folgende Zwecke geleistet werden: Löhne, Gehälter, Prämien, Renten, Stipendien, Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, Gewinne der Produktionsgenossenschaften, Privatentnahmen und Kleinausgaben bis 200,– M. Daneben werden Einzelhandelszahlungen bar getätigt, jedoch wird angestrebt, auch diese Zahlungen bargeldlos abzuwickeln (Sparen, Sparkaufbrief). Um eine Auflockerung des schwerfälligen Systems des Z. und eine Entlastung der Kreditinstitute, insbesondere der Industrie- u. Handelsbank, zu erreichen und mit dem Ziel der angeblich auf diesem Wege möglichen Kostensenkung, wird seit 1964 der Postscheckverkehr stärker eingeschaltet. So müssen z. B. alle Zahlungen für Lieferungen und Leistungen über Postscheckkonten abgewickelt werden. Der bare Z. aller Betriebe und Institutionen ist an einen Bargeldplan gebunden (Bargeldumlauf). b) Der innerdeutsche Z. hat durch Gesetz vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1202) eine besondere Regelung erfahren, richtet sich also nicht nach dem Devisengesetz vom 8. 2. 1956 (Devisen). Die nicht besonders genehmigte Einfuhr oder Ausfuhr von DM Ost oder fremder Währung war bereits durch eine Anordnung vom 23. 3. 1949 (ZVOBl. S.~211) verboten (Gefängnis bis zu 3 Jahren und Geldstrafe). Dieses Verbot wurde durch die „Geldverkehrsordnung“ vom 20. 9. 1961 (GBl. S. 461) erneuert. Westdeutsche, Westberliner oder Ausländer können DM West oder ausländische Zahlungsmittel in die „DDR“ einführen, müssen aber die eingeführten Beträge den Grenzkontrollorganen vorweisen. Diese Beträge können zum offiziellen Kurs (für DM West 1:1) gegen DM Ost umgetauscht werden. Vom 1. 12. 1964 ab ist durch AO des Finanzministeriums der „DDR“ vom 25. 11. 1964 (GBl. II, S. 903) vorgeschrieben, daß Ausländer, Bewohner der BRD und Westberliner für jeden Tag ihres Aufenthaltes einen Mindestumtausch von Geld in „Mark der DDR“ vornehmen müssen. Durch AO v. 11. 6. 1968 (GBl. II, S. 332) wurden die Mindestumtauschbeträge erhöht. Für jeden Aufenthaltstag in der „DDR“ sind je Person 10,– DM, für jeden Aufenthaltstag in Ost-Berlin 5,– DM im Verhältnis 1:1 — bei Ausländern zum offiziellen Umrechnungskurs der „Staatsbank der DDR“ — umzutauschen. Ein Rücktausch der Umtausch-Pflichtbeträge erfolgt nicht. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Kinder unter 16 Jahren und Personen im Rentenalter. An bestimmte Empfänger (staatl. Betriebe) dürfen während eines Aufenthaltes in Mitteldeutschland oder Ost-Berlin auch Zahlungen in DM West geleistet werden. Bei Verlassen des Gebietes sind die während des Aufenthaltes nicht verbrauchten Beträge wieder vorzuweisen und dürfen ausgeführt werden. Nach dem „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Z.“ dürfen Zahlungen aus der „DDR“ an Berechtigte im Westen nur auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Ost-Sperrkonto geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis an Personen, die ihren Wohnsitz im Westen haben. Geldforderungen gegen natürliche oder juristische Personen im Westen sind bei der Staatsbank anzumelden. Die Ausnahmeregelung für Zahlungen aus einem westlichen Arbeitsverhältnis eines Bewohners der „DDR“ oder Ost-Berlins, aus westlichen Pensions- oder Rentenforderungen wurde durch die Geldverkehrsordnung beseitigt. Diese VO fügt der Anmeldepflicht die Pflicht hinzu, die Geldforderung der Staatsbank oder einem von dieser beauftragten Kreditinstitut zum Ankauf anzubieten. Verfügungen über westliche Guthaben, die durch Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind, sind verboten. Die unberechtigte Ein- oder Ausfuhr von Zahlungsmitteln oder die vorsätzliche Verletzung der Anmelde- und Anbietungspflicht ist mit Freiheits- und Geldstrafe bedroht; liegt Fahrlässigkeit vor, kann auf Freiheitsstrafe bis zu 1~Jahr oder Geldstrafe erkannt werden. c) Der Z. mit dem Ausland hat einen sehr bescheidenen Umfang, da er bei der Abwicklung des Außenhandels nur ausnahmsweise eine Rolle spielt. Die Außenhandelsumsätze wurden auf Grund zweiseitiger Warenlisten abgewickelt und wie die anderen finanziellen Transaktionen bis einschließlich 1963 im bilateralen Clearing verrechnet. Diese Methode gilt für den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit Nicht-RGW-Ländern (RGW) weiter, während er mit RGW-Ländern seit Anfang 1964 im multilateralen Clearing abgewickelt wird. Während bis 1963 jede Staatsbank eines RGW-Landes bei der Staatsbank aller anderen RGW-Länder ein Konto unterhielt, wird seit 1964 nur ein Konto bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit unterhalten, auf dem die Zahlungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- und Kreditverkehr aller anderen RGW-Länder verrechnet werden. [S. 743]Der Devisenverkehr für nichtkommerzielle Zahlungen ist durch das Devisengesetz vom 8. 2. 1956 geregelt und unterliegt strengen Normen. Es ist nur für bestimmte Zahlungen erlaubt und genehmigungspflichtig. Die Durchführung des Z. mit dem Ausland wird von der Staatsbank gelenkt und großenteils von ihr auch selber vorgenommen. Im Rahmen des RGW wird auch er seit 1964 über die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit abgewickelt. (Deutsche Handelsbank AG, Währung, Sperrkonten, Erbrecht) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 742–743 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahnärzte

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der „DDR“ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland (o) sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ v. 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und…

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Strafverfahren (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1962 (GBl.~I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die alte Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Nach §~1 dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger, zur Verantwortung gezogen wird.“ Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten; zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2, Abs. 3 StPO). 1. Allgemeine Bestimmungen Die StPO bildet die gesetzliche Grundlage für alle St., auch für die Militärgerichtsbarkeit. In einem Abschnitt werden Besonderheiten des St. gegen Jugendliche (Jugendstrafrecht) geregelt. In allen erstinstanzlichen St. wirken Schöffen als gleichberechtigte Richter mit, und zwar nicht nur in der Hauptverhandlung, sondern auch an außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Entscheidungen. Vertreter des Kollektivs (Gesellschaftliche Erziehung) und Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger sind in möglichst großem Umfang in das St. einzubeziehen, womit die Mitwirkung der Bürger am St. in besonders deutlicher Form zum Ausdruck kommen soll. Wenn ein Vergehen (Strafrecht, Ziff. 1) „im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und wenn unter Berücksichtigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das gesellschaftliche Organ der Rechtspflege zu erwarten ist“, der Täter seine Rechtsverletzung zugibt und der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, findet das St. nicht vor den staatlichen Gerichten statt, sondern die Sache wird an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte) zur Beratung und Entscheidung übergeben. Erscheint der Beschuldigte unbegründet trotz zweimaliger Aufforderung nicht zur Beratung vor dem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege, ist die Sache an das übergebende Rechtspflegeorgan zurückzugeben, und das staatliche St. kommt wieder in Gang. Die StPO erklärt folgende Beweismittel für das St. als zulässig: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“, soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49, Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen, deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49, Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen (vgl. „Neue Justiz“ 1967, S. 678). An die Stelle des „Augenscheinsbeweises“ ist die Aufnahme von „Besichtigungsprotokollen“ getreten. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist also erheblich kleiner als nach dem Recht der BRD. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u. a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte und der Angeklagte sind zu der gegen sie erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen (§ 136 StPO/BRD), gewährt die StPO ebensowenig, wie sie Vorschriften über verbotene Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO/BRD) enthält. Als Verteidiger können nur in der „DDR“ zugelassene Rechtsanwälte gewählt werden. In den St. erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und im St. erster Instanz vor dem Bezirksgericht (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten gegebenenfalls ein Offizialverteidiger zu be[S. 621]stellen. Besondere Rechte kann im St. der durch die Straftat Geschädigte geltend machen (Strafprozeßordnung). 2. Das Ermittlungsverfahren Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen durch geführt. Diese sind zwar bestimmten Weisungen des Staatsanwalts unterworfen, gelten aber nicht als „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“ im westlichen Sinne. Sie haben eine erheblich selbständigere Stellung. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Leitungen der Betriebe und Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes der Verdacht einer Straftat besteht. Auch soll rechtzeitig bereits vor Erhebung der Anklage eine Beratung durch ein Kollektiv aus dem Arbeits- oder Lebensbereich des Beschuldigten organisiert werden. Alle Ermittlungsverfahren sind innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abzuschließen. Eine Überschreitung dieser Höchstfrist bedarf der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts. Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Beschwerde gegen einen Haftbefehl ist nur einmal binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls möglich, eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung in der BRD gibt es auch kein formelles Haftprüfungsverfahren. Die StPO beschränkt sich in § 131 auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen.“ Wenn ein Haftbefehl aufgehoben wird, kann der Staatsanwalt erneute vorläufige Festnahme anordnen, wenn er binnen 24 Stunden gegen den den Haftbefehl aufhebenden Beschluß Beschwerde einlegt und zugleich beim Rechtsmittelgericht den Erlaß eines neuen Haftbefehls beantragt (entgegengesetzt zu § 120 StPO/BRD). Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Die Untersuchungsorgane sind zur selbständigen Verfahrenseinstellung berechtigt. Der Staatsanwalt trifft seine Entschließung nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts (ein „Schlußgehör“ im Sinn von § 109 b StPO/BRD gibt es nicht) und kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. 3. Das Gerichtsverfahren In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist wiederum die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 170, Abs. 3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan (SSD!) möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege beschließen. Die „gerichtliche Voruntersuchung“ kennt das St. der „DDR“ nicht. Auch die Entscheidung über die Zulassung eines Gesellschaftlichen Anklägers oder Verteidigers ist von Richtern und Schöffen gemeinsam zu treffen. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§ 203, Abs. 3). Dadurch wird das Recht auf Verteidigung erheblich beeinträchtigt. In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§ 222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243, Abs. 4 StPO/BRD), ist in der StPO/„DDR“ nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Vorlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Für die Vernehmung der Zeugen gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht, der nur bestimmte Ausnahmen für eine Verlesung von früheren Vernehmungsprotokollen zuläßt. Die in der alten StPO enthaltene Bestimmung, daß Protokollverlesung bereits dann möglich war, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“, ist weggefallen. Besser geworden ist nach der neuen StPO auch die Regelung des Fragerechts. Angeklagter und Verteidiger können einem Zeugen unmittelbar Fragen stellen und brauchen dies nicht mehr nur durch Vermittlung des Vorsitzenden zu tun. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger, der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lautenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Frei[S. 622]spruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweises“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife auf weisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „im Namen des Volkes“ zu verkünden. Viel weiter als in der BRD geht die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen flüchtige Abwesende. Während in der BRD der Antrag auf Durchführung der Hauptverhandlung gegen einen Abwesenden nur gestellt werden darf, wenn die den Gegenstand der Untersuchung bildende Tat mit Haft, Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, kann in Mitteldeutschland jedes Verfahren gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der „DDR“ aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der „DDR“ aufhalten (§ 262). Durch gerichtlichen Strafbefehl darf bei einem Vergehen nur noch auf Geldstrafe oder Haftstrafe erkannt werden. 4. Rechtsmittel Rechtsmittel sind die Berufung des Angeklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der BRD unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein für die Praxis sehr bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 620–622 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1962 (GBl.~I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die alte Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Nach §~1 dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger,…

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Bewußtsein, Sozialistisches (1969)

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf die Ideologie des Marxismus-Leninismus gegründeter Begriff, der die verstandesmäßig erarbeitete Einsicht in die angeblich gesetzmäßig „fortschrittliche“ Politik der kommun. Parteien und Regierungen im Übergangsstadium des Sozialismus auf dem Wege zum Kommunismus bezeichnen soll. SB. wird für unabdingbar erklärt, um den von Marx und Engels als Historischen Materialismus erkannten, angeblich unausweichlichen Prozeß der Weltgeschichte durch die Mitwirkung der Massen möglichst schnell seinem Endziel, dem Kommunismus, zuzutreiben. Die Entwicklung eines SB. zielt auf die Wandlung und schließliche Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bejahenden geistigen und seelischen Haltung zu seiner sozialistischen Umwelt. Vielfältige Methoden sollen die Bürger derart formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Herrschenden entsprechen. (Gesellschaftliche Erziehung) Unter dem Einfluß der marxistischen These, daß Denken und Handeln ausschließlich durch die Umwelteinflüsse geprägt und mit ihnen gewandelt würden, glaubte die kommun. Führung lange Zeit an einen schnellen Erfolg ihrer Bemühungen zur Bildung eines SB. Durch das Zusammenwirken von für die Kommunisten neuen Erkenntnissen in der Psychologie mit Erfahrungen aus der SU wie aus Mitteldeutschland hat sich aber seit etwa 1960 die Einsicht durchgesetzt, daß es auf jeden Fall ein langwieriger Prozeß sein wird. In allen kommunistischen Ländern ist die Ideologie das wichtigste Instrument zur Entwicklung eines SB. Sorgfältig dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. Der Verbreitung der Ideologie dienen aber auch das Erziehungs- und Bildungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda. Aber auch Kunst und Literatur, das Filmwesen und die Produktionspropaganda sollen zur Bildung eines SB. beitragen. Die kommun. Bemühungen sind ihrem Wesen nach ausschließlich. Sie schirmen darum die von ihnen Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeiden echte Diskussion und verhalten sich kritikfeindlich und intolerant. Erfolge oder Mißerfolge sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zwar ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder doch deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Indessen hat die lang andauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene Beeinflussung der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien aufprägen können. Da viele Menschen politische Begriffe überhaupt nur noch nach kommun. Definitionen kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen. Folge dieser SB. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im Westen u. U. als Schwäche empfunden wird. So kann den Bemühungen um ein SB. im ganzen eine beträchtliche, wenngleich in mancher Hinsicht nicht be[S. 119]absichtigte Wirkung nicht abgesprochen werden. Außer den genannten, im Sinne des Regimes mindestens z. T. positiven Folgen sind mindestens zwei weitere Tendenzen festzustellen: 1. In geistig aktiven und selbständigen Bevölkerungsgruppen aller Schichten, offenbar besonders in der Jugend, verstärkt sich die Neigung, sich abseits der offiziellen Bemühungen um ein SB. ein eigenes Bild von den wünschenswerten Eigenschaften einer sozialistischen Gesellschaft zu verschaffen. 2. Zweifellos große, wenn auch schwer bestimmbare Schichten reagieren in ihrem seelischen Konflikt zwischen innerer Ablehnung und Ergebung in ihr Schicksal mit einer Mischung von Resignation und unbestimmter Hoffnung auf eine Wende zum Besseren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 118–119 Bewährung, Verurteilung auf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirk

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf die Ideologie des Marxismus-Leninismus gegründeter Begriff, der die verstandesmäßig erarbeitete Einsicht in die angeblich gesetzmäßig „fortschrittliche“ Politik der kommun. Parteien und Regierungen im Übergangsstadium des Sozialismus auf dem Wege zum Kommunismus bezeichnen soll.…

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Amt für Preise (1969)

Siehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an den Marktbedingungen orientierte Preisfestsetzung, die gleichzeitig auch die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates bei der Preisplanung oder -bestätigung berücksichtigt. Das AfP. legt die Grundsätze und Methoden fest, die bei der Planung, Bildung, Analyse und Kontrolle der Preise vom Instanzenzug des Amtes, von den übrigen Staats- und Wirtschaftsbehörden, den VVB und Betrieben zu berücksichtigen sind. Die vom AfP. federführend ausgearbeiteten preispolitischen Konzeptionen werden nach Abstimmung mit den betroffenen Staats- und Wirtschaftsorganen auf dem Verordnungswege vom Ministerrat als Gesetz erlassen. Der vorherigen Zustimmung des Amtes bedürfen insbesondere gesetzliche Bestimmungen über die Einbeziehung von Aufwendungen in die Selbstkosten (Rechnungswesen), die Festlegung von Produktions-, Dienstleistungs- und Verbrauchsabgaben und die Fixierung der Höhe der Produktionsfondsabgabe, soweit sich hieraus Auswirkungen auf die Preise ergeben. Das Amt verteilt die Zuständigkeit für die Preisfestsetzung innerhalb seines Verwaltungsapparates und der hierarchischen Organisation der allgemeinen Wirtschaftsverwaltung nach der volkswirtschaftlichen Wichtigkeit der Güter. Nach dem „Beschluß (des Ministerrates) über das System der Ausarbeitung, Bestätigung und Kontrolle der Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise“ vom 16. 3. 1966 (GBl. II, S. 153 ff.) sind für die Zuordnung der Erzeugnisse nach einer pyramidenförmig gegliederten Verantwortung auf die verschiedenen Preisorgane folgende Kriterien maßgebend: a) Die strukturbestimmende Bedeutung der Erzeugnisse, b) das mengen- und wertmäßige Volumen der hergestellten Produkte und c) die hersteller- und abnehmerseitigen Verflechtungen der Erzeugnisse. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeit der Betriebe, Staats- und Wirtschaftsorgane für die Bestätigung der Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise wurde nach Erzeugnisgruppen vorgenommen und in einer Nomenklatur festgelegt. (Vgl. die AO Nr. Pr. 2 vom 11. 8. 1967 über das Preisantragsverfahren einschließlich Anlage 1 dieser AO, GBl. II, S. 594 ff.) Entsprechend den im Neuen ökonomischen System gültigen preispolitischen Richtlinien wird gegenwärtig, so weist es die in der Nomenklatur festgelegte Kompetenzverteilung aus, die Masse der Einzelpreise durch die VVB auf der Grundlage staatlicher Direktiven und Kalkulationsrichtlinien bestätigt. Den VVB obliegt unter fachlicher Anleitung des AfP. die Prüfung und Koordinierung der von den Betrieben eingereichten Preisanträge. Dagegen erfolgt die Bestätigung des Preisniveaus für strukturbestimmende Erzeugnisgruppen vorwiegend durch den Ministerrat. Ähnliche Regelungen, wie sie bezüglich der Ausarbeitung, Prüfung und Bestätigung der Güterpreise bestehen, sind auch für die Preise bei kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen, bei handwerklichen Reparaturleistungen, Mieten für Wohnungen, für Hotelzimmerpreise, Personentarife bei den Verkehrsbetrieben, Eintrittspreise in Museen, Ausstellungen usf. und für die Preisfestsetzung bei allen sonstigen Dienstleistungen erlassen worden. Bis zum 7. 7. 1966 war für die Planung und Überwachung der Preise die Regierungskommission für Preise mit ihrem Ständigen Büro zuständig. Die Regierungskommission war ebenfalls Organ des Ministerrates. Vorsitzender der Kommission war der Minister der Finanzen. Die Regierungskommission und das Ständige Büro legten für die volkswirtschaftlich wichtigen Güter die Planpreise fest. Für die Bestimmung der übrigen Masse der zentralgeplanten oder -bestätigten Preise waren die der Regierungskommission angegliederten Zentralreferate zuständig. Für die Festsetzung der Einzelhandelsverkaufspreise für Konsumgüter und die Bestimmung der Groß- und Einzelhandelsspannen für diese Erzeugnisse zeichnete das Ministerium für Handel und Versorgung verantwortlich. Mitte 1966 wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst. Ihre auf Grund des Neuen Ökonomischen Systems modifizierten Aufgaben wurden auf das neugebildete AfP. übertragen. Die Hauptverwaltung des AfP. in Ostberlin gliedert sich in Branchenabteilungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wurden in den Bezirken und Kreisen Außenstellen des AfP. gegründet, die aus den früheren Zentralreferaten der Regierungskommission für Preise hervorgingen. Der Leiter des AfP. im Ministerrang ist Halbritter. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 26 Amt für Kirchenfragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Standardisierung

Siehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an…

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Einzelhandel (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der sozialökonomischen Struktur Mitteldeutschlands entsprechend wird nach den Eigentumsformen zwischen dem sozialistischen E. (volkseigener E. — HO und konsumgenossenschaftlicher E.), dem Kommissionshandel (halbsozialistischer Handel) und dem privaten E. unterschieden. Dabei hat der sozialistische Sektor auch im E. die führende Rolle (Binnenhandel). Nach der sozialistischen Binnenhandelsökonomie, einer speziellen wirtschaftswissenschaftlichen Disziplin, wird der E. als wichtigstes Glied in der Warenzirkulation angesehen. Demnach hat sich der Großhandel in vielen entscheidenden Fragen den Belangen des E. unterzuordnen. Neben HO und Konsum spielt der „sonstige sozialistische E.“ für die Versorgung der Bevölkerung eine beträchtliche Rolle. Sein Anteil am gesamten E.-Umsatz belief sich 1966 auf 10,2 v. H. Zum „sonstigen sozialistischen E.“, dessen Betriebe den Fachministerien, VVB, VEB und der VdgB unterstehen, zählen u.a.: Industrieläden, Volkseigene Apotheken, Postzeitungsvertrieb, Volksbuchhandel sowie Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit Einzelhandelstätigkeit. Die 1959 in verschiedenen Großstädten eingerichteten Einkaufsquellen haben inzwischen an Bedeutung verloren. Es handelte sich bei diesen um dem Staatlichen Vermittlungskontor unterstehende E.-Betriebe, die wert- und qualitätsgeminderte Waren an die Bevölkerung verkauften. Mit der Abkehr von der stalinistischen Praxis (Entstalinisierung) rückte die Frage der Versorgung der Bevölkerung stärker in den Vordergrund. Dies erforderte [S. 165]auch eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Handelsapparates. Heute wird im Zuge der Durchführung des Neuen ökonomischen Systems versucht, durch Rationalisierung der E.-Betriebe sowie durch organisatorische Maßnahmen die Leistungsfähigkeit zu steigern. Dabei greift man zumeist auf die im Westen seit langem geläufigen Betriebsformen wie Filialsystem, Fachhandel, Warenhäuser und Versandhandel zurück. Zum E. gehören auch die Exquisit-Verkaufsstellen und die Intershops. Die Exquisitläden bieten der Bevölkerung hochwertige Konsumgüter und vor allem auch Waren aus der westlichen Produktion zu Preisen an, die weit über dem allgemeinen Preisniveau liegen und vielfach dem Umrechnungskurs Ostmark/Westmark im freien Wechselkurs (Währung) entsprechen. Die Intershops (internationale Läden) hat man an einigen Kontrollpunkten und in der Messestadt Leipzig eingerichtet. Sie geben an Reisende aus der BRD oder dem westlichen Ausland ausländische Waren, speziell Genußmittel, nur gegen Devisen zu besonders günstigen Preisen ab, um den Devisenbestand aufzubessern. Zum Einkauf dieser Waren wurde die Intershop-GmbH gegründet, die dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt ist. An den Messetagen werden die Intershops von der Genex GmbH in Leipzig unterstützt. Große Schwierigkeiten bereitete im E. die Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche. Die Bestrebungen gehen z. Z. dahin, durch Änderung der Ladenöffnungszeiten sich den Bedürfnissen der arbeitenden Bevölkerung anzupassen und gleichzeitig den Freitag jeder Woche durch Verlängerung der Öffnungszeiten zum Haupteinkaufstag zu machen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 164–165 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandelsverkaufspreis (EVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der sozialökonomischen Struktur Mitteldeutschlands entsprechend wird nach den Eigentumsformen zwischen dem sozialistischen E. (volkseigener E. — HO und konsumgenossenschaftlicher E.), dem Kommissionshandel (halbsozialistischer Handel) und dem privaten E. unterschieden. Dabei hat der sozialistische Sektor auch im E. die führende Rolle (Binnenhandel). Nach der sozialistischen Binnenhandelsökonomie, einer…

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Binnenhandel (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Entwicklung. Wie die Entwicklung der übrigen Bereiche der mitteldeutschen Wirtschaft, so ist auch die des B. durch Enteignung der privaten Betriebe, fortschreitende Vergrößerung des genossenschaftlichen und staatlichen Sektors und Imitation des sowjetischen Vorbildes gekennzeichnet. Nachdem aus zwingenden ökonomischen Gründen anfänglich die Entwicklung des privaten Groß- und Einzelhandels toleriert worden war, wurden 1946 bereits die „Industrie- und Handelskontore“ als Großhandelsunternehmen mit einer staatlichen Beteiligung von 51 v. H. geschaffen. Gleichzeitig begann die sowjetische Besatzungsmacht durch bevorzugte Warenzuteilungen und andere Maßnahmen die Konsumgenossenschaften zu fördern, während dem privaten Einzelhandel verschiedene Beschränkungen auferlegt wurden (Auflösung der Kreiseinkaufsgenossenschaften, Liquidierung des Edeka-Verbandes im Juni 1947). Die folgende Zeitspanne von 1948 bis 1953 ist durch ein weiteres Vordringen der staatlichen Handelsorgane gekennzeichnet. Mit der Begründung, daß sich die Industrie- und Handelskontore zu „Monopolen des privaten Großhandels“ entwickelt hätten, wurden sie von der neugegründeten „Deutschen Handelsgesellschaft“ (DHG) übernommen, die nunmehr als Dachorganisation für den gesamten Großhandel fungierte. Da die DHG ihre Aufgaben nicht erfüllen konnte, wurde sie durch die Deutschen Handelszentralen (DHZ) abgelöst, die als öffentlich rechtliche Anstalten in den Jahren 1949 bis 1951 errichtet wurden. In der Folgezeit ist der staatliche Großhandel mehrfach umorganisiert worden, bis er seine heutige Struktur erreichte (Großhandelsgesellschaften, Großhandelskontore, Staatliche Kontore). Während die Jahre 1948 bis 1953 praktisch [S. 124]zur Ausschaltung des privaten Großhandels führten, lag in bezug auf den Einzelhandel das Charakteristische dieser Etappe in der Gründung der staatlichen Einzelhandelsorganisation HO. Im Zuge des 1952 verkündeten Aufbaus des Sozialismus wurde der private Sektor im Einzelhandel zugunsten der HO reduziert, zahlreiche Einzelhändler wurden zur Aufgabe ihrer Betriebe gezwungen, enteignet oder zur Flucht getrieben. Nachdem der Neue Kurs (1953 bis 1954) eine Unterbrechung im Prozeß der Sozialisierung des Handels gebracht hatte, wurde ab 1955 die Ausschaltung des privaten Handels wieder forciert. Neben der kontinuierlichen Verringerung des privaten Anteils am Gesamteinzelhandelsumsatz erfolgte seit 1956 die Einbeziehung der privaten Einzelhändler und Gastwirte in den sozialistischen Aufbau auf dem Wege des Kommissionshandels. Für 1967 wird der Anteil des sozialistischen Einzelhandels mit 78,8 v. H., davon 34 v. H. konsumgenossenschaftlicher Handel, angegeben. Auf den privaten Sektor entfielen 12,1 und den Kommissionshandel 9,1 v. H. („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, Seite 346). 2. Gegenwärtige Struktur des Binnenhandels. Die organisatorische Gliederung und Leitung des B. geschieht nach dem Produktions- und Territorialprinzip. Dabei ist zwischen Konsumgüterhandel und Produktionsmittelhandel zu unterscheiden, a) Wichtigste Organe des Konsumgüterhandels nach ihrem Unterstellungsverhältnis: Dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehen: Vereinigung Volkseigener Warenhäuser Zentrum; Versandhaus Leipzig (Versandhandel); Zentrale Warenkontore; GHK Obst und Gemüse-Importleitgroßhandel; Intershop. Dem Rat des Bezirks bzw. dem Rat des Kreises unterstehen: Großhandelsgesellschaften; HO-Kreisbetriebe. Dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften unterstehen: Zentrales Konsum-Handels- und Produktionsunternehmen konsument; Konsumgenossenschaften. Den VVB der Konsumgüterindustrie unterstehen: Industrieläden; VEB-Industrievertrieb für Rundfunk-Fernsehen; -Waschmaschinen; -Kühlschränke; -Fahrzeuge. Ferner gehören zum Konsumgüterhandel die Betriebe des privaten Einzelhandels, Gaststätten sowie den Kommunen unterstehende Handelsorgane. b) Organe des Produktionsmittelhandels: Vor allem sind die den Ministerien der Produktionsverwaltung bzw. den VVB unterstehenden Staatlichen Kontore, Deutsche Handelszentralen, Leitstellen und Absatzkontore zu nennen, ferner die dem Landwirtschaftsrat unterstellten Betriebe des Landhandels (Handelskontore, VEAB, VdgB) sowie der den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstellte VEB-Altstoffhandel. 3. Die Funktion des B. — Das Neue Ökono[S. 125]mische System. Der B. hat die ihm obliegenden Aufgaben und Funktionen — Belieferung der Produktion mit bedarfsgerechten Produktionsmitteln, Einwirkung auf die Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Industriewaren — nur unvollkommen zu erfüllen vermocht. Die vielfachen Mängel, z. B. in der Materialversorgung der Betriebe sowie in der Versorgung der Bevölkerung haben ihre Ursache oftmals auch in des Schwächen und Fehlleistungen des Verteilungsapparates. Diese Unzulänglichkeiten fanden ihren Ausdruck insbesondere in den ständigen Änderungen der Organisationsstruktur des Handelsapparates, personellen Umbesetzungen und Maßregelungen der verantwortlichen Funktionäre sowie im Erlaß einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, administrativer Vorschriften und in der Errichtung immer neuer Kontrollinstanzen (Kontrolle). Von diesen Maßnahmen seien hier als charakterisierende Beispiele die folgenden angeführt: 5. 8. 1954: Beschluß des Ministerrats über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Handels (stärkere Einwirkung des Handels auf die Produktion, Ausbildung von Handelskadern, Mobilisierung der Masseninitiative der Bevölkerung zur Verbesserung der Arbeit des Handels durch Käuferversammlungen, Führung von Beschwerdebüchern u.a.m.). 3. 5. 1956: Bildung der Staatlichen ➝Handelsinspektion. 7. 1. 1957: Bildung der Staatlichen Güteinspektion des Ministeriums für Handel und Versorgung (Qualität der Erzeugnisse). 15. 10. 1960: Anordnung über die Zusammenarbeit zwischen Handel und Produktion (Regelung der Einkaufstätigkeit, Bildung von Fachkollektiven und Einkaufskollektiven). 26. 3. 1960 und 20. 2. 1961: Anordnungen über die Versorgung in wichtigen Industriezentren und Großbetrieben. 26. 5. 1966: Verordnung über die Versorgungsinspektion. Seit 1963 wird im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems versucht, die vorwiegend administrative Leitungstätigkeit und Anwendung von Zwangs- und Kontrollmaßnahmen einzuschränken und durch Berücksichtigung ökonomischer Faktoren und Gesetzmäßigkeiten die Arbeit der Organe des B. zu verbessern. Die wichtigsten dabei getroffenen Reformen sind die folgenden: a) Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Handelsbetrieben und ökonomischen Führungszentren des Handels; b) Entwicklung echter ökonomischer Beziehungen zwischen Industrie und Handel; c) Materielle Interessiertheit der im Handel Tätigen; d) Konzentration der Handelstätigkeit und Entwicklung moderner Organisationsformen (Warenhausvereinigungen, Versandhandel, Filialsystem, Sortimentsgroßhandel); e) Rationalisierung der Handelsbetriebe und Verbesserung der materiell-technischen Basis des Handels (Selbstbedienungsläden, Entwicklung der Verpackungsindustrie); f) Verbesserung der Planung und Leitung des B. durch fundierte wissenschaftliche Führungstätigkeit. Bis zur Stunde ist man von der Erreichung der gesteckten Ziele allerdings noch recht weit entfernt. Dies gilt insbesondere für die Anwendung des Systems der ökonomischen Hebel, die vielfach in einer den angestrebten Zielen entgegengesetzten Richtung wirken. Als Beispiel hierfür kann die zu Beginn des Jahres 1968 im B. eingeführte Handelsfondsabgabe dienen. Sie entspricht der Produktionsfondsabgabe der Industriebetriebe. So sinnvoll die Einführung der Produktionsfondsabgabe in der Industrie war, um z. B. nicht benötigte Maschinen und überflüssige Lagerbestände abzubauen, so schädigend war die schematische Übertragung dieser Maßnahme auf den B. Sie führte zu einer Verringerung des Warensortiments, Verkleinerung des Warenlagers, Beschränkung des Handelsrisikos und damit zu einer Verschlechterung der Versorgung (Quelle: „Handelswoche“ vom 2. April 1968). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 123–125 Bildungsstätten der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Binnenschiffahrt

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Entwicklung. Wie die Entwicklung der übrigen Bereiche der mitteldeutschen Wirtschaft, so ist auch die des B. durch Enteignung der privaten Betriebe, fortschreitende Vergrößerung des genossenschaftlichen und staatlichen Sektors und Imitation des sowjetischen Vorbildes gekennzeichnet. Nachdem aus zwingenden ökonomischen Gründen anfänglich die Entwicklung des privaten Groß- und Einzelhandels toleriert worden war, wurden 1946 bereits die „Industrie- und…

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Erbrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird das E. gewährleistet (Art. 11). Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie im Sozialismus zur Geltung bringen soll (Zivilgesetzbuch). Durch das Einführungsgesetz zum Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 I, S. 19) ist das E. des unehelichen Kindes und des überlebenden Ehegatten (Familienrecht) erweitert worden. Grundlage des künftigen E. soll das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark beschränkt. Befindet sich der Nachlaß in der BRD, so muß der in der „DDR“ lebende Erbe seine [S. 172] Erbansprüche bei der Staatsbank der DDR anmelden (Zahlungsverkehr). Die Einfuhr der Nachlaßgegenstände muß vom Rat des Bezirkes genehmigt werden. Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der Zone befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Erbschaftsgut bedarf es der Genehmigung des Rates des Bezirks (3. DB zum Zollgesetz vom 25. 1. 1963 — GBl. II, S. 51). Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Staatsbank der DDR verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105), genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein zurückgelassenes Vermögen behandelt, d.h. Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 171–172 Entwicklungshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbschaftsteuer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird das E. gewährleistet (Art. 11). Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie…

DDR A-Z 1969

Bewährung, Verurteilung auf (1969)

An die Stelle der Bedingten Verurteilung ist nach § 33 StGB die VaB. getreten, die definiert wird als „eine selbständige, mit staatlichen Sanktionen erzwingbare Maßnahme zur Heranführung des Verurteilten [S. 118]an die eigene Bewährung und Wiedergutmachung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 119). Die VaB. ist in zahlreichen Bestimmungen des Besonderen Teils des neuen Strafgesetzbuchs als „Strafe ohne Freiheitsentzug“ (Strafensystem) vorgesehen und soll den Täter anhalten, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wiedergutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein künftig verantwortungsbewußtes Verhalten zu rechtfertigen“ (§ 33, Abs.~1 StGB). Die VaB. kann mit einer gesellschaftlichen ➝Bürgschaft verbunden werden. Mit der VaB. wird eine Bewährungszeit von einem Jahr bis zu drei Jahren festgesetzt, für deren Dauer dem Verurteilten bestimmte Pflichten auferlegt werden können: Wiedergutmachung des Schadens durch Geld oder eigene Arbeitsleistung, Bewährung am Arbeitsplatz, Verwendung des Arbeitseinkommens und anderer Einkünfte für Aufwendungen der Familie und Unterhaltsverpflichtungen, fachärztliche Behandlung; Jugendlichen kann die Auflage erteilt werden, an Weiterbildungslehrgängen teilzunehmen oder die Schulausbildung abzuschließen. Mit der VaB. wird eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und höchstens zwei Jahren für den Fall angedroht, daß der Verurteilte seiner Pflicht zur Bewährung schuldhaft nicht nachkommt. Der Vollzug dieser Freiheitsstrafe kann vom Gericht nach erneuter mündlicher Verhandlung angeordnet werden, wenn der Verurteilte u.a. während der Bewährungszeit eine erneute Straftat begeht, für die eine Strafe mit Freiheitsentzug ausgesprochen wird, wenn er einer ihm auferlegten Verpflichtung zur Bewährung oder Wiedergutmachung böswillig nicht nachkommt, oder wenn er sich hartnäckig undiszipliniert verhält und damit zum Ausdruck bringt, daß er keine Lehren aus der Verurteilung gezogen hat. Damit soll in der VaB. die „Dialektik von Zwang und Überzeugung und die Einheit von staatlicher und gesellschaftlicher Einflußnahme ihren konkreten Ausdruck“ finden. Den Antrag auf Vollziehung der Strafe können auch Kollektive und Einzelpersonen stellen, die eine gesellschaftliche Bürgschaft für den Verurteilten übernommen haben. Das OG hatte Grundsätze zur bedingten Verurteilung ausgearbeitet, insbesondere zur Frage ihrer Anwendbarkeit bei Staatsverbrechen (vgl. hierzu die 10. Auflage dieses Taschenbuchs). Diese grundsätzlichen Weisungen haben seit dem 1. 7. 1968 ihre Bedeutung verloren, da nunmehr aus den einzelnen Strafbestimmungen des Besonderen Teils des StGB jeweils ersichtlich ist, wann VaB. zulässig ist und wann nicht. Die Tatbestände des strafrechtlichen Staatsschutzes im engeren Sinne lassen VaB. nicht zu, während bei den Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung VaB. möglich ist, z. B. bei ungesetzlichem ➝Grenzübertritt, ungesetzlicher Verbindungsaufnahme (Agententätigkeit), Staatsverleumdung. (Strafpolitik, Strafrecht) Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 117–118 Bewährung, Strafaussetzung auf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, Sozialistisches

An die Stelle der Bedingten Verurteilung ist nach § 33 StGB die VaB. getreten, die definiert wird als „eine selbständige, mit staatlichen Sanktionen erzwingbare Maßnahme zur Heranführung des Verurteilten [S. 118]an die eigene Bewährung und Wiedergutmachung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 119). Die VaB. ist in zahlreichen Bestimmungen des Besonderen Teils des neuen Strafgesetzbuchs als „Strafe ohne Freiheitsentzug“ (Strafensystem) vorgesehen und soll den Täter anhalten, „durch gewissenhafte…

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Gewerkschaftsleitungen, betriebliche (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb. Die BGL nimmt seit 1948 die Stelle der früheren Betriebsräte ein, die für überlebt erklärt wurden. Sie besteht nur aus Mitgl. des FDGB und wird ausschließlich von den FDGB-Mitgliedern im Betrieb gewählt. Eine Vertretung für die nicht im FDGB organisierten Arbeitnehmer gibt es nicht. Die BGL ist an die Beschlüsse des FDGB und der einzelnen Industriegewerkschaften gebunden. Sie ist also im Gegensatz zu den früheren unabhängigen Betriebsräten Weisungen außerbetrieblicher Gremien unterworfen. Nach § 12 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die Werktätigen ihr Recht auf Mitbestimmung im Betrieb vor allem durch die BG. verwirklichen. „Die BG. organisieren die schöpferische Mitwirkung aller Werktätigen an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne sowie an der Leitung des Betriebes und erziehen sie zu einem hohen sozialistischen Bewußtsein (Planung, Mitbestimmung, sozialistisches ➝Bewußtsein). So haben sie vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren, die Neuererbewegung zu fördern und die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten. Durch die Novelle vom 23. 11. 1966 zum Gesetzbuch der Arbeit wurden die Rechte der BG. erweitert. So können Lohnformen (Lohnpolitik) nur noch im Einvernehmen mit den BG. in Kraft gesetzt werden. Sie können jetzt an den Gesprächen über den Abschluß von Arbeitsverträgen teilnehmen, zu Beurteilungen Stellung nehmen, beim Abschluß von Änderungsverträgen mitwirken und in Personalunterlagen einsehen. Ferner haben sie das Recht, „entsprechend den ökonomischen Möglichkeiten“ Vorschläge zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Betrieb zu unterbreiten und Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes vorschlagen, Vorschläge für die Auszeichnung von Werktätigen unterbreiten und die Beseitigung von Mängeln „im Rahmen der Möglichkeiten“ verlangen. Auch können sie bei mangelhafter Erfüllung der Aufgaben, bei Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Mißachtung der Rechte der Gewerkschaften durch Betriebsleiter oder leitende Mitarbeiter von dem übergeordneten Leiter fordern, daß der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Das Recht, eine Entscheidung mitzutreffen, haben die BG. bei der Verwendung der Mittel aus dem Lohnfonds, dem Prämien- und dem Kultur- und Sozialfonds. Die BGL ist der Vertragspartner der Betriebsleitung beim Abschluß des Betriebskollektivvertrages (Betriebsverfassung). Trotz der Erweiterung der Rechte der BG. kann wegen der institutionellen Stellung des FDGB und in ihm der BG. von einer echten Mitbestimmung nicht gesprochen werden (Arbeitspolitik) Die BGL bildet verschiedene Kommissionen. So die Kommission für Arbeit und Löhne, die K. für kulturelle Massenarbeit, die Kaderkommission, die Arbeitsschutzkommission, die Feriendienstkommission (Feriendienst des FDGB). In den Privatbetrieben sind den BGL durch die Betriebsvereinbarungen weitgehende Rechte gegenüber dem Betriebsinhaber eingeräumt. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253 Gewerkschaftskomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewinn

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller…

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Arbeitsdisziplin (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der „DDR“ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1947 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinarordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. (Wirtschaft) Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt die Disziplinargewalt in den VEB beim Betriebsleiter und wird gemäß den betrieblichen Arbeitsordnungen ausgeübt. Außerdem haben sich die Konfliktkommissionen mit Verstößen gegen Arbeitsmoral und A. zu befassen. Auch in der Verwaltung wird eine strenge A. verlangt. Im allgemeinen wird die A. eingehalten, weil die Arbeitsmoral (sozialistische ➝Arbeitsmoral) hoch ist. Wenn zuweilen Bummelanten angeprangert werden, so soll das vorbeugend und abschreckend wirken. Besondere Disziplinarordnungen bestehen a) für Angestellte und Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung (Disziplinarordnung vom 10. 3. 1955, GBl. S. 217) — gilt auch für Mitarbeiter des Staatlichen Notariats (§ 3 Arbeitsordnung des Staatlichen Notariats vom 16. 11. 1956, GBl. I, S. 1310), b) für Richter (vom 9. 11. 1963, GBl. II, S. 777), c) für Arbeitsrichter (§ 12 Arbeitsgerichtsordnung vom 29. 6. 1961, GBl. II, S. 271), d) für Seeleute (Seemannsordnung vom 16. 4. 1953, GBl. S. 583), e) für Angehörige der „Reichsbahn“ (Eisenbahner-VO in der Fassung vom 23. 6. 1960, GBl. I, 1211/56; GBl. I, S. 421/60), f) für Beschäftigte der Post (VO vom 13. 10. 1960; GBl. II, S. 395), g) für Hochschullehrer (Anordnung vom 8. 2. 1957; GBl. I, S. 177), h) für Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen (Anordnung vom 6. 12. 1957; GBl. I, S. 680), i) für Fachschullehrer (Ordnung vom 4. 7. 1962, GBl. II, S. 468), j) für Lehrer (VO vom 22. 9. 1962; GBl. II, S. 675). Die Disziplinarmaßnahmen des Gesetzbuches der Arbeit sind: Verweis, strenger Verweis, fristlose Entlassung. Manche Disziplinarordnungen kennen noch außerdem: Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, Versetzung in eine minderbezahlte Stellung. Geldstrafen gibt es seit dem 1. 7. 1961 auch für Seeleute nicht mehr. Literaturangaben *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 33 Arbeitsbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitseinheit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der „DDR“ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1947 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinarordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. (Wirtschaft) Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt…

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Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1969)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der osteuropäischen Länder, am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurden die „DDR“ und 1962 die Mongolische Volksrepublik Mitglieder. Albanien wurde im Dez. 1962 ausgeschlossen. China, Korea und Vietnam sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Über den RGW übt die SU maßgeblichen Einfluß auf die weitere Entwicklung in den angeschlossenen Ländern aus. Die Organe des RGW sind: die Ratstagung, die Tagung der Ländervertreter, die Ständigen Kommissionen und (seit Juni 1962) das Exekutivkomitee. Sitz des organisatorischen Zentrums der RGW die Hauptstadt der SU, Moskau. Der Rat tagt im Turnus in einer der Hauptstädte der Mitgliedsländer. Auf der 16. Tagung vom Juni 1962, die mit einer Tagung der kommun. Parteiführer aller RGW-Länder verbunden war, wurden die „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschlossen. Danach sollte die Entwicklung im RGW nicht mehr auf der Grundlage von „Empfehlungen“, sondern von Verpflichtungen beruhen. Die Bildung eines Exekutivkomitees war der Ausdruck dieses neuen Kurses im RGW. Es war geplant, die Volkswirtschaftspläne aller Mitgliedsländer vollständig zu koordinieren und ihre Industrieproduktion zu spezialisieren. Weitgehende Spezialisierungspläne auf dem Gebiet des Maschinenbaus waren vorgesehen. Grundsätzlich sollte dasjenige Land die Produktion übernehmen, in dem die günstigsten Bedingungen dafür vorhanden sind. Tatsächlich sind seitdem nur verhältnismäßig wenige für alle Mitgliedsländer gültige Produktionsabsprachen wirksam geworden. Die Verflechtung vollzieht sich nicht ohne Reibungen und Widerstände, da auch in Planwirtschaftssystemen nationale Interessen bestehen. Der Widerstand gegen eine volle Koordinierung der Wirtschaftspläne resultiert nicht zuletzt daraus, daß die SU sich nicht daran beteiligt. Die SU nimmt für sich in Anspruch, die Industrie universell zu entwickeln, da sie imstande sei, die Spezialisierung und Koordinierung innerhalb des eigenen Landes zu organisieren. Der Umfang der gegenseitigen Lieferungen von Erzeugnissen des Maschinenbaus zwischen den Sowjetblockländern ist bisher in geringerem Maße gestiegen als die Produktion solcher Erzeugnisse in diesen Ländern. Seit 1963 ist der Trend zu zweiseitigen Vereinbarungen von Jahr zu Jahr mehr in den Vordergrund getreten. Jedes der Mitgliedsländer des RGW unterhält für jedes andere Mitgliedsland einen „Wirtschaftsausschuß“ zur Aushandlung von zweiseitigen Absprachen. Solche Absprachen betrafen bisher nur in einem Falle die Spezialisierung eines ganzen Industriezweiges (Schiffbau), im übrigen jedoch bestimmte Erzeugnisgruppen oder Einzelerzeugnisse (z. B. Erzeugnisse des Maschinenbaus, der Kraftfahrzeug- und Traktorenindustrie). Indessen ist bekannt, daß die beteiligten Länder sich keineswegs immer strikt an solche Vereinbarungen halten. In der Tschechoslowakei und in Polen sind außerordentlich kritische Stimmen über die [S. 507]geringe Funktionsfähigkeit des RGW laut geworden. Der tschechoslowakische Volkswirtschaftler Prof. Sik erklärte Anfang 1968 öffentlich, die Schwierigkeiten im RGW beruhten in erster Linie darauf, daß sich die Mitgliedsländer auf verschiedenen wirtschaftlichen Entwicklungsstufen befänden. Die ČSSR und die „DDR“ seien mit einem durchschnittlichen Nationaleinkommen von 1.000 bis 1.100 Dollar je Kopf der Bevölkerung die am weitesten entwickelten Länder des RGW. Die SU, Ungarn und Polen seien demgegenüber weit schwächer entwickelt. Bulgarien und Rumänien mit einem durchschnittlichen Nationaleinkommen von nur 400 bis 600 Dollar pro Kopf seien gegenüber den anderen RGW-Ländern unterentwickelte Länder. Weitere Schwierigkeiten entstünden dadurch, daß es im RGW keinen gemeinsamen Markt mit allseitiger Verrechnungsmöglichkeit der Außenhandelsguthaben gebe. Es bestünde vorwiegend ein primitiver Naturalaustausch von Waren gegen Waren. In den letzten Jahren hat der Warenumsatz zwischen den RGW-Ländern in geringerem Umfange zugenommen als der Handel zwischen den entwickelten westlichen Industrieländern. Am 1. Jan. 1964 nahm die Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau ihre Tätigkeit auf. Damit sind jedoch nur in begrenztem Maße multilaterale Verrechnungen zwischen den beteiligten Ländern möglich. Eine echte Integration dieser Länder ist auch solange nicht möglich, wie unterschiedliche Produktionsbedingungen in den einzelnen Ländern unterschiedliche Produktionskosten zur Folge haben, so daß ein einheitliches Preissystem nur auf der Grundlage der Subventionierung der industriell weniger entwickelten Mitgliedsländer des RGW beruhen könnte. Die Situation im RGW ist also auf dem Gebiet der Preise ganz ähnlich wie in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), wo das Problem der unterschiedlichen Produktivität ― und damit das der unterschiedlichen Preise ― durch sog. „Abschöpfungen“ gelöst wird. In der ersten Hälfte des Jahres 1968 haben zwei Mitgliedsländer des RGW, die Tschechoslowakei und Rumänien, die Meinung ausgedrückt, die bisherige Form der Zusammenarbeit im RGW habe ihre wirtschaftliche Entwicklung eher behindert als gefördert. Sie erklärten, daß sie künftig entschlossen seien, bei dieser Zusammenarbeit in erster Linie ihre nationalen wirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Insbesondere seien sie gewillt, den einseitig betonten Handel mit den anderen RGW-Ländern zu korrigieren und künftig mit westlichen Ländern stärker Handel zu betreiben. Literaturangaben Hoffmann, Emil: Comecon — der gemeinsame Markt in Osteuropa (Die großen Märkte der Welt, Bd. 3). Opladen 1961, Leske. 174 S. Klinkmüller, Erich, und Maria E. Ruban: Die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Ostblockstaaten (Wirtschaftswissensch. Veröff. d. Osteuropa-Instituts a. d. Freien Univ. Berlin, Bd. 12). Berlin 1960, Duncker und Humblot. 319 S. Pritzel, Konstantin: Die wirtschaftliche Integration der SBZ in den Ostblock und ihre politischen Aspekte. 2., erw. Aufl. (BB) 1965. 296 S. Uschakow, Alexander: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon) (Dokumente zum Ostrecht, Bd. 2). Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 506–507 Rat des Stadtbezirks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Gestaltung

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der osteuropäischen Länder, am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurden die „DDR“ und…

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Preissystem (1969)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist das P. in einer Marktwirtschaft das Produkt der Angebots- und Nachfragebeziehungen unter den wirtschaftlich autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten). In den östlichen Wirtschaftssystemen ist das P. Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u.a. die Steuern, Kredite, Zinsen und Prämien gehören. Preise sind sowohl Gegenstand der Planung als auch Instrument zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des P. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und dem praktizierten Planungssystem ab. Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft liegen dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vor, wenn diese in Abhängigkeit von den für die Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck bringen. Eine Errechnung solcher ökonomisch optimaler Planpreise (Schattenpreise) ist bisher auch mit den modernen Rechenverfahren der linearen Optimierung und durch den Einsatz von Computern praktisch weder für sämtliche volkswirtschaftlich wichtigen Güter noch für größere Gütergruppen einzelner Wirtschaftsbereiche gelungen. Punktuelle Preisfestsetzungen und die Revision der Planpreise ganzer Branchen sowie der Volkswirtschaft wurden daher bei den jüngsten Preisreformen in der „DDR“ und den östlichen Wirtschaftssystemen (1964–1968) vorwiegend noch durch Einzelkalkulation in den Betrieben und Preisbehörden vorgenommen. Allerdings wurden bei den Preisreformen mit Hilfe von Preisverflechtungsbilanzen und Rechenprogrammen für Computer gewisse Verzerrungen des P. auch durch den Einsatz von linearen Optimierungsverfahren beseitigt. Die in einem Wirtschaftssystem praktizierte Preisbildung, die Art der Veränderungen der Preise sowie die dort vorkommenden Preisarten und -formen hängen nach Ansicht der sozialistischen Politökonomie von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten der jeweiligen Gesellschaftsordnung ab. Nach der auf die Marxsche Wertlehre zurückgehenden Definition gibt der ‚Preis‘ im sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssystem den in Geld ausgedrückten Wert einer Ware an. Er gibt über das Austauschverhältnis zwischen zwei Wertgrößen verschiedener Waren Auskunft. Der Wert einer Ware entspricht dem „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ zur Erzeugung eines bestimmten Gutes. Dieser Aufwand setzt sich aus den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ für die Herstellung eines Produktes und dem „gesellschaftlich notwendigen Reineinkommen“ zusammen. Die „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ entsprechen in der Praxis der Preisbildung meist den durchschnittlichen Herstellungskosten aller an der Erzeugung eines bestimmten Gutes beteiligten Betriebe. Das „gesellschaftlich notwendige Reineinkommen“ wird in der Preiskalkulation und -planung vielfach einem nach Branchen differenzierten, staatlich vorgeschriobenen Gewinnaufschlag gleichgesetzt. Das „Reineinkommen“ setzt sich nach der Lehre der Politökonomie aus zwei Wertbestandteilen zusammen: a) dem Betriebsgewinn und b) der Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA; differenzierte Umsatzsteuer). Der Anteil des in den Planpreisen (gemeint sind hier die Betriebspreise) enthaltenen Betriebsgewinns ist sowohl hinsichtlich seiner Höhe als auch hinsichtlich der gewählten Bezugsbasis des Gewinnaufschlages abhängig von den Zielen der Wirtschaftspolitik und dem angewandten Preistyp (Gewinn). Während durch die staatliche Festlegung des Betriebsgewinnanteils in den Planpreisen (Betriebspreisen) Steuerungseffekte gegenüber den betroffenen Betrieben erzielt werden sollen, dient die Festlegung der PDA vorwiegend der Lenkung der Nachfrage der Abnehmer (Industrieabgabepreis). Abgesehen von den Besonderheiten der Preisbildung im Dienstleistungsbereich gibt es in der „volkseigenen Wirtschaft“ der „DDR“ und der der anderen östlichen sozialistischen Staaten 4 verschiedene Preistypen: 1) Wertpreise, 2) Kostenpreise, 3) Relationspreise, 4) Produktionspreise. Wert- und Kostenpreise werden vielfach nicht als unterschiedliche Preistypen ange[S. 494]sehen. Der Unterschied zwischen beiden wird darauf abgestellt, daß bei einer reinen Wertpreisbildung die Bezugsbasis des Gewinnzuschlages allein die Lohnkosten (Lohnkostenanteil) sind, während bei einer Kostenpreisbildung der Gewinnsatz auf die gesamten Selbstkosten einschließlich der Lohnkosten bezogen wird. Die Kostenpreise sind auch nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 der wichtigste Preistyp bis heute (1967) geblieben. Die Wahl dieses Preistyps ist die Konsequenz aus der von Marx entwickelten Arbeitswertlehre, nach der sich der Wert eines Erzeugnisses nicht nach seinem Gebrauchswert (Nutzen) bestimmt, sondern nach dem für die Herstellung dieses Produktes erforderlichen „gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand“. Dagegen vertritt die westliche Wirtschaftswissenschaft übereinstimmend die Auffassung, daß sich in den Marktpreisen die individuellen Nutzvorstellungen spiegeln. Die Kosten- und auch die Wertpreise lassen sich in 2 Hauptgruppen von Preisformen einteilen: a) Kalkulationspreise, b) Festpreise. Die Kalkulationspreise sind betriebsindividuelle Preise, die auf den jeweiligen einzelbetrieblichen Kosten basieren. Diese Preise werden nach Maßgabe verbindlicher Kalkulationsschemata und auf der Grundlage behördlich bestätigter Kalkulationselemente (z. B. Zuschlagsätze für Gemeinkosten, konstanter Gewinnsätze) gebildet. Sie schwanken entsprechend der Veränderung der Produktionskosten. Die Bildung von Kalkulationspreisen ist in der Wirtschaft der „DDR“ in der Regel nur bei der Preisbestimmung für neuentwickelte Produkte, bei Einzelfertigungen, kleineren Serien, Reparaturen und Montageleistungen und bei allen wirtschaftlich weniger wichtigen Erzeugnissen gestattet (VO v. 13. 12. 1966, GBl. II, S. 963). Unter Festpreisen versteht man Preise, die grundsätzlich für die Dauer eines Volkswirtschaftsplanes (1 Jahr) konstant gehalten werden. Sie werden in der Regel als einheitliche Festpreise bestimmt, was bedeutet, daß sie innerhalb des Wirtschaftsgebietes der „DDR“ gleich sind. Diese Festpreise beziehen sich jeweils nur auf Produkte gleicher Art und Qualität. Dies verlangt von der Wirtschaftsverwaltungsbürokratie eine eindeutige Klassifizierung des volkswirtschaftlichen Erzeugungsprogramms (Güter und Dienstleistungen) in einer umfassenden Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur. Zu den Zielen der Preisplanung in der sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft gehört die möglichst vollständige Einbeziehung aller volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse in das System einheitlicher Festpreise. Die Bevorzugung der einheitlichen Festpreise bei der zentralen Wirtschaftslenkung hat planungstechnische Gründe. Jede Preisdifferenzierung für identische Produkte erschwert die zentrale Festsetzung der staatlichen Aufgaben für die Betriebe, Kombinate und VVB, verkompliziert die Plankoordinierung (Bilanzierung) und verhindert von zentraler Seite aus eine wirksame Kontrolle des Leistungsstandes von Produzenten gleichartiger Erzeugnisse und Leistungen. Erst durch Einheitspreise erhalten auch Betriebsvergleiche Aussagekraft. Verschiedene Planpreise für gleichartige Erzeugnisse innerhalb des Wirtschaftsgebietes würden auch je nach dem Knappheitsgrad dieser Produkte häufig Störungen im Absatz und in der Versorgung der Bevölkerung zur Folge haben. Die Bildung von Relationspreisen beruht auf einem besonderen Verfahren der Festlegung eines Preisgefüges für vergleichbare Produkte. In der Regel wird die Relationspreisbildung bei der Bestimmung der Preise für eine Erzeugnisgruppe angewendet. Ausgehend vom „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ eines bestimmten Standarderzeugnisses werden die Preise verwandter Produkte nach Gebrauchswertmerkmalen differenziert. Als solche Gebrauchswertmerkmale gelten Parameter (wie z. B. technische Kennziffern und ökonomisch-technologische Kenngrößen), deren Veränderung einen unterschiedlichen Gebrauchswert der Produkte charakterisiert und deren Abwandlung ferner in einem meßbaren Zusammenhang mit der Veränderung der Produktionskosten steht. Diese Berücksichtigung der Gebrauchswerteigenschaften der Waren in ihren Preisen schafft aber keine optimalen Planpreise. Es ist nämlich leicht einsichtig, daß die Veränderung technischer Qualitätsmerkmale keineswegs mit der Veränderung der Knappheit der Güter identisch zu sein braucht, ganz abgesehen davon, daß auch der als Ausgangsgröße für die Festlegung der Preisrelationen genommene Planpreis des Standarderzeugnisses kein optimaler Preis ist. Der Produktionspreis ist ein in den sowjetsozialistischen Wirtschaftssystemen erst durch die Wirtschaftsreformen ab 1964 hoffähig gewordener Preistyp. Bis dahin war er von den orthodoxen Politökonomen als eine spezielle Preiskategorie nur der kapitalistischen Wirtschaft charakterisiert worden. Der in den östlichen Wirtschaftssystemen bis 1966 vorherrschende Kosten- und Wertpreistyp berücksichtigte bei der Preisbildung nicht die Kapitalkosten oder den „Fondsvorschuß“, wie die Politökonomen diesen Kalkulationsposten heute nennen. Da infolge der hierdurch bewirkten Unterbewertung der Erzeugnisse vor allem aus den kapitalintensiven Betrieben eine ständige fühlbare Verschwendung dieser Produkte in den nachgelagerten Produktionsstufen feststellbar war, entschlossen sich ab 1964 die Wirtschaftsführungen der kommunistischen Länder zögernd, ihre P. zwecks Rationalisierung des Wirtschaftsprozesses auf den Preistyp des Produktionspreises umzustellen. In Ungarn und der ČSSR begann man ab 1964/1965 und in der UdSSR ab 1966/1967 mit der Umrechnung der Wertpreise in Produktionspreise. In der „DDR“ soll ab 1. 1. 1969 beginnend mit den Preisen der Schwarzmetallurgie etappenweise eine Umstellung auf ein Produktions-P. erfolgen (Preispolitik). Die Berücksichtigung der Kapitalkosten bei der Umrechnung der Wertpreise auf Produktionspreise erfolgt grob dargestellt nach 2 Verfahren: 1) Die Betriebe addieren bei der Kalkulation ihres Preisvorschlages für die Preisbehörden zu ihren kalkulationsfähigen Selbstkosten (Stückkosten) a) noch den Kapitalkostenanteil und b) den staatlich vorgegebenen Stückgewinn hinzu (Amt für Preise). Der für die Durchführung der Stückkostenkalkulation notwendige Kapitalkostenanteil wird durch Umlage des verbindlich vorgeschriebenen Abführung der Produktionsfondsabgabe [S. 495](PFA) auf die Produktionsmengen ermittelt. 2) Im Unterschied zum obigen Verfahren erfolgt die Berechnung des Preisvorschlages für die Preisorgane allerdings überwiegend so (z. B. in der SU), daß die Betriebe zu ihren gesamten Kosten pro Stück (Abschreibungen, Materialverbrauch, Lohnkosten) einen Gewinnzuschlag addieren, der auf folgende Weise errechnet wird: Der durch staatliche Festlegung bestimmte Reineinkommenssatz wird ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital (Produktionsgrund- und -Umlauffonds) gesetzt. Der hierdurch ermittelte Reineinkommens- oder Gewinnbetrag wird dann auf die erzeugte Menge umgelegt. Ist diese Umlage auf das einzelne Erzeugnis bei gleichzeitiger Produktion verschiedener Produkte im Betrieb nicht unmittelbar möglich, so kann diese so vorgenommen werden, daß der ermittelte Reineinkommensbetrag ins Verhältnis zu den gesamten anerkannten „Verarbeitungskosten“ des Betriebes gesetzt wird. Der auf diese Weise ermittelte Prozentsatz wird bei der Preisbildung für das einzelne Erzeugnis auf die jeweiligen „Verarbeitungskosten“ pro Stück bezogen und damit das Reineinkommen proportional zu dieser Bezugsgröße verteilt. Dieses Verfahren der Preiskalkulation in einem Betrieb kann auf die gleiche Weise für Betriebsgruppen oder Industriezweige durchgeführt werden. („Verarbeitungskosten“ sind die gesamten Selbstkosten minus Kosten für Grundmaterial, bezogene Teile, fremde Lohnarbeit und Kooperation sowie Verbrauch fremder Leistungen. Die „Verarbeitungskosten“ enthalten demnach im wesentlichen die Amortisationen und die Lohnkosten.) Der den Betrieben vorgeschriebene Reineinkommens- oder Gewinnsatz wird von den Preisbehörden unter Berücksichtigung der gegebenen Produktionsfondsabgabe und der Untersuchungsergebnisse über die Kapitalintensität der Wirtschaftszweige nach Branchen differenziert. Die Addition des jeweils für die einzelnen Waren ermittelten Stückgewinns zu den anerkannten kalkulationsfähigen Stückkosten ergibt den Betriebspreis. Bei diesem Verfahren der Preisbestimmung wird die Produktionsfondsabgabe also nicht gesondert einkalkuliert. Sie wird als Bestandteil des Gewinnes und nicht der Kosten angesehen. Der der Produktionsfondsabgabe im Bruttogewinnaufschlag entsprechende Gewinnanteil wird von der Wirtschaftsführung als diejenige Mindestverzinsung bezeichnet, die von den Staatsbetrieben mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Kapital unbedingt erwirtschaftet werden muß. Der Staat als Eigentümer der Produktionsmittel konzentriert dann die erwirtschaftete Produktionsfondsabgabe im Staatshaushalt. Ergänzend sei noch einmal darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit eines P. zur Erfüllung der ihm im Rahmen der Wirtschaftslenkung übertragenen Funktionen davon abhängt, inwieweit die Preise laufend die Veränderungen der Produktions- und Marktbedingungen wiedergeben. Diese Einsicht wird auch von den Wirtschaftspolitikern der kommunistischen Staaten geteilt. Die Verwirklichung dieser Preispolitik stößt allerdings auf zwei Schwierigkeiten. Das u.a. aus Gründen der Erleichterung der zentralen Wirtschaftsplanung und -lenkung eingeführte Fest-P. hat zur Folge, daß größere Preisrevisionen in der Regel nur nach einigen Planjahren durchgeführt werden. In der Vergangenheit fand in den Ostblockwirtschaften schon aus Gründen des Verwaltungsaufwandes im Durchschnitt nur alle 5–7 Jahre eine Preisreform statt. Die Starrheit der Festpreise steht also im Widerspruch zur geforderten Anpassung der Planpreise an die Produktions- und Realisierungsbedingungen der Waren. Ferner besteht zu den gültigen Bestimmungsgrundlagen der Preisfestsetzung, also vor allem dem Preistyp des Kosten- und des Wertpreises, und den sich rasch wandelnden Angebots- und Nachfrage Verhältnissen nahezu stets eine Disproportion. Um aber trotz des prinzipiellen Festhaltens an der Kosten-, Wert-, Relations- und Produktionspreisbildung die Preispolitik auch für eine planmäßige Lenkung von Produktion und Verbrauch einsetzen zu können, legt die Wirtschaftsführung zeitweilig die Planpreise abweichend vom Warenwert fest. Diese Preispolitik steht nach Auffassung der Wirtschaftsführungen in den orthodoxen kommunistischen Ländern nicht im Widerspruch zu den marxistischen Prinzipien der Preisbildung. Durch die abweichend vom Warenwert vorgenommene Planpreisbestimmung sollen der Gebrauchswert mit berücksichtigt, die Absatzmöglichkeiten beachtet und damit die Struktur der Nachfrage dem vorhandenen Warenangebot angepaßt werden. Um die Nachteile der Starrheit des Fest-P. zu verringern, wird von den zuständigen Wirtschaftsfunktionären der „DDR“ gefordert, daß in Zukunft statt der bisher üblichen Preisreformen erst nach jeweils einem halben Jahrzehnt nunmehr kontinuierliche Preisrevisionen durchgeführt werden sollen. Mit diesen angestrebten laufenden Preisrevisionen in Anpassung an die gewandelten Produktionsbedingungen soll der Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung besser Rechnung getragen werden. Ob aber in Anbetracht des immensen Verwaltungsaufwandes für diese ständigen Preisneuberechnungen dieses Ziel vom Behördenapparat des Amtes für Preise verwirklicht werden kann, ist sehr zweifelhaft. Zu den Maßnahmen, das P. ein wenig flexibler zu gestalten, gehört die in der „DDR“ seit einigen Jahren geschaffene Möglichkeit, für bestimmte wirtschaftlich weniger wichtige Erzeugnisse die Preisfestsetzung den Lieferern und Abnehmern zu überlassen (Vereinbarungspreise) oder nur Höchstpreise festzulegen. Allerdings erfolgt auch die Kalkulation der Vereinbarungs- und Höchstpreise teilweise auf der Basis zentral festgelegter Kalkulationsnormen. Als Sonderform der Berücksichtigung des Gebrauchswertes bzw. der Qualität der Güter im Preis durch Einräumung einer größeren Preisbeweglichkeit ist auch die im „Neuen ökonomischen System“ erfolgte Einführung von Preiszu- und -abschlägen anzusehen. Wird die Qualität hergestellter Produkte unter den staatlich festgelegten Standardqualitäten eingestuft, so sind die Preisorgane verpflichtet, Preisabschläge zu verhängen. Bei Erzeugnissen, deren Qualität über den staatlich festgelegten Qualitätsnormen liegt, können den betreffenden Produzenten von den Preisbehörden Gewinn- und Preiszuschläge gewährt werden. (vgl. Preis-AO Nr. 1984/3 — Ausgewählte [S. 496]Spitzenerzeugnisse, GBl. 1967, II, S. 761). Dadurch sollen die Betriebe an qualitativ hochwertigen Leistungen materiell interessiert werden. Eine relativ freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage besteht nur noch auf den Bauernmärkten. Allerdings gelten auch auf diesen Märkten die staatlichen Aufkaufpreise der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) und die für Lebensmittel festgesetzten Preise als Richtgrößen. Das P. der „DDR“ (wie auch das der anderen Ostblockstaaten) Ist ein reines Binnen-P. Durch das vom Staat verwaltete Außenhandels- und Valutamonopol ist ein Einfluß der Weltmarktpreise auf das Binnenpreisniveau ausgeschaltet. Bei Außenhandelsgeschäften rechnen die Betriebe mit den Außenhandelsorganen zu den gültigen Binnenpreisen ab. Der Ausgleich zwischen diesen Binnenpreisen und den Weltmarktpreisen erfolgt über ein besonderes Verrechnungsverfahren (Außenhandelspreisdifferenzenkonto) und den Staatshaushalt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 493–496 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist…

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Kader (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 Der Begriff K. stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. Als K. werden alle Personen in Partei, staatlicher Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Massenorganisationen und Militär verstanden, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet K. soviel wie Elite. (Funktionäre) In dem 1963 beschlossenen Parteistatut wurde der im Entwurf ursprünglich verwendete Begriff K. durch Parteiarbeiter ersetzt. Die SED ist sowohl eine Massen- als auch K.-Partei. Im Hinblick auf die 1,7 Mill. Parteiangehörigen und die organisatorische Erfassung von etwa 10 v. H. der Bevölkerung Mitteldeutschlands hat sie den Charakter einer Massenpartei. Der Charakter der K.-Partei wird betont durch die künstliche Differenzierung der Mitgliederschaft, die Ausschaltung der Mitgliederversammlungen von der politischen Willensbildung und echten Entscheidungsbefugnissen und durch die beherrschende Rolle des zentralistischen Funktionärapparates. Die Auswahl, Ausbildung und den Einsatz der K. bezeichnet man als K.-Politik. Kriterien für die Auswahl der K. waren lange Zeit ausschließlich die Anerkennung „der führenden Rolle der SED“ und ihrer Ideologie, der Parteidisziplin und der Kritik und Selbstkritik; nach neueren SED-Beschlüssen werden von Funktionären erwartet: „Treue zur Arbeiterklasse, Verantwortungsfreude, Schöpfertum und Kühnheit verbunden mit geschäftlicher Sachlichkeit, nüchternem Kalkulieren, eiserner Arbeitsdisziplin, Kämpfertum und Unduldsamkeit gegenüber Mängeln und Fehlern“ („Neuer Weg“, 6/1965). Nach einem Beschluß des ZK der SED vom Juni 1965 sollen jetzt vor allem jüngere Funktionäre mit wiss.-techn. Ausbildung und soliden wirtschaftl. Kenntnissen, also Fachleute, verantwortl. Funktionen übernehmen. Funktionäre in wichtigen Stellen, die bisher keine entsprechende Ausbildung besitzen, sollen Hoch- oder Fachschulen besuchen. Wesentliche Bedeutung für die Auswahl der K. haben die Parteiwahlen. Mit den dazu herausgegebenen Direktiven gibt die Parteiführung regelmäßig bekannt, welche Kategorien von K. aufgestellt und „gewählt“ werden sollen. Im Bericht des ZK an den VII. Parteitag heißt es über die K.-Arbeit im Berichtszeitraum: „In die neuen Leitungen der Grundorganisationen, in die Kreis- und Bezirksleitungen wurden Parteimitglieder gewählt, die die Politik der Partei prinzipiell und konsequent vertreten, die bei den Menschen hohes Ansehen genießen, Erfahrungen in der politischen Massenarbeit und der marxistisch-leninistischen Erziehung haben und über [S. 321]die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. … Sie sind in der Lage, Kollektive zu leiten, die die ökonomischen, politischen und kulturellen Aufgaben lösen“ („Neues Deutschland“ v. 17. 4. 1967, S. 12). Die politische Ausbildung der K. ist in erster Linie Aufgabe der Schulung. Von unteren Funktionären wird mindestens der Besuch einer Kreisparteischule (Parteischulen), von leitenden Funktionären der Besuch der Parteihochschule verlangt. Über die fachliche Qualifizierung der Parteifunktionäre veröffentlichte die „Kommission für Partei- und Organisationsfragen“ beim Politbüro im Febr. 1964 einen Bericht. Die Partei hatte zum damaligen Zeitpunkt 57.198 Mitglieder und Kandidaten mit abgeschlossener Hoch- und 132.534 Mitglieder und Kandidaten mit abgeschlossener Fachschulausbildung. Und im o.a. Bericht des ZK an den VII. Parteitag heißt es über die Qualifikation der Parteifunktionäre: „Von den vor dem VII. Parteitag in den Grundorganisationen und Abteilungsparteiorganisationen gewählten Leitungsmitgliedern haben 33,7 Prozent einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß, das heißt, jedes dritte Leitungsmitglied in den Grundorganisationen unserer Partei besitzt Hoch- oder Fachschulausbildung.“ Die Sicherung eines einheitlichen K. obliegt den K.-Abt., die mit besonders zuverlässigen SED-Mitgliedern besetzt sind. K.-Abt. bestehen in allen Organisationen, Institutionen und Betrieben. Sie müssen auch bei der Einstellung von Parteilosen und Mitgl. anderer Parteien die Genehmigung der zuständigen SED-Dienststelle einholen. Die K.-Abt. des SED-Apparates haben bestimmenden Einfluß auf die K.-Politik aller Organisationen und Institutionen, einschließlich der „Blockparteien“. (Nomenklatursystem) Die K.-Abt. sollen die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Einstellung überwachen. Sie führen „Entwicklungskarteien“, in die neben dem fachlichen Werdegang die Teilnahme an politischen Schulungen sowie Vermerke über das politische und „moralische“ Verhalten eingetragen werden. Regelmäßig sollen mit allen Beschäftigten „Entwicklungsgespräche“ geführt werden. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die sog. K.-Akte des Beschäftigten der K.-Abt. des neuen Arbeitsplatzes übersandt. Schon vor Neueinstellung wird regelmäßig bei der K.-Abt. des Betriebes bzw. der Dienststelle, bei der der Betreffende bisher beschäftigt war, Nachfrage gehalten. So werden bei Kündigungen aus politischen Gründen (Kündigungsrecht) unerwünschte Neueinstellungen verhindert. Der leitende Funktionär einer K.-Abt. wird K.-Leiter genannt. Er ist verpflichtet, dem Staatssicherheitsdienst jederzeit Einblick in alle K.-Akten zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die große Bedeutung, die der K.-Politik zugeschrieben wird, entspricht dem militärischen Organisationsprinzip der Kommunisten: „Die Kader entscheiden alles“ (Stalin). Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 320–321 Kabinette Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kaliindustrie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 Der Begriff K. stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. Als K. werden alle Personen in Partei, staatlicher Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Massenorganisationen und Militär verstanden, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet K. soviel wie Elite. (Funktionäre) In dem 1963 beschlossenen…

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Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das GG. ist obligatorisches Lehrfach für alle Studenten an den Hochschulen und Universitäten. Seine Aufgabe ist es, den Studenten über den Staatsbürgerkundeunterricht an den Schulen hinaus die Kenntnis des marxistisch-leninistischen Kerndogmas zu vermitteln. In diesem Sinne soll es Teil der von der Hochschullehrerschaft und der FDJ zu leistenden Erziehung der Studenten zu sozialistischen Staatsbürgern sein. Es erstreckt sich entweder über 3 Studienjahre oder über das ganze Studium und umfaßt in der Regel die Fachgebiete: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, dialektischer und historischer Materialismus, politische Ökonomie, wissenschaftlicher Sozialismus. Die Reihenfolge dieser Fachgebiete und ihre Inhalte werden von den einzelnen Universitäten selbst ausgearbeitet. Nach jedem Studienjahr findet eine Prüfung über den behandelten Lehrstoff statt. An verschiedenen Hochschulen und Universitäten (z. B. Jena) ist auf Grund guter Leistungen auch eine Befreiung von den Jahresprüfungen möglich. Das GG. endet mit einer Abschlußprüfung, die Vorbedingung und Teil des Staatsexamens ist. Die Abschlußnote geht gleichgewichtig mit den Noten der anderen Fächer in die Gesamtnote des Examens ein. Verantwortlich für die Durchführung des GG. sind der Prorektor für Gesellschaftswissenschaften und das Institut für Marxismus-Leninismus. Diese Institute stehen außerhalb der Fakultäts- und Sektionseinteilung und sind an allen Hochschulen und Universitäten vorhanden. In verschiedenen größeren Universitäten (z. B. Leipzig, Berlin) haben diese Institute eigene Abteilungen für die verschiedenen Fakultäten, wodurch der Eigencharakter der Fächer bei der Lehre des GG. berücksichtigt werden soll. Im Rahmen der Hochschulreform wird auch das GG. verändert worden. Mit der Neugliederung des Studiums in Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium soll das GG. über alle Phasen des Studiums hin erweitert werden. Entsprechend der Kritik an der „schematischen Vermittlung“ des Lehrstoffs, die das GG. nur zu einem Zusatz des Studiums machte und ein Durchdringen der konkreten Fachgebiete mit den Grundsätzen des Marxismus-Leninismus nicht implizierte, soll nun der Lehrstoff des GG. enger an die Bedingungen des einzelnen Fachs geknüpft werden. Während in den ersten Studienjahren das Kerndogma durch die Seminargruppen intensiv erarbeitet wird, werden in späteren Semestern über die „Klassiker“ hinausgehend auch Fragen der Ethik, Ästhetik, Logik, Psychologie, Soziologie, „Leitungswissenschaft“ usw. behandelt. Wegen der Erweiterung des Stoffgebietes und des aus Überbeanspruchung und Fluktuation resultierenden Mangels an Lehrkräften in den Instituten für Marxismus-Leninismus sollen auch andere Institute zur Durchführung des GG. herangezogen werden. Die dafür in Frage kommenden Institute sind vor allem (soweit vorhanden) die für Philosophie, für Geschichte, für politische Ökonomie. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 261 Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Ulbricht

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das GG. ist obligatorisches Lehrfach für alle Studenten an den Hochschulen und Universitäten. Seine Aufgabe ist es, den Studenten über den Staatsbürgerkundeunterricht an den Schulen hinaus die Kenntnis des marxistisch-leninistischen Kerndogmas zu vermitteln. In diesem Sinne soll es Teil der von der Hochschullehrerschaft und der FDJ zu leistenden Erziehung der Studenten zu sozialistischen Staatsbürgern sein. Es erstreckt…

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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1969)

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz Ost-Berlin. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL) genannt und zu Ehren Stalins im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU 1956 hat es seinen jetzigen Namen. Direktor: seit 1964 Prof. Dr. Lothar Berthold (geb. 1926); stellv. Direktoren: Prof. Dr. Ernst Diehl sowie Prof. Dr. Heinrich Gembkow (geb. 1928); Parteisekretär: Karl Richter (seit 1965). Im IML arbeiten Hunderte von wissenschaftlichen Mitarbeitern in verschiedenen Abteilungen und „Sektoren“ an Forschungsprojekten sowie im ausgedehnten Parteiarchiv. Hauptaufgaben: 1. Herausgabe der Werke der marxistischen Klassiker, insbesondere der Werke von Marx und Engels (über 40 Bände MEA) und Lenin (über 40 Bände). (Die Herausgabe der Werke Stalins wurde 1956 mit dem Erscheinen des 13. Bandes der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen.) Gegenwärtig wird im IML geplant, zusammen mit dem IML beim ZK der KPdSU eine historisch-kritische Marx-[S. 291]Engels-Gesamtausgabe (MEGA) in über 100 Bänden herauszugeben; 2. Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus sowie Leitung und Organisation der Erforschung der Geschichte der „örtlichen Arbeiterbewegung“; 3. Lehre auf den beiden erstgenannten Gebieten; 4. Organisation von wissenschaftlichen Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen. Organisationsaufbau: Das IML ist in folgende Abteilungen aufgeteilt: Marx-Engels-Abteilung (Prof. Dr. Rolf Dlutek); Lenin-Abteilung (Renate Leuschner); Abteilung Geschichte (Prof. Dr. Ernst Diehl); Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung; jede dieser Abteilungen ist in Unterabteilungen („Sektoren“) untergliedert. Außerdem arbeiten Arbeitsleiter an größeren Projekten außerhalb der genannten Abteilungen. Neben den Abteilungsleitern, die auch lehren, forschen und lehren Dozenten und wissenschaftliche Assistenten. Das IML gibt seit 1959 eine eigene Zeitschrift, die „Beiträge zur Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung“ (BZG), heraus (jetzt 6mal jährlich). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 290–291 Institut für Marktforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz Ost-Berlin. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL)…

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Qualifizierung (1969)

Siehe auch: Qualifikation: 1953 Qualifizierung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 503]Auch „Erwachsenen-Q.“ oder „Aus- und Weiterbildung der Werktätigen“. Unter Q. werden alle auf eine abgeschlossene Bildungs- bzw. Ausbildungsstufe folgenden Maßnahmen verstanden, die a) während eines längeren Zeitraumes, b) in organisatorisch festgelegter Form, c) systematisch aufeinander aufbauend neues Wissen vermitteln, zum Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten führen und eine höhere Qualifikationsstufe zum Ergebnis haben. Die Q. gilt als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, sie soll unter Berücksichtigung des Aspektes der Allgemeinbildung wie dem der Spezialbildung dem marxistischen Erziehungsideal vom disponiblen und „allseitig gebildeten“ Menschen gerecht werden. Mit der Begründung, daß unter den spezifischen ökonomischen Bedingungen der gegenwärtigen Ausbauphase des Sozialismus in der DDR die Spezialbildung vorrangige Bedeutung habe, sind für Q.-Maßnahmen in erster Linie die „Hauptrichtungen des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes“ und der „höchste volkswirtschaftliche Nutzeffekt bei größtem Zeitgewinn für die Gesellschaft“ maßgebend. Betriebliche Q.-Vorhaben werden auf der Grundlage des Q.-Planes, der Bestandteil des Betriebsplanes ist, nach den in Perspektiv- und Jahresplänen fixierten produktionstechnischen Erfordernissen durchgeführt. Für die Konzeption des Q.-Planes, in dem der Bedarf an Kadern festgelegt wird, ist der Betriebsleiter verantwortlich. Der Betrieb schließt mit dem einzelnen Werktätigen einen Q.-Vertrag ab, in dem Ziel und Dauer der Weiterbildung, der voraussichtliche spätere Einsatz, die Pflichten des Werktätigen und die des Betriebes vereinbart worden sollen. Die Pflicht zur Teilnahme an der Q. wird aus den mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eingegangenen Verpflichtungen zur Einhaltung der „Sozialistischen Arbeitsdisziplin“ abgeleitet, obwohl sie z. B. im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) nicht ausdrücklich als Rechtspflicht formuliert ist. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der bis dahin unkoordinierten, zumeist sporadischen Charakter tragenden Q.-Maßnahmen wurde auf Ministerratsbeschluß 1960 bzw. 1961 im Anschluß an die Beratungen auf dem III. Berufspädagogischen Kongreß die „abschnittsweise Ausbildung und Q. der Werktätigen“ eingeführt („Grundsätze zur weiteren Entwicklung des Systems der Berufsbildung in der DDR“ vom 30. 6. 1960; GBl. I, S. 441, und die zu den Grundsätzen erlassenen „Leitsätze für die Arbeit der Bildungseinrichtungen …“ vom 27. 1. 1961; VuM Nr. 11, S. 134). Die abschnittsweise Ausbildung verläuft in folgenden 8 Stufen, wobei der Abschluß des einen Abschnittes die Voraussetzung für die Weiterbildung zur nächsthöheren Qualifikationsstufe darstellt: 1. Vermittlung von Grundkenntnissen für die Ausübung einfacher Tätigkeiten (einführende Q.); 2. Erweiterung der Grundkenntnisse auf alle in einem Arbeitsbereich anfallenden Tätigkeiten, für die keine Facharbeiterprüfung erforderlich ist; 3. Q. zum Facharbeiter; Der Gewinnung von Frauen für Weiterbildungsmaßnahmen, vor allem für technische Berufe (z. B. elektronische Datenverarbeitung) und für Leitungsfunktionen in Staat und Wirtschaft, wird großes Gewicht beigemessen. Da jedoch eine Vielzahl spezieller Probleme der Frauenarbeit bisher noch nicht befriedigend gelöst werden konnte, bleibt der Erfolg der Q.-Propaganda unter den Frauen begrenzt. Nach einem erheblichen Anstieg zwischen 1961 und 1965 ist in der Industrie die Zahl der an Q.-Maßnahmen teilnehmenden Frauen in den vergangenen beiden Jahren wieder zurückgegangen. 1967 beteiligten sich 167.294 Frauen gegenüber 182.287 im Jahre 1964 (Frauen). Insgesamt befanden sich 1967 im Bereich von Industrie, Bauindustrie, Verkehr, Post- und Fernmeldewesen 647.158 Personen (gegenüber 677.968 im Jahr 1965) in einem der 8 Weiterbildungsabschnitte. Während die Q.-Stufen 1–6 im Vergleich zu den Vorjahren sinkende Teilnehmerzahlen zu verzeichnen haben, sind diejenigen der Ausbildungsabschnitte 7 und 8 kontinuierlich gestiegen. An den Weiterbildungsmaßnahmen für Personen mit Hoch- oder Fachschulabschluß haben sich 1967 mehr als doppelt soviel (42.037) wie 1965 (15.998) beteiligt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 503 PwF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Qualität der Erzeugnisse

Siehe auch: Qualifikation: 1953 Qualifizierung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 503]Auch „Erwachsenen-Q.“ oder „Aus- und Weiterbildung der Werktätigen“. Unter Q. werden alle auf eine abgeschlossene Bildungs- bzw. Ausbildungsstufe folgenden Maßnahmen verstanden, die a) während eines längeren Zeitraumes, b) in organisatorisch festgelegter Form, c) systematisch aufeinander aufbauend neues Wissen vermitteln, zum Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten und…

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Urania (1969)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Urania: 1966 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gab sich auf ihrem IV. Kongreß im Jan. 1966 den Namen U. (nicht zu verwechseln mit der altangesehenen Westberliner Institution gleichen Namens). Die Gesellschaft wurde auf Anregung des Deutschen Kulturbundes, des FDGB und der FDJ am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u.a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht … die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem Deutschen Kulturbund nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen, wofür 1966/67 Vortragszentren in allen Bezirksstädten eingerichtet wurden, und betreut vor allem die von ihr eingerichteten Dorfakademien. Sie hat 26.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1967 rd. 220.000 (annähernd ein Drittel davon auf dem Lande), in den letzten 5 Jahren nahezu 1~Million Vortragsveranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1. Vors.: Prof. Dr. Herbert ➝Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. Erwachsenenqualifizierung, Betriebsakademien) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 662 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urheberrecht

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Urania: 1966 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gab sich auf ihrem IV. Kongreß im Jan. 1966 den Namen U. (nicht zu verwechseln mit der altangesehenen Westberliner Institution…

DDR A-Z 1969

Bücher-Austausch (1969)

Siehe auch: Bücheraustausch: 1979 1985 Bücher-Austausch: 1966 1975 Der Literatur-Austausch zwischen der BRD und dem ändern Teil Deutschlands geht einerseits (im Rahmen des Interzonenhandels) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist mitteldeutsche Literatur in der BRD über jede Buchhandlung zu beziehen; ausgenommen sind kommun. Propagandaliteratur, staatsgefährdende Druckschriften und die Produktion einiger drüben enteigneter Verlage, die von ihren rechtmäßigen Eigentümern in der BRD, vielfach unter gleicher Firma, weitergeführt werden (Verlagswesen). Außerdem können Lizenzverträge zwischen Verlagen in der BRD und der „DDR“ dem „Export“ von mitteldeutschen Büchern entgegenstehen. (1965 wurden nach Angaben des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 264 Lizenzen von Verlagen aus der BRD erworben und 76 an solche vergeben.) Wer Literatur und sonstige Druckerzeugnisse aus Westdeutschland, West-Berlin und dem „kapitalistischen“ Ausland unmittelbar empfangen will, bedarf einer Sondergenehmigung des Ministeriums für Kultur, die Institutionen und einzelnen Bürgern bei nachgewiesenem Bedarf für ein bestimmtes Fachgebiet, eine bestimmte Literaturgattung oder einzelne Druckerzeugnisse auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt werden kann (Anordnung des Min. für Kultur vom 13. 6. 1963). Ein „Perspektiv-Programm für die ideologische und kulturpolitische Arbeit auf dem Gebiet der Literatur, des Verlagswesens und der Literaturverbreitung“ von 1965 fordert auch eine außerordentliche Steigerung des Buch-Exports; Voraussetzung dazu wären neben der Attraktivität der Produktion wirksame Schritte zur Befreiung des Bücheraustausches mit der BRD und dem westlichen Ausland von einengenden Vorschriften. Der Geschenkverkehr soll laut Erklärung des damaligen Staatssekretärs E. Wendt vom Januar 1964 durch die oben zitierte Anordnung nicht betroffen sein, und eine Vermehrung der Büchergeschenksendungen würde den Wünschen der Menschen drüben entsprechen und der Entfremdung zwischen den getrennten Teilen des deutschen Volkes entgegenwirken können. Bücher und Druckschriften sollen niemals in anderen Geschenksendungen beigepackt, sondern gesondert versandt werden. Welche Literatur von allen Geschenksendungen ausgeschlossen bleiben sollte, ist aus dem Merkblatt „Hinweise für Geschenksendungen nach Mitteldeutschland und nach Ostberlin“ zu entnehmen, das auf allen Postämtern der BRD erhältlich ist. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 129 BSG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchgemeinschaften

Siehe auch: Bücheraustausch: 1979 1985 Bücher-Austausch: 1966 1975 Der Literatur-Austausch zwischen der BRD und dem ändern Teil Deutschlands geht einerseits (im Rahmen des Interzonenhandels) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist mitteldeutsche Literatur in der BRD über jede Buchhandlung zu beziehen; ausgenommen sind kommun. Propagandaliteratur, staatsgefährdende Druckschriften…