DDR A-Z 1969
Genossenschaften (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der individuellen Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen Revolution im Jahre 1917 (besonders in der Landwirtschaft) und die die politische Macht der Bolschewisten bedrohende Wirtschaftskrise Anfang der zwanziger Jahre haben zu einer Änderung der Marxschen Auffassung von der Bedeutung der G. geführt. Das auf diesem historischen Hintergrund von Lenin formulierte evolutorische „Genossenschaftsprogramm“ ist für Mitteldeutschland seit 1945 gültig: Die selbständig Wirtschaftenden sollen über die Vergenossenschaftung der Handels- und Kreditfunktionen („einfache“ G.) zur Vergenossenschaftung der Produktion (Produktions-G. = „höhere“ G.) geführt werden. a) Auf der Grundlage dieser Lehre gelangten die nach dem Zusammenbruch bestehenden G. — nahezu ausschließlich Handels- und Kredit-G. — zu erhöhter Bedeutung. Die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wurde ihnen schon 1945 bzw. Anfang 1946 durch SMAD-Befehl gestattet. Die G. konnten entsprechend ihren traditionellen Prinzipien (Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) arbeiten. Eine rege Werbung erhöhte die Zahl der Mitglieder. Der Nutzen der G. für das kommun. System lag in den ersten Jahren auf wirtschaftlichem Gebiet. Die G. übernahmen teilweise die Kreditfunktionen der geschlossenen Banken und besonders die Handelsfunktionen des liquidierten privaten Großhandels bis zum Aufbau eines leistungsfähigen staatlichen Handels- und Kreditapparates. In dieser Periode konnten die G. ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausdehnen und z. T. eine Monopolstellung erreichen (z. B. erfolgte die Düngemittelzuteilung ausschließlich über G.). Im Rahmen der 1948 beginnenden Wirtschaftsplanung hatten die G. organisatorische Aufgaben zu übernehmen (Aufschlüsselung der Pläne, statistische Berichterstattung, Versorgung der Betriebe mit Produktionsmitteln usw.). Gleichzeitig wurde ihre gesamte Wirtschaftstätigkeit in die zentrale Planung einbezogen. Parallel dieser Entwicklung erfolgte die Einengung und Beseitigung der genossenschaftlichen Demokratie durch Übernahme zentraler Positionen innerhalb der G. durch systemfreundliche Funktionäre. Die G. verloren also ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und wurden zur Aufgabe ihrer Prinzipien gezwungen. Sie hörten auf, G. im traditionellen (westlichen) Sinne zu sein. Zwar behielten sie ihre wirtschaftlichen Funktionen — diese blieben Grundlage ihrer Macht den Mitgliedern gegenüber —, jedoch trat nun ihr gesellschaftspolitischer Nutzen für das System in den Vordergrund: Über die G. erfolgte der Angriff der SED auf die kleinen und mittleren selbständigen Existenzen. Mehr und mehr war es — seit 1948/50 — Aufgabe der G., die (Wirtschafts-)Politik der Partei ihren Mitgliedern gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Seit Beginn der Kollektivierung 1952 bedeutete das insbesondere, die G.-Mitglieder zum Eintritt in PG zu bewegen. In dem Maße, wie die Bildung von PG fortschritt, wurden traditionelle G. überflüssig. Ihre Einrichtungen wurden, in der Regel unter Ausschluß der Liquidation der G., von den neu gebildeten PG übernommen. Zu den G., die nach 1945 in diesem Sinne tätig waren, zählten vor allem die Raiffeisen-G. (ländliche ➝Genossenschaften) und die Einkaufs- und Liefer-G. des Handwerks. b) Während die Existenz der Handels- und Kredit-G. mit der Vollendung des „Aufbaus [S. 235]des Sozialismus“ endet, sind die Produktionsgenossenschaften (PG) ein Endziel dieser Entwicklungsperiode. Ihrer formalen Struktur nach sind sie mit den traditionellen Produktiv-G. identisch. Wie bei diesen ist ihr Ziel, selbständig Wirtschaftende als Mitglieder zu gewinnen. Während aber die traditionelle Produktivgenossenschaft durch Vergenossenschaftung von Produktionsfunktionen die Rentabilität der Betriebe verbessern und so die Selbständigkeit der Mitglieder erhalten will (bzw. Unselbständigen durch Teilnahme an Unternehmerfunktion und Unternehmerlohn eine relative Selbständigkeit ermöglichen will), stehen die „sozialistischen“ PG im Dienst des kollektiven Erwerbs mit dem Ziel, die Selbständigkeit der Mitglieder zu beseitigen. Die Methode ist der Entzug der individuellen Verfügungsgewalt über die in Privateigentum stehenden materiellen Produktionsfaktoren (Boden, Kapital) durch Einbringen in die „G.“ (genossenschaftlich-sozialistisches Eigentum) und die Übertragung der Unternehmerfunktion auf das Kollektiv, wobei dieses durch systemfreundliche Personen repräsentiert werden soll. Als Besonderheit ist zu bemerken, daß in den landwirtschaftlichen PG aller kommun. Länder mit Ausnahme der SU der in die PG eingebrachte Boden rechtlich Privateigentum geblieben ist. Diese Tatsache hat jedoch nur formale Bedeutung, sie soll dem „Besitzinstinkt“ der „kleinen Warenproduzenten“ (z. B. Bauern, Handwerker) Rechnung tragen. Der totale Entzug der Verfügungsgewalt und die praktische Unmöglichkeit des Austritts aus der PG bedeuten de facto Enteignung. Die PG haben also die Aufgabe, den Selbständigen die wirtschaftliche Basis ihrer Selbständigkeit zu entziehen und sie dadurch in wirtschaftliche, politische und schließlich persönliche Abhängigkeit vom kommun. (Wirtschafts-) System zu bringen. Da sich die angesprochenen Schichten gegen diese wirtschaftliche Entmachtung und den persönlichen Freiheitsentzug wehren, jedenfalls aber nicht freiwillig in PG eintreten, werden wirtschaftliche Anreize (z. B. Steuervergünstigungen, bevorzugte Belieferung mit Produktionsmitteln, hohe Preise für die Produkte, billige Kredite), politische und psychologische Druckmittel angewandt. H-Zwangskollektivierung) Rein ökonomisch sind die PG in der kommun. Planwirtschaft besser zu handhaben: sie lassen sich wegen ihrer Größe besser in die Volkswirtschaftspläne einbeziehen und von innen und außen ― sowohl wirtschaftlich (Planerfüllung) als auch politisch ― leichter kontrollieren als Individualbetriebe. Die Kontrollmöglichkeit von außen kann noch dadurch erhöht werden, daß der Produktionsfaktor Kapital sich ganz oder teilweise im Eigentum des Staates befindet (LPG, MTS). Die zentrale Aufgabe der PG ist die Erfüllung der durch die Volkswirtschaftspläne vorgegebenen Produktionsziele. Im einzelnen bestehen Landwirtschaftliche PG, PG des Handwerks, PG werktätiger Fischer (Fischerei), Gärtner-PG (Gartenbau). Aus den genannten Gründen ist die PG auch in neue Bereiche vorgedrungen; so gibt es z. B. PG der Künstler und „Kollegien der Rechtsanwälte“ (Rechtsanwaltschaft). c) Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Konsumgenossenschaften ein. Sie sind die einzigen G., die Nichtselbständige als Mitgl. haben. Sie sind einerseits eine politische Massenorganisation und haben andererseits innerhalb des staatlichen (Güter-) Verteilungsapparates die Aufgabe, bestimmte Funktionen zu erfüllen. (Handel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 234–235 Genex GmbH A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, LändlicheSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der individuellen Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen…
DDR A-Z 1969
Frauen (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Die SED hat sich von Anfang an die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung von der Gleichberechtigung der F. als unerläßlicher Voraussetzung für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu eigen gemacht und diese Gleichberechtigung politisch-propagandistisch und mit praktischen Maßnahmen durchzusetzen versucht. Dabei muß sie nach wie vor gegen noch vorhandene traditionelle Einstellungen ankämpfen und in Rechnung stellen, daß eine Vielzahl auf längere Sicht nicht behebbarer realer Schwierigkeiten die F. daran hindern, ihre Gleichberechtigung auch tatsächlich und in dem von der Partei gewünschten Umfang wahrzunehmen. Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 nimmt die bereits in Art. 7 Abs.~1 der Verfassung von 1949 enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der Frau in erweiterter Form auf und legt fest: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der F., besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ Aus ideologischen Gründen („Selbstverwirklichung“, „Entwicklung zur sozialistischen Persönlichkeit“) wie aus pragmatischen (Arbeitskräftemangel) wird die in weiteren Verfassungsartikeln näher spezifizierte Gleichberechtigung vor allem unter dem Aspekt der Teilnahme der F. am Produktionsprozeß gesehen. Hierbei ist in der Förderung der weiblichen Berufstätigkeit durch die SED im Verlauf der Jahre eine Akzentverschiebung deutlich geworden. Während es ihr zu Beginn des ersten Fünfjahrplanes vor allem darum ging, möglichst viele weibliche Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft zu gewinnen, stehen in jüngerer Zeit hauptsächlich Fragen der beruflichen Qualifizierung und des beruflichen Aufstiegs der F. im Vordergrund. 1. Frauenpolitik Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die die Verschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sogenannte „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich Rolle und Stellung der F. in der sozialistischen Gesellschaft. Den veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen gemäß, präzisierte es die Verantwortung von Partei, Massenorganisationen und Leitungen der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F. und trug ihnen auf, sich stärker um die Qualifizierung der F. zu kümmern und mehr F. für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen zu gewinnen. Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. 1. Das Familiengesetzbuch von 1966 fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, sondern auch ihr Recht, über Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit trotz familiärer Verpflichtungen selbständig und ohne bindende Einspruchsmöglichkeiten des Ehemannes zu entscheiden (Familie). 2. Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte, im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ [S. 221]wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) von 1962 zusammengefaßt. Die Bestimmungen beziehen sich u. a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von sechs bzw. acht Wochen Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot bis zum Ablauf des sechsten Monats nach der Entbindung) und Gewährung von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einer weiten, auch nichttypischen F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsskala ermöglichen. In von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) als Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BKV) aufzustellenden F.-Förderungsplänen sind außerdem detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen festzulegen. 3. Das Bildungsgesetz (Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem) vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf Kaderfunktionen. Wichtige Durchführungsbestimmungen der jüngeren Zeit zum Bildungsgesetz, durch das die F. in das allgemeine System der abschnittsweisen Qualifizierung einbezogen werden, sind die „Anordnung über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und den Einsatz in mittlere und leitende Tätigkeiten“ vom 7. 7. 1966 (GBl. 1966, Sonderdruck Nr. 545) und die „Anordnung zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR“ vom 15. 7. 1967 (GBl. II, S. 506). Erstgenannte Anordnung enthält für alle Staats- und Wirtschaftsorgane verbindliche konkrete Anweisungen über Ausweitung und Forcierung der F.-Qualifizierung, zu deren Durchsetzung die Leiter verpflichtet sind Letztere trifft eine spezifische organisatorische Regelung hinsichtlich der Weiterbildung von F. zu Ingenieuren und Ökonomen, die sich in der Produktion bewährt haben und besonderen häuslichen Belastungen ausgesetzt sind. In erster Linie für F. in landwirtschaftlichen Berufen bestimmt, bestehen seit einiger Zeit vom Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) gegründete F.-Akademien, die auf Vortrags- und Kursusbasis für eine allgemeine Weiterbildung sorgen sollen. 2. Probleme der Frauenarbeit Der SED ist die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis ebenso zu nennen wie die Überzeugungswirkung der SED-Propaganda. Einer wesentlichen Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten stehen für geraume Zeit — bei offensichtlicher Bereitschaft vieler F., trotz Ehe und Familie und der damit verbundenen Mehrfachbelastungen eine Berufsarbeit aufzunehmen oder in den erlernten Beruf zurückzukehren — noch ungelöste Probleme der F.-Arbeit entgegen. Weder sind genügend Plätze in Einrichtungen der Kinderbetreuung vorhanden, noch steht ein qualitativ wie quantitativ ausreichendes Waren- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung, um die Hausarbeit für die F. spürbar zu erleichtern. Weitere Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelhaften Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z. B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. [S. 222]mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Der gesetzlich geförderte Kompromiß der Teilbeschäftigung (Halbtagsarbeit), vor einigen Jahren noch begrüßt, erweist sich in zunehmendem Maße als unbefriedigend und von zweifelhaftem ökonomischem Nutzen, da er der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Zumal bei weiblichen Führungskräften ergibt sich die Problematik, daß eine Teilbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. 3. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben a) Die F. in der Bevölkerung Nach den Angaben des „Statistischen Jahrbuches der DDR“ waren 1967 von den insgesamt 17.089.884 Mill. Einwohnern 9.259.979 weiblich, das entspricht einem Anteil von 54,2 v. H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigte im großen und ganzen eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung. Durch den hohen F.-Überschuß, der sich von der Altersgruppe der 40jährigen an bemerkbar macht, war die Zahl der weiblichen Rentner allerdings ungleich höher als die der männlichen. Da die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer dagegen erst mit 65 Jahren, erscheint der Unterschied besonders groß: 2.263.747 Rentnerinnen standen 996.800 Rentnern gegenüber. In den unteren Altersgruppen bis hinauf zu der der 35jährigen war ein leichter Männerüberschuß zu vermerken. (Bevölkerung) <b) Die F. in der Wirtschaft> (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Im arbeitsfähigen Alter befanden sich 1967 5073.523 F. Bei einer Gesamtzahl von rd. 7,7 Mill. (mit Lehrlingen rd. 8,2 Mill.) Beschäftigten waren rd. 3,6 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen rd. 3,8 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 47,2 v. H. (1964: 44,2 v. H.), der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 76,3 v. H. (1964: 66,5 v. H.). Der hohe Anteil an der Gesamtzahl der Berufstätigen ließ sich nur durch die Mitarbeit einer großen Anzahl verheirateter F. mit Kindern erreichen. 1967 waren in 74,2 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehe-F. in den Altersgruppen von 18 bis 60 Jahre und älter mit berufstätig, in der Hälfte der Fälle sogar vollbeschäftigt. Schlüsselt man die Haushalte, in denen die Ehe-F. berufstätig war, nach der Kinderzahl auf, so ergibt sich folgende Verteilung: Neben der Kinderzahl richtete sich der Teilnahmegrad der Ehe-F. an der Berufstätigkeit nach dem Einkommen des Ehemannes. In der niedrigsten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen des Ehemannes unter 400~M) arbeiteten in 81,3 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehe-F. mit. Gliedert man die Haushalte mit berufstätiger Ehe-F., in denen das Nettoeinkommen des Ehemannes unter 400~M liegt, nach der Anzahl der Kinder auf, ist folgende Verteilung festzustellen: Selbst in der höchsten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen des Ehemannes 1.000~M und darüber) arbeiteten in über der Hälfte der in Frage kommenden Familienhaus[S. 223]halte die Ehe-F. mit, lediglich bei drei und mehr Kindern sank der Anteil auf 40,2 v. H. Die Berufsstruktur der F. ist nach den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufzuschlüsseln. Für 1967 wie bereits für die vorhergehenden Jahre galt, daß nur knapp ein Drittel berufstätiger F. einschließlich der weiblichen Lehrlinge in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen tätig war, in denen die Anzahl der F.-Berufe traditionellerweise am größten ist. An den in der Industrie Beschäftigten haben die F. unterdurchschnittlichen, an den in Bereichen von Handel, Post- und Fernmeldewesen sowie in den Bereichen „außerhalb der materiellen Produktion“ Beschäftigten dagegen überdurchschnittlichen Anteil. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigte 1967 folgendes Bild: Von den in den angeführten Wirtschaftsbereichen beschäftigten F. hatten 1967 54.914 einen Hochschulabschluß, davon waren nur 2.976 (gegenüber 31.525 Männern) in der Industrie, 188 in der Bauindustrie und 576 auf dem landwirtschaftlichen Sektor, aber 49.666 in den Bereichen außerhalb der materiellen Produktion tätig. Einen Fachschulabschluß wiesen insgesamt 129.598 F. auf, davon arbeiteten 11.931 in der Industrie (gegenüber 123.805 Männern), 810 in der Bauindustrie, 3.089 in der Landwirtschaft und 108.345 in den Bereichen außerhalb der materiellen Produktion. Der geringe Facharbeiteranteil der F., vor allem in der Industrie, Grund für verstärkte Qualifizierungsbemühungen der SED, bedeutet, daß der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen unverhältnismäßig hoch ist. 2.000 F. sollen 1967 in der zentralgeleiteten Industrie als Meister, 1.300 als Werkdirektoren bzw. in den Leitungen der VEB beschäftigt gewesen sein. 1900 F. waren Direktoren bzw. Schulleiter von polytechnischen und erweiterten polytechnischen Oberschulen (bei einer Gesamtzahl von 7.789 Schulen der genannten Art). An Qualifizierungsmaßnahmen aller Art nahmen 1967 Insgesamt 167.294 F. teil. 32.228 legten die Facharbeiterprüfung ab, davon 14.691 im Bereich der Landwirtschaft. Ab September 1968 sollen in rd. 380 Sonderklassen an den Fachschulen etwa 2.500 F. ein Ingenieur- bzw. Ökonomiestudium aufnehmen. c) die F. im öffentlichen Leben Die geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am staatlichen und gesellschaftlichen Leben ist verhältnismäßig groß in den Massenorganisationen. In politischen Entscheidungsgremien von Staat und Partei, in denen ein hoher Anteil von F. wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind sie weder ihrer zahlenmäßigen Stärke in der Gesamtbevölkerung noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Im Politbüro des ZK der SED ist unter den auf dem VII. Parteitag 1967 neugewählten 15 Mitgliedern keine, unter den 6 Kandidaten eine F. Im ZK der SED sind bei insgesamt 131 Mitgliedern nur 16 F., von den 50 Kandidaten nur 6. 5 F. gehören dem aus 22 Mitgliedern bestehenden Staatsrat an. Unter den 26 Ministern gibt es nur eine F. (Minister f. Volksbildung, M. ➝Honecker). In den Volksvertretungen ist der Anteil der F. höher. In der Volkskammer (5. Wahl[S. 224]periode, 1967) sind von den 500 Abgeordneten 153 (30,6 v. H.) F., in den Bezirkstagen (Stand: 2. 9. 1967) von insgesamt 2.840 Abgeordneten 923 (32,1 v. H.), in den Kreistagen der Landkreise und Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise sind von insgesamt 16.949 Abgeordneten 5.262 (31,0 v. H.) F. 1.082 F. sind Bürgermeister. -In den 62.692 Ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen (Stand: 1965) mit 355.345 Mitgliedern arbeiten 97.432 F. mit. Von den Richtern sind ein Drittel, von den Schöffen 42 v. H. weiblich. Im DFD waren 1967 etwa 1,3 Mill., im FDGB etwa 3,1 Mill. F. organisiert. Um Aufschluß über Rolle und Probleme vor allem der berufstätigen F. zu gewinnen, arbeitet seit 1964 als Organ des Ministerrates der Wissenschaftliche Beirat „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAW). Zusammen mit der Staatlichen Plankommission erarbeitet er Forschungsvorschläge, die in die staatlichen Pläne Wissenschaft und Technik eingehen und koordiniert die Forschungsvorhaben zentraler Staats- und Wirtschaftsorgane (vgl. GBl. 1966, II, S. 777). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. : Argumente und Zitate aus sowjetischen und sowjetzonalen Quellen (zusammengestellt von Hans Schütze). 4., erw. Aufl. (BMG) 1966. 192 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. —— Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 220–224 Franz-Carl-Weiskopf-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenausschüsseSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Die SED hat sich von Anfang an die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung von der Gleichberechtigung der F. als unerläßlicher Voraussetzung für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu eigen gemacht und diese Gleichberechtigung politisch-propagandistisch und mit praktischen Maßnahmen durchzusetzen versucht. Dabei muß sie nach wie vor gegen noch vorhandene traditionelle Einstellungen ankämpfen und in Rechnung…
DDR A-Z 1969
Architektur (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als wahrheitsgetreue Widerspiegelung der Realität wird seltener und nur in sehr allgemeiner Formulierung gebraucht. Die Anwendung dieses Begriffes war für die A. oft unscharf. Meist bezog er sich nur auf die Widerspiegelung des Inhalts. Dieser Inhalt waren die sozialen und ökonomischen „Bedürfnisse der Gesellschaft“, denen die A. räumlich Gestalt verlieh. Die räumliche Gestaltung sollte die geschichtliche Weiterentwicklung insofern enthalten, als sie schon den Bedürfnissen der künftigen Gestalt der Gesellschaft entsprechen sollte. Ein zweites Moment, das auch unter den Begriff des sozialistischen Realismus gefaßt wird, sind die durch die A. vermittelten Erlebnisinhalte, die entsprechend dem Charakter des Sozialismus Optimismus, Schönheit usw. darstellen sollten. Die Beurteilung der äußeren Form unterlag einem bedeutenden Wandel. Abgelehnt wurde der Formalismus. Allerdings unterlag dieser Begriff selbst einem Wandel. Für den Städtebau gelten dieselben Grundsätze wie für die A. Das entscheidend Neue gegenüber dem Städtebau der kapitalistischen Gesellschaft ist, daß dank der Vergesellschaftung des Bodens eine einheitliche, ökonomisch-rationale und künstlerische Formgebung möglich ist. Die Stadt oder das städtebauliche Ensemble haben gegenüber den Einzelgebäuden Priorität im Sinne einer gestalteten Einheit. Das Schwergewicht in ästhetischer Hinsicht liegt auf dem Stadtzentrum. Es wird als der Ort gesehen, wo in einer Konzentration der gesellschaftlichen Funktionen die Gesellschaft sich selbst darstellt. Im DDR-Maßstab gilt dies vor allem für das Zentrum von Ost-Berlin. 2. Geschichtliche Entwicklung In der Geschichte der DDR-A. lassen sich zwei Hauptstränge der Diskussion verfolgen, die Diskussion und Kritik der ökonomisch-bautechnischen und die der ästhetischen Entwicklung. Beide Hauptstränge der Diskussion hatten zu verschie[S. 46]denen Zeiten unterschiedliches Gewicht und wurden auch in internen Auseinandersetzungen gegeneinander ausgespielt. Im ganzen lassen sich etwa drei, allerdings zeitlich nicht exakt abzugrenzende Perioden unterscheiden: a) Die Zeit der „nationalen“ A. bis kurz nach der Kritik Chruschtschows an der A. auf dem XX. Parteitag der KPdSU. — b) Eine Zeit des Umbruchs bis zur Ablösung Kurt Liebknechts von der Präsidentschaft der Deutschen Bauakademie (DBA) und der Umfunktionierung der DBA 1960/1961. — c) Von da an, im Zuge des NÖS, eine stärkere Betonung der ökonomischen Funktion und ab etwa 1963 zusätzlich eine Forderung nach exakt meßbaren Wirkungen der A. anhand von Soziologie, Psychologie usw. Zu a) Die erste Zeit stand unter dem starken Einfluß der sowjetischen A. Unter der Formel, daß historische Entwicklung keine Zäsuren kennt, sondern ein Kampf zwischen fortschrittlichen und reaktionären Kräften ist, wobei sich im Laufe der Geschichte das Wissen um das ästhetisch Richtige anreichert, sollte die A.-Geschichte nach den fortschrittlichen Formen aufgearbeitet werden. Hinzu kam die These Stalins aus seinem Werk „Der Marxismus und die Frage der Sprachwissenschaft“, daß der Überbau eine relative Eigenständigkeit hat. Nationale Traditionen sollten sich also in den Formen ausdrücken. Der neue sozialistische Inhalt bezog sich auf die Aufgabe der A. in der sozialistischen Gesellschaft. Er sollte sich auch auf die Organisierung des Raumes auswirken. Daher die gängige Formel jener Zeit: „sozialistischer Inhalt — nationale Form.“ Die nationalen Formen sollten sich an Hand des nicht-antagonistischen Inhalts zu einer neuen Einheit zusammenfügen und die Kraft, Lebensfreude usw. der neuen Gesellschaft künden. Wichtiges Beispiel für diese A.: die Stalinallee, jetzt Karl-Marx-Allee (erster Abschnitt) und der Strausberger Platz in Berlin. Im Westen, später auch in der DDR, wurde dieser A., die lange Zeit auch in der UdSSR und anderen sozialistischen Staaten verbreitet war, Eklektizismus vorgeworfen. Die Formen der neueren westlichen A. unterlagen in jener Zeit einer heftigen Kritik. Die Tatsache, daß nationale und regionale Unterschiede nicht mehr sichtbar waren, wurde dem zunehmenden ideologischen Einfluß des Imperialismus, vor allem des amerikanischen, zugeschrieben. Der Vorwurf des Funktionalismus wurde erhoben, der besagte, daß in der reinen Funktion der Gebäude ästhetische Kategorien, wie Schönheit, pervertiert bzw. vernachlässigt wurden. Hauptvertreter dieser Richtung waren der Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, und die Architekten Hermann Henselmann, Richard Paulick, Edmund Collein, Hans Hopp u. a. Zu b) Der Hauptakzent der A.-Diskussion in den folgenden Jahren lag auf der wirtschaftlichen Funktion der A. Dabei ging es zunächst um eine Reform des Bauwesens. Gefordert wurde: 1. Die Industrialisierung des Bauens, d.h. das Bauwesen sollte seinen handwerklichen Charakter auf den Baustellen verlieren, indem größere Elemente in Industriebetrieben vorgefertigt und auf den Baustellen nur noch montiert werden sollten. 2. Die Schaffung allgemeingültiger Einheiten, ein begrenztes Typensortiment, vorgefertigte Teile. Zunächst wurden sogar Typenwohnungen entworfen, eine Konzeption, die etwa 1963 wieder fallengelassen worden ist. Durch die Industrialisierung und Typisierung hoffte man, Baupreise und Bauzeit senken zu können und das gegenüber anderen Branchen rückständige Bauwesen sanieren zu können. Diese Entwicklungsphase hob auf der 1. Baukonferenz 1955 mit dem Entschluß an, sich die Entwicklung industrialisierter Baumethoden als Hauptaufgabe zu setzen. 1957 begann der Bau von Hoyerswerda, der ersten Stadt, die fast ausschließlich aus vorgefertigten Elementen montiert wurde. 1960 waren bereits 29 v. H. aller neuen Wohnbauten industriell gefertigt. Die ästhetische Kritik jener Zeit richtete sich entsprechend der Kritik Chruschtschows vor allem gegen teure, überflüssige Verzierungen. Der neue Akzent in der DDR führte im Unterschied zu anderen sozialistischen Staaten nicht sofort und nicht so intensiv zur Übernahme westlicher Formen. Der Fortfall dekorativer Außenelemente und die Anwendung von Plattenbau- oder Skelettbauweise hatte zunächst wirtschaftliche Gründe. Eine andere Konsequenz dieser Bauweise war eine Neudefinition der Rolle des Architekten. Der Architekt sollte nicht mehr der vereinzelt schaffende Künstler sein, sondern seine Rolle innerhalb eines Kollektivs von Ingenieuren, Ökonomen usw. verstehen. [S. 47]Zu c) 1961 wurde die DBA umgebildet. Sie sollte von einem vor allem für die künstlerischen und industriellen Formen zuständigen Fachorgan zur zentralen Institution für die Grundlagenforschung, für die Entwicklung des „einheitlichen Baukastensystems“ und für die Koordinierung der angewandten Bauforschung und Typenentwicklung der gesamten DDR werden. 1963 wurde Kurt Liebknecht von der Präsidentschaft der Akademie abberufen. Parallel zu der Verfachlichung bildete sich innerhalb der DBA und dem Bund Deutscher Architekten eine Gegenbewegung, die den ästhetischen Rückstand der DDR gegenüber anderen sozialistischen Ländern kritisierte, die Monotonie der neuen Wohngebäude angriff und die Einflußlosigkeit einer jüngeren Architektengeneration beanstandete. Diese Richtung wurde durch Hermann Henselmann, die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ und eine Reihe jüngerer Architekten vertreten. Auf der 7. (geschlossenen) Plenartagung 1963 der DBA wurde diese Bewegung angegriffen. Obwohl ihre führenden Vertreter Selbstkritik übten, ist die Kritik an der Monotonie bis heute nicht verstummt. Zunehmend wandelte sich die Bewertung des Bauhauses und des Funktionalismusbegriffs. Neben der politisch günstigeren Einschätzung betonte man vor allem die Bedeutung des Bauhauses für die Entwicklung der Typenbauweise (vor allem Hans Schmidt). Eine positive Einschätzung des Verhältnisses von Funktion, Konstruktion und Schönheit ermöglichte es dann auch, das Baukastensystem in die ästhetische Diskussion zu integrieren. Seit der 4. Baukonferenz 1966 lag der Hauptakzent dieser Richtung in der zweiten Etappe des NÖS auf Rationalisierung und Rekonstruktion. Man forderte unter anderem eine bewußte Anwendung der „ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ bei der Industrialisierung, eine umfassende Rationalisierung vorhandener Bauweisen und -verfahren, die Entwicklung und Einbeziehung neuer Konstruktionen, Baustoffe und Verfahren. Ferner forderte man die Weiterentwicklung des Baukastensystems, das bis heute noch nicht den Vorstellungen der Bauplaner entspricht. Seit 1966 verstärkte sich auch die Kritik an der Konzentration auf die wirtschaftliche Funktion der A. Die Aufmerksamkeit wandte sich zunehmend der Frage nach dem „sozialistischen“ und ästhetischen Charakter der A. zu. Dies geschah im wesentlichen in zwei Richtungen: a) Seit Ende 1966 wird versucht, das alte Postulat der Einheit von Bauwerk und bildender Kunst zu konkretisieren. Im Gegensatz zur A. der fünfziger Jahre und auch später (vgl. Haus des Lehrers, Alexanderplatz — Architekt Hermann Henselmann) soll die Kunst nicht mehr bloße Dekoration vorentworfener Gebäude sein. Die bildende Kunst soll schon in den Prozeß der Projektierung von Bauwerken einbezogen werden. Architekten, bildende Künstler, Ökonomen, Ingenieure usw. sollen ein einheitliches Kollektiv bilden. Durch die Einheit von A. und bildender Kunst werde die A. selbst zur Kunst. Entsprechend diesen Forderungen wurden seit Ende 1966 Verträge zwischen dem Verband Bildender Künstler Deutschlands (VBKD), BDA und DBA geschlossen, die solche Kollektive anleiten und einen neuen Ausbildungsplan sowohl bei den bildenden Künstlern als auch bei den Architekten ausarbeiten sollen. Zur Koordinierung und Anleitung dieser Tätigkeit besteht seit Nov. 1967 eine gemeinsame „zentrale Arbeitsgruppe“ des BDA und des VBKD, die Vorschläge zu Gesetzen und zur Forschung macht, die öffentliche und fachliche Diskussion bestimmt und in den entscheidenden Gremien Einfluß ausüben soll. b) Auf der anderen Seite wird die Betonung des emotionalen Elements fortgeführt. Die Formen sollen gesellschaftliche Verhältnisse erlebbar machen. Dies ist die spezielle Form des sozialistischen Realismus in der A. Im Unterschied zu den fünfziger Jahren liegen in dieser Konzeption allerdings noch keine ästhetisch-formellen Forderungen, sondern durch Soziologie, Psychologie, Semiotik, Kybernetik usw. sollen Wirkungen wie auch in der Ästhetik wissenschaftlich erfaßt werden (F. Staufenbiel, H. Henselmann, H. Schmidt). Die letzte Konsequenz einer solchen Entwicklung wäre eine A.-Theorie, die den gesamten Komplex der gesellschaftlichen Bedingungen und die Kenntnis über mehr oder weniger lang wirkende objektive Gesetzmäßigkeiten der A. und des architektonischen Schaffens vermittelt und in die Praxis umsetzbar macht. Die wichtigsten Institutionen: Für die Schaffung der A.-Theorie sind zuständig vor allem das Institut für Städtebau und A. der Deutschen Bauakademie (Dir. Ule Lammert, wiss. Dir. Hermann Henselmann, Bernhard Herholdt, stellv. Dir. Hans [S. 48]Gericke); die Abt. Städtebau im Ministerium für Bauwesen (Ltr. Kurt Leucht); die Abt. Kulturtheorie am Institut für Gesellschaftswissenschaften des ZK der SED (Ltr. Fred Staufenbiel). Die Ausbildungsstätten der Architekten sind: Die Hochschule für A. und Bauwesen Weimar (Rektor: Horst Matzke), die Technische Universität Dresden, vor allem das Institut für Städtebau (Dir. Georg Funk). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 45–48 Architekten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchiveSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als…
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Handwerkskammern (1969)
Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder auf fünf reduziert. An die Stelle der Fachverbände traten unselbständige Fachabt. und Berufsgruppen bei den H. Neben der organisatorischen Umgestaltung erfolgten auch personelle Veränderungen, indem die H. ausnahmslos mit SED-Mitgliedern besetzt wurden. Durch die personelle Umgestaltung und die Unterstellung unter die jeweiligen Industrieministerien der Länder im Jahre 1950 hatten die H. noch bestehende Reste der Eigenständigkeit völlig eingebüßt. Im Zuge der regionalen Neugliederung von 1952 wurde die Umwandlung der alten Landes-H. in Bezirks-H. durch Ministerratsbeschluß vom 20. 8. 1953 vollzogen. Sie wurden der Abteilung Handwerk der Bezirksverwaltungen unterstellt. Die H. führen die Handwerks- und die Gewerberolle; ihnen müssen alle selbständigen Handwerker, Inhaber von industriellen Kleinbetrieben (soweit sie in der Gewerberolle eingetragen sind), Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie ihre Mitglieder und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften angehören. Die ausführenden Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Seit 1958 unterstehen die H. den Räten der Bezirke. Ihre Aufgaben wurden von Jahr zu Jahr eingeschränkt. Seit. 1958 sind sie de jure nicht mehr weisungsberechtigt gegenüber ihren Kreisgeschäftsstellen, die nach den Weisungen der Räte der Kreise arbeiten müssen. Im gleichen Jahr wurde den H. die in einer Planwirtschaft äußerst wichtige Funktion der Auftragsplanung und Materialversorgung entzogen; auf die Lehrlingsausbildung und Gesellenprüfung haben sie keinerlei Einfluß mehr, da diese seit Jahren in den Händen der Abt. Berufsausbildung des Ministeriums für Volksbildung liegt. Sie dürfen lediglich Vertreter in die Beiräte für Berufsausbildung bei den Räten der Bezirke senden. Neben der Aufstellung der Richtlinien für die Meisterprüfung, die einem strengen Schema unterliegen, und die Berufung der Prüfungskommissionen besteht seit 1958 (VO über die Bildung von Wirtschaftsräten vom 13. 2. 1958) ihre Hauptaufgabe „in politischer Einflußnahme auf die Handwerker und ihre Qualifizierung im Interesse der verstärkten Einbeziehung in den sozialistischen Aufbau“. Auf Grund der oben dargestellten Konstruktion und ihrer Aufgaben können die H. heute nicht mehr als Organisation der Selbstverwaltung und als echte Interessenvertretung des Handwerks betrachtet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 269 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerSiehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder…
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Lohnpolitik (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In Mitteldeutschland arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier eine ganz andere Bedeutung als in westlichen Ländern haben. Der „Werktätige“ würde zwar auch hier nicht das volle von ihm erzeugte „Mehr an Wert“ erhalten, dafür aber habe sich der Charakter der Arbeit gewandelt, weil es „keine Ausbeuter und keine Ausgebeuteten mehr gibt“. Der Lohn gilt entsprechend dem „Lehrbuch der Politischen Ökonomie“ als „der in Geld ausgedrückte Anteil des Werktätigen an dem Teil des gesellschaftlichen Produkts, der den Aufwand an notwendiger Arbeit ersetzt und an die Arbeiter und Angestellten in Übereinstimmung mit der Quantität und Qualität ihrer Arbeit vom Staat ausgezahlt wird“. Solche und ähnliche Erklärungen ändern nichts an der Tatsache, daß auch in der „DDR“ der Lohn das Maß für geleistete Arbeit ist und im Mittelpunkt aller Arbeitspolitik steht. Die wichtigsten Grundsätze der L. der SED sind: 1. Der Arbeitslohn ist ein wichtiger „Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“. Die SED fordert daher Anwendung von Lohnformen, die die Arbeiter praktisch zu einer ständigen Erhöhung ihrer Arbeitsleistung zwingen. 2. Die Lohnbemessung soll „der Verwirklichung des ökonomischen Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung“ dienen. Auf diesem Grundsatz beruhen die Rangfolgen der Lohntarife nach Industriezweigen und die Eingruppierung der Beschäftigten in die Lohngruppen 1–8. Zur Verwirklichung dieser Grundsätze ihrer L. hat die SED folgendes System der Lohnformen eingeführt: 1. Zeitlohn A. Einfacher Zeitlohn B. Prämienzeitlohn a) individueller b) kollektiver 1. Leistungsstücklohn A. Proportionaler Leistungsstücklohn a) individueller b) kollektiver A. Prämienstücklohn <Erläuterungen.> Einfacher Zeitlohn: Der Lohn wird nach dem Zeitgrundlohn (z. B. tarifl. Stundenlohn) und der Anwesenheitszeit bemessen. — Prämienzeitlohn: Verbindung des Zeitlohnes mit einem Prämiensystem (z. B. Prämien für Energie- und Materialeinsparungen, für Einhaltung von Qualitätsmerkmalen usw.). — Proportionaler Leistungsstücklohn: Für in der Regel nach Arbeitsnormen ausgeführte Arbeiten; lohnbestimmend sind der Leistungsgrundlohn (d.i. der tarifliche Zeitlohn zuzügl. eines Zuschlags) und der Erfüllungsgrad der Arbeitsnormen. Bei z. B. 5 v. H. Übererfüllung der Arbeitsnormen steigt auch der Lohn um 5 v. H. Prämienstücklohn: Verbindung des Leistungsstücklohnes mit einem Prämiensystem (z. B. für Senkung des Ausschusses und der Ausfallzeiten oder für Materialeinsparungen usw.). Der Prämienstücklohn in seinen verschiedenen Abwandlungen ist für Industriearbeiter die häufigste Lohnform. Dieses ausgeklügelte System von Lohn[S. 381]formen, das — in Verbindung mit den Sozialistischen ➝Wettbewerben — ausschließlich dazu dient, durch die Intensivierung der Leistungen jedes einzelnen Arbeitnehmers das Arbeitsergebnis ständig zu steigern, hat ein dauerndes Zurückbleiben der Durchschnittslöhne hinter der Entwicklung der Arbeitsproduktivität zur Folge. Während die Produktivität je Arbeiterstunde in der Industrie zwischen 1955 und 1967 um 151 v. H. anstieg, erhöhte sich der Durchschnittslohn in der gleichen Zeit nur um 52 v. H. In der BRD hingegen hat die Lohnentwicklung mit der Produktivitätsentwicklung annähernd Schritt gehalten. Die L. der SED führte dazu, daß die Durchschnittslöhne der Arbeiter und Angestellten hinter der Entwicklung in der BRD in den letzten Jahren zunehmend zurückblieben. In der amtlichen Statistik werden seit 1959 keinerlei Angaben über die Lohnentwicklung für Arbeiter und Angestellte veröffentlicht. Statt dessen enthält die Statistik Angaben über „Arbeitseinkommen der vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten in sozialistischen Betrieben der materiellen Produktion“. Die darin enthaltenen Zahlen sind für Vergleiche mit der BRD nicht brauchbar: sie sind erheblich überhöht, weil sie Zuwendungen einschließen, die keine Lohnbestandteile entsprechend der westdeutschen statistischen Erfassung sind. „Die nachstehende Tabelle beruht auf Berechnungen westdeutscher Fachleute, wobei die Vergleichbarkeit der Zahlen der BRD mit denen der „DDR“ hergestellt wurde: Die geringere Kaufkraft des Geldes in der „DDR“ erhöht den Rückstand der Löhne gegenüber der BRD zusätzlich. Aus Angaben im „Statistischen Jahrbuch der DDR, 1968“, geht hervor, daß der reale Nettolohn der Arbeitnehmer sich von 1961 bis 1967 nur um 12 v. H. erhöht hat. In der BRD betrug im gleichen Zeitraum der reale Nettolohnzuwachs aller Arbeitnehmer 45 v. H. Für leitende Angestellte (einschl. Werkmeister) ist die Entlohnung auf der Basis des sog. „Prämiengehaltes“ weitgehend eingeführt worden. Nur etwa 80 v. H. des Monatsgehaltes gelten dabei als garantiertes Gehalt, die restlichen 20 v. H. sind „an die Erfüllung von Leistungskennziffern gebunden“, d.h. sie werden nur im Verhältnis zur Erfüllung der Betriebspläne (Produktionsplan usw.) ausgezahlt. In der amtlichen Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung wurde verfügt, daß mehr noch als vorher „Lohn und Prämien als ökonomische Hebel der materiellen Interessiertheit wirksam“ sein sollen. Das Instrumentarium zur Verwirklichung dieser Forderung des SED-Regimes sind eine Vielzahl sog. „neuer Lohnformen“, die so ausgeklügelt sind, daß die Arbeiter empfindliche Lohneinbußen haben, wenn sie nicht ihr Arbeitstempo und ihre Arbeitsintensität wesentlich steigern. Bei allen diesen „neuen Lohnformen“ ist der Lohn aufgegliedert in einen Grundlohnteil und einen „leistungsgebundenen“ Teil. Der Grundlohn wird dabei stets niedriger angesetzt als der von den Arbeitern vorher erzielte Effektivlohn; der „leistungsgebundene“ Lohnteil wird nur ausgezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen auch Faktoren, auf die der einzelne Arbeiter überhaupt keinen Einfluß nehmen kann, z. B. die Erfüllung des betrieblichen Produktionsplanes, des Planes der Arbeitsproduktivität und des Planes der Selbstkostensenkung. Das bedeutet, daß ein Teil des Lohnes von dem Betriebsergebnis abhängig gemacht wird. Damit wird der einzelne Arbeiter haftbar gemacht für Mängel in der Planung und in der Leitung der Betriebe. Die neu eingeführten Lohnformen haben zu einer großen Lohnunsicherheit geführt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 380–381 Lohngruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohnsteuerSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In Mitteldeutschland arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier eine ganz andere Bedeutung als in…
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Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das GG. ist obligatorisches Lehrfach für alle Studenten an den Hochschulen und Universitäten. Seine Aufgabe ist es, den Studenten über den Staatsbürgerkundeunterricht an den Schulen hinaus die Kenntnis des marxistisch-leninistischen Kerndogmas zu vermitteln. In diesem Sinne soll es Teil der von der Hochschullehrerschaft und der FDJ zu leistenden Erziehung der Studenten zu sozialistischen Staatsbürgern sein. Es erstreckt sich entweder über 3 Studienjahre oder über das ganze Studium und umfaßt in der Regel die Fachgebiete: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, dialektischer und historischer Materialismus, politische Ökonomie, wissenschaftlicher Sozialismus. Die Reihenfolge dieser Fachgebiete und ihre Inhalte werden von den einzelnen Universitäten selbst ausgearbeitet. Nach jedem Studienjahr findet eine Prüfung über den behandelten Lehrstoff statt. An verschiedenen Hochschulen und Universitäten (z. B. Jena) ist auf Grund guter Leistungen auch eine Befreiung von den Jahresprüfungen möglich. Das GG. endet mit einer Abschlußprüfung, die Vorbedingung und Teil des Staatsexamens ist. Die Abschlußnote geht gleichgewichtig mit den Noten der anderen Fächer in die Gesamtnote des Examens ein. Verantwortlich für die Durchführung des GG. sind der Prorektor für Gesellschaftswissenschaften und das Institut für Marxismus-Leninismus. Diese Institute stehen außerhalb der Fakultäts- und Sektionseinteilung und sind an allen Hochschulen und Universitäten vorhanden. In verschiedenen größeren Universitäten (z. B. Leipzig, Berlin) haben diese Institute eigene Abteilungen für die verschiedenen Fakultäten, wodurch der Eigencharakter der Fächer bei der Lehre des GG. berücksichtigt werden soll. Im Rahmen der Hochschulreform wird auch das GG. verändert worden. Mit der Neugliederung des Studiums in Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium soll das GG. über alle Phasen des Studiums hin erweitert werden. Entsprechend der Kritik an der „schematischen Vermittlung“ des Lehrstoffs, die das GG. nur zu einem Zusatz des Studiums machte und ein Durchdringen der konkreten Fachgebiete mit den Grundsätzen des Marxismus-Leninismus nicht implizierte, soll nun der Lehrstoff des GG. enger an die Bedingungen des einzelnen Fachs geknüpft werden. Während in den ersten Studienjahren das Kerndogma durch die Seminargruppen intensiv erarbeitet wird, werden in späteren Semestern über die „Klassiker“ hinausgehend auch Fragen der Ethik, Ästhetik, Logik, Psychologie, Soziologie, „Leitungswissenschaft“ usw. behandelt. Wegen der Erweiterung des Stoffgebietes und des aus Überbeanspruchung und Fluktuation resultierenden Mangels an Lehrkräften in den Instituten für Marxismus-Leninismus sollen auch andere Institute zur Durchführung des GG. herangezogen werden. Die dafür in Frage kommenden Institute sind vor allem (soweit vorhanden) die für Philosophie, für Geschichte, für politische Ökonomie. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 261 Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe UlbrichtSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das GG. ist obligatorisches Lehrfach für alle Studenten an den Hochschulen und Universitäten. Seine Aufgabe ist es, den Studenten über den Staatsbürgerkundeunterricht an den Schulen hinaus die Kenntnis des marxistisch-leninistischen Kerndogmas zu vermitteln. In diesem Sinne soll es Teil der von der Hochschullehrerschaft und der FDJ zu leistenden Erziehung der Studenten zu sozialistischen Staatsbürgern sein. Es erstreckt…
DDR A-Z 1969
Vertragsgesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Am 1. 5. 1965 ist das „Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft“ vom 25. 2. 1965 (GBl.~I, S. 109) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin gültige V. vom 11. 12. 1957. Das neue V. soll die Erfüllung der durch das Neue ökonomische System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft gestellten Aufgaben sichern. Das V. regelt die „wechselseitigen Beziehungen der Betriebe bei der Lieferung von Erzeugnissen, bei der Durchführung von Bau- und Montageleistungen, von wissenschaftlich-technischen und sonstigen Leistungen und bestimmt die Aufgaben wirtschaftsleitender Organe bei der Organisation dieser Beziehungen“. Es enthält materielles Zivilrecht, das den Bestimmungen des BGB und anderer Zivilgesetze vorgeht (Wirtschaftsrecht). Betriebe im Sinne des V. sind volkseigene Betriebe, Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB), rechtlich selbständige staatliche Organe und Einrichtungen, soweit sie Partner von Wirtschaftsverträgen sind, sozialistische Genossenschaften und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen (Produktionsgenossenschaften), Betriebe mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe), andere Betriebe, die Planaufgaben erhalten, gesellschaftliche Organisationen und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen. Die Betriebe haben miteinander Wirtschaftsverträge abzuschließen und zu erfüllen und hierdurch ihre wechselseitigen Beziehungen zu organisieren und die Erfüllung staatlicher Aufgaben zu verwirklichen. Die Wirtschaftsverträge werden als ein „Instrument der Planung und Leitung der Volkswirtschaft bei der Durchsetzung der im Perspektivplan festgelegten Hauptentwicklungsrichtungen“ bezeichnet. Sie „dienen der Vorbereitung, Konkretisierung und Durchführung der Pläne und tragen dazu bei, daß die Übereinstimmung der ökonomischen Interessen der Betriebe, Zweige und Bereiche mit den gesamtvolkswirtschaftlichen Interessen durchgesetzt wird“. Das neue V. erhöht die Verantwortung der Betriebsleiter für den Abschluß und die Gestaltung der Wirtschaftsverträge. Während bisher der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vielfach festlag, soll jetzt der Vertrag erst dann abgeschlossen werden, wenn die dafür erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diese neue Regelung soll eine größere Beweglichkeit und Kontinuität in der Planung sichern. Auch das Prinzip der materiellen Verantwortlichkeit ist verstärkt worden. Bei der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten hat der Verletzer alle materiellen Folgen der Vertragsverletzung zu tragen. Sein Partner ist berechtigt, die Abnahme der Leistungen zu verweigern, Garantieforderungen zu erheben und Vertragsstrafe, Preissanktionen und Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens zu verlangen. Bei mangelhafter Leistung ist der Lieferer zur Nachbesserung, Ersatzleistung oder Minderung verpflichtet. Bei Leistungsverzug müssen Vertragsstrafen und Preissanktionen gezahlt werden. Die Vertragsstrafen liegen zwischen 8 v. H. und 12 v. H. des Wertes der Leistung. Die in das V. aufgenommenen Bestimmungen über den Inhalt und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen ersetzen die bis dahin geltenden allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Die VVB sind als „ökonomische Führungsorgane verpflichtet, auf der Grundlage planmethodischer Bestimmungen, Ordnungen und Direktiven rechtzeitig die zur planmäßigen Organisierung der wechselseitigen Beziehungen der Betriebe erforderlichen Maßnahmen zu treffen“. Sie sollen „in Verwirklichung ihrer Verantwortung für Forschung und Entwicklung, Projektierung, Produktion und Absatz sowie für die Erzeugnisgruppenarbeit in ihrem Bereich oder Zweig“ sogenannte Koordinierungsvereinbarungen ab[S. 683]schließen, durch die die Beziehungen zwischen den Betrieben ihrer Bereiche koordiniert werden sollen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 682–683 Vertragsforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VertragssystemSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Am 1. 5. 1965 ist das „Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft“ vom 25. 2. 1965 (GBl.~I, S. 109) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin gültige V. vom 11. 12. 1957. Das neue V. soll die Erfüllung der durch das Neue ökonomische System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft gestellten Aufgaben sichern. Das V. regelt die „wechselseitigen Beziehungen der Betriebe bei der Lieferung von…
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Arbeitszeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der Arbeitsproduktivität im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die Verkürzung der A. wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Mit dem 1. 4. 1966 wurde für alle Werktätigen unter allgemeiner Verkürzung der A. auf 45 Stunden (für Schichtarbeiter auf 44 Stunden) die „5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche“ eingeführt. Die frühere Verpönung des freien Sonnabends, zum Beispiel durch § 72 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit, demzufolge nur ein arbeitsfreier Tag in der Woche zu gewähren ist, galt damit nicht mehr. Durch die „VO über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen“ vom 3. 5. 1967 (GBl. II, S. 237) wurde mit Wirkung vom 28. 8. 1967 die allgemeine A. von wöchentlich 45 Stunden auf 43¾ Stunden und die A. für Werktätige, die ständig im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, von wöchentlich 44 Stunden auf 42 Stunden im Wochendurchschnitt verkürzt. Die wöchentliche A. wurde auf die Arbeitstage Montag bis Freitag verteilt. Für im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeitende Werktätige muß im Prinzip die gleiche zusammenhängende arbeitsfreie Zeit wie für die anderen Werktätigen gesichert werden. Für Werktätige, deren tägliche A. nicht auf einheitlich 8¾ Stunden festgelegt oder denen der arbeitsfreie Sonnabend nicht gewährt werden kann, weil sie für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, ist der arbeitsfreie Tag [S. 45]an einem anderen Werktag der Woche zu gewähren, der nicht mit dem Sonntag Zusammenhängen muß. Einzelheiten werden in Rahmenkollektivverträgen geregelt. Abweichende Regelungen können auch für Werktätige in den Bereichen getroffen werden, in denen auf Grund der Besonderheit der Produktion oder der Arbeit bzw. der Vegetationsperiode nicht in jeder Woche der arbeitsfreie Sonnabend gewährt werden kann, insbesondere also für die Landwirtschaft. Der Unterricht in Schulen und Hochschulen bleibt auf 6 Tage verteilt. Gleichzeitig wurde die Zahl der gesetzlichen Feiertage vermindert. Die Verkürzung der A. erfolgte bei gleicher Leistung ohne Lohnminderung. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die ständigen ➝Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden, Feierabendarbeit geleistet werden muß und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Für Überstundenarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. des Tariflohns, also nicht des Effektivlohns, gezahlt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 44–45 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitektenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der…
DDR A-Z 1969
Patriotismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.) bestimmt. Er betonte, die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. Weiterhin wird der P. nicht mehr auf Land und Volk oder auf das Kulturelle Erbe, sondern auf die „DDR“ als „Staat“ einerseits, auf die künftige ganze deutsche Nation andererseits bezogen: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann …, auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten, sozialen und kulturellen Wünsche“ (Gerhart Eisler am 4. 6. 1958 in der „Jungen Welt“). Dieser P., der z. B. 1962 im „Nationalen Dokument“ (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED) entfaltet wurde, ist auf gewisse Weise gesamtdeutsch, denn die „DDR“ soll nur deshalb mit P. verehrt werden, weil sie Vorstufe für einen kommun. Staat sei, der ganz Deutschland umfassen werde. Auf dieser Linie heißt es in „Meyers Neuem Lexikon“ (Leipzig 1963, Bd. 6, S. 432): Es „rettet heute die DDR als erster Arbeiter- und-Bauern-Staat im Bündnis mit den patriotischen Kräften des ganzen deutschen Volkes die nationale Ehre Deutschlands, indem sie gegen den wiedererstandenen deutschen Imperialismus und Militarismus kämpft und eine humanistische und konsequente Friedenspolitik betreibt. Der sozialistische P. ist ein fester Bestandteil der sozialistischen Weltanschauung und hat die Bereitschaft und die Tat zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes zum Inhalt …“. Sehr bezeichnend ist die Formulierung, die das parteioffiziöse Lexikon „Kleines politisches Wörterbuch“ (Dietz-V. Ostberlin 1967, S. 486) in seinem Artikel „P.“ findet: „Der sozialistische P. … ist bewußter P., weil in ihm das patriotische Gefühl des Volkes, die Treue zum Vaterland mit den wissenschaftlichen Ideen des Marxismus-Leninismus verbunden ist. Er ist tätiger P., der sich in der schöpferischen Aktivität der Werktätigen, im zielbewußten Kampf für [S. 468]den Frieden und den Sieg des Sozialismus äußert.“ Es heißt dort ferner, der P. sei „organisch mit der brüderlichen Freundschaft und der internationalen Solidarität der Werktätigen aller Länder im Kampf für Frieden und Sozialismus, insbesondere mit der gegenseitigen brüderlichen Hilfe der marxistisch-leninistischen Parteien und der Völker im sozialistischen Weltsystem, verbunden“. Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 467–468 Patentrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PazifismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.)…
DDR A-Z 1969
Gesellschaftsgefährlichkeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schon der erste Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde ➝Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf den „materiellen Verbrechensbegriff“ in dem Art.~8 des Strafkodex der RSFSR. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) führte entsprechend diesen Meinungsäußerungen führender Justizfunktionäre und nach dem sowjet. Vorbild den „materiellen Verbrechensbegriff“ in das Strafrecht ein. Nach § 8 des Gesetzes lag eine Straftat nicht vor, „wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, aber wegen ihrer Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau, die Interessen des werktätigen Volkes sowie des einzelnen Bürgers nicht gefährlich ist“. § 9 bestimmte, daß Bestrafung unterbleibt, „wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, oder wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird“. Körperverletzung gegenüber einem „Provokateur“ ist „mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau und die Interessen der Werktätigen“ keine strafbare Handlung (OG in „Neue Justiz“ 1960, S. 68). Mit der Richtlinie Nr. 13 vom 14. 4. 1962 (GBl. II, S. 303) wollte das Oberste Gericht Klarheit über die Voraussetzungen der §§ 8 und 9 StEG schaffen und den Gerichten eine „richtige Orientierung“ auf den Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1961 (Strafpolitik) geben: Eine Handlung ohne schädliche Auswirkung für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die Rechte der Bürger sei nicht gesellschaftsgefährlich, also auch nicht tatbestandsmäßig. Das entscheidende Kriterium für den Anwendungsbereich des § 9 StEG — das Merkmal der „grundlegenden Wandlung“ — liege in der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters. Ein erster Versuch, zu einer Definition der G. zu gelangen, lautete: „Gefährlich für die weitere gesellschaftliche Entwicklung, gefährlich für die weitere Einigung der menschlichen Gesellschaft auf der Basis der gesellschaftlichen [S. 245]Entwicklung, gefährlich für die weitere Festigung der neuen Beziehungen der Menschen, gefährlich für die sich immer stärker herausbildenden sozialistischen Verhältnisse“ („Neue Justiz“ 1961, S. 739). Die Richtlinie Nr. 13, die den Gerichten eine richtige „Einschätzung“ der G. ermöglichen sollte, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 423) aufgehoben, weil sie in ihrem Wortlaut und mit ihren Beispielen nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen entsprochen habe. An der grundsätzlichen Bedeutung des Begriffs der G. für die strafrechtliche Beurteilung einer Tat änderte sich durch diesen Beschluß nichts. Mehr und mehr wurde allerdings in der Strafrechtswissenschaft die Auffassung vertreten, daß die G. nicht mehr als allgemeingültiges Kriterium einer Straftat angesehen werden sollte. Das neue Strafgesetzbuch löste diese Streitfrage, indem es, was zunächst abgelehnt worden war, bei der Definition der Straftaten wieder in „Verbrechen“ und „Vergehen“ differenzierte. Damit wurde die Auffassung, daß einheitliches Wesensmerkmal aller Straftaten ihre G. sei, überwunden (H. Benjamin in „Neue Justiz“ 1967, S. 100). Die G. wird nun nur noch den als „Verbrechen“ bezeichneten Straftaten als bestimmende materielle Eigenschaft beigemessen, während die „Vergehen“ nicht mehr „gesellschaftsgefährlich“ sind, sondern definiert werden als „vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, welche die Rechte und Interessen der Bürger, das sozialistische Eigentum, die gesellschaftliche und staatliche Ordnung oder andere Rechte und Interessen der Gesellschaft schädigen“ (§ 1, Abs. 2 StGB). Diese Unterscheidung in „Verbrechen“ und „Vergehen“ sowie die Abgrenzung dieser Straftaten von den Verfehlungen entspricht der seit 1961 entwickelten These von der antagonistischen und nichtantagonistischen Kriminalität. Entsprechend dieser Auffassung bringt § 3 StGB, in Abweichung von der in § 8 StE G enthaltenen Regelung und unter Vermeidung des Begriffs „gefährlich“, zum Ausdruck: „Eine Straftat liegt nicht vor, wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, jedoch die Auswirkungen der Tat auf die Rechte und Interessen der Bürger oder der Gesellschaft und die Schuld des Täters unbedeutend sind.“ Nach § 25 StGB ist von Bestrafung u.a. abzusehen, „wenn die Straftat infolge der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse keine schädlichen Auswirkungen hat“. (Rechtswesen, Strafrecht) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244–245 Gesellschaftsformation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schon der erste Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde ➝Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf…
DDR A-Z 1969
Gesellschaftliche Gerichte (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als GG. zur entsprechenden Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde dann 1961 zunächst durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144e) gesetzlich sanktioniert. Nunmehr bestimmt § 10 GVG: „Entsprechend der ständig steigenden Kraft der sozialistischen Gesellschaft werden Strafsachen, zivil- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, deren Behandlung durch gesellschaftliche Organe geeignet ist, die Bürger zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Wahrung der Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu erziehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von den Konflikt- und Schiedskommissionen beraten und entschieden.“ Mit der aus nur drei Paragraphen bestehenden VO über die Konfliktkommissionen vom 17. 4. 1963 (GBl. II, S. 237) bestätigte der Ministerrat die „Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen“, die der Bundesvorstand des FDGB am 30. 3. 1963 erlassen hatte. Am 21. 8. 1964 erließ der Staatsrat die Richtlinie über die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen (GBl. I, 2. 115). Durch Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1966 (GBl.~I, S.~47) wird festgestellt, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen wurde. Damit bestehe nunmehr für alle Bürger die Möglichkeit, „sich zur Durchsetzung ihrer Rechte wegen kleinerer Konflikte auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Zusammenlebens in den Wohngemeinschaften und in anderen Bereichen an ihre Konflikt- oder Schiedskommission zu wenden“. Das neue Strafgesetzbuch faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „Gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt deren Befugnisse in §§ 28, 29. Art.~92 der neuen Verfassung spricht nunmehr ausdrücklich von GG., deren Stellung und Tätigkeit im „Gesetz über die GG“ vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) neu geregelt werden. Sie werden als „gewählte [S. 244]Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“ und als „fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege und der sozialistischen Demokratie“ bezeichnet. Die im Prinzip des demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht (Richter) sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die Mitglieder der GG. Die Zuständigkeit der GG. erstreckt sich nach § 8 des Gesetzes auf: 1. Arbeitsrechtssachen (ausschließlich zuständig sind die Konfliktkommissionen); 2. Vergehen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe an die GG. vorliegen (Strafrecht); 3.) Verfehlungen; 4. Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe an die GG. vorliegen; 5. Verletzungen der Schulpflicht; 6. Arbeitsscheues Verhalten (ausschließlich zuständig sind die Schiedskommissionen); 7. Einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Im Vergleich zu dem früher bestehenden Katalog der Zuständigkeiten der GG. fehlen die Moralverstöße (sozialistische ➝Moral) und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden jetzt von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen entfällt, weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt. Daraus wird deutlich, daß die GG. mehr und mehr zu einem Unterbau unter die staatliche Gerichtsbarkeit entwickelt werden und damit ein prinzipieller Unterschied zwischen ihnen und den staatlichen Gerichten nicht mehr besteht. Gegen alle Entscheidungen der GG. ist der Einspruch an das Kreisgericht (Gerichtsverfassung) zulässig, das die angefochtene Entscheidung aufheben und abändern oder die Sache an das GG. zurückverweisen kann. Das Oberste Gericht hat durch Leitungsmaßnahmen die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der GG. zu gewährleisten. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 243–244 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche RäteSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als…
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Staatshaushalt (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des sowjet. Sektors von Berlin), innerhalb dieser Haushalte — nach dem Bruttoprinzip — auch die Haushalte sämtlicher öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten, Rundfunk, Fernsehen, Krankenhäuser, Kindergärten) sowie — nach dem Nettoprinzip — die Finanzpläne der VEW und schließlich den Haushalt der Sozialversicherung. Der St. der „DDR“ ist also mit denen westlicher Länder nicht zu vergleichen. Die Aufstellung der St.-Pläne erfolgt entsprechend den Zielen und Direktiven der politischen Führung (SED) durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission und unter Mitwirkung der örtlichen Verwaltungsorgane, deren Interessen jedoch von keiner ausschlaggebenden Bedeutung sind. Der St.-Plan wird dann vom Ministerrat bestätigt und von der Volkskammer angenommen. Der St.-Plan ist der „Finanzplan des Staates“. Die Grundlage der St.-Pläne sind die Volkswirtschaftspläne. Durch den St. erfolgt die Finanzierung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Aufgaben sowie die Kontrolle der Planverwirklichung. Einnahmen des St. sind das sog. „Reineinkommen des Staates“ (Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Produktionsfondsabgabe, Gewinnabführung der VEW; [S. 604]Gewinnverwendungsfonds), Steuern und sonstige Einnahmen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Einnahmen der örtlichen Haushalte sind z. T. eigene Steuereinnahmen und Anteile an den Einnahmen übergeordneter Gebietskörperschaften. (Finanzausgleich) Die Hauptaufgabe des St. ist — durch eine entsprechende Einnahmen- und Ausgabenpolitik — die Umverteilung des Sozialproduktes mit dem Ziel, die politische Macht der SED zu festigen und die Volkswirtschaft ihren Vorstellungen entsprechend auf- und auszubauen (Investitionen). Die gesetzlichen Grundlagen des Haushaltswesens sind verschiedene Artikel der Verfassung, das „Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR“ von 1954 (GBl. 1954, Nr. 23) und die hierzu ergangenen Bestimmungen. Der St.-Plan Ist nach Verabschiedung durch die Volkskammer Gesetz. Die Kassenführung des St. obliegt der Staatsbank. Die Haushalte sind Geheimsache. Die veröffentlichten Globaldarstellungen erlauben keinen detaillierten Einblick in die Struktur der Einnahmen und Ausgaben. (Wirtschaft) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 603–604 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatslehreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den…
DDR A-Z 1969
Berufsschulen (1969)
Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B. herkömmlicher Art, den kommunalen B., die den örtlichen Räten unterstehen, unterscheidet man gewerbl., landwirtschaftl., kaufm. und allgemeine B. In ihnen wird sowohl der berufstheoretische als auch der allgemeinbildende Unterricht erteilt. Unter allgemeinen B. versteht man solche Schulen, in denen Lehrlinge aus verschiedenen Wirtschaftszweigen unterrichtet werden. An die Stelle der B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentral-B. (ZBS), denen Lehrlingswohnheime angeschlossen sind. Die für den Wohnsitz der Lehrlinge zuständige B. delegiert die Lehrlinge an die ZBS, wenn in den kommunalen B. und in den BBS des Kreises oder Bezirkes keine Beschulung möglich ist. Die Dauer der Lehrgänge beträgt: für alle Berufe (außer kaufmänn. und Fachverkäufer) im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 40 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, bei 2½jähriger Lehrzeit wird im 5. Lehrhalbjahr ein Lehrgang von 20 Tagen durchgeführt; für kaufmänn. Berufe (außer Fachverkäufer) im 1. Lehrjahr 48 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, im 2. Lehrjahr 56 Unterrichtstage in 3 Lehrgängen; für Fachverkäufer im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 20 Unterrichtstage in einem Lehrgang. In der amtlichen Statistik werden die kommunalen B. und die ZBS unter dem Begriff „Allgemeine B.“ zusammengefaßt. 1967 gab es 435 Allgemeine B., was im Vergleich zum Jahre 1950 einen Rückgang von 374 Schulen bedeutet. Die BBS sind staatliche Bildungsstätten in „sozialistischen“ Betrieben, in die sie eingegliedert sind. Hier erhalten die Lehrlinge nicht nur ihre allgemeinbildende und theoretische, sondern auch ihre berufspraktische Ausbildung. Der Direktor der BBS ist für die praktische und theoretische Unterrichts- sowie für die Erziehungsarbeit dem Leiter des Betriebes verantwortlich, dem zuständigen Berufsschulinspektor rechenschaftspflichtig. Der Leiter des Betriebes trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule gegenüber den Vorgesetzten Dienststellen. Die Zahl der BBS im Jahre 1967 betrug 684 und war gegenüber 1950 um 90 geringer. Die ABA, mit deren Aufbau am 1. 9. 1959 begonnen wurde, führen Absolventen der zehnkl. Oberschule zur Facharbeiterprüfung und zur Hochschulreife. Die Bewerber für diese Klassen müssen die 10. Oberschulklasse mit Erfolg absolviert haben. Das Abitur der ABA ist dem der Erweiterten Oberschule völlig gleichwertig. Durch diese Art von Berufsausbildung soll nicht nur der Nachwuchs für die Hochschulen sichergestellt, sondern es soll versucht werden, „der Produktion hochqualifizierte Facharbeiter zur Verfügung zu stellen, die in der Lage sind, komplizierte Produktionsprozesse zu meistern, sehr disponibel sind und mithelfen, die Produktionsmittel, entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, weiterzuentwickeln“ („Pädagogische Enzyklopädie“, Bd. 1, S. 94). Über die Aufnahme in die ABA entscheiden betriebliche Kommissionen. Im Schul- und Lehrjahr 1959/60 betrugen die Aufnahmekontingente 1.030, 1965/66 rund 6.000 Schüler. Bisher führten die ABA die Absolventen der zehnkl. Oberschule in 3 Jahren zur Hochschulreife und zum Abschluß der Facharbeiterausbildung. Am 1. 9. 1965 begann man in einigen Betrieben mit der Einrichtung von Klassen für eine zweijährige Ausbildung. Den MS obliegt die Ausbildung in den mittleren medizin. Berufen. Bis 1961 wurden sie in der amtl. Statistik als „Fachschulen“ ausgewiesen. Lt. „Beschluß zur Neuordnung der Ausbildung in den mittleren medizinischen Berufen und zur Bildung der MS“ vom 13. 7. 1961 wurden die MS den BBS gleichgesetzt und mit Wirkung vom 1. 1. 1962 als Einrichtung der Berufsbildung in den Volkswirtschaftsplan und in den Haushaltsplan der Gesundheitseinrichtung, bei der sie gebildet wurden, einbezogen. Die an kommunalen B. bestehenden Fachklassen des Gesundheitswesens können je nach Möglichkeit der Kapazitätserweiterung an MS übernommen werden. 1967 gab es 53 MS. An den Allgemeinen B., BBS und MS gab es 1967 15.170 vollbeschäftigte Lehrkräfte, die insgesamt 468.684 Schüler unterrichteten. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung angesehen und soll den Lehrlingen, die nach Abschluß der 8. Klasse der Oberschule die Berufsausbildung aufnehmen, das Niveau der 9. und 10. Klasse vermitteln. Das Hauptgewicht liegt auf der staatsbürgerlichen Erziehung der Lehrlinge und Berufsschüler, die in den kommunalen B. unterrichtet werden. Die sozialistische Wehrerziehung ist fester Bestandteil der Bildung und Erziehung an den B. (Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 101 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufswettbewerbSiehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B.…
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Informationstheorie (1969)
Die I. ist eine (mathematische) Theorie, die nach den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Verarbeitung und Übertragung von „Informationen“ fragt. Informationen sind wenigstens unter 4 Aspekten zu betrachten. Neben dem nachrichtentechnischen („syntaktischen“) Aspekt sind der „semantische“, der „pragmatische“ und der „sigmatische“ zu unterscheiden. Der nachrichtentechnische Aspekt der Information ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen Empfänger („Rezeptor“) zu einem „Regler“ bzw. einem „Effektor“ (ausführendes Organ des Reglers) zuverlässig und schnell weitergegeben werden. Dabei wird jede einzelne Informationseinheit als ein „bit“ bezeichnet. „Bit“ ist das quantifizierbare Maß für den Informationsgehalt. Der syntaktische Aspekt der Information bezieht sich lediglich auf einzelne Nachrichten, „Signale“, „Zeichen“ bzw. Zeichenmengen (Semiotik). Das materielle System, durch das Nachrichten laufen, wird als Kommunikationskanal bezeichnet. Kommunikationskanäle können in verschiedenen Formen erscheinen. Der Weg der Nachrichten bzw. Signale wird auch „Signalflußweg“ genannt. Dabei stehen die Übergangsfunktionen der einzelnen Nachrichten durch die einzelnen Abschnitte eines Kommunikationskanals im Vordergrund der Betrachtung. Wenn in der Informationsübertragung eine Kürzung der Signalmenge möglich ist, ohne daß ein Informationsverlust eintritt, spricht man von „Redundanz“. Die „Bedeutungen“ der Nachrichten, Signale oder Zeichen, ihr ihnen vom Sender und/oder Empfänger verliehener „Sinn“ werden als der semantische Aspekt der Information aufgefaßt. Schließlich bezeichnet der pragmatische Aspekt der Information die Beziehungen zwischen den Nachrichten, Signalen oder Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern. Der sigmatische Aspekt dagegen bezieht sich auf die Relationen zwischen Zeichen, und dem, was diese bezeichnen. Die unterschiedlichen Aspekte des Informationsbegriffs haben bisher jedoch keine Klarheit über den philosophischen Charakter der Information vermittelt. So behauptet der Technikphilosoph Georg Klaus, daß Informationen als eine „Einheit aus einer Semantik und einem physikalischen Träger“ anzusehen seien. Die in dieser Definition zum Ausdruck kommende Verschmelzung der ontologischen und der erkenntnistheoretischen Seite des Informationsbegriffs ist bisher vom Dialektischen Materialismus nicht klar aufgelöst worden. I. und Informationsbegriff haben für zahlreiche angewandte Wissenschaften erhebliche Bedeutung erlangt: für Psychologie und Pädagogik, Biologie (Neurophysiologie), Wirtschaftswissenschaft (kybernetische Planungsmethoden), Technik (Steuerungs- und Regelungstechnik, Datenverarbeitung und Automation). In der DDR werden seit 1963/1964 in zunehmendem Maße Entscheidungs- und Führungsprobleme in Betrieben, Industriezweigen, jedoch auch im Partei- und Staatsapparat als „informationelle Prozesse“ angesehen. Mit Hilfe der I. soll eine einheitlich aufgebaute Leitungs- und Organisationsstruktur des Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparates sowie ein die Gesamtgesellschaft überziehendes System der (automatischen) Informationsübermittlung errichtet werden. (Kybernetik, Netzwerkplanung, Mathematik, Soziologie und empirische Sozialforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 289 Information, technisch-wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IngenieurbürosDie I. ist eine (mathematische) Theorie, die nach den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Verarbeitung und Übertragung von „Informationen“ fragt. Informationen sind wenigstens unter 4 Aspekten zu betrachten. Neben dem nachrichtentechnischen („syntaktischen“) Aspekt sind der „semantische“, der „pragmatische“ und der „sigmatische“ zu unterscheiden. Der nachrichtentechnische Aspekt der Information ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen…
DDR A-Z 1969
Wirtschaft (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Wirtschaftspolitik a) allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des Wirtschaftssystems. Das bestehende Wirtschaftssystem wird als „sozialistische Planwirtschaft“ gekennzeichnet. Entscheidend für die Eigenart der [S. 727]W.-Politik ist, daß die sozialistische Plan-W. in ihren Grundelementen bewußt als ein Wertsystem aufgefaßt wird. Dieses bezieht sich nicht darauf, makroökonomische Ungleichgewichte in Notlagen zu beseitigen (z. B. Kriegs-W.), sondern soll im Zusammenhang einer neuen gesamtgesellschaftlichen Wertordnung von oben auf die Dauer in dem gesellschaftlichen System durchgesetzt werden. Eine entsprechende W.-Politik zu führen, war und ist das Ziel der KPD bzw. SED. Typisch ist eine grundsätzlich kämpferische Einstellung der SED auch im wirtschaftspolitischen Bereich. Sie zeigte sich am deutlichsten dort, wo gewaltsam das überkommene W.-System zerstört wurde (z. B. durch Enteignung, Zwangskollektivierung, Berufslenkung). Die ideologische Orientierung erfolgt im wesentlichen am Marxismus-Leninismus, im einzelnen an der Politischen Ökonomie. Die Veränderungen im wirtschaftlichen Lenkungssystem während der letzten Jahre (NÖS) und die jüngste starke Förderung von praxisbezogenen Teilbereichen der W.-Wissenschaften („sozialistische Wirtschaftsführung“, „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“) zeigen jedoch, daß die Dogmen der traditionellen politischen Ökonomie gegenüber den Problemen von entwickelten, vielschichtig verflochtenen industriellen Volkswirtschaften aussagenarm sind. Die W.-Politik hat zur Aufgabe, bestimmte Grundbestandteile des Gesamtsystems — gesellschaftliches Eigentum und zentrale Lenkung — entweder zu schaffen oder so funktionsbereit zu halten, daß über wirtschaftliche Wachstumsprozesse eine Anhebung des Lebensstandards möglich ist. Daher wird die W.-Politik zu Recht als der „wichtigste Teil der Gesamtpolitik“ der SED und ihr folgend der staatlichen Verwaltung bestimmt. Machtgewinn, -behauptung und -Sicherung der SED sind eng mit der Gestaltung der wirtschaftlichen Struktur (Organisationsformen, Institutionen) und des wirtschaftlichen Ablaufs (W.-Prozeß, makro- und mikroökonomische Beziehungen) verknüpft. Im einzelnen sind wichtige Aufgaben der W.-Politik: 1) der allgemeine Aufbau des W.-Systems durch Bildung und Auflösung von W.-Organen, 2) die Verteilung von Entscheidungskompetenzen derart, daß ein kooperationsfähiges Entscheidungssystem entsteht, 3) die Festlegung der volkswirtschaftlichen Grundstruktur, der Branchen und Produktionssortimente sowie der territorialen wirtschaftlichen Verflechtung, 4) die Bestimmung der Wachstumsziele und -strategien, der volkswirtschaftlichen Effektivität im zentralen Plan, 5) die Regelung eines Systems direkter und indirekter Instrumente („ökonomische Hebel“) wie Preisplanung und -gestaltung, Haushaltsabführungen, Prämiensätze, 6) Entscheidungen über Investitionen, den Außenhandel und 7) über den den VEB verbleibenden Anteil am Reineinkommen, 8) die Lenkung der Branchen durch Ministerien, VVB, Kombinate und VEB im Hinblick auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und Absatz sowie der regionalen Wirtschaftskomplexe (Bezirke und Kreise, Städte und Gemeinden), 9) die rationelle Nutzung der Produktionsfaktoren und die Verteilung der Erzeugnisse, 10) die Regelung der Finanzbeziehungen, z. B. zwischen Bank, Betrieb und Staatshaushalt. b) Etappen Bei dem Abbau des überkommenen W.-Systems und dem Aufbau einer sozialistischen Plan-W. lassen sich bis jetzt fünf verschiedene Phasen unterscheiden. Sie sind gleichzeitig die Hauptetappen der allgemeinen politischen Entwicklung. Die erste Phase von 1945 bis 1949 war dadurch gekennzeichnet, daß ökonomische Machtbasen (z. B. privatkapitalistisches Eigentum) zerstört bzw. übernommen wurden. Es war die Etappe der „Eroberung der politischen und wirtschaftlichen Kommandohöhen“ durch Industrie- und Bodenreformen. In der Industrie wurde das staatliche und „nationalsozialistische“ Eigentum, später auch das Privatkapital enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 („Sequesterbefehl“) ordnete unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe an. Formal sollte sich die Maßnahme vor allem gegen „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ richten. Ein kleiner Teil der beschlagnahmten Betriebe wurde mit dem Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ überführt („SAG-Betriebe“), während der größere Teil zu „Volkseigentum“ erklärt wurde (Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948). In der Provinz Sachsen bestimmte [S. 728]ein am 30. 6. 1946 durchgeführter „Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ die Übernahme in „Volkseigentum“. 1947 gingen alle Bodenschätze in „Volkseigentum“ über (Ländergesetze „Über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerksbetriebe in die Hand des Volkes“). Parallel dazu lief seit 1945 eine Bodenreform, durch die aller landwirtschaftlicher Privatbesitz über 100 ha entschädigungslos enteignet und in einem allgemeinen „Bodenfonds“ zusammengefaßt wurde. Etwa ⅔ des Landes wurde an 550.000 landlose Bauern, Landarbeiter, Pächter u. a. verteilt, etwa ⅓ übernahmen Länder, Kreise und Gemeinden. Diese erste Phase charakterisierten weiterhin Demontagen und Reparationsleistungen an die SU. Letztere wurden formal 1953 abgeschlossen. Am 27. 6. 1947 konstituierte sich auf Befehl Nr. 138 der SMAD die „Deutsche Wirtschaftskommission“ als zentrale deutsche Verwaltungsinstanz. Bestehend aus 12 Zentralverwaltungen brachte die DWK eine stärkere Zentralisierung des wirtschaftlichen Leitungssystems. Ein Teil der volkseigenen Betriebe unterstand ab Juli 1948 direkt der DWK. Die anderen VEB wurden entweder von Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet. Als Zwischeninstanzen schuf die DWK ein Ministerium für Industrie und von diesen angeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe mit VEB als unselbständigen Filialbetrieben. Die DWK wurde die Vorläuferin der späteren Regierung. Die zweite Etappe von 1949 bis 1958 wurde dadurch bestimmt, daß Grundlagen für die volkswirtschaftliche Grundstruktur kennzeichnende Branchen der chemischen und elektrotechnischen Industrie und des Maschinenbaus geschaffen sowie durch Kriegsschäden und Demontagen bedingte Verluste und Disproportionen beseitigt wurden. Die Industrieverwaltung wurde in dieser Zeit zweimal reorganisiert: Ende 1950 wurde das Ministerium für Industrie durch einzelne Industrieministerien ersetzt. Sie übernahmen den größeren Teil der bis dahin den Länderregierungen unterstehenden VEB-L (jetzt VEB-Z), der kleinere Teil wurde als „örtliche Industrie“ den Kreiskörperschaften unterstellt. Gleichzeitig wurden neue Branchenverwaltungen (VVB-Z) gegründet. Ende 1951 wurden dann die Branchenverwaltungen aufgelöst und die angeschlossenen Betriebe in selbständige, nach der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ arbeitende W.-Einheiten umgewandelt. Allgemein führte die SED in dieser Phase einen verschärften „Klassenkampf nach innen“. Die Sozialisierung wurde weiterbetrieben, so durch die Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zwangskollektivierung der selbständigen Bauern-W. lief von Juli 1952 bis April 1960. Sie stagnierte in den Jahren 1953 (Juni-Aufstand), 1956 (Unruhen in Polen) und 1957 (Ungarn-Aufstand). 1950 wurde die DDR in den 1949 gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe aufgenommen, womit eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung mit den Ostblockländern, in erster Linie mit der SU, begann. Die 1948 mit einem Halbjahresplan eingeführte zentrale Planung brachte 1949 einen Zweijahrplan, 1951 einen ersten und 1956 einen zweiten Fünfjahrplan. Die dritte Phase von 1958 bis 1962 begann mit einer Reorganisation des Staats- und W.-Apparates. Der Auflösung der Industrieministerien folgte die Gründung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mit der Aufgabe, unterstellte VEB „operativ und produktionsnah anzuleiten“. Eine Staatliche Plankommission wurde aufgebaut, der bis zur Bildung des Volkswirtschaftsrates 1961 während der vierten Verwaltungsreform auch die VVB unterstanden. Die örtliche Industrie gewann an Bedeutung, indem den Räten der Bezirke und Kreise ehemals zentralverwaltete Industriebetriebe zugeordnet wurden. Im Zusammenhang damit konstituierten sich bei den Räten der Bezirke besondere Wirtschaftsräte. Währenddessen wurde die Industrie stark ausgebaut (z. B. VEB Braunkohlenkombinat „Schwarze Pumpe“, Werk II des VEB Leuna-Werke, Erdölleitung „Freundschaft“). Die Jahre 1958 und 1959 brachten insgesamt eine erste Konsolidierung des wirtschaftlichen und politischen Systems, der in den Jahren bis 1962 dann jedoch, hervorgerufen durch die Vollkollektivierung der Landwirtschaft, die Fluchtbewegung und den Bau der Mauer, Krisen folgten. Die wirtschaftlichen Kontakte zu RGW-Ländern [S. 729]wurden ausgebaut. Unter der Formel „Störfreimachung“ wurden eine stärkere Umstellung der W. auf Materialimporte aus der SU und anderen Ostblockländern sowie die Eigenfertigung bisher importierter Erzeugnisse propagiert. Durch die Umstellung sollte der Interzonenhandel verringert werden. Er stieg im Umfang allerdings ab 1962 wieder an. Typisch für die vierte Phase, von 1963 bis 1966, war der weitere Ausbau der etablierten sozialistischen Plan-Wirtschaft unter einem wirtschaftspolitischen Reformprogramm, dem Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Bemerkenswert ist dreierlei: einmal eine zunehmende Dezentralisierung ableitbarer Entscheidungen, was jedoch gleichzeitig begleitet ist von einer stärkeren Zentralisierung bei Grundentscheidungen (z. B. die Struktur- und Wachstumspolitik betreffend), zweitens die Nachfrage nach Sachverstand auf allen Produktions- und Leitungsebenen und die Integration von Sachverständigen meistens über Konsultativgremien und Stabsstellen und drittens eine Ökonomisierung des W.-Ablaufs in Verbindung mit der Verbreitung des Leistungsdenkens. Das NÖS zielt in erster Linie nicht auf eine Veränderung der Grundelemente des W.-Systems und der bezeichnenden Instrumente der W.-Politik, sondern auf deren effektivere Gestaltung und Anwendung. Ein weitverbreiteter Voluntarismus und Praktizismus sollen durch einen Prozeß der partiellen Verwissenschaftlichung und einer allgemeinen Anhebung des Ausbildungsniveaus eingeschränkt werden. Dabei werden auch Bestandteile westlicher Verkehrs wirtschaften auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft und ggf. übernommen (z. B. die auf eigene Rechnung arbeitenden „Ingenieurbüros für Betriebswirtschaft“ bei den VVB, ohne daß dies die immanenten Spannungen des zentral gelenkten W.-Systems beseitigen könnte. Auch wenn wettbewerbliche Elemente eingebaut werden, bleibt der Planungszentrale die Aufgabe, ein volkswirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Die Spannungen bestehen zwischen den Mengen- und Preisregulierungen. Der unmittelbare Preis-Mengenzusammenhang ist unterbrochen, andererseits können die staatlichen Preisorgane die einmal fixierten Preise nicht fortlaufend den unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenlagen anpassen. Umdispositionen sind nur schwerfällig zu erreichen, was auf die durchschnittliche volkswirtschaftliche Effektivität drückt. Dies gewinnt an Bedeutung, wenn — wie in letzter Zeit — die W.-Branchen verstärkt unmittelbar an den internationalen Markt herantreten. Die relativ hohe Effizienz, die einer zentral gelenkten W. bei herausgehobenen Schwerpunkten oder bei radikalen Umstellungen in dem W.-System möglich ist, bleibt einer entwickelten, in den Grundzügen proportionierten Plan-W. nach allen bisherigen Erfahrungen unerreichbar. Im einzelnen wurden durch das NÖS eine Reihe indirekter Leitungsinstrumente und Anreize verbessert oder aber neu eingeführt (z. B. neue Industriepreise, Zins, Prämien), die Position der VVB zu ökonomischen „Führungsorganen“ ausgebaut und das wirtschaftliche Leitungssystem insgesamt durch die Anwendung moderner, sozialwissenschaftlicher und mathematischer Verfahren (z. B. der Soziologie, Sozial- und Betriebspsychologie, Optimierungsrechnung) rationalisiert. Im Rahmen einer 1959 begonnenen „zweiten Etappe“ des NÖS wurden der Volkswirtschaftsrat aufgelöst und sieben Industrieministerien sowie das Ministerium für Materialwirtschaft gebildet. Durch diese Ministerien wurde die Kontrolle über die VVB wieder gefestigt. Die gegenwärtige fünfte Phase wurde im April 1967 auf dem VII. Parteitag der SED mit dem Beschluß eingeleitet, das NÖS als Ökonomisches System des Sozialismus weiterzuentwickeln. Das ÖSS wird als das „Kernstück des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ angesehen. Die seit 1963 in der Industrie gesammelten Erfahrungen werden jetzt auf andere W.-Bereiche (z. B. die Landwirtschaft) und auch die staatliche Verwaltung übertragen. Durch die Anwendung der kybernetischen Systemtheorie soll die gesamte Leitungs- und Planungsorganisation rationalisiert und optimiert werden. Weiterhin ist kennzeichnend, daß die Bedeutung einer volkswirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik für eine entwickelte Industriewirtschaft erkannt wurde. Das führt vor allem zu Änderungen in der Planung. Zur Lösung der strukturpolitischen Probleme wird 1968 eine gesonderte Schwerpunktplanung eingeführt. Dabei erhält die zentrale Ebene der Ministerien und der [S. 730]SPK zusätzliche Kompetenzen. Im Unterschied zur ersten Phase des NÖS wird die Priorität der Politik und Ideologie vor und in der Ökonomie wieder hervorgehoben und gleichzeitig die „führende Rolle“ der SED auch in der W. betont. 2. Wirtschaftssystem a) Wirtschaftsfläche Die gesamte W.-Fläche umfaßt 1967 10.830.237 ha. Hiervon sind 6.350.780 ha landwirtschaftliche Nutzungsfläche, 2.946.664 ha Forsten und Holzungen, 84.372 ha Ödland und 209.011 ha Gewässer. Hinzu kommen 1.018.796 ha sonstige Flächen, d.s. Hof- und Gebäudeflächen, Straßen, Plätze, Schienenwege, Flug-, Sport- und Militärübungsplätze, Parkanlagen usw. Die Gesamtfläche entspricht etwa der der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nach der Größe ihrer W.-Fläche steht die DDR in Europa an 16. Stelle. Die W.-Fläche, nach Eigentumsformen gegliedert, ergibt für 1967 folgende Verteilung: 1.206.003 ha nicht-sozialistischer Betriebe und 9.624.234 ha sozialistischer Betriebe, darunter 501.319 ha volkseigener Güter, 6.585.884 ha Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften und 20.964 ha Gärtnerischer Produktionsgenossenschaften. 1950 war das Verhältnis zwischen nicht-sozialistischem und sozialistischem Eigentum an der W.-Fläche noch 8.262.730 ha zu 2.492.081 ha und 1958 lautete es 5.234.413 ha zu 5.579.113 ha („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 271, 255). b) Zentrale Planung Die zentrale Planung ist neben den spezifischen Eigentumsverhältnissen das entscheidende Strukturmerkmal des W.-Systems. In dem System wird generell davon ausgegangen, wirtschaftliche Einzeldispositionen über einen zentralen Plan zu lenken und zu koordinieren. In der Vergangenheit hat sich die Form, nach der vor allem die Beziehungen zwischen Planungszentrale und W.-Einheiten geregelt wurde, wiederholt geändert. Seit 1948 gab es allein fünf größere Umbildungen der Planorganisation. Sehr verschiedene Planarten wurden, zumeist diskontinuierlich, angewendet: neben Jahres- und kurzfristigen Plänen Halbjahr-, Zweijahr-, Fünfjahr- und Siebenjahrpläne. Die früher durchgeführte einfache Mengenplanung mit der Bruttoproduktion als entscheidender Kennziffer ist inzwischen durch einige Qualitäts- und Effektivitätskriterien ergänzt worden, ohne daß eine Kennziffer, z. B. der Gewinn, Priorität erlangte. Hier wie auch bei anderen Problemen der zentralen Planung wirkt sich negativ das Fehlen einer entwickelten Planungstheorie aus. Seit 1967 (ÖSS) wird der Perspektivplan zum wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrument ausgebaut. Neuere Entwicklungen (z. B. der volkswirtschaftlichen Prognostik und der Schwerpunktplanung) stärken die zentrale Planung. c) Eigentumsverhältnisse Eine der primär kennzeichnenden Differenzen zwischen dem W.-System der DDR und dem der BRD sind die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse. Sie werden im Rahmen der Politischen Ökonomie als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse angesehen und bestimmen angeblich den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Beziehungen. Im sozialistischen System wird das gegenüber dem Privateigentum dominierende „sozialistische Eigentum“ an Produktionsmitteln als die wirtschaftliche Basis der gesamtgesellschaftlichen Steuerung durch die SED („Arbeiter-und-Bauern-Macht“) angesehen. Die Bildung von Privateigentum an Produktionsmitteln durch Unternehmer und von großen Kapitalgruppen mit gesellschaftspolitischen Einflußmöglichkeiten wird verhindert. Das sozialistische Eigentum existiert in zwei Formen: als „Volkseigentum“, das die durch Vergesellschaftung in direkten staatlichen Besitz gelangten Betriebe und Unternehmen erfaßt, und als „genossenschaftliches Eigentum“, das durch den Zusammenschluß von Einzelproduzenten zu Erzeugergenossenschaften entsteht. Die Basis des Volkseigentums entstand 1946 durch die entschädigungslose Enteignung der „Nazi- und Kriegsverbrecher“. Durch den Neubau zahlreicher Großbetriebe wuchs der staatliche Wirtschaftsbereich stark an. 1967 stammten 79,5 v. H. der industriellen Produktion (einschl. des Fertigungshandwerks) aus volkseigenen Betrieben. Das genossenschaftliche Eigentum besteht in den Organisationsformen von Produktionsgenossenschaften, die vor allem in der Landwirtschaft und im Handwerk sowie [S. 731]im Gartenbau und in der Fischerei verbreitet sind, und von Konsumgenossenschaften. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden neben dem Privateigentum als dritte Eigentumsform noch das „halbstaatliche Eigentum“ unterschieden. Dieses umfaßt Betriebe mit einer staatlichen Beteiligung (Kapitaleinlage) und/oder einem Kommissionsvertrag. Die 3.892 privaten Industriebetriebe mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten des Jahres 1967 machen zwar rein zahlenmäßig immer noch 29,6 v. H. der Industriebetriebe aus, sie sind jedoch an der industriellen Bruttoproduktion nur noch mit 2 v. H. beteiligt. Bei den halbstaatlichen Betrieben lauten die Zahlen für 1967: 5.562 Betriebe, die 42,3 v. H. der Industriebetriebe darstellen, produzieren 10,3 v. H. d) Volkseigene Wirtschaft Die VEW umfaßt alle in staatlichem Besitz befindlichen Betriebe und Institutionen aus den verschiedenen W.-Bereichen. Hierzu gehören: die volkseigene Industrie, die volkseigenen Güter, der staatliche Außenhandel (Außenwirtschaft), der staatliche Großhandel mit Industriebedarf (Staatliche Kontore) und mit Konsumgütern und Lebensmitteln (Großhandelsgesellschaften, VVEAB), der staatliche Einzelhandel (HO) und die staatlichen Verkehrseinrichtungen (Deutsche Reichsbahn, Post- und Fernmeldewesen, Interflug (Luftverkehr), Schiffahrt, Kraftverkehr). Vom Staat eingesetzte Leiter bzw. Direktoren der VEB und der übrigen Einrichtungen verwalten die VEW nach dem Prinzip der Einzelleitung. Ihre Aufgabe ist es, [S. 732]das VEW „wirtschaftlich zu nutzen, zu erhalten und zu mehren“. Die Bevölkerung kann Rechte aus der VEW lediglich in den verschiedenen Beratungs- und Kontrollgremien (z. B. Produktionskomitees, Gesellschaftliche Räte) und formal auch über die Volksvertretungen wie Volkskammer, Bezirks- und Kreistag und Gemeindevertretung wahrnehmen. Am 30. 9. 1967 arbeiteten von insgesamt rd. 7,7 Mill. Berufstätigen in der W. 5 Mill. Berufstätige in der VEW („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 61). e) Wirtschaftsorgane Die Organisationseinheiten des W.-Systems sind die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten und die staatlichen Träger der W.-Politik sowie der allgemeinen Verwaltung. Letztere werden auch „wirtschaftsleitende Organe“ genannt. Dagegen umfaßt die ältere Bezeichnung „Produktionsleitungen“ Einheiten beider Arten: Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Bezirkswirtschaftsräte und Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Organe der W.-Politik und Verwaltung sind hierarchisch gegliedert. Höchstes Organ der W.-Leitung ist der Ministerrat. Er transformiert wirtschaftspolitische Ziele, Strategien und Mittelpräferenzen aus dem Parteiapparat der SED in Sollgrößen und Handlungsanweisungen für den Bereich der W. und arbeitet direkt mit dem Staatsrat und der Volkskammer zusammen. Auf seiner Ebene werden die wichtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit beteiligten Ressorts (z. B. Bildungswesen, Gesundheitswesen) abgestimmt. Dem Ministerrat unterstehen zur Leitung, Verwaltung und Kontrolle der W. spezielle Organe, die sich nach Funktionen unterscheiden lassen. Dies sind erstens Organe, denen produktive W.-Bereiche zugeordnet sind: Industrieministerien, das Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, der Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft, die Ministerien für Bauwesen und Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen, Handel und Versorgung, das Amt für Wasserwirtschaft. Eine zweite Gruppe hat neben spezifischen Hauptaufgaben, wie z. B. die Planungsaufgaben der Staatlichen Plankommission, im Zusammenhang der W.-Leitung und -Verwaltung vorwiegend koordinierende und indirekt regelnde Funktionen: die Staatliche Plankommission, die Ministerien für Wissenschaft und Technik sowie der Finanzen, besondere Verwaltungsstellen für Arbeit, Löhne und Preise, die Staatsbank der DDR, Kontrollaufgaben vor allem hat die dritte Gruppe der wirtschaftsleitenden Organe: wie die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, das DAMW und das Staatliche Vertragsgericht. Auf der regionalen Ebene existieren folgende wichtige Organe der W.-Leitung: 1) die die Industrie der Bezirke leitenden und den Räten der Bezirke sowie dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellten Bezirkswirtschaftsräte, 2) Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft auf Bezirks- und Kreisebene, 3) Bezirks- und Kreisbauämter und 4) Räte der Gemeinden, soweit sie kommunale Dienstleistungs- oder Versorgungsbetriebe verwalten. Die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten umfassen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, Handelsorganisationen, Genossenschaften, Banken. Im Vordergrund des allgemeinen W.-Prozesses stehen die Industriebetriebe. Der Grad der erreichten Annäherung an die Optimalität der Größenordnungen der Betriebe, der technisch-ökonomisch adäquaten Ausstattung mit Sachmitteln und Fertigungsverfahren und der rationellen Verflechtung in den überbetrieblichen Produktionsprozeß sind von erheblicher Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Effektivität. In allen drei Aspekten befindet sich die W. im Rückstand gegenüber führenden Industrieländern. Das gegenwärtige wirtschaftpolitische Programm zielt bei diesen Problempunkten auf eine Verringerung der hohen Anzahl kleinerer Betriebe durch Zusammenlegungen von Betrieben und die Bildung von Kombinaten. Des weiteren sollen durch Spezialisierung, Konzentration und den Aufbau von Kooperationsverbänden und von sozialistischen Arbeitsgemeinschaften sowie durch die Intensivierung der Erzeugnisgruppenarbeit günstige Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit gefunden werden. Schließlich soll die Produktion vornehmlich durch Rationalisierungen stärker mechanisiert und automatisiert werden. [S. 733] [S. 734] f) Regionale Struktur der Volkswirtschaft (Quelle: „Statistisches Jahrbuch der DDR 1968, S. 83 f.) Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Thalheim, Karl C.: Die Wirtschaft der Sowjetzone in Krise und Umbau (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland, Bd. 1, hrsg. v. Forschungsbeirat … beim BMG). Berlin 1964, Duncker und Humblot. 191 S. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 726–734 Wilhelm-Pieck-Stadt Guben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung
Wirtschaft (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Wirtschaftspolitik a) allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des Wirtschaftssystems. Das bestehende Wirtschaftssystem wird als „sozialistische Planwirtschaft“…
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Militärgerichtsbarkeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Aber erst durch Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 — in Kraft getreten am 25. 4. 1963 — (GBl. I, S. 71) wurde die M. tatsächlich eingeführt. Bis zum 1. 7. 1963 verblieben anhängige Militärstrafsachen in der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, die darüber grundsätzlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelten. Nach der Militärgerichtsordnung wird nunmehr die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes werden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte (Leipzig, Neubrandenburg, Ostberlin) werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zu[S. 411]ständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabt. Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabt. ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 410–411 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitarismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Aber erst durch Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für…
DDR A-Z 1969
Planung (1969) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen und die Organisierung und Kontrolle ihrer Durchführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik. Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale Durchdringung der Zukunft, b) die Festlegung von untereinander abgestimmten volkswirtschaftlichen Wachstumszielen und von branchenmäßigen, territorialen und betrieblichen Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, c) die Auswahl der Strategien und Mittel, d) die Vorbereitung der Kontrollen durch die Fixierung von Sollgrößen als Maßstab für Soll-Ist-Vergleiche, e) das Zusammenwirken der Wirtschaftseinheiten untereinander und mit staatlichen Verwaltungsstellen. Die P. wird inhaltlich bestimmt durch die politischen Ziele der SED, die ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft (z. B. Arbeitskräftepotential, Mechanisierungsgrad der Produktion, Forschungslage), den Stand der innerdeutschen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen, wobei im Vordergrund die Verflechtung mit der Wirtschaft der SU steht, und schließlich die allgemeine innen-, außen- und militärpolitische Lage. Die Hauptprobleme der P. entstehen durch die Ungewißheit der zukünftigen Entwicklung und durch ein wanderndes Gestaltungsoptimum, das in erster Linie die Beziehungen zwischen P.-Zentrale und Wirtschaftseinheiten betrifft. Durch eine Verbesserung des Verhältnisses von notwendigen zu vorhandenen Informationen und eine Anhebung der Informationsqualität wird versucht, die Ungewißheit zu verringern. Im Mittelpunkt der Gestaltungsproblematik steht die Frage nach dem mengenmäßig adäquaten Umfang der P. mit den Aspekten: a) Intensität der P. hinsichtlich der Ausführlichkeit und Genauigkeit, b) Kontinuität und Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristige P.) und c) Verbindlichkeitsgrad. Des weiteren ist die P.-Organisation zu bestimmen, d.h. die Hierarchie der P.-Behörden und die Form des P.-Ablaufs. Für das Funktionieren der Wirtschaft ist die Lösung bzw. Regelung von existierenden Gegensätzen zwischen volkswirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Interessen von besonderer Bedeutung. Zusätzlich zu einer die Interessengegensätze einfach leugnenden dogmatischen Behauptung der Interessenidentität wird die Methode angewendet, die Beschäftigten bei der Konkretisierung der erteilten Planziele mitwirken zu lassen, um so möglichst zu erreichen, daß der Plan „dem einzelnen nicht als ein ihn manipulierendes Instrument erscheint, sondern als eigenschöpferisches Dokument“ (P. Liehmann, „Die Arbeit“, H. 2, 1967). 2. Planarten Planentscheidungen werden in einem Plan, dem wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrument, zusammengefaßt. Der Plan enthält Ziele und Mittel zu ihrer Erreichung. Er ist ein System von Aufforderungen (Direktiven, Normen oder Empfehlungen), das den Zweck hat, eine Folge von Handlungen hervorzurufen und koordinierend [S. 474]zu leiten. Zu unterscheiden sind Perspektiv- und Jahrespläne der Volkswirtschaft, der Ministerien, VVB, Bezirke, Kreise und Betriebe. Der Perspektivplan der Volkswirtschaft enthält Wachstumsziele für 5–7 Jahre und Strategien und Mittel zu ihrer Erreichung. Gegenwärtig wird der Perspektivplan zum wichtigsten Lenkungsinstrument ausgebaut. Der Perspektivplan bestimmt als Gesetz: a) die allgemein einzuschlagende Richtung von Wissenschaft und Technik, b) die grundlegende Zusammensetzung des Produktionssortiments, c) einzelne volkswirtschaftlich bedeutsame Entwicklungs- und Produktionsziele sowie -Vorhaben. In die Ausarbeitung des Planes gehen ein: Programme zur Entwicklung einzelner Branchen, „wissenschaftlich-technische Konzeptionen“ von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen und eine Prognose der erkennbaren sozialen und ökonomischen Prozesse und der Trends von Wissenschaft und Technik in den nächsten 15–20 Jahren. Diese Prognose wird nicht als Hilfsmittel der P. verstanden, sondern als eigenständige Phase der volkswirtschaftlichen Entscheidungsfindung. Sie soll kontinuierlich die Entwicklungslinien insbesondere auf ihre Nutzungsmöglichkeiten hin untersuchen. Ihre Ergebnisse beeinflussen die Aufgaben von Forschung und Entwicklung, das Investitionsprogramm und die Schwerpunkte fachlicher Aus- und Weiterbildung. Der Jahresplan der Volkswirtschaft (Volkswirtschaftsplan) stellt das verbindliche wirtschaftspolitische, in den Güter- und Finanzströmen abgestimmte Programm für ein Jahr dar. Er ist die Präzisierung der im Perspektivplan erfaßten Grundrichtung der Wirtschaftsentfaltung. Zu den im Jahresplan gesetzlich festgelegten Aufgaben gehören: a) industrielle und landwirtschaftliche Produktion, darunter die Produktion wichtiger Positionen in Mengenangaben, b) Nationaleinkommen, Kapitalbildung und -rentabilität, o) Investitionen, hierbei auch Einzelvorhaben der Entwicklung und Rationalisierung (Plan Neue Technik), d) Export und Import, e) Arbeitsproduktivität, Lohnaufwendungen und Anzahl der Beschäftigten. Der Betriebsplan umfaßt die wichtigeren, aufeinander abgestimmten Plankennziffern der VEB für ein Jahr oder ein Quartal. Er gliedert sich in Teilpläne, die sich vor allem beziehen auf den mengen- und wertmäßigen Produktionsumfang, die Modernisierung der Fertigungsverfahren, die Fortentwicklung des Sortiments, das Investitions- und Finanzierungsprogramm einschließlich des Gewinnzieles sowie die Beschäftigtenmobilität und die sozialen Einrichtungen. Neben den Betriebszielen enthält der Betriebsplan auch Regelungen zur Organisation der materiellen (Produktion) und formalen Prozesse (Leitung, Kontrolle, Kommunikation) innerhalb eines Betriebes. 3. Historische Entwicklung Seit 1948 gab es folgende langfristige, gesamtwirtschaftliche Pläne: a) Halbjahresplan 1948 (Juli–Dezember). Dieser Übergangsplan der „Deutschen Wirtschaftskommission“ betraf nur die Grundstoffindustrie. Prozentuale Steigerungsraten wurden bereits als Planziele benutzt. b) Zweijahrplan 1949–1950. Unterteilt in zwei Volkswirtschaftspläne 1949 und 1950, war der Zweijahrplan der Deutschen Wirtschaftskommission und der Staatlichen Plankommission der erste umfassendere Wirtschaftsplan. Er wurde aufgestellt ohne ausreichende Kenntnis der Produktionskapazitäten. c) Erster Fünfjahrplan 1951–1955. Ausgearbeitet von der Staatlichen Plankommission und vorbereitet durch den Zweijahrplan, zielte dieser langfristige Plan auf eine Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 sowie eine Beseitigung der durch die Teilung Deutschlands begründeten und durch Kriegszerstörungen und Reparationsleistungen verstärkten Disproportionen in der volkswirtschaftlichen Grundstruktur. Im Vordergrund stand der Auf- und Ausbau der Energieerzeugung (Braunkohlenindustrie), der Schwerindustrie (Erzbergbau, Hütten- und Walzwerke), der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Bei den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrie konnten die Planziele nicht erreicht und der Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht gedeckt werden. Der Plan wurde während der Planperiode viermal geändert, u. a. als Folge der Abmachungen innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. d) Zweiter Fünfjahrplan 1956 (–1960). Dieser Plan wurde 1955 und 1956 vorbereitet, [S. 475]jedoch als Gesetz erst 1958 beschlossen. Er galt von 1956 bis 1958 und wurde dann abgebrochen. Die restlichen 2 Jahre zählten als die ersten Jahre des neuen Siebenjahrplans. Ziel des Zweiten Fünfjahrplans war die stärkere Förderung des Schwermaschinenbaus wie des allgemeinen Maschinenbaus zuungunsten der Grundstoffindustrie. Rohstoffe sollten in größerem Umfang importiert werden, e) Siebenjahrplan 1959 (–1965). In Anlehnung an die Periodisierung des sowjetischen Siebenjahrplans 1959–1965 wurden die 2 Restjahre des laufenden Fünfjahrplans mit dem schon vorbereiteten dritten Fünfjahrplan zusammengefaßt. Eine steigende Verflechtung mit der SU-Wirtschaft sollte erleichtert werden. Der Plan wurde 1961/1962 abgebrochen. Seine wichtigen Planziele waren die Steigerung der Grundstofferzeugung um 90 v. H., des Maschinenbaus um mindestens 110 v. H., der Konsumgüterproduktion um 84 v. H. und der Arbeitsproduktivität um 85 v. H. Die beabsichtigte außergewöhnliche Erhöhung der Arbeitsproduktivität sollte in entscheidendem Maße helfen, das Niveau westlicher Volkswirtschaften zu erreichen, und gleichzeitig die überlegenen Möglichkeiten eines sozialistischen Systems demonstrieren. In der Realität der Planjahre bis 1962 zeigte sich, wie fehlerhaft der Plan vorbereitet worden war (z. B. falsche Einschätzung der Kapazitäten und der Kostenstrukturen). Mitte 1962 ergaben sich u.a. folgende Planrückstände: Investitionen 25 v. H., Industrieproduktion 35 v. H., Industriebau 30 v. H. f) Perspektivplan bis 1970; Schwerpunktplanung 1969/1970. Nach dem Scheitern des Siebenjahrplans wurden auf dem VI.~Parteitag der SED im Jan. 1963 ein „Perspektivplan 1964–1970“ angekündigt und von Walter Ulbricht einige Planziele genannt. Erst im Mai 1967 konnte der Plan als Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden, so daß die Volkswirtschaftspläne 1964, 1965 und 1966 ohne Bezug zu einer verbindlichen wirtschaftspolitischen Strategie entstanden. Die im Vergleich zum Siebenjahrplan kleineren Zuwachsquoten spiegeln das Bemühen der SED und der staatlichen Verwaltung um eine realistischere Wirtschaftspolitik im Zeichen des NÖS. Die einzelnen Wachstumsraten für 1970 sind, bezogen auf das Jahr 1965 (= 100 v. H.): Des weiteren fixiert der Plan die Zweige, die aus Struktur- und außenhandelspolitischen Gründen besonders zu fördern sind: Elektrotechnik und Elektronik, wissenschaftlicher Gerätebau, chemische Industrie, einzelne Branchen der Metallverarbeitung, des Maschinenbaus, der Leichtindustrie und der bezirksgeleiteten Industrie. Im Bereich von Forschung und Entwicklung sind umfangreiche Investitionen geplant. Die Ausgaben hierfür sollen um mindestens 180 v. H. gesteigert werden. Damit zusammen hängen neue Anforderungen an das Bildungswesen. So sollen die Anzahl der Studenten je 10.000 Einwohner von 129 auf etwa 150 steigen und 19.500 Absolventen von Hoch- und Fachschulen in der Forschung und Entwicklung tätig werden. Die Perspektiv-P. wird seit 2 Jahren als das Mittel angesehen, mit dem trotz wechselnder Entscheidungssituationen, die hervorgerufen werden durch die dynamische Entwicklung von Wissenschaft und Technik, des Bedarfs und des Außenhandels, volkswirtschaftliche Entscheidungen möglich sind, die unter Berücksichtigung auch der natürlichen und politischen Bedingungen der Volkswirtschaft Annäherungen an das Optimum darstellen. Im Vordergrund steht gegenwärtig das Interesse an strukturpolitisch günstigen Entschlüssen. Dagegen dominierte in der Vergangenheit die Jahres-P. gegenüber der Perspektiv-P., indem die Aufgaben weitgehend aus dem [S. 476]erreichten Stand abgeleitet und fortgeschrieben wurden. Begleitet ist die neue Stellung der Perspektiv-P. von Veränderungen im P.-Prozeß. Die Veränderungen weisen einerseits die Tendenz auf, die Bestimmung der wirtschaftlichen Grundproportionen und der damit verbundenen Vorhaben stärker zu zentralisieren („zentrale P.“, „erzeugnisgebundene P.“, „P. volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“), andererseits das Bemühen, die Präzisierung der Pläne abgestuft zu dezentralisieren, um so den Sachverstand der Wirtschaftseinheiten ausnutzen zu können. Die im Juni 1968 im Rahmen der Reorganisation des P.-Systems für 1969/70 beschlossene P. volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben bedeutet, daß Schwerpunktaufgaben erneut gesondert geplant und durchgeführt werden. Sie soll sichern, daß die strukturpolitische Entwicklung der Volkswirtschaft den Anschluß an die technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Veränderungen in den führenden Industrieländern er- bzw. behält. Die strukturpolitischen Aufgaben werden vom Ministerrat nach Vorschlägen der SPK in einer Nomenklatur einzeln festgelegt. Zuvor können die Ministerien eigene Vorschläge unterbreiten. Für jedes Vorhaben bestimmt der Ministerrat einen federführenden, mit besonderen Vollmachten ausgestatteten Minister. Er ist verantwortlich für die P. und Durchführung der übertragenen Aufgabe. Der Minister wählt seinerseits verantwortliche VVB, Kombinate und VEB aus, versieht sie mit Vollmachten und Informationen und setzt ihre Leiter als Auftragsleiter ein. Von den Betrieben ausgearbeitete Programme und Konzeptionen („strukturkonkrete Planunterlagen“) werden den übergeordneten Organen übergeben und vor dem zuständigen Minister „verteidigt“. Ausgehend von Vorschlägen der Minister legt der Ministerrat zusammen mit der SPK mehrjährige staatliche Planauflagen für die beteiligten Betriebe und Verwaltungsorgane fest. Über sie wird bei der Ausarbeitung der jährlichen Volkswirtschaftspläne nicht erneut entschieden. Strukturbestimmende Aufgaben werden mit Vorrang geplant und realisiert. Davon werden durch die wirtschaftliche Verflechtung (Zuliefer- und Exportbetriebe) erheblich mehr Betriebe berührt, als für die Auftragsleitung ausgewählt wurden. Die auf die Eigenerwirtschaftung der Mittel zielenden Dispositionen der Betriebe sowie die angestrebte verbesserte Abstimmung der Interessen zwischen unterer und mittlerer Ebene (VVB, Bezirkswirtschaftsrat) können durch die zentral gesetzten Planprioritäten beeinträchtigt werden. Das System der Schwerpunktplanung verstärkt zentralistische Tendenzen. Insbesondere die Industrieministerien übernehmen zusätzliche Funktionen. 4. Zentrale und territoriale Planungskommissionen a) Staatliche Plankommission (SPK) Die SPK ist das zentrale Organ des Ministerrates für die P. der Volkswirtschaft mit dem „Charakter eines ökonomischen Generalstabes“ (Ulbricht), d.h. sie ist verantwortlich dafür, daß dem Ministerrat volkswirtschaftlich koordinierte und bilanzierte Perspektiv- und Jahrespläne vorgelegt werden. Sie wird vom Ministerrat gebildet und bedarf in ihrer Organisationsgestaltung der Bestätigung durch ihn. Sie ist ein dem Ministerrat nachgeordnetes Organ im Sinne des Gesetzes über den Ministerrat vom 14. 1. 1963 (GBl. I, S. 89) und hat im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie ein Ministerium oder andere dem Ministerrat unmittelbar unterstellte zentrale Organe. Nachdem die SPK bis Mitte 1961 oberstes weisungsberechtigtes Organ für die P., Leitung und Kontrolle der Wirtschaft war, wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen aus der SPK ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat zu einem neuen Industrie-Leitungsorgan zusammengefaßt. Die neueste Entwicklung nach dessen Auflösung Ende 1965 führte dazu, daß die SPK wieder — wie bis 1961 — zur allein federführenden P.-Instanz wurde. Allerdings stützt sie sich in ihren Planarbeiten auf die von den VVB und den Industrieministerien in eigener Verantwortung ausgearbeiteten Planentwürfe auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben. In ihrer Perspektiv-P. ist die SPK den Industrieministerien übergeordnet, während diesen wiederum die VVB und Bezirkswirtschaftsräte unterstehen. Die SPK hat nicht die Aufgabe, die gesamte P. der Volkswirtschaft durchzuführen; insbesondere obliegt ihr nicht die Leitung der Plandurchführung auf den einzelnen [S. 477]Gebieten. Die laufende Planaufstellung, -durchführung und -kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Zweig- oder territorialen Leitungsorgane. Die SPK hat vielmehr für die wissenschaftliche Erarbeitung und Durchsetzung der Grundprobleme der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschafts-P. zu sorgen. Dabei ergeben sich vier große Aufgabenkomplexe: 1. Die Ausarbeitung der Perspektivpläne und prinzipieller Probleme der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft. Im Einvernehmen mit den Ministerien und auf der Grundlage materieller und finanzieller Bilanzierungen wählt die SPK diejenigen Projekte aus, die in den Perspektivplan aufgenommen werden. Speziell für die Zwecke der Perspektiv-P. bedient sich die SPK besonderer Gruppen bzw. Abteilungen für Perspektiv-P., die bei den einzelnen wirtschaftsleitenden Staatsorganen gebildet wurden. 2. Die Zusammenfassung und Gesamtbilanzierung der Jahresvolkswirtschaftspläne auf Grund der Planvorschläge der zentralen staatlichen Organe und der Räte der Bezirke. Die SPK erläßt zu diesem Zweck die entsprechenden planmethodischen Bestimmungen und Plandirektiven, um eine Koordinierung der Gesamt-P. von Grundsatzfragen zu erreichen. Dabei hat sie die Entwürfe der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftspläne und darüber hinaus auch alle wichtigen wirtschaftspolitischen Entwicklungskonzeptionen, volkswirtschaftlichen Bilanzen sowie Wirtschaftsanalysen dem Ministerrat vorzulegen, der dies alljährlich durch entsprechende Beschlüsse zu bestimmten Terminen anfordert. 3. Die Erstellung gesamtwirtschaftlicher Prognosen. Neuerdings besteht eine der Hauptaufgaben der SPK in der Ausarbeitung und Analyse volkswirtschaftlicher Entwicklungsprognosen und -trends. 4. Die SPK ist zugleich die wichtigste Institution des Ministerrates bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Sie ist verantwortlich für die internationale Abstimmung und Koordinierung der Perspektivplanentwürfe und der Konzeptionen für die Arbeitsteilung innerhalb des RGW. Der Vorsitzende der SPK ist daher auch der Vertreter der DDR im Exekutivkomitee des RGW. Für die Lösung ihrer Aufgaben weist die SPK folgende Struktur bzw. unterstellten Organe auf: 1. Der Vorsitzende (gegenwärtig: Gerhard ➝Schürer). Er ist für die gesamte Tätigkeit der SPK und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat, dem Ministerrat sowie dem ZK der SED verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Als beratendes Gremium für den Vorsitzenden die Plankommission. Ihr gehören an: der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär, die Abteilungsleiter der SPK, daneben der Minister für Wissenschaft und Technik, der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik und der Leiter des Amtes für Preise. 2. Die stellvertretenden Vorsitzenden (z. B. für Perspektiv-P., für Jahres-P.). 3. Die Hauptabteilungen, Abteilungen und selbständigen Sektoren (z. B. Abt. Territoriale P., Abt. Investitionen, Abt. Information und Dokumentation). Sie werden von Stellvertretern des Vorsitzenden, Abteilungs- und Sektorenleitern geführt. Diese haben auf ihren Gebieten für eine Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen des Staatsapparates, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen, den örtlichen Staatsorganen und Betrieben zu sorgen. 4. Das staatliche Büro für die Begutachtung der Investitionen (SBBI). Es ist das Organ der SPK für die Vorbereitung und Koordinierung der Investitionen. Es begutachtet die vom Ministerrat gelenkten Investitionen und leitet andere Gutachterstellen an. Es faßt die Erfahrungen der Gutachterstellen zusammen, informiert die SPK und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Investitionstätigkeit. 5. Das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID). Um die Information über wissenschaftlich-technische und ökonomische Erkenntnisse des In- und Auslandes zu vergrößern, wurde der SPK das ZIID unterstellt. 6. Das Ökonomische Forschungsinstitut (ÖFI). Es wurde als Organ der SPK 1960 gegründet. Seine Forschungsarbeit dient der Verbesserung der Volkswirtschafts-P. und [S. 478]der Erforschung grundlegender volks- u. gebietswirtschaftlicher Strukturprobleme. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in die P.-Arbeit der SPK. Daneben nimmt es über die Arbeitskreise des Beirates für ökonomische Forschung bei der SPK maßgeblichen Einfluß auf die Wirtschaftsforschung (Einbeziehung von Universitäten, Forschungseinrichtungen usw.) auf Gebieten wie z. B. Bilanzierung, (territoriale) P., Strukturforschung und Datenverarbeitung. 7. Der Beirat für ökonomische Forschung. Er existiert seit September 1963 als beratendes Organ für die Leitung der SPK. Die Aufgabe des Beirates und seiner Arbeitskreise besteht darin, die Arbeit von ökonomischen Forschungsinstitutionen und Wirtschaftswissenschaftlern zu koordinieren und eine Verbindung zu schaffen zwischen Forschung und wirtschaftspolitischer Arbeit (z. B. bei Erstellung eines Perspektivplanes). 8. Als beratende Organe werden häufig für bestimmte Probleme Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen (z. B. Prognosegruppen) hinzugezogen. 9. Die Bezirks- und Kreisplankommissionen (BPK, KPK). Sie sind der SPK unterstellt und bilden auf der territorialen Ebene die Verbindung zwischen SPK und der bezirksgeleiteten Industrie sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft. Auf die Mitwirkung folgender Staatsorgane ist die SPK besonders angewiesen: a) Das Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Forschungsrat beim Ministerrat. Ihre Arbeitsergebnisse bilden die naturwissenschaftlich-technische Grundlage der Arbeit der SPK. b) Das Ministerium der Finanzen. Es ist verantwortlich für die Ausarbeitung des Staatshaushaltsplanes, des Kreditplanes und des Valutaplanes, auf denen die materielle P. der SPK basiert. c) Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS). In Zusammenarbeit mit ihr gewinnt die SPK statistische Informationen und Materialien, die ihr die Abrechnung und Kontrolle der Planaufgaben ermöglichen (z. B. Bilanzabrechnungen). Sämtliche Forderungen statistischen Materials sind daher durch die SZS zu genehmigen. b) Bezirksplankommission (BPK) Die Anfang November 1961 errichteten BPK sind die für die Territorial-P. zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke (RdB). Gleichzeitig sind sie der SPK nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Im Unterschied zum Bezirkswirtschaftsrat sind der BPK hauptsächlich plankoordinierende Tätigkeiten übertragen. Daneben ist sie zuständig für das Konzipieren von Vorschlägen für die ökonomische Entwicklungsperspektive des Bezirkes. Im einzelnen sind der BPK folgende Aufgabenbereiche zugewiesen: 1) Differenzierung der Planaufgaben auf die dem RdB unterstellten Bereiche. 2) Planabstimmungen mit den im Bezirk liegenden, dem RdB nicht unterstellten Einrichtungen. 3) Analyse der ökonomischen Entwicklung des Bezirkes, auf Grund deren der SPK Vorschläge unterbreitet werden. 4) Die BPK veranlaßt, daß die Arbeiten zu den Perspektiv- und Jahresplänen in den Fachorganen des RdB nach einheitlichen Methoden und Terminen durchgeführt werden (s. Ausarbeitung eines Netzwerkplanes zur Erstellung des Perspektivplanes des Bezirkes Rostock 1967). 5) Territoriale Koordinierung der Investitionstätigkeit im Bezirk. (Voraussetzung: eigene Gebietskonzeption und K Kenntnis von Investitionsabsichten der Zweige.) 6) Berechnung der Entwicklung der Bevölkerung, der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses im Bezirk und Festlegung von Arbeitskräftezahlen und Beschäftigungslimiten für Betriebe. 7) Aufteilung der Flächenarten (z. B. Wohnungsbau-, Verkehrs-, Produktionsfläche und landwirtschaftliche Nutzfläche). 8) Bilanz zur Entwicklung der Geldeinlagen und -ausgaben K der Bevölkerung des Bezirkes (zur P. des Warenumsatzes und der Versorgung der Bevölkerung sowie der Entwicklung der Zweige mit Dienstleistungscharakter). 9) Durchführung von Standortgenehmigungsverfahren und Erteilung von Standortgenehmigungen, z. B. für Investitionen und Maßnahmen der Industrie, der Bauwirtschaft, des Post- und Fernmeldewesens, des Produktionsmittel- und Konsumgütergroßhandels, des Hoch- u. Fachschulwesens, der Berufsbildung, des Verkehrswesens mit Ausnahme des kommunalen Verkehrs. Die Aufgaben der BPK berühren stets [S. 479]die Belange mehrerer Zweige und Bereiche, deren Betriebe bzw. Einrichtungen im Wirtschaftsgebiet des Bezirkes angesiedelt sind oder neu in dieses Gebiet aufgenommen werden sollen. Deshalb ist die BPK ständig auf die Zusammenarbeit mit VVB, Wirtschafts- und Landwirtschaftsräten der Bezirke, mit den Fachabteilungen der RdB und anderen Fachorganen (z. B. Wasserwirtschafts- und Reichsbahndirektionen, Bezirksstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik) angewiesen. Diese Organe arbeiten mit der BPK dergestalt zusammen, daß sie die für die P. notwendigen Unterlagen und Angaben aus ihren Entwicklungskonzeptionen der BPK übergeben und sich zusätzlich an Untersuchungen bestimmter Probleme durch Arbeitsgruppen beteiligen. Die Struktur einer BPK hat folgendes Aussehen: 1. Der Vorsitzende. Er ist Mitglied des RdB und zugleich stellvertretender Vorsitzender des RdB. 2. Die Abteilungen. Sie sind nach Querschnittsgebieten aufgegliedert und werden von Abteilungsleitern geleitet (z. B. Amt für Arbeit und Berufsberatung als Abt. der BPK). 3. Büro für Territorial-P. Diese Einrichtung wurde am 1. 1. 1965 gegründet und den BPK zugeordnet. Mit umfangreichen Untersuchungen werden dort Unterlagen, über die territorialen Auswirkungen der Entwicklung gebietsbestimmender Betriebe, über die Senkung des bezirkswirtschaftlichen Aufwandes bei wichtigen Investitionsvorhaben, über die Entwicklung des Siedlungsnetzes ausgewählter Städte und ländlicher Gemeinden u.a.m. erarbeitet und Entscheidungen vorbereitet. Außerdem führt das Büro für Territorial-P. den Planungskataster — die maßgebende Unterlage für den Generalbebauungs- und den Generalverkehrsplan eines Bezirkes — und bereitet Standortgenehmigungen vor. c) Kreisplankommission (KPK) Die KPK ist das für die örtliche Territorial-P. zuständige Fachorgan des <➝Rates des Kreises> (RdK). Gleichzeitig ist sie ein der Bezirksplankommission (BPK) sachlich nachgeordnetes Organ und somit „doppelt unterstellt“. Insbesondere sind für ihre Tätigkeit Kenntnisse über die Entwicklung der örtlichen Industriezweige und der Landwirtschaft notwendig. Durch ständige Zusammenarbeit mit der BPK, durch eigene Analysen (z. B. Anfertigung von Standortstudien) sowie mit Hilfe von Untersuchungsergebnissen des Büros für Territorial-P. bei der BPK (z. B. aus Analysen über Pendler) verschafft sich die KPK Unterlagen über die Möglichkeiten ihres P.-Gebietes. Zu den Aufgaben der KPK gehören: 1) Ausarbeitung von wirtschaftlichen Entwicklungskonzeptionen für die Städte. 2) Aufschlüsselung der Verteilung der Arbeitskräfte. 3) „Bilanzierung“ des Baureparaturbedarfs und der bereitzustellenden Baureparaturkapazitäten. 4) Standortverteilung für die Industrie; einerseits macht die KPK der BPK Vorschläge für die Zuordnung von Standorten, andererseits kann sie in eigener Verantwortung das Verfahren zur Standortfestlegung durchführen (z. B. für die Landwirtschaft, den Wohnungsbau, das kommunale Verkehrswesen, die örtliche Versorgungswirtschaft, Volksbildung und Kultur). Darüber hinaus kann der KPK von Fall zu Fall die Festlegung von Standorten auch für andere Zweige und Bereiche übertragen werden. 5) Erarbeitung von Hinweisen über territoriale Erfordernisse für die P.-Arbeit der Fachorgane des RdK (z. B. Fertigstellungstermine für den Wohnungsbau, Standorte von Versorgungseinrichtungen). 6) Koordinierung der Arbeit der einzelnen Ressorts am Kreisplan nach den von SPK und BPK vorgegebenen methodischen Richtlinien und Terminen. (<➝Örtliche Industrie>) 5. Planungsablauf Im Anschluß an im April 1968 vom Staatsrat festgelegte wirtschaftpolitische Richtlinien beschloß der Ministerrat im Juni 1968 ein verändertes P.-System (GBl. II, Nr. 66 und 67). Im Mittelpunkt der Veränderungen steht die zentrale Jahres-P. für 1969 und 1970. (Für die Schwerpunkte wurde ein besonderes Vorfahren eingeführt.) Nach der bisherigen, seit dem Planjahr 1967 gültigen Regelung entstand der Volkswirtschaftsplan in zwei Etappen. In der ersten Etappe wurden auf der Basis von staatlichen Vorgaben und von Entwicklungskonzeptionen der an der Planausarbei[S. 480]tung beteiligten Wirtschaftseinheiten und staatlichen Behörden Planangebote (auch Planentwürfe und Planprojekte genannt) ausgearbeitet. Die Planangebote mußten vor dem Leiter des jeweils übergeordneten Leitungsorgans „verteidigt“ werden, abschließend vor dem Vorsitzenden der SPK. Auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben und der eingereichten Planangebote erarbeitete die SPK in einer zweiten Phase einen Planentwurf, der nach der Bestätigung durch den Ministerrat, aufgegliedert in staatliche Aufgaben, die Basis für Plandiskussionen in den Betrieb abgab. Zu dieser Zeit sollten gleichzeitig die erforderlichen Geschäftsbeziehungen eingeleitet und Wirtschaftsverträge und Koordinierungsvereinbarungen geschlossen werden. Die endgültige Zusammenfassung der in den Betrieben und staatlichen Einrichtungen aufgestellten Planvorschläge erfolgte wiederum in der SPK. Der von der SPK vorgelegte Planentwurf wurde durch Beschlüsse des Ministerrats, Staatsrats und der Volkskammer zum verbindlichen Volkswirtschaftsplan. Die für die Jahre 1969 und 1970 beschlossenen Veränderungen sollen die Jahres-P. vereinfachen, indem die Pläne in nur noch einer Phase ausgearbeitet — die staatlichen Vorgaben entfallen — und die Zahl der Kennziffern der staatlichen Aufgaben noch verringert werden. Der P.-Ablauf für den Jahresplan der Volkswirtschaft soll regelmäßig im April mit der Herausgabe der staatl. Aufgaben beginnen und im Dezember des gleichen Jahres mit der Übergabe der staatl. Planauflagen enden. Dazwischen sollen im Juli und August die Planentwürfe auf der VVB-Ebene zusammengestellt werden. Im Oktober folgen dann Beratungen beim Ministerrat und im November soll der Entwurf der SPK dem Ministerrat zugestellt werden. a) Staatliche Aufgaben Der P.-Prozeß der neuen Regelung beginnt mit der Übergabe der von der SPK formulierten und vom Ministerrat bestätigten staatlichen Aufgaben an die Ministerien, VVB, Räte der Bezirke und Betriebe. Betriebe, bei denen sich keine Veränderungen zum Perspektivplan oder zu weiteren wirtschaftspolitischen Entscheidungen ergeben, erhalten keine staatlichen Aufgaben. Die staatlichen Aufgaben sind aus dem wirtschaftspolitischen Programm (z. B. dem Perspektivplan bis 1970) und aus der Analyse der volkswirtschaftlichen Entwicklung abgeleitete Kennziffern, die den Rahmen für den gesamtwirtschaftlichen Fortgang der kommenden Planperiode kennzeichnen, Sie beziehen sich u.a. auf die Produktion „strukturbestimmender“ Erzeugnisse und Rohstoffe, wichtige Lieferverpflichtungen der Außenwirtschaft, auf Vorhaben der Mechanisierung und Automatisierung sowie der Spezialisierung und Konzentration, die Entwicklung der Effektivität der Einsatzfaktoren (Kapital und Arbeit) und der Rentabilität, der Bildung von Reserven. Ihre Anzahl wurde verringert, um den Adressaten zusätzliche Möglichkeiten für eigene Vorschläge zu geben. Andererseits wurden zur Erleichterung langfristiger technischer und kaufmännischer Dispositionen Kennziffern mit zweijähriger Gültigkeit eingeführt, und zwar für die Produktionsfondsabgabe, die Verwendung von Amortisationen und Abführung aus dem Nettogewinn an den Staatshaushalt und die betrieblichen Prämienfonds. b) Planentwürfe und Plandiskussionen Ausgehend von den staatl. Aufgaben und auf der Basis eigener Konzeption arbeiten die wirtschaftenden Einheiten und die Behörden Planentwürfe aus. Sie müssen vor dem Leiter der übergeordneten Leitungsinstanz „verteidigt“ werden, soweit sie auf staatl. Aufgaben Bezug nehmen oder aber die eigenen Plankonzeptionen vom Perspektivplan abweichen. Bei Klein- und Mittelbetrieben, die nicht einer VVB angehören, entscheiden die Räte der Bezirke bzw. Bezirkswirtschaftsräte, ob und in welchem Umfang Planentwürfe einzureichen sind. Generell sind in den Betrieben jedoch Konzeptionen für eine eigenverantwortliche komplexe P. (betriebliche P.) zu entwickeln und Plandiskussionen durchzuführen. Ausgangsdaten für die Entwürfe der Betriebspläne sind die in Perspektivplänen festgelegten Aufgaben, besondere Entscheidungen der staatlichen Wirtschaftspolitik und die staatl. Aufgaben. Die Plandiskussionen werden gewöhnlich von den Betriebsorganisationen der Gewerkschaften und der SED geleitet. Durch sie sollen die Werktätigen über die Planziele informiert und die Erfüllung des Betriebsplanes durch Vereinbarungen über Wett[S. 481]bewerbe und sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit gesichert worden. Die Veränderung der staatl. Aufgaben ist nicht das Ziel der Plandiskussion. Die Planentwürfe sollen in sich und mit den territorialen Bedingungen (z. B. Anzahl der Arbeitskräfte und der Schulabgänger) abgestimmt sein und die Stellungnahmen der zuständigen Banken berücksichtigen. Sie werden stufenweise den jeweils nächsthöheren Leitungsorganen übergeben und dort zusammengefaßt. Stimmen die Entwürfe mit den staatl. Aufgaben überein, werden sie bereits von diesen Organen — unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Volkswirtschaftsplans — bestätigt. Wichtige Probleme der Entwürfe werden auf der Leitungsebene der VVB in den Gesellschaftlichen Räten, Kooperationsräten und Erzeugnisgruppenräten beraten. Nachdem die Ministerien die Entwürfe untereinander und mit anderen zentralen Behörden abgestimmt haben, entwirft die SPK einen zusammenfassenden Jahresplan. Zusätzlich schlägt sie volkswirtschaftlich bedeutsame Problembereiche zur Beratung in Arbeitsgruppen des Ministerrats vor. Danach werden dem Ministerrat der Entwurf des Volkswirtschaftsplanes zusammen mit dem Entwurf des Staatshaushaltsplanes des Ministeriums der Finanzen und der Kreditbilanz der Staatsbank übergeben. Sind der Volkswirtschaftsplan und der Staatshaushaltsplan vom Ministerrat beraten und beschlossen worden, folgen die Beratung durch den Staatsrat und die Verabschiedung als Gesetz durch die Volkskammer. Einen Sonderfall der Planentwürfe stellen die „strukturkonkreten Planunterlagen“ dar. Dies sind Konzeptionen zur Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter Erzeugnissortimente und Fertigungsverfahren, zur Rationalisierung von Exportbetrieben, Investitionsprogramme und Vorschläge für die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung. Die Unterlagen werden von den Betrieben und VVB eingereicht, die im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik des Ministerrats und der SPK mit „strukturbestimmenden Aufgaben“ (z. B. Sortimente mit hohem technisch-wirtschaftlichem Niveau, Ausnutzung vorhandener Wachstumsressourcen, Forschungen von allgemeiner Bedeutung) beauftragt wurden. c) Staatliche Planauflagen Auf Grund der Positionen des beschlossenen Jahresplanes der Volkswirtschaft und des Staatshaushaltes erhalten die Behörden, staatlichen Einrichtungen und wirtschaftenden Einheiten staatliche Planauflagen von dem jeweils übergeordneten Leitungsorgan. Das sind verbindliche Aufträge, die in Art und Umfang den staatl. Aufgaben gleichen und sich u. a. auf Produktions- und Exportaufgaben, Investitionen, Rationalisierungen, Entwicklung der Rentabilität und Bestimmungen über die Gewinnverwendung beziehen. Für die P. „volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“ werden bereits mehrjährige staatl. Planauflagen erteilt. Die verringerte Anzahl der staatl. Planauflagen läßt den Produzenten einen Spielraum für die eigenverantwortliche Wirtschaftstätigkeit, d.h. sie stellt den Adressaten unterschiedliches Handeln in bestimmten Grenzen frei. Die Leiter der Wirtschaftseinheiten und Behörden sind berichts- und rechenschaftspflichtig hinsichtlich der Erfüllung der staatl. Planauflagen. d) Planinformationen Indem die für 1969 und 1970 gültige Regelung bei Konzentration der P. auf struktur- und wachstumspolitisch wichtige Entwicklungen der Gesamtwirtschaft die Anzahl der Kennziffern beschränkte, entfielen für die zentralen Organe ein Teil der Informationen aus den früheren umfassenderen Planentwürfen. Um trotzdem den Informationsbedarf der zentralen Organe (z. B. der SPK und der Ministerien der Finanzen, für Wissenschaft und Technik, für Außenwirtschaft) decken zu können, wird, beginnend mit der Jahres-P. 1969, ein System von Planinformationen bzw. ökonomischen Planinformationen aufgebaut. Die Planinformationen sollen Angaben enthalten über a) die Fertigungs-, Absatz- und Finanzsituation und b) die technischen und kaufmännischen Dispositionen der „volkswirtschaftlichen Teilsysteme“ für das folgende Jahr. Der verstaatlichten Industrie sind bei der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes für 1969 für die Planinformation 167 Kennziffern vorgegeben worden, u.a. auch solche (neue), die sich auf die Preisentwicklung und die Eigenfinanzierung von Importen bezogen. Planinformationen von privaten und halbstaatlichen [S. 482]Betrieben sollen von den Räten der Bezirke bzw. den Bezirkswirtschaftsräten berücksichtigt werden. Wenn die Planentwürfe eingereicht werden, müssen auch die Planinformationen übergeben werden. Sie sind jedoch kein Gegenstand der Plan-Verteidigung. Einsetzend mit der P. für 1970 sollen die Planinformationen zusammen mit den Aufgaben des Perspektivplanes, weiteren Entscheidungen der Wirtschaftspolitik und den mehrjährigen staatlichen Planauflagen eine Grundlage bilden für die Bestimmung der staatlichen Aufgaben des folgenden Planjahres. 6. Hilfsmittel der Planung Da zwischen dem Erfolg einer P. und den dabei benutzten Hilfsmitteln ein enger Zusammenhang besteht, wird fortwährend eine Verbesserung dieser Mittel angestrebt. In jüngster Zeit wird vor allem versucht, neuere mathematische Verfahren (z. B. der Optimierungsrechnung, der kybernetischen Modelltheorie, der Netzplantechnik) auf ihre Anwendbarkeit hin zu überprüfen. Ebenso wird an der Konstruktion von komplexen Kennziffern wie von relevanten Kriterien für Effektivitätsberechnungen (z. B. bei Investitionsentscheidungen) gearbeitet. Wichtige Hilfsmittel der P.-Praxis sind zur Zeit: a) Volkswirtschaftliche Bilanz. Sie ist eine zahlenförmige Gegenüberstellung, die Zusammenhänge des volkswirtschaftlichen Güter- und Geldkreislaufs beschreibt. Verbreitet sind zweiseitige Bilanzen, die Aufkommen und Verwendung ökonomischer Größen enthalten. Daneben werden Bilanzen aufgestellt, die als input-output-Tabellen gleichzeitig mehrere ökonomische Größen auf nehmen. Volkswirtschaftliche Bilanzen werden von der Staatlichen Plankommission zur Vorbereitung von P.-Entscheidungen erstellt. Ihre Aussagefähigkeit ist abhängig von der Qualität der Wirtschaftsstatistik und der Bilanzen vorgelagerten Bilanzebenen (z. B. VVB, Bezirk, VEB). Maßgebende volkswirtschaftliche Bilanzen sind Bilanzen 1) des „gesellschaftlichen Gesamtprodukts“, des Nationaleinkommens und des Volksvermögens, 2) der Produktionsfaktoren (Kapital und Arbeitskräfte), 3) der Konsumtion, 4) der Geldströme und 5) des Außenhandels. Die volkswirtschaftlichen Bilanzen erscheinen zusammengefaßt in der Volkswirtschaftsbilanz. b) Verflechtungsbilanz. Sie ist eine Methode, mit der die materiellen Beziehungen zwischen den Produktionszweigen einerseits und zwischen Produktion und Konsumtion, Investition, Außenhandel andererseits in input-output-Tabellen dargestellt werden. Sie ist zur Rationalisierung der Planausarbeitung geeignet, indem sie durch die Anwendung mathematischer Verfahren und der elektronischen Rechentechnik das Berechnen von Entscheidungsalternativen erlaubt. Verflechtungsbilanzen ermöglichen es, die Auswirkungen des technischen Fortschritts, der Spezialisierung und Konzentration und anderer Faktoren auf die Produktion zu erfassen. Die insgesamt angebotsmäßig orientierte P. kann auf diese Weise mit einer verbesserten Bedarfsermittlung ergänzt werden. Verflechtungsbilanzen werden verstärkt seit 1966 aufgestellt. Die verbreitetste Form sind Teilverflechtungsbilanzen, mit denen die technisch-ökonomischen Verbindungen zwischen den Erzeugnissen eines wirtschaftlichen Teilsystems (z. B. VVB, VEB) über mehrere Fertigungsstufen hinweg analysiert werden. c) Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur; Staatsplannomenklatur. Die Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur ist eine zahlenförmige Systematisierung aller produzierten und importierten Erzeugnisse bzw. Leistungen der Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft nach Einzelerzeugnissen oder Gruppen ähnlicher Erzeugnisse (Erzeugnisgruppen) bzw. Leistungen. Sie ist verbindlich für die P. und Abrechnung der Produktion, der Materialwirtschaft und des Außenhandels. Sie wird seit 1967 schrittweise eingeführt und löst das zuvor bestehende „Allgemeine Warenverzeichnis“ und die frühere „Schlüsselliste für Produktion, Materialwirtschaft und Außenhandel“ ab. Sie enthält achtstellige Schlüsselzahlen für rd. 80.000 Erzeugnisse bzw. Leistungen. Die Zahlenposition, die ein Erzeugnis bzw. eine Gruppe von Erzeugnissen kennzeichnet, wird auch Planposition genannt. Planpositionen im weiteren Sinne sind dagegen die im Volkswirtschaftsplan aufgeführten volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse der Staatsplannomenklatur. Diese umfaßt außerdem einzeln aufgeführte Investitionsvorhaben von gesamtwirtschaftlicher Bedeu[S. 483]tung (Staatsplanvorhaben). In die Staatsplannomenklatur aufgenommene Erzeugnisse und Leistungen heißen Staatsplanpositionen. d) Kennziffern und Normen. Kennziffern sind zahlenförmige Angaben über eindeutig definierte Merkmale wirtschaftlicher Vorgänge. Sie dienen der P., Leitung und Abrechnung. Die Angabe kann in Mengeneinheiten (Natural- oder Mengenkennziffern, z. B. Stahlproduktion in Tonnen), in Werteinheiten (Wertkennziffern, z. B. Warenproduktion in Mark), in Zeiteinheiten (Zeitkennziffern, z. B. Produktionsarbeiterstunden) oder mit Hilfe von Bezugsgrößen (relative Kennziffern) erfolgen. In relativen Kennziffern werden zwei ökonomisch verbundene Größen gegenübergestellt und eine Verhältniszahl gebildet (z. B. „Technische Kennziffern“ und „Technisch-wirtschaftliche Kennziffern“ für Arbeitsproduktivität, Investitionsnutzen u. a. Im NÖS bzw. ÖSS werden häufiger relative Kennziffern verwendet. Die in der Vergangenheit bevorzugten Mengenkennziffern hatten zu einseitigen Orientierungen (z. B. „Tonnenideologie“) geführt. Kennziffern können in einem Bestätigungsverfahren „Normativcharakter“ erhalten und für verbindlich erklärt werden. Sie sind maximal ein Jahr gültig. Von Bedeutung sind die Vorratsnormen der Materialwirtschaft. Sie legen die durchschnittliche Höhe an Materialien und Fertigerzeugnissen fest und sollen den kontinuierlichen Fertigungsprozeß sichern sowie zum anderen das Entstehen von Überplanbeständen verhindern. e) Konstante Preise. Sie sind Meßwerte, mit denen wirtschaftliche Kennziffern (z. B. „industrielle Produktion“, „Fondsintensität“) unbeeinflußt von der Preisentwicklung langfristig beobachtet werden sollen. Sie werden für alle industriellen Erzeugnisse gebildet und sollen den Kostenaufwand nach dem Stand vom 1. 1. 1967 widerspiegeln. Im Zusammenhang der Industriepreisreform lösen sie ab 1968 die „Unveränderlichen Planpreise“ ab. (Wirtschaft, Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 473–483 Planträger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planungskataster
Planung (1969) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen und die Organisierung und Kontrolle ihrer Durchführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik. Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale…
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LDPD (1969)
Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung … Selbstverständlich ist für uns die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den anderen antifaschistischen Parteien …“ War ohnehin durch die Blockpolitik die Möglichkeit einer Opposition auch institutionell ausgeschlossen, so wurde nach dem Tode des 1. Vors. Dr. Külz am 10. 4. 1948 jede politische Selbständigkeit preisgegeben. Auf dem III. Parteitag (Febr. 1949) stimmte Dr. Loch dem Zweijahrplan zu. Auf dem IV. Parteitag (Juli 1951) erklärte der damalige Vors. Dr. Hamann: „Es ist … Sache … des politischen Nutzens für das deutsche Volk, sich vorbehaltlos der bereits 800 Mill. Menschen umfassenden Weltfriedensbewegung anzuschließen, die ihren stärksten Impuls von der Sowjetunion erhält.“ Gleichzeitig wurde die Planwirtschaft anerkannt. Auf dem V.~Parteitag 1953 erklärte die LDPD ihre Bereitschaft zur Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus. In der Satzung von 1957 wird betont, daß der Sozialismus „nur unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der revolutionären und wissenschaftlichen These des Marxismus-Leninismus“ aufgebaut werden kann. Lt. „Berliner Zeitung“ vom 10. 5. 1967 erklärte der damalige Generalsekretär Gerlach u.a. in seinem Schlußwort zum VII. SED-Parteitag: „Wir Liberaldemokraten stellen uns uneingeschränkt hinter die Aussage des VII. Parteitages der SED, weil das Programm des Sozialismus auch Leitlinie unseres Handelns ist. Wir werden unter Führung der Partei der Arbeiterklasse das gesellschaftliche System des Sozialismus mit vollenden helfen.“ Mitgliederstand: Dez. 1948 197.090, 1955 etwa 100.000, Okt. 1966 rd. 80.000 (es gibt keine öffentliche Bekanntgabe der Mitgliederzahlen). Zahl der Stimmen bei den Landtagswahlen 1946: 2.411.130 von 9.490.907. Vors. Manfred ➝Gerlach, stellv. Vors. Johannes ➝Dieckmann, Willi Peter Konzok und Kurt ➝Wünsche. Zentralorgan „Der Morgen“, außerdem 4 Provinzzeitungen, Gesamtaufl. der LDPD-Presse etwa 194.000. Literaturangaben Krippendorf, Ekkehart: Die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands in der Sowjetischen Besatzungszone 1945/48 … (Beitr. z. Gesch. d. Parlamentarismus u. d. polit. Parteien … 21) Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 178 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369 Lauchhammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensmittelkartenSiehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung ……
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Kulturarbeit, gewerkschaftliche (1969)
Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 1985 Gemäß der ideologischen Zielsetzung, den „allseitig gebildeten, sozialistischen Menschen“ heranzubilden, gehört es zu den wichtigen Aufgaben des FDGB, seinen Mitgliedern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. sie dazu zu erziehen. Kultur wird dabei in enger Verknüpfung zur Produktion („Produktionsverbundene Kultur“) gesehen. Im Ergebnis soll die GK. zur Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins beitragen, die wirtschaftlichen Ziele erreichen helfen, den technisch-ökonomischen Wissensstand und das allgemeine Bildungsniveau heben. Die GK. richtet sich 1) auf rezeptive Beteiligung am kulturellen Geschehen (Besuch von Ausstellungen, Theater- und Opernaufführungen, Werbung für den Bücherkauf und die Bibliotheksbenutzung, den Besuch von Vorträgen, geselligen Veranstaltungen usw.), 2) auf die Ermöglichung und Förderung kultureller Selbstbetätigung (Laienspiel, Arbeitertheater, -oper, -Operette, Zirkel Schreibender Arbeiter, Zirkel für bildnerisches Volksschaffen, Instrumentalgruppen, Foto- und Filmzirkel usw.), 3) auf Versuche, die Berufskünstler unmittelbar mit den Betrieben in ihrer Arbeit zu verbinden, um einmal die Künstler zu veranlassen, sich der Probleme in der Produktion anzunehmen und sich dabei ständig der Kritik zu stellen, zum ändern, um den Arbeitenden die Probleme künstlerischer Produktion nahezubringen (Diskussionen mit Schriftstellern und bildenden Künstlern, Patenschaftsverträge zwischen Brigaden oder Betrieben und Künstlern, Vergabe von Aufträgen für Werke der darstellenden oder bildenden Kunst usw.). Ideologische Grundlage der GK. sind die kulturpolitischen Beschlüsse der SED, für deren Durchsetzung dem FDGB als mitgliederstärkster Einzelorganisation besondere Bedeutung zukommt. Die Betonung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und der Traditionen der Arbeiterbewegung auch im Bereich der Kultur und die daraus abgeleiteten ästhetischen Postulate des sozialistischen Realismus (Ästhetik) stehen daher im Zentrum der GK. Um diesen Zielsetzungen gerecht zu werden, arbeitet der FDGB auf dem Gebiet der Volkskunst eng mit der FDJ, dem KB und den staatlichen Kabinetten für Volkskunst in den „Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens“ zusammen. Vereinbarungen mit dem DSV, dem VBKD und dem VDK bilden die Grundlage für die angestrebte enge Verbindung von Berufskünstlern und Betriebskollektiven. Die Aufführungsrechte von Musikwerken bei gewerkschaftlichen Veranstaltungen werden auf der Grundlage eines Vertrages der Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik (AWA) mit dem Bundesvorstand des FDGB pauschal abgegolten. Die betriebliche K. wird von der Abteilung Kultur des BV und den entsprechenden Abteilungen bei den Bezirks- und Kreisvorständen des FDGB angeleitet. In den Betrieben bestehen bei den BGL und AGL Kulturkommissionen, die sich auf die Kulturobleute der Gewerkschaftsgruppen stützen (1967: 154.000 ehrenamtliche Kulturobleute). Kultur- und Bildungspläne sollen Aufgaben und Erfolge der betrieblichen K. kontrollierbar machen. Durch den sozialistischen ➝Wettbewerb um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit unter dem Motto „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ und „ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche“ ist die GK. verstärkt in die Wettbewerbsbewegungen einbezogen worden. Räumliches Zentrum der betrieblichen K. [S. 354]sind die Klubräume und die gewerkschaftlichen Kulturhäuser bei Großbetrieben (1968: 349 mit 16 Mill. Besuchern). Die Kulturhäuser stehen auch anderen als den Trägerbetrieben offen und sollen auf die K. in den Wohngebieten Einfluß nehmen. Bei ihnen bestehen die Arbeitsgemeinschaften und Zirkel, Arbeitertheater (1968: 122), Instrumentalgruppen, Filmstudios usw., in ihren Räumen werden die Vorträge gehalten. Ziel ist es, die Großbetriebe zu geistig-kulturellen Zentren auch für die Wohngebiete zu machen. Die Verkürzung der Arbeitszeit hat diese Aufgabenstellung in der GK. erneut verstärkt. Die GK. soll vermehrt auf die Gestaltung der Freizeit einwirken; eine erste Freizeitkonferenz des FDGB in Brandenburg/Havel am 25. 4. 1968 hat sich mit diesen Fragen beschäftigt. Die GK. stützt sich auf ein ausgedehntes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken. Am 31. 12. 1967 bestanden 3.725 hauptberuflich und 4.302 nebenberuflich geleitete Bibliotheken mit einem Buchbestand von 9,9 Mill. Bänden bei 758.000 Lesern (Bibliotheken). Jährlich wird der mit 15.000 M dotierte Kulturpreis des FDGB für Literatur, für Werke der bildenden Kunst und Musikwerke vergeben. Der Verleihung geht eine ausgedehnte Diskussionskampagne voraus, in deren Ergebnis Vorschläge für auszuzeichnende Werke an den Bundesvorstand des FDGB gemacht werden. Höhepunkt der GK. sind die jährlichen Arbeiterfestspiele, deren Träger der FDGB ist. Auf ihnen werden die herausragenden Leistungen aus der GK. gezeigt und die postulierte Einheit von Berufs- und Laienkunst exemplarisch dargestellt. Sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch und der Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Massenorganisationen. Finanziert wird die GK. aus den Gemeinkosten der VEB (laufender Unterhalt der kulturellen Einrichtungen, Gehälter für die hauptberuflich Beschäftigten), aus den Kultur- und Sozialfonds (Veranstaltungen, Erweiterung der Gewerkschaftsbibliotheken usw.), Eintrittsgeldern, eigenen Mitteln der Betriebsgewerkschaftsorganisationen und dem Verkauf von Sondermarken für die Arbeiterfestspiele. Der FDGB hat für die GK. aus Mitgliedsbeiträgen 1967 fast 44 Mill. M (von insgesamt 311,3 Mill. M Ausgaben) aufgewendet. Zur Anleitung der Kulturfunktionäre gibt der FDGB die Monatszeitschrift „Kulturelles Leben“ heraus. (Betriebliche ➝Kulturstätten) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 353–354 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung DeutschlandsSiehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 1985 Gemäß der ideologischen Zielsetzung, den „allseitig gebildeten, sozialistischen Menschen“ heranzubilden, gehört es zu den wichtigen Aufgaben des FDGB, seinen Mitgliedern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. sie dazu zu erziehen. Kultur wird dabei in enger Verknüpfung zur Produktion („Produktionsverbundene Kultur“) gesehen. Im Ergebnis soll die GK. zur Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins beitragen, die…
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Qualifizierung (1969)
Siehe auch: Qualifikation: 1953 Qualifizierung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 503]Auch „Erwachsenen-Q.“ oder „Aus- und Weiterbildung der Werktätigen“. Unter Q. werden alle auf eine abgeschlossene Bildungs- bzw. Ausbildungsstufe folgenden Maßnahmen verstanden, die a) während eines längeren Zeitraumes, b) in organisatorisch festgelegter Form, c) systematisch aufeinander aufbauend neues Wissen vermitteln, zum Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten führen und eine höhere Qualifikationsstufe zum Ergebnis haben. Die Q. gilt als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, sie soll unter Berücksichtigung des Aspektes der Allgemeinbildung wie dem der Spezialbildung dem marxistischen Erziehungsideal vom disponiblen und „allseitig gebildeten“ Menschen gerecht werden. Mit der Begründung, daß unter den spezifischen ökonomischen Bedingungen der gegenwärtigen Ausbauphase des Sozialismus in der DDR die Spezialbildung vorrangige Bedeutung habe, sind für Q.-Maßnahmen in erster Linie die „Hauptrichtungen des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes“ und der „höchste volkswirtschaftliche Nutzeffekt bei größtem Zeitgewinn für die Gesellschaft“ maßgebend. Betriebliche Q.-Vorhaben werden auf der Grundlage des Q.-Planes, der Bestandteil des Betriebsplanes ist, nach den in Perspektiv- und Jahresplänen fixierten produktionstechnischen Erfordernissen durchgeführt. Für die Konzeption des Q.-Planes, in dem der Bedarf an Kadern festgelegt wird, ist der Betriebsleiter verantwortlich. Der Betrieb schließt mit dem einzelnen Werktätigen einen Q.-Vertrag ab, in dem Ziel und Dauer der Weiterbildung, der voraussichtliche spätere Einsatz, die Pflichten des Werktätigen und die des Betriebes vereinbart worden sollen. Die Pflicht zur Teilnahme an der Q. wird aus den mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eingegangenen Verpflichtungen zur Einhaltung der „Sozialistischen Arbeitsdisziplin“ abgeleitet, obwohl sie z. B. im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) nicht ausdrücklich als Rechtspflicht formuliert ist. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der bis dahin unkoordinierten, zumeist sporadischen Charakter tragenden Q.-Maßnahmen wurde auf Ministerratsbeschluß 1960 bzw. 1961 im Anschluß an die Beratungen auf dem III. Berufspädagogischen Kongreß die „abschnittsweise Ausbildung und Q. der Werktätigen“ eingeführt („Grundsätze zur weiteren Entwicklung des Systems der Berufsbildung in der DDR“ vom 30. 6. 1960; GBl. I, S. 441, und die zu den Grundsätzen erlassenen „Leitsätze für die Arbeit der Bildungseinrichtungen …“ vom 27. 1. 1961; VuM Nr. 11, S. 134). Die abschnittsweise Ausbildung verläuft in folgenden 8 Stufen, wobei der Abschluß des einen Abschnittes die Voraussetzung für die Weiterbildung zur nächsthöheren Qualifikationsstufe darstellt: 1. Vermittlung von Grundkenntnissen für die Ausübung einfacher Tätigkeiten (einführende Q.); 2. Erweiterung der Grundkenntnisse auf alle in einem Arbeitsbereich anfallenden Tätigkeiten, für die keine Facharbeiterprüfung erforderlich ist; 3. Q. zum Facharbeiter; Der Gewinnung von Frauen für Weiterbildungsmaßnahmen, vor allem für technische Berufe (z. B. elektronische Datenverarbeitung) und für Leitungsfunktionen in Staat und Wirtschaft, wird großes Gewicht beigemessen. Da jedoch eine Vielzahl spezieller Probleme der Frauenarbeit bisher noch nicht befriedigend gelöst werden konnte, bleibt der Erfolg der Q.-Propaganda unter den Frauen begrenzt. Nach einem erheblichen Anstieg zwischen 1961 und 1965 ist in der Industrie die Zahl der an Q.-Maßnahmen teilnehmenden Frauen in den vergangenen beiden Jahren wieder zurückgegangen. 1967 beteiligten sich 167.294 Frauen gegenüber 182.287 im Jahre 1964 (Frauen). Insgesamt befanden sich 1967 im Bereich von Industrie, Bauindustrie, Verkehr, Post- und Fernmeldewesen 647.158 Personen (gegenüber 677.968 im Jahr 1965) in einem der 8 Weiterbildungsabschnitte. Während die Q.-Stufen 1–6 im Vergleich zu den Vorjahren sinkende Teilnehmerzahlen zu verzeichnen haben, sind diejenigen der Ausbildungsabschnitte 7 und 8 kontinuierlich gestiegen. An den Weiterbildungsmaßnahmen für Personen mit Hoch- oder Fachschulabschluß haben sich 1967 mehr als doppelt soviel (42.037) wie 1965 (15.998) beteiligt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 503 PwF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Qualität der ErzeugnisseSiehe auch: Qualifikation: 1953 Qualifizierung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 503]Auch „Erwachsenen-Q.“ oder „Aus- und Weiterbildung der Werktätigen“. Unter Q. werden alle auf eine abgeschlossene Bildungs- bzw. Ausbildungsstufe folgenden Maßnahmen verstanden, die a) während eines längeren Zeitraumes, b) in organisatorisch festgelegter Form, c) systematisch aufeinander aufbauend neues Wissen vermitteln, zum Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten und…
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Unterhaltspflicht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. vom 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu über[S. 661]zeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde, Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit bis zu zwei Jahren ein Unterhalt zugebilligt werden. Wenn bei der Ehescheidung bereits vorauszusehen ist, daß sich der Unterhaltsberechtigte keinen eigenen Erwerb schaffen kann, und es dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung aller Umstände zuzumuten ist, kann seit dem Inkrafttreten des FGB (1. 4. 1966) auch eine unbefristete U. ausgesprochen werden. Die Fortdauer der Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten kommt aber nur dann in Betracht, wenn neben der Unterhaltsbedürftigkeit und Leistungsfähigkeit noch weitere Umstände vorliegen, die ihre Zumutbarkeit begründen (OG. v. 25. 5. 1967 — „Neue Justiz“ 1967, S. 612). Für die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder sind in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts Nr. 18 vom 14. 4. 1965 (GBl. II, S. 331) Richtsätze aufgestellt worden, die „einer nach sozialistischen Anschauungen gestalteten Lebensführung innerhalb der Familie“ entsprechen. Die Höhe der hiernach zu zahlenden Unterhaltsbeträge richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Verpflichteten, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem Alter des Kindes. Vom 13. Lebensjahr bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit sind die Unterhaltsbeträge höher als bei der Altersgruppe bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Die zum Unterhalt Verpflichteten haben „die Pflicht, ihre Arbeitskraft voll einzusetzen, damit sie einen höchstmöglichen Verdienst erzielen“, OG, Urt. v. 14. 4. 1959 — „Neue Justiz“ 1959, S. 718). Uneheliche Kinder haben den gleichen Unterhaltsanspruch wie eheliche. Nach dem FGB gibt es keine U. von Minderjährigen. Nur Volljährige haben ihren unterhaltsbedürftigen Eltern und Großeltern Unterhalt zu gewähren. Das gilt auch für uneheliche Kinder. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 660–661 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterhalts- und AusbildungsbeihilfenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die…
DDR A-Z 1969
Kritik und Selbstkritik (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im ursprünglichen, wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vernunft-orientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf. So sind K. und S. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den einzelnen und der „revolutionären Wachsamkeit“ in den eigenen Reihen geworden. Maßstab für K. und S. ist demgemäß das Parteidogma, die jeweils geltende Linie. Demzufolge darf K. immer nur an Einzelmaßnahmen, insbesondere an Methoden der Verwirklichung von Beschlüssen (Kontrolle) sowie an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden (Demokratischer Zentralismus). Die K. ist weitgehend „eingeplant“. Unerwünschte K. wird unterbunden und kann für den Kritisierenden gefährliche Folgen haben. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörende S. des Kritisierten. Diese soll schonungslos sein, teils eine heilsame, schocktherapeutische Wirkung haben, notfalls aber auch bis zur moralischen Selbstvernichtung und Diskreditierung führen. Die K. und S. wird nicht nur als Methode benutzt, Fehler zu korrigieren, sondern stellt überdies ein wesentliches Element der angestrebten Vergesellschaftung dar. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch die anderen Funktionäre unter Druck zu setzen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 558 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 353 Krise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturarbeit, gewerkschaftlicheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im ursprünglichen, wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vernunft-orientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf. So sind K. und S. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den einzelnen und der „revolutionären Wachsamkeit“ in den eigenen…
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Apotheken (1969)
Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S.~487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit 30 bis 50 v. H. des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Die Rechtsverhältnisse der A. sind 1958 neu geregelt worden („A.-Ordnung“): Es soll nur noch „Staatliche A.“ geben, die als „öffentliche A.“ von den Kreisen geführt werden (zu ihnen zählen auch die „Krankenhaus-A.“ und die Tierärztlichen A.) oder als „nichtöffentliche A.“ für den besonderen Bedarf staatlicher Einrichtungen, zumal der Nationalen Volksarmee, bestimmt sind. Bisherige „A. in Privatbesitz“ und verpachtete „Staatliche A.“ gehen mit dem Abgang des Besitzers automatisch in die Führung des Kreises über; dieser kann Einrichtung und Vorräte gegen Entschädigung übernehmen, muß es aber nicht. Die Enteignungsmaßnahmen haben bis 1961 zur Abwanderung zahlreicher Apotheker geführt. Infolge des Personalmangels erlangten im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ vom 20. 12. 1960 vorübergehend auch die verbliebenen Apotheker einige der Zugeständnisse, die den Ärzten gemacht wurden. Der Personalmangel hat den Strukturwandel des A.-Wesens beschleunigt und erleichtert: Neben die auf Hochschulen ausgebildeten Apotheker sind (seit 1951) die Apothekenassistenten getreten, die jetzt den größeren Teil des Fachpersonals stellen. Die A. sind zwar in der Regel kleine Einzelbetriebe geblieben. Sie werden jedoch in jedem Kreis zentral von einem „Kreisapotheker“ gelenkt, neuerdings durch Errichtung eines „Pharmazeutischen Zentrums“ in jedem Kreis (und Bezirk), bei dem, als Teil der Abt. Gesundheitswesen des Rates des Kreises bzw. Bezirks, die Buchhaltung und die Rezeptabrechnung zusammengefaßt und von dem aus auch die Belieferung gesteuert wird. Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ist durch Errichtung von „Zweig-A.“ und „Arzneimittelausgabestellen“, die beide den „Staatlichen A.“ nachgeordnet sind, erleichtert worden, zumal in Großbetrieben und in dünn besiedelten Gebieten. Bestand Anfang 1968: 1.373 A., davon 70 in Privatbesitz und 50 Krankenhaus-A., 46 Zweig-A. und 420 Arzneimittelausgabestellen. Für je 10.000 Einwohner soll eine A. „angestrebt“ werden; es fehlen demnach rd. 400 A. 1964 ist ein „Deutsches Institut für A.-Wesen“ in Jena errichtet worden. Ihm ist die systematische Bearbeitung aller Fragen des A.-Betriebs und die „Weiterbildung“ der Apotheker übertragen; diese sollen in Lehrgängen für die Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie und in der Verteilung spezialisiert werden. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 28 Apolda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ApothekenassistentenSiehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S.~487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in…
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Standardisierung (1969)
Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die rechtsverbindlichen Vorschriften für die St. werden „DDR-Standards“ genannt. Als ihr Symbol gilt die Buchstabenfolge „TGL“. Ursprünglich bedeutete diese Abkürzung „Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen“. Die „DDR-Standards“ sind jedoch durch weitergehende Merkmale gekennzeichnet, sie sind u. a. übernommene oder weiterentwickelte DIN-Normen. Die von den Produktionsbereichen vorgeschlagenen Standards werden im Amt für St. bearbeitet und schließlich bestätigt. Seit Anfang 1961 waren Vorbereitungen im Gange, die Anwendung der DIN-Normen zunächst einzuschränken und baldmöglichst abzulösen durch „DDR-Standards“; gleichzeitig sollten die „DDR-Standards“ weitgehend den sowjet. Gost-Normen angepaßt werden. Am 31. März 1964 gab das Amt für St. bekannt, daß die Umstellung aller DIN-Normen auf „DDR-Standards“ abgeschlossen worden sei. — Nach offiziösen Angaben gab es Ende 1966 10.000 „DDR-Standards“ und etwa 21.000 Fachbereich-Standards, womit ungefähr zwei Drittel der technischen Normung auf eigenen Standards beruhten. Diese zahlenmäßige Vermehrung der Standards hat keineswegs durchweg die technische Entwicklung gefördert und den ökonomischen Nutzen erhöht. Im März 1967 würde in einer Regierungsverordnung verfügt, daß künftig die St. sich ausschließlich auf den ökonomischen Nutzen zu orientieren hat. Die Zahl neuer Standards soll vermindert, die zwingende Verbindlichkeit gemildert werden. Anfang 1964 wurde in Ost-Berlin eine „Deutsche Gesellschaft für St.“ im Rahmen der Kammer der Technik gegründet, die „ein organisierendes Zentrum ehrenamtlicher Kräfte auf dem Gebiete der St. auf der Basis der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ werden soll. Das Amt für Standardisierung der „DDR“ ist Mitglied des Instituts für St. im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Stalinstadter Dokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StandardsSiehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die…
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Neuererbewegung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 „Massenbewegung“ in den Betrieben der „DDR“, bis 1963 Bestandteil der allgemeinen Produktionspropaganda, seitdem ausgerichtet auf das betriebliche Vorschlagswesen. Ziel der N. ist die massenhafte Beteiligung der Betriebsangehörigen an der Einbringung von Vorschlägen zur organisatorischen Verbesserung des Produktionsablaufes und zur technischen Verbesserung der Produktionsmittel und der Produktionsverfahren. Die an der N. Beteiligten werden als Neuerer bezeichnet. In den Betrieben werden Neuererräte zur Beratung der Betriebsleiter gebildet. Die Neuererräte sollen auch die Neuerer bei der Erarbeitung und Vervollkommnung ihrer Vorschläge unterstützen. Mitglieder sind „erfahrene Neuerer“, Techniker, Meister, Abteilungsleiter und Vertreter der gesellschaftlichen Organisationen, insbes. der Betriebsparteiorganisation der SED und der Betriebsgewerkschaftsleitung. Zur Organisierung der N. gibt es bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe und bei den Räten der Bezirke „Büros für das Neuererwesen“. Auch bei allen zentralen Wirtschaftsverwaltungen gibt es entsprechende Institutionen. Die Aufgaben für die Neuerer eines Betriebes werden alljährlich im Betriebsplan, Planteil Neue Technik, fixiert. Die Aufgaben sind außerhalb der normalen Arbeitspflichten zu lösen. Zur Lösung der Aufgaben werden zwischen Betriebsleitung und Neuerern — die in der Regel in Sozialistischen Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen sind — „Neuvereinbarungen“ abgeschlossen. Überbetrieblich nutzbare Vorschläge werden zum Patent angemeldet. Für nutzbare Verbesserungsvorschläge werden Vergütungen gezahlt. Der Berechnung der Vergütung wird der errechnete oder geschätzte Nutzen eines Nutzungsjahres zugrunde gelegt. Eine Vorvergütung von 150 M ist innerhalb von 30 Tagen seit Nutzungsbeginn zu zahlen, der Rest innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des ersten Nutzungsjahres. Die Vergütung an einzelne Einreicher von Vorschlägen oder an Arbeitskollektive — was die Regel ist — kann höchstens 3.000 M betragen. Ingenieurtechnisches Personal und Meister erhalten keine Vergütung, weil deren Leistung im Vorschlagswesen im Rahmen ihrer Arbeitspflichten liegt. Für patentfähige Vorschläge gelten die Bestimmungen des Patentgesetzes. (Patentrecht) Die N. gilt als Beispiel dafür, wie die schöpferische Initiative der Arbeitnehmer geweckt und für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden kann. Den vorliegenden Berichten zufolge nahm die N. folgende Entwicklung: Auffällig ist der Rückgang des Anteils der in Benutzung genommenen Neuerungen an der Zahl der eingereichten Neuerungen, was auf eine teilweise Abnahme der Qualität der Vorschläge hinweist. Andererseits ist der Nutzen je verwendbaren Vorschlags erheblich angestiegen. — Über die Höhe der an die Neuerer gezahlten Vergütungen sind bisher keine amtlichen Angaben veröffentlicht worden. Auf Grund der vorliegenden Einzelbestimmungen über die Berechnung der Vergütung kann geschlossen werden, daß in der „DDR“ an Betriebsangehörige für nutzbare Verbesserungs-Vorschläge eine geringere Vergütung gezahlt wird, als das in Betrieben der BRD üblich ist. Kritisch wird vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen in Ostberlin vermerkt, daß die Neuerertätigkeit noch überwiegend spontan ist und die Planmäßigkeit zu wünschen übrig läßt. Nur 30 v. H. des Gesamtnutzens der N. kämen durch „Neuerervereinbarungen“ zustande. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 447 Neuer Kurs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues Ökonomisches System (NÖS)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 „Massenbewegung“ in den Betrieben der „DDR“, bis 1963 Bestandteil der allgemeinen Produktionspropaganda, seitdem ausgerichtet auf das betriebliche Vorschlagswesen. Ziel der N. ist die massenhafte Beteiligung der Betriebsangehörigen an der Einbringung von Vorschlägen zur organisatorischen Verbesserung des Produktionsablaufes und zur technischen Verbesserung der Produktionsmittel und der Produktionsverfahren. Die an der…
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Moral, Sozialistische (1969)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den fünfziger Jahren, als Chruschtschow die neue Generallinie im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium der SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weiso die kommun. Staaten stärken hilft (Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Insbesondere seit dem V.~Parteitag 1958 bemüht sich die SED um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V.~Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter- und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die Zehn Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die Zehn Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, sozialistische ➝Feiern, Hausgemeinschaften, Wohngebiete) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 433 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTSSiehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…
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Notariat (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u.a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten, Büchern und amtlich übergebenen Urkunden eines Notars und alle sonstigen Geschäfte, für die Notare bisher zuständig waren. Die vorher tätigen Notare behielten ihre Befugnisse. Neuzulassungen von Notaren erfolgten aber nicht mehr; die dem Staatlichen N. neu übertragenen Rechtsangelegenheiten dürfen von den alten Notaren (Einzelnotare) nicht wahrgenommen werden. „Das Staatliche N. ist ein Organ der sozialistischen Rechtspflege, das durch seine Tätigkeit im Bereich des zivilen Rechtsverkehrs zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger beiträgt“ (aus dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, 5. Abschn. — GBl. I, S. 41). Die Staatlichen Notare, deren Mindestalter 23 Jahre betragen soll, werden vom [S. 451]Minister der Justiz berufen und abberufen. Bei jedem Bezirksgericht besteht ein Notaraktiv, auf das sich das B G bei der ihm obliegenden Anleitung der Staatlichen N. und Einzelnotare stützt. Über Beschwerden gegen Entscheidungen der Staatlichen N. oder Einzelnotare entscheidet das Kreisgericht. „Der Notar hat … besonders darüber zu wachen, daß die zu seiner Kenntnis gelangenden Rechtsgeschäfte nicht gegen die Ziele der Politik der Regierung gerichtet sind, daß die Rechtsgeschäfte nicht gegen die Gesetze der DDR verstoßen. Auch bei Beglaubigungen von Urkunden hat der Notar die Pflicht, den Inhalt der Urkunden zu überprüfen“ (§~1 Abs.~1 Not.VO). (Rechtsanwaltschaft) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 450–451 NÖS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NotstandsgesetzgebungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u.a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten,…
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Vereine (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames Handeln in poli[S. 666]tischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen“. Für Vereinigungen im engeren Sinne, d.h. für V., nicht aber für politische Parteien, Massenorganisationen oder diesen angeschlossene Gemeinschaften und Gruppen, Gemeinschaften oder Verbände, die der effektiven Wirtschaftsführung dienen, sowie Religionsgemeinschaften, die beim zuständigen staatlichen Organ angemeldet sind, gilt die VO zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. 12. 1967 (GBl. II, S. 861). Danach sind Vereinigungen im Sinne dieser VO organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern oder juristischen Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Nach §~2 a.a.O. bedürfen Vereinigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Registrierung. Vereinigungen können registriert werden, „wenn ihr Charakter und ihre Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Bedürfnisse beitragen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen“. Es besteht also kein Anspruch auf Registrierung und damit auf Betätigung. Diese sind in das Ermessen des staatlichen Organs gestellt, bei dem die Registrierung vorzunehmen ist. Zuständig für die Registrierung sind a) für Vereinigungen, die auf der Kreisebene tätig werden, der Rat des Kreises, b) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Kreise eines Bezirks erstrecken, der Rat des Bezirks, c) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der „DDR“ hinaus erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung das Ministerium des Innern. Die Mitgliedschaft von Bürgern und Vereinigungen der „DDR“ in internationalen Organisationen sowie in Organisationen, die außerhalb der „DDR“ ihren Sitz haben, und die Zusammenarbeit mit diesen sowie die Mitgliedschaft von Bürgern oder Organisationen anderer Staaten in Vereinigungen in der „DDR“ bedarf der Zustimmung des zuständigen zentralen staatlichen Organs, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter und die Zielsetzung der Organisation bzw. Vereinigung berührt wird (§ 5 a.a.O.). Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665–666 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigte GesundheitseinrichtungenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames…
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Rückführungsbetrag (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1. 1. 1969 werden für alle landwirtschaftlichen Produkte „einheitliche Erzeugerpreise“ gezahlt. Da für pflanzliche Erzeugnisse seit dem 1. 6. 1964 und für Geflügelfleisch und Wolle seit dem 1. 1. 1966 schon einheitliche Preise bestehen, wurden die Erzeugerpreise für Schweine-, Rind- und sonstiges Fleisch (Schafe, Kälber), Milch und Eier neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Ablieferungspflicht und das gestaffelte Agrarpreissystem wurden mit dieser Neuregelung aufgehoben. Die „neuen einheitlichen Erzeugerpreise“ für diese Produkte wurden bei geringer Änderung der Preisrelationen etwa auf die Höhe der alten Aufkaufpreise angehoben. Der R. besteht aus folgenden Teilen: 1) Differenz aus bisherigen Durchschnittspreisen des staatlichen ➝Aufkommens der landwirtschaftlichen Betriebe und den „neuen einheitlichen Erzeugerpreisen“. 2) Differenz aus den bisherigen Aufkaufpreisen und den neuen einheitlichen Erzeugerpreisen. Zu 1): Durch die Ablieferungspflicht hatte jeder Landwirtschaftsbetrieb entsprechend den Anteilen der Erfassungs- und Aufkauf-Mengen am staatlichen Aufkommen und ihren verschiedenen Preisen einen anderen Durchschnittspreis, und damit ist auch der R. jedes Betriebes unterschiedlich. Betriebe unter guten Standortbedingungen hatten in der Regel eine hohe Ablieferungspflicht. Ihr Durchschnittspreis je Produkteinheit war niedrig. Die Differenz von Durchschnittspreis zu neuem Erzeugerpreis ist groß und der R. entsprechend hoch. Für standortlich [S. 537]benachteiligte Betriebe trifft das Gegenteil zu. Zu 2): Die Preisrelationen zwischen den Produkten wurden geringfügig verändert. Sie sollen den „gesellschaftlich notwendigen Kosten der Erzeugung“ gerechter werden. Gegenüber den bisherigen Aufkaufpreisen sind die neuen Erzeugerpreise für Schlachtschweine gesenkt, für Schlachtrinder und Milch erhöht worden. Der R. wurde einmalig auf der Grundlage des staatlichen Aufkommens von 1968 festgelegt und bleibt auch bei Änderung der bisherigen Produktionsrichtung konstant. Er ist jährlich an den Staatshaushalt abzuführen. Der R. ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb gesondert zu errechnen. Auch für persönliche ➝Hauswirtschaften der LPG vom Typ~I und II ist er individuell festzulegen. Bedingt durch den differenzierten R. ist für jeden Landwirtschaftsbetrieb der Erzeugerpreis individuell verschieden, obwohl die Bezeichnung „Neuer einheitlicher Erzeugerpreis“ in Mitteldeutschland benutzt wird. Es bleibt abzuwarten, ob der R. seine Funktion nur in einer Übergangsphase bis zu tatsächlich einheitlichen Erzeugerpreisen ausübt oder als versteckte Preisabschöpfung vorgesehen ist. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 536–537 RTS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RückkehrerSiehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1. 1. 1969 werden für alle landwirtschaftlichen Produkte „einheitliche Erzeugerpreise“ gezahlt. Da für pflanzliche Erzeugnisse seit dem 1. 6. 1964 und für Geflügelfleisch und Wolle seit dem 1. 1. 1966 schon einheitliche Preise bestehen, wurden die Erzeugerpreise für Schweine-, Rind- und sonstiges Fleisch (Schafe, Kälber), Milch und Eier neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Ablieferungspflicht und das gestaffelte Agrarpreissystem wurden mit dieser…
DDR A-Z 1969
Landwirtschaftsbank der DDR (LB) (1969)
Siehe auch: Landwirtschaftsbank: 1963 1975 1979 Landwirtschaftsbank (LB): 1965 1966 Die LB ging am 11. 2. 1963 durch Umwandlung der Deutschen Bauernbank (DBB) aus dieser hervor (vgl. auch die Anordnung vom 15. 6. 1965, GBl. II, S. 513). Vom Geschäftsumfang her war sie bis Ende 1967 das zweitgrößte Geld- und Kreditinstitut nach der Deutschen Notenbank und rangiert auch heute hinter der Industrie- und Handelsbank an zweiter Stelle unter den Geschäftsbanken der „DDR“. Die frühere DBB war durch Gesetz vom 22. 2. 1950 (GBl. S. 175) als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ostberlin gegründet worden. Ihre Funktion war anfänglich die eines Spitzeninstituts der damals noch bestehenden Landesgenossenschaftsbanken. Die DBB vergab über die Landesgenossenschaftsbanken Kredite an Einzelbauern und an ländliche Kreditgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften), soweit diese nicht über genügend freie Mittel verfügten. Mit Beginn der Kollektivierung wurden die Landesgenossenschaftsbanken aufgelöst. Diese Bankinstitute arbeiteten dann als Landesstellen — später als Bezirksstellen (Bezirksdirektionen) — innerhalb der DBB weiter. Die Bank richtete ab 1950 in den Kreisen nach und nach eigene Filialen ein. Mit ihrer Gründung wurde die DBB Geschäftsbank für den Gesamtbereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der staatlichen Güter und Forsten (mit Ausnahme der VE AB). Vor der Gründung der DBB lag die kurzfristige Kreditfinanzierung der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft bei der Deutschen Notenbank und die langfristige Kreditfinanzierung bei der Deutschen Investitionsbank. Wichtigste Kunden der Bank waren von Anfang an die LPG. Heute führt die LB die Konten der Landwirtschaftsbetriebe und gewährt auf der Grundlage bestätigter Kreditpläne kurz-, mittel- und langfristige Kredite für die Finanzierung der laufenden Aufgaben und der Investitionen an die LPG, die VEG, die VVB in der Landwirtschaft, die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, die Versorgungsorgane für landwirtschaftlichen Produktionsmittelbedarf, die Maschinen-Traktoren-Stationen, die Reparatur-Technischen-Stationen und die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB). Finanzmittelzuweisungen für ihre Kreditgeschäfte erhalten auch die „Bäuerlichen Handelsgenossenschaften“ (BHG). Gegenüber diesen Wirtschaftseinheiten übt die LB die Finanzkontrolle aus und berät sie in Finanzierungsfragen. Die Bank ist für ihren Bereich Vollzugsorgan des Staatshaushalts (Kontoführung für den Staatshaushalt, Einzug der Abgaben und Ausreichung der Haushaltsmittel). Sie kontrolliert die Einhaltung der Kassenpläne der leitenden Organe in der Landwirtschaft (VVB, Landwirtschaftsräte, Bezirksdirektionen der VEG) und überwacht die Warenfinanzierung der VdgB (BHG). Zur Ergänzung ihres Filialnetzes bedient sich die LB der „Bäuerlichen Handelsgenossenschaften“ (BHG) als Zahlstellen, denen gegenüber sie weisungsberechtigt ist. Die BHG refinanzieren sich bei der LB. Die Bank vermittelt den Zahlungsverkehr der von ihr betreuten Betriebe. Daneben obliegt der Bank die Pflege des Sparwesens auf dem Lande. Refinanzierungsinstitut der LB ist die Staatsbank der DDR. Die Bank unterhält als Niederlassungen Bezirksdirektionen, VVB-Filialen und Filialen in den Kreisen. Sie untersteht der Aufsicht des Ministe[S. 368]riums der Finanzen. Der Präsident der LB wird vom Ministerrat berufen und abberufen (VO vom 28. 5. 1966; GBl. II, S. 329). Durch Gesetz vom 23. 12. 1968 wurde die LB rückwirkend vom 1. 10. 1968 an in „Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft“ umbenannt (GBl. 1969, II, S. 41). Um die Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Erzeuger mit den Endproduzenten in der Nahrungsgüterwirtschaft zu fördern und eine einheitliche Finanzierung und Finanzkontrolle dieser Betriebe zu ermöglichen, wurden die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft in den staatlicherseits abgegrenzten Kundenkreis der Bank überwiesen. (Siehe ergänzend GBl. 1967, II, S. 719.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 367–368 Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsrat der DDRSiehe auch: Landwirtschaftsbank: 1963 1975 1979 Landwirtschaftsbank (LB): 1965 1966 Die LB ging am 11. 2. 1963 durch Umwandlung der Deutschen Bauernbank (DBB) aus dieser hervor (vgl. auch die Anordnung vom 15. 6. 1965, GBl. II, S. 513). Vom Geschäftsumfang her war sie bis Ende 1967 das zweitgrößte Geld- und Kreditinstitut nach der Deutschen Notenbank und rangiert auch heute hinter der Industrie- und Handelsbank an zweiter Stelle unter den Geschäftsbanken der „DDR“. Die frühere…
DDR A-Z 1969
Versorgung (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Unter V. ist die Bereitstellung von Nahrungsgütern, Industriewaren und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu verstehen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, so soll auch die V. planmäßig erfolgen. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u. a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes und umfaßt schwerpunktmäßig die vier Planteile: Nahrungsgüter, Industriewaren, Reparaturen und Dienstleistungen. Die Produktionsaufkommen aus Industrie, Handwerk und Landwirtschaft werden darin der Anforderung des Handels unter Berücksichtigung des vorhandenen Transportraumes gegenübergestellt und abgestimmt. [S. 678]Tatsächlich hat sich das Ziel, die V. nach Maßgabe vorher aufgestellter Pläne zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern, biß heute nicht erreichen lassen. 1. Entwicklung, allgemeine Versorgungslage Nachdem in der stalinistischen Ära die V. der Bevölkerung im Interesse der Industrialisierungsprogramme, insbesondere des forcierten Aufbaus der Schwer- und Grundstoffindustrie, hintangesetzt worden war, wurde mit dem Neuen Kurs (1953) eine teilweise Änderung dieser Wirtschaftspolitik eingeleitet. Langsam erhöhte sich die Warenbereitstellung für den Bevölkerungsbedarf, und 1958 konnten die bis dahin erforderlichen Lebensmittelkarten abgeschafft werden. Gleichzeitig wurde versucht, durch sogenannte „Massengüterprogramme“, worunter die Beauflagung der einzelnen Industriebetriebe mit der zusätzlichen Produktion von Gebrauchsgütern zu verstehen war, die V. auch in diesem Bereich zu verbessern. Dieses Ziel konnte jedoch nicht erreicht werden, und die Bevölkerung war weiterhin gezwungen, wegen der quantitativen und qualitativen Mängel der mitteldeutschen Produktion die benötigten Waren im Westen einzukaufen. Mit den durch die Kollektivierung bedingten Mißernten der Jahre 1961 und 1962 mußte für eine Reihe von Grundnahrungsmitteln — Milch, Butter, Käse, Eier und Fleisch — vorübergehend wiederum eine Rationierung in Form von Kundenlisten eingeführt werden. Inzwischen hat sich aber das Marktaufkommen aus der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft wieder soweit normalisiert, daß die Zuteilungsbeschränkungen für die Grundnahrungsmittel entfallen konnten. Auch in der V. mit Industriewaren war eine relative Verbesserung zu verzeichnen. Die Entwicklung der V. läßt sich bis zu einem gewissen Grade an den Einzelhandelsumsätzen (Binnenhandel) in den Hauptwarengruppen ablesen. Sie entwickelten sich ab 1960 folgendermaßen: Von 1961 bis 1963 stagnierten die Einzelhandelsumsätze. Seit 1964 nahmen sie jährlich um durchschnittlich 4,2 v. H. zu, woraus sich gegenüber 1960 ein Wachstum von 18 v. H. errechnet. Dem steht eine Steigerung des Nationaleinkommens im gleichen Zeitraum um 23 v. H. und der Bruttoanlageinvestitionen um 33 v. H. gegenüber. Dies bedeutet, daß die mitteldeutsche Wirtschaftspolitik auf eine schnelle Erhöhung des Produktionspotentials bei einer verlangsamten Steigerung der individuellen Konsumtion ausgerichtet ist. Diese Politik wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt (Wirtschaft, Planung). In der Zusammensetzung des Warenumsatzes lagen die Nahrungs- und Genußgüter mit 56 v. H. auch 1966 an der Spitze, während man in einem modernen Industriestaat gerade mit einer umgekehrten Quote zugunsten von Industriewaren rechnet. 48 v. H. des hohen Anteils an Nahrungsmitteln machen die Genußmittel wie Tabakwaren und Alkohol aus. Aus den angeführten Angaben läßt sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Versorgungslage nicht gewinnen. Diese erreicht weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht das Niveau eines modernen Industriestaates des Westens. Im einzelnen ergibt sich das folgende Bild: 2. Nahrungs- und Genußmittel Mit zunehmender Verbesserung der Einkommenslage hat sich die Verbrauchsstruktur weiter zugunsten höherwertiger Güter verändert. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Kartoffeln ist weiterhin — von 174 kg (1960) auf 156 kg (1966) — gesunken. Gestiegen ist beispielsweise der Verbrauch (je Einwohner pro Jahr) folgender Güter: [S. 679] Der mitteldeutsche Nahrungsmittelverbrauch zeichnet sich noch immer durch einen vergleichsweise hohen Anteil von Fetten und Kohlehydraten aus. Sein Nährwertgehalt — gemessen in Kalorien je Einwohner — dürfte 1966 rd. 15 v. H. über dem westdeutschen gelegen haben. Die Ursache hierfür ist einmal in der durchschnittlich höheren Arbeitsbelastung der mitteldeutschen Bevölkerung, zum anderen in der noch unzureichenden Substitution fett- und kohlehydratreicher durch eiweißreiche Nahrungsmittel zu suchen. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Genußmitteln erhöhte sich zum Teil noch stärker, wie die folgende Übersicht zeigt: Während das Preisniveau der Nahrungsmittel sich in beiden Teilen Deutschlands bei einer Gleichsetzung von DM und M im Durchschnitt etwa entspricht (Ausnahmen: Butter, Schokolade und Südfrüchte sind in der BRD billiger), gelten für Genußmittel in Mitteldeutschland noch immer wesentlich höhere Preise (Preissystem). („SBZ-Archiv“ Nr. 5/1968, Seite 69 ff.) Die tatsächlich im Bereich der Nahrungs- und Genußmittel bestehenden Mängel und Mißstände in der V. treten weniger in der zentralen in Ost-Berlin erscheinenden Presse, als vielmehr in den Veröffentlichungen der Bezirks- und Betriebszeitungen in Erscheinung. Für Mitte 1968 ergibt sich daraus die folgende Situation: a) Brot- und Backwaren Seit Herbst 1966 läßt sich in mehreren Bezirkshauptstädten, insbesondere in Magdeburg, Leipzig, Chemnitz und Potsdam-Werder eine deutliche Verschlechterung in der V. der Bevölkerung mit Brot und Backwaren registrieren. Die Ursachen sind vielfältig. Sie liegen vor allem im herrschenden Arbeitskräftemangel und im Fehlen des Nachwuchses für das Bäckerhandwerk, in der Schließung vieler Bäckereien und dem dadurch bedingten Ausfall der Backkapazität und schließlich in der ungenügenden Leistung der Großbäckereien. Hier ist der Maschinenpark überaltert, da die Neuproduktion an Bäckereimaschinen exportiert werden mußte. b) Obst, Gemüse, Kartoffeln Die Belieferung mit Gemüse erfolgt offensichtlich nur stockend, feinere Gemüsesorten werden nur selten angeboten. Die Gründe für die V.-Mängel scheinen hier vor allem im Fehlen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Arbeitskräfte, in den Unzulänglichkeiten des Verteilungsnetzes und im Mangel an Verpackungsmaterial zu liegen. Bei Kartoffeln ist zur Einkellerung die Voranmeldung beim Einzelhandel erforderlich. Geklagt wird über die schlechte Qualität der Kartoffeln sowie das Fehlen von Kartoffelerzeugnissen. c) Milch, Molkereiprodukte, Getränke Obwohl die mitteldeutsche Landwirtschaft heute genügend Milch erzeugt, treten laufend Störungen in der V. mit Milch und Käse auf. Bei Milch scheinen die Ursachen vor allem in der ungelösten Transport- und Verpackungsfrage (Rücklauf des Leergutes, völlig unzureichende Kapazität an Tütenabfüllung) zu liegen. Im Käseangebot fehlt es vor allem an Abwechslung; hochwertige Käsesorten fehlen völlig. Ein wunder Punkt ist die Getränkeversorgung. Im Sommer 1968 hat sich die Situation hier so zugespitzt, daß in der Bezirkspresse verschiedentlich über Produktionsausfälle in den Betrieben und mangelnde Schichtleistungen berichtet wird, weil die Arbeiter Arbeitszeit zur Besorgung von Bier und nichtalkoholischen Getränken aufwenden. d) Fleisch- und Wurstwaren, Fisch Von den Kontrollen der ABI und der Hygiene-Inspektion wurde Anfang 1968 mehrmals die mangelhafte Qualität der von staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Fleischereien angebotenen Fleisch- und Wurstwaren bemängelt (zu großer Fettgehalt im Gehackten, Untergewichte). Die Versorgung mit Frischfisch ist gebiets[S. 680]weise unzureichend. Die Ursachen scheinen in ungenügenden Anlandungen, Mängeln bei der Fischverarbeitung sowie in Leistungsschwächen des Verteilungsapparates zu liegen. 3. Industriewaren Der Industriewarenumsatz ist seit 1960 von 20,0 Mrd. M um durchschnittlich 2,4 v. H. im Jahr auf 23,1 Mrd. M (1966) gestiegen. Seit 1964 hat sich das Angebot industrieller Güter allerdings zunehmend günstiger entwickelt, zumal Strukturveränderungen innerhalb des gesamten Industriewarenumsatzes zu berücksichtigen sind. Bei stark differenziertem Konsumverhalten der Bevölkerung ist auch in Mitteldeutschland eine Tendenz zum höherwertigen Industrieartikel zu erkennen: Pkw verdrängen Mopeds, Motorroller und Motorräder, Waren minderer Güte verschwinden allmählich aus dem Sortiment, das Angebot langlebiger Konsumgüter steigt, bei gewissen Gütern (z. B. Fernsehgeräten) zeigen sich Marktsättigungstendenzen. Die Erhöhung des Industriewarenumsatzes sowie der Anstieg des Bestandes an langlebigen technischen Konsumgütern darf nicht über die vielfach vorhandene Dürftigkeit des Angebots und die oftmals geringe Qualität der Erzeugnisse aus der eigenen Produktion hinwegtäuschen. Recht aufschlußreich ist hier z. B. der Vergleich eines Kataloges des Versandhauses „Konsument“ in Chemnitz (Versandhandel) mit einem Katalog eines westdeutschen Versandhauses des gleichen Jahres (1966). So bietet „Konsument“ z. B. eine einzige Nähmaschine an — gegenüber 13 Modellen des westlichen Versandhauses. Dem Angebot von 2 Fahrradmodellen stehen 16 Modelle auf der westlichen Seite gegenüber. Auffallend gering ist auch das Angebot an Plastikerzeugnissen. So werden Eimer, Waschwannen, Kinderbadewannen u. dgl. vorwiegend in Zinkblech angeboten, worin sich das geringe Niveau der mitteldeutschen kunststoffchemischen Industrie ausdrückt. Die Nachteile für den Verbraucher treten im höheren Preis in Erscheinung. Während die verzinkte Kinderbadewanne bei „Konsument“ mit 32,45 Mark angeboten wird, kosten gleichartige Erzeugnisse aus Plastik im Westen 5,50 bis 9,85 Mark. Im einzelnen ergibt sich für Mitte 1968 folgendes Bild: a) Kraftfahrzeuge Mit einem Bestand von 39 Personenkraftfahrzeugen auf 1.000 Einwohner lag die DDR 1965/66 im europäischen Vergleich erst an 16. Stelle (BRD: 173 Pkw auf 1.000 Einwohner). Hinter diesem Bestand verbirgt sich eine Erhöhung des Pkw-Angebots seit 1960 um durchschnittlich 8,1 v. H. jährlich. Im Jahre 1966 wurden mit 82.000 Pkw jedoch nur 5 Autos je 1.000 Einwohner im Inland abgesetzt. Die Wartezeiten auf Lieferung eines Pkw betragen gegenwärtig 4 oder mehr Jahre (nach Meldungen in der Bezirkspresse werden z. Z. (Sommer 1968) sogar erst die Bestellungen des Jahres 1961 ausgeliefert). Ein weiteres Problem ist die Ersatzteilversorgung, so daß ein großer Teil von Kraftfahrzeugen nicht einsatzfähig ist. b) Schuhwaren, Bekleidung In der ersten Hälfte des Jahres 1968 führte die gesamte SED-Presse eine regelrechte Kampagne, mit dem Ziel, die herrschenden Mißstände in der Schuhproduktion und Schuhversorgung zu überwinden. Das „Neue Deutschland“ schrieb unter dem 4. 1. 1968: „Der Schuh ist für uns nicht mehr nur Fußbekleidung schlechthin, sondern er soll uns auch gefallen. Die Kunden haben recht, wenn sie das Sortiment eintönig finden. — Abgeleimte Sohlen, schlechte Innenverarbeitung, Absatzbrüche, Abblättern der Farbe — offensichtlich werden in manchen Schuhfabriken die technischen Prozesse ungenügend beherrscht.“ Auch auf dem Gebiet der Textilversorgung können die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht befriedigt werden. Hier wird vor allem über den fehlenden modischen Schick sowie über Angebotslücken, vor allem bei Kinderkleidung, geklagt. Auch [S. 681]die Anpassung des Angebots an die Saisonbedürfnisse scheint nicht zu gelingen („warme Jacken statt leichter Anzüge für den Sommer?“ — „Neues Deutschland“ v. 5. 6. 1968). c) Baumaterialien, Installationsmaterial Eine reale Forderung an die V. bezieht sich auf eine bessere Bereitstellung von Baumaterialien für den noch privaten Hausbesitz, da sonst die verlangten Maßnahmen zur Werterhaltung des Grundbesitzes nicht gewährleistet sind. Inwieweit sich die bisherige Vernachlässigung gerade des privaten Hausbesitzes wieder gutmachen läßt, bleibt abzuwarten, zumal die Besitzer zu einem großen Teil Rentner sind, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen. Wiederholte Verkaufsangebote in der Presse, die weit unter dem Einheitswert liegen und teilweise noch nicht einmal 50 v. H. ausmachen, bestätigen diese bedauerliche Tatsache. Des weiteren fehlt es an Installationsmaterial, Badewannen und Klempnerbedarf. d) Möbel Auch hier läßt das Angebot viele Wünsche offen. Nach offiziellen Angaben liegen die Gründe für das mangelhafte Möbelangebot nicht im zu hohen Export, sondern vielmehr in der nichtfunktionierenden Kooperation der Industrie und in der Zersplitterung der Kapazitäten durch handwerkliche Produktionsmethoden. e) Sonstiges Regionale oder periodische Versorgungsschwierigkeiten bestehen z. Z. auch bei folgenden Industriewaren: Gläser, Geschirr, Schreibmaschinen, Flachbatterien, Papierservietten, Toilettenpapier, Tapeten, Feinwaschmittel, Kosmetika in guter Qualität, Nägel, Scheren, Feilen und Draht. f) Rationierung über den Preis, Exquisitläden Im Jahre 1960 besaßen nur 6,1 v. H. aller Haushalte einen Kühlschrank und 6,2 v. H. eine Waschmaschine; 1967 waren es bereits 34,8 v. H. bzw. 46,4 v. H. aller Haushalte. Da diese Geräte teuer sind — ein Kühlschrank kostet zwischen 1.300 und 1.700 M, eine einfache elektrische Waschmaschine zwischen 600 und 800 M und eine halbautomatische 1.200 M — variiert der Bestand stark mit der Streuung der Haushaltseinkommen. Von den Haushalten mit einem Einkommen (brutto) unter 600 M besaßen 1965 nur 8,7 v. H. einen Kühlschrank und 10,4 v. H. eine Waschmaschine, in der Einkommensgruppe über 1.500 M jedoch bereits jeweils 60 v. H. der Haushalte. In diesem Zusammenhang sind auch die in Ost-Berlin und in den Bezirkshauptstädten eingerichteten Exquisit-Verkaufsstellen zu erwähnen. Sie bieten hochwertige Nahrungs- und Genußmittel sowie Industriewaren, vor allem aus der westlichen Produktion zu Überpreisen an. So kosten z. B. 1~Flasche Whisky, Marke ‚Johnnie Walker‘ 1), 80 M; 1~Dose 50 g Pulverkaffee 20 M; 1~Nyltest-Herrenhemd 75–78 M; italienische Damenschuhe 120–135~M; französische und Wiener Modelle 165–180 M. g) Dienstleistungen Das Regime ist um Behebung der Schwierigkeiten auf dem Dienstleistungssektor bemüht, aber für Dienstleistungen des Alltags, wie Wäsche und Schuhreparaturen, reichen die bestehenden Dienstleistungsbetriebe nicht aus. Zur Entlastung dienen hauswirtschaftliche Dienstleistungskombinate, die als volkseigene Betriebe firmieren und mehrere Zweige zusammenfassen. Waschstützpunkte sollen die Frauen entlasten. Als Annahmestellen fungieren vielfach die Verkaufsstellen des sozialistischen Handels. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 677–681 Versöhnlertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versorgungskontore 1) Schreibung im Original: Jonny Walker.
Versorgung (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Unter V. ist die Bereitstellung von Nahrungsgütern, Industriewaren und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu verstehen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, so soll auch die V. planmäßig erfolgen. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u. a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil…
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Forstwirtschaft (1969)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-, Genossenschafts- und Kirchenforsten = 437.000 ha und 49 v. H. Privatforsten = 1.504.000 ha. Das waren insgesamt 3.066.000 ha. Heute zeigt die Besitzstruktur folgendes Bild: 65 v. H. zu „Volkseigentum“ erklärter Wald einschließlich Wald der VEG = 1.911.000 ha; 29 v. H. Waldwirtschaften der LPG = 853.000 ha, 6 v. H. Privatwald einschließlich Kirchenwald = 185.000 ha. Für die Besitzstruktur ist der Privatwald also nur noch von untergeordneter Bedeutung. In Gestalt der lebenden Holzvorräte stellt der Wald im ganzen gegenwärtig ein Volksvermögen von etwa 15 Mrd. M dar. 2. Forstorganisation Die Forstorganisation wurde nach 1945 in einem sieben Jahre sich hinziehenden Entwicklungsprozeß dem neuen Wirtschaftssystem und seiner regionalen Gliederung angepaßt. Mit der AO vom 29. 10. 1945 wurden die forstlichen Mittelinstanzen beseitigt, in der Ortsinstanz am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter und diese ab 1. 1. 1952 durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) abgelöst wurden. Die Aufgaben der fortgefallenen Mittelinstanzen wurden bis zur Verwaltungsneugliederung (1952) von den Landesforstämtern bei den Regierungen der fünf Länder wahrgenommen. Die zentrale Stelle der F. ist heute das staatliche Komitee für F. in der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat (SKF). In ihm sind unter dem Vorsitz des Generalforstmeisters Vertreter der Verwaltung, der Forstwissenschaft und forstlichen Praxis, der Holzwirtschaft, der LPG, der Gewerkschaft und der Landwirtschaftsbank zusammengefaßt. Das SKF ist das Organ des Landwirtschaftsrates für die einheitliche Leitung der F., des Jagdwesens und des Naturschutzes. Es tagt vierteljährlich. Das SKF ist zugleich das zentrale Lenkungsorgan, Absatz- und Versorgungsorgan für Rohholz, Rinden, Harze, Möbel, Kulturwaren und sonstige Holzerzeugnisse. Ihm obliegt u.a. die Organisierung des planmäßigen Holzabsatzes der StFB sowie der Versorgung der Bedarfsträger durch Herstellung günstiger Lieferbeziehungen auf der Grundlage entsprechender Liefer- und Bezugspläne einschl. des überbezirklichen Ausgleichs. Es hat auf die StFB einzuwirken, die Lieferung des Rohholzes nach den Holzeinschlagplänen sortiments-, bedarfs- und termingerecht vorzunehmen. Es arbeitet mit den fünf VVB Forstwirtschaft. Daneben besteht bei der Staatlichen Plankommission eine Holzinspektion mit der [S. 218]speziellen Aufgabe, die Durchführung der Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft mit Hilfe der bei den Wirtschaftsräten der Bezirke eingesetzten Beauftragten zu überwachen örtliche Instanzen sind die nach VO vom 1. 1. 1952 gebildeten staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) als juristische Personen des öffentlichen Rechts und Rechtsträger von Volkseigentum. Sie haben drei Aufgabenbereiche: a) Verwaltungsaufgaben hoheitlicher Art über sämtliche Forstflächen. Sie erteilen Planauflagen für Aufforstung, Waldpflege, Forstschutz und achten auf fristgemäße Ablieferung von Rohholz, Rinde und Harz, b) Bewirtschaftung des in ihrem Besitz befindlichen Volkswaldes, c) Wirtschaftliche Betreuung des Waldes der LPG und des Privatwaldes aufgrund von Wirtschaftsverträgen. Zur Zeit bestehen neben dem FB Berlin (Kommunalverwaltung) 94 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha Volkswald in Eigenbewirtschaftung und zusätzlich durchschnittlich 10.000 ha Betreuungswaldfläche (LPG und Privatwald) und mit Oberforstmeistern als Direktoren. Die verwaltungsmäßige innere Gliederung der StFB ist nach Sachgebieten ausgerichtet. Die kleinsten territorialen Leitungs-, Planungs- und Abrechnungseinheiten sind die Oberförstereien (5.000–8.000 ha). Die Revierförster sind Funktionsrevierförster mit Zuständigkeit für Spezialaufgaben über eine oder mehrere Oberförstereien (z. B. für Holzeinschlag, Wegebau, Forstschutz usw.). Das Betriebsleitungskollektiv, bestehend aus Direktor, Hauptbuchhalter, Produktionsleiter, Planungsleiter, kaufmännischem Leiter und Kaderleiter, übt die plan- und verwaltungsrechtlichen Verfügungsrechte des Betriebes aus. Trotzdem ist der Direktor für Planverzögerungen, Planwidrigkeiten und das gesamte Betriebsgeschehen persönlich verantwortlich. Als Regionalinstanzen sind unter Zusammenfassung von durchschn. je 19 StFB nach Beschluß des Ministerrates vom 10. 10. 1963 an die Stelle der damaligen bei den Bezirksräten tätigen Unterabt. F. fünf Vereinigungen volkseigener Betriebe Forstwirtschaft (VVB-Forstwirtschaft) mit Oberlandforstmeistern als Generaldirektoren getreten. Sie unterstehen unmittelbar dem SKF. Die VVB-Forstwirtschaft üben in ihren Bereichen als von der allgemeinen Verwaltung losgelöste Koordinierungsstellen ihre Aufgaben aus. Sie sind wirtschaftliche Führungs- und Leitungsorgane ohne Weisungsberechtigung und geben den ihnen zugehörigen StFB nur Anleitungen. Jeder VVB-Forstwirtschaft steht ein „gesellschaftlicher Rat“ aus Parteien und Organisationen einschl. Wissenschaft sowie ein „Ingenieurbüro“ zur Seite. 3. Volkswald Zu Volkseigentum und damit zu Volkswald wurde nach 1945 erklärt: Der Besitz des Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen während der Bodenreform in den Bodenfonds gefallene, nicht an Neubauern und landarme Bauern aufgeteilte Wald von gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 99 ha Größe, von reinen forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe und derjenige von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ jeglicher Flächengröße. In die Rechtsträgerschaft der StFB wurden außerdem übernommen: sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, volkseigener Wasserwirtschaftsbetriebe, waldbesitzender volkseigener Industriebetriebe usw. In verwaltungsmäßige Zuständigkeit der StFB wurden die ehemaligen preußischen Staatswaldungen gegeben, die nur in geringem Ausmaß zur Aufteilung an landarme Bauern und zur Rodung herangezogen wurden. Im Walde gelegene Truppenübungsplätze und militärische Einrichtungen der Roten Armee und der Nationalen Volksarmee sind dem Ministerium des Innern unterstellt, das über eine eigene Forstorganisation verfügt. Seiner Herkunft nach besteht der Volkswald zu 57 v. H. aus ehemaligem Staatswald, zu 29 v. H. aus enteignetem Privatwald, zu 14 v. H. aus früherem Kommunalwald und anderen Waldungen der öffentlichen Hand. Zum Volkswald gehört auch der Wald „Volkseigener Güter“. Er steht i.a. in der Rechtsträgerschaft der VEG. 4. Forstliche Planung, Planvollzug und Planabrechnung Für die Wirtschaftsführung ist verbindlich der jeweilige auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellte Betriebsplan. Die StFB sind verpflichtet, im Rahmen des Betriebs- und Finanzplanes nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen, zu wirtschaften und abzurechnen (Rechnungswesen). Jeder StFB gibt sich ein Statut im Rahmen der auch für die StFB geltenden VO vom 9. 2. 1967 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe. Um die Durchführung des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande zu gewährleisten, gehören zu Schwerpunktaufgaben der StFB, die Einbeziehung des restlichen Privatwaldes in die LPG, die Kontrolle der Planerfüllung des Holzeinschlages, der Walderneuerung und Waldpflege in LPG und Privatwald sowie die Abschußplanerfüllung. (Jagd) 5. LPG-Wald Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG wurden auf freiwilliger Grundlage seit dem Jahre 1953 Waldgemeinschaften gebildet als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Sie haben ihre Aufgabe nicht erfüllt und wurden 1959 mit der Kollektivierung der Landwirtschaft aufgelöst, um die Einbringung des noch individuell bewirtschafteten Waldes in die LPG zu erreichen. Die Waldeinbringung kann von der Mitgliederversammlung bei, Aufnahme in die LPG Typ~I und Typ II beschlossen werden; bei LPG Typ III muß nach Statut der Wald mit Beitrittserklärung eingebracht werden. Bisher wurden 853.150 ha eingebracht. In den LPG Typ I bis III werden gegenwärtig 314.396 (37 v. H.) ha Wald noch individuell bewirtschaftet, 538.754 (63 v. H.) ha Wald in LPG Typ I–III stehen bereits in genossenschaftlicher Bewirtschaftung. Das Eigentumsrecht der LPG-Mitglieder am Grund und Boden des eingebrachten Waldes bleibt formell bestehen. Nur der Waldbestand wird in genossenschaftl. Eigentum überführt. Er wird nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen bewertet. Der festgesetzte Wert wird unter Abzug des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Inventarbeitrages als sog. „zusätzlicher Inventarbeitrag“ erklärt und in einem Tilgungszeit[S. 219]raum, der etwa 20 Jahre beträgt, an den einbringenden LPG-Genossen ausgezahlt. Der Wald dient der Eigenbedarfsdeckung der LPG und ihrer Genossen sowie der wirtschaftlichen Stärkung der LPG. Sie erhält außerdem eine Holzeinschlagumlage zur Lieferung von Rohholz an die Wirtschaft. Die genossenschaftlich bewirtschaftete Waldfläche umfaßt im Durchschnitt je LPG 60 ha, eine Fläche die für nachhaltige E. zu klein ist. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit benachbarter LPG-Waldwirtschaften bis zur Zusammenfassung der LPG-Waldflächen zu Wirtschaftseinheiten von 400–800 ha Größe ist durch die AO v. 6. 7. 1966 gegeben, die ein Musterstatut für „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen Waldwirtschaft“ (ZEW) geschaffen hat. Die Form der Zusammenarbeit reicht vom gemeinsamen Einsatz der Arbeitskräfte bis zu selbständigen zwischengenossenschaftlichen Produktionsgenossenschaften (ZPW). Durch Kooperationsverträge üben die StFB weitgehend Einfluß aus auf den forsttechnischen Ablauf der Waldwirtschaften der LPG, ZEW und ZPW. 6. Leistung des Waldes Im ersten Jahrzehnt nach 1945 war der Wald Gegenstand der Ausnutzung ohne Rücksicht auf seine natürliche nachhaltige Leistungsfähigkeit. Nach diesen Übernutzungen großen Ausmaßes ist der Waldzustand durch den Mangel an Vorräten nutzbaren Holzes, Durchbrechung des Bestandesgefüges und ein erheblich gestörtes Altersklassenverhältnis gekennzeichnet. Der Einschlag, der 1953 noch 11 Mill. fm o.R. betrug, ist bis 1966 auf 6 2 Mill. fm o. R. gesenkt und bewegt sich in den letzten Jahren auf dieser annähernd gleich niedrigen Höhe. Die Leistungsfähigkeit des Waldes ist durch Neueinrichtungen sämtlicher Forstbetriebe nach moderner Methode ermittelt und kann mit 8,0 Mill. fm o.R. Jahreszuwachs angenommen werden. Von dem Zuwachs sind jedoch nur rd. 5,0 Mill. fm o.R. nutzbar. Mehr als ein Drittel wächst in noch nicht nutzbaren Jungbeständen zu. Es wird versucht, Einschlag und Zuwachs in Einklang zu bringen. Die Übernutzungen der Vergangenheit haben den Vorrat der über 80-jährigen Bestände am stärksten betroffen. Die in Kriegs- und Nachkriegszeiten entstandenen Großkahlflächen sind inzwischen wieder bewaldet. 1950–1966 sind auf 1,024 Mill. ha Neukulturen und Wiederaufforstungen mit Nachbesserungen durchgeführt, d. h. ⅓ der Waldfläche ist erneuert worden. Dabei sind überwiegend wieder Mono-Kulturen von Kiefer und Fichte entstanden. Das Bemühen, einen holzartenreichen, standortgemäßen Mischwald aufzubauen, ist an der Forderung der Wirtschaft nach vorrangiger Lieferung der von ihr benötigten Holzsortimente (Einschlagumlage), am Mangel eines reichhaltigen Sortiments von Laub und Nadelholzpflanzen und Mängeln bei der Ausführung der Kulturen oft nur unbefriedigend gelungen. Zur Schließung der Lücke in der Rohholzversorgung soll der verstärkte Anbau schnell wachsender Holzarten, insbesondere Pappel, beitragen. Sie wird vorzugsweise zur Rekultivierung von Kippen und Halden in den Braunkohle-Bergbaugebieten und in der freien Flur außerhalb des Waldes angebaut. Außerdem wird der Holzimport von Jahr zu Jahr gesteigert. Er betrug 1966 3,5 Mill. fm o.R. in Rohholz-Äquivalenten, während 234.900 fm o.R. exportiert wurden. Im Import sind neben Schnittholz und Schwellen vor allem Furnierplatten und Faserholz (in Rohholz fm umgerechnet) enthalten. Im Verlauf der letzten 20 Jahre hat die mitteldeutsche F. durchschnittlich jährlich 9.600 t Rohharz und 19.100 t Gerbrinde gewonnen. 7. Forstwissenschaftliche und forstfachliche Ausbildung An der Fakultät für F. Tharandt der Technischen Universität Dresden werden in neunsemestrigem Studium die Diplom-Forstingenieure ausgebildet. In Eberswalde und bei Tharandt bestehen außerdem Institute für Forstwissenschaften der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (DAL). Sie pflegt insbesondere in ihrer Sektion Forstwesen die Verbindung zwischen Forstwissenschaft und forstlicher Praxis und ist beratendes Organ des Staatlichen Komitees für F. beim Landwirtschaftsrat. Die Forstwissenschaftler Mitteldeutschlands genießen internationales Ansehen in Ost und West. Der forsttechnische Nachwuchs erhält in dreijährigen Internatsaufenthalten seine Ausbildung an den Forstschulen Schwarzburg und Rabensteinfeld. Aus den Abschlußprüfungen gehen die Forstingenieure hervor. Die Qualifizierung kann auch noch im Fernstudium von 6jähriger Dauer erworben werden. Fortbildungslehrkurse kürzerer Dauer finden an der früheren Forstfachschule Ballenstedt statt, in die auch die Betriebsberufsschule Lychen zur Ausbildung von Buchhaltern eingegliedert ist. Die drei Forstfachschulen unterstehen den zuständigen VVB Forstwirtschaft. Der StFB Neuhaus, das forstwirtschaftliche Institut Potsdam als wissenschaftlich-technisches Zentrum, der VEB Forsttechnik Oberlichtenau und die Zentrale Zuchtbuchstelle für Hundesport Halle sind dem SKF unterstellt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 217–219 Forst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FotoindustrieSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-,…
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Staatliches Vertragsgericht (1969)
Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des StV. vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293), geändert durch VO vom 9. 9. 1965 (GBl. II, S. 711), ersetzt worden. Das StV. ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Dessen Vors. übt die Dienstaufsicht aus. Das StV. wird vom Vors. des StV. (seit Sept. 1967 Dr. Gerhard ➝Walter) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale V. und in die V. in den Bezirken und in Ost-Berlin (Bezirks-V.). [S. 598]Die Tätigkeit des StV. wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch-ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat „die Betriebe und wirtschaftsleitende Organe bei der eigenverantwortlichen und bewußten Anwendung des Vertragssystems zu unterstützen und zur Lösung der bei der Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Wirtschaftspläne und den zwischenbetrieblichen Beziehungen auftretenden Widersprüche beizutragen“. Das StV. ist zuständig für die Entscheidung sämtlicher Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen im Rahmen des Vertragssystems (Vertragsgesetz). Es ist zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben (sozialistische Wirtschaft), sozialistischen Genossenschaften, staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe). Über diese Streitfälle entscheidet das StV. in Schiedsverfahren. Auch ohne Antrag eines der Beteiligten ist vom StV. ein Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Sicherung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, durch einseitiges betriebliches Verhalten gesamtvolkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung des Wirkens der ökonomischen Hebel in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führt. Handlungen oder Leistungen können vom StV. durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 M erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nichtsozialistischen Betriebes oder eines mit seinem persönlichen Vermögen haftenden Inhabers oder Gesellschafters erläßt das StV. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Vertragsstrafen kann das StV. zugunsten des Staatshaushalts einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich oder pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das StV. bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 M verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-V. können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vors. des StV. Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Gibt der Vors. dem Einspruch nicht statt, so hat er dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung schriftlich mitzuteilen. Der Vors. des Ministerrats kann den Vors. des StV. zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens anweisen. Außerdem können der Vors. des Landwirtschaftsrats, die Minister und die Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich sowie die Leiter zentraler gesellschaftlicher Organisationen innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Vors. des StV. die Anordnung eines Nachprüfungsverfahrens verlangen, soweit durch die Entscheidung Betriebe und Einrichtungen ihrer Bereiche betroffen sind. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vors. des StV. selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor dem StV. können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegiums ist (Rechtsanwaltschaft), vertreten lassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 597–598 Staatliches Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsangehörigkeitSiehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die…
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Jugendförderungsplan (1969)
Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. AO zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, ergänzt durch je einen örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. Anfänglich sollte der J., wie es §~1 der AO vorsah, der „Förderung der Jugend bei ihrer beruflichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung“ dienen. Bald gelang es der SED (s. amtl. „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958), „in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann“. Laut „Junge Welt“ vom 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Er soll „Wettbewerb anspornen und die Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient der parteipolitischen Lenkung der Jugend. Seit 3. 2. 1956 vermeidet es die Regierung, über den J. Zahlen zu bringen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). Die AO des 1. Stellv. des Ministerrates [S. 312]für den J. 1963 legt fest „es sei „die Arbeit in Jugendbrigaden, Jugendabteilungen, Jugendschichten und anderen ständigen und zeitweiligen Jugendkollektiven die beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“ („Presse-Informationen“ vom 28. 1. 1963). Literaturangaben Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 311–312 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendforschungSiehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. AO zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die…
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Wirtschaftswissenschaften (1969)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1975 1979 1985 Unter W. werden Wissenschaften verstanden, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen. Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: 1) die Politische Ökonomie, 2) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, 3) eine „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“, 4) eine Lehre der sozialistischen Wirtschaftsführung, 5) Spezialdisziplinen wie Industrieökonomie, Agrarökonomik und Finanzökonomik, 5) Disziplinen im Grenzbereich zu anderen Wissenschaften wie Wirtschaftsstatistik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeographie. Die W. beschränkten sich lange auf die aus dem Russischen übersetzte Politische Ökonomie als einer normativistischen Lehre auf der Grundlage — wie als Bestandteil — des Marxismus-Leninismus. Für die Planung, Leitung und Kontrolle eines industriellen Wirtschaftssystems erwies sie sich als nicht ausreichend, so daß die Anwendung von Ergebnissen und Methoden der W. aus ande[S. 737]ren Ländern und Gesellschaftssystemen diskutiert und experimentiert wird. So sind heute auch Versuche feststellbar, durch empirische und ansatzweise „wertfreie“ Untersuchungen die Daten und Strukturen der wirtschaftlich-sozialen Abläufe in einer Industriegesellschaft besonderer Art zu gewinnen. Dies geschieht im Rahmen einer besonders seit Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 geforderten „schöpferischen Weiterentwicklung“ der W., speziell der „ökonomischen Lehren des Sozialismus und des Übergangs zum Kommunismus“. In erster Linie erfolgt die Weiterentwicklung durch die Anwendung der Mathematik, entweder zur Formalisierung ökonomischer Strukturen (z. B. in der Form der Verflechtungsbilanzen) oder als Operationsforschung. Durch das NÖS bzw. ÖSS erfuhren die W. eine Aufwertung. Die wesentlichen Aufgaben der W. sind: 1) Grundlagen für die Beratung der Wirtschaftspolitik der SED und des Ministerrats zu schaffen; 2) neue Erkenntnisse, Analysen und Vorschläge für die Lösung grundsätzlicher und aktueller Fragestellungen bereitzustellen; 3) Wissenschaftler und Fachleute für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche und die wirtschaftspolitische Leitung und Planung aus- und weiterzubilden. Gegenstand der Forschung sowie der auszubauenden Lehre sind vor allem die durch das NÖS aufgeworfenen Probleme, z. B. des stetigen Wachstums, des Verhältnisses von zentraler zu dezentraler und direkter zu indirekter Planung, der Bestimmung von Effektivitätskriterien, der Leitung von Betrieben und Wirtschaftsorganisationen, der Kostenrechnung und Preisbildung, der Kombination widersprüchlicher wirtschaftspolitischer Ziele. Als allgemeines Kriterium für die Forschung wie für die W. insgesamt wird die Nutzanwendung in der Praxis gesehen. Die W. sind an fast allen Universitäten vertreten, ferner an einer Reihe spezieller Hochschulen (z. B. Hochschule für Landwirtschaft Bernburg) und Fachschulen. Wirtschaftswissenschaftliche Forschung wird auch an den Industrieinstituten der Ministerien, VVB und Großbetriebe durchgeführt. Von herausragender Bedeutung sind die Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst und das Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Leitende Institutionen für die W. sind das Institut für Gesellschaftswissenschaften und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED. Im Bereich des Staatsapparates sind es der Beirat für ökonomische Forschung, das ökonomische Forschungsinstitut — beides bei der SPK — und das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. 12.328 Studenten hatten 1967 W. — einschließlich Ingenieurökonomie — belegt, darunter 6.198 im Fernstudium („Stat. Jahrbuch der DDR 1968“, S. 472). (Planung, WirtschaftV Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 736–737 Wirtschaftswerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-LohngruppenkatalogSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1975 1979 1985 Unter W. werden Wissenschaften verstanden, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen. Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: 1) die Politische Ökonomie, 2) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, 3) eine…
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Uranbergbau (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der U. wird von der sowjet. Wismut-AG. betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ohne zeitliche Begrenzung ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb [S. 662]der Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjet. Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowj. Stellen in Moskau. Auch die Umfirmierung der Wismut-AG. in eine sog. deutsch-sowjet. Gesellschaft 1954 hat nichts daran geändert, daß es sich um ein rein sowj. Unternehmen handelt. Die Gründer, die alle Aktien übernommen hatten, waren die Hauptverwaltung des sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden, der Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt, Falkenstein und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigtenstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rd. 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 45.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Vermutlich entspricht die Uranerzförderung einem U-238-Gehalt von etwa 2.000–2.500 t jährlich. Das geförderte Uranerz wird in Mitteldeutschland lediglich angereichert. Das dabei gewonnene granulierte Konzentrat wird von der SU beansprucht. Es wird in der SU weiterverarbeitet. Die „DDR“ muß den eigenen Uranbedarf für Isotope und für den Betrieb des Atomkraftwerkes Rheinsberg (Atomenergie) von der SU kaufen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunkeln, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen enthalten. Von Fachleuten wird angenommen, daß bis jetzt etwas mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut wurden. Die Vorräte im Raum Ronneburg sollen, jetziges Abbautempo vorausgesetzt, eine weitere Abbautätigkeit von etwa 8–10 Jahren ermöglichen. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 661–662 Uraltguthaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UraniaSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der U. wird von der sowjet. Wismut-AG. betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ohne zeitliche Begrenzung ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb [S. 662]der Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) insofern eine…
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1969: C, D, E
Calbe Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Christliche Friedenskonferenz Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille COMECON Computer Correns, Erich, Prof. Dr. Cottbus Credo, Renate Crimmitschau Dahlem, Franz DAL Dallmann, Fritz Dallmann, Herbert, Prof. DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR DDR DEFA Demarkationslinie (DL) Demokratie Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Denkmalschutz Dessau Deuscher, Karl Deutrans Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsch-Britische Gesellschaft Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft Deutsche Akademie der Künste Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) Deutsche Bauakademie (DBA) Deutsche Bauernbank Deutsche Bücherei Deutsche Bundesrepublik Deutsche Demokratische Republik Deutsche Fotothek Deutsche Grenzpolizei Deutsche Handelsbank AG Deutsche Handelszentralen (DHZ) Deutsche Historikergesellschaft Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Investitionsbank (DIB) Deutsche Künstler-Agentur Deutsche Liga für die Vereinten Nationen Deutsche Militärbibliothek Deutsche Notenbank (DN) Deutsche Post Deutscher Bauernkongreß Deutscher Bibliotheksverband Deutscher Buch-Export und -Import (DB) Deutsche Reichsbahn Deutscher Friedensrat (seit Mitte 1966 auch „F. der DDR“) Deutscher Jugendring Deutscher Kulturbund Deutscher Schriftstellerverband Deutscher Städte- und Gemeindetag Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) Deutscher Volkskongreß Deutscher Volksrat Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) Deutsches Armeemuseum Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen Deutsche Seereederei Deutsches Institut für Berufsbildung Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsche Versicherungs-Anstalt Deutsche Volkspolizei Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA) Deutsche Wirtschaftskommission Deutsch-Französische Gesellschaft Deutsch-Italienische Gesellschaft Deutschland Deutschlandplan des Volkes Deutschlandpolitik Deutschlandsender Deutschlandtreffen der Jugend Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft Deutsch-Nordische Gesellschaft Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft Deutsch-Sowjetische Freundschaft Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft Devisen DEWAG Dezentralisation DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dickel, Friedrich Dieckmann, Johannes, Dr. Diehl, Ernst, Prof. Dr. Dienstleistungsabgabe Dienstleistungsbetriebe Dienstleistungskombinat Dienstränge Diktatur des Proletariats DIM DIN (Deutsche Industrie-Normen) Diplomatische Beziehungen Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung Direktstudium Dispatchersystem Dispensaire Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR DKP DM Döbeln Dogmatismus Döhler, Johannes Dohlus, Horst Dokumentation Domowina Donda, Arno, Prof. Dr. Doppelte Unterstellung Dorfakademien Dörfelt, Heinz Dorfklubs Dorfplan Dorfzeitungen DPA DPZI Dresden Dritter Weg DRK Druckerei- und Verlagskontor DSF DSV DTSB Düngemittel, Mineralische DVD DVP DWA DWK Eberswalde Ebert, Friedrich Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Ehescheidungen Eheschließung, Sozialistische Ehe- und Familienberatungsstellen Ehrennadel der Organe der Rechtspflege Ehrennadel für besondere Leistungen im Jagdwesen der DDR Ehrenpensionen Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei Eid Eigentum Eingaben Einheitslisten Einkaufskollektive Einkaufsquellen Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Einzelhandel Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenach Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisenhüttenstadt Eisen- und Stahlindustrie Eiserner Vorhang Eisleben Elektrotechnische und Elektronische Industrie ELG Elternbeiräte Elternseminare Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Engst, Werner Enteignung Entfremdung Entnazifizierung Entstalinisierung Entwicklungshilfe Erbrecht Erbschaftsteuer Erdölindustrie Erfassung Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfurt Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag --- demokratische Bodenreform Ermisch, Luise Ernst-Moritz-Arndt-Medaille Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erntestatistik Errungenschaften, Sozialistische Erschwerniszuschlag Erwachsenenqualifizierung Erzeugnisgruppen Erzeugnispässe Erzeugnisprinzip Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur Erziehungsrecht, elterliches Erziehungs- und Bildungswesen Erziehungswissenschaft Europapolitik der SED Ewald, Georg Ewald, Manfred Exportbüros und -kontore Exportkontrolle Exportleitbetriebe Exportprämie Exportpreis Exquisit-Verkaufsstellen Eydam, KurtCalbe Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Christliche Friedenskonferenz Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille COMECON Computer Correns, Erich, Prof. Dr. Cottbus Credo, Renate Crimmitschau Dahlem, Franz DAL Dallmann, Fritz Dallmann, Herbert, Prof. DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR…
DDR A-Z 1969
Todesstrafe (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen Entwicklungsphase nicht zu entbehren und beweist unsere Entschlossenheit, wenn es sein muß, auch mit den schärfsten Mitteln gegen die vorzugehen, die sich zu Handlangern der Unmenschlichkeit und der Kriegspolitik herab würdigen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 48). Das neue Strafgesetzbuch sieht die Möglichkeit, die T. zu verhängen in 21 Fällen vor, droht sie aber nirgends mehr obligatorisch an. Gegen Jugendliche ist sie nicht zulässig. Nach § 60 StGB wird T., soweit sie gesetzlich zulässig ist, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben. Das StGB droht T. an bei Mord, Aggressionsverbrechen (zwei Fälle), Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Hochverrat, Spionage, landesverräterischer ➝Treubruch, Terror (zwei Fälle), Diversion, Sabotage sowie bei neun Tatbeständen des Militärstrafrechts. Bei den erwähnten Staatsverbrechen kann T. nach § 110 StGB verhängt werden, „wenn das Verbrechen 1. den Frieden, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft der DDR in hohem Maße gefährdet; 2. im Verteidigungszustand begangen wird; 3. den Tod eines Menschen verursacht oder das Leben einer größeren Anzahl von Menschen gefährdet oder 4. unter Anwendung von Waffen oder unter Androhung des Gebrauchs von Waffen begangen wurde“. Dabei wird betont, daß diese Kriterien nicht vollständig sind: „Es können darüber hinaus durchaus andere Gesichtspunkte auftreten, die einen Fall als einen besonders schweren im Sinne dieser Bestimmung qualifizieren“ („Neue Justiz“ 1967, S. 274). T. ist bei diesen Staatsverbrechen auch dann möglich, wenn sich die Tat gegen ein anderes sozialistisches Land richtet (§ 108 StGB). Vor Inkrafttreten der neuen Strafprozeßordnung mußten Todesurteile nach Eintritt der Rechtskraft dem Vorsitzenden des Staatsrates zur Entschließung vorgelegt werden, ob er von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen wollte. In diesen Fällen wurde in der Regel eine Stellungnahme des Politbüros der SED herbeigeführt. In der Mehrzahl der Fälle erfolgte keine Begnadigung; die Todesurteile wurden durch Enthauptung vollstreckt. Nunmehr bestimmt § 348 StPO, daß die Vollstreckung eines Todesurteils nicht zulässig ist, solange über ein Gnadengesuch für den Verurteilten nicht entschieden ist. Daraus geht nicht einwandfrei hervor, ob es auch in Zukunft — unabhängig von einem gestellten Gnadengesuch — bei der Vorlage an den Vorsitzenden des Staatsrates in jedem Einzelfall verbleibt oder nicht. An Frauen, die zur Zeit der Tat, der Verurteilung oder des für die Vollstreckung bestimmten Zeitpunktes schwanger sind, wird die T. auch nach der Entbindung nicht vollstreckt, und auch an Geisteskranken darf T. nicht vollstreckt werden. Der Vollzug der T. erfolgt seit dem 1. 7. 1968 durch Erschießen (§ 60 StGB). Nach westlichen Beobachtungen, die nicht vollständig sein können, wurden durch die Gerichte der „DDR“ von 1949 bis Ende 1967 194 Todesurteile verhängt, davon 75 Todesurteile wegen Handlungen in der NS-Zeit (Kriegsverbrecherprozesse) und 69 Todesurteile wegen Staatsverbrechen. Die Sowjetischen Militärtribunale (SMT) verhängten die T. nach dem in der SU geltenden Strafrecht. Vom 26. 5. 1947 bis 12. 1. 1946 war die T. in der SU abgeschafft. In dieser Zeit durften auch die SMT die T. nicht verhängen. Die Zonengerichte waren dadurch an der Verhängung der T. jedoch nicht gehindert. Nach ebenfalls nicht vollständigen westlichen Zählungen wurden in der Zeit von 1945 bis 1954 536 T. durch die SMT gefällt, von denen aber der größte Teil nicht vollstreckt wurde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOMSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen…
DDR A-Z 1969
Verfassung (1969) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 1. Verfassungsentwicklung Zur Konstituierung der „DDR“ setzte der aus dem Dritten Deutschen Volkskongreß hervorgegangene „Deutsche Volksrat“, der sich zur „Provisorischen Volkskammer“ erklärt hatte, am 7. 10. 1949 eine V. für den Bereich der sowjetisch besetzten Zone in Kraft. Der Dritte Deutsche Volkskongreß war zusammengesetzt worden, indem am 15./16. Mai 1949 den wahlberechtigten Bürgern eine Einheitsliste vorgelegt worden ist, zu der mit „Ja“ oder „Nein“ Stellung genommen werden konnte. Auf der Liste waren nur Kandidaten verzeichnet, die von der SED gebilligt waren. Bei der Auszählung wurden Wahlfälschungen begangen. Das Ergebnis lautete: Wahlbeteiligung 92,5 v. H., Ja-Stimmen 66,1 v. H. Die V. von 1949 ging auf einen Entwurf der SED aus dem Jahre 1947 zurück, der bis zu seiner Annahme auf Anregung der anderen Blockparteien modifiziert worden war, so daß sie Kompromißcharakter erhielt. Aus dem Text der V. von 1949 ergeben sich die Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen. Sie enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog, innerhalb dessen freilich die Grundrechte vielfach mit Grundpflichten gekoppelt waren. Die V. kannte einen Zentralstaat und Länder. Zum [S. 668]höchsten Organ war die Volkskammer erklärt. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder schwach beteiligt. Die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, mußte unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Die Regierung insgesamt und jedes Regierungsmitglied war vom Vertrauen der Volkskammer abhängig. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Freilich bekannte sich die V. zum Prinzip der Gewaltenkonzentration und kannte keine V.-Gerichtsbarkeit. Die sozialen Grundrechte waren ausgebaut, die Wirtschaftsordnung war verfassungsrechtlich auf eine Wirtschaftsplanung ausgerichtet. Das Privateigentum war zwar garantiert, und die Privatinitiative sollte gefördert werden. Indessen wurden durch die V. die Ergebnisse der Bodenreform und der Industriereform von 1945 bis 1948 ausdrücklich bestätigt und das Volkseigentum besonders geschützt. Die V. von 1949 wurde als Ausdruck der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung angesehen, der bald die „sozialistische Umwälzung“ folgen sollte (Präambel der V. von 1968). Die „sozialistische Umwälzung“ vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. Mit der Bodenreform und der Industriereform war sie schon während der antifaschistischen Etappe eingeleitet worden. Gefördert wurde diese Entwicklung durch die sowjetische Besatzungsmacht und dadurch, daß die SED unter deren Schutz ihre „führende Rolle“ immer stärker ausbauen konnte. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft, 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung durch das Demokratisierungsgesetz von 1952 wurde indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen verdrängt wurde und so eine neue materielle Rechts-V. entstand, die bereits die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 erklärte Ulbricht, seit einiger Zeit sei sichtbar, daß „die gegenwärtige V. der DDR offenbar nicht mehr den Verhältnissen der sozialistischen Ordnung und dem gegenwärtigen Stand der historischen Entwicklung“ entspreche („Neues Deutschland“ v. 18. 4. 1967). Am 1. 12. 1967 beschloß die Volkskammer unter dem Vorsitz von Ulbricht, eine V.-Kommission einzusetzen. Diese legte der Volkskammer am 31. 1. 1968 den Entwurf einer „sozialistischen V. der Deutschen Demokratischen Republik“ vor. Dieser Entwurf wurde einer „Volksaussprache“ unterbreitet, innerhalb derer Großveranstaltungen, Bürgervertreterkonferenzen und andere Aussprachen stattfanden. Die V.-Kommission überarbeitete den Entwurf der V. und nahm 118 Änderungen, die die Präambel und 55 Artikel betrafen, vor. Am 26. 3. 1968 wurde der überarbeitete Entwurf der Volkskammer vorgelegt, die ihn bestätigte und ihn einem Volksentscheid aufgrund eines am gleichen Tage erlassenen Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheides über die V. der Deutschen Demokratischen Republik (GBl.~I, S. 192) unterbreitete. Der Volksentscheid fand bereits 11 Tage später, am 6. April 1968, statt. Die Vorbereitungen wurden unter Einsatz aller Macht- und Propagandamittel des Herrschaftssystems geführt. Am 8. April wurde das Gesamtergebnis bekanntgegeben. Danach stimmten von 12.208.986 Stimmberechtigten mit „Ja“ 11.536.803, das sind 94,49 v. H., und 409.733 mit „Nein“. Die Zahl der ungültigen Stimmen betrug 24.535. Die Voraussetzungen des Art. 83 der V. von 1949 und des § 10 des Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheides vom 26. 3. 1968, wonach der vorgelegte Entwurf angenommen ist, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten zustimmt, waren damit formal erfüllt. Am 8. 4. 1968 verkündete der Vorsitzende des Staatsrates gemäß § 10 des Gesetzes vom 26. 3. 1968 die neue V. (GBl.~I, S. 199). Sie trat gemäß § 10 a.a.O. nach Ablauf des Tages ihrer Verkündung, also am 9. 4. 1968, in Kraft. [S. 669] 2. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung a) Das Selbstverständnis der „DDR“ Das Selbstverständnis der „DDR“ wird in Art. 1, Abs. 1, Satz~1 der V. erläutert. Darin wird die „DDR“ als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Damit soll die Eigenstaatlichkeit der „DDR“ hervorgehoben werden, ohne daß jedoch die Existenz einer deutschen Nation, die nicht nur die „DDR“ umfaßt, geleugnet wird. b) Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. von 1968 transformiert im Abschnitt~I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die politischen Grundlagen sind die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates (Staatslehre). Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse (Suprematie der SED) kommt in Art. 1, Abs. 1, Satz 2 zum Ausdruck, wonach die „DDR“ die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche (Volksstaat). Das Prinzip der Volkssouveränität wird infolgedessen in Art. 2, Abs. 1, Satz~1 so formuliert, daß alle politische Macht in der „DDR“ von den Werktätigen ausgeübt werde. Art. 2, Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine der unantastbaren Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, in der die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die sozialistische Gesellschaft vereinigten, seinen organisierten Ausdruck. Wie die SED ihre „führende Rolle“ gegenüber den Staatsorganen und den Organen der Gesellschaft ausübt, schreibt ihr Parteistatut vor. Dieses ergänzt somit die V. von 1968 und ist insoweit ein Bestandteil des materiellen V.-Rechts der „DDR“. Die Führungsrolle der SED hat die Ausübung politischer Macht, also von Herrschaft, zum Inhalt. Ihre verfassungsrechtliche Verankerung bedeutet, daß dieser Partei die Ausübung der Herrschaft in Monopolstellung aufgrund der V. übertragen ist. Als weitere unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung bezeichnet Art. 2, Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Auf diesem beruht nach Art. 9, Abs.~1 die Volkswirtschaft der „DDR“ (Wirtschaft). Diese entwickle sich „gemäß den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus auf der Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und habe der Stärkung der sozialistischen Ordnung, der ständig besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger, der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer sozialistischen Beziehungen zu dienen. Die V. definiert in den Art. 10 bis 16 den Begriff des sozialistischen Eigentums und des persönlichen Eigentums der Bürger, beschreibt, was zum sozialistischen Eigentum gehört, ordnet die Nutzung und den Betrieb privater Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen zu Erwerbszwecken in das ökonomische System des Sozialismus ein, erklärt den Boden zu einem der kostbarsten Naturreichtümer und verfügt, daß Enteignungen nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung erfolgen dürften. Als dritte unantastbare Grundlage bezeichnet Art. 2, Abs. 2 die Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Sie steht unter der Führung der marxistisch-leninistischen Partei (der SED) (Art. 1) und gründet sich auf die sozialistischen Produktionsverhältnisse, insbesondere also auf das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln (Art. 9, Abs. 1). Art. 9, Abs. 3 legt fest, daß in der „DDR“ die Grundsätze der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche gelten. Die Planung und Leitung bezieht sich also nicht nur auf den wirtschaftlichen Bereich, sondern auf alle Lebensbereiche. Die Volkswirtschaft soll sozialistische Planwirtschaft sein (Planung). Die Festlegung des Währungs- und Finanzsystems (Finanzsystem, Währung) wird zur Sache des sozialistischen Staates erklärt. Abgaben und Steuern dürfen [S. 670]nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9, Abs. 4). Die Außenwirtschaft einschließlich des Außenhandels und der Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9, Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration drückt sich in Art. 5 aus, wonach die Bürger der „DDR“, die in Art. 2 als „Werktätige“ bezeichnet werden, ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Der politischen Macht werden Grenzen nicht gesetzt. Art. 4 erklärt indessen, welchem Zweck sie dienen soll: dem Wohle des Volkes, der Sicherung seines friedlichen Lebens, dem Schutz der sozialistischen Gesellschaft, der Gewährleistung der planmäßigen Steigerung des Lebensstandards, der freien Entwicklung des Menschen, der Wahrung seiner Würde und der Garantie der in der V. verbürgten Rechte (sozialistische ➝Grundrechte). Das Prinzip des demokratischen Zentralismus wird in Art. 47, Abs. 2 als die Grundlage bezeichnet, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als tragendes Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Art. 17 bezeichnet Wissenschaft und Forschung sowie die Anwendung ihrer Erkenntnisse als wesentliche Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft und verspricht ihre Förderung durch den Staat. Er befaßt sich weiter mit dem einheitlichen sozialistischen Bildungssystem (Erziehungs- und Bildungswesen). Jeder gegen den Frieden, die Völkerverständigung, gegen das Leben und die Würde des Menschen gerichtete Mißbrauch der Wissenschaft wird verboten (Art. 17, Abs. 4), wobei entsprechend der Struktur der V. die Inhaber der politischen Macht darüber zu entscheiden haben, was Mißbrauch der Wissenschaft ist. c) Außenpolitische Maximen Art. 6, Abs.~1 enthält außenpolitische Maximen. Ihm zufolge hat die „DDR getreu den Interessen des deutschen Volkes und der internationalen Verpflichtung aller Deutschen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet und betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik“. Das Verhältnis zur SU und den anderen sozialistischen Staaten legt Art. 6, Abs. 2 fest. Die „DDR“ pflegt und entwickelt danach „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“. Dazu legt ergänzend Art. 7, Abs. 2, Satz 3 fest, daß die Nationale Volksarmee im Interesse der Wahrung des Friedens und der Sicherung des sozialistischen Staates enge Waffenbrüderschaft mit den Armeen der SU und anderer sozialistischer Staaten pflegt. Waffenbrüderschaft ist also nicht mit allen anderen sozialistischen Staaten zu pflegen, was sich aus der Weglassung des Artikels „den“ an dieser Stelle ergibt. Die Verfassung der „DDR“ betont die enge Verbindung mit der Sowjetunion und anderen sozialistischen Staaten stärker als die Verfassung anderer sozialistischer Staaten und spiegelt so die starke Abhängigkeit der „DDR“ von der UdSSR wider. Art. 6 legt weiter fest, daß die „DDR“ die Bestrebungen der Völker nach Freiheit und Unabhängigkeit zu unterstützen und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung, die Zusammenarbeit mit allen Staaten zu pflegen habe. Sie soll ein System der kollektiven Sicherung in Europa und eine stabile Friedensordnung in der Welt erstreben sowie sich für die allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird in Art. 6, Abs. 5 bestimmt, daß militärische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden, d) Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7, Abs. 1, Satz 2 haben die Staatsorgane die Unantastbarkeit des Staatsgebietes einschließlich des Luftraumes und der Territorialgewässer sowie den Schutz des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7, Abs. 2, Satz~1 bestimmt, daß die „DDR“ die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Der nächste Satz legt als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung den Schutz der „sozialistischen Errungenschaften [S. 671]des Volkes“ gegen alle Angriffe von außen fest. Es folgt der bereits erwähnte Satz über die Waffenbrüderschaft mit der SU und anderen sozialistischen Staaten. e) Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechts für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In diesem Zusammenhang wird versprochen: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ f) Einheit Deutschlands Das Verhältnis zur BRD wird in Art. 8, Abs. 2 festgelegt. Danach sollen die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der „DDR“ sein. Ferner wird gesagt, daß die „DDR“ und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Auf der Grundlage der Zweistaatentheorie wird also eine Vereinigung der „beiden deutschen Staaten“ erstrebt, jedoch nur auf der Grundlage von Demokratie und Sozialismus, d.h. unter der Voraussetzung, daß die BRD ihr politisches, gesellschaftliches und ökonomisches System ändert (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). g) Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1, Abs. 2 legt als Hauptstadt der „DDR“ Berlin fest und wiederholt damit dem Sinne nach Art. 2, Abs. 2 der V. von 1949 (Berlin). Ferner legt Art. 1, Abs. 3 und 4 die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. 3. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Im Abschnitt II der V. werden die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger (sozialistische ➝Grundrechte) sowie die Stellung der Betriebe (Betriebsverfassung), Städte und Gemeinden, des FDGB und der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) festgelegt. 4. Aufbau und System der staatlichen Leitung Abschnitt III der V. beschreibt Aufbau und System der staatlichen Leitung, dessen tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus ist. Er legt die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Bezirk, Gemeinde, Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5, Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger im Abschnitt~I das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen Klassen und Schichten des Volkes festgelegt ist. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht auf einem doppelten Wege, wie das Schaubild auf S. 672 zeigt. Als führende Kraft der in der Nationalen Front organisierten Bevölkerung okkupiert die SED die Volkskammer und die örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen, zwar nicht in dem Sinne, daß alle Mitglieder der Volksvertretungen auch Mitglieder der SED sind, jedoch so, daß diese, soweit sie nicht SED-Mitglieder sind, deren Parteigänger sind. So kann die SED auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtssprechungsorgane vom Obersten Gericht an abwärts (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) in den Griff nehmen, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzt. Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit auch unmittelbar auf diese einwirken kann. Den ersten Weg verdeutlichen im Schaubild die Pfeile, die von der SED über die organisierte Gesellschaft zu den Volksvertretungen und dann zu den anderen [S. 673]Staatsorganen verlaufen. Den zweiten Weg verdeutlichen die Pfeile, die von der SED zu den anderen Staatsorganen einschließlich der Gerichte unmittelbar führen. In der Wirklichkeit ist der zweite Weg wegen seiner Kürze der wichtigere. 5. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Abschnitt IV der V. gibt zunächst einige Grundsätze zur sozialistischen Gesetzlichkeit in Art. 86 und 87. Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet sein (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen. Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden. Art. 90 bis 102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Gerichtsverfassung, Richter, Staatsanwaltschaft). Art. 103 bis 105 regeln das Eingaben- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 106 legt die Staatshaftung für Schäden, die einem Bürger oder seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, fest. 6. Schlußbestimmungen Nach Art. 107 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 108 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. Diese Bestimmung läßt erwarten, daß künftig das V.-Recht übersichtlicher ist, als es zur Zeit der Geltung der formellen V. von 1949 war. Verfassungsändernde Gesetze bedürfen nach Art. 63, Abs. 2, Satz 2 einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gewählten Abgeordneten. Literaturangaben Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 667–673 Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) „Centrum“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfehlungen
Verfassung (1969) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 1. Verfassungsentwicklung Zur Konstituierung der „DDR“ setzte der aus dem Dritten Deutschen Volkskongreß hervorgegangene „Deutsche Volksrat“, der sich zur „Provisorischen Volkskammer“ erklärt hatte, am 7. 10. 1949 eine V. für den Bereich der sowjetisch besetzten Zone in Kraft. Der Dritte Deutsche Volkskongreß war zusammengesetzt…
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Sowjetische Streitkräfte (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SSt. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SSt. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Seit dem 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik) gilt für die SSt. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u.a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SSt. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2. die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SSt. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SSt. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen. Diese scheinbaren Zugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der SSt., die auf dem Territorium der DDR stationiert sind, kann das Oberkommando der SSt. in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SSt., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SSt. und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten SSt.“ (Hauptquartier Wünsdorf, südl. Berlins) zählen unter Armeegeneral Koschewoi (seit Febr. 1965) mindestens 350.000 Mann; einschl, aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 390.000 Köpfe. So sind die SSt. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der „DDR“, während ein Wehrpflicht-Heer herkömmlich etwa 1 v. H. der Bevölkerung ausmacht. Im Herbst 1967 umfaßten die SSt. 10 Panzer- und 10 mot. Schützen-Divisionen (mit rd. 7.500 Panzern, einschl. der leichten); 1~Luftarmee (mit rd. 1.100 Flugzeugen); ferner viele Raketen-Einheiten. Die Ausstattung der SSt. mit Atomwaffen ist seit etwa Anfang 1965 beträchtlich verstärkt worden. Dies wiegt die ohnehin geringe Abnahme der Kopfstärke der SSt. bei weitem auf. Teile der SSt. führten im Sept. 1963 mit Truppen der „DDR“, Polens und der Tschechoslowakei sechstägige Feldmanöver mit rd. 40.000 Mann (Leitwort „Quartett“) unter kriegsmäßigen Bedingungen durch. Im April 1965 fand ein großes Manöver der SSt. statt, zusammen mit Teilen der NVA nahmen 45.000 Mann teil. Es galt der blitzartigen Abschnürung Berlins unter eiliger Massierung von Angriffskräften an der Demarkationslinie zur BRD. — Im Okt. 1965 hielten die SSt. wieder ein gemeinsames Manöver mit Streitkräften der „DDR“, Polens und der ČSSR ab. Unter dem Leitwort „Oktobersturm“ übten ca. 60.000 Mann kriegsmäßig hart. Auch am Manöver „Moldau“, das im Sept. 1966 in Südböhmen rd. 80.000 Mann vereinigte, wirkten neben Truppen der NVA, der ČSSR und Ungarns starke Verbände der SSt. mit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 561–562 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisches Militärtribunal (SMT)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung…
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Karikatur (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem Vorbild der KPdSU unterscheidet die SED 2 Arten von K.: 1. die „fortschrittlich-sozialistische“, 2. die „reaktionär-kapitalistische“. Eine Unzahl von sowjetischen offiziellen Verlautbarungen der Partei und des Staates bestimmen die „fortschrittliche“ K. als „eine scharfe Waffe der politischen Agitation“, die „mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überlebte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus dem Loben ausbrennen“ müsse. In seinem Buch „Über das Komische“ (deutsche Übersetzung 1960, Aufbauverlag Ostberlin) vergleicht Juri Borew den fortschrittlichen Karikaturisten mit einem „Chirurg am gesellschaftlichen Organismus, und er führt seine Operation ohne Narkose und ohne Besteck aus. Aber der Schmerz, der vom Chirurgen hervorgerufen wird, ist heilsam. Er ist der Beweis der mächtigen Kräfte des Organismus, die sich von innen her gegen die Krankheitserscheinungen wehren, gegen die der Satiriker die Schärfe seines Spottes richtet. Es könnte sein, daß im Kommunismus die einzige Art, das einzige Mittel der Bestrafung von Übertretungen der Gesetze der gesellschaftlichen Ordnung, die einzige Möglichkeit zur Unterbindung des Bösen die Satire sein wird. Und das wird ein sehr mächtiges und sehr wirksames Mittel sein. Wer möchte schon vor der ganzen Welt bloßgestellt und verspottet sein?“ Eine sowjetische K. ist niemals das Produkt subjektiven Künstlertums, sondern in allen zugelassenen und kontrollierten Publikationen eine konzentrierte, absolut linientreue politische Äußerung, die das Ziel verfolgt, sowohl dem Politiker wie dem Laien auf einen Blick — buchstäblich in einigen Sekunden — den derzeit offiziellen und damit einzig richtigen Standpunkt der Partei zu einem bestimmten Problem zu vermitteln. Da nach kommunistischer Auffassung alle menschlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Unzulänglichkeiten, Ungereimtheiten und Nichtswürdigkeiten vor allem beim Klassenfeind anzutreffen sind, ist allein die „fortschrittlich-sozialistische“ K. in der Lage, die Verworfenheit der Kapitalisten und Imperialisten täglich neu zu entlarven. Was in der SU als verbindliche Erkenntnis und als Gebot verkündet wurde, übernahm Fred Oelßner für die DDR: „Unsere fortschrittliche K. hat die Aufgabe, die leidenschaftliche Auseinandersetzung mit den Bonner Spaltern, ihrem Gefolge und ihren überseeischen Hintermännern zu führen.“ — „Die Stärke unserer fortschrittlichen K. liegt in ihrer Unversöhnlichkeit, in der vernichtenden Schärfe ihres Witzes, in der Entlarvung der ihr feindlich Gesinnten. Sie ist nicht mehr bloß eine humorvolle Zeichnung, die amüsieren will, sondern sie ist eine furchtbare Waffe gegen alle antihumanistischen Bestrebungen der reaktionären Kräfte der Gesellschaft. Das Lachen, das sie hervorruft, leiht dem, der sich der Vergänglichkeit aller reaktionären Kräfte bewußt geworden ist, Kraft und Mut, wie sie andererseits den Feind des Fortschritts demaskiert, erschreckt und lähmt.“ — „Unsere fortschrittlichen Karikaturen sind ein leidenschaftliches Bekenntnis zum Frieden und Humanismus. Sie sind von Künstlern geschaffen, die das Ohr am Puls der Zeit haben und sich mit ihrem ganzen Können für den gesellschaftlichen Fortschritt einsetzen. Sie kämpfen für eine gute Sache.“ (J. Uhlitzsch in „Volkskunst“ H. 9/1953.) In diesem Kampf um den gesellschaftlichen Fortschritt mußten die Karikaturisten, „die das Ohr am Puls der Zeit haben“, jedoch bald erkennen, daß die Angriffe auf den Klassenfeind — und vorzugsweise auf die BRD — allein nicht ausreichten, einer aktuellen und wirksamen „fortschrittlichen“ K. Geltung zu verschaffen. Die sich monoton wiederholenden Figurationen und Motivschemen der zu Popanzen versimpelten „Ausbeuter“, „Faschisten“, „Revanchisten“, „Militaristen“, „Kriegshetzer“ ließen trotz graphisch teilweise einfallsreicher Qualitäten das „tödlich unerbittliche Lachen“ zu einer grinsenden Grimasse erstarren. Anwürfe und Angriffe auf die Erscheinungen des kapitalistischen Systems allein vermochten es nicht, die Unzulänglichkeiten auch des sozialistischen Systems zu erklären, zu deuten und zu verbessern. Die „innere Satire der Personalisierung“ mußte herhalten, um Schuldvorwürfe auf einzelne Träger negativer Verhaltensweisen im eigenen Bereich abzuwälzen. Peter Nelken, der langjährige Chefredakteur des „Eulenspiegel“, der wöchentlich in Ostberlin erscheinenden Zeitschrift für Satire und Humor — er starb 1966 — unterscheidet in seinem „Ernsthaften Buch über Humor und Satire“, das unter dem Titel erschien „Lachen will gelernt sein“, beim jeweiligen Sujet zwischen dem „alten Dreck der Vergangenheit“ und dem jeweiligen „neuen Staub, der sich aus Trägheit, Gedankenfaulheit bei manchem sonst recht fortschrittlichen Menschen angesammelt hat“. Diese sozialistisch ungeratenen Träger und Verbreiter des „neuen Staubes“ werden angeklagt, geschurigelt und gehöhnt als „Meckerer“, „Säufer“, „Simulanten“, „Riashörer“, „Bummelanten“, „Pfuscher“, „Unpünktliche“, „Karrieristen“, „Wichtigmacher“, „Schönfärber“, „Bürokraten“, „Klatschtanten“ usf. Derzeit — durch die SED zu neuer agitatorischer Koexistenz vereint — bemühen sich die Figurenbilder des „alten kapitalistischen Dreckes“ mit den Bildschemen des „neuen sozialistischen Staubes“ der „fortschrittlichen K.“ endlich zu Glaubwürdigkeit und politischer Wirkung zu verhelfen. Dieser Sorgen ist die von den Kommunisten so benannte „reaktionär-kapitalistische“ K. (die immer wieder als eine „formalistische“, „sinnlose“, „antihumanistische Witzelei“ abqualifiziert wird) deshalb enthoben, weil sie auch heute noch willens und fähig ist, die Unzulänglichkeiten und Mißstände sowohl ihrer Gesellschaftsform als auch ihrer Parteien und Regierungen in schonungsloser Offenheit zu entlarven, zu verspotten, aufs Korn zu nehmen und anzugreifen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 324 Kandidatengruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-OrdenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem Vorbild der KPdSU unterscheidet die SED 2 Arten von K.: 1. die „fortschrittlich-sozialistische“, 2. die „reaktionär-kapitalistische“. Eine Unzahl von sowjetischen offiziellen Verlautbarungen der Partei und des Staates bestimmen die „fortschrittliche“ K. als „eine scharfe Waffe der politischen Agitation“, die „mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überlebte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus…
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Abgabenverwaltung (1969)
Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5~Ländern der SBZ und der von ihnen wiedererrichteten Finanzverwaltung. Der zentrale zonale Haushalt hatte demgemäß keine eigenen Einnahmequellen, sondern wurde aus den Länderhaushalten finanziert. Dieses dezentrale System der öffentlichen Finanzwirtschaft hemmte die angestrebte Errichtung einer vollkommen zentral gelenkten Wirtschaft und behinderte die gewünschte Umwandlung der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse in sozialistische Produktionsverhältnisse. Nach Gründung der „DDR“ 1949 schuf die neugebildete Staatsführung unter Bezug auf Artikel 119 der Verfassung vom 7. 10. 1949 vorübergehend eine allgemeine A. Diese umfaßte die Deutsche Zentralfinanzdirektion und die Länderfinanzdirektionen mit ihren Finanzämtern. Durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 wurde die Abgabenhoheit der Republik zuerkannt. Das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 (GBl. 1950, S. 1201) ordnete dann die Schaffung eines einheitlichen Aufbaus des Staatshaushalts an. Dieser „einheitliche Staatshaushalt“ umfaßte seitdem auch die Haushalte der Länder (später der Bezirke), Kreise und Gemeinden, deren Finanzhoheit damit bis auf einige Restkompetenzen beseitigt wurde. Nach diesen vorausgehenden Reorganisationen wurde durch den Umbau der Staatsverwaltung auf Grund des „Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. 1952, S. 613) die Finanzverwaltung endgültig mit dem Rätesystem der staatlichen Exekutivorgane verschmolzen und existiert seither nicht mehr als eigener Verwaltungszweig. Die Aufgaben der A. wurden einerseits vom Ministerium der Finanzen und den Abt. Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise übernommen. Andererseits wurde das Bankensystem bei der Mehrheit der Abführungen zum Kassenvollzugsorgan des Staatshaushalts. Den Gemeinden wurden die noch verbliebenen Reste einer eigenen „Finanzhoheit“ endgültig durch die am 17. 2. 1954 erlassene „Staatshaushaltsordnung“ entzogen. (GBl. Nr. 23, S. 207 ff.) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 9 Abgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ABISiehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5~Ländern der SBZ und der von ihnen…
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Deutsche Notenbank (DN) (1969)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 26. 5. 1948 wurde als Spitzeninstitut der Emissions- und Girobanken der damaligen fünf Länder eine „Deutsche Emissions- und Girobank“ geschaffen. Aus ihr ging auf Grund des Befehls der SMAD Nr. 122 v. 20. 7. 1948 und einer Anordnung der DWK vom gleichen Tage (ZVOBl. 1948, S. 291) die DN hervor. Im Zuge der Zentralisierung des Bankwesens wurden die Emissions- und Girobanken der Länder im März 1949 in die DN eingegliedert. Mit dem Gesetz über die DN vom 31. 10. 1951 (GBl., Nr. 128, S. 991/992) wurde der nach sowjetischem Vorbild vorgenommene Aufbau des Apparates der DN abgeschlossen. Als Notenbank waren diesem Großbankinstitut einerseits alle Funktionen einer Zentralbank übertragen, wozu in erster Linie die Notenemission, die Festsetzung der Umrechnungskurse zu anderen Währungen (zusammen mit dem Ministerrat), die Steuerung des Bargeldumlaufs und die Verwaltung der Liquiditätsreserven des Bankensystems gehören (Bargeldumlauf, Banken). Daneben hatte man ihr infolge der Auflösung der Haushalts- und Steuerkassen am 1. 1. 1951 auch die Kassengeschäfte der Finanzverwaltung (Staatshaushalt) übertragen. Andererseits oblagen der Notenbank gegenüber der VEW (ohne VEG in der Landwirtschaft) auch die Aufgaben einer Geschäftsbank. Diese Aufgaben betrafen vor allem die kurzfristige Kreditgewährung (Umlaufmittelfinanzierung), die Kontenführung und die Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs (Kredite, Zahlungsverkehr, Verrechnungsverfahren). Die Bezirks- und Kreisfilialen der DN hatten im Rahmen dieser Funktionen die Aufgabe übernommen, Verrechnungszentren eines alle Bankinstitute einschließlich der Postscheckämter umfassenden einheitlichen Gironetzes zu sein. Im Rahmen der zentralen Wirtschaftslenkung hatte die DN vor allem für eine plangemäße, stockungsfreie Finanzierung des Produktionsprozesses zu sorgen und mit Hilfe der zwangsweisen, anteilmäßigen Kreditfinanzierung der Lagerhaltung und der Produktionsvorgänge sowie der Verpflichtung zur zentralen bargeldlosen Zahlung und Verrechnung aller Umsätze in der Wirtschaft die Erfüllung der Betriebspläne zu kontrollieren und zu steuern. Neben der finanzwirtschaftlichen Kontrolle und Lenkung einzelner Wirtschaftseinheiten war die DN auch hauptverantwortlich für die disproportionsfreie Lenkung der Finanzströme im volkswirtschaftlichen Maßstab in Abstimmung zu den zentralen Steuerungsmaßnahmen im güterwirtschaftlichen Bereich. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe richtete sie sich nach den Gegebenheiten des Volkswirtschaftsplanes, Staatshaushaltsplanes, Bargeldumsatz-, Kredit- und Valutaplanes, die sie z. T. selbst mitgestaltete. Bis zur Delegation des Zahlungsverkehrs mit dem sozialistischen Ausland an die Deutsche Außenhandelsbank AG führte die DN diesen Verkehr durch. Seit 1956 wickelte die Deutsche Handelsbank AG im Auftrage der DN einen Teil des Zahlungsverkehrs mit den „kapitalistischen“ Ländern ab. Die Verwahrung von Devisen und Edelmetallen bei diesen Spezialbanken über den für die Abwicklung der laufenden Geschäfte notwendigen Be[S. 150]stand hinaus ist nicht gestattet. Ebenso ist der Bevölkerung das Horten oder die Bezahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln oder Edelmetallen untersagt. Die DN konzentrierte sämtliche freien Devisen und Edelmetalle bei sich (Währung). Im Zuge der Verwirklichung der Wirtschaftsreform änderte sich nicht nur die Arbeitsweise der DN. Es fanden ebenfalls institutionelle Umbauten im Bankenapparat der DN statt. Zur bankmäßigen Betreuung der durch die Wirtschaftsreform ab 1963 finanziell verselbständigten und zu „sozialistischen Konzernspitzen“ umgebildeten VVB gründete die DN etwa 50 Sonderfilialen an den Verwaltungssitzen der VVB der Industrie. Diese für eine oder mehrere VVB eingerichteten Nebenstellen unter der Bezeichnung „Industrie-Bankfilialen“ stellen eine Art von „Hausbanken“ der „sozialistischen Konzerne“ dar. Sie übernahmen die Kontenführung und den Verrechnungsverkehr für die VVB, ihre Kreditversorgung und die finanzielle Abwicklung der Haushaltsbeziehungen zwischen den VVB-Betrieben und der Konzernspitze sowie zwischen der VVB und dem Staat. Die DN war als Staatsbank Organ des Ministerrates. Das Grundkapital betrug lt. Gesetz vom 20. 12. 1965 600 Mill. DM Ost. (GBl., I, 1966, S. 25.) In allen wichtigen bankpolitischen Fragen war sie den Entscheidungen des Ministeriums der Finanzen unterworfen. Die interne Leitung der DN erfolgte durch einen Präsidenten, der vom Ministerrat berufen und abberufen wurde, und einem Gremium aus Direktoren und Funktionären (Direktorium). Die Direktoren standen den einzelnen Arbeitsbereichen der DN vor, während die Funktionäre seit dem 29. 6. 1966 zwecks Beratung der DN aus anderen Staats- und Wirtschaftsorganen in dieses Direktorium delegiert worden waren. Durch das Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 1. 12. 1967 (GBl., II, 1968, S. 132) und das Gesetz über die Industrie- und Handelsbank der DDR vom 13. 12. 1967 (GBl., II, 1968, S. 9) wurde die DN aufgelöst. Ihre Funktionen übernahmen die beiden genannten Banken. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 149–150 Deutsche Militärbibliothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche PostSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 26. 5. 1948 wurde als Spitzeninstitut der Emissions- und Girobanken der damaligen fünf Länder eine „Deutsche Emissions- und Girobank“ geschaffen. Aus ihr ging auf Grund des Befehls der SMAD Nr. 122 v. 20. 7. 1948 und einer Anordnung der DWK vom gleichen Tage (ZVOBl. 1948, S. 291) die DN hervor. Im Zuge der Zentralisierung des Bankwesens wurden die Emissions-…
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Filmwesen (1969)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. von den Kommunisten als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. In den ersten Jahren nach 1945 beherrschte eine sowjetische Filmverleihgesellschaft, die Sovexportfilm, das Filmgeschäft in der SBZ (Verleih, Import und Theater); die SED und der von ihr gesteuerte Staatsapparat übernahmen die Ansätze eines Filmmonopols und bauten es systematisch aus. Seit Okt. 1958 lag die Steuerung des F. bei [S. 205]der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur unterstand; im März 1962 trat an deren Stelle eine Hauptverwaltung Film dieses Ministeriums (Leiter und stellv. Kulturminister bis Febr. 1966 Günter Witt, seitdem Dr. Wilfried Maass). Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehörten nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere volkseigene technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst (Rektor Prof. Dr. Konrad Schwalbe) mit der Ingenieurschule für Filmtechnik in Babelsberg sowie die Zentralschule für Lichtspielwesen in Neustrelitz (mit Außenstelle in Wernigerode) für Theaterleiter, Filmvorführer und „Meister der Wiedergabetechnik“. Die Lage der monopolisierten und staatlich dirigierten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist prekär und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen ➝Realismus. In den Jahren 1965/66 entstand infolge des verschärften kulturpolitischen Kurses, der durch das 11. Plenum des ZK der SED eingeleitet worden war, eine neue ideologische Krise für das Filmschaffen, die zu erheblichen Eingriffen in die Planung und Produktion, Veränderungen bei den leitenden „Kadern“, Selbstkritiken und vor allem zur Gründung des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden führte. Die ideologische Linie des mitteldeutschen Spielfilms muß sich aber neuerdings nicht nur gegen den Westen, sondern auch gegen die undoktrinäre Entwicklung und das beachtliche Niveau östlicher, vor allem polnischer und tschechischer Produktionen, behaupten, von denen manche auch aus ideologischen Gründen durch die zuständigen Gremien der SED abgelehnt werden. Verband der Film- und Fernsehschaffenden Der Verband wurde am 21./22. 1. 1967 gegründet und trat an die Stelle des Clubs der Filmschaffenden. Im Entwurf der Grundsätze für die ideologisch-politische Orientierung des Verbandes wurden die „Rückschläge und Fehlleistungen“ seit 1962 auf „vermeidbare ideologische Fehler“ zurückgeführt; vor allem seien verschiedene Mitarbeiter „gewollt oder ungewollt auf die destruktive Ebene einer skeptizistischen Weltbetrachtung abgeglitten“. Der Verband will „parteiliche und volksverbundene, künstlerisch überzeugende Auseinandersetzung mit dem Werden und Wachsen sozialistischer Menschen zur Hauptlinie des DEFA-Spielfilmschaffens“ machen. Der Verband soll also die kulturpolitische Linie der SED bei den Filmschaffenden in ähnlicher Weise durchsetzen wie die „gesellschaftlichen“ Verbände der Schriftsteller, bildenden Künstler, Komponisten; Präsident wurde der Dokumentarfilmregisseur Andrew Thorndike, Vizepräsident der Regisseur Michael Tschosno-Hell. <DEFA> Die DEFA (ursprünglich Deutsche Film-A.G., jetzt Deutsche Filmgesellschaft m.b.H., von der SMAD lizenziert am 17. 5. 1946) übt das staatliche Filmherstellungsmonopol aus und verfügt in Babelsberg bei Potsdam über das größte Ateliergelände Europas. In 20 Jahren ihres Bestehens produzierte sie rd. 300 Spielfilme, 100 Fernsehfilme, rd. 1.500 populärwissenschaftliche Filme und über 100 Trickfilme, außerdem in regelmäßiger Folge die Wochenschau „Der Augenzeuge“ und politisch-satirische Kurzfilme, die unter der Spitzmarke „Das Stacheltier“ laufen. In den DEFA-Ateliers werden außerdem in großem Umfange ausländische Filme und Fernsehspiele synchronisiert. Die Spielfilmproduktion schwankte zwischen 6 und 28 Filmen im Jahr; in diesen Schwankungen spiegeln sich vor allem politisch-ideologische Schwierigkeiten wider. 1965 wurden 15 Spielfilme hergestellt, doch mußten infolge der Verhärtung des kulturpolitischen Kurses der SED um die Jahreswende 1965/66 nicht weniger als zehn Filme im Werte von etwa 10 Mill. M abgesetzt werden; von den Regisseuren übte Prof. Kurt Maetzig, der zu den ursprünglichen Lizenzträgern und führenden Regisseuren der DEFA gehört, Selbstkritik. 1966 brachte die DEFA nur 9 Spielfilme, außerdem 19 Dokumentarfilme, 12 Trick- und 25 populärwissenschaftliche Filme heraus. 1967 waren 14 Spielfilme im Atelier, 14 weitere geplant. Zu den Filmen, an denen sich die Kritik der SED im Jahr 1965 besonders entzündete, gehörten „Das Kaninchen bin ich“ (Regie Kurt Maetzig nach einem Szenarium von Manfred Bieler), „Denk bloß nicht, ich heule“ (Regie Frank Vogel, Drehbuch Manfred Freitag und Joachim Nestler) und „Der Frühling braucht Zeit“ (Regie Günter Stahnke, am Drehbuch beteiligt H. O. Lauterbach und Konrad Schwalbe, der Rektor der Filmhochschule). Die gesteuerte Diskussion der Schwächen und Mängel des Filmschaffens, die meist in dem Vorwurf des „Skeptizismus“ kulminiert, zog sich über viele Monate hin. Von gesamtdeutschen Beziehungen auf dem Gebiet der Filmproduktion kann z. Z. kaum die Rede sein; immerhin drehte die DEFA einen Film „Irrlicht und Feuer“ nach dem gleichnamigen Roman des im Ruhrgebiet ansässigen Autors Max von der Grün und leistete dem Hamburger Produzenten Walter Koppel technische Hilfe bei Außenaufnahmen in Mecklenburg für einen Film nach Ehm Welks Roman „Die Heiden von Kummorow“. <Filmtheater.> Fast alle Filmtheater in der „DDR“ wurden entschädigungslos enteignet; die volkseigenen (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. 1966 gab es 924 (1961: 1.327) stationäre Theater und 853 Dorfkinos, und es fanden im ganzen 1,1 Mill. Vorstellungen mit rd. 99 Mill. Besuchern statt (1962 noch rd. 2 Mill. Vorstellungen mit rd. 191 Mill. Be[S. 206]suchern). Der Rückgang der Zahlen der Theater, Vorstellungen und Besucher entspricht der allgemeinen, vor allem durch die Ausbreitung des Fernsehens bestimmten Tendenz. Einen beträchtlichen Teil des Programms der Theater bilden selbstverständlich ausländische Filme, unter denen die des Ostblocks an Zahl, diejenigen westlicher Provenienz im Kassenerfolg an der Spitze zu stehen scheinen. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch Filmaktivs oder Besucherräte („kontrollierende Organe der Arbeiterklasse“) unterstützt werden. Obschon nicht wenige Filme mitteldeutscher Produktion zum Vertrieb in der BRD zugelassen werden, hat das Publikum doch nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, weil die zugelassenen Spielfilme seinen Ansprüchen häufig nicht genügen oder die dem Alltagsleben der Menschen drüben entnommenen Probleme ihm fremd sind. Tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen beeinträchtigen auch den angestrebten Export in die Länder des Westens. Zeitschriften: „film, Wissenschaftliche Mitteilungen“, „Filmspiegel“, „Filmkurier“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 204–206 Filmarchiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinalproduktionSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. von den Kommunisten als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. In den ersten Jahren nach 1945 beherrschte eine sowjetische Filmverleihgesellschaft, die Sovexportfilm, das Filmgeschäft…
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Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (1969)
Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde am 26. 6. 1962 auf der 16. ZK-Tagung vorgelegt und nach Änderungen auf der 2. ZK-Tagung am 12. 4. 1963 bestätigt.) Gemäß der Tendenz der SED lag das Ergebnis dieser einseitig gesehenen „Geschichtsdarstellung“ in den Hauptzügen schon vorher fest. Auf der 10. Vollsitzung des ZK (23.–25. 6. 1965) legte Prof. Dr. Lothar Berthold, Direktor des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, die Linie der noch in Arbeit befindlichen G. dar. Er betonte, es gehe um die „Hauptfrage der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, die Frage, wie es gelang, eine revolutionäre Partei des deutschen Proletariats zu schaffen, wie es diese Partei vermochte, sich selbst auf den Kampf um die politische Macht vorzubereiten …“. Er sagte weiter, es solle das Werk, „gestützt auf die Beschlüsse der Partei, die Reden und Aufsätze ihrer führenden Funktionäre und die bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung, die historische Wahrheit über die Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung auf marxistisch-leninistischer Grundlage, parteilich und in der dem vorliegenden Werk entsprechenden Weise darlegen“ (Tribüne vom 29. 6. 1965). Ulbricht leitete auch das Autorenkollektiv der 8bändigen G., doch weist dieses Werk nicht mehr die allzu krassen stalinistischen Geschichtsverfälschungen auf, die der „Grundriß …“ von 1962 enthielt. Die 8bändige G. verzichtet weitgehend auf Fälschung von Parteibeschlüssen, Faksimiles und Fotos, ferner auf Weglassung der Namen von Parteiverrätern und Abweichlern. — Dennoch darf nicht übersehen werden, daß auch sie manche geschichtlichen Tatsachen übergeht, Dokumentarquellen totschweigt und viele Fakten einseitig beurteilt. So werden die geschichtlichen Vorgänge nicht quellen- und zeitgetreu wiedergegeben, sondern zurechtgebogen, um die leninistische Parteilehre zu rechtfertigen und die „Richtigkeit“ der Parteistrategie von einst und von heute zu beweisen. Daher werden sozialdemokratische und auch abweichende kommun. (einem Revisionismus anhängende) Bestrebungen nicht nur abgeurteilt, sondern auch herabgesetzt. Die SED will ihre Behauptung unterbauen, es gebe eine politisch-strategische Linie von K. Marx und F. Engels, Bebel und Wilhelm Liebknecht zu Ulbricht, die mehr noch über <Lenin> als über Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg verlaufe. Die G. soll nachweisen, es bestünde eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ (Bd. 1, S. 12). Diese Deutung des geschichtlichen Ablaufs führt zu einer sehr schiefen Gliederung der G., die den Stoff und den Strom der wirklichen Geschichte verlagert: Der Zeit 1847 bis 1898 wird nur 1~Band gewidmet, der wichtigen Entwicklung 1899–1917 ebenfalls nur 1~Band, doch die Jahre 1918 bis 1944 werden gleich den Jahren 1945–1963 in 3~Bänden behandelt. Schon diese Periodisierung zeigt, daß die G. das Wirken der SED als Erfüllung des Ringens der deutschen Arbeiterparteien darstellen soll. Die G. dient als Unterlage für die politische Schulung in allen Bereichen und in den Schulen und Hochschulen, also nicht nur in der SED, FDJ, NVA und den bewaffneten Kräften. Das ZK der SED erließ am 19. 1. 1966 den „Maßnahmeplan zur Propagierung der ‚Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung‘“. Darin wird von der G. gesagt: Sie „erleichtert das Verständnis für die Strategie und Taktik der SED im Kampf um die Herstellung der Aktionseinheit der Arbeiterklasse und den Zusammenschluß aller demokratischen Kräfte in ganz Deutschland gegen Imperialismus und Militarismus, für den Sieg des Sozialismus in der DDR und für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands … Das Studium des Geschichtswerkes und die vielfältige Verbreitung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes stärkt die Zuversicht und die unerschütterliche Gewißheit vom Sieg des Sozialismus in ganz Deutschland und in der ganzen Welt …“ („Neuer Weg“ 1966, Nr. 4, S. 205 ff.). Die Forderung, die G. als Propagandawaffe im Kampf um Westdeutschland einzusetzen, wird oft erhoben. Im „Neuen Deutschland“ vom 11. 1. 1966 heißt es z. B., für die Bürger der „DDR“ sei die G. „ein wichtiger Faktor der sozialistischen Bewußtseinsbildung“, nach Westdeutschland aber strahle „das Werk aus als neuerlicher Beweis der nationalen Rolle der deutschen Arbeiterklasse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“. Literaturangaben Weber, Hermann: Ulbricht fälscht Geschichte — Ein Kommentar mit Dok. zum „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 179 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 30 Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterfestspieleSiehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde…
DDR A-Z 1969
Interzonenverkehr (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 303]Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der Sowjetzone, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich erschwert. Besucher aus der BRD benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der mitteldeutschen Behörden, die von den drüben wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden muß. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der BRD benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in Mitteldeutschland Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich der reguläre I. zu beträchtlichem Ausmaß. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich war, während Ausreisende für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen mußten. Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den Reiseverkehr in die BRD einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurde diese Maßnahme noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. Durch das „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) wurde jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter Strafe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD hatten, die ohne polizeiliche Abmeldung die „DDR“ verlassen hatten, wurde die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem mußten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig waren, vorgelegt werden. Infolge dieser Maßnahmen ging der I. schlagartig zurück. Nur in den Hauptreisezeiten der folgenden Jahre hat der Besucherverkehr aus der „DDR“ gegenüber den anderen Monaten des jeweiligen Jahres zugenommen. Die Besucherzahlen der früheren Jahre wurden jedoch bei weitem nicht mehr erreicht. Seit Frühjahr 1959 wurden die Anträge auf Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der BRD den in allen Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers geflüchtet war, wurde der Antrag abgelehnt. In letzter Instanz entschieden die „Volkspolizei-Kreisämter“. Die Errichtung der Mauer in Berlin und die unmittelbar darauf folgenden Sperrmaßnahmen an der Demarkationslinie nach dem 13. August 1961 brachten eine erneute rigorose Drosselung des Besucherverkehrs aus der „DDR“. Bei den wenigen Personen, die noch in die BRD oder nach West-Berlin reisen dürfen, handelt es sich überwiegend um Funktionäre, Eisenbahner, Kraftfahrer und Schiffer. Der I. zwischen der BRD und West-Berlin wird streng überwacht. Kontakte mit der mitteldeutschen Bevölkerung sind nicht gestattet. Ab 1963 wurden im Rahmen des Besucherverkehrs auch solche Personen einbezogen, die legal in die BRD oder nach West-Berlin übersiedelten. 1963 und 1964 handelte es sich um jeweils rd. 30.000 Menschen, während es 1965 knapp 18.000, 1966 etwa 16.100 und 1967 rd. 13.300 waren. 1968 handelte es sich um 9.500 Personen. Zu fast 80 v. H. waren es Rentner, d.h. Personen über 65 Jahre, der Rest entfiel auf sonstige gebrechliche Personen. Für den Verkehr über die Demarkationslinie sind zur Zeit die nachstehenden Übergangsstellen geöffnet: Außer den in der Übersicht verzeichneten Übergängen gibt es eine Bahnlinie, auf der die „DDR“ einen Sondergüterverkehr zuläßt. Sie dient jedoch nicht dem Fernverkehr. Es handelt sich um die Übergangsstelle Walkenried/Ellrich. Für den Verkehr auf den Binnenwasserstraßen gibt es die Übergangsstellen Rühen (Mittellandkanal) und Schnackenburg (Elbe). Touristenreisen über die Demarkations[S. 304]linie waren in den letzten Jahren in der BRD sehr beliebt. Dabei war allerdings die Route genau vorgeschrieben, und persönliche Wünsche konnten nicht berücksichtigt werden. Seit Mitte 1967 wurden solche Reisen unterbunden. Mit dem Hinweis, Touristenreisen von Westdeutschen seien in diesem Jahr aus technischen Gründen nicht mehr möglich, wurden die Anfragen westdeutscher Reisebüros zurückgewiesen. Der Besuchsreiseverkehr von Bürgern der BRD in die DDR wird von den DDR-Behörden unter Beschränkung auf nahe Verwandte gestattet. Erforderlich sind lediglich ein Reisepaß und eine Einreisegenehmigung, die von den einladenden Verwandten in der DDR beim zuständigen Rat des Kreises zu beantragen und dem Reisewilligen zuzusenden ist. Nähere Auskünfte über Besuchsreisen in die DDR, insbesondere über die Mitnahme von Zahlungsmitteln und Geschenken sowie von Kraftfahrzeugen, sind dem vom Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen herausgegebenen Merkblatt zu entnehmen, das auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Weitere Auskünfte erteilen Reisebüros, Automobilclubs, Geldinstitute und der Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen in West-Berlin. Im Interzonenpostverkehr sind Geldsendungen und alle Warengattungen und -mengen ausgeschlossen, die als Handelsware gelten können. Merkblätter über den Interzonenpostverkehr sind bei allen Postämtern der BRD erhältlich. Die „DDR“ unterhält zur Überwachung Paketkontrollstellen bei den Leitpostämtern in 1017 Berlin, 50 Erfurt, 70 Leipzig, 40 Halle (Saale), 30 Magdeburg, 80 Dresden, 27 Schwerin und 99 Plauen. Zwischen 1951 und Mitte 1968 wurden weit über 713 Mill. Pakete und Päckchen aus der BRD und West-Berlin nach Mitteldeutschland und Ost-Berlin verschickt. Etwa die Hälfte der Sendungen waren Pakete, d.h. Sendungen im Gewicht von 1 bis 7 Kilo. Auch in umgekehrter Richtung erreicht der Paket- und Päckchenverkehr einen erheblichen Umfang. Der Reiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin beruht auf Vier-Mächte-Vereinbarungen. Danach können für den Landverkehr die vier Interzonen-Eisenbahnstrecken nach Berlin sowie die drei Autobahnen und die Fernverkehrsstraße 5 zwischen dem Bundesgebiet und Berlin benutzt werden. Der Flugverkehr nach Berlin ist an die drei Luftkorridore gebunden; im Gegensatz zum Landverkehr wird er nicht von DDR-Organen kontrolliert. Im allgemeinen wickelt sich der Verkehr ohne Reibungen ab. Ende 1963, nach den Wahlen zur Volkskammer, wurde in der „Regierungserklärung“ von Stoph erklärt, es sei eine Illusion zu glauben, man könne die „DDR“ ignorieren. Er verlangte den Abschluß „normaler Verträge“ für den I. nach Berlin auf dem Wasser-, Land- und Luftwege. Der Leiter der Agitationskommission beim Politbüro der SED, Norden, hatte vor der Wahl eine Auflockerung im innerdeutschen Reiseverkehr angekündigt. Als Folge dieser Ankündigung ist die Vereinbarung über Rentnerreisen in die BRD vom 10. 9. 1964 anzusehen. Die öffentliche Diskussion über den I. wird von der SED genutzt, um die Zwei- und Dreistaatentheorie zu untermauern. Handelsbeziehungen, sportliche und kulturelle Verbindungen zwischen beiden Teilen Deutschlands sowie mit West-Berlin sollen den Charakter zwischenstaatlicher Beziehungen erhalten. Auch im Berlinverkehr der Westmächte ist es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen. Auf Grund eines am 20. Sept. 1955 zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossenen Vertrages versucht man die Kontrollbefugnis unter Umgehung des Potsdamer Abkommens den Kontrollorganen der „DDR“ zuzuschieben. Am 30. Juni 1965 ist der auf alliierter Abmachung beruhende „Deutsche Eisenbahngütertarif“ für den I. von der „DDR“ außer Kraft gesetzt worden. Damit entfällt seit dem 1. Juli 1965 im Güterverkehr die Regelung, daß von den Grundfragen grundsätzlich 60 v. H. von der Deutschen Bundesbahn und 40 v. H. von der „Deutschen Reichsbahn“ erhoben werden. Die beiden Bahnverwaltungen erheben seit diesem Zeitpunkt jeweils Frachten, die nach den innerhalb ihres Bereiches geltenden Bestimmungen für die Strecke bis zu bzw. von der Demarkationslinie zu zahlen sind. Damit wurde es notwendig, eine Reihe von Interzonenhandelsvereinbarungen zu ändern. Gleichzeitig wurde der Interzonenhandel in seinem Ablauf gestört. Wenig später wurden auch einige wesentliche technische Bedingungen für die Abwicklung des Interzoneneisenbahnverkehrs neu geregelt. Die wichtigste Änderung besteht in der Zulassung weiterer Übergangsbahnhöfe für den Interzoneneisenbahnverkehr zwischen West-Berlin und dem Bundesgebiet. Ab 1. Juli 1965 wurde gleichfalls die Einführung eigener Permits für Binnenschiffe, die durch die „DDR“ fahren, verfügt. Als weitere Schikane wurde am 10. März 1968 ein Einreise- und Durchreiseverbot für Mitglieder der NPD und „mit ihr sympathisierende Personen“ erlassen. Ferner wurden am 13. April 1968 die Zufahrtswege von und nach Berlin für alle Minister und leitenden Beamten der Bundesregierung und am 8. Februar 1969 schließlich für Angehörige der Bundeswehr und Mitglieder der Bundesversammlung gesperrt. Mit der Einführung des Paß- und Visazwanges für Reisen von und nach Berlin und in die „DDR“ wurde ein vorläufiger Höhepunkt der Behinderungen im I. erreicht. Die Gebühren für das Visum, das Bürger der BRD zu einer Reise nach Mitteldeutschland benötigen, betragen 15 DM. Ein Transitvisum für Berlin-Reisende kostet 5 DM für einmalige und 10 DM für zweimalige Durchfahrt. Bei Interzonenreisenden war grundsätzlich der gültige Personalausweis, ab 1. Juli 1968 ist jedoch ein Reisepaß mitzuführen. Bargeld in DM und Devisen dürfen mitgeführt, müssen jedoch bei der Einreise und Ausreise deklariert werden. Die Einfuhr und die Ausfuhr von mitteldeutschen Zahlungsmitteln sowie von Zahlungsmitteln der Ostblockstaaten ist verboten. Nach einer Anordnung des SED-Regimes vom 25. Nov. 1964 waren bei Reisen in die „DDR“ je Person und Aufenthaltstag 5,– DM im Verhältnis 1:1 gegen MDN umzutauschen. Mit der Einführung eines neuen Mindestumtausches ab 20. Juni 1968 wurde der verbindliche Tagessatz auf 10 DM erhöht An- und Abreisetag gelten als Aufenthaltstag. Reisende im Rentenalter, Invaliden, [S. 305]Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind jedoch von dieser Anordnung ausgenommen. Für Reisende aus nichtsozialistischen Ländern gelten die gleichen Bestimmungen. Im Jahre 1967 sind rd. 1,4 Mill. Westdeutsche in die „DDR“ gereist, 1968 sank die Zahl auf 1,26 Mill. Dazu kamen 1968 noch etwa 1,4 Mill. Westdeutsche und Ausländer, die mit Tagesaufenthaltsgenehmigungen Ost-Berlin besucht haben. Bei Ein- oder Durchreisen mit dem Kraftfahrzeug sind die im Straßenverkehr geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Autobahn 100 km/h, Fernverkehrsstraßen 80 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h) streng zu beachten. Folgende Straßenbenutzungsgebühren werden in DM erhoben: Danach betragen die Straßenbenutzungsgebühren für einen Pkw im Berlinverkehr über die Übergangsstelle Helmstedt/Marienborn 5,– DM, über Lauenburg/Horst 15,– DM, über Rudolphstein/Hirschberg 15,– DM und über Herleshausen/Wartha 20,– DM. Zusätzlich werden von ausländischen Kraftfahrern Gebühren für eine Kraftfahr-Haftpflichtversicherung erhoben. Die in westlichen Ländern übliche grüne Versicherungskarte wird nicht anerkannt. Neben diesen Gebühren wird ab 1. Juli 1968 für die Beförderung von Personen im gewerblichen Verkehr eine Abgabe von 0,8 Pfennig für jede Person und für jeden Kilometer der Beförderungsstrecke erhoben. Für den Gütertransport mit Kraftfahrzeugen werden von Unternehmen der BRD und West-Berlins im Berlinverkehr 3 Pfennig, bei gefährlichen Gütern (z. B. Kraftstoff) 4 Pfennig pro Tonne und Kilometer erhoben. Im Binnenschiffsverkehr auf dem Mittellandkanal beträgt die Abgabe 35 Pfennig und bei gefährlichen Gütern 45 Pfennig pro Tonne. Für Transporte auf anderen Wasserstraßen der „DDR“ erhöhen sich diese Gebühren auf 70 bzw. 90 Pfennig je Tonne. Diese Gebühren werden von den mitteldeutschen Behörden als Steuerausgleichsabgaben bezeichnet, sie müssen vom Fahrzeughalter, Schiffseigner oder seinem Beauftragten selbst errechnet werden. Bei falschen Angaben der Strecke, des Gewichts, der beförderten Güter oder der Anzahl der beförderten Personen wird für die Differenz der Berechnung eine Steuerausgleichsabgabe bis zur dreifachen Höhe erhoben. Die „DDR“-Regierung machte die „Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr“ vom 1. 1. 1969 an „genehmigungspflichtig“, das heißt vor allem: gebührenpflichtig. Damit soll insbesondere die Ein- und Ausfuhr von Geschenken stärker beschränkt und genauer kontrolliert werden. Von diesen Bestimmungen ausgenommen ist der Transitverkehr von und nach West-Berlin. Die bislang für den innerdeutschen Reiseverkehr geltende Zollfreiheit wird damit durchlöchert. Denn die neuen „Genehmigungsgebühren“ wirken de facto wie Zölle. Generell verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition sowie von Ausweisen, soweit sie nicht auf den Namen des Reisenden lauten oder nicht ordnungsgemäß vorgewiesen werden. Aber auch Funk- und Sendeanlagen, Fernsehgeräte sowie Ersatz- und Zubehörteile gehören dazu. Das gleiche gilt für topographische Karten und „Landkarten, die in ihren Bezeichnungen nicht der tatsächlichen staatsrechtlichen Lage in Deutschland entsprechen“. Magnettonbänder und Schallplatten stehen ebenso auf der schwarzen Liste wie Druckerzeugnisse, „deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetze enthält“, schließlich Jahrbücher und Periodica, „die nicht in der Postzeitungsliste der Deutschen Post“ enthalten sind. Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit der BRD und West-Berlin ist es untersagt, Filme, Photoplatten (unbelichtete, belichtete und entwickelte, doch ist diese Bestimmung unklar, so daß möglicherweise geringe Mengen zulässig sind), Diapositive und Photopapier sowie luftdicht verschlossene Behältnisse in die „DDR“ einzuführen. Für die nicht zur Einfuhr verbotenen Waren ist eine gebührenpflichtige Genehmigung erforderlich, wenn der Gesamtwert der Geschenke und gekauften Gegenstände 100 Mark der „DDR“ übersteigt, beziehungsweise bei Kurzreisen bis zu vier Tagen mehr als 20 Mark täglich beträgt. Beim Import von Geschenken und gekauften Gegenständen durch Altersrentner sowie Invalidenvoll- und Unfallvollrentner werden die Genehmigungsfreigrenzen bis zu 100 v. H. erhöht. Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes sind die in der „DDR“ gültigen Einzelhandelsverkaufspreise. Diese liegen aber gerade bei Gegenständen, die in Mitteldeutschland besonders begehrt sind, erheblich über den westdeutschen Preisen. Da alle Waren, deren Wert den Freibetrag überschreitet, mit Gebühren zwischen 10 und 40 v. H. (des „DDR“-Verkaufspreises) belegt werden, wird mancher Westdeutsche häufig höhere Zahlungen an der Grenze leisten müssen, als er ursprünglich für die Ware bezahlt hat. Mit einem Gebührensatz von 30 v. H. werden beispielsweise Tabakwaren belegt. 40 v. H. liegen auf Edelmetallen, Edelsteinen und auch auf Kraftstoff, Spirituosen und Bier. 100 v. H. gar beträgt der Gebührensatz bei Produktionsmitteln einschließlich Zubehör und Ersatzteilen. Für alle übrigen Erzeugnisse gilt meistens ein Gebührensatz von 10 v. H. Für die allgemeine Ausfuhr von Geschenken und gekauften Gegenständen aus der „DDR“ gelten im Reiseverkehr die gleichen Verbote und Beschränkungen wie bei der Einfuhr. Freilich ist die Ausfuhr von Literatur und Presseerzeugnissen nicht verboten. Zusätzlich enthält die Verbotsliste für die Ausfuhr folgende Artikel: Kraftfahrzeuge, Edelmetalle, Edelsteine, Halb[S. 306]edelsteine und Perlen sowie Erzeugnisse daraus, Porzellan der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen sowie der Werke „Graf von Henneberg“, „Weimar Porzellan“, „Reichenbach/Thüringen“ und „Freiberg/Sachsen“; Photo- und Kino-Filme, farbig und schwarz weiß (vermutlich sind lediglich unbelichtete Filme gemeint). Im Reiseverkehr mit der BRD und West-Berlin ist die Ausfuhr von feuerfesten und hitzebeständigen Glaswaren, von optischen Geräten, einigen Grundnahrungsmitteln und luftdicht verschlossenen Behältnissen verboten. Waren, deren Ausfuhr nicht verboten ist, dürfen „nur in den üblichen Einzelhandelseinheiten“ ausgeführt werden. Für die Ausfuhr im Reiseverkehr aus der „DDR“ gelten im allgemeinen die gleichen Genehmigungsfreigrenzen wie bei der Einfuhr, doch fehlt die Sonderregelung für Rentner. Die Gebühren betragen im allgemeinen 20 v. H., sind aber für zahlreiche Artikel bis zu 50 v. H. heraufgesetzt. Sonderregelungen für die Ein- und Ausfuhr im Reiseverkehr betreffen Gastarbeiter und andere kleinere Personengruppen, beispielsweise Stipendiaten oder Künstler auf Gastspielreise. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 303–306 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 303]Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der Sowjetzone, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich…
DDR A-Z 1969
Bevölkerung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 109] 1. Gegenwärtiger Stand und allgemeine Entwicklung nach 1945 Am 31. 12. 1967 hatte die DDR 17.089.884 Einwohner. Die mittlere Bevölkerungszahl wird mit 17.090.000 Personen angegeben („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“). Der Stand der Wohnbevölkerung liegt damit um 18.504 Einwohner höher als zum 31. 12. 1966. Für den letztgenannten Gebietsstand betrug die Einwohnerzahl 17.071.380 Personen. Bei der Zunahme der Wohnbevölkerung im Jahre 1967 handelt es sich um die niedrigste seit 1964, als die Einwohnerzahl — laut endgültigem Ergebnis der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 — mit 17.003.653 Personen ihren tiefsten Stand seit 1946 erreicht und selbst die des Jahres 1961 mit der letzten intensiven Fluchtbewegung vor dem 13. 8. 1961 unterboten hatte. 1965 hatte sich der Bevölkerungsstand immerhin wieder um rd. 36.000 und 1966 um rd. 31.700 Einwohner erhöht (das entspricht einer Zunahme von 0,21 v. H. bzw. 0,18 v. H. gegenüber der des jeweiligen Vorjahres). Der Anteil der Landbevölkerung (Bevölkerung in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von unter 200 bis unter 2.000 Porsonen) betrug 1967 26,9 v. H., der der Stadtbevölkerung (Bevölkerung in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 2.000 bis 100.000 und mehr Personen) 73,1 v. H. Auf dem Territorium der heutigen DDR lebten 1939 16.745.385 Einwohner. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand von 18.488.316 Einwohnern (nach dem Gebietsstand vom 1. 1. 1960 einschl. Ost-Berlins und einschl. der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde. Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1964 ziemlich rapide. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Vertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Die Zahl der Vertriebenen („Neubürger“ oder „Umsiedler“) wird für den Zeitraum von 1945 bis 1949 nach offiziellen Angaben mit 4,44 Mill. veranschlagt. Im Verlauf der allgemeinen Fluchtbewegung reduzierte sich ihre Zahl auf rd. 1,7 Mill. Verbindliches über die tatsächliche Größenordnung läßt sich aber auf Grund fehlender oder nicht zugänglicher Unterlagen kaum aussagen. In den Statistiken werden ehemalige Bewohner der deutschen Ostgebiete nicht als solche ausgewiesen. 2. Die zahlenmäßige Entwicklung der Wohnbevölkerung von 1946 bis 1967 [S. 110]B.-Stand, absolute Zahl der männlichen und weiblichen Einwohner sowie ihr jeweiliger Anteil an der Gesamt-B. und das Geschlechtsverhältnis (Sexualstruktur) haben seit 1946 eine Entwicklung genommen, die die Tabelle auf S. 109 verdeutlicht. Die B.-Dichte für die gesamte DDR beträgt 1967 158 Einwohner pro km². (B.-Dichte des Gebietes im Vergleich: 1939: 155 Einw./km²; 1946: 170 Einw./km²; 1950: 171 Einw./km²; 1960: 159 Einw./km²; 1961: 158 Einw./km².) In den einzelnen Bezirken variiert die B.-Dichte ganz erheblich. Ost-Berlin hat bei einer Fläche von 403 km² im Jahre 1967 eine B.-Dichte von 2.685 Einw./km², während der Bezirk Neubrandenburg bei einer Ausdehnung von 10.793 km² nur 59 Einw./km² aufweist. Der bevölkerungsreichste Bezirk Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) umfaßt eine Fläche von 6.009 km² bei einer B.-Dichte von 356 Einw./km². Im — flächenmäßig größten — Bezirk Potsdam mit einer Ausdehnung von 12.568 km² leben durchschnittlich 90 Personen pro km². 3. Die zahlenmäßige Entwicklung der Wohnbevölkerung der Bezirke von 1946 bis 1967 Die Wohn-B. der Bezirke, einschließlich Ostberlins, hat sich seit 1946 in recht unterschiedlicher Weise entwickelt. Der Vergleich der Einwohnerzahlen der einzelnen Bezirke zu 5 verschiedenen Zeitpunkten bringt das Ausmaß der Zu- bzw. Abnahme der B. zum Ausdruck, wobei einzelne Faktoren der B.-Bewegung, wie Flucht, Übersiedlung, Binnenwanderung usw., nicht analysiert werden. Lediglich die Bezirke Frankfurt/O. und Cottbus weisen in den Jahren seit 1950 eine steigende B.-Zahl auf, die aber vermutlich in erster Linie auf Grund der in diesen Gebieten neugeschaffenen und gutbezahlten Arbeitsmöglichkeiten (Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, Eisenhüttenstadt, Erdölstadt Schwedt) eine Folge starker Binnenwanderung ist und somit auf Kosten anderer Bezirke geht. Alle anderen Bezirke, bis auf Rostock, haben 1967 noch nicht wieder den B.-Stand von 1950 erreicht, die Bezirke Leipzig und Karl-Marx-Stadt weisen sogar 1967 noch eine sinkende Einwohnerzahl gegenüber 1964 auf. 4. Der Altersaufbau der Wohnbevölkerung Ende des Jahres 1967 zeigen der Altersaufbau der Wohn-B. und der prozentuale Anteil der Altersgruppen an der gesamten B. folgendes Bild: B.-Entwicklung bzw. B.-Stand sind durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der hohe Anteil junger Menschen im Alter bis zu 25 Jahren an den Flüchtlingen bis 1961 und eine — ebenfalls durch die Fluchtbewegung, jedoch auch durch die Nachwirkungen der beiden Weltkriege bedingte — niedrige Geburtenrate (die Jahrgänge 1929–1934 sind z. B. schwach besetzt, so daß die Zahl der Frauen im [S. 112]gebärfähigen Alter bis 1970 nur wenig zunimmt) hat zu einer starken Überalterung der B. geführt. Durch den zunehmenden Prozeß der Überalterung erfahren die Sterbeziffern eine Steigerung, so daß selbst höhere Geburtenziffern als zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein sich parallel dazu entwickelndes B.-Wachstum bewirken können: Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren nimmt zwar zu, noch schneller vergrößert sich jedoch die Zahl der Personen im Alter von über 60 bzw. 65 Jahren. Man rechnet damit, daß die Folgen der negativen B.-Entwicklung selbst bis zum Jahre 2.000 noch nicht wieder ausgeglichen sein werden. 1970 soll die B.-Zahl auf 17,2 Mill., 1980 auf 17,7 Mill., 1990 auf 18,4 Mill. und im Jahre 2.000 auf 19,5 Mill. ansteigen. Das entspräche einer Steigerung um rd. 14 v. H. gegenüber 1964. 5. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur Die Altersgruppen, in 3 Hauptgruppen nach Kindern (unter 15 Jahren), nach im Rentenalter (Frauen ab 60, Männer ab 65 Jahren) und nach im arbeitsfähigen Alter (Frauen von unter 15 bis unter 60, Männer von unter 15 bis unter 65 Jahren) Stehenden zusammengefaßt, haben einen Anteil an der gesamten Wohn-B. von 24,2 v. H., 18,8 v. H. und 57,0 v. H. Der gestörte Altersaufbau läßt eine erhebliche Disproportion zwischen dem Anteil der Personen im arbeitsfähigen Alter und dem der im nichtarbeitsfähigen Alter (Kinder und Rentner) entstehen, die sich nach offiziellen Angaben noch weiter verstärken wird. Allein in den Jahren von 1958 bis 1965 hat sich die Zahl der im arbeitsfähigen Alter befindlichen Personen um rd. 965.000 verringert ― das sind gegenüber 1958 etwa 9 v. H. Durch die Einführung der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule hat sich die unterste Grenze des arbeitsfähigen Alters zudem nach oben verschoben, so daß der Zustrom an noch dazu jugendlichen Arbeitskräften mindestens verzögert wird. Vorausberechnungen zufolge sollen 1970 auf je 100 Personen im arbeitsfähigen Alter 77 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter kommen, davon sind 42 Kinder und 35 Rentner. 1975 sollen noch 76 Personen von 100 im nichtarbeitsfähigen Alter sein, davon 41 Kinder und 35 Rentner. 1980 soll sich das Verhältnis mit rd. 70 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter ― 40 Kinder und 30 Rentner ― auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter leicht gebessert haben. Seit 1946 hat sich der Anteil der im arbeitsfähigen Alter stehenden Personen an je 100 Personen der Wohn-B. in folgender Weise entwickelt: Noch deutlicher wird das durch die Überalterung bedingte ungünstige Verhältnis, berücksichtigt man nicht nur den Anteil der im arbeitsfähigen bzw. der im nichtarbeitsfähigen Alter stehenden Personen an der gesamten Wohn-B., sondern setzt die im arbeitsfähigen Alter stehenden Personen zu denen im nichtarbeitsfähigen in Beziehung. Die Entwicklung hat dann ― nach dem Gebietsstand vom 31. 12. 1967 ― einen Verlauf genommen, den nachstehende Tabelle zeigt: [S. 113] Vergleicht man die Bezirke miteinander, so weist 1967 der Bezirk Neubrandenburg die niedrigste B.-Zahl im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich nur 55,2 v. H. der Wohn-B. des Bezirkes. Dafür ist das Verhältnis Kinder–Rentner günstiger als in anderen Bezirken: Von 100 Personen sind rd. 29 unter 15 Jahre alt und nur rd. 16 Personen sind über 60 bzw. 65 Jahre alt. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen ist der Anteil der Kinder an der im nichtarbeitsfähigen Alter stehenden Wohn-B. kleiner als der der Rentner: Von 100 Personen sind 59 im arbeitsfähigen und 41 im nichtarbeitsfähigen Alter, davon 20 unter 15 und 21 über 60 bzw. 65 Jahre (d.h. auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 69 im nichtarbeitsfähigen — 34 unter 15 und 36 über 60/65). Im Bezirk Rostock ist das Zahlenverhältnis Kinder–Rentner ähnlich günstig wie im Bezirk Neubrandenburg, während im Bezirk Dresden und in Ost-Berlin die Zahl der Rentner die der Kinder um ein weniges übersteigt. Aussagekräftiger noch — vor allem in Hinsicht auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — ist die Zahl der tatsächlich am Arbeits- und Produktionsprozeß teilnehmenden Personen, also der „wirtschaftlich Tätigen“ (Beschäftigte) und ihr Anteil an der Wohn-B. bzw. an der B. im arbeitsfähigen Alter. Bei der männlichen B. ist nur eine verhältnismäßig geringe Differenz zwischen der Anzahl der im arbeitsfähigen Alter Stehenden und der wirtschaftlich Tätigen zu erwarten, während die Differenz bei den Frauen größer sein dürfte. Nach den Ergebnissen der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 ergibt sich folgendes Bild (Angaben aus bzw. errechnet nach dem „Statistischen Jahrbuch der DDR 1967“): Die gegenüber der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter nur wenig niedrigere, jedoch gegenüber der Zahl der wirtschaftlich Tätigen im arbeitsfähigen Alter höhere Zahl der tatsächlich Beschäftigten ist sowohl Zeichen des hohen Beschäftigten[S. 114]grades der Gesamt-B. wie des hohen Beschäftigtengrades der B. im arbeitsfähigen Alter. Der Personenkreis, der zwar noch arbeitsfähig, aber nicht mehr im arbeitsfähigen Alter ist (in das Rentenalter eingetretene Personen) stellt eine der wichtigsten Arbeitskraftreserven dar. 6. Absolventen von Hoch- und Fachschulen Von den 17.003.632 Einwohnern (Angaben aus bzw. errechnet nach „Ergebnisse der Volks- und Berufszählung am 31. 12. 1964“, Staatsverlag der DDR, Berlin 1967) haben 617.782 (36 v. H.) eine abgeschlossene Hoch- bzw. Fachschulbildung. Dabei entfallen auf die gesamte Wohn-B. 214.144 Hochschulabsolventen (1,2 v. H.) und 403.638 Fachschulabsolventen (2,4 v. H.). Nach 1945 haben 176.136 Personen einen Hochschulabschluß erreicht, davon allein 140.254 Personen in den Jahren zwischen 1956 und 1964, das sind rd. 65,5 v. H. aller Hochschulabsolventen bzw. 79 v. H. aller, die seit 1945 einen Hochschulgrad erworben haben. Einen Fachschulabschluß erreichten seit 1945 341.454 Personen, davon zwischen 1956 und 1964 264.405, das sind rd. 66 v. H. aller Fachschulabsolventen bzw. rd. 77 v. H. aller, die seit 1945 den Abschluß an einer Fachschule erwarben. Verteilt auf Altersgruppen, ist es jeweils die Gruppe der 25–40jährigen, die den höchsten Anteil der Hoch- bzw. Fachschulabsolventen stellt (126.277 bzw. 210.135). Bei den Hochschulabsolventen beträgt der Anteil dieser Altersgruppe etwa 59 v. H., bei den Fachschulabsolventen etwa 53 v. H. Von den Hochschulabsolventen sind 160.600 Männer (rd. 75 v. H.) und 53.558 Frauen (rd. 25 v. H.). Die Zahl der Frauen unter den Fachschulabsolventen ist höher, sie beträgt 134.823 (33,4 v. H.) gegenüber 268.801 Männern (66,6 v. H.). 7. Die Entwicklung der natürlichen Bevölkerungsbewegung Die starke Überalterung der B. läßt die Sterbeziffern (Gestorbene auf je 1.000 der B.) schneller ansteigen, als sie durch die Zahl der Lebendgeborenen in einem Maße ausgeglichen werden könnten, das sich sichtbar progressiv auf die B.-Entwicklung auswirkte. Zusätzlich zu dem ungünstigen Altersaufbau und der hohen Sterberate ist eine Abnahme der Eheschließungen und somit auch eine Abnahme der Zahl der Geburten, parallel zu einer in den letzten Jahren sinkenden Geburtenfreudigkeit, zu beobachten. Die Fruchtbarkeitsziffer hat in den Jahren zwischen 1949 und 1965 einen Anstieg wie Abstieg erfahren: Auf je 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter (von 15 bis unter 45 Jahren) entfielen: Im Jahre 1967 waren nicht nur die wenigsten Eheschließungen seit 1950, sondern auch die niedrigste Geburtenzahl zu verzeichnen. Die Zahl der Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle, absolut und je 1.000 der B., zeigt zwischen 1950 und 1967 (Jahresende) folgende Entwicklung: [S. 115]Nicht nur die Säuglingssterblichkeit konnte ganz erheblich gesenkt werden, auch die Zahl der Totgeburten nahm ab. Kamen 1950 auf 10.000 Geburten noch 217 Totgeburten, so sind es 1967 nur noch 115. Nach Bezirken aufgegliedert lag die Rate der Säuglingssterblichkeit in den Bezirken Magdeburg und Halle/S. mit je 26,9 am höchsten, dicht gefolgt von Potsdam (26,5), Neubrandenburg (25,4), Erfurt (25,3) und Ost-Berlin (24,3), während der Bezirk Karl-Marx-Stadt als der einwohnerstärkste Bezirk mit 17,6 die niedrigste Säuglingssterblichkeit aufweist. Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl der Eheschließenden, verteilt auf die Altersgruppen zwischen 18 und über 60 Jahre, für das Jahr 1966. Während in den Jahren nach 1950 mit sinkender Zahl der Eheschließungen auch die Scheidungsziffern sanken, ist in den Jahren seit 1963 trotz abnehmender Zahl der Eheschließungen ein leichtes Ansteigen der Scheidungsziffern zu verzeichnen. Die Gegenüberstellung der Zahl der Eheschließungen mit der Zahl der Ehescheidungen („Ehelösungen durch gerichtliches Urteil“) gibt einen Überblick über die von 1950 bis 1967 sichtbar gewordenen Tendenzen. [S. 116] [S. 117]Von den Bezirken weist Ost-Berlin nicht nur die höchste Scheidungsquote, sondern auch deren stärksten Anstieg auf: 1963 kamen auf je 10.000 Einwohner 30,2 Ehescheidungen, 1964 32,2, 1965 32,8 und 1966 36,1 Ehescheidungen. Die nächsthöheren Scheidungsziffern fallen erst mit 18 auf 10.000 Personen auf die Bezirke Leipzig und Frankfurt/O., wobei für letzteren für 1966 die niedrigste Eheschließungsziffer zu registrieren ist. Die niedrigsten Ehescheidungsziffern haben die Bezirke Schwerin und Suhl mit 11,2 bzw. 11,7 Ehescheidungen je 10.000 Einwohner. Generell ist für alle Bezirke ― mit Ausnahme des Bezirks Dresden ― ein Ansteigen der Scheidungsquoten gegenüber 1963 festzustellen. Dresden weist nach einem leichten Anstieg in den Jahren 1964/1965 wieder die gleiche Scheidungsquote auf wie 1963 (13,4). In den folgenden Tabellen sind die auf der Grundlage der (vorläufigen) Ergebnisse der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 vorausberechnete wahrscheinliche B.-Entwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung des Verhältnisses der B. im arbeitsfähigen Alter zu der Gesamt-B. und des Verhältnisses der B. im nichtarbeitsfähigen Alter zu der im arbeitsfähigen für die Jahre 1970, 1975, 1980, 1985, 1990, 1995 und 2.000 zusammengestellt. (Sozialstruktur, Arbeitskräfte) Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Kabermann, Heinz: Die Bevölkerung des sowjetischen Besatzungsgebietes — Bestands- und Strukturveränderungen 1950 bis 1957. (BB) 1961. 143 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 109–117 Betriebszeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bevollmächtigter für SozialversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 109] 1. Gegenwärtiger Stand und allgemeine Entwicklung nach 1945 Am 31. 12. 1967 hatte die DDR 17.089.884 Einwohner. Die mittlere Bevölkerungszahl wird mit 17.090.000 Personen angegeben („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“). Der Stand der Wohnbevölkerung liegt damit um 18.504 Einwohner höher als zum 31. 12. 1966. Für den letztgenannten Gebietsstand betrug die Einwohnerzahl 17.071.380…
DDR A-Z 1969
Lizenzen (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung von Schutzrechten (L.) gibt es erst seit Febr. 1965. Zwischen den Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erfolgte bisher die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ohne die gegenseitige Vergabe von L. Vermutlich wird in den nächsten Jahren L.-Zwang zwischen den RGW-Ländern eingeführt. Die Vergabe und der Kauf von L. durch Partner in der „DDR“ an Partner bzw. von Partnern außerhalb der „DDR“ wurde durch eine Ministerratsverordnung ab 1. 2. 1965 freigegeben. Gemeint waren mit dieser Verordnung Partner in Ländern außerhalb des RGW. In der Begründung zu dieser L.-Verordnung heißt es, daß die Erfordernisse der modernen Produktion und des technischen Fortschrittes nicht mehr von einem Land allein entwickelt werden könnten. In der kapitalistischen Welt seien L.-Vergaben und L.-Nahmen hochentwickelt und die Motoren der industriellen Entwicklung. Auch für die „DDR“ könne die richtige, gezielte L.-Nahme und -Vergabe für die Durchsetzung der „technischen Revolution“ (Technica) von höchstem Nutzen sein. Beachtenswert ist, daß damit abweichend von früheren Äußerungen der führenden SED-Funktionäre die technische Entwicklung in westlichen Industrieländern als nachahmenswert anerkannt wurde. Früher hieß es: „Es gilt, den Götzendienst an der westlichen Technik zu beseitigen. Unsere Fachleute haben festgestellt, daß es in der Sowjetunion eine bessere Technik gibt als in Westdeutschland.“ Die L.-Verordnung bestimmt, daß für die L.-Nahme und L.-Vergabe die Generaldirektoren der VVB für ihren Bereich zu[S. 380]ständig sind. In jedem Fall bedarf ein L.-Vertrag zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung eines zentralen Leitungsorgans, also eines Industrieministeriums oder der Staatlichen Plankommission. Erfinder in Mitteldeutschland erhalten für die Verwertung ihrer Schutzrechte im westlichen Ausland eine Vergütung bis zu 100.000 M. Im Jan. 1968 wurde ein „Zentrales Büro für internationalen L.-Handel der Deutschen Demokratischen Republik“ mit Sitz in Ostberlin gegründet. Das L.-Büro ist dem Minister für Außenwirtschaft unterstellt. Seine Aufgaben sind u.a.: Beratung der volkseigenen Betriebe und Vereinigungen volkseigener Betriebe in kommerziellen und juristischen Fragen bei der Vorbereitung und Realisierung von L.-Verträgen, Unterstützung der Betriebe usw. bei der Anbahnung von L.-Geschäften, Vertretung der nicht volkseigenen Betriebe beim Abschluß von L.-Verträgen. — Vertreter des L.-Büros nehmen an Verhandlungen mit Interessenten und Partnern aus anderen Staaten (einschl. der „selbständigen politischen Einheit West-Berlin“) teil. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 379–380 Literatur-Institut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LKGSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung von Schutzrechten (L.) gibt es erst seit Febr. 1965. Zwischen den Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erfolgte bisher die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ohne die gegenseitige Vergabe von L. Vermutlich wird in den nächsten Jahren L.-Zwang zwischen den RGW-Ländern eingeführt. Die Vergabe und der Kauf von L. durch Partner in der „DDR“ an Partner bzw.…