DDR A-Z 1969
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Mit WTZ wird die Überlassung wissenschaftlich-technischer Dokumentation über bestimmte Produktionsanlagen und Produktionsprozesse; Überlassung von Unterlagen über erfolgreich abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben; Übernahme der Ausbildung von technischen Fachkräften des Partnerstaates in den eigenen Industriebetrieben und wissenschaftlichen industriellen Einrichtungen; Entsendung eigener Fachkräfte zur technischen Hilfeleistung beim wirtschaftlichen und vor allem industriellen Aufbau in das Land des Vertragspartners und Zusammenarbeit in den wirtschaftlichen und industriellen Forschungs- und Entwicklungszentren bezeichnet. Die ersten Abkommen über WTZ wurden nach dem Beitritt der „DDR“ zum RGW in den Jahren 1951–1952 geschlossen. Heute vollzieht sich die WTZ sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Basis. Im RGW besteht eine „Ständige Kommission für die Koordinierung der wissenschaftlichen und technischen Forschung“ mit Sitz in Moskau. Diese versucht, die einzelnen Forschungsvorhaben abzustimmen, wobei sowohl Gesichtspunkte wirtschaftlicher Rationalität als auch politische Erwägungen — Wahrung der sowjetischen Hegemonie im RGW — bestimmend sind. Von entscheidender Bedeutung für die WTZ sind die zweiseitigen Abmachungen. Zu ihrer Verwirklichung bildete die „DDR“ mit den übrigen Ostblockländern die folgenden zweiseitigen Organe: 1. Paritätische Kommission für ökonomische und WTZ der DDR und der UdSSR; 2. Gemeinsamer deutsch-tschechoslowakischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 3. Deutsch-polnischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 4. Deutsch-ungarischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 5. Gemeinsame Regierungskommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der DDR und der Sozialistischen Republik Rumänien; 6. Deutsch-bulgarischer Ausschuß für WTZ; 7. Deutsch-jugoslawisches Komitee für wirtschaftliche und WTZ; 8. Ständige Kommission für WTZ zwischen der DDR und der Volksrepublik China; 9. Ständige Kommission für WTZ zwischen der DDR und der Demokratischen Republik Vietnam. Lange Zeit konnte von wirklicher WTZ innerhalb des RGW nicht gesprochen werden. Es handelte sich primär vielmehr darum, das wissenschaftlich-technische Potential der vergleichsweise hochentwickelten „DDR“ in größtmöglichem Maße für die übrigen Ostblockstaaten nutzbar zu machen; für die Sowjets ging es ferner darum, unter der Tarnbezeichnung WTZ die Sowjetisierung Mitteldeutschlands möglichst weit voranzutreiben. Schließlich sah sich der RGW im Jahre 1956 gezwungen einzugreifen, nachdem vor allem Polen und die Balkanstaaten in uferloser Weise technische Dokumentation angefordert hatten und Fälle eklatanten Mißbrauchs, wie z. B. der Weiterverkauf der im Rahmen des RGW angeforderten Dokumentation an das westliche Ausland gegen Devisen, bekanntgeworden waren. Indes blieben auch diese Beschlüsse im wesentlichen auf dem Papier, und erst mit der Durchsetzung der Wirtschaftsreform im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems konnten die bestehenden Mißstände nach und nach abgestellt werden. Dazu erklärte der sowjetrussische RGW-Experte Bogomolow Anfang 1966: „In der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der sozialistischen Länder ist bislang das Prinzip der unentgeltlichen Übergabe der Dokumentationen und der Lizenzen für die Herstellung von Maschinen und Ausrüstungen sowie für technologische Verfahren vorherrschend … Mit der Zeit traten jedoch auch die schwachen Seiten dieses Prinzips zutage. Die Tatsache, daß praktisch jede Dokumentation zugänglich war, brachte ungewollt die Versuchung mit sich, eine eigene Fertigung jener Erzeugnisse aufzunehmen, deren Produktion bereits in anderen Ländern im Gange war, wobei die Länder, die uneigennützig ihre technischen Errungenschaften weitergegeben haben, dann oft nicht nur die bisherigen Abnehmer ihrer Produktion verloren haben, sondern auch auf den Außenmärkten auf die Konkurrenz analoger Waren stießen, die nach ihrer Dokumentation und ihren Lizenzen hergestellt worden waren“ („Woprossy Ekonomiki“ Nr. 2/1966, deutsche Übersetzung in „Außenhandel“, Ost-Berlin Nr. 7/1966, S. 10). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 738 Wissenschaftlich-technische Zentren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftliche IndustriebetriebeSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Mit WTZ wird die Überlassung wissenschaftlich-technischer Dokumentation über bestimmte Produktionsanlagen und Produktionsprozesse; Überlassung von Unterlagen über erfolgreich abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben; Übernahme der Ausbildung von technischen Fachkräften des Partnerstaates in den eigenen Industriebetrieben und wissenschaftlichen industriellen Einrichtungen; Entsendung eigener Fachkräfte zur technischen Hilfeleistung beim…
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Ministerium der Finanzen (1969)
Siehe auch: Ministerium der Finanzen: 1966 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Stattshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen Haushaltswirtschaft sind jedoch diese Planungen und deren Durchführung mit der staatlichen Volkswirtschaftsplanung aufs engste verknüpft (Planung, Wirtschaft). Da alle wesentlichen Produktionsmittel „staatliches Eigentum“ und demgemäß betriebliche Vorgänge (z. B. Investitionen, Abschreibungen, Gewinne und Verluste) „staatliche“ Finanzoperationen bzw. für die „Staatsfinanzen“ relevante Größen sind, ist der Aufgabenbereich des MdF weit umfassender als der westlicher Länder (Zahlungsverkehr, Devisen). Aus dem gleichen Grunde obliegt dem MdF auch die [S. 424]Einwirkung und Kontrolle auf das innere Finanzgebaren der volkseigenen Wirtschaft. Diese Aufgaben sind seit Anfang 1966 weiter ausgebaut und intensiviert worden: die Finanzrevision ist nicht mehr eine Aufgabe der VVB, sondern des MdF. Die „staatliche Finanzrevision“ des MdF erstreckt sich damit auf die Bilanzprüfung, die Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung, die Vermögenskontrolle (Finanzplanabrechnung) und soll darüber hinaus Finanzanalysen erstellen, die Aufschlüsse über das innere Finanzgebaren der Betriebe geben und als Grundlage für Direktiven für eine sparsamere Finanzwirtschaft in der Zukunft dienen können. Diese Neuorientierung muß im Zusammenhang mit den Bemühungen der Verwaltung zur Rationalisierung des Wirtschaftssystems gesehen werden (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft), in deren Rahmen man bemüht ist, sich bestimmte Elemente des Systems der westlichen Marktwirtschaft zunutze zu machen. So führte der Minister der Finanzen im Dez. 1965 aus, daß für diese neuen Aufgaben „Spezialisten der Finanzrevision“ benötigt werden mit einem „Ausbildungsgrad, der in … den USA, Großbritannien, Westdeutschland und Frankreich bereits seit geraumer Zeit von hochqualifizierten Revisoren (Wirtschaftsprüfern), verlangt wird“. Minister der Finanzen ist Siegfried ➝Böhm. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 423–424 Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium der JustizSiehe auch: Ministerium der Finanzen: 1966 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Stattshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen…
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Verlagswesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem Bereich vor allem die für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, für die Qualifizierung unserer Werktätigen, für die Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus unentbehrliche Literatur erscheint“ (ebenda). Angeleitet und kontrolliert wird das V. durch das Ministerium für Kultur, dem es (nach seinem Statut von 1964) obliegt, „auf die Entwicklung einer vielseitigen, sozialistischen, schöngeistigen Literatur zu orientieren und insbesondere jene literarischen Werke zu fördern, die die Gegenwart in fortschrittlichem Geiste darstellen; das literarische deutsche und ausländische kulturelle Erbe zu pflegen; die Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter und Bauern zu unterstützen, um im Geist des Bitterfelder [S. 675]Weges die breite künstlerische Selbstbetätigung auf literarischem Gebiet zu fördern“. Zuständig für die einschlägigen Aufgaben des Ministeriums ist seit Anfang 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel (Leiter: Bruno Haid); sie übernahm die Aufgaben der bisherigen Abteilung Literatur und Buchwesen sowie der VVB Verlage und des Druckerei- und Verlagskontors. Die graphische (in der „DDR“ „polygraphische“) Industrie und neuerdings auch die Buchbindereien unterstehen dagegen dem Ministerium für Leichtindustrie. Die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel hat „die Verlage zu lizenzieren, die unterstellten Verlage anzuleiten und für eine zweckentsprechende Arbeitsteilung zwischen den Verlagen (Profilierung) Sorge zu tragen; die thematische Jahres- und Perspektivplanung der Verlage anzuleiten, zu koordinieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren; die Manuskripte der Buchverlage und die Erzeugnisse der nicht lizenzierten Verlage (Gelegenheitspublikationen, lokale Festschriften, Heimatblätter usw. D. Red.) zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen“; sie leitet ferner auch den Buchhandel, vornehmlich den Volksbuchhandel, und das allgemeinbildende Bibliothekswesen fachlich und ideologisch an. Um „breite Kreise der Bevölkerung zu beteiligen“, wurden insgesamt 21 ständige Arbeitsgemeinschaften gebildet, die nicht nur „passiv“ begutachten, sondern „wichtige Helfer“ „bei der Aufstellung und Erfüllung komplexer Literatur-Entwicklungsprogramme“ werden sollen. Die Editionspläne sind außerdem auf Verlegerkonferenzen Gegenstand von Kritik und Selbstkritik. Die „Begutachtung“ der Verlagsprogramme zielt u.a. auf deren klare Abgrenzung durch Zuweisung thematischer Zuständigkeiten ab; auch werden „Schwerpunkttitel“ festgelegt, deren Produktion unter Hintanstellung aller sonstiger Vorhaben besonders zu fördern ist. Um das System der Steuerung zu vervollständigen, werden Autorenverpflichtungen im Sinne des Vertragsgesetzes angestrebt. Seit einer Anordnung v. 7. 2. 1966 bedürfen schließlich Erwerb und Vergabe von urheberrechtlichen Nutzungsberechtigungen (Lizenzen) im Verkehr mit Partnern außerhalb der „DDR“ vor Abschluß eines Vertrages der Genehmigung durch das Büro für Urheberrechte. Bei der Vergabe kann die Genehmigung davon abhängig gemacht werden, daß die Nutzungsberechtigung zuvor einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung in der „DDR“ angeboten wurde. Nach dem „Perspektivprogramm“ der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, das im Febr. 1965 veröffentlicht wurde, sollen die „staatlichen Organe“ die Voraussetzungen dafür schaffen, „daß zu gegebener Zeit eine allmähliche Ersetzung der staatlichen Kontrolle durch die gesellschaftliche Kontrolle und die volle Eigenverantwortlichkeit der Verlage erfolgen kann“. 1963 waren an der Buch-, Zeitschriften-, Kunstblätter- und Musikalien-Produktion annähernd 120 Verlage beteiligt, viele davon, vor allem private, jedoch nur mit wenigen Titeln. Obschon nachprüfbare Angaben über die Eigentumsverhältnisse im V. nicht veröffentlicht werden, lassen sich etwa 60 Verlage, darunter alle größeren, einwandfrei als entweder „volkseigen“ (d.h. Staatsverlage) oder „organisationseigen“ (d.h. im Besitz von Parteien, Massenorganisationen usw.) identifizieren. Kaum mehr als 12 Verlage waren (von den drei kirchlichen abgesehen) wahrscheinlich noch Privateigentum; ihr Anteil an der Produktion dürfte (nach Titeln) unter 5 v. H. gelegen haben. Alle staats- und organisationseigenen Verlage wurden 1959 in einer VVB Verlage zusammengeschlossen; diese VVB wurde 1962 aufgelöst und in die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur überführt. Zu den volkseigenen Verlagen (Volkseigentum) gehören u. a. das Bibliographische Institut, die Verlage Breitkopf & Härtel, Brockhaus, Gustav Fischer, Niemeyer, Reclam, Seemann, Teubner, Thieme, die widerrechtlich enteignet wurden; die meisten produzieren trotzdem unter dem gleichen Namen wie in der BRD. Einzelne Ministerien haben eigene Verlage; der Staatsverlag der „DDR“ bringt seit Anfang 1963 die amtlichen Veröffentlichungen der Volkskammer, des Staatsrates usw. heraus. Die gesamte Literatur des Nationalrates (Nationale Front) erscheint im Kongreßverlag. Der Ostberliner Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Deutschen Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Urania und der Verlag Tribüne dem FDGB. Die Buchproduktion der Verlage wuchs bis 1958 von Jahr zu Jahr an: Auch in der technischen Qualität hat die Produktion in manchen Bereichen den alten Standard des „Leipziger Platzes“ wieder erreicht; wie in der BRD werden die „Schönsten Bücher des Jahres“ (49 im Jahr 1966) ausgezeichnet. Die Auflagen der Bücher liegen im Durchschnitt höher als in der BRD, doch sind die Größen aus verschiedenen Gründen schwer vergleichbar; neben der Breite und Vielfalt des Angebots in der BRD ist zu berücksichtigen, daß die Auflagen vieler Titel und insbesondere der „Bestseller“ in der „DDR“ wenn nicht gesteuert, so doch beeinflußt sind durch den Pflichtbedarf der Bibliotheken, durch den Verbrauch von Prämien und Buchgeschenken der „gesellschaftlichen Organisationen“ und durch die Absperrung des Lesepublikums von der Literatur der BRD und des „kapitalistischen“ Auslandes. Die Bemessung der Auflagen ist daher auch nicht allein oder in erster Linie abhängig von der Nachfrage, sondern von den Direktiven des [S. 676]Literaturapparates. Im Absatz der Fachliteratur schlägt sich aber auch die von der SED verbreitete „Atmosphäre des Lernens“ positiv nieder. Lizenzausgaben oder Übersetzungen „westlicher“ Literatur, die in ideologisch bestimmter Auswahl zugelassen werden (1965 wurden 264 Lizenzen von Verlagen der BRD erworben, wovon freilich wohl nur ein Bruchteil Werke der schönen Literatur betroffen haben dürfte), aber auch Unterhaltungsliteratur jeglichen Niveaus ohne politischen Einschlag sind meist schnell vergriffen. Andererseits werden „Überplanbestände“, da der Plan den Umschlag eines bestimmten Prozentsatzes der Lagerbestände in einer bestimmten Zeit vorschreibt, nach relativ kurzer Zeit makuliert. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert. (Deutscher Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der BRD vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Buchgemeinschaften, Kulturpolitik, Literatur, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 674–676 Verkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlöbnisSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem…
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Arbeitslosenversicherung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge soll dem Zwecke der A. zugute kommen. Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit an für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u.a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 M 1,20 M täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 M auf höchstens 2 M täglich. Familienzuschläge werden für Kinder, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter von über 60 Jahren und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 M täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 M, in den übrigen Orten in Höhe von 10 M monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 M wöchentlich übersteigt. Für Ostberlin gelten höhere Sätze. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von der Verwaltung der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36–37 Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitslosigkeitSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem…
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Betriebsparteiorganisation (BPO) (1969)
Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien zum Aufbau von Betriebsgruppen (18. 9. 1946), um so den Schwerpunkt der Parteiarbeit von den Wohngebieten in die Betriebe zu verlegen und die Erfassung und Kontrolle der Parteiangehörigen am Arbeitsplatz zu sichern. Die BPO wird als „führende gesellschaftliche Kraft, im Betrieb“ bezeichnet. Sie läßt sich in ihrer Tätigkeit vom Programm und Statut der SED sowie von den Beschlüssen des Zentralkomitees und der übergeordneten Parteiinstanzen leiten. Sie organisiert die politische Schulung der Parteimitglieder und Kandidaten sowie das Parteilehrjahr. Die BPO leitet und kontrolliert die Tätigkeit der Massenorganisationen im Betrieb. Sie „mobilisiert die Werktätigen für die Erfüllung und Übererfüllung des [S. 106]Planes“ (Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan) und organisiert die sozialistischen ➝Wettbewerbe, Neuererbewegungen, sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und Brigaden. Dem Parteistatut nach steht der BPO in den Volkseigenen Betrieben, nicht aber in den Dienststellen und öffentlichen Verwaltungen, das Recht zu, die Werkleitungen zu kontrollieren. Sie arbeitet zu diesem Zweck eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zusammen, und der Sekretär der BPO leitet das in den Großbetrieben bestehende Produktionskomitee. Im Zuge der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Erhöhung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Betriebe scheint die Rolle der Partei in den Betrieben gewissen Veränderungen zu unterliegen. So wurde anläßlich der Parteiwahlen 1968 die Trennung der politisch-wirtschaftlichen von den fachlich-wirtschaftlichen Fragen und damit eine Abgrenzung der Zuständigkeiten der Parteiorgane von den betrieblichen Führungsorganen betont („Neues Deutschland“ vom 10. 1. 1968, „Leipziger Volkszeitung“ vom 18. 1. 1968). Die BPO wird von einem Sekretär geleitet, der als Nomenklaturfunktionär (Nomenklatursystem) ausnahmslos Vertrauensmann der übergeordneten Parteileitung ist. Einstellungen und Entlassungen dürfen nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei mehr als 150 Mitgliedern können im Rahmen der BPO Abteilungsparteiorganisationen (APO) gebildet werden. Aufbau, Rechte, Pflichten und Aufgaben der APO entsprechen denen einer BPO mit weniger als 150 Mitgliedern. Innerhalb der APO und der BPO mit weniger als 150 Mitgliedern können Parteigruppen in den Arbeitsgruppen, den Brigaden oder Schichten gebildet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 104, 106 Betriebsorganisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsplanSiehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien…
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Wohnungsbau (1969)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 19 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 waren durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Zugang von rd. 3,5 Mill. Wohnungen, d.h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet, eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in Mitteldeutschland etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. (Siehe Tabelle.) Zu den Zahlen der Tabelle ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war, z. B. 1967 BRD = 82 qm,„DDR“ = 51 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. drüben im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–1965) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1965 wurden davon jedoch nur rd. 562.000 fertiggestellt. Der Plan des W. ist nur mit 72 v. H. erfüllt worden. Der W. ist seit 1962 bei steigendem Bedarf rückläufig. Von dem überalterten Wohnungsbestand müßten, wenn man westliche Maßstäbe zugrunde legt, jährlich etwa 60.000 Wohnungen als abbruchreif erklärt werden. Der weitaus größte Teil davon wird jedoch weiter bewohnt (Wohnungswesen). — Seit 1962 ist der Anteil der durch Arbeiterwohnungsbau-Genossenschaften gebauten Wohnungen ständig zurückgegangen: 1961 betrug der Anteil 59 v. H., 1967 nur noch 25 v. H. Dagegen wird der Anteil des sog. volkseigenen W., durch den fast ausschließlich Werkswohnungen gebaut werden, weiter ansteigen. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung geschieht überwiegend aus den Spareinlagen der Bevölkerung. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotterie), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk, Baukostenzuschüsse und Genossenschaftsanteile der Wohnungssuchenden sowie Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten. [S. 741]Berücksichtigt man die unterschiedliche Größe der neu gebauten Wohnungen, dann ist der Rückstand der „DDR“ gegenüber der BRD noch sehr viel größer. Im Jahre 1961 wurde in Mitteldeutschland je Kopf der Bevölkerung nur ein Viertel der in der BRD erstellten Wohnfläche neu gebaut. Die Belegzahl für neue Wohnungen ist hoch angesetzt. Haushalte mit 2 Personen haben z. B. nur Anspruch auf eine 1½-Raum-Wohnung einschl. Küche. Amtlich wurde 1965 dazu erklärt: „Es ist eine weitverbreitete, aber falsche Meinung, daß mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus auch die Wohnungsgröße wachsen muß. Wichtiger ist, daß für die neu entstehenden Industriebetriebe Wohnungen für die neuen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.“ Aus Fachzeitschriften ist zu entnehmen, daß der rechnerische Wohnungsbedarf erst nach 1970 abgedeckt werden soll. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bereitstellung einer gut ausgestatteten Wohnung für jede Familie mit je einem Raum für jedes Familienmitglied ist jedoch erst zwischen 1970 und 1980 möglich.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 740–741 Wohngebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WohnungswesenSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…
DDR A-Z 1969
Todesstrafe (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen Entwicklungsphase nicht zu entbehren und beweist unsere Entschlossenheit, wenn es sein muß, auch mit den schärfsten Mitteln gegen die vorzugehen, die sich zu Handlangern der Unmenschlichkeit und der Kriegspolitik herab würdigen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 48). Das neue Strafgesetzbuch sieht die Möglichkeit, die T. zu verhängen in 21 Fällen vor, droht sie aber nirgends mehr obligatorisch an. Gegen Jugendliche ist sie nicht zulässig. Nach § 60 StGB wird T., soweit sie gesetzlich zulässig ist, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben. Das StGB droht T. an bei Mord, Aggressionsverbrechen (zwei Fälle), Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Hochverrat, Spionage, landesverräterischer ➝Treubruch, Terror (zwei Fälle), Diversion, Sabotage sowie bei neun Tatbeständen des Militärstrafrechts. Bei den erwähnten Staatsverbrechen kann T. nach § 110 StGB verhängt werden, „wenn das Verbrechen 1. den Frieden, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft der DDR in hohem Maße gefährdet; 2. im Verteidigungszustand begangen wird; 3. den Tod eines Menschen verursacht oder das Leben einer größeren Anzahl von Menschen gefährdet oder 4. unter Anwendung von Waffen oder unter Androhung des Gebrauchs von Waffen begangen wurde“. Dabei wird betont, daß diese Kriterien nicht vollständig sind: „Es können darüber hinaus durchaus andere Gesichtspunkte auftreten, die einen Fall als einen besonders schweren im Sinne dieser Bestimmung qualifizieren“ („Neue Justiz“ 1967, S. 274). T. ist bei diesen Staatsverbrechen auch dann möglich, wenn sich die Tat gegen ein anderes sozialistisches Land richtet (§ 108 StGB). Vor Inkrafttreten der neuen Strafprozeßordnung mußten Todesurteile nach Eintritt der Rechtskraft dem Vorsitzenden des Staatsrates zur Entschließung vorgelegt werden, ob er von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen wollte. In diesen Fällen wurde in der Regel eine Stellungnahme des Politbüros der SED herbeigeführt. In der Mehrzahl der Fälle erfolgte keine Begnadigung; die Todesurteile wurden durch Enthauptung vollstreckt. Nunmehr bestimmt § 348 StPO, daß die Vollstreckung eines Todesurteils nicht zulässig ist, solange über ein Gnadengesuch für den Verurteilten nicht entschieden ist. Daraus geht nicht einwandfrei hervor, ob es auch in Zukunft — unabhängig von einem gestellten Gnadengesuch — bei der Vorlage an den Vorsitzenden des Staatsrates in jedem Einzelfall verbleibt oder nicht. An Frauen, die zur Zeit der Tat, der Verurteilung oder des für die Vollstreckung bestimmten Zeitpunktes schwanger sind, wird die T. auch nach der Entbindung nicht vollstreckt, und auch an Geisteskranken darf T. nicht vollstreckt werden. Der Vollzug der T. erfolgt seit dem 1. 7. 1968 durch Erschießen (§ 60 StGB). Nach westlichen Beobachtungen, die nicht vollständig sein können, wurden durch die Gerichte der „DDR“ von 1949 bis Ende 1967 194 Todesurteile verhängt, davon 75 Todesurteile wegen Handlungen in der NS-Zeit (Kriegsverbrecherprozesse) und 69 Todesurteile wegen Staatsverbrechen. Die Sowjetischen Militärtribunale (SMT) verhängten die T. nach dem in der SU geltenden Strafrecht. Vom 26. 5. 1947 bis 12. 1. 1946 war die T. in der SU abgeschafft. In dieser Zeit durften auch die SMT die T. nicht verhängen. Die Zonengerichte waren dadurch an der Verhängung der T. jedoch nicht gehindert. Nach ebenfalls nicht vollständigen westlichen Zählungen wurden in der Zeit von 1945 bis 1954 536 T. durch die SMT gefällt, von denen aber der größte Teil nicht vollstreckt wurde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOMSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen…
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Staatshaushalt (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des sowjet. Sektors von Berlin), innerhalb dieser Haushalte — nach dem Bruttoprinzip — auch die Haushalte sämtlicher öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten, Rundfunk, Fernsehen, Krankenhäuser, Kindergärten) sowie — nach dem Nettoprinzip — die Finanzpläne der VEW und schließlich den Haushalt der Sozialversicherung. Der St. der „DDR“ ist also mit denen westlicher Länder nicht zu vergleichen. Die Aufstellung der St.-Pläne erfolgt entsprechend den Zielen und Direktiven der politischen Führung (SED) durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission und unter Mitwirkung der örtlichen Verwaltungsorgane, deren Interessen jedoch von keiner ausschlaggebenden Bedeutung sind. Der St.-Plan wird dann vom Ministerrat bestätigt und von der Volkskammer angenommen. Der St.-Plan ist der „Finanzplan des Staates“. Die Grundlage der St.-Pläne sind die Volkswirtschaftspläne. Durch den St. erfolgt die Finanzierung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Aufgaben sowie die Kontrolle der Planverwirklichung. Einnahmen des St. sind das sog. „Reineinkommen des Staates“ (Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Produktionsfondsabgabe, Gewinnabführung der VEW; [S. 604]Gewinnverwendungsfonds), Steuern und sonstige Einnahmen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Einnahmen der örtlichen Haushalte sind z. T. eigene Steuereinnahmen und Anteile an den Einnahmen übergeordneter Gebietskörperschaften. (Finanzausgleich) Die Hauptaufgabe des St. ist — durch eine entsprechende Einnahmen- und Ausgabenpolitik — die Umverteilung des Sozialproduktes mit dem Ziel, die politische Macht der SED zu festigen und die Volkswirtschaft ihren Vorstellungen entsprechend auf- und auszubauen (Investitionen). Die gesetzlichen Grundlagen des Haushaltswesens sind verschiedene Artikel der Verfassung, das „Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR“ von 1954 (GBl. 1954, Nr. 23) und die hierzu ergangenen Bestimmungen. Der St.-Plan Ist nach Verabschiedung durch die Volkskammer Gesetz. Die Kassenführung des St. obliegt der Staatsbank. Die Haushalte sind Geheimsache. Die veröffentlichten Globaldarstellungen erlauben keinen detaillierten Einblick in die Struktur der Einnahmen und Ausgaben. (Wirtschaft) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 603–604 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatslehreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den…
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Westgeldeinnahmen (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Fundierten Schätzungen zufolge betrugen die W. im Jahre 1967 rd. 240 Mill. DM. Dieser Betrag setzt sich u. a. aus folgenden Einnahmen zusammen: Die seit Sept. 1951 erhobenen Straßenbenutzungsgebühren im Verkehr von und nach West-Berlin brachten der DDR bis 1967 rd. 550 Mill. DM, davon im Jahre 1967 53 Mill. DM ein. Durch Verordnung wurde mit Wirkung vom 1. Dez. 1964 ein Zwangsumtausch von 5,– DM je Besuchstag für Besucher der BRD in der DDR und Ostberlin eingeführt (mit Wirkung vom 20. 6. 1968 auf 10,– DM erhöht). Der gleiche Betrag ist auch von Reisenden aus dem nichtsozialistischen Ausland umzutauschen. Von dem verbindlichen Mindestumtausch sind nur Personen im Rentenalter und Kinder unter 16 Jahren ausgenommen. Hieraus ergaben sich für 1967 W. von ca. 50 Mill. DM. Gleichzeitig wird jedoch für Besucher der Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse ein Zwangsumtausch von 25,– DM je Besucher und Tag beibehalten, der einschließlich der Standgebühren für Aussteller und für Messeausweise im Jahre 1967 einen Betrag von etwa 10 Mill. DM erbrachte. Ein weiterer Betrag von 17 Mill. DM wurde aus den Tageseinnahmen der Ostberliner S-Bahn in West-Berlin erzielt. Für Leistungen im Berlin-Verkehr sind von der Reichsbahn im Jahre 1967 etwa 13 Mill. DM für den Personenverkehr und etwa 30 Mill. DM für den Güterverkehr vereinnahmt worden. Ein weiterer, mit rd. 10 Mill. DM anzusetzender Einnahmebetrag setzte sich 1967 aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu gehören die von der Volkspolizei erhobenen Straf- und Bußgelder, Lizenzgebühren für westliche Busunternehmen, Transitgebühren der Kfz-Haftpflichtversicherungsprämien. Die international gültige grüne Versicherungskarte wird nicht anerkannt. Ferner gehören hierzu Einnahmen der Reisebüros der DDR, Erlöse der MITROPA sowie der Intershop-Läden und der Intertank für Benzinverkauf an den Interzonenautobahnen. Außerdem erzielt die DDR W. aufgrund von Zahlungen von Einwohnern der BRD für mitteldeutsche Waren, die von der „Genex-GmbH“ an Empfänger in der DDR ausgeliefert werden. Ein gewisser Einnahmeausfall war durch das Nichtzustandekommen weiterer Passierscheinvereinbarungen in Berlin entstanden. Ein Zwangsumtausch von 3,– DM war je Besuchstag und Person im Ostsektor der Stadt vorgeschrieben (mit Wirkung vom 20. 6. 1968 auf 5,– DM erhöht). Aufgrund der durch die „Härtestelle“ ausgestellten Besuchsgenehmigungen in dringenden Familienangelegenheiten dürften 1967 nur Einnahmen in einer Größenordnung von 100.000 DM erzielt worden sein. 1966 dürften es aber noch rd. 2 Mill. DM gewesen sein. Den Einnahmen in Höhe von etwa 240 Mill. DM standen im Jahre 1967 Ausgaben in Höhe von 52 Mill. DM gegenüber. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Löhne der in West-Berlin wohnenden Bediensteten der Reichsbahn, Strom-, Gas- und Wasserzahlungen der in West-Berlin liegenden Reichsbahnhöfe und das „Reisegeld“ von 5,– DM (Umtausch 1: 1) für jeden in die BRD reisenden Rentner sowie die Westmarkzuteilungen für sonstige Reisende (Funktionäre, Wissenschaftler usw.). Der DDR verblieben somit 1967 W. in einer Größenordnung von 190 Mill. DM zur freien Verfügung. Im Juni 1968 wurden von der DDR im Interzonen- und Berlin-Verkehr Paß- und Visumzwang und eine Steuerausgleichsabgabe eingeführt sowie der Zwangsumtausch erhöht. Die Visumgebühr beträgt für die Einreise in die DDR 15,– DM und für den Transit (auch im Berlin-Verkehr) 10,– DM für den Hin- und Rückweg. Aus den Visagebühren erzielt die DDR eine jährliche Einnahme von 70 Mill. DM (Reiseumfang 1968). Nach der Erhöhung des Zwangsumtausches für Besuchsreisende in die DDR von 5,– DM auf 10,– DM je Besuchstag erzielt die DDR jährlich Einnahmen in Höhe von 90 Mill. DM, d.h. gegenüber 1967 Mehreinnahmen von etwa 30 Mill. DM (Reiseumfang 1968). Die Steuerausgleichsabgabe im Güterverkehr auf dem Landwege beträgt 3 Pf/tkm und im Personenverkehr 0,8 Pf/Personen-km. Für die Güterbeförderung auf dem Wasserwege werden auf dem Mittellandkanal 35 Pf/t und auf anderen Wasserstraßen 70 Pf/t erhoben. Für sog. „gefährliche Güter“ gelten auf dem Land- und Wasserwege höhere Sätze. Aus der Steuerausgleichsabgabe erzielt die DDR eine jährliche Einnahme von etwa 40 Mill. DM (Verkehrsvolumen 1967). Gegenüber den geschätzten W. der DDR im Jahre 1967 in Höhe von rd. 240 Mill. DM erzielt die DDR seit den Maßnahmen vom Juni 1968 somit jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 140 Mill. DM. Mit Wirkung vom 1. Januar 1969 hat die DDR „Genehmigungsgebühren“ (Zoll) für die Mitnahme von Geschenken im Reiseverkehr eingeführt, die einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Die Höhe der jährlichen W. aufgrund der Erhebung der „Genehmigungsgebühren“ ist nicht bekannt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 708 Westdeutsche Bundesrepublik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestorientierungSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Fundierten Schätzungen zufolge betrugen die W. im Jahre 1967 rd. 240 Mill. DM. Dieser Betrag setzt sich u. a. aus folgenden Einnahmen zusammen: Die seit Sept. 1951 erhobenen Straßenbenutzungsgebühren im Verkehr von und nach West-Berlin brachten der DDR bis 1967 rd. 550 Mill. DM, davon im Jahre 1967 53 Mill. DM ein. Durch Verordnung wurde mit Wirkung vom 1. Dez. 1964 ein Zwangsumtausch von 5,– DM je…
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Interzonenhandel (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter I. versteht man den Warenaustausch und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen zwischen der BRD (einschließlich West-Berlins) und der „DDR“ (einschließlich Ostberlins). 1. Historische Entwicklung Mit I. bezeichnete man ursprünglich den Warenaustausch zwischen den vier Besatzungszonen Deutschlands. Auf der Potsdamer Konferenz (17. Juli bis 2. August 1945) legten die Siegermächte des 2. Weltkrieges, Großbritannien, die SU und die USA — Frankreich nahm an der Konferenz nicht teil — fest, Deutschland während der Besatzungszeit als wirtschaftliche Einheit zu behandeln. Gleichzeitig wurde beschlossen, eine gleichmäßige Verteilung der wichtigsten Waren auf die vier Besatzungszonen vorzunehmen, um so ein ausgeglichenes Wirtschaftsleben zu gewährleisten und die Notwendigkeit zusätzlicher Einfuhren einzuschränken. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße haben an dem später in Gang kommenden I. nicht teilgenommen. Dieser nahm erst 1946 einen nennenswerten Umfang an. Das erste I.-Abkommen im heutigen Sinne war das sogenannte Dyson-Geschäft. Es wurde zwischen der britischen und der sowjetischen Besatzungszone abgeschlossen. Die britische Zone verpflichtete sich darin zur Lieferung von 41.320 Tonnen Stahl und [S. 294]Eisen im Austausch gegen 180.000 Tonnen Braunkohle und 500.000 Kubikmeter Brennholz. Dem Dyson-Geschäft folgte am 20. September 1946 das sog. Britengeschäft, das die Lieferung von Eisen und Stahl, Bereifung und Vieh im Austausch gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse, Braunkohlenbriketts, Grubenholz und Eisenerz vorsah. Im Herbst 1946 kam dann auch das erste Abkommen zwischen der amerikanischen und der sowjetischen Zone zustande, und schließlich folgten die sog. Sofra-Geschäfte zwischen der französischen und sowjetischen Besatzungszone. Eine neue Entwicklung ergab sich, als die Länder der amerikanischen und britischen Zone am 1. Januar 1947 eine übergeordnete Verwaltung, den Wirtschaftsrat in Minden, erhielten und im Juni 1947 schließlich zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Bi-Zone) zusammengeschlossen wurden. Damit entfiel bereits ein Teil des I. der westlichen Besatzungszonen untereinander. Gleichzeitig trat die Bi-Zone als neuer Handelspartner der Sowjetzone in Erscheinung. So wurde Mitte Januar 1947 zwischen der Bi-Zone und der Sowjetzone das Mindener Abkommen abgeschlossen. Es hatte eine Laufzeit von Januar 1947 bis Ende März 1948. Dem Mindener Abkommen folgte am 25. Nov. 1947 das sogenannte Warenabkommen 48, das aber infolge der Berliner Blockade und der Währungsreform nicht voll verwirklicht werden konnte. In dem vorgenannten Zeitraum wurden im I. die folgenden Umsätze erreicht: Die Blockade der Westsektoren Berlins durch die Sowjets, die am 31. März 1948 einsetzte, brachte den I. zum Erliegen. Als sie einschließlich aller Gegenmaßnahmen im Mai 1949 aufgegeben wurde, hatte sich die Situation grundlegend geändert. Durch die getrennten Währungsreformen war das ehemals einheitliche Währungsgebiet der Reichsmark gespalten (Währung). Der Währungsreform folgte im Frühjahr 1949 der Beschluß der Westmächte, ihre Besatzungszonen zu vereinigen, woraus im Sept. 1949 die BRD hervorging. Einen Monat später, im Okt. 1949 wurde die sowjetische Besatzungszone zur „DDR“ deklariert. Damit standen sich in Deutschland jetzt zwei politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich verschiedene Ordnungen gegenüber. Gleichzeitig war auch Berlin in einen östlichen und einen westlichen Teil gespalten worden. Im „Jessup-Malik-Abkommen“ vom 5. Mai 1949, mit dem die Berlin-Blockade beendet worden war, hieß es u.a.: „Alle Einschränkungen, die seit dem 1. 3. 1948 von der sowjetischen Regierung über Verkehr, Transport und Handel zwischen Berlin und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands sowie zwischen der Ostzone und den westlichen Besatzungszonen verhängt wurden, werden am 12. Mai 1949 aufgehoben.“ Damit war ein Junktim zwischen dem ungehinderten Verkehr zwischen Westdeutschland und West-Berlin einerseits und dem reibungslosen Verlauf des I. andererseits hergestellt (Berlin), das auch heute noch besteht. Die Veränderungen, die sich 1948 und 1949 in beiden Teilen Deutschlands vollzogen hatten, erforderten es, den I. auf eine neue Grundlage zu stellen. Um trotz der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die BRD zu verbindlichen Vereinbarungen zu gelangen, wurde 1949 die „Treuhandstelle für den I.“ mit Sitz in West-Berlin als ein Organ des Deutschen Industrie- und Handelstages errichtet. Heute ist die „Treuhandstelle für den I.“ eine dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnete Dienststelle. Sie wurde von ihm ermächtigt, mit den „DDR“-Behörden Vereinbarungen über den I. zu treffen. Als Verhandlungspartner auf der östlichen Seite fungierte bzw. fungiert die für den innerdeutschen Handel zuständige Hauptabteilung im Ministerium für Außenwirtschaft. Entsprechende Ermächtigungen wurden den beiden Stellen auch vom Westberliner Senat bzw. vom Ostberliner Magistrat erteilt. Am 8. Okt. 1949 wurde das Frankfurter Abkommen geschlossen. Damit wurde ein neuer Zahlungs- und Verrechnungsmodus in Form der „Verrechnungseinheit“ (VE) eingeführt, der im Prinzip auch heute noch gilt (siehe unter 2.). Um die sich aus dem Frankfurter Abkommen ergebenden Schwierigkeiten und Behinderungen bei der Abwicklung und der weiteren Entwicklung des I. zu vermindern, wurde am 20. Sept. [S. 295]1951 eine neue Vereinbarung, das sogenannte „Berliner Abkommen“ geschlossen, das jedoch erst im Mai 1952 wirksam wurde. Dieses Abkommen ist in der Zwischenzeit mehrfach ergänzt und verändert worden, bildet aber in der Fassung vom 16. Aug. 1960 auch heute noch die rechtliche Grundlage des I. 2. Rechtsgrundlagen Seit dem 1. Jan. 1961 bildet das „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DMark West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DMark Ost)“ (Berliner Abkommen) in der Fassung vom 16. Aug. 1960 die rechtliche Grundlage des I. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der Fassung des Abkommens von 1951 beziehen sich auf die Warenlisten, die Warenkonten und den Zahlungsverkehr. a) Warenlisten und Kontingentierung Während die früheren Warenlisten auf ein oder höchstens zwei Jahre befristet waren, sind sie jetzt in ihrer Dauer nicht begrenzt. Damit wurde sowohl dem Wunsch der westdeutschen Lieferanten als auch dem der östlichen Planwirtschaftler entsprochen. Die Warenlisten wurden von bisher fünf auf zwei reduziert. In Liste~1 sind die sogenannten „harten Waren“ aufgeführt. Von den Bezügen (Lieferungen der Ostseite) sind dies: Gruben- und Rundholz, Erzeugnisse des Braunkohlenbergbaus, Dieselkraftstoff, Erze, Roheisen, Stahlveredler, Erzeugnisse des Maschinen-, Fahrzeug-, Stahl-, Eisen- und Schiffbaus, elektronische Erzeugnisse und Büromaschinen, Vergaserkraftstoff und sonstige Mineralölerzeugnisse. Von den Lieferungen (Bezüge der Ostseite) sind in Liste~1 aufgeführt: Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie, der Ziehereien und Kaltwalzwerke und der Schmiede-, Hammer- und Preßwerke, Erzeugnisse des Bergbaus, NE-Metalle, Erzeugnisse des Maschinen-, Fahrzeug-, Stahl-, Eisen- und Schiffbaus, elektrotechnische Erzeugnisse und Büromaschinen. Alle übrigen Waren sind in Liste 2 erfaßt. Im Gegensatz zu Liste~1 sind hier nur einige Güter, insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, kontingentiert, während generell keine Begrenzung des Liefer- oder Bezugsvolumens besteht. Die Trennung in „harte“ und „weiche“ Waren und die Kontingentierung der einzelnen Warengruppen nach Maßgabe der jeweiligen Zusatzvereinbarungen erschienen zunächst erforderlich, um die Ostseite daran zu hindern, ausschließlich „harte“ Waren zu beziehen und „weiche“ Waren zu liefern. Inzwischen hat sich die Situation in dieser Beziehung sowohl durch konjunkturelle Schwankungen, Änderungen der Bedarfsstruktur bei beiden Vertragspartnern als auch aus politischen Gründen geändert, so daß in der praktischen Abwicklung des I. eine weitgehende Modifizierung eingetreten ist (siehe unter 4. und 5.). b) Preise, Verrechnung, Zahlungsverkehr In aller Regel wird der I. auf der Basis der westdeutschen Marktpreise abgewickelt. Die Zahlungen erfolgen auf dem Verrechnungswege (Clearing) über die Deutsche Bundesbank und die Staatsbank der DDR. Das zugrundeliegende Verrechnungsverhältnis 1:1, d.h. eine DMark West = 1 DMark Ost ist nur ein Clearingwert, der nicht etwa währungsmäßig die DMark West der DMark Ost gleichsetzt. Da Preisbasis die westdeutschen Marktpreise sind und ein erforderlich werdender Saldenausgleich in DMark West oder in devisenfähiger Währung zu erfolgen hat, ist die Verrechnungseinheit (VE) praktisch = DMark West. Zur Durchführung des Verrechnungsverkehrs wurden bei den beiden genannten Banken jeweils 3 Unterkonten eingerichtet. Es sind dies: Unterkonto 1: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste~1 ergeben. Unterkonto 2: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste 2 ergeben. Unterkonto 3: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die für Dienstleistungen erfolgen. Hierunter sind die Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Güter anfallen sowie Vergütungen für Bankspesen, Gerichtskosten, Verzugszinsen, Schadenersatzleistungen usw. Das Unterkonto~1 sowie die Unterkonten 2 und 3 zusammen können von jeder Seite [S. 296]bis zu einem Betrag von jeweils 100 Mill. VE überzogen werden. Durch eine Vereinbarung zum Berliner Abkommen vom 6. Dez. 1968 wurde der Swing auf 25 v. H. der jeweiligen Vorjahreslieferungen der „DDR“ festgesetzt. Um zu verhindern, daß der Swing als Dauerkredit in Anspruch genommen wird, ist in Ziffer 6 der Vereinbarung zum „Berliner Abkommen“ vom 16. Aug. 1960 vorgesehen, die drei Unterkonten jeweils zum 30. Juni jeden Jahres durch Bargeldüberweisungen auf das Konto S glattzustellen (Saldenausgleich, siehe auch unter 4. und 5.). 3. Umsatz und Warenstruktur Die nachstehende Aufstellung zeigt die Entwicklung des I. (Warenlieferungen, Warenbezüge und Dienstleistungen) seit 1953: Diese Angaben lassen ein kontinuierliches Wachstum des I. erkennen, das nur in den Jahren 1961 und 1962 unterbrochen wurde. Mit einer überdurchschnittlich hohen Wachstumsrate wurde 1966 die 3-Milliarden-Grenze überschritten. 1967 trat ein Rückgang ein, jedoch ist seit 1968 wieder eine aufsteigende Tendenz zu verzeichnen. Im Jahre 1968 wurde ein Umsatz von 2,9 Mrd. VE erzielt. Trotz dieses im ganzen günstig erscheinenden Bildes ist nicht zu verkennen, daß die Entwicklung des I. nicht mit der wirtschaftlichen Expansion in der BRD Schritt gehalten hat. Während der I. z. B. von 1960 bis 1965 unter Abrechnung der Dienstleistungen nur um 21 v. H. zunahm, erhöhten sich das Bruttosozialprodukt um 55 v. H., der Außenhandel um 57 v. H. und die Industrieumsätze um 41 v. H. Aber auch die wirtschaftliche Desintegration Deutschlands spiegelt sich in diesen Zahlen wider. Westdeutschland liefert heute weniger als 1 v. H. seiner Nettoproduktion an Mitteldeutschland, und der Anteil der mitteldeutschen Nettoproduktion am I. beträgt knapp 2 v. H., während 1936 rund ein Drittel an andere deutsche Gebiete — mit Ausnahme von Berlin — geliefert wurde. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Warenstruktur des I. für den Zeitraum 1965 bis 1967: [S. 298] Diese Aufstellungen lassen erkennen, daß in dem fraglichen Zeitraum bemerkenswerte Verschiebungen in der Warenstruktur des I. stattgefunden haben. Der wichtigste Vorgang auf der Bezugsseite ist der wertmäßige und anteilmäßige Rückgang der mitteldeutschen Lieferungen an Braunkohlenbriketts und Mineralölerzeugnissen. Für diese Entwicklung sind in Bezug auf die beiden Erzeugnisse durchaus unterschiedliche Gründe bestimmend gewesen. Die Bezüge an Braunkohlenbriketts hatten bis 1963 eine gewisse Stetigkeit aufgewiesen, während danach ein kontinuierlicher Rückgang eintrat: Der Rückgang war und ist in erster Linie auf Veränderungen der Verbrauchsstruktur in der BRD — Umstellung auf Ölfeuerung — zurückzuführen. Mit der gleichzeitigen umsatzmäßigen Ausweitung des I. mußte damit der wertmäßige Anteil der Braunkohlenbriketts an den Gesamtbezügen beträchtlich sinken. Bei Mineralöl lagen die Gründe für den Rückgang der Bezüge darin, daß die BRD mit Wirkung vom 1. Jan. 1964 an gezwungen war, die Zollschranken für Mineralöle innerhalb des EWG-Bereichs zu beseitigen und als Ausgleich dafür eine Mineralölsteuer einführte, um den Einnahmeausfall im Bundeshaushalt auszugleichen. Gleichzeitig wurden die bis dahin gezahlten Hydrierpräferenzen für Benzin teilweise abgebaut und für Diesel ganz beseitigt. Da die von der Ostseite gelieferten Treibstoffe ausnahmslos durch Hydrierung gewonnen werden, hatte diese Neuregelung zur Folge, daß der Verkaufspreis erheblich gesenkt werden mußte, und die „DDR“ nunmehr aus ihren Mineralöllieferungen wesentlich geringere Erlöse erzielte und die Lieferungen Anfang 1967 einstellte. Des weiteren ist die Zunahme der Bezüge an landwirtschaftlichen Produkten erwähnenswert. Auch auf der Lieferseite haben beträchtliche Verschiebungen stattgefunden. An erster Stelle ist hier der Anstieg bei chemischen Erzeugnissen zu nennen, wobei das Hauptkontingent auf Düngemittel entfällt, die die mitteldeutsche Industrie nicht in genügender Menge bedarfsgerecht produzieren kann. Eine weitere Steigerung der Lieferungen ist bei den Erzeugnissen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik zu verzeichnen. Hierin findet die gegenwärtige mitteldeutsche Wirtschaftspolitik ihren Ausdruck. Die Bestrebungen gehen dahin, den gesamten Produktionsapparat zu rationalisieren und durch qualitative Verbesserung der Produktion die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu steigern. In diesem Zusammenhang verdient auch Beachtung, daß im zweiten Halbjahr 1966 die Ostseite Maschinenlieferungen im Rahmen des I. drosselte und bereits genehmigte Bezugskontingente nicht ausnutzte. Schließlich ist der hohe Anteil der Lieferungen an landwirtschaftlichen Erzeugnissen bemerkenswert. Die „DDR“ kauft hier in erster Linie Futtermittel, Öle und Fette. Pankow verkaufte aber diese im I. bezogenen Nahrungsgrundstoffe mit einem Preisnachlaß weiter an Dänemark, um so seinen Außenhandel mit diesem EFTA-Partner zu stützen. Um für die Zukunft derartige Manipulationen zu unterbinden, verschärfte die BRD im Laufe des Jahres 1966 die Kontingents- und Genehmigungsbestimmungen für diese Güter. 4. Politische Aspekte a) Unterschiedliche Bedeutung in wirtschaftlicher Hinsicht Der I. ist in wirtschaftlicher Hinsicht für die „DDR“ von ungleich größerer Bedeutung als für die BRD. Setzt man ihn in Beziehung zum Umfang der Außenwirtschaft in beiden Teilen Deutschlands, so ergibt sich für die BRD ein Anteil von knapp 2 v. H., für die „DDR“ aber ein solcher von etwa 9 v. H. Mehr noch tritt das Gewicht des I. für die mitteldeutsche Wirtschaft in der Warenstruktur in Erscheinung. Sie bezieht in erster Linie Erzeugnisse der Metallurgie, des Maschinenbaus, der chemischen Industrie sowie Nahrungsmittel, Mineraldünger und Futtermittel. Sie legt ihr Schwergewicht auf den Bezug von Waren, die zur Durchführung ihrer Industrialisierungsprogramme dringend erforderlich sind. Demgegenüber umfassen die Gegenlieferungen zu einem wesentlichen Teil Braunkohlenbriketts, indu[S. 299]strielle Konsumgüter, Steine und Erden, also Erzeugnisse, die man im westlichen Ausland kaum absetzen könnte. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß sich in den letzten Jahren, besonders nach dem Bau der Mauer und der stärkeren Gleichschaltung der Außen-, Militär- und Wirtschaftspolitik der „DDR“ mit der der SU, vor allem durch den Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der „DDR“ und der SU vom Juni 1964, die Dinge wesentlich gewandelt haben und eine absolute Abhängigkeit von den westdeutschen Zulieferungen heute nicht mehr besteht. b) Die Aktion „Störfreimachung der Wirtschaft“ Am stärksten spürte die Ostberliner Regierung das wirtschaftliche Gewicht des I., als sie versuchte, die mitteldeutsche Wirtschaft von den westdeutschen Zulieferungen völlig unabhängig zu machen. Am 30. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe in Berlin von der BRD zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Danach leitete man unter dem Schlagwort v Störfreimachung der Wirtschaft“ eine Umorientierung der Außenhandelspolitik ein mit dem Ziel, die Abhängigkeit der mitteldeutschen Wirtschaft von der der BRD systematisch zu verringern. Eindeutig und offensichtlich mit Rückendeckung der SU ging man daran, für spätere Aktionen in der Berlin- und Deutschlandfrage die Hände frei zu haben. Außer durch Ausnutzung aller inneren Reserven und Ausweichmöglichkeiten versuchte man vor allem auf zwei Wegen, die Abhängigkeit von den westdeutschen Zulieferungen zu verringern: Der erste Weg bestand in noch wirksamerer Kooperation im Rahmen des RGW, in noch intensiverer Verflechtung mit dem Ostblock. Im Anschluß an die Moskauer Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien im Nov. 1960 begannen Wirtschaftsverhandlungen zwischen der SU und der „DDR“. Der zweite Weg bestand darin, daß man versuchte, Waren, die bisher aus der BRD bezogen wurden, nunmehr aus anderen westlichen Industriestaaten zu beziehen. Indes erwiesen sich die wirtschaftlichen Fakten als stärker, und die Umsatzentwicklung im I. in den darauffolgenden Jahren ließ erkennen, daß die Aktion „Störfreimachung der Wirtschaft“ das angestrebte Ziel nicht erreicht hatte. Eine Neuauflage dieser autarkischen Tendenzen — wenn auch in modifizierter Form — brachte die Leipziger Frühjahrsmesse 1965. Die starke Beteiligung der westdeutschen Industrie fand in der östlichen Presse kaum Erwähnung, während andererseits die Beteiligung der Firmen des westlichen Auslands publizistisch stark herausgestellt wurde. Deutlich war der Versuch zu spüren, die westdeutschen Firmen gegen die des westlichen Auslands auszuspielen. Wie schon vier Jahre vorher, lief auch diesmal wieder die Politik Ost-Berlins darauf hinaus, den Handel mit dem westlichen Ausland zu intensivieren, die wirtschaftliche und damit politische Bedeutung des I. zu verringern, um so die kommunistische Berlin- und Deutschlandpolitik zu unterstützen. c) Die Frage der Kreditvergabe an Ost-Berlin Die positive Einstellung der Bundesregierung und der politisch tragenden Kräfte der BRD zum I. fand ihren Ausdruck in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 13. Dez. 1966: „Wir wollen, soviel an uns liegt, verhindern, daß die beiden Teile unseres Volkes sich während der Trennung auseinanderleben. Wir wollen entkrampfen und nicht verhärten, Gräben überwinden und nicht vertiefen. Deshalb wollen wir die menschlichen, wirtschaftlichen und geistigen Beziehungen mit allen Kräften fördern.“ Im Westen Deutschlands wird der I. als eine letzte, wirksame Klammer zwischen den heute getrennten Teilen Deutschlands, als ein Restbestand der früher bestehenden wirtschaftlichen Einheit betrachtet. Darüber hinaus kommen bei den erforderlich werdenden Geschäftsverhandlungen, Montagen, Transport- und Dienstleistungen die Menschen aus beiden Teilen Deutschlands zusammen, und zweifellos hat auch die Summe solcher Kontakte ihr politisches Gewicht. Diese politischen Interessen haben gegenüber den wirtschaftlichen den Vorrang. Diese Auffassung fand ihren Niederschlag auch im Vertrag über die europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) vom 25. März 1957. Nach den Bestimmungen dieses [S. 300]Vertrages gilt der I. als innerdeutscher Handel, und die „DDR“ wird auch von den übrigen Vertragspartnern nicht als Drittland im Sinne dieses Vertrages angesehen. Diese Bestimmung bildet die Rechtsgrundlage dafür, daß Waren aus Mitteldeutschland zollfrei in die BRD geliefert werden können und daß, soweit es sich dabei um Agrarprodukte handelt, diese nicht den Sonderbestimmungen des Agrarmarktes der EWG unterliegen. Das wirtschaftliche Interesse Ost-Berlins am I. einerseits sowie das politische und humanitäre Anliegen der Bundesregierung andererseits, mußten die Frage nach Krediten in den Vordergrund rücken. Im Febr. 1962 trat das Ostberliner Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel über die Treuhandstelle für den I. in West-Berlin an das Bundeswirtschaftsministerium mit der Anfrage nach Gewährung eines Kredites heran. Pankow wünschte für einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 3 Mill. Tonnen Steinkohle im Wert von je 225 Mill. D-Mark und Industrieausrüstungen im Gesamtwert von 500 Mill. DM zu beziehen. Die Kreditwünsche der „DDR“ waren Gegenstand längerer und zäher Verhandlungen. Die Forderungen der Bundesregierung auf Passierscheine für Westberliner wurden von der östlichen Seite mit der Forderung beantwortet, daß die wirtschaftlichen Fragen zukünftig zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Beauftragten des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, die politischen Fragen jedoch zwischen den dafür bevollmächtigten Vertretern behandelt werden sollten. Gleichzeitig präsentierte die östliche Seite hierfür den stellvertretenden Außenminister Paul Wandel. Damit wurde ein Stillstand der Verhandlungen erzwungen. Ein Gegenvorschlag der BRD vom Jan. 1963 auf Erweiterung des Swing um jährlich 300 bis 400 Millionen Mark bei gleichzeitiger Wiederherstellung des freien Verkehrs innerhalb Berlins wurde von Ulbricht auf dem VI. SED-Parteitag im Jan. 1963 als „unsittliches Geschäft“ abgelehnt. Nachdem das Thema der Kredite im Dez. 1963 wiederum öffentlich diskutiert worden war, begann im September 1964 eine dritte Runde in den Kreditverhandlungen. Jetzt verlangte Ost-Berlin einen Kredit in Höhe von 500 Mill. Mark zur Finanzierung langfristiger Geschäfte, wobei diese Forderung jedoch mit einer Bedrohung der Zufahrtswege nach West-Berlin unterstrichen wurde. Gleichzeitig kam es in den letzten Septembertagen des Jahres 1964 mehrfach zu Verzögerungen bei der Abfertigung an den sowjetzonalen Grenzkontrollpunkten, womit Pankow offenbar seinen Kreditforderungen erhöhten Nachdruck verleihen wollte. Beginnend mit dem Jahre 1965 ließ sich eine flexiblere Haltung der westdeutschen Seite in der Kreditfrage feststellen. Im April wurde bekannt, daß man erstmals einen über 5 Jahre hinausgehenden Kredit gewährt hatte. (Es handelt sich um einen 8-Jahres-Kredit, der der Firma Henschel zur Lieferung einer Anlage zur Herstellung von Schädlingsbekämpfungsmitteln für die Leuna-Werke gewährt wurde.) Im Aug. 1966 wurde die 1961 eingeführte Bundesgarantie für den Fall der Anwendung der Widerrufsklausel vervollständigt. (Mit dem Fortfall der Widerrufsklausel ist die Garantie inzwischen gegenstandslos geworden — siehe auch 5.) Im März 1967 folgte schließlich die Gründung einer Gesellschaft zur Finanzierung mittelfristiger Kredite im I. (Gefi). d) Pankow: „Außenhandel zwischen zwei deutschen Staaten“ Während von westdeutscher Seite der I. als ein Mittel der wirtschaftlichen Verklammerung beider Teile Deutschlands angesehen wird, ist die Politik der östlichen Seite darauf gerichtet, 1. den I. in einen Außenhandel zwischen den beiden deutschen Staaten, und zwar der BRD und der „DDR“ umzudeuten; 2. West-Berlin als besonderes, nicht zur BRD gehöriges Territorium zu betrachten und gesonderte Handelsbeziehungen zwischen der „DDR“ und West-Berlin herzustellen; 3. jede Verbindung zwischen den Fragen des I. und den Fragen der Berlin- und Deutschlandpolitik zu leugnen. Den krassesten Vorstoß in dieser Richtung stellte die Fernsehansprache Ulbrichts im Febr. 1963 dar, mit der er versuchte, sich in den damaligen Westberliner Wahlkampf zugunsten der „SED Westberlin“ einzuschalten. Ulbricht erhob die For[S. 301]derung, daß West-Berlin nicht mehr als Teil des „Währungsgebietes D-Mark West“, sondern als „dritter Staat“ mit der „DDR“ verhandeln solle. Dem gleichen Zweck — der Herauslösung West-Berlins aus dem I.-Abkommen und den Handelsabkommen der BRD mit den Ostblockstaaten — dienten auch die Einladung Westberliner Kaufleute und Industrievertreter in die sowjetische Handelsmission im Sowjetsektor von Berlin und nach Weimar im Frühjahr 1963. Die Industrie- und Handelskammer lehnte die Einladung ab, da die Sowjets die Einbeziehung Westberlins in den Handelsvertrag mit der BRD negierten und für Gespräche mit Vertretern der Westberliner Wirtschaft nicht die Ostberliner Handelsmission der Sowjets, sondern die sowjetische Handelsmission in Köln zuständig sei. 5. Zusatzvereinbarung, Zugeständnisse der BRD, der I. 1967 und 1968 Aus praktisch-wirtschaftlichen, aber auch aus politischen Gründen war es erforderlich, zur Durchführung des I. für die einzelnen Kalenderjahre bestimmte Zusatzvereinbarungen zu treffen (Art. 13 und Anl. 9 zum „Berlin-Abkommen“, Vereinbarungen über Verfahrensfragen betreffend). Derartige Zusatzvereinbarungen sind jedoch nur auf der Basis und im Rahmen der Bestimmungen des Abkommens möglich. So wurde z. B. der Saldenausgleich abweichend von Art. 9 bisher nur einmal, am 30. Juni 1963, durchgeführt. In den Jahren 1962, 1964 und 1965 verzichtete man auf die Glattstellung der Konten, und 1966 wurde der Glattstellungstermin in den März vorverlegt und ein zufälliger Ausgleichsstand zu diesem Zeitpunkt als Saldenausgleich angenommen. Für 1967 wurde eine besondere Regelung getroffen. Auf den Saldenausgleich per 30. Juni 1967 wurde verzichtet und statt dessen vereinbart, daß die östliche Seite am 31. Dez. 1967 die Unterkonten 2 und 3 auszugleichen hat. Konto~1 bleibt von dieser Regelung unberührt, und der nächste Saldenausgleich sollte erst 1968 durchgeführt werden. Umfangreiche Erleichterungen und Zugeständnisse der BRD zur weiteren Entwicklung des I. wurden im Aug. 1967 gewährt. Sie gingen weit über die bisher üblichen Zusatzvereinbarungen hinaus, und, da sie die allgemeinen Bestimmungen des „Berliner Abkommens“ berührten, wäre rein juristisch eine Änderung der Vertragsgrundlage erforderlich gewesen. Diese aber unterblieb aus politischen Gründen (s.o.). Mitte 1967 begann sich abzuzeichnen, daß der I. stagnierte und sogar eine, wenn auch geringfügige, rückläufige Tendenz aufwies. Einerseits begann Pankow seine Bezüge einzuschränken, andererseits war eine Ausweitung der Lieferung in das Bundesgebiet wegen der herrschenden Konjunkturlage nicht ohne weiteres möglich. Um den I. wieder zu beleben und vor allem vor einer weiteren Schrumpfung zu bewahren, sah sich die BRD zu einer Reihe von Erleichterungen und Zugeständnissen veranlaßt. An erster Stelle ist hier der Verzicht auf die Widerrufsklausel zu nennen. Diese war in einem (nicht veröffentlichten) Protokoll enthalten, das im Frühjahr 1961 dem „Berliner Abkommen“ hinzugefügt worden war. Sie besagte, daß bei schwerwiegenden Eingriffen in den I. oder den Berlin-Verkehr von seiten der „DDR“ die BRD auch bereits zugesagte Lieferungen von Waren der Liste~1 widerrufen kann. In der Praxis wurde die Widerrufsklausel so gehandhabt, daß vom 1. Jan. 1961 an Warenbegleitscheine für Lieferungen von Waren des Unterkontos~1 nur noch unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigt wurden. Gegen das Bestehen dieser Klausel ist von östlicher Seite von Anfang an mit dem Argument Sturm gelaufen worden, daß sie eine Diskriminierung der „souveränen DDR“ darstelle und den „Handelsverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten“ einseitig behindere. Tatsächlich ist die Klausel in den darauffolgenden Jahren niemals — auch nicht bei den den freien Zugang nach Berlin störenden Manövern und Truppenbewegungen in Mitteldeutschland — angewendet worden. In der jüngsten Vergangenheit hat man dann in vereinzelten Fällen bei längerfristigen Verträgen über Anlagegeschäfte auf die Anwendung der Klausel verzichtet, so daß, schon unter dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen Behandlung aller am I. beteiligten Firmen, der generelle Verzicht auf die Widerrufsklausel nur noch eine Frage der Zeit war. Im Aug. 1967 verzichtete die BRD auf die Widerrufsklausel. Durch eine weitere Vereinbarung vom August 1967 wurden die Swingbeträge für das Unterkonto~1 und die Unterkonten 2 und 3 zu einem Gesamtswing zusammengefaßt. Mitteldeutschland wurde dadurch in die Lage versetzt, den Swing für die Waren in [S. 302]Anspruch zu nehmen, für die er dringend benötigt wird. Darüber hinaus wurden die Bezugs- und Lieferkontingente für Maschinen für den Zeitraum 1967 bis 1969 erhöht. Und schließlich gab die Bundesregierung unmittelbar vor der Eröffnung der Leipziger Herbstmesse 1967 bekannt, daß sie auch in den Fragen der Mehrwertsteuer eine Billigkeitsregelung für den I. getroffen habe. Die Regelung sieht Vergünstigungen sowohl für die Warenlieferungen nach Mitteldeutschland, als auch für die Warenbezüge von dort vor. Die Warenlieferungen nach Mitteldeutschland werden unter Einhaltung des Vorsteuerabzugs von der Mehrwertsteuer freigestellt, wänrend für die Warenbezüge aus Mitteldeutschland den beziehenden Firmen im Bundesgebiet ein Anspruch auf Kürzung des Steuersatzes nach Maßgabe näherer Vorschriften eingeräumt wird. Alles in allem laufen die getroffenen Regelungen darauf hinaus, daß der östlichen Seite Vergünstigungen in Höhe von ca. 100 Mill. Mark, der BRD Steuerausfälle in der gleichen Höhe entstehen. Die Bundesregierung blieb auch in der Folgezeit weiter darum bemüht, durch Maßnahmen und Vereinbarungen zu einer Intensivierung des I. beizutragen. Im Ergebnis dieser Bemühungen kam es am 6. Dezember 1968 zu folgenden Vereinbarungen zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Ministerium für Außenwirtschaft: a) Mineralölausgleichszahlung Die Bundesregierung zahlt für Mineralöllieferungen der „DDR“ in den Jahren 1965 und 1966 einen Mineralölausgleich in Höhe von 120 Mill. DM. Die Zahlung erfolgt in zwei gleichen Raten von 60 Mill. DM jeweils zum Jahresende 1968 und 1969. Die „DDR“ wird dafür Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse aus der BRD beziehen. b) Erhöhung der Liefer- und Bezugskontingente für Maschinen Die beiderseitigen Lieferkontingente für Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse werden wie folgt erhöht (in Mill. VE): c) Swing und Saldierung Der bisher 200 Mill. DM betragende Swing wird auf 25 v. H. der jeweiligen Vorjahreslieferungen der „DDR“ festgesetzt (bspw. für 1969 360 Mill. VE). Die 1960 vereinbarte jährliche Saldierung aller Verrechnungskonten und der damit verbundene Barausgleich fallen künftig fort. Schließlich erfolgte mit dem Erlaß der „Allgemeinen Genehmigung Nr. 2—L—“ vom 21. 1. 1969 eine weitere Maßnahme der Bundesregierung zur Förderung des I. Mit dieser allgemeinen Genehmigung werden die Lieferungen nach Mitteldeutschland bis auf die wenigen unter Embargogesichtspunkte fallenden Waren durch Wegfall der Einzelgenehmigungspflicht liberalisiert. Eine entsprechende Regelung für Bezüge wird vorbereitet. Die Bundesregierung hat mit den dargestellten Maßnahmen und Vereinbarungen ihrer wiederholt erklärten Bereitschaft zur Förderung und Erleichterung des innerdeutschen Handels konkreten Ausdruck verliehen. Die weitere Entwicklung des Handelsverkehrs zwischen beiden Teilen Deutschlands hängt nunmehr wesentlich davon ab, daß auch die andere Seite wirksame Maßnahmen zur Intensivierung des I. durchführt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 293–302 Interwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr
Interzonenhandel (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter I. versteht man den Warenaustausch und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen zwischen der BRD (einschließlich West-Berlins) und der „DDR“ (einschließlich Ostberlins). 1. Historische Entwicklung Mit I. bezeichnete man ursprünglich den Warenaustausch zwischen den vier Besatzungszonen Deutschlands. Auf der…
DDR A-Z 1969
Kassation (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht, „im Strafausspruch gröblich unrichtig ist“, „die Begründung der Entscheidung unrichtig ist“ oder (in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen) „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§ 311 StPO, § 9 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 — GBl. I, S. 65). Antragsberechtigt sind nach der Justizreform des Jahres 1963 neben dem Generalstaatsanwalt und dem Präsidenten des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) nunmehr für K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte auch die Bezirksstaatsanwälte und Direktoren der Bezirksgerichte. Über die K.-Anträge ent[S. 326]scheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§ 306 StPO). Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in: „Neue Justiz“, 1949, S. 304). Sie „hat sich in hervorragendem Maße als ein Mittel zur Anleitung der Rechtsprechung bewährt“ („Neue Justiz“ 1959, S. 673). Mit den K.-Entscheidungen soll also die Rechtsprechung in die gewünschte Richtung gelenkt werden. Dabei ist von besonderer Bedeutung, daß auch die „Gründe-K.“ zulässig ist („Neue Justiz“ 1967, S. 723). In einem solchen Fall erhält ein bestehenbleibender Urteilstenor nebst Strafaussprüchen nachträglich im Wege der K. neue, diesen Tenor besser tragende Gründe. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325–326 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen HilfeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht, „im Strafausspruch gröblich unrichtig ist“, „die Begründung der Entscheidung unrichtig ist“ oder (in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen) „der Gerechtigkeit gröblich…
DDR A-Z 1969
Brandenburg (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und Neubrandenburg aufgehoben. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1415 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjet. Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen; es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz am 21. 7. 1947 durch SMAD-Befehl 180 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Okt. 1949 war B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. (Länder) 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt, Hauptort der Mark B., an der Havel, mit 91.775 Einwohnern (1967) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Zuchthaus B.-Goerden. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127–128 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BraunkohlenindustrieSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer…
DDR A-Z 1969
Landwirtschaftsbank der DDR (LB) (1969)
Siehe auch: Landwirtschaftsbank: 1963 1975 1979 Landwirtschaftsbank (LB): 1965 1966 Die LB ging am 11. 2. 1963 durch Umwandlung der Deutschen Bauernbank (DBB) aus dieser hervor (vgl. auch die Anordnung vom 15. 6. 1965, GBl. II, S. 513). Vom Geschäftsumfang her war sie bis Ende 1967 das zweitgrößte Geld- und Kreditinstitut nach der Deutschen Notenbank und rangiert auch heute hinter der Industrie- und Handelsbank an zweiter Stelle unter den Geschäftsbanken der „DDR“. Die frühere DBB war durch Gesetz vom 22. 2. 1950 (GBl. S. 175) als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ostberlin gegründet worden. Ihre Funktion war anfänglich die eines Spitzeninstituts der damals noch bestehenden Landesgenossenschaftsbanken. Die DBB vergab über die Landesgenossenschaftsbanken Kredite an Einzelbauern und an ländliche Kreditgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften), soweit diese nicht über genügend freie Mittel verfügten. Mit Beginn der Kollektivierung wurden die Landesgenossenschaftsbanken aufgelöst. Diese Bankinstitute arbeiteten dann als Landesstellen — später als Bezirksstellen (Bezirksdirektionen) — innerhalb der DBB weiter. Die Bank richtete ab 1950 in den Kreisen nach und nach eigene Filialen ein. Mit ihrer Gründung wurde die DBB Geschäftsbank für den Gesamtbereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der staatlichen Güter und Forsten (mit Ausnahme der VE AB). Vor der Gründung der DBB lag die kurzfristige Kreditfinanzierung der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft bei der Deutschen Notenbank und die langfristige Kreditfinanzierung bei der Deutschen Investitionsbank. Wichtigste Kunden der Bank waren von Anfang an die LPG. Heute führt die LB die Konten der Landwirtschaftsbetriebe und gewährt auf der Grundlage bestätigter Kreditpläne kurz-, mittel- und langfristige Kredite für die Finanzierung der laufenden Aufgaben und der Investitionen an die LPG, die VEG, die VVB in der Landwirtschaft, die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, die Versorgungsorgane für landwirtschaftlichen Produktionsmittelbedarf, die Maschinen-Traktoren-Stationen, die Reparatur-Technischen-Stationen und die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB). Finanzmittelzuweisungen für ihre Kreditgeschäfte erhalten auch die „Bäuerlichen Handelsgenossenschaften“ (BHG). Gegenüber diesen Wirtschaftseinheiten übt die LB die Finanzkontrolle aus und berät sie in Finanzierungsfragen. Die Bank ist für ihren Bereich Vollzugsorgan des Staatshaushalts (Kontoführung für den Staatshaushalt, Einzug der Abgaben und Ausreichung der Haushaltsmittel). Sie kontrolliert die Einhaltung der Kassenpläne der leitenden Organe in der Landwirtschaft (VVB, Landwirtschaftsräte, Bezirksdirektionen der VEG) und überwacht die Warenfinanzierung der VdgB (BHG). Zur Ergänzung ihres Filialnetzes bedient sich die LB der „Bäuerlichen Handelsgenossenschaften“ (BHG) als Zahlstellen, denen gegenüber sie weisungsberechtigt ist. Die BHG refinanzieren sich bei der LB. Die Bank vermittelt den Zahlungsverkehr der von ihr betreuten Betriebe. Daneben obliegt der Bank die Pflege des Sparwesens auf dem Lande. Refinanzierungsinstitut der LB ist die Staatsbank der DDR. Die Bank unterhält als Niederlassungen Bezirksdirektionen, VVB-Filialen und Filialen in den Kreisen. Sie untersteht der Aufsicht des Ministe[S. 368]riums der Finanzen. Der Präsident der LB wird vom Ministerrat berufen und abberufen (VO vom 28. 5. 1966; GBl. II, S. 329). Durch Gesetz vom 23. 12. 1968 wurde die LB rückwirkend vom 1. 10. 1968 an in „Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft“ umbenannt (GBl. 1969, II, S. 41). Um die Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Erzeuger mit den Endproduzenten in der Nahrungsgüterwirtschaft zu fördern und eine einheitliche Finanzierung und Finanzkontrolle dieser Betriebe zu ermöglichen, wurden die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft in den staatlicherseits abgegrenzten Kundenkreis der Bank überwiesen. (Siehe ergänzend GBl. 1967, II, S. 719.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 367–368 Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsrat der DDRSiehe auch: Landwirtschaftsbank: 1963 1975 1979 Landwirtschaftsbank (LB): 1965 1966 Die LB ging am 11. 2. 1963 durch Umwandlung der Deutschen Bauernbank (DBB) aus dieser hervor (vgl. auch die Anordnung vom 15. 6. 1965, GBl. II, S. 513). Vom Geschäftsumfang her war sie bis Ende 1967 das zweitgrößte Geld- und Kreditinstitut nach der Deutschen Notenbank und rangiert auch heute hinter der Industrie- und Handelsbank an zweiter Stelle unter den Geschäftsbanken der „DDR“. Die frühere…
DDR A-Z 1969
Bewährung, Verurteilung auf (1969)
An die Stelle der Bedingten Verurteilung ist nach § 33 StGB die VaB. getreten, die definiert wird als „eine selbständige, mit staatlichen Sanktionen erzwingbare Maßnahme zur Heranführung des Verurteilten [S. 118]an die eigene Bewährung und Wiedergutmachung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 119). Die VaB. ist in zahlreichen Bestimmungen des Besonderen Teils des neuen Strafgesetzbuchs als „Strafe ohne Freiheitsentzug“ (Strafensystem) vorgesehen und soll den Täter anhalten, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wiedergutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein künftig verantwortungsbewußtes Verhalten zu rechtfertigen“ (§ 33, Abs.~1 StGB). Die VaB. kann mit einer gesellschaftlichen ➝Bürgschaft verbunden werden. Mit der VaB. wird eine Bewährungszeit von einem Jahr bis zu drei Jahren festgesetzt, für deren Dauer dem Verurteilten bestimmte Pflichten auferlegt werden können: Wiedergutmachung des Schadens durch Geld oder eigene Arbeitsleistung, Bewährung am Arbeitsplatz, Verwendung des Arbeitseinkommens und anderer Einkünfte für Aufwendungen der Familie und Unterhaltsverpflichtungen, fachärztliche Behandlung; Jugendlichen kann die Auflage erteilt werden, an Weiterbildungslehrgängen teilzunehmen oder die Schulausbildung abzuschließen. Mit der VaB. wird eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und höchstens zwei Jahren für den Fall angedroht, daß der Verurteilte seiner Pflicht zur Bewährung schuldhaft nicht nachkommt. Der Vollzug dieser Freiheitsstrafe kann vom Gericht nach erneuter mündlicher Verhandlung angeordnet werden, wenn der Verurteilte u.a. während der Bewährungszeit eine erneute Straftat begeht, für die eine Strafe mit Freiheitsentzug ausgesprochen wird, wenn er einer ihm auferlegten Verpflichtung zur Bewährung oder Wiedergutmachung böswillig nicht nachkommt, oder wenn er sich hartnäckig undiszipliniert verhält und damit zum Ausdruck bringt, daß er keine Lehren aus der Verurteilung gezogen hat. Damit soll in der VaB. die „Dialektik von Zwang und Überzeugung und die Einheit von staatlicher und gesellschaftlicher Einflußnahme ihren konkreten Ausdruck“ finden. Den Antrag auf Vollziehung der Strafe können auch Kollektive und Einzelpersonen stellen, die eine gesellschaftliche Bürgschaft für den Verurteilten übernommen haben. Das OG hatte Grundsätze zur bedingten Verurteilung ausgearbeitet, insbesondere zur Frage ihrer Anwendbarkeit bei Staatsverbrechen (vgl. hierzu die 10. Auflage dieses Taschenbuchs). Diese grundsätzlichen Weisungen haben seit dem 1. 7. 1968 ihre Bedeutung verloren, da nunmehr aus den einzelnen Strafbestimmungen des Besonderen Teils des StGB jeweils ersichtlich ist, wann VaB. zulässig ist und wann nicht. Die Tatbestände des strafrechtlichen Staatsschutzes im engeren Sinne lassen VaB. nicht zu, während bei den Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung VaB. möglich ist, z. B. bei ungesetzlichem ➝Grenzübertritt, ungesetzlicher Verbindungsaufnahme (Agententätigkeit), Staatsverleumdung. (Strafpolitik, Strafrecht) Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 117–118 Bewährung, Strafaussetzung auf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, SozialistischesAn die Stelle der Bedingten Verurteilung ist nach § 33 StGB die VaB. getreten, die definiert wird als „eine selbständige, mit staatlichen Sanktionen erzwingbare Maßnahme zur Heranführung des Verurteilten [S. 118]an die eigene Bewährung und Wiedergutmachung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 119). Die VaB. ist in zahlreichen Bestimmungen des Besonderen Teils des neuen Strafgesetzbuchs als „Strafe ohne Freiheitsentzug“ (Strafensystem) vorgesehen und soll den Täter anhalten, „durch gewissenhafte…
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Unterhaltspflicht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. vom 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu über[S. 661]zeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde, Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit bis zu zwei Jahren ein Unterhalt zugebilligt werden. Wenn bei der Ehescheidung bereits vorauszusehen ist, daß sich der Unterhaltsberechtigte keinen eigenen Erwerb schaffen kann, und es dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung aller Umstände zuzumuten ist, kann seit dem Inkrafttreten des FGB (1. 4. 1966) auch eine unbefristete U. ausgesprochen werden. Die Fortdauer der Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten kommt aber nur dann in Betracht, wenn neben der Unterhaltsbedürftigkeit und Leistungsfähigkeit noch weitere Umstände vorliegen, die ihre Zumutbarkeit begründen (OG. v. 25. 5. 1967 — „Neue Justiz“ 1967, S. 612). Für die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder sind in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts Nr. 18 vom 14. 4. 1965 (GBl. II, S. 331) Richtsätze aufgestellt worden, die „einer nach sozialistischen Anschauungen gestalteten Lebensführung innerhalb der Familie“ entsprechen. Die Höhe der hiernach zu zahlenden Unterhaltsbeträge richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Verpflichteten, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem Alter des Kindes. Vom 13. Lebensjahr bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit sind die Unterhaltsbeträge höher als bei der Altersgruppe bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Die zum Unterhalt Verpflichteten haben „die Pflicht, ihre Arbeitskraft voll einzusetzen, damit sie einen höchstmöglichen Verdienst erzielen“, OG, Urt. v. 14. 4. 1959 — „Neue Justiz“ 1959, S. 718). Uneheliche Kinder haben den gleichen Unterhaltsanspruch wie eheliche. Nach dem FGB gibt es keine U. von Minderjährigen. Nur Volljährige haben ihren unterhaltsbedürftigen Eltern und Großeltern Unterhalt zu gewähren. Das gilt auch für uneheliche Kinder. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 660–661 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterhalts- und AusbildungsbeihilfenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die…
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Menschenraub (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Der Staatssicherheitsdienst hat mit Hilfe gedungener krimineller Elemente wiederholt das Verbrechen des M. begehen lassen, um Flüchtlinge oder Personen, die in der BRD oder in Berlin (West) aktiv gegen das Unrechtsregime in Mitteldeutschland tätig waren, in die Hände zu bekommen. Die dabei angewendeten Methoden reichen bis zur Giftbeibringung und zum brutalen Überfall auf der Straße. Einige Opfer dieser M.-Aktionen des SSD sind inzwischen nach langjähriger Haft in den Westen zurückgekehrt und haben im einzelnen über die Taktik des SSD bei Vorbereitung und Durchführung des M. berichtet (Alfred Weiland, Karl Wilhelm Fricke). Öffentliche Gerichtsverhandlungen fanden nicht statt. Die West-Berliner Polizei hat seit Herbst 1949 295 Fälle von Entführungen aus West-Berlin registriert, darunter 87 gewaltsam begangene M.-Verbrechen, und 208 durch List inszenierte und durchgeführte Entführungen. In weiteren 81 Fällen blieb es beim Versuch. Ein besonders schwerer Fall des M. ereignete sich in West-Berlin am 8. 7. 1952. Das Opfer war Dr. Walter Linse, geb. am 23. 8. 1903 in Chemnitz, seit 15. 1. 1951 als Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen tätig. Dr. Linse wurde gegen 7.25 Uhr auf dem Wege zur Arbeitsstelle unweit seiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde von beauftragten Agenten des Staatssicherheitsdienstes angesprochen, hinterrücks mit einem bis dahin versteckt gehaltenen Sandsack niedergeschlagen, in ein mit laufendem Motor bereitstehendes Auto gezerrt und in die SBZ verschleppt. Er erhielt dabei einen Schuß in das Bein. Auf Verfolger wurde geschossen, der sowjetzonale Schlagbaum wurde für das Auto der Menschenräuber kurz geöffnet. Weitere schwere Fälle waren die Verschleppung des Journalisten Alfred Weiland (1950 in West-Berlin: Überfall auf der Straße), des Vors. der russischen Emigranten-Organisation NTS, Dr. Truchnowitsch (1954 in West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung), des Journalisten Karl-Wilhelm Fricke (1955 aus West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung), des ehemaligen SSD-Kommissars Silvester Murau (1955 aus der BRD mit Hilfe der Tochter des Verschleppten), des ebenfalls geflüchteten ehemaligen Inspekteurs der Volkspolizei Robert Bialek (1956 aus West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung) und des Leiters der Abt. Wirtschaft im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, Dr. Erwin Neumann (1958 beim Segeln auf dem Wannsee in West-Berlin). Einige der im Auftrage des SSD tätig gewordenen Verbrecher wurden gefaßt und vom West-Berliner Landgericht verurteilt: Knobloch (Fall Dr. Linse) zu zehn Jahren Zuchthaus, Benter (Vorbereitung im Fall Dr. Linse) zu drei Jahren Gefängnis, Tietze und Horeis (Fall Murau) zu zehn und zwölf Jahren Zuchthaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 409 Menschenhandel, Staatsfeindlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MenschenrechteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Der Staatssicherheitsdienst hat mit Hilfe gedungener krimineller Elemente wiederholt das Verbrechen des M. begehen lassen, um Flüchtlinge oder Personen, die in der BRD oder in Berlin (West) aktiv gegen das Unrechtsregime in Mitteldeutschland tätig waren, in die Hände zu bekommen. Die dabei angewendeten Methoden reichen bis zur Giftbeibringung und zum brutalen Überfall auf der Straße. Einige Opfer dieser M.-Aktionen des SSD sind…
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Strafvollzug (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Der St. bis zum 30. 6. 1968 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei übergegangen. Durch die 1. DB vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wurde angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in Haftarbeitslagern. Durch die „VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 567) wurde „das Ministerium des Innern ermächtigt, im Ein[S. 623]vernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hatte die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen St. — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Mit dem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) ordnete der Staatsrat eine Umorganisation des St. an, für die die notwendigen Voraussetzungen bis zum 1. 1. 1964 zu schaffen waren. Seitdem gibt es drei verschiedene Vollzugsarten (Kategorie I–III), die sich durch die Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, die Formen der Organisation und die Art der Arbeit sowie die politisch-kulturelle Erziehung unterscheiden. 2. Die gesetzliche Grundlage des St. seit dem 1. 7. 1968 Seit dem 1. 7. 1968 regelt sich der St. nach dem „Gesetz über den Vollzug von Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz — SVWG)“ vom 12. 1. 1968 (GBl.~I, S. 109). Danach sollen die Strafgefangenen durch eine den Besonderheiten der einzelnen Straftaten und deren Strafzweck entsprechende, nach ihrer Tat, Persönlichkeit und Strafdauer differenzierte Ordnung, kollektive gesellschaftlich nützliche Arbeit, staatsbürgerliche Erziehung und Bildung sowie durch berufliche und allgemeinbildende Förderungsmaßnahmen zu gewissenhafter Beachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und gesellschaftlich verantwortungsbewußter Gestaltung ihres Lebens erzogen werden. Im Mittelpunkt des St. steht die Heranziehung zu gesellschaftlich nützlicher Arbeit. Alle arbeitsfähigen Strafgefangenen sind zur Arbeitsleistung verpflichtet. Besondere Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sind für jugendliche Strafgefangene vorgesehen. Die Aufsicht über den St. wird, wie dies bereits das StA-Gesetz vorsieht, der Staatsanwaltschaft übertragen (§ 7). Hier ergibt sich jedoch ein bemerkenswerter Unterschied in den im 9. Kapitel des SVWG geregelten Befugnissen der StA zum StA-Gesetz. Der Generalstaatsanwalt, dessen Zustimmung zu den vom Minister des Innern beabsichtigten Durchführungsbestimmungen zum SVWG erforderlich ist, hat daneben nur noch das Recht, dem Minister des Innern Vorschläge zur Durchführung den St. und zur Tätigkeit der Vollzugsorgane zu unterbreiten. Das Gesetz erwähnt die einzelnen Aufsichtsfunktionen der Staatsanwaltschaft über den St. sowie die Rechte und Pflichten der Staatsanwälte. Es fehlt jedoch die im § 31, Abs. 2 StA-Gesetz enthaltene Bestimmung, wonach die Staatsanwälte die Pflicht, hatten, „die Leiter der St.-Einrichtungen anzuweisen, Ungesetzlichkeiten zu beseitigen“. Das SVWG nimmt insoweit eine erhebliche Beschränkung der staatsanwaltschaftlichen Aufsichtsbefugnisse vor. Oberstes Vollzugsorgan ist die im Ministerium des Innern bestehende „Verwaltung St.“. Ihr unterstehen die verschiedenen St.-Einrichtungen: St.-Anstalten, St.-Kommandos, Jugendstrafanstalten, Arbeitserziehungskommandos, Jugendhäuser, Haftkrankenhäuser St.-, Strafhaft-, Jugendhaft-, Arbeitserziehungsabteilungen und Militärstrafarrestabteilungen. Die Verwaltung St. ist für die Auswahl, Ausbildung und Erziehung sowie den zweckmäßigen Einsatz der St.-Angehörigen verantwortlich. Diese „müssen für den Vollzugsdienst geeignet sein, über ein gutes politisches und Allgemeinwissen verfügen sowie pädagogische und psychologische Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen“. Die mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 eingeführte Differenzierung des St. in drei Kategorien wird im SVWG beibehalten. Es gibt nunmehr die „strenge“, „allgemeine“ und „erleichterte Vollzugsart“. Die Einweisung erfolgt durch die Vollzugsorgane. Dabei sieht § 14 vor, daß „zur Bestimmung eines individuellen Erziehungsprogramms“ ein nicht näher beschriebenes „Aufnahmeverfahren“ durchgeführt werden kann. Die Vollzugsarten unterscheiden sich nach der Art der Unterbringung der Strafgefangenen, ihrer Beaufsichtigung und Bewegungsfreiheit, den Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, unterschiedlichen Vergütungen für Arbeitsleistungen und unterschiedlicher Behandlung beim Umfang der persönlichen Verbindungen mit der Außenwelt. Es sind einzuweisen in die allgemeine Vollzugsart: wegen Verbrechens mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe bestrafte Verurteilte, in die strenge Vollzugsart: wegen eines Verbrechens mit mehr als 2 Jahren Verurteilte, wegen eines Verbrechens bis zu 2 Jahren Verurteilte, die wegen einer vorsätzlichen Straftat mit Freiheitsstrafe von mehr als 1~Jahr oder mit Arbeitserziehung vorbestraft sind, und wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte, die mindestens zweimal mit Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung vorbestraft sind, in die erleichterte Vollzugsart: wegen eines fahrlässigen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte und alle Verurteilten mit Freiheitsstrafe von 3–6 Monaten, die nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorbestraft sind. Innerhalb der strengen Vollzugsart sind bereits zweimal wegen Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das Eigentum, die Sicherheit und die staatliche Ordnung Vorbestrafte sowie die nach den speziellen Rückfallbestimmungen Verurteilten getrennt von den übrigen Gefangenen unterzubringen. Der Leiter der St.-Einrichtung kann aus eigenem Ermessen Überweisungen in eine leichtere Vollzugsart verfügen. Der Staatsanwalt ist darüber zu informieren. In Ausnahmefällen kann auch Überweisung in eine strengere Vollzugsart erfolgen, allerdings nur durch Entscheidung des obersten Vollzugsorgans, wozu die Zustimmung des Staatsanwalts erforderlich ist. Haftstrafen, Verurteilungen zu Jugendhaus oder zu Jugendhaft sind in jeweils gesonderten Vollzugsarten zu vollziehen, ebenso der Vollzug des Strafarrestes gegen Militärpersonen. Zusammenfassend nennt das Gesetz folgende Unterbringungsmöglichkeiten von Strafgefangenen entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts: „1. zu Freiheitsstrafe verurteilte Erwach[S. 624]sene in St.-Anstalten, Str.-Kommandos und St.-Abteilungen; 2. zu Arbeitserziehung Verurteilte in Arbeitserziehungskommandos und Arbeitserziehungsabteilungen ; 3. zu Haftstrafe Verurteilte in Strafhaftabteilungen; 4. zu Freiheitsstrafe verurteilte Jugendliche in Jugendstrafanstalten; 5. zu Einweisung in ein Jugendhaus Verurteilte in Jugendhäusern; 6. zu Jugendhaft Verurteilte in Jugendhafteinrichtungen; 7. zu Strafarrest verurteilte Militärpersonen in Militärstrafarrestabteilungen.“ Bei dem Arbeitseinsatz der Strafgefangenen sollen ihre berufliche Qualifikation sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten berücksichtigt werden. Der Arbeitseinsatz erfolgt in volkseigenen Betrieben und ihnen gleichgestellten Einrichtungen. Neben dem Arbeitseinsatz soll eine staatsbürgerliche Erziehung und Bildung für die Strafgefangenen erfolgen. Auch Maßnahmen zur fachlichen Aus- und Weiterbildung sind vorgesehen. Gesellschaftliche Kräfte sind in den St. einzubeziehen, wodurch vor allem die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die kulturelle Arbeit, die allgemeine und berufliche Qualifizierung unterstützt werden sollen. Das Gesetz sieht Anerkennung für Strafgefangene und Disziplinarmaßnahmen vor. Für vorbildliche Arbeitserfüllung und Arbeitsdisziplin und andere hervorragende Ergebnisse können Anerkennungen erfolgen: Ausspruch eines Lobes, Gewährung von Vergünstigungen, Streichung früher ausgesprochener Disziplinarmaßnahmen, Prämiierung, Überweisung in eine leichtere Vollzugsart. Disziplinarmaßnahmen, die bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und sonstigen Verhaltensregeln in der St.-Einrichtung angeordnet werden können, sind: Ausspruch einer Mißbilligung, Einschränkung oder Entzug von Vergünstigungen, Arrest, Überweisung in eine strengere Vollzugsart. Der Arrest, kann Freizeit-, Einzel- oder strenger Einzelarrest sein. Er ist nur gegenüber erwachsenen Strafgefangenen zulässig und darf höchstens 21 Tage betragen. Gegen gefährliche Strafgefangene sind Sicherungsmaßnahmen zulässig: Absonderung in Einzelhaft, Entzug von Einrichtungs- oder sonstigen Gegenständen (mit Ausnahme des Entzuges der Beleuchtung), Anwendung körperlicher Gewalt mit oder ohne Hilfsmittel, Anwendung der Schußwaffe entsprechend den Schußwaffengebrauchsbestimmungen. Besondere Bestimmungen gelten für den St. an Jugendlichen. In den Jugendstrafanstalten ist die Erfüllung der Berufsschulpflicht zu gewährleisten. Die Jugendlichen sind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Jugendliche, die während des St. das 18. Lebensjahr vollenden, verbleiben in der Jugendstrafanstalt, es sei denn, sie üben einen schädlichen Einfluß auf Mitgefangene aus. Vollzug in einer Jugendstrafanstalt ist auch bei einem Verurteilten möglich, der zur Tatzeit bereits 18, aber noch nicht 21 Jahre alt war, wenn seine Persönlichkeitsentwicklung erhebliche Erziehungs- oder Bildungsmängel auf weist. Jeweils besonders geregelt ist der St. in den Jugendhäusern und der Vollzug der Jugendhaft. Das SVWG stellt einen Katalog der Pflichten und Rechte der Strafgefangenen auf. Sie sind u.a. verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten und an den staatsbürgerlichen Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sowie am Unterricht zur Vervollkommnung der Allgemeinbildung teilzunehmen. Es wird ihnen u. a. angemessene Verpflegung, Unterbringung und Ausstattung und eine „nach den Grundsätzen des Leistungsprinzips und nach der Vollzugsart differenzierte Vergütung für die geleistete Arbeit“ gewährt. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sonst also nicht 1) soll auf Wunsch religiöse Betätigung „in angemessener Form“ ermöglicht werden. Beschwerden von Strafgefangenen sind an den Leiter der St.-Einrichtung zu richten. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, ist sie dem obersten Vollzugsorgan zur Entscheidung vorzulegen. Der Staatsanwalt ist über die Beschwerden zu informieren, hat aber entgegen § 30, Abs. 2 StA-Gesetz darüber nicht mehr zu entscheiden. Im 8. Kapitel regelt das Gesetz die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Resozialisierung). 3. Die Situation der Strafgefangenen Bei der Verpflegung der Gefangenen wird zwischen Arbeiter- und Nichtarbeiterverpflegung unterschieden. Nichtarbeiter erhalten die Hälfte der Arbeiterverpflegung. Arbeiter erhalten (das ist nicht in allen Strafanstalten völlig einheitlich) pro Tag 60 g Margarine oder Schmalz, selten Butter, 50–60 g Kochwurst, 1~Löffel Marmelade oder Zucker, außerdem zwei- bis dreimal in der Woche morgens einen Teller Mehlsuppe. Die warme Verpflegung besteht in der Regel aus einem ziemlich dünnen Eintopfgericht, an einem Wochentag gibt es ein Gericht mit Kartoffeln, sonntags ein Fleischgericht mit Kartoffeln oder Nudeln. An Staatsfeiertagen erhalten die Gefangenen zusätzlich zwei Stück Kuchen. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Dann wurde auch diese zusätzliche Hilfe mehr und mehr eingeschränkt, bis im Dez. 1962 wieder eine gewisse Lockerung eintrat. Jetzt kann dem Gefangenen bei guter Führung und Erfüllung der Arbeitsnorm gestattet werden, zu Weihnachten und zum Geburtstag ein Lebensmittelpaket von seinen Angehörigen zu empfangen. Verschiedentlich ist auch der Empfang eines zusätzlichen Paketes mit Obst oder Kosmetika erlaubt. Die Angehörigen dürfen den Gefangenen in jedem Vierteljahr einmal besuchen. Bei diesem Besuch darf Obst mitgebracht werden. Zu Weihnachten darf (und soll 1) der Gefangene ein Geschenkpäckchen an seine Angehörigen schicken. Monatlich darf der Gefangene in der allgemeinen und strengen Vollzugsart je einen Brief von grundsätzlich 20 Zeilen schreiben und empfangen und zusätzlich eine Postkarte empfangen; der Gefangene der erleichterten Vollzugsart darf zwei Briefe schreiben und empfangen sowie eine Postkarte empfangen. Nach Einführung der verschiedenen Kategorien in den Strafanstalten wurde die politische Erziehungsarbeit und ideologische [S. 625]Schulung gegenüber den Gefangenen (von diesen „Rotlichtbestrahlung“ genannt) erheblich intensiviert. Neben Vorträgen pp. für alle Inhaftierten wurden spezielle Lehrgänge eingerichtet, die zur politischen Schulung und Umerziehung bestimmter Häftlinge gedacht sind. Diese Gefangenen werden von der Kommandoleitung in der Strafanstalt ausgesucht und müssen, wenn sie nicht die Vergünstigungen für arbeitende Gefangene verlieren wollen, am Lehrgang teilnehmen. Unterrichtsmaterial ist in erster Linie das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“, das von den Kursusteilnehmern abonniert werden muß, ferner Bücher, Fernsehsendungen und Filme. Den Gefangenen wird zur Vorbereitung auf den Unterricht auch das Lehrbuch für Staatsbürgerkunde für die 9. und 10. Klasse und „Die Geschichte der KPdSU“ zur Verfügung gestellt. Der Unterricht wird von dazu besonders geschulten und dialektisch gewandten Offizieren gehalten, die es verstehen, Fangfragen zu stellen und den Gefangenen eine feindliche oder rückständige „ideologische Position“ vorzuhalten. Neben dieser rein politischen Schulung werden Kurse zur Weiterbildung besonders für diejenigen Gefangenen durchgeführt, die den Abschluß der 8. Schulklasse nicht erreicht haben. In der Strafanstalt Berlin-Rummelsburg wird von Lehrkräften der Volkshochschule Berlin-Lichtenberg in Deutsch, Geschichte, Mathematik und Physik unterrichtet. Obwohl die „VO über Kosten im Strafverfahren“ vom 15. 3. 1956 (GBl. S. 273) ausdrücklich vorschreibt, daß Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe entstehen; (Haftkosten), nicht mehr erhoben werden, werden den arbeitenden Gefangenen sehr erhebliche Abzüge vom Arbeitslohn für „Unterkunft, Verpflegung und Bewachung“ gemacht, die bis zu 75 v. H. des Arbeitslohnes erreichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 622–625 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StralsundSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Der St. bis zum 30. 6. 1968 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei übergegangen. Durch die 1. DB vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern…
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Amnestie (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6~Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.-Rat-Dir. Nr. 38 und Art. 6~der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in der zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Nach 1949 wurden einige Gnadenaktionen durchgeführt. Dabei war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 1951 (Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 500 DM Ost — Ausnahmen: politische Verurteilungen.) 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956. 3. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1955 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal). 4. Gnadenaktion 1956. Sie begann mit der durch Staatspräsident Pieck auf Empfehlung des ZK der SED ausgesprochenen Begnadigung von 88 Personen, die vor ihrer Verurteilung zum Teil hohe Stellungen im Staats- und Parteiapparat bekleidet hatten, z. B. des ehemaligen Justizministers Max Fechner und des ehemaligen Staatssekretärs Paul Baender. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates wurden zum gleichen Zeitpunkt („Neues Deutschland“ vom 27. 4. 1956) 698 Personen begnadigt, die von Sowjetischen Militärtribunalen oder Zonengerichten wegen Verbrechen verurteilt worden waren, die mit dem Krieg in Zusammenhang standen. Auf weitere Empfehlung des ZK der SED wurden die Überprüfungen von Urteilen aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 mit dem Ziel der Begnadigung oder bedingten Strafaussetzung fortgesetzt. So wurden im Laufe des Jahres 691 Personen vorzeitig aus der Strafhaft entlassen, die der SPD angehörten und wegen politischer Delikte verurteilt worden waren. Ursprünglich sollten nur Verurteilungen bis zu einem Jahr in die Überprüfungsaktion einbezogen werden, und politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen sollten ausgenommen sein. Im weiteren Verlauf der Aktion wurden die Haftentlassungen aber über die zunächst eng gezogenen Grenzen ausgedehnt. Insgesamt sollen nach Ausführungen des Ministerpräsidenten Grotewohl 21.187 Menschen in der Zeit vom 1. 1. bis 1. 10. 1956 vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein („Neues Deutschland“ vom 28. 10. 1956). 5. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 (GBl. I, S. 533) (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr; Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3~Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der Strafe nicht eingetreten sind.) Bei den mehr als 3~Jahre betragenden Freiheitsstrafen mußte also in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Nach dem Staatsratsbeschluß vom 24. 5. 1962 (Strafpolitik) kam es in den Monaten Juni bis August 1962 zu weiteren Entlassungen unter Anwendung des §~346 StPO (bedingte Strafaussetzung). 6. A.-Erlaß des Staatsrates vom 3. 10. 1964 [S. 25](GBl. I, S. 135) zum 15. Jahrestag der Gründung der „DDR“. Auch dieser Erlaß gab den davon Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf Haftentlassung, sondern ordnete in Anlehnung an die früheren Gnadenaktionen an, daß Strafen, auf die vor dem 30. 9. 1964 erkannt worden war, im Gnadenwege erlassen werden können, „wenn die Verurteilten auf Grund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten“. Das bedeutet, daß in jedem Einzelfall zu prüfen war, ob der Erlaß Anwendung finden konnte, oder ob etwa die Voraussetzungen für ein künftiges politisches Wohlverhalten als nicht erfüllt anzusehen waren. Von der Anwendung des A.-Erlasses waren Strafgefangene ausgeschlossen, die Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen, befohlen oder begünstigt oder Verbrechen gegen das Leben oder die Sittlichkeit verübt hatten. Ausgeschlossen waren ferner Personen, die wegen „besonders schwerwiegender Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren. Für Strafgefangene, die vor dem 13. 8. 1961 „schwere Verbrechen gegen die DDR“ begangen hatten, konnte die Strafe herabgesetzt werden, ohne daß diese Herabsetzung zur Haftentlassung führte. Die für die politischen Häftlinge entscheidende Frage, ob sie als ein leichter, schwerer oder besonders schwerwiegender Fall galten, war aus dem Wortlaut des Erlasses nicht zu entnehmen. Der Generalstaatsanwalt traf in Zusammenarbeit mit dem Minister des Innern eine erste Entscheidung, indem er dem Staatsrat die Liste der für eine Begnadigung in Frage kommenden Verurteilten vorlegte. Die Begnadigung wurde dann durch den Staatsrat verfügt. Nach einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts Streit im Januar 1965 sollen rd. 10.000 Personen zufolge des A.-Erlasses vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein. Wie groß die Zahl der darunter fallenden politischen Häftlinge war, ist nicht bekannt. Auf Grund westlicher Bemühungen und materieller Gegenleistungen der Bundesrepublik wurde in den Jahren seit 1964 eine größere Anzahl (ca. 3.000) politische Häftlinge vorzeitig aus der Haft, zu einem erheblichen Teil sogar in die Bundesrepublik entlassen. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 24–25 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmortisationenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD…
DDR A-Z 1969
Kulturarbeit, gewerkschaftliche (1969)
Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 1985 Gemäß der ideologischen Zielsetzung, den „allseitig gebildeten, sozialistischen Menschen“ heranzubilden, gehört es zu den wichtigen Aufgaben des FDGB, seinen Mitgliedern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. sie dazu zu erziehen. Kultur wird dabei in enger Verknüpfung zur Produktion („Produktionsverbundene Kultur“) gesehen. Im Ergebnis soll die GK. zur Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins beitragen, die wirtschaftlichen Ziele erreichen helfen, den technisch-ökonomischen Wissensstand und das allgemeine Bildungsniveau heben. Die GK. richtet sich 1) auf rezeptive Beteiligung am kulturellen Geschehen (Besuch von Ausstellungen, Theater- und Opernaufführungen, Werbung für den Bücherkauf und die Bibliotheksbenutzung, den Besuch von Vorträgen, geselligen Veranstaltungen usw.), 2) auf die Ermöglichung und Förderung kultureller Selbstbetätigung (Laienspiel, Arbeitertheater, -oper, -Operette, Zirkel Schreibender Arbeiter, Zirkel für bildnerisches Volksschaffen, Instrumentalgruppen, Foto- und Filmzirkel usw.), 3) auf Versuche, die Berufskünstler unmittelbar mit den Betrieben in ihrer Arbeit zu verbinden, um einmal die Künstler zu veranlassen, sich der Probleme in der Produktion anzunehmen und sich dabei ständig der Kritik zu stellen, zum ändern, um den Arbeitenden die Probleme künstlerischer Produktion nahezubringen (Diskussionen mit Schriftstellern und bildenden Künstlern, Patenschaftsverträge zwischen Brigaden oder Betrieben und Künstlern, Vergabe von Aufträgen für Werke der darstellenden oder bildenden Kunst usw.). Ideologische Grundlage der GK. sind die kulturpolitischen Beschlüsse der SED, für deren Durchsetzung dem FDGB als mitgliederstärkster Einzelorganisation besondere Bedeutung zukommt. Die Betonung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und der Traditionen der Arbeiterbewegung auch im Bereich der Kultur und die daraus abgeleiteten ästhetischen Postulate des sozialistischen Realismus (Ästhetik) stehen daher im Zentrum der GK. Um diesen Zielsetzungen gerecht zu werden, arbeitet der FDGB auf dem Gebiet der Volkskunst eng mit der FDJ, dem KB und den staatlichen Kabinetten für Volkskunst in den „Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens“ zusammen. Vereinbarungen mit dem DSV, dem VBKD und dem VDK bilden die Grundlage für die angestrebte enge Verbindung von Berufskünstlern und Betriebskollektiven. Die Aufführungsrechte von Musikwerken bei gewerkschaftlichen Veranstaltungen werden auf der Grundlage eines Vertrages der Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik (AWA) mit dem Bundesvorstand des FDGB pauschal abgegolten. Die betriebliche K. wird von der Abteilung Kultur des BV und den entsprechenden Abteilungen bei den Bezirks- und Kreisvorständen des FDGB angeleitet. In den Betrieben bestehen bei den BGL und AGL Kulturkommissionen, die sich auf die Kulturobleute der Gewerkschaftsgruppen stützen (1967: 154.000 ehrenamtliche Kulturobleute). Kultur- und Bildungspläne sollen Aufgaben und Erfolge der betrieblichen K. kontrollierbar machen. Durch den sozialistischen ➝Wettbewerb um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit unter dem Motto „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ und „ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche“ ist die GK. verstärkt in die Wettbewerbsbewegungen einbezogen worden. Räumliches Zentrum der betrieblichen K. [S. 354]sind die Klubräume und die gewerkschaftlichen Kulturhäuser bei Großbetrieben (1968: 349 mit 16 Mill. Besuchern). Die Kulturhäuser stehen auch anderen als den Trägerbetrieben offen und sollen auf die K. in den Wohngebieten Einfluß nehmen. Bei ihnen bestehen die Arbeitsgemeinschaften und Zirkel, Arbeitertheater (1968: 122), Instrumentalgruppen, Filmstudios usw., in ihren Räumen werden die Vorträge gehalten. Ziel ist es, die Großbetriebe zu geistig-kulturellen Zentren auch für die Wohngebiete zu machen. Die Verkürzung der Arbeitszeit hat diese Aufgabenstellung in der GK. erneut verstärkt. Die GK. soll vermehrt auf die Gestaltung der Freizeit einwirken; eine erste Freizeitkonferenz des FDGB in Brandenburg/Havel am 25. 4. 1968 hat sich mit diesen Fragen beschäftigt. Die GK. stützt sich auf ein ausgedehntes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken. Am 31. 12. 1967 bestanden 3.725 hauptberuflich und 4.302 nebenberuflich geleitete Bibliotheken mit einem Buchbestand von 9,9 Mill. Bänden bei 758.000 Lesern (Bibliotheken). Jährlich wird der mit 15.000 M dotierte Kulturpreis des FDGB für Literatur, für Werke der bildenden Kunst und Musikwerke vergeben. Der Verleihung geht eine ausgedehnte Diskussionskampagne voraus, in deren Ergebnis Vorschläge für auszuzeichnende Werke an den Bundesvorstand des FDGB gemacht werden. Höhepunkt der GK. sind die jährlichen Arbeiterfestspiele, deren Träger der FDGB ist. Auf ihnen werden die herausragenden Leistungen aus der GK. gezeigt und die postulierte Einheit von Berufs- und Laienkunst exemplarisch dargestellt. Sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch und der Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Massenorganisationen. Finanziert wird die GK. aus den Gemeinkosten der VEB (laufender Unterhalt der kulturellen Einrichtungen, Gehälter für die hauptberuflich Beschäftigten), aus den Kultur- und Sozialfonds (Veranstaltungen, Erweiterung der Gewerkschaftsbibliotheken usw.), Eintrittsgeldern, eigenen Mitteln der Betriebsgewerkschaftsorganisationen und dem Verkauf von Sondermarken für die Arbeiterfestspiele. Der FDGB hat für die GK. aus Mitgliedsbeiträgen 1967 fast 44 Mill. M (von insgesamt 311,3 Mill. M Ausgaben) aufgewendet. Zur Anleitung der Kulturfunktionäre gibt der FDGB die Monatszeitschrift „Kulturelles Leben“ heraus. (Betriebliche ➝Kulturstätten) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 353–354 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung DeutschlandsSiehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 1985 Gemäß der ideologischen Zielsetzung, den „allseitig gebildeten, sozialistischen Menschen“ heranzubilden, gehört es zu den wichtigen Aufgaben des FDGB, seinen Mitgliedern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. sie dazu zu erziehen. Kultur wird dabei in enger Verknüpfung zur Produktion („Produktionsverbundene Kultur“) gesehen. Im Ergebnis soll die GK. zur Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins beitragen, die…
DDR A-Z 1969
Interzonenverkehr (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 303]Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der Sowjetzone, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich erschwert. Besucher aus der BRD benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der mitteldeutschen Behörden, die von den drüben wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden muß. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der BRD benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in Mitteldeutschland Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich der reguläre I. zu beträchtlichem Ausmaß. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich war, während Ausreisende für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen mußten. Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den Reiseverkehr in die BRD einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurde diese Maßnahme noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. Durch das „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) wurde jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter Strafe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD hatten, die ohne polizeiliche Abmeldung die „DDR“ verlassen hatten, wurde die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem mußten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig waren, vorgelegt werden. Infolge dieser Maßnahmen ging der I. schlagartig zurück. Nur in den Hauptreisezeiten der folgenden Jahre hat der Besucherverkehr aus der „DDR“ gegenüber den anderen Monaten des jeweiligen Jahres zugenommen. Die Besucherzahlen der früheren Jahre wurden jedoch bei weitem nicht mehr erreicht. Seit Frühjahr 1959 wurden die Anträge auf Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der BRD den in allen Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers geflüchtet war, wurde der Antrag abgelehnt. In letzter Instanz entschieden die „Volkspolizei-Kreisämter“. Die Errichtung der Mauer in Berlin und die unmittelbar darauf folgenden Sperrmaßnahmen an der Demarkationslinie nach dem 13. August 1961 brachten eine erneute rigorose Drosselung des Besucherverkehrs aus der „DDR“. Bei den wenigen Personen, die noch in die BRD oder nach West-Berlin reisen dürfen, handelt es sich überwiegend um Funktionäre, Eisenbahner, Kraftfahrer und Schiffer. Der I. zwischen der BRD und West-Berlin wird streng überwacht. Kontakte mit der mitteldeutschen Bevölkerung sind nicht gestattet. Ab 1963 wurden im Rahmen des Besucherverkehrs auch solche Personen einbezogen, die legal in die BRD oder nach West-Berlin übersiedelten. 1963 und 1964 handelte es sich um jeweils rd. 30.000 Menschen, während es 1965 knapp 18.000, 1966 etwa 16.100 und 1967 rd. 13.300 waren. 1968 handelte es sich um 9.500 Personen. Zu fast 80 v. H. waren es Rentner, d.h. Personen über 65 Jahre, der Rest entfiel auf sonstige gebrechliche Personen. Für den Verkehr über die Demarkationslinie sind zur Zeit die nachstehenden Übergangsstellen geöffnet: Außer den in der Übersicht verzeichneten Übergängen gibt es eine Bahnlinie, auf der die „DDR“ einen Sondergüterverkehr zuläßt. Sie dient jedoch nicht dem Fernverkehr. Es handelt sich um die Übergangsstelle Walkenried/Ellrich. Für den Verkehr auf den Binnenwasserstraßen gibt es die Übergangsstellen Rühen (Mittellandkanal) und Schnackenburg (Elbe). Touristenreisen über die Demarkations[S. 304]linie waren in den letzten Jahren in der BRD sehr beliebt. Dabei war allerdings die Route genau vorgeschrieben, und persönliche Wünsche konnten nicht berücksichtigt werden. Seit Mitte 1967 wurden solche Reisen unterbunden. Mit dem Hinweis, Touristenreisen von Westdeutschen seien in diesem Jahr aus technischen Gründen nicht mehr möglich, wurden die Anfragen westdeutscher Reisebüros zurückgewiesen. Der Besuchsreiseverkehr von Bürgern der BRD in die DDR wird von den DDR-Behörden unter Beschränkung auf nahe Verwandte gestattet. Erforderlich sind lediglich ein Reisepaß und eine Einreisegenehmigung, die von den einladenden Verwandten in der DDR beim zuständigen Rat des Kreises zu beantragen und dem Reisewilligen zuzusenden ist. Nähere Auskünfte über Besuchsreisen in die DDR, insbesondere über die Mitnahme von Zahlungsmitteln und Geschenken sowie von Kraftfahrzeugen, sind dem vom Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen herausgegebenen Merkblatt zu entnehmen, das auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Weitere Auskünfte erteilen Reisebüros, Automobilclubs, Geldinstitute und der Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen in West-Berlin. Im Interzonenpostverkehr sind Geldsendungen und alle Warengattungen und -mengen ausgeschlossen, die als Handelsware gelten können. Merkblätter über den Interzonenpostverkehr sind bei allen Postämtern der BRD erhältlich. Die „DDR“ unterhält zur Überwachung Paketkontrollstellen bei den Leitpostämtern in 1017 Berlin, 50 Erfurt, 70 Leipzig, 40 Halle (Saale), 30 Magdeburg, 80 Dresden, 27 Schwerin und 99 Plauen. Zwischen 1951 und Mitte 1968 wurden weit über 713 Mill. Pakete und Päckchen aus der BRD und West-Berlin nach Mitteldeutschland und Ost-Berlin verschickt. Etwa die Hälfte der Sendungen waren Pakete, d.h. Sendungen im Gewicht von 1 bis 7 Kilo. Auch in umgekehrter Richtung erreicht der Paket- und Päckchenverkehr einen erheblichen Umfang. Der Reiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin beruht auf Vier-Mächte-Vereinbarungen. Danach können für den Landverkehr die vier Interzonen-Eisenbahnstrecken nach Berlin sowie die drei Autobahnen und die Fernverkehrsstraße 5 zwischen dem Bundesgebiet und Berlin benutzt werden. Der Flugverkehr nach Berlin ist an die drei Luftkorridore gebunden; im Gegensatz zum Landverkehr wird er nicht von DDR-Organen kontrolliert. Im allgemeinen wickelt sich der Verkehr ohne Reibungen ab. Ende 1963, nach den Wahlen zur Volkskammer, wurde in der „Regierungserklärung“ von Stoph erklärt, es sei eine Illusion zu glauben, man könne die „DDR“ ignorieren. Er verlangte den Abschluß „normaler Verträge“ für den I. nach Berlin auf dem Wasser-, Land- und Luftwege. Der Leiter der Agitationskommission beim Politbüro der SED, Norden, hatte vor der Wahl eine Auflockerung im innerdeutschen Reiseverkehr angekündigt. Als Folge dieser Ankündigung ist die Vereinbarung über Rentnerreisen in die BRD vom 10. 9. 1964 anzusehen. Die öffentliche Diskussion über den I. wird von der SED genutzt, um die Zwei- und Dreistaatentheorie zu untermauern. Handelsbeziehungen, sportliche und kulturelle Verbindungen zwischen beiden Teilen Deutschlands sowie mit West-Berlin sollen den Charakter zwischenstaatlicher Beziehungen erhalten. Auch im Berlinverkehr der Westmächte ist es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen. Auf Grund eines am 20. Sept. 1955 zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossenen Vertrages versucht man die Kontrollbefugnis unter Umgehung des Potsdamer Abkommens den Kontrollorganen der „DDR“ zuzuschieben. Am 30. Juni 1965 ist der auf alliierter Abmachung beruhende „Deutsche Eisenbahngütertarif“ für den I. von der „DDR“ außer Kraft gesetzt worden. Damit entfällt seit dem 1. Juli 1965 im Güterverkehr die Regelung, daß von den Grundfragen grundsätzlich 60 v. H. von der Deutschen Bundesbahn und 40 v. H. von der „Deutschen Reichsbahn“ erhoben werden. Die beiden Bahnverwaltungen erheben seit diesem Zeitpunkt jeweils Frachten, die nach den innerhalb ihres Bereiches geltenden Bestimmungen für die Strecke bis zu bzw. von der Demarkationslinie zu zahlen sind. Damit wurde es notwendig, eine Reihe von Interzonenhandelsvereinbarungen zu ändern. Gleichzeitig wurde der Interzonenhandel in seinem Ablauf gestört. Wenig später wurden auch einige wesentliche technische Bedingungen für die Abwicklung des Interzoneneisenbahnverkehrs neu geregelt. Die wichtigste Änderung besteht in der Zulassung weiterer Übergangsbahnhöfe für den Interzoneneisenbahnverkehr zwischen West-Berlin und dem Bundesgebiet. Ab 1. Juli 1965 wurde gleichfalls die Einführung eigener Permits für Binnenschiffe, die durch die „DDR“ fahren, verfügt. Als weitere Schikane wurde am 10. März 1968 ein Einreise- und Durchreiseverbot für Mitglieder der NPD und „mit ihr sympathisierende Personen“ erlassen. Ferner wurden am 13. April 1968 die Zufahrtswege von und nach Berlin für alle Minister und leitenden Beamten der Bundesregierung und am 8. Februar 1969 schließlich für Angehörige der Bundeswehr und Mitglieder der Bundesversammlung gesperrt. Mit der Einführung des Paß- und Visazwanges für Reisen von und nach Berlin und in die „DDR“ wurde ein vorläufiger Höhepunkt der Behinderungen im I. erreicht. Die Gebühren für das Visum, das Bürger der BRD zu einer Reise nach Mitteldeutschland benötigen, betragen 15 DM. Ein Transitvisum für Berlin-Reisende kostet 5 DM für einmalige und 10 DM für zweimalige Durchfahrt. Bei Interzonenreisenden war grundsätzlich der gültige Personalausweis, ab 1. Juli 1968 ist jedoch ein Reisepaß mitzuführen. Bargeld in DM und Devisen dürfen mitgeführt, müssen jedoch bei der Einreise und Ausreise deklariert werden. Die Einfuhr und die Ausfuhr von mitteldeutschen Zahlungsmitteln sowie von Zahlungsmitteln der Ostblockstaaten ist verboten. Nach einer Anordnung des SED-Regimes vom 25. Nov. 1964 waren bei Reisen in die „DDR“ je Person und Aufenthaltstag 5,– DM im Verhältnis 1:1 gegen MDN umzutauschen. Mit der Einführung eines neuen Mindestumtausches ab 20. Juni 1968 wurde der verbindliche Tagessatz auf 10 DM erhöht An- und Abreisetag gelten als Aufenthaltstag. Reisende im Rentenalter, Invaliden, [S. 305]Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind jedoch von dieser Anordnung ausgenommen. Für Reisende aus nichtsozialistischen Ländern gelten die gleichen Bestimmungen. Im Jahre 1967 sind rd. 1,4 Mill. Westdeutsche in die „DDR“ gereist, 1968 sank die Zahl auf 1,26 Mill. Dazu kamen 1968 noch etwa 1,4 Mill. Westdeutsche und Ausländer, die mit Tagesaufenthaltsgenehmigungen Ost-Berlin besucht haben. Bei Ein- oder Durchreisen mit dem Kraftfahrzeug sind die im Straßenverkehr geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Autobahn 100 km/h, Fernverkehrsstraßen 80 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h) streng zu beachten. Folgende Straßenbenutzungsgebühren werden in DM erhoben: Danach betragen die Straßenbenutzungsgebühren für einen Pkw im Berlinverkehr über die Übergangsstelle Helmstedt/Marienborn 5,– DM, über Lauenburg/Horst 15,– DM, über Rudolphstein/Hirschberg 15,– DM und über Herleshausen/Wartha 20,– DM. Zusätzlich werden von ausländischen Kraftfahrern Gebühren für eine Kraftfahr-Haftpflichtversicherung erhoben. Die in westlichen Ländern übliche grüne Versicherungskarte wird nicht anerkannt. Neben diesen Gebühren wird ab 1. Juli 1968 für die Beförderung von Personen im gewerblichen Verkehr eine Abgabe von 0,8 Pfennig für jede Person und für jeden Kilometer der Beförderungsstrecke erhoben. Für den Gütertransport mit Kraftfahrzeugen werden von Unternehmen der BRD und West-Berlins im Berlinverkehr 3 Pfennig, bei gefährlichen Gütern (z. B. Kraftstoff) 4 Pfennig pro Tonne und Kilometer erhoben. Im Binnenschiffsverkehr auf dem Mittellandkanal beträgt die Abgabe 35 Pfennig und bei gefährlichen Gütern 45 Pfennig pro Tonne. Für Transporte auf anderen Wasserstraßen der „DDR“ erhöhen sich diese Gebühren auf 70 bzw. 90 Pfennig je Tonne. Diese Gebühren werden von den mitteldeutschen Behörden als Steuerausgleichsabgaben bezeichnet, sie müssen vom Fahrzeughalter, Schiffseigner oder seinem Beauftragten selbst errechnet werden. Bei falschen Angaben der Strecke, des Gewichts, der beförderten Güter oder der Anzahl der beförderten Personen wird für die Differenz der Berechnung eine Steuerausgleichsabgabe bis zur dreifachen Höhe erhoben. Die „DDR“-Regierung machte die „Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr“ vom 1. 1. 1969 an „genehmigungspflichtig“, das heißt vor allem: gebührenpflichtig. Damit soll insbesondere die Ein- und Ausfuhr von Geschenken stärker beschränkt und genauer kontrolliert werden. Von diesen Bestimmungen ausgenommen ist der Transitverkehr von und nach West-Berlin. Die bislang für den innerdeutschen Reiseverkehr geltende Zollfreiheit wird damit durchlöchert. Denn die neuen „Genehmigungsgebühren“ wirken de facto wie Zölle. Generell verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition sowie von Ausweisen, soweit sie nicht auf den Namen des Reisenden lauten oder nicht ordnungsgemäß vorgewiesen werden. Aber auch Funk- und Sendeanlagen, Fernsehgeräte sowie Ersatz- und Zubehörteile gehören dazu. Das gleiche gilt für topographische Karten und „Landkarten, die in ihren Bezeichnungen nicht der tatsächlichen staatsrechtlichen Lage in Deutschland entsprechen“. Magnettonbänder und Schallplatten stehen ebenso auf der schwarzen Liste wie Druckerzeugnisse, „deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetze enthält“, schließlich Jahrbücher und Periodica, „die nicht in der Postzeitungsliste der Deutschen Post“ enthalten sind. Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit der BRD und West-Berlin ist es untersagt, Filme, Photoplatten (unbelichtete, belichtete und entwickelte, doch ist diese Bestimmung unklar, so daß möglicherweise geringe Mengen zulässig sind), Diapositive und Photopapier sowie luftdicht verschlossene Behältnisse in die „DDR“ einzuführen. Für die nicht zur Einfuhr verbotenen Waren ist eine gebührenpflichtige Genehmigung erforderlich, wenn der Gesamtwert der Geschenke und gekauften Gegenstände 100 Mark der „DDR“ übersteigt, beziehungsweise bei Kurzreisen bis zu vier Tagen mehr als 20 Mark täglich beträgt. Beim Import von Geschenken und gekauften Gegenständen durch Altersrentner sowie Invalidenvoll- und Unfallvollrentner werden die Genehmigungsfreigrenzen bis zu 100 v. H. erhöht. Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes sind die in der „DDR“ gültigen Einzelhandelsverkaufspreise. Diese liegen aber gerade bei Gegenständen, die in Mitteldeutschland besonders begehrt sind, erheblich über den westdeutschen Preisen. Da alle Waren, deren Wert den Freibetrag überschreitet, mit Gebühren zwischen 10 und 40 v. H. (des „DDR“-Verkaufspreises) belegt werden, wird mancher Westdeutsche häufig höhere Zahlungen an der Grenze leisten müssen, als er ursprünglich für die Ware bezahlt hat. Mit einem Gebührensatz von 30 v. H. werden beispielsweise Tabakwaren belegt. 40 v. H. liegen auf Edelmetallen, Edelsteinen und auch auf Kraftstoff, Spirituosen und Bier. 100 v. H. gar beträgt der Gebührensatz bei Produktionsmitteln einschließlich Zubehör und Ersatzteilen. Für alle übrigen Erzeugnisse gilt meistens ein Gebührensatz von 10 v. H. Für die allgemeine Ausfuhr von Geschenken und gekauften Gegenständen aus der „DDR“ gelten im Reiseverkehr die gleichen Verbote und Beschränkungen wie bei der Einfuhr. Freilich ist die Ausfuhr von Literatur und Presseerzeugnissen nicht verboten. Zusätzlich enthält die Verbotsliste für die Ausfuhr folgende Artikel: Kraftfahrzeuge, Edelmetalle, Edelsteine, Halb[S. 306]edelsteine und Perlen sowie Erzeugnisse daraus, Porzellan der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen sowie der Werke „Graf von Henneberg“, „Weimar Porzellan“, „Reichenbach/Thüringen“ und „Freiberg/Sachsen“; Photo- und Kino-Filme, farbig und schwarz weiß (vermutlich sind lediglich unbelichtete Filme gemeint). Im Reiseverkehr mit der BRD und West-Berlin ist die Ausfuhr von feuerfesten und hitzebeständigen Glaswaren, von optischen Geräten, einigen Grundnahrungsmitteln und luftdicht verschlossenen Behältnissen verboten. Waren, deren Ausfuhr nicht verboten ist, dürfen „nur in den üblichen Einzelhandelseinheiten“ ausgeführt werden. Für die Ausfuhr im Reiseverkehr aus der „DDR“ gelten im allgemeinen die gleichen Genehmigungsfreigrenzen wie bei der Einfuhr, doch fehlt die Sonderregelung für Rentner. Die Gebühren betragen im allgemeinen 20 v. H., sind aber für zahlreiche Artikel bis zu 50 v. H. heraufgesetzt. Sonderregelungen für die Ein- und Ausfuhr im Reiseverkehr betreffen Gastarbeiter und andere kleinere Personengruppen, beispielsweise Stipendiaten oder Künstler auf Gastspielreise. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 303–306 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 303]Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der Sowjetzone, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich…
DDR A-Z 1969
Zins (1969)
Siehe auch das Jahr 1975 Ebenso wie in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften existiert auch in der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs die ökonomische Kategorie des Z. Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem wird der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlende Z. gemäß der Marxschen Interpretation der Kategorie des Z. grundsätzlich als Teil des „Reineinkommens“ (also als Bestandteil des Gewinns oder Mehrwerts) angesehen, obwohl heute aus Gründen der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ zwecks besserer Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Staatsbetriebe und -konzerne der Z. als Kostenelement im betrieblichen Rechnungswesen und bei der Preiskalkulation verrechnet wird (Selbstkosten). Z. müssen für Kredite an VEB, Kombinate, VVB usw. von diesen an die kreditgewährenden Banken gezahlt werden. Ebenso müssen Einwohner für Konsumentenkredite, Darlehen zur Instandsetzung von Wohnungen und für Hypothekarkredite zum Bau der in geringem Umfang errichteten Eigenheime Z. zahlen (Sollzinsen der Banken). Z. werden den VEB, VVB, Kombinaten, Genossenschaften usw. für ihre Einlagen bei den Banken gewährt (Habenzinsen der Banken). Ebenso erhalten Sparer für ihre Depositen bei den Sparkassen und Banken Z., wobei der Z.-Fuß nach der Länge der Kündigungsfrist differenziert wird. Neben den Z. für Kredite und Einlagen existieren noch die Verspätungs-Z., die bei Verstößen gegen Vereinbarungen gemäß dem Vertragsgesetz vom Schuldner gezahlt werden müssen. Die wirtschafts- und finanzpolitische Bedeutung der Z. in einer zentralgelenkten Wirtschaft rührt u.a. daher, daß diese dort als „Mittel zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und zur Durch[S. 748]setzung der Finanzdisziplin genutzt“ werden können. Die Soll- und Haben-Z. der Banken sollen in Übereinstimmung mit den geplanten übrigen Finanzgrößen und -beziehungen festgelegt werden, wobei diese wiederum mit den güterwirtschaftlichen Zielen des Perspektiv- und des Volkswirtschaftsplanes abzustimmen sind. Bei der Schaffung eines die Effizienz der Wirtschaftstätigkeit stimulierenden „Systems in sich geschlossener ökonomischer Hebel“ im „Neuen ökonomischen System“ wurde besonderes Gewicht auf die Erhöhung des Lenkungseffekts des Z. gelegt. Eine zielgerichtete Z.-Differenzierung erhöht das Interesse der Kreditnehmer an einer hohen Effektivität der kreditierten Maßnahmen. Die Z.-Differenzierung in der Kreditpolitik gegenüber den VEB, VVB, Kombinaten, Genossenschaften usw. beruht dabei auf dem Prinzip, für die zwangsweise aufzunehmenden „Plankredite“ Mindest-Z. anzusetzen und für „Zusatzkredite“ höhere Z. zu verlangen, die für die Betriebe eine Gewinnschmälerung bedeuten. Innerhalb der Gruppe der „Zusatzkredite“ sind die Z. für Kredite, mit denen „im volkswirtschaftlichen Interesse liegende“ Aufgaben finanziert werden, niedriger als die Z. für Kredite zur Deckung eines Finanzbedarfs, der auf Grund von Planwidrigkeiten entstanden ist. Bei der Festlegung der Z. in gesonderten Kreditverträgen zwischen den Kreditinstituten und den Wirtschaftseinheiten müssen die Banken natürlich darauf achten, daß die Gewinnschmälerung durch die relativ höheren Z. nicht größer ist als der Gewinn aus den durch die Kreditvergabe unterstützten Investitions- und sonstigen Maßnahmen. Ferner wird durch die Z.-Differenzierung die Verwirklichung der von der Wirtschaftsführung beschlossenen volkswirtschaftlichen Schwerpunktaufgaben, wie z. B. die komplexe Rationalisierung der Produktionsprozesse, mit Hilfe von relativ niedrigen Z. gefördert. Zu den Mitteln der Z.-Politik gehört im Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Mitteldeutschland auch die Möglichkeit, daß die Bank vertraglich mit dem Betrieb vereinbart, daß sie ihm die höheren Z. durch eine Kreditverschuldung infolge von Planverstößen (z. B. auf Grund der Überschreitung von Inbetriebnahmeterminen bei Neubauten, Überplanbeständen bei Materialien, eingetretener Verluste) rückerstattet, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist die Ursachen der Planwidrigkeiten beseitigt. (Kredit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 747–748 ZGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZinspolitikSiehe auch das Jahr 1975 Ebenso wie in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften existiert auch in der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs die ökonomische Kategorie des Z. Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem wird der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlende Z. gemäß der Marxschen Interpretation der Kategorie des Z. grundsätzlich als Teil des „Reineinkommens“ (also als Bestandteil des Gewinns oder Mehrwerts) angesehen, obwohl heute aus Gründen der…
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Wasserwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftszweig, der für die Bereitstellung und die Verteilung der Wasservorkommen an die Bedarfsträger zuständig ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Verhütung von Wasserschäden und die schadlose Ableitung von Wasser. Der jährliche Wasserbedarf Mitteldeutschlands beträgt gegenwärtig etwa 5 Mrd. cbm. Das Wasserdargebot beträgt in Trockenjahren etwa 6 Mrd. cbm. Daraus ergeben sich die Hauptaufgaben der W.: 1. Erhöhung des Dargebotes durch Erweiterung des Netzes von Talsperren und Rückhaltebecken. 2. Beobachtung der Wasserbedarfsentwicklung der Bevölkerung, der Industrie und der Landwirtschaft und Aufstellung territorialer Wasserhaushaltsbilanzen. 3. Intensivierung der Abwasserreinigung zur Gewährleistung der schnellen Wasserwiederbenutzung. Die zentrale Leitung der W. erfolgt durch das Amt für Wasserwirtschaft, das dem Ministerrat direkt unterstellt ist. Nach Auflösung der früheren etwa 3.500 regionalen Wasser- und Bodenverbände wurde 1952 eine zentralistische Neugliederung der Organisation der W. verfügt. Man legte 6 Großeinzugsgebiete fest, in denen je ein „VEB Wasserwirtschaft“ für Wasserversorgung, Kanalisation, Vorflut- und Abwasserregelung sowie für Wasserhygiene zuständig ist. Die Verwaltungsspitze ist das Zentrale Amt für W., Sitz Berlin. Anfang 1964 wurden diese VEB zusammengefaßt in einer neu errichteten „Vereinigung Volkseigener Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung“, Sitz Potsdam. Der Organisation der W. unterstehen 74.000 km Wasserläufe, 1.520 km Deiche und 75 Talsperren und Staubecken mit zusammen 850 Mill. cbm Stauinhalt. Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der „DDR“ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 10 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung verbraucht. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der hochgesteckten Planziele in Industrie und Landwirtschaft eine 75proz. Steigerung der Wasservorratshaltung erforderlich ist. Das erste größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient mit ihrem Fassungsvermögen von maximal 6 Mill. cbm der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den sowjet. Uranbergbau im Erzgebirge. Das zweite und bisher größte Projekt war der 1952 in Angriff genommene und im Okt. 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. cbm Wasser speichern und ist damit der viertgrößte Wasserspeicher in Gesamtdeutschland. Durch sie wird die Wasserversorgung für die Industrie, die Landwirtschaft und für 2 Mill. Menschen im Raum Halle-Magdeburg sichergestellt. Das dritte große Vorhaben war der Bau der Talsperre Pöhl im Vogtland in den Jahren 1958–1965. Diese Talsperre hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. cbm. Ein viertes großes Vorhaben ist noch weitgehend Projekt: der Bau eines großen mitteldeutschen Verbundnetzes mit dem Namen „Elbaue-Projekt“, der 1955 in Angriff genommen wurde. Das mitteldeutsche Industriegebiet um Halle und Leipzig liegt im Regenschatten des Harzes und erhält daher nicht ausreichend Niederschläge. Rohrleitungen von 480 km Länge sollen Wittenberg–Bitterfeld umschließen und den Industriebetrieben täglich zusätzlich 200.000 cbm Wasser zuführen. Weitere Projekte sind u.a.: drei Talsperren im Thüringer Wald, eine Talsperre im Südharz und 15 Rückhaltebecken im Unstrutgebiet. Seit 1945 ist der Stauraum Mitteldeutschlands um 310 Mill. cbm ergänzt worden. Bis 1970 soll er um weitere 140 Mill. cbm vergrößert werden. Dieses Ziel sollte nach früheren Plänen schon 1965 erreicht sein. Nach Meinung von Fachleuten der „DDR“ sollen alle vorliegenden Pläne nicht ausreichen, um den zu erwartenden Bedarf der Industrie sicherzustellen. — Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig werden noch 75 v. H. der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Die Bevölkerung in den Bezirken der „DDR“ ist in unterschiedlichem Umfange an zentrale Wasserversorgungs- und Abwässeranlagen angeschlossen. Bei einem Durchschnitt von 78 v. H. sind die südlichen Bezirke mit 95 v. H. besser, die nördlichen Bezirke mit höchstens 60 v. H. schlechter versorgt. Bis 1970 soll der Durchschnitt auf 83 v. H. erhöht werden. Zur Erzeugung von Elektroenergie dient die Wasserkraft nur in geringem Umfange: nur knapp 2 v. H. der Elektroenergie (Energiewirtschaft) wird in Wasserkraftwerken erzeugt. Zum Ausgleich der Belastungsspitzen in einigen Stunden des Tages sind die Wasserkraftwerke jedoch von Bedeutung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 702 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WBDJSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftszweig, der für die Bereitstellung und die Verteilung der Wasservorkommen an die Bedarfsträger zuständig ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören auch die Verhütung von Wasserschäden und die schadlose Ableitung von Wasser. Der jährliche Wasserbedarf Mitteldeutschlands beträgt gegenwärtig etwa 5 Mrd. cbm. Das Wasserdargebot beträgt in Trockenjahren etwa 6 Mrd. cbm. Daraus ergeben sich die Hauptaufgaben…
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Berufsschulen (1969)
Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B. herkömmlicher Art, den kommunalen B., die den örtlichen Räten unterstehen, unterscheidet man gewerbl., landwirtschaftl., kaufm. und allgemeine B. In ihnen wird sowohl der berufstheoretische als auch der allgemeinbildende Unterricht erteilt. Unter allgemeinen B. versteht man solche Schulen, in denen Lehrlinge aus verschiedenen Wirtschaftszweigen unterrichtet werden. An die Stelle der B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentral-B. (ZBS), denen Lehrlingswohnheime angeschlossen sind. Die für den Wohnsitz der Lehrlinge zuständige B. delegiert die Lehrlinge an die ZBS, wenn in den kommunalen B. und in den BBS des Kreises oder Bezirkes keine Beschulung möglich ist. Die Dauer der Lehrgänge beträgt: für alle Berufe (außer kaufmänn. und Fachverkäufer) im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 40 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, bei 2½jähriger Lehrzeit wird im 5. Lehrhalbjahr ein Lehrgang von 20 Tagen durchgeführt; für kaufmänn. Berufe (außer Fachverkäufer) im 1. Lehrjahr 48 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, im 2. Lehrjahr 56 Unterrichtstage in 3 Lehrgängen; für Fachverkäufer im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 20 Unterrichtstage in einem Lehrgang. In der amtlichen Statistik werden die kommunalen B. und die ZBS unter dem Begriff „Allgemeine B.“ zusammengefaßt. 1967 gab es 435 Allgemeine B., was im Vergleich zum Jahre 1950 einen Rückgang von 374 Schulen bedeutet. Die BBS sind staatliche Bildungsstätten in „sozialistischen“ Betrieben, in die sie eingegliedert sind. Hier erhalten die Lehrlinge nicht nur ihre allgemeinbildende und theoretische, sondern auch ihre berufspraktische Ausbildung. Der Direktor der BBS ist für die praktische und theoretische Unterrichts- sowie für die Erziehungsarbeit dem Leiter des Betriebes verantwortlich, dem zuständigen Berufsschulinspektor rechenschaftspflichtig. Der Leiter des Betriebes trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule gegenüber den Vorgesetzten Dienststellen. Die Zahl der BBS im Jahre 1967 betrug 684 und war gegenüber 1950 um 90 geringer. Die ABA, mit deren Aufbau am 1. 9. 1959 begonnen wurde, führen Absolventen der zehnkl. Oberschule zur Facharbeiterprüfung und zur Hochschulreife. Die Bewerber für diese Klassen müssen die 10. Oberschulklasse mit Erfolg absolviert haben. Das Abitur der ABA ist dem der Erweiterten Oberschule völlig gleichwertig. Durch diese Art von Berufsausbildung soll nicht nur der Nachwuchs für die Hochschulen sichergestellt, sondern es soll versucht werden, „der Produktion hochqualifizierte Facharbeiter zur Verfügung zu stellen, die in der Lage sind, komplizierte Produktionsprozesse zu meistern, sehr disponibel sind und mithelfen, die Produktionsmittel, entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, weiterzuentwickeln“ („Pädagogische Enzyklopädie“, Bd. 1, S. 94). Über die Aufnahme in die ABA entscheiden betriebliche Kommissionen. Im Schul- und Lehrjahr 1959/60 betrugen die Aufnahmekontingente 1.030, 1965/66 rund 6.000 Schüler. Bisher führten die ABA die Absolventen der zehnkl. Oberschule in 3 Jahren zur Hochschulreife und zum Abschluß der Facharbeiterausbildung. Am 1. 9. 1965 begann man in einigen Betrieben mit der Einrichtung von Klassen für eine zweijährige Ausbildung. Den MS obliegt die Ausbildung in den mittleren medizin. Berufen. Bis 1961 wurden sie in der amtl. Statistik als „Fachschulen“ ausgewiesen. Lt. „Beschluß zur Neuordnung der Ausbildung in den mittleren medizinischen Berufen und zur Bildung der MS“ vom 13. 7. 1961 wurden die MS den BBS gleichgesetzt und mit Wirkung vom 1. 1. 1962 als Einrichtung der Berufsbildung in den Volkswirtschaftsplan und in den Haushaltsplan der Gesundheitseinrichtung, bei der sie gebildet wurden, einbezogen. Die an kommunalen B. bestehenden Fachklassen des Gesundheitswesens können je nach Möglichkeit der Kapazitätserweiterung an MS übernommen werden. 1967 gab es 53 MS. An den Allgemeinen B., BBS und MS gab es 1967 15.170 vollbeschäftigte Lehrkräfte, die insgesamt 468.684 Schüler unterrichteten. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung angesehen und soll den Lehrlingen, die nach Abschluß der 8. Klasse der Oberschule die Berufsausbildung aufnehmen, das Niveau der 9. und 10. Klasse vermitteln. Das Hauptgewicht liegt auf der staatsbürgerlichen Erziehung der Lehrlinge und Berufsschüler, die in den kommunalen B. unterrichtet werden. Die sozialistische Wehrerziehung ist fester Bestandteil der Bildung und Erziehung an den B. (Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 101 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufswettbewerbSiehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B.…
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Staatsrat (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der St. erfüllt nach Art. 66 Abs. 1 der Verfassung als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der St. wurde nach dem Tode des ersten Präsidenten, Wilhelm Pieck, durch eine Änderung der Verfassung von 1949 nach dem Vorbild des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR am 12. 9. 1960 geschaffen (GBl. I, S. 505). Der St. hat folgende in der Verfassung angegebenen Kompetenzen (weitere Kompetenzen können ihm durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen werden; Art. 66, Abs. 1): a) Entscheidung über den Abschluß, die Ratifikation und die Kündigung der Staatsverträge der „DDR“ (Art. 66, Abs. 2, Satz 2); b) Behandlung von Vorlagen an die Volkskammer und Veranlassung ihrer Beratung in den Ausschüssen (Art. 70, Abs. 1); c) das Recht, die Volkskammer einzuberufen (Art. 70, Abs. 2); d) das Recht, durch rechtsverbindliche Erlasse und Beschlüsse Normen zu setzen (Gesetzgebung); als Kompetenzbereich wird ihm die Regelung aller grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben, übertragen (Erlasse und Beschlüsse des St. müssen der Volkskammer zur Bestätigung vorgelegt werden. In Anbetracht der homogenen Zusammensetzung der Volkskammer [S. 605]hat diese Bestimmung nur formale Bedeutung; Art. 71, Abs. 1); e) verbindliche Auslegung von Verfassung und Gesetzen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt (damit stehen Verfassung und Gesetze zur Disposition des St.; Art. 71, Abs. 3); f) Ausschreibung der Wahlen zur Volkskammer und zu anderen Volksvertretungen (Art. 72); g) Fassung grundsätzlicher Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes und Organisation der Landesverteidigung mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates (Art. 73, Abs. 1); h) Berufung der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates (der NVR ist der Volkskammer und dem St. für seine Tätigkeit verantwortlich; Art. 73, Abs. 2); i) Wahrnehmung der ständigen Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwalts (Staatsanwaltschaft) „im Aufträge der Volkskammer“ (Art. 74); j) Festlegung der militärischen Dienstgrade, der diplomatischen Ränge und anderer spezieller Titel (Art. 75, Abs. 2); k) Stiftung staatlicher Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel (Art. 76); l) Ausübung des Amnestie- und Begnadigungsrechts (Art. 77); m) in Ergänzung von Art. 71, Abs. 3: Entscheidung über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften; n) Prüfung von Beschwerden gegen Leitungsentscheidungen des Ministerrates, des Obersten Gerichts oder des Generalstaatsanwalts (Art. 105, Abs. 2); o) zwischen den Tagungen der Volkskammer Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Art. 60, Abs. 2); p) im Dringlichkeitsfalle Beschluß über den Verteidigungszustand (Art. 52). In seiner Eigenschaft als Organ, das die Aufgaben der Volkskammer zwischen ihren Tagungen erfüllt („Interimsorgan“; Plenum) drängt der St. die Volkskammer in ihrer Eigenschaft als „oberstes staatliches Machtorgan“ (Art. 48) zurück, insbesondere weil er alle Vorlagen an die Volkskammer zu behandeln und ihre Beratung in den Ausschüssen der Volkskammer zu veranlassen hat, weil ihm das Recht zur Einberufung der Volkskammer zusteht und weil er das Recht hat, die Verfassung und Gesetze verbindlich auszulegen, soweit das nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt ist. In der Verfassungswirklichkeit trifft er an Stelle der Volkskammer die politischen Grundentscheidungen entsprechend den Beschlüssen der höchsten Organe der SED. Er ist damit „Regierung“ im funktionellen Sinn (Ministerrat). Der St. besteht nach Art. 67 der Verfassung aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Mitgliedern und dem Sekretär. Im Gegensatz zur Verfassung von 1949 ist die Zahl der Stellvertreter des Vorsitzenden und der Mitglieder nicht mehr verfassungsrechtlich festgelegt. Der Vorsitzende und die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretär des St. werden von der Volkskammer auf ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl auf die Dauer von 4 Jahren gewählt (Art. 67, Abs. 2). Der St. ist der Volkskammer für seine Tätigkeit verantwortlich, und die Mitglieder des St. können von der Volkskammer jederzeit abberufen werden (Art. 50). Nach Ablauf der Wahlperiode der Volkskammer setzt der St. seine Tätigkeit bis zur Wahl des neuen St. durch die Volkskammer fort (Art. 67, Abs. 3). Der Vorsitzende, seine Stellvertreter, die Mitglieder und der Sekretär des St. leisten einen in Art. 68 der Verfassung vorgeschriebenen Amtseid. Der Vorsitzende des St. hat eine hervorgehobene Stellung. Der St. wird im Gegensatz zum Ministerrat nicht als kollektives Organ bezeichnet. Der Vorsitzende hat folgende Kompetenzen: a) Leitung der Arbeit des St. (Art. 68); b) völkerrechtliche Vertretung der „DDR“ (Art. 66, Abs. 2, Satz 1); c) Ernennung der bevollmächtigten Vertreter der „DDR“ in anderen Staaten und das Recht zu deren Abberufung (Art. 75, Abs. 1, Satz 1); d) Entgegennahme der Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten Vertreter anderer Staaten (Art. 75, Abs. 1, Satz 2) ; e) Verleihung der vom St. gestifteten staatlichen Orden und Auszeichnungen und Ehrentitel (Art. 76); f) das Recht, den Vorsitzenden des Ministerrats der Volkskammer vorzuschlagen (Art. 80, Abs. 1); g) Vereidigung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Ministerrats (Art. 80, Abs. 3); h) Verkündung der von der Volkskammer beschlossenen Gesetze (Art. 65, Abs. 3); i) Verkündung des Verteidigungszustandes (Art. 52, S. 3). Werden, wie zur Zeit, die Ämter des Ersten Sekretärs der SED und des Vorsitzenden des St. von einer Person wahrgenommen, ist die Fülle der Macht in eine Hand gelegt. Der St. besteht seit dem 13. 7. 1967 aus dem Vorsitzenden: Walter ➝Ulbricht, den Stellvertretern des Vorsitzenden: Willi ➝Stoph, Johannes ➝Dieckmann, Manfred ➝Gerlach, Gerald ➝Götting, Heinrich ➝Homann, Hans ➝Rietz, den Mitgliedern: Erich ➝Correns, Friedrich ➝Ebert, Erich ➝Grützner, Brunhilde ➝Hanke, Lieselotte ➝Herforth, Friedrich ➝Kind, Else ➝Merke, Günter ➝Mittag, Anni ➝Neumann, Karl ➝Rieke, Hans ➝Rodenberg, Hans-Heinrich ➝Simon, Klaus ➝Sorgenicht, Maria ➝Schneider, Horst ➝Schumann, Paul ➝Strauss, dem Sekretär Otto ➝Gotsche. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Mampel, Siegfried: Die Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsrechtlichen Situation. 3., neubearb. Aufl., Frankfurt a. M. 1967, Alfred Metzner. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 604–605 Staatsplanvorhaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsrechtSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der St. erfüllt nach Art. 66 Abs. 1 der Verfassung als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der St. wurde nach dem Tode des ersten Präsidenten, Wilhelm Pieck, durch eine Änderung der Verfassung von 1949 nach dem Vorbild des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR am 12. 9. 1960 geschaffen (GBl. I, S.…
DDR A-Z 1969
Halle (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz. Vors. des Rates des Bezirkes: Helmut ➝Klapproth (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Horst ➝Sindermann. H. ist sowohl landwirtschaftlich als auch industriell einer der führenden Bezirke. Die Grundstoffindustrie beruht auf dem seit alters her bekannten Kupfervorkommen sowie auf den reichen Braunkohle- (Kohlenindustrie) und [S. 266]Kalisalzlagern, aus denen die bedeutende chemische Industrie hervorgegangen ist. Der Bezirk H. ist der wichtigste Lieferant von Elektroenergie und von Zement. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk H., Bezirksstadt, Kreisstadt des Saalekreises, am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht, an der Saale, mit 278.632 Einwohnern (1967), (1950: 289.119), größte Stadt Sachsen-Anhalts und viertgrößte Stadt Mitteldeutschlands (1945/47–1952 Landeshauptstadt); alte Hansestadt, spätgotische Markt- oder Marienkirche (16. Jh.), Moritzkirche (12. bzw. 15. Jh.), Domkirche (16. Jh.), Rathaus (14./16. Jh., im 2. Weltkriege schwer beschädigt und nach dem Kriege völlig abgebrochen), Roter Turm (15. Jh.), Ruinen der Moritzburg (15. Jh.) und der Burg Giebichenstein (10. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn sowie der Saalehafen in H.-Trotha). Als Mittelpunkt bedeutender Braunkohlen-, Salz- und Kalilager eines der Zentren des mitteldeutschen Industriegebietes (außerdem bedeutende chemische, Zement-, Bekleidungs- und Metallindustrie, Maschinen- und Waggonbau), Reichsbahndirektion; seit 1694 Universitätsstadt (Martin-Luther-Universität H.-Wittenberg, 1817 vereinigt), war die Universität Zentrum des Pietismus und später der Aufklärung in Deutschland, Hochschule für Musik, Technische Hochschule für Chemie Leuna-Merseburg, Sitz der Dt. Akademie der Naturforscher „Leopoldina“ von 1652 sowie der 1946 der Universität angegliederten Franckeschen Stiftungen, Pädagogisches Institut, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Theater („Theater des Friedens“, „Theater der Jungen Garde“), Staatl. Sinfonieorchester, Händel-Festspiele (Pflege des Händelschen Gesamtwerkes), Zoologischer Garten, Staatl. Galerie Moritzburg, Landesmuseum für Vorgeschichte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 265–266 Halbstaatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis,…
DDR A-Z 1969
Strafprozeßordnung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch ist am 1. 7. 1968 die St. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) in Kraft getreten. Damit wurde die aus der ersten Justizreform stammende St. vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) abgelöst. Ähnlich wie dem StGB sind auch der St. im 1. Kapitel Grundsatzbestimmungen vorangestellt. Nach § 1 regelt die St. „die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, zur exakten Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unter strikter Achtung der Würde der Bürger und legt die Tätigkeit der Organe der Strafrechtspflege und anderer staatlicher Organe zur Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie die Pflichten dieser Organe zur Beseitigung der aufgeklärten Ursachen und Bedingungen von Straftaten fest“. Die St. bildet die gesetzliche Grundlage für das Strafverfahren. In weiteren Grundsatzbestimmungen worden Gerichte, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsorgane verpflichtet, die Grundrechte der Bürger zu achten und das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) zu wahren; ferner werden u.a. das Recht der Bürger auf unmittelbare Mitwirkung im Strafverfahren herausgestellt (Schöffen, Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger), die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz sowie die Unantastbarkeit der Person garantiert, die Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und das Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet, die Unabhängigkeit der Richter ebenso betont wie der Grundsatz der Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlung. § 12 regelt die selbständige Entscheidungsbefugnis der Konflikt- und Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte). Auch der Grundsatz des „ne bis in idem“ (Verbot doppelter Strafverfolgung) ist hier enthalten. Alle diese Grundsätze, die z. T. mit entsprechenden Artikeln der Verfassung übereinstimmen, müssen im Sinn der Sozialistischen Gesetzlich[S. 617]keit gelesen und verstanden werden. Sie erfahren durch konkrete Bestimmungen der St. und anderer Gesetze viele Einschränkungen, und die strafgerichtliche Praxis nimmt, gerade unter Berufung auf die sozialistische Gesetzlichkeit, weitere Beschränkungen vor. § 17 StPO gibt jedem durch eine Straftat Geschädigten das Recht, die Strafverfolgung zu verlangen und selbst am Strafverfahren mitzuwirken. Er kann aus diesem Recht Schadensersatzansprüche unmittelbar im Strafverfahren gegen den Schädiger geltend machen, Beweisanträge stellen und hat ein selbständiges Beschwerderecht gegen alle in erster Instanz von den Gerichten erlassenen Beschlüsse, durch die er betroffen wird (§ 305). In § 20 der St. befindet sich die gesetzliche Grundlage für die Gerichtskritik. Besondere Bestimmungen regeln das Strafverfahren gegen Jugendliche (Jugendstrafrecht). (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 616–617 Strafpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafrechtSiehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammen mit dem neuen Strafgesetzbuch ist am 1. 7. 1968 die St. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) in Kraft getreten. Damit wurde die aus der ersten Justizreform stammende St. vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996) abgelöst. Ähnlich wie dem StGB sind auch der St. im 1. Kapitel Grundsatzbestimmungen vorangestellt. Nach § 1 regelt die St. „die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane zur allseitigen…
DDR A-Z 1969
Flüchtlinge (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem totalen Zusammenbruch in den damaligen Besatzungszonen der Westalliierten nicht ein trat, veranlaßte schon frühzeitig viele Menschen zur Flucht aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet. Solchen F. wurde seit 1947 nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die Mitteldeutschland „wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ Über die Gesamtzahl der zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u.a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). [S. 211]Nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung vom 6. 6. 1961 im Bundesgebiet und West-Berlin befanden sich unter den 56,175 Mill. Einwohnern 3,099 Mill. (= 5,5 v. H.) Deutsche aus Mitteldeutschland. Dazu kommen, lt. Volkszählungsergebnis, noch 2,766 Mill. Vertriebene (= 30,9 v. H. der im gesamten Bundesgebiet gezählten Vertriebenen), die nach der Aussiedlung zunächst in Mitteldeutschland ihren Wohnsitz hatten und später in die BRD oder nach West-Berlin flüchteten. Von den 1961 im Bundesgebiet erfaßten Vertriebenen waren 36,9 v. H. jünger als 25 Jahre. Bei den F. lag dieser Anteil bei 40,7 v. H. Von den 3,099 Mill. F. waren 27,3 v. H. im Besitz eines Flüchtlingsausweises C, d.h. sie waren wegen drohender Gefahr für Leib und Leben geflüchtet und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als politische F. von den Bundesnotaufnahmebehörden anerkannt worden. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 1. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Zuwanderung bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: Die meisten F., die nach dem 13. 8. 1961 bis gegen Ende 1962 vom Bundes-Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden, hatten sich bei Errichtung der Mauer in der BRD, in West-Berlin oder im Ausland befunden und sind nicht mehr nach Mitteldeutschland zurückgekehrt. Außerdem befinden sich darunter solche Personen, die sich schon längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hatten und sich erst später entschlossen, die Notaufnahme zu beantragen. Ab Mitte 1962, vor allem ab 1. 1. 1963, sind in den F.-Zahlen auch solche Personen enthalten, die auf dem Wege der legalen Übersiedlung, d.h., mit einer offiziellen Ausreisegenehmigung Mitteldeutschland verlassen durften. Zwischen dem 1. 1. 1963 und dem 31. 12. 1968 wurden vom Bundesnotaufnahmeverfahren 116.900 solcher Personen erfaßt. Der weitaus größte Teil davon waren Rentner, Invaliden und sonstige behinderte Personen, die dem Regime zur Last fielen und als Arbeitskräfte uninteressant waren. Von diesen Personen befanden sich allein 86.900 (= 74,3 v. H.) im Alter von über 65 Jahren. Zwischen 1949 und dem 31. 12. 1968 sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden insgesamt 2.933.722 F. erfaßt worden. Der F.-Strom war in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen. Je stärker der politische Druck auf der Bevölkerung lastete, desto höher waren die Fluchtzahlen. Das Jahr 1953 mit einer Spitze von über 331.000 F. erinnert an Säuberungsaktionen innerhalb der Satellitenparteien, einen verschärften Kollektivierungszwang in allen Wirtschaftsbereichen und zwangsweise Normerhöhungen. Der Juni-Aufstand war der Höhepunkt des Jahres. Die hohen monatlichen Fluchtziffern (58.605 im März und 40.381 im Juni) sind nur im August 1961 (47.433) wieder erreicht worden. Der nach dem Juni-Aufstand von der Regierung verkündete Neue Kurs brachte für die zweite Hälfte des Jahres und für 1954 einen vorübergehenden Rückgang. Auch die Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 ließ zunächst auf eine Konsolidierung der politischen Lage hoffen. Infolge eines verschärften Kampfes der SED gegen die Kirche, Forcierung der Jugendweihe und Zwangswerbungen für die Deutsche Volkspolizei nahm 1955 der F.-Strom wieder von Monat zu Monat zu. Anhaltende Versorgungskrisen, die Unterzeichnung des Warschauer Paktes und die Erklärung Molotows in Genf, nach der eine Wiedervereinigung nur durch die Bolschewisierung ganz Deutschlands möglich sein soll, trieb die Fluchtziffer des Jahres 1955 schließlich wieder auf eine Höhe von mehr als 250.000. Das Jahr 1956 brachte eine verschärfte Terrorjustiz. Der mißglückte Arbeiteraufstand in Polen und die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn ließen die Fluchtziffer auf über 279.000 ansteigen. Der im ersten Halbjahr 1956 leicht zurückgegangene F.-Strom stieg bis Ende des Jahres wieder an. Der „Geldumtausch“ vom 13. Oktober, die Änderung des Paßgesetzes und Maßnahmen gegen den Interzonenverkehr bewirkten gegenüber dem Vorjahr nur einen geringen Rückgang der Zahl der F. auf 261.000. Eine 1958 beginnende SED-Parteisäuberung sowie die Abschaffung der Lebensmittelkarten und Polizeimaßnahmen gegen die Republikflucht hatten in diesem Jahr ein Absinken auf 204.000 zur Folge. Die bemerkenswerte Reiselust Chruschtschows im Jahr 1959 (Besuch der „DDR“ und Reise nach den USA) machte der Bevölkerung Hoffnung auf Entspannung. Die Fluchtziffer ging auf knapp 144.000 zurück. Eine gewisse „Milde“ des SED-Regimes im Jahr 1959 brachte jedoch ebenso wie bereits 1954 keine echte „Kursänderung“. Mit der im Frühjahr 1960 einsetzenden Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die Ende April abgeschlossen war, durch die Zuspitzung der „Berlinkrise“ und abermalige verstärkte Sozialisierungsmaßnah[S. 213]men in Industrie, Handwerk und Handel stieg die Zahl der F. wieder auf knapp 200.000 an. Ein im Jahr 1961 einsetzender Druck auf die Arbeiter (Gesetzbuch der Arbeit), Aktionen gegen die Grenzgänger in Berlin sowie die aggressive Haltung Ulbrichts und Chruschtschows in der „Berlin-Frage“, ließen ab Mai 1961 die Fluchtziffern wieder sprunghaft ansteigen. Trotz vorheriger gegenteiliger Erklärungen ließ Ulbricht am 13. 8. die Mauer mitten durch Berlin errichten. Auch der Interzonenreiseverkehr wurde wieder abgedrosselt. Da die Fluchtbewegung für das Regime mit einem erheblichen Verlust an ausgebildeten Arbeitskräften verbunden war, sprach Ulbricht von einem illegalen „Kapitaltransfer“. Die volkswirtschaftlichen Verluste bezifferte er auf mindestens 30 Mrd. DM Ost (ND v. 28. 11. 1961, S. 3). Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten“ F. bei allgemeinen Hilfsmaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonen-Flüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des „Flüchtlingsausweises C“ entscheiden die F.-Behörden der Länder. Zwischen 1954 und 31. 12. 1967 wurden 605.293 Ausweise für 800.903 Personen (einschl. der darin eingetragenen Kinder bis zu 16 Jahren) ausgestellt. Unter den F. befinden sich im Durchschnitt mehr als 60 v. H. im Erwerbsleben stehende Personen. Auch ein beachtlicher Teil der Intelligenz kehrte dem „Ulbricht-Staat“ den Rücken. Zwischen 1952 und 1963 waren unter den F. 51.400 selbständige Landwirte und Bauern. Den Anteil der Berufe an den F.-Zahlen zeigt die Tabelle am Schluß dieser Seite. Trotz der unmenschlichen Sperrmaßnahmen an der Berliner Mauer und längs der Demarkationslinie versuchen immer wieder F. unter Todesgefahr die Abriegelungsanlagen zu überwinden. Soweit mit Sicherheit feststellbar, fanden in der Zeit vom 13. 8. 1961 bis Mitte 1968 bei dem Versuch, die Sperranlagen zu durchbrechen, 78 Menschen an der Sektorengrenze und an der Demarkationslinie um Berlin (West) den Tod. Weitere 73 Personen starben an der Demarkationslinie zwischen den beiden Teilen Deutschlands. Am 31. 7. 1963 hatte Ulbricht, anläßlich der bevorstehenden Wahlen zur Volkskammer am 20. 10. 1963, erklärt, daß die in der BRD lebenden F. auch heute noch Bürger der „DDR“ seien. Auch für Personen, die die DDR vielfach aus persönlichen oder familiären Gründen verlassen hätten, bestände nach wie vor eine Treuepflicht gegenüber der „DDR“. Ulbricht berief sich bei dieser Erklärung auf angebliche Anfragen von F. aus der BRD. Tatsächlich wurde im neuen Wahlgesetz, in § 2, bestimmt, daß für die Wahlen zur Volkskammer „alle Bürger der DDR“, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, „wahlberechtigt“ seien. In allen früheren Wahlgesetzen wurde die Wahlberechtigung ausdrücklich auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der „DDR“ hatten. Nach dem endgültigen Wahlergebnis zur Volkskammerwahl am 20. 10. 1963 sollen 28.119 F., die als Bürger der „DDR“ gegenwärtig in Westdeutschland wohnen, an der Volkskammerwahl teilgenommen haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 210–213 Flagge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem…
DDR A-Z 1969
Maschinenbau (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie: den Schwer-M. und den Allgemeinen M. a) Schwermaschinenbau Dazu zählen die Industriegruppen Energie-M., Werkzeug-M. sowie Schmiede- und Preßausrüstungen, Ausrüstungen für die Chem. Industrie, den Bergbau und die Kohleindustrie und für die Metallurgie, Transportausrüstungen. b) Allgemeiner Maschinenbau Dazu zählen der Bau von Maschinen und Apparaten für die Grundstoffindustrie, die metallverarbeitende Industrie, die Leichtindustrie, die Lebensmittelindustrie, die Bauwirtschaft und die Land- und Forstwirtschaft. Oberste Anleitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau und das Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau. Für die verschiedenen Zweige und Erzeugnisgruppen des M. gibt es 25 Vereinigungen Volkseigener Betriebe als Anleitungs- und Kontrollorgane der rd. 1.270 Betriebe, in denen über 390.000 Arbeiter und Angestellte tätig sind (d.s. 14 v. H. der in der Industrie Beschäftigten). Neun Zehntel davon arbeiten in volkseigenen Betrieben. Der Anteil des M. am Produktionswert der Industrie betrug 1967 rd. 13 v. H. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich (Reparationen). Sie betrugen mehr als die Hälfte der Kapazitäten von 1936. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da das SED-Regime gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Die Erzeugnisse des Energiemaschinenbaus sind für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrie von großer Bedeutung. Die Produktionsleistungen des Energie-M. konnten zwischen 1955 und 1966 zwar verdoppelt werden, gleichwohl konnte damit der wachsende Bedarf — vor allem für den Ausbau und die Modernisierung vorhandener und den Aufbau neuer Großkraftwerke — in keinem Jahr voll abgedeckt werden. Die Jahresergebnisse lagen stets unter den Planzielen. Wegen der Importabhängigkeit bei hochwertigen Materialien (Turbinenschaufeln) beschloß die Staatliche Plankommission, daß aus Eigenproduktion keine größeren Kraftwerk-Blocks als solche [S. 399]mit 100 Megawatt Leistung erstellt werden sollen. Erforderliche größere Anlagen sollen komplett importiert werden. (Vergleich BRD: hier werden Kraftwerkblocks bis zu 300 Megawatt gebaut.) (Energiewirtschaft) Ebenfalls von großer Bedeutung für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrie ist der Werkzeugmaschinenbau. Zwar ist auch auf diesem Gebiete die Produktion nach Mengen sehr erheblich angestiegen und qualitativ in Orientierung auf den Weltstand der Technik verbessert worden, aber auch hier konnte der wachsende Bedarf nicht befriedigt werden. Die Produktionsausrüstungen in der mitteldeutschen Industrie sind noch immer als weitgehend überaltert zu bezeichnen (Technologie). Das ist nicht zuletzt auf die außerordentlich hohe Exportquote bei Erzeugnissen des Werkzeug-M. zurückzuführen, die bei den wichtigsten Erzeugnissen zwischen 55 und 90 v. H. liegt. Hauptempfänger ist die SU. Von der Gesamtproduktion der beiden Zweige des M. wird mehr als die Hälfte exportiert, und dieser Export entspricht annähernd der Hälfte des Gesamtexports der „DDR“. Im Rahmen der Zusammenarbeit im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll der mitteldeutsche M. vorwiegend Werkzeugmaschinen herstellen, während andere Länder des RGW sich auf andere Maschinen spezialisieren sollen. Bisher ist jedoch nur ein geringer Spezialisierungsgrad der M.-Industrien der Mitgliedsländer erreicht worden. Er wurde amtlich für die einzelnen Länder mit 3 bis 30 v. H. beziffert. Dieser geringe Spezialisierungsstand weist auf die Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern hin, besonders in Fragen der Großserienproduktion. Der Handel mit Erzeugnissen des M. zwischen den RGW-Ländern wächst seit Jahren langsamer als der entsprechende Handel zwischen den westlichen Industrieländern. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 398–399 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinenbau, AllgemeinerSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie: den Schwer-M. und den Allgemeinen M. a) Schwermaschinenbau Dazu zählen die Industriegruppen Energie-M., Werkzeug-M. sowie Schmiede- und Preßausrüstungen, Ausrüstungen für die Chem. Industrie, den Bergbau und die Kohleindustrie und für die Metallurgie, Transportausrüstungen. b) Allgemeiner Maschinenbau Dazu zählen der…
DDR A-Z 1969
Berufsausbildung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitserträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei dem jeweiligen Amt für Arbeit und Berufsberatung. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt. Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die B. wurden in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu geregelt. Dieses Gesetz betrifft alle Ebenen der Bildung und Ausbildung von der Normalschule über die Berufsausbildung bis hin zu den Hochschulen und Universitäten. Die B. wird darin einheitlich geregelt. (In der BRD gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen — also gewerbliche Lehrlinge der Industrie, Handwerkslehrlinge, kaufmänn. Lehrlinge usw. — voneinander abweichende Regelungen.) Die B. baut auf der Normalschule auf und ist eng mit ihr verbunden. Zwar sind viele Regelungen des neuen „Bildungsgesetzes“ noch bloßes Programm, aber an dessen Realisierung wird gearbeitet. Diesem Programm zufolge beginnt eine allgemeine Einführung in das Berufsleben bereits im 7. Schuljahr der Normalschule, der zehnklassigen „Polytechnischen Oberschule“. Diese Berufseinführung in der 7. und 8. Klasse ist überwiegend theoretischer Art und wird ergänzt durch Werkunterricht und praktische Tätigkeit in einem Betrieb. Für die praktische Unterweisung ist wöchentlich ein Unterrichtstag vorgesehen. Diese Unterweisungen werden getrennt für die Berufsrichtungen Industrie und Landwirtschaft veranstaltet. Teil des polytechnischen Unterrichts soll die Weckung von Neigungen und Eignungen für einen bestimmten Beruf sein, um die Berufsentscheidung der Schüler und Eltern zu erleichtern. Vom 9. Schuljahr ab erfolgt neben dem allgemeinbildenden Unterricht eine theoretische und praktische berufliche Grundausbildung, letztere in Verbindung mit einem Betrieb. Auch dabei handelt es sich noch nicht um die Ausbildung für einen bestimmten Beruf. Während des 9. und 10. Schuljahrs sollen vielmehr die Grundlagen für jeweils mehrere verwandte Berufe vermittelt werden, z. B. für „Metallarbeiter“ oder „Elektriker“. Erst nach Abschluß der zehnklassigen Normalschule folgt die B. in einem ganz bestimmten Beruf in einem Lehrbetrieb. Die praktische Lehrzeit beträgt dann in der Regel nur noch zwei Jahre. Während der Lehrzeit besuchen die Lehrlinge die Berufsschule. Durch dieses Ausbildungssystem sollen künftig rund vier Fünftel der in Lehrberufen ausgebildeten Jugendlichen nach Vollendung des 17. Lebensjahres ins Berufsleben eintreten. (Auch in der BRD treten die Jugendlichen in diesem Alter ins Berufsleben, und zwar nach in der Regel 8jährigem Volksschulbesuch und anschließender dreijähriger Lehrzeit. In der BRD werden jedoch noch ungefähr 60 v. H. der gewerblichen Lehrlinge in Handwerksbetrieben ausgebildet, in der „DDR“ sind es nur noch rund 10 v. H.) Von einem kleinen Teil der Schüler — den offensichtlich geringer begabten — wird der Abschluß der Normalschule nach dem 10. Schuljahr nicht verlangt. Man rechnet dabei mit etwa 15 v. H. der Schüler, die nach dem 8. Schuljahr die Schule verlassen und anschließend eine zwei- bis dreijährige Betriebslehre mit gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule aufnehmen. Die praktische B. in den Betrieben erfolgt nach einheitlichen, aber für die verschiedenen Berufe doch weitestgehend spezialisierten Vorschriften, die in einer amtlichen Berufssystematik und in den für die meisten Lehrberufe vorliegenden allgemeinverbindlichen Berufsbildern niedergelegt sind. Darin worden Ausbildungsziele und die zu vermittelnden Fertigkeiten genau beschrieben. Geeignete Schüler haben die Möglichkeit, [S. 98]im Anschluß an die 10.~Klasse der Normalschule in die „Erweiterte Oberschule“ einzutreten. Nach weiteren zwei Schuljahren wird dort das Abitur abgelegt. Bis Ende 1966 bestand die Absicht, an den „Erweiterten Oberschulen“ den Schülern in Verbindung mit Lehrbetrieben auch eine Facharbeiterausbildung zu vermitteln. Das Abitur sollte nach diesen Plänen gleichzeitig mit der Facharbeiterprüfung abgelegt werden. Von dieser Absicht ist man wieder abgekommen. Die versuchsweise Einführung der Koppelung von Abitur mit Facharbeiterprüfung hat sich nicht bewährt. Die schulische Ausbildung kam dabei zu kurz. Die Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung an den „Erweiterten Oberschulen“ fällt ab Sept. 1969 wieder weg. Die Schüler erhalten dann nach neuen Lehrplänen auch auf den „Erweiterten Oberschulen“ nur einen allgemein-berufsvorbereitenden Unterricht. Auch für den polytechnischen Unterricht der 7.–10. Klassen der Normalschulen sind neue Lehrpläne (ab 1. Sept. 1968) vorgesehen, da die bisherigen Erfahrungen auf absinkende Schulleistungen hinwiesen. Es hat sich gezeigt, daß die zu weitgehende Übernahme von Aufgaben der B. durch die Schule den Charakter der allgemeinbildenden Schule zu stark verändert. Hinzu kamen organisatorische Probleme, die sich aus der engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieben ergaben. Ab Sept. 1967 werden die neuen Lehrpläne auch für die Normalschule, die Polytechnische Oberschule, eine stärkere Betonung der allgemein-berufsvorbereitenden Elemente enthalten. Die neuen Lehrpläne sollen neue berufliche Grundlagenfächer enthalten, insbesondere Grundlagen der Datenverarbeitung, der Betriebsmeß-, Steuer- und Regelungstechnik und der Elektronik. Auch Grundfragen der Kybernetik sollen einbezogen werden. Die Einführung eines neuen Typs der Ausbildungsberufe, des Grundberufs, soll ebenfalls schrittweise ab Sept. 1968 erfolgen. Zunächst sind folgende Grundberufe vorgesehen: Facharbeiter für Datenverarbeitung, Baufacharbeiter, Metallurge für Stahlerzeugung, Metallurge für Stahlformung, Zerspanungsfacharbeiter. Für die herkömmlichen Ausbildungsberufe, die ihre volkswirtschaftliche Bedeutung beibehalten, werden die Berufsbilder überarbeitet unter Einbeziehung der modernen Technik und Technologie und der neuesten Erkenntnisse der Pädagogik. Programmierter Unterrichts wird angestrebt. Im Rahmen des Systems der B. gibt es einige zusätzliche Einrichtungen: Spezialschulen und Spezialklassen für besonders Begabte, für den Nachwuchs an Führungskräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur; Sonderschulen für Körperbehinderte und Beschädigte verschiedener Art; Einrichtungen für die berufliche Weiterbildung Erwachsener (Qualifizierung, Fernstudium, Betriebsakademien). Nach einem Ministerratsbeschluß vom Mai 1964 waren der Staatlichen Plankommission die Planung und Leitung der B. übertragen worden. Durch einen neuen Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1965 ist die Zuständigkeit der Staatl. Plankommission auf das Staatl. Amt für Berufsausbildung übertragen worden. Eine (Mitte 1968) in Vorbereitung befindliche neue gesetzliche Regelung macht die Betriebe und die VVB für die Durchführung der B. und die Weiterbildung Berufstätiger verantwortlich. Auffällig an der neuen Verordnung ist, daß die Lehrlinge wieder stärker als in den letzten Jahren „klassenmäßig“ erzogen werden sollen. Sie sollen „zur festen Freundschaft mit der Sowjetunion, zum proletarischen Internationalismus … sowie zur konsequenten Klassenauseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus erzogen werden“ („Tribüne“, Ostberlin, vom 4. 4. 1968). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Fachausbildung gewann aber in letzter Zeit aus pragmatischen Gründen sehr stark an Bedeutung. Gegenwärtig ist die landwirtschaftliche B. starken Veränderungen hinsichtlich Inhalts und Dauer unterworfen. 1) Mit Einführung der Zehnklassenschule wird für alle landwirtschaftlichen Lehrberufe dieser Schulabschluß vorausgesetzt. Der Abschluß kann auch während der Lehrzeit in bestimmten Berufsschulen erreicht werden. Bis 1965 war die B. stark spezialisiert. Seit dieser Zeit wird für bestimmte Berufsgruppen eine gemeinsame „Grundausbildung“ durchgeführt. Die „Spezialausbildung“ erfolgt erst während der zweiten Hälfte der Lehrzeit. Die Dauer der Lehrlingsausbildung ist von der Vorbildung abhängig. Für die wichtigsten landwirtschaftlichen Berufe ergibt sich folgende Lehrzeit: zweijährige Ausbildung für Abgänger der zehnten Klasse (ein Jahr Grundausbildung, ein Jahr Spezialausbildung); Grundausbildung in der neunten und zehnten Klasse der Oberschule, anschließend einjährige Spezialausbildung; vierjährige Berufsausbildung in den Erweiterten Oberschulen (zwei Jahre Grund-, zwei Jahre Spezialausbildung) bei gleichzeitigem Erwerb des Abiturs; dreijährige Ausbildung für Abgänger der achten Klasse (in der Berufsschule werden die letzten zwei Jahre der zehnklassigen Oberschule nachgeholt); dreijährige Ausbildung mit Abiturabschluß für Abgänger der zehnten Klasse. 2) Meisterausbildung erfolgt in zwei Formen: in geschlossenen Lehrgängen an Abteilungen der landwirtschaftlichen Fachschulen (5 Monate) und im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Die Meisterlehrgänge können auch unter Leitung einer Fachschule an Dorfakademien und Winterschulen durchgeführt werden. Voraussetzungen der Teilnahme sind abgeschlossene Lehrlingsausbildung und mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit. Die Meisterausbildung ist ebenfalls weitgehend spezialisiert. (3) Fachschulausbildung zum „Staatlich geprüften Landwirt“ erfolgt in einem dreijährigen kombinierten Studium (Direkt- und Fernstudium gekoppelt) oder in einem vierjährigen Fernstudium. Während des kombinierten Studiums sind die Studenten vorwiegend im Sommerhalbjahr auf ausgesuchten Landwirtschaftsbetrieben tätig und studieren im Fernstudium. Voraussetzung für die Zulassung sind der Abschluß der 10.~Klasse, Facharbeiterbrief und einjährige praktische Tätigkeit. Das Studium [S. 99]spezialisiert sich im dritten Studienjahr in die Fachrichtungen Betriebsökonomie und Produktionstechnik (Feld- und Viehwirtschaft). Außer in der Landwirtschaft kann ein dreijähriges Ingenieur (Fachschul-) Studium noch in den Fachrichtungen Landtechnik, Finanzwirtschaft (Landwirtschaft), Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutz, Gartenbau, Veterinärmedizin (2 Jahre), Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft (Forstwirtschaft), Binnenfischerei, Gärungs- und Getränketechnologie, Gemüseverarbeitende Industrie, Back- und Süßwaren, Öl- und Margarineherstellung, Getreideverarbeitung, Milchverarbeitende Industrie und Fleischindustrie erfolgen. 4) Hochschulstudium der Landwirtschaft ist an den Universitäten Berlin, Rostock, Halle, Leipzig und Jena als kombiniertes Studium, Fern- und Abendstudium möglich. Das kombinierte Studium wurde aus dem Direktstudium entwickelt, dauert fünf Jahre und endet mit dem akademischen Grad Diplomlandwirt. Das Studium am Hochschulort wechselt mit praktischen Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb. In dieser Zeit wird ein Fernstudium durchgeführt. Nach einer dreijährigen Grundausbildung erfolgt eine Spezialisierung in den Richtungen Feld- und Viehwirtschaft. Außer an den genannten Universitäten kann der akademische Grad eines Diplomlandwirtes auch an der Hochschule für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg in einem vierjährigen kombinierten Studium erworben werden. Eine Spezialisierung erfolgt im vierten Studienjahr in den Richtungen Agrarökonomie, Pflanzliche und Tierische Produktion. Diese Hochschulausbildung ist besonders für Absolventen der Fach- und Ingenieurschulen geeignet. Die Ausbildung eines Diplom-Betriebswirtschaftlers erfolgt an der Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen und dauert im Direktstudium zweieinhalb Jahre. Für das Hochschulstudium sind das Abitur oder der erfolgreiche Abschluß einer Fachschule sowie der Facharbeiterbrief Voraussetzung. 5) Die Erwachsenenbildung (Erwachsenenqualifizierung) im landwirtschaftlichen Bereich erfolgt, außer an den bisher genannten Institutionen, an Dorfakademien, Volkshochschulen und den 1958 wieder eingerichteten Winterschulen. Außer allgemeinbildenden Kursen werden auch Lehrgänge zur Ausbildung von Spezialisten für Bereiche innerhalb der Landwirtschaft durchgeführt. Für ältere Landwirte besteht sogar die Möglichkeit, einen Facharbeiterbrief zu erwerben. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 97–99 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufsbilderSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes…
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Fluktuation (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In Mitteldeutschland die spontane und daher gesellschaftlich unerwünschte Bewegung von Arbeitskräften. Sie umfaßt alle Abgänge aus einem Betrieb, die nicht natürlich verursacht und nicht eindeutig gesellschaftlich bedingt sind. Planmäßige Umsetzungen z. B. in Schwerpunktbereiche der Wirtschaft, Einberufung zum Wehrdienst, Übernahme einer hauptamtlichen Parteifunktion oder einer Funktion in anderen gesellschaftlichen Organen oder in Funktionen im Verwaltungsapparat gelten nicht als F. Der Arbeitsplatzwechsel ist Arbeitnehmern auf eigenen Wunsch nicht ohne weiteres möglich. Das Gesetzbuch der Arbeit sieht zwar grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch auf Wunsch der Arbeitnehmer vor; es bestimmt aber, daß dabei auch die „gesellschaftlichen Interessen“ zu berücksichtigen sind. Jede Kündigung muß schriftlich begründet werden. Auch das für volkseigene Betriebe geltende Verbot der gegenseitigen Arbeitskräfteabwerbung soll unerwünschten Arbeitsplatzwechsel einschränken. Dennoch gelingt es sehr vielen Arbeitnehmern, ihren Arbeitsplatz auf eigenen Wunsch zu wechseln. Das gilt besonders für Frauen, von denen unschwer familiäre Gründe geltend gemacht werden können. Die Kosten der gesellschaftlich unerwünschten F. durch zeitweilige Produktionsausfälle und Einarbeitungskosten werden in der dortigen Fachpresse mit 20.000 bis 100.000 M je Fall beziffert. Das SED-Regime will neuerdings der F. durch die „Entwicklung eines sozialistischen Betriebsklimas“ und durch die Betonung der „Treue zum Betrieb“ entgegenwirken. Für langjährige Betriebszugehörigkeit werden Treueprämien gezahlt: In Arbeitnehmerkreisen wurde die Höhe der Treueprämie wiederholt als kaum wirksamer Anreiz bezeichnet. In letzter Zeit melden sich Wissenschaftler zu Wort, die nicht jede F. auf Wunsch von Arbeitnehmern als „gesellschaftlich unerwünscht“ bezeichnet wissen wollen. Der Zug zum günstigeren Arbeitsplatz wird von ihnen als produktivitätssteigernd erkannt; sie befinden sich damit in Übereinstimmung mit Wissenschaftlern und Wirtschaftlern in westlichen Industrieländern. Seit 1966 findet man in den Wochenendausgaben der Presse wieder in großer Anzahl Stellenangebote von Betrieben und Stellengesuche von Arbeitnehmern. Offensichtlich handelt es sich hierbei um einen von den Behörden und Betrieben erwünschten Arbeitsplatzwechsel. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 214 Flugverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FondsSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In Mitteldeutschland die spontane und daher gesellschaftlich unerwünschte Bewegung von Arbeitskräften. Sie umfaßt alle Abgänge aus einem Betrieb, die nicht natürlich verursacht und nicht eindeutig gesellschaftlich bedingt sind. Planmäßige Umsetzungen z. B. in Schwerpunktbereiche der Wirtschaft, Einberufung zum Wehrdienst, Übernahme einer hauptamtlichen Parteifunktion oder einer Funktion in anderen gesellschaftlichen Organen oder in Funktionen im…
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Nationalsozialisten, Ehemalige (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Die SED behauptet immer wieder, entscheidende Stellungen in der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt, läßt aber unerwähnt, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen ihres Regimes stehen: 1. Höhere Funktionäre der Satellitenparteien. So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD, Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD. Ferner 2 Bez.-Vors. der CDU (Werner Behrend, Friedrich Mayer), 4 der NDPD (Friedrich Pfaffenbach, Arthur Pommerenke, Martin Richter, Fritz Schönebeck), der DBD (Fritz Weißhaupt); dazu je 1 stellv. Bez.-Vors. der LDPD [S. 445](Rudolf Kollmorgen), CDU (Karl Burkert) und NDPD (Fritz Geißler). 2. Viele Redakteure, darunter 4 Chefredakteure: Hans W. Aust (SED) bei der „Deutschen Außenpolitik“; Willi Siebenmorgen (SED) bei der „Märkischen Volksstimme“; Max Hummeltenberg (CDU) beim Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere; Gerhard Fischer (LDPD) beim „Morgen“. Ferner stellv. Chefredakteure: Heinz Huster (DBD) beim „Bauern-Echo“; Dr. Günter Ketzscher (SED) beim „Neuen Deutschland“; Karlheinz Ulrich (CDU) bei der Zeitung „Die Union“; Herbert Stößlein (NDPD) und Otto Zander (NDPD) bei der „National-Zeitung“. 3. Hohe Staatsfunktionäre: Hans Bentzien (SED), ehemaliger Minister für Kultur; Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Vors. d. Ministerrates; Rudolf Eichhorn (CDU), stellv. Minister f. Bauwesen; Otfried Steger (SED), Minister für Elektrotechnik: Gießmann (SED), Staatssekr. f. d. Hoch- u. Fachschulwesen; Oberst Hans Gossens (SED), Stellv. des Leiters der Polithauptverwaltung der NVA; Gerhard Kegel (SED), Gesandter; Matthes (SED), Minister u. Vors. des Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektion; Reichelt (DBD), Minister u. Vors. des Landwirtschaftsrates; Horst Scholtz (SED), 1.~stellv. Minister für Außenhandel u. innerdeutschen Handel; Dr. Weiz (SED), Staatssekr. f. Forschung u. Technik. — Hierher gehören auch Werner Funk (SED), stellv. Generalstaatsanwalt; Franz Gold (SED), Generalmajor im Min. für Staatssicherheit, dort Leiter der Abt. „Personenschutz“ (d. h. der Leibwächter der Partei- und Staatsspitzen). 4. Nicht weniger als 53 Professoren an Universitäten, Hochschulen u. ä. So u. a. Herbert ➝Dallmann (SED), Präsident der Urania; Kröger, Rübensam, Gerhard Reintanz (CDU) und Peter-Adolf Thießen. Zudem sind noch zu nennen: Dr. Egbert von Frankenberg und Proschlitz (NDPD), Luftwaffenfachpublizist; Dr. Walter Künzel, Chefredakteur des Akademie-Verlages; Manfred ➝Ewald (SED), Präs. des Deutschen Turn- und Sportbundes; Prof. Dr. Horst Peschel, Präs. der Kammer der Technik; Luitpold Steidle (CDU), Oberbürgermeister von Weimar. Die SED erklärte, daß diese ehemaligen Mitgl. der NSDAP „den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus eintreten“ („Neues Deutschland“ v. 18. 6. 1959). Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 5., erg. Aufl. (hrsg. vom Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1965. 102 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 444–445 Nationalrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NaturparkeSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Die SED behauptet immer wieder, entscheidende Stellungen in der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt, läßt aber unerwähnt, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen ihres Regimes stehen: 1. Höhere Funktionäre der Satellitenparteien. So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD, Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD. Ferner 2…
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Devisen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Staatl. Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind Kennzeichen der [S. 157]D.-Wirtschaft der „DDR“. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen fassen die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu einem „Valutaplan“ zusammen. Das Ministerium der Finanzen und die Staatliche Plankommission stellen dann zusammen mit der Staatsbank der DDR einen zusammengefaßten Valutaplan auf, der von der Regierung bestätigt werden muß. Die Durchführung und Kontrolle des Valutaplanes obliegen der Staatsbank, die allein zum Besitz ausländischer Währung berechtigt ist. Bei Auslandsreisen müssen D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz in der „DDR“) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ausländische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Mark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dürfen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt noch verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 M mitgeführt, dürfen aber nicht ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Staatsbank der DDR bzw. in Berlin beim Berliner Stadtkontor vorgenommen werden. Der Ausländer darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Staatsbank der DDR bzw. das Stadtkontor. Besitzt ein Deviseninländer Vermögen im Ausland, so muß er es bei der Staatsbank anmelden und auf deren Verlangen ihr verkaufen. Ob und in welchem Umfange die „DDR“ D.-Reserven besitzt, ist nicht bekannt. Der chronische D.-Mangel läßt jedoch den Schluß zu, daß allenfalls geringe Bestände vorhanden sein können. (Kredite, Wirtschaft) So sind — nach Verbrauch einer mit geplanten D.-Eingreifreserve — zusätzliche Importe außerhalb des Valutaplanes zur Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen oder der Bevölkerung mit Lebensmitteln grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung der Regierung im Rahmen der außerdem noch vorhandenen stillen D.-Reserven möglich. (Zahlungsverkehr, Währung, Außenwirtschaft, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 156–157 Deutschlandtreffen der Jugend A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DEWAGSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Staatl. Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind Kennzeichen der [S. 157]D.-Wirtschaft der „DDR“. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen fassen die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu…
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Bücher-Austausch (1969)
Siehe auch: Bücheraustausch: 1979 1985 Bücher-Austausch: 1966 1975 Der Literatur-Austausch zwischen der BRD und dem ändern Teil Deutschlands geht einerseits (im Rahmen des Interzonenhandels) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist mitteldeutsche Literatur in der BRD über jede Buchhandlung zu beziehen; ausgenommen sind kommun. Propagandaliteratur, staatsgefährdende Druckschriften und die Produktion einiger drüben enteigneter Verlage, die von ihren rechtmäßigen Eigentümern in der BRD, vielfach unter gleicher Firma, weitergeführt werden (Verlagswesen). Außerdem können Lizenzverträge zwischen Verlagen in der BRD und der „DDR“ dem „Export“ von mitteldeutschen Büchern entgegenstehen. (1965 wurden nach Angaben des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 264 Lizenzen von Verlagen aus der BRD erworben und 76 an solche vergeben.) Wer Literatur und sonstige Druckerzeugnisse aus Westdeutschland, West-Berlin und dem „kapitalistischen“ Ausland unmittelbar empfangen will, bedarf einer Sondergenehmigung des Ministeriums für Kultur, die Institutionen und einzelnen Bürgern bei nachgewiesenem Bedarf für ein bestimmtes Fachgebiet, eine bestimmte Literaturgattung oder einzelne Druckerzeugnisse auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt werden kann (Anordnung des Min. für Kultur vom 13. 6. 1963). Ein „Perspektiv-Programm für die ideologische und kulturpolitische Arbeit auf dem Gebiet der Literatur, des Verlagswesens und der Literaturverbreitung“ von 1965 fordert auch eine außerordentliche Steigerung des Buch-Exports; Voraussetzung dazu wären neben der Attraktivität der Produktion wirksame Schritte zur Befreiung des Bücheraustausches mit der BRD und dem westlichen Ausland von einengenden Vorschriften. Der Geschenkverkehr soll laut Erklärung des damaligen Staatssekretärs E. Wendt vom Januar 1964 durch die oben zitierte Anordnung nicht betroffen sein, und eine Vermehrung der Büchergeschenksendungen würde den Wünschen der Menschen drüben entsprechen und der Entfremdung zwischen den getrennten Teilen des deutschen Volkes entgegenwirken können. Bücher und Druckschriften sollen niemals in anderen Geschenksendungen beigepackt, sondern gesondert versandt werden. Welche Literatur von allen Geschenksendungen ausgeschlossen bleiben sollte, ist aus dem Merkblatt „Hinweise für Geschenksendungen nach Mitteldeutschland und nach Ostberlin“ zu entnehmen, das auf allen Postämtern der BRD erhältlich ist. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 129 BSG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BuchgemeinschaftenSiehe auch: Bücheraustausch: 1979 1985 Bücher-Austausch: 1966 1975 Der Literatur-Austausch zwischen der BRD und dem ändern Teil Deutschlands geht einerseits (im Rahmen des Interzonenhandels) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist mitteldeutsche Literatur in der BRD über jede Buchhandlung zu beziehen; ausgenommen sind kommun. Propagandaliteratur, staatsgefährdende Druckschriften…
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1969: P
Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Zentralbibliothek Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit Parteilichkeit der Rechtsprechung Partei, marxistisch-leninistische Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteitage der SED Parteiveteranen Parteiwahlen Passierscheinabkommen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentanwälte Patentrecht Patriotismus Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Personalausweise Personal, Ingenieurtechnisches Personenkult Personenstandswesen Persönliche Konten Persönliches Eigentum Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektivplan Perspektivplan bis 1970 Perspektivplangruppen Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Petrolchemie PFA Pfandbriefe Pfändung Pfarrerbund, Evangelischer Pflanzenzucht Pflegegeld Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Philatelie Philosophie Pionierecke Pionierhaus Pionierleiter Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Pionierpalast Pirna Pisnik, Alois Planauflagen Plandiskussion Planentwurf Plan Neue Technik Plannormen Planpositionen Planträger Planung Planungskataster Planverteidigung Plasteindustrie Plauen Plenum Poliklinik Politbüro Polithauptverwaltung der NVA Politische Ökonomie Politoffizier Politschulung Politverwaltung Polizei Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Pöschel, Hermann Postleitzahlen Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzeitungsvertrieb (PZV) Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Prager Christliche Friedenskonferenz Praktikantenzeit Praktischer Arzt Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämien-, Kultur- und Sozialfonds Prämienlohn Prämiensparen Präsidium des Ministerrates Präsidium des Obersten Gerichts Preis für künstlerisches Volksschaffen Preispolitik Preissystem Presse Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats Prey, Günter Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung, Ständige Produktionsfondsabgabe (PFA) Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsleitungen Produktionsmittel Produktionsmittelhandel Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Profilierung Prognose Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbetriebe Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Provokation Psychologie Psychotherapie Puchert, Herbert PwFPädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Zentralbibliothek Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle…
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Deutsche Wirtschaftskommission (1969)
Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 1985 Durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren anfangs beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vors. (H. Rau) und zwei stellv. Vors. (B. Leuschner und F. Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertr. des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Ausdrücklich wurde im Befehl 32 betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentral Verwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertr. der Parteien und 10 Vertr. der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war nicht nur praktisch, sondern auch formell (auf Grund der ihm zugebilligten Vollmachten) die erste Regierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur DDR vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung, Staatsapparat, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 152 Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher BauernkongreßSiehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 1985 Durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…
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Thüringen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier, Glas-, Porzellan-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben. Die thüringische Geschichte ist in ganz besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg (Herzogtum Sachsen–Coburg) durch Volksabstimmung an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul, der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen die SED trotz massiver Wahlbeeinflussung nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag betätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (inzwischen SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Okt. 1947 Werner Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war Th. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 651 Theodor-Neubauer-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierarzt, VerdienterSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und…
DDR A-Z 1969
Kommission für Arbeit und Löhne (1969)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle Fragen der Arbeitspolitik. Nach dem Statut der Staatlichen Plankommission vom 16. 4. 1964 hat die K. Grundsatzmaterialien auf dem Gebiet Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundfragen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Am 22. 12. 1965 wurde sie in das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne umgewandelt. 1. KfAuL. gibt es bei den Volkseigenen Betrieben. Hier bildet die BGL diese K. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie soll ferner Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) machen. Daneben soll sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans überwachen und sich für die sozialistische Arbeitsdisziplin einsetzen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 336 Kommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommission für gesellschaftliche ErziehungSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle…
DDR A-Z 1969
Ministerrat (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der M. organisiert nach Art. 78 der Verfassung im Auftrage der Volkskammer die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben des sozialistischen Staates. Auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) wurde der M. erstmals als Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrats bezeichnet. Dementsprechend wird der M. auch im § 2 des Gesetzes über den M. vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates genannt. Der M. arbeitet auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates (Art. 79 Abs.~1 Satz~1 der Verf.). Der M. hat wissenschaftliche Prognosen auszuarbeiten, die Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus zu organisieren und die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft zu leiten. Wie schon nach § 5 des M.-Gesetzes von 1963 liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit also auf wirtschaftlichem Gebiet. Der M. hat das Recht zur Normensetzung. Er erläßt im Rahmen der Gesetze und Erlasse Verordnungen und faßt Beschlüsse (Gesetzgebung) und hat das Recht, Regierungsabkommen abzuschließen und zu kündigen (Art. 79 Abs.~1 Satz~2; Abs.~3 der Verf.). Der M. ist das Organ, das in der Verfassung von 1949 als Regierung bezeichnet wurde. Schon bald wurde die Bezeichnung M. gebräuchlich, die seit 1960 deshalb gerechtfertigt ist, weil nicht mehr dieses Organ, sondern der Staatsrat das Organ ist, das innerhalb des Staatsapparates als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer die politischen Entscheidungen trifft und damit Regierung im funktionellen Sinn ist. Der M. ist Spitze der Behördenorganisation. Er leitet, koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der Ministerien, der anderen zentralen Staatsorgane und der Räte der Bezirke entsprechend den Erkenntnissen der Organisationswissenschaft. Ihm unterstehen die örtlichen Räte (Bezirk, Gemeinde, Kreis), die freilich gleichzeitig den Volksvertretungen, die sie gewählt haben, verantwortlich sind, und die Verwaltungszweige, die nicht in die allgemeine Behördenorganisation eingegliedert sind (die nachgeordneten Dienststellen zentraler Staatsorgane, z. B.- die örtlichen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, und des Ministeriums für Staatssicherheit). Nicht in die allgemeine Behördenorganisation gehören die Gerichte (Gerichtsverfassung), die Staatsanwaltschaft und die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Der M. ist ferner für Beschwerden gegen Entscheidungen zentraler Organe des M. zuständig (Art. 104 Abs.~1 der Verf.). Über das Verhältnis des M. zur SED bestimmt § 4 des M.-Gesetzes von 1963, daß dieser außer auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrats vor allem auf der Grundlage des Programms der SED und der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, die für den umfassenden Aufbau des Sozialismus sich ergebenden politischen, ökonomischen, wissenschaftlichen, technischen und kulturell-erzieherischen Hauptaufgaben ausarbeitet. Auf der 2. Tagung des ZK der SED (Juni 1967) forderte Ulbricht, daß sich die Entscheidungen der Partei stärker auf Kernfragen konzentrieren sollen, damit so die Verantwortung des M. für seine eigene schöpferische Arbeit erhöht würde. Zugleich forderte er aber, daß im M. die Beschlüsse der Parteiführung viel sorgfältiger als bisher erörtert würden („Neues Deutschland“ v. 8. 7. 1967). Über die Bildung des M. bestimmt Art. 80 der Verf., daß sein Vorsitzender vom Vorsitzenden des Staatsrats der Volkskammer vorgeschlagen und von ihr mit der Bildung des M. beauftragt wird. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. werden nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. werden vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Über die Zusammensetzung des M. bestimmt Art. 80 Abs. 4 der Verf., daß der M. aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden und den Ministern besteht. Der M. wird vom Vorsitzenden des M. geleitet. Er ist ein kollektiv arbeitendes Organ (Art. 78 Abs.~1 Satz 2 der Verf.). Der M. ist der Volkskammer verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Nach § 2 des M.-Gesetzes von 1963 ist der M. auch dem Staatsrat, der nach Art. 66 Abs.~1 der Verf. als Organ der Volkskammer deren Aufgaben zwischen ihren Tagungen versieht, verantwortlich. Für die Tätigkeit des M. tragen alle seine Mitglieder die Verantwortung. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. können jederzeit von der Volkskammer abberufen werden (Art. 50 der Verf.). Nach Ablauf der Wahlperiode der Volkskammer setzt der M. seine Tätigkeit bis zur Wahl des neuen M. durch die Volkskammer fort (Art. 80 Abs. 2 Abs. 7 und 8 der Verf.). Jeder Minister leitet verantwortlich das ihm übertragene Aufgabengebiet. Die Ministerien sind zentrale Fachorgane mit einem bestimmten Geschäftsbereich, die im Gegensatz zu den Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich und anderen zentralen Fachorganen von Ministern geleitet werden. Die Minister haben also in der Regel eine Doppelstellung. Sie sind gleichzeitig Mitglied des M. und Leiter eines zentralen Fachorgans. Die meisten Ministerien haben ein Statut, in dem sie als [S. 432]Organe des M., juristische Personen und als Haushaltsorganisation bezeichnet werden. Die Stellvertreter des Vorsitzenden des M. sind mit der Koordination verschiedener Geschäftsbereiche betraut. Aus seiner Mitte bildet der M. ein Präsidium, das vom Vorsitzenden des M. geleitet wird (Art. 80 Abs. 5 der Verf.). Dieses nimmt zwischen den Tagungen des M. dessen Funktionen wahr und leitet und organisiert die Arbeit des M. (§ 9 des M.-Gesetzes von 1963). Das Präsidium des M. ist also eine Art Überkabinett und das eigentliche Führungsorgan des Staatsapparates. Organe des M. sind die Staatliche Plankommission und der Landwirtschaftsrat. Der M. hat ein eigenes Büro, das dem Vorsitzenden des M. bei dessen Leitung und der des Präsidiums unterstützt. Der M. hatte am 1. 5. 1968 folgende Zusammensetzung: Vorsitzender des Ministerrats: Willi ➝Stoph (SED) Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats: Alfred ➝Neumann (SED) Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats: Dr. Alexander ➝Abusch (SED) Dr. Kurt ➝Fichtner (SED), Manfred ➝Flegel (NPD), Wolfgang ➝Rauchfuß (SED), Vors. der Staatlichen Plankommission Gerhard ➝Schürer (SED), Minister für Gesundheitswesen Max ➝Sefrin (CDU), Dr. Werner ➝Titel (DBD), Dr. Gerhard ➝Weiss (SED), Dr. Herbert ➝Weiz (SED), Minister der Justiz Dr. Kurt ➝Wünsche (LDP). Mitglieder sind ferner die Minister: der Finanzen Siegfried ➝Böhm (SED), des Innern Friedrich ➝Dickel (SED), Vorsitzender des Landwirtschaftsrates Georg ➝Ewald (SED), für Verarbeitungsmaschinen und Fahrzeugbau Dr. Rudi ➝Georgi (SED), für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. Ernst-Joachim ➝Gießmann (SED), für Kultur Klaus ➝Gysi (SED), Leiter des Amtes für Preise Walter ➝Halbritter (SED), für Volksbildung Margot ➝Honecker (SED), für Nationale Verteidigung Heinz ➝Hoffmann (SED), für Bauwesen Wolfgang ➝Junker (SED), für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Erhard ➝Krack (SED), für Verkehrswesen Dr. Erwin ➝Kramer (SED), Vorsitzender des Komitees der Arbeiter- und-Bauern-Inspektion Heinz ➝Matthes (SED), für Staatssicherheit Erich ➝Mielke (SED), für Wissenschaft und Technik Günter ➝Prey (SED), für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte Fritz ➝Scharfenstein (SED), für Post- und Fernmeldewesen Rudolph ➝Schulze (CDU), für Handel und Versorgung Günter ➝Sieber (SED), für Grundstoffindustrie Klaus ➝Siebold (SED), für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Kurt ➝Singhuber (SED), für Außenwirtschaft Horst ➝Sölle (SED), für Elektrotechnik und Elektronik Otfried ➝Steger (SED), für Auswärtige Angelegenheiten Otto ➝Winzer (SED), für Leichtindustrie Johann ➝Wittik (SED), für Chemische Industrie Günther ➝Wyschofsky (SED), für Schwermaschinen- und Anlagenbau Gerhard ➝Zimmermann (SED), für Materialwirtschaft Dr. Erich ➝Haase (SED). Dem Präsidium des Ministerrates gehören an: Willi ➝Stoph, Max ➝Sefrin, Alfred ➝Neumann, Dr. Werner ➝Titel, Dr. Alexander ➝Abusch, Dr. Gerhard ➝Weiss, Dr. Kurt Fichtner, Dr. Herbert ➝Weiz, Manfred ➝Flegel, Siegfried ➝Böhm, Wolfgang ➝Rauchfuß, Georg ➝Ewald, Gerhard ➝Schürer, Dr. Kurt ➝Wünsche. Leiter des Büros des Ministerrates ist Rudolf ➝Rost. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 431–432 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MitbestimmungsrechtSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der M. organisiert nach Art. 78 der Verfassung im Auftrage der Volkskammer die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben des sozialistischen Staates. Auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) wurde der M. erstmals als Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrats bezeichnet. Dementsprechend wird der M. auch im § 2 des Gesetzes über…
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Deutsche Reichsbahn (1969)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Reichsbahn: 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Eisenbahn Mitteldeutschlands behielt nach 1954 die Bezeichnung DR bei. Die DR hatte von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren gänzlich vernichtet oder beschädigt, 970 Eisenbahnbrücken waren zerstört. Durch die anschließenden Demontagen verminderte sich der Bestand an rollendem Material weiter erheblich. Die Länge des Gleisnetzes ging von etwa 18.500 km auf 14.500 km zurück. Die Netzdichte je 100 qkm verringerte sich dadurch von 17 auf 14 km. Bei Wiederaufnahme des Betriebes waren 5.000 km Strecke nur eingleisig befahrbar, und es gab keine elektrifizierten Strecken mehr. Der Wiederaufbau konnte unter den Bedingungen der sowjet. Besatzungspolitik nur langsam vorangehen. Die Eisenbahner haben in dieser Zeit Hervorragendes geleistet. Das Streckennetz konnte auf 15.500 km Länge wiederhergestellt werden, davon 14.600 km Normalspur. Noch immer aber sind nur 10 v. H. des Streckennetzes zweigleisig. (Vor den Demontagen durch die SU waren es 35 v. H.) Die Strecken sind überbeansprucht: einerseits durch die Eingleisigkeit, andererseits durch die Braunkohlenfeuerung der Lokomotiven. Fehlende Finanzmittel, Mangel an Material und unzureichende Mechanisierung der Reparaturarbeiten haben zur Folge, daß Tausende von Streckenkilometern erneuerungsbedürftig sind. Nach offiziöser Mitteilung konnte in den letzten Jahren nicht einmal der Verschleiß voll ersetzt werden. Auch Rangierbahnhöfe und rollendes Material sind in völlig unbefriedigendem Zustande. Mit dem derzeitigen Lokomotiv- und Güterwagenbestand können die Transportaufgaben nur unter äußerster Anspannung bewältigt werden. Die Dampflokomotiven und der Güterwagenpark haben ein Durchschnittsalter von 30–35 Jahren. Der unwirtschaftliche Dampflokbetrieb erfordert jährlich 8–9 Mill. t Kohle, die an anderen Stellen fehlen. Der Siebenjahrplan sah vor, daß von 1959–65 16.000 moderne Güterwagen neu in Betrieb genommen werden sollten. Über die Realisierung dieses Planes ist nichts veröffentlicht worden. Hingegen wurde amtlich mitgeteilt, daß die „DDR“ auf Grund einer Vereinbarung im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe keine normalen Güterwagen mehr herstellt, sondern nur noch Reisezugwagen und Spezial-Güterwagen. Die benötigten Güterwagen werden importiert. Der Neubau von Dampflokomotiven wurde schon 1960 eingestellt. Die sogen. „Traktionsumstellung“, d. h. die Ablösung der Dampflokomotiven durch Diesel- und Elektrolokomotiven ist seit einigen Jahren im Gange. In Mitteldeutschland waren 1967 nur rd. 8 v. H. des Streckennetzes elektrifiziert. (Vergleich BRD: 1966 21 v. H.) Der Wagenladungs- und Stückgutverkehr wird zunehmend konzentriert. Bis Ende 1967 waren bereits 390 Knotenbahnhöfe für den Wagenladungsverkehr und 170 Knotenbahnhöfe für den Stückgutumschlag gebildet worden. 400 Gütertarifbahnhöfe konnten als Ergebnis der Reorganisation geschlossen werden. Das Netz der Nebenstrecken wurde stark reduziert. Im Perspektivplan bis 1970 ist vorgesehen, nur etwa 800–900 weitere Kilometer zu elektrifizieren. Insgesamt wären dann nur 12 v. H. des Streckennetzes elektrifiziert. Der Plan sieht die verstärkte Umstellung auf Diesellokomotiven vor. Danach ist beabsichtigt, bis 1970 die Zugförderleistung zu 58 v. H. mit Diesel- und Elektrolokomotiven zu erbringen. Die endgültige Ablösung der Dampflokomotiven soll dann bis 1975 abgeschlossen werden. Zu der Umstellung sollen bis 1970 1.600 Dieselloks und etwa 300 Elektroloks neu in Dienst gestellt werden. Bis 1970 sollen zahlreiche weitere Nebenstrecken abgebaut und 15.000 Arbeitskräfte für andere Zwecke freigestellt werden. Das verbleibende Streckennetz soll erneuert und ausgebaut werden, so daß die Hauptstrecken mit 160 Stundenkilometern befahren werden können. Die DR soll auch in Zukunft das wichtigste Verkehrsmittel für mittlere und weite Strecken bleiben. Nachdem der Kraftverkehr dem Plan gemäß noch einen Zuwachs erfahren haben wird, sollen [S. 151]der DR etwa drei Viertel des Binnenverkehrs verbleiben. Die DR ist organisatorisch dem Ministerium für Verkehrswesen eingegliedert und wird von einem Staatssekretär angeleitet. Der Betrieb wird von 8~Eisenbahndirektionen geleitet und kontrolliert (Berlin, Dresden, Erfurt, Halle, Schwerin, Cottbus, Greifswald, Magdeburg). Die in der Bundesbahn der BRD bestehende Trennung der Bahnämter nach „Betrieb“ und „Verkehr“ gibt es in der „DDR“ nicht. Die Zusammenfassung der Aufgaben hat sich als vorteilhaft erwiesen. Das Eisenbahnbauwesen ist aus der DR herausgelöst und verselbständigt worden. (Verkehr) Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Olbrich, Paul: Betrieb und Verkehr bei der „Deutschen Reichsbahn“ in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1957. 72 S. m. Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 150–151 Deutsche Post A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche SeereedereiSiehe auch: Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Reichsbahn: 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Eisenbahn Mitteldeutschlands behielt nach 1954 die Bezeichnung DR bei. Die DR hatte von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren gänzlich vernichtet oder beschädigt,…
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Säuberungen (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig benutzen die Parteiführer die S., um sich persönlicher Widersacher oder politischer Opponenten in der Führung zu entledigen. Eine besonders terroristische Variante erfuhren die S. in der SU nach der Ermordung des Leningrader Parteisekretärs Kirow am 1. 12. 1934. Von diesem Ereignis führte eine direkte Linie zu den Schauprozessen gegen ehemalige Partei-, Staats- und Armeeführer in der SU (KPdSU). Demgegenüber sind die S. in der DDR unblutig verlaufen. Kriterien der S. in der SED waren vor allem die Einstellung der Parteimitglieder und Funktionäre zur SU und zum Titoismus, die Einstellung zu Ulbricht und seinem Kurs sowie zu den Normen der „Partei neuen Typus“. Dies schließt die Ablehnung des sog. Sozialdemokratismus, des Revisionismus, des Nationalkommunismus ein. Die erste S. in der SED wurde 1948/49 mit dem Ziel veranstaltet, „klassenfremde Elemente“ und „antibolschewistische Gruppierungen“ aus der Partei zu entfernen. Die erste große S. in der Parteiführung erfolgte im Sommer 1950 mit dem Ausschluß der Funktionäre Merker, Bauer, Goldhammer, Kreikemeyer, Ende und weiterer („Noel-H.-Field-Affäre). Zwei Monate später beschloß das ZK eine Überprüfung aller Mitglieder in der Zeit vom 15. 1. 1951 bis 30. 6. 1951. Nach offiziellen Angaben sind im Verlauf dieser S. 150.696 Personen aus der SED ausgeschlossen worden. Im Laufe der nächsten zwei Jahre wurden u. a. folgende Funktionäre in speziellen und kollektiven S. abgesetzt, gerügt bzw. ausgeschlossen: Dahlem, Lohagen, Uschner, Lauter, Lena Fischer, Wilhelm Koenen. Nach dem Juni-Aufstand wurden, zum Teil unter der Beschuldigung der „Fraktionsmacherei“, Opfer von S.: Zaisser, Herrnstadt, Fechner, Jendretzky, Elli Schmidt, Weinberger und andere. Eine neue Säuberungswelle richtete sich nach dem Ungarn-Aufstand gegen Anhänger des Revisionismus (Harich); im Zusammenhang mit dieser Aktion wurde im Okt. 1957 Wandel seiner Funktionen enthoben. Auf dem 35. Plenum des ZK im Febr. 1958 richtete sich eine S. gegen die „parteifeindliche Gruppe Schirdewan, Wollweber und andere“ (Ziller, Dritter Weg). Wegen Unterstützung dieser Gruppe wurde Oelßner aus dem Politbüro ausgeschlossen, nachdem vorher Wollweber und Schirdewan aller Funktionen enthoben worden waren. Auch Selbmann wurde scharf angegriffen. — Neben den bereits genannten Funktionären sind seit der Gründung der SED aus dem Zentralsekretariat bzw. Politbüro entfernt worden: Ackermann, Beling, Buchwitz, Gniffke, Karsten, Käthe Kern, Helm. Lehmann, Otto Meier, Steinhoff u. a. Prominenteste Opfer von S. im Staatsapparat sind: Dertinger, Hamann. S. haben auch in den übrigen Parteien und in den Massenorganisationen wiederholt stattgefunden. (Entstalinisierung, Rehabilitierungen) Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 542 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei…
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Massenorganisationen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Lagen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren und zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Ziele tätig werden zu lassen. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch zugleich als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser „Widerspruch“ wird auf Grund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der vor allem den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung „gesellschaftliche Organisation“ verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED, 1) ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2) einen organisierten und kontrollierten Raum zu schaffen, in dem die Interessen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z. B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3) die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“), 4) Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.), 5) die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 6) bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“), 7) sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 8) sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 9) Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). Ihren Führungsanspruch realisiert die SED durch ihre Mitglieder, die gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort laut Statut der SED die Parteibeschlüsse durchzuführen, sowie mit Hilfe einer systematischen Kaderpolitik (Kader) in den M., die von den zuständigen Abteilungen des SED-Apparates auf allen Organisationsebenen gelenkt wird. Die Vorsitzenden der wichtigsten M. (insbesondere FDGB und FDJ) gehören auf den verschiedenen Organisationsebenen den entsprechenden SED-Leitungen an. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen wie z. B. Ferienreisen. Es gibt keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung aller bestehenden Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie [S. 401]z. B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, DFD und VdgB entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z. B. der VDJ aus dem FDGB, der DTSB über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, DSV und DSF aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Aufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M., soweit es die Großorganisation betrifft, hat seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen mehr erfahren. Dagegen geht der Differenzierungsprozeß im Bereich der Fachverbände der Intelligenz weiter. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das differenzierte und aufeinander bezogene System der M. wird außer durch die SED noch durch die von der Partei geleitete Nationale Front koordiniert, der auch die bürgerlichen Parteien angehören. Außer der SED, den bürgerlichen Parteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten angesehen werden können) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die VdgB/BHG und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Diese M. sind im Rahmen der NF auf den verschiedenen Ebenen des Staatsaufbaus im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen (Blockpolitik). In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion wird eine Tendenz, gewisse staatliche Aufgaben den M. (z. B. die Sozialversicherung dem FDGB) zu übertragen, postuliert. In der Ablösung staatlichen Zwanges durch die sozialen Zwänge der M. wird der fortschreitende Aufbau der sozialistischen Gesellschaft gesehen. Die wachsende Bedeutung rationaler Entscheidungen auf Grund von Sachverstand im Zuge des NÖS, verbunden mit der Delegierung von Befugnissen an untere Stufen der staatlichen und wirtschaftlichen Hierarchie, hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 400–401 Massenkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische GeschichtsauffassungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Lagen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren und zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Ziele tätig werden zu lassen. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher…
DDR A-Z 1969
Statistik (1969)
Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1975 1979 In der „DDR“ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und auch Instrument der politischen Zielsetzungen (Agitation und Propaganda). Art und Umfang der statistischen Veröffentlichungen werden daher stärkstens von der politischen Zweckmäßigkeit bestimmt. Die St. der „DDR“ unterscheidet sich in wichtigen Grundsätzen, Konzepten, Definitionen und Nomenklaturen, in Erhebungsmethoden, in der Aufbereitung und Klassifizierung des Zahlenmaterials sowie in der Organisation von der St. der BRD, was bei auswertungsstatistischen Vergleichen zwischen den beiden Teilen Deutschlands zur Vermeidung von Fehleinschätzungen strengstens zu beachten ist. Synonyme Bezeichnungen täuschen häufig eine Vergleichbarkeit vor, obwohl von der Potenz her erhebliche Unterschiede bestehen. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die SZS der Staatlichen Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die SZS dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der SZS oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der VVB-Maschinelles Rechnen der SZS. Der veraltete Bestand an Hollerith- bzw. Tabelliermaschinen konnte ergänzt werden. Ende 1963 waren 36 elektronische Rechenautomaten, vorwiegend in wissenschaftlichen Instituten, in Betrieb sowie 250 Lochkartenstationen mit insgesamt 580 Lochkartenanlagen, die überwiegend aber für die Industrie und nur zu etwa Vs ihrer Kapazität für die SZS arbeiten. Im Rahmen des Perspektivplanes bis 1970 ist eine Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung (EDV) vorgesehen. Die SZS, der seit 1958 ein wissenschaftlicher Beirat angehört, hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Harmonisierung der St. zwischen den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Dies gilt besonders für Vergleiche, die den zusammenfassenden Kategorien wirtschaftlicher Tätigkeit dienen sollen, wie das Sozialprodukt, die Gesamtproduktion in Industrie, Landwirtschaft u.a.m. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD haben deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden einen Erkenntniswert. Im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft liegt die Hauptaufgabe der SZS in wirtschaftsstatistischen Analysen zur Information des ZK der SED, des Ministerrats mit seinem Präsidium und der verantwortlichen wirtschaftsleitenden Organe. Ein „Statistisches Jahrbuch“ und ein „Statistisches Taschenbuch“ gibt die SZS seit 1955 jährlich heraus. Die „Statistische Praxis“ (Monatszeitschrift für Rechnungsführung und St.) erscheint seit Oktober 1946; außerdem eine „Schriftenreihe Statistik“ in unregelmäßiger Reihenfolge. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 610 Staßfurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StEGSiehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1975 1979 In der „DDR“ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische…
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Kohlenindustrie (1969)
Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K. sind nur noch etwa 18.000 Arbeitnehmer tätig. Sämtliche Werke und Betriebe der K. sind volkseigen. a) Braunkohle Mitteldeutschland ist verhältnismäßig reich an Braunkohlenvorkommen: Die erschließbaren Vorräte werden auf 15 bis 20 Mrd. t geschätzt. 1967 entfielen über zwei Drittel der deutschen Braunkohlenförderung auf dieses Gebiet. Die Sowjets demontierten im Braunkohlenbergbau annähernd 40 v. H., in den Brikettfabriken etwa 37 v. H. der Erzeugungskapazitäten. Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten verhältnismäßig rasch vonstatten: Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war Mitteldeutschland bereits vor 1945 Kohlenzuschußgebiet. Nach 1945 erhöhte sich der Zuschußbedarf. Neun Zehntel der Elektroenergie müssen mangels anderer Primärenergieträger aus Braunkohle bei hohen Umwandlungsverlusten erzeugt werden. Für viele Industriezweige ist Braunkohle unentbehrlicher Rohstoff. Braunkohle gehört aber auch zu den attraktivsten Ausfuhrgütern. Die BRD und West-Berlin beziehen im Interzonenhandel beträchtliche Mengen. Braunkohle ist noch immer bewirtschaftet. An letzter Stelle in der Rangfolge der Belieferung steht der Bevölkerungsbedarf, der zu einem erheblichen Teil mit Braunkohlenabfällen gedockt wird. (Energiewirtschaft, Bergbau) Hauptgebiet der Braun-K. ist der Bezirk Cottbus, aus dem über 40 v. H. der Braunkohlenförderung kommen. — Zwischen 1972 und 1975 wird die optimale Grenze der Förderung erreicht. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Kraftwerke mehr auf Braunkohlenbasis errichtet. Die Kraftstofferzeugung soll dann schrittweise auf Erdöl (Erdölindustrie) umgestellt sein. [S. 334] b) Steinkohle Mitteldeutschland verfügt nur noch über geringe Steinkohlenvorkommen. Die Förderung ist rückläufig: 1950 2,8 Mill. t, 1967 nur noch 1,8 Mill. t. Die abbauwürdigen Vorräte werden in absehbarer Zeit erschöpft sein. Am Rohenergieaufkommen war die St. 1966 nur noch mit 2 v. H. beteiligt. (Braunkohle mit 90 v. H., Erdöl mit 2 v. H.) Die Eigenförderung deckt nur noch etwa ein Sechstel des Bedarfs. Zur Versorgung der Industriebetriebe, die nicht auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und der chemischen Industrie, ferner die Gaswerke), müssen deshalb in großem Umfange Steinkohle oder Steinkohlenkoks eingeführt werden (1967 8,8 Mill. t Steinkohle und 2,9 Mill. t Steinkohlenkoks). Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Literaturangaben Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 44 S. m. 13 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 333–334 Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KolchosSiehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K.…
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Wahlen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 W. haben in der „DDR“, anders als in demokratischen Staaten, in erster Linie den Charakter von Abstimmungen. So gab es bei allen W., die in Mitteldeutschland seit Gründung der „DDR“, aber auch schon zur Vorbereitung ihrer Gründung stattfanden, eine Einheitsliste der Nationalen Front. Die verschiedenen Änderungen der Wahlgesetze betrafen nur Formalien, und auch die z. Z. gültige Wahlordnung in der Neufassung vom 31. Juli 1961 brachte keine prinzipielle Änderung. Immerhin läßt sie zu, daß in jedem Wahlkreis mehr Kandidaten aufgestellt werden, als Mandate zu besetzen sind. Theoretisch könnte demnach der Wähler durch Streichung der ihm nicht genehmen Kandidaten immerhin einen gewissen Einfluß auf die Zusammensetzung der Volksvertretung ausüben. Doch wird auch diese Möglichkeit durch eine weitere Bestimmung der Wahlordnung entscheidend eingeschränkt. Falls nämlich mehr Kandidaten über 50 v. H. der abgegebenen Stimmen erhalten, als Mandate zu vergeben sind, gelten nicht diejenigen als gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben, sondern es gilt die auf der Einheitsliste angegebene Reihenfolge. Die übrigen Kandidaten sind Nachfolgekandidaten für die Fälle, daß vor ihnen stehende Anwärter während der Wahlperiode ausfallen. So sind nur dadurch Kandidaten auszuschalten, daß sie weniger als 50 v. H. der Wählerstimmen erhalten. Solche Möglichkeiten sind angesichts der durchweg offenen Stimmabgabe, zu der sich Haus- oder Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, so gut wie ausgeschlossen. Vorschläge zu W. dürfen nicht nur die Parteien, sondern auch die Massenorganisationen einreichen. Da in allen Massenorganisationen die SED die beherrschende Position einnimmt, verstärken ihre Fraktionen in der Volkskammer und in den übrigen Volksvertretungen den Einfluß der SED. In Wählerversammlungen oder, in größeren Orten und Städten, in Wählervertreterkonferenzen stellen sich die vorher von der Nationalen Front bestimmten Kandidaten vor, geben Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung der ihnen als Abgeordneten übertragenen Pflichten. Das theoretische Recht der Wählerversammlung, einen Kandidaten von den Wahlvorschlägen abzusetzen, ist angesichts der Machtverhältnisse praktisch bedeutungslos. Die Wählerversammlung kann nach den „Richtlinien für die Tätigkeit der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen“ vom Nov. 1959 in der Gestalt einer Einwohnerversammlung auch einen bereits gewählten Abgeordneten wieder abberufen, nachdem der Antrag darauf einem Ausschuß der Nationalen Front zugeleitet wurde. Der Ausschuß entscheidet darüber, ob über den Antrag abgestimmt werden darf. In dieser Vorschrift ist in erster Linie eine Möglichkeit zu sehen, einen trotz sorgfältiger Vorauswahl als ungeeignet erkannten Kandidaten wieder auszuschalten, bzw. aber auch seine mögliche Abberufung durch die Wählerversammlung zu verhindern. Den Kandidaten kann von der Wählerversammlung ein Wählerauftrag erteilt werden, der ihn seinen Wählern verantwortlich erscheinen lassen soll. Diese Bindung unterscheidet sich von der in demokratischen Staaten prinzipiell gültigen Bestimmung, daß ein Abgeordneter an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen verantwortlich ist. Nach Art. 54 der neuen Verfassung finden W. in freiem, allgemeinem, gleichem und geheimem Verfahren statt. Die in der alten [S. 695]Verfassung enthaltene Bestimmung, daß sie nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattfinden, fehlte schon im Wahlgesetz von 1963 und fehlt auch in der neuen Verfassung. In sämtlichen bisherigen W. erhielten die Kandidatenlisten der Nationalen Front die fast hundertprozentige Zustimmung. Ausgenommen davon ist lediglich bis zu einem gewissen Grade der Volksentscheid über die Annahme der neuen Verfassung. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 694–695 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 W. haben in der „DDR“, anders als in demokratischen Staaten, in erster Linie den Charakter von Abstimmungen. So gab es bei allen W., die in Mitteldeutschland seit Gründung der „DDR“, aber auch schon zur Vorbereitung ihrer Gründung stattfanden, eine Einheitsliste der Nationalen Front. Die verschiedenen Änderungen der Wahlgesetze betrafen nur Formalien, und auch die z. Z. gültige Wahlordnung in der…
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Strafgesetzbuch (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Bemühungen um eine Reform des bis zum 30. 6. 1968 geltenden deutschen St. von 1871 nahmen in der „DDR“ bereits 1951 ihren Anfang. Ein 1952 im Justizministerium ausgearbeiteter Entwurf für ein neues St. fand nicht die Billigung der sowjet. Besatzungsmacht und wurde stillschweigend zu den Akten gelegt. Das übernommene St. fand als „sanktioniertes Recht“ weiterhin Anwendung. Durch Gesetz vom 1. 9. 1964 (GBl. I, S. 127) wurde bestimmt, daß die Verjährungsvorschriften auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung finden. Der V. Parteitag der SED im Juli 1958 stellte die Aufgabe, die sozialistische Justizreform zu vollenden. In Realisierung dieses Beschlusses sollte auch ein neues St. erstellt werden, das alle z. Z. geltenden Einzelgesetze zu einem „St. der DDR“ zusammenfassen sollte. Die für Fertigstellung und Inkrafttreten dieses St. gesetzten Termine (1. 1. 1961) wurden jedoch nicht eingehalten, so daß es zunächst weiterhin beim alten St. und bei den durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen blieb. Nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurden die Bemühungen um die Ausarbeitung eines neuen St. verstärkt. Eine unter Leitung von Hilde ➝Benjamin stehende, vom Staatsrat eingesetzte Gesetzgebungskommission trat am 5. 7. 1963 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie umfaßte 65 Mitglieder aus den zentralen Staatsorganen, den Rechtspflegeorganen, Wissenschaftler, leitende Wirtschaftsfunktionäre, Schöffen, Mitglieder von Konfliktkommissionen und andere Werktätige, und sie erweiterte diesen Kreis im [S. 615]Zuge ihrer Arbeiten auf etwa 250 Mitarbeiter. Am 27. 1. 1967 legte die Kommission den von ihr nach insgesamt nur 18 Beratungen fertiggestellten Gesetzentwurf vor und stellte ihn zur öffentlichen Diskussion. Im Unterschied zu solchen Diskussionen bei früheren Anlässen (Gesetzbuch der Arbeit, Familiengesetzbuch) wurde der Gesetzentwurf nicht veröffentlicht. Die Bevölkerung besaß also keine Unterlagen für eine öffentliche Diskussion. Nur die Rechtswissenschaftler und Praktiker, die Kenntnis vom Entwurf hatten, trugen pflichtgemäß ihren Teil zur Diskussion bei, indem sie vorwiegend in der amtlichen Zeitschrift „Neue Justiz“ Artikel veröffentlichten. Im Zuge dieser Diskussion gab es auch schon vor Abschluß der Arbeiten am Gesetzentwurf nicht unerhebliche Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Grundsatzfragen, die den Generalstaatsanwalt Streit sogar von einer „Zerrissenheit der Strafrechtswissenschaft“ sprechen ließen („Neue Justiz“ 1963, S. 779, Anm. 3). Aus verschiedenen Kreisen der Bevölkerung sollen im Verlauf der Diskussion 8.141 Vorschläge eingereicht worden sein. Als Ergebnis ist festzustellen, daß das St. im Unterschied zu dem vom Staatsrat gebilligten Gesetzentwurf verschiedene, z. T. sogar bedeutende Änderungen und Ergänzungen erfahren hat. Am 15. 12. 1967 fand für das St. und die anderen fertiggestellten Gesetze (Strafprozeßordnung, Strafvollzug, Ordnungswidrigkeiten, Verfehlungen) die erste Lesung in der Volkskammer statt. Anschließend nahmen 8 Volkskammerausschüsse „vom Inhalt der Gesetzesvorlagen Kenntnis“ (vgl. „Neues Deutschland“ vom 4. u. 6. 1. 1968), und bereits am 12. 1. 1968 erfolgte einstimmige und endgültige Verabschiedung durch die Volkskammer in zweiter Lesung. Das St. (GBl. 1968 I, S. 1) trat am 1. 7. 1968 in Kraft. Das neue St. wird von Hilde Benjamin als „das Strafrecht des deutschen Rechtsstaates“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1967, S. 97). Als Zweck aller strafrechtlichen Maßnahmen werden der „allseitige Schutz der sozialistischen Gesellschaft und der Bürger“ sowie „die Erziehung des Gesetzesverletzers zu gesellschaftlicher Verantwortung und Disziplin“ herausgestellt. Dem St. ist eine Präambel vorangestellt, und der Allgemeine Teil enthält im 1. Kapitel in 8 Artikeln die „Grundsätze des sozialistischen Strafrechts“. Das Jugendstrafrecht wurde in das St. hineingearbeitet. Der Besondere Teil besteht aus 9 Kapiteln: 1. „Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte“ (Aggressionsverbrechen, Kriegshetze, Kriegsverbrechen); 2. „Verbrechen gegen die DDR“ (Staatsverbrechen); 3. „Straftaten gegen die Persönlichkeit“; 4. „Straftaten gegen Jugend und Familie“; 5. „Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft“; 6. „Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum“; 7. „Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit“; 8. „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“; 9. „Militärstraftaten“ (Militärstrafrecht). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 614–615 Strafensystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafpolitikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Bemühungen um eine Reform des bis zum 30. 6. 1968 geltenden deutschen St. von 1871 nahmen in der „DDR“ bereits 1951 ihren Anfang. Ein 1952 im Justizministerium ausgearbeiteter Entwurf für ein neues St. fand nicht die Billigung der sowjet. Besatzungsmacht und wurde stillschweigend zu den Akten gelegt. Das übernommene St. fand als „sanktioniertes Recht“ weiterhin Anwendung. Durch Gesetz vom 1. 9. 1964 (GBl. I, S.…
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Reparationen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler R.-Leistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen. Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstworte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen eie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontage sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von [S. 530]Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden drei Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der Sowjetzone im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. a) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjet. Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjet. Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. b) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjet. Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1~Mrd. Mark geschätzt. c) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit der Wiederingangsetzung der Betriebe mußten an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abgeliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. a) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden R.-Leistungen: In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjet. Handelsgesellschaften in Mitteldeutschland und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von 66,40 Mrd. Mark eine R.-Leistung in Höhe von 26,5 Mrd. Dollar, also 16,5 Mrd. Dollar mehr, als die SU von ihrer Besatzungszone an R. gefordert hatte. Be[S. 531]hauptungen, die SU habe auf hohe R.-Leistungen verzichtet, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 539–531 Rentnerreisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparaturstützpunkteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da…
DDR A-Z 1969
Rechnungswesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Begriffsbestimmung der Politökonomie soll das R ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft andererseits sein. In der „DDR“ hat man [S. 509]ab 1966 einen neuen Anlauf unternommen, das R. — besser als es vorher gelungen war — mit der Statistik zu einem „einheitlichen System von Rechnungsführung und Statistik“ zu verbinden (vgl. die „VO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ vom 12. 5. 1966, GBl. II, S. 445 ff.). Obwohl das R. auf den ersten Blick als ein von der etablierten Wirtschaftsordnung unabhängiges (systemneutrales) Führungsinstrument wirtschaftlicher Kommandostellen erscheint, ist es durch die ihm gesetzten Ziele und die hierauf abgestellten Methoden zu einem speziellen Lenkungsinstrument in der Zentralplan Wirtschaft sowjetischen Musters geworden. In einer Marktwirtschaft ist der Anwendungsbereich des R. auf die einzelnen selbständig bilanzierenden Unternehmen und Betriebe beschränkt und dient dort der Erfolgsermittlung (Handelsbilanz, Steuerbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung). Dagegen bezieht das mit der Statistik gekoppelte R. in der Zentralplanwirtschaft Mitteldeutschlands auch die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Verflechtungsbeziehungen ganzer Wirtschaftszweige und der Volkswirtschaft mit ein. Die für das betriebliche R. der verstaatlichten Betriebe 1952 aus der SU übernommene wirtschaftliche Rechnungsführung (Chosrastschot) ist die wichtigste Methode, um am Ort des Produktionsgeschehens den Wirtschaftsablauf rechnerisch sichtbar zu machen (vgl. die „VO über das R. der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe der Industrie“ vom 30. 10. 1952, GBl. Nr. 154, S. 1117). Sie ist Hauptlieferant für Primärinformationen über die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Betriebseinheiten sowie über die Erfüllung der zentralgestellten Aufgaben. Demgemäß ist das R. im sowjetsozialistischen Wirtschaftssystem auch ein unentbehrliches Mittel zur zentralen Planung der Leistungsforderungen an die Planträger (z. B. VEB, VVB) und zur Kontrolle der Planerfüllung. Es soll den Lenkungsinstanzen des Staates, den Konzern- und Betriebsleitungen sowie den Belegschaften zeigen, ob und wie die in den Einzelplänen gestellten Aufgaben mit den den Wirtschaftseinheiten zur Verfügung gestellten materiellen und finanziellen Mitteln, die oft nur nach Maßgabe staatlicher Normative gewährt werden (z. B. auf Grund von Materialverbrauchsnormen), erreicht worden sind. Mit Hilfe der Analysenergebnisse des R. wird ferner der sozialistische ➝Wettbewerb unterstützt, insbesondere soweit es sich um die Messung bestimmter überdurchschnittlicher Leistungen einzelner Arbeitnehmer und Arbeitnehmergruppen handelt, die prämiiert werden. Tragende Elemente des R. sind a) die „Fondsrechnung“, b) die normative Kosten- und Ergebnisrechnung, c) die einheitliche Anwendung staatlich vorgeschriebener Bewertungsverfahren für Wirtschaftsgüter, d) zentral festgesetzte Abschreibungssätze und Abschreibungsverfahren und e) die staatlich fixierte Ertragsverteilung (Gewinnverwendung) (Fonds, Grundmittel, Abschreibungen, Amortisationen, Gewinn). Das betriebliche R. umschließt eine Mengen-, Zeit- und Wertrechnung. Im Rahmen dieser Rechnungsvorgänge ist die „Fondsrechnung“ ein Grundelement des R. im sowjetisch-sozialistischen Wirtschaftssystem. Als „Fonds“ bezeichnet man einmal Bestände, also Vorräte an materiellen und finanziellen Mitteln. Zum anderen versteht man darunter die Gesamtheit der Betrieben, Personengruppen, Verwaltungen usw. während einos bestimmten Zeitraumes (z. B. eines Jahres) zur Vorfügung stehenden Mittel zur Durchführung ökonomischer und sozialer Aufgaben. Die „Fondsrechnung“ als spezifische Form der Rechnungslegung im Wirtschaftssystem der „DDR“ leitet sich aus dem Umstand her, daß das dortige R. keinen Kapitalbegriff kennt. Für „Kapital“ hat man den Ausdruck „Fonds“ gewählt. Demnach bezeichnet man im betrieblichen R. mit „Fonds“ die auf der Passivseite der Betriebsbilanzen ausgewiesenen Finanzierungsquellen der „materiellen Fonds“, also die der wirtschaftlichen Mittel. Hierbei wird unterschieden zwischen „eigenen Fonds“ und „fremden Fonds“. Die „eigenen und ihnen gleichgestellten Fonds“ entsprechen dem Grund-, Stamm- oder Eigenkapital eines Unternehmens (Passivseite der Bilanz), während die „fremden Fonds“ das aufgenommene oder zugewiesene Fremdkapital ausweisen. Die „Fonds“ der Betriebe, Kombinate und Konzerne (VVB) sind also deren zweckgebundenes Betriebskapital, dessen Verwertung durch Plananweisungen gelenkt wird. Sowohl bei den „eigenen“ als auch bei den „fremden Fonds“ handelt es sich um staatliche Mittel (Staatskapital). Der Unterschied besteht darin, daß die selbständig bilanzierenden Wirtschaftseinheiten die ihnen übergebenen oder gewährten „fremden Fonds“ verzinsen und an die Banken zurückbezahlen müssen, während sie über die ihnen bei der Betriebsgründung zur Verfügung gestellten oder über die erwirtschafteten „eigenen Fonds“ im Rahmen ihrer wirtschaftlich-operativen Entscheidungsrechte selbständig bestimmen können. Die bei der Betriebsgründung zugeteilten „eigenen Fonds“ stammen aus Zuweisungen des Staatshaushaltes. Alle nicht durch Haushaltszuführungen finanzierten „eigenen Fonds“ werden aus den Gewinnen der VEB, Kombinate und VVB gebildet. Zu den „eigenen Fonds“ des Betriebes gehören der Grundmittelfonds (Anlagevermögen), der Umlaufmittelfonds (Umlaufvermögen) und bestimmte Sonderfonds. Sonderfonds sind solche Finanz- oder Geldfonds, die aus Gewinnen und Amortisationen akkumuliert werden und im Rahmen der Eigenfinanzierung zur Verbesserung des Betriebsablaufs, zur Erweiterung der Produktionskapazität und für materielle Anreize eingesetzt worden. Beispiele für solche Fonds sind der Amortisationsfonds, Investitionsfonds, Reparaturfonds, Rationalisierungsfonds, der Fonds für Forschung und Entwicklung (Fonds „Neue Technik“), der Prämienfonds und der Kultur- und Sozialfonds (Investitionen). Zu den „fremden Fonds“ rechnen der Kreditfonds und sonstige Verbindlichkeiten. Bis zur Wirtschaftsreform 1963/64 und z. T. auch noch bis Ende 1967 war für das betriebliche R. u.a. eine „Fondsrechnung“ bestimmend, die durch eine Vielzahl streng zweckgebundener und gegenseitig nicht übertragbarer Fonds gekennzeichnet war. In dieser Zersplitterung des Betriebskapitals in zweckgebundene Fonds ohne gegenseitige Deckungsmöglichkeit zeigte sich das Bestreben, durch Überwachung des Einsat[S. 510]zes dieser Fonds eine totale Kontrolle über die Betriebe und Institutionen zu errichten, um so möglichst schnell die Aufdeckung planwidriger Vorgänge bei den Planträgern zu erreichen. Der Vorrang der Plandisziplin (Planerfüllung) und die große Bedeutung, die dem Vergleich von Plansoll und tatsächlichem Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich) beigemessen wurde, erschwerte aber die notwendige Messung des Gesamtnutzens beim kombinierten Einsatz der verschiedenen betrieblichen Fonds (Erfolgsermittlung). Diese kann bei den Betrieben — abgesehen vom Problem verzerrter Planpreise — nur durch eine exakte Gewinn- und Rentabilitätsmessung und durch Betriebsvergleiche erfolgen. Zu dieser extremen Form der Fondsrechnung kam noch hinzu die Einengung der betrieblichen Entscheidungen bei der Buchhaltung, der Plan- und Istkostenrechnung, Preiskalkulation und Erfolgsermittlung durch umfangreiche Detailvorschriften auf allen einschlägigen Gebieten (Belegwesen, Rechnungsausstellung, Buchungspraxis, Bewertung, Gliederung der Kostenrechnung [Nomenklaturen], inner- und überbetriebliche Berichterstattung usw.). Von prägendem Einfluß auf das praktizierte R. und daneben Ursache vieler Mißstände war außerdem eine in ihrer Konstruktion übertriebene normative Kostenrechnung und Abschreibungstechnik, durch die der tatsächliche Werteverzehr an Gütern und Dienstleistungen (Input; Einsatzfaktoren) und der sonstige Aufwand nur sehr ungenau ermittelt und auch die Veralterung der Produktionsmittel in der Kostenrechnung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Staatlicherseits wurde nämlich nur ein bestimmter als angemessen ermittelter Kostenumfang akzeptiert. Trotz der im folgenden erörterten Verbesserungen im R. und bei der Kostenrechnung, die gegenüber früher eine realistischere Ermittlung des Güter- und Diensteverbrauchs sowie des sonstigen Aufwands zur Erstellung von Leistungen gestatten, wurde aber auch nach den letzten Reformen im R. 1966 bis 1968 an der normativen Kostenrechnung und Abschreibungstechnik im Prinzip festgehalten (GBl. II, 1966, S. 511). Allein hieraus ergibt sich bereits, daß diese Neuerungen nur graduelle Verbesserungen, nicht dagegen aber eine befriedigende Lösung der Probleme des R. in der „DDR“ herbeizuführen imstande sind. Die seit Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 vollzogenen Neuerungen auf den Gebieten der Lenkungstechnik, des Informationswesens, der Entscheidungsrechte der Wirtschaftseinheiten, der Finanzierungstechniken, Prämiierungsverfahren usw. bedingten auch eine eingehende Überprüfung der Funktionsfähigkeit des praktizierten R. und die Erarbeitung einer den neuen Wirtschaftsbedingungen angepaßten, verbesserten Konzeption der Rechnungsführung. Vor allem war es notwendig, die erweiterten Entscheidungsrechte der VEB, Kombinate und VVB dadurch von seiten des R. her abzustützen, daß den Leitungen dieser Wirtschaftseinheiten eine gewisse Einflußnahme auf das R. eingeräumt wurde (was z. B. bei der früheren starren Fondsrechnung nicht möglich war). Daher war die Wirtschaftsführung gehalten, ein neues, flexibler zu handhabendes R. in Kraft zu setzen. Auf der Grundlage der am 12. 5. 1966 verabschiedeten Rahmenordnung über ein „einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik“ wurden in der Folgezeit spezielle Ausführungsanordnungen für die Bereiche Industrie (GBl. II, 1966, S. 495), Bauwesen, den Binnenhandel (GBl. II, 1966, S. 715), die Außenwirtschaft (GBl. III, 1967, S. 53) und andere Bereiche erlassen. Hinzu kam 1966/67 noch eine Vielzahl von Anwendungserläuterungen und Durchführungsbestimmungen, die der Durchsetzung und Verbesserung des kombinierten Rechnungs- und Informationssystems dienen sollen. Hierzu gehören solche staatlichen Anweisungen wie diejenige betreffend die Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten eines in den Betrieben zu ernennenden „Leiters der Rechnungsführung und Statistik“, die zur Normierung der Gemeinkosten, zur Einführung konstanter Preise für statistische Abrechnungen, zur Übernahme der neuen Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur in das R. u.a.m. Trotz allen Reformeifers, trotz der Vereinfachungs- und Vereinheitlichungsbemühungen zeigte sich aber auch bereits wieder an diesen Ergänzungsmaßnahmen das für eine Zentralplanwirtschaft typische Bestreben der Wirtschaftsbürokratie nach Bevormundung der Betriebe sowie zur Perfektionierung der Verwaltungsvorschriften. In seiner Gesamtheit in Kraft trat das neue „System von Rechnungsführung und Statistik“ am 1. 1. 1968. Um die in einer Zentralplan Wirtschaft enge Verflechtung zwischen betrieblichem R. und Statistik zu dokumentieren, wurde auch ein neues Statut der „Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik“ beschlossen, in dem die Aufgaben dieser Zentralstelle für Datenerfassung und -Verarbeitung festgelegt wurden (GBl. II, 1966, S. 881). Eine Besonderheit des R. in einem östlichen Wirtschaftssystem ist die bereits erwähnte normative Kostenrechnung. Der dortige, Kostenbegriff und die zentral vorgenommene Normierung der einzelnen Kostenarten basieren auf der Marxschen Wertlehre, wonach der Wert einer Ware dem bei der Herstellung dieses Produkt verbrauchten „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ entspricht. Demgemäß gilt als herrschende Lehre, daß der einzelne Betrieb sowohl bei der Kostenrechnung als auch bei der davon teilweise getrennt vorgenommenen Preiskalkulation die für die Herstellung der betreffenden Leistungen angemessenen Kosten nicht zu bestimmen vermag, und diese deshalb durch überbetriebliche Instanzen zu definieren und festzulegen seien. Da in der Kostenrechnung also die „gesellschaftlich nicht notwendigen Kosten“, die zentral bestimmt werden, nicht mit in die Plan- und Istkostenrechnung und auch nicht in die Preiskalkulation aufgenommen werden dürfen, sind die effektiven Kosten eines VEB in der Regel höher, als seine Kostenrechnung ausweist und von ihm bei der Ermittlung von Preisvorschlägen in seine Produkte verrechnet werden dürfen. Da somit bei der Preiskalkulation ein Teil der Kosten nicht berücksichtigt wird, und außerdem den staatlich diktierten oder bestätigten Verkaufspreisen nicht die Grenzkosten des Betriebes zugrunde liegen (Trennung des in der Marktwirtschaft gewahrten inneren Zusammenhang zwischen Kalkulationsergebnis und Bestimmung des Angebotspreises), wird beim Verkauf der Erzeugnisse unter Umständen ein Teil der entstandenen Kosten gedeckt. [S. 511](Preissystem, Preispolitik, Selbstkosten). Da gemäß dem politökonomischen Kostenbegriff Kosten prinzipiell Geldausgaben gleichgesetzt werden, bleiben in der Kostenrechnung ferner solche Aufwandsgrößen wie kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen und Risiken unberücksichtigt, sofern nicht in gewissen Fällen (z. B. bei Handelsbetrieben für den Vertrieb leicht verderblicher Nahrungsgüter) bestimmte Kostennormative (z. B. für ein besonderes Handelsrisiko) bei der Kostenkalkulation und Preisbildung in Anrechnung gebracht werden dürfen. Ein wesentlicher Unterschied des betrieblichen R. der VEB gegenüber dem der privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen in der Marktwirtschaft der BRD besteht letztlich darin, daß — abgesehen vom Problem nicht marktgerechter Preise — die staatlich fixierten Abgaben für die Kapital- und Bodennutzung nicht in die Kostenrechnung eingehen, da die Produktionsfondsabgabe (Handelsfondsabgabe) und die Bodennutzungsgebühr nicht als Kosten-, sondern als Gewinnbestandteile angesehen und an den Staat aus dem Gewinn der Betriebe gezahlt werden müssen. Zur Bestimmung des staatlich für angemessen gehaltenen „gesellschaftlich notwendigen Aufwands“ als Ausgangspunkt der betrieblichen Kostenrechnung werden durch Expertengruppen die von den Wirtschaftseinheiten unter gegebenen Wirtschaftsbedingungen erbrachten Leistungen abgegrenzt und charakterisiert, soweit das praktisch durchführbar ist. Für die so normierten Leistungseinheiten werden darauf durch empirische Untersuchungen je Kostenart oder Kostenkomplex zulässige Aufwandsnormative festgelegt, die der Planung des normierten Kostenvolumens und der Kostenentwicklung zugrunde gelegt werden. Diese Kostennormative werden für Betriebsgruppen oder Branchen einheitlich festgelegt und stellen, grob gesagt, den empirisch ermittelten durchschnittlichen Aufwand je Kostenart oder -komplex bei den an der Herstellung bestimmter Leistungen beteiligten Produzenten dar. Das betriebliche R. in der „DDR“ konzentriert sich demnach bei der Kostenanalyse und -abrechnung als Form der Erfolgskontrolle vor allem auf Vergleiche der Sollkosten der Sollproduktion mit den Istkosten der Sollproduktion sowie auch den Istkosten der Sollproduktion mit den Istkosten der Istproduktion. Eine gebräuchliche Unterscheidung zum besseren Verständnis der vielfältigen Aufgaben und zur Gliederung der Arbeitsbereiche im betrieblichen R. ist die nach „analytischer“ und „synthetischer Rechnungsführung“. Die analytische Rechnungsführung befaßt sich mit isoliert erstellten Aufzeichnungen (z. B. Tabellen) und Berechnungen. Diese Form der Rechnungsführung ist durch eine Einheit von Mengen-, Zeit- und Wertrechnung charakterisiert. Sie liefert Leistungskennziffern und Nutzenangaben über bestimmte einzelne Arbeitsvorgänge, für einzelne Betriebsabteilungen und einzelne Ergebnisse des Betriebsprozesses. Die synthetische Rechnungsführung erfaßt den betrieblichen Reproduktionsprozeß in seinen Zusammenhängen und seiner Gesamtheit. Sie ist ausschließlich eine Wertrechnung (Finanzrechnung). Die analytische Rechnungsführung bedient sich der doppelten Buchführung als eines ihrer Erfassungsinstrumente, wobei zu berücksichtigen ist, daß das R. der östlichen Wirtschaftssysteme keine formell oder inhaltlich deutliche Trennung von Buchhaltung und Kostenrechnung und auch nicht von Betriebs- und Finanzbuchhaltung kennt. Infolge der durch die Wirtschaftsreform 1963/64 veranlagten Aufwertung von Gewinn und Rentabilität zu Hauptkennziffern der Betriebs- und Konzernleistungen hat die analytische Rechnungsführung sehr an Bedeutung gewonnen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 508–511 Rechentechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Begriffsbestimmung der Politökonomie soll das R ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft andererseits sein. In der „DDR“ hat man [S. 509]ab 1966…
DDR A-Z 1969
Opposition (1969)
Siehe auch: Opposition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Opposition, neue marxistische: 1979 Opposition und Widerstand: 1975 1979 1985 Eine legale O., die als Kontrollinstanz für die Regierungsgewalt ein Kernstück der westlichen Demokratie bildet, existiert in der „DDR“ wie auch in allen anderen kommun. Staaten nicht, obwohl die erste Verfassung der „DDR“ in den Art. 92, 61, 51, 9 und 12 verschiedenartige politische Parteien und Organisationen zuließ und auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 in Artikel 28 und 29 das Recht auf Versammlung und Vereinigung „in politischen Parteien“ zuläßt. Doch widerspricht [S. 457]das Vorhandensein einer legalen parlamentarischen O. dem Anspruch der SED auf alleinige Führung. Alle anderen Parteien wurden gezwungen, sich dem Führungsanspruch der SED zu unterwerfen (Diktatur des Proletariats, Periodisierung, Blockpolitik) und unterstützen heute offiziell nicht nur die Regierungsbeschlüsse, sondern auch die Beschlüsse des ZK der SED. Bei sämtlichen „Wahlen“ werden die Kandidaten aller Parteien in einer Einheitsliste der Nationalen Front aufgeführt. Aus dieser erzwungenen Einheit leitet das Regime das Recht ab, jede O. in der Bevölkerung gegen Maßnahmen der Partei und Regierung für illegal und dem Willen der „Mehrheit des Volkes“ zuwiderlaufend zu erklären und zu verfolgen (Strafrechtsergänzungsgesetz). Trotzdem gibt es in der Bevölkerung vielfältige Formen der O. (Widerstand). Den stärksten Ausdruck fand diese O. im Juni-Aufstand 1953. Einer permanent schwelenden innerparteilichen O. versucht die SED-Führung durch wiederholte Säuberungen in der Mitgliedschaft und unter den Funktionären Herr zu werden. (Dritter Weg, Nationalkommunismus, Revisionismus, Abweichungen) Literaturangaben Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 456–457 Opportunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OrdenSiehe auch: Opposition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Opposition, neue marxistische: 1979 Opposition und Widerstand: 1975 1979 1985 Eine legale O., die als Kontrollinstanz für die Regierungsgewalt ein Kernstück der westlichen Demokratie bildet, existiert in der „DDR“ wie auch in allen anderen kommun. Staaten nicht, obwohl die erste Verfassung der „DDR“ in den Art. 92, 61, 51, 9 und 12 verschiedenartige politische Parteien und Organisationen zuließ und auch die Verfassung vom…