DDR A-Z 1975

Freie Berufe (1975)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR zeitweilig auf die Angehörigen dieser Berufsgruppe angewiesen, insbesondere solange deren berufliche Eingliederung noch nicht vollzogen war. So wurde z. B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ aus dem selben Jahr die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Inzwischen werden derartige Zusagen — vor allem seit der Abriegelung der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland am 13. 8. 1961 — nicht mehr gemacht. Die freiberuflich Tätigen sind in der Ausübung ihres Berufs beschränkt und werden von staatlichen Einrichtungen kontrolliert: die freiberuflichen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker durch die staatliche Gesundheitsverwaltung und durch den [S. 334]FDGB als Träger der Sozialversicherung, die wenigen freien Rechtsanwälte durch das Ministerium der Justiz. Die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz (Maler, Bildhauer, Komponisten, Schriftsteller) müssen organisiert sein (z. B. im Verband bildender Künstler der DDR; Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR; Schriftstellerverband der DDR). Die Verbände regeln gemeinsam mit dem FDGB den Abschluß von Werkverträgen und „Freundschaftsabkommen“ zwischen Künstlern und den Betrieben, die im wesentlichen die Existenzgrundlage der freischaffenden Künstler bilden. Die Verbände sind außerdem verantwortlich für Ausstellungen etc. Der Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR berät die Künstler-Agentur der DDR, die monopolartig die Vermittlung aller Darbietungen der darstellenden Kunst besorgt. Die Angehörigen der FB. erhalten — je nach Einschätzung der gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Tätigkeit — durch den Staat Vergünstigungen oder Benachteiligungen. So werden z. B. freischaffende Ärzte, Schriftsteller und Architekten nach einem Vorzugstarif im Rahmen der Besteuerung des Arbeitseinkommens besteuert, während Rechtsanwälte, Steuerberater u. ä. Selbständige der Einkommensteuer unterliegen, deren Sätze wesentlich höher sind. In der Regel erhalten Angehörige der FB. — Ausnahme: freischaffende Künstler — kein Krankengeld von der Sozialversicherung. Über eine Zwangsversicherung ist die Altersversorgung freiberuflicher Ärzte und Zahnärzte geregelt. Sie erhalten bei Erreichung der Altersgrenze oder bei andauernder Invalidität eine einheitliche Rente von 600 Mark monatlich. In der Regel liegen Einkommen und Lebensstandard der FB. beträchtlich über dem Durchschnitt. Die überwiegende Zahl der in früher klassischen FB. Tätigen, wie Ärzte, Rechtsanwälte und Künstler, arbeiten heute entweder in staatlichen Einrichtungen (Kliniken, staatlichen Praxen) oder sind in staatlichen Verbänden (Rechtsanwaltskollegien, staatlichen Notariaten, Künstlerverbänden) organisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 333–334 Frauenbrigaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Deutsche Jugend

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR zeitweilig auf die Angehörigen dieser Berufsgruppe angewiesen, insbesondere solange deren berufliche Eingliederung noch nicht vollzogen war. So wurde z. B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des…

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Jazz (1975)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. drei wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet und bis heute wirksam geblieben ist, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird. Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u. a. Verbot von J.-Sendungen im Rundfunk) haben heute dessen „progressive, volkstümlich-demokratische“ Strömungen „im Rahmen der vielfältigen Musikpflege in der DDR … einen gleichberechtigten Platz neben den anderen Formen und Stilen der Weltmusikkultur“. Die Abwehr von Einflüssen der „bürgerlichen Dekadenz“ auf die Kunst und Lebensauffassung der SED führte schon 1958 mit der AO über die Programmgestaltung bei Unterhaltungs- und Tanzmusik zu weitgehendem Verbot westlicher Tanzmusik. (Ein entsprechendes Verbot der Wiedergabe westlicher Tanz- und Unterhaltungsmusik wurde 1973, nach dem Aufkommen einer Vielzahl von Diskotheken während der vorangegangenen zwei Jahre, mit der Anordnung über Diskothekveranstaltungen — Diskothekordnung [GBl. I, Nr. 4, S. 38 f.] erlassen). Diese Maßnahmen wirkten sich auch auf den J. aus, mit dem man die Gefahr der Übertragung „amerikanischer Lebensweise“ aufkommen sah, und dessen Einflüsse deshalb im Hinblick auf die Entwicklung einer eigenen kulturellen Massenarbeit, besonders der Volksmusik, als negativ angesehen wurden. Nach 1961 traten wieder Lockerungen ein. 1965 wurde die heute noch bestehende Konzertreihe „Jazz in der Kammer“ begonnen. Diese vom Deutschen Theater Berlin getragenen Veranstaltungen, die im Abstand von 6 Wochen stattfinden, sollen vor allem von unmittelbarem westlichen Einfluß freie zeitgenössische moderne Strömungen des J. vorstellen. In Anlehnung an diese Reihe und in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern der Berliner J.-Abende wurde 1973 vom Volkstheater Rostock die Reihe „Jazz-Szene“ begonnen. Auch hier werden in- und ausländische Gruppen, vorwiegend aus den sozialistischen Nachbarstaaten, vorgestellt. Ungeachtet mancher Restriktionen, um direkte Einflüsse westlicher J.-Musik abzuwehren, sind in einigen sozialistischen Staaten (vor allem in Polen, der ČSSR und in der DDR) in der Entwicklung des J. ähnliche Erscheinungen erkennbar wie in den nichtsozialistischen Ländern. Auch dort wird teilweise eine Synthese zwischen J. und zeitgenössischer europäischer Avantgarde angestrebt, wobei es sich bei den Komponisten und Interpreten sowohl um J.-Musiker als auch um Komponisten und Kompositionsstudenten der sogenannten ernsten Musik handelt. Osteuropäisches Forum für den zeitgenössischen J. (free jazz) sind in erster Linie das J.-Festival in Warschau („Jazz Jamboree) sowie das Prager J.-Festival. Seit 1971 findet in Dresden jährlich das Dixieland-Festival statt, an dem Gruppen aus verschiedenen Ländern teilnehmen. Zu den führenden J.-Musikern bzw. J.-Gruppen der DDR gehören: der Posaunist Konrad Bauer, das Friedhelm-Schönfeld-Trio, die Gollasch Big Band, die Gruppe Praxis II, die Gruppe SOK, die Gruppe Synopsis und die Old Memory Jazz Band. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 439 Jahresendprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Journalismus

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. drei wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet und bis heute wirksam geblieben ist, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird. Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u. a. Verbot von…

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Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) (1975)

Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1979 1985 1. Entwicklung. Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Bereits im Jahre 1950 setzten an der TH Dresden die ersten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der EDV ein. Diese Vorarbeiten bildeten die Grundlage für den späteren Bau von Rechnern der sogen. D-Serie. Der erste Rechner wurde jedoch erst 1955 vorgestellt. Es handelte sich um den vom VEB Carl Zeiss Jena konstruierten Digitalrechner „Oprema“ (Optische Rechenmaschine). Er diente ausschließlich der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Technik. Im Jahre 1959 folgte schließlich der programmgesteuerte Rechner „D 1–2“, eine Gemeinschaftsproduktion des VEB Funkwerk Dresden und der TH Dresden. Neben diesen Institutionen waren auf dem Gebiet der EDV der 1957 gegründete VEB Elektronische Rechenmaschinen (ELREMA) als sogen, wissenschaftlicher Industriebetrieb, der im gleichen Jahr gegründete VEB Maschinelles Rechnen als Dienstleistungsbetrieb sowie das 1960 gegründete Zentralinstitut für Automatisierung (ZIA) tätig. Im Jahre 1960 wurde als weiterer Rechner der vom VEB Carl Zeiss Jena entwickelte ZRA 1 (Zeiss Rechenautomat) mit einer Leistung von ca. 300 bis 350 Operationen pro Sekunde vorgestellt. Die Übernahme dieses Rechners in eine Serienproduktion und sein Einsatz in der Wirtschaftspraxis erfolgte jedoch erst in späteren Jahren. Betrieben und Kombinaten standen als technische Hilfsmittel Büromaschinen zur Verfügung. Zum Teil wurden bereits Lochkartenrechner eingesetzt, deren Produktion 1960 im größeren Umfange anlief. Trotz der Neuproduktion des programmgesteuerten elektronischen Kleinrechners „SER 2“, der 1961 auf der Leipziger Messe vorgestellt wurde, blieb die Gesamtsituation hinsichtlich der Produktion und des Einsatzes von Lochkartenrechnern und elektronischen Rechenanlagen hinter den gehegten Erwartungen zurück. Es gab weder eine der Bedeutung der Rechentechnik gerecht werdende Konzeption der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sowie der Produktion noch ausreichend Pläne für den Einsatz der vorhandenen Rechnerkapazitäten in Betrieben bzw. Rechenstationen. Mit einem „Beschluß zur Entwicklung des maschinellen Rechnens in der DDR“ versuchte man die Entwicklung der EDV — wohl ohne besonderen Erfolg — neu zu organisieren. Denn im Juni 1963 beschloß der Ministerrat der DDR unter dem Eindruck der noch immer bestehenden unbefriedigenden Situation zunächst ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“, um eine Beseitigung der auf dem Gebiet der EDV offenbar gewordenen Schwierigkeiten von Grund auf einzuleiten. Eine parallel hierzu einberufene Regierungskommission legte als Ergebnis ihrer Untersuchungen ein vom Ministerrat im Juli 1964 beschlossenes „Programm zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ vor. In Ergänzung hierzu wurde weiterhin eine „Grundkonzeption zur Entwicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ festgelegt. Erste Folge dieses vorangegangenen Maßnahmenkomplexes war die Gründung eines Elektronik-Zentrums, in dem 12 spezialisierte Fachbetriebe zusammengeschlossen waren. Während dieser Phase der Neuorganisation der EDV-Industrie wurde ein weiterer Rechner, der programmgesteuerte Lochkartenrechner „Robotron 100“ des VEB Carl Zeiss Jena entwickelt und in die Produktion übernommen. Weitere Entwicklungsarbeiten der Radeberger Rafena-Werke (später in VEB Kombinat Robotron umbenannt) führten zu der Fertigstellung des volltransistorisierten Rechners der 2. Generation „Robotron 300“ im Jahre 1966. Trotz dieser Weiterentwicklungen kam in der Wirtschaftspraxis vornehmlich noch immer nur mechanisierte, z. T. bereits partielle DV zum Einsatz. Um dieses Mißverhältnis zu ändern, wurden entsprechend den Beschlüssen des VII.~Parteitages der SED 1967 zunehmend in Betrieben und Kombinaten volkswirtschaftlich wichtiger Industriezweige Rechner des Typs „Robotron 300“ eingesetzt. Anfang 1968 waren 18 Rechenanlagen fertiggestellt und ausgeliefert. Im Jahre 1969 beschlossen die Regierungen der RGW-Länder ein Abkommen über die arbeitsteilige Entwicklung, Produktion und Anwendung der EDV-Technik. Ziel war es, ein „einheitliches System elektronischer Rechentechnik (ESER)“ zu entwickeln, welches ein weitestgehend vereinheitlichtes System leistungsmäßig abgestufter, programmkompatibler elektronischer Rechner, dazugehöriger peripherer Geräte und Anwenderprogramme für die verschiedensten Einsatzgebiete vorsah. Anläßlich der Leipziger Frühjahrsmesse 1969 wurde als erstes Ergebnis der Gemeinschaftsarbeiten zwischen der UdSSR und der DDR eine Datenfernübertragung Leipzig-Moskau-Leipzig demonstriert. EDV-technische Basis dieser Datenübertragung waren Geräte aus der DDR-Produktion. Ein Jahr später konnte die Computerindustrie der DDR in Leipzig mit einer [S. 185]Neuerscheinung auf dem Gebiet der Prozeßrechentechnik, dem „PR 2.100“ des VEB Kombinat Robotron, aufwarten. Neben den Neuentwicklungen wurde vor allem die Produktion des „Robotron 300“ forciert. Ende 1970 wies die Berichterstattung über die Perspektivplanerfüllung die Produktion von „über 200 Anlagen“ des „Robotron 300“ seit 1967 aus. Mit dem im Juli 1971 festgelegten „Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“ wurde auch auf dem Gebiet der EDV als Schwerpunktaufgabe und Ziel die Realisierung der sogen. „Systemautomatisierung sozialistischer Länder“ und in diesem Zusammenhang die Fortführung und Verstärkung der weiteren Zusammenarbeit auf dem Gebiet der EDV-Technik festgelegt. Hinsichtlich der vorgesehenen Systemautomatisierung (Einheitssysteme) handelt es sich um eine langfristige, innerhalb des Zeitraums 1971–1980 geplante, komplexe Standardisierung von Maschinen-, Ausrüstungs- und Gerätesystemen. Zu unterscheiden sind 1. Einheitssysteme (ES) industrieller Zweige und 2. ES zur Lösung von Querschnittsaufgaben. Zu den ersteren gehören u. a. folgende z. T. bereits realisierte ES: das ES der automatisierten Verfahrenstechnik (ESAV), das ES der Elektronik und des Gerätebaus (ESEG), das ES für die Meßwerterfassung, -Verarbeitung und -ausgabe, das Gerätesystem zur direkt rechnergeführten Werkzeugmaschinensteuerung, das integrierte Datenverarbeitungssystem des Werkzeugmaschinenbaus und das ES der Meß- und Prüfautomatisierung. Für die Lösung sogen. Querschnittsaufgaben sind u. a. folgende ES z. T. realisiert: das universelle Steuer- und Regelungssystem (URSAMAT), das System zur Automatisierung der technischen Produktionsvorbereitung (AUTEVO) mit seinen Teilsystemen sowie das ES der integrierten Informationsverarbeitung, auch als automatisiertes Leitungssystem (ALS) bezeichnet. Sämtliche ES arbeiten auf der Grundlage der EDV-Technik. Zur Durchsetzung einer qualitativen Verbesserung der ES werden seit etwa 1973 in den RGW-Ländern auch Rechner der 3. Generation, also der ESER-Familie als weitere Ausprägungsform der Systemautomatisierung eingesetzt. 2. Datenverarbeitungsanlagen der 3. Generation. Bereits anläßlich der Leipziger Frühjahrsmesse 1972 wurden von der DDR der „Robotron 21“ und das Prozeßrechnersystem „PRS 4.000“, Erzeugnisse des VEB Kombinat Robotron, vorgestellt und seit 1973 zur Lösung ökonomischer sowie wissenschaftlich-technischer Aufgaben in der Praxis eingesetzt. Im gleichen Jahr konnte das EDV-System „ES 1030“ (UdSSR/Polen) vorgestellt werden. Es folgten z. T. als Gemeinschaftsproduktionen ein Jahr später in Leipzig und Moskau weitere Rechner der ESER-Familie: der elektronische Kleinrechner „ES 1010“ (Ungarn), das EDV-System „ES 1020“ (UdSSR/Bulgarien), das EDV-System „ES 1021“ (ČSSR), das EDV-System „ES 1040“ (DDR/VEB Kombinat Robotron) und das EDV-System „ES 1050“ (UdSSR). Von der DDR wurde ferner das Kleinrechnersystem „KRS 4.200“ fertiggestellt. Geplant ist darüber hinaus das EDV-System „ES 1060“ (UdSSR) mit 2 Mill. Operationen/sec. Mit Ausnahme dieser Rechenanlage sind sämtliche anderen Rechner bis Mitte 1974 in die Serienproduktion übernommen worden. Für den Einsatz der ESER-Rechner werden gebräuchliche Programmiersprachen verwendet: Algol, Cobol, Fortran, PI 1, Assembler. Das VEB Kombinat Robotron bietet darüber hinaus eine Palette von vorprogrammierten Problemlösungen an. Sie gliedern sich in verfahrensorientierte Programmpakete und Programmiersysteme (VOPP u. VOPS) sowie in sachgebietsorientierte Programmiersysteme (SOPS). 3. Struktur der EDV-Industrie der DDR. Die Datenverarbeitungs- und Büromaschinenindustrie ist — entsprechend der z. Z. gültigen volkswirtschaftlichen Betriebssystematik — ein Zweig des Industriebereichs „Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau“. Er untergliedert sich in die Wirtschaftsgruppen „Datenverarbeitungsmaschinenindustrie“ und „Büromaschinenindustrie“. Wichtigster Hersteller von EDV-Anlagen innerhalb der Wirtschaftsgruppe der EDV-Maschinenindustrie ist der VEB Kombinat Robotron Dresden mit seinen Herstellerbetrieben (Dresden, Riesa, Hoyerswerda, Radeberg), einem Großforschungszentrum und Außenstellen, die über die ganze DDR verteilt sind. Exporteur von Robotron-Erzeugnissen ist das AHB Büromaschinen-Export GmbH Berlin. Daneben sind u. a. auf dem EDV-Gebiet der VEB Carl Zeiss Jena sowie der VEB Kombinat Elektronische Bauelemente tätig. Der VEB Kombinat Zentronik Erfurt ist der Leitbetrieb der DDR-Büromaschinenindustrie mit acht ihm unterstellten VEB. 4. Einsatz der EDV in der Praxis. In der DDR werden z. Z. sowohl in der Wirtschaftspraxis als auch in der Technik und für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben je nach der spezifischen Aufgabenstellung verschiedenartige Rechner eingesetzt. Nach eigenen Angaben wurden bis zum Anfang des Jahres 1974 rd. 500 elektronische Datenverarbeitungsanlagen in Betrieb genommen. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um die Rechner „Robotron 300“ (2. Generation), „Robotron 21“, „ES 1040“ und das Kleinrechnersystem „KRS 4.200“. Daneben sind vor allem zahlreiche sowjetische Rechner wie z. B. „Ural“ oder „Besm“ sowie einige Rechner aus der ESER-Serie „ES 1020“ (sowjetisch/bulgarische Produktion) in der DDR eingesetzt worden. Die Produktion des Rechners „Robotron 300“ wurde bereits Mitte des Jahres 1973 eingestellt. Insgesamt sind bis zu diesem Zeitpunkt rd. 400 Anlagen dieses Modells vom VEB Kombinat Robotron ausgeliefert worden. Als seine Nachfolgemodelle gelten die Rechner „Robotron 21“ sowie „ES 1 040“. Weiterhin wurden aus eigener Produktion „mehrere Dutzend“ Prozeßrechner (z. B. der für die Prozeßdatenerfassung umgerüstete „Robotron 300“ sowie die Anlagen „PRS 2.100“ und „PRS 4.000“) und ca. 2.000 elektronische Kleinrechner vom Typ „Cellatron 8.205“ bis zu Beginn des Jahres 1974 in Betrieb genommen. [S. 186]Parallel zu den EDV-Anlagen aus eigener sowie aus der Produktion der RGW-Länder wurden zunehmend auch westliche Rechner (u. a. IBM, Control Data, Siemens) gekauft und zur Lösung verschiedenartiger Aufgabenstellungen eingesetzt. Neben der Durchführung von Routinearbeiten in Betrieben und Kombinaten, der Übernahme von Planungsrechnungen auf Industriezweigebene wird der EDV besondere Bedeutung beim Aufbau automatisierter Leitungssysteme (ALS) beigemessen (Information). Das ALS für Betriebe soll einzelne Teilsysteme umfassen, die als selbständige Systembausteine eingesetzt werden können. Teilsysteme werden entweder nach funktionellen Merkmalen (entsprechend den Funktionen des betrieblichen Leistungssystems), nach Organisationsmerkmalen (entsprechend der Organisationsstruktur des Leitungssystems) oder nach anderen möglichen Merkmalen gebildet. Dabei bedient man sich insbesondere der Erkenntnisse der Kybernetik. Auf der Grundlage der EDV und mit Hilfe von Verfahren der Operationsforschung sollen diese ALS die Leitung in die Lage versetzen, möglichst schnelle und optimale Entscheidungen treffen zu können. Die Durchführung der EDV wird in Organisations- und Rechenzentren (ORZ) vorgenommen. Sie vollzieht sich sowohl innerhalb eines betrieblichen ORZ als Direktionsbereich oder Hauptabteilung eines Betriebes bzw. Kombinates als auch in wirtschaftszweigorientierten ORZ, juristisch selbständigen Dienstleistungsbetrieben. Diskussionsbeiträge zum Entwurf der Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung der Betriebe und Kombinate und zur Planungsordnung bemängeln die gegenwärtige Einsatzpraxis der EDV und verlangen eine umfassendere Nutzung der EDV für Planungsarbeiten, die Vervollkommnung der EDV-Programme, die intensivere Nutzung der Operationsforschung im Zusammenhang mit der EDV und die Realisierung von „automatisierten Systemen der Planungsrechnung“ (ASPR) als Teilsysteme von automatisierten Leitungssystemen. Planung; Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 184–186 DARAG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DBD

Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1979 1985 1. Entwicklung. Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Bereits im Jahre 1950 setzten an der TH Dresden die ersten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der EDV ein. Diese Vorarbeiten bildeten die Grundlage für…

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Subjektiver Faktor (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten Handlungsgeschehens), aber auch ihr Bewußtsein über ihr Tun, ihr Wollen, ihre Energie, zugleich ihre Organisiertheit und die von ihnen geschaffenen Organisationsformen (Parteien, Verbände usw.) bezeichnet, die notwendig für die Lösung der historischen Aufgaben sind. Die Bedeutung des SF. in dieser Sicht liegt darin, daß von ihm die Verwirklichung der durch die objektiven, d. h. sozio-ökonomischen Bedingungen gegebenen Möglichkeiten abhängt. Dem SF. wird im Sozialismus wachsende Bedeutung zugewiesen, die in dessen Besonderheit gegenüber früheren Gesellschaftsformationen liege: mit der Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat umfaßt der SF. nicht nur die Partei der Arbeiterklasse und den Staat, sondern alle Werktätigen. Infolgedessen entstehe erstmals in der Geschichte die reale Möglichkeit, die Entwicklung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den erreichten objektiven Bedingungen zu bringen und auf der Grundlage der im Sozialismus wirkenden und erkannten Gesetze die gesamtgesellschaftliche Entwicklung bewußt zu lenken. Wichtigste Elemente der bewußten Lenkung sind die wissenschaftliche Führung und Leitung der Gesellschaft sowie die „richtige“ Organisation der Führungsorgane; sie soll die Möglichkeit voluntaristischer Entscheidungen ausschließen. Die Tätigkeit der Partei, ihre Strategie und Taktik als SF. muß im Einklang mit den als objektiv [S. 857]bezeichneten historischen Gesetzmäßigkeiten stehen, um den historischen Fortschritt nicht zu behindern, den sie zwar nicht aufhalten, dessen konkrete Realisierung sie aber fördernd oder hemmend beeinflussen kann. Der Ausdruck „subjektiv“ ist nicht gleichbedeutend mit „willkürlich“ oder „subjektivistisch“. Einzelne Vertreter des Marxismus-Leninismus wenden sich gegen eine Überbetonung des SF. ohne genügende Berücksichtigung der als letztlich bestimmend angesehenen objektiven Bedingungen. Eine Absolutierung des SF. stehe in dieser Sicht dem Verständnis von Freiheit entgegen, die nicht als abstrakte Wahlfreiheit, sondern als gesellschaftliche Kategorie, als bewußte Herrschaft des Menschen über die Natur und die sozialen Prozesse, d. h. als Möglichkeit der Realisierung des geschichtlichen Fortschritts begriffen wird. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 856–857 StVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Subjektivismus

Siehe auch die Jahre 1979 1985 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten…

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Wiedergutmachung (1975)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgt für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Die anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub, Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und durch Gewährung von Studienbeihilfen für Kinder. Bis zum 30. 4. 1965 erhielten sie bei Erwerbsminderung Leistungen aus der Sozialversicherung, die denen bei Arbeitsunfällen glichen, auch wenn sie keine Versicherungszeiten aufweisen konnten. Seit dem 1. 5. 1965 erhalten anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ aus dem Staatshaushalt über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten Ehrenpensionen. Die Ehrenpension für „Kämpfer“ beträgt 800 Mark, für „Verfolgte“ 600 Mark monatlich. An Witwen und Waisen werden Hinterbliebenenpensionen gezahlt von 120 Mark für arbeitsfähige Witwen und bis 500 Mark für arbeitsunfähige Witwen. Das Pensionsalter wird von Männern mit 60 Jahren, von Frauen mit 55 Jahren erreicht. Ist das Pensionsalter noch nicht erreicht, wird eine Teilpension, entsprechend dem Prozentsatz des Körperschadens, auf jeden Fall aber wird 20 v. H. der Vollpension gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Neben der Ehrenpension erhalten „Kämpfer“ und „Verfolgte“ vom Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Alters- oder Invalidenrente in Höhe von 350 Mark bzw. von 240 Mark, wenn noch Altersversorgung der Intelligenz gezahlt wird; hinzu tritt ggf. Ehegattenzuschlag. Neben der Hinterbliebenen(ehren)pension wird Witwen-(Witwer-)Rente in Höhe von 210 Mark bzw. 60 v. H. der gekürzten Rente, Vollwaisenrente in Höhe von 150 Mark bzw. 40 v. H. und Halbwaisenrente in Höhe von 105 Mark bzw. 30 v. H. der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei Anspruch auf zwei Renten der Sozialversicherung gelten die allgemeinen Anrechnungsbestimmungen (Renten). [S. 939]Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Quarantäne für die Dauer des Krankengeldbezuges zum Krankengeld einen Lohnausgleich bis zu 100 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 938–939 Widerstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedervereinigungspolitik der SED

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgt für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Die anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub, Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und…

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Seerecht (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales (innerstaatliches) S. In der DDR erlangte internationales S. Geltung dadurch, daß Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich vor dem Ende des II. Weltkrieges angeschlossen war, für wiederanwendbar erklärt wurden; die DDR internationalen Abkommen beigetreten ist; S.-Regeln, die nicht in völkerrechtlichen Abkommen festgelegt sind, aber als Vertragsrecht Bedeutung gewonnen haben, beim Abschluß von Verträgen im Seeverkehr mit zugrunde gelegt werden; die DDR bilaterale Verträge abschließt, und zwar Schiffahrtsverträge zur Förderung des Seeschiffsverkehrs beider Länder, meist gekoppelt mit Handelsverträgen über Inanspruchnahme der Häfen, Umschlageinrichtungen, Versorgungsbetriebe sowie über Gebühren, Schiffspapiere u. a.; die DDR hat mit den meisten sozialistischen Ländern Handels- und Schiffahrtsverträge abgeschlossen; die DDR gewohnheitsrechtliche Normen des internationalen S. anwendet, die allgemein als rechtlich verbindlich betrachtet werden. Dem internationalen S. zuzurechnen sind auch die Vereinbarungen, die die Mitgliedsländer des RGW für ihre gemeinsamen seewirtschaftlichen Interessen getroffen haben und an denen die DDR beteiligt ist. Das nationale (innerstaatliche) S. der DDR hat bisher gleichfalls noch zwei „Wurzeln“: Es gelten: Bestimmungen aus der Zeit vor dem Ende des II. Weltkrieges weiter (sogenannte sanktionierte Normen); Bestimmungen, die die DDR erlassen hat; sie sind mit internationalen S.-Normen abgestimmt, soweit die DDR diese anerkannt hat, wie betont wird. In der DDR ist im Juni 1972 eine „Gesellschaft für S.“ gegründet worden, die bereits in das internationale Schiffahrtskomitee (CMI = Comité Maritime International), dem seit mehr als 75 Jahren bestehenden nichtstaatlichen internationalen Verband der Vereinigungen für S., aufgenommen worden ist. Außerdem ist die DDR-Seeschiffahrt in weiteren nichtstaatlichen internationalen Organisationen vertreten, und zwar: BIMCO (Baltic and International Maritime Conference) = Vereinigung von Reedern, Schiffsmaklern und Fachverbänden für deren Zusammenwirken in Fragen des internationalen Seeverkehrs; ICHCA (International Cargo Handling Coordination Association) = Internationale Organisation für die Koordinierung der Transport- und Umschlagtechnik mit der Aufgabe, den Güterumschlag im Seeverkehr durch Zusammenwirken aller Beteiligten zu verbessern; PIANC (Permanent International Association of Navigation Congresses) = Internationale ständige Vereinigung der Schiffahrtskongresse; FIATA (Fédération Internationale des Associations des Transitaires et Assimilés) = Internationale Föderation der Spediteur-Organisationen; UNIDROIT = Internationales Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts, insbesondere des Handelsrechts und des internationalen Transportrechts. Nach der Aufnahme der DDR in die UN gehört sie auch deren zwischenstaatlichen Institutionen an, so für die Schiffahrt der IMCO (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) = Beratende Seeschiffahrtsorganisation der UN; UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) = Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen; UNCITRAL (United Nations Commission of International Trade Law) = UN-Kommission für internationales Handelsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 765 Seenotrettungsdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seeschiffahrt

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales (innerstaatliches) S. In der DDR erlangte internationales S. Geltung dadurch, daß Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich vor dem Ende des II. Weltkrieges angeschlossen war, für wiederanwendbar…

DDR A-Z 1975

Anlagevermögen (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 500 Mark (künftig 1.000 Mark). Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der sechziger Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR, vermittelten falsche Vorstellungen über die Rentabilität der betrieblichen Anlagen und führten zu fehlerhaften (Investitions-) Entscheidungen der Planungsinstanzen. Deshalb wurde im Zuge der Wirtschaftsreformen (NÖS) 1963 eine Neubewertung des Brutto-A. auf der Preisbasis von 1962 zunächst für die Industrie und später auch für andere Bereiche durchgeführt. 1973 betrug das Brutto-A. der gesamten Wirtschaft der DDR — zu Preisen von 1962 — 528 Mrd. Mark. Davon entfielen gut 326 Mrd. Mark, das sind rund 60 v. H., auf die produzierenden Bereiche (Industrie, Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Verkehr, Handel). Damit sind die nichtproduzierenden Bereiche — vor allem der Infrastruktur (Straßen, Wohnungswesen, staatliche Verwaltung, kulturelle und soziale Einrichtungen) — mit einem Anteil von knapp 40 v. H. erheblich niedriger vertreten als z. B. in der Bundesrepublik Deutschland, wo sie 55 v. H. aller Anlagemittel umfassen. Unter den produzierenden Bereichen entfiel 1973 auf das verarbeitende Gewerbe mit 203 Mrd. Mark der größte Teil, gefolgt vom Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit etwa 51 Mrd. Mark und der Landwirtschaft mit 44 Mrd. Mark. Während der Binnenhandel ein A. von etwa 17 Mrd. Mark aufwies, betrug es in der Bauwirtschaft [S. 31]rund 9 Mrd. Mark. Die sonstigen produzierenden Zweige (Wirtschaftsleitende Organe, Institute aller produzierenden Bereiche, Projektierungs- und Rechenbetriebe, Verlage, Reparaturkombinate und textiles Reinigungswesen) erfaßten schließlich 2 Mrd. Mark. Die Verteilung des Vermögens auf Ausrüstungen und Bauten zeigt, daß Landwirtschaft und Handel mit 70 bzw. 60 v. H. die höchsten Bauanteile sowie Bauwirtschaft und Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit 66 bzw. 55 v. H. die höchsten Ausrüstungsanteile aufweisen. Dicht danach folgt die Industrie mit einer Ausrüstungsquote von 54 v. H. Die Entwicklung des A. im Zeitverlauf zeigt seit 1960 die stärkste Zunahme beim Vermögen der Bauwirtschaft sowie bei den sonstigen produzierenden Zweigen. Überdurchschnittlich expandierte es auch im verarbeitenden Gewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft sowie beim Binnenhandel. Ein Vergleich des Vermögens der produzierenden Bereiche zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland zeigt für das verarbeitende Gewerbe in der DDR (62 v. H.) einen merklich höheren Vermögensanteil als in der Bundesrepublik; dies ist ein Zeichen für die vorrangige Zuweisung von Investitionen für die Industrie. Auch die Land- und Forstwirtschaft weist in der DDR bei einem Anteil von gut 13 v. H. noch eine expansive Tendenz auf, während sich der Vermögensanteil dieses Bereichs in der Bundesrepublik von 11 v. H. (1970) auf 8 v. H. (1973) verringerte. Demgegenüber sind Bauwirtschaft (3 v. H.)und Binnenhandel (5 v. H.) merklich weniger vertreten als in der Bundesrepublik Deutschland. Grundmittelumbewertung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 30–31 Anlagemittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anleitung und Kontrolle

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 500 Mark (künftig 1.000 Mark). Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der sechziger Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR, vermittelten falsche…

DDR A-Z 1975

1975: A, Ä

ABF Abgaben Abgabenverwaltung Abgrenzung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung ABV Abweichungen Abwerbung AdL Administrieren ADN Adoption AE Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop AGL Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrarökonomie Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarpropaganda Agrarstatistik Agrarsteuern Agrartechnik Agrarwissenschaften Agronom AHB AHU Akademie der Künste der DDR Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademien Akademische Grade Akkreditivverfahren (Ak-Verfahren) Akkumulation Aktien Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist, Aktivistenbewegung Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Altersaufbau der Beschäftigten Altersversorgung Altguthaben und -Ablösungsanleihe Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Preise Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Amt für Wasserwirtschaft Anarchismus Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angestellte Anlagemittel Anlagevermögen Anleitung und Kontrolle Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antiquariate Antisemitismus APO Apotheken Apothekenassistenten Apparat Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA) Arbeiterfestspiele Arbeiterklasse Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterweihe Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, Gesellschaftliche Arbeit, Gesetz der Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinkommen Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Außerschulische Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften (AGP) Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgestaltung Arbeitshygiene Arbeitsklassifizierung Arbeitskräfte Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitskräftelenkung Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormung Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) Arbeitsproduktivität Arbeitspsychologie Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudium Arbeitsteilung Arbeitsteilung, Internationale Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische Arbeitsunfälle Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Architekten Architektur Archive Armenrecht Arzneimittelgesetz Arzneimittelversorgung Ärzte Ärzteberatungskommission Arzthelfer ASMW Asoziales Verhalten Aspirantur Ästhetik Atheismus Atomenergie Atomwaffen Atomwaffensperrvertrag Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsbeschränkung Aufenthaltsgenehmigung Aufführungsrechte Aufgaben, Staatliche Aufkauf, Freier Aufklärung, Sexuelle Aufkommen, Staatliches Auflagen, Staatliche Aufsicht, Allgemeine Ausfallzeiten Ausgleichsanspruch Ausländerstudium Ausländervermögen Auslandsdeutschtum Auslandspropaganda Auslandsvertretungen Ausschüsse der Volkskammer Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandel Außenhandelsbetriebe (AHB) Außenhandelsfinanzierung Außenhandelsunternehmen Außenhandelswerbegesellschaft mbH „Interwerbung“ Außenpolitik Außenwirtschaft und Außenhandel Ausweise Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWG

ABF Abgaben Abgabenverwaltung Abgrenzung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung ABV Abweichungen Abwerbung AdL Administrieren ADN Adoption AE Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop AGL Agnostizismus…

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Bekleidungsindustrie (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Während Mitte der 60er Jahre fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig waren und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v. H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in volkseigene Betriebe überführt. Von 1960 bis 1973 hat sich die Bruttoproduktion der B. nur um das 1,68fache erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 2,17fache). Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Ihr Anteil betrug 1960 nur 3 v. H., 1970 17 v. H. und 1973 26 v. H. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, aber nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v. H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch die VVB Konfektion bzw. durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 109 Beistandsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bereitschaftspolizei

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…

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Liberman-Diskussion (1975)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten be[S. 525]schränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen Leistung schlug er eine Gewinn- bzw. Rentabilitätskennziffer vor, deren Erfüllung als Grundlage für die Gewährung von Prämien an die Belegschaft dienen sollte. Diese Konzeption, die Liberman in den Schlagworten „Schluß mit der kleinlichen Bevormundung der Betriebe durch administrative Maßnahmen!“ und „Was der Gesellschaft nützt, muß auch jedem Betrieb nützlich sein!“ zusammenfaßte, berührt den Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung nur indirekt. Sie konzentriert sich vielmehr auf die Beseitigung der Schwierigkeiten, die zwischen den Betrieben und den ihnen direkt übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen existierten. Die Reaktion in der DDR beschränkte sich zunächst auf die kommentarlose Wiedergabe der sowjetischen Diskussion. Nach dem 17. Plenum des ZK der SED im Oktober 1962, auf dem Ulbricht auf die Notwendigkeit einer Reform des Wirtschaftssystems hingewiesen hatte, erschienen in der Wirtschaftspresse der DDR die ersten relativ zurückhaltenden Stellungnahmen, in denen die Vorschläge Libermans im Prinzip anerkannt, der „Gewinn“ als Hauptkennziffer aber abgelehnt wurde. Auf dem VI.~Parteitag der SED (15.–21. 1. 1963) unterbreitete Ulbricht Vorschläge für eine Reform des Wirtschaftssystems, die u. a. Einflüsse des von Liberman entwickelten Konzeptes erkennen ließen. Nach ersten Reformexperimenten in 10 VEB und in 4 VVB wurde Ende Juni 1963 auf einer gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrates deutlich, daß die DDR über die in der UdSSR durchgeführten Reformen hinauszugehen bereit war. Am 11. 7. 1963 wurde das Reformkonzept durch den Beschluß des Ministerrats über die Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gesetzlich verankert. Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 524–525 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liegenschaftsdienst

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten be[S.…

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Jugendstrafrecht (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß §~24 JGG das allgemeine Strafrecht anzuwenden, in diesen Fällen konnten selbst lebenslängliche Zuchthausstrafen gegen Jugendliche verhängt werden. Nur die Todesstrafe war ausgeschlossen. Das gleiche galt nach dem Erlaß des StEG (Strafrechtergänzungsgesetz) vom 11. 12. 1957 bei Staatsverbrechen. Gemäß §~33 Abs. 2 JGG war in diesen Fällen nicht das Jugendgericht, sondern das Erwachsenengericht zuständig. Durch das StGB vom 12. 1. 1968 ist das JGG von 1952 aufgehoben und das J. in das allgemeine Strafrecht einbezogen worden. Ein besonderes J. und ein besonderes Jugendstrafverfahrensrecht gibt es seitdem nicht mehr. StGB und StPO enthalten jeweils Bestimmungen, in denen die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und des Strafverfahrens gegen Jugendliche behandelt werden (§§~65 ff. StGB., §§~69 ff. StPO). Jugendlicher im strafrechtlichen Sinne ist, wer über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des Heranwachsenden (18–21 Jahre)kannte schon das JGG nicht. Die persönliche Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist in jedem Fall ausdrücklich festzustellen. Diese Schuldfähigkeit liegt vor, wenn „der Jugendliche aufgrund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“ (§~66 StGB). Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliches Gericht), Auferlegung besonderer Pflichten (Wiedergutmachung des Schadens durch eigene Leistung, Freizeitarbeit, Arbeitsplatzbindung für die Dauer bis zu 2 Jahren, Aufnahme eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses), Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe bis zu 500 Mark), Jugendhaft (§~74) von einer Woche bis zu sechs Wochen, Einweisung in ein Jugendhaus (§~75) für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren oder Freiheitsstrafe. Eine Verbindung der verschiedenen Strafmaßnahmen ist nicht zulässig. Jugendhaft kann angeordnet werden, wenn sich die Straftat gegen die staatliche und öffentliche Ordnung richtet und ein solches soziales Fehlverhalten des Jugendlichen offenbart, daß eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken. Einweisung in ein Jugendhaus soll ausgesprochen werden, wenn das verletzte Gesetz Freiheitsstrafe androht, die Schwere der Tat es erfordert, die Persönlichkeit des Jugendlichen eine erhebliche soziale Fehlentwicklung offenbart und bisherige Maßnahmen der staatlichen oder gesellschaftlichen Erziehung erfolglos waren. Für die Freiheitsstrafen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. Ihre Dauer beträgt also 6 Monate bis 15 Jahre. Auch lebenslängliche Freiheitsstrafe kann gegen Jugendliche verhängt werden. Nicht zulässig sind gegenüber Jugendlichen die Todesstrafe und die Freiheitsstrafe der Arbeitserziehung. Von den bei Er[S. 449]wachsenen vorgesehenen Nebenstrafen dürfen gegen Jugendliche das Verbot bestimmter Tätigkeiten, die Vermögenseinziehung und die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte nicht verhängt werden (Strafensystem). Im Strafverfahren gegen Jugendliche sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie die Organe der Jugendhilfe zu beteiligen. Die Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Sie haben das Recht, gehört zu werden sowie Fragen und Anträge zu stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 448–449 Jugendsoziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß §~24 JGG…

DDR A-Z 1975

Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem Staatsbürgerkundeunterricht, und zwar in besonders enger Beziehung zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Wehrerziehung. zur Erziehung zu bewußter Disziplin und zur polytechnischen Bildung. Die Aufgaben und Ziele der PStE. wurden im Parteiprogramm der SED (1963) festgelegt, im Bildungsgesetz (1965) kodifiziert sowie in den „Aufgabenstellungen für die staatsbürgerliche Erziehung“ (1966 und 1969) und in den Beschlüssen des VII. Pädagogischen Kongresses (1970) und des VIII. Parteitages der SED (1971) weiter aktualisiert. Als Grundlage, Gesamtzielstellung und oberstes Kriterium aller anderen Bildungs- und Erziehungsmomente hat sie die generelle Aufgabe, durch die Vermittlung der Ideologie des Marxismus-Leninismus und in enger Verbindung mit einer entsprechenden Charakter- und Verhaltenserziehung den entscheidenden Beitrag zur Formung „sozialistischer Persönlichkeiten“ zu leisten. Die theoretische Grundlage für die Zielstellung der PStE. bildet das langfristig gültige „sozialistische Menschenbild“ der marxistisch-leninistischen Philosophie, das Stellung, Standort, Wirkungsfeld und Entfaltungsmöglichkeiten des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft und die damit verbundenen gesellschaftlichen Anforderungen an ihn sowie die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Verhaltensweisen der angestrebten sozialistischen Persönlichkeiten umreißt und zugleich die Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft darstellt. Die auf dem „sozialistischen Menschenbild“ gründende „sozialistische Persönlichkeit“ wird durch vier wesentliche Merkmale gekennzeichnet: durch vielseitiges Wissen und Können, durch sozialistisches Bewußtsein, durch sozialistisches moralisches Verhalten sowie eine optimistische Lebensauffassung. Das sozialistische Bewußtsein wird durch sieben sozialistische Grundüberzeugungen definiert, die das Handeln und Verhalten der sozialistischen Persönlichkeit bestimmen, als Maßstäbe für die Bewertung von Situationen und Verhaltensweisen dienen sollen und denen entsprechende Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen sowie entsprechende Gefühle, Erfahrungen und Verhaltensweisen zugeordnet sind; in der Formulierung der „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ (Aufgabenstellung 1969) sind dies: 1. „die Überzeugung von der historischen Mission der Arbeiterklasse …“ 2. „die Überzeugung vom objektiven Charakter der Entwicklung in Natur und Gesellschaft. . 3. „die Überzeugung von der Gewißheit, daß die Zukunft der ganzen Menschheit der Sozialismus ist …“ 4. „die Überzeugung von der historischen Aufgabe der DDR und der Verantwortung der Jugend bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus …“ 5. „die Überzeugung von der entscheidenden Rolle der ruhmreichen Sowjetunion und der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“; 6. „die Überzeugung, daß Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit nur dort gesichert sind, wo das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei die politische Macht ausübt“; 7. „die Überzeugung, daß die Jugend ihres eigenen Glückes Schmied ist, indem sie die Rechte und Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft bewußt wahrnimmt …“. Durch die Internationalisierung dieser ideologischen Grundsätze als eines nicht in Frage zu stellenden Glaubenskanons soll „die Erziehung der jungen Menschen zum sozialistischen Patriotismus und zum proletarischen Internationalismus …“ bewirkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sollen einerseits alle Bereiche des Lebens der Kinder und Jugendlichen mit der sozialistischen Ideologie durchdrungen werden, alle staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungseinflüsse auf die Verfolgung der einheitlichen Erziehungsziele orientiert und zum Zweck einer höheren Effektivität koordiniert sowie andererseits die politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche Erziehung weiter verstärkt werden. Die PStE. ist vor allem darauf gerichtet, „daß sich alle Mädchen und Jungen einen festen Klassenstandpunkt aneignen und rückhaltslos für die allseitige Stärkung und Verteidigung der sozialistischen DDR und Staatengemeinschaft einsetzen“ und daß dazu vor allem die Schuljugend mit dem Marxismus-Leninismus und „den revolutionären Traditionen der deutschen Arbeiterklasse“ vertraut gemacht wird. Sind die Ziele der PStE. von grundlegend-prägender Bedeutung für Ziele und Inhalte der Bildung und Erziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Stufen des Bildungssystems der DDR einschließlich der außerschulischen Einrichtungen und Veranstaltungen und bestimmen sie insbesondere als politisch-ideologische Leitlinien Ziele und Inhalte der seit 1965 neugestalteten Lehrpläne aller Fächer und Klassen (Lehrplanreform), so hat der Unterricht in dem Fach Staatsbürgerkunde, der in den Klassen 7 bis 10 (mit 5 Gesamtwochenstunden), 11 und 12 (mit 3 Gesamtwochenstunden) und in der Berufsausbildung (mit insgesamt mindestens 74 Stunden) erteilt wird, speziell die [S. 265]Aufgabe, durch die systematische Vermittlung „sicherer und anwendungsbereiter politischer, ökonomischer und philosophischer Kenntnisse des Marxismus-Leninismus“ die Schüler und Lehrlinge „zu verallgemeinerten Erkenntnissen über die historische Mission der Arbeiterklasse und die Sieghaftigkeit des Sozialismus zu führen, ihren Klassenstandpunkt wissenschaftlich zu fundieren“ und sie zu befähigen, „nach den sozialistischen Normen und Grundüberzeugungen zu entscheiden und zu handeln“. Die ständig wiederholte und zunehmend forcierte Forderung nach — dringend notwendiger — Intensivierung und Verstärkung der PStE. der Schüler und Lehrlinge macht deutlich, daß ihre Ergebnisse erheblich hinter den gesteckten Zielen zurückbleiben; gerade bei dem „Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung“ besteht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen Bedeutung und Aufwand einerseits sowie Breiten- und Tiefenwirkung andererseits. Angesichts der fundamentalen Bedeutung, die der PStE. für die gesamte Bildung und Erziehung, vor allem aber für die besonders dringend geforderte politisch-ideologische Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beigemessen wird, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 264–265 Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehung zu bewußter Disziplin

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem…

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Investitionsrechnung (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen, stehen nicht einzelwirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Vordergrund und entscheiden nicht gewinnorientierte Betriebe, sondern in erster Linie politisch motivierte Zentralinstanzen. Häufig wird bei Investitionsüberlegungen versucht, Kennziffern wie Arbeitsproduktivität und Grundfondsquote (Kapitalproduktivität) heranzuziehen. Solche Verfahren können jedoch nicht als I. bezeichnet werden, denn die Veränderung dieser gesamtwirtschaftlich durchaus sinnvollen Kennziffern läßt sich nur in den wenigsten Fällen einzelnen Investitionen zurechnen. Tatsächlich werden investitionsrechnerische Methoden in der DDR-Wirtschaft praktisch nur bei der Entscheidung zwischen mehreren Investitionsvarianten angewendet. Die Grundformel der sogenannten Rückflußfristenrechnung lautet: I = Investitionsaufwendungen der Varianten 1 und 2; S = die (laufenden) Selbstkosten der Produktion nach Variante 1 und 2 und RN = die normative Rückflußdauer, die in der DDR für alle Wirtschaftszweige 5 Jahre beträgt. Diese Formel besagt folglich, daß — gleiche Erträge vorausgesetzt — die höheren Investitionskosten einer Variante durch die niedrigeren laufenden Kosten dieser Variante innerhalb von 5 Jahren amortisiert sein müßten, wenn diese Variante mit den höheren Investitions[S. 436]kosten als vorteilhaft gelten soll. Anderenfalls ist die Variante mit den geringeren Investitionskosten vorzuziehen. Diese Grundformel läßt sich so abwandeln, daß mit unterschiedlichen Erträgen gerechnet wird und daß der Nutzkoeffizient aus dem Kehrwert von gebildet und zur Gewichtung der Investitionskosten benutzt wird. Diese formalen Umwandlungen und anderen Anwendungen der Formel verändern die genannte Frage nach der Einhaltung einer zentral gesetzten Amortisationsdauer oder Rückflußfrist nicht. Solche „Amortisationsrechnungen“ („Pay off“-Methoden), die auch in der I.-Praxis von marktwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, können bei der Abschätzung des Investitionsrisikos Hilfsdienste leisten. Zur Messung der Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) einer Investition sind sie nach einhelliger wirtschaftswissenschaftlicher Meinung im Westen nicht geeignet. Nach dieser Methode wird nämlich nicht über die gesamte Lebensdauer einer Investition gerechnet. Außer der Mißachtung dieser grundlegenden Anforderung an jedes Investitionskalkül sind jedoch bei der normativen Rückflußrechnung in der DDR noch andere wesentliche methodische Mängel nachzuweisen (z. B. Zinssatz von 20 v. H. zu hoch; Restbuchwerte fälschlich eingerechnet; Abschreibung nicht verzinst). Dennoch sind die Hauptmängel der Investitionspolitik der DDR kaum auf diese unzureichende I.-Methode zurückzuführen, denn die grundlegenden Investitionsentscheidungen sind politisch, strukturell und mengenwirtschaftlich bestimmt. Investitionen; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 435–436 Investitionsplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jagd

Siehe auch die Jahre 1979 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen, stehen nicht…

DDR A-Z 1975

Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1975)

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1979 1985 Seit 1954 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen, Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I, S. 109). Die AWG sollen u. a. durch die Bindung an die Betriebe die Bildung von Stammbelegschaften und die Ansiedlung von Fachkräften fördern und damit zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne beitragen. Mitglied kann jeder Werktätige eines Betriebes werden, dem eine AWG angeschlossen ist. Er benötigt dazu eine entsprechende Befürwortung seiner Betriebsleitung sowie der BGL. Ehegatten können nur gemeinsam Mitglieder einer AWG werden. Die Anzahl der von den Mitgliedern zu übernehmenden Genossenschaftsanteile (je 300 Mark) ist abhängig von der Wohnungsgröße und beträgt z. B. für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1.500 Mark, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 Mark. Die Genossenschaftsanteile sind in nach dem Einkommen gestaffelten monatlichen Raten (mindestens 20 Mark) einzuzahlen; sie können auch als Arbeitsleistungen aufgebracht werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, neben den Genossenschaftsanteilen, die persönliches Eigentum bleiben, außerdem Arbeitsleistungen für die AWG zur Finanzierung des Baues und von Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Arbeitsleistungen, deren Bedeutung in den nächsten Jahren zunehmen soll, gehen in den sogenannten „unteilbaren Fonds“ ein und sind Genossenschaftsvermögen, zu dem auch die erstellten Genossenschaftswohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen gehören. Aus dem Staatshaushalt erhalten die AWG Kredite bis zu 85 v. H. der Baukosten. Baugelände stellen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich und unbefristet zur Verfügung. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll nach der Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs erfolgen, wobei u. a. Arbeitskräftebedarf, ungünstige Wohnverhältnisse, Familiengröße sowie besondere Arbeitsleistungen für die AWG und am Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Der Wohnungsverteilungsplan wird vom Vorstand der AWG in Zusammenarbeit mit den Leitern der Betriebe, staatlicher Organe und Einrichtungen ausgearbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die AWG soll nur soviel neue Mitglieder aufnehmen, wie sie nach dem Bauplan innerhalb der nächsten 3 Jahre Wohnungen baut; in der Praxis gab es jedoch oft wesentlich längere Wartezeiten. Der Anteil des genossenschaftlichen Wohnungsbaus am gesamten Wohnungsneubau schwankte in den 20 Jah[S. 36]ren seit Bildung der AWG erheblich. Nachdem 1959 für den Siebenjahrplan eine Steigerung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus auf das Vierfache gefordert worden war, lag sein Anteil am Wohnungsneubau bereits 1962 bei über 63 v. H., ging dann bis 1971 auf rund 17 v. H. zurück und erreichte 1973 bereits wieder über 32 v. H. Insgesamt wurden bis 1973 rund 410.000 Wohnungen für AWG-Mitglieder gebaut. Für die nächsten Jahre ist eine verstärkte Förderung vorgesehen: Nach durchschnittlich 35 v. H. im jetzigen Planjahrfünft soll der genossenschaftliche Anteil am Wohnungsneubau im Zeitraum 1976 bis 1980 auf 45 v. H. steigen und sich in Zukunft zu einer Hauptform der Wohnungswirtschaft entwickeln, wobei eine noch engere Bindung der AWG an ihre Trägerbetriebe angestrebt wird. Bau- und Wohnungswesen; Genossenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 35–36 Arbeiterweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsbefreiung

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1979 1985 Seit 1954 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen, Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I, S. 109). Die AWG sollen…

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Richter (1975)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden Volksvertretung. Zuletzt wurden ca. 900 Direktoren und R. an den Kreisgerichten im. Anschluß an die Kreis- und Gemeindewahlen vom 19. 5. 1974 gewählt. Einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Dienstverhältnis der R. und dem der übrigen Staatsfunktionäre gibt es nicht. Der Direktor des Bezirksgerichts ernennt aus dem Kreis der gewählten R. die stellvertretenden Direktoren der Kreisgerichte, der Präsident des Obersten Gerichts beruft die Ober-R. des OG. Wie ein R. Ober-R. oder stellvertretender Direktor am Bezirksgericht wird, ist im neuen GVG (vom 27. 9. 1974) nicht mehr bestimmt. 2. Voraussetzungen für das Richteramt. Nach Art. 94 der Verf. kann R. nur sein, „wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“. Denselben Wortlaut hat nunmehr auch §~44 GVG. Weitere Voraussetzungen, um zur R.-Wahl vorgeschlagen zu werden, sind der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte und der Besitz des Wahlrechts. Ein Mindestalter ist nicht mehr vorgeschrieben. Nach ihrer Wahl werden die R. auf Einhaltung ihrer Pflichten durch die sie wählende Volksvertretung verpflichtet. Die Verpflichtung der Militär-R. der Militärgerichte und Militärobergerichte erfolgt durch den Nationalen Verteidigungsrat. Zu den Grundpflichten des R. gehört es, die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Staatsdisziplin zu wahren (§~45 GVG). Weil die Aufgabe des R. als politische Funktion verstanden wird, müssen alle R. sich mit den grundlegenden Beschlüssen der SED beschäftigen und diese für ihre richterliche Tätigkeit auswerten. Sie sind verpflichtet, sich ausreichendes Grundwissen in Fragen des Marxismus-Leninismus und der politischen Ökonomie anzueignen und müssen einen festen Klassenstandpunkt haben (Neue Justiz, H. 8, 1974, S. 223). Die politische Integration der R. erfolgt über die SED, in der mehr als 90 v. H. aller R. Mitglieder sind und damit von den Grundorganisationen der Partei in den Justizorganen erfaßt werden. 3. Verantwortlichkeit und Abberufung. Alle R. sind gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen verantwortlich, rechenschafts- und berichtspflichtig (Art. 95 Verf., §~17 GVG). Sie sind zu Stellungnahmen und Auskünften gegenüber den Volksvertretungen verpflichtet und unterliegen ggf. deren Kritikbeschlüssen. In dieser „Kontrolle der Wähler gegenüber den gewählten R. und der Rechenschaftspflicht der Gewählten gegenüber den Wählern“ werden „wichtige Formen sozialistischer Demokratie und Machtverwirklichung“ gesehen (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 222). Ein R. kann vor Ablauf seiner Amtsperiode aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u. a. wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze, wegen gröblicher Verletzung der Grundpflichten oder anderer Disziplinarvergehen (Art. 95 Verf., §~53 GVG). Das Abberufungsverfahren wird von der Volksvertretung durchgeführt, die den R. gewählt hat; ihm muß ein auf Abberufung lautender Vorschlag des Ministers der Justiz vorausgehen. Die R. am Obersten Gericht können auf Vorschlag des Staatsrats von der Volkskammer abberufen werden. Pflichtverletzungen, die ein Abberufungsverfahren nicht rechtfertigen, sollen zu einem Disziplinarverfahren führen, das nach den Vorschriften der Disziplinarordnung für R. vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 777) vor einem richterlichen Disziplinarausschuß [S. 731]durchgeführt wird. Abberufungen sind in den letzten Jahren nicht bekannt geworden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 730–731 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtsatzplan

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden…

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Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte (1975)

Siehe auch: Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte: 1979 1985 Mitbestimmungsrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die Verfassung der DDR von 1968 spricht in ihrem Artikel 21 jedem Bürger ein umfassendes Mitbestimmungsrecht zu. Die Begriffe Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitwirkung werden dabei ohne inhaltliche Abstufung in wesentlich gleicher Bedeutung verwendet. Die Ende der 50er Jahre geprägte Agitationslosung: „Arbeite mit, plane mit, regiere mit“, ist an der gleichen Stelle in den Rang eines verfassungsbestimmenden Grundsatzes erhoben worden. Zum Verständnis dieser an vielen Stellen der Verfassung und in wesentlichen Gesetzeswerken (z. B. Gesetzbuch der Arbeit) wiederkehrenden Begriffe ist auf die Selbstdeutung der SED zu verweisen. Nach dieser Auffassung ist durch die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln die gleichberechtigte Mitwirkung aller Bürger möglich und zugleich zu einer staatsbürgerlichen Pflicht geworden. Nur „fehlende Einsicht“ in die gegebenen neuen Strukturen und „moralisch verwerflicher Eigennutz“ können den einzelnen daran hindern, seine eigene Initiative in die Diskussion und Entscheidung einzubringen sowie sich an der Ausführung getroffener Beschlüsse nach besten Kräften zu beteiligen. Recht auf Mitwirkung, Bindung an getroffene Entscheidungen und deren Durchführung werden demnach als eine (konfliktreiche) Einheit gesehen. Die prinzipiell als gleich angenommene Stellung aller Gesellschaftsmitglieder und die daraus hergeleitete Übereinstimmung ihrer grundsätzlichen Interessen, läßt in diesem Verständnis keinen Raum für Gewaltenteilung (an ihre Stelle tritt das Postulat von der Gewalteneinheit) und den Kampf konkurrierender Parteien; diese werden vielmehr als eine willkürliche Aufspaltung der nunmehr einheitlichen Gesellschaft als feindlich (bürgerlich) abgelehnt. Trotzdem stellt sich diese Einheit nicht „spontan“ her, sondern zu ihrer Realisation bedarf es des „bewußten“ Handelns der kommunistischen Partei (Art. 1,1), als des entscheidenden Leitungsorgans, das die Gesellschaft zusammenfaßt und mit Hilfe des Staatsapparats, der Gesetze, der Massenorganisationen, die letztlich von ihr formulierten und konkretisierten gesellschaftlichen Interessen in politisch-soziales Handeln umsetzt. Da die SED entsprechend den Interpretationen des Marxismus-Leninismus die gegenwärtig existierende Herrschafts- und Gesellschaftsordnung als eine Gesellschaft im Wandel zu einer „entwickelten sozialistischen“ und weiter zu einer „kommunistischen“ Gesellschaft versteht und das Vorhandensein verschiedener Gesellschaftsklassen und Schichten nichtantagonistischer Art anerkennt, ergibt sich daraus ein weiterer Rechtfertigungsgrund für ihren politischen und sozialen Primat, da dieser Umwandlungsprozeß der straffen, einheitlichen Leitung und der nur in der SED gegebenen theoretisch-ideologischen Einsicht bedarf. Die Form, in der die SED ihre Herrschaft ausübt und der Mitwirkung die Grenzen setzt, ist der demokratische Zentralismus (Art, 47,2). Mit diesem Organisationsgrundsatz steht das Prinzip der Einzelleitung, das bei kollektiver Beratung dem einzelnen Funktionär in [S. 577]seinem Entscheidungsbereich die alle Nachgeordneten bindende Entscheidungskompetenz gibt, in unmittelbarem Zusammenhang. Der sich aus diesen Grundsätzen ergebende Spielraum für Mitwirkung ist an die Beschlüsse der Partei und des Staatsapparats auf allen Ebenen des Herrschafts- und Gesellschaftsaufbaus gebunden; er ist darüber hinaus organisatorisch vorgegeben in den bestehenden Institutionen (z. B. Volksvertretungen; FDGB; Massenorganisationen; Produktionsberatungen, Ständige; Nationale Front). Mitwirkung erstreckt sich einmal auf die Phase der Entscheidungsvorbereitung, ohne in die Leitungsverantwortlichkeit einzugreifen, zum anderen auf die Entscheidungsausführung mit dem Ziel, optimale Lösungen zu finden. Sie kann als ein Instrument der Entscheidungsoptimierung begriffen werden, wobei die prinzipiellen Inhalte durch Parteibeschlüsse, Planvorgaben, gesetzliche Bestimmungen usw. festgelegt sind. Mitwirkung vermag Initiativen zur Behebung von Schwierigkeiten bei der Verwirklichung getroffener Beschlüsse auszulösen, willkürliche Maßnahmen und Gesetzesverletzungen kontrollierend anzuzeigen, die Berücksichtigung vernachlässigter, partikularer Interessen nahezulegen. Die Vielfältigkeit der Mitwirkungsorgane, die große Zahl der in ihnen wirkenden Bürger und die sich in ihnen ständig vollziehenden Diskussionsprozesse führen zu einem ausgedehnten Informationsangebot sowohl für diejenigen, die Entscheidungen ausführen, als auch für die, die sie letztlich treffen. Damit ist eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der Identifikation mit den jeweiligen Aufgaben geschaffen, deren Auswirkung allerdings von der Qualität der Informationen und der Berücksichtigung kritischer Beiträge in den Entscheidungen abhängt. Die Bedeutung der Mitwirkung liegt vor allem auf der unteren Ebene in den Gemeinden und Betrieben, da dort von ihrem Funktionieren oder Versagen Klima und Effektivität staatlicher und wirtschaftlicher Leitungstätigkeit sichtbar und unmittelbar bestimmt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 576–577 Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitropa

Siehe auch: Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte: 1979 1985 Mitbestimmungsrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die Verfassung der DDR von 1968 spricht in ihrem Artikel 21 jedem Bürger ein umfassendes Mitbestimmungsrecht zu. Die Begriffe Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitwirkung werden dabei ohne inhaltliche Abstufung in wesentlich gleicher Bedeutung verwendet. Die Ende der 50er Jahre geprägte Agitationslosung: „Arbeite mit, plane mit,…

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Gesundheitswesen (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 375] I. Struktur- und Organisationsprinzipien Das G. ist staatlich organisiert. Struktur und Organisation gleichen weitgehend, sieht man von dem niedrigen Prozentsatz privat praktizierender Ärzte und Zahnärzte, der Existenz kirchlicher Krankenhäuser und Pflegeheime z. B. ab, denen des G. der UdSSR. Das System ist durchgängig gegliedert in Hygiene-Aufsicht, Arzneimittelversorgung und Apothekenwesen und die „Medizinische Betreuung der Bevölkerung“, die ihrerseits aufgeteilt ist auf den „Sektor der stationären Betreuung“, d. i. das Krankenhauswesen, und den „Sektor der ambulanten Betreuung“, d. i. die medizinische Versorgung außerhalb des Krankenhauses. Diese wiederum ist gegliedert in die Einrichtungen des „Betriebsgesundheitsschutzes“ und die „territoriale Organisation der ambulanten Betreuung“. Auf der Kreisebene, also in jedem der 191 Land- und 26 Stadtkreise sowie in den 8 Stadtbezirken Ost-Berlins sind diese Einrichtungen der medizinischen Betreuung administrativ zusammengefaßt als „Medizinische Einrichtungen des Kreises“ (z. T. auch noch unter den älteren Bezeichnungen „Vereinigte Gesundheitseinrichtungen“ oder „Medizinisches Zentrum des kommunalen Gesundheitswesens“) und werden medizinisch geleitet von einem „Ärztlichen Direktor“, der dem Kreisarzt als Leiter der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“ (bzw. der Stadt) untersteht. Unter dieser gemeinsamen Leistung sind die Sektoren, voneinander gesondert und hierarchisch gegliedert, je einer „Leiteinrichtung“ unterstellt. Das ist im ambulanten Sektor die Kreispoliklinik, der Ambulatorien und Staatliche Arzt- und Zahnarztpraxen nachgeordnet sind, daneben auch die wenigen noch „hauptberuflich in eigener Niederlassung tätigen Ärzte“ (Zahnärzte). Im Betriebsgesundheitswesen stehen unter der Leitung des „Kreisbetriebsarztes“ die Betriebspolikliniken, Betriebsambulatorien, Arztsanitäts- und Schwesternsanitätsstellen. In den 14 Bezirken und in Ost-Berlin ist das G. unter der Leitung des Bezirksarztes in der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Bezirks“ (in Ost-Berlin unter dem Leiter der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Magistrats) zusammengefaßt. Übergeordnet ist als staatliche Leitung des Gesundheits- und Sozialwesens das Ministerium für Gesundheitswesen. Die politische, auch die gesundheitspolitische Steuerung liegt indessen beim Politbüro und beim Sekretariat des ZK der SED mit dessen Abteilung Gesundheitswesen unter der Leitung der Mediziner Dr. Werner Hering und Dr. Rudolf Weber. II. Besondere Medizinische Dienste Neben dem, Staatlichen G. im engeren Sinn gibt es „Medizinische Dienste“ (MD) bei anderen Zweigen der staatlichen Organisation, nämlich je einen MD der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei und des Verkehrswesens (Ministerium für Verkehrswesen) und schließlich den Sportmedizinischen Dienst des Staatlichen Komitees für Körpererziehung und Sport beim Ministerrat. Mit dem „Staatlichen G.“ des Ministeriums für G. sind diese MD nur lose koordiniert. Sie haben jedoch im wesentlichen gleiche Einrichtungen und die gleiche Arbeitsweise. III. Einrichtungen des Gesundheitswesens A. Das Krankenhauswesen Das Krankenhauswesen unterscheidet sich nicht wesentlich von dem der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt (Anfang 1974) 588 Anstalten mit ca. 185.000 Betten, d. s. 108 Betten auf 100.000 Einw. (Bundesrepublik: 108). Nur 98 Krankenhäuser mit 13.130 Betten sind noch in Händen der Religionsgemeinschaften oder „sonstiger privater Eigentümer“. 1950 waren es 299 Anstalten mit 19.429 Betten. 7 davon sind Psychiatrische Anstalten. Die mittlere Anstaltsgröße liegt mit 315 Betten hoch (Bundesrepublik: 195). Knapp die Hälfte aller Krankenhäuser haben weniger als 200 Betten (Bundesrepublik: 70 v. H.), fast 20 v. H. mehr als 500 Betten (Bundesrepublik: 7,2 v. H.). Ein „Prozeß der Konzentration“ der Betten auf größere Krankenhäuser wird planmäßig vollzogen. Gliederung in Fachabteilungen ist die Regel; Betten ohne Fachzuordnung machen nur 0,5 v. H. aus (Bundesrepublik: 3,4 v. H.); die Hauptfachrichtungen Innere Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Kinderheilkunde nehmen rd. 60 v. H. aller Betten in Anspruch (Bundesrepublik: 62 v. H.), die Psychiatrie 18,2 v. H. (Bundesrepublik: 16,4 v. H.). In jedem Kreis und jedem Bezirk hat ein Krankenhaus als Kreis- bzw. Bezirkskrankenhaus, im Verhältnis zu den anderen Krankenhäusern des Bereichs die Aufgaben einer „Leiteinrichtung“, im Rahmen der stationären Versorgung der Bevölkerung aber etwa die Funktion eines Krankenhauses der Regel- bzw. der Zentralversorgung in der Bundesrepublik. Rund 10 v. H. aller Betten befinden sich in Kliniken von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten (Bundesrepublik: 6 v. H.). Die Ausrüstung der kleinen und mittleren Krankenhäuser nähert sich nur langsam dem Standard von Anstalten vergleichbarer Funktion in westlichen In[S. 376]dustrieländern; Krankenhäuser der Zentralversorgung hingegen stehen in der medizin-technischen Ausrüstung hinter denen westlicher Ländern wenig, Hochschulkliniken kaum zurück. Das gilt jetzt auch für die hochtechnisierten Zweige von Diagnostik und Therapie. Die mittlere Verweildauer aller Patienten beträgt 22,0 Tage (Bundesrepublik: 24,3), ohne Psychischkranke und Tuberkulosekranke 17,2 (Bundesrepublik: 19,6). In früherer Planung („Rahmenkrankenhausordnung“ 1951) war den Krankenhäusern die Führung in der medizinischen Versorgung überhaupt zugedacht: jedes Krankenhaus sollte mit einer Poliklinik oder einem Ambulatorium verbunden sein und in dieser „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ die Funktion des Gesundheitszentrums in einem fest umgrenzten „Versorgungsbereich“ haben, sein Ärztlicher Direktor für die „medizinische Betreuung“ darin verantwortlich sein. Diese „Einheit der ambulanten und stationären Betreuung“ ist 1971 offiziell aufgegeben worden. B. Polikliniken, Ambulatorien und staatliche Praxen Im Zuge der Verstaatlichung des G. sind seit 1947 Polikliniken und Ambulatorien in allen Land- und Stadtkreisen errichtet worden. Staatliche Arzt- und Zahnarztpraxen kamen von 1956 an hinzu. Nach jetzigen Normen soll eine Poliklinik (P) mindestens 5 fachärztliche Abteilungen, eine zahnärztliche Abteilung, Einrichtungen für die physikalische Therapie und eine Apotheke umfassen, ein Ambulatorium, mindestens 2 fachärztliche Abteilungen (Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde) und 1 zahnärztliche Abteilung; Fachärzte weiterer Fachrichtungen aus der übergeordneten Poliklinik halten hier regelmäßige Sprechstunden. Polikliniken wie Ambulatorien sollen nach dem „Dispensaire-Prinzip“ arbeiten (vgl. Abschnitt VI). Als Kreis- bzw. Bezirkspoliklinik ist jeweils eine P „Leiteinrichtung“ im Territorialsystem der ambulanten medizinischen Versorgung, der alle übrigen Einrichtungen dieses Sektors nachgeordnet und fachlich unterstellt sind. Für ihre personelle und apparative Ausrüstung sind Normen festgelegt, die ihr ermöglichen sollen, die Aufgaben der zentralen Einrichtung zu erfüllen. Diese Normen werden nur sehr langsam erreicht (vgl. Abschn. IX). Der Versorgungsbereich des Ambulatoriums im territorialen System wird je nach Wohndichte durch staatliche Arztpraxen und Zahnarztpraxen untergliedert. Die feste Aufteilung in „Arztbereiche“ allerdings ist mit der Einführung der freien Arztwahl in der Grundversorgung Ende 1973 entfallen (vgl. Abschn. IX). Staatliche Praxen sind überwiegend frühere Einzelpraxen niedergelassener Ärzte und Zahnärzte in ländlichen Gebieten; vereinzelt sind Neubauten errichtet worden. Den Ambulatorien und staatlichen Arztpraxen sind regelmäßig Gemeinde-Schwesternstationen zugeordnet; nach Möglichkeit sind sie — ebenso wie die Hebammen — im gleichen Hause untergebracht. Neben den Ambulatorien gibt es an kleineren Krankenhäusern ländlicher Gebiete Ambulanzen, die direkt von den Krankenhausärzten versorgt werden. Bestand Anfang 1974: 296 P. (ohne Betriebs-P. und ohne Universitäts-P.), davon 150 noch in organisatorischer Vereinigung mit einem Krankenhaus; 612 Stadt- und Landambulatorien, davon 55 bei einem Krankenhaus; 989 Ambulanzen, 1536 Staatliche Arzt- und 859 Zahnarztpraxen. Zugeordnet 4.957 Gemeindeschwesternstationen (neben noch 223 Konfessionellen Stationen; 1950 war das Verhältnis 2.620 zu 944). C. Das Betriebsgesundheitswesen Schon 1947 ist von der sowjetischen Besatzungsmacht großen Betrieben aufgegeben worden, medizinische Untersuchungs- und Behandlungsstellen zu errichten und zu unterhalten. Ihre Aufgaben gingen also von Anfang an über die traditioneller deutscher Werkärzte hinaus. Seit 1954 gelten die folgenden Richtwerte nach Beschäftigtenzahlen für Betriebe der produzierenden Wirtschaft, des Verkehrs und der Landwirtschaft (in Klammern die Richtwerte für Betriebe der übrigen Wirtschaft, der Verwaltung und des Schul- und Hochschulwesens): von 50 bis zu 200 (150–500) die Gesundheitsstube mit nebenamtlicher Besetzung durch Kräfte des Deutschen Roten Kreuzes; bei 200–500 (500–1.000) die Schwesternsanitätsstelle (a) mit medizinischem Arbeitsplatz für die Betriebsschwester und Sprechstunden des (nebenamtlich tätigen) Betriebsarztes; bei 500–1000 (1000–3.000) die Arztsanitätsstelle (b) mit Arbeitsplatz für den in Teilzeit tätigen Betriebsarzt, die Betriebsschwester und den Medizinischen Assistenten (Betriebshygieneinspektor); bei 2.000–4.000 (über 3.000) das Betriebsambulatorium © mit Arbeitsplätzen für mindestens 2 (vollbeschäftigte) Ärzte und 1~Zahnarzt neben den Betriebsschwestern und Betriebshygieneinspektoren; oberhalb 4.000 die Betriebspoliklinik (d) mit mindestens 5 fachärztlichen und zahnärztlichen Behandlungsabteilungen. Für manche Wirtschaftszweige sind die Richtwerte höher angesetzt. Das Personal gehört dem Staatlichen Gesundheitsdienst an; auf Auswahl und Arbeitsweise nehmen die Betriebe und die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen starken Einfluß. Bestand Anfang 1974: (a) 1251; (b) 2.086; © 267; (d) 102. Die Zahl der Ärzte, die im B. tätig sind, wird nicht gesondert ausgewiesen. Aufgaben: Ambulante (Sprechstunden-)Beratung und Behandlung (auch betriebsfremder Personen, insbesondere der Familienangehörigen von Beschäftigten) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, Erste Hilfe bei Unfällen, vor allem aber „prophylaktische“ [S. 377]und „metaphylaktische“ Versorgung der Beschäftigten im Sinne einer umfassenden Präventivmedizin nach dem Dispensaire-Prinzip (siehe Abschn. V) und arbeitshygienische Überwachung aller Beschäftigten, zumal derjenigen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind, sowie der Frauen und der Jugendlichen; Unfallverhütung und Überwachung der Betriebsküchen. In einem durchgängig zentral gesteuerten G. kann auf eine einheitliche Lenkung auch des B. nicht verzichtet werden. Diese bereitet jedoch Schwierigkeiten: Die Aufgaben der Untersuchung und Behandlung und der vor- und nachsorgenden Überwachung gehören ihrer Natur nach der allgemeinen ambulanten Versorgung der Bevölkerung an; sie sind aus organisatorischen Gründen bei den Betrieben angesiedelt und verlangen nach Koordination mit dem „territorialen“ System der medizinischen Versorgung. Die arbeits- und industriehygienischen Aufgaben dagegen sind weitgehend spezifisch für die verschiedenen Wirtschaftszweige. Sie verlangen nach zentraler Lenkung für jeden Industriebereich u. ä. Dafür ist hier das Prinzip der „Leiteinrichtung“ modifiziert worden: Innerhalb jedes Industriezweiges wird das B. von einer großen Betriebspoliklinik als Leiteinrichtung für die speziellen Erfordernisse der Arbeitshygiene koordiniert: „Für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und Arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan zur Entwicklung … des Gesundheitswesens, Juli 1960). Dafür bestehen bei Betriebspolikliniken 40 Arbeitshygienische Abteilungen und 184 Arbeitshygienische Untersuchungsstellen. Zentrale Leitstelle ist das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin in Ost-Berlin. Zugleich aber sind alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und der Aufsicht der größten Betriebspoliklinik im Kreis unterstellt, deren Leiter Kreisbetriebsarzt ist. In den großen Industriestädten sind „Zentrale Betriebspolikliniken“ eingerichtet mit z. T. unterschiedlicher Zuständigkeit für die Industriebetriebe. Betriebsarztbereiche (vgl. dazu Abschn. IV) verschaffen auch kleineren Betrieben die Versorgung durch hauptamtliche Betriebsärzte und ermöglichen dort Dispensaire-Überwachung. Im Vergleich zu den arbeitshygienischen Aufgaben ist die Tätigkeit in Diagnostik und Behandlung von Krankheiten gering: Im Betriebsgesundheitswesen finden weniger als 15 v. H. aller ärztlichen Behandlungen der staatlichen Einrichtungen statt (14,9 v. H. der Behandlungsfälle, 14,1 v. H. der Beratungen). IV. Bereichsgliederung Der zentralistische Aufbau des G. trägt eine natürliche Tendenz zur Reglementierung der Zuständigkeit jeder Einrichtung für örtliche bzw. regionale Bereiche in sich. In der Organisation der Einrichtungen in Kreisen und Bezirken hat sich das frühzeitig abgezeichnet (1951). Jedes Krankenhaus, jede Poliklinik und jede ihr nachgeordnete Einrichtung, auch jeder einzelne Arzt sollte einen fest umschriebenen Versorgungsbereich „betreuen“. Dem Bereichsarzt sollten auch die Aufgaben der Hygieneaufsicht in seinem Bereich zukommen. Der Nutzen einer ständigen Steuerung der Behandlung und der Überwachung und Führung jedes Patienten scheint offensichtlich. Freie Arztwahl war damit nicht vereinbar. Sie wurde praktisch aufgehoben, formal darauf beschränkt, daß innerhalb einer „zuständigen“ Einrichtung zwischen mehreren Ärzten der gleichen Fachrichtung, falls vorhanden, die Wahl frei blieb. Krankenhaus und Poliklinik jeder Gebietseinheit wurden organisatorisch zusammengefaßt. Jeder Facharzt sollte seine Patienten aus der Sprechstunde ggf. im Krankenhausbett weiterbehandeln. Damit sollte ein besonders rationeller Verlauf von Diagnostik und Behandlung erreicht werden. Für die knappen diagnostisch-technischen Einrichtungen schien damit eine optimale Nutzung ermöglicht. Diese Regelung hat sich jedoch organisatorisch nicht durchhalten lassen; sie ist 1971 aufgegeben worden. Von ihr zeugt in vielen Kreisen noch die Bezeichnung „Funktionseinheit Krankenhaus/Poliklinik“. Die Einsparung vermeidbarer diagnostisch-technischer Wiederholungsuntersuchungen vor und nach Krankenhausaufnahme und die Kommunikation zwischen Ärzten beider Sektoren stellen nach deren Trennung schwierige organisatorische Aufgaben. Der Aufhebung der freien Arztwahl hat der Großteil der Bevölkerung widerstrebt. Vorbereitung und Beschlüsse des VIII. Parteitags der SED (1971) sind darauf schließlich eingegangen. Im „Gemeinsamen Beschluß …“ (vgl. Abschn. IX) vom 25. 9. 1973 ist das Recht aller Bürger ausdrücklich bestätigt worden, wenigstens in der Grundversorgung durch Allgemeinärzte und Kinderärzte „den Arzt ihres Vertrauens (Hausarzt) zu wählen und ohne Schwierigkeiten dessen Rat einzuholen und seine Hilfe in Anspruch zu nehmen“. Das „Bereichsarztsystem“ ist damit aufgegeben. Für die übrige fachärztliche Versorgung und für die Ambulatorien, Polikliniken und Krankenhäuser als Institutionen besteht das Prinzip des Versorgungsbereichs weiter. Das Betriebsgesundheitswesen hat auch in dieser Hinsicht eine Sonderstellung frühzeitig erlangt und behalten. Die Beschäftigten können sich dem direkten Zugriff der Einrichtung ihres Betriebes nicht entziehen. Da diese Einrichtungen — anders als in den meisten westlichen Ländern — auch Krankheitsbehandlung wahrnehmen und diese auch die Familienangehörigen der Beschäftigten umfassen darf, entstehen hier Überschneidungen, aber auch Aus[S. 378]weichmöglichkeiten mindestens bei Krankheiten mit Bettlägerigkeit. Das bringt Schwierigkeiten des Übergangs und der Kommunikation zwischen Ärzten des Betriebsgesundheitswesens und des territorialen Systems mit sich, für die befriedigende Lösungen nicht gefunden worden sind. V. Vor- und Nachsorge - Das Dispensaire-Prinzip Frühzeitig ist im G. der DDR — dem Vorbild der UdSSR folgend — das Prinzip der Vorbeugung („Prophylaxe“) in der Medizin (also Gesundheitserziehung, Vorsorge und Krankheitsfrüherkennung) betont die Mitwirkung an der Gesundheitserziehung zur Aufgabe aller Fachkräfte in der medizinischen Versorgung gemacht worden. Dem dienen die „Kabinette“ und „Ecken“ der Gesundheitserziehung in allen Krankenhäusern und Polikliniken. Es gehört zur Pflicht aller Ärzte, ein Achtel ihrer Arbeitszeit für Gesundheitserziehung zu verwenden. Zentrale Leiteinrichtungen sind das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung und das Deutsche Hygienemuseum (in Dresden seit 1911), dieses vor allem für die Entwicklung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterial. Für die präventivmedizinische Arbeit im weitesten Sinn ist (erstmals in der UdSSR) das Dispensaire-Prinzip entwickelt worden. „Dispensaire“ ist die (aus dem Französischen übernommene) russische Bezeichnung medizinischer Beratungs- und Behandlungsstellen für bestimmte Krankheiten. Jetzt kennzeichnet das Wort die Zentralisierung von Verhütung („Prophylaxe“), Früherkennung (durch „Reihenuntersuchungen“, neuerdings auch „Siebuntersuchungen“ — vgl. in der Bundesrepublik „Filteruntersuchungen“) und Behandlung einer bestimmten Krankheit mitsamt der Nachsorge („Metaphylaxe“) für diese Kranken und deren Rehabilitation — also ein Arbeitsprinzip, nicht unbedingt eine besondere Einrichtung. In diesem Sinne wird das Dispensaire-Prinzip auf vielerlei verbreitete chronische Krankheiten angewandt, zumal solche, die das Leistungsvermögen nachhaltig beeinträchtigen: Tuberkulose, Krankheiten des Kreislaufs (Bluthochdruck) und seiner Organe, Diabetes, Magenkrankheiten, Rheumaleiden usf., aber auch für psychische Störungen bei Jugendlichen u. a. Die Zentralisierung bei bestimmten Einrichtungen wird am besten mit der Bezeichnung „…-Zentrum“ verdeutlicht. Soll die medizinische Versorgung der Gefährdeten und Kranken auf bestimmten Gebieten möglichst vollzählig gelingen, so ist eine „Meldepflicht“ (Anzeigepflicht) naturgemäß das meistversprechende Mittel der Erfassung. Demgemäß sind nach der Tuberkulose und den Geschlechtskrankheiten einer solchen Anzeigepflicht unterworfen worden, auch Geschwulstleiden (1951), Diabetes, Fehlbildungen und schließlich psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen (1954). Von diesen Krankheiten abgesehen hat das Dispensaire-Prinzip Bedeutung vor allem im Betriebsgesundheitswesen, dessen Einrichtungen z. T. damit eine wirksame Früherfassung und -behandlung chronischer Krankheiten unter Erhaltung der Leistungsfähigkeit erzielen. Versucht wird, das Prinzip auch in den Polikliniken durchzusetzen, indem die Behandlung bestimmter Krankheiten bei Ärzten zusammengefaßt wird, die sich darauf spezialisieren. Vorsorge und Früherkennung haben ihre Schwerpunkte in der Überwachung aller Schwangeren, in der Jugendgesundheitspflege und im Betriebsgesundheitsschutz. Ein dichtes Netz von Schwangerenberatungsstellen, seit der Freigabe der Schwangerschaftsunterbrechung verbunden mit einem Netz von Ehe- und Sexualberatungsstellen, dient dem ersten Schwerpunkt (Mutterschutz; Schwangerschaftsverhütung und -Unterbrechung). Jugendgesundheitspflege beginnt mit der Mütterberatung, deren Tätigkeit sich bis zum Ende des 3. Lebensjahres auf jedes Kindes erstrecken soll. Ihre Aufgabe umfaßt die Überwachung der körperlichen und geistigen Entwicklung und die Früherkennung von Fehlbildungen, Krankheiten und Entwicklungsstörungen, die Schutzimpfungen und die Rachitisprophylaxe, daneben auch die Beratung der Eltern in medizinischen und sozialen Fragen. Bestand Anfang 1974: 249 Hauptstellen mit 2.315 Neben- und 7.510 Außenstellen (in den Neben- und Außenstellen Sprechstunden nur in größeren Abständen). 95,4 v. H. aller Säuglinge werden dort ärztlich überwacht, davon 78 v. H. schon innerhalb der ersten vier Lebenswochen; nur 2,6 v. H. werden später als sieben Wochen nach der Geburt erstmals vorgestellt. Noch im 3. Lebensjahr liegt der Anteil der überwachten Kinder bei 62 v. H. 1972 sind 2.835.930 Beratungen geleistet worden, 90 v. H. davon durch Ärzte, und zwar fast ausschließlich Fachärzte und Ausbildungsassistenten der Kinderheilkunde. Fast 527.000 Hausbesuche haben stattgefunden, d. s. 2,6 pro Lebendgeborenen. 36.631 Kinder sind in Dispensaire-Überwachung genommen worden. Sie umfaßt in erster Linie Fehlbildungen und Stoffwechselstörungen, aber auch psychische und körperliche Entwicklungs- und neuerdings auch Ernährungsstörungen. Vom Kindergartenalter bis zur Schulentlassung baut der Jugendgesundheitsschutz auf Reihenuntersuchungen auf: In 2 „Einschulungsuntersuchungen“ — vor und nach der Einschulung — und je 1 Untersuchung in der Mittelstufe und zum Schulabschluß werden jeweils ca. 93 v. H. der Schüler erfaßt. Die Ausführung liegt vielfach noch bei Allgemeinärzten (mit Zuständigkeit nach dem Bereichsarzt-Prinzip), z. T. aber schon bei Jugendärzten, d. s. speziell fortgebildete Kinder- oder Allgemeinärzte. Ziel ist, Krankheiten und Schwächen früh zu erkennen und der Behandlung zuzuführen; folgenschwere Krank[S. 379]heitszustände werden in Dispensaire-Überwachung genommen. Fehlbildungen, Körperbehinderungen und psychische Störungen einschließlich Krampfleiden sowie Schädigungen des Seh- und des Hörvermögens bei Kindern und Jugendlichen unterliegen dafür schon seit 1954 der Anzeigepflicht. Angestrebt wird auf diesem Wege die rechtzeitige Vorbereitung einer eventuell erforderlichen Rehabilitation, jedenfalls aber die Sicherung voller Schulbildung und Berufsfähigkeit. Mit dem Beginn der Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit geht der Jugendgesundheitsschutz auf das Betriebsgesundheitswesen über. Jugendliche unterliegen hier wie alle Beschäftigten, die besonderen Risiken in der Berufsarbeit ausgesetzt sind (Arbeit unter Hitze-, Chemikalien- u. ä. Belastung), und wie Schwangere besonderer prophylaktischer Überwachung. Auch dies geschieht durch Reihenuntersuchungen u. dgl. und bei Aufdeckung von Krankheitszeichen durch Dispensaire-Überwachung (Arbeitshygiene). 1972 sind im Betriebsgesundheitswesen 312.000 Einstellungsuntersuchungen, 901.000 gesetzlich vorgeschriebene Überwachungsuntersuchungen (d. s. 94 v. H. des Solls) und 618.000 sonstige Pflichtuntersuchungen vorgenommen worden, dazu aber 600.000 allgemeine Vorsorgeuntersuchungen. VI. Medizinisches Personal A. Ärzte und Zahnärzte Ärzte (Ä) und Zahnärzte (ZÄ) sind in dem staatlichen G. der DDR grundsätzlich im Angestelltenverhältnis tätig. Freiberuflich „in eigener Praxis tätige Ä“ (ZÄ) sind als Übergangserscheinung begrenzter Dauer zu verstehen. Das medizinische wie das zahnmedizinische Studium dauert 5 Jahre. Ein neuer Studienplan sollte Ende 1974 zur Diskussion gestellt und 1975 eingeführt werden. Das Studium schließt mit dem Diplomexamen (an Stelle des früheren medizin. Staatsexamens) ab (Diplomordnung vom 21. 1. 1969 — GBl. II, S. 105). Es verlangt den Nachweis, daß der Kandidat „eine bestimmte wissenschaftliche Aufgabe unter Anleitung erfolgreich lösen kann“. Der Doktortitel kann erst nach Erlangung des Diploms erworben werden, also nicht während des Studiums, sondern erst während der Facharztausbildung oder im Anschluß daran (in einer „Aspirantur“ bei einer Forschungseinrichtung - Aspirantenordnung vom 22. 9. 1972 — GBl. II, S. 648). Die Promotion zum Dr. med. verlangt „Forschungsergebnisse, die dazu beitragen, das wissenschaftliche Niveau in Medizin und Stomatologie weiterzuentwickeln“; der Kandidat muß „nachweisen, daß er wissenschaftliche Aufgaben erfolgreich lösen und Wege für ihre praktische Nutzung weisen kann“ (Promotionsordnung A vom 21. 1. 1969, GBl. II, S. 105). Die nächste Stufe der akademischen Grade in der Medizin (und Stomatologie) ist der „Doktor der Medizinischen Wissenschaften“ (Dr. sc. med.). Er entspricht der früheren Habilitation (Promotionsordnung B). Aufgrund des Diploms wird dem Diplommediziner die ärztliche Approbation erteilt. Diese aber berechtigt für sich allein nur zur ärztlichen Tätigkeit als „Ausbildungsassistent“ (oder als „Ausbildungskandidat“ in einer Forschungseinrichtung). Verantwortliche ärztliche Arbeit im ambulanten wie im stationären Sektor des G. setzt die Anerkennung als Facharzt (FA) voraus, sei es die des „FA für Allgemeinmedizin — Praktischer Arzt“, sei es die für ein Spezialgebiet („Fachrichtung“). Die Ausbildung hierfür (auch „Weiterbildung“ genannt) dauert ausnahmslos 5 Jahre. Sie kann nur an eigens zugelassenen Krankenhäusern, Polikliniken usw. unter der Verantwortung eines zugelassenen Ausbildungsleiters durchlaufen werden. Die Stellen sind kontingentiert („Ausbildungsstellen“). Damit wird der Zugang zu den Fachrichtungen gelenkt. Die FA-Ausbildung steht unter der Aufsicht der Akademie für Ärztliche Fortbildung bzw. der ihr nachgeordneten Bezirksakademien des Gesundheits- und Sozialwesens, an denen für die Ausbildung in jeder Fachrichtung bestimmte Lehrgänge durchlaufen werden müssen. Sie wird mit einer staatlichen Prüfung vor einer Bezirksfachkommission in der Zuständigkeit der Akademie abgeschlossen. Eine detaillierte Regelung von Ausbildungsgang, Anforderungen an die Ausbildungseinrichtungen und -leiter (sowie deren „Qualifizierung“, also Ausbildung) und der Prüfungsvorschriften befindet sich in Vorbereitung. Die FA-Ordnung von 1967 umfaßt 33 Fachrichtungen (in der Bundesrepublik 23 - beides einschl. FZÄ). Darunter befinden sich der FA für Allgemeinmedizin (Praktischer Arzt) und für Allgemeine Stomatologie (Prakt. ZA). Weitere FA-Ausbildungen können u. a. für die Fachgebiete Arbeitshygiene, Sozialhygiene, Hygiene, Physiotherapie, Kinderchirurgie, Kinderneurologie und Kinderstomatologie erwartet werden. Der Erwerb mehrerer FA-Qualifikationen ist nicht zulässig. Vielmehr kann nach dem Erwerb der FA-Anerkennung eine „weitere Spezialisierung“ in spezieller Weiterbildung durchlaufen werden (z. B. zum Kardiologen, Jugendarzt, Sportarzt). Dafür finden Lehrgänge bei der Akademie für Ärztliche Fortbildung und bei den Bezirksakademien statt. Bestand an Ä Anfang 1974: 29.275, d. i. 1 A auf 580 Einw. (Bundesrepublik: 592 Einw.). Ca. 65 v. H. der Ä besitzen die FA-Anerkennung (einschl. FA für Allgemeinmedizin); die Aufgliederung auf die Fachrichtungen wird nicht veröffentlicht. Im stationären Sektor waren Anfang 1973 10.100 Ä beschäftigt, im ambulanten Sektor 12.300. Indessen dürfen diese Zahlen nur unter Vorbehalt verwendet werden: „Teilbeschäftigung“ ist sehr häufig; darum werden alle Zahlen beschäftigter Ä (und ZÄ) auf „Voll[S. 380]beschäftigteneinheiten“ umgerechnet angegeben, also die geleisteten Anteile der vollen Wochenarbeitszeit in der beschäftigenden Einrichtung aufgerechnet. Da sehr viele Ä bei verschiedenen Einrichtungen in Teilbeschäftigung stehen, wirkliche Teilzeitarbeit aber kaum vorkommt, ist die Zahl der Vollbeschäftigungseinheiten größer als die Zahl der tatsächlich tätigen Ä. Ein großer Teil der Ä arbeitet also mehr als die übliche Wochenarbeitszeit; eine besondere Rolle spielt dabei die Nebentätigkeit von „in eigener Niederlassung tätigen Ä“ in staatlichen Einrichtungen. Tatsächlich dürften von allen berufstätigen Ä rd. 35 v. H. ihrer Hauptbeschäftigung in einer stationären Einrichtung, 43 v. H. in einer ambulanten Einrichtung nachgehen. Etwa 17 v. H. sind überwiegend von anderen Tätigkeiten absorbiert, vor allem von Verwaltungsaufgaben, von den oben genannten Medizinischen Diensten, von der nicht-klinischen Forschung und schließlich — zu nicht bekanntgegebenen Anteilen — von Beratungsstellen und von der Hygiene-Aufsicht. „In eigener Niederlassung“ waren Anfang 1973 noch 1633 Ä tätig, gegenüber ca. 3.200 im Jahr 1960; das sind nur 5,7 v. H. aller berufstätigen Ä. Immerhin ist das ein Siebentel der ambulant tätigen Ä, und ihr Leistungsanteil — der nicht veröffentlicht wird — dürfte noch erheblich höher liegen. Der Altersaufbau dieser Gruppe ist jedoch äußerst ungünstig; seit 1949 sind neue Niederlassungen auf seltene Ausnahmen beschränkt gewesen. Die Zahl der freiberuflich tätigen Ä wird also rasch weiter abnehmen. Die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium (einschl. Zahnmedizin) liegt bei 1900 im Jahr, die Zahl der Absolventen bei 1500. Daraus resultiert — bei noch immer ungünstiger Altersgliederung der gegenwärtig berufstätigen Ä und ZÄ — ein jährlicher Nettozuwachs von 1000 Ä (ZÄ s. u.) oder rd. 3,5 v. H. Mit rascher weiterer Zunahme der Zahl berufstätiger Ä. ist also zu rechnen, zumal Ärztinnen in der DDR nach Heirat die Berufstätigkeit gewöhnlich nicht aufgeben. Das angestrebte gesundheitspolitische Ziel für 1980 (1 A auf 520 Einw.) kann damit sehr wahrscheinlich erreicht werden. Das Sozialprestige der Ä dürfte jedoch von einer so hohen Arztdichte mit der Zeit ungünstig beeinflußt werden. Die Situation der Zahnärzte ist stets parallel zu der der Ä verlaufen; dies gilt für ihre Hochschulbildung, Berufszulassung und Facharztausbildung wie auch für ihre Berufsausübung (die Dentisten sind schon 1949 in die Gruppe der ZÄ überführt, Dentisten neu nicht mehr ausgebildet worden). Für sie spielt aber Tätigkeit im stationären Sektor naturgemäß keine nennenswerte Rolle (ca. 550 Betten für Stomatologie, wohl alle an Hochschulkliniken). Auch für die ZÄ schließt ein 5jähriges Studium mit der Diplomprüfung ab. Nach der Approbation ist für jeden Diplomstomatologen die Fachausbildung in der Stomatologie obligatorisch (die Fachrichtung wird mit dem sowjetrussischen Fremdwort bezeichnet, heißt also nicht Zahnheilkunde). Sie führt zur staatlichen Anerkennung als FA für Allgemeine Stomatologie (Prakt. ZA), als FA für Kinderstomatologie oder als FA für Kieferorthopädie. Die Ausbildung wird an ambulanten Einrichtungen durchlaufen; dazu gehören Lehrgänge der Akademie für Ärztliche Fortbildung oder der (regional zuständigen) Bezirksakademie. Bestand Anfang 1974: 7.558 ZÄ, d. i. 1 ZA auf 2.247 Einw. (Bundesrepublik: 1958). Von ihnen waren immerhin 2.054 oder ca. 27 v. H. „in eigener Niederlassung“, also freiberuflich tätig. Es bestehen gegenwärtig 859 Staatliche ZA-Praxen, d. s. fast durchweg verstaatlichte Einzelpraxen, die verwaist sind oder deren Inhaber in den staatlichen Dienst übergegangen ist. Fast 4.500 ZÄ arbeiten in Ambulatorien, Polikliniken und Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens. B. Mittlere medizinische Fachkräfte Die medizinischen Fachkräfte ohne Hochschulausbildung sind schon von 1950–1955 nachdem Muster der UdSSR in eine systematische Ordnung gebracht worden, die, trotz vieler Änderungen in dem anfangs sehr schematischen Aufbau, in den Grundzügen bestehen geblieben ist. Unterschieden werden Mittlere medizinische Berufe und Medizinische Hilfsberufe. Einheitlich gelten die „Grundsätze für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Jede Stufe der Berufsausbildung soll auf zwei Wegen erreicht werden können: von der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (bzw. von der erweiterten Oberschule mit dem Abitur als Abschluß) aus im „Direktstudium“ mit rein schulischer Ausbildung in Fach- bzw. Hochschule mit eingeschobenen Praktika einerseits, andererseits aber von einer Lehr- oder Anlernausbildung im Anschluß an die (vorerst noch) 8klassige allgemeinbildende Schule her mit berufsbegleitenden Lehrgängen (Betriebsschulen und in Abend- oder Fernstudium bei Fach- und Hochschulen). Formal wie praktisch sollen beide Wege zu gleichen Ergebnissen führen, also zu gleichen Diplomen und gleichen Qualifikationen. Die Medizinischen Hilfsberufe (MHB) sind Lehrberufe mit ausbildungsbegleitendem Unterricht; die Ausbildung schließt ab mit dem Facharbeiterbrief. Beispiele: Apothekenfacharbeiter (früher Apothekenhelfer), Kinderpflegerin, Laborgehilfe, Desinfektor, Sektionsgehilfe. Der Facharbeiterbrief eröffnet — nach Bewährung in der praktischen Berufstätigkeit — den Zugang zur Fachschule und damit zur Weiterbildung in einem entsprechenden Mittleren medizinischen Beruf. Die Ausbildung der Mittleren medizinischen Berufe (MmB) erfolgt in Fachschulen, die 1960 aus dem allgemeinen Fachschulsystem herausgelöst und als [S. 381]„Medizinische Schulen“ dem Gesundheitsressort zugeordnet worden sind. Sie galten seitdem als Betriebsschulen, und die Absolventen erlangten formal keine „Fachschulqualifikation“, sondern einen Facharbeiterbrief. Seit dem 1. 9. 1974 sind sie Medizinische Fachschulen, bleiben aber den Einrichtungen des G. zugeordnet. Den bisher ausgebildeten Mittleren medizinischen Kräften (MmK) wird, soweit sie sich im Beruf bewährt haben, die „Fachschulqualifikation“ zuerkannt. Die Schulen bestehen in breiter Ausfächerung der Ausbildungsgänge bei allen Bezirkskrankenhäusern und Hochschulkliniken und — begrenzt auf die Krankenpflegeausbildung — bei fast allen großen Krankenhäusern. Für einige der Berufe ist die Ausbildung bei nur einer Schule zentralisiert (so: Apothekenassistent und Pharmazie-Ingenieur an der Pharmazieschule in Leipzig, Medizinische Assistenten an der Fachschule für MA in Ost-Berlin). Gesamtzahl der Schulen Anfang 1974: 60 mit ca. 31.000 Schülern. Voraussetzung für die Zulassung ist Abschluß der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Die Ausbildung zu den Grundberufen dauert 3 Jahre; in den ersten 2 Jahren wechselt der Schulunterricht mit Perioden berufspraktischer Ausbildung. Das 3. Jahr wird in „überwiegend vertiefender praktischer Ausbildung“ an einer Gesundheitseinrichtung absolviert. Sie schließt mit staatlicher Prüfung und staatlicher Anerkennung ab. Mehrjährige Bewährung in der Berufsarbeit ist Voraussetzung für die Weiterbildung. Sie wird meist im Fernstudium durchlaufen, also neben (reduzierter) Berufsarbeit mit nur periodischem Aufenthalt in der Schule. Die Dauer der Weiterbildung ist unterschiedlich; sie beträgt bis zu 3 Jahren. „Leiteinrichtung“ für die Aus- und Weiterbildung der MmB ist das Institut für Weiterbildung Mittlerer medizinischer Fachkräfte in Potsdam, das unter Aufsicht und Anleitung der Akademie für Ärztliche Fortbildung steht und vor allem Lehrpläne, Lehrmaterial u. ä. erarbeitet. Das Weiterbildungsprinzip hat zu größerer Durchlässigkeit zwischen den Berufen in vertikaler Richtung beigetragen; von der Lehrausbildung her kostet der Weg jedoch viel Zeit. Die Grenzen zwischen den Berufen in horizontaler Richtung sind fast undurchlässig. Weitaus die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet die Krankenpflegeausbildung. Die Schwierigkeiten der „Erwachsenenqualifizierung“ im G. sind leicht erkennbar: Ein berufsbegleitendes Abendstudium können nur große Krankenhäuser bieten; Fernstudium zwingt in der medizinischen Ausbildung, die besonders viel praktische Übungen erfordert, zu ausgiebigen „Hospitationen“, die periodisch bei der Fachschule abgeleistet werden müssen. Beides bewirkt eine sehr starke Fluktuation gerade der aktiven Kräfte und beeinträchtigt damit die Stetigkeit der Arbeit in den Einrichtungen der ambulanten wie der stationären Versorgung. Die wichtigsten MmB sind in Grundstufe und Weiterbildungsstufen (diese in Klammern, höhere Weiterbildungsstufen durch / abgesetzt): Krankenschwester, -pfleger (Operationsschw.; Schw. f. Intensivbehandlung; Fachkrankenschw. Psychiatrie; Stationsschw. / Abteilungsschw. / Ltd. Schw.; Betriebsschw.; Gemeindeschw. / Gesundheitsfürsorgerin; Hygiene-Inspektor/Ltd. Hygieneinspektor; Medizinischer Assistent — früher Arzthelfer). Sprechstundenschwester; Stomatologische Schw.; Kinderkrankenschw.; Hebamme; Diätassistent. Medizinisch-technischer Laborassistent (MT Fachassistent f. Klin. Chemie; für Bakteriologie-Serologie; für Histologie 7 Ltd. MT Laborassistent). Medizin, techn. Radiologie-Assistent (MT Fachassistent f. Strahlenbehandlung; f. Nuklearmedizin / Ltd. MT Radiologie-Assistent). Physiotherapeut (Arbeitstherapeut / Ltd. Physiotherapeut). Audiometrie-Phoniatrie-Assistent. Apothekenassistent (Pharmazie-Ingenieur). Zahntechniker (Zahntechnikermeister). Krippenerzieher (Ltd. Krippenerzieher). Von mehreren Grundberufen aus erreichbar: Medizinpädagoge, d. i. Lehrkraft für den berufsprakt. Unterricht; Ökonom im Ges.- und Sozialwesen. VII. Aufwand und Kosten Der Aufwand für das G. ist verhältnismäßig hoch. Die Zahl der Beschäftigten betrug 1973 300.000 Personen. Von ihnen hatten Hochschulabschluß 37.400, Fachschul- oder Facharbeiterabschluß 171.300. Das medizinische Fachpersonal einschl. angelernter Kräfte umfaßt 230.000 Beschäftigte, das sind ca. 3 v. H. aller Berufstätigen (Bundesrepublik: 3,3 v. H. unter Einschluß der mithelfenden Familienangehörigen in Arzt- und Zahnarztpraxen). Fast 60 v. H. der Beschäftigten sind in den stationären Einrichtungen tätig. Die Besetzung der Krankenhäuser mit medizinischen Fachkräften ist hoch: auf 1 Beschäftigten dieser Gruppe (ohne Ärzte) kommen in Bezirks- und Kreiskrankenhäusern 2,7 Betten (Bundesrepublik: 3,1). In den Staatlichen Arztpraxen werden je Arzt ca. 5.000 Neuzugänge und 13.000 Konsultationen im Jahr geleistet; auf jeden Arzt kommen 1,1 nichtärztliche Fachkräfte. Die Kosten je ärztlichen Arbeitsplatz betragen 44.000 Mark. In den Polikliniken (Ambulatorien in Klammern) sind die entsprechenden Zahlen: 3.200 (3.500) Neuzugänge, 8.500 (10.500) Konsultationen und 63.000 (55.000) Mark. Die „Fallkosten“ (ohne Arzneimittel) liegen also zwischen 9 und 20 Mark. Die Leistungen und Kosten der „Ärzte in eigener Niederlassung“ werden nicht bekanntgegeben. [S. 382]Die laufenden Ausgaben (Betriebsaufwendungen) des Staates einschließlich Leistungen der Sozialversicherung „für gesundheitliche Zwecke“, also Abgeltung der ärztlichen und der Krankenhausleistungen sowie der Arzneimittel, aber ohne Barleistungen (Krankengeld u. dergl.), machten (1973) mit 9,3 Mrd. Mark 10 v. H. von den Ausgaben im Staatshaushalt aus, vom „Produzierten Nationaleinkommen“ 7,4 v. H. (Bundesrepublik: ca. 5 v. H. des Bruttosozialproduktes). Über die Höhe der Investitionen fehlen verwertbare Angaben. VIII. Regionale Unterschiede Die insgesamt günstig erscheinende medizinische Versorgung weist Unterschiede zwischen den Bezirken auf, u. a. in der Dichte der Einrichtungen, in den Zahlen verfügbarer Ärzte und nichtärztlicher Fachkräfte und in den Zahlen der Krankenhausbetten, die erhebliche Verteilungsmängel erkennen lassen. Die Zahl der Einwohner je Arzt in ambulanten Einrichtungen ist in den Bezirken Neubrandenburg und Karl-Marx-Stadt um 54 bzw. 45 v. H. höher als im Bezirk Rostock. Die Unterschiede liegen im wesentlichen in der Facharztdichte mit Frauen- und Kinderärzten, weniger in der Besetzung mit Allgemeinärzten. Doch kommen auf jeden einzeln praktizierenden Arzt — Staatl. Praxen und niedergelassene Ärzte zusammen — in den ungünstigsten Bezirken (Suhl, Frankfurt [Oder]) doppelt soviel Einwohner wie in den günstigsten (Magdeburg, Gera). Die Zahl der Neuzugänge und der Konsultationen je Arzt und Jahr in Ambulatorien ist im Bezirk Suhl um 55 bzw. 48 v. H. höher als im Bezirk Rostock; ähnliche Belastungsunterschiede bestehen in den Polikliniken und staatlichen Arztpraxen. Die Zahl der Krankenhausbetten (ohne Psychiatrie und Tuberkulose) auf 10.000 Einw. ist in den bestgestellten Bezirken (Rostock, Potsdam, Gera) um mehr als 50 v. H. höher als in den schlechtestgestellten (Suhl, Frankfurt [Oder], Cottbus). In Ost-Berlin liegt die Arztdichte fast doppelt so hoch wie in den ungünstigsten Bezirken, die Krankenhaus-Bettendichte um 60 v. H. höher. Dem größeren Bettenangebot entspricht aber nicht etwa eine um so geringere Auslastungsquote; vielmehr ist auch die Zahl der Behandlungsfälle größer. Einige Bezirke sind — gemessen am mittleren Stand der DDR — durchgängig unterversorgt. Das sind Bezirke mit vorwiegend agrarischer Struktur (Cottbus, Neubrandenburg, Schwerin) und solche ohne stark geförderte industrielle Struktur (Dresden, Karl-Marx-Stadt), während umgekehrt einige Bezirke mit bevorzugten Wirtschaftszweigen (Rostock, Gera, Leipzig) auch mit medizinischen Einrichtungen stark besetzt sind. Ost-Berlin liegt an der Spitze aller Bezirke. Noch stärker tritt die Unterversorgung hervor, wenn man industrielle Ballungszentren mit agrarischen Regionen vergleicht. Darüber wird statistisches Material nicht veröffentlicht. Die Verzerrungen in der Versorgungsstruktur sind im wesentlichen Folge der bevorzugten Ausstattung geförderter Gebiete mit hochwertiger medizinischer Ausrüstung und Wohnraum. Beides läßt die Aufnahme einer Tätigkeit für Ärzte in Krankenhäusern und Polikliniken attraktiv erscheinen. Es wirkt sich zum Nachteil der elementaren Versorgung aus. IX. Planprojektion und Korrekturen In der Folge des VIII. Parteitages der SED (1971) ist am 25. 9. 1973 in einem „Gemeinsamen Beschluß des ZK der SED, des Ministerrats und des Bundesvorstandes des FDGB“ ein detailliertes Programm „zur Verbesserung der medizinischen Betreuung der Bevölkerung“ festgelegt worden: Die „ambulante und stationäre Grundbetreuung“ soll nachdrücklich gefördert werden, besonders in Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde. In denjenigen „Gebieten, die ärztlich noch nicht ausreichend besetzt sind, ist die Zahl der Fachärzte zielgerichtet zu erhöhen“. Die „ambulanten Betreuungskapazitäten“ sollen in Neubauzentren durch leistungsfähige Polikliniken und Ambulatorien, „entsprechend den territorial unterschiedlichen Bedürfnissen“, aber auch — besonders auf dem Lande — „durch Schaffung von kleineren Ambulatorien und Staatlichen Arztpraxen“ erweitert werden. Die ambulante Betreuung soll auf den wichtigsten Fachgebieten verstärkt werden, „um die Diagnostik- und Wartezeiten zu verkürzen“ und „dem Arzt mehr Zeit für individuelle Beratung und Behandlung seiner Patienten zur Verfügung“ zu stellen. Dafür soll nicht nur die Zahl der Ärzte insgesamt noch weiter gesteigert werden, so daß ein Arzt auf 520 Einw. kommt. Auch der „oft übertriebene Ausbau spezialisierter Betreuungssysteme“ soll eingeschränkt und die Zahl der „Ärzte und Schwestern in Leitungsfunktionen vermindert“ werden, zugunsten unmittelbarer Arbeit am Kranken. Der Bau neuer Krankenhäuser in Suhl, Neubrandenburg, Schwerin, Cottbus und Frankfurt/Oder ist im Rahmen des nächsten Fünfjahrplans (1976–1980) vorgesehen. Die Investitionsmittel für das G.- und Sozialwesen sollen in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt werden. Den Ärzten und den übrigen Fachkräften soll die Tätigkeit in der Grundversorgung (einschl. Frauenheilkunde und Innerer Medizin) attraktiv gemacht werden: „Neue und erprobte wissenschaftliche Erkenntnisse werden den in der medizinischen Praxis tätigen Ärzten rascher und übersichtlicher zugängig gemacht.“ Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen können eine Zusatzvergütung bis zu 8 v. H. erhalten; ihre Altersversorgung wird verbessert (auch die der Ärzte in eigener Niederlassung). Für sie wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen, „um sie seßhaft zu machen“. [S. 383]Eine ungewöhnlich große Zahl von Kommentaren läßt erkennen, daß dieser gemeinsame Beschluß auf die lange erwartete Korrektur von Mängeln zielt, die in der medizinischen Versorgung entstanden sind. Ein besonders wichtiger Punkt ist das Ziel, das am Anfang des Beschlusses gesetzt ist, „die vertrauensvollen Beziehungen der Bürger zu den Gesundheitseinrichtungen zu vertiefen“. In der Allgemeinmedizin und in der Kinderheilkunde sollen „die Bürger überall von ihrem Recht Gebrauch machen können, den Arzt ihres Vertrauens (Hausarzt) zu wählen und ohne Schwierigkeiten dessen Rat … und Hilfe in Anspruch zu nehmen“. Das geht weit über bloße Verbesserung von Organisation und Ausstattung des G. hinaus. Es bedeutet begrenzte „freie Arztwahl“ und ist eine klare Abkehr vom Bereichsarztsystem. Dieses ist von der Bevölkerung nicht angenommen worden. Die Forderung weiter Teile der Bevölkerung nach „individueller Beratung und Behandlung“ hat sich vorerst durchgesetzt. X. Leistungen und Erträge Die Leistungen der Einrichtungen des G. unterscheiden sich in Diagnostik und Behandlung ihrer Zahl nach wohl nicht wesentlich von denen in der Bundesrepublik Deutschland, soweit das Fehlen von Angaben über die in eigener Niederlassung tätigen Ärzte ein Urteil zuläßt: In den staatlichen Einrichtungen kommen auf jeden Einwohner ca. 3 Behandlungsfälle pro Jahr, auf jede Behandlung 2,4 Beratungen; die Ärzte in eigener Niederlassung stellen ein Siebentel der ambulant tätigen Ärzte, ihr Leistungsanteil dürfte aber über dem der übrigen liegen. In den Krankenhäusern werden — ohne Fachabt. für Psychiatrie, Tuberkulose und andere Langlieger — 7,6 v. H. der Einw. pro Jahr stationär behandelt (Bundesrepublik: 7,3 v. H.). Über die Behandlung hinaus sind Vergleiche direkt nicht möglich: Die Leistungen an Vorsorge, Früherkennung und Nachsorge sind nicht vergleichbar. Die Erträge medizinischer Leistungen sind schwer zu vergleichen. Der Krankenstand liegt ständig zwischen 5 und 6 v. H. der Beschäftigten, also in ähnlicher Höhe wie in der Bundesrepublik, wird aber anders berechnet. Die Zahl der Männer, die zwischen dem 55. und dem 65. Lebensjahr aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden, oder umgekehrt die Erwerbsquoten der älteren Männer, lassen sich aufgrund veröffentlichten demographischen Materials nicht ermitteln, frühzeitige Berentung mag also häufiger sein als die Staatsorgane wünschen. Indessen ist die Lebenserwartung in der DDR durchgängig höher als in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar bei den Frauen vom 40. Lebensjahr an um ca. 0,5 Jahre, bei den Männern zwischen 50 und 70 Jahren um etwa 1,0 Jahre. Ähnlich auffällig sind Unterschiede in der Sterblichkeit der Kinder vor und unmittelbar nach der Geburt (perinatale Sterblichkeit): Bereinigt man die Zahlen der DDR und der Bundesrepublik von den Wirkungen statistisch verschiedener Erfassung, so ergibt sich in der DDR (bei sonst gleicher Summe von Totgeburtlichkeit und Säuglingssterblichkeit) eine eindeutig geringere Frühsterblichkeit vom 2. bis zum 7. Tag nach dej Geburt um 3,0 v. T. Sie hängt mit der geringeren Häufigkeit von Frühgeburten, und diese möglicherweise mit der umfassenden Vorsorge in der Schwangerschaft zusammen. Man wird die Erträge des G. der DDR somit nicht gering schätzen dürfen. XI. Forschung und Forschungsorganisation Die medizinische Forschung (mF.) in der DDR ist bis in die 60er Jahre, wie in der Sowjetunion, von ideologisch begründeten Beschränkungen in ihrer Entwicklung gehemmt worden. Selbst als sich die sowjetische Medizin davon freimachte, ist die DDR nur zögernd gefolgt. Am deutlichsten ist dies an der relativ späten Aufnahme psychoanalytischen und psychosomatischen Gedankenguts zu erkennen. Die offizielle mF. hatte daher zunächst den Anschluß an die internationale Entwicklung verloren. Das ist heute überwunden. Grundlagenforschung in der Medizin ist in erster Linie Aufgabe der Akademie der Wissenschaften, die eine beträchtliche Zahl leistungsfähiger Institute für mF. unterhält, darunter die Institute für Krebsforschung (Berlin-Buch), für Ernährungsforschung (Bergholz-Rehbrücke bei Potsdam) und für Kreislaufregulationsforschung. Grundlagenforschung wird auch in einer Anzahl gut ausgestatteter Hochschulinstitute betrieben. MF. zur Förderung der Erkennung und Behandlung bestimmter Krankheiten ist Aufgabe zahlreicher Hochschulinstitute, die in ihrer Ausrüstung dafür vergleichbaren Instituten westlicher Länder technologisch kaum, in der Vielfalt verfügbarer Geräte hingegen zuweilen beträchtlich nachstehen. Der Koordinierung dienen die Wissenschaftlichen Gesellschaften (für nahezu jedes Spezialgebiet). Anwendungsorientierte mF. dagegen ist überwiegend Aufgabe staatlicher Forschungs-Institute, die dem Ministerium für G. unterstehen (so die Institute für Arbeitsmedizin, für Arzneimittelwesen, für Bäder- und Kurortwissenschaft, für Diabetes-F., für Hygiene des Kindes- und Jugendalters, für Lungenkrankheiten und Tuberkulose usf.). 1970 ist ein Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für G. errichtet worden (Statut vom 1. 10. 1970). Er soll Empfehlungen über Ziele und Methoden der mF. ausarbeiten. Dabei geht es besonders um Konzentration und „Profilierung“ der F. und ihrer Institute und um die Festlegung von Forschungsschwerpunkten. Er soll ferner die Durchführung und Erfüllung der gesetzten Aufgaben überwachen. Wichtigste [S. 384]Aufgabe dieses Rates ist es, die Kooperation und Koordinierung der F.-Einrichtungen; er soll das Zusammenwirken in komplexen wissenschaftlichen Arbeiten und einen optimalen Informationsfluß sichern. Der Rat ist aus führenden Vertretern der medizinischen Wissenschaft und Praxis sowie angrenzender F.-Gebiete zusammengesetzt. Er bildet „Problemkommissionen“, diese ihrerseits Arbeits- und Expertengruppen. Präsident und Mitglieder werden vom Minister für G. berufen, und zwar für jeweils 4 Jahre. Derzeitiger Präsident (1974) ist Prof. Dr. Kraatz (Gynäkologe). Im November 1970 hat der Staatsrat einen „Beschluß zur weiteren Entwicklung der mF. und der Wissenschaftsorganisation in der Medizin und über die Hauptaufgaben der mF. im Perspektivplanzeitraum“ veröffentlicht: Darin wird ein Gesamtplan der mF. gefordert und dem Ministerium für G. aufgetragen, ein System der Planung, Leitung und Organisation der mF.-Vorhaben durchzusetzen. Als Hauptgegenstände werden genannt Herz- und Kreislaufkrankheiten, Geschwulstkrankheiten, Immunologie und Infektionsschutz sowie Arbeitsmedizin, ferner ein analytisch-diagnostisches System zur Verbesserung und Beschleunigung der medizinischen Diagnostik. Die mF. soll damit mehr als bisher auf die Zweckbezogenheit und Anwendbarkeit ihrer Ergebnisse orientiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 375–384

Gesundheitswesen (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 375] I. Struktur- und Organisationsprinzipien Das G. ist staatlich organisiert. Struktur und Organisation gleichen weitgehend, sieht man von dem niedrigen Prozentsatz privat praktizierender Ärzte und Zahnärzte, der Existenz kirchlicher Krankenhäuser und Pflegeheime z. B. ab, denen des G. der UdSSR. Das System ist durchgängig gegliedert in Hygiene-Aufsicht,…

DDR A-Z 1975

Währung/Währungspolitik (1975) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1979 1985 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit eines Landes und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform I. Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren und der damaligen Sowjetzone begann 1948 in den beiden Teilen Deutschlands eine voneinander getrennte währungspolitische Entwicklung. Durch die W.-Reform in der Sowjetzone wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Der Umtausch und die Umbewertung der Reichsmarkguthaben erfolgten je nach Personengruppe und Guthabenhöhe zu recht unterschiedlichen Sätzen. Die Guthaben bestimmter Personenkreise wurden konfisziert. Sparguthaben und Lebensversicherungspolicen wurden begünstigt umgerechnet. Guthaben der Volkseigenen Betriebe sowie sämtliche Schuldverhältnisse unterlagen nicht der Umwertung. Das Geldvolumen wurde bei stabilen Lohn-, Preis- und Schuldverhältnissen vermindert. Die Bezeichnung der W.-Einheit wurde am 31. 7. 1964 in „Mark der Deutschen Notenbank“ geändert; damit war allein ein entsprechender Banknotenumtausch verbunden, während der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik unberührt blieben. Seit Dezember 1967 trägt die W.-Einheit der DDR die Bezeichnung „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“. Die „Mark“, abgekürzt „M“, ist gesetzliches Zahlungsmittel für das Gebiet der DDR und den Ostsektor Berlins (W.-Gebiet). B. Währungsgebiet Bedeutsam ist, daß die Abgrenzung der W.-Gebiete für die „Mark“ und die „D-Mark“ (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) bisher auch für Vereinbarungen zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bedeutsam geworden ist. Um politische Begriffe zur Kennzeichnung der beiden Territorien zu vermeiden, einigte man sich auf die Bezeichnung „Währungsgebiet der D-Mark West“ für die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und „Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ für die DDR und Berlin (Ost). Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im innerdeutschen Handel, der im Interzonenhandelsabkommen als Handel zwischen den beiden genannten Währungsgebieten bezeichnet wird, und im Rahmen des innerdeutschen Zahlungsverkehrs. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W.-Gebieten werden von der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank der DDR abgewickelt. C. Geldordnung Die Geldordnung eines Staates umfaßt die gesetzliche Festlegung der W.-Einheit, die Festlegung des Volumens und der Struktur des umlaufenden Bar- und Buchgeldes im Reproduktionsprozeß, die Art und Weise der Geldemission, die Regulierung und Organisation der Geldzirkulation, die Abstimmung von W.- und Preispolitik, die Festlegung des Umlaufbereichs des Geldes, die Festlegung des Verhältnisses zwischen der W.-Einheit und der allgemeinen Geldware Gold (Goldgehalt), die Festlegung des Austauschverhältnisses der eigenen W. zu den W. anderer Länder, Absicherung der W. gegen Einflüsse des Auslandes. II. Mengen- und wertmäßige Planung A. Komplexe Kategorie Währung Die W. ist eine komplexe Kategorie, in der sich alle wertmäßigen Beziehungen einer Volkswirtschaft widerspiegeln. Sie umfaßt die der Produktionsweise entsprechenden Geldbeziehungen. In der DDR unterliegt das W.-System der zentralen Planung und Leitung durch den sozialistischen Staat. Für die Gestaltung und das Funktionieren des W.-Systems sind ferner 2 andere das DDR-System konstituierende Elemente wesentlich: das staatliche Eigentum an den Produktionsmitteln und das Außenhandels- und Valutamonopol des Staates. Wird der Wirtschaftsprozeß (Produktion, Investi[S. 918]tionen, Konsumtion, Außenwirtschaft, Verteilung) in der DDR auch nur zum Teil mengenmäßig geplant, so wird doch nahezu der gesamte Prozeß wertmäßig (d. h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Die doppelte (mengen- und wertmäßige) Erfassung des Prozesses soll gewährleisten, daß die wirtschaftliche Entwicklung quantitativ und strukturell entsprechend der zentral formulierten Zielfunktion, d. h. ohne Disproportionen (z. B. unbefriedigte Nachfrage nach bestimmten Investitions- und Konsumgütern einerseits und ungeplante Lagerhaltung anderer nicht absetzbarer Güter andererseits), verläuft. Entsprechend hat die Wp. sicherzustellen, daß die Geldemission (sie erfolgt in der DDR als Kreditgeld) in enger Beziehung zum Wertbildungsprozeß geschieht, wodurch die materielle Deckung der Mark gewährleistet sein soll. B. Kontrolle durch die Mark Jeder Veränderung im materiellen Prozeß muß also eine geldmäßige Veränderung parallel laufen. Deshalb wird dieser Zusammenhang zur Kontrolle des Maßes der Planverwirklichung ausgenutzt. Diese Finanzkontrolle (Kontrolle durch die Mark) erlaubt eine Überwachung sämtlicher Wirtschaftseinheiten. Voraussetzung ist die umfassende Reglementierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des Bargeldverkehrs und des Kreditverkehrs. Durchgeführt wird diese Kontrolle von den Banken, insbesondere der Staatsbank der DDR (bis zu ihrer Eingliederung in die Staatsbank im Jahre 1974 auch von der Industrie- und Handelsbank). Träger der Wp. in der DDR sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen, die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenhandel (bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft; GBl. I, Nr. 55, 1973) und die Zollverwaltung der DDR. Die Aufgaben und Instrumente der Wp. der DDR bestimmen sich weitgehend durch das in der DDR praktizierte Wirtschaftssystem. Der Wp. obliegt die Aufgabe, für das Funktionieren der Geldordnung Sorge zu tragen; dabei hat sie die oben im einzelnen genannten Aufgaben zu erfüllen. Diese sind zum überwiegenden Teil auf den binnenländischen Wirtschaftsprozeß gerichtet, betreffen aber auch z. T. die außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR. C. Binnenwährung Wie die W. aller anderen RGW-Länder ist auch die W. der DDR als eine reine Binnen-W. konzipiert. Dies bedeutet, daß die „Mark“ nicht konvertierbar, nicht als Zahlungsmittel im internationalen Handel verwendbar ist und nicht offiziell auf dem Devisenmarkt gehandelt wird (Devisen). Das Weltmarktgeschehen kann also keinerlei unkontrollierten Einfluß auf den binnenländischen Wirtschaftsprozeß haben. Einwirkungen auf das W.- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Aktivitäten anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports aufgrund des staatlichen Außenhandelsmonopols einerseits und durch die Devisengesetzgebung und die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank andererseits unmöglich geworden. D. Ein- und Ausfuhr der Mark Die Ein- und Ausfuhr der Mark in das oder aus dem Gebiet der DDR ist grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen trifft der Minister der Finanzen, so z. B. für den Reiseverkehr, (Devisengesetz vom 19. 12. 1973, GBl. I, 1973, Nr. 58; 1. Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz, Reiseverkehr, GBl. I, 1973, Nr. 58). Devisenwertumläufe zwischen Privatpersonen des Deviseninlands (DDR) einerseits mit Devisenausländern andererseits bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Die Genehmigungspflicht besteht auch für den Devisenverkehr zwischen privaten Deviseninländern sowie für Verfügungen von Devisenausländern über in der DDR erworbene und befindliche Vermögenswerte. Deviseninländer sind übrigens verpflichtet, Devisenwerte der sich in ihrem Besitz befindlichen Forderungen wie auch Verbindlichkeiten gegenüber Devisenausländern sowie von ihnen genutzte Vermögenswerte von Devisenausländern anzumelden und, soweit es sich um ausländische W. handelt, diese der Staatsbank oder den dafür zugelassenen Banken zum Kauf anzubieten. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen — und dies ist als eine die bisher genannten Bestimmungen ergänzende Kontrollmaßnahme zu sehen — bei der Ein- bzw. Ausreise mitgeführte Devisen in einem Zoll- und Devisendokument angeben und bei Wiederaus- bzw. Wiedereinreise über den Verbleib der Zahlungsmittel Rechenschaft ablegen. E. Zwangsumtausch Die Bemühungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ in Devisen innerhalb des W.-Gebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Zwangsumtausch von D-Mark West und Devisen zum Kurs von 1 Mark Ost = 1 Mark West unterstützt. Die bis zum 20. 12. 1974 gültige AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln (GBl. I, 1973, Nr. 51) sah folgendes vor: Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in West-Berlin, die zum besuchsweisen Aufenthalt in der DDR weilen, hatten eine verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder W. zum Gegenwert von 20 Mark der DDR zu den in der DDR geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. Bei einem Tagesaufenthalt in Ost-Berlin mußten die entsprechenden Personen einen Mindestumtausch von 10 Mark der DDR zu den in der DDR [S. 919]geltenden Umrechnungsverhältnissen vornehmen. (Zahlungsverkehr). Ein Rücktausch des verbindlichen Mindestumtausch-Betrages findet bei der Ausreise aus der DDR bzw. Ost-Berlin nicht statt. Nicht verbrauchte Mindestumtauschbeträge können allerdings bei den Wechselstellen der Staatsbank der DDR an den Grenzübergängen bei der Ausreise hinterlegt und bei einem folgenden Besuch verbraucht werden. Nur Personen unter 16 Jahren sind vom verbindlichen Mindestumtausch befreit. Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 gelten folgende Umtauschsätze: 13 DM für einen Besuch in der DDR, 6,50 DM pro Tag bei einem Besuch in Ost-Berlin. III. Wechselkurs der Mark Die Festlegung des Wechselkurses der Mark gegenüber anderen W. erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den W. der RGW-Länder — nicht durch internationale Absprachen wie grundsätzlich zwischen den westlichen Industrieländern (Internationaler Währungsfonds, Zehnerclub, Weltbank, EWG), sondern durch autonome Festlegungen seitens des Ministerrats in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Sowohl im Verhältnis zu den W. der sozialistischen Länder als auch der kapitalistischen Länder existieren — wenn auch aus unterschiedlichen Gründen — keine einheitlichen, für die gesamten zwischenstaatlichen Transaktionen und sonstigen Beziehungen anwendbaren Devisenumrechnungssätze. A. Formen des internationalen Zahlungsverkehrs Bei der Durchführung des Außenhandels mit den Partnerländern spielen weder die Binnenpreise noch die W. der DDR eine Rolle; denn erstens ist die preispolitische Autonomie der Planungsbehörden der DDR auf das Inland beschränkt, und zweitens ist die Mark als Zahlungsmittel allein für den Binnenverkehr geeignet. Dem Handel mit westlichen Ländern werden Weltmarktpreise zugrunde gelegt und den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den RGW-Ländern bilateral ausgehandelte Preise, die sich an den Weltmarktpreisen orientieren. Daraus ergeben sich für den internationalen Zahlungsverkehr der DDR 3 verschiedene Formen: Gegenüber Ländern mit konvertierbarer W. findet die W. des Partners Anwendung. Im innerdeutschen Handel, im Verkehr mit Entwicklungsländern und nicht dem RGW angehörenden sozialistischen Ländern findet der Zahlungsverkehr im Regelfall auf dem Verrechnungswege in sog. Verrechnungseinheiten statt. Der wirtschaftliche Austausch zwischen den RGW-Ländern wird mit Hilfe des transferablen Rubels abgerechnet. (Die Verrechnung der Außenhandelstransaktionen zwischen den RGW-Ländern erfolgt seit 1964 beider Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau.) In der DDR sind also der äußere und der innere Verrechnungsverkehr streng voneinander getrennt. Die Verbindung zwischen diesen beiden Verrechnungsweisen wurde bisher über ein Preisausgleichskonto des Staatshaushalts hergestellt. Die Notwendigkeit solch eines Außenhandelspreisdifferenzkontos ergab sich daraus, daß die mit der Durchführung der Außenhandelsgeschäfte betrauten Außenhandelsorganisationen mit den Produzenten von Exportgütern und den Verbrauchern von Importgütern die Transaktionen auf der Basis der DDR-Binnenpreise abwickelten. Die im Ausland bezahlten bzw. erzielten Preise (in ausländischer W.) werden mit einem administrativ festgesetzten Verrechnungskurs umgerechnet, man erhält dann die Außenhandelspreise in Valutamark. (Die Valutamark ist die in der DDR verwendete Verrechnungseinheit zur Umrechnung der in ausländischen W. — einschließlich transferabler Rubel — ausgedrückten Weltmarktpreise der Export- und Importgüter. Die VM hat in der DDR vor allem als Planungskennziffer Bedeutung. In VM erfolgt heute auch der Ausweis der Leistungen des gesamten Außenhandels.) Der in VM angegebene Außenhandelsumsatz ist aber keinesfalls mit dem Außenhandelsumsatz in Binnenmark identisch. Die Höhe der über den Staatshaushalt auszugleichenden Preisdifferenzen zwischen Binnen- und Außenpreisen ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Exporten und Importen zu Binnenpreisen und den Exporten und Importen in VM. Da die Höhe des in VM ausgewiesenen Betrages von dem zugrunde gelegten Wechselkurs abhängt, wird der endgültig vorzunehmende Preisausgleich eben von diesem Wechselkurs mitbestimmt. Für die Betriebe wird der Wechselkurs wirtschaftlich relevant, wenn die Abrechnung der Exporte nicht zu Binnenpreisen — verbunden mit dem Preisausgleich — erfolgt, sondern direkt über die Valutarechnungspreise in das Betriebsergebnis eingeht und somit für die betriebliche Gewinnbildung entscheidende Bedeutung gewinnt. (Einführung des einheitlichen Betriebsergebnisses 1968 zunächst experimentell in wenigen Betrieben, ab 1969 in allen wesentlichen Betrieben und Kombinaten, 1971 in fast allen Betrieben. Überplanmäßige Exporte gehen jedoch — nach jüngsten Informationen — nicht in das einheitliche Betriebsergebnis ein, und zwar mit der Begründung, daß sie zur Finanzierung von Rohstoffimporten herangezogen werden sollen.) Da die Höhe des Wechselkurses bei diesem Verrechnungsverfahren direkt auf die Exporterlöse einwirkt, bestimmen diese den betrieblichen Gewinn oder Verlust und zielen somit stimulierend auf das betriebliche Interesse an Exportgeschäften. Bei der Planung des Außenhandels in der DDR werden heute nicht die offiziellen Kurse, sondern korrigierte Kurse angewendet, da ansonsten wirtschaftliche Fehlentscheidungen unvermeidbar wären. Daher müssen die korrigierten Kurse auch bei der betrieblichen Exportabrechnung [S. 920]zum Zuge kommen, wenn die Außenhandelspreise Einfluß auf das Betriebsergebnis und damit auf das Exportverhalten der Betriebe haben. Der Wechselkurs wird damit zum zentralen Lenkungsinstrument, um die Exportbetriebe im Sinne der staatlichen Handelspolitik zu beeinflussen. Eine Einflußnahme auf die ausländische Nachfrage nach DDR-Waren ist dagegen weder durch eine Änderung der Parität der VM noch durch eine Änderung der DDR-Binnenpreise möglich, weil einmal die VM lediglich als interne Verrechnungseinheit dient und zum anderen die Binnenpreise für den internationalen Handel nicht zur Anwendung kommen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die betriebliche Verrechnung der Exporte zu Binnenpreisen — mit Preisausgleich — oder über das Betriebsergebnis erfolgt. Für die Verrechnung der Importe gilt auch heute noch in weiten Bereichen das Preisausgleichsverfahren über den Staatshaushalt. Zu den Großbetrieben, die die Abrechnung auch der Importe direkt über das Betriebsergebnis vornehmen können, gehören die VVB Schiffbau, Rostock, und das Kombinat Carl Zeiss, Jena. B. Verschiedene Wechselkurse Da in der DDR mehrere in ihrer Höhe und in ihrem Anwendungsbereich (Verrechnungszweck) verschiedene Wechselkurse bestehen, werden im folgenden die wichtigsten Kurse kurz vorgestellt und — soweit bekannt — anschließend in ihren quantitativen Relationen in der Tabelle auf S. 921 erfaßt. Die DDR hat - wie alle anderen RGW-Länder - den Kurs der Mark gegenüber anderen W. auf der Basis eines fiktiven Goldgehalts festgelegt; die Mark wird mit 0,399.902 Gramm Feingold gerechnet. Der fiktive Charakter des Goldstandards kommt darin deutlich zum Ausdruck, daß die Mark nicht durch Gold gedeckt ist, daß sie nicht in Gold einlösbar ist und daß diese „Goldparitätskurse“ nicht die Kaufkraftparität der Mark im Verhältnis zu anderen W. widerspiegelt. In der Literatur der DDR wird bisweilen noch heute behauptet, daß der Festlegung des Feingoldgehalts der Mark ein internationaler Kaufkraftvergleich der verschiedenen Währungen zugrunde liege (Kaufkraft). Tatsächlich spielen die Goldparitätskurse im internationalen Zahlungsverkehr keine Rolle. Nichtsdestoweniger wurden bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung der Außenhandelsumsätze über den Preisausgleich bis Ende 1958 die Goldparitätskurse angewendet. Ohne hier näher auf die Probleme eines Vergleichs der effektiven Kaufkraft der Mark im Verhältnis zu anderen W. eingehen zu können, ist festzuhalten, daß der Goldgehalt der Mark der DDR höher als der der DM (in Verbindung mit der Kursfreigabe der DM wird heute kein Feingoldgehalt für die DM mehr angegeben) festgesetzt worden ist (übrigens genauso wie derjenige des Rubels höher als der des Dollars ist); wahrscheinlich werden damit allein propagandistische Zwecke verfolgt. Mit der Anwendung neuer Umrechnungskurse bei den Außenhandelsumsätzen ab 1. 1. 1959 wurde in der DDR für die Devisengegenwerte die Bezeichnung Valutamark eingeführt. Dieser neue Kurs stellte gegenüber dem bis 1958 angewendeten Goldparitätenkurs inhaltlich eine Abwertung der Mark dar. Die Umrechnung in andere westliche W. erfolgte vor der 1. Aufwertung der DM entsprechend der Relation 1 DM-West = 1,– VM; d. h. 1 US $ = 4,20 VM. Der Umrechnungskurs ausländischer W. in VM hat(te) folgende Funktionen: Von 1959 bis 1964 wurden zu diesem Kurs die Außenhandelsumsätze — bei Preisausgleich — umgerechnet. Seit Januar 1965 erfolgte die interne Verrechnung zu erneut korrigierten Kursen. Man spricht zwar weiter von der VM, arbeitet jedoch mit einer Reihe von Exportprämien und Importaufschlägen, die, da sie als prozentuale Aufschläge auf den Kurs der VM vorgenommen werden, einer Kurskorrektur gleichkommen. Seit 1965 wird der Außenhandel in der offiziellen Statistik der DDR nicht mehr in Rubel, sondern in VM ausgewiesen. Der Kurs der VM dient heute noch allein der Aufstellung der Außenhandelsstatistik, nicht aber mehr der binnenwirtschaftlichen Verrechnung. Daß der Kurs der VM nicht die Parität zwischen dem Binnenpreisniveau und dem Niveau der Auslandspreise wiedergibt, wird daran deutlich, daß der in VM ausgewiesene Außenhandelsumsatz erheblich vom Außenhandelsumsatz zu Binnenpreisen abweicht. Neben den genannten Kursen existieren die sog. Touristenkurse, die bei nichtkommerziellen Zahlungen angewendet werden. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen dem nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander und dem Touristenkurs für westliche W. Während die Touristenkurse die westlichen W. unterbewerten, stellen sie in bezug auf die Ostblock-W. annähernd eine realistische Verbindung der in Frage kommenden Preissysteme dar. In einer gemeinsamen Vereinbarung haben die sozialistischen Länder im Februar 1963 die W.-Paritäten für nichtkommerzielle Zahlungen auf der Basis eines internationalen Warenkorbes festgelegt, der zu den jeweiligen Binnenpreisen in den einzelnen sozialistischen Ländern bewertet worden ist. Diese Kurse dienen außer dem Touristenverkehr auch der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem sonstigen nichtkommerziellen Verkehr, wie z. B. Unterhalt diplomatischer Vertretungen, Leistungen im Post- und Fernmeldewesen, Zahlungen im sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch usw. Der Touristenkurs ist auf keinen Fall für die binnenwirtschaftliche Verrechnung der Außenhandelsumsätze [S. 921]anwendbar; denn der zugrunde gelegte Warenkorb enthält nur 60 Positionen aus dem Konsumgütersektor, also im wesentlichen keine Güter des internationalen Handels; im übrigen liegen der Touristenkursberechnung Binnenpreise zugrunde, während im internationalen Handel modifizierte Weltmarktpreise zur Anwendung kommen. Oben wurde bereits ausgeführt, daß die VM im strengen Sinne nicht mehr zur binnenwirtschaftlichen Abrechnung des Außenhandels verwendet wird. Heute gelten vielmehr multiple Verrechnungskurse, die quasi korrigierte VM-Kurse darstellen. Offiziell sind diese Kurskorrekturen in der DDR nicht erläutert worden; sie gehen wahrscheinlich auf eine nicht veröffentlichte Verfügung des Ministers für Außenhandel vom Dezember 1964 zurück und werden im übrigen aus verschiedenen Gründen quasi wie Staatsgeheimnisse behandelt. Technisch wurde diese Kurskorrektur durch Aufschläge auf den Kurs der VM vorgenommen (Exportprämien und Importaufschläge). Hinter dieser Kurskorrektur steht die Absicht, zu realistischen Paritäten zwischen den zu Binnenpreisen bewerteten Außenhandelsgütern und dem Außenhandelspreisniveau der gehandelten Güter zu kommen. Die Kurse wurden zunächst nach 5 W.-Gebieten getrennt, mit anderen Sätzen geändert. Später differenzierte man die Kurse, die ja nur auf groben Durchschnitten von Kaufkraftvergleichen beruhen konnten, weiter nach einzelnen Ländern — z. T. sogar nach Warengruppen —, indem man sog. Richtungskoeffizienten einführte. Gegenüber dem Kurs der VM im Verhältnis zu den ausländischen W. stellten diese Maßnahmen eine Abwertung dar. Je nach der binnenwirtschaftlich angewandten Verrechnungsmethode — Preisausgleich oder direkte Beteiligung der Betriebe am Außenhandelsergebnis — wirken sich diese Maßnahmen auf die Höhe des notwendigen Preisausgleichs aus, oder aber sie wirken stimulierend auf die außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Produktionsbetriebe und Außenhandelsunternehmen. Die differenzierten Richtungskoeffizienten bieten dem Staat die Möglichkeit, die Betriebe entsprechend seinen handelspolitischen Zielen gegenüber bestimmten Ländern bzw. Ländergruppen am Außenhandel zu interessieren. Andererseits sind die multiplen Kurse — je nach deren Ausgestaltung — auch geeignet, regionale Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung auszugleichen. Schließlich gibt es einen freien Kurs der Mark, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in West-Berlin — bilden kann. Dieser freie Kurs gibt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht wieder. Er bewertet die Mark zu gering. Da die Mark in westlichen Ländern kaum gefragt ist, fällt der durch Angebot und Nachfrage zustande kommende Kurs automatisch zu niedrig aus. [S. 922]<IV. Währungsstabilität> Zentrale Aufgabe der Wp. ist die Sicherung der Währungsstabilität im Inland. Sie ist gewährleistet, wenn eine Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen Geld- und Güterkreislauf gesichert ist. Für die Stabilität der Mark sind im einzelnen z. B. folgende Faktoren relevant: das plangerechte Wachstum des Volkseinkommens und dessen Verwendung sowie die Einhaltung geplanter Verteilungsrelationen zwischen den Nettogeldeinkommen der Bevölkerung und den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen, ein ausgeglichener oder mit einem Überschuß abschließender Staatshaushalt, die Planmäßigkeit des Geldumlaufs in der baren und bargeldlosen Form, eine planmäßige Preisentwicklung, die Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols, die Ausgeglichenheit der Zahlungsbilanz sowie die planmäßige Gestaltung der Wechselbeziehungen innerhalb des einheitlichen sozialistischen Finanzsystems. Der Erreichung des Stabilitätsziels dienen letztlich sämtliche oben detailliert aufgeführten Aufgaben der Wp., die in diesem Zusammenhang auch als Instrumente zur Erreichung des obersten Ziels bezeichnet werden können, einschließlich der bereits angesprochenen „Kontrolle durch die Mark“ (Finanzkontrolle). W.-Stabilität ist im übrigen nicht nur ein von der Wp. anzustrebendes Ziel, sondern gleichermaßen eine von der gesamten Volkswirtschaft wahrzunehmende Aufgabe: Naturgemäß erhält in diesem Prozeß das Bankensystem eine Schlüsselstellung, da es für die Ausstattung der Volkswirtschaft mit finanziellen Mitteln verantwortlich ist. A. Reglementierungsmaßnahinen Währungspolitisches Hilfsmittel zur Verwirklichung des Stabilitätsziels sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken bis auf bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen, die allgemeine Kontoführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenhaltung an Bargeld auf eine geringe Reserve für Bargeldzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsumtionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. Infolge dieser Reglementierungsmaßnahmen des Zahlungsverkehrs und Bargeldumlaufs dürfen nur Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Diese Gründe sind auch maßgebend dafür, daß das Volumen des Bargeldumlaufs — gemessen am Entwicklungsstand der DDR-Wirtschaft — im Verhältnis zu dem westlicher Industrieländer gering ist. So erhöhte sich das Volumen an umlaufenden Noten und Münzen von 1957 — dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch — von 3.479 Mill. Mark bis Ende 1973 auf 8.778 Mill. Mark. Der Geldumlauf nahm somit in 15 Jahren um 5.299 Mill. Mark zu. Der Geldumlauf pro Kopf der Bevölkerung stieg im gleichen Zeitraum von 199,82 Mark auf 515,05 Mark. Trotz der aufgezeigten Maßnahmen, die alle auf die Abstimmung des materiellen und finanziellen Wirtschaftsprozesses gerichtet sind, treten immer wieder Disproportionen auf, weil mit den vorhandenen Lenkungsinstrumenten der komplexe Wirtschaftsprozeß der hochentwickelten DDR-Wirtschaft offensichtlich nicht störungsfrei zu steuern ist. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Wp. der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung, da gehortetes Bargeld in seiner Verausgabung (Nachfrage) hinsichtlich Zeitpunkt und Richtung vom Staat nicht kontrollierbar ist und daher zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen kann und — infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte bei begehrten Gütern des Konsums begünstigt. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d. h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht bzw. bei quantitativ ausreichender Angebotszunahme die Warenstruktur so gestaltet ist, daß diese Waren von der Bevölkerung nicht „angenommen“ werden. Eine ernsthafte Beschränkung der monetären Stabilität tritt aber erst dann ein, wenn eine disproportionale Entwicklung über mehrere Jahre anhält und damit die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der W. verliert. Bedenklich ist solch eine Entwicklung nicht zuletzt deshalb, weil sich auch in einer Planwirtschaft die Disproportionen verschärfenden Kräfte entwickeln können, z. B. weil das Stimulierungs-(Prämien-)system seine Wirkung z. T. einbüßt und damit das Güterangebot von dieser Seite her Gefahren der Schrumpfung ausgesetzt wird. Zeitweilige Disproportionen (z. B. aufgrund der partiellen Nichterfüllung einiger Konsumgüterproduktionsziele, relativ hoher Ausschußproduktion, Überziehung des geplanten volkswirtschaftlichen Lohnfonds) gefährden die monetäre Stabilität dagegen weniger, da sie zu erhöhtem Sparen der Bevölkerung führen. Im übrigen besteht für die Wirtschaft der DDR die Möglichkeit, solche Ungleichgewichtssituationen durch Importe — am ehesten dazu geeignet sind relativ schnell zu realisierende Westimporte - zu entschärfen. Diese Möglichkeit zur Überwindung von Engpässen im Konsumgüterangebot wur[S. 923]de von der DDR-Führung vor allem im letzten Drittel des Jahres 1973 genutzt. B. Kaufkraftstau Von Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die Wirtschaft der DDR in der Vergangenheit vor allem in Phasen intensiver Wachstumsanstrengungen betroffen, die von einer vorrangigen Entwicklung der Produktionsmittelindustrie vor der Konsumgüterindustrie gekennzeichnet waren. Eine solche Entwicklung führte beispielsweise im Oktober 1967 zum Geldumtausch, durch den Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (s. GBl. 1, 1967, S. 603 und 1958, S. 687). Wie auch an der Entwicklung des Bargeldumlaufs abzulesen ist, hat es die Wirtschaftsführung der DDR in solchen Jahren (vgl. auch die Vorgänge 1960–1963 und 1965/66) durch Sparwerbung — verbunden mit entsprechenden Anreizen — verstanden, die Bevölkerung zu vermehrtem Sparen im Bankensystem anzuregen. Damit sind die Mittel als Kaufkraft zwar nicht endgültig verschwunden, werden aber für die Wirtschaftsführung zu einer kontrollierbaren Größe. Auffallend ist, daß in der DDR zur Absorbierung „überschüssiger“ Kaufkraft kaum mit Preiserhöhungen bei Konsumgütern gearbeitet worden ist. Preiserhöhungen wurden in der Regel nur bei Gütern des gehobenen Bedarfs vorgenommen, und diese nur in begrenztem Umfang. An der Politik einer relativen Preisstabilität hat auch die Industriepreisreform in der DDR grundsätzlich nichts geändert. Auch direkte Steuererhöhungen wurden als Mittel der Kaufkraftabschöpfung bis auf wenige Ausnahmen (Handwerkssteuer) nicht vorgenommen (Steuern). Daß die DDR die Kaufkraft ihrer W. trotz zeitweiligen Kaufkraftstaus bei der Bevölkerung insgesamt stabil halten konnte, zeigt einmal die Entwicklung des Index der Einzelhandelsverkaufspreise, der Leistungspreise und der Tarife für die Bevölkerung, zum anderen der entsprechende Index der Kaufkraft der Mark. Der Index der Einzelhandels-Verkaufspreise. Leistungspreise und Tarife sank in den ersten 10 Jahren des Bestehens der DDR und ist seither mit nur geringen Schwankungen — ausgelöst durch einzelne Preiserhöhungen und Preissenkungen — weitgehend konstant geblieben (1950: 189,8 / 1955: 110,4 / 1965: 100,1 / 1970: 99,97.1971: 100,2 / 1972: 99,9 / 1973: 99,5). Der Index für die Kaufkraft der Mark entwickelte sich entsprechend (1950: 52,7 / 1955: 90,6 / 1965: 99,9 / 1970: 100,1 / 1971: 99,8 / 1972: 100,1 / 1973: 100,5). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 917–923 Wählervertreterkonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Waldheimer Prozesse

Währung/Währungspolitik (1975) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1979 1985 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit eines Landes und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform I. Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in…

DDR A-Z 1975

Werbung (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z. B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der NVA; W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Eine wichtige Methode der W. ist die Sicht-W., die Agitation durch Plakate, Bilder, Transparente, Spruchbänder, Wandzeitungen usw., die an auffallenden Stellen im Straßenverkehr und in vielbesuchten Räumen (Fabrikhallen, Wartezimmern, Bahnhöfen) angebracht werden. Die Losungen und Parolen hierzu werden zentral von der SED ausgegeben. Wettbewerbe und ständige Aufforderungen zu vermehrter Sicht-W. führten dazu, daß das Straßen- und Landschaftsbild von den Darstellungen der Sicht-W. beherrscht war. Gegenwärtig tritt die Sicht-W. nicht mehr so stark hervor; es wird auf Einpassung in das Straßenbild Wert gelegt, und bei Kongressen mit ausländischen und westdeutschen Gästen oder während der Leipziger Messe wird die Sicht-W. vorübergehend ganz eingestellt. Zur allgemeinen Sicht-W. tritt die individuelle, in der persönlich-politische Bekenntnisse, ergänzt durch Selbstverpflichtungen, ausgehängt werden. Die gesamte Sicht-W. ist ein Monopol der parteieigenen „Deutschen Werbe- und Anzeigen-Gesellschaft“ (DEWAG), Berlin (Ost). Der Monopolstellung der SED in der W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen (Kirchenpolitik) in ihrer W. stark behindert. Die kommerzielle W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, niemals aber gefördert werden sollte, da sie mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt wurde. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. entsteht aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z. B. [S. 935]durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z. B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die Absatz- und Marktbearbeitung der Betriebe. Die Ziele der W. beinhalten sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsumenten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen etc. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen. Inzwischen ist es täglich eine Viertelstunde (?), die über 80 v. H. der Fernsehzuschauer regelmäßig oder gelegentlich verfolgen. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in DDR-Fachzeitschriften, Branchenkatalogen etc. angesprochen. Sichtwerbung findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt. Werbetexte müssen politisch und ideologisch „einwandfrei“ sein; auf Auslandsmessen und -ausstellungen wird die Überlegenheit des sozialistischen gegenüber dem kapitalistischen System in der W. herausgestrichen. Die W.-Organisation beschränkt sich auf zwei Agenturen, wobei die „DEWAG“ für die Inlands- und die „Interwerbung“ für die Auslands-W. zuständig ist. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 934–935 Wenden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Werkstattprinzip

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.…

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Frauenausschüsse (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den voraufgegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teil seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation. Die F. haben seitdem den Status einer Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammlungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende des F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben mit hohem Frauenanteil unter den Beschäftigten soll die Vorsitzende von ihren Arbeitsverpflichtungen freigestellt werden. Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: 1. Vertretung der speziellen Interessen der Frauen, die sich aus biologischen Besonderheiten und der vielfachen Belastung als Hausfrau und Mutter ergeben (Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Versorgungseinrichtungen im Betrieb, Schaffung und Nutzung von Kinderkrippen und -gärten usw.); 2. Förderung der Aus- und Weiterbildung der Frauen; Sicherung eines dem erreichten Ausbildungsstand entsprechenden Arbeitsplatzes mit dem Ziel, die Gleichberechtigung der Frau im Berufsleben durchzusetzen; 3. politische Schulung und Erziehung der Frauen, um sie zu sozialistischen Persönlichkeiten heranzubilden. Wichtiges Instrument der F. sind, neben dem Recht, Kritik zu üben, Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen, die jährliche Frauenförderungspläne als Bestandteil der Betriebskollektivverträge. Die Frauenförderungspläne, an deren Aufstellung die F. neben BGL und Werkleitung maßgeblich beteiligt sind, fassen die beruflichen Förderungsmaßnahmen des Betriebes von der Ausbildung zu Facharbeiterinnen bis zur Delegation zum Studium zusammen und enthalten zugleich Aussagen über den späteren beruflichen Einsatz derjenigen, die sich erfolgreich an der Ausbildung beteiligt haben. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. 1973 bestanden 13.162 gewerkschaftliche F. mit 104.311 Mitgliedern. Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 333 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenbrigaden

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den voraufgegangenen Jahren durch Beschluß…

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Gemeindeverband (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Zusammenschluß von Städten und Gemeinden zwecks kooperativer Lösung kommunaler Aufgaben. Der Bildung eines G. geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus — zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o. ä.) zum Ziel gesetzt haben. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hat, regelt erstmals das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 die Bildung von Zweckverbänden und G. Zweckverbände können von den Volksvertretungen der Städte und Gemeinden zur gemeinsamen Lösung von Aufgaben und bestimmten Gebieten der gesellschaftlichen, insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung gebildet werden. Vom Zweckverband gebildete Betriebe oder Einrichtungen unterstehen dem Rat einer der beteiligten Städte und Gemeinden. Der Zweckverband arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts und der Beschlüsse der Volksvertretungen; er hat keine eigenen Organe. Die bisher am höchsten entwickelte Form gemeindlicher Zusammenarbeit ist der G. Seine Aufgabe ist die Lösung aller in den beteiligten Kommunen anfallenden Fragen. Die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden können in Übereinstimmung mit der langfristigen staatlichen Siedlungspolitik und der Entwicklung der Industrie und Landwirtschaft G. bilden; dabei bedarf es der Bestätigung des Kreistages (Kreis) nach Zustimmung des Rates des Bezirkes. Voraussetzungen sind ferner die Bereitschaft der Bürger und Erfahrungen in der Gemeinschaftsarbeit. Die im G. zusammengefaßten Städte und Gemeinden bleiben politisch selbständig. Die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der einzelnen Orte sind weiterhin — mit allen Rechten und Pflichten — die obersten staatlichen Organe in ihren jeweiligen Territorien. Der G. arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts; über die Bildung gemeinsamer Organe entscheiden die Volksvertretungen eigenverantwortlich. Gemeinsames Leitungsorgan ist der von den Volksvertretungen gewählte G.-Rat, in dem alle beteiligten Städte und Gemeinden gleichberechtigt vertreten sind. Auf den G.-Rat können schrittweise Aufgaben und Befugnisse und materielle und finanzielle Fonds übertragen werden. Die Bildung von G. trägt dem aktuellen Bedürfnis nach Anpassung der staatlichen Organisationsstruktur an die Entwicklung kooperativer Wirtschaftsformen vor allem in der Landwirtschaft Rechnung. Ferner soll sie eine als notwendig angesehene Rationalisierung der Verwaltung ermöglichen. Langfristiges Ziel sind leistungsfähige kommunale Einheiten, die zur allmählichen Annäherung der Lebensverhältnisse auf dem Lande an die der Stadt beitragen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 351 Gemeindesteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindevertretung

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Zusammenschluß von Städten und Gemeinden zwecks kooperativer Lösung kommunaler Aufgaben. Der Bildung eines G. geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus — zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o. ä.) zum Ziel gesetzt haben. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden…

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Ministerium für Gesundheitswesen (1975)

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung für Gesundheitswesen“ (seit 1945) ist, nach kurzer Übergangsphase 1949 einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), das Min. f. Arbeit und Gesundheitswesen 1950 hervorgegangen. Im Zuge weiterer Umgruppierungen wurde die Sozialfürsorge ihm zugeordnet. In der „kommunalen Selbstverwaltung“ war schon seit 1956 das „Gesundheits- und Sozialwesen“ in einer Abteilung zusammengefaßt. Das MfG. hat neben den zentralen Abteilungen für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabteilungen Heilwesen, Mutter und Kind, Wissenschaft und Forschung sowie Hygiene-Inspektion, Pharmazie und Medizin-Technik und schließlich Sozialfürsorge. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner Einwirkung selbst in gesundheitlichen Grundfragen im wesentlichen entzogen sind die Medizinischen Dienste (MD) der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit, des Ministeriums für Verkehrswesen und seit 1963 auch der Sportärztliche Dienst des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport. Im Bereich des Sports steht dem MfG. ein „Mitwirkungsrecht“ zu. Nach dem Statut (vom 27. 10. 1960) ist verantwortlicher Leiter der Minister für Gesundheitswesen. Ständiger Vertreter ist der Staatssekretär als Erster Stellvertreter des Ministers. Dieser und drei weitere Stellvertreter des Ministers sind jeder für den ihm unterstellten Aufgabenbereich dem Minister verantwortlich. Beratendes Organ ist das Kollegium des Ministeriums. Dem MfG. „direkt unterstellt“ sind die Akademie für Ärztliche Fortbildung und eine Anzahl zentraler Institute (für Apothekenwesen, Arzneimittelwesen, Arbeitsmedizin, Balneologie und Kurortwissenschaft, Diabetesforschung u. a.). [S. 568]Das MfG. ist zentrales Verwaltungsorgan des Gesundheitswesens. Gesundheitspolitische Grundentscheidungen fallen im Politbüro und Sekretariat des ZK der SED. Leiter der Abteilung Gesundheitspolitik des ZK ist gegenwärtig Dr. med. Werner Hering, sein Stellvertreter Dr. med. Rudolf Weber. Minister für Gesundheitswesen ist seit Ende 1971 Dr. sc. med. Ludwig Mecklinger, Staatssekretär Hermann Tschersich, Stellvertreter des Ministers sind Dr. med. Herbert Erler, Prof. Dr. med. Konstantin Spieß, Dr. med. Anneliese Toedtmann (alle SED). Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 567–568 Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Glas- und Keramikindustrie

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung für Gesundheitswesen“ (seit 1945) ist, nach kurzer Übergangsphase 1949 einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), das Min. f. Arbeit und Gesundheitswesen 1950 hervorgegangen. Im Zuge weiterer Umgruppierungen wurde die Sozialfürsorge ihm zugeordnet. In der „kommunalen Selbstverwaltung“ war schon seit 1956 das…

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Produktionsfondsabgabe (1975)

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 1969 Im Rahmen des NÖS wurde der Verbesserung des Kapitaleinsatzes größeres Gewicht gegeben; anstelle der zinslosen Finanzierung der Anlagen aus dem Staatshaushalt trat die betriebliche Eigenerwirtschaftung der Mittel und Kreditfinanzierung bei Zinszahlung (Investitionsplanung, Investitionsfinanzierung). Zur besseren Ausnutzung des vorhandenen Brutto-Anlagevermögens wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1967 — nach experimenteller Erprobung — die P. für die volkseigene Industrie eingeführt (GBl. II, 1967, S. 115 ff.). Mit dieser zinsähnlichen Abgabe auf das gesamte Brutto-Anlagevermögen und das Umlaufkapital von grundsätzlich 6 v. H. sollen die Betriebe veranlaßt werden, ihre Anlagen möglichst rationell einzusetzen: Stillgelegte Anlagen und unverwertete Materialien kosten nunmehr Zinsen. Ziel der Maßnahme ist es, die Betriebe zu bewegen, sowohl ungenutzte oder schlecht genutzte Grundmittel an Betriebe mit besseren Einsatzmöglichkeiten zu verkaufen und übermäßige Bestände an Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen abzubauen, als auch eine höhere Auslastung ihrer bestehenden Kapazitäten durch mehrschichtigen Einsatz zu erreichen. Bemessungsgrundlagen der P. sind das Anlagevermögen zu den mit der Grundmittelumbewertung von 1963 festgesetzten Werten sowie das vorhandene Umlaufkapital, bewertet zu Anschaffungspreisen. Die P. wird nicht als Kostenfaktor verrechnet, sondern ist aus dem Gewinn zu finanzieren. Die aus dem Zins resultierenden Kapitalkosten rechnen somit nicht zu den Verarbeitungskosten und sind damit auch nicht Bestandteil der Bezugsbasis des im Preis kalkulierten Gewinns (Preissystem und Preispolitik). D. h., mit der Industriepreisreform sind zwar kostengerechtere Preise, als sie vor 1964 bestanden haben, geschaffen worden, bei ihnen ist aber als wesentlichster Mangel noch immer der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand, unberücksichtigt geblieben. Deshalb ergab sich vor Einführung des fondsbezogenen Preises ein wesentlicher Nachteil: Solange mit dem damaligen Preistyp der Industriepreisreform der volkswirtschaftlich notwendige Kapitalaufwand im Gewinnanteil des Preises noch nicht berücksichtigt war, mußten deutliche Differenzen der rechnerischen Fondsrentabilität (Gewinn je Einheit Grund- und Umlaufmittel) zwischen den Industriezweigen auftreten, je nachdem wie kapitalintensiv sie waren. Diese Rentabilitätsunterschiede lagen nach offiziellen Angaben aus der DDR bei 88 untersuchten VVB zwischen weniger als 5 und mehr als 50 v. H., so daß 1967 15 VVB nicht in der Lage waren, eine P. in der grundsätzlich vorgesehenen Höhe von 6 v. H. zu bezahlen: 22 VVB hätten über 60 v. H. ihres Bruttogewinns dafür ausgeben müssen. Die Einführung eines einheitlichen Satzes von 6 v. H. erschien in dieser Situation unangebracht. Als Übergangslösung bis zur Einführung des fondsbezogenen Preises hat man deshalb zunächst zwischen 1,4 und 6 v. H. differenzierte Raten festgesetzt, wobei vor allem die kapitalintensiveren Zweige Ermäßigungen erhielten und für arbeitsintensivere Branchen — z. B. der Leichtindustrie — die volle Rate von 6 v. H. angesetzt wurde. Nach der schrittweisen Einführung fondsbezogener Preise für eine Reihe von Erzeugnissen wurde 1971 (GBl. II, 1971, S. 33 ff.) die P. einheitlich auf 6 v. H. festgelegt (Ausnahme: Landwirtschaft). Davon sind auch die industriemäßig produzierenden privaten, genossenschaftlich oder mit staatlicher Beteiligung geführten Handwerksbetriebe erfaßt worden, allerdings hat man bei diesen die P. zur Vereinfachung der Erhebungsmethode als Produktionsfondssteuer in Relation zum Umsatz festgelegt (Neues Deutschland vom 17. 12. 1970, S. 4). Das Problem starker Unterschiede der Fondsrentabilitäten ist jedoch auch heute noch nicht überwunden, denn wegen des 1971 zunächst bis auf weiteres abgebrochenen Übergangs zu fondsbezogenen Preisen ist bei einer Reihe von Erzeugnisgruppen der Kapitalaufwand im Preis noch immer unberücksichtigt. Die Betriebe der betroffenen Branchen können die volle P. nur unter Beeinträchtigung ihrer Fondsbildung (Fonds) zahlen. Deshalb ist 1972 auch die Einführung differenzierter — für kapitalintensive Betriebe niedrigerer — P.-Koeffizienten diskutiert worden. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht akzeptiert; vielmehr scheint man bei bestimmten Betrieben mit verminderten Nettogewinnabführungsbeträgen bzw. Subventionen zu operieren. Generell kann die P. durchaus als ein Instrument zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität, wie es in der Marktwirtschaft Zins und Dividende sind, anerkannt werden. Jedoch ist ihre Funktion bisher noch durch bestehende Unvollkommenheiten der Preisbildung beeinträchtigt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 679 Produktionsfaktoren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften des Handwerks

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 1969 Im Rahmen des NÖS wurde der Verbesserung des Kapitaleinsatzes größeres Gewicht gegeben; anstelle der zinslosen Finanzierung der Anlagen aus dem Staatshaushalt trat die betriebliche Eigenerwirtschaftung der Mittel und Kreditfinanzierung bei Zinszahlung (Investitionsplanung, Investitionsfinanzierung). Zur besseren Ausnutzung des vorhandenen Brutto-Anlagevermögens wurde mit Wirkung vom 1. 1.…

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Investitionsplanung (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Richtung, Proportionen und Ausmaß der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (strukturbestimmende Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von den mittleren und unteren Planungsstellen ausgearbeitet (übrige Investitionen). Ausgangspunkte der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-)Investitionen am Nationaleinkommen und (zeitlich) die mehrjährigen Perspektivpläne. Der für die Perspektiv- und Jahresplanung im Grundsatz gleiche Planungsablauf hat nach mehrfachen Änderungen seit 1970 folgende wichtige Stufen und Inhalte: Festlegung der grundlegenden Investitionsziele durch Partei- und Regierungsspitzen und Herausgabe dieser Aufgaben in „Vorbilanzen“ an die Branchen und Betriebe; Ausarbeitung der „technisch-ökonomischen Zielstellung“ für die angegebenen Investitionen durch die Betriebe und deren übergeordnete Planungsorgane (einschließlich der Mengenbilanzierung der wichtigsten benötigten Investitionsgüter); Bestätigung einschließlich eventueller Veränderungen dieser „struktur-konkreten Planungsunterlagen“ durch die Branchenminister oder den Ministerrat; „Investitionsvorentscheidung“ des Ministerrats für die volkswirtschaftlich günstigste Investitionsvariante und für deren Auftragsvergabe aufgrund dieser Unterlagen sowie Reservierung der notwendigen Investitionsgüter bei der Bilanzierung dieser Investitionen; Erarbeitung detaillierter mengenmäßiger, finanzieller und zeitlicher Daten für die gewählte Investitionsvariante durch die auftraggebenden Betriebe bzw. deren General- und Hauptauftragnehmer unter bilanzmäßigem Nachweis und Reservierung der materiellen und finanziellen Mittel; „Grundsatzentscheidung“ der Branchenminister über die Investitionen in der vorgeschlagenen Form und Bestätigung der Grundsatzentscheidung durch den Ministerrat; endgültige volkswirtschaftliche und regionale Bilanzierung der Investitionen durch die staatliche Plankommission und andere Bilanzorgane sowie Aufnahme der Investitionen in die Perspektiv- bzw. Volkswirtschaftspläne; Übernahme der damit verbindlichen Kennziffern und staatlichen Anweisungen für die Investitionsdurchführung in die Betriebspläne der Investitionsauftraggeber und Generalauftragnehmer. Die Entscheidungskompetenzen liegen damit für alle strukturbestimmenden Investitionen beim Ministerrat, sonst je nach Umfang bei den Branchenministern, den VVB und VEB. Die volkswirtschaftliche Planung, Bilanzierung und Entscheidungsvorbereitung werden je nach der Bedeutung der Investitionen von der Staatlichen Plankommission und ihren Organen, wie dem „Büro zur Begutachtung von Investitionen“, oder von untergeordneteren Bilanzierungsinstanzen vorgenommen. Für die Finanzierung, wirtschaftliche Kontrolle und zahlungsmäßige Abwicklung der Investitionen ist der staatliche Bankenapparat zuständig. Schließlich sind die auftraggebenden Betriebe bzw. deren mit der Investition beauftragte Partner (General- und Hauptauftragnehmer) für die Detailvorbereitung der Investitionsentscheidungen (einschließlich der technischen Projektierung) und für die Investitionsdurchführung verantwortlich. Ebenso wie bei der Steuerung der anderen Wirtschaftsbereiche werden die I. und -durchführung einerseits durch straffe zentralverwaltungswirtschaftliche Anweisungen und Kontrollen, andererseits durch „ökonomische Hebel“, die die beteiligten unteren Instanzen materiell belohnen, effektiv zu machen versucht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 435 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsrechnung

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Richtung, Proportionen und Ausmaß der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (strukturbestimmende Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von den mittleren und unteren Planungsstellen ausgearbeitet (übrige Investitionen). Ausgangspunkte der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den…

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Patriotismus (1975)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Verfassung der DDR spricht in ihrem Artikel 25, Abs. 2 vom „Geist des sozialistischen P. und Internationalismus“ als einem Wesensmerkmal des Menschen im Sozialismus. Auch das 1963 verabschiedete Programm der SED verknüpfte beide Begriffe. In dem Abschnitt über die „Vertiefung des sozialistischen P. und des sozialistischen Internationalismus“ hieß es: „Das sozialistische Nationalbewußtsein, die Liebe zur Deutschen Demokratischen Republik und der Stolz auf die Errungenschaften des Sozialismus erwachsen aus dem tiefen Verständnis für die geschichtliche Rolle des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates und dem unbeugsamen Glauben an den Sieg des Sozialismus und des Friedens in ganz Deutschland. Sie sind untrennbar mit der Ideologie der Völkerfreundschaft verbunden.“ Die SED will P. als Liebe zum Vaterland verstanden wissen. Allerdings hat sich ihre Haltung in dieser Frage, im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur nationalen Frage, geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen - und damit auch die Bevölkerung der DDR -Verantwortung trügen. Seit Ende der 60er Jahre wurde der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als Vaterland bezeichnet, der keinerlei Gemeinsamkeit mit dem westlichen Deutschland besitze. Das Mitglied des Politbüros der SED, H. Axen, erklärte 1973, die Herausbildung der sozialistischen Nation in der DDR sei vom Prozeß der Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins als herrschender Ideologie begleitet, wobei der sozialistische P. und der proletarische ➝Internationalismus den „entscheidenden Inhalt des sozialistischen Bewußtseins“ bildeten. Nach Axen ist der P. die „stärkste nationale Empfindung“, deren Inhalt durch die jeweilige Gesellschaftsordnung bestimmt wird: „Liebe zur Arbeiterklasse, Liebe zum sozialistischen Vaterland, Liebe zur Arbeit für die sozialistische Sache, gegenseitige Hilfe und Unterstützung, Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat sind ebenso Züge des sozialistischen P. wie die erst im Sozialismus möglichen neuen Verhaltensweisen gegenüber der Frau, der Familie und der Jugend“ (H. Axen, Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR, Ost-Berlin 1973, S. 32 f.). Die SED beruft sich auf Clara Zetkins Unterscheidung von bürgerlichem und proletarischem P. — der erstere gilt als konservativ und reaktionär, der letztere als revolutionär. Als „einzige konsequent-revolutionäre Klasse“ sei die Arbeiterklasse „auch die am meisten patriotische Klasse der Gesellschaft“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Ost-Berlin 1973, S. 645). Von dem als Ausdruck einer reaktionären Ideologie verworfenen Nationalismus will die SED ihr Verständnis des P. abheben, indem sie P. und sozialistischen oder proletarischen Internationalismus als eine untrennbare dialektische Einheit bezeichnet. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 627 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pazifismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Verfassung der DDR spricht in ihrem Artikel 25, Abs. 2 vom „Geist des sozialistischen P. und Internationalismus“ als einem Wesensmerkmal des Menschen im Sozialismus. Auch das 1963 verabschiedete Programm der SED verknüpfte beide Begriffe. In dem Abschnitt über die „Vertiefung des sozialistischen P. und des sozialistischen Internationalismus“ hieß es: „Das sozialistische Nationalbewußtsein, die Liebe zur…

DDR A-Z 1975

Alkoholmißbrauch (1975)

Siehe auch: Alkoholismus: 1965 1966 Alkoholmißbrauch: 1969 1979 1985 Der Pro-Kopf-Verbrauch alkoholischer Getränke ist seit 1950 bis 1972 bei Wein und Sekt von 1,7~l auf 5,3~l, bei Bier von 68,5~l auf 106,5~l gestiegen. Bei Spirituosen stieg der Verbrauch von 4,4~l im Jahr 1955 auf 6,7~l im Jahr 1971. Hier wurde für 1972 eine geringfügige Abnahme auf 6,5~l verzeichnet. Als A. wird sowohl der übermäßige Genuß alkoholischer Getränke als auch der Genuß an ungeeigneten Orten und zu ungeeigneten Zeiten, vor allem am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit, verstanden. Die schädlichen Folgen des A. zeigen sich in kriminellen Handlungen, in Ordnungswidrigkeiten und anderen Rechtsverletzungen. Der Anteil der unter A. straffällig gewordenen Täter ist örtlich und in verschiedenen Berufszweigen unterschiedlich hoch. Er stieg in Cottbus von 29,5 v. H. im Jahr 1964 auf 38,7 v. H. im Jahr 1970, lag aber im selben Jahr in dem zu diesem Bezirk gehörenden Kreis Finsterwalde bei 57 v. H. In einer Untersuchung des Bezirksgerichts Erfurt wurde festgestellt, daß 1971 im Bezirk Erfurt bei Widerstand gegen staatliche Maßnahmen 68,2 v. H., bei Rowdytum 11,3 v. H. und bei Körperverletzung 8,5 v. H. der Straftäter alkoholbeeinträchtigt waren. Zurechnungsunfähigkeit und verminderte Zurechnungsfähigkeit begründen nach §§~15 Abs. 3,16 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) weder einen Schuldausschließungs- noch Strafmilderungsgrund. Bei schuldhaft verursachtem Rauschzustand ist der Täter nach dem von ihm verletzten Gesetz zu bestrafen, wobei Alkoholeinfluß häufig als strafverschärfender Umstand gewertet wird. Zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen kann das Gericht den Täter verpflichten, sich einer fachärztlichen Behandlung zu unterziehen (§~27 StGB). Die Verleitung von Kindern und Jugendlichen zum A. ist nach §~147 StGB mit Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren oder Strafen ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) bedroht. Diese Strafbestimmung richtet sich vor allem gegen Gastwirte, die pflichtwidrig alkoholische Getränke an Minderjährige abgeben. Übermäßiger Alkoholgenuß wird auch als wesentliche Ursache anderer Störungen des gesellschaftlichen Lebens angesehen. A. ist einer der häufigsten Ehescheidungsgründe, bei Ehen mehrfach Geschiedener nach einer Analyse von Ehescheidungsverfahren im Jahre 1970 der häufigste Scheidungsgrund. Bei der Überwindung des A. sollen alle staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte mitwirken. In vielen Betrieben ist durch Arbeitsordnungen der Alkoholgenuß während der Arbeitszeit untersagt worden. Nach der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 15. 8. 1968 (GBl. I, S. 751) sind Vereinbarungen zur Erziehung, Betreuung und Unterstützung mit Bürgern anzustreben, die durch ständigen A. fortgesetzt die Arbeitsdisziplin verletzen oder sonst in gröbster Weise, z. B. durch Asoziales Verhalten, die Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten. Durch die AO über die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrer-Haftpflicht-Versicherung vom 12. 1. 1971 (GBl.~I, S.~93) ist die Regreßpflicht für Versicherte, die unter Alkoholeinfluß anderen einen Schaden zugefügt haben, erweitert worden. Auch Preiserhöhungen für Spirituosen sollen den übermäßigen Alkoholgenuß hemmen. Die Lebensgewohnheit der Bevölkerung und nicht zuletzt auch ökonomische Interessen der Hersteller und Handelsbetriebe sowie der Gaststätten haben aber bisher einen wesentlichen Erfolg des Kampfes gegen den A. verhindert. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 26 Aktivist, Aktivistenbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst

Siehe auch: Alkoholismus: 1965 1966 Alkoholmißbrauch: 1969 1979 1985 Der Pro-Kopf-Verbrauch alkoholischer Getränke ist seit 1950 bis 1972 bei Wein und Sekt von 1,7~l auf 5,3~l, bei Bier von 68,5~l auf 106,5~l gestiegen. Bei Spirituosen stieg der Verbrauch von 4,4~l im Jahr 1955 auf 6,7~l im Jahr 1971. Hier wurde für 1972 eine geringfügige Abnahme auf 6,5~l verzeichnet. Als A. wird sowohl der übermäßige Genuß alkoholischer Getränke als auch der Genuß an ungeeigneten Orten und zu…

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Gartenbau (1975)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G. ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z. Betriebe bzw. Betriebsteile sehr unterschiedlicher Größe. Träger der Produktion sind die G.-Brigaden der LPG und VEG (Landwirtschaftliche Betriebsformen), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Volkseigenen Gartenbaubetriebe und der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK). Vorrangige Aufgabe des G. ist die Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst. 1973 wurden nach Angaben aus der DDR pro Kopf 68,8 kg Obst (einschließlich Zitrusfrüchten und Nüssen) sowie 99,5 kg Gemüse verzehrt. Das Marktaufkommen der DDR aus eigener Erzeugung betrug 1973 240.000 t Obst (14,1 kg pro Kopf) und 1,1 Mill. t Gemüse (64,7 kg pro Kopf). Außerdem werden jährlich ca. 200.000 t Obst, 200.000 t Südfrüchte und ca. 110.000 t Gemüse (ohne Konserven und Säfte) importiert. Die Obst- und Gemüseimporte stammen zu über 80 v. H. aus den RGW-Staaten. Auch in Zukunft wird die DDR auf umfangreiche Importe angewiesen sein. Die Umwandlung der Produktion auf Großbetriebe hat zur Folge, daß der Anbau insbesondere der arbeitsaufwendigen Kulturen (Feingemüse, Beerenobst etc.) zurückgegangen ist. Seit 1970 werden infolgedessen die im VKSK zusammengeschlossenen Kleingärtner und Siedler (1973 ca. 834.000 Mitglieder) zur Obst- und Gemüseerzeugung für den Markt herangezogen. Diese Marktlieferungen betrugen 1973 ca. 142.500 t. Hiervon waren die Kleingärtner und Siedler am Marktaufkommen bei Obst mit mehr als 30 v. H. und bei Gemüse zu ca. 6 v. H. beteiligt. Da der Anbau von Beerenobst besonders arbeitsaufwendig ist, sollen Kleingärtner und Siedler besonders für die Ergänzung des Marktaufkommens an Früchten dieser Art gewonnen werden. Obstbau: Die DDR verfügt z. Z. über 42 Mill. Obstbäume, ca. 25 Mill. Beerensträucher und 3.000 ha Erdbeeranlagen. Über 50 v. H. der Obstbäume und ca. 75 v. H. der Sträucher stehen in Kleingärten. Die gesamte Obstbaufläche beträgt 159.000 ha LN, von denen nur etwa 60.000 ha LN durch GPG, LPG und VEG bewirtschaftet werden. Diese Obstanbaufläche ging von 1963 bis 1973 um 15.000 ha oder 20 v. H. zurück. Der Umfang der Baumschulflächen (zentral geleitet von VEG Saatzucht-Baumschulen Dresden) beträgt z. Z. ca. 3.500 ha. Künftig soll der Obstbau in den traditionellen Obstanbaugebieten Potsdam, Leipzig und Dresden sowie in den Bezirken Erfurt und Halle in Großanlagen konzentriert werden. Bei Neuanpflanzungen werden etwa 100 ha als Bestandsgröße angestrebt. Zur Senkung des hohen Arbeitsaufwandes werden Baumpflanzmaschinen, Pflück- bzw. Erntemaschinen und Baumschnittgeräte entwickelt bzw. eingesetzt. Der Gemüsebau findet in Form der Freilandproduktion (ca. 52.100~ha 1973) und in den Haus- und Kleingärten statt (ca. 120.000 ha), die jedoch gleichzeitig dem Zierpflanzenbau und dem Obstbau etc. dienen. In gleicher Weise werden 300 ha Gewächshauswirtschaften nur zu ca. 45 v. H. für die Produktion von Treibgemüse herangezogen, während der größere Anteil zur Anzucht von Pflanzen bzw. zur Blumenerzeugung dient. Die Saat- und Pflanzguterzeugung umfaßt z. Z. ein Produktionsprogramm von 216 Gemüse- und 1300 Blumensorten auf ca. 10.800 ha und ist ein traditioneller Exportzweig der DDR. Erzeugt werden vor allem Weißkohl, Möhren, Rotkohl und Pflückerbsen. Wie im Obstbau soll der bisher auf Selbstversorgung innerhalb der Bezirke ausgerichtete Gemüsebau künftig auf die Versorgungszentren oder — sofern spezielle Standortansprüche bestehen — auf die günstigsten natürlichen Standorte konzentriert werden. Die Neuerrichtung von Unterglasflächen (Anlagen mit mehreren ha Größe, die von Traktoren und Lkw befahren werden können) orientiert sich ausschließlich auf die Siedlungszentren. Die günstigsten Gebiete für den Freilandbau liegen um Halle, Dresden und Magdeburg sowie bei Potsdam, im Oderbruch, um Erfurt und Quedlinburg. Die Konzentration des Obst- und Gemüseanbaus in Großbetrieben erfordert die horizontale Zusammenarbeit mehrerer Betriebe (GPG, LPG oder VEG) in kooperativen Abteilungen der Gemüse- und Obstproduktion, die in den ausgewiesenen Anbaugebieten gemeinsam mit den Kühl- und Lagereinrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zu vertikal organisierten Kooperationsverbänden zusammengeschlossen sind. Die Vermarktung für Frischobst und Gemüse obliegt der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die seit dem 1. 4. 1973 nicht mehr dem Verband der Konsumgenossenschaften, sondern dem Ministerium für Handel und Versorgung (Binnenhandel) unterstellt ist. Die der Wirtschaftsvereinigung angeschlossenen Betriebe sind gehalten, mit den Erzeugerbetrieben feste Vertragsbeziehungen einzugehen, die im voraus das Sortiment, die Menge und den Zeitpunkt der Lieferungen festlegen. Die Handels- und Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Überproduktionen abzunehmen. Auf diese Weise soll versucht werden, die bisherigen Mängel der Vermarktung zu vermeiden. [S. 341]Sonderkulturen werden in der DDR in beträchtlichem Umfang angebaut. Unter ihnen nimmt der Anbau der Gewürz- und Heilpflanzen mit 5.000 ha die erste Stelle ein. Der Anbau ist in 40 Hauptanbaubetrieben in den Bezirken Halle, Magdeburg, Erfurt und Potsdam konzentriert. Insgesamt werden jährlich von ca. 100 verschiedenen Pflanzenarten 8.000 t Kräuter und Drogen erzeugt. Für die Anbauplanung ist das Staatliche Drogenkontor in Leipzig verantwortlich. Die Tabakanbaufläche der DDR ist von 1961–1971 um ca. 35 v. H. auf 3.500 ha zurückgegangen. An der Produktion sind 724 Betriebe beteiligt. Die Produktion deckt den Bedarf zu etwa 30 v. H. Durch Technisierung soll der hohe Handarbeitsaufwand gesenkt und der Tabakanbau erneut ausgedehnt werden. In gleicher Weise soll der erst 1950 in die DDR-Produktion aufgenommene Hopfenbau von z. Z. 2.100 ha auf ca. 4.000 ha bis 1980 ausgedehnt werden. Am Anbau sind ca. 140 Betriebe in den Bezirken Erfurt, Magdeburg, Halle, Leipzig und Dresden beteiligt, die in Anbau, Forschung und Beratung durch den VEB Hopfen und Malz in Leipzig betreut werden. Mit Durchschnittserträgen von 12 dz/ha LN können z. Z. 60 v. H. des Bedarfs gedeckt werden. Durch die Anbauausdehnung soll die Selbstversorgung ab 1980 gesichert werden. Flächenmäßig ist der Weinbau mit ca. 450 ha Rebfläche unerheblich. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 5,3 1 (1969/1973) konnte mit einer Erzeugung von ca. 14.000 hl der Bedarf zu ca. 1,4 v. H. gedeckt werden: Annähernd 1 Mill. hl werden jährlich aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Sowjetunion, in kleinen Partien auch aus Jugoslawien, Frankreich, Algerien, Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der Anbau erfolgt in GPG bzw. LPG, die in Winzergenossenschaften zusammengeschlossen sind bzw. in VEG. Er ist aufgrund der hohen Standortansprüche auf die Räume Freyburg/Unstrut (Winzergenossenschaft Freyburg, 400 Mitglieder, 240 ha Rebfläche) und Naumburg/Saale (VEB Bad Kosen, 30 ha) sowie auf das Elbtal (Winzergenossenschaft Meißen, rd. 100 ha und VEB Radebeul, rd. 80 ha) zwischen Meißen und Dresden beschränkt. Die Anbaufläche soll bis 1985 um rd. 250 ha ausgedehnt werden. An der Gartenbauforschung sind u. a. folgende Institute der AdL beteiligt: Institut für Gemüseproduktion in Großbeeren bei Berlin, Institut für Obstforschung in Dresden-Pillnitz mit Außenstelle in Börthen, Institut für Pflanzenschutzforschung in Kleinmachnow bei Berlin, Institut für Züchtungsforschung in Quedlinburg (Abt. Naumburg). Außerdem bestehen an der Humboldt-Universität Berlin (Ost) Forschungsbereiche für Zierpflanzenproduktion, Bodenfruchtbarkeit und Technik. An der Überführung der Forschungsergebnisse in die Praxis wirken mit: die Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen (Sachsen) und in Marquardt/Potsdam, der VEB Saatzucht Zierpflanzen mit vier Betriebsteilen (Barth bei Stralsund, Dresden, Quedlinburg und Weixdorf bei Dresden) und das VEG Saatzucht Baumschulen Dresden mit elf Betriebsteilen (Dresden-Tolkewitz, Ketzin, Berlin-Baumschulenweg, Magdeburg, Weimar, Leipzig, Gotha, Frankfurt, Leutersdorf, Blankenburg und Klein-Zetelvitz). Die gärtnerische Berufsausbildung entspricht dem landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. Lehr- und Versuchsgüter der AdL bestehen in Großbeeren und Tornau-Püsendorf, eine Ingenieurschule für Gartenbau besteht in Werder (Gartenbauingenieur). Die Hochschulausbildung findet an der Sektion Gartenbau der Humboldt-Universität Berlin (Ost) statt (Hochschulgartenbauingenieur). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 340–341 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische Produktionsgenossenschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G. ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z.…

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Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppen (in der Presse der DDR wird dagegen von „zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten sowjetischen Streitkräften“ gesprochen). Es handelt sich bei der GSSD um jene Teile der Roten Armee, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu sichern. Die genaue Stärke der GSSD ist nicht bekannt, westliche Schätzungen nennen ca. 400.000 Mann. Sie ist damit ungefähr doppelt so stark wie die Nationale Volksarmee. Es handelt sich um eine vollmotorisierte, mit taktischen Atomwaffen ausgerüstete Truppe von starker taktischer und operativer Beweglichkeit. Sie gilt als einer der schlagkräftigsten Verbände der Roten Armee (Elite-Truppen, sogenannte Garde-Verbände). Ihre zahlenmäßige Stärke ist in den 50er Jahren im Zuge sowjetischer Truppenreduzierungen geringfügig zurückgegangen, ohne daß dadurch ihre Kampfkraft verringert worden ist. Die GSSD gliedert sich in: Landstreitkräfte: 10 Panzer- und 10 motorisierte Schützendivisionen, einschließlich logistischer Verbände, mit je einem Raketenbataillon, ausgerüstet mit Kurzstrecken-Raketen von 300 km Reichweite. Luftstreitkräfte: Zusammengefaßt in der 24. Taktischen Luftflotte, die als die am besten ausgerüstete Teilstreitkraft der sowjetischen Luftstreitkräfte gilt und ca. 1 000 bis 1200 fliegende Einheiten sowie Flugabwehr- und Raketenverbände umfaßt. Seestreitkräfte: (Teile der Baltischen Rotbanner-Flotte) Sitz des Kommandostabes ist Wünsdorf bei Berlin, Oberbefehlshaber ist gegenwärtig (seit 1972) Armeegeneral Iwanowski, Chef des Stabes ist Generaloberst Jakuschin. Der Posten des Oberbefehlshabers gilt als einer der wichtigsten in der Militärhierarchie der Roten Armee. Die GSSD bildet zusammen mit der Nationalen Volksarmee und polnischen Verbänden die sogenannte „1. Strategische Staffel“ der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Paktes, die Anfang der 60er Jahre als voll mobiler Verband für operative Einsätze aufgestellt wurde und auch für Angriffszwecke ausgerüstet ist. Seit 1957 wird die Anwesenheit der GSSD in einem Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR geregelt (GBl. I, Nr. 28, S. 237–285). Im Gegensatz zu anderen von der UdSSR abgeschlossenen Stationierungsverträgen sieht dieser Vertrag über Manöverbewegungen, Standortveränderungen und Stärke der GSSD lediglich „Beratungen“ und „Vereinbarungen“ mit der Regierung der DDR vor. „Im Fall der Bedrohung der Sicherheit“ der GSSD kann ihr Oberkommando alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält. Diese Generalklausel stellt eine Notstandsregelung ohne Mitspracherecht der DDR dar und muß als wesentliche Einschränkung ihrer Souveränität angesehen werden. Einheiten der GSSD waren maßgeblich an der Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. 6. 1953 in der DDR, beim Bau der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 und am Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes am 21. 8. 1968 in die ČSSR beteiligt. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 395 Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Ulbricht

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppen (in der Presse der DDR wird dagegen von „zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten sowjetischen Streitkräften“ gesprochen). Es handelt sich bei der GSSD um jene Teile der Roten Armee, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen,…

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Kabarett (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 452]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse wird dem K. eine neue Qualität zugesprochen. „Die gleichen Ziele wie die sozialistische Gesellschaft verfolgend, weiß es im Gegensatz zum westdeutschen K. und zum bürgerlichen K. der Vergangenheit nicht nur, wogegen, sondern auch wofür es auftritt.“ In den „Hauptaufgaben für das Laienkabarett in den Jahren 1971–1975“, erarbeitet vom wissenschaftlich-künstlerischen Beirat für Volkskunst beim Ministerium für Kultur, wird als das Hauptziel des K. die Mithilfe bei der Gestaltung des sozialistischen Menschenbildes angeführt. Der Beitrag des K. „… besteht hauptsächlich in der satirischen bzw. humoristischen Beleuchtung von subjektiver Nichterfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse, beabsichtigt als produktive Kritik, die Denkanstöße und Handlungsimpulse zur weiteren Vervollkommnung des Menschen gibt“. Zu diesem Zweck wird auf das notwendige Einverständnis zwischen Publikum und K. hingewiesen. „Bei beiden ist das Vergnügen an den Meisterungsmöglichkeiten des menschlichen Schicksals durch die Gesellschaft (Brecht) entwickelt, der Zuschauer findet seine Sache auf der Bühne behandelt, und beide genießen den Spaß an der Veränderung.“ Demgegenüber ist die Auseinandersetzung mit dem „Klassenfeind“ so scharf wie möglich zu führen. Zu den bekanntesten Berufs-K. gehören in Berlin „Die Distel“, in Leipzig die „Pfeffermühle“ und in Dresden die „Herkuleskeule“. Die Zahl der Laien-K. ist seit 1970 sprunghaft gestiegen (1974: geschätzt 2.000–4.000, 1970 etwa 600). Zu den führenden Laienensembles, die auch bei den 15. Arbeiterfestspielen 1974, dem Festival der Volkskunst in Erfurt, zu den 21 ausgewählten Gruppen gehörten, zählen: die „academixer“ der Karl-Marx-Universität Leipzig, die „Taktlosen“ am Haus der Gewerkschaften in Halle und die „Hinterwäldler“, das K. am Haus des Lehrers in Suhl. Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) K. beim Zentralhaus für Kulturarbeit setzt sich mit den Entwicklungsproblemen im Bereich des K. auseinander und wirkt über die Bezirkskabinette für Kulturarbeit und die Bezirksarbeitsgemeinschaften auf die Arbeit der Laien-K. ein. Seine Hauptaufgaben bis 1975 sieht die ZAG in der Durchsetzung eines neuen Ensembletyps, in dem die K.-Mitglieder von der gleichen politisch-ideologischen Programmkonzeption ausgehen. Wichtige Einrichtungen der Qualifizierung sind: die Spezialschule (für K.-Leiter, incl. der Leiter von Pionier-K.), Weiterbildungsseminare. Meisterkurse (für besonders befähigte Absolventen bzw. Leiter von Spitzengruppen) sowie die Arbeit in Beispiel- und Förderergruppen. Der Information und dem Leistungsanreiz dienen weiterhin auf Kreis-, Bezirks- und zentraler Ebene durchgeführte Werkstattage und Leistungsvergleiche. Fachorgan für das Laientheater und K. ist die Zeitschrift „szene“ des Zentralhauses für Kulturarbeit (zweimonatlich bis Mitte 1973, seither vierteljährlich). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 452 Justizverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 452]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen…

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Hausgemeinschaften (1975)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk). Mit ihrer Hilfe soll jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen auch im Freizeitbereich gefördert werden, den die Partei vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als [S. 402]Stützpunkte der Nationalen Front für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie sind heute die untersten Gremien der Nationalen Front, in denen staatliche und gesellschaftliche Aktivitäten unter Führung der SED zusammenfließen. Ihre Bildung erfolgt auf dem Wege einer Entscheidung der Hausversammlung mit Unterstützung des Wohngebietsausschusses der Nationalen Front. Sie wählen eine Hausgemeinschaftsleitung und beschließen in der Regel ein Arbeitsprogramm. Ihre allgemeine Funktion besteht in der Gestaltung sozialistischer Beziehungen zwischen den Hausbewohnern, im gemeinsamen Lösen von Aufgaben im Hause, in der Vertretung der Interessen der H. gegenüber staatlichen Organen und Institutionen. Sie sollen wirtschaftliche Probleme lösen helfen und auch verstärkte ideologische Arbeit zur Bereicherung des geistig-kulturellen Lebens der Hausbewohner beitragen. Zu den Aufgaben einer H. gehören im einzelnen: das regelmäßige persönliche politische Gespräch mit allen Hausbewohnern; die Anregung von Initiativen der Bürger zur Erhaltung der Bausubstanz, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und zur Verschönerung der Grundstücke im Rahmen des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; die Beteiligung an Aufbaueinsätzen im Wohngebiet und in der Gemeinde; die Entwicklung der staatsbürgerlichen Aktivität aller Hausbewohner, insbesondere bei der Plandiskussion, der freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit, der gesellschaftlichen Kontrolle; die Durchführung von Solidaritätsaktionen; die gemeinschaftliche Gestaltung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens; die Organisierung der Nachbarschaftshilfe; die Betreuung älterer Bürger; die gegenseitige Unterstützung bei Qualifizierung und Bildung; die Überwindung kleinerer Differenzen im Zusammenleben der Hausbewohner und die Durchsetzung der Hausordnung; die „Erschließung materieller Reserven“ (Altstoffe, Abfälle); die rationelle Verwendung der Energie; enge Zusammenarbeit über die Ausschüsse der Nationalen Front mit der kommunalen Wohnungsverwaltung, dem VEB Gebäudewirtschaft bzw. den Leitungen der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften oder der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften. Da es keine andere Form gibt, über die die Bürger derart umfassend zum gemeinsamen Handeln mobilisiert werden können, wird der Bildung von H. wachsende Bedeutung beigemessen. Sie existieren jedoch noch keineswegs überall, und besonders in kleineren Gemeinden sowie in privaten Häusern begegnet ihre Einrichtung immer wieder Schwierigkeiten. Um die Arbeit von H. zu stimulieren, organisieren Ausschüsse der Nationalen Front Wettbewerbe um den Titel „Vorbildliche Hausgemeinschaft“. Seit einigen Jahren empfiehlt man den H., Chroniken anzufertigen (Hauschroniken), die als Nachweis über die Entwicklung einer H. dienen und zugleich eine gemeinschaftsbildende Funktion ausüben sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 401–402 Hausgeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haushalt

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk). Mit ihrer Hilfe soll jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen auch im Freizeitbereich gefördert werden, den die Partei vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als [S. 402]Stützpunkte der Nationalen Front für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie…

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Zins (1975)

Siehe auch das Jahr 1969 Die Rechtfertigung des Z. als ein ökonomisches Bauelement, auf das auch eine sozialistisch geführte Wirtschaft nicht verzichten kann, hat den marxistischen Politökonomen in den kommunistisch regierten Staaten immer große Schwierigkeiten bereitet. Marx hatte das Wesen des Z. im Kapitalismus im Zusammenhang mit der Rolle des Leihkapitals untersucht (K. Marx, „Das Kapital“, Bd. III, Dietz Verlag, Berlin [Ost] 1965, Abschnitt V. S. 350–403). Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß der Z. kein Abkömmling des Kapitals ist, sondern eine besondere Form des Mehrwertes darstellt, den diejenigen Arbeiter geschaffen haben, welche mit den Kapitalgütern (Produktionsmitteln) zusammen den „Neuwert“ (= das Reineinkommen / die Wertschöpfung) produzierten. Der Verleiher des durch einen Unternehmer industriell genutzten Leihkapitals eigne sich demnach mit den empfangenen Z. einen Teil der unbezahlten Arbeit (= Mehrwert) an. Vor dem Hintergrund solcher Vorstellungen bei Marx fiel es den Wirtschaftswissenschaftlern in der DDR naturgemäß schwer, ideologisch überzeugend darzulegen, daß die „sozialistischen Finanzen (Geld / Kredit / Z. / Steuern usw.) eine bedeutsame Kategorie der sozialistischen Volkswirtschaft … (und) … wesentlicher Bestandteil der Leitung und Planung der sozialistischen Gesellschaft sind“ (G. Gerhard, „Sozialistische Finanzen“, in „Sozialistische Finanzwirtschaft“, Berlin [Ost], Nr. 11/1974, S. 41/42). Wie sollten sie z. B. begründen, daß an Privathaushalte Haben-Z. für gezeichnete Staatsanleihen oder für Spareinlagen gezahlt werden - und daß volkseigene Betriebe aufgrund von Bankguthaben Z.-Einkommen von volkseigenen Banken beziehen, wo doch „arbeitslose Einkommen“ in einer sozialistischen Wirtschaftsordnung prinzipiell nicht mehr erzielt werden sollen? In der DDR wird seit etwa Mitte der 60er Jahre der Z. meist als „Maß und Geldausdruck für den einmaligen Aufwand“ beim Einsatz von Kapital für eine bestimmte Investition angesehen, wobei dieses „Verwendendürfen“ eben für diesen Investitionszweck seinen Preis hat. Die hiermit vorgelegte Wesenserklärung charakterisiert den Z. vor allem in seiner Rolle als „Kapital-Z.“. Er ist unter diesem Aspekt ein „Aufwand …, der der Gesellschaft dadurch entsteht, daß sie Produktionsfonds (= Anlage- und Umlaufkapital) erst einmal vorschießen muß, um eine Produktion aufzunehmen“ (Harry Nick). [S. 965]Dabei soll das „ökonomische Gewicht“, das ein solcher „Fondsvorschuß“ im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Wirtschaftsrechnung besitzt, dadurch sichtbar gemacht werden, daß die zeitliche Bindung des vorgeschossenen Kapitals in einem bestimmten Produktionsbetrieb (= Zeitfaktor) in Form eines Z. preislich bewertet wird. Dahinter steht die Überlegung, daß der jeweilige Investor (z. B. ein volkseigener Betrieb) dafür bezahlen soll, daß gerade er die Erlaubnis erhält zu investieren, während dafür andere Investitionsziele zurückstehen müssen. Damit erkennt die marxistische Politökonomie heute praktisch an, daß in einem sozialistischen Wirtschaftssystem das Phänomen der Knappheit auch beim Einsatz von Kapital berücksichtigt werden muß und durch einen Preis (= Z.) zu bewerten ist. Bis Mitte der 60er Jahre hatte die geschilderte Wesenserklärung des Z. durch Marx verhindert, daß in den sowjetisch-sozialistischen Wirtschaftssystemen die Knappheit des Produktionsfaktors Kapital in Form eines „Kapital-Z.“ in der laufenden betrieblichen Wirtschaftsrechnung berücksichtigt wurde. Kapital hatte daher im Rechnungswesen der staatlichen Betriebe keinen Preis. Seine Inanspruchnahme führte nicht zur Einrechnung einer entsprechenden Aufwandsgröße in die Kosten der Produktion und in die Angebotspreise der Produzenten. In der DDR hat seit 1966/67 die Produktionsfondsabgabe in gewissem Grade die Funktion des Kapital-Z. übernommen. Ganz anders dagegen behandelte die Wirtschaftsführung die Kredit-Z. für Leihkapital. Ihren Kostencharakter erkannte sie schon bald an. In diesem Sinne wurde auch der Kredit-Z. als ein staatlich festgesetztes Entgelt für die zeitweilige Inanspruchnahme staatlicher Geldkapitalfonds definiert. Es leuchtete ihr ein, daß die gewünschte Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf Betriebsebene dann nicht zu erreichen war, wenn aus ideologischen Gründen oder zu Strafzwecken allzuviele Ausgaben und/oder Kostenfaktoren aus der Wirtschaftsrechnung der Produktionseinheiten herausgenommen wurden. Eine solche Z.- und Kostenpolitik würde von vornherein eine auch nur einigermaßen ökonomisch begründete Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Einzelbetriebe unmöglich machen, welche — vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet — sowieso schon durch die Rechnung mit nicht knappheitsgerechten Planpreisen beträchtlich verfälscht wird. Zur Anerkennung der „Sanktions-Z.“ als Kostenelemente fand sich die Wirtschaftsführung bisher nicht bereit. Sie sind daher auch heute werden „planbar“ noch bei der Stückkostenermittlung und Preisbildung „kalkulationsfähig“ (GBl. II, 1973, Nr. 6, S. 75). In der Wirtschaftsrechnung und Wirtschaftsplanung der Planbehörden, Produktionseinheiten und Banken in der DDR spielt der Z. in folgenden Formen eine Rolle: 1. Als „Rückflußdauer-Normativ“ oder als „normativer Nutzenkoeffizient“ in der Investitionsrechnung (= Auslese von Investitionsvarianten); 2. als „Produktionsfondsabgabe“, sofern man diese Abgabe nicht wegen ihrer Erhebungs- und Abführungstechnik zu den Steuern rechnet oder sie als eine „Vorabdividende“ des Staates auf sein in der „volkseigenen Wirtschaft“ eingesetztes Kapital betrachtet; 3. als Schuld- oder Soll-Z. bei der Aufnahme von Investitions-, Umlaufmittel- und Forderungskrediten sowie bei der Gewährung von Konsumentenkrediten; 4. als Sanktions- oder Straf-Z., sofern eine außerordentliche Kreditaufnahme einzelner Wirtschaftseinheiten eine Ansatzmöglichkeit liefert, erzieherisch, lenkend und stimulierend auf die betreffenden Problembetriebe einzuwirken; und letztlich 5. als Verzugs-Z. bei Überschreiten der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Zahlungsfristen. Die wirtschafts- und finanzpolitische Bedeutung des Z. für die Wirtschaftsführung einer Zentralplanwirtschaft besteht darin, daß sie diesen als „Mittel zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und zur Durchsetzung der Plan- und Finanzdisziplin“ einsetzen kann. So wird die Z.-Politik im Kreditwesen dazu verwendet, um folgende staatlichen Wirtschaftsziele praktisch durchzusetzen: sie soll die Kreditnehmer zu einer rationellen und sparsamen Verwendung des eigenen und des geliehenen Geldkapitals stimulieren. Gezielte Z.-Verbilligungen und -Verteuerungen sollen es dem Staat ermöglichen, in privilegierten Wirtschaftszweigen die Investitionstätigkeit zu aktivieren und sie in nichtprivilegierten zu bremsen; Z.-Ermäßigungen sollen ferner dazu beitragen, daß bestimmte volkswirtschaftliche Schwerpunktaufgaben, wie die komplexe Rationalisierung der Produktionsprozesse, beschleunigt gelöst werden. Erfolgversprechend ist die Verwendung des Z. als „ökonomischer Hebel“ jedoch nur dann, wenn diese mit dem Einsatz und den Wirkungen anderer finanzwirtschaftlicher Lenkungsinstrumente abgestimmt wird, wie z. B. der Preise, der Fondsabgaben, der Gewinnabführungssätze und der Gewinnverwendungsvorschriften. Mit einer derart politisch orientierten Z.-Politik ist es natürlich nicht vereinbar, für alle Wirtschaftsbetriebe und gesellschaftlichen Organisationen in der Volkswirtschaft einheitliche Kreditzinssätze, gestaffelt nach der Laufzeit der Kredite und der Bonität der Kreditnehmer, verbindlich festzulegen. Es ist in einer Zentralplanwirtschaft wie der der DDR auch nicht möglich, die Z.-Sätze durch Angebot und Nachfrage auf dem Geld- und Kapitalmarkt bestimmen zu lassen, zumal es in der DDR einen solchen Markt für kurz- und langfristiges Geldkapital gar nicht gibt. Aus diesem Grunde hat auch die Wirtschaftsführung der DDR nur einen „Grundzinssatz“ festgelegt, um den die Effektiv-Z. schwanken. Dieser Grundzinssatz für Kredite beträgt gegenwärtig 5 v. H. pro Jahr. Er repräsentiert nach offizieller Verlautbarung die durchschnittliche „volkswirtschaftliche Anforderung an einen bestimmten Teilnutzen, der aus der kreditierten Maßnahme zu erwirtschaften und zusammen mit der Kredittilgung an die Bank abzuführen ist“ („ökonomisches Lexikon“, Bd. II, L~Z, Berlin [Ost] 1970, S. 1204). Sofern es die vom Ministerrat und der Staatsbank beschlossenen kreditpolitischen Förderungsmaßnahmen [S. 966]erlauben, können die staatlichen Geschäftsbanken Abschläge vom Grundzinssatz differenziert bis auf einen Satz von 1,8 v. H. jährlich (= Mindestverzinsung) gewähren. Benötigen Staatsbetriebe außerhalb ihres jedes Jahr neu genehmigten Kreditlimits (= Betriebskreditplan) zusätzliche Kredite, um damit zeitweilige Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund von Planwidrigkeiten zu überbrücken, so kann die Bank dem Kreditnehmer einen Zuschlag zum Grundzinssatz von 3 v. H. abverlangen (= Risiko- oder Straf-Z.). Der maximale Gesamt-Z. beträgt in diesem Falle 8 v. H. Verletzt ein Betrieb seinen Kreditvertrag, den er mit seiner Hausbank geschlossen hat, so kann diese über den miteinander vereinbarten Z.-Satz hinaus noch einen Sanktions-Z. erheben. Insgesamt darf die Z.-Belastung durch den vereinbarten und den Straf-Z. nicht über 10 v. H. pro Jahr hinausgehen. Die Guthaben der Staatsbetriebe bei den staatlichen Banken werden mit 1 v. H. verzinst (Haben-Z.). Ausgenommen von der Verzinsung sind zeitweilig nicht in Anspruch genommene Haushaltszuschüsse für die Produktionseinheiten, welche den Betrieben bereits überwiesen wurden. Es ist ausgeschlossen, daß von diesem Beinahe-Null-Z. ein nachweislicher Anreiz auf die VEB, Kombinate und VVB ausgeübt wird, ihre liquiden Mittel auf Bankkonten zu halten. Solch ein durchschlagender Z.-Anreiz ist in der Zentralplanwirtschaft der DDR ökonomisch auch nicht erforderlich, da sämtliche kontoführungspflichtigen Wirtschaftseinheiten sowieso gesetzlich darauf festgelegt wurden, ihre freien Geldmittel nur in Form von Giralgeldguthaben bei den jeweils für sie zuständigen Banken zu verwahren (Kontoführungspflicht). Die Konsumgenossenschaften, die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften und die Molkereigenossenschaften der „Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe“ (VdgB) erhalten gegenüber den staatlichen Produktionseinheiten etwas höhere Z. für ihre Einlagen. Bei einer Anlagedauer von 12 bis 24 Monaten betragen die Z. 2 v. H. jährlich, bei einer Festlegungszeit von 24 bis 36 Monaten 3 v. H. jährlich, und bei einer Laufzeit von 36 Monaten und mehr erhalten sie jährlich eine Verzinsung von 4 v. H. (siehe hierzu die VO über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik gegenüber volkseigenen Betrieben, konsumgenossenschaftlichen Betrieben und sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften vom 22. 12. 1971, GBl. II, Nr. 4, S. 41 ff.). Während die Sparkassen und Geschäftsbanken in der DDR den privaten Sparern vor dem 15. 12. 1970 unterschiedliche Verzinsungsmöglichkeiten je nach der Festlegungszeit der Ersparnisse offerierten, bekommen die privaten Haushalte seitdem sämtliche Sparguthaben mit dem Einheitszinssatz von 3,25 v. H. verzinst. Für Spargiroeinlagen (Sichtguthaben) wird der gleiche Z.-Satz gewährt. Kredit; Bankwesen; Sparkassen; Staatsbank. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 964–966 ZGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zinspolitik

Siehe auch das Jahr 1969 Die Rechtfertigung des Z. als ein ökonomisches Bauelement, auf das auch eine sozialistisch geführte Wirtschaft nicht verzichten kann, hat den marxistischen Politökonomen in den kommunistisch regierten Staaten immer große Schwierigkeiten bereitet. Marx hatte das Wesen des Z. im Kapitalismus im Zusammenhang mit der Rolle des Leihkapitals untersucht (K. Marx, „Das Kapital“, Bd. III, Dietz Verlag, Berlin [Ost] 1965, Abschnitt V. S. 350–403). Er kam dabei zu dem…

DDR A-Z 1975

Staatslehre (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen Klassengehalt bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der [S. 828]Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Im sozialistischen Staat sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen, wohingegen die Unterdrückungsfunktion zunehmend an Bedeutung verliert. Weiterhin wird die äußere Verteidigungsfunktion genannt. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht, in dem Fortbestand von politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht, auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED vom Januar 1963 verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Stattdessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so auch von der Konzeption des Volksstaates. Später ist in der sowjetischen St. der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ gegen Ende der 60er Jahre wieder aufgegriffen worden. Er wird aber nur für die Sowjetunion angewandt; der enge Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Volksstaat und dem Staat der Diktatur des Proletariats wird nachdrücklich hervorgehoben. In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht, 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates sind im Schrifttum kaum substantielle Aussagen anzutreffen. Erst in jüngster Zeit, im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Lehrbuch „Marxistisch-leninistische Staats- und [S. 829]Rechtstheorie“ zeichnet sich eine gewisse Begriffsklärung ab. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Staat und Recht, 1973, S. 1674; Neue Justiz, 1974, S. 80). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: 1. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht klar ersichtlich; es hat jedoch den Anschein, als ob sie erst seit kurzem in die zweite Etappe eingetreten sei. Zwar wurde im formell immer noch geltenden Parteiprogramm der SED von 1963 der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag 1971 eingeführt worden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 827–829 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsmacht

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen Klassengehalt bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen…

DDR A-Z 1975

Marxismus-Leninismus (1975)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 547] I. Grundlagen Der ML ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er versteht sich bewußt als Ideologie der Arbeiterklasse. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse darstellt, ist ihre Ideologie — im Gegensatz zu früheren — wissenschaftlich und kann somit Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit beanspruchen. Gegenstand der marxistisch-leninistischen Ideologie ist das Verhältnis des Menschen zur Welt, von hier ausgehend das Verhältnis von Materiellem und Ideellem, die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens sowie der Strategie und Taktik der sozialen Revolution. Der ML dient nicht nur der Erklärung der Welt, sondern vor allem der Anleitung zu ihrer Veränderung: „Die ideenreiche, aktive, erfolgreiche Politik der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und anderer marxistisch-leninistischer Parteien ist dialektischer Materialismus in Aktion.“ Als Weltanschauung der Arbeiterklasse ist der ML auf das Ziel des Sozialismus bzw. Kommunismus ausgerichtet und hat demnach ganz bestimmte Funktionen zu erfüllen: eine wissenschaftlich-theoretische Funktion, d. h. Analyse und Verallgemeinerung der wichtigsten Resultate der Wissenschaften und der gesellschaftlichen Praxis; eine politisch-ideologische Funktion, d. h. Umsetzung der theoretischen Erkenntnisse in politische Praxis; eine ethisch-erzieherische Funktion, d. h. Bildung bzw. Verstärkung des richtigen gesellschaftlichen ➝Bewußtseins. Der ML gliedert sich in den Dialektischen (Diamat) und Historischen (Histomat) Materialismus (= Philosophie des ML), die Politische Ökonomie sowie den wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus. Diamat und Histomat sind Hauptbestandteile des ML und zugleich dessen Grundlage. Als Grundwerke des ML gelten heute neben den „Klassikern“ die „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, Teil~1 u. 2, Dietz Verlag, Berlin (Ost) 1974; „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Philosophie“, 2. durchges. Auflage, Übers, a. d. Russ., Dietz Verlag, Berlin (Ost) 1972; Philosophisches Wörterbuch, Teil~1 und 2, 10. Auflage, VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1974. II. Philosophie des Marxismus-Leninismus A. Der Dialektische Materialismus (DM) 1. Grundlagen des DM Der DM gibt eine philosophische Deutung des Wesens der Welt, untersucht das Verhältnis des Bewußtseins zur objektiven Realität (= Grundfrage der Philosophie), die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens (Erkennens) sowie die Stellung des Menschen in der Welt. Er stützt sich vor allem auf die Ausführungen Engels' („Anti-Dühring“, 1878, und „Dialektik der Natur“, 1873 ff.) und Lenins („Materialismus und Empiriokritizismus“, 1909). Dagegen wird Stalins lange Jahre wichtiger Aufsatz „Über dialektischen und historischen Materialismus“ (1938) gegenwärtig nicht erwähnt. Der DM hat aber in der jüngsten Zeit, insbesondere durch die Rezeption der Ergebnisse der Systemtheorie, der Informationstheorie sowie der allgemeinen Wissenschaftstheorie, wesentliche Erweiterungen erfahren. Nicht zuletzt durch diese Rezeption kann die generelle Methodologie des DM in den einzelwissenschaftlichen Methodologien genutzt werden, indem in verallgemeinerter Form wesentliche Erfahrungen aller Wissenschaften vermittelt werden. Die grundlegende Unterscheidung der dialektisch-materialistischen von der traditionellen Philosophie liegt in ihrem Verhältnis zu Theorie und Praxis. Der DM gibt eine philosophische Deutung des „Wesens“ der Welt, versteht sich jedoch nicht nur als eine Erklärung der Welt, sondern, wie bereits angedeutet, vor allem als eine Anleitung zu deren Veränderung. In der 11. Feuerbachthese hat Marx diesen Unterschied auf die klassische Formel gebracht: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern.“ Theorie und Praxis bilden im ML eine „organische Einheit“, d. h. sie bedingen und beeinflussen sich gegenseitig; eine „parteilose“ Werthaltung ist demnach Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein, Parteilichkeit erste Voraussetzung der marxistischen Philosophie. 2. Der Begriff der Materie und die Grundfrage der Philosophie Die einzige Eigenschaft der Materie, sagt Lenin, an deren Anerkennung der philosophische Materialismus gebunden ist, ist die Eigenschaft, objektive Realität zu sein (Lenin, Werke, nach der 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin (Ost), 1973, Bd. 14, S. 124); das bedeutet, daß die Materie außerhalb des Bewußtseins existiert. Der philosophische Materiebegriff würde damit nichts über die qualitative und quantitative Beschaffenheit der Bewegungs-, Struktur- und Entwicklungsformen der Materie aussagen; er enthielte lediglich eine weltanschauliche und erkenntnistheoretische Aussage über das Verhältnis von Materie und Bewußtsein, und zwar dergestalt, daß die Materie primär, das Bewußtsein sekundär ist. Bewußtsein ist demnach nur die höchste Bewegungsform der Materie; der DM also im Gegensatz zum Idealismus eine monistische Entwicklungslehre. [S. 548]<3. Ontologische Thesen> Die allgemeine Daseinsweise der Materie ist Bewegung, deren Wesen in der Veränderung überhaupt besteht. Nun wäre auch noch damit keine ontologische Qualifizierung der Materie bzw. der Bewegung verbunden; eine derartige „Wesens“- oder „Substanz“-Bestimmung lehnen die marxistischen Philosophen im Abwehrkampf gegen den Idealismus ausdrücklich ab. Andererseits wird behauptet, die Entwicklung der modernen Naturwissenschaft habe den „zutiefst dialektischen Charakter“ der Materie bzw. die „innere Widersprüchlichkeit“ der Bewegung erwiesen. Als Standardbeweise für das dialektische bzw. Widerspruchsprinzip gelten der Korpuskel- und Wellencharakter der Elementarteilchen sowie die Existenz von Anti-Teilchen. Eine weitere (verschleierte) ontologische Bestimmung ist die These, daß sich die Materie von niedrigen zu höheren Formen bewege (Fortschrittsprinzip), modifiziert neuerdings durch die Hinzufügung, diese Höherentwicklung gelte nur innerhalb des Weltalls, nicht für das Weltall als solches. Damit soll jeder Eschatologiekritik vorgebeugt werden. 4. Die Hauptkategorien der Dialektik Die marxistische Dialektik wird als „die philosophische Theorie vom Zusammenhang, von der Bewegung und Entwicklung in der Welt“ definiert. Unter Dialektik in diesem Sinne wird ein Wirkungszusammenhang verstanden, bei dem Dinge, Systeme usw. nicht nur Einwirkungen der verschiedensten Art von anderen Dingen, Systemen usw. erleiden, sondern auch auf diese zurückwirken. Der DM betrachtet das Universum als ein Netz von Wechselwirkungen. Methodologisch ergäbe sich daraus die Forderung, bei der Analyse eines Sachverhaltes alle Wechselwirkungszusammenhänge zu berücksichtigen. Da dies die menschliche Erkenntnisfähigkeit übersteigt, ist es im besten Falle nur möglich, die wesentlichen Wechselwirkungen zu untersuchen. Neben den inneren dialektischen Widersprüchen, die innerhalb der Materie und ihrer Daseinsweisen wirken, stehen die äußeren dialektischen Widersprüche, die eine Wechselwirkung zwischen dem System des Denkens und der Umwelt zum Ausdruck bringen. Die Kausalbeziehung (Ursache und Wirkung) ist ein Spezialfall der Wechselwirkung. Hier wirkt x auf y ein, während die Rückwirkung von y auf x praktisch null ist und darum vernachlässigt werden kann. Umstritten in der gegenwärtigen Diskussion des DM ist die Frage, ob x y zeitlich vorangeht oder ob die Wirkung gleichzeitig mit dem Vergehen der Ursache entsteht. Das Kausalprinzip des DM besagt, daß jedes Geschehen in der Welt seine materielle Ursache hat; die Kausalität trägt also absoluten und universellen Charakter. Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen inneren und äußeren Ursachen; sie bilden eine dialektische Einheit, d. h. die inneren Ursachen werden nur wirksam durch die Einwirkungen der äußeren Ursachen und umgekehrt. In den höheren Bewegungsformen der Materie kommt den inneren Ursachen eine immer größere Bedeutung zu. Organische wie gesellschaftliche Systeme verändern und entwickeln sich vor allem aufgrund ihrer inneren Bedingungen. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft wird ausschließlich durch innergesellschaftliche Ursachen, nämlich durch die Entwicklung der Produktivkräfte, vorangetrieben. Im Gegensatz zum mechanischen Materialismus, der Kausalität nur im Sinne von linearer Kausalität versteht, die materielle Welt also als eine einzige ununterbrochene Kette von Ursachen und Wirkungen begreift, verläuft beim DM die Entwicklung in einem dialektischen Prozeß von Notwendigkeit und Zufall. Das bestimmende Moment ist freilich die Notwendigkeit. Zufällig sind nur jene Ereignisse, die außerhalb des gesteckten Rahmens der Bedingungen auftreten. Notwendigkeit und Zufall sind insofern relativ, als ihr Gegensatz nur für ein gegebenes Feld von Bedingungen besteht. Entscheidend ist nun, daß z. B. im gesellschaftlichen Bereich die Absteckung dieses Bedingungsfeldes und damit dessen, was notwendig und was zufällig ist, mehr oder weniger von der Entscheidungselite der Partei abhängt. Insofern ist gerade dieses Kategorienpaar von großer politischer Bedeutung. Mit diesem Problembereich hängt die Dialektik von Möglichkeit und Wirklichkeit eng zusammen. Möglich im Sinne des DM ist ein Ereignis dann, wenn es — bezogen auf einen bestimmten Rahmen von Bedingungen — sowohl eintreten als auch nicht eintreten kann. Was zufällig ist, muß möglich sein, während das Umgekehrte nicht gilt. Von besonderer Bedeutung ist die Art und Weise, wie sich in der geschichtlich gewordenen Gesellschaft Möglichkeiten in Wirklichkeiten umwandeln. Dies kann bewußt und spontan geschehen. Dem DM stellt sich das Problem so dar: Damit eine gesellschaftliche Möglichkeit Wirklichkeit wird, muß ein bestimmter Schwellenwert individueller spontaner Handlungen erreicht werden. Die Aufgabe der marxistisch-leninistischen Partei ist nicht, spontane Handlungen zu eliminieren, sondern bestimmte — und nicht beliebige — Schwellenwerte zu steuern. Damit ist die Dialektik von Bewußtsein und Spontaneität bestimmt. Engels' Definition der Dialektik von Notwendigkeit und Freiheit ist für den DM noch immer unübertroffen: „Nicht in der erträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen … Freiheit des Willens heißt daher nichts anderes als die Fähigkeit, mit Sachkenntnis entscheiden zu können“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 106). Freiheit als Möglichkeit, zwischen verschiedenen Alternativen wählen [S. 549]zu können, ist für den DM zwar ebenfalls eine wesentliche Bestimmung der Freiheit, insofern aber nur eine negative, als sie von den objektiven Natur- bzw. Gesellschaftsgesetzen abstrahiert. Die Erkenntnis dieser „objektiven“ Gesetze ist im wesentlichen der Parteiführung vorbehalten. 5. Dialektische Entwicklungsgesetze Zur Erklärung der qualitativ verschiedenen Erscheinungsformen der Materie dient dem DM das „Gesetz“ vom Umschlagen quantitativer Veränderungen in qualitative. Qualität ist die wesentliche bzw. invariante Eigenschaft von Dingen, Systemen usw.; Quantität erfaßt Mengen (Größe, Anzahl, Gewicht, Intensität) dieser Qualitäten. Das Maß gibt die Grenze an, bis zu der sich eine gegebene Qualität quantitativ ändern kann, ohne aufzuhören, eben diese Qualität zu sein. Das „Gesetz“ besagt, daß Qualitätsänderungen sprunghaft (revolutionär) erfolgen, einmal durch stoffliche, quantitative Veränderungen, also z. B. durch kontinuierliche (evolutionäre) Zu- oder Abnahme der Anzahl der Elemente eines materiellen Systems, Qualitätsänderungen aber auch dann eintreten können, wenn die Zahl der Elemente des Systems gleich bleibt und sich nur deren Anordnung oder Kopplung ändert. Heute ist dieses „Gesetz“ für den DM vor allem politisch bedeutsam im Kampf gegen Reformismus und Revisionismus, denen er die Notwendigkeit der revolutionären, qualitativen Veränderungen entgegensetzt, sowie im Kampf gegen Sektierertum und linksradikale Strömungen, gegen die er die Notwendigkeit der allmählichen, quantitativen Vorbereitung jeder revolutionären Umwälzung hervorhebt. Der Umschlag von einer Qualität in eine andere heißt „dialektischer Sprung“. Eine für die Gesellschaft besonders wichtige Form des dialektischen Sprungs ist die soziale Revolution, d. h. der Umschlag von einer Gesellschaftsformation in eine andere. Neu in der Diskussion des DM ist die systemtheoretische Variante des dialektischen Sprungs. Obwohl die politische — und damit auch die philosophische — Bedeutung der Systemtheorie in der DDR seit 1971 stark zurückgegangen ist, spielen einige ihrer Elemente im philosophischen Denken immer noch eine Rolle. Der Vorteil der systemtheoretischen Variante liegt vor allem darin, daß der dialektische Sprung — infolge eines höheren Abstraktionsgrades — ohne Schwierigkeiten auf alle möglichen Erscheinungen übertragen werden kann. Die Aussage verliert dafür aber an Informationsgehalt. Die dialektisch-materialistische Systemtheorie unterscheidet systemzerstörende von systemerhaltenden Sprüngen. Beispielsweise ist die proletarische Revolution ein solcher systemzerstörender Qualitätsumschlag; da das kapitalistische System nur ein historisch bedingtes Teilsystem des Gesamtsystems „menschliche Gesellschaft“ ist, die Diktatur des Proletariats aber eine höhere Entwicklungsstufe darstellt, ist der systemzerstörende Qualitätsumschlag bezüglich eines Teilsystems ein systemerhaltender für das Gesamtsystem. Daraus folgt, daß Entwicklung letztlich nur über solche Qualitätssprünge erfolgen kann, die systemerhaltenden Charakter tragen. Ein systemerhaltender Qualitätsumschlag ist identisch mit der dialektischen Negation. Im Gegensatz zur Negation der formalen Logik treten damit zwei positive Momente in der dialektischen Negation auf: 1. Das Negativum „Nicht-A“ stellt in bezug zur Entwicklung des Gesamtsystems etwas Positives dar; 2. das Gesamtsystem wird nicht negiert, sondern nur eine wesentliche Eigenschaft davon, während andere wesentliche Eigenschaften „aufgehoben“ bzw. bewahrt werden. Das Gesetz der Negation der Negation besagt, daß die Entwicklung nicht auf dem Stand der Qualität „Nicht-A“ stehen bleibt, sondern auf eine Rückkehr zur Qualität „A“ drängt, freilich auf einer höheren Stufe. Lenin gebraucht dafür das Bild der Spirale. Mit der Negation der Negation ist der Entwicklungszyklus abgeschlossen, aber nur insofern, als die ihm entsprechende Qualität ihre Variationsmöglichkeiten im Stadium der Negation ausgeschöpft hat und im Stadium der Negation der Negation eine weitere Entwicklung nur noch hinsichtlich anderer Qualitäten möglich ist. So ist mit dem Übergang zum Sozialismus der Entwicklungszyklus der menschlichen Gesellschaft abgeschlossen, den Marx als die „Vorgeschichte der Menschheit“ bezeichnete. 6. Marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie Den zweiten Aspekt der „großen Grundfrage“ der marxistisch-leninistischen Philosophie stellt das Problem dar, inwieweit das Bewußtsein die Wirklichkeit richtig widerspiegelt; dies ist Gegenstand der marxistisch-leninistischen Erkenntnistheorie. Die Grundprinzipien sind: a) Die allgemeinen Gesetze der Dialektik sind mit denen der Logik und Erkenntnistheorie identisch; insofern gibt es keine eigenständige marxistische Erkenntnistheorie. b) Die Erkenntnistheorie ist nur insofern eine relativ selbständige Disziplin, als der Erkenntnisprozeß spezifische Besonderheiten zeigt. c) Da Real- und Erkenntnisdialektik übereinstimmen, hält es der DM für unzulässig, bei der Analyse von Denkformen und Denkgesetzen von den Denkinhalten zu abstrahieren (im Gegensatz z. B. zu Kant). d) Erkenntnissubjekt ist nicht das Individuum, sondern die Gesamtmenschheit, und zwar als Subjekt eines in der Geschichte sich entfaltenden Denkprozesses. Erkenntnisobjekt ist die vom Bewußtsein unabhängige objektiv-reale Existenz der Außenwelt, die aber keineswegs unabhängig vom Subjekt gedacht werden darf. Die materielle Welt wird erst [S. 550]dann zum Erkenntnisobjekt, wenn sie vom Subjekt verändert, beeinflußt, beobachtet wird, also dadurch, daß das Subjekt sie in die gesellschaftliche Lebenstätigkeit einbezieht und seine Wesenskräfte in ihr vergegenständlicht (Subjekt-Objekt-Dialektik). e) Die gesellschaftliche Praxis ist ein konstitutives Element im Erkenntnisprozeß, d. h. nicht nur ein äußerliches Kontrollorgan der Erkenntnis, sondern sowohl Grundlage und Ziel der Erkenntnis als auch Kriterium der Wahrheit. f) Erkenntnis ist Prozeß bzw. Resultat der sinnlichen und rationalen Widerspiegelung der objektiven Realität im Bewußtsein. Mit der Rezeption der allgemeinen Informationstheorie hat die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie eine Bedeutung erreicht, die — schon am Umfang der Darstellung gemessen — der Bedeutung des Histomat bzw. Diamat gleichkommt. Damit verbunden ist aber auch ein Auflösungsprozeß des geschlossenen Gedankengebäudes, der vor allem im Bereich der Abbildtheorie sichtbar wird: An die Stelle des Begriffs „Widerspiegelung“ tritt der Begriff „inneres Modell der Außenwelt“. Dieses besteht aus einem dynamischen System von Informationen, dessen Struktur „bestimmte Übereinstimmungen mit der Struktur der Außenwelt aufweist“. Isomorphie, also eindeutige Zuordnung der Elemente des inneren Modells an die der Außenwelt, ist ein anzustrebendes Ideal. Tatsächlich wird nur Homomorphie erreicht, d. h. eine „mehr-eindeutige Zuordnung“ der Elemente. Insbesondere der semantische Aspekt der Information läßt subjektiven Deutungen größeren Spielraum, als es die traditionelle Abbildtheorie zugestehen wollte. Weiter ist umstritten, welchen Formen des kognitiven Abbildes Wahrheit zukommt. G. Klaus stand z. B. auf dem Standpunkt, daß nur den Aussagen Wahrheit zukommt, während andere Theoretiker allen Formen des kognitiven Abbildes, also auch sinnlichen Abbildern, Wahrheit zuschreiben wollen. B. Der Historische Materialismus (HM) Im Verständnis des ML gilt der HM als die „Vollendung“ des marxistisch-philosophischen Materialismus. Der HM soll vom „wirklichen Lebensprozeß“ der Menschen ausgehen; er versteht diesen vor allem als Praxis des „materiellen Produktions- und Reproduktionsprozesses sowie des Klassenkampfes und der sozialen Revolution …, d. h. er gibt eine materialistische Interpretation der praktisch-kritischen, revolutionären Tätigkeit der Menschen, in der diese ihre gesellschaftlichen Verhältnisse und damit sich selbst gestalten und verändern; er deckt die entscheidenden sozialen Triebkräfte des Geschichtsprozesses auf, die letztlich aus dem realen Lebensprozeß der Gesellschaft selbst hervorgehen, und untersucht die allgemeinen und grundlegenden Struktur- und Entwicklungsgesetze der menschlichen Gesellschaft als Ganzes. Erst auf dieser Grundlage wird die marxistische Philosophie zu einer optimistischen und revolutionären Weltanschauung, welche die weltanschaulichen Probleme, die in bezug auf die Welt als Ganzes auftreten, mit den Entwicklungsproblemen der menschlichen Gesellschaft, mit der praktischen Lebenstätigkeit des historisch konkreten Menschen, mit den revolutionären Weltprozessen, die die gegenwärtige Geschichtsepoche kennzeichnen, zu einer einheitlichen philosophischen Fragestellung verbindet.“ In allen Lehrbüchern des ML wird auf die untrennbare Einheit des DM und HM besonders großer Wert gelegt. Es wird behauptet, der HM sei die „Anwendung“ des DM auf die Gesellschaft. Diese These ist sowohl wissenschaftsgeschichtlich wie sachlich schwer aufrechtzuerhalten. Der HM als Theorie der allgemeinen Bewegungs- und Entwicklungsgesetze der Gesellschaft wurde von Marx ohne Hinzuziehung bzw. Kenntnis der „Naturdialektik“ begründet. Die Verbindung von HM und DM hat freilich eine starke gesellschaftspolitische Bedeutung; sie soll die Kluft zwischen dem System der marxistischen Philosophie, insbesondere des HM, und dem realen gesellschaftlichen Prozeß überwinden. Dies geschieht allerdings, wie schon im Diamat gezeigt werden konnte, auf Kosten des Informationsgehalts. Das Kerndogma wird, um seine Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit zu bewahren, auf eine höhere Abstraktionsstufe gestellt, d. h. die dialektische Methode wird gegenüber dem Inhalt der dialektischen Bewegungsgesetze hervorgehoben. Dafür gewinnen die jeweiligen politischen Aktionsprogramme mehr Bewegungsfreiheit; sie werden offener und schichten-spezifisch variabel und damit für die Entwicklung der Ideologie bedeutungsvoller, da sie auf das Kerndogma zurückwirken. 1. Die dialektisch-materialistische Geschichtsauffassung Im Vorwort „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“ hat Marx die wichtigsten Grundthesen des HM entwickelt: „In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte, notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und der bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein be[S. 551]stimmt“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 8 f.). Marx gelangte zu diesem Schluß aufgrund einer spezifischen Beurteilung der Arbeit, die er nicht wie Hegel nur geistig, sondern auch materiell-gegenständlich begriff. Die Arbeit erzeugt jene Güter, die der Mensch für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nötig hat. Der ursprüngliche Arbeitsvorgang vereint „Kopf- und Handarbeit“. Im Produkt der Arbeit vergegenständlicht sich menschliche Energie, der Mensch entäußert bzw. entfremdet sich selbst (Entfremdung). Da diese Gegenstände nicht Selbstzweck sind, sondern Mittel der Lebenserhaltung sein sollen, erfüllen sie ihre Bestimmungen erst, wenn sie wieder „aufgehoben“ bzw. vernichtet werden, indem sie dem Menschen zum Genuß bzw. zu seiner Reproduktion dienen. Arbeit befriedigt und erzeugt die Bedürfnisse in einem. Durch die Arbeitsteilung wird aber der „natürliche“ Kreislauf des Arbeitsprozesses durchbrochen. Geschichtlich gesehen ist die Arbeitsteilung unvermeidlich; sie ergibt sich aus der widersprüchlichen Eigenbewegung der Produktionsmittel. Wenn jene soweit entwickelt sind, daß die Produktion über die unmittelbare Existenzsicherung hinausgeht, kann sich Privateigentum an Produktionsmitteln bilden, das die Teilung von Kopf- und Handarbeit ermöglicht, die zur natürlichen Arbeitsteilung als bestimmender Faktor hinzukommt. Dies hat aber zwei folgenschwere Konsequenzen: Die Trennung von Kopf- und Handarbeit bewirkt, daß das Bewußtsein sich ein eigenes Objekt schafft, eine Welt von geistigen Wesenheiten, von Ideen, die es für die bewegenden Kräfte und Ziele der Geschichte ausgibt; die Arbeitsteilung schafft mit dem Idealismus also eine Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein. Andererseits wird durch die Bildung von Privateigentum der Dreitakt Mensch — Entäußerung — Genuß bzw. Wiederaneignung gestört, die produzierten Gegenstände werden einem Großteil von Menschen vorenthalten, und/oder sie werden ihnen zu einer fremden Macht (Entfremdung vom Produkt bzw. Entfremdung der Produktion). 2. Die Dialektik von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen und der Klassenkampf als Triebkräfte der Geschichte Entscheidend für die gesellschaftliche Entwicklung ist also, wie die Menschen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse notwendigen Güter produzieren. Produzieren bedeutet ein Zweifaches: ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zur Natur und ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zueinander. Das Verhältnis der Menschen zur Natur ist bedingt durch seine Produktivkräfte, das gegenseitige Verhältnis der Menschen durch die Produktionsverhältnisse Die Produktion wird verstanden als dialektischer Prozeß, und zwar als eine dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, in der beide in Wechselwirkung stehen und einander gegenseitig bedingen, aber so, daß die Produktivkräfte die führende Rolle in der Entwicklung spielen. Wichtig ist, daß die Faktoren der Entwicklung nicht außerhalb der Produktion gesucht werden, etwa in geographischen und klimatischen Bedingungen oder etwa im Anwachsen der Bedürfnisse durch das Wachstum der Bevölkerung. Quelle der Entwicklung ist vielmehr die „Selbstbewegung“, die dialektische Wechselwirkung der Elemente der Produktion, insbesondere der Elemente der Produktivkräfte, ihre inneren Widersprüche und hauptsächlich die Wechselwirkung zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen. „Auf einer gewissen Stufe ihrer Entwicklung geraten die materiellen Produktivkräfte der Gesellschaft in Widerspruch mit den vorhandenen Produktionsverhältnissen oder, was nur ein juristischer Ausdruck dafür ist, mit den Eigentumsverhältnissen, innerhalb deren sie sich bisher bewegt hatten. Aus Entwicklungsformen der Produktivkräfte schlagen diese Verhältnisse in Fesseln derselben um. Es tritt dann eine Epoche sozialer Revolution ein“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 9). So bewirkt z. B. die Entwicklung der Technik, die zunehmende Mechanisierung der Produktion im Kapitalismus, daß die Weise der Gütererzeugung sich immer mehr vergesellschaftet. Dies wird in Großbetrieben, Großorganisationen und in der Massenproduktion deutlich sichtbar. Aber die Aneigung des Ertrages, und daher die Bestimmung des Produktionszwecks, bleibt eine private. Zur Überwindung dieses Widerspruchs muß das Privateigentum an Produktionsmitteln überhaupt abgeschafft werden. Dies geschieht durch die sozialistische Revolution. Die sozialistische Revolution ist die höchste und damit letzte Form der sozialen Revolution. Als soziale Revolution werden solche gesellschaftlichen Umwälzungen verstanden, bei denen die eine herrschende Klasse durch eine neue herrschende Klasse abgelöst wird. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal einer Klasse ist ihr Verhältnis zu den Produktionsmitteln, das wiederum im wesentlichen ein Eigentumsverhältnis ist. Alle anderen Verhältnisse, etwa schichtenspezifische, lassen sich daraus ableiten. So gesehen stellt sich für den ML die Geschichte als eine „Geschichte von Klassenkämpfen“ dar, die identisch ist mit der Entwicklung der Formen des Privateigentums an Produktionsmitteln. 3. Die Gesellschaftsformationen Die Entwicklung erfolgt im Rahmen der dialektischen Bewegungsgesetze (s. o.) in fünf Stufen: Urgesellschaft: kein Privateigentum an Produktionsmitteln, da noch keine nennenswerten vorhanden; Sklavenhaltergesellschaft: Privateigentum an Werkzeugen sowie den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven; Feudalismus: Privateigentum vor allem an Bo[S. 552]den, Rohstoffen sowie den Leibeigenen; Kapitalismus: Privateigentum an Kapital in Form von Geld, Maschinen und menschlicher Arbeitskraft, äußerste Zuspitzung des Klassenantagonismus in Gestalt der Bourgeoisie (Ausbeuterklasse, den Mehrwert der Lohnarbeiter zurückhaltend) und des Proletariats, der „Klasse mit radikalen Ketten“, an der das „Unrecht schlechthin“ verübt wird; Kommunismus (Vorstufe: Sozialismus): Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln durch deren Vergesellschaftung und damit Negation der Negation, d. h. Rückkehr zum Urzustand auf höherer Ebene, auf welcher der Kreislauf des Arbeitsprozesses wieder geschlossen und damit auch der Abschluß der „Vorgeschichte der Menschheit“ erreicht ist. C. Wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus 1. Sozialismus oder die Diktatur des Proletariats Hauptfrage des wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus ist die Frage nach der „Gesetzmäßigkeit“ des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus. In dieser Frage vor allem unterscheiden sich Marxismus und Leninismus. Der verbindende Grundgedanke ist aber folgender: Aus den antagonistischen Klassengegensätzen zwischen Bourgeoisie und Proletariat ergibt sich, daß die sozialistische Revolution nur gewaltsam sein kann. Denn die herrschenden Klassen setzen der Veränderung der Produktionsverhältnisse Widerstand entgegen und benutzen dazu vor allem den Zwangsapparat des Staates. In der Übergangsphase muß daher das Proletariat den Staatsapparat erobern und gegen die noch vorhandenen Reste der Bourgeoisie, und zwar sowohl gegen deren ökonomische, politische als auch ideologische Erscheinungsformen (Revisionismus), als Instrument der Macht einsetzen. Diese Diktatur des Proletariats unterscheidet sich dem Anspruch nach insofern von bisherigen Diktaturen, als sie eine Herrschaft der Mehrheit über eine Minderheit bedeutet. Marx selbst wollte über taktische Einzelheiten dieser Diktatur keine verbindlichen Aussagen für die Zukunft machen. Er glaubte, daß diese Übergangsphase ohnehin sehr kurz sei. In der Schrift „Klassenkämpfe in Frankreich“ empfahl er das Modell der Pariser Kommune: Die Länder sollten sich föderativ auf freiwilliger Basis organisieren; abgestufte Organe der direkten Demokratie nehmen zugleich legislative wie exekutive Aufgaben wahr; die Beamten sind abhängige Organe des organisierten Volkes und sollen nicht besser als Facharbeiter bezahlt werden; wie auch die Vertreter der Polizei unterliegen sie der ständigen Kontrolle der Kommunen und sind jederzeit absetzbar; die Delegierten der Kommunen werden in Urwählerversammlungen gewählt und sind ebenfalls jederzeit abwählbar. Das zeigt, daß Marx — wie übrigens auch Engels (vgl. „Kritik des Erfurter Programms“, 1891) — Diktatur gegenüber der Bourgeoisie und Demokratie innerhalb der proletarischen Organisationen für vereinbar hielt. Anders Lenin: Unter den Bedingungen des zaristischen Rußlands, in dem soziologisch von einer Mehrheit des Proletariats nicht die Rede sein konnte, entwickelte er vor allem in der Schrift „Staat und Revolution“ (1917) die Diktatur des Proletariats im Rahmen einer geschlossenen Revolutionstheorie. Darin wird der Diktaturbegriff in seiner traditionellen machttechnischen Bedeutung verstanden, d. h. in Praxis Diktatur einer Minderheit über eine Mehrheit, wobei die Minderheit sich als potentielle Mehrheit versteht. Mit dieser inhaltlichen Änderung des Diktaturbegriffs hängt eng zusammen die ebenfalls von Lenin entwickelte Theorie der „Partei neuen Typs“ („Was tun?“, 1902). Deren Hauptmerkmale sind: 1. Die Partei ist der „bewußte Vortrupp der Arbeiterklasse“. Sie rekrutiert sich infolgedessen historisch gesehen zunächst aus der sozialen Schicht der Intelligenz, die einerseits das richtige proletarische Bewußtsein entwickeln, bewahren und verbreiten soll, andererseits die Organisation der proletarischen Bewegung zu übernehmen hat. 2. Die Partei ist der „organisierte Vortrupp der Arbeiterklasse“, d. h. sie ist einheitlich bis in die kleinsten sozialen Grundeinheiten („Zellen“) organisiert. 3. Das organisatorische Grundprinzip ist der demokratische Zentralismus. Auf Grund der spezifischen historischen und nationalen Bedingungen unterscheidet der ML heute zwei Typen der Diktatur des Proletariats: die Sowjetmacht und die Volksdemokratie. 2. Die Entwicklungsphasen des Sozialismus Angesichts der relativ ungebrochenen Kraft des „imperialistischen Monopolkapitalismus“ nach dem Ersten Weltkrieg sah sich der ML zu einer weiteren Modifizierung der Marxschen Lehre gezwungen: Im Unterschied zu der Annahme von Marx und Engels, daß die entwickelten Länder zur gleichen Zeit zum Sozialismus übergehen würden, wurde die These vom sozialistischen Sieg in einem Staat entwickelt; das imperialistische Weltsystem soll nach und nach an seinen schwächsten Gliedern durchbrochen werden. Diese These wird zwar Lenin zugesprochen, tatsächlich wurde sie aber besonders von Stalin propagiert. Bis zur Ablösung W. Ulbrichts 1971 wurde aus dem noch immer währenden „erbitterten Kampf gegen den staatsmonopolistischen Kapitalismus“ der Schluß gezogen, daß der Sozialismus nicht eine kurzfristige Übergangsphase in der Entwicklung der Gesellschaft sei, sondern eine relativ selbständige sozialökonomische Formation, die sich auf ihren „eigenen Grundlagen“ und dann direkt hin zum Kommunismus entwickle. Diese Auffassung wurde seit Oktober 1971 von der SED auf mehreren Konferenzen und ZK-Tagungen als falsch bezeichnet und zu[S. 553]rückgewiesen. Der Sozialismus gilt jetzt wieder als Vorphase und Teil des Kommunismus, der keine „relative Selbständigkeit“ beanspruchen kann. Die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei beschränke sich darum nicht auf die Negation des Kapitalismus, vielmehr sei infolge ihrer wachsenden „sozialpolitischen Funktion“ im gesamtgesellschaftlichen Erkenntnis-, Planungs- und Leitungsprozeß ihre Verstärkung erforderlich. Dasselbe gelte für den Staat: „Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist nicht durch ‚Entstaatlichung‘ oder ‚Absterben des Staates‘ zu verwirklichen. Der sozialistische Staat wird vielmehr neue Aufgaben übernehmen und durchführen müssen, um alle Teilbereiche und damit das Gesamtsystem so zu gestalten, daß die materielle und geistige Überlegenheit des Sozialismus nachgewiesen wird“ (DZfPh, 16. Jg., H. 6, 1968, S. 57). Die erste Aufbauphase ist gekennzeichnet durch das Klassenbündnis zwischen Industriearbeiterschaft und Bauern. Der Existenz von mehreren Klassen entsprechend gibt es hier noch mehrere Formen des gesellschaftlichen Eigentums: das gesamtgesellschaftliche, das genossenschaftliche sowie Reste privatwirtschaftlichen Eigentums. Da das Entwicklungsniveau der Produktivkräfte noch relativ gering ist, überwiegt die materielle Interessiertheit als Anreiz vor dem gesellschaftlich-moralischen Bewußtsein, und die Verteilung der Güter erfolgt nach dem Prinzip: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Leistungen.“ Ebenso findet in dieser Phase das Wertgesetz seine volle Anwendung. Die erste Aufbauphase vollzieht sich in zwei Etappen: 1. Aufbau und Behauptung des Sozialismus in der Sowjetunion im Kampfe gegen den Imperialismus (etwa 1917–1945); 2. Herausbildung des sozialistischen Weltsystems und Umschlag des Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus (1945–1956). Die zweite Aufbauphase, der „umfassende Aufbau des Sozialismus“ wird 1962/1963 — nach einer Zeit des Übergangs — mit dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ eingeleitet. Sie wird darüber hinaus durch folgende Faktoren bestimmt: militärische Überlegenheit des sozialistischen Lagers, wissenschaftlich-technische Revolution. Daraus ergeben sich für die marxistisch-leninistische Partei die Aufgaben: 1. International: Politik der friedlichen Koexistenz bei Verschärfung des internationalen Klassenkampfes auf den Gebieten der Ökonomie, der Ideologie und der Kultur. Weiter erfordert der internationale Charakter der technischen Revolution eine qualitativ höhere Form der internationalen Arbeitsteilung. 2. Im Innern: Schutz des sozialistischen Eigentums und Entwicklung der Verteidigungsbereitschaft gegen mögliche imperialistische Überfälle. Volle Entfaltung der Wissenschaft als Produktivkraft; Einholen bzw. Überflügeln des wissenschaftlich-technischen Vorlaufs des Imperialismus; allseitige Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, insbesondere die Entwicklung des gesellschaftlichen ➝Bewußtseins. Der „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und damit der Beginn der zweiten Phase wurde in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 in Verbindung mit dem „neuen ökonomischen System der Planung und Leitung“ verkündet. Auf dem VII. Parteitag (1967) wurde diese Formel abgelöst durch die von der „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“. Seit dem VIII. Parteitag (1971) wird die gegenwärtige Entwicklungsphase als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnet. 3. Der wissenschaftliche Kommunismus Nach der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus beginnt, nach der Lehre des ML, erst die eigentliche Geschichte der Menschheit, der Kommunismus. Während Marx diese Epoche noch eher philosophisch charakterisierte als eine Vernichtung der „Fremdheit“, mit der sich die Menschen zu ihrem eigenen Produkt gegenseitig verhalten, sind es heute eher pragmatische Kriterien, die zu ihrer Bestimmung genannt werden. Das Verteilungsprinzip lautet jetzt: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“. Es gibt zwar noch Klassen; die Produktionsmittel sind jedoch ausschließlich einheitliches Volkseigentum; die Unterschiede zwischen Stadt und Land sind mehr und mehr aufgehoben; körperliche und geistige Arbeit sollen immer mehr verschmolzen werden; die Intelligenz ist zwar noch eine besondere soziale Schicht, sie ist aber mit den beiden „Hauptklassen“, den Arbeitern und Bauern, eine enge Verbindung eingegangen; der Charakter der Arbeit ist ein ganz anderer geworden: Der Mensch tritt mit der Vollendung der Automation aus dem naturwüchsigen Produktionsprozeß heraus und leitet diesen nach seinen Zielvorstellungen. Damit wird, dem ML zufolge, die Arbeit zum „hauptsächlichsten Lebensbedürfnis der Menschen“. Nach dem Selbstverständnis des ML hat der Aufbau des Kommunismus in der UdSSR seit dem XXII. Parteitag der KPdSU begonnen. Freilich ist auch in dem dort entwickelten Programm für die Jahre 1961–1980 von einem „Absterben des Staates“, wie es sich Marx und Engels vorstellten, nicht die Rede. (Zitate im Vorangehenden, soweit ohne Angabe, aus Art. „Materialismus, dialektischer und historischer“, in: Phil. Wörterbuch, Hrsg. M. Buhr, G. Klaus, 7., berichtigte Aufl., 2 Bde., Berlin 1970, hier Bd. 2). Agnostizismus; Moral, sozialistische; Objektivismus; Positivismus, Relativismus; Subjektivismus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 547–553 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinenbau

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 547] I. Grundlagen Der ML ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er versteht sich bewußt als Ideologie der Arbeiterklasse. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse darstellt, ist ihre…

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Geschlechtserziehung (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der sozialistischen ➝Moral gestaltet werden, die unter anderem eine „saubere und anständige“ Lebensführung fordern; diese Forderung gilt besonders für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei auch die anfänglich vermiedenen Begriffe „Sexualerziehung“, „Sexualpädagogik“, „Sexualverhalten“, „Sexualität“ usw. verwendet werden. „Sozialistische“ G. soll die Heranwachsenden befähigen, durch die Beziehungen und in den Beziehungen zum anderen Geschlecht eine „sinnvolle und glückhafte Steigerung ihres Daseins“ zu finden, wozu es der Anerziehung von Einstellungen und Verhaltensweisen bedarf, die durch Verantwortung für die Entwicklung des Partners und für die eigene Entwicklung gekennzeichnet sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, die eigenen Kinder auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht sinnvoll vorzubereiten und sie dazu mit dem notwendigen Wissen um die eigene Geschlechtlichkeit und die Eigenarten des anderen Geschlechts vertraut zu machen. Sozialistische G. bezieht sich also auf alle Verhaltens- und Erlebnisweisen des Menschen, welche die Beziehungen zur eigenen Geschlechtlichkeit und zum anderen Geschlecht betreffen, d. h. auf die erotischen und die sexuellen ebenso wie auf die allgemein-sozialen. G. ist zwar die gemeinsame Aufgabe von Familie, Schule, Jugendorganisationen und anderen gesellschaftlichen Erziehungskräften, erfolgt jedoch weitgehend im Rahmen der Schule, auch als Koinstruktion und Koedukation; sie ist nicht nur die Aufgabe eines Unterrichtsfaches, besonders des Biologieunterrichts der Klasse 8, sondern soll auch die Möglichkeiten verschiedener anderer Fächer, und zwar von der Klasse~1 an, nutzen, besonders des Literatur- und des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts. Eine wichtige Zielstellung der sozialistischen G. ist es ferner, die Heranwachsenden zu befähigen, sich „von überlebten spätbürgerlichen Moralauffassungen, schädlichen Umwelteinflüssen und unmoralischen Gewohnheiten und Verhaltensweisen abzugrenzen“. Zwei besondere Schwerpunkte bilden die G. der älteren Schüler und Lehrlinge sowie die sexualpädagogische Befähigung der Eltern; zu letzterem werden die für Kinder altersdifferenzierten „Merkblätter für Eltern“ (A: 4–10 J.; B. 10–14 J.; C: 14–18 J.) des Deutschen Hygiene-Museums Dresden verwendet. Für die Vermittlung entsprechender Kenntnisse im Rahmen der G. der 3- bis 18jährigen besteht folgendes 23 Themen umfassende und in vier Themenkomplexe gegliederte sexualpädagogische (Maximal- bzw. Optimal-)Programm: A. Gesellschaftlich-moralische Probleme: sozialistische Gesellschaft-Ehe und Familie, sozialistische Moral und Geschlechterbeziehungen; B. Allgemeine Probleme der Geschlechterbeziehungen und des Geschlechtslebens: die Beziehungen zwischen Eltern und Kind in der Familie, Herkunft, Entstehung und Geburt des Kindes, die geschlechtliche Reifung im Kindes- und Jugendalter, die sexuelle Reifung, zur Frage der Enthaltsamkeit, die Beziehungen zwischen Jungen und Mädchen, Freundschaft und Liebe, die psychologische Einheit des Menschen im Geschlechtsbereich, männliche und weibliche Sexualität; C. Anatomie und Physiologie des Geschlechtslebens: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation und Menstruationshygiene (nur für Mädchen), Zeugung und Empfängnis, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsprobleme, Geburt und Fehlgeburt, Masturbationsprobleme (nur für Jungen); D. Abwegigkeiten und Spezialprobleme: Sittlichkeitsvergehen an Kindern, Abwegigkeiten des Sexualverhaltens (Homosexualität, Päderastie, Sadismus, Masochismus), Geschlechtskrankheiten, Impotenz, Frigidität. Bei der G. in der DDR ist man bemüht, sich von zwei extremen Auffassungen zu lösen, sowohl von der Auffassung, daß eine wirksame politisch-ideologische bzw. [S. 368]staatsbürgerliche ➝Erziehung eine gezielte Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht und der eigenen Geschlechtlichkeit überflüssig mache, als auch von der Auffassung, daß eine spezifische Sexualaufklärung ausreiche, um auf diese Begegnungen vorzubereiten. Intention und Realisation klaffen auch auf diesem Erziehungsgebiet teilweise noch recht weit auseinander. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 367–368 Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der sozialistischen ➝Moral gestaltet werden, die unter anderem eine „saubere und anständige“ Lebensführung fordern; diese Forderung gilt besonders für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit…

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Energiewirtschaft (1975) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 256] I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die bis 1967 dem Bergbau zugeordneten Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie sowie der Zweig Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1973 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,3 v. H. (191.000) aller Industriebeschäftigten, der Anteil an der industriellen Nettoproduktion lag bei knapp 9 v. H. (1973). Die Energiewirtschaft gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten betrug 1973 in diesem Industriebereich 248.000 Mark, im Industriedurchschnitt hingegen nur 68.000 Mark. Allein 27 v. H. aller für die Industrie bereitgestellten Investitionsmittel wurden im Zeitraum 1960–1973 der E. zugewiesen. Trotzdem bildet sie das Schlußlicht in der Wachstumsrangfolge aller Industriebereiche. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1960 und 1973 im Jahresdurchschnitt um 6,1 v. H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,4 v. H. (davon Energiebetriebe 5,3 v. H.). Damit konnte die bestehende Energielücke — sie führte vor allem in den 60er Jahren zu zeitweiligen Strom- und Gasabschaltungen sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich — nicht geschlossen werden. II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. A. Entwicklung und Struktur 1973 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 76 Mill. t Steinkohleneinheiten (SKE) -1960 waren es 68 Mill. t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+11 v. H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte zugenommen (+ 282 v. H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill. SKE, so waren es 1973 bereits 31,7 Mill. t SKE. Damit hat die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR zwar zugenommen: 1960 wurden 11 v. H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1973 waren es hingegen 29 v. H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die immerhin 55 v. H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit jedoch gering. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik ebenso wie die übrigen westlichen Industrieländer über 50 v. H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl (-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen wies in den Jahren 1960 und 1973 folgende Struktur auf (Angaben in v. H.): Die intensive Nutzung der inländischen Energieträger führt zwar zu einer geringen Importabhängigkeit und vermindert den Devisenbedarf. Diese Vorteile dürften aber mit Einsatzkosten verbunden sein, die in einigen Bereichen sicher niedriger wären, wenn man stärker auf andere Energieträger zurückgegriffen hätte. Nicht zuletzt diese Tatsache hat die Wirtschaftsführung der DDR zu der Entscheidung veranlaßt, den Braunkohlenanteil weiter zu senken und den Verbrauchszuwachs an Primärenergie vor allem durch Erdöl und Erdgas zu decken. Damit wird aber auch die Importabhängigkeit der Energiewirtschaft der DDR weiter zunehmen. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird aber noch für lange Zeit die Braunkohle bleiben. Die erkundeten Vorräte werden mit 19 Mrd. t angegeben (Bergbau). Obwohl dies noch nicht einmal 2 v. H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 33 v. H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1973 wurden 246 Mill. t gefördert (1960: 226 Mill. t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Künftig soll die Ausbringung nicht mehr nennenswert gesteigert werden. Ungünstiger werdende Abbaubedingungen und Qualitätsverschlechterungen begründen diese Beschränkungen. Gegenwärtig beträgt der Heizwert der DDR-Braunkohle etwa 2.000 Kcal/kg, das sind 0,286 SKE. Aufgrund des relativ niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher sind vier Fünftel der Bruttoproduktion der Energie- und Brennstoffindustrie auf die Bezirke Cottbus (37 v. H.), Halle (20 v. H.), Leipzig (14 v. H.) und Dresden (11 v. H.) konzentriert (1972). [S. 257]Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte beträchtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill. t — 1973: 2,3 Mill. t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel. Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v. H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1973 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 3 v. H. zurückgegangen (ca. 1 Mill. t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung reicht zur Bedarfsdeckung nicht aus, sie mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen ständig zurückgenommen werden. 1973 wurden etwa 0,7 Mill. t gefördert, das sind 2 Mill. t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1973 8,3 Mill. t Steinkohle und 3,2 Mill. t Steinkohlenkoks importiert. Lieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Erdöl gehört zu den expandierenden Energieträgern. Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf diesem Sektor fast zu 100 v. H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund vier Fünftel der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat“, dem Erdölverarbeitungswerk in Schwedt. In den letzten Jahren ist der Anteil der aus der Sowjetunion stammenden Importe zurückgegangen. Einfuhren aus arabischen Ländern (u. a. Ägypten, Irak, Syrien) traten an ihre Stelle. Aber auch über die Bundesrepublik wurde Erdöl zur Verarbeitung in die DDR geliefert. 1972 standen sich Rohöllieferungen der Bundesrepublik im Umfang von 1,2 Mill. t und Bezüge an Mineralölprodukten im gleichen Umfang gegenüber. E. Erdgas Ebenso wie das Erdöl gehört das Erdgas zu den an Bedeutung gewinnenden Energieträgern. Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dürften sich in der Größenordnung von 100 Mrd. Nm³ bewegen. 1969 wurden 0,2 Mrd. Nm³ gefördert, für 1974 wurden 8,2 Mrd. Nm³ geplant. Das ursprüngliche Ziel für 1975 (11,5 bis 14 Mrd. Nm³) mußte jedoch bereits zurückgenommen werden. Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 Kcal/Nm³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 Kcal/Nm³). Sogar noch über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Für 1975 ist ein Erdgasaufkommen von 13 Mrd. Nm³ vorgesehen, wovon 4 Mrd. Nm³ aus der UdSSR stammen sollen. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der Energiewirtschaft eingesetzt. F. Sonstige Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählende Kernenergie und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1973 erst bei etwa 1 v. H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. III. Sekundärenergie A. Elektroenergie 1973 waren in der DDR ca. 15.000 MW installiert. Damit wurde die Kapazität innerhalb von 13 Jahren etwa verdoppelt (1960: 7.840 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Auch im gegenwärtigen Fünfjahrplan muß mit erheblichen Rückständen gerechnet werden: Im Zeitraum 1971–1975 soll die installierte Kraftwerksleistung um ca. 6.150 MW gesteigert werden; bis 1973 wurde jedoch nur ein Zugang von 2.500 MW erreicht, für 1974 sind weitere 1050 MW geplant. Somit wird aufgrund unzureichender Infrastrukturinvestitionen die Elektroenergieerzeugung vor allem in den Wintermonaten noch für längere Zeit unterhalb der potentiellen Bedarfsgrenze liegen und eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies umsomehr, als die Stromerzeugung zu 84 v. H. (1973) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu [S. 258]sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt — d. h. die Speicherkapazitäten reichen nur bis zur Höhe eines 1-Tage-Bedarfs. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der Energiewirtschaft gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts gefrieren. Trotzdem werden auch künftig noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft wird erst in geringem Umfang zur Stromerzeugung eingesetzt. Zusätzlich zum Kernkraftwerk Rheinsberg (75 MW) wurde Ende 1973 der erste 440-MW-Reaktor des Kernkraftwerks Nord in [S. 259]der Nähe von Lubmin (Bezirk Rostock) mit seinen zwei 220-MW-Turbosätzen in Betrieb genommen. Sollte 1975 der zweite Reaktor planmäßig fertiggestellt werden, dann würden ca. 5 v. H. der installierten Kraftwerksleistung von Kernkraftwerken gestellt. Ein weiteres Kernkraftwerk mit vier Reaktoren und einer Endkapazität von 3.520 MW soll im Raum Magdeburg errichtet werden. Bis 1980 sollen etwa 15 v. H. der elektrischen Leistung auf der Basis der Kernenergie produziert werden. Während in westlichen Ländern mit einer Verdoppelung des Stromverbrauchs innerhalb von zehn Jahren — das entspricht einem jahresdurchschnittlichen Wachstum von 7 v. H. — gerechnet wird, konnte er in der DDR zwischen 1960 und 1973 nur mit einer Rate von knapp 5 v. H. steigen; 1973 wurden im Inland 78,2 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1973 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 77,8 v. H. (79,8 v. H.), Haushalte und Kleinverbraucher 20,3 v. H. (18,3 v. H.) Verkehr 1,9 v. H. (1,9 v. H.). Damit die Nachfrage dem teilweise noch unzureichenden Angebot angepaßt werden kann, soll der spezifische Elektroenergieverbrauch im Jahresdurchschnitt um 2,75 v. H gesenkt werden. Um dieses Ziel durchsetzen zu können, werden in den Jahren 1972–1975 die Strompreise für gewerbliche Abnehmer erhöht. Ferner werden für energieintensive Prozesse Verbrauchsnormative festgesetzt, die „dem wissenschaftlich-technischen Höchststand“ ensprechen sollen. Außerdem darf Elektroenergie in den nächsten Jahren nur in Ausnahmefällen als Raumheizung genutzt werden. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (Populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „Mir“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. In diesem System waren Anfang 1972 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 59.000 MW zusammengeschlossen. 1971 wurden über die zur Verfügung stehenden 25 Leitungen - davon fünf 400-kV-Leitungen - 15,7 Mrd. kWh ausgetauscht. Geplant ist der Bau einer 750-kV-Leitung zwischen dem westukrainischen Energiesystem der UdSSR und Ungarn. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. Anfang 1974 dürfte die Verarbeitungskapazität ca. 15 Mill. t betragen haben; sie soll bis 1975 auf 18 bis 19 Mill. t gesteigert werden. Etwa 70 v. H. der Erdölverarbeitungskapazität war 1972 im VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt konzentriert. Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Heinersdorf. Die Erdölverarbeitung im Stammbetrieb Schwedt wurde von 0,8 Mill. t (1964) auf 7,6 Mill. t im Jahre 1972 gesteigert. 1975 sollen 8,4 Mill. t Erdöl verarbeitet werden, ohne daß neue Kapazitäten in Betrieb genommen werden. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1973: 6,7 Mill. t; 1960 waren es erst 0,4 Mill. t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Die Hydrierung von Rohbraunkohle wird noch betrieben. In diesem Jahrzehnt soll aber eine ständige Substitution von carbochemischen Rohstoffen durch Erdöl erfolgen. Für die chemische Weiterverarbeitung (Petrochemie) wird ein relativ geringer Teil des Erdölaufkommens eingesetzt (1972 etwa 3 v. H.). Bis 1975 sollen etwa 7 v. H. (Bundesrepublik: 12 v. H.) des Rohöldurchsatzes für die nichtenergetische Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt werden, das sind etwa 1,3 Mill. t. Die Produktion von Kunststoffen (Plaste) und synthetischen Harzen ist von 115.000 t (1960) auf 489.000 t (1973) gestiegen; bei chemischen Faserstoffen war ein Anstieg von 156.000 t auf 258.000 t zu verzeichnen. Der Schwerpunkt der Petrochemie lag bisher in Leuna. Hier wird das Rohbenzin zu den wichtigen Ausgangsstoffen Äthylen und Propylen verarbeitet. Mit der geplanten Fertigstellung eines Olefinkomplexes in Böhlen im Jahre 1974 (Kapazität 300.000 t Äthylen) wird die Rohstoffbasis der Petrochemie beträchtlich erweitert. Da die Weiterverarbeitungskapazitäten in Böhlen vorläufig nicht ausreichen, werden über eine nationale Äthylenleitung (50 km) der VEB Leuna-Werke und über eine internationale Pipeline (130 km) das chemische Werk Zaluzi in der ČSSR mit diesem Rohstoff versorgt. Die DDR erhält dafür Polyäthylen und Polypropylen. Nach Errichtung eines entsprechenden Olefinkomplexes in der ČSSR wird eine Kooperation in umgekehrter Richtung erfolgen. Neben den bereits genannten Leitungen umfaßt das Verbundsystem der DDR noch folgende Trassen (z. T. noch im Bau): Rostock-Schwedt (202 km), Schwedt-Leuna (340 km), Leuna-Böhlen-Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt-Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen noch relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 0,8 t in der [S. 260]DDR steht ein entsprechender Wert für die neun EG-Staaten von 2,2 t im Jahre 1972 gegenüber. C. Koks und Brikett Mit Ausnahme der Produktion von Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT-Koks) hat sich die Kohlenveredelung in den letzten Jahren rückläufig entwickelt. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und im Kombinat Schwarze Pumpe Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 Kcal/kg. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Während die Produktion von BHT-Koks von 1 Mill. t (1960) auf 1,9 Mill. t (1973) gesteigert wurde, ist mit der Stillegung veralteter und unwirtschaftlich arbeitender Anlagen die Kokserzeugung aus Steinkohle von 3,2 Mill. t auf 1,9 Mill. t (1973) zurückgegangen. Die Erzeugung von Braunkohlentieftemperaturkoks verminderte sich von 6,7 Mill. t auf 3,9 Mill. t (1973). Ebenfalls zurückgenommen wurde die Briketterzeugung. Mit 50 Mill. t wurden 1973 6 Mill. t weniger Briketts produziert als im Jahre 1960. D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1973 ebenso wie 1972 4,8 Mrd. Nm³. Die Tageskapazität aller Werke wird mit 18 Mill. Nm³ angegeben. Sie reicht nicht aus, um den Spitzenbedarf (20 Mill. Nm³) zu decken, so daß zeitweise auf die seit 1965 errichteten unterirdischen Speicherkapazitäten zurückgegriffen werden muß. Trotzdem soll die Stadtgasproduktion in den nächsten Jahren nicht wesentlich gesteigert werden. Der durch die Stillegungen veralteter und unwirtschaftlicher Kokereien und Gaswerke entstehende Produktionsausfall soll durch Erdgaszumischung und -Spaltung ausgeglichen werden. Der Bedarfszuwachs im Haushaltssektor soll durch den rückläufigen Einsatz im Industriebereich (zunehmender Erdöl- und Erdgaseinsatz) abgedeckt werden. Stadtgas wird in der DDR nach einer Reihe von Verfahren hergestellt: Etwa ein Drittel der Produktion stammt aus Sauerstoffdruckvergasungsanlagen für Braunkohle. Dieses Verfahren wird künftig nur noch im Gaskombinat Schwarze Pumpe angewandt. Ein weiteres Drittel entfällt auf Stein- und Braunkohlenkokereien. Die thermische Spaltung von Heizöl und Flüssiggas liefert einen Anteil von 10 v. H. Die nach diesem Verfahren arbeitenden Kapazitäten sollen ausgebaut werden und 1985 etwa ein Viertel des Winterbedarfs decken. Ebenfalls etwa 10 v. H. des Gasaufkommens wurden 1972/73 durch die Zumischung von Erdgas, Flüssiggas und Stickstoff zu den im Kombinat Schwarze Pumpe erzeugten Gasen gewonnen. Auch dieses Produktionsverfahren soll künftig an Bedeutung gewinnen. Die Möglichkeit, inländisches Erdgas im größeren Umfange zur Stadtgaserzeugung verwenden zu können, hat zu einer Verbesserung der Versorgung geführt, denn 1972/73 konnte die Industrie erstmals ausreichend mit Stadtgas versorgt werden. Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Damit ist es möglich, die Produktion zu konzentrieren. So deckt allein das Werk Schwarze Pumpe etwa die Hälfte des Stadtgasbedarfs der DDR. 1973 verbrauchte die Industrie 41 v. H. des Stadtgasaufkommens, in die übrigen Bereiche wurden 48 v. H. geleitet. Die Netzverluste werden mit 11 v. H. angegeben. E. Fernwärme Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. Gas- und Elektrospeicherheizungen sind vordringlich für zu modernisierende Wohnungen und für kleine Wohngebiete vorgesehen. Die Erzeugung soll auf große, leistungsfähige Heizwerke und Heizkraftwerke konzentriert werden. Schrittweise stillgelegt werden sollen sog. kleine Heizhäuser — davon existieren ca. 25.000 —, die vor allem kommunale Einrichtungen versorgen. Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, sollen in Berlin (Ost), Halle, Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Rostock Verbundsysteme geschaffen werden. Atomenergie. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 256–260 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung

Energiewirtschaft (1975) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 256] I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die bis 1967 dem Bergbau zugeordneten Zweige Braun- und…

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Lehrplanreform (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß noch einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971 bis 1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe nunmehr darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre angeht, so wird gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplänen miteinander zu verbinden. Dabei werden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker stärker die Stabilität, d. h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte 1. schulstufenweise, d. h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d. h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d. h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d. h. so daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Eine Reihe von Lehrplänen wurde jedoch außerhalb dieser Konzeption erarbeitet und eingeführt, vor allem diejenigen, deren Neugestaltung aufgrund einer mehr oder minder rigorosen Änderung der Grundkonzeption für das betreffende Unterrichtsfach zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen mußte, als es dem vorgesehenen Gang der 2etappigen block-, jahrgangs- und schulstufenweisen Erarbeitung und Einführung entsprochen hätte. Das gilt z. B. für die Lehrpläne für den polytechnischen Unterricht der Klassen 7–10, die 1963/1964 aufgrund des Beschlusses über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts erheblich umgestellt werden mußten und dann erneut 1966/1967, aufgrund des Beschlusses zur weiteren Entwicklung der berufsvorbereitenden polytechnischen Bildung in den 9. und 10. Klassen und der beruflichen Bildung an den Erweiterten Oberschulen, eine prinzipielle Umgestaltung erfuhren (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die Lehrpläne der Fächer Mathe[S. 521]matik und Staatsbürgerkunde. Während für die Klassen 1–4 die konzipierte Neugestaltung der Lehrpläne in 2 Etappen, nämlich zuerst als präzisierte Lehrpläne und dann als neue Lehrpläne, verwirklicht wurde, beschränkten sich die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die Klassen 5–12 im wesentlichen auf eine Etappe, und zwar mit der Begründung, daß die Neugestaltung dieser Lehrpläne — als präzisierte Lehrpläne — bereits nach denjenigen Grundsätzen erfolgt sei, die für die Gestaltung der neuen Lehrpläne maßgeblich waren. Damit wurden die präzisierten Lehrpläne (der 1. Etappe) ab Klasse 5 — von einigen Ausnahmen abgesehen — rein formal zu „neuen Lehrplänen“ erhoben. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, „daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden ist“. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerkes für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 307 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen, für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengung entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 520–521 Lehrmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrproduktion

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…

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Korrespondenten (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Für die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist seit dem 22. 2. 1973 eine neue VO in Kraft, die die vorhergehende vom 17. 11. 1969 ablöste. Die neue ausführliche VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. 2. 1973 und die gleichzeitig veröffentlichte Erste Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1973, Nr. 10) regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K. auferlegten Beschränkungen. Die Akkreditierung von Publikationsorganen, Presse-, Nachrichten- und Bildagenturen, Rundfunk- und Fernsehstationen und Wochenschauen anderer Staaten und deren ständige K. erfolgt durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR „in der Regel auf der Grundlage der Reziprozität“. Anträge auf Eröffnung eines Büros und die Akkreditierung ständiger K. sind schriftlich an den „Leiter des Bereichs Presse und Information“ des DDR-Außenministeriums zu richten. Auch die journalistische Tätigkeit von Reise-K. ist genehmigungspflichtig. Die „Arbeitsgenehmigung“ wird erteilt von der „Abteilung Journalistische Beziehungen“ des DDR-Außenministeriums. Alle K. haben sich bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit in der DDR an festgelegte „Grundsätze“ zu halten, die im jeweiligen Interesse der DDR ausgelegt werden können: Sie haben „Verleumdungen oder Diffamierungen der DDR, ihrer staatlichen Organe und ihrer führenden Persönlichkeiten sowie der mit der DDR verbündeten Staaten zu unterlassen“. Die K. sind verpflichtet, die Abteilung Journalistische Beziehungen des Außenministeriums über Reisen außerhalb Ost-Berlins vorher zu informieren und alle journalistischen Vorhaben (Reportagen, Interviews etc.) in staatlichen Organen und Einrichtungen, volkseigenen Kombinaten und Betrieben sowie in Genossenschaften und Interviews mit führenden Persönlichkeiten bei der gleichen Abteilung zu beantragen. Die Vorhaben können nur nach amtlicher Genehmigung verwirklicht werden. Bei Verletzung der Grundsätze und der Akkreditierungsbestimmungen kann dem Publikationsorgan oder dem K. die Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung jederzeit entzogen werden. An (stufenweisen) Strafmaßnahmen sind vorgesehen: die Verwarnung des K.; der Entzug der Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung und die Ausweisung des K.; die Schließung des Büros des Publikationsorgans. Die Dienstfahrzeuge und die privaten Personenkraftwagen der in der DDR akkreditierten Korrespondenten erhalten ein besonderes Kennzeichen. Infolge der Vereinbarungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatten bis Anfang 1974 43 westdeutsche und West-Berliner Redaktionen, einschließlich Rundfunk und Fernsehen, Anträge auf Akkreditierung von ständigen K. gestellt. Vier K. westdeutscher Tageszeitungen („Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, „Westfälische Rundschau“, „Süddeutsche Zeitung“, „Neue Ruhr-Zeitung“), je ein K. der SPD-Wochenzeitung „Vorwärts“ und des Nachrichten-Magazins „Der Spiegel“ sowie der Deutschen Presseagentur (dpa) waren zu diesem Zeitpunkt bereits in Ost-Berlin akkreditiert. 21 weitere Redaktionen hatten eine verbindliche Akkreditierungszusage erhalten, 10 Antragsteller waren abgelehnt worden, fünf hatten keine Antwort erhalten. In Bonn waren zur gleichen Zeit bereits seit Jahren vier K. aus der DDR tätig: zwei für die staatliche Nachrichtenagentur ADN, einer für das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ und einer für das Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat. Reise-K. aus der DDR und westdeutsche Mitarbeiter von DDR-Publikationsorganen waren schon immer in der Bundesrepublik tätig. 1973 erteilten die DDR-Behörden, nach eigenen Angaben, 1121 Einreisegenehmigungen für Reise-K. aus der Bundesrepublik. Die Informationsmöglichkeiten für K. anderer Staaten in der DDR sind, neben den Bestimmungen der zitierten Verordnung, zusätzlich beschränkt durch die parteiliche Informations- und Medienpolitik und die strengen Geheimhaltungsvorschriften (Auskunftsverbote). Die Informationspolitik der SED wird als gezielte Informationszuteilung gehandhabt: Pressekonferenzen, „Pressebesprechungen“, Partei-Informationen, ADN-Hintergrundmaterial und Interview-Partner sind nicht allen K. in gleichem Umfang zugänglich, auch den K. aus kommunistisch-sozialistischen Ländern nicht. Es wird ferner unterschieden nach K. regierender und nichtregierender kommunistischer Parteien und nach politischer Zuverlässigkeit („Linientreue“). Ebenso unterschiedlich, und den aktuellen Interessen der DDR untergeordnet, wird Informationspolitik gegenüber allen anderen K. getrieben. In der DDR selbst stellt die Tätigkeit der Volks-K. eine spezifische Form gesellschaftlicher Mitwirkung dar: „Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft, Institutionen und Organisationen, die von einer Redaktion zu regelmäßiger, organisierter ehrenamtlicher Mitarbeit an einer Zeitung ausgewählt wurden und diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag betrachten“. Auch der DDR-Rundfunk zählt zu seinen Mitarbeitern Volks-K. Die „Volkskorrespondentenbewegung“ entstand 1948 [S. 473]nach sowjetischem Vorbild und genießt gesetzlichen Schutz. Zur Zeit sind etwa 20.000 Volks-K., zumeist als Mitarbeiter von Kreisredaktionen, für die Lokalseiten tätig, z. B. 36 in den letzten Jahren für die Kreisausgabe Sondershausen des SED-Bezirksorgans Erfurt „Das Volk“. Die Volks-K. werden von den Redaktionen angeleitet und regelmäßig politisch-ideologisch geschult. Sie berichten als Informanten ihren Redaktionen hauptsächlich aus dem eigenen Berufs- und Lebensbereich, wo sie zugleich als „Vertrauensleute der sozialistischen Presse“ gelten. Sie sollen darüber hinaus „Schrittmacher und Organisatoren“ bei der Lösung ökonomischer Probleme sein (Sozialistischer Wettbewerb). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 472–473 Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kostenrechnung

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Für die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist seit dem 22. 2. 1973 eine neue VO in Kraft, die die vorhergehende vom 17. 11. 1969 ablöste. Die neue ausführliche VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. 2. 1973 und die gleichzeitig veröffentlichte Erste Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1973, Nr. 10) regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K.…

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Rationalisierung (1975)

Siehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1959 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 1954 I. Allgemeine Merkmale Maßnahmen in den Wirtschaftsbetrieben und -einrichtungen sowie in der Verwaltung zur Erzielung eines höheren Nutzeffektes. Im engeren Sinne wird unter R. die Verbesserung der vorhandenen Fertigungseinrichtungen und -Organisation verstanden. Mit relativ geringem finanziellen Aufwand (R.-Investition) soll ein möglichst hoher wirtschaftlicher Nutzen erreicht werden. Der Begriff Rf wurde in der DDR zunächst gemieden; ab 1963 setzte sich dann die Bezeichnung „sozialistische R.“ durch. Auf der gemeinsamen Konferenz des ZK der SED und des Ministerrats „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ im Juni 1966 wurde die R. erstmals als wichtiges Instrument zur Intensivierung der Wirtschaftsabläufe herausgestellt. Ausgehend von den vorhandenen Arbeitskräften, den Fertigungseinrichtungen und Rohstoffen sowie den Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes soll R. bewirken, „den Reproduktionsprozeß als ganzes intensiver zu gestalten und dadurch den ökonomischen Nutzeffekt zu erhöhen“ (Thesen, in: Konferenzprotokoll, Berlin [Ost] 1966, S. 155). Anstelle breit durchgeführter R.-Investitionen und „massenhafter“ kleinerer Einsparungen in den Betrieben dominierten jedoch in den Jahren 1967–1971, zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED, im Rahmen einer forcierten Struktur- und Wachstumspolitik erneut extensive, auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze gerichtete Investitionen. Die gegenwärtige wirtschaftspolitische Linie bezeichnet die Intensivierung als den Hauptweg zur quantitativen und qualitativen Leistungssteigerung der Wirtschaft. Der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 bestimmte R. zur erstrangigen politischen Aufgabe von „gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“, die für den Zeitraum des Fünfjahrplans 1971–1975 bestimmt, „die Erzeugung zu steigern, indem wir die [S. 699] vorhandenen Produktionsanlagen und Gebäude besser nutzen und modernisieren, indem wir mit der gleichen Zahl von Arbeitskräften mehr produzieren“ (Protokoll des VIII. Parteitages der SED, Berlin [Ost] 1971, Bd. 1, S. 68). Inzwischen wird R. zunehmend auch als wirtschaftspolitisches Instrument zur Einsparung von Arbeitskräften gesehen. Gegenstand der R. sind die Arbeitsabläufe in der Industrie und Verwaltung, ferner im Dienstleistungsbereich und in der Landwirtschaft. In der Vergangenheit bezog sich die R. vornehmlich auf isolierte Arbeitsprozesse. Daneben wurden Betriebsteile und vereinzelt auch Gesamtbetriebe als ganzes modernisiert. Für die Reorganisation und technische Erneuerung ganzer Produktions- und Verwaltungskomplexe wurden auch die Bezeichnungen Rekonstruktion und Komplexe sozialistischer R. verwendet. Aufgrund der eingetretenen Differenzierung der Sortimente und Fertigungsverfahren, der Transport- und Organisationsmittel ist die übergreifende, ganze Produktions- und Distributionslinien erfassende R. von besonderer Bedeutung. II. Formen der Rationalisierung Zu den Formen der R. werden alle Möglichkeiten der rationelleren Gestaltung der Wirtschaftsabläufe gezählt. Zu ihnen gehört insbesondere eine Vielzahl kleinerer Verbesserungsvorschläge von Beschäftigten, die ohne größere Investitionen verwirklicht werden können. a) Konzentration, Spezialisierung und Standardisierung der Produktion und der Verteilung. Durch den Zusammenschluß mehrerer Betriebe zu Kombinaten, durch überbetriebliche Produktionsverlagerungen innerhalb von Kooperationsverbänden und Erzeugnisgruppen konnten die für die DDR ursprünglich typische Zersplitterung der Produktion auf mittlere und kleinere Betriebe verringert und kostengünstigere Serienfertigungen ermöglicht werden. So sank in der Industrie die Zahl der Betriebe zwischen 1963 und 1973 von 14.861 auf 10.200, während die Beschäftigtenzahl im gleichen Zeitraum von 2.752.000 auf 3.005.000 stieg. Auch in der Landwirtschaft stieg die Konzentration von Beschäftigten und Betrieben. In der industriellen Forschung und Entwicklung wurden größere Forschungszentren mit rationelleren Formen der Arbeitsorganisation geschaffen. Eine besondere Rolle spielte und spielt der inner- und überbetriebliche Aufbau zentraler Fertigungen, in denen die spezialisierte Produktion von gleichartigen Einzelteilen und Baugruppen konzentriert wird. So haben die in der metallverarbeitenden Industrie seit 1960 eingerichteten 185 zentralen Fertigungen gegenwärtig ein jährliches Produktionsvolumen von ca. 1,2 Mrd. Mark. b) Anwendung moderner Fertigungsarten und -Prinzipien. Die Effizienz und Rentabilität der Fertigung wird maßgeblich durch das Niveau der Fertigungsorganisation, d. h. der Kombination von Fertigungsarten und Fertigungsprinzipien bestimmt. Von den drei herkömmlichen Fertigungsarten, der Einzel-, Serien- und Massenfertigung, sind in der DDR nach wie vor die Einzel- und die Serienfertigung stark vertreten (s. Tabelle auf Seite 700). Bei den Fertigungsprinzipien wird die auf bestimmte Verfahren spezialisierte Fertigung von der erzeugnisspezialisierten Fertigung unterschieden. Während die betrieblichen Arbeitsbereiche bei der ersteren auf Verfahren spezialisiert sind (Werkstattprinzip), sind sie bei der letzteren auf die Herstellung bestimmter Teile gerichtet (Erzeugnisprinzip bzw. Gegenstandsprinzip). Das Niveau der Fertigungsorganisation in der DDR nach Fertigungsprinzipien wird durch die weite Verbreitung des Werkstattprinzips, vor allem in den Betrieben mit Serien- und Einzelfertigung, gekennzeichnet. In Betrieben mit Großserien- und Massenfertigung ist dagegen auch die moderne Reihen- und Fließfertigung zu finden. Der Anteil der erzeugnisspezialisierten Fließfertigung an der Gesamtfertigungszeit in der metallverarbeitenden Industrie betrug 1971 allerdings nur 6 v. H. Die Verbreitung fortschrittlicher Fertigungsarten und -prinzipien schwankt zudem erheblich zwischen den einzelnen Bereichen der metallverarbeitenden Industrie. Während in der wichtigen Investitionsgüterindustrie bei einem hohen Anteil an Einzel- und Kleinserienfertigung die verfahrensspezialisierte Fertigung vorherrscht, ist die Zulieferindustrie durch Serien- und Massenproduktion in erzeugnisspezialisierter Fertigung gekennzeichnet. Die Massenfließfertigung dominiert bisher lediglich in der Konsumgüterindustrie. Die kontinuierliche Anhebung des wirtschaftlichen Leistungsniveaus der Betriebe und Industriezweige, insbesondere die Steigerung der Arbeitsproduktivität, durch den verstärkten Übergang zur Serien- und Massenproduktion mit kontinuierlichem Fertigungsfluß gehört seit 1971 zu den vorrangigen wirtschaftspolitischen Zielen. Ihre Verwirklichung setzt die erheblich stärkere Spezialisierung der Produktion, ihre Standardisierung sowie die Anwendung moderner Fertigungsverfahren (Technologie) voraus. Dabei erweist sich der Wirtschaftsraum der DDR für eine rein binnenwirtschaftlich ausgerichtete Spezialisierung zunehmend als zu klein, so daß die internationale Produktionsabsprache und Arbeitsteilung innerhalb des RGW starke Impulse erhalten. Zu den Methoden, die zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität führen, ist das Verfahren der Mehrmaschinenbedienung zu zählen. Nach dieser, in den letzten Jahren verschiedentlich eingeführten, Methode bedient ein Beschäftigter mehrere Maschinen, indem die während des selbständigen Laufs einer Maschine auftretenden Wartezeiten zur Bedie[S. 700]nung weiterer Maschinen genutzt werden. (Die Anwendung derartiger Verfahren in westlichen Unternehmen wird von der SED als Potenzierung der Ausbeutung bezeichnet.) c) Mechanisierung und Automatisierung. Da knapp die Hälfte der Produktionsarbeiter der Industrie der DDR nicht an Maschinen arbeitet, könnten durch die Mechanisierung dieser Arbeiten erhebliche Produktivitätsreserven erschlossen werden. Ein weiterer Schritt stellt der Übergang von der Mechanisierung zur Automatisierung der Maschinen und Anlagen sowie der Produktionsvorbereitung (Entwicklung und Konstruktion) dar. d) Technische Erneuerung. Sie umfaßt die rationellere Gestaltung der Arbeitsabläufe und/oder die technische Neuausstattung der Betriebe und Einrichtungen. Auf die Vervollkommnung und Leistungssteigerung der Fertigungsverfahren und der Fertigungsorganisation richtet sich vor allem das stark ausgebaute innerbetriebliche Vorschlagswesen (Neuererbewegung). e) Schichtarbeit. Um die häufig nicht voll ausgelasteten Produktionsanlagen länger zu nutzen, wird seit 1967 (Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche) die Umstellung der betrieblichen Arbeitszeitregelungen auf das Zweischicht- und Dreischichtsystem propagiert (s. Tabelle). Im Jahre 1972 arbeiteten 59 v. H. der Produktionsarbeiter 1schichtig, 15 v. H. 2schichtig und 26 v. H. 3schichtig. Durch die mehrschichtige Nutzung der Anlagen erhöht sich der Produktionsausstoß, ohne daß die Beschäftigtenzahl proportional ansteigt. Vor allem hochproduktive Anlagen, wie z. B. automatisierte und mittels der elektronischen Datenverarbeitung gesteuerte Maschinen und Fertigungsanlagen, sollen zukünftig grundsätzlich im Dreischichtsystem betrieben werden. f) Anwendung moderner Planungs- und Leitungsmethoden. Mathematische Verfahren der Netzplantechnik dienen der R. der Planung, Leitung und Verwaltung; erreicht werden soll damit Kostenminimierung, höhere Kapazitätsauslastung und bessere Abstimmung von Terminen und Kooperationen. Auf die rationellere Gestaltung der Entscheidungssysteme in den Ministerien, Großbetrieben und territorialen wirtschaftsleitenden Organen richtet sich [S. 701]vor allem der seit 1962 betriebene Aufbau von Informations- und Dokumentationssystemen. Vorgesehen ist die Verknüpfung der Informations- und Dokumentationssysteme der Wirtschaftsbereiche mit den entsprechenden Einrichtungen der Planungsinstitutionen, dem einheitlichen System von Rechnungsführung und Statistik sowie dem naturwissenschaftlich und gesellschaftswissenschaftlichen und technischen Informations- und Dokumentationssystem (Information; Dokumentation), g) Territoriale Rationalisierung. Da der Übergang zur vollen Mehrschichtarbeit zusätzliche Arbeitskräfte erfordern würde - die Einführung der zweiten Schicht bei hochproduktiven Anlagen in den industriellen Ballungsgebieten würde allein mehrere hunderttausend Arbeitskräfte fordern wird gegenwärtig der koordinierten R. der Hilfs- und Nebenprozesse innerhalb territorialer Einheiten (Städte, Gemeinden, Bezirke) besonderes Gewicht zugemessen. Darunter fallen u. a. die Konzentration der Fuhrparks, Lager- und Reparaturwerkstätten mehrerer Betriebe, die gemeinsame Nutzung sozialer, technischer und administrativer Einrichtungen sowie die Abstimmung der Investitionen. III. Rationalisierungsmittel Materielle und finanzielle Mittel zur Analyse und rationelleren Gestaltung der Fertigungs- und Arbeitsabläufe. In erster Linie fallen darunter die zur Mechanisierung und Automatisierung notwendigen Maschinen, Datenverarbeitungsanlagen, automatischen Regler, Meß- und Kontrollgeräte. Die unzureichende Bereitstellung eines vielfältigen Sortiments an R.-Mitteln gehörte bisher zu den hemmenden Faktoren der Wirtschaftsentwicklung in der DDR. Gegenwärtig wird versucht, diesen Engpaß durch Eigenproduktion in den Betrieben und Kombinaten sowie durch den Aufbau spezialisierter Betriebe für R.-Mittel zu überwinden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 698–701 Rat für westdeutsche Fragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rationalisierungskredite

Siehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1959 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 1954 I. Allgemeine Merkmale Maßnahmen in den Wirtschaftsbetrieben und -einrichtungen sowie in der Verwaltung zur Erzielung eines höheren Nutzeffektes. Im engeren Sinne wird unter R. die Verbesserung der vorhandenen Fertigungseinrichtungen und -Organisation verstanden. Mit relativ geringem finanziellen Aufwand…

DDR A-Z 1975

Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1975)

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur Förderung der Land-, Luft- und Seestreitkräfte“ (DOSAAF) in der UdSSR. Im Rahmen der sozialistischen Wehrerziehung bereitet die GST die Jugendlichen im vorwehrpflichtigen Alter auf den Wehrdienst vor. Sie ist gleichzeitig Träger der wehrsportlichen Arbeit. Ihre gesamte Tätigkeit soll sich auf die Anforderungen und Aufgaben konzentrieren, die der Landesverteidigung, insbesondere der Nationalen Volksarmee, im Interesse der militärischen Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR gestellt werden. Die GST arbeitet unter Führung der SED eng mit den bewaffneten und anderen staatlichen Organen sowie mit Parteien und Massenorganisationen zusammen. Sie untersteht dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Die GST ist nach den Prinzipien des demokratischen Zentralismus aufgebaut. Territorial gliedert sie sich unterhalb der zentralen Ebene in Bezirks- und Kreisorganisationen; im Organisationsbereich des Kreises werden in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und Wohngebieten Grundorganisationen gebildet. Höchstes Organ der GST ist der Kongreß. Er legt die grundsätzlichen Aufgaben fest, beschließt das Statut und wählt den Zentralvorstand. Zwischen den Kongressen ist der Zentralvorstand das höchste Gremium; er wählt aus seiner Mitte zur Leitung der Arbeit zwischen den Tagungen des Vorstands das Sekretariat. Diese Organisationsstruktur der Zentrale gilt im wesentlichen entsprechend für die Bezirks- und Kreisorganisationen. Die Ausbildungsarbeit findet in den Grundorganisationen statt; deren Umfang richtet sich nach der jeweiligen Größe der Betriebe, Lehrstätten etc. Die Grundorganisationen gliedern sich wiederum nach einzelnen Wehrsportarten in sogenannte Sektionen wie Schieß- und Geländesport, Flugsport (Segelflug, Motorflug, Fallschirmspringen), Auto- und Motorradsport, Seesport (Navigation, Tauchen etc.), Nachrichtensport (Funk- und Fernsprechausbildung). Die Zuweisung von Verantwortungs- und Aufgabenbereichen an die GST ist abgestimmt mit den wehrerzieherischen Aufgaben der FDJ, der Schulen und anderer Träger der sozialistischen Wehrerziehung. Als einem Bestandteil der Landesverteidigung kommt der GST die Rolle einer Schule der unmittelbaren Vorbereitung der Jugendlichen auf den Wehrdienst zu, sie ist Hauptträger der vormilitärischen Ausbildung. Wesentlicher Teil ihrer vormilitärischen Ausbildungsarbeit sind die vormilitärische Grundausbildung und die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee. Die vormilitärische Grundausbildung wird für die Jugendlichen ab 16 Jahren an Berufs- und Erweiterten Oberschulen durchgeführt; sie umfaßt im wesentlichen die wehrpolitische Erziehung, die Geländeausbildung, die Schießausbildung, die Erste Hilfe, Schutz- und pioniertechnischen Dienst und die Körperertüchtigung. Nach erfolgreicher Teilnahme än der vormilitärischen Grundausbildung wird das Abzeichen „Für gute vormilitärische und technische Kenntnisse“ (VTK) Stufe~I verliehen. Die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee umfaßt die vormilitärische Grundausbildung und eine Ausbildung, die auf bestimmte Laufbahnrichtungen der NVA wie Kraftfahrer, Motorschützen, Fallschirmjäger, Flieger etc, vorbereitet. Nach erfolgreichem Abschluß der Laufbahnausbildung wird das Abzeichen „Für gute vormilitärische und technische Kenntnisse“ Stufe II verliehen. Für die Ausbildungsprogramme der GST stehen zentrale und örtliche Ausbildungslager zur Verfügung. Neben Ausbildern aus den eigenen Gliederungen der GST sollen verstärkt Reservisten der NVA, der Deutschen Volkspolizei und der Bereitschaftspolizei gewonnen werden. Die Schulung der Ausbilder erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der NVA. Der Vorbereitung der Jugendlichen auf den Wehrdienst dient desgleichen die wehrsportliche Arbeit; sie soll die Wehrbereitschaft und Wehrfähigkeit fördern. Der Wehrsport wird in den Bereichen militärischer Mehrkampf, Sportschießen, Motorsport, Nachrichtensport, Flug- und Seesport, Tauchsport und Modellbausport betrieben. Neben der Form der wehrsportlichen Massenarbeit ist die Pflege von Formen des Wettkampf- und Leistungssports von Bedeutung. Die GST organisiert zentrale, Bezirks- und Kreiswehrspartakiaden und nimmt an internationalen Wehrsportwettkämpfen teil. Vorsitzender ist (1974) Gen.-Major der NVA G. Teller. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 369 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur…

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Kollektiv- und Arbeitserziehung (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der polytechnischen Bildung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. Die Kollektiverziehung, d. h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum Kollektiv“, ist eine wesentliche Zielstellung und Methode der gesamten sozialistischen Erziehung und zielt auf die „sozialistische“ Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen und ihre Nutzung für die Erziehung „sozialistischer Persön[S. 465]lichkeiten“. Als Kollektiv wird eine für den Menschen überschaubare und in ihren Wirkungen bedeutsame Lebensgruppe bezeichnet, „die in ihrem Beziehungsgefüge die Prinzipien des sozialistischen Zusammenlebens widerspiegelt“. Als „Grundzelle der sozialistischen Gesellschaft“ ist das so verstandene Kollektiv ein sozialer Organismus, ein System sozialer Beziehungen, die in gemeinsamer Tätigkeit und gemeinsamem Erfahrungs- und Erlebnisschatz der Mitglieder bestehen und deren Gemeinsamkeit eine elementare Voraussetzung für das Kollektiv darstellt. Vor allem aber muß eine gemeinsame Aufgabe, speziell für die gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit, vorhanden sein, an deren Lösung alle Mitglieder des Kollektivs zielstrebig und organisiert mitwirken. Ferner muß das Kollektiv eine innere Gliederung besitzen, eine bestimmte Konstellation von sozialen Rollen, die sich aus den Erfordernissen der gemeinsamen Aufgabenlösung ergibt. Es wird seine Aufgaben nur lösen können, wenn jedes Mitglied eine bestimmte Rolle übernimmt und diese Rolle voll ausfüllt. Schließlich ist das Kollektiv durch eine bestimmte Lebensordnung, durch Regeln für das Zusammenarbeiten und Zusammenleben gekennzeichnet, die zweckmäßig gestaltet sein und den jeweiligen Anforderungen entsprechen müssen. Das wichtigste Element des Kollektivgeschehens aber ist der gemeinsame Ideengehalt (ideologische Inhalt), der das inhaltliche Bindeglied zwischen Lebensgruppe und Gesellschaft bilden und die Gesamtheit der Elemente des Kollektivs und ihr Zusammenspiel beeinflussen soll. Das Kollektiv kann seine erzieherische Funktion jedoch nur erfüllen, „wenn es zur Arena der Selbstbehauptung und -bestätigung der Persönlichkeit für jedes seiner Mitglieder wird, wenn jeder einzelne in ihm eine Bestätigung seiner individuellen Position findet“. Der Erziehungs- und Bildungsprozeß im Kollektiv sei deshalb so wirksam, weil die Kollektivmitglieder sich gegenseitig helfen und unterstützen, und zwar sowohl bei der Aneignung der sozialistischen Ideologie als auch beim Erwerb entsprechender Verhaltensweisen und Gewohnheiten, im Kollektiv ihre Fähigkeiten und Begabungen voll in Funktion bringen, sozialistische Verhaltensweisen vervollkommnen, kollektive Urteile und Wertungen erfahren sowie Wege gezeigt bekommen, wie sie sich sozialistisch weiterentwickeln und selbst erziehen sollen. Die K. wird als eine universelle Methode anzuwenden versucht, die geeignet ist, nicht nur Kollektivität, sondern auch Individualität bei den Kollektivmitgliedern auszuprägen. Wenn nämlich das Kollektivgeschehen nach dem Modellbild des „sozialistischen“ Zusammenlebens gestaltet werde, so müßten auch die Erziehung des Kollektivs zum Kollektiv und die Erziehung der Einzelpersönlichkeiten zu sozialistischen Persönlichkeiten in der gleichen Richtung und in einem einheitlichen Verfahren verlaufen: Jede Einwirkung auf das Kollektiv sei dann zugleich eine Einwirkung auf die Einzelpersönlichkeit und jede Einwirkung auf die Einzelpersönlichkeit gleichzeitig eine Einwirkung auf das Kollektiv. Als wesentliches Mittel der K. aber gilt die gemeinsame und auf eine bessere Zukunft orientierte Ziel- und Aufgabenstellung, insbesondere in der Gestalt eines Systems (naher, mittlerer und weiterer) gesellschaftlicher bzw. pädagogischer Perspektiven. Die gemeinsame Aktivität des Kollektivs, um die als erstrebenswert erkannten oder gesetzten Perspektiven zu realisieren, erfordere höchste Anstrengung und Zusammenarbeit aller Mitglieder des Kollektivs. In dem Maße jedoch, in dem sie sich dem angestrebten Ziel nähern, verliert das Ziel bzw. die Perspektive an pädagogischer und individueller Bedeutung. „Sozialistische Persönlichkeit“ und „sozialistisches Kollektiv“ in ihrem jeweiligen erzieherischen Wirkzusammenhang gründen auf Vorstellungen, deren Wirklichkeitsbezug nur gering ist, so daß die Erfüllung der damit verbundenen Erwartungen in bezug auf ihre Erziehungswirksamkeit sich in der gleichen Weise in die Zukunft verschiebt wie die im Rahmen der K. als Erziehungsmittel angewandten „pädagogischen Perspektiven“. Daran hat bisher auch die zunehmende soziologische Fundierung der Auffassung vom Kollektiv nichts zu ändern vermocht. Arbeitserziehung in spezieller Bedeutung bezeichnet das System strafrechtlich begründeter erzieherischer Maßnahmen vor allem gegenüber arbeitsscheuen Erwachsenen (als eine besondere Kategorie der Freiheitsstrafe), aber auch das System erzieherischer Maßnahmen in Einrichtungen der Jugendhilfe, insbesondere in den Jugendwerkhöfen, gegenüber schwer erziehbaren und straffälligen Minderjährigen (Jugendhilfe und Heimerziehung). A. in genereller, hauptsächlich gebrauchter pädagogischer Bedeutung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Bildung und Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. „Sozialistische“ A. zielt darauf, daß die heranwachsenden Staatsbürger eine „sozialistische“ Arbeitshaltung erwerben, körperliche und geistige Arbeit lieben, hohe individuelle und kollektive Arbeitsergebnisse erzielen sowie ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten praktisch anwenden, so daß ihnen die berufliche und außerberufliche gesellschaftlich nützliche Arbeit zur Gewohnheit und schließlich zum ersten Lebensbedürfnis wird; daß sie ferner die Arbeiterklasse und alle werktätigen Menschen achten, in ihnen die Träger des gesellschaftlichen Fortschritts und die Schöpfer der materiellen und geistigen Werte sehen sowie das gesellschaftliche Eigentum als Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse pflegen und schützen. Auch im pädagogischen Bereich wird der Begriff A. mehrdeutig gebraucht, nämlich einmal als Erziehung durch Arbeit, womit die A. auf eine Mittelfunktion eingeengt wird, und zum anderen in ihrer Zielfunktion, nämlich als Erziehung zur Arbeit. Hauptziel einer Ziel- und Mittelfunktion umfassenden A. ist die Herausbildung eines „sozialistischen Arbeitsbewußtseins und Arbeitsverhaltens“, d. h., das „wissenschaftlich fundierte und auf eigene soziale Erfahrungen gestützte Bewußtwerden des Verhältnisses des sozialistischen Staatsbürgers zur Arbeit und Produktion als zentraler Sphäre des gesellschaftlichen Lebens sowie ein diesem Bewußtsein [S. 466]adäquates, auf entsprechende Fähigkeiten und Gewohnheiten beruhendes Verhalten in und gegenüber der Arbeit für die sozialistische Gesellschaft“. Daraus resultiert als wichtigste Aufgabe für die A., den Schülern ihre Stellung als künftige Staatsbürger zur zentralen Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, zur Arbeit und Produktion, bewußt zu machen, sowie ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Gewohnheiten, sich gemäß den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten in Arbeit und Produktion zu verhalten, planmäßig herauszubilden und in ständiger Übung und Bewährung zu festigen. Die Schüler und Lehrlinge sollen vor allem zur Bereitschaft erzogen werden, „auf sozialistische Weise“ zu arbeiten und ihre Arbeitsleistungen und Arbeitsproduktivität ständig zu steigern, wobei die Erfolge der A. an der Quantität und Qualität der Ergebnisse der gesellschaftlich nützlichen, produktiven Arbeit der Schüler und Lehrlinge gemessen werden. Die Diskrepanz zwischen der Zielstellung und den tatsächlichen Ergebnissen der A. wie auch der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung beruht nicht zuletzt auf der Fehleinschätzung der Möglichkeiten für die Realisierung jenes Zieles, wonach die gesellschaftlich nützliche, uneigennützige Arbeit zum ersten Lebensbedürfnis eines jeden Menschen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung werden soll. Kollektiv, Sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 464–466 Kollektiv, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektive Führung

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der polytechnischen Bildung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. Die Kollektiverziehung, d. h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum…

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Abgabenverwaltung (1975)

Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5 Ländern der SBZ und der von ihnen wiedererrichteten Finanzverwaltung. Der zentrale zonale Haushalt hatte demgemäß keine eigenen Einnahmequellen, sondern wurde aus den Länderhaushalten finanziert. Dieses dezentrale System der öffentlichen Finanzwirtschaft hemmte die angestrebte Errichtung einer vollkommen zentral gelenkten Wirtschaft und behinderte die gewünschte Umwandlung der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse in sozialistische Produktionsverhältnisse. Nach Gründung der DDR 1949 schuf die neugebildete Staatsführung unter Bezug auf Artikel 119 der Verfassung vom 7. 10. 1949 vorübergehend eine allgemeine A. Diese umfaßte die Deutsche Zentralfinanzdirektion und die Länderfinanzdirektionen mit ihren Finanzämtern. Durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 wurde die Abgabenhoheit der Republik zuerkannt. Das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 (GBl. 1950, S. 1201) ordnete dann die Schaffung eines einheitlichen Aufbaus des Staatshaushalts an. Dieser „einheitliche Staatshaushalt“ umfaßte seitdem auch die Haushalte der Länder (später der Bezirke), Kreise und Gemeinden, deren Finanzhoheit damit bis auf einige Restkompetenzen beseitigt wurde. Nach diesen vorausgehenden Reorganisationen wurde durch den Umbau der Staatsverwaltung auf Grund des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. 7. 1952 (GBl. 1952, S. 613) die Finanzverwaltung endgültig mit dem Rätesystem der staatlichen Exekutivorgane verschmolzen und existiert seither nicht mehr als eigener Verwaltungszweig. Die Aufgaben der A. wurden einerseits vom Ministerium der Finanzen und den Abt. Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise übernommen. Andererseits wurde das Bankensystem bei der Mehrheit der Abführungen zum Kassenvollzugsorgan des Staatshaushalts. Den Gemeinden wurden die noch verbliebenen Reste einer eigenen „Finanzhoheit“ endgültig durch die am 17. 2. 1954 erlassene „Staatshaushaltsordnung“ entzogen. (GBl. Nr. 23, S. 207 ff.) Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 1 Abgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abgrenzung

Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5 Ländern der SBZ und der von ihnen…

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Todesstrafe (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. in der DDR hat es stets die T. gegeben. Auch das StGB vom 12. 1. 1968 hat die T. beibehalten. Sie wird, soweit das Gesetz sie zuläßt, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben (§~60). Die T. ist mit der dauernden Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte verbunden. Vollstreckt wird die T. durch Erschießen. Bis zum Inkrafttreten des neuen StGB wurden zum Tode Verurteilte enthauptet. Die T. ist wahlweise neben der Freiheitsstrafe angedroht: bei Mord (§~112), bei folgenden Aggressionsverbrechen: Planung und Durchführung von Aggressionskriegen (§~85), Vorbereitung und Durchführung von Aggressionsakten (§~86), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§~91) und Kriegsverbrechen (§~93); bei folgenden Staatsverbrechen: Hochverrat (§~96), Spionage (§~97), landesverräterischem Treuebruch (§~99), (Terror §§~101, 102), Diversion (§~103), Sabotage (§~104); gemäß §~283 in besonders schweren Fällen von 9 Militärstraftaten, soweit diese im Verteidigungszustand oder bei kriegerischen Auseinandersetzungen begangen werden; in besonders schweren Fällen von Verstößen gegen die Strafbestimmungen der §§~1 bis 5 des Gesetzes zum Schutz des Friedens vom 15. 12. 1950 (Friedensgefährdung). Gegen Jugendliche darf die T. nicht verhängt werden. Gegen Frauen, die z. Z. der Tat, der Verurteilung oder der Vollstreckung schwanger sind, darf die T. nicht ausgesprochen bzw. vollstreckt werden. Auch Geisteskranke dürfen nicht hingerichtet werden. Wie sich aus einer vom Generalstaatsanwalt und Ministerium der Justiz der DDR 1964 veröffentlichten Dokumentation, ergänzt durch spätere Pressemeldungen, ergibt, sind seit 1945 durch Gerichte der SBZ/DDR 122 Todesurteile wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen verhängt worden, 32 davon in den 1950 durchgeführten Waldheimer Geheimprozessen (Kriegsverbrecherprozesse) . Über die aus anderen Gründen verhängten Todesurteile liegen keine offiziellen Informationen seitens der DDR vor. Nach westlichen Beobachtungen sind von 1951 bis 1967 mindestens 77 Todesurteile wegen Staatsverbrechen (davon allein 13 im Juli 1953, 23 im Jahre 1955) sowie 22 Todesurteile wegen Mordes verhängt worden. Seit dem Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 sind durch Berichte in der Presse der DDR 3~Todesurteile gegen Kriegsverbrecher und 1~Todesurteil wegen Mordes (Februar 1974) bekanntgeworden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 863 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOM

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. in der DDR hat es stets die T. gegeben. Auch das StGB vom 12. 1. 1968 hat die T. beibehalten. Sie wird, soweit das Gesetz sie zuläßt, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben (§~60). Die T. ist mit der dauernden Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte verbunden. Vollstreckt wird die T. durch Erschießen. Bis zum Inkrafttreten des neuen…

DDR A-Z 1975

Aggressionsverbrechen (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in Neue Justiz, H. 17, 1974, S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während eine von außen gewährte militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl.~II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine offizielle staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§~85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische [S. 6]Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen „Kriegshetze“ wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis acht Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“, oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt §~91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe verhängt werden. Das Friedensschutzgesetz wurde trotz dieser Neukodifizierung nicht aufgehoben. Die Strafvorschriften gegen die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ entsprechen dem Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966, das neben diesem Straftatbestand des StGB als Sondergesetz bestehen bleibt. Nach §~95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Strafrecht; Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 5–6 Agententätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und Propaganda

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung…

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Uranbergbau (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der U. ist im Gebiet der DDR durch die Sowjetunion begründet worden. Er wird von der SD AG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v. H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum, weil erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten in dem von ihr besetzten Gebiet die Bodenschätze als Reparationsleistung ohne zeitliche Begrenzung ausbeutete. Innerhalb der sowjetischen Aktiengesellschaften in der DDR nahm die Wismut AG auch insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung der SAG Wismut in Siegmar-Schönau bei Karl-Marx-Stadt war direkt sowjetischen Stellen in Moskau unterstellt. Die Gründer des Unternehmens waren die Hauptverwaltung des sowjetischen Vermögens im Ausland des Ministerrats der UdSSR und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der UdSSR. Die Wismut AG hat seit 1946 — also bereits vor ihrer offiziellen Gründung — systematisch allen Boden, der Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. Geologenbrigaden untersucht. Die Arbeiten erfolgen sowohl im Tage- als auch im Tiefbau. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der SAG Wismut im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach ca. 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 40.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Vermutlich entspricht die Uranerzförderung einem U-238-Gehalt von etwa 2.000 bis 2.500 t jährlich. Das geförderte Uranerz wird in der DDR lediglich angereichert. Das dabei gewonnene granulierte Konzentrat wird von der UdSSR beansprucht. Es wird in der UdSSR weiterverarbeitet. Die DDR muß den eigenen Uranbedarf für Isotope und für den Betrieb der Atomkraftwerke Rheinsberg und Lubmin von der UdSSR kaufen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunkeln, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftig[S. 884]ten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen enthalten. Von Fachleuten wird angenommen, daß bis jetzt mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 883–884 Untersuchungsorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der U. ist im Gebiet der DDR durch die Sowjetunion begründet worden. Er wird von der SD AG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v. H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum, weil erstmalig die…

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Bodenverschmutzung (1975)

Siehe auch das Jahr 1979 Im Rahmen der zunehmenden Umweltproblematik (Umweltschutz) nehmen die Beeinträchtigungen des Bodens laufend zu. Einerseits handelt es sich dabei um die Entziehung landwirtschaftlichen Bodens aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere zur Nutzung für den Braunkohlenbergbau, dem in der DDR große Bedeutung zukommt (Landeskultur). Dabei können auch angrenzende land- und forstwirtschaftliche Bodenflächen durch die für den Tagebau notwendige Grundentwässerung Schaden nehmen. Andererseits sind es Devastierungen des Bodens durch agrarischen Raubbau, übermäßigen Einsatz von Bioziden, Übermeliorationen, ungeordnete Abfallagerung und Verkippen von Abraummassen, Bodenvergiftung sowie Grundwasserverseuchung. Hierzu zählen auch die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Beeinträchtigungen durch das sog. fall-out. Eine Reihe von Schadstoffen gelangt [S. 176]als Folge chemischer und technischer Prozesse aus der Luft bzw. über das Wasser oder direkt bei der Bodenbearbeitung — als Dünge-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel — in den Boden und auf Ernteprodukte. Auf dem Erntegut zurückbleibende Rückstände dieser Wirkstoffe gelangen schließlich über die Nahrungsaufnahme in den menschlichen und tierischen Organismus. Die bei der Bodenbearbeitung tätigen Personen können zudem auch durch direkten Kontakt mit diesen Stoffen Schäden erleiden. So wurde z. B. der — aus Verbrennungsvorgängen bei Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Industrieanlagen stammende — krebsfördernde Wirkstoff Benzpyren auch in der DDR in geringen Mengen in den meisten Böden und auf vielen Ernteprodukten nachgewiesen. Ebenfalls ist Blei — ein Kraftfahrzeug stößt bei normalen Kraftstoffen bereits 2 bis 3 g Blei je 100 km Fahrleistung aus — in meßbaren Mengen auf den Böden der DDR festgestellt worden. Zum Schutz des Bodens, der Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie der besseren Nutzung von Boden und Wäldern dienen wichtige Abschnitte des Landeskulturgesetzes sowie einige gesetzliche Verordnungen (z. B. GBl.~II, 1965, Nr. 32, S. 233 ff.; GBl.~II, 1971, Nr. 30, S. 245 ff.). im Zusammenhang mit der B. steht das Problem der Abfallprodukte. Es besteht nicht nur in der Verschmutzung der Landschaft — z. B. durch illegale Müllablagerungen — sondern auch in der Gefahr der Störungen der natürlichen Landschaftsstruktur (z. B. durch Verunreinigung des Grundwassers, durch Ansammlung von Ungeziefer) oder aber der Anreicherung des Bodens mit Schadstoffen. In der DDR fallen jährlich allein 15 Mill. t Müll und Abwasserschlamm in den Städten und Gemeinden an sowie viele Mill. t Aschen aus den Kraftwerken, die in geordneter Deponie abgelagert werden müssen oder z. T. zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen herangezogen werden können. Neben entsprechenden Regelungen des Landeskulturgesetzes und dessen Durchführungsverordnungen gelten in der DDR bezüglich der Nutzbarmachung und schadlosen Beseitigung der Abprodukte noch weitere gesetzliche Bestimmungen (vgl. u. a. GBl.~II, 1969, Nr. 22, S. 149 ff. und Nr. 30, S. 203 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 175–176 Bodenschätze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR

Siehe auch das Jahr 1979 Im Rahmen der zunehmenden Umweltproblematik (Umweltschutz) nehmen die Beeinträchtigungen des Bodens laufend zu. Einerseits handelt es sich dabei um die Entziehung landwirtschaftlichen Bodens aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere zur Nutzung für den Braunkohlenbergbau, dem in der DDR große Bedeutung zukommt (Landeskultur). Dabei können auch angrenzende land- und forstwirtschaftliche Bodenflächen durch die für den Tagebau notwendige…

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Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL) (1975)

Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre: 1985 Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1979 I. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW) werden nach der in der DDR gegenwärtig herrschenden Lehre durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung, sowie insbesondere durch die Stellung und Funktion der Volkseigenen Betriebe bestimmt, die als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“ verstanden werden. Daher ist die SBW als primär praxisbezogene Unterweisung zum wirtschaftlichen, sozialen und betrieblichen Geschehen durch zwei Grundfunktionen gekennzeichnet: eine „produktive“ einerseits und eine „ideologische“ oder „gesellschaftsgestaltende“ Funktion andererseits. In ihrer „produktiven Funktion“ wird die SBW definiert „als gesellschaftlich bewußt organisierte, durch die Ziele des Staatsplans bestimmte Arbeit sozialistischer Produzentenkollektive zur effektiven Nutzung und Vermehrung des im betrieblichen Reproduktionsprozeß organisierten gesellschaftlichen Eigentums auf der Grundlage der objektiven ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, 1974). Zur Verwirklichung des gesamtgesellschaftlichen Rationalitätsprinzips werden als Hauptziele u. a. eine planmäßige Bedarfsdeckung und Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung, eine ständige Wachstums- und Effektivitätssteigerung insbesondere durch technischen Fortschritt und sozialistische ökonomische Integration (RGW) sowie eine höchstmögliche Gewinnerzielung proklamiert. Wichtigste Methoden zur Realisierung dieser ökonomischen Funktion der SBW sind das System der operativen Betriebsführung (Leitung und Planung), die wirtschaftliche Rechnungsführung, der sozialistische Wettbewerb, das Rechnungswesen sowie die Methoden und das Instrumentarium zur Rationalisierung und Intensivierung (Sozialistische Wirtschaftsführung; Netzplantechnik; Information; EDV). Demgegenüber umfaßt die „gesellschaftsgestaltende Funktion“ der SBW wichtige ideologisch-pädagogische Aspekte wie die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit, Steigerung des sozialistischen Bewußtseins und die Gestaltung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens im Betrieb (gesellschaftliches ➝Bewußtsein). Gleichermaßen gehören hierzu die „Weiterentwicklung des Einheitlichen sozialistischen Bildungswesens“ und die „Sicherung der sozialistischen Landesverteidigung“. In dieser ist den Betrieben die Funktion eines Organisators der zivilen Landesverteidigung im Betriebsbereich durch Betriebskampfgruppen zugewiesen (Kampfgruppen). Über den Betriebsbereich hinaus soll sich der betriebliche Einfluß auch regional auf den Wohnbereich der Belegschaft und die wechselseitige Zusammenarbeit mit der für den Betrieb zuständigen staatlichen Administration erstrecken (Örtliche Organe der Staatsmacht). Hauptfunktionsträger für die gesellschaftsgestaltenden Aufgaben sind die Vertretungen gesellschaftlicher Organisationen im Betrieb (SED; FDGB; FDJ). Hierzu gehören weiterhin die betrieblichen Kommissionen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Der wissenschaftlichen Durchdringung dieses breit gefächerten Aufgabenkataloges dient die SBWL, die als spezielle Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft und „als Lehre vom effektiven Wirtschaften sozialistischer Betriebe“ verstanden wird. Sie wird definiert als die wissenschaftliche Verallgemeinerung der Prinzipien und Erfordernisse der SBW. Untersuchungsgegenstand sind, unter dem Aspekt der Interdependenz zwischen Betrieb und Volkswirtschaft, die inner- wie zwischenbetrieblichen, politischen, ökonomischen, ideologischen und sozialen Beziehungen des Wirtschaftsprozesses. Dabei wird der betriebliche Reproduktionsprozeß „vorwiegend als konkreter Wirkungsbereich der ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Reproduktion; Politische Ökonomie) verstan[S. 774]den. Die Forschungsbereiche der SBWL betreffen danach sowohl die Erforschung dieses Wirkungsmechanismus und seine wissenschaftliche Interpretation als auch die Analyse und Bestimmung der Bedingungen und Erfordernisse des Ausnutzungsmechanismus dieser Gesetze im Sinne einer optimalen Gestaltung betrieblicher Leitung, Planung, Organisation und ökonomischer Stimulierung. Der Zusammenhang von SBWL und politischer Ökonomie wird als Relation des Besonderen zum Allgemeinen erklärt. In der gegenwärtigen Diskussion wird zwischen allgemeiner und spezieller (insbesondere wirtschaftszweigbezogener) SBWL unterschieden. Die allgemeine SBWL soll auf der Basis der Lehre von der politischen Ökonomie und in enger Wechselwirkung mit der sozialistischen Volkswirtschaftslehre, der sozialistischen Wirtschaftsführung und Erkenntnissen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z. B. Recht, Soziologie, Naturwissenschaften) allgemeine theoretische Prinzipien für rationelles Verhalten der Beschäftigten, rationelle Verfahren und ein den betrieblichen wie den gesellschaftlichen Interessen gleichermaßen dienendes ökonomisches Instrumentarium für den Betrieb entwickeln. Dabei sind bestimmte Elemente, wie z. B. die Preisbildung, für die SBWL weitgehend überbetrieblich vorgegeben, die in der westlichen BWL eindeutig dem Kompetenzbereich Betrieb zuzuordnen sind. Für die spezielle SBWL wird eine Differenzierung nach 1. Industrie und Bauwesen, 2. Landwirtschaft, 3. Verkehrswesen und 4. Binnenhandel für ausreichend erachtet. Historisch bedingt gibt es daneben noch sogenannte „Ökonomiken“ der Wirtschaftszweige oder -bereiche. Gegenwärtig umfassen diese meist auch (mehr oder weniger eingehend) betriebswirtschaftliche Probleme (Landwirtschaftliche Betriebslehre, Agrarökonomie). Diese Zweigökonomiken sollen zukünftig auf der Basis der SBWL nur noch die Darstellung spezieller Branchenprobleme übernehmen. Anders als in der westlichen Betriebswirtschaftslehre (BWL) gelten grundsätzlich alle betriebswirtschaftlichen Sachverhalte als ideologisch determiniert. Daher wird die Möglichkeit systemindifferenter betriebswirtschaftlicher Tatbestände und Methoden (so selbst auf dem Gebiete des Rechnungswesens) ausgeschlossen und die SBWL nachdrücklich von der angeblich „technizistischen Betrachtungsweise“ der „bürgerlichen“ BWL abgegrenzt. Unbeschadet dessen läßt sich die systemgerechte Transformation und Adaption mancher Ergebnisse der westlichen BWL kaum von der Hand weisen. Andererseits unterscheidet sich — unabhängig von ideologischen Vorzeichen — die SBWL grundsätzlich von der westlichen BWL, da vor allem ein autonom wirtschaftendes Unternehmen als Erkenntnisobjekt nicht existiert. Daher erscheint eine generelle Unterscheidung zwischen westlicher und sozialistischer BWL auch sachlich begründet. Dies gilt um so mehr, als gleichlautende Termini in Ost und West vielfach ein anderes betriebswirtschaftliches Begriffsverständnis beinhalten. II. Historisch gesehen, steht die Entwicklung der SBWL in der DDR im Zeichen einer ambivalenten Einschätzung. Die lange Tradition deutscher betriebswirtschaftlicher Forschung und ihre wissenschaftliche Selbständigkeit wurden nach 1945 mit der Rezeption des sowjetischen Wirtschaftsmodells im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands unterbrochen. Ein besonders deutlicher Ausdruck hierfür war eine Auseinandersetzung um die Jahreswende 1949/1950 über das Verhältnis der politischen Ökonomie zur BWL und ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit zwischen Wirtschaftstheoretikern des Marxismus-Leninismus (Winternitz, Behrens, Berger) auf der einen und einem maßgeblichen Vertreter der „klassischen“ BWL auf der anderen Seite (Mellerowicz). Mit der Negierung der modernen westlichen Nationalökonomie als Wissenschaft wurde auch die BWL als unwissenschaftlich und falsch abgelehnt. Ihr wurde vorgeworfen, sie stelle nicht mehr als eine technische Disziplin dar; eigenständige Lehrstühle für BWL an den Hochschulen der DDR wurden aufgelöst. Eine Reihe betriebswirtschaftlicher Methoden und Erkenntnisse fand ihre Entwicklung in der Folgezeit im Rahmen von Untersuchungen der in der UdSSR entstandenen Lehre der „Ökonomik der sozialistischen Industrie“ wie auch der Ökonomiken anderer Wirtschaftsbereiche und -zweige. Infolge ihrer relativ engen fachlichen Begrenzung (Verwaltungsstruktur, Betriebsorganisation, Planmethodik) konnten sie jedoch nur bedingt als Weiterführung einer BWL angesehen werden. Hatte in der Sowjetunion das betriebswirtschaftliche Interesse im Zeitraum der „Neuen ökonomischen Politik“ der 20er Jahre einen großen Aufschwung erlebt, kam es nach 1930 mit zunehmender Zentralisierung der staatlichen Lenkung und Planung rasch zum Erliegen. Eine eigentliche betriebswirtschaftliche Betrachtung und Forschung erstreckte sich nur noch auf Teilbereiche (z. B. Rechnungswesen, Arbeitswissenschaft). Trotz Einführung des Systems der wirtschaftlichen Rechnungsführung (einer der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kategorien) nach sowjetischem Muster (Chosrastschot) im Jahre 1951 blieb die BWL als Wissenschaft in der DDR verpönt. Dagegen brachten die Jahre 1952/53 in der UdSSR eine umfangreiche Diskussion über Gegenstand und Inhalt einer sozialistischen BWL und ihr Verhältnis zu den „Ökonomiken der Zweige“. Gleichwohl wurden auch in der DDR in den 50er Jahren gewisse betriebswirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Goll), gefördert. Wachsende Arbeitsteiligkeit und zunehmende Komplikationen der wirtschaftlichen Zusammenhänge einerseits sowie die mangelnde Flexibilität des Wirtschaftssystems der DDR andererseits führten im Jahre 1963 zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖS). Stationen auf diesem Weg waren vor allem die Kritik der sogenannten Revisionisten in den Jahren 1956/57 (Behrens, Benary, Oelßner) und die Liberman-Diskussion in der UdSSR 1962. Wenn auch vielfach unausgesprochen, waren an dieser Entwicklung die Erkenntnis über ein unzureichendes [S. 775]oder fehlendes betriebswirtschaftliches Instrumentarium und das Eingeständnis offenkundiger Lücken in der entsprechenden wissenschaftlichen Forschung wesentlich beteiligt. Bedeutsame Funktionsschwächen des Wirtschaftssystems, wie das Verhältnis von betrieblicher zu gesamtwirtschaftlicher Planung, mangelndes Interesse der Betriebe im Absatzbereich und fehlender Zwang zur Übernahme des technischen Fortschritts und die geplante Steuerung betrieblicher Motivationen zur Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Ziele waren vorwiegend betriebswirtschaftlicher Natur. Unter der Bezeichnung eines in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel als einem Kernstück des NÖS rückten wichtige betriebswirtschaftliche Kategorien (Kosten, Preis, Umsatz, Rentabilität oder Gewinn) in den Mittelpunkt. Entscheidendes Datum für die Proklamation einer komplexen wissenschaftlichen SBW war der VII. Parteitag der SED im April 1967. Sie wurde im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1968 verankert. Wenn auch damit die frühere Negierung dieser Disziplin aufgehoben wurde, blieben die Auffassungen der Wissenschaftler über Gliederung und Einordnung in den wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zunächst noch uneinheitlich. Als erster Versuch einer Gesamtdarstellung ist ein im Jahre 1968 vorgelegter Beitrag über „Die Rolle der sozialistischen Betriebswirtschaft bei der Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus“ (Schmidt) zu werten (1969 veröffentlicht). Die Abkehr von den Ulbrichtschen Prinzipien der Wirtschaftsreform Ende 1970 führte auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 zu einer Reihe von Korrekturen an diesem Programm. Statt relativ ausgeprägter Akzentuierung von sozialistischen Management-Methoden und mathematisch-kybernetischen Verfahrenstechniken rückte bei der SBWL nach 1971 eine verstärkte Betonung der Wechselwirkungen zwischen SBWL, Wirtschaftswissenschaften und politischer Ökonomie in den Vordergrund. Hierzu gehören der Fortfall des 1968 als ein Hauptanliegen deklarierten Prinzips der sozialistischen Geschäftstätigkeit und der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft; auch die Bedeutung der Methoden der Operationsforschung (operations research) wurde stark reduziert. Für die heute in der DDR vertretene Auffassung war die Interdependenz des Gesamtprozesses betriebswirtschaftlicher Belange in der Konzeption von 1968 nur unzureichend berücksichtigt worden. Die Forschung im Bereich SBWL wird gegenwärtig besonders forciert. Die Gründung eines Wissenschaftlichen Rates für Fragen der SBWL am 30. 10. 1973 beim Wissenschaftlichen Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der Akademie der Wissenschaften der DDR unterstreicht diesen Tatbestand. An verschiedenen Hochschulen der DDR wurden betriebswirtschaftliche Lehrstühle eingerichtet. Ende 1973 erschien erstmalig ein umfassendes Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“. Eine Reihe von aktuellen Problemen, insbesondere die neuen betriebswirtschaftlichen Fragen der RGW-Integration, erfordert jedoch noch eine befriedigende betriebswirtschaftliche Analyse. Der gegenwärtige Stand der SBWL in der DDR erfüllt noch nicht die Bedingungen, die an ein geschlossenes System methodisch gewonnener und systematisch geordneter Erkenntnisse über das wirtschaftliche, soziale und politische Geschehen in den Betrieben der DDR gestellt werden müssen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 773–775 Sozialistische Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)

Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre: 1985 Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1979 I. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW) werden nach der in der DDR gegenwärtig herrschenden Lehre durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung, sowie insbesondere durch die Stellung und Funktion der Volkseigenen Betriebe bestimmt, die als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer…

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Architekten (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (es werden rund 95 v. H. aller Wohnungen industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z. B. Baumonteure), sondern das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt; sie arbeiten mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei rund 3.100. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR laut dem vom Minister für Bauwesen bestätigten Statut (GBl.~II, 1962, Nr. 99) sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u. a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung der DDR. speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA wie folgt auf: Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros und Baukombinaten, staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern), Kreisgruppen, Bezirksgruppen. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder sein 1. Vizepräsident vertreten den Bund nach außen. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Kommissionen und Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden). Zentrale Kommissionen gibt es für Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband der Bildenden Künstler [VBK/DDR]), Aus- und Wei[S. 54]terbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Wettbewerbe, Denkmalspflege. Zentrale Fachgruppen widmen sich dem Städtebau, Industriebau, den Wohn- und gesellschaftlichen Bauten, der Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, dem ländlichen Bauen, der Gartenarchitektur, Innengestaltung (Veränderungen der ZFG und ZK erfolgen nach Bedarf). Die Kommissionen und Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z. B. MfB, MfK, BA/DDR, KdT, VBK/DDR, FDGB, KB, Urania). Kongresse: 1951 - 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin, 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin, 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin, 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin, 7. Bundeskongreß 1975. Leitung: Präsident: Prof. Edmund Collein (seit 1966, Präsident von 1952–1966: Hanns Hopp); 1. Vizepräsident: Hans Gericke; Bundessekretär: Werner Wachtel; Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“ (ehemals: „Deutsche Architektur“): Gerhard Krenz (Vizepräsident). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 53–54 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architektur

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (es werden rund 95 v. H. aller Wohnungen industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.…

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Sprache (1975)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Differenzierung. Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist; der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur schwer und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann als gesichert gelten, daß die in der Bundesrepublik Deutschland früher häufig (heute seltener) geäußerte Befürchtung, der deutschen S. drohe eine „Sprachspaltung“, ebenso unberechtigt ist wie die Behauptung W. Ulbrichts (1970), sogar die einstige Gemeinsamkeit der S. sei „in Auflösung begriffen“, denn zwischen der vom Imperialismus verseuchten, manipulierten S. in der Bundesrepublik und der vom Humanismus geprägten S. der friedliebenden DDR-Bürger gebe es „eine große Differenz“. Auch die von westdeutscher Seite befürchtete „Zersetzung“ oder „Verhunzung“ der deutschen S. in der DDR durch bestimmte Besonderheiten eines alles durchdringenden Parteijargons ist nicht eingetreten: schon die anspruchsvollere DDR-Literatur und — soweit feststellbar — die Umgangs-S. lassen, solche Urteile nicht zu. Am ehesten vergleichbar ist der durch die Massenmedien verbreitete öffentliche Sprachgebrauch. Die folgenden Feststellungen beziehen sich vor allem auf diesen. II. Grammatik. Das grammatische System erweist sich erwartungsgemäß als stabil. Satzbau, Flexion, die Regeln der Wortbildung und -ableitung sind in Ost und West nahezu unverändert bzw. unterliegen den gleichen langfristigen Wandlungstendenzen. Die vereinzelten grammatischen Differenzen bleiben im Vergleich zu dem, was sich an regionalen Differenzen im deutschen Sprachraum ohnehin findet, ohne Belang. III. Stil. Im jeweils speziellen Gebrauch der sprachlichen Mittel (Stil) zeigen sich sowohl Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede. Sprachkritiker und Sprachpfleger in beiden Staaten beklagen Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, „Substantivitis“, Neigung zu Abkürzungen und „Fremdwörterei“; der westdeutsche Sprachgebrauch zeigt zudem eine besonders hohe Zahl englisch-amerikanischer Wörter und Wendungen und eine hohe Neuerungsrate auf diesem Gebiet. Von der letzteren, eher für die Bundesrepublik typischen Erscheinung abgesehen, zeigen sich die meisten übrigen, zumindest für westdeutsche Leser, im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR stärker ausgeprägt als in dem der Bundesrepublik: man findet Formeln und feste Wendungen häufiger und stereotyper, den Satzbau substantivischer und abstrakter als in vergleichbaren westdeutschen Texten; vor allem fällt, vom Inhaltlichen her gesehen, ein hohes Maß an massivem Eigenlob für den eigenen Bereich und massiver Polemik (Invektiven) für den politischen Gegner, ein relativ hoher Anteil an sprachlich-rhetorischen Elementen des Appellierens und Beeinflussens auf, wie er in westdeutschen Texten beispielsweise in Wahlkampfzeiten sowie — in anderer Form und ohne Polemik — in der kommerziellen Werbung zu beobachten ist. Dieses gleichzeitige Hervortreten von Elementen der Verwaltungs-S. und der Propaganda im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, das in der Literatur und in der Umgangs-S. in der DDR oft kritisiert oder ironisiert wird, ist nicht auf Veränderungen in der S., sondern in erster Linie auf die besondere Funktion der Massenmedien als Distributoren des Meinungs- und Formulierungsmonopols von Partei- und Staatsapparat zurückzuführen. <IV. Der Wortschatz.> Der Wortschatz ist, da Veränderungen in Leben und Umwelt der Menschen zwangsläufig in Wörtern ausgedrückt werden müssen, in West und Ost Wandlungen am stärksten unterworfen. Auch hier ist der bei weitem größere Teil nicht nur des Grund- und Alltagswortschatzes, sondern auch des Bildungswortschatzes und der Fachlexiken weiterhin gemeinsam; immer noch werden auch neue Wörter in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in beiden Staaten gemeinsam akzeptiert. Nach vorläufigen Schätzungen liegt der differente Anteil des allgemeinen Wortschatzes (ohne fachsprachlichen Wortschatz) unter 3 v. H. Die Wortschatzdifferenzen verteilen sich allerdings sehr ungleichmäßig. Schwerpunkte der Differenzierung liegen in folgenden Sachgebieten: a) Ideologie und Politik. Neben dem international verbreiteten Grundvokabular des Marxismus-Leninismus [S. 813]handelt es sich vor allem um systemspezifische Definitionen von Kernbegriffen wie Demokratie, Sozialismus, Freiheit, Frieden, Eigentum, Aggression. Daß die Definition dieser Begriffe in der DDR eine entschieden andere ist als die in der Bundesrepublik vorherrschende (die marxistische ist in der Bundesrepublik nur eine von mehreren), wird in der DDR mit Nachdruck betont und sollte allgemein bekannt sein. Irreführungsabsicht bei ideologischen Definitionen kann ausgeschlossen werden; die Definitionen finden sich in parteiamtlichen Äußerungen ebenso wie in Wörterbüchern und werden in der Tagespublizistik laufend kommentiert und interpretiert. Auch in der Bundesrepublik versuchen konkurrierende politische Gruppen legitimerweise ihrer jeweiligen Definition zentraler Begriffe allgemeine Geltung zu verschaffen. Charakteristisch für den Sprachgebrauch der DDR sind also nicht die einseitigen parteilichen Begriffsdefinitionen, sondern deren Monopolisierung. Dabei ist zu beachten, daß diese Monopolisierung nur im öffentlichen Bereich durchsetzbar ist. Ein Mittel dazu (unter anderen) sind Wörterbücher. DDR-Wörterbücher geben im Bereich politisch-ideologischer Bedeutungserklärungen nicht unbedingt Auskunft über deren tatsächliche Geltung im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern zunächst nur über den erwünschten Gebrauch. Zwischen beidem klafft wahrscheinlich eine (unterschiedlich große) Lücke. Neben diesen Bedeutungsdifferenzen finden sich unterschiedliche Prägungen, davon viele mit propagandistischem Einschlag (DDR: Arbeiter-und-Bauern-Staat, soz. Staatsbürger, soz. Staatengemeinschaft; Bundesrepublik: freiheitlich-demokratische Grundordnung, mündiger Bürger, atlantische Partnerschaft). Einige solcher Prägungen waren, obwohl durch amtliche Sprachregelungen gestützt, nicht voll durchsetzbar (Bundesrepublik: Mitteldeutschland — Ostdeutschland) oder wurden aus anderen Gründen fallengelassen (DDR: zeitweise SP Statt SPD). Hinzuweisen ist schließlich auf das (teils nur kurzlebige) Kampf- und Schimpfvokabular beider Seiten, das jedoch zweifellos auf östlicher Seite reichhaltiger ist (DDR: Bonner Ultras, Revanchisten, imperialistische Bundesrepublik, Menschenhändler, Diversanten; Bundesrepublik: kommunistische Bedrohung, Pankower Regime, Linksradikalismus, Anarchisten, Schießbefehl, Schandmauer). b) Partei, Staat, Verwaltung. Der Aufbau und Ausbau ganz unterschiedlicher Staats- und Verwaltungsapparate der verschiedensten Stufen sowie der Massenorganisationen und Verbände hat in Ost und West eine Fülle unterschiedlicher Bezeichnungen und Organisationstermini hervorgebracht, die unabhängig von einer etwaigen ideologischen Indoktrinationsabsicht als „Namen“ fungieren (DDR: Staatsrat, Volkskammer, Politbüro, ZK. Rat des Bezirks [<:Kreises>], FDGB, FDJ, Wohnbezirk; Bundesrepublik: Bundestag, Landtag, Parteivorstand, DGB, Jungdemokraten, Listenmandat); hier sind auch Abkürzungen besonders häufig. c) Wirtschaft. Die zahlenmäßig umfangreichsten Wortschatzänderungen und auch -differenzen sind dem Sachgebiet Wirtschaft in allen seinen Bereichen zuzuordnen. Dies betrifft sowohl das Wirtschaftssystem als ganzes (DDR: Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; Bundesrepublik: soziale oder freie Marktwirtschaft) wie auch die Wirtschaftsorganisation (DDR: VVB, VEB, PGH, LPG, Kooperative; Bundesrepublik: Holding, Konzern(tochter), Unternehmensführung, Einzelhandelskette, Bankenaufsicht), die Produktion, die Entlohnung und die innerbetriebliche Struktur (DDR: Betriebsparteiorganisation [BPO], Kaderleiter, Prämienfonds; Bundesrepublik: Gastarbeiter, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personalchef, Auszubildender, Kurzarbeiter). Firmennamen sind ebenso wie Produktnamen jeweils nur in einem Teil geläufig. Ganze Wortschatzbereiche sind generell ohne Äquivalent auf der jeweils anderen Seite : der in der Bundesrepublik sprachlich ungemein produktive Wortschatz der kommerziellen Werbung und des Stellenmarktes, ferner auch das Vokabular des Finanz- und Steuerwesens (Bundesrepublik: Konjunkturzuschlag, Steuerreform, Splittingtabelle, Sparprämie) fehlen im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR fast völlig. Dafür findet das vergleichbar phantasievolle und wandlungsreiche Vokabular der Produktionspropaganda der DDR (soz. Wettbewerb, div. Bewegungen, Schrittmacher, Aktivist, Weltniveau, Brigade der soz. Arbeit) in der Bundesrepublik keine Entsprechung. Wichtige Ursachen für die erheblichen Wortschatzdifferenzen auf diesem Gebiet sind — neben der grundsätzlich anderen Struktur des Wirtschaftssystems — die beiderseitige starke internationale Verflechtung und die Anlehnung an die jeweils führende Wirtschaftsmacht, die in der Bundesrepublik zu einer sehr starken Aufnahme angelsächsischer Bezeichnungen (z. T. ganzer Terminologien), in der DDR zur (allerdings fast immer eingedeutschten) Übernahme russischer Bezeichnungen (Lehnprägungen, Lehnbedeutungen) geführt haben. Der direkte Einfluß des Russischen auf den Sprachgebrauch in der DDR ist im übrigen häufig überschätzt worden; echte Fremdwörter finden sich selten. Indirekter Einfluß (Lehnprägungen, Lehnbedeutungen, Lehnübersetzungen) ist dagegen weit häufiger, nicht nur im Wortschatz der Wirtschaft. d) Erziehungswesen. Unter verschiedenen, ebenfalls teilweise differenten, Wortschatzbereichen sei der des Erziehungswesens hervorgehoben: Klassenpflegschaft, Gesamtschule, Sekundarstufe, Realschule, Numerus clausus, AStA sind ebenso bundesrepublikanisch-spezifische Bezeichnungen, wie für die DDR Elternaktiv, polytechnische Oberschule, Unterrichtstag in der Produktion, Patenbetrieb, Fernstudent spezifisch sind. V. Arten der Wortschatzdifferenzen. Eine oft unterschätzte Zahl der Wortschatzdifferenzen sind Bestandsdifferenzen. Sie treten dann ein, wenn ältere Wörter auf einer Seite verschwinden, auf der anderen Seite aber bestehen bleiben (DDR: Reichsbahn, Generalmajor; Bundesrepublik: Beamter, Gymnasium) oder nur auf einer Seite neu eingeführt werden (DDR: <:Ministerrat, Kombine, Plast, Intershop>; Bundesrepublik: Lastenausgleich, Fließheck, ARD, floaten). Unauffälliger, aber nicht weniger relevant sind die Häu[S. 814]figkeitsdifferenzen, deren Ursachen sehr unterschiedlicher Art sind (z. B. unterschiedliche Wichtigkeit der bezeichneten Sache, aber auch Bedeutungsverschiebungen oder aktuelle Anlässe). In beiden Staaten geläufig, aber in jeweils einem deutlich häufiger gebraucht, sind z. B. folgende Wörter: DDR: friedliebend, sozialistisch, sich qualifizieren, umfassend, allseitig, Produktion, Massen, wir, unser, Volk (mit Zusammensetzungen); Bundesrepublik: freiheitlich, Demokratisierung, dynamisch, Markt, Preis (mit Zusammensetzungen). Auffällige Gebrauchsdifferenzen können auch durch Einführung fester Wendungen entstehen, deren einzelne Teile nicht unbedingt different sein müssen: (DDR: friedliche Koexistenz, umfassender Aufbau, wissenschaftlich-technische Revolution; Bundesrepublik: demokratischer Sozialismus, europäische Integration, konzertierte Aktion). Neben Bedeutungsdifferenzen, wie sie im Abschnitt Ideologie und Politik dargestellt werden, sind noch die mit jenen verwandten Wertungsdifferenzen zu beachten: während etwa das Adjektiv demokratisch überall gleich positiv bewertet, aber unterschiedlich definiert wird, ist z. B. bei revolutionär (im politischen Sinne) die Bedeutung zumindest meist ähnlich, die Bewertung aber extrem unterschiedlich. VI. Differenzierung und Ausgleich. Die komprimierte Darstellung der Wortschatzdifferenzen kann den Eindruck erwecken, als sei die sprachliche Einheit — und damit die Verständigung — ernsthaft gefährdet. Diesen Schluß lassen die genannten Fakten jedoch (nach gegenwärtigem Wissensstand) nicht zu. Im Vergleich zum Gesamtsystem der deutschen S. und ihres Wortschatzes sind die Differenzen nach wie vor gering; sie unterscheiden sich, für sich betrachtet, nicht grundsätzlich von den innerhalb der deutschen Sprachgemeinschaft ohnehin wirksamen Differenzen, wenn sie auch politisch-gesellschaftlich höchst relevante Bereiche betreffen und stärker kumuliert sind. Einer fortschreitenden Differenzierung wirken zudem gewisse Ausgleichstendenzen entgegen: 1. Nach wie vor werden Bezeichnungen für neue, gemeinsame Dinge, Entwicklungen, Einrichtungen gemäß den geltenden Wortbildungs- und -ableitungsregeln weitgehend gemeinsam gebildet. 2. Die hohe Beteiligung der DDR-Bevölkerung an westdeutschen Rundfunk- und Fernsehprogrammen sichert einen ständigen Informationsfluß nicht nur über bundesrepublikanisch-spezifischen Wortschatz, sondern auch über alternative Denk- und Bewertungsweisen, und damit einen gewissen Stand passiver Teilhabe an westdeutschem Sprachgebrauch. Die Bevölkerung in der DDR ist nach vielfacher Erfahrung weit besser über westdeutschen Sprachgebrauch - soweit über Rundfunk und Fernsehen verbreitet t informiert als die Bevölkerung in der Bundesrepublik über die Spezifika des ostdeutschen Sprachgebrauchs. 3. Die nach 20jähriger Pause in den 60er Jahren in der Bundesrepublik wiederaufgelebte aktive Auseinandersetzung mit marxistischen Gruppen und ihren Äußerungen hat ebenfalls zu einem gewissen Ausgleich geführt: marxistische Terminologie kann nicht mehr als nur DDR-spezifisch betrachtet werden. 4. Die in der DDR Ende der 60er Jahre eingetretene vorsichtige Liberalisierung im Bereich Mode und Unterhaltung hat zu einem erheblichen Zufluß westdeutscher Bezeichnungen und Wendungen (oft angelsächsischen Ursprungs) geführt. 5. Der innerdeutsche Handel schafft und erhält auch sprachlich Gemeinsamkeiten (technisch-industrielle Normung) oder sorgt für Austausch (z. B. wird Exponat [= Ausstellungsstück] auch in der Bundesrepublik geläufiger). VII. Verständigungsprobleme. S. ist ebensosehr Mittel der Auseinandersetzung wie auch wichtigstes Mittel der Verständigung. Ob die deutsche S. in der gegebenen Situation als solches Mittel dienen kann, hängt nicht allein von ihr ab. Zwar sind die festgestellten Wortschatzdifferenzen in den hauptsächlich betroffenen Sachgebieten sicherlich eine Belastung im Gebrauch der S. als Verständigungsmittel: es ist (auf bestimmten Gebieten) schwieriger geworden, Verständnis und Verständigung zu erzielen, man muß ggf. einen höheren metakommunikativen Aufwand treiben (Wieso …-, Was heißt …-, Wie-meinen-Sie-Fragen). In der S. stehen auch dafür die benötigten Mittel zur Verfügung. Ob Verständigung möglich ist oder gelingt, hängt aber nur zum Teil von sprachlichen Faktoren ab. Mindestens ebenso wichtig sind konkrete Kenntnisse und Erfahrungen über die allgemeinen Lebensbedingungen der jeweils anderen Seite (Informations- und Besucher-Austausch), psychologische Faktoren wie Vorurteile aus Überheblichkeit oder Angst, schließlich auch die Einbettung der beiden Kommunikationsgemeinschaften in langfristige internationale Prozesse politischer oder wirtschaftlicher Art. Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Gruppen genügen schon geringere sprachliche Differenzen als die jetzt gegebenen, um Verständigung unmöglich zu machen. Für andere stellen die gleichen Differenzen eine Chance der sprachlichen Bereicherung und einen Anreiz zur Intensivierung der Verständigungsbemühungen dar. Wo die tatsächlichen Grenzen der Belastbarkeit der S. als Kommunikationsmittel zwischen Großgruppen liegen und welche Faktoren dabei welche Rolle spielen, ist ganz unerforscht und — bei der gegenwärtigen Forschungskapazität — auch kaum erforschbar. VIII. Forschung. Nach journalistischen und philologischen Anfängen in Ost und West, die zumeist den Aspekt „Sprachspaltung“ hervorhoben, erschienen seit Anfang der 60er Jahre einige größere sprachwissenschaftliche Arbeiten in der Bundesrepublik. Neben solchen Einzeluntersuchungen und Gesamtdarstellungen zum „sprachlichen Ost-West-Problem“ standen andere Arbeiten, die methodische Mängel (fehlende Materialbasis, fehlende Vergleichskriterien, Behandlung des DDR-Sprachgebrauchs als „Abweichung“ von einer nicht definierten Norm), aber auch deutlich politisch-polemische Intentionen („Verhunzung“ und „Verdrehung“ der „wahren“ deutschen S. durch die Kommunisten) aufwiesen. Ab Mitte der 60er Jahre überwogen in der westdeutschen Forschung dann Methodenkritik ei[S. 815]nerseits und eng materialbezogene Forschung andererseits. Gleichzeitig wuchs der Einfluß von Nachbardisziplinen wie Kommunikationswissenschaft, Soziologie, Politikwissenschaft. In der Forschung der DDR überwog bis weit in die 60er Jahre, von Ausnahmen abgesehen, eine gereizte Verteidigungshaltung; man wies die westdeutschen Unterstellungen entrüstet zurück und konterte mit Gegenvorwürfen. In den letzten Jahren sind in der DDR jedoch einige wichtige Arbeiten zum Thema S. und Gesellschaft, S. und Politik unter Berücksichtigung des sprachlichen Ost-West-Problems erschienen. Linguistische Gesamtdarstellungen aufgrund repräsentativer Materialbasis fehlen allerdings auch dort. Die DDR-Führung hat seit Ende der 60er Jahre Fragen der Wechselbeziehung von S. und Gesellschaft, S. und Ideologie sowie Sprachwirkung Priorität innerhalb der linguistischen Forschung verliehen. An den Hochschulen der DDR gehören entsprechende Themen zum Ausbildungsplan der germanistisch-sprachwissenschaftlichen Institute. In der Bundesrepublik befassen sich allenfalls 20–30 Hochschullehrer in unterschiedlicher Intensität mit vergleichbaren Fragenkomplexen. Im Bereich der hochschulfreien Forschung hat die DDR dem 1968 errichteten Zentralinstitut für Sprachwissenschaft (ZISW) den ausdrücklichen Auftrag zur „Erforschung der pragmatischen Aspekte der Sprache, das heißt der gesellschaftlichen Wirkung und Bedingtheit der Sprache“ gegeben, worin die Rolle der S. in der ideologisch-politischen und gesellschaftlichen Ost-West-Auseinandersetzung einbegriffen wird. In diesem Institut sind mindestens 120 Wissenschaftler ständig beschäftigt, davon mehr als die Hälfte mit Problemen der deutschen Gegenwarts-S.; gesellschaftsrelevante Aspekte des öffentlichen Sprachgebrauchs dürften dabei im Sinne des staatlichen Auftrags dominieren. Im Mannheimer Institut für deutsche S., das als hochschulfreies Zentralinstitut zur Erforschung der Gegenwarts-S. dem Ost-Berliner ZISW etwa vergleichbar wäre, arbeiteten 1974 65 Wissenschaftler, davon nur 16 ständig (die übrigen nur vorübergehend an befristeten Projekten), von diesen arbeiteten 3 an Fragen des öffentlichen Sprachgebrauchs. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 812–815 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SSD

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Differenzierung. Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist; der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur schwer und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann…