DDR A-Z 1975
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Bezeichnung fürden kostenlosen oder entgeltlichen Austausch von wissenschaftlich-technischen Informationen, von Produktions-know-how und von Naturwissenschaftlern und Technikern zwischen Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Im einzelnen beinhaltet WTZ: 1. die Überlassung wissenschaftlich-technischer Dokumentation über bestimmte Produktionsanlagen und Fertigungsverfahren, 2. die Überlassung von Unterlagen über erfolgreich abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, 3. die Übernahme der Ausbildung von technischen Fachkräften des Partnerstaates in den eigenen Industriebetrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen, 4. die Entsendung von Fachkräften zur technischen Hilfeleistung beim wirtschaftlichen, vor allem industriellen Aufbau in das Land des Vertragspartners und 5. die Zusammenarbeit in den industriellen Forschungs- und Entwicklungszentren. Unter wissenschaftlich-techni[S. 953]schen Dokumentationen werden Zeichnungen, Spezifikationen, Wartungs-, Bedienungs- und Montageanleitungen, Ersatzteilkataloge und Reparaturvorschriften verstanden. Der Austausch erfolgt auf der Grundlage bilateraler Abkommen. Das 1. Abkommen über WTZ wurde 1951 mit der Sowjetunion geschlossen. Zur Beschleunigung des gegenseitigen Entscheidungsprozesses bei Austauschgesuchen sowie zur allgemeinen Förderung der WTZ bildete die DDR in den 60er Jahren eine Reihe zweiseitiger Institutionen: 1. Paritätische Kommission für ökonomische und WTZ der DDR und der UdSSR; 2. Gemeinsamer deutsch-tschechoslowakischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 3. Deutsch-polnischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 4. Deutsch-ungarischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 5. Gemeinsame Regierungskommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der DDR und der Sozialistischen Republik Rumänien; 6. Deutsch-bulgarischer Ausschuß für WTZ; 7. Deutsch-jugoslawisches Komitee für wirtschaftliche und WTZ; 8. Ständige Kommission für WTZ zwischen der DDR und der Volksrepublik China; 9. Ständige Kommission für WTZ zwischen der DDR und der Demokratischen Republik Vietnam. Im RGW wurde eine „Ständige Kommission für die Koordinierung der wissenschaftlichen und technischen Forschung“ mit Sitz in Moskau geschaffen. Diese versucht, die einzelnen Forschungsvorhaben abzustimmen, wobei sowohl Gesichtspunkte wirtschaftlicher Rationalität als auch politische Erwägungen — vor allem der sowjetischen Blockpolitik — bestimmend sind. Die zunächst bestehende Regelung, daß der wissenschaftlich-technische Austausch grundsätzlich kostenlos erfolgen sollte, führte tendenziell zur Benachteiligung der weiter entwickelten Industriestaaten DDR und ČSSR, deren wissenschaftlich-technisches Potential von den übrigen RGW-Mitgliedsländern weitgehend genutzt werden konnte. Sie erleichterte auch den Mißbrauch ausgetauschter Informationen. Aufgrund der überlassenen Dokumentationen wurden in den Partnerländern gleichartige Produktionsstätten aufgebaut, die zudem eine Konkurrenz für den Ursprungsbetrieb auf den Außenmärkten bedeuteten. Im Hinblick auf das Innovationstempo war bedeutsam, daß ausschließlich bereits bestehende Erfindungen, Verfahren und Erfahrungen („altes Wissen“) ausgetauscht wurden. Die danach 1966 einsetzende Wendung brachte die Kommerzialisierung der WTZ. Zusätzlich wurde nun auch die Abstimmung laufender Forschungs- und Entwicklungsarbeiten vertraglich mit erfaßt. Mit der Übertragung des bisher lediglich innerstaatlich angewandten geschäftsförmigen Vertrages auf die zwischenstaatlichen Beziehungen im Jahr 1970 wurde die WTZ über den reinen Austausch hinaus auf die Koordinierung, Kooperation und gemeinsame Durchführung von Forschungsarbeiten ausgeweitet. Für die Verrechnung der Aufwendungen werden verschiedene Vertragstypen benutzt. Wichtigster WTZ-Partner der DDR ist die UdSSR. Quantitativ überwog ihre Austauschleistung: sie lieferte zwischen 1951 und 1971 technische Dokumentationen zu ca. 5.000 Themen und erhielt solche zu ca. 3.000 Themen. Im gleichen Zeitraum entsandte die DDR 12.000 Wissenschaftler und Techniker und empfing 8.000 sowjetische Fachkräfte. Inzwischen verstärken sich Austausch und Zusammenarbeit weiter. Im Jahr 1974 bestanden über 60 Abkommen und Vereinbarungen mit der Sowjetunion. 1974 sollen 2.600 naturwissenschaftlich-technische Aufgaben kooperativ bearbeitet worden sein, woran auf Seiten der DDR über 15.000 Wissenschaftler und Ingenieure mitgewirkt haben sollen. RGW; Forschung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 952–953 Wissenschaftlich-technische Zentren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technischer VorlaufSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Bezeichnung fürden kostenlosen oder entgeltlichen Austausch von wissenschaftlich-technischen Informationen, von Produktions-know-how und von Naturwissenschaftlern und Technikern zwischen Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Im einzelnen beinhaltet WTZ: 1. die Überlassung wissenschaftlich-technischer Dokumentation über bestimmte Produktionsanlagen und Fertigungsverfahren, 2. die Überlassung von Unterlagen über erfolgreich…
DDR A-Z 1975
Handwerk (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das H. umfaßt H.- und Kleinindustriebetriebe mit grundsätzlich nicht mehr als 10 Beschäftigten sowie die Produktionsgenossenschaften des H. (PGH). Das H. ist der einzige „Wirtschaftsbereich“, in dem nicht nur das Eigentum an Produktionsmitteln, sondern auch die Verfügungsgewalt in erheblichem Umfang in privater Hand ist. Um zu vermeiden, daß das H. aufgrund dieser Eigenart ein zu großes Eigenleben entwickelte, und damit die Rolle eines Fremdkörpers in einem sozialistischen Wirtschaftssystem übernehmen konnte, war seit 1946 die H.-Politik darauf ausgerichtet, eine größtmögliche Anpassung zu erreichen. Dabei mußten Reibungsschwierigkeiten bei der Versorgung der Bevölkerung mit so differenzierten Leistungen, wie Reparaturen, Dienstleistungen und individueller Produktion, soweit wie möglich vermieden werden. Die seit 1958 in Angriff genommene Vollkollektivierung nach dem Vorbild der Landwirtschaft wurde aufgrund dieses Versorgungsaspektes im Frühsommer 1960 plötzlich abgebrochen, und die ausführenden Organe getadelt und bestraft. Seit 1972 ist eine vollständige Umstrukturierung und einseitige Ausrichtung des H. auf Reparatur- und Dienstleistungen (Rückführung auf die ureigene Aufgabe des H.) im Gange. Mit Ausnahme des Bau-H. und des Kfz.-H. ist das H. Bestandteil des Bereiches örtliche Versorgungswirtschaft. Ende 1973 erbrachte das H. 84 v. H. aller Reparaturen und 58 v. H. aller Dienstleistungen in diesem Bereich. Die bisherige H.-Politik der DDR teilt sich in 3 Phasen: 1. Von 1946 bis 1960 wurde das H. den Bedingungen der zentralen Planwirtschaft angepaßt. Die Grundlage dafür bildet das Gesetz zur Förderung des H. vom August 1950 (GBl., Nr. 91). Danach dürfen private H.- und Kleinindustriebetriebe grundsätzlich nur noch 10 Beschäftigte haben. Der Inhaber eines H.-Betriebes muß, wie in der Bundesrepublik Deutschland, die Meisterprüfung abgelegt haben und in die H.-Rolle eingetragen sein. Inhaber von Kleinindustriebetrieben werden in die Gewerberolle eingetragen. Bereits 1946 waren mit Befehl 161 vom 27. 5. der SMAD die fachlichen Selbstverwaltungsorgane (Innungen) aufgelöst worden, die regionalen Selbstverwaltungsorgane, die Handwerkskammern, hatten bis zur Neuschaffung von Landeshandwerkskammern weiterzuarbeiten. Bestehen blieben die Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG), die als Wegbereiter für die sozialistische Kooperation gefördert wurden, obwohl sie nicht als sozialistische Genossenschaften galten. Die ELG fungierten als zentrale Auftrags- und Materialverteiler, weshalb die meisten H.-Betriebe sich ihnen anzuschließen hatten. 1957 wurde das Verzeichnis der H.-Berufe (Positivliste) auf 157 Berufe verkürzt und damit weitere Betriebe ausgegliedert (GBl. I, 1957, Nr. 78). 1958 wurden alle diejenigen Betriebe, deren Handelsumsätze [S. 399]mehr als 50 v. H. des Gesamtumsatzes betrugen, aus der H.-Rolle ausgegliedert und an die Industrie- und Handelskammern überwiesen (GBl. I, 1958, Nr. 20). Diese Maßnahmen, verbunden mit steuerlichen Eingriffen (Handwerkssteuer), dienten der Vorbereitung zur Sozialisierung des H. Bereits auf der II. Parteikonferenz der SED von 1952 hatte Ulbricht die Bildung von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) propagiert. Zu Beginn der intensiven Kollektivierungskampagne 1957 hatten die PGH jedoch erst einen Anteil von knapp 3 v. H. vom Umsatz erreichen können. Nach Abbruch der Kollektivierungskampagne 1960 war der Anteil auf 28 v. H. gestiegen. Die rechtliche Grundlage für die PGH bildete bis zur Novellierung 1973 das verbindliche Musterstatut von 1955 (GBl. I, 1955, Nr. 72). Danach sind die PGH wie die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sozialistische Genossenschaften, die durch Zusammenschluß ehemals Selbständiger aus H. und Kleinindustrie und deren Beschäftigten entstehen. Sie bilden ein Kollektiv nach dem Muster der sowjetischen Gewerbegenossenschaften, die ihren Betriebsplan seit 1966 an der Jahres- und Perspektivplanung zu orientieren haben. In der PGH haben alle Mitglieder unabhängig von ihrer ehemaligen Stellung als Selbständige, Gesellen, Angestellte und Arbeiter den gleichen sozialen Status. Ähnlich den Typen der LPG werden die PGH entsprechend ihrem Vergesellschaftungsgrad nach Stufen unterschieden. In der Stufe I wird noch mit Produktionsmitteln in privaten Werkstätten produziert, genossenschaftliches Eigentum entsteht erst durch Investitionen, die aus dem genossenschaftlichen Fonds finanziert werden. In Stufe II geht das Eigentum an Maschinen, Werkzeugen, Produktions- und Lagerraum durch Verkauf an die PGH über. 1971 gehörten 70 v. H. aller PGH der Stufe II an. Als besonderer Anreiz zum Eintritt in die PGH diente bis 1967 die fast völlige Steuerfreiheit der Genossenschaft und ihrer Mitglieder und die bevorzugte Materialversorgung durch die zuständigen Organe. 2. Von 1960–1970 erfolgte ein stetiges Wachstum der PGH, aber auch das private H. steigerte trotz eines Rückganges der Betriebe und Beschäftigten seine Leistungen. Beide Betriebsformen steigerten allerdings die Produktion in weit stärkerem Maße als die Reparatur- und Dienstleistungen, da die behördlich festgelegten Regelpreise für Reparaturen erheblich unter denen für andere H.-Leistungen lagen. Seit 1965 wurde im H. im verstärkten Maße die Kooperation eingeführt. Dabei spielten anfangs die Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften (AGP) eine wesentliche Rolle. Sie sind organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer PGH und dienten der Koordinierung der Planung der Materialbeschaffung und des Absatzes. Private Betriebe betreuen sie mit, wenn keine ELG vorhanden sind. Inzwischen haben die AGP an Bedeutung verloren, da in immer stärkerem Maße die Erzeugnis- und Versorgungsgruppenarbeit zwischen allen Eigentumsformen des H. und der Industrie ausgebaut wurden. 3. Ende 1970 wurde die dritte Phase, die Umstrukturierung bzw. Rückführung des H. auf seine „ursprünglichen Aufgaben“ sowie die fast völlige Einbeziehung in die staatliche Planung, eingeleitet. Trotz des Arbeitskräftemangels in der DDR hatte das H. seine Beschäftigtenzahl durch Abwerbung aus der volkseigenen Wirtschaft mit Hilfe höherer Vergütungen schneller steigern können. Die Einkommenssituation in PGH und privaten Betrieben war günstiger als in den VEB. Mit massiven steuerlichen Maßnahmen für beide Eigentumsformen und mit einem Einstellungsstopp für die PGH wurde 1971 dieser gesellschaftspolitisch unerwünschten Situation begegnet. Besonders die gegen die industriell produzierenden PGH gerichteten Maßnahmen ließen bereits eine Verstaatlichung entsprechend der 1956 eingeleiteten Verstaatlichung der sowjetischen produzierenden Gewerbegenossenschaften vermuten. Sie wurde im Frühjahr 1972 im Zuge der Umwandlung von privaten und halbstaatlichen Industriebetrieben in VEB (unveröffentlichter Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 8./9. 2. 1972) für ca. 1 600 industriell produzierende PGH überwiegend der Stufe II durchgeführt. Die VO über die Förderung des H. bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit vom Juli 1972 (GBl. II, Nr. 47) bildet nunmehr die rechtliche Grundlage für die Herauslösung der noch verbliebenen PGH und der privaten Betriebe aus der Produktion. Danach werden Dienst- und Reparaturleistungen steuerlich begünstigt. PGH und private Betriebe hatten die Auflage, ihre Mitarbeit in Erzeugnisgruppen bis Ende 1973 einzustellen und sich grundsätzlich auf die Mitarbeit in Versorgungsgruppen zu konzentrieren. Die Herauslösung aus den Erzeugnisgruppenbeziehungen führt zu einer Reihe von Schwierigkeiten mit Partnern in der Industrie, die von den Vertragsgerichten entschieden werden müssen. PGH erhalten nunmehr verbindliche Planaufgaben durch die örtlichen Organe; auch privaten Betrieben können diese Auflagen gemacht werden. Weiterhin mußten die PGH bis Ende 1973 alle Lohnarbeiter entlassen oder in Ausnahmefällen als Mitglieder aufnehmen. (Nach dem alten Statut durften sie noch mit behördlicher Genehmigung 10 v. H. der Mitglieder als Lohnarbeiter einstellen.) Weitere Präzisierungen finden sich im neuen Musterstatut der PGH vom Februar 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 14). Dieses Statut dient dazu, die „Arbeits- und Lebensbedingungen“ in den PGH denjenigen in den VEB anzugleichen. Das betrifft sowohl die Planung, das Fondssystem, die Vergütung als auch die Ausarbeitungen von Betriebsordnungen entsprechend der Arbeitsordnungen in den VEB. Mitglieder dürfen nur noch aus dem H. und Kleingewerbe aufgenommen werden, Lohnarbeiter dürfen, abgesehen von Einzelfällen (Rentner, Schwerbeschädigte usw.), überhaupt nicht mehr beschäftigt werden. Die Genossenschaftsbildung wird im H. weiter mit unverminderter Stärke propagiert. Nur H.-Berufe wie Bäcker, Klempner, Uhrmacher, Dachdecker, Tischler, Friseur und Schneider dürfen im privaten Bereich besonders gefördert werden. Verstärkte Erteilung von Ge[S. 400]werbegenehmigungen auf der Basis der Verordnung vom Juli 1972 sind hier bereits zu verzeichnen. Aufgrund der in den letzten Jahren intensivierten Bemühungen um die Rekonstruktion historischer Stadtbilder und Bauten genießt seit Ende 1973 das vernachlässigte Kunst-H. (GBl. I, Nr. 55) besondere Förderung. Ab 1. 9. 1975 gilt die neue Ausbildungsanordnung für „Meister des Handwerks“ (GBl. I, 1975, Nr. 9), nach der die Fachrichtungen auf 61 (in der Bundesrepublik Deutschland 125) verringert wurden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 398–400 Handschellengesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerkskammern der BezirkeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das H. umfaßt H.- und Kleinindustriebetriebe mit grundsätzlich nicht mehr als 10 Beschäftigten sowie die Produktionsgenossenschaften des H. (PGH). Das H. ist der einzige „Wirtschaftsbereich“, in dem nicht nur das Eigentum an Produktionsmitteln, sondern auch die Verfügungsgewalt in erheblichem Umfang in privater Hand ist. Um zu vermeiden, daß das H. aufgrund dieser Eigenart ein zu großes Eigenleben…
DDR A-Z 1975
Zollwesen (1975)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1979 1985 [S. 972]Die Aufgaben des Z. unterscheiden sich in einer staatlich verwalteten Planwirtschaft grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen geprägt ist. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur z. T. auf den Zolldienst einer zentral verwalteten Planwirtschaft zu. Das Außenwirtschaftsmonopol und die Art der Preisgestaltung können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR rechtfertigt sich aufgrund folgender Aufgabenstellung: 1. einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten, somit eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2. im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3. den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Punkte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem gelegentlich polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I, S. 42), zu dem inzwischen 22~Durchführungsbestimmungen (DB) — die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben — und Verordnungen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes (ZG) ist ursächlich dafür gewesen, daß sehr konkrete Ziele der Deutschland- und Außenpolitik der SED in das Zollrecht Eingang gefunden haben, das formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient (vgl. auch Art. 9 Abs. 5 der Verfassung von 1968). Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Die zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Es wird aber auch nicht als Zollinland der DDR behandelt. Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung; hohe Zölle (Kampfzölle) bei deren Fehlen — richtete sich partiell gegen die Außenhandelspolitik der EWG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des RGW im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung verwendet werden. Die Hauptelemente des Z. sind die Genehmigungspflichtigkeit von Warenbewegungen über die Zollgrenze hinweg, von der einige DB wiederum Ausnahmen vorsehen, sowie das Entstehen der Zollschuld bei der Ein- und Ausfuhr von Waren. Gegenstand, Grundlage, Höhe und Fälligkeit des Zolls sind in einem nicht im GBl. veröffentlichten Zolltarif festgelegt. Der Zolltarif ist ein alphabetisch oder nach anderen Gesichtspunkten (z. B. stoffliche Zusammensetzung, wirtschaftliche Herkunft) geordnetes Verzeichnis der Waren und der für sie geltenden Zollsätze. Im einzelnen wird unterschieden nach 1. Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitzöllen; 2. autonomen Zöllen (gesetzlich festgelegten, jederzeit veränderbaren Zollsätzen gegenüber Staaten, mit denen keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen) und Konventionalzöllen; 3. der Bemessungsgrundlage (Bemessung nach dem Wert in Form des Normalpreises des Zollgutes, Kombination von spezifischen Zöllen, Wertzöllen und negativem Wertansatz); 4. Schutzzöllen zum Schutz der inländischen Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz; 5. Finanzzöllen. Das ZG. regelt im übrigen die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen bzw. überträgt die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrats. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungsmitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung, die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen ausländischen Vertretungen, von Waren zu Messen und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zu[S. 973]behör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, anderen Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, von Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I, S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Fällen kann der zuständige Rat des Bezirks die Einfuhr von Personenwagen, Motorrädern und Mopeds erlauben, die dann aber nicht in der DDR vermietet, verpachtet oder veräußert werden dürfen. Die 20. DB zum ZG vom 14. 6. 1973 (GBl. I, S. 271) regelt das Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege. Genußmittel dürfen danach bis zu bestimmten Höchstmengen eingeführt werden. Geschenksendungen werden gemäß einem in einer Anlage zur DB enthaltenen Tarif verzollt. Bis zu einem Wert von 200 Mark kommt die Zollerhebung nicht zur Anwendung. Nach der AO über die Aussetzung der Erhebung von Zöllen bei der Einfuhr von Geschenksendungen auf dem Postwege vom 14. 6. 1973 (GBl. I, S. 273) erhalten Rentner und Sozialunterstützungsempfänger die zulässige Zahl von Einfuhrgeschenksendungen (jährlich 12) ohne Zollerhebung. Für Einfuhrgeschenksendungen aus der Bundesrepublik Deutschland und aus „Westberlin“ wird die Zollerhebung ausgesetzt. In einer Bekanntmachung zur 20. DB ist eine umfangreiche Liste von Gegenständen genannt, die von der Ein- und Ausfuhr als Geschenksendungen ausgenommen sind. Die Bestimmungen über den grenzüberschreitenden Reiseverkehr enthalten nach dem gleichen Prinzip Genehmigungsgrenzen für die Ein- und Ausfuhr von Geschenken, in der DDR gekauften Gegenständen, Reisegebrauchsgegenständen und besonderen Waren - ausgenommen sind Perlen, Edelmetalle und Kraftfahrzeuge. Die Höhe der Genehmigungsfreigrenze richtet sich nach dem Wohnsitz (in oder außerhalb der DDR) und nach der Dauer der Ausreise bzw. des Aufenthaltes in der DDR. Innerhalb der Freigrenzen sind bei der Einfuhr von Genußmitteln wiederum bestimmte Höchstgrenzen zu beachten. Außerdem gelten auch für den Reiseverkehr Ein- und Ausfuhrverbote, die politisch, devisenrechtlich (Devisen) und ideologisch motiviert sind und insofern die Aufgabenstellung des Z. verdeutlichen. Genehmigungsfrei sind schließlich auch die Ein- und Ausfuhr von beweglichem Erbschafts- und Umzugsgut mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen und Produktionsmitteln sowie von Gegenständen, die wiederum grundsätzlich von der Ein- und Ausfuhr als Erbschafts- oder Umzugsgut ausgenommen sind (22. DB zum ZG vom 14. 6. 1973 — GBl. I, S. 274). Die Liste der Ein- und Ausfuhrverbote umfaßt weniger Gegenstände als die für den Reise- und Geschenkpaketverkehr geltende. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut muß mit der Übersiedlung, die von Erbschaftsgut innerhalb eines Jahres nach Annahme der Erbschaft oder nach Abschluß der Erbauseinandersetzung erfolgen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Minister für Außenhandel ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden sowie z. B. Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) durch AO in Kraft gesetzt worden. Bei der 22. DB ist jedoch davon Abstand genommen worden. Dies läßt die Vermutung zu, daß, ähnlich wie bereits im Devisenrecht, nun auch im Zollrecht das Zollgebiet auf den Bereich der DDR und Ost-Berlins begrenzt wird und die Fiktion von „Westberlin als auf dem Territorium der DDR“ liegend nicht mehr aufrechterhalten wird. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren; Warenverkehr, nichtkommerzieller. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 972–973 Zollverwaltung der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische GärtenSiehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1979 1985 [S. 972]Die Aufgaben des Z. unterscheiden sich in einer staatlich verwalteten Planwirtschaft grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von…
DDR A-Z 1975
Einkommen (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 101 Mrd. Mark im Jahre 1972; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,4 v. H. (netto 3,3 v. H.) zu, allerdings recht unterschiedlich in einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamteinkommen (brutto) 1961–1965: 2,5 v. H., 1966–1970: 3,9 v. H., 1971/72: 4,3 v. H. Die hohen Raten in den letzten Jahren sind in erster Linie auf die umfangreichen sozialpolitischen Maßnahmen und die E.-Steigerungen bei den Arbeitern und Angestellten zurückzuführen, die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Häfte der 60er Jahre auf die seinerzeitige Wachstumskrise. Bemerkenswert niedrig blieb der Anteil der gesetzlichen Abzüge von den Brutto-E. (1960: 11,6 v. H.; 1972: 12,4 v. H.). Dahinter verbergen sich allerdings zwei gegenläufige Entwicklungen: Die steuerliche Belastung der E. erhöhte sich progressiv, während die Beiträge zur Sozialversicherung sich bis 1970 degressiv gestalteten. Ihr Anteil an den Brutto-E. nahm ständig ab, da Arbeitnehmer und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Abgaben bis zu einem beitragspflichtigen Monats-E. von 600 Mark in Höhe von 10 v. H. (LPG-Mitglieder bis 1971: 9 v. H.) zu entrichten hatten. Für den Teil der E., der die Bemessungsgrenze überschritt, wurden keine Beiträge erhoben. Seit Einführung [S. 250]der „freiwilligen Zusatzrentenversicherung“ im Jahre 1971 steigt der Anteil wieder. Einkommen der Arbeitnehmer. Die einzelnen sozio-ökonomischen Gruppen partizipierten an der Zunahme der Gesamt-E. in unterschiedlichem Maße. Die E. der Arbeitnehmer — dazu zählen Arbeits-E., Sozial-E. (z. B. Krankengeld, Kindergeld, Ehegattenzuschläge, Renten), Vermögenseinkünfte u. ä. — stiegen überdurchschnittlich, jährlich um 4,4 v. H. (netto: 4,2 v. H.), allerdings mit ähnlichen Schwankungen wie die Gesamt-E. Ihr Anteil an den E. der Bevölkerung erhöhte sich dadurch von 67 v. H. (1960) auf 75 v. H. (1972). Der Anstieg ist auf höhere Durchschnitts-E. und auf die wachsende Zahl der Arbeitnehmer zurückzuführen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge brauchten die Arbeitnehmer 1972 nur in Höhe von 12,5 v. H. ihrer Brutto-E. zu zahlen (1960: 11,4 v. H.). In der Bundesrepublik Deutschland nahmen die gesetzlichen Abzüge auf Arbeitnehmer-E. im gleichen Zeitraum erheblich stärker zu — von 14,3 v. H. auf 22,0 v. H. Der Grund dafür ist vor allem in der Steuerprogression für steigende E. zu suchen. Einkommen der Genossenschaftsmitglieder. Die E. der Genossenschaftsmitglieder, gemessen an den Gesamt-E., sind von 14 v. H. im Jahre 1965 auf 11 v. H. 1972 gesunken. Bei zurückgehender Zahl der Genossenschaftsmitglieder sind aber die Durchschnitts-E. in der Regel gestiegen. Die geringe Belastung der E. mit gesetzlichen Abzügen erklärt sich aus der Steuerbefreiung für genossenschaftlich erzielte E. der Bauern. Die überdurchschnittlich günstige E.-Entwicklung der Mitglieder von Produktionsgenossenschaften des Handwerks gab der DDR-Führung 1971 Anlaß, die Steuern zu erhöhen. Einkommen der Selbständigen. Mit der Abnahme der Zahl der Selbständigen (Einzelhandwerker, Kommissionshändler, Komplementäre, freiberuflich Tätige u. ä.) hat sich auch das E. dieser Gruppe kontinuierlich von 1965 bis 1972 jahresdurchschnittlich um 3,0 v. H. brutto (netto: 4,2 v. H.) verringert. Der Anteil am gesamten Brutto-E. ging von 16 v. H. (1960) auf 7 v. H. (1972) zurück. Die hohe Belastung der E. mit gesetzlichen Abgaben — ein Viertel bis ein Drittel der Brutto-E. — erklärt sich, einmal aus den im Vergleich zu anderen Gruppen in der Regel höheren Sozialversicherungsbeiträgen, vor allem aber durch die besonders starke Besteuerung der Selbständigen. Die Steuern wurden seit 1960 des öfteren angehoben, z. B. 1966 für Handwerker und 1971 für fast alle Selbständigen. Einkommen der Rentner. Die Rentner-E. haben von 1965 bis 1972 stärker expandiert als die E. jeder anderen Bevölkerungsgruppe, nämlich um jahresdurchschnittlich 6,5 v. H. Von 6,3 v. H. (1960) stieg ihr Anteil am Brutto-E. der Bevölkerung auf 7,6 v. H. im Jahre 1972. Die Renten, die in der DDR nicht dynamisiert sind, wurden wiederholt erhöht. Im Jahre 1968 wurden die Renten um 10 bis 12 v. H. und 1971 alle Mindestrenten angehoben. 1972 wurde mit etwa 20 v. H. die bisher größte Rentensteigerung in der DDR vorgenommen. Knapp vier Mill. Renten wurden jeweils 1968 und 1971/72 erhöht. 2. Durchschnittseinkommen. Die durchschnittlichen Netto-E. haben seit 1960 in allen Bevölkerungsgruppen] kräftig zugenommen. Obwohl die niedrigeren E. prozentual am stärksten erhöht wurden, blieb die Rangfolge der sozialen Gruppen hinsichtlich der Durchschnitts-E. unverändert. Spitzenverdiener sind die Selbständigen, mit deutlichem Abstand folgen die Genossenschaftsmitglieder und die Arbeitnehmer. Das Schlußlicht bilden die Rentner. Die Rentner bezogen nur 30 v. H. eines Arbeitnehmer-E. Das E. der Genossenschaftsmitglieder lag dagegen um ein Drittel über dem der Arbeitnehmer, wäh[S. 251]rend die Selbständigen sogar dreimal soviel wie diese verdienten. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, wo eine ähnliche Rangfolge besteht, hat sich die Schere zwischen den nominalen E. weiter geöffnet. Die durchschnittlichen Netto-E. der Arbeitnehmer unterschieden sich 1960 in Ost und West kaum; jedoch schon 5 Jahre später betrug der E.-Rückstand in der DDR gut 20 v. H. und vergrößerte sich bis 1972 auf fast 40 v. H. Zwischen den Selbständigen in der Bundesrepublik und in der DDR bestehen erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede. Bauern und Handwerker zählen in der Bundesrepublik zu den Selbständigen, während in der DDR die Bauern und ein großer Teil der Handwerker Genossenschaften angehören. Für den E.-Vergleich der übrigen Erwerbstätigen werden deshalb den Selbständigen in der Bundesrepublik Genossenschaftsmitglieder und Selbständige in der DDR als eine Gruppe gegenübergestellt. Hier sind seit 1960 die größten Änderungen in der (nominalen) E.-Relation festzustellen; hatten Selbständige und Genossenschaftsbauern in der DDR 1960 noch ein E., das knapp 15 v. H. unter dem westdeutschen Niveau lag, so verdienten sie zwölf Jahre später rund 70 v. H. weniger als die Selbständigen in der Bundesrepublik Diese Entwicklung ist in erster Linie eine Folge der hohen E.-Steigerung bei den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Rentnern hat sich der E.-Abstand ebenfalls vergrößert. Schon 1960 bezogen die DDR-Rentner nur knapp die Hälfte der Rente, die in der Bundesrepublik gezahlt wurde, 1972 betrug die Differenz über 70 v. H. Auch innerhalb der sozio-ökonomischen Gruppen bestehen beträchtliche Spannweiten in den E., z. B. branchenspezifische Unterschiede. Bei den Arbeitnehmern waren sie in beiden Staaten in der Tendenz ähnlich, im Ausmaß der Abweichungen im Durchschnitt jedoch in der Bundesrepublik größer. In der Landwirtschaft und im Handel lagen die Verdienste hier wie dort erheblich niedriger als in den produzierenden Bereichen. 3. Haushaltseinkommen. Durch Miterwerb oder E.-Bezug weiterer Familienmitglieder erhöht sich das E. der privaten Haushalte gegenüber den Durchschnitts-E. (je E.-Bezieher). Ein Vergleich der durchschnittlichen Haushaltsnetto-E. einzelner Bevölkerungsgruppen in der DDR zeigt, daß die LPG-III-Bauern 10 bis 15 v. H. mehr verdienten als die Arbeitnehmer. Über die Haushalts-E. der LPG-Mitglieder vom Typ I und II liegen neuere Angaben nicht vor. 1965 verfügten sie über das 1,5fache des E. im Arbeitnehmerhaushalt. Schätzungen deuten daraufhin, daß sich dieser Abstand noch vergrößert hat. Am unteren Ende der Skala lagen auch hier die Rentner; ihr E. erreichte nicht einmal ein Drittel von dem der Arbeitnehmer. Wegen der unterschiedlichen Haushaltsgröße gibt ein Vergleich der Haushalts-E. nur bedingt die E.-Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen wider; während z. B. bei den Rentnern 1,6 Personen vom Haushalts-E. leben mußten, waren es bei den LPG-III-Bauern 3,5 Personen. Bezieht man das E. auf die Zahl der Haushaltsmitglieder, so erzielten die Arbeitnehmer ein E., das um 10 bis 20 v. H. über dem der LPG-III-Bauern lag. Nivellierungstendenzen bei diesen beiden Gruppen sind jedoch unverkennbar. Mit Abstand die geringsten E. bezogen auch hier die Rentner, obwohl sie immerhin gut die Hälfte des Pro-Kopf-E. im Arbeitnehmerhaushalt erhielten. Wie bei der personellen Verteilung (E. je E.-Bezieher) hat der Abstand zur Bundesrepublik auch bei den Haushalts-E. der Arbeitnehmer und Rentner ständig zugenommen und ähnliche Relationen erreicht. Bemerkenswert ist, daß sich die E.-Situation der Rentner innerhalb der beiden Staaten wesentlich unterscheidet. In der Bundesrepublik Deutschland entsprachen die Pro-Kopf-E. der Rentner 1972 fast denen in den Arbeitnehmerhaushalten - eine finanzielle Gleichstellung dieser Gruppen ist weitgehend erreicht. Die DDR-Rentner konnten — wie bereits erwähnt — pro Kopf nur über gut die Hälfte des E. eines Arbeitnehmerhaushalts verfügen. Die Differenzierung der Arbeitnehmerhaushalte (über die Hälfte aller privater Haushalte in beiden Staaten sind Arbeitnehmerhaushalte) nach E.-Klassen läßt für 1960 in beiden Teilen Deutschlands eine ähnliche Verteilung der Netto-E. im unteren und mittleren E.-[S. 252]Bereich erkennen. Erst bei E. von über 1200 Mark/DM monatlich war der entsprechende Anteil der Haushalte in der Bundesrepublik nennenswert größer (19 v. H.) als in der DDR (9 v. H.). 1970 waren die Unterschiede ausgeprägter; in der DDR wurde diese Grenze — nämlich 1200 Mark — von 30 v. H., in der Bundesrepublik von 60 v. H. aller Arbeitnehmerhaushalte überschritten. Insgesamt ist festzustellen, daß die Haushalts-E. der Arbeitnehmer in der DDR gleichmäßiger verteilt sind als in der Bundesrepublik. Die Tendenz zur Nivellierung — in beiden Staaten vorhanden — ist überdies in der DDR stärker. Der Vergleich der Haushalts-E. in der DDR und in der Bundesrepublik ist nur bedingt geeignet, Unterschiede im Lebensstandard sichtbar zu machen. Dieser hängt, soweit durch den privaten Verbrauch bestimmt, auch von der Kaufkraft der Währungen ab. Die Kaufkraft der Mark gegenüber der DM hat sich seit 1960 sowohl für den Verbrauch der Arbeitnehmerhaushalte als auch für den der Rentnerhaushalte — in erster Linie als Folge der Preissteigerungen in der Bundesrepublik — ständig erhöht. Diese Verbesserung der Kaufkraftparität hat aber nicht die Relationen der Real-E. (um Kaufkraftunterschiede bereinigte Netto-E. — nicht zu verwechseln mit gleichlautendem DDR-Terminus; Lohnformen und Lohnsystem) verändert. Die nominalen E. der Arbeitnehmerhaushalte sind in der Bundesrepublik sehr viel stärker gestiegen als in der DDR, so daß der Abstand der Real-E. in der DDR zu denen der Bundesrepublik sogar größer geworden und für 1972 mit 44 v. H. zu veranschlagen ist (1960: 33 v. H.). Für Rentnerhaushalte dürfte das Real-E. in der DDR 1972 um zwei Drittel unter dem westdeutschen Niveau gelegen haben. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 249–252 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelhandelSiehe auch die Jahre 1979 1985 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 101 Mrd. Mark im Jahre 1972; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,4 v. H. (netto 3,3 v. H.) zu, allerdings recht unterschiedlich in einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamteinkommen (brutto) 1961–1965: 2,5 v. H., 1966–1970: 3,9 v. H., 1971/72: 4,3 v. H. Die hohen Raten in den letzten Jahren sind in erster Linie…
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Grundeigentum (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Aufbaugesetz). Der staatlichen Kontrolle des privaten Grundstücksverkehrs und der Sozialisierung unerwünschten privaten G. dient die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159). Nach §~2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstückes ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten des Kreise durch die VO vom 11. 1. 1963 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt worden, das allen sonstigen Verkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum. Alle auf dem [S. 390]Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Steht ein Grundstück teils in Privateigentum, teils in „Volkseigentum“, so hat der private Miteigentümer kein Recht auf Beteiligung an der Verwaltung des Grundstücks. G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland oder in West-Berlin lebt. In der Bundesrepublik wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der Grundstückseigentümer gelten als erloschen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 389–390 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundlagenforschungSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und…
DDR A-Z 1975
Kammer für Außenhandel (KfA) (1975)
Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1979 1985 Die KfA ist eine „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ und somit keine dem staatlichen Außenwirtschaftsmonopol zurechenbare Einrichtung. Sie wurde 1952 gegründet. Mitglieder der KfA sind die AHB, VVB, Exportbetriebe und andere am Außenhandel beteiligte Organe. Gegenwärtig sind 350 Betriebe Mitglieder bei der KfA. Dem Ministerium für Außenhandel obliegt die allgemeine Dienstaufsicht über die KfA. Organe der KfA sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und die Revisionskommission. Ursprünglich war die Hauptaufgabe der KfA in der Herstellung von Kontakten zu den Wirtschaftspartnern westlicher Länder und dem Abschluß von Handelsabkommen unterhalb der Regierungsebene (Kammerabkommen) mit diesen Ländern zu sehen. Für die Gestaltung der Beziehungen zu sozialistischen Ländern kam dagegen der KfA wenig Bedeutung zu. Mit Einsetzen der „Anerkennungswelle“, die die Handelsvertretungen der KfA im Westen als quasi-diplomatische Vertretungen überflüssig machte, und dem Bestreben der DDR, sich intensiver in den RGW zu integrieren, fand jedoch ein tendenzieller Wandel statt. Eine der wesentlichen Aufgaben der KfA wird gegenwärtig darin gesehen, einen Beitrag zur „sozialistischen ökonomischen Integration“ zu leisten. Dabei arbeitet sie bi- und multilateral mit den Handelskammern der anderen RGW-Länder zusammen. Auf bilateraler Ebene vollzieht sich die Arbeit in sog. Länder-Sektionen (bisher gebildet mit Polen, Ungarn, ČSSR und auch Jugoslawien) oder auf der Grundlage von „Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen den Präsidenten“ der Kammern. Gewisse Bedeutung haben auch die „Technischen Tage der DDR“ — eine Methode der Marktbearbeitung — erlangt, die auch in kapitalistischen Staaten veranstaltet werden. Zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Ländern werden darüber hinaus gemischte Institutionen, wie z. B. das „Komitee zur Förderung des Handels zwischen der DDR und Schweden“ gebildet und KfA-Delegationen zwecks Markterschließung in ausgewählte Länder entsandt. Die Öffentlichkeitsarbeit der KfA besteht vor allem in der Publikation zahlreicher Schriften, wie „DDR-Wirtschaftsumschau“, „DDR-Export“, „Handbuch der Außenwirtschaft“ und „Handelspartner DDR“ und der Einladung und Betreuung von Journalisten vor allem auf den Leipziger Messen. Weitere Aufgaben: handelspraktische, handelstechnische und außenwirtschaftsrechtliche Beratung der Exportbetriebe, Vortrags-, Schulungs- und Beratungstätigkeit, Gewährung von Dienstleistungen gegenüber der Seeschiffahrt durch das Dispatcherbüro bei der KfA. Die KfA unterhält ein Handelsschiedsgericht zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in der Außenhandelsabwicklung. In den Bezirken der DDR unterhält die KfA Bezirskdirektionen. Präsident der KfA ist gegenwärtig Rudolf Murgott. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 456 Kammer der Technik (KdT) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KammerabkommenSiehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1979 1985 Die KfA ist eine „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ und somit keine dem staatlichen Außenwirtschaftsmonopol zurechenbare Einrichtung. Sie wurde 1952 gegründet. Mitglieder der KfA sind die AHB, VVB, Exportbetriebe und andere am Außenhandel beteiligte Organe. Gegenwärtig sind 350 Betriebe Mitglieder bei der…
DDR A-Z 1975
Flaggen (1975)
Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1979 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (Sonderdruck des GBl. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: 1. Staats-F. der DDR; 2. F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; 3. Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; 4. Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee, b) Schiffe und Boote der Volksmarine (Seestreitkräfte), [S. 312]c) Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee, d) Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste, 5. Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee, 6. Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren. Dienstwimpel können auf Schiffen und Booten geführt werden, wenn diese sich zur Durchführung staatlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Die Staats-F. der DDR besteht nach Art. 1. Verfassung und dem weiter geltenden Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I, S. 705) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 691) aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der DDR (Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist). Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staats-F. in drei gleich breiten Streifen angeordnet. Die F. wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. Die F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist rot. In der Mitte der Flagge befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen gold-gelben Lorbeerkranz. Die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, wird von den Farben der DDR eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. Die Dienst-F. der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Dienst-F. befindet sich auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ⅓ der Breite der F. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen gold-gelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. der Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. der Nationalen Volksarmee. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Dienst-F. der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staats-F. der DDR. Um das Staatswappen der DDR stehen auf rotem Grund die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefaßt. Die Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren entsprechen in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Fahne befindet sich der zwölfzackige Polizeistern mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte. Um den Polizeistern stehen die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Die Polizeisterne und die Umschriftung sind von einem Eichenlaubkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit. Die Fahnen sind mit Fransen eingefaßt. Der Polizeistern, die Umschriftung, der Eichenlaubkranz, die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit sowie die Fransen sind in silber gehalten. Die Dienstwimpel der Schiffe und Boote der Schiffahrtsaufsicht, der Zollverwaltung der DDR, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft-Gewässeraufsicht und der Fischereiaufsicht sind dreieckig. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen der DDR. Die Dienstwimpel tragen an beiden langen Seiten einen farbigen Streifen in einer Breite von 1/10 der Breite der Dienstwimpel. Die Farben der Streifen sind bei der Schiffahrtsaufsicht blau, bei der Zollverwaltung der DDR grün, bei dem Gesundheitswesen gelb, bei der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht hellblau und bei der Fischereiaufsicht silbergrau. Nach der F.-Anordnung vom 9. 2. 1973 führt die Deutsche Post keine eigene Dienst-F. mehr. Vorher waren deren Farben schwarz-rot-gold. In der Mitte des roten Streifens befand sich ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, zwei goldgelben Quasten und 4 goldgelben Blitzen. Welche F. und Fahnen jeweils in der Nationalen Volksarmee geführt werden müssen, regelt die F.-Anordnung vom 9. 2. 1973 (Sonderdruck des GBl., Nr. 751, S. 19). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 311–312 Fischwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingeSiehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1979 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (Sonderdruck des GBl. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: 1. Staats-F. der DDR; 2. F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; 3. Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; 4. Dienst-F. der …
DDR A-Z 1975
Wasserwirtschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u. a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen Wasserwiederbenutzung; hiermit in Zusammenhang stehen der Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (z. B. um Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft zu vermeiden; Umweltschutz). 3. Kontinuierlicher Ausbau der Gewässer und laufende Instandhaltung der Talsperren, Rückhaltebecken sowie der Wasserförderungs- und Leitungssysteme, um dadurch dem steigenden Wasserbedarf gerecht werden zu können. 4. Realisierung eines wirksamen Hochwasser- und Küstenschutzes. Die Leitung, Planung und Organisation der W. obliegt dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es sorgt z. B. für die Aufstellung von Wasserbilanzen, in denen Wasserbedarf und -dargebot für bestimmte Gebiete unter Berücksichtigung der Wassergüte gegenübergestellt werden. Dabei muß die regionale Witterungsabhängigkeit von Bedarf und Dargebot berücksichtigt werden, weil einige Gebiete niederschlagsarm und andere niederschlagsreich sind. Für Trinkwasser werden Bilanzen sowohl für alle Bezirke als auch für das Gebiet der gesamten DDR ausgearbeitet. Die Reproduktion der gegebenen Wasserressourcen erfolgt durch den natürlichen Wasserkreislauf, dessen Phasen in der Wasserhaushaltsgleichung dargestellt werden können. Die kurzfristige Wasserhaushaltsgleichung lautet: N (Niederschlag) minus A (Abfluß) minus V (Verdunstung) = B (Bodenspeicherung) minus G (Grundwasserminderung). Die langfristige Wasserhaushaltsgleichung ist: A (Abfluß) plus V (Verdunstung) = N (Niederschlag). [S. 929]In der DDR ist das durchschnittliche jährliche Wasserdargebot auf 15 Mrd. m³ Wasser zu beziffern. Während in Trockenjahren nur etwa 6 Mrd. m³ Wasser anfallen, sind es in niederschlagsreichen Jahren bis zu 30 Mrd. m³. Die Hauptdargebotsarten sind Oberflächenwasser, Grundwasser sowie uferfiltriertes Wasser. Dem steht gegenwärtig ein Gesamtverbrauch bei Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten von ca. 8 Mrd. m³ gegenüber. Diese Gegenüberstellung allein wird allerdings der wasserwirtschaftlichen Situation der DDR nicht gerecht, denn es muß berücksichtigt werden, daß dort die Inanspruchnahme des Wassers — bei einem zwei bis dreimal so hohen Nutzungsgrad wie in anderen mitteleuropäischen Ländern — extrem hoch ist. In Trockenjahren muß das Wasser in industriellen Ballungsgebieten (so z. B. das der Flüsse Saale und Pleiße) bis zu fünfmal genutzt werden. Hinzukommt, daß der Wasserbedarf sprunghaft ansteigt; So zeigen offizielle Berechnungen, daß im Jahre 1975 allein in der Vegetationsperiode von der Landwirtschaft ein Mehrverbrauch von 2,2 Mrd. m³ Wasser gegenüber 1970 erforderlich ist, um den vorgesehenen Ertragszuwachs der Pflanzenproduktion auf 44 dt Getreideeinheiten/ha landw. Nutzfläche erreichen zu können. Noch gravierender ist jedoch der Wasserverbrauch der Industrie; auf sie sind bisher rund 80 v. H. des gesamten Bedarfs - neben je 10 v. H. für die Bevölkerung und Landwirtschaft entfallen. Industrielle Großverbraucher sind die Energie mit 41 v. H., die Chemie mit 25 v. H. sowie der Bergbau und die Metallurgie mit je 9 v. H. des Wasserbedarfs der Industrie. Dieser hohe spezifische Bedarf zeigt sich auch bei den Einzelprodukten; z. B. beträgt in der DDR der Wasserverbrauch zur Erzeugung einer t Zellstoff 230 m³, für eine t Garn zur Trikotagenherstellung 200 m³, für eine t Stahl 150 m³ (Walzstahl 35 m³) sowie für eine t Zucker 100 m³. Entscheidend ist, daß bei der Industrie gerade die starken Wassernutzer — wie Kraftwerke, chemische Betriebe, Einrichtungen der Metallurgie, der Kaliindustrie sowie der Zellstoff- und Papiererzeugung — auch künftig noch erheblich expandieren werden. Für das Jahr 1980 rechnet man deshalb bereits mit einem Wasserbedarf von ca. 14 Mrd. m³. In der Zeit von 1945 bis 1970 sind in der DDR ca. 80 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von 460 Mill. m³ gebaut worden; damit beläuft sich der gesamte Stauraum gegenwärtig auf über 1 Mrd. m³. Das 1. größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge mit einem Fassungsvermögen von 6 Mill. m³, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den Uranbergbau im Erzgebirge. Das 2. Projekt war der 1952 in Angriff genommene und 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. m³ Wasser speichern und dient der Wasserversorgung von Industrie, Landwirtschaft sowie der 2 Mill. Einwohner im Raum Halle-Magdeburg. Das 3. größere Vorhaben war der Bau der Talsperre „Pöhl“ im Vogtland in den Jahren 1958–1965; sie hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. m³. Ein weiteres Großvorhaben ist das Projekt Elbaue”, das später dem im Regenschatten des Harzes liegenden Industriegebiet Halle-Leipzig Elbwasser zuführen soll. In den Jahren 1966–1970 sind Speicherkapazitäten von ca. 120 Mill. m³ geschaffen worden. Neben der Errichtung von Talsperren hat dabei zunehmend auch der Bau von Kleinspeichern — in der Größenordnung von 1.000 m³ bis zu einigen Mill. m³ — eine Rolle gespielt. Aber auch die Bedeutung von größeren „Wasserleitungssystemen“ zur Umleitung von Wasser aus niederschlagsreichen in niederschlagsarme Gebiete (Beispiel: Bewässerungsanlagen, die 5.400 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Riesa über Pump- und Rohrleitungssysteme mit Elbwasser künstlich beregnen) hat zugenommen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1975 ist der Bau von 250 Mill. m³ zusätzlicher Speicherkapazität vorgesehen, insbesondere sollen die Talsperren „Gottleuba“, „Lichtenberg“, „Zeulenroda“, „Schönbrunn“, „Quitzdorf“, „Bautzen“ sowie das Speicherbecken „Lohsa“ fertiggestellt werden. Die 3 zuletzt genannten Projekte sind im Zusammenhang mit dem DDR-Energieprogramm zu sehen: Da Großkraftwerke in der Nähe von natürlichen Kohlevorkommen entstehen, aber ebenfalls in erheblichem Umfang Wasser benötigen, ergab sich die Notwendigkeit des Baues von Flachlandtalsperren. Die 1. dieser Art entstand nördlich von Spremberg, und zwar sowohl zur Wasserversorgung der Kraftwerke Lübbenau und Vetschau, als auch als Regulator des Wasserstandes im Spreewald. [S. 930]Parallel zum Bau des Kraftwerkes Boxberg ist nun ein weiteres Talsperrenbauprogramm mit den Talsperren „Quitzdorf“ und „Bautzen“ sowie dem Speicherbecken „Lohsa“ angelaufen, das bis zum Jahre 1975 fertiggestellt werden soll. Bemerkenswert ist die zur Abdichtung des Untergrundes angewandte Technologie: Mit speziellen Schlitzschleifgeräten wird der lockere Untergrund bis zu einer Tiefe von 45 m aufgeschlitzt, und die so entstandenen Öffnungen werden dann mit Zementbeton ausgefüllt. Damit entsteht unter dem Damm eine stabile Mauer in einer Dicke von 60 bis 80 m, um ein Durchsickern des Wassers zu verhindern. Trotz interessanter und durchaus auch beachtlicher Neubauten ist die W. insgesamt — als ein wichtiger Infrastrukturbereich — doch stark vernachlässigt worden: So ist der Anteil des Brutto-Anlagevermögens der W. an der Industrie in der Zeit von 1960 bis 1973 von 8,4 auf 7,0 v. H. zurückgegangen (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1974, S. 49). Dieser Rückgang ist mit den stark ansteigenden Anforderungen an die W. — überproportional zunehmender Wasserbedarf — nicht vereinbar. Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig wird noch ein großer Teil der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 928–930 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WBDJSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u. a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen…
DDR A-Z 1975
Demokratischer Zentralismus (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der DZ. ist das verbindliche Organisations- und Leitungsprinzip der kommunistischen Partei, des sozialistischen Staates und aller sonstigen Organisationen und Parteien der DDR, die in der Nationalen Front zusammenarbeiten. Seine Installierung als für alle verbindliches Prinzip beruht auf der Auffassung, daß die sozialistische Gesellschaft der planmäßigen und einheitlichen Führung und Leitung bedarf. Diese wird durch die Arbeiterklasse und deren Partei ermöglicht; deshalb sei eine Grundlage für eine politische Opposition oder Elemente eines politischen Pluralismus aufgrund der ökonomischen und politischen Struktur dieser Gesellschaft nicht gegeben. [S. 189]DZ. bedeutet als Organisationsprinzip der Partei: Leitung der Partei von der gewählten Spitze aus, Wahl der leitenden Parteiorgane von unten nach oben, wobei die Wahlgremien nach dem Delegationsprinzip zusammengesetzt werden, Rechenschaftspflicht der Leitungen vor den Wahlgremien, Kollektivität der Leitungen, straffe Parteidisziplin und Fraktionsverbot, Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit sowie absolute Verbindlichkeit der Beschlüsse. Diese Normen gelten analog für andere Parteien und Massenorganisationen; eine Besonderheit gilt allerdings nur für die Mitglieder der SED: Sie sind verpflichtet, in ihren Tätigkeitsbereichen aktiv für die Verwirklichung der Parteibeschlüsse einzutreten. Auf der Grundlage des DZ. soll nach Art. 47 Abs. 2 der Verfassung der DDR die Volkssouveränität im Staatsaufbau verwirklicht werden. Der DZ. soll hier ein einheitliches und reibungsloses Funktionieren des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens durch die Verbindung von zentraler staatlicher Leitung — als grundlegender Bedingung — mit der Initiative der Bürger und der eigenverantwortlichen Tätigkeit der örtlichen Organe in den ihnen übertragenen Aufgabenbereichen gewährleisten. In diesem Verständnis des DZ. soll die Herausbildung lokaler Egoismen verhindert und bei seiner konsequenten Anwendung die Mobilisierung aller menschlichen und materiellen Ressourcen gefördert. Deshalb ist der DZ. nicht nur als „Negation“ der Selbstverwaltung zu begreifen, sondern auch als Garant einer planmäßigen Entwicklung der Gesellschaft, wobei seine „richtige“ Anwendung Erscheinungsformen des Bürokratismus verhindern soll. Der DZ. wurde erstmals 1905 in die Organisationstheorie und -praxis der Bolschewiki von Lenin mit dem Ziel eingeführt, die autoritären Strukturen der von den Menschewiki beherrschten Parteiführung von der Basis her aufzubrechen und auch unter den Bedingungen der Illegalität eine Verbindung von Führung und Parteibasis bei Aufrechterhaltung der Aktionsfähigkeit der Partei zu gewährleisten. Die nachrevolutionären Entwicklungen, die innerparteilichen Organisationspraktiken und die Übertragung des Prinzips auf den Staat und andere Organisationen leiteten jene Entwicklung des DZ. als Organisations- und Leitungsprinzip ein, in deren Verlauf im Verhältnis von Demokratie und Zentralismus mehr und mehr die zentralistische Komponente überwog. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 188–189 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemokratisierungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der DZ. ist das verbindliche Organisations- und Leitungsprinzip der kommunistischen Partei, des sozialistischen Staates und aller sonstigen Organisationen und Parteien der DDR, die in der Nationalen Front zusammenarbeiten. Seine Installierung als für alle verbindliches Prinzip beruht auf der Auffassung, daß die sozialistische Gesellschaft der planmäßigen und einheitlichen Führung und Leitung bedarf. Diese wird…
DDR A-Z 1975
Strafvollzug (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit dem 1. 7. 1968 regelt sich der St. nach dem „Gesetz über den Vollzug von Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz — SVWG)“ vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109). Danach sollen die Strafgefangenen durch eine den Besonderheiten der einzelnen Straftaten und deren Strafzweck entsprechende, nach ihrer Tat, Persönlichkeit und Strafdauer differenzierte Ordnung, kollektive gesellschaftlich nützliche Arbeit, staatsbürgerliche Erziehung und Bildung sowie durch berufliche und allgemeinbildende Förderungsmaßnahmen zu gewissenhafter Beachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und gesellschaftlich verantwortungsbewußter Gestaltung ihres Lebens erzogen werden. Alle arbeitsfähigen Strafgefangenen sind zur Arbeitsleistung verpflichtet. Besondere Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sind für jugendliche Strafgefangene vorgesehen. Die Aufsicht über den St. wird, wie dies bereits das Staatsanwaltschaftsgesetz vorsieht, der Staatsanwaltschaft übertragen. Oberstes Vollzugsorgan ist die im Ministerium des Innern bestehende „Verwaltung St“. Ihr unterstehen die verschiedenen St.-Einrichtungen: St.-Anstalten, St.-Kommandos, Jugendstrafanstalten, Arbeitserziehungskommandos, Jugendhäuser, Haftkrankenhäuser, St.-, Strafhaft-, Jugendhaft-, Arbeitserziehungsabteilungen und Militärstrafarrestabteilungen. Neben den großen St.-Anstalten für Männer (Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Leipzig, Naumburg, Torgau, Waldheim) und Frauen (Berlin, Görlitz, Halle, Stollberg-Hoheneck) gibt es z. Z. ca. 30 St.-Kommandos, früher Haftarbeitslager genannt, und etwa 10 Arbeitserziehungskommandos, die für den Vollzug der wegen asozialen [S. 853]Verhaltens ausgesprochenen Strafe der Arbeitserziehung bestimmt sind, sowie die Jugendstrafanstalten Dessau, Gräfentonna, Ichtershausen und Luckau, in der die zu Freiheitsstrafen verurteilten Jugendlichen untergebracht werden. Haftstrafen, Verurteilungen zu Jugendhaus oder zu Jugendhaft sind in jeweils gesonderten Vollzugsarten zu vollziehen, ebenso der Vollzug des Strafarrests gegen Militärpersonen (Strafensystem). Die bereits mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 eingeführte Differenzierung des St. in drei Kategorien wird im SVWG beibehalten. Es gibt die „strenge“, „allgemeine“ und „erleichterte Vollzugsart“. Die Einweisung erfolgt durch die Vollzugsorgane. Dabei sieht §~14 vor, daß „zur Bestimmung eines individuellen Erziehungsprogramms“ ein nicht näher beschriebenes „Aufnahmeverfahren“ durchgeführt werden kann. Die Vollzugsarten unterscheiden sich nach der Art der Unterbringung der Strafgefangenen, ihrer Beaufsichtigung und Bewegungsfreiheit, den Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, unterschiedlichen Vergütungen für Arbeitsleistungen und unterschiedlicher Behandlung beim Umfang der persönlichen Verbindung mit der Außenwelt. Es sind einzuweisen: in die allgemeine Vollzugsart: wegen Verbrechens mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe bestrafte Verurteilte; in die strenge Vollzugsart: wegen eines Verbrechens mit mehr als 2 Jahren Verurteilte, wegen eines Verbrechens bis zu 2 Jahren Verurteilte, die wegen einer vorsätzlichen Straftat mit Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr oder mit Arbeitserziehung vorbestraft sind, und wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte, die mindestens zweimal mit Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung vorbestraft sind; in die erleichterte Vollzugsart: wegen eines fahrlässigen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte und alle Verurteilten mit Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten, die nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorbestraft sind. Innerhalb der strengen Vollzugsart sind bereits zweimal wegen Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das Eigentum, die Sicherheit und die staatliche Ordnung Vorbestrafte sowie die nach den speziellen Rückfallbestimmungen Verurteilten getrennt von den übrigen Gefangenen unterzubringen. Alle arbeitsfähigen Strafgefangenen müssen in volkseigenen Betrieben, die in den großen St.-Anstalten Zweigbetriebe unterhalten, produktive Arbeit leisten. Die meisten der in den St.-Kommandos und Arbeitserziehungskommandos untergebrachten Strafgefangenen arbeiten im Bergbau, in Hütten- und Stahlwerken und Ziegeleien. Die zur Arbeit eingesetzten Strafgefangenen werden „differenziert nach Vollzugsarten“ und entsprechend der „Erfüllung von Leistungskennziffern“ für ihre Arbeitsleistung durch die St.-Einrichtung vergütet (AO über die Vergütung der Arbeitsleistung und die Programmierung Strafgefangener sowie die Zahlung von Unterhalt an Unterhaltsberechtigte der Strafgefangenen vom 6. 4. 1972 — GBl. II, S. 340). Nach §~2 dieser Anordnung wird die Vergütung „von dem Betrag abgeleitet, den Werktätige als Nettolohn für die gleiche Arbeit erhalten würden“. Sie erfolgt monatlich nach Abrechnung der Arbeitsleistung der Strafgefangenen. Außerdem können als Anerkennung für hohe Arbeitsleistungen Prämien gezahlt werden. Vergütung und Prämien stehen den Gefangenen zur Ansammlung einer Rücklage zum Einkauf von Lebensmitteln, die die Häftlinge wegen der schlechten und unzureichenden Verpflegung dringend benötigen, und sonstigen Gegenständen des persönlichen Bedarfs sowie zum Bezug von Tageszeitungen und zur Abzahlung finanzieller Verpflichtungen zur Verfügung. Neben vorgesehenen Maßnahmen zur fachlichen Aus- und Weiterbildung sind gesellschaftliche Kräfte in den St. einzubeziehen; dadurch sollen vor allem die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die kulturelle Arbeit, die allgemeine und berufliche Qualifizierung unterstützt werden. Außer dieser politischen Schulung werden Kurse zur Weiterbildung besonders für diejenigen Gefangenen durchgeführt, die den Abschluß der 8. Schulklasse nicht erreicht haben. Das Gesetz sieht Anerkennung für Strafgefangene und Disziplinarmaßnahmen vor. Für vorbildliche Arbeitserfüllung und Arbeitsdisziplin und andere hervorragende Ergebnisse können Anerkennungen erfolgen: Ausspruch eines Lobes, Gewährung von Vergünstigungen, Streichung früher ausgesprochener Disziplinarmaßnahmen, Prämiierung, Überweisung in eine leichtere Vollzugsart. Disziplinarmaßnahmen, die bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und sonstigen Verhaltensregeln in der St.-Einrichtung angeordnet werden können, sind: Ausspruch einer Mißbilligung, Einschränkung oder Entzug von Vergünstigungen, Arrest, Überweisung in eine strengere Vollzugsart. Der Arrest kann Freizeit-, Einzel- oder strenger Einzelarrest sein. Er ist nur gegenüber erwachsenen Strafgefangenen zulässig und darf höchstens 21 Tage betragen. Gegen gefährliche Strafgefangene sind Sicherungsmaßnahmen zulässig: Absonderung in Einzelhaft, Entzug von Einrichtungs- oder sonstigen Gegenständen (mit Ausnahme des Entzuges der Beleuchtung), Anwendung körperlicher Gewalt mit oder ohne Hilfsmittel, Anwendung der Schußwaffe entsprechend den Schußwaffengebrauchsbestimmungen. Zahlreiche Berichte entlassener gefangener Häftlinge über oft aus geringfügigem Anlaß erfolgte erhebliche Mißhandlungen Strafgefangener durch Angehörige des Wachpersonals zeigen, daß körperliche Gewalt keineswegs nur in Ausnahmefällen gegegenüber „gefährlichen Strafgefangenen“ angewendet wird. Das SVWG stellt einen Katalog der Pflichten und Rechte der Strafgefangenen auf. Sie sind u. a. verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten und an den staatsbürgerlichen Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sowie am Unterricht zur Vervollkommnung der Allgemeinbildung teilzunehmen. Es werden ihnen u. a. angemessene Verpflegung, Unterbringung und Ausstattung und eine „nach den Grund[S. 854]sätzen des Leistungsprinzips und nach der Vollzugsart differenzierte Vergütung für die geleistete Arbeit“ gewährt. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft soll auf Wunsch religiöse Betätigung „in angemessener Form“ ermöglicht werden. Beschwerden von Strafgefangenen sind an den Leiter der St.-Einrichtung zu richten. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, ist sie dem obersten Vollzugsorgan zur Entscheidung vorzulegen. Der Staatsanwalt ist über die Beschwerden zu informieren, hat aber entgegen §~30 Abs.~2 Staatsanwaltsgesetz darüber nicht mehr zu entscheiden. Besondere Bestimmungen gelten für den St. an Jugendlichen. In den Jugendstrafanstalten ist die Erfüllung der Berufsschulpflicht zu gewährleisten. Die Jugendlichen sind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Jugendliche, die während des St. das 18. Lebensjahr vollenden, verbleiben in der Jugendstrafanstalt, es sei denn, sie üben einen schädlichen Einfluß auf Mitgefangene aus. Vollzug in einer Jugendstrafanstalt ist auch bei einem Verurteilten möglich, der zur Tatzeit bereits 18, aber noch nicht 21 Jahre alt war, wenn seine Persönlichkeitsentwicklung erhebliche Erziehungs- oder Bildungsmängel aufweist. Jeweils besonders geregelt ist der St. in den Jugendhäusern und der Vollzug der Jugendhaft. Jugendliche Strafgefangene, die ihre Oberschulpflicht erfüllen, können Vergütung in Form eines monatlichen Taschengeldes erhalten (§~2 der Anordnung vom 6. 4. 1972). Unterhaltsberechtigte der arbeitenden Strafgefangenen erhalten monatlichen Unterhalt, der „im Interesse der weitgehenden Verhinderung von Folgen der Bestrafung für die Unterhaltsberechtigten“ unabhängig von der Höhe der Vergütung des unterhaltsverpflichteten Strafgefangenen gewährt wird (§~5 der AO vom 6. 4. 1972). Die Höhe des Unterhalts ist abhängig von der monatlichen Arbeitsleistung des Strafgefangenen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Bemessungsgrundlage ist der Betrag, den ein unterhaltspflichtiger Werktätiger bei der gleichen Arbeit zahlen müßte. Der Resozialisierung straffällig gewordener und rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilter Personen sollen zunächst die Erziehung durch Arbeit, die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die Erziehung zu Ordnung und Disziplin und die Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen im St. dienen. Darüber hinaus schreibt das SVWG „Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben“ vor. Verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung, den Nachweis geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze, die Bereitstellung von Wohnraum sowie für die Kontrolle dej; Durchführung der Wiedereingliederung sind die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat. Zur unmittelbaren Hilfe sind ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, die den Strafentlassenen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Ämter für Arbeit und Berufsausbildung haben Arbeitsplätze bereitzustellen. Die Arbeitsaufnahme soll möglichst in der früheren Arbeitsstelle oder in solchen Betrieben, Einrichtungen und Arbeitskollektiven erfolgen, in denen die günstigsten Bedingungen für die weitere gesellschaftliche Erziehung vorhanden sind (§~63 Abs.~2 SVWG). Bei Strafentlassenen Jugendlichen ist die Weiterführung einer begonnenen Berufsausbildung zu sichern. Erforderlichenfalls soll schon vor der Entlassung der Lehrvertrag abgeschlossen werden. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Aufsicht auch über die Wiedereingliederung. Wenn sich bei Verurteilung eines bereits mit Freiheitsstrafe bestraften Täters herausstellt, „daß die erneute Straftat wesentlich durch seine Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde“, kann das erkennende Gericht besondere Maßnahmen im Urteil festlegen (§§~47,48 StGB). Es kann ein Kollektiv beauftragen, dem Verurteilten bei der Wiedereingliederung zu helfen und erzieherisch auf ihn einzuwirken; der Verurteilte kann verpflichtet werden, einen ihm zuzuweisenden Arbeitsplatz nicht zu wechseln oder sich in bestimmten Gebieten nicht aufzuhalten sowie den für seinen Aufenthalt von den staatlichen Organen erteilten Auflagen strikt nachzukommen. Alle diese Maßnahmen können für die Dauer von 1 bis zu 3 Jahren festgesetzt werden. Bei Verurteilung wegen eines Verbrechens kann auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Deutschen Volkspolizei erkannt werden (Polizeiaufsicht). Wenn sich der unter diese Maßnahmen gestellte Strafentlassene böswillig den Verpflichtungen und Auflagen entzieht, kann er nach §~238 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft werden. Durch Gesetz vom 19. 12. 1974 zur Änderung des SVWG (GBl. I, S. 607) und die 1. DB zum SVWG vom 25. 3. 1975 (GBl. I, S. 313) sind mit Wirkung vom 1. 4. 1975 die Bedingungen des St. wesentlich geändert worden. Für Rückfalltäter ist eine weitere, die verschärfte Vollzugsart, eingeführt worden. Die Neufassung des SVWG ist im GBl. I, Nr. 5, S. 109 bekanntgemacht worden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 852–854 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StraßenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit dem 1. 7. 1968 regelt sich der St. nach dem „Gesetz über den Vollzug von Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz — SVWG)“ vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109). Danach sollen die Strafgefangenen durch eine den Besonderheiten der einzelnen Straftaten und deren Strafzweck entsprechende, nach…
DDR A-Z 1975
ADN (1975)
Siehe auch: ADN: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst: 1965 1966 1969 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN): 1985 Abk. für Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, staatliche Nachrichten- und Fotoagentur der [S. 5]DDR mit Sitz in Ost-Berlin. Nach dem Statut vom 14. 7. 1966 ergeben sich die Aufgaben des ADN aus dem Programm der SED, den Beschlüssen des ZK und den Erlassen, Verordnungen und Beschlüssen des Staatsrates und des Ministerrates der DDR. Mit Hilfe der Nachrichtengebung in Wort und Bild trägt ADN — als ein Instrument der Medienpolitik der SED — zur „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“ bei und informiert Presse, Rundfunk und Fernsehen in der DDR „aktuell und parteilich“ über alle aus dieser Sicht interessanten Ereignisse auf allen Gebieten. Die parteipolitische Verpflichtung gilt auch persönlich: „Die Mitarbeiter des ADN haben sich in ihrer Tätigkeit ständig für die Durchsetzung der Politik der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates einzusetzen.“ Entscheidend für die Nachrichtenpolitik von ADN ist die Wertung und Auswahl der Nachrichten und in welcher Form sie verbreitet werden. Nachrichtengebung wird verstanden als „Agitation durch Tatsachen“. „Es bedeutet schließlich, mit jeder Meldung, die ADN verläßt, darauf einzuwirken, daß unsere Bürger an Hand konkreter Tatsachen besser verstehen und klarer erkennen, wo Freund und Feind ist, daß es ihnen leichter fällt, Partei zu ergreifen für die Sache der Arbeiterklasse, des Friedens und des Sozialismus“ (Deba Wieland, ADN-Generaldirektor). ADN als einzige in der DDR beziehbare Nachrichtenagentur wertet dazu die Dienste von über 60 Agenturen anderer Staaten aus (Filterfunktion), unterhält eigene Korrespondenten und Mitarbeiter in 50 Ländern und 14 Bezirksdirektionen in der DDR. In seinen deutsch- und fremdsprachigen Nachrichten- und Fotodiensten für das Ausland hat ADN die Aufgabe, das Geschehen in der DDR und deren Politik „überzeugend“ darzustellen. Neben seinem allgemeinen Nachrichten- und Fotodienst („ADN-Zentralbild“) gibt ADN mehrere gedruckte Informationsdienste heraus, darunter nur für einen ausgewählten Personenkreis bestimmte (mit Hintergrundinformationen, KP-Interna, Westinformationen etc.). ADN unterliegt dem Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates, das vom Presseamt ausgeübt wird. Der Generaldirektor von ADN wird vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen, seit 1952: Deba Wieland, vor 1949 Chefredakteurin des Sowjetischen Nachrichtenbüros in der SBZ, danach 1. stellvertretende Leiterin des Amtes für Information, des späteren Presseamtes. ADN war 1946 als GmbH. gegründet worden und ist seit dem 1. 5. 1953 Staatseigentum. ADN wurde zusammen mit den anderen Ostblock-Agenturen im September 1970 Mitglied der „Allianz europäischer Nachrichtenagenturen“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 4–5 Administrieren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AdoptionSiehe auch: ADN: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst: 1965 1966 1969 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN): 1985 Abk. für Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, staatliche Nachrichten- und Fotoagentur der [S. 5]DDR mit Sitz in Ost-Berlin. Nach dem Statut vom 14. 7. 1966 ergeben sich die Aufgaben des ADN aus dem Programm der SED, den Beschlüssen des ZK und den Erlassen, Verordnungen und Beschlüssen…
DDR A-Z 1975
Nettogewinnabführung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate oder VVB in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die VVB — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, mußten die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 normativ festgelegte N. an den Staat leisten. Diese bestanden in den für die einzelnen VVB und deren Betriebe stark differenzierten und in den Jahren 1969 und 1970 gleichbleibenden Prozentanteilen des Nettogewinns - bei Berücksichtigung jährlicher Mindestbeträge. Ab 1971 sollten neue, für fünf Jahre geltende Abführungssätze gebildet werden, ohne daß es jedoch wegen der Rezentralisierungsmaßnahmen von Ende 1970 dazu kam. Mit dieser Differenzierung der Sätze der N. versuchte der Staat eine Steuerung der Entwicklung der Industriezweige in Richtung auf von ihm aufgestellte Strukturziele zu erreichen. Dabei sollte die Höhe des Gewinns Leistungsmaßstab sein und die Höhe der N. dort starke Minderungen des Aktionsradius der dezentralen Produktionseinheiten bewirken, wo deren Entwicklungsrichtungen nicht der staatlich angestrebten Struktur entsprachen. Für den Betrieb war in der NÖS-Periode entscheidend, daß von dem um die N. verminderten Nettogewinn nach der planmäßigen Tilgung und Finanzierung von Krediten sowie der Bildung seiner Fonds noch ein möglichst großer Restgewinn verblieb, mit dem er — bei Ausnahme einiger staatlich festgelegter Projekte — seine Investitionstätigkeit weitgehend frei bestimmen konnte. Je größer (kleiner) die N. war, desto geringer (höher) wurde dieser Restgewinn und damit der betriebliche Aktionsspielraum. Die N. ist grundsätzlich im Gewinn[S. 595]verwendungsfonds der VVB-Zentrale erfaßt worden. Daraus flossen dann bestimmte Gewinnanteile an den Staatshaushalt. Mit dem bei der VVB-Zentrale verbleibenden Teil sind Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB zur Förderung wichtiger Strukturziele durchgeführt worden: Einerseits wurden solchen Betrieben des VVB-Verbandes Mittel gewährt, deren Gewinnerzielung zur planmäßigen Finanzierung der Betriebsausgaben nicht ausreichte; andererseits finanzierte die VVB-Leitung in eigener Regie durchgeführte Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt wurden. Ab 1971 wurden mit der Rezentralisierung sowohl die Investitionsentscheidungen wieder in die Hand staatlicher Instanzen gelegt, als auch der zu erwirtschaftende Nettogewinn zur staatlichen Plankennziffer erhoben. Damit konnte die Gewinnabführung auf die Vorgabe absoluter, branchenweise unterschiedlicher N.-Beträge geändert werden, die 1971 auch bei Nichterreichen des Plangewinns voll zu zahlen waren. Da die Betriebe bei Unterschreitung des Soll-Gewinns erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüberstanden, wurde 1972 eine Erleichterung bei der N. gewährt: 30 v. H. der Unterschreitung des Plangewinns durften gekürzt werden. Seit 1973 traten noch weitere Lockerungen ein: Sowohl die N. als auch die Plankennziffer für den Nettogewinn dürfen bei der Planausarbeitung als Berechnungskennziffer behandelt werden, die sich indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern ergibt. Bei Unterschreiten des Soll-Gewinns dürfen nunmehr 50 v. H. der Gewinnunterschreitung von der N. gekürzt werden. Bleibt der Ist-Gewinn allerdings noch unter diesem verminderten Gewinnabführungssoll, so ist er voll abzuführen und die Differenz als Finanzschuld im darauf folgenden Jahr zu tilgen und bis dahin mit 5 v. H. zu verzinsen. Bei Übererfüllung des Soll-Gewinns müssen die Betriebe und Kombinate einen einheitlichen Abführungssatz von 50 v. H. des Mehrgewinns zahlen. Der VVB kommt nach wie vor die Funktion zu, aus ihrem - aus betrieblichen N.-Beträgen gespeisten - Gewinnfonds, neben der Abführung an den Staatshaushalt, Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB durchzuführen und über den Reservefonds bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen durchzusetzen. Dasselbe gilt auch für die Kombinatsspitze und deren Gewinnfonds im Verhältnis zu den ihr unterstehenden Kombinatsbetrieben. Der Charakter der N. hat sich seit der Rezentralisierung gewandelt. Denn nunmehr ist die Erfüllung der geplanten mengenmäßigen und wertmäßigen Produktionsziele stark mit der finanziellen Planung verknüpft: Bei Nichterreichen der Produktionsziele treten wegen der Unterschreitung des Soll-Gewinns deutliche Schwierigkeiten in der Finanzierung der betrieblichen Aufgaben ein, die zwar durch die dann vorgesehenen Minderungen der N. abgeschwächt wurden, aber dennoch immer weiter bestehen. Als strukturpolitisches Instrument ist die N. zwar noch immer wirksam, ihre Bedeutung ist aber geschwächt, denn die Strukturpolitik vollzieht sich nunmehr wieder durch reale Planvorgaben. Die N. soll allerdings die staatlichen Strukturziele auf der Seite der finanziellen Planung unterstützen — eine Zielsetzung, die wiederum nicht unterschätzt werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 594–595 Neokolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NetzplantechnikSiehe auch die Jahre 1979 1985 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate oder VVB in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die VVB — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung…
DDR A-Z 1975
Staatsapparat (1975) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht durch Vollzug ihrer Entscheidungen ermöglicht. Gemäß der marxistisch-leninistischen Lehre vom sozialistischen Staat wird der St. nicht als eigenständige staatliche Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisa[S. 820]torische Gestaltung werden mit funktionalen Erfordernissen, die aus der Rolle und den Funktionen des Staates bei der Entwicklung der Gesellschaft resultieren, begründet. 1. Organisation Das grundlegende Organisationsprinzip des St. ist der demokratische Zentralismus. Es besagt, daß die Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung zentral entschieden werden, daß diese Entscheidungen für die nachgeordneten Organe verbindlich sind, daß die Durchführung dieser Entscheidungen auch im Fall der Existenz zentraler Richtlinien in eigener Verantwortung der nachgeordneten Organe erfolgt, daß eine strenge Staatsdisziplin durchgesetzt und die Mitwirkung der Bürger an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Entscheidungen gewährleistet werden muß. Der demokratische Zentralismus regelt somit das Verhältnis der hierarchisch geordneten Ebenen im St. zueinander und bestimmt damit auch den jeweiligen Grad der Zentralisation, konstituiert aber auch die Mitwirkung der Bürger an der Leitung der staatlichen Aufgaben als Ausdruck der sozialistischen Demokratie. Zum St gehören: der Staatsrat, der Ministerrat mit den Ministerien, Staatssekretariaten, Ämtern, Kommissionen, Verwaltungen und anderen Organen, wie z. B. die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, der Nationale Verteidigungsrat, die örtlichen Räte auf der Ebene der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden mit ihren Fachabteilungen, das Oberste Gericht mit den Bezirks- und Kreisgerichten sowie der Generalstaatsanwalt und die Bezirks- und Kreisstaatsanwälte, die Nationale Volksarmee, die Deutsche Volkspolizei, die Organe der Staatssicherheit, der Leitungsapparat der Volkswirtschaft mit den zentralen wirtschaftsleitenden Organen, den Generaldirektoren der VVB, der Kombinate und den Direktoren der VEB sowie Leitern anderer staatlicher Institutionen und Einrichtungen, wie z. B. den Rektoren von Hochschulen. Die Spitze des St. bildet die Regierung, die das höchste Exekutivorgan des Staates darstellt. In der DDR ist diese Funktion von 1949 bis 1960 vom Ministerrat wahrgenommen worden. Mit der Gründung des Staatsrates und der von ihm übernommenen Funktion und Aufgaben ist die Regierungsfunktion auf ihn, faktisch aber seit 1970/71 und offiziell mit dem Gesetz über den Ministerrat der DDR (GBl. I, S. 253) 1972 wieder auf den Ministerrat übergegangen. In der Verfassung der DDR (in der Fassung vom 7. 10. 1974 heißt es: „Der Ministerrat ist als Organ der Volkskammer die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.“ Der Staatsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, darunter dem 1. Stellvertreter, und den übrigen Mitgliedern zusammen. Wie der Staatsrat ist auch der Ministerrat Organ der Volkskammer. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den übrigen Mitgliedern zusammen. II. Die Ministerien Die Ministerien sind staatliche Organe, die Zweige der Volkswirtschaft (Industrieministerien) und andere gesellschaftliche Bereiche (Kultur, Volksbildung, Gesundheitswesen usw.) leiten. Sie sind für die planmäßige Entwicklung der von ihnen geleiteten Industriezweige sowie anderer Bereiche der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens verantwortlich und verpflichtet, die Beschlüsse der SED, die Gesetze und andere staatliche Rechtsnormen entsprechend den Bedingungen ihrer Bereiche durchzuführen und die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck haben sie das Recht, eigenverantwortlich am Rechtsverkehr teilzunehmen und vermögensrechtliche Beziehungen eingehen zu können, wozu ihnen durch den Staatshaushalt der DDR jährlich finanzielle Mittel in Form eines Haushalts übertragen werden. Zur Verwirklichung der den Ministerien übertragenen Leitungsaufgaben erläßt das Ministerium Erlasse und Verordnungen. Die Beschäftigung der Mitarbeiter wird nach arbeitsrechtlichen, in bestimmten Fällen nach zivilrechtlichen Vorschriften gestaltet. Als Sitz aller Ministerien ist Berlin festgelegt. Die Bildung der Ministerien als zweig- und bereichsleitende Organe wird durch die existierende Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Gesellschaft bedingt, wobei das Prinzip der Zweigleitung Ausdruck der zentralisierten staatlichen Leitung ist Veränderungen der Zahl und der Art von Ministerien erfolgen vor allem dann, wenn durch die Entwicklung der Produktion und der Struktur der Bereiche und Zweige, aber auch durch veränderte staatliche Leitungsaufgaben neue Strukturen erforderlich werden. Die dem Ministerrat in früheren Gesetzen zugesprochene Kompetenz der Strukturveränderung ist im neuen Gesetz nicht enthalten; sie ist ohnehin weitgehend Privileg der Partei. Der Ministerrat legt die Grundsätze für die Tätigkeit der Ministerien fest, bestimmt die Aufgaben und übt die Kontrolle über deren Verwirklichung aus. Er schafft die Voraussetzungen für die Koordination und Kooperation der Ministerien untereinander bzw. mit den örtlichen Räten. A. Zusammenarbeit der Ministerien mit den Räten der Bezirke Die Beziehungen zwischen den Ministerien und den örtlichen Räten sind nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus zu gestalten und sollen auf einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen beruhen. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von [S. 821]gegenseitiger Information und Abstimmung, gemeinsamer Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen bis zur arbeitsteiligen Durchführung bestimmter Vorhaben. Diese Zusammenarbeit findet in der Hauptsache zwischen den Räten der Bezirke und den Ministerien bzw. in sogenannten Komplexberatungen zwischen Ministerrat und Rat des Bezirkes, z. B. bei vorbereitenden Plandiskussionen im Bezirk, statt. B. Zusammenwirken von Ministerien Das Zusammenwirken von Ministerien geschieht zur Vorbereitung von Ministerrats-Entscheidungen in Form gemeinsamer Arbeitsgruppen; bei der Durchführung komplexer Aufgaben kann der Ministerrat ein Ministerium mit Koordinierungsaufgaben betrauen, wodurch dieses Leitungsfunktionen gegenüber ihm nicht unterstellten Einrichtungen wahrnehmen kann. C. Aufgaben der Ministerien Die Aufgaben der Ministerien erstrecken sich auf: die Ausarbeitung von Planvorschlägen für ihren Bereich auf der Grundlage staatlicher Direktiven; die Leitung und Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts; die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf den Gebieten der Finanzen, Preise und der wirtschaftlichen Rechnungsführung; die Steuerung der Arbeitskräfte und die Erarbeitung der Lohnpolitik ihres Zweiges bzw. Bereiches. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben sind sie verpflichtet, volkswirtschaftliche Verflechtung im nationalen wie internationalen Bereich zu berücksichtigen, mit den für Fragen der Planung, der Wissenschaft und Technik, der Preispolitik (Preissystem und Preispolitik) und der Lohnpolitik zentral verantwortlichen Organen wie dem Ministerium für Wissenschaft und Technik, der Staatlichen Plankommission, dem Amt für Preise oder dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne zusammenzuarbeiten und ein effektives Wirtschaften der ihnen unterstellten Einrichtungen, Betriebe und Institutionen zu ermöglichen. Bei der Erfüllung ihrer fachspezifischen Leitungsaufgaben sind sie berechtigt, im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung den nachgeordneten Apparaten auf der örtlichen Ebene Weisungen zu erteilen. D. Die Leitung der Ministerien Die Ministerien werden vom Minister nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Er hat die Befugnis, zur Wahrnehmung seiner Verantwortung rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Die dem Minister als Mitglied des Ministerrates übertragenen Rechte und Pflichten kann dieser nicht auf seine Stellvertreter oder den Apparat übertragen. Die wichtigsten dieser Rechte und Pflichten sind: die kollektive Beratung und Beschlußfassung im Ministerrat; die Vorbereitung von Entscheidungen des Ministerrates und das Einbringen von Vorlagen; die Ausübung der Rechtssetzungsbefugnis; die Wahrnehmung von Regierungsverantwortung in auswärtigen Beziehungen, internationalen Gremien und Ausschüssen, z. B. des RGW, und seine Befugnisse als höchster Disziplinarvorgesetzter seines Verantwortungsbereiches. Die Praxis zeigt, daß bei Verhinderung diese Rechte und Pflichten auch vom 1. Stellvertreter des Ministers wahrgenommen werden. E. Beratungsorgan Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen stehen dem Minister das Kollegium und bestimmte Einrichtungen seines Ministeriums (Stäbe) zur Verfügung. Außerdem existieren als Beratungsorgane bei den meisten Ministerien wissenschaftliche Beiräte für bestimmte Fachgebiete, wissenschaftliche Räte für den gesamten Bereich des Ministeriums und andere Beratungsgremien, wie z. B. der Hoch- und Fachschulrat beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. Diese Gremien, deren Mitglieder vom Minister berufen und die häufig von leitenden Mitarbeitern des Ministeriums oder ihm unterstellten Einrichtungen geleitet werden, setzen sich aus Vertretern des St., Wissenschaftlern, Praktikern und Funktionären von den im jeweiligen Bereich tätigen Massenorganisationen (Kammer der Technik; FDGB) sowie der SED zusammen. Sie werden über anstehende Entscheidungen informiert, diskutieren Vorlagen, informieren über bereichsspezifische Aspekte und Aktivitäten, geben fachspezifische Informationen und erstellen selbst, sowie sie dazu geeignet sind und beauftragt werden, Entscheidungsunterlagen. Sie können sich in Arbeitsgruppen und -kreise untergliedern, arbeiten nach einem mit dem Ministerium abgestimmten Arbeitsplan und werden auch als institutioneller Ausdruck der sozialistischen Demokratie im St. betrachtet. F. Stellvertreter des Ministers Der Minister verfügt über mehrere Stellvertreter; ihre Zahl ist abhängig vom Umfang der vom Ministerium wahrzunehmenden Aufgaben und Außenbeziehungen. Der 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs ist verantwortlich für den Geschäftsbetrieb des Ministeriums. Er vertritt den Minister. Die anderen Stellvertreter sind für einzelne Bereiche des Ministeriums verantwortlich, haben aber gegenüber den Struktureinheiten der ihnen zugeordneten Bereiche (Abteilungen und Sektoren) kein leitungsbezogenes, sondern nur ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht. Die Bereiche sind nach inhaltlichen (z. B. Weiterbildung, internationale Beziehungen), funktionalen (z. B. im Sicherheitsbereich) oder regionalen (z. B. im Außenwirtschafts- und Außenministerium) Kriterien organisiert. [S. 822]<G. Organisationsstruktur der Ministerien> Eine verbindliche Organisationsstruktur für alle Ministerien gibt es nicht; der Ministerrat entscheidet nur über die Hauptstruktur. Ministerien gliedern sich in der Regel in Hauptabteilungen (Hauptverwaltungen), Abteilungen (Verwaltungen) und Sektoren, wobei nur in großen Ministerien Hauptabteilungen bzw. -Verwaltungen bestehen. Die Struktureinheiten werden entweder dem funktionalen oder dem linearen Typ zugeordnet. Bei dem funktionalen Strukturtyp werden die unterstellten Bereiche und Zweige durch den Minister und seine Stellvertreter mit Hilfe von Fachstäben geleitet, die für alle unterstellten Einheiten jeweils einen funktional bestimmten Bereich bearbeiten. Bei dem linearen Typ werden die jeweils unterstellten Zweige in allen Bereichen komplex geleitet, d. h. eine zweigbezogene Abteilung leitet z. B. alle im Wissenschaftlichen Gerätebau vorhandenen Einzelbereiche an. Die Leiter dieser Einheiten, die in den letzten Jahren verstärkt in den Industrieministerien gebildet worden sind, können im Auftrag des Ministers gegenüber den Leitern der unterstellten wirtschaftsleitenden Einheiten anleitend tätig werden. Die Stabsabteilungen des Ministeriums sind diesen Typen nicht zuzuordnen. Sie stehen vor allem dem Minister als Spezialistengruppen für bestimmte Fragen (grundsätzliche Probleme der Perspektiv- und Jahresplanung, wissenschaftlich-technischer Fortschritt) zur Verfügung, leisten analytische und prognostische Arbeit, ziehen aus wissenschaftlich-technischen sowie organisatorischen Entwicklungen Schlußfolgerungen und legen diese dem Minister zur Entscheidung vor. Die Entscheidungen des Ministers ergehen in der Form von Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Verfügungen, Richtlinien und Dienstanweisungen. Sie unterscheiden sich nach Dauer, Umfang, Inhalt und Adressatenkreis. III. Andere zentrale Organe des Ministerrates Die anderen zentralen Organe des Ministerrates, wie die Staatssekretariate oder die zentralen Ämter, unterscheiden sich von den Ministerien hinsichtlich ihrer Aufgaben und der Führung z. T. dadurch, daß sie Querschnittsaufgaben wahmehmen (Amt für Preise), nicht über mehrere Leitungsebenen verfügen und ihre Leiter nicht Mitglied des Ministerrates sind (Ausnahmen: Amt für Preise, ABI, SPK, Staatl. Vertragsgericht, Staatsbank). Sie sind ansonsten den gleichen Prinzipien der Leitung und Organisation unterworfen. IV. Der Staatsapparat auf der örtlichen Ebene Die Räte und deren Fachabteilungen bilden den St. auf der örtlichen Ebene. Die Mitglieder der Räte werden durch die Volksvertretung gewählt, die Leiter der Fachabteilungen durch den Rat in Abstimmung mit dem Leiter des übergeordneten Fachorgans, im Falle des Bezirkes mit dem Minister, berufen. Die Volksvertretung bestätigt die Entscheidung. Die Räte bestehen aus dem Vorsitzenden, dem Ersten Stellvertreter, dem Sekretär und den übrigen Mitgliedern. Der Vorsitzende leitet den Rat; er ist berechtigt, den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane und den dem Rat unterstellten Einrichtungen und Betrieben Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Weisungen an den Vorsitzenden dürfen nur vom Vorsitzenden des übergeordneten Rates bzw. dem Vorsitzenden des Ministerrates erteilt werden. Die Leiter der Fachabteilungen haben das Recht, im Rahmen ihrer Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung Weisungen an Leiter von Fachabteilungen nachgeordneter Räte zu erteilen, wovon der Ratsvorsitzende unterrichtet werden muß. Weisungen dürfen nicht in die von den örtlichen Volksvertretungen beschlossenen Pläne eingreifen, Entscheidungen der Räte können durch die Volksvertretung, den übergeordneten Rat und den Ministerrat aufgehoben werden. Die Beziehungen der verschiedenen Ebenen des St. werden durch rechtliche Regelungen fixiert, die entsprechend dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand, den Anforderungen an die staatliche Leitung und den erklärten Bedürfnissen (z. B. rasche Umsetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Produktion) formuliert werden. Das Prinzip des demokratischen Zentralismus ermöglicht die Regelung der Beziehungen auch dann, wenn eine rechtliche Fixierung noch nicht stattgefunden hat bzw. bestehende durch neue Entwicklungen überholt worden ist und sich die Erfüllung der Rechtsbeziehung als Hemmnis der gesellschaftlichen Entwicklung erweisen würde. Deshalb sind die in der Verfassung und in einzelnen Gesetzen formulierten Vorschriften über Rolle und Funktion der Organe des St. nur bedingt geeignet, verbindliche Aussagen über ihre jeweils aktuelle Bedeutung und Stellung zu machen. V. Partei und Staatsapparat Die marxistisch-leninistische Staatslehre definiert den sozialistischen Staat als wichtigstes Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Das Verhältnis von Partei und St. verdeutlicht die instrumentale Rolle des Staates. Die Beschlüsse der Partei sind die Grundlagen der staatlichen Normsetzung und verbindlich für die Arbeit des St. Seine Entscheidungen konkretisieren die Vorgaben der Partei, soweit diese nicht bereits detaillierte Durchführungsbestimmungen enthalten. Die Umsetzung der Parteibeschlüsse in die staatliche Tätigkeit erfolgt sowohl auf der zentralen wie auf der örtlichen Ebene durch verschiedene Methoden und Mechanismen. [S. 823]Gemeinsame Beschlüsse von Politbüro der SED und Präsidium des Ministerrates oder des ZK der SED und dem Ministerrat, in sozialpolitischen Angelegenheiten auch mit dem Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB, werden ohne Umsetzung direkt von St. verwirklicht. Partei- und St. bilden gemeinsame Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen zur Vorbereitung, operativen Durchführung und Kontrolle von Entscheidungen. Die Parteileitung, d. h. die Sekretariate, geben dem St. der entsprechenden Ebene „Hinweise“ zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Sie legen die Grundzüge der Tätigkeit der Parteikader im St. fest. Mitglieder der hauptamtlichen Leitungen der SED sind befugt, an Sitzungen der Leitungsgremien des St. teilzunehmen, Konsultationen mit Staatsfunktionären durchzuführen und grundsätzliche Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu erörtern. Leitende Funktionen im St. werden von Mitgliedern der SED wahrgenommen, die faktisch als Beauftragte der Partei staatliche Funktionen wahrnehmen. Die Vorsitzenden der Räte und anderer Einheiten des St. sind Mitglieder der Sekretariate der Parteileitungen der örtlichen Ebenen. Auf der zentralen Ebene sind z. B. der Vorsitzende des Ministerrates und seine beiden Ersten Stellvertreter Mitglieder des Politbüros des ZK der SED; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, der Bezirksplankommissionen und -Wirtschaftsräte sind stets Mitglieder der Sekretariate der Bezirksleitung der SED. Der Partei kommt das Recht zu, die von ihr als wichtig angesehenen Positionen im St. nach ihren Vorstellungen zu besetzen. Dies geschieht mit Hilfe des Nomenklatursystems (Nomenklatur). Die Mitglieder der SED im St. werden in den nach besonderen Vorschriften des Statuts arbeitenden BPO zusammengefaßt. Die BPO bzw. deren Leitungen leisten politisch-ideologische Arbeit, kontrollieren die Tätigkeit der Mitarbeiter und Institutionen bezüglich der Durchführung der Parteibeschlüsse, leiten gemeinsam mit den Gewerkschaftsleitungen Kampagnen und Wettbewerbe, sorgen für die Durchführung des Parteilehrjahres, organisieren die Schulung von Mitgliedern, Kandidaten und Parteilosen und die marxistisch-leninistische Weiterbildung mit Hilfe der Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus, informieren die übergeordneten Parteileitungen über die Probleme der Organisationsbereiche und sind bemüht, neben politisch ideologischen auch fachliche Anforderungen zu erfüllen, um so die — früher häufig zu beobachtende - unzureichende Autorität der Parteifunktionäre zu stärken. Es wird aber davon ausgegangen, daß der Parteiapparat die Funktionen des St. nicht übernehmen kann und darf. Er soll den St. als das wichtigste Instrument der Partei gemäß deren Beschlüssen anleiten, Entwicklungen kontrollieren und, falls notwendig, entstehende Konflikte rechtzeitig kanalisieren, bzw. lösen. Die Tätigkeitsbedingungen des St. sind im Gegensatz zum Parteiapparat durch andere Bedürfnisse, Organisationsformen und Verhaltensweisen der Mitarbeiter gekennzeichnet. Die wachsende Komplexität des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens sowie die Tatsache, daß der St. stets unmittelbarer Adressat der Wünsche der Bevölkerung ist, wirken sich in besonderer Weise auf die Formen staatlicher Leitungstätigkeit aus und bedingen einen rascheren Wandel. So bedeutet die Anweisung der Parteiführung an die örtlichen Parteileitungen, sich nicht in die Arbeit des St. im Sinne der Übernahme seiner Funktionen einzumischen, auch eine Anerkennung der Tatsache, daß die Tätigkeiten von Partei und St. sich gegenseitig bedingten und die Vermischung der Aufgaben die notwendige Arbeitsteilung durchbricht. Die Mängel der staatlichen Leitungstätigkeit, der gelegentlich dem St. gegenüber erhobene Vorwurf des Bürokratismus und andere kritische Einwände seitens der SED richten sich in der Hauptsache gegen Einzelpersonen. Eine Änderung des Verhältnisses von Partei und St. wird von ihr als unmöglich bezeichnet, da dies die Machtfrage entscheidend berühren würde. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 819–823 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsarchive
Staatsapparat (1975) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht durch Vollzug ihrer Entscheidungen ermöglicht. Gemäß der marxistisch-leninistischen Lehre vom sozialistischen Staat wird der St. nicht als eigenständige staatliche Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisa[S. 820]torische Gestaltung werden mit funktionalen…
DDR A-Z 1975
Presse (1975)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften, Massenkommunikationsmittel; die politische Funktion der P. und ihre Kontrolle zeigt sich in einer differenzierten Medienpolitik der SED. Die P. der DDR ist Lizenz-P.: Alle P.-Erzeugnisse (Tages- und Wochenzeitungen, Kreis- und Betriebszeitungen, Zeitschriften, Nachrichten- und P.-Dienste) dürfen nur mit staatlicher Erlaubnis (Lizenzpflicht) hergestellt und herausgegeben werden. Die Lizenzen erteilt das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR; für Kreis- und Betriebszeitungen, örtliche Mitteilungsblätter und Kulturspiegel erteilen sie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. Eine Lizenz „kann“ befristet oder unbefristet erteilt werden, „wenn der Charakter des Presseerzeugnisses den Gesetzen der DDR entspricht“ und „im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes die erforderlichen Materialkontingente zur Herstellung zur Verfügung stehen“. Die Lizenz kann wieder eingeschränkt oder entzogen werden, wenn „festgestellt“ wird, daß die genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse vom 12. 4. 1962). In den ersten Nachkriegsjahren erfolgten die Lizenzverteilung und Zensur durch die SMAD. Damalige Tageszeitung der Besatzungsmacht: „Tägliche Rundschau“. Für alle periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse besteht ein staatliches Vertriebsmonopol, ausgeübt durch den „Postzeitungsvertrieb“. In- und ausländische P.-Erzeugnisse dürfen im Gebiet der DDR nur vertrieben und verkauft werden, wenn sie in die „Postzeitungsliste“ aufgenommen sind. (Postzeitungsliste Teil 1: DDR-P., Teil 2, Band 1: sowjetische P., Teil 2, Band 2: übrige P.-Erzeugnisse [auch westl.].) Tageszeitungen (1974 insgesamt 40 Zeitungen, Gesamtauflage 7,8 Mill.) sind, nach der marxistisch-leninistischen Lehre von der Identität von Partei- und Massenpresse, Organe der Parteien oder der Massenorganisationen, indirekt auch die „Berliner Zeitung“ — ehemaliges Magistratsblatt — mit „BZ am Abend“ und die „Azet“, Abendzeitungen in Leipzig und Halle (alle im Besitz der SED). An Zahl und Auflagenhöhe, auch im Umfang ist die SED-P. vorherrschend. Die SED ist Eigentümerin des größten P.- und Verlagskonzerns Zentrag. Zur SED-P. gehören die Tageszeitungen: „Neues Deutschland“, Zentralorgan des ZK der SED, Ost-Berliner und Republikausgabe; tägl. Auflage: über 1 Million (1974); 14 Bezirkszeitungen in insgesamt 219 Kreisausgaben [S. 676]als Organe der SED-Bezirksleitungen; tägliche Auflage: 4,1 Millionen (1974) und „Berliner Zeitung“ mit „BZ am Abend“ Auflage 500.000 / 250.000; „Azet“-Abendzeitung: Bezirk Leipzig und Halle (ab 30. 9. 1975 eingestellt); „Neue Deutsche Bauernzeitung“, Organ des ZK der SED; tägliche Auflage: 185.000 (1973); alle Betriebszeitungen (ca. 600) in der DDR als Organe der SED-Betriebsparteiorganisationen von Großbetrieben; 14tägig; Auflage gegenwärtig ca. 2,5 Mill. (1974); als wichtigste Parteizeitschriften: „Einheit“, monatliche ‚Zeitschrift für Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Sozialismus‘ des ZK der SED,; Auflage: 210.000 (1973); „Neuer Weg“, Organ des ZK der SED für Fragen des Parteilebens; 14tägig; Auflage: 195.000 (1973). Die übrigen Parteien geben als Tageszeitungen heraus die Zentralorgane: Berliner- und Republikausgabe: „Neue Zeit“, CDUD; „Der Morgen“, LDPD; „National-Zeitung“, NDPD, Auflage etwa je 50.000; „Bauern-Echo“, DBD, über 100.000. CDUD, LDPD und NDPD besitzen zusätzlich regionale Tageszeitungen für die ehemaligen Länderbereiche Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, z. B. in Thüringen die CDUD 6, die LDPD 7, die NDPD 5, die SED zum Vergleich 36. Monatliche Funktionärszeitschriften: „Union teilt mit“, CDUD; „LDPD-Informationen“; „Der nationale Demokrat“, NDPD; „Der Pflüger“, DBD. Da sämtliche Parteien und SED-geführten Massenorganisationen und Verbände in ihren Statuten die führende Rolle der SED anerkennen und sich ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Politik unterordnen, stimmen Aufmachung und Inhalt des allgemeinen Nachrichtenteils aller Tageszeitungen im wesentlichen überein (zentrale Lenkung nach den Auswahlprinzipien: „Um dem Leser ein richtiges Bild von der objektiven Wirklichkeit in ihren Zusammenhängen zu vermitteln, wird die Auswahl der zu veröffentlichenden Nachrichten, ihre Placierung, die Zusammenstellung der einzelnen Fakten innerhalb einer Nachricht sowie die Wortwahl und Überschriftengestaltung parteilich vorgenommen“, und: „Wir drucken nicht prinzipienlos alles mögliche ab. Unsere Presse bringt, was der Masse des Volkes dient. Der Gegner kommt nur zu Wort, falls uns das dient“ (Journalistisches Handbuch der DDR, S. 193; Sozialistische Journalistik, S. 132). Die weitere Thematik ist in Auswahl und Ansprache, doch mit gleicher Zielsetzung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) dem zugedachten Bezieherkreis angepaßt. Die Zeitschriften der Parteien, Massenorganisationen und Verbände dienen der ideologischen Vertiefung der jeweiligen Sach- oder Verbandsarbeit. Sie spiegeln daher oft aufschlußreicher als die Tageszeitungen das Spannungsverhältnis von Ideologie und Wirklichkeit wider. Zeitungen und Zeitschriften der Massenorganisationen sind: FDGB: „Tribüne“. Tageszeitung. Organ des Bundesvorstandes: Auflage: 400.000; „Die Arbeit“, Monats-Zeitschrift für Theorie und Praxis der Gewerkschaften; FDJ: „Junge Welt“, Tageszeitung, Organ des Zentralrates; Auflage: 800.000 (1974); „Junge Generation“. Funktionärszeitschrift; „Trommel“, Wochenzeitung für Pioniere; Auflage über 400.000 (1968); „Pionierleiter“. Funktionärszeitschrift; „Forum“, Organ des Zentralrates der FDJ „für geistige Probleme der Jugend“ (Studentenzeitschrift); „Neues Leben“, monatliches Jugendmagazin. Kulturbund: „Sonntag“. Wochenzeitung. DSF: „Freie Welt“, Wochenillustrierte; „Presse der Sowjetunion“ (zusammen mit Presseamt). Sportbund (DTSB der DDR): „Deutsches Sportecho“, Tageszeitung; Monatszeitschrift: „Theorie und Praxis der Körperkultur“, Organ des Staatssekretariates für Körperkultur und Sport (Sporttheorie und Wehrertüchtigungsideologie). Militärische und paramilitärische Verbände: „Volksarmee“, Wochenzeitung; „Armeerundschau“. monatl. Soldatenmagazin; „Der Kämpfer“, Organ der Kampfgruppen der SED; „Sport und Technik“, Monatszeitschrift des Zentralvorstandes der GST. Weitere Verbandszeitschriften: „Neue Deutsche Presse“ (NDP), Organ des Zentralvorstandes des Verbandes der Journalisten der DDR; „Neue Deutsche Literatur“ (NDL), Organ des Schriftstellerverbandes; „Bildende Kunst“, Organ des Verbandes Bildender Künstler der DDR. Wichtige Wochenzeitungen: „Horizont“, Sozialistische Wochenzeitung für internationale Politik und Wirtschaft (seit November 1968), parteiliches Informationsblatt über Ausland, Außenpolitik und internationalen Kommunismus (Dokumentationsteil), übernahm mit die Funktion des eingestellten Bulletins „Aus der internationalen Arbeiterbewegung“. „Die Wirtschaft“, Zeitung für Politik, Wirtschaft und Technik, praxisbezogene Abhandlungen zur Wirtschaftspolitik der SED mit RGW-Berichterstattung. „Wochenpost“, Massenblatt für die Familie mit 32 Seiten, gegliedert in: politische DDR-Umschau, Kultur-Umschau mit Filmpremieren, Außenpolitik (Ost/West), Kaleidoskop, Portrait der Woche, Anzeigen, DDR-Fernsehprogramm, Briefwechsel- und Heiratsanzeigen, Rätselseiten und Ratgeber (Garten, Hausarzt etc.); wöchentliche Auflage: 1,1 Mill. (1974). „Für Dich“, Illustrierte Zeitschrift für die Frau, 48 Seiten mit politischen Kommentaren, Frauenthemen, Erziehungsproblemen, Roman, Mode und Ratgeber; wöchentliche Auflage 850.000 (1969). „Wochenpost“ und „Für Dich“ werden von der SED als „bedeutende politische Wochenzeitungen“ gewertet. „FF - Dabei“, Funk/Fernseh-Programmillustrierte; Auflage: 1,4 Mill. (1974). Weitere politische, parteilich-wissenschaftliche, Wirtschafts- und kulturelle Zeitschriften sowie Unterhaltungsblätter. Ferner gibt es je eine evangelische und katholische Kirchenzeitung. Die Gesamtauflage der Wochenzeitungen einschließlich Illustrierten betrug 1974 8,5 Millionen. Westliche Zeitungen und Zeitschriften, sofern sie nicht in einem genehmigungspflichtigen Abonnement bezo[S. 677]gen werden (ausgewählte Funktionäre und leitende Mitarbeiter und Wissenschaftler staatlicher Institutionen) sind für die Allgemeinheit nicht erhältlich. In der Postzeitungsliste Teil 2, Band 2 (1972) sind politische Tages- und Wochenzeitungen aus der Bundesrepublik Deutschland und aus Berlin (West) (getrennte Rubriken) überhaupt nicht aufgeführt, auch keine kommunistischen. Ebenso keine Zeitungen und Zeitschriften aus den Gebieten Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaft, Pädagogik, Literatur, Kunst, Film, Jugend und Mode, auch keine Illustrierten. Enthalten sind nur eine Musikforschungszeitschrift, 3 Zeitschriften von Religionsgemeinschaften und eine Reihe von speziellen Fachzeitschriften, z. B. aus der Bundesrepublik: eine naturwissenschaftliche, 24 medizinische, 20 technische, 3 handwerkliche sowie je eine aus den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft/Forsten und Lebensmittelkunde. An nur wenigen zentralgelegenen Zeitungskiosken der Post (Verkaufsmonopol) in Großstädten wie Berlin (Ost) und Leipzig werden einige Auslandszeitungen angeboten, zumeist kommunistische, wie die französische „L'Humanité“ oder die italienische „Unità“ (auch in der Postzeitungsliste); von westdeutschen Zeitungen das DKP-Organ „UZ“ und „Die Wahrheit“ der West-Berliner SEW. die wegen der Wiedergabe des westdeutschen Fernsehprogramms begehrt ist. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 675–677 Preissystem und Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseamtSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften, Massenkommunikationsmittel; die politische Funktion der P. und ihre Kontrolle zeigt sich in einer differenzierten Medienpolitik der SED. Die P. der DDR ist Lizenz-P.: Alle P.-Erzeugnisse (Tages- und Wochenzeitungen, Kreis- und Betriebszeitungen, Zeitschriften, Nachrichten- und…
DDR A-Z 1975
Abschreibungen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und ermöglicht so zu gegebener Zeit eine Wiederbeschaffung des abgenutzten Anlagemittels. Nur über eine möglichst genaue Erfassung der laufenden Wertminderung wird sowohl eine genaue Kostenrechnung als auch die Reproduktion des jeweiligen Grundmittels ermöglicht. A.-Gründe sind 1. der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u. ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2. der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die Forderung nach „abnutzungsgerechter“ A. ist in der Wirtschaftspraxis der DDR nur z. T. erreichbar, da Methode und Umfang der A. — durch Vorgabe des A.-Satzes und der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Grundmittel — den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet grundsätzlich einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben sind. Vor den Wirtschaftsreformen des NÖS waren die A. zu niedrig und auch durch einige andere Mängel gekennzeichnet: Das mit der A.-Verordnung von 1956 (GBl. I, 1956, Nr. 70, S. 623 f.) vorgeschriebene Verfahren der Globalabschreibung erfaßte nicht jenen Wert, der sich als Summe der nach der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelnen Anlagemittel eines Betriebes zu ermittelnden Einzelabschreibungen ergeben hätte. Vielmehr wurde vom gesamten betrieblichen Anlagenbestand — entsprechend einem festgesetzten Durchschnittssatz — ein „globaler“ Betrag errechnet, der dann auf die einzelnen Grundmittel — gemäß ihrem Verschleißgrad — verteilt wurde. Dieser Betrag erwies sich häufig als zu gering, um eine volle Kostenverrechnung der Anlagen innerhalb ihrer Nutzungsdauer zu gewährleisten. Da zudem die Generalreparaturen zu laufenden Preisen zu Lasten der A. verrechnet werden mußten, ergaben sich auch hieraus zunehmende Verzerrungen der Buchwerte der Anlagen: Denn die ursprünglich nur mit Stopppreisen des Beschaffungszeitpunktes bewerteten Anlagen erhöhten mit zunehmenden Generalreparaturen ihren Wert beträchtlich. Folge dieser Mängel war, daß auszusondernde Anlagen häufig noch mit hohen Werten zu Buche standen und zu Lasten des Gewinns ausgebucht werden mußten. Gleichzeitig mit der Grundmittelumbewertung erfolgte deshalb eine Korrektur der A. Mit dieser A.-Reform wurden neue, auf die einzelnen Anlagen bezogene A.-Raten entwickelt (GBl.~II, 1964, Nr. 14, S. 120 f.). Ergebnis war die Schaffung eines A.-Kataloges für rund 10.000 Anlagearten, wobei auch gewisse Unterschiede des Auslastungsgrades Berücksichtigung fanden. Als Gesamtergebnis resultierte daraus überraschenderweise allerdings eine Minderung der durchschnittlichen A.-Raten und damit eine Erhöhung der mittleren Lebensdauer. Der Grund lag darin, daß die starke Anhebung der Werte des Brutto-Anlagevermögens durch die Umbewertung stark erhöhte A.-Beträge auch bei geminderten A.-Raten mit sich brachte. Offensichtlich sollten höhere Kostensteigerungen vermieden werden - wie sie bei gleichen oder erhöhten A.-Raten eingetreten wären; denn dann hätte die Industriepreisreform noch stärkere Preissteigerungen mit sich gebracht. Insbesondere hätten dann Preiserhöhungen bei Konsumgütern nicht mehr vermieden werden können. Damit blieb aber der „moralische Verschleiß“ der Anlagen (infolge technischer Veraltung) in den A. noch immer unberücksichtigt. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze sind für jedes Anlagenteil oder für Gruppen von Anlagegütern im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel (GBl., Sonderdruck Nr. 550, der den Sonderdruck Nr. 491 von 1964 ablöste) festgelegt. Der A.-Satz wird in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. Um den „moralischen Verschleiß“ zu berücksichtigen, können heute durch das Ministerium der Finanzen auch Sonder-A. bestätigt werden. [S. 4]An A.-Methoden sind die zeitabhängige A., die in lineare, degressive und progressive A. unterteilt ist, sowie die leistungsabhängige A. zu trennen. Während bei der linearen A. bei konstantem A.-Satz auf den Bruttowert des Grundmittels für die Nutzungsperiode jährlich eine gleich große A.-Quote auftritt, wird bei der degressiven A. die jährliche A. (entweder Multiplikation eines jährlich abnehmenden A.-Satzes mit dem Bruttowert oder eines konstanten A.-Satzes mit dem jeweiligen Restwert) geringer. Die Form der degressiven A. wird in der sozialistischen Wirtschaft nicht angewendet. Bei der progressiven A. — in der Regel steigende A.-Sätze bezogen auf den Bruttowert — steigen die A.-Quoten (als Ausgleich für eine temporär überproportional zunehmende Wertminderung) zum Ende des Nutzungszeitraumes immer mehr an. Bei der leistungsabhängigen A. geht man nicht von der zu erwartenden Nutzungsdauer des Grundmittels aus. Vielmehr wird die gesamte zu erwartende Leistung in Mengen oder Maschinenstunden zugrundegelegt. Zur Anwendung dieser Methode ist einmal die genaue Leistungsfeststellung und zum anderen das Vorliegen einer geringen Sortimentsbreite Voraussetzung. In der DDR findet vermehrt auch die sog. Kollektivabschreibung (Pauschal- oder Global-A.) Anwendung. Zur Vereinfachung des A.-Verfahrens wird für eine Gruppe von Anlagemitteln etwa gleicher Nutzungsdauer ein durchschnittlicher A.-Satz angewandt. Das bedeutet in der Realität aber zuviel A. bei Gebäuden und zu wenig bei Ausrüstungen, weil häufig Gebäude und bauliche Anlage mit einbezogen werden, statt sie gesondert zu behandeln. Angesichts der Preisverzerrungen, die bei neueren Gütern mit ebenfalls neueren Preisen geringer und bei schon seit langer Zeit in der Produktion befindlichen Kapitalgütern größer sind, dürfte die Kollektiv-A. auch bei Grundmitteln mit formal noch gleicher Nutzungsdauer erhebliche Fehler mit sich bringen. Amortisationen; Grundmittel; Preissystem und Preispolitik; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 3–4 Abschnittsbevollmächtigter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbteilungsgewerkschaftsleitungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und…
DDR A-Z 1975
Gesetzgebung (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Mit der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der DDR das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigen Gebieten übertragen. Auf allen übrigen Gebieten durfte sie einheitliche Gesetze erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder die Befugnis zur G. Seit der Verwaltungsneugliederung 1952 fiel mit den Ländern auch deren Kompetenz zur G. weg. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). Das Wort „gesetzgebende“ in dieser Verfassungsbestimmung ist aber lediglich auf die Kompetenz bezogen, Recht in Form von Gesetzen zu setzen. Außer der Volkskammer sind auch andere Organe befugt, Recht zu setzen. Der Ministerrat darf Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen. Danach dem Ministerratsgesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253) das Präsidium des Ministerrates auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrates zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktionen wahrnimmt, ist es auch befugt, die Kompetenzen des Ministerrates auf dem Gebiete der Rechtssetzung wahrzunehmen. Ferner erlassen die Mitglieder des Ministerrates Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Den Leitern zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglied des Ministerrates sind, kann das Recht zum Erlaß von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen übertragen werden. Das ist in einer Reihe von Fällen geschehen. Nach Art. 82 Verfassung in Verbindung mit dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) fassen die örtlichen Volksvertretungen Beschlüsse, die für ihre Organe und Einrichtungen sowie für die Volksvertretungen, Gemeinschaften und Bürger ihres Gebietes verbindlich sind. Rechtsnormen enthalten insbesondere die von den Stadtverordnetenversammlungen und den Gemeindevertretungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften beschlossenen Stadtordnungen und Ortssatzungen. Ob auch die Betriebsleiter mit dem Erlaß der Arbeitsordnungen (Arbeitsrecht) eine normsetzende Kompetenz ausüben, ist bestritten. Die Grenzen der Rechtsauslegung überschreitend, übt auch das Oberste Gericht zuweilen eine Quasi-G. in den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind, aus (Gerichtsverfassung). Gesetze (in formellem Sinn) gehen in der Regel auf Beschlüsse der Spitzengremien der SED zurück. Das fachlich zuständige Staatsorgan arbeitet den Entwurf aus. Der Apparat des ZK der SED und die zentralen Staatsorgane geben Anregungen und leisten Formulierungshilfe. Formulierte Entwürfe werden vom Ministerrat angenommen und der Volkskammer zugeleitet. Das Präsidium der Volkskammer leitet die Entwürfe den Ausschüssen der Volkskammer zu, wo sie beraten werden. Nach Abschluß dieser Beratungen beschließt über sie das Plenum der Volkskammer. In der Regel findet nur eine Lesung statt. Grundlegende Gesetze werden einer Volksaussprache unterbreitet. In diesen Fällen findet eine zweite Lesung durch das Plenum der Volkskammer statt. Wenn nach Art. 53 Verfassung die Volkskammer die Durchführung einer Volksabstimmung beschließen kann, so ist damit auch die Möglichkeit eröffnet, die Bevölkerung über die Annahme von Gesetzen entscheiden zu lassen. Nach Art. 65 werden die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze vom Vorsitzenden des Staatsrates innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet. Nach Art. 89 sind Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften der DDR im Gesetzblatt und anderweitig zu veröffentlichen. Seit dem 1. 1. 1973 gilt die VO über das Gesetzblatt der DDR vom 16. 8. 1972 (GBl. II, S. 571). Danach erscheint das Gesetzblatt der DDR mit dem Teil I, Teil II und dem Sonderdruck. Im Teil~I des Gesetzblattes werden Gesetze und andere allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften mit Ausnahme von völkerrechtlichen Verträgen veröffentlicht. Im Teil II des Gesetzblattes werden völkerrechtliche Verträge veröffentlicht. Allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die nur einen begrenzten Kreis von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Bürger betreffen, können im Sonderdruck des Gesetzblattes veröffentlicht werden. Erfahrungsgemäß werden nicht alle Sonderdrucke in Gebiete außerhalb der DDR ausgeliefert. Das Gesetzblatt der DDR wird vom Büro des Ministerrates herausgegeben. Die Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe werden in geeigneter Form veröffentlicht. Das geschieht in der Tagespresse oder in besonderen amtlichen Verkündungsblättern. Für Berlin (Ost) erscheint das „Verordnungsblatt für Groß-Berlin“, in dem sowohl in globaler Form die Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen der DDR für Berlin (Ost) verkündet wird, als auch nur für Berlin (Ost) geltende Rechtsvorschriften des Ost-Berliner Magistrates veröffentlicht werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 374 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzlichkeitsaufsichtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Mit der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der DDR das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigen Gebieten übertragen. Auf allen übrigen Gebieten durfte sie einheitliche Gesetze erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder die Befugnis zur G. Seit der Verwaltungsneugliederung 1952 fiel mit den Ländern auch deren Kompetenz zur G. weg. Nach der Verfassung vom 6.…
DDR A-Z 1975
Ministerium für Außenhandel (1975)
Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Von 1950–1967 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, danach bis Ende 1973 Ministerium für Außenwirtschaft. Das Mf A. ist das zentrale Organ des Ministerrats der DDR zur Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols. Es ist verantwortlich für die einheitliche Leitung, Planung, Durchführung und Kontrolle des Außenhandels. Seine Aufgaben bestehen im einzelnen vor allem in der Leitung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit den sozialistischen, kapitalistischen und Entwicklungsländern, in der Vorbereitung und auch im Abschluß von multi- und bilateralen Handels- und Kooperationsabkommen auf Regierungsebene mit diesen Ländern, in der Erarbeitung der staatlichen Aufgaben und Planauflagen der dem MfA. direkt unterstehenden Außenhandels- und Dienstleistungsbetriebe, in der Gestaltung der Währungs- und Kreditpolitik und der Grundrichtung der Marktarbeit und in der Anleitung und Kontrolle der Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen. Dem MfA. unterstehen die AHB und die anderen operativen Organe des Außenhandels (Außenwirtschaft und Außenhandel), gegenüber denen der Minister für Außenhandel weisungsberechtigt ist. Das MfA. wird vom Minister für Außenhandel nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Der Minister ist für die gesamte Tätigkeit in seinem Amtsgebiet rechenschaftspflichtig. Er wird in seiner Tätigkeit durch Staatssekretäre und Stellvertreter unterstützt. Das Amt des Ministers für Außenhandel hat Horst Sölle (SED) inne. [S. 566]Staatssekretär und 1. Stellvertretender Minister ist Dieter Albrecht, Staatssekretär ist Gerhard Beil, Stellvertretende Minister sind Heinz Behrendt, Kurt Enkelmann, Kurt Fenske, Eugen Kattner, Gerd Mönkemeyer, Gerhard Nitzsche, Eduard Schwierz, Friedmar Clausnitzer. Alle gehören der SED an. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 565–566 Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Auswärtige AngelegenheitenSiehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Von 1950–1967 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, danach bis Ende 1973 Ministerium für Außenwirtschaft. Das Mf A. ist das zentrale Organ des Ministerrats der DDR zur Wahrung des staatlichen…
DDR A-Z 1975
Schüler und Lehrlinge (1975)
Siehe auch das Jahr 1979 Während der Besuch der Einrichtungen und Veranstaltungen der Vorschulerziehung für die Kinder der entsprechenden Altersgruppen nicht verpflichtend ist, beginnt jeweils am 1. September für alle schulfähigen Kinder, die bis zum 31. Mai des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht, die ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR, und zwar am Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt der Erziehungspflichtigen, zu erfüllen ist. Da bis zu diesem Zeitpunkt alle normal entwickelten Kinder als schulfähig angesehen werden, erfolgen in der Regel auch keine besonderen Prüfungen zur Feststellung der Schulfähigkeit. Stattdessen werden die zukünftigen Sch. vor Schuleintritt über eine längere Entwicklungszeit beobachtet, um nötigenfalls vorbeugende bzw. entwicklungsfördernde Maßnahmen ergreifen zu können. Diesem Zweck dienen einmal die beiden vorgeschriebenen ärztlichen Einschulungsuntersuchungen jeweils 1½ Jahr und ½ Jahr vor Schuleintritt und zum anderen die längerfristigen Beobachtungen der Kinder in den Kindergärten und während der Spiel- und Lernnachmittage im Rahmen der Schulvorbereitung sowie in Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Schulen. Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen sowie die Förderung nicht schulfähiger Kinder sind besonders geregelt; nur völlig bildungsunfähige Kinder sind von der Schulpflicht befreit. Alle Kindergärten und Schulen sind angewiesen, den Eltern der künftigen Schulanfänger Hinweise für die zweckmäßige Vorbereitung der Kinder auf die Schule zu geben. Die Schulpflicht erstreckt sich auf den Besuch der 10klassigen Oberschule und der Berufsschule bis zur Beendigung des Lehrvertrages; für Jugendliche, die weiterführende Bildungseinrichtungen besuchen, gelten die Schulpflichtbestimmungen entsprechend. Jugendliche, die keinen Lehrvertrag abschließen und das Ziel der 8.~Klasse der Oberschule erreicht haben, unterliegen zur Weiterführung oder zum Abschluß der Ausbildung in den allgemeinbildenden Fächern einer 2jährigen Berufsschulpflicht. Nicht berufsschulpflichtig sind Absolventen der 10.~Klasse sowie Jugendliche, die das Ziel der 8.~Klasse nicht erreichten bzw. aus niederen Klassen entlassen wurden und keinen Lehrvertrag abschließen; mit diesen Jugendlichen müssen die aufnehmenden Betriebe jedoch „Qualifizierungsverträge“ abschließen. Innerhalb dieses Rahmens erstreckt sich die Schulpflicht nicht nur auf den regelmäßigen Besuch der Unterrichts- und Ausbildungsveranstaltungen der Schulen usw., sondern auf volle von den Volksbildungsorganen für den betreffenden Personenkreis für obligatorisch erklärten Veranstaltungen. Laut Schulordnung bzw. Lehrvertrag haben alle SchuL. „zwecks Wahrnehmung ihres Rechtes auf sozialistische Bildung und Erziehung“ u. a. die Pflicht, fleißig und gewissenhaft zu lernen, die Forderungen und Aufträge der Lehrer, Erzieher, Ausbilder usw. unverzüglich und ge[S. 740]nau zu erfüllen, sich innerhalb und außerhalb der Bildungseinrichtungen diszipliniert zu verhalten (Erziehung zu bewußter Disziplin), an den Veranstaltungen der sozialistischen Wehrerziehung, der außerunterrichtlichen und der außerschulischen sozialistischen Bildung und Erziehung sowie an den verschiedenen Leistungswettbewerben aktiv teilzunehmen. Für besonders gute Pflichterfüllung und für hervorragende Leistungen können SchuL. ausgezeichnet werden; dafür besteht ein umfangreiches, abgestuftes Auszeichnungssystem, das durch ein differenziertes System von Schulstrafen und anderen Sanktionen ergänzt wird. Schulstrafen sind Verwarnung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, Tadel vor der Klasse durch den Klassenlehrer mit Eintragung in das Klassenbuch und Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, Verweis vor dem Schulkollektiv durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente, Androhung der Umschulung, Umschulung in eine andere Bildungseinrichtung durch den Schulrat und Ausschluß aus der Abiturstufe (begrenzt auf Schüler der 11. und 12. Klassen) auf Antrag des Schulrates durch den Minister für Volksbildung. Für die allgemeinbildenden und die Berufsschulen bestehen Schulgeldfreiheit sowie eine finanziell und bereichsmäßig eng begrenzte Lernmittelfreiheit (Unterrichtsmittel); darüber hinaus können unter Anlegung strenger sozialer Maßstäbe Unterhaltsbeihilfen für Sch. ab Klasse 9 und Ausbildungsbeihilfen für L. gewährt werden, auf die also kein Rechtsanspruch besteht; die Unterhaltsbeihilfen liegen zwischen 50 und 100, die Ausbildungsbeihilfen zwischen 20 und 60 Mark monatlich. L. erhalten bis zur Beendigung des Lehrvertrages ein monatliches L.-Entgelt, dessen Höhe und Steigerung sich entsprechend der VO vom 31. 1. 1974 (GBl.~1, S. 85, 86) nach dem Abschluß der allgemeinbildenden Schule (8. oder 10. Klasse) richten und für L. mit Abschluß der 8. Klasse von 90 auf 120 und für L. mit Abschluß der 10. Klasse von 100 auf 150 Mark steigt. Sch. der allgemeinbildenden Schulen erhalten für besondere produktive Leistungen im polytechnischen Unterricht, und vor allem in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit auf der Abiturstufe, u. a. auch Geldprämien, und Sch. der 9.–12. Klassen, die an der „freiwilligen produktiven Tätigkeit“ während der Ferien in den „Lagern der Erholung und produktiven Arbeit“ bzw. in den VEB teilnehmen, erhalten eine Vergütung entsprechend den tariflichen Regelungen für vergleichbare Arbeiten bzw. für die betreffenden Betriebe. Entsprechend den Grundsätzen der ganztägigen gesellschaftlichen Bildung und Erziehung werden die SchuL. auch in ihrer Freizeit und Ferien- bzw. Urlaubszeit — das Schuljahr umfaßt in der Regel 36 Wochen und das Lehrjahr 38 Wochen — in das engmaschige System der außerunterrichtlichen und außerschulischen Veranstaltungen zum Zwecke der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen ➝Erziehung sowie der Kollektiv- und Arbeitserziehung einschließlich der gesellschaftlich nützlichen Tätigkeit einbezogen. Dabei verringert sich zwar der Erfolg dieser Bemühungen erkennbar mit zunehmendem Alter und abnehmenden Bildungs- und Aufstiegschancen. Jedoch wird den vielfältigen Anforderungen zumindest formal genügt. Daher erlaubt auch das Ausmaß der Teilnahme der SchuL. an den verschiedenen Veranstaltungen, an der „die durch Taten zu beweisende unbedingte und unerschütterliche Ergebenheit gegenüber dem Sozialismus, der sozialistischen DDR und Staatengemeinschaft, der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ gemessen wird, noch keine Rückschlüsse auf die tatsächliche politisch-ideologische Einstellung. Wenn sich die Mehrzahl der SchuL. allem Anschein nach staatsbürgerlich loyal sowie lern- und leistungsbereit verhält, wobei sie sich anscheinend — wo immer möglich — eigene Freiräume schaffen, so geschieht dies vor allem zur Sicherung individueller Bildungs- und Aufstiegschancen. Aus der marxistisch-leninistischen Auffassung von der Funktion der Schule als „eines Werkzeugs der Diktatur der Arbeiterklasse“ (Lenin) werden auch Notwendigkeit und Berechtigung der besonderen Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder im Bildungssystem der DDR hergeleitet. Nach 25jährigem Bestehen eines einheitlichen sozialistischen Schul- bzw. Bildungssystems sehen jedoch viele Lehrer und Schulfunktionäre in der DDR heute eine spezielle Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder als überholt und im Widerspruch zu dem durch Verfassung und Bildungsgesetz allen Kindern und Jugendlichen garantierten Recht auf hohe Bildung stehend an, ganz abgesehen davon, „daß das Fehlen exakter Definitionen über die Klassenzugehörigkeit keine systematische Entwicklung der Arbeiter- und Bauernkinder ermöglicht“. Demgegenüber betonen SED-Führung und Bildungspolitiker — besonders nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) — auch für die Gegenwart und Zukunft die Notwendigkeit besonderer Förderung, „um immer wieder vorwiegend aus der Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern junge Kader zu erziehen, die die zur Machtausübung und Entwicklung des sozialistischen Staates erforderliche Bildung und Erziehung in hervorragendem Maße besitzen“. Diese Förderung - praktiziert vor allem als bewußte Bevorzugung der als Arbeiter- und Bauernkinder deklarierten Kinder und Jugendlichen - bezieht sich sowohl auf die vollständige Erfüllung der 10jährigen Oberschulpflicht als auch auf die Zulassung zu den weiterführenden Bildungseinrichtungen. Dies wird durch die in allen einschlägigen Bestimmungen enthaltene Formel „unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung der DDR“ zum Ausdruck gebracht. Daß die Zahl der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten inzwischen auf nur 2 - an der Bergakademie Freiburg und an der Universität Halle-Wittenberg - verringert wurde, ist lediglich ein Zeichen für die Umorganisation der Abiturstufe, nicht jedoch für eine Verminderung der Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder. In den sozialistischen Wettbewerb werden auch schon die Sch. und besonders die L. einbezogen. Während jedoch im Unterricht seine Anwendungsmöglichkeiten als relativ begrenzt angesehen werden, weil hier [S. 741]die Ergebnisse nicht nur von den Lernenden, sondern — wegen der führenden Rolle des Lehrers — in entscheidendem Maße auch von den Lehrenden abhängen, werden in der außerunterrichtlichen und außerschulischen Bildung und Erziehung zahlreiche materiell und erzieherisch angelegte Wettbewerbe veranstaltet und für die besten bzw. besonderen Leistungen entsprechende Auszeichnungen verliehen. Zu den Wettbewerben für Sch. bzw. Junge Pioniere und FDJ-Mitglieder gehören u. a. der Schülerwettstreit „Wer weiß es besser, wer kann es besser?“, die Russisch-Olympiaden, die Olympiaden Junger Mathematiker und die Treffen der Jungen Talente. Beispielsweise werden die Russisch-Olympiaden — ähnliches gilt für die Olympiaden Junger Mathematiker — zur Förderung der aktiven Beherrschung der russischen Sprache jährlich auf 4 Ebenen, nämlich als Schul-, Kreis-, Bezirks- und DDR-Olympiade durchgeführt und dienen auch der Auslese geeigneter Sch. für die weiterführenden Bildungseinrichtungen. Für L. werden der Berufswettbewerb und die Messe der Meister von morgen organisiert. Ziel des Berufswettbewerbs ist es, Aktivität, Initiative und Kreativität im Lernen und Arbeiten bei den L. zu entwickeln und sie auf ihre spätere Teilnahme am sozialistischen Wettbewerb als hochqualifizierte Facharbeiter vorzubereiten. Er wird während der gesamten Berufsausbildung über die Dauer jeweils eines Lehrjahres anhand bestimmter Einzel- und Kollektivverpflichtungen sowie mit entsprechenden Leistungsvergleichen durchgeführt, die anläßlich der Messen der Meister von Morgen stattfinden. Die Bewegung Messen der Meister von Morgen (MMM), auf denen die Wettbewerbsergebnisse der Kinder und Jugendlichen aller Altersgruppen auf wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Gebiet ausgestellt werden, dient — wie auch der Berufswettbewerb — sowohl der Erfüllung vordringlicher volkswirtschaftlicher Aufgaben als auch der Heranbildung eines zu Spitzenleistungen fähigen Nachwuchses. Sie soll aber auch den gesunden Ehrgeiz der Kinder und Jugendlichen fördern, sich bei der Lösung schwieriger Aufgaben zu bewähren, und darüber hinaus bestimmte Prestigebedürfnisse befriedigen. Als Anreiz zur Teilnahme an den verschiedenen Wettbewerben sowie für besondere Lern- und Arbeitsleistungen werden an SchuL. bzw. an Junge Pioniere und FDJ-Mitglieder zahlreiche Auszeichnungen verliehen, so z. B. die Artur-Becker-Medaille (als höchste Auszeichnung der FDJ), die Lessing-Medaille, Johann-Gottfried-Herder-Medaille, Karl-Liebknecht-Medaille, Hans-Beimler-Medaille und -Ehrenabzeichen (Wehrerziehung), die Medaillen „Für ausgezeichnete Leistungen bei der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit“, „Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Wettbewerb“ und „Für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb“, die Abzeichen „Für gute Arbeit in der Schule“, „Für gutes Wissen“, „Für vorbildliche Leistungen zu Ehren der DDR“ und das „Thälmann-Abzeichen“, das Diplom für ein ausgezeichnetes Gesamtprädikat bei der Abschluß- und der Reifeprüfung, die Urkunde „Für gutes Lernen in der sozialistischen Schule“ und die Ehrenurkunde der FDJ, der Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen sowie die Titel „Vorbildliches Pionierkollektiv“, „Vorbildliches FDJ-Kollektiv“, „Hervorragender Jungaktivist“ und „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“, außerdem zahlreiche Auszeichnungen im Rahmen des Kinder- und Jugendsports (Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport). Als Belobigungen für Sch. sieht die Schulordnung die Anerkennung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, das Lob vor der Klasse durch den Klassenleiter mit Eintragung in das Klassenbuch und Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, das Lob vor dem Pädagogischen Rat durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente sowie das Lob beim Fahnenappell durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente vor; dazu wird ein „Ehrenbuch der Schule“ geführt, in das alle Sch. eingetragen werden, denen Belobigungen und Auszeichnungen zuteil geworden sind. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 739–741 Schule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchülerzeitungenSiehe auch das Jahr 1979 Während der Besuch der Einrichtungen und Veranstaltungen der Vorschulerziehung für die Kinder der entsprechenden Altersgruppen nicht verpflichtend ist, beginnt jeweils am 1. September für alle schulfähigen Kinder, die bis zum 31. Mai des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht, die ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR, und zwar am Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt der Erziehungspflichtigen, zu erfüllen ist. Da bis zu…
DDR A-Z 1975
Preissystem und Preispolitik (1975)
Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1979 1985 [S. 670] I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten), was zu produzieren ertragreich ist bzw. welche Güter von Nutzen sind. Das bedeutet, die Koordination der Entscheidungen der Wirtschaftseinheiten erfolgt weitgehend über die Preise auf den Märkten. Im Gegensatz dazu ist das Ps. in der DDR — genauso wie in anderen Wirtschaftssystemen des Ostblocks — Instrument der zentralen staatlichen Wirtschaftsführung und dient der Durchsetzung zentraler Ziele. Es ist Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u. a. die Steuern, Kredite, Zinsen, Fonds und Prämien (Jahresendprämie) gehören. Die Preise sind sowohl Gegenstand der Planung — deshalb erfolgt ihre Festsetzung generell auch durch staatliche Instanzen — als auch Instrumente zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des Ps. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und den angewendeten Methoden des Planungssystems ab (Planung). Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft würden dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vorliegen, wenn diese in Abhängigkeit von den für diese Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck brächten. Auch unter Zuhilfenahme komplizierter mathematisch-statistischer Verfahren (z. B. Input-Output-Rechnung) ist es jedoch bisher weder in der DDR noch in anderen Ostblockstaaten gelungen, auch nur annähernd derartige optimale Preise zu bestimmen. Entscheidendes Problem der realen Preisfestsetzung ist, daß sich Grundsätze der Preisbildung widersprechen können. Zudem können die Preise, die zwangsläufig bei zentraler Preisfestsetzung für längere Zeit terminiert sind, durch Änderungen der Planziele laufend in Gegensatz zu ihrer Funktion als Instrument der Plandurchsetzung gelangen. So hatte man nach dem Krieg die Preise wichtiger Grundstoffe mit Hilfe von Subventionen weit unter den Selbstkosten festgelegt, um den Investitionsgüterbereich durch Unterbewertung der Vorprodukte zu begünstigen. Für Konsumgüter galten hingegen meist überhöhte Preise, um dadurch die Entwicklung des Konsums zugunsten der Investitionen zu hemmen. Damit standen die Preise jedoch bis zum Beginn der Industriepreisreform bewußt im Gegensatz zu dem auch in östlichen Wirtschaftssystemen grundsätzlich angestrebten Prinzip der Kostendeckung, das wiederum für Wahlentscheidungen im Rahmen des Planungsprozesses, insbesondere für die Messung der Wirtschaftlichkeit alternativer Produktionen von entscheidender Bedeutung ist. Als besondere Schwierigkeit erweist sich zudem, daß bei unterbewerteten Produkten im Zeitverlauf die erforderlichen Preissubventiohen in der Regel zunehmen. Ihr Abbau in besonders krassen Fällen würde aber wiederum kurzfristige Substitutionsprozesse auslösen, denen die dann bevorzugten Erzeugnisgruppen mangels zureichender Kapazitäten möglicherweise nicht gewachsen wären. Um solche Störungen sowie generell aus Preisänderungen resultierende Einflüsse zu vermeiden, tendieren Zentralplanwirtschaften zu einer Preisstarrheit, die über einen längeren Zeitraum hinweg wiederum nicht einmal die Übereinstimmung einiger wichtiger Preise mit bestimmten zentralen Zielvorstellungen gewährleisten kann. Solange aber die Preise der einzelnen Güter weder als Maßstab des erforderlichen volkswirtschaftlichen Aufwands noch der Dringlichkeit des im Plan festgelegten Bedarfs angesehen werden können, ist eine auf annähernd optimale Leistungsfähigkeit ausgerichtete Planung unmöglich, weil ihr der Orientierungsmaßstab für den Grad der ökonomischen Effizienz der verschiedenartigen Leistungen fehlt. Deshalb versuchte man auch im Rahmen des NÖS und ÖSS mit einer Reihe von aufeinanderfolgenden Schritten Verbesserungen des damaligen Ps. durchzusetzen. II. Die Industriepreisreform In mehreren Stufen wurden in den Jahren 1964 bis 1967 in der DDR sämtliche Industriepreise auf der Basis der vorausgeschätzten Selbstkosten des Jahres 1967 neu festgelegt. Das Ziel dieser umfangreichen Preisreform war es, einen bedeutenden Teil der vordem erheblichen Preisverzerrungen zu beseitigen. Da das bis 1964 geltende Ps. — besonders für Vorleistungen und Materialien — zum großen Teil auf Preisen des Jahres 1944 basierte, spiegelte es die in der DDR bestehenden volkswirtschaftlichen Kosten- und Knappheitsverhältnisse nur ungenau und erheblich verzerrt wider. Vor 1964 lagen die Preise wichtiger Grundstoffe beträchtlich unter den Herstellungskosten. Dies erforderte umfangreiche staatliche Subventionen. So wiesen beispielsweise die Preise für Rohstoffe wie Kohle, Gas, Elektroenergie, Holz, Eisen, Mauersteine und Dachziegel ein Niveau von nur 45–60 v. H. der effektiven Erzeugungskosten auf. Demgegenüber galten für Konsumgüter z. T. überhöhte Preise, weil die konsumnahen Bereiche hohe Steuern in Form der Produktionsabgaben (Produktions- und Dienstleistungsabgabe) zu tragen hatten. [S. 671] Diese Preisverzerrungen bewirkten volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen: Es traten Rohstoffverschwendungen auf, sowohl als Folge zu niedrig bewerteter Rohstoffe als auch wegen zu seltener Nutzung technisch günstigerer, aber häufig überbewerteter substitutiver Einsatzgüter. Die Sortimentsstruktur der von den Betrieben erzeugten Fertigprodukte konzentrierte sich bei der vom Mengendenken beherrschten Planung z. T. auf Güter, deren volkswirtschaftlicher Aufwand die betrieblichen Kosten weit überstieg, weil der je Produkt ausgewiesene Gewinn kein echter Maßstab der betrieblichen Leistung sein konnte. Schließlich wurde der technische Fortschritt behindert, weil infolge der verzerrten Preise bei neuen Produktionsverfahren und Investitionsprojekten nicht die tatsächlich zu erwartende Wirtschaftlichkeit bestimmbar war; realisiert wurden daher z. T. Projekte mit vermeintlich hohem Nutzen, der sich bei kostengerechten Preisen als nur gering erwiesen hätte. Der Industriepreisreform war eine Neuberechnung der viel zu niedrigen Abschreibungen vorausgegangen; sie entsprachen infolge einer uneinheitlichen Unterbewertung der Anlagegüter nicht dem Wert des tatsächlichen Verschleißes. Zu ihrer Neufestsetzung war deshalb eine Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung) notwendig, die 1963 nach umfangreichen Vorarbeiten durchgeführt worden ist. Die Industriepreisreform wurde in den folgenden — in der Tabelle oben dargestellten — 3 Etappen durchgeführt. Da ein wichtiges Merkmal der Industriepreisreform darin bestand, die Konsumgüterpreise unverändert zu lassen, mußten die Betriebe der verbrauchsnahen Branchen Kostensteigerungen ihrer Vorprodukte durch vermehrte Rationalisierungen bzw. Gewinneinbußen ausgleichen. Allerdings wurden vereinzelt auch Minderungen der Produktionsabgaben vorgenommen bzw. Subventionen eingeführt, wenn die eingetretenen Kostenerhöhungen die Betriebe zu stark belastet hätten. Somit wirkte sich die letzte Etappe der Industriepreisreform vor allem auf die Preise der Investitionsgüter aus, die sich durchschnittlich um 16 v. H. erhöhten. Bei den Ausrüstungen stiegen die Preise im Durchschnitt um 8 v. H., bei den Bauinvestitionen um 33 v. H. Allgemein nahmen die Baupreise um 26 v. H. zu. Als positives Ergebnis der Preisreform läßt sich vermerken, daß die staatlichen Preissubventionen in verschiedenen Bereichen von vorher etwa 13,5 Mrd. Mark auf 7,5 Mrd. Mark reduziert werden konnten. Damit wurden auch wesentliche Preisdisproportionen zwischen den Erzeugnissen verschiedener Wirtschaftszweige z. T. bereinigt. III. Ungelöste Probleme der Preisreform Obwohl die Industriepreisreform merklich bessere Preisverhältnisse geschaffen hatte, wiesen auch die neuen Preise Mängel auf. Sie entsprachen dem volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand noch immer nicht und berücksichtigten die in der DDR gegebenen Knappheitsverhältnisse nur unzureichend. Insbesondere zeigten sich folgende Mängel: 1. Der Preisreform hatte man die voraussichtlichen Kosten von 1967 zugrundegelegt, die wiederum aufgrund vorausgeschätzter Durchschnittswerte für die Verarbeitungskosten sowie anhand globaler Um[S. 672]rechnungskoeffizienten für Rohstoffgruppen ermittelt worden waren. Dabei mußten zwangsläufig Schätzfehler auftreten. 2. In den Industriepreisen waren zwar die Abschreibungen, nicht jedoch der Kapitalzins für Eigen- und Fremdmittel enthalten, so daß die Erzeugnisse kapitalintensiver Zweige generell unterbewertet waren. Ursache der Vernachlässigung des Kapitalzinses war die vor den Reformen praktizierte kostenfreie Zuweisung von Staatshaushaltsmitteln für Investitionen. 3. Demgegenüber führte das Festhalten an den zu einem Teil überhöhten Konsumgüterpreisen — trotz starker staatlicher Abschöpfungen — zu einer überhöhten Rentabilität entsprechender Konsumgüterproduktionen. 4. Da das Ps. grundsätzlich nur starre Preisrelationen kennt, erbrachten die im Zeitverlauf auftretenden Veränderungen der Kostenrelationen erneute Verzerrungen der Preisstruktur. So entsprachen beispielsweise die bei der Grundmittelumbewertung benutzten Wertmaßstäbe von 1962 schon 1968 — nach der Preisreform — nicht mehr den damaligen Wiederbeschaffungspreisen, so daß die Produktionsfondsabgabe auf eine nicht mehr einheitliche Bemessungsgrundlage bezogen und die Abschreibungen falsch ausgewiesen wurden. 5. Auch die neuen Preise stimulierten Neuentwicklungen nur unzureichend, da deren Produzenten nur den durchschnittlichen Kalkulationsgewinn erzielten, während sie bei älteren Erzeugnissen infolge von Kosteneinsparungen höhere Gewinne erreichen konnten. 6. Die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise berücksichtigten weder die in der DDR gegebenen Knappheitsrelationen der Produktionsfaktoren noch die Dringlichkeit der Nachfrage. IV. Preispolitik in den Jahren 1968--1970 In den letzten Jahren der NÖS-Periode wurde zur Beseitigung einiger der bereits erwähnten Preismängel eine Reihe von interessanten preispolitischen Maßnahmen realisiert: a) Die Einführung des fondsbezogenen Preises (GBl. II, 1968, Nr. 67, S. 497): Mit diesem Preistyp sollte im Gegensatz zur bisherigen Preisbildung (sog. kostenbezogener Preistyp) auch der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt werden, um damit die Zahlung der Produktionsfondsabgabe für kapitalintensive Betriebe zu ermöglichen. Bei diesem Preistyp wurde der Gewinnanteil ausschließlich als Prozentsatz (höchstens 18 v. H.) des notwendigen — und nicht des tatsächlichen — Kapitalaufwandes kalkuliert, der wiederum am Kapitaleinsatz der günstigsten Betriebe einer Erzeugnisgruppe bemessen war. Da der Preis somit nur den „optimalen“ Kapitaleinsatz sowie die „günstigste“ Höhe der Umlaufmittelbestände berücksichtigte, die Produktionsfondsabgabe aber auf den effektiven Kapitalaufwand bezogen war, konnte der Betrieb seinen Nettogewinn (Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe) bei gegebenen Verarbeitungskosten nur durch Entscheidungen zur Verbesserung seiner Kapitalnutzung maximieren, b) Die Schaffung von Preisdynamisierungsmaßnahmen (GBl. II, 1968, Nr. 67, S. 497): Ausgelöst durch im Zeitverlauf auftretende Kostenminderungen sollte beim Industriepreisregelsystem eine Überschreitung der festgelegten Obergrenze des fondsbezogenen Gewinns automatisch Preissenkungen auslösen, bis die vorbestimmte Gewinnuntergrenze erreicht war. Den Generaldirektoren der VVB oblag die Beobachtung, inwieweit sich die Rentabilität der jeweiligen Erzeugnisgruppe an den Höchstgewinn annäherte; bei Überschreiten desselben sollten sie Preisherabsetzungen für Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen vorschlagen oder selbst durchführen. Preissenkungen sollten jedoch ausgeschlossen sein, wenn die dann eintretenden Nachfrageerhöhungen bei bestehenden Kapazitäten nicht hätten befriedigt werden können, oder wenn verfälschte Preisrelationen für Substitutionsgüter entstanden wären. Um zu erreichen, daß die Betriebe auch tatsächlich an Kosten- und Preisminderungen interessiert waren. durften sie — gemäß den für 1969 und 1970 geltenden Bestimmungen — die aufgrund von Preisreduktionen eintretenden Gewinneinbußen voll von der an den Staat zu zahlenden Nettogewinnabführung abziehen. [S. 673]Zur Förderung der Entwicklung neuer sowie der Ausschaltung veralteter Güter wurde weiterhin eine Preisdegression für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse eingeführt, die bei zunächst erhöhtem Gewinn und danach folgenden kontinuierlichen Preis- und Gewinnminderungen dem Hersteller eines Gutes schließlich dann Verluste bringen sollte, wenn das Produkt nicht mehr dem allgemeinen technischen Niveau entsprach. An der Festlegung sowohl des Ausgangspreises als auch an der Preisdegression waren neben dem Hersteller und den Abnehmern vor allem die zuständigen Preiskontrollorgane beteiligt (z, B. Amt für Preise, Industrieministerium, VVB). Die Preisdegression sollte sich nach der voraussichtlichen „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses, also der Periode richten, in der das Produkt dem in der DDR erreichten durchschnittlichen technischen Niveau entsprach. Dabei war vorgesehen, eine stärkere Preisdegression im Zeitverlauf festzulegen, als Kosteneinsparungen zu erwarten waren, um beim Produzenten einen wirksamen Druck auf die Kosten auszulösen. Nach Ablauf der „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses sollte sein Hersteller durch Verluste zur Produktionseinstellung des nunmehr „veralteten“ Produktes veranlaßt werden, c) Die Einführung differenzierter Preisformen: Um eine größere Beweglichkeit der Preisbildung zu erreichen, wurden neben den bis dahin fast ausschließlich geltenden Festpreisen auch Preisformen wie Höchstpreise und Vereinbarungspreise eingeführt (GBl. 11, 1967, Nr. 25, S. 153 sowie 1968, Nr. 122, S. 971). Während Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden durften und nur durch planmäßige Preisänderungen (z. B. Industriepreisregelsystem) verändert werden konnten, vor allem bei Erzeugnissen Anwendung fanden, die als Vorleistungen Niveau und Struktur der Kosten weiter Abnehmerkreise beeinflußten, wurden Höchstpreise für verschiedenartige Güter festgelegt. Diese Preisform war für alle Konsumgüter sowie für Erzeugnisse, die einer raschen technischen Entwicklung unterliegen, vorgesehen. Mit den Höchstpreisen, die unter- aber nicht überschritten werden durften, wurde den Betrieben ein gewisser eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum hinsichtlich Preissenkungen zur Erzielung von Absatzsteigerungen eingeräumt. Unter Vereinbarungspreisen sind solche Preise zu verstehen, die ohne Bestätigung der Preisorgane auf Grundlage der geltenden Kalkulationsrichtlinien, jedoch mit höheren bzw. niedrigeren als dem vorgesehenen kalkulatorischen Gewinnsatz frei zwischen Herstellern und Abnehmern (insbesondere für Einzelanfertigungen, Spezialmaschinen usw.) vereinbart werden durften. d) Preisprognose und Preisplanung (GBl. III, 1968, Nr. 9, S. 29): Ein wichtiges Problem der Planung zu konstanten Preisen besteht darin, daß bei auftretenden Preisänderungen die im Plan festgelegten Strukturentscheidungen überprüft und der neuen Preissituation angepaßt werden müssen. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten sollten Preisprognosen auf betrieblicher Ebene sowie eine gesamtwirtschaftliche Preisplanung dienen. Zu diesem Zweck wurden für den Fünfjahrplanzeitraum 1971–1975 probeweise unter Leitung des Amtes für Preise in einigen zentralgeleiteten Betrieben entsprechende Planinformationen erarbeitet. Es war dabei die 1969 bestehende Kostenstruktur zu ermitteln, sowie die für den Zeitraum 1971–1975 zu erwartende Entwicklung der Selbstkosten, des Brutto-Anlagevermögens und der Umlaufmittel einzuschätzen. Die ermittelten Daten wurden in ein zentrales, 1 150 Erzeugnisgruppen umfassendes Preisverflechtungsmodell übertragen. Unter Berücksichtigung zentraler Entscheidungen (z. B. über Außenhandel, Strukturänderungen, Lohnerhöhungen) sollten dann aus dem dynamisierten Preisverflechtungsmodell Preisänderungskoeffizienten für die einzelnen Erzeugnisgruppen erarbeitet werden, die dann eine der Grundlagen für die Fünfjahrplanentwürfe bilden sollten. Während bis 1970 tatsächlich für ca. ein Drittel der industriellen Warenproduktion fondsbezogene Preise eingeführt worden sind, zeigte sich bei den Preisdynamisierungsinstrumenten als deutliche Schwäche, daß statt der angestrebten Preisminderungen faktisch Preiserhöhungen eintraten. Auch die Preisplanung verlief nicht erwartungsgemäß: Offensichtlich scheinen bei der praktischen Anwendung des Preisverflechtungsmodells so erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten zu sein, daß sein weiterer Einsatz aufgegeben bzw. eingeschränkt wurde. [S. 674]<V. Tendenzen der gegenwärtigen Preisbildung> Die Rezentralisierung von Ende 1970 wirkte sich besonders ungünstig auf das Ps. aus. Gerade als es begann, aktives Instrument der Planung zu werden, indem es stimulierend auf Kostensenkungen und eine bessere Nutzung des technischen Fortschritts hinwirkte, wurde das NÖS- bzw. ÖSS-Modell abgebrochen. Das Industriepreisregelsystem sowie die Preisdegression bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen wurden aufgehoben, und die weitere Einführung fondsbezogener Preise ausgesetzt (GBl. II, 1972, Nr. 67, S. 761). Noch ungünstiger wirkte jedoch der generelle Preisstop für alle 1971 produzierten Güter bis zum Jahre 1975 (GBL II, 1971, Nr. 77, S. 669 ff. und S. 674 ff.). Er ist nunmehr praktisch bis 1980 verlängert worden, mit Ausnahme einiger weniger Erzeugnisse, für die planmäßig Preiskorrekturen vorgesehen sind. Damit sind die Preise wieder passives Systemelement geworden, das kaum effizienzsteigernde Impulse auszulösen vermag. Ökonomisch unrichtige Preisrelationen bleiben nun auch in Zukunft aufrechterhalten. So ergeben sich für kapitalintensive Produktionen, für die bis 1970 noch keine fondsbezogenen Preise eingeführt worden waren, durch die Produktionsfondsabgabe z. T. erhebliche Schwierigkeiten bei ihrer Fondsbildung. Da bei einem Preisstopp die Preisfestsetzung für neue oder weiterentwickelte Produkte zum Problem wurde, hat man ein umständliches und äußerst bürokratisches Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren entwickelt (GBl. II, 1972, Nr. 24, S. 257 ff.): a) Preise für neue oder verbesserte Konsumgüter müssen nach eingehender Kontrolle der Preis- und Kostenkalkulation von zentralen Organen (z. B. durch das Amt für Preise, dem ein Zentraler Preisbeirat beigeordnet ist) bestätigt werden. Ausgangspunkt des komplizierten Preisbestätigungsverfahrens ist ein vom Betrieb zu stellender Preisantrag, der neben Angaben über Produktionsvolumen und dem zu erwartenden Bedarf sowohl die nach den geltenden Kalkulationsvorschriften ermittelten Kosten als auch einen mit den Hauptabnehmern abgestimmten Preisvorschlag enthalten soll. Dieser geht nacheinander den wirtschaftsleitenden Organen der Industrie, des Handels, die ihrerseits durch einzelne Preisbeiräte unterstützt werden, und dann dem Ministerium für Handel und Versorgung sowie schließlich — bei wichtigen Erzeugnissen — dem Amt für Preise bzw. dem Ministerrat zu. Alle Instanzen haben eine eingehende Prüfung und Stellungnahme sowie dem jeweils übergeordneten Organ einen Preisvorschlag zu unterbreiten, bis schließlich bei der letzten Instanz die endgültige Preisentscheidung getroffen wird. Lediglich bei der Preiseinstufung endet der Prozeß bereits beim wirtschaftsleitenden Organ des Handels (z. B. Zentrales Warenkontor), soweit der Betrieb anhand von Preisberechnungsvorschriften nicht selbst einstufen darf. b) Bei den Industriepreisen verläuft das Verfahren der Preisbestätigung im Prinzip genauso, nur stehen in der Mitte der Kette der zentralen Prüfungsinstanzen statt der Organe des Handels und des Ministeriums für Handel und Versorgung die jeweils zuständigen Fachministerien, die durch Arbeitskreise bzw. zeitweilige Expertenkommissionen unterstützt werden. Die Preiseinstufung erfolgt auch hier durch das Preiskoordinierungsorgan der Industrie bzw. die Betriebe selbst. Bei neuen Produkten wird grundsätzlich für 3 Jahre ein höherer Gewinnzuschlag zugestanden, jedoch dürfen sie nur um weniger verteuert werden als ihrer Qualitätsverbesserung zum bisherigen Erzeugnis entspricht. Zur Stimulierung besserer Qualitäten werden bei Produkten mit dem amtlichen Gütezeichen „Q“ oder „1“ Preiszuschläge gewährt. Um aber grundsätzlich auf möglichst niedrige Preise hinzuwirken, werden für Neuentwicklungen bereits im Entwicklungsstadium unter Mitwirkung der Hauptabnehmer und Zulieferer Preislimite festgelegt. Bei ganzen Investitionsprojekten dürfen Auftraggeber sowie General- und Hauptauftragnehmer entsprechend der geltenden Kalkulations- und Kostenregelungen im Rahmen verbindlicher Angebote Vereinbarungspreise bilden. Dabei darf der Auftraggeber Einsicht in die Berechnungsunterlagen der Anbieter nehmen. Die heute gebräuchlichen Preisarten, die sich sowohl nach der Anzahl der Preiselemente als auch nach unterschiedlichen Funktionen unterscheiden, lassen sich durch das folgende Schaubild charakterisieren. Im Gegensatz zu den bei Konsumgütern wirksamen Großhandels- oder Einzelhandels-Verkaufspreisen gelten für Investitionsgüter, Rohstoffe, Materialien, Halbprodukte und Vorleistungen in den zwi[S. 675]schenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen sowie zwischen den Betrieben und dem Produktionsmittelhandel die sog. Industriepreise. Hierzu rechnen einmal der Betriebspreis, der sich aus den kalkulierbaren Kosten zuzüglich des gemäß den Kalkulationsvorschriften zulässigen Gewinns zusammensetzt, und zum anderen der Industrieabgabepreis (Betriebspreis und Produktionsabgabe). Da für Investitionsgüter in der Regel keine Produktionsabgabe zu zahlen ist, fallen bei diesen Betriebspreis und Industrieabgabepreis zusammen. VI. Gegenwärtige Preisprobleme Mit dem Wegfall wichtiger Preisbildungskonzeptionen des NÖS und dem 1971 verhängten Preisstopp haben sich die Preisverzerrungen verschlechtert. Denn gegenwärtig gelten 3 Gruppen von Preisen nebeneinander: Für einen großen Teil der Erzeugnisse werden noch die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise angewandt, bei einer Gruppe von Produkten bestehen fondsbezogene Preise und für eine weitere Gruppe neuer oder weiterentwickelter Güter werden neue — in der Regel allerdings nicht fondsbezogene — Preise angewandt. Mit dieser Uneinheitlichkeit der Preise haben die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder deutlich zugenommen: Bei formal konstanten Preisen bleiben die infolge laufend auftretender Kosten- und Aufwandsveränderungen entstehenden Verschiebungen der Wert-Relationen zwischen den Gütern verborgen. Auch inflationäre Erscheinungen sind verdeckt, da Preiserhöhungen vermittels Produktwandel auftreten, indem billige Erzeugnisse aufgegeben und durch neue — im Preis überhöhte — Produkte ersetzt werden. Eine wirtschaftlich sinnvolle — d. h. wenigstens annähernd kostengerechte — Leistungsbewertung ist gegenwärtig kaum noch möglich. Dies wiederum erweist sich als Störfaktor der Planung, da die bestehenden Preise volkswirtschaftliche Verlustproduktionen induzieren und notwendige Innovationsprozesse behindern oder in falsche Richtungen lenken können. Das Ps. ist auch nicht in der Lage — mit Gewährung eines zunächst höheren Gewinns für neue bzw. weiterentwickelte Produkte sowie über den mit den Kalkulations- und Kostenvorschriften (Gewinn) ausgeübten Druck auf die Kosten — etwa einen „Wettbewerb“ zu laufenden Kosten- und Preisminderungen auszulösen. Leistungsfähige Betriebe haben kein Interesse zur Aufdeckung ihrer Reserven, denn angesichts des komplizierten Verfahrens der Preisbestätigung für neue oder verbesserte Produkte gelingt ihnen vielfach die Durchsetzung überhöhter Preise. Das Amt für Preise ist trotz seiner umfangreichen Kompetenzen schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit überfordert, die Prinzipien der Preisfestsetzung konsequent durchzusetzen. Verbesserungen der Preisbildungsmethoden dürften auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sein, da die Planabrechnung im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 auf Basis der Preise vom 1. 1. 1975 (GBl. 1, 1974, Nr. 23, S. 240 f.) — d. h. unter Beibehaltung der gegenwärtig verzerrten Preisrelationen — erfolgt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 670–675 Präsidium des Obersten Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseSiehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1979 1985 [S. 670] I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den…
DDR A-Z 1975
Wirtschaft (1975) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Wirtschaftspolitik A. Allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als „sozialistische Planwirtschaft“ (Art. 8 der DDR-Verfassung von 1968) gekennzeichnet. Entscheidend für die Eigenart der W.-Politik ist, daß die sozialistische Plan.-W. in ihren Grundelementen bewußt als Wertsystem aufgefaßt wird. Es soll im Rahmen einer neuen gesamtgesellschaftlichen Wertordnung auf die Dauer in Staat und Gesellschaft von oben durchgesetzt werden. Eine entsprechende W.-Politik zu führen, war und ist das Ziel der KPD bzw. SED. Typisch dafür ist eine grundsätzlich klassenkämpferische Einstellung der SED auch im wirtschaftspolitischen Bereich. Sie zeigte sich am deutlichsten dort, wo z. B. durch Enteignung, Zwangskollektivierung und Berufslenkung gewaltsam das überkommene W.-System zerstört und eine neue W.-Ordnung schrittweise eingeführt wurde. Die allgemeine ideologische Orientierungsbasis ist der Marxismus-Leninismus, im Speziellen die Politische Ökonomie. Die Veränderungen im wirtschaftlichen Lenkungssystem seit Beginn des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volks-W. und die starke Förderung von praxisbezogenen Teilbereichen der W.-Wissenschaften (z. B. Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Sozialistische Wirtschaftsführung) zeigen jedoch, daß die Lösung von Problemen in entwickelten, vielschichtig verflochtenen hochindustrialisierten Volks-W. andere Instrumente erfordert, als sie die traditionelle Politische Ökonomie bereitstellt. Die W.-Politik hat zur Aufgabe, bestimmte Grundbestandteile des Gesamtsystems — gesellschaftliches Eigentum und zentrale Planung und Leitung — entweder zu schaffen oder so funktionsbereit zu halten, daß über wirtschaftliche Wachstumsprozesse die Erreichung staatlicher Strukturziele sowie eine Anhebung des Lebensstandards möglich werden. Daher wird die W.-Politik zu Recht als der „wichtigste Teil der Gesamtpolitik“ der SED und der staatlichen Verwaltung angesehen. Machtgewinn, -behauptung und -Sicherung der SED sind eng mit der Gestaltung der wirtschaftlichen Struktur, der Organisationsformen, der Institutionen und des wirtschaftlichen Ablaufs (W.-Prozeß, makro- und mikroökonomische Beziehungen) verknüpft. Im einzelnen sind wichtige Aufgaben der W.-Politik: 1. der allgemeine Aufbau des W.-Systems durch Bildung und Auflösung von W.-Organen, 2. die Verteilung von Entscheidungskompetenzen derart, daß ein kooperationsfähiges Entscheidungssystem entsteht, 3. die Festlegung der volkswirtschaftlichen Grundstruktur, der Branchen und Produktionssortimente sowie der territorialen wirtschaftlichen Verflechtung, 4. die Bestimmung der Wachstumsziele und -Strategien, der volkswirtschaftlichen Effektivität im zentralen Plan, 5. die Regelung eines Systems direkter und indirekter Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“), wie Preisplanung- und -gestaltung, Haushaltsabführungen, Prämiensätze, 6. Entscheidungen über Investitionen, die vor allem den Umfang und die Proportionierung von Neu-, Erweiterungs- und Rationalisierungsinvestitionen betreffen, 7. Entscheidungen über den Außenhandel und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des RGW, 8. die Festlegung des Gewinnanteils, der den VEB verbleibt, 9. die Lenkung der Branchen durch Ministerien, VVB, Kombinate und VEB im Hinblick auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und Absatz sowie der regionalen W.-Organe (Bezirke und Kreise, Städte und Gemeinden), 10. die rationelle Nutzung der Produktionsfaktoren und die Verteilung der Erzeugnisse, 11. die Regelung der Finanzbeziehungen, z. B. zwischen Bank, Betrieb und Staatshaushalt. B. Phasen der Wirtschaftspolitik Bei dem Abbau des überkommenen W.-Systems und dem Aufbau einer sozialistischen Plan.-W. lassen sich bis jetzt 6 Phasen unterscheiden. Sie sind zugleich die Hauptetappen der allgemeinen politischen Entwicklung. Die 1. Phase von 1945 bis 1949 war dadurch gekennzeichnet, daß die wirtschaftlichen Grundlagen politischer Macht (z. B. privatkapitalistisches Eigentum) zerstört bzw. von der SED übernommen wurden. Es war die Etappe der „Eroberung der politischen und wirtschaftlichen Kommandohöhen“ durch Industrie- und Bodenreformen. In der Industrie wurden das staatliche und „nationalsozialistische“ Eigentum, später auch das Privateigentum enteignet. Der Befehl Nr. 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 30. 10. 1945 („Sequesterbefehl“) ordnete unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ [S. 940]die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe an. Formal sollte sich die Maßnahme vor allem gegen „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ richten. Ein kleiner Teil der beschlagnahmten Betriebe wurde mit dem Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ überführt („SAG-Betriebe“), während der größere Teil zu „Volkseigentum“ erklärt wurde (Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948). In der Provinz Sachsen bestimmte ein am 30. 6. 1946 durchgeführter „Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ die Übernahme in „Volkseigentum“. 1947 gingen alle Bodenschätze in „Volkseigentum“ über (Ländergesetze „Über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerksbetriebe in die Hand des Volkes“). Parallel dazu lief seit 1945 eine Bodenreform, durch die aller landwirtschaftlicher Privatbesitz über 100 ha sowie der führenden Nationalsozialisten oder anderen „Kriegsverbrechern“ gehörende Boden entschädigungslos enteignet und in einem allgemeinen „Bodenfonds“ zusammengefaßt wurde. Etwa ⅔ des Landes wurde an 550.000 landlose Bauern, Landarbeiter, Pächter u. a. verteilt, etwa ⅓ übernahmen Länder, Kreise und Gemeinden. Diese 1. Phase charakterisierten weiterhin Demontagen und Reparationsleistungen an die UdSSR. Letztere wurden formal 1953 abgeschlossen. Am 27. 6. 1947 konstituierte sich auf Befehl Nr. 138 der SMAD die Deutsche Wirtschaftskommission als zentrale deutsche Verwaltungsinstanz. Die aus 12 Zentralverwaltungen bestehende DWK brachte eine stärkere Zentralisierung des wirtschaftlichen Leitungssystems. Ein Teil der volkseigenen Betriebe unterstand ab Juli 1948 direkt der DWK. Die anderen VEB wurden entweder von Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet. Als Zwischeninstanzen schuf die DWK ein Ministerium für Industrie und von diesem angeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mit den VEB als unselbständigen Filialbetrieben. Die DWK wurde der Kern der Späteren Regierung. Während der 2. Phase von 1949 bis 1958 wurden die Grundlagen für die die volkswirtschaftliche Grundstruktur kennzeichnenden Branchen der chemischen und elektrotechnischen Industrie und des Maschinenbaus erweitert sowie durch Kriegsschäden und Demontagen bedingte Verluste und Disproportionen beseitigt. Die 1948 mit einem Halbjahresplan eingeführte zentrale Planung brachte 1949 einen Zweijahrplan, 1951 einen 1. und 1956 einen 2. Fünfjahrplan. Die Industrieverwaltung wurde zweimal reorganisiert: Ende 1950 wurde das Ministerium für Industrie durch einzelne Industrieministerien ersetzt. Sie übernahmen den größeren Teil der bis dahin den Länderregierungen unterstehenden VEB-L (jetzt VEB-Z), der kleinere Teil wurde als „örtliche Industrie“ den Kreiskörperschaften unterstellt. Gleichzeitig wurden neue Branchenverwaltungen (VVB-Z) gegründet. Ende 1951 wurden dann die Branchenverwaltungen aufgelöst und die angeschlossenen Betriebe in selbständige, nach der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ arbeitende W.-Einheiten umgewandelt. Allgemein führte die SED in dieser Phase einen verschärften „Klassenkampf nach innen“. Die Sozialisierung wurde weiterbetrieben, so durch die Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zwangskollektivierung der selbständigen Bauern-W. lief von Juli 1952 bis April 1960. Sie stagnierte in den Jahren 1953 (Juni-Aufstand), 1956 (Unruhen in Polen) und 1957 (Ungarn-Aufstand). 1950 wurde die DDR in den 1949 gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) aufgenommen, womit eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung mit den Ostblockländern, in erster Linie mit der UdSSR, begann. Die 3. Phase von 1958 bis 1962 begann mit einer erneuten Reorganisation des Staats- und W.-Apparates. Der Auflösung der Industrieministerien folgten die Gründung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Betriebszusammenschlüsse mit der Aufgabe, unterstellte VEB „operativ und produktionsnah anzuleiten“. Bis zur Bildung des Volkswirtschaftsrats 1961 unterstanden sie der aus dem Ministerium für Planung hervorgegangenen Staatlichen Plankommission. Die örtliche Industrie gewann an Bedeutung, indem den Räten der Bezirke und Kreise ehemals zentralverwaltete Industriebetriebe weisungsgemäß unterstellt wurden. Im Zusammenhang damit konstituierten sich bei den Räten der Bezirke besondere Wirtschaftsräte. Währenddessen wurde die Industrie stark ausgebaut (z. B. VEB Braunkohlenkombinat „Schwarze Pumpe“, Werk II des VEB Leuna-Werke, Erdölleitung „Freundschaft“). Die Jahre 1958 und 1959 brachten insgesamt eine erste Konsolidierung des wirtschaftlichen und politischen Systems, der in den Jahren bis 1962 dann jedoch, hervorgerufen durch die Vollkollektivierung der Landwirtschaft, die Fluchtbewegung und den Bau der Mauer in Berlin, Krisen folgten. Unter der Formel „Störfreimachung“ wurden eine stärkere Umstellung der W. auf Materialimporte aus der UdSSR und anderen Ostblockländern sowie die Eigenfertigung bisher importierter Erzeugnisse propagiert. Durch die Umstellung sollte der Umfang des Interzonenhandels verringert werden; er stieg im Umfang allerdings ab 1962 wieder an. Die Veränderung der regionalen Außenwirtschaftsstruktur war ein wichtiges Teilziel des 1. Siebenjahrplanes, dessen Laufzeit in Anlehnung an die sowjetische Planperiodisierung für die Jahre 1959–1965 [S. 941] [S. 942]vorgesehen war. Nach der Beendigung der Reparationsleistungen an die UdSSR und der Beseitigung der gröbsten Disproportionen in der Angebotsstruktur sollte mit diesem Plan das Leistungsniveau vergleichbarer westlicher Industrieländer erreicht werden. Als die „ökonomische Hauptaufgabe“ des Siebenjahrplanes wurde die Angleichung des Versorgungsniveaus (privater Verbrauch) an die westdeutschen Verhältnisse bezeichnet. Wie die Plandurchführung bereits im Jahre 1960 zeigte, reichten die Produktionsmöglichkeiten für das geplante Expansionstempo nicht aus. Der Rückstand in der Produktion und im privaten Verbrauch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, der 1958 bei 25 v. H. bis 30 v. H. (Sozialprodukt und privater ➝Verbrauch je Einwohner) lag, konnte nicht aufgeholt werden. Der Siebenjahrplan wurde 1961/62 abgebrochen. Auf die krisenhafte Zuspitzung in den Jahren 1960–1962 reagierte die Partei- und Staatsführung 1963 mit einem wirtschaftspolitischem Reformprogramm, dem „Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“. Es zielte nicht auf eine Veränderung der Grundelemente des W.-Systems und der bezeichnenden Instrumente der W.-Politik, sondern auf ihre effektivere Gestaltung und Anwendung. Die Parteitage der SED in den Jahren 1963, 1967 und 1971 markierten in der Folgezeit die Phasen in der W.-Politik: 4. Phase 1963–1967, 5. Phase 1967–1971, 6. Phase ab 1971. (Für diesen Zeitraum: Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963.) II. Wirtschaftsfläche und Raumordnung Die W.-Fläche zählt neben der Bevölkerung — insbesondere der erwerbstätigen Bevölkerung —, den Rohstoffvorkommen, dem technischen Wissen und der Kapitalausstattung zu den bestimmenden Faktoren des W.-Potentials der DDR. Sie umfaßte 1973 10.832.745 ha und entsprach damit etwa der W.-Fläche der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nach der Größe ihrer W.-Fläche steht die DDR in Europa an 16. Stelle. Von der Gesamtfläche waren 6.287.128 ha landwirtschaftliche Nutzungsfläche, 2.950.134 ha Forsten und Holzungen, 79.021 ha Ödland, 220.509 ha Umland und Abbauland sowie 214.721 ha nutzbare Gewässer. Die landwirtschaftliche Nutzungsfläche, nach Eigentumsformen gegliedert, ergab für 1973 folgende Verteilung: 7. v. H. entfielen auf nichtsozialistische Betriebe und Eigentümer, 94 v. H. auf sozialistische Betriebe, darunter 86 v. H. auf Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und 7. v. H. auf Volkseigene Güter. Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche an der W.-Fläche geht seit Jahren leicht zurück. Gegenüber 1951, dem Jahr mit dem höchsten Hektaranteil, betrug der Rückgang 1972 258.991 ha. Wichtiges Merkmal der räumlichen Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten und der Bevölkerung besteht in einem Süd-Nord-Gefälle. So wird die industrielle Raumordnung durch die südlichen Ballungsgebiete der Bezirke Dresden, Halle, Leipzig und Karl-Marx-Stadt geprägt, in denen Bevölkerung, Industrie und Infrastruktureinrichtungen konzentriert sind. Auf einem Viertel der Fläche der DDR wird über die Hälfte der industriellen Bruttoproduktion erzeugt, gegenüber einem Anteil von nur knapp 7 v. H. in den etwa gleich großen Nordbezirken Schwerin, Neubrandenburg und Rostock (vergleiche Tabelle Regionalstruktur der Volkswirtschaft). Die Bevölkerungszahl ist in den 3 Südbezirken dreimal so hoch wie in den drei Nordbezirken. Die Zahl der Einwohner je km² schwankte 1973 zwischen 59 im Bezirk Neubrandenburg und 334 im Bezirk Karl-Marx-Stadt. Im Zusammenhang mit der Konzentration von Industrieproduktion und Bevölkerung in den südlichen und mittleren Gebieten der DDR steht die ebenfalls differierende Ausstattung der Bezirke mit Einrichtungen der Infrastruktur, z. B. des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, der Kultur und Volksbildung, des Handels und des Gesundheits- und Sozialwesens. Allerdings konnten hier die Unterschiede der Regionen durch eine gezielte Raumordnungspolitik verringert werden. Regionale Unterschiede weist auch die Siedlungsstruktur auf. Während in den landwirtschaftlich orientierten Nordbezirken Schwerin und Neubrandenburg nur ca. 40 v. H. der Bevölkerung in Siedlungen mit über 10.000 Einwohnern leben, wohnt in den 4 Südbezirken über die Hälfte der Bevölkerung in städtischen Siedlungen dieser Größenordnung (vergleiche Tabelle Siedlungsstruktur). Entsprechend überwiegen in den schwach industrialisierten Gebieten kleinere Gemeinden in relativ großer Entfernung von großstädtischen Zentren. Partiell wurde diese überkommene Siedlungsstruktur durch städtische Neugründungen und Aufbau größerer Industriekomplexe (z. B. Eisenhüttenstadt, Schwedt) durchbrochen. III. Wirtschaftssystem Das W.-System wird bestimmt durch die ausdrückliche parteiprogrammatische und verfassungsrechtliche Festlegung auf eine bestimmte Form der W.-Ordnung, die „sozialistische Volks-W.“. Sie versteht sich als endgültige historische Überwindung kapitalistischer W.-Strukturen und rechnet demgemäß zu den „unantastbaren Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (Art. 2, Abs. 2 der DDR-Verfassung von 1968). Die verfassungsrechtliche Bestimmung, daß die Volks-W. sich auf der Grundlage sozialistischer Produktionsverhältnisse und gemäß den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus entwickle, verweist zugleich auf die Rezeption einer spezifischen W.-Theorie (Politische Ökonomie). [S. 943]Ähnlich deutlich festgelegt ist auch das Instrumentarium, mit dessen Hilfe die Ziele des W.-Systems verwirklicht werden sollen. Die DDR-Verfassung von 1968 hebt hervor, daß der Grundsatz der Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung vor allem auch die Volks-W. beherrscht und ihr damit die Merkmale einer „sozialistischen Planwirtschaft“ verleiht. Zur Darstellung und Analyse der Funktionsfähigkeit des W.-Systems reicht eine derartige Charakterisierung allerdings nicht aus. Hier kommt es auf die Gestaltung der prozeduralen und institutionellen Regelungen an, auf die Verteilung der Verfügungsmacht über die wirtschaftlichen Ressourcen und deren Nutzung und die Berücksichtigung der Interessen aller am W.-Leben Beteiligten. So gesehen sind die Hauptmerkmale des W.-Systems: 1. Vergesellschaftetes Eigentum an den Produktionsmitteln, über das der Staat verfügt; 2. zentrale Planung und Leitung der Produktion und Distribution einschließlich der Koordination von W.-Planung und Finanz- und Sozialpolitik sowie die Gestaltung eines Systems der Leistungsanreize; 3. eingeschränkte Autonomie der Betriebe und Haushalte sowie begrenzte Aktionsmöglichkeiten Siedlungsstruktur (1972) der Massenorganisationen und der nachgeordneten territorialen Verwaltung. A. Eigentumsverhältnisse Eine der primären Differenzen zwischen dem W.-System der DDR und dem der Bundesrepublik Deutschland sind die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse. Sie werden von der Politischen Ökonomie als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse interpretiert, die den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Beziehungen bestimmen sollen. Im sozialistischen System wird das gegenüber dem Privateigentum dominierende „sozialistische Eigentum“ an Produktionsmitteln als die wirtschaftliche Basis der gesamtgesellschaftlichen Steuerung durch die SED (Arbeiter-und-Bauern-Macht) angesehen. Die Bildung von Privateigentum an Produktionsmitteln durch Unternehmer und von großen Kapitalgruppen mit gesellschaftspolitischen Einflußmöglichkeiten wird verhindert. Das sozialistische Eigentum existiert in zwei Formen: als „Volkseigentum“, das die durch Vergesellschaftung in direkten staatlichen Besitz gelangten Betriebe und Unternehmen erfaßt, und als „genos[S. 944]senschaftliches Eigentum“, das durch den Zusammenschluß von Einzelproduzenten zu Erzeugergenossenschaften entsteht. Die Basis des Volkseigentums entstand 1946 durch die entschädigungslose Enteignung der „Nazi- und Kriegsverbrecher“. Durch die Errichtung und Erweiterung zahlreicher Großbetriebe wuchs der staatliche W.-Bereich stark an. Der Anteil der volkseigenen Betriebe am Nationaleinkommen der Gesamt-W. stieg von 51 v. H. im Jahr 1950 über 69 v. H. im Jahr 1970 auf 81 v. H. im Jahr 1973 an (vgl. Tabellen Eigentumsformen). Das verfassungsrechtlich privilegierte Volkseigentum erfaßt alle wichtigen Produktionsmittel: Bodenschätze, größere Gewässer, mittlere und größere Industriebetriebe, Banken, Versicherungen, Verkehrswege, Transport- und Nachrichteneinrichtungen. Als Subjekt des Volkseigentums werden der Staat und das Volk gesehen. Konzeptionen eines delegierten Gruppeneigentums, z. B. der Betriebsbelegschaften, fanden in der DDR keine Verbreitung. [S. 945] Faktisch ist der Staat der primäre Eigentümer, der die daraus entstehenden Rechte durch die Institutionen der zentralen W.-Lenkung (vor allem Industrieministerien und Staatliche Plankommission) und die von diesen eingesetzten Betriebsleiter verwirklicht. Das genossenschaftliche Eigentum besteht in den Organisationsformen von Produktionsgenossenschaften, die vor allem in der Landwirtschaft und im Handwerk sowie im Gartenbau und in der Fischwirtschaft verbreitet sind, und von Konsumgenossenschaften und Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Das genossenschaftliche Eigentum wird als eine niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen Eigentums angesehen. Es läßt den Genossenschaften die Möglichkeit, im Rahmen der Gesetze und Pläne selbständig über ihre Betriebseinrichtungen und die Produktionsergebnisse verfügen zu können. Zum sozialistischen Eigentum wird seit einigen Jahren auch das Eigentum von gesellschaftlichen Organisationen wie den Parteien und Massenorganisationen, die Verlagsbetriebe und soziale und kulturelle Einrichtungen unterhalten, gezählt (Vereinigung Organisationseigener Betriebe, VOB). Das ist der DDR noch vorhandene private Produktionsmitteleigentum existiert vorwiegend in der Form von Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten und Handwerksbetrieben. Nur unter der Voraussetzung, daß die Privatbetriebe „gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen, der Erhöhung des Volkswohlstands und der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums dienen“ (Art. 14, Abs. 1 der DDR-Verf. von 1968) ist privates Produktionsmitteleigentum zulässig. Die wichtigsten Methoden der Verbindung von privatem und sozialistischem Eigentum sind die staatliche Beteiligung am Privatunternehmen und der Abschluß von Kommissionsverträgen. Das aus solchen Verbindungen entstehende „halbstaatliche Eigentum“ hat seit der letzten Sozialisierungswelle, die im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED im Jahr 1972 zur Umwandlung fast aller halbstaatlichen und privaten Industrie- und Baubetriebe sowie der industriemäßig produzierenden Handwerksbetriebe (Stat. Jahrbuch der DDR, 1969, S. 111) in VEB führte, stark an Bedeutung verloren. Im Jahre 1967 hatten 5.556 halbstaatliche Betriebe, die 42 v. H. der Industriebetriebe darstellten, noch 10 v. H. der industriellen Bruttoproduktion aufgebracht, während die Privatbetriebe (29 v. H. der Zahl der Betriebe) 2 v. H. produzierten. Seit 1972 sind halbstaatliche Betriebe vorwiegend noch im Binnenhandel und im Verkehrswesen anzutreffen. Private Betriebe konzentrieren sich auch in der Bauwirtschaft, wo sie 1973 6 v. H. des gesamten Bauvolumens sowie 7 v. H. des Nettoprodukts dieses W.-Bereichs erwirtschafteten. B. Zentrale Planung Die zentrale Planung ist neben den spezifischen Eigentumsverhältnissen das entscheidende Strukturmerkmal des W.-Systems. Danach sollen grundsätzlich alle wirtschaftlichen Einzeldispositionen über zentrale Pläne gelenkt und koordiniert werden. Die zentrale Planung muß die Wachstums- und Strukturziele der W.-Politik mit den Ressourcen und Realisierungsmöglichkeiten der Branchen und Betriebe in Übereinstimmung bringen und Prioritäten Setzen. Neben einer die gesamte W. überziehenden Planungsorganisation und besonderen Planungsverfahren ist die zentrale Planung weiterhin an die Voraussetzung einer beschränkten Betriebsautonomie (Pflicht zur Planerfüllung) und staatlich festgelegter Preise gebunden. In der Vergangenheit hat sich die Form, nach der vor allem die Beziehungen zwischen Planungszentrale und W.-Einheiten geregelt wurde, wiederholt geändert. Seit 1948 gab es allein sieben größere Umbildungen der Planorganisation. Sehr verschiedene Planarten wurden, zumeist diskontinuierlich, angewendet: neben Jahres- und kurzfristigen Plänen Halbjahr-, Zweijahr-, Fünfjahr- und Siebenjahrpläne. Die früher durchgeführte einfache Mengenplanung mit der Bruttoproduktion als entscheidender Kennziffer ist inzwischen durch einige Qualitäts- und Effektivitätskriterien ergänzt worden, ohne daß allerdings eine einzelne Kennziffer (z. B. der Gewinn) Priorität erlangte und ein in sich [S. 946]konsistentes Plankennziffernsystem entwickelt werden konnte. Hier wie auch bei anderen Problemen der zentralen Planung wirkt sich negativ das Fehlen einer entwickelten Planungstheorie aus. Seit 1967 wurden die langfristige Planung und Prognose stärker als wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument ausgebaut. Neuere Entwicklungen (Vorgabe umfassender Plankennziffern, Einschränkung der betrieblichen Investitionsentscheidungen) haben seit 1971 zu einer stärkeren Rezentralisierung geführt. Auch wenn seit dem Beginn des Neuen Ökonomischen Systems im Jahre 1963 wettbewerbliche Elemente in das W.-System eingebaut wurden, blieb doch der Planungszentrale nach wie vor die Aufgabe, ein volkswirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Starke Spannungen bestehen aber zwischen den Mengen- und Preisregulierungen: Einerseits ist der unmittelbare Preis-Mengenzusammenhang unterbrochen, andererseits können die staatlichen Preisorgane die einmal fixierten Preise nicht fortlaufend den unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenlagen anpassen. Zeitweilig erforderliche schnelle Umdispositionen begegnen vielfach bürokratischen Hemmnissen, was die durchschnittliche volkswirtschaftliche Effektivität mindert. Dies gewinnt Bedeutung, wenn — wie in letzter Zeit verstärkt — die W.-Branchen unmittelbar an den internationalen Markt herantreten. Die relativ hohe Effizienz, die einer zentralgelenkten W. bei der Bildung von Schwerpunkten oder bei radikalen Umstellungen innerhalb des W.-Systems möglich ist, kann dagegen eine entwickelte, in den Grundzügen proportionierte Plan-W. nach allen bisherigen Erfahrungen nicht erreichen. C. Wirtschaftseinheiten und Leitungsorgane Die Organisationseinheiten des W.-Systems sind die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten und die staatlichen Träger der W.-Politik sowie der allgemeinen Verwaltung. Letztere werden auch „wirtschaftsleitende Organe“ genannt. Dagegen umfaßt die ältere Bezeichnung „Produktionsleitungen“ Einheiten beider Arten: Vereinigungen volkseigener Betriebe, Bezirkswirtschaftsräte und Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Organe der W.-Politik und Verwaltung sind hierarchisch gegliedert. Höchstes Organ der W.-Leitung ist der Ministerrat. Er transformiert wirtschaftspolitische Ziele, Strategien und Mittelpräferenzen aus dem Parteiapparat der SED in Sollgrößen und Handlungsanweisungen für den Bereich der W. und arbeitet direkt mit dem Staatsrat und der Volkskammer zusammen. Auf seiner Ebene werden die wichtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit den beteiligten Ressorts (z. B. Bildungswesen, Gesundheitswesen) abgestimmt. Dem Ministerrat unterstehen zur Leitung, Verwaltung und Kontrolle der W. spezielle Organe, die sich nach Funktionen unterscheiden lassen. Dies sind erstens Organe, denen produktive W.-Bereiche zugeordnet sind: Industrieministerien, das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, die Ministerien für Bauwesen, Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen, Handel und Versorgung, Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Eine 2. Gruppe hat neben spezifischen Hauptaufgaben, wie z. B. die Planungsaufgaben der Staatlichen Plankommission, im Zusammenhang mit der W.-Leitung und -Verwaltung vorwiegend koordinierende und indirekt regelnde Funktionen: die Staatl. Plankommission, die Ministerien für Wissenschaft und Technik sowie der Finanzen, besondere Staatssekretariate und Staatliche Ämter für Arbeit, Löhne und Preise, die Staats[S. 947]bank der DDR. Kontrollaufgaben vor allem hat die dritte Gruppe der wirtschaftsleitenden Organe: wie die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, das ASMW und das Staatliche Vertragsgericht. Auf regionaler Ebene existieren folgende wichtige Organe der W.-Leitung: 1. die die Industrie der Bezirke leitenden und den Räten der Bezirke sowie dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellten Bezirkswirtschaftsräte, 2. Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft auf Bezirks- und Kreisebene, 3. Bezirks- und Kreisbauämter und 4. Räte der Gemeinden, soweit sie kommunale Dienstleistungs- oder Versorgungsbetriebe verwalten. Die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten umfassen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, Handelsorganisationen (HO, Großhandel, Außenwirtschaft) Genossenschaften und Banken (Bankwesen). Im Vordergrund des allgemeinen W.-Prozesses stehen die Industriebetriebe (Betriebsformen und Kooperation). Der Grad der erreichten Annäherung an optimale Größenordnungen der Betriebe, der technisch-ökonomisch adäquaten Ausstattung mit Sachmitteln u. Fertigungsverfahren und der rationellen Verflechtung in den überbetrieblichen Produktionsprozeß ist von erheblicher Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Effektivität. Wichtiges Ziel der W.-Politik der vergangenen 10 Jahre war es, den auf diesen Gebieten bestehenden Rückstand gegenüber führenden westlichen Industrieländern zu verringern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 939–947 Wiedervereinigungspolitik der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung
Wirtschaft (1975) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Wirtschaftspolitik A. Allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als „sozialistische Planwirtschaft“ (Art. 8 der…
DDR A-Z 1975
Jugend (1975) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Der Begriff J. ist mehrdeutig. Sprachgebrauch und Recht unterscheiden zwischen den bis zu 14jährigen Kindern, den über 14jährigen Jugendlichen und Heranwachsenden (der J. im engeren Sinne) und den volljährigen Erwachsenen. Das J.-Gesetz der DDR stellt dagegen ab auf die Gesamtheit der unter 25jährigen (bei Angaben für die Altersstruktur der Volksvertretungen werden in der DDR-Literatur deren bis zu 30 Jahre alte Abgeordnete als „Jugendliche“ bezeichnet). Auch der J.-Verband der DDR, die FDJ, hatte 1973 unter seinen Mitgliedern einen Anteil von 8 v. H., die 25 Jahre oder älter waren. [S. 441]Der Anteil der J. i. S. des J.-Gesetzes an der Gesamtbevölkerung der DDR betrug am 31. 12. 1972 37,5 v. H. Von diesen ca. 6,37 Mill. junger DDR-Bürger waren noch nicht schulpflichtig: 1,38 Mill.; Schüler aller Schularten (POS, EOS, Sonderschulen): 2,73 Mill.; Lehrlinge: 0,46 Mill.; Berufstätige: 1,18 Mill.; Studenten (zum geringeren Teil auch über 25jährig): 0,18 Mill. Die restlichen ca. 0,4 Mill. Personen dürften überwiegend nicht berufstätige Ehefrauen und Angehörige der bewaffneten Kräfte sein. II. Jugendpolitik, Ziele, Grundlagen Die J. auf die künftigen Aufgaben vorzubereiten und sie in die Gesellschaft zu integrieren, ist das Ziel der weite Bereiche der Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, Gesundheits-, Kriminal- u. a. Politik umfassenden J.-Politik. Nach DDR-Verständnis ist sie „die Politik, die den Platz und die Aufgaben der Jugend und des sozialistischen Jugendverbandes im Kampf für den Sozialismus analysiert und bestimmt“ und hieraus Einzelmaßnahmen entwickelt. Die Ansprüche der J.-Politik der DDR beruhen auf der marxistisch-leninistischen Theorie einerseits und der von ihr geleiteten Analyse der konkreten gesellschaftlichen Situation andererseits. Danach wird die erzieherische Funktion des sozialistischen Staates als eine seiner wichtigsten bezeichnet; die Interessen der J. gelten als in denen von Staat und Gesellschaft aufgehoben bzw. als mit ihnen identisch. Jeglicher Generationenkonflikt sei „aufgrund der Übereinstimmung in den grundlegenden Lebensinteressen und der gemeinsamen sozialistischen Ideale“ ausgeschlossen (Siegfried Lorenz in der Volkskammer, anl. der Beratung des 3. J.-Gesetzes. Junge Welt 18. Jg. 1974, Nr. 26 B, S. 4). Damit ist J. (in erster Linie) „allseitig zu beeinflussender“ Erziehungsgegenstand, wobei sich die ihr gestellten Aufgaben, aus den gesamtgesellschaftlichen Zielen ergeben, der Beitrag der J. zur Lösung ihrer Aufgaben, jedoch in jugendspezifischer Weise, in eigenen Formen und mit eigenen Methoden geleistet werden kann und soll. Die Grundsätze der J.-Politik der SED sind im J.-Gesetz zusammengefaßt. Das Gesetz über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR (Jugendgesetz) vom 28. 1. 1974 löste das am 8. 5. 1964 in Kraft getretene Gesetz über die Teilnahme der Jugend der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport ab, dessen Vorgänger das Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8. 2. 1950 war. Ziel des (3.) J.-Gesetzes ist die „Förderung der Jugend“ und die „Gewährleistung ihrer Teilnahme an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Es weist in seinen 10 Abschnitten den Hauptgruppen der J.-Bevölkerung, den Berufstätigen, den Schülern, den Lehrlingen, den Studenten und den Soldaten, Reservisten und in der vormilitärischen Ausbildung Befindlichen sowie den verantwortlichen Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane und der FDJ Rechte und Pflichten zu. Schwerpunkte des Gesetzes sind: 1. Die Erziehung der J. zu „sozialistischen Persönlichkeiten“, gekennzeichnet durch Wissen und Können sowie durch eine Reihe näher angegebener staatsbürgerlicher, sozialer und Arbeitstugenden, 2. der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität in speziellen „jugendgemäßen“ Kooperationsformen. Diese Zielsetzungen sind gekoppelt 3. mit einer Reihe sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Maßnahmen, die der J. zugute kommen sollen, und 4. einer Erweiterung der Zuständigkeiten der FDJ als Vertretung der J. in Schule, Hochschule, Betrieb und Staat. Das Gesetz weist der J.-Organisation der SED eine zentrale Rolle in der J.-Politik zu. Es spiegelt die Schwerpunkte der DDR-Politik nach dem VIII. Parteitag der SED wider (verstärkte Zusammenarbeit mit der UdSSR, verbesserte Versorgung der Bevölkerung, Verstärkung der politisch-ideologischen Erziehung) und setzt den Staatsratsbeschluß vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ sowie eine Reihe von Einzelregelungen außer Kraft, wahrt jedoch den Rahmen des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED zu Problemen der Jugend in der DDR: „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“ (J.-Kommuniqué vom 21. 3. 1963). Die darin enthaltenen Vorstellungen zur Förderung des Leistungsstrebens, zur politisch-ideologischen Erziehung, zur Erhöhung der schulischen und beruflichen Anforderungen, zu den Aufgaben der staatlichen und Wirtschaftsleiter gegenüber der J., zu den Problemen der in der Landwirtschaft Tätigen, zur Freizeitgestaltung sowie zur J.-Forschung und zur wissenschaftlichen Begründung der jugendpolitischen Maßnahmen bilden Grundlage und Richtschnur auch des 3. J.-Gesetzes der DDR. Die Leitung der staatlichen Aufgaben der J.-Politik liegt „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse im Auftrag der Volkskammer“ beim Ministerrat und dessen Amt für J.-Fragen. Das AfJ. ist „dem vom Ministerrat beauftragten Stellv. des Vors, des Ministerrates unmittelbar unterstellt“ und verantwortlich für die gesamte J.-Arbeit. Er ist federführend für den J.-Etat, hat wesentliches Mitspracherecht bei der J.-Gesetzgebung und ist wissenschaftsleitendes Organ der Jugendforschung (Leiter des AfJ.: Hans Jagenow). Die J.-Politik ist mit dem ZR der FDJ abzustimmen, der auch berechtigt ist, Vorschläge für Beschlüsse und Verordnungen [S. 442]zur J.-Politik und zur Berufung des Leiters des AfJ. einzureichen. Auf örtlicher und regionaler Ebene sind die Volksvertretungen bzw. die staatlichen und Wirtschaftsleitungen in Abstimmung mit den Vorschlags- und kontrollberechtigten FDJ-Leitungen für die Planung, Durchführung und Kontrolle der jugendpolitischen Maßnahmen verantwortlich. III. Beteiligung der Jugend am öffentlichen Leben Als Erfolg der J.-Politik gilt die Teilnahme der Jugend am öffentlichen Leben auf der Grundlage des auf 18 bzw. 21 Jahren festgelegten Mündigkeits- und Wahlberechtigungsalters und des vorwiegend über die Mitarbeit in der FDJ angebotenen Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrechts im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich, dessen formale Voraussetzung die Bestimmung des Art. 20,3 der Verfassung von 1968 ist. Dort heißt es: „Die Jugend wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ So waren 1970/71 im Alter von unter 26 Jahren: 31 von 500 Abgeordneten der Volkskammer, 374 von 2.840 Abgeordneten der Bezirkstage, 2.746 von 17.214 Mitgliedern der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen, 18.965 von 180.890 Mitgliedern der Gemeindevertretungen und 439 von 3.000 Mitgliedern der Stadtbezirksversammlungen. 1973 gab es ca. 400 Bürgermeister im Alter bis zu 30 Jahren. Im Bereich der Wirtschaft waren 1973 4.000 Jugendliche in der Industrie und 4.600 in der Landwirtschaft im Alter bis zu 30 Jahren mit leitenden Funktionen betraut. Unter 25 Jahren waren (1972) 13,8 v. H. aller Gewerkschaftsgruppenfunktionäre und 8,6 v. H. aller Mitglieder der ständigen Produktionsberatungen (FDGB). Im selben Jahr wirkten über 30.000 FDJ-Kontrollposten im Kontrollsystem der Arbeiter- und Bauern-Inspektion mit. IV. Bildungspolitik Als Erfolge der J.-Politik gelten ferner: 1. Beseitigung von Bildungsbarrieren durch die Schaffung der Einheitsschulen und von Zentralschulen auf dem Lande und die Einführung der 10klassigen obligatorischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem). 2. Abbau der beruflichen Benachteiligung der Mädchen und Frauen. V. Jugend in Ausbildung und Beruf Zu den Gebieten der J.-Politik zählen auch: J.-Arbeitsschutz, J.-Förderungsplan und der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen. Bedeutsamer sind die über diese Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im J.-Gesetz und im Gesetzbuch der Arbeit angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages abzuschließenden J.-Förderungsplänen, die zugleich eine Reihe betrieblicher und staatlicher Maßnahmen zugunsten der J. enthalten (Weiterqualifizierung, J.- und Sporteinrichtungen usw.), soll die J. angehalten werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Produktivität zu leisten. VI. Jugendförderungspläne Die J.-Förderungspläne wurden am 4. 2. 1954 durch die 5. AO zum (1.) J.-Gesetz von 1950 eingeführt. Sollten sie anfänglich der beruflichen und kulturellen Förderung der J. dienen, so bestimmte die AO des 1. Stellv. des Ministerrates für den J.-Förderungsplan im Jahre 1963, es sei die Arbeit in Jugendbrigaden, J.-Abteilungen, J.-Schichten und anderen ständigen und zeitweiligen J.-Kollektiven die „beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“. Der J.-Förderungsplan beruht seit seiner Verkündung auf §~55 des J.-Gesetzes. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J.-Förderungsplans ordnet, ergänzt durch örtliche J.-Förderungspläne in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der FDJ die Volksvertretungen, Betriebsleitungen, die Leitungen des FDGB, des DTSB und der GST mit. Die J.-Förderungspläne sind Teil der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise und Gemeinden. Allerdings werden sie z. T. immer noch als bloßes „Anhängsel“ der Planung betrachtet. Der J.-Förderungsplan regelt insbesondere die Teilnahme der J. am sozialistischen Wettbewerb in speziellen, „jugendgemäßen“ Formen. VII. Berufswettbewerb und Masseninitiativen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs ist der von der Betriebsleitung und der Berufsschule in Zusammenarbeit mit FDJ und FDGB organisierte Berufswettbewerb der Lehrlinge. Seine Ziele sind der nachweisbare Erwerb guter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die abrechenbare Mitarbeit an der Erreichung der betrieblichen Planziele und „gesellschaftliches Verhalten und gesellschaftliche Tätigkeit“ auf der Basis der schulischen Lehrpläne, der betrieblichen Planung und der Zielsetzungen und Vorgaben der FDJ. Hervorragende Leistungen wer[S. 443]den durch staatliche Auszeichnungen anerkannt. 96 v. H. der Lehrlinge nahmen 1972 am Berufswettbewerb teil. Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs sind auch die von der FDJ ausgelösten „Masseninitiativen der werktätigen Jugend zur Erfüllung und Übererfüllung der Fünfjahr- und Jahrespläne“, so etwa die FDJ-Aktion „Zulieferindustrie“ des Jahres 1971, die der Gewinnung zusätzlicher Arbeitskräfte für diesen Wirtschaftszweig diente, oder die FDJ-Aktion „Materialökonomie“ 1973, die der Volkswirtschaft u. a. 42.967 t Stahlschrott zuführte. VIII. Jugendkollektive, Jugendbrigaden und Jugendobjekte Der nach Umfang und Bedeutung wichtigste Bestandteil des Beitrags der werktätigen J. zur Lösung der betrieblichen und der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ist die Arbeit in den J.-Kollektiven, die als J.-Brigaden, J.-Objekte, Klubs junger Neuerer, J.-Meisterbereiche, J.-Abteilungen, J.-Schichten usw. bezeichnet werden. J.-Brigaden (1972: 16.634 mit 211.428 Mitgliedern) sind Kollektive junger Werktätiger (in der Regel und im Durchschnitt 10–15 Mitglieder), deren Mehrheit nicht älter als 26 Jahre und deren Kern die FDJ-Gruppe sein soll. Die Altersabgrenzung des J.-Gesetzes gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Die Brigaden arbeiten über längere Zeit an einer fest umrissenen betrieblichen Aufgabe; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. 1972 bewarben sich 80 v. H. der J.-Brigaden um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“. Daneben kann der Titel „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“ als staatliche Auszeichnung verliehen werden. Auch die Leistungen einzelner im sozialistischen Wettbewerb, bei der Entwicklung und Anwendung neuer Arbeitsmethoden und in der Neuererbewegung (s. u.), aber auch auf politischem und militärischem Gebiet, werden ausgezeichnet. Die FDJ verleiht in der Regel an ihrem Jahrestag (7. 3.), sonst anläßlich der MMM (s. u.) oder unmittelbar nach Vollbringung hervorragender Leistungen den Titel „Jugendaktivist“ (erstmals 1949). Für besonders hohe Leistung wird die staatliche Auszeichnung „Hervorragender Jungaktivist“ verliehen. J.-Meisterbereiche und J.-Abteilungen (1972: 1808 mit 35.346 Mitgliedern) entsprechen im wesentlichen den J.-Brigaden. J.-Objekte sind „exakt meß- und abrechenbare, zeitlich begrenzte Aufgaben, die einem Kollektiv junger Menschen zur Lösung übertragen werden“. Sie unterscheiden sich von anderen vor allem dadurch, daß sie als Schwerpunkte der FDJ-Arbeit gelten und nur Jugendliche beteiligt sind. Hinsichtlich Arbeitsorganisation und Stellung zu den wirtschaftsleitenden Organen gibt es keine Unterschiede zu anderen industriellen oder sonstigen Vorhaben. 1972 gab es 35.755 J.-Objekte, an denen 418.067 überwiegend jugendliche Werktätige, Lehrlinge und Schüler arbeiteten. Vorwiegend handelt es sich um Produktionsaufgaben (im weitesten Sinne), doch werden auch J.-Objekte in der NVA genannt. Mitarbeiterzahl, Anspruchsniveau, wirtschaftliche Bedeutung und organisatorische Einordnung der J.-Objekte sind recht unterschiedlich, doch zielen sie insgesamt auf die Bewältigung betrieblicher und volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben ab. So wurde 1967 auf Vorschlag des VIII. Parlaments der FDJ der Bau des Kernkraftwerks Nord zum zentralen J.-Objekt erklärt. Nach dem VIII. Parteitag der SED wurden 3.800 J.-Objekte zur „gezielten Erhöhung der Konsumgüterproduktion“ ins Leben gerufen, darunter 70 auf Vorschlag des Ministerrates gebildete „Kreisjugendobjekte Konsumgüterindustrie“. Der verbesserten Versorgung der Bevölkerung dienen auch (1972) über 8.000 neu eingerichtete J.-Objekte zum Um- und Ausbau von Wohnungen. Anfang 1973 trugen 2.786 „Jugendobjekte der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft“ zur Erfüllung der Exportverpflichtungen der DDR bei. Im Bereich der Landwirtschaft wurde das J.-Objekt „Zentrale Erntetechnik“ mit 100 Mähdreschern und den zugehörigen Wartungseinrichtungen zum zentralen Einsatz in den Ernteschwerpunkten eingerichtet. Wichtige Meliorationsvorhaben werden als Bezirksjugendobjekte durchgeführt. Dazu werden 40.000 Schüler und Studenten in Ferienlagern zusammengefaßt und ihnen die Bezirks-, Kreis- und wichtigen örtlichen Meliorationsvorhaben als J.-Objekte übergeben. In der Landwirtschaft selbst bestanden 1973 7.202 J.-Objekte, davon 119 in industriemäßigen Anlagen der Tierproduktion. Doch kann auch die bloße Wartung und Bedienung eines Traktors oder Mähdreschers durch eine Gruppe junger Genossenschaftsbauern oder Landarbeiter als J.-Objekt gelten. Ziel ist es, in jeder ländlichen FDJ-Grundorganisation (FDJ) ein J.-Objekt zur Intensivierung der Landwirtschaft und zur Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden einzurichten. Zu den J.-Objekten zählen auch (1973) 3.603 Vorhaben der älteren Schüler im Rahmen der Bewegung „Mach mit — schöner unsere Schulen“. Eine Vorstufe sind die (1973) 18.766 „Pionierobjekte“ der Schüler unter 14 Jahren, die dem gleichen Zweck dienten. IX. Jugendneuererbewegung und Messe der Meister von Morgen Die J.-Neuererbewegung ist Teil der allgemeinen Neuererbewegung, in deren Rahmen auch die beteiligten Jugendlichen ihre Vorschläge, Verbesserungen und Erfindungen einreichen. Doch mit dem Unterschied, daß ihre Neuerungen alljährlich auf den [S. 444]Messen der Meister von Morgen (MMM) ausgestellt werden, und zwar zunächst auf Betriebsebene, danach in einem Auswahlverfahren auf der Kreis- und Bezirksebene. Die jeweils besten Ergebnisse werden prämiiert. Höhepunkt der MMM-Bewegung ist die jährlich stattfindende Zentrale Messe der Meister von Morgen (erstmals im Oktober 1958 in Leipzig). Der Leiter des Amtes für J.-Fragen und der Vorsitzende der staatlichen Plankommission geben zu Beginn jedes Jahres eine Richtlinie über die Weiterführung der MMM heraus. Veranstalter der Zentralen MMM ist eine Messeleitung mit dem Leiter des Amtes für J.-Fragen an der Spitze, Veranstalter der Bezirks- und Kreismessen sind die Räte der Bezirke und Kreise. Auch die MMM-Bewegung wird entscheidend von der FDJ (sowie vom FDGB, der Kammer der Technik, der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft als weiteren „gesellschaftlichen Trägerorganisationen“) bestimmt. Hatte die MMM-Bewegung anfangs eher den Charakter einer Hobby- und Bastelschau, so gelten die von den Beteiligten entwickelten Neuerungen heute als „planmäßige und planbare Beiträge zur Entwicklung von Wissenschaft und Technik“. Neuerungen werden aufgrund von Neuerungsvereinbarungen im Rahmen der J.-Förderungspläne entwickelt, und zwar zu über 95 v. H. von Kollektiven. 1972 gab es 10.963 Messen der unteren Ebene (Betriebe und Schulen) mit 281.796 Exponaten und 1023.548 Teilnehmern, zur Hälfte Schüler. Die hohe Teilnehmerzahl läßt auf das unterschiedliche Anspruchsniveau der Exponate und auf unterschiedliche Grade der Mitwirkung der Teilnehmer an der Realisierung der Neuerung schließen. Vermutlich sind in der 1~Mill. Neuerer auch die nur mit Teilaufgaben Befaßten enthalten. Auf der Zentralen MMM 1972 wurde eine Auswahl von 1093 Exponaten präsentiert, erstellt von 20.524 Teilnehmern. Kern der MMM-Bewegung sind Arbeitskollektive, die als „Klubs Junger Neuerer“, „Klubs Junger Techniker“ oder als „Forschungsgemeinschaften“ bezeichnet werden. 1972 bestanden (ohne die Bereiche Hoch- und Fachschulwesen und Volksbildung) 10.215 solcher Kollektive. Im gleichen Jahr beteiligten sich über 51.000 Studenten und junge Wissenschaftler an der MMM-Bewegung. Ihre Neuerungen werden auf der „Zentralen Leistungsschau der Studenten und jungen Wissenschaftler“ präsentiert. Die Vorhaben der MMM-Bewegung gelten z. Z. vornehmlich der Rationalisierung, der Materialökonomie, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes, der industriemäßigen Produktion in der Landwirtschaft und der Rationalisierung der Lehr- und Lernprozesse (z. B. auch in der Ausbildung der NVA). Zwischen den verschiedenen Varianten von J.-Kollektiven gibt es keine starren Grenzen. Eine vereinbarte Neuerung kann als J.-Objekt realisiert werden, oder innerhalb einer J.-Brigade entsteht ein Neuererkollektiv, um ein anstehendes Problem zu lösen. Die genannten Zahlen zeigen daher nur die Größenordnungen an. Danach sind die „Klubs Junger Techniker“ usw. eher Angelegenheit einer technisch-wissenschaftlichen Elite, während die Mitarbeit an J.-Objekten und in der Neuererbewegung zur Aufgabe immer größerer Teile der schulischen und berufstätigen J. wird: 1968 gab es 8.400 J.-Brigaden und 12.044 J.-Objekte; für 1972 lauten die Zahlen: 16.634 bzw. 35.755; Anfang 1974: 22.600 bzw. 65.000. Die MMM-Bewegung wuchs zwischen 1970 und 1972 um ca. 400.000 Teilnehmer. Insgesamt dienen die J.-Kollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom Amt für J.-Fragen als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für J.-Forschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der J.-Kollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. X. Sozialpolitische Maßnahmen Als Erfolge der sozialistischen J.-Politik gelten ferner die sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung junger Ehen, für Studenten und Lehrlinge sowie für junge Mütter wie: Geburtenbeihilfe, Arbeitszeit- und Urlaubsregelung, Gewährung von Krediten und der mit der Geburt von Kindern verbundene Krediterlaß, Schulspeisung (tägl. 1,5 Mill. Portionen zum Preise von 0,50 Mark), Stipendien für 90 v. H. der Studenten, Internatsplätze und finanzielle Förderung für Studentinnen mit Kind. Ferner die Maßnahmen und Erfolge auf dem Gebiete des Sports, der Wehrerziehung und der Kulturpolitik. XI. Jugendweihe und Arbeiterweihe Alle Maßnahmen der J.-Politik im Bildungs- und Ausbildungssektor, in der Arbeitswelt, auf dem Gebiete der Sozial-, Sport-, Wehr- und Kulturpolitik sind eng verknüpft mit dem Grundziel der „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“. Dieser Zielsetzung dienen auch zwei spezielle Formen politisch-moralischer Erziehung: die Jugendweihe und die Arbeiterweihe. J.-Weihen wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Die Teilnahme ist freiwillig; 1968 nahmen bereits über 85 v. H. der Achtkläßler daran teil. Markiert die J.-Weihe die „Aufnahme in das aktive gesellschaftliche Leben“, so wird seit kurzem auch die Aufnahme der Lehrlinge in das Betriebskollektiv in „würdiger Form gestaltet“. Das Facharbeiterzeugnis, der erste Arbeitslohn, der Betriebsausweis, [S. 445]gelegentlich auch ein Satz Werkzeuge und eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur Arbeiterklasse werden in einer Feierstunde, die teilweise nach sowjetischem Vorbild als Arbeiterweihe bezeichnet wird, von Aktivisten oder Arbeiterveteranen überreicht. Die jungen Facharbeiter geloben, „durch ihre Arbeitstaten den revolutionären Arbeitsruhm des Betriebes (Kombinates, der Brigade usw.) zu mehren“. Mit Hilfe dieser Weihen sucht die SED die Herausbildung sozialistischen Bewußtseins bei den Jugendlichen zu fördern und damit das Hauptziel ihrer politisch-ideologischen Erziehung in den Schulen und Universitäten sowie den Schulungsveranstaltungen von FDJ und JP zu unterstützen. XII. Jugendhilfe Derartige emotionalisierende Praktiken, die Betonung der Notwendigkeit, die politisch-moralische Erziehung weiterhin zu verstärken und die der J.-Forschung zugewiesenen Aufgaben lassen die Grenze der gegenwärtigen jugendpolitischen Konzeption erkennen. Diese werden deutlich angesichts der unbewältigten J.-Kriminalität und anhand der die allgemeine J.-Politik flankierenden Einrichtung der J.-Hilfe. „Jugendhilfe umfaßt die rechtzeitige korrigierende Einflußnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen, die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche“ (Jugendhilfe-VO vom 3. 3. 1966, §~1, GBl. II, S. 215). Damit umfaßt die J.-Hilfe der DDR die nach westdeutschem Sprachgebrauch unter dem Begriff J.-Fürsorge zusammengefaßten Aufgaben, nicht aber die J.-Pflege und die J.-Sozialarbeit. Die Organe der J.-Hilfe werden tätig, „wenn trotz gesellschaftlicher Unterstützung der Erziehungsberechtigten die Gesundheit oder die Erziehung und Entwicklung Minderjähriger gefährdet sind, wenn für Minderjährige niemand die elterliche Sorge ausübt oder wenn sie in gesetzlich besonders bestimmten Fällen die Interessen Minderjähriger vertreten müssen“. Organe der J.-Hilfe sind a) die Abt. J.-Hilfe und Sonderschulwesen im Ministerium für Volksbildung, die Referate J.-Hilfe in den Abt. Volksbildung der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, die J.-Kommissionen bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, b) der Zentrale J.-Ausschuß beim Ministerium für Volksbildung, die J.-Ausschüsse bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, c) die Vormundschaftsräte bei den Räten der Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke. Die ehrenamtliche Arbeit hat auf dem Gebiet der J.-Hilfe große Bedeutung. Die J.-Helfer sowie die Mitglieder der J.-Hilfeausschüsse und der Vormundschaftsräte werden durch die Organe der Verwaltung berufen. Die J.-Hilfekommissionen setzen sich aus den ehrenamtlich tätigen J.-Helfern zusammen. J.-Helfer und J.-Hilfekommissionen werden betreuend, helfend, kontrollierend, gutachtlich und sichernd tätig. Außerdem wirken sie mit bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern, bei der Vorbereitung der Annahme an Kindes Statt, bei den Vorbereitungen zur Regelung der Unterhaltsansprüche Minderjähriger und ähnlichem. Die Vormundschaftsräte haben die Organe, Einrichtungen und Bürger, die für die Sicherung der sozialistischen Erziehung von elternlosen oder familiengelösten Minderjährigen verantwortlich sind, zu beraten, anzuleiten und zu kontrollieren. Die Organe der J.-Hilfe bei den Räten der Kreise (Stadtkreise, Stadtbezirke) entscheiden durch Beschluß über Maßnahmen zur Erziehungshilfe (z. B. Klage auf Entzug des Erziehungsrechts nach §~51 Abs.~1 des Familiengesetzbuches, Zuführung des Kindes zum Erziehungsberechtigten), des Vormundschaftswesens (z. B. Anordnung der Vormundschaft und Pflegschaft) und über den Rechtsschutz für Minderjährige (z. B. für die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft). Die Zuständigkeit ist dabei zwischen dem J.-Hilfeausschuß und dem Referat J.-Hilfe geteilt. 1969 waren in der J.-Hilfe tätig: 1200 hauptamtliche J.-Fürsorger (ohne Heimerzieher) und ca. 40.000 ehrenamtliche Helfer. Daten über den gegenwärtigen Umfang der J.-Hilfetätigkeit liegen nicht vor. 1965 wurden 85.000 Minderjährige betreut aus Gründen sozialer Fehlentwicklung oder unzureichender häuslicher Verhältnisse, 20.500 Kinder standen unter vormundschaftsrechtlicher Sorge, und in mehr als 90.000 Fällen bestand eine „Beistandschaft“ zur Wahrnehmung materieller Interessen der Kinder und Jugendlichen. Der Leiter der Abt. J.-Hilfe und Sonderschulwesen im Ministerium für Volksbildung und Vorsitzende des Zentralen J.-Hilfeausschusses, Eberhard Mannschatz, wies 1968 darauf hin, daß „trotz allgemeiner Festigung des sozialistischen Bewußtseins“ die „zahlenmäßige Ausdehnung der Jugendhilfefälle eine relative Konstanz“ aufweise, ähnlich der Kriminalitätsentwicklung (Jugendkriminalität). Hierbei sei eine Zunahme debiler und neurotisch gestörter Kinder festzustellen. Die Anzahl der von der J.-Hilfe betreuten Familien lag nach Mannschatz (1967) nur wenig über 1 v. H. aller Familien mit Kindern, sog. Beratungsfälle eingeschlossen. Maßnahmen der J.-Hilfe (z. B. Auferlegung besonderer Pflichten, Anordnung der Heimerziehung) beträfen jährlich etwa 0,3 v. H. der Familien mit Kindern (Familien mit Kindern unter 17 J. 1971: 2.447.417). 1973 schrieb B. Bittighöfer, Dozent am Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, in der Zeitschrift „Jugendhilfe“ (11. Jg. 1973, Nr. 1, S. 6), man mache [S. 446]„immer wieder die Erfahrung, daß nicht wenige Jugendliche, besonders wenn sie die Schule verlassen und in das Berufsleben eintreten, nicht genügend auf die praktische Konfrontation mit den Problemen und Widersprüchen vorbereitet sind, die bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, insbesondere bei der Herausbildung der sozialistischen Lebensweise und Moral, auftreten“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 440–446 Jüdische Gemeinden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit
Jugend (1975) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Der Begriff J. ist mehrdeutig. Sprachgebrauch und Recht unterscheiden zwischen den bis zu 14jährigen Kindern, den über 14jährigen Jugendlichen und Heranwachsenden (der J. im engeren Sinne) und den volljährigen Erwachsenen. Das J.-Gesetz der DDR stellt dagegen ab auf die Gesamtheit der unter 25jährigen (bei Angaben für die Altersstruktur der Volksvertretungen werden in der…
DDR A-Z 1975
Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (1975)
Siehe auch: Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim RLN der DDR: 1969 Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV): 1979 1985 Staatliches Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse: 1963 1965 1966 1969 Das SKAV. ist als Organ des Ministeriums für Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft verantwortlich für: 1. die Ausarbeitung des einheitlichen staatlichen Planes für die landwirtschaftliche Marktproduktion; 2. die Vertragsgestaltung zwischen Landwirtschaftsbetrieben und den Betrieben des Handels bzw. der Nahrungsgüterwirtschaft über Lieferung und Bezahlung nach Menge, Termin, Sortiment und Qualität; 3. den Aufkauf der landwirtschaftlichen Produkte; 4. die Verteilung der landwirtschaftlichen Marktproduktion zur Wiederverwendung in der Landwirtschaft und zur Versorgung der Bevölkerung; 5. die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte in der Nahrungsgüterwirtschaft; 6. die Produktionsleitung in zahlreichen VEB der Landwirtschaft; 7. die Erarbeitung von Import- und Exportplänen für den Agrarsektor. [S. 817]Zur Durchführung dieser Aufgaben ist das SKAV. mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattet. Außerdem stehen ihm zur Wahrnehmung seiner Pflichten folgende Einrichtungen zur Verfügung: 1. Die VVB industrielle Tierproduktion (bisher VVB industrielle Tierproduktion und Tierzucht) leitet die Produktion in den Kombinaten für industrielle Mast (Landwirtschaftliche Betriebsformen, VEB-KIM). 2. Die VVB Binnenfischerei leitet und bilanziert nicht nur die staatlichen VEB Binnenfischerei sondern führt auch die Planung und Leitung aller übrigen Fischereibetriebe durch (Fischwirtschaft). 3. Die VVB Tierzucht leitet als zentrales Fachorgan die gesamte Herdbuchzucht sowie den Handel mit Zucht- und Nutzvieh und den Außenhandel mit Zuchttieren. Hierzu gehören ca. 60 VEG der Tierzucht, 14 volkseigene Besamungsbetriebe in den Bezirken, 3 volkseigene Hengstdepots. Weiter bestehen bei der VVB 4 Institute sowie die Tierzuchthauptinspektion mit 14 nachgeordneten Bezirkstierzuchtinspektionen. 4. Die VVB Saat- und Pflanzgut ist als zentrales wirtschaftsleitendes Organ für die Erzeugung und die Standorts-, Sortiments- und termingerechte Versorgung der Landwirtschaft mit Saat- und Pflanzgut verantwortlich. Die Erzeugung dieser Produkte erfolgt — nach Prüfung und Zulassung der Neuzüchtungen durch die Zentralstelle für das Sortenwesen in Nossen Krs. Meißen — durch zahlreiche VEG, häufig auch in Zusammenarbeit mit LPG in den Kooperativen Einrichtungen. Die Handelsaufgaben werden von VEB Saat- und Pflanzgut (früher DSG-Handelsbetriebe) wahrgenommen. Die VEB Saat- und Pflanzgut sind grundsätzlich territorial organisiert und haben ihren Sitz in der Regel in den Bezirkshauptstädten — (Ausnahme Suhl — Sitz Meiningen und Magdeburg — Sitz Haldensleben). Die früheren DSG-Außenstellen sind ihnen bezirksweise zugeordnet. Daneben bestehen Spezial-VEB für gartenbauliche Kulturpflanzen in Quedlinburg, für Zuckerrüben in Klein-Wanzleben und für den Ex- und Import von Saat- und Pflanzgut in Ost-Berlin. Sämtliche VEB Saat- und Pflanzgut sind juristisch selbständige Betriebe und unterstehen der VVB Saat- und Pflanzgut in Quedlinburg. (Enge Zusammenarbeit mit den VVB Zucker und Stärke, dem Zentralen Getreidekontor und anderen Verarbeitungseinrichtungen.) 5. Das Zentrale Kontor für die Getreidewirtschaft hat die 1968 bei den Bezirken gebildeten Kombinate für Getreidewirtschaft anzuleiten und deren Tätigkeit zu koordinieren. Neben der einheitlichen Leitung der Getreidewirtschaft (Vertragsbeziehungen zu den Landwirtschaftsbetrieben, Einsatz der Erntetechnik, Lager- und Vorratswirtschaft einschließlich der Transporte) erstreckt sich die Tätigkeit auf die Mühlen- und Mischfutterindustrie. Institut für Getreidewirtschaft in Potsdam, Ingenieurschule für Getreidewirtschaft in Greiz, Ingenieurschule für Getreideverarbeitung und Zentralprüfstelle für Futtermittel in Halle-Lettin. 6. Fleischwirtschaft — VVB tierische Rohstoffe. Während das SKAV. gegenüber den Bezirkskombinaten für Fleischwirtschaft nur Bilanzfunktionen wahrnimmt und nur auf die Entwicklung industriemäßiger Anlagen einwirkt, erfolgen Erfassung und Aufbereitung der tierischen Rohstoffe zentral durch die VVB tierische Rohstoffe. Zur Förderung der Fleischwirtschaft werden in Dahlen eine Ingenieurschule und in Magdeburg das Institut für Fleischwirtschaft unterhalten. 7. VVB Zucker und Stärke. Koordination der 47 Zuckerfabriken (18.000 Beschäftigte) und der 14 zu Trockenwerken umgebauten Fabriken und Anleitung dieser Betriebe, Qualifikation der Mitarbeiter, Anwerbung von Saisonarbeitskräften, Transportmittelorganisation, Bereitstellung von Monogermsaatgut usw. In ähnlichem Umfang nimmt die VVB auf die Stärkeindustrie Einfluß. 8. VVB Kühlag leitet und organisiert die Kühl- und Lagerwirtschaft für sämtliche Bereiche der Landwirtschaft einschließlich der Molkereiprodukte und der dem M. f. Handel und Versorgung unterstehenden Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln. Bilanzfunktionen werden außerdem vom SKAV. ausgeübt gegenüber den Bezirkskombinaten der Milchwirtschaft (Ingenieurschule für Milchverarbeitung in Halberstadt) sowie den Kombinaten der Eier- und Geflügelwirtschaft. Diese sind seit 1973 im Geflügelwirtschaftsverband unter dem Vorsitz des Leiters der VVB Industrielle Tierproduktion zusammengefaßt. Für die Entwicklung der ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen unterhält das SKAV ein Zentrales Projektierungsbüro und einen VEB für materiell-technische Versorgung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 816–817 Staatliches Filmarchiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Komitee für ForstwirtschaftSiehe auch: Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim RLN der DDR: 1969 Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV): 1979 1985 Staatliches Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse: 1963 1965 1966 1969 Das SKAV. ist als Organ des Ministeriums für Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft verantwortlich für: 1. die Ausarbeitung des einheitlichen staatlichen…
DDR A-Z 1975
Staatslehre (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen Klassengehalt bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der [S. 828]Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Im sozialistischen Staat sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen, wohingegen die Unterdrückungsfunktion zunehmend an Bedeutung verliert. Weiterhin wird die äußere Verteidigungsfunktion genannt. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht, in dem Fortbestand von politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht, auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED vom Januar 1963 verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Stattdessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so auch von der Konzeption des Volksstaates. Später ist in der sowjetischen St. der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ gegen Ende der 60er Jahre wieder aufgegriffen worden. Er wird aber nur für die Sowjetunion angewandt; der enge Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Volksstaat und dem Staat der Diktatur des Proletariats wird nachdrücklich hervorgehoben. In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht, 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates sind im Schrifttum kaum substantielle Aussagen anzutreffen. Erst in jüngster Zeit, im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Lehrbuch „Marxistisch-leninistische Staats- und [S. 829]Rechtstheorie“ zeichnet sich eine gewisse Begriffsklärung ab. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Staat und Recht, 1973, S. 1674; Neue Justiz, 1974, S. 80). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: 1. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht klar ersichtlich; es hat jedoch den Anschein, als ob sie erst seit kurzem in die zweite Etappe eingetreten sei. Zwar wurde im formell immer noch geltenden Parteiprogramm der SED von 1963 der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag 1971 eingeführt worden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 827–829 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsmachtSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen Klassengehalt bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen…
DDR A-Z 1975
Familienrecht (1975)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist daher auch in der DDR das F. aus dem kodifizierten Zivilrecht ausgeklammert und als eigenständige Materie in dem am 1. 4. 1966 in Kraft getretenen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl.~I, 1966, S. 1) mit Einführungsgesetz (EFGB) (GBl. I, 1966, S. 19) und in der gleichzeitig in Kraft getretenen Familienverfahrensordnung (FVerfO) vom 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171) abschließend kodifiziert worden. Gleichzeitig wurde das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 aufgehoben, soweit seine Bestimmungen nicht bereits durch frühere Rechtsakte abgelöst worden waren. Entwicklung. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Entwicklung des F. von zwei Akzenten geprägt: der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau und der rechtlichen Gleichstellung des unehelichen Kindes mit dem ehelichen. Schon die Länderverfassungen von 1946 hoben entgegenstehende partikularrechtliche Bestimmungen auf. Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurden alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Vorschriften unmittelbar aufgehoben. Das hierdurch entstandene rechtliche Vakuum wurde nur teilweise durch neue gesetzliche Bestimmungen aufgefüllt, zum großen Teil oblag diese Aufgabe der Rechtsprechung. Wichtige Rechtsetzungsakte mit Wirkung für das F. waren: 1. Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl., S. 437), durch das die Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt wurde. Damit wurden Männer mit 18 Jahren ehemündig, während die Ehemündigkeit der Frauen weiterhin auf 16 Jahre festgesetzt blieb. 2. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (Mutterschutzgesetz) vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037), das zwar nur wenige familienrechtliche Fragen regelte, durch seine ausdrückliche Bestätigung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Frau und seine Grundsätze zum Nichtehelichenrecht aber eine wichtige Grundlage für die Interpretation familienrechtlicher Bestimmungen bildete. 3. Die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 (GBl. I, S. 849), durch die die Bestimmungen des Ehegesetzes vom 20. 2. 1946 abgelöst und das Eherecht neu geregelt wurde. 4. Die Eheverfahrensordnung vom 7. 1. 1956 (GBl. I, S. 145), durch die einige Bestimmungen der ZPO aufgehoben und an das neue materielle Recht der Eheschließung und Ehescheidung angepaßt wurden. 5. Die VO über die Annahme an Kindes Statt vom 29. 11. 1956 (GBl. I, S. 1326), durch die die Bestimmungen des BGB über die Adoption (§§~1741–1772) aufgehoben wurden und dieser Komplex eine Neuregelung erfuhr. Veränderungen des geltenden F. durch die Rechtsprechung, teilweise auf der Basis ministerieller Richtlinien, erfolgten für die Regelungen über das Verlöbnis, über das Verhältnis der Ehegatten zueinander, über das Unterhaltsrecht während der Ehe und nach der Eheschei[S. 273]dung sowie über das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Vor allem das eheliche Güterrecht wurde durch die Rechtsprechung neu gestaltet. Auf der Basis des Gleichberechtigungsgrundsatzes bestimmte sie die Gütertrennung zum gesetzlichen Güterstand (OGZ 1, 123; 3, 298; 7, 222) und gestand der Ehefrau im Falle der Scheidung unter Umständen einen Vermögensausgleichsanspruch zu. Eine wesentliche Rolle für die familienrechtliche Praxis hat ab 1954 der im gleichen Jahre veröffentlichte erste Entwurf eines FGB gespielt. Obwohl er nicht verabschiedet worden ist, wurden seine Bestimmungen von der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wie geltendes Recht behandelt. Inhaltlich wich der Entwurf von 1954 vom FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Das FGB von 1965. Das FGB von 1965 ist geprägt vom Verständnis der Familie als „Keimzelle der sozialistischen Gesellschaft“ und damit von einem aktiven Interesse des Staates und der Gesellschaft an Ehe und Familie, von der konsequenten Realisierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie vom Verständnis von Ehe und Familie als Lebensgemeinschaft. Mit der Eheschließung, die durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgt und in würdiger Form stattfinden soll, begründen die Ehegatten „eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft“. Sinn der Ehe ist die Gründung einer Familie. Die Ehemündigkeit ist für beide Teile auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgesetzt. Die Eingehung eines Verlöbnisses ist den Ehewilligen zwar freigestellt, es wird jedoch nur noch als Realakt ohne Rechtsfolgen behandelt. Das FGB beschränkt sich auf vier Eheverbote, nämlich die Doppelehe, die Verwandtschaft, die Adoption und die Entmündigung. Ehen, die gegen eines der Eheverbote verstoßen, sind nichtig. Die Ehegatten entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen, der der voreheliche Name des Mannes oder der Frau sein kann und den auch die gemeinsamen Kinder erhalten. Nach einer Ehescheidung können die Ehegatten wieder ihren vorehelichen Namen annehmen. Die Bestimmungen über die eheliche Gemeinschaft sind von dem Grundsatz geprägt, daß die Ehegatten alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens im beiderseitigen Einverständnis regeln, das Erziehungsrecht über die Kinder gemeinsam ausüben und ihren Anteil an der Erziehung und Pflege der Kinder sowie an der Haushaltsführung tragen. Dabei soll es insbesondere der Frau ermöglicht werden, Mutterschaft mit beruflicher und gesellschaftlicher Tätigkeit zu vereinbaren. Die Ehegatten haben in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Die Aufwendungen für die Kosten des Haushalts werden von den Ehegatten nach ihren Möglichkeiten durch Geld, Sach- und Arbeitsleistungen aufgebracht. Aber auch die minderjährigen und die im Haushalt lebenden volljährigen Kinder sind zu entsprechenden Leistungen verpflichtet. Im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten statuiert das FGB Unterhaltsverpflichtungen eines Ehegatten gegenüber dem bedürftigen anderen. Den Maßstab für den zu zahlenden Unterhalt bilden die Lebensbedingungen der vorherigen gemeinsamen Haushaltsführung. Das eheliche Güterrecht kennt praktisch nur einen gesetzlichen Güterstand. Danach sind die von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögensrechte und Ersparnisse gemeinschaftliches Eigentum und Vermögen der Ehegatten, während vor der Eheschließung erworbene Vermögenswerte oder einem der Ehegatten allein während der Ehe im Wege der Schenkung, Auszeichnung oder Erbschaft zufallende Sachen und Vermögenswerte, sowie die seiner persönlichen oder beruflichen Nutzung unterliegenden Sachen Alleineigentum jedes Ehegatten sind. Hiervon abweichende Vereinbarungen dürfen nicht zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit dieses der gemeinsamen Lebensführung dient, getroffen werden. Über Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums verfügen die Ehegatten im beiderseitigen Einverständnis; sie können sich gegenseitig vertreten. Über Häuser und Grundstücke können sie nur gemeinschaftlich verfügen. Die Vermögensgemeinschaft der Ehegatten endet mit Beendigung der Ehe; auf Klage eines der Ehegatten kann sie auch schon während der Ehe aufgehoben werden, wenn dies zum Schutze der Interessen des anderen Ehegatten oder minderjähriger Kinder erforderlich ist. Grundsätzlich wird das gemeinschaftliche Eigentum zu gleichen Teilen geteilt, unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Beteiligten können den Ehegatten auch ungleiche Anteile zugesprochen werden. Darüber hinaus kann das Gericht einem Ehegatten, der wesentlich zur Vergrößerung oder Erhaltung des Vermögens des anderen beigetragen hat, bei Beendigung der Ehe einen Anteil an dessen Vermögen zusprechen (sog. Ausgleich). Die Ehe endet: durch Tod eines Ehegatten, durch Scheidung, durch Nichtigkeitserklärung und durch Todeserklärung eines Ehegatten. Die Ehescheidung beruht auf dem Zerrüttungsprinzip. Jedoch haben die Gerichte der DDR in jedem Scheidungsprozeß „eine sorgfältige Prüfung der Entwicklung der Ehe vorzunehmen“. Voraussetzung der Scheidung ist ferner, daß die Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Stehen die Interessen minderjähriger Kinder einer Scheidung entgegen oder würde sie für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen, so sind an die Feststellung der Zerrüttung strengere Maßstäbe anzulegen. Das Schuldprinzip behält insofern seine Gültigkeit, als im Urteil der Schuldige für die Zerrüttung der Ehe genannt wird. Durch Beschluß des Obersten Gerichts der DDR vom 24. 6. 1970 sind die unteren Gerichte auf ihre „erzieherischen“ Pflichten hingewiesen und neben der obligatorischen Aussöhnungsverhandlung weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ehe- und Familienberatungsstellen zur sogenannten Eheerhaltung festgelegt worden. Im Scheidungsurteil ist gleichzeitig über das elterliche Erziehungsrecht für die minderjährigen Kinder, über die Höhe des Unterhalts des nichterziehungsberechtigten Elternteils, über etwaige Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten sowie eventuell über die Ehewoh[S. 274]nung zu entscheiden. Die Entscheidung über das Erziehungsrecht für die Kinder ist in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Kinder zu treffen. Die Umstände der Ehescheidung können jedoch mitberücksichtigt werden. Das Erziehungsrecht kann bei der Ehescheidung auch beiden Eltern entzogen oder seine Ausübung bis zur Dauer eines Jahres ausgesetzt werden. Der nichterziehungsberechtigte Elternteil behält das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Der Unterhalt zwischen geschiedenen Ehegatten richtet sich nach dem Bedürfnisprinzip unter zusätzlicher Berücksichtigung der Umstände, die zur Scheidung geführt haben. In der Regel ist eine Unterhaltsverpflichtung als eine Übergangshilfe gedacht und daher auf zwei Jahre begrenzt; ca. 85 v. H. der geschiedenen Eheleute erhalten keine Unterhaltszahlungen, 10 v. H. bis höchstens 2 Jahre und nur 5 v. H. für einen längeren Zeitraum. Nur bei Erwerbsunfähigkeit kann eine darüber hinausgehende, eventuell auch dauernde Unterhaltsverpflichtung ausgesprochen werden, wenn sie für den Verpflichteten zumutbar ist. Das Verhältnis Eltern-Kinder regelt das FGB für eheliche und nichteheliche Kinder gemeinsam. Das elterliche Erziehungsrecht wird als „bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern“ bezeichnet, wobei als Erziehungsziele sowohl allgemeine Werte als auch spezielle Werte der sozialistischen Gesellschaft herausgestellt werden. Das elterliche Erziehungsrecht umfaßt sowohl die Personensorge als auch die rechtliche Vertretung des Kindes. Staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen sollen die Eltern bei der Ausübung des Erziehungsrechts unterstützen. Bei ehelichen Kindern steht das elterliche Erziehungsrecht beiden Elternteilen gemeinsam zu, im Falle der Verhinderung oder des Todes eines Ehegatten einem Elternteil allein. Das gleiche gilt bei Ehescheidung und eventuell auch im Falle des Getrenntlebens. Das Erziehungsrecht für nichteheliche Kinder steht der Mutter zu. Gefährdungen des Kindes können zu Eingriffen in das elterliche Erziehungsrecht- bis zu seinem Entzug - führen. Die Vaterschaft ehelicher Kinder beruht auf der gesetzlichen Vermutung, daß der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes ist; bei nichtehelichen Kindern wird die Vaterschaft durch Anerkennung oder im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Das nichteheliche Kind ist mit seinem Vater verwandt und ihm gegenüber Unterhalts- und in beschränktem Rahmen auch erbberechtigt; es erhält jedoch den Namen der Mutter. Ein Eltern-Kind-Verhältnis wird auch durch Annahme an Kindes Statt (Adoption) begründet (§§~66 bis 78 FGB). Die Adoption erfolgt auf Antrag durch Beschluß des Organs für Jugendhilfe. Der Annehmende muß volljährig, der Angenommene minderjährig sein, zwischen beiden soll ein angemessener Altersunterschied bestehen. Ehegatten sollen Kinder nur gemeinschaftlich adoptieren. Die Adoption schafft die gleichen Beziehungen, wie sie zwischen Eltern und Kindern bestehen und begründet auch zwischen dem Kind und dessen Abkömmlingen und den Verwandten des Annehmenden die gleichen Rechte und Pflichten wie zwischen leiblichen Verwandten. Ein Eheverbot besteht allerdings nur zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Zur Adoption ist in der Regel die Einwilligung der Eltern erforderlich, ausnahmsweise kann sie jedoch durch das Gericht ersetzt werden. Auch der Anzunehmende muß, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einwilligen. Mit der Adoption erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten. Die Adoption kann nur durch das Gericht aufgehoben werden. Zur Klage sind unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern, das Organ der Jugendhilfe und der Annehmende berechtigt. Ähnliche Verhältnisse wie das Eltern-Kind-Verhältnis begründen die Vormundschaft und die Pflegschaft. Die Vormundschaft über einen Minderjährigen wird angeordnet, wenn niemand das elterliche Erziehungsrecht hat, die Pflegschaft dann, wenn die erziehungsberechtigten Eltern oder der Vormund verhindert sind oder eine Vertretung des Kindes durch sie aus Gründen der Pflichtenkollision entfällt. Vormundschaft und Pflegschaft können auch unter bestimmten Voraussetzungen über Volljährige angeordnet werden. Bei den Regelungen über die Verwandtschaft unterscheidet das FGB zwischen Verwandten in gerader Linie und in der Seitenlinie sowie nach Verwandtschaftsgraden. Unterhaltspflichten bestehen nur zwischen Verwandten auf- und absteigender gerader Linie (z. B. nicht zwischen Geschwistern); sie sind auf drei Generationen beschränkt und grundsätzlich vom Bedürftigkeitsprinzip beherrscht. Das Einführungsgesetz zum FGB (EGFGB) enthält neben Übergangsbestimmungen sowie erb- und sachenrechtlichen Anpassungsbestimmungen (Zivilrecht) die Vorschriften zum internationalen F. Für die Gültigkeit der Eheschließung ist das Heimatrecht maßgeblich, die Form richtet sich nach dem Ortsrecht. Bürger der DDR bedürfen zur Eheschließung mit einem Bürger eines anderen Staates einer staatlichen Genehmigung. Für die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten sowie für die Ehescheidung gilt das Heimatrecht; wenn die Ehegatten verschiedenen Staaten angehören, das Recht der DDR. Die Abstammung von Kindern, die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern, die Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft richten sich nach dem Heimatrecht der Betroffenen. Bei der Anwendung fremden Rechts findet der Grundsatz des ordre public Anwendung. Ehescheidungen durch ausländische Gerichte bedürfen der Anerkennung durch den Minister der Justiz. Hiervon ausgenommen sind Scheidungsurteile der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West). Anderslautende internationale Vereinbarungen finden vor diesen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Verfahren in Familiensachen ist in der Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1966 geregelt. Subsidiär finden die Vorschriften der ZPO (Zivilprozeß) Anwendung. In Ehesachen gilt der Grundsatz der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (Offizialmaxime). Das Gericht kann Vertreter gesellschaftlicher Kollektive und Kräfte in das Verfahren einbeziehen. Zuständig in [S. 275]Ehesachen ist das Kreisgericht. Dem Ehescheidungsverfahren ist eine grundsätzlich obligatorische Aussöhnungsverhandlung vorgeschaltet, die zur Aussetzung des Verfahrens bis zu einem Jahr führen kann, wenn Aussicht auf Aussöhnung der Parteien besteht. Für das Eheverfahren gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit, d. h. es muß gleichzeitig mit dem Urteil über die Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe über das elterliche Erziehungsrecht, den Unterhalt für die Kinder und auf Antrag über eventuelle Unterhaltsansprüche eines Ehegatten entschieden werden. Auf Antrag sind außerdem die Vermögensteilung, der Ausgleichsanspruch und die Zuteilung der ehelichen Wohnung mit dem Eheverfahren zu verbinden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 272–275 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienzusammenführungSiehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist…
DDR A-Z 1975
Richter (1975)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden Volksvertretung. Zuletzt wurden ca. 900 Direktoren und R. an den Kreisgerichten im. Anschluß an die Kreis- und Gemeindewahlen vom 19. 5. 1974 gewählt. Einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Dienstverhältnis der R. und dem der übrigen Staatsfunktionäre gibt es nicht. Der Direktor des Bezirksgerichts ernennt aus dem Kreis der gewählten R. die stellvertretenden Direktoren der Kreisgerichte, der Präsident des Obersten Gerichts beruft die Ober-R. des OG. Wie ein R. Ober-R. oder stellvertretender Direktor am Bezirksgericht wird, ist im neuen GVG (vom 27. 9. 1974) nicht mehr bestimmt. 2. Voraussetzungen für das Richteramt. Nach Art. 94 der Verf. kann R. nur sein, „wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“. Denselben Wortlaut hat nunmehr auch §~44 GVG. Weitere Voraussetzungen, um zur R.-Wahl vorgeschlagen zu werden, sind der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte und der Besitz des Wahlrechts. Ein Mindestalter ist nicht mehr vorgeschrieben. Nach ihrer Wahl werden die R. auf Einhaltung ihrer Pflichten durch die sie wählende Volksvertretung verpflichtet. Die Verpflichtung der Militär-R. der Militärgerichte und Militärobergerichte erfolgt durch den Nationalen Verteidigungsrat. Zu den Grundpflichten des R. gehört es, die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Staatsdisziplin zu wahren (§~45 GVG). Weil die Aufgabe des R. als politische Funktion verstanden wird, müssen alle R. sich mit den grundlegenden Beschlüssen der SED beschäftigen und diese für ihre richterliche Tätigkeit auswerten. Sie sind verpflichtet, sich ausreichendes Grundwissen in Fragen des Marxismus-Leninismus und der politischen Ökonomie anzueignen und müssen einen festen Klassenstandpunkt haben (Neue Justiz, H. 8, 1974, S. 223). Die politische Integration der R. erfolgt über die SED, in der mehr als 90 v. H. aller R. Mitglieder sind und damit von den Grundorganisationen der Partei in den Justizorganen erfaßt werden. 3. Verantwortlichkeit und Abberufung. Alle R. sind gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen verantwortlich, rechenschafts- und berichtspflichtig (Art. 95 Verf., §~17 GVG). Sie sind zu Stellungnahmen und Auskünften gegenüber den Volksvertretungen verpflichtet und unterliegen ggf. deren Kritikbeschlüssen. In dieser „Kontrolle der Wähler gegenüber den gewählten R. und der Rechenschaftspflicht der Gewählten gegenüber den Wählern“ werden „wichtige Formen sozialistischer Demokratie und Machtverwirklichung“ gesehen (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 222). Ein R. kann vor Ablauf seiner Amtsperiode aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u. a. wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze, wegen gröblicher Verletzung der Grundpflichten oder anderer Disziplinarvergehen (Art. 95 Verf., §~53 GVG). Das Abberufungsverfahren wird von der Volksvertretung durchgeführt, die den R. gewählt hat; ihm muß ein auf Abberufung lautender Vorschlag des Ministers der Justiz vorausgehen. Die R. am Obersten Gericht können auf Vorschlag des Staatsrats von der Volkskammer abberufen werden. Pflichtverletzungen, die ein Abberufungsverfahren nicht rechtfertigen, sollen zu einem Disziplinarverfahren führen, das nach den Vorschriften der Disziplinarordnung für R. vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 777) vor einem richterlichen Disziplinarausschuß [S. 731]durchgeführt wird. Abberufungen sind in den letzten Jahren nicht bekannt geworden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 730–731 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatzplanSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden…
DDR A-Z 1975
Aufbau des Sozialismus (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Entstand als ein politisch-programmatischer Begriff, der der SED ursprünglich zur Bezeichnung ihres Konzepts gesellschaftspolitischer Transformation diente, und spielte eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und künftigen Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED 1958 in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED 1963 verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII.~Parteitag der SED 1967 die „Gestaltung des entwickelten gesell[S. 62]schaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII.~Parteitag 1971 verworfen wurde, der stattdessen auf die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ orientierte. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/1962 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 61–62 Atomwaffensperrvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugesetzSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Entstand als ein politisch-programmatischer Begriff, der der SED ursprünglich zur Bezeichnung ihres Konzepts gesellschaftspolitischer Transformation diente, und spielte eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und künftigen Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er…
DDR A-Z 1975
Sprache (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Differenzierung. Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist; der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur schwer und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann als gesichert gelten, daß die in der Bundesrepublik Deutschland früher häufig (heute seltener) geäußerte Befürchtung, der deutschen S. drohe eine „Sprachspaltung“, ebenso unberechtigt ist wie die Behauptung W. Ulbrichts (1970), sogar die einstige Gemeinsamkeit der S. sei „in Auflösung begriffen“, denn zwischen der vom Imperialismus verseuchten, manipulierten S. in der Bundesrepublik und der vom Humanismus geprägten S. der friedliebenden DDR-Bürger gebe es „eine große Differenz“. Auch die von westdeutscher Seite befürchtete „Zersetzung“ oder „Verhunzung“ der deutschen S. in der DDR durch bestimmte Besonderheiten eines alles durchdringenden Parteijargons ist nicht eingetreten: schon die anspruchsvollere DDR-Literatur und — soweit feststellbar — die Umgangs-S. lassen, solche Urteile nicht zu. Am ehesten vergleichbar ist der durch die Massenmedien verbreitete öffentliche Sprachgebrauch. Die folgenden Feststellungen beziehen sich vor allem auf diesen. II. Grammatik. Das grammatische System erweist sich erwartungsgemäß als stabil. Satzbau, Flexion, die Regeln der Wortbildung und -ableitung sind in Ost und West nahezu unverändert bzw. unterliegen den gleichen langfristigen Wandlungstendenzen. Die vereinzelten grammatischen Differenzen bleiben im Vergleich zu dem, was sich an regionalen Differenzen im deutschen Sprachraum ohnehin findet, ohne Belang. III. Stil. Im jeweils speziellen Gebrauch der sprachlichen Mittel (Stil) zeigen sich sowohl Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede. Sprachkritiker und Sprachpfleger in beiden Staaten beklagen Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, „Substantivitis“, Neigung zu Abkürzungen und „Fremdwörterei“; der westdeutsche Sprachgebrauch zeigt zudem eine besonders hohe Zahl englisch-amerikanischer Wörter und Wendungen und eine hohe Neuerungsrate auf diesem Gebiet. Von der letzteren, eher für die Bundesrepublik typischen Erscheinung abgesehen, zeigen sich die meisten übrigen, zumindest für westdeutsche Leser, im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR stärker ausgeprägt als in dem der Bundesrepublik: man findet Formeln und feste Wendungen häufiger und stereotyper, den Satzbau substantivischer und abstrakter als in vergleichbaren westdeutschen Texten; vor allem fällt, vom Inhaltlichen her gesehen, ein hohes Maß an massivem Eigenlob für den eigenen Bereich und massiver Polemik (Invektiven) für den politischen Gegner, ein relativ hoher Anteil an sprachlich-rhetorischen Elementen des Appellierens und Beeinflussens auf, wie er in westdeutschen Texten beispielsweise in Wahlkampfzeiten sowie — in anderer Form und ohne Polemik — in der kommerziellen Werbung zu beobachten ist. Dieses gleichzeitige Hervortreten von Elementen der Verwaltungs-S. und der Propaganda im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, das in der Literatur und in der Umgangs-S. in der DDR oft kritisiert oder ironisiert wird, ist nicht auf Veränderungen in der S., sondern in erster Linie auf die besondere Funktion der Massenmedien als Distributoren des Meinungs- und Formulierungsmonopols von Partei- und Staatsapparat zurückzuführen. <IV. Der Wortschatz.> Der Wortschatz ist, da Veränderungen in Leben und Umwelt der Menschen zwangsläufig in Wörtern ausgedrückt werden müssen, in West und Ost Wandlungen am stärksten unterworfen. Auch hier ist der bei weitem größere Teil nicht nur des Grund- und Alltagswortschatzes, sondern auch des Bildungswortschatzes und der Fachlexiken weiterhin gemeinsam; immer noch werden auch neue Wörter in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in beiden Staaten gemeinsam akzeptiert. Nach vorläufigen Schätzungen liegt der differente Anteil des allgemeinen Wortschatzes (ohne fachsprachlichen Wortschatz) unter 3 v. H. Die Wortschatzdifferenzen verteilen sich allerdings sehr ungleichmäßig. Schwerpunkte der Differenzierung liegen in folgenden Sachgebieten: a) Ideologie und Politik. Neben dem international verbreiteten Grundvokabular des Marxismus-Leninismus [S. 813]handelt es sich vor allem um systemspezifische Definitionen von Kernbegriffen wie Demokratie, Sozialismus, Freiheit, Frieden, Eigentum, Aggression. Daß die Definition dieser Begriffe in der DDR eine entschieden andere ist als die in der Bundesrepublik vorherrschende (die marxistische ist in der Bundesrepublik nur eine von mehreren), wird in der DDR mit Nachdruck betont und sollte allgemein bekannt sein. Irreführungsabsicht bei ideologischen Definitionen kann ausgeschlossen werden; die Definitionen finden sich in parteiamtlichen Äußerungen ebenso wie in Wörterbüchern und werden in der Tagespublizistik laufend kommentiert und interpretiert. Auch in der Bundesrepublik versuchen konkurrierende politische Gruppen legitimerweise ihrer jeweiligen Definition zentraler Begriffe allgemeine Geltung zu verschaffen. Charakteristisch für den Sprachgebrauch der DDR sind also nicht die einseitigen parteilichen Begriffsdefinitionen, sondern deren Monopolisierung. Dabei ist zu beachten, daß diese Monopolisierung nur im öffentlichen Bereich durchsetzbar ist. Ein Mittel dazu (unter anderen) sind Wörterbücher. DDR-Wörterbücher geben im Bereich politisch-ideologischer Bedeutungserklärungen nicht unbedingt Auskunft über deren tatsächliche Geltung im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern zunächst nur über den erwünschten Gebrauch. Zwischen beidem klafft wahrscheinlich eine (unterschiedlich große) Lücke. Neben diesen Bedeutungsdifferenzen finden sich unterschiedliche Prägungen, davon viele mit propagandistischem Einschlag (DDR: Arbeiter-und-Bauern-Staat, soz. Staatsbürger, soz. Staatengemeinschaft; Bundesrepublik: freiheitlich-demokratische Grundordnung, mündiger Bürger, atlantische Partnerschaft). Einige solcher Prägungen waren, obwohl durch amtliche Sprachregelungen gestützt, nicht voll durchsetzbar (Bundesrepublik: Mitteldeutschland — Ostdeutschland) oder wurden aus anderen Gründen fallengelassen (DDR: zeitweise SP Statt SPD). Hinzuweisen ist schließlich auf das (teils nur kurzlebige) Kampf- und Schimpfvokabular beider Seiten, das jedoch zweifellos auf östlicher Seite reichhaltiger ist (DDR: Bonner Ultras, Revanchisten, imperialistische Bundesrepublik, Menschenhändler, Diversanten; Bundesrepublik: kommunistische Bedrohung, Pankower Regime, Linksradikalismus, Anarchisten, Schießbefehl, Schandmauer). b) Partei, Staat, Verwaltung. Der Aufbau und Ausbau ganz unterschiedlicher Staats- und Verwaltungsapparate der verschiedensten Stufen sowie der Massenorganisationen und Verbände hat in Ost und West eine Fülle unterschiedlicher Bezeichnungen und Organisationstermini hervorgebracht, die unabhängig von einer etwaigen ideologischen Indoktrinationsabsicht als „Namen“ fungieren (DDR: Staatsrat, Volkskammer, Politbüro, ZK. Rat des Bezirks [<:Kreises>], FDGB, FDJ, Wohnbezirk; Bundesrepublik: Bundestag, Landtag, Parteivorstand, DGB, Jungdemokraten, Listenmandat); hier sind auch Abkürzungen besonders häufig. c) Wirtschaft. Die zahlenmäßig umfangreichsten Wortschatzänderungen und auch -differenzen sind dem Sachgebiet Wirtschaft in allen seinen Bereichen zuzuordnen. Dies betrifft sowohl das Wirtschaftssystem als ganzes (DDR: Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; Bundesrepublik: soziale oder freie Marktwirtschaft) wie auch die Wirtschaftsorganisation (DDR: VVB, VEB, PGH, LPG, Kooperative; Bundesrepublik: Holding, Konzern(tochter), Unternehmensführung, Einzelhandelskette, Bankenaufsicht), die Produktion, die Entlohnung und die innerbetriebliche Struktur (DDR: Betriebsparteiorganisation [BPO], Kaderleiter, Prämienfonds; Bundesrepublik: Gastarbeiter, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personalchef, Auszubildender, Kurzarbeiter). Firmennamen sind ebenso wie Produktnamen jeweils nur in einem Teil geläufig. Ganze Wortschatzbereiche sind generell ohne Äquivalent auf der jeweils anderen Seite : der in der Bundesrepublik sprachlich ungemein produktive Wortschatz der kommerziellen Werbung und des Stellenmarktes, ferner auch das Vokabular des Finanz- und Steuerwesens (Bundesrepublik: Konjunkturzuschlag, Steuerreform, Splittingtabelle, Sparprämie) fehlen im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR fast völlig. Dafür findet das vergleichbar phantasievolle und wandlungsreiche Vokabular der Produktionspropaganda der DDR (soz. Wettbewerb, div. Bewegungen, Schrittmacher, Aktivist, Weltniveau, Brigade der soz. Arbeit) in der Bundesrepublik keine Entsprechung. Wichtige Ursachen für die erheblichen Wortschatzdifferenzen auf diesem Gebiet sind — neben der grundsätzlich anderen Struktur des Wirtschaftssystems — die beiderseitige starke internationale Verflechtung und die Anlehnung an die jeweils führende Wirtschaftsmacht, die in der Bundesrepublik zu einer sehr starken Aufnahme angelsächsischer Bezeichnungen (z. T. ganzer Terminologien), in der DDR zur (allerdings fast immer eingedeutschten) Übernahme russischer Bezeichnungen (Lehnprägungen, Lehnbedeutungen) geführt haben. Der direkte Einfluß des Russischen auf den Sprachgebrauch in der DDR ist im übrigen häufig überschätzt worden; echte Fremdwörter finden sich selten. Indirekter Einfluß (Lehnprägungen, Lehnbedeutungen, Lehnübersetzungen) ist dagegen weit häufiger, nicht nur im Wortschatz der Wirtschaft. d) Erziehungswesen. Unter verschiedenen, ebenfalls teilweise differenten, Wortschatzbereichen sei der des Erziehungswesens hervorgehoben: Klassenpflegschaft, Gesamtschule, Sekundarstufe, Realschule, Numerus clausus, AStA sind ebenso bundesrepublikanisch-spezifische Bezeichnungen, wie für die DDR Elternaktiv, polytechnische Oberschule, Unterrichtstag in der Produktion, Patenbetrieb, Fernstudent spezifisch sind. V. Arten der Wortschatzdifferenzen. Eine oft unterschätzte Zahl der Wortschatzdifferenzen sind Bestandsdifferenzen. Sie treten dann ein, wenn ältere Wörter auf einer Seite verschwinden, auf der anderen Seite aber bestehen bleiben (DDR: Reichsbahn, Generalmajor; Bundesrepublik: Beamter, Gymnasium) oder nur auf einer Seite neu eingeführt werden (DDR: <:Ministerrat, Kombine, Plast, Intershop>; Bundesrepublik: Lastenausgleich, Fließheck, ARD, floaten). Unauffälliger, aber nicht weniger relevant sind die Häu[S. 814]figkeitsdifferenzen, deren Ursachen sehr unterschiedlicher Art sind (z. B. unterschiedliche Wichtigkeit der bezeichneten Sache, aber auch Bedeutungsverschiebungen oder aktuelle Anlässe). In beiden Staaten geläufig, aber in jeweils einem deutlich häufiger gebraucht, sind z. B. folgende Wörter: DDR: friedliebend, sozialistisch, sich qualifizieren, umfassend, allseitig, Produktion, Massen, wir, unser, Volk (mit Zusammensetzungen); Bundesrepublik: freiheitlich, Demokratisierung, dynamisch, Markt, Preis (mit Zusammensetzungen). Auffällige Gebrauchsdifferenzen können auch durch Einführung fester Wendungen entstehen, deren einzelne Teile nicht unbedingt different sein müssen: (DDR: friedliche Koexistenz, umfassender Aufbau, wissenschaftlich-technische Revolution; Bundesrepublik: demokratischer Sozialismus, europäische Integration, konzertierte Aktion). Neben Bedeutungsdifferenzen, wie sie im Abschnitt Ideologie und Politik dargestellt werden, sind noch die mit jenen verwandten Wertungsdifferenzen zu beachten: während etwa das Adjektiv demokratisch überall gleich positiv bewertet, aber unterschiedlich definiert wird, ist z. B. bei revolutionär (im politischen Sinne) die Bedeutung zumindest meist ähnlich, die Bewertung aber extrem unterschiedlich. VI. Differenzierung und Ausgleich. Die komprimierte Darstellung der Wortschatzdifferenzen kann den Eindruck erwecken, als sei die sprachliche Einheit — und damit die Verständigung — ernsthaft gefährdet. Diesen Schluß lassen die genannten Fakten jedoch (nach gegenwärtigem Wissensstand) nicht zu. Im Vergleich zum Gesamtsystem der deutschen S. und ihres Wortschatzes sind die Differenzen nach wie vor gering; sie unterscheiden sich, für sich betrachtet, nicht grundsätzlich von den innerhalb der deutschen Sprachgemeinschaft ohnehin wirksamen Differenzen, wenn sie auch politisch-gesellschaftlich höchst relevante Bereiche betreffen und stärker kumuliert sind. Einer fortschreitenden Differenzierung wirken zudem gewisse Ausgleichstendenzen entgegen: 1. Nach wie vor werden Bezeichnungen für neue, gemeinsame Dinge, Entwicklungen, Einrichtungen gemäß den geltenden Wortbildungs- und -ableitungsregeln weitgehend gemeinsam gebildet. 2. Die hohe Beteiligung der DDR-Bevölkerung an westdeutschen Rundfunk- und Fernsehprogrammen sichert einen ständigen Informationsfluß nicht nur über bundesrepublikanisch-spezifischen Wortschatz, sondern auch über alternative Denk- und Bewertungsweisen, und damit einen gewissen Stand passiver Teilhabe an westdeutschem Sprachgebrauch. Die Bevölkerung in der DDR ist nach vielfacher Erfahrung weit besser über westdeutschen Sprachgebrauch - soweit über Rundfunk und Fernsehen verbreitet t informiert als die Bevölkerung in der Bundesrepublik über die Spezifika des ostdeutschen Sprachgebrauchs. 3. Die nach 20jähriger Pause in den 60er Jahren in der Bundesrepublik wiederaufgelebte aktive Auseinandersetzung mit marxistischen Gruppen und ihren Äußerungen hat ebenfalls zu einem gewissen Ausgleich geführt: marxistische Terminologie kann nicht mehr als nur DDR-spezifisch betrachtet werden. 4. Die in der DDR Ende der 60er Jahre eingetretene vorsichtige Liberalisierung im Bereich Mode und Unterhaltung hat zu einem erheblichen Zufluß westdeutscher Bezeichnungen und Wendungen (oft angelsächsischen Ursprungs) geführt. 5. Der innerdeutsche Handel schafft und erhält auch sprachlich Gemeinsamkeiten (technisch-industrielle Normung) oder sorgt für Austausch (z. B. wird Exponat [= Ausstellungsstück] auch in der Bundesrepublik geläufiger). VII. Verständigungsprobleme. S. ist ebensosehr Mittel der Auseinandersetzung wie auch wichtigstes Mittel der Verständigung. Ob die deutsche S. in der gegebenen Situation als solches Mittel dienen kann, hängt nicht allein von ihr ab. Zwar sind die festgestellten Wortschatzdifferenzen in den hauptsächlich betroffenen Sachgebieten sicherlich eine Belastung im Gebrauch der S. als Verständigungsmittel: es ist (auf bestimmten Gebieten) schwieriger geworden, Verständnis und Verständigung zu erzielen, man muß ggf. einen höheren metakommunikativen Aufwand treiben (Wieso …-, Was heißt …-, Wie-meinen-Sie-Fragen). In der S. stehen auch dafür die benötigten Mittel zur Verfügung. Ob Verständigung möglich ist oder gelingt, hängt aber nur zum Teil von sprachlichen Faktoren ab. Mindestens ebenso wichtig sind konkrete Kenntnisse und Erfahrungen über die allgemeinen Lebensbedingungen der jeweils anderen Seite (Informations- und Besucher-Austausch), psychologische Faktoren wie Vorurteile aus Überheblichkeit oder Angst, schließlich auch die Einbettung der beiden Kommunikationsgemeinschaften in langfristige internationale Prozesse politischer oder wirtschaftlicher Art. Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Gruppen genügen schon geringere sprachliche Differenzen als die jetzt gegebenen, um Verständigung unmöglich zu machen. Für andere stellen die gleichen Differenzen eine Chance der sprachlichen Bereicherung und einen Anreiz zur Intensivierung der Verständigungsbemühungen dar. Wo die tatsächlichen Grenzen der Belastbarkeit der S. als Kommunikationsmittel zwischen Großgruppen liegen und welche Faktoren dabei welche Rolle spielen, ist ganz unerforscht und — bei der gegenwärtigen Forschungskapazität — auch kaum erforschbar. VIII. Forschung. Nach journalistischen und philologischen Anfängen in Ost und West, die zumeist den Aspekt „Sprachspaltung“ hervorhoben, erschienen seit Anfang der 60er Jahre einige größere sprachwissenschaftliche Arbeiten in der Bundesrepublik. Neben solchen Einzeluntersuchungen und Gesamtdarstellungen zum „sprachlichen Ost-West-Problem“ standen andere Arbeiten, die methodische Mängel (fehlende Materialbasis, fehlende Vergleichskriterien, Behandlung des DDR-Sprachgebrauchs als „Abweichung“ von einer nicht definierten Norm), aber auch deutlich politisch-polemische Intentionen („Verhunzung“ und „Verdrehung“ der „wahren“ deutschen S. durch die Kommunisten) aufwiesen. Ab Mitte der 60er Jahre überwogen in der westdeutschen Forschung dann Methodenkritik ei[S. 815]nerseits und eng materialbezogene Forschung andererseits. Gleichzeitig wuchs der Einfluß von Nachbardisziplinen wie Kommunikationswissenschaft, Soziologie, Politikwissenschaft. In der Forschung der DDR überwog bis weit in die 60er Jahre, von Ausnahmen abgesehen, eine gereizte Verteidigungshaltung; man wies die westdeutschen Unterstellungen entrüstet zurück und konterte mit Gegenvorwürfen. In den letzten Jahren sind in der DDR jedoch einige wichtige Arbeiten zum Thema S. und Gesellschaft, S. und Politik unter Berücksichtigung des sprachlichen Ost-West-Problems erschienen. Linguistische Gesamtdarstellungen aufgrund repräsentativer Materialbasis fehlen allerdings auch dort. Die DDR-Führung hat seit Ende der 60er Jahre Fragen der Wechselbeziehung von S. und Gesellschaft, S. und Ideologie sowie Sprachwirkung Priorität innerhalb der linguistischen Forschung verliehen. An den Hochschulen der DDR gehören entsprechende Themen zum Ausbildungsplan der germanistisch-sprachwissenschaftlichen Institute. In der Bundesrepublik befassen sich allenfalls 20–30 Hochschullehrer in unterschiedlicher Intensität mit vergleichbaren Fragenkomplexen. Im Bereich der hochschulfreien Forschung hat die DDR dem 1968 errichteten Zentralinstitut für Sprachwissenschaft (ZISW) den ausdrücklichen Auftrag zur „Erforschung der pragmatischen Aspekte der Sprache, das heißt der gesellschaftlichen Wirkung und Bedingtheit der Sprache“ gegeben, worin die Rolle der S. in der ideologisch-politischen und gesellschaftlichen Ost-West-Auseinandersetzung einbegriffen wird. In diesem Institut sind mindestens 120 Wissenschaftler ständig beschäftigt, davon mehr als die Hälfte mit Problemen der deutschen Gegenwarts-S.; gesellschaftsrelevante Aspekte des öffentlichen Sprachgebrauchs dürften dabei im Sinne des staatlichen Auftrags dominieren. Im Mannheimer Institut für deutsche S., das als hochschulfreies Zentralinstitut zur Erforschung der Gegenwarts-S. dem Ost-Berliner ZISW etwa vergleichbar wäre, arbeiteten 1974 65 Wissenschaftler, davon nur 16 ständig (die übrigen nur vorübergehend an befristeten Projekten), von diesen arbeiteten 3 an Fragen des öffentlichen Sprachgebrauchs. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 812–815 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SSDSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Differenzierung. Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist; der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur schwer und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann…
DDR A-Z 1975
Flüchtlinge (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bis 1949 sind F. aus der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Ost-Berlin, die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich höher sein. Seit Januar 1949 sind die F. in Berlin (West) und seit September 1949 auch im Bundesgebiet registriert worden, seit dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 in den Notaufnahmelagern. Die Zahl der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren kann allerdings nicht gleichgesetzt werden mit der Zahl der F. aus der DDR. Einerseits haben auch nach dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes zahlreiche F. im Bundesgebiet Wohnsitz genommen, ohne die Aufnahmelager zu passieren (für 1954 wird die Zahl dieser „il[S. 313]legalen Zuwanderer“ auf 51.000 geschätzt). Andererseits sind in der Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren auch Personen erfaßt, die mit Genehmigung der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt und somit nicht als F. anzusehen sind. Bis 1962 sind diese Übersiedler (Familienzusammenführung) statistisch nicht gesondert erfaßt worden. Zu berücksichtigen ist schließlich noch, daß ein nicht unerheblicher Teil der F. — etwa 10 v. H. — wieder in die DDR zurückgekehrt ist, und daß zahlreiche dieser Rückkehrer erneut, manche mehrmals, in die Bundesrepublik geflüchtet sind und deshalb in der Statistik der Antragsteller des Notaufnahmeverfahrens mehrfach erscheinen. Trotz dieser Mängel gibt die Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren ein gutes Bild der Größenordnung der Fluchtbewegung und ihrer Höhepunkte. Die stärkste Fluchtwelle wurde durch den auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 gefaßten Beschluß, den Aufbau des Sozialismus beschleunigt durchzuführen, verursacht. Die Maßnahmen zur Verstaatlichung der Privatwirtschaft und Kollektivierung der Landwirtschaft trieben die F.-Zahlen in die Höhe. Diese Fluchtwelle, die im März 1953 mit 58.605 F. ihren absoluten Höhepunkt erreichte, endete erst im Juni 1953 mit der Verkündung des Neuen Kurses. Nachdem sich die Bevölkerung in der Hoffnung auf eine Liberalisierung der Verhältnisse in der DDR getäuscht sah, stiegen die F.-Zahlen bis 1956 erneut stark. Der dann eintretende Rückgang seit 1957 war wohl hauptsächlich auf die Einschränkung des Reiseverkehrs nach Westdeutschland, auf die verschärfte Kontrolle und strafrechtliche Maßnahmen gegen illegales Verlassen der DDR (Republikflucht) zurückzuführen. Die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft im Frühjahr 1960 und die erneut verstärkt betriebene Sozialisierung der privaten Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe ließen 1960 die F.-Zahlen wieder steigen. Diese Fluchtbewegung erreichte mit 47.433 F. im August 1961 ihren zweiten Höhepunkt, der weitgehend durch Gerüchte über die bevorstehenden Sperrmaßnahmen in Berlin verursacht war. Eine systematische Untersuchung über die Fluchtmotive der F. liegt bisher nicht vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß ein Teil von ihnen nicht so sehr wegen akuter politischer Gefährdung geflohen ist, sondern vom höheren Lebensstandard in der Bundesrepublik Deutschland angezogen wurde. Etwa 50 v. H. der F. waren jünger als 25 Jahre, weniger als 10 v. H. waren Rentenempfänger. Demgegenüber waren weit über 60 v. H. der F. erwerbstätig. Seit dem Bau der Mauer in Berlin ist die Zahl der F. erheblich zurückgegangen: Als Sperrbrecher werden die F. bezeichnet, die unter Gefahr für Leib und Leben unmittelbar die Grenzsperren überwunden haben. Die anderen F. sind also auf anderen Wegen, z. B. in Fahrzeugen versteckt oder über das sozialistische Ausland, in den Westen gelangt. Von 1953 bis 31. 3. 1974 haben 19.905 Angehörige militärischer Verbände und der Volkspolizei die Notaufnahme beantragt. F., die vor dem 1. 1. 1972 die DDR unter Verletzung der dafür gültigen gesetzlichen Bestimmungen verlassen und ihren Wohnsitz nicht wieder in der DDR genommen haben, sowie die Abkömmlinge dieser F. haben mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) die DDR-Staatsbürgerschaft verloren. Wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR ist ihnen außerdem Straffreiheit zugesichert worden. F., die nach diesem Zeitpunkt geflüchtet sind, sowie deren Abkömmlinge gelten nach den gesetzlichen Bestimmungen der DDR weiterhin als DDR-Bürger. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 312–313 Flaggen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bis 1949 sind F. aus der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Ost-Berlin, die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich…
DDR A-Z 1975
Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (1975)
Siehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1979 1985 Die RLN sind ehrenamtliche, kollektive Beratungsorgane des Ministerrates (RLN-Z) bzw. der Räte der Bezirke (RLN-B) und Kreise (RLN-K). Ihnen gehören Vertreter des Staatsapparates, der politischen Organisationen, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte, Ingenieure und Wissenschaftler aus der Land- und Forstwirtschaft, den industriellen Vorleistungsbereichen und der Nahrungsgüterwirtschaft an. Die Mitglieder des RLN-Z werden seit 1966 auf den Bauernkongressen gewählt. Mit der Ausgliederung der Produktionsleitungen aus den Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft 1972 (Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft) wurden den RLN Aufgaben beratender und empfehlender Art zugewiesen. Außerdem haben sie Stellungnahmen zu erarbeiten. 1. Beratungsaufgaben: a) Maßnahmen zur Produktionserhöhung durch: Chemisierung, Melioration und komplexe Mechanisierung; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes und die rasche Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis; Organisation des sozialistischen Wettbewerbs in der Landwirtschaft mit dem Ziel, die „Erfahrungen der Besten“, insbesondere der industriemäßigen Agrarproduktion, zu verallgemeinern. b) Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Werktätigen. c) Maßnahmen zur weiteren gesellschaftlichen Ent[S. 698]wicklung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. 2. Den RLN steht das Recht zu, den jeweiligen Produktionsleitern (beim RLN-Z dem Minister) Vorschläge zu unterbreiten und — nach entsprechender Beschlußfassung des Ministerrates bzw. der Räte der Bezirke und Kreise — die Durchführung der Vorschläge zu organisieren. Weiter haben die RLN das Recht, den LPG, GPG, VEG, KOE und KIM (Landwirtschaftliche Betriebsformen) Empfehlungen zu erteilen. Die RLN der Kreise und Bezirke sind dem RLN-Z rechenschaftspflichtig. 3. Die RLN haben zur Erfüllung der Perspektiv- und Jahrespläne Stellung zu nehmen. Die Arbeit der RLN wird in „Aktivs“ geleistet, die nach Bedarf ständige oder zeitweilige Arbeitsgruppen bilden. In die Aktivs können auch Fachleute, die nicht Mitglied der RLN sind, berufen werden. (Aktivs bestehen für Planungsaufgaben, für sozialistische Betriebswirtschaft, Kooperationswesen, Bodenfruchtbarkeit und Melioration, Bauwesen, Aus- und Weiterbildung, Entwicklung des kulturellen Lebens, für Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, Frauen- und Jugendfragen. Bei den RLN-B und RLN-Z arbeiten zusätzlich auch Kommissionen für die Erzeugung und Verarbeitung spezieller Produkte wie Fleisch, Milch, Getreide, Eier, Obst, Gemüse, Speisekartoffeln oder Zucker. Ausschließlich beim RLN-Z besteht ein Aktiv für Wissenschaft und Forschung sowie ein Beirat für Außenwirtschaft.) Die RLN-K und RLN-B sollen im 2monatigen Turnus und der RLN-Z einmal im Quartal tagen. Die RLN sind Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 gegründeten Landwirtschaftsräte, die in der Agrarproduktion sowohl beratende als auch durch ihre Produktionsleitungen administrative Aufgaben wahrzunehmen hatten. Ihr Aufgabenbereich wurde auf dem X. Deutschen Bauernkongreß 1968 mit der Einführung des Systems der komplexen und zweiggebundenen Planung und Leitung auf die Vermarktung und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten ausgedehnt (Agrarpolitik). Die Aufgaben blieben grundsätzlich auch nach dem XI. Bauernkongreß der DDR bestehen, jedoch wurde die direkte Verbindung zwischen RLN und landwirtschaftlicher Produktionsleitung unterbrochen. Die Produktionsleitung wurde zum Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft entwickelt. Der Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft besteht seitdem als ELN und ist Beratungsorgan nicht beim MfLFN, sondern beim Ministerrat der DDR. Während Mitglieder des Landwirtschaftsrates (1963) noch berufen wurden, erfolgte die Bestellung der RLN-Z-Mitglieder 1966, 1968 und 1972 durch Wahl auf den Bauernkongressen. Die Wahlen wurden im üblichen Blockwahlsystem aufgrund von Vorschlagslisten durchgeführt, die in der Regel einstimmig gebilligt wurden. Eine Ausnahme stellte die Wahl des RLN auf dem X. Deutschen Bauernkongreß 1968 dar, die geheim durchgeführt wurde. Es erhielten jedoch nur zwei Kandidaten je eine Gegenstimme. Die Zahl der RLN-Mitglieder wechselte ebenso wie das Verfahren der Kandidatenaufstellung von Bauernkongreß zu Bauernkongreß: 1963 = 85, 1966 = 99, 1968 = 169 und 1972 = 114 Mitglieder des RLN-Z. Die Mitgliederzahl der nachgeordneten RLN wurde je nach Größe der Territorien für die Bezirke mit 70–80 und für die Kreise mit 30–50 festgelegt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 697–698 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für SozialversicherungSiehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1979 1985 Die RLN sind ehrenamtliche, kollektive Beratungsorgane des Ministerrates (RLN-Z) bzw. der Räte der Bezirke (RLN-B) und Kreise (RLN-K). Ihnen gehören Vertreter des Staatsapparates, der politischen Organisationen, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte, Ingenieure und Wissenschaftler aus der Land- und…
DDR A-Z 1975
Vermessungs- und Kartenwesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß AO Nr. 2 über die Koordinierung der geodätischen, aero-photogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten — Koordinierungsanordnung — vom 21. 6. 1966 (GBl. II, 1966, Nr. 72, S. 465 f.) ist die Staatliche Geodätische Kontrolle Dresden zuständig für die Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Cottbus; die Staatl. Geodät. Kontrolle Erfurt für die Bezirke Erfurt, Gera, Suhl, Halle und Magdeburg; die Staatl. Geodät. Kontrolle Potsdam für die Bezirke Potsdam und Frankfurt (Oder) sowie Berlin (Ost); die Staatl. Geodät. Kontrolle Schwerin für die Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Die VVK-Kartographie hat entsprechend dem Vorbild der UdSSR ihre gesamte Blattschnittsystematik in das Internat. Weltkartensystem 1:1 Mill. eingepaßt. Ab 1:5.000 (etwa 50 x 50 cm) sind alle Kartenwerke nach geographischen Netzlinien geschnitten. Im Gegensatz zu Kartenwerken der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in der DDR die Unterteilung vom kleinen zum größeren Maßstab; aber auch hier füllen von 1:1 Mill. auf 1:500.000 und ab 1:200.000 je 4 Blätter des größeren Maßstabes 1 Blatt des kleineren. 1954 wurde das Kartenwerk 1:5.000 zugunsten des Maßstabes 1:10.000 aufgegeben, das 1965 in DDR-Flächendeckung neu vorlag. Das gilt auch für alle kleineren Maßstäbe: 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000, 1:500.000 und 1:1 Mill. 1965 kam im Rahmen osteuropäischer Zusammenarbeit die Weltkarte 1:2.500.000 hinzu. Das VVK-Kartenwerk 1:200.000 ist als Verkehrskarte (10 Blätter) und Verwaltungskartenwerk (Bezirke) in der Bundesrepublik Deutschland käuflich. In der DDR sind im Unterschied zur Bundesrepublik Kartenwerke größeren Maßstabes, insbesondere das Kartenwerk 1:10.000, jedoch der allgemeinen Nutzung entzogen, weil der VVK-Kartenauftrag „für die Volkswirtschaft und für die Verteidigung“ eine wichtige militärische Komponente hat, die charakteristisch ist für das ganze Kartenschaffen der VVK und dem Vorbild der UdSSR im Detail folgt. Wanderkarten und etliche Stadtpläne sind freilich in der DDR käuflich. Durch AO über das Statut des Seehydrographischen Dienstes der DDR vom 27. 10. 1965 untersteht dieser dem Ministerium für Nationale Verteidigung, Kommando Volksmarine, und hat seinen Sitz in Rostock. Zu seinen Aufgaben gehört die Veröffentlichung von Seekarten, nicht nur der DDR-Ostseeküste (GBl. III, Nr. 28). Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-V. zusammengefaßt. Gemäß der Ersten DB zur VO über das Ingenieur-V. vom 6. 10. 1970 (GBl. II, Nr. 85, S. 589) wurden die VEB Ingenieur-V. Rostock, Potsdam, Halle, Erfurt, Dresden, Leipzig und Berlin mit weiteren dem Ministerium des Innern unterstehenden Betrieben und Einrichtungen zu dem mit Wirkung vom 1. 1. 1971 gegründeten Kombinat Geodäsie und Kartographie zusammengelegt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung istder VEB Hermann Haack, Geographisch-Kartographische Anstalt, Gotha/Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 904 Verluste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VermögenseinziehungSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß AO Nr. 2 über die Koordinierung der geodätischen, aero-photogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten — Koordinierungsanordnung — vom 21. 6. 1966 (GBl. II, 1966, Nr.…
DDR A-Z 1975
Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Ge[S. 143]werkschaftliche Grundorganisation, die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des FDGB beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder in Kleinbetrieben ohne eigene BGO werden in Ortsgewerkschaftsorganisationen zusammengefaßt; Aufbau, Leitung und Funktion entsprechen denen der BGO.) Die BGO untergliedert sich in Anlehnung an die Betriebsstruktur (Produktionsprinzip) nach Brigaden, Schichten, Meisterbereichen, Produktions- bzw. Verwaltungsabschnitten usw. in Gewerkschaftsgruppen. An der Spitze der BGO steht die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Sie wird alle 2½ Jahre (d. h. zweimal in einem Fünfjahrplan-Zeitraum) von der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben von der Delegiertenkonferenz, direkt und geheim gewählt. Zahlenmäßige Größe (ca. 5–25 Mitglieder) und sozialstrukturelle Zusammensetzung (Frauen-, Produktionsarbeiteranteil usw.) werden in den jeweiligen Wahldirektiven des FDGB-Bundesvorstandes festgelegt. Die Zahl der für die Leitungsarbeit freigestellten BGL-Mitarbeiter ist gleichfalls von der Größe des Betriebes abhängig; überwiegend ist Gewerkschaftsarbeit jedoch ehrenamtlich. In Betrieben mit mehr als 500 Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL: 3–13 Mitglieder) gewählt. Die Kandidatenaufstellung für die Gewerkschaftswahlen erfolgt in Absprache mit der Betriebsparteileitung (BPL), der der Vorsitzende der BGL angehört. Die BGL bildet Kommissionen (K.), in denen ein BGL-Mitglied den Vorsitz führt und deren Angehörige berufen werden: K. Agitation und Propaganda; K. Arbeit, Lohn und Wettbewerb; K. Sozialpolitik; K. Kultur und Bildung; Rat für Sozialversicherung; Arbeitsschutzk.; Finanzk.; Rechtsk. Je nach Größe und spezieller Problematik des Betriebes können weitere K. oder Arbeitsgruppen eingerichtet (z. B. für Feriendienst des FDGB, für die Zusammenarbeit mit den Schulen) oder die Aufgaben verschiedener K. zusammengefaßt werden. Bei den AGL werden gleichfalls K. und Arbeitsgruppen eingesetzt. Weitere Organe der BGL mit einem den K. vergleichbaren organisationsrechtlichen Status sind der Frauenausschuß, der Jugendausschuß, das Neuereraktiv und die Ständige Produktionsberatung. Ihre Mitglieder werden aber direkt je nach ihrer Aufgabenstellung auf speziellen Versammlungen der Gruppen, deren Sprecher sie sein sollen, gewählt; ihre Vorsitzenden sind in der Regel Mitglieder der BGL. Die K. und Ausschüsse sollen die Leitungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Beschlüssen unterstützen. Sie arbeiten im Auftrage und unter Leitung der BGL. Neuere Untersuchungen zeigen, daß 10–25 v. H. der Kommissionsmitglieder in die Tätigkeit der BGL effektiv einbezogen sind. Eine Sonderstellung nehmen die Konflikt- und Revisionskommissionen ein. Die Konfliktkommissionen sind Teil des Systems der Rechtspflege; für die Wahl und die Qualifizierung ihrer Mitglieder und die Auswertung der Arbeitsergebnisse der Konfliktkommissionen sind die BGL verantwortlich. Die Revisionskommissionen werden zugleich mit den BGL gewählt; sie sind als Kontrollorgane der Gewerkschaftsmitglieder definiert und überprüfen das Finanzgebaren und das satzungsgemäße Arbeiten der Leitungen. Es entspricht der Intention, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen, um einen ständigen Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung in Gang zu setzen, wenn auch in der Gewerkschaftsgruppe (G.) mehrere Wahlfunktionen zu besetzen sind. Die G. soll etwa 10–30 Mitglieder haben; sie wird vom Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet. Sein Stellvertreter ist der Kulturobmann. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der Bevollmächtigte für Sozialversicherung und der Sportorganisator. Bei mehr als 5~jugendlichen Mitgliedern in der G. wählen diese einen Jugendvertrauensmann. Die Wahl aller G.-Funktionäre erfolgt grundsätzlich offen. Die G. soll monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Übernahme von Wettbewerbsverpflichtungen usw.) außerhalb der Arbeitszeit zu Versammlungen Zusammenkommen. Ihre Tätigkeit wird inhaltlich durch die Beschlüsse der BGL und AGL bestimmt, die wesentlich durch die Arbeit in der G. verwirklicht werden müssen und auf die die G. ihrerseits durch Kritik, Information und Vorschläge Einfluß nimmt. 1972 gab es (ohne Jugendvertrauensleute) 1,05 Mill. Funktionäre in G., davon 234.002 Vertrauensleute. In der BGO, insbesondere in der Tätigkeit der BGL und ihrer Organe, sollen sich, wie im Gesetzbuch der Arbeit ausgeführt, die Mitwirkungsrechte der Werktätigen verwirklichen (Arbeitsrecht). Inhalt und Möglichkeiten der Arbeit der BGL werden geprägt durch die feste Einbindung in den durch den Demokratischen Zentralismus bestimmten Organisationszusammenhang des FDGB, den Primat der SED und die (durch das Prinzip der Einzelleitung, zentral vorgegebene bzw. entschiedene Produktionspläne, gesetzlich vorgeschriebenen Formen der Verwendung der betrieblichen Fonds bestimmte) Struktur und Funktionsweise des Betriebes. Die Tätigkeit der BGL richtet sich sowohl auf die optimale Erfüllung der wirtschaftlichen Aufgaben, die Einhaltung und Durchführung der staatlichen, gewerkschaftlichen und Parteibeschlüsse als auch innerhalb dieses Rahmens auf Vertretung der unmittelbaren Interessen der Gewerkschaftsmitglieder. Wenn auch die grundsätzliche Identität der verschiedenen Interessen postuliert wird, bleibt das Verfolgen der verschiedenen Ziele betrieblicher Gewerkschaftsarbeit konfliktreich. Die BGL soll mit Hilfe der differenzierten Organisationsstruktur der BGO die Betriebsangehörigen in den Plandiskussionen mobilisieren und eine eigene Stellungnahme zum Betriebsplanentwurf erarbeiten; sie schließt jährlich den BKV (mit Jugend- und Frauenförderungsplan, Planteil Förderung der Arbeits- und Lebensbedingungen) mit der Werkleitung ab und vereinbart Arbeitsschutz- und Prämienordnungen. Der BKV und andere Vereinbarungen werden zuvor der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben der Vertrauensleutevollver[S. 144]sammlung unterbreitet, der die BGL vierteljährlich einen Rechenschaftsbericht gibt. Auf der Grundlage des Betriebsplans und zu seiner Erfüllung organisiert die BGL den Sozialistischen Wettbewerb und unterstützt die Neuererbewegung. Sie setzt sich gegenüber der Werkleitung und ihren Mitgliedern für die Ausarbeitung und Einhaltung der Arbeitsnormen, der Lohn- und Prämiensysteme ein, die, auf generellen Vorgaben beruhend, leistungsstimulierend wirken sollen (Materielle Interessiertheit). Durch von ihr organisierte Formen der Massenschulung (Schulen der sozialistischen Arbeit), Wochenendkurse, Delegation zu Lehrgängen an Gewerkschaftsschulen unterstützt die BGL die Bildung sozialistischen Bewußtseins und soll zur Heranbildung neuer Kader beitragen. Die auf und nach dem VIII.~Parteitag der SED zu beobachtende Betonung der Rolle des FDGB als Organisation der gesellschaftspolitisch entscheidenden Klasse hat die Stellung der BGL gestärkt. Alle betrieblichen Mitwirkungsorgane sind jetzt in die BGO einbezogen (Auflösung der Produktionskomitees, der Neuererräte usw. und Schaffung entsprechender Organe bei den BGL). Abschluß, Änderung, Auflösung und Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Mitwirkung der BGL. Die BGL gewährt Rechtsschutz, erzieht aber zugleich ihre Mitglieder zu Arbeitsmoral und -disziplin und zur Erfüllung ihrer arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Erweitert wurde der Rechte- und Pflichtenkatalog der BGL in der betrieblichen Sozialpolitik. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung und Weiterbildung der Werktätigen, kulturelle Betreuung, Versorgung mit Dienstleistungen, Konsumgütern und Wohnraum werden von der BGL innerhalb der im Plan gesetzten materiellen Grenzen mitgestaltet und sollen in Zukunft in ein zusammenhängendes und langfristiges Konzept gebracht werden. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, insbesondere auch mit den Vertretern des FDGB in den Volksvertretungen, greift die Arbeit der BGL in die Wohngebiete über; sie soll dort die politische, soziale und kulturelle Betreuung mitübernehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 143–144 Betriebsgesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskollektivvertrag (BKV)Siehe auch die Jahre 1979 1985 Ge[S. 143]werkschaftliche Grundorganisation, die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des FDGB beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder in Kleinbetrieben ohne eigene BGO werden in Ortsgewerkschaftsorganisationen zusammengefaßt; Aufbau, Leitung und Funktion entsprechen denen der BGO.) Die BGO untergliedert sich in Anlehnung an die Betriebsstruktur (Produktionsprinzip) nach Brigaden, Schichten,…
DDR A-Z 1975
Finanzplanung und Finanzberichterstattung (1975)
Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1979 1985 In einer vorrangig nach zentral aufgestellten Wirtschaftszielen gelenkten Volkswirtschaft ist es unumgänglich, Kreditgewährung, Bargeld- und Giralgeldumlauf, Zahlungs- und Verrechnungsverkehr, Einnahmen und Ausgaben der Staatswirtschaft und des Staatshaushalts sowie das Devisenaufkommen und seine Verwendung genauso sorgsam im voraus zu planen, wie dies bei der güterwirtschaftlichen (materiellen) Planung von Produktion, Investition, Import und Export versucht wird. Vor jeder Wirtschaftsperiode müssen Expansion und Struktur von Güter- und Geldkreislauf planerisch aufeinander abgestimmt werden, da andernfalls Störungen im Wirtschaftsablauf auftreten und Leistungsinitiativen fehlgeleitet werden (= Prinzip der Einheit von materieller und wertmäßiger Planung in der sozialistischen Wirtschaft). Die Fp. ist daher ein Teilgebiet der umfassenden Volkswirtschaftsplanung. Ihre Bedeutung für den Erfolg der Wirtschaftspolitik steht praktisch hinter derjenigen der materiellen Volkswirtschaftsplanung nicht zurück. [S. 304]Vereinfacht gesehen erfolgt die Fp. in der Zentralplanwirtschaft der DDR auf 3 Leitungsebenen: 1. der Ebene der Gesamtwirtschaft; 2. der Ebene der Territorien (Bezirk, Kreis) und 3. der Ebene der Betriebe und Betriebszusammenschlüsse (VEB; Kombinate, VVB). Auf der Ebene der Volkswirtschaft werden zur Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts 4 umfassende Finanzpläne aufgestellt: 1. Der Staatshaushaltsplan (Staatshaushalt); 2. der Plan der lang- und der kurzfristigen Kreditgewährung (Kredit); 3. der Bewirtschaftungsplan für Devisen und sonstige Devisenwerte (Valutaplan) und 4. der Plan der Versicherungsbeiträge und -leistungen (Sach- und Personenversicherung ohne Sozialversicherung). Der für die Staatsführung wichtigste Finanzplan ist der Staatshaushaltsplan. Er wird jährlich zusammen mit dem Volkswirtschaftsplan von der Volkskammer als Gesetz verabschiedet. Jeder VEB, jedes Kombinat und jede VVB stellt auf der Grundlage detaillierter Planungsvorschriften einen einheitlich gegliederten Finanzplan auf (Anordnung über die Finanzplanung in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, Nr. 6, S. 70 ff.). Zur Fp. auf Unternehmensebene gehören folgende Einzelplanungen, welche mit dem Blick auf die Maximierung der zentralen einzelwirtschaftlichen Erfolgsgrößen (d. s. die abgesetzte Warenproduktion, der Umsatzerlös bei bestimmten Erzeugnissen, der Gewinn, die Kapital- oder Fondsrentabilität) untereinander koordiniert werden müssen: a) Die Veranschlagung der künftigen Kosten bei vorgegebenen Betriebsleistungen und die Planung der Selbstkostensenkung; b) die Planung der Erlöse bei staatlich vorgegebenen Festpreisen; c) die Planung der Exporterlöse; d) die Planung der erreichbaren Gewinne und die Festlegung der Gewinnverwendung im kommenden Planjahr; e) die Planung der Ausstattung der betrieblichen Geldkapitalfonds mit Liquidität und die Festlegung der Verwendung dieser Finanzmittel; f) die Planung des Kreditbedarfes und der Kreditbeschaffung sowie der Tilgung der Kreditschulden und g) die Planung der Finanzierung der Bestände (Lagerhaltung) und der Forderungen (= Überbrückungsfinanzierung bis zum Eingang der Außenstände). Ausgehend von den quantitativ nur groben zentralen Zielvorstellungen und Orientierungsziffern wird nun unter Verwertung der spezifizierten Fp. auf Unternehmensebene in einem iterativen Prozeß versucht, vor Beginn jedes neuen Wirtschaftsjahres ein untereinander ausgewogenes, bilanziertes und disproportionsfreies Geflecht von Finanzplänen auf allen Leitungsebenen herzustellen. Dieses System von Einzelplänen soll dann für die Wirtschaftsführung und alle sonstigen wirtschaftsleitenden Instanzen eine zweckmäßige Grundlage für die operative Wirtschaftssteuerung und die Verwirklichung der güterwirtschaftlichen Pläne abgeben. An dem Planungs- und Abstimmungsprozeß zwischen finanzieller, materieller und Preisplanung sind in der DDR vor allem der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen, die Staatsbank, das Ministerium für Außenwirtschaft, die Staatliche Plankommission, die Industrieministerien und das Staatliche Amt für Preise beteiligt. Die Fb. ist der auf bestimmte Informationen spezialisierte Teil der periodischen Berichterstattung der staatlichen, genossenschaftlichen und halbstaatlichen Betriebe, in dem diese und auch die überbetrieblichen Zusammenschlüsse (VVB) regelmäßig über die Entwicklung ihrer Finanzen in der abgelaufenen Wirtschaftsperiode Mitteilung machen. Die Fb. ist ein Teil des „Informationssystems über Rechnungsführung und Statistik“ in diesen Wirtschaftsbetrieben (siehe z. B. die Anordnung über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie vom 12. 5. 1966, GBl. II, Nr. 79, S. 495 ff.). Für die mit der Fp. befaßten Wirtschaftsbehörden ist die laufende Fb. die wichtigste Arbeits- und Entscheidungsgrundlage. Ohne diese Informationsquelle sind die Leitungsinstanzen blind. Die Fb. enthält vor allem eine aufgeschlüsselte finanzielle Abrechnung der erbrachten betrieblichen Leistungen im Vergleich zu den im Betriebsplan gestellten Leistungsanforderungen. Adressat der Finanzberichte sind die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und die für die Währungs-, Geld- und Finanzpolitik verantwortlichen zentralen Lenkungsorgane. Die in die Fb. aufgenommenen Daten und Leistungskenngrößen entstammen unmittelbar den Ergebnissen des betrieblichen Rechnungswesens und der Finanzierungsrechnung der Produktionseinheiten. Das bei der Berichterstattung an die Wirtschaftsbehörden abzurechnende Kennziffernprogramm wird zentral durch die Zentralverwaltung für Statistik und durch andere einziehungsberechtigte Planbehörden festgelegt. Es ist seinem Umfang und seiner Struktur nach für Betriebe verschiedener Wirtschaftsbereiche unterschiedlich. Die Berichtsnomenklatur unterliegt ständigen Veränderungen entsprechend den sich wandelnden Informationsbedürfnissen der Berichtsempfänger (z. B. des MdF, der Plankommission). Die Erkundungen der Planbehörden beziehen sich jeweils auf die Resultate, welche bei den wichtigsten Leistungskenngrößen in den Einzelbereichen der betrieblichen Finanzplanung erzielt wurden (Kostenentwicklung, Umsatzschwankungen, Erlössituation, Gewinnentwicklung, Kreditinanspruchnahme usw.). Darüber hinaus werden noch Angaben über die Verluste durch Ausschußproduktion, die Kosten für Nachbessern, die Aufwendungen für anfallende Garantieleistungen und die Abdeckung eingetretener technisch-wirtschaftlicher Risiken verlangt. Zur Fb. gehört letztlich noch der Nachweis über die Höhe der im Betrieb gehaltenen Umlaufmittel. Hierdurch will die Wirtschaftsführung Klarheit darüber erhalten, ob die Betriebe unzulässige Mengen an Material horten (= Überplanbestände), und wie sie ihre Bestandshaltung finanzieren. Um gleichmäßig über den neuesten Stand der Entwicklung auf den genannten betrieblichen Leistungsgebieten informiert zu werden, werden die gewünschten Ergeb[S. 305]nisse laufend in Monatsberichten, aber auch in Quartalsmitteilungen sowie in Jahresanalysen erfaßt. Da die Wirtschaftsverwaltung der DDR auch nach der Revision der Wirtschaftsreform 1970 bemüht bleibt, in stärkerem Maße als vor 1963 üblich, finanzwirtschaftliche Steuerungsinstrumente einzusetzen, behalten die Fp. und Fb. auch im heutigen System der Wirtschaftslenkung, Rechnungsführung und Statistik eine große Bedeutung. Finanzsystem; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzschulden; Finanzorgane; Wirtschaft; Planung; Bauwesen; Sparkassen; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 303–305 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzrevisionSiehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1979 1985 In einer vorrangig nach zentral aufgestellten Wirtschaftszielen gelenkten Volkswirtschaft ist es unumgänglich, Kreditgewährung, Bargeld- und Giralgeldumlauf, Zahlungs- und Verrechnungsverkehr, Einnahmen und Ausgaben der Staatswirtschaft und des Staatshaushalts sowie das Devisenaufkommen und seine Verwendung genauso sorgsam im voraus zu planen, wie…
DDR A-Z 1975
Aggressionsverbrechen (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in Neue Justiz, H. 17, 1974, S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während eine von außen gewährte militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl.~II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine offizielle staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§~85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische [S. 6]Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen „Kriegshetze“ wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis acht Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“, oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt §~91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe verhängt werden. Das Friedensschutzgesetz wurde trotz dieser Neukodifizierung nicht aufgehoben. Die Strafvorschriften gegen die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ entsprechen dem Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966, das neben diesem Straftatbestand des StGB als Sondergesetz bestehen bleibt. Nach §~95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Strafrecht; Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 5–6 Agententätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und PropagandaSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung…
DDR A-Z 1975
Organisationswissenschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 1. Geschichte. Die Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der DDR zunächst eine Distanzierung von den Konzepten der „bürgerlichen“ Organisationslehre. Bei der Lösung betrieblicher Organisationsprobleme begann man sich hauptsächlich an dem in der Sowjetunion zu Fragen der Organisation entwickelten Gedankengut zu orientieren, ohne jedoch auf die bestehenden Organisationsprinzipien der abgelehnten bürgerlichen Organisationslehre zu verzichten. Auf der Grundlage der sowjetischer! Leitbilder sowie der Marxschen Analysen über die Organisation der kapitalistischen Produktionsweise formte sich in der DDR nach und nach ein erstes Konzept der Betriebsorganisation. Hinsichtlich der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation gingen ohne Zweifel entscheidende Impulse von der Kammer der Technik aus. Unter ihrer Leitung wurde schließlich 1959 eine der ersten bedeutenden Organisationslehren, „Grundfragen der Betriebsorganisation“, veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Organisationslehre standen Grundsätze und Prinzipien, die auch heute noch bestimmend sind. Als oberster Grundsatz und Grundlage zugleich wurde das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln hervorgehoben. Herausgestellt wurden u. a. fernerhin das Prinzip der Einheit von politischer und wirtschaftlicher Leitung, das Prinzip des demokratischen Zentralismus sowie das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung. Auf der Grundlage dieser ersten Konzeption vollzog sich die weitere Entwicklung mit Blick auf die Herausbildung einer O. Insbesondere setzten die mit der Einführung des „Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung“ ausgelösten Veränderungen und Neuorientierungen der Ausbildung einer O. neue Maßstäbe. Im Rahmen der geforderten Realisierung einer wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit wurde insbesondere die Anwendung „moderner“ Methoden und Techniken als Instrumente einer effektiveren Leitung und Organisation propagiert. Man hatte die Notwendigkeit erkannt, über den Rahmen der herkömmlichen betrieblichen Organisationslehre hinaus, neue Fragestellungen zu lösen. Diese neuen Fragestellungen ergaben sich einerseits aus unmittelbar praktischen Bedürfnissen einer umfassend geplanten Rationalisierung der Produktionsprozesse und Leitungsarbeiten auf der Grundlage der Datenverarbeitungstechnik und andererseits aus dem erkannten Zwang zu einer mehr interdisziplinären Lösung von Organisationsproblemen durch Berücksichtigung anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik oder der Operationsforschung. Mit der Verkündung des „Neuen Ökonomischen Systems des Sozialismus“ auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 vollzog sich auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften eine bedeutsame Wende. Neben der geforderten Entwicklung einer sozialistischen Betriebswirtschaftslehre erfuhr auch die O. neue Anregungen. Von Ulbricht wurde zunächst zur Bezeichnung des Wissenschaftskomplexes „Organisation“ die marxistisch-leninistische O. (MLO) proklamiert. Der Ausdruck „marxistisch-leninistisch“ war nicht als Attribut schlechthin anzusehen, sondern sollte Zielsetzung, Wesen, ideologische Position, historische Wurzeln und methodologische Grundlagen einer mit der sozialistischen Gesellschaft verbundenen Organisation bestimmen. Als Schwerpunkte bei der praktischen Anwendung dieser marxistisch-leninistischen O. wurden unter anderem angesehen: a) Optimale Gestaltung des Zusammenwirkens aller integrierten Teilbereiche des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus sowie Bestimmung von Stellung und Aufgaben der Teilsysteme bzw. Wirtschaftseinheiten (z. B. Betriebe, Kombinate). b) Straffung der organischen Verbindung zwischen der zentralen Leitung einerseits und der eigenverantwortlichen Planung und Leitung in den einzelnen Wirtschaftseinheiten und territorialen Organen andererseits. [S. 609]c) Optimale Organisation im Führungs- und Leitungsbereich. d) Vorbereitung und Durchsetzung einer komplexen Automatisierung der Produktion, der Verwaltungsarbeit und damit auch der Aufbau von Informationssystemen und e) Modellierung der Planung und Leitung in gesamt- und einzelwirtschaftlicher Sicht. Um die verschiedenen gestellten Aufgaben lösen zu können, bediente sich die MLO der Modelle der Operationsforschung, der ökonomischen Kybernetik, der System- und Informationstheorie, der systematischen Heuristik, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik sowie schließlich der elektronischen ➝Datenverarbeitung und Bürotechnik. Die MLO gewann zunehmend an Bedeutung und wurde in den Jahren zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED stark gefördert. Für sie errichtete man eigens eine „Akademie für marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft“. Betriebliche Organisationsmaßnahmen, die Ausbildung betrieblicher Organisatoren sowie die breite literarische Behandlung praktischer und theoretischer Organisationsfragen wurden ausnahmslos unter dem Leitbegriff „marxistisch-leninistische O.“ geführt. 2. Zur gegenwärtigen Wissenschaftskonzeption. Mit der vom VIII. Parteitag im Juni 1971 gebilligten modifizierten ökonomischen Grundrichtung wurden neue Prioritäten gesetzt. Es setzte ein verstärkter Prozeß der Rezeption und Adaption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse ein. Im Zuge dieser Veränderungen nahm die Bedeutung einzelner Wissenschaften wie z. B. die ökonomische Kybernetik, die Systemtheorie und die MLO ab. Demgegenüber gewannen Leitungsprobleme und deren Behandlung im Rahmen einer Leitungswissenschaft zunehmend an Bedeutung. So verwundert es nicht, daß nach dem VIII. Parteitag jedwede Erwähnungen der MLO fehlten. Spätere Hinweise zum Schicksal der MLO machten dann deutlich, daß diese Wissenschaftsdisziplin im Zuge der beschlossenen Realisierung der neuen Grundrichtung der Wirtschaftswissenschaften praktisch aufgelöst worden war. Statt der MLO wurde die Wissenschaft der sozialistischen Leitung propagiert, weil „die eigentliche Aufgabe in der Leitung besteht, die die Organisation der Arbeit mit einschließt, die sämtliche Seiten der Führungstätigkeit umfaßt“. Damit sollte auch die bisherige Praxis einer Höherbewertung von Organisationsproblemen gegenüber Leitungsproblemen ausgeschaltet werden. Infolge dieser Veränderungen erhielt der Komplex „Organisation“ einen völlig neuen Stellenwert innerhalb des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Konzeptes der DDR. Sämtliche Organisationsprobleme werden nicht mehr im Rahmen einer speziellen O. behandelt. Die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation ist nunmehr Gegenstand der sozialistischen ➝Leitungswissenschaft (Sozialistische Wirtschaftsführung). Innerhalb der Leitungswissenschaft werden Organisationsprobleme unter der Sammelbezeichnung „wissenschaftliche Organisation gesellschaftlicher Prozesse im Sozialismus“ (synonyme Bezeichnungen: „Nutzung der Produktivkraft Organisation im gesellschaftlichen Maßstab“ sowie auch „Organisation gesellschaftlicher Arbeit“) behandelt. Als besondere Teilbereiche dieses Organisationskomplexes gewinnen Wirtschaftsorganisation, Wissenschaftsorganisation und Leitungsorganisation besondere Bedeutung (vgl. hierzu auch nachfolgende Darstellung). a) Zur Wirtschaftsorganisation. Die Wirtschaftsorganisation stellt die rationelle und effektive Organisation der Tätigkeit des „produktiven gesellschaftlichen Gesamtarbeiters“ dar. Sie ist gerichtet auf eine rationelle Spezialisierung der Betriebe und Kombinate, auf die Erhöhung der Produktionsmaßstäbe gleicher bzw. gleichartiger Erzeugnisse, auf die Ausweitung der Kombinationen von Produktionsstufen sowie auf die quantitative und qualitative Höherentwicklung zwischenbetrieblicher Kooperation. Die Möglichkeiten für eine effektive Gestaltung der Wirtschaftsorganisation werden insbesondere durch die sozialistische ökonomische Integration der Mitgliederländer des RGW erweitert. Im Rahmen der durch die Wirtschaftsorganisation induzierten Prozesse entwickeln sich spezifische Organisationsformen weiter, wie z. B. Betriebe, Kombinate, VVB, Kooperationsgemeinschaften u. a. b) Zur Wissenschaftsorganisation. Wissenschaftsorganisation bezeichnet die Organisation des planmäßigen kollektiven Zusammenwirkens wissenschaftlich-schöpferischer Menschen mit dem Ziel, hohe wissenschaftlich-technische Leistungen zu erbringen und deren möglichst schnelle Nutzung im Produktionsprozeß zu realisieren. Als Schwerpunkt einer sozialistischen Wissenschaftsorganisation wird die enge Verbindung von Wissenschaft und Produktion herausgestellt. Ziel ist es, durch die Anwendung von Leitungs- und Planungsmethoden die Organisation der wissenschaftlich-technischen Arbeit und deren wirksame Verbindung mit der materiellen Produktion, den wissenschaftlich-technischen Vorlauf effektiv zu gestalten. Die Wissenschaftsorganisation begründet sich auf den vom „Plan Wissenschaft und Technik“ vorgegebenen technisch-ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zielen, Aufgaben und Maßnahmen. Sie berücksichtigt darüber hinaus das „Programm der Neuerer“, die „Vorgaben der Messe der Meister von Morgen“ und die Arbeitsergebnisse [S. 610]der Kammer der Technik. Daneben erwachsen der Wissenschaftsorganisation im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliederländer des RGW umfangreiche Aufgaben. c) Zur Leitungsorganisation. Ein wichtiges Element der Leitungswissenschaft und Mittelpunkt der wissenschaftlichen Organisation gesellschaftlicher Prozesse ist die Leitungsorganisation. Sie stellt im weitesten Sinne die rationelle und effektive Organisation der Leitung gesellschaftlicher Arbeitsprozesse, insbesondere die Leitung des Reproduktionsprozesses und seiner Teilprozesse, dar. Die Leitungsorganisation verfolgt die zweckmäßigste Gestaltung sowohl der Leitungsprozesse als auch der Struktur des Leitungssystems und schließt dabei auch die Organisation der Verwaltungsarbeiten ein. Die Leitungsorganisation steht in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. So beeinflußt z. B. die Weiterentwicklung der Leitungsorganisation eine Vervollkommnung der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. Ebenso verändern wirtschafts- und wissenschaftsorganisatorische Maßnahmen die zu leitenden gesellschaftlichen Prozesse und erfordern entsprechende Veränderungen der Leitungsorganisation. Schließlich müssen gesellschaftliche Organisation und wissenschaftliche Tätigkeit als Aufgaben der Leitung angesehen werden; sie stellen bestimmte Anforderungen an die Leitungsorganisation. Gemeinsamer Inhalt der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Leitungsorganisation ist die rationelle Gestaltung der Vergesellschaftung der Arbeit und der Leitung des vergesellschafteten Arbeitsprozesses. Bei der Nutzung der Produktivkraft „Organisation“ auf betrieblicher Ebene erlangen Wissenschafts-, Wirtschafts- und Leitungsorganisation eine besondere Bedeutung. Sie beeinflussen einerseits Maßnahmen der Betriebsorganisation und sind andererseits spezifische Ausprägungsformen der organisatorischen Tätigkeit im Betrieb. 3. Betriebsorganisation. Als Betriebsorganisation wird in der DDR die Organisierung des kooperativen und kollektiven Zusammenwirkens der Arbeitskräfte im Betrieb bezeichnet. Ziel soll es sein, ein reibungsloses und rationelles Zusammenwirken aller Elemente des betrieblichen Reproduktionsprozesses (Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände) zu gewährleisten sowie Reserven für die sozialistische Rationalisierung der Produktion zu erschließen und volkswirtschaftlich nutzbar zu machen. Betriebsorganisation umfaßt den Aufbau und den Ablauf des Betriebsprozesses. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Gestaltung der a) Einsatzfaktoren (Sach-, Arbeits- und Kapitalstruktur), um die Leistungsbereitschaft des Betriebes zu gewährleisten; b) des Fertigungsablaufes (Beschaffung, Produktionsvorbereitung einschließlich der Forschung und Entwicklung, Fertigung, Absatz) und [S. 611]c) der formalen Prozesse (Leitung und Planung, Information und Kommunikation, Organisation und Kontrolle). Im Mittelpunkt der Betriebsorganisation steht die Leitungsorganisation. Sie umfaßt a) die organisatorische Sicherung der Teilnahme der Werktätigen an der Leitung; b) die Organisation der Entscheidungen sowie der Informationsbeziehungen und c) die Struktur der Leitungsorgane. Im Rahmen der Organisation der Entscheidungen und der Informationsbeziehungen ist es insbesondere Aufgabe der Leitungsorganisation, auf der Grundlage der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und unter Berücksichtigung der Operationsforschung sowie der ökonomischen Kybernetik automatisierte Leitungssysteme zu entwickeln. Die gegenwärtig verbindliche Leitungsstruktur eines Industriebetriebes weist verschiedene Ebenen auf. Der Betriebsleitung liegt das „Linie-Stab-System“ zugrunde. Dieser Begriff deutet darauf hin, daß für jeden Verantwortungs- und Arbeitsbereich ein Leiter mit voller Verantwortung und mit Weisungsrecht („Prinzip der Einzelleitung“) gegenüber den direkt unterstellten Leitern eingesetzt ist (vgl. hierzu nebenstehende Leitungsstruktur des Industriebetriebes). Als Instrumente jeglicher betrieblicher Organisationsarbeit gelten insbesondere die elektronische Datenverarbeitung (EDV), die wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Operationsforschung und die ökonomische Kybernetik. Zur Durchführung aller Aufgaben einer Betriebsorganisation bestehen in größeren Betrieben und Kombinaten besondere Abteilungen für Betriebsorganisation, die ggf. dem Organisations- und Rechenzentrum (ORZ) angeschlossen sind. 4. Zum Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis einer Organisationstätigkeit) eine Ordnung dar, welche Stellung, Funktion und Beziehungen der Teilelemente eines Systems sowie die Art und Weise ihres rationellen Zusammenwirkens mit dem Ziel optimaler Ergebnisse fixiert. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 608–611 Organ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB)Siehe auch die Jahre 1979 1985 1. Geschichte. Die Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der…
DDR A-Z 1975
Parteitag/Parteikonferenz (1975)
Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 1969 Parteitag/Parteikonferenz: 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Der Pt. der SED ist gemäß Statut das höchste Organ der Partei. Nach der letzten Statutenänderung (Juni 1971) tritt er turnusmäßig alle fünf Jahre zusammen. Seit 1950 haben, mit Ausnahme der Zeitspanne vom V. zum VI. Pt., 1958–1963, alle 4 Jahre ordentliche SED-Pt. stattgefunden. Außerordentliche Pt. können vom Zentralkomitee auf dessen Initiative oder auf Verlangen von mehr als einem Drittel der Parteimitglieder innerhalb einer Frist von 2 Monaten einberufen werden. Sollte sich das Zentralkomitee diesem Verlangen entgegenstellen, so hätten die Parteiorganisationen, die einen außerordentlichen Pt. fordern, das Recht, ein Organisationskomitee zu bilden, än das die Vorbereitungsrechte und -pflichten, die sonst dem ZK obliegen, übergehen. (Bisher hat es noch keinen außerordentlichen Pt. gegeben.) Angesichts der Prinzipien des demokratischen Zentralismus, des Fraktionsverbots und des Prinzips der „Einheit und Reinheit der Partei“ dürfte es unmöglich sein, einen Pt. gegen den Willen der Parteiführung einzuberufen oder durchzuführen. Pt. haben eine Tagesordnung, die mit der Einberufung des Pt. mindestens acht Wochen vor dem Tagungstermin bekanntgegeben werden muß. Der Schlüssel für die Wahlen der Parteitags-Delegierten durch die Bezirksdelegiertenkonferenzen wird vorher vom ZK festgelegt. Die Delegierten werden vom ZK-Apparat sorgfältig ausgesucht (dabei spielt der ZK-Sekretär für Parteiorgane eine entscheidende Rolle) und in geheimer Abstimmung auf den Delegiertenkonferenzen gewählt. Pt. sind formal nur beschlußfähig, wenn die Hälfte aller Parteimitglieder durch Delegierte vertreten ist. Um den Pt. durchzuführen, wählen die Delegierten zu Beginn: a) das Präsidium des Pt. (dies ist eine reine Formalität und dient der Ehrung verdienstvoller Funktionäre; die Wahl erfolgt en bloc und dauert wenige Minuten); b) das Pt.-Sekretariat zur tatsächlichen Leitung des organisatorischen und technischen Pt.-Ablaufs; c) die Mandatsprüfungskommission, deren Aufgabe es ist, die Anwesenheit der Delegierten, die Beschlußfähigkeit des Pt. und die Gültigkeit der Mandate zu prüfen; d) die Wahlkommission, die die Wahlakte leitet; e) weitere Kommissionen (wie Redaktionskommission, Antragskommission, die von Fall zu Fall eingesetzt werden). Die Funktionen des Pt. sind: a) Entgegennahme und Diskussion des Rechenschaftsberichtes des ZK, der Revisionskommission u. a. Führungsgremien; b) Beschlußfassung über programmatische und statuarische Grundfragen (Generallinie); c) Diskussion der Strategie und Taktik der Partei in der Innen- und Außenpolitik für die Periode bis zum nächsten Pt., Billigung der Linie der Führung; d) Festlegung der Wirtschaftspolitik für die nächsten Jahre (Beschluß über die Direktive des Fünfjahrplans 1971–1975); e) Erklärungen zu aktuellen internationalen Problemen (Chile, Nahost, usw.); f) informelles Gipfeltreffen führender Vertreter der kommunistischen Weltbewegung; g) Wahl des Zentralkomitees (nicht aber des Politbüros oder des Sekretariats) und der Zentralen Revisionskommission. Die Wahlen sind geheim. Von besonderer Bedeutung ist die Teilnahme der Spit[S. 620]zenfunktionäre der Warschauer Pakt-Staaten, insbesondere des Generalsekretärs der KPdSU. Pt. sollen gesellschaftspolitische „Höhepunkte“ im Leben der Menschen der DDR darstellen. Sie dienen der Selbstdarstellung der Partei und ihrer Führung („Heerschau des Sozialismus“), sind Anlaß von Mobilisierungs- und Selbstverpflichtungskampagnen, die der politischen Bewußtseinsbildung und der Steigerung der Arbeitsproduktivität, also den Planübererfüllungen auch der Nicht-Parteimitglieder, dienen sollen. Oftmals erfüllten Pt. nur den Zweck der nachträglichen Legitimation bereits getroffener Entscheidungen des Zentralkomitees oder des <Politbüros>. Jedoch hat die Verkündung der jeweiligen „Generallinie“ der Partei auf den Pt. insofern gesamtgesellschaftliche Bedeutung, als hiervon nicht nur der Parteiapparat sondern — in den sozialistischen Ländern — die Entwicklung in allen gesellschaftspolitischen Bereichen unmittelbar beeinflußt wird. Auf die vorherige Festlegung der auf den Pt. vertretenen „Generallinie“ im Politbüro bzw. ZK hat in den letzten Jahren vielfach der im Staatsapparat (z. B. der Staatlichen Plankommission) vertretene Sachverstand Einfluß gewonnen. Darüber hinaus dienen die Pt. der Parteiführung auch dazu, die Anpassung der „Generallinie“ an die jeweilige Politik der KPdSU vor einer breiteren Öffentlichkeit darzustellen und zu erläutern. Zwischen den Pt. können auch Pk. einberufen werden: Auf den bisher veranstalteten 3 Pk. erfolgten stets Änderungen der Generallinie bzw. der Führungsstruktur der SED. Pk. können vom ZK zwischen den Pt. einberufen werden, wenn wichtige Fragen der Strategie und Taktik der Partei eine Antwort erfordern, wie das in den Jahren 1949, 1952 und 1956 der Fall war. Die Funktionen der Pk. sind: a) Abberufung von Funktionsträgern; b) Berufung neuer ZK-Mitglieder aus den Reihen der Kandidaten; c) Beschlußfassung zu wichtigen Fragen der Politik der Partei. Das 4. Statut der SED von 1963 schreibt vor: Beschlüsse der Pk. „sind vom Zentralkomitee zu bestätigen“ und sind für alle Mitglieder bindend. Die Auswechslung von Mitgliedern des ZK bzw. der Zentralen Revisionskommission bedürfen keiner Bestätigung durch das ZK. Auswahlmodus und Delegiertenschlüssel der Pk. werden vom ZK gesondert festgelegt. Die Pt. und Pk. werden vom Apparat des ZK gründlich vorbereitet. Die Delegierten und die zu wählenden Funktionsträger des Pt. werden vorher von den Abteilungen des ZK ausgesucht und vom Sekretär für Parteiorgane bestätigt. Da es keine Gruppenbildungen in der SED geben darf, sind oppositionelle Äußerungen von öffentlichen Sitzungen nicht bekannt geworden. Die dort verlesenen Reden und Diskussionsbeiträge enthalten aber gelegentlich Nuancen, die es einem aufmerksamen Beobachter erlauben, auf die Existenz unterschiedlicher Meinungen innerhalb der Partei zu schließen. Die Wahlen und Beschlußfassungen erfolgen stets einstimmig. I. Parteitag (21.–22. 4. 1946): Vereinigung von SPD und KPD (Vereinigungsparteitag); Verabschiedung der „Grundsätze und Ziele“ der SED und des 1. Statuts; Verkündung eines Manifestes an das deutsche Volk; Wahl der paritätisch besetzten Führungsgremien. II. Parteitag (20.–24. 9. 1947): Manifest des II. Parteitages an das deutsche Volk (Forderung nach Volksentscheid für Deutschland als demokratischen Einheitsstaat; schnelle Vorbereitungen für die Bildung einer gesamtdeutschen Regierung); Entschließungen zur politischen Lage, zur Frauen- und zur Jugendfrage; Festhalten an paritätischer Besetzung der Leitungsorgane, Wiederwahl der gemeinsam amtierenden Vorsitzenden Pieck und Grotewohl. 1. Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949): Entschließung über die nächsten Aufgaben der SED (westdt. Staatsgründung verhindern, eigene Ordnung stärken, Planwirtschaft und Wirtschaftsleitung ausbauen, sowjetische Erfahrung überall anwenden; politische Erziehung im Geiste des Marxismus-Leninismus verstärken, straffe Parteidisziplin einhalten); Manifest an das gesamte schaffende deutsche Volk (Zusammenschluß aller deutschen Patrioten, schnelle Bildung einer gesamtdeutschen Regierung aus allen Parteien und Massenorganisationen, Friedensvertrag, Abzug aller Besatzungsmächte); Bestätigung des Beschlusses der 13. (27. 7.) Parteivorstands-(PV-)Tagung (15./16. 9. 1948) über die Bildung der Zentralen Parteikontrollkommissionen (ZPKK) und PKK sowie des Beschlusses der 16. (30.) PV-Tagung (24. 1. 1949) über die Bildung des Politbüros, über die Abschaffung der Parität und die Einführung der Kandidatenzeit für neu eingetretene Genossen. III. Parteitag (20.–24. 7. 1950): Billigung des Fünfjahrplan-Entwurfs; Annahme des 2. SED-Statuts; Beschluß über die gegenwärtige Lage und die Aufgaben der SED; weitere Ausprägung der Prinzipien einer „Partei neuen Typs“; Umwandlung des Parteivorstands in das ZK. 2. Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952): Beschluß des planmäßigen Aufbaus der Grundlagen des Sozialismus durch verschärften Klassenkampf; Vorschlag, neue Gesetze über die Umgestaltung des Staats- und Verwaltungsaufbaus verabschieden zu lassen; Beschluß, bewaffnete Streitkräfte zu schaffen; Beginn der Landwirtschafts-Kollektivierung; Angriffe gegen Tito, Slansky, Gomulka. IV. Parteitag (30. 3.–6. 4. 1954): Verabschiedung des 3. Statuts der SED; BPO (Betriebsparteiorganisationen) erhalten das Recht der Kontrolle über die Betriebsleitung in allen Volkseigenen Betrieben; Bildung von kollektiven Büros in Bezirks- und Kreisleitungen; Dokument „Der Weg zur Lösung der Lebensfragen der deutschen Nation“ (Aktionseinheit von Arbeiterklasse und Bürgertum, um in Westdeutschland EWG- und Generalvertrag zu verhindern, stattdessen militärisch-neutrales und abgerüstetes Deutschland ohne „Macht des Großkapitals“); Ankurbelung eines Programmes der Massenbedarfsgüterproduktion, be[S. 621]schleunigte Entwicklung der Brennstoff- sowie chemischen Industrie und des Maschinenbaus. 3. Parteikonferenz (24.–30. 3. 1956): Wird als Zeitpunkt des „Eintritts in die Etappe des Kampfes um den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ bezeichnet. Ablenkung von der Entstalinisierung in der UdSSR durch Konzentration auf wirtschaftliche Probleme (Direktive des 2. Fünfjahrplanes) und Diskussion von Maßnahmen zur „breiteren Entfaltung der Demokratie“. V. Parteitag (10.–16. 7. 1958): Bestätigung der deutschlandpolitischen Grundlinie des 30. Plenums (30. 1.–1. 2. 1957), Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland; Ausarbeitung einer grundlegenden wirtschaftspolitischen Konzeption (Hauptaufgabe: Bundesrepublik im Pro-Kopf-Verbrauch bis 1961 zu übertreffen); Veränderung von Produktionsprofil und -Struktur der Volkswirtschaft (chemische Industrie, Petrochemie „störfrei machen“ durch Beseitigung von Abhängigkeiten von Westdeutschland); Beschleunigung der Kollektivierung der Landwirtschaft; Forcierung der PHG-Gründungen und von Betrieben mit staatlicher Beteiligung; Verkündung der zehn Grundsätze der sozialistischen Moral und Ethik. VI. Parteitag (15.–21. 1. 1963): Verabschiedung eines „Programms der SED“ und des 4. Statuts (einheitliche Kandidatenzeit, Betonung der Kollektivität der Leitung und der innerparteilichen Rechte und Pflichten); Erläuterung der Grundsätze des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖSPL); Auftrag an Staatsorgane, ein einheitliches Bildungssystem auszuarbeiten; weitere Gesetzgebungsanregungen (z. B. Familiengesetz); Konstatierung des „Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse“; Sieben-Punkte-Vorschlag eines „Abkommens des guten Willens“ zwischen beiden deutschen Staaten. VII. Parteitag (17.–22. 4. 1967): Begründung des „ökonomischen Systems des Sozialismus“ und des „entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (Kurs auf die Vollendung des Sozialismus in der DDR); Forderung nach „normalen Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“; Berlin (West) soll einen vertraglich gesicherten Status als „besondere politische Einheit“ erhalten. VIII. Parteitag (15.–19. 6. 1971): Korrekturen an dem bisher gültigen Gesellschaftsbild der Ulbricht-Ära (Rücktritt Ulbrichts am 3. 5. 1971) durch die Honecker-Führung bei stärkerer Einordnung der SED in die außenpolitische Strategie der UdSSR und Betonung des ideologischen Führungsanspruchs der KPdSU-Führung (Folge: Berlin-Abkommen vom 3. 9. 1971 usw.); Betonung der „ökonomischen Hauptaufgabe“ (der Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung durch kontinuierliche Entwicklung der Produktivkräfte); Proklamierung eines außenpolitischen Fünf-Punkte-Programms; Bestätigung der Fünfjahrplan-Direktive; Änderungen des Parteistatuts (Kontrollrecht der BPO über Lehranstalten, Bildungseinrichtungen usw., Pt. statt alle 4 Jahre jetzt nur noch alle 5 Jahre mit Folgerungen für Delegiertenkonferenzen und untere Parteiorgane). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 619–621 Parteischulung der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiveteranenSiehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 1969 Parteitag/Parteikonferenz: 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Der Pt. der SED ist gemäß Statut das höchste Organ der Partei. Nach der letzten Statutenänderung (Juni 1971) tritt er turnusmäßig alle fünf Jahre zusammen. Seit 1950 haben, mit Ausnahme der Zeitspanne vom V. zum VI. Pt., 1958–1963, alle 4 Jahre ordentliche SED-Pt. stattgefunden. Außerordentliche Pt. können vom Zentralkomitee auf dessen Initiative oder auf…
DDR A-Z 1975
Stipendien (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Die Gewährung von St. ist für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich sind sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v. H. aller Studenten erhalten ein St. Unterlagen für die Gewährung von St. müssen von den Studenten jährlich bei der Sektion eingereicht werden. Die Entscheidung über die Gewährung von St. trifft der Direktor der Sektion auf der Grundlage von Empfehlungen der „Kommission für Stipendienfragen“ und in Übereinstimmung mit den Leitungen der FDJ. 1. Grund-St. Das Grund-St. richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen der Eltern bzw. des Ehegatten und der Anzahl der von diesen zu versorgenden Kinder. Die Einkommensgrenzen sind gestaffelt. Sind beide Eltern berufstätig, erhöhen sie sich um 300 Mark. Das Grund-St. beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen eines Elternteils/Ehegatten von (Das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen der Angehörigen der Volkswirtschaft der DDR lag 1972 bei 815 Mark brutto). 2. Forschungs-St. Forschungs-St. werden unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. Ehegatten gezahlt. a) Grund-St. 1. Ausbildungsjahr 300 Mark monatlich; 2. Ausbildungsjahr 350 Mark monatlich; 3. Ausbildungsjahr 400 Mark monatlich. b) Leistungs-St. an 10 v. H. der Forschungsstudenten bis zu 150 Mark monatlich, an 20 v. H. der Forschungsstudenten bis zu 75 Mark monatlich. Für jedes zu versorgende Kind werden Zuschüsse (1. Kind 40 Mark, ab 2. Kind 30 Mark) gezahlt, sofern das Bruttoeinkommen des Ehegatten 500 Mark nicht übersteigt. 3. Leistungs-St. Studenten mit „sehr guten Leistungen und hoher gesellschaftlicher Aktivität“ können von den Lehrenden oder der FDJ für ein Leistungs-St. vorgeschlagen werden. a) im 2. Studienjahr an 10 v. H. der Studenten 80 Mark monatlich, an 10 v. H. der Studenten 60 Mark monatlich, an 20 v. H. der Studenten 40 Mark monatlich, b) ab 3. Studienjahr an 10 v. H. der Studenten 80 Mark monatlich, an 15 v. H. der Studenten 60 Mark monatlich, an 25 v. H. der Studenten 40 Mark monatlich. 4. Zusatz-St. Studenten, die vor ihrem Studium mindestens 5 Jahre berufstätig waren und dabei eine staatliche Auszeichnung erhalten haben sowie ehemalige Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten erhalten ein Zusatz-St. von 80 Mark monatlich. 5. Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium). Im November 1973 erhielten 20 chilenische Studenten und Aspiranten (Aspirantur) das erstmals verliehene „Salvador-Allende-St.“, das alljährlich für Verdienste junger Chilenen „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird. 6. Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende Leistungen werden Sonder-St. verliehen. Seit 1951 wird alljährlich das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von 300 Mark an Arbeiter- und Bauernstudenten verliehen. 1974 erhielten 154 Studenten dieses Sonder-St. für „vorbildliche gesellschaftliche und fachliche Leistungen“. Seit 1953 wird an jedem 5. Mai an 100 [S. 843]Studenten „für hervorragende Leistungen und besondere Erfolge bei der Aneignung des Marxismus-Leninismus und seiner Anwendung im Fachstudium“ das „Karl-Marx-St.“ in Höhe von 450 Mark vergeben. 25 Studenten der Germanistik können alljährlich mit dem „Johannes-R.-Becher-St.“ (275 Mark) ausgezeichnet werden. Sonderregelungen gelten ferner für Studenten, die als Lehrer für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium ausgebildet werden (220 bis 500 Mark), für Studenten, die von der NVA zum Studium delegiert werden (500 bis 900 Mark), und für Frauen, die von ihren Betrieben zum Frauensonderstudium delegiert werden (bis 800 Mark). Darüber hinaus stehen den Universitäten, Hoch- und Fachschulen Sonderfonds für spezielle Prämien zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 842–843 StFB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StörfreimachungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Die Gewährung von St. ist für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich sind sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v. H. aller Studenten erhalten ein St. Unterlagen für die Gewährung von St. müssen von den Studenten jährlich bei der Sektion eingereicht werden.…
DDR A-Z 1975
Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1975) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und Ungarn. Albanien ist dem Rat einen Monat später beigetreten, im September 1950 folgte die DDR als Vollmitglied. 1962 hat der RGW mit dem Beitritt der Mongolei seinen auf Europa bezogenen Regionalcharakter verloren. Im gleichen Jahr verzichtete Albanien aus politischen Gründen (Auseinandersetzungen zwischen der Sowjetunion und der VR China) auf die aktive Mitgliedschaft, blieb aber de jure Mitglied des Rates. Im Juli 1972 wurde schließlich Kuba als Vollmitglied aufgenommen - die ökonomischen Auswirkungen der Erweiterung der Gemeinschaft auf die westliche Hemisphäre sind jedoch, ebenso wie im Falle der Mongolei, relativ gering. Die übrigen sozialistischen Länder (VR Korea, VR Vietnam, Jugoslawien und — bis 1966 — die VR China) nehmen seit Mitte der 50er Jahre an Beratungen der Ratsorgane teil. Jugoslawien erhielt 1964 den Status eines teilassoziierten Mitglieds und ist an bestimmten Aktivitäten der Gemeinschaft („von gemeinsamem Interesse“) beteiligt. Die Gründung des RGW war überwiegend politisch motiviert (Gegenstück zum Marshall-Plan). Den beteiligten Regierungen fehlte seinerzeit der Wille zu gemeinschaftlichem Handeln. Erst nach und nach kam es zu einer Belebung der Tätigkeiten des RGW. Ende 1959 wurde die erste Satzung der Gemeinschaft angenommen, die drei Jahre später korrigiert wurde und in dieser Fassung Ziele, Prinzipien, Funktionen und Vollmachten der Organisation definiert. 1962 scheiterte der Versuch von Chruschtschow, im RGW eine überstaatliche Wirtschaftsplanung einzuführen, am offenen Widerstand Rumäniens. Stattdessen wird in den „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ — im selben Jahr einstimmig angenommen — die Koordinierung der staatlichen Wirtschaftspläne zur Hauptmethode der Zusammenarbeit erklärt. Das Jahr 1969 markiert den Beginn einer neuen Entwicklungsetappe. Seither wird im RGW-Raum eine Debatte über die „sozialistische ökonomische Integration“ geführt; dieser Begriff ist in einem offiziellen RGW-Dokument erstmals Mitte 1970 erwähnt worden. Bisheriger Höhepunkt dieser Integrations-Diskussion ist das „Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“ (im folgenden „Komplexprogramm“), das im Juli 1971 von den Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen wurde. Es sieht für den RGW eine Übergangsperiode von 15 bis 20 Jahren vor, in welcher der Zusammenschluß der osteuropäischen Volkswirtschaften mit dem Ziel der Integration gestärkt und vertieft werden soll. II. Integrationspolitische Bedeutung der Niveau- und Strukturunterschiede im RGW Die Grundprobleme der „sozialistischen ökonomischen Integration“ im RGW und der „Wirtschafts- und Währungsunion“ der EG sind — trotz aller systembedingten Unterschiede im Detail — nahezu identisch: In beiden Fällen geht es um eine Abstim[S. 690]mung der nationalen Wirtschaftspolitiken unter der notwendigen Bedingung einer gleichmäßigen Verteilung der daraus resultierenden Vor- und Nachteile. Daraus leitet sich die Frage ab, ob eine solche wirtschaftspolitische Abstimmung („Harmonisierung“) unter Wahrung nationalstaatlicher Autonomie zu erreichen ist oder der Übertragung eines Mindestmaßes nationalstaatlicher Kompetenzen auf gemeinschaftliche („supranationale“) Organe bedarf. Eng verknüpft damit ist das Problem, ob und wie weit eine Angleichung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums, d. h. eine gewisse Übereinstimmung im ordnungspolitisch-institutionellen Bereich der beteiligten Volkswirtschaften, herbeigeführt werden muß; dieses Problem ist im RGW-Raum gerade im Zusammenhang mit den Wirtschaftsreformen in den einzelnen Mitgliedsstaaten von großer aktueller Bedeutung. Die für die Integration unerläßliche wirtschaftspolitische Abstimmung hat die allmähliche Angleichung der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Voraussetzung. Eine solche Interessenangleichung ist im RGW bislang — trotz gemeinsamer Parteiideologie und prinzipieller Übereinstimmung der Gesellschaftsordnungen — ausgeblieben. Die wichtigste Ursache sind die gravierenden Niveau- und Strukturunterschiede. Das ökonomische Leistungspotential ist im RGW sehr ungleichmäßig verteilt. Allein die UdSSR produziert 65 bis 70 v. H. des (geschätzten) Sozialprodukts der Gemeinschaft. Das ist nicht nur die Grundlage der gegenwärtigen ökonomischen und politischen Vormachtstellung der Sowjetunion, es ist gleichzeitig unveränderliches Merkmal für die Zukunft des RGW: Fortschritte in der Zusammenarbeit werden zur Stärkung der sowjetischen Vorherrschaft beitragen, und zwar unabhängig vom politischen Willen der jeweiligen sowjetischen Führung. Nach der absoluten Höhe des Sozialprodukts ist die DDR hinter der UdSSR und Polen die drittgrößte Volkswirtschaft im RGW. Gemessen am Produkt je Einwohner bzw. je Erwerbstätigen steht sie an der Spitze der Rangfolge der RGW-Länder, sie dürfte den Durchschnitt — ebenso wie beim Lebensstandard — um rd. 50 v. H. übertreffen. Die UdSSR, die führende politische Macht der Gemeinschaft, gehört dagegen zu den schwächer entwickelten Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich fast aller ökonomischen Kennziffern: Produktivität und Lebensstandard, Wirtschaftsstruktur und Außenhandelsintensität. Aus diesen Differenzen resultieren vor allem stark divergierende nationalstaatliche Wachstumsziele. Hinzu kommen Unterschiede in den Produktions- und Konsumgewohnheiten der Menschen sowie ihrer psychologischen Einstellung zu wirtschaftlichen Problemen, ein Tatbestand, dessen integrationspolitische Bedeutung auch in der EG im Zusammenhang mit der angestrebten Wirtschafts- und Währungsunion erkannt worden ist. Ein bedeutsames Strukturproblem des RGW ist ferner die unterschiedliche Außenhandelsverflechtung der Mitglieder. Die kleineren Volkswirtschaften weisen eine — relativ hohe — Verflechtungsquote auf (Exporte in v. H. des Nationalprodukts), die gegenwärtig zwischen 40 (Ungarn) und 24 (DDR) schwankt; diese Länder müssen der Außenwirtschaft im Rahmen ihrer Wirtschaftspolitik eine entsprechend große Beachtung schenken. Im Falle der UdSSR beträgt diese Quote nur rund 6 v. H., und die Sowjetunion ist — ebenso wie die USA — aufgrund dieser geringen Verflechtung mit dem Ausland eher in der Lage, wirtschaftspolitische Maßnahmen unter Mißachtung ihrer außenwirtschaftlichen Konsequenzen durchzuführen. III. Ziele und Methoden der Integration Die strukturellen Unterschiede und die damit zusammenhängenden Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern tragen einen langfristigen Charakter. Um die ökonomische Kooperation im RGW unter diesen Voraussetzungen überhaupt voranbringen zu können, mußten die Integrationsziele so formuliert werden, daß sie von allen Mitgliedern akzeptiert werden konnten. Das strategische Endziel der „sozialistischen Integration“ ist im Komplexprogramm aus diesem Grunde nicht definiert worden. Die Integration selbst wird nur sehr vage als ein von den kommunistischen Parteien und Regierungen der Mitgliedsstaaten „bewußt und planmäßig gestalteter Prozeß der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschrieben. Im Zuge dieses Prozesses soll zwar eine Reihe von ökonomischen, politischen und ideologischen Einzelzielen verwirklicht werden (u. a. beschleunigtes Wirtschaftswachstum, höherer Lebensstandard, erhöhte Verteidigungskraft, höherer und stabilerer Intrablockhandel). Ihre zeitliche und sachliche Priorität ist aber interpretationsbedürftig. Zum Hauptziel der Gemeinschaft für die kommenden 15 bis 20 Jahre ist die schrittweise Annäherung und Angleichung des sozioökonomischen Leistungsniveaus der beteiligten Staaten erklärt worden (= Abbau der für die Integration negativen Struktureinflüsse). Darüber, welche der im RGW zusammengeschlossenen Volkswirtschaften unterentwickelt sind und demzufolge Entwicklungshilfe von ihren Partnern beanspruchen dürfen, wird — die Mongolei ausgenommen — ebensowenig gesagt, wie darüber, wer für diese Hilfe aufzukommen hat, in welcher Höhe und in welcher Form. Das Komplexprogramm ist keine Richtschnur für konkretes wirtschaftspolitisches Handeln; es ist vielmehr eine Absichtserklärung über die Marschrichtung, in der eine Interessenangleichung herbeigeführt werden soll. [S. 691]Als „Hauptmethode der Organisation der Zusammenarbeit und Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung“ wird im Komplexprogramm die Koordinierung der Pläne bestätigt. Sie beeinträchtigt nicht die nationalstaatliche Souveränität. Die Mitgliedsländer sollen die mittel- und vor allem langfristig wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen untereinander abstimmen, einmal im Bereich der Strukturpolitik sowie der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, zum anderen auf dem Gebiet der Spezialisierung und Kooperation der Industrieproduktion. Die Unabhängigkeit der nationalen Regierungen ist dadurch ausreichend gewahrt, daß sich an der Koordinierung bestimmter Sachbereiche nur die jeweils „interessierten“ Mitglieder zu beteiligen brauchen, d. h. die wirtschaftspolitische Abstimmung kann sowohl zwei- als auch mehrseitiger Natur sein. Eine neue, im Komplexprogramm genannte Form der wirtschaftlichen Verflechtung ist die gemeinsame Planung einzelner Industriezweige und Produktionsarten. Im Sinne einer maximalen Sicherung nationalstaatlicher Kompetenzen wird diese Form der zukünftigen Zusammenarbeit in dreifacher Weise eingeschränkt: a) Es sollen sich daran nur die jeweils „interessierten“ Länder beteiligen, b) der selbständige Charakter der „inneren Planung“ muß erhalten bleiben und c) die entsprechenden Produktionsanlagen und -ressourcen bleiben im nationalen Eigentum. In kleineren Bereichen ist es schon zu gemeinsamem Handeln gekommen. So hat die DDR mit der UdSSR Ende 1973 eine sog. Internationale Wirtschaftsorganisation „Assofoto“ gegründet (s. Übersicht). Geschäftsbereich dieses Konzerns: Gemeinsame Planung der Forschung und Entwicklung, der Produktion und des Handels fototechnischer und magnetischer Materialien für Informationsaufzeichnung. Auch an weiteren Organisationen hat sich die DDR beteiligt (Interatominstrument, Interatomenergo, Intertextilmasch). Es hat den Anschein, daß man mit diesen Experimenten demonstrieren will, daß es heute im RGW gemeinsam zu planende Integrationsprojekte gibt und daß das gemeinschaftliche Vorgehen zum Vorteil für alle wird („Politik der kleinen Schritte“). Darüber hinaus verpflichteten sich die RGW-Länder zu gegenseitigen Konsultationen — der am wenigsten intensiven Integrationsmethode — in allen Grundfragen der Wirtschaftspolitik sowie der nationalstaatlichen Wirtschaftsreformen. IV. Organisation und Willensbildung Die Hauptprinzipien des RGW, wie sie in der Ratssatzung aus dem Jahre 1962 niedergelegt sind, wurden im Komplexprogramm bestätigt: „Die sozialistische ökonomische Integration erfolgt auf der Grundlage der völligen Freiwilligkeit und ist nicht mit der Schaffung übernationaler Organe verbunden …“ Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Gemeinschaft unterscheidet die folgenden Hauptorgane (s. Schaubild auf Seite 692): Ratstagung: Sie setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen, die von den nationalen Regierungen entsandt werden. Sie ist das oberste Organ des RGW. Exekutivkomitee: Die stellvertretenden Regierungschefs bilden das wichtigste Vollzugsorgan, das die Aufsicht über alle nachgeordneten Organe ausübt. Ständige Kommissionen: Es gibt gegenwärtig 20 Kommissionen, entweder als Branchenkommissionen (z. B. für chemische Industrie) oder mit allgemeinem Aufgabenbereich (z. B. für Außenhandel). Sie werden aus Vertretern der Mitgliedsländer, angeführt vom zuständigen Ressortminister, gebildet. Ihre Funktion: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in ihrem Bereich. In Moskau haben — neben allen anderen Hauptorganen — insgesamt 7 Kommissionen ihren ständigen Sitz: Elektroenergie, Schwarzmetallurgie, Außenhandel, ökonomische Fragen, Ausnutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken, Statistik sowie Valuta- und Finanzfragen; alle Ständigen Kommissionen allgemeineren Charakters befinden sich somit in der sowjetischen Hauptstadt. Von den übrigen Kommissionen haben 3 ihren Amtssitz in Berlin (Chemische Industrie, Bauwesen, Standardisierung), jeweils 2 in Warschau (Kohleindustrie, Transportwesen), Prag (Maschinenbau, Leichtindustrie), Sofia (Nahrungsmittelindustrie, Landwirtschaft), Budapest (Buntmetallurgie, Radiotechnische und elektronische Industrie) sowie je 1 in Bukarest (Öl- und Gasindustrie) und Ulan-Bator (Geologie). Komitee für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planungstätigkeit: In diesem Komitee beraten die Planungschefs der Mitgliedsländer über Bereiche und Maßnahmen der Plankoordinierung. Komitee für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit: Organ der Länder-Ressortschefs für Wissenschaft und Technik zur Beratung und Abstimmung von Maßnahmen zur Koordinierung der Forschung. Komitee für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der materiell-technischen Versorgung: gegründet auf der 28. Ratstagung (18.–21. 6. 1974). Sekretariat: Ständiges Organ des RGW (1~Generalsekretär und etwa 650~Mitarbeiter), führt die Verwaltungsarbeiten für alle Haupt- und Nebenorgane durch. Die Hauptorgane — das Sekretariat ausgenommen — besitzen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs lediglich das Recht, Empfehlungen in Sachen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen, um in der Praxis wirksam zu werden, von den souveränen Mitgliedsländern ange[S. 692]nommen werden. Als einziges Hauptorgan ist das Sekretariat, das unter allen Ratsorganen am ehesten in der Lage wäre, Gemeinschaftsinteressen zu verfolgen, nicht zu Empfehlungen berechtigt; es erfüllt im Rahmen der Willensbildung innerhalb des RGW die Funktion eines Initiators. Die gleiche Rolle spielen die Neben- oder Hilfsorgane des Rates, wie z. B. die Ständige Beratung der Minister für Binnenhandel (insgesamt gibt es 7 solcher Beratungen) oder der Arbeitsgruppe für nationale und internationale Preisbildung. Diese Organisationsstruktur sichert den Mitgliedsländern ein Höchstmaß an Einflußnahme auf Gemeinschaftsebene zu. Noch wichtiger für die Dominanz der nationalen über die Gemeinschaftsinteressen ist allerdings die bestehende Form der Willensbildung: Alle Empfehlungen müssen einstimmig verabschiedet werden. Das Prinzip der Einstimmigkeit, die entscheidende Garantie der staatlichen Souveränität der Mitgliedsländer, ist ein Grundsatz der RGW-Verfassung. Seit 1967 gilt das Einstimmigkeitsprinzip nur für die jeweils „interessierten“ Mitglieder: Jedes Land, das in bezug auf eine geplante Maßnahme sein „Nicht-Interesse“ erklärt, kann seine Mitarbeit in diesem Falle zwar einstellen (Rumänien ist z. B. kein Mitglied von Interatominstrument), es kann aber nicht mehr, wie zuvor, das Zustandekommen einer mit dem Einverständnis der interessierten Länder empfohlenen Maßnahme verhindern. Dieses Prinzip gilt auch für die Sonderorganisationen der RGW-Länder (s. Übersicht), die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowohl Empfehlungen annehmen als auch Entscheidungen fällen können. Das Statut der Internationalen Investitionsbank der RGW-Länder sieht allerdings erstmalig die Möglichkeit vor, das Einstimmigkeitsprinzip wenigstens in einem Randbereich zu durchbrechen. Eine entsprechende Regelung findet sich auch in der Satzung von Interatominstrument (Geschäftsbereich: Entwicklung, Produktion, Handel und Betreuung von Geräten für die Kerntechnik; Geschäftsbeginn: 1. 3. 1972; Sitz: Warschau). Es ist kein RGW-Organ, sondern eine juristisch selbständige Sonderorganisation, getragen von 11 staatlichen Produktions- und Handelsunternehmungen aus 5 RGW-Mitgliedsländern (ohne Rumänien, die Mongolei und Kuba). Diese Unternehmungen behalten hinsichtlich ihres Vermögens sowie ihrer organisatorischen und rechtlichen Stellung die volle [S. 693]Selbständigkeit. Das Besondere an Interatominstrument ist, daß es sich aus eigenen Einnahmen finanzieren soll - allerdings erst nach einer 3jährigen Anlaufzeit. 1973 sind neben der bereits erwähnten Vereinigung „Assofoto“ 3 weitere „sozialistische multinationale“ Konzerne gegründet worden. V. Bereiche der Zusammenarbeit A. Intrablockhandel (IBH) Für den gegenseitigen Warenaustausch der RGW-Länder (Intrablockhandel), den wichtigsten Bereich der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft, gelten die bisherigen handelspolitischen Grundsätze unverändert fort: bilateraler, zum großen Teil streng kontingentierter Tausch; zweiseitig ausgehandelte, in der Regel über 5 Jahre unveränderte Vertragspreise und bilaterale Verrechnung. Die Hauptursache für diesen strikten Bilateralismus sind die im IBH geltenden Preise — das vielleicht umstrittenste Problem im Rahmen des RGW. Auch das Komplexprogramm bietet keine Problemlösung; denn die Preise sollen, wie bisher, „auf der Basis der Weltmarktpreise, die vom schädlichen Einfluß konjunktureller Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ sind, zwischen den jeweiligen Partnern ausgehandelt werden. Unter diesen Voraussetzungen wird die DDR aufgrund ihrer überragenden handelspolitischen Stellung auch in Zukunft die Bedingungen des Warenaustausches mit ihren Partnern zu ihren Gunsten weitgehend bestimmen können. Mit einem Anteil von 16 v. H. am gesamten IBH (1973) ist die DDR hinter der UdSSR (36 v. H.) die zweitgrößte Handelsmacht der Gemeinschaft, wenn auch ihr Anteil leicht rückläufig ist. Die Wirtschaft der DDR ist aber — vor der Sowjetunion — der absolut größte Investitionsgüterlieferant: jede vierte im RGW-Handel exportierte Maschine stammt aus der DDR (1960 war es sogar jede dritte). Aus ihrer Rolle als Investitionsgüterlieferant resultiert auch die überdurchschnittliche Handelsverflechtung der DDR-Wirtschaft im RGW. Hierin zeigt sich allerdings — neben einer gewissen Abhängigkeit von der Wirtschaftslage der UdSSR — ein wichtiger Nachteil für die DDR: Ihre Partner befinden sich — die ČSSR ausgenommen — auf einer Entwicklungsstufe, die der technologisch in vielen Fällen überlegenen DDR kaum ausreichend Möglichkeiten bietet, die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung verstärkt zu nutzen. Eine nachhaltige Intensivierung des IBH, zu erreichen über eine Konzentration der Exportindustrie in allen Partnerländern einschl. der DDR, ist die notwendige Voraussetzung für die Nutzung aller Vorteile aus der Integration. Dazu müßte die Plankoordinierung, wie ursprünglich beabsichtigt, zu einer weitreichenden Abstimmung der nationalstaatlichen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Investitionspolitik, führen. Wichtigstes Instrument einer solchen Abstimmung wären ökonomisch begründete Wechselkurse, die bis heute im RGW fehlen - alle RGW-Währungen sind reine Binnenwährungen. Die Einführung einheitlicher Wechselkurse ist im Komplexprogramm — wenn überhaupt — erst für die 80er Jahre vorgesehen. Aus diesem Grunde wird die Koordinierung der Pläne ihren bilateralen Charakter beibehalten und sich hauptsächlich auf den gegenseitigen Handelsverkehr beschränken. Zwischen der DDR und Polen ist z. B. die erste Koordinierungsphase für das kommende Planjahrfünft 1976–1980 bereits abgeschlossen: beide Länder wollen Waren im Wert von 8 Mrd. Rubel austauschen, d. h. fast 100 v. H. über dem für 1971–1975 erwarteten Umsatz. Auf der Grundlage der bilateralen Plankoordinierung sollen spätestens in der ersten Hälfte des kommenden Jahres die Handelsabkommen für 1976–1980 zwischen den RGW-Volkswirtschaften abgeschlossen werden. B. Produktionsspezialisierung und -kooperation Eine Intensivierung des Handels zwischen der DDR und den übrigen RGW-Ländern setzt steigende Exporte dieser Handelspartner voraus. Dies könnte u. a. durch Kooperationsbeziehungen erreicht werden. Die bisher im RGW abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen erstrecken sich in erster Linie auf Spezialisierungsabkommen. Bisher wurde zwar die Produktion einer Vielzahl von Maschinen- und Anlagetypen spezialisiert (bis 1973: 2.300). Hierbei handelt es sich jedoch überwiegend um bilaterale Abkommen, in denen die überlieferten Produktionsschwerpunkte zementiert werden. Ihre ökonomische Bedeutung ist außerdem nicht abzuschätzen. In den Jahren 1968–1973 hatten diese Kooperations-Exporte einen Anteil an den gesamten Lieferungen der DDR in die übrigen RGW-Länder (einschl. Jugoslawien) von 15 v. H. Bei Exporten in die UdSSR waren es sogar 24 v. H.; für die Importe ergab sich dagegen nur ein Anteil von knapp 7 v. H. Auf die DDR entfiel der Hauptteil des auf Spezialisierungsvereinbarungen beruhenden Maschinen- und Anlagenexportes (ca. 25 v. H. der Ausfuhren in die RGW-Länder). Die Industrie der DDR konzentrierte sich in erster Linie auf die Produktion von Präzisionsgeräten der Feinmechanik/Optik, elektrotechnische Ausrüstungen, Ausrüstungen für chemische, zement- und metallverarbeitende Fabriken, Hebe- und Transportausrüstungen sowie Schiffe und Schienenfahrzeuge. Zwei der bisher größten bilateralen Kooperationsprojekte hat die DDR mit der ČSSR vereinbart: Auf dem Sektor der Petrochemie soll im 1.~Abschnitt eine Äthylenfabrik in Böhlen errichtet werden. Sie soll über eine Rohrleitung Chemiebetriebe in der ČSSR (Zaluzi und Nerotovice) mit Äthylen (jährlich 150.000 t) und Propylen beliefern. Etwa die Hälfte des verarbeiteten Rohstoffs soll in die DDR reexportiert und hier zu Kunststoffen verarbeitet wer[S. 694]den. Nach Errichtung einer Äthylenfabrik in der ČSSR soll in der 2.~Etappe der Vereinbarung die Lohnveredelung von der DDR übernommen werden. Das 2.~Projekt sieht den Entwurf und Bau eines neuen Pkw-Modells vor, jährlich 600.000 Stück, davon je die Hälfte in beiden Ländern. Es ist vorgesehen, daß sich Ungarn an dieser Gemeinschaftsproduktion beteiligt. Der bisher im RGW erreichte Stand der Kooperation und Spezialisierung muß von der DDR als unbefriedigend empfunden werden; denn für sie sind die Möglichkeiten, über die internationale Spezialisierung Produktivitätsfortschritte zu erzielen, noch längst nicht ausgeschöpft. 2 Faktoren erschweren im RGW eine Intensivierung der Kooperation: 1. Da die Währungen der RGW-Länder reine Binnenwährungen sind, d. h. also keine für den Außenhandel relevanten Wechselkurse existieren, sind Aufwand und Nutzen von Kooperationsvereinbarungen schwer meßbar. 2. Die Interessenlage der Länder ist unterschiedlich. Die UdSSR verfügt über einen großen Binnenmarkt; sie kann in vielen Bereichen die Großserienproduktion allein schon für den Inlandsverbrauch aufnehmen. Außerdem sind die weniger entwickelten RGW-Länder — vor allem aber Rumänien — zunächst noch an einem breiten Ausbau ihrer Industrie interessiert und möchten sich daher erst in einem späteren Entwicklungsstadium spezialisieren. Aus diesen Gründen werden echte Kooperationsvereinbarungen allenfalls für den Intrablockhandel der 80er Jahre eine bedeutende Basis bilden. C. Kapitalmarkt Angesichts der fehlenden Währungskonvertibilität gibt es im RGW keinen funktionsfähigen übernationalen Kapitalmarkt. Die Internationale Investitionsbank (Grundkapital: 1,05 Mrd. Transfer-Rubel, darunter 30 v. H. in frei konvertierbarer Währung oder Gold) kann diese Funktion nur in beschränktem Umfange übernehmen. Die Bank hat in den Jahren 1971 und 1972 Kredite über eine Summe von 279 Mill. Transfer-Rubel (darunter 40 v. H. in konvertibler Währung) gewährt. 9 v. H. dieser Kredite sind der DDR zur Verfügung gestellt worden; sie ist andererseits mit 17 v. H. am Grundkapital der Bank beteiligt - die DDR ist bisher ein Netto-Kreditgeber. Ende 1973 erhöhte sich die Kreditsumme der Investitionsbank auf 588 Mill. Transfer-Rubel (= 2,5 v. H. aller Exporte im IBH). Im RGW überwiegen bisher güterwirtschaftliche Formen der Investitionsfinanzierung. Z. B. beteiligten sich die meisten Mitgliedsländer durch Investitionsgüterlieferungen an der Errichtung von Betrieben und an der Erschließung von Rohstoffquellen auf dem Territorium der Sowjetunion. So hat sich die DDR u. a. an der Erschließung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten, am Bau eines Zellstoffwerkes (Ust-Ilimsk), eines Asbestkombinats (Kijembai) und eines elektrotechnischen Betriebes in der UdSSR beteiligt. Im Volkswirtschaftsplan der DDR sind für 1974 500 Mill. Mark für Investitionsbeteiligungen in anderen RGW-Ländern vorgesehen. Das sind, gemessen an den Exporten in die RGW-Länder, nahezu 2 v. H. Die Bezahlung der Lieferungen und der Zinsen für die gewährten Kredite (im allgemeinen gilt ein Zinssatz von 2 v. H.) soll aus der Produktion der neuen Betriebe erfolgen. Im Komplexprogramm ist für den RGW eine neue Form des Kapitaltransfers vorgesehen: Interessierte Länder können „… gemeinsame Betriebe bilden, die über eigenes Vermögen verfügen, Subjekte des Zivilrechts sind, auf der Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und für die übernommenen Verpflichtungen mit ihrem Vermögen voll haftbar sind“. Als unmittelbare und bisher im RGW-Bereich einzige Realisierung dieser Bestimmung wird in Polen (in der Nähe von Kattowitz) von der DDR und Polen ein gemeinsamer Betrieb errichtet. Es handelt sich um eine Baumwollspinnerei, die Ende 1974 in Betrieb genommen werden soll, mit einer Kapazität von 125.001 Baumwollgarn und 2.100 Beschäftigten. Die Kapitalanteile sind entsprechend den erbrachten Leistungen zu je 50 v. H. auf die beiden Länder aufgeteilt, und der Betrieb stellt ein „gemeinsames“ Eigentum dar, d. h. die Kapitalanteile sind nicht veräußerlich an Drittländer. Oberstes Betriebsorgan ist der Verwaltungsrat, bestehend aus 4 Vertretern beider Länder, die vom jeweiligen Ministerium für Leichtindustrie entsandt und abberufen werden. Seine Beschlüsse müssen einstimmig getroffen werden. Diese Organisationsform (Direktinvestition) kann als geeignetes Instrument zur Überwindung von Disproportionen im Arbeits- und Kapitalbedarf bei gleichzeitiger Wahrung des Mitspracherechts der Beteiligten angesehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Modell bewährt und damit als Beispiel für die Gründung weiterer Unternehmen dieser Art fungieren kann. Immerhin haben die DDR und Polen bereits die Errichtung zweier weiterer Gemeinschaftsunternehmen in Erwägung gezogen. VI. Weiterentwicklung des RGW Die gegenwärtigen Wachstumsbedingungen drängen die RGW-Länder — mehr oder weniger intensiv —, die Zusammenarbeit in der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft voranzutreiben. Das wichtigste Hindernis für eine stärkere wirtschaftliche Verflechtung im RGW sind die bestehenden schwerwiegenden Strukturdisparitäten (= Produktivitäts- und Wohlstandsgefälle). Sie bewirken vor allem, daß die Plankoordinierung, die Hauptmethode der Zusammenarbeit, auf den bilateralen Warenaustausch beschränkt bleibt; daß es kein einheitliches Interesse der Mitgliedslän[S. 695]der gibt, neuartige Mechanismen der Zusammenarbeit (z. B. Konvertibilität der Währungen) zu entwickeln; daß von Land zu Land zum Teil weitreichende Unterschiede im Lenkungssystem der Außenwirtschaft bestehen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Zukunft des RGW ungewiß. Eine der möglichen Entwicklungsrichtungen ist die sektorale Teilintegration: Auf ausgewählten Gebieten könnte die gemeinsame Planung in Angriff genommen werden; als Organisationsform bieten sich die internationalen Wirtschaftsvereinigungen an. Allerdings ist die gemeinsame Wirtschaftsplanung für die Regierungen aller RGW-Länder Neuland. Ihr Nutzen für die eigene Wirtschaft ist unter den gegebenen Verhältnissen ebenso ungewiß wie das Ausmaß der unvermeidlichen Aufgabe nationalstaatlicher wirtschaftspolitischer Kompetenzen. Diese Unsicherheit erklärt das vorsichtige Vorangehen der RGW-Länder in diesem Zusammenhang, denn die Regierungen sind im Rahmen der sozialistischen Wirtschaftssysteme für die Wirtschaftsentwicklung in ihren Ländern voll verantwortlich. Ein anderer Weg in die Zukunft wäre die regionale Teilintegration: Alle ökonomischen Voraussetzungen (Wirtschaftsstruktur, Größe des Binnenmarktes, Arbeitsmarktlage usw.) prädestinieren die DDR, ČSSR, Polen und Ungarn zu einem wirtschaftspolitischen Zusammenschluß, um die Integrationsvorteile nutzen zu können. Die vier Länder könnten innerhalb des RGW ein Integrationsgebilde entwickeln, das ein Modell für die Weiterentwicklung der gesamten Gemeinschaft — ähnlich wie die Benelux-Union in der EWG — bilden würde. Abgesehen von allen politischen Implikationen würde das für die betroffenen Länder ein schwieriger, dornenreicher Weg sein. Ein Beispiel für diese Schwierigkeiten ist das (vorerst) gescheiterte Abkommen zwischen der DDR und Polen über den freien Reiseverkehr. Welcher der beiden Wege auch immer beschritten wird, sie führen unvermeidlich zum Souveränitätsverlust: auch im RGW ist die Integration ohne supranationale Elemente nicht zu erreichen. Fortschritte in der Weiterentwicklung des RGW werden davon abhängen, wie schnell es gelingt, die integrationshemmenden Struktureinflüsse abzubauen. Dieses Ziel ist nur über eine entsprechende Wachstumsdifferenzierung innerhalb des RGW zu erreichen. Das Ausmaß dieser Wachstumsabstufung wird - ausgehend von den bestehenden Unterschieden des Pro-Kopf-Einkommens - durch den Bevölkerungszuwachs bestimmt: Behält die DDR ihre gegenwärtige gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate von 5 v. H. bei, dann müßten Ungarn ein um 0,4 v. H., Bulgarien und die ČSSR jeweils um 0,6 v. H., Rumänien und Polen um je 0,9 v. H. und die UdSSR sogar um 1,1 v. H. höheres jährliches Wachstum erreichen, um den relativen Einkommensabstand zur DDR nicht größer werden zu lassen. Sollen die Einkommensunterschiede abgebaut, d. h. nach oben angepaßt werden, dann ist eine noch stärkere Differenzierung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich. Die schwächer entwickelten RGW-Länder mit einer ungünstigen Wirtschaftsstruktur und relativ hohem Bevölkerungswachstum müßten dafür nicht nur entsprechend hohe Erweiterungsinvestitionen vornehmen (Vollbeschäftigungspolitik). Sie müßten darüber hinaus gleichzeitig auch einen hohen Anteil ihrer Kapitalressourcen für Rationalisierungsinvestitionen zur nachhaltigen Strukturverbesserung und damit zur Produktivitätssteigerung einsetzen. Die Regierungen der meisten RGW-Länder verfolgen gegenwärtig aber eine Wachstumsstrategie, die, im Gegensatz zur Vergangenheit, die Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung stärker betont; der Spielraum für das Zwangssparen, in vergangenen Perioden eine der wichtigsten Finanzierungsquellen der Investitionen, ist demzufolge gering. Diese verwendungspolitische Priorität beschränkt auch die Fähigkeit der reichsten RGW-Länder (der DDR und ČSSR), blockinterne Kapitalhilfe zu leisten. Eine Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten aller RGW-Länder könnte kurzfristig durch die Bereitstellung von Ressourcen aus dem Ausland außerhalb des RGW, in erster Linie durch die westlichen Industrieländer, erfolgen. Eine vorerst hauptsächlich kreditfinanzierte Steigerung der Importe der RGW-Länder aus dem Westen könnte einen wichtigen Beitrag zur Milderung der Strukturunterschiede im RGW leisten. Vor diesem Hintergrund sind die Anfänge einer gemeinschaftlichen Politik des RGW gegenüber Drittländern zu sehen. Der erste bescheidene Schritt in dieser Richtung ist das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen dem RGW und Finnland (Mai 1973). In diesem Abkommen steht zwar noch nichts über die Substanz der angestrebten Zusammenarbeit. Es wurde aber eine gemischte Kommission gegründet, deren Aufgabe darin besteht, Bereiche der Zusammenarbeit „von gegenseitigem Interesse“ zu bestimmen. Es bleibt abzuwarten, wieweit in diesem Falle das Verhandlungsmandat der RGW-Vertreter reichen wird. Ebenso unsicher sind mögliche Beziehungen zwischen dem RGW und der EG. Seit Herbst 1973 bemüht sich der RGW um offizielle Kontakte zur EG. Inzwischen haben die osteuropäischen Länder, allen voran die UdSSR, Beziehungen zwischen RGW und EG zu einem Verhandlungsgegenstand auf der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa erhoben. Im Februar 1975 begannen auf der Ebene hoher Beamter die Gespräche zwischen beiden Wirtschaftsgemeinschaften Europas. Es läßt sich gegenwärtig noch nicht absehen, wieweit die Verhand[S. 696]lungsmandate auf beiden Seiten reichen, d. h. auf welche Bereiche sich die gegenseitigen Beziehungen erstrecken und wie sie institutionell geregelt werden sollen. In letzter Zeit haben mehrere Entwicklungsländer (Irak, Pakistan, Indien, Mexiko) ihr Interesse an besonderen Beziehungen zum RGW erklärt. Diese Entwicklung wird sich durch den Beobachterstatus verstärkt fortsetzen, den die vorjährige UN-Vollversammlung dem RGW gewährt hat. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß im Rahmen der Internationalen Investitionsbank ein spezieller Entwicklungsfonds in Höhe von 1 Mrd. Transfer-Rubel eingerichtet wurde. Daneben wollen die RGW-Länder einen Spezialfonds zur Finanzierung von Bildungsprojekten in Entwicklungsländern bilden (die Höhe ist unbekannt); bereits im Schuljahr 1974/75 sollten die ersten Kredite aus diesem Fonds erteilt werden. Beide Fonds würden, wenn sie sich in der Praxis erfolgreich bewähren, ein wichtiger Beitrag zur Multilateralisierung der Entwicklungshilfe im RGW-Raum sein. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 689–696 Rat des Stadtbezirks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN)
Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1975) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und…
DDR A-Z 1975
Zins (1975)
Siehe auch das Jahr 1969 Die Rechtfertigung des Z. als ein ökonomisches Bauelement, auf das auch eine sozialistisch geführte Wirtschaft nicht verzichten kann, hat den marxistischen Politökonomen in den kommunistisch regierten Staaten immer große Schwierigkeiten bereitet. Marx hatte das Wesen des Z. im Kapitalismus im Zusammenhang mit der Rolle des Leihkapitals untersucht (K. Marx, „Das Kapital“, Bd. III, Dietz Verlag, Berlin [Ost] 1965, Abschnitt V. S. 350–403). Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß der Z. kein Abkömmling des Kapitals ist, sondern eine besondere Form des Mehrwertes darstellt, den diejenigen Arbeiter geschaffen haben, welche mit den Kapitalgütern (Produktionsmitteln) zusammen den „Neuwert“ (= das Reineinkommen / die Wertschöpfung) produzierten. Der Verleiher des durch einen Unternehmer industriell genutzten Leihkapitals eigne sich demnach mit den empfangenen Z. einen Teil der unbezahlten Arbeit (= Mehrwert) an. Vor dem Hintergrund solcher Vorstellungen bei Marx fiel es den Wirtschaftswissenschaftlern in der DDR naturgemäß schwer, ideologisch überzeugend darzulegen, daß die „sozialistischen Finanzen (Geld / Kredit / Z. / Steuern usw.) eine bedeutsame Kategorie der sozialistischen Volkswirtschaft … (und) … wesentlicher Bestandteil der Leitung und Planung der sozialistischen Gesellschaft sind“ (G. Gerhard, „Sozialistische Finanzen“, in „Sozialistische Finanzwirtschaft“, Berlin [Ost], Nr. 11/1974, S. 41/42). Wie sollten sie z. B. begründen, daß an Privathaushalte Haben-Z. für gezeichnete Staatsanleihen oder für Spareinlagen gezahlt werden - und daß volkseigene Betriebe aufgrund von Bankguthaben Z.-Einkommen von volkseigenen Banken beziehen, wo doch „arbeitslose Einkommen“ in einer sozialistischen Wirtschaftsordnung prinzipiell nicht mehr erzielt werden sollen? In der DDR wird seit etwa Mitte der 60er Jahre der Z. meist als „Maß und Geldausdruck für den einmaligen Aufwand“ beim Einsatz von Kapital für eine bestimmte Investition angesehen, wobei dieses „Verwendendürfen“ eben für diesen Investitionszweck seinen Preis hat. Die hiermit vorgelegte Wesenserklärung charakterisiert den Z. vor allem in seiner Rolle als „Kapital-Z.“. Er ist unter diesem Aspekt ein „Aufwand …, der der Gesellschaft dadurch entsteht, daß sie Produktionsfonds (= Anlage- und Umlaufkapital) erst einmal vorschießen muß, um eine Produktion aufzunehmen“ (Harry Nick). [S. 965]Dabei soll das „ökonomische Gewicht“, das ein solcher „Fondsvorschuß“ im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Wirtschaftsrechnung besitzt, dadurch sichtbar gemacht werden, daß die zeitliche Bindung des vorgeschossenen Kapitals in einem bestimmten Produktionsbetrieb (= Zeitfaktor) in Form eines Z. preislich bewertet wird. Dahinter steht die Überlegung, daß der jeweilige Investor (z. B. ein volkseigener Betrieb) dafür bezahlen soll, daß gerade er die Erlaubnis erhält zu investieren, während dafür andere Investitionsziele zurückstehen müssen. Damit erkennt die marxistische Politökonomie heute praktisch an, daß in einem sozialistischen Wirtschaftssystem das Phänomen der Knappheit auch beim Einsatz von Kapital berücksichtigt werden muß und durch einen Preis (= Z.) zu bewerten ist. Bis Mitte der 60er Jahre hatte die geschilderte Wesenserklärung des Z. durch Marx verhindert, daß in den sowjetisch-sozialistischen Wirtschaftssystemen die Knappheit des Produktionsfaktors Kapital in Form eines „Kapital-Z.“ in der laufenden betrieblichen Wirtschaftsrechnung berücksichtigt wurde. Kapital hatte daher im Rechnungswesen der staatlichen Betriebe keinen Preis. Seine Inanspruchnahme führte nicht zur Einrechnung einer entsprechenden Aufwandsgröße in die Kosten der Produktion und in die Angebotspreise der Produzenten. In der DDR hat seit 1966/67 die Produktionsfondsabgabe in gewissem Grade die Funktion des Kapital-Z. übernommen. Ganz anders dagegen behandelte die Wirtschaftsführung die Kredit-Z. für Leihkapital. Ihren Kostencharakter erkannte sie schon bald an. In diesem Sinne wurde auch der Kredit-Z. als ein staatlich festgesetztes Entgelt für die zeitweilige Inanspruchnahme staatlicher Geldkapitalfonds definiert. Es leuchtete ihr ein, daß die gewünschte Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf Betriebsebene dann nicht zu erreichen war, wenn aus ideologischen Gründen oder zu Strafzwecken allzuviele Ausgaben und/oder Kostenfaktoren aus der Wirtschaftsrechnung der Produktionseinheiten herausgenommen wurden. Eine solche Z.- und Kostenpolitik würde von vornherein eine auch nur einigermaßen ökonomisch begründete Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Einzelbetriebe unmöglich machen, welche — vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet — sowieso schon durch die Rechnung mit nicht knappheitsgerechten Planpreisen beträchtlich verfälscht wird. Zur Anerkennung der „Sanktions-Z.“ als Kostenelemente fand sich die Wirtschaftsführung bisher nicht bereit. Sie sind daher auch heute werden „planbar“ noch bei der Stückkostenermittlung und Preisbildung „kalkulationsfähig“ (GBl. II, 1973, Nr. 6, S. 75). In der Wirtschaftsrechnung und Wirtschaftsplanung der Planbehörden, Produktionseinheiten und Banken in der DDR spielt der Z. in folgenden Formen eine Rolle: 1. Als „Rückflußdauer-Normativ“ oder als „normativer Nutzenkoeffizient“ in der Investitionsrechnung (= Auslese von Investitionsvarianten); 2. als „Produktionsfondsabgabe“, sofern man diese Abgabe nicht wegen ihrer Erhebungs- und Abführungstechnik zu den Steuern rechnet oder sie als eine „Vorabdividende“ des Staates auf sein in der „volkseigenen Wirtschaft“ eingesetztes Kapital betrachtet; 3. als Schuld- oder Soll-Z. bei der Aufnahme von Investitions-, Umlaufmittel- und Forderungskrediten sowie bei der Gewährung von Konsumentenkrediten; 4. als Sanktions- oder Straf-Z., sofern eine außerordentliche Kreditaufnahme einzelner Wirtschaftseinheiten eine Ansatzmöglichkeit liefert, erzieherisch, lenkend und stimulierend auf die betreffenden Problembetriebe einzuwirken; und letztlich 5. als Verzugs-Z. bei Überschreiten der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Zahlungsfristen. Die wirtschafts- und finanzpolitische Bedeutung des Z. für die Wirtschaftsführung einer Zentralplanwirtschaft besteht darin, daß sie diesen als „Mittel zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und zur Durchsetzung der Plan- und Finanzdisziplin“ einsetzen kann. So wird die Z.-Politik im Kreditwesen dazu verwendet, um folgende staatlichen Wirtschaftsziele praktisch durchzusetzen: sie soll die Kreditnehmer zu einer rationellen und sparsamen Verwendung des eigenen und des geliehenen Geldkapitals stimulieren. Gezielte Z.-Verbilligungen und -Verteuerungen sollen es dem Staat ermöglichen, in privilegierten Wirtschaftszweigen die Investitionstätigkeit zu aktivieren und sie in nichtprivilegierten zu bremsen; Z.-Ermäßigungen sollen ferner dazu beitragen, daß bestimmte volkswirtschaftliche Schwerpunktaufgaben, wie die komplexe Rationalisierung der Produktionsprozesse, beschleunigt gelöst werden. Erfolgversprechend ist die Verwendung des Z. als „ökonomischer Hebel“ jedoch nur dann, wenn diese mit dem Einsatz und den Wirkungen anderer finanzwirtschaftlicher Lenkungsinstrumente abgestimmt wird, wie z. B. der Preise, der Fondsabgaben, der Gewinnabführungssätze und der Gewinnverwendungsvorschriften. Mit einer derart politisch orientierten Z.-Politik ist es natürlich nicht vereinbar, für alle Wirtschaftsbetriebe und gesellschaftlichen Organisationen in der Volkswirtschaft einheitliche Kreditzinssätze, gestaffelt nach der Laufzeit der Kredite und der Bonität der Kreditnehmer, verbindlich festzulegen. Es ist in einer Zentralplanwirtschaft wie der der DDR auch nicht möglich, die Z.-Sätze durch Angebot und Nachfrage auf dem Geld- und Kapitalmarkt bestimmen zu lassen, zumal es in der DDR einen solchen Markt für kurz- und langfristiges Geldkapital gar nicht gibt. Aus diesem Grunde hat auch die Wirtschaftsführung der DDR nur einen „Grundzinssatz“ festgelegt, um den die Effektiv-Z. schwanken. Dieser Grundzinssatz für Kredite beträgt gegenwärtig 5 v. H. pro Jahr. Er repräsentiert nach offizieller Verlautbarung die durchschnittliche „volkswirtschaftliche Anforderung an einen bestimmten Teilnutzen, der aus der kreditierten Maßnahme zu erwirtschaften und zusammen mit der Kredittilgung an die Bank abzuführen ist“ („ökonomisches Lexikon“, Bd. II, L~Z, Berlin [Ost] 1970, S. 1204). Sofern es die vom Ministerrat und der Staatsbank beschlossenen kreditpolitischen Förderungsmaßnahmen [S. 966]erlauben, können die staatlichen Geschäftsbanken Abschläge vom Grundzinssatz differenziert bis auf einen Satz von 1,8 v. H. jährlich (= Mindestverzinsung) gewähren. Benötigen Staatsbetriebe außerhalb ihres jedes Jahr neu genehmigten Kreditlimits (= Betriebskreditplan) zusätzliche Kredite, um damit zeitweilige Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund von Planwidrigkeiten zu überbrücken, so kann die Bank dem Kreditnehmer einen Zuschlag zum Grundzinssatz von 3 v. H. abverlangen (= Risiko- oder Straf-Z.). Der maximale Gesamt-Z. beträgt in diesem Falle 8 v. H. Verletzt ein Betrieb seinen Kreditvertrag, den er mit seiner Hausbank geschlossen hat, so kann diese über den miteinander vereinbarten Z.-Satz hinaus noch einen Sanktions-Z. erheben. Insgesamt darf die Z.-Belastung durch den vereinbarten und den Straf-Z. nicht über 10 v. H. pro Jahr hinausgehen. Die Guthaben der Staatsbetriebe bei den staatlichen Banken werden mit 1 v. H. verzinst (Haben-Z.). Ausgenommen von der Verzinsung sind zeitweilig nicht in Anspruch genommene Haushaltszuschüsse für die Produktionseinheiten, welche den Betrieben bereits überwiesen wurden. Es ist ausgeschlossen, daß von diesem Beinahe-Null-Z. ein nachweislicher Anreiz auf die VEB, Kombinate und VVB ausgeübt wird, ihre liquiden Mittel auf Bankkonten zu halten. Solch ein durchschlagender Z.-Anreiz ist in der Zentralplanwirtschaft der DDR ökonomisch auch nicht erforderlich, da sämtliche kontoführungspflichtigen Wirtschaftseinheiten sowieso gesetzlich darauf festgelegt wurden, ihre freien Geldmittel nur in Form von Giralgeldguthaben bei den jeweils für sie zuständigen Banken zu verwahren (Kontoführungspflicht). Die Konsumgenossenschaften, die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften und die Molkereigenossenschaften der „Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe“ (VdgB) erhalten gegenüber den staatlichen Produktionseinheiten etwas höhere Z. für ihre Einlagen. Bei einer Anlagedauer von 12 bis 24 Monaten betragen die Z. 2 v. H. jährlich, bei einer Festlegungszeit von 24 bis 36 Monaten 3 v. H. jährlich, und bei einer Laufzeit von 36 Monaten und mehr erhalten sie jährlich eine Verzinsung von 4 v. H. (siehe hierzu die VO über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik gegenüber volkseigenen Betrieben, konsumgenossenschaftlichen Betrieben und sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften vom 22. 12. 1971, GBl. II, Nr. 4, S. 41 ff.). Während die Sparkassen und Geschäftsbanken in der DDR den privaten Sparern vor dem 15. 12. 1970 unterschiedliche Verzinsungsmöglichkeiten je nach der Festlegungszeit der Ersparnisse offerierten, bekommen die privaten Haushalte seitdem sämtliche Sparguthaben mit dem Einheitszinssatz von 3,25 v. H. verzinst. Für Spargiroeinlagen (Sichtguthaben) wird der gleiche Z.-Satz gewährt. Kredit; Bankwesen; Sparkassen; Staatsbank. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 964–966 ZGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZinspolitikSiehe auch das Jahr 1969 Die Rechtfertigung des Z. als ein ökonomisches Bauelement, auf das auch eine sozialistisch geführte Wirtschaft nicht verzichten kann, hat den marxistischen Politökonomen in den kommunistisch regierten Staaten immer große Schwierigkeiten bereitet. Marx hatte das Wesen des Z. im Kapitalismus im Zusammenhang mit der Rolle des Leihkapitals untersucht (K. Marx, „Das Kapital“, Bd. III, Dietz Verlag, Berlin [Ost] 1965, Abschnitt V. S. 350–403). Er kam dabei zu dem…
DDR A-Z 1975
C. Das Gesundheitsabkommen
Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten (1975) Siehe auch das Jahr 1979 I. Das Transitabkommen Wenn man vom innerdeutschen Handel und notwendigen Kontakten und Vereinbarungen im Bereich von Verkehr und Post absieht, gab es bis zum Jahre 1971 keine institutionalisierten Beziehungen amtlichen Charakters zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Das Transitabkommen, die deutsche Durchführungsvereinbarung zum Viermächte-Abkommen, war der erste bedeutende Schritt zur Normalisierung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten. Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Transitabkommen) wurde am 17. 12. 1971 unterzeichnet. Mit dem Schlußprotokoll zum Viermächte-Abkommen trat es am 3. 6. 1972 in Kraft. A. Benutzung der Transitwege Von Juni 1972 bis einschließlich Mai 1974, also in den zwei Jahren seit seinem Inkrafttreten, haben insgesamt etwa 25,4 Mill. Deutsche (Westdeutsche und West-Berliner) die Transitwege in beiden Richtungen benutzt. Im entsprechenden Zeitraum vor Inkrafttreten des Transitabkommens, also in der Zeit von Juni 1970 bis einschließlich Mai 1972, betrug die Zahl der Westdeutschen und West-Berliner, die die Transitwege benutzt haben, etwa 15,8 Mill. Im Vergleich der beiden entsprechenden Zeiträume bedeutet das eine Steigerung um etwa 9,6 Mill. Personen = 60,7 v. H. Das Viermächte-Abkommen und die deutsche Durchführungsvereinbarung sehen vor, daß es grundsätzlich keine Kategorie von Personen gibt, die von der Benutzung der Transitwege ausgeschlossen werden kann. Kein Reisender kann wegen seiner politischen oder sonstigen Betätigung im Bundesgebiet oder in Berlin (West) zurückgewiesen werden. Auch Personen, welche die DDR ohne Erlaubnis der dortigen Behörden verlassen oder früher in der DDR strafbare Handlungen begangen haben, können die Transitwege ungehindert benutzen. Reisenden, die in der Vergangenheit in der DDR und nach dem Recht der DDR Straftaten gegen das Leben, vorsätzliche Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder schwere Straftaten gegen das Eigentum begangen haben, kann die Durchreise verweigert werden. B. Mißbrauch der Transitwege Ein Mißbrauch der Transitwege liegt gem. Art. 16 des Abkommens vor, wenn ein Reisender während der Benutzung der Transitwege rechtswidrig und schuldhaft gegen die allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung verstößt, indem er a) Materialien verbreitet oder aufnimmt; b) Personen aufnimmt; c) die vorgesehenen Transitwege verläßt, ohne durch besondere Umstände, wie Unfall oder Krank[S. 154]heit, oder durch Erlaubnis der zuständigen DDR-Organe dazu veranlaßt zu sein; d) andere Straftaten begeht oder e) durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht. Mißbrauch liegt auch vor, wenn jemand als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe an der Mißbrauchshandlung eines anderen teilnimmt. Im Falle des hinreichenden Verdachts, daß ein Mißbrauch beabsichtigt ist, begangen wird oder begangen worden ist, können die DDR-Organe den Reisenden sowie sein Transportmittel und sein Gepäck durchsuchen oder ihn zurückweisen. Bestätigt sich der Verdacht eines Mißbrauchs, so werden die zuständigen DDR-Organe im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat entsprechend den allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung a) einen Verweis oder eine Ordnungsstrafe oder eine Verwarnung mit Ordnungsgeld aussprechen oder Gegenstände einziehen; b) Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen; c) Personen zurückweisen oder zeitweilig von der Benutzung der Transitwege ausschließen oder d) Personen festnehmen. Bei Straftaten können die zuletzt genannten Maßnahmen auch dann getroffen werden, wenn die Straftaten bei einer früheren Benutzung der Transitwege begangen wurden. Die DDR ist verpflichtet, die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland über Festnahmen, den Ausschluß von Personen von der Benutzung der Transitwege und Zurückweisungen sowie über die dafür maßgebenden Gründe zu unterrichten. C. Das Abfertigungsverfahren Das Abfertigungsverfahren im Eisenbahnverkehr und auf den Straßen ist wesentlich vereinfacht worden. Die Reisenden können grundsätzlich im Fahrzeug sitzen bleiben. Die Kontrolle beschränkt sich auf die Feststellung der Personalien durch Vorlage des Reisepasses, bei West-Berlinern des Personalausweises. Die Visaerteilung erfolgt ohne gesonderten schriftlichen Antrag; bei durchgehenden Bussen können Sammelvisa erteilt werden. Die Fahrzeuge und das persönliche Gepäck dürfen nur in Ausnahmefällen durchsucht werden. In durchgehenden Zügen und durchgehenden Autobussen umfassen die Kontrollverfahren der DDR außer der Identifizierung von Personen keine anderen Formalitäten. Zum persönlichen Gepäck gehören alle Gegenstände, die für den Gebrauch und Verbrauch während der Reise bestimmt sind, Reiselektüre aller Art, mitgeführte Geschenke und auch Umzugsgut, soweit es im individuellen Personenverkehr mitgeführt wird. Für mitgeführte Hunde und Katzen ist eine amtsärztlich bestätigte Impfbescheinigung ausreichend. Die Zahlung individueller Visa- und Straßenbenutzungsgebühren ist entfallen. Statt dessen zahlt die Bundesregierung eine Pauschalsumme, die bis 1975 auf jährlich 234,9 Mill. DM festgesetzt worden ist. Mit dieser Pauschale werden noch eine Reihe weiterer, bisher erhobener individueller Abgaben im Güterverkehr abgegolten. Individuelle Gebühren werden nur noch in Ausnahmefällen erhoben, z. B. für die Ausstellung von Paßersatzpapieren oder bei Mitnahme genehmigungspflichtiger Gegenstände. Das Viermächte-Abkommen und das Transitabkommen haben die Voraussetzung dafür geschaffen, daß in Zukunft die Masse der Transporte in verplombten Transportmitteln durchgeführt werden wird. B. Das Verplombungsgesetz Ein Verplombungsgesetz der Bundesregierung vom 23. 6. 1972 sieht — bei wenigen Ausnahmen — die grundsätzliche Verplombungspflicht vor. Es ist am 1. 7. 1973 in Kraft getreten. Die Verplombung wird grundsätzlich von den Zollbehörden im Bundesgebiet oder in Berlin (West) vorgenommen; anerkannt werden auch Bahn- und Postplomben. Zur praktischen Erleichterung können Verschlüsse nicht nur von den Grenzkontrollstellen, sondern auch von Binnenzollstellen angelegt werden. Darüber hinaus können auch Unternehmen ermächtigt werden, unter bestimmten Voraussetzungen selbst Plomben anzulegen. Die Kontrollverfahren der DDR beschränken sich auf die Prüfung der Plomben und der Begleitdokumente. Die Ladung von Fahrzeugen, die nicht verplombt werden können oder von der Verplombungspflicht befreit sind, unterliegt entsprechend dem Viermächte-Abkommen einer Prüfung nur in näher bezeichneten Verdachtsfällen und „im erforderlichen Umfang“. Dabei finden die Bestimmungen über den Mißbrauch der Transitwege Anwendung. Durch einen gesonderten Briefwechsel ist der Warenbegleitschein als Begleitdokument des Verkehrs von und nach Berlin (West) neu gefaßt und wesentlich vereinfacht worden. Diese Neuregelung ist seit dem 1. 3. 1972 in Kraft. Die besonderen Bedingungen für das Mitführen und den Transport bestimmter Gegenstände einschließlich lebender Tiere sind in einer „Information“ der DDR festgelegt. Dabei haben sich eine Reihe wesentlicher Erleichterungen ergeben, vor allem bei Veterinär- und Pflanzenschutzzeugnissen. E. Grenzübergänge und Transitstrecken Die bestehenden Grenzübergänge und Transitstrecken wurden im Transitabkommen bestätigt und die Benutzbarkeit verschiedener Grenzübergangsstellen für bestimmte Verkehrs- oder Transportarten erweitert. Alle Eisenbahnzüge verkehren im Transitverkehr als durchgehende Züge; die Betriebshalte [S. 155]an den Grenzen wurden verkürzt und dadurch der Eisenbahnverkehr beschleunigt. Außerdem wurde eine neue Verbindung München — Saßnitz via Berlin eingerichtet. Die Zahl der Reise- und Güterzüge wird nach dem Verkehrsaufkommen bemessen. Im Straßenverkehr werden neben der Anerkennung der Zulassungen und Führerscheine die am Zulassungsort geltenden Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge von der DDR als ausreichend anerkannt. Alle Autobusse, auch solche des Gelegenheitsverkehrs, können als durchgehende Autobusse mit besonderen Abfertigungserleichterungen verkehren. Die DDR hat bestimmte Rastplätze festgelegt, auf denen durchgehende Autobusse anhalten können, ohne dadurch den Charakter eines durchgehenden Autobusses zu verlieren. Die Erteilung von Transportgenehmigungen für den Güterverkehr und die Konzessionierung neuer Transitbuslinien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Binnenschiffsverkehr ist die besondere Erlaubnis zum Befahren der Wasserstraßen der DDR entfallen. Die Zahl der Feierabendplätze wurde vermehrt. An besonders zugelassenen Liegeplätzen wird den Besatzungen der Binnenschiffe der Landgang gestattet. Der Verkehr auf den Straßen und Wasserwegen von und nach Berlin (West) wird ferner durch Absprachen über die Hilfe bei Unfällen, Betriebsstörungen und Havarien sowie durch die Übermittlung von Verkehrsinformationen erleichtert. F. Die Transitkommission Nach Art. 19 des Transitabkommens ist eine Kommission zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens gebildet worden („Transitkommission“). Die Kommission, die abwechselnd in Bonn und in Ost-Berlin tagt, behandelt in ihren regelmäßig stattfindenden Sitzungen alle Probleme des Transitverkehrs von und nach Berlin (West), z. B. Festnahmen und Zurückweisungen von Personen sowie Fragen des Güterverkehrs auf Schiene, Straße und Wasserstraße. In der mehrjährigen Tätigkeit der Kommission seit Inkrafttreten der zitierten Abkommen konnten zahlreiche Unklarheiten beseitigt und Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt werden. II. Der Verkehrsvertrag Der Abschluß des Vertrages über Fragen des Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Verkehrsvertrag) vom 26. 5. 1972 entsprach dem gegenseitigen Wunsch, die Verkehrsbeziehungen umfassend zu regeln. Der Vertrag trat am 17. 10. 1972 in Kraft. A. Gegenstand des Verkehrsvertrages Der Gegenstand des Vertrages umfaßt den Wechselverkehr, d. h. den Verkehr zwischen den beiden Verkehrsgebieten und den Transitverkehr in dritte Staaten auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen; ausgenommen sind der Personenverkehr mit Seepassagier- und Binnenschiffen und der Luftverkehr. Grundsätzlich soll der Verkehr in und durch die Hoheitsgebiete der Vertragsstaaten entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung im größtmöglichen Umfange gewährt, erleichtert und möglichst zweckmäßig gestaltet werden. Die im Art.~32 zur Klärung eventuell auftretender Meinungsverschiedenheiten vorgesehene gemischte Kommission („Verkehrskommission“) trat zu ihrer konstituierenden Sitzung am 13. 11. 1972 in Ost-Berlin zusammen. Insgesamt hat sie bis Mitte 1975 fünfzehnmal getagt. Dabei wurden die sich auf dem Verkehrsgebiet ergebenden praktischen Fragen bei Anwendung des Verkehrsvertrages behandelt. Der Vertrag gilt für unbestimmte Zeit und kann fünf Jahre nach Inkrafttreten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden. Der Verkehrsvertrag enthält in sieben Artikeln die erforderlichen Grundbestimmungen, die überwiegend an die Praxis im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr anknüpfen. Seit dem 1. 4. 1973 sind beide deutschen Staaten Vollmitglieder der Berner Union. Gemäß Art. 11 gilt das internationale Personenbeförderungs- und Frachtrecht der internationalen Übereinkommen CIV und CIM auch für das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Berlin (West) wird in der Berner Union von der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und das Ministerium für Verkehrswesen der DDR schlossen in Ausführung des Verkehrsvertrages am 25. 9. 1972 ein Eisenbahngrenzübereinkommen, das technische und Haftungsfragen regelt. Für beide Seiten ist durch den Verkehrsvertrag erstmals seit 1945 der Transitverkehr durch das Gebiet des anderen Staates in dritte Staaten möglich geworden. Die Vertragsstaaten schaffen auf ihrem Gebiet auch die Voraussetzungen für einen schnellen und wirtschaftlichen Schiffsablauf. Beide Seiten verzichten auf die ehemals durch alliiertes Recht vorgeschriebenen besonderen Erlaubnisse. Bezüglich des Genehmigungserfordernisses für die gewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern wurde vereinbart, daß beide Seiten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ihr Recht auf Anwendung des Genehmigungsverfahrens — mit Ausnahme für den Kraftomnibus-Linienverkehr — nicht ausüben. Die Vorschriften über den Seeverkehr entsprechen den auch schon bisher im Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten beachteten Grundsätzen der allgemeinen zwischenstaatlichen Praxis. So wird [S. 156]die gegenseitige Benutzung von Seehäfen und anderen Einrichtungen des Seeverkehrs sowie der Grundsatz der Meistbegünstigung zugesichert. Wie üblich wird die Beförderung von Gütern zwischen Häfen und Ladestellen des anderen Vertragsstaates (Kabotage) unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Art.~31 stellt klar, daß die Vorschriften des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt, für die Besatzung, Ausrüstung, Einrichtung, Schiffssicherheit, Vermessung und Seetüchtigkeit auch dann gelten, wenn sich das Schiff in den Hoheitsgewässern des anderen Vertragsstaates befindet. B. Protokollvermerke und Briefwechsel Zum Vertragswerk gehören Protokollvermerke zu einzelnen Artikeln sowie zum Luftverkehr; über die Mitgliedschaft beider deutschen Staaten in CIV und CIM wurden Briefe gewechselt. In einem weiteren Brief teilte die DDR die im Ergebnis der Inkraftsetzung des Verkehrsvertrages von der DDR erlassenen Reiseerleichterungen mit. Weiter bestätigten die Staatssekretäre Bahr und Kohl in Erklärungen ihr Einvernehmen, daß die Bestimmungen des Verkehrsvertrages in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 auf Berlin (West) unter der Voraussetzung sinngemäß anzuwenden sind, daß in Berlin (West) die Einhaltung der Bestimmungen des Verkehrsvertrages gewährleistet wird. III. Belebung des innerdeutschen Reiseverkehrs Die Bemühungen um eine Normalisierung der Beziehungen finden in der Belebung des innerdeutschen Reiseverkehrs ihren sichtbaren Ausdruck. A. Reiseverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR Bis zum Inkrafttreten des Verkehrsvertrages gestattete die DDR Einwohnern des Bundesgebietes eine Reise aus privaten Gründen in die DDR in der Regel nur zum Besuch von Verwandten ersten und zweiten Grades, und zwar nur einmal jährlich bis zur Dauer von 4 Wochen. Ferner war Einwohnern des Bundesgebietes der Tagesaufenthalt in Ost-Berlin möglich. Unabhängig hiervon waren Geschäftsreisen, Reisen zur Leipziger Messe sowie Reisen auf Einladung amtlicher Stellen zulässig. Mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages vom 17. 10. 1972 sind wesentliche Reiseerleichterungen und Verbesserungen wirksam geworden. Einwohnern des Bundesgebietes wird jetzt eine Reise in die DDR nicht nur zum Besuch von Verwandten, sondern auch von Bekannten, und zwar einmal oder mehrmals bis zu einer Dauer von insgesamt 30 Tagen im Jahr erlaubt. Außerdem können Einwohner des Bundesgebietes die Einreisegenehmigung auch auf Einladung der zuständigen Organe der DDR aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen und religiösen Gründen erhalten. Erstmals können Touristenreisen in die DDR aufgrund von Vereinbarungen zwischen Reisebüros der Bundesrepublik Deutschland und der Generaldirektion des Reisebüros der DDR unternommen werden. Verschiedene Reisebüros im Bundesgebiet bieten Touristenreisen in die DDR an. Westdeutsche, die eine Touristenreise in die DDR unternehmen wollen, stellen einen Reiseantrag bei einem Reisebüro im Bundesgebiet, das bei den Behörden der DDR einen Berechtigungsschein für das Einreisevisum beantragt und im Rahmen der vereinbarten Programme am Zielort in der DDR eine Hotelunterkunft bucht. Die besonderen Möglichkeiten für Westdeutsche, zu Tagesbesuchen nach Ost-Berlin oder zum Besuch der Leipziger Messe in die DDR einzureisen, bestehen weiterhin. Eine wesentliche Erleichterung bedeutet die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Pkw in die DDR einzureisen. Eine solche Genehmigung kann jetzt erteilt werden, wenn es sich um dringende Einreisen handelt oder das Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig erreicht werden kann oder der Zielort verkehrsungünstig liegt, ferner, wenn die Einreise mit einem Kind oder mehreren Kindern bis zu 3 Jahren erfolgt, wenn Einreisende wegen Körperbehinderung auf die Benutzung von Personenkraftwagen angewiesen sind oder wenn es sich um Einreisen aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Gründen handelt. Neu ist ferner, daß die Aufenthaltsgenehmigung jetzt in der Regel für das gesamte Gebiet der DDR gilt. Bisher durften Besucher aus dem Bundesgebiet, die nicht im Besitz einer Sondergenehmigung waren, sich in der DDR nur in dem Kreis aufhalten, für den die Einreisegenehmigung erteilt worden war. Mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages am 21. 6. 1973 wurden weitere Verbesserungen des grenzüberschreitenden Reise- und Besucherverkehrs einschließlich des Tourismus wirksam. Die Be[S. 157]wohner von 56 grenznahen Stadt- und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland haben jetzt die Möglichkeit, im festgesetzten Rahmen von 30 Besuchstagen im Jahr auf einen Antrag hin bis zu neunmal innerhalb von 3 Monaten zu einem Tagesaufenthalt in den grenznahen Bereich der DDR (54 Kreise) einzureisen („Grenznaher Verkehr“). Der Zeitpunkt jeder einzelnen Reise kann beliebig gewählt werden. Beide deutsche Staaten kamen in einem Briefwechsel überein, zum Zweck des „kleinen Grenzverkehrs“ 4 neue Straßenübergänge (DDR: Salzwedel, Worbis, Meiningen, Eisfeld; Bundesrepublik: Uelzen, Duderstadt, Bad Neustadt, Coburg) einzurichten (Grenze). Tagesaufenthalte sind sowohl zum Besuch von Verwandten und Bekannten als auch aus rein touristischen Gründen möglich. Der grenznahe Verkehr wickelt sich weitgehend mit Personenkraftwagen ab. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, werden von Zeit zu Zeit in Expertengesprächen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erörtert. Seit dem 21. 6. 1973 können Transitreisen durch die DDR in andere Länder auch zu Besuchen innerhalb der DDR unterbrochen werden, falls über das Reisebüro der DDR vorher Hotelunterkünfte gebucht worden sind. Mit der Anordnung über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln vom 5. 11. 1973 hatte die Regierung der DDR mit Wirkung vom 15. 11. 1973 den Mindestumtausch, der bei Reisen in die DDR pro Person und Aufenthaltstag zu entrichten ist, von bisher 10 auf 20 DM und bei Tagesaufenthalten in Ost-Berlin von bisher 5 auf 10 DM erhöht. Von der Pflicht zum Mindestumtausch sind lediglich Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befreit. Die Befreiung von der Pflicht zum Mindestumtausch für Personen im Rentenalter sowie für Invaliden- und Unfallrentner war damit entfallen. Nach übereinstimmender Meinung westlicher Beobachter sowie der Bundesregierung hatte die Regierung der DDR durch die drastische Erhöhung des Mindestumtauschsatzes gegen den Grundlagenvertrag verstoßen. Mit Wirkung vom 15. 11. 1974 hat die DDR eine Reduzierung des Mindestumtausches auf 13 DM, bzw. 6,50 DM verfügt. Die Rentner wurden allerdings erst ab 20. 12. 1974 wieder von der Umtauschpflicht ausgenommen. B. Reisen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland Nach den Sperrmaßnahmen der DDR seit dem 13. 8. 1961 war es zunächst allen Bewohnern der DDR verwehrt, in die Bundesrepublik Deutschland zu reisen. Seit dem 2. 11. 1964 durften Personen im Rentenalter einmal im Jahr bis zur Dauer von 4 Wochen ihre Verwandten im Bundesgebiet oder in Berlin (West) besuchen. Bei Todesfällen oder in Fällen schwerer Erkrankung eines Angehörigen kann dem gleichen Personenkreis eine zusätzliche Reiseerlaubnis gewährt werden. Als Personen im Rentenalter gelten Frauen von Vollendung des 60. Lebensjahres und Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres an. Den Altersrentnern gleichgestellt sind Invaliden- und Unfallvollrentner. Mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages am 17. 10. 1972 wurden die Reisemöglichkeiten insofern verbessert, als nunmehr die Ausreise einmal oder mehrmals im Jahr bis zur Dauer von 30 Tagen — in dringenden Fällen auch mit dem Pkw — genehmigt werden kann. Bis zum Jahre 1972 machten im Durchschnitt jährlich etwa eine Million Rentner aus der DDR von dieser Besuchsmöglichkeit Gebrauch. Im Jahre 1973 stieg die Zahl dieser Reisen um ein Viertel auf 1,25 Mill. Nach der Anordnung der DDR-Regierung über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 17. 10. 1972, die am selben Tage wie der Verkehrsvertrag in Kraft getreten ist, haben erstmals außer Rentnern auch nahe Verwandte jeden Alters — und zwar Großeltern, Eltern, Kinder und Geschwister — die Möglichkeit, in dringenden Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet und nach Berlin (West) zu reisen. Als dringende Familienangelegenheiten werden Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle angesehen. Die Ausreise kann einmal oder mehrmals bis zu einer Dauer von insgesamt 30 Tagen im Jahr und zwar in dringenden Fällen auch mit dem Pkw — genehmigt werden. Von dieser Möglichkeit haben von November 1972 bis zum 31. 12. 1973 insgesamt 52.919 Reisende Gebrauch gemacht. Mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages am 21. 6. 1973 können auch in der DDR wohnende Halbgeschwister (dieselbe Mutter) in dringenden [S. 158]Familienangelegenheiten die Ausreisegenehmigung erhalten. Die „dringenden Familienangelegenheiten“ wurden auf silberne und goldene Hochzeiten ausgedehnt. C. Reisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) in die DDR und nach Berlin (Ost) Den Bewohnern von Berlin (West) wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Möglichkeit, in die DDR zu reisen und Ost-Berlin zu besuchen, zunehmend beschnitten. Seit 1952 war es ihnen praktisch unmöglich, in die DDR zu gelangen, und seit 1961 war ihnen grundsätzlich auch Ost-Berlin versperrt. Nur für kurze Zwischenzeiten, und zwar in den Besuchsräumen über Weihnachten und Neujahr in den Jahren 1963, 1964 und 1965, über Ostern und Pfingsten in den Jahren 1965 und 1966 sowie für 14 Tage im Herbst 1964 konnten sie aufgrund der Passierscheinabkommen nahe Verwandte im Ostteil der Stadt besuchen. Seit 1966 bestand nur noch die Möglichkeit, in dringenden Familienangelegenheiten über die sogenannte Härtestelle eine Genehmigung zum Besuch von Ost-Berlin zu erhalten. In den Jahren 1969–1971 waren es im Jahresdurchschnitt 90.000 Berliner, die so ihre Angehörigen im anderen Teil der Stadt Wiedersehen konnten. Nach der in Übereinstimmung mit den Regelungen des Viermächte-Abkommens getroffenen Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs, die zusammen mit dem Viermächte-Abkommen am 3. 6. 1972 in Kraft getreten ist, können Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) einmal oder mehrmals zu Besuchen von insgesamt 30 Tagen im Jahr in die DDR und nach Ost-Berlin einreisen. Die Einreise wird aus humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder touristischen Gründen genehmigt, in dringenden Familienangelegenheiten können Reisen auch dann gewährt werden, wenn die allgemeine Besuchsdauer von insgesamt 30 Tagen im Jahr bereits erschöpft ist. Darüber hinaus können Einreisen zu gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlich-kommerziellen oder kulturellen Zwecken erfolgen. Auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Reisebüro der DDR und der DER — Deutsche Reisebüro GmbH — sind auch Touristenreisen in die DDR möglich. Auf Antrag genehmigen die DDR-Behörden Bewohnern von Berlin (West) den Aufenthalt in mehreren Kreisen der DDR. Die Einreise mit dem Pkw wurde bis Dezember 1974 nur genehmigt, wenn ein Reisender wegen Körperbehinderung auf die Benutzung des Kraftfahrzeuges angewiesen ist, wenn es sich um dringende Einreisen handelt und das Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig erreicht werden kann, die Einreise mit Kindern im Alter bis zu 3 Jahren erfolgt oder der Zielort verkehrsungünstig oder über 100 Kilometer von Berlin (West) entfernt liegt. Seitdem wird grundsätzlich die Einreise mit dem Pkw — auf Antrag — gestattet. Der Senat von Berlin und die Regierung der DDR haben Beauftragte ernannt, die Meinungsverschiedenheiten und Schwierigkeiten klären sollen, die sich im einzelnen aus der Anwendung und Durchführung der Vereinbarung ergeben. Darüber hinaus ist vorgesehen, daß zu gegebener Zeit aufgrund gewonnener Erfahrungen weitere Erleichterungen vereinbart werden können. Die Regelungen dieser Vereinbarung waren bereits vor deren Inkrafttreten von der Regierung der DDR zu Ostern und Pfingsten 1972 — und zwar vom 29. 3. bis 5. 4. 1972 und vom 17. 5. bis 24. 5. 1972 — angewandt worden. Allein in diesen Zeiträumen reisten ca. 1,15 Mill. West-Berliner in die DDR und nach Ost-Berlin. IV. Der Grundlagenvertrag und Folgeabkommen Am 21. 6. 1973 trat der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundlagenvertrag) in Kraft. Wenige Wochen später, am 31. 7. 1973, bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Grundlagenvertrages mit dem Grundgesetz. Damit waren die Voraussetzungen für die sogenannten Folgeverhandlungen zur Regelung zahlreicher praktischer Fragen zwischen den beiden deutschen Staaten geschaffen. A. Die Grenzkommission Gemäß Zusatzprotokoll~I zum Grundlagenvertrag wurde aus Beauftragten der Regierung beider deutscher Staaten die Grenzkommission gebildet. Sie konstituierte sich bereits am 31. 1. 1973. Ihre Aufgaben sind in der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission durch die beiden Delegationsleiter präzisiert. Sie wird die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden Grenze überprüfen und, soweit erforderlich, erneuern oder ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeiten. Gleichermaßen wird sie zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme, z. B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung, beitragen. Grundlage für die Grenzfeststellung sind die diesbezüglichen Festlegungen des Londoner Protokolls vom 12. 9. 1944 mit Einschluß späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte. Die Feststellung der Grenze erfolgt in mehreren Arbeitsgängen. Am 29. 6. 1974 wurde ein Protokollvermerk über den Grenzverlauf in der Lübecker Bucht unterzeichnet, der entsprechend der Praxis der britischen Besatzungsmacht die Grenze zwischen den Küstenmeeren der Bundesrepublik Deutschland und der [S. 159]DDR auf dem südostwärtigen Rand des Schiffahrtsweges~3 feststellt. Zur Lösung sonstiger Probleme wurden schon zuvor am 20. 9. 1973 die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der Grenzgewässer sowie der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen unterschrieben. Die erstere Vereinbarung sieht insbesondere eine Pflicht zur Verhinderung des Übergreifens von Schäden auf das Gebiet der jeweils anderen Seite und die Einrichtung von 14 Grenzinformationspunkten vor, die es ermöglichen, nötigenfalls im lokalen Bereich schnell mit den zuständigen Stellen jenseits der Grenze fernmündlich Verbindung aufzunehmen. Die Grenzinformationspunkte sind weitgehend in Betrieb. Beide Vereinbarungen werden zusammen mit den die Arbeit der Grenzkommission abschließenden Dokumenten in Kraft treten. Sie werden seit dem Tage der Unterzeichnung vorab angewendet. Am 29. 6. 1974 wurde die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Fischfang in einem Teil der Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik in der Lübecker Bucht unterzeichnet. Sie sichert die Ausübung des Fischfangs aufgrund des der Hansestadt Lübeck 1188 und 1226 verliehenen Fischereirechtes. B. Arbeitsbedingungen für Journalisten Im Zusammenhang mit dem Grundlagenvertrag wurden in Form eines Briefwechsels Regelungen vereinbart, die sich auf die Arbeitsbedingungen für Journalisten erstrecken. Danach gewähren beide Seiten im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen Journalisten das Recht der Berufsausübung, der freien Information und der Berichterstattung und sichern ihnen eine Behandlung wie Korrespondenten anderer Staaten zu. Wegen der unterschiedlichen Rechtsordnung können die Arbeitsmöglichkeiten der Journalisten in der DDR nicht mit denen ihrer Berufskollegen in der Bundesrepublik Deutschland verglichen werden. Anfang Februar 1973 wurden zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR Expertengespräche zur Regelung von Einzelfragen aus dem Briefwechsel über Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten aufgenommen. 44 Redaktionen, Rundfunk- und Fernsehanstalten aus der Bundesrepublik Deutschland und aus Berlin (West) haben Anträge auf Akkreditierung eines ständigen Korrespondenten in der DDR gestellt. Nach dem Stand vom Juli 1974 haben Korrespondenten von sieben Publikationsorganen ihre Niederlassung in Ost-Berlin vollzogen, für weitere 21 Anträge liegen verbindliche Akkreditierungszusagen vor. Außer zu Großveranstaltungen wie Leipziger Messe, Rostocker Ostseewoche und zu Sportereignissen hat die DDR Reisekorrespondenten weitere Arbeitsmöglichkeiten eingeräumt. Am 25. 4. 1974 wurde als erstes Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag das Abkommen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens unterzeichnet. Es regelt einen Informationsaustausch zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und stellt die medizinische Versorgung von Einreisenden in den jeweiligen anderen deutschen Staat während ihres Aufenthaltes sicher. Hierbei trägt jeder Staat die Kosten, die in seinem Gebiet anfallen. Vereinbart wurde weiter die Möglichkeit, medizinische Spezialkuren und -behandlungen im jeweiligen anderen Staat durchzuführen, soweit diese nicht anders gewährleistet werden können. In gewissem Umfang soll auch ein Austausch von Arzneimitteln stattfinden. Beide Seiten einigten sich ferner über die Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Suchtmittelmißbrauchs und einen entsprechenden Informationsaustausch. Es werden Beauftragte ernannt, die bei der Anwendung und Auslegung des Abkommens entstehende Schwierigkeiten klären sollen. Das Abkommen wird auf Berlin (West) ausgedehnt und tritt nach dem Erlaß eines Ratifizierungsgesetzes in Kraft. D. Rechtsverkehr Die DDR hat im Grundlagenvertrag dem Prinzip zugestimmt, die Fragen des Rechtsverkehrs, also auch den Rechts- und Amtshilfeverkehr zwischen den Gerichten und den Verkehr zwischen den Staatsanwaltschaften, so einfach und zweckmäßig wie möglich zu regeln. Dementsprechende Vereinbarungen sind das Ziel von Verhandlungen, die im August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik unter der Leitung der Staatssekretäre der Justizministerien der beiden Staaten aufgenommen wurden. E. Zahlungsverkehr Ein Abkommen über den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr wurde zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR am 25. 4. 1974 unterzeichnet. In diesem Zusammenhang sind auch die Bestimmungen des Devisengesetzes der DDR von Bedeutung (Devisen). F. Umweltschutz Auf dem Gebiet des Umweltschutzes sind die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutsch[S. 160]land und der Deutschen Demokratischen Republik am 29. 11. 1973 in Bonn aufgenommen worden. Sie haben gemäß Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag, Abschnitt~II, Ziffer 9, zum Ziel, Vereinbarungen zu schließen, um zur Abwendung von Schäden und Gefahren für die jeweils andere Seite beizutragen. Seit Errichtung des Umweltbundesamtes in Berlin (West) im Sommer 1974 sind die Verhandlungen jedoch von der DDR nicht wieder aufgenommen worden. G. Wissenschaft und Technik Auch auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik soll die Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen entwickelt werden. Verhandlungen über die hierzu erforderlichen Verträge haben am 30. 11. 1973 begonnen. H. Kulturelle Zusammenarbeit Im Grundlagenvertrag haben die Bundesrepublik Deutschland und die DDR ferner die Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit vereinbart. Verhandlungen über den Abschluß eines Regierungsabkommens nahmen am 27. 11. 1973 ihren Anfang. V. Post- und Fernmeldeverkehr Ab Ende 1966 begann die DDR, gegenüber der Deutschen Bundespost und dem Senat von Berlin die Abrechnung des gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehrs nach internationalen Abrechnungsgrundsätzen zu verlangen. Sie bezifferte ihre Forderungen rückwirkend ab 1948 für die Zeit bis Ende 1968 auf insgesamt 1,8 Mrd. DM. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erklärte sich zu einem Ausgleich der Mehrleistungen der Deutschen Post der DDR für die Zeit ab 1967 bereit. Er bot der DDR wiederholt Gespräche über die Höhe des Ausgleichs an und schlug zugleich Verhandlungen über dringend notwendige Verbesserungen des Post- und Fernmeldeverkehrs vor. Nach Zahlungen von insgesamt 22 Mill. DM im Oktober 1968 und im Februar 1969 als Kostenausgleich für die Jahre 1967 und das erste Halbjahr 1968 an die Deutsche Post der DDR, fand sich die DDR schließlich zu ersten Verhandlungen am 19. 9. 1969 bereit. In der Folge wurden die Vereinbarung vom 29. 4. 1970 und das Protokoll vom 30. 9. 1971 abgeschlossen. An wichtigen Verbesserungen wurden die Wiederaufnahme des innerberliner Telefonverkehrs, die Schaltung zahlreicher Leitungen und in den übrigen Verkehrsrelationen zahlreiche posttechnische Verbesserungen erreicht. Als Abgeltung der von der Deutschen Post der DDR erbrachten Mehrleistungen wurde eine jährliche Pauschale von 30 Mill. DM festgesetzt, die bis einschließlich 1976 gilt. Für die bis zum 31. 12. 1966 erbrachten Mehrleistungen wurde an die Deutsche Post der DDR ein einmaliger Pauschalbetrag von 250 Mill. DM gezahlt. Folgende Tabelle verdeutlicht die Entwicklung des Fernsprechverkehrs: In Art. 7 des Grundlagenvertrages wurde die Vereinbarung getroffen, daß die Bundesrepublik Deutschland und die DDR ein Abkommen schließen werden, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens zu entwickeln und zu fördern. Aus dem Zusatzprotokoll zu Art. 7 ergibt sich, daß in dieses Abkommen die bestehenden Vereinbarungen und die für beide Seiten vorteilhaften Verfahren übernommen werden. In einem Briefwechsel dazu wurde übereinstimmend erklärt, daß bereits nach der Paraphierung Verhandlungen über das Post- und Fernmeldeabkommen aufgenommen werden, daß die bestehenden Vereinbarungen und Verfahren bis zum Abschluß des Abkommens fortgelten und daß die Regierung der DDR nach Beginn der Verhandlungen die erforderlichen Schritte zur Erlangung der Mitgliedschaft im Weltpostverein (UPU) und in der Internationalen Fernmelde-Union (UIT) unternehmen wird. Die Verhandlungen haben am 7. 12. 1972 begonnen. Sie finden im 6- bis 8wöchigen Turnus abwechselnd in Ost-Berlin und in Bonn statt. Bis Mitte 1974 haben 17 Verhandlungsrunden stattgefunden. Deutschlandpolitik der SED; Außenpolitik; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 153–160 Bewußtsein, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirkBeziehungen zwischen beiden deutschen Staaten (1975) Siehe auch das Jahr 1979 I. Das Transitabkommen Wenn man vom innerdeutschen Handel und notwendigen Kontakten und Vereinbarungen im Bereich von Verkehr und Post absieht, gab es bis zum Jahre 1971 keine institutionalisierten Beziehungen amtlichen Charakters zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Das Transitabkommen, die deutsche Durchführungsvereinbarung zum Viermächte-Abkommen, war der erste bedeutende Schritt zur…
DDR A-Z 1975
Entfremdung (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. Besonders in der philosophisch-anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei. Politisch ist die Diskussion um den Begriff der E. deshalb von Bedeutung, weil in ihr die Forderungen der osteuropäischen Intelligenz sichtbar werden, endlich auch im kulturellen Bereich Reformen zuzulassen. Historisch sind Konzeption und Begriff der E. vor allem von Rousseau, Fichte, Hegel, Schelling, Feuerbach und Marx ausgebildet worden. E. geht jedoch letztlich auf gnostische und orphisch-platonische Vorstellungen zurück. In zahlreichen naturrechtlichen Vertragstheorien steht der Begriff der E. für den Verlust bzw. die Übertragung der ursprünglichen Freiheit an eine durch Vertrag entstandene Gesellschaft. Besonders der junge Marx hat, im Anschluß an Hegel, den ökonomischen und politischen Kern der E. des Menschen herausgearbeitet: Dem Arbeiter ist seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit entfremdet (Arbeit). Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin. Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet für Marx nicht nur die Individualität des Menschen, sondern auch die der Dinge. Für Marx trifft die durch die Arbeitsteilung bedingte E. nicht nur den arbeitenden Menschen, sondern „Herrn“ und „Knecht“ gleichermaßen und damit die gesamte Menschheit. Die E. ist der Ausdruck einer konfliktgeladenen Welt. Sie manifestiert sich in der Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen, in Stadt und Land, in Kopfarbeiter und Handarbeiter. Die E. kann deshalb letztlich nur aufgehoben werden durch die universale Revolution. In der marxistischen Philosophie der Gegenwart lassen sich heute zwei Gruppen hinsichtlich des E.-Problems unterscheiden: die Revisionisten (Ernst Fischer, Wolfgang Heise, Georg Klaus), die behaupten, daß der [S. 262]Mensch auch in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das „Wertgesetz“ seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander existierten, neben dem Staatseigentum etwa das Genossenschaftseigentum, solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In der marxistischen Philosophie der letzten Jahre ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, verengt worden. Der inzwischen verstorbene Technikphilosoph Georg Klaus (Ost-Berlin) unterschied zwischen gesellschaftlicher und technischer E. „Die gesellschaftliche Entfremdung des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische Entfremdung hängt mit dieser gesellschaftlichen Entfremdung zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische Entfremdung des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche und geistige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen“ (Georg Klaus, Kybernetik in philosophischer Sicht, 2. Aufl., Berlin 1962, S. 430). Klaus hat neben der angegebenen Differenzierung Marx' Begriff der E. auch als „Entäußerung“ im Sinne Hegels gefaßt. Entäußerung wird als eine Form der unendlichen schöpferischen Lern-Möglichkeit des Menschen begriffen. Die Revisionisten haben mit Hilfe des Begriffs der E. die bürokratischen Erstarrungen des Parteiapparates des SED zu kritisieren gesucht. Die Dogmatiker in der UdSSR wie in der DDR (Alfred Kurella, E. M. Sitnikov, T. I. Ojzerman) behaupten dagegen, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der „sozialistischen Gesellschaft“ noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die sozialistische Gesellschaft. Ferner ist nach Ansicht der Dogmatiker der Begriff der E. eine „historische Kategorie“ und somit nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung anzuwenden. Erscheinungen des Personenkults und Entartungen der Bürokratie seien mit diesem Begriff nicht zu erfassen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 261–262 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntwicklungshilfeSiehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. Besonders in der philosophisch-anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst…
DDR A-Z 1975
Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL., dem seine Stellvertreter, andere leitende Mitarbeiter und die Direktoren der unterstellten Forschungseinrichtungen angehören, berät. Für seine. Aufgabengebiete hat das StAL. ein Vorschlagsrecht gegenüber der Staatlichen Plankommission. Es unterstützt die Minister, die Leiter zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Durchführung der Beschlüsse und koordiniert deren Tätigkeit auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen. Die Ämter für Arbeit und Löhne der Räte der Bezirke werden vom StAL. angeleitet und kontrolliert, die Berufung bzw. Abberufung ihrer Direktoren bedarf seiner Zustimmung. Das StAL. ist gehalten, bei der Ausarbeitung seiner Beschlußvorlagen und Entscheidungen die Hinweise und Vorschläge des Bundesvorstandes des FDGB zu berücksichtigen. Das StAL. hat folgende Aufgabengebiete: 1. Erschließung von Arbeitskräftereserven; Entwicklung bzw. Unterstützung der Einführung rationeller Arbeitsverfahren insbesondere der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, der Arbeitsnormung und der Arbeitsklassifizierung; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen für die staatliche Lohn- und Prämienpolitik zur Stimulierung hoher Leistungen und für die Gestaltung der Einkommensrelationen zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen; alle tarifvertraglichen Festlegungen bedürfen seiner Zustimmung; 3. Perspektivische Arbeit auf dem Gebiet der Rentenversicherung und der materiellen Versorgung im Fall der Arbeitsunfähigkeit; 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die berufstätigen Frauen; 5. Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Planung, Bildung und Verwendung der Kultur- und Sozialfonds der VEB; 6. Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gestaltung der Arbeitszeit- und Arbeitspausenregelungen sowie für den Erholungsurlaub; 7. Entwicklung und Unterstützung des Arbeitsschutzes, der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel; 8. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und Einflußnahme auf seine einheitliche Anwendung; in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Festlegung der Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß von Rahmenkollektiv-, Tarif- und Betriebskollektivverträgen; 9. Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaften, des Arbeits[S. 831]rechts und des Arbeitsschutzes; das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz sind ihm unterstellt; 10. Einflußnahme auf die Aus- und Weiterbildung von arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkadern; Unterstützung der Weiterbildungsarbeit der Kammer der Technik in diesem Bereich; 11. Zusammenarbeit in eigenen Aufgabengebieten im Rahmen des RGW; Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das StAL. gibt „Verfügungen und Mitteilungen“ heraus, die der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ beiliegen. Staatssekretär ist (1974) Horst Rademacher. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 830–831 Staatssekretär für das Staats- und Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für BerufsbildungSiehe auch die Jahre 1979 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL.,…
DDR A-Z 1975
Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) (1975)
Siehe auch: Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB): 1965 1966 1969 Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR: 1979 1985 Gegründet am 27.728. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sport-Ausschusses. Zum DTSB gehören 36 Mitgliedsverbände mit zusammen 2.543.016 Mitgliedern (Stand: 1. 5. 1975). Die zahlenmäßig weitaus stärksten Mitgliedsverbände sind der Deutsche Fußball-Verband der DDR (ca. 490.000), der Deutsche Turn-Verband der DDR (ca. 345.000) und der Deutsche Angler-Verband der DDR (ca. 343.000). Dem Statistischen Jahrbuch der DDR 1973 zufolge waren am 31. 12. 1972 von damals insgesamt 2.336.050 Mitgliedern 1.759.302 männlichen und 576.748 weiblichen Geschlechts. (Mitgliederaufteilung nach Altersgruppen am 30. 4. 1974: 666.264 unter 14 Jahren, 403.090 14 bis unter 18 Jahren, 1.404.421 18 Jahre und älter.) Der DTSB gliedert sich in a) Bezirks- (15), Kreis- (214) und Grundorganisationen, b) die vier Sportvereinigungen „Vorwärts“, „Dynamo“, „Lokomotive“ und „Wismut“ (Sport) und c) 34 ordentliche und zwei angeschlossene Verbände. Diese Gliederungen umfassen insgesamt ca. 7.600 Sportgemeinschaften mit 34.000 Sektionen, in denen ca. 300.000 ehrenamtliche Funktionäre tätig sind (Stand: 25. 5. 1974). Nach dem auch im DTSB gültigen Prinzip des demokratischen Zentralismus werden alle Organe gewählt und unterliegen den Weisungen der übergeordneten Leitungen. Das Leitungssystem beruht auf der Mehrfachkontrolle der untergeordneten Instanz durch die übergeordneten Stellen a) der Fachorganisation, b) der Regionalorganisation und c) der zuständigen staatlichen Organe. In Leitungen dürfen nur „Bürger der DDR tätig sein, die für die Stärkung und Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wirken und am sozialistischen Aufbau teilnehmen“. Dementsprechend sind fast alle wichtigen Funktionsstellen bis hinunter in die Grundorganisationen mit SED-Mitgliedern besetzt. Wie sein Vorgänger Rudi Reichert gehört auch der seit Mai 1961 amtierende DTSB-Präsident Manfred Ewald zum ZK der SED. Das von Ewald geleitete zentrale DTSB-Führungsgremium besteht aus einem Sekretariat (7 Mitglieder), dem Präsidium (26 Mitglieder) und dem Bundesvorstand (150 Mitglieder). Zum Sekretariat zählen außer dem Vorsitzenden Ewald Vizepräsidenten für Organisation (Werner Berg), Leistungssport (Bernhard Orzechowski), Volkssport (Professor Dr. Horst Röder), Agitation und Propaganda (Johannes Rech), Internationale Arbeit (Günther Heinze) und Kaderwesen (Franz Rydz). Das Sekretariat bildet den Führungskern des Präsidiums, das im Turnus von vier Jahren beim Turn- und Sporttag des DTSB von dem jeweils dort gewählten Bundesvorstand bestimmt wird. Zentrale Funktionärs-Ausbildungsstätte ist die DTSB-Schule „Artur Becker“ in Bad Blankenburg. Bezirkssportschulen des DTSB befinden sich in Bad Blankenburg, Frankfurt/Oder, Güstrow, Greiz, Berlin (Ost), Osterburg, Prenzlau und Weißenfels. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 196 Deutscher Städte- und Gemeindetag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher VolkskongreßSiehe auch: Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB): 1965 1966 1969 Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR: 1979 1985 Gegründet am 27.728. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sport-Ausschusses. Zum DTSB gehören 36 Mitgliedsverbände mit zusammen 2.543.016 Mitgliedern (Stand: 1. 5. 1975). Die zahlenmäßig weitaus stärksten Mitgliedsverbände sind der Deutsche Fußball-Verband der DDR (ca. 490.000), der Deutsche Turn-Verband der DDR (ca. 345.000) und der Deutsche Angler-Verband der…
DDR A-Z 1975
1975: P
Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Wissenschaft und Forschung Paketversand Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppen Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit Parteilichkeit der Rechtsprechung Partei, marxistisch-leninistische Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteischulung der SED Parteitag/Parteikonferenz Parteiveteranen Parteiwahlen der SED Passierscheinabkommen Paß/Personalausweis Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentanwälte Patentrecht Patentwesen Patriotismus Pazifismus PDA PEN-Zentrum der DDR Periodisierung Personalausweis Personal, Ingenieurtechnisches Personenkult Personenstandswesen Persönliche Konten Persönliches Eigentum Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektivplan Petrochemie PFA Pfandbriefe Pfändung Pflanzenzucht Pflegegeld Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963 Philatelie Philosophie Pionierhaus Pionierleiter Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Planaufgaben Planauflagen, Staatliche Plandiskussion Planentwurf Planinformation Plan Neue Technik Planträger Planung Planung, Langfristige Planverteidigung Plan Wissenschaft und Technik Plastindustrie Plenum Poliklinik Politbüro des ZK der SED Polithauptverwaltung der NVA Politische Ökonomie Politoffizier Politschulung Polizei Polizeistunde Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht Positivismus Postleitzahlen Postscheckdienst Postsparkassendienst Post- und Fernmeldewesen Postzeitungsvertrieb (PZV) Potsdamer Abkommen Prager Christliche Friedenskonferenz Praktikantenzeit Praktischer Arzt Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämienlohn Präsidium des Ministerrates Präsidium des Obersten Gerichts Preissystem und Preispolitik Presse Presseamt Privateigentum Privatwirtschaft Produktgebundene Abgaben Produktionsabgabe Produktionsberatungen, Ständige (StPB) Produktionsfaktoren Produktionsfondsabgabe Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsmittel Produktionsmittelhandel Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktionsprozeß Produktions- und Dienstleistungsabgaben Produktionsverhältnisse Produktionsweise Produktivität Produktivkräfte Prognose Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbetriebe Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Psychologie Psychotherapie PwFPädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Wissenschaft und Forschung Paketversand Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppen Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle…
DDR A-Z 1975
Periodisierung (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Die großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute gültigen Lehrmeinung zahlreiche Widersprüche. Die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappen des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der politischen Praxis haben die Einschiebung immer neuer Etappen und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für den Sozialismus, der nach der heute in der DDR gültigen Auffassung in verschiedene Entwicklungsstufen zerfällt. Bei der P. der Entwicklung der DDR selbst werden inzwischen (so bei Doernberg, Kurze Geschichte der DDR) folgende Perioden unterschieden: 1. Die antifaschistisch-demokratische Ordnung von 1945 bis 1949. Durch die Bodenreform und die Enteignung der Großindustrie trug „die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich die Tendenz des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische“. 2. Einen wichtigen Einschnitt bildet die 2. Parteikonferenz der SED 1952, auf der der Aufbau des Sozialismus verkündet wurde. Seit etwa 1973 rechnet diese Periode jedoch von 1949 bis 1958 und schließt an die antifaschistisch-demokratische Ordnung an. Der Aufbau des Sozialismus führt in der marxistisch-leninistischen Theorie über den vollendeten Sozialismus zum Kommunismus. Bei Marx und Engels war das Ziel ein genossenschaftliches System mit „Selbstregierung der Produzenten“, in der DDR wird darunter die Herrschaft der Partei verstanden. 3. Die Periode von 1958 bis 1961/62 wird als Vollendung der sozialistischen Produktionsverhältnisse bezeichnet. Der VI. Parteitag 1963 verkündete den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“. 4. Unter Ulbricht war es üblich, die Zeit ab 1963 als „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ zu charakterisieren, wobei in der Bezeichnung der Periode unterschiedliche Begriffe verwendet wurden. 1967 verkündete der VII. Parteitag als Zielsetzung das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“, wobei der Sozialismus als relativ selbständige sozialökonomische Formation verstanden wurde. 5. In der Ära nach Ulbricht wird ein deutlicher Einschnitt mit dem VIII. Parteitag der SED 1971 gesetzt. Der Sozialismus wird nun nicht mehr als selbständige sozialökonomische Formation begriffen, sondern als Unterstufe des Kommunismus. Die neue Etappe in der DDR wird als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnet, der nächste Schritt soll darin bestehen, den „entwickelten reifen Sozialismus umfassend zu gestalten“, wobei man sich am Vorbild der Sowjetunion orientiert. Dort wird nach offizieller Lesart bereits seit 1936 der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus vollzogen. Die politische Bedeutung der P. ist damit klar: Die Sowjetunion wird als „das“ Modell der DDR herausgestellt. Die P., nach der die Sowjetunion eine Etappe weiter voran ist, sichert ihren Vorbildstatus ideologisch ab. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 628 PEN-Zentrum der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, IngenieurtechnischesSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Die großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute gültigen Lehrmeinung…
DDR A-Z 1975
1975
1969 1975 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Abgrenzung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrüstung Abrüstung Absatz Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen (APO) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Adameck, Heinz Einziges Vorkommen dieses Stichworts. AdL Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Administrieren Administrieren ADN ADN Adoption Adoption AE AE Aeroclub Aeroklub der DDR Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Agententätigkeit Aggression Aggressionsverbrechen Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitation und Propaganda (Haupteintrag) Agitprop Agitprop AGL AGL Agnostizismus Erstes Vorkommen dieses Stichworts. AGP Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrarflug Erstes Vorkommen dieses Stichworts. (T) Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomie Erstes Vorkommen dieses Stichworts. (TT) Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrarpolitik Agrarpolitik (Haupteintrag) (T) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarpropaganda Agrarpropaganda Agrarstatistik Agrarstatistik Agrarsteuern Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrartechnik Agrartechnik Agrarwissenschaften Erstes Vorkommen dieses Stichworts. (Haupteintrag) Agronom Agronom Agrotechnische Termine AHB Einziges Vorkommen dieses Stichworts. AHU AHU Akademie der Künste der DDR Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, Berlin Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademien Akademien Akademische Grade Akademische Grade Akkreditivverfahren Akkreditivverfahren (Ak-Verfahren) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akkumulation Akkumulation Aktien Aktien Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist, Aktivistenbewegung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktivistenbewegung AK-Verfahren Albrecht, Hans Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alkoholmißbrauch Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allied travel board Alliiertes Abrechnungsbüro für Post- und Fernmeldewesen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Alliiertes Komitee für Post- und Fernmeldewesen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altenburg Altenteil Altersaufbau der Beschäftigten Altersaufbau der Beschäftigten Altersaufbau der Bevölkerung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben und -Ablösungsanleihe Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Kirchenfragen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Preise Amt für Preise Amt für Standardisierung Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Wasserwirtschaft Amt für Wasserwirtschaft Anarchismus Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anbauplanung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angelsport Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Anhalt Anlagemittel Anlagemittel Anlagenbau Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Anlagevermögen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. (T) Anleitung Anleitung und Kontrolle Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Annaberg-Buchholz Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antiquariate Antiquariate Antisemitismus Antisemitismus APO APO Apolda Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekenassistenten Apparat Apparat Arbeit Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterklasse Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterweihe Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, gesellschaftliche Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Gesellschaftliche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit1969 1975 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Abgrenzung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrüstung Abrüstung Absatz Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abschreibungen Stichwort…
DDR A-Z 1975
Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem Staatsbürgerkundeunterricht, und zwar in besonders enger Beziehung zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Wehrerziehung. zur Erziehung zu bewußter Disziplin und zur polytechnischen Bildung. Die Aufgaben und Ziele der PStE. wurden im Parteiprogramm der SED (1963) festgelegt, im Bildungsgesetz (1965) kodifiziert sowie in den „Aufgabenstellungen für die staatsbürgerliche Erziehung“ (1966 und 1969) und in den Beschlüssen des VII. Pädagogischen Kongresses (1970) und des VIII. Parteitages der SED (1971) weiter aktualisiert. Als Grundlage, Gesamtzielstellung und oberstes Kriterium aller anderen Bildungs- und Erziehungsmomente hat sie die generelle Aufgabe, durch die Vermittlung der Ideologie des Marxismus-Leninismus und in enger Verbindung mit einer entsprechenden Charakter- und Verhaltenserziehung den entscheidenden Beitrag zur Formung „sozialistischer Persönlichkeiten“ zu leisten. Die theoretische Grundlage für die Zielstellung der PStE. bildet das langfristig gültige „sozialistische Menschenbild“ der marxistisch-leninistischen Philosophie, das Stellung, Standort, Wirkungsfeld und Entfaltungsmöglichkeiten des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft und die damit verbundenen gesellschaftlichen Anforderungen an ihn sowie die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Verhaltensweisen der angestrebten sozialistischen Persönlichkeiten umreißt und zugleich die Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft darstellt. Die auf dem „sozialistischen Menschenbild“ gründende „sozialistische Persönlichkeit“ wird durch vier wesentliche Merkmale gekennzeichnet: durch vielseitiges Wissen und Können, durch sozialistisches Bewußtsein, durch sozialistisches moralisches Verhalten sowie eine optimistische Lebensauffassung. Das sozialistische Bewußtsein wird durch sieben sozialistische Grundüberzeugungen definiert, die das Handeln und Verhalten der sozialistischen Persönlichkeit bestimmen, als Maßstäbe für die Bewertung von Situationen und Verhaltensweisen dienen sollen und denen entsprechende Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen sowie entsprechende Gefühle, Erfahrungen und Verhaltensweisen zugeordnet sind; in der Formulierung der „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ (Aufgabenstellung 1969) sind dies: 1. „die Überzeugung von der historischen Mission der Arbeiterklasse …“ 2. „die Überzeugung vom objektiven Charakter der Entwicklung in Natur und Gesellschaft. . 3. „die Überzeugung von der Gewißheit, daß die Zukunft der ganzen Menschheit der Sozialismus ist …“ 4. „die Überzeugung von der historischen Aufgabe der DDR und der Verantwortung der Jugend bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus …“ 5. „die Überzeugung von der entscheidenden Rolle der ruhmreichen Sowjetunion und der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“; 6. „die Überzeugung, daß Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit nur dort gesichert sind, wo das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei die politische Macht ausübt“; 7. „die Überzeugung, daß die Jugend ihres eigenen Glückes Schmied ist, indem sie die Rechte und Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft bewußt wahrnimmt …“. Durch die Internationalisierung dieser ideologischen Grundsätze als eines nicht in Frage zu stellenden Glaubenskanons soll „die Erziehung der jungen Menschen zum sozialistischen Patriotismus und zum proletarischen Internationalismus …“ bewirkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sollen einerseits alle Bereiche des Lebens der Kinder und Jugendlichen mit der sozialistischen Ideologie durchdrungen werden, alle staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungseinflüsse auf die Verfolgung der einheitlichen Erziehungsziele orientiert und zum Zweck einer höheren Effektivität koordiniert sowie andererseits die politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche Erziehung weiter verstärkt werden. Die PStE. ist vor allem darauf gerichtet, „daß sich alle Mädchen und Jungen einen festen Klassenstandpunkt aneignen und rückhaltslos für die allseitige Stärkung und Verteidigung der sozialistischen DDR und Staatengemeinschaft einsetzen“ und daß dazu vor allem die Schuljugend mit dem Marxismus-Leninismus und „den revolutionären Traditionen der deutschen Arbeiterklasse“ vertraut gemacht wird. Sind die Ziele der PStE. von grundlegend-prägender Bedeutung für Ziele und Inhalte der Bildung und Erziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Stufen des Bildungssystems der DDR einschließlich der außerschulischen Einrichtungen und Veranstaltungen und bestimmen sie insbesondere als politisch-ideologische Leitlinien Ziele und Inhalte der seit 1965 neugestalteten Lehrpläne aller Fächer und Klassen (Lehrplanreform), so hat der Unterricht in dem Fach Staatsbürgerkunde, der in den Klassen 7 bis 10 (mit 5 Gesamtwochenstunden), 11 und 12 (mit 3 Gesamtwochenstunden) und in der Berufsausbildung (mit insgesamt mindestens 74 Stunden) erteilt wird, speziell die [S. 265]Aufgabe, durch die systematische Vermittlung „sicherer und anwendungsbereiter politischer, ökonomischer und philosophischer Kenntnisse des Marxismus-Leninismus“ die Schüler und Lehrlinge „zu verallgemeinerten Erkenntnissen über die historische Mission der Arbeiterklasse und die Sieghaftigkeit des Sozialismus zu führen, ihren Klassenstandpunkt wissenschaftlich zu fundieren“ und sie zu befähigen, „nach den sozialistischen Normen und Grundüberzeugungen zu entscheiden und zu handeln“. Die ständig wiederholte und zunehmend forcierte Forderung nach — dringend notwendiger — Intensivierung und Verstärkung der PStE. der Schüler und Lehrlinge macht deutlich, daß ihre Ergebnisse erheblich hinter den gesteckten Zielen zurückbleiben; gerade bei dem „Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung“ besteht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen Bedeutung und Aufwand einerseits sowie Breiten- und Tiefenwirkung andererseits. Angesichts der fundamentalen Bedeutung, die der PStE. für die gesamte Bildung und Erziehung, vor allem aber für die besonders dringend geforderte politisch-ideologische Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beigemessen wird, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 264–265 Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehung zu bewußter DisziplinSiehe auch die Jahre 1979 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem…
DDR A-Z 1975
Warschauer Pakt (1975)
Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Warschauer Pakt: 1979 1985 Im Westen gebräuchliche Kurzform für den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, der am 14. 5. 1955 zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ČSSR und Ungarn als militärischer Beistandspakt abgeschlossen wurde. Die DDR wurde offiziell am 28. 1. 1956 als Mitglied, die NVA (bis 18. 1. 1956 gab es nur eine „Kasernierte Volkspolizei“) am 24. 6. 1956 in das Vereinte Oberkommando aufgenommen. Albanien ist im September 1968 aus der Paktorganisation ausgetreten. Der WP. soll ausschließlich bei einem Angriff auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten „in Europa“ wirksam werden. Er wurde auf die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen und bleibt danach weitere 10 Jahre in Kraft, wenn er nicht vorher gekündigt wird. Organe des WP. sind: Der Politisch Beratende Ausschuß (PBA); ihm gehören die Vorsitzenden der Ministerräte, d. h. die Regierungschefs der Mitgliedstaaten an. Dem PBA stehen Hilfsorganisationen zur Verfügung: a) Ständige Kommissionen (für Logistik, Rüstungsforschung etc.), b) das Vereinte Sekretariat; Vorsitzender ist in Personalunion der Chef des Stabes des Vereinten Oberkommandos. Die Position ist stets mit einem hohen sowjetischen Armeeführer besetzt, gegenwärtig mit Armeegeneral Schtemenko (seit 1968). Der PBA gilt formal als höchstes Organ des WP. Das Vereinte Oberkommando mit Sitz in Moskau; an der Spitze steht seit 1956 stets ein sowjetischer General, seit 1967 Marschall Jakubowski. Die Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten fungieren als seine Stellvertreter. Sie leiten gelegentlich auch gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte. Das Komitee der Verteidigungsminister (seit 1969); sie sind gleichzeitig stellvertretende Oberbefehlshaber der Vereinten Streitkräfte und Oberste Befehlshaber der Streitkräfte des eigenen Landes. Außerdem delegiert jedes Mitgliedsland einen hochrangigen Offizier als Vertreter in das Vereinte Oberkommando; das Oberkommando seinerseits entsendet einen „Vertreter des Vereinten Oberkommandos“ in jedes Teilnehmerland. Der Stab des Vereinten Oberkommandos mit Sitz in Moskau. Chef des Stabes ist bisher stets ein sowjetischer Militärführer. Stabskonferenzen mit den Stabschefs bzw. den Chefs der Hauptstäbe der Armeen der Mitgliedstaaten finden regelmäßig statt. Als beratendes Organ der Militärrat der Vereinten Streitkräfte; Vorsitzender ist ebenfalls der Oberbefehlshaber bzw. Chef des Vereinten Oberkommandos. Dem Vereinten Oberkommando unterstehen im Kriegsfall alle Land- und Luftstreitkräfte der Teilnehmerstaaten, die Seestreitkräfte Polens, der DDR und der sowjetischen Ostseeflotte auch zu Friedenszeiten der Vereinten Ostseeflotte mit Sitz in Leningrad. In Friedenszeiten unterstellen die Teilnehmerstaaten nur [S. 926]Teile ihrer Streitkräfte dem Vereinten Oberkommando. Ständig unterstellt sind: die sowjetischen Truppen in Polen (Gruppe Nord — 2 Divisionen), in Ungarn (Gruppe Süd — 4 Divisionen), in der ČSSR (Zentrale Gruppe — Stärke unbekannt); die Gruppe sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (Hauptquartier Wünsdorf — 20 Divisionen mit ca. 400.000 Mann, einschließlich 20 Raketen-Bataillonen, die mit taktischen Kurzstreckenraketen ausgerüstet sind. Ferner untersteht der GSSD die 24. Taktische Luftflotte, die als modernste Luftstreitmacht der Roten Armee gilt); alle bewaffneten Verbände der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA, Hauptquartier Strausberg, insgesamt ca. 202.000 Mann, einschließlich Grenz- und Sicherheitstruppen) ohne Einheiten der Territorialverteidigung (ca. 485.000 Mann). In der konventionellen Bewaffnung scheint der WP. dem Nordatlantischen Verteidigungsbündnis (NATO) zahlenmäßig weit überlegen zu sein. Allerdings ist die Kampfkraft der Verbände nur schwer einzuschätzen; Vorteile auf seiten des WP. bestehen aber darin, daß die Waffensysteme im Gegensatz zur NATO weitgehend standardisiert und bei einzelnen Typen vollständig vereinheitlicht worden sind. Die Bewaffnung aller Verbände der Mitgliedstaaten des WP. wurde auch qualitativ der der Roten Armee angeglichen und wird von westlichen Militärexperten als sehr modern und teilweise der NATO überlegen eingeschätzt. Obwohl die UdSSR sowohl der Ausrüstung als auch der Reorganisation der Armeen des WP., insbesondere nach der Invasion der ČSSR 1968, größere Aufmerksamkeit widmete, hat sie bisher weder Atomwaffen noch strategische Trägersysteme an die Armeen der übrigen Mitgliedstaaten weitergegeben. Unbekannt ist, ob sie Personal der anderen „Bruderarmeen“ an atomaren Waffen ausbildet. Seit 1961 werden gemeinsame Manöver der WP.-Staaten abgehalten. Neben einer großen Zahl von Kommando- bzw. Kommandostabs-, Nachschub- und Flotten[S. 927]übungen fanden u. a. folgende größere Landmanöver statt: September 1962 „Vito,“ (UdSSR, DDR, ČSSR) September 1963 „Quartett“ (UdSSR, DDR, Polen, ČSSR) April 1965 „Manöverübung Berlin“ (UdSSR, DDR) Oktober 1965 „Oktobersturm“ (UdSSR, DDR, Polen, ČSSR) September 1966 „Moldau“ (UdSSR, DDR, ČSSR, Ungarn) Juli/August 1968 „Njemen“ (UdSSR, DDR, Polen, Ungarn) September/Oktober 1969 „Oder-Neiße“ (UdSSR, Polen, DDR) Oktober 1970 „Waffenbrüderschaft“ (UdSSR, DDR, ČSSR, Ungarn, Bulgarien, Rumänien) Oktober/November 1972 „Schild“ (UdSSR, DDR, ČSSR, Polen, Ungarn) Die NVA nimmt im Rahmen der Vereinten Streitkräfte des WP. eine Sonderstellung ein: Sie gilt gegenwärtig als bestausgerüstete Truppe neben der Roten Armee. Ihre Verbände gehören der 1965 gebildeten „1. Strategischen Staffel“, d. h. einer Gruppierung an, die vor allem aus Truppen der UdSSR, der DDR und Polen besteht. Diese voll mobile Formation hat im Fall einer kriegerischen Auseinandersetzung besondere Aufgaben zu erfüllen. Westliche Manöveranalysen legen die Vermutung nahe, daß sie auch für offensive Einsätze gerüstet ist. [S. 928] DDR-Verteidigungsminister H. Hoffmann hat bisher, als einziger der Stellvertreter des sowjetischen Oberkommandierenden, (mindestens) 2 große Manöver geleitet („Quartett“ und „Waffenbrüderschaft“). Als einzige Armee ist die NVA voll in die Vereinten Streitkräfte integriert, sie besitzt keinen eigenen Generalstab. Die Analyse des Textes des Warschauer Vertrages zeigt eine entscheidende Benachteiligung der DDR: Während alle nichtdeutschen Fassungen festlegen, daß die Teilnehmerstaaten selbst Umfang und Zeitpunkt der von ihnen zu leistenden Hilfe (im Beistandsfall) bestimmen, heißt es in der deutschen Übersetzung, daß der von der DDR zugunsten der anderen Mitglieder zu leistende Beistand von diesen bestimmt wird (Art. 11. Abs. 3). Im Gegensatz zu dem Stationierungsvertrag, der den Aufenthalt sowjetischer Truppen in Polen regelt und der polnischen Regierung formell ein Mitspracherecht bei Truppenbewegungen einräumt, sieht der Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR (1957) nur eine „Verständigung“ vor. Die politische Bedeutung des WP. resultiert vor allem aus seiner Funktion für die Blockpolitik der UdSSR. Aufgrund ihres militärischen und politischen Übergewichts in der Paktorganisation sichert er der sowjetischen Führung die Kontrolle über alle Streitkräfte der übrigen Staaten, die in Ausbildung, Ausrüstung, Bewaffnung und Logistik vollständig von der UdSSR abhängig sind. Darüber hinaus ist es der UdSSR möglich, durch direkte und indirekte Beeinflussung im Rahmen des WP., ihre sicherheits- und militärpolitischen Vorstellungen innerhalb ihres Einflußbereiches uneingeschränkt zur Geltung zu bringen. Über die unmittelbare militärische Bedeutung des WP., d. h. seine Verteidigungsfunktion für das westliche Glacis der UdSSR, hinaus, garantiert er gleichzeitig die politische Stabilität des „sozialistischen Lagers“, wie der Einsatz der WP.-Truppen im August 196,8 in der ČSSR deutlich macht. Ein Austritt aus der Paktorganisation, wie 1956 von der Regierung Nagy in Ungarn verkündet, wird von der UdSSR als Angriff gegen alle Mitglieder verstanden. Er hat den Einsatz militärischer Machtmittel der „Verbündeten“ zur Folge und ist daher praktisch unmöglich. Die für den Fall der Auflösung der NATO dem Westen angebotene Kündigung des Warschauer Vertrages ist politisch ohne Bedeutung, da gegenwärtig zwischen allen Mitgliedstaaten und der UdSSR (wie zwischen den Teilnehmerländern selbst) bilaterale Beistandspakte geschlossen wurden, die von einer Auflösung des WP. nicht betroffen wären. Die DDR hat mit der UdSSR (1964), mit Polen, ČSSR, Ungarn und Bulgarien (1967) und Rumänien (1972) ebenfalls derartige zweiseitige Verträge unterzeichnet, deren Beistandsklauseln denen des WP. entsprechen. Die militärische Niederschlagung des ungarischen Aufstandes 1956 und die bewaffnete Invasion von Truppen des WP. in der ČSSR 1968 stellen bisher die einzigen Fälle der „Anwendung“ des Warschauer Vertrages dar. In beiden Fällen handelt es sich um einen objektiven Bruch des Vertrages, der nur gegen Angreifer „von außen“ wirksam werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 925–928 Warenzeichen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WartezeitenSiehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Warschauer Pakt: 1979 1985 Im Westen gebräuchliche Kurzform für den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, der am 14. 5. 1955 zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ČSSR und Ungarn als militärischer Beistandspakt abgeschlossen wurde. Die DDR wurde offiziell am 28. 1. 1956 als Mitglied, die NVA (bis 18. 1. 1956 gab es nur eine „Kasernierte…
DDR A-Z 1975
Betriebskollektivvertrag (BKV) (1975)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Das GBA (Gesetzbuch der Arbeit) definiert den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarung zwischen Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“ (§~13,1). Er begründet darüber hinaus — bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung — auch die moralischen Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines volkseigenen oder diesem gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. Für Betriebsabteilungen können gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden (§~13,3 GBA). In Kombinaten schließen die einzelnen Betriebe und in den VEB räumlich getrennte Betriebsteile mit eigener Betriebsgewerkschaftsorganisation eigene BKV ab. Behörden und staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei völliger Ausklammerung aller Lohnfragen — in umfassender Weise Formen, Wege und Methoden zur Realisierung des Plans vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft mit gleichgerichtetem Ziel verpflichten. Insofern dient der BKV ebenso als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs (§~13,2 BAG) wie als entscheidendes Mittel einer straffen Ordnung und Arbeitsdisziplin. (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314.) Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind durch eine gemeinsame Direktive des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB — von 1973 — festgelegt, in der vor allem sozialpolitische Fragen vergleichsweise stärker berücksichtigt und eine bessere Koordination mit den örtlichen Staatsorganen (Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen …) erreicht werden soll (Richtlinie für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge, GBl. I, 1973, S. 213 ff.). Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl.~II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5~Jahren vorsah (1971–1975) wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Der BKV weicht in Wesen und Ausgestaltung erheblich von der Betriebsvereinbarung nach dem Betriebsverfassungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland ab, deren vertragliche Ordnung im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. Der Ursprung des BKV ist seit 1922 im sowjetischen Arbeitsrecht begründet, er wurde seit 1947 zur Regel in der UdSSR. In der DDR entwickelte sich aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493) für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplanes und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen der einzelnen Wirtschaftszweige. Gemäß Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1973 sind für den BKV inhaltlich 3~Hauptteile und eine Reihe von Anlagen vorgegeben. Die Hauptteile umfassen: 1. einen ausführlichen Katalog von Verpachtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des Sozialistischen Wettbewerbs (z. B. Aufschlüsselung des Plans, Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Förderung und Durchsetzung einer Anzahl als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen, Erschließung von Materialreserven, Qualitätssteigerung usw.), [S. 145]2. die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u. a. Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips und der WAO nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, optimale Verwendung des Lohnfonds, Festlegung über Prämienformen, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung) und 3. „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u. a. Qualifizierung, politische Schulung, Feriengestaltung, Organisation von Betriebsfestspielen). Die Anlagen enthalten Details zum Frauen- und Jugendförderungsplan, zur betrieblichen Ordnung der Bewegung „sozialistisch arbeiten, lernen und leben“, zur Verwendung des Prämienfonds, des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. Vereinbarungen zum Urlaub entsprechend der Rechtsvorschrift und des Rahmenkollektivvertrags sowie eine Liste der Arbeitserschwernisse. Eine dem BKV vorangestellte Präambel umreißt in der Regel die Erfüllung oder Höhe der Übererfüllung wesentlicher Hauptkennziffern, wie industrielle Warenproduktion oder Arbeitsproduktivität sowie entscheidende verbal gefaßte Planverpflichtungen (z. B. „Sortiments-, termin- und qualitätsgerechte Erfüllung des Produktions-, Absatz- und Exportplans“). Über die Erfüllung der Verpflichtungen des BKV soll durch Betriebsleiter und BGL mindestens halbjährlich auf einer Belegschaftsversammlung und „durch alle anderen Leiter monatlich“ im jeweiligen Bereich Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle. Selbstkritische Äußerungen in der DDR richten sich gegen eine in der Vergangenheit oft nur sehr formale Handhabung; heute werden konkret abrechenbare und terminierte Verpflichtungen für den BKV gefordert. Für einen Privatbetrieb ist analog eine Betriebsvereinbarung, für einen Betrieb mit staatlicher Beteiligung ein entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In den LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen Belange. Planung; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 144–145 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsleiterSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Das GBA (Gesetzbuch der Arbeit) definiert den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarung zwischen Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“ (§~13,1). Er begründet darüber hinaus — bestätigt durch eine Belegschafts-…