DDR A-Z 1975
Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Landwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik (s. Tabelle). Die Zahl der qualifizierten ständig Berufstätigen wurde zwischen 1963 und 1973 verdreifacht (313,8 v. H.). Da die Anzahl der Berufstätigen gleichzeitig um ca. 21 v. H. sank, nahm der Anteil aller qualifizierten Mitarbeiter an den Berufstätigen von 18,1 v. H. (1963) auf 72,5 v. H. (1973) zu. An der Verbesserung des Ausbildungsstandes sind die Berufstätigen mit Facharbeiterabschluß überproportional beteiligt. Die Ausbildungserfolge sind einerseits das Ergebnis des in der Lehre des Marximus-Leninismus enthaltenen Klassenauftrages zur Überwindung des angeblichen oder tatsächlich vorhandenen Bildungsrückstandes in der Landwirtschaft, andererseits waren die Ausbildungsanstrengungen aus zahlreichen Gründen dringend erforderlich. Die Bodenreform und Kollektivierung führten zu einem weitgehenden Exodus insbesondere der Betriebsleiter, die einen überdurchschnittlichen Qualifikationsstand aufwiesen. Einem erheblichen Teil der Neubauern, insbesondere aber den mehr als 140.000 Industriearbeitern, die in die Landwirtschaft entsandt wurden, fehlten Kenntnisse über den landwirtschaftlichen Produktionsprozeß und über die Betriebsführung völlig. Für die verbliebenen Altbauern gab es bis zum Abschluß der Kollektivierung keine Fortbildung, ihr produktionstechnisches Wissen hatte Vorkriegsniveau. Für die Arbeit in den nach Abschluß der Kollektivierung durchgesetzten bzw. eingeführten landwirtschaftlichen Betriebs[S. 126]formen (Spezialbetriebe mit 5.000–6.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche [LN] und entsprechender Maschinenkapazität, Milchvieh- bzw. Schweinemastställe mit 2.000 bis 100.000 Plätzen) war die landwirtschaftliche Bevölkerung nicht vorbereitet. Die errichteten Großbetriebe ermöglichten eine weitgehende Spezialisierung, die die Ausbildung von Facharbeitern vereinfachte, und stellte andererseits erhöhte Anforderungen an die Leitung und Planung der Produktions- bzw. erweiterten Reproduktionsprozesse. Diesen Bedingungen entsprechend wurde das landwirtschaftliche Ausbildungswesen der DDR aufgebaut. I. Die landwirtschaftliche Fachausbildung A. Erwachsenenbildung Zur Erreichung des hohen Facharbeiterstandes mußten insbesondere ältere Berufstätige auf dem Wege der Erwachsenenbildung qualifiziert werden. Von den ca. 230.000 Facharbeitern, die zwischen 1967 und 1973 ausgebildet wurden, haben über 60 v. H. ihre Qualifikation in Form von Lehrgängen und Schulungskursen erhalten. Im Rahmen des Ausbildungsprogrammes 1974 sollen sich mehr als 22.000 LPG-Mitglieder und Landarbeiter für die Handhabung der modernen Landtechnik qualifizieren. Weitere Kurse werden für Schichtleiter oder Brigadeleiter abgehalten. Die Ausbildung erfolgt in der Regel in den Kreislandwirtschaftsschulen, in den Kreisbetrieben für Landtechnik oder in den Kooperationsakademien, die während des Winters in allgemeinbildenden Schulen, den Landwirtschafts- und Ingenieurschulen abgehalten werden. Das Ausbildungsprogramm wird durch eine Sendefolge des Fernsehens unterstützt. Für die Führungsaufgaben (KOE-Leiter, LPG-Vorsitzende, Brigadeleiter etc.) werden insbesondere an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Fortbildungskurse abgehalten. Für die Ausbildung von Leitungskadern und Berufstätigen, die in industriemäßigen Anlagen eingesetzt werden sollen, wurden zusätzlich folgende Bildungszentralen geschaffen: Rindermast — Bildungszentrum Dedelow, bei Prenzlau; Schweinezucht- und -mast — Bildungszentrum Eberswalde; Geflügelhaltung-Bildungszentrum Königs Wusterhausen; Meliorationsanlagen - Agraringenieurschule Fürstenwalde; Landtechnik - Spezialschule für Landtechnik Großenhain, bei Riesa; Obst- und Gemüseerzeugung — Ingenieurschule für Gartenbau Werder; Sortier- und Lagerhallen für Pflanzkartoffeln - Agraringenieurschule Neugattersleben, bei Staßfurt; Speisekartoffeln - Agraringenieurschule Neubrandenburg-Tollenseheim. B. Facharbeiterausbildung Für die Ausbildung Jugendlicher zum landwirtschaftlichen Facharbeiter stehen neben einigen Spezialschulen und Ausbildungsgemeinschaften über 120 Betriebsberufsschulen und 191 Kreislandwirtschaftsschulen zur Verfügung. Die Lehrlinge (1974 ca. 25.000) werden bereits in der 9. und 10. Klasse der polytechnischen Oberschule durch ständig berufsbezogenen Unterricht und durch Arbeitseinsätze in der Praxis auf ihren Lehrberuf vorbereitet. Nach Schulabschluß erfolgt eine 2jährige Lehre in einem der landwirtschaftlichen Grundberufe, die zahlreiche Spezialisierungsmöglichkeiten zulassen. Über die Ausbildung wird ein Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen. Sie gliedert sich in die Grundausbildung (12 Monate mit ca. 900 Stunden theoretischem Unterricht bzw. ca. 800 Stunden praktischem Unterricht) und die Spezialausbildung (12 Monate) mit 150–200 Stunden theoretischem und 1 750 Stunden praktischem Unterricht. 1970 wurden folgende Grundberufe mit zahlreichen Spezialisierungsmöglichkeiten eingeführt: Zootechniker / Agrotechniker / Be- und Verarbeitung pflanzlicher Produkte / Meliorationstechniker / Umschlagprozesse und Lagerwirtschaft. Insgesamt bestehen z. Z. im Bereich der Land-, [S. 127]Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 26 Ausbildungsberufe. Sofern die Lehrlinge bereits nach der 8. Klasse die Schulausbildung beendet haben, verlängert sich die Lehrzeit auf 3 Jahre. C. Ausbildung zum Meister der Landwirtschaft Als Voraussetzungen gelten u. a.: Abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter und mehrjährige Berufstätigkeit in der Praxis sowie Abschluß der 10klassigen (polytechnischen) Oberschule. Die fehlende 9. und 10. Klasse kann in Vorkursen (118~Unterrichtsstunden) nachgeholt werden. Die Ausbildung soll in maximal 2 Jahren abgeschlossen sein, erfolgt in Kursen und ist in eine Grundausbildung (4 Kurse - 440 Std., davon 120 Marxismus-Leninismus) und eine Spezialausbildung (2–3 Kurse ca. 300 Stunden) gegliedert. Die bestandene Prüfung berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zur Führung des Titels Meister der Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Landtechnik, Nahrungsgüterproduktion etc. Die Ausbildung erfolgt in den Hauptrichtungen Feld- und Grünlandwirtschaft (nach Pflanzenarten weiter spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Pflanzenprodukten; Tierproduktion (nach Tierarten spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Tierprodukten; Gärtnerische Produktion (Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen); Lagerwirtschaft und Konservierung; Melioration; Landwirtschaftsbau; Instandsetzung und Wartung. II. Ingenieurausbildung Für die Ingenieurausbildung verfügt die DDR 1974 über 29 Agraringenieurschulen und 13 Ingenieurschulen. Sie sollen Agraringenieure, Ingenieure, Agraringenieurökonomen und Agraringenieurpädagogen als Führungskräfte ausbilden. A. Ausbildung zum Agraringenieur Das Ingenieurstudium wird als Spezialausbildung in 17 Fachrichtungen angeboten. Voraussetzung zur Studienaufnahme sind u. a. der Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule sowie der Abschluß einer der Spezialisierung entsprechenden Berufsausbildung und die vorherige Ableistung des Wehrdienstes. Das Studium nimmt 3 Jahre Zeit in Anspruch und ist in Grund-, Fach- und Spezialstudium gegliedert. Das Grundstudium ist für alle Fachrichtungen gleich gestaltet (12 Monate 1216 Std. Vorlesungen und Übungen, 608 Std. Selbststudium), während im Fachstudium bei gleichem Studienumfang die Spezialisierung einsetzt. Nach Abschluß des Grund- und Fachstudiums wird die Hauptprüfung abgelegt, die gleichzeitig die Hochschulreife einschließt. Das Spezialstudium (3. Studienjahr) wird unter Aufsicht der Ingenieurschule als Praktikum im Betrieb absolviert. Hier hat der Absolvent spezielle Aufgaben (Plan Wissenschaft und Technik, Rationalisierungsplan, Ausarbeitung von Prognosen, Fragen der Planerfüllung oder der sozialistischen Leitungstätigkeit) zu untersuchen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die Verteidigung der Examensarbeit vor dem Betrieb schließt das Studium mit dem Titel Agraringenieur bzw. Ingenieur der gewählten Fachrichtung ab. Das Studium ist stark praxisbezogen und wird in der Spezialisierung auf die Gegebenheiten des späteren Einsatzbetriebes ausgerichtet. B. Ausbildung zum Agraringenieurökonom bzw. Ingenieurökonom Die Agrarökonome werden für spezielle wirtschaftliche Aufgaben in sozialistischen Betrieben der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft in der von ihnen gewählten Fachrichtung (z. B. Agraringenieurökonom der Pflanzenproduktion) ausgebildet. Studienvoraussetzung, Studienverlauf und die Einsatzbedingungen nach Studienabschluß entsprechen völlig denen der Agraringenieure. Der Unterschied zur Ausbildung des Agraringenieurs besteht darin, daß beim Agraringenieurökonom im Fachstudium die produktionstechnischen Studienzweige reduziert und die ökonomischen Fächer stark betont werden. Die Ausbildung erfolgt an den Agraringenieurschulen Bautzen, Beelitz, Güstrow/Bockhorst und Weimar. C. Ausbildung zum Agraringenieurpädagogen Die Agraringenieurpädagogen werden für den berufspraktischen Unterricht (Berufsschulen) ausgebildet. Studienvoraussetzung, Studiengang und Studienabschluß entsprechen dem der Agraringenieure. In das Fachstudium werden pädagogische Fächer aufgenommen, und das Spezialstudium wird in den Berufsschulen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft absolviert. D. Sonderformen des Ingenieurstudiums Neben den genannten Ausbildungsgängen bestehen einige Sonderformen, die darauf abzielen, entweder den Personenkreis für das Ingenieurstudium der Landwirtschaft zu erweitern, oder aber den Wissensstand der Absolventen der früheren Fachschulen den heutigen Anforderungen anzugleichen. So werden staatlich geprüfte Landwirte durch einjähriges Zusatzstudium nach dem jeweiligen Stand der Lehrpläne zu Agraringenieuren einer der genannten Spezialrichtungen ausgebildet. Die Erweiterung des Personenkreises erfolgt einerseits in Form des Fern- und Abendstudiums und andererseits durch das Frauensonderstudium, das [S. 128]ebenfalls dem Fernstudium zuzurechnen ist. Die Voraussetzungen und Studiengänge entsprechen vollkommen dem Direktstudium. Die Studiendauer beträgt im Fernstudium in der Regel 4 Jahre. Die Ausbildung wird durch Anleitung in Lehrbriefen überwiegend im Selbststudium absolviert, das durch mehrwöchige Lehrgänge Ergänzung findet. Das Abendstudium findet als Direktstudium an den Ingenieurschulen statt und ist einerseits an die Entfernung zwischen Arbeits- und Studienart und andererseits an eine ausreichende Anzahl von Studienbewerbern im Nahbereich des Studienortes gebunden. Der Vorteil beider Studienformen liegt darin, daß dem delegierenden Betrieb weitgehend die Arbeitskraft und dem Auszubildenden das Einkommen erhalten bleibt. In Anbetracht der doppelten Belastung der Studierenden hat die Bedeutung des Fern- und Abendstudiums in den letzten Jahren abgenommen. Das Frauensonderstudium wurde im Studienjahr 1969/70 an einigen Ingenieurschulen der DDR mit dem Ziel eingerichtet, die mehrfachen Belastungen der Frauen zu verringern und die Benachteiligungen der Frauen aufzuheben. Durch gesetzliche Bestimmungen haben die Betriebe die Frauen bis zu 20 Std. pro Woche freizustellen. Neben den üblichen Studienzuschüssen und Stipendien erhalten die Studierenden bis zu 80 v. H. ihrer Nettoeinkommen durch die Betriebe. III. Ausbildung an den Universitäten und Hochschulen Ziel des Studiums ist es, Führungskader für die Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zu gewinnen und den Nachwuchs für die wissenschaftlichen Einrichtungen (Agrarwissenschaften) auszubilden. A. Das Studium an den Universitäten Voraussetzung ist die Hochschulreife, die auf dem Wege über die Oberschule, nach 2jährigem Fachschulbesuch oder über andere Wege der Erwachsenenqualifizierung erlangt wird. Außerdem müssen gute fachliche und gesellschaftspolitische Leistungen und Lernergebnisse vorgewiesen werden. Die Bewerbung der Studenten wird entweder von den erweiterten Oberschulen oder aber von den delegierenden Betrieben (Kombinate, VEB, VEG, LPG) mit einer umfassenden Beurteilung bei den Universitäten eingereicht. (VO vom 25. 2. 1971, GBl.~II, Nr. 26, vom 20. 3. 1971.) Auch das Universitätsstudium ist stark praxisbezogen angelegt. Sofern die Studenten von Betrieben delegiert werden, gelten die zwischen ihnen und diesen Betrieben getroffenen Vereinbarungen. Ein entsprechender Arbeitsvertrag ist bei Beginn des letzten Studienjahres zunächst für die Dauer von 3 Jahren abzuschließen. (VO vom 3. 2. 1971, GBl.~II, Nr. 37, vom 15. 4. 1971.) Das Universitätsstudium besteht wie bei allen anderen Fachrichtungen aus Grundstudium, Fachstudium, Spezialstudium und Forschungsstudium. Das Grundstudium dauert 2 Jahre, vermittelt Grundlagenkenntnisse in gesellschafts- und naturwissenschaftlichen, aber auch bereits in fachspezifischen Grundlagenfächern. Es folgt ein 2jähriges Fachstudium, das zur Beherrschung der wirtschaftlichen, technischen und technologischen Grundlagen der industriellen Pflanzen- oder Tierproduktion führen soll. Innerhalb dieser 2 Jahre sind 6–12 Monate Betriebspraktikum zu absolvieren. Am Ende des Fachstudiums wird die Hauptprüfung abgelegt; nach erfolgreichem Abschluß darf die Berufsbezeichnung Ingenieuragronom bzw. Ingenieurzootechniker oder Ingenieurökonom geführt werden. Der gleiche Ausbildungsweg führt auch zum Fachlehrer für Landwirtschaft. Mit dieser Qualifikation kann eine Tätigkeit in der Praxis aufgenommen werden oder aber in einem Spezialstudium das Fachwissen in der eingeschlagenen Fachrichtung vertieft werden. Nach Diplomarbeit und Staatsexamen wird der Titel Diplom-Agraringenieur verliehen. „Klassenbewußte“ Studenten mit hervorragenden Studienergebnissen können in einem 2–3 Jahre umfassenden Forschungsstudium als wissenschaftlicher Nachwuchs für Forschung, Entwicklung und Lehre ausgebildet werden, das in der Regel mit der Promotion abschließt. (AO vom 1. 6. 1970; GBl.~II, Nr. 54, vom 1. 7. 1970.) Außerdem ist die Promotion auf dem Wege der planmäßigen oder außerplanmäßigen Aspirantur nach mindestens 3jähriger Arbeit in der Praxis oder Verwaltung möglich. (AO vom 22. 9. 1972; GBl.~II, Nr. 60, vom 13. 10. 1972.) Das landwirtschaftliche Universitätsstudium in der DDR hat in der Vergangenheit aufgrund seiner starken Ausrichtung auf die wechselnden Anforderungen der Praxis vielfache Veränderungen erfahren. Eine enge Verbindung zwischen Praxis und Theorie ist in keiner Phase der permanenten Hochschulreform gelungen. Das Ziel, Leiter komplexer Großbetriebe auszubilden, verhinderte bis 1970 eine tiefergehende Spezialisierung. Die wissenschaftliche Qualität des Studiums mußte darunter leiden. [S. 129]Erst der Aufbau industriemäßiger Spezialbetriebe in der DDR-Landwirtschaft brachte die Anforderungen der Praxis und der Wissenschaft in Übereinstimmung. Ferner ist festzustellen, daß die ökonomischen Disziplinen im landwirtschaftlichen Universitätsstudium lange Zeit vernachlässigt wurden. Auf dem XI. Bauernkongreß der DDR 1972 wurden neben einer weiteren Spezialisierung der produktionstechnischen Disziplinen auch Studienpläne für die Agrarökonomie und die sozialistische Betriebswirtschaft gefordert. Beide Forderungen wurden — neben einer erneuten Ausdehnung des Studienpraktikums — in den 1973 vom Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen vorgelegten Studienplänen berücksichtigt. (Vgl. die untenstehende Tabelle.) B. Das Studium an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1. LPG-Hochschule Meißen Auf Beschluß des Ministerrates vom 29. 12. 1952 über die Berufsausbildung und Qualifizierung der Mitglieder der LPG (GBl. 1953, S. 7) wurde am 1. 9. 1953 in Meißen die „Zentrale Hochschule für leitende Funktionäre der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ mit einer Kapazität von 300 Studienplätzen geschaffen. Voraussetzung zum Studium sind die Facharbeiterprüfung und der erfolgreiche Abschluß der höheren Fachschule als Agraringenieur bzw. Agraringenieurökonom. Das Studium dauert 2 Jahre und berechtigt nach erfolgreichem Abschluß zur Führung des Titels Diplom-Agraringenieurökonom. Daneben werden Finanzwirtschaftler ausgebildet. Anläßlich ihres 20jährigen Bestehens konnte die LPG-Hochschule Meißen Ende 1973 auf die Ausbildung von 4.000 sozialistischen Leitungskadern (Direkt- und Fernstudium) verweisen. Gegenwärtig sind ca. 800 Direkt- und Fernstudenten immatrikuliert. 2. Hochschule für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg Die Hochschule ist Nachfolgerin des 1954 in Potsdam gegründeten „Spezialinstituts für Agrarökonomie“, das 1956 nach Bernburg verlegt und 1961 in den Rang einer Hochschule erhoben wurde. Die Studienvoraussetzungen entsprechen denen der LPG-Hochschule Meißen. Die ausgebildeten Diplom-Agraringenieurökonomen werden als Führungskräfte für Aufgaben der Leitung, Planung und die Ökonomik des Reproduktionsprozesses der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft eingesetzt. Die Lehrpläne dieser Hochschulen wurden, wie auch die Lehrpläne für die Universitäten zwischen dem MfLFN und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen abgestimmt. C. Sonderformen des Hochschulstudiums Das Fernstudium wurde für die Agrarwissenschaften bereits 1953 eingeführt. Vorlesungen und Seminare werden durch Lehrbriefe ersetzt. Bei einer Ausbildungsdauer von 5 Jahren sind 1–2 Semester im Direktstudium vorgesehen. Das Abendstudium entspricht in Anlage und Dauer dem Fernstudium, ist jedoch an die räumliche Nähe der Universitäten gebunden. Das Fortbildungsstudium wird von den Hochschulen in Bernburg und Meißen in Form von 4wöchigen Fortbildungslehrgängen, die in 2jährigem Turnus wiederholt werden, betrieben. In Meißen wurden in den letzten 5 Jahren ca. 2.000 Fachkräfte in diesen Weiterbildungslehrgängen erfaßt. Ebenso wie im Fachschulbereich wurde 1970 an der Hochschule Bernburg eine Sonderklasse für Frauen, die aus familiären und beruflichen Gründen keine Studienmöglichkeit fanden, gegründet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 125–129 Berufsausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung und Berufslenkung
Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Landwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik (s. Tabelle). Die Zahl der qualifizierten ständig Berufstätigen wurde zwischen 1963 und 1973 verdreifacht (313,8 v. H.). Da die Anzahl der Berufstätigen gleichzeitig um ca. 21 v. H. sank, nahm der Anteil aller qualifizierten Mitarbeiter an den Berufstätigen von 18,1 v. H. (1963) auf 72,5 v. H. (1973) zu. An der Verbesserung des…
DDR A-Z 1975
FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) (1975)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR vom 6. 4. 1968 (Art. 44,1) und im Gesetzbuch der Arbeit geben seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der SED erhobene politische und gesellschaftliche Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln der Klassenkonflikt beseitigt und im Grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern hergestellt worden sei. Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Auf dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane aktualisieren und konkretisieren, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen, Schichten und Klassen immer als in ihm aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität [S. 276]sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratisierung usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober, Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich befördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einander gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z. B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Auf diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d. h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein, vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der „Sozialistischen Demokratie“ setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbesondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozial- und Kulturpolitik. Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit der Einführung des NÖS 1963 und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die [S. 277]Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden, um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führen zu Ansätzen einer Stärkung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z. B. gesetzl. Verankerung der ständigen Produktionsberatung 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralem Teil der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB, Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u. a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Organisation genannt ist (§~1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung [S. 278]der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden, allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 15 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.): IG Bau — Holz; IG Berbau — Energie; IG Chemie — Glas — Keramik; IG Druck und Papier; IG Metall; IG Textil — Bekleidung - Leder; IG Transport- und Nachrichtenwesen; IG Wismut; Gew. Gesundheitswesen; Gew. Handel, Nahrung und Genuß; Gew. Kunst; Gew. Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft; Gew. d. Mitarbeiter der Staatsorgane u. d. Kommunalwirtschaft; Gew. Unterricht und Erziehung; Gew. Wissenschaft. Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u. a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB, über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (3–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (5–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied inne hat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Sind mehrere VEB zu Kombinaten zusammengefaßt, werden Kombinatsgewerkschaftsleitungen (KGL: 11–19 Mitglieder) gewählt; allerdings sollen diese sich wesentlich um eine abgestimmte und einheitliche Gewerkschaftsarbeit im Kombinat bemühen, während das Schwergewicht der FDGB-Arbeit bei den BGL bleibt. Mit ähnlicher Aufgabenstellung werden auf Großbaustellen ebenfalls Gesamtleitungen (15–25 Mitglieder) gebildet. In Großkombinaten, die den Ministerien direkt unterstehen, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit, Lohn und Arbeitsrecht; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (20–35 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, [S. 279]Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB-Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Sekretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden den Betriebsparteileitungen an. Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen. Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen — sind im Ergebnis des VIII. Parteitages der SED 1971 (teilweise Revision der Wirtschaftsreformen) aufgegeben worden. Auch die bei den VVB eingerichteten Gewerkschaftskomitees, die als gewählte Organe die Arbeit der einzelnen BGL in den Betrieben der VVB besonders bei den Wettbewerbskampagnen, den Rationalisierungsvorhaben, der Neuererbewegung und Normenarbeit koordinieren sollten, wurden aufgelöst und durch Instrukteure der Zentralvorstände (ZV) der IG/Gew. ersetzt. Ziele dieser Maßnahmen sind der Abbau eines Teils der Kompetenzüberschneidungen und eine Straffung der Leitungsstränge. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (50–90 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden, ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und VVB zu führen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen ist der BV des FDGB (200 Mitglieder, 40 Kandidaten) das höchste Organ. Für die laufenden Arbeiten wählt der BV ein 32köpfiges Präsidium und das diesem Gremium angehörende Sekretariat (9 Mitglieder; Leiter des Sekretariats: Wolfgang Beyreuther; als Stellvertretender Vorsitzender des BV des FDGB: Johanna Töpfer; Sekretäre: Harald Bühl, Werner Heilemann; Horst Heintze, Margarete Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Helmut Thiele). Vorsitzender des BV des FDGB war bis März 1975 Herbert Warnke; nach dessen Tod wurde Harry Tisch, bis dahin 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Rostock und Kandidat des Politbüros der SED, zum Nachfolger gewählt. Seine Stellvertreter sind wie bisher Wolfgang Beyreuther und Johanna Töpfer. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhaltspunkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d. h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 2½ Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der 5-Jahrespläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen, die Mitglieder der Frauen- und Jugendausschüsse, der Ständigen Produktionsberatungen und Neuereraktivs sowie die Arbeiterkontrolleure werden in offener Abstimmung auf Mitgliedervollversammlungen bzw. Vertrauensleutevollversammlungen bestimmt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem glei[S. 280]chen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitungen arbeiten in Zusammenhang mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre, Bezirk: 3 Jahre, BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: dreimonatlich; BV: viermonatlich; ZV: sechsmonatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern durch die dazu befugten Gremien spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert. Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit; 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiaufträge) unterworfen. Die im Prinzip des demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan die Monatszeitschrift „Die Arbeit“. Daneben wird eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“, „Kulturelles Leben“ u. a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt [S. 281]sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen, Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Für 1972 wird eine Mitgliederzahl von 7.346 Mill., davon 3,5 Mill. Frauen, angegeben. Im Juni 1974 wurden 7,8 Mill. Mitglieder genannt; die Zunahme mag sich aus der besseren Durchorganisation der ehemals privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe erklären, die in Volkseigentum überführt wurden. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Bei den BGO verbleiben 40 bis 60 v. H. der Beitragseinnahmen. Ein Teil der gewerkschaftlichen Aufgaben wird aus Mitteln der Betriebe mitgetragen (Kulturarbeit aus den Kultur- und Sozialfonds, Lohnfortzahlung bei Lehrgangsbesuch etc.). 1974 hat der FDGB 785 Mill. Mark ausgegeben (darin sind an Staatszuschüssen 119 Mill. Mark für Feriendienst und 18,2 Mill. Mark für gewerkschaftlichen Arbeitsschutz enthalten). Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: Verwaltungsausgaben 36,1 Mill. (4,8 v. H.), Vorstands- und Kommissionstätigkeit 137,6 Mill. (18,1 v. H.), Schulung 39 Mill. (5,1 v. H.), Kulturarbeit 75 Mill. (9,9 v. H.), Jugend und Sport 41,7 Mill. (5,5 v. H.), Arbeitsschutz 18,2 Mill. (entspricht dem Staatszuschuß: 2,4 v. H.), Feriendienst 234,3 Mill. (30,9 v. H.), gewerkschaftliche Unterstützungen und Ehrungen 176,3 Mill. (23,3 v. H.). IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt I) und werden als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte) gedeutet. Das Gesetzbuch der Arbeit sagt ausdrücklich, daß das „Recht auf Mitwirkung vor allem durch die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen“ verwirklicht wird. Seit dem VIII. Parteitag der SED sind die überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u. a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt II) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 erneut unterstrichen und teilweise erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung etc. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte; die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge steht dazu jedoch in deutlichem Gegensatz. Notwendig muß die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Ausdruck einer sich wandelnden Beurteilung mag es sein, daß durch eine Satzungsänderung auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 in der Aufgabenstellung die „Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus“ vor dem Wachstum der Arbeitsproduktivität genannt wird. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. In der Plandiskussion für den Plan 1975 sollen erstmals mit dem Produktionsplan auch bereits die Gegenpläne, die gegenwärtig im Vordergrund stehende Form des Sozialistischen Wettbewerbs, mitentworfen werden. Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe [S. 282]identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird (Haushaltsbuch). Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird in einem erneuten Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, die anzuwendenden Lohnformen und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugend- bzw. Frauenausschüsse erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in den Kultur- und Sozialfonds vorgegeben, werden jedoch bei Übererfüllung des Betriebsplans durch Sonderzuführungen verstärkt und sind insoweit durch die Leistungen der Betriebskollektive zu beeinflussen. Ein Teil der der BGL verbleibenden Beitragsanteile der Gewerkschaftsmitglieder wird ebenfalls für kulturelle und soziale Leistungen verwendet. (1974: Fast 50 v. H. der Beitragseinnahmen verblieben bei den BGO bzw. OGO = 277 Mill. Mark.) Die Pflicht der Werkleiter, über den Stand der Erfüllung der BKV und der Produktionspläne regelmäßig Rechenschaft zu legen, die Arbeit der Ständigen ➝Produktionsberatungen und der anderen gewerkschaftlichen Kommissionen bieten der Gewerkschaftsorganisation die Möglichkeit, im Verlauf des Planjahres auf die Werkleitungen kritisch einzuwirken und zur Behebung betrieblicher Engpässe die Belegschaften zu mobilisieren. Sozialistischer Wettbewerb, Neuererbewegung, Rationalisierung, die Überleitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion werden maßgeblich von den BGL und deren Organen propagandistisch-agitatorisch unter den Belegschaftsmitgliedern und durch Kontrolle und Kritik der Betriebsleitungen gefördert. Die Neuereraktivs sind an die Stelle der Neuererräte bei den Betriebsleitungen und der Kommission für Neuererwesen der BGL als unmittelbare Vertretung der Neuerer im Rahmen der BGO getreten; diese Neuregelung betont die gestärkte politische Verantwortung des FDGB für die Masseninitiativen und ist zugleich Ausdruck für das Bemühen der SED, Werkleitungen und Mitwirkungsorgane im Betrieb stärker voneinander abzusetzen. Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Kontroll-, Kritik- und Vorschlagsrechte, die als gewerkschaftliche Mitwirkung oder auch als sozialistische Demokratie im Betrieb bezeichnet werden, das Prinzip der Einzelleitung, den demokratischen Zentralismus und den politischen Primat der SED auf betrieblicher Ebene im Kern nicht antasten. Zwar wird durch Diskussion und Kritik Druck auf die Werkleitungen ausgeübt; wenn diese den Empfehlungen und Vorschlägen jedoch nicht Rechnung tragen, bleibt den BGL allenfalls der Weg der Beschwerde bei den jeweils übergeordneten Leitungsorganen. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß das große Informationsangebot die Chance zu einer bewußten Identifikation mit der Arbeitsaufgabe dann schafft, wenn die Pläne sich als real erweisen und wenn die ungeplanten Störungen im Produktionsablauf gering gehalten werden können. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Verteilung von Prämien dient der Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit. Im Lohn sollen die individuelle Leistung, die volkswirtschaftlich-politische Bewertung der spezifischen Arbeitsaufgabe, die Qualifikation der Werktätigen zum Ausdruck kommen. Mit dem durch die Anwendung dieser Grundsätze entstehenden, stark gestuften Entlohnungssystem wird das Ziel verfolgt, sowohl einen ständigen Anreiz zur Steigerung der individuellen Arbeitsleistung zu bieten als auch die Arbeitskräfte entsprechend den ökonomischen Zielsetzungen zu lenken. Lohnhöhe, Lohnformen, industriezweigspezifische Lohnzuschläge und die allgemeinen Arbeitsbedingungen werden in Tarifverträgen niedergelegt. Die Tarifverträge werden zwischen den jeweils zuständigen staatlichen Wirtschaftsleitungen, staatlichen Organen usw. und den Einzelgewerkschaften im Rahmen der in den Jahres- bzw. Mehrjahresplänen vorgegebenen Größen abgeschlossen und bei dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne geprüft und registriert. Den BGL obliegt es wesentlich, die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen im Betrieb durch die Werkleitung und Betriebsangehörigen zu überwachen. Die sehr detaillierten Regelungen haben nicht verhindert, daß entgegen den Intentionen die erreichte Qualifikationsstufe nur ungenügend im Entgelt zum Ausdruck kommt und die gewollte Ab[S. 283]stufung zwischen den einzelnen Industrie- und Wirtschaftsbereichen nicht verwirklicht werden konnte. Auf dem 8. FDGB-Kongreß ist aus diesem Grund eine generelle Reform des Lohnsystems angekündigt worden, die, ohne daß es zu Lohnsenkungen kommt, den allgemeinen Zielen der Lohnpolitik besser gerecht werden soll. Die starke Betonung des individuellen materiellen Nutzens im Leistungslohnsystem hat sich zwar als produktivitätsfördernd bewährt, aber andererseits der Zielsetzung, ein Bewußtsein zu schaffen, das die persönliche Arbeitsleistung vor allem an der politisch-gesellschaftlichen Aufgabe mißt, vielfach entgegengewirkt. Durch immaterielle Anerkennung (Ehrentitel, lobende Erwähnung in den Betriebszeitungen und Massenmedien usw.) bei den Wettbewerben und verstärkte ideologische Schulung (Schulen der sozialistischen Arbeit) wird versucht, erzieherisch doch dem Ziel, ein „sozialistisches Eigentümerbewußtsein“ zu schaffen, näher zu kommen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zu Gunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über seine Kommissionen, die Jugend- und Frauenausschüsse Einfluß. In jüngster Zeit sind Bemühungen zu erkennen, die verschiedenen sozialpolitischen Anstrengungen zu einer einheitlichen betrieblichen Konzeption unter Einschluß des Arbeitsschutzes, der Qualifizierungsmaßnahmen, der Kulturarbeit usw. zusammenzufassen. Der Planteil: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im BKV ist Teil dieses Versuchs, der sich offensichtlich an dem Vorbild der in der Sowjetunion bereits üblichen Sozialpläne der Betriebe orientiert. Eine starke Stellung hat der FDGB nach wie vor durch die Vermittlung verbilligter Ferienreisen im Rahmen seines Feriendienstes in organisationseigene oder Vertragsheime, wenn auch die zusätzlichen Reisemöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der Touristik stark erweitert worden sind. Bedeutsam sind in jüngster Zeit die vom FDGB geförderten Naherholungsmöglichkeiten geworden. FDGB-Mitglieder, die sich nicht am Feriendienst beteiligen können, kommen mit ihren Familienangehörigen ebenfalls einmal jährlich in den Genuß einer um ein Drittel ermäßigten Fahrt mit der Reichsbahn. Im Zeichen der Wissenschaftlich-technischen Revolution, aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Betriebsakademie, Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht, die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebes bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet, wobei die Jugend- und Frauenausschüsse die Interessen der von ihnen vertretenen Gruppen zu Gehör bringen. Die Kulturarbeit des FDGB wirbt um die rezeptive und eigenschöpferische Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder am kulturellen Leben. Neben der fachlichen Qualifikation geht es ihr um die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“. Sie ist der Versuch, ausgehend vom Betrieb die Freizeitgestaltung (Freizeit) zu beeinflussen. Die gewerkschaftliche Kulturarbeit wirkt, besonders in territorial bestimmenden Großbetrieben, in erheblichem Maß auf die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten ein. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie ohne direkten Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der [S. 284]Plandiskussionen, besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt. (1973: 87.605 Arbeiterkontrolleure.) Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u. a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet. So wurden 1972 entsandt in die Volkskammer: 68 von 500; in die Bezirkstage: 393 von 2.840; in die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 2.029 von 17.204; in die Gemeindevertretungen: 23.601 von 180.890; in die Stadtbezirksversammlungen: 445 von 3.000. V. Schulung Nachdem in den voraufgegangenen Jahren die Massenschulung des FDGB in den Hintergrund getreten war, ist seit 1972 in den „Schulen der sozialistischen Arbeit “ (SdsA.) eine neue Form der propagandistischen Breitenarbeit in Anlehnung an das sowjetische Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in Verantwortung der Gewerkschaften entwickelt worden. Die SdsA. sind kleine Gruppen (15–25 Teilnehmer), die in den jeweiligen Betriebsabschnitten (Brigade-, Meisterbereiche, Abteilungen usw.) gebildet werden und unter Leitung eines Gesprächsleiters (in der Regel ein der SED angehörender Wirtschaftsfunktionär) einmal monatlich die vom BV des FDGB vorgeschlagenen Themen (1974 z. B.: Die Politik der SED zur weiteren Verwirklichung der Hauptaufgabe im Jahre 1974; die Steigerung der Arbeitsproduktivität - das Entscheidende usw.) in möglichst großer Nähe zu den aktuellen Arbeitsaufgaben diskutieren sollen. Durch die geforderte Praxisnähe hofft man, abstrakte ideologische Vorträge zu vermeiden und Anschaulichkeit zu erreichen, zum anderen einen erlebbaren Zusammenhang zwischen der ideologischen bzw. politisch-programmatischen Ebene und dem Geschehen im Betrieb herstellen zu können. Die Gefahren, daß sich die SdsA. entgegen diesen Vorstellungen entweder bei zu starker Betonung aktueller Betriebsprobleme zu einer anderen Form von Mitgliederversammlungen oder Produktionsberatungen entwickeln oder aber erneut in rasch ermüdende Schulungsvorträge münden bzw. ein unkontrolliertes Kritikpotential freisetzen könnten, werden gesehen; die ständige Anleitung der Gesprächsleiter wird genutzt, um eine optimale Ausgestaltung der SdsA. zu erreichen. Ende 1973 gab es 51.220 SdsA. mit 1.041.949 Teilnehmern, darunter 75 v. H. Parteilose. Ende 1974 bestanden 76.782 SdsA. Ein nicht minder wichtiger Bereich gewerkschaftlicher Schulungsarbeit ist die Aus- und Weiterbildung der eigenen Funktionäre. Die mannigfachen Funktionen des FDGB bieten die Möglichkeit, eine große Zahl von Mitgliedern tätig in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen. 1974 wurden auf betrieblicher Ebene in die Leitungen, Kommissionen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen über 2 Mill. Mitglieder in Funktionen gewählt. Bei der Beurteilung dieser Zahlen wird man an Doppelzählungen denken müssen; auch sagt die Tatsache der Übernahme einer Funktion noch nichts aus über die Intensität, mit der sie ausgeübt wird. Trotzdem demonstrieren diese Zahlenangaben die starke, integrierende Kraft einer Großorganisation. Die Funktionstüchtigkeit des FDGB, die Effektivität, mit der er seine Kontroll-, Mitwirkungs- und Beratungsrechte wahrnehmen kann, das Ansehen der Gewerkschaftsfunktionäre bei den Belegschaften und Werkleitungen und die darauf gegründete Chance, erzieherisch zu wirken und zu mobilisieren, hängt von den Fähigkeiten und Kenntnissen der Kader ab. Die Mathematisierung der Planung, die Einführung der Datenverarbeitung, Kybernetik, operations research usw. haben die Anforderungen an die Gewerkschaftsfunktionäre ständig ansteigen lassen. Während des NÖS und des ÖSS ist die Ausbildung der Funktionäre reformiert und durch die Vermittlung positiven Fachwissens, insbesondere aus dem Bereich der Leitungswissenschaft, der Volks- und Betriebswirtschaftslehre erweitert und verbessert worden. Die starke Differenzierung des Schulungssystems nach Aufgabengebieten (Arbeitsrecht, Arbeitsökonomie, Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Kultur usw.) bietet gute Voraussetzungen zum Erwerb von SpeziSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR vom 6. 4. 1968…
DDR A-Z 1975
Ministerium für Staatssicherheit (1975)
Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl., S. 95) wurde die nach Gründung der DDR im Ministerium des Innern gebildete „Hauptverwaltung Schutz der Volkswirtschaft“ verselbständigt zum MfS. Dieses Ministerium war nach dem Juni-[S. 572]Aufstand im Jahre 1953 in ein dem Min. des Innern unterstehendes Staatssekretariat umgewandelt worden, bis es am 24. 11. 1955 unter Ernst Wollweber (SED) wieder zum Ministerium gemacht wurde. Seit 1. 11. 1957 ist Erich Mielke, Kandidat des Politbüros der SED, Minister, seit 1959 im militärischen Rang eines Generalobersten. Erster Stellv. Minister ist Generalleutnant Bruno Beater (SED). Weitere stellv. Minister sind die Generalleutnante Fritz Schröder (SED) und Markus Wolf (SED). Letzterer leitet außerdem die wichtige Hauptverwaltung Aufklärung des MfS. Unter der zusammenfassenden Bezeichnung Staatssicherheitsdienst wird die Zentrale des MfS. mit den in den Bezirken und Kreisen bestehenden Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen, den Beauftragten in den Großbetrieben und Strafanstalten sowie den Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten des 4.000 Mann starken Wachregiments verstanden, das seit dem 15. 12. 1967 den Namen des Begründers der sowjetischen Geheimpolizei Tscheka, Feliks Dzierzynski, trägt. Die Zentrale befindet sich in Berlin-Lichtenberg. Offizielle Angaben über Aufbau und Gliederung des MfS. werden nicht gemacht. Mit einigem Vorbehalt kann über die Gliederung gesagt werden: In der Hauptverwaltung „Sicherung“ (Abwehr) sind diejenigen Aufgaben zusammengefaßt, die „zur allseitigen Stärkung des Sozialismus, zur rechtzeitigen Aufklärung und konsequenten Verhinderung aller gegen den Sozialismus gerichteten feindlichen Pläne und Absichten“ („Neues Deutschland“ vom 16. 2. 1974) erfüllt werden müssen. Es bestehen dort die Hauptabt. bzw. Abt. „Sicherung der Streitkräfte“, „Abwehr westlicher Nachrichtendienste“ (Nachrichtendienste sozialistischer Staaten sind nicht abzuwehren, denn von dort kann der Natur der Sache nach Spionage nicht begangen werden; Staatsverbrechen, Ziff. 2a), „Sicherung der Wirtschaft“, „Bekämpfung von Untergrundorganisationen und verdächtigen Vereinigungen“, „Sicherung der Forschung“, „Sicherung der Deutschen Volkspolizei“, „Verkehrssicherung“ und „Personenschutz“ (PS): Schutz hoher Staats- und Parteifunktionäre. Technisch und unterstützend wirken die Abteilungen „Ermittlung und Festnahme“, „Untersuchung“, „Chiffrierwesen“, „Archiv und Statistik“, „Haftanstalten“, „Kriminaltechnik“, „Postüberwachung“, „Telefonüberwachung“, „Entwicklung technischer Mittel“. Schließlich gibt es die Abteilungen „Kader und Schulung“, „Information und Agitation“. Das Haupttätigkeitsfeld dieser Hauptverwaltung mit ihren acht operativen Hauptabteilungen ist die DDR selbst. Die Dienststellen des MfS. unterhalten ein weit verzweigtes und alle Lebensbereiche umspannendes Spitzelsystem, das ideologisch mit der notwendigen „politischen Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse“ begründet wird. Die Spitzel heißen Geheime Informanten (GI) oder Geheime Mitarbeiter (GM). Über ihre Beobachtungen haben sie regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihren Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Seit 1955 verfügen auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) der Volkspolizei über ein eigenes „System von Vertrauenspersonen“. „Vertrauenspersonen“ sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Der Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Eine besondere Gruppe bilden die Volkspolizeihelfer, Grenztruppenhelfer und ehrenamtliche Mitarbeiter der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit dem MfS. wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Die Postüberwachung wird durch die in den größeren Postämtern eingerichteten Kontrollstellen („Stelle 12“) durchgeführt. Wenn auch die im Ermittlungsverfahren bis 1954 festgestellten Vemehmungsmethoden des MfS. (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind, werden doch immer wieder Einzelheiten über mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarende Vernehmungspraktiken der Untersuchungsorgane des MfS. bekannt (Strafverfahren). Der unter Leitung von Generalleutnant Markus Wolf — Sohn des Dichters F. Wolf und Bruder des langjährigen Präsidenten der AdK. Konrad Wolf — stehenden Hauptverwaltung „Aufklärung“ (HVA) obliegt die offensive Tätigkeit des MfS. Sie stützt sich bei ihrer Tätigkeit, die im Schwerpunkt gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, auf sog. Residenturen (Spionageköpfe innerhalb und außerhalb der DDR). In der Ost-Berliner Zentrale bestehen 12~Abteilungen mit den Tätigkeitsbereichen: 1. Spionage in Regierungsstellen und Behörden der Bundesrepublik, 2. Politische Parteien und Vereinigungen der Bundesrepublik, 3. Auslandsspionage und westalliierte Botschaften in der Bundesrepublik, 4. NATO-Streitkräfte, 5. Wirtschaftsspionage, 6. Einschleusung von Agenten in den Westen, 7. Auswertung, 8. Diversion (Sabotagevorbereitungen in der Bundesrepublik), 9. Verbindungen im Agentennetz (Funk- und Chiffrierwesen), 10. Dokumentation und Ausweise (Abt. K.), 11. Kartei, Registratur, Archiv (Abt. R.), 12. Kader und Schulung (Abt. K/S.). Eine selbständige spezielle Abteilung ist die in Berlin-Johannisthal, Großberliner Damm 101, befindliche Abt.~21 mit dem Aufgabengebiet „Sicherheitsüberprüfung und Rückführungen“. Sie war 1960 als Folge der sich häufenden Übertritte hauptamtlichen MfS-Personals in den Westen gebildet worden. Sie soll vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen für alle hauptamtlichen MfS.-Mitarbeiter ergreifen und etwaige Flüchtlinge aus den Reihen des MfS. im Westen aufspüren und notfalls unter Gewaltanwendung in die DDR zurückholen. In den 50er Jahren hielten es SED und Staatssicherheitsdienst offenbar für notwendig, bestimmte Perso[S. 573]nen, die als Gegner der SED in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) aktiv in Organisationen oder als Journalisten tätig waren, oder die aus besonders wichtigen Funktionen in den Westen geflüchtet waren, mit Hilfe gedungener krimineller Elemente gewaltsam oder mittels Täuschung oder durch List in die DDR zu verschleppen. Die dabei angewandten Methoden reichten bis zur Giftbeibringung und zum Überfall auf offener Straße. Die Polizei in Berlin (West) hat seit Herbst 1949 295~Fälle von Entführungen aus Berlin (West) registriert, darunter 87 gewaltsam begangene Menschenraub-Verbrechen und 208 durch List inszenierte Entführungen; in weiteren 81~Fällen blieb es beim Versuch. Besonders krasse Fälle waren: Dr. Walter Linse, Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, 1952 auf der Straße überfallen, vom Staatssicherheitsdienst an die sowjetischen Behörden übergeben und in die Sowjetunion transportiert, inzwischen für tot erklärt; Journalist Alfred Weiland, 1950 auf der Straße überfallen, inzwischen nach Berlin (West) zurückgekehrt; Journalist Karl-Wilhelm Fricke, 1955 durch Giftbeibringung in einer fremden Wohnung, inzwischen in die Bundesrepublik zurückgekehrt; der ehemalige SSD-Kommissar Silvester Murau, 1955 mit Hilfe der eigenen Tochter durch Betäubung aus der Bundesrepublik Deutschland verschleppt, vermutlich zum Tode verurteilt und hingerichtet; der ehemalige Inspekteur (General) der Volkspolizei Robert Bialek, 1956 unter Giftbeibringung in einer fremden Wohnung, tot (in der Haft verstorben oder hingerichtet); Dr. Erwin Neumann, Leiter der Abt. Wirtschaft im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, 1958 beim Segeln auf dem Wannsee in Berlin (West) überfallen und verschleppt. Einige der im Auftrag des SSD tätigen Verbrecher wurden gefaßt und vom Landgericht in Berlin (West) zu z. T. langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. In der HVB (Hauptabt. Verwaltung/Bewirtschaftung) sind alle Wirtschafts- und Verwaltungsabteilungen des MfS. zusammengefaßt. Die Personalstärke des MfS. in Berlin-Lichtenberg wird auf 1500 Offiziere und Unteroffiziere und ca. 1600 Zivilangestellte geschätzt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 571–573 Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Umweltschutz und WasserwirtschaftSiehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl., S. 95) wurde die nach Gründung der DDR im Ministerium des Innern gebildete „Hauptverwaltung Schutz der Volkswirtschaft“ verselbständigt zum MfS. Dieses Ministerium war nach dem Juni-[S. 572]Aufstand im Jahre 1953 in ein dem Min. des Innern unterstehendes Staatssekretariat umgewandelt worden, bis es am 24. 11. 1955…
DDR A-Z 1975
Ästhetik (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 I. Allgemeine Grundlagen Ä. wird im Marxismus-Leninismus der DDR begriffen als „Wissenschaft vom Wesen, den Gesetzen, den historisch-gesetzmäßigen (Entstehungs- und) Entwicklungsprozessen des objektiv Ästhetischen in Gesellschaft und Natur, der subjektiven ästhetischen Empfindungen und Gefühle; des ästhetischen gesell[S. 58]schaftlichen Bewußtseins; der ästhetischen Beziehungen der Künste zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und des gesamten Systems der Beziehungen von Kunst und Gesellschaft; der grundlegenden Besonderheiten des künstlerischen Denkens und der hauptsächlichen Bestimmungen des Inhalts und der Form künstlerischer Werke; des Systems der verschiedenen Künste, ihrer Wechselbeziehungen und grundlegenden Besonderheiten“ (Kulturpol. Wörterbuch, Hrsg. Harald Bühl et al., Berlin 1970, S. 39). Ä. im engeren Sinne wird oft als „Wissenschaft vom Schönen“ bezeichnet. Die marxistisch-leninistische Ä. steht in engem Verhältnis zur marxistischen Erkenntnistheorie (Marxismus-Leninismus), zur Psychologie, zur Pädagogik und zur Soziologie. Sie konzentriert sich auf die Herausarbeitung aller objektiven und subjektiven ästhetischen Erscheinungen in der geschichtlich-gesellschaftlichen Entwicklung. Sie soll zur planmäßigen Gestaltung der Kultur der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ beitragen und sich dabei von einer Wissenschaft, die sich ausschließlich mit der Deutung ästhetischer Phänomene befaßt, zu einer „produktiven“ Wissenschaft wandeln. Die ästhetische Kultur soll durch die Massenkommunikationsmittel dynamisiert und gefördert. die Ä. für die Steuerung der Gesamtgesellschaft mit herangezogen werden. Die marxistisch-leninistische Ä. konzentriert sich auf folgende Kategorien bzw. Kategorienpaare: das Schöne und das Häßliche, das Erhabene und das Niedrige, das Tragische und das Komische. Sie beschäftigt sich ferner mit den einzelnen Kunstgattungen sowie der „Dialektik“ von Form und Inhalt in der Kunst und den Beziehungen zwischen Künstler und Gesellschaft (Klassen; Volk; Nation). Im einzelnen geht die marxistisch-leninistische Ä. von folgenden Voraussetzungen aus: Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik, die in der objektiven Realität gelten. Die gesellschaftliche Umwelt entwickelt sich jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und spiegeln sie daher entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft wider. Da die Geschichte eine Geschichte von Klassenkämpfen ist, nimmt auch die Widerspiegelung einen jeweils bestimmten Platz innerhalb dieser Klassenkämpfe ein. Die Kunst als eine „spezifische Art und Weise der Widerspiegelung der Wirklichkeit“ ist daher nicht neutral; Kunst ist stets „parteilich“ (Parteilichkeit). Das ästhetische Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesetzt: 1. die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung einer bestimmten politischen Position; 2. die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. In der Geschichte ist die Kunst stets Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z. B. die „Bourgeoisie“ noch „fortschrittlich“ gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, hatten die bürgerliche Kunst, Malerei, Literatur und Musik eine hohe Blüte erlebt. Mit dem Aufkommen der „Arbeiterklasse“ jedoch wurde die „Bourgeoisie“ historisch überholt, ihre Kunst verfiel. Besonders stark zeigt sich dies im „Imperialismus“. Die Verachtung der Massen und damit des Menschen offenbarte die Kunst in ihrer Esoterik (l'art pour l'art, Formalismus), in ihrer Unverständlichkeit und Inhaltsleere. Wie die „Bourgeoisie“ ihren Sinn in der Geschichte eingebüßt hat, hat der reaktionäre bürgerliche Künstler keinen Sinn mehr widerzuspiegeln. Kunst ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode ist die des Realismus. Das künstlerische Material muß so bearbeitet werden, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen, kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne schon ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Wesens in seinen sinnlich-konkreten Erscheinungsformen wird mit dem Begriff des Typischen analysiert. Indem sie Typisches, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der Vorgefundenen Realität besteht, darstellt, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives Element in die Kunst integriert: Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ widerspiegelt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich im Verständnis des Marxismus-Leninismus jedoch nicht in der „richtigen“ Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt in harmonischer Weise gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich. Allerdings ist die Abhängigkeit der Form vom Inhalt nicht einseitig determiniert. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine historisch inadäquate Form gefaßt sein. Vollkommen ist nur das Kunstwerk, in dem Inhalt und Form harmonisch [S. 59]übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist (wie z. B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen), mag zwar eine Form-Inhalt-Harmonie bestehen, aber sie ist ästhetisch wertlos, da der Inhalt historisch überholt ist. Ein zentraler Begriff innerhalb der marxistisch-leninistischen Ä. ist ferner der Begriff des Schönen. Hauptquelle des Schönen in der Kunst ist das Schöne im Leben. Schön ist etwas, das ein positives ästhetisches Urteil hervorruft. Damit ist Schönheit jedoch nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist nichts anderes als eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten jedoch nur jeweils verschiedene Seiten des An-Sich-Schönen, das damit eine ahistorische Kategorie darstelle. Das Schöne sei darüber hinaus kein ausschließliches Merkmal der Kunst. Jede beliebige und vergegenständlichte Arbeit des Menschen schlösse Momente des Schönen ein. Neben dem ahistorischen Schönheitsbegriff bestehe ein mit dem des Wesens, des Typischen verbundener historischer Begriff des Schönen. Schönheit komme dem Wesen der fortschrittlichen Gesellschaft zu. II. Historische Entwicklung Die Entwicklung der Ä. in der DDR läßt sich in drei Hauptetappen untergliedern: 1. Bis 1956 sind folgende Richtungen zu unterscheiden: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedenen Tendenzen im Umkreis von Georg Lukács und schließlich Auffassungen im Umkreis von Bertolt Brecht. 2. Charakteristisch für die Zeit bis etwa 1962 waren vor allem die Versuche, den Einfluß von Lukács zurückzudrängen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. 3. Bis zur Gegenwart werden diese Diskussionen fortgeführt. Gleichzeitig ist eine starke Konzentration auf das Problem der gesellschaftspolitischen Wirkung des Kunstwerkes zu beobachten. A. 1. Die dogmatische Richtung in der Ä. der DDR (vertreten u. a. durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kulturpolitik war, ging von einem engen Realismusbegriff aus. Dieser galt sowohl für die Malerei als auch für die Literatur sowie für die Architektur und die Musik. Als das spezifische Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur, daher z. B. die Betonung des positiven Helden, der Mut, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus in sich vereinigt. 2. Die andere Richtung hatte ihren Hauptvertreter in Georg Lukács. Sie bildete allerdings keine einheitliche Schule. Neben Lukács waren Ernst Bloch, Wolfgang Harich und Hans Mayer ihre herausragenden Repräsentanten. Diese marxistisch-leninistische Ä. ging von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus und damit letztlich auch von einem anderen Geschichtsbegriff. Die einzelnen Individuen, die in der Geschichte stehen, seien ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden, ihre geistigen Arbeiten jedoch schafften eine neue Realität, die ihre eigenen Gesetze habe, mittels derer sich ein schöpferischer Geist aus seiner Klassengebundenheit lösen könne. Damit wurde sowohl die Rolle des schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der (gesellschaftlichen) Basis stärker betont. Obwohl Lukács selbst einen engen, vor allem Balzac als Richtmaß nehmenden Realismusbegriff besaß, wurde besonders von dieser Position her Kritik an der Praxis des sozialistischen Realismus geübt. 3. Eine dritte Richtung, die — relativ unabhängig, wenn auch auf die Literatur und das Theater beschränkt — zu jener Zeit bestand, gründet sich auf die Anschauungen Bertolt Brechts. Auch sie kannte eine starke Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. (Brechts Theorie der Verfremdung ist bis heute Bestandteil der marxistisch-leninistischen Ä. in Ost und West.) B. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) veränderte sich auch die kulturpolitische Szene in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde der Realismusbegriff nun historisiert. Als seine Entstehungszeit ist meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben worden. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts gegenüber der Form postuliert. Der Akzent verschob sich von der „getreuen Wiedergabe der Realität“ auf die „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich eine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde mit der Betonung des Inhalts zugleich die formale Einheit des Kunstwerks gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen — weder in der photographischen Wiedergabe [S. 60]der Realität noch im formalistischen Sinn. In dieser Aufnahme der Realismusdiskussion war die Kritik an der Theorie des Realismus, wie sie Georg Lukács vertrat, enthalten. Nicht der „große (bürgerliche) Realismus“ von Balzac bis Tolstoi sollte den ästhetischen Maßstab bilden, sondern die gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR. Eine wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war zu jener Zeit die begrifflich exaktere Unterscheidung von Kunst und Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers A. I. Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft einen je anderen Gegenstand hätten. Der eigentliche Gegenstand der Kunst sei das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen, das sowohl in seiner individuellen wie in seiner gesellschaftlich-historischen Totalität von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. Ferner wurde der analoge Charakter von materieller und geistiger, künstlerischer Arbeit stärker betont. Die Rolle des Künstlers und seine gesellschaftliche Arbeit rückten in den Vordergrund. Kunst wurde als „Praxis“ konzipiert. Sie sei mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleiste erst wahrhaften Realismus. Auch hier ist eine Frontstellung gegen Lukács und seine Konzeption des Künstlers als „Partisan“ deutlich zu erkennen. C. Die beiden Hauptthemen der marxistisch-leninistischen Ä. der späten 50er Jahre, die Frage „Was ist sozialistischer Realismus?“ und das Problem der Stellung des Künstlers in der sozialistischen Gesellschaft, werden bis in die Gegenwart — unabhängig von den Anschauungen Georg Lukács' — weiterverfolgt. Weiterer Schwerpunkt der ästhetischen Diskussion ist seit den frühen 60er Jahren die Frage der „Volksverbundenheit“ der Kunst. Volksverbundenheit bedeutet einerseits, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitzt bzw. besitzen soll, dessen Vorbedingungen Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und eines bestimmten Lebensgefühls sowie Parteilichkeit sind; andererseits, daß die Kunst sich den Prinzipien des sozialistischen Realismus unterzuordnen bzw. diese weiterzuentwickeln habe. Diese Konzeption enthält die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz (24. 4. 1959) durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen, jedoch auf der zweiten Bitterfelder Konferenz (24./25. 4. 1964) durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler partiell wieder zurückgenommen worden ist (Kulturpolitik). Neben den eher programmatischen und abstrakt-philosophischen Erörterungen zu diesen Themen in der gegenwärtigen marxistisch-leninistischen Ä. sind im Zusammenhang mit der Entwicklung der Literatur- und Kunstsoziologie empirische Methoden zunehmend auch von der marxistisch-leninistischen Ä. diskutiert worden. Die Akzentuierung des Kunstwerkes als eines neben anderen Arbeitsprodukten, des Künstlers als „Arbeiter“ sowie die für die marxistisch-leninistische Ä. charakteristische Blickrichtung auf die Wirkung des Kunstwerks scheinen einen unmittelbaren Zugang zur empirischen Forschung zu eröffnen. Andererseits jedoch ist die marxistisch-leninistische Ä., stärker als die marxistisch-leninistische Soziologie, von einem grundlegenden Mißtrauen gegenüber dem „Empirismus“ (dessen Erkenntnisse als „ahistorisch“ und „abstrakt“, „zergliedernd“ abgewertet werden) durchdrungen und hat deshalb empirische Methoden nur zögernd angewendet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 57–60 Aspirantur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtheismusSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 I. Allgemeine Grundlagen Ä. wird im Marxismus-Leninismus der DDR begriffen als „Wissenschaft vom Wesen, den Gesetzen, den historisch-gesetzmäßigen (Entstehungs- und) Entwicklungsprozessen des objektiv Ästhetischen in Gesellschaft und Natur, der subjektiven ästhetischen Empfindungen und Gefühle; des ästhetischen gesell[S. 58]schaftlichen Bewußtseins; der ästhetischen Beziehungen der Künste zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und des gesamten Systems…
DDR A-Z 1975
Grenze (1975)
Siehe auch: Grenze: 1979 Grenze, Innerdeutsche: 1985 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1 346 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinzgrenzen: Von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Schußanlagen, Wachtürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. ist das „Kommando Grenze“ der Nationalen Volksarmee (NVA) eingesetzt. Es wird dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (Verordnung über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der NVA vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstreckt sich das G.-Gebiet (früher: Sperrgebiet). Das G.-Gebiet unterliegt einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der Anordnung über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorial-Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik — Grenzordnung — vom 15. 6. 1972 (GBl. II, S. 493) niedergelegt ist. Das G.-Gebiet besteht aus einem Schutzstreifen und der Sperrzone, für die eine räumliche Tiefe nicht mehr vorgeschrieben ist. (Bisher war bestimmt, daß der Schutzstreifen etwa 500 Meter und die Sperrzone etwa 5 km tief ist; entlang der G. zu Berlin [West] war die Tiefe des Schutzstreifens bisher auf etwa 100 Meter und innerhalb des Bezirkes Potsdam auf etwa 500 Meter festgelegt.) Als Folge hiervon ist das G.-Gebiet in der Zwischenzeit räumlich eingeengt worden, so daß viele Ortschaften, die bisher im G.-Gebiet lagen, heute nicht mehr dazu gehören. Dadurch wurden Besuche von Westdeutschen, West-Berlinern und Bewohnern der DDR bei Verwandten möglich in Gebieten, die früher zum Sperrgebiet gehörten und nicht betreten werden konnten. Personen, die in dem G.-Gebiet wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Registrier-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der NVA sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und nach den entsprechenden militärischen Bestimmungen der NVA die Schußwaffe anzuwenden (bis Juli 1974 wurden im Bereich der G. 104 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert). Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist lediglich über die aus der folgenden Übersicht ersichtlichen Übergänge möglich. An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die [S. 387]Territorial-Gewässer vom offenen Meer trennt (Seegrenze). In der Anlage 1 der G.-Ordnung vom 15. 7. 1972 ist die Grundlinie der Territorial-Gewässer der DDR beschrieben, die den Ausgangspunkt für die Bemessung der Dreimeilenzone und die seewärtige Begrenzung der inneren Gewässer der DDR darstellt. Die Grundlinie, von der aus die Breite der Territorial-Gewässer bestimmt wird, ist dort entsprechend den geographischen Besonderheiten der Küste nach dem Verlauf der Küstenlinie und dem Prinzip der begradigten Grundlinie festgelegt. Entlang der Küste der DDR besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen und der G.-Zone einschließlich der inneren Seegewässer. Die G.-Zone umfaßt ein Gebiet von etwa 5 km Tiefe. Das Vermieten von Zimmern und Schlafstellen sowie das Zelten in der G.-Zone bedarf besonderer Genehmigungen. Die Küstengewässer der DDR dürfen von Fahrzeugen der Küstenfischerei, des Rettungsdienstes sowie von Sportbooten nur mit besonderer Genehmigung befahren werden. Der Aufenthalt und das Ankern ausländischer Handelsschiffe, Fischerei- und Sportfahrzeuge in den Territorial-Gewässern, den inneren Seegewässern und den festgelegten Seewasserstraßen der DDR ist nur gestattet, wenn dies im Rahmen der normalen Schiffahrt üblich oder aus Gründen unabwendbarer Gewalt oder Not erforderlich ist. Das Einlaufen in die Häfen der DDR darf nur auf den Ansteuerungen und den festgelegten Schiffahrtswegen erfolgen. Die Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR haben umfangreiche Befugnisse gegenüber ausländischen Schiffen zur Durchsetzung der Sicherheitsinteressen der DDR. Im Zusatz-Protokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sind die Regierungen beider Staaten übereingekommen, eine Kommission (Grenzkommission) zu bilden, die folgende zwei Aufgaben hat: [S. 388]1. die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden G. zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu erneuern oder zu ergänzen, sowie die erforderliche Dokumentation über den G.-Verlauf (G.-Karte und G.-Beschreibung) zu erarbeiten; 2. zur Regelung sonstiger mit dem G.-Verlauf in Zusammenhang stehender Probleme (z. B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung) beizutragen. Auf Vorschlag der Grenzkommission würden am 20. 9. 1973 zwei Vereinbarungen zwischen den Regierungen beider Staaten unterzeichnet, und zwar die Vereinbarung über Grundsätze zur Schadenbekämpfung und die Vereinbarungen über Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der G.-Gewässer sowie der dazu gehörenden wasserwirtschaftlichen Anlagen. In einem Protokoll-Vermerk über den Verlauf der Grenze zwischen dem Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland und dem Küstenmeer der Deutschen Demokratischen Republik, der am 29. 6. 1974 unterschrieben wurde, wird der Verlauf der Grenze zwischen den Küstenmeeren in der Lübecker Bucht festgestellt (am süd-ostwärtigen Rand des Schiffahrtsweges 3; der Schiffahrtsweg 3 liegt außerhalb des Küstenmeeres der DDR. Die G.-Feststellung entspricht britischen Anweisungen bezüglich des Schiffahrtsweges. Im Zusammenhang damit wurde eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Fischfang in einem Teil der Territorial-Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik in der Lübecker Bucht unterzeichnet, die die Ausübung des Fischfanges durch die Lübecker Stadtfischer in dem westlichsten Teil des Küstenmeeres der DDR rechtlich sichert, in dem die Stadtfischer den Fischfang seit alters her ausgeübt haben. Deutschlandpolitik der SED; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 386–388 Grabweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzgängerSiehe auch: Grenze: 1979 Grenze, Innerdeutsche: 1985 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1 346 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend…
DDR A-Z 1975
Kabarett (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 452]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse wird dem K. eine neue Qualität zugesprochen. „Die gleichen Ziele wie die sozialistische Gesellschaft verfolgend, weiß es im Gegensatz zum westdeutschen K. und zum bürgerlichen K. der Vergangenheit nicht nur, wogegen, sondern auch wofür es auftritt.“ In den „Hauptaufgaben für das Laienkabarett in den Jahren 1971–1975“, erarbeitet vom wissenschaftlich-künstlerischen Beirat für Volkskunst beim Ministerium für Kultur, wird als das Hauptziel des K. die Mithilfe bei der Gestaltung des sozialistischen Menschenbildes angeführt. Der Beitrag des K. „… besteht hauptsächlich in der satirischen bzw. humoristischen Beleuchtung von subjektiver Nichterfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse, beabsichtigt als produktive Kritik, die Denkanstöße und Handlungsimpulse zur weiteren Vervollkommnung des Menschen gibt“. Zu diesem Zweck wird auf das notwendige Einverständnis zwischen Publikum und K. hingewiesen. „Bei beiden ist das Vergnügen an den Meisterungsmöglichkeiten des menschlichen Schicksals durch die Gesellschaft (Brecht) entwickelt, der Zuschauer findet seine Sache auf der Bühne behandelt, und beide genießen den Spaß an der Veränderung.“ Demgegenüber ist die Auseinandersetzung mit dem „Klassenfeind“ so scharf wie möglich zu führen. Zu den bekanntesten Berufs-K. gehören in Berlin „Die Distel“, in Leipzig die „Pfeffermühle“ und in Dresden die „Herkuleskeule“. Die Zahl der Laien-K. ist seit 1970 sprunghaft gestiegen (1974: geschätzt 2.000–4.000, 1970 etwa 600). Zu den führenden Laienensembles, die auch bei den 15. Arbeiterfestspielen 1974, dem Festival der Volkskunst in Erfurt, zu den 21 ausgewählten Gruppen gehörten, zählen: die „academixer“ der Karl-Marx-Universität Leipzig, die „Taktlosen“ am Haus der Gewerkschaften in Halle und die „Hinterwäldler“, das K. am Haus des Lehrers in Suhl. Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) K. beim Zentralhaus für Kulturarbeit setzt sich mit den Entwicklungsproblemen im Bereich des K. auseinander und wirkt über die Bezirkskabinette für Kulturarbeit und die Bezirksarbeitsgemeinschaften auf die Arbeit der Laien-K. ein. Seine Hauptaufgaben bis 1975 sieht die ZAG in der Durchsetzung eines neuen Ensembletyps, in dem die K.-Mitglieder von der gleichen politisch-ideologischen Programmkonzeption ausgehen. Wichtige Einrichtungen der Qualifizierung sind: die Spezialschule (für K.-Leiter, incl. der Leiter von Pionier-K.), Weiterbildungsseminare. Meisterkurse (für besonders befähigte Absolventen bzw. Leiter von Spitzengruppen) sowie die Arbeit in Beispiel- und Förderergruppen. Der Information und dem Leistungsanreiz dienen weiterhin auf Kreis-, Bezirks- und zentraler Ebene durchgeführte Werkstattage und Leistungsvergleiche. Fachorgan für das Laientheater und K. ist die Zeitschrift „szene“ des Zentralhauses für Kulturarbeit (zweimonatlich bis Mitte 1973, seither vierteljährlich). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 452 Justizverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KabinetteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 452]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen…
DDR A-Z 1975
Agrarsteuern (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die wichtigsten Steuern, die von Bürgern und/oder Betrieben in der Landwirtschaft der DDR durch den Staat oder die Gemeinde erhoben werden, sind 1. Einkommen- und Lohnsteuern. Die Lohnsteuer wird von allen Berufstätigen, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, erhoben. Hierzu gehören insbesondere die Arbeiter und Angestellten in den volkseigenen Gütern (VEG) und sonstigen staatlichen Land- und Forstwirtschaftsbetrieben, aber auch die Arbeiter und Angestellten, die in den landwirtschaftlichen, gärtnerischen und fischwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG, GPG, PwF, FGP) beschäftigt sind. Einkommensteuern werden auf der Grundlage des Abgabengesetzes vom 9. 2. 1950 (GBl. 1950, Nr. 17) und — durch besondere Veranlagungsrichtlinien geregelt — von den noch selbständig wirtschaftenden Betrieben erhoben. LPG und sonstige Genossenschaften sind von der Einkommensteuer befreit. Soweit die Genossenschaftsmitglieder Einkommen aus selbständiger Arbeit erzielen, genießen sie eine Steuerermäßigung um 25 v. H. 2. Grundsteuer. Die Grundsteuerberechnung der DDR beruht wie in der Bundesrepublik Deutschland auf den Einheitswerten, dem Steuermeßbetrag (bis zu 10.000 Mark Einheitswert 8, danach 10 p. Tsd.) und dem Hebesatz. Der Hebesatz für sämtliche landwirtschaftliche Grundstücke der DDR beträgt 200 v. H. Die Grundsteuer kann in bestimmten Fällen (Unwetterschäden, Ertrags- oder Mietausfälle, Wertminderungen etc.) teilweise oder ganz auf Zeit oder unbefristet erlassen werden. Schuldner sind die jeweiligen Eigentümer. LPG und sonstige Genossenschaften sind grundsätzlich steuerfrei. Sofern LPG-Mitglieder über Bodenanteile verfügen, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig, wobei den Mitgliedern der LPG-Typen I/II eine Ermäßigung um 25.~v. H. und den Mitgliedern des LPG-Typs III eine Ermäßigung um 75 v. H. eingeräumt wird. Sobald die LPG-Mitglieder auf die Auszahlung von Bodenanteilen verzichten, wird von der Erhebung der Grundsteuer abgesehen. 3. Vermögensteuer. Die Vermögensteuer wird von allen Bürgern und Betrieben erhoben, deren auf der Grundlage des Einheitswertes ermitteltes Vermögen die Freigrenze von 10.000 Mark zuzüglich je 5.000 Mark für Ehegatten und minderjährige Kinder übersteigt. LPG, GPG, PwF sowie die VdgB sind von der Vermögensteuer befreit. Für die Mitglieder dieser Genossenschaften besteht eine 50prozentige Steuerermäßigung. 4. Umsatzsteuer. LPG und PwF sind von der Zahlung einer Umsatzsteuer befreit. Sofern ihre Mitglieder aus persönlicher Hauswirtschaft oder selbständiger Tätigkeit durch Verkäufe Erlöse erzielen, genießen sie eine Steuerermäßigung um 75 v. H. Selbständige sind voll umsatzsteuerpflichtig. 5. Rückführungsbetrag. Der Rückführungsbetrag ist eine Sonderform ldw. Steuern und Abgaben. Nach Abschluß der Kollektivierung und in Zusammenhang sowohl mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) als auch der steigenden Agrarproduktion wurde das starre Ablieferungssystem für pflanzliche Produkte 1964 und für tierische Produkte 1969 durch ein Vertragssystem ersetzt. Damit entfiel zugleich das System gespaltener Preise (niedrige Erfassungspreise für Produkte, die der Ablieferungspflicht unterlagen, [S. 18]hohe Aufkaufpreise für Produkte, die über die Pflichtablieferung hinaus verkauft wurden). Die neu festgesetzten einheitlichen Erzeugerpreise erreichten etwa das Niveau der früheren hohen Aufkaufpreise. Die Differenz zu den zuvor erzielten Durchschnittspreisen aus Erfassungs- und Aufkaufpreis wurde zur Vermeidung ungerechtfertigter Gewinne in Form des Rückführungsbetrages abgeschöpft. Ab 1. 1. 1971 wurde zunächst für die LPG vom Typ~III und seit 1973 schrittweise auch für die LPG-Typen~I und II der Rückführungsbetrag in eine „ökonomisch begründete Abgabe“ umgewandelt. 6. Die ökonomisch begründete Abgabe. Die Einführung der ökonomisch begründeten Abgabe erfolgte unter der Zielsetzung, die Interessen des Staates, der Betriebe und der LPG-Mitglieder in Übereinstimmung zu bringen und die Unterschiede in den natürlichen Produktionsbedingungen durch Abschöpfung der Differentialrente auszugleichen. Die Abgabe wird für jeden Betrieb gesondert ermittelt. Ihre Höhe wird bestimmt durch: a) Das Bruttoeinkommen der LPG (Nettoprodukt = Gesamtumsatz abzüglich Selbstkosten ohne Löhne und Einkommen). Das Bruttoeinkommen wird den Betrieben vorgegeben. Sofern das tatsächliche Bruttoeinkommen die Vorgabe überschreitet, wird das Mehreinkommen nur zu 50 v. H. in Anrechnung gebracht. b) Den Abgabesatz (max. 21 v. H. des Bruttoeinkommens bei Lößböden mit Ackerzahlen von mehr als 75, mindestens jedoch 2 v. H. bei schlechten Böden), c) Die Relation zwischen Akkumulation und Konsumtion. Überschreitet der konsumtive Verbrauch einer LPG die Grenze von 8.000 Mark je Arbeitskraft und Jahr, so ist eine zusätzliche. Konsumtionsfondsabgabe, die bei 15.000 Mark mit 40 v. H. ihre Höchstgrenze erreicht, zu zahlen. Ziel dieser Regelungen ist es, einerseits die LPG-Mitglieder über zunehmende Produktionsleistungen für steigende Betriebseinnahmen zu interessieren und andererseits zu verhindern, daß diese Betriebseinnahmen für die individuelle Konsumtion (Löhne und Einkommen) verwandt werden. Durch hohe Sparleistungen soll insbesondere der wachsende Investitionsaufwand gedeckt werden. Im Zuge der fortschreitenden Kooperation werden auch die Steuern und Abgaben der neu entstehenden Kooperativen Einrichtung und alle an diesen beteiligten Betriebe in eine ökonomisch begründete Abgabe umgewandelt. Dies trifft sowohl für die Nettogewinnabführung der VEG als auch für den Rückführungsbetrag der LPG Typ~I und II zu. Genossenschaften, Ländliche; Landwirtschaftliche Betriebsformen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 17–18 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrartechnikSiehe auch die Jahre 1979 1985 Die wichtigsten Steuern, die von Bürgern und/oder Betrieben in der Landwirtschaft der DDR durch den Staat oder die Gemeinde erhoben werden, sind 1. Einkommen- und Lohnsteuern. Die Lohnsteuer wird von allen Berufstätigen, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, erhoben. Hierzu gehören insbesondere die Arbeiter und Angestellten in den volkseigenen Gütern (VEG) und sonstigen staatlichen Land- und Forstwirtschaftsbetrieben, aber auch die Arbeiter und…
DDR A-Z 1975
Freizeit (1975)
Siehe auch: Freizeit: 1969 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Der Begriff F. erfährt in der DDR eine besondere ideologische Einordnung. Das Kleine Politische Wörterbuch der DDR definiert F. als „von den Werktätigen nach eigenen Bedürfnissen und Ermessen gestalte[S. 335]ter Teil der arbeitsfreien Zeit, die der Entwicklung der geistig-kulturellen Interessen und damit der Entwicklung der Persönlichkeit sowie der Reproduktion der Arbeitskraft dient. Bei der Bestimmung der F. wird von der Unterteilung der Gesamttageszeit in Arbeitszeit und Nichtarbeitszeit (auch arbeitsfreie Zeit) ausgegangen. Die F. ist der Teil der Nichtarbeitszeit, der dem einzelnen nach Verrichtung notwendiger Tätigkeiten im Alltag verbleibt.“ Während im westlichen Verständnis F. und Arbeitszeit als weitgehend getrennte menschliche Lebensbereiche begriffen werden, sollen F. und Arbeit im Sozialismus keine Gegensätze mehr bedeuten. Die Steigerung der Arbeitsproduktivität soll dabei nicht nur im Produktionsbereich verwirklicht, sondern auch durch sinnvolle Gestaltung der F. der Werktätigen gefördert werden. Die F. soll möglichst kollektiv verbracht werden und damit der Anpassung an eine sozialistische ➝Lebensweise dienen. Zwischen den Forderungen des Staates und dem tatsächlichen F.-Verhalten besteht jedoch eine Diskrepanz. Während im Arbeitsbereich der individuelle Spielraum deutlich eingegrenzt und weitgehend kontrolliert wird, ist die arbeitsfreie Zeit nicht im gleichen Maße von der SED zu überwachen. Zwar gibt es die Erwartungshaltung des Staates, die Bürger sollten einen Teil ihrer F. als „gesellschaftspolitische Tätigkeit“ in Organisationen, im „Nationalen Aufbauwerk“ sowie zur beruflichen Qualifizierung verwenden. Doch zeigt sich bei Umfragen nach den bevorzugten F.-Aktivitäten in der DDR, daß tatsächlich nur für einen kleinen Teil der F. der Staat Eingriffmöglichkeiten besitzt: Den größten Teil der F. verbringen DDR-Bürger im Familienkreis; hier bestehen nach wie vor für den Staat nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten. Über wieviel freie Zeit der Einzelne verfügen kann, geht aus verschiedenen Erhebungen hervor, die bereits Ende der 60er Jahre durchgeführt wurden. Seit der Einführung der Fünf-Tage-Woche hat sich insbesondere bei der berufstätigen Bevölkerung die F. erheblich erweitert. In den meisten Untersuchungen schwankt der Umfang der F. zwischen 24 und 35 Stunden pro Woche, wobei Angehörige der Intelligenz über die meiste F., Bauern dagegen über die geringste freie Zeit verfügen. Obwohl in der DDR das Prinzip der Gleichberechtigung formal verwirklicht wurde, sind verheiratete, berufstätige Frauen hinsichtlich ihrer F. gegenüber Männern benachteiligt. Eine Zeitbudgeterhebung bei berufstätigen Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren ergab, daß Frauen pro Woche im Durchschnitt über 10,5 Stunden weniger Zeit zur Verfügung steht als Männern. Die F.-Gestaltung von Jugendlichen gehört in der DDR zum Aufgabenbereich der sozialistischen Jugendpolitik mit dem Ziel, die Jugendlichen zur „verantwortungsbewußten“ und sinnvollen F.-Gestaltung zu erziehen. F.-Erziehung gilt als integrierter Bestandteil der klassenmäßigen Erziehung, deren Auftrag darin besteht, „sozialistische Persönlichkeiten“ heranzubilden. Vor allem über die FDJ erfolgt die Einflußnahme des Staates auf die Jugendlichen. Mit einer Vielzahl von teilweise attraktiven F.-Angeboten versucht die FDJ, junge Menschen für eine gemeinschaftlich verbrachte F. zu interessieren. Dazu sollen Veranstaltungen verschiedensten Charakters beitragen, wie z. B. „Feste der deutschen und russischen Sprache“, „Olympiaden des Wissens“, Streitgespräche oder Diskussionsforen. Neben der FDJ sind auch die Schulen in zunehmendem Maß bestrebt, die F. der Schüler zu gestalten, und zwar hauptsächlich in Form von Sportunterricht und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag. Seit Beginn des Schuljahres 1973/74 gibt es eigene „Direktoren für außerunterrichtliche Tätigkeit“. Die FDJ verfügt über ca. 1000 Jugendclubs mit 200 eigenen Clubhäusern, die über Musikräume, über Spielzimmer und Bastelstätten sowie Film- und Fotoausrüstungen verfügen und vielfältige Möglichkeiten der F.-Beschäftigung bieten. Daneben kommt der sportlichen Betätigung sowie der beruflichen Weiterbildung besondere Bedeutung zu. Bei einer Erhebung in der DDR wurden 14–22jährige Jugendliche nach ihren F.-Wünschen gefragt, wobei die Jugendlichen bis zu vier F.-Wünsche angeben konnten (die Ergebnisse liegen daher auch über 100 v. H). Die Ergebnisse der F.-Befragung zeigen einen auffällig hohen Anteil an individuellen F.-Aktivitäten und nur ei[S. 336]nen geringen Umfang von „gesellschaftlicher Arbeit“. Das deutet darauf hin; daß die von der SED in der F. vorwiegend erwarteten Tätigkeiten (berufliche Qualifizierung, gesellschaftspolitische Tätigkeiten) von den befragten Jugendlichen nicht in erster Linie der F., sondern dem Arbeitsbereich zugeordnet werden. Jugend; Feriengestaltung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 334–336 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitarbeitSiehe auch: Freizeit: 1969 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Der Begriff F. erfährt in der DDR eine besondere ideologische Einordnung. Das Kleine Politische Wörterbuch der DDR definiert F. als „von den Werktätigen nach eigenen Bedürfnissen und Ermessen gestalte[S. 335]ter Teil der arbeitsfreien Zeit, die der Entwicklung der geistig-kulturellen Interessen und damit der Entwicklung der Persönlichkeit…
DDR A-Z 1975
Kampfgruppen (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die K. der Arbeiterklasse — so die offizielle Bezeichnung seit 1959 — gelten im Selbstverständnis der SED als das „unmittelbare bewaffnete Organ der Arbeiterklasse“ in den Betrieben, LPG, staatlichen Verwaltungen und Institutionen, das für die Gewährleistung der inneren Sicherheit und Verteidigung der DDR eine wichtige Rolle spielt. Die K. sind die typische organisatorische Erscheinungsform der marxistisch-leninistischen Vorstellung der „Volksbewaffnung“ und der „bewaffneten Arbeiterklasse“. In der Traditionspflege werden als unmittelbare Vorbilder die proletarischen Hundertschaften aus den ersten Jahren der Weimarer Republik (1918–1923) und die im Juni 1924 gegründete Wehrorganisation der KPD, der Rote Frontkämpferbund (RFB), angesehen, außerdem die im spanischen Bürgerkrieg eingesetzten Internationalen Brigaden (1936–1938), sowie die tschechoslowakischen Arbeitermilizen, die im Februar 1948 wesentlich an der kommunistischen Machtübernahme beteiligt waren. Die Vorläufer der K. bildeten die im zweiten Halbjahr 1952 aufgestellten Betriebs-K. Konsequent und in großem Maßstab wurde die Aufstellung weiterer Verbände „in einer Periode verschärften Klassenkampfes“ (Juni-Aufstand) seit September 1953 betrieben. Während der Maiparade 1954 traten die „Kämpfer“ — wie die K.-Angehörigen genannt werden — mit blauem Overall und roter Armbinde uniformiert zum ersten Mal in der Öffentlichkeit auf. Bis dahin nur aus SED-Mitgliedern und -Kandidaten bestehend, nahmen die K. ab April 1954 [S. 457]auch zuverlässig erscheinende Parteilose in ihre Reihen auf. Der Beschluß des Politbüros der SED „Über die Organisierung und Ausbildung der K.“ (31. 5. 1955) leitete die Entwicklung der K., die zunächst nur zum Schutz der Betriebe dienen sollten, „zu einem wirksamen Instrument der Heimatverteidigung“ ein. Aus den Ereignissen in Ungarn folgerte das ZK der SED (14. 11. 1956), daß die K. ihre Aufgaben „gemeinsam mit der Deutschen Volkspolizei und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“ lösen sollten. Ihre Bewährungsprobe hatten die K. bei der Durchführung der Sperrmaßnahmen am 13. 8. 1961; anläßlich der 10. Wiederkehr dieses Datums fand in Berlin eine Parade der K. statt. An dem Manöver „Waffenbrüderschaft“ im Herbst 1970 nahmen erstmals auch Einheiten der K. im Rahmen ihrer Aufgaben in der Territorialverteidigung teil. Im Herbst 1959 hatten die K. den heute noch gültigen Organisationsstand erreicht. Alle grundsätzlichen Entscheidungen und Anweisungen werden im ZK der SED getroffen. Die Kommission für Nationale Sicherheit des Politbüros, des ZK und die Abteilung Sicherheit beim ZK wirken auf zwei Wegen auf die K. ein: 1. über die Abteilung K. im Ministerium des Innern und die dem Ministerium nachgeordneten Volkspolizeibehörden — vorwiegend auf den Gebieten Ausbildung, Ausrüstung und Einsatz; 2. über die SED-Bezirks- und SED-Kreisleitungen — vorwiegend in personeller und politischer Hinsicht. Die personelle Basis der K. ist der Betrieb. Grundeinheit ist die Hundertschaft, gegliedert in 3 Züge von je 3 Gruppen. 3 Hundertschaften bilden ein allgemeines (leichtes) Bataillon. Daneben bestehen schwere K.-Bataillone der Bezirksreserve, die in je 2 mot. Hundertschaften und 1 schwere Hundertschaft (Pak-Geschütze, mittlere Granatwerfer, schwere Maschinengewehre) gegliedert ist. Den K. gehören ca. 400.000 Kämpfer an. Männer tun Dienst im Alter zwischen 25 und 60 Jahren, davon die letzten 5 Jahre in der Reserve. Frauen dürfen nur als Sanitäter und Funker eingegliedert werden. Die Uniform ist steingrau; auf dem linken Arm wird das Emblem der K. gezeigt: ein hochgehaltener Karabiner mit daran befestigter roter Fahne. Für Beschaffung und Lagerung der Waffen ist die Deutsche Volkspolizei zuständig. Die Grundausbildung (132 Stunden) erfolgt in 33 Wochen an 16 Wochenenden außerhalb der Arbeitszeit durch die DVP, die Ausbildung der Hundertschafts- und Zugführer an der Zentralen Kampfgruppenschule „Ernst Thälmann“ in Schmerwitz, die Ausbildung der Offiziere an der Lehranstalt „Hans Baimler“ in Watrin. Zu Einsatzaufgaben der K. zählen Unterdrückung von Aufständen; Erschließung von Hilfsgütern; Schutz der Bevölkerung; Schutz wichtiger Gebäude; Sicherung der Operationsfreiheit der Streitkräfte; Übernahme von logistischen Aufgaben; Bekämpfung von aus der Luft abgesetzten feindlichen Einheiten; direkte taktische Unterstützung der Streitkräfte. Großer Wert wurde während der letzten Ausbildungsperioden auf Vereinheitlichung der Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung gelegt, um die Einheiten der K. wie der einer aktiven militärischen Truppe untereinander austauschbar zu machen und ihren Einsatz über die jeweilige Kreis- oder Bezirksebene hinaus zu ermöglichen. Nach Einschätzung des Londoner Institute for Strategic Studies bilden die K. ein Instrument, dem auch die anderen Warschauer-Pakt-Staaten mit ihren Milizen nichts Vergleichbares an die Seite stellen können. Der Wert der K. besteht für die Militärpolitik der DDR u. a. auch darin, daß die K. als Miliztruppe im Falle einer west-östlichen Vereinbarung über die Reduzierung der Stärke der regulären Streitkräfte nicht betroffen wären. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 456–457 Kammerabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KampfliedSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die K. der Arbeiterklasse — so die offizielle Bezeichnung seit 1959 — gelten im Selbstverständnis der SED als das „unmittelbare bewaffnete Organ der Arbeiterklasse“ in den Betrieben, LPG, staatlichen Verwaltungen und Institutionen, das für die Gewährleistung der inneren Sicherheit und Verteidigung der DDR eine wichtige Rolle spielt. Die K. sind die typische organisatorische Erscheinungsform der…
DDR A-Z 1975
Wissenschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 W. im weitesten Sinne bezeichnet im Verständnis des Marxismus-Leninismus den fortdauernden Prozeß der Gewinnung neuer Erkenntnisse — „die höchste Form der theoretischen Tätigkeit der Menschen“ — und als deren Ergebnis den gesamten Vorrat menschlichen Wissens über die Gesetzmäßigkeiten der Natur, Gesellschaft und des Denkens. Gemäß diesem Verständnis ist W. nicht Selbstzweck, sondern Hilfsmittel zur Gestaltung des praktischen Lebens. W. dient der Beherrschung der natürlichen und sozialen Umwelt: W. ist „das aus der gesellschaftlichen Praxis erwachsende, sich ständig entwickelnde System der Erkenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften, kausalen Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens, das in Form von Begriffen, Kategorien, Maßbestimmungen, Gesetzen, Theorien und Hypothesen fixiert wird, als Grundlage der menschlichen Tätigkeit eine wachsende Beherrschung der natürlichen und — seit der Beseitigung der antagonistischen Klassengesellschaft — auch der sozialen Umwelt ermöglicht und durch die Praxis fortlaufend überprüft wird“ (Philosophisches Wörterbuch, Bd. 2, 6. Aufl., Berlin [Ost] 1969). Die allgemeine Kennzeichnung der W. als eine „komplizierte und vielschichtige soziale Erscheinung“ hat sich in der philosophischen und wissenschaftstheoretischen Li[S. 951]teratur der DDR weitgehend durchgesetzt. Bei der genaueren Bestimmung des W.-Begriffs werden verschiedene „Merkmale“, „Aspekte“, „Zusammenhänge“ oder „Funktionen“ nebeneinander gestellt, ohne daß jedoch das primäre Merkmal bzw. der Zusammenhang der „Aspekte“ und „Funktionen“ genügend deutlich wird. So etwa wird die moderne W. im Philosophischen Wörterbuch (a. a. O.) als eine „spezifische Form des gesellschaftlichen Bewußtseins, ein besonderes Gebiet der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, eine soziale Institution und unmittelbare Produktivkraft der Gesellschaft sowie theoretische Grundlage der Leitung der Gesellschaft“ dargestellt. Die Vielzahl der W.-Definitionen führt vor allem folgende Momente an: 1. W. das System von Wissen und als System von Theorien und Methoden, 2. W. als Form menschlicher Tätigkeit, 3. W. als Form gesellschaftlichen Bewußtseins, 4. W. als Bereich gesellschaftlicher Arbeitsteilung, als soziale Institution, 5. W. als Produktivkraft der Gesellschaft, 6. W. als Grundlage für die Leitung und Planung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Aufnahme der einzelnen Momente und Seiten der W. und ihre marxistisch-leninistische Analyse erfolgten in der Vergangenheit durchaus nicht einheitlich. Sie wurden insbesondere von den unterschiedlichen disziplinären Betrachtungsweisen beeinflußt. So war es lange Zeit umstritten, ob aus der von marxistischen Erkenntnistheoretikern bevorzugten Darstellung der W. als einer Erscheinung des gesellschaftlichen Bewußtseins zu folgern sei, daß nicht die W. selbst, sondern nur ihre Ergebnisse Produktivkraftfunktion haben könnten. Dies wurde von Vertretern der Produktivkraftlehre des historischen Materialismus bestritten. Stärker als in der Vergangenheit wird seit dem VIII. Parteitag der SED (15.–19. 6. 1971) die Aufgabe der W. hervorgehoben, theoretische Grundlagen für die weitere Ausgestaltung des Gesellschaftssystems der DDR zu liefern und insofern vor allem Instrument zur Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung zu sein. In der wissenschaftstheoretischen Diskussion wurde in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, W. primär von dieser Aufgabenstellung her zu bestimmen und etwa auch die Produktivkraftfunktion der W. einer solchen hauptsächlichen Bestimmung nachzuordnen. Die allgemeine Abklärung und Definition dessen, was W. ist, ist Aufgabe der philosophischen Grundlagenforschung, d. h. die Bestimmung des Gegenstandes der W. und die Beantwortung der Fragen nach der Ziel- und Zwecksetzung von W. sowie der Art ihrer Praktizierung erfolgen ausschließlich auf der Grundlage und im Rahmen des historischen und dialektischen Materialismus. Bis Mitte der 60er Jahre befaßte sich die marxistische Philosophie vorzugsweise mit Einzelaspekten der W. und der W.-Entwicklung. Historischer und dialektischer Materialismus sowie marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie behandelten ihre die W. betreffenden Aspekte zu isoliert, als daß die weltweit zu beachtenden „revolutionären“ Veränderungen der W. umfassend analysiert werden konnten. Diese Veränderungen, die die W. vor allem seit dem II. Weltkrieg erfährt, bestehen neben einer rapiden quantitativen Zunahme des Wissens und einer erhöhten Formalisierung und Symbolisierung der W.-Sprache in erster Linie in einer fortschreitenden Differenzierung und Integration früher relativ stabil abgegrenzter Einzeldisziplinen wie auch in einer stärkeren sozialen Institutionalisierung der wissenschaftlichen Tätigkeiten. Seit 1967 wurde wiederholt von einzelnen Wissenschaftlern sowie von der SED-Führung (Beschluß des SED-Politbüros über „Die weitere Entwicklung der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften in der DDR“ vom 22. 10. 1968) die Untersuchung der W. sowohl als Ganzes als auch im Hinblick auf die Gesellschaftsentwicklung und in diesem Zusammenhang die Ausarbeitung einer W.-Theorie gefordert. Nachdem gegenwärtigen Stand der Diskussion zur Bestimmung des Gegenstandes der W.-Theorie soll sie die Gesamtheit der W. sowie die Gesetzmäßigkeiten ihrer Entwicklung, Struktur, Funktion, Leitung und Organisation untersuchen. Im Mittelpunkt soll der alle Aspekte von W. vereinende „reale Prozeß der wissenschaftlichen Tätigkeit“ stehen. Von der W.-Theorie wird ein wichtiger Beitrag zur theoretischen Fundierung der W.-Politik, -Planung und -Organisation erwartet. Sie soll darüber hinaus eine einheitliche theoretische Ausgangstage für die bisher unter der Bezeichnung W. von der IT. zusammengefaßten W.-Forschungen unterschiedlicher Art abgeben. Dies sind vor allem erkenntnistheoretische, philosophische, methodologische, logische, semiotische und soziologische Untersuchungen der W. a) als Erkenntnissystem, b) als soziale Institution und c) als informationsverarbeitendes System. Erste wissenschaftstheoretische Studien werden gegenwärtig zum Problem der Bestimmung von Auswahlkriterien für die langfristige Grundlagenforschung, zur Überleitungsproblematik sowie zu den Kommunikationsprozessen in interdisziplinären Forschungsgruppen durchgeführt. Marxismus-Leninismus; Forschung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 950–951 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR)Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 W. im weitesten Sinne bezeichnet im Verständnis des Marxismus-Leninismus den fortdauernden Prozeß der Gewinnung neuer Erkenntnisse — „die höchste Form der theoretischen Tätigkeit der Menschen“ — und als deren Ergebnis den gesamten Vorrat menschlichen Wissens über die Gesetzmäßigkeiten der Natur, Gesellschaft und des Denkens. Gemäß diesem Verständnis ist W. nicht Selbstzweck, sondern Hilfsmittel zur…
DDR A-Z 1975
Notariat (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgen seit 1952 nicht mehr. Ein dem Anwaltskollegium beitretender Rechtsanwalt, der auch Notar ist, verliert sein N. und muß alle N.-Akten an das Staatliche N. abgeben. [S. 598]Die Staatlichen Notare (keine Rechtsanwälte!), deren Mindestalter 23 Jahre beträgt, werden vom Minister der Justiz berufen und abberufen. Kontroll- und Anleitungsorgan des Staatlichen N. ist das Bezirksgericht, das sich bei dieser Tätigkeit auf ein vom N.-Instrukteur des BezG. geleitetes „Notar-Aktiv“ stützt. Die Entscheidungen des Staatlichen N. wie der Einzelnotare unterliegen dem Rechtsmittel der Beschwerde, über die das Kreisgericht entscheidet. Der Justizminister kann jede Entscheidung der Notare aufheben. Das Staatliche N., das als ein Organ der sozialistischen Rechtspflege bezeichnet wird, welches durch seine Tätigkeit im Bereich des zivilen Rechtsverkehrs zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger beitragen soll, ist zuständig für alle Testaments- und Nachlaßangelegenheiten (hier liegt in der Praxis der Schwerpunkt des Staatlichen N.), für das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen, Hinterlegungen und Verwahrungen, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für Volljährige, die Abnahme von (praktisch nicht mehr vorkommenden) Offenbarungseiden sowie für die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden. Die N.-Verfahrensordnung vom 16. 11. 1956 regelt das vom Staatlichen N. zu beachtende Verfahren. Sie erlegt ihm auf, sein Amt unparteiisch auszuüben und „besonders darüber zu wachen, daß die zu seiner Kenntnis gelangenden Rechtsgeschäfte nicht gegen die Ziele der Politik der Regierung gerichtet sind, daß die Rechtsgeschäfte nicht gegen die Gesetze der DDR verstoßen“ (§~1 NotVerfO). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 597–598 NÖS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NotstandsgesetzgebungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgen seit…
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Ministerium für Handel und Versorgung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der von der SED betriebenen Wirtschaftspolitik wurden die Fragen der Versorgung der Bevölkerung und des gesamten Binnenhandels lange Jahre weitgehend vernachlässigt. Um jedoch von den eigentlichen Ursachen der zwangsläufig auftretenden Versorgungsmängel abzulenken, wurden die verantwortlichen Funktionäre des MfHV. sowie die operativen Organe und Betriebe des Binnenhandels vielfach zu Sündenböcken gestempelt. In dem häufigen Wechsel der Leitung des MfHV. bzw. der vorherigen Verwaltungsdienststellen findet diese Politik ihren sichtbaren Ausdruck: “Deutsche Verwaltung für Handel und Versorgung, bis Mai 1948, Georg Handke, SED; DWK Handel und Versorgung, Mai 1948 bis Oktober 1949, Ganter-Gilmans, CDU; MfHV. Oktober 1949 bis Dezember 1952, Dr. Karl Hamann, LDP; Februar 1953 bis Juli 1959, Kurt Wach, SED; Juli 1959 bis September 1963, Kurt Merkel, SED; Oktober 1963 bis März 1965, Gerhard Lucht, SED; März 1965 bis November 1972, Günter Sieber, SED; ab November 1972, Gerhard Briksa, SED. Das MfHV. ist als zentrales Organ des Ministerrates der DDR verantwortlich für die Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik im Binnenhandel. Im Rahmen des Aufgabengebietes Handel hat es uneingeschränkte Leitungsbefugnis für den zentralgeleiteten Handelsbereich und weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in den bezirksgeleiteten Handel. Instrument für die Durchsetzung der Aufgaben ist der Volkswirtschaftsplan für den Handel. Im Rahmen des Aufgabengebietes Versorgung ist das MfHV. oberstes Koordinierungsorgan für alle beteiligten Ministerien und Versorgungseinrichtungen. Die Grundlage dafür ist der zentrale Versorgungsplan, dessen Hauptaufgaben seit 1973 Bestandteil des einheitlichen Volkswirtschaftsplanes sind (GBl. Sonderdruck, Nr. 726, S. 184). Dem MfHV. sind im Großhandel direkt unterstellt die 5 Zentralen Warenkontore: Waren täglicher Bedarf; Haushaltswaren; Technik; Schuhe und Lederwaren; Möbel-Kulturwaren-Sportartikel und die Großhandelsdirektion Textil und Kurzwaren. Im Einzelhandel die Hauptdirektion des Volkseigenen Einzelhandels mit der Volkseigenen Versand- und Warenhausvereinigung CENTRUM, der Hauptdirektion Wismuthandel und der Hauptdirektion Spezialhandel. Weiterhin sind die Konsumgüterhandelsgesellschaft Import-Export (Ko-Impex), die Generaldirektion Interhotel und, seit 1. 1. 1974, die bisher dem Verband der Konsumgenossenschaften angehörende zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln (OGS) dem MfHV. unterstellt. 1973 wurde im MfHV. eine neue Abteilung örtliche Organe eingerichtet. Staatssekretär und 1. Stellv. Minister ist Helmut Danz, Staatssekretär für Versorgung Kurt Lemke. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 568 Ministerium für Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Hoch- und FachschulwesenSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der von der SED betriebenen Wirtschaftspolitik wurden die Fragen der Versorgung der Bevölkerung und des gesamten Binnenhandels lange Jahre weitgehend vernachlässigt. Um jedoch von den…
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Entfremdung (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. Besonders in der philosophisch-anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei. Politisch ist die Diskussion um den Begriff der E. deshalb von Bedeutung, weil in ihr die Forderungen der osteuropäischen Intelligenz sichtbar werden, endlich auch im kulturellen Bereich Reformen zuzulassen. Historisch sind Konzeption und Begriff der E. vor allem von Rousseau, Fichte, Hegel, Schelling, Feuerbach und Marx ausgebildet worden. E. geht jedoch letztlich auf gnostische und orphisch-platonische Vorstellungen zurück. In zahlreichen naturrechtlichen Vertragstheorien steht der Begriff der E. für den Verlust bzw. die Übertragung der ursprünglichen Freiheit an eine durch Vertrag entstandene Gesellschaft. Besonders der junge Marx hat, im Anschluß an Hegel, den ökonomischen und politischen Kern der E. des Menschen herausgearbeitet: Dem Arbeiter ist seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit entfremdet (Arbeit). Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin. Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet für Marx nicht nur die Individualität des Menschen, sondern auch die der Dinge. Für Marx trifft die durch die Arbeitsteilung bedingte E. nicht nur den arbeitenden Menschen, sondern „Herrn“ und „Knecht“ gleichermaßen und damit die gesamte Menschheit. Die E. ist der Ausdruck einer konfliktgeladenen Welt. Sie manifestiert sich in der Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen, in Stadt und Land, in Kopfarbeiter und Handarbeiter. Die E. kann deshalb letztlich nur aufgehoben werden durch die universale Revolution. In der marxistischen Philosophie der Gegenwart lassen sich heute zwei Gruppen hinsichtlich des E.-Problems unterscheiden: die Revisionisten (Ernst Fischer, Wolfgang Heise, Georg Klaus), die behaupten, daß der [S. 262]Mensch auch in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das „Wertgesetz“ seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander existierten, neben dem Staatseigentum etwa das Genossenschaftseigentum, solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In der marxistischen Philosophie der letzten Jahre ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, verengt worden. Der inzwischen verstorbene Technikphilosoph Georg Klaus (Ost-Berlin) unterschied zwischen gesellschaftlicher und technischer E. „Die gesellschaftliche Entfremdung des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische Entfremdung hängt mit dieser gesellschaftlichen Entfremdung zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische Entfremdung des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche und geistige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen“ (Georg Klaus, Kybernetik in philosophischer Sicht, 2. Aufl., Berlin 1962, S. 430). Klaus hat neben der angegebenen Differenzierung Marx' Begriff der E. auch als „Entäußerung“ im Sinne Hegels gefaßt. Entäußerung wird als eine Form der unendlichen schöpferischen Lern-Möglichkeit des Menschen begriffen. Die Revisionisten haben mit Hilfe des Begriffs der E. die bürokratischen Erstarrungen des Parteiapparates des SED zu kritisieren gesucht. Die Dogmatiker in der UdSSR wie in der DDR (Alfred Kurella, E. M. Sitnikov, T. I. Ojzerman) behaupten dagegen, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der „sozialistischen Gesellschaft“ noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die sozialistische Gesellschaft. Ferner ist nach Ansicht der Dogmatiker der Begriff der E. eine „historische Kategorie“ und somit nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung anzuwenden. Erscheinungen des Personenkults und Entartungen der Bürokratie seien mit diesem Begriff nicht zu erfassen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 261–262 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntwicklungshilfeSiehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. Besonders in der philosophisch-anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst…
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Finanzorgane (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Dazu gehören alle staatlichen Verwaltungen und Institutionen, welche speziell für die Planung, Regulierung und Kontrolle der Geldversorgung, Geldkapitalbildung und der Geldbewegungen geschaffen wurden. Ihre Lenkungsfunktionen sind auf der Grundlage und entsprechend den Zielen der lang- und kurzfristigen staatlichen Wirtschaftspläne auszuführen. Damit gesichert wird, daß die F. den Auftrag der zentral erteilten Wirtschaftsbefehle auch tatsächlich in die Tat umsetzen, wurden die Instanzen des finanzwirtschaftlichen Lenkungsapparates — ebenso wie die allgemeine Wirtschaftsverwaltung — zu einer hierarchisch formierten Kommando- und Kontrollorganisation zusammengefaßt. Die Befehlswege zwischen der zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanz (Ministerium der Finanzen) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Geldbewirtschaftungsinstitutionen (z. B. den Banken) in den Gebietseinheiten der DDR (Bezirke, Kreise, Gemeinden) wurden nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Maßgebendes Organisationsprinzip zur Gestaltung des finanzwirtschaftlichen Lenkungsapparates ist das Territorialprinzip. Entsprechend diesem Prinzip lehnt sich der Aufbau des Instanzenzuges der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise und Gemeinden und die auf diesen Verwaltungsebenen bestehenden Leitungsorgane an. Die in der DDR bestehenden F. werden nach „Haushaltsorganen“, „Bankorganen“ und „Versicherungsorganen“ unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. steht das Ministerium der Finanzen (MdF.). Neben dieser zentralen Leitungsinstanz gehören außerdem noch die Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise und die Prüfungsorgane der Staatlichen Finanzrevision zu den „Haushaltsorganen“. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden die „Bankorgane“. Die „Versicherungsorgane“ setzen sich aus zwei Versicherungszweigen zusammen, den Versicherungsgeschäfte betreibenden verselbständigten staatlichen „Versicherungsunternehmen“ und der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten, Genossenschaftsmitglieder, Komplementäre der halbstaatlichen Betriebe und der kleinen selbständigen Gewerbetreibenden . Infolge der enormen Konzentrationsmaßnahmen der Staatsführung im Versicherungswesen gibt es in der DDR nur zwei nach Kundenkreisen spezialisierte verselbständigte „Versicherungsunternehmen“: Die Staatliche Versicherung der DDR für das Inlandsgeschäft und die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG für die Gewährung eines Versicherungsschutzes gegen drohende Schäden bei Auslandsgeschäften (Im- und Exportsendungen, Luft- und Wasserfahrzeuge im Auslandsdienst). Seltsamerweise wird die „Staatliche Zollverwaltung“ der DDR nicht zu den F. gerechnet. Um a) die Haushalts- und Finanzpolitik, b) die Geld- und Kreditpolitik und c) den Versicherungsschutz für Wirtschaft und private Haushalte stets flexibel den sich ändernden Wirtschafts- und Lebensbedingungen sowie den gewandelten Aufgaben anzupassen und insgesamt zu verbessern, wurden zur Beratung des MdF., der Räte der Bezirke und Kreise, der Staatsbank und der Versicherungsunternehmen funktional spezialisierte Beiräte gebildet. Diese in Organisation und Zusammensetzung häufig wechselnden Beiräte haben, mit Ausnahme des 1972 geschaffenen „Rates für Geld- und Kreditwirtschaft“, in der Regel sehr ähnliche Aufgaben. Als die Geld- und Finanzpolitik durch die Wirtschaftsreform in der DDR (1963–1970) mit jedem Reformjahr größere Bedeutung für die Wirtschaftslenkung erlangte, beschloß die Staatsführung 1967, zur Vorbereitung der immer komplizierter gewordenen geld- und finanzpolitischen Lenkungsmaßnahmen einen „Finanzrat“ beim MdF. zu bilden. Als „Organ des Ministerrates“ sollte er diesen bei der zweckmäßigen Konstruktion komplizierter ökonomischer Hebel (Regelungsinstrumente) und bei der Durchführung kurzfristiger operativer Eingriffe in die Finanzwirtschaft der Planträger sachkundig beraten und wirkungsvoll unterstützen. Der Rat selbst sollte jedoch keine leitenden Funktionen ausüben. Das Betätigungsfeld des Finanzrates beschränkte die Staatsführung auf zwei Gebiete. Er soll alle wichtigen Maßnah[S. 303]men a) auf dem Gebiete der Staatseinnahmen- und der Staatsausgabenpolitik (einschließlich der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Bevölkerung, die aus dem Staatshaushalt und Sozialversicherungshaushalt bezahlt werden) und b) auf dem Gebiete der Währungspolitik (Außenwirtschaftliche Absicherung der Binnenwährung der DDR, Devisenpolitik, Regulierung des Außenwertes der Touristenmark und Abwicklung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs) sachkundig vorbereiten, miteinander koordinieren und ihre Durchführung überwachen. Mitglieder des „Finanzrates“ sind der Minister der Finanzen als Vorsitzender, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der 3 überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise sowie einige ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Großkombinaten und regionalen Staatsorganen. Über den praktischen Einfluß dieses „Finanzrates“ auf die Wirtschaftspolitik des Ministerrates allgemein und auf die Währungs-, Geld- und Finanzpolitik speziell können keine Angaben gemacht werden, da über seine Tätigkeit in der Tages- und der Fachpresse kaum berichtet wird. Ähnliche Aufgaben, wie diejenigen des zentralen „Finanzrates“, wurden „Finanzbeiräten“ der regionalen Räte der Bezirke und Kreise übertragen. Diese Gremien wurden verpflichtet, die F. auf örtlicher Ebene ständig durch Ratschläge zu unterstützen. Sie sollen deren Maßnahmen untereinander abzustimmen versuchen und analysieren, ob sie effizient arbeiten. Mitglieder der „Finanzbeiräte“ sind die Leiter der Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise, die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die der örtlichen Direktionen der staatlichen Versicherungseinrichtungen. Den Vorsitz in diesem Gremium führt stets der Leiter der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte. In den Finanzbeiräten werden die jährlichen Haushaltspläne der Gebietseinheiten vorberaten. Sie diskutieren die Berichte über die wirtschaftlichen und finanziellen Erfolge der im Territorium angesiedelten bezirksgeleiteten und örtlichen volkseigenen Wirtschaftsbetriebe, die der Genossenschaften, der restlichen halbstaatlichen und privaten Betriebe sowie die Geschäftsergebnisse der Sparkassen. Alle wesentlichen gemeinsamen Aktivitäten der verschiedenen F. im Bezirk oder Kreis müssen seit der Verwaltungsreorganisation der Jahre 1963/1964 in Form von „Vereinbarungen “ festgelegt, und dann nach einem untereinander abgestimmten Ablaufplan verwirklicht werden. Ausarbeitungs- und Beschlußinstanz für diese „konzertierten Aktionen“ ist der Finanzbeirat. Die in diesen Angelegenheiten getroffenen Absprachen und eingeleiteten Aktionen werden den jeweils übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorganen laufend mitgeteilt (z. B. der Staatlichen Plankommission, den wirtschaftsleitenden Ministerien), damit diese in der Lage sind, die örtlichen mit den zentralen finanzpolitischen Maßnahmen abzustimmen. Eine besondere Rolle unter den finanzwirtschaftlichen Leitungsorganen kommt dem im Oktober 1972 gegründeten „Rat für Geld- und Kreditwirtschaft“ zu. Während die Finanzwissenschaft der DDR dem „Finanzrat“ beim Ministerrat und den „Finanzbeiräten“ bei den örtlichen Räten nicht den Status eines echten F. zuerkennt, weil diese keine unmittelbar leitenden Funktionen ausüben und auch nicht über einen eigenen Verwaltungsunterbau verfügen, liegen — bezüglich der Kompetenzen — die Verhältnisse beim „Rat für Geld- und Kreditwirtschaft“ ganz anders. Der Rat soll durch direkte Weisungen und selbst organisierte Kontrollen die „einheitliche Leitung der Geld- und Kreditpolitik der Banken“ auf der Grundlage des geplanten güterwirtschaftlichen Wachstums gewährleisten, und damit eine straffere staatliche Lenkung der Geschäftspolitik der Kreditinstitute durchsetzen. Sein Hauptaugenmerk gilt dabei einer besseren, planentsprechenden Regulierung der Kreditexpansion der Geschäftsbanken und einer verschärften dirigistischen Steuerung der Finanzwirtschaft des volkseigenen Sektors der Volkswirtschaft mit bankpolitischen Mitteln. Die Leitung dieses neuen Beratungs-, Koordinierungs- und Führungsorgans liegt in den Händen des Präsidenten der Staatsbank. Dem Rat gehören nach der Wiedereingliederung der Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank am 1. 7. 1974 der Präsident der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft und die Leiter der beiden Außenhandelsspezialbanken an. Vertreter des Ministerrates in diesem Gremium sind der Finanzminister und seine Stellvertreter. In den Rat wurden außerdem einige Finanzwissenschaftler und Manager berufen, deren Kenntnisse zur Erarbeitung möglichst interessenunabhängiger sachgerechter Lösungen beitragen sollen. Finanzsystem; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Staatshaushalt; örtliche Organe der Staatsmacht; Staatsapparat; Wirtschaft; Bankwesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Geld; Währung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 302–303 Finanzökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und FinanzberichterstattungSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Dazu gehören alle staatlichen Verwaltungen und Institutionen, welche speziell für die Planung, Regulierung und Kontrolle der Geldversorgung, Geldkapitalbildung und der Geldbewegungen geschaffen wurden. Ihre Lenkungsfunktionen sind auf der Grundlage und entsprechend den Zielen der lang- und kurzfristigen staatlichen Wirtschaftspläne auszuführen. Damit gesichert wird, daß die F. den Auftrag der zentral erteilten Wirtschaftsbefehle auch tatsächlich in die…
DDR A-Z 1975
Nuklearer Umweltschutz (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Der NU. liegt vornehmlich in den Händen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (StAAS.), das eng mit dem Ministerium für Gesundheitswesen sowie den für die Kernforschung zuständigen Forschungsinstituten zusammenarbeitet. Hier sind vor allem das „Zentralinstitut für Kernforschung“ sowie das Zentralinstitut für Hochenergiephysik zu nennen. Da der Komplex Kernforschung und Schutz vor nuklearen Strahlen für den gesamten RGW von Bedeutung ist, hat die DDR wichtigen Anteil sowohl an der Ständigen Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie als auch an dem als Koordinierungsinstanz für die Kernforschung der RGW-Länder fungierenden „Vereinigten Institut für Kernforschung der sozialistischen Länder“ in Dubna/UdSSR. Zu den entscheidenden Aufgaben des StAAS. gehört die Erarbeitung von Grundsätzen zum Schutz sowohl der Bevölkerung als auch der Strahlenbelastungen ausgesetzten Beschäftigten vor ionisierender Strahlung. Dazu sind bereits Mitte der 50er Jahre Verordnungen über den Umgang mit radioaktiven Stoffen (GBl. I, 1956, S. 496 f.) sowie seit den 60er Jahren „Strahlen[S. 601]schutzverordnungen“ (GBl. II, 1964, S. 655 ff.) erlassen worden. Gegenwärtig gilt die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II, 1969, S. 627 ff.) mit einer umfangreichen Durchführungsbestimmung (GBl. II, 1969, S. 635 ff.) und mehreren Anlagen. In diesen sind die maximal zulässigen Werte der Strahlenbelastung festgelegt: Z. B. die maximal zulässigen Dosisäquivalente für die individuelle Strahlenbelastung, die genehmigten Freigrenzen, die erlaubte Strahlenbelastung in Arbeitsräumen, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, sowie für das Gesundheitswesen die zulässigen Werte der inneren Strahlenbelastung menschlicher Organe getrennt nach unterschiedlichen Radionukliden. Unter Strahlenschutz ist die Einheit von Forschung, Überwachung, Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen zum Schutz des Menschen und der Biosphäre zur Erkennung von Strahlenschäden zu verstehen. Einbezogen sind aber auch die Erarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit nuklearer Anlagen einschließlich der Gegenmaßnahmen bei Eintritt außergewöhnlicher Strahleneinwirkungen. Für die individuelle Strahlenbelastung werden 3 Personengruppen unterschieden: a) beruflich strahlenexponierte Personen, b) mit Überwachungsfunktionen beauftragte Personen und c) Personengruppen der Bevölkerung. Für jede dieser Gruppen gelten unterschiedliche Dosislimite, wobei insbesondere bei Personen, an denen strahlenmedizinische Maßnahmen durchgeführt werden, die in detaillierten Wertetabellen festgelegten Limite eingehalten werden müssen. Insbesondere soll gewährleistet werden, daß Personen im fortpflanzungsfähigen Alter, Schwangere, Kinder und Jugendliche bei strahlenmedizinischen Maßnahmen nur den niedrigsten Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. Daneben wurden maximal zulässige Werte für die Strahlenbelastung durch Radionuklide infolge von Ingestion (Aufnahme radioaktiver Stoffe mit Nahrungsmitteln) sowie von Inhalation (Aufnahme radioaktiver Stoffe in der Atemluft) für bestimmte Zeitintervalle erarbeitet. Schließlich ist festgelegt worden, daß Rohstoffen, Halbfabrikaten und Endprodukten — wenn dies unvermeidlich ist — jeweils nur Radionuklide mit der geringsten Radiotoxität zugesetzt werden dürfen, wobei die jeweilige Konzentration vorgegebene Werte nicht überschreiten darf. Zur Lösung des Problems radioaktiver Abfälle dient ihre zentrale Erfassung. Darüber hinaus sind je nach Höhe der Aktivitätskonzentration, Oberflächenkontamination und des Dosisleistungsäquivalents bestimmte Formen der Abfallbeseitigung vorgeschrieben. Das gleiche gilt für die Ableitung radioaktiver Abwässer. Bei der Abgabe radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre dürfen in der Abluft bestimmte Konzentrationen nicht überschritten werden. Vornehmlich zum Zwecke des Strahlenschutzes sind sowohl der Betrieb von Kernanlagen als auch der Verkehr mit radioaktiven Stoffen genehmigungspflichtig, wobei dem StAAS. die Strahlenschutzbauartprüfung und die Strahlenschutzbauartzulassung obliegen. Die Leiter der Institutionen, in denen radioaktive Stoffe Verwendung finden oder in denen Kernanlagen betrieben werden, sind für die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen verantwortlich; sie haben entsprechende Mitarbeiter als Strahlenschutzbeauftragte zu berufen und durch das StAAS. ausbilden und prüfen zu lassen. Während der innerbetriebliche Strahlenschutz vom StAAS. durch seine „Strahlenschutzinspektion“ bzw. seinen „medizinischen Dienst“ kontrolliert wird, ist die Überwachung der Biosphäre drei weiteren Instituten übertragen. Der „Meteorologische Dienst der DDR“ ist mit der Überwachung der bodennahen Atmosphäre, das „Amt für Wasserwirtschaft der DDR“ mit der Gewässerüberwachung betraut, und dem „Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR“ obliegt die Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte. Sie haben darüber allerdings dem StAAS. Bericht zu erstatten. Alle beteiligten Institutionen sind zu laufender Strahlenschutzmessung und zur Einhaltung der Schutzbestimmungen verpflichtet und müssen im Falle des Auftretens außerordentlicher Strahlenbelastungen eine sofortige Benachrichtigung der „Strahlenschutzbereitschaft“ durchführen. Solange jedoch noch keine nachhaltigen Sanktionen bei Überschreitungen der maximal zulässigen Strahlenbelastung festgelegt sind, könnten Betriebe im Falle einer dann günstigeren Kostensituation für kurze Perioden unzulässige Strahleneinflüsse zulassen. Aus diesem Grunde dürfte der Erlaß entsprechender Sanktionen für die nächste Zukunft zu erwarten sein. Umweltschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 600–601 Novemberrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NVASiehe auch die Jahre 1979 1985 Der NU. liegt vornehmlich in den Händen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (StAAS.), das eng mit dem Ministerium für Gesundheitswesen sowie den für die Kernforschung zuständigen Forschungsinstituten zusammenarbeitet. Hier sind vor allem das „Zentralinstitut für Kernforschung“ sowie das Zentralinstitut für Hochenergiephysik zu nennen. Da der Komplex Kernforschung und Schutz vor nuklearen Strahlen für den gesamten RGW von…
DDR A-Z 1975
Auszeichnungen (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen oder Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, sind auch in der DDR A. Ausdruck gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Anerkennung. Das Auszeichnungswesen in der DDR — orientiert an dem der UdSSR — ist inflationär: Im Laufe der Jahre wurden immer mehr A. gestiftet, es gibt inzwischen kaum eine Berufsgruppe, für deren Mitglieder nicht eine spezielle A. geschaffen worden ist. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen staatlichen A., die von oder im Namen der obersten Staatsorgane, und A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken oder Städten verliehen werden. Die staatlichen A. sind im wesentlichen in die 4 Gruppen Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel gegliedert. Außerdem gibt es als staatliche A. Ehrenzeichen und Leistungsabzeichen sowie das „Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung“. Die A. werden verliehen an Einzelpersonen, Kollektive, Betriebe sowie an Teilkollektive, sofern sie eine organisatorische Einheit bilden. Der Trend zur Kollektiv-A. in der DDR, deren Ziel die Vergesellschaftung der Menschen ist, hat im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Mit einigen A. können auch ausländische Staatsangehörige geehrt werden. Zu den staatlichen A. gehören in der Regel eine Urkunde und die Befugnis, sich als Träger der jeweiligen A. zu bezeichnen (z. B. „Träger der Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse“). Staatliche A. sind — bis auf wenige Ausnahmen — mit dem Tragen eines Ordens, einer Medaille oder eines Abzeichens verbunden. Für fast alle tragbaren staatlichen A. gibt es Interimsspangen. Zur Verleihung vieler staatlicher A. gehört die Zahlung einer Geldprämie oder — in wenigen Fällen — eine jährliche Rentenzahlung. Bei der Verleihung von staatlichen A. an Kollektive wird in der Regel die Geldprämie so geteilt, daß kein Kollektivmitglied eine größere Summe erhalten darf als bei einer Einzelverleihung vorgesehen ist. Derartige Geldzuwendungen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Für alle staatlichen A. gibt es Verordnungen über die jeweilige A. durch den Ministerrat, bzw. Änderungsverordnungen. Details über die Verleihungen der jeweiligen staatlichen A. sind in Ordnungen verzeichnet, die im Gesetzblatt der DDR erscheinen und deren Paragraphen u. a. regeln: ; die Stufen der A.; die Verdienstgründe; den Personenkreis und die kollektiven Gruppen, die für die A. vorgesehen sind; den Kreis der Vorschlagsberechtigten; die Form der Vorschläge (Begründung, Lebenslauf der Auszuzeichnenden); die Auszeichnungsbefugten; die Geldzuwendungen (Prämien); die Tage, an denen die A. verliehen wird; aus welchem Material die A. ist, welche Form sie hat, welche Bilder oder Embleme auf ihr abgebildet sind und welcher Text auf ihr steht; wo und wann die A. zu tragen ist. Die staatlichen A. werden vornehmlich verliehen am 1.~Mai, dem „Kampf- und Feiertag der internationalen Arbeiterklasse“, und am 7. Oktober, dem „Tag der Republik“; ferner an den Ehrentagen der auszuzeichnenden Berufsgruppen (z. B. für pädagogische Berufe am 12. Juni, dem „Tag des Lehrers“, oder an Angehörige der [S. 87]NVA am 1. März, dem „Tag der Nationalen Volksarmee“); bei A., die den Namen bestimmter Personen tragen, in der Regel an den Geburtstagen der Namensgeber (z. B. den Johannes-R.-Becher-Preis und die dazugehörige Medaille jeweils am 22. Mai, dem Geburtstag des Dichters); bei bestimmten A. „unmittelbar nach gezeigter Leistung“ (z. B. Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee) oder aus zeitlich bestimmten Anlässen (z. B. Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen während der Zentralen Messe der Meister von Morgen). Die Vorbereitung und Prüfung der mit der Stiftung und Verleihung staatlicher A. zusammenhängenden Fragen regelt ein zentraler A.-Ausschuß, dem der Leiter des Büros des Ministerrates vorsitzt. Ferner gehören ihm an: ein Mitglied des FDGB, ein Mitglied des Präsidiums der Nationalen Front u. a. Der zentrale Ausschuß überprüft erstens die Vorschläge für die Verleihung von staatlichen A., die dem Präsidium des Ministerrates zur Beschlußfassung oder dem Vorsitzenden des Ministerrates zur Bestätigung vorzulegen sind, zweitens die Vorschläge für die Verleihung staatlicher A. an Einzelpersonen, die mit einer Geldzuwendung bis 5.000 Mark verbunden sind. Der Ausschuß hat das Recht, auch die Vorschläge für die Verleihung aller anderen staatlichen A. zu überprüfen. Vor der Einreichung von Ordnungen über die Verleihung neu zu stiftender staatlicher Ä. und Änderung bestehender Ordnungen über die Verleihung staatlicher A. zur Beschlußfassung im Präsidium des Ministerrates ist die Stellungnahme des zentralen Ausschusses einzuholen. Das Recht zum Tragen einer staatlichen A. bzw. zum Führen eines Ehrentitels kann aberkannt werden, 1. wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die A. zur Zeit ihrer Verleihung ausgeschlossen hätten, 2. wenn sich der Inhaber einer staatlichen A. dieser als unwürdig erweist, z. B. wenn gegen ihn durch Strafurteil auf Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte erkannt wird. Im Falle der Aberkennung sind die entsprechenden Urkunden und Ehrenzeichen an die zuständige staatliche Stelle zurückzugeben. Einige staatliche A. der DDR werden nicht mehr verliehen oder sind durch andere ersetzt worden. So ist zum Beispiel an Stelle der drei Ehrentitel Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, Brigade der hervorragenden Leistung, Brigade der besten Qualität im Jahre 1962 der Ehrentitel Kollektiv der sozialistischen Arbeit geschaffen worden. 1969 wurde der Ehrentitel der sozialistischen Arbeit gestiftet, der die bis dahin verliehenen A. Aktivist des Siebenjahrplanes und Medaille für ausgezeichnete Leistungen ablöste. Nicht mehr verliehen werden Wanderfahnen, mit denen von 1950 bis 1963 vornehmlich Betriebe und landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften ausgezeichnet wurden. II. Nichtstaatliche Auszeichnungen Neben den staatlichen A. gibt es noch zahlreiche nichtstaatliche A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken und Städten verliehen werden. Mit ihnen werden zumeist sowohl Einzelpersonen als auch Betriebe oder Kollektive geehrt. Wie bei den staatlichen A. sind auch die meisten nichtstaatlichen A. mit dem Tragen einer Medaille verbunden. Etliche der nichtstaatlichen A. haben inzwischen im Auszeichnungswesen der DDR einen bestimmten Stellenwert erhalten. So zum Beispiel die A., die alljährlich vom Zentralrat der Freien Deutschen Jugend verliehen werden: Artur-Becker-Medaille; Medaille „Für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst Thälmann“; Ehrendiplom „Vorbildlicher Freundschaftspionierleiter“; Ehrenmedaille der FDJ „Für die Festigung der brüderlichen Beziehungen zwischen der Freien Deutschen Jugend und dem Leninschen kommunistischen Jugendverband der Sowjetunion“; Erich-Weinert-Medaille, Kunstpreis der FDJ; Abzeichen für gutes Wissen; Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen. Die folgende, nicht vollständige Liste der nichtstaatlichen A. soll die kaum noch zu überblickende Vielzahl der A. in der DDR dokumentieren (die Angaben hinter den A. beschreiben den Bezieherkreis und/oder den Preisverteiler): Alex-Wedding-Medaille, Kinderbuchautoren; Literaturpreis des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands; Heinrich-Mann-Preis, Literaturpreis, Akademie der Künste der DDR; Hans-Marchwitza-Preis, Literaturpreis für junge Schriftsteller, Akademie der Künste der DDR; Alex-Wedding-Preis, Preis für belletristische Kinder- und Jugendliteratur, Akademie der Künste der DDR; F.-C.-Weiskopf-Preis, Literaturpreis, Akademie der Künste der DDR; J.-R.-Becher-Medaille, Preis für Kulturpolitiker, Kulturbund der DDR; Kulturpreis des FDGB; Kunstpreis des FDGB; Goethe-Preis der Hauptstadt der DDR Berlin; Martin-Andersen-Nexö-Kunstpreis der Stadt Dresden; Kunstpreis für den Bezirk Gera; Händelpreis des Rates des Bezirks Halle; Kulturpreis des Bezirks Karl-Marx-Stadt; Gutenberg-Preis der Stadt Leipzig; [S. 88]Fritz-Reuter-Preis für Kunst und Literatur des Bezirks Neubrandenburg; Kulturpreis der Stadt Rostock; Fritz-Reuter-Kunstpreis des Rates des Bezirks Schwerin; Max-Reger-Kunstpreis des Bezirks Suhl; Carl-Blechen-Preis des Rates des Bezirks Cottbus; John-Brinckmann-Preis des Rates des Bezirks Rostock; Kulturpreis der Stadt Erfurt; Kunstpreis des Bezirks Frankfurt (Oder); Kunstpreis der Stadt Halle; Kunstpreis der Stadt Leipzig; Erich-Weinert-Kunstpreis der Stadt Magdeburg; Theodor-Fontane-Preis für Kunst und Literatur; Winkelmann-Medaille; Literatur- und Kunstpreis der Stadt Weimar; Wilhelm-Bracke-Medaille, Börsenverein der Deutschen Buchhändler; Arthur-Nikisch-Preis, Preis für Dirigenten, Stadt Leipzig; Carl-Maria-von-Weber-Preis, Preis (alle zwei Jahre) für junge Künstler, Stadt Dresden; Fritz-Heckert-Medaille, Auszeichnung für verdiente Gewerkschaftler, FDGB; Hanns-Eisler-Preis, Preis für neue Kompositionen und musikwissenschaftliche Arbeiten; Hans-Otto-Preis, Preis für Theaterkollektive, Zentralvorstand der Gewerkschaft Kunst; Schumann-Preis. III. Staatliche Auszeichnungen A. Orden Von den 6 Orden der DDR werden 5 vom Vorsitzenden des Staatsrates oder in seinem Namen verliehen, den Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ verleiht der Minister für Nationale Verteidigung. Bis auf den Scharnhorst-Orden, mit dem nur Einzelpersonen geehrt werden, können die Orden auch an Kollektive verliehen werden, der Vaterländische Verdienstorden auch an Städte und Gemeinden. Mit einem Orden ausgezeichnete Kollektive bilden dessen Abzeichen auf ihren Hauseingängen, Briefbogen oder Druckerzeugnissen ab. Die oberste Klasse des Sterns der Völkerfreundschaft wird am Schulterband getragen, die beiden anderen Klassen dieses Ordens sind Bruststerne, alle anderen Orden werden auf der linken oberen Brustseite angelegt. 1. Der Karl-Marx-Orden gilt als die ehrenvollste staatliche A. der DDR. Er wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) in der Arbeiterbewegung, b) bei der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus, c) bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mit seinem Kernstück, dem ökonomischen System des Sozialismus, d) auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, e) auf den Gebieten der Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, f) im Kampf um die Sicherung des Friedens, g) in der Pflege und Förderung echter freundschaftlicher Beziehungen zur Sowjetunion, zu den anderen sozialistischen Staaten und allen friedliebenden Völkern der Welt sowie solcher Beziehungen von Angehörigen und Organisationen dieser Völker zur Deutschen Demokratischen Republik“. Prämie bei Verleihung an Einzelpersonen: 20.000 Mark. 2. Der Vaterländische Verdienstorden wird in den Stufen Bronze, Silber, Gold und Ehrenspange zu Gold verliehen „für besondere Verdienste a) im Kampf der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und im Kampf gegen den Faschismus, b) beim Aufbau, bei der Festigung und Stärkung sowie beim Schutz der Deutschen Demokratischen Republik, c) im Kampf um die Sicherung des Friedens sowie bei der Erhöhung des internationalen Wirkens der Deutschen Demokratischen Republik“. Der Orden kann nur einmal in der gleichen Stufe verliehen werden. Prämien bei Verleihung an Einzelpersonen: Bronze 2.500, Silber 5.000, Gold 10.000 Mark. Prämien bei Verleihung an Kollektive (bis zu 10 Mitgliedern): Bronze 500, Silber 1.000, Gold 2.000 Mark. Ordensträger, die die Auszeichnung bis zum Jahre 1973 erhalten haben, beziehen statt der Prämie ein jährliches Ehrengeld: für Bronze 250, für Silber 500, für Gold 1.000 Mark. Träger der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold erhalten keine Geldzuwendungen. 3. Der Stern der Völkerfreundschaft „dient der Würdigung außerordentlicher Verdienste um die Deutsche Demokratische Republik, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“. Der Orden wird in drei Klassen verliehen: I.~Klasse Großer Stern der Völkerfreundschaft in Gold, II.~Klasse Stern der Völkerfreundschaft in Gold, III.~Klasse Stern der Völkerfreundschaft in Silber. 4. Der Orden Banner der Arbeit wird verliehen für „hervorragende und langjährige Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR, insbesondere für hohe Arbeitsergebnisse in der Volkswirtschaft“. Für die Auswahl der Vorschläge sind folgende Kriterien zugrunde zu legen: „Die Erfüllung und zielgerichtete Übererfüllung des Volkswirtschaftsplans, ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erreichung einer hohen Effektivität der Produktion, der Senkung der Kosten und einer hohen Qualität der Erzeugnisse, die Intensivierung der Produktion durch umfassende sozialistische Rationalisierung, die Entwicklung vorbildlicher Initiativen und Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb und in der Neuerertätigkeit, die Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die schnelle Überleitung neuer Technologien und Verfahren sowie die Einführung neuer qualitätsgerechter Erzeugnisse in die Produktion, die Erfüllung und Übererfüllung der [S. 89]Außenhandelsaufgaben, die Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen.“ Der Orden, der — in einer Klasse — in den vergangenen Jahren 150- bis 250mal verliehen wurde, ist 1974 in drei Klassen aufgeteilt worden. Jahresquoten der einzelnen Stufen: Stufe~III bis zu 1.000 Orden, Stufe~II bis zu 500 Orden, Stufe~I bis zu 250 Orden. Die bisher verliehenen Orden gelten als Orden der Stufe I. Prämienzahlungen bei Verleihung an Einzelpersonen: Stufe~III 2.000, Stufe~II 3.500, Stufe~I 5.000 Mark. Prämienzahlungen bei der Verleihung an Kollektive bis zu 20 Mitgliedern: Stufe~III 500, Stufe~II 750, Stufe~I 1.000 Mark. 5. Der Scharnhorst-Orden — benannt nach dem Schöpfer des preußischen Volksheeres Gerhard von Scharnhorst (1755–1813) — wird verliehen „für besondere Verdienste a) bei der Erfüllung von Aufgaben zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der Deutschen Demokratischen Republik, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) beim Einsatz der ganzen Persönlichkeit zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik, d) bei der Weiterentwicklung der Militärwissenschaft und Militärtechnik, e) bei der Festigung der Militärkoalition der sozialistischen Bruderarmeen“. Die Ordensträger erhalten eine Prämie von 5.000 Mark. 6. Der Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik von großem Nutzen sind, h) um die Festigung der Waffenbrüderschaft mit den sozialistischen Bruderarmeen“. Der Orden wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. B. Preise Die höchste A., der Nationalpreis, wird vom Vorsitzenden des Staatsrates, alle anderen Preise werden von den für die Preisverteilung zuständigen Ministern des Ministerrates verliehen (die meisten vom Minister für Kultur). Mit fast allen Preisen werden sowohl Einzelpersonen als auch Kollektive ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält eine Medaille. Alle Preis-Medaillen werden auf der rechten oberen Brustseite angelegt, bis auf die Medaillen zum Rudolf-Virchow-Preis und zum Guts-Muths-Preis, die Etui-Medaillen und nicht anlegbar sind. 1. Der Nationalpreis wird verliehen für „hervorragende schöpferische Arbeiten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, bedeutende mathematisch-naturwissenschaftliche Entdeckungen und technische Erfindungen, die Einführung neuer Arbeits- und Produktionsmethoden“ sowie für „hervorragende Werke und Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Literatur“. Der Nationalpreis wird in drei Klassen an Einzelpersonen und Kollektive bis zu 6 Personen verliehen. Die Höhe des Preises: I.~Klasse 100.000, II.~Klasse 50.000, III.~Klasse 25.000 Mark. Jährliche Preis-Quoten: a) Wissenschaft und Technik bis zu 5 Preise der I. Klasse, bis zu 10 der II.~Klasse, bis zu 15 der III.~Klasse; b) Kunst und Literatur bis zu 3 Preise der I. Klasse, bis zu 6 der II.~Klasse, bis zu 9 der III.~Klasse. 2. Der Johannes-R.-Becher-Preis — benannt nach dem Dichter und ehemaligen Minister für Kultur der DDR Johannes R. Becher (1891–1958) — wird verliehen „für Werke der deutschen Lyrik, die im Geiste der großen Dichtung von Johannes R. Becher einen würdigen Beitrag zur sozialistischen deutschen Nationalliteratur bilden“. Der Preis, der alle zwei Jahre verliehen wird, ist mit einer Geldprämie von 20.000 Mark verbunden. 3. Der Preis für künstlerisches Volksschaffen wird für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“ verliehen. Die Höhe des Preises, der in zwei Klassen verliehen wird, beträgt für Einzelpersonen bis zu 15.000 (I. Klasse), bis zu 3.000 (II.~Klasse), für Gruppen (je nach Struktur) 5.000 bis 15.000 (I. Klasse), 3.000 bis 10.000 Mark (II.~Klasse). 4. Der Heinrich-Heine-Preis wird verliehen a) für „lyrische Werke und b) Werke der literarischen Publizistik“. Die Höhe des Preises — jährlich eine Auszeichnung für lyrische Werke und eine für Werke der literarischen Publizistik — beträgt 12.500 Mark. 5. Der Lessing-Preis wird verliehen für „hervorragende Werke a) auf dem Gebiet der Bühnendichtung und b) auf dem Gebiet der Kunsttheorie und Kunstkritik“. Die Höhe des Preises — jährlich eine Auszeichnung für ein Werk (Bühnendichtung) und ein Werk (Gebiet der Kunsttheorie oder Kunstkritik) — beträgt 10.000 Mark. 6. Der Friedrich-Engels-Preis wird verliehen für „hervorragende Leistungen in der Forschung oder in der Wissenschaftsorganisation, die der Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Landesverteidigung insgesamt oder eines ihrer Teilsysteme dienen“. Die Höhe des Preises, der in drei Klassen verliehen wird, beträgt für Kollektive bis zu 25.000 (I. Klasse), bis zu 15.000 (II.~Klasse) bis zu 10.000 Mark (III.~Klasse); für Einzelpersonen bis zu 10.000 (1. Klasse), bis zu 6.000 (II.~Klasse), bis zu 4.000 Mark (III.~Klasse). Jährliche Preis-Quoten: bis zu 3 Preise der I. Klasse, bis zu 6 Preise der II.~Klasse, bis zu 12 Preise der III.~Klasse. [S. 90]7. Der Heinrich-Greif-Preis — benannt nach dem 1946 verstorbenen Schauspieler Heinrich Greif, der von 1935 bis 1945 als Sprecher der deutschen Sendungen im Moskauer Rundfunk tätig war — wird verliehen für „hervorragende Einzel- und Kollektivleistungen in der deutschen Filmkunst“. Der Preis, der jährlich in drei Klassen je einmal für Leistungen aus dem Vorjahr verliehen wird, ist dotiert bei Einzelleistungen bis zu 7.500 (I. Klasse), bis zu 5.000 (II.~Klasse), bis zu 3.500 Mark (III.~Klasse); bei Kollektivauszeichnungen bis zu 20.000 (I. Klasse), bis zu 15.000 (II. Klasse), bis zu 10.000 Mark (III.~Klasse). 8. Der Kunstpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende schöpferische oder interpretierende Leistungen“ sowie für „Leistungen auf den Gebieten des Theaters, des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, der Unterhaltungskunst, der Musik für Interpretation und Komposition, der bildenden und angewandten Kunst“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 20mal verliehen werden kann, beträgt für Einzelpersonen 6.000, für Kollektive bis zu 20.000 Mark. 9. Der Guts-Muths-Preis — benannt nach dem Begründer des Schulturnens Johann Christoph Friedrich Guts Muths (1759–1839) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die geeignet sind, die Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der Deutschen Demokratischen Republik zu fördern“. Die Höhe des Preises, der jährlich an 5 Einzelpersonen oder Kollektive verliehen wird, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) bis zu 15.000 Mark. 10. Der Theodor-Körner-Preis — benannt nach dem Dichter Theodor Körner (1791–1813) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Schaffung bedeutender Werke der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaterschaffens und der Fernsehdramatik, in denen die Entwicklung und die Leistungen der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe … Gestaltung finden“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 8mal verliehen wird, beträgt für Kollektive bis zu 15.000, für Einzelpersonen 5.000 Mark. 11. Der Cisinski-Preis — benannt nach dem wendischen Schriftsteller Jakub Bart-Cisinski (1856–1909) — wird verliehen für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder andere vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des sorbischen Volksschaffens“. Mit dem Preis, der alle 2 Jahre verliehen wird, können jeweils bis zu 3 Einzelpersonen und bis zu 3 Kollektive ausgezeichnet werden. Die Höhe des Preises beträgt für Einzelpersonen bis zu 5.000 (I. Klasse), bis zu 3.000 Mark (II.~Klasse); für Kollektive bis zu 8.000 (I. Klasse), bis zu 5.000 Mark (II.~Klasse). 12. Der Rudolf-Virchow-Preis — benannt nach dem Anatomen und Pathologen Rudolf Virchow (1821–1902) — dient „der Förderung der medizinischen Wissenschaft und wird vorwiegend an Nachwuchswissenschaftler verliehen“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 6mal verliehen wird, beträgt bei Einzelauszeichnungen bis zu 3.000, bei Kollektivauszeichnungen bis zu 5.000 Mark. C. Medaillen Die Medaillen werden in der DDR — je nach Bedeutung — vom Vorsitzenden des Ministerrates, den einzelnen Ministern, von den Leitern staatlicher Ämter bis hinunter durch Betriebsleiter verliehen. So wird beispielsweise ein Träger der Treuedienstmedaille der Deutschen Post in Bronze oder Silber vom Leiter des jeweiligen Postamtes dekoriert, die Medaille in Gold wird vom Leiter der Bezirksdirektion der Post übergeben und die Verleihung der Ehrenspange zur Medaille in Gold nimmt der Minister für das Post- und Fernmeldewesen vor. Mit den Medaillen werden Einzelpersonen, aber in zunehmendem Maße auch Kollektive ausgezeichnet. Von den 46 Medaillen werden 38 an der linken oberen Brustseite getragen, die Nr. 3, 24, 27, 28, 29, 41, 46, 47 werden an der rechten oberen Brustseite angelegt. <Verdienstmedaillen> 1. Die Clara-Zetkin-Medaille — benannt nach der langjährigen kommunistischen Reichstagsabgeordneten Clara Zetkin (1857–1933) — wird verliehen für „hervorragende Verdienste a) beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik, b) um die Erhaltung des Friedens; c) in der Frauenarbeit bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Frauen und bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“. Prämie bei Einzelpersonen 2.500, bei Kollektiven (bis zu 10 Personen) 5.000 Mark. Medaillen-Träger, die bis 1964 ausgezeichnet wurden, erhalten, sobald Vollrentenanspruch besteht, eine jährliche Ehrenrente von 300 Mark. 2. Die Hufeland-Medaille — benannt nach dem Berliner Arzt Christoph Wilhelm Hufeland (1762–1836) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen im sozialistischen Wettbewerb bei der Erfüllung der staatlichen Planaufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens in hoher Qualität und Effektivität“. Die Medaille mit den Stufen Bronze, Silber und Gold wird in jeder Stufe nur einmal und nur an Einzelpersonen verliehen. Prämien für Bronze 300, für Silber 500, für Gold 1 000 Mark. Jährlich können 300 Personen mit der Medaille in Bronze, 200 mit der Medaille in Silber und 50 mit der Medaille in Gold ausgezeichnet werden. 3. Die Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille — benannt nach dem kommunistischen Reichstagsabgeordneten und Pädagogen Theodor Neubauer [S. 91](1890–1945) — wird verliehen für „außerordentliche Verdienste beim Aufbau des sozialistischen Bildungs- und Erziehungswesens“. Die Medaille mit den Stufen Bronze, Silber und Gold kann mehrmals verliehen werden. Einzelpersonen erhalten für die Medaille in Bronze eine Prämie von 500, für Silber 750, für Gold 1000 Mark; Kollektive für Bronze 2.000, für Silber 3.000, für Gold 4.000 Mark. Es können jährlich ausgezeichnet werden: 475 Einzelpersonen mit der Medaille in Bronze, 110 mit der Medaille in Silber, 65 mit der Medaille in Gold; 155 Kollektive mit der Medaille in Bronze, 85 mit der Medaille in Silber, 25 mit der Medaille in Gold. 4. Die Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „besondere Leistungen und treue Pflichterfüllung beim Aufbau des Sozialismus und bei der Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik“. 5. Die Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn wird in den Stufen I, II und III verliehen für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeit, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“. 6. Die Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee wird entsprechend den Verdiensten in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft beim Aufbau und bei der Festigung der Nationalen Volksarmee“. 7. Die Verdienstmedaille der Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen „in Anerkennung treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse und für vorbildliche Leistungen zur Festigung und Stärkung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Mit der Verleihung der Medaille ist eine Prämie von 300 Mark verbunden. 8. Die Verdienstmedaille der Seeverkehrswirtschaft wird verliehen in den Stufen Bronze, Silber und Gold für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeitserfolge, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“. 9. Die Verdienstmedaille der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Verdienste bei der Erfüllung der der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik gestellten Aufgaben zur Stärkung und Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik“. 10. Die Verdienstmedaille der Deutschen Post wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Entwicklung des sozialistischen Post- und Fernmeldewesens und bei der Gewährleistung seiner ständigen Einsatzbereitschaft“. 11. Die Verdienstmedaille der Organe des Ministeriums des Innern wird verliehen für „Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft zur Erhöhung der K öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zum Schutz des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik und zur Festigung der Deutschen Volkspolizei und der anderen Organe des Ministeriums des Innern sowie für andere hohe Leistungen“. Die Medaille kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold mehrmals verliehen werden. 12. Die Verdienstmedaille für Zivilverteidigung wird verliehen für „a) hervorragende Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Erfüllung der Aufgaben der Zivilverteidigung und b) besondere Verdienste bei der Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Zivilverteidigung, bei der Erziehung, Ausbildung und Schulung ihrer Kräfte sowie bei der Instandhaltung und Weiterentwicklung der technischen Ausrüstung“. Die Medaille kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold mehrmals verliehen werden. Prämie für Einzelpersonen: Bronze 200, Silber 300, Gold 400 Mark. Prämie für Kollektive: Bronze 600, Silber 1000, Gold 1500 Mark. 13. Die Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen wird verliehen für „persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz bei der Rettung von Menschen und Bergung von Verunglückten im Bergbau“ sowie andere „hervorragende Leistungen“. Prämie bei Einzelauszeichnungen 500, bei Kollektivauszeichnungen 1500 Mark. 14. Die Medaille für Verdienste in der Rechtspflege wird verliehen für „Verdienste auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege“. Die A. erfolgt in drei Stufen, bei „großen Verdiensten“ in Bronze, bei „außerordentlichen Verdiensten“ in Silber, bei „hervorragenden und beispielhaften Verdiensten“ in Gold. Prämie für Bronze 500, für Silber 750, für Gold 1 000 Mark. Jährlich können 60 Medaillen in Bronze, 25 in Silber und 10 in Gold verliehen werden. 15. Die Medaille für Verdienste im Brandschutz wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung der den Brandschutzorganen gestellten Aufgaben zur Sicherung der Volkswirtschaft sowie des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger“ und anderer „besonderer Verdienste“. Prämie bei Einzelauszeichnungen bis zu 500, bei Kollektivauszeichnungen bis zu 1000 Mark. Die Medaille kann mehrmals verliehen werden. 16. Die Medaille für Verdienste in der Kohleindustrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung hervorragender Leistungen sowie langjähriger Zugehörigkeit zur Kohleindustrie“. Die Auszeichnung erfolgt nach einer 15jährigen ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Kohleindustrie in Bronze, 25jähriger Zugehörigkeit in Silber und 40jähriger Zugehörigkeit in Gold, bei „besonders hervorragenden Leistungen“ vorzeitig. Prämien bei Auszeichnungen in Bronze 250, in Silber 500, in Gold 1000 Mark. 17. Die Medaille für Verdienste in der Energiewirt[S. 92]schaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung langjähriger Zugehörigkeit und von hervorragenden Leistungen im Industriezweig Energie“. Die Auszeichnung erfolgt nach einer 15 jährigen ununterbrochenen Tätigkeit zum Industriezweig Energie in Bronze, 25 jährigen Zugehörigkeit in Silber und nach 40jähriger Zugehörigkeit in Gold, bei „besonders hervorragenden Leistungen“ vorzeitig. Prämien bei Auszeichnungen in Bronze 250, in Silber 500, in Gold 1000 Mark. 18. Die Medaille für Waffenbrüderschaft wird verliehen in den Stufen Bronze, Silber und Gold für „Leistungen und Verdienste, die zur Festigung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Bruderarmeen und zur Entwicklung der gemeinsamen Zusammenarbeit beitragen“. 19. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen für „besondere Verdienste beim Einsatz, beim Aufbau und bei der Festigung der Kampfgruppen“. 20. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern wird verliehen für „ausgezeichnete Leistungen bei der Erfüllung der den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern gestellten Aufgaben zur Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik“. 21. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften wird verliehen für „besondere Leistungen bei der Steigerung der Produktion und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft“. 22. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb wird verliehen an „Werktätige, die Initiatoren neuer Formen des sozialistischen Wettbewerbs zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Verbesserung der sozialistischen Arbeitsorganisation und der Produktion sind“. Prämien für Einzelpersonen bis zu 500 Mark, für Kollektive bis zu 1000 Mark. Jährlich können bis zu 500 Medaillen verliehen werden. 23. Die Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen wird verliehen für „selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hervorragende Leistungen bei der Verhinderung und der Bekämpfung von Katastrophen sowie bei der Beseitigung entstandener Schäden“. 24. Die Medaille für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen für „vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik“ sowie „für andere hohe Leistungen zum Schutz der Staatsgrenzen“. 25. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung hervorragender Leistungen sowie langjähriger Zugehörigkeit im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Medaille wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. Prämien für Bronze 250, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. 26. Die Karl-Liebknecht-Medaille — benannt nach dem Gründer des Spartakusbunds Karl Liebknecht (1871–1919) — wird verliehen „an Lehrlinge, die in ihrer Berufsausbildung im Rahmen des sozialistischen Berufswettbewerbs ständig Höchstleistungen vollbringen, über einen festen Standpunkt der Arbeiterklasse verfügen und sich zu einer sozialistischen Facharbeiterpersönlichkeit entwickelt haben“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer Prämie von 300 Mark verbunden. Jährlich können bis zu 400 Medaillen verliehen werden. 27. Die Medaille für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb wird verliehen an „Lehrlinge, die im sozialistischen Berufswettbewerb beim sozialistischen Lernen, Arbeiten und Leben ihre Wettbewerbsbedingungen mit sehr guten Ergebnissen erfüllen“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer Prämie von 150 Mark verbunden. 28. Die Medaille Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb wird verliehen an „Lehrlinge, die die Ausbildungsziele durch eine vorbildliche sozialistische Gemeinschaftsarbeit und gegenseitige Hilfe erfüllen“ sowie für andere ausgezeichnete Leistungen. Jedes Kollektivmitglied erhält bei der Verleihung eine Prämie von 50 Mark. 29. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen wird verliehen für „hervorragende schöpferische Leistungen Jugendlicher auf wissenschaftlichem, technischem und ökonomischem Gebiet“, deren volkswirtschaftliche Nutzbarkeit nachzuweisen ist. Prämien bei Einzelpersonen 200, bei Kollektiven bis zu 1000 Mark. Jährlich können bis zu 150 Medaillen verliehen werden. 30. Die Rettungsmedaille wird verliehen für „die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn die Rettungstat unter eigener Lebensgefahr erfolgte“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 500 Mark bzw. einem Geschenk dieses Wertes verbunden. <Medaillen für treue Dienste> 31. Die Medaille für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn wird verliehen für „treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit bei der Deutschen Reichsbahn“. Die Medaille hat 4 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze für 10jährige ununterbrochene Dienstzeit (200), Silber für 20jährige Dienstzeit (400), Gold für 30jährige Dienstzeit (750), Ehrenspange zu Gold für 35jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) Dienstzeit (1000 Mark). 32. Die Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee wird verliehen für „ehrliche, gewissen[S. 93]hafte und treue Pflichterfüllung in der Nationalen Volksarmee“. Die Medaille hat 4 Stufen: Bronze nach 5jähriger Dienstzeit, Silber nach 10jähriger Dienstzeit, Gold nach 15jähriger Dienstzeit und nochmals Gold nach 20jähriger Dienstzeit. 33. Die Medaille für treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern wird verliehen „für treue, gewissenhafte und ehrliche Pflichterfüllung in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern“. Die Medaille hat 6 Stufen für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jährige ununterbrochene Dienstzeit. 34. Die Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr wird verliehen für „treue, gewissenhafte und aktive Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren“. Die Medaille wird in 3 Stufen verliehen: Bronze für 10jährige, Silber für 25jährige und Gold für 40jährige Mitarbeit. 35. Die Medaille für treue Dienste in der zivilen Luftfahrt wird verliehen für „treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit in der zivilen Luftfahrt“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige und Gold für 15jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit. 36. Die Medaille für treue Dienste in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen für „treue, gewissenhafte und ehrliche Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 15jährige und Gold für 20jährige treue Dienste. 37. Die Medaille für treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft wird verliehen für „langjährige, treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit in der Seeverkehrswirtschaft“. Sie hat 3 Stufen: Bronze für 15jährige, Silber für 25jährige und Gold für 40jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit. 38. Die Medaille für treue Dienste in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „ehrliche, treue und gewissenhafte Pflichterfüllung in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Medaille hat 6 Stufen für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jährige ununterbrochene Dienstzeit. 39. Die Treuedienstmedaille der Deutschen Post wird verliehen für „treue Dienste bei der Deutschen Post“. Die Medaille hat 4 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Geldprämie verbunden ist: Bronze für 10jährige (200), Silber für 20jährige (400), Gold für 30jährige (750). Ehrenspange zu Gold für 35jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) ununterbrochene Dienstzeit (1000 Mark). 40. Die Pestalozzi-Medaille für treue Dienste — benannt nach dem Jugenderzieher Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) — wird an Lehrer und Erzieher verliehen. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige und Gold für 30jährige Dienstzeit. 41. Die Hans-Beimler-Medaille — benannt nach dem Mitglied der internationalen Brigaden im spanischen Bürgerkrieg Hans Beimler (1895–1936) — wird verliehen für „Verdienste im national-revolutionären Befreiungskampf des spanischen Volkes 1936–1939“. 42. Die Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923 wird verliehen für „aktive Teilnahme an den in Deutschland in den Jahren 1918–1923 stattgefundenen bewaffneten Kämpfen gegen Reaktion und Militarismus, für Frieden, Demokratie und Sozialismus“. 43. Die Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945 wird verliehen für Teilnahme am „antifaschistischen Kampf“ und ist mit einem jährlichen Ehrengeld von 500 Mark verbunden. 44. Die Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag — Demokratische Bodenreform wurde einmalig verliehen für „hervorragende Verdienste a) bei der Durchführung der demokratischen Bodenreform und der Festigung ihrer Ergebnisse, b) bei der Gründung von landwirtschaftlichen Genossenschaften und der Entwicklung der guten genossenschaftlichen Arbeit, c) bei der vollständigen sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“. 45. Die Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 wurde einmalig verliehen „in Würdigung selbstlosen Einsatzes, beispielhafter Hilfeleistungen, aufopferungsvoller Arbeit und anderer hoher Leistungen bei der Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954“. 46. Die Carl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille — benannt nach dem Schulpolitiker Carl Friedrich Wilhelm Wander (1803–1897) — wurde einmalig in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen „für ausgezeichnete Leistungen im Kampf für die deutsche demokratische Schule 1954“. D. Ehrentitel Ehrentitel werden vornehmlich an Einzelpersonen verliehen, aber auch Kollektive können mit ihnen ausgezeichnet werden. Zu jedem Ehrentitel gehört eine Geldprämie (außer bei der Verleihung von Ehrentiteln an Sportler, die offiziell keine Geldzuwendungen erhalten dürfen). Die Mehrzahl der Ehrentitel wird von den zuständigen Ressortministern und den Leitern der obersten Behörden oder in deren Namen verliehen. Jeder Ehrentitel ist mit der Verleihung einer tragbaren Medaille verbunden (außer den Ehrentiteln Kollektiv der sozialistischen Arbeit und Betrieb der sozialistischen Arbeit). Von den 25 Medaillen werden 17 an der linken oberen Brustseite getragen, die Medaillen zu den Nummern 2, 7, 12,14, 15, 20, 21, 23 werden an der rechten oberen Brustseite angelegt. 1. Der Ehrentitel Held der Arbeit wird an Personen verliehen, die „durch ihre besonders hervorragende, bahnbrechende Tätigkeit, insbesondere in der Indu[S. 94]strie, der Landwirtschaft, dem Verkehr oder dem Handel oder durch wissenschaftliche Entdeckungen oder technische Erfindungen sich besondere Verdienste um den Aufbau und den Sieg des Sozialismus erworben haben und durch diese Tätigkeit die Volkswirtschaft und damit das Wachstum und das Ansehen der Deutschen Demokratischen Republik förderten“. Der Ehrentitel, der mit einer Prämie bis zu 10.000 Mark dotiert ist, kann jährlich bis zu 50mal verliehen werden. 2. Der Ehrentitel Hervorragender Wissenschaftler des Volkes wird verliehen für „hervorragende Gesamtleistungen um die Weiterentwicklung der Wissenschaft im Dienste des Friedens durch Forschung und Lehre auf den Gebieten der Natur- und Gesellschaftswissenschaften“. Die Auszeichnung, die mit einer Prämie bis zu 4.000 Mark verbunden ist, kann jährlich bis zu 6mal verliehen werden. 3. Der Ehrentitel Hervorragender Genossenschaftler wird verliehen an „sozialistische Genossenschaften sowie an in der Landwirtschaft tätige Personen, die an der Entwicklung der sozialistischen Genossenschaften der Landwirtschaft einen hervorragenden Anteil haben“. Der Ehrentitel, verbunden mit einer Prämie bis 1000 Mark, kann jährlich bis zu 200mal verliehen werden. 4. Der Ehrentitel Hervorragender Jungaktivist wird an Jugendliche verliehen, „die im sozialistischen Wettbewerb besondere Leistungen durch die Anwendung neuer Arbeitsmethoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität vollbringen, den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt verwirklichen helfen, überdurchschnittliche Ergebnisse in der Sparsamkeitsbewegung erzielen und maßgeblich zur Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne beitragen“. Der Ehrentitel, verbunden mit einer Prämie bis zu 500 Mark, kann jährlich an bis zu 100 Jugendliche verliehen werden. 5. Der Ehrentitel Aktivist der sozialistischen Arbeit wird an Werktätige verliehen, „die hervorragende Leistungen beim Aufbau des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik vollbrachten“, insbesondere „vorbildliche Leistungen bei der Durchsetzung des sozialistischen Wettbewerbs“. Der Ehrentitel ist verbunden mit einer materiellen Anerkennung, „entsprechend dem erreichten ökonomischen Nutzen“. 6. Der Ehrentitel Verdienter Aktivist wird an Werktätige verliehen, „die durch ihre über einen längeren Zeitraum währende hervorragende Tätigkeit … die Einführung und Ausnutzung der modernen Technik und Technologie und die Durchsetzung sozialistischer Arbeitsorganisation förderten, erprobte Neuerermethoden anwandten, andere Werktätige qualifizierten und insbesondere im sozialistischen Wettbewerb hohe Leistungen erzielten“. Die Prämie für den Ehrentitel, der jährlich bis zu 600mal verliehen werden kann, beträgt 1000 Mark. 7. Der Ehrentitel Verdienter Arzt des Volkes wird verliehen für „bedeutsame Leistungen“ in der wissenschaftlichen Forschung und in der praktischen ärztlichen Tätigkeit. Die Prämie für den Ehrentitel, der nur einmal an dieselbe Person verliehen werden kann, kann bis zu 8.000 Mark betragen. Jährlich können bis zu 30 A. vorgenommen werden. 8. Der Ehrentitel Verdienter Bauarbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „für hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben des Bauwesens“ sowie für „langjährige, vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Die Prämie beträgt 5.000 Mark. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 9. Der Ehrentitel Verdienter Bergmann der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen im Bergbau, die für die Volkswirtschaft von Bedeutung sind und eine wesentliche Steigerung der Arbeitsproduktivität bewirkten“. Der Ehrentitel kann nur an Bergleute verliehen werden, die mindestens 5 Jahre im Bergbau tätig sind oder waren. Die Prämie für die Auszeichnung, die bis zu 30mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt bis zu 10.000 Mark. 10. Der Ehrentitel Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „vorbildliche und disziplinierte Arbeit sowie hervorragende Initiativleistungen zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Die A. kann nur einmal und nur an Einzelpersonen verliehen werden. Die Prämie für den Ehrentitel, der jährlich bis zu 30mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 11. Der Ehrentitel Verdienter Erfinder wird verliehen an Personen, „die sich durch die Schaffung von Erfindungen, die Pionier- und Spitzenleistungen … darstellen, hervorragende Verdienste bei der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution … erworben haben“. Die Prämie für Einzelpersonen beträgt 4.000, für Kollektive 15.000 Mark. Der Ehrentitel kann jährlich bis zu 50mal verliehen werden. 12. Der Ehrentitel Verdienter Lehrer des Volkes wird verliehen für „besondere Erfolge bei der Arbeit für die sozialistische Erziehung und Ausbildung der Jugend in Verbindung mit beispielhafter gesellschaftlicher und politischer Tätigkeit in der Öffentlichkeit“. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 Mark. Bis zu 40 A. im Jahr. 13. Der Ehrentitel Verdienter Meister wird verliehen an Meister, die über einen längeren Zeitraum bei der Erfüllung der staatlichen Pläne „überragende Erfolge“ erzielten. Die Prämie beträgt bis zu 3.000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 100 A. 14. Der Ehrentitel Meister des Sports wird verliehen für „hervorragende sportliche Leistungen a) bei Erfüllung der bestätigten Normative in olympischen [S. 95]Sportarten bzw. Disziplinen entsprechend der Sportklassifizierung der Deutschen Demokratischen Republik, b) beim Abschluß der sportlichen Laufbahn als Leistungssportler für beständige hervorragende Leistungen über mehrere Jahre“. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 15. Der Ehrentitel Verdienter Meister des Sports wird verliehen für „hervorragende Verdienste und Erfolge vorrangig auf dem Gebiet des Leistungssports“, insbesondere „für die Erringung von olympischen Medaillen, Weltmeistertiteln oder für gleichbedeutende sportliche Erfolge“. Der Titel, mit dem auch erfolgreiche Trainer und Sportwissenschaftler ausgezeichnet werden, kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden. 16. Der Ehrentitel Meisterbauer der genossenschaftlichen Produktion wird verliehen für „besondere Leistungen bei der Steigerung der Brutto- und Marktproduktion und der vorbildlichen Erfüllung und Übererfüllung von Produktionsverpflichtungen sowie aktiver Beteiligung am sozialistischen Wettbewerb“. Die Prämie beträgt bis zu 500 Mark. Jährlich werden bis zu 600 A. vorgenommen. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 17. Der Ehrentitel Meisterhauer wird an Hauer verliehen „mit besonders hoher fachlicher Qualifikation, die auch bei schwierigen Arbeiten überdurchschnittliche Leistungen vollbringen“. Die Prämie beträgt bis zu 1000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 50 A. 18. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „besondere Verdienste und Initiativen zur Verbesserung der Wirksamkeit der zolldienstlichen Arbeit sowie für langjährige vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Die Prämie beträgt 5.000 Mark. Jährlich gibt es 10 A. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 19. Der Ehrentitel Verdienter Seemann wird verliehen für „die entscheidende Weiterentwicklung der Seeverkehrswirtschaft und für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes sowie für die Anwendung neuer Methoden, mit denen bessere Arbeitsergebnisse bzw. eine höhere Valutaeffektivität erreicht, die Arbeitsproduktivität gesteigert und die Selbstkosten gesenkt werden“. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 Mark. Jährlich gibt es bis zu 16 A. 20. Der Ehrentitel Verdienter Techniker des Volkes wird verliehen an Werktätige, „die hervorragende Leistungen bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ erbringen, deren „Nutzeffekt nachgewiesen werden“ muß. Die Prämie beträgt bis zu 8.000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 50 A. 21. Der Ehrentitel Verdienter Tierarzt wird verliehen für „hervorragende Leistungen beim Aufbau des Sozialismus auf dem Gebiet des Veterinärwesens“, insbesondere an Wissenschaftler und praktische Tierärzte. Die Prämie beträgt bis zu 8.000 Mark. Jährlich werden bis zu 10 A. verliehen. 22. Der Ehrentitel Verdienter Volkspolizist der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „vorbildliche Initiativen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, für die Anwendung neuer Methoden, mit denen bessere Arbeitsergebnisse und ein höherer Nutzeffekt erreicht werden sowie die Einsatzbereitschaft erhöht wird“. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 Mark. Jährlich werden bis zu 20 A. vorgenommen. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 23. Der Ehrentitel Verdienter Züchter wird verliehen für „hervorragende Leistungen auf den Gebieten der Tierzucht und der Pflanzenzucht“. Die Prämie für Einzelpersonen beträgt bis zu 5.000, für Kollektive bis zu 10.000 Mark. Jährlich bis zu 20 A. 24. Der Ehrentitel Betrieb der sozialistischen Arbeit wird verliehen an Betriebe, „die hervorragende Leistungen vollbrachten und sich durch eine kontinuierliche und stabile Entwicklung auszeichnen“. Der Ehrentitel kann nur einmal verliehen werden. Als Prämie erhalten Betriebe mit bis zu 10.000 Beschäftigten bis zu 50.000 Mark, bei Betrieben mit über 10.000 Beschäftigten bis zu 100.000 Mark. Jährlich können bis zu 15 Ehrentitel verliehen werden. 25. Der Ehrentitel Kollektiv der sozialistischen Arbeit wird an Arbeitskollektive verliehen, „die kollektive Verpflichtungen übernommen haben mit dem Ziel, sozialistisch zu arbeiten, zu lernen und zu leben“. Die Verleihung des Ehrentitels ist mit einer materiellen Anerkennung in Form einer Kollektivprämie verbunden. Der Titel kann nur einmal verliehen, aber im jährlich stattfindenden sozialistischen Wettbewerb bestätigt werden. 26. Der Ehrentitel Hervorragendes Jugendkollektiv der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen an „Jugendbrigaden, Jugendarbeitsgruppen, Jugendneuererkollektive, Klubs junger Neuerer, Klubs junger Techniker, Klubs junger Forscher, Realisierungs- und Rationalisierungsbrigaden, Forschungskollektive und andere“, die „auf dem Gebiet der materiellen Produktion … hervorragende Arbeitsergebnisse erzielten“. Jedes Mitglied erhält eine Prämie bis zu 200 Mark. Jährlich gibt es bis zu 50 A. 27. Der Ehrentitel Hervorragende Jugendbrigade der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen an „solche Jugendbrigaden und Jugendkollektive, die auf dem Gebiet des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus hervorragende Arbeitsergebnisse erzielten“. Für jedes Mitglied gibt es eine Prämie bis zu 300 Mark. Jährlich werden bis zu 50 A. vergeben. E. Ehrenzeichen und Leistungsabzeichen Die Ehrenzeichen und Leistungsabzeichen der DDR [S. 96]werden von den zuständigen Ressortministern, den Leitern staatlicher Ämter oder in deren Namen verliehen. Die A. erhalten vornehmlich Einzelpersonen, aber — zum Teil — auch Kollektive. Außer dem Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, das an der linken oberen Brustseite getragen wird, werden die Ehrenzeichen und Leistungsabzeichen an der rechten oberen Brustseite angelegt. 1. Das Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei wird verliehen „für hervorragende Leistungen beim Aufbau und der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ und „zur Stärkung und Festigung der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern“ sowie für „hervorragende Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person beim Schutze der Deutschen Demokratischen Republik“. 2. Das Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Verdienste und langjährige erfolgreiche Tätigkeit bei der Entwicklung von Körperkultur und Sport“. Die Auszeichnung kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden. Die Prämie bei Einzelauszeichnungen beträgt bis zu 2.500, bei Kollektivauszeichnungen 10.000 bis 20.000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 40 A. Aktive Sportler erhalten keine Prämie. 3. Das Leistungsabzeichen der Grenztruppen wird verliehen für „vorbildliche Leistungen in der Ausbildung und im persönlichen Einsatz zum Schutze der Grenze der Deutschen Demokratischen Republik“. 4. Das Leistungsabzeichen der Nationalen Volksarmee wird verliehen für „vorbildliche Leistungen in der Ausbildung und im persönlichen Einsatz zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik“. F. Diplom Das Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung ist eine singuläre A.-Form in der DDR. Es wird verliehen für „besondere Leistungen des Wohlstandes der Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik durch die rasche Steigerung der Produktion von Konsumgütern hoher Qualität mit niedrigsten Kosten für den Bevölkerungsbedarf sowie von Rohstoffen und Halbfabrikaten zur Herstellung solcher Konsumgüter“. Die Prämie beträgt für Einzelauszeichnungen bis zu 1200, bei Kollektiv- bzw. Betriebsauszeichnungen bis zu 2.000 Mark. Jährlich werden bis zu 20 Einzel-A. und bis zu 35 Kollektiv- bzw. Betriebs-A. verliehen. —— Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 86–96 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z
Auszeichnungen (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen oder Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, sind auch in der DDR A. Ausdruck gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Anerkennung. Das Auszeichnungswesen in der DDR — orientiert an dem der UdSSR — ist…
DDR A-Z 1975
Revisionismus (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Revision des etablierten Marxismus, wie er Ende des 19. Jahrhunderts vor allem von Karl Kautsky und Franz Mehring in der deutschen Sozialdemokratie vertreten wurde, fand in Eduard Bernstein (1850–1932), und vor allem in seinem erstmals 1899 erschienenen Buch „Die Voraussetzungen des Sozialismus und die Aufgaben der Sozialdemokratie“, ihren schärfsten Verfechter. Bernstein ging — im Unterschied zu Kautsky und Mehring — von einer Evolution der historischen Entwicklung aus; für ihn war der Klassenkampf nicht die allein bewegende Kraft in der Geschichte. Folgerichtig lehnte er den historischen Determinismus ab und betonte eine unabhängige Entwicklung von „Basis“ und „Überbau“. Für ihn zählten allein die empirisch nachweisbaren Fakten in Wirtschaft und Gesellschaft und nicht die mit Hilfe der Dialektik zu findende „Totalität“ der Gesellschaft. Bernstein sah einen engen Zusammenhang zwischen den Zielen der historischen Entwicklung und den Mitteln, diese Ziele zu erreichen. Er stellte mit diesem Konzept die philosophischen (Dialektik), die ökonomischen (Akkumulations-, Krisen- und Werttheorie) und die historischen (Klassenkampf, Revolution) Elemente der Lehren des späten Marx (und Engels) in Frage. In der politischen Praxis besonders der Gewerkschaften schlug sich der R. als „Reformismus“ nieder. Der Reformismus durchdrang weitgehend die Parteien der II. und III. (sozialistischen) Internationale und bestimmte den von diesen Gruppen einzuschlagenden Weg allmählicher Reformen der kapitalistischen Industriegesellschaften. Die neueren Revisionen des Marxismus-Leninismus entstanden auf dem Hintergrund der politisch-ideologischen Entwicklung in der Sowjetunion. Bereits Lenin hatte sich in seinem Kampf gegen die Menschewiki (1903) von den humanistischen Elementen in der Lehre von Marx und Engels entfernt. Später behauptete auch Stalin, auf dem Boden eines „schöpferischen Marxismus“ zu stehen. Lenin und Stalin und in ihrem Gefolge politische Führer der Sowjetunion wie auch der Ostblockstaaten bezeichneten als R. jene systematische Kritik am Marxismus-Leninismus, die die „opportunistische Reaktion bestimmter kleinbürgerlich bzw. bürgerlich beeinflußter Schichten in der Arbeiterbewegung“ in der Phase des Übergangs vom Konkurrenzkapitalismus zum Monopolkapitalismus darstelle. „Objektiv“ sei der marxistische R. deshalb heute als „Antisowjetismus“ und generell als „Antikommunismus“ zu begreifen. Seine klassenindifferente, lediglich auf Marx und nicht auf Lenin zurückgreifende Humanismuskonzeption begünstige die antikommunistische Konvergenzthese, also die Annahme einer gegenseitigen Annäherung von kapitalistischen und sozialistischen Industriegesellschaften. Aus dieser Konzeption leite der R. den sog. demokratischen Sozialismus ab, der im Widerspruch zum wissenschaftlichen Sozialismus von Marx, Engels und Lenin stehe. Eine wissenschaftliche Definition des R. ist vor allem deshalb schwierig, weil in der Geschichte des Marxismus stets ein Marxist den „Revisionisten“ eines anderen darstellt. So bezichtigt etwa Georg Lukács (1885–1971) sowohl Bernstein wie Kautsky des R., und er selbst wurde von den Vertretern eines dogmatischen Marxismus-Leninismus wiederholt als „Revisionist“ kritisiert. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (Februar 1956), der eine scharfe Kritik am Stalinismus (Personenkult) einleitete, nimmt die Kritik am Marxismus-Leninismus und der nach den Grundsätzen des demokratischen Zentralismus aufgebauten Partei in den osteuropäischen Staaten, einschließlich der DDR, zu. Wie in Polen vor allem Leszek Kolakowski, in der ČSSR Ivan Dubsky, Milan Prucha, Ota Šik, Antonin Liehm, Ivan Švitak, Karel Kosík und Eduard Goldstücker, so traten in der DDR u. a. Ernst Bloch, Wolfgang Harich und Robert Havemann für einen „humaneren Sozialismus“ ein. Bloch verlor daraufhin 1957 seinen Lehrstuhl in Leipzig und floh 1961 in die Bundesrepublik Deutschland, Harich forderte im Juli 1956 in 16 Thesen die Demokratisierung von Partei und Staat sowie eine Weiterentwicklung der marxistischen Theorie in der DDR. Im März 1957 wurde er zu 10 Jahren Haft verurteilt. Die Wirtschaftswissenschaftler Fritz Behrens und Arne Benary kritisierten den bürokratischen Zentralismus in der Wirtschaftspolitik. Sie verfochten u. a. die in Jugoslawien versuchte Produzentenselbstverwaltung. Beide wurden von der SED gemaßregelt. Havemann wurde in den Jahren 1964–1966 aller seiner Ämter enthoben. In allen seit 1956 — und nach dem XXII. Parteitag der KPdSU (1961) — auftretenden revisionistischen Strömungen lassen sich einige Konstanten feststellen. Es sind dies: die Kritik am etablierten marxistisch-leninisti[S. 730]schen Dogma und dem bestehenden Parteiapparat mit dem Monopol der Machtausübung; damit verbunden eine kritisch-utopische Vision einer besseren, menschlicheren Gesellschaft und der Rückgriff auf die europäische philosophische Tradition; die Aufnahme neuerer, im Westen entwickelter, besonders sozialphilosophischer und soziologischer Denkrichtungen; schließlich der Versuch, eine umfassende historisch-kritische Theorie von Mensch und Gesellschaft zu entwerfen. Diese Strukturelemente des modernen R. treten, in der einen oder anderen Form, sowohl in der Philosophie, der Wirtschaftswissenschaft als auch in der Literatur zutage. In diesem Sinn sind auch Schriftsteller wie Peter Huchel und Hans Mayer sowie die in der DDR Anfang der 60er Jahre bisweilen noch gedruckten Jean-Paul Sartre, Louis Aragon und Ernst Fischer als Revisionisten anzusehen. Ihre Arbeiten sind in der DDR seit Mitte der 60er Jahre nicht mehr erhältlich. Nach der Unterdrückung des R. wandte sich die SED-Führung seit Ende der 60er Jahre der Kritik des Sozialdemokratismus wie des Maoismus zu. Nach wie vor gilt jedoch der R., wie die Moskauer „Internationale Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien“ im Jahre 1969 erklärte, als der ideologische Hauptfeind. Abweichungen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 729–730 Revanchismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevisionskommissionenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Revision des etablierten Marxismus, wie er Ende des 19. Jahrhunderts vor allem von Karl Kautsky und Franz Mehring in der deutschen Sozialdemokratie vertreten wurde, fand in Eduard Bernstein (1850–1932), und vor allem in seinem erstmals 1899 erschienenen Buch „Die Voraussetzungen des Sozialismus und die Aufgaben der Sozialdemokratie“, ihren schärfsten Verfechter. Bernstein ging — im Unterschied zu…
DDR A-Z 1975
Flaggen (1975)
Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1979 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (Sonderdruck des GBl. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: 1. Staats-F. der DDR; 2. F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; 3. Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; 4. Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee, b) Schiffe und Boote der Volksmarine (Seestreitkräfte), [S. 312]c) Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee, d) Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste, 5. Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee, 6. Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren. Dienstwimpel können auf Schiffen und Booten geführt werden, wenn diese sich zur Durchführung staatlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Die Staats-F. der DDR besteht nach Art. 1. Verfassung und dem weiter geltenden Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I, S. 705) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 691) aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der DDR (Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist). Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staats-F. in drei gleich breiten Streifen angeordnet. Die F. wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. Die F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist rot. In der Mitte der Flagge befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen gold-gelben Lorbeerkranz. Die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, wird von den Farben der DDR eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. Die Dienst-F. der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Dienst-F. befindet sich auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ⅓ der Breite der F. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen gold-gelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. der Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. der Nationalen Volksarmee. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Dienst-F. der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staats-F. der DDR. Um das Staatswappen der DDR stehen auf rotem Grund die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefaßt. Die Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren entsprechen in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Fahne befindet sich der zwölfzackige Polizeistern mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte. Um den Polizeistern stehen die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Die Polizeisterne und die Umschriftung sind von einem Eichenlaubkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit. Die Fahnen sind mit Fransen eingefaßt. Der Polizeistern, die Umschriftung, der Eichenlaubkranz, die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit sowie die Fransen sind in silber gehalten. Die Dienstwimpel der Schiffe und Boote der Schiffahrtsaufsicht, der Zollverwaltung der DDR, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft-Gewässeraufsicht und der Fischereiaufsicht sind dreieckig. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen der DDR. Die Dienstwimpel tragen an beiden langen Seiten einen farbigen Streifen in einer Breite von 1/10 der Breite der Dienstwimpel. Die Farben der Streifen sind bei der Schiffahrtsaufsicht blau, bei der Zollverwaltung der DDR grün, bei dem Gesundheitswesen gelb, bei der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht hellblau und bei der Fischereiaufsicht silbergrau. Nach der F.-Anordnung vom 9. 2. 1973 führt die Deutsche Post keine eigene Dienst-F. mehr. Vorher waren deren Farben schwarz-rot-gold. In der Mitte des roten Streifens befand sich ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, zwei goldgelben Quasten und 4 goldgelben Blitzen. Welche F. und Fahnen jeweils in der Nationalen Volksarmee geführt werden müssen, regelt die F.-Anordnung vom 9. 2. 1973 (Sonderdruck des GBl., Nr. 751, S. 19). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 311–312 Fischwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingeSiehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1979 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (Sonderdruck des GBl. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: 1. Staats-F. der DDR; 2. F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; 3. Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; 4. Dienst-F. der …
DDR A-Z 1975
Jahresendprämie (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes (Fonds), dessen Höhe durch staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen), als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform gewann bereits im NÖS erhebliche Bedeutung. Durch sie sollen die Anstrengungen der Werktätigen zur Planerfüllung, insbesondere des Gewinnplanes, mit den gesellschaftlichen Interessen, z. B. die Erfüllung qualitativer Kennziffern, verbunden werden. Die Prämiierung erfolgt am Schluß eines jeden Jahres an alle Betriebsangehörige, sofern sie mindestens ein Jahr im Betrieb tätig sind. In der NÖS-Periode war der Prämienfonds an Höhe und Entwicklung des tatsächlichen Nettogewinns des Betriebes gekoppelt. Und zwar schrieben die Regelungen der Jahre 1969 und 1970 (GBl. II, 1968, S. 490 ff.) vor, daß er aus einem bestimmten Anteil am Prämienfonds des Vorjahres (Basisnormativ = Grundzuführung + 15 v. H. des Prämienfondszuwachses des Vorjahres) sowie aus einem Prozentsatz des Nettogewinnzuwachses des betrachteten Jahres (Zuwachsnormativ) zu bilden war. Der VVB fiel dabei die Aufgabe zu, die Basis- und Zuwachsnormative nach strukturpolitischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Weiterhin war festgelegt, daß bei unzureichender Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. wissenschaftlich-technische Aufgaben oder vorrangige Investitionsprojekte) Minderungen sowie bei unzulässigen Überschreitungen des Lohnfonds Abzüge beim Prämienfonds wirksam wurden. 1971 ist der Prämienfonds neben der Abhängigkeit vom Nettogewinn auch an die volle Erfüllung zweier vom Betrieb im voraus auszuwählender Aufgaben (z. B. geplanter Export, vorgesehene Kapitalproduktivität) gekoppelt worden. Beginnend mit dem Jahre 1972 trat neben die Bindung an den Nettogewinn auch der Grad der Erfüllung der staatlichen Kennziffer Warenproduktion; nur im Falle von Erhöhungen des Prämienfonds über das geplante Niveau hinaus ist nunmehr zusätzlich die Durchführung zweier — von folgenden Planaufgaben ausgewählter — Aufgaben Voraussetzung: Export nach Wirtschaftsgebieten, an die Bevölkerung abzusetzende Warenproduktion, Arbeitsproduktivität sowie die Produktion wichtiger Erzeugnisse (z. B. Ersatzteile, bestimmte Konsumgüter). (Vgl. GBl. II, 1972, S. 49 ff.) Bei Nichterreichen der geplanten Höhe der Kennziffern Warenproduktion und Nettogewinn erfolgen in jeweils unterschiedlicher Höhe Kürzungen (maximal bis zu 20 v. H. des Prämienfonds) und bei Übererfüllungen Erhöhungen des Fonds. Werden die Übererfüllungen bereits im voraus in Gegenplänen vom Betrieb übernommen, so sind verstärkte Erhöhungen des Prämienfonds vorgesehen. Als zusätzliche Prämienfondszuführungen in v. H. gelten je 1 v. H. Übererfüllung der Plankennziffer Mit diesen höheren Zuführungen soll der Betrieb freiwillig und im voraus zur Übernahme von Verpflichtungen zur Planüberbietung veranlaßt werden. Deshalb wurde auch bestimmt, daß der Betrieb im Falle von höheren als in seinem Gegenplan festgelegten Überbietungen lediglich die normalen zusätzlichen Prämienfondszuführungen für die über den Gegenplan hinausgehenden Planüberschreitungen durchführen darf. All diese zusätzlichen Fondszuführungen sind aus Zusatzgewinnen zu finanzieren; der normale Prämienfonds wird hingegen aus Teilen des allgemeinen betrieblichen Nettogewinns (Gewinn) gebildet. Wird die geplante Höhe des Nettogewinns oder der Warenproduktion nicht erreicht, so werden die Prämienzuführungen um 0,5 bzw. 1,5 v. H. je 1 v. H. Unterschreitung gemindert, für Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes gilt je Prozent eine Erhöhung bzw. Minderung des Prämienfonds um 0,5 v. H. Der geplante Prämienfonds soll jeweils mindestens so hoch sein wie der geplante Fonds des Vorjahres; als Höchstzuführungen gelten je vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten (3 Lehrlinge rechnen dabei als 1 Arbeiter) 900 Mark; dieser Betrag darf allerdings um die aus der Überbietung von Planauflagen resultierenden Prämienfondszuführungen überschritten werden. Im Jahre 1972 erhielten 3,7 Mill. Beschäftigte eine J. von durchschnittlich 667 Mark, 1973 waren es 711 Mark. Mit der Fixierung einer Höchstgrenze der Prämienzuführung von 900 Mark werden zweifellos bei leistungsfähigen Betrieben nur soviel Leistungsreserven aufgedeckt, um diese Grenze gerade zu erreichen. Die Überschreitung dieses Betrages bei der Arbeit mit Gegenplänen wird hier auch nur bedingt Abhilfe schaffen, da die Betriebe damit rechnen müssen, daß ihnen heute ge[S. 439]schaffte, über den normalen Plan hinausgehende Leistungssteigerungen morgen als Soll vorgeschrieben werden. Daraus dürfte eine Tendenz resultieren, bei der Planaufstellung Reserven für den künftigen Gegenplan zurückzuhalten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 438–439 Jagd A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JazzSiehe auch die Jahre 1969 1979 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes (Fonds), dessen Höhe durch staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen), als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform…
DDR A-Z 1975
Hochschule für Ökonomie (HfÖ) (1975)
Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 1985 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolger der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für Außenhandel Berlin-Staaken in die HfÖ eingegliedert. Ihre besondere Bedeutung erlangte die HfÖ im Neuen Ökonomischen System (NÖS). Sie sollte zur zentralen Institution für die Qualifizierung leitender Kader aus dem Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat auf wirtschaftswissenschaftlichem und -politischem Gebiet werden. Dafür wurden 4 Schwerpunktprogramme entwickelt: Postgraduales Studium für Diplomwirtschaftler; ökonomisches Zusatzstudium für technisch-naturwissenschaftlich ausgebildete Kader; Sonderlehrgänge zu Fragen der Wirtschaftsleitung; Übernahme von Leitfunktionen für die wirtschaftswissenschaftliche Qualifizierung durch andere Institutionen. Im Zusammenhang mit der Einführung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und der Errichtung eines differenzierten Qualifizierungssystems gingen die Qualifizierungs-Funktionen der HfÖ im wesentlichen auf entsprechende Institutionen der Wirtschaft, vor allem das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED über. Im Rahmen der 3. Hochschulreform sollte die HfÖ Leitfunktionen im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung übernehmen. Ein Beschluß des Ministerrates aus dem Jahre 1968 weist ihr die Funktion eines „ökonomischen Forschungszentrums“ für die gesamte DDR zu. Im Ergebnis der Umstrukturierung der Wissenschaftsorganisation der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 verlor die HfÖ auch auf dem Gebiet der Forschung ihre herausgehobene Bedeutung. Die Leitfunktionen gingen weitgehend an den der Akademie der Wissenschaften der DDR zugeordneten Wissenschaftlichen Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Wissenschaftliche Räte) über. Wissenschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 403 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschule für VerkehrswesenSiehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 1985 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolger der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für Außenhandel Berlin-Staaken in die HfÖ…
DDR A-Z 1975
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität sowie die spezielle medizinische Betreuung, materielle und finanzielle Unterstützung bei Geburten und die Gewährung von Kindergeld. Infolge der in der DDR umfassenden Versicherungspflicht werden diese Postulate im Rahmen der Sozialversicherung (S.), die heute praktisch je zu einem Drittel von den Versicherten, den Betrieben und aus dem Staatshaushalt finanziert wird, zu verwirklichen versucht. Ihre Leistungen, die auch Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosenversicherung) einschließen, werden durch Zusatz- und Sonderleistungen — vor allem Renten (Altersversorgung) sowie Beihilfen und Unterstützungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Sozialfürsorge; Geburtenbeihilfen; Kinderbeihilfen) — oder aus Betriebsmitteln (Lohnausgleich) ergänzt. Die S. erfüllt eine Reihe von Aufgaben im Auftrag des Staates; so hat sie u. a. die Betreuung der früheren Beamten, der Kriegsopfer, der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen übernommen (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung; Wiedergutmachung). II. Entwicklung Beim Wiederaufbau eines Sozialleistungssystems spielte der FDGB vom Beginn an eine wichtige Rolle. Schon auf seinem Gründungskongreß (Februar 1946) wurde beschlossen, eine Einheitsversicherung anzustreben, die alle Versicherungszweige grundsätzlich in einem Versicherungsträger verei[S. 791]nen und einen einheitlichen und alle Risiken abdeckenden Beitrag erheben sollte. Noch im gleichen Jahr wurden nach diesen Grundsätzen in den 5 Ländern der SBZ S.-Anstalten errichtet. Am 28. 1. 1947 erließ die SMAD den Befehl Nr. 28 über die „Einführung eines einheitlichen Systems und von Maßnahmen zur Verbesserung der S. in der SBZ“ (Arbeit und Sozialfürsorge, 1947, S. 92), der als Anlage u. a. die grundlegende Versorgung über S. (VSV) enthielt; die Aufgaben der Träger waren nunmehr ebenso vereinheitlicht wie das Leistungsrecht. Durch die VO über S. vom 26. 4. 1951 (GBL, S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der S. dem FDGB übergeben. Die 5 S.-Anstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ (mit einer Zentralverwaltung, Landes- und Kreisgeschäftsstellen) vereinigt, die vom Zentralrat der S. geleitet wurde; er wurde gesetzlicher Vertreter der S. und ihr oberstes Organ. Räte der S. entstanden in den Ländern bzw. später in den Bezirken und den Kreisen. Sie waren nun ausschließliche Organe des FDGB, deren Mitglieder von der Gewerkschaft eingesetzt wurden, die ihrerseits bei ihren Vorständen „Abteilungen für S.“ einrichtete. Die Dreiteilung (Räte, FDGB-Abteilungen, Verwaltungen) erwies sich bald als hinderlich. Um sie abzuschaffen und den FDGB zum alleinigen Träger der S. zu erheben, mußten die nicht dem FDGB unterstehenden Versichertengruppen (Selbständige, Handwerker etc.) ausgegliedert werden. Dies geschah durch VO vom 2. 3. 1956. Ihre Versicherung ging — bei Beitragserhöhung — auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) über. Unmittelbar darauf wurde die Zentralverwaltung der S. mit der Abt. S. des FDGB-Vorstandes zur „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ vereinigt. Die S.-Verwaltungsstellen wurden FDGB-Abteilungen, die Räte für S. beibehalten. Die Entwicklung zu einer auf zwei Trägern ruhenden Einheitsversicherung fand ihren vorläufigen Abschluß 1959: Die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften wurden der DVA zugeordnet. Das Leistungsrecht der Arbeiter und Angestellten wurde nach den Grundsätzen des Gesetzbuches der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) weiter entwickelt. Am 21. 12. 1961 faßte die VO über die S. der Arbeiter und Angestellten u. a. das bis dahin geltende komplizierte Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) in übersichtlicher Form zusammen. Dagegen galten die rechtlichen Grundlagen für die Versicherten der DVA, die zum 1. 1. 1969 in Staatliche Versicherung der DDR umbenannt wurde, grundsätzlich weiter. Durch VO vom 15. 3. 1968 wurde schließlich das Rentenrecht umgestaltet und durch die Rentenverordnung vom 4. 4. 1974 (Renten) (GBl. I, S. 201) erneut novelliert. Auch die 1968 eingeführte Freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung bei der S. wurde zum 1. 3. 1971 erneut umgestellt und ergänzt heute wesentlich das System der Altersversorgung. III. Organisation Die S. in der DDR besteht aus den Trägern (juristische Personen): Verwaltung der S. beim Bundesvorstand des FDGB und S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Die S. der Arbeiter und Angestellten ist nach Art. 45 Abs. 3 der Verfassung durch die Gewerkschaften „auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten“ zu leiten. Die Gewerkschaften „nehmen an der umfassenden materiellen und finanziellen Versorgung und Betreuung der Bürger bei Krankheit, Arbeitsunfall, Invalidität und im Alter teil“. Die S. der Arbeiter und Angestellten gliedert sich in Verwaltungen der S. beim Bundesvorstand des FDGB, den Bezirksvorständen und Kreisvorständen. Ihnen obliegt die Durchführung der Planung, Bewirtschaftung und Verwaltung der S. Die unmittelbare Betreuung der Versicherten und die Leistungsgewährung (Ausnahme: [Zusatz-]Renten) erfolgt grundsätzlich (auch für die Familienangehörigen) durch die Betriebe. Von den Gewerkschaftsleitungen werden als Leitungsorgane der S. auf der jeweiligen Ebene (Zentrale, Bezirk, Kreis, Betrieb bzw. Verwaltung) ein Rat für S. gebildet, der im Betrieb von einem BGL-Mitglied geleitet wird. Der Rat, der von Kommissionen (Arbeitsgruppen) für Kuren-, Renten-, Rehabilitations- und Finanzfragen unterstützt wird, leitet und kontrolliert die Bevollmächtigten für S., die auf Vorschlag der BGL in den einzelnen betrieblichen Gewerkschaftsgruppen gewählt werden: In Zusammenarbeit mit den Bevollmächtigten und ihrer Hilfe wird die Einhaltung der Krankenordnung überwacht, dem Mißbrauch sozialer Leistungen entgegengetreten und die unmittelbare „soziale Betreuung (im ständigen Kontakt mit den Ärzteberatungskommissionen, den betrieblichen Gesundheitseinrichtungen, der Kommission für Gesundheits- und Arbeitsschutz) der in den VEB und Verwaltungen Beschäftigten und ihren Familienangehörigen“ organisiert und durchgeführt. So werden die kurzfristigen Barleistungen (Kranken- und Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) zumeist durch die Lohnbüros der Betriebe ausgezahlt. Die übrigen Versicherten der S. beim FDGB (z. B. alle Ärzte, Studierende) und die Rentner u. ä. werden von den Verwaltungen bei den FDGB-Kreisvorständen betreut, die auch zur Prüfung der betrieblichen S.-Einrichtungen berechtigt sind. Die Beschäftigten von Reichsbahn und Post erhalten ebenfalls grundsätzlich Leistungen durch die S. beim FDGB, [S. 792]doch wird ihre Altersversorgung durch eigene Versorgungskassen durchgeführt. Die Verwaltung der S. bei der Staatlichen Versicherung, deren Versichertenkreis aus den Genossenschaftsmitgliedern, Selbständigen etc. besteht, gliedert sich in die Hauptverwaltung und in die Verwaltungen bei den Bezirks- und Kreisdirektionen. Analog zu den Räten der S. wird hier durch Beiräte für S., die auf zentraler, Bezirks- und Kreisebene getrennt für die einzelnen Versichertengruppen geschaffen wurden, Einfluß auf Gestaltung und Durchführung der Aufgaben genommen. Die Leistungsgewährung erfolgt zumeist durch die Kreisstellen; die Auszahlung kurzfristiger Barleistungen unmittelbar durch die Betriebe ist bisher nur einer größeren Anzahl landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften ermöglicht worden. Eine der in der Bundesrepublik Deutschland ähnliche Form der Selbstverwaltung existiert nicht. Die S.-Organe werden in den Betrieben nur von den FDGB-Mitgliedern bestimmt, während die Beiräte bei der Staatlichen Versicherung zwar auch aus Versicherten bestehen, aber nicht gewählt werden. Bei Streitfällen werden die betrieblichen Konfliktkommissionen bzw. sonstige S.-Kommissionen tätig; gegebenenfalls entscheiden die bei den Versicherungsträgern gebildeten Beschwerdekommissionen. IV. Finanzierung Soweit die sozialen Leistungen nicht unmittelbar aus dem Staatshaushalt finanziert werden, gehen sie auf Mittel der S. zurück. Zwar ist auch der Haushalt der S. Bestandteil des Staatshaushalts, doch bilden die beiden S.-Träger S.-Fonds, die nur zweckgebunden verwendet werden dürfen. Allerdings hat dies lediglich fiskalische Bedeutung, weil auch die S. zunehmend aus allgemeinen Haushaltsmitteln mitfinanziert werden muß. Ursache hierfür ist u. a., daß die einer Versicherung entsprechende Orientierung der Beiträge am Ausgabevolumen in der S. fehlt: Sie hat von Beginn an Beiträge erhoben, deren Berechnungsmodus und Höhe trotz zunehmender Ausgaben nie geändert wurden. So beträgt noch immer der einheitliche Beitrag von Arbeitern und Angestellten für alle S.-Leistungen — mit Ausnahme der auf Betriebsunfällen und Berufskrankheiten beruhenden — 20 v. H. (Bergleute 30 v. H.) des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 Mark monatlich, wovon die Hälfte — bei Bergleuten zwei Drittel — von den Betrieben getragen wird. Ärzte zahlen seit 1971 ebenfalls 20 v. H. (bis Ende 1970 14 v. H.) ihres beitragspflichtigen Einkommens. Für die bei der Staatlichen Versicherung Versicherten gelten seit 1971 Beiträge in grundsätzlich gleicher Höhe. So zahlen freiberuflich Tätige, selbständige Land- und Forstwirte, selbständige Handwerker und sonstige Selbständige, die tätigen Gesellschafter noch bestehender Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) und die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks ebenso 20 v. H. des beitragspflichtigen Einkommens wie die Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und der übrigen Produktionsgenossenschaften (z. B. Fischer, Gärtner), bei denen allerdings grundsätzlich die Hälfte des Beitrages von der Genossenschaft übernommen wird; die Mitgliederversammlungen der LPG können allerdings beschließen, daß der Gesamtbeitrag voll von den Mitgliedern zu zahlen ist. Die Feststellung der Beiträge und ihr Einzug erfolgen über die Räte der Kreise (Abt. Finanzen) für alle Versicherten der SV; für Studenten der Hoch- und Fachschulen, Empfänger von Sozialunterstützung und Insassen von Alters- und Pflegeheimen werden Pauschalbeiträge aus dem Staatshaushalt entrichtet. Neben den eigentlichen S.-Beiträgen wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. Schließlich gehen in die S.-Fonds zunehmend Beiträge aus der Freiwilligen ➝Zusatzrentenversicherung (FZR) ein: Ende 1973 waren bereits vier Fünftel aller pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten gleichzeitig Mitglieder der FZR. 7 v. H. der Beitragseinnahmen der S. beim FDGB beruhten 1973 auf freiwilligen Beiträgen (1970: 0,5 v. H.) — vgl. Ziff. VIII. Dennoch müssen die Ausgaben der S. 1974 zu 45 v. H. aus dem Staatszuschuß finanziert werden. Er wird vor Beginn des Planjahres festgelegt und den Kreisverwaltungen als Normativ vorgegeben. Nichtverbrauchte Haushaltsmittel werden dem Reservefonds zugeführt, aus dessen Mitteln die innerhalb eines Fünfjahrplans eintretenden Schwankungen ausgeglichen werden sollen. V. Umfang der Versicherungspflicht Die dominierende Rolle der S. im System der sozialen Sicherung der DDR erklärt sich aus der umfassenden Versicherungspflicht. Von ihr sind — im wesentlichen — lediglich befreit 1. gelegentlich Tätige und solche (ausschl. Lehrlinge) mit geringfügigem Einkommen (unter 75 Mark monatlich), mitarbeitende Ehefrauen von Handwerksmeistern, Geistliche und Mitglieder religiöser Orden sowie Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert. VI. Leistungen Die Leistungen der S. bestehen a) im Krankheitsfälle aus freier ärztlicher und zahnärztlicher — auch stationärer — Behandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus [S. 793]oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene und Pflegegeld; e) aus Unterstützung für alleinstehende Werktätige mit kranken Kindern; f) aus kostenloser Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln (einschließlich Zahnersatz); g) aus der Gewährung von Kuren und h) — bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit — aus einer geringen Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosenversicherung). Die ehemaligen Beamten und Berufsoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der S. und nach deren Grundsätzen versorgt (Kriegsopferversorgung), Bergleute erhalten entsprechend den höheren Beiträgen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden, ohne daß sie höhere Beiträge zu zahlen haben. Streitfälle über S.-Leistungen werden von den Beschwerdekommissionen der S. behandelt und entschieden. Neben den Leistungen der S. besteht im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnausgleich durch die Betriebe. Aus betrieblichen oder Staatshaushaltsmitteln werden weitere Leistungen finanziert. So ist für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden; eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Für Verfolgte (Kämpfer gegen den Faschismus, Verfolgte des F.) werden Ehrenpensionen (Wiedergutmachung) gezahlt. Schließlich gibt es eine Anzahl besonderer Familienleistungen (Ehegattenzuschläge, Kinderbeihilfen, Geburtenbeihilfen sowie Leistungen der Sozialfürsorge für Bedürftige. Unter den Leistungen dominieren somit die Sach- und Barleistungen der S. Sachleistungen werden gewährt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie bei Mutterschaft, Geldleistungen bei vorübergehender, verminderter oder fehlender Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit und fehlender Erwerbsmöglichkeit, sei es durch Krankheit (auch der Kinder), bei Quarantäne, wegen Unfalls, bei Mutterschaft oder bei Erreichen der Altersgrenze sowie infolge unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Die Gestaltung der S.-Leistungen läßt deutliche Grundzüge erkennen: Voraussetzungen und Umfang der Leistungen sind so geformt, daß sie der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Ihr Ausmaß erstreckt sich bei den Sachleistungen — die grundsätzlich auch den Familienangehörigen der Versicherten zustehen — auf alles Notwendige, bei der Gewährung von Renten auf das — angesichts der hohen Rentnerzahl — verteilungspolitisch für vertretbar Gehaltene. Die sonstigen Sozialleistungen begünstigen entweder besonders qualifizierte oder privilegierte Gruppen oder folgen bevölkerungs- und gesundheitspolitischen Intentionen, wie die Familienleistungen. Hinzu treten die minimalen Fürsorgeleistungen. Unübersehbar ist jedoch, daß mit der wirtschaftlichen Konsolidierung seit 1971 die ehedem vorwiegend „produktionsorientierte“ Sozialpolitik der DDR neue Züge anzunehmen beginnt. So sind in den letzten Jahren neben die bisher im wesentlichen vom Leistungsprinzip bestimmten Leistungen allmählich solche getreten, die leistungsunabhängigen, d. h. eher sozialen und humanitären Charakter tragen, vor allem im Gefolge der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED über neue sozialpolitische Maßnahmen. Damit ist auch eine spürbare Verbesserung der Lage der bisher im Schatten der Wohlstandsmehrung stehenden Rentenempfänger einhergegangen, mag auch ihr Lebensniveau, gemessen an dem der Berufstätigen, noch deutlich — und künftig wegen fehlender Rentendynamisierung wieder stärker — zurückbleiben. VII. Freiwillige Zusatzrentenversicherung Die gegenwärtig erreichbare höchste Altersrente der Sozialversicherung von 370 Mark monatlich erklärt sich u. a. aus der in der DDR niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark. Mit zunehmendem Einkommen mußte eine Kluft zu den Geldleistungen der S. bei den Beschäftigten entstehen, deren Verdienst 600 Mark überstieg. Die mit Wirkung vom 1. 3. 1971 eingeführte freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) trägt dazu bei, die Relation zwischen dem Arbeitseinkommen und bestimmten Geldleistungen der S. (Renten, Krankengeld) günstiger zu gestalten. Seitdem sind etwa vier Fünftel aller pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten der FZR beigetreten, zu der ein Beitrag von jeweils 10 v. H. von den Versicherten und Betrieben — bezogen auf die zwischen 600 und 1200 Mark liegenden Arbeitseinkünfte — abzuführen ist. Freiberuflich Tätige, Selbständige und Genossenschaftsmitglieder zahlen einen Beitrag von 20 v. H. ihrer zwischen 7.200 und 14.400 Mark liegenden Jahreseinkünfte zur FZR. Gleichartige Beitragsregelung und hohe Mitgliederzahl unterstreichen die Charakterisierung der FZR als einer quasi-Pflichtversicherung ebenso wie die Abhängigkeit der Gewährung bestimmter Krankengeldzahlungen von einer Mitgliedschaft zur FZR. Deshalb werden Pflichtversicherung zur S. und FZR auch offiziell als Einheit betrachtet. Die Wahl einer derartigen Form der verstärkten Beteiligung — anstelle einer Anhebung der Beitragsbemessungsgren[S. 794]ze — erklärt sich u. a. aus der sich erst allmählich bildenden Belastung durch steigende Ansprüche, denen zunächst Beitragsmehreinnahmen von mehr als 500 Mill. Mark gegenüberstehen. Die Leistungen aus der FZR an Zusatzrente werden nach der Beitragshöhe bemessen. Die monatliche Zusatzrente beträgt für jedes Jahr der Versicherung ein Viertel des vom Versicherten gezahlten Monatsbeitrages. Bei einem Monatseinkommen von z. B. 800 Mark, für das 20 Jahre Beiträge gezahlt wurden (Beitrag: 10 v. H. von 200 Mark = 20 Mark), errechnet sich somit eine Zusatzrente von 5 Mark x 20 Jahre = 100 Mark monatlich. Die abgeleitete Witwenrente liegt bei 60 v. H., die Vollwaisenrente bei 40 v. H. und die Halbwaisenrente bei 30 v. H. Zweifellos wird die FZR langfristig zu einer verbesserten Altersversorgung in der DDR führen. Dennoch wird ein Berufstätiger in der DDR, der bei vollem Arbeitsleben seit 1960 einen Arbeitsverdienst von 1200 Mark hatte und Mitglied der FZR war, nach offiziösen Angaben aus der DDR (Handbuch des Bevollmächtigten für Sozialversicherung, Berlin [Ost] 1973, S. 247) 1980 nur eine Altersversorgung aus S.-Rente und FZR von maximal 566 Mark erreichen können. An weitergehende Regelungen ist nicht gedacht, wie der Leiter der Abt. Sozialpolitik im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Dr. Hans Rühl, erklärte (vgl. Arbeit und Arbeitsrecht, S. 167 ff.): „In den nächsten Jahrzehnten wird die Rentenversorgung für Verdienste über 600 Mark monatlich (und damit über den Rahmen der Versorgung aus der Pflichtversicherung) nur noch über die freiwillige Zusatzrentenversicherung erfolgen.“ Dieser Weg sei „ … eine prinzipielle Entscheidung von Partei, Regierung und Gewerkschaften. Sie gibt für die Entwicklung der Renten der Werktätigen mit einem Einkommen von mehr als 600 Mark in den nächsten Jahrzehnten eine klare Orientierung.“ Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 790–794 Sozialstruktur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische SozialforschungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität sowie die spezielle medizinische…
DDR A-Z 1975
Musikschulen (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Vorläufer der heutigen M. sind die nach 1945 zunächst spontan entstandenen und gewachsenen, seit 1954/55 der zentralen staatlichen Planung unterstellten Volks-M. Ihre Aufgabe war es, das Bildungsprivileg der bürgerlichen Gesellschaft zu brechen. 1959 gab es 6 Hauptstellen mit 248 Außenstellen und 237 Stützpunkten. Nach einer Entschließung der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED 1960 sollte „ … die für das Jahr 1960 vorgesehene Erweiterung der Volksmusikschulen zu Volkskunstschulen beschleunigt werden …“. Dieses Vorhaben wurde kurz darauf als zu [S. 580]umfangreich erkannt. Man beschränkte sich deshalb zunächst auf den weiteren Ausbau der nunmehr in M. umbenannten Volks-M. Die M. erhielten „ … die gesellschaftlich bedeutsame Aufgabe, musikalisch besonders interessierte und begabte Schüler … in einer langfristigen, systematischen Ausbildung zu hohen musikalischen Leistungen zu führen, sie im Geiste des Sozialismus zu erziehen und zur aktiven schöpferischen Teilnahme am kulturellen Leben der sozialistischen Gesellschaft zu befähigen“. Die kulturelle Bildung in Verbindung mit einer Erziehung „im Geist des Sozialismus“ sind also die vorrangigen Zielsetzungen dieser Anordnung. Demgegenüber läßt sich gut 10 Jahre später eine Aufgabenverschiebung erkennen, die u. a. durch einen Mangel an Berufsmusikern erklärt wird. Die AO Nr. 2 über die M., im Mai 1972 erlassen, bestimmt Ziele und Aufgaben sowie das Profil in der M.-Ausbildung für die Jahre 1970–1980. Danach geht es in erster Linie um die Intensivierung des Unterrichts auf hohem Niveau, um optimale Ergebnisse bei der Gewinnung von begabten Schülern für das Musikstudium und das künstlerische Volksschaffen sowie um die verstärkte Mitwirkung der Musikschüler bei der Gestaltung des geistig-kulturellen Lebens. Die M. wurden in das umfassende Bildungssystem mit eingegliedert. Durch die Anordnung wurde ferner festgelegt, daß mindestens 50 v. H. der Schüler sinfonische Instrumente erlernen müssen. Damit fand eine entscheidende Umorientierung zugunsten der Förderung des zukünftigen Berufsmusikernachwuchses statt. Außerdem wurden Instrumente der Tanzmusik in die Ausbildung mit einbezogen. An 87 M., denen etwa 100 Außenstellen zugeordnet sind, wurden 1973 35.000 Kinder und 3.000 Erwachsene unterrichtet. Über die Hälfte der Schüler erlernte ein Orchesterinstrument; damit entspricht das Verhältnis der in der AO 2 für die M. geforderten Instrumentalproportionen. Der Schüleranteil der Kinder von Arbeitern und Genossenschaftsbauern betrug im gleichen Jahr 56 v. H. Der Unterricht erfolgt nach dem seit dem 1. 9. 1972 verbindlichen „Allgemeinen Lehrprogramm für den Unterricht in den M.“. Es handelt sich dabei um „die verbindliche wissenschaftliche Vorgabe, die inhaltliche Prioritäten setzt und methodologische Grundlage ist für zu erarbeitende Lehrpläne auf allen Gebieten des Unterrichts“. Die Ausbildung an den M. ist unterteilt in: 1. Vorbereitungsklassen für Kinder im Vorschulalter (allgemein-musikalische Vorunterweisung und vorbereitender Instrumentalunterricht). 2. Grundstufe (u. a. für die Vorbereitung auf den Übergang zu Spezialoberschulen). Untergliederung der Grundstufe in Unter- und Mittelstufe. Die gesamte Grundstufenausbildung soll 7 Jahre nicht überschreiten. 3. Oberstufe (Sie ist gedacht für die Vorbereitung auf ein Studium an einer Hochschule für Musik, für das Lehrerstudium im Fach Musik, für Studenten der Musikwissenschaft, Bewerber in Orchestern der Nationalen Volksarmee, für Amateurtanzmusiker, Musikerzieher im Nebenfach und für die musikalische Tätigkeit im Bereich des künstlerischen Volksschaffens als Instrumental- und Gesangssolist, Chor- oder Singegruppenleiter, Leiter von Instrumentalgruppen und Orchestern). Spezielle Aufgaben kommen den Bezirks-M. zu, die bis 1975 in allen Bezirken der DDR eingerichtet sein sollen. Diese sind Leitungseinrichtungen des Bezirkes, a) für die M. des Bezirkes, b) für die Instrumental- und Gesangsunterweisung an Klub- und Kulturhäusern, in Betrieben, Kooperationsgemeinschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen, c) für die Qualifizierung und Weiterbildung der auf diesem Gebiet tätigen Lehrkräfte. Sie sind insbesondere zuständig für die Lehrerweiterbildung, Lehrgänge für Chor- und Singegruppenleiter, die Ausbildung auf dem Gebiet der Tanz- und Unterhaltungsmusik und (seit 1967) für die Ausbildung von Instrumentallehrern im Nebenberuf sowie der Sänger für die Berufschöre. Viele der ehemals freischaffenden hauptamtlichen Musikerzieher sind durch Verträge an die M. verpflichtet worden: Eine in den letzten Jahren geförderte Ausbildung freischaffender Musiker im Nebenberuf ist vor allem auf mangelnde Kapazitäten der M. zurückzuführen. Die Ausbildung für Instumentallehrer im Nebenberuf dauert 2 Jahre. Zu den Fächern gehören Musikgeschichte, Kulturpolitik, Methodik und Lehrproben, Psychologie und Pädagogik. Im instrumentalen Hauptfach ist der Oberstufenabschluß der M. erforderlich. Das Verhältnis hauptamtlicher und nebenamtlicher Lehrkräfte an den M. betrug im Jahre 1970 60:40 v. H. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, II. D. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 579–580 Musik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MutterschutzSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Vorläufer der heutigen M. sind die nach 1945 zunächst spontan entstandenen und gewachsenen, seit 1954/55 der zentralen staatlichen Planung unterstellten Volks-M. Ihre Aufgabe war es, das Bildungsprivileg der bürgerlichen Gesellschaft zu brechen. 1959 gab es 6 Hauptstellen mit 248 Außenstellen und 237 Stützpunkten. Nach einer Entschließung der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED 1960 sollte „ … die für das Jahr 1960 vorgesehene Erweiterung…
DDR A-Z 1975
Lohnformen und Lohnsystem (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jedes Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u. a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung, Sicherheit, Gesundheitswesen etc. In der kommunistischen Gesellschaftsformation soll die Verteilung nach den Bedürfnissen alleinige „Einkommensform“ werden. Entsprechend dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte kann im Sozialismus die Verteilung nach den Bedürfnissen noch nicht die umfassende gesellschaftliche Verteilungsform werden: Der weitaus größte Teil des Realeinkommens ist in dieser Phase noch von der Arbeitsleistung abhängig. Dieses Einkommen wird als Arbeitseinkommen bezeichnet, als dasjenige Einkommen, „welches entsprechend der Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit vom sozialistischen Staat in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung planmäßig zur Verfügung gestellt wird“. Da das Niveau des Arbeitseinkommens immer abhängig ist von der Effektivität des gesellschaftlichen Gesamtarbeiters, der Leistung des Betriebes und der Leistung des Individuums, soll bei der Gestaltung des Arbeitseinkommens den Werktätigen dieser Zusammenhang sichtbar werden, um eine Harmonisierung dieser drei Ebenen sicherzustellen. II. Arbeitseinkommen und Arbeitslohn Das Arbeitseinkommen, als Einkommen aus eigener Arbeit, setzt sich zusammen aus dem Arbeitslohn und anderen Beträgen, die mit der Arbeitsleistung der Werktätigen unmittelbar Zusammenhängen, aber nicht aus dem Lohnfonds finanziert werden, wie [S. 537]die Prämien und die Zuschläge zur Entlohnung. Als Zuschläge zur Entlohnung werden gefaßt: Zuschläge für Arbeitserschwernisse wie Schmutz, Gefahr, Hitze. Zuschläge für planmäßige Schichtarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Zuschläge für Überstunden; Zusatzlöhne als Entgelt für Zeiträume, in denen keine Arbeitsleistung für den Betrieb erfolgt, so beispielsweise für Erholungsurlaub, Haushaltstag und für die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten; Lohnausgleich, ein Betrag, der vom Betrieb zu zahlen ist, zusätzlich zur Leistung der Sozialversicherung in Höhe der Differenz zwischen Krankengeld und 90 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes, u. a. bei Arbeitsunfall und Krankheit. Zuschläge, Zusatzlohn und Lohnausgleich sind Bestandteile des Arbeitslohnes. Zuwendungen, wie Kinder- und Ehegattenzuschläge sowie Weihnachtszuwendungen, die dem Arbeitseinkommen, nicht aber dem Arbeitslohn zugerechnet werden. Bei qualitätsgeminderter Produktion und bei Ausschuß besteht die Möglichkeit von Lohnabzug. Der Arbeitslohn als wichtigster Bestandteil des Arbeitseinkommens bildet die Hauptform der Verteilung nach der Arbeitsleistung. In der materiellen Produktion beträgt der Anteil des Arbeitslohnes am Arbeitseinkommen durchschnittlich 95 v. H. Dem Arbeitslohn werden im wesentlichen zwei sich wechselseitig bedingende Funktionen übertragen: 1. als Reproduktionsfaktor der Arbeitskraft, 2. als ökonomischer Hebel. Zugleich ist der Arbeitslohn Kostenfaktor der sozialistischen Produktion. Grundbedingung für den Arbeitslohn ist, daß er wenigstens die Reproduktion der Arbeitskraft sichert. Der Lohn, der bestimmt ist durch die Reproduktionskosten bei einfacher Arbeit, wird als Mindestlohn bezeichnet. Der Mindestlohn soll gewährleisten, daß die Werktätigen als Träger der Arbeitskraft sich selbst reproduzieren können, die Ernährung einer Familie gesichert ist, die Arbeitskraft gebildet und erzogen werden kann. Diese Bedingungen gelten als objektive Faktoren zur Bestimmung des Mindestlohnniveaus. Sie sichern, daß die Werktätigen in dem Umfang mit materiellen Lebensgütern versorgt werden, die die einfache Reproduktion — das Existenzminimum — gewährleistet. Dieses Existenzminimum verändert sich mit dem Wandel in den Lebensbedingungen der werktätigen Bevölkerung. In der DDR herrscht die Meinung, daß unter sozialistischen Produktionsverhältnissen nicht von der einfachen Reproduktion auszugehen ist, sondern von dem „sozialistischen Reproduktionsminimum“. Hierunter wird die „unumgängliche erweiterte Reproduktion“ der Arbeitskraft verstanden, die allein die Herausbildung „allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ gewährleistet. Damit sind die objektiven Faktoren der Reproduktionskosten nicht mehr allein ausschlaggebendes Moment für die Festsetzung des Mindestlohns. Dieser wird vielmehr von dem Niveau der Produktivkräfte und der daraus resultierenden Größe des Konsumtionsfonds bestimmt. Hieraus wird gefolgert, daß mit der Entwicklung der Produktivkräfte der Mindestlohn, ausgehend vom Reproduktionsminimum, kontinuierlich steigt, bis die Verteilung nach den Bedürfnissen möglich sein wird. Während das Existenzminimum von der Notwendigkeit der einfachen Reproduktion bestimmt wird, erfolgt die Festlegung des Mindestlohnes auf der Basis des Entwicklungsstandes der Produktivkräfte, des Niveaus der Arbeitsproduktivität und des Wachstums des Nationaleinkommens. Der Lohn als ökonomischer Hebel zur Stimulierung der sozialistischen Produktion soll auf eine optimale Übereinstimmung zwischen den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ und den „persönlichen materiellen Interessen“ hinwirken. In diesem Zusammenhang soll der Lohn die Werktätigen vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten der Betriebe, zu einer optimalen Kapazitätsausnutzung und einer hohen Qualität der Arbeitsausführung stimulieren. Daneben spielt der Lohn als Qualifizierungsanreiz eine wesentliche Rolle, da der Grad der Qualifikation die Lohnhöhe beeinflußt. Von einem gegebenen Gesamtvolumen des Lohnes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausgehend, ergibt sich allerdings ein gewisser Widerspruch zwischen der Forderung nach Erhöhung des Mindestlohnes und der Forderung nach Stimulierung durch den Lohn. Denn je höher der Mindestlohn ist, desto weniger Lohnmasse kann der Staat als Anreiz für die „materielle Interessiertheit“ einsetzen. Das Verhältnis zwischen dem gesamten Lohnvolumen und dem Teil, der für die Mindestlöhne benötigt wird, ist also nicht beliebig variierbar, wenn die Rolle des Arbeitslohnes als ökonomischer Hebel aufrechterhalten werden soll. III. Tariflohn und Mehrleistungslohn Der Arbeitslohn setzt sich zusammen aus dem Tariflohn und dem Mehrleistungslohn. Im Mehrleistungslohn finden die Qualität der Arbeitsausführung und Quantität der Arbeitsleistung Berücksichtigung und werden durch ihn stimuliert. Die Höhe des Tariflohnes wird durch die Qualität der Arbeitsleistung bestimmt. Der Tariflohn ist jener Anteil am Arbeitslohn, der die Reproduktion der Arbeitskraft sichert und zugleich das Interesse an weiterer Qualifizierung anregen soll. Ausgangspunkt des Tariflohnsystems ist der Mindesttariflohn, der für einfache Arbeit gezahlt wird. [S. 538]Dies ergibt sich aus der bereits entwickelten Argumentation, daß bei jeder Entlohnung die Reproduktion und ein dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte entsprechender Lebensstandard gesichert sein muß und der Mindestlohn diese Bedingungen gerade erfüllt. Daß der Mindesttariflohn also gleich dem Mindestlohn sei, ist zumindest theoretisch zutreffend, da nur der Tariflohn gesichertes Einkommen ist und der Mehrleistungslohn von der Arbeitsausführung abhängig, also unbestimmt ist. Das Prinzip der Verteilung nach der Arbeitsleistung erfordert, daß der Tariflohn — aufbauend auf dem Mindesttariflohn — entsprechend den Anforderungen der verschiedenen Tätigkeiten, insbesondere an die Qualifikation und die Verantwortung der Werktätigen, differenziert wird. Die qualitativ unterschiedlichen Arbeitsanforderungen werden durch die Arbeitsklassifizierung berücksichtigt. Mit ihrer Hilfe wird die Anforderung an das Arbeitsvermögen ermittelt und jeweils einer Lohn- bzw. Gehaltsgruppe zugeordnet, denen wiederum unterschiedliche Tariflöhne entsprechen. Im derzeit geltenden Tarifsystem gibt es folgende Lohn- bzw. Gehaltsgruppen: 8 Lohngruppen der Produktionsarbeiter, 4 Gehaltsgruppen der Meister und Lehrmeister, 8 Gehaltsgruppen der technischen und kaufmännischen Angestellten, 5 Gehaltsgruppen der Wirtschaftler, 5 Gehaltsgruppen des Ingenieurtechnischen Personals, 6 Gehaltsgruppen der nicht in der Produktion Beschäftigten. Die Tarifsätze jeder Beschäftigtengruppe sind in einer Tariftabelle zusammengefaßt. Die Tarifsätze aller Tariftabellen sollen entsprechend dem Grad der Arbeitsanforderung in richtigen Proportionen zueinander stehen, damit das Leistungsprinzip nicht verletzt wird. Gegenwärtig ist die Schaffung eines für alle Werktätigen einheitlichen Tarifsystems noch nicht erreicht. Es gibt in der DDR noch Lohndifferenzen, die nicht auf unterschiedlichen Arbeitsanforderungen beruhen: Die noch bestehende Differenzierung des Arbeitslohnes nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Wirtschaftszweige; die noch bestehende Differenzierung innerhalb der Zweige durch die Anwendung von Betriebsklassen, d. h. Differenzierung in Abhängigkeit von der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes; Differenzierung der Tarifsätze nach Ortsklassen. Gegenwärtig gibt es noch 2 Ortsklassen, neben Sonderklassen für Schwerpunktobjekte und Großstädte. Ein besonderes Problem sozialistischer Lohnpolitik ist die Bestimmung eines „ausgewogenen“ Verhältnisses zwischen Tariflohn und Mehrleistungslohn. Einigkeit besteht darüber, daß der Tariflohn den Hauptteil des Lohnes ausmachen sollte, weil über ihn die Qualität der Arbeitsleistung abgegolten und die Werktätigen an der Qualifizierung materiell interessiert werden. Zur Bewertung der Arbeitsleistung ist der Tariflohn allein nicht ausreichend, denn hiermit können quantitative Leistungsunterschiede — bei gleicher Arbeitsanforderung, also bei qualitativ gleichartiger Arbeit — nicht erfaßt und somit auch nicht materiell anerkannt werden. Der Mehrleistungslohn soll den Tariflohn also dort ergänzen, wo mit diesem die Arbeitsleistung nicht genügend bewertet werden kann, nämlich bei der Beurteilung der Quantität der Arbeitsleistung und der Qualität der Arbeitsausführung. Während derzeit in der DDR der Anteil des Tariflohnes am Gesamtlohn etwa 50 v. H. (in einigen Wirtschaftszweigen sogar weniger als 50 v. H.) ausmacht, wird ein Tariflohnanteil von 85 bis 90 v. H. für wünschenswert gehalten. Wie hoch immer auch sein Prozentanteil ist, stellt der Mehrleistungslohn das Äquivalent für erbrachte unterschiedliche meßbare Leistungen dar. Er gilt als der variable Teil des Lohnes, der monatlich je nach Leistungserfüllung differiert. Damit fungiert der Mehrleistungslohn zugleich als ökonomischer Hebel, der die persönliche materielle Interessiertheit der Werktätigen auf die „Durchsetzung der gesellschaftlichen Erfordernisse zur Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit“ orientieren soll. Daher ergibt sich die Notwendigkeit, die unterschiedlichen konkreten Produktions- und Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Nur so ist der Mehrleistungslohn über diejenige L. abzugelten, die dieser Forderung am ehesten gerecht wird. Durch die verschiedenen — auf dem Tariflohn aufbauenden — L. wird festgelegt, „in welchem Maße die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und anderen Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Einzelfall lohnmäßig berücksichtigt wird … Je nach den gegebenen Produktionsbedingungen sowie der aus ihnen resultierenden konkreten Art der Arbeitsleistung ergibt sich die entsprechende ökonomisch zweckmäßige Form der Entlohnung“. Zur Bestimmung des Mehrleistungslohnes sind daher Arbeitsnormen erforderlich (Arbeitsnormung), die Maßstäbe für eine differenzierte Entlohnung nach der Quantität der Arbeitsleistung setzen. IV. Lohnformen (L.) Durch die L. wird festgelegt, wie die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Lohn berücksichtigt und hierdurch der Mehrleistungslohn realisiert wird. Mit Hilfe der Arbeitsnormen und Kennziffern ist es möglich, auf dem Tariflohn aufbauend diejenige L. zu finden, die den gegebenen Verhältnissen, also den jeweiligen speziellen Betriebsbedingungen, am be[S. 539]sten angepaßt ist. Infolgedessen können die Betriebe selbst über die Ausarbeitung und Festlegung ökonomisch zweckmäßiger L. entscheiden. Die möglichen Varianten der Entlohnung lassen sich auf 2 Grund-L. zurückführen: den Zeitlohn und den Stücklohn. Beim Stücklohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und vom Arbeitszeitaufwand für die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses. Die Arbeitsleistung wird also direkt anhand der erzielten Arbeitsergebnisse berücksichtigt. Der Mehrleistungslohn, der sich in diesem Falle prozentual im selben Verhältnis entwickelt wie die Normerfüllung, ist einseitig an mengenmäßigen Arbeitsergebnissen orientiert. Seine Anwendung ist daher wirtschaftlich nur vertretbar, wenn der Zeitaufwand exakt meßbar und entscheidendes Kriterium ist, wenn für die Qualität des Erzeugnisses keine weitere Kennziffer benötigt wird und die Senkung des Arbeitszeitaufwandes pro Erzeugnis der wichtigste variable Faktor ist. Um bei dieser Form der Entlohnung ungerechtfertigte Lohnsteigerungen zu unterbinden, wird hierbei besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes „Neue Technik — Neue Normen“ geachtet. Eine Weiterentwicklung des einfachen Stücklohnes ist der Prämienstücklohn. Da in diesem Fall der aufgrund des mengenmäßigen Arbeitsergebnisses erarbeitete Mehrleistungslohn durch den Erfüllungsgrad qualitativer Kennziffern ergänzt wird, ist eine rein mengenmäßige Leistungsorientierung nicht mehr möglich. Die bei dieser L. angewendeten qualitativen Kennziffern können u. a. die Qualität des Erzeugnisses, den Materialverbrauch oder die Kapazitätsausnutzung berücksichtigen. Um jedoch diese L. nicht zu kompliziert zu gestalten und den Zusammenhang zwischen Lohn und Leistung für die Werktätigen transparent zu halten, sollten nur 2, höchstens 3 Kennziffern Anwendung finden. Beim Zeitlohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und der geleisteten Arbeitszeit. Die Arbeitsergebnisse werden nicht direkt berücksichtigt, wobei allerdings vorausgesetzt wird, daß die mit der Arbeitsaufgabe verbundene Leistung quantitativ und qualitativ ständig erbracht wird. Dafür stellt der Tariflohn als Ausdruck der Arbeitsanforderung das entsprechende Äquivalent dar. Zwar sind auch hier Leistungsunterschiede möglich, die im Rahmen der „Von-Bis-Spannen“ der Gehälter abgegolten werden können, aber grundsätzlich ist der materielle Anreiz zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse unzureichend. Daher wird der Zeitlohn nur dort angewendet, wo keine meßbaren Leistungskennziffern eingesetzt werden können, bzw. ihre Anwendung zu aufwendig ist. Der Prämienzeitlohn, bei dem der einfache Zeitlohn durch ein Prämiensystem ergänzt wird, findet dort seine zweckmäßige Anwendung, wo mengenmäßige Ergebnisse nicht unmittelbar beeinflußt werden können bzw. nicht exakt meßbar sind, aber andere, das materielle Interesse stimulierende Bedingungen gegeben sind, d. h. wo der Arbeiter kaum Einfluß auf den Arbeitszeitaufwand, wohl aber auf die Qualität seiner Produkte und den Materialverbrauch nehmen kann. Mit fortschreitender Mechanisierung und Automatisierung gewinnt diese L. wachsende Bedeutung. Grundsätzlich gibt es in der Praxis keine starre Abgrenzung zwischen den einzelnen L.; besonders zwischen dem Prämienzeitlohn und dem Prämienstücklohn sind die Grenzen fließend. Eine Unterscheidung der L. auf einer ganz anderen Ebene ergibt sich aus ihrer individuellen bzw. kollektiven Anwendung. Bei der individuellen Entlohnung ist die Arbeitsaufgabe eine individuell erfaßbare und abrechenbare Größe. Kollektive Entlohnung bedeutet, daß der Lohn für eine Gruppe von Arbeitskräften in Abhängigkeit von der kollektiven Leistung berechnet wird und die Lohnhöhe des einzelnen sich aus dem Tarifsatz entsprechend seiner Lohngruppe, aus seiner geleisteten Arbeitszeit und aus der Erfüllung der Normen und Kennziffern durch das Kollektiv ergibt. Seine Anwendung kann aus technologischen (Zusammenarbeit an einer Maschine) oder wirtschaftlichen Gründen (Schnellreparatur) notwendig sein. Der Anwendungsbereich dieser kollektiven L. wird sich mit der technischen Entwicklung vergrößern. Ein Mangel dieser L. ist, daß individuelle Leistungsunterschiede von vornherein unberücksichtigt bleiben. So kann es zu ungerechtfertigter Gleichbezahlung kommen. Um dem vorzubeugen, sollte das Kollektiv nicht zu groß sein, und der kollektiv erarbeitete Mehrleistungslohn sollte den individuellen Leistungen entsprechend aufgeteilt werden. Eine kollektive L., die zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Prämienlohn nach Plannormen. Er verbindet unmittelbar zwei wesentliche Faktoren, die persönliche materielle Interessiertheit mit der Erfüllung der Planaufgaben. Seine Anwendung setzt die Aufschlüsselung des betrieblichen Produktionsplanes voraus. Wichtigste Grundlage sind die TAN (Technischen Arbeitsnormen, Normung), die für jeden Arbeitsgang unter Einbeziehung von gegebenen Leistungskennziffern (u. a. Kapazitätsausnutzung, Qualität) ermittelt werden müssen. Aus der Zusammenfassung der Einzelnormen aller Arbeitsgänge, die in einem Arbeitsbereich Vorkommen, werden sogenannte Komplexnormen je Erzeugnis festgelegt, die sodann, multipliziert mit der nach Plan anzufertigenden Menge (Erzeugnismenge), die Plannorm ergeben. Diese Plannorm ist somit die in Arbeitsstunden und in Naturaleinheiten ausgedrückte Planaufgabe für ein Kollektiv. Die Höhe des Mehrleistungslohnes des Kollektivs mißt sich an der Erfüllung der Plannormen und der anderen (qualitativen)[S. 540]Kennziffern. Ausgehend von diesem kollektiv erarbeiteten Mehrleistungslohn wird der individuelle Anteil jedes Werktätigen entsprechend seiner Leistung festgelegt. V. Prämie Neben dem Arbeitslohn bilden die Prämien den zweiten wichtigen Teil des Arbeitseinkommens. Die Prämie soll die Funktion des Arbeitslohnes ergänzen und das persönliche materielle Interesse an der Durchsetzung der ökonomischen Gesetze und der Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben verstärken. Dies soll geschehen, indem die Prämie — beweglicher und variabler als der Lohn — nicht nur auf die individuelle Leistung der Werktätigen bezogen ist, sondern auch von dem Arbeitsergebnis des gesamten Betriebskollektivs abhängig ist. Damit sind die unterschiedlichen Funktionen von Lohn und Prämie ein Ausdruck der individuellen und der kollektiven Verantwortung, die die Werktätigen im Betrieb tragen. Die Prämie wird in ihrer absoluten betrieblichen Höhe direkt vom Gesamtergebnis des Betriebes, seinem Nettogewinn, bestimmt und im Prämienfonds zusammengefaßt. Seine Mittel dienen augenblicklich der Prämiierung. Seit 1967 ist die Jahresendprämie Hauptform der Prämiierung. Neben ihr werden aus dem Prämienfonds bezahlt: Prämien für hervorragende Initiativleistungen im sozialistischen Wettbewerb. Hierzu zählen die vorbildliche Erfüllung der Wettbewerbsziele, die Anwendung neuer Arbeitsmethoden, erfolgreiche Teilnahmen an der Neuererbewegung, aber auch Spitzenleistungen in Forschung und Entwicklung; auftragsgebundene Prämien, mit denen Kollektive an der Lösung bestimmter Aufgabenkomplexe materiell interessiert werden sollen. Diese Prämienform wird in der DDR erst seit 1969 angewandt. Durch die Abhängigkeit der Jahresendprämie vom Betriebsergebnis und der Konzentration der Fondsmittel auf sie wird die Leistung des einzelnen Werktätigen unmittelbar mit der Leistung des Betriebskollektivs verbunden. Um die Wirksamkeit der Jahresendprämie als ökonomischem Hebel zu gewährleisten, muß sie in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt werden, da zu kleine Prämien keine stimulierende Wirkung mehr ausüben. Aus diesem Grunde kann jeder Betrieb sie nur dann an seine Angehörigen auszahlen, wenn die Höhe der Prämienfonds die Zahlung von mindestens einem Drittel eines Monatsverdienstes für jeden ermöglicht und zudem eine leistungsgerechte Differenzierung der Prämie gewährleistet ist. Um diese Differenzierung zu erreichen, sind den Kollektiven und den einzelnen Werktätigen aus dem Jahresplan abgeleitete Leistungskriterien vorgegeben. Auf dieser Grundlage erfolgt die Bestimmung der Jahresendprämie für jeden Werktätigen in drei Schritten: Ausgangspunkt ist das Betriebsergebnis, das die Höhe des Prämienfonds bestimmt und von entscheidendem Einfluß auf die individuelle Prämienhöhe ist. Den einzelnen Bereichen und Abteilungen des Betriebes werden ihre Prämienmittel entsprechend der erreichten Leistungen zugeteilt. Innerhalb der Bereiche und Abteilungen werden die Prämien entsprechend der unterschiedlichen individuellen Leistungen differenziert. Die Jahresendprämie findet ihre obere Begrenzung im zweifachen eines Monatsgehalts im Jahresdurchschnitt. Hiermit sollen Disproportionen und durch Leistung nicht gerechtfertigte Einkommensunterschiede vermieden werden. VI. Lohnpolitik Die heute in der DDR praktizierte Lohnpolitik unterscheidet sich beträchtlich von dem von der SED angestrebten Zustand. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wirken auch die Gewerkschaften in der DDR aktiv an der Gestaltung des Tarifvertragssystems mit. Der Einfluß des Staates auf die Lohnpolitik ist dort aber ungleich größer: Grundsätzliche Fragen der Entwicklung und Gestaltung des Lohn- und Tarifvertragssystems werden vom Ministerrat in Übereinstimmung mit dem FDGB beschlossen. Auf dieser Grundlage wird die Gestaltung der Tariflöhne von den wirtschaftsleitenden Organen unter Mitwirkung der zuständigen Gewerkschaftsorgane in Rahmenkollektivverträgen geregelt. Aufgabe der Lohnpolitik ist es, den Lohnfonds, der in den Plänen für die gesamte Volkswirtschaft bis hin zu den einzelnen Betrieben und Institutionen festgelegt ist, so einzusetzen, daß er den wachstumspolitischen Zielen entspricht. Im einzelnen sollen eine Erhöhung der Arbeitsleistung, Hebung des Qualifikationsniveaus, Lenkung der Arbeitskräfte mit Hilfe der Lohnpolitik erreicht werden. Dazu bedient man sich der materiellen Interessiertheit der Arbeitnehmer. Das Streben nach einem höheren Lebensstandard soll durch die Differenzierung der Löhne und Gehälter nach Leistung, Anforderung und volkswirtschaftlicher Bedeutung der Wirtschaftszweige in die gewünschten Bahnen gelenkt werden. Das derzeitige Ls. kann diese Aufgaben aber nur unvollkommen erfüllen: In vielen Betrieben haben sich nicht leistungsbedingte Unterschiede im Lohn herausgebildet, zudem wird qualifizierte Arbeit oft schlechter entlohnt als weniger qualifizierte. Lohnerhöhungen haben sich vor allem bei den Arbeitern über den Mehr(leistungs)lohn bzw. der Mehrleistungsprämie (Teil des Lohns, der neben dem Tariflohn in Abhängigkeit von der Planerfüllung gezahlt wird) vollzogen. Der Anteil des Tarif[S. 541]lohns am Effektivlohn liegt derzeit nur noch bei 50 v. H. Dadurch sind die Wirkungsmöglichkeiten des Tarifsystems als Steuerungsinstrument weitgehend aufgehoben. Weil der Mehrlohn schon bei der Erfüllung der vorgegebenen Norm gezahlt wird, widerspricht er einer leistungsgerechten Entlohnung, wenn — wie vielfach beobachtet — Arbeitsproduktivitätssteigerungen nicht durch Normkorrekturen berücksichtigt werden. Außerdem werden die vorwiegend an den Tarifen ausgerichteten Löhne in Bereichen, in denen eine Leistungsmessung schwer möglich ist, benachteiligt. Häufig werden davon höher Qualifizierte (z. B. Meister, Techniker) betroffen. Die Ausweitung des Mehrlohnanteils steht somit der Bereitschaft zu höherer Qualifizierung entgegen. Eine weitere unerwünschte Folge dieser Entwicklung ist die Fluktuation aus Bereichen mit geringerem Mehrlohnanteil (z. B. Handel, Dienstleistungen) in solche mit hohem Mehrleistungsanteil. Der Ministerrat der DDR sah sich deshalb veranlaßt, seine Lohnpolitik zu überprüfen. Auf dem 8. Bundeskongreß des FDGB wurden 1972 Änderungen angekündigt: Ein neues Ls. wird vorbereitet. In Zukunft soll die Tarifpolitik wieder Kernstück der Lohnpolitik werden. Die neuen Tariflöhne sollen einen wesentlich höheren Anteil am Effektivlohn erhalten. Bisher sind allerdings nur Übergangslösungen aus einigen Betrieben bekannt geworden. Eine generelle Lösung ist in Kürze nicht zu erwarten, weil die tarifpolitischen Maßnahmen nicht zu Lohneinbußen führen sollen. Einkommen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 536–541 Lohnfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohngruppenSiehe auch die Jahre 1979 1985 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jedes Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u. a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung, Sicherheit, Gesundheitswesen etc. In der…
DDR A-Z 1975
Kulturpolitik (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Die SED bezeichnet als allgemeines Ziel ihrer K. „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der Kommunistischen und Arbeiterparteien“ von 1957 und wird gegenwärtig als „allgemeine Gesetzmäßigkeit des sozialistischen Aufbaus in allen Ländern“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 478). Die K. soll der Durchführung einer „sozialistischen Kulturrevolution“ dienen, wobei gegenwärtig deren für alle sozialistischen Länder zutreffenden „allgemeingültigen Züge“ wieder stärker betont werden. Die Berücksichtigung „nationaler Besonderheiten“ ist damit — als Reflex der Absage an die Einheit der deutschen Nation — zugunsten einer Sichtweise zurückgetreten, die auch die K. unter dem „Aspekt des proletarischen ➝Internationalismus“ betreibt. Sie soll sich in Etappen vollziehen und hat „alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu durchdringen“. Eine derart umfangreiche Aufgabenstellung ordnet die K. in den Prozeß der allgemeinen sozialistischen [S. 489]Umgestaltung der Gesellschaft ein. Objektive Grundlage der K. soll die Beachtung der Einheit von Politik, Ökonomie und Kultur bilden. Wie in den Bereichen Politik und Ökonomie beansprucht die SED auch in der Kultur die Planung und Leitung der allgemeinen Entwicklung, wobei sie sich in zunehmendem Maße auf die Mitwirkung der Kultur- und Kunstwissenschaftler und der Künstler stützt. Die Durchsetzung der K. erfolgt über die Parteiorganisationen auf den verschiedenen Ebenen, die staatlichen Organe, kulturelle Institutionen und gesellschaftliche Organisationen sowie die einzelnen Künstlerverbände. Als „die verschiedenen Elemente der sozialistischen Kultur“ nannte der zuständige Sekretär im ZK der SED, Kurt Hager, auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 „die sozialistische Arbeitskultur, den Schutz und die Gestaltung der Umwelt, die Kultur in den menschlichen Beziehungen und im persönlichen Lebensstil, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weltanschauung und ihre Verbreitung im Volk, die Förderung von Wissenschaft und Bildung, die Pflege des humanistischen Kulturerbes und seine Aneignung durch die Werktätigen, den Aufschwung der Kunst und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit, die Entwicklung aller schöpferischen Begabungen und Talente des Volkes“. Die sozialistische Kulturrevolution versteht sich nach Lenin als „Entwicklung der besten Vorbilder, Traditionen und Ergebnisse der bestehenden Kultur vom Standpunkt der marxistischen Weltanschauung“; sie zielt in der DDR auf die Herausbildung einer sozialistischen Nationalkultur, die sich als legitimer Erbe aller demokratischen und humanistischen Traditionen der deutschen Geschichte betrachtet. Seit 1961 wird der These von einer fortbestehenden „Einheit der deutschen Kultur“ entgegengetreten und die Abgrenzung von der in der Bundesrepublik herrschenden „imperialistischen Kultur“ auch historisch mit dem Hinweis begründet, daß es eine „außerhalb der Bestrebungen der Klassen stehende einheitliche deutsche Kultur nie gegeben“ habe (Hager). Im Verhältnis zu den kulturellen Erscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland soll genau unterschieden werden „zwischen den Produkten kapitalistischer Kulturindustrie, die dem Imperialismus unmittelbar dienen, und jenen künstlerischen Anstrengungen, die humanistische und demokratische Positionen, aber auch noch verschwommene Wünsche, Gedanken, Forderungen nach Frieden, Entspannung, sozialer Sicherheit zum Ausdruck bringen“. Das Gleiche gilt auch für den kulturellen Kontakt und Austausch mit anderen kapitalistischen Staaten; so wird z. B. von entsprechenden Kriterien die Auswahl von dort übernommener literarischer, filmischer und anderer künstlerischer Werke bestimmt. Die angestrebte verstärkte Integration der sozialistischen Staaten auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet führt auch zu einer Intensivierung der kulturellen Beziehungen der DDR zu diesen Staaten, wie dies vor allem schon mit der Sowjetunion seit langem praktiziert wird. Ihren Ausdruck findet diese Entwicklung in regelmäßigen Beratungen der Kultur-, Hochschul- und Volksbildungsminister und zwischen den entsprechenden Künstlerverbänden sowie in zwischenstaatlichen Arbeitsvereinbarungen und Abkommen auf allen Gebieten der K. In Ost-Berlin bestehen Kulturhäuser der Sowjetunion, der ČSSR, Polens, Ungarns und Bulgariens, die durch Ausstellungen, Film-, Musik- und Vortragsveranstaltungen, Sprachkurse sowie den Verkauf einheimischer Kulturwaren Informationen über die Kultur ihrer Länder liefern und z. T. auch entsprechende Veranstaltungen in den Bezirken der DDR durchführen. Kulturellem Austausch dienen auch meist auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit durchgeführte Kulturtage der einzelnen sozialistischen Länder. So wird z. B. in der DDR alljährlich ein „Festival des sowjetischen Kino- und Fernsehfilms“ veranstaltet; 1974 gab es u. a. „Tage des polnischen Films“, „Tage der Unterhaltungskunst der Volksrepublik Polen“, „Tage der rumänischen Kultur“, „Tage der bulgarischen Musik“ und „Tage der ungarischen Theaterkunst“. II. Etappen der Kulturpolitik Die „antifaschistisch-demokratische“ Phase der K. von 1945 bis 1951 war vor allem gekennzeichnet durch 1. die Aufklärung über die NS-Vergangenheit, 2. die Anknüpfung an die humanistischen Traditionen des Bürgertums in der Kunst, 3. die durch soziale und materielle Vergünstigungen unterstützte Einbeziehung der bürgerlichen Intelligenz in den Aufbauprozeß bei gleichzeitiger Besetzung der Schlüsselpositionen des Kulturapparats mit Kommunisten und 4. die Anfänge einer Schul- und Hochschulreform, die einmal der Entnazifizierung des Bildungswesens und zum anderen seiner Öffnung für Arbeiter- und Bauernkinder diente. Zur schnellen Heranbildung einer neuen Intelligenz aus der Arbeiterklasse wurden insbesondere 1946 die später in Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten umbenannten Vorstudienanstalten eingerichtet, die jungen Arbeitern und Bauern den Zugang zum Universitäts- und Hochschulstudium ermöglichten. Die eigentliche „sozialistische Kulturrevolution“ wurde 1951 durch eine Zentralisierung der Lenkung der gesamten K. eingeleitet. So wurden in diesem Jahr das „Amt für Literatur und Verlagswesen“ und die „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ eingerichtet; 1952 folgte die Gründung des „Staatlichen Komitees für Filmwesen“ und des „Staatlichen Rundfunkkomitees“. Die von diesen Institutionen betriebene Ausrichtung der K. auf die Aufgaben des Fünfjahrplanes und die durch den kalten Krieg verschärfte Auseinandersetzung mit dem [S. 490]Westen erfolgte vorwiegend durch administrative Maßnahmen und wurde bestimmt durch den auf der 5. Tagung des ZK der SED vom 17. 3. 1951 gefaßten Beschluß „Der Kampf gegen den Formalismus in Kunst und Literatur, für eine fortschrittliche deutsche Kultur“ und die Orientierung auf den „Sozialistischen Realismus“. Die davon ausgehende kunstfremde Kritik traf selbst prominente Vertreter des Kulturlebens in der DDR und allgemein anerkannte Kunstwerke. Beispiele dafür sind: Die Oper „Das Verhör des Lukullus“ von B. Brecht und P. Dessau, die nach ihrer Uraufführung 1951 von den Autoren umgearbeitet und in „Die Verurteilung des Lukullus“ umbenannt werden mußte; der nach dem gleichnamigen Roman von A. Zweig gedrehte DEFA-Film „Das Beil von Wandsbek“, der nach der Premiere zurückgezogen wurde; eine Barlach-Ausstellung, die 1952 nach vorausgegangener Kritik an dem „düsteren, bedrückenden, pessimistischen Charakter“ der Kunst des Bildhauers vorzeitig geschlossen wurde. Die dogmatische Auslegung der Begriffe „Formalismus“ und „Sozialistischer Realismus“ war beeinflußt durch die damalige stalinistische K. der Sowjetunion und stieß ebenso wie die zur Durchsetzung entsprechender kulturpolitischer Richtlinien angewandten Praktiken der staatlichen Organe (nach Proklamierung des „Neuen Kurses“ am 9. 6. 1953) auf die Kritik der betroffenen Künstler, insbesondere der Deutschen Akademie der Künste in Ost-Berlin. Die Folgen waren eine Auflösung der 1951/1952 etablierten Institutionen (mit Ausnahme des „Staatlichen Rundfunkkomitees“) und die Übernahme ihrer Funktionen durch ein am 7. 1. 1954 gebildetes Ministerium für Kultur. In der dazu erlassenen VO hieß es u. a.: „Verständnisloses Administrieren darf nicht an Stelle des Überzeugens und der Selbstverständigung der Künstler treten“, und die DDR „wird alle Möglichkeiten einer gesamtdeutschen Zusammenarbeit zur Pflege und Erhaltung einer humanistischen deutschen Kultur wahrnehmen“. Nachdem die auf dem XX. Parteitag der KPdSU geübte Stalin-Kritik kulturpolitischen Liberalisierungstendenzen in der DDR und Kritik der Künstler an bürokratischen und schematischen Leitungsmethoden neuen Auftrieb gegeben hatte, wies eine vom ZK der SED zum 23.724. 10. 1957 einberufene Kulturkonferenz solche Erscheinungen auch unter dem Eindruck der Ereignisse in Ungarn zurück. Schon vorher hatten kulturpolitische Repressionen gegen antistalinistische Kräfte eingesetzt, wobei insbesondere die Inhaftierung und Verurteilung der Gruppe um den Ost-Berliner Philosophie-Dozenten W. Harich und Auseinandersetzungen um die revisionistischer Ideologie beschuldigte Philosophie des von 1948 bis zur Zwangsemeritierung 1957 in Leipzig lehrenden E. Bloch eine Rolle spielten. Die SED orientierte jetzt wieder verstärkt auf die Erfordernisse der sozialistischen Kulturrevolution im Zusammenhang mit den politischen und ökonomischen Aufgaben des zweiten Fünfjahrplanes. In der Bildungspolitik bedeutete dies die Einführung des Systems der polytechnischen Bildung in den Unterricht, die 1959 mit der Errichtung der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für alle Schüler Gesetz wurde. In der Kunstpolitik hieß das die Herstellung engerer Verbindungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten, was Schriftsteller und Künstler dadurch realisieren sollten, daß sie sich mit Leben und Arbeit an den Schwerpunkten industriellen und landwirtschaftlichen Aufbaus vertraut machen. Besonders forciert wurde diese K. mit der Zielvorstellung einer Überwindung der „noch vorhandenen Trennung von Kunst und Leben, der Entfremdung zwischen Künstler und Volk“ durch die als 1. Bitterfelder Konferenz bekanntgewordene Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle vom 24. 4. 1959 im Kulturpalast des VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld. Die hier von W. Ulbricht ausgegebenen kulturpolitischen Direktiven wurden in der Folgezeit als „Bitterfelder Weg“ popularisiert. Sie beinhalteten u. a. Bestrebungen zur Erhöhung des Kulturniveaus der Arbeiter, wie die Einbeziehung von „Kultur- und Bildungsplänen“ der Arbeitskollektive in den sozialistischen Wettbewerb und eine starke Förderung des künstlerischen Volksschaffens, z. B. durch die „Bewegung Schreibender Arbeiter“ und „Junger Talente“ sowie die Bildung von Arbeiter- und Bauerntheatern aus Laien. Auf der 2. Bitterfelder Konferenz am 24.725. 4. 1964 wurde u. a. auf den Zusammenhang der Kulturrevolution mit der wissenschaftlich-technischen Revolution hingewiesen; die durch diese aufgeworfenen Probleme standen besonders Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre auch im Mittelpunkt verschiedener literarischer Werke, Theaterstücke, Filme und Fernsehspiele. 1965 wurde das einheitliche sozialistische Bildungssystem gesetzlich fixiert. Zu seinen Bestandteilen gehören die Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kinderkrippen und Kindergärten), die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, die Einrichtungen der Berufsausbildung, die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Ingenieur- und Fachschulen, die Universitäten und Hochschulen, die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Berufstätigen sowie die Sonderschuleinrichtungen. In allen Bildungseinrichtungen wird auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne gearbeitet, für die das Ministerium für Volksbildung bzw. für Hoch- und Fachschulwesen verantwortlich ist. Die 3. Hochschulreform, deren Inhalte und Ziele vom VII. Parteitag der SED 1967 präzisiert wurden, koordinierte Lehre und Forschung mit den Bedürfnissen und [S. 491]den planmäßigen Veränderungen in den Betrieben. Der „Bitterfelder Weg“ führte in der Praxis zeitweise zu einer Nivellierung kunstästhetischer Maßstäbe. Kontroversen zwischen Vertretern der SED-K. und verschiedenen Künstlern entstanden auch aus unterschiedlichen Meinungen über die kritische Funktion der Kunst. Die nach der äußeren Abgrenzung durch die Maßnahmen des 13. 8. 1961 in Berlin erreichte innere Konsolidierung der DDR erlaubte nach Meinung dieser Künstler und einiger Kulturpolitiker eine offenere Auseinandersetzung mit Mängeln der eigenen Gesellschaft. Verschiedene Werke der Literatur, des Theaters und des Films, in denen diese Einstellung zum Ausdruck kam, wurden Mitte der 60er Jahre offizieller Kritik unterzogen, teilweise vom Spielplan abgesetzt, bzw. durften nicht erscheinen. Davon betroffen waren u. a. Schriftsteller wie V. Braun, P. Hacks, St. Heym und Ch. Wolf. Waren die entsprechenden Differenzen v. a. durch das 11. Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 offenkundig und beeinflußt worden, so markierte der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 den Beginn eines positiveren Verhältnisses zwischen Künstlern und Partei, das seitdem mehrfach durch Begriffe wie „gegenseitiges Vertrauen“ und „schöpferische Atmosphäre“ gekennzeichnet wurde. Auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurden Schriftsteller und Künstler zum „offenen, sachlichen, schöpferischen Meinungsstreit“ ermuntert und ihrer „schöpferischen Suche nach neuen Formen volles Verständnis“ zugesichert. E. Honecker ergänzte bald darauf diese Ankündigungen einer „offeneren“ K. durch die Feststellung, daß, „wenn man von festen Positionen des Sozialismus ausgeht, … es … auf dem Gebiet von Kunst und Literatur keine Tabus geben“ könne. Die für die durch den VIII. Parteitag der SED eingeleitete neue Phase der K. gültigen Richtlinien wurden auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 präzisiert. K. Hager erklärte im Grundsatzreferat, daß es in der K. „um die Befriedigung sehr differenzierter kultureller und künstlerischer Bedürfnisse“ gehe und „in der Kunst des sozialistischen Realismus … eine reiche Vielfalt der Themen, Inhalte, Stile, Formen und Gestaltungsweisen zu erschließen“ sei. Die in den letzten Jahren bei der Auslegung des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ gewonnene zunehmende Variationsbreite wurde noch einmal durch den ausdrücklichen Hinweis auf „Weite und Vielfalt aller Möglichkeiten des sozialistischen Realismus“ unterstrichen, gleichzeitig aber betont, daß dies „jede Konzession an bürgerliche Ideologien und imperialistische Kunstauffassungen“ ausschließe. („Von den Beschlüssen [der Partei] ausgehen“ bedeute „im künstlerischen Schaffen nicht, sie zu illustrieren“. „Künstler sein heißt Entdecker neuer Wirklichkeiten sein, heißt Vordringen zu neuen Stoffen, Lebenstatsachen und Lebensbereichen.“) Die Gestaltung von Widersprüchen und Konflikten in Kunstwerken wurde legitimiert, auch wenn dabei keine fertigen Lösungen geboten werden. „Das ‚Kritische Element‘“ erweise sich aber „nur produktiv in seinem dialektischen Verhältnis zur konstruktiven Funktion der Kunst in der sozialistischen Gesellschaft“. Besonders hervorgehoben wurde auch die künstlerische und gesellschaftliche Bedeutung des Heiteren. Schließlich hieß es: „Der Arbeitsstil aller leitenden Organe der Partei, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen muß durch Sachlichkeit und Sachkenntnis, durch das verständnisvolle Verhalten zu den Künstlern und Künsten, durch das umsichtige Fördern aller Talente geprägt sein. In ihm verbinden sich Prinzipienfestigkeit mit Feinfühligkeit für die vielschichtigen und komplizierten kulturell-künstlerischen Prozesse, die das für das weitere Erblühen der Kunst und Kultur gedeihliche Klima gewährleisten.“ Daß sich der so umrissene neue „verwissenschaftlichte“ und von den administrativ-dogmatischen Methoden der 50er und 60er Jahre unterscheidende Führungsstil der Partei auf dem Gebiet der K. allmählich durchsetzt, ist auch eine Folge der in den 60er Jahren begonnenen Ausbildung von „Kulturkadern“ in speziell konzipierten Hochschulstudiengängen und Sonderlehrgängen. Die sich in diesen theoretischen Äußerungen dokumentierenden Modifikationen in der K. seit dem VIII. Parteitag blieben auf dem Gebiet der Kunst nicht ohne Konsequenzen. Einige bislang unterdrückte Werke durften erscheinen; zeitweise repressiv behandelte Künstler erfuhren eine Aufwertung; bessere Möglichkeiten zur Entfaltung formaler und inhaltlicher Eigenarten führten zu höherer Qualität künstlerischer Produkte; die Rolle des Individuums in der sozialistischen Gesellschaft rückte stärker in den Mittelpunkt künstlerischer Gestaltung; bisher durch ideologische Bedenken eingeschränkte Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken der Vergangenheit und Gegenwart aus dem sozialistischen und kapitalistischen Ausland wurden erweitert. III. Kulturapparat, Institutionen und Organisationen Die Anleitung und Kontrolle der K. erfolgt zentral über entsprechende Abteilungen im ZK der SED und die Ministerien für Kultur, für Volksbildung und für Hoch- und Fachschulwesen, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Amt für Jugendfragen und die mit diesen Fragen befaßten Ausschüsse der Volkskammer. Bei den Räten der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bestehen Abteilungen für Kultur, für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung und für Jugendfragen sowie ständige Kommissionen für Kultur, denen Abgeordnete der Volksvertretungen und kulturell interes[S. 492]sierte Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen angehören. Eine wichtige Rolle bei der Kulturvermittlung — entweder durch die Organisierung von Veranstaltungen in Klub- und Kulturhäusern oder als Anreger kultureller Bildung — spielen Kulturbund, FDGB (mit ca. 220.000 Kulturobleuten in den Betriebsgewerkschaftsgruppen), FDJ, DSF und Urania. Für die Durchführung der den Kulturschaffenden gestellten kulturpolitischen Aufgaben mitverantwortlich sind die Akademie der Künste der DDR, die Gewerkschaft Kunst im FDGB (mit ca. 65.000 Mitgliedern = etwa 94 v. H. aller im kulturellen Bereich Tätigen) und die verschiedenen Künstlerverbände: Schriftstellerverband der DDR, Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR, Verband Bildender Künstler der DDR, Verband der Theaterschaffenden der DDR, Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR und Bund der Architekten der DDR. Diese Institutionen und Organisationen üben auch beratende Funktionen bei der Konzipierung der K. aus. Die überwiegend volks- bzw. organisationseigenen Verlage sowie die ganz wenigen kleinen privaten Verlage unterstehen mit ihrer Buch- und Zeitschriftenproduktion genauso wie das gesamte Filmwesen und die Staatstheater dem Ministerium für Kultur; städtische Bühnen und Kabaretts unterstehen den örtlichen Staatsorganen, ebenso die in jedem Bezirk bestehenden VEB Konzert- und Gastspieldirektionen, denen Organisierung und Durchführung aller übrigen künstlerischen Veranstaltungen ernster und unterhaltender Art obliegt. Das alleinige Recht zur Vermittlung von Künstlern und künstlerischen Ensembles aus der DDR ins Ausland und umgekehrt besitzt die Künstler-Agentur der DDR. 1973 gastierten Solisten und Ensembles aus der DDR in 40 Ländern: u. a. 168 Gesangs- und Instrumentalsolisten, Dirigenten und Kammermusikvereinigungen mit rund 800 Konzerten und führende Orchester und Theater während 36 Auslandsgastspielen mit 200 Vorstellungen. Verantwortlich für Rundfunk und Fernsehen sind ein Staatliches Komitee für Rundfunk und ein Staatliches Komitee für Fernsehen beim Ministerrat der DDR. IV. Finanzierung kultureller Aufgaben und materielle Lage der Kulturschaffenden Zum Teil durch Subventionierung aus dem Staatshaushalt sind die Kosten für Kulturgüter für den Konsumenten relativ niedrig; z. B. betragen die Preise für Bücher oft nur etwa ein Drittel vergleichbarer Ausgaben in der Bundesrepublik, Schallplatten kosten zwischen 4,10 Mark (Singles) und 16,10 Mark (LP), und die Eintrittspreise der Kinos bewegen sich zwischen 0,50 und 3 Mark. Durch einen Aufschlag von 0,05 bzw. 0,10 Mark auf Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen, Rundfunkgebühren und Schallplattenpreise wird der Kulturfonds der DDR finanziert. Er untersteht dem Ministerium für Kultur und wird durch ein Kuratorium verwaltet, dem u. a. die Präsidenten der Künstlerverbände, der Akademie der Künste, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst und der 1. Bundessekretär des Kulturbundes der DDR angehören. Es entscheidet aufgrund staatlicher Richtlinien über die Verwendung der Mittel zur Förderung sozialistischer Kunst, z. B. für Finanzierung bestimmter in Auftrag gegebener Kunstwerke und für die „Verbesserung der Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler“. Auftraggeber für Künstler, vor allem in den Bereichen der bildenden Kunst, der Dramatik, der Musik, des Films, aber auch in der Literatur, sind neben entsprechenden Kultureinrichtungen, wie Theater, Orchester, DEFA u. a., staatliche Institutionen, Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Zum Teil bestimmen die Aufträge als unmittelbare Partner der Künstler Arbeitskollektive aus den Betrieben, um auf diese Weise engere Beziehungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten zu fördern. Erfahrungen mit aus unterschiedlichen Auffassungen von Künstlern und Auftraggebern resultierenden Konflikten führten in letzter Zeit zu Aufforderungen seitens kulturpolitischer Leitungsorgane, den individuellen künstlerischen Schaffensprozessen größeres Verständnis entgegenzubringen. Kulturminister Hans-Joachim Hoffmann und der Sekretär des Rates für Kultur beim Minister für Kultur, Dr. Werner Kühn, betonten im theoretischen Organ des ZK der SED „Einheit“ (Nr. 6/1974), daß es bei der Auftragserteilung „nicht allein um Pläne und Beschlüsse“ gehe. Der „gesellschaftliche Auftrag“ sei nicht nur als „das Bestellen von Kunstwerken“, sondern [S. 493]„als eine produktiv-geistige Anregung, als Formulierung gesellschaftlicher Erwartung, als Ausdruck von Bedürfnis nach Kunsterlebnis“ zu verstehen. Man dürfe „unter keinen Umständen jenen Auftrag zurückstellen oder vergessen, den sich der Künstler selbst erteilt“. Ein umfangreiches System in der Regel mit steuerfreien Geldzuwendungen verbundener Preise und Auszeichnungen auf dem Gebiete der Kultur, Wissenschaft und Pädagogik sowie Stipendien, bevorzugte Wohnraumbeschaffung und Reisemöglichkeiten bieten zusätzliche materielle Anreize für Leistungen im Sinne der K. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 488–493 Kulturobmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturstättenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Die SED bezeichnet als allgemeines Ziel ihrer K. „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der…
DDR A-Z 1975
1975: P
Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Wissenschaft und Forschung Paketversand Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppen Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit Parteilichkeit der Rechtsprechung Partei, marxistisch-leninistische Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteischulung der SED Parteitag/Parteikonferenz Parteiveteranen Parteiwahlen der SED Passierscheinabkommen Paß/Personalausweis Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentanwälte Patentrecht Patentwesen Patriotismus Pazifismus PDA PEN-Zentrum der DDR Periodisierung Personalausweis Personal, Ingenieurtechnisches Personenkult Personenstandswesen Persönliche Konten Persönliches Eigentum Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektivplan Petrochemie PFA Pfandbriefe Pfändung Pflanzenzucht Pflegegeld Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963 Philatelie Philosophie Pionierhaus Pionierleiter Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Planaufgaben Planauflagen, Staatliche Plandiskussion Planentwurf Planinformation Plan Neue Technik Planträger Planung Planung, Langfristige Planverteidigung Plan Wissenschaft und Technik Plastindustrie Plenum Poliklinik Politbüro des ZK der SED Polithauptverwaltung der NVA Politische Ökonomie Politoffizier Politschulung Polizei Polizeistunde Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht Positivismus Postleitzahlen Postscheckdienst Postsparkassendienst Post- und Fernmeldewesen Postzeitungsvertrieb (PZV) Potsdamer Abkommen Prager Christliche Friedenskonferenz Praktikantenzeit Praktischer Arzt Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämienlohn Präsidium des Ministerrates Präsidium des Obersten Gerichts Preissystem und Preispolitik Presse Presseamt Privateigentum Privatwirtschaft Produktgebundene Abgaben Produktionsabgabe Produktionsberatungen, Ständige (StPB) Produktionsfaktoren Produktionsfondsabgabe Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsmittel Produktionsmittelhandel Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktionsprozeß Produktions- und Dienstleistungsabgaben Produktionsverhältnisse Produktionsweise Produktivität Produktivkräfte Prognose Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbetriebe Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Psychologie Psychotherapie PwFPädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Wissenschaft und Forschung Paketversand Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppen Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle…
DDR A-Z 1975
Sozialistische Gesetzlichkeit (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die richterliche Rechtsanwendung an, der Durchführung der SG. zu dienen. Um Begriff und Inhalt der SG. hat es Ende der 50er Jahre Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten gegeben, die schließlich mit der Feststellung im Staatsratsbeschluß vom 20. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) beendet wurden: „Die SG. verlangt die allseitige genaue Beachtung des gesetzlichen Tatbestandes.“ SG. erfordert jedoch mehr als ausschließlich Bindung des Richters an das Gesetz. Sie beinhaltet auch die marxistisch-leninistische Erkenntnis, daß jedes Recht seiner Natur nach parteilich sei und daß daher auch dem sozialistischen Recht Parteilichkeit immanent sei, und zwar Parteilichkeit für die Verwirklichung des Sozialismus. So wird mit der Forderung nach strikter Einhaltung der SG. vom Richter erwartet, daß er die geltenden Rechtsnormen genau beachtet, sich gleichzeitig bei seiner Urteilsbildung an der Politik der Partei- und Staatsführung orientiert und mit seiner Rechtsprechung zur Gestaltung der sozialistischen Ordnung beiträgt. Folgerichtig haben die Beschlüsse der SED am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte richterliche Tätigkeit festgelegt wird (Neue Justiz, 1967, H. 15, S. 478). Mit dem zunehmenden Ausbau des sozialistischen Rechtssystems wurde es möglich, bei der Forderung nach Wahrung der SG. das Schwergewicht mehr auf die Bindung an das bestehende Gesetz zu legen, da die in der Periode des Aufbaues und der Verwirklichung des Sozialismus geschaffenen Gesetze von ausreichender Parteilichkeit sind. Es wird damit zunehmend entbehrlich, unter Berufung auf die SG. und die Parteilichkeit der Rechtsprechung eine Umdeutung von Rechtsnormen vorzunehmen, die aus der nichtsozialistischen Vorzeit stammen. Unverändert gilt der Grundsatz, daß mit der Forderung nach SG. den Gerichten die Aufgabe gestellt wird, in jedem Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauernmacht zu leisten. Rechtswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 775 Sozialistische Feiern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische StadtSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die…
DDR A-Z 1975
Finanzsystem (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wird, im Unterschied zu einer Marktwirtschaft auf der Grundla[S. 306]ge privater Verfügungs- und Nutzungsrechte über Produktionsmittel, beim Geldwesen und in der Finanzsphäre keine Trennung zwischen einem privatwirtschaftlichen und einem öffentlichen Bereich vollzogen. Die Betriebsfinanzen der nahezu vollständig verstaatlichten Industrie, Bau Wirtschaft, Verkehrsträger und des Handels sind genauso Teil des öffentlichen F. wie die Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushalts. I. Bereiche des Finanzsystems In der DDR umfaßt das sozialistische F. insgesamt 5 Bereiche: 1. Die Finanzen der staatlich-sozialistischen Betriebe (VEB), Kombinate und VVB sowie der genossenschaftlichen Betriebe im Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbereich (außerhalb verbleibt lediglich die Finanzwirtschaft der restlichen halbstaatlichen Betriebe und Privatbetriebe kleiner und kleinster Größenordnung); 2. der Staatshaushalt (Einnahmen und Ausgaben der Republik, der Bezirke, Kreise, und Gemeinden). Einbezogen in die Staatseinnahmen und -ausgabenwirtschaft sind außerdem brutto oder netto der Haushalt der Sozialversicherung und die Etats der „gesellschaftlichen Organisationen“ (Parteien, Gewerkschaften, sonstige Massenorganisationen); 3. die Bargeldzirkulation und der Zahlungs- und Verrechnungsverkehr (innerhalb der DDR und gegenüber dem Ausland); 4. die Kreditwirtschaft und die Bankenorganisation und 5. das staatliche Versicherungswesen (obligatorische und freiwillige Sach- und Personenversicherung). Das F. aller östlichen Zentralplanwirtschaften umfaßt somit nahezu die Gesamtheit der Geld(kapital)-bestände (= Geldfonds) und Geldbeziehungen (= Geldströme) der Volkswirtschaft. Außerhalb des öffentlichen F. verbleiben lediglich a) die Finanzen der privaten und halbstaatlichen Betriebe und b) die Ersparnisse sowie die Geldeinnahmen und -ausgaben der privaten Haushalte. Diese nicht staatlich verwalteten Geldbestände und Geldbeziehungen werden jedoch teilweise kontrolliert und beeinflußt durch die Maßnahmen der für diese Wirtschaftseinheiten finanzwirtschaftlich zuständigen staatlichen Banken, Sparkassen und Finanzorgane. Um die vorrangige Erfüllung des staatlichen Zielprogramms in der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik durchzusetzen, müssen die einzelnen Bestandteile des F. zu einem zweckgemäß operierenden Mechanismus verkoppelt werden. Dieser hat in allen sowjet-sozialistischen Staaten die Bezeichnung „Einheitliches sozialistisches Finanzsystem“ erhalten. Art und Veränderungen der Geldfonds und Geldbeziehungen werden einerseits durch die Aufgaben bestimmt, welche bei der Erfüllung der Ziele der Jahresvolkswirtschaftspläne und der Perspektivpläne gelöst werden müssen. Von ausschlaggebender Bedeutung sind jedoch andererseits für das gesamte Währungs-, Geld- und Finanzwesen der Typ der verwirklichten Wirtschaftsordnung und die Art der Wirtschaftslenkung. II. Aufgaben Die Ordnungs- und Prozeßpolitik des Staates hat dem F. der DDR vor allem 4 Aufgaben übertragen: 1. eine Verteilungsfunktion, 2. eine Lenkungsfunktion, 3. eine Stimulierungsfunktion und 4. eine Kontrollfunktion. Oft werden zusammenfassend die beiden an 2. und 3. Stelle genannten Funktionen auch als die „Hebelfunktion“ der Finanzen charakterisiert. Hierin kommt zum Ausdruck, daß sämtliche Finanzkategorien und -größen vom Staat als Regulierungsinstrumente zur Steuerung des Leistungswillens und des Wirtschaftsverhaltens der Betriebe, örtlichen Verwaltungsorgane und privaten Haushalte genutzt werden. Während der Periode von 1945 bis Anfang 1953, als die KPD/SED, der von der Einheitspartei gelenkte Staatsapparat und die sowjetische Besatzungsmacht die Umgestaltung der 1945 überkommenen Wirtschaftsordnung in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs erzwangen, fiel dem F. 5. noch die wichtige Funktion der Transformationshilfe bei der Umwälzung der privatwirtschaftlichen in staatlich-sozialistische Produktionsverhältnisse zu. Vor allem die Steuer- und Kreditpolitik diente der SED-Führung in dieser Zeit — und bereichsweise auch noch während der 50er Jahre — als „Instrument des Klassenkampfes“, um die wirtschaftlichen Existenzbedingungen der Privatunternehmen gezielt zu untergraben und diese zur Selbstaufgabe zu zwingen. In den 60er Jahren waren das private Handwerk und die PGH mehrfach Adressat einer derart ausgerichteten finanzpolitischen Sonderbehandlung. Restbestände dieser Klassenkampfmaßnahmen lassen sich auch heute noch im finanzpolitischen Instrumentarium der DDR in einigen Bereichen nachweisen. In der Etappe der streng zentralistisch gehandhabten administrativen Wirtschaftslenkung 1948–1963 übte das F. in allen seinen Bestandteilen fast ausschließlich nur Verteilungs- und Kontrollaufgaben im Interesse der plangemäßen Umverteilung des Nationaleinkommens und der Sicherung der Plandisziplin aus. Die Fixierung auf diese zwei Funktionen entsprach völlig der bis 1963 praktizierten Lenkungsmethodik zur zentralen Steuerung der Wirtschaftsprozesse, welche den Staatsbetrieben nur einen sehr geringen operativen Entscheidungs- und Handlungsspielraum im Rahmen der detaillierten vollzugsverbindlichen Planziele zubilligte. Durch die bei der Wirtschaftsreform in der DDR (1963–1970) vollzogenen Dezentralisierung wirtschaftspolitischer Entscheidungen zugunsten der [S. 307]Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse und die zugleich durchgeführte Aufwertung der monetären Wirtschaftslenkung wurden die Lenkungs- und Stimulierungsfunktion die wichtigsten Aufgaben des F. III. Finanzsystem und Wirtschaftsreformen Im Sinne dieser ab 1963/64 dominierenden Ziel- und Aufgabenstellung gestaltete die Wirtschaftsführung der DDR die Finanzgrößen und Finanzbeziehungen überwiegend zu „ökonomischen Hebeln“ um (dazu gehören u. a. Kreditlimite, Kreditzinsen, sonstige Kreditaufnahmebedingungen, Verzugszinsen im Zahlungsverkehr, Abgaben, Steuern, Abschreibungsnormative). Der Einsatz dieser finanzwirtschaftlichen Regulatoren sollte auf indirektem Wege Leistungswillen und Leistungsinteressen der Belegschaften und Betriebsleitungen der VEB mit den Leistungsanforderungen der staatlichen Wirtschaftsführung in Einklang bringen. Bezugspunkt aller finanzwirtschaftlichen Lenkungsmaßnahmen und Instrument der Interessenkupplung zwischen den Nutzenzielen der dezentralen Produktionseinheiten auf der einen und denen des Staates auf der anderen Seite wurde der Gewinn. Daran anknüpfend wurden gleich zu Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 a) die individuellen Prämieneinkommen der Betriebskollektive und b) die Finanzierung der sozialen und kulturellen Maßnahmen für die Belegschaften direkt an die Gewinnerzielung geknüpft. Aufbauend auf dieser Reorganisation der Betriebslenkung versuchte die Wirtschaftsführung durch gezielte Einflußnahme auf die Bildung, Verteilung und Verwendung der Gewinne und Geldkapitalbestände der Produktionseinheiten durchzusetzen, daß diese sich wesentlich intensiver um einen effizienteren Einsatz der verfügbaren Ressourcen bemühten, als dies bis 1963 bei der damals praktizierten primär güterwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftslenkung geschehen war. Auch nach der Rücknahme vieler Maßnahmen der Wirtschaftsreform des Jahres 1963 (Ende 1970/Anfang 1971) und der erneuten Rezentralisierung der wirtschaftlichen Steuerungsentscheidungen beim staatlichen Wirtschaftsverwaltungsapparat wurde der größte Teil der in der Reformzeit neu eingeführten oder modifizierten alten finanzpolitischen Lenkungsinstrumente nicht kurzerhand wieder beseitigt. Sofern diese Instrumente nach gewissen Anpassungsmaßnahmen auch unter den neuen Produktions- und Lenkungsbedingungen brauchbar blieben, behielt sie die Wirtschaftsführung bei. Allerdings muß ihr heutiger Lenkungs- und Stimulierungseffekt unter den seit 1971 stark eingeengten Wirkungsmöglichkeiten für alle monetären Führungsgrößen und -maßnahmen als gering eingeschätzt werden. Entsprechend der finanzpolitisch herrschenden Konzeption, die ganze staatlich-sozialistische Finanzwirtschaft als einen Verbund verschiedener Subsysteme im Rahmen eines einheitlichen Gesamtsystems zu begreifen und dementsprechend zu gestalten, bemüht sich die Wirtschaftsführung der DDR darum, die Interdependenz der Geldquellen, Geldströme und Geldkapitalsammelbecken in der Volkswirtschaft in globalen Finanzbilanzen zu erfassen. Diese als Plan- und Ist-Bilanzen aufgestellten Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die wichtigsten Pole des Geldkreislaufs (d. s. durch Aggregierung gebildete Wirtschaftsgruppen) dienen der Wirtschaftsführung als Informationsbasis und Orientierung für ihre Entscheidungen zur Wachstums- und Stabilitätspolitik sowie für die Plangestaltung und Plandurchführung. Zu diesen Wirtschaftsgruppen (Polen) gehören: a) der staatliche und genossenschaftliche Produktionsbereich; b) der Staat einschließlich Einrichtungen für die gesellschaftliche Konsumtion; c) die Banken, Sparkassen und die staatlichen Versicherungen; d) die gesellschaftlichen Organisationen und e) die Bevölkerung. Wichtigste globale Finanzbilanz der DDR-Wirtschaftslenkung ist die zusammengefaßte „Finanzbilanz des Staates“. Ihr Kernstück ist der in diese Bilanz integrierte Staatshaushalt. In der „Finanzbilanz des Staates“ werden Aufkommen und Verwendung aller staatlichen Geldmittel gegenübergestellt, die a) über den Staatshaushalt, b) über die Kreditinstitute und c) über die Versicherungen umverteilt werden. Sie erfaßt ferner d) alle jene Gewinnanteile und Amortisationen, die im Rahmen der Eigenerwirtschaftung der benötigten Finanzmittel durch die dezentralen Produktionseinheiten selbst erwirtschaftet und in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Die Einbeziehung der Finanzorgane und ihrer internen Verwaltungsorganisation in den Begriff des F. ist vor einigen Jahren aufgegeben worden. Investitionen; Kredit; Planung; Währung; Staatliche Versicherung der DDR; Zahlungsverkehr; Betriebsformen und Kooperation; Bankwesen; Sparkassen; Verrechnungsverfahren. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 305–307 Finanzschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzwissenschaft und FinanzökonomikSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wird, im Unterschied zu einer Marktwirtschaft auf der Grundla[S. 306]ge privater Verfügungs- und Nutzungsrechte über Produktionsmittel, beim Geldwesen und in der Finanzsphäre keine Trennung zwischen einem privatwirtschaftlichen und einem öffentlichen Bereich vollzogen. Die Betriebsfinanzen der nahezu vollständig verstaatlichten Industrie,…
DDR A-Z 1975
Atomenergie (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig: Prof. Dr. G. Flach. Die Hauptarbeitsgebiete des Instituts betreffen: Fragen der Kernphysik, Radiochemie sowie Kernenergie. Das Institut ist Leitinstitut für die gesamte Kernforschung in der DDR. Es arbeitet eng mit entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen in der Sowjetunion zusammen, in der auch ein großer Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses — nach vorbereitendem Studium in Dresden — eine zusätzliche Ausbildung erhält. Außerdem ist die DDR Mitglied des „Vereinigten Instituts für Kernforschung“, Diesem 1956 gegründeten Forschungsinstitut mit Sitz in Dubna (UdSSR) gehören fast alle sozialistischen Länder an. Es soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Kernphysik ermöglichen. Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch die Mitgliedsländer. Leitendes Organ ist das „Komitee der Bevollmächtigten Regierungsvertreter“, in das jedes Land einen Vertreter entsendet. Über die Forschungsarbeiten entscheidet ein wissenschaftlicher Rat. Mit Unterstützung der Sowjetunion wurden in Rossendorf 1957 und 1962 die ersten Forschungsreaktoren in Betrieb genommen. 1958 erhielt das Institut aus der UdSSR ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Einen Protonenbeschleuniger — er arbeitet nach dem Prinzip eines elektrostatischen Generators mit Ionenumladung (Tandem) und kann Protonen Energien bis 10 Mill. Elektronen-Volt verleihen — lieferte die UdSSR 1972. Rund 50 v. H. der Produktion des Rossendorfer Insti[S. 61]tuts an radioaktiven Präparaten werden exportiert. Das Isotopenlieferprogramm des Binnen- und Außenhandelsunternehmens Isocommerz GmbH in Ost-Berlin enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Eine weitere Forschungsstätte ist das Zentralinstitut für Hochenergiephysik der Akademie der Wissenschaften der DDR in Zeuthen. Fakultäten für Kerntechnik entstanden an der Technischen Hochschule in Dresden sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin. Darüber hinaus gründete die Kammer der Technik einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Kerntechnische Anlagen werden im „VEB Kombinat Kernenergetik“ entwickelt und projektiert. Er ist gleichzeitig Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Das besondere Interesse der Atomenergieforschung gilt der Ausnutzung von Atomenergie für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Stromerzeugung hinter dem steigenden Bedarf erforderte nach eigenen Angaben bereits 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt (MW). Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau des ersten Atomkraftwerks mit einer Leistung von 70 MW begonnen. Der von der UdSSR gelieferte Druckwasserreaktor nahm 1966 seinen Betrieb auf, 1971 wurde er auf eine Leistung von 75 MW aufgestockt. Den spaltbaren Kernbrennstoff liefert die UdSSR. Dieses Atomkraftwerk trägt jedoch nur teilweise zur Energieversorgung bei; es dient darüber hinaus Forschungszwecken. Das erste rein industriell genutzte Atomkraftwerk entsteht gegenwärtig in Lubmin bei Greifswald. Entscheidend für die Standortwahl waren das im Greifswalder Bodden vorhandene Kühlwasserreservoir sowie die Tatsache, daß die Nordbezirke keine Rohstoffgrundlage für Kohlekraftwerke besitzen. Die Endkapazität des Kernkraftwerks Nord (KKW Nord) — offizieller Name: VEB Kernkraftwerke Greifswald/Rheinsberg „Bruno Leuschner“ — soll 3.520 MW betragen. Mit dem Bau des Werkes wurde 1967 begonnen, im Dezember 1973 nahm der erste Reaktorblock seinen Probebetrieb auf. Es handelt sich um einen von der Sowjetunion gelieferten Druckwasserreaktor (Wasser-Wasser-Energiereaktor WWER 440) vom Typ Nowo-Woronesh. Er betreibt zwei 220-MW-Turbinen und wird im Gleichgewichtsbetrieb mit Urandioxid beschickt, das auf einen 3,5-v. H.-Gehalt an spaltbarem Uran 235 angereichert ist. Der Jahresverbrauch eines Reaktors beträgt 14 t Uranbrennstoff; er wird von der UdSSR geliefert. Mit der Ende 1974 geplanten Inbetriebnahme des zweiten Reaktorblocks ist die erste Ausbaustufe beendet. Das KKW Nord~I wird dann eine Kapazität von 880 MW aufweisen. Damit würden in der DDR 1975 ca. 5 v. H. der installierten Kraftwerksleistungen von Kernkraftwerken gestellt (Bundesrepublik Deutschland: etwa 6 v. H.). Im März 1974 hat die DDR mit der Sowjetunion den Bau eines weiteren Kernkraftwerks im Bezirk Magdeburg vereinbart. Es soll nach dem gleichen Prinzip wie das KKW Nord gebaut werden und ebenfalls eine Endkapazität von 3.520 MW erreichen. Mit der Inbetriebnahme der ersten Blockeinheiten kann jedoch frühestens Anfang der 80er Jahre gerechnet werden. Erst in der zweiten Hälfte der 80er Jahre werden neben den z. Z. eingesetzten thermischen Reaktoren möglicherweise auch sog. „schnelle Brutreaktoren“ in der DDR genutzt. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie mehr spaltbares Material erzeugen, als sie für ihren Betrieb benötigen. Die DDR ist Mitglied der „Internationalen Wirtschaftsvereinigung für Ausrüstungen und Apparaturen zur Nutzung der Atomenergie“ („Interatominstrument“) sowie der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatomenergo“, beides Organisationen im RGW. Interatominstrument (gegründet im Februar 1972) hat die Aufgabe, Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Produktion auf dem Sektor des kerntechnischen Gerätebaus zu koordinieren bzw. Spezialisierungsvereinbarungen herbeizuführen. Ferner soll sie Normen vereinheitlichen und den Lizenzaustausch organisieren. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Kernkraftwerkebaus zu koordinieren ist Aufgabe von „Interatomenergo“. Diese im Dezember 1973 von den europäischen RGW-Ländern und Jugoslawien gebildete Wirtschaftsvereinigung soll als Generallieferant für Anlagen und Ausrüstungen für Kernkraftwerke fungieren sowie die Ersatzteilversorgung und die Ausbildung von Fachkräften sichern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 60–61 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomwaffenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig: Prof. Dr. G. Flach. Die…
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Abgabenverwaltung (1975)
Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5 Ländern der SBZ und der von ihnen wiedererrichteten Finanzverwaltung. Der zentrale zonale Haushalt hatte demgemäß keine eigenen Einnahmequellen, sondern wurde aus den Länderhaushalten finanziert. Dieses dezentrale System der öffentlichen Finanzwirtschaft hemmte die angestrebte Errichtung einer vollkommen zentral gelenkten Wirtschaft und behinderte die gewünschte Umwandlung der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse in sozialistische Produktionsverhältnisse. Nach Gründung der DDR 1949 schuf die neugebildete Staatsführung unter Bezug auf Artikel 119 der Verfassung vom 7. 10. 1949 vorübergehend eine allgemeine A. Diese umfaßte die Deutsche Zentralfinanzdirektion und die Länderfinanzdirektionen mit ihren Finanzämtern. Durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 wurde die Abgabenhoheit der Republik zuerkannt. Das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 (GBl. 1950, S. 1201) ordnete dann die Schaffung eines einheitlichen Aufbaus des Staatshaushalts an. Dieser „einheitliche Staatshaushalt“ umfaßte seitdem auch die Haushalte der Länder (später der Bezirke), Kreise und Gemeinden, deren Finanzhoheit damit bis auf einige Restkompetenzen beseitigt wurde. Nach diesen vorausgehenden Reorganisationen wurde durch den Umbau der Staatsverwaltung auf Grund des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. 7. 1952 (GBl. 1952, S. 613) die Finanzverwaltung endgültig mit dem Rätesystem der staatlichen Exekutivorgane verschmolzen und existiert seither nicht mehr als eigener Verwaltungszweig. Die Aufgaben der A. wurden einerseits vom Ministerium der Finanzen und den Abt. Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise übernommen. Andererseits wurde das Bankensystem bei der Mehrheit der Abführungen zum Kassenvollzugsorgan des Staatshaushalts. Den Gemeinden wurden die noch verbliebenen Reste einer eigenen „Finanzhoheit“ endgültig durch die am 17. 2. 1954 erlassene „Staatshaushaltsordnung“ entzogen. (GBl. Nr. 23, S. 207 ff.) Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 1 Abgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbgrenzungSiehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5 Ländern der SBZ und der von ihnen…
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Hotel- und Gaststättengewerbe (1975)
Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1969 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 1985 Das HG. gehört zum Binnenhandel und überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Ministers für Handel und Versorgung (z. Z. Minister Gerhard Briksa). Die Unterteilung erfolgt nach den in der DDR existierenden Eigentumsverhältnissen in volkseigenes, genossenschaftliches, sonstiges sozialististisches und privates Hotel- und Gaststättenwesen. Das volkseigene HG. umfaßt die Hotels und Gaststätten der HO, der Vereinigung Interhotel, des Wismut-Handels und der Vereinigung Volkseigener Waren- und Versandhäuser Centrum. Zu ihren Aufgaben gehören vornehmlich die gastronomische Versorgung und Betreuung in den Stadtzentren und industriellen Ballungsgebieten, besonders in Großstädten und Arbeiterzentren, in den Gebieten der Naherholung und des Urlauberverkehrs. Die Vereinigung Interhotel — gegründet durch eine VO des Ministerrats — nahm am 1. 1. 1965 mit einer Kapazität von 9 Hotels mit etwa 2.500 Betten ihre Tätigkeit auf. In der Vereinigung wurden die repräsentativsten Hotels der DDR zusammengefaßt. Neben dem Ausbau vorhandener Kapazitäten wurde ein großes Neubauprogramm entwickelt, da mit einem ständig zunehmenden Reiseverkehr, besonders zwischen den sozialistischen Ländern, gerechnet und damit zusätzliche Deviseneinnahmen erwartet wurden. Mit der Eröffnung des neuesten Interhotels „Kongreß“ im Februar 1974 in Karl-Marx-Stadt verfügt die Vereinigung über 27 Interhotels mit ca. 13.000 Betten. Das HG. der Konsumgenossenschaften konzentriert seine Leistungen auf Wohngebiete, besonders auf dem Lande, auf die Versorgung der Landbevölkerung während der Ernte und auf die Ausflugs- und Erholungsgebiete, die nicht von der HO betreut werden. Unter den Einrichtungen, die als sonstiges sozialistisches Gaststättenwesen bezeichnet werden, nimmt die MITROPA eine besondere Stellung ein. Sie ist ein zentral geleitetes volkseigenes Unternehmen zur Betreu[S. 405]ung der Reisenden mit gastronomischen Leistungen, Beherbergungsleistungen, spezifischen Dienstleistungen und Verkauf von Handelswaren an den Schwerpunkten des Inlands- und Auslandsreiseverkehrs. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Versorgung der Reisenden in Speise-, Schlaf- und Liegewagen, Bewirtschaftung von Bahnhofsgaststätten, den Verkauf von Handelswaren an Verkaufsständen auf dem Bahnhofsgelände, Bewirtschaftung von gastronomischen Einrichtungen auf Fährschiffen der Deutschen Reichsbahn, Binnen- und Küstenfahrgastschiffen, Bewirtschaftung von Raststätten, Autobahnhotels, Motels an Autobahnen sowie die Bewirtschaftung von gastronomischen Einrichtungen auf Zivilflughäfen der DDR. Die MITROPA ist eine nachgeordnete Institution des Ministeriums für Verkehrswesen. Das Reisebüro der DDR bewirtschaftet Ferienhotels im Thüringer Wald, im Harz und an der Ostsee. Gästehäuser der Regierung, der Parteien und Gewerkschaften betreuen ausländische Gäste, die sich zu Verhandlungen, politischen Gesprächen, Sportveranstaltungen u. a. in der DDR aufhalten. Der Anteil der privaten Betriebe am Gaststättennetz ist im Laufe der letzten 15 Jahre ständig zurückgegangen. Es handelt sich überwiegend um verhältnismäßig kleine Gaststätten, die in der Regel durch Familienmitglieder bzw. mit nur wenigen fremden Beschäftigten bewirtschaftet werden. Durch Überalterung und infolge der Schwierigkeit, eine staatliche Konzession zu erhalten, wird ihr Anteil weiter schrumpfen. Etwa 70 v. H. der privaten Gastwirte haben seit 1960 mit Betrieben des volkseigenen oder genossenschaftlichen Gaststättenwesens einen Kommissionsvertrag abgeschlossen. Das bedeutet ihre Teilnahme an der Versorgungstätigkeit des sozialistischen Handels auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit einem volkseigenen oder konsumgenossenschaftlichen Gaststättenbetrieb. Die Stellung des Gastwirtes mit Kommissionsvertrag wird dadurch bestimmt, daß er auf der Grundlage dieses Vertrages Waren verkauft, die sozialistisches Eigentum sind, und Aufgaben übernimmt, die im Rahmen der Versorgungsfunktion des sozialistischen Gaststättengewerbes liegen. Er erhält dafür eine Provision. Die Grundsätze für die Sicherung stabiler Verbraucherpreise treffen auch auf das Gaststättenwesen zu. Die Gaststätten aller Eigentumsformen sind daher nach dem unterschiedlichen Aufwand nach Umfang, Struktur, Niveau und Ausstattungsgrad in 5 Kategorien eingestuft: Preisstufe I; II; III; IV; S. Auf die Preisstufen können noch Aufschläge erhoben werden, z. B. Konzertaufschläge. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 404–405 Horte und Internate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Humboldt-Universität zu BerlinSiehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1969 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 1985 Das HG. gehört zum Binnenhandel und überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Ministers für Handel und Versorgung (z. Z. Minister Gerhard Briksa). Die Unterteilung erfolgt nach den in der DDR existierenden Eigentumsverhältnissen in volkseigenes, genossenschaftliches, sonstiges sozialististisches und privates Hotel- und Gaststättenwesen. Das volkseigene HG. umfaßt die Hotels und…
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Bankwesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1979 1985 In der politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober 1917: „Ohne die Großbanken wäre der Sozialismus nicht zu verwirklichen. Die Großbanken sind jener ‚Staatsapparat‘, den wir für die Verwirklichung des Sozialismus brauchen und den wir vom Kapitalismus fertig übernehmen … Eine einheitliche Staatsbank allergrößten Umfangs mit Zweigstellen in jedem Amtsbezirk, bei jeder Fabrik - das ist schon zu neun Zehnteln ein sozialistischer Apparat. Das bedeutet eine gesamtstaatliche Buchführung, eine gesamtstaatliche Rechnungsführung über die Produktion und die Verteilung der Produkte, das ist sozusagen eine Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft“ (Lenin, a. a. O., Bd. 26, S. 89–90). Obwohl dieses dem Wirtschaftssystem adäquate Einbanksystem (noch) nicht realisiert worden ist, wird die systemnotwendige Einheitlichkeit durch das staatliche Bankmonopol und die damit verbundene Kompetenzabgrenzung nach spezifischen Aufgaben und Funktionen gewährleistet. I. Entwicklung Die etappenweise Umgestaltung des Bankwesens hat sich in vier Phasen vollzogen: 1. Auf der Grundlage von Befehlen der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurden die traditionellen Geld- und Kreditinstitute geschlossen (April 1945) und die Einstellung der weiteren Tätigkeit der alten Banken sowie die Gründung neuer Banken angeordnet (Befehl Nr. 01 der SMAD über die Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane vom 23. 7. 1945). Während die Landes- und Provinzialbanken als regionale Universalbanken und die Sparkassen neu gebildet wurden, konnten die genossenschaftlichen Kreditinstitute wiedereröffnet werden, d. h. die ländlichen Genossenschaften und die Banken für Handwerk und Gewerbe wurden als Rechtsnachfolger der Raiffeisenkassen bzw. Volksbanken akzeptiert. In dieser Zeit des Übergangs (Transformationsphase 1945–1948) bestanden auch noch private Banken, und die Kreditgewährung erfolgte nach herkömmlichen Methoden. Lediglich die Neubauernkredite, die Einführung der Aufbaugrundschuld zur Wiedererrichtung zerstörten Wohnraums und die Ausgabe von Länderanleihen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben stellten etwas Neues dar. Der Abschluß dieser Phase erfolgte durch die Bildung von fünf Länderbanken (Emissions- und Girobanken), [S. 99]denen am 26. 5. 1948 die Deutsche Emissions- und Girobank (Potsdam) als zentrales Koordinierungsinstitut übergeordnet wurde. Obwohl der Name darauf hindeutete, war dieses Spezialinstitut dennoch keine Emissionsbank im Sinne der westlichen Bankwirtschaft, da es nicht zur Ausgabe von Noten berechtigt war. 2. Nach der Währungsreform setzte mit der Vorbereitung der zentralen Wirtschaftsplanung die Einbeziehung der Kreditinstitute in das Wirtschaftssystem durch den Aufbau des zentralisierten Banksystems sowie die Einführung systemadäquater bankpolitischer Maßnahmen ein (Integrationsphase 1948–1963). Die am 20. 7. 1948 aus der Deutschen Emissions- und Girobank hervorgegangene Deutsche Notenbank (DNB) trat als zentrales Organ des Ministerrats an die Spitze des Banksystems und bildete als Zentral- und Geschäftsbank das Emissions- und Verrechnungszentrum der DDR. Ihr folgten weitere Spezialbanken für die Investitionsfinanzierung (Deutsche Investitionsbank [DIB] 1948), für die Landwirtschaft (Deutsche Bauernbank [DBB] 1950) und zur finanziellen Abwicklung von Außenhandelsgeschäften (Deutsche Handelsbank AG [DHB] 1956). Durch die Reform des Kreditwesens (1949) wurde der Bankkredit bei Einführung der Kreditplanung zum finanziellen Instrument der Planerfüllung und Plankontrolle. Im Zahlungsverkehr wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Kontroll- und Lenkungsfunktionen der Banken ergriffen (z. B. Kontenführungspflicht; Verrechnungsverfahren). 3. Nach Einleitung der Wirtschaftsreform (1963) wurden auch Veränderungen innerhalb des B. notwendig, um die beabsichtigte Umstellung von überwiegend administrativen Weisungen auf ökonomische Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“) zu ermöglichen. In dieser Zeit der wirtschaftspolitischen Experimente (Experimentierphase 1964–1971) erfolgten vier institutionelle Veränderungen innerhalb des Bankwesens. Ab 1963 wurden als „Hausbanken“ der nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden und somit finanziell verselbständigten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (Betriebsformen und Kooperation) Spezialbankfilialen zur Abwicklung bestimmter Bankgeschäfte (z. B. Kreditvergabe, Kontenführung, Finanzkontrolle) sowie der Beziehungen zum Staatshaushalt gebildet. Als Industriebankfilialen waren sie direkt dem Präsidenten der Deutschen Notenbank und als Kombinats- und VVB-Filialen dem Präsidenten der Landwirtschaftsbank unterstellt. 1966 erfolgte als Vorgriff auf die ein Jahr später durchgeführte Bankreform durch Ausgliederung aus der Deutschen Notenbank die Gründung der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA). Sie übernahm — neben der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — die Geschäftsbankfunktionen der Zentralbank für den Bereich der Außenwirtschaft. Ihre letzten Geschäftsbankfunktionen gab die Deutsche Notenbank Ende 1967 auf, als durch Zusammenlegung mit der Deutschen Investitionsbank die Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) errichtet wurde. Während in dieser Geschäftsbank die Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung für Betriebe und Einrichtungen von Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr zusammengefaßt wurden, konnte sich die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene Staatsbank der DDR auf die Zentralbankfunktionen konzentrieren. Durch diese Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen hatte sich das Bankwesen der DDR in dieser Phase vom sowjetischen Vorbild losgelöst und wies eine starke formale Ähnlichkeit mit den Banksystemen westlicher Industriestaaten auf. Als vorerst letzte organisatorische Veränderung erfolgte 1968 die Erweiterung des Geschäftsbereiches der Landwirtschaftsbank auf die Betriebe und Produktionsvereinigungen der Nahrungsgüterindustrie. Seit der Ausweitung ihres Kundenkreises firmiert sie unter dem Namen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN). Neben diesen organisatorischen Veränderungen erfolgte auch in dieser Phase eine Ökonomisierung der Banktätigkeit mit dem Ziel, in Analogie zu der gewachsenen Selbständigkeit der Betriebe die Entscheidungsbefugnisse der Banken zu erhöhen und somit zu einer Verbesserung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums beizutragen. Besonders deutlich traten diese Veränderungen bei der Finanzierung der Investitionen hervor. Während bis 1967 die Betriebe einen automatischen Anspruch auf die Zuteilung von Krediten hatten, sollten die Banken gemäß der Kreditverordnung vom 19. 6. 1968 (GBl.~II, S. 653) „Kredite grundsätzlich nur nach dem Nutzeffekt der Investitionen und der Effektivität der Umlaufmittel … gewähren und vom Einsatz eigener Mittel abhängig … machen“ (§~3, Abs. 1). In einem betriebsindividuellen Kreditvertrag legten der Betrieb und die für ihn zuständige Geschäftsbank die ausgehandelten Kreditbedingungen und vor allem den Zinssatz fest. Zusammen mit dem seit 1967 maßgeblichen Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Investitionsmittel — statt der zuvor praktizierten Finanzierung durch den Staatshaushalt — erfuhr das Verhältnis zwischen Betrieben und Banken eine zuvor nicht gekannte Verselbständigung. Im Rahmen dieser „aktiven Kreditpolitik“ sollte der Kredit als „ökonomischer Hebel“ — anstelle eines administrativen Aktionsparameters — wirken. Der Einsatz vorwiegend finanzpolitischer Lenkungsinstrumente mußte mit dem Prinzip der imperativen Zentralplanung kollidieren, wenn diese nicht auf ehre indikative Planung reduziert wurde. Kon[S. 100]flikte zwischen Kredit und Plan traten vornehmlich bei der Realisierung langfristiger und strukturpolitischer Planziele, der proportionalen Entwicklung der Wirtschaft und einer nach Auffassung der zentralen Wirtschaftsführung optimalen Verteilung der Ressourcen auf. Da darüber hinaus das vorgeblich „in sich geschlossene System ökonomischer Hebel“ — u. a. auch auf Grund der Funktionsschwächen des Preissystems — nicht wirksam werden und somit auch nicht die Steuerungsfunktion übernehmen konnte, erhielten die Betriebe mehr Kreditmittel als ökonomisch vertretbar erschien, denn die Banken zeigten sich auf Grund ihrer Zielvorgabe (Gewinnmaximierung = Prämienmaximierung) einer maximalen Kreditvergabe stärker zugeneigt denn einer optimalen. Aus dieser Kollision zwischen betrieblichen und staatlichen Investitionszielen („strukturbestimmende Erzeugnisse“) resultierte eine Verknappung der Investitionsgüter, die sich in einer Erhöhung der Kosten für die einzelnen Investitionsobjekte sowie in einer Expansion der Importe niedergeschlagen hat. Somit wurde durch dieses Beispiel in der Kreditpolitik demonstriert, daß in einem Wirtschaftssystem durch eine Reform, die „auf halbem Wege stehengeblieben“ ist, der Einsatz finanzpolitischer Lenkungsinstrumente unter Beibehaltung der dominierenden Rolle imperativer Zentralplanung nicht möglich ist. Daher ist es nur folgerichtig, daß durch die VO vom 20. 1. 1971 (GBl.~II, S. 88) Kredite nur noch auf der Grundlage eines vom Ministerrat beschlossenen Kreditplanes — aufgestellt von der Staatsbank in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen — sowie der für die Betriebe und Kombinate festgelegten volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffer über die Veränderung des Kreditvolumens ausgereicht werden. Die staatlichen Plankennziffern „Investitionen“ und „genehmigte Investitionsvorhaben“ (zentrale Titelliste) determinieren die Aufnahme von Krediten für Investitionen, deren Wirtschaftlichkeit anhand von volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffern (z. B. Rückflußdauer, Kapitalrentabilität, Bauzeitnormen) nachzuweisen ist. Durch die nunmehr erkennbare dominierende Rolle des zentralen staatlichen Planes sowie der Rezentralisierung von Entscheidungsbefugnissen kann zwar von einer Abkehr vom früheren Lenkungskonzept der Wirtschaftsreformen gesprochen werden. Allerdings besteht in dieser Abkehr keine Rückkehr zu der Zeit vor 1963, da die finanzwirtschaftlichen Leistungskennziffern zwar auf der Grundlage des zentralen staatlichen Planes wirksam werden sollen, aber nicht aufgehoben wurden. 4. Seit 1972 erfolgten weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Bankwesens der DDR (Zentralisierungsphase). So wurde durch einen nicht veröffentlichten Ministerratsbeschluß vom 13. 9. 1972 der Präsident der Staatsbank wieder Mitglied des Ministerrates und darüber hinaus Vorsitzender eines einheitlichen Leitungsgremiums des B., dem die Präsidenten der Geschäftsbanken angehören. Somit war der Staatsbank einerseits die Aufgabe gestellt, bei der Vorbereitung von Entscheidungen mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kredit- und Geldsystem von Anfang an mitzuwirken, und andererseits die Übereinstimmung zwischen der zentralen Kreditplanung und der von den Filialen der Banken vorgenommenen Kreditgewährung zu gewährleisten. Mit Wirkung vom 1. 7. 1974 (GBl. I, S. 305) wurde die Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank eingegliedert. Ob diese Maßnahme zur intendierten Beschleunigung des Umschlags der Umlaufmittel der Betriebe, Steigerung der Effizienz der Investitionstätigkeit - Argumente, die 1968 als Begründung zur Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen vorgegeben wurden - und zur Verminderung der Doppelarbeit zwischen den Banken führen muß, bleibt abzuwarten. Damit sind seit diesem Zeitpunkt die Planung und Bilanzierung des Geldumlaufs und der Kredite unmittelbar mit der Finanzierung und Kontrolle der Betriebe verbunden. Mit ihren 15 Bezirksdirektionen, 41 Industriebankfilialen, 180 Kreisfilialen und mehr als 100 Zweig- und Wechselstellen hat die Staatsbank die Aufgabe, die staatliche Geld- und Kreditpolitik einheitlich gegenüber den Betrieben, Verwaltungseinrichtungen und der Bevölkerung zu verwirklichen. Ihr Präsident übt dazu das Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber den anderen Geschäftsbanken aus und erläßt die Grundsatzregelungen für den Geldumlauf, Kredit, Zins sowie Zahlungs- und Verrechnungsverkehr. Diese Maßnahme wurde auch mit „Erfahrungen“ begründet, die in der UdSSR und anderen sozialistischen Ländern mit einem stärker zentralisierten Bankensystem vorgeblich gemacht wurden. Dies entspricht der oben zitierten Vorstellung Lenins von der Rolle der Staatsbank. Weitere Schritte zum Einbanksystem dürften folgen. Naheliegend wäre die Fusion der beiden für die Außenwirtschaft zuständigen Banken — darüber hinaus noch bestehend in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) — und die Auflösung der Genossenschaftsbanken, denen aber während der Übergangsperiode zwischen Kapitalismus und Sozialismus eine Existenzberechtigung zugebilligt wird (vgl. Zagolow, N. A., u. a., Lehrbuch Politische Ökonomie Sozialismus, Frankfurt/Main 1972, S. 494). II. Organisation und Struktur Zum Banksystem der DDR (vgl. Seite 102) gehören die Staatsbank, die staatlichen und genossenschaftlichen Geschäftsbanken sowie Sparkassen. Als Emissionsbank nimmt die Staatsbank im B. der DDR eine zentrale Rolle ein, da sie die Konten der übrigen Kreditinstitute führt und somit durch die Festlegung der Konditionen für die Einlagen sowie [S. 101]Gewährung von Refinanzierungskrediten und die Festlegung der Grundsätze für den Zahlungs-, Verrechnungs- und Kreditverkehr deren Geschäftstätigkeit bestimmt und kontrolliert. Ihr Präsident übt gegenüber den anderen Geschäftsbanken das Weisungs- und Kontrollrecht aus und vertritt die DDR in den Räten der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (HB) in Moskau. Als Geschäftsbank ist sie zuständig für die Wirtschaftsbereiche Industrie (ohne Nahrungsgüterindustrie), Bauwesen, Handel und Verkehr sowie den Verkauf von Reisezahlungsmitteln an die Bevölkerung. Die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) ist allein für die Durchführung der Bankgeschäfte dieses Wirtschaftsbereiches zuständig und wickelt mit den ihr unterstellten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BGH) den Spar- und Zahlungsverkehr der auf dem Lande lebenden Bevölkerung ab. Für die Abwicklung des durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sowie die Finanzierung der Außenhandelsbetriebe wird im Auftrage der Staatsbank die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) tätig, während die Deutsche Handelsbank AG (DHB) vornehmlich mit der finanztechnischen Abwicklung von Transitgeschäften beauftragt ist. Die Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB) sind als Geschäftsbanken vornehmlich für die genossenschaftlichen und privaten Handwerks- und Handelsbetriebe zuständig (PGH). Bankfunktionen werden auch von den Sparkassen ausgeübt. Sie sind den Räten der Kreise unterstellt und unterliegen der Kontrolle des Ministeriums der Finanzen. In diesem Zusammenhang sei auf die Postsparkasse (Postsparkassendienst) und die Postscheckämter sowie die Reichsbahnsparkasse und die Reichsbahnkasse hingewiesen. III. Aufgaben und Funktionen Die Tätigkeit der Banken konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Verteilung und Umverteilung des Nationaleinkommens (Verteilungsfunktion), die Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Produktions- und Verwaltungseinrichtungen (Kontrollfunktion) und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieser im Rahmen des staatlichen Planungs- und Leitungssystems (Stimulierungsfunktion). Durch ihre Operationen sollen die Banken nicht nur die Einhaltung der in den Plänen vorgegebenen wirtschaftspolitischen Ziele (passiv) registrieren, sondern darüber hinaus auch „aktiv“ auf den Ablauf der Wirtschaftsprozesse einwirken, um so Reserven und Wege zur Steigerung der Produktivität aufzudecken. Zu ihren wichtigsten Funktionen gehören: 1. Sammlung zeitweilig freier Geldmittel. Alle Betriebe sind verpflichtet, ihr Geld auf Konten der jeweils zuständigen Geschäftsbank zu halten (Kontenführungspflicht). Hierbei wird den Betrieben in Finanzierungsrichtlinien vorgeschrieben, auf welchen Konten und zu welchem Zweck zeitweilig freie Geldmittel zu halten sind. Während das laufende Bankkonto in der Regel als Umlaufmittelkredit mit einer Verzinsung von 5 v. H. geführt wird, gewährt die Bank für Sonderbankkonten (z. B. für den Investitionsfonds, den Prämien- und Kulturfonds, den Werkwohnungsfonds u. a.) einen Guthabenzins von 1 v. H. Es besteht somit nicht die Möglichkeit — z. B. aus Gründen der Zinsersparnis —, Guthaben von Sonderbankkonten auf das laufende Verrechnungskonto zu übertragen. Die Haltung und Verfügung über Bargeld ist den Betrieben nur im Rahmen eines engen Kassenlimits erlaubt. Auch die Bevölkerung — und darin besteht eine der Hauptaufgaben der Sparkassen — soll angeregt werden, ihre Bargeldbestände so niedrig wie möglich zu halten. Als Finanzorgane sind die Banken integrierender Bestandteil des Finanzsystems und — da Finanzämter bzw. -kassen nicht bestehen — Kassenvollzugsorgane des Staatshaushalts, dessen Konten von der Staatsbank geführt werden. 2. Durchführung des Zahlungsverkehrs. Innerhalb der DDR wird der Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen den Wirtschaftseinheiten überwiegend bargeldlos abgewickelt. Zur Begleichung von Geldforderungen können das Überweisungsverfahren, Scheckverfahren, Lastschriftverfahren oder Akkreditivverfahren (Verrechnungsverfahren) vereinbart werden. Aber auch die Bevölkerung wird z. B. durch den Sparkaufbrief zur bargeldlosen Zahlung angehalten. Der Zahlungsverkehr mit dem Ausland wird auf der Grundlage eines Valutaplanes nach besonderen Vorschriften durchgeführt. 3. Finanzierung der Wirtschaft. Durch die Ausreichung von Bankkrediten wird Geld in Umlauf gesetzt und mit jeder Tilgung aus dem Umlauf gezogen. Der Kredit wird in der einzig legalen Form als Bankkredit entsprechend dem Kreditplan für bestimmte Objekte und unter festgelegten Konditionen ausgereicht, d. h., die Planmäßigkeit und nicht die Liquiditätslage bzw. Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers gilt als wichtigste Voraussetzung. Ist dies nicht gewährleistet, so kann die Bank die Kreditausreichung einstellen oder aber das Stabilisierungsverfahren einleiten. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt hauptsächlich aus eigenen Mitteln der Betriebe (Gewinne und Amortisationen). Hinzu kommen dann noch Kredite und Staatshaushaltszuschüsse. Letztere dürften seit 1968 zu gleichen Teilen an der Investitionsfinanzierung beteiligt sein und 1973 jeweils ca. 27 v. H. des Investitionsaufwandes bestritten haben. 4. Planung und Regulierung des Bargeldumlaufs. Die systemnotwendige Erfassung der Geldströme [S. 102]erfolgt über zentrale Geldbilanzen, von denen die Finanzbilanz des Staates zur Koordination der volkswirtschaftlichen Finanzbeziehungen und die Staatshaushaltsbilanz, Kreditbilanz, Versicherungsbilanz und Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung zur Bestimmung der zentralen Geldfonds dienen. Hierbei wird der Festlegung des Geldvolumens eine geringere Bedeutung zugewiesen als der Regulierung des Geldumlaufs, da sich aus seiner nicht planadäquaten Entwicklung Störungen für den Ablauf der Wirtschaftsprozesse ergeben. Während der Buchgeldumlauf auf Grund der bestehenden Kontenführungspflicht relativ einfach kontrolliert werden kann, wird der Bargeldumlauf nur zum Teil durch gesetzliche Regelungen determiniert. Alle Geld- und Kreditinstitute sind daher verpflichtet, im Auftrag der Staatsbank auf der Grundlage jährlicher Bargeldanmeldungen der Betriebe und eigener Einschätzungen den Bargeldumsatzplan aufzustellen, der die Bargeldbewegungen zwischen den Betrieben, der Bevölkerung und den Banken erfaßt. Die bisherigen Veränderungen im Bankwesen haben — gemessen an dem Zustand vor 1963 — zu einer Verbesserung der Bankarbeit geführt, für die die Versachlichung in der Diskussion über die Funktionen von Geld, Kredit und Zins innerhalb dieses Wirtschaftssystems wesentliche Impulse beinhaltete. Beim Vergleich mit westlichen Banken gilt es zu beachten, daß sich nicht nur die Eigentumsformen und Strukturen unterscheiden, sondern darüber hinaus auch andere Funktionen durch das Bankwesen der DDR wahrgenommen werden. Ein Geld- und Kapitalmarkt existiert nicht. Kredit und Zins üben keine Steuerungsfunktionen (Allokationsfunktionen) aus, sondern sind als Instrumente der zentralen staatlichen Planung zu verstehen. Insofern kann das B. einer Volkswirtschaft auch nicht losgelöst vom gesamten Wirtschaftssystem betrachtet werden. Präsident der Staatsbank in Horst Kaminsky, der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Günter Schmidt, der Deutschen Außenhandelsbank AG. Helmut Dietrich (Stand 1. 1. 1975). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 98–102 Bankenabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BargeldumlaufSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1979 1985 In der politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober…
DDR A-Z 1975
Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (1975)
Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen. Forschungsinstitutionen des Partei-, Wirtschafts- und Staatsapparates und den entsprechenden Akademien der sozialistischen Länder naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagenforschung zu betreiben. Sie ist verantwortlich für die Fest[S. 22]legung der inhaltlichen Schwerpunkte der Grundlagenforschung, deren planmäßige Durchführung, insbesondere für die Koordinierung der Arbeit der verschiedenen Forschungsinstitutionen und die Gewährleistung einer schnellen praktischen Nutzung der Forschungsergebnisse. Die AdW ist Nachfolgerin der am 11. 7. 1700 gegründeten Kurfürstlich Brandenburgischen Societät der Wissenschaften. Ihre Wiedereröffnung nach dem II.~Weltkrieg erfolgte am 1. 7. 1946 als „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ aufgrund eines Befehls der SMAD. Ihre gegenwärtige Funktion erhielt die AdW im Zuge der Neugestaltung der Wissenschaftsorganisation der DDR nach dem VII.~Parteitag der SED im Jahre 1970 („Akademiereform“). Nach dem VIII.~Parteitag 1971 wurde die Akademie durch Zuweisung weiterer Aufgaben in ihrer herausragenden Funktion bestätigt. Ihren heutigen Namen erhielt sie im Oktober 1972. Die AdW untersteht dem Ministerrat. Die Leitung der Akademie obliegt dem Präsidenten (gegenwärtig Prof. Dr. Hermann Klare), dem ein siebzehnköpfiges Präsidium als Beratungsorgan zugeordnet ist. 1972 gehörten der AdW 131 ordentliche und 39 korrespondierende Mitglieder an. Wissenschaftler außerhalb der DDR können zu auswärtigen Mitgliedern ernannt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum. Neben seinen Plenartagungen mit wissenschaftlichen Vorträgen von Mitgliedern der AdW zu Themen von allgemeiner wissenschaftlicher Bedeutung veranstaltet das Plenum in unregelmäßigen Abständen wissenschaftliche Konferenzen mit zumeist internationaler Beteiligung. Es hat das Recht zur Wahl neuer ordentlicher, korrespondierender und auswärtiger Mitglieder, die einer der gegenwärtig 10 problemgebundenen Klassen zugeordnet sind. In den Klassen arbeiten Akademiemitglieder und andere Wissenschaftler verschiedener Wissenschaftsrichtungen an der Lösung komplexer Fragestellungen (z. B. Klasse „Optimale Gestaltung der Umweltbedingungen; Mensch und Umwelt“). Darüberhinaus verfügt die AdW über einen großen wissenschaftlichen Apparat mit ca. 15.000 Beschäftigten. Dieser gliedert sich in Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen. Zentralinstitute sind Forschungseinrichtungen der AdW zur Lösung komplexer Forschungsaufgaben. Sie üben in vielen Fällen die Funktion einer Leiteinrichtung für die gesamte in der DDR auf diesem Gebiet betriebene Forschung aus. Die Aufgabenstellung der Institute ist begrenzter und umfaßt meist Teilbereiche eines Wissenschaftsgebietes. Forschungsstellen werden für zeitweilige Aufgaben eingerichtet, wenn erkennbar ist, daß sie zu einem Institut oder Zentralinstitut ausgebaut werden können. Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen, die verwandten Wissenschaftsbereichen zuzuordnen sind, werden in Forschungsbereichen zusammengefaßt. 1. Forschungsbereich Kosmische Physik: Zentralinstitute für Astrophysik, für Solar-Terrestrische Physik, für Physik der Erde; Institut für Meereskunde, Geographisches Institut und Forschungsstelle für kosmische Elektronik. 2. Forschungsbereich Mathematik/Kybernetik: Zentralinstitute für Mathematik und Mechanik sowie für Kybernetik und Informationsprozesse, Zentrum für Rechentechnik. 3. Forschungsbereich Physik, Kern- und Werkstoffwissenschaften: Zentralinstitute für Elektronenphysik, für Festkörperphysik und Werkstofforschung, für Isotopen- und Strahlenforschung, für Kernforschung, für Optik und Spektroskopie; Institute für Festkörperphysik und Elektronenmikroskopie, für Hochenergiephysik sowie für Physik der Werkstoffbearbeitung. 4. Forschungsbereich Chemie: Zentralinstitute für Physikalische Chemie, für anorganische Chemie, für organische Chemie; Institute für Polymerenchemie, für technische Chemie sowie für Technologie der Fasern; Forschungsstelle für chemische Toxikologie. 5. Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin: Zentralinstitute für Krebsforschung, für Herz- und Kreislauf-Regulationsforschung, für Molekularbiologie, für Mikrobiologie und experimentelle Therapie, für Genetik und Kulturpflanzenforschung sowie für Ernährung; Institut für Biochemie der Pflanzen; Zoologische Forschungsstelle im Berliner Tierpark. 6. Forschungsbereich Gesellschaftswissenschaften: Zentralinstitute für Philosophie, für Wirtschaftswissenschaften, für Geschichte, für Literaturgeschichte, für Sprachwissenschaft sowie für alte Geschichte und Archäologie; Institute für Wirtschaftsgeschichte, für Wissenschaftstheorie und -Organisation, für Theorie des Staates und des Rechts. Nach dem VIII.~Parteitag der SED (1971) wurde der AdW die Funktion einer zentralen Koordinationsstelle für die gesamte naturwissenschaftlich-technische und für ausgewählte Gebiete der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung in der DDR übertragen. Auf der Grundlage der Perspektiv- und Jahrespläne und der im „Staatsplan Wissenschaft und Technik“ bzw. im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ enthaltenen Ziele der Forschungspolitik werden zwischen der AdW und den Ministerien und zentralen Staatsorganen, denen Forschungseinrichtungen unterstehen, Forschungspläne für die jeweiligen Bereiche erstellt. Im Rahmen dieser Pläne trifft die AdW mit den Forschungseinrichtungen der Wirtschaft, des Staatsapparates oder den Universitäten und Hochschulen Festlegungen über die jeweils einzuschlagende Forschungsstrategie, insbesondere die Nutzung des Forschungspotentials der AdW, die Verteilung der Aufgaben und die Finanzierung des Forschungsvorhabens. Enge Kooperationsbeziehungen bestehen ferner zu den anderen Akademien der DDR. Zur Wahrung ihrer Leitfunktion in zentralen Bereichen der Gesellschaftswissenschaften wurden der AdW Wissenschaftliche Räte zugeordnet. Ihr sind ferner 12 wissenschaftliche Gesellschaften (Chemische Gesellschaft der DDR, Meteorologische Gesellschaft der DDR, Gesellschaft für Psychologie usw.) und 22 Nationalkomitees zur Vertretung der wissenschaftspolitischen Interessen der DDR in internatio[S. 23]nalen Organisationen (Nationalkomitee für Astronomie, Physik, Wirtschaftswissenschaften, Soziologie u. a.) zugeordnet. Sie ist in 38 internationalen nichtstaatlichen wissenschaftlichen Vereinigungen vertreten. Bei der AdW besteht ferner ein Wissenschaftlicher Beirat „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“. Die AdW unterhält intensive Beziehungen zu wissenschaftlichen Institutionen des Auslandes, vor allem der Länder des RGW. Mit über 200 Forschungsinstituten in den RGW-Staaten, davon etwa 80 der UdSSR, bestehen Kooperationsvereinbarungen. Institute der Akademie übernehmen im Rahmen dieser Vereinbarungen Leitfunktionen. Zu komplexen Problembereichen werden multinationale „Problemkommissionen“ gebildet, deren Aufgabe die Koordinierung und gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die Abhaltung wissenschaftlicher Konferenzen und die Herausgabe von Informationsbulletins und anderen Publikationen ist (z. B. Problemkommission „Ökonomie und Politik der Entwicklungsländer“). Über die Arbeit der AdW informieren die Monatszeitschrift „Spektrum“, die Jahresberichte der AdW und Berichte über wissenschaftliche Tagungen und Kongresse. Zu Publikationszwecken steht der AdW der Akademie-Verlag Berlin (Ost) zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 21–23 Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche FortbildungSiehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen.…
DDR A-Z 1975
Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem Staatsbürgerkundeunterricht, und zwar in besonders enger Beziehung zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Wehrerziehung. zur Erziehung zu bewußter Disziplin und zur polytechnischen Bildung. Die Aufgaben und Ziele der PStE. wurden im Parteiprogramm der SED (1963) festgelegt, im Bildungsgesetz (1965) kodifiziert sowie in den „Aufgabenstellungen für die staatsbürgerliche Erziehung“ (1966 und 1969) und in den Beschlüssen des VII. Pädagogischen Kongresses (1970) und des VIII. Parteitages der SED (1971) weiter aktualisiert. Als Grundlage, Gesamtzielstellung und oberstes Kriterium aller anderen Bildungs- und Erziehungsmomente hat sie die generelle Aufgabe, durch die Vermittlung der Ideologie des Marxismus-Leninismus und in enger Verbindung mit einer entsprechenden Charakter- und Verhaltenserziehung den entscheidenden Beitrag zur Formung „sozialistischer Persönlichkeiten“ zu leisten. Die theoretische Grundlage für die Zielstellung der PStE. bildet das langfristig gültige „sozialistische Menschenbild“ der marxistisch-leninistischen Philosophie, das Stellung, Standort, Wirkungsfeld und Entfaltungsmöglichkeiten des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft und die damit verbundenen gesellschaftlichen Anforderungen an ihn sowie die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Verhaltensweisen der angestrebten sozialistischen Persönlichkeiten umreißt und zugleich die Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft darstellt. Die auf dem „sozialistischen Menschenbild“ gründende „sozialistische Persönlichkeit“ wird durch vier wesentliche Merkmale gekennzeichnet: durch vielseitiges Wissen und Können, durch sozialistisches Bewußtsein, durch sozialistisches moralisches Verhalten sowie eine optimistische Lebensauffassung. Das sozialistische Bewußtsein wird durch sieben sozialistische Grundüberzeugungen definiert, die das Handeln und Verhalten der sozialistischen Persönlichkeit bestimmen, als Maßstäbe für die Bewertung von Situationen und Verhaltensweisen dienen sollen und denen entsprechende Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen sowie entsprechende Gefühle, Erfahrungen und Verhaltensweisen zugeordnet sind; in der Formulierung der „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ (Aufgabenstellung 1969) sind dies: 1. „die Überzeugung von der historischen Mission der Arbeiterklasse …“ 2. „die Überzeugung vom objektiven Charakter der Entwicklung in Natur und Gesellschaft. . 3. „die Überzeugung von der Gewißheit, daß die Zukunft der ganzen Menschheit der Sozialismus ist …“ 4. „die Überzeugung von der historischen Aufgabe der DDR und der Verantwortung der Jugend bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus …“ 5. „die Überzeugung von der entscheidenden Rolle der ruhmreichen Sowjetunion und der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“; 6. „die Überzeugung, daß Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit nur dort gesichert sind, wo das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei die politische Macht ausübt“; 7. „die Überzeugung, daß die Jugend ihres eigenen Glückes Schmied ist, indem sie die Rechte und Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft bewußt wahrnimmt …“. Durch die Internationalisierung dieser ideologischen Grundsätze als eines nicht in Frage zu stellenden Glaubenskanons soll „die Erziehung der jungen Menschen zum sozialistischen Patriotismus und zum proletarischen Internationalismus …“ bewirkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sollen einerseits alle Bereiche des Lebens der Kinder und Jugendlichen mit der sozialistischen Ideologie durchdrungen werden, alle staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungseinflüsse auf die Verfolgung der einheitlichen Erziehungsziele orientiert und zum Zweck einer höheren Effektivität koordiniert sowie andererseits die politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche Erziehung weiter verstärkt werden. Die PStE. ist vor allem darauf gerichtet, „daß sich alle Mädchen und Jungen einen festen Klassenstandpunkt aneignen und rückhaltslos für die allseitige Stärkung und Verteidigung der sozialistischen DDR und Staatengemeinschaft einsetzen“ und daß dazu vor allem die Schuljugend mit dem Marxismus-Leninismus und „den revolutionären Traditionen der deutschen Arbeiterklasse“ vertraut gemacht wird. Sind die Ziele der PStE. von grundlegend-prägender Bedeutung für Ziele und Inhalte der Bildung und Erziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Stufen des Bildungssystems der DDR einschließlich der außerschulischen Einrichtungen und Veranstaltungen und bestimmen sie insbesondere als politisch-ideologische Leitlinien Ziele und Inhalte der seit 1965 neugestalteten Lehrpläne aller Fächer und Klassen (Lehrplanreform), so hat der Unterricht in dem Fach Staatsbürgerkunde, der in den Klassen 7 bis 10 (mit 5 Gesamtwochenstunden), 11 und 12 (mit 3 Gesamtwochenstunden) und in der Berufsausbildung (mit insgesamt mindestens 74 Stunden) erteilt wird, speziell die [S. 265]Aufgabe, durch die systematische Vermittlung „sicherer und anwendungsbereiter politischer, ökonomischer und philosophischer Kenntnisse des Marxismus-Leninismus“ die Schüler und Lehrlinge „zu verallgemeinerten Erkenntnissen über die historische Mission der Arbeiterklasse und die Sieghaftigkeit des Sozialismus zu führen, ihren Klassenstandpunkt wissenschaftlich zu fundieren“ und sie zu befähigen, „nach den sozialistischen Normen und Grundüberzeugungen zu entscheiden und zu handeln“. Die ständig wiederholte und zunehmend forcierte Forderung nach — dringend notwendiger — Intensivierung und Verstärkung der PStE. der Schüler und Lehrlinge macht deutlich, daß ihre Ergebnisse erheblich hinter den gesteckten Zielen zurückbleiben; gerade bei dem „Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung“ besteht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen Bedeutung und Aufwand einerseits sowie Breiten- und Tiefenwirkung andererseits. Angesichts der fundamentalen Bedeutung, die der PStE. für die gesamte Bildung und Erziehung, vor allem aber für die besonders dringend geforderte politisch-ideologische Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beigemessen wird, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 264–265 Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehung zu bewußter DisziplinSiehe auch die Jahre 1979 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem…
DDR A-Z 1975
Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1975)
Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1979 1985 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins ist. Der Beschluß über die ABI vom 26. 5. 1970 stellt die Aufgabe, eine systematische Kontrolle über die tatsächliche Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu organisieren, zur Vervollkommnung der Planung und Leitung beizutragen und die Staatsdisziplin sowie die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen. Bereits 1946 waren Volkskontrollausschüsse zunächst als Hilfsorgane der Deutschen Volkspolizei bei der Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten tätig, ihre Aufgaben wurde 1948 auf die Kontrolle der Plandurchführung ausgedehnt. Gleichzeitig sind bei der Deutschen Wirtschaftskommission die Zentrale Kontrollkommission und in den Ländern der SBZ Kontrollkommissionen errichtet worden. 1952 wurde die Zentrale Kontrollkommission in eine Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK) umgebildet, in die die Kontrollkommissionen der Länder und auch die Volkskontrollbewegung aufgenommen wurden. In der ABI wurden 1963 die ZKSK und die sie seit 1962 ehrenamtlich unterstützenden Helfer der Staatlichen Kontrolle nach sowjetischem Vorbild organisatorisch zusammengefaßt. Die gegenwärtige Organisationsstruktur der ABI beruht zum einen auf der Verbindung von Partei-, staatlicher und gesellschaftlicher Kontrolle, zum anderen auf der Kombination von Territorial- und Produktionsprinzip. Organe sind das Komitee der ABI, die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees, die Zweig- und Kombinatsinspektionen, die Kommissionen und die Gruppen der ABI in Betrieben und Einrichtungen, die Volkskontrollausschüsse und die Gruppen der Volkskontrolle in den Städten und Gemeinden. Das Komitee der ABI ist ein Organ sowohl des ZK der SED als auch [S. 35]des Ministerrates und diesen beiden Gremien gegenüber rechenschaftspflichtig. Es leitet und koordiniert die Kontrolltätigkeit der Organe der ABI, es beschließt den zentralen Kontrollplan. Dem Komitee unterstehen der territorialen Gliederung der DDR entsprechend Bezirkskomitees, denen Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees nachgeordnet sind. Die Mitarbeiter der Komitees sind hauptamtlich tätig, ihre für einzelne Sachgebiete gebildeten Inspektionsgruppen verfügen über haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Ehrenamtlich arbeiten die Kommissionen der ABI in den Betrieben und Einrichtungen und die Volkskontrollausschüsse in Städten und Gemeinden. Neben dieser territorialen Organisationsstruktur bestehen hauptamtlich geleitete Zweig- und Kombinatsinspektionen auf der Basis des Produktionsprinzips. Die Zweiginspektionen bei den VVB und gleichgestellten Wirtschaftsorganen unterstehen dem Komitee der ABI, desgleichen die Kombinatsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft. Die Kombinatsinspektionen in der bezirksgeleiteten Wirtschaft unterstehen dem Bezirkskomitee der ABI. Die Organe der ABI sind mit Kontroll-, Veranlassungs- und Handlungsbefugnissen ausgestattet, die über die bloße Feststellung von Kontrollergebnissen erheblich hinausgehen. So haben die Komitees und Inspektionen ein Weisungsrecht gegenüber dem Kontrollunterworfenen, können Auflagen zur Mängelbeseitigung erteilen und Berichterstattung über Erfüllung anordnen. Die Komitees haben die Möglichkeit, Disziplinär- und Ordnungsstrafen zu veranlassen oder selbst zu erteilen. Den Kommissionen der ABI, den Volkskontrollausschüssen und den Gruppen der Volkskontrolle kommen im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit Weisungsrechte und dergleichen nicht zu, sie können lediglich dem übergeordneten Komitee der ABI bestimmte Maßnahmen Vorschlägen. Bei der Ausübung ihrer Kontrolltätigkeit arbeitet die ABI mit den Arbeiterkontrolleuren der Gewerkschaften (FDGB), den Kontrollposten der FDJ, den Ausschüssen der Nationalen Front und anderen gesellschaftlichen und staatlichen Organen mit Kontrollfunktionen zusammen. In 20.000 Organen der ABI sind ca. 180.000 Bürger der DDR ehrenamtlich tätig. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 34–35 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-MachtSiehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1979 1985 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des…
DDR A-Z 1975
Wahlen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die politische Macht liegt bei der SED als der Partei der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten. Folglich geht es bei den W. in der DDR nicht um politische Alternativen. Anders als in einigen anderen kommunistischen Ländern geht es auch nicht um personelle Alternativen im Rahmen eines einheitlichen politischen Programms. Die Funktion der W. besteht in der plebiszitären Bestätigung der Inhaber der politischen Macht, der Demonstration der ideologisch-politischen Einheit des Volkes und der Mobilisierung der Volksmassen für die jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen der SED-Führung. „So wird die Durchführung der Wahlen zu einer Bewegung, in der sich das sozialistische Staatsbewußtsein von Millionen Bürgern manifestiert“ (Verf. Komm. Bd. II, S. 55 f.). Die W. haben daher die Funktion, die gesellschaftliche Integration, die ideologische Indoktrination und die politische Mobilisierung der Bürger zu fördern. In der DDR werden alle 4 Jahre W. zu der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen) abgehalten. Die Einzelheiten sind im Wahlgesetz vom 31. 7. 1963 (GBl. I, S. 97) i. d. F. vom 17. 12. 1969 (GBl. I, 1970, S. 2) und in der Wahlordnung vom 31. 7. 1963 (GBl. I, S. 99) i. d. F. vom 25. 2. 1974 (GBl. I, S. 93) geregelt. Formal beruht das Wahlrecht auf den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen W. und dem System der lose gebundenen Listenwahl in Mehrmannwahlkreisen. Träger der W. ist die Nationale Front. Mit ihrer Hilfe und unter Einsatz der Massenmedien veranstalten Partei und Regierung eine Wahlkampagne, deren erklärtes Ziel es ist, die Politik von Partei und Regierung zu propagieren, die Wähler durch eine Masseninitiative zur Verwirklichung dieser Politik zu aktivieren und den sozialistischen Wettbewerb zum Zwecke der Planerfüllung zu intensivieren. Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen werden von der Nationalen Front in einer Einheitsliste zusammengefaßt. Innerhalb der Nationalen Front entscheidet das zuständige SED-Organ über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten. Die Volkskammer- und Bezirkstagsmandate gehören zur Nomenklatur des Zentralkomitees der SED; die Vorbereitung der personalpolitischen Entscheidungen obliegt der ZK-Abteilung für Kaderfragen (Kader). Die Kandidaten werden den Wählern ihres Wahlkreises auf Wählerversammlungen und Wählervertreterkonferenzen vorgestellt. Die Wähler und Wählervertreter können die Absetzung von Kandidaten vorschlagen. In der Praxis kommt dies jedoch relativ selten vor. Die Entscheidung über die Absetzung ist der Nationalen Front vorbehalten. Bei der Stimmabgabe hat der Wähler das Recht, auf dem Stimmzettel, der die Kandidaten der Einheitsliste enthält, Änderungen vorzunehmen. Seit 1965 enthalten die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise mehr Kandidaten, als Mandate zu vergeben sind. Die überzähligen Kandidaten sind die Nachfolgekandidaten. Der Wähler könnte demnach durch Streichungen einen gewissen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Volksvertretungen ausüben. Allerdings müßte mehr als die Hälfte der Wähler einen Kandidaten streichen, damit sich an der listenmäßigen Reihenfolge etwas ändert, denn in der Regel entscheidet nicht die Anzahl der für die einzelnen Kandidaten und Nachfolgekandidaten abgegebenen Stimmen. §~39 Abs.~2 Wahlordnung bestimmt: „Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als 50 % der gültigen Stimmen, als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten.“ Da ferner ein faktischer Zwang zur offenen Stimmabgabe besteht, zu der sich Haus- und Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, kann der Mehrfachkandidatur nur geringe praktische Bedeutung beigemessen werden. Es ist lediglich bekannt, daß bei den Kommunal-W. 1965, bei denen 186.107 Mandate zu vergeben waren, 2 Kandidaten nicht gewählt worden sind (Neues Deutschland vom 12. 10. 1965). Die Einheitsliste erhält seit 1950 stets über 99 v. H. der abgegebenen Stimmen, wobei die Ergebnisse in Berlin (Ost) immer etwas „schlechter“ sind als in der übrigen DDR. Bei den letzten W. zur Volks[S. 917]kammer im November 1971 entfielen auf die Einheitsliste in der DDR 99,85 v. H. in Berlin (Ost) 99,63 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen (Neues Deutschland vom 17. 11. 1971). Die Sitze in den Volksvertretungen werden den einzelnen Parteien und Massenorganisationen nach einem seit 1948 festgelegten Schlüssel zugeteilt. Von den 500 Volkskammersitzen entfallen seit 1963 auf die SED 127, auf LDPD, CDU, NDPD und DBD je 52, auf den FDGB 68, auf die FDJ 40, auf den Demokratischen Frauenbund 35 und auf den Kulturbund 22 Sitze. In den kommunalen Volksvertretungen erhalten auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die Konsumgenossenschaften und die Nationale Front Sitze. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 916–917 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für…
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Gewinn (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und ebenfalls die Kosten — durch Kostennormative und staatliche Kalkulationsrichtlinien — zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und G.-Verteilung in der Volkswirtschaft und in den VEB und VVB maßgeblich die Höhe des G. In den Jahren 1971 und 1972 wurde den Betrieben die Höhe des G. als feste Plankennziffer vorgegeben, seit 1973 ist er als „Berechnungskennziffer“ der Planung zu behandeln, d. h. er wird nicht direkt geplant, sondern indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern ermittelt. Der tatsächliche Ist-G. ergibt sich als Differenz zwischen der Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen zu Industrieabgabepreisen (Umsatzerlös) und den zu ihrer Herstellung nötigen Kosten sowie der als Durchlaufposten behandelten Produktions- und Dienstleistungsabgaben. Die im Gegensatz zur Marktwirtschaft zentral regulierte G.-Verteilung wird durch zwei Faktoren bestimmt, einerseits durch die der Preisbildung (Preissystem und Preispolitik) zugrundeliegenden Grundsätze und andererseits durch die über eine Differenzierung der Sätze der Nettogewinnabführung verfolgte staatliche G.-Verteilungspolitik. Der Betrieb kann allerdings im Rahmen der ihm auferlegten Planaufgaben bei den zentral vorgegebenen Preisen durch Steigerung seiner Rentabilität (z. B. Überplanerfüllung, verbesserte Kapitalnutzung — d. h. Einsparung von Produktionsfondsabgabe —, verbesserte Betriebsorganisation, verminderte Ausschußproduktion, sinnvollere Materialnutzung) den Ist-G. erhöhen. Durch die Nettogewinnabführung und die Produktionsfondsabgabe wird ihm jedoch wieder ein Teil des G. entzogen. Mit der Wirtschaftsreform von 1963 (NÖS) wurde dem G. eine zentrale Stellung im System eingeräumt, denn er wurde zum entscheidenden Maßstab der Leistung des Betriebes und zu einer wichtigen Antriebskraft aufgewertet. Zwar war in der wissenschaftlichen Diskussion bereits Ende der 50er Jahre (Behrens-Benary-Affäre) die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung ökonomischer Kategorien erhoben worden; jedoch erst, nachdem der sowjetische Wirtschaftswissenschaftler E. Liberman mit seinem Artikel: „Plan, Gewinn, Prämie“ in der „Prawda“ eine grundlegende Reform des betrieblichen Planungssystems der Sowjetunion unter Nutzung des G. als ökonomischer Hebel im September 1962 vorgeschlagen hatte, setzte auch in der DDR eine hieran anknüpfende lebhafte Reformdiskussion ein. Die ab 1963 in der DDR und in der Folgezeit auch in anderen osteuropäischen kommunistischen Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten dann schließlich in einem gewissen Grad zur Auswechslung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB bzw. Kombinat verlangte damals in der DDR — genauso wie in anderen Ostblockländern — die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden wirtschaftlichen Mißstände. Erst die Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung). der Abschluß der Industriepreisreform Ende 1967 und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze (Abschreibungen) und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung. Entscheidend war, daß dem Betrieb die relativ freie Verfügbarkeit über einen Teil des von ihm erwirtschafteten Netto-G. (= G. minus Produktionsfondsabgabe) eingeräumt wurde, denn nur so war es überhaupt möglich, den Betrieb zur eigenen Ausgestaltung des ihm mit den Reformen geschaffenen Aktionsfeldes zu veranlassen. Damit der G. allerdings diese „incentive function“ überhaupt wahrnehmen konnte, [S. 385]mußten das „Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel“ sowie sinnvolle betriebswirtschaftliche Kostenrechnungsmethoden eingeführt, ein verbessertes Vertragssystem mit Sanktionen bei Schlecht- oder Nichterfüllung von Verpflichtungen geschaffen und das Bankensystem umgewandelt werden. Von einem Verteilungsapparat für zinslose Finanzierungsmittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt avancierte das Bankensystem zu einem System mit „echten“ Kreditinstituten, das Kredite nur gegen Zinszahlung gewährt. In den Jahren 1969 und 1970 — als die mit dem NÖS geschaffenen ökonomischen Hebel weitgehend wirksam waren — konnte der Betrieb dann auch tatsächlich den ihm nach Abzug von Produktionsfondsabgabe und Nettogewinnabführung sowie der damals vorgeschriebenen Fondsbildung (Fonds) verbleibenden Rest-G. als finanzielle Basis seiner eigenverantwortlichen Investitionsentscheidungen nutzen. Dieser Aktionsradius ist ihm jedoch mit der Rezentralisierung wieder genommen worden: 1971 wurde der vom Betrieb zu erwirtschaftende Netto-G. zur staatlichen Plankennziffer erhoben, die Nettogewinnabführung von Prozentanteilen in absolute, branchenweise unterschiedliche G.-Abführungsbeträge umgewandelt und die Investitionstätigkeit durch staatliche Planauflagen verbindlich vorgeschrieben. Damit wurde die Rolle des G. durch bewußte Minderung seiner Stimulierungsfunktion wieder erheblich geschwächt: Dem Betrieb werden heute vom Soll-G. gerade so viel Finanzierungsmittel belassen, wie er zur Durchführung der geplanten Aufgaben sowie zur Realisierung der geplanten Investitionen bei den von den Banken bewilligten planmäßigen Krediten benötigt. Bei Übererfüllung des geplanten Netto-G. verbleibt dem Betrieb die Hälfte des Mehr-G., die Verwendungsmöglichkeiten für diese Mittel sind jedoch begrenzt auf: Verbesserungen der Arbeitsorganisation, Zuführungen zum Prämienfonds, Erhöhung der Eigenfinanzierung, vorfristige Kredittilgung, Kauf gebrauchter Anlagegüter, Finanzierung von Neuerervorschlägen bis zu je 10.000 Mark sowie die Herstellung von Rationalisierungsmitteln aus eigenen Reserven. Angesichts dieses eingeengten Katalogs dürften beim Betrieb kaum nennenswerte Antriebskräfte zur Übererfüllung der realen Planziele und damit auch des durch sie bestimmten Soll-G. ausgelöst werden. Zwar ist mit dem Gegenplan ein Anreiz zu — bereits im voraus angekündigten — Übererfüllungen geschaffen worden, da im Falle ihrer Realisierung zusätzliche Zuführungen zum Prämienfonds (Jahresendprämie) sowie — bei Übererfüllung der geplanten Arbeitsproduktivität, bei bestimmten Materialeinsparungen und Qualitätsverbesserungen — zum Leistungsfonds durchgeführt werden. Jedoch ist dieser Anreiz zugunsten der Belegschaft begrenzt: Einerseits werden leistungsfähige Betriebe — in Übereinstimmung mit den Interessen ihrer Arbeiter und Angestellten — ihre Planangebote so abstimmen, daß sie gerade die Prämienhöchstgrenze erreichen und immer noch Leistungsreserven für den kommenden Gegenplan zurückhalten. Andererseits dürften die einseitigen Verwendungsmöglichkeiten der Mittel des Leistungsfonds vorwiegend zugunsten der Gesamtbelegschaft bei den einzelnen Arbeitskollektiven nur ein bedingtes Interesse an zusätzlichen Arbeitsbelastungen induzieren. Ist damit der Anreiz für die Belegschaft schon gering, so ist er für die Betriebsleitung noch kleiner, weil sie mit den ihrer Disposition unterliegenden zusätzlich erwirtschafteten Gewinnteilen nur in beschränktem Umfang eigene Ziele verfolgen kann. Bei einer Untererfüllung des Soll-G. — Folge von Kostenüberschreitungen oder Mindererfüllungen materieller Planaufgaben — sieht sich der Betrieb erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüber: Er kann die Fondsbildung nicht im geplanten Umfang realisieren. Insbesondere können dabei die vorgesehenen Investitionen betroffen werden, von denen wiederum der G. künftiger Jahre abhängt. Auf Kredite kann der Betrieb nur in dem durch die Kennziffer „Veränderung des Kreditvolumens für Grundmittelkredite“ abgesteckten, recht beschränkten Rahmen ausweichen. Angesichts dieser Schwierigkeiten werden seit einiger Zeit allerdings Erleichterungen bei der Nettogewinnabführung gewährt: Während diese bei Nichterreichen des Plangewinns 1971 noch voll zu zahlen war, durften 1972 30 v. H. und seit 1973 50 v. H. der Unterschreitung des geplanten Gewinns gekürzt werden. Bleibt der Ist-G. noch unter diesem geminderten Soll, so muß er voll abgeführt werden; die Differenz ist als Finanzschuld mit 5 v. H. zu verzinsen und im nächsten Jahr aus überplanmäßigen G.-Teilen zu tilgen. An diesen Maßnahmen wird deutlich, daß der G. von einer betriebliche Initiativen stimulierenden Antriebskraft zum Sicherungsmittel staatlichen und betrieblichen Finanzierungsbedarfs abgewertet wurde. Mit seiner Planung sowie mit anderen ökonomischen Hebeln wird auch von seiten der finanziellen Planung her Druck auf die Betriebe zur plangerechten Aufgabendurchführung sowie zur Leistungsverbesserung ausgeübt. Diesem Druck kann der Betrieb grundsätzlich nur mit Kostensenkungen entgegenwirken. Deshalb werden von ihm seit 1974 auch neben einer detaillierten Planung der Kosten planmäßige Selbstkostensenkungen verlangt. Hierzu ist vom Betrieb bei exakter Einhaltung der Normen für den Einsatz von Materialien und Vorleistungen, der geplanten Lohnkosten sowie der geltenden Gemeinkostennormative eine genaue Voraus-Planung der Kosten nach Kostenarten, -stellen und -trägern durchzuführen. Dabei sind auch die infolge vorgesehener Rationalisierungsprojekte zu erwartenden Kosteneinsparungen — untergliedert nach Kostenarten und Rationalisierungsmaßnahmen — auszuweisen. Nicht planbar sind solche Kosten, die aus vom Betrieb verschuldeten Unregelmäßigkeiten resultieren. Mit dieser detaillierten Kostenplanung soll nicht nur über einen Vergleich von Betrieben einer Branche eine Aufdeckung betrieblicher Reserven erreicht, sondern den wirtschaftsleitenden Organen bereits zu einem Zeitpunkt Auskunft über von den Betrieben beabsichtigte oder mögliche — von zentralen Zielen abweichende — Eigenaktionen vermittelt werden, bevor diese überhaupt begonnen werden. [S. 386]Die verstärkte Ausrichtung der gegenwärtigen monetären Steuerung auf Kosteneinsparungen ist als Versuch zu deuten, die betriebliche Effizienz künftig mehr und mehr am Umfang der Selbstkostensenkung denn am erzielten G. zu bemessen, zumal auch das bestehende Preissystem erhebliche Verzerrungen aufweist. Die Bedeutung des G. dürfte daher in Zukunft zugunsten der Richtgröße Kostensenkung noch weiter abnehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 384–386 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GHGSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und ebenfalls die Kosten — durch Kostennormative und staatliche Kalkulationsrichtlinien — zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und G.-Verteilung in der Volkswirtschaft und in den VEB und VVB maßgeblich die Höhe des G. In den Jahren 1971 und 1972 wurde den Betrieben die Höhe des G. als feste…
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Frauenausschüsse (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den voraufgegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teil seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation. Die F. haben seitdem den Status einer Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammlungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende des F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben mit hohem Frauenanteil unter den Beschäftigten soll die Vorsitzende von ihren Arbeitsverpflichtungen freigestellt werden. Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: 1. Vertretung der speziellen Interessen der Frauen, die sich aus biologischen Besonderheiten und der vielfachen Belastung als Hausfrau und Mutter ergeben (Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Versorgungseinrichtungen im Betrieb, Schaffung und Nutzung von Kinderkrippen und -gärten usw.); 2. Förderung der Aus- und Weiterbildung der Frauen; Sicherung eines dem erreichten Ausbildungsstand entsprechenden Arbeitsplatzes mit dem Ziel, die Gleichberechtigung der Frau im Berufsleben durchzusetzen; 3. politische Schulung und Erziehung der Frauen, um sie zu sozialistischen Persönlichkeiten heranzubilden. Wichtiges Instrument der F. sind, neben dem Recht, Kritik zu üben, Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen, die jährliche Frauenförderungspläne als Bestandteil der Betriebskollektivverträge. Die Frauenförderungspläne, an deren Aufstellung die F. neben BGL und Werkleitung maßgeblich beteiligt sind, fassen die beruflichen Förderungsmaßnahmen des Betriebes von der Ausbildung zu Facharbeiterinnen bis zur Delegation zum Studium zusammen und enthalten zugleich Aussagen über den späteren beruflichen Einsatz derjenigen, die sich erfolgreich an der Ausbildung beteiligt haben. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. 1973 bestanden 13.162 gewerkschaftliche F. mit 104.311 Mitgliedern. Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 333 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenbrigadenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den voraufgegangenen Jahren durch Beschluß…
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Lizenzen (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Als L. wird eine vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur Nutzung patentierter oder auch nicht geschützter Erfindungen und anderer wissenschaftlich-technischer Ergebnisse gegen Bezahlung oder Sachleistung angesehen. Für die Übergabe bzw. Übernahme von L. im Außenwirtschaftsbereich ist der 1960 gegründete staatliche AHB LIMEX verantwortlich. Vorübergehend war im Zuge der Reformen des ÖSS die Verantwortung für L.-Geschäfte mit dem Ausland im Sinne einer größeren Eigenverantwortlichkeit der Betriebe verstärkt den VEB bzw. VVB übertragen worden. Die Beschneidung der Funktionen der Produktionsbetriebe zugunsten der AHB (vgl. Lizenz-VO, GBl. II, 1969, Nr. 17) äußert sich darin, daß die Schwerpunkte der L.-Tätigkeit Bestandteil des Perspektivplanes seien und die VEB auf dieser Basis eng mit den AHB zusammenarbeiten müssen. Außerdem besteht für die Betriebe die Verpflichtung, die Beratung des 1968 als Organ des Ministerrates gegründeten Zentralbüros für den internationalen L.-Handel in Anspruch zu nehmen. Der Handel mit L. war — vor allen Dingen aus ideologischen und juristischen Gründen — in der DDR lange Zeit unterentwickelt und bis Ende der 60er Jahre nur mit Nicht-RGW-Ländern möglich, da mit den RGW-Mitgliedern seit der II. RGW-Tagung im August 1949 in Sofia das Prinzip der „gegenseitigen sozialistischen Hilfe“ galt, das einen kostenlosen Austausch wissenschaftlicher, technischer und technologischer Dokumentationen zwischen den RGW-Partnern vorsah. Diese Regelung stieß jedoch gerade in der DDR als dem Land mit dem am höchsten entwickelten wissenschaftlich-technischen Niveau im RGW auf Kritik. Auf der 30. Tagung des Exekutiv-Komitees (EKO) des RGW im Juli 1967 wurde dann den RGW-Mitgliedern der entgeltliche Austausch von wissenschaftlich-technischen Ergebnissen, der auf bilateralem Wege vorgenommen werden sollte, vorgeschlagen. Die DDR schloß aufgrund dieser Empfehlung eine entsprechende Vereinbarung zuerst mit der UdSSR, dann mit den anderen RGW-Ländern ab. Jedoch ist in dem seit 1971 geltenden Komplexprogramm und in dem auf der 60. EKO-Tagung (1972) beschlossenen Dokument über „organisatorische, methodische, ökonomische und rechtliche Grundlagen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW und der Tätigkeit der RGW-Organe auf diesem Gebiet“ neben der entgeltlichen Übergabe ausdrücklich auch die unentgeltliche Übergabe vorgesehen. Der L.-Handel mit den Nicht-RGW-Ländern basiert ebenfalls auf der seit 1969 geltenden VO über L.-Nahme und L.-Vergabe, die die eigens für Nicht-RGW-Länder geschaffene VO von 1965 ablöste, da in deren Rahmen kein Aufschwung der L.-Geschäfte gegenüber dem vorherigen Stand stattgefunden haben soll. Zahlenangaben über den West-Lizenz-Handel sind für diesen [S. 536]Zeitraum nicht verfügbar, in der Zeit von 1960 bis 1966 sollen jedoch 300 L.-Verträge mit dem Westen — Wertangaben wurden nicht gemacht — abgeschlossen worden sein. Auch über den L.-Handel mit den RGW-Ländern ist kein geschlossener statistischer Überblick zu gewinnen. Im Zeitraum 1969–1971 soll sich der RGW-Handel der DDR mit L. — allerdings von niedrigem Niveau ausgehend — verzwölffacht haben. Aus der UdSSR sollen sich die DDR-Lizenzen ahmen 1971 gegenüber 1970 auf 450 v. H., die Vergaben in die UdSSR auf 550 v. H. erhöht haben. Sowjetischen Angaben zufolge nahm die DDR 1971 zwölf L. im Werte von 9 Mill. Rubel und vergab 16 im Werte von 5 Mill. Rubel. Nach wie vor der wichtigste L.-Partner der DDR dürfte die Bundesrepublik Deutschland sein. Ein 1968 gegründeter Arbeitskreis für L.-Ökonomie an der TU Dresden kam 1973 zu dem Ergebnis, daß der L.-Handel immer noch Hemmnissen unterliege. Von 123 untersuchten L.-Geschäften seien nur bei 23 Geschäften Daten über den eingetretenen bzw. geplanten Nutzeffekt ermittelt worden. Bei nur 5 Geschäften seien Gegenrechnungen zur Eigenentwicklung aufgestellt worden. Als Ursachen führte der Arbeitskreis an, daß die L. in der DDR immer noch nicht zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit genutzt und nur selten als unmittelbarer Bestandteil von Entwicklungsaufgaben angesehen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 535–536 Literatur und Literaturpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LKGSiehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Als L. wird eine vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur Nutzung patentierter oder auch nicht geschützter Erfindungen und anderer wissenschaftlich-technischer Ergebnisse gegen Bezahlung oder Sachleistung angesehen. Für die Übergabe bzw. Übernahme von L. im Außenwirtschaftsbereich ist der 1960 gegründete staatliche AHB LIMEX verantwortlich. Vorübergehend war im Zuge der Reformen des ÖSS die Verantwortung für L.-Geschäfte mit dem Ausland im Sinne…
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Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) (1975)
Siehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1979 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des Gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft thematisiert: 1. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung vergegenständlichen sich direkt in neuen Produktionsmitteln, Produktionsverfahren und Technologien; umgekehrt werden auch die Wissenschaften inhaltlich und organisatorisch von den Bedürfnissen der Produktion geprägt; 2. eines der wichtigsten Ergebnisse der neuen Qualität der Wissenschaft im Produktionsprozeß ist die Ablösung der bisherigen Maschinentechnik durch die Au[S. 952]tomatisierung der Fertigungsprozesse; die Kontrolle und Regelung der Produktion erfolgt weitgehend durch kybernetische Steuerungssysteme. An die Stelle natürlicher Rohstoffe treten verstärkt künstliche Materialien (Chemisierung der Produktion); 3. nicht nur die Naturkräfte werden durch die Wissenschaft beherrschbar, vielmehr wird die rationelle Organisation der Arbeit selbst Gegenstand spezieller Wissenschaften; auch die Gesellschaftswissenschaften werden unmittelbar produktiv und verschmelzen teilweise mit den Naturwissenschaften, beispielsweise in den technischen Wissenschaften. Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation bestimmt die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verwendung der gesellschaftlichen Arbeitskräftefonds und des Arbeitsablaufs; 4. die Stellung des Menschen in der Produktion unterliegt einem grundlegenden Wandel. Der Mensch tritt neben den Fertigungsprozeß; er wird von schwerer Handarbeit und schematischen geistigen Arbeiten befreit. Zugleich wachsen die Anforderungen an das Bildungsniveau. Die Wissenschaft, zum wichtigsten Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität geworden, schafft die Möglichkeit, die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit zu verkürzen und damit die materiellen Voraussetzungen für die Aneignung der erforderlichen kulturellen und technischen Fähigkeiten durch die Gesellschaftsmitglieder. Die Aufhebung des Unterschieds zwischen geistiger und körperlicher Arbeit, eine der Voraussetzungen für die angestrebte klassenlose, kommunistische Gesellschaft, wird möglich. Die zentrale Bedeutung, die der Entwicklung der Wissenschaften in der WTR zugemessen wird, die außerordentlichen Aufwendungen, die moderne Forschungen erfordern, und ihre Orientierung an langfristigen Zielvorstellungen macht die Einbeziehung der Wissenschaften in die volkswirtschaftliche Planung notwendig. Wissenschaftsplanung und -Organisation werden zu einem Kernstück der Gesellschaftsplanung. Die WTR vollzieht sich in allen entwickelten Industriegesellschaften unabhängig von deren Gesellschaftsordnung. Der Marxismus-Leninismus geht jedoch davon aus, daß die WTR in kapitalistischen Systemen die gesellschaftlichen Gegensätze verschärft und daher die Umwandlung dieser Gesellschaften in sozialistische beschleunigt. Nur in sozialistischen Systemen, wie sie in den Mitgliedsstaaten des RGW bestehen, könne die WTR zum Abschluß gebracht werden. Im Prozeß der WTR werden die ökonomischen, technischen, kulturellen und sozialen Grundlagen für die kommunistische Gesellschaft geschaffen. Darüber hinaus erfordert die WTR eine die nationalen Grenzen überschreitende Kooperation zwischen den sozialistischen Staaten des RGW, sie fördert die „sozialistische Integration“ und hat diese für ihren weiteren erfolgreichen Verlauf zur Voraussetzung. Das Konzept der WTR hat sich erst in langwierigen Auseinandersetzungen nicht zuletzt mit westlichen soziologischen Theorien und Konzeptionen über die Entwicklungsperspektiven der Industriegesellschaften, die Folgen der Automatisierung und der Anwendung der Kybernetik, die Möglichkeit konvergierender Entwicklungstendenzen in hochindustrialisierten Gesellschaften mit unterschiedlicher Eigentumsordnung Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre durchgesetzt. Maßgebend für die Widerstände gegen die Auffassung von einer erneuten Revolution war vor allem die Befürchtung, daß die bestehenden politischen Strukturen in Frage gestellt und die Systemunterschiede verwischt werden könnten. Die WTR verspricht einen konkreten Weg zur Annäherung an die Zukunftsgesellschaft, läßt einen kontrollierten Wandel des eigenen Systems zu und ermöglicht gewissen Formen der ökonomischen, technischen und wissenschaftlichen Kooperation mit kapitalistischen Staaten, ohne die Systemunterschiede im Grundsätzlichen preiszugeben. Die besonders in der DDR in der Zeit des ökonomischen Systems des Sozialismus zu beobachtende, im nachhinein häufig naiv anmutende Hoffnung auf rasche Ergebnisse der WTR, von der die kurzfristige Lösung aller offenen Probleme erwartet wurde, ist spätestens seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) einer nüchterneren und problemorientierteren Sicht gewichen. Die Vorrangstellung der Intelligenz, als der soziologischen Trägerin der „Hauptproduktivkraft“ Wissenschaft, wurde durch eine stärkere sozialpolitische Orientierung auf die Bedürfnisse der breiten Massen beschnitten, das Bildungsprogramm an die volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten angeglichen, die Investitionsvorhaben stärker an einem technisch-evolutionären Fortschritt orientiert. Die ungewollten Folgen der WTR (Umweltschutz, Arbeitsschutz, Monotonieprobleme am Arbeitsplatz, zunehmende Differenzierung der gesellschaftlichen Strukturen usw.) nehmen einen immer größeren Raum in den Diskussionen um die WTR ein und sind ein Hinweis, daß die sich aus diesem Wandlungsprozeß ergebenden Konflikte deutlicher in das Blickfeld geraten sind. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 951–952 Wissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische ZentrenSiehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1979 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des Gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft…
DDR A-Z 1975
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1975) Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 I. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und im Programm der SED als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Damit setzte die SED auch die Institutionalisierung der S. in Gang. Während in der UdSSR seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und politische Schwierigkeiten zu überwinden, ehe sich S. und ES. neben dem historischen und dialektischen Materialismus etablieren konnten — war doch in der DDR die S. jahrelang besonders heftig als Werkzeug des „staatsmonopolistischen Kapitalismus und Imperialismus“ angegriffen worden. Jedoch auch nach ihrer Institutionalisierung als marxistisch-leninistische S. blieb die S. unter scharfer Kontrolle der Kulturfunktionäre der SED. Sie hat in erster Linie Informationen über die differenzierte Entwicklung der DDR-Gesellschaft für die SED-Führung bereitzustellen. Diese Entwicklung wurde auf dem VI. Parteitag eingeleitet. Damals hatte Kurt Hager, Mitglied des Politbüros und Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro, darauf hingewiesen, daß „durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung … ein wichtiger Beitrag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet“ wird. Und Horst Taubert, gegenwärtig Sekretär des Wissenschaftlichen Rates für Soziologische Forschung am Institut für Gesellschaftswissenschaften (IfG) beim ZK der SED, formulierte im Jahre 1967 deutlich: „Die Aufgaben- und Zielstellung jeglicher soziologischer Forschung besteht darin, durch die komplexe Analyse komplexe soziale Erscheinungen, Prozesse und Bereiche, Triebkräfte und Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Handelns und Verhaltens bestimmter sozialer Gruppen, Klassen und Schichten aufzudecken und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse für die wissenschaftliche Führungstätigkeit nutzbar zu machen.“ Auch die offiziellen Thesen zu „Charakter und Aufgaben der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR“ von 1970 bestätigen diese Grundausrichtung der S. in der DDR. Bis in die Gegenwart hinein ist umstritten, ob S. und historischer Materialismus identisch sind bzw. wie die marxistisch-leninistische S. vom historischen und dialektischen Materialismus abzugrenzen ist. Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der UdSSR, ist, daß der historische Materialismus eine „allgemein-soziologische Theorie“ sei, neben der freilich eine Reihe von Spezialsoziologien und empirischen Forschungsmethoden und -techniken besteht. Der historische Materialismus wird nach wie vor als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl Gesellschaftsphilosophie wie S. Durch diese identifizierende Einbettung in den historischen Materialismus wird die marxistisch-leninistische S. zu einer Art Universalwissenschaft. Als solche fußt sie auf der im historischen Materialismus enthaltenen theoretischen „Reproduktion des Gan[S. 795]zen der Gesellschaft“. Dabei spielt der in Anlehnung an das Marxsche Begriffsgerüst gewonnene Begriff der „sozioökonomischen Formation“ eine zentrale Rolle. Von ihm werden auch die marxistischen Kategorien der „Produktivkräfte“, „Produktionsverhältnisse“ usw. abgeleitet. Andererseits hat die marxistisch-leninistische S. in den letzten Jahren zahlreiche Begriffe aus der westlichen S. (u. a. die Begriffe „Gruppe“, „Rolle“, „Sozialstruktur“, „soziale Schicht“, „Mobilität“, „soziales Handeln“, „Interaktion“, „System“, „Subsystem“ usw.) übernommen. Daraus resultieren zahlreiche, bis heute nicht gelöste methodologische Probleme. In der Reflexion dieser grundsätzlichen Problematik haben sich in der DDR genuine Ansätze einer allgemeinen soziologischen Theorie, verstanden als philosophische Theorie der Gesellschaft, herausgebildet. In dieser marxistischen S. tritt die erkenntnistheoretische Dimension stärker hervor als in jener Spielart, die sich mehr oder minder mit dem historischen Materialismus identifiziert. Den Grundgedanken jeder materialistischen Erkenntnistheorie kennzeichnet etwa Erich Hahn, der führende soziologische Theoretiker in der DDR, zunächst durch seine Voraussetzungsgebundenheit und durch die spezifischen Verbindungen zwischen Subjekt und Objekt der Erkenntnis. Das Subjekt der Erkenntnis gehört stets auch der Gesellschaft, die es erkennen will, an. Das Subjekt der soziologischen Erkenntnis ist damit stets soziales Subjekt und für Hahn — eindeutig festgelegt — die „Arbeiterklasse“. Das Objekt der Erkenntnis ist, in allgemein gehaltener Formulierung, die „materielle Außenwelt“, genauer: die je geschichtlich gewordene Gesellschaft. Eine derart konzipierte Gesellschaft ist in ihrer Materialität der „übergreifende Bestimmungsgrund“ soziologischer Erkenntnis. Diese Grundannahmen implizieren die von Lenin im Rückgriff auf Marx behauptete Abbildfunktion der Erkenntnis. Die objektive Realität wird im erkennenden Bewußtsein abgebildet. Die Abbildtheorie ist von zentraler Bedeutung für die marxistisch-leninistische S., kennzeichnet sie doch die spezifische Verbindung von Subjekt und Objekt. Das Subjekt ist — gerade durch die bewußte Abbildung der in der objektiven Realität, d. h. unabhängig von ihm, sich abpielenden Prozesse — in diese Realität und dadurch in den sozialen Gesamtzusammenhang, in die „Praxis“ eingebunden. Allerdings bestehen zwischen Subjekt und Objekt, dem komplexen Charakter der gesellschaftlichen Wirklichkeit gemäß, noch weitere Beziehungen. Hier ist u. a. die Stellung des Menschen im Produktionsprozeß zu erwähnen, die nach marxistischer Auffassung vor allem durch die Produktionsweise oder, etwas weiter gefaßt, die „materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse“ bestimmt wird. Die Produktionsweise ist, schon bei Marx, charakterisiert durch die menschliche Arbeit. Der Mensch ist in der und durch die Arbeit gleichermaßen Subjekt und Objekt in der Gesellschaft. Das Bewußtsein seiner Arbeit gibt ihm als homo creator immer stärker die Möglichkeit, den Objektcharakter seiner Existenz zu überwinden. Die erkenntnistheoretische Beziehung zwischen Subjekt und Objekt weist damit auf ontologische, philosophisch-weltanschauliche, soziologische, historische und psychologische Fragestellungen zurück. Diese umfassende Konzeption impliziert die Ablehnung jeder Trennung von Subjekt und Objekt. Objektive Realität erscheint für den marxistischen Soziologen vor allem als „gesellschaftliche Praxis“. Sie schließt durchaus die Gewinnung von Erfahrung mit Hilfe von Beobachtung und Experiment in sich ein. Soziologische Erkenntnis und Forschung müssen jedoch stets als „Glied und Mittel der sozialen Erfahrung der Gesellschaft insgesamt“ begriffen werden. Sie können sich nicht auf eine partikulare Erfahrung, die von dem historisch-gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang abstrahiert, berufen. Für diese marxistisch-leninistische S. ergeben sich die soziologischen Kategorien sowohl aus ihrer Genesis, ihrem historischen Entwicklungszusammenhang, wie aus der geschichtsphilosophisch eindeutig einzuordnenden Wirklichkeit der DDR-Gesellschaft und aus Verallgemeinerungen von Ergebnissen der ES. in dieser Gesellschaft. Hahn verweist hinsichtlich der ES. einerseits auf Begriffe wie etwa „Sozialprestige“ und „soziale Kontrolle“, deren Anwendung in der DDR kaum möglich sei, da die gesellschaftlichen Grundlagen dafür weitgehend fehlen. Andererseits habe die ES. Begriffe wie „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“, die in der sozioökonomischen Wirklichkeit aufgrund bestimmter realer Prozesse und Erfahrungen in der DDR nachweisbar sind, auf den historischen Materialismus beziehen und damit — auch unter Verwendung von Erkenntnissen aus den westlichen Sozialwissenschaften — konkretisieren können. Die Grundfunktionen der marxistisch-leninistischen S. im theoretischen Bereich können wie folgt zusammengefaßt werden: 1. hat die marxistisch-leninistische S., indem sie sich auf die Grundaxiome des historischen und dialektischen Materialismus stützt, ein eigenes Kategoriensystem (in das durchaus Begriffe der westlichen S. eingehen können) zu entwickeln; 2. hat sie das „Wesen“ des sozialen Ganzen zu erfassen. Die Gesellschaft soll als System wechselseitig aufeinander wirkender Elemente begriffen werden; 3. hat die marxistisch-leninistische S. alle Spezialsoziologien in einem einheitlichen Wissenschaftssystem zu integrieren; 4. hat sie die methodologischen Grundlagen für empirisch-soziologische Untersuchungen bereitzustellen. Diesen theoretischen Funktionen entsprechen bestimmte praktische Aufgaben. Allgemein können [S. 796]diese Aufgaben dahingehend definiert werden, daß die S. zusammen mit anderen Gesellschaftswissenschaften die wissenschaftlichen Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR zu schaffen hat. Im einzelnen soll sich die marxistisch-leninistische S. gegenwärtig wie auch schon in den späten 60er Jahren dementsprechend folgenden Untersuchungsgebieten zuwenden: den „sozialen und ideologischen Bedingungen und Triebkräften der Qualifizierung der Werktätigen in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; den „sozialen Problemen der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; der „Entwicklung der Einstellung der Werktätigen zur Arbeit“; der „Entwicklung des Verhältnisses von geistiger und körperlicher Arbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; der „Veränderung der Sozialstruktur der DDR als Ergebnis des umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Begriffsbestimmung der marxistisch-leninistischen S. sowie die Festlegung ihrer Funktionen und Aufgabenbereiche zeigen deutlich, daß auch die SED sich bestimmter neuer sozialwissenschaftlicher Denkformen und Methoden bedienen muß, um das komplizierter gewordene Gesellschaftssystem, vor allem die zahlreichen durch die hohe soziale Mobilität verursachten Konflikte, noch überschauen und analysieren zu können. Politisch-soziale Planung und Kontrolle, Informationen über Einzelbereiche der Gesellschaft, Rationalisierung und Integration der auseinanderfallenden Teile des ideologischen Dogmas des Marxismus-Leninismus: alle diese Probleme sollen mit Hilfe der S. und ES. effektiver gelöst werden. II. Entwicklungsgeschichte Obwohl die marxistisch-leninistische S. als eigenständige Disziplin noch jung ist, sind bereits vor dem Jahr 1963 soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 sind Überlegungen zu einer eigenständigen marxistisch-leninistischen S., die sich vom historischen Materialismus zu unterscheiden hat, angestellt worden. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistisch-leninistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind zahlreiche empirische sozialpsychologische und sozialpädagogische Arbeiten auf dem Gebiet der Jugendforschung durchgeführt worden. Seit 1961 wurde die Kritik an der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllt im Prozeß der Herausbildung einer marxistisch-leninistischen S. in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch wesentliche Begriffe, Fragestellungen und Methoden der westlichen S. übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Schließlich soll die Kritik an der westlichen S. dazu dienen, das ideologische Dogma des Marxismus-Leninismus vor „revisionistischen“ Interpretationen zu schützen (Machtsicherungsfunktion). Seit 1963/64, dem eigentlichen Beginn soziologischer Forschungen in der DDR, hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Studien zu Grundproblemen der marxistisch-leninistischen S. wurden ebenso vorangetrieben wie der Ausbau einiger Spezialsoziologien: der S. der sozialen Gruppen und Schichtung, der Industrie- und Betriebs-S., der Organisations-S., der Medizin-S., der Jugend-S., der Religions-S., sowie der S. der Kultur, Kunst und Literatur. Ferner haben sich die Soziologen in der DDR im Bereich der ES. methodologischen und methodischen Problemen zugewandt. III. Zur Organisation Seit den Jahren 1963/64 sind z. T. mehrere Lehrstühle bzw. Lektorate für S. an den Universitäten und Technischen Hochschulen der DDR geschaffen worden. So wurden z. B. am Institut für Philosophie wie am Institut für Politische Ökonomie an der Humboldt-Universität zu Berlin (Ost) Lehrstühle eingerichtet bzw. Lehraufträge für S. erteilt. Jedoch auch an den direkt von der SED kontrollierten Institutionen (dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, dem Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED, der Hochschule für Ökonomie und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) ist die S. in dieser oder jener Form vertreten. Dasselbe gilt u. a. für die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Neben diesen Formen der Institutionalisierung sind „soziologische Labors“ in einigen Großbetrieben eingerichtet worden. Hier arbeiten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ z. T. in Kooperation mit soziologischen Instituten in nahegelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen an industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Im Jahre 1961 wurde unter Vorsitz von Prof. Dr. H. Scheler eine „Sektion Soziologie bei der Vereinigung Philosophischer Institutionen der DDR“ gegründet. Der 1965 geschaffene „Wissenschaftliche Rat und Nationalkomitee für Soziologische Forschung am Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED“ (Vorsitzender seit 1971: Prof. Dr. R. Weidig) nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr: Förderung und Ausbau des S.-Studiums an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch- und Fach[S. 797]schulen; Ausarbeitung eines Programms zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Abstimmung der Forschungsprogramme der einzelnen Institutionen; Organisation und Vorbereitung von Konferenzen; Organisierung der internationalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit Soziologen in Ost und West. Die Sektion S. wurde im Jahre 1963 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Schon am IV. ISA-Weltkongreß in Mailand und Stresa (1959) nahmen Soziologen aus der DDR teil, seit dem VI. Weltkongreß (Evian, 1967) besuchten sie diese ISA-Großveranstaltung regelmäßig. Die ca. 20 Beiträge, die anläßlich des VI. Weltkongresses in dem Sammelband „Soziologie und Wirklichkeit“ veröffentlicht wurden, spiegeln die Vielfalt der soziologischen Diskussion in der DDR wider. Neben dem Verhältnis von Sozialismus und S. sowie von Philosophie bzw. Ökonomie und S. werden die sozialen Konsequenzen des technischen Fortschritts und der „wissenschaftlich-technischen Revolution“ thematisiert; neben rechts- und militär-soziologischen Studien stehen jugend- und familien-soziologische, schul-, arbeits- und betriebssoziologische Untersuchungen. Einige recht interessante medizin-soziologische Analysen runden das Bild ab. Noch stärker traten Soziologen aus der DDR auf dem VII. Weltkongreß für S. in Varna (Bulgarien, 1970) hervor. Auch diesmal beeindruckte die Breite der in der DDR geführten Diskussion und der dort in Angriff genommenen Forschungen. An dem VIII. ISA-Weltkongreß (Toronto, 1974) nahm eine zwölfköpfige Soziologendelegation aus der DDR teil. Eine eigene soziologische Fachzeitschrift existiert in der DDR bisher nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Einheit“, der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“. Seit Mitte der 60er Jahre gibt es eine Schriftenreihe „Soziologie“, die vom Wissenschaftlichen Rat für Soziologische Forschung am IfG betreut wird. Bis Mitte 1974 sind in dieser Schriftenreihe ca. 15 Bände, überwiegend zu Fragen der Arbeits-, Industrie- und Betriebssoziologie, erschienen. Gelegentlich sind soziologische Studien in der Taschenbuchreihe „Unser Weltbild“ sowie u. a. in der „Wissenschaftlichen Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin“ (Ost) zu finden. IV. Spezialsoziologien A. Soziologie der Gruppen und der sozialen Schichtung In enger Verbindung mit der Sozialpsychologie sowie der Arbeits- und Berufspsychologie versucht die Gruppen-S., Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges zwischen der sozialökonomischen Klassen- und Schichtstruktur der Gesellschaft sowie der Beschäftigten-, Berufs- und Bildungsstruktur herauszuarbeiten. Die soziale Gruppe wird dabei als Grundelement der einzelnen Strukturen und Organisationen angesehen. Auch die marxistisch-leninistischen Soziologen gehen davon aus, daß Gruppen durch bestimmte Verhaltensweisen zu charakterisieren sind. Im einzelnen werden formelle und informelle Gruppen unterschieden (vgl. unten Industrie- und Betriebs-S.). Die marxistisch-leninistische Gruppen — in Verbindung mit der Schichtungsanalyse betrachtet allerdings soziale Gruppen unter dem Gesichtspunkt ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit, nicht so sehr als Einheiten in Einzelbereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders zwei Spezialaspekte stehen im Vordergrund des Interesses: einmal das Gesamtsystem der Leitbilder und Normen von Gruppen in der Gesellschaft; zum anderen die Fluktuation von Arbeitskräften. Letztere wird nicht nur unter dem Aspekt eines Industriebetriebes oder -zweiges gesehen, sondern vor allem hinsichtlich der durch sie bedingten Probleme der sozialen Mobilität. Diese Probleme betreffen die Gesellschaft als Ganzes und weisen weit über Einzelprobleme der „industriezweigbestimmten“ Produktion hinaus. B. Industrie- und Betriebssoziologie (IBS) In enger Verbindung mit der S. der Gruppe und der sozialen Schichtung steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind die einzelnen Industriebetriebe, Produktionszweige sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezialsoziologien in der DDR ist auch die IBS von bestimmten Axiomen des historischen Materialismus abhängig. Vor allem ist ihr „Praxis“-Bezug, ihre „produktive Funktion“, hervorzuheben. Auch die IBS arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, einem lange Jahre führenden Industrie- und Betriebssoziologen, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Von den formellen werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ oder ambivalent sein kann und von der IBS zu erfassen gesucht wird. Die marxistisch-leninistische IBS wendet den Gruppen im Betrieb besonders deshalb Aufmerksamkeit zu, weil sie die Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes darstellen, und weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Die IBS untersucht ferner: soziale Verhaltensweisen sowie soziale Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; die Fluktuation und Disponibili[S. 798]tät von Arbeitskräften; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“; Rationalisierungsprobleme. Der Aufgabenbereich der IBS geht allerdings über diese Forschungsbereiche noch hinaus: Die Auswirkungen der sozialen Verhältnisse und der Beziehungen der Menschen im Betrieb auf das Zusammenleben in den Wohngebieten, auf die Freizeitgestaltung usw., werden z. T. mitberücksichtigt. Es ist nicht zu übersehen, daß die IBS zur wichtigsten Einzeldisziplin unter den Spezialsoziologien geworden ist. Dies gilt um so mehr, als arbeitspsychologische und soziologische Fragestellungen in die IBS eingegangen sind und als ein legitimer Bestandteil dieses Forschungszweiges angesehen werden. Der arbeitspsychologische und sozialpolitische Einschlag ist besonders deutlich an folgenden Themen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen auf dem Gebiet der IBS gegenwärtig eine große Rolle spielen, zu erkennen: Arbeitsplatzmerkmale, Erleichterung der Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsfreude, Arbeitszeitprobleme, Bedingungen des Arbeitsschutzes u. a. m. (Industrie). C. Organisationssoziologie In den letzten Jahren hat sich neben der Gruppen-S. und der IBS und von beiden stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der von Soziologen, Ökonomen, Rechtswissenschaftlern und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „soziologische Organisationsanalyse“. Die Organisations-S. steht in enger Verbindung mit der kybernetischen Systemtheorie und der Organisationswissenschaft, wie sie im Westen bereits wesentlich früher entwickelt worden sind. Darauf weisen bereits die Begriffe „System“, „Entscheidung“, „Information“, „Kommunikation“ usw. hin, die in der marxistisch-leninistischen Organisations-S. eine immer größere Rolle spielen. Obwohl der Begriff „Organisation“ bisher nicht klar definiert worden ist, wird er doch in theoretischen und empirischen Untersuchungen vielfach verwendet. Besonders in Industriebetrieben sind Organisationsformen der verschiedensten Art untersucht worden: Arbeitsgruppen, Werkabteilungen, ganze Betriebe. Die Organisations-S. beschäftigt sich im einzelnen vor allem mit folgenden Fragen: wie sich die Ziele der Organisation in den Vorstellungen der Mitglieder einer formellen oder informellen Gruppe darstellen; wie Information und Kommunikation in Organisationen tatsächlich funktionieren; wie sich die offizielle Leitungspyramide in einem Organisationssystem von der „Autoritätspyramide“ unterscheidet; wie schließlich die sozialen Positionen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe bestimmt werden. D. Jugendsoziologie Die Jugend-S. (auch pädagogisch-psychologische Jugendforschung oder marxistische Jugendforschung genannt) soll in erster Linie der heranwachsenden Generation helfen, „in dem Ringen zwischen der neuen und der alten Welt die Fronten zu erkennen“. Auch in der Jugend-S. ist damit der praktisch-politische Bezug stark ausgeprägt. Sie soll — nach Aussage der führenden Jugendpsychologen Walter Friedrich und Adolf Kossakowski — Wege aufzeigen, die zur Veränderung der Lebenslage und des Bewußtseins der Jugendlichen im Sinne der gesellschaftspolitischen Ziele der SED beitragen. Die marxistisch-leninistische Jugend-S. geht von drei Voraussetzungen aus: Sie betrachtet einmal den Jugendlichen als „Produkt seiner Wechselwirkung mit der Umwelt“; sie bezieht sich auf „jugendspezifische Verhaltensweisen“, wie sie sich aus der „Zwischenlage“ der Jugendlichen ergeben; sie analysiert die komplexen Umweltbedingungen, denen der Jugendliche ausgesetzt ist. Entsprechend dieser Aufgabenstellung und diesen Voraussetzungen sind die zahlreichen empirischen jugendsoziologischen und -psychologischen Untersuchungen ausgerichtet. Im einzelnen werden vor allem folgende Themen behandelt: Jugend und Elternhaus (Einflüsse des Elternhauses, Verhältnis der Jugendlichen zu ihren Eltern, Sexualerziehung, Verhältnis zum anderen Geschlecht); Jugend und (Berufs-)Schule/Universität (Lernhaltung, Lernmotivation, Leistungsverhalten, Leistungsversagen, die Lehrerpersönlichkeit in der Sicht des Schülers, Einstellung der Schüler zum Unterrichtstag in der Produktion [UTP], Einflüsse des UTP, sozialistische Arbeitsmoral, Kollektiverziehung); Jugend und Beruf (Probleme der Berufswahl, Einstellung zu verschiedenen Berufen, Berufswünsche, Qualifizierungsprobleme); gesellschaftliche (ideologische) Orientierung der Jugendlichen (Interessen, Zukunftspläne, Vorbilder, Perspektiv- und Idealerleben, Lebensideologie); Jugend und Freizeit (Freizeitgestaltung, Freizeitwünsche, Jugend und FDJ/Pioniere, Kollektiverziehung im Rahmen der Jugendorganisation) (Jugend). E. Religionssoziologie Die marxistisch-leninistische Religions-S. hat sich zusammen mit den Versuchen, eine allgemeine marxistische Kultur-S. zu begründen, entwickelt. Sie hat nicht nur den sozialen Ursachen der Religion in sozialistischen Gesellschaftssystemen nachzugehen, sondern auch speziellere Fragen zu analysieren: Kann die Religion als isolierte Erscheinung oder muß sie im Zusammenhang mit dem politischen Denken und Handeln im allgemeinen, mit anderen Bewußtseinsformen im besonderen, begriffen werden? Auch die „religiöse Intensität“ verschiedener sozialer Gruppen und Schichten (der Jugend, der In[S. 799]telligenz, der Bauern, der Invaliden und Rentner) soll von der Religions-S. empirisch analysiert werden. Schließlich ist die These, daß die Religion ein Produkt der „Entfremdung“ des Menschen ist und sich erst in der Reflexion der sozialen Differenzierung bei Verschwinden der Urgemeinschaft aus der Mythologie gebildet hat, ein häufig diskutiertes Thema: „Dadurch, daß sie die Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft in ihrer Totalität, auch in ihren allgemeinsten und wesentlichsten Aspekten, erfaßt, wird Religionssoziologie in der vollen Bedeutung des Wortes möglich. Sie studiert die religiösen Phänomene im gesetzmäßigen, materiellen Bedingungen entspringenden Prozeß ihres Entstehens, Wandels und Vergehens. Die allgemeinste Bedingung dieses Prozesses ist die unter bestimmten geschichtlichen Bedingungen auftretende Entfremdung des Menschen gegenüber den Gesetzmäßigkeiten und Resultaten seines Tuns. Die religiöse Verhaltens- und Bewußtseinsform reproduziert ideell und institutionalisiert die wirkliche Entfremdung, der sie entspringt. Sie stützt dadurch in der Klassengesellschaft die Macht der Herrschenden; ihre Verankerung in den Volksmassen schließt jedoch auch die Möglichkeit ein, religiöse Ideale im Sinne progressiver Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Doppelaspekt religiöser Ideologie verlangt die exakte Analyse der sozialen Motive religiöser Ideen, Bewegungen und Auseinandersetzungen, die Berücksichtigung ihrer Verquickung mit der Sozial-, politischen und Geistesgeschichte.“ Neben den so skizzierten Aufgaben obliegt es der marxistisch-leninistischen Religions-S., vor allem die „theologisierenden Tendenzen der bürgerlichen Religionssoziologie“ zurückzuweisen und ihre Funktion im System des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu enthüllen. F. Kultur-, Literatur- und Kunstsoziologie Nach bedeutenden frühen Ansätzen besonders der marxistischen Literatur-S. (Georg Lukács) ist eine intensive Diskussion um Gegenstand, Fragestellungen, Begriffe und Methoden einer marxistisch-leninistischen Kultur-, Literatur- und Kunst-S. in der DDR erst in den Jahren 1966/67 in Gang gekommen. Die Auseinandersetzungen sind noch dadurch erschwert worden, daß zum Gegenstand einer marxistischen Kultur-S. stets auch Kulturgeschichte und Ästhetik gezählt werden. Die „kritische Aneignung des kulturgeschichtlich bedeutsamen Erbes“, die Diskussionen um den Begriff des Realismus, der abstrakte, konzeptionslose Universalismus der marxistisch-leninistischen Kulturdeutung haben die Herausbildung einer eigenen Kultur-S. eher belastet als befruchtet. Die Kultur-S. in der DDR geht davon aus, daß sich mit der fortschreitenden sozialen Integration der Künste in die Gesellschaft die Position des Künstlers ebenso verändert hat wie die Stellung von Kultur und Kunst. Kultur und Kunst sind heute einer Masse von Konsumenten ausgeliefert. Sie werden deshalb als allgemeine ideologie- und persönlichkeitsbildende Faktoren angesehen. Eine nur immanente Analyse des Kunstwerkes wird aus diesem Grund als esoterisch abgelehnt. Es wird vielmehr davon ausgegangen, daß die Massen im Kunstwerk unbefangen den Ausdruck ihrer eigenen Lebenssituation suchen. Allerdings soll damit die ästhetische Wertung der Kunst nicht aufgehoben werden. Auch in der DDR müssen Kunstwerke als „schön“, „häßlich“, „tragisch“ usw. bezeichnet werden können. Die soziologische Analyse im engeren Sinne soll die Ursachen für das Abweichen des Urteils bestimmter sozialer Gruppen von der ästhetischen Norm herausarbeiten. Die ästhetische Analyse des Kunstwerks soll deshalb mit der soziologischen Zusammengehen. Unter der Voraussetzung, daß die ästhetischen Grundprobleme aus der „Dialektik der materiellen Arbeitsprozesse“ zu erklären sind, und daß deshalb die Produktionsweise einer Gesellschaft als übergreifender Bezugspunkt für kultur- und kunstsoziologische Untersuchungen zu gelten hat, werden folgende soziologische Komponenten am Kunstwerk untersucht: Kunstwerke fördern ein bestimmtes National-, Klassen- und Gruppenbewußtsein ebenso wie sie die Anschauungen und Interessen sozialer Gruppen und Schichten widerspiegeln. Sie formen Leitbilder, die die Verhaltensstruktur des einzelnen und von Gruppen beeinflussen. Sie fördern schöpferische Antriebe. Sie sind Mittel der Sozialisation, d. h. sie vermitteln die Möglichkeit, neue „Rollenerfahrungen“ zu übernehmen. Schließlich werden Kultur, Kunst und Literatur als „Freizeitfaktoren“ untersucht. Neben der kultur- und kunstsoziologischen Analyse steht, besonders im literarischen Bereich, die soziologische „Wirkungsforschung“. Sie hat folgende Komponenten der „literarischen Wirkung“ zum Gegenstand: die konkrete Situation, in der ein sprachliches Kunstwerk zur Wirkung gelangt; die Gruppen, die ein Buch vorzugsweise lesen, und jene Gruppen, die es eindeutig ablehnen; die Reaktionen der öffentlichen Literaturkritik; Motive, Gestalten, Bilder, Symbole u. a. dieses Werkes, die häufig zitiert und verwendet werden; den Einfluß, den das Buch auf die zeitgenössische Literatur hat, erkennbare Nachahmungen und Nachfolgen; das soziale Ansehen und den Ruf, den das Buch erlangt, differenziert nach verschiedenen Lesergruppen; die Rückwirkungen, die die Publikation eines Werkes auf das literarische Prestige seines Autors hat (Ästhetik; Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik). V. Methoden und Techniken der Empirischen Sozialforschung Das Methodenverständnis der marxistisch-leninistischen ES. in der DDR ist durch zwei Tendenzen zu [S. 800]charakterisieren. Einmal wird die Aufgabe der ES. dahingehend verstanden, die „Einheit von qualitativer und quantitativer Analyse“ herzustellen. Zum anderen werden, trotz der nach wie vor scharfen Kritik am „bloßen Empirismus der bürgerlichen Soziologie“, in zunehmendem Maße Methoden und Techniken der ES., wie sie im Westen üblich sind, verwendet. Grundlegend ist die Auffassung, daß die ES. — im Gegensatz zur theoretischen S., die das „Wesen“, die innere Struktur der Gesellschaft, abbildet — von den „Erscheinungen“ ausgeht: Sie „erfaßt, ordnet und systematisiert die Fakten, indem sie die einzelnen Elemente einer Erscheinung voneinander isoliert und einer stufenweisen Analyse unterwirft. Diese Analyse dient der Entflechtung der mannigfachen Verbindungen und Beziehungen der einzelnen Elemente. Das Ergebnis empirischer Forschung sind Aussagen über allgemeine Eigenschaften und Merkmale, die einer Klasse von Elementen oder allen untersuchten Elementen gemeinsam sind. In dieser Phase der Forschung wird das empirisch Allgemeine fixiert.“ Dieses Zitat aus dem Artikel „Empirische Sozialforschung“ im „Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (Berlin [Ost] 1969) verdeutlicht, daß sich theoretische und empirische Analyse nach marxistischer Auffassung vor allem darin unterscheiden, daß die ES. nicht in das „Wesen“ der Gesellschaft eindringen, dieses nicht erklären kann, sondern die Vielfalt der Erscheinungsformen der Wirklichkeit beschreibt. Die ES. ist deshalb als eine Art Hilfswissenschaft anzusehen. Bei der Hypothesenbildung, der Auswahl des Untersuchungsfeldes und der Interpretation der Daten wird auf die Grundannahmen der soziologischen Theorie zurückgegriffen, genauer: Bei der Prüfung von Hypothesen spielt die „Dialektik“ eine wesentliche Rolle. In diesem Sinne ist auch die Rolle des empirischen Forschers festgelegt. Er soll nicht „bloßer Registrator“ sozialer Erscheinungen sein. Seine Erkenntnisse hat der Soziologe vielmehr stets auch durch „aktive Teilnahme an der revolutionären gesellschaftlichen Praxis“ zu gewinnen. Dieses Postulat weist unverkennbar den Einfluß des marxistischen Theorie-Praxis-Axioms auf. Die programmatisch-normativen Forderungen nach engagierter Teilnahme des Forschers am gesellschaftlichen Prozeß wie nach Berücksichtigung des umfassenden Zusammenhangs sozialer Erscheinungen in jeder Einzelstudie, die dieser Konzeption von ES. zugrunde liegen, stehen der Ausarbeitung empirischer Methoden im Wege. Trotzdem sind, besonders im Rahmen der Industrie- und Betriebs-S. und der Jugendforschung, in der DDR empirische Methoden und Techniken gebräuchlich. Dies gilt für Beobachtung, Inhaltsanalyse, Experiment, primär- und sekundärstatistische Analysen, die verschiedenen Formen des Interviews, die Faktorenanalyse, die Korrelations- und Skalierungsverfahren. Auch bewährte qualitative Methoden, so z. B. die Dokumentenanalyse, werden benutzt. Bestimmte Methoden jedoch, die vor allem im Rahmen der betriebssoziologischen Mikroanalyse im Westen verwendet werden (soziometrische Tests, Rollen- und Interaktionsanalysen), sind nach wie vor nur vereinzelt anzutreffen. Sozialstruktur. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 794–800 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SP
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1975) Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 I. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und im Programm der SED als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Damit setzte die SED auch die Institutionalisierung der S. in Gang. Während in der…
DDR A-Z 1975
Nationale Geschichtsbetrachtung (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit [S. 586]1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben - so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes“ forderte. Die NG. wurde besonders seit 1952 forciert. Auf der 2. Parteikonferenz der SED erklärte Ulbricht am 9. 7. 1952: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welch große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ (Protokoll der 2. Parteikonferenz der SED, Berlin [Ost] 1952, S. 120). Die NG. wurde nun verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche, die frühere Kritik an der „deutschen Misere“ trat dahinter zurück. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument. Allerdings wurde die Berufung auf die deutsche Tradition vor allem in den 60er Jahren immer stärker auf die „fortschrittlichen“ Züge der deutschen Geschichte verlegt, um die Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik zu betonen. Die DDR versuchte, ihren Staat als Fortsetzung aller progressiven Traditionen (Bauernkrieg, Arbeiterbewegung) darzustellen, die Bundesrepublik Deutschland als Ergebnis der reaktionären Strömungen. Im Zusammenhang mit der Herausbildung einer „sozialistischen Nation der DDR“ erklärte E. Honecker 1973: „Die Deutsche Demokratische Republik ist heute die staatliche Verkörperung der besten Traditionen der deutschen Geschichte - der Bauernerhebung des Mittelalters, des Kampfes der revolutionären Demokraten von 1848, der von Marx und Engels, Bebel und Liebknecht begründeten deutschen Arbeiterbewegung, der Heldentaten im antifaschistischen Widerstandskampf. In der Deutschen Demokratischen Republik entwickelt sich die sozialistische Nation unter Führung der Arbeiterklasse. In der sozialistischen Nationalkultur unserer Republik lebt all das fort und erfährt eine neue Blüte, was in früherer Zeit an kulturellen Schätzen geschaffen wurde. Von der Geschichte, der Kultur und der Sprache werden wir nichts preisgeben, was es an Positivem zu erhalten und zu pflegen gibt, was den humanistischen und den revolutionären Traditionen entspricht“ (E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an das ZK der SED, Berlin [Ost] 1973, S. 21). Die NG. macht deutlich, daß sie der Traditionspflege, dem Geschichtsbewußtsein verpflichtet ist. Die DDR definiert Geschichtsbewußtsein, „in dem sich die historische Gesellschaft als Ganzes oder in ihren wesentlichen Teilen (Volk, Staat, Nation) in Gestalt eines konkreten Geschichtsbildes widerspiegelt“ (Sachwörterbuch „Geschichte der Arbeiterbewegung“, Berlin [Ost] 1969, Bd. 2, S. 676). Die Geschichtswissenschaft soll durch Schaffung des Geschichtsbewußtseins ihren Beitrag zur Legitimierung und Stabilisierung der DDR beitragen. Daher werden ihre Ergebnisse verbreitet, um in der Bevölkerung, besonders der Jugend, das Verständnis für die Rolle der Geschichte bei der Bewältigung der politischen Aufgaben zu wecken. Durch die Popularisierung der Geschichte, gerade der NG. (und der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung) ist das Interesse an historischen Problemen gewachsen. Damit konnte die SED ihre Auslegung des historischen Materialismus propagieren: die Geschichte wird als „gesetzmäßiger Prozeß“ vom Niederen zum Höheren betrachtet, fortschrittliche Gesellschaftsformationen überwinden die überholten. Da die DDR als die sozialistische (also höhere) Gesellschaftsformation betrachtet wird, ist die politische Funktion des Geschichtsbewußtseins eindeutig: Stärkung und Festigung des Gesellschaftssystems der DDR. Nation und nationale Frage; Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 585–586 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Mahn- und GedenkstättenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit [S. 586]1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben - so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des…
DDR A-Z 1975
Abrüstung (1975)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UNO-Charta) und der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den Rüstungslasten. Die DDR betreibt ihre Abrüstungspolitik im Rahmen des Warschauer Vertrages. Dessen Politischer Beratender Ausschuß und die seit 1970 jährlich stattfindenden Krim-Konferenzen der führenden Partei- und Staatsfunktionäre der sozialistischen Staaten fungieren als wichtige Gremien zur Koordinierung der Außenpolitik und zur Formulierung von Abrüstungsinitiativen. Für die Warschauer-Vertrags-Staaten ist das Bemühen um A., als deren zentrales Anliegen das Verbot der Massenvernichtungsmittel, vor allem der Kernwaffen, gilt, Bestandteil ihrer umfassenderen Sicherheitspolitik. Von 1950 bis 1955 hat sich die DDR mit zahlreichen Vorschlägen an die Bundesregierung gewandt, sich über Schritte, Maßnahmen und Verpflichtungen hinsichtlich des militärisch neutralen Status eines wiedervereinigten Deutschlands und bezüglich der Beschränkung der zahlenmäßigen Stärke und der Bewaffnung der Streitkräfte zu verständigen. Um die befürchtete atomare Aufrüstung der Bundesrepublik zu verhindern, trat die DDR seit 1956/57 mit der Forderung und entsprechenden Vorschlägen zur Gewährleistung eines umfassenden Verzichts beider deutscher Staaten auf Kernwaffen, deren Produktion, Stationierung und Anwendung hervor. Besondere Bedeutung erlangte der von ihr unterstützte Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa. Im September 1960 unterbreitete die DDR der XV. UNO-Vollversammlung Vorschläge zur etappenweisen allgemeinen und vollständigen A. der beiden deutschen Staaten. Die Abrüstungspolitik der DDR hatte bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland neben dem primären Anliegen äußerer Sicherheit auch eine wichtige Funktion in ihrer Deutschlandpolitik und dem Bemühen um internationale Anerkennung. Dies gilt auch für ihren Beitritt zum Vertrag über das Verbot der Kernwaffenversuche (8. 8. 1963), den Entwurf eines Vertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ (6. 1. 1964) und die Erklärung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966). Die DDR unterschrieb und ratifizierte bisher alle Verträge über A. und Rüstungsbegrenzung, die interessierten Staaten zum Beitritt offenstehen, soweit sie für sie politisch bedeutsam sind. Eine besondere Rolle spielte der Kernwaffensperrvertrag, zu dessen ersten Unterzeichnerstaaten die DDR am 1. 7. 1968 mit gehörte. Die Tatsache, daß die Unterzeichnung des Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland erst im November 1969 und die Ratifizierung im März 1974 erfolgten, lieferte der DDR lange Zeit den propagandistischen Vorwand, ihr „Bemühen um Frieden und Sicherheit“ einerseits und die „friedensgefährdende Politik“ der Bundesrepublik andererseits herauszustellen. Am 7. 3. 1972 hat die DDR mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ein Abkommen über die Anwendung von Sicherheitskontrollen geschlossen, das im Kernwaffensperrvertrag gefordert wird. In Art. 5 des Grundlagenvertrages haben sich DDR und Bundesrepublik zur Unterstützung der Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und A. sowie deren wirksame Kontrolle verpflichtet. Die DDR — in ihrer Verfassung von 1968 hat sie das Eintreten für allgemeine A. zur Norm erhoben (Art. 6 Abs. 4) — sieht in der seit Ende der 60er Jahre eingetretenen politischen Entspannung die Chance, die politische durch die militärische Entspannung, die A., zu ergänzen. Auf der Grundlage des außenpolitischen Programms des XXIV. KPdSU-Parteitages und der Prager Deklaration der Warschauer Vertragspartner vom 26. 1. 1972 geht sie gemeinsam mit ihren Verbündeten auf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) sowie in den Verhandlungen über die Beschränkung der Rüstungen und Streitkräfte in Mitteleuropa von der A. als einem „Grundprinzip“ für die Sicherheit aus, das unter strikter Beachtung des Grundsatzes beiderseitiger Sicherheit realisiert werden soll. Als neues Mitglied der UNO unterstützte sie auf der XXVIII.~Vollversammlung den sowjetischen Vorschlag einer Weltabrüstungskonferenz sowie den zur „Reduzierung der Militärbudgets der Ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates um 10 Prozent und die Verwendung eines Teils der eingesparten Mittel zur Hilfe für die Entwicklungsländer“. Auf der Warschauer Tagung des Politischen Beratenden Ausschußes des Warschauer Pakts (17./18. 4. 1974) bekundeten die DDR und ihre Verbündeten ihre Bereitschaft zur gleichzeitigen Auflösung von NATO und Warschauer Pakt und der Schaffung eines kollektiven Sicherheitssystems, erklären aber die Stärkung der Verteidigungskraft für unerläßlich, solange keine wirksamen Abrüstungsmaßnahmen erfolgen. Die Abrüstungspolitik der DDR war in keiner Phase originell; sie paßte sich vielmehr stets sowjetischen Abrüstungsinitiativen an und modifizierte diese lediglich [S. 3]hin und wieder für den innerdeutschen propagandistischen Gebrauch. Europapolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 2–3 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbsatzSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UNO-Charta) und der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den…
DDR A-Z 1975
Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die PK. der DDR bestehen aus zwei Buchstaben und einer vierziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, und zwar nach folgender Einteilung: Der zweite Buchstabe bezeichnet — mit Ausnahme in Ost-Berlin — die Nummernserie, da mit den vierziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen Bindestrich in zweistellige Zifferngruppen getrennt, z. B. EF 59–69. Bei den in Ost-Berlin zugelassenen Kraftfahrzeugen weist der zweite Buchstabe auf die Fahrzeugart hin: Auf den Kennzeichentafeln der Pkw und auf denen, die an der Vorderseite der Lkw angebracht sind, stehen Buchstaben und Nummern nebeneinander. Auf den Schildern an der Rückseite der Lkw ist die Nummer unter die Buchstaben gesetzt. Bei Lkw, die weniger als 30 km/h fahren dürfen, ist diese Einschränkung durch eine kreisförmige Ausbuchtung in der Mitte der rückwärtigen Kennzeichentafel ersichtlich. Bei Lkw ist das PK. auf der Rückwand neben der Kennzeichentafel zusätzlich in einer Zeile aufzumalen. Die polizeiliche Zulassung wird durch eine Prägemarke mit dem DDR-Emblem und Rundumbeschriftung „Deutsche Demokratische Republik“ kenntlich gemacht. Seit dem 1. 1. 1974 müssen Kraftfahrzeuge, die in der DDR zugelassen sind, bei Fahrten außerhalb der DDR das Unterscheidungszeichen „DDR“ (in schwarzen Buchstaben auf weißem Grund) führen; andere Unterscheidungszeichen dürfen nicht geführt werden. Mit dieser Anordnung hat die DDR ein Zeichen deutlicher Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gesetzt, da sie das zuvor gemeinsame Unterscheidungszeichen „D“ für Kraftfahrzeughalter in der DDR nicht mehr erlaubt. Die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen ausländischer Vertretungen und von Kraftfahrzeugen des Personals ausländischer Vertretungen ist neu geregelt worden und mit Wirkung vom 1. 1. 1974 in Kraft getreten. Kraftfahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen, die in der DDR zugelassen sind, erhalten danach Kennzeichen in weißer Schrift auf rotem Grund mit den Kennbuchstaben: CD für Kraftfahrzeuge der Vertretungen anderer Staaten und deren diplomatischen Personals; CY für Dienst- und Privatfahrzeuge des technischen und administrativen Personals; CC für Dienstfahrzeuge konsularischer Vertretungen und Kraftfahrzeuge konsularischer Amtspersonen. Kennzeichen in weißer Schrift auf blauem Grund gelten für folgende ausländische Kraftfahrzeuge: QA Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge in der DDR akkreditierter ausländischer Korrespondenten; QB Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge der ausländischen Mitarbeiter von Außenhandelsniederlassungen, Industrievertretungen, kommerzielle Büros; QC Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern der Reisebüros, Fluggesellschaften, Kultur- und Informationszentren; <LI>QD Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern anderer Einrichtungen und Betriebe. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 475 Kraftfahrzeugindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftfahrzeugsteuerSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die PK. der DDR bestehen aus zwei Buchstaben und einer vierziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, und zwar nach folgender Einteilung: Der zweite Buchstabe bezeichnet — mit Ausnahme in Ost-Berlin — die Nummernserie, da mit den vierziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen…
DDR A-Z 1975
VP-Bereitschaften (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Seit 1969 Bezeichnung für die kasernierte und militärisch gegliederte Bereitschaftspolizei; sie bildet mit den Kompanien der Transportpolizei und den motorisierten Kampfgruppenbataillonen der Bezirksreserve (Kampfgruppen) den Kern der Streitkräfte der Territorialverteidigung. Die ersten Verbände wurden 1950 durch das Ministerium für Staatssicherheit aufgestellt. Seit dem 1. 5. 1955 führten sie die Bezeichnung „Innere Truppen“. Am 1. 5. 1956 wurden diese Einheiten in Bereitschaftspolizei umbenannt, ohne daß sich an ihrem militärischen Charakter etwas änderte. Am 15. 2. 1957 wurden sie aus der Zuständigkeit des MfS herausgelöst und dem Ministerium des Innern unterstellt. Die militärisch ausgerüstete Bereitschaftspolizei wurde am 13. 8. 1961 in Berlin eingesetzt. Das Wehrpflichtgesetz vom 24. 1. 1962 stellt den Dienst in der Bereitschaftspolizei dem aktiven Militärdienst gleich. Diese Einheiten waren in motorisierte Bereitschaften gegliedert, die modern ausgerüsteten Infanterieregimentern entsprachen, bis im Mai 1963 die Umstellung auf schwächere Bereitschaften in Bataillonsstärke erfolgte. Die im Frühjahr 1969 in V. umbenannte Bereitschaftspolizei bildet seit 1970 offiziell einen Teil der Streitkräfte der Territorialverteidigung und nahm in dieser Funktion im Oktober 1970 am Manöver „Waffenbrüderschaft“ des Warschauer Paktes teil. Ihre Manöveraufgabe bestand darin, gegnerische Kommandoeinheiten unschädlich zu machen und die eigenen Operativverbände beim Vormarsch ins Hinterland des Gegners zu decken. Zu den Einsatzmöglichkeiten der V. gehören ferner innere Unruhen und Katastrophenfälle. Die V. ist mit Schützenpanzerwagen, Feldgeschützen, Granatwerfern, schweren Maschinengewehren und Wasserwerfern ausgerüstet. Die graugrüne Uniform entspricht der der Deutschen Volkspolizei. Oberste Behörde der 18.000 Mann zählenden V. ist das Kommando der V. in Berlin, das fachdienstlich dem Ministerium des [S. 915]Innern untersteht. Die Ausbildung der Offiziere erfolgt in 3jährigem Studium an der Offiziershochschule der V. „Artur Becker“ in Dresden. Offiziere der V. führen militärische, Unteroffiziere und Mannschaften dagegen Dienstgrade der Deutschen Volkspolizei. Die V. stehen in oder nahe den 14 Bezirksstädten (außer Rostock) in Garnison. In den Industriebezirken sind je 2 V. stationiert. Die Bereitschaften in Basdorf (nördl. Berlin) dienen als zusätzliche Sicherungskräfte für das Regierungswohngebiet bei Bernau. Standorte der V.: Nr. 1: Schwerin Nr. 2: „Hans Kahle“ Neustrelitz Nr. 3: „Hans Marchwitza“ Potsdam Nr. 4: „Ernst Thälmann“ Magdeburg Nr. 5: „Arthur Hoffmann“ Leipzig Nr. 6: „Bernhard Koenen“ Halle Nr. 7: Erfurt Nr. 8: „Dr. Kurt Fischer“ Dresden Nr. 9: „Ernst Schneller“ Karl-Marx-Stadt Nr. 10: Rudolstadt-Cumbach Nr. 11: Magdeburg Nr. 12: Halle Nr. 13: „Magnus Poser“ Meiningen Nr. 14: Leipzig Nr. 15: Eisenhüttenstadt Nr. 16: Cottbus Nr. 17: „Robert Uhrig“ Basdorf (Kreis Bernau) Nr. 18: „Heinrich Rau“ Basdorf Nr. 19: „Conrad Blenkle“ Basdorf Nr. 20: „Käte Niederkirchner“ Potsdam Nr. 21: Stralsund. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 914–915 VP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VPKASiehe auch die Jahre 1979 1985 Seit 1969 Bezeichnung für die kasernierte und militärisch gegliederte Bereitschaftspolizei; sie bildet mit den Kompanien der Transportpolizei und den motorisierten Kampfgruppenbataillonen der Bezirksreserve (Kampfgruppen) den Kern der Streitkräfte der Territorialverteidigung. Die ersten Verbände wurden 1950 durch das Ministerium für Staatssicherheit aufgestellt. Seit dem 1. 5. 1955 führten sie die Bezeichnung „Innere Truppen“. Am 1. 5. 1956 wurden diese…
DDR A-Z 1975
Fondsbezogener Preis (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d. h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich drei Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit praktisch die produktivitätssteigernde Substitution von Arbeit durch Kapital verhindern. b) Beim kostenbezogenen Preistyp wird der Gewinnsatz auf die Lohn- und Materialkosten (einschließlich Abschreibungen) bezogen. Hierbei ergibt sich die Tendenz der Betriebe, bei der Preiskalkulation und Preisbestätigung möglichst hohe Kosten nachzuweisen. Dieser Typ wurde grundsätzlich der Industriepreisreform zugrunde gelegt. Allerdings hat man dabei eine „gebrochene Preisbasis“ angewendet, bei der als Bezugsbasis für eine einheitliche Gewinnzurechnung auf Zweigebene die Selbstkosten und auf Erzeugnisstufe bei differenzierten Gewinnsätzen die Verarbeitungskosten — d. h. die Selbstkosten abzüglich der Materialkosten — gewählt worden sind. Der entscheidende Mangel dieses Preistyps liegt in der ungenügenden Berücksichtigung des Kapitalaufwands, da die Kapitalzinsen nicht berücksichtigt werden. Dies bewirkt eine Benachteiligung der kapitalintensiven Betriebe, denn sie erzielen nur eine geringe Kapitalrentabilität (= Gewinn je 1000 Mark Brutto-Anlagevermögen). c) Diese Mängel werden beim fondsbezogenen Preistyp vermieden, da der Gewinnaufschlag ausschließlich auf das auf die Erzeugniseinheit entfallende „betriebsnotwendige Kapital“ bezogen wird. Dabei handelt es sich um den Gesamtwert der Produktionsanlagen und des Umlaufvermögens. Allerdings wird dieser in der Regel bei der Preisfestsetzung nicht voll anerkannt, vielmehr berücksichtigt man davon unter Ausschaltung ungenutzter oder stillgelegter Anlagen nur den beinahe zu optimaler Nutzung erforderlichen Kapitalaufwand, bemessen am tatsächlichen Kapitaleinsatz der besten Betriebe einer Erzeugnisgruppe. Den FP. hat man in der DDR in den Jahren 1969 und 1970 tatsächlich für eine Reihe von Erzeugnisgruppen [S. 316]eingeführt. Er stellt insofern eine logische Ergänzung zur Produktionsfondsabgabe dar, als kapitalintensiven Betrieben erst bei Anwendung dieser Preisform für ihre Erzeugnisse die volle Zahlung der Produktionsfondsabgabe ermöglicht wurde. Mit dem FP. wurde der von Marx zur Charakterisierung der Preisbildung im Kapitalismus dargestellte „Produktionspreis“ ausdrücklich auch für die Preisbildung im Sozialismus akzeptiert. Dies kommt einer Anerkennung der Produktivität des Faktors Kapital gleich, die deutlich im Gegensatz zur Marxschen Arbeitswertlehre steht. Der entscheidende Vorteil des FP. liegt nicht nur darin, daß den kapitalintensiven Betrieben die Erwirtschaftung von Investitionsmitteln erleichtert wird, sondern vor allem darin, daß er die ökonomischen Orientierungsmaßstäbe für gegenwärtige und künftige Investitionsentscheidungen verbessert. Denn bei Anwendung dieses Preistyps können die volkswirtschaftlichen Leistungen der verschiedenen Wirtschaftszweige über einen einheitlicheren Maßstab der Kapitalrentabilität miteinander verglichen werden. Als nachteilig erweist sich die Orientierung an den „besten“ Betrieben einer Branche, denn damit werden zwar das erreichte Leistungsniveau, aber gleichzeitig auch die möglichen, wenn auch vergleichsweise geringeren, Fehler der Investitionspolitik dieser „Leitbetriebe“ zum Vorbild für die übrigen Betriebe. Weiterhin wirkt sich die Benachteiligung der aus technischen Gründen arbeitsintensiven Zweige negativ aus, da sie auch bei hoher Leistungsfähigkeit kaum Gewinne erwirtschaften können. Angesichts dieser Nachteile ist eine veränderte Form des FP. — auch unter dem Begriff Ressourcenpreis bekannt — diskutiert worden. Bei diesem „gemischten“ Preistyp sollte der im Preis kalkulierte Gewinn zu je einem Teil am notwendigen Kapitalaufwand und am notwendigen Lohnaufwand bemessen werden (jeweils an den günstigsten Betrieben einer Erzeugnisgruppe orientiert). Dieser Berücksichtigung auch des notwendigen Arbeitseinsatzes bei der Gewinnkalkulation sollte eine Arbeitsfondsabgabe — ähnlich der Produktionsfondsabgabe — als staatliche Steuer auf den tatsächlichen Arbeitsaufwand gegenüberstehen. Mit dieser auf die Lohnsumme bezogenen Abgabe wollte man ohne stärkere Lohnanhebungen einen effizienteren Einsatz des Faktors Arbeit erreichen. Dieses Konzept wurde jedoch nach der Rezentralisierung von Ende 1970 nicht mehr in nennenswertem Umfang weiterverfolgt. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 315–316 Fonds Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ForderungseinzugsverfahrenSiehe auch die Jahre 1979 1985 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d. h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich drei Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit…
DDR A-Z 1975
1975: A, Ä
ABF Abgaben Abgabenverwaltung Abgrenzung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung ABV Abweichungen Abwerbung AdL Administrieren ADN Adoption AE Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop AGL Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrarökonomie Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarpropaganda Agrarstatistik Agrarsteuern Agrartechnik Agrarwissenschaften Agronom AHB AHU Akademie der Künste der DDR Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademien Akademische Grade Akkreditivverfahren (Ak-Verfahren) Akkumulation Aktien Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist, Aktivistenbewegung Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Altersaufbau der Beschäftigten Altersversorgung Altguthaben und -Ablösungsanleihe Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Preise Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Amt für Wasserwirtschaft Anarchismus Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angestellte Anlagemittel Anlagevermögen Anleitung und Kontrolle Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antiquariate Antisemitismus APO Apotheken Apothekenassistenten Apparat Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA) Arbeiterfestspiele Arbeiterklasse Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterweihe Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, Gesellschaftliche Arbeit, Gesetz der Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinkommen Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Außerschulische Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften (AGP) Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgestaltung Arbeitshygiene Arbeitsklassifizierung Arbeitskräfte Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitskräftelenkung Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormung Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) Arbeitsproduktivität Arbeitspsychologie Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudium Arbeitsteilung Arbeitsteilung, Internationale Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische Arbeitsunfälle Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Architekten Architektur Archive Armenrecht Arzneimittelgesetz Arzneimittelversorgung Ärzte Ärzteberatungskommission Arzthelfer ASMW Asoziales Verhalten Aspirantur Ästhetik Atheismus Atomenergie Atomwaffen Atomwaffensperrvertrag Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsbeschränkung Aufenthaltsgenehmigung Aufführungsrechte Aufgaben, Staatliche Aufkauf, Freier Aufklärung, Sexuelle Aufkommen, Staatliches Auflagen, Staatliche Aufsicht, Allgemeine Ausfallzeiten Ausgleichsanspruch Ausländerstudium Ausländervermögen Auslandsdeutschtum Auslandspropaganda Auslandsvertretungen Ausschüsse der Volkskammer Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandel Außenhandelsbetriebe (AHB) Außenhandelsfinanzierung Außenhandelsunternehmen Außenhandelswerbegesellschaft mbH „Interwerbung“ Außenpolitik Außenwirtschaft und Außenhandel Ausweise Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWGABF Abgaben Abgabenverwaltung Abgrenzung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung ABV Abweichungen Abwerbung AdL Administrieren ADN Adoption AE Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop AGL Agnostizismus…
DDR A-Z 1975
Arbeitsstudium (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation und eine Methode der sozialistischen Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl.~II, Nr. 18, vom 2. 3. 1967) wird unter A. eine Methode der systematischen Analyse des Zusammenwirkens von Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand im Arbeitsprozeß verstanden. Ziel des A. ist die „Ermittlung empirischer Befunde über den gesamten (jeweils spezifischen) Arbeitsprozeß und seine Bedingungen. Hierbei sollen prognostische Vorstellungen über die Entwicklung der Produktivkräfte berücksichtigt und exakte Angaben über ihr künftig notwendiges Niveau im untersuchten Bereich entwickelt werden. Daraus sind Schlußfolgerungen für die erforderliche Veränderung bzw. Neugestaltung der Arbeitsbedingungen entsprechend den Prinzipien der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation und den Aufgabenstellungen der sozialistischen Rationalisierung abzuleiten“ (Autorenkollektiv: Arbeitswissenschaften für Ingenieure, Berlin [Ost] 1973, S. 195). Untersuchungsgegenstand des A. sind Technologie und Organisation der Arbeitsprozesse, die Betriebsanlagen und -einrichtungen, die Arbeitsmethode, die Arbeitsteilung und Zusammenarbeit im Arbeitskollektiv. Spezifische Fragestellungen des A. ergeben sich aus der Analyse der Konstitution und Qualifikation der Arbeitskraft und der Beschaffenheit der Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen im Hinblick auf deren Bedienungs- und Schutzgüte. Für die betriebliche Praxis wird folgendes Vorgehen für die Durchführung einer Arbeitsstudie vorgeschlagen: 1. Festlegung des Untersuchungszieles und Ausarbeitung der Aufgabenstellung. Ausgehend von Voruntersuchungen sowie Auswertung vorhandener Analysen und statistischer Materialien werden die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsstudie bestimmt sowie deren [S. 53]Aufgabenstellung erarbeitet. Aufwand und angestrebter ökonomischer Nutzen sollen bereits auf dieser Ebene der Studie festgelegt werden. 2. Vorbereitung der Arbeitsstudie. Auf der Grundlage der Aufgabenstellung soll in dieser Phase die Arbeitsstudie sowohl politisch-ideologisch als auch technisch-organisatorisch vorbereitet werden. Die politisch-ideologische Arbeit soll die Werktätigen von Inhalt, Ziel und Bedeutung der Arbeitsstudie im Rahmen der komplexen sozialistischen Rationalisierung überzeugen und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit wecken. Im Rahmen der technisch-organisatorischen Vorbereitung wird die Ablaufplanung vorgenommen, werden die an der Arbeitsstudie Mitwirkenden eingewiesen und die erforderlichen Arbeitsmittel und -unterlagen beschafft. Als weitere vorbereitende Maßnahme wird die Teilnahme an den verschiedenen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit für die Durchführung und Auswertung der Arbeitsstudie organisiert. 3. Durchführung der Arbeitsstudie. Erfassung des Ist-Zustandes mittels verschiedener Verfahren und Methoden. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes erfolgt dessen Analyse in quantitativer und qualitativer Form. Aus dem Vergleich der Ergebnisse mit bestehenden Normativen werden Lösungsvarianten entwickelt. 4. Erarbeitung eines Veränderungsprojektes. Auf der Basis der Ergebnisse der Analyse des Ist-Zustandes wird der anzustrebende Soll-Zustand des Arbeitsprozesses erarbeitet. Dieses sogenannte Veränderungsprojekt beinhaltet bereits die notwendigen Schlußfolgerungen zur rationellen Gestaltung des untersuchten Arbeitsprozesses. Diese werden dem zuständigen Leiter zur Entscheidung vorgelegt und nach dessen Zustimmung durch die Arbeitsgestaltung realisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 52–53 Arbeitsstil, Operativer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsteilungSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation und eine Methode der sozialistischen Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl.~II, Nr. 18, vom 2. 3. 1967) wird unter A. eine Methode der systematischen Analyse des Zusammenwirkens von Arbeitskraft,…
DDR A-Z 1975
Rechtsanwaltschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte (GBl., S. 725), der ein „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage beigefügt war. Damit war die Spaltung der R. vollzogen, die im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege (GBl. 1, 1963, S. 21) beschrieben wird: „Sie (die R.) umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Von den in der DDR nach westlichen Schätzungen praktizierenden 624 Rechtsanwälten (das ist weniger als die Hälfte der in Berlin [West] zugelassenen Rechtsanwälte) gehören 476 den Kollegien an, während 148 ihren Beruf noch frei als „Einzelanwälte“ ausüben. Diesen Einzelanwälten soll in planmäßiger Aufklärungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ (Neue Justiz, 1958, H. 19, S. 665). Justizminister Heusinger bezeichnet die Zahl der gegenwärtig tätigen Rechtsanwälte als nicht ausreichend, um die vielfältigen Aufgaben, vor allem bei der Beratung und Vertretung der Bürger, optimal zu bewältigen (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 340). 2. Die Kollegien. In jedem Bezirk der DDR und in Berlin (Ost) wurde ein Rechtsanwaltskollegium gebildet, das von einer zentralen Verwaltungsstelle am Sitz des Bezirksgerichts geleitet wird. Leitendes Organ ist der von den Mitgliedern des Kollegiums auf zwei Jahre gewählte Vorstand, der aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer wählt. Die Leitungstätigkeit durch den Vorstand soll kollektiv ausgeübt werden. Durch die Vorsitzenden sind Arbeits[S. 704]pläne aufzustellen, die die Schwerpunkte der auf das Kollegium zukommenden Aufgaben herausstellen sollen. In einigen Kollegien wird versucht, Erscheinungen „falscher Kollegialität in der kollektiven Leitungstätigkeit dadurch zu begegnen, daß der Vorsitzende hauptamtlich ausschließlich Leitungstätigkeit ausübt und von der praktischen anwaltlichen Tätigkeit freigestellt bleibt. Neben dem Vorstand, der auch die Disziplinargewalt über die Mitglieder ausübt, gibt es in jedem Kollegium eine Revisionskommission. Diese kontrolliert alle Mitglieder auf Einhaltung ihrer Pflichten und führt Revisionen in den Zweigstellen des Kollegiums durch. Derartige Zweigstellen bestehen neben der Zentralen Verwaltungsstelle in unterschiedlicher Anzahl in den Bezirken. Sie sind mit einem oder mehreren Anwälten besetzt. Dabei geht die Tendenz auf die Entwicklung und den Ausbau „kollektiver Zweigstellen“ hin, denn „die Einzelzweigstellen verhindern die sozialistische Entwicklung, konservieren überholte Arbeitsweisen und erschweren die Sicherung des Rechts der Bürger auf freie Wahl eines Rechtsanwalts“ (Neue Justiz 1973, H. 12, S. 343). Mit Berechnung und Einziehung der Gebühren haben die Zweigstellen nichts zu tun; dies erfolgt durch die Zentrale Verwaltungsstelle. Nach Abzug der Verwaltungskosten (bis zu 40 v. H.), Steuern, Sozialabgaben und FDGB-Beiträge, werden die Gebühren dem Anwalt, der die Sache bearbeitet hat, überwiesen. 3. Aufsichts- und Kontrollinstanzen. Seit 1957 besteht im Ministerium der Justiz ein „Beirat für Fragen der R.“ und eine „Zentrale Revisionskommission“. §~14 des Statuts gibt der Zentralen Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen“. Damit ist in den Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Revisionskommission ist eng an das die Aufsicht über die R. führende Ministerium der Justiz gebunden. Sie hat seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten (§~8 a des Statuts). Das Ministerium der Justiz ist auch Leitungs-, Kontroll- und Aufsichtsorgan über die Einzelanwälte. Es gibt also für diese keine Selbstverwaltung, Ehrengerichtsbarkeit oder dergleichen. Für alle Disziplinarmaßnahmen bis zum Ausschluß aus der R. ist das MdJ zuständig und zugleich erste und letzte Instanz. 4. Zulassung. Neuzulassungen als Einzelanwalt sind schon seit 1953 nicht mehr möglich. Das bedeutet, daß in nicht ferner Zukunft dieser Teil der R. völlig verschwunden sein wird. Wer zur R. zugelassen werden will, muß die Aufnahme in ein Kollegium beantragen, denn gemäß §~4 Abs. 1 des Musterstatuts ist mit der Aufnahme die Zulassung als Rechtsanwalt verbunden. Mitglied kann werden, wer eine abgeschlossene juristische Ausbildung hat, ausnahmsweise auch Personen ohne eine solche Ausbildung, soweit sie Erfahrungen aus praktischer juristischer Tätigkeit besitzen. Gegenüber den Einzelanwälten genießen die Mitglieder der Anwaltskollegien erhebliche Vorrechte. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§~3 der VO). Vor staatlichen Vertragsgerichten sind Einzelanwälte nicht vertretungsberechtigt. Alle Dienststellen, volkseigenen Betriebe (VEB) und staatlichen Institutionen sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die eine Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§~4 Abs. 1 der VO). Das sind außer anwaltlichen Beratungen alle zivilrechtlichen Rechtsmittelverfahren vor den Bezirksgerichten bzw. dem Obersten Gericht. Gegenüber dem Einzelanwalt genießt der Kollegiumsanwalt steuerliche Vorteile sowie bessere Sozialleistungen. 5. Aufgaben. Der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ist zwar durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) formell aufgehoben worden, aber seine Einordnung der R. als „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ gilt ebenso fort wie die den Rechtsanwälten gestellte Aufgabe, „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beizutragen. Hierin wird die der R. obliegende Erziehungsfunktion deutlich. So erklärt es sich auch, daß vor den Gerichten in der DDR nur die dort zugelassenen Rechtsanwälte auftreten dürfen. Ein in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) zugelassener Rechtsanwalt darf in der DDR nicht auftreten. Seit dem 1. 9. 1967 besteht in Berlin (Ost) das „Rechtsanwaltsbüro für internationale zivilrechtliche Vertretungen“. Es ist den in verschiedenen Ostblockstaaten bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet. Es soll auf zivil-, handeis-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet tätig 1 werden, in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen aus der DDR in anderen Staaten und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 703–704 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte…