DDR A-Z 1975
Wirtschaft (1975) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Wirtschaftspolitik A. Allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als „sozialistische Planwirtschaft“ (Art. 8 der DDR-Verfassung von 1968) gekennzeichnet. Entscheidend für die Eigenart der W.-Politik ist, daß die sozialistische Plan.-W. in ihren Grundelementen bewußt als Wertsystem aufgefaßt wird. Es soll im Rahmen einer neuen gesamtgesellschaftlichen Wertordnung auf die Dauer in Staat und Gesellschaft von oben durchgesetzt werden. Eine entsprechende W.-Politik zu führen, war und ist das Ziel der KPD bzw. SED. Typisch dafür ist eine grundsätzlich klassenkämpferische Einstellung der SED auch im wirtschaftspolitischen Bereich. Sie zeigte sich am deutlichsten dort, wo z. B. durch Enteignung, Zwangskollektivierung und Berufslenkung gewaltsam das überkommene W.-System zerstört und eine neue W.-Ordnung schrittweise eingeführt wurde. Die allgemeine ideologische Orientierungsbasis ist der Marxismus-Leninismus, im Speziellen die Politische Ökonomie. Die Veränderungen im wirtschaftlichen Lenkungssystem seit Beginn des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volks-W. und die starke Förderung von praxisbezogenen Teilbereichen der W.-Wissenschaften (z. B. Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Sozialistische Wirtschaftsführung) zeigen jedoch, daß die Lösung von Problemen in entwickelten, vielschichtig verflochtenen hochindustrialisierten Volks-W. andere Instrumente erfordert, als sie die traditionelle Politische Ökonomie bereitstellt. Die W.-Politik hat zur Aufgabe, bestimmte Grundbestandteile des Gesamtsystems — gesellschaftliches Eigentum und zentrale Planung und Leitung — entweder zu schaffen oder so funktionsbereit zu halten, daß über wirtschaftliche Wachstumsprozesse die Erreichung staatlicher Strukturziele sowie eine Anhebung des Lebensstandards möglich werden. Daher wird die W.-Politik zu Recht als der „wichtigste Teil der Gesamtpolitik“ der SED und der staatlichen Verwaltung angesehen. Machtgewinn, -behauptung und -Sicherung der SED sind eng mit der Gestaltung der wirtschaftlichen Struktur, der Organisationsformen, der Institutionen und des wirtschaftlichen Ablaufs (W.-Prozeß, makro- und mikroökonomische Beziehungen) verknüpft. Im einzelnen sind wichtige Aufgaben der W.-Politik: 1. der allgemeine Aufbau des W.-Systems durch Bildung und Auflösung von W.-Organen, 2. die Verteilung von Entscheidungskompetenzen derart, daß ein kooperationsfähiges Entscheidungssystem entsteht, 3. die Festlegung der volkswirtschaftlichen Grundstruktur, der Branchen und Produktionssortimente sowie der territorialen wirtschaftlichen Verflechtung, 4. die Bestimmung der Wachstumsziele und -Strategien, der volkswirtschaftlichen Effektivität im zentralen Plan, 5. die Regelung eines Systems direkter und indirekter Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“), wie Preisplanung- und -gestaltung, Haushaltsabführungen, Prämiensätze, 6. Entscheidungen über Investitionen, die vor allem den Umfang und die Proportionierung von Neu-, Erweiterungs- und Rationalisierungsinvestitionen betreffen, 7. Entscheidungen über den Außenhandel und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des RGW, 8. die Festlegung des Gewinnanteils, der den VEB verbleibt, 9. die Lenkung der Branchen durch Ministerien, VVB, Kombinate und VEB im Hinblick auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und Absatz sowie der regionalen W.-Organe (Bezirke und Kreise, Städte und Gemeinden), 10. die rationelle Nutzung der Produktionsfaktoren und die Verteilung der Erzeugnisse, 11. die Regelung der Finanzbeziehungen, z. B. zwischen Bank, Betrieb und Staatshaushalt. B. Phasen der Wirtschaftspolitik Bei dem Abbau des überkommenen W.-Systems und dem Aufbau einer sozialistischen Plan.-W. lassen sich bis jetzt 6 Phasen unterscheiden. Sie sind zugleich die Hauptetappen der allgemeinen politischen Entwicklung. Die 1. Phase von 1945 bis 1949 war dadurch gekennzeichnet, daß die wirtschaftlichen Grundlagen politischer Macht (z. B. privatkapitalistisches Eigentum) zerstört bzw. von der SED übernommen wurden. Es war die Etappe der „Eroberung der politischen und wirtschaftlichen Kommandohöhen“ durch Industrie- und Bodenreformen. In der Industrie wurden das staatliche und „nationalsozialistische“ Eigentum, später auch das Privateigentum enteignet. Der Befehl Nr. 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 30. 10. 1945 („Sequesterbefehl“) ordnete unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ [S. 940]die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe an. Formal sollte sich die Maßnahme vor allem gegen „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ richten. Ein kleiner Teil der beschlagnahmten Betriebe wurde mit dem Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ überführt („SAG-Betriebe“), während der größere Teil zu „Volkseigentum“ erklärt wurde (Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948). In der Provinz Sachsen bestimmte ein am 30. 6. 1946 durchgeführter „Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ die Übernahme in „Volkseigentum“. 1947 gingen alle Bodenschätze in „Volkseigentum“ über (Ländergesetze „Über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerksbetriebe in die Hand des Volkes“). Parallel dazu lief seit 1945 eine Bodenreform, durch die aller landwirtschaftlicher Privatbesitz über 100 ha sowie der führenden Nationalsozialisten oder anderen „Kriegsverbrechern“ gehörende Boden entschädigungslos enteignet und in einem allgemeinen „Bodenfonds“ zusammengefaßt wurde. Etwa ⅔ des Landes wurde an 550.000 landlose Bauern, Landarbeiter, Pächter u. a. verteilt, etwa ⅓ übernahmen Länder, Kreise und Gemeinden. Diese 1. Phase charakterisierten weiterhin Demontagen und Reparationsleistungen an die UdSSR. Letztere wurden formal 1953 abgeschlossen. Am 27. 6. 1947 konstituierte sich auf Befehl Nr. 138 der SMAD die Deutsche Wirtschaftskommission als zentrale deutsche Verwaltungsinstanz. Die aus 12 Zentralverwaltungen bestehende DWK brachte eine stärkere Zentralisierung des wirtschaftlichen Leitungssystems. Ein Teil der volkseigenen Betriebe unterstand ab Juli 1948 direkt der DWK. Die anderen VEB wurden entweder von Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet. Als Zwischeninstanzen schuf die DWK ein Ministerium für Industrie und von diesem angeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mit den VEB als unselbständigen Filialbetrieben. Die DWK wurde der Kern der Späteren Regierung. Während der 2. Phase von 1949 bis 1958 wurden die Grundlagen für die die volkswirtschaftliche Grundstruktur kennzeichnenden Branchen der chemischen und elektrotechnischen Industrie und des Maschinenbaus erweitert sowie durch Kriegsschäden und Demontagen bedingte Verluste und Disproportionen beseitigt. Die 1948 mit einem Halbjahresplan eingeführte zentrale Planung brachte 1949 einen Zweijahrplan, 1951 einen 1. und 1956 einen 2. Fünfjahrplan. Die Industrieverwaltung wurde zweimal reorganisiert: Ende 1950 wurde das Ministerium für Industrie durch einzelne Industrieministerien ersetzt. Sie übernahmen den größeren Teil der bis dahin den Länderregierungen unterstehenden VEB-L (jetzt VEB-Z), der kleinere Teil wurde als „örtliche Industrie“ den Kreiskörperschaften unterstellt. Gleichzeitig wurden neue Branchenverwaltungen (VVB-Z) gegründet. Ende 1951 wurden dann die Branchenverwaltungen aufgelöst und die angeschlossenen Betriebe in selbständige, nach der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ arbeitende W.-Einheiten umgewandelt. Allgemein führte die SED in dieser Phase einen verschärften „Klassenkampf nach innen“. Die Sozialisierung wurde weiterbetrieben, so durch die Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zwangskollektivierung der selbständigen Bauern-W. lief von Juli 1952 bis April 1960. Sie stagnierte in den Jahren 1953 (Juni-Aufstand), 1956 (Unruhen in Polen) und 1957 (Ungarn-Aufstand). 1950 wurde die DDR in den 1949 gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) aufgenommen, womit eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung mit den Ostblockländern, in erster Linie mit der UdSSR, begann. Die 3. Phase von 1958 bis 1962 begann mit einer erneuten Reorganisation des Staats- und W.-Apparates. Der Auflösung der Industrieministerien folgten die Gründung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Betriebszusammenschlüsse mit der Aufgabe, unterstellte VEB „operativ und produktionsnah anzuleiten“. Bis zur Bildung des Volkswirtschaftsrats 1961 unterstanden sie der aus dem Ministerium für Planung hervorgegangenen Staatlichen Plankommission. Die örtliche Industrie gewann an Bedeutung, indem den Räten der Bezirke und Kreise ehemals zentralverwaltete Industriebetriebe weisungsgemäß unterstellt wurden. Im Zusammenhang damit konstituierten sich bei den Räten der Bezirke besondere Wirtschaftsräte. Währenddessen wurde die Industrie stark ausgebaut (z. B. VEB Braunkohlenkombinat „Schwarze Pumpe“, Werk II des VEB Leuna-Werke, Erdölleitung „Freundschaft“). Die Jahre 1958 und 1959 brachten insgesamt eine erste Konsolidierung des wirtschaftlichen und politischen Systems, der in den Jahren bis 1962 dann jedoch, hervorgerufen durch die Vollkollektivierung der Landwirtschaft, die Fluchtbewegung und den Bau der Mauer in Berlin, Krisen folgten. Unter der Formel „Störfreimachung“ wurden eine stärkere Umstellung der W. auf Materialimporte aus der UdSSR und anderen Ostblockländern sowie die Eigenfertigung bisher importierter Erzeugnisse propagiert. Durch die Umstellung sollte der Umfang des Interzonenhandels verringert werden; er stieg im Umfang allerdings ab 1962 wieder an. Die Veränderung der regionalen Außenwirtschaftsstruktur war ein wichtiges Teilziel des 1. Siebenjahrplanes, dessen Laufzeit in Anlehnung an die sowjetische Planperiodisierung für die Jahre 1959–1965 [S. 941] [S. 942]vorgesehen war. Nach der Beendigung der Reparationsleistungen an die UdSSR und der Beseitigung der gröbsten Disproportionen in der Angebotsstruktur sollte mit diesem Plan das Leistungsniveau vergleichbarer westlicher Industrieländer erreicht werden. Als die „ökonomische Hauptaufgabe“ des Siebenjahrplanes wurde die Angleichung des Versorgungsniveaus (privater Verbrauch) an die westdeutschen Verhältnisse bezeichnet. Wie die Plandurchführung bereits im Jahre 1960 zeigte, reichten die Produktionsmöglichkeiten für das geplante Expansionstempo nicht aus. Der Rückstand in der Produktion und im privaten Verbrauch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, der 1958 bei 25 v. H. bis 30 v. H. (Sozialprodukt und privater ➝Verbrauch je Einwohner) lag, konnte nicht aufgeholt werden. Der Siebenjahrplan wurde 1961/62 abgebrochen. Auf die krisenhafte Zuspitzung in den Jahren 1960–1962 reagierte die Partei- und Staatsführung 1963 mit einem wirtschaftspolitischem Reformprogramm, dem „Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“. Es zielte nicht auf eine Veränderung der Grundelemente des W.-Systems und der bezeichnenden Instrumente der W.-Politik, sondern auf ihre effektivere Gestaltung und Anwendung. Die Parteitage der SED in den Jahren 1963, 1967 und 1971 markierten in der Folgezeit die Phasen in der W.-Politik: 4. Phase 1963–1967, 5. Phase 1967–1971, 6. Phase ab 1971. (Für diesen Zeitraum: Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963.) II. Wirtschaftsfläche und Raumordnung Die W.-Fläche zählt neben der Bevölkerung — insbesondere der erwerbstätigen Bevölkerung —, den Rohstoffvorkommen, dem technischen Wissen und der Kapitalausstattung zu den bestimmenden Faktoren des W.-Potentials der DDR. Sie umfaßte 1973 10.832.745 ha und entsprach damit etwa der W.-Fläche der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nach der Größe ihrer W.-Fläche steht die DDR in Europa an 16. Stelle. Von der Gesamtfläche waren 6.287.128 ha landwirtschaftliche Nutzungsfläche, 2.950.134 ha Forsten und Holzungen, 79.021 ha Ödland, 220.509 ha Umland und Abbauland sowie 214.721 ha nutzbare Gewässer. Die landwirtschaftliche Nutzungsfläche, nach Eigentumsformen gegliedert, ergab für 1973 folgende Verteilung: 7. v. H. entfielen auf nichtsozialistische Betriebe und Eigentümer, 94 v. H. auf sozialistische Betriebe, darunter 86 v. H. auf Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und 7. v. H. auf Volkseigene Güter. Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche an der W.-Fläche geht seit Jahren leicht zurück. Gegenüber 1951, dem Jahr mit dem höchsten Hektaranteil, betrug der Rückgang 1972 258.991 ha. Wichtiges Merkmal der räumlichen Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten und der Bevölkerung besteht in einem Süd-Nord-Gefälle. So wird die industrielle Raumordnung durch die südlichen Ballungsgebiete der Bezirke Dresden, Halle, Leipzig und Karl-Marx-Stadt geprägt, in denen Bevölkerung, Industrie und Infrastruktureinrichtungen konzentriert sind. Auf einem Viertel der Fläche der DDR wird über die Hälfte der industriellen Bruttoproduktion erzeugt, gegenüber einem Anteil von nur knapp 7 v. H. in den etwa gleich großen Nordbezirken Schwerin, Neubrandenburg und Rostock (vergleiche Tabelle Regionalstruktur der Volkswirtschaft). Die Bevölkerungszahl ist in den 3 Südbezirken dreimal so hoch wie in den drei Nordbezirken. Die Zahl der Einwohner je km² schwankte 1973 zwischen 59 im Bezirk Neubrandenburg und 334 im Bezirk Karl-Marx-Stadt. Im Zusammenhang mit der Konzentration von Industrieproduktion und Bevölkerung in den südlichen und mittleren Gebieten der DDR steht die ebenfalls differierende Ausstattung der Bezirke mit Einrichtungen der Infrastruktur, z. B. des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, der Kultur und Volksbildung, des Handels und des Gesundheits- und Sozialwesens. Allerdings konnten hier die Unterschiede der Regionen durch eine gezielte Raumordnungspolitik verringert werden. Regionale Unterschiede weist auch die Siedlungsstruktur auf. Während in den landwirtschaftlich orientierten Nordbezirken Schwerin und Neubrandenburg nur ca. 40 v. H. der Bevölkerung in Siedlungen mit über 10.000 Einwohnern leben, wohnt in den 4 Südbezirken über die Hälfte der Bevölkerung in städtischen Siedlungen dieser Größenordnung (vergleiche Tabelle Siedlungsstruktur). Entsprechend überwiegen in den schwach industrialisierten Gebieten kleinere Gemeinden in relativ großer Entfernung von großstädtischen Zentren. Partiell wurde diese überkommene Siedlungsstruktur durch städtische Neugründungen und Aufbau größerer Industriekomplexe (z. B. Eisenhüttenstadt, Schwedt) durchbrochen. III. Wirtschaftssystem Das W.-System wird bestimmt durch die ausdrückliche parteiprogrammatische und verfassungsrechtliche Festlegung auf eine bestimmte Form der W.-Ordnung, die „sozialistische Volks-W.“. Sie versteht sich als endgültige historische Überwindung kapitalistischer W.-Strukturen und rechnet demgemäß zu den „unantastbaren Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (Art. 2, Abs. 2 der DDR-Verfassung von 1968). Die verfassungsrechtliche Bestimmung, daß die Volks-W. sich auf der Grundlage sozialistischer Produktionsverhältnisse und gemäß den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus entwickle, verweist zugleich auf die Rezeption einer spezifischen W.-Theorie (Politische Ökonomie). [S. 943]Ähnlich deutlich festgelegt ist auch das Instrumentarium, mit dessen Hilfe die Ziele des W.-Systems verwirklicht werden sollen. Die DDR-Verfassung von 1968 hebt hervor, daß der Grundsatz der Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung vor allem auch die Volks-W. beherrscht und ihr damit die Merkmale einer „sozialistischen Planwirtschaft“ verleiht. Zur Darstellung und Analyse der Funktionsfähigkeit des W.-Systems reicht eine derartige Charakterisierung allerdings nicht aus. Hier kommt es auf die Gestaltung der prozeduralen und institutionellen Regelungen an, auf die Verteilung der Verfügungsmacht über die wirtschaftlichen Ressourcen und deren Nutzung und die Berücksichtigung der Interessen aller am W.-Leben Beteiligten. So gesehen sind die Hauptmerkmale des W.-Systems: 1. Vergesellschaftetes Eigentum an den Produktionsmitteln, über das der Staat verfügt; 2. zentrale Planung und Leitung der Produktion und Distribution einschließlich der Koordination von W.-Planung und Finanz- und Sozialpolitik sowie die Gestaltung eines Systems der Leistungsanreize; 3. eingeschränkte Autonomie der Betriebe und Haushalte sowie begrenzte Aktionsmöglichkeiten Siedlungsstruktur (1972) der Massenorganisationen und der nachgeordneten territorialen Verwaltung. A. Eigentumsverhältnisse Eine der primären Differenzen zwischen dem W.-System der DDR und dem der Bundesrepublik Deutschland sind die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse. Sie werden von der Politischen Ökonomie als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse interpretiert, die den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Beziehungen bestimmen sollen. Im sozialistischen System wird das gegenüber dem Privateigentum dominierende „sozialistische Eigentum“ an Produktionsmitteln als die wirtschaftliche Basis der gesamtgesellschaftlichen Steuerung durch die SED (Arbeiter-und-Bauern-Macht) angesehen. Die Bildung von Privateigentum an Produktionsmitteln durch Unternehmer und von großen Kapitalgruppen mit gesellschaftspolitischen Einflußmöglichkeiten wird verhindert. Das sozialistische Eigentum existiert in zwei Formen: als „Volkseigentum“, das die durch Vergesellschaftung in direkten staatlichen Besitz gelangten Betriebe und Unternehmen erfaßt, und als „genos[S. 944]senschaftliches Eigentum“, das durch den Zusammenschluß von Einzelproduzenten zu Erzeugergenossenschaften entsteht. Die Basis des Volkseigentums entstand 1946 durch die entschädigungslose Enteignung der „Nazi- und Kriegsverbrecher“. Durch die Errichtung und Erweiterung zahlreicher Großbetriebe wuchs der staatliche W.-Bereich stark an. Der Anteil der volkseigenen Betriebe am Nationaleinkommen der Gesamt-W. stieg von 51 v. H. im Jahr 1950 über 69 v. H. im Jahr 1970 auf 81 v. H. im Jahr 1973 an (vgl. Tabellen Eigentumsformen). Das verfassungsrechtlich privilegierte Volkseigentum erfaßt alle wichtigen Produktionsmittel: Bodenschätze, größere Gewässer, mittlere und größere Industriebetriebe, Banken, Versicherungen, Verkehrswege, Transport- und Nachrichteneinrichtungen. Als Subjekt des Volkseigentums werden der Staat und das Volk gesehen. Konzeptionen eines delegierten Gruppeneigentums, z. B. der Betriebsbelegschaften, fanden in der DDR keine Verbreitung. [S. 945] Faktisch ist der Staat der primäre Eigentümer, der die daraus entstehenden Rechte durch die Institutionen der zentralen W.-Lenkung (vor allem Industrieministerien und Staatliche Plankommission) und die von diesen eingesetzten Betriebsleiter verwirklicht. Das genossenschaftliche Eigentum besteht in den Organisationsformen von Produktionsgenossenschaften, die vor allem in der Landwirtschaft und im Handwerk sowie im Gartenbau und in der Fischwirtschaft verbreitet sind, und von Konsumgenossenschaften und Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Das genossenschaftliche Eigentum wird als eine niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen Eigentums angesehen. Es läßt den Genossenschaften die Möglichkeit, im Rahmen der Gesetze und Pläne selbständig über ihre Betriebseinrichtungen und die Produktionsergebnisse verfügen zu können. Zum sozialistischen Eigentum wird seit einigen Jahren auch das Eigentum von gesellschaftlichen Organisationen wie den Parteien und Massenorganisationen, die Verlagsbetriebe und soziale und kulturelle Einrichtungen unterhalten, gezählt (Vereinigung Organisationseigener Betriebe, VOB). Das ist der DDR noch vorhandene private Produktionsmitteleigentum existiert vorwiegend in der Form von Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten und Handwerksbetrieben. Nur unter der Voraussetzung, daß die Privatbetriebe „gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen, der Erhöhung des Volkswohlstands und der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums dienen“ (Art. 14, Abs. 1 der DDR-Verf. von 1968) ist privates Produktionsmitteleigentum zulässig. Die wichtigsten Methoden der Verbindung von privatem und sozialistischem Eigentum sind die staatliche Beteiligung am Privatunternehmen und der Abschluß von Kommissionsverträgen. Das aus solchen Verbindungen entstehende „halbstaatliche Eigentum“ hat seit der letzten Sozialisierungswelle, die im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED im Jahr 1972 zur Umwandlung fast aller halbstaatlichen und privaten Industrie- und Baubetriebe sowie der industriemäßig produzierenden Handwerksbetriebe (Stat. Jahrbuch der DDR, 1969, S. 111) in VEB führte, stark an Bedeutung verloren. Im Jahre 1967 hatten 5.556 halbstaatliche Betriebe, die 42 v. H. der Industriebetriebe darstellten, noch 10 v. H. der industriellen Bruttoproduktion aufgebracht, während die Privatbetriebe (29 v. H. der Zahl der Betriebe) 2 v. H. produzierten. Seit 1972 sind halbstaatliche Betriebe vorwiegend noch im Binnenhandel und im Verkehrswesen anzutreffen. Private Betriebe konzentrieren sich auch in der Bauwirtschaft, wo sie 1973 6 v. H. des gesamten Bauvolumens sowie 7 v. H. des Nettoprodukts dieses W.-Bereichs erwirtschafteten. B. Zentrale Planung Die zentrale Planung ist neben den spezifischen Eigentumsverhältnissen das entscheidende Strukturmerkmal des W.-Systems. Danach sollen grundsätzlich alle wirtschaftlichen Einzeldispositionen über zentrale Pläne gelenkt und koordiniert werden. Die zentrale Planung muß die Wachstums- und Strukturziele der W.-Politik mit den Ressourcen und Realisierungsmöglichkeiten der Branchen und Betriebe in Übereinstimmung bringen und Prioritäten Setzen. Neben einer die gesamte W. überziehenden Planungsorganisation und besonderen Planungsverfahren ist die zentrale Planung weiterhin an die Voraussetzung einer beschränkten Betriebsautonomie (Pflicht zur Planerfüllung) und staatlich festgelegter Preise gebunden. In der Vergangenheit hat sich die Form, nach der vor allem die Beziehungen zwischen Planungszentrale und W.-Einheiten geregelt wurde, wiederholt geändert. Seit 1948 gab es allein sieben größere Umbildungen der Planorganisation. Sehr verschiedene Planarten wurden, zumeist diskontinuierlich, angewendet: neben Jahres- und kurzfristigen Plänen Halbjahr-, Zweijahr-, Fünfjahr- und Siebenjahrpläne. Die früher durchgeführte einfache Mengenplanung mit der Bruttoproduktion als entscheidender Kennziffer ist inzwischen durch einige Qualitäts- und Effektivitätskriterien ergänzt worden, ohne daß allerdings eine einzelne Kennziffer (z. B. der Gewinn) Priorität erlangte und ein in sich [S. 946]konsistentes Plankennziffernsystem entwickelt werden konnte. Hier wie auch bei anderen Problemen der zentralen Planung wirkt sich negativ das Fehlen einer entwickelten Planungstheorie aus. Seit 1967 wurden die langfristige Planung und Prognose stärker als wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument ausgebaut. Neuere Entwicklungen (Vorgabe umfassender Plankennziffern, Einschränkung der betrieblichen Investitionsentscheidungen) haben seit 1971 zu einer stärkeren Rezentralisierung geführt. Auch wenn seit dem Beginn des Neuen Ökonomischen Systems im Jahre 1963 wettbewerbliche Elemente in das W.-System eingebaut wurden, blieb doch der Planungszentrale nach wie vor die Aufgabe, ein volkswirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Starke Spannungen bestehen aber zwischen den Mengen- und Preisregulierungen: Einerseits ist der unmittelbare Preis-Mengenzusammenhang unterbrochen, andererseits können die staatlichen Preisorgane die einmal fixierten Preise nicht fortlaufend den unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenlagen anpassen. Zeitweilig erforderliche schnelle Umdispositionen begegnen vielfach bürokratischen Hemmnissen, was die durchschnittliche volkswirtschaftliche Effektivität mindert. Dies gewinnt Bedeutung, wenn — wie in letzter Zeit verstärkt — die W.-Branchen unmittelbar an den internationalen Markt herantreten. Die relativ hohe Effizienz, die einer zentralgelenkten W. bei der Bildung von Schwerpunkten oder bei radikalen Umstellungen innerhalb des W.-Systems möglich ist, kann dagegen eine entwickelte, in den Grundzügen proportionierte Plan-W. nach allen bisherigen Erfahrungen nicht erreichen. C. Wirtschaftseinheiten und Leitungsorgane Die Organisationseinheiten des W.-Systems sind die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten und die staatlichen Träger der W.-Politik sowie der allgemeinen Verwaltung. Letztere werden auch „wirtschaftsleitende Organe“ genannt. Dagegen umfaßt die ältere Bezeichnung „Produktionsleitungen“ Einheiten beider Arten: Vereinigungen volkseigener Betriebe, Bezirkswirtschaftsräte und Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Organe der W.-Politik und Verwaltung sind hierarchisch gegliedert. Höchstes Organ der W.-Leitung ist der Ministerrat. Er transformiert wirtschaftspolitische Ziele, Strategien und Mittelpräferenzen aus dem Parteiapparat der SED in Sollgrößen und Handlungsanweisungen für den Bereich der W. und arbeitet direkt mit dem Staatsrat und der Volkskammer zusammen. Auf seiner Ebene werden die wichtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit den beteiligten Ressorts (z. B. Bildungswesen, Gesundheitswesen) abgestimmt. Dem Ministerrat unterstehen zur Leitung, Verwaltung und Kontrolle der W. spezielle Organe, die sich nach Funktionen unterscheiden lassen. Dies sind erstens Organe, denen produktive W.-Bereiche zugeordnet sind: Industrieministerien, das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, die Ministerien für Bauwesen, Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen, Handel und Versorgung, Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Eine 2. Gruppe hat neben spezifischen Hauptaufgaben, wie z. B. die Planungsaufgaben der Staatlichen Plankommission, im Zusammenhang mit der W.-Leitung und -Verwaltung vorwiegend koordinierende und indirekt regelnde Funktionen: die Staatl. Plankommission, die Ministerien für Wissenschaft und Technik sowie der Finanzen, besondere Staatssekretariate und Staatliche Ämter für Arbeit, Löhne und Preise, die Staats[S. 947]bank der DDR. Kontrollaufgaben vor allem hat die dritte Gruppe der wirtschaftsleitenden Organe: wie die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, das ASMW und das Staatliche Vertragsgericht. Auf regionaler Ebene existieren folgende wichtige Organe der W.-Leitung: 1. die die Industrie der Bezirke leitenden und den Räten der Bezirke sowie dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellten Bezirkswirtschaftsräte, 2. Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft auf Bezirks- und Kreisebene, 3. Bezirks- und Kreisbauämter und 4. Räte der Gemeinden, soweit sie kommunale Dienstleistungs- oder Versorgungsbetriebe verwalten. Die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten umfassen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, Handelsorganisationen (HO, Großhandel, Außenwirtschaft) Genossenschaften und Banken (Bankwesen). Im Vordergrund des allgemeinen W.-Prozesses stehen die Industriebetriebe (Betriebsformen und Kooperation). Der Grad der erreichten Annäherung an optimale Größenordnungen der Betriebe, der technisch-ökonomisch adäquaten Ausstattung mit Sachmitteln u. Fertigungsverfahren und der rationellen Verflechtung in den überbetrieblichen Produktionsprozeß ist von erheblicher Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Effektivität. Wichtiges Ziel der W.-Politik der vergangenen 10 Jahre war es, den auf diesen Gebieten bestehenden Rückstand gegenüber führenden westlichen Industrieländern zu verringern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 939–947 Wiedervereinigungspolitik der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung
Wirtschaft (1975) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Wirtschaftspolitik A. Allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als „sozialistische Planwirtschaft“ (Art. 8 der…
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Feriendienst des FDGB (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Einrichtung des FDGB zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Organisationsangehörige. 1947 gegründet (10 gewerkschaftliche Heime, 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftlicher, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Zur Unterbringung und Betreuung stehen zu einem Drittel FDGB-Heime, zu zwei Dritteln vertraglich gebundene Betriebserholungsheime und Privatunterkünfte zur Verfügung. Im Dienst des F. steht auch das Schiff „Völkerfreundschaft“. Seit 1972 sind außerdem 3 Interhotels (Dresden, Warnemünde und Oberhof) mit jährlich 45.000 Urlaubsplätzen sowie weitere Hotels in den F. einbezogen worden. Die 13tägigen Reisen werden Betriebsgewerkschaftsleitungen zugeteilt, deren Kommission für F. die Ferienschecks aufgeschlüsselt an die gewerkschaftlichen Untergliederungen weitergibt. Der Zuteilung an den einzelnen sollen die gewerkschaftliche Aktivität, die Arbeitsleistung, die soziale Lage und der Gesundheitszustand als Auswahlkriterien zugrundegelegt werden. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich nur FDGB-Mitglieder; Nichtorganisierte können nur als Familienangehörige am F. teilnehmen. Die Aufenthaltskosten sind nach Einkommen, Organisationszugehörigkeit, Qualität der Unterbringung und Jahreszeit gestaffelt. Sie betragen gegenwärtig (ohne Interhotel-, Schiffs- und Auslandsreisen) 30 bis 170 Mark für Mitglieder, 120 bis 250 Mark für Nichtorganisierte. Die Reichsbahn gewährt für diese Reisen einen Fahrpreisnachlaß von 33⅓ v. H. Der F. ist darüber hinaus an dem Ausbau der Wochenend- und Naherholungsmöglichkeiten, der Organisation der für Schüler und Lehrlinge bestimmten Betriebsferienlager und der Nutzung der betriebseigenen Erholungsheime beteiligt. In den letzten Jahren ist der Urlauberaustausch mit den Gewerkschaften der RGW-Staaten eingeleitet bzw. ausgebaut worden, um das Reiseangebot vielfältiger und attraktiver zu machen. Die Vergrößerung der Reisemöglichkeiten durch das Reisebüro der DDR, die wachsende Zahl von Zelt- und Campingplätzen usw. hat die Bedeutung des F. gemindert. Kritik rufen, neben der unzureichenden Zahl von Ferienplätzen (nur etwa jedes 7. FDGB-Mitglied kann beteiligt werden), die fehlenden Auswahlmöglichkeiten, die den gewachsenen Ansprüchen häufig nicht entsprechende Ausstattung am Ferienort und die oft ungünstige jahreszeitliche Festlegung hervor. 1974 wurden 1,3 Mill. Reisen (darunter 33.474 für Kinderreiche, 87.328 in Hotels und Interhotels; 1973: 14.652 Auslandsreisen, darunter 7.081 zu Schiff) vom F. veranstaltet. Der Zuschuß des FDGB betrug 1974 durchschnittlich 85 Mark pro Reise. Insgesamt wendete der F. 234,3 Mill. Mark auf (einschl. Neubau, Rekonstruktion und lfd. Unterhalt von Ferienheimen; in dem Betrag sind 119 Mill. Mark an Staatszuschüssen enthalten). Der F. verfügte 1974 über 633 eigene Heime, 191 vertraglich gebundene Betriebsheime und 450 sonstige Vertragshäuser. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 292 Feinmechanische und Optische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeriengestaltungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Einrichtung des FDGB zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Organisationsangehörige. 1947 gegründet (10 gewerkschaftliche Heime, 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftlicher, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Zur Unterbringung und Betreuung stehen zu einem Drittel FDGB-Heime, zu zwei Dritteln vertraglich…
DDR A-Z 1975
Staatshaushalt (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der St. ist in der DDR nicht identisch mit dem Begriff „Einnahmen und Ausgaben des Staates“. Die Differenz zwischen beiden sind die Fonds der VEB, VVB und volkseigenen Kombinate, die diese aus Teilen ihres Gewinns bilden und für bestimmte Investitionen sowie für Leistungsprämien verwenden. Für diese betriebseigenen Fonds sind im St.-Plan 1975 15 Mrd. Mark vorgesehen bei einem Gesamtumfang der „Einnahmen und Ausgaben des Staates“ von 121 Mrd. Mark, so daß der St. im engeren Sinne 1975 auf Plan einen Umfang von 106 Mrd. Mark erreicht. Der St. ist in der DDR geheim, die Einzelheiten des Haushaltsplanes werden nicht veröffentlicht. Lediglich der Gesamtumfang und einige Hauptpositionen der Einnahmen- und Ausgabenseite sind als Globalgrößen bekannt. Dürftig sind die Informationen über die Gliederung der Einnahmenseite. Der weitaus größte Einnahmeposten sind die „Abführungen der volkseigenen Wirtschaft“ (1975 65 Mrd. Mark nach Plan), die zur Hälfte und zu je einem Viertel aus produktgebundenen Abgaben, Nettogewinnabführungen und Produktionsfondsabgaben stammen. Diese Abführungen gelten nicht als Steuern, da bei ihrer Übertragung von staatlichen Betrieben zum St. kein Eigentumswechsel eintritt, der in der DDR als wesentliches Kriterium der Steuereigenschaft gilt. Neben den Abgaben der volkseigenen Wirtschaft werden nur noch diejenigen der LPG veröffentlicht (1 Mrd. Mark) und das Beitragsaufkommen der Sozialversicherung, das 1975 rund 11 Mrd. Mark erreichte. Es verbleiben 30 Mrd. Mark auf der Einnahmenseite, deren Herkunft überhaupt nicht ausgewiesen wird. In diesem Rest sind alle Steuern von Arbeitseinkommen enthalten, ferner die Steuern der privaten Wirtschaft, der Handwerkergenossenschaften, Kommissionshändler und freiberuflich Tätigen, sowie Gebühren, Beiträge und Zölle. Für die Ausgabenseite des St. sind vor allem 3 Schwerpunkte charakteristisch: 1. Ausgaben für kulturelle und soziale Zwecke, die - einschließlich der Zuschüsse zur Sozialversicherung mit rund 37 Mrd. Mark 1975 wie schon in den Vorjahren den größten Ausgabeposten stellen. Zu diesem Komplex gehören vor allem Ausgaben für den Unterhalt des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, für Kultur und Sport; Geldleistungen an die Bevölkerung (Renten, Stipendien, Beihilfen, Krankengeld); produktgebundene Subventionen (Preisstützungen zur Aufrechterhaltung niedriger Verbraucherpreise für Grundnahrungsmittel, Wohnungsmiete, Verkehrstarife, Kinderbekleidung usw.). 2. Ausgaben für Investitions- und Forschungsvorhaben von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung (einschließlich Landwirtschaft), für die 1975 rund 9 Mrd. Mark vorgesehen sind. 3. Ausgaben für Verteidigung, die ebenfalls mit rund 9 Mrd. Mark für 1975 ausgewiesen sind. Über die Zusammensetzung der übrigen Ausgaben (ca. 51 Mrd. Mark 1975) ist nichts bekannt. (Möglicherweise sind in dieser Position die Ausgaben für die staatliche Verwaltung, ca. 34 Mrd. Mark, enthalten.) Ein unmittelbarer Vergleich des DDR-St. mit dem der Bundesrepublik Deutschland ist wegen der unterschiedlichen Abgrenzung der Haushalte wenig sinnvoll. Der scheinbar wesentlich größere Umfang des St. der DDR erklärt sich vor allem daraus, daß er neben dem zentralen Haushalt der Republik auch die der nachgeordneten Gebietskörperschaften, also der Bezirke, Kreise und Gemeinden sowie das Budget der Sozialversicherung umschließt. Um die Haushalte der beiden deutschen Staaten vergleichbar zu machen, müßten dem Bundeshaushalt die Haushalte der Länder und Gemeinden sowie alle sonstigen öffentlichen Finanzmittel (z. B. Lastenausgleich) hinzugerechnet, beim DDR-Budget die beitragsfinanzierten Ausgaben der Sozialversicherung abgezogen werden. Bei dieser Abgrenzung zeigt es sich, daß die öffentlichen Ausgaben je Einwohner mit 3.677 DM in der Bundesrepublik Deutschland bzw. 3.681 Mark in der DDR (Zahlen für 1971) praktisch gleich hoch sind. Rechtliche Grundlage für den St. ist das Gesetz über die St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 383 ff.), die eine erste gesetzliche Regelung aus dem Jahre 1954 ablöste. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 827 Staatshaftung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatslehreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der St. ist in der DDR nicht identisch mit dem Begriff „Einnahmen und Ausgaben des Staates“. Die Differenz zwischen beiden sind die Fonds der VEB, VVB und volkseigenen Kombinate, die diese aus Teilen ihres Gewinns bilden und für bestimmte Investitionen sowie für Leistungsprämien verwenden. Für diese betriebseigenen Fonds sind im St.-Plan 1975 15 Mrd. Mark vorgesehen bei einem Gesamtumfang der „Einnahmen…
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Zeitschriften (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Teil des nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen Pressesystems“, Massenkommunikationsmittel (Medienpolitik und Presse). DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind ― abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. etc. ― quasi Monopol-Organe der SED, der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen (Akademien etc.). Ihr Aussagewert ist systemimmanent-parteilich. Inhaltlich sind die wichtigsten gesellschaftspolitischen Z. thematisch nicht abgrenzbar, da sie weltanschauliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Probleme der DDR, des „sozialistischen Lagers“ unter Führung der Sowjetunion und aus dieser Sicht auch das internationale Geschehen behandeln. Zu ihnen gehören: „Einheit“, Organ des ZK der SED für „Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Sozialismus“, Auflage: 210.000. „Deutsche Zeitschrift für Philosophie“; „Deutsche Außenpolitik“; „Staat und Recht“. Hinzuzuzählen sind: „Sowjetwissenschaft - Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ (Übersetzungen aus relevanten sowjetischen Z.) und „Probleme des Friedens und des Sozialismus“, internationale KP-Zeitschrift, Redaktion Prag, deutsche Ausgabe: Dietz-Verlag der SED. Spezielle Thematik: „IPW-Berichte“ (Auflage: 10.000), ‚Imperialismus‘-Analysen des „Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft“, vorrangig über die Bundesrepublik Deutschland; „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“, herausgegeben vom Institut für Marxismus-Leninismus. „Neue Justiz“, herausgegeben vom Ministerium der Justiz, dem Generalstaatsanwalt und dem Obersten Gericht der DDR. „Die Wirtschaft“ (Wochenzeitung), „Wirtschaftswissenschaft“, „DDR-Außenwirtschaft“, „Statistische Praxis“ (Staatliche Zentralverwaltung für Statistik), „Wirtschaftsrecht“, „Sozialistische Finanzwissenschaft“, „Arbeit und Arbeitsrecht“, „Die Arbeit“. „Kooperation“, Zeitschrift für sozialistische Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, „internationale Zeitschrift der landwirtschaft“ (RGW). „Der Handel“, „Handelswoche“, „Das neue Handwerk“, Organ der Handwerkskammern. „Pädagogik“, Zeitschrift für Theorie und Praxis der sozialistischen Erziehung; „Deutsche Lehrerzeitung“, Organ des Ministeriums für Volksbildung und der Gewerkschaft für Unterricht und Erziehung. „Sonntag“, Organ des Kulturbundes (Wochenzeitung). „Neue Deutsche Literatur“, Organ des Schriftstellerverbandes, „Weimarer Beiträge“; „Bildende Kunst“, Organ des Verbandes Bildender Künstler; „Sinn und Form“ (Akademie der Künste); „Theater der Zeit“, Organ des Verbandes der Theaterschaffenden; „Kunst und Literatur“ (relevante sowjetische Beiträge); „Neue Deutsche Presse“, Organ des Journalistenverbandes für Presse, Rundfunk und Fernsehen; „Film und Fernsehen“, Organ des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden; „Filmspiegel“, Illustrierte Zeitschriften („parteiliche“ Massenblätter, Auflagen: 500.000 - 1 Mill.); „NBI — Neue Berliner Illustrierte“; „Freie Welt“, Organ der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft; „Für Dich“, Frauenzeitschrift, Auflage über 800.000; „FF - Dabei“, Funk- und Fernseh-Programm-Illustrierte, Auflage über 1,4 Mill. (1974). Satirische Zeitschrift: „Eulenspiegel“. Unterhaltung: „Das Magazin“, Auflage: über 400.000. Propaganda-Z. für das Ausland: „DDR“, in deutsch, osteuropäischen Sprachen und spanisch; „DDR-Revue“, in deutsch und westlichen Sprachen, zusätzlich „Democratic German Report“. Insgesamt erschienen 1973 in der DDR 509 Zeitschriften (ohne Wochenzeitungen) mit einer Jahresgesamtauflage von 212,75 Mill. Exemplaren (Sachgruppen-Übersicht in: „Statistisches Jahrbuch der DDR, Einzeltitel in: Postzeitungsliste für die Deutsche Demokratische Republik). Die höchste Zahl an Z. wurde 1971 mit 521 Titeln (mit [S. 958]Wochenzeitungen: 541) erreicht, bei gleichbleibendem Papierkontingent seit 1963. Seitdem sind einige Z. zusammengelegt (z. B. „Zeit im Bild“ mit „NBI“) oder eingestellt worden, darunter auch die „Sozialistische Demokratie“ (Organ des Staatsrates und des Ministerrates). Einige Z., die im Titel das Adjektiv „deutsch“ führten, haben diesen im Verlauf der Abgrenzungspolitik nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 geändert, z. B. die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ in „Architektur der DDR“ (1974). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 957–958 Zeitnormative A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZeitungsaustauschSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Teil des nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen Pressesystems“, Massenkommunikationsmittel (Medienpolitik und Presse). DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind ― abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. etc. ― quasi Monopol-Organe der SED, der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen (Akademien…
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Markt und Marktforschung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten, Verbände, Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche Wirtschaftsplanung, an der die wirtschaftsleitenden Organisationen und die Wirtschaftseinheiten nur vorbereitend und konkretisierend mitwirken. Ihre hauptsächliche Funktion ist die Realisierung der extern gefällten Planentscheidungen über Produktion, Investition und Konsumtion sowie Beschäftigung und Kapitalbildung. Wenn dennoch in der DDR die Bezeichnung „Sozialistischer M.“ verwendet wird, so wird damit nur noch zum Ausdruck gebracht, daß auch in der „Sozialistischen Planwirtschaft“ Rohstoffe, Zwischenprodukte, Fertigerzeugnisse und Dienstleistungen zwischen Produzenten, Verwendern und Konsumenten in einem institutionell abgegrenzten Bereich ausgetauscht werden. Der Austausch der Waren ist Teil der gesamt- und einzelwirtschaftlichen Planung und wird zu den staatlich festgesetzten Preisen abgerechnet. Die Austauschprozesse sind gesetzlich geregelte Kauf- und Verkaufsbeziehungen zwischen Betrieben und staatlichen Einrichtungen aller Wirtschaftsbereiche auf der Grundlage von Plänen und in der Form von Wirtschaftsverträgen. Institutionell umfaßt der sozialistische M. neben den Absatzorganisationen der Fertigungsbetriebe und den Außenhandelsbetrieben vor allem den staatlichen und genossenschaftlichen Binnenhandel sowie den Kommissionshandel. Bezeichnungen wie „geplanter M.“ und „organisierter M.“ weisen darauf hin, daß das Koordinationsprinzip der zentralen Planung auch im Handel herrschen soll. Durch direkte staatliche Planung und Leitung soll das Auftreten „spontaner M.-Kräfte“ verhindert werden. Da jedoch die privaten Haushalte in der DDR über die Verwendung der Einkommen für Konsumtion und/oder Sparen im Rahmen der geplanten Angebote an Konsumgütern, Dienstleistungen und Sparmöglichkeiten selbständig entscheiden können und sich exakte Informationen über das zukünftige Konsumverhalten der privaten Haushalte nicht erheben lassen, stimmen geplantes Angebot und tatsächliche Nachfrage häufig nicht überein. Die Nichtübereinstimmung von Angebot und Nachfrage hatte allerdings bisher nur bedingt korrigierende Auswirkungen auf die Produktionsentscheidungen der folgenden Planperiode, da die Waren bei insgesamt noch knappem Warenangebot ohnehin abgesetzt werden konnten („Verkäufer-M.“). Erst bei der Anhebung des Versorgungsniveaus und einer weiteren Differenzierung des Angebots an Konsumgütern und Dienstleistungen, wie sie die Wirtschaftspolitik seit dem VIII. Parteitag der SED [S. 544]im Juni 1971 anstrebt, erhalten die Fragen der Absatzwirtschaft auf dem Binnen-M. generell mehr Bedeutung. Die Sortimente sollen nunmehr in qualitativer und quantitativer Hinsicht in einem höheren Maße dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Von der zentralen Planung wird erwartet, daß sie mehr als bisher „gesellschaftliche Bedürfnisse“ und auch den privaten Bedarf als Ausgangspunkt wählt und flexibel auf Bedarfsschwankungen reagiert, ohne das Prinzip langfristig stabiler, d. h. einheitlich und auf Dauer festgelegter Verbraucherpreise zu verlassen. Die Ergebnisse von Bedarfsuntersuchungen und -einschätzungen sollen zukünftig mehr Einfluß auf die Planentscheidungen gewinnen („Bedarfsforschung als untrennbarer Bestandteil der Planung und Bilanzierung“). Dies gilt besonders für die Positionen des „Zentralen Versorgungsplanes“, der die wichtigsten Konsumgüter enthält. Um Anpassungen der Produktion an den sich ständig wandelnden Bedarf auch bei laufender Plandurchführung zu ermöglichen, wird die Planrealisierung mit Kennziffertoleranzen für einen Teil der Lieferungen experimentell erprobt. Seit 1974 ist es ferner der Industrie und dem Handel bei 20 v. H. der Positionen des Zentralen Versorgungsplanes gestattet, zu Beginn der Planperiode lediglich Liefergrundverträge abzuschließen, die erst während der Planrealisierung durch spezifizierte Wirtschaftsverträge ersetzt werden. Solche aktuelle Bedarfsschwankungen berücksichtigenden Wirtschaftsverträge müssen jeweils bis Ende Februar für das erste Planhalbjahr und bis Ende August für das zweite Planhalbjahr abgeschlossen werden. Einer stärkeren Bedarfsorientierung des Angebots auf dem Binnen-M. steht bisher entgegen, daß neben einer Reihe praktischer Schwierigkeiten - wie z. B. dem Mangel an ausgebildeten M.- und Bedarfsforschern - die grundlegenden Kategorien wie „gesellschaftliche Bedürfnisse“, „absolutes und perspektivisches Bedürfnis“, „Bedarf“, bisher wirtschaftswissenschaftlich nur vorläufig und noch unzureichend untersucht und geklärt wurden, so daß Industrie und Handel in der Wirtschaftspraxis von unterschiedlichen Begriffsinterpretationen ausgehen, oder sogar ihre praktische Bedeutung für Produktionsentscheidungen generell leugnen. In der Außenwirtschaft waren bereits Mitte der 60er Jahre die Instrumente, die eine bedarfsgerechte Produktion sichern, ausgebaut worden. Hierzu zählen eine intensivierte M.-Forschung und -Werbung, die Bildung eigener und zentralisierter Absatzorganisationen bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Kombinate sowie der Zusammenschluß von Warengruppen zu Handelsmarken. II. Marktproduktion der Landwirtschaft Als landwirtschaftliche M.-Produktion wird der über den „Sozialistischen M.“ laufende Teil der landwirtschaftlichen Produktion verstanden. Sie umfaßt alle pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse, die zur Versorgung der Bevölkerung an staatliche Erfassungs- und Aufkaufsstellen oder an Betriebe der Verarbeitungsindustrie oder des Handels verkauft werden (staatliches Aufkommen der Landwirtschaft). Zur M.-Produktion zählen weiterhin die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut, Futtermitteln, Zucht- und Nutzvieh sowie die Direktverkäufe an den Einzelhandel, nicht dagegen der Eigenverbrauch der Landwirtschaftsbetriebe und der Verkauf von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen an die Betriebsangehörigen. Die landwirtschaftliche M.-Produktion wird vorwiegend in Naturalkennziffern geplant und erfaßt. Der Plan enthält das staatliche Aufkommen und die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut. III. Markt- und Bedarfsforschung Unter MBf. wird die systematische Untersuchung der inländischen Bedürfnis- und Bedarfsentwicklung und der Merkmale von Angebot und Nachfrage bei Gütern und Dienstleistungen des Binnen- und Außen-M. mit dem Ziel verstanden, die bisherige und gegenwärtige Lage zu analysieren, fortlaufend zu beobachten und zukünftige Bedarfs- und M.-Verhältnisse zu prognostizieren. Ihre Definition und die Aufgabenstellung im einzelnen erfolgten seit 1963, dem Beginn einer intensiveren Tätigkeit auf diesem Gebiet, nicht einheitlich. Kennzeichnend wurde, daß die MBf. in der DDR sich nicht auf Absatz-Mf. und Beschaffungs-Mf. beschränkt, sondern darüber hinaus auch die Erkundung aller grundlegenden wirtschaftlichen, soziologischen, psychologischen und naturwissenschaftlich-technischen Faktoren eines gesamten M.-Gebietes anstrebt. Seit der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 eingeleiteten besonderen Förderung der Konsumgüterproduktion wird der Bedarfsforschung größere Bedeutung zugemessen. Sie soll die notwendigen Informationen für kurz-, mittel- und langfristige Entscheidungen der Verbrauchsgüterfertigung bereitstellen. Folgende Aufgabengebiete der MBf. sind zu unterscheiden: A. Bedarfs- und Bedürfnisforschung Sie widmet sich der Analyse und Prognose des Gesamtumfangs des Warenbedarfs, des Volumens und der Struktur des Bedarfs einzelner „Bedürfniskomplexe“ und ausgewählter Konsumgüter oder Sortimente. Die Einteilung nach Bedürfniskomplexen folgt typischen menschlichen Lebensbereichen und -gepflogenheiten: Ernährung, Bekleidung, Freizeit, Wohnen, Hauswirtschaft, Körperpflege und Hygiene. Die derart umfassend konzipierte Bedarfs- und Bedürfnisforschung ist weitgehend identisch mit der in der Vergangenheit von den Arbeitskreisen „Lebensstandard“ und „Bedarfsforschung“ des Beirates für ökonomische Forschung der Staatlichen Plankommission vertretenen Lebensstandardforschung. [S. 545]Ziel der Bedarfs- und Bedürfnisforschung sind quantifizierte, langfristige Verbrauchsvoraussagen für einzelne Erzeugnisse und Sortimentsgruppen, die zukünftig notwendige Angebotsstruktur und die anzustrebende Sortimentszusammensetzung. Sie dienen als Grundlagen für die Perspektivplanung. Die Voraussagen sollen sich zu „Verbrauchsnormativen“ konkretisieren lassen. Als Verbrauchsnormative gelten Meßziffern für den Durchschnitt der Bedürfnisse im gesamten Untersuchungsgebiet nach wichtigen einzelnen Konsumgütern bzw. Konsumgütersortimenten zum Ende des Prognosezeitraumes. Gegenwärtig dominieren in der Bedarfs- und Bedürfnisforschung kurz- und mittelfristige Bedarfseinschätzungen für die Positionen des Zentralen Versorgungsplanes. B. Marktforschung auf dem Binnenmarkt Sie erhebt absatzspezifische Angaben zu Erzeugnissen und Sortimentsmerkmalen, z. B. Gebrauchseigenschaften, Formgestaltung, Farbe, Bedienungsmöglichkeiten und Reparaturanfälligkeit. Hierzu zählen auch Angaben über die allgemeine Einstellung der Konsumenten zu den Produkten sowie über die grundsätzlich an die Sortimentsgestaltung zu stellenden Anforderungen (z. B. Qualität, Neu- und Weiterentwicklung). Die Untersuchung des Käuferverhaltens und der Kaufmotive ist eine weitere Aufgabe der Mf. auf dem Binnenmarkt. Sie spielt eine besondere Rolle in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Analyse von Modetrends wurde bisher stark vernachlässigt. In diesem Zusammenhang soll zukünftig dem Markttest von Neuentwicklungen wie generell einer systematischen und mit der Fertigungsplanung abgestimmten Produktentwicklung größere Bedeutung zukommen (vgl. Schema „Entwicklung neuer Erzeugnisse“). Die wichtigsten Mf.-Untersuchungen werden von außerbetrieblichen Institutionen durchgeführt. Bereits in der Vergangenheit sind Industrie- und Handelsbetriebe über erste Ansätze und vereinzelte Maßnahmen der Mf. nicht hinausgekommen. Während die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe von 1967 noch bestimmte, daß jeder Betrieb „für die Werbung, Bedarfs- und Marktforschung und den Kundendienst sowie für die Ersatzteilversorgung seiner Erzeugnisse verantwortlich“ ist, stellt die gegenwärtig geltende VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB nur noch fest, daß die Betriebe eine „bedarfsgerechte“ Produktion zu organisieren und den Absatz auf den Außenmärkten „exakt vorzubereiten“ haben (GBl. 1967, Nr. 21, S. 121 ff., GBl. I, 1973, Nr. 15, S. 129). C. Marktforschung in der Außenwirtschaft Die Mf. in der Außenwirtschaft ist in erster Linie Export-Mf., d. h. die Analyse von Markt- und Preistendenzen sowie Handels- und Konsumgewohnheiten auf den Märkten der Mitgliedsländer des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, des nichtsozialistischen Auslandes und in besonderer Weise der Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel) mit dem Ziel, Absatzmöglichkeiten zu erkunden. Auch die Bezugs-Mf. ist vertreten, insbesondere in Zeiten der Engpässe in der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Enwicklung. Für die verschiedenen Richtungen und Aufgaben der MBf. wurde ein umfangreiches methodisches Instrumentarium entwickelt bzw. aus westlichen Volkswirtschaften übernommen. Es reicht von den Prognosemethoden der Rückrechnung und Extrapolation über spezielle soziologische, psychologische und mathematisch-statistische Erhebungsverfahren [S. 546]bis zu den herkömmlichen Methoden der Sammlung, Speicherung und Aufbereitung von Markt- und Bedarfsdaten. IV. Träger der Markt- und Bedarfsforschung Träger der M.- und Bedarfsforschung sind: a) Institut für Mf., Leipzig (IM), b) Deutsches Institut für Mf., Berlin-Ost (DIM). Ferner: c) Institut für Internationale Politik und Wirtschaft, Berlin-Ost (IPW), d) Deutsches Modeinstitut, Berlin-Ost (DMI), e) Hochschulinstitute, insbesondere die Institute für Sozialistische Wirtschaftsführung, f) Industriezweiginstitute, VVB-Institute (Wissenschaftlich-technische Zentren) und Einrichtungen der Bezirkswirtschaftsräte, g) Einrichtungen der Kombinate und Außenhandelsbetriebe. Der Großteil der Aktivitäten ist beim Institut für Mf. in Leipzig und dem Deutschen Institut für Mf. in Ost-Berlin konzentriert. Das Institut für Mf. ist damit beauftragt, die Entwicklung auf dem Konsumgüterbinnenmarkt zu beobachten und zu analysieren. Am 1. 7. 1962 als Institut für Bedarfsforschung gegründet und 1967 umbenannt, erarbeitet es im Auftrag des Ministeriums für Handel und Versorgung und anderer zentraler Institutionen M.-Analysen und M.-Informationen, führt Einzelanalysen und Befragungen durch und untersucht methodische Probleme der MBf. Seit 1967 betreibt es in stärkerem Maße auch Auftragsforschung für wirtschaftsleitende Organisationen und Betriebe der Industrie und des Binnenhandels. Von diesem Zeitpunkt an gilt für die Arbeit des Instituts das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Durch Beschluß des Ministerrates wurde das Institut für Mf. 1973 zum Leitinstitut für die Koordinierung der Forschung sowie für die methodische Anleitung aller Forschungsstellen auf dem Gebiet der MBf. Die Institutsaufgaben sind: Erstellung von Bedarfsprognosen und -einschätzungen für die zentrale Versorgungsplanung des Ministeriums für Handel und Versorgung und der Staatlichen Plankommission. Dies umfaßt: Bedarfsvorhersagen für den Zeitraum des nächsten Fünfjahrplanes, Untersuchungen über die Bedarfsentwicklung in ausgewählten Bezirken der DDR, regelmäßige Informationen über die aktuelle Versorgungslage und Untersuchungen über die private Haushaltswirtschaft (z. B. Zeitbudgeterhebungen, Verbrauchsanalysen in kinderreichen Familien); Unterstützung der Räte der Bezirke (Abteilungen Handel und Versorgung) auf dem Gebiet der Bedarfsforschung durch methodische Anleitung, Organisation der Zusammenarbeit mit dem Groß- und Einzelhandel und die Bereitstellung von Informationen; Unterstützung des Konsumgütergroßhandels durch Informationsbereitstellung, Anfertigung spezieller Studien zu ausgewählten Versorgungs- und Sortimentsproblemen und regelmäßige Durchführung von Beratungen; Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der MBf. Dies bedeutet neben einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch — unter Einschluß sowjetischer Erfahrungen — und der Regelung eines arbeitsteiligen Informationsaustausches zwischen Konsumgüterbinnenhandel und Konsumgüterindustrie auch die Mitwirkung an der thematischen Forschungsplanung. Die Arbeitsthematik soll nach Schwerpunkten so gesteuert werden, daß möglichst für alle wichtigen Planungsentscheidungen auf dem Konsumgüterbinnenmarkt wissenschaftlich erhobene Daten bereitgestellt werden können; Ausarbeitung von Schulungsmaterial und methodische und organisatorische Anleitungen zu speziellen Problemen sowie Durchführung von Lehrgängen. Neben periodischen oder einmaligen Berichten, Studien und Gutachten wird seit 1964 die Fachzeitschrift „Marktforschung“ herausgegeben. Das Deutsche Institut für Mf. widmet sich demgegenüber neben den Mf.-Abteilungen der Außenhandelsbetriebe der Beobachtung ausländischer Warenmärkte. Als Forschungsinstitut des Ministeriums für Außenhandel erarbeitet es in erster Linie wissenschaftliche Unterlagen für handelspolitische Grundsatzentscheidungen. Die Institutsaufgaben sind: allgemeine Konjunktur- und Mf. nach Länder- und Warenmärkten, einschließlich von Analysen zur Struktur des Welthandels und der Weltwirtschaft; spezielle Untersuchungen für einzelne Warengruppen und Länder; politökonomische Untersuchungen zur Organisation und zum Ablauf des internationalen Handels; Rentabilitätsuntersuchungen des DDR-Exports; Unterstützung der Außenhandelsbetriebe durch die Bereitstellung spezifischer Informationen und Archivmaterialien. Das Institut verfügt über ein Archiv und eine umfangreiche Fachbibliothek. Auf der Grundlage dieser Datensammlungen und den regelmäßigen oder einmaligen Untersuchungen werden Veröffentlichungsreihen publiziert, die Länder- und Warenberichte sowie statistische Übersichten enthalten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 543–546 Mark der Deutschen Demokratischen Republik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MarktproduktionSiehe auch die Jahre 1979 1985 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten, Verbände, Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche…
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Werbung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z. B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der NVA; W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Eine wichtige Methode der W. ist die Sicht-W., die Agitation durch Plakate, Bilder, Transparente, Spruchbänder, Wandzeitungen usw., die an auffallenden Stellen im Straßenverkehr und in vielbesuchten Räumen (Fabrikhallen, Wartezimmern, Bahnhöfen) angebracht werden. Die Losungen und Parolen hierzu werden zentral von der SED ausgegeben. Wettbewerbe und ständige Aufforderungen zu vermehrter Sicht-W. führten dazu, daß das Straßen- und Landschaftsbild von den Darstellungen der Sicht-W. beherrscht war. Gegenwärtig tritt die Sicht-W. nicht mehr so stark hervor; es wird auf Einpassung in das Straßenbild Wert gelegt, und bei Kongressen mit ausländischen und westdeutschen Gästen oder während der Leipziger Messe wird die Sicht-W. vorübergehend ganz eingestellt. Zur allgemeinen Sicht-W. tritt die individuelle, in der persönlich-politische Bekenntnisse, ergänzt durch Selbstverpflichtungen, ausgehängt werden. Die gesamte Sicht-W. ist ein Monopol der parteieigenen „Deutschen Werbe- und Anzeigen-Gesellschaft“ (DEWAG), Berlin (Ost). Der Monopolstellung der SED in der W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen (Kirchenpolitik) in ihrer W. stark behindert. Die kommerzielle W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, niemals aber gefördert werden sollte, da sie mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt wurde. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. entsteht aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z. B. [S. 935]durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z. B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die Absatz- und Marktbearbeitung der Betriebe. Die Ziele der W. beinhalten sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsumenten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen etc. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen. Inzwischen ist es täglich eine Viertelstunde (?), die über 80 v. H. der Fernsehzuschauer regelmäßig oder gelegentlich verfolgen. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in DDR-Fachzeitschriften, Branchenkatalogen etc. angesprochen. Sichtwerbung findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt. Werbetexte müssen politisch und ideologisch „einwandfrei“ sein; auf Auslandsmessen und -ausstellungen wird die Überlegenheit des sozialistischen gegenüber dem kapitalistischen System in der W. herausgestrichen. Die W.-Organisation beschränkt sich auf zwei Agenturen, wobei die „DEWAG“ für die Inlands- und die „Interwerbung“ für die Auslands-W. zuständig ist. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 934–935 Wenden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerkstattprinzipSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.…
DDR A-Z 1975
Kaliindustrie (1975)
Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1979 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig der Chemischen Industrie. Anleitendes Organ ist die Vereinigung Volkseigener Betriebe Kali, Erfurt, die ihrerseits dem Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali unterstellt ist. Die gesamte K. beschäftigt gegenwärtig rd. 31.000 Personen, wobei der VEB Kalikombinat Werra in Merkers (Rhön) mit annähernd 9.000 Beschäftigten einer der größten Betriebe Europas für die Gewinnung und Aufbereitung von Kali und Salz ist. 1974 soll die Jahresproduktion dieses Kombinats mehr als 1 Mill t Kaliumoxyd (K2O) betragen. Die wichtigsten Kalisalzlagerstätten liegen an der Werra, südlich des Harzes um Sondershausen-Bleicherode-Roßleben und im Staßfurt-Halberstädter Becken. Kali gehört zu den wenigen Industrierohstoffen, die in der DDR in ausreichenden Mengen Vorkommen. Die noch abbaufähigen Kalisalze werden auf 13 Mrd. t geschätzt. Damit liegen etwa zwei Drittel der deutschen Kalivorkommen in der DDR. In der Weltproduktion von Kali steht die DDR hinter der UdSSR und Kanada noch vor der Bundesrepublik Deutschland an dritter Stelle (Anteil an der Weltproduktion ca. 14 v. H.). Die Jahresförderung von Kalisalzen, bezogen auf ihren wirksamen Gehalt an K2O, betrug 1973 2.556 Mill. t gegegenüber 1 666 Mill. t 1960. Bis 1975 soll die Kaliproduktion auf 2,9–3,1 Mill. t steigen. In diesen Wachstumsraten kommt die durch mehrere Regierungsbeschlüsse betonte Aufgabe zum Ausdruck, die Produktion maximal zu erhöhen. Etwa ⅔ der Kalierzeugung werden exportiert. Vom Inlandsverbrauch gehen nahezu 90 v. H. als Düngemittel in die Landwirtschaft, der Rest wird in der Industrie verbraucht. Anfang 1973 hat die DDR mit der UdSSR ein Abkommen über die Intensivierung der Zusammenarbeit in der K. geschlossen. Es sieht vor, daß sich die beiden Länder bei der Rationalisierung und Erweiterung der Kaliproduktion unterstützen. Den Schwerpunkt des augenblicklichen Kaliprogramms bildet die Scholle von Calvörde am südwestlichen Rand der Altmark zur Magdeburger Börde. Der Abtransport [S. 455]der Kalisalze ist, bedingt durch die Nähe der Elbe-Wasserstraße und des Mittellandkanals mit dem Kaliumschlaghafen Haldensleben, außerordentlich günstig. Zur Nutzung der reichen Rohsalzvorkommen der Calvörder Scholle wurde 1963 nördlich von Magdeburg in Zielitz mit dem Bau des modernsten Kaliwerkes begonnen, das nach Fertigstellung des vierten Bauabschnittes 1976 über eine Kapazität von 700.000 Jahrestonnen K2O verfügen soll. In Zielitz werden die Kali-Rohsalze durch Großbohrloch- und Sprenglochbohrwagen gewonnen. Dadurch erhöht sich die Arbeitsproduktivität gegenüber den älteren Betrieben auf mehr als das Doppelte. Im Rahmen des verstärkten Kaliprogramms wurde der Kalihafen in Wismar beträchtlich erweitert, so daß seit August 1968 jährlich 700.000 t (bis dahin 550.000 t) Kali umgeschlagen werden können. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 454–455 Kader A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer der Technik (KdT)Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1979 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig der Chemischen Industrie. Anleitendes Organ ist die Vereinigung Volkseigener Betriebe Kali, Erfurt, die ihrerseits dem Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali unterstellt ist. Die gesamte K. beschäftigt gegenwärtig rd. 31.000 Personen, wobei der VEB Kalikombinat Werra in Merkers (Rhön) mit annähernd 9.000…
DDR A-Z 1975
Grenze (1975)
Siehe auch: Grenze: 1979 Grenze, Innerdeutsche: 1985 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1 346 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinzgrenzen: Von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Schußanlagen, Wachtürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. ist das „Kommando Grenze“ der Nationalen Volksarmee (NVA) eingesetzt. Es wird dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (Verordnung über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der NVA vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstreckt sich das G.-Gebiet (früher: Sperrgebiet). Das G.-Gebiet unterliegt einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der Anordnung über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorial-Gewässern der Deutschen Demokratischen Republik — Grenzordnung — vom 15. 6. 1972 (GBl. II, S. 493) niedergelegt ist. Das G.-Gebiet besteht aus einem Schutzstreifen und der Sperrzone, für die eine räumliche Tiefe nicht mehr vorgeschrieben ist. (Bisher war bestimmt, daß der Schutzstreifen etwa 500 Meter und die Sperrzone etwa 5 km tief ist; entlang der G. zu Berlin [West] war die Tiefe des Schutzstreifens bisher auf etwa 100 Meter und innerhalb des Bezirkes Potsdam auf etwa 500 Meter festgelegt.) Als Folge hiervon ist das G.-Gebiet in der Zwischenzeit räumlich eingeengt worden, so daß viele Ortschaften, die bisher im G.-Gebiet lagen, heute nicht mehr dazu gehören. Dadurch wurden Besuche von Westdeutschen, West-Berlinern und Bewohnern der DDR bei Verwandten möglich in Gebieten, die früher zum Sperrgebiet gehörten und nicht betreten werden konnten. Personen, die in dem G.-Gebiet wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Registrier-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der NVA sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und nach den entsprechenden militärischen Bestimmungen der NVA die Schußwaffe anzuwenden (bis Juli 1974 wurden im Bereich der G. 104 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert). Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist lediglich über die aus der folgenden Übersicht ersichtlichen Übergänge möglich. An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die [S. 387]Territorial-Gewässer vom offenen Meer trennt (Seegrenze). In der Anlage 1 der G.-Ordnung vom 15. 7. 1972 ist die Grundlinie der Territorial-Gewässer der DDR beschrieben, die den Ausgangspunkt für die Bemessung der Dreimeilenzone und die seewärtige Begrenzung der inneren Gewässer der DDR darstellt. Die Grundlinie, von der aus die Breite der Territorial-Gewässer bestimmt wird, ist dort entsprechend den geographischen Besonderheiten der Küste nach dem Verlauf der Küstenlinie und dem Prinzip der begradigten Grundlinie festgelegt. Entlang der Küste der DDR besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen und der G.-Zone einschließlich der inneren Seegewässer. Die G.-Zone umfaßt ein Gebiet von etwa 5 km Tiefe. Das Vermieten von Zimmern und Schlafstellen sowie das Zelten in der G.-Zone bedarf besonderer Genehmigungen. Die Küstengewässer der DDR dürfen von Fahrzeugen der Küstenfischerei, des Rettungsdienstes sowie von Sportbooten nur mit besonderer Genehmigung befahren werden. Der Aufenthalt und das Ankern ausländischer Handelsschiffe, Fischerei- und Sportfahrzeuge in den Territorial-Gewässern, den inneren Seegewässern und den festgelegten Seewasserstraßen der DDR ist nur gestattet, wenn dies im Rahmen der normalen Schiffahrt üblich oder aus Gründen unabwendbarer Gewalt oder Not erforderlich ist. Das Einlaufen in die Häfen der DDR darf nur auf den Ansteuerungen und den festgelegten Schiffahrtswegen erfolgen. Die Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR haben umfangreiche Befugnisse gegenüber ausländischen Schiffen zur Durchsetzung der Sicherheitsinteressen der DDR. Im Zusatz-Protokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sind die Regierungen beider Staaten übereingekommen, eine Kommission (Grenzkommission) zu bilden, die folgende zwei Aufgaben hat: [S. 388]1. die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden G. zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu erneuern oder zu ergänzen, sowie die erforderliche Dokumentation über den G.-Verlauf (G.-Karte und G.-Beschreibung) zu erarbeiten; 2. zur Regelung sonstiger mit dem G.-Verlauf in Zusammenhang stehender Probleme (z. B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung) beizutragen. Auf Vorschlag der Grenzkommission würden am 20. 9. 1973 zwei Vereinbarungen zwischen den Regierungen beider Staaten unterzeichnet, und zwar die Vereinbarung über Grundsätze zur Schadenbekämpfung und die Vereinbarungen über Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der G.-Gewässer sowie der dazu gehörenden wasserwirtschaftlichen Anlagen. In einem Protokoll-Vermerk über den Verlauf der Grenze zwischen dem Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland und dem Küstenmeer der Deutschen Demokratischen Republik, der am 29. 6. 1974 unterschrieben wurde, wird der Verlauf der Grenze zwischen den Küstenmeeren in der Lübecker Bucht festgestellt (am süd-ostwärtigen Rand des Schiffahrtsweges 3; der Schiffahrtsweg 3 liegt außerhalb des Küstenmeeres der DDR. Die G.-Feststellung entspricht britischen Anweisungen bezüglich des Schiffahrtsweges. Im Zusammenhang damit wurde eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Fischfang in einem Teil der Territorial-Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik in der Lübecker Bucht unterzeichnet, die die Ausübung des Fischfanges durch die Lübecker Stadtfischer in dem westlichsten Teil des Küstenmeeres der DDR rechtlich sichert, in dem die Stadtfischer den Fischfang seit alters her ausgeübt haben. Deutschlandpolitik der SED; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 386–388 Grabweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzgängerSiehe auch: Grenze: 1979 Grenze, Innerdeutsche: 1985 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1 346 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend…
DDR A-Z 1975
Notariat (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgen seit 1952 nicht mehr. Ein dem Anwaltskollegium beitretender Rechtsanwalt, der auch Notar ist, verliert sein N. und muß alle N.-Akten an das Staatliche N. abgeben. [S. 598]Die Staatlichen Notare (keine Rechtsanwälte!), deren Mindestalter 23 Jahre beträgt, werden vom Minister der Justiz berufen und abberufen. Kontroll- und Anleitungsorgan des Staatlichen N. ist das Bezirksgericht, das sich bei dieser Tätigkeit auf ein vom N.-Instrukteur des BezG. geleitetes „Notar-Aktiv“ stützt. Die Entscheidungen des Staatlichen N. wie der Einzelnotare unterliegen dem Rechtsmittel der Beschwerde, über die das Kreisgericht entscheidet. Der Justizminister kann jede Entscheidung der Notare aufheben. Das Staatliche N., das als ein Organ der sozialistischen Rechtspflege bezeichnet wird, welches durch seine Tätigkeit im Bereich des zivilen Rechtsverkehrs zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger beitragen soll, ist zuständig für alle Testaments- und Nachlaßangelegenheiten (hier liegt in der Praxis der Schwerpunkt des Staatlichen N.), für das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen, Hinterlegungen und Verwahrungen, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für Volljährige, die Abnahme von (praktisch nicht mehr vorkommenden) Offenbarungseiden sowie für die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden. Die N.-Verfahrensordnung vom 16. 11. 1956 regelt das vom Staatlichen N. zu beachtende Verfahren. Sie erlegt ihm auf, sein Amt unparteiisch auszuüben und „besonders darüber zu wachen, daß die zu seiner Kenntnis gelangenden Rechtsgeschäfte nicht gegen die Ziele der Politik der Regierung gerichtet sind, daß die Rechtsgeschäfte nicht gegen die Gesetze der DDR verstoßen“ (§~1 NotVerfO). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 597–598 NÖS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NotstandsgesetzgebungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgen seit…
DDR A-Z 1975
Agrarwissenschaften (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Forschungsorganisation Die Schaffung völlig neuer Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, das Ziel einer weitgehenden Selbstversorgung im Ernährungsbereich, die steigenden Qualitätsansprüche bei Nahrungsmitteln, die Steigerung der Flächen- und Arbeitsproduktivität und die Entwicklung neuer Produktionstechniken haben in der DDR zum Aufbau eines beträchtlichen Forschungsapparates geführt. Während des Fünfjahrplanes 1971–1975 werden jährlich ca. 350 Mill. Mark für diese Zwecke aufgewandt. Die agrarwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen beschäftigen z. Z. 5.300 Wissenschaftler und wissenschaftliche bzw. wissenschaftlich-technische Mitarbeiter. Die Durchführung der Forschungsarbeit wird in folgenden Forschungseinrichtungen betrieben: 1. Institute der Universitäten beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen mit ca. 105 Instituten und 30 weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin. Dresden, Halle, Jena, Leipzig und Rostock; 2. Institute der Hochschulen Bernburg und Meißen beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft; 3. Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) in Berlin (Ost) beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft; 4. Institute der Lebensmitteltechnik und Verarbeitung beim Staatlichen Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und beim Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie. 5. Außerhalb der Agrarforschung wird die Ernährungsforschung beim Institut für Ernährung in Potsdam-Rehbrücke, das der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) angehört, betrieben. Die Vielfalt der Forschungseinrichtungen und Forschungsaufgaben wird im einheitlichen Forschungsplan Wissenschaft und Technik koordiniert. An der Erstellung der Pläne (Prognose-, Perspektiv- und Jahrespläne) sind die Institute und Einrichtungen sowie die zuständigen Ministerien beteiligt. A. Universitätsforschung Die Forschungsarbeit der Universitätsinstitute erfolgt in Abstimmung mit der AdL und ist auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Praxis bzw. die Anforderungen der Industrie abgestellt. Der beab[S. 19]sichtigten Spezialisierung in der Ausbildungsrichtung entsprechend, ergeben sich für die Sektionen der einzelnen Universitäten folgende Forschungsschwerpunkte: Berlin (Ost): Lebensmitteltechnologie, gärtnerische Pflanzenzüchtung, (Tierzucht (Genetik und Leistungsphysiologie) und Veterinärwesen (Geflügel- und Kleintierkrankheiten, Staatsveterinärwesen); Dresden: Landtechnik und Forstwirtschaft; Halle: Agrochemie, Getreide und Zuckerrübenforschung, pflanzliche Verarbeitungstechnologie; Leipzig: Tierzucht (Milch-, Fleisch- und Eierproduktion), Veterinärwesen (Rinder und Schweine), tropische und subtropische Landwirtschaft; Rostock: Kartoffel- und Futterbau, Tierzucht (Rinderzucht). B. Hochschulforschung Die Hochschulen in Bernburg und Meißen wurden zur Ausbildung von Führungskadern für die sozialistische Landwirtschaft gegründet. Ihre Forschungstätigkeit richtet sich auf agrarökonomische und gesellschaftspolitische Ziele. C. Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) Die AdL beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (bis 1972 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften [DAL]) gilt als zentrales wissenschaftliches Organ zur Förderung der A. in der DDR. Nach letzten Angaben umfaßt die AdL 2 Forschungszentren und 21 Institute mit ca. 1 860 Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Mitarbeitern. Grundsätzliche Aufgaben der AdL sind unter Beachtung der industriemäßig betriebenen Landwirtschaft: 1. Intensivierung der wissenschaftlichen Vorarbeit. 2. Koordination der Arbeit verschiedener agrarwissenschaftlicher Disziplinen und Kooperation mit anderen Wissenschaftseinrichtungen und -zweigen. 3. Auswertung der internationalen Forschungsergebnisse und die Vertiefung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den RGW-Staaten auf bilateraler Ebene, insbesondere zur UdSSR und multilateral im Rahmen des RGW-Komplexprogrammes. 4. Durchführung eigener umfangreicher Forschungsvorhaben, insbesondere die Züchtung von Tierrassen, die für die industriemäßige Produktion geeignet sind sowie die Zucht eiweiß- und energiereicher Pflanzenarten, die intensive Beregnung und Bewässerung gestatten. 5. Erprobung der Forschungsergebnisse und ihre Überführung in die Praxis. Hierfür stehen der AdL über 30 eigene Versuchsgüter mit ca. 32.000 ha LN zur Verfügung. Anläßlich ihres 20jährigen Bestehens (1971) konnte die AdL u. a. auf folgende Leistungen verweisen: 1. Entwicklung eines Düngungsprogrammes für die gesamte DDR aufgrund von mehreren Millionen Bodenproben. Mit Hilfe der EDV erlaubten die Bodenaufnahmen 1973, für 80 v. H. der LN Düngungsempfehlungen nach Höhe und Zeitpunkt zu erteilen. 2. Im Bereich Pflanzenzucht konnten insgesamt 419 neue landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturpflanzen gezüchtet werden. (In den Jahren 1971–1974 folgten 31 weitere Neuzüchtungen.) 3. Der Veterinärmedizin konnten 68 neue Präparate (einschließlich Prophylaxe) übergeben werden. 4. Im Bereich der Tierernährung wurde ein neues Futterbewertungssystem entwickelt. Die staatlichen Aufwendungen betrugen 1951–1971 ca. 1,2 Mrd. Mark. Die Gründung der AdL (DAL) erfolgte am 17. 10. 1951 (Gründungsbeschluß vom 11. 1. 1951) nach dem Vorbild der sowjetischen W.-I.-Lenin-Akademie. Sie übernahm einerseits die Aufgaben der landwirtschaftlichen Klasse der AdW. sowie die Aufgaben der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft. 1953 wurden auch die Forschungsanstalten der 1952 aufgelösten Länder in die AdL eingegliedert. Nach dem erst 1955 verabschiedeten Statut hatte die AdL den Status einer Anstalt des öffentlichen Rechts, den sie mit der Neufassung des Statutes — Unterstellung unter das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) im Jahre 1962 — verlor. Nach der letzten Fassung des Statutes vom 6. 6. 1972 (GBl.~II, Nr. 38, S. 438 ff.) zeigt die AdL folgende Organisationsstruktur: 1. Der Präsident wird auf Vorschlag des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. 2. Der Vizepräsident (ständiger Stellvertreter) wird vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen. 3. Die Direktoren, vom Präsidenten berufen, leiten in dessen Auftrag bestimmte Forschungsbereiche. 4. Das Präsidium besteht aus Präsident, Vizepräsident und Direktoren sowie — mit Zustimmung des Ministers — weiteren Personen. 5. Das Plenum, maximal 81 Personen, besteht aus ordentlichen Mitgliedern (Bürger der DDR mit hervorragenden Leistungen in der Wissenschaft oder Praxis) und Kandidaten (maximal 40 Bürger der DDR, die als Nachwuchswissenschaftler oder Praktiker Verdienste erworben haben). Die AdL hat ferner korrespondierende Mitglieder. Ordentliche Mitglieder werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres emeritiert. Die Wahl neu aufzunehmender ordentlicher Mitglieder erfolgt nach je 5 Jahren. Die Wiederwahl von Kandidaten ist zulässig. Die eingangs genannten Institute sind seit der Akademiereform 1972 nicht mehr in Sektionen zusammengefaßt, sondern bestehen als „Wissenschaftliche Einrichtungen“ in Form von Forschungszentren oder als einzelne Institute fort. Für spezielle Arbeitsvorhaben ist es möglich, aus Zentren und Instituten [S. 20]„zeitweilige Sektionen“ zu bilden. Die AdL hat das Recht, Professoren zu ernennen, akademische Grade zu verleihen und die „Erwin-Baur-Medaille“ zu vergeben. D. Hochschulfreie Forschung außerhalb der AdL Die Forschungseinrichtungen der Universitäten und der AdL sind fast ausschließlich auf die Agrarproduktion orientiert. Nach Kriegsende fehlten zahlreiche spezialisierte Forschungseinrichtungen der Nahrungsgüterwirtschaft, da die bis 1945 bestehenden Institute entweder im Gebiet der 3 Westzonen angesiedelt waren oder kurz vor Kriegsende dorthin ausgelagert wurden. Infolgedessen kam es zu zahlreichen Neugründungen: 1. Institut für Kühl- und Gefrierwirtschaft in Magdeburg (1957); 2. Institut für Getreideverarbeitung, früher Zentrallaboratorium für Getreideverarbeitende Industrie, Potsdam (Bergholz-Rehbrücke), früher Riesa (Sachsen), (1957); 3. Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung, Rostock-Marienehe (1955); 4. Institut für Milchforschung, Berlin (Ost)-Oranienburg (1958); 5. Institut für Fleischwirtschaft, Magdeburg (1958); 6. Forschungsinstitut für Gärungs- und Getränkeindustrie, früher Zentrallaboratorium für Brau- und Malzindustrie, Berlin (Ost) (1959). Diese Institute waren ursprünglich der Staatlichen Plankommission, später jedoch überwiegend dem Ministerium für Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie unterstellt. Über das Staatliche Komitee für Aufkauf und Verarbeitung gelangten 1968 die Institute für Milchforschung und Fleischwirtschaft sowie zahlreiche andere Forschungseinrichtungen unter die Verwaltung des RLN bzw. MfLFN. II. Einrichtungen zur Übertragung der Forschungsergebnisse in die Praxis Neben den üblichen Möglichkeiten zur Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis (Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung, Zeitschriften, Fachbücher, Agrarjournalismus) bestehen in der DDR für diese Aufgaben einige zentralgeleitete Einrichtungen mit überdurchschnittlicher Breitenwirkung. A. Institute für Landwirtschaft (IfL) bei den Räten der Bezirke (Konsultationspunkte) Der Aufbau der IfL erfolgte nach Abschluß der Kollektivierung und mußte am 30. 6. 1962 beendet sein. (GBl.~III, Nr. 5, vom 17. 2. 1961; GBl.~II, Nr. 23, vom 17. 4. 1962). Diese Institute wurden aus Volkseigenen Gütern zu „vorbildlichen sozialistischen Musterbetrieben“ entwickelt, um als „Konsultationspunkte für eine rasche Umsetzung der agrarwissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse in die Praxis der LPG und VEG“ zu sorgen. Aus diesem Grund sind sie einerseits zur engen Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der AdL und andererseits zu einer „breiten Produktionspropaganda“ verpflichtet. In Anbetracht der Größenordnungen, die für den Aufbau industriemäßiger Anlagen der Pflanzen- und Tierproduktion erforderlich sind, haben die IfL ihre Beispielwirkung für die Betriebsorganisation verloren. Sie wirken ungeachtet dessen als Dienstleistungs- und Lehrbetriebe fort, indem sie Futtermittel analysieren, Futterpläne erarbeiten oder bestimmte Maschinen, Ausrüstungen und Arbeitsverfahren in der Praxis vorstellen. In den letzten Jahren wurden vereinzelt auch kooperierende LPG zu Konsultationsstützpunkten entwickelt. B. Die Agrarwissenschaftliche Gesellschaft der DDR Die AwG. (bis 1971 Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft) wurde 1960 gegründet (GBl.~III, Nr. 8, vom 9. 3. 1961, Änderungsanordnung vom 26. 3. 1971, vgl. GBl.~II, Nr. 39, vom 19. 4. 1971, Statut veröffentlicht vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, GBl.~II, 1961, Nr. 5). Ursprünglich gegründet zur Weiterbildung der in Lehre, Forschung und Praxis tätigen Wissenschaftler, Absolventen und Studenten, betreibt die AwG. seit vielen Jahren intensive fachliche und politische Bildungsarbeit unter den landwirtschaftlich Berufstätigen. Sie umfaßt z, Z. ca. 38.000 Mitglieder. Allein im Jahr 1972 führten mehr als 1 000 Mitglieder der AwG. über 5.000 Veranstaltungen durch, an denen ca. 250.000 landwirtschaftlich Berufstätige (ca. 29 v. H. der ständigen Berufstätigen in der Landwirtschaft) teilnahmen. Aufgabe der 330 Arbeitsgemeinschaften ist es, diese Veranstaltungen vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. (Themen sind u. a.: Anbau sowjetischer Weizensorten, Stickstoffspätdüngung, technische Trocknung, Eiweiß- und Kraftfutterversorgung etc.) In etwa dreijährigem Turnus (zuletzt 1973 mit 375 Delegierten) werden Kongresse abgehalten, auf denen das künftige Arbeitsprogramm beschlossen und der Zentralvorstand (z. Z. 58 Wissenschaftler und Praktiker) gewählt wird. C. „Agra“, Landwirtschaftsausstellung der DDR Die DDR veranstaltet jährlich in den Monaten Juni und Juli in Leipzig-Markkleeberg eine vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft. Neben der Vorstellung neu entwickelter Maschinen, Geräte, Stallanlagen etc. und den Tierleistungsschauen dient die „Agra“ als fachliches und politisches Schulungstreffen für die landwirtschaftliche Bevölkerung. Zahlreiche Musterbetriebe stellen in der Praxis bewährte oder als Beispiel entwickelte Lösungen für bestimmte Produktionsaufgaben vor. Themen der Agra 1973 waren der Sozialistische [S. 21]Wettbewerb, die sozialistische Intensivierung der Landwirtschaft, die sozialistische ökonomische Integration (SÖI), die Kooperation der Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und die landwirtschaftliche Berufsausbildung. Weitere Themen waren der Agrar-Industrie-Komplex, die Intensivierung der Pflanzenproduktion, der konzentrierte Einsatz der Investitionen beim Aufbau industriemäßiger Anlagen, sozialistischer Wettbewerb und sozialistische Betriebswirtschaft im industriemäßig organisierten Pflanzenbau. In 90 Hallen und auf ca. 235 ha Freigelände stellten 1974 insgesamt 400 Aussteller ihre Erzeugnisse und Projekte vor. An 300 Tagungen, Symposien, Kolloquien, Spezialistentreffen und sonstigen Veranstaltungen beteiligten sich ca. 36.000 Gäste. Die „Agra“ ist eine juristisch selbständige Einrichtung des MfLFN. mit Sitz in Leipzig-Markkleeberg. Als „Landwirtschaftsausstellung der DDR“ ist sie Herausgeber zahlreicher Informations- und Fachschriften. D. „Iga“, Internationale Gartenbauausstellung der DDR in Erfurt Für Gartenbau veranstaltet das MfLFN seit 1961 jährlich im September in Erfurt eine Lehr- und Leistungsschau für den Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, deren Charakter dem der „Agra“ gleicht. 1974 wurde die „Iga“ von ca. 30.000 Gartenbaufachleuten und von über 500.000 Interessenten besucht. In Weiterbildungsveranstaltungen und sonstigen Lehrgängen wird der Aufbau konzentrierter Obstbaugebiete, die Steigerung der Obst- und Gemüseerträge und die Verallgemeinerung wertvoller Anbauerfahrungen unterrichtet. Forschung; Wissenschaft; Akademie der Wissenschaften der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 18–21 Agrartechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agronom
Agrarwissenschaften (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Forschungsorganisation Die Schaffung völlig neuer Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, das Ziel einer weitgehenden Selbstversorgung im Ernährungsbereich, die steigenden Qualitätsansprüche bei Nahrungsmitteln, die Steigerung der Flächen- und Arbeitsproduktivität und die Entwicklung neuer Produktionstechniken haben in der DDR zum Aufbau eines beträchtlichen Forschungsapparates geführt. Während des Fünfjahrplanes…
DDR A-Z 1975
Bücher-Austausch (1975)
Siehe auch: Bücheraustausch: 1979 1985 Bücher-Austausch: 1966 1969 Der Literatur-Austausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geht einerseits (im Rahmen des Innerdeutschen Handels) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist mitteldeutsche Literatur in der Bundesrepublik über jede Buchhandlung zu beziehen. Lizenzverträge zwischen Verlagen in der Bundesrepublik und der DDR können dem „Export“ von mitteldeutschen Büchern entgegenstehen. (1972 wurden nach Angaben des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 273 Lizenzen von Verlagen aus der Bundesrepublik erworben und 255 an solche vergeben.) Wer Literatur und sonstige Druckerzeugnisse aus der Bundesrepublik, Berlin (West) und dem westlichen Ausland unmittelbar empfangen will, bedarf einer Sondergenehmigung des Ministeriums für Kultur, die Institutionen und einzelnen Bürgern bei nachgewiesenem Bedarf für ein bestimmtes Fachgebiet, eine bestimmte Literaturgattung oder einzelne Druckerzeugnisse auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt werden kann (Anordnung des Min. für Kultur vom 13. 6. 1963). Ein Perspektiv-Programm für die ideologische und kulturpolitische Arbeit auf dem Gebiet der Literatur, des Verlagswesens und der Literaturverbreitung von 1965 fordert auch eine außerordentliche Steigerung des Buch-Exports; Voraussetzung dazu wären neben der Attraktivität der Produktion wirksame Schritte zur Befreiung des Bücheraustausches mit der Bundesrepublik Deutschland und dem westlichen Ausland von einengenden Vorschriften. Der Geschenkverkehr soll laut Erklärung des damaligen Staatssekretär E. Wendt vom Januar 1964 durch die oben zitierte Anordnung nicht betroffen sein, und eine Vermehrung der Büchergeschenksendungen würde den Wünschen der Menschen in der DDR entsprechen. Bücher und Druckschriften sollen niemals in anderen Geschenksendungen beigepackt, sondern gesondert versandt werden. Welche Literatur von allen Geschenksendungen auch nach den eingetretenen Erleichterungen im nichtkommerziellen ➝Warenverkehr ausgeschlossen bleibt, ist aus dem Merkblatt „Hinweise für Geschenksendungen in die DDR und nach Berlin (Ost), hrsg. vom Gesamtdeutschen Institut, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, Oktober 1974, zu entnehmen, das auf allen Postämtern der Bundesrepublik erhältlich ist. Die Bezüge und Lieferungen im innerdeutschen Handel mit Gegenständen des Buchhandels hatten 1972 folgende Werte (ohne Geschenksendungen, in DM): Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 177 BSG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BuchexportSiehe auch: Bücheraustausch: 1979 1985 Bücher-Austausch: 1966 1969 Der Literatur-Austausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geht einerseits (im Rahmen des Innerdeutschen Handels) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist mitteldeutsche Literatur in der Bundesrepublik über jede Buchhandlung zu beziehen. Lizenzverträge zwischen Verlagen in der Bundesrepublik und…
DDR A-Z 1975
Investitionen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. sind Aufwendungen, die dem Ersatz bzw. der Erweiterung des Anlagevermögens (Grundmittel in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Sie umfassen vor allem Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Hebezeuge, Betriebs- und Büroausstattungen) sowie auch Projektierungsleistungen und Erschließungskosten. Die I.-Tätigkeit wird grundsätzlich staatlich geplant und z. T. aus Mitteln des Staatshaushaltes finanziert (Investitionsplanung; Investitionsrechnung). In den ver[S. 434]gangenen zwei Jahrzehnten haben die I. (einschließlich Generalreparaturen) erheblich zugenommen; sie stiegen im Zeitraum von 1950 bis 1973 von 4,2 Mrd. auf 39,6 Mrd. Mark. Diese Entwicklung verlief allerdings nicht gleichmäßig: Sowohl 1961/1962 als auch 1971/1972 war eine Stagnation zu beobachten: einerseits als Folge der fehlerhaften Ansätze des Siebenjahrplanes, andererseits durch die Kürzung der I.-Tätigkeit zu Beginn der 70er Jahre als Reaktion auf die Unausgewogenheiten der 1968 entwickelten einseitigen strukturpolitischen Konzeption. Charakteristisch für die DDR ist eine I.-Politik, die der Industrie seit Jahren mit über 50 % der gesamten I. deutlichen Vorrang einräumt (Anlagevermögen). Der I.-Anteil der Industrie ist fast doppelt so hoch wie in der Bundesrepublik, dafür erreichen wesentliche Infrastrukturbereiche, wie die Wohnungswirtschaft, nur knapp die Hälfte des westdeutschen Anteils. Der Bereich Verkehr, Post- und Fernmeldewesen zeigt hingegen einen gleichen und die Land- und Forstwirtschaft einen doppelt so hohen Anteil wie in der Bundesrepublik. Bei der Landwirtschaft dürfte für diese herausragende Stellung der hohe Selbstversorgungsgrad und der Übergang zu landwirtschaftlichen Großbetrieben mit „industriemäßigen Produktionsmethoden“ verantwortlich sein. Innerhalb der Industrie galt bis 1965 folgende Verteilung der I. (ohne Generalreparaturen) auf die Industriebereiche: Bis 1970 änderte sich dieses Bild beträchtlich: In den I.-Güterbereichen sowie bei der Leicht- und auch der Lebensmittelindustrie stiegen die I. stark überdurchschnittlich, bei den Grundstoffindustrien fielen sie jedoch zurück, so daß deren Anteil auf 50 v. H. abnahm. Hier wirkte sich vor allem der I.-Rückgang bei der Energie- und Brennstoffindustrie aus. Dies war die Folge sowohl einer Überschätzung des Strukturwandels zugunsten von Erdöl und Erdgas als auch einer Unterschätzung des Elektroenergiebedarfs. Neben Engpässen bei der Elektrizitätserzeugung traten Störungen auch deshalb auf, weil die Zulieferbranchen nicht mit der Ausweitung der „strukturbestimmenden“ Produktionskapazitäten (insbesondere der der I.-Güterindustrien) Schritt hielten. Mit der Hauptaufgabe des Fünfjahrplans (1971–1975) wurden die 1. in ihrer Priorität zugunsten des Konsums zurückgestuft und innerhalb der I.-Tätigkeit Konsumgüterindustrie und Infrastruktur mehr Bedeutung gegeben. So wurden höhere Anteile für den Bau von Wohnungen, Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen des Bildungswesens vorgesehen und in der Industrie als Schwerpunkte Energiewirtschaft, Erzeugung von Roh- und Grundstoffen sowie sonstige Zulieferindustrien, Wasserwirtschaft und bisher vernachlässigte Branchen des Verbrauchsgütersektors Vorrang eingeräumt. Damit hat sich der I.-Anteil des Wohnungswesens im Zuge des verstärkten Wohnungsbaus seit 1970 von 9 auf 12 v. H. erhöht. Innerhalb der Industrie verteilen sich die I. nunmehr (1973) zu gut 56 v. H. auf die Grundstofferzeugung, zu 20 v. H. auf die I.-Güterindustrien, zu 19 v. H. auf die verbrauchsnahen Bereiche und zu knapp 5 v. H. auf die Wasserwirtschaft. Die langfristigen Entwicklungsvorstellungen sehen bei einem jährlichen gesamtwirtschaftlichen Wirtschaftswachstum von 5 v. H. eine überdurchschnittliche Zunahme der Netto-I. (+ 7 v. H. pro Jahr) vor. Netto-I. sind Brutto-Anlage-I. abzüglich Ersatz-I., wobei Ersatz-I. jenen Teil der gesamten I. darstellen, der den Verschleiß der Anlagen im Zeitverlauf ersetzt und damit den bisherigen Anlagenbestand aufrechterhält. Dieses überproportionale Wachstum der Netto-I. ist zwar keine Abkehr, sondern eher Voraussetzung einer weiteren Konsumförderung; jedoch dürften Friktionen zwi[S. 435]schen Produktions- und Verwendungsstruktur unvermeidlich sein. Überfordert ist gegenwärtig der — als Erzeuger von Exportgütern und Rationalisierungsmitteln gefragte — Maschinenbau. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 433–435 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionsplanungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. sind Aufwendungen, die dem Ersatz bzw. der Erweiterung des Anlagevermögens (Grundmittel in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Sie umfassen vor allem Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Hebezeuge, Betriebs- und Büroausstattungen) sowie auch Projektierungsleistungen und Erschließungskosten. Die I.-Tätigkeit wird grundsätzlich staatlich geplant und z. T. aus Mitteln des…
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Gesundheitswesen (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 375] I. Struktur- und Organisationsprinzipien Das G. ist staatlich organisiert. Struktur und Organisation gleichen weitgehend, sieht man von dem niedrigen Prozentsatz privat praktizierender Ärzte und Zahnärzte, der Existenz kirchlicher Krankenhäuser und Pflegeheime z. B. ab, denen des G. der UdSSR. Das System ist durchgängig gegliedert in Hygiene-Aufsicht, Arzneimittelversorgung und Apothekenwesen und die „Medizinische Betreuung der Bevölkerung“, die ihrerseits aufgeteilt ist auf den „Sektor der stationären Betreuung“, d. i. das Krankenhauswesen, und den „Sektor der ambulanten Betreuung“, d. i. die medizinische Versorgung außerhalb des Krankenhauses. Diese wiederum ist gegliedert in die Einrichtungen des „Betriebsgesundheitsschutzes“ und die „territoriale Organisation der ambulanten Betreuung“. Auf der Kreisebene, also in jedem der 191 Land- und 26 Stadtkreise sowie in den 8 Stadtbezirken Ost-Berlins sind diese Einrichtungen der medizinischen Betreuung administrativ zusammengefaßt als „Medizinische Einrichtungen des Kreises“ (z. T. auch noch unter den älteren Bezeichnungen „Vereinigte Gesundheitseinrichtungen“ oder „Medizinisches Zentrum des kommunalen Gesundheitswesens“) und werden medizinisch geleitet von einem „Ärztlichen Direktor“, der dem Kreisarzt als Leiter der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“ (bzw. der Stadt) untersteht. Unter dieser gemeinsamen Leistung sind die Sektoren, voneinander gesondert und hierarchisch gegliedert, je einer „Leiteinrichtung“ unterstellt. Das ist im ambulanten Sektor die Kreispoliklinik, der Ambulatorien und Staatliche Arzt- und Zahnarztpraxen nachgeordnet sind, daneben auch die wenigen noch „hauptberuflich in eigener Niederlassung tätigen Ärzte“ (Zahnärzte). Im Betriebsgesundheitswesen stehen unter der Leitung des „Kreisbetriebsarztes“ die Betriebspolikliniken, Betriebsambulatorien, Arztsanitäts- und Schwesternsanitätsstellen. In den 14 Bezirken und in Ost-Berlin ist das G. unter der Leitung des Bezirksarztes in der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Bezirks“ (in Ost-Berlin unter dem Leiter der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Magistrats) zusammengefaßt. Übergeordnet ist als staatliche Leitung des Gesundheits- und Sozialwesens das Ministerium für Gesundheitswesen. Die politische, auch die gesundheitspolitische Steuerung liegt indessen beim Politbüro und beim Sekretariat des ZK der SED mit dessen Abteilung Gesundheitswesen unter der Leitung der Mediziner Dr. Werner Hering und Dr. Rudolf Weber. II. Besondere Medizinische Dienste Neben dem, Staatlichen G. im engeren Sinn gibt es „Medizinische Dienste“ (MD) bei anderen Zweigen der staatlichen Organisation, nämlich je einen MD der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei und des Verkehrswesens (Ministerium für Verkehrswesen) und schließlich den Sportmedizinischen Dienst des Staatlichen Komitees für Körpererziehung und Sport beim Ministerrat. Mit dem „Staatlichen G.“ des Ministeriums für G. sind diese MD nur lose koordiniert. Sie haben jedoch im wesentlichen gleiche Einrichtungen und die gleiche Arbeitsweise. III. Einrichtungen des Gesundheitswesens A. Das Krankenhauswesen Das Krankenhauswesen unterscheidet sich nicht wesentlich von dem der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt (Anfang 1974) 588 Anstalten mit ca. 185.000 Betten, d. s. 108 Betten auf 100.000 Einw. (Bundesrepublik: 108). Nur 98 Krankenhäuser mit 13.130 Betten sind noch in Händen der Religionsgemeinschaften oder „sonstiger privater Eigentümer“. 1950 waren es 299 Anstalten mit 19.429 Betten. 7 davon sind Psychiatrische Anstalten. Die mittlere Anstaltsgröße liegt mit 315 Betten hoch (Bundesrepublik: 195). Knapp die Hälfte aller Krankenhäuser haben weniger als 200 Betten (Bundesrepublik: 70 v. H.), fast 20 v. H. mehr als 500 Betten (Bundesrepublik: 7,2 v. H.). Ein „Prozeß der Konzentration“ der Betten auf größere Krankenhäuser wird planmäßig vollzogen. Gliederung in Fachabteilungen ist die Regel; Betten ohne Fachzuordnung machen nur 0,5 v. H. aus (Bundesrepublik: 3,4 v. H.); die Hauptfachrichtungen Innere Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Kinderheilkunde nehmen rd. 60 v. H. aller Betten in Anspruch (Bundesrepublik: 62 v. H.), die Psychiatrie 18,2 v. H. (Bundesrepublik: 16,4 v. H.). In jedem Kreis und jedem Bezirk hat ein Krankenhaus als Kreis- bzw. Bezirkskrankenhaus, im Verhältnis zu den anderen Krankenhäusern des Bereichs die Aufgaben einer „Leiteinrichtung“, im Rahmen der stationären Versorgung der Bevölkerung aber etwa die Funktion eines Krankenhauses der Regel- bzw. der Zentralversorgung in der Bundesrepublik. Rund 10 v. H. aller Betten befinden sich in Kliniken von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten (Bundesrepublik: 6 v. H.). Die Ausrüstung der kleinen und mittleren Krankenhäuser nähert sich nur langsam dem Standard von Anstalten vergleichbarer Funktion in westlichen In[S. 376]dustrieländern; Krankenhäuser der Zentralversorgung hingegen stehen in der medizin-technischen Ausrüstung hinter denen westlicher Ländern wenig, Hochschulkliniken kaum zurück. Das gilt jetzt auch für die hochtechnisierten Zweige von Diagnostik und Therapie. Die mittlere Verweildauer aller Patienten beträgt 22,0 Tage (Bundesrepublik: 24,3), ohne Psychischkranke und Tuberkulosekranke 17,2 (Bundesrepublik: 19,6). In früherer Planung („Rahmenkrankenhausordnung“ 1951) war den Krankenhäusern die Führung in der medizinischen Versorgung überhaupt zugedacht: jedes Krankenhaus sollte mit einer Poliklinik oder einem Ambulatorium verbunden sein und in dieser „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ die Funktion des Gesundheitszentrums in einem fest umgrenzten „Versorgungsbereich“ haben, sein Ärztlicher Direktor für die „medizinische Betreuung“ darin verantwortlich sein. Diese „Einheit der ambulanten und stationären Betreuung“ ist 1971 offiziell aufgegeben worden. B. Polikliniken, Ambulatorien und staatliche Praxen Im Zuge der Verstaatlichung des G. sind seit 1947 Polikliniken und Ambulatorien in allen Land- und Stadtkreisen errichtet worden. Staatliche Arzt- und Zahnarztpraxen kamen von 1956 an hinzu. Nach jetzigen Normen soll eine Poliklinik (P) mindestens 5 fachärztliche Abteilungen, eine zahnärztliche Abteilung, Einrichtungen für die physikalische Therapie und eine Apotheke umfassen, ein Ambulatorium, mindestens 2 fachärztliche Abteilungen (Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde) und 1 zahnärztliche Abteilung; Fachärzte weiterer Fachrichtungen aus der übergeordneten Poliklinik halten hier regelmäßige Sprechstunden. Polikliniken wie Ambulatorien sollen nach dem „Dispensaire-Prinzip“ arbeiten (vgl. Abschnitt VI). Als Kreis- bzw. Bezirkspoliklinik ist jeweils eine P „Leiteinrichtung“ im Territorialsystem der ambulanten medizinischen Versorgung, der alle übrigen Einrichtungen dieses Sektors nachgeordnet und fachlich unterstellt sind. Für ihre personelle und apparative Ausrüstung sind Normen festgelegt, die ihr ermöglichen sollen, die Aufgaben der zentralen Einrichtung zu erfüllen. Diese Normen werden nur sehr langsam erreicht (vgl. Abschn. IX). Der Versorgungsbereich des Ambulatoriums im territorialen System wird je nach Wohndichte durch staatliche Arztpraxen und Zahnarztpraxen untergliedert. Die feste Aufteilung in „Arztbereiche“ allerdings ist mit der Einführung der freien Arztwahl in der Grundversorgung Ende 1973 entfallen (vgl. Abschn. IX). Staatliche Praxen sind überwiegend frühere Einzelpraxen niedergelassener Ärzte und Zahnärzte in ländlichen Gebieten; vereinzelt sind Neubauten errichtet worden. Den Ambulatorien und staatlichen Arztpraxen sind regelmäßig Gemeinde-Schwesternstationen zugeordnet; nach Möglichkeit sind sie — ebenso wie die Hebammen — im gleichen Hause untergebracht. Neben den Ambulatorien gibt es an kleineren Krankenhäusern ländlicher Gebiete Ambulanzen, die direkt von den Krankenhausärzten versorgt werden. Bestand Anfang 1974: 296 P. (ohne Betriebs-P. und ohne Universitäts-P.), davon 150 noch in organisatorischer Vereinigung mit einem Krankenhaus; 612 Stadt- und Landambulatorien, davon 55 bei einem Krankenhaus; 989 Ambulanzen, 1536 Staatliche Arzt- und 859 Zahnarztpraxen. Zugeordnet 4.957 Gemeindeschwesternstationen (neben noch 223 Konfessionellen Stationen; 1950 war das Verhältnis 2.620 zu 944). C. Das Betriebsgesundheitswesen Schon 1947 ist von der sowjetischen Besatzungsmacht großen Betrieben aufgegeben worden, medizinische Untersuchungs- und Behandlungsstellen zu errichten und zu unterhalten. Ihre Aufgaben gingen also von Anfang an über die traditioneller deutscher Werkärzte hinaus. Seit 1954 gelten die folgenden Richtwerte nach Beschäftigtenzahlen für Betriebe der produzierenden Wirtschaft, des Verkehrs und der Landwirtschaft (in Klammern die Richtwerte für Betriebe der übrigen Wirtschaft, der Verwaltung und des Schul- und Hochschulwesens): von 50 bis zu 200 (150–500) die Gesundheitsstube mit nebenamtlicher Besetzung durch Kräfte des Deutschen Roten Kreuzes; bei 200–500 (500–1.000) die Schwesternsanitätsstelle (a) mit medizinischem Arbeitsplatz für die Betriebsschwester und Sprechstunden des (nebenamtlich tätigen) Betriebsarztes; bei 500–1000 (1000–3.000) die Arztsanitätsstelle (b) mit Arbeitsplatz für den in Teilzeit tätigen Betriebsarzt, die Betriebsschwester und den Medizinischen Assistenten (Betriebshygieneinspektor); bei 2.000–4.000 (über 3.000) das Betriebsambulatorium © mit Arbeitsplätzen für mindestens 2 (vollbeschäftigte) Ärzte und 1~Zahnarzt neben den Betriebsschwestern und Betriebshygieneinspektoren; oberhalb 4.000 die Betriebspoliklinik (d) mit mindestens 5 fachärztlichen und zahnärztlichen Behandlungsabteilungen. Für manche Wirtschaftszweige sind die Richtwerte höher angesetzt. Das Personal gehört dem Staatlichen Gesundheitsdienst an; auf Auswahl und Arbeitsweise nehmen die Betriebe und die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen starken Einfluß. Bestand Anfang 1974: (a) 1251; (b) 2.086; © 267; (d) 102. Die Zahl der Ärzte, die im B. tätig sind, wird nicht gesondert ausgewiesen. Aufgaben: Ambulante (Sprechstunden-)Beratung und Behandlung (auch betriebsfremder Personen, insbesondere der Familienangehörigen von Beschäftigten) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, Erste Hilfe bei Unfällen, vor allem aber „prophylaktische“ [S. 377]und „metaphylaktische“ Versorgung der Beschäftigten im Sinne einer umfassenden Präventivmedizin nach dem Dispensaire-Prinzip (siehe Abschn. V) und arbeitshygienische Überwachung aller Beschäftigten, zumal derjenigen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind, sowie der Frauen und der Jugendlichen; Unfallverhütung und Überwachung der Betriebsküchen. In einem durchgängig zentral gesteuerten G. kann auf eine einheitliche Lenkung auch des B. nicht verzichtet werden. Diese bereitet jedoch Schwierigkeiten: Die Aufgaben der Untersuchung und Behandlung und der vor- und nachsorgenden Überwachung gehören ihrer Natur nach der allgemeinen ambulanten Versorgung der Bevölkerung an; sie sind aus organisatorischen Gründen bei den Betrieben angesiedelt und verlangen nach Koordination mit dem „territorialen“ System der medizinischen Versorgung. Die arbeits- und industriehygienischen Aufgaben dagegen sind weitgehend spezifisch für die verschiedenen Wirtschaftszweige. Sie verlangen nach zentraler Lenkung für jeden Industriebereich u. ä. Dafür ist hier das Prinzip der „Leiteinrichtung“ modifiziert worden: Innerhalb jedes Industriezweiges wird das B. von einer großen Betriebspoliklinik als Leiteinrichtung für die speziellen Erfordernisse der Arbeitshygiene koordiniert: „Für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und Arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan zur Entwicklung … des Gesundheitswesens, Juli 1960). Dafür bestehen bei Betriebspolikliniken 40 Arbeitshygienische Abteilungen und 184 Arbeitshygienische Untersuchungsstellen. Zentrale Leitstelle ist das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin in Ost-Berlin. Zugleich aber sind alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und der Aufsicht der größten Betriebspoliklinik im Kreis unterstellt, deren Leiter Kreisbetriebsarzt ist. In den großen Industriestädten sind „Zentrale Betriebspolikliniken“ eingerichtet mit z. T. unterschiedlicher Zuständigkeit für die Industriebetriebe. Betriebsarztbereiche (vgl. dazu Abschn. IV) verschaffen auch kleineren Betrieben die Versorgung durch hauptamtliche Betriebsärzte und ermöglichen dort Dispensaire-Überwachung. Im Vergleich zu den arbeitshygienischen Aufgaben ist die Tätigkeit in Diagnostik und Behandlung von Krankheiten gering: Im Betriebsgesundheitswesen finden weniger als 15 v. H. aller ärztlichen Behandlungen der staatlichen Einrichtungen statt (14,9 v. H. der Behandlungsfälle, 14,1 v. H. der Beratungen). IV. Bereichsgliederung Der zentralistische Aufbau des G. trägt eine natürliche Tendenz zur Reglementierung der Zuständigkeit jeder Einrichtung für örtliche bzw. regionale Bereiche in sich. In der Organisation der Einrichtungen in Kreisen und Bezirken hat sich das frühzeitig abgezeichnet (1951). Jedes Krankenhaus, jede Poliklinik und jede ihr nachgeordnete Einrichtung, auch jeder einzelne Arzt sollte einen fest umschriebenen Versorgungsbereich „betreuen“. Dem Bereichsarzt sollten auch die Aufgaben der Hygieneaufsicht in seinem Bereich zukommen. Der Nutzen einer ständigen Steuerung der Behandlung und der Überwachung und Führung jedes Patienten scheint offensichtlich. Freie Arztwahl war damit nicht vereinbar. Sie wurde praktisch aufgehoben, formal darauf beschränkt, daß innerhalb einer „zuständigen“ Einrichtung zwischen mehreren Ärzten der gleichen Fachrichtung, falls vorhanden, die Wahl frei blieb. Krankenhaus und Poliklinik jeder Gebietseinheit wurden organisatorisch zusammengefaßt. Jeder Facharzt sollte seine Patienten aus der Sprechstunde ggf. im Krankenhausbett weiterbehandeln. Damit sollte ein besonders rationeller Verlauf von Diagnostik und Behandlung erreicht werden. Für die knappen diagnostisch-technischen Einrichtungen schien damit eine optimale Nutzung ermöglicht. Diese Regelung hat sich jedoch organisatorisch nicht durchhalten lassen; sie ist 1971 aufgegeben worden. Von ihr zeugt in vielen Kreisen noch die Bezeichnung „Funktionseinheit Krankenhaus/Poliklinik“. Die Einsparung vermeidbarer diagnostisch-technischer Wiederholungsuntersuchungen vor und nach Krankenhausaufnahme und die Kommunikation zwischen Ärzten beider Sektoren stellen nach deren Trennung schwierige organisatorische Aufgaben. Der Aufhebung der freien Arztwahl hat der Großteil der Bevölkerung widerstrebt. Vorbereitung und Beschlüsse des VIII. Parteitags der SED (1971) sind darauf schließlich eingegangen. Im „Gemeinsamen Beschluß …“ (vgl. Abschn. IX) vom 25. 9. 1973 ist das Recht aller Bürger ausdrücklich bestätigt worden, wenigstens in der Grundversorgung durch Allgemeinärzte und Kinderärzte „den Arzt ihres Vertrauens (Hausarzt) zu wählen und ohne Schwierigkeiten dessen Rat einzuholen und seine Hilfe in Anspruch zu nehmen“. Das „Bereichsarztsystem“ ist damit aufgegeben. Für die übrige fachärztliche Versorgung und für die Ambulatorien, Polikliniken und Krankenhäuser als Institutionen besteht das Prinzip des Versorgungsbereichs weiter. Das Betriebsgesundheitswesen hat auch in dieser Hinsicht eine Sonderstellung frühzeitig erlangt und behalten. Die Beschäftigten können sich dem direkten Zugriff der Einrichtung ihres Betriebes nicht entziehen. Da diese Einrichtungen — anders als in den meisten westlichen Ländern — auch Krankheitsbehandlung wahrnehmen und diese auch die Familienangehörigen der Beschäftigten umfassen darf, entstehen hier Überschneidungen, aber auch Aus[S. 378]weichmöglichkeiten mindestens bei Krankheiten mit Bettlägerigkeit. Das bringt Schwierigkeiten des Übergangs und der Kommunikation zwischen Ärzten des Betriebsgesundheitswesens und des territorialen Systems mit sich, für die befriedigende Lösungen nicht gefunden worden sind. V. Vor- und Nachsorge - Das Dispensaire-Prinzip Frühzeitig ist im G. der DDR — dem Vorbild der UdSSR folgend — das Prinzip der Vorbeugung („Prophylaxe“) in der Medizin (also Gesundheitserziehung, Vorsorge und Krankheitsfrüherkennung) betont die Mitwirkung an der Gesundheitserziehung zur Aufgabe aller Fachkräfte in der medizinischen Versorgung gemacht worden. Dem dienen die „Kabinette“ und „Ecken“ der Gesundheitserziehung in allen Krankenhäusern und Polikliniken. Es gehört zur Pflicht aller Ärzte, ein Achtel ihrer Arbeitszeit für Gesundheitserziehung zu verwenden. Zentrale Leiteinrichtungen sind das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung und das Deutsche Hygienemuseum (in Dresden seit 1911), dieses vor allem für die Entwicklung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterial. Für die präventivmedizinische Arbeit im weitesten Sinn ist (erstmals in der UdSSR) das Dispensaire-Prinzip entwickelt worden. „Dispensaire“ ist die (aus dem Französischen übernommene) russische Bezeichnung medizinischer Beratungs- und Behandlungsstellen für bestimmte Krankheiten. Jetzt kennzeichnet das Wort die Zentralisierung von Verhütung („Prophylaxe“), Früherkennung (durch „Reihenuntersuchungen“, neuerdings auch „Siebuntersuchungen“ — vgl. in der Bundesrepublik „Filteruntersuchungen“) und Behandlung einer bestimmten Krankheit mitsamt der Nachsorge („Metaphylaxe“) für diese Kranken und deren Rehabilitation — also ein Arbeitsprinzip, nicht unbedingt eine besondere Einrichtung. In diesem Sinne wird das Dispensaire-Prinzip auf vielerlei verbreitete chronische Krankheiten angewandt, zumal solche, die das Leistungsvermögen nachhaltig beeinträchtigen: Tuberkulose, Krankheiten des Kreislaufs (Bluthochdruck) und seiner Organe, Diabetes, Magenkrankheiten, Rheumaleiden usf., aber auch für psychische Störungen bei Jugendlichen u. a. Die Zentralisierung bei bestimmten Einrichtungen wird am besten mit der Bezeichnung „…-Zentrum“ verdeutlicht. Soll die medizinische Versorgung der Gefährdeten und Kranken auf bestimmten Gebieten möglichst vollzählig gelingen, so ist eine „Meldepflicht“ (Anzeigepflicht) naturgemäß das meistversprechende Mittel der Erfassung. Demgemäß sind nach der Tuberkulose und den Geschlechtskrankheiten einer solchen Anzeigepflicht unterworfen worden, auch Geschwulstleiden (1951), Diabetes, Fehlbildungen und schließlich psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen (1954). Von diesen Krankheiten abgesehen hat das Dispensaire-Prinzip Bedeutung vor allem im Betriebsgesundheitswesen, dessen Einrichtungen z. T. damit eine wirksame Früherfassung und -behandlung chronischer Krankheiten unter Erhaltung der Leistungsfähigkeit erzielen. Versucht wird, das Prinzip auch in den Polikliniken durchzusetzen, indem die Behandlung bestimmter Krankheiten bei Ärzten zusammengefaßt wird, die sich darauf spezialisieren. Vorsorge und Früherkennung haben ihre Schwerpunkte in der Überwachung aller Schwangeren, in der Jugendgesundheitspflege und im Betriebsgesundheitsschutz. Ein dichtes Netz von Schwangerenberatungsstellen, seit der Freigabe der Schwangerschaftsunterbrechung verbunden mit einem Netz von Ehe- und Sexualberatungsstellen, dient dem ersten Schwerpunkt (Mutterschutz; Schwangerschaftsverhütung und -Unterbrechung). Jugendgesundheitspflege beginnt mit der Mütterberatung, deren Tätigkeit sich bis zum Ende des 3. Lebensjahres auf jedes Kindes erstrecken soll. Ihre Aufgabe umfaßt die Überwachung der körperlichen und geistigen Entwicklung und die Früherkennung von Fehlbildungen, Krankheiten und Entwicklungsstörungen, die Schutzimpfungen und die Rachitisprophylaxe, daneben auch die Beratung der Eltern in medizinischen und sozialen Fragen. Bestand Anfang 1974: 249 Hauptstellen mit 2.315 Neben- und 7.510 Außenstellen (in den Neben- und Außenstellen Sprechstunden nur in größeren Abständen). 95,4 v. H. aller Säuglinge werden dort ärztlich überwacht, davon 78 v. H. schon innerhalb der ersten vier Lebenswochen; nur 2,6 v. H. werden später als sieben Wochen nach der Geburt erstmals vorgestellt. Noch im 3. Lebensjahr liegt der Anteil der überwachten Kinder bei 62 v. H. 1972 sind 2.835.930 Beratungen geleistet worden, 90 v. H. davon durch Ärzte, und zwar fast ausschließlich Fachärzte und Ausbildungsassistenten der Kinderheilkunde. Fast 527.000 Hausbesuche haben stattgefunden, d. s. 2,6 pro Lebendgeborenen. 36.631 Kinder sind in Dispensaire-Überwachung genommen worden. Sie umfaßt in erster Linie Fehlbildungen und Stoffwechselstörungen, aber auch psychische und körperliche Entwicklungs- und neuerdings auch Ernährungsstörungen. Vom Kindergartenalter bis zur Schulentlassung baut der Jugendgesundheitsschutz auf Reihenuntersuchungen auf: In 2 „Einschulungsuntersuchungen“ — vor und nach der Einschulung — und je 1 Untersuchung in der Mittelstufe und zum Schulabschluß werden jeweils ca. 93 v. H. der Schüler erfaßt. Die Ausführung liegt vielfach noch bei Allgemeinärzten (mit Zuständigkeit nach dem Bereichsarzt-Prinzip), z. T. aber schon bei Jugendärzten, d. s. speziell fortgebildete Kinder- oder Allgemeinärzte. Ziel ist, Krankheiten und Schwächen früh zu erkennen und der Behandlung zuzuführen; folgenschwere Krank[S. 379]heitszustände werden in Dispensaire-Überwachung genommen. Fehlbildungen, Körperbehinderungen und psychische Störungen einschließlich Krampfleiden sowie Schädigungen des Seh- und des Hörvermögens bei Kindern und Jugendlichen unterliegen dafür schon seit 1954 der Anzeigepflicht. Angestrebt wird auf diesem Wege die rechtzeitige Vorbereitung einer eventuell erforderlichen Rehabilitation, jedenfalls aber die Sicherung voller Schulbildung und Berufsfähigkeit. Mit dem Beginn der Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit geht der Jugendgesundheitsschutz auf das Betriebsgesundheitswesen über. Jugendliche unterliegen hier wie alle Beschäftigten, die besonderen Risiken in der Berufsarbeit ausgesetzt sind (Arbeit unter Hitze-, Chemikalien- u. ä. Belastung), und wie Schwangere besonderer prophylaktischer Überwachung. Auch dies geschieht durch Reihenuntersuchungen u. dgl. und bei Aufdeckung von Krankheitszeichen durch Dispensaire-Überwachung (Arbeitshygiene). 1972 sind im Betriebsgesundheitswesen 312.000 Einstellungsuntersuchungen, 901.000 gesetzlich vorgeschriebene Überwachungsuntersuchungen (d. s. 94 v. H. des Solls) und 618.000 sonstige Pflichtuntersuchungen vorgenommen worden, dazu aber 600.000 allgemeine Vorsorgeuntersuchungen. VI. Medizinisches Personal A. Ärzte und Zahnärzte Ärzte (Ä) und Zahnärzte (ZÄ) sind in dem staatlichen G. der DDR grundsätzlich im Angestelltenverhältnis tätig. Freiberuflich „in eigener Praxis tätige Ä“ (ZÄ) sind als Übergangserscheinung begrenzter Dauer zu verstehen. Das medizinische wie das zahnmedizinische Studium dauert 5 Jahre. Ein neuer Studienplan sollte Ende 1974 zur Diskussion gestellt und 1975 eingeführt werden. Das Studium schließt mit dem Diplomexamen (an Stelle des früheren medizin. Staatsexamens) ab (Diplomordnung vom 21. 1. 1969 — GBl. II, S. 105). Es verlangt den Nachweis, daß der Kandidat „eine bestimmte wissenschaftliche Aufgabe unter Anleitung erfolgreich lösen kann“. Der Doktortitel kann erst nach Erlangung des Diploms erworben werden, also nicht während des Studiums, sondern erst während der Facharztausbildung oder im Anschluß daran (in einer „Aspirantur“ bei einer Forschungseinrichtung - Aspirantenordnung vom 22. 9. 1972 — GBl. II, S. 648). Die Promotion zum Dr. med. verlangt „Forschungsergebnisse, die dazu beitragen, das wissenschaftliche Niveau in Medizin und Stomatologie weiterzuentwickeln“; der Kandidat muß „nachweisen, daß er wissenschaftliche Aufgaben erfolgreich lösen und Wege für ihre praktische Nutzung weisen kann“ (Promotionsordnung A vom 21. 1. 1969, GBl. II, S. 105). Die nächste Stufe der akademischen Grade in der Medizin (und Stomatologie) ist der „Doktor der Medizinischen Wissenschaften“ (Dr. sc. med.). Er entspricht der früheren Habilitation (Promotionsordnung B). Aufgrund des Diploms wird dem Diplommediziner die ärztliche Approbation erteilt. Diese aber berechtigt für sich allein nur zur ärztlichen Tätigkeit als „Ausbildungsassistent“ (oder als „Ausbildungskandidat“ in einer Forschungseinrichtung). Verantwortliche ärztliche Arbeit im ambulanten wie im stationären Sektor des G. setzt die Anerkennung als Facharzt (FA) voraus, sei es die des „FA für Allgemeinmedizin — Praktischer Arzt“, sei es die für ein Spezialgebiet („Fachrichtung“). Die Ausbildung hierfür (auch „Weiterbildung“ genannt) dauert ausnahmslos 5 Jahre. Sie kann nur an eigens zugelassenen Krankenhäusern, Polikliniken usw. unter der Verantwortung eines zugelassenen Ausbildungsleiters durchlaufen werden. Die Stellen sind kontingentiert („Ausbildungsstellen“). Damit wird der Zugang zu den Fachrichtungen gelenkt. Die FA-Ausbildung steht unter der Aufsicht der Akademie für Ärztliche Fortbildung bzw. der ihr nachgeordneten Bezirksakademien des Gesundheits- und Sozialwesens, an denen für die Ausbildung in jeder Fachrichtung bestimmte Lehrgänge durchlaufen werden müssen. Sie wird mit einer staatlichen Prüfung vor einer Bezirksfachkommission in der Zuständigkeit der Akademie abgeschlossen. Eine detaillierte Regelung von Ausbildungsgang, Anforderungen an die Ausbildungseinrichtungen und -leiter (sowie deren „Qualifizierung“, also Ausbildung) und der Prüfungsvorschriften befindet sich in Vorbereitung. Die FA-Ordnung von 1967 umfaßt 33 Fachrichtungen (in der Bundesrepublik 23 - beides einschl. FZÄ). Darunter befinden sich der FA für Allgemeinmedizin (Praktischer Arzt) und für Allgemeine Stomatologie (Prakt. ZA). Weitere FA-Ausbildungen können u. a. für die Fachgebiete Arbeitshygiene, Sozialhygiene, Hygiene, Physiotherapie, Kinderchirurgie, Kinderneurologie und Kinderstomatologie erwartet werden. Der Erwerb mehrerer FA-Qualifikationen ist nicht zulässig. Vielmehr kann nach dem Erwerb der FA-Anerkennung eine „weitere Spezialisierung“ in spezieller Weiterbildung durchlaufen werden (z. B. zum Kardiologen, Jugendarzt, Sportarzt). Dafür finden Lehrgänge bei der Akademie für Ärztliche Fortbildung und bei den Bezirksakademien statt. Bestand an Ä Anfang 1974: 29.275, d. i. 1 A auf 580 Einw. (Bundesrepublik: 592 Einw.). Ca. 65 v. H. der Ä besitzen die FA-Anerkennung (einschl. FA für Allgemeinmedizin); die Aufgliederung auf die Fachrichtungen wird nicht veröffentlicht. Im stationären Sektor waren Anfang 1973 10.100 Ä beschäftigt, im ambulanten Sektor 12.300. Indessen dürfen diese Zahlen nur unter Vorbehalt verwendet werden: „Teilbeschäftigung“ ist sehr häufig; darum werden alle Zahlen beschäftigter Ä (und ZÄ) auf „Voll[S. 380]beschäftigteneinheiten“ umgerechnet angegeben, also die geleisteten Anteile der vollen Wochenarbeitszeit in der beschäftigenden Einrichtung aufgerechnet. Da sehr viele Ä bei verschiedenen Einrichtungen in Teilbeschäftigung stehen, wirkliche Teilzeitarbeit aber kaum vorkommt, ist die Zahl der Vollbeschäftigungseinheiten größer als die Zahl der tatsächlich tätigen Ä. Ein großer Teil der Ä arbeitet also mehr als die übliche Wochenarbeitszeit; eine besondere Rolle spielt dabei die Nebentätigkeit von „in eigener Niederlassung tätigen Ä“ in staatlichen Einrichtungen. Tatsächlich dürften von allen berufstätigen Ä rd. 35 v. H. ihrer Hauptbeschäftigung in einer stationären Einrichtung, 43 v. H. in einer ambulanten Einrichtung nachgehen. Etwa 17 v. H. sind überwiegend von anderen Tätigkeiten absorbiert, vor allem von Verwaltungsaufgaben, von den oben genannten Medizinischen Diensten, von der nicht-klinischen Forschung und schließlich — zu nicht bekanntgegebenen Anteilen — von Beratungsstellen und von der Hygiene-Aufsicht. „In eigener Niederlassung“ waren Anfang 1973 noch 1633 Ä tätig, gegenüber ca. 3.200 im Jahr 1960; das sind nur 5,7 v. H. aller berufstätigen Ä. Immerhin ist das ein Siebentel der ambulant tätigen Ä, und ihr Leistungsanteil — der nicht veröffentlicht wird — dürfte noch erheblich höher liegen. Der Altersaufbau dieser Gruppe ist jedoch äußerst ungünstig; seit 1949 sind neue Niederlassungen auf seltene Ausnahmen beschränkt gewesen. Die Zahl der freiberuflich tätigen Ä wird also rasch weiter abnehmen. Die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium (einschl. Zahnmedizin) liegt bei 1900 im Jahr, die Zahl der Absolventen bei 1500. Daraus resultiert — bei noch immer ungünstiger Altersgliederung der gegenwärtig berufstätigen Ä und ZÄ — ein jährlicher Nettozuwachs von 1000 Ä (ZÄ s. u.) oder rd. 3,5 v. H. Mit rascher weiterer Zunahme der Zahl berufstätiger Ä. ist also zu rechnen, zumal Ärztinnen in der DDR nach Heirat die Berufstätigkeit gewöhnlich nicht aufgeben. Das angestrebte gesundheitspolitische Ziel für 1980 (1 A auf 520 Einw.) kann damit sehr wahrscheinlich erreicht werden. Das Sozialprestige der Ä dürfte jedoch von einer so hohen Arztdichte mit der Zeit ungünstig beeinflußt werden. Die Situation der Zahnärzte ist stets parallel zu der der Ä verlaufen; dies gilt für ihre Hochschulbildung, Berufszulassung und Facharztausbildung wie auch für ihre Berufsausübung (die Dentisten sind schon 1949 in die Gruppe der ZÄ überführt, Dentisten neu nicht mehr ausgebildet worden). Für sie spielt aber Tätigkeit im stationären Sektor naturgemäß keine nennenswerte Rolle (ca. 550 Betten für Stomatologie, wohl alle an Hochschulkliniken). Auch für die ZÄ schließt ein 5jähriges Studium mit der Diplomprüfung ab. Nach der Approbation ist für jeden Diplomstomatologen die Fachausbildung in der Stomatologie obligatorisch (die Fachrichtung wird mit dem sowjetrussischen Fremdwort bezeichnet, heißt also nicht Zahnheilkunde). Sie führt zur staatlichen Anerkennung als FA für Allgemeine Stomatologie (Prakt. ZA), als FA für Kinderstomatologie oder als FA für Kieferorthopädie. Die Ausbildung wird an ambulanten Einrichtungen durchlaufen; dazu gehören Lehrgänge der Akademie für Ärztliche Fortbildung oder der (regional zuständigen) Bezirksakademie. Bestand Anfang 1974: 7.558 ZÄ, d. i. 1 ZA auf 2.247 Einw. (Bundesrepublik: 1958). Von ihnen waren immerhin 2.054 oder ca. 27 v. H. „in eigener Niederlassung“, also freiberuflich tätig. Es bestehen gegenwärtig 859 Staatliche ZA-Praxen, d. s. fast durchweg verstaatlichte Einzelpraxen, die verwaist sind oder deren Inhaber in den staatlichen Dienst übergegangen ist. Fast 4.500 ZÄ arbeiten in Ambulatorien, Polikliniken und Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens. B. Mittlere medizinische Fachkräfte Die medizinischen Fachkräfte ohne Hochschulausbildung sind schon von 1950–1955 nachdem Muster der UdSSR in eine systematische Ordnung gebracht worden, die, trotz vieler Änderungen in dem anfangs sehr schematischen Aufbau, in den Grundzügen bestehen geblieben ist. Unterschieden werden Mittlere medizinische Berufe und Medizinische Hilfsberufe. Einheitlich gelten die „Grundsätze für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Jede Stufe der Berufsausbildung soll auf zwei Wegen erreicht werden können: von der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (bzw. von der erweiterten Oberschule mit dem Abitur als Abschluß) aus im „Direktstudium“ mit rein schulischer Ausbildung in Fach- bzw. Hochschule mit eingeschobenen Praktika einerseits, andererseits aber von einer Lehr- oder Anlernausbildung im Anschluß an die (vorerst noch) 8klassige allgemeinbildende Schule her mit berufsbegleitenden Lehrgängen (Betriebsschulen und in Abend- oder Fernstudium bei Fach- und Hochschulen). Formal wie praktisch sollen beide Wege zu gleichen Ergebnissen führen, also zu gleichen Diplomen und gleichen Qualifikationen. Die Medizinischen Hilfsberufe (MHB) sind Lehrberufe mit ausbildungsbegleitendem Unterricht; die Ausbildung schließt ab mit dem Facharbeiterbrief. Beispiele: Apothekenfacharbeiter (früher Apothekenhelfer), Kinderpflegerin, Laborgehilfe, Desinfektor, Sektionsgehilfe. Der Facharbeiterbrief eröffnet — nach Bewährung in der praktischen Berufstätigkeit — den Zugang zur Fachschule und damit zur Weiterbildung in einem entsprechenden Mittleren medizinischen Beruf. Die Ausbildung der Mittleren medizinischen Berufe (MmB) erfolgt in Fachschulen, die 1960 aus dem allgemeinen Fachschulsystem herausgelöst und als [S. 381]„Medizinische Schulen“ dem Gesundheitsressort zugeordnet worden sind. Sie galten seitdem als Betriebsschulen, und die Absolventen erlangten formal keine „Fachschulqualifikation“, sondern einen Facharbeiterbrief. Seit dem 1. 9. 1974 sind sie Medizinische Fachschulen, bleiben aber den Einrichtungen des G. zugeordnet. Den bisher ausgebildeten Mittleren medizinischen Kräften (MmK) wird, soweit sie sich im Beruf bewährt haben, die „Fachschulqualifikation“ zuerkannt. Die Schulen bestehen in breiter Ausfächerung der Ausbildungsgänge bei allen Bezirkskrankenhäusern und Hochschulkliniken und — begrenzt auf die Krankenpflegeausbildung — bei fast allen großen Krankenhäusern. Für einige der Berufe ist die Ausbildung bei nur einer Schule zentralisiert (so: Apothekenassistent und Pharmazie-Ingenieur an der Pharmazieschule in Leipzig, Medizinische Assistenten an der Fachschule für MA in Ost-Berlin). Gesamtzahl der Schulen Anfang 1974: 60 mit ca. 31.000 Schülern. Voraussetzung für die Zulassung ist Abschluß der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Die Ausbildung zu den Grundberufen dauert 3 Jahre; in den ersten 2 Jahren wechselt der Schulunterricht mit Perioden berufspraktischer Ausbildung. Das 3. Jahr wird in „überwiegend vertiefender praktischer Ausbildung“ an einer Gesundheitseinrichtung absolviert. Sie schließt mit staatlicher Prüfung und staatlicher Anerkennung ab. Mehrjährige Bewährung in der Berufsarbeit ist Voraussetzung für die Weiterbildung. Sie wird meist im Fernstudium durchlaufen, also neben (reduzierter) Berufsarbeit mit nur periodischem Aufenthalt in der Schule. Die Dauer der Weiterbildung ist unterschiedlich; sie beträgt bis zu 3 Jahren. „Leiteinrichtung“ für die Aus- und Weiterbildung der MmB ist das Institut für Weiterbildung Mittlerer medizinischer Fachkräfte in Potsdam, das unter Aufsicht und Anleitung der Akademie für Ärztliche Fortbildung steht und vor allem Lehrpläne, Lehrmaterial u. ä. erarbeitet. Das Weiterbildungsprinzip hat zu größerer Durchlässigkeit zwischen den Berufen in vertikaler Richtung beigetragen; von der Lehrausbildung her kostet der Weg jedoch viel Zeit. Die Grenzen zwischen den Berufen in horizontaler Richtung sind fast undurchlässig. Weitaus die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet die Krankenpflegeausbildung. Die Schwierigkeiten der „Erwachsenenqualifizierung“ im G. sind leicht erkennbar: Ein berufsbegleitendes Abendstudium können nur große Krankenhäuser bieten; Fernstudium zwingt in der medizinischen Ausbildung, die besonders viel praktische Übungen erfordert, zu ausgiebigen „Hospitationen“, die periodisch bei der Fachschule abgeleistet werden müssen. Beides bewirkt eine sehr starke Fluktuation gerade der aktiven Kräfte und beeinträchtigt damit die Stetigkeit der Arbeit in den Einrichtungen der ambulanten wie der stationären Versorgung. Die wichtigsten MmB sind in Grundstufe und Weiterbildungsstufen (diese in Klammern, höhere Weiterbildungsstufen durch / abgesetzt): Krankenschwester, -pfleger (Operationsschw.; Schw. f. Intensivbehandlung; Fachkrankenschw. Psychiatrie; Stationsschw. / Abteilungsschw. / Ltd. Schw.; Betriebsschw.; Gemeindeschw. / Gesundheitsfürsorgerin; Hygiene-Inspektor/Ltd. Hygieneinspektor; Medizinischer Assistent — früher Arzthelfer). Sprechstundenschwester; Stomatologische Schw.; Kinderkrankenschw.; Hebamme; Diätassistent. Medizinisch-technischer Laborassistent (MT Fachassistent f. Klin. Chemie; für Bakteriologie-Serologie; für Histologie 7 Ltd. MT Laborassistent). Medizin, techn. Radiologie-Assistent (MT Fachassistent f. Strahlenbehandlung; f. Nuklearmedizin / Ltd. MT Radiologie-Assistent). Physiotherapeut (Arbeitstherapeut / Ltd. Physiotherapeut). Audiometrie-Phoniatrie-Assistent. Apothekenassistent (Pharmazie-Ingenieur). Zahntechniker (Zahntechnikermeister). Krippenerzieher (Ltd. Krippenerzieher). Von mehreren Grundberufen aus erreichbar: Medizinpädagoge, d. i. Lehrkraft für den berufsprakt. Unterricht; Ökonom im Ges.- und Sozialwesen. VII. Aufwand und Kosten Der Aufwand für das G. ist verhältnismäßig hoch. Die Zahl der Beschäftigten betrug 1973 300.000 Personen. Von ihnen hatten Hochschulabschluß 37.400, Fachschul- oder Facharbeiterabschluß 171.300. Das medizinische Fachpersonal einschl. angelernter Kräfte umfaßt 230.000 Beschäftigte, das sind ca. 3 v. H. aller Berufstätigen (Bundesrepublik: 3,3 v. H. unter Einschluß der mithelfenden Familienangehörigen in Arzt- und Zahnarztpraxen). Fast 60 v. H. der Beschäftigten sind in den stationären Einrichtungen tätig. Die Besetzung der Krankenhäuser mit medizinischen Fachkräften ist hoch: auf 1 Beschäftigten dieser Gruppe (ohne Ärzte) kommen in Bezirks- und Kreiskrankenhäusern 2,7 Betten (Bundesrepublik: 3,1). In den Staatlichen Arztpraxen werden je Arzt ca. 5.000 Neuzugänge und 13.000 Konsultationen im Jahr geleistet; auf jeden Arzt kommen 1,1 nichtärztliche Fachkräfte. Die Kosten je ärztlichen Arbeitsplatz betragen 44.000 Mark. In den Polikliniken (Ambulatorien in Klammern) sind die entsprechenden Zahlen: 3.200 (3.500) Neuzugänge, 8.500 (10.500) Konsultationen und 63.000 (55.000) Mark. Die „Fallkosten“ (ohne Arzneimittel) liegen also zwischen 9 und 20 Mark. Die Leistungen und Kosten der „Ärzte in eigener Niederlassung“ werden nicht bekanntgegeben. [S. 382]Die laufenden Ausgaben (Betriebsaufwendungen) des Staates einschließlich Leistungen der Sozialversicherung „für gesundheitliche Zwecke“, also Abgeltung der ärztlichen und der Krankenhausleistungen sowie der Arzneimittel, aber ohne Barleistungen (Krankengeld u. dergl.), machten (1973) mit 9,3 Mrd. Mark 10 v. H. von den Ausgaben im Staatshaushalt aus, vom „Produzierten Nationaleinkommen“ 7,4 v. H. (Bundesrepublik: ca. 5 v. H. des Bruttosozialproduktes). Über die Höhe der Investitionen fehlen verwertbare Angaben. VIII. Regionale Unterschiede Die insgesamt günstig erscheinende medizinische Versorgung weist Unterschiede zwischen den Bezirken auf, u. a. in der Dichte der Einrichtungen, in den Zahlen verfügbarer Ärzte und nichtärztlicher Fachkräfte und in den Zahlen der Krankenhausbetten, die erhebliche Verteilungsmängel erkennen lassen. Die Zahl der Einwohner je Arzt in ambulanten Einrichtungen ist in den Bezirken Neubrandenburg und Karl-Marx-Stadt um 54 bzw. 45 v. H. höher als im Bezirk Rostock. Die Unterschiede liegen im wesentlichen in der Facharztdichte mit Frauen- und Kinderärzten, weniger in der Besetzung mit Allgemeinärzten. Doch kommen auf jeden einzeln praktizierenden Arzt — Staatl. Praxen und niedergelassene Ärzte zusammen — in den ungünstigsten Bezirken (Suhl, Frankfurt [Oder]) doppelt soviel Einwohner wie in den günstigsten (Magdeburg, Gera). Die Zahl der Neuzugänge und der Konsultationen je Arzt und Jahr in Ambulatorien ist im Bezirk Suhl um 55 bzw. 48 v. H. höher als im Bezirk Rostock; ähnliche Belastungsunterschiede bestehen in den Polikliniken und staatlichen Arztpraxen. Die Zahl der Krankenhausbetten (ohne Psychiatrie und Tuberkulose) auf 10.000 Einw. ist in den bestgestellten Bezirken (Rostock, Potsdam, Gera) um mehr als 50 v. H. höher als in den schlechtestgestellten (Suhl, Frankfurt [Oder], Cottbus). In Ost-Berlin liegt die Arztdichte fast doppelt so hoch wie in den ungünstigsten Bezirken, die Krankenhaus-Bettendichte um 60 v. H. höher. Dem größeren Bettenangebot entspricht aber nicht etwa eine um so geringere Auslastungsquote; vielmehr ist auch die Zahl der Behandlungsfälle größer. Einige Bezirke sind — gemessen am mittleren Stand der DDR — durchgängig unterversorgt. Das sind Bezirke mit vorwiegend agrarischer Struktur (Cottbus, Neubrandenburg, Schwerin) und solche ohne stark geförderte industrielle Struktur (Dresden, Karl-Marx-Stadt), während umgekehrt einige Bezirke mit bevorzugten Wirtschaftszweigen (Rostock, Gera, Leipzig) auch mit medizinischen Einrichtungen stark besetzt sind. Ost-Berlin liegt an der Spitze aller Bezirke. Noch stärker tritt die Unterversorgung hervor, wenn man industrielle Ballungszentren mit agrarischen Regionen vergleicht. Darüber wird statistisches Material nicht veröffentlicht. Die Verzerrungen in der Versorgungsstruktur sind im wesentlichen Folge der bevorzugten Ausstattung geförderter Gebiete mit hochwertiger medizinischer Ausrüstung und Wohnraum. Beides läßt die Aufnahme einer Tätigkeit für Ärzte in Krankenhäusern und Polikliniken attraktiv erscheinen. Es wirkt sich zum Nachteil der elementaren Versorgung aus. IX. Planprojektion und Korrekturen In der Folge des VIII. Parteitages der SED (1971) ist am 25. 9. 1973 in einem „Gemeinsamen Beschluß des ZK der SED, des Ministerrats und des Bundesvorstandes des FDGB“ ein detailliertes Programm „zur Verbesserung der medizinischen Betreuung der Bevölkerung“ festgelegt worden: Die „ambulante und stationäre Grundbetreuung“ soll nachdrücklich gefördert werden, besonders in Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde. In denjenigen „Gebieten, die ärztlich noch nicht ausreichend besetzt sind, ist die Zahl der Fachärzte zielgerichtet zu erhöhen“. Die „ambulanten Betreuungskapazitäten“ sollen in Neubauzentren durch leistungsfähige Polikliniken und Ambulatorien, „entsprechend den territorial unterschiedlichen Bedürfnissen“, aber auch — besonders auf dem Lande — „durch Schaffung von kleineren Ambulatorien und Staatlichen Arztpraxen“ erweitert werden. Die ambulante Betreuung soll auf den wichtigsten Fachgebieten verstärkt werden, „um die Diagnostik- und Wartezeiten zu verkürzen“ und „dem Arzt mehr Zeit für individuelle Beratung und Behandlung seiner Patienten zur Verfügung“ zu stellen. Dafür soll nicht nur die Zahl der Ärzte insgesamt noch weiter gesteigert werden, so daß ein Arzt auf 520 Einw. kommt. Auch der „oft übertriebene Ausbau spezialisierter Betreuungssysteme“ soll eingeschränkt und die Zahl der „Ärzte und Schwestern in Leitungsfunktionen vermindert“ werden, zugunsten unmittelbarer Arbeit am Kranken. Der Bau neuer Krankenhäuser in Suhl, Neubrandenburg, Schwerin, Cottbus und Frankfurt/Oder ist im Rahmen des nächsten Fünfjahrplans (1976–1980) vorgesehen. Die Investitionsmittel für das G.- und Sozialwesen sollen in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt werden. Den Ärzten und den übrigen Fachkräften soll die Tätigkeit in der Grundversorgung (einschl. Frauenheilkunde und Innerer Medizin) attraktiv gemacht werden: „Neue und erprobte wissenschaftliche Erkenntnisse werden den in der medizinischen Praxis tätigen Ärzten rascher und übersichtlicher zugängig gemacht.“ Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen können eine Zusatzvergütung bis zu 8 v. H. erhalten; ihre Altersversorgung wird verbessert (auch die der Ärzte in eigener Niederlassung). Für sie wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen, „um sie seßhaft zu machen“. [S. 383]Eine ungewöhnlich große Zahl von Kommentaren läßt erkennen, daß dieser gemeinsame Beschluß auf die lange erwartete Korrektur von Mängeln zielt, die in der medizinischen Versorgung entstanden sind. Ein besonders wichtiger Punkt ist das Ziel, das am Anfang des Beschlusses gesetzt ist, „die vertrauensvollen Beziehungen der Bürger zu den Gesundheitseinrichtungen zu vertiefen“. In der Allgemeinmedizin und in der Kinderheilkunde sollen „die Bürger überall von ihrem Recht Gebrauch machen können, den Arzt ihres Vertrauens (Hausarzt) zu wählen und ohne Schwierigkeiten dessen Rat … und Hilfe in Anspruch zu nehmen“. Das geht weit über bloße Verbesserung von Organisation und Ausstattung des G. hinaus. Es bedeutet begrenzte „freie Arztwahl“ und ist eine klare Abkehr vom Bereichsarztsystem. Dieses ist von der Bevölkerung nicht angenommen worden. Die Forderung weiter Teile der Bevölkerung nach „individueller Beratung und Behandlung“ hat sich vorerst durchgesetzt. X. Leistungen und Erträge Die Leistungen der Einrichtungen des G. unterscheiden sich in Diagnostik und Behandlung ihrer Zahl nach wohl nicht wesentlich von denen in der Bundesrepublik Deutschland, soweit das Fehlen von Angaben über die in eigener Niederlassung tätigen Ärzte ein Urteil zuläßt: In den staatlichen Einrichtungen kommen auf jeden Einwohner ca. 3 Behandlungsfälle pro Jahr, auf jede Behandlung 2,4 Beratungen; die Ärzte in eigener Niederlassung stellen ein Siebentel der ambulant tätigen Ärzte, ihr Leistungsanteil dürfte aber über dem der übrigen liegen. In den Krankenhäusern werden — ohne Fachabt. für Psychiatrie, Tuberkulose und andere Langlieger — 7,6 v. H. der Einw. pro Jahr stationär behandelt (Bundesrepublik: 7,3 v. H.). Über die Behandlung hinaus sind Vergleiche direkt nicht möglich: Die Leistungen an Vorsorge, Früherkennung und Nachsorge sind nicht vergleichbar. Die Erträge medizinischer Leistungen sind schwer zu vergleichen. Der Krankenstand liegt ständig zwischen 5 und 6 v. H. der Beschäftigten, also in ähnlicher Höhe wie in der Bundesrepublik, wird aber anders berechnet. Die Zahl der Männer, die zwischen dem 55. und dem 65. Lebensjahr aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden, oder umgekehrt die Erwerbsquoten der älteren Männer, lassen sich aufgrund veröffentlichten demographischen Materials nicht ermitteln, frühzeitige Berentung mag also häufiger sein als die Staatsorgane wünschen. Indessen ist die Lebenserwartung in der DDR durchgängig höher als in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar bei den Frauen vom 40. Lebensjahr an um ca. 0,5 Jahre, bei den Männern zwischen 50 und 70 Jahren um etwa 1,0 Jahre. Ähnlich auffällig sind Unterschiede in der Sterblichkeit der Kinder vor und unmittelbar nach der Geburt (perinatale Sterblichkeit): Bereinigt man die Zahlen der DDR und der Bundesrepublik von den Wirkungen statistisch verschiedener Erfassung, so ergibt sich in der DDR (bei sonst gleicher Summe von Totgeburtlichkeit und Säuglingssterblichkeit) eine eindeutig geringere Frühsterblichkeit vom 2. bis zum 7. Tag nach dej Geburt um 3,0 v. T. Sie hängt mit der geringeren Häufigkeit von Frühgeburten, und diese möglicherweise mit der umfassenden Vorsorge in der Schwangerschaft zusammen. Man wird die Erträge des G. der DDR somit nicht gering schätzen dürfen. XI. Forschung und Forschungsorganisation Die medizinische Forschung (mF.) in der DDR ist bis in die 60er Jahre, wie in der Sowjetunion, von ideologisch begründeten Beschränkungen in ihrer Entwicklung gehemmt worden. Selbst als sich die sowjetische Medizin davon freimachte, ist die DDR nur zögernd gefolgt. Am deutlichsten ist dies an der relativ späten Aufnahme psychoanalytischen und psychosomatischen Gedankenguts zu erkennen. Die offizielle mF. hatte daher zunächst den Anschluß an die internationale Entwicklung verloren. Das ist heute überwunden. Grundlagenforschung in der Medizin ist in erster Linie Aufgabe der Akademie der Wissenschaften, die eine beträchtliche Zahl leistungsfähiger Institute für mF. unterhält, darunter die Institute für Krebsforschung (Berlin-Buch), für Ernährungsforschung (Bergholz-Rehbrücke bei Potsdam) und für Kreislaufregulationsforschung. Grundlagenforschung wird auch in einer Anzahl gut ausgestatteter Hochschulinstitute betrieben. MF. zur Förderung der Erkennung und Behandlung bestimmter Krankheiten ist Aufgabe zahlreicher Hochschulinstitute, die in ihrer Ausrüstung dafür vergleichbaren Instituten westlicher Länder technologisch kaum, in der Vielfalt verfügbarer Geräte hingegen zuweilen beträchtlich nachstehen. Der Koordinierung dienen die Wissenschaftlichen Gesellschaften (für nahezu jedes Spezialgebiet). Anwendungsorientierte mF. dagegen ist überwiegend Aufgabe staatlicher Forschungs-Institute, die dem Ministerium für G. unterstehen (so die Institute für Arbeitsmedizin, für Arzneimittelwesen, für Bäder- und Kurortwissenschaft, für Diabetes-F., für Hygiene des Kindes- und Jugendalters, für Lungenkrankheiten und Tuberkulose usf.). 1970 ist ein Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für G. errichtet worden (Statut vom 1. 10. 1970). Er soll Empfehlungen über Ziele und Methoden der mF. ausarbeiten. Dabei geht es besonders um Konzentration und „Profilierung“ der F. und ihrer Institute und um die Festlegung von Forschungsschwerpunkten. Er soll ferner die Durchführung und Erfüllung der gesetzten Aufgaben überwachen. Wichtigste [S. 384]Aufgabe dieses Rates ist es, die Kooperation und Koordinierung der F.-Einrichtungen; er soll das Zusammenwirken in komplexen wissenschaftlichen Arbeiten und einen optimalen Informationsfluß sichern. Der Rat ist aus führenden Vertretern der medizinischen Wissenschaft und Praxis sowie angrenzender F.-Gebiete zusammengesetzt. Er bildet „Problemkommissionen“, diese ihrerseits Arbeits- und Expertengruppen. Präsident und Mitglieder werden vom Minister für G. berufen, und zwar für jeweils 4 Jahre. Derzeitiger Präsident (1974) ist Prof. Dr. Kraatz (Gynäkologe). Im November 1970 hat der Staatsrat einen „Beschluß zur weiteren Entwicklung der mF. und der Wissenschaftsorganisation in der Medizin und über die Hauptaufgaben der mF. im Perspektivplanzeitraum“ veröffentlicht: Darin wird ein Gesamtplan der mF. gefordert und dem Ministerium für G. aufgetragen, ein System der Planung, Leitung und Organisation der mF.-Vorhaben durchzusetzen. Als Hauptgegenstände werden genannt Herz- und Kreislaufkrankheiten, Geschwulstkrankheiten, Immunologie und Infektionsschutz sowie Arbeitsmedizin, ferner ein analytisch-diagnostisches System zur Verbesserung und Beschleunigung der medizinischen Diagnostik. Die mF. soll damit mehr als bisher auf die Zweckbezogenheit und Anwendbarkeit ihrer Ergebnisse orientiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 375–384
Gesundheitswesen (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 375] I. Struktur- und Organisationsprinzipien Das G. ist staatlich organisiert. Struktur und Organisation gleichen weitgehend, sieht man von dem niedrigen Prozentsatz privat praktizierender Ärzte und Zahnärzte, der Existenz kirchlicher Krankenhäuser und Pflegeheime z. B. ab, denen des G. der UdSSR. Das System ist durchgängig gegliedert in Hygiene-Aufsicht,…
DDR A-Z 1975
Verlagswesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Angeleitet und kontrolliert wird das V. durch das Ministerium für Kultur, dem es (nach seinem Statut von 1964) obliegt, „auf die Entwicklung einer vielseitigen, sozialistischen, schöngeistigen Literatur zu orientieren und insbesondere jene literarischen Werke zu fördern, die die Gegenwart in fortschrittlichem Geiste darstellen; das literarische deutsche und ausländische kulturelle Erbe zu pflegen; die Bewegungen der schreibenden Arbeiter und Bauern zu unterstützen, um im Geist des Bitterfelder Weges die breite künstlerische Selbstbetätigung auf literarischem Gebiet zu fördern“. Zuständig ist seit Anfang 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im MfK. (Leiter: Klaus Höpcke); sie übernahm die Aufgaben der bisherigen Abteilung Literatur und Buchwesen sowie der VVB Verlage und des Druckerei- und Verlagskontors. Die graphische (in der DDR „polygraphische“) Industrie und neuerdings auch die Buchbindereien unterstehen dagegen dem Ministerium für Leichtindustrie. Die Hauptverwaltung hat „die Verlage zu lizenzieren, die unterstellten Verlage anzuleiten und für eine zweckentsprechende Arbeitsteilung zwischen den Verlagen Sorge zu tragen; die thematische Jahres- und Perspektivplanung der Verlage anzuleiten, zu koordinieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren; die Manuskripte der Buchverlage und die Erzeugnisse der nicht lizenzierten Verlage (Gelegenheitspublikationen, lokale Festschriften, Heimatblätter usw. D. Red.) zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen“; sie leitet ferner auch den Buchhandel, vornehmlich den Volksbuchhandel, und das allgemeinbildende Bibliothekswesen fachlich und ideologisch an. Die Editionspläne sind außerdem auf Verlegerkonferenzen Gegenstand von Kritik und Selbstkritik. Die „Begutachtung“ der Verlagsprogramme zielt u. a. auf deren klare Abgrenzung durch Zuweisung thematischer Zuständigkeiten ab; auch werden „Schwerpunkttitel“ festgelegt, deren Produktion unter Hintanstellung aller sonstigen Vorhaben besonders zu fördern ist. Um das System der Steuerung zu vervollständigen, werden Autorenverpflichtungen im Sinne des Vertragsgesetzes angestrebt. Seit einer Anordnung vom 7. 2. 1966 bedürfen schließlich Erwerb und Vergabe von urheberrechtlichen Nutzungsberechtigungen (Lizenzen) im Verkehr mit Partnern außerhalb der DDR vor Abschluß eines Vertrages der Genehmigung durch das Büro für ➝Urheberrechte. Bei der Vergabe kann die Genehmigung davon abhängig gemacht werden, daß die Nutzungsberechtigung zuvor einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung in der DDR angeboten wurde. Nach dem „Perspektivprogramm“ der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, das im Febr. 1965 veröffentlicht wurde, sollen die staatlichen Organe die Voraussetzungen dafür schaffen, „daß zu gegebener Zeit eine allmähliche Ersetzung der staatlichen Kontrolle und die volle Eigenverantwortlichkeit der Verlage erfolgen kann“. 1973 waren an der Buch-, Zeitschriften-, Kunstblätter- und Musikalien-Produktion annähernd 90 Verlage beteiligt. Obschon nachprüfbare Angaben über die Eigentumsverhältnisse im V. nicht veröffentlicht werden, lassen sich etwa 60 Verlage, darunter alle größeren, einwandfrei als entweder „volkseigen“ (d. h. Staatsverlage) oder „organisationseigen“ (d. h. im Besitz von Parteien, Massenorganisationen usw.) identifizieren. Etwa 20 Verlage waren (von den 3 kirchlichen abgesehen) wahrscheinlich noch Privateigentum; ihr Anteil an der Produktion dürfte (nach Titeln) unter 5 v. H. gelegen haben. Alle staats- und organisationseigenen Verlage wurden 1959 in einer VVB Verlage zusammengeschlossen; diese VVB wurde 1962 aufgelöst und in die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur überführt. Zu den volkseigenen Verlagen gehören u. a. das Bibliographische Institut, die Verlage Breitkopf & Härtel, Brockhaus, Gustav Fischer, Niemeyer, Reclam, Seemann, Teubner, Thieme, die enteignet wurden; die meisten produzieren trotzdem unter dem gleichen Namen wie in der Bundesrepublik Deutschland. Einzelne Ministerien haben eigene Verlage; der Staatsverlag der DDR bringt seit Anfang 1963 die amtlichen Veröffentlichungen der Volkskammer, des Staatsrates usw. heraus. Der Ost-Berliner Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Urania-Verlag der Urania und der Verlag Tribüne dem FDGB. [S. 904]Die Buchproduktion brachte 1973 (einschl. Broschüren und Nachauflagen) 5.330 Titel, darunter 912 Übersetzungen, in einer Auflage von 119,7 Mill. Exemplaren auf den Markt, womit sich die Gesamtauflage im Verhältnis zu 1955 nahezu verdoppelt hat. Auch in der technischen Qualität hat die Produktion in manchen Bereichen den alten Standard des „Leipziger Platzes“ wieder erreicht; wie in der Bundesrepublik Deutschland werden die „Schönsten Bücher des Jahres“ ausgezeichnet. Die Auflagen der Bücher liegen im Durchschnitt höher als in der Bundesrepublik Deutschland, doch sind die Größen aus verschiedenen Gründen schwer vergleichbar; neben der Breite und Vielfalt des Angebots in der Bundesrepublik Deutschland ist zu berücksichtigen, daß die Auflagen vieler Titel, und insbesondere der „Bestseller“ in der DDR, wenn nicht gesteuert, so doch beeinflußt sind durch den Pflichtbedarf der Bibliotheken, durch den Verbrauch von Prämien und Buchgeschenken der „gesellschaftlichen Organisationen“ und durch die Absperrung des Lesepublikums von der Literatur der Bundesrepublik Deutschland und des „kapitalistischen“ Auslandes. Die Bemessung der Auflagen ist daher auch nicht allein oder in erster Linie abhängig von der Nachfrage, sondern von den Direktiven des Literaturapparates. Im Absatz der Fachliteratur schlägt sich aber auch die von der SED verbreitete „Atmosphäre des Lernens“ positiv nieder. Lizenzausgaben oder Übersetzungen „westlicher“ Literatur, die in ideologisch bestimmter Auswahl zugelassen werden, aber auch Unterhaltungsliteratur jeglichen Niveaus ohne politischen Einschlag, sind meist schnell vergriffen. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert; im Verkehr mit der Bundesrepublik Deutschland vollzieht er sich im Rahmen des innerdeutschen Handels. Kulturpolitik; Zeitschriften; Literatur und Literaturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 903–904 Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlusteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Angeleitet und kontrolliert wird das V. durch das Ministerium für Kultur, dem es (nach seinem Statut von 1964) obliegt, „auf die Entwicklung einer vielseitigen, sozialistischen, schöngeistigen Literatur zu orientieren und insbesondere jene literarischen Werke zu fördern, die die Gegenwart in…
DDR A-Z 1975
Produktionsmittel (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist all das, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug. Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses (Arbeitsteilung, Kooperation) und mit dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik vervollkommnen sich die Arbeitsmittel, nehmen Menge und Verwendungsmöglichkeiten der Arbeitsgegenstände zu und wächst die Zahl der erzeugten unterschiedlichen [S. 680]Produkte. Der technologische und gesellschaftliche Entwicklungsstand der Arbeitsmittel gilt als Gradmesser für die Herrschaft des Menschen über die Natur. Die Zurechnung der Erzeugnisse zu den P. erfolgt nach ihrem überwiegenden Verwendungszweck: Entweder gehen sie wieder in den Produktionsprozeß ein oder werden individuell bzw. gesellschaftlich konsumiert (Konsumtionsmittel). Die Entwicklung der P. vollzieht sich gegenwärtig vor allem im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Revolution, die die Zeitspanne zwischen neuen Entdeckungen und ihrer technischen Realisierung verkürzt. Im Kapitalismus befinden sich die entscheidenden P. in Privateigentum, d. h. in Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnis einzelner Kapitalbesitzer bzw. monopolistischer Vereinigungen. Da der marxistische Eigentumsbegriff nicht nur die Beziehung zwischen Kapitalbesitzer und seinen P. erfaßt, sondern auch die Beziehungen der Menschen im Produktionsprozeß umgreift, drückt das Privateigentum an P. auch die gesellschaftliche Beziehung zwischen Eigentümer und Nichteigentümer an P. aus. Insofern werden auch die P. als Kapital betrachtet, als sie einen Wert darstellen, der mittels fremder Arbeit einen Mehrwert produziert, den sich der P.-Besitzer aneignet (Wert- und Mehrwerttheorie). Privateigentum an P. wird als Schranke für ihre Weiterentwicklung angesehen, da der hohe Grad der Vergesellschaftung der Produktion die Verfügung der ganzen Gesellschaft über die P. und über die mit ihrer Hilfe erzeugten Güter erfordere. Mit dem erklärten Ziel, einerseits diese Schranke aufzuheben und andererseits die modernen P. im Interesse der ganzen Gesellschaft einzusetzen, seien im Sozialismus die entscheidenden P. in gesellschaftliches Eigentum übergeführt worden. Sie sollen nicht mehr Kapital sein, sondern den stofflichen Inhalt der Produktionsfonds bilden. Ihre Weiterentwicklung vollziehe sich im entwickelten Sozialismus über die sozialistische Automatisierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 679–680 Produktionskosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsmittelhandelSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist all das, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug. Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des…
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Korrespondenten (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Für die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist seit dem 22. 2. 1973 eine neue VO in Kraft, die die vorhergehende vom 17. 11. 1969 ablöste. Die neue ausführliche VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. 2. 1973 und die gleichzeitig veröffentlichte Erste Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1973, Nr. 10) regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K. auferlegten Beschränkungen. Die Akkreditierung von Publikationsorganen, Presse-, Nachrichten- und Bildagenturen, Rundfunk- und Fernsehstationen und Wochenschauen anderer Staaten und deren ständige K. erfolgt durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR „in der Regel auf der Grundlage der Reziprozität“. Anträge auf Eröffnung eines Büros und die Akkreditierung ständiger K. sind schriftlich an den „Leiter des Bereichs Presse und Information“ des DDR-Außenministeriums zu richten. Auch die journalistische Tätigkeit von Reise-K. ist genehmigungspflichtig. Die „Arbeitsgenehmigung“ wird erteilt von der „Abteilung Journalistische Beziehungen“ des DDR-Außenministeriums. Alle K. haben sich bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit in der DDR an festgelegte „Grundsätze“ zu halten, die im jeweiligen Interesse der DDR ausgelegt werden können: Sie haben „Verleumdungen oder Diffamierungen der DDR, ihrer staatlichen Organe und ihrer führenden Persönlichkeiten sowie der mit der DDR verbündeten Staaten zu unterlassen“. Die K. sind verpflichtet, die Abteilung Journalistische Beziehungen des Außenministeriums über Reisen außerhalb Ost-Berlins vorher zu informieren und alle journalistischen Vorhaben (Reportagen, Interviews etc.) in staatlichen Organen und Einrichtungen, volkseigenen Kombinaten und Betrieben sowie in Genossenschaften und Interviews mit führenden Persönlichkeiten bei der gleichen Abteilung zu beantragen. Die Vorhaben können nur nach amtlicher Genehmigung verwirklicht werden. Bei Verletzung der Grundsätze und der Akkreditierungsbestimmungen kann dem Publikationsorgan oder dem K. die Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung jederzeit entzogen werden. An (stufenweisen) Strafmaßnahmen sind vorgesehen: die Verwarnung des K.; der Entzug der Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung und die Ausweisung des K.; die Schließung des Büros des Publikationsorgans. Die Dienstfahrzeuge und die privaten Personenkraftwagen der in der DDR akkreditierten Korrespondenten erhalten ein besonderes Kennzeichen. Infolge der Vereinbarungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatten bis Anfang 1974 43 westdeutsche und West-Berliner Redaktionen, einschließlich Rundfunk und Fernsehen, Anträge auf Akkreditierung von ständigen K. gestellt. Vier K. westdeutscher Tageszeitungen („Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, „Westfälische Rundschau“, „Süddeutsche Zeitung“, „Neue Ruhr-Zeitung“), je ein K. der SPD-Wochenzeitung „Vorwärts“ und des Nachrichten-Magazins „Der Spiegel“ sowie der Deutschen Presseagentur (dpa) waren zu diesem Zeitpunkt bereits in Ost-Berlin akkreditiert. 21 weitere Redaktionen hatten eine verbindliche Akkreditierungszusage erhalten, 10 Antragsteller waren abgelehnt worden, fünf hatten keine Antwort erhalten. In Bonn waren zur gleichen Zeit bereits seit Jahren vier K. aus der DDR tätig: zwei für die staatliche Nachrichtenagentur ADN, einer für das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ und einer für das Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat. Reise-K. aus der DDR und westdeutsche Mitarbeiter von DDR-Publikationsorganen waren schon immer in der Bundesrepublik tätig. 1973 erteilten die DDR-Behörden, nach eigenen Angaben, 1121 Einreisegenehmigungen für Reise-K. aus der Bundesrepublik. Die Informationsmöglichkeiten für K. anderer Staaten in der DDR sind, neben den Bestimmungen der zitierten Verordnung, zusätzlich beschränkt durch die parteiliche Informations- und Medienpolitik und die strengen Geheimhaltungsvorschriften (Auskunftsverbote). Die Informationspolitik der SED wird als gezielte Informationszuteilung gehandhabt: Pressekonferenzen, „Pressebesprechungen“, Partei-Informationen, ADN-Hintergrundmaterial und Interview-Partner sind nicht allen K. in gleichem Umfang zugänglich, auch den K. aus kommunistisch-sozialistischen Ländern nicht. Es wird ferner unterschieden nach K. regierender und nichtregierender kommunistischer Parteien und nach politischer Zuverlässigkeit („Linientreue“). Ebenso unterschiedlich, und den aktuellen Interessen der DDR untergeordnet, wird Informationspolitik gegenüber allen anderen K. getrieben. In der DDR selbst stellt die Tätigkeit der Volks-K. eine spezifische Form gesellschaftlicher Mitwirkung dar: „Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft, Institutionen und Organisationen, die von einer Redaktion zu regelmäßiger, organisierter ehrenamtlicher Mitarbeit an einer Zeitung ausgewählt wurden und diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag betrachten“. Auch der DDR-Rundfunk zählt zu seinen Mitarbeitern Volks-K. Die „Volkskorrespondentenbewegung“ entstand 1948 [S. 473]nach sowjetischem Vorbild und genießt gesetzlichen Schutz. Zur Zeit sind etwa 20.000 Volks-K., zumeist als Mitarbeiter von Kreisredaktionen, für die Lokalseiten tätig, z. B. 36 in den letzten Jahren für die Kreisausgabe Sondershausen des SED-Bezirksorgans Erfurt „Das Volk“. Die Volks-K. werden von den Redaktionen angeleitet und regelmäßig politisch-ideologisch geschult. Sie berichten als Informanten ihren Redaktionen hauptsächlich aus dem eigenen Berufs- und Lebensbereich, wo sie zugleich als „Vertrauensleute der sozialistischen Presse“ gelten. Sie sollen darüber hinaus „Schrittmacher und Organisatoren“ bei der Lösung ökonomischer Probleme sein (Sozialistischer Wettbewerb). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 472–473 Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KostenrechnungSiehe auch die Jahre 1979 1985 Für die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist seit dem 22. 2. 1973 eine neue VO in Kraft, die die vorhergehende vom 17. 11. 1969 ablöste. Die neue ausführliche VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. 2. 1973 und die gleichzeitig veröffentlichte Erste Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1973, Nr. 10) regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K.…
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Hauptbuchhalter (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder dem Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine innerbetriebliche Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des „einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik“ im Betrieb, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen. Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn- und Verlustrechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Darüber hinaus hat der H. dafür Sorge zu tragen, daß die betrieblichen Mittel mit größter Sparsamkeit und möglichst hohem Nutzen eingesetzt werden. Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z. B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs — bei Abstimmung mit dem Betriebsdirektor — eingesetzt bzw, abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen Anordnungen im Betrieb durchzusetzen und „die staatlichen Interessen ohne Rücksicht auf Personen oder Funktionen zu wahren“. Weiterhin ist er verpflichtet, den Betriebsleiter „rechtzeitig über Planabweichungen und deren Ursachen in Kenntnis zu setzen“ sowie entsprechende Maßnahmen zur Überwindung der Mängel zu fordern. Dem H. obliegt es nicht nur, bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten den Direktor des Betriebes zu informieren, sondern bei schwerwiegenden Verstößen auch den Minister der Finanzen und den seinem Betrieb übergeordneten Minister in Kenntnis zu setzen. Der Minister der Finanzen hat zudem das Recht, ihm direkte Anweisungen über Kontrollaufgaben zu erteilen sowie über deren Durchführung Berichte zu verlangen. Mit dem direkten Anordnungsrecht des Ministers der Finanzen ist der H. in eine doppelseitige Rolle gezwängt, einmal die Interessen des Betriebes vertreten zu wollen und zum anderen als verlängerter Arm zentraler Organe eine umfangreiche Kontrolle realisieren zu müssen. Mit dieser seit 1971 erheblich aufgewerteten Stellung als staatlicher Kontrolleur im Betrieb sind Konflikte zwischen betrieblichen und staatlichen Interessen auf die Person des H. konzentriert. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 401 Hauptauftragnehmer (HAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der…
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Information (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Informationsbegriff Eine I. ist eine Abbildung objektiver Zusammenhänge der realen Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen im Bewußtsein der Menschen. Sie bezeichnet mit anderen Worten eine Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Benachrichtigung oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Eine I. soll möglichst umfassend, jedoch frei von unwesentlichen Aussagen, sowie genau sein und zum richtigen Zeitpunkt vorliegen. Wissenschaftliche Präzisierung erlangt der Begriff der I. vor allem im Rahmen der Kybernetik (Informationstheorie), zu deren Grundbegriffen er gerechnet werden muß. Darüber hinaus ist er auch für die Informations- und Dokumentationswissenschaft von Bedeutung. Im Leitungs- und Planungssystem der DDR nehmen insbesondere sogenannte ökonomische I. eine besondere Stellung ein. Man unterscheidet hier entsprechend ihrer Funktion: Plan-I., Berichts-I., unterrichtende I. sowie Direktiv- oder Weisungs-I. Plan-I. beziehen sich auf die Leitung und Planung zukünftiger Prozesse (Prognose-I., I. der Fünfjahr- und Jahresvolkswirtschaftsplanung, I. der eigenverantwortlichen kurz-, mittel- und langfristigen Planung). Berichts-I. beziehen sich auf vergangene bzw, sich gegenwärtig vollziehende Prozesse (z. B. statistische I., Analysen, operative Berichterstattungen usf.). Unterrichtende 1. bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Plan-I. Für die Leitung stellen sie ein brauchbares Hilfsmittel bei der Entscheidungsfindung dar. Direktiv- oder Weisungs-I. tragen sowohl für einzelne Leitungsbereiche (Betriebe, Kombinate, Industriezweige usf.) als auch für einzelne konkrete Prozesse verbindlichen Charakter. II. Informationstheorie (Nachrichtentheorie) Die I.-Theorie ist eine mathematische Theorie, die sich mit den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Übermittlung und Verarbeitung von I. befaßt. I. sind vor allem unter vier Aspekten zu betrachten. Zu unterscheiden ist zwischen dem nachrichtentechnischen (syntaktischen), dem semantischen, dem pragmatischen und dem sigmatischen Aspekt. Der nachrichtentechnische Aspekt der I. ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen Empfänger (Rezeptor) zu einem Regler bzw. einem Effektor (ausführendes Organ des Reglers) zuverlässig und schnell weitergegeben werden. Dabei wird jede einzelne I.-Einheit als ein „bit“ bezeichnet. Ein „bit“ (von engl, binary digit: Binärstelle, Binärentscheidung, Binärziffer) ist das quantifizierte Maß für den I.-Gehalt. Der syntaktische Aspekt der I. bezieht sich lediglich auf einzelne Nachrichten, Signale, Zeichen bzw. Zeichenmengen (Semiotik). Das materielle System, durch das Nachrichten laufen, wird als Kommunikationskanal bezeichnet. Kommunikationskanäle können in verschiedenen Formen erscheinen. Der Weg der Nachrichten bzw. Signale wird auch „Signalflußweg“ genannt. Dabei stehen die Übergangsfunktionen der einzelnen Nachrichten durch die einzelnen Abschnitte des Kommunikationskanals im Vordergrund der Betrachtung. Wenn in der I.-Übertragung eine Kürzung der Signalmenge möglich ist, ohne daß ein I.-Verlust eintritt, spricht man von „Redundanz“. Die verschiedenen „Bedeutungen“ der Nachrichten, Signale oder Zeichen, ihr ihnen vom Sender und/oder Empfänger verliehener „Sinn“ werden als der semantische Aspekt der I. aufgefaßt. Der pragmatische Aspekt der I. bezeichnet die Beziehungen zwischen den Nachrichten, Signalen oder Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern. Der sigmatische Aspekt der I. schließlich bezieht sich auf die Relationen zwischen Zeichen und dem, was diese bezeichnen. I. sind nur im Zusammenhang mit informationellen Kopplungen zwischen (kybernetischen) Systemen verständlich. Insofern kann die I. auch als ein Teilgebiet der Kybernetik angesehen werden, die als eine Theorie dynamischer selbstregulierender Systeme auch die mit solchen Systemen verbundenen informationellen Prozesse untersucht. Sowohl die I. als auch der I.-Begriff haben für zahlreiche angewandte Wissenschaften erhebliche Bedeutung erlangt: so für Psychologie und Pädagogik, Biologie (Neurophysiologie), Wirtschaftswissenschaften (kybernetische Planungsmethoden), Technik (Steuerungs- und Regelungstechnik, elektronische Datenverarbeitung und Automation). In der DDR begann man sich seit etwa Ende der 50er Jahre mit der I. auseinanderzusetzen (Kybernetik). Die I. hat seitdem auch hier für zahlreiche angewandte Wissenschaftsdisziplinen Bedeutung er[S. 417]langt. Seit 1963 wurden aufgrund der durch den VI. Parteitag der SED eingeleiteten Reformen in zunehmendem Maße auch Erkennmisse der I. berücksichtigt, um Leitungs- und Entscheidungsprobleme sowohl in Betrieben, Kombinaten und Industriezweigen als auch im Partei- und Staatsapparat zu lösen. Seit etwa 1967, nach dem VII. Parteitag der SED, werden Erkenntnisse der I. u. a. für die Entwicklung computergestützter I.-Systeme (elektronische ➝Datenverarbeitung) berücksichtigt. Im Rahmen der sozialistischen ökonomischen Integration wurden auf der Grundlage des Komplexprogramms der RGW-Länder — vornehmlich jedoch in Zusammenarbeit mit der UdSSR — die Arbeiten auf diesem Gebiet intensiviert. III. Informations- und Dokumentationswissenschaft Probleme des I.-Wesens und der Dokumentation haben in den letzten Jahren aus folgenden Gründen an Bedeutung zugenommen: 1. Mit dem sprunghaften quantitativen Ansteigen von Forschung und Entwicklung nimmt die Zahl der in den Dokumentationen enthaltenen I. entsprechend schnell zu. 2. Sowohl die Spezialisierung von Wissenschaftsdisziplinen und die damit verbundene Interdependenz von Wissenschaften als auch die Etablierung neuer Wissenschaftsdisziplinen und -zweige erhöht nicht nur das I.-Bedürfnis, sondern führt zu einer steigenden Zuwachsrate der Veröffentlichungen. 3. Die Internationalisierung der Wissenschaften macht Maßnahmen erforderlich, die die Zugänglichkeit von Dokumentationen erleichtern und das I.-Bedürfnis befriedigen. Die bisherigen traditionellen bibliothekarisch-bibliographischen Methoden und Mittel erwiesen sich als unzureichend, möglichst aktuelle, exakte, vollständige und gleichzeitig überschaubare I. zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung neuer Methoden für die Sammlung, Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung von I. wurde daher international als unbedingt notwendig erkannt, um die bestehenden Probleme zu lösen. In allen Industrieländern, gleich welcher Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, setzten daher umfangreiche Aktivitäten im Hinblick auf eine möglichst effektive Lösung des I.-Problems ein. In der DDR wurde ab etwa 1966 zunächst die „Information und Dokumentation“ (ID.) als eine selbständige Disziplin entwickelt. Ziel dieser neuen Wissenschaft sollte es sein, nach modernsten Methoden eine Auswahl der Dokumentationen vorzunehmen und diese inhaltlich zu analysieren und zu klassifizieren. Die wachsende Bedeutung einer solchen Disziplin und die Anforderungen, die zunehmend an sie gestellt wurden, führten später zu umfangreichen Auseinandersetzungen um eine treffendere Begriffsbezeichnung und um einen genau abgegrenzten Untersuchungsgegenstand dieser Wissenschaft. 1968 wurde in der DDR der Begriff „Informations- und Dokumentationswissenschaft“ (IDw.) geprägt, der sich inzwischen gegenüber anderen Begriffsbezeichnungen durchgesetzt zu haben scheint. Die IDw. wird wie folgt definiert: Sie „ist eine Wissenschaftsdisziplin des Wissenschaftsgebietes Informationswissenschaft und damit eine klassengebundene Gesellschaftswissenschaft, deren Ziel in der Schaffung der wissenschaftlichen Grundlagen für die ständige Optimierung der Information und Dokumentation durch die kontinuierliche Bereitstellung von Erkenntnissen besteht: Über das Wesen, die Erscheinungsformen, Beziehungen sowie Struktur- und Bewegungsgesetze dokumentatistischer Informationen und des Bedarfs an dokumentatistischen Informationen sowie seinen Analysemethoden; über die Möglichkeiten der ständigen Verbesserung der Methodik, Technik, Organisation, Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Propagierung der Information und Dokumentation; des Inhalts, der Methodik und Organisationsformen der Erziehung sowie Aus- und Weiterbildung von Informations- und Dokumentationskräften; der Zusammenarbeit der Informations- und Dokumentationseinrichtungen untereinander und mit Einrichtungen anderer Arbeitsgebiete der Fachinformation und über die Geschichte der Information und Dokumentation”. Neben der IDw. wurde die Verwendung der Wissenschaftsbezeichnung „Informationswissenschaft“ (Iw.) sowie „Informatik“ diskutiert, die ebenfalls Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden haben. Der Untersuchungsgegenstand der Iw. ist die Fachinformation, d. h. alle mit der gesellschaftlichen Arbeit verbundenen I.-Prozesse sowie die Fach-I. im Sinne von Nachricht als Gegenstand dieses I.-Prozesses. Als Informatik kann dagegen eine Komplexwissenschaft bezeichnet werden, die u. a. die IDw. und auch die Iw. in sich vereint. Die Aufgaben der IDw. und damit auch jeglicher I.- und Dokumentationstätigkeit in der DDR sind in den Grundlinien bereits in der Zielfunktion entsprechend der Definition der IDw. enthalten. Dazu gehören insbesondere: Untersuchungen zur Gegenstandsbestimmung der IDw., Probleme der I.-Bedarfsermittlung, der I.-Speicherung, der I.-Verarbeitung, der I.-Recherche, der Thesaurusforschung, Kompatibilitätsprobleme, weiterhin Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der ID. sowie die Entwicklung und der Aufbau von I.-Systemen. Aktuelle Aufgaben auf dem Gebiet der ID. werden in den Plänen Wissenschaft und Technik als Bestandteile der Perspektiv- und Jahresplanung (Planung) berücksichtigt. Eine zentrale Stellung bei der Durchführung dieser [S. 418]Aufgaben nimmt das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) ein. Das ZIID wurde im Jahre 1963 — beeinflußt durch die mit dem VI. Parteitag eingeleitete Wirtschaftsreform — aufgrund eines Ministerratsbeschlusses sowie einer anschließenden Anordnung gegründet. Seine Vorgänger waren die Ende 1950 gegründete Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur (ZwL), sowie, nach deren Auflösung im Jahre 1957, das bereits 1955 ins Leben gerufene Institut für Dokumentation (IfD). Dem ZIID sind ca. 30 Zentrale Leitstellen für I. und Dokumentation (ZLID) bei zentralen Organen bzw. zentralen wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet. Ihnen unterstehen wiederum ca. 150 Leitstellen für I. und Dokumentation (LID) in VVB, Kombinaten, Betrieben usw. Die LID haben neben der Durchführung eigenständiger Aufgaben anleitende und kontrollierende Funktionen gegenüber den in VEB-Instituten, Einrichtungen der Außenwirtschaft sowie des Binnenhandels und anderen Einrichtungen organisierten rd. 1 000 I.-Stellen (IS). Organ des ZIID ist die Zeitschrift Informatik, früher ZIID-Zeitschrift (sie erschien 1974 im 21. Jahrgang). Besondere Auswirkungen auf die gegenwärtige und zukünftige I.- und Dokumentationstätigkeit in der DDR hat insbesondere das im Juli 1971 von der XXV. Tagung des RGW angenommene Komplexprogramm. Hauptziel soll es sein, im Bereich des RGW ein internationales System für wissenschaftliche und technische I. bis 1975 zu schaffen. Dieses System soll auf der Kooperation der nationalen Systeme der noch zu entwickelnden internationalen I.-Teilsysteme (z. B. Zweige und spezielle I.-Arten) sowie auf der Tätigkeit des von den RGW-Ländern gegründeten „Internationalen Zentrums für wissenschaftliche und technische Information“, mit Sitz in Moskau, basieren. Im Zusammenhang mit diesen Entwicklungsarbeiten gewinnt insbesondere ein geplantes I.-System, welches die Komplexe „Wissenschaft“, „Technik“ und „Ökonomie“ umfaßt, an Bedeutung. Grundlage hierfür sollen die zu entwickelnden nationalen „Volkswirtschaftlichen Informationssysteme“ (VIS) der einzelnen RGW-Länder sein. Die Organisation eines VIS in der DDR ist bereits theoretisch abgeschlossen. Gegenwärtig sind jedoch erst Teile dieses Systems im praktischen Einsatz. Nach den theoretischen Vorstellungen gliedert sich das VIS der DDR (verantwortlich: Staatliche Plankommission) in die Teilsysteme: I.-System Wissenschaft und Technik (IWT) (verantwortlich: ZIID); I.-System Rechnungsführung und Statistik (IRS) (verantwortlich: Staatliche Zentralverwaltung für Statistik [SZS]) und I.-System Leitung und Planung (ILP) (verantwortlich: Staatliche Plankommission, [SPK]). a) Das IWT. Mit einem Ministerratsbeschluß im Jahre 1963 wurde in der DDR der Aufbau eines IWT festgelegt. Inzwischen ist das IWT das am weitesten entwickelte und durchorganisierte Teilsystem des VIS. Für das IWT sind weitere Subsysteme konzipiert worden, von denen einige bereits im Einsatz sind. Zu unterscheiden sind hierbei: IWT der Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige, der Kombinate und Betriebe, sowie IWT ausgewählter Wissenschaftszweige. Als oberster Grundsatz gilt, daß das IWT — entsprechend den im Komplexprogramm festgelegten Entwicklungsaufgaben — als ein Bestandteil des sich im Aufbau befindlichen „Internationalen Systems für wissenschaftliche und technische Information“ (ISWTI) weiter zu entwickeln ist. Entsprechend der durchzusetzenden Rationalisierung der I.-Verarbeitungsprozesse ist der koordinierte Einsatz des „Einheitlichen Systems der elektronischen Rechentechnik ESER)“ (EDV) und des „Einheitlichen Mikrofilmsystems (EMS)“ geplant. Die mit dem Einsatz der EDV verbundene zunehmende Konzentration und Zentralisation des IWT wird daher zur Herausbildung von sog. Informationszentren führen. Zugleich soll das Netz der Informationsstellen weiter ausgebaut werden, so daß in allen Bereichen und Ebenen der Volkswirtschaft eine effektive Versorgung der Nutzer mit I. unter Nutzung der zentral von den I.-Zentren herausgebrachten I.-Leistungen gewährleistet ist. Parallel zu der geplanten Entwicklung des ISWTI werden auch in der DDR „Zweigorientierte Informationszentren“ (ZIZ) bzw. „Quellenorientierte Informationszentren“ (QIZ) mit weitgehend automatisierten Recherche-Systemen aus- bzw. aufgebaut. Grundlage für den Aufbau der ZIZ sind Wirtschafts- und Wissenschaftszweige, wobei allgemein die ZIZ einen Wirtschaftszweig (Ministeriumsbereich) oder Wissenschaftszweig überdecken können. Dementsprechend sollen in allen Wirtschaftsbereichen der DDR-Volkswirtschaft (Industrie, Bauwesen, Verkehrswesen usw.) und für strukturbestimmende Wirtschaftszweige sowie für ausgewählte Wissenschaftszweige (wie Mathematik, Medizin usw.) ZIZ organisiert werden. Grundlage für den Aufbau der QIZ sind dagegen ausgewählte Arten von I.-Quellen. Als Kriterium wird hervorgehoben, daß der „Informationsfonds“ der QIZ außer der I.-Versorgungsfunktion noch weitere Funktionen zu erfüllen hat, die sich aus juristischen, wirtschaftspolitischen und weiteren Gesichtspunkten ergeben. QIZ werden gegenwärtig für die I.-Quellen „Forschungs- und Entwicklungsberichte“, „Patente“, „Standardisierung“ und „Metrologie“ (Maß- und Gewichtskunde) entwickelt. Aufgaben der ZIZ und QIZ innerhalb des IWT sind u. a.: Koordinierung und Organisation der ihnen zugewiesenen I.-Quellen, Speicherung der „Informationsnachweise“ und Komplettierung des „Informationsfonds“ über den Datenaustausch, Durchführung von retrospektiven Recherchen und der selekti[S. 419]ven I.-Verbreitung sowie die Durchsetzung der einheitlichen Entwicklung des IWT entsprechend der festgelegten Grundlinien. Einzelne Subsysteme des IWT sind — zumindestens in Teilen — bereits im Einsatz, und zwar u. a. für die Außenwirtschaft, die Bauwirtschaft, die Seewirtschaft, den Maschinenbau, den Schiffsbau, die Medizin sowie die Chemie, b) Die I.-Systeme (IS) Rechnungsführung und Statistik (IRS) sowie Leitung und Planung (ILP). Mit der Entwicklung einer ersten Konzeption dieser IS begann man in der DDR 1967/68. Hinsichtlich ihres theoretischen Reifegrades und ihrer praktischen Einsatzfähigkeit weisen sie jedoch gegenüber dem IWT einen erheblichen Entwicklungsrückstand auf. Gegenüber dem IWT befassen sich diese beiden Teilinformationssysteme vornehmlich mit der automatisierten Organisation wirtschaftlich relevanter I.-Prozesse. Ihre Aufgabe besteht daher in der Beschaffung und Verarbeitung von Daten sowie der Bereitstellung von I. (Plan-I., Berichts-I., Direktiv- oder Weisungs-I. und unterrichtende I.) für Führungskader (in Betrieben, Kombinaten, VVB, Zweigen usf.) als Entscheidungsgrundlage beider Leitung und Planung der Volkswirtschaft und deren Teilbereichen. Als Voraussetzung für einen reibungslosen Einsatz der beiden Teilinformationssysteme wurde bereits frühzeitig mit der Systematisierung volkswirtschaftlicher Kennziffern, mit der Primärdatenorganisation sowie mit einer einheitlichen EDV-gerechten Gestaltung von Vordrucken begonnen. Dabei stellten sich insbesondere Schwierigkeiten bei der Kennziffernsystematisierung ein, da einige Kennziffern (z. B. Gewinn, Verlust, Nettogewinnabgabe) nicht eindeutig definiert waren. Schwierigkeiten ergaben sich ebenfalls, weil bereits für die Datenverarbeitung verschlüsselte Kennzahlen verändert wurden. Trotz dieser Einschränkungen sind nach offiziösen Verlautbarungen Systemteile sowohl des IRS als auch des ILP verschiedentlich zur Bewältigung verschiedener Aufgaben eingesetzt worden. c) Automatisierte Leitungssysteme. Der Zusammenschluß des Leitungs- und Planungssystems (ILP) mit dem Teilsystem Rechnungsführung und Statistik (IRS) sowie dem I.-System Wissenschaft und Technik (IWT) führt zu einer besonderen Form eines I.-Systems. Charakteristisch sind seine weitgehende Automatisierung und ein hoher Integrationsgrad der EDV (z. B. Einsatz von Rechnern der ESER-Familie). Dazu gehört auch die Einbeziehung der Produktionssteuerung mit Hilfe von Prozeßrechnern, der Einsatz der Datenfernübertragung (DFÜ) usw. Darüber hinaus finden Erkenntnisse anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik, der I.-Theorie sowie auch der Operationsforschung Berücksichtigung. Der Aufbau eines derartigen I.-Systems wurde erstmals anläßlich des VII. Parteitages der SED 1967 gefordert. Ziel sollte es sein, „Integrierte Systeme der automatisierten Informationsverarbeitung“ (ISAIV) in Industriebetrieben zu entwickeln. Im weiteren Verlauf tauchten jedoch neue Bezeichnungen, wie „Betriebliches Informationssystem“ (BIS) sowie auch „Integriertes Leitungs- und Informationssystem“ (ILIS) auf. Gegenwärtig wird in der DDR zunehmend die Bezeichnung „Automatisiertes Leitungssystem“ (ALS) in Anpassung an die sowjetische Wortprägung (ASU = Abkürzung für awtomatisirowannaja sistema uprawlenija) verwendet (hierzu EDV: Beispiel für die Anwendung der EDV). Das ALS eines Betriebes wird definiert „als ein Leitungssystem, in dem für die regelmäßige Lösung algorithmierbarer Informationsprozesse der Wirtschafts- und Produktionstätigkeit eines Betriebes“ die EDV und Erfahrungen anderer Wissenschaftsdisziplinen berücksichtigt werden. Noch sind die Entwicklungsarbeiten für einen praktischen Einsatz eines ALS in der DDR nicht abgeschlossen. Bisher wurden daher lediglich einige Systembausteine auf ihre praktische Eignung überprüft. Auf der Grundlage betrieblicher ALS sollen, nach einheitlichen Grundlagen und Prinzipien aufgebaut, ALS in VVB, Wirtschaftsbereichen und in der gesamten Volkswirtschaft entwickelt werden. Langfristiges Ziel ist es schließlich, ein internationales, RGW-bezogenes ALS zu schaffen. Alle diese Entwicklungsarbeiten stehen im Zeichen einer intensiven Kooperation mit der UdSSR. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 416–419 Infiltration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IngenieurbürosSiehe auch die Jahre 1979 1985 I. Informationsbegriff Eine I. ist eine Abbildung objektiver Zusammenhänge der realen Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen im Bewußtsein der Menschen. Sie bezeichnet mit anderen Worten eine Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Benachrichtigung oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Eine I. soll möglichst umfassend, jedoch frei von unwesentlichen Aussagen, sowie genau sein und zum…
DDR A-Z 1975
Staatsanwaltschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 1. Entwicklung. Durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) war außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen worden, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter Leitung des Generalstaatsanwalts der DDR „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§~1). Ihren Abschluß fand die Verselbständigung der St. mit dem Gesetz über die St. der DDR vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer ein neues Gesetz über die St. der DDR (GBl. I, S. 57). Danach hat die St. für die einheitliche Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu sorgen und einen entschiedenen Kampf gegen alle Verbrechen und Vergehen zu führen. 2. Aufbau. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 5 Jahren gewählt wird und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Der Ost-Berliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat [S. 819]die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. Der GenStA ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und hat dem Staatsrat über die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu berichten. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen. Sie sind ihm verantwortlich und an seine Weisungen gebunden (§~9 StA.-Ges.). In derselben Weise werden Stellung und Organisation der St. in der Verfassung (Art. 97, 98) beschrieben. Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt. Dieser leitet die Militär-St. Ihm ist die erforderliche Anzahl von Militärstaatsanwälten und Untersuchungsführern beigeordnet. Ihm unterstehen die Militärstaatsanwälte bei den Divisionen und Bataillonen. Der Militäroberstaatsanwalt ist Generalleutnant der NVA. Anklagen werden vor den Militärgerichten erhoben (Gerichtsverfassung). Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der DDR war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tod (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer Josef Streit (SED) zum neuen Generalstaatsanwalt. 3. Personelle und fachliche Voraussetzungen. „Staatsanwalt kann sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sozialismus einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§~13 StA.-Ges.). Juristische Ausbildung ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, „wer aufgrund seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung arbeiten. 4. Aufgaben. Die Tätigkeit der St. dient der einheitlichen und richtigen Anwendung des sozialistischen Rechts und der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit zur Sicherung der sozialistischen Staats- und Wirtschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums und der Rechte der Bürger (§~1 Abs. 2 StA-Ges.). Zu den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehören u. a. die entschlossene und wirksame Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, die Leitung des Ermittlungsverfahrens und die Aufsicht über die Untersuchungsorgane (Strafverfahren), die Anklageerhebung und Anklagevertretung vor den staatlichen Gerichten sowie die Befugnis der Übergabe geringfügiger Strafsachen an die gesellschaftlichen Gerichte, die Mitwirkung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren, die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Strafvollstreckung und im Strafvollzug. Von besonderer Bedeutung ist die Aufgabe, Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen (Art. 97 Verf., §~2 c, StA-Ges.). In dieser Tätigkeit wird die St. als „Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet, die die Gesetzlichkeitsaufsicht ausübt. Dabei hat sie sich zu konzentrieren auf den Schutz der Volkswirtschaft, des sozialistischen Eigentums, der Neuentwicklungen und Patente sowie auf die Sicherung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger (§~36 StA-Ges.). Durch politisch gut durchdachtes und entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsverletzungen soll die Gesetzlichkeitsaufsicht in ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit verstärkt werden (Neue Justiz, 1973, H. 2, S. 35). Stellt die St. Gesetzesverletzungen fest, so hat sie dagegen Protest einzulegen oder andere geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gesetzesverletzungen einzuleiten. Der Protest ist bei dem Organ einzulegen, in dessen Bereich die Gesetzesverletzung begangen wurde. Dieses Organ hat zu dem Protest binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen, muß sich also nicht etwa sofort der von der St. vertretenen Auffassung beugen. Wird dem Protest nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, so kann der übergeordnete Staatsanwalt den Protest bei der dem betreffenden Organ übergeordneten Stelle einlegen (§~39 Abs. 3 StA-Ges.). Bleibt auch diese Stelle bei dem von der St. für ungesetzlich gehaltenen Standpunkt, gibt es keine weitere Möglichkeit; der Protest ist abgelehnt. Im Zuge der Gesetzlichkeitsaufsicht kann die St. die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. Das Mitwirkungsrecht der St. in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren beinhaltet die Befugnis, an Verhandlungen teilzunehmen, Schriftsätze einzureichen, Protest gegen Urteile einzulegen und sogar Klage zu erheben (ausgenommen Eheverfahren). Dieses bislang nur im Arbeitsrecht praktisch mögliche Klagerecht der St. dürfte auch in Zukunft auf bestimmte Fälle des Zivil- und Familienverfahrens beschränkt bleiben; ein allgemeines Klage- und Antragsrecht wird die St. nicht erhalten. Gegen jede rechtskräftige Gerichtsentscheidung können der Generalstaatsanwalt und die Bezirksstaatsanwälte - letztere nur bei Entscheidungen von Kreisgerichten Kassation beantragen. Beim Generalstaatsanwalt der DDR wird das Zentrale Strafregister geführt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 818–819 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsapparatSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 1. Entwicklung. Durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) war außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen worden, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter Leitung des Generalstaatsanwalts…
DDR A-Z 1975
Fernstudium (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das F.- und Abendstudium soll Berufstätigen mit Abitur oder Fachschulabschluß die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in vier bis fünf Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen. Das F. wurde 1950 zunächst an drei Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein Verwaltungsstudium absolviert werden. 3.690 Berufstätige waren 1951 als Fernstudenten immatrikuliert. Ziel des F. war es vor allem, Inhabern gehobener Positionen des Staats-, Wirtschafts- und Justizapparates <|>einen akademischen Abschluß erwerben zu lassen. Für die Aufnahme des F. waren die Hochschulreife, eine Begabtenprüfung oder ein „Nachweis der aktiven Beteiligung am demokratischen Aufbau“ erforderlich. 1955 wurden F.-Gänge an allen Universitäten und Hochschulen der DDR eingerichtet. Seit 1956 war ein F. auch an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR möglich, das in den folgenden Jahren keinen wesentlichen Veränderungen unterworfen war. 1962 wurde die Möglichkeit eines Teilstudiums im Rahmen des F. geschaffen, um Berufstätigen, die aus gesundheitlichen, arbeitsbedingten oder privaten Gründen kein volles F. absolvieren konnten, die Möglichkeit der Qualifizierung zu eröffnen. Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 1969 eine Neugestaltung des F. vorgenommen und im Hochschulbereich auf die technischen Wissenschaften und die Ausbildung von Hochschulingenieuren begrenzt. Das Hochschul-F. entsprach jetzt der Ausbildung an den ebenfalls 1969 gegründeten Ingenieurhochschulen. 1973 erfolgte eine erneute Reform des Hochschul-F., da sich die Beschränkung auf die Ausbildung von Hochschul-Ingenieuren nicht bewährt hatte. Ein F. ist jetzt in allen an den Universitäten und Hochschulen vertretenen Fachrichtungen möglich. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen über das Hochschul- bzw. Fachschul-F. vereinheitlicht. Seine Planung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für das Hochschul-F. durch die „Zentralstelle für das Hochschul-F.“, für das Fachschul-F. durch das „Institut für Fachschulwesen“. Entsprechend den wissenschaftlichen Schwerpunkten der mit dem F. befaßten Bildungsinstitutionen übernehmen diese die Ausbildung der Fernstudenten in den an ihnen vertretenen Fächern. Die Betreuung der Fernstudenten erfolgt dezentralisiert durch die Universitäten, Hoch- und Fachschulen, denen die Aufgabe eines „Konsultationszentrums“ übertragen wurde. Diesen obliegt die Betreuung der in ihrem territorialen Einzugsbereich wohnenden Fernstudenten aller Studienrichtungen. An ihnen werden „Konsultationen“ durchgeführt; darunter wird ein spezifischer Unterrichtstyp verstanden, der Elemente des Direktstudiums wie Vorlesungen, Seminare und Übungen enthält. Konsultationen finden in der Regel in Form von obligatorischen Lehrgängen statt, für die die Fernstudenten von der Arbeit befreit werden. Ein F. kann jeder Berufstätige aufnehmen, der die Hochschulreife bzw. die Fachschulreife für ein Fachschul-F. und eine abgeschlossene, der gewählten Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung besitzt sowie über eine mehrjährige berufliche Praxis verfügt. Die Mehrzahl der Fernstudenten wird von ihren Betrieben oder Dienststellen delegiert. Diese verpflichten sich im Rahmen eines „Qualifizierungsvertrages“ mit dem Studenten, ihn während des Studiums zu unterstützen und nach Beendigung des Studiums seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen. Die Studentenzahlen im Hochschul-F. stiegen von 22.544 im Jahre 1960 auf 39.344 im Jahre 1971, stagnierten in den beiden folgenden Studienjahren und gingen im Studienjahr 1973/74 auf ca. 32.000 zurück. Die [S. 298]Zahl der Abendstudenten stieg von 1221 im Jahr 1960 auf 3.147 im Jahr 1969 und ging seither stetig zurück (1971 = 1194; 1973 = 419). Die Anzahl der Studenten im Fachschul-F. stieg von 30.500 im Jahr 1960 auf 68.700 im Jahr 1971 und ging im Jahr 1973 auf 64.739 zurück. Die Zahl der Abendstudenten an den Fachschulen stieg von 25.600 im Jahr 1960 auf 42.100 im Jahr 1971 und ging 1973 auf 32.844 zurück. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 297–298 Fernsehen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FertigungstechnikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das F.- und Abendstudium soll Berufstätigen mit Abitur oder Fachschulabschluß die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in vier bis fünf Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen. Das F. wurde 1950 zunächst an drei Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische…
DDR A-Z 1975
Selbstbestimmung (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der marxistisch-leninistischen Lehre anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das diesen Fortschritt hemme, beinhalten müsse, um respektiert zu werden. Wenn der Kommunismus für die afro-asiatischen Völker S. fordert, so befinde er sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil deren Forderung auf S. sich gegen den Kolonialismus richtet. In Europa dürfe sich das Recht auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird der Herrschaftsanspruch der SED begründet. Auf den wirklichen Willen der Völker kommt es in dieser Sicht nur an, wenn er den Interessen der Arbeiterklasse, das bedeutet in der Praxis der herrschenden Partei eines sozialistischen oder kommunistischen Landes, nicht entgegensteht. Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung, das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und habe mit der Wiedervereinigung Deutschlands nichts zu tun. In der DDR wurde, vor allem von dem inzwischen verstorbenen Völkerrechtler R. Arzinger, Mitte der 60er Jahre behauptet, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zu einem Träger des S.-Rechts. Weil in der DDR die Arbeiterklasse unter Führung der SED die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der Bundesrepublik Deutschland dagegen nicht, weil dort ihre Ausbeutung durch das Monopolkapital noch nicht beseitigt sei. Diese Auffassung ging zwar noch von einer deutschen Nation aus, behauptete jedoch bereits die Existenz zweier Subjekte des S.-Rechts in Deutschland. Die DDR konnte sich mit dieser theoretischen Begründung des S.-Rechtes zunächst nicht durchsetzen, weil noch Stalins Nation-Begriff galt, demzufolge nur Nationen Träger des S.-Rechtes sein können. Allerdings hatte im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED die Erweiterung der Bestimmungsmerkmale des S.-Rechts um eine soziale, gesellschaftspolitische Komponente die Funktion, die „Zwei-Staaten-Theorie“ durch Konstruktion von „Zwei Staatsvölkern“ ideologisch-theoretisch abzusichern. Die veränderte Haltung der SED in der Nationalen Frage Ende der 60er Jahre zwingt zur Neubewertung der Arbeiten Arzingers. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 768 Sektionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstkostenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der marxistisch-leninistischen Lehre anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum…
DDR A-Z 1975
Freundschaftsgesellschaften (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, die Liga für die Vereinten Nationen in der DDR, sowie die sich um Exildeutsche bemühende Gesellschaft Neue Heimat. Es existierten Mitte 1964 folgende F.: Deutsch-Arabische Gesellschaft in der DDR (1958), Deutsch-Afrikanische Gesellschaft in der DDR (1961), Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft in der DDR (1961), die als einer der Träger der jährlichen Ostseewoche fungierende Deutsch-Nordische Gesellschaft in der DDR (1961), Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft in der DDR (1961), Deutsch-Französische Gesellschaft in der DDR (1962), Deutsch-Italienische Gesellschaft in der DDR (1963), Deutsch-Britische Gesellschaft in der DDR (1963), Deutsch-Belgische Gesellschaft in der DDR (1964). Die Bezeichnung der F. ist gegenwärtig nicht immer eindeutig. Nachdem bereits 1972 Massenorganisationen, Berufsverbände und andere Institutionen in ihrem Namen auf die Bezeichnung „deutsch“ verzichteten, tauchten seit 1973 zunehmend neue Namen für die F. auf. So wurde die bisherige Deutsch-Arabische Gesellschaft in Gesellschaft DDR-Arabische Länder umbenannt, die Deutsch-Französische Gesellschaft als Gesellschaft DDR–Frankreich etc. Zahlreiche Freundschaftskomitees arbeiten ausschließlich bilateral, so das Freundschaftskomitee DDR–Irak, das Freundschaftskomitee DDR–Arabische Republik Ägypten, das Freundschaftskomitee DDR–Algerien. Die Aufgabe, bestimmte Länder der dritten Welt und nationale Befreiungsbewegungen materiell und moralisch zu unterstützen, obliegt speziellen Solidaritätsorganisationen, wie dem Solidaritätskomitee der DDR, das aus dem Afro-asiatischen Solidaritätskomitee der DDR hervorging, und dem Solidaritätszentrum für Chile. In ca. 50 nichtsozialistischen Ländern wirken F., die zwar von der jeweiligen nationalen kommunistischen Partei und anderen kommunistischen Organisationen unterstützt werden, aber keine ausschließlich kommunistische Vereinigungen sind, sondern zumeist überparteilich zusammengesetzt sind und von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens geleitet werden. Die entsprechenden F. der DDR arbeiten mit diesen Partnergesellschaften zusammen und schließen zu diesem Zweck u. a. jährliche oder mehrjährige Vereinbarungen ab. Als eine der aktivsten ausländischen F. ist die Echanges Franco-Allemands in Frankreich zu erwähnen, deren ca. 12.000 eingeschriebene Mitglieder in 21 Departements- und über 100 örtlichen Komitees tätig sind. In Indien besteht die besondere Situation, daß mehrere F. gleichzeitig vorhanden sind. Sie führen in bestimmten Abständen gemeinsame nationale Konferenzen zur Koordinierung ihrer Arbeit durch. Eine Partnergesellschaft mit internationaler Zusammensetzung ist das Komitee „Freundschaft Afrika-DDR“. In einigen sozialistischen, mehreren arabischen Ländern sowie in Finnland und Schweden unterhält die Liga für Völkerfreundschaft eigene Kultur- und Informationszentren, die in enger Verbindung zu den jeweiligen nationalen Partnergesellschaften stehen. In mehreren Ländern setzten sich besondere Komitees für die Anerkennung der DDR ein, die seit dem [S. 337]9. 6. 1968 ihr Vorgehen im Ständigen Internationalen Komitee für die Anerkennung der DDR in Helsinki koordinierten. Nachdem die Funktion der meisten Anerkennungskomitees inzwischen entfallen ist, lösten sie sich auf und stellten ihre Kräfte in den Dienst der F. bzw. Freundschaftskomitees ihrer Länder. Die internationale Anerkennung der DDR wirkte sich auf die Gründung neuer und die Aktivität bereits bestehender F. bzw. Freundschaftskomitees im Ausland günstig aus. So kam es allein 1973 zur Gründung weiterer F. bzw. Freundschaftskomitees in folgenden Ländern: Indien, Großbritannien, Japan, Italien, Ghana, Irak und Ägypten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 336–337 Fremdenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreundschaftskomiteesSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, die…
DDR A-Z 1975
Wehrerziehung (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Ver[S. 931]teidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum „sozialistischen Internationalismus“, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur „Opferbereitschaft“ für die Errungenschaften des Sozialismus wird als Grundlage der W. gesehen. Die W. gilt als Bestandteil der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit in der DDR; sie ist von allen am Bildungs- und Erziehungsprozeß Beteiligten in Zusammenarbeit mit fachkundigen Kräften der bewaffneten Organe und der Zivilverteidigung zu leisten. Sie soll zum einen als übergreifendes bzw. durchgehendes Prinzip in allen Bereichen des Bildungssystems, zum anderen als Aufgabe spezieller Einrichtungen und Veranstaltungen realisiert werden. Die W. umfaßt die politisch-ideologische (wehrpolitische) Arbeit, die Vermittlung militärisch-technischer Kenntnisse und Fähigkeiten und die wehrsportliche Tätigkeit. Entsprechend der besonderen Bedeutung, die der W. in der DDR beigemessen wird, soll die sozialistische W. bereits Bestandteil der Erziehung in Vorschule und Schulhort sein. So sieht der „Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Schulhort“ für den Lernbereich „Sportlich-touristische Betätigung“ für Schüler der 1. Klasse die Vermittlung einfacher touristischer und militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Geländespiel, vor. In der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird die W. der Schulkinder unterstützt; Aufgabe dieser Organisation ist u. a. die Erziehung zur „Liebe und Achtung“ gegenüber den Soldaten der NVA und der Armeen der verbündeten Staaten. Aufgrund eines Maßnahmeplans des Ministeriums für Volksbildung und des Ministeriums für Nationale Verteidigung wurde die W. der Jugendlichen seit 1971 erweitert und intensiviert. Entsprechend dem Grundsatz, die W. nicht nur in besonderen Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwirklichen, sondern als intentionales Prinzip alle Unterrichtsfächer zu durchdringen, finden sich in den neueren Lehrplänen inhaltliche Bestimmungen zur Realisierung der Ziele der W.; das gilt insbesonders für die Fächer Deutsche Sprache und Literatur, Geschichte, Staatsbürgerkunde, Geographie und Sport, aber auch für musische, naturwissenschaftliche und polytechnische Fächer. Darüber hinaus dienen der W. der Jugendlichen die verschiedenen Veranstaltungen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen, die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen sowie die vormilitärische Ausbildung für Schüler der 11. Klasse und männliche Lehrlinge bzw. die Sanitätsausbildung (im Rahmen der Zivilverteidigung) für Schülerinnen der 11. Klasse und weibliche Lehrlinge. Die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der FJD für Schüler der 8.–10. Klassen stellen die Hauptform der außerunterrichtlichen wehrpolitischen und wehrsportlichen Tätigkeit der FDJ-Grundorganisationen an den 10klassigen Oberschulen dar; sie umfassen wehrpolitische Foren, wehrsportliche Mehrkämpfe und militärische Geländespiele; sie dienen gleichzeitig der Vorbereitung auf die Kreis- und Bezirks-Wehrspartakiaden der GST (Spartakiaden). Die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen befassen sich mit Grundfragen der Landesverteidigung, Geländeausbildung, Schießausbildung, Zivilschutzausbildung und Sanitätsausbildung; sie sollen die wehrerzieherische Tätigkeit der FDJ, insbesondere die Durchführung der Hans-Beimler-Wettkämpfe, unterstützen. Die FDJ hat zur Förderung der W. der Jugendlichen sogenannte Militärpolitische Kabinette eingerichtet; berufsberatende Organe bedienen sich dieser Kabinette bei der Gewinnung von länger dienenden Freiwilligen bzw. von Berufssoldaten für die NVA. Die vormilitärische Ausbildung und die Sanitätsausbildung betrifft alle Schüler und Schülerinnen der 11. Klassen der Erweiterten Oberschulen und der Spezialschulen; sie erfolgt in einem 12tägigen Lehrgang während der Sommerferien. Die Ausbildung wird für die Schüler als vormilitärische Ausbildung, d. h. als vormilitärische Grund- und Laufbahnausbildung, in Verantwortung der GST in zentralen Ausbildungslagern durchgeführt; für Schülerinnen erfolgt sie als Sanitätsausbildung in Verantwortung sowie nach Lehrplänen des Deutschen Roten Kreuzes der DDR. Die vormilitärische Ausbildung der Lehrlinge im Rahmen der Berufsausbildung erstreckt sich über die gesamte Lehrzeit, in der Regel also über 2 Jahre; sie wird im 1. Lehrjahr als vormilitärische Grundausbildung, im 2. Lehrjahr als vormilitärische Laufbahnausbildung durchgeführt. Die Sanitätsausbildung der weiblichen Lehrlinge wird wie die vormilitärische Ausbildung gleichfalls in 2 Etappen absolviert; die Ausbildung in den Sanitätszügen der Zivilverteidigung schließt die Ausbildung „Erste Hilfe“ sowie die Ausbildung zur DRK-Gesundheitshelferin ein. Weitere Träger der W. sind die Universitäten und Hochschulen; die Ausbildungspläne für W. werden von der GST und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen vorbereitet; sie sehen die vormilitärische Ausbildung und Vorlesungen über Militärpolitik vor. Wesentliche wehrerzieherische Aufgaben erfüllen die NVA und andere bewaffnete Organe; von Bedeutung ist hier auch die militärpolitische Öffentlichkeitsarbeit der NVA, die u. a. auf die Stabilisierung des Verhältnisses von Bevölkerung und Armee („Einheit von Volk und Armee“) zielt. Aufgaben der sozialistischen W. übernehmen ferner: die Reservisten und ihre Kollektive. Ihnen wird der Auftrag erteilt, die W. der Jugend zu unterstützen, die Traditionen der NVA zu pflegen, die Verbindung von aktivem Wehrdienst und Reserve zu halten etc.; die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die Zivilverteidigung; die Parteien und Massenorganisationen; insbesondere die Nationaldemokratische Partei Deutschlands und ihre Publikationsorgane nehmen sich der wehrpolitischen Arbeit an; von Bedeutung für die W. im Betrieb ist u. a. die Gewerkschaftsorganisation; die Kommissionen für sozialistische W. bei den Räten der Bezirke und Kreise; in die[S. 932]sen Kommissionen arbeiten Vertreter der Parteien, der FDJ, der GST, der Gewerkschaft, der NVA und der Wehrbezirks- bzw. Wehrkreiskommandos; ihre Aufgabe ist, einheitliche Ausbildungspläne für die W. zu erarbeiten und allgemein die W. zu unterstützen und zu kontrollieren. Sozialistische W. soll, wie die Militärpolitik der DDR insgesamt, ausschließlich auf die Verteidigung des Sozialismus und des Friedens gerichtet sein. Angesichts des Umfangs und der Intensität der den gesamten Erziehungs- und Bildungsbereich erfassenden W. sind Ansätze der Verselbständigung militärischer Denk- und Verhaltensweisen nicht auszuschließen und in Teilbereichen militaristische Tendenzen feststellbar, die mit den Prinzipien friedlicher Koexistenz und den Bemühungen um allgemeine Abrüstung aus westlicher Sicht nicht vereinbar sind. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 930–932 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrkreiskommandoSiehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Ver[S. 931]teidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum „sozialistischen Internationalismus“, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur…
DDR A-Z 1975
Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF, als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und Direktiven für die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne auf der Grundlage der Vorgaben der Staatlichen Plankommission und des Ministeriums der Finanzen; ferner für die Planung der Studentenzahlen, der Investitionen, der Haushaltsmittel und der Arbeitskräfte und Lohnfonds. Das MHF. ist ferner verantwortlich für die Erarbeitung einer Systematik der Grund- und Fachstudienrichtungen, die Erarbeitung von Rahmenstudienprogrammen und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung sowie Qualifizierung von Hoch- und Fachschulkadern an Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Schließlich übernimmt das MHF. die Verantwortung für die Planung und Leitung der Forschung zu Problemen des Hochschulwesens, wie Hoch- und Fachschulpädagogik oder bildungsökonomische Fragen. [S. 569]Es ist zu enger Zusammenarbeit mit Ministerien, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen verpflichtet, denen Hoch- oder Fachschulen unterstehen. Das MHF. fungiert darüber hinaus als staatliches Leitungsorgan für die ihm unterstellten Universitäten, Hoch- und Fachschulen und ist in dieser Funktion verantwortlich für den gesamten Prozeß der Ausbildung, Qualifizierung und Forschung sowie die Personalpolitik. Das Ministerium wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und der kollektiven Beratung vom Minister (gegenwärtig Prof. Dr. Hans-Joachim Böhme) bzw. dessen 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs geleitet. Weitere Stellvertreter werden für Erziehung und Ausbildung, Weiterbildung, internationale Beziehungen, Strukturpolitik und für Gesellschaftswissenschaften und Forschung eingesetzt. Beim MHF. besteht eine Vielzahl von Beratungsorganen. Der Hoch- und Fachschulrat wurde im Januar 1966 gegründet und soll Empfehlungen zu grundsätzlichen Problemen der Prognose und Perspektivplanung des gesamten Hochschulwesens und zur Festlegung einheitlicher Grundsätze für den Inhalt und die Organisation von Aus- und Weiterbildung erarbeiten. Dem Rat gehören 110 Mitglieder aus allen gesellschaftlichen Bereichen an. Vorsitzender ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen. Wissenschaftliche Beiräte bestehen seit 1952 als beratende Organe für einzelne Wissenschaftsbereiche (z. B. WB für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, WB für Wirtschaftswissenschaften, WB für Fremdsprachen). Insgesamt bestehen ca. 10 WB. Ihre Mitglieder werden vom Minister berufen. Ein weiteres Beratungsorgan sind die Rektoren-Konferenzen. Zur sachkundigen Entscheidungsvorbereitung werden für Daueraufgaben Institute beim MHF. gebildet (z. B. u. a. Institute für Weiterbildung, für Fachschulwesen, für Hochschulbildung und -Ökonomie). Die Pflege internationaler Beziehungen erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage bilateraler Verträge, im Rahmen des RGW vor allem durch die Konferenz der Hochschulminister der sozialistischen Staaten. Universitäten und Hochschulen; Fachschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 568–569 Ministerium für Handel und Versorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kohle und EnergieSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF, als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und…
DDR A-Z 1975
Architekten (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (es werden rund 95 v. H. aller Wohnungen industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z. B. Baumonteure), sondern das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt; sie arbeiten mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei rund 3.100. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR laut dem vom Minister für Bauwesen bestätigten Statut (GBl.~II, 1962, Nr. 99) sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u. a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung der DDR. speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA wie folgt auf: Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros und Baukombinaten, staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern), Kreisgruppen, Bezirksgruppen. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder sein 1. Vizepräsident vertreten den Bund nach außen. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Kommissionen und Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden). Zentrale Kommissionen gibt es für Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband der Bildenden Künstler [VBK/DDR]), Aus- und Wei[S. 54]terbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Wettbewerbe, Denkmalspflege. Zentrale Fachgruppen widmen sich dem Städtebau, Industriebau, den Wohn- und gesellschaftlichen Bauten, der Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, dem ländlichen Bauen, der Gartenarchitektur, Innengestaltung (Veränderungen der ZFG und ZK erfolgen nach Bedarf). Die Kommissionen und Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z. B. MfB, MfK, BA/DDR, KdT, VBK/DDR, FDGB, KB, Urania). Kongresse: 1951 - 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin, 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin, 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin, 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin, 7. Bundeskongreß 1975. Leitung: Präsident: Prof. Edmund Collein (seit 1966, Präsident von 1952–1966: Hanns Hopp); 1. Vizepräsident: Hans Gericke; Bundessekretär: Werner Wachtel; Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“ (ehemals: „Deutsche Architektur“): Gerhard Krenz (Vizepräsident). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 53–54 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (es werden rund 95 v. H. aller Wohnungen industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.…
DDR A-Z 1975
Zentralhaus für Kulturarbeit (1975)
Siehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1979 1985 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1966 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 Das Z. ist eine staatliche Einrichtung zur Entwicklung der unter dem Begriff Künstlerisches Volksschaffen zusammengefaßten verschiedenen Zweige der Laienkunst und der Klubarbeit (Kulturstätten). Das Z. wurde 1952 als Zentralhaus für Laienkunst gegründet, 1954 in Zentralhaus für Volkskunst umbenannt und erhielt 1962 seinen heutigen Namen. Es ist dem Ministerium für Kultur unterstellt. Das Z. hat die Aufgaben, die politisch-künstlerische Entwicklungslinie der gesamten Laienkunst auszuarbeiten; die besten Methoden zur Erhöhung von deren Niveau und gesellschaftlicher Wirksamkeit und zur Gestaltung des Klublebens zu studieren und zu entwickeln; Repertoires für alle Gebiete der Laienkunst herauszugeben; die theoretischen Grundlagen für die Ausbildung der Leiter des künstlerischen Volksschaffens zu erarbeiten und entsprechende Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen; die Entwicklung der Laienkunst in den anderen sozialistischen Ländern, besonders der Sowjetunion, zu verfolgen und auszuwerten. [S. 960]Im Z. arbeitet die Leitstelle für Information und Dokumentation des künstlerischen Volksschaffens in der DDR. Zum Z. gehören das Institut für Volkskunstforschung, das die „Chronologie des künstlerischen Volksschaffens“ und ein „Jahrbuch des Instituts für Volkskunstforschung“ herausgibt, das 1957 gegründete Deutsche Tanzarchiv der DDR sowie 17 Zentrale Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens. Das Z. führt Fachberatungen, Leistungsschauen auf einzelnen Gebieten der Laienkunst und Weiterbildungsveranstaltungen durch. Es ist Herausgeber der Monatszeitschriften „Mitteilungen des Z.“, „szene“ (für Laientheater und Kabarett), „Bildnerisches Volksschaffen“ (für alle Gebiete der bildenden und angewandten Kunst), „Die Volksmusik“ (für Vokal- und Instrumentalmusik), „der tanz“ (für Bühnen- und Gesellschaftstanz) und „ich schreibe“ (für die Bewegung schreibender Arbeiter). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 959–960 Zentralgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralinstitut für ArbeitsmedizinSiehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1979 1985 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1966 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 Das Z. ist eine staatliche Einrichtung zur Entwicklung der unter dem Begriff Künstlerisches Volksschaffen zusammengefaßten verschiedenen Zweige der Laienkunst und der Klubarbeit (Kulturstätten). Das Z. wurde 1952 als Zentralhaus für Laienkunst gegründet, 1954 in Zentralhaus für Volkskunst…
DDR A-Z 1975
Außenwirtschaft und Außenhandel (1975)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Außenwirtschaft wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Außenhandel ist wichtigster Teilbereich der Außenwirtschaft, Über den Außenhandel werden die meisten anderen Formen der Außenwirtschaftstätigkeit, wie wissenschaftlich-technische Beziehungen, Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den RGW-Mitgliedsländern, der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u. a.), die auswärtigen Kreditbeziehungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR gilt das Außenhandelsmonopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert auch in der Fassung vom 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Außenwirtschaftstätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweist sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauftragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel; Kammer für Außenhandel; Außenhandelsbetriebe etc.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Darüber hinaus kann die Außenwirtschaft ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Außenwirtschaftsmonopol umschließt das Valuta- und Außenhandelsmonopol, das die Verstaatlichung der Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Außenhandels bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat ebenfalls die Übereinstimmung von Außenhandel und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Außenwirtschafts- bzw. Außenhandelsmonopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Außenwirtschaftsmonopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf spezialisierte Organe des Außenhandels bzw. die für den Außenhandel zuständigen Betriebe und Unternehmen der VVB festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Außenwirtschaftspolitik angestrebt wurde. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um [S. 78]die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Außenwirtschaft im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Außenwirtschaftstätigkeit auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Außenhandels), erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen hereinzubringen. Vielmehr soll vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung als unbefriedigend angesehen. So betrug der Außenhandelsumsatz pro Kopf der Bevölkerung 2.750 VM (1973) bei einer vergleichbaren Pro-Kopf-Ziffer in der Bundesrepublik Deutschland von 4.494 DM. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Außenhandelsländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwerfällige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!), die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR oftmals unattraktiven Güteraustausch und die trotz der Außenwirtschaftsreformen fortdauernde Inflexibilität des Außenwirtschaftssystems aufgrund des uneingeschränkten Außenwirtschaftsmonopols des Staates zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Außenwirtschaftspolitik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre beherrschenden politischen Aspekt — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige Aufgabe zu, über den Export den Import der DDR zu finanzieren. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik ist das Bemühen der Außenwirtschaftspolitik heute stärker darauf gerichtet, die Außenwirtschaftsbeziehungen zur Durchführung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d. h. Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik zu sein. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1971–1975) sind die Außenwirtschaftsbeziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt V.) „als entscheidende Grundlage für die gesamten Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR“ vorrangig weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Von dieser Basis sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und den — im Plan zuletzt genannten — kapitalistischen Ländern auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die intendierten Formen konkreter außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den genannten Regionen unterschiedlicher Art. Mit westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden insbesondere langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen, und lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“ entwickelt werden. Das Hauptgewicht bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt noch immer bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Daneben ist aber seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperationsabkommen im Bereich von Wissenschaft, Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des vorgesehenen „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“ stark in den Vordergrund gerückt. Die DDR gilt innerhalb des RGW als eifriger Befürworter der „sozialistischen ökonomischen Integration“. Die bislang realisierten wirtschaftlichen Aktivitäten mit den westlichen Industriestaaten mündeten vor allem im Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene, danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die zum Teil für mehrere Jahre laufen und in der Regel als „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“ gekennzeichnet sind, konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien und Dänemark geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) intensiviert, wie auch durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen, an denen die DDR allein 1972 in 103 Fällen beteiligt war (Bundesrepublik Deutschland 31, Frankreich 12, Italien 12, Schweden 11). [S. 79]Zu den vielfältigen Westbeziehungen der DDR läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Außenwirtschaftsbeziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern importiert. Der Westhandel ist gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf Seite der DDR gekennzeichnet. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den sozialistischen Ländern bzw. RGW-Mitgliedern beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese zuletzt 1971 geschlossenen Handelsverträge mit allen sozialistischen Ländern sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1971–1975) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus wurde von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperationsabkommen im RGW — bis Ende 1972 waren es ca. 288 — geschlossen. Die RGW-Integrationspolitik der DDR zeigt sich u. a. darin, daß sie, im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Zu nennen ist die Einstellung der Flugzeugproduktion, von Bereichen des Lokomotiven-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, bei denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und Verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in Kursk etc. zeigen weiterhin die enge Bindung der DDR an die östliche Wirtschaftsregion auf. III. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Auch werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Schwierig ist es ebenfalls, die exakte Außenhandelsverflechtung (Anteil der Ex- und Importe am Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valutamark (VM) eine rein rechnerische Größe darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekannt ist. Doch ist seit 1960 das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 74 v. H., der Außenhandelsumsatz aber um rd. 190 v. H. (vgl. Tabelle 1) gestiegen, woraus eine zunehmende Außenhandelsverflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden kann. Real nahm der Außenhandelsumsatz schneller zu als nominal: während er sich in vergleichbaren Preisen von 1960 bis 1972 um 160 v. H. erhöhte, steigerte er sich zu jeweiligen Preisen nur um 153 v. H. Der Außenhandelssaldo ist mit Ausnahme der Jahre 1962,1966 und 1970 aktiv, so daß sich ein kumulierter Ausfuhrüberschuß von ca. 6,8 Mrd. VM (1972) bilden konnte. Dieser wurde allerdings vornehmlich im Handel mit sozialistischen Ländern erzielt, während der Westhandel der DDR einen kumulierten Passivsaldo (allein 1973 2,9 Mrd. VM) aufweist, an dem besonders die Bundesrepublik Deutschland einen großen Anteil hat (bis 1973 insgesamt 1,8 Mrd. DM). Obwohl der Außenhandel — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Außenhandelsmonopol des sozialistischen Staates gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer plangemäß entwickelt werden. So wurden zwar die in den langfristigen Perspektivplänen niedergelegten Umsatzvolumina erreicht, jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v. H. (Plan 86 v. H.) und die Importe um 65 v. H. (Plan 57 v. H.) stiegen, als z. B. auch für den laufenden Fünfjahrplan 1971–1975. Aufgrund des untererfüllten Exportplans konnte der für 1971 angestrebte Gesamtumsatzzuwachs von 8 v. H. nicht realisiert werden (Ist + 6,7 v. H.), und auch 1972 blieb das Wachstum des Handels mit + 10,8 v. H. hinter dem Planansatz von + 12,5 v. H. zurück. Demgegenüber gelang 1973 eine Planrealisierung (+ 14,1 v. H.), jedoch entwickelte sich die Regionalstruktur der Außenwirtschaft nicht plangemäß. Statt der vorgesehenen 15 v. H stieg der Umsatz mit den sozialistischen Ländern um nur 11 v. H. Dafür erhöhte sich der Umsatz mit den westlichen Industrieländern um ca. 22 v. H. auf das Doppelte des vorgesehenen. Der relativ geringe Zuwachs des DDR-„Osthandels“ wird damit gerechtfertigt, daß es bei der gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit dieser Region mehr auf qualitative denn auf quantitative Veränderungen ankomme. [S. 80]<IV. Die Entwicklung der Waren- und Länderstruktur> Es ist festzustellen (siehe Tabelle 2), daß die Warenstruktur des Außenhandels der DDR durchaus derjenigen einer hochentwickelten Volkswirtschaft entspricht: hohe und weiter zunehmende Anteile der (metall-) verarbeitenden Industrie und abnehmende Anteile der Grundstoffindustrie bei Aus- und Einfuhren. Allerdings sind die jeweiligen Anteile beider Leicht-, Nahrungs- und Genußmittelindustrie trotz deren starken Rückgangs bei den Einfuhren immer noch als recht hoch anzusehen. Gegenüber den westlichen Ländern durchlief die Handelsstruktur eine ähnliche Entwicklung. Die Abnahme der Anteile der Grundstoffe, Verbrauchs-, Landwirtschafts- und Nahrungsgüter und die rapide Zunahme der Investitionsgüter bei den Einfuhren zeigen, daß — ganz entgegen den offiziellen Behauptungen der DDR-Wirtschaftsführung — der Westen zur Struktur- und Wachstumsentwicklung der DDR-Wirtschaft einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet haben dürfte (vgl. Tabelle 3). Bei der Handelsentwicklung der DDR (vgl. Tab. 4 a und 4 b) sind die relativ hohen Steigerungsraten bei den Ausfuhren in die sozialistische Länder und bei den Einfuhren aus nichtsozialistischen Ländern und die relativ niedrigen Raten bei den Ausfuhren in die nichtsozialistischen Länder und der Einfuhren aus sozialistischen Ländern hervorzuheben. Die hohe Einfuhrsteigerung aus den nichtsozialistischen Ländern dürfte den Bedarf der DDR besonders an hocheffektiven Industrieausrüstungen und technisch-organisatorischem Know-how widerspiegeln, während in der hohen Exportrate gegenüber den sozialistischen Ländern vor allem die Bedeutung der DDR als Investitionsgüterlieferant zum Ausdruck kommt. Bemerkenswert ist die trotz niedriger Ausgangsbasis und intensiver politischer Bemühungen um diese Ländergruppe geringfügige Steigerungsrate im Handel mit den Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe). [S. 81]Die Länderstruktur des DDR-Außenhandels ist durch den hohen, aber seit 1968 nahezu kontinuierlich abnehmenden Anteil der sozialistischen Länder und den seit dem gleichen Zeitraum zunehmenden Anteil der kapitalistischen Länder mit der Bundesrepublik Deutschland als des bei weitem größten Handelspartners charakterisiert. Die von Honecker auf dem VIII.~Parteitag geäußerte Zielvorstellung, im Zeitraum bis 1975 drei Viertel des Handels mit sozialistischen Ländern abzuwickeln, hat sich nicht verwirklichen lassen. Seit 1960 hat sich die Außenhandelsstruktur zuungunsten der UdSSR, jedoch zugunsten der industriell entwickelten Länder im RGW wie ČSSR, Polen und Ungarn entwickelt (vgl. V. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1973 wickelte die DDR rd. 35 v. H. des Außenhandels — das entspricht rd. 17 v. H. des Außenhandels der Sowjetunion — mit diesem ihrem größten Wirtschaftspartner ab. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik und den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege eine enge wirtschaftliche und politisch-ideologische Bindung zwischen beiden Staaten erreichte. Auch gegenwärtig gilt für die Partei- und Wirtschaftsführung der DDR das Bekenntnis E. Honeckers zur Sowjetunion (1971): „… die unzerstörbare Freundschaft mit der UdSSR ist das feste Fundament für alles, was wir in der DDR erreicht haben. Dieses Bündnis, unser Platz an der Seite der anderen Bruderparteien und Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft sind so lebenswichtig für uns wie der Schlag unseres Herzens.“ Trotz dieser Beschwörungen der „brüderlichen Beziehungen“ hat seit Ende der 60er Jahre der Anteil des sowjetischen Außenhandels am Gesamthandel der DDR abgenommen (siehe Tabelle), obwohl absolut noch immer ein hoher Zuwachs erzielt wird. Ein nicht unwesentlicher Grund für diese Entwicklung dürfte darin zu suchen sein, daß die UdSSR sich angesichts der Größe ihrer Projekte gezwungen, sieht, ihren Bedarf vor allem an wissenschaftlich-technischem und organisatorischem Know-how in Verbindung mit dem Kauf von Produktionsanlagen neuesten Entwicklungsstandes zunehmend auf westlichen Märkten zu decken. Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR–UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Außenhandels ist — obwohl hier Wandlungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckte die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v. H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v. H. bei Walzstahl. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: ca. 25 v. H. des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kamen aus der DDR. Einzelne Gruppen wiesen noch höhere Anteile auf: Schienenfahrzeuge lagen bei 35 v. H. (Zahlen 1972), Produkte der Umformtechnik bei ca. 50 v. H., Schiffsdieselmotoren und Krane bei ca. 60 v. H. Seit einigen Jahren ist jedoch ein struktureller Wandel der Außenhandelsbeziehungen sichtbar geworden: Der Anteil der Einfuhr von Investitionsgü[S. 82]tern aus der UdSSR stieg von 1960 bis 1969 von 4 v. H. auf 17 v. H., dagegen sanken die Anteile der Einfuhr von Grundstoffen und Produktionsgütern von 55 v. H. auf 46 v. H., diejenigen von Gütern der Ernährungs- und Landwirtschaft von 21 v. H. auf 10 v. H. Während der Anteil von Maschinen und Ausrüstungen an den Exporten in die DDR 1971 ca. 20 v. H. betrug, machte er bei den Einfuhren aus der DDR rd. 57 v. H. aus. Auch das „Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungen zwischen der DDR und der UdSSR für die Jahre 1971–1975“ ist eindeutig auf die Verbesserung der Warenstruktur in Richtung eines mehr substitutiven Güteraustauschs gerichtet. So sollen die Importe aus der UdSSR besonders an Rationalisierungs- und Automatisierungsmitteln als Voraussetzung für die planmäßige Investitionstätigkeit der DDR steigen. Das Abkommen sieht vor, daß die UdSSR „in großem Umfange“ spanabhebende Werkzeugmaschinen, Schmiede- und Preßausrüstungen, Krane, Bau- und Wegemaschinen, Erzeugnisse der elektronischen- und Radioindustrie, Elektroschweißausrüstungen, Textilmaschinen und Kondensationsturbinen liefert. Jedoch bilden nach wie vor Roh- und Grundstoffe die Grundlage des Warenaustauschs. Importiert werden: Erdöl, Erdgas, Steinkohle, Koks, Eisen- und Manganerz, Roheisen, Walzwerkerzeugnisse, Buntmetalle verschiedenster Art. Die DDR-Exporte bestehen vornehmlich aus Automatisierungs- und Rationalisierungsmitteln, Hochgenauigkeitsmaschinen, Präzisionsgeräten und Instrumenten, Walzwerk- und Chemieausrüstungen. Schienenfahrzeugen und Fischfangschiffen. Der Anteil dieser Produkte soll sich bis 1975 gegenüber dem Zeitraum 1966/1970 um über 50 v. H. erhöhen. Weiter liefert die DDR in wachsendem Umfang vor allem Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Medikamente, fotochemische Erzeugnisse, Kosmetika, Lacke und Farben und verschiedene Erzeugnisse der Konsumgüterindustrie. Neben den Abschluß von Handelsabkommen, die die Basis für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, die die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensiver werden lassen. So wurden seit 1964 70 Regierungs- und Ministerabkommen zur Forschungs- und Produktionskooperation, zur Spezialisierung und langfristigen Gestaltung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen, davon mehr als die Hälfte seit dem VIII.~Parteitag der SED(1971). Seit 1967 werden als besondere Art der Zusammenarbeit „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und auch den VVB und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Von zentraler Bedeutung für die Beziehungen zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR-UdSSR“ (PRK). Jede Seite in der Kommission bestimmt ihren Vorsitzenden; für die DDR ist es G. Schürer, stellvertretender Ministerratsvorsitzender und Vorsitzender der Staatlichen Plankommission der DDR, für die UdSSR N. A. Tichonow, stellvertretender Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion. Abwechselnd finden in beiden Ländern wenigstens zwei Tagungen pro Jahr statt, denen ein gegenseitig abgestimmter Arbeitsplan zugrundeliegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen, Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung vor allem im industriellen Sektor. Bis zum April 1974 tagte die Kommission 15 mal. Im Verlauf ihrer Tätigkeit wurde eine Reihe von Regierungsabkommen über Kooperation und Spezialisierung in Forschung und Wirtschaft wirksam: 4. Tagung 20.–23. 5. 1968 — Abkommen über die Spezialisierung und Kooperation auf dem Gebiet der Produktion von Waren der Haushaltschemie und einzelner Arten von Papier und Karton. 5. Tagung 17.–20. 12. 1968 — Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Elektronik und des wissenschaftlichen Gerätebaus, der Kernenergetik und bei der Entwicklung moderner Prozesse der chemischen Großproduktion. 6. Tagung 1.–4. 7. 1969 — Abkommen über die Kooperation bei der Schaffung von Verfahren und Anlagen für Prozesse der chemischen Großproduktion. 7. Tagung 28.–30. 1. 1970 — Abkommen über die Kooperation bei der Schaffung von Verfahren und Anlagen für wichtige Gebiete der Chemie, Erdölverarbeitung und der Leichtindustrie. Abkommen über die gegenseitige Lieferung von Schiffen und Schiffsausrüstungen im Zeitraum 1971–1975. 8. Tagung 22.–24. 6. 1970 — Regierungsabkommen über Wissenschaftskooperation auf dem Gebiet der Automatisierung sowie der Chemie. 10. Tagung 17.–21. 5. 1971 — Regierungsabkom[S. 83]men über die Forschungs- und Produktionskooperation auf dem Gebiet der Nachrichtentechnik, der chemischen Industrie, des Textilmaschinenbaus. 11. Tagung 15.–18. 11. 1971 — Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Produktion von Glasseide. 12. Tagung 5.–9. 6. 1972 — Abkommen über die Rationalisierung und Rekonstruktion von Armaturenwerken und über die Forschungs- und Produktionskooperation auf dem Gebiet des wissenschaftlichen Gerätebaus und der Medizintechnik. 13. Tagung 29. 1.–1. 2. 1973 — Abkommen über gemeinsame Arbeiten bei der Entwicklung der Elektronik und auf dem Gebiet der Standardisierung. 14. Tagung 12.–15. 6. 1973 — Mehrere Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rundfunkindustrie, des Textilmaschinenbaus, der Elektrotechnik. 15. Tagung 18.–22. 3. 1974 — Regierungsabkommen über die Errichtung eines Betriebes für elektrotechnische Spezialausrüstungen, gemeinsam erstellt von der UdSSR, der DDR und Polen. Auf die Arbeit der PRK ist auch die nach den Vorstellungen des Komplexprogramms im Jahre 1973 geschaffene Wirtschaftsorganisation „ASSOFOTO“ mit dem Sitz in Moskau zurückzuführen. Sie stellt einen Zusammenschluß des VEB Fototechnisches Kombinat Wolfen und der sowjetischen „Sojuschimfoto“ dar und soll nach Abschluß der organisatorisch-rechtlichen Vorbereitungen ca. 90 v. H. aller im RGW-Bereich benötigten Foto- und Datenaufzeichnungsmaterialien herstellen. Von ihr werden ca. 100.000 Arbeitskräfte erfaßt werden. Gemeinsame Produktions- und Investitionsplanung, die Vertiefung der Spezialisierung und die Kooperation im Produktionsbereich werden angestrebt. Aufgrund der Tatsache der engen politischen und wirtschaftlichen Bindung der DDR an die UdSSR wurde oft die Behauptung aufgestellt, die DDR werde — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren anginge — ökonomisch von ihr übervorteilt. Solche Vermutungen lassen sich jedoch nicht eindeutig beweisen. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der Terms of Trade für die DDR, was das Argument einer Preisausbeutung nicht stützt. Auch läßt die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR — so dürfte die UdSSR in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein — solche Praktiken — zumindest in der jüngeren Vergangenheit — nicht vermuten. Angesichts der hohen Kosten beim Fördern und Transportieren der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Das jüngste, diesen Problembereich berührende Abkommen wurde im Mai 1974 zwischen der Sowjetunion, der DDR, Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien über die gemeinsame Finanzierung der sowjetischen Erzeugung von Eisenerz und Eisenlegierungen geschlossen. Ob und inwieweit hier und in anderen Fällen versteckte „Kreditgeschenke“ o. ä. an die Sowjetunion gemacht wurden, entzieht sich gegenwärtig einer Nachprüfung. VI. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Außenwirtschaft reformiert (Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963). Grundsätzlich bleibt das Außenwirtschaftsmonopol erhalten. Der außenwirtschaftliche Bereich wurde jedoch in monetärer Weise und organisatorisch-institutioneller Hinsicht vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Außenhandelsbetrieben — früher Außenhandelsunternehmen — nahezu ausschließlich den Kontakt mit den Außenmärkten überlassen mußten. Zur Anwendung des Monopols ist eine Reihe von Organen notwendig, deren Funktionen sich zum Teil im Laufe der Reformen geändert haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Außenwirtschaft wahrzunehmen hat und dem eine Reihe von Außenhandelsorganen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 41) sind dies: die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Außenhandelsbetriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel, die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH., das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Mit der Reform wurde das Außenwirtschaftsmonopol effektiver gestaltet. Im organisatorischen Bereich des Exports erhielten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB. Die AHB schließen sogenannte Exportkommissionsverträge mit den VVB bzw. Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der AHB [S. 84]erfolgen zwar in eigenem Namen, aber für Rechnung der VVB und Exportbetriebe. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Neben anderen Formen der Organisation des Exportabsatzes wie der Übertragung der direkten Absatzfunktion auf Kombinate und Großbetriebe, der Durchführung von Eigengeschäften und der Einschaltung von Binnenhandelsorganen in den Exportabsatz spielen die im Zuge der Einführung des ÖSS gebildeten Exportbüros und -kontore für die bezirks- und kreisgeleiteten Betriebe im Rahmen der Erzeugnisgruppenarbeit eine Rolle. Auf der Importseite wurden keine bedeutenden organisatorischen Änderungen durchgeführt. Obwohl z. B. der VEB Carl-Zeiss-Jena, die VVB „Pharmazeutische Industrie“ und „Schiffbau“ und der VEB Uhrenkombinat Ruhla das Recht zum Abschluß von Importverträgen für Erzeugnisse ihres Produktionsprofils erhielten, bleibt der Import über die AHB typisch. Im Bereich der finanziellen Beziehungen wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Resultate außenwirtschaftlicher Tätigkeit auch auf die Produktionsbetriebe einwirken zu lassen. Dies geschah durch die Bildung des einheitlichen Betriebsergebnisses bei den Exporten. Es setzt sich im wesentlichen aus den Erlösen der abgesetzten Warenproduktion, den Exporterlösen und den sogenannten Exportstimulierungsmitteln (Exportförderungsprämie, Exportrückvergütungen, Exportstützungen) zusammen. Stimulanzien wurden als indirekte Lenkungsmittel notwendig, da das bis dahin zur plangemäßen Lenkung des Außenhandels geschaffene Preisdifferenzenkonto wegfiel. Damit gewannen auch die neu eingeführten, nur nach nichtsozialistischen Ländern und Güterarten differenzierten Richtungskoeffizienten zur Bestimmung des Exporterlöses an Gewicht, da vornehmlich über sie durch entsprechende Stimulierung der Exportbetriebe Richtung und Umfang des Warenverkehrs gesteuert werden kann. Auf der von der Reform ohnehin wenig berührten Importseite wurden im finanziellen Bereich im wesentlichen die Preise an das Niveau der Beschaffungsmärkte neu angeglichen, das Preisdifferenzenkonto blieb grundsätzlich erhalten. Allerdings wurde 1968 in einigen Betrieben das einheitliche Betriebsergebnis auch für die Importseite eingeführt (VVB Schiffbau Rostock, VEB Kombinat Carl-Zeiss-Jena, VEB Uhrenkombinat Ruhla). Im Bereich der Planung und Leitung der Außenwirtschaft wurde im Zuge der Reformen von der Mengen- auf die kombinierte Wert-Mengenplanung übergegangen. Die Erfüllung des Valutaaufkommensplans für das sozialistische und nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet wurde zur Hauptkennziffer erhoben. Dagegen wurde ein attraktiver ökonomischer Hebel, die Gewährung von Valutaanrechten für zusätzliche Importe bei Planüberbietungen der Produktionsbetriebe, vor allem wegen seiner den Intentionen des zentralen Plans zuwiderlaufenden Wirkung wieder aufgehoben. Seit 1970, und besonders seit dem VIII.~Parteitag (1971), sind im Rahmen allgemeiner Rezentralisierungsbestrebungen im System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft auch ähnliche Tendenzen im System der Außenwirtschaft festzustellen gewesen. Sie hatten das Ziel, „einer weitergehenden Dezentralisation der Außenhandelsorganisation entgegenzutreten, die sich zum Teil aus einer einseitigen Betonung der Erfordernisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ergaben. Mit dem VIII.~Parteitag der SED wurden diese Tendenzen überwunden.“ Damit dürfte — wenn auch nur indirekt — Kritik an den Interessen der Produktionsbetriebe, vornehmlich die Wirtschaftsbeziehungen zu den westlichen entwickelten Ländern zu intensivieren, geübt worden sein. Im Zuge der Umorientierung soll die Stellung der AHB gegenüber den Produktionsbetrieben „entsprechend den Gesamtinteressen des Staates“ gestärkt und die ökonomischen Hebel sollen stärker als Planungsinstrumente eingesetzt werden. So ist z. B. vorgeschlagen worden, den Einfluß der AHB auf die Erwirtschaftung und Verwendung des Exportgewinns der Betriebe zu erweitern. Gegenwärtig wird auch betont, daß der AHB nicht — wie ursprünglich vorgesehen — Beauftragter des Produktionsbetriebes, sondern Bestandteil des Produktionsprozesses und Wahrer des Außenwirtschaftsmonopols ist. Wesentliche Ursache für die verstärkte Straffung des Außenwirtschaftssystems dürften — neben den Widersprüchen, die eine Folge der Orientierung an der Rentabilität (einheitliches Betriebsergebnis) einerseits und am zentralen Plan andererseits sind — die Erfordernisse der sozialistischen Wirtschaftsintegration im RGW sein. Als dringlich wird es in diesem Zusammenhang angesehen, eine einheitliche Leitung des Außenhandels zu sichern und damit die Steuerungsmöglichkeiten durch das Außenhandelsministerium den gesamtpolitischen Vorstellungen entsprechend zu stärken. Kein Widerspruch ist es, wenn gleichzeitig postuliert wird, die Verantwortlichkeit der VVB, Kombinate und Betriebe zu erhöhen und deren „sachkundige Mitwirkung“ besonders bei den zunehmenden Kooperations- und Spezialisierungsvorhaben u. a. in Form der „Direktbeziehungen“ zu erweitern, da eine derartige Mitwirkung nur auf der Basis eines „durch staatliche Prämissen abgegrenzten Verantwortungsfeldes“ geschieht. Verstärkte zentrale Eingriffe werden ohnehin dann notwendig, wenn einseitige Belastungen bestimmter Betriebe zu der Notwendigkeit führen, durch „zentrale Umverteilung von Reineinkommensmitteln entsprechende Kompensationsmöglichkeiten zu gewährleisten“. [S. 85]Festzuhalten bleibt jedoch, daß ein wesentliches Element der Reform — das einheitliche Betriebsergebnis — trotz verschiedentlich geübter Kritik nunmehr als fester Bestandteil des Außenwirtschaftssystems angesehen wird. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Außenhandel wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte etc.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valutamark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Außenhandels- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Außenhandels- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet. Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein viel diskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 ist vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d. h. die Preise auf der Basis der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Die Basispreise im RGW für den Zeitraum 1971–1975 errechnen sich z. B. aus den durchschnittlichen Weltmarktpreisen — das sind Preise, die sich auf den von westlichen Ländern beeinflußten Hauptwarenmärkten bilden — der Jahre 1965–1969. Von ihnen wird angenommen, daß sie im wesentlichen den internationalen Wert der Waren widerspiegeln. Jedoch wurden im Zuge der in der Regel bilateralen Preisverhandlungen zwischen den Ländern oft Preiskorrekturen aufgrund von Preisunterschieden für gleiche Waren innerhalb der RGW-Länder oder geänderten Weltmarktpreisen notwendig. Um ein durch diese Praxis bedingtes ständiges Hinterherhinken hinter den Weltmarktpreisen zu vermeiden, ist deshalb immer wieder vorgeschlagen worden (J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dieses scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weitreichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen etc.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW- (Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung) die Basis bilden sollen. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten bildet die Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs einen weiteren entwicklungsbedürftigen Komplex. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern werden bislang die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d. h. auf dem Clearingwege, über Kompensationen oder Switchoperationen als auch zum Teil durch Zahlungen in konvertibler Währung beglichen. Auch mit den RGW-Ländern entwickelten sich die Zahlungstransaktionen vorwiegend und bis 1964 nur auf bilateraler Ebene. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der keinesfalls mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, sondern lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW die Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Außenhandelspläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 77–85 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und SozialversicherungSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Außenwirtschaft wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Außenhandel ist wichtigster Teilbereich der Außenwirtschaft, Über den Außenhandel werden die meisten anderen Formen der…
DDR A-Z 1975
Arbeitsproduktivität (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Meßziffer für die Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit (Leistung pro Beschäftigten und je Arbeitsstunde). In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist A. der Produktionswert je Beschäftigten. Der Wirkungsgrad der menschlichen Arbeit hängt von der Leistungsfähigkeit der verwendeten technischen Ausrüstungen (Kapitalaufwand), der Qualifikation der Beschäftigten (Ausbildung, Fertigkeit, Erfahrung) und der Organisation der Arbeitsprozesse ab. In marxistischer Terminologie bezeichnet A. den „Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (K. Marx, Das Kapital, Bd. I, London 1867), also den Nutzeffekt der „konkreten, gebrauchswertschaffenden“ Arbeit. Der Begriff A. wird in der DDR als das Maß für den allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt angesehen, als dessen alleiniger Ausgangspunkt die menschliche Arbeit angenommen wird. Ihre Bedeutung überragt daher die aller anderen Meß- und Kennziffern. In der Planung wird sie allerdings als eine von mehreren gleichrangigen Planungskennziffern behandelt. Sie mißt als einheitliche, betriebliche Kennziffer gegenwärtig a) die „Warenproduktion zu konstanten Preisen“ und in einer Reihe von Fällen b) die „Eigenleistung“ (betriebliche Wertschöpfung), jeweils bezogen auf Arbeiter und Angestellte sowie Produktionsarbeiter. Daneben bestehen betriebs- und branchenspezifische Plankennziffern, die unterschiedlichen Berechnungsmethoden folgen (z. B. Zeitsummenmethode, Naturalmethode, Leistung je Arbeitskraft und Arbeitsstunde). Methodenprobleme bei der Analyse und statistischen Erfassung aller die A. beeinflussenden Faktoren zählten bisher zu den permanenten wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsthemen in der DDR. So werden von der Kennziffer A. z. B. Materialeinsparungen — neben qualitativen Faktoren — nicht als Leistungsverbesserungen berücksichtigt, da in der Kennziffer Warenproduktion auch Vorleistungen erfaßt werden. Das hat zur Folge, [S. 45]daß Betriebe zu Sortimenten mit hohem Materialeinsatz tendieren (Rudimente der „Tonnenideologie“). Die marxistische Theorie in der DDR betont die Bedeutung der A.-Steigerung als „Dreh- und Angelpunkt“ für die wirtschaftliche und politische Stabilisierung — auch und besonders im Zusammenhang der Ost-West-Auseinandersetzung. Nach Lenin wird der Sozialismus eine „neue, weit höhere“ A. schaffen: „Die Arbeitsproduktivität ist in letzter Instanz das Allerwichtigste, das Ausschlaggebende für den Sieg der neuen Gesellschaftsordnung“ (in: Die große Initiative, Moskau 1919). Die A. in der Gesamtwirtschaft stieg von 1960 bis 1973, gemessen am produzierten Nationaleinkommen je Beschäftigten (einschl. Lehrlinge), von 10.469 auf 18.861 Mark an. Da es sich hierbei um die übliche Bruttorechnung handelt, die in jedem Betrieb Vorleistungen von Zulieferbetrieben einbezieht, ist die Steigerung überhöht ausgewiesen. Die Erhöhung verlief auch nicht gleichmäßig; eine Schwächeperiode stellten die Jahre 1960 bis 1963 dar. Vergleiche der Struktur und Entwicklung der A. der Industrie der DDR und der Bundesrepublik Deutschland ergaben einen Niveauunterschied von über 30 v. H. für das Jahr 1968: Die Industrie der DDR erzielte 68,4 v. H. der A. in der Bundesrepublik. (Vgl. Tabelle „Industrielle Arbeitsproduktivität in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland“.) Auch in der Landwirtschaft bestand ein beträchtlicher Niveaurückstand für die DDR (39 v. H.). Nach Berechnungen für den Zeitraum 1960–1971 wurde diese Lücke inzwischen nicht geschlossen, so daß der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland nach wie vor in der Industrie ca. 30 v. H. und in der Landwirtschaft ca. 40 v. H. beträgt. In der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wurden nahezu gleiche Zuwachsraten erzielt (vgl. Tabelle „Struktur und Entwicklung der Arbeitsproduktivität in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland“). Die höchsten DDR-Zuwachsraten im Jahres[S. 46]durchschnitt erzielte die Industrie (5 v. H.), die geringsten die Bereiche Landwirtschaft (2,7 v. H.) und Verkehr (3,7 v. H.). Arbeitsrecht;Rationalisierung; Automatisierung; Wissenschaftlich-technische Revolution. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 44–46 Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitspsychologieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Meßziffer für die Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit (Leistung pro Beschäftigten und je Arbeitsstunde). In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist A. der Produktionswert je Beschäftigten. Der Wirkungsgrad der menschlichen Arbeit hängt von der Leistungsfähigkeit der verwendeten technischen Ausrüstungen (Kapitalaufwand), der Qualifikation der Beschäftigten (Ausbildung, Fertigkeit, Erfahrung) und…
DDR A-Z 1975
ADN (1975)
Siehe auch: ADN: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst: 1965 1966 1969 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN): 1985 Abk. für Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, staatliche Nachrichten- und Fotoagentur der [S. 5]DDR mit Sitz in Ost-Berlin. Nach dem Statut vom 14. 7. 1966 ergeben sich die Aufgaben des ADN aus dem Programm der SED, den Beschlüssen des ZK und den Erlassen, Verordnungen und Beschlüssen des Staatsrates und des Ministerrates der DDR. Mit Hilfe der Nachrichtengebung in Wort und Bild trägt ADN — als ein Instrument der Medienpolitik der SED — zur „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“ bei und informiert Presse, Rundfunk und Fernsehen in der DDR „aktuell und parteilich“ über alle aus dieser Sicht interessanten Ereignisse auf allen Gebieten. Die parteipolitische Verpflichtung gilt auch persönlich: „Die Mitarbeiter des ADN haben sich in ihrer Tätigkeit ständig für die Durchsetzung der Politik der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates einzusetzen.“ Entscheidend für die Nachrichtenpolitik von ADN ist die Wertung und Auswahl der Nachrichten und in welcher Form sie verbreitet werden. Nachrichtengebung wird verstanden als „Agitation durch Tatsachen“. „Es bedeutet schließlich, mit jeder Meldung, die ADN verläßt, darauf einzuwirken, daß unsere Bürger an Hand konkreter Tatsachen besser verstehen und klarer erkennen, wo Freund und Feind ist, daß es ihnen leichter fällt, Partei zu ergreifen für die Sache der Arbeiterklasse, des Friedens und des Sozialismus“ (Deba Wieland, ADN-Generaldirektor). ADN als einzige in der DDR beziehbare Nachrichtenagentur wertet dazu die Dienste von über 60 Agenturen anderer Staaten aus (Filterfunktion), unterhält eigene Korrespondenten und Mitarbeiter in 50 Ländern und 14 Bezirksdirektionen in der DDR. In seinen deutsch- und fremdsprachigen Nachrichten- und Fotodiensten für das Ausland hat ADN die Aufgabe, das Geschehen in der DDR und deren Politik „überzeugend“ darzustellen. Neben seinem allgemeinen Nachrichten- und Fotodienst („ADN-Zentralbild“) gibt ADN mehrere gedruckte Informationsdienste heraus, darunter nur für einen ausgewählten Personenkreis bestimmte (mit Hintergrundinformationen, KP-Interna, Westinformationen etc.). ADN unterliegt dem Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates, das vom Presseamt ausgeübt wird. Der Generaldirektor von ADN wird vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen, seit 1952: Deba Wieland, vor 1949 Chefredakteurin des Sowjetischen Nachrichtenbüros in der SBZ, danach 1. stellvertretende Leiterin des Amtes für Information, des späteren Presseamtes. ADN war 1946 als GmbH. gegründet worden und ist seit dem 1. 5. 1953 Staatseigentum. ADN wurde zusammen mit den anderen Ostblock-Agenturen im September 1970 Mitglied der „Allianz europäischer Nachrichtenagenturen“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 4–5 Administrieren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AdoptionSiehe auch: ADN: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst: 1965 1966 1969 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN): 1985 Abk. für Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, staatliche Nachrichten- und Fotoagentur der [S. 5]DDR mit Sitz in Ost-Berlin. Nach dem Statut vom 14. 7. 1966 ergeben sich die Aufgaben des ADN aus dem Programm der SED, den Beschlüssen des ZK und den Erlassen, Verordnungen und Beschlüssen…
DDR A-Z 1975
Treuhandvermögen (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl. S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Vermögenswerte (Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere etc.) wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den zuständigen Banken (jetzt der Staatsbank der DDR) übertragen. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Ver[S. 866]waltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z. B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum „Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland“ zurückgestellt. Das Vermögen von Personen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644), unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen), für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. werden auch die in Ost-Berlin und der DDR liegenden West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, wird nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. Auch die staatliche Verwaltung ist dem im Westen lebenden Eigentümer zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Die gleichen Grundsätze gelten für Vermögen, das Ausländer nach dem 8. 5. 1945 — z. B. durch Erbfolge — erwerben. Wenn es sich bei dem Ausländer selbst um einen früheren Flüchtling handelt, wird sein Vermögen als Flüchtlingsvermögen behandelt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 865–866 Treubruch, landesverräterischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TrotzkismusSiehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl. S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…
DDR A-Z 1975
Kader (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1969 Der Begriff K. hat verschiedene Bedeutungen. Er leitet sich vom Lateinischen „quadrum“ = Viereck ab und wurde auch in das Italienische übernommen. Hier erhielt er später die Bedeutung „Rahmen“. Mit diesem Inhalt drang er in den französischen Sprachraum ein, wo im 18. Jahrhundert aus dem „quadre“ das heutige „cadre“ wurde. In der französischen Revolution bekam „cadre“ eine militärische Bedeutung. Durch das Gesetz L. Carnot's über die „levée en masse“ vom 23. 8. 1793, das erstmalig die allgemeine Wehrpflicht einführte, wurde eine grundlegende Reform der Struktur der französischen Armee durchgeführt. Die nicht ständig aktiven Soldaten wurden von einem festen „Rahmen“ aus Berufssoldaten, den Kadern, ausgebildet und geführt. Seine heutige Bedeutung erhielt der Begriff K. durch die Leninsche Partei- und Staatstheorie sowie die sowjetische Verwaltungspraxis. Lenin hat das Wort „K.“ selbst nicht verwendet. Lenin war der Meinung, daß unter russischen Bedingungen die Partei des Proletariats den Charakter einer Kerntruppe („Kaderpartei“) annehmen müßte. Auch Stalin beschrieb die SDAPR als eine „Kampfpartei von Führern“. Er war es, der den Begriff zum Schlüsselwort einer elitären Leitungspraxis machte, als er nach der siegreichen Oktoberrevolution 1917 die „Heranbildung zahlreicher Kader von Leitern und Administratoren aus den Reihen der Arbeiter“ forderte. Damit wurde der Begriff auf eine Elite von Personen ausgedehnt, die sich durch Ergebenheit gegenüber der Partei- und Staatsführung, Fachwissen, Leitungs- und Organisationstalent auszeichnet. Autoren aus der DDR definieren K. als „ … Stamm von Menschen, die aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten geeignet und beauftragt sind, andere Menschen bei der Verwirklichung der gestellten Aufgaben zu führen bzw. in einem Leitungskollektiv zu wirken“ (Herber/Jung „Kaderarbeit im System sozialistischer Führungstätigkeit“, Berlin [Ost] 1968, S. 11). Zu den K. sind alle Führungskräfte der verschiedensten gesellschaftspolitischen Bereiche (einschließlich Wirt[S. 453]schaft, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Massenmedien und Sicherheit), Funktionäre aller Parteien und Organisationen sowie Hoch- und Fachschulabsolventen, also die zum späteren Einsatz in Führungspositionen vorgesehenen Nachwuchskräfte (K.-Reservoir), zu rechnen. Soweit sie Führungspositionen noch nicht einnehmen, aber für ihre Übernahme von der Partei vorgesehen sind, bilden sie die K.-Reserve. Durch K.-Politik und K.-Arbeit sichert die SED in Regierung, Verwaltung und gesellschaftlichen Organisationen ihre auch verfassungsrechtlich fixierte „führende Rolle“. Die richtige Auswahl, Ausbildung, Erziehung und Verteilung der K. ist daher eine wichtige politische Aufgabe der Partei, des Staates und jedes Funktionärs: „Die Kader entscheiden alles.“ K.-Politik und K.-Arbeit sind deshalb für die SED stets mehr als reine Personalpolitik. Bereits auf dem II. Parteitag (September 1947) der SED legte Ulbricht die kaderpolitische Linie der folgenden Jahre fest, die von der Ersten Staatspolitischen Konferenz in Werder/Havel (22./23. 7. 1948) für die gesamte Verwaltung und andere gesellschaftliche Bereiche verbindlich wurde. Mit den Beschlüssen dieser Konferenz wurde das System der K.-Akten und Personalstatistiken übernommen, wie es unter Stalins Verantwortung von der Abteilung „Leitende Parteiorgane“ unter G. M. Malenkov (1934–1948) für die KPdSU (B) entwickelt wurde. Für die K.-Politik war anfangs die „Personalpolitische Abteilung“ im Zentralsekretariat unter der Leitung des Alt-Kommunisten Franz Dahlem verantwortlich. Später wurden die Grundsätze der K.-Politik von der Abteilung „Leitende Parteiorgane“ festgelegt, die bis zu seinem Sturz (Februar 1958, 35. Plenum) von Karl Schirdewan geführt wurde. Ihm folgte bis zum Jahre 1971 E. Honecker, der sowohl für die K.-Politik als auch für die Sicherheitspolitik als ZK-Sekretär zuständig war. Nach dem XXIV. Parteitag der KPdSU (März/April 1971) wurde die K.-Arbeit aller kommunistischen Parteien der Warschauer Vertragsstaaten vereinheitlicht. Wer gegenwärtig im Sekretariat des ZK der SED die Verantwortung für die Personalpolitik trägt, läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Ausgehend vom sowjetischen Beispiel ist anzunehmen, daß der Sekretär für Parteiorgane, Horst Dohlus, für die Stellenbesetzung der Haupt-Nomenklatur-Funktionäre und für die kaderpolitischen Richtlinien in Abstimmung mit dem gesamten ZK-Sekretariat verantwortlich ist. Bei strittigen Fragen und bei der Besetzung der obersten Führungsspitze liegt die Entscheidung ohnehin beim Politbüro. Von dem Sekretär für Parteiorgane, H. Dohlus (weder Mitglied noch Kandidat des Politbüros) und der Abteilung K. — Abteilungsleiter Fritz Müller — gehen Initiativen im Falle personeller Veränderungen bei den Haupt-Nomenklatur-K. aus, sofern diese im Zuständigkeitsbereich anderer ZK-Abteilungen oder in zentralen staatlichen Institutionen tätig sind. Sie bestätigen die Ernennungen der Nomenklatur-K. und haben die letzte Entscheidung bei der Überprüfung von Positionsbesetzungen des Parteiapparates auch auf allen unteren Ebenen. Wie in der KPdSU dürfte innerhalb der Abteilung K. die Sektion „Parteimitgliedschaft“ die Personalakten aller SED-Mitglieder führen und die Sektion K.-Schulung für die Parteischulen verantwortlich sein. Der Sekretär für Parteiorgane bzw. die Abteilung K. sind entscheidende Schaltstellen im Machtapparat. Unterhalb dieser Ebene erfolgt die Mehrzahl der Ernennungen jedoch für die von der „Kontroll- oder Registratur-Nomenklatur“ erfaßten Personenkreise durch die allgemeinen K.-Abteilungen der jeweiligen Leitungsebene. An der Spitze dieser K.-Abteilungen, die es in jeder Institution gibt, stehen ausgesuchte SED-Mitglieder, die auch dem Ministerium für Staatssicherheit und den vorgesetzten SED-Sekretariaten verantwortlich sind. Die K.-Abteilungen werden durch K.-Leiter geführt. Die Grundsätze der K.-Politik (Auswahl, Ausbildung, Erziehung, Verteilung und Einsatz des Personalbestandes) werden von den Abteilungen des Zentralkomitees und — in deren Auftrag — von den zentralen staatlichen Institutionen für ihren Verantwortungsbereich festgelegt. Sie erstrecken sich auch auf Wahlgremien, wie Volkskammer, örtliche Volksvertretungen, Ausschüsse usw. Diese Grundsätze beinhalten Auslese-, Ausbildungs- und Einsatzkriterien, in die wiederum Richtlinien über die Sozialstruktur verändernde Maßnahmen (Förderung von Arbeitern, Bauern, Frauen, jungen Menschen), die Berücksichtigung von Mitgliedern anderer Parteien und der Massenorganisationen und Ausschlußkriterien (Unzuverlässigkeit wegen Westverwandtschaft, Nichtzugehörigkeit zur SED, unmoralischer Lebenswandel) eingehen. Die Grundsätze der K.-Politik werden von den K.-Abteilungen der staatlichen Organe (Ministerien, Komitees), den Massenmedien, Kultur- und Bildungseinrichtungen, sowie den volkseigenen Betrieben und Genossenschaften durchgeführt. Diese unterstehen sowohl ihrem vorgesetzten Leitungsorgan als auch der zuständigen SED-Parteileitung und der Parteikaderabteilung der jeweiligen Entscheidungsebene. Den K.-Abteilungen obliegen Ausarbeitung, Koordinierung und Kontrolle der spezifischen K.-Arbeit; die Analyse der Zusammensetzung des Personalbestandes und Qualifizierungsmaßnahmen; Delegierungen zu Bildungseinrichtungen oder zu Sonderaufträgen („Die Besten zur Armee“ oder „aufs Land“ usw.). In die Arbeit der K.-Funktionäre finden gegenwärtig verstärkt wissenschaftlich erarbeitete Qualifizierungsrichtlinien Eingang. Durch die jeweiligen K.-Abteilungen sammeln die Sekretariate der Parteileitungen alle wesentlichen Daten über die K. ihres Verantwortungsbereichs. Über alle Beschäftigten werden mit dem Eintritt in das Arbeitsleben bis zum endgültigen Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß K.-Akten geführt, die alle Daten, Beurteilungen, Wertungen von Mitarbeitern, Besuch von Schulen, Positionen in den Parteien und Massenorganisationen, [S. 454]private Lebensumstände, moralische und kriminelle Verfehlungen, Interessen-, Freizeit- und Urlaubsgewohnheiten, Verwandtschaftsbeziehungen, Verbindungen zum westlichen Ausland und besonders zur Bundesrepublik enthalten. Diese K.-Akte ist vom Betroffenen nicht einsehbar. Er kann aber Auskunft über ergangene Entscheidungen und deren Begründungen verlangen. Die Seiten der Akte sind durchnumeriert. Blätter können aus ihr praktisch nicht entfernt werden, so daß negative Wertungen (auch Strafen) zwar gelöscht werden können, aber dennoch faktisch den einzelnen weiter belasten. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die K.-Akte des Beschäftigten an die K.-Abteilung des neuen Betriebes übersandt. Jede K.-Abteilung einer Institution hat die K.-Akten auszuwerten und in K.-Spiegeln sowie Berichtsbögen sowohl der Parteileitung der gleichen und vorgesetzten Ebene als auch der übergeordneten K.-Abteilung einen schnellen Überblick zu ermöglichen. Für Führungskräfte werden K.-Entwicklungsblätter und K.-Entwicklungskarteien angelegt. Zur Planung der K.-Entwicklung werden K.-Entwicklungsprogramme und K.-Programme erarbeitet. Sie enthalten: Angaben zur erreichten Qualifikation der Führungskräfte und den Vergleich mit den künftigen Anforderungen und Verteilungsrichtlinien; Festlegung der ideologisch-politischen, fachlichen und leistungsbezogenen Qualifikationsmerkmale sowie Bestimmungen zur Ausbildung neuer Leitungskräfte; Umfang, Entwicklungswege und Voraussetzungen zur weiteren Heranbildung von weiblichen Mitarbeitern für leitende Tätigkeiten; Bedarfseinschätzungen und Positionsanalysen für Hoch- und Fachschulabsolventen sowie Delegierungen zum Studium an den Bildungseinrichtungen der DDR; kurz- und langfristig wirkende Maßnahmen für K. zur Übernahme einer neuen oder wichtigeren Funktion; Umsetzungsmaßnahmen, die aus Alters-, Gesundheits- oder Qualifikationsgründen notwendig werden; Einschätzungen des künftigen K.-Bedarfs. Alle VVB, Betriebe und Einrichtungen haben ihren Bedarf an Facharbeitern, qualifizierten Angestellten, Fach- und Hochschulabsolventen in einem Arbeitskräfteplan langfristig festzulegen und zu begründen. Aus dem ermittelten K.-Bedarf ergeben sich wichtige Konsequenzen für das Bildungswesen der DDR. Die K.-Politik der SED verlief in 3 Phasen: 1. In den Jahren bis 1963 sah sich die SED gezwungen, alle wichtigen Positionen mit loyalen Kommunisten zu besetzen, selbst dann, wenn diese nicht die nötigen Fachkenntnisse besaßen. Diese Gruppe entwickelte sich mit der Zeit zu einer Schicht von Bürokraten („Apparatschiki“, die ihrerseits die neue Intelligenz mit Mißtrauen betrachtete. 2. Nach dem VI. Parteitag (Januar 1963) suchte die SED bei der Stellenbesetzung neben politischen auch fachliche Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Der entsprechende Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 17. 2. 1965 („Grundsätze über die planmäßige Entwicklung, Ausbildung, Erziehung und Verteilung der K. in den Partei-, Staats- und Wirtschaftsorganen sowie den Massenorganisationen und auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung“) war für die Personalpolitik in der Zeit bis zum VIII. Parteitag von großer Bedeutung, da er eine stärkere Beteiligung von Experten an den Entscheidungsprozessen zur Folge hatte. 3. In der Ära Honecker sollen folgende Eigenschaften einen K. auszeichnen: „Treue und Verbundenheit zur Arbeiterklasse, Kämpfertum, ein dem Aufgabengebiet entsprechendes politisches und fachliches Wissen, Verantwortungsbewußtsein, Schöpfertum, Mut zur Entscheidung, Sachlichkeit, Unduldsamkeit gegenüber Mängeln und Fehlern, ständiges Streben nach Vervollkommnung seiner marxistisch-leninistischen und fachlichen Kenntnisse sowie der Fähigkeiten zur Leitung und Entwicklung von Kollektiven“ (Stichwort K. im „Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus“, Berlin [Ost] 1973, S. 453). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 452–454 Kabinette Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KaliindustrieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1969 Der Begriff K. hat verschiedene Bedeutungen. Er leitet sich vom Lateinischen „quadrum“ = Viereck ab und wurde auch in das Italienische übernommen. Hier erhielt er später die Bedeutung „Rahmen“. Mit diesem Inhalt drang er in den französischen Sprachraum ein, wo im 18. Jahrhundert aus dem „quadre“ das heutige „cadre“ wurde. In der französischen Revolution bekam „cadre“ eine militärische Bedeutung. Durch das Gesetz L. Carnot's über die…
DDR A-Z 1975
Kassation (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Nach §~16 GVG können gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§~311 ff.) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann. Die K. kann erfolgen, wenn die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht, im Strafausspruch gröblich unrichtig ist, der Gerechtigkeit gröblich widerspricht oder — dieser K.-Grund ist erst 1968 neu in die StPO aufgenommen worden — wenn die Begründung der Entscheidung unrichtig ist. In letzterem Fall würde ein bestehenbleibender Urteilstenor nachträglich im Wege der K. neue, diesen Tenor besser tragende Gründe erhalten. Zur Stellung von K.-Anträgen berechtigt sind der Präsident des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwalt; bei Entscheidungen von Kreisgerichten auch die Direktoren der Bezirksgerichte und die Bezirksstaatsanwälte. Über die K.-Anträge entscheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§~306 StPO). In jedem Heft der amtlichen Zeitschrift „Neue Justiz“ sind K.-Urteile des OG abgedruckt. Mit diesen Entscheidungen soll nicht nur eine „richtigere“ Lösung im Einzelfall erreicht, sondern es soll die Rechtsprechung gelenkt werden. Die K. muß also auch als ein Instrument verstanden werden, mit dessen Hilfe das Oberste Gericht die ihm zukommende Leitung der Rechtsprechung vornimmt. Falsch wäre es, die K. „als eine Art zweites Rechtsmittel“ anzusehen (Neue Justiz, 1974, H. 15, S. 491). Gerichtsverfassung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 459 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen HilfeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Nach §~16 GVG können gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§~311 ff.) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige…
DDR A-Z 1975
Passierscheinabkommen (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig machte, wie sie seit dem Herbst 1960 für Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben waren. Die DDR verlangte die Einrichtung von Passierscheinstellen in den Westsektoren von Berlin. Ihr Versuch, derartige Büros am 26. 8. 1961 auf 2 S-Bahnhöfen zu eröffnen, wurde von der West-Berliner Polizei auf Weisung der Alliierten unterbunden. Das P. wurde in 6tägigen, mehr als 30 Stunden dauernden, abwechselnd in Ost- und West-Berlin stattfindenden Gesprächen zwischen Korber und Wendt ausgehandelt. Die DDR war bemüht, der Übereinkunft den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages zu verleihen, während der Senat von Berlin darin nur eine Verwaltungsvereinbarung sah. Das P. wurde „ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte“ von Staatssekretär Wendt „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR“ und von Senatsrat Korber „auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, unterzeichnet. Beide Seiten stellten ausdrücklich fest, daß „eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte“. Bundesregierung und Senat betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme zum P., daß „der Rechtsstatus von Berlin durch diese Vereinbarung nicht geändert wird und daß damit ebenfalls keinerlei Änderung der bisherigen Politik der Nichtanerkennung gegenüber dem Zonenregime verbunden ist“. Das erste P. gestattete „Einwohnern von Berlin (West)“ den Besuch bei ihren „Verwandten in Berlin (Ost), in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“ mit Passierscheinen in der Zeit vom 19. 12. 1963 bis 5. 1. 1964. Als Verwandtenbesuch galt „der Besuch von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie der Ehepartner dieses Personenkreises und der Besuch von Ehegatten untereinander“. Zur Ausgabe der Passierscheine wurden in den West-Berliner Bezirken 12 Büros eingerichtet, in denen Angestellte der Ost-Berliner Post Anträge entgegennahmen und Passierscheine ausgaben. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in Berlin (Ost). Der Senat behielt sich in den Passierscheinstellen das Hausrecht vor. Die Durchführung des P. erwies sich in den Tagen vor dem Weihnachtsfest 1963 zunächst als schwierig: Tausende von Antragstellern warteten in eisiger Kälte stundenlang vor den Passierscheinstellen. Neue Gespräche zwischen Korber und Wendt hatten zur Folge, daß die Zahl der in den Büros tätigen Ost-Berliner Postangestellten von 83 auf 260 erhöht wurde. Nach offiziellen Angaben der DDR wurden insgesamt 1.318.519 Passierscheine für Besuche im Ostteil der Stadt ausgegeben, von denen 1.242.810 tatsächlich benutzt wurden. Zahlreiche West-Berliner passierten die Grenzen zwei- oder mehrmals, bevor die Übergänge in der Nacht vom 5. zum 6. 1. für sie erneut geschlossen wurden. Das P. war in der öffentlichen Meinung des Westens umstritten. Während der Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und FDP, in den auf eindrucksvolle Weise erneuerten menschlichen Kontakten einen positiven Faktor und einen neuen Impuls für die westliche Deutschlandpolitik sahen, mehrten sich in den Reihen der CDU/CSU Stimmen, die in dem P. einen Schritt zur Aufwertung der DDR und zur Bestätigung einer Drei-Staaten-Konzeption sahen. Die DDR bemühte sich, das P. als „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für Berlin (West)“ und einen Beweis für „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz“ der DDR zu bewerten (W. Ulbricht am 3. 1. 1964). Korber und Wendt setzten ihre Gespräche im Januar 1964 fort. Nach schwierigen Verhandlungen gelang es ihnen, am 24. 9. 1964 ein zweites P. auf der Basis ihrer ersten Übereinkunft abzuschließen, durch das einige [S. 625]praktische Regelungen für die Ausgabe von Passierscheinen verbessert werden konnten. Noch zweimal — am 25. 11. 1965 und am 7. 3. 1966 — konnten diese Abmachungen erneuert werden. Dieses 3. und 4. P. wurden von der Seite der DDR nicht mehr von Staatssekretär Wendt, sondern von Staatssekretär Dr. Michael Kohl unterzeichnet. Während der verschiedenen Besuchszeiträume, die in den P. festgelegt wurden, registrierte die DDR folgende Besucherzahlen: 30. 10. bis 12. 11. 1964: 571.000 Besucher in 14 Tagen (durchschnittlich 40.785 pro Tag), 19. 12. 1964 bis 3. 1. 1965: 823.500 Besucher in 16 Tagen (51.469 pro Tag), 12. 4. bis 25. 4. 1965: 581.500 Besucher in 14 Tagen (41.535 pro Tag), 31. 5. bis 13. 6. 1965: 498.500 Besucher in 14 Tagen (35.607 pro Tag), 18. 12. 1965 bis 2. 1. 1966: 824.000 Besucher in 16 Tagen (51.500 pro Tag), 7. bis 20. 4. 1966: 510.400 Besucher in 19 Tagen (26.863 pro Tag), 23. 5. bis 5. 6. 1966: 468.000 Besucher in 14 Tagen (33.428 pro Tag). Im Oktober 1964 konnte auf der Grundlage des 2. P. eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (als solche galten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle) eröffnet werden, die auch nach dem Auslaufen des 4. P. bestehen blieb (vom April 1967 an arbeitete diese Härtestelle ohne Vereinbarung weiter); ihre Dienste nahmen mehrere hunderttausend West-Berliner bis 1971 in Anspruch. Im Dezember 1964 verlangte die DDR einen verbindlichen Mindestumtausch von 3 DM je Person und Tag. Die Umtauschsumme wurde im Juli 1968 auf 5 DM erhöht. Kinder und Rentner wurden von der Verpflichtung, diesen Geldbetrag im Verhältnis 1:1 umzuwechseln, befreit. Nachdem in den laufenden Verhandlungen der Passierscheinunterhändler immer wieder grundlegende politische Meinungsverschiedenheiten sichtbar geworden waren, scheiterten 1966 schließlich die Bemühungen des Senats von Berlin, ein neues, 5., P. für den Herbst und Winter jenes Jahres auszuhandeln. Abgesehen von jenen, die in dringenden Familienangelegenheiten nach Berlin (Ost) fahren konnten, blieb für die Masse der West-Berliner die Grenze für die folgenden 6 Jahre versperrt. Ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters Schütz an den Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, vom 28. 2. 1968 blieb unbeantwortet. Im Frühjahr 1969 versuchte die DDR vergeblich, die Einberufung der Bundesversammlung nach Berlin (West) zu verhindern, indem sie Zugeständnisse in der Passierscheinfrage von einer Absage der Bundesversammlung abhängig machte. Gespräche zwischen Senatsdirektor Horst Grabert und Staatssekretär Dr. Kohl am 26. 2. 1969 blieben ergebnislos. Erst die im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 getroffenen Verfügungen über den Zutritt der West-Berliner zum Ostteil ihrer Stadt und zu den 14 DDR-Bezirken ermöglichten die Wiederaufnahme des Besuchs- und Reiseverkehrs, und zwar ab Ostern 1972 in weit größerem Umfang, als das aufgrund der personellen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen der P. möglich gewesen war. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 624–625 Paß/Personalausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PaßwesenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig…
DDR A-Z 1975
Wahlen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die politische Macht liegt bei der SED als der Partei der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten. Folglich geht es bei den W. in der DDR nicht um politische Alternativen. Anders als in einigen anderen kommunistischen Ländern geht es auch nicht um personelle Alternativen im Rahmen eines einheitlichen politischen Programms. Die Funktion der W. besteht in der plebiszitären Bestätigung der Inhaber der politischen Macht, der Demonstration der ideologisch-politischen Einheit des Volkes und der Mobilisierung der Volksmassen für die jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen der SED-Führung. „So wird die Durchführung der Wahlen zu einer Bewegung, in der sich das sozialistische Staatsbewußtsein von Millionen Bürgern manifestiert“ (Verf. Komm. Bd. II, S. 55 f.). Die W. haben daher die Funktion, die gesellschaftliche Integration, die ideologische Indoktrination und die politische Mobilisierung der Bürger zu fördern. In der DDR werden alle 4 Jahre W. zu der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen) abgehalten. Die Einzelheiten sind im Wahlgesetz vom 31. 7. 1963 (GBl. I, S. 97) i. d. F. vom 17. 12. 1969 (GBl. I, 1970, S. 2) und in der Wahlordnung vom 31. 7. 1963 (GBl. I, S. 99) i. d. F. vom 25. 2. 1974 (GBl. I, S. 93) geregelt. Formal beruht das Wahlrecht auf den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen W. und dem System der lose gebundenen Listenwahl in Mehrmannwahlkreisen. Träger der W. ist die Nationale Front. Mit ihrer Hilfe und unter Einsatz der Massenmedien veranstalten Partei und Regierung eine Wahlkampagne, deren erklärtes Ziel es ist, die Politik von Partei und Regierung zu propagieren, die Wähler durch eine Masseninitiative zur Verwirklichung dieser Politik zu aktivieren und den sozialistischen Wettbewerb zum Zwecke der Planerfüllung zu intensivieren. Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen werden von der Nationalen Front in einer Einheitsliste zusammengefaßt. Innerhalb der Nationalen Front entscheidet das zuständige SED-Organ über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten. Die Volkskammer- und Bezirkstagsmandate gehören zur Nomenklatur des Zentralkomitees der SED; die Vorbereitung der personalpolitischen Entscheidungen obliegt der ZK-Abteilung für Kaderfragen (Kader). Die Kandidaten werden den Wählern ihres Wahlkreises auf Wählerversammlungen und Wählervertreterkonferenzen vorgestellt. Die Wähler und Wählervertreter können die Absetzung von Kandidaten vorschlagen. In der Praxis kommt dies jedoch relativ selten vor. Die Entscheidung über die Absetzung ist der Nationalen Front vorbehalten. Bei der Stimmabgabe hat der Wähler das Recht, auf dem Stimmzettel, der die Kandidaten der Einheitsliste enthält, Änderungen vorzunehmen. Seit 1965 enthalten die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise mehr Kandidaten, als Mandate zu vergeben sind. Die überzähligen Kandidaten sind die Nachfolgekandidaten. Der Wähler könnte demnach durch Streichungen einen gewissen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Volksvertretungen ausüben. Allerdings müßte mehr als die Hälfte der Wähler einen Kandidaten streichen, damit sich an der listenmäßigen Reihenfolge etwas ändert, denn in der Regel entscheidet nicht die Anzahl der für die einzelnen Kandidaten und Nachfolgekandidaten abgegebenen Stimmen. §~39 Abs.~2 Wahlordnung bestimmt: „Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als 50 % der gültigen Stimmen, als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten.“ Da ferner ein faktischer Zwang zur offenen Stimmabgabe besteht, zu der sich Haus- und Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, kann der Mehrfachkandidatur nur geringe praktische Bedeutung beigemessen werden. Es ist lediglich bekannt, daß bei den Kommunal-W. 1965, bei denen 186.107 Mandate zu vergeben waren, 2 Kandidaten nicht gewählt worden sind (Neues Deutschland vom 12. 10. 1965). Die Einheitsliste erhält seit 1950 stets über 99 v. H. der abgegebenen Stimmen, wobei die Ergebnisse in Berlin (Ost) immer etwas „schlechter“ sind als in der übrigen DDR. Bei den letzten W. zur Volks[S. 917]kammer im November 1971 entfielen auf die Einheitsliste in der DDR 99,85 v. H. in Berlin (Ost) 99,63 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen (Neues Deutschland vom 17. 11. 1971). Die Sitze in den Volksvertretungen werden den einzelnen Parteien und Massenorganisationen nach einem seit 1948 festgelegten Schlüssel zugeteilt. Von den 500 Volkskammersitzen entfallen seit 1963 auf die SED 127, auf LDPD, CDU, NDPD und DBD je 52, auf den FDGB 68, auf die FDJ 40, auf den Demokratischen Frauenbund 35 und auf den Kulturbund 22 Sitze. In den kommunalen Volksvertretungen erhalten auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die Konsumgenossenschaften und die Nationale Front Sitze. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 916–917 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für…
DDR A-Z 1975
Haushaltsausgleich (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Begriff H. entspricht dem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen „Finanzausgleich“. Er bezeichnet die Gesamtheit aller finanziellen Maßnahmen, mit denen die Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen in den Stand gesetzt werden, die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen vorgegeben sind. In der DDR vollzieht sich der planmäßige H. in drei Formen: 1. Übertragung unmittelbar eigener Einnahmequellen, z. B. auf dem Gebiet der Gemeindesteuern, die von den Räten der Städte und Gemeinden zu erheben sind und dem Gemeindehaushalt zufließen. Typische, den Gemeinden zustehende Einnahmen sind in der DDR z. B. Grundsteuern, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, auch Kurtaxen und Kulturabgaben. 2. Beteiligung an den Einnahmen übergeordneter Haushalte in Form fester oder prozentualer Anteile, z. B. der Bezirkshaushalte an den Gesamteinnahmen des Staatshaushalts. 3. Zuweisung von Mitteln aus den übergeordneten an nachgeordnete Haushalte, soweit deren eigene Einnahmen und Beteiligungen für die Deckung der von ihnen zu bestreitenden Aufgaben nicht ausreichen. In bestimmten Fällen kann der Haushaltsausgleich auch in der Abführung von Mitteln aus den Einnahmen eines örtlichen Haushalts an den übergeordneten örtlichen Haushalt (z. B. vom Budget eines Stadtbezirks an das Budget der Stadt) erfolgen. Die genannten drei Grundformen des H. können miteinander kombiniert, sie können auch ausgebaut und ergänzt werden. So sieht ein Beschluß über Maßnahmen zur Erhöhung finanzieller Mittel in Gemeinden und kreisangehörigen Städten zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger vom 30. 8. 1973 vor, ab 1974 den Anteil der Gemeinden und Städte an den Gesamteinnahmen des Staates für jeweils 2 Jahre in gleichbleibender Höhe festzusetzen, um den örtlichen Organen eine längerfristige Disponierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Der gleiche Beschluß sieht vor, im zentralen Republikhaushalt über die gesetzlichen Zuweisungen an die Gebietseinheiten hinaus jedes Jahr — ab 1974 — einen zusätzlichen „Fonds zur Förderung der Initiative in den Gemeinden und Städten“ zu bilden, der den Gemeinden — unter bestimmten Voraussetzungen — für die Durchführung von Infrastrukturarbeiten überwiesen wird. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 402 Haushaltsaufschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaushaltsbuchSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Begriff H. entspricht dem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen „Finanzausgleich“. Er bezeichnet die Gesamtheit aller finanziellen Maßnahmen, mit denen die Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen in den Stand gesetzt werden, die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen vorgegeben sind. In der DDR vollzieht sich der planmäßige H. in drei Formen: 1. Übertragung unmittelbar eigener Einnahmequellen, z. B. auf…
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Moral, Sozialistische (1975)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus eine Form des gesellschaftlichen ➝Bewußtseins. häufig auch als die Gesamtheit der sittlichen Normen und Werte bezeichnet, von denen sich Menschen in ihrem praktischen Verhalten zueinander leiten lassen. Die Normen und Werte sind von den real-historischen gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig und spiegeln diese wider. Es gibt deshalb nach dieser Auffassung keine ewig geltenden Sittengesetze. Entsprechend den antagonistischen Widersprüchen zwischen kapitalistischen und sozialistischen Gesellschaftssystemen habe auch die SM. Klassencharakter. Lenin setzte der bürgerlich-kapitalistischen Moral die SM. entgegen und behauptete: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Die Arbeiterklasse entwickle bereits in der kapitalistischen Gesellschaft die proletarische Moral (im Gegensatz zur bürgerlichen Moral); diese werde später — nach dem Sieg der sozialistischen Revolution — zur Grundlage der SM., die ihrerseits eine qualitativ neue Moral darstelle. Nach Auffassung der SED müssen die grundlegenden Normen der SM. „tief im Denken und Handeln der Menschen in der DDR „verankert“ werden. Im Prozeß der Herausbildung der politisch-moralischen Einheit des Volkes werde die Moral der Arbeiterklasse nach und nach zur Moral aller Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft der DDR. Bereits seit den 50er Jahren bemüht sich die SED um die Kodifizierung der Prinzipien für die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“. So konnte Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958 die folgenden „Zehn Gebote der sozialistischen Moral“ verkünden: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität [S. 578]der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Die inhaltlichen Akzente der SM. haben sich im Lauf der Jahre immer wieder verschoben. Nachdem Chruschtschow die neue Generallinie im Sinn des wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festgelegt hatte (Friedliche Koexistenz), wurde die Einstellung zur Arbeit das Hauptkriterium der SM. Diese Vorstellung wurde jedoch bald erweitert; heute ist Gradmesser für den Stand der SM. die Beteiligung an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Dies schließt auch die Entwicklung eines sozialistischen ➝Staatsbewußtseins ein. Sozialistische ➝Feiern; Hausgemeinschaften; Jugendweihe; Marxismus-Leninismus; Wohnbezirk. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 577–578 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MuseenSiehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus eine Form des gesellschaftlichen ➝Bewußtseins. häufig auch als die Gesamtheit der sittlichen Normen und Werte bezeichnet, von denen sich Menschen in ihrem praktischen Verhalten zueinander leiten lassen. Die Normen und Werte sind von den real-historischen gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig und spiegeln diese…
DDR A-Z 1975
1975: W, X, Y, Z
Waffenbesitz Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wählervertreterkonferenz Währung/Währungspolitik Waldheimer Prozesse Wappen Warenfonds Warenhäuser Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverkehr, Nichtkommerzieller Warenzeichen Warschauer Pakt Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft WBDJ Wehrbezirkskommando Wehrdienst Wehrdienstverweigerung Wehrersatzdienst Wehrerziehung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weinbau Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) Weltfestspiele der Jugend Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund (WGB) Weltraumforschung Wenden Werbung Werkstattprinzip Werktätiger Werkzeugmaschinenbau Wertgesetz Wertpapiere Wert- und Mehrwerttheorie Westgeldeinnahmen Westorientierung Wettbewerb, Sozialistischer WGB Widerstand Wiedergutmachung Wiedervereinigungspolitik der SED Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsausstellungen Wirtschaftspläne Wirtschaftspolitik Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht Wirtschaftssystem Wirtschaftsverband Wirtschaftsverträge Wirtschaftswerbung Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog Wismut-AG Wissenschaft Wissenschaftliche Industriebetriebe Wissenschaftliche Räte Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW Wissenschaftlicher Sozialismus Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) Wissenschaftlich-technischer Vorlauf Wissenschaftlich-technische Zentren Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) Wohnbezirk Wohnungsbau Wohnungswesen WTR WTZ Zahlenlotto Zahlungsverkehr Zehn Gebote der Sozialistischen Moral Zeitlohn Zeitnormative Zeitschriften Zeitungsaustausch Zeitungsvertriebsamt (ZVA) Zensur Zentrag Zentrale Arbeitskreise für Forschung und Technik (ZAK) Zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbüros Zentrale Organe der Staatsmacht Zentrale Revisionskommissionen (ZRK) Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) Zentrales Konsum-, Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“ Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit Zentralinstitut für Arbeitsmedizin Zentralinstitut für Arbeitsschutz, Dresden Zentralinstitut für Fertigungstechnik des Maschinenbaus der DDR (ZIF) Zentralinstitut für Hochenergie-Physik Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) Zentralinstitut für Jugendforschung Zentralinstitut für Kernforschung Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS) Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED Zentralisation Zentralkomitee (ZK) der SED Zentralrat der FDJ Zentralstelle für Primärdokumentation (ZPD) Zentralverwaltung für Statistik Zeugen Jehovas ZEW ZGB Zins Zinspolitik Zivilgesetzbuch Zivilprozeß Zivilrecht Zivilverteidigung ZK Zollbestimmungen im innerdeutschen Reiseverkehr Zölle Zollgesetz Zollverwaltung der DDR Zollwesen Zoologische Gärten ZPKK ZRK Zusatzrentenversicherung, Freiwillige (FZR) Zuwachsrate Zwangsvollstreckung Zweijahrplan Zwei-Staaten-TheorieWaffenbesitz Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wählervertreterkonferenz Währung/Währungspolitik Waldheimer Prozesse Wappen Warenfonds Warenhäuser Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverkehr, Nichtkommerzieller Warenzeichen Warschauer Pakt Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft WBDJ Wehrbezirkskommando Wehrdienst Wehrdienstverweigerung Wehrersatzdienst Wehrerziehung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weinbau …
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Subjektiver Faktor (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten Handlungsgeschehens), aber auch ihr Bewußtsein über ihr Tun, ihr Wollen, ihre Energie, zugleich ihre Organisiertheit und die von ihnen geschaffenen Organisationsformen (Parteien, Verbände usw.) bezeichnet, die notwendig für die Lösung der historischen Aufgaben sind. Die Bedeutung des SF. in dieser Sicht liegt darin, daß von ihm die Verwirklichung der durch die objektiven, d. h. sozio-ökonomischen Bedingungen gegebenen Möglichkeiten abhängt. Dem SF. wird im Sozialismus wachsende Bedeutung zugewiesen, die in dessen Besonderheit gegenüber früheren Gesellschaftsformationen liege: mit der Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat umfaßt der SF. nicht nur die Partei der Arbeiterklasse und den Staat, sondern alle Werktätigen. Infolgedessen entstehe erstmals in der Geschichte die reale Möglichkeit, die Entwicklung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den erreichten objektiven Bedingungen zu bringen und auf der Grundlage der im Sozialismus wirkenden und erkannten Gesetze die gesamtgesellschaftliche Entwicklung bewußt zu lenken. Wichtigste Elemente der bewußten Lenkung sind die wissenschaftliche Führung und Leitung der Gesellschaft sowie die „richtige“ Organisation der Führungsorgane; sie soll die Möglichkeit voluntaristischer Entscheidungen ausschließen. Die Tätigkeit der Partei, ihre Strategie und Taktik als SF. muß im Einklang mit den als objektiv [S. 857]bezeichneten historischen Gesetzmäßigkeiten stehen, um den historischen Fortschritt nicht zu behindern, den sie zwar nicht aufhalten, dessen konkrete Realisierung sie aber fördernd oder hemmend beeinflussen kann. Der Ausdruck „subjektiv“ ist nicht gleichbedeutend mit „willkürlich“ oder „subjektivistisch“. Einzelne Vertreter des Marxismus-Leninismus wenden sich gegen eine Überbetonung des SF. ohne genügende Berücksichtigung der als letztlich bestimmend angesehenen objektiven Bedingungen. Eine Absolutierung des SF. stehe in dieser Sicht dem Verständnis von Freiheit entgegen, die nicht als abstrakte Wahlfreiheit, sondern als gesellschaftliche Kategorie, als bewußte Herrschaft des Menschen über die Natur und die sozialen Prozesse, d. h. als Möglichkeit der Realisierung des geschichtlichen Fortschritts begriffen wird. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 856–857 StVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SubjektivismusSiehe auch die Jahre 1979 1985 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten…
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Geschichte der DDR (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der „Deutsche Volksrat“ in Ost-Berlin als „Provisorische Volkskammer“ und nahm eine Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Seither durchlief die DDR verschiedene Phasen (Periodisierung). Auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht entstand durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein neues System, das sich an der Sowjetunion orientierte. I. 1945--1949 Bereits vor der Gründung der DDR waren die Voraussetzungen für die neue Gesellschaft gelegt worden. Die Grundlage dazu bildeten verschiedene Reformen: 1945 die Bodenreform (Aufteilung des Großgrundbesitzes), 1946 die Schulreform (Einheitsschule), 1945/46 die Justizreform („Volksrichter“, Beherrschung durch die SED) und vor allem ab 1946 die Industriereform (Schaffung eines Staatssektors der Industrie). Auch das politische System änderte sich schrittweise: Die SPD wurde 1946 unter Zwangsanwendung in die kommunistische SED eingeschmolzen, die bürgerlichen Parteien CDU und LDPD nach und nach auf SED-Kurs gebracht und 1948 mit der NDPD und der DBD Satellitenparteien der SED geschaffen. Alle Massenorganisationen (FDGB, FDJ usw.) gerieten in völlige Abhängigkeit von der SED. Die SED selbst war 1948 in eine stalinistische „Partei neuen Typus“ umgewandelt und damit auf die allmähliche Übernahme der Macht durch die sowjetische Besatzung vorbereitet worden. Die Provisorische Volkskammer wählte zusammen mit der neugeschaffenen Länderkammer am 11. 10. 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Pieck gehörte zu den Mitbegründern der KPD und hatte nach Thälmanns Verhaftung 1933 die Leitung der KPD in der Emigration übernommen. Seit 1946 war er zwar Vorsitzender der SED, doch hatte der jovial wirkende und der Sowjetunion voll ergebene „Landesvater“ kaum noch politische Bedeutung. Als Ministerpräsidenten bestätigte die Volkskammer am 12. 10. 1949 Otto Grotewohl (1894–1964). Er hatte sich 1912 der SPD angeschlossen und war für seine Partei in der Weimarer Republik u. a. Minister in Braunschweig gewesen. 1945 Mitbegründer der SPD in Berlin, beugte er sich dem Druck der sowjetischen Besatzung und überführte die Ost-SPD in die SED, deren Vorsitzender er neben Pieck wurde. Mit der Umbildung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurden die Sozialdemokraten nach 1948 zurückgedrängt, und Grotewohl unterwarf sich immer mehr der kommunistischen Disziplin. Obwohl er seine Funktion bis zu seinem Tod behielt, sank sein Einfluß ständig. Die wichtigsten Posten in der Regierung Grotewohl nahmen 1949 sofort SED-Führer ein. Als der eigentlich entscheidende Mann erwies sich rasch der damalige stellvertretende Ministerpräsident Walter [S. 363]Ulbricht (1893–1973). Er hatte sich in den zwanziger Jahren als guter Organisator im Apparat der KPD hochgearbeitet und bestimmte bereits in der Emigration weitgehend die Linie der KPD, da er sich stets besonders geschickt an der Haltung der Sowjetunion und vor allem Stalins orientierte. Durch die Wahl zum Generalsekretär der SED im Juli 1950 (später: Erster Sekretär) und seit 1960 als Vorsitzender des Staatsrates wurde Ulbricht auch nach außen sichtbar die zentrale Figur, die sich zunächst uneingeschränkt den sowjetischen Weisungen unterwarf, in den 60er Jahren jedoch auch eigene Schritte gehen wollte. Mit Ulbrichts Person ist die Entwicklung der DDR weitgehend verknüpft, er hat Partei und Staat bis zu seiner Ablösung 1971 nachhaltig mitgeprägt. II. 1949--1955 Unter der maßgeblichen Führung Ulbrichts wurde in der DDR in der Phase von 1949 bis 1955 das stalinistische System der Sowjetunion übernommen (abgesehen von einigen Varianten, wie z. B. das formal weiterbestehende Mehrparteiensystem). Die gesamte Macht wurde nun — zunächst im Auftrag und unter Kontrolle der sowjetischen Besatzungsmacht — von der SED-Führung mit diktatorisch-bürokratischen Methoden ausgeübt. Die weitgehend noch bürgerlich-demokratische Verfassung von 1949 wurde in der Praxis ausgehöhlt. Die Realität der DDR war in dieser Periode gekennzeichnet durch das Anwachsen des staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, eine zentralgeleitete Planwirtschaft, sowie durch die „führende Rolle“ der SED, die nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus Staat, Wirtschaft, Kultur und Massenorganisationen befehligte und ein Meinungsmonopol errichtete, wobei der Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung zur herrschenden Ideologie wurde. Nach Beschlüssen des III. Parteitages der SED (Juli 1950) versuchte die DDR, mit einem Fünfjahrplan (1951–1955) den Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft zu bewältigen, aber auch die gewachsenen wirtschaftlichen Bindungen an Westdeutschland zu lösen. Bei der Überwindung der großen ökonomischen Schwierigkeiten (die Ausgangssituation war durch Reparationen, das Fehlen der Schwerindustrie usw. weit schlechter als in der Bundesrepublik) neigten einige Parteiführer zu einem flexibleren Kurs. Der damalige Planungschef Heinrich Rau (1899–1961) galt zeitweise als Gegenspieler zu Ulbricht; Fritz Selbmann (1899–1975), bis 1955 Minister für Industrie, wurde mehrmals wegen „Managertums“ kritisiert. Mit der Aufnahme der DDR in den RGW (September 1950) festigten sich die Bindungen an das Wirtschaftssystem des Ostblocks, und schon bis 1955 verdreifachte sich der Außenhandel mit den kommunistischen Ländern. Die ersten Volkskammerwahlen im Oktober 1950 waren ein Einschnitt in der Parteienentwicklung: Es gab nur noch Einheitslisten der Nationalen Front. Die Wahlen, die vielerorts nicht mehr geheim, sondern offen durchgeführt wurden, zeigten das bei sowjetischen Abstimmungen übliche Bild: 98 v. H. Wahlbeteiligung, 99,72 v. H. Stimmen für die Kandidaten. Die Flüchtlingszahlen der kommenden Jahre offenbarten die Brüchigkeit solcher Wahlergebnisse. In der Volkskammer erhielten die SED 100 Sitze, CDU und LDPD je 60 Sitze, NDPD und DBD je 30, der FDGB 40 und die anderen Massenorganisationen zusammen 80 Sitze. Da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen auch der SED angehörten, besaß diese in der Volkskammer die absolute Mehrheit. Auch die neue Regierung unter Grotewohl spiegelte den verstärkten Einfluß der SED wider, von der sie abhängig war: SED-Führer dominierten im Kabinett, und die Beschlüsse des (1949 geschaffenen) Politbüros des ZK der SED waren für die Regierung verbindlich. Die DDR baute ihre militärische Streitmacht aus. Bereits 1948 war — im Rahmen der Spaltung Deutschlands und des beginnenden Kalten Krieges — eine Bereitschaftspolizei geschaffen worden, aus der im Sommer 1952 die „Kasernierte Volkspolizei“ hervorging, eine militärische Kadertruppe mit etwa 100.000 Mann. Im Mai 1952 nahm die DDR die Unterzeichnung des EVG-Vertrags durch die Bundesrepublik zum Anlaß, um die Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland abzuriegeln. Am 26. 5. 1952 erließ die Grotewohl-Regierung eine Verordnung über eine 5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie. Eine Verwaltungsreform zentralisierte den Staatsaufbau. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 löste die Regierung die Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg) auf und schuf an ihrer Stelle 14 Verwaltungsbezirke, womit die Anleitung des Staatsapparats durch die SED vereinfacht wurde. Höhepunkt der Übertragung des sowjetischen Systems auf die DDR war die offizielle Verkündung des Aufbaus des Sozialismus durch Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952. Ulbricht erklärte, die Volkswirtschaft sei für den „Übergang zum Sozialismus reif“ (der „sozialistische Sektor“ der Industrie erwirtschaftete fast 80 v. H. des Bruttoprodukts gegenüber 73 v. H. im Jahre 1950). Typisch für die Atmosphäre war nun der Stalin-Kult, der sich bei Ulbrichts Schlußwort offenbarte: „Wir werden siegen, weil uns der große Stalin führt“ (Protokoll II. Parteikonferenz, S. 464). Im Rahmen ihrer ideologischen Offensive verhärtete sich 1952/1953 die Haltung der SED gegenüber der Kirche. Seit Ende 1952 verschärfte sich auch der staatliche Kampf gegen die Kirche: Von Januar bis April 1953 wurden etwa 50 Geistliche und Laienhel[S. 364]fer verhaftet, 300 Oberschüler als Angehörige der Jungen Gemeinde relegiert. Der überstürzte Aufbau der Schwerindustrie ging zu Lasten der Lebenshaltung der Bevölkerung, deren materielle Lage sich verschlechterte. Die neuen sozialen und politischen Strukturen wurden überdies nicht selten mit Gewalt und Terror gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Der im Februar 1950 gegründete Staatssicherheitsdienst spielte dabei eine schlimme Rolle (Opposition und Widerstand). Nach dem Tod Stalins (5. 3. 1953) schwenkte die verwirrte SED-Führung unter dem Druck der neuen Sowjetführung zwar zu einem Neuen Kurs um, erhöhte aber gleichzeitig die Arbeitsnormen. Daraufhin entlud sich der lang angestaute Unwille der Arbeiterschaft in Arbeitsniederlegungen und im Aufstand vom 17. 6. 1953. Der Aufstand zeigte die Schwäche und Isolierung der DDR-Führung und des Gesamtsystems, das damals nur mit Hilfe der sowjetischen Besatzungstruppen überleben konnte. Nach der blutigen Niederschlagung der Erhebung versuchte die SED, mit dem „Neuen Kurs“ eine flexiblere Haltung zu finden, wollte aber auch weiterhin das System durch Säuberungen festigen (Juni-Aufstand). Ähnlich terroristische Exzesse, wie sie die KPdSU mit ihren Säuberungen während der Ära J. W. Stalin erfahren hat, erlebte die SED nicht. Seit ihrer Gründung ist sie dennoch von mehreren Säuberungen erfaßt worden. 1948/49 richtete sich eine erste Aktion dieser Art gegen ehemalige Sozialdemokraten sowie gegen Anhänger einer „nationalkommunistischen“, am „titoistischen“ Beispiel Jugoslawiens orientierten Politik. In Auswirkung der Affäre Noel H. Field sowie im Zusammenhang mit den Schauprozessen gegen Laszlo Rajku. a. in Ungarn und gegen Traitscho Kostoff u. a. in Bulgarien beschloß das ZK der SED am 24. 8. 1950 eine Säuberung, die sich gegen ehemalige Westemigranten unter führenden Parteifunktionären (Paul Merker, Bruno Goldhammer, Leo Bauer, Willi Kreikemeyer, Lex Ende und Maria Weiterer u. a.) richtete. Einige von ihnen (Merker, Goldhammer, Bauer) verbüßten mehrjährige Haftstrafen, andere starben in der Haft (Kreikemeyer) oder als Verbannte (Ende). Für die Zeit vom 15. 1. bis 30. 6. 1951 wurden auf ZK-Beschluß sämtliche Mitglieder und Kandidaten der SED durch Umtausch der Parteidokumente individuell einer politisch-ideologischen Überprüfung unterzogen. Erklärtes Ziel war die Säuberung von „parteifremden und feindlichen oder moralisch unsauberen Elementen“. Insgesamt wurden 150.696 Mitglieder und Kandidaten durch Streichung ihrer Mitgliedschaft oder Kandidatenschaft oder durch Ausschluß aus der SED entfernt. Gezielte Säuberungen richteten sich in den Folgejahren gegen führende deutsche Kommunisten, die zu Walter Ulbricht in Opposition getreten waren: 1953 wurde Franz Dahlem auf dem 13. Plenum des ZK (13.–14. Mai) aller Funktionen entbunden; auf dem 15. Plenum des ZK (Juli 1953) fielen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt der Säuberung zum Opfer; Anton Ackermann, Elli Schmidt und Hans Jendretzky, die mit ihnen sympathisiert hatten, verloren ebenfalls ihre Parteifunktionen. Sie wurden jedoch später nicht wie Zaisser und Herrnstadt aus der SED ausgeschlossen. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Zentrale Parteikontrollkommission der SED. Sie wurde von Hermann Matern (1893–1971) geleitet, der in dieser Funktion eine der wichtigsten Stützen Ulbrichts war. Prominente Opfer von Säuberungen im Staatsapparat wurden 1952/53 der damalige Handels- und Versorgungsminister Dr. Karl Hamann (LDPD), der damalige Außenminister Georg Dertinger (CDU) und der damalige Justizminister Max Fechner (SED). In den 50er Jahren hielten es SED und Staatssicherheitsdienst auch für notwendig, bestimmte Personen, die als Gegner der SED in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) aktiv in Organisationen oder als Journalisten tätig waren oder die aus besonders wichtigen Funktionen in den Westen geflüchtet waren, mit Hilfe gedungener krimineller Elemente gewaltsam oder mittels Täuschung bzw. List in die DDR zu verschleppen. Die dabei angewandten Methoden reichten bis zur Giftbeibringung und zum Überfall auf offener Straße. Die Polizei in Berlin (West) hat seit Herbst 1949 295 Fälle von Entführungen aus Berlin (West) registriert, darunter 87 gewaltsam begangene Menschenraub-Verbrechen und 208 durch List inszenierte Entführungen; in weiteren 81 Fällen blieb es beim Versuch. III. 1956--1961 Auch in der Phase von 1956 bis 1961 versuchte die SED, die stalinistische Grundstruktur in der DDR zu konservieren. Zwar hatte die Sowjetunion der DDR im September 1955 die „völlige Souveränität“ zuerkannt, doch blieb die Abhängigkeit weiter bestehen. Die offene Entstalinisierung, die vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleitet wurde, mußte daher von der SED nachvollzogen werden; sie blieb allerdings in der DDR formal: So distanzierte sich die SED nur vom Personenkult und den terroristischen Methoden der Stalin-Ära. Eine intellektuelle Opposition gegen die DDR-Praxis, die einen dritten Weg, einen „menschlichen Sozialismus“, forderte (Harich), konnte keinen Einfluß gewinnen. Doch die Widersprüche der Entstalinisierung wirkten sich bis in die Parteispitze aus. Eine Oppositionsgruppe im Politbüro (Schirdewan, Wollweber, Ziller, Oelßner) setzte sich für Reformen ein. Ulbricht gelang es je[S. 365]doch, sie auf dem 35. Plenum des ZK (Februar 1958) auszuschalten und zu entmachten. Überhaupt zeigte der V. Parteitag im Juli 1958 Ulbrichts dominierende Stellung in Partei und Staat: Seine Spitzenposition war nun für über ein Jahrzehnt gefestigt. Dieser Parteitag proklamierte die „Vollendung“ des sozialistischen Aufbaus in der DDR. Nach Ulbrichts Forderung bestand die „ökonomische Hauptaufgabe“ der DDR darin, die Volkswirtschaft so zu entwickeln, daß „innerhalb weniger Jahre“ der „Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland erreicht und übertrifft“ (Protokoll V. Parteitag, Bd. 1, S. 68). Diese Zielsetzung war irreal und wurde nicht verwirklicht; jedoch glaubte die DDR-Führung, die Bevölkerung durch ideologische Indoktrination mobilisieren zu können. Ulbricht verkündete dazu „10 Gebote der sozialistischen ➝Moral“. Der Erziehung der jungen Generation wurde große Aufmerksamkeit gewidmet, im September 1958 der „polytechnische Unterricht“ eingeführt, Ende 1959 die „sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (10jährige Schulpflicht) beschlossen und ein modernes Bildungswesen geschaffen. Die DDR zeigte 1958/59 eine gewisse wirtschaftliche Stabilität, die Flüchtlingszahlen sanken auf den niedrigsten Stand seit 1950, viele Menschen schienen sich mit den Verhältnissen abzufinden, die Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung versachlichten sich allmählich. Doch 1960 verhärtete sich die SED-Politik wieder. Die Kollektivierung der Landwirtschaft, die vor allem im März/April 1960 forciert wurde, führte ebenso zu neuem Druck und zu neuer Massenflucht wie wirtschaftliche Schwierigkeiten durch zu hoch gesteckte Planziele (der 2. Fünfjahrplan wurde 1959 abgebrochen und durch den Siebenjahrplan 1959–1965 ersetzt). Dennoch konnte Ulbricht seine Position festigen: Anfang 1960 wurde er Vorsitzender des neugeschaffenen Nationalen Verteidigungsrates und nach dem Tode Wilhelm Piecks (7. 9. 1960) auch Vorsitzender des damals mächtigen Staatsrates. Der Massenflucht der Bevölkerung 1961 begegnete die DDR-Führung auf ihre Weise: Mit dem Bau der Mauer am 13. 8. 1961 riegelte sie die DDR ab und zwang die Bevölkerung, sich mit dem System zu arrangieren. IV. 1961--1971 Die Periode von 1961 bis 1971 brachte die ökonomische Stabilisierung der DDR. Durch die Entstalinisierung einerseits und stärkere Anpassung an die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft andererseits wandelten sich die Herrschaftsmethoden in der DDR beträchtlich; sie verlagerten sich immer mehr vom Terror auf die Manipulierung der arbeitenden Massen. Da die Wünsche und Forderungen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden mußten, rückte das neue Ziel der Modernisierung und Rationalisierung des ökonomischen Systems die Effizienz der Wirtschaft in den Mittelpunkt. Die DDR wurde zur „sozialistischen“ Leistungs- und Konsumgesellschaft mit deutlich konservativen Zügen. Schließlich versuchte die Führung unter Ulbricht, sich von der unkritischen Übernahme des sowjetischen Modells zu lösen. Einschneidend war der VI. Parteitag der SED im Januar 1963. Er gab das Signal für ein neues Wirtschaftssystem, das Neue ökonomische System der Planung und Leitung (NÖSPL). Damit war der Weg frei für wirtschaftliche Reformexperimente und die Verbesserung der Lebenslage der Bürger. Schwerpunkte waren die „wissenschaftlich begründete Führung“ der Volkswirtschaft und der verstärkte materielle Anreiz für die Werktätigen, die Ausnutzung des Gewinnstrebens. Zwar zeigten das vom VI. Parteitag angenommene Programm und das neue Statut, daß sich die SED weiterhin als kommunistische Partei im Sinne des Sowjetkommunismus verstand; jedoch leitete der Parteitag auf verschiedenen Gebieten Reformen ein (z. B. die Lockerung der Parteifesseln im kulturellen Bereich). Um das Verhältnis des Staates zur Jugend zu verbessern, gestanden das „Jugendgesetz“ (Mai 1964) und die „10 Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik“ (März 1967) der Jugend mehr Selbständigkeit zu, nachdem ihr bereits günstige berufliche Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen gewährt worden waren. Auch die Gleichberechtigung der Frau wurde vorangetrieben. Ende 1961 war in einem Kommuniqué „Die Frau - der Frieden und der Sozialismus“ die Forderung erhoben worden, die Frau müsse „beim Aufbau des Sozialismus mehr als bisher zur Geltung kommen“. Da damals bereits 68 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen im Berufsleben (1973: 84 v. H. standen, galt die Hauptsorge der weiteren Qualifizierung der Frauen (von 1961 bis 1968 verdoppelte sich die Anzahl der Frauen mit Hoch- oder Fachschulabschluß). Allerdings zeigt sich, daß die Mitwirkung der Frauen von unten nach oben immer geringer wird; in der obersten politischen Führung waren und sind kaum Frauen vertreten. Durch das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ vom Februar 1965 und die folgende III. Hochschulreform wurde das Bildungswesen weiter reformiert. Allerdings gab es 1965 (vor allem auf dem 11. ZK-Plenum im Dezember 1965) auf dem Gebiet der Kulturpolitik Rückschläge. Liberale Ansätze wurden als „schädliche Tendenzen“ kritisiert und abgelehnt. Andererseits wurden soziale Fortschritte erzielt, so durch die Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche 1966 bzw. April 1967. Das „Neue Ökonomische System“ wurde mehrfach modifiziert; nach dem VII. Parteitag der SED im [S. 366]April 1967 sollte im „entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus“ die „Wissenschaft als Produktivkraft“ eine Hauptrolle spielen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der DDR steigern. Eine Neuordnung des Strafrechts zielte auf eine Konsolidierung des Staatswesens ab. Am 12. Januar 1968 beschloß die Volkskammer ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozeßordnung. Allerdings wurde das politische Strafrecht verschärft und ausgeweitet. Im Februar 1968 wurde der Entwurf einer neuen Verfassung veröffentlicht und nach Diskussionen am 6. 4. 1968 der Bevölkerung zum Volksentscheid vorgelegt. Es war der erste Volksentscheid in der DDR, und die Zahl derjenigen, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten oder gegen den Entwurf stimmten, war höher als bei den Volkskammerwahlen: 94,5 v. H. der Wahlberechtigten stimmten der Verfassung zu (in Ost-Berlin 90,9 v. H.). Anders als die Verfassung von 1949 war die Verfassung von 1968 der Realität der DDR stärker angepaßt; dies zeigte sich nicht zuletzt in der verfassungsmäßigen Verankerung der Führungsrolle der SED. Im Gegensatz zur ersten Verfassung — die sich an der Weimarer Verfassung orientiert hatte — war nun die Stalinsche Verfassung der UdSSR von 1936 Vorbild, teilweise auch die Verfassung der ČSSR von 1960. Als zweitstärkste Industriemacht des RGW war die DDR inzwischen zum „Juniorpartner“ der Sowjetunion geworden. Damit wuchs das Selbstbewußtsein ihrer Führer, vor allem Ulbrichts, der den Anspruch erhob, dem DDR-Aufbau Modellcharakter für hochindustrialisierte sozialistische Staaten zuzuschreiben. Ebenso wurde erklärt, die SED habe den Marxismus-Leninismus selbständig weiterentwickelt. Mit solchen Thesen geriet Ulbricht in Gegensatz zur sowjetischen Führung. Ulbricht unterstützte zunächst auch die sowjetische Entspannungspolitik in Mitteleuropa nur halbherzig. Die Gespräche zwischen dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und dem damaligen Vorsitzenden des Ministerrates der DDR Willi Stoph in Erfurt und Kassel 1970 blieben zunächst ohne sichtbaren Erfolg. Schließlich gab es erneut wirtschaftliche Schwierigkeiten; zahlreiche Reformen des Neuen Ökonomischen Systems wurden 1970 zugunsten einer verstärkten zentralen Anleitung wieder rückgängig gemacht. V. Nach 1971 Am 3. 5. 1971 wurde Ulbricht abgesetzt; damit begann 1971 eine neue Phase der DDR-Entwicklung. Die SED unter ihrem neuen Ersten Sekretär Erich Honecker erkannte die Führungsrolle der UdSSR und das sowjetische Vorbild wieder als absolut verbindlich an. Das bedeutete keine Wiederholung der Abhängigkeit der 50er Jahre, da die DDR ihre Eigeninteressen als Juniorpartner der Sowjetunion heute stärker ins Spiel bringen kann. Der Arbeitsstil unter Honecker ist sachlicher geworden, und in der DDR wird jetzt versucht, Ansätze einer Mitwirkung von unten zu entwickeln. Doch baut die SED ihre Führungsposition in Politik und Gesellschaft weiter aus und verstärkt ihre Herrschaft, wobei flexibler und effektiver regiert wird. Eine gewisse Berücksichtigung sozialer Interessen der Arbeiter und der unteren Einkommensschichten (Einkommen) ist nicht zu übersehen: Die neuen Sozialmaßnahmen, die mit einem Beschluß des ZK der SED und des Bundesvorstandes des FDGB vom April 1972 eingeleitet wurden, verbessern die materielle Lage der Bevölkerung beträchtlich. Der VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) hatte die Weichen für die neue Politik gestellt. Verschiedene Thesen Ulbrichts („sozialistische Menschengemeinschaft“, „Sozialismus als sozialökonomische Formation“) wurden nun verworfen. Honecker stellte der SED die „Hauptaufgabe“, „alles zu tun für das Wohl des Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Das istder Sinn des Sozialismus. Dafür kämpfen und arbeiten wir“ (Protokoll VIII. Parteitag, Bd. 1, S. 34). Die starke Betonung des „Wohls der Menschen“ in der DDR (und die seitherige konkrete Verbesserung der Lebenslage) bedeutet ein deutliches Abheben von der Ulbricht-Ära. Die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ der DDR (auch als „reifer Sozialismus“ definiert) soll der Bevölkerung Erleichterungen bringen und die Staatsorgane flexibler auf die Vorstellungen der Massen reagieren lassen. Die Fristenregelung im Dezember 1971 oder das vom 10. ZK-Plenum (Oktober 1973) ausgearbeitete Wohnungsbauprogramm 1976–1990 waren Beispiele für diese Haltung. Von Februar bis Mai 1972 wurde die Eigentumsstruktur nochmals verändert: Die „halbstaatlichen“ Betriebe, die etwa 10 v. H. Anteil an der Bruttoproduktion hatten, wurden verstaatlicht und in „volkseigene Betriebe“ umgewandelt. Damit war die wirtschaftliche Grundstruktur der DDR weiter an die Sowjetunion angepaßt. Gleichzeitig verstärkte die Führung die zentrale Anleitung der Wirtschaft, das Prinzip der „Leitung und Planung“ ersetzte die frühere „Planung und Leitung“. Die gesamte Macht liegt trotz aller Flexibilität weiterhin allein bei der Parteiführung, wie die Wahlen zur Volkskammer (14. 11. 1971) mit den üblichen 99,85 v. H. Ja-Stimmen ebenso bewiesen wie die Regierungsbildung nach dem Tode Ulbrichts (1. 8. 1973), bei der Horst Sindermann im Oktober 1973 Regierungschef und Willi Stoph Staatsratsvorsitzender wurden. Die „X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten“ (28. 7.–5. 8. 1973) in Ost-Berlin hatten ein ver[S. 367]stärktes Selbstbewußtsein der jungen Generation der DDR signalisiert. Für die Führung der DDR bringt dies ebenso größere Komplikationen mit sich wie die „nationale Frage“ (Nation und nationale Frage). Die Absage an die „einheitliche deutsche Nation“ und die Deklarierung einer „sozialistischen Nation“ der DDR hat zwei Seiten. Sie ist im Rahmen der Abgrenzung gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland gerichtet, aber gleichzeitig soll sie auch die weitere Integration der DDR in das „sozialistische Lager“ unter Führung der UdSSR ideologisch vorbereiten. Zum 25. Jahrestag der DDR-Gründung im Oktober 1974 versuchte die DDR-Führung nicht nur, ihren Staat als modernen, sozialen und demokratischen Industriestaat darzustellen, der sich auf dem richtigen Weg in eine glänzende Zukunft befindet, sondern änderte auch die Verfassung von 1968 in wesentlichen Punkten: Die Begriffe „Deutschland“ und „Deutsche Nation“ wurden eliminiert und die „für immer und unwiderrufliche“ Bindung an die UdSSR in Art. 6 aufgenommen. Entsprechend war auch die große Kampagne zum „30. Jahrestag der Befreiung“ im Mai 1975 darauf ausgerichtet, einerseits die DDR als selbständigen Staat mit großen historischen Erfolgen zu zeigen, andererseits aber die immer engeren Bindungen an die UdSSR zu demonstrieren. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 362–367 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschichtsbetrachtungSiehe auch die Jahre 1979 1985 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der „Deutsche Volksrat“ in Ost-Berlin als „Provisorische Volkskammer“ und nahm eine Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Seither durchlief die DDR verschiedene Phasen (Periodisierung). Auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht entstand durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein…
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Weltgewerkschaftsbund (WGB) (1975)
Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1979 1985 Englisch: World Federation of Trade Unions (WFTU); französisch: Féderation Syndicale Mondiale (F.S.M.). Oberstes Organ des WGB ist der „Weltgewerkschaftskongreß“. Dem Gründungskongreß vom 3. bis 8. 10. 1945 in Paris ging eine internationale Konferenz im Februar 1945 in London voraus. Schon der II. WGB-Kongreß vom 29. 6. bis 9. 7. 1949 in Mailand mußte sich damit auseinandersetzen, daß einige wichtige nationale Gewerkschaftsbünde, unter ihnen der britische TUC, den WGB wegen eindeutiger kommunistischer Manipulationen durch die Führungsgremien verlassen und den „Internationalen Bund Freier Gewerkschaften“ (IBFG) mit Sitz in Brüssel gegründet hatten. Der III. WGB-Kongreß fand vom 10. bis 21. 10. 1953 in Wien statt, dann folgten der IV. WGB-Kongreß vom 4. bis 15. 10. 1957 in Leipzig, der V. WGB-Kongreß vom 4. bis 15. 12. 1961 in Moskau, der VI. WGB-Kongreß vom 9. bis 22. 10. 1965 in Warschau, der VII. WGB-Kongreß vom 17. bis 31. 10. 1969 in Budapest und der VIII. WGB-Kongreß vom 15. bis 22. 10. 1973 in Varna (Bulgarien). Die Zahl der Delegierten für die Kongresse wird nach einem Schlüssel ermittelt, der der Mitgliederzahl und der „Bedeutung“ der nationalen Mitgliedsorganisatio[S. 933]nen entsprechen soll. Damit ist das Übergewicht des Einflusses der Gewerkschaften der UdSSR und der osteuropäischen Volksdemokratien garantiert. Die Mitgliedschaft Rotchinas ist bisher noch nicht in Frage gestellt worden, obwohl seit Mitte der 60er Jahre die chinesischen Gewerkschaften keinen Vertreter mehr in ein WGB-Gremium entsandt haben. Weitere Führungsgremien sind der Generalrat, der die Politik zwischen den Kongressen zu bestimmen hat, das Büro und das Sekretariat. Sitz des WGB und seiner Gremien war zuerst Wien. Im Februar 1956 von dort ausgewiesen, siedelte der WGB nach Prag über. Die bisherigen WGB-Präsidenten waren Lord Walter Citrine (TUC Großbritannien) 1945, Arthur Deakin (TUC Großbritannien) 1946–1948, Guiseppe di Vittorio (CGIL Italien) 1949–1957, Agostino Novella (CGIL Italien) 1958–1961 und Renato Bitossi (CGIL Italien) 1961–1969. Er starb kurz vor dem VII. Kongreß. Seit 1969 ist Enrique Pastorino (Uruguay) WGB-Präsident. Louis Saillant (CGT Frankreich) war Generalsekretär des WGB von 1945 bis 1969. Auf dem VII. Kongreß in Budapest trat er zurück und wurde zum WGB-Ehrenpräsidenten gewählt. Sein Nachfolger als Generalsekretär ist seit 1969 Pierre Gensous (CGT Frankreich). Organ des WGB ist die monatlich in Prag (in mehreren Sprachen) herausgegebene Zeitschrift „Weltgewerkschaftsbewegung“. Nach eigenen (nicht kontrollierbaren) Angaben sind im WGB ca. 120 Gewerkschaftsorganisationen aus mehr als 100 Ländern zusammengeschlossen und repräsentieren eine Gesamtzahl von angeblich weit mehr als 200 Millionen Mitgliedern. Ein nicht geringer Teil der WGB-Tätigkeit spielt sich in den nach Berufen bzw. Branchen gegliederten Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen (IVG) ab. Es gibt zur Zeit elf solche Vereinigungen: die Internationale Vereinigung der Gewerkschaften der Land- und Forstarbeiter, die IVG im Nahrungs-, Genuß- und Gaststättengewerbe, die IVG der Bau-, Holz- und Baustoffindustrie, die IVG der Chemie-, Erdöl- und verwandter Industrien, die IVG des Handels, die IVG des öffentlichen Dienstes und verwandter Berufe, den Internationalen Lehrergewerkschaftsbund, die IVG der Metall- und Maschinenbauindustrie, die Internationale Vereinigung der Bergarbeitergewerkschaften, die IVG der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Häuteindustrie und die IVG im Transport, in den Häfen und im Fischereiwesen. In den ersten Nachkriegsjahren wurde im WGB die Auffassung vertreten, daß der Aufnahme einer deutschen Mitgliedsorganisation der Zusammenschluß der Gewerkschaftsorganisationen der 4 Besatzungszonen vorangehen sollte. Nach dem Scheitern der Interzonenkonferenzen der deutschen Gewerkschaften (10 Konferenzen 1946–1948) wurde der FDGB im Januar 1949 Mitglied im WGB. (Der Deutsche Gewerkschaftsbund konstituierte sich auf seinem Gründungskongreß vom 12. bis 14. 10. 1949 in München). Der damalige FDGB-Vorsitzende, Herbert Warnke, dankte den Delegierten des II. WGB-Kongresses in Mailand Anfang Juli 1949 für den durch die Aufnahme ausgedrückten „Akt der Solidarität“. Obwohl es der FDGB seitdem nie versäumt hat, sich in allen WGB-Aktionen (z. B. für Korea, Afrika, Lateinamerika, Vietnam) durch hohe Spenden und engagierte Mitarbeit in den Vordergrund zu rücken, ist sein Einfluß innerhalb des WGB verhältnismäßig gering geblieben. Herbert Warnke rückte 1956 in die Reihe der Vizepräsidenten vor, fiel aber Mitte der 60er Jahre auf den Platz eines Büromitglieds (Vertreter: Wolfgang Beyreuther) zurück. In den 11 Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen (IVG) des WGB behaupten sich Lothar Lindner — zuerst Vizepräsident, dann stellvertretender Generalsekretär — bei den Bauarbeitern und Dagobert Krause, seit 1969 als Generalsekretär an der Spitze der IVG des öffentlichen Dienstes. Harry Weber, der langjährige Leiter der Abteilung Bundesfinanzen im FDGB-Bundesvorstand, gehört seit mehreren Jahren zu den 5 Revisoren der WGB-Führung. Die „deutsche Frage“ ist im WGB in der Regel nicht Gegenstand gewerkschaftspolitischer Erörterungen. Nach dem Bau der Berliner Mauer schaltete sich jedoch der WGB mit einer außerordentlichen Konferenz in Ost-Berlin vom 22. bis 24. 9. 1961 in die Deutschlandpolitik unmittelbar ein, indem ca, 200 WGB-Vertreter „aus mehr als 40 Ländern“ unter der Leitung des WGB-Präsidenten Agostino Novella den Bau der Mauer ausdrücklich billigten, sowie den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland und eine „friedliche Lösung der Westberlin-Frage“ im Sinne der sowjetischen Vorstellungen forderten. Seit der Einleitung der Entspannungspolitik Ende der 60er Jahre begnügen sich die Aussagen der WGB-Führung damit, die Entspannungs-Fortschritte auf das Erfolgskonto der sowjetischen Außenpolitik zu buchen und zur „Wachsamkeit“ gegenüber der nach wie vor angeblich „imperialistischen“ Bundesrepublik Deutschland aufzurufen. Nach dem VIII. Kongreß in Varna (Bulgarien) im Oktober 1973 ist der WGB dazu übergegangen, Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen mit anderen internationalen Gewerkschaftsorganisationen zu suchen. In Genf kamen am 19. 1. 1974 anläßlich der II. Europäischen Regionalkonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) die Vertreter von 41 nationalen Gewerkschaftszentralen (davon 17 des IBFG und 14 des WGB) zu einem Konsultationstreffen zusammen. Herbert Warnke erklärte auf der 17. Arbeiterkonferenz der Ostseeländer, Norwegens und Islands in Rostock im Juli 1974, die Aktionseinheit und Zusammenarbeit der europäischen Gewerkschaften stehe „als Erfordernis unserer Zeit nicht nur vor den nationalen Gewerkschaftszentralen, auch die internationalen Gewerkschaftsorganisationen“ müßten hierzu „einen eindeutigen Standpunkt beziehen“ (Neues Deutschland vom 11. 7. 1974). Anfang 1975 setzte der WGB diese Politik durch Beteiligung an einer „Europäischen Gewerkschaftskonferenz“, wieder in Genf, fort, wobei Themen wie die Verbesserung der Arbeitsumwelt bzw. der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Vordergrund standen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 932–933 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeltraumforschungSiehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1979 1985 Englisch: World Federation of Trade Unions (WFTU); französisch: Féderation Syndicale Mondiale (F.S.M.). Oberstes Organ des WGB ist der „Weltgewerkschaftskongreß“. Dem Gründungskongreß vom 3. bis 8. 10. 1945 in Paris ging eine internationale Konferenz im Februar 1945 in London voraus. Schon der II. WGB-Kongreß vom 29. 6. bis 9. 7. 1949 in Mailand mußte sich damit…
DDR A-Z 1975
Ordnungswidrigkeiten (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb keine Straftaten sind“. Ausdrücklich ist also klargestellt, daß es sich bei O. nicht um unter das Strafrecht fallende Straftaten handelt. Um in einem Ordnungsstrafverfahren geahndet werden zu können, müssen die Rechtsverletzungen in einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich als O. bezeichnet sein. Im O.-Gesetz sind keine O.-Tatbestände enthalten. Ordnungsstrafbestimmungen können in Gesetzen der Volkskammer, in Erlassen des Staatsrates und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates, in Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates sowie (unter Beteiligung des Ministers der Justiz) in Anordnungen einzelner Minister und von Leitern zentraler Organe festgelegt werden. Alle geltenden Ordnungsstrafbestimmungen sind von Zeit zu Zeit durch den Minister der Justiz bekanntzumachen. Letztmalig ist dies mit der Bekanntmachung vom 31. 1. 1972 (GBl. II, S. 65) geschehen. Als Ordnungsstrafmaßnahmen können angedroht werden: Verweis und Ordnungsstrafe von 10 Mark bis 300 Mark, in Ausnahmefällen bis zu 1000 Mark. Bei geringfügigen O. kann eine „Verwarnung mit Ordnungsgeld“ ausgesprochen werden, wobei das Ordnungsgeld 1, 3, 5 oder 10 Mark betragen kann. Außerdem sind zusätzliche Ordnungsstrafmaßnahmen möglich, u. a. Entzug von Erlaubnissen, Einziehung von Gegenständen, Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit. Gegen Jugendliche unter 16 Jahren darf nur eine mit Ordnungsgeld bis zu 5 Mark verbundene Verwarnung ausgesprochen werden, daneben aber auch die zusätzlichen Ordnungsstrafmaßnahmen. Für Zoll- und Devisenverstöße können durch die Dienststellen der Zollverwaltung Strafverfügungen bis zur fünffachen Höhe des Wertes der mitgeführten Gegenstände verhängt werden, höchstens jedoch bis zu 5.000 Mark. Durch die Anwendung von Ordnungsstrafmaßnahmen soll der Rechtsverletzer zur künftigen disziplinierten Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflichten angehalten, auf ihn und andere Bürger erzieherisch eingewirkt und weiteren O. und anderen Rechtsverletzungen vorgebeugt werden (§~13 OWG). Die für die Verfolgung von O. zuständigen Organe werden in den einzelnen Ordnungsstrafbestimmungen jeweils genannt. Es sind dies nicht nur die Volkspolizeibehörden, sondern auch eine Reihe andere, z. B. die Gesundheitsbehörden der Bezirke und Kreise, die Leiter der Abt. und Referate „Preise“ bei den örtlichen Räten, die Vorsitzenden und hauptamtlichen Mitglieder der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden. Sie sollen ein Ordnungsstrafverfahren dort durchführen, wo die größte gesellschaftliche Wirksamkeit erzielt wird, vorrangig am Ort der Begehung der O. oder am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Rechtsverletzers. Ein Ordnungsstrafverfahren ist durch schriftliche Verfügung formell einzuleiten, dem betroffenen Bürger ist Gelegenheit zu mündlicher oder schriftlicher Stellungnahme zu geben. Der Ausspruch einer Ordnungsstrafmaßnahme erfolgt durch schriftliche Verfügung, die neben einer Begründung der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muß. Der Betroffene hat das Recht zur Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Empfang oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde, die schriftlich einzulegen oder mündlich zu Protokoll zu erklären ist, hat aufschiebende Wirkung, sofern nicht die Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen keinen Aufschub duldet. Entscheidungen von Mitgliedern des Ministerrates und von Leitern zentraler Organe unterliegen nicht der Beschwerdemöglichkeit. [S. 608]O. können zur Beratung und Entscheidung an die gesellschaftlichen Gerichte übergeben werden, wenn der Sachverhalt aufgeklärt und mit Rücksicht auf den Charakter und die Umstände der O. sowie die Persönlichkeit des Rechtsverletzers eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung durch das gesellschaftliche Gericht zu erwarten ist (§ 31~OWG). Insbesondere sollen solche O. übergeben werden, die in der Verletzung betrieblicher Pflichten bestehen (Konfliktkommission) oder das sozialistische Gemeinschaftsleben im Wohngebiet beeinträchtigen (Schiedskommission). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 607–608 Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OrganSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die…
DDR A-Z 1975
Museen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1972 gab es 591 M. und Gedenkstätten, davon 78 Kunst- und 307 Heimat-M. Sie zählten im gleichen Jahr fast 25 Mill. Besucher, davon 10 Mill. in Kunst- und 3,4 Mill. in Heimat-M. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den wissenschaftlichen M. gehören Geschichts-, Völkerkunde- und Naturkunde-M., technische und wirtschaftskundliche Sammlungen sowie Hygiene- und Heimat-M.; zu den Kunst-M. Gemäldegalerien, Schlösser und Gärten, Kupferstichkabinette und Kunstgewerbe-M. Die bedeutendsten Kunst-M. sind die dem Ministerium für Kultur unterstehenden Staatlichen M. zu Berlin: Pergamon-M. (Vorderasiatisches M., Antiken-Sammlung mit dem Altar von Pergamon, Islamisches M., Ostasiatische Sammlung, M. für Volkskunde), Altes M. (Kupferstichkabinett und Zeichnungen), Bode-M. (Ägyptisches M., Skulpturen-Sammlung, Frühchristlich-byzantinische Sammlung, Gemäldegalerie, Münzkabinett), National-Galerie (Gemälde und Bildwerke des 19. und 20. Jahrhunderts), Kunstgewerbe-M. im Schloß Köpenick, die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden (Gemäldegalerie Alte und Neue Meister, Grünes Gewölbe, Historisches M., Kupferstichkabinett, M. für Kunsthandwerk, Münzkabinett, Porzellansammlung, Skulpturen-Sammlung). Weitere wichtige M. sind das ein marxistisches Geschichtsbild vermittelnde M. für Deutsche Geschichte in Berlin, das Deutsche Hygiene-M. in Dresden, das Deutsche Armee-M. in Potsdam, die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar; in Schwerin gibt es ein Agrarhistorisches Freilicht-M., in Rudolstadt ein Freilicht-M. Thüringer Bauernhäuser. Seit 1964 besteht der Nationale M.-Rat der DDR mit Sitz in Berlin, der seit 1968 Mitglied des Internationalen M.-Rates (ICOM) ist. Seine Aufgabe besteht in der Verbesserung und Popularisierung der wissenschaftlichen, populärwissenschaftlichen und kulturellen Arbeit der M. sowie der Förderung ihrer Zusammenarbeit mit den M. anderer Länder. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten M.-Wesens (drei Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“) dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 578 Moral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche GeschichteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1972 gab es 591 M. und Gedenkstätten, davon 78 Kunst- und 307 Heimat-M. Sie zählten im gleichen Jahr fast 25 Mill. Besucher, davon 10 Mill. in Kunst- und 3,4 Mill. in Heimat-M. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den wissenschaftlichen M. gehören Geschichts-, Völkerkunde- und Naturkunde-M., technische…
DDR A-Z 1975
FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) (1975)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR vom 6. 4. 1968 (Art. 44,1) und im Gesetzbuch der Arbeit geben seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der SED erhobene politische und gesellschaftliche Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln der Klassenkonflikt beseitigt und im Grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern hergestellt worden sei. Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Auf dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane aktualisieren und konkretisieren, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen, Schichten und Klassen immer als in ihm aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität [S. 276]sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratisierung usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober, Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich befördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einander gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z. B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Auf diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d. h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein, vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der „Sozialistischen Demokratie“ setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbesondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozial- und Kulturpolitik. Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit der Einführung des NÖS 1963 und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die [S. 277]Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden, um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führen zu Ansätzen einer Stärkung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z. B. gesetzl. Verankerung der ständigen Produktionsberatung 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralem Teil der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB, Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u. a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Organisation genannt ist (§~1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung [S. 278]der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden, allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 15 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.): IG Bau — Holz; IG Berbau — Energie; IG Chemie — Glas — Keramik; IG Druck und Papier; IG Metall; IG Textil — Bekleidung - Leder; IG Transport- und Nachrichtenwesen; IG Wismut; Gew. Gesundheitswesen; Gew. Handel, Nahrung und Genuß; Gew. Kunst; Gew. Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft; Gew. d. Mitarbeiter der Staatsorgane u. d. Kommunalwirtschaft; Gew. Unterricht und Erziehung; Gew. Wissenschaft. Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u. a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB, über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (3–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (5–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied inne hat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Sind mehrere VEB zu Kombinaten zusammengefaßt, werden Kombinatsgewerkschaftsleitungen (KGL: 11–19 Mitglieder) gewählt; allerdings sollen diese sich wesentlich um eine abgestimmte und einheitliche Gewerkschaftsarbeit im Kombinat bemühen, während das Schwergewicht der FDGB-Arbeit bei den BGL bleibt. Mit ähnlicher Aufgabenstellung werden auf Großbaustellen ebenfalls Gesamtleitungen (15–25 Mitglieder) gebildet. In Großkombinaten, die den Ministerien direkt unterstehen, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit, Lohn und Arbeitsrecht; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (20–35 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, [S. 279]Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB-Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Sekretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden den Betriebsparteileitungen an. Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen. Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen — sind im Ergebnis des VIII. Parteitages der SED 1971 (teilweise Revision der Wirtschaftsreformen) aufgegeben worden. Auch die bei den VVB eingerichteten Gewerkschaftskomitees, die als gewählte Organe die Arbeit der einzelnen BGL in den Betrieben der VVB besonders bei den Wettbewerbskampagnen, den Rationalisierungsvorhaben, der Neuererbewegung und Normenarbeit koordinieren sollten, wurden aufgelöst und durch Instrukteure der Zentralvorstände (ZV) der IG/Gew. ersetzt. Ziele dieser Maßnahmen sind der Abbau eines Teils der Kompetenzüberschneidungen und eine Straffung der Leitungsstränge. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (50–90 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden, ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und VVB zu führen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen ist der BV des FDGB (200 Mitglieder, 40 Kandidaten) das höchste Organ. Für die laufenden Arbeiten wählt der BV ein 32köpfiges Präsidium und das diesem Gremium angehörende Sekretariat (9 Mitglieder; Leiter des Sekretariats: Wolfgang Beyreuther; als Stellvertretender Vorsitzender des BV des FDGB: Johanna Töpfer; Sekretäre: Harald Bühl, Werner Heilemann; Horst Heintze, Margarete Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Helmut Thiele). Vorsitzender des BV des FDGB war bis März 1975 Herbert Warnke; nach dessen Tod wurde Harry Tisch, bis dahin 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Rostock und Kandidat des Politbüros der SED, zum Nachfolger gewählt. Seine Stellvertreter sind wie bisher Wolfgang Beyreuther und Johanna Töpfer. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhaltspunkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d. h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 2½ Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der 5-Jahrespläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen, die Mitglieder der Frauen- und Jugendausschüsse, der Ständigen Produktionsberatungen und Neuereraktivs sowie die Arbeiterkontrolleure werden in offener Abstimmung auf Mitgliedervollversammlungen bzw. Vertrauensleutevollversammlungen bestimmt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem glei[S. 280]chen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitungen arbeiten in Zusammenhang mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre, Bezirk: 3 Jahre, BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: dreimonatlich; BV: viermonatlich; ZV: sechsmonatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern durch die dazu befugten Gremien spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert. Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit; 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiaufträge) unterworfen. Die im Prinzip des demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan die Monatszeitschrift „Die Arbeit“. Daneben wird eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“, „Kulturelles Leben“ u. a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt [S. 281]sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen, Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Für 1972 wird eine Mitgliederzahl von 7.346 Mill., davon 3,5 Mill. Frauen, angegeben. Im Juni 1974 wurden 7,8 Mill. Mitglieder genannt; die Zunahme mag sich aus der besseren Durchorganisation der ehemals privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe erklären, die in Volkseigentum überführt wurden. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Bei den BGO verbleiben 40 bis 60 v. H. der Beitragseinnahmen. Ein Teil der gewerkschaftlichen Aufgaben wird aus Mitteln der Betriebe mitgetragen (Kulturarbeit aus den Kultur- und Sozialfonds, Lohnfortzahlung bei Lehrgangsbesuch etc.). 1974 hat der FDGB 785 Mill. Mark ausgegeben (darin sind an Staatszuschüssen 119 Mill. Mark für Feriendienst und 18,2 Mill. Mark für gewerkschaftlichen Arbeitsschutz enthalten). Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: Verwaltungsausgaben 36,1 Mill. (4,8 v. H.), Vorstands- und Kommissionstätigkeit 137,6 Mill. (18,1 v. H.), Schulung 39 Mill. (5,1 v. H.), Kulturarbeit 75 Mill. (9,9 v. H.), Jugend und Sport 41,7 Mill. (5,5 v. H.), Arbeitsschutz 18,2 Mill. (entspricht dem Staatszuschuß: 2,4 v. H.), Feriendienst 234,3 Mill. (30,9 v. H.), gewerkschaftliche Unterstützungen und Ehrungen 176,3 Mill. (23,3 v. H.). IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt I) und werden als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte) gedeutet. Das Gesetzbuch der Arbeit sagt ausdrücklich, daß das „Recht auf Mitwirkung vor allem durch die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen“ verwirklicht wird. Seit dem VIII. Parteitag der SED sind die überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u. a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt II) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 erneut unterstrichen und teilweise erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung etc. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte; die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge steht dazu jedoch in deutlichem Gegensatz. Notwendig muß die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Ausdruck einer sich wandelnden Beurteilung mag es sein, daß durch eine Satzungsänderung auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 in der Aufgabenstellung die „Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus“ vor dem Wachstum der Arbeitsproduktivität genannt wird. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. In der Plandiskussion für den Plan 1975 sollen erstmals mit dem Produktionsplan auch bereits die Gegenpläne, die gegenwärtig im Vordergrund stehende Form des Sozialistischen Wettbewerbs, mitentworfen werden. Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe [S. 282]identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird (Haushaltsbuch). Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird in einem erneuten Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, die anzuwendenden Lohnformen und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugend- bzw. Frauenausschüsse erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in den Kultur- und Sozialfonds vorgegeben, werden jedoch bei Übererfüllung des Betriebsplans durch Sonderzuführungen verstärkt und sind insoweit durch die Leistungen der Betriebskollektive zu beeinflussen. Ein Teil der der BGL verbleibenden Beitragsanteile der Gewerkschaftsmitglieder wird ebenfalls für kulturelle und soziale Leistungen verwendet. (1974: Fast 50 v. H. der Beitragseinnahmen verblieben bei den BGO bzw. OGO = 277 Mill. Mark.) Die Pflicht der Werkleiter, über den Stand der Erfüllung der BKV und der Produktionspläne regelmäßig Rechenschaft zu legen, die Arbeit der Ständigen ➝Produktionsberatungen und der anderen gewerkschaftlichen Kommissionen bieten der Gewerkschaftsorganisation die Möglichkeit, im Verlauf des Planjahres auf die Werkleitungen kritisch einzuwirken und zur Behebung betrieblicher Engpässe die Belegschaften zu mobilisieren. Sozialistischer Wettbewerb, Neuererbewegung, Rationalisierung, die Überleitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion werden maßgeblich von den BGL und deren Organen propagandistisch-agitatorisch unter den Belegschaftsmitgliedern und durch Kontrolle und Kritik der Betriebsleitungen gefördert. Die Neuereraktivs sind an die Stelle der Neuererräte bei den Betriebsleitungen und der Kommission für Neuererwesen der BGL als unmittelbare Vertretung der Neuerer im Rahmen der BGO getreten; diese Neuregelung betont die gestärkte politische Verantwortung des FDGB für die Masseninitiativen und ist zugleich Ausdruck für das Bemühen der SED, Werkleitungen und Mitwirkungsorgane im Betrieb stärker voneinander abzusetzen. Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Kontroll-, Kritik- und Vorschlagsrechte, die als gewerkschaftliche Mitwirkung oder auch als sozialistische Demokratie im Betrieb bezeichnet werden, das Prinzip der Einzelleitung, den demokratischen Zentralismus und den politischen Primat der SED auf betrieblicher Ebene im Kern nicht antasten. Zwar wird durch Diskussion und Kritik Druck auf die Werkleitungen ausgeübt; wenn diese den Empfehlungen und Vorschlägen jedoch nicht Rechnung tragen, bleibt den BGL allenfalls der Weg der Beschwerde bei den jeweils übergeordneten Leitungsorganen. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß das große Informationsangebot die Chance zu einer bewußten Identifikation mit der Arbeitsaufgabe dann schafft, wenn die Pläne sich als real erweisen und wenn die ungeplanten Störungen im Produktionsablauf gering gehalten werden können. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Verteilung von Prämien dient der Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit. Im Lohn sollen die individuelle Leistung, die volkswirtschaftlich-politische Bewertung der spezifischen Arbeitsaufgabe, die Qualifikation der Werktätigen zum Ausdruck kommen. Mit dem durch die Anwendung dieser Grundsätze entstehenden, stark gestuften Entlohnungssystem wird das Ziel verfolgt, sowohl einen ständigen Anreiz zur Steigerung der individuellen Arbeitsleistung zu bieten als auch die Arbeitskräfte entsprechend den ökonomischen Zielsetzungen zu lenken. Lohnhöhe, Lohnformen, industriezweigspezifische Lohnzuschläge und die allgemeinen Arbeitsbedingungen werden in Tarifverträgen niedergelegt. Die Tarifverträge werden zwischen den jeweils zuständigen staatlichen Wirtschaftsleitungen, staatlichen Organen usw. und den Einzelgewerkschaften im Rahmen der in den Jahres- bzw. Mehrjahresplänen vorgegebenen Größen abgeschlossen und bei dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne geprüft und registriert. Den BGL obliegt es wesentlich, die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen im Betrieb durch die Werkleitung und Betriebsangehörigen zu überwachen. Die sehr detaillierten Regelungen haben nicht verhindert, daß entgegen den Intentionen die erreichte Qualifikationsstufe nur ungenügend im Entgelt zum Ausdruck kommt und die gewollte Ab[S. 283]stufung zwischen den einzelnen Industrie- und Wirtschaftsbereichen nicht verwirklicht werden konnte. Auf dem 8. FDGB-Kongreß ist aus diesem Grund eine generelle Reform des Lohnsystems angekündigt worden, die, ohne daß es zu Lohnsenkungen kommt, den allgemeinen Zielen der Lohnpolitik besser gerecht werden soll. Die starke Betonung des individuellen materiellen Nutzens im Leistungslohnsystem hat sich zwar als produktivitätsfördernd bewährt, aber andererseits der Zielsetzung, ein Bewußtsein zu schaffen, das die persönliche Arbeitsleistung vor allem an der politisch-gesellschaftlichen Aufgabe mißt, vielfach entgegengewirkt. Durch immaterielle Anerkennung (Ehrentitel, lobende Erwähnung in den Betriebszeitungen und Massenmedien usw.) bei den Wettbewerben und verstärkte ideologische Schulung (Schulen der sozialistischen Arbeit) wird versucht, erzieherisch doch dem Ziel, ein „sozialistisches Eigentümerbewußtsein“ zu schaffen, näher zu kommen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zu Gunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über seine Kommissionen, die Jugend- und Frauenausschüsse Einfluß. In jüngster Zeit sind Bemühungen zu erkennen, die verschiedenen sozialpolitischen Anstrengungen zu einer einheitlichen betrieblichen Konzeption unter Einschluß des Arbeitsschutzes, der Qualifizierungsmaßnahmen, der Kulturarbeit usw. zusammenzufassen. Der Planteil: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im BKV ist Teil dieses Versuchs, der sich offensichtlich an dem Vorbild der in der Sowjetunion bereits üblichen Sozialpläne der Betriebe orientiert. Eine starke Stellung hat der FDGB nach wie vor durch die Vermittlung verbilligter Ferienreisen im Rahmen seines Feriendienstes in organisationseigene oder Vertragsheime, wenn auch die zusätzlichen Reisemöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der Touristik stark erweitert worden sind. Bedeutsam sind in jüngster Zeit die vom FDGB geförderten Naherholungsmöglichkeiten geworden. FDGB-Mitglieder, die sich nicht am Feriendienst beteiligen können, kommen mit ihren Familienangehörigen ebenfalls einmal jährlich in den Genuß einer um ein Drittel ermäßigten Fahrt mit der Reichsbahn. Im Zeichen der Wissenschaftlich-technischen Revolution, aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Betriebsakademie, Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht, die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebes bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet, wobei die Jugend- und Frauenausschüsse die Interessen der von ihnen vertretenen Gruppen zu Gehör bringen. Die Kulturarbeit des FDGB wirbt um die rezeptive und eigenschöpferische Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder am kulturellen Leben. Neben der fachlichen Qualifikation geht es ihr um die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“. Sie ist der Versuch, ausgehend vom Betrieb die Freizeitgestaltung (Freizeit) zu beeinflussen. Die gewerkschaftliche Kulturarbeit wirkt, besonders in territorial bestimmenden Großbetrieben, in erheblichem Maß auf die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten ein. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie ohne direkten Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der [S. 284]Plandiskussionen, besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt. (1973: 87.605 Arbeiterkontrolleure.) Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u. a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet. So wurden 1972 entsandt in die Volkskammer: 68 von 500; in die Bezirkstage: 393 von 2.840; in die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 2.029 von 17.204; in die Gemeindevertretungen: 23.601 von 180.890; in die Stadtbezirksversammlungen: 445 von 3.000. V. Schulung Nachdem in den voraufgegangenen Jahren die Massenschulung des FDGB in den Hintergrund getreten war, ist seit 1972 in den „Schulen der sozialistischen Arbeit “ (SdsA.) eine neue Form der propagandistischen Breitenarbeit in Anlehnung an das sowjetische Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in Verantwortung der Gewerkschaften entwickelt worden. Die SdsA. sind kleine Gruppen (15–25 Teilnehmer), die in den jeweiligen Betriebsabschnitten (Brigade-, Meisterbereiche, Abteilungen usw.) gebildet werden und unter Leitung eines Gesprächsleiters (in der Regel ein der SED angehörender Wirtschaftsfunktionär) einmal monatlich die vom BV des FDGB vorgeschlagenen Themen (1974 z. B.: Die Politik der SED zur weiteren Verwirklichung der Hauptaufgabe im Jahre 1974; die Steigerung der Arbeitsproduktivität - das Entscheidende usw.) in möglichst großer Nähe zu den aktuellen Arbeitsaufgaben diskutieren sollen. Durch die geforderte Praxisnähe hofft man, abstrakte ideologische Vorträge zu vermeiden und Anschaulichkeit zu erreichen, zum anderen einen erlebbaren Zusammenhang zwischen der ideologischen bzw. politisch-programmatischen Ebene und dem Geschehen im Betrieb herstellen zu können. Die Gefahren, daß sich die SdsA. entgegen diesen Vorstellungen entweder bei zu starker Betonung aktueller Betriebsprobleme zu einer anderen Form von Mitgliederversammlungen oder Produktionsberatungen entwickeln oder aber erneut in rasch ermüdende Schulungsvorträge münden bzw. ein unkontrolliertes Kritikpotential freisetzen könnten, werden gesehen; die ständige Anleitung der Gesprächsleiter wird genutzt, um eine optimale Ausgestaltung der SdsA. zu erreichen. Ende 1973 gab es 51.220 SdsA. mit 1.041.949 Teilnehmern, darunter 75 v. H. Parteilose. Ende 1974 bestanden 76.782 SdsA. Ein nicht minder wichtiger Bereich gewerkschaftlicher Schulungsarbeit ist die Aus- und Weiterbildung der eigenen Funktionäre. Die mannigfachen Funktionen des FDGB bieten die Möglichkeit, eine große Zahl von Mitgliedern tätig in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen. 1974 wurden auf betrieblicher Ebene in die Leitungen, Kommissionen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen über 2 Mill. Mitglieder in Funktionen gewählt. Bei der Beurteilung dieser Zahlen wird man an Doppelzählungen denken müssen; auch sagt die Tatsache der Übernahme einer Funktion noch nichts aus über die Intensität, mit der sie ausgeübt wird. Trotzdem demonstrieren diese Zahlenangaben die starke, integrierende Kraft einer Großorganisation. Die Funktionstüchtigkeit des FDGB, die Effektivität, mit der er seine Kontroll-, Mitwirkungs- und Beratungsrechte wahrnehmen kann, das Ansehen der Gewerkschaftsfunktionäre bei den Belegschaften und Werkleitungen und die darauf gegründete Chance, erzieherisch zu wirken und zu mobilisieren, hängt von den Fähigkeiten und Kenntnissen der Kader ab. Die Mathematisierung der Planung, die Einführung der Datenverarbeitung, Kybernetik, operations research usw. haben die Anforderungen an die Gewerkschaftsfunktionäre ständig ansteigen lassen. Während des NÖS und des ÖSS ist die Ausbildung der Funktionäre reformiert und durch die Vermittlung positiven Fachwissens, insbesondere aus dem Bereich der Leitungswissenschaft, der Volks- und Betriebswirtschaftslehre erweitert und verbessert worden. Die starke Differenzierung des Schulungssystems nach Aufgabengebieten (Arbeitsrecht, Arbeitsökonomie, Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Kultur usw.) bietet gute Voraussetzungen zum Erwerb von SpeziSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR vom 6. 4. 1968…
DDR A-Z 1975
Gemeinde (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben und die G. gemäß den Organisationsprinzipien des demokratischen Zentralismus zu Grundeinheiten der einheitlichen Staatsmacht. Die Verfassung von 1968 bezeichnete die Städte und G. als eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Der Begriff der Bürgergemeinschaft wird mittlerweile (wie der der sozialistischen Menschengemeinschaft) als ein die Realität nicht angemessen erfassender Ausdruck gesellschaftspolitischer Harmonievorstellungen abgelehnt. Die Definition der G. als Bürgergemeinschaft wird vom Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 nicht mehr wiederholt. Örtliche Volksvertretungen sind in der Land-G. die G.-Vertretung und in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung; sie sind Organe der einheitlichen sozialististischen Staatsmacht; sie entscheiden eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen sind für sie verbindlich. Die Volksvertretungen der Städte und G. wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Als arbeitende Körperschaften sollen sie durch ihre Tagungen, ihren Rat, ihre Kommissionen und durch die Tätigkeit ihrer Abgeordneten in Betrieb und Wohngebiet die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Die Räte der Städte und G. sind kollektiv arbeitende Organe; ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Städte und G. Der Rat der Stadt mit einer Einwohnerzahl über 20.000 setzt sich zusammen aus: 1. Bürgermeister und Vorsitzender des Rates, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters für Planung, 3. Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, 4. Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung, 5. Sekretär des Rates, 6. Mitglied des Stadtrates für Finanzen und Preise, 7. … für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 8. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 9. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 10. … für Kultur, 11. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 12. … für Gesundheits- und Sozialwesen, 13. Stadtbaudirektor. In Städten unter 20.000 Einwohnern und in G. setzen die Räte, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, [S. 351]ihre Zusammensetzung fest; ihre Mitgliederzahl kann bis zu 13 Mitgliedern betragen. Im Auftrage ihrer Volksvertretung leiten die Räte den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sind ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat des Kreises verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Beschlüsse der Räte können durch ihre Volksvertretung, die übergeordneten Räte und den Ministerrat aufgehoben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die Räte der Städte Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen des Aufgabengebietes geleitet. Die Fachorgane unterstehen dem Rat der Stadt und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Zur Durchführung ihrer Aufgaben wählen die Volksvertretungen der Städte und G. für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. In Städten und G. kann der Anteil der von der Volksvertretung in die Kommissionen berufenen Bürger größer sein, als der der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzw. der G.-Vertretung zu organisieren. Zu diesem Zweck können Aktivs gebildet werden, die unter Leitung eines Kommissionsmitglieds arbeiten. Folgende Aufgabenbereiche sind der Volksvertretung und ihren Organen in den Städten und G. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Territorium, 2. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 3. Preisbildung und -kontrolle, 4. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 5. Handel und Versorgung, 6. Dienstleistungen und Reparaturen, 7. Landwirtschaft, 8. Städtischer Verkehr und stadttechnische Versorgung, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung. Zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgaben können die Volksvertretungen der Städte und G. Zweckverbände und Gemeindeverbände bilden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 350–351 Geldstrafen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindesteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale…
DDR A-Z 1975
Berufsberatung und Berufslenkung (1975)
Siehe auch: Berufsberatung: 1962 Berufsberatung und Berufslenkung: 1979 1985 Hauptziel aller berufsberatenden und berufslenkenden Maßnahmen ist die Befähigung der Jugendlichen zur bewußten Berufswahl, d. h. zu einer Berufswahl, bei der die gesellschaftlichen Erfordernisse und die persönlichen Interessen in weitgehende Übereinstimmung gebracht werden und im Falle der Diskrepanz die persönlichen Interessen gegenüber den gesellschaftlichen Erfordernissen hintangestellt werden. Wesentliche Teilziele einer solchen Erziehung zur bewußten Berufswahl sind die Erweiterung des beruflichen Gesichtskreises der Schüler durch exakte Informationen über die Entwicklungstendenzen in den wichtigsten Berufsgruppen und Wissenschaften, die möglichst frühzeitige Erkenntnis und Entwicklung der beruflichen und wissenschaftlichen Neigungen und Eignungen der Schüler sowie die Ausprägung einer sozialistischen Arbeitseinstellung als wesentliche Voraussetzung für eine solche Berufsentscheidung, die den volkswirtschaftlichen Erfordernissen und auch den Fähigkeiten und Neigungen der Schüler entspricht. Ferner soll damit die Befähigung der Schüler zur Selbsteinschätzung ihrer fachlichen und moralischen Qualitäten im Hinblick auf die verschiedenen beruflichen Grundanforderungen, die Entwicklung einer persönlich vertretenen Berufsperspektive bereits vor Abschluß der Schulzeit sowie die Befähigung der Schüler zu frühzeitiger und aktiver Teilnahme an allen Formen und Methoden der Berufs- und Studienberatung herangebildet werden. „Berufsberatung“ und „Berufsfindung“ sind die beiden aufeinander bezogenen Oberbegriffe, die für den gesamten Komplex der Maßnahmen und Vorgänge zur Herbeiführung einer bewußten Berufswahl gebraucht werden. Unter Berufsberatung (Bb.) werden, und zwar unabhängig von ihrer institutionellen Bindung, alle von außen auf die Schüler wirkenden Einflüsse verstanden, die ihnen Hilfe und Orientierung bei ihrer Berufswahl sein können und auch sollen; dabei werden dem Begriff Bb. solche Begriffe wie Berufsaufklärung, Berufsvorbereitung, berufliche Konsultation, Berufseignungsprüfung, Berufsorientierung, Berufslenkung usw. zu- bzw. untergeordnet. Demgegenüber umfaßt der Begriff Berufsfindung alle im inneren, d. h. im Bewußtsein der Schüler ablaufenden Prozesse, die ihren individuellen, subjektiven Weg zum Beruf kennzeichnen; demnach wird der Berufsfindungsprozeß durch solche Begriffe wie Berufswunsch, Berufsneigung, berufliche Interessen, persönliche Berufsperspektive, Berufsentschluß charakterisiert. Die den Berufsfindungsprozeß steuernde Bb. umfaßt zwei Etappen, nämlich die Berufsaufklärung und die Berufsorientierung. Die Berufsaufklärung vermittelt den Schülern allgemeine Kenntnisse und Zusammenhänge über die perspektivische und strukturelle Entwicklung der Volkswirtschaft sowie der Facharbeiter-, Fach- und Hochschulberufe einschließlich der Berufe der bewaffneten Streitkräfte. Durch sie sollen die Schüler das notwendige Wissen über Inhalt, Charakter, Anforderungen und Perspektiven der volkswirtschaftlich und regional wichtigen Berufe erwerben und auf dieser Grundlage zu einer „gesellschaftlich bewußten Berufsentscheidung“ geführt werden. Die Berufsaufklärung beginnt in der Unterstufe der allgemeinbildenden Schule und wird in der Mittel-, Ober- und Abiturstufe, in Einrichtungen der Berufsausbildung, in den Fach- und Hochschulen, in den Betrieben, in den Jugendorganisationen usw. fortgesetzt; sie erfaßt relativ viele Berufe verschiedener Industrie- und Wirtschaftszweige und erfolgt für alle Schüler einer Klasse gleichzeitig mit einheitlicher Zielstellung. Demgegenüber richtet sich die Berufsorientierung bzw. Berufslenkung (Bl.) auf einzelne Schüler oder Schülergruppen sowie schwerpunktmäßig auf bestimmte Berufsgruppen oder Berufe und soll positive Einstellungen der Schüler zu bestimmten volkswirtschaftlich wichtigen Berufen bzw. Berufsrichtungen entwickeln und die Berufswünsche — möglichst als persönlich vertretene Berufsperspektiven — darauf orientieren. Während die Berufsaufklärung schon in der Unterstufe beginnt, setzt die Berufsorientierung bzw. Bl. der Schüler in der Regel in der Klasse 7 ein und endet mit der bewußten Berufsentscheidung im Verlaufe des 8., 10. oder 12. Schuljahres. Die Begriffe Studienaufklärung und Studienorientierung haben entsprechenden Inhalt und werden gemeinsam mit den Begriffen Berufsaufklärung und Berufsorientierung unter dem Oberbegriff Bb. subsumiert. Grundlage für die Planung und Organisation der berufsberatenden und berufsorientierenden bzw. berufslenkenden Arbeit der allgemeinbildenden Schulen sind die in der VO über die Berufsberatung (GBl.~II, 1970, S. 311) und in der Schulordnung festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten; ein besonderes Maß an Verantwortung wird dabei den Direktoren und den Lehrern für Bb. übertragen. Einen speziellen Beitrag zur Bb. und Berufsvorbereitung leistet der polytechnische Unterricht (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Neben den Betrieben, insbesondere den Patenbetrieben der Schulen, und den Jugendorganisa[S. 131]tionen sind vor allem die Organe bzw. Abteilungen für Berufsbildung und Bb. der Räte der Kreise bzw. der Bezirke für die Bb. und Bl. verantwortlich. So erstellen gemäß der AO zur Lenkung der Schulabgänger und Jugendlichen in Lehr- und Arbeitsstellen (1970) beispielsweise die Organe für Berufsbildung und Bb. der Räte der Kreise die Lehrstellenverzeichnisse und den Plan der Berufsausbildung (Neueinstellung von Schulabgängern und Schülern in die Berufsausbildung), stellen diese den Schulabgängerverzeichnissen gegenüber und ergreifen im Zusammenwirken mit den Schulen, den Betrieben, den Wehrkreiskommandos, den Volkspolizeikreisämtern und den Abteilungen Volksbildung die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Bb. und Nachwuchslenkung. Die Abteilungen Berufsausbildung und Bb. der Räte der Bezirke betreiben in Zusammenarbeit mit strukturbestimmenden Betrieben und Kombinaten sowie mit den Räten der Kreise Bb.-Zentren - häufig in enger Verbindung mit „militärpolitischen Kabinetten“ -zur vielseitigen Information der Bevölkerung über Berufsausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Besondere Schwerpunkte der Bb. und Bl. bilden in jüngster Zeit die Lenkung von Jugendlichen in bestimmte Facharbeiterberufe sowie in Berufe der bewaffneten Streitkräfte, vor allem in die Laufbahnen als Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere. Die Herbeiführung einer möglichst weitgehenden Übereinstimmung von volkswirtschaftlichen Erfordernissen, individuellen Neigungen und Fähigkeiten als wesentliche Zielstellung der Bb. und Bl. erscheint auf den ersten Blick pädagogisch begründet. Trotz der langfristig angesetzten Maßnahmen ist es bisher jedoch kaum gelungen, bei der überwiegenden Mehrzahl der Jugendlichen die geforderte Übereinstimmung in den genannten drei Punkten herbeizuführen, ohne dabei den im engeren Sinn berufslenkenden Maßnahmen einen deutlichen Vorrang einzuräumen bzw. diese mit entschieden größerem Nachdruck durchzuführen. Außerdem hat sich immer wieder herausgestellt, daß bei einer relativ großen Anzahl von Jugendlichen zwar die langfristige Hinlenkung auf bestimmte Berufe gelingt, daß dann aber — etwa kurz vor Beginn der Ausbildung in diesen Berufen — diese Berufe aus wirtschaftlich-objektiven oder politischen Gründen aus dem Bereich der gesellschaftlich wichtigen Berufe ausgeschieden sind bzw. wurden. Ein anschauliches Beispiel dafür bildet die 1973 verfügte Verringerung des Zugangs zu den Hochschulen und zu den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen. Für diejenigen Abiturienten, die nun kein Hochschulstudium aufnehmen können, die jedoch durch entsprechende berufsberatende und berufslenkende Maßnahmen langfristig auf ein bestimmtes Hochschulstudium hingelenkt und vorbereitet worden sind, kann der Hinweis kaum befriedigen, daß die gesellschaftlichen Erfordernisse, „da sie auf nicht ganz realistischen Prognosen beruhten“, heute nicht mehr denjenigen entsprechen, die vor kurzem noch als Grundlage für ihre Bb. und Bl. gedient haben. Dies aber gilt für alle Jugendlichen, deren Bb. und Bl. — mitunter mehrfachen — Prognose- und Planungsschwankungen unterworfen sind, so daß nicht nur der persönliche, sondern auch der volkswirtschaftliche Nutzen einer solchen Bb. und Bl. nur in beschränktem Maß den daran geknüpften Erwartungen zu entsprechen vermag. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Staatssekretariat für Arbeit und Löhne; Wehrerziehung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 130–131 Berufsausbildung, Landwirtschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufsbildSiehe auch: Berufsberatung: 1962 Berufsberatung und Berufslenkung: 1979 1985 Hauptziel aller berufsberatenden und berufslenkenden Maßnahmen ist die Befähigung der Jugendlichen zur bewußten Berufswahl, d. h. zu einer Berufswahl, bei der die gesellschaftlichen Erfordernisse und die persönlichen Interessen in weitgehende Übereinstimmung gebracht werden und im Falle der Diskrepanz die persönlichen Interessen gegenüber den gesellschaftlichen Erfordernissen hintangestellt werden.…
DDR A-Z 1975
Gesellschaftsordnung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die Arbeitsmittel, andererseits die Menschen mit ihren Arbeitsfertigkeiten und Produktionserfahrungen sowie neuerdings auch die Wissenschaft mit der auf ihren Erkenntnissen beruhenden Technologie und Organisation der Produktion gezählt. Als Produktionsverhältnisse werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwi[S. 373]schen den Menschen bezeichnet, die im Prozeß der Güterproduktion und -Verteilung entstehen. Hierbei wird dem Verhältnis der Menschen zu den Produktionsmitteln, also den Eigentumsverhältnissen, besondere Bedeutung beigemessen, die für die Klassenstruktur der Gesellschaft entscheidend sein sollen. Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Basis, die den politisch-rechtlichen und ideologischen Überbau der jeweiligen Gesellschaftsordnung bestimmt. Der historische Materialismus behauptet, daß es objektive Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung gebe, denen zufolge eine historische Abfolge von verschiedenen ökonomischen Gesellschaftsformationen die Menschheitsgeschichte charakterisiere. Die marxistisch-leninistische Formationslehre unterscheidet fünf Gesellschaftsformationen: 1. Urgesellschaft. Sie ist eine klassenlose Gesellschaft, für die die Primitivität der Produktivkräfte, die wenig entwickelte Arbeitsteilung und das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln kennzeichnend sind. 2. Sklavenhaltergesellschaft. Für sie ist der antagonistische Gegensatz von zwei Hauptklassen, der Sklavenhalter und der Sklaven, charakteristisch, dessen ökonomische Grundlage das Privateigentum der Sklavenhalter an den Produktionsmitteln sowie an den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven, ist. 3. Feudalismus. Der antagonistische Grundwiderspruch besteht hier zwischen den Feudalherren und den Leibeigenen. Die Produktionsverhältnisse beruhen auf dem Privateigentum der Feudalherren an den Produktionsmitteln, insbesondere am Grund und Boden, und auf der persönlichen Abhängigkeit der Leibeigenen von den Feudalherren, die einem beschränkten Eigentumsverhältnis gleicht. 4. Kapitalismus. Der grundlegende Klassengegensatz zwischen den Kapitalisten (Bourgeoisie) und der Arbeiterklasse (Proletariat) beruht auf dem Privateigentum der Kapitalisten an den Produktionsmitteln und der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeiter. Die Arbeiter sind zwar im Rechtssinn unabhängig, sie müssen aber ihre Arbeitskraft an den Kapitalisten verkaufen und geraten so in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Seit Lenin wird die Endphase des Kapitalismus als Imperialismus bezeichnet, für den insbesondere die beherrschende Rolle der Monopole charakteristisch ist, und der als „parasitärer, faulender und sterbender“ Kapitalismus eine allgemeine Krise der kapitalistischen Produktionsweise offenbare. 5. Sozialismus/Kommunismus. Nach Marx folgt auf den Kapitalismus der Kommunismus, wobei er einmal beiläufig von zwei Entwicklungsphasen der kommunistischen Gesellschaftsordnung sprach. Lenin bezeichnete später die erste Phase als „Sozialismus“, die zweite als „Kommunismus“. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Phasen besteht darin, daß im Sozialismus das Leistungsprinzip gilt und miteinander befreundete Klassen (insb. Arbeiterklasse und Genossenschaftsbauern) existieren, zwischen denen nichtantagonistische Gegensätze bestehen können, während der Kommunismus eine klassenlose Gesellschaft auf der Basis des Bedürfnisprinzips darstellt. Als treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet der historische Materialismus den Widerspruch zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sowie die darauf beruhenden Klassengegensätze. Wenn diese Widersprüche innerhalb einer Gesellschaftsformation ein Höchstmaß erreichen, schlägt die Quantität in Qualität um und es findet eine Revolution statt, die die nächste Gesellschaftsformation herbeiführt. So vollzieht sich der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus auf dem Wege der sozialistischen Revolution. Fortan kann allerdings nicht mehr der Widerspruch die treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung sein, da antagonistische Klassengegensätze nicht mehr bestehen und die nichtantagonistischen Gegensätze immer geringer werden. Allerdings hat das verstärkte Auftreten realer Widersprüche in allen gesellschaftspolitischen Bereichen zu einer Neubelebung der Widerspruchsdiskussion auch in der DDR in den Jahren 1973 und 1974 geführt. Als Haupttriebkraft wird nunmehr das Klassenbündnis bezeichnet. Die Einordnung der DDR in das geschilderte Entwicklungsschema bereitet manche Schwierigkeiten. Die Periodisierung der eigenen Geschichte ist durch Unklarheiten und rückwirkende Uminterpretationen gekennzeichnet. Bis 1951/1952 soll eine „antifaschistisch demokratische Ordnung“ bestanden haben, in der die „demokratisch-revolutionäre Umwälzung“ der Gesellschaft erfolgt sei. Der nunmehr beginnende sozialistische Aufbau ist in der Folgezeit verschiedentlich unterteilt und benannt worden. Eine einschneidende Zäsur bilden die Jahre 1962/1963. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt haben. Der nächste Abschnitt der Entwicklung wurde zunächst als „umfassender Aufbau des Sozialismus“ (1963) und dann als „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (1967) bezeichnet; seit 1971 begreift sich die DDR als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“. Im Gegensatz zur Ulbricht-Ära, in der der Sozialismus als eine länger andauernde „relativ selbständige Gesellschaftsformation“ aufgewertet wurde, wird heute davon ausgegangen, daß Sozialismus und Kommunismus zwei Phasen einer einheitlichen Gesellschaftsformation darstellen, die allmählich ineinander übergehen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 372–373 Gesellschaftsgefährlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenSiehe auch die Jahre 1979 1985 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die…
DDR A-Z 1975
Warschauer Pakt (1975)
Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Warschauer Pakt: 1979 1985 Im Westen gebräuchliche Kurzform für den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, der am 14. 5. 1955 zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ČSSR und Ungarn als militärischer Beistandspakt abgeschlossen wurde. Die DDR wurde offiziell am 28. 1. 1956 als Mitglied, die NVA (bis 18. 1. 1956 gab es nur eine „Kasernierte Volkspolizei“) am 24. 6. 1956 in das Vereinte Oberkommando aufgenommen. Albanien ist im September 1968 aus der Paktorganisation ausgetreten. Der WP. soll ausschließlich bei einem Angriff auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten „in Europa“ wirksam werden. Er wurde auf die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen und bleibt danach weitere 10 Jahre in Kraft, wenn er nicht vorher gekündigt wird. Organe des WP. sind: Der Politisch Beratende Ausschuß (PBA); ihm gehören die Vorsitzenden der Ministerräte, d. h. die Regierungschefs der Mitgliedstaaten an. Dem PBA stehen Hilfsorganisationen zur Verfügung: a) Ständige Kommissionen (für Logistik, Rüstungsforschung etc.), b) das Vereinte Sekretariat; Vorsitzender ist in Personalunion der Chef des Stabes des Vereinten Oberkommandos. Die Position ist stets mit einem hohen sowjetischen Armeeführer besetzt, gegenwärtig mit Armeegeneral Schtemenko (seit 1968). Der PBA gilt formal als höchstes Organ des WP. Das Vereinte Oberkommando mit Sitz in Moskau; an der Spitze steht seit 1956 stets ein sowjetischer General, seit 1967 Marschall Jakubowski. Die Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten fungieren als seine Stellvertreter. Sie leiten gelegentlich auch gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte. Das Komitee der Verteidigungsminister (seit 1969); sie sind gleichzeitig stellvertretende Oberbefehlshaber der Vereinten Streitkräfte und Oberste Befehlshaber der Streitkräfte des eigenen Landes. Außerdem delegiert jedes Mitgliedsland einen hochrangigen Offizier als Vertreter in das Vereinte Oberkommando; das Oberkommando seinerseits entsendet einen „Vertreter des Vereinten Oberkommandos“ in jedes Teilnehmerland. Der Stab des Vereinten Oberkommandos mit Sitz in Moskau. Chef des Stabes ist bisher stets ein sowjetischer Militärführer. Stabskonferenzen mit den Stabschefs bzw. den Chefs der Hauptstäbe der Armeen der Mitgliedstaaten finden regelmäßig statt. Als beratendes Organ der Militärrat der Vereinten Streitkräfte; Vorsitzender ist ebenfalls der Oberbefehlshaber bzw. Chef des Vereinten Oberkommandos. Dem Vereinten Oberkommando unterstehen im Kriegsfall alle Land- und Luftstreitkräfte der Teilnehmerstaaten, die Seestreitkräfte Polens, der DDR und der sowjetischen Ostseeflotte auch zu Friedenszeiten der Vereinten Ostseeflotte mit Sitz in Leningrad. In Friedenszeiten unterstellen die Teilnehmerstaaten nur [S. 926]Teile ihrer Streitkräfte dem Vereinten Oberkommando. Ständig unterstellt sind: die sowjetischen Truppen in Polen (Gruppe Nord — 2 Divisionen), in Ungarn (Gruppe Süd — 4 Divisionen), in der ČSSR (Zentrale Gruppe — Stärke unbekannt); die Gruppe sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (Hauptquartier Wünsdorf — 20 Divisionen mit ca. 400.000 Mann, einschließlich 20 Raketen-Bataillonen, die mit taktischen Kurzstreckenraketen ausgerüstet sind. Ferner untersteht der GSSD die 24. Taktische Luftflotte, die als modernste Luftstreitmacht der Roten Armee gilt); alle bewaffneten Verbände der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA, Hauptquartier Strausberg, insgesamt ca. 202.000 Mann, einschließlich Grenz- und Sicherheitstruppen) ohne Einheiten der Territorialverteidigung (ca. 485.000 Mann). In der konventionellen Bewaffnung scheint der WP. dem Nordatlantischen Verteidigungsbündnis (NATO) zahlenmäßig weit überlegen zu sein. Allerdings ist die Kampfkraft der Verbände nur schwer einzuschätzen; Vorteile auf seiten des WP. bestehen aber darin, daß die Waffensysteme im Gegensatz zur NATO weitgehend standardisiert und bei einzelnen Typen vollständig vereinheitlicht worden sind. Die Bewaffnung aller Verbände der Mitgliedstaaten des WP. wurde auch qualitativ der der Roten Armee angeglichen und wird von westlichen Militärexperten als sehr modern und teilweise der NATO überlegen eingeschätzt. Obwohl die UdSSR sowohl der Ausrüstung als auch der Reorganisation der Armeen des WP., insbesondere nach der Invasion der ČSSR 1968, größere Aufmerksamkeit widmete, hat sie bisher weder Atomwaffen noch strategische Trägersysteme an die Armeen der übrigen Mitgliedstaaten weitergegeben. Unbekannt ist, ob sie Personal der anderen „Bruderarmeen“ an atomaren Waffen ausbildet. Seit 1961 werden gemeinsame Manöver der WP.-Staaten abgehalten. Neben einer großen Zahl von Kommando- bzw. Kommandostabs-, Nachschub- und Flotten[S. 927]übungen fanden u. a. folgende größere Landmanöver statt: September 1962 „Vito,“ (UdSSR, DDR, ČSSR) September 1963 „Quartett“ (UdSSR, DDR, Polen, ČSSR) April 1965 „Manöverübung Berlin“ (UdSSR, DDR) Oktober 1965 „Oktobersturm“ (UdSSR, DDR, Polen, ČSSR) September 1966 „Moldau“ (UdSSR, DDR, ČSSR, Ungarn) Juli/August 1968 „Njemen“ (UdSSR, DDR, Polen, Ungarn) September/Oktober 1969 „Oder-Neiße“ (UdSSR, Polen, DDR) Oktober 1970 „Waffenbrüderschaft“ (UdSSR, DDR, ČSSR, Ungarn, Bulgarien, Rumänien) Oktober/November 1972 „Schild“ (UdSSR, DDR, ČSSR, Polen, Ungarn) Die NVA nimmt im Rahmen der Vereinten Streitkräfte des WP. eine Sonderstellung ein: Sie gilt gegenwärtig als bestausgerüstete Truppe neben der Roten Armee. Ihre Verbände gehören der 1965 gebildeten „1. Strategischen Staffel“, d. h. einer Gruppierung an, die vor allem aus Truppen der UdSSR, der DDR und Polen besteht. Diese voll mobile Formation hat im Fall einer kriegerischen Auseinandersetzung besondere Aufgaben zu erfüllen. Westliche Manöveranalysen legen die Vermutung nahe, daß sie auch für offensive Einsätze gerüstet ist. [S. 928] DDR-Verteidigungsminister H. Hoffmann hat bisher, als einziger der Stellvertreter des sowjetischen Oberkommandierenden, (mindestens) 2 große Manöver geleitet („Quartett“ und „Waffenbrüderschaft“). Als einzige Armee ist die NVA voll in die Vereinten Streitkräfte integriert, sie besitzt keinen eigenen Generalstab. Die Analyse des Textes des Warschauer Vertrages zeigt eine entscheidende Benachteiligung der DDR: Während alle nichtdeutschen Fassungen festlegen, daß die Teilnehmerstaaten selbst Umfang und Zeitpunkt der von ihnen zu leistenden Hilfe (im Beistandsfall) bestimmen, heißt es in der deutschen Übersetzung, daß der von der DDR zugunsten der anderen Mitglieder zu leistende Beistand von diesen bestimmt wird (Art. 11. Abs. 3). Im Gegensatz zu dem Stationierungsvertrag, der den Aufenthalt sowjetischer Truppen in Polen regelt und der polnischen Regierung formell ein Mitspracherecht bei Truppenbewegungen einräumt, sieht der Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR (1957) nur eine „Verständigung“ vor. Die politische Bedeutung des WP. resultiert vor allem aus seiner Funktion für die Blockpolitik der UdSSR. Aufgrund ihres militärischen und politischen Übergewichts in der Paktorganisation sichert er der sowjetischen Führung die Kontrolle über alle Streitkräfte der übrigen Staaten, die in Ausbildung, Ausrüstung, Bewaffnung und Logistik vollständig von der UdSSR abhängig sind. Darüber hinaus ist es der UdSSR möglich, durch direkte und indirekte Beeinflussung im Rahmen des WP., ihre sicherheits- und militärpolitischen Vorstellungen innerhalb ihres Einflußbereiches uneingeschränkt zur Geltung zu bringen. Über die unmittelbare militärische Bedeutung des WP., d. h. seine Verteidigungsfunktion für das westliche Glacis der UdSSR, hinaus, garantiert er gleichzeitig die politische Stabilität des „sozialistischen Lagers“, wie der Einsatz der WP.-Truppen im August 196,8 in der ČSSR deutlich macht. Ein Austritt aus der Paktorganisation, wie 1956 von der Regierung Nagy in Ungarn verkündet, wird von der UdSSR als Angriff gegen alle Mitglieder verstanden. Er hat den Einsatz militärischer Machtmittel der „Verbündeten“ zur Folge und ist daher praktisch unmöglich. Die für den Fall der Auflösung der NATO dem Westen angebotene Kündigung des Warschauer Vertrages ist politisch ohne Bedeutung, da gegenwärtig zwischen allen Mitgliedstaaten und der UdSSR (wie zwischen den Teilnehmerländern selbst) bilaterale Beistandspakte geschlossen wurden, die von einer Auflösung des WP. nicht betroffen wären. Die DDR hat mit der UdSSR (1964), mit Polen, ČSSR, Ungarn und Bulgarien (1967) und Rumänien (1972) ebenfalls derartige zweiseitige Verträge unterzeichnet, deren Beistandsklauseln denen des WP. entsprechen. Die militärische Niederschlagung des ungarischen Aufstandes 1956 und die bewaffnete Invasion von Truppen des WP. in der ČSSR 1968 stellen bisher die einzigen Fälle der „Anwendung“ des Warschauer Vertrages dar. In beiden Fällen handelt es sich um einen objektiven Bruch des Vertrages, der nur gegen Angreifer „von außen“ wirksam werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 925–928 Warenzeichen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WartezeitenSiehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Warschauer Pakt: 1979 1985 Im Westen gebräuchliche Kurzform für den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, der am 14. 5. 1955 zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ČSSR und Ungarn als militärischer Beistandspakt abgeschlossen wurde. Die DDR wurde offiziell am 28. 1. 1956 als Mitglied, die NVA (bis 18. 1. 1956 gab es nur eine „Kasernierte…
DDR A-Z 1975
1975: F
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