DDR A-Z 1975

Jugend (1975) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Der Begriff J. ist mehrdeutig. Sprachgebrauch und Recht unterscheiden zwischen den bis zu 14jährigen Kindern, den über 14jährigen Jugendlichen und Heranwachsenden (der J. im engeren Sinne) und den volljährigen Erwachsenen. Das J.-Gesetz der DDR stellt dagegen ab auf die Gesamtheit der unter 25jährigen (bei Angaben für die Altersstruktur der Volksvertretungen werden in der DDR-Literatur deren bis zu 30 Jahre alte Abgeordnete als „Jugendliche“ bezeichnet). Auch der J.-Verband der DDR, die FDJ, hatte 1973 unter seinen Mitgliedern einen Anteil von 8 v. H., die 25 Jahre oder älter waren. [S. 441]Der Anteil der J. i. S. des J.-Gesetzes an der Gesamtbevölkerung der DDR betrug am 31. 12. 1972 37,5 v. H. Von diesen ca. 6,37 Mill. junger DDR-Bürger waren noch nicht schulpflichtig: 1,38 Mill.; Schüler aller Schularten (POS, EOS, Sonderschulen): 2,73 Mill.; Lehrlinge: 0,46 Mill.; Berufstätige: 1,18 Mill.; Studenten (zum geringeren Teil auch über 25jährig): 0,18 Mill. Die restlichen ca. 0,4 Mill. Personen dürften überwiegend nicht berufstätige Ehefrauen und Angehörige der bewaffneten Kräfte sein. II. Jugendpolitik, Ziele, Grundlagen Die J. auf die künftigen Aufgaben vorzubereiten und sie in die Gesellschaft zu integrieren, ist das Ziel der weite Bereiche der Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, Gesundheits-, Kriminal- u. a. Politik umfassenden J.-Politik. Nach DDR-Verständnis ist sie „die Politik, die den Platz und die Aufgaben der Jugend und des sozialistischen Jugendverbandes im Kampf für den Sozialismus analysiert und bestimmt“ und hieraus Einzelmaßnahmen entwickelt. Die Ansprüche der J.-Politik der DDR beruhen auf der marxistisch-leninistischen Theorie einerseits und der von ihr geleiteten Analyse der konkreten gesellschaftlichen Situation andererseits. Danach wird die erzieherische Funktion des sozialistischen Staates als eine seiner wichtigsten bezeichnet; die Interessen der J. gelten als in denen von Staat und Gesellschaft aufgehoben bzw. als mit ihnen identisch. Jeglicher Generationenkonflikt sei „aufgrund der Übereinstimmung in den grundlegenden Lebensinteressen und der gemeinsamen sozialistischen Ideale“ ausgeschlossen (Siegfried Lorenz in der Volkskammer, anl. der Beratung des 3. J.-Gesetzes. Junge Welt 18. Jg. 1974, Nr. 26 B, S. 4). Damit ist J. (in erster Linie) „allseitig zu beeinflussender“ Erziehungsgegenstand, wobei sich die ihr gestellten Aufgaben, aus den gesamtgesellschaftlichen Zielen ergeben, der Beitrag der J. zur Lösung ihrer Aufgaben, jedoch in jugendspezifischer Weise, in eigenen Formen und mit eigenen Methoden geleistet werden kann und soll. Die Grundsätze der J.-Politik der SED sind im J.-Gesetz zusammengefaßt. Das Gesetz über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR (Jugendgesetz) vom 28. 1. 1974 löste das am 8. 5. 1964 in Kraft getretene Gesetz über die Teilnahme der Jugend der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport ab, dessen Vorgänger das Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8. 2. 1950 war. Ziel des (3.) J.-Gesetzes ist die „Förderung der Jugend“ und die „Gewährleistung ihrer Teilnahme an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Es weist in seinen 10 Abschnitten den Hauptgruppen der J.-Bevölkerung, den Berufstätigen, den Schülern, den Lehrlingen, den Studenten und den Soldaten, Reservisten und in der vormilitärischen Ausbildung Befindlichen sowie den verantwortlichen Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane und der FDJ Rechte und Pflichten zu. Schwerpunkte des Gesetzes sind: 1. Die Erziehung der J. zu „sozialistischen Persönlichkeiten“, gekennzeichnet durch Wissen und Können sowie durch eine Reihe näher angegebener staatsbürgerlicher, sozialer und Arbeitstugenden, 2. der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität in speziellen „jugendgemäßen“ Kooperationsformen. Diese Zielsetzungen sind gekoppelt 3. mit einer Reihe sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Maßnahmen, die der J. zugute kommen sollen, und 4. einer Erweiterung der Zuständigkeiten der FDJ als Vertretung der J. in Schule, Hochschule, Betrieb und Staat. Das Gesetz weist der J.-Organisation der SED eine zentrale Rolle in der J.-Politik zu. Es spiegelt die Schwerpunkte der DDR-Politik nach dem VIII. Parteitag der SED wider (verstärkte Zusammenarbeit mit der UdSSR, verbesserte Versorgung der Bevölkerung, Verstärkung der politisch-ideologischen Erziehung) und setzt den Staatsratsbeschluß vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ sowie eine Reihe von Einzelregelungen außer Kraft, wahrt jedoch den Rahmen des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED zu Problemen der Jugend in der DDR: „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“ (J.-Kommuniqué vom 21. 3. 1963). Die darin enthaltenen Vorstellungen zur Förderung des Leistungsstrebens, zur politisch-ideologischen Erziehung, zur Erhöhung der schulischen und beruflichen Anforderungen, zu den Aufgaben der staatlichen und Wirtschaftsleiter gegenüber der J., zu den Problemen der in der Landwirtschaft Tätigen, zur Freizeitgestaltung sowie zur J.-Forschung und zur wissenschaftlichen Begründung der jugendpolitischen Maßnahmen bilden Grundlage und Richtschnur auch des 3. J.-Gesetzes der DDR. Die Leitung der staatlichen Aufgaben der J.-Politik liegt „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse im Auftrag der Volkskammer“ beim Ministerrat und dessen Amt für J.-Fragen. Das AfJ. ist „dem vom Ministerrat beauftragten Stellv. des Vors, des Ministerrates unmittelbar unterstellt“ und verantwortlich für die gesamte J.-Arbeit. Er ist federführend für den J.-Etat, hat wesentliches Mitspracherecht bei der J.-Gesetzgebung und ist wissenschaftsleitendes Organ der Jugendforschung (Leiter des AfJ.: Hans Jagenow). Die J.-Politik ist mit dem ZR der FDJ abzustimmen, der auch berechtigt ist, Vorschläge für Beschlüsse und Verordnungen [S. 442]zur J.-Politik und zur Berufung des Leiters des AfJ. einzureichen. Auf örtlicher und regionaler Ebene sind die Volksvertretungen bzw. die staatlichen und Wirtschaftsleitungen in Abstimmung mit den Vorschlags- und kontrollberechtigten FDJ-Leitungen für die Planung, Durchführung und Kontrolle der jugendpolitischen Maßnahmen verantwortlich. III. Beteiligung der Jugend am öffentlichen Leben Als Erfolg der J.-Politik gilt die Teilnahme der Jugend am öffentlichen Leben auf der Grundlage des auf 18 bzw. 21 Jahren festgelegten Mündigkeits- und Wahlberechtigungsalters und des vorwiegend über die Mitarbeit in der FDJ angebotenen Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrechts im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich, dessen formale Voraussetzung die Bestimmung des Art. 20,3 der Verfassung von 1968 ist. Dort heißt es: „Die Jugend wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ So waren 1970/71 im Alter von unter 26 Jahren: 31 von 500 Abgeordneten der Volkskammer, 374 von 2.840 Abgeordneten der Bezirkstage, 2.746 von 17.214 Mitgliedern der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen, 18.965 von 180.890 Mitgliedern der Gemeindevertretungen und 439 von 3.000 Mitgliedern der Stadtbezirksversammlungen. 1973 gab es ca. 400 Bürgermeister im Alter bis zu 30 Jahren. Im Bereich der Wirtschaft waren 1973 4.000 Jugendliche in der Industrie und 4.600 in der Landwirtschaft im Alter bis zu 30 Jahren mit leitenden Funktionen betraut. Unter 25 Jahren waren (1972) 13,8 v. H. aller Gewerkschaftsgruppenfunktionäre und 8,6 v. H. aller Mitglieder der ständigen Produktionsberatungen (FDGB). Im selben Jahr wirkten über 30.000 FDJ-Kontrollposten im Kontrollsystem der Arbeiter- und Bauern-Inspektion mit. IV. Bildungspolitik Als Erfolge der J.-Politik gelten ferner: 1. Beseitigung von Bildungsbarrieren durch die Schaffung der Einheitsschulen und von Zentralschulen auf dem Lande und die Einführung der 10klassigen obligatorischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem). 2. Abbau der beruflichen Benachteiligung der Mädchen und Frauen. V. Jugend in Ausbildung und Beruf Zu den Gebieten der J.-Politik zählen auch: J.-Arbeitsschutz, J.-Förderungsplan und der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen. Bedeutsamer sind die über diese Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im J.-Gesetz und im Gesetzbuch der Arbeit angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages abzuschließenden J.-Förderungsplänen, die zugleich eine Reihe betrieblicher und staatlicher Maßnahmen zugunsten der J. enthalten (Weiterqualifizierung, J.- und Sporteinrichtungen usw.), soll die J. angehalten werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Produktivität zu leisten. VI. Jugendförderungspläne Die J.-Förderungspläne wurden am 4. 2. 1954 durch die 5. AO zum (1.) J.-Gesetz von 1950 eingeführt. Sollten sie anfänglich der beruflichen und kulturellen Förderung der J. dienen, so bestimmte die AO des 1. Stellv. des Ministerrates für den J.-Förderungsplan im Jahre 1963, es sei die Arbeit in Jugendbrigaden, J.-Abteilungen, J.-Schichten und anderen ständigen und zeitweiligen J.-Kollektiven die „beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“. Der J.-Förderungsplan beruht seit seiner Verkündung auf §~55 des J.-Gesetzes. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J.-Förderungsplans ordnet, ergänzt durch örtliche J.-Förderungspläne in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der FDJ die Volksvertretungen, Betriebsleitungen, die Leitungen des FDGB, des DTSB und der GST mit. Die J.-Förderungspläne sind Teil der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise und Gemeinden. Allerdings werden sie z. T. immer noch als bloßes „Anhängsel“ der Planung betrachtet. Der J.-Förderungsplan regelt insbesondere die Teilnahme der J. am sozialistischen Wettbewerb in speziellen, „jugendgemäßen“ Formen. VII. Berufswettbewerb und Masseninitiativen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs ist der von der Betriebsleitung und der Berufsschule in Zusammenarbeit mit FDJ und FDGB organisierte Berufswettbewerb der Lehrlinge. Seine Ziele sind der nachweisbare Erwerb guter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die abrechenbare Mitarbeit an der Erreichung der betrieblichen Planziele und „gesellschaftliches Verhalten und gesellschaftliche Tätigkeit“ auf der Basis der schulischen Lehrpläne, der betrieblichen Planung und der Zielsetzungen und Vorgaben der FDJ. Hervorragende Leistungen wer[S. 443]den durch staatliche Auszeichnungen anerkannt. 96 v. H. der Lehrlinge nahmen 1972 am Berufswettbewerb teil. Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs sind auch die von der FDJ ausgelösten „Masseninitiativen der werktätigen Jugend zur Erfüllung und Übererfüllung der Fünfjahr- und Jahrespläne“, so etwa die FDJ-Aktion „Zulieferindustrie“ des Jahres 1971, die der Gewinnung zusätzlicher Arbeitskräfte für diesen Wirtschaftszweig diente, oder die FDJ-Aktion „Materialökonomie“ 1973, die der Volkswirtschaft u. a. 42.967 t Stahlschrott zuführte. VIII. Jugendkollektive, Jugendbrigaden und Jugendobjekte Der nach Umfang und Bedeutung wichtigste Bestandteil des Beitrags der werktätigen J. zur Lösung der betrieblichen und der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ist die Arbeit in den J.-Kollektiven, die als J.-Brigaden, J.-Objekte, Klubs junger Neuerer, J.-Meisterbereiche, J.-Abteilungen, J.-Schichten usw. bezeichnet werden. J.-Brigaden (1972: 16.634 mit 211.428 Mitgliedern) sind Kollektive junger Werktätiger (in der Regel und im Durchschnitt 10–15 Mitglieder), deren Mehrheit nicht älter als 26 Jahre und deren Kern die FDJ-Gruppe sein soll. Die Altersabgrenzung des J.-Gesetzes gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Die Brigaden arbeiten über längere Zeit an einer fest umrissenen betrieblichen Aufgabe; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. 1972 bewarben sich 80 v. H. der J.-Brigaden um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“. Daneben kann der Titel „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“ als staatliche Auszeichnung verliehen werden. Auch die Leistungen einzelner im sozialistischen Wettbewerb, bei der Entwicklung und Anwendung neuer Arbeitsmethoden und in der Neuererbewegung (s. u.), aber auch auf politischem und militärischem Gebiet, werden ausgezeichnet. Die FDJ verleiht in der Regel an ihrem Jahrestag (7. 3.), sonst anläßlich der MMM (s. u.) oder unmittelbar nach Vollbringung hervorragender Leistungen den Titel „Jugendaktivist“ (erstmals 1949). Für besonders hohe Leistung wird die staatliche Auszeichnung „Hervorragender Jungaktivist“ verliehen. J.-Meisterbereiche und J.-Abteilungen (1972: 1808 mit 35.346 Mitgliedern) entsprechen im wesentlichen den J.-Brigaden. J.-Objekte sind „exakt meß- und abrechenbare, zeitlich begrenzte Aufgaben, die einem Kollektiv junger Menschen zur Lösung übertragen werden“. Sie unterscheiden sich von anderen vor allem dadurch, daß sie als Schwerpunkte der FDJ-Arbeit gelten und nur Jugendliche beteiligt sind. Hinsichtlich Arbeitsorganisation und Stellung zu den wirtschaftsleitenden Organen gibt es keine Unterschiede zu anderen industriellen oder sonstigen Vorhaben. 1972 gab es 35.755 J.-Objekte, an denen 418.067 überwiegend jugendliche Werktätige, Lehrlinge und Schüler arbeiteten. Vorwiegend handelt es sich um Produktionsaufgaben (im weitesten Sinne), doch werden auch J.-Objekte in der NVA genannt. Mitarbeiterzahl, Anspruchsniveau, wirtschaftliche Bedeutung und organisatorische Einordnung der J.-Objekte sind recht unterschiedlich, doch zielen sie insgesamt auf die Bewältigung betrieblicher und volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben ab. So wurde 1967 auf Vorschlag des VIII. Parlaments der FDJ der Bau des Kernkraftwerks Nord zum zentralen J.-Objekt erklärt. Nach dem VIII. Parteitag der SED wurden 3.800 J.-Objekte zur „gezielten Erhöhung der Konsumgüterproduktion“ ins Leben gerufen, darunter 70 auf Vorschlag des Ministerrates gebildete „Kreisjugendobjekte Konsumgüterindustrie“. Der verbesserten Versorgung der Bevölkerung dienen auch (1972) über 8.000 neu eingerichtete J.-Objekte zum Um- und Ausbau von Wohnungen. Anfang 1973 trugen 2.786 „Jugendobjekte der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft“ zur Erfüllung der Exportverpflichtungen der DDR bei. Im Bereich der Landwirtschaft wurde das J.-Objekt „Zentrale Erntetechnik“ mit 100 Mähdreschern und den zugehörigen Wartungseinrichtungen zum zentralen Einsatz in den Ernteschwerpunkten eingerichtet. Wichtige Meliorationsvorhaben werden als Bezirksjugendobjekte durchgeführt. Dazu werden 40.000 Schüler und Studenten in Ferienlagern zusammengefaßt und ihnen die Bezirks-, Kreis- und wichtigen örtlichen Meliorationsvorhaben als J.-Objekte übergeben. In der Landwirtschaft selbst bestanden 1973 7.202 J.-Objekte, davon 119 in industriemäßigen Anlagen der Tierproduktion. Doch kann auch die bloße Wartung und Bedienung eines Traktors oder Mähdreschers durch eine Gruppe junger Genossenschaftsbauern oder Landarbeiter als J.-Objekt gelten. Ziel ist es, in jeder ländlichen FDJ-Grundorganisation (FDJ) ein J.-Objekt zur Intensivierung der Landwirtschaft und zur Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden einzurichten. Zu den J.-Objekten zählen auch (1973) 3.603 Vorhaben der älteren Schüler im Rahmen der Bewegung „Mach mit — schöner unsere Schulen“. Eine Vorstufe sind die (1973) 18.766 „Pionierobjekte“ der Schüler unter 14 Jahren, die dem gleichen Zweck dienten. IX. Jugendneuererbewegung und Messe der Meister von Morgen Die J.-Neuererbewegung ist Teil der allgemeinen Neuererbewegung, in deren Rahmen auch die beteiligten Jugendlichen ihre Vorschläge, Verbesserungen und Erfindungen einreichen. Doch mit dem Unterschied, daß ihre Neuerungen alljährlich auf den [S. 444]Messen der Meister von Morgen (MMM) ausgestellt werden, und zwar zunächst auf Betriebsebene, danach in einem Auswahlverfahren auf der Kreis- und Bezirksebene. Die jeweils besten Ergebnisse werden prämiiert. Höhepunkt der MMM-Bewegung ist die jährlich stattfindende Zentrale Messe der Meister von Morgen (erstmals im Oktober 1958 in Leipzig). Der Leiter des Amtes für J.-Fragen und der Vorsitzende der staatlichen Plankommission geben zu Beginn jedes Jahres eine Richtlinie über die Weiterführung der MMM heraus. Veranstalter der Zentralen MMM ist eine Messeleitung mit dem Leiter des Amtes für J.-Fragen an der Spitze, Veranstalter der Bezirks- und Kreismessen sind die Räte der Bezirke und Kreise. Auch die MMM-Bewegung wird entscheidend von der FDJ (sowie vom FDGB, der Kammer der Technik, der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft als weiteren „gesellschaftlichen Trägerorganisationen“) bestimmt. Hatte die MMM-Bewegung anfangs eher den Charakter einer Hobby- und Bastelschau, so gelten die von den Beteiligten entwickelten Neuerungen heute als „planmäßige und planbare Beiträge zur Entwicklung von Wissenschaft und Technik“. Neuerungen werden aufgrund von Neuerungsvereinbarungen im Rahmen der J.-Förderungspläne entwickelt, und zwar zu über 95 v. H. von Kollektiven. 1972 gab es 10.963 Messen der unteren Ebene (Betriebe und Schulen) mit 281.796 Exponaten und 1023.548 Teilnehmern, zur Hälfte Schüler. Die hohe Teilnehmerzahl läßt auf das unterschiedliche Anspruchsniveau der Exponate und auf unterschiedliche Grade der Mitwirkung der Teilnehmer an der Realisierung der Neuerung schließen. Vermutlich sind in der 1~Mill. Neuerer auch die nur mit Teilaufgaben Befaßten enthalten. Auf der Zentralen MMM 1972 wurde eine Auswahl von 1093 Exponaten präsentiert, erstellt von 20.524 Teilnehmern. Kern der MMM-Bewegung sind Arbeitskollektive, die als „Klubs Junger Neuerer“, „Klubs Junger Techniker“ oder als „Forschungsgemeinschaften“ bezeichnet werden. 1972 bestanden (ohne die Bereiche Hoch- und Fachschulwesen und Volksbildung) 10.215 solcher Kollektive. Im gleichen Jahr beteiligten sich über 51.000 Studenten und junge Wissenschaftler an der MMM-Bewegung. Ihre Neuerungen werden auf der „Zentralen Leistungsschau der Studenten und jungen Wissenschaftler“ präsentiert. Die Vorhaben der MMM-Bewegung gelten z. Z. vornehmlich der Rationalisierung, der Materialökonomie, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes, der industriemäßigen Produktion in der Landwirtschaft und der Rationalisierung der Lehr- und Lernprozesse (z. B. auch in der Ausbildung der NVA). Zwischen den verschiedenen Varianten von J.-Kollektiven gibt es keine starren Grenzen. Eine vereinbarte Neuerung kann als J.-Objekt realisiert werden, oder innerhalb einer J.-Brigade entsteht ein Neuererkollektiv, um ein anstehendes Problem zu lösen. Die genannten Zahlen zeigen daher nur die Größenordnungen an. Danach sind die „Klubs Junger Techniker“ usw. eher Angelegenheit einer technisch-wissenschaftlichen Elite, während die Mitarbeit an J.-Objekten und in der Neuererbewegung zur Aufgabe immer größerer Teile der schulischen und berufstätigen J. wird: 1968 gab es 8.400 J.-Brigaden und 12.044 J.-Objekte; für 1972 lauten die Zahlen: 16.634 bzw. 35.755; Anfang 1974: 22.600 bzw. 65.000. Die MMM-Bewegung wuchs zwischen 1970 und 1972 um ca. 400.000 Teilnehmer. Insgesamt dienen die J.-Kollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom Amt für J.-Fragen als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für J.-Forschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der J.-Kollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. X. Sozialpolitische Maßnahmen Als Erfolge der sozialistischen J.-Politik gelten ferner die sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung junger Ehen, für Studenten und Lehrlinge sowie für junge Mütter wie: Geburtenbeihilfe, Arbeitszeit- und Urlaubsregelung, Gewährung von Krediten und der mit der Geburt von Kindern verbundene Krediterlaß, Schulspeisung (tägl. 1,5 Mill. Portionen zum Preise von 0,50 Mark), Stipendien für 90 v. H. der Studenten, Internatsplätze und finanzielle Förderung für Studentinnen mit Kind. Ferner die Maßnahmen und Erfolge auf dem Gebiete des Sports, der Wehrerziehung und der Kulturpolitik. XI. Jugendweihe und Arbeiterweihe Alle Maßnahmen der J.-Politik im Bildungs- und Ausbildungssektor, in der Arbeitswelt, auf dem Gebiete der Sozial-, Sport-, Wehr- und Kulturpolitik sind eng verknüpft mit dem Grundziel der „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“. Dieser Zielsetzung dienen auch zwei spezielle Formen politisch-moralischer Erziehung: die Jugendweihe und die Arbeiterweihe. J.-Weihen wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Die Teilnahme ist freiwillig; 1968 nahmen bereits über 85 v. H. der Achtkläßler daran teil. Markiert die J.-Weihe die „Aufnahme in das aktive gesellschaftliche Leben“, so wird seit kurzem auch die Aufnahme der Lehrlinge in das Betriebskollektiv in „würdiger Form gestaltet“. Das Facharbeiterzeugnis, der erste Arbeitslohn, der Betriebsausweis, [S. 445]gelegentlich auch ein Satz Werkzeuge und eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur Arbeiterklasse werden in einer Feierstunde, die teilweise nach sowjetischem Vorbild als Arbeiterweihe bezeichnet wird, von Aktivisten oder Arbeiterveteranen überreicht. Die jungen Facharbeiter geloben, „durch ihre Arbeitstaten den revolutionären Arbeitsruhm des Betriebes (Kombinates, der Brigade usw.) zu mehren“. Mit Hilfe dieser Weihen sucht die SED die Herausbildung sozialistischen Bewußtseins bei den Jugendlichen zu fördern und damit das Hauptziel ihrer politisch-ideologischen Erziehung in den Schulen und Universitäten sowie den Schulungsveranstaltungen von FDJ und JP zu unterstützen. XII. Jugendhilfe Derartige emotionalisierende Praktiken, die Betonung der Notwendigkeit, die politisch-moralische Erziehung weiterhin zu verstärken und die der J.-Forschung zugewiesenen Aufgaben lassen die Grenze der gegenwärtigen jugendpolitischen Konzeption erkennen. Diese werden deutlich angesichts der unbewältigten J.-Kriminalität und anhand der die allgemeine J.-Politik flankierenden Einrichtung der J.-Hilfe. „Jugendhilfe umfaßt die rechtzeitige korrigierende Einflußnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen, die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche“ (Jugendhilfe-VO vom 3. 3. 1966, §~1, GBl. II, S. 215). Damit umfaßt die J.-Hilfe der DDR die nach westdeutschem Sprachgebrauch unter dem Begriff J.-Fürsorge zusammengefaßten Aufgaben, nicht aber die J.-Pflege und die J.-Sozialarbeit. Die Organe der J.-Hilfe werden tätig, „wenn trotz gesellschaftlicher Unterstützung der Erziehungsberechtigten die Gesundheit oder die Erziehung und Entwicklung Minderjähriger gefährdet sind, wenn für Minderjährige niemand die elterliche Sorge ausübt oder wenn sie in gesetzlich besonders bestimmten Fällen die Interessen Minderjähriger vertreten müssen“. Organe der J.-Hilfe sind a) die Abt. J.-Hilfe und Sonderschulwesen im Ministerium für Volksbildung, die Referate J.-Hilfe in den Abt. Volksbildung der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, die J.-Kommissionen bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, b) der Zentrale J.-Ausschuß beim Ministerium für Volksbildung, die J.-Ausschüsse bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, c) die Vormundschaftsräte bei den Räten der Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke. Die ehrenamtliche Arbeit hat auf dem Gebiet der J.-Hilfe große Bedeutung. Die J.-Helfer sowie die Mitglieder der J.-Hilfeausschüsse und der Vormundschaftsräte werden durch die Organe der Verwaltung berufen. Die J.-Hilfekommissionen setzen sich aus den ehrenamtlich tätigen J.-Helfern zusammen. J.-Helfer und J.-Hilfekommissionen werden betreuend, helfend, kontrollierend, gutachtlich und sichernd tätig. Außerdem wirken sie mit bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern, bei der Vorbereitung der Annahme an Kindes Statt, bei den Vorbereitungen zur Regelung der Unterhaltsansprüche Minderjähriger und ähnlichem. Die Vormundschaftsräte haben die Organe, Einrichtungen und Bürger, die für die Sicherung der sozialistischen Erziehung von elternlosen oder familiengelösten Minderjährigen verantwortlich sind, zu beraten, anzuleiten und zu kontrollieren. Die Organe der J.-Hilfe bei den Räten der Kreise (Stadtkreise, Stadtbezirke) entscheiden durch Beschluß über Maßnahmen zur Erziehungshilfe (z. B. Klage auf Entzug des Erziehungsrechts nach §~51 Abs.~1 des Familiengesetzbuches, Zuführung des Kindes zum Erziehungsberechtigten), des Vormundschaftswesens (z. B. Anordnung der Vormundschaft und Pflegschaft) und über den Rechtsschutz für Minderjährige (z. B. für die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft). Die Zuständigkeit ist dabei zwischen dem J.-Hilfeausschuß und dem Referat J.-Hilfe geteilt. 1969 waren in der J.-Hilfe tätig: 1200 hauptamtliche J.-Fürsorger (ohne Heimerzieher) und ca. 40.000 ehrenamtliche Helfer. Daten über den gegenwärtigen Umfang der J.-Hilfetätigkeit liegen nicht vor. 1965 wurden 85.000 Minderjährige betreut aus Gründen sozialer Fehlentwicklung oder unzureichender häuslicher Verhältnisse, 20.500 Kinder standen unter vormundschaftsrechtlicher Sorge, und in mehr als 90.000 Fällen bestand eine „Beistandschaft“ zur Wahrnehmung materieller Interessen der Kinder und Jugendlichen. Der Leiter der Abt. J.-Hilfe und Sonderschulwesen im Ministerium für Volksbildung und Vorsitzende des Zentralen J.-Hilfeausschusses, Eberhard Mannschatz, wies 1968 darauf hin, daß „trotz allgemeiner Festigung des sozialistischen Bewußtseins“ die „zahlenmäßige Ausdehnung der Jugendhilfefälle eine relative Konstanz“ aufweise, ähnlich der Kriminalitätsentwicklung (Jugendkriminalität). Hierbei sei eine Zunahme debiler und neurotisch gestörter Kinder festzustellen. Die Anzahl der von der J.-Hilfe betreuten Familien lag nach Mannschatz (1967) nur wenig über 1 v. H. aller Familien mit Kindern, sog. Beratungsfälle eingeschlossen. Maßnahmen der J.-Hilfe (z. B. Auferlegung besonderer Pflichten, Anordnung der Heimerziehung) beträfen jährlich etwa 0,3 v. H. der Familien mit Kindern (Familien mit Kindern unter 17 J. 1971: 2.447.417). 1973 schrieb B. Bittighöfer, Dozent am Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, in der Zeitschrift „Jugendhilfe“ (11. Jg. 1973, Nr. 1, S. 6), man mache [S. 446]„immer wieder die Erfahrung, daß nicht wenige Jugendliche, besonders wenn sie die Schule verlassen und in das Berufsleben eintreten, nicht genügend auf die praktische Konfrontation mit den Problemen und Widersprüchen vorbereitet sind, die bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, insbesondere bei der Herausbildung der sozialistischen Lebensweise und Moral, auftreten“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 440–446 Jüdische Gemeinden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Jugend (1975) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Der Begriff J. ist mehrdeutig. Sprachgebrauch und Recht unterscheiden zwischen den bis zu 14jährigen Kindern, den über 14jährigen Jugendlichen und Heranwachsenden (der J. im engeren Sinne) und den volljährigen Erwachsenen. Das J.-Gesetz der DDR stellt dagegen ab auf die Gesamtheit der unter 25jährigen (bei Angaben für die Altersstruktur der Volksvertretungen werden in der…

DDR A-Z 1975

Sorben (Minderheitenpolitik) (1975)

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 In der DDR existiert als nationale Minderheit lediglich die kleine Volksgruppe der S. („Serbja“, Wenden) im Gebiet um Bautzen, Hoyerswerda und im Spreewald. Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) garantiert „Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik sorbischer Nationalität … das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur“ und verspricht bei der Ausübung dieses Rechtes die Förderung des Staates. Die Gewährung weitgehender kultureller Autonomie bei Verweigerung politischer Sonderrechte war kennzeichnend für die Nationalitätenpolitik der SED, die in der Vergangenheit sowohl von der ČSSR wie Jugoslawien aufmerksam beobachtet worden ist (die S. gelten als verwandt mit den Westslawen und den Serben). Bereits am 23. 3. 1948 wurde vom sächsischen Landtag ein S.-Gesetz und am 12. 9. 1950 das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur beschlossen. Beim Ministerium für Kultur gibt es einen Beirat für S.-Fragen; 4 S. gehören der Volkskammer an. Die S. haben eine von der SED kontrollierte Heimatbewegung (eine Art Minderheitenparlament), die Domowina; sie verfügen über den VEB Domowina-Verlag, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt nur wenige Sendungen in sorbischer Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Akademie der Wissenschaften der DDR betreut; an der Leipziger Karl-Marx-Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus sorbische Oberschulen, in Drosta (Krs. Bautzen) eine Sorbische Heimvolkshochschule, in Bautzen ein zweisprachiges Deutsch-Sorbisches Volkstheater. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird durchgehend praktiziert. Im Schriftstellerverband der DDR gibt es einen Arbeitskreis sorbischer Schriftsteller, und die Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“ bringt gelegentlich eine Auswahl sorbischer Literatur in deutscher Übersetzung. In Abständen von mehreren Jahren findet ein „Festival der sorbischen Kultur“ statt. Durch Errichtung größerer Industriebetriebe im Gebiet der S. dürften langfristig ihre homogenen Siedlungsräume aufgelöst werden und fortschreitende Assimilation [S. 771]mit der deutschen Bevölkerung unvermeidlich sein. Statistische Angaben über die zahlenmäßige Größe dieser Volksgruppe werden von der DDR nicht mehr gemacht; westliche Schätzungen schwanken zwischen 35.000 und 70.000 Personen, die sich zum wendischen Volkstum bekennen bzw. sorbischer Nationalität sind. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, VIII. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 770–771 Sonderschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sorgerecht

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 In der DDR existiert als nationale Minderheit lediglich die kleine Volksgruppe der S. („Serbja“, Wenden) im Gebiet um Bautzen, Hoyerswerda und im Spreewald. Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) garantiert „Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik sorbischer…

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Jugendorganisationen in den Bildungseinrichtungen (1975)

Siehe auch das Jahr 1979 Wesentlicher Wirkungsbereich der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als „der einheitlichen sozialistischen Massenorganisation der Jugendlichen ab 14 Jahren“ und der von ihr geleiteten Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ als „der sozialistischen Massenorganisation der Kinder bzw. Schüler bis zum 14. Lebensjahr“, sind — neben den Universitäten und Hochschulen — die schulischen (unterrichtlichen und außerunterrichtlichen) und außerschulischen Veranstaltungen der Bildungseinrichtungen (B.), vor allem der allgemeinbildenden und der Berufsschulen. Da ihre Hauptaufgabe als Unter- und Nachwuchsorganisationen der SED darin besteht, „mittels einer lebendigen ideologischen Arbeit alle Kinder und Jugendlichen zu überzeugten, klassenbewußten jungen Sozialisten zu erziehen“, die Schule aber als das Hauptinstrument des sozialistischen Staates für die Bildung und Erziehung der Schuljugend gilt, sehen FDJ und Pionierorganisation die Schule bzw. die B. auch als ihr Hauptwirkungsfeld an und sind auf der untersten Ebene nach dem „Produktionsprinzip“, auf den höheren Ebenen nach dem „Territorialprinzip“ organisiert. J. und B. sind zu engem Zusammenwirken nach gleichen Richtlinien und zur Erreichung gleicher Ziele verpflichtet; so werden wichtige Beschlüsse, Anordnungen usw. für die Bildung und Erziehung in der Schule gemeinsam bzw. in Übereinstimmung von Ministerium für Volksbildung und Zentralrat der FDJ erlassen, z. B. die „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ vom 9. 4. 1969 (in: Bildung und Erziehung, Loseblattsammlung — 117. Nachtrag, C/Ic / 28, Blatt 3–10 c) (Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung). Die jährlich vom Büro des Zentralrates der FDJ in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Volksbildung beschlossenen Jungpionier-, Thälmann-Pionier- und FDJ-Aufträge für das jeweilige Schuljahr werden in einer ebenfalls jährlich erlassenen besonderen „Anweisung des Ministeriums für Volksbildung über die Aufgaben der Schulräte, Direktoren, Schulleiter, Lehrer und Erzieher bei der Verwirklichung der Dokumente des Zentralrates der FDJ für die Tätigkeit der FDJ-Grundorganisationen und Pionierfreundschaften“ als verbindliche Arbeitsgrundlagen für alle Schulfunktionäre, Lehrer und Erzieher erklärt. Im Zusammenhang mit der in den Jahresaufträgen jeweils festgelegten Schulungs- und Agitationsarbeit sollen die FDJ-Grundorganisationen an den Schulen für eine gute Lernatmosphäre in jeder Klasse sowie dafür sorgen, daß alle Schüler produktive Arbeit leisten und Aufgaben zur „sozialistischen Gestaltung des Lebens an der Schule“ übernehmen und gemeinsam mit den Lehrern und Erziehern die außerunterrichtlichen und außerschulischen Veranstaltungen als einen festen Bestandteil der FDJ-Tätigkeit gestalten. Den Gruppen und Freundschaften der Jungen Pioniere [S. 448]sind mit altersspezifischer Modifizierung die gleichen Aufgaben gestellt, wobei die Vorbereitung auf die feierliche Übernahme der Jungpioniere in die Gruppe der Thälmannpioniere und der Thälmannpioniere in die FDJ jeweils einen besonderen Schwerpunkt der Pionierarbeit in den 3. und 7. Klassen darstellt. Die Mitwirkung der FDJ und der Pionierorganisation bei der Bildung und Erziehung der Schuljugend erfolgt in dreifacher Weise: 1. als Mitwirkung bei der Gestaltung des schulischen Unterrichts, vor allem als Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Schulordnung, der Unterrichtsdisziplin und des Lerneifers der Schüler, 2. als Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung, z. B. im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften und Zirkel, sowie 3. als Mitwirkung bei der außerschulischen Bildung und Erziehung, z, B. durch die Gestaltung von Ferienlagern, Schülerwettbewerben, aber auch in den Häusern der Jungen Pioniere, Stationen Junger Naturforscher und Techniker usw. Die FDJ-Arbeit mit den Lehrlingen in den Einrichtungen der Berufsausbildung erfolgt in ähnlicher Weise nach den gleichen Grundsätzen und Zielstellungen wie an den allgemeinbildenden Schulen, jedoch nach den jährlich vom Zentralrat der FDJ und vom Bundesvorstand des FDGB erteilten Lehrjahraufträgen, deren Aufgabenstellung durch das Staatssekretariat für Berufsbildung auch für alle Kader der Berufsausbildung für verbindlich erklärt wird. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die FDJ-Arbeit an den kommunalen Berufsschulen, die hauptsächlich von Lehrlingen besucht werden, die nicht in volkseigenen Großbetrieben oder entsprechenden staatlichen Einrichtungen ausgebildet werden. Dazu werden FDJ-Berufsschulaktive mit 10–15 bewährten FDJ-Funktionären aus den Reihen der Lehrlinge und Lehrkräfte der betreffenden FDJ-Grundorganisationen und FDJ-Klassenaktive mit 3–5 der besten FDJ-Funktionäre aus den Reihen der Lehrlinge der FDJ-Klassenkollektive gebildet. Zur Unterstützung ihrer Arbeit werden von der FDJ und der Pionierorganisation zahlreiche Wettbewerbe durchgeführt und Auszeichnungen verliehen. Schüler und Lehrlinge; Jugend. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 447–448 Jugendobjekt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendpsychologie

Siehe auch das Jahr 1979 Wesentlicher Wirkungsbereich der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als „der einheitlichen sozialistischen Massenorganisation der Jugendlichen ab 14 Jahren“ und der von ihr geleiteten Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ als „der sozialistischen Massenorganisation der Kinder bzw. Schüler bis zum 14. Lebensjahr“, sind — neben den Universitäten und Hochschulen — die schulischen (unterrichtlichen und außerunterrichtlichen) und außerschulischen Veranstaltungen der…

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Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) (1975)

Siehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1979 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des Gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft thematisiert: 1. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung vergegenständlichen sich direkt in neuen Produktionsmitteln, Produktionsverfahren und Technologien; umgekehrt werden auch die Wissenschaften inhaltlich und organisatorisch von den Bedürfnissen der Produktion geprägt; 2. eines der wichtigsten Ergebnisse der neuen Qualität der Wissenschaft im Produktionsprozeß ist die Ablösung der bisherigen Maschinentechnik durch die Au[S. 952]tomatisierung der Fertigungsprozesse; die Kontrolle und Regelung der Produktion erfolgt weitgehend durch kybernetische Steuerungssysteme. An die Stelle natürlicher Rohstoffe treten verstärkt künstliche Materialien (Chemisierung der Produktion); 3. nicht nur die Naturkräfte werden durch die Wissenschaft beherrschbar, vielmehr wird die rationelle Organisation der Arbeit selbst Gegenstand spezieller Wissenschaften; auch die Gesellschaftswissenschaften werden unmittelbar produktiv und verschmelzen teilweise mit den Naturwissenschaften, beispielsweise in den technischen Wissenschaften. Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation bestimmt die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verwendung der gesellschaftlichen Arbeitskräftefonds und des Arbeitsablaufs; 4. die Stellung des Menschen in der Produktion unterliegt einem grundlegenden Wandel. Der Mensch tritt neben den Fertigungsprozeß; er wird von schwerer Handarbeit und schematischen geistigen Arbeiten befreit. Zugleich wachsen die Anforderungen an das Bildungsniveau. Die Wissenschaft, zum wichtigsten Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität geworden, schafft die Möglichkeit, die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit zu verkürzen und damit die materiellen Voraussetzungen für die Aneignung der erforderlichen kulturellen und technischen Fähigkeiten durch die Gesellschaftsmitglieder. Die Aufhebung des Unterschieds zwischen geistiger und körperlicher Arbeit, eine der Voraussetzungen für die angestrebte klassenlose, kommunistische Gesellschaft, wird möglich. Die zentrale Bedeutung, die der Entwicklung der Wissenschaften in der WTR zugemessen wird, die außerordentlichen Aufwendungen, die moderne Forschungen erfordern, und ihre Orientierung an langfristigen Zielvorstellungen macht die Einbeziehung der Wissenschaften in die volkswirtschaftliche Planung notwendig. Wissenschaftsplanung und -Organisation werden zu einem Kernstück der Gesellschaftsplanung. Die WTR vollzieht sich in allen entwickelten Industriegesellschaften unabhängig von deren Gesellschaftsordnung. Der Marxismus-Leninismus geht jedoch davon aus, daß die WTR in kapitalistischen Systemen die gesellschaftlichen Gegensätze verschärft und daher die Umwandlung dieser Gesellschaften in sozialistische beschleunigt. Nur in sozialistischen Systemen, wie sie in den Mitgliedsstaaten des RGW bestehen, könne die WTR zum Abschluß gebracht werden. Im Prozeß der WTR werden die ökonomischen, technischen, kulturellen und sozialen Grundlagen für die kommunistische Gesellschaft geschaffen. Darüber hinaus erfordert die WTR eine die nationalen Grenzen überschreitende Kooperation zwischen den sozialistischen Staaten des RGW, sie fördert die „sozialistische Integration“ und hat diese für ihren weiteren erfolgreichen Verlauf zur Voraussetzung. Das Konzept der WTR hat sich erst in langwierigen Auseinandersetzungen nicht zuletzt mit westlichen soziologischen Theorien und Konzeptionen über die Entwicklungsperspektiven der Industriegesellschaften, die Folgen der Automatisierung und der Anwendung der Kybernetik, die Möglichkeit konvergierender Entwicklungstendenzen in hochindustrialisierten Gesellschaften mit unterschiedlicher Eigentumsordnung Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre durchgesetzt. Maßgebend für die Widerstände gegen die Auffassung von einer erneuten Revolution war vor allem die Befürchtung, daß die bestehenden politischen Strukturen in Frage gestellt und die Systemunterschiede verwischt werden könnten. Die WTR verspricht einen konkreten Weg zur Annäherung an die Zukunftsgesellschaft, läßt einen kontrollierten Wandel des eigenen Systems zu und ermöglicht gewissen Formen der ökonomischen, technischen und wissenschaftlichen Kooperation mit kapitalistischen Staaten, ohne die Systemunterschiede im Grundsätzlichen preiszugeben. Die besonders in der DDR in der Zeit des ökonomischen Systems des Sozialismus zu beobachtende, im nachhinein häufig naiv anmutende Hoffnung auf rasche Ergebnisse der WTR, von der die kurzfristige Lösung aller offenen Probleme erwartet wurde, ist spätestens seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) einer nüchterneren und problemorientierteren Sicht gewichen. Die Vorrangstellung der Intelligenz, als der soziologischen Trägerin der „Hauptproduktivkraft“ Wissenschaft, wurde durch eine stärkere sozialpolitische Orientierung auf die Bedürfnisse der breiten Massen beschnitten, das Bildungsprogramm an die volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten angeglichen, die Investitionsvorhaben stärker an einem technisch-evolutionären Fortschritt orientiert. Die ungewollten Folgen der WTR (Umweltschutz, Arbeitsschutz, Monotonieprobleme am Arbeitsplatz, zunehmende Differenzierung der gesellschaftlichen Strukturen usw.) nehmen einen immer größeren Raum in den Diskussionen um die WTR ein und sind ein Hinweis, daß die sich aus diesem Wandlungsprozeß ergebenden Konflikte deutlicher in das Blickfeld geraten sind. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 951–952 Wissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische Zentren

Siehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1979 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des Gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft…

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Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR (1975)

Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1979 1985 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u. a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen menschlich-gesellschaftlichen Beziehungen zu festigen sowie den Geist des Internationalismus zu vertiefen; anknüpfend an die besten künstlerischen Traditionen die Gestaltung des neuen Gegenstandes, des Helden unserer Epoche, und die weitere Ausprägung des sozialistischen Menschenbildes zur Hauptlinie des Schaffens zu machen und dazu alle Genres und Gattungen des künstlerischen und publizistischen Ausdrucks als differenzierte, spezifische Wirkungsmittel von Film und Fernsehen komplex zu nutzen.“ Die Mitglieder arbeiten in den Sektionen Dramatische Kunst im Fernsehen, Spielfilm in Kino und Fernsehen, Unterhaltung, Dokumentarfilm und Publizistik, populärwissenschaftlicher Film, Trickfilm, Wissenschaft und Technik, Theorie und Kritik sowie in den Kommissionen für internationale Verbindungen, für Nachwuchs und für Verbandsfragen. Der V. veranstaltet Diskussionen über künstlerische und ideologische Fragen des Filmschaffens, informiert seine Mitglieder durch Vorführungen über die internationale Filmproduktion und beeinflußt die Entwicklung von Film und Fernsehen in der DDR durch Vorschläge an die zuständigen staatlichen Organe. Er pflegt durch Arbeitsvereinbarungen geregelte enge Kontakte mit gleichartigen Organisationen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Diese bestehen z. B. in gegenseitigem Erfahrungsaustausch dienenden Zusammenkünften, bei denen neue Produktionen vorgeführt und diskutiert werden; der V. ist Mitveranstalter alljährlich durchgeführter Informationstage des sowjetischen Films in der DDR. Der V. nimmt Einfluß auf die Verleihung von Auszeichnungen, Prädikaten, Preisen und Titeln an seine Mitglieder. Seit September 1973 gibt er die Monatszeitschrift „Film und Fernsehen“ heraus. Präsident des V. ist seit Gründung der Dokumentarist Andrew Thorndike. Filmwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 886 Verband Bildender Künstler der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Journalisten der DDR

Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1979 1985 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u. a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen…

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Energiewirtschaft (1975) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 256] I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die bis 1967 dem Bergbau zugeordneten Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie sowie der Zweig Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1973 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,3 v. H. (191.000) aller Industriebeschäftigten, der Anteil an der industriellen Nettoproduktion lag bei knapp 9 v. H. (1973). Die Energiewirtschaft gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten betrug 1973 in diesem Industriebereich 248.000 Mark, im Industriedurchschnitt hingegen nur 68.000 Mark. Allein 27 v. H. aller für die Industrie bereitgestellten Investitionsmittel wurden im Zeitraum 1960–1973 der E. zugewiesen. Trotzdem bildet sie das Schlußlicht in der Wachstumsrangfolge aller Industriebereiche. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1960 und 1973 im Jahresdurchschnitt um 6,1 v. H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,4 v. H. (davon Energiebetriebe 5,3 v. H.). Damit konnte die bestehende Energielücke — sie führte vor allem in den 60er Jahren zu zeitweiligen Strom- und Gasabschaltungen sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich — nicht geschlossen werden. II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. A. Entwicklung und Struktur 1973 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 76 Mill. t Steinkohleneinheiten (SKE) -1960 waren es 68 Mill. t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+11 v. H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte zugenommen (+ 282 v. H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill. SKE, so waren es 1973 bereits 31,7 Mill. t SKE. Damit hat die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR zwar zugenommen: 1960 wurden 11 v. H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1973 waren es hingegen 29 v. H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die immerhin 55 v. H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit jedoch gering. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik ebenso wie die übrigen westlichen Industrieländer über 50 v. H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl (-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen wies in den Jahren 1960 und 1973 folgende Struktur auf (Angaben in v. H.): Die intensive Nutzung der inländischen Energieträger führt zwar zu einer geringen Importabhängigkeit und vermindert den Devisenbedarf. Diese Vorteile dürften aber mit Einsatzkosten verbunden sein, die in einigen Bereichen sicher niedriger wären, wenn man stärker auf andere Energieträger zurückgegriffen hätte. Nicht zuletzt diese Tatsache hat die Wirtschaftsführung der DDR zu der Entscheidung veranlaßt, den Braunkohlenanteil weiter zu senken und den Verbrauchszuwachs an Primärenergie vor allem durch Erdöl und Erdgas zu decken. Damit wird aber auch die Importabhängigkeit der Energiewirtschaft der DDR weiter zunehmen. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird aber noch für lange Zeit die Braunkohle bleiben. Die erkundeten Vorräte werden mit 19 Mrd. t angegeben (Bergbau). Obwohl dies noch nicht einmal 2 v. H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 33 v. H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1973 wurden 246 Mill. t gefördert (1960: 226 Mill. t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Künftig soll die Ausbringung nicht mehr nennenswert gesteigert werden. Ungünstiger werdende Abbaubedingungen und Qualitätsverschlechterungen begründen diese Beschränkungen. Gegenwärtig beträgt der Heizwert der DDR-Braunkohle etwa 2.000 Kcal/kg, das sind 0,286 SKE. Aufgrund des relativ niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher sind vier Fünftel der Bruttoproduktion der Energie- und Brennstoffindustrie auf die Bezirke Cottbus (37 v. H.), Halle (20 v. H.), Leipzig (14 v. H.) und Dresden (11 v. H.) konzentriert (1972). [S. 257]Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte beträchtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill. t — 1973: 2,3 Mill. t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel. Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v. H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1973 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 3 v. H. zurückgegangen (ca. 1 Mill. t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung reicht zur Bedarfsdeckung nicht aus, sie mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen ständig zurückgenommen werden. 1973 wurden etwa 0,7 Mill. t gefördert, das sind 2 Mill. t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1973 8,3 Mill. t Steinkohle und 3,2 Mill. t Steinkohlenkoks importiert. Lieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Erdöl gehört zu den expandierenden Energieträgern. Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf diesem Sektor fast zu 100 v. H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund vier Fünftel der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat“, dem Erdölverarbeitungswerk in Schwedt. In den letzten Jahren ist der Anteil der aus der Sowjetunion stammenden Importe zurückgegangen. Einfuhren aus arabischen Ländern (u. a. Ägypten, Irak, Syrien) traten an ihre Stelle. Aber auch über die Bundesrepublik wurde Erdöl zur Verarbeitung in die DDR geliefert. 1972 standen sich Rohöllieferungen der Bundesrepublik im Umfang von 1,2 Mill. t und Bezüge an Mineralölprodukten im gleichen Umfang gegenüber. E. Erdgas Ebenso wie das Erdöl gehört das Erdgas zu den an Bedeutung gewinnenden Energieträgern. Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dürften sich in der Größenordnung von 100 Mrd. Nm³ bewegen. 1969 wurden 0,2 Mrd. Nm³ gefördert, für 1974 wurden 8,2 Mrd. Nm³ geplant. Das ursprüngliche Ziel für 1975 (11,5 bis 14 Mrd. Nm³) mußte jedoch bereits zurückgenommen werden. Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 Kcal/Nm³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 Kcal/Nm³). Sogar noch über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Für 1975 ist ein Erdgasaufkommen von 13 Mrd. Nm³ vorgesehen, wovon 4 Mrd. Nm³ aus der UdSSR stammen sollen. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der Energiewirtschaft eingesetzt. F. Sonstige Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählende Kernenergie und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1973 erst bei etwa 1 v. H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. III. Sekundärenergie A. Elektroenergie 1973 waren in der DDR ca. 15.000 MW installiert. Damit wurde die Kapazität innerhalb von 13 Jahren etwa verdoppelt (1960: 7.840 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Auch im gegenwärtigen Fünfjahrplan muß mit erheblichen Rückständen gerechnet werden: Im Zeitraum 1971–1975 soll die installierte Kraftwerksleistung um ca. 6.150 MW gesteigert werden; bis 1973 wurde jedoch nur ein Zugang von 2.500 MW erreicht, für 1974 sind weitere 1050 MW geplant. Somit wird aufgrund unzureichender Infrastrukturinvestitionen die Elektroenergieerzeugung vor allem in den Wintermonaten noch für längere Zeit unterhalb der potentiellen Bedarfsgrenze liegen und eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies umsomehr, als die Stromerzeugung zu 84 v. H. (1973) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu [S. 258]sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt — d. h. die Speicherkapazitäten reichen nur bis zur Höhe eines 1-Tage-Bedarfs. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der Energiewirtschaft gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts gefrieren. Trotzdem werden auch künftig noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft wird erst in geringem Umfang zur Stromerzeugung eingesetzt. Zusätzlich zum Kernkraftwerk Rheinsberg (75 MW) wurde Ende 1973 der erste 440-MW-Reaktor des Kernkraftwerks Nord in [S. 259]der Nähe von Lubmin (Bezirk Rostock) mit seinen zwei 220-MW-Turbosätzen in Betrieb genommen. Sollte 1975 der zweite Reaktor planmäßig fertiggestellt werden, dann würden ca. 5 v. H. der installierten Kraftwerksleistung von Kernkraftwerken gestellt. Ein weiteres Kernkraftwerk mit vier Reaktoren und einer Endkapazität von 3.520 MW soll im Raum Magdeburg errichtet werden. Bis 1980 sollen etwa 15 v. H. der elektrischen Leistung auf der Basis der Kernenergie produziert werden. Während in westlichen Ländern mit einer Verdoppelung des Stromverbrauchs innerhalb von zehn Jahren — das entspricht einem jahresdurchschnittlichen Wachstum von 7 v. H. — gerechnet wird, konnte er in der DDR zwischen 1960 und 1973 nur mit einer Rate von knapp 5 v. H. steigen; 1973 wurden im Inland 78,2 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1973 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 77,8 v. H. (79,8 v. H.), Haushalte und Kleinverbraucher 20,3 v. H. (18,3 v. H.) Verkehr 1,9 v. H. (1,9 v. H.). Damit die Nachfrage dem teilweise noch unzureichenden Angebot angepaßt werden kann, soll der spezifische Elektroenergieverbrauch im Jahresdurchschnitt um 2,75 v. H gesenkt werden. Um dieses Ziel durchsetzen zu können, werden in den Jahren 1972–1975 die Strompreise für gewerbliche Abnehmer erhöht. Ferner werden für energieintensive Prozesse Verbrauchsnormative festgesetzt, die „dem wissenschaftlich-technischen Höchststand“ ensprechen sollen. Außerdem darf Elektroenergie in den nächsten Jahren nur in Ausnahmefällen als Raumheizung genutzt werden. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (Populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „Mir“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. In diesem System waren Anfang 1972 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 59.000 MW zusammengeschlossen. 1971 wurden über die zur Verfügung stehenden 25 Leitungen - davon fünf 400-kV-Leitungen - 15,7 Mrd. kWh ausgetauscht. Geplant ist der Bau einer 750-kV-Leitung zwischen dem westukrainischen Energiesystem der UdSSR und Ungarn. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. Anfang 1974 dürfte die Verarbeitungskapazität ca. 15 Mill. t betragen haben; sie soll bis 1975 auf 18 bis 19 Mill. t gesteigert werden. Etwa 70 v. H. der Erdölverarbeitungskapazität war 1972 im VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt konzentriert. Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Heinersdorf. Die Erdölverarbeitung im Stammbetrieb Schwedt wurde von 0,8 Mill. t (1964) auf 7,6 Mill. t im Jahre 1972 gesteigert. 1975 sollen 8,4 Mill. t Erdöl verarbeitet werden, ohne daß neue Kapazitäten in Betrieb genommen werden. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1973: 6,7 Mill. t; 1960 waren es erst 0,4 Mill. t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Die Hydrierung von Rohbraunkohle wird noch betrieben. In diesem Jahrzehnt soll aber eine ständige Substitution von carbochemischen Rohstoffen durch Erdöl erfolgen. Für die chemische Weiterverarbeitung (Petrochemie) wird ein relativ geringer Teil des Erdölaufkommens eingesetzt (1972 etwa 3 v. H.). Bis 1975 sollen etwa 7 v. H. (Bundesrepublik: 12 v. H.) des Rohöldurchsatzes für die nichtenergetische Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt werden, das sind etwa 1,3 Mill. t. Die Produktion von Kunststoffen (Plaste) und synthetischen Harzen ist von 115.000 t (1960) auf 489.000 t (1973) gestiegen; bei chemischen Faserstoffen war ein Anstieg von 156.000 t auf 258.000 t zu verzeichnen. Der Schwerpunkt der Petrochemie lag bisher in Leuna. Hier wird das Rohbenzin zu den wichtigen Ausgangsstoffen Äthylen und Propylen verarbeitet. Mit der geplanten Fertigstellung eines Olefinkomplexes in Böhlen im Jahre 1974 (Kapazität 300.000 t Äthylen) wird die Rohstoffbasis der Petrochemie beträchtlich erweitert. Da die Weiterverarbeitungskapazitäten in Böhlen vorläufig nicht ausreichen, werden über eine nationale Äthylenleitung (50 km) der VEB Leuna-Werke und über eine internationale Pipeline (130 km) das chemische Werk Zaluzi in der ČSSR mit diesem Rohstoff versorgt. Die DDR erhält dafür Polyäthylen und Polypropylen. Nach Errichtung eines entsprechenden Olefinkomplexes in der ČSSR wird eine Kooperation in umgekehrter Richtung erfolgen. Neben den bereits genannten Leitungen umfaßt das Verbundsystem der DDR noch folgende Trassen (z. T. noch im Bau): Rostock-Schwedt (202 km), Schwedt-Leuna (340 km), Leuna-Böhlen-Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt-Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen noch relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 0,8 t in der [S. 260]DDR steht ein entsprechender Wert für die neun EG-Staaten von 2,2 t im Jahre 1972 gegenüber. C. Koks und Brikett Mit Ausnahme der Produktion von Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT-Koks) hat sich die Kohlenveredelung in den letzten Jahren rückläufig entwickelt. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und im Kombinat Schwarze Pumpe Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 Kcal/kg. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Während die Produktion von BHT-Koks von 1 Mill. t (1960) auf 1,9 Mill. t (1973) gesteigert wurde, ist mit der Stillegung veralteter und unwirtschaftlich arbeitender Anlagen die Kokserzeugung aus Steinkohle von 3,2 Mill. t auf 1,9 Mill. t (1973) zurückgegangen. Die Erzeugung von Braunkohlentieftemperaturkoks verminderte sich von 6,7 Mill. t auf 3,9 Mill. t (1973). Ebenfalls zurückgenommen wurde die Briketterzeugung. Mit 50 Mill. t wurden 1973 6 Mill. t weniger Briketts produziert als im Jahre 1960. D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1973 ebenso wie 1972 4,8 Mrd. Nm³. Die Tageskapazität aller Werke wird mit 18 Mill. Nm³ angegeben. Sie reicht nicht aus, um den Spitzenbedarf (20 Mill. Nm³) zu decken, so daß zeitweise auf die seit 1965 errichteten unterirdischen Speicherkapazitäten zurückgegriffen werden muß. Trotzdem soll die Stadtgasproduktion in den nächsten Jahren nicht wesentlich gesteigert werden. Der durch die Stillegungen veralteter und unwirtschaftlicher Kokereien und Gaswerke entstehende Produktionsausfall soll durch Erdgaszumischung und -Spaltung ausgeglichen werden. Der Bedarfszuwachs im Haushaltssektor soll durch den rückläufigen Einsatz im Industriebereich (zunehmender Erdöl- und Erdgaseinsatz) abgedeckt werden. Stadtgas wird in der DDR nach einer Reihe von Verfahren hergestellt: Etwa ein Drittel der Produktion stammt aus Sauerstoffdruckvergasungsanlagen für Braunkohle. Dieses Verfahren wird künftig nur noch im Gaskombinat Schwarze Pumpe angewandt. Ein weiteres Drittel entfällt auf Stein- und Braunkohlenkokereien. Die thermische Spaltung von Heizöl und Flüssiggas liefert einen Anteil von 10 v. H. Die nach diesem Verfahren arbeitenden Kapazitäten sollen ausgebaut werden und 1985 etwa ein Viertel des Winterbedarfs decken. Ebenfalls etwa 10 v. H. des Gasaufkommens wurden 1972/73 durch die Zumischung von Erdgas, Flüssiggas und Stickstoff zu den im Kombinat Schwarze Pumpe erzeugten Gasen gewonnen. Auch dieses Produktionsverfahren soll künftig an Bedeutung gewinnen. Die Möglichkeit, inländisches Erdgas im größeren Umfange zur Stadtgaserzeugung verwenden zu können, hat zu einer Verbesserung der Versorgung geführt, denn 1972/73 konnte die Industrie erstmals ausreichend mit Stadtgas versorgt werden. Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Damit ist es möglich, die Produktion zu konzentrieren. So deckt allein das Werk Schwarze Pumpe etwa die Hälfte des Stadtgasbedarfs der DDR. 1973 verbrauchte die Industrie 41 v. H. des Stadtgasaufkommens, in die übrigen Bereiche wurden 48 v. H. geleitet. Die Netzverluste werden mit 11 v. H. angegeben. E. Fernwärme Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. Gas- und Elektrospeicherheizungen sind vordringlich für zu modernisierende Wohnungen und für kleine Wohngebiete vorgesehen. Die Erzeugung soll auf große, leistungsfähige Heizwerke und Heizkraftwerke konzentriert werden. Schrittweise stillgelegt werden sollen sog. kleine Heizhäuser — davon existieren ca. 25.000 —, die vor allem kommunale Einrichtungen versorgen. Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, sollen in Berlin (Ost), Halle, Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Rostock Verbundsysteme geschaffen werden. Atomenergie. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 256–260 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung

Energiewirtschaft (1975) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 256] I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die bis 1967 dem Bergbau zugeordneten Zweige Braun- und…

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Fachschulen (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für künstlerische Berufe und andere gesellschaftliche Bereiche aus- und weitergebildet werden. Die F. gliedern sich in technische F. (Ingenieurschulen), nichttechnische F. und Institute mit F.-Charakter (für den Erziehungssektor). Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 10 Ingenieurschulen der Status von Ingenieurhochschulen verliehen. In der DDR bestanden 1972 196 F. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der Fachschulpolitik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Eine Fachschulausbildung erfolgt in den Zweigen: Technische Wissenschaften (Maschinenwesen, Schiffswesen, Textil-, Bekleidungs-, Ledertechnologie u. a.); Medizin/Gesundheitswesen (Medizintechnik, Medizinische Assistenz u. a.); Agrarwissenschaften (Pflanzenproduktion u. a.); Wirtschaftswissenschaften (u. a. Sozialistische Betriebswirtschaft / Ingenieurökonomie für verschiedene Industriebereiche); Staats- und Gesellschaftswissenschaften; Dokumentations- und Bibliothekswissenschaften (Staatswissenschaft, Museumskunde u. a.); Kultur-, Erziehungs- und Sportwissenschaft (Erzieher, Oberschullehrer für untere Klassen u. a); Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunst sowie Militärwesen. Schwerpunktfächer sind die Technischen Wissenschaften mit 6.552 Direkt-, Fern- und Abendstudenten (darunter 24.255 im Bereich Maschinenwesen) und die Wirtschaftswissenschaften mit 49.095 Studenten (1973). Im selben Jahr studierten insgesamt 162.347 DDR-Bürger an einer F. (davon im Direktstudium 64.764, im Fernstudium 64.739 und im Abendstudium 32.844). Der Anteil der F.-Absolventen bei den Berufstätigen in der DDR-Wirtschaft erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 540.574 im Jahre 1973, d. h. von 39,0 auf 84,0 je 1000 Berufstätige. Universitäten und Hochschulen; Stipendien; Fernstudium. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 269 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fahneneid

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für…

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Psychologie (1975)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die P. ist in der DDR erst in den 60er Jahren entwickelt worden. Ulbricht forderte auf dem [S. 685]VI. Parteitag (1963) eine „intensive Förderung der Entwicklung“ der P. Kurz zuvor, im Herbst 1962, war eine „Gesellschaft für P.“ in Ost-Berlin gegründet worden; 1964 erfolgte die Errichtung der „Forschungsgemeinschaft Sozialpsychologie“ in Jena (Sozialpsychologie). Inzwischen ist die P. in der DDR in enger Anlehnung an Grundaxiome des Dialektischen und Historischen Materialismus sowie an die in der Sowjetunion gelehrte P. (S. L. Rubinstein, A. N. Leontjew, A. R. Lurija) als eigenständige Wissenschaft definiert worden: P. ist eine „auf Erfahrung und vor allem auf Experiment gegründete Wissenschaft, die diejenigen Gesetzmäßigkeiten untersucht, denen zufolge das Verhalten (Tätigkeit, Handeln) von lebenden Systemen … reguliert wird“ (Phil. Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus und M. Buhr. 7. Aufl., Berlin 1970, Bd. II, S. 891). Ähnlich wie in der Sozial-P. wurde auch in der P. bis 1970/1971 die Systemtheorie verwandt. Herrschende Lehre war, daß das Verhalten lebender „hochkomplexer Systeme“ durch innere Mechanismen bestimmt wird. Die „subjektive Erscheinungsform“ dieser inneren Regulierungsmechanismen sind die sog. psychischen Erscheinungen (Wahrnehmungen, Erinnerungen, Stimmungen, Denkprozesse). Von „bewußten psychischen Erscheinungen“ wird in der marxistisch-leninistischen P. dann gesprochen, wenn die psychischen Erscheinungen in die Sprache überführt und damit in die soziale Kommunikation einbezogen werden. Nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 sind der Systemtheorie entlehnte Denk- und Erklärungsmodelle abgelehnt, bisher jedoch nicht durch neue, mit dem Marxismus-Leninismus zu vereinbarende ersetzt worden. Die marxistische P. soll folgende Relationen der psychischen Erscheinungen berücksichtigen: a) zu den äußeren Bedingungen (deren Ursache und Abbild sie sind), b) zum Subjekt, c) zum Zentralnervensystem (das als „Substrat der psychischen Erscheinungen und Prozesse“ aufgefaßt wird), d) zu den jeweiligen Tätigkeiten des Organismus. Die P. in der DDR gliedert sich in die „allgemeine“ P., die die Wahrnehmungs-, die Gedächtnis- und Lern-, die Gefühls-, die Denk-P. umfaßt sowie die Entscheidungs- und Willens-P., welche auch als P. der Tätigkeit bzw. des Handelns bezeichnet wird. Neben der allgemeinen P. steht die „differentielle“ P., die auf der Persönlichkeit aufbaut. Sie wird unterteilt in: Begabungs- und Intelligenz-P., Charakterologie und Psychopathologie. Innerhalb der allgemeinen wie der differentiellen P. spielen genetische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle, wobei das „dialektische Prinzip der Entwicklung“ zugrundegelegt wird. Für diesen Forschungszweig ist in den letzten Jahren das Fach „Entwicklungs-P.“ aufgebaut worden. Unter „angewandter“ P. werden schließlich die Sprach-, Kunst-, Musik- und Sexual-P. subsumiert. Daneben gibt es die schon seit etwa 1960 bestehenden angewandten Disziplinen der Arbeitspsychologie. Ingenieur-P., pädagogischen P. sowie klinischen P. Schwerpunkte der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der P. sind heute die Universitäten: Berlin, Dresden, Jena, Leipzig. An den an diesen Universitäten bestehenden Instituten für P. werden Diplompsychologen ausgebildet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 684–685 Protest A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Psychotherapie

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die P. ist in der DDR erst in den 60er Jahren entwickelt worden. Ulbricht forderte auf dem [S. 685]VI. Parteitag (1963) eine „intensive Förderung der Entwicklung“ der P. Kurz zuvor, im Herbst 1962, war eine „Gesellschaft für P.“ in Ost-Berlin gegründet worden; 1964 erfolgte die Errichtung der „Forschungsgemeinschaft Sozialpsychologie“ in Jena (Sozialpsychologie). Inzwischen ist die P. in der DDR in enger Anlehnung an Grundaxiome des…

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Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (1975)

Siehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1979 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM): 1985 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Organisation der Komponisten und Musikwissenschaftler, solistisch tätiger Musikinterpreten, Dirigenten und führender Musikerzieher. Der im April 1951 gegründete V. löste sich 1952 aus der Zugehörigkeit zum 1945 gegründeten „Deutschen Kulturbund“ (Kulturbund der DDR) und wurde selbständig. Der V. hat in den verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, wo Fragen der Musik, des Musiklebens und der Musikpolitik zur Diskussion und Entscheidung stehen, direktes oder indirektes Mitspracherecht (Beirat des Ministeriums für Kultur; Beirat für Musikwissenschaft beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen; Beirat des Rundfunkkomitees; im Büro für Urheberrechte; im Musikrat der DDR u. a. m.). Von den Sektionen „Volksmusik“ des V. werden die in Zirkeln komponierender Arbeiter zusammengefaßten Laienkomponisten betreut. Präsident ist gegenwärtig (1974) der Komponist und Musikwissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst-Hermann Meyer (Mitglied des ZK der SED); Generelsekretär: Komponist Wolfgang Lesser. Seit 1956 untersteht dem V. die Internationale Musikbibliothek (IMB). Seit 1963 berät er die Deutsche Künstleragentur (DKA), die Zentrale des „VEB Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion“ (DKGD) bei der Programmgestaltung von In- und Auslandskonzerten. Die Agentur ist verpflichtet, dem V. über das Auftreten von Künstlern der DDR im In- und Ausland zu berichten. Der V. verfügt über einen eigenen Verlag neue Musik, in dem Studienpartituren bedeutender neuer Werke von DDR-Komponisten sowie musikwissenschaftliche Arbeiten zum neuen Schaffen in der DDR veröffentlicht werden. Verbandseigene Zeitschriften sind „Musik und Gesellschaft“ (gegr. 1951, mtl.) und „Beiträge zur Musikwissenschaft“ (seit 1959, vierteljährlich). Die Tätigkeit des V., dessen musikpolitische Aktivitäten sich vor allem auf die DDR selber konzentrieren, wird ergänzt durch diejenige des Musikrats der DDR, Sektion DDR im Internationalen Musikrat. Dieser repräsentiert die DDR außerhalb ihrer Grenzen. Die enge Verbindung beider Organisationen wird durch die Personalunion seiner führenden Vertreter deutlich: Präsident des M. ist der Konzertpianist Dieter Zechlin, Mitglied des Präsidiums des V., Erster Sekretär: Wolfgang Lesser. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 886 Verband der Journalisten der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Theaterschaffenden der DDR

Siehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1979 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM): 1985 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Organisation der Komponisten und Musikwissenschaftler, solistisch tätiger Musikinterpreten, Dirigenten und führender Musikerzieher. Der im April 1951 gegründete V.…

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Steuern (1975)

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Definition In der Terminologie der DDR ist der Begriff St. enger gefaßt als in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist praktisch begrenzt auf die Abgaben des nichtvolkseigenen Sektors (z. B. Lohn-St.). Dagegen werden die Abführungen der volkseigenen (staatlichen) Wirtschaft an den Staatshaushalt als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Die Staatseinnahmen aus den volkseigenen Betrieben sind — nach herrschender Auffassung — keine St., sondern Teile des eigenen Einkommens des sozialistischen Staates. Dabei wird davon ausgegangen, daß der Begriff St. einen „Wechsel im Eigentum am betreffenden Teil des Nationaleinkommens darstellt“, (ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1970, S. 744). Dies ist zwar die „herrschende Auffassung“, aber sie ist nicht unumstritten; im Schrifttum der DDR findet sich auch die abweichende Auffassung, aus der juristischen und ökonomischen Eigenverantwortung der Betriebe und Kombinate lasse sich ein echter Steuercharakter der Abführungen an den Staatshaushalt ableiten. (Ökonom. Lexikon, a. a. O.). Auch der in der westlichen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis gebräuchliche Oberbegriff „Abgaben“ für die vom Staat erhobenen nicht-rückzahlbaren Pflichtzahlungen ist in der DDR nicht eindeutig abgegrenzt. In der Abgabenordnung vom September 1970 (GBl., Sonderdruck Nr. 681 vom 2. 11. 1970) ist er zwar auf St. und Verbrauchsabgaben beschränkt, wird aber an anderer Stelle auch umfassender ausgelegt, vor allem tritt er bei der Bezeichnung spezieller Abführungen aus der volkseigenen Wirtschaft auf (z. B. Produktionsfondsabgabe). Als Sammelbegriff für alle an den Staat abgeführten Pflichtzahlungen hat sich in der DDR mehr und mehr die Bezeichnung „Staatseinnahmen“ durchgesetzt. Dieser Begriff deckt alle denkbaren Einnahmen des Staates ab. Sie stammen im wesentlichen aus 3 Quellen: aus Abführungen der volkseigenen Wirtschaft; aus St. im engeren Sinne (Einnahmen aus dem nicht-volkseigenen Sektor); aus eigentumsunabhängigen St. sowie aus Beiträgen und Gebühren. II. Abführungen der volkseigenen Wirtschaft Die Abführungen der volkseigenen Wirtschaft sind mit Abstand die wichtigste Position auf der Einnahmenseite des Staatshaushalts. Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen bewegt sich regelmäßig zwischen 55 und 60 v. H; für 1974 ist ihr Aufkommen mit 58 Mrd. Mark eingeplant. Zusammensetzung und Gewicht der einzelnen Abgabearten haben sich im Laufe der Jahre geändert; es gab aber immer ein System von mehreren aufeinander abgestimmten Arten der Erfassung des „Reineinkommens der volkseigenen Wirtschaft“, das im Staatshaushalt „zentralisiert“ und umverteilt wurde. In Anlehnung an das sowjetische „Zwei-Kanäle-System“ könnte man heute in der DDR von einem „Drei-Kanäle-System“ sprechen, denn das Abgabensystem der staatlichen Betriebe besteht gegenwärtig im wesentlichen aus drei Komponenten, nämlich aus der produktgebundenen Abgabe, der Produktionsfonds- bzw. Handelsfondsabgabe, der Nettogewinnabführung. Die produktgebundene Abgabe ist die wichtigste Abgabenart, die etwa die Hälfte des Gesamtwertes der Abführungen aus der volkseigenen Wirtschaft erbringt - während auf die Produktionsfonds- bzw. Handelsfondsabgabe und auf die Nettogewinnabführung jeweils rund ein Viertel entfallen. Die produktgebundene Abgabe vereinigt in sich (seit 1972) eine Reihe früher getrennt erfaßter Abgabeformen, nämlich die Produktionsabgabe, die Dienstleistungsabgabe und die Verbrauchsabgabe. Sie wird ihrem Wesen nach als „umsatzabhängige Abgabe“ definiert, in der Tat ist sie, vor allem in ihrer wichtigsten Form, der Produktionsabgabe, nach dem Vorbilde der sowjetischen „differenzierten Umsatz-St.“, praktisch als Zuschlag auf den Betriebsabgabepreis entstanden. Ihre wirtschaftliche Bedeutung geht weit über das rein Fiskalische hinaus. Durch ihre Differenzierung (gesonderte Festsetzung für jedes einzelne Produkt) ist sie ein ausgezeichnetes Instrument zur Durchsetzung wirtschaftspolitischer Ziele (Verbrauchslenkung, Kaufkraftabschöpfung), aber auch außerwirtschaftlicher (bildungspolitischer, gesundheitlicher) Zwecke, (hohe Besteuerung von alkoholischen Getränken, niedrige Besteuerung von Büchern.) Die Differenzierung der produktgebundenen Abgabe schließt auch die Möglichkeit ein, daß das Produkt (Ware oder Dienstleistung) überhaupt nicht besteuert oder sogar subventioniert wird. Solche „produktgebundenen Subventionen“ spielen im Finanzsystem der DDR eine große Rolle. Sie ermöglichen die Aufrechterhaltung niedriger Preise für bestimmte Grundnahrungsmittel, Wohnungsmieten, Verkehrstarife, Kinderbekleidung. Rund 10 v. H. der Haushaltsausgaben werden gegenwärtig für solche Preisstützungsmaßnahmen aufgewendet. [S. 840]Durch ihre Erhebung zum Zeitpunkt des Umsatzes und ihre Ausdehnung auf die überwiegende Mehrheit der Konsumgüter sichert die produktgebundene Abgabe dem Staatshaushalt einen zügigen und kontinuierlichen Geldzufluß, was sich auf die Stabilität und Liquidität des Staatshaushaltes günstig auswirkt. Darüber hinaus kann sie als Kontrollinstrument des Staates bei der Überwachung des planmäßigen Ablaufs des Wirtschaftsgeschehens angesehen werden. Die Produktionsfonds- bzw. Handelsfondsabgabe ist ihrem Wesen nach eine St. auf das Anlage- und Umlaufvermögen (die „Fonds“) der Betriebe in Industrie und Bauwirtschaft, im Groß- und Einzelhandel. Ihre Einführung in den 60er Jahren hatte eindeutig nicht-fiskalische Ursachen; vielmehr sollte die Produktionsfondsabgabe die Betriebe zu einem rationellen Einsatz ihrer Produktionsmittel erziehen. Da sie in einem festen Prozentsatz vom Bruttowert des eingesetzten Kapitals erhoben wird, ist die Höhe ihres Aufkommens leicht vorauszuberechnen; sie kann also in die Finanzplanung fest eingesetzt werden. Dagegen hat die Nettogewinnabführung (eine „gewinnbezogene“ Abgabe der volkseigenen Wirtschaft) den Charakter einer ergänzenden Abgabe. Der Anteil, den die Betriebe von ihrem Gewinn an den Staatshaushalt abzuführen haben, ist nämlich vielfältig und kurzfristig variabel. Er kann jedes Jahr insgesamt und gegenüber jedem Betrieb verändert werden. „Besteht die Spezifik der produktionsgebundenen Abgabe und der Produktionsfondsabgabe in erster Linie in ihrer aufgabenbedingten, langfristigen normativen Anlage, so muß die Nettogewinnabführung überwiegend Erfordernissen der Disponibilität entsprechen ..(Wirtschaftswissenschaft, 11, 1973, S. 1645). III. Steuern im engeren Sinne Die allgemein als echte St. betrachteten Staatseinnahmen aus dem nicht-volkseigenen Sektor sind in der DDR nach wirtschaftspolitischen und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten zu einem spezifischen St.-System zusammengefaßt. Dabei sind den nicht-volkseigenen Wirtschafts- und Eigentumsformen und den verschiedenen sozioökonomischen Bevölkerungsgruppen spezielle St-Arten zugeordnet, die sich in folgende Gruppen unterteilen lassen: 1. St. der sozialistischen Genossenschaften und ihrer Mitglieder: Die wichtigste Gruppe der Genossenschaften in der DDR, die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), sind (bis auf weiteres) von der Besteuerung befreit. Sie zahlen aber seit 1969 einen „Rückführungsbetrag“, der im Laufe des Fünfjahrplans 1971–1975 zu einer „ökonomisch begründeten Abgabe der LPG“ weiterentwickelt wird. Diese Zahlung ist als eine Form der Differentialrente anzusehen, mit der die auf der Bodenqualität beruhenden Unterschiede in den Produktionsbedingungen ausgeglichen werden sollen. Die LPG-Mitglieder werden zur Zahlung von Landwirtschafts-St. (zusammengefaßt aus Einkommen-St, Umsatz-St., Vermögens-St.) herangezogen. Die Höhe der Landwirtschafts-St. bemißt sich nach dem Umfang der Fläche, den das LPG-Mitglied in die Genossenschaft eingebracht hat, wobei das privat genutzte Hofland für die St.-Ermittlung hinzugerechnet wird. Die Mitglieder der (voll sozialisierten) LPG-Stufe III zahlen weniger St. als die (noch mit eigenem Inventar arbeitenden) Mitglieder der LPG-Stufen I und II. Von solchen Mitgliedern, denen keine Bodenanteile ausgezahlt werden, und denjenigen, die vor ihrem Eintritt in die LPG keinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschafteten und daher keine Fläche eingebracht haben, werden für ihre Einnahmen aus der LPG und aus ihrer persönlichen Nebenwirtschaft keine St. erhoben. Die Besteuerung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) hat ebenso wie die der Einzelhandwerker in den letzten Jahren einschneidende Veränderungen erlebt. (Handwerks-St.) Die Konsumgenossenschaften des Handels haben eine einheitliche Gewinn-St. von 15 v. H. zu entrichten, beim Kommissionshandel sind 75 v. H. vom Ergebnis an den Staatshaushalt abzuführen. Ferner sind Umsatz-St. (zwischen 1 und 3 v. H.) sowie eine Grund-St. in Höhe von 1 v. H. der Bruttobilanzwerte der beanspruchten Grundstücke und Gebäude zu zahlen. 2. St. vom Arbeitseinkommen erfassen die aus unselbständiger Arbeit erzielten Lohneinkünfte der Arbeiter und Angestellten sowie einiger Berufsgruppen der (steuerbegünstigten) freischaffenden Intelligenz. Dazu rechnen Schriftsteller, Ärzte und Architekten, nicht aber Rechtsanwälte oder Steuerberater. Die Lohn-St bemißt sich nach der Höhe der Jahreseinkünfte unter Abzug berufsbedingter Ausgaben und unter Berücksichtigung von Alter und Familienstand. Einkünfte unter 175 Mark (monatlich) sind steuerfrei. Die darüberliegenden Einkünfte werden progressiv besteuert. Bei einem steuerpflichtigen Monatslohn von 1258 Mark erreicht die Progression mit 20 v. H. ihren höchsten Satz. Bei weiter steigendem Einkommen wächst die St. nur noch linear, so daß die höheren Einkommen relativ begünstigt sind. Mit dieser Regelung soll die Leistungs- und Aufstiegsbereitschaft gerade der qualifizierten Arbeitskräfte unterstützt werden. Aus demselben Grund werden Prämien und Überstundenlöhne nur schwach bzw. überhaupt nicht besteuert. 3. St. der privaten Wirtschaft. Unter diesen hat vor allem die Einkommen-St. Bedeutung, die in der DDR völlig von der Lohn-St. getrennt ist. Sie betrifft vor allem Inhaber von privaten Einzelbetrieben [S. 841](ohne Handwerk), private Gesellschafter, Hausbesitzer, freiberuflich Tätige (ohne steuerbegünstigte freischaffende Intelligenz.) Zwar werden bei der Bemessung der Einkommen-St., ebenso wie bei der Lohn-St., soziale Verhältnisse und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des St.-Pflichtigen berücksichtigt, doch ist die Progression sehr viel steiler. Während der Lohnsteuerpflichtige, wie bereits erwähnt, bei einem Jahreseinkommen von 1258 Mark seine höchste St.-Progression von 20 v. H. erreicht, zahlt der Einkommensteuerpflichtige bei diesem Einkommen bereits 32 v. H., bei weiter steigendem Einkommen kann seine St.-Schuld bis auf 90 v. H. ansteigen. Laut Einkommensteuergesetz von 1970 beträgt sie bei einem Jahreseinkommen von Bis zu 95 v. H. stieg die Körperschafts-St. an, die private Kapitalgesellschaften auf den steuerpflichtigen Gewinn zu zahlen hatten; diese St.-Form hat praktisch nur noch historische Bedeutung, da nach der letzten Verstaatlichungswelle von 1972 praktisch die gesamte private und halbstaatliche Industrie bis auf einen unbedeutenden Rest in der volkseigenen Wirtschaft aufgegangen ist. Privatbetriebe gibt es dagegen in nennenswertem Umfang noch im Handwerk, das einer gesonderten (günstigen) St.-Regelung unterworfen ist, und im Handel. Die noch bestehenden Privatbetriebe (außer Handwerk ) haben eine Reihe von Betriebs-St., vor allem Gewerbe-St., Umsatz-St. und Beförderungs-St. zu zahlen; private Eigentümer zahlen ferner Vermögens-St., die sich am Wert des Gesamtvermögens (ohne Sparzinsen) bemißt. Für private Erbschaften und Schenkungen sind Erbschafts- bzw. Schenkungs-St. zu entrichten. Die St. sind nach der Höhe der Erbschaft bzw. Schenkung und nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt. St.-Klasse I gilt für Ehegatten und Kinder, St.-Klasse II für alle übrigen Erwerber. Der Kraftfahrzeug-St. unterliegen die Halter der in der DDR zugelassenen Kraftfahrzeuge (Privatpersonen, Privatbetriebe, Genossenschaften). Volkseigene Betriebe und Haushaltsorganisationen sind von der Kfz-St. befreit. Schwerbeschädigten kann sie auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Bemessungsgrundlage der Kfz-St. ist bei Pkw der Hubraum, bei Zugmaschinen ohne Güterladeraum die PS-Höchstbremsleistung, bei Lkw, Omnibussen und allen übrigen Kraftfahrzeugen das Eigengewicht. Die Kfz-St. wird in einem zusammengefaßten Zahlungsverfahren mit den Beiträgen zur Kfz-Haftpflichtversicherung erhoben. 4. Verbrauchsabgaben. Die Verbrauchsabgabe nimmt insofern eine Sonderstellung im St.-System ein, als sie sowohl von der volkseigenen als auch von der privaten Wirtschaft erhoben werden kann. Sie ist eine Abgabe auf bestimmte Erzeugnisse, deren Erhebung teils preispolitischen Zielen und der Einkommensregulierung dient und teils auf die Beschaffung von Haushaltseinnahmen gerichtet ist. Im Bereich der volkseigenen Wirtschaft ist die Verbrauchsabgabe praktisch in der produktgebundenen Abgabe aufgegangen. Nur in Sonderfällen — z. B. bei importierten Südfrüchten — können volkseigene Betriebe noch Abgabenschuldner der Verbrauchsabgabe sein. Die heute überwiegend von den Produzenten und Handelsbetrieben der nicht-volkseigenen Wirtschaft eingezogenen Verbrauchsabgaben schöpfen einen Teil der bei den einzelnen Erzeugnissen meist unterschiedlich hohen Spannen zwischen staatlich festgesetzten Preisen oder Erlösen einerseits und den Selbstkosten andererseits ab. Die Bedeutung der Verbrauchsabgabe ist rückläufig; erstens, weil der private Sektor der Wirtschaft ständig kleiner wird, zweitens, weil sich nach der Industriepreisreform die Spanne zwischen Selbstkosten und Preisen bzw. Erlösen in der weiterverarbeitenden nicht-volkseigenen Wirtschaft vermindert hat. Zum Ausgleich der hierdurch entstandenen unzumutbaren Nettoeinkommensschmälerung wurden, ebenso wie in der volkseigenen Wirtschaft bezüglich der produktgebundenen Abgabe, auch die Verbrauchsabgaben ermäßigt, teilweise abgeschafft. 5. Kirchensteuer. Die Kirchen-St. wird in der DDR als eine freiwillige Geldleistung der Mitglieder von Religionsgemeinschaften zur Finanzierung der kirchlichen Tätigkeit definiert. Höhe und Bemessungsgrundlage sind je nach Religionsgemeinschaft verschieden. Da die Kirchen-St. keine staatliche St. ist, unterliegt sie nicht der Festsetzung durch staatliche Organe. Die Kirchenämter sind bei St.-Einziehung daher praktisch auf den guten Willen der Kirchenmitglieder angewiesen. 1972 hat die Kirchenleitung der evangelischen Kirche ihren 8 Landeskirchen empfohlen, die Kirchen St. nach dem Nettoeinkommen zu berechnen. Der St.-Satz soll dabei von 0,3 v. H. (Verheiratete mit 150 Mark monatlichem Nettoeinkommen) bis auf 3 v. H. (Ledige unter 40 Jahren mit mehr als 2.000 Mark netto im Monat) steigen. Der Mindestbetrag je Kirchenmitglied über 18 Jahre soll 5 Mark im Jahr betragen. IV. Eigentumsunabhängige Steuern, Beiträge und Gebühren Neben den bisher genannten Pflichtzahlungen, bei denen die Eigentumsform für die Einordnung in das St.-System maßgeblich war, gibt es auch in der DDR eine Reihe von Abgaben, für die die Eigentumsfrage keine Bedeutung hat. Man kann sie als systemneutral bezeichnen, weil ihre Funktionen in der DDR [S. 842]nicht anders sind als etwa in der Bundesrepublik Deutschland, wie z. B. die Hunde-St. und die Vergnügungs-St. Diese auch in der DDR als St. bezeichnete Abgaben werden ihrem wirtschaftlichen Charakter nach mehr als Beiträge angesehen. Beiträge sind „Pflichtzahlungen an den Staatshaushalt, der einem bestimmten Personenkreis bestimmte Rechte bzw. Vorteile gewährt. Das gilt sowohl für die Hunde-St. wie für Anliegerbeiträge und Kurtaxen. Von den Beiträgen zu unterscheiden sind die Gebühren, die — ebenso wie in der Bundesrepublik - ein „spezielles Entgelt für die Inanspruchnahme bestimmter staatlicher Einrichtungen oder Leistungen“ sind. V. Typische Merkmale des Steuersystems der DDR Kennzeichnend für das St.-System der DDR, wie es sich abweichend von dem der Bundesrepublik Deutschland herausgebildet hat, ist nicht die Höhe der vom Staat erfaßten Zahlungen (bei gleicher Abgrenzung liegen die öffentlichen Ausgaben je Einwohner in beiden Teilen Deutschlands in vergleichbarer Größenordnung), sondern es sind die Konzentration der Mittel im zentralen Republikhaushalt (Staatshaushalt) und ihre Herkunft aus überwiegend indirekter Besteuerung. Die bewußte Verknüpfung fiskalischer mit wirtschaftlichen und sozialpolitischen Zielen ist kein spezifisches Merkmal des DDR-St.-Systems. St.-Politik ist auch in der Bundesrepublik, bei allerdings sehr viel stärker ausgeprägter fiskalischer Bedeutung zugleich Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik, nur sind die außerfiskalischen Motive hier und dort — da systembezogen — an anderen Zielen ausgerichtet. Agrarsteuern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 839–842 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFB

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Definition In der Terminologie der DDR ist der Begriff St. enger gefaßt als in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist praktisch begrenzt auf die Abgaben des nichtvolkseigenen Sektors (z. B. Lohn-St.). Dagegen werden die Abführungen der volkseigenen (staatlichen) Wirtschaft an den Staatshaushalt als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Die…

DDR A-Z 1975

Sozialfürsorge (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 7. 1974 die VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 4. 4. 1974 (GBl. I, S. 224). (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233] und bis zum 30. 6. 1974 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 [GBl. II, S. 167]; Leistungsverbesserungen wurden im Februar 1971, zum 1. 9. 1972 und zum 1. 7. 1973 vorgenommen.) Anspruch auf S.-Unterstützung (SU) haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen zu bestreiten, die über kein sonstiges ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen und auch keinen ausreichenden Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen erlangen können. Als ausreichend wird ein Nettoeinkommen angesehen, das die Höhe der SU erreicht oder übersteigt. Der Gewährung von SU geht die Geltendmachung anderer Ansprüche vor. SU-Empfänger, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, sind verpflichtet, sich intensiv darum zu bemühen, daß die Notwendigkeit der SU so bald als möglich entfällt. Durch die örtlichen Behörden sind diese Bemühungen durch Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes, eines Kinderkrippen- oder -gartenplatzes zu unterstützen. SU werden gewährt als a) Unterstützung für Alleinstehende, Ehepaare und unterhaltsberechtigte Kinder, b) Mietbeihilfe, c) Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld, d) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke, e) Taschengeld bei Krankenhausaufenthalt, f) Versicherungsschutz für Sachleistungen der Sozialversicherung, g) einmalige Beihilfen. Die monatlichen SU betragen seit dem 1. 9. 1972 für a) Alleinstehende 175 Mark (vorher 120), b) Ehepaare 250 Mark (vorher 175), c) minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule besuchen — wie vorher — 45 Mark. Zur SU wird eine monatliche Mietbeihilfe für 1 bis [S. 773]2 Personen von grundsätzlich bis zu 25, für 3 bis 4 Personen von bis zu 35 und für mehr als 4 Personen von bis zu 40 Mark in Höhe der vom Empfänger zu zahlenden Miete gewährt. SU und Mietbeihilfe dürfen einen Höchstbetrag von 315 Mark monatlich (ohne Kinderbeihilfen, Pflegegeld usw.) pro Familie nicht überschreiten. SU-Empfänger erhalten ggf. zusätzlich monatliche Beihilfen für Tuberkulose- (22 Mark), Geschwulst- (22 Mark) und Zuckerkranke (31 Mark). Als Krankenhausbehandlung wird SU bis zu 6 Monaten, danach Taschengeld von 30 Mark gezahlt, während der Ehegatte Hauptunterstützung und die Miete bezahlt erhält. Unbemittelte Bewohner von Feierabend- und Pflegeheimen bekommen neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein Taschengeld von 60 Mark. Weitere Leistungen bestehen in einmaligen Beihilfen verschiedener Art (z. B. für Heizmaterial), in Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld (wie für SV-Rentner) und in der Übernahme der Kosten für Hauswirtschaftspflege dann, wenn das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 250 und bei Ehepaaren 500 Mark nicht übersteigt. Seit dem 1. 7. 1973 werden Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen von unter 750 Mark monatlich nicht mehr zur Erstattung der SU herangezogen; dieser Freibetrag erhöht sich um 100 Mark für den Ehegatten und jedes unterhaltsberechtigte Kind; bezieht der andere Elternteil Einkünfte, wird nur ein Kinderfreibetrag von 50 Mark gewährt. Anträge auf Leistungen werden bei den örtlichen Behörden (Räte der Gemeinden, Städte, Stadtbezirke) z. T. auch bei den Kreisbehörden gestellt, die auch über die Leistungsgewährung entscheiden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 772–773 Soziale Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus, Wissenschaftlicher

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 7. 1974 die VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 4. 4. 1974 (GBl. I, S. 224). (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233] und bis zum 30. 6. 1974 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 [GBl. II, S.…

DDR A-Z 1975

1975: G

Ganztagsschule Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebrauchsmuster Geburtenbeihilfen Gedenkstätten Gedenktage Geflügelwirtschaftsverband Gegenplan Gehaltsgruppenkatalog Geld Geld im Sozialismus Geldstrafen Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindeverband Gemeindevertretung Genehmigungsgebühren Generalauftragnehmer (GAN) Generaldirektor Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Generalverkehrspläne Generalverkehrsschema GENEX Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB) Genossenschaftsbauer Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichte der DDR Geschichtsbetrachtung Geschlechtserziehung Gesellschaft Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsformation Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftsordnung Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit Gesetzgebung Gesetzlichkeitsaufsicht Geständniserpressung Gesundheitswesen Gewerbebanken Gewerkschaften Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn GHG Gleichberechtigung der Frauen Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Gosplan Gost GPG Grabweihe Grenze Grenzgänger Grenzgebiet Grenzkommission Grenzpolizei Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Grenzübertritt, ungesetzlicher Großforschungszentren Großhandel Großhandelsgenossenschaften Großhandelskontore Großhandelspreis Grundausbildung, berufliche Grundbuch Grundeigentum Grundlagenforschung Grundlagenvertrag Grundmittel Grundmittelumbewertung Grundorganisationen der SED Grundrechte, Sozialistische Grundrente Grundstoffindustrie Grundstücksverkehrsordnung Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Gruppenbildung, staatsfeindliche Gruppen für wissenschaftlich-ökonomische Leitung Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) Gruppe Ulbricht GST Güterstand Gütesicherung Gütezeichen GVG

Ganztagsschule Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebrauchsmuster Geburtenbeihilfen Gedenkstätten Gedenktage Geflügelwirtschaftsverband Gegenplan Gehaltsgruppenkatalog Geld Geld im Sozialismus Geldstrafen Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindeverband Gemeindevertretung Genehmigungsgebühren Generalauftragnehmer (GAN) Generaldirektor Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Generalverkehrspläne …

DDR A-Z 1975

Bezirk (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gebietseinheit im staatlichen Aufbau der DDR, die 1952 im Zuge der Neugliederung der staatlichen Verwaltung durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR geschaffen wurde. Mit der Bildung von B. nach politischen, staatsorganisatorischen und wirtschaftlichen Maßstäben wurden die Länder aufgehoben und ein zentralistischer Staatsaufbau geschaffen. Ein B. untergliedert sich in Kreise (Stadt- und Landkreise) und trägt seinen Namen nach der jeweiligen Hauptstadt des B. In der DDR gibt es 14 B.: Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, [S. 161]Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Berlin (Ost) besitzt den Status eines B. und wird gelegentlich auch als 15. B. der DDR bezeichnet. Im B. ist der Bezirkstag das oberste staatliche Machtorgan. Er umfaßt je nach der Einwohnerzahl des B. 120 bis 160 Abgeordnete. Er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen und wählt zu Beginn der Wahlperiode als seine Organe den Rat des Bezirkes und die ständigen Kommissionen des Bezirkstages. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bezirkstages und seiner Organe wurden 1973 im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR (GBl. I, S. 313) neu bestimmt. Danach leiten der Bezirkstag und der Rat die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im B. Der Bezirkstag beschließt auf Vorschlag des Rates den Fünfjahrplan, den Jahresplan und den Haushaltsplan des Bezirkes, die auf der Grundlage zentraler staatlicher Plankennziffern und anderer Festlegungen des Ministerrates erarbeitet werden und nach Beschluß des Bezirkstages die Grundlage der Tätigkeit des Staatsapparates auf der Bezirksebene bilden. Bezirkstag und Rat entscheiden über eine Reihe von Aufgaben, soweit dies nicht ausschließlich — wie z. B. in Fragen der Arbeitskräfteplanung und -Lenkung und der Lohn- und Sozialpolitik — nur vom Rat durchzuführende bzw. zu koordinierende zentrale Festlegungen betrifft. Bezirkstag und Rat werden tätig auf den Gebieten: Haushalts- und Finanzwirtschaft im B.; Preisbildung und Preiskontrolle; Örtlich geleitete Industrie; Handel, Versorgung und Dienstleistungen; Bauwesen, Städtebau und Wohnungspolitik; Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft; Verkehr, Energie, Geologie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft; Bildungswesen; Jugendfragen; Kultur; Körperkultur, Sport, Erholungswesen und Fremdenverkehr; Hygiene, medizinische und soziale Betreuung; Sicherheit und Ordnung sowie Zivilverteidigung. Als ständig arbeitendem Gremium kommt dem Rat des Bezirkes, und hier dem Vorsitzenden, die größte Bedeutung für die Durchführung der Aufgaben zu. Die Mitglieder des Rates sind in der Regel Abgeordnete. Als ein kollektiv arbeitendes Organ ist der Rat sowohl dem Bezirkstag als auch dem Ministerrat verantwortlich; beide Institutionen können seine Entscheidungen aufheben. Im Mai 1974 erließ der Ministerrat einen Beschluß zur Zusammensetzung der örtlichen Räte. Danach setzt sich der Rat eines Bezirkes aus folgenden Mitgliedern zusammen: 1. Vorsitzender des Rates des Bezirkes, 2. Erster Stellv. d. Vors. d. R. d. B., 3. Stellv. d. Vors. d. R. u. Vors. d. Bezirksplankommission, 4. Stellv. d. Vors. d. R. für bezirksgeleitete Industrie, Lebensmittelindustrie u. örtliche Versorgungswirtschaft (Vorsitzender des Bezirkswirtschaftsrates), 5. Stellv. d. Vors. d. R. für Inneres, 6. Stellv. d. Vors. d. R. für Handel u. Versorgung, 7. Stellv. d. Vors. d. R. u. Produktionsleiter für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Sekretär des Rates. Weitere Mitglieder: 9. für Finanzen und Preise, 10. für Wohnungspolitik, 11. für Arbeit und Löhne, 12. für Verkehrs- und Nachrichtenwesen, 13. für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 14. für Kultur, 15. für Jugendfragen, Körperkultur und Sport sowie 16. der Bezirksarzt, 17. der Bezirksbaudirektor und 18. der Bezirksschulrat vervollständigen den Rat d. B. In bestimmten, durch örtliche Bedingungen veranlaßten Fällen kann der Rat d. B. seine Zusammensetzung im Rahmen des Stellenplanes verändern, d. h. auch Abweichungen von der Zahl beschließen. Weitere Stellvertreter dürfen allerdings nur mit Zustimmung des Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden; deren Zahl ist durch den Beschluß von bisher 3 auf 5 vergrößert worden. Neu im Rat sind die Mitglieder für Arbeit und Löhne und für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, während die Aufgaben des ehemaligen Mitglieds für örtliche Versorgungswirtschaft von einem der Stellvertreter des Vors, wahrgenommen werden. Der Rat des B. hat das Recht, über alle Angelegenheiten des B. und der Bürger zu entscheiden, soweit dies auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Bezirkstages erfolgt und nicht dessen ausschließliche Kompetenz berührt. Die Anleitung und Kontrolle der Tätigkeit des Rates des B. ist Sache des Ministerrates, der den Rat sowohl in die Vorbereitung den B. betreffender Entscheidungen auf bestimmten Gebieten einbeziehen als auch die Übereinstimmung der zweiglichen und territorialen Entwicklung durch eine Zusammenarbeit zwischen Rat und zentralen Staatsorganen sichern soll. Die Beratungen über Planfragen werden von der Staatlichen Plankommission vorbereitet und als „Komplexberatungen“ unter Leitung eines Mitglieds des Präsidiums des Ministerrates geführt. Entsprechend dem Leitungsprinzip der doppelten Unterstellung im Staatsapparat erteilt der Vorsitzende des Ministerrates dem Vorsitzenden des Rates des B. Weisungen; dieser besitzt das gleiche Recht gegenüber den Vorsitzenden der nachgeordneten Räte der Kreise. Die früher vom Minister für Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte wahrgenommenen Aufgaben zur Unterstützung der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte durch den Ministerrat sind nach der Abschaffung dieser Institution im November 1971, soweit erkennbar, auf die Instrukteurabteilung beim 1. Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates übergegangen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 160–161 Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gebietseinheit im staatlichen Aufbau der DDR, die 1952 im Zuge der Neugliederung der staatlichen Verwaltung durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR geschaffen wurde. Mit der Bildung von B. nach politischen, staatsorganisatorischen und wirtschaftlichen Maßstäben wurden die Länder aufgehoben und ein zentralistischer…

DDR A-Z 1975

Freiwillige Gerichtsbarkeit (1975)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Durch die „VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl., S. 1 057) wurde der größte Teil der FG. aus der Zuständigkeit der Gerichte herausgelöst und auf verschiedene Bereiche der Verwaltung übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Seit 1965 sind die durch Beschluß des Ministerrates vom 8. 12. 1964 (GBl. II, 1965. S. 479) bei den Räten der Bezirke gebildeten Liegenschaftsdienste mit Außenstellen in den Kreisen für die Einrichtung, Fortführung und Erneuerung der Grundbücher und der übrigen Liegenschaftsdokumente zuständig. An die Stelle der früher in festen Bänden zusammengefaßten Grundbuchblätter sind Grundbuchhefte getreten, an die Stelle des bisherigen Bestandsverzeichnisses des Grundbuchs das Bestandsblatt der Liegenschaftskataster. Die alten Grundbücher sind, bis auf einen Teil der Grundbücher und Grundbuchunterlagen über Grundstücke, die durch die Bodenreform oder als Vermögen von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ oder als „Konzerneigentum“ enteignet worden sind, erhalten geblieben. Die Vormundschaftssachen sind auf die Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise übertragen worden (Jugendhilfe). Die Führung des Vereinsregisters wurde zunächst den Volkspolizeikreisämtern übertragen und ging durch VO vom 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 861) für Vereinigungen auf Kreisebene auf den Rat des Kreises, für Vereinigungen auf Bezirksebene auf den Rat des Bezirks und für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder auf das gesamte Gebiet der DDR erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung auf das Ministerium des Inneren über. Das Handelsregister wird bei den Abt. örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise geführt. Bekanntmachungen aus ihm in öffentlichen Blättern finden nicht mehr statt. Das Genossenschaftsregister wird, je nach der Art der Genossenschaft, bei den Abteilungen Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft oder Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise geführt. Das Geschmacksmusterregister wird beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt in Rostock geführt. Andere Angelegenheiten der FG., wie die Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen und die Abnahme von Offenbarungseiden sind durch VO über die Einrichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats vom 15. 10. 1952 (GBl., S. 1055) dem Staatlichen Notariat übertragen worden. Während gegen dessen Entscheidungen Beschwerde beim Kreisgericht zulässig ist, gibt es gegen Entscheidungen in denjenigen Angelegenheiten der FG., die in die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden übertragen worden sind, nur noch die einfache Verwaltungsbeschwerde. Eine richterliche Nachprüfung findet in diesen Fällen nicht mehr statt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 334 Freilichtmuseen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freizeit

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Durch die „VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl., S. 1 057) wurde der größte Teil der FG. aus der Zuständigkeit der Gerichte herausgelöst und auf verschiedene Bereiche der Verwaltung übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Seit 1965 sind die durch Beschluß des Ministerrates vom 8. 12. 1964 (GBl. II, 1965. S.…

DDR A-Z 1975

Deutschlandpolitik der SED (1975) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1979 Nation und nationale Frage: 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge Die Geschichte der Teilung Deutschlands und der Wandel der deutschlandpolitischen Vorstellungen der KPD/SED seit dem Ende des II.~Weltkrieges sind aufs engste verknüpft mit jenem internationalen Konflikt, der seit 1947 als „Kalter Krieg“ bezeichnet worden ist. Der Zerfall der Staatenkoalition, die sich während des Krieges gegen das Deutschland Hitlers vereinigt hatte, die Entstehung zweier Blöcke, zwei[S. 198]er politischer, wirtschaftlicher und militärischer Allianzsysteme, schließlich das Bemühen, die zwischen Ost und West bestehenden friedensgefährdenden Spannungen abzubauen und die zwei Jahrzehnte andauernde Konfrontation durch neue Formen der Kooperation (friedliche Koexistenz) zu ersetzen - dieser weltpolitische Entwicklungsgang setzte die Rahmenbedingungen für die D. der SED. Die Frage, ob und inwieweit die SED überhaupt imstande war, ihren politischen Kurs autonom zu bestimmen und in welchem Ausmaß sie auf die Deutschland- und Europapolitik der Sowjetunion einzuwirken vermochte, läßt sich nicht eindeutig beantworten. Wenn die SED in einer frühen Phase ihrer Geschichte — 1946, kurz vor den ersten Wahlen in der Sowjetzone — hinsichtlich der künftigen Grenzziehung an Oder und Neiße eine von der sowjetischen Position abweichende Haltung einnahm und sich gegen die Abtrennung der Ostgebiete wandte, so war dies eine kurzfristige Episode. Ende der 40er und im Laufe der 50er Jahre hielt sich die SED strikt, bis in Nuancen, an die von der Sowjetunion vertretene Linie. In den 60er Jahren mehrten sich Anzeichen dafür, daß das politisch-ökonomische Gewicht der DDR groß genug geworden war, um ihr im Verhältnis zur Sowjetunion und zu anderen Partnern ein Mitspracherecht zu sichern. Die DDR achtete jedoch stets sorgsam darauf, daß ihre D. bis in Einzelheiten mit der der Sowjetunion abgestimmt war. Ihre Sprecher betonten stets die Führungsrolle der KPdSU innerhalb der kommunistischen Weltbewegung. Als Mitglied des RGW seit 1950 und als einer der an der Gründung des Warschauer Paktes 1955 beteiligten Staaten betrachtet die DDR ihre Zugehörigkeit zum östlichen Bündnissystem als eine fundamentale Bedingung ihrer politischen Existenz. Ihre enge Bindung an die Sowjetunion ist völkerrechtlich durch die Verträge vom 20. 9. 1955 und 12. 6. 1964 bekräftigt worden; ihre Beziehungen zu den übrigen Staaten der Allianz gründen sich auf bilaterale Bündnis- und Beistandsverträge, die in den Jahren 1967/68 abgeschlossen wurden. Im Artikel 6 Abs. 2 ihrer neuen Verfassung vom April 1968 hat die DDR die „allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zum Verfassungsgrundsatz erhoben. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1954 lautet der entsprechende Artikel 6 Abs. 2 Satz 1: „Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet.“ Diese Vertrags- und Verfassungsnormen spiegeln die Bereitschaft der DDR-Führung, in ihrer D. stets die Blocksolidarität zu wahren. Dies allerdings stellt keinen Verzicht auf die Vertretung spezifischer eigener Interessen der DDR bei der Festlegung des generellen außenpolitischen Kurses der Allianz dar; spätestens seit Mitte der 60er Jahre haben die Bündnispartner der DDR ihrerseits dieser besonderen Interessenlage Rechnung zu tragen versucht. Die D. der KPD/SED läßt verschiedene Phasen erkennen. 1941–1945: Während des Krieges bereitete sich die Führung der KPD in Moskau in doppelter Weise auf die Rückkehr nach Deutschland vor. Einerseits bemühte sie sich um ein Bündnis mit antifaschistischen, bürgerlich-konservativen Kräften unter kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten, die sie für die Gründung des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere zu gewinnen wünschte. Dabei bekundeten die Repräsentanten der KPD allgemeine demokratisch-republikanische Zielvorstellungen. Zu dieser Zeit vermieden sie es, von der Notwendigkeit tiefgreifender gesellschaftlicher Strukturreformen zu sprechen. Andererseits setzte die KPD-Führung im Februar 1944 eine 20köpfige Arbeitskommission ein, die während der folgenden Monate eine Reihe von Entwürfen zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen vorbereitete. Im Oktober 1944 wurde ein „Aktionsprogramm des Blocks der kämpferischen Demokratie“ im Entwurf fertiggestellt. Anfang April 1945 verabschiedete das Politbüro der KPD Richtlinien für die Tätigkeit der im Gefolge der Sowjetarmee nach Deutschland zurückkehrenden Initiativgruppen, deren wichtigste die Gruppe Ulbricht in Berlin war. Während des Krieges hatte die D. der KPD Rücksicht auf die zwischen der Sowjetunion und den Westmächten getroffenen Vereinbarungen zu nehmen. Die von den „Großen Drei“ in den Konferenzen von Teheran (28. 11.–1. 12. 1943), Jalta (4.–11. 2. 1945) und Potsdam (17. 7.–2. 8. 1945) erörterten Pläne für eine gemeinsame Nachkriegspolitik gegenüber Deutschland erwiesen sich jedoch nicht als tragfähige Basis, da die Großmächte die vor allem im Potsdamer Abkommen umrissenen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf unterschiedliche Weise auslegten. 1945–1947: Solange die Kriegsalliierten noch bemüht blieben, trotz wachsender Spannungen zwischen Ost und West ihre Zusammenarbeit im Alliierten Kontrollrat und auf den Außenministerkonferenzen fortzusetzen, verfolgte die KPD — ebenso wie nach ihrer Gründung 1946 die SED — einen gesellschaftspolitisch behutsamen Kurs, für den die Feststellung im KPD-Aufruf vom 11. 6. 1945, es wäre falsch, „Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen“, und die 1946/47 propagierte These vom „eigenen deutschen Weg zum Sozialismus“ das Leitmotiv bildeten. In dieser Phase unterstützten die deutschen Kommunisten das Verlangen der Sowjetunion nach Reparationen — auch aus der laufenden Produktion [S. 199]neuer Güter — im Wert von 10 Mrd. Dollar sowie nach einer Vier-Mächte-Kontrolle der Ruhrindustrie. 1948–1952: Nach dem Scheitern der Außenmmisterkonferenzen von Moskau (10. 3.–24. 4. 1947) und London (25. 11.–15. 12. 1947) begann im Frühjahr 1948 eine neue Phase der D., die SED begann, sich auf eine fortdauernde Teilung Deutschlands einzustellen. Ihr Wandel zur „Partei neuen Typus“ signalisierte einen neuen gesellschaftspolitischen Kurs: Das sowjetische Vorbild galt in allen Bereichen bis in Details hinein als nachahmenswert. Die Spaltung Berlins während der Blockade ging der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 voraus. In den der Staatengründung folgenden beiden Jahren stagnierte der politisch-diplomatische Disput der Großmächte über Deutschland. Die SED versuchte mit harten repressiven Mitteln die Umformung der DDR-Gesellschaft zu einer volksdemokratischen Ordnung voranzutreiben, eine Politik, die sie auf der I. Parteikonferenz im Juli 1952 als beginnenden „Aufbau des Sozialismus“ charakterisierte. 1952–1955: Vier Monate vor dieser II.~Parteikonferenz der SED hatte die Sowjetunion jedoch, offensichtlich beunruhigt über die seit dem Ausbruch des Korea-Krieges im Sommer 1950 auf westlicher Seite mit Nachdruck betriebene Wiederbewaffnung der Bundesrepublik innerhalb der westeuropäischen oder atlantischen Allianz, eine neue diplomatische Initiative eingeleitet, die auf Ausklammerung eines gesamtdeutschen Staates aus dem östlichen und westlichen Bündnissystem gerichtet war und ihn auf einen neutralen Status verpflichten wollte. Mit der Parole „Deutsche an einen Tisch“ warb die SED — wie schon in den frühen 50er Jahren — um die Anerkennung der DDR als gleichrangigen Gesprächs- und Verhandlungspartner des westlichen Deutschland. 1955–1957: Nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Atlantischen Allianz, der im Mai 1955 völkerrechtlich wirksam wurde, änderte sich die D. der SED ebenso wie die der Sowjetunion in mehreren wichtigen Punkten: Die These von der Existenz zweier deutscher Staaten, die man nicht mehr auf „mechanische Weise“, also durch freie gesamtdeutsche Wahlen vereinigen könne, wurde mit der Forderung nach einer Garantie der sozialistischen ➝Errungenschaften der DDR im Falle einer Wiedervereinigung verbunden. Die SED leitete daraus ihren Vorschlag für die Bildung einer deutschen Konföderation ab, der zum ersten Mal gegen Ende des Jahres 1956 kurz erwähnt und in der Folgezeit mehrfach präzisiert, kommentiert und ergänzt wurde. 1958–1961: Die seit Beginn des Jahres 1958 von der SED erhobene Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit zwei deutschen Staaten deutete auf Absichten hin, das Deutschlandproblem erneut auf internationaler Ebene zu erörtern, um einerseits die Anerkennung der DDR, andererseits bestimmte Rüstungsbegrenzungen für die Bundesrepublik — vor allem deren verbindlichen Verzicht auf Verfügungsmacht über Kernwaffen — zu erreichen. Als der Westen keine Bereitschaft zeigte, auf den von der Sowjetunion und der DDR eingeleiteten Friedensvertragsvorstoß positiv zu reagieren, entschloß sich die sowjetische Führung im November 1958, auf die vorgeschobene Position des Westens in Berlin Druck auszuüben. Die folgenden Jahre standen im Zeichen der zweiten schweren Berlin-Krise, die ihren Höhepunkt in der Errichtung der Mauer im August 1961 fand. 1962–1966: Nach der Absperrung West-Berlins konzentrierte die SED ihre Anstrengungen auf die innere Konsolidierung ihres Herrschaftssystems und auf eine Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz (Neues Ökonomisches System). Im Anschluß an die sowjetisch-amerikanische Machtprobe während der Kuba-Krise sprach W. Ulbricht im Dezember 1962 von der Möglichkeit eines nationalen Kompromisses zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Die Passierscheinabkommen der Jahre 1963–1966 galten als Ausdruck einer „Politik der kleinen Schritte“, zu der die DDR — wenn auch widerstrebend — offenbar unter dem Eindruck internationaler Entspannungstendenzen nach dem Abschluß des Test-Stopp-Vertrages im Sommer 1963 — einen Beitrag leistete, obwohl ihr die erhoffte völkerrechtliche Anerkennung durch westliche Staaten, vor allen durch die Bundesrepublik Deutschland, weiterhin versagt blieb. 1967–1969: Gegenüber der Ende 1966 gebildeten Regierung der Großen Koalition in Bonn bezog die SED eine verhärtete Position, zumal ihr bei der Vorbereitung des zunächst mit der SPD vereinbarten, dann jedoch von der SED abgesagten Redneraustausches im Frühjahr und Sommer 1966 bewußt geworden war, daß eine Intensivierung der Kontakte innenpolitische Wirkungen zeitigte, die der Parteiführung bedrohlich und ein Sicherheitsrisiko zu enthalten schienen (Sozialdemokratismus). In dieser Phase fand sich die Bundesregierung zum ersten Mal bereit, direkte offizielle Kontakte zu Regierungsinstitutionen der DDR anzubahnen, ohne allerdings bereits vertragliche Absprachen treffen zu wollen. Die Entwicklung seit Herbst 1969 wurde schließlich von der Absicht der sozialliberalen Regierung bestimmt, auf vertraglicher Basis ein geregeltes Nebeneinander zweier Staaten in Deutschland zu erreichen, um so den Zusammenhalt der deutschen Nation trotz fortdauernder Teilung zu wahren. In Reaktion auf die „Neue Ostpolitik“ der Regierung Brandt-Scheel, die aus der These vom Fortbestand einer Nation in zwei deutschen Staaten ihren Anspruch auf besondere innerdeutsche Beziehungen ableitete und einer völkerrechtlichen Anerkennung [S. 200]der DDR — „als Ausland“ — widersprach, änderte die SED zu Beginn des Jahres 1970 ihre Haltung zur „nationalen Frage“ (Nation und nationale Frage). Hatte die DDR sich selbst in ihrer Verfassung vom April 1968 als „sozialistischen Staat deutscher Nation“ bezeichnet, so wurde dieser Begriff zu Beginn des Jahres 1970 — ohne formelle Änderung der Verfassung — im politischen Sprachgebrauch der SED durch die Formel vom „sozialistischen deutschen Nationalstaat DDR“ ersetzt. Die SED berief sich auf die marxistisch-leninistische Deutung der Klassenstrukturen in beiden deutschen Staaten, und behauptete, in der DDR entwickle sich die „sozialistische Nation“, die mit der in der Bundesrepublik bestehenden „bürgerlichen Nation“ nichts mehr gemein habe. Der um die Jahreswende 1969/1970 erfolgende Positionswandel der SED in der „nationalen Frage“ läßt sich eindrucksvoll an dem veränderten Verhalten der DDR gegenüber den Vereinten Nationen ablesen. Als die DDR 1966 zum ersten Mal einen Aufnahmeantrag an die Weltorganisation richtete, legte sie in einem Memorandum ihres Außenministeriums an die Vereinten Nationen großen Wert auf die Feststellung, daß ein Beitritt „die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands fördern“ könnte. Beide deutsche Staaten hätten sich konsolidiert und selbständig entwickelt, jeder von ihnen habe seine eigene Verfassung, seinen eigenen Staatsapparat, seinen eigenen Wirtschaftsorganismus und seine selbständige Armee: „Diese beiden deutschen Staaten bilden ungeachtet dessen eine Nation“ (Dokumente zur Außenpolitik der DDR 1966, XIV/1, S. 643). Als dagegen Außenminister O. Winzer am 1. 10. 1973 nach vollzogener Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die Vereinten Nationen vor der Vollversammlung sprach, erklärte er, aus der Gegensätzlichkeit der gesellschaftlichen und politischen Ordnungen in der Bundesrepublik und in der DDR ergäbe sich als „zwingende Schlußfolgerung“, daß zwischen ihnen „eine Vereinigung niemals möglich“ sein werde. Bis Ende der 60er Jahre war die D. der SED noch auf eine Wiedervereinigung Deutschlands gerichtet — gemeint war allerdings, wie Art. 8 der neuen DDR-Verfassung vom April 1968 besagte, eine „Vereinigung auf der Grundlage von Demokratie und Sozialismus“, wobei diese beiden Begriffe im Sinne der marxistisch-leninistischen Lehre verstanden wurden. Die in jener Verfassungsnorm geforderte „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten“ ist seit 1970 nicht mehr postuliert worden. Stattdessen sprach die DDR von einem objektiven Prozeß der Abgrenzung, der sich zwischen ihnen vollziehe. Rückschauend lassen sich in der D. der SED vier entscheidende Wendepunkte aufzeigen — 1948 der Kurswechsel in Richtung auf eine eigene Staatsgründung, 1955 die Proklamation der Zwei-Staaten-These in Verbindung mit der gesellschaftspolitisch relevanten Forderung nach Garantie der „Sozialistischen Errungenschaften“, 1961 die endgültige Unterbrechung der bis zu diesem Zeitpunkt noch durchaus lebendigen Kommunikation der Deutschen in beiden Staaten und in beiden Teilen Berlins, 1970 die Abkehr von der Formel „zwei Staaten — eine Nation“ und der Verzicht auf das grundsätzliche Ziel einer deutschen Wiedervereinigung. Diese Skizze wird in den folgenden Abschnitten genauer ausgeführt. II. Von der Kapitulation bis zur Gründung der DDR In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u. a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u. a. die UdSSR dieser Proklamation voll zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in fünf Teile (28. 11.–1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. Auf der Konferenz in Jalta (3–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, schließlich die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“ beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. Gleichzeitig einigte man sich in Potsdam, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v. H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industrie-Zentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims/Karlshorst am 8. 5. 1945). Das Potsdamer Protokoll legt fest, Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, so[S. 201]weit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR führte. In der SBZ schuf die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Im September und Oktober 1945 erließen die 5 Landesregierungen in der SBZ Verordnungen über die Durchführung der Bodenreform. Gleichzeitig begann die Enteignung, die sich zunächst nur gegen Betriebe ehemaliger Nationalsozialisten richtete. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur DWK zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchener Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten, Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Vertreter der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten überwiegend wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (Viermächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5. bis 20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. Gleichzeitig „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1.~Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer“ erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die Regierung der DDR für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. Die Bundesregierung hat von Anfang an die Gründung der DDR als „rechtswidrig“ bezeichnet, da keine freie Willensäußerung des deutschen Volkes stattgefunden habe. Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte (18. 9. 1950) wurde dieser Standpunkt der Bundesregierung bestätigt und die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschland“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland („Neues Deutschland“ vom 5. 10. 1949). III. Gesamtdeutsche Politik bis zur Gründung des Warschauer Paktes Zur D. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, ob die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. I, Berlin 1954, S. 15–16). In seiner ersten Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen [S. 202]beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der Bundesrepublik Deutschland und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (bereits seit 1950 wurden paramilitärische Verbände in Form der Kasernierten Volkspolizei aufgestellt) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in das östliche und westliche Bündnissystem ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden deutschen Staaten (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Die SED hat ihr Wahlsystem — Einheitsliste der Kandidaten der Nationalen Front, Beteiligung der Massenorganisationen an der Kandidatenaufstellung, faktische Ausschaltung aller nicht im „Demokratischen Block“ zusammengeschlossenen politischen Parteien und Organisationen — stets als vorbildlich bezeichnet. Am 15. 9. 1951 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates, indem er dessen paritätische Zusammensetzung als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde jedoch am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag abgelehnt. Auf Vorschlag der drei Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u. a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom 6. 2. 1952 zeigen — als auch die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. Der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952 zeigte, daß die UdSSR nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus stieß der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO (in Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) verstanden wurde. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 1. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr von seiner bisherigen Haltung stimmte der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 mit der Begründung ab, daß die UdSSR zwar einer internationalen Aufsicht von Wahlen (endlich) zugestimmt habe, diese Kontrolle sich hingegen nicht auf „wirkliche freie Wahlen“ erstrecken solle. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die Bundesrepublik Deutschland trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke [S. 203]des Westens und Ostens vollzogen, eine neue Etappe der D. begann. IV. Die UdSSR lehnt Verantwortung für Wiedervereinigung ab In einer TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 hatte die UdSSR eine deutschlandpolitische Schwenkung vollzogen. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der Vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am 26. 7. 1955 die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd.~III, Berlin 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden — so Grotewohl — erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei. Als konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ schlug er eine Beteiligung an der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa vor und regte verstärkte wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen ihnen und eine „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten“ an. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß in der Bundesrepublik die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten. Im folgenden hat die DDR ihre Vorstellungen zur D. und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen enthielten aber stets ein feststehendes Grundmuster, indem eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne abgelehnt, Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet wurden. Am 31. 12. 1956 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der zwei deutschen Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. V. Über eine Konföderation zur Wiedervereinigung Was die SED unter einer „Konföderation“ verstand, hat sie mehrmals präzisiert. Am 30. 1. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u. a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Großgrundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und Bundesrepublik Deutschland, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussion über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat der DDR am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende gesellschaftspolitische Verfassung unverändert beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 bekannte sich die UdSSR zwar zur Viermächte-Verantwortung für Deutschland, jedoch wurde eine Konföderation nur als „erster Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hat — zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung — den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Schon am 22. 1. 1958 antwortete Chruschtschow darauf in einer Rede in Minsk und bestritt, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei [S. 204]souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden demokratischen Staat wiederherzustellen“. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte auf eine Wiedervereinigung hin davon abhängig, daß sich die Bundesrepublik positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ — so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit — sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die D. der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wurde von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. Das Jahr 1958 war gleichzeitig auch von besonderer sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert. Jedoch haben die Westmächte und die Bundesregierung alle von der UdSSR unterstützten Konföderations-Vorschläge der DDR zurückgewiesen, da sie darin keinen Weg zur Überwindung der deutschen Spaltung, sondern lediglich ein Vehikel zur Aufwertung und letztlich zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR sahen. Der V. Parteitag der SED (Juli 1958) führte zu einer weiteren Verhärtung der D. der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase der Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ - bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ in der Bundesrepublik appellierte, eine „bürgerlich demokratische Ordnung“ (d. h. vor allem Wiederzulassung der verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland wenig Unterstützung. VI. Statt Wiedervereinigung - Abschluß eines Friedensvertrages Bis zum VI. Parteitag 1963 weist die D. der SED einige Grundzüge auf, die in erster Linie den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR zum Inhalt haben. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik trat nunmehr die Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorgeschlagen wird, die die Vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland beraten soll). Die Frage eines deutschen Friedensvertrages wurde akut, als Chruschtschow (so u. a. am 5. 3. 1959 in Leipzig, am 14. 1. 1960 in Moskau, am 15. 6. 1961 im Moskauer Fernsehen) und Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Aktschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten sollte. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der D. der SED war, welche Interpretation der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU) vertretenen Koexistenz-Konzeption gegeben wurde und wieweit Ulbricht sie auch bei der Gestaltung der innerdeutschen Verhältnisse praktizieren würde. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems bedeutet, hat die SED diese Auffassung in jener Zeit durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert“ (W. Horn, Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, Berlin [Ost] 1959). Dieser Konzeption entsprach der vom ZK der SED [S. 205]im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes - Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der Bundesrepublik anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzung für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Die SED hat zu diesem Zeitpunkt nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung gefordert, sondern wollte selbst diese Umgestaltung aktiv fördern. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR vorgelegten Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es jetzt: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und: „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Trotz der von der SED seit 1960 gelegentlich erklärten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen), war in grundsätzlichen Fragen von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten. Ulbricht selbst hat diese Befürchtungen teilweise bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag hieß es noch, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED erst im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Okt. 1962 inhaltlich ganz der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht am 2. 12. 1962 in Cottbus von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ erfordere. Da aber seit Anfang der 60er Jahre als „Hauptinhalt der nationalen Frage“ die „Entmachtung der westdeutschen Militaristen und Monopolkapitalisten“ bezeichnet wurde, hat die SED nie deutlich gemacht, in welchen Punkten sie zu Kompromissen bereit sei. VII. Der VI. Parteitag --- innere Konsolidierung der DDR vor Wiedervereinigung Entgegen der Meinung einiger westlicher Beobachter bedeutete der VI. Parteitag der SED vom 15. bis 21. 1. 1963 eine Korrektur ihrer bisherigen D. Es gab deutliche Anzeichen, die für eine verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems sprachen. Dies bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin eher offensiven D. Die Proklamation des Neuen Ökonomischen Systems, die verstärkten Bemühungen in den folgenden Jahren, die Herausbildung eines eigenen DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der Bundesrepublik sind Kennzeichen einer vorsichtigen Umorientierung der D. der SED. So sah sie nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Andererseits hieß es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, „Neues Deutschland“ vom 25. 1. 1963, Sonderbeilage). Damit wurden als „günstige Voraussetzungen“ für den gesellschaftlichen Fortschritt in der DDR Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der Bundesrepublik angesehen. Die Möglichkeit einer solchen Änderung wurde etwa seit 1966 von der SED wesentlich skeptischer beurteilt als in früheren Jahren. Da die Bundesrepublik gegenwärtig die gesellschaftliche Periode des „staatsmonopolistischen Kapitalismus“ durchlaufe und in dieser Epoche das Eintreten zyklischer Krisen nicht mehr mit derselben Zwangsläufigkeit erfolge, schienen die Hoffnungen der SED auf eine Mobilisierung der westdeutschen Arbeiterschaft geringer geworden zu sein. Auf dem VI. Parteitag wurde die These von der einheitlichen „gesamtdeutschen Arbeiterklasse“, deren anerkannte Avantgarde die SED sei, vollständig aufgegeben. Eine indirekte Begründung findet sich im Rechenschaftsbericht des ZK, in dem es heißt, daß die „langanhaltende Nachkriegskonjunktur es der westdeutschen Großbourgeoisie gestattete, Teile der Arbeiterklasse, des Kleinbürgertums und der Intelligenz ökonomisch zu korrumpieren und eine starke Arbeiteraristokratie entstehen zu lassen“. Dadurch seien bei der westdeutschen Bevölkerung „Illusionen“ über den „Charakter der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ entstanden. Auch in anderer Weise hatte sich der Schwerpunkt [S. 206]der Argumentation der SED verschoben. Nachdem Chruschtschow auf dem VI. Parteitag den Abschluß eines Friedensvertrages aufgrund der Existenz der Mauer in Berlin als nicht mehr dringend notwendig bezeichnet hatte, fehlte diese Forderung auch in Ulbrichts Parteitagsrede. Er forderte stattdessen ein „Abkommen der Vernunft und des guten Willens“, das von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ ausgehen und folgende Punkte enthalten sollte: 1. Respektierung der Existenz des anderen deutschen Staates und seiner politischen und gesellschaftlichen Ordnung. Feierlicher Verzicht auf Gewaltanwendung in jeder Form; 2. Respektierung, Fixierung und Festigung der bestehenden deutschen Grenzen; 3. Verzicht auf Erprobung, Besitz, Herstellung und Erwerb von Kernwaffen und der Verfügung über sie; 4. Verhandlungen über Abrüstung in „beiden deutschen Staaten“; 5. Gegenseitige Anerkennung von Reisepässen und Staatsbürgerschaft der DDR und BRD als Voraussetzung für eine Normalisierung des Reiseverkehrs; 6. „Herstellung normaler, sportlicher und kultureller Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten“, Einstellung der Tätigkeit des Alliierten Reisebüros (Allied Travel Board) in West-Berlin; 7. Abschluß eines Handelsvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. VIII. Abrüstung und Selbstbestimmungsrecht in der Deutschlandpolitik der SED Zwei Problemkreise standen im Jahre 1963 im Mittelpunkt der Propaganda: Abrüstung und Selbstbestimmungsrecht. Schon 1957 hatte die SED den Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa unterstützt. Wäre hierüber ein Abkommen zustandegekommen, hätte dies die Unterschrift auch der DDR unter einen völkerrechtlich gültigen Vertrag erfordert. Dies hätte der internationalen Anerkennung der DDR entscheidend genützt. Daß die Abrüstungspolitik der SED eine deutschlandpolitische Funktion hatte, zeigten auch die Passagen des Konföderationsplanes Grotewohls vom 27. 7. 1957, in denen ein Verbot der Lagerung und Herstellung von Atom-Waffen auf deutschem Boden gefordert, das Ausscheiden von Bundesrepublik und DDR aus NATO und Warschauer Pakt und „gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die Vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“ vorgeschlagen wurden. Auch andere Aktionen der DDR in der Abrüstungsfrage hatten stets eine gesamtdeutsche Stoßrichtung. In der Denkschrift der Regierung der DDR an die XV. Tagung der UN-Vollversammlung vom 15. 9. 1960 wurden z. B. der Bundesrepublik Deutschland „totale Militarisierung und atomare Aufrüstung“ vorgeworfen. „Schnellste Abrüstungsmaßnahmen“ in ganz Deutschland sollten deshalb die „Herstellung der Neutralität der beiden deutschen Staaten ermöglichen“ und die „Verständigung der beiden deutschen Staaten über ihre Wiedervereinigung“ fördern. Auch der Beitritt der DDR zum Kernwaffenteststopp-Abkommen von Moskau (8. 8. 1963), der Entwurf eines Vertrages zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ vom 6. 1. 1964 und die Erklärung der

Deutschlandpolitik der SED (1975) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1979 Nation und nationale Frage: 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge Die…

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Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (1975)

Siehe auch: Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft: 1963 1965 1966 1969 Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL): 1979 1985 Das SKL. ist als zentrales Organ des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft für die Versorgung der Land-, Forst- und Gartenbauwirtschaft mit technischen und agrochemischen Produktionsmitteln zuständig. Seine Aufgaben sind: 1. Erarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne für die landtechnische Versorgung; 2. Entwicklung und Vervollkommnung der Maschinensysteme, Stallausrüstungen und Agrochemikalien; 3. Vermittlung der agrartechnischen Ansprüche an die Industrie zur Entwicklung neuer Techniken; 4. Prüfung neu entwickelter Techniken auf ihre Tauglichkeit unter praktischen Einsatzbedingungen; die Gestaltung der Warenbeziehungen zwischen Industrie und Außenhandel einerseits sowie Land- und Forstwirtschaft andererseits; 5. Organisation der einheitlichen Leitung und Planung der materiell-technischen Versorgung der Betriebe; 6. Durchsetzung der Agrarpolitik der DDR zur Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in die Landwirtschaft durch Produktionsmittellenkung; 7. Organisation des Instandsetzungswesens und Kontrolle der ordnungsgemäßen Wartung und Pflege; 8. Ausbildung des Fachpersonals. Zur Durchführung dieser Aufgaben stehen dem SKL. zahl- und umfangreiche Einrichtungen zur Verfügung: 1. Zentrale Einrichtungen zur Entwicklung, Prüfung, Organisation und Ausbildung: das wissenschaftlich-technische Zentrum in Schlieben, ein Institut für landtechnisches Instandhaltungswesen, die Zentrale Prüfstelle in Potsdam-Bornim mit 14 Außenstellen, das Organisations- und Rechenzentrum in Neuenhagen (außerdem enge Zusammenarbeit mit dem Komplexinstitut für Technologie, Technik und Bau der AdL), Ingenieur- und Spezialschulen für Landtechnik, Agrochemie und Pflanzenschutz (Halle). 2. VEB Meliorationsmechanisierung. 3. VVB Landtechnische Instandsetzung. Diesen sind 25 Landtechnische Instandsetzungswerke (LIW) mit 3.630 Beschäftigten angeschlossen (Stand 1974). Die Aufgabe dieser Werke besteht in der Reparatur von bestimmten Baugruppen der Landmaschinen bzw. -technik (Motoren, Getriebe, Hydraulik etc). 4. VEB Ausrüstungskombinate für Stalltechnik, eingerichtet zur Versorgung der VEB Landtechnischer Anlagenbau bei den Bezirken; gegenwärtig bestehen ein Ausrüstungskombinat für Rinderanlagen in Nauen und ein Ausrüstungskombinat für Geflügelanlagen in Perleberg mit eigenen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. 5. Bezirkskomitees für Landtechnik und materiell-technische Versorgung mit folgenden Einrichtungen: VEB Handelskombinate mit angeschlossenen Handels- und Versorgungsbetrieben, VEB Landtechnischer Anlagenbau zur Ausrüstung von Stallgebäuden, Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL). Die KfL sind aus den MAS bzw. MTS/RTS entwickelt worden. 1974 bestanden 153 Betriebe mit ca. 17.720 Schlossern. Die KfL spezialisieren sich zunehmend auf die Reparatur einer einzelnen Maschinenart (Traktoren, Mähdrescher, Futter- oder Kartoffelerntemaschinen, Anhänger etc.). Häufig ist die Reparatur auf nur einen Maschinentyp spezialisiert (Traktoren vom Typ Z T 300 in Zerbst, Lkw Typ W 50 in Schwerin, Mähdrescher E 512 in Strasburg oder Oschersleben). Die Produktionsleistung der dem SKL unterstellten Betriebe betrug 1973 im Anlagenbau ca. 1,05 Mrd. Mark und im Instandhaltungsdienst ca. 1,4 Mrd. Mark. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 818 Staatliches Komitee für Körperkultur und Sport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Komitee für Meliorationen

Siehe auch: Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft: 1963 1965 1966 1969 Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL): 1979 1985 Das SKL. ist als zentrales Organ des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft für die Versorgung der Land-, Forst- und Gartenbauwirtschaft mit technischen und agrochemischen Produktionsmitteln zuständig. Seine Aufgaben sind: 1. Erarbeitung der…

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Buchhandel (1975)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 178]Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortimentsbuchhandel; 1969 wurden über 80 v. H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im allgemeinen sowie ihre wirtschafts- und kulturpolitische Entwicklung im besonderen wider. Am 15. 9. 1945 erließ die SMAD den Befehl über die „Vernichtung faschistischer Literatur zur schnellen Ausmerzung der nazistischen Ideen und des Militarismus“. Diese Maßnahmen verliefen nicht reibungslos und zogen sich mehrere Jahre hin. Der Neuaufbau des Bucheinzelhandels erfolgte nicht nur auf der Grundlage kommerzieller Privatunternehmen, sondern es trat von Anfang an ein auf gesellschaftlichem Eigentum beruhender B. in Erscheinung. Die Gründung dieser Buchhandlungen erfolgte zunächst örtlich durch die KPD und SPD, ab 1946 durch die SED, durch gesellschaftliche Organisationen und kommunale Verwaltungen. Um die Leitung der Volks-Buchhandlungen nach einheitlichen Prinzipien auszurichten, wurden 1947 in den 5 Ländern der SBZ B.-Gesellschaften gegründet. Am 25. 5. 1947 erließ die Deutsche Verwaltung für Volksbildung eine „Richtlinie für die Neuzulassung, Führung und Übernahme buchhändlerischer Betriebe“, die den B., ausgehend von dessen kulturpolitischer Bedeutung, in den in der SBZ in Angriff genommenen gesellschaftlichen Transformationsprozeß einbezog. Aus dem „Hauptmeßplatz“ des deutschen B., Leipzig, war bereits im 19. Jh. der „Hauptkommissionsplatz“, der sog. Leipziger Platz, geworden; an diese Traditionen knüpfte man nach 1945 wieder an. 1946 erhielt der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig von der SMAD eine Lizenz und durfte seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Nach der Gründung von Verlagen und Buchhandlungen auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums war es folgerichtig, einen Zwischenbuchhandelsbetrieb auf gleicher Grundlage zu schaffen. So entstand 1946 der LKG Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel GmbH, der als Verleger- und Sortimenterkommissionär eine entscheidende Rolle beim Aufbau des Volksbuchhandels spielte. Bereits 1952 lieferte der LKG Dreiviertel der gesamten Verlagsproduktion der DDR aus. Wegen ihrer unterschiedlichen Wirksamkeit wurden am 1. 9. 1952 die Buchhandelsgesellschaften der Länder aufgelöst und die 322 Volksbuchhandlungen direkt dem LKG unterstellt, in dem eine Hauptabteilung Volksbuchhandel eingerichtet wurde. Am 1. 1. 1954 wurde die Zentrale Verwaltung des Volksbuchhandels in Leipzig gegründet, wodurch der Volksbuchhandel ein juristisch selbständiger Betrieb wurde, dem alle Volksbuchhandlungen, ausgenommen die Berliner, angehörten. Der Aufbau eines leistungsfähigen B. war mit der Entwicklung neuer Vertriebsformen verbunden. So ging der Volks-B. Anfang der 50er Jahre dazu über, nach dem Vorbild des Literaturobmanns in der KPD der Weimarer Republik in Betrieben und Institutionen arbeitende Werktätige als ehrenamtliche Vertriebsmitarbeiter zu gewinnen (1971: 13.000), die direkt am Arbeitsplatz Bücher verkaufen und 10 v. H. des Erlöses erhalten. Vor allem um den Buchvertrieb auf dem Lande zu gewährleisten, wurde ein Netz von Agenturen aufgebaut (1969: 5.000). Die Volksbuchhandlungen schlossen zu diesem Zweck mit den Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Handels, aber auch mit Einzelhändlern, Agenturverträge ab. Diese Verkaufsstellen beziehen von der nächstliegenden Volksbuchhandlung Bücher und erhalten einen Rabatt von 15 v. H. Als Einrichtung des Volks-B. wurde am 21. 10. 1949 ein zentraler Versand-B., das Buchhaus Leipzig, geschaffen. Weitere Formen der Literaturpropaganda und des Literaturvertriebs sind die „Woche des Buches“, Buchausstellungen und die Buchbasare, auf denen sich Leser und Autoren begegnen. Nachdem das umfangreiche Verlagsangebot von der Lagerhaltung her die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Buchhändler überstieg und die 3. Parteikonferenz der SED (1956) im Rahmen der Bündnispolitik die verstärkte Einbeziehung der Einzelhändler in den Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde am 1. 3. 1957 der erste Kommissionsvertrag zwischen der LKG und einem privaten Buchhändler geschlossen. Der LKG übernahm die Warenbestände, erstattete die fixen Kosten und gewährte eine Provision, die bei Übererfüllung des Verkaufs-Planes ein höheres Einkommen sicherte. Der private Buchhändler war damit in die staatliche Planung einbezogen. Für sie erwies es sich in den folgenden Jahren als attraktiver auch im B. — wie in anderen Bereichen des Handels — Verträge direkt mit dem Volks-B. und nicht mit dem Großhandel abzuschließen. Von 1960 bis 1964 wechselten alle Kommissionshandelspartner der LKG zum Volks-B. über, da die örtliche Zusammenarbeit günstigere Voraussetzungen bot. 1969 bestanden ca. 100 Kommissions-B. Eine weitere Organisationsform im B. entwickelte sich 1959, als die erste private B. mit staatlicher Beteiligung zu arbeiten begann; Ende 1969 existierten nur noch 1200 private Betriebe im B. Unter Rückgriff auf sowjetische Erfahrungen wurde 1969 in einer LPG die erste gesellschaftliche Buchverkaufsstelle eingerichtet. 1971 bestanden in den Schwerpunkten von Industrie und Landwirtschaft sowie in schulischen Einrichtungen bereits über 40 gesellschaftliche Buchverkaufsstellen, die meistens von ehrenamtlichen Vertriebsmitarbeitern geführt werden. Dem gesellschaftlichen Literaturvertrieb — mit diesem Begriff werden seit 1969 die Vertriebsmitarbeiter und die gesellschaftlichen Buchverkaufsstellen zusammenfassend bezeichnet — gilt gegenwärtig die besondere Aufmerksamkeit des Volks-B. Der Volks-B. im engeren Sinne umfaßt dagegen 1969 - 775 Volksbuchhandlungen mit 6.000 Beschäftigten. Seine heute gültige Struktur erhielt der Buchvertrieb durch den Beschluß des Ministerrates vom 21. 12. 1962, ab 1. 1. 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur zu bilden, und zwar [S. 179]„zur Herstellung einer einheitlichen politisch-ideologischen und ökonomischen staatlichen Leitung des Verlagswesens und des Groß- und Einzelbuchhandels“. Die Aufgaben, Rechtsstellung, Arbeitsweise, Planung und Finanzierung des Volks-B. wurden nach Bildung der Hauptverwaltung im August 1964 durch das neue „Statut des Volksbuchhandels“ geregelt, das vom Minister für Kultur erlassen wurde. Ihm zufolge gehören dem Volks-B. die 14 Zweigstellen in den Bezirken und die Zweigstelle Berliner Buchhandels-Gesellschaft sowie das Buchhaus Leipzig und das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig an. Die bisherigen Bezirksbetriebe und die zentralen Einrichtungen waren damit nicht mehr wie bislang selbständige Betriebe, sondern als Zweigstellen Teil des Gesamtbetriebes Volks-B. Nachdem sich 1963 im Buchgroß- und Bucheinzelhandel die Bestände bei insgesamt steigendem Umsatz vergrößerten, andererseits bei zahlreichen Titeln das Angebot nicht ausreichte, wurde seit 1964 systematisch die Buchmarktforschung aufgebaut. Im LKG wurde die Abteilung Buchmarktforschung gebildet, die für den gesamten Wirtschaftszweig tätig ist. Außerdem schuf der Volks-B. Testbuchhandlungen, die auf bestimmten Literaturgebieten die Erfahrungen des Buchvertriebs systematisch sammeln und den Verlagen als Berater zur Verfügung stehen. Im Jahre 1964 wurde die 1961 begonnene Spezialisierung des Volks-B. abgeschlossen, die das Handelsnetz heute nach 4 Kategorien gliedert: Spezialbuchhandlungen (z. B. für Fremdsprachen, Pädagogik etc.), allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit Spezialabteilungen, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit erweitertem Fachbuchsortiment, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen. Beim Aufbau des Verlagswesens und des B. waren eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entstanden, die durch die am 1. 7. 1969 vom Ministerium für Kultur erlassene „Ordnung für den Literaturvertrieb“ zusammengefaßt und aktualisiert wurden. Die Anordnung des Ministers für Kultur vom 8. 4. 1970 regelt den Antiquariats-B., der überwiegend in den Händen des der Zentralen Leitung des Volks-B. unterstehenden Zentralantiquariats der DDR in Leipzig liegt, aber auch privat und auf der Basis von Kommissionsverträgen betrieben wird. Für die Antiquariatsangebote steht der Deutschen Staatsbibliothek Berlin, dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, der Deutschen Bücherei Leipzig und der Deutschen Militärbibliothek ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge zu. Im Antiquariats-B. werden auch wissenschaftliche und bibliophile Nachdrucke (Reprints) vertrieben. Der Wirtschaftszweig Verlagswesen und Buchhandel verfügt über ein geschlossenes Aus- und Weiterbildungssystem. Die Lehrausbildung erfolgt an der zentralen Betriebsberufsschule des Volksbuchhandels in Leipzig (bis Ende 1971 Deutsche Buchhändler-Lehranstalt); die Facharbeiterprüfung wird nach zwei Jahren vor der Prüfungskommission des jeweiligen Bezirks abgenommen. Für die Qualifizierung stehen je eine Bildungsstätte in Ost-Berlin und Leipzig sowie das Schulungszentrum der Zentralen Leitung des Volks-B. in Leipzig zur Verfügung. Die seit 1957 bestehende Fachschule für Buchhändler in Leipzig bildet mittlere Leitungskader im Verlagswesen und B. im Direkt- (3 Jahre) und Fernstudium (4 Jahre) aus und führt für ihre Absolventen Weiterbildungskurse durch. Das Institut für Verlagswesen und Buchhandel nahm 1968 seine Lehrtätigkeit auf und ist für die Ausbildung von Führungskräften zuständig. Der Börsenverein für den Deutschen Buchhandel in Leipzig gibt die Zeitschriften „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ und „Nationalbibliographie“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 178–179 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchhandlungen, Pädagogische

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 178]Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortimentsbuchhandel; 1969 wurden über 80 v. H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung…

DDR A-Z 1975

Kreis (1975)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als den Erfordernissen einer zu errichtenden sozialistischen Gesellschaftsordnung nicht entsprechend angesehen. Gebildet wurden 194 Land-K., von denen heute noch 191 bestehen, und 22 Stadt-K. (sog. kreisfreie Städte), ihre Zahl hat sich mittlerweile auf 27 erhöht. Die gegenwärtige Struktur, die Aufgaben und Arbeitsweise der staatlichen Organe im K. finden ihre Regelung vor allem in der Verfassung von 1968 (Art. 81 ff.) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom Juli 1973. Örtliche Volksvertretungen sind im Land-K. der Kreistag, im Stadt-K. die Stadtverordnetenversammlung. Große Stadt-K. wie Leipzig, Dresden, Magdeburg, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Halle untergliedern sich in Stadtbezirke, ihre Volksvertretungen heißen Stadtbezirksversammlungen. Die Volksvertretung des K. entscheidet eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. In Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Ihre Beschlüsse sind für nachgeordnete Volksvertretungen (in der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde) verbindlich in gleicher Weise gelten für den Kreistag (bzw. der Stadtverordnetenversammlung) die Beschlüsse des Bezirkstags als bindend. Die Volksvertretung des K. wählt als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ; er leitet im Auftrag des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung den staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbau im K. [S. 478]auf der Grundlage der Beschlüsse seiner Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane. Er ist der Volksvertretung des K. und dem ihm übergeordneten Rat des Bezirkes verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Rat des K. hat die nachgeordneten Räte in der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen und zu kontrollieren. Er muß die nachgeordneten Räte in die Vorbereitung von Entscheidungen, die Auswirkungen auf deren Verantwortungsbereiche haben, einbeziehen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Rat des K. Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung von Grundfragen des Tätigkeitsbereiches geleitet. Die Fachorgane unterstehen ihrem Rat und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Die Räte der Land-K. sind wie folgt zusammengesetzt: 1. Vors, des Rates, 2. Erster Stellv. des Vors, des Rates, 3. Stellv. des Vors, des Rates, 4. Stellv. des Vors, des Rates und Vors, der K.-Plankommission, 5. Stellv. des Vors, des Rates und Produktionsleiter für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 6. Stellv. des Vors, des Rates für Inneres, 7. Sekretär des Rates, 8. Mitglied des Rates für Finanzen und Preise, 9. … für Wohnungspolitik, 10. … für Arbeit, 11. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 12. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 13. … für Kultur, 14. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 15. Kreisbaudirektor, 16. Kreisschulrat, 17. Kreisarzt. Die Räte der Stadt-K. setzen sich zusammen aus: 1. Oberbürgermeister und Vors, des Rates der Stadt, 2. Erster Stellv. des Oberbürgermeisters, 3. Stellv. des Oberbürgermeisters und Vors, der Stadtplankommission, 4. Stellv. des Oberbürgermeisters für Inneres, 5. Stellv. des Oberbürgermeisters für Handel und Versorgung, 6. Sekretär des Rates, 7. Mitglied des Rates für Finanzen und Preise, 8. Stadtbaudirektor, 9. Mitglied des Rates für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 10. … für Arbeit, 11. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 12. … für Verkehrs- und Nachrichtenwesen, 13. … für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 14. … für Kultur, 15. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 16. Stadtschulrat, 17. Kreisarzt. In den Stadt-K. mit Stadtbezirken (in Städten über 200.000 Einwohnern) setzt sich der Rat des Stadtbezirks zusammen aus: 1. Stadtbezirksbürgermeister und Vors, des Rates des Stadtbezirkes, 2. Erster Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters, 3. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Planung, 4. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Inneres, 5. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Handel und Versorgung, 6. Sekretär des Rates, 7. Stadtbezirksrat für Finanzen und Preise, 8. … für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 9. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 10. Stadtbezirksschulrat, 11. Stadtbezirksrat für Kultur, 12. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 13. Stadtbezirksbaudirektor, 14. Stadtbezirksarzt. Abweichungen von der Zusammensetzung der Räte in Land-K., Stadt-K. und Stadtbezirken und der Zahl ihrer Mitglieder bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes. Die Volksvertretung des K. bildet zur Durchführung ihrer Aufgaben für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. Mitglieder der Kommissionen sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sowie von der Volksvertretung des K. berufene Bürger; mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Abgeordnete oder Nachfolgekandidaten sein. Zur Durchführung bestimmter Aufgaben können Aktivs gebildet werden. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretung zu organisieren. Die Volksvertretung des K. und ihre Organe sollen als arbeitende Körperschaften die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Folgende Kompetenzbereiche sind ihnen im K. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens, 2. Arbeitskräftelenkung und -planung, 3. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 4. Preisbildung und -kontrolle, 5. örtlich geleitete Industrie, Handel, Versorgung und Dienstleistungen, 6. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 7. Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Verkehr, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit, Ordnung, Zivilverteidigung. Von besonderer Bedeutung für den K. ist die Leitung der Entwicklung der Landwirtschaft. Die Volksvertretung und der Rat des K. sind für die staatliche Leitung und Planung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft im K. verantwortlich. Bei der Vorbereitung und Durchführung diesbezüglicher Entscheidungen wirkt der Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des K. als kollektives Beratungsorgan des Rates des K. unterstützend mit. Die spezifische Rolle des K. im Staatsaufbau der DDR ergibt sich aus seiner Stellung zwischen den Bezirken einerseits und Städten und Gemeinden andererseits. Für den Bezirk ist der K. das Verbindungsglied, über das gesellschaftliche Prozesse in den Kommunen gesteuert werden können; Städte und Gemeinden können über den K. jene Interessen durchsetzen, die aus eigenen Mitteln nicht realisierbar sind, so z. B. Theater, Naherholungszentren etc. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 477–478 Kredit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisgericht

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als…

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Strafvollzug (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit dem 1. 7. 1968 regelt sich der St. nach dem „Gesetz über den Vollzug von Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz — SVWG)“ vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109). Danach sollen die Strafgefangenen durch eine den Besonderheiten der einzelnen Straftaten und deren Strafzweck entsprechende, nach ihrer Tat, Persönlichkeit und Strafdauer differenzierte Ordnung, kollektive gesellschaftlich nützliche Arbeit, staatsbürgerliche Erziehung und Bildung sowie durch berufliche und allgemeinbildende Förderungsmaßnahmen zu gewissenhafter Beachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und gesellschaftlich verantwortungsbewußter Gestaltung ihres Lebens erzogen werden. Alle arbeitsfähigen Strafgefangenen sind zur Arbeitsleistung verpflichtet. Besondere Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sind für jugendliche Strafgefangene vorgesehen. Die Aufsicht über den St. wird, wie dies bereits das Staatsanwaltschaftsgesetz vorsieht, der Staatsanwaltschaft übertragen. Oberstes Vollzugsorgan ist die im Ministerium des Innern bestehende „Verwaltung St“. Ihr unterstehen die verschiedenen St.-Einrichtungen: St.-Anstalten, St.-Kommandos, Jugendstrafanstalten, Arbeitserziehungskommandos, Jugendhäuser, Haftkrankenhäuser, St.-, Strafhaft-, Jugendhaft-, Arbeitserziehungsabteilungen und Militärstrafarrestabteilungen. Neben den großen St.-Anstalten für Männer (Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Leipzig, Naumburg, Torgau, Waldheim) und Frauen (Berlin, Görlitz, Halle, Stollberg-Hoheneck) gibt es z. Z. ca. 30 St.-Kommandos, früher Haftarbeitslager genannt, und etwa 10 Arbeitserziehungskommandos, die für den Vollzug der wegen asozialen [S. 853]Verhaltens ausgesprochenen Strafe der Arbeitserziehung bestimmt sind, sowie die Jugendstrafanstalten Dessau, Gräfentonna, Ichtershausen und Luckau, in der die zu Freiheitsstrafen verurteilten Jugendlichen untergebracht werden. Haftstrafen, Verurteilungen zu Jugendhaus oder zu Jugendhaft sind in jeweils gesonderten Vollzugsarten zu vollziehen, ebenso der Vollzug des Strafarrests gegen Militärpersonen (Strafensystem). Die bereits mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 eingeführte Differenzierung des St. in drei Kategorien wird im SVWG beibehalten. Es gibt die „strenge“, „allgemeine“ und „erleichterte Vollzugsart“. Die Einweisung erfolgt durch die Vollzugsorgane. Dabei sieht §~14 vor, daß „zur Bestimmung eines individuellen Erziehungsprogramms“ ein nicht näher beschriebenes „Aufnahmeverfahren“ durchgeführt werden kann. Die Vollzugsarten unterscheiden sich nach der Art der Unterbringung der Strafgefangenen, ihrer Beaufsichtigung und Bewegungsfreiheit, den Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, unterschiedlichen Vergütungen für Arbeitsleistungen und unterschiedlicher Behandlung beim Umfang der persönlichen Verbindung mit der Außenwelt. Es sind einzuweisen: in die allgemeine Vollzugsart: wegen Verbrechens mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe bestrafte Verurteilte; in die strenge Vollzugsart: wegen eines Verbrechens mit mehr als 2 Jahren Verurteilte, wegen eines Verbrechens bis zu 2 Jahren Verurteilte, die wegen einer vorsätzlichen Straftat mit Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr oder mit Arbeitserziehung vorbestraft sind, und wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte, die mindestens zweimal mit Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung vorbestraft sind; in die erleichterte Vollzugsart: wegen eines fahrlässigen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte und alle Verurteilten mit Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten, die nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorbestraft sind. Innerhalb der strengen Vollzugsart sind bereits zweimal wegen Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das Eigentum, die Sicherheit und die staatliche Ordnung Vorbestrafte sowie die nach den speziellen Rückfallbestimmungen Verurteilten getrennt von den übrigen Gefangenen unterzubringen. Alle arbeitsfähigen Strafgefangenen müssen in volkseigenen Betrieben, die in den großen St.-Anstalten Zweigbetriebe unterhalten, produktive Arbeit leisten. Die meisten der in den St.-Kommandos und Arbeitserziehungskommandos untergebrachten Strafgefangenen arbeiten im Bergbau, in Hütten- und Stahlwerken und Ziegeleien. Die zur Arbeit eingesetzten Strafgefangenen werden „differenziert nach Vollzugsarten“ und entsprechend der „Erfüllung von Leistungskennziffern“ für ihre Arbeitsleistung durch die St.-Einrichtung vergütet (AO über die Vergütung der Arbeitsleistung und die Programmierung Strafgefangener sowie die Zahlung von Unterhalt an Unterhaltsberechtigte der Strafgefangenen vom 6. 4. 1972 — GBl. II, S. 340). Nach §~2 dieser Anordnung wird die Vergütung „von dem Betrag abgeleitet, den Werktätige als Nettolohn für die gleiche Arbeit erhalten würden“. Sie erfolgt monatlich nach Abrechnung der Arbeitsleistung der Strafgefangenen. Außerdem können als Anerkennung für hohe Arbeitsleistungen Prämien gezahlt werden. Vergütung und Prämien stehen den Gefangenen zur Ansammlung einer Rücklage zum Einkauf von Lebensmitteln, die die Häftlinge wegen der schlechten und unzureichenden Verpflegung dringend benötigen, und sonstigen Gegenständen des persönlichen Bedarfs sowie zum Bezug von Tageszeitungen und zur Abzahlung finanzieller Verpflichtungen zur Verfügung. Neben vorgesehenen Maßnahmen zur fachlichen Aus- und Weiterbildung sind gesellschaftliche Kräfte in den St. einzubeziehen; dadurch sollen vor allem die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die kulturelle Arbeit, die allgemeine und berufliche Qualifizierung unterstützt werden. Außer dieser politischen Schulung werden Kurse zur Weiterbildung besonders für diejenigen Gefangenen durchgeführt, die den Abschluß der 8. Schulklasse nicht erreicht haben. Das Gesetz sieht Anerkennung für Strafgefangene und Disziplinarmaßnahmen vor. Für vorbildliche Arbeitserfüllung und Arbeitsdisziplin und andere hervorragende Ergebnisse können Anerkennungen erfolgen: Ausspruch eines Lobes, Gewährung von Vergünstigungen, Streichung früher ausgesprochener Disziplinarmaßnahmen, Prämiierung, Überweisung in eine leichtere Vollzugsart. Disziplinarmaßnahmen, die bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und sonstigen Verhaltensregeln in der St.-Einrichtung angeordnet werden können, sind: Ausspruch einer Mißbilligung, Einschränkung oder Entzug von Vergünstigungen, Arrest, Überweisung in eine strengere Vollzugsart. Der Arrest kann Freizeit-, Einzel- oder strenger Einzelarrest sein. Er ist nur gegenüber erwachsenen Strafgefangenen zulässig und darf höchstens 21 Tage betragen. Gegen gefährliche Strafgefangene sind Sicherungsmaßnahmen zulässig: Absonderung in Einzelhaft, Entzug von Einrichtungs- oder sonstigen Gegenständen (mit Ausnahme des Entzuges der Beleuchtung), Anwendung körperlicher Gewalt mit oder ohne Hilfsmittel, Anwendung der Schußwaffe entsprechend den Schußwaffengebrauchsbestimmungen. Zahlreiche Berichte entlassener gefangener Häftlinge über oft aus geringfügigem Anlaß erfolgte erhebliche Mißhandlungen Strafgefangener durch Angehörige des Wachpersonals zeigen, daß körperliche Gewalt keineswegs nur in Ausnahmefällen gegegenüber „gefährlichen Strafgefangenen“ angewendet wird. Das SVWG stellt einen Katalog der Pflichten und Rechte der Strafgefangenen auf. Sie sind u. a. verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten und an den staatsbürgerlichen Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sowie am Unterricht zur Vervollkommnung der Allgemeinbildung teilzunehmen. Es werden ihnen u. a. angemessene Verpflegung, Unterbringung und Ausstattung und eine „nach den Grund[S. 854]sätzen des Leistungsprinzips und nach der Vollzugsart differenzierte Vergütung für die geleistete Arbeit“ gewährt. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft soll auf Wunsch religiöse Betätigung „in angemessener Form“ ermöglicht werden. Beschwerden von Strafgefangenen sind an den Leiter der St.-Einrichtung zu richten. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, ist sie dem obersten Vollzugsorgan zur Entscheidung vorzulegen. Der Staatsanwalt ist über die Beschwerden zu informieren, hat aber entgegen §~30 Abs.~2 Staatsanwaltsgesetz darüber nicht mehr zu entscheiden. Besondere Bestimmungen gelten für den St. an Jugendlichen. In den Jugendstrafanstalten ist die Erfüllung der Berufsschulpflicht zu gewährleisten. Die Jugendlichen sind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Jugendliche, die während des St. das 18. Lebensjahr vollenden, verbleiben in der Jugendstrafanstalt, es sei denn, sie üben einen schädlichen Einfluß auf Mitgefangene aus. Vollzug in einer Jugendstrafanstalt ist auch bei einem Verurteilten möglich, der zur Tatzeit bereits 18, aber noch nicht 21 Jahre alt war, wenn seine Persönlichkeitsentwicklung erhebliche Erziehungs- oder Bildungsmängel aufweist. Jeweils besonders geregelt ist der St. in den Jugendhäusern und der Vollzug der Jugendhaft. Jugendliche Strafgefangene, die ihre Oberschulpflicht erfüllen, können Vergütung in Form eines monatlichen Taschengeldes erhalten (§~2 der Anordnung vom 6. 4. 1972). Unterhaltsberechtigte der arbeitenden Strafgefangenen erhalten monatlichen Unterhalt, der „im Interesse der weitgehenden Verhinderung von Folgen der Bestrafung für die Unterhaltsberechtigten“ unabhängig von der Höhe der Vergütung des unterhaltsverpflichteten Strafgefangenen gewährt wird (§~5 der AO vom 6. 4. 1972). Die Höhe des Unterhalts ist abhängig von der monatlichen Arbeitsleistung des Strafgefangenen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Bemessungsgrundlage ist der Betrag, den ein unterhaltspflichtiger Werktätiger bei der gleichen Arbeit zahlen müßte. Der Resozialisierung straffällig gewordener und rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilter Personen sollen zunächst die Erziehung durch Arbeit, die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die Erziehung zu Ordnung und Disziplin und die Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen im St. dienen. Darüber hinaus schreibt das SVWG „Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben“ vor. Verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung, den Nachweis geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze, die Bereitstellung von Wohnraum sowie für die Kontrolle dej; Durchführung der Wiedereingliederung sind die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat. Zur unmittelbaren Hilfe sind ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, die den Strafentlassenen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Ämter für Arbeit und Berufsausbildung haben Arbeitsplätze bereitzustellen. Die Arbeitsaufnahme soll möglichst in der früheren Arbeitsstelle oder in solchen Betrieben, Einrichtungen und Arbeitskollektiven erfolgen, in denen die günstigsten Bedingungen für die weitere gesellschaftliche Erziehung vorhanden sind (§~63 Abs.~2 SVWG). Bei Strafentlassenen Jugendlichen ist die Weiterführung einer begonnenen Berufsausbildung zu sichern. Erforderlichenfalls soll schon vor der Entlassung der Lehrvertrag abgeschlossen werden. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Aufsicht auch über die Wiedereingliederung. Wenn sich bei Verurteilung eines bereits mit Freiheitsstrafe bestraften Täters herausstellt, „daß die erneute Straftat wesentlich durch seine Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde“, kann das erkennende Gericht besondere Maßnahmen im Urteil festlegen (§§~47,48 StGB). Es kann ein Kollektiv beauftragen, dem Verurteilten bei der Wiedereingliederung zu helfen und erzieherisch auf ihn einzuwirken; der Verurteilte kann verpflichtet werden, einen ihm zuzuweisenden Arbeitsplatz nicht zu wechseln oder sich in bestimmten Gebieten nicht aufzuhalten sowie den für seinen Aufenthalt von den staatlichen Organen erteilten Auflagen strikt nachzukommen. Alle diese Maßnahmen können für die Dauer von 1 bis zu 3 Jahren festgesetzt werden. Bei Verurteilung wegen eines Verbrechens kann auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Deutschen Volkspolizei erkannt werden (Polizeiaufsicht). Wenn sich der unter diese Maßnahmen gestellte Strafentlassene böswillig den Verpflichtungen und Auflagen entzieht, kann er nach §~238 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft werden. Durch Gesetz vom 19. 12. 1974 zur Änderung des SVWG (GBl. I, S. 607) und die 1. DB zum SVWG vom 25. 3. 1975 (GBl. I, S. 313) sind mit Wirkung vom 1. 4. 1975 die Bedingungen des St. wesentlich geändert worden. Für Rückfalltäter ist eine weitere, die verschärfte Vollzugsart, eingeführt worden. Die Neufassung des SVWG ist im GBl. I, Nr. 5, S. 109 bekanntgemacht worden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 852–854 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Straßen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit dem 1. 7. 1968 regelt sich der St. nach dem „Gesetz über den Vollzug von Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz — SVWG)“ vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109). Danach sollen die Strafgefangenen durch eine den Besonderheiten der einzelnen Straftaten und deren Strafzweck entsprechende, nach…

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Aktionseinheit der Arbeiterklasse (1975)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des Kapp-Putsches in Deutschland 1920 gilt als Erfolg der Verwirklichung der AdA. In ihrer allgemeinen Form wurde diese jedoch erst angesichts des Faschismus durch den VII.~Weltkongreß der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1935 theoretisch konzipiert. Die SED, die sich selbst als Ergebnis der auf dem Gebiet der heutigen DDR praktizierten Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten begreift, propagierte bis zu ihrem VII.~Parteitag 1967 die Herstellung der AdA. in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für dortige gesellschaftspolitische Veränderungen und setzte sich zum anderen für die Herstellung einer AdA. der DDR und der Bundesrepublik als Voraussetzung für die Normalisierung zwischen beiden deutschen Staaten ein. Auch die internationale Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau 1969 forderte die Kommunisten und anderen oppositionellen Kräfte nichtsozialistischer Staaten, besonders die Sozialdemokraten, zur Aktionseinheit auf. Mit der AdA., die eine wichtige Rolle in der gegenwärtigen Politik kommunistischer Parteien Westeuropas spielt, ist nicht der Begriff der „Aktionseinheit aller Kommunisten“ zu verwechseln, den die SED und andere eng mit der KPdSU verbündete Parteien in der internen Diskussion der kommunistischen Weltbewegung verwenden, wenn sie an abweichlerische Parteien appellieren, ihre Positionen zugunsten der Wiederherstellung größerer Geschlossenheit im Weltkommunismus — zumindest zeitweilig für die gemeinsame Durchführung einzelner Aktionen — zurückzustellen. Bündnispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 25 Aktien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktiv

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des…

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Amt für Preise (1975)

Siehe auch das Jahr 1969 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl.~II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. hat zu gewährleisten, daß die Beschlüsse des ZK der SED und des Ministerrates sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer in der Preispolitik durchgesetzt werden. Im einzelnen soll es bei der Preisgestaltung sowohl die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates unterstützen als auch sicherstellen, daß die Preise zur Stärkung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Verbesserung des Material- und Arbeitsmitteleinsatzes, zur Senkung der Kosten und zur verbesserten Qualität der Erzeugnisse beitragen. Zudem sollen alle Konsumgüterpreise grundsätzlich stabil bleiben. Zur Realisierung dieser Aufgaben führt das AfP. eine planmäßige Preisbildung und eine umfangreiche Preiskontrolle durch, daneben erarbeitet es laufende Analysen bezüglich der Wirksamkeit der Preise. Neben dem Erlaß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie (GBl.~II, 1972, S. 741 ff.) bestätigt es spezielle Kalkulationsrichtlinien und Kalkulationsnormative. Gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen setzt es die Gewinnormative fest und bestätigt die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung sowie die Gemeinkostennormative. Weiterhin bestätigt das AfP. die Preise für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse. Unterstützt wird das AfP. durch den Zentralen Preisbeirat, der auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise Entscheidungen sachkundig vorbereitet. Bis 1965 lag die Planung und Überwachung der Preise in der Zuständigkeit der Regierungskommission für Preise, die ebenfalls Organ des Ministerrates war. Ihr Vorsitzender war der Minister der Finanzen. 1966 wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst und die im Rahmen des NÖS modifizierten Aufgaben hinsichtlich der Preisgestaltung auf das neugebildete AfP. übertragen, dessen Leiter im Ministerrang gegenwärtig Walter Halbritter ist. Mit der Rezentralisierung ist das AfP. in seiner Rolle als entscheidende Kontrollinstanz für alle Preisbildungsprozesse aufgewertet worden: Es muß nicht nur die staatliche Preispolitik durch entsprechende Grundsatz- und Detailregelungen durchsetzen sondern auch ständig Preiskontrollen in Betrieben und Kombinaten durchführen. Dazu gehören auch die Verhängung von Ordnungsstrafen bei Preismanipulationen sowie die Erarbeitung einer jährlich dem Ministerrat vorzulegenden Analyse über die Entwicklung von Kosten. Gewinnen und Preisen. Durch seinen Einfluß auf die jeweils geltenden Gewinnnormen und die Kostenkalkulation kommt dem AfP. eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung der monetären Planungsbeziehungen zu. Da aber gerade die gegenwärtig in der DDR praktizierte außerordentlich komplizierte Preisbildung eine Unmenge an Detailinformationen aller beteiligten Wirtschaftseinheiten erfordert, dürfte das AfP. trotz seiner umfangreichen Kompetenzen allein schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit nicht in der Lage sein, die Prinzipien der Preisfestsetzung auch konsequent durchzusetzen. Allenfalls in Teilbereichen mag die Ausbreitung und Verstärkung von Preisverzerrungen oder auch Kostensteigerungen gebremst werden; eine Entwicklung der Preise zu einem echten Maßstab des volkswirtschaftlich notwendigen Aufwandes — unter den gegebenen Bedingungen der DDR — dürfte dem AfP. hingegen heute nicht möglich sein. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 29 Amt für Jugendfragen beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung

Siehe auch das Jahr 1969 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl.~II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. hat zu…

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Berufsberatung und Berufslenkung (1975)

Siehe auch: Berufsberatung: 1962 Berufsberatung und Berufslenkung: 1979 1985 Hauptziel aller berufsberatenden und berufslenkenden Maßnahmen ist die Befähigung der Jugendlichen zur bewußten Berufswahl, d. h. zu einer Berufswahl, bei der die gesellschaftlichen Erfordernisse und die persönlichen Interessen in weitgehende Übereinstimmung gebracht werden und im Falle der Diskrepanz die persönlichen Interessen gegenüber den gesellschaftlichen Erfordernissen hintangestellt werden. Wesentliche Teilziele einer solchen Erziehung zur bewußten Berufswahl sind die Erweiterung des beruflichen Gesichtskreises der Schüler durch exakte Informationen über die Entwicklungstendenzen in den wichtigsten Berufsgruppen und Wissenschaften, die möglichst frühzeitige Erkenntnis und Entwicklung der beruflichen und wissenschaftlichen Neigungen und Eignungen der Schüler sowie die Ausprägung einer sozialistischen Arbeitseinstellung als wesentliche Voraussetzung für eine solche Berufsentscheidung, die den volkswirtschaftlichen Erfordernissen und auch den Fähigkeiten und Neigungen der Schüler entspricht. Ferner soll damit die Befähigung der Schüler zur Selbsteinschätzung ihrer fachlichen und moralischen Qualitäten im Hinblick auf die verschiedenen beruflichen Grundanforderungen, die Entwicklung einer persönlich vertretenen Berufsperspektive bereits vor Abschluß der Schulzeit sowie die Befähigung der Schüler zu frühzeitiger und aktiver Teilnahme an allen Formen und Methoden der Berufs- und Studienberatung herangebildet werden. „Berufsberatung“ und „Berufsfindung“ sind die beiden aufeinander bezogenen Oberbegriffe, die für den gesamten Komplex der Maßnahmen und Vorgänge zur Herbeiführung einer bewußten Berufswahl gebraucht werden. Unter Berufsberatung (Bb.) werden, und zwar unabhängig von ihrer institutionellen Bindung, alle von außen auf die Schüler wirkenden Einflüsse verstanden, die ihnen Hilfe und Orientierung bei ihrer Berufswahl sein können und auch sollen; dabei werden dem Begriff Bb. solche Begriffe wie Berufsaufklärung, Berufsvorbereitung, berufliche Konsultation, Berufseignungsprüfung, Berufsorientierung, Berufslenkung usw. zu- bzw. untergeordnet. Demgegenüber umfaßt der Begriff Berufsfindung alle im inneren, d. h. im Bewußtsein der Schüler ablaufenden Prozesse, die ihren individuellen, subjektiven Weg zum Beruf kennzeichnen; demnach wird der Berufsfindungsprozeß durch solche Begriffe wie Berufswunsch, Berufsneigung, berufliche Interessen, persönliche Berufsperspektive, Berufsentschluß charakterisiert. Die den Berufsfindungsprozeß steuernde Bb. umfaßt zwei Etappen, nämlich die Berufsaufklärung und die Berufsorientierung. Die Berufsaufklärung vermittelt den Schülern allgemeine Kenntnisse und Zusammenhänge über die perspektivische und strukturelle Entwicklung der Volkswirtschaft sowie der Facharbeiter-, Fach- und Hochschulberufe einschließlich der Berufe der bewaffneten Streitkräfte. Durch sie sollen die Schüler das notwendige Wissen über Inhalt, Charakter, Anforderungen und Perspektiven der volkswirtschaftlich und regional wichtigen Berufe erwerben und auf dieser Grundlage zu einer „gesellschaftlich bewußten Berufsentscheidung“ geführt werden. Die Berufsaufklärung beginnt in der Unterstufe der allgemeinbildenden Schule und wird in der Mittel-, Ober- und Abiturstufe, in Einrichtungen der Berufsausbildung, in den Fach- und Hochschulen, in den Betrieben, in den Jugendorganisationen usw. fortgesetzt; sie erfaßt relativ viele Berufe verschiedener Industrie- und Wirtschaftszweige und erfolgt für alle Schüler einer Klasse gleichzeitig mit einheitlicher Zielstellung. Demgegenüber richtet sich die Berufsorientierung bzw. Berufslenkung (Bl.) auf einzelne Schüler oder Schülergruppen sowie schwerpunktmäßig auf bestimmte Berufsgruppen oder Berufe und soll positive Einstellungen der Schüler zu bestimmten volkswirtschaftlich wichtigen Berufen bzw. Berufsrichtungen entwickeln und die Berufswünsche — möglichst als persönlich vertretene Berufsperspektiven — darauf orientieren. Während die Berufsaufklärung schon in der Unterstufe beginnt, setzt die Berufsorientierung bzw. Bl. der Schüler in der Regel in der Klasse 7 ein und endet mit der bewußten Berufsentscheidung im Verlaufe des 8., 10. oder 12. Schuljahres. Die Begriffe Studienaufklärung und Studienorientierung haben entsprechenden Inhalt und werden gemeinsam mit den Begriffen Berufsaufklärung und Berufsorientierung unter dem Oberbegriff Bb. subsumiert. Grundlage für die Planung und Organisation der berufsberatenden und berufsorientierenden bzw. berufslenkenden Arbeit der allgemeinbildenden Schulen sind die in der VO über die Berufsberatung (GBl.~II, 1970, S. 311) und in der Schulordnung festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten; ein besonderes Maß an Verantwortung wird dabei den Direktoren und den Lehrern für Bb. übertragen. Einen speziellen Beitrag zur Bb. und Berufsvorbereitung leistet der polytechnische Unterricht (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Neben den Betrieben, insbesondere den Patenbetrieben der Schulen, und den Jugendorganisa[S. 131]tionen sind vor allem die Organe bzw. Abteilungen für Berufsbildung und Bb. der Räte der Kreise bzw. der Bezirke für die Bb. und Bl. verantwortlich. So erstellen gemäß der AO zur Lenkung der Schulabgänger und Jugendlichen in Lehr- und Arbeitsstellen (1970) beispielsweise die Organe für Berufsbildung und Bb. der Räte der Kreise die Lehrstellenverzeichnisse und den Plan der Berufsausbildung (Neueinstellung von Schulabgängern und Schülern in die Berufsausbildung), stellen diese den Schulabgängerverzeichnissen gegenüber und ergreifen im Zusammenwirken mit den Schulen, den Betrieben, den Wehrkreiskommandos, den Volkspolizeikreisämtern und den Abteilungen Volksbildung die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Bb. und Nachwuchslenkung. Die Abteilungen Berufsausbildung und Bb. der Räte der Bezirke betreiben in Zusammenarbeit mit strukturbestimmenden Betrieben und Kombinaten sowie mit den Räten der Kreise Bb.-Zentren - häufig in enger Verbindung mit „militärpolitischen Kabinetten“ -zur vielseitigen Information der Bevölkerung über Berufsausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Besondere Schwerpunkte der Bb. und Bl. bilden in jüngster Zeit die Lenkung von Jugendlichen in bestimmte Facharbeiterberufe sowie in Berufe der bewaffneten Streitkräfte, vor allem in die Laufbahnen als Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere. Die Herbeiführung einer möglichst weitgehenden Übereinstimmung von volkswirtschaftlichen Erfordernissen, individuellen Neigungen und Fähigkeiten als wesentliche Zielstellung der Bb. und Bl. erscheint auf den ersten Blick pädagogisch begründet. Trotz der langfristig angesetzten Maßnahmen ist es bisher jedoch kaum gelungen, bei der überwiegenden Mehrzahl der Jugendlichen die geforderte Übereinstimmung in den genannten drei Punkten herbeizuführen, ohne dabei den im engeren Sinn berufslenkenden Maßnahmen einen deutlichen Vorrang einzuräumen bzw. diese mit entschieden größerem Nachdruck durchzuführen. Außerdem hat sich immer wieder herausgestellt, daß bei einer relativ großen Anzahl von Jugendlichen zwar die langfristige Hinlenkung auf bestimmte Berufe gelingt, daß dann aber — etwa kurz vor Beginn der Ausbildung in diesen Berufen — diese Berufe aus wirtschaftlich-objektiven oder politischen Gründen aus dem Bereich der gesellschaftlich wichtigen Berufe ausgeschieden sind bzw. wurden. Ein anschauliches Beispiel dafür bildet die 1973 verfügte Verringerung des Zugangs zu den Hochschulen und zu den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen. Für diejenigen Abiturienten, die nun kein Hochschulstudium aufnehmen können, die jedoch durch entsprechende berufsberatende und berufslenkende Maßnahmen langfristig auf ein bestimmtes Hochschulstudium hingelenkt und vorbereitet worden sind, kann der Hinweis kaum befriedigen, daß die gesellschaftlichen Erfordernisse, „da sie auf nicht ganz realistischen Prognosen beruhten“, heute nicht mehr denjenigen entsprechen, die vor kurzem noch als Grundlage für ihre Bb. und Bl. gedient haben. Dies aber gilt für alle Jugendlichen, deren Bb. und Bl. — mitunter mehrfachen — Prognose- und Planungsschwankungen unterworfen sind, so daß nicht nur der persönliche, sondern auch der volkswirtschaftliche Nutzen einer solchen Bb. und Bl. nur in beschränktem Maß den daran geknüpften Erwartungen zu entsprechen vermag. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Staatssekretariat für Arbeit und Löhne; Wehrerziehung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 130–131 Berufsausbildung, Landwirtschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsbild

Siehe auch: Berufsberatung: 1962 Berufsberatung und Berufslenkung: 1979 1985 Hauptziel aller berufsberatenden und berufslenkenden Maßnahmen ist die Befähigung der Jugendlichen zur bewußten Berufswahl, d. h. zu einer Berufswahl, bei der die gesellschaftlichen Erfordernisse und die persönlichen Interessen in weitgehende Übereinstimmung gebracht werden und im Falle der Diskrepanz die persönlichen Interessen gegenüber den gesellschaftlichen Erfordernissen hintangestellt werden.…

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Qualität der Erzeugnisse (1975)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im amtlichen Sprachgebrauch der DDR ist unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses (Leistungsfähigkeit, Funktionssicherheit einschließlich Schutzgüte, Formgestaltung, Lebensdauer u. a.), die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, zu verstehen. Aus der Sicht der politischen Ökonomie spielt dabei in der Diskussion die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes, als Eignungsgrad oder Nützlichkeit eines Erzeugnisses für die Befriedigung von Bedürfnissen, eine wichtige Rolle. Eine unter bestimmten Voraussetzungen erreichte Erhöhung der QdE. entspricht einer Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität, da gesamtwirtschaftlich die längere Lebensdauer der Erzeugnisse eine Arbeitsersparnis bewirkt. Hinter dem Begriff der QdE. verbirgt sich ein komplexer Tatbestand, der sowohl die objektiven Eigenschaften eines Gutes wie seine subjektive Wertung umfaßt. Die „objektiv bestehende Kompliziertheit, die Qualität ökonomisch zu bewerten“, bildet ein wesentliches Problem der Gütesicherung und Qualitätsplanung in einem System zentraler Planung und Lenkung. Die Qualitätsbewertung läßt sich nicht in einer einzigen Kennziffer zusammenfassen, vielmehr ist eine Messung nur durch Vergleiche von Qualitätsparametern, Nutzeffekt usw. möglich. Hohe Ansprüche an die QdE. unter dem Aspekt einer Steigerung der volkswirtschaftlichen wie betrieblichen Effizienz durch geringere Ausschußkosten und Senkung der Folgekosten aus Fehlleistungen (Nacharbeit, Mehrverbrauch an Material, zusätzliche Maschinenkapazität usw.) waren von jeher ein Generalanliegen der Wirtschaftsführung. Wissenschaftler der DDR begründen die Ursache des Zurückbleibens des Nationaleinkommens der DDR hinter der Zunahme der gesellschaftlichen Ersatzfonds (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) im Zeitraum der letzten 20 Jahre vorwiegend als eine Folge von Qualitätsmängeln. (Die Kosten für Ausschuß, Nacharbeit und Garantie betrugen 1973 ca. 2 Mrd. Mark, ohne Verluste infolge von Qualitätsmangeln bei Zulieferungen, Maschinen und Anlagen.) Neben ökonomischen Überlegungen spielten ebenso politische Aspekte wie Ansehen und Stellung der DDR als führendes sozialistisches Industrieland eine Rolle. Ein qualitativ mangelhaftes Erzeugnis wird als politischer und kultureller Schaden betrachtet. In der Vergangenheit wurde dem Problem der QdE. in den Betrieben aus verschiedenen Gründen (Mangelsituation und Verteilerideologie, Bruttoproduktion als schlechte betriebliche Zielfunktion, fehlendes oder unzureichendes absatzpolitisches Instrumentarium usw.) oftmals nur eine geringe oder überhaupt keine Bedeutung beigemessen. Seit Beginn der 60er Jahre und besonders seit der Wirtschaftsreform 1963, stehen die Probleme der QdE. durch Ausbau des Systems der Qualitäts- oder Gütesicherung (beide termini werden synonym verwendet) und vor allem der staatlichen und betrieblichen Qualitätskontrolle stärker im Vordergrund. Trotz wachsendem Volumen von Erzeugnissen mit hoher Qualität ist nach selbstkritischer Darstellung führender Wirtschaftswissenschaftler der DDR die Entwicklung der Standardqualität wie auch die Erfüllung der durch den Plan gesetzten Qualitätsziele nach wie vor unzureichend. Gemäß der Leitlinie, als Qualitätsmaßstab den wissenschaftlich-technischen Höchststand (Weltniveau) zugrunde zu legen, bedingt durch gestiegene Ansprüche der Verbraucher und des Außenhandels, fanden seit Mitte der 60er Jahre gleichermaßen Fragen der Industrieformgestaltung durch Einbeziehung in die Güteklassifizierung verstärkte Beachtung. In der DDR stehen vielfach die termini Formgestaltung, industrielle Formgestaltung und Industrieformgestaltung anstelle von industrieller Formgebung (Design). II. Organisation und Gütesicherung Die Organisation der Gütesicherung und Qualitätskontrolle sowie der Planung und Entwicklung der QdE. stützt sich auf inner- und überbetriebliche Instanzen. Oberstes staatliches Fachorgan ist das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Nach 1946 hatte das staatliche Warenprüfungsamt Thüringen entsprechende Funktionen übernommen; 1950 wurde das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung gegründet (GBl., 1950, S. 136) und 1960 in Deutsches Amt für Warenprüfung und Meßwesen (DAMW) umbenannt. (1. Statut 1965, 2. Statut 1969.) Ohne veröffentlichte Rechtsgrundlage erfolgte Anfang 1974 eine Zusammenlegung des Amtes für Standar[S. 687]disierung (Standardisierung) und des DAMW in ein Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Ein Rat für Industrieform wurde 1962 geschaffen und 1963 das Institut für angewandte Kunst in das Zentralinstitut für Formgestaltung umgewandelt. Beide waren dem Ministerium für Kultur unterstellt. Eine Zuordnung des Rates und des zwischenzeitlich in seinem Namen veränderten Zentralinstitutes für Gestaltung zum DAMW erfolgte 1965. Eine erneute Verselbständigung durch Auflösung des Bereiches „Gestaltung“ beim DAMW und Schaffung eines Amtes für industrielle Formgestaltung als zentrales Organ des Ministerrates geschah mit Wirkung vom 1. 2. 1972. Mitte 1973 wurde beim Amt unter Aufhebung einschlägiger früherer Bestimmungen eine Anzahl bisher vorwiegend betrieblicher Funktionen der Formgestaltung konzentriert. Danach sind die Betriebe in der Regel künftig verpflichtet, Aufträge über Formgestaltung dem Amt zu übergeben, das allgemein die Auftragslenkung übernommen hat. Das ASMW gliedert sich in Fachbereiche (z. B. Meßwesen, Qualitätssicherung, Standardisierung), Fachabteilungen und diesen unterstellte Prüfdienststellen (meist mit eigenen Fachlabors). Die Beurteilung von Standards und damit auch von Qualitätsmerkmalen, obliegt besonderen Prüfungsausschüssen. Dem Präsidenten des ASMW sind mehrere Vizepräsidenten als Leiter der Fachbereiche unterstellt. Neben dem ASMW hat eine Reihe weiterer staatlicher Instanzen besondere Funktionen der Gütekontrolle wahrzunehmen: Staatliche Güte-Inspektion des Handels, Testlaboratorien in VVB (Binnenhandel), Technische Überwachung, Deutsche Schiffsrevision und -klassifikation, Kraftfahrzeugtechnische Anstalt, Staatliche Bauaufsicht, Reichsbahn u. a. Als einziges nichtstaatliches Warenkontrollunternehmen beschäftigt sich die Intercontrol GmbH mit der Gütesicherung von ex- und importierten Erzeugnissen und verleiht Prüfungszertifikate. Im Bereich Meßwesen bewahrt das ASMW die Etalons der DDR und ist für den Zeitdienst verantwortlich. Gemeinsam mit Industrieministerien und anderen zentralen Organen sowie vor allem den VVB hat das ASMW die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung zu analysieren, entsprechende staatliche Planvorgaben für die Staatliche Plankommission zu erarbeiten und das gesamte Kontrollsystem zu leiten. Zwei seiner wichtigsten Funktionen sind die Erteilung von Standards als bestimmendes Instrument zur Qualitätssicherung und -Steigerung, besonders in Zusammenarbeit mit entsprechenden Stellen des RGW, sowie die Einstufung der Erzeugnisse in Güteklassen und die Zuerkennung staatlicher Gütezeichen. Ihre Verleihung erfolgt nur in der Kategorie der „anmelde- und prüfpflichtigen Erzeugnisse“, deren Nomenklatur (GBL, 1973, SDr., S. 766) das ASMW festsetzt. Dabei wird differenziert nach klassifizierungspflichtigen Erzeugnissen mit Gütezeichen „Q“ (Erzeugnisse, die in ihren Gebrauchseigenschaften und unter Berücksichtigung der Kosten Spitzenerzeugnisse auf dem Weltmarkt darstellen) und solche mit dem Gütezeichen „1“ (Erzeugnisse, die in ihren Gebrauchseigenschaften mit anderen auf dem Weltmarkt angebotenen Erzeugnissen vergleichbar sind), sowie nach nichtklassifizierungspflichtigen Erzeugnissen, die nur ein Attestierungszeichen erhalten, wonach sie den Anforderungen der Standards und Qualitätsvorschriften genügen (GBl. I, 1973, S. 426). Importerzeugnisse erhalten besondere Approbationszeichen. Entfallen sind seit 1970: Gütezeichen „2“ sowie Überwachungs- und Klimaschutzzeichen. Die Einstufung eines Erzeugnisses nach Qualitätsmerkmalen ist eine der wichtigsten Kontrollpflichten des ASMW und begründet damit seine erhebliche — in der Praxis einer Leitungsfunktion gleichkommende — Machtstellung gegenüber den Betrieben, da jede Qualitätseinstufung und die Verleihung von Gütezeichen mit finanziellen Konsequenzen für die Hersteller, z. B. in Form von staatlich fixierten Preiszuschlägen für „Q“-Erzeugnisse oder Preisabschlägen für Erzeugnisse niederer Qualität, verbunden ist. Gegebenenfalls kann die Produktion auf Weisung des ASMW eingestellt werden. Desgleichen bestimmt das ASMW die Qualitätsmaßstäbe für neue Erzeugnisse; letztlich wird durch diese Funktion des ASMW der technische Fortschritt forciert. Verantwortlich für die Planung, Sicherung und Kontrolle der Qualität im betrieblichen Bereich sind die Betriebsleiter. Sie erhalten mit dem Jahresplan Kennziffern der Qualität und damit auch für Erzeugnisse sowohl eine prozentuale Aufgliederung nach Güteklassen wie auch Angaben über den jeweils höchstzulässigen Ausschußanteil. Einzelne Ministerien erarbeiten Richtlinien für Qualitätssicherungsprogramme. Große Aufmerksamkeit gilt der Phase der Forschung und Entwicklung und den qualitätsbestimmenden Standards und Richtlinien der industriellen Gestaltung bei neuen Erzeugnissen. III. Qualitätssicherung im Betrieb Zur Sicherung und Erhöhung der Qualität im Fertigungsbereich sind im Betrieb eine Reihe innerbetrieblicher Kontrollsysteme installiert und Kontroll[S. 688]maßnahmen erlassen; sie sind eng verflochten mit dem sozialistischen Wettbewerb. Die ständige fachgerechte Überwachung der QdE. (d. h. die Gütekontrolle) zur Sicherung der qualitativen Kontinuität der Produktion untersteht in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft seit 1949 der Technischen Kontrollorganisation (TKO). Sie besitzt umfangreiche Vollmachten. Ihr Leiter ist dem Betriebsdirektor unmittelbar unterstellt, jedoch ist fachlich eine Prüfdienststelle des ASMW zuständig. Eine Lösung oder Veränderung seines Arbeitsverhältnisses bedarf sowohl der Zustimmung der dem Betrieb übergeordneten Instanz als auch der zuständigen Prüfdienststelle. Leiter der TKO können auch direkt vom ASMW als staatliche Leiter und staatliche Kontrolleure eingesetzt werden. Sie bleiben dabei Mitarbeiter des ASMW. Den Vorschriften entgegenstehende Weisungen des Betriebsdirektors hat der TKO-Leiter abzulehnen. Die TKO steuert durch Kontrollen und Qualitätsanalysen die Qualitätsentwicklung (Einhaltung der Standards und vertraglichen Gütevorschriften). Sie soll Fehlleistungen und Ausschuß verhindern. Zunehmend werden dabei modernere Kontrollmethoden verwendet. Das Prinzip einer möglichst lückenlosen Kontrolle der Vergangenheit führte allerdings mit wachsender Massenproduktion zu einer überproportionalen Kostensteigerung der Arbeit der Gütekontrolle. Im verstärkten Maße sollen daher weniger kostenintensive Methoden der statistischen Qualitätskontrolle eingesetzt und eine betriebliche „Schwachstellenforschung“ organisiert werden. Auch die verstärkte Einbeziehung von Formen und Methoden des sozialistischen Wettbewerbs gewinnt unter diesem Aspekt an Bedeutung als kostensparende Rationalisierungsmethode. Die TKO ist für Qualitätsnormen der zum Absatz gelangenden Erzeugnisse verantwortlich. Entscheidendes Dokument für die Qualitätssicherung und die Verteilung von Gütezeichen ist der Erzeugnispaß, in dem technische, technologische und ökonomische Kennziffern sowie wissenschaftlich-technische Vergleichswerte zum Weltniveau als auch ökonomische Berechnungen über Einsatzmöglichkeiten eines Produkts festgehalten sind. Er verbleibt im Betrieb. Die laufende Kontrolle seiner Daten im Produktionsprozeß ist durch die betriebliche Gütekontrolle zu bestätigen. Daneben sind alle Betriebe zu verschiedenen qualitätsfördernden Maßnahmen verpflichtet. Im Zusammenhang mit den Organisationen des sozialistischen Wettbewerbs und speziell der Führung eines Haushaltsbuches in den Brigaden und der Verwendung der Gebrauchswert-Kostenanalyse stehen dabei das „System der fehlerfreien Arbeit“ oder das „Saratower System“ im Vordergrund. Die 1955 in der UdSSR in Saratow entwickelten Prinzipien wurden später unter der noch heute geltenden Losung „Meine Hand für mein Produkt“ als „Methode des Vertrauens“ und als Selbstverpflichtung zur Einhaltung aller Qualitätsnormen in den Betrieben der DDR übernommen. Darunter ist ein Komplex miteinander verbundener erzieherischer, organisatorischer und technischer Maßnahmen zu verstehen, bei denen die Beschäftigten freiwillig die volle Verantwortung für die Qualität der von ihnen gefertigten Erzeugnisse übernehmen. Die Prinzipien der fehlerfreien Arbeit werden durch ein System von Maßnahmen des materiellen und moralischen Anreizes stimuliert; jedoch wird nach früheren schlechten Erfahrungen auf die TKO heute nicht mehr verzichtet. Eine Reihe von Betrieben trägt die Wettbewerbsauszeichnung „Betrieb der ausgezeichneten Qualitätsarbeit“, verliehen durch das ASMW. Die Verleihung des Titels „Brigade der ausgezeichneten Qualität“ soll als moralischer Anreiz intensiver genutzt werden. Entscheidende Voraussetzung für eine hohe QdE. ist ein möglichst reibungsloser Ablauf des Betriebsprozesses in der Wirtschaftspraxis, in der jedoch die Auswirkungen von Störungen und Disproportionen infolge des Zwangs zur Planerfüllung vielfach zuerst zu Lasten der QdE. gehen. Diese Konflikte und ihre Konsequenzen sind für die Masse der Erzeugnisse bis heute nur ungenügend gelöst. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 686–688 Qualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahmenkollektivvertrag (RKV)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im amtlichen Sprachgebrauch der DDR ist unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses (Leistungsfähigkeit, Funktionssicherheit einschließlich Schutzgüte, Formgestaltung, Lebensdauer u. a.), die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, zu verstehen. Aus der Sicht der politischen Ökonomie spielt dabei in der Diskussion die Marxsche…

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Nationale Geschichtsbetrachtung (1975)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit [S. 586]1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben - so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes“ forderte. Die NG. wurde besonders seit 1952 forciert. Auf der 2. Parteikonferenz der SED erklärte Ulbricht am 9. 7. 1952: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welch große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ (Protokoll der 2. Parteikonferenz der SED, Berlin [Ost] 1952, S. 120). Die NG. wurde nun verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche, die frühere Kritik an der „deutschen Misere“ trat dahinter zurück. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument. Allerdings wurde die Berufung auf die deutsche Tradition vor allem in den 60er Jahren immer stärker auf die „fortschrittlichen“ Züge der deutschen Geschichte verlegt, um die Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik zu betonen. Die DDR versuchte, ihren Staat als Fortsetzung aller progressiven Traditionen (Bauernkrieg, Arbeiterbewegung) darzustellen, die Bundesrepublik Deutschland als Ergebnis der reaktionären Strömungen. Im Zusammenhang mit der Herausbildung einer „sozialistischen Nation der DDR“ erklärte E. Honecker 1973: „Die Deutsche Demokratische Republik ist heute die staatliche Verkörperung der besten Traditionen der deutschen Geschichte - der Bauernerhebung des Mittelalters, des Kampfes der revolutionären Demokraten von 1848, der von Marx und Engels, Bebel und Liebknecht begründeten deutschen Arbeiterbewegung, der Heldentaten im antifaschistischen Widerstandskampf. In der Deutschen Demokratischen Republik entwickelt sich die sozialistische Nation unter Führung der Arbeiterklasse. In der sozialistischen Nationalkultur unserer Republik lebt all das fort und erfährt eine neue Blüte, was in früherer Zeit an kulturellen Schätzen geschaffen wurde. Von der Geschichte, der Kultur und der Sprache werden wir nichts preisgeben, was es an Positivem zu erhalten und zu pflegen gibt, was den humanistischen und den revolutionären Traditionen entspricht“ (E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an das ZK der SED, Berlin [Ost] 1973, S. 21). Die NG. macht deutlich, daß sie der Traditionspflege, dem Geschichtsbewußtsein verpflichtet ist. Die DDR definiert Geschichtsbewußtsein, „in dem sich die historische Gesellschaft als Ganzes oder in ihren wesentlichen Teilen (Volk, Staat, Nation) in Gestalt eines konkreten Geschichtsbildes widerspiegelt“ (Sachwörterbuch „Geschichte der Arbeiterbewegung“, Berlin [Ost] 1969, Bd. 2, S. 676). Die Geschichtswissenschaft soll durch Schaffung des Geschichtsbewußtseins ihren Beitrag zur Legitimierung und Stabilisierung der DDR beitragen. Daher werden ihre Ergebnisse verbreitet, um in der Bevölkerung, besonders der Jugend, das Verständnis für die Rolle der Geschichte bei der Bewältigung der politischen Aufgaben zu wecken. Durch die Popularisierung der Geschichte, gerade der NG. (und der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung) ist das Interesse an historischen Problemen gewachsen. Damit konnte die SED ihre Auslegung des historischen Materialismus propagieren: die Geschichte wird als „gesetzmäßiger Prozeß“ vom Niederen zum Höheren betrachtet, fortschrittliche Gesellschaftsformationen überwinden die überholten. Da die DDR als die sozialistische (also höhere) Gesellschaftsformation betrachtet wird, ist die politische Funktion des Geschichtsbewußtseins eindeutig: Stärkung und Festigung des Gesellschaftssystems der DDR. Nation und nationale Frage; Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 585–586 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Mahn- und Gedenkstätten

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit [S. 586]1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben - so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des…

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Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) (1975)

Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1979 1985 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 14. 6. 1947 in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoff und Energie sowie den 1. Vors, des FDGB und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammen. Einen Vorsitzenden hatte die DWK zunächst nicht. In der Anfangsphase bestanden ihre Aufgaben hauptsächlich darin, a) die Arbeiten der angeschlossenen Zentralverwaltungen zu koordinieren, b) die SMAD zu beraten und c) die Reparationsleistungen an die Sowjetunion sicherzustellen. Durch Befehl Nr. 32 der SMAD vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten der DWK um die Vollmacht zum Erlaß von Verordnungen und Anordnungen erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Während nunmehr die Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als Verordnungen innerhalb der SBZ galten, wurden die Anweisungen des neu institutionalisierten ständigen Vorsitzenden (H. Rau) und seiner zwei Stellvertreter (B. Leuschner, F. Selbmann) zu verpflichtenden Anordnungen für den Apparat der DWK. Ferner erhielt die DWK, die weiterhin unter der Kontrolle der SMAD stand, eine Abteilung für die Planung und Leitung der Wirtschaft. Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in Hauptverwaltungen (HV) umbenannt und ihre Zahl von 12 auf 17 erhöht. Auf Befehl Nr. 183 der SMAD vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 38 auf 101 Mitglieder erweitert. Hinzu kamen 48 „Vertreter der Bevölkerung“, fer[S. 196]ner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Aufgrund der übertragenen Vollmachten hatte das Sekretariat der DWK allmählich die Funktionen einer ersten Regierung der SBZ übernommen. Mit der Proklamation der SBZ zur Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 10. 1949 ging die DWK in der „Provisorischen Regierung“ der DDR auf. Zur Durchführung ihrer Aufgaben war der DWK die Mehrzahl der bereits auf Befehl Nr. 17 der SMAD vom 27. 7. 1945 gegründeten Deutschen Zentralverwaltungen unterstellt. Am 10. 4. 1945 hatten sich Zentralverwaltungen auf folgenden Arbeitsgebieten konstituiert: Industrie, Landwirtschaft, Brennstoffindustrie, Handel und Versorgung, Nachrichtenwesen, Verkehrswesen, Finanzen, Arbeit- u. Sozialfürsorge, Gesundheitswesen; später folgte die Gründung von Zentralverwaltungen auch für Inneres, Umsiedler und für Interzonen- u. Außenhandel. Unabhängig von der DWK blieben die Zentralverwaltungen für Volksbildung, Justiz und Inneres. Die Deutschen Zentralverwaltungen arbeiteten unabhängig voneinander. Ohne Kompetenz zum Erlaß von Gesetzen und Verordnungen lag das Schwergewicht ihrer Arbeit auf der Koordination der Verwaltungsmaßnahmen der Länder der SBZ und der zentralen Einrichtungen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 195–196 Deutsche Volkspolizei (DVP) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Bauernkongreß

Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1979 1985 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 14. 6. 1947 in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft,…

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Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Die P. ist die sozialistische Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der FDJ soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6.~Lebensjahr an zu jungen Sozialisten zu erziehen. Geschichte: Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine „Kindervereinigung der FDJ“, die sowohl in den Wohngebieten als auch in den Schulen tätig werden sollte. Auf der 17. Tagung des Zentralrats (ZR) der FDJ am 13. 12. 1948 wurde unter Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Pioniere die Bildung der „Organisation der Jungen Pioniere“ beschlossen. Anläßlich des ersten Pioniertreffens in Dresden (19. 8. 1952) erhielt die P. vom ZK der SED das Recht, den Namen „Ernst Thälmann“ zu tragen. In den Jahren 1957–1966 war die P. organisatorisch eigenständig unter Beibehaltung der Anleitung durch die FDJ. Das geänderte Statut der P. vom 9. 4. 1968 bezog sie wieder in die FDJ-Arbeit ein und betonte ihren politischen Charakter. [S. 636]Organisation: Grundeinheit der P. ist die Pionierfreundschaft (Pf.), die an jeder Schule gebildet wird. Sie faßt die in allen 1.–7. Klassen bestehenden Pioniergruppen (Pg.) zusammen. In den Klassen 1–3 werden die Pg. als Gruppen der Jungpioniere, in den Klassen 4–7 als Gruppen der Thälmann-Pioniere bezeichnet. Die Pg. wählen in den Klassen 4–7 einen Gruppenrat, bestehend aus dem Gruppenvorsitzenden, seinem Stellvertreter, der zugleich für den Wimpel verantwortlich ist, dem Kassierer und dem Schriftführer; in den 3. Klassen können Jungpionierräte in gleicher Zusammensetzung gebildet werden, die Pg. der Klassen 1 und 2 wählen ihren Wimpelträger. Die Pf. wählen einen Freundschaftsrat mit bis zu 15 Mitgliedern: Freundschaftsvorsitzender, dessen Stellvertreter (zugleich verantwortlich für die Pionierfahne), Schriftführer, Wandzeitungsredakteur, „Trommel“-Reporter (Mitarbeiter der Zeitschrift der Thälmann-Pioniere), Hauptkassierer, verantwortliche Pioniere für die verschiedenen Arbeitsgebiete der Pf. Die Mitglieder der Gruppenräte und des Freundschaftsrates bilden mit anderen tätigen Mitgliedern der P. das Pionieraktiv. Der Freundschaftsrat hat gegenüber den Pg. gewisse Anleitungsbefugnisse, z. B. kann er ihnen Aufträge im Rahmen der Beschlüsse des ZR der FDJ erteilen. Die Wahlen für die Pionierräte finden jährlich statt. Für die eigentliche Leitung der Arbeit der Pf. wird von dem übergeordneten Sekretariat der FDJ ein hauptamtlicher Pionierleiter eingesetzt. (Am 31. 10. 1973 gab es 4.400 hauptamtliche Pionierleiter gegenüber [1972] 5.025 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen.) Der Pionierleiter ist ausgebildeter Pädagoge und kann nach einigen Dienstjahren in den Lehrerberuf überwechseln. Er ist gleichberechtigtes Mitglied des Kollegiums und verpflichtet, zu hospitieren. Die Pionierleiter werden durch ebenfalls berufene, ehrenamtliche Gruppenpionierleiter unterstützt (FDJ-Mitglieder höherer Klassen, jüngere Lehrer, nach Möglichkeit auch Mitglieder der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes; 1972 gab es 72.125 Gruppenpionierleiter, Anfang 1973 waren 46.600 ältere Schüler Gruppenpionierleiter). Bei jeder Pf. wird ein Rat der Freunde der P. (RdF) gebildet, dem Eltern, Vertreter des Patenbetriebes, FDJ-Mitglieder der oberen Klassen, Vertreter der SED und der Massenorganisationen aus dem Wohngebiet angehören; den Vorsitz im RdF führt der Pionierleiter. Der RdF soll den einzelnen Arbeitsgemeinschaften der Pioniere helfen und seine Kontakte zum Elternbeirat, zum Patenbetrieb und zu den Organisationen im Wohngebiet für die Pionierarbeit fruchtbar machen. Die Pf. und die FDJ-Grundorganisation der Schule sind zu enger Zusammenarbeit, gegenseitiger Hilfe und gemeinsamem Auftreten verpflichtet. In der Leitung der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes ist der Funktionär für Pionierarbeit, der zugleich Mitglied des RdF ist, für die Verbindung zur Pf. verantwortlich. Die Pf. der Kreise werden zu Kreisorganisationen, die Kreisorganisationen zu Bezirksorganisationen der P., die Bezirksorganisationen zum Gesamtverband der P. zusammengefaßt. Die Vorsitzende der P. (Helga Labs) ist Mitglied des Büros und des Sekretariats des ZR der FDJ. Der ZR leitet die P., beschließt ihr Statut, erteilt Verbandsaufträge usw. Auf den verschiedenen Stufen des Organisationsaufbaus der P. werden von den FDJ-Leitungen RdF als beratende und helfende Organe berufen. Ihnen gehören Vertreter der SED, der Bildungseinrichtungen, der staatlichen Organe, der Betriebe, der Elternbeiräte an. Mitglied der P. kann jedes Kind vom 6. bis zum 14. Lebensjahr werden (1.–3. Klasse: Jungpioniere, 4.–7. Klasse: Thälmann-Pioniere). In den 8. Klassen werden die Pg. aufgelöst, die 14jährigen bilden eine FDJ-Organisation, in der die jüngeren Schüler, die noch Pioniere bleiben, mitarbeiten. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Pioniere möglichst vollzählig in die FDJ zu übernehmen. Die Thälmann-Pioniere entrichten einen monatlichen Beitrag von 0,10 Mark. 1972 zählte die P. 1957 980 Mitglieder, davon 831.398 Jungpioniere und 1.126.582 Thälmann-Pioniere. Zu diesem Zeitpunkt gab es 2.245.100 6- bis unter 14jährige. Berücksichtigt man, daß die 13- bis 14jährigen (ca. 276.000) zumeist Schüler der 8. Klasse sind und als solche aus der Pg. ausscheiden, so liegt der Organisationsgrad bei nahezu 100 v. H. Im Verlag der FDJ „Junge Welt“ werden neben einer Reihe von Kinderzeitschriften für die Jungpioniere die „ABC-Zeitung“, für die Thälmann-Pioniere „Die Trommel“, für die Gruppenpionierleiter und Pionierleiter der „Pionierleiter“ herausgegeben. Formen der Arbeit der P.: Eine wichtige Rolle in der Erziehungsarbeit der P. spielen die Formen der Teilnahme am Organisationsleben. Die Uniform, das Emblem, der Wimpel und die Fahne, der Pioniergruß werden zu Symbolen aufgewertet. Die 10 Gebote der Jungpioniere haben verpflichtenden programmatischen Charakter. Sie enthalten u. a. ein Bekenntnis zur DDR und zur Freundschaft mit der UdSSR, Verpflichtungen zu Fleiß, Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, gegenseitiger Hilfe, zur Liebe zu den Eltern und Beteiligung am Sport. Für die älteren Kinder werden sie zu „Gesetzen der Thälmannpioniere“ erweitert und enthalten eine Parteinahme für den Sozialismus, ein Bekenntnis zum Haß „gegen die Kriegstreiber“, daneben Verpflichtungen zur Arbeit für die Allgemeinheit, zum Schutz des Volkseigentums usw. Die Jungpioniere legen beim Eintritt in die P. ein Versprechen ab, nach den „Geboten“ zu handeln, das bei der Übernahme in die Thälmann-Pioniere erneuert wird. Durch die Übertragung kleinerer und größerer Verantwortung im überschaubaren Raum der Schule, die durch Auszeichnungen und Rangabzeichen (Mitglieder des Gruppenrates haben einen, Vorsitzende des Gruppenrates und Mitglieder des Freundschaftsrates zwei, der Vorsitzende des Freundschaftsrates drei rote Armstreifen) gesellschaftlich anerkannt wird, sollen frühzeitig die Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement und das Gefühl für die Notwendigkeit von Ein-, Unter- und Überordnung geweckt werden. Alljährlich wird vom ZR für die FDJ und P. als Arbeitsgrundlage eine Losung ausgegeben, die für die verschiedenen Aufgaben der einzelnen Organisationsbereiche [S. 637]als „Auftrag“ für ein Schuljahr präzisiert wird. Der Pionierauftrag für das Schuljahr 1973/74 lautet z. B.: „Lernt und handelt nach dem Vorbild Ernst Thälmanns - stärkt unsere DDR!“. In 5~Etappen (2 bis 3 Monate umfassende Abschnitte) wird die Tätigkeit der P. auf bestimmte Gedenktage, die Messen der Meister von Morgen, das Deutsche Turn- und Sportfest u. a. ausgerichtet und damit die Voraussetzung geschaffen, Selbstverpflichtungen, Pionieraufträge, Wettbewerbe an bestimmte Termine zu binden. Intensiv wird für die Beteiligung an verschiedenen schulischen und außerschulischen Arbeits- und Interessengemeinschaften geworben, in denen besonders die technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnisse vertieft werden sollen. Die Arbeitsgemeinschaften bestehen teils bei den Schulen, teils bei den häufig gut ausgerüsteten Stationen der Jungen Naturforscher und Jungen Techniker sowie bei den Pionierhäusern. Pionierhäuser gibt es vorwiegend in großen Städten. Es sind Klubhäuser, die z. B. Kindertheater, Vortragssäle, Werkräume, Räume für Arbeitsgemeinschaften, Büchereien, Lesezimmer, Fernseh-, Spiel-, Filmräume u. a. m. enthalten und nur für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt sind. Das Pionierhaus Dresden wird als „Pionierpalast“ bezeichnet. Im „Zentralhaus der Jungen Pioniere“ in Berlin-Lichtenberg, das den Namen des sowjetischen Raumfahrers German Titow trägt, arbeitet der Lenkungsstab für alle anderen Pionierhäuser. Das Jugendwandern fördern die „Stationen Junger Touristen“. Sportliche Wettkämpfe, regionale und überregionale Spartakiaden sollen zu außerschulischer, sportlicher Betätigung anregen. Musische Arbeitsgemeinschaften führen die Kinder an die Volkskunstbewegung heran. Die Beteiligung an den „Messen der Meister von Morgen“ soll ebenso wie die Mitarbeit von Angehörigen der Patenbetriebe in den Arbeitsgemeinschaften den Praxisbezug des Schulstoffes herstellen oder verdeutlichen. In den zentralen Pionierferienlagern werden die außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, das Geländespiel usw. besonders gepflegt. Pioniervorhaben zur Verschönerung und Instandhaltung von Klassenräumen, Schulen und örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen werden als „gesellschaftlich nützliche Taten“ gefordert und anerkannt. Am 31. 10. 1973 bestanden: 111 Pionierhäuser, 197 Stationen junger Techniker und Naturforscher, 35 Stationen junger Touristen, 48 zentrale Pionierlager, das Zentralhaus der Jungen Pioniere „German Titow“ in Ost-Berlin, der Ost-Berliner Pionierpark „Ernst Thälmann“, die Pionierrepublik „Wilhelm Pieck“ am Werbellinsee und das Pionierhaus „Bruno Kühn“ in Oberhof (Thüringen). Im Schuljahr 1972/73 arbeiteten „nahezu eine Million“ Jung- und Thälmannpioniere in 18.766 Pionierobjekten an der Verschönerung ihrer Schulen und Wohngebiete. „Mehr als eine Million Pioniere“ nahm im Februar 1973 am wehrsportlichen „Pioniermanöver Freundschaft“ teil. Über 800.000 Schüler der 1.–8. Klassen beteiligten sich im Schuljahr 1971/72 an den Arbeitsgemeinschaften (ohne Sportgemeinschaften). Am außerschulischen Sport nahmen regelmäßig ca. 50 v. H. der Schüler teil. 1972 verbrachten 110.000 Thälmann-Pioniere ihre Ferien in den zentralen Pionierlagern. Schulung: Die Ausbildung der Pionierleiter erfolgt grundsätzlich als 3jähriges Studium am Pädagogischen Institut in Halle/S. Bisher ist es nicht gelungen, alle Planstellen für hauptamtliche Pionierleiter mit ausgebildeten Pädagogen zu besetzen. Gruppenpionierleiter und Mitglieder der Freundschaftsräte werden in den Pionierhäusern geschult und durch Arbeitsanleitungen, organisierten Erfahrungsaustausch usw. unterstützt. Die Vorbereitung der Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ in den Zirkeln „Unter der blauen Fahne“, die Vorbereitung auf die Jugendweihe (Jugend) und die Veranstaltungen zur Unterstützung des Staatsbürgerkundeunterrichts werden als Vorstufe der Massenschulung in der FDJ angesehen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 635–637 Pionierleiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plan Neue Technik

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Die P. ist die sozialistische Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der FDJ soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6.~Lebensjahr an zu jungen Sozialisten zu erziehen. Geschichte: Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine „Kindervereinigung der FDJ“, die…

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Selbstbestimmung (1975)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der marxistisch-leninistischen Lehre anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das diesen Fortschritt hemme, beinhalten müsse, um respektiert zu werden. Wenn der Kommunismus für die afro-asiatischen Völker S. fordert, so befinde er sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil deren Forderung auf S. sich gegen den Kolonialismus richtet. In Europa dürfe sich das Recht auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird der Herrschaftsanspruch der SED begründet. Auf den wirklichen Willen der Völker kommt es in dieser Sicht nur an, wenn er den Interessen der Arbeiterklasse, das bedeutet in der Praxis der herrschenden Partei eines sozialistischen oder kommunistischen Landes, nicht entgegensteht. Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung, das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und habe mit der Wiedervereinigung Deutschlands nichts zu tun. In der DDR wurde, vor allem von dem inzwischen verstorbenen Völkerrechtler R. Arzinger, Mitte der 60er Jahre behauptet, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zu einem Träger des S.-Rechts. Weil in der DDR die Arbeiterklasse unter Führung der SED die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der Bundesrepublik Deutschland dagegen nicht, weil dort ihre Ausbeutung durch das Monopolkapital noch nicht beseitigt sei. Diese Auffassung ging zwar noch von einer deutschen Nation aus, behauptete jedoch bereits die Existenz zweier Subjekte des S.-Rechts in Deutschland. Die DDR konnte sich mit dieser theoretischen Begründung des S.-Rechtes zunächst nicht durchsetzen, weil noch Stalins Nation-Begriff galt, demzufolge nur Nationen Träger des S.-Rechtes sein können. Allerdings hatte im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED die Erweiterung der Bestimmungsmerkmale des S.-Rechts um eine soziale, gesellschaftspolitische Komponente die Funktion, die „Zwei-Staaten-Theorie“ durch Konstruktion von „Zwei Staatsvölkern“ ideologisch-theoretisch abzusichern. Die veränderte Haltung der SED in der Nationalen Frage Ende der 60er Jahre zwingt zur Neubewertung der Arbeiten Arzingers. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 768 Sektionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstkosten

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der marxistisch-leninistischen Lehre anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum…

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1975: K

Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Katastrophenschutz Kauffonds Kaufkraft KdT Kennziffern Kernforschung Kinderbeihilfen Kindergarten Kindergeld, staatliches Kinderheime Kinderhort Kinderkrippen, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kinder, uneheliche Kinderzeitschriften Kinder, Zusammenführung mit Eltern Kinderzuschlag, Staatlicher Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald Klassen Klassenbewußtsein Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleinbürgertum Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Koexistenz Kohlenindustrie Kolchos Kollegien Kollektive Führung Kollektivierung Kollektiv, Sozialistisches Kollektiv- und Arbeitserziehung Kombinat Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei Kominform Komintern Komitee Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Gesundheitserziehung Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee für Touristik und Wandern Kommission Kommission für Arbeit und Löhne Kommissionshandel Kommissionsvertrag Kommunismus Komplexwettbewerb Konfessionen Konfliktkommissionen Konföderation Konkurs Konsulate Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumneigung Konsumtion, Gesellschaftliche Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollplätze Kontrollrat Kontrollstreifen Konvergenztheorie Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation in der Industrie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsverbände Kooperationsverband (KOV) Koordinierung Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport Korrespondenten Kostenrechnung KPD/DKP KPdSU KPKK Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoffversorgung Kraftverkehr Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kredit Kreis Kreisgericht Kreisparteiorganisationen der SED Kreisplankommissionen Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegshetze Kriegsopferversorgung Kriegsverbrechen Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Kulturarbeit des FDGB Kulturbund der DDR Kulturelles Erbe Kulturelle Zusammenarbeit Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kulturobmann Kulturpolitik Kulturstätten Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Künstler-Agentur der DDR Kunstpolitik Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurorte KVP Kybernetik

Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Katastrophenschutz Kauffonds Kaufkraft KdT Kennziffern Kernforschung Kinderbeihilfen Kindergarten Kindergeld,…

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Forschung (1975) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in den Ostblockländern vorherrschenden Sichtweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“, das neben der F. auch die Lehre bzw. die Ausbildung und Anwendung von F.-Ergebnissen der be[S. 317]troffenen Disziplinen mit einschließt. Es umfaßt alle naturwissenschaftlichen Disziplinen, nicht jedoch alle gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Während wirtschafts- und erziehungswissenschaftliche Disziplinen und einige Spezialgebiete in den Planungs- und Leitungsbereich von „Wissenschaft und Technik“ mit einbezogen sind, wird die Entwicklung der wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen — dialektischer und historischen Materialismus, wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung — von den Parteihochschulen der SED geleitet und geplant. A. Akademie- und Universitätsforschung Die Aufgaben der Akademie- und Universitäts-F. sind in den letzten Jahren stärker einander angenähert worden. Dies äußert sich z. T. in gleichlautenden Festlegungen. So soll die F. der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und der Universitäten auf „der Grundlage des dialektischen und historischen Materialismus einen wirksamen Beitrag zur Erforschung gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse und ihrer objektiven Gesetzmäßigkeiten leisten“ (VO über die Leitung, Planung und Finanzierung an der Akademie der Wissenschaften und an Hochschulen, GBl. II, 1972, Nr. 53). Ebenso werden „komplexe“ F.-Themen, denen längerfristige Bedeutung zukommt und deren Ergebnisse in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen genutzt werden sollen, bearbeitet. Die F. der AdW und der Universitäten ist vor allem darauf gerichtet, „strategische“ Aufgaben von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung zu lösen und die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen ausgewogen weiterzuentwickeln. Seitdem im Anschluß an Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED (Juni 1971) die Intensivierung und Rationalisierung der Wirtschaftsprozesse in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik gerückt wurden, soll die Akademie- und Hochschul-F. gegenwärtig jedoch — zumindest stärker als in der Vergangenheit — auch unmittelbar anwendungsorientiert und zur Neu- und Fortentwicklung von Technologien und industriellen Erzeugnissen beitragen. Stärker als von den F.-Arbeiten der Hochschulen wird von der Akademie-F. erwartet, daß sie der Staatsführung systematisch Entscheidungsgrundlagen für die Wirtschafts-, Bildungs-, Sozial- und Gesundheits-, wie Wissenschafts- und Technologiepolitik bereitstellt. Daneben wird ihre generelle Verantwortung für die Vertiefung des Grundlagenwissens und die Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F., die nicht unmittelbar anwendungsorientiert sind, hervorgehoben. So sind die F.-Aufgaben der AdW seit 1971 noch stärker als bisher zwischen die Pole der Sicherung des Grundlagenwissens und der Weiterentwicklung der Wissenschaftsdisziplinen einerseits und der Anwendungs-F. und unmittelbaren Produktionsunterstützung andererseits angesiedelt. Die Akademie versucht den unterschiedlichen und z. T. widersprüchlichen, da nicht näher bestimmten Anforderungen mit einer F.-Politik des „sowohl als auch“ zu entsprechen. Danach ist die AdW sowohl um langfristige Grundlagen-F. als auch um die Überführung von Teil- und Zwischenergebnissen in die laufende Produktion bemüht. Im Mittelpunkt ihrer F.-Leitung und -Planung steht die Frage nach der unter kurz- wie langfristigen Aspekten angemessenen Proportionierung des eingesetzten F.-Personals, der finanziellen Mittel und der apparativen Ausrüstungen. Angemessene Proportionen sind generell zu finden a) zwischen den verschiedenen F.-Phasen, vor allem zwischen Grundlagen-F., angewandter F., Entwicklungs- und Überleitungsarbeiten, b) hinsichtlich der Terminfestlegung, d. h. der Berücksichtigung kurz-, mittel-, oder langfristiger Anforderungen, c) zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsarten (F., Dokumentation, Lehre, Verwaltung), d) zwischen den verschiedenen Personalgruppen, vor allem zwischen der Gruppe der Forschenden und dem Hilfspersonal sowie e) zwischen den Anteilen der einzelnen F.-Richtungen bezogen auf einzelne Disziplinen wie auf das personelle und finanzielle Gesamtvolumen aller Wissenschaftszweige. Als Problem zwar erkannt, aber im einzelnen noch ungelöst ist gegenwärtig die von der staatlichen F.-Politik der AdW aufgegebene, möglichst optimale Kombination der folgenden 4 Arbeitsschwerpunkte: 1. Langfristige Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F. sowie die „Sicherung der Rezeption der Ergebnisse der internationalen Wissenschaft auf breiter Basis“, 2. angewandte F., Entwicklungs- und Überleitungsarbeiten auf wichtigen Gebieten der industriellen Produktion in enger Zusammenarbeit mit der Industrie unter Nutzung internationaler F.-Resultate und Erfahrungen, 3. Modernisierung und Rationalisierung der vorhandenen Produktionsverfahren, sowie 4. „Verwissenschaftlichung des Alltags“ durch Beiträge vor allem in den Erziehungs- und Arbeitswissenschaften. Die Auswahl der intensiv zu erforschenden Themenbereiche der Grundlagen-F. soll in erster Linie unter dem Gesichtspunkt dringender volkswirtschaftlicher Anforderungen, d. h. besonders der potentiellen Nützlichkeit des F.-Gebietes für die industrielle Fertigung vorgenommen werden. Weitere Auswahlkriterien beziehen sich auf das Vorliegen von fachlichen und methodischen Erfahrungen sowie auf die Möglichkeit internationaler Zusammenarbeit. Die internationale Kooperation wird seit 1971 als das wichtigste Mittel zur Überwindung der engen Grenzen des F.-Potentials der DDR angesehen. Die Zuständigkeit des AdW bei der Gestaltung der bilateralen [S. 318]und multilateralen Wissenschaftskontakte (Zusammenarbeit vor allem mit den Akademien der Sowjetunion und der übrigen RGW-Mitgliedsländer) wurde ausgeweitet. Die Hochschul-F. ist dadurch gekennzeichnet, daß der Grundsatz der Einheit von Lehre und Forschung — Merkmal des deutschen Universitätstyps — auch nach mehreren Hochschulreformen nicht aufgegeben wurde. Folglich soll Hochschul-F. thematisch an den jeweils gegebenen Aufgaben der Wirtschaft und anderer Gesellschaftsbereiche orientiert sein, um somit zugleich für die Ausbildung der Studenten genutzt werden zu können. Eine engere Verflechtung der Universitäten mit Fertigungs- und Dienstleistungsbetrieben wurde seit 1967 mit institutionellen und finanziellen Mitteln, d. h. durch vertraglich geregelte Beziehungen zur thematischen Abstimmung und zum Personalaustausch sowie durch Auftrags-F. erreicht. B. Industrie- und Ressortforschung Industrie- und Ressort-F. bezeichnet demgegenüber die Gesamtheit aller F.-Aktivitäten von Einrichtungen, die entweder staatlichen Leitungsinstitutionen auf zentralen und mittleren Ebenen direkt unterstehen oder selbständige Betriebsteile darstellen. Gegenwärtig sind ca. 140.000 Beschäftigte in der F. und Entwicklung in Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und Verkehr tätig. Rund die Hälfte sind Hoch- und Fachschulabsolventen. Die F.-Aufwendungen der letzten Jahre betragen durchschnittlich 2,4 v. H. des Nationaleinkommens. Für wissenschaftlich-technische Aufgaben wurden 1971 und 1972 jeweils ca. 5 Mrd. Mark zur Verfügung gestellt. Die F.-Einrichtungen arbeiten in erster Linie an der Fortentwicklung der Produktionssortimente und -verfahren. Die Aufgaben sind jeweils auf der Grundlage der voraussehbaren Entwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik und der geplanten wirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik zu formulieren. Zugleich sollen sie den internationalen Entwicklungsstand der Erzeugnisse und Verfahren in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht berücksichtigen. Sie sind in „Plänen Wissenschaft und Technik“ festgelegt und beziehen sich entweder auf bestimmte Fertigungs- und Dienstleistungsgebiete oder auf die Lösung einzelner praktischer Aufgaben. Das Potential der Industrie-F. konzentriert sich in den F.-Zentren der Großbetriebe und der zwischen 1967 und 1970 geschaffenen Industriekombinate sowie den Industriezweiginstituten der Ministerien und Vereinigungen volkseigener Betriebe. In den Fällen, in denen Akademie- und Hochschulinstitute Auftrags-F. für die Wirtschaft übernehmen, rechnet das dabei eingesetzte Potential ebenfalls zur Industrie- und Ressort-F. Seit 1967 wird die F. und Entwicklung in den Industriezweigen, die von erhöhter Bedeutung für das gesamtwirtschaftliche Wachstum sind (chemische, elektrotechnische und elektronische Industrien, Geräte- und Fahrzeugbau) besonders gefördert; seit 1971 ist die Industrie-F. auch in den Verbrauchsgüterindustrien und im Energiewesen intensiviert worden. C. Forschungsphasen F. ist ein arbeitsteiliger Vorgang, der in verschiedenen Phasen abläuft und an dem im Zeitverlauf unterschiedliche Forschergruppen und -Institutionen beteiligt sind. Ihre Aktivitäten werden in der Bezeichnung „wissenschaftlich-technische Arbeit“ zusammengefaßt; darunter wird im einzelnen verstanden: Prognosen, Grundlagen-F., angewandte F., Entwicklung von Erzeugnissen und Verfahren, Arbeiten zur Optimierung technologischer und wirtschaftlicher Abläufe, F. zum Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, Leistungen für den Aufbau „zentralisierter Fertigungen“. Abweichend von der international verbreiteten Klassifikation der F. in Grundlagen-F. und angewandte F. und Entwicklung wird in der DDR für die F.-Leitung und -Planung eine vierstufige Gliederung verwendet: a) Erkundungs-F. bzw. reine Grundlagen-F., die sich ausschließlich auf die Vervollkommnung der natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundkenntnisse sowie auf die Untersuchung neuer Erscheinungen und die Erforschung ihrer Regelmäßigkeiten richtet; b) „gezielte Grundlagen-F.“, die in einer umrissenen thematischen Richtung zur Erweiterung der Grundkenntnisse betrieben wird; c) angewandte F., die demgegenüber auf ein festgelegtes wirtschaftlich-technisches Ziel gerichtet ist, und neue Verfahren und Erzeugnisse erforschen bzw. vorhandene auf den jeweils neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bringen soll; d) Entwicklung von Konstruktionen und Verfahren, die F.-Resultate für die industrielle Fertigung nutzbar machen soll. Daneben werden mit den „Studienentwürfen“ und der „Überleitung von Konstruktionen und Verfahren“ noch weitere Anfangs- bzw. Abschlußphasen unterschieden. Die Studienentwürfe dienen der technischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Vorklärung von Aufgabenstellungen und Vorhaben. In der Überleitungsphase werden je nach Industriezweig die Konstruktion bzw. technologischen Voraussetzungen für die Fertigung und Serienproduktion geschaffen. Die Arbeitsstufen werden in einer „Nomenklatur für Arbeitsstufen und Leistungen von Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik“, die vom Ministerium für Wissenschaft und Technik herausgegeben wird, differenziert festgelegt. II. Forschungsinstitutionen A. Akademieforschung Sie wird von der Akademie der Wissenschaften [S. 319]der DDR und der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR durchgeführt. B. Hochschulforschung Von den 67 Universitäten und Hochschulen (einschl. der 5 Hochschulen der SED und des FDGB) widmen sich den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern vor allem 30 dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstehende Universitäten, Fachhochschulen, Technische Hochschulen und Medizinische Akademien sowie 2 landwirtschaftliche Hochschulen, die dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft unterstellt sind. Der Anteil der Hochschul-F. am gesamten F.-Potential der DDR wurde 1969 auf ca. 40 v. H. geschätzt. Er dürfte sich seitdem verringert haben. Durch die Maßnahmen der Dritten Hochschulreform (1967–1971) wurde die Hochschul-F. inhaltlich und organisatorisch umgestaltet. Thematisch erfolgte eine stärkere Ausrichtung und Konzentration auf die Aufgaben der Wirtschaftsbereiche, insbesondere auf die wachstumsintensiven Industriezweige. Die Organisation, Planung und Finanzierung der Hochschulen wurden verändert, um das begrenzte und 1967 auf ca. 900 Universitätsinstitute verteilte Potential wirksamer für die Planaufgaben der Wirtschaftszweige einsetzen zu können. Die thematischen und organisatorischen Veränderungen wurden mit einer Neugliederung auch der Studiengänge verbunden. Durch die Bildung besonderer organisatorischer Formen der Zusammenarbeit („Forschungsverband“ bzw. „Forschungskooperationsverband“, „Forschungsgemeinschaft“) ist eine engere Verflechtung der spezialisierten Hochschulen mit Industriebetrieben sowie deren übergeordneten Leitungsinstanzen (Industrieministerien, VVB) institutionalisiert worden. Zugleich eröffnete sich damit die Möglichkeit zu einem Verbund von Hochschul-F., Industrie-F. und Akademie-F. So konzentriert sich etwa die Technische Hochschule „Otto-von-Guericke“, Magdeburg, seit 1968 auf die F. — und Lehre — für Schwermaschinen- und Anlagenbau (Kombinat VEB Schwermaschinenbau „Karl Liebknecht“, Magdeburg). Das F.-Personal und die apparative Ausrüstung der wichtigsten Sektionen der Friedrich-Schiller-Universität Jena wird zur Lösung von Aufgaben des wissenschaftlichen Gerätebaus eingesetzt, der im Kombinat VEB Carl Zeiss, Jena, konzentriert ist. Ein weiteres Beispiel stellt die Technische Universität Dresden dar; sie ist die größte universitäre F.-Stätte der DDR auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet. Entsprechend ihrer besonderen Spezialisierung auf F.-Themen der Informationstechnik und -Verarbeitung, Elektrotechnik, Feingerätetechnik und Mathematik bestehen enge Beziehungen zum Hauptproduzenten von Datenverarbeitungsanlagen, dem VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden. C. Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung) Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Institutstypen sind in der Industrie- und Ressort-F. größer als in der Akademie- und Hochschul-F., deren institutionelle Strukturen - auch aufgrund der Hochschul- und Akademiereform in den Jahren 1967–1971 - homogener sind. Die größere Nähe und die engere Verknüpfung der Institute mit den Anwendungsbereichen haben starke strukturelle Differenzierungen entsprechend den fachspezifischen und fertigungstechnischen Eigentümlichkeiten der Wirtschaftsbereiche zur Folge gehabt. Typische Formen der Ressort- und Industrie-F. sind: 1. Ressortakademien: Hierzu zählen die Bauakademie der DDR und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR. Sie unterstehen dem Ministerium für Bauwesen bzw. dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft als zentrale fachwissenschaftliche Einrichtungen der DDR. Sie leiten die F. der angeschlossenen Institute, koordinieren die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Akademien und ausländischen F.-Zentren. Die Mehrzahl der naturwissenschaftlichen, technisch-technologischen F.-Themen der ressortbezogenen Fachgebiete wird in den Zentren und Instituten der Ressortakademien bearbeitet. Sie werden bisweilen auch als F.-Akademien bezeichnet. 2. Ressortforschung des Ministeriums für Gesundheitswesen: Die Organisation der Ressort-F. Im Bereich des Ministeriums für Gesundheitswesen stellt eine Sonderform dar. Dieses Ministerium arbeitet den Gesamtplan der medizinischen F. aus. Es ist für die Formulierung der staatlichen Ziele, die Durchführung der F.- und Entwicklungsarbeiten sowie für die praktische Nutzung der F.-Resultate verantwortlich, ohne daß ihm die wichtigsten medizinischen F.-Einrichtungen, die medizinischen Bereiche der Universitäten und die Medizinischen Akademien in Dresden, Erfurt und Magdeburg unterstehen. Diese Organisationsbereiche gehören zum Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Als beratendes Gremium des Ministers für Gesundheitswesen besteht seit 1962 ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen“. 3. Industriezweiginstitute: Sie stellen wissenschaftliche Einrichtungen dar, die F.- und Entwicklungsarbeiten zu Querschnittsthemen leisten, die über den Rahmen einer Vereinigung Volkseigener Betriebe oder eines Kombinates hinausgehen und ganze Industriezweige betreffen. Industriezweiginstitute sind in der Regel einem Industrieministerium oder einem anderen Fachministerium unterstellt. Sie bestimmen durch ihre F.- und Entwicklungsaktivitäten weitgehend die Entwicklung der Verfahren, der Geräte und der Produktionssortimente und den Stand der Fertigungstechnologien des jeweiligen Industrie[S. 320]zweiges. Die Bereitstellung fachwissenschaftlicher Unterlagen zur Lenkung und Koordinierung aller grundlegenden F.- und Entwicklungsaufgaben auf die Schwerpunkte des betreffenden F.-Gebietes zählt zu ihren Hauptaufgaben. Die Industriezweiginstitute führen entsprechend neben angewandter F. und Entwicklung auch Grundlagen-F. durch. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Bekannte Industriezweiginstitute mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern sind: Zentralinstitut für Fertigungstechnik des Maschinenbaus der DDR. Karl-Marx-Stadt; Zentralinstitut für Gießereitechnik, Leipzig; Zentralinstitut für Schweißtechnik, Halle; Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen, Dresden; Zentrales Forschungsinstitut des Verkehrswesens, Berlin (Ost). 4. Wissenschaftlich-technische Institute: Zu den wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die F. und Entwicklungsarbeiten jeweils für bestimmte Branchen durchführen, zählen a) F.-Zentren und b) Wissenschaftlich-technische Zentren (WTZ). Die WTZ wurden 1964 bei den VVB eingerichtet. Mit ihrer Hilfe sollte die VVB eine „allseitige Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ in dem betreffenden Industriezweig erreichen. Die F.-Zentren gingen aus den F.-Einrichtungen in wichtigen Industriezweigen hervor, die 1969/70 für den Ausbau zu Großforschungszentren vorgesehen waren. Der in diesen Jahren stark propagierte Aufbau einer industriellen Groß-F. scheiterte jedoch schon bald aufgrund von finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten. Von den 16 Großforschungszentren, deren Aufbau bei Struktur- und wachstumspolitisch bedeutsamen Kombinaten für 1970 geplant war, bestand für längere Zeit lediglich das „Großforschungszentrum der Werkzeugmaschinenindustrie im VVB Werkzeugmaschinen-Kombinat ‚Fritz Heckert‘, Karl-Marx-Stadt“. Andere Einrichtungen, wie z. B. die F.-Stätten des VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt, und des VEB Kombinat Robotron, Dresden, führten nur kurzfristig die Bezeichnung Großforschungszentrum. Seit 1972 wird einheitlich die Bezeichnung F.-Zentrum verwendet. WTZ und F-Zentren ähneln sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und der zentralen Stellung als Lenkungsinstitutionen für die F. und Entwicklung im Rahmen einer VVB oder eines Kombinates. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und unterstehen der Leitung des Generaldirektors der VVB bzw. des Kombinats. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Analyse des technischen Standes der Erzeugnisse und Verfahren im Industriezweig sowie die Ermittlung von Entwicklungstendenzen im Ausland; ferner die Ausarbeitung von Grundkonzeptionen für die Entwicklung der Erzeugnisse. Arbeitsgebiete der wissenschaftlich-technischen Institute sind — bezogen auf den jeweiligen Industriezweig — Probleme der Modernisierung, Mechanisierung, Automatisierung; die Entwicklung neuer technologischer Verfahren, neuer Werkstoffe; die wissenschaftliche Wirtschaftsführung der VVB, Kombinate und VEB; die Erforschung der Arbeitsbedingungen; die Erarbeitung „wissenschaftlich begründeter“ Arbeitsnormen. Die wissenschaftlich-technischen Institute differieren in der Größe, in den typischen Arbeitsschwerpunkten und im Organisationsaufbau. F.-Zentren stellen in der Regel größere organisatorische Einheiten von Industriekombinaten mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern dar. Wichtige F.-Zentren bestehen beiden Kombinaten:, VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, Leuna; VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt; VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden; VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „Fritz Heckert“, Karl-Marx-Stadt; VEB Kombinat Umformtechnik, Erfurt; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „7. Oktober“, Berlin (Ost). Bei den WTZ lassen sich verschiedene Organisationsformen unterscheiden, unter denen zwei Formen dominieren: a) als VEB im Rahmen einer VVB und b) als selbständiges Institut unter der Anleitung ebenfalls einer VVB. Zur ersten Form zählen z. B. die VEB WTZ für Bau-, Baustoff- und Keramikmaschinen Leipzig, ferner die VEB WTZ Getriebe und Kupplungen, Magdeburg, sowie die VEB WTZ Kraftwerksanlagenbau, Berlin (Ost); sie gehören jeweils zu den gleichnamigen und am selben Ort ansässigen VVB. Bekannte WTZ in der Institutsform sind: Institut für Lacke und Farben, Berlin (Ost) (VVB Lacke und Farben, Berlin [Ost]); Institut für Kraftwerke, Vetschau (VVB Kraftwerke, Cottbus); Institut für Fördertechnik, Leipzig (VVB Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen, Leipzig); Institut für Regelungstechnik, Berlin (Ost) (VVB Automatisierungsgeräte, Berlin [Ost]). 5. Zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbüros (ZEK): Ähnlich den Industriezweiginstituten und den Wissenschaftlich-technischen Instituten übernehmen auch die ZEK als überbetriebliche Einrichtungen F.- und Entwicklungsarbeiten. Sie sind in der Regel als VEB organisiert, unterstehen der Leitung einer VVB und arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Hauptaufgabe der ZEK ist die Entwicklung neuer Erzeugnisse bis zur Nullserienreife. Kleinere Betriebe, die keine eigenen Büros für Entwicklung und Konstruktion einrichten können, erhalten zudem die Möglichkeit, die Produktion durch die Anfertigung der Konstruktionszeichnungen und Materialstücklisten technisch vorbereiten zu lassen. Weiterhin sind die ZEK an der Aufstellung der Pläne Wissenschaft und Technik, den Standardisierungsarbeiten und der Lenkung und [S. 321]Koordinierung aller F.- und Entwicklungsaktivitäten der VVB beteiligt. 6. Wissenschaftliche Industriebetriebe (WIB): Seit 1963 errichtete neue oder durch Ausbau bisheriger Industriebetriebe entstandene Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Ergebnisse der Grundlagen- und Anwendungs-F. in die Produktion überzuleiten. Die WIB sind Entwicklungs- und Produktionsbetriebe zugleich. Sie stellen Apparate, Spezialgeräte und Maschinen her, die in anderen Betrieben zur Organisierung der Fertigung nach dem neuesten technischen Stand eingesetzt werden. Da die Erzeugnisse der WIB kurzfristig produktionswirksam sein sollen, werden von jedem Erzeugnistyp nur geringe Stückzahlen gefertigt. WIB unterliegen den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung nur eingeschränkt, da sie Produkte herzustellen haben, deren Ergebnisse oft nicht vorausberechenbar sind. WIB übernehmen auch Teilfunktionen der WTZ. 7. Projektierungsbetriebe: Spezialbetriebe in Form von VEB, deren Aufgaben entweder darin bestehen, bautechnische Unterlagen für Investitionsvorhaben auszuarbeiten oder technologische Dokumentationen und Unterlagen (Projekte) dafür anzufertigen. Sie sind damit beauftragt, die auf dem jeweiligen Spezialgebiet anfallenden Projektierungsaufgaben durchzuführen bzw. verantwortlich zu lenken und zu überwachen. Projektierungsbetriebe sind in der Regel einer VVB oder einem Kombinat angeschlossen. Für die meisten Industriezweige bestehen zentrale Projektierungsbetriebe, die Zweigstellen unterhalten. Projektierungsbetriebe arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. 8. Betriebliche F.- und Entwicklungsstellen (F/E-Stellen): Während die vorgenannten Institute und Betriebe überbetriebliche F., Entwicklung und Projektion durchführen, konzentrieren sich die F/E-Stellen auf die Entwicklung neuer und verbesserter Erzeugnisse und Verfahren der eigenen Betriebe. Häufig verfügen die betrieblichen F/E-Stellen nur über wenig Personal und unzureichende apparative Ausrüstungen. Typisch war — zumindest in der Vergangenheit — eine thematische Zersplitterung, was zu den immer wieder kritisierten langen Entwicklungszeiten beitrug. So beschäftigten über die Hälfte der 1966 in der DDR insgesamt bestehenden 1800 F/E-Stellen (einschließlich überbetrieblicher Einrichtungen) nur bis zu 10 Personen, 43 v. H. nur bis zu 5 Personen. Inzwischen ist die personelle und thematische Zersplitterung vor allem durch die Kombinatsbildungen von 1967 bis 1970 (Zusammenschluß von Produktionsbetrieben und parallel dazu von F/E-Stellen) eingeschränkt worden. 9. Sozialistische Arbeits- und F.-Gemeinschaften: Unter dieser Bezeichnung werden die Brigaden der sozialistischen Arbeit sowie die Neuerer-, Rationalisierungs- und Erfindergruppen in den Betrieben zusammengefaßt. Die letztgenannte Gruppe soll sich vorrangig auf die Lösung von Aufgaben auf dem Gebiete der F. und Entwicklung, der Konstruktion, der Betriebsorganisation und der Technologie konzentrieren. Hierbei wird eine „selbstlose, dem gemeinsamen Ziel untergeordnete Mitarbeit“ von Beschäftigten verschiedener Arbeitsbereiche und Berufe in den Betrieben erwartet. Den Themen der Grundlagen- und angewandten F. widmen sich besondere F.-Gemeinschaften, die in der Regel aus Wissenschaftlern und erfahrenen Neuerern und Rationalisatoren zur Lösung einer sachlich und zeitlich begrenzten F.-Aufgabe gebildet werden. Ausgehend von der jeweiligen Zielstellung erfassen sie Mitarbeiter wissenschaftlicher Institute und eines oder mehrerer Betriebe. Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Termine und Finanzierung werden durch den Abschluß von F.-Verträgen festgelegt. III. Zentrale Planungs- und Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die wirtschaftswissenschaftliche F., einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Die Planungs- und Leitungsinstanzen arbeiten auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Sie umfassen parteigebundene, staatliche und wissenschaftliche Institutionen. Im einzelnen ist die Kompetenzverteilung zwischen diesen Institutionen und die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit immer wieder verändert worden. Bislang ist eine auch nur mittelfristig geltende Regelung des Aufbaus und der Abläufe innerhalb der F.-Organisation trotz intensiverer wissenschaftsorganisatorischer Bemühungen seit 1967 nicht gefunden worden. Institutionell ausgebaut und gesichert ist lediglich der Führungsanspruch der SED. Grundlegende Fragen wie die generelle thematische Ausrichtung der F., die Verwendung der Investitionsmittel für den Auf- und Ausbau von F.-Stätten, die Verteilung der Planungs- und Leitungskompetenzen auf die verschiedenen Institutionen (Ministerien, Akademien, Hochschulen, Institute und wissenschaftliche Beiräte) und die organisatorische Regelung der Überführung von wissenschaftlichen Resultaten in die wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Praxis werden in den Führungsgremien der SED, dem Politbüro und dem Sekretariat des Zentralkomitees entschieden. Vorbereitet werden die Entscheidungen in den Abteilungen „Wissenschaften“ und „Forschung und technische Entwicklung“ des [S. 322]zentralen Parteiapparates; sie kontrollieren auch die Durchführung der zentralen SED-Beschlüsse. Auf der Ebene der F.-Institute haben die dort gebildeten SED-Organisationen „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“ (§ 63 des 4. Statuts der SED von 1963). Die dem Zentralkomitee der SED unterstellten Parteihochschulen und -institute fungieren zugleich als Leiteinrichtungen für die wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen. Dazu gehören: Parteihochschule „Karl Marx“ (PHKM), Berlin (Ost); Institut für Gesellschaftswissenschaften (IfG), Berlin (Ost); Institut für Marxismus-Leninismus (IML), Berlin (Ost); Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung (ZSW), Berlin (Ost). Forschungspolitische Funktionen werden im staatlichen Bereich vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, das für eine koordinierte und umfassende Bildungspolitik des Ministerrats verantwortlich ist und unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Hochschulrektoren besitzt, und vom Ministerium für Wissenschaft und Technik übernommen. Dieses Ministerium koordiniert vor allem die naturwissenschaftlich-technische Hochschul-F. Im Vordergrund steht dabei die Festlegung der schwerpunktartig zu bearbeitenden Themenbereiche der Grundlagen- und angewandten F. entsprechend den langfristigen Wissenschafts- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen. Das Ministerium wurde 1967 im Zuge der generellen Aufwertung der Wissenschafts- und Bildungspolitik in der DDR durch Umwandlung des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik geschaffen. Zum gleichen Zeitpunkt entstand, ebenfalls durch Umwandlung eines Staatssekretariats, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Zum Wissenschafts- und Technikressort gehört das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID), das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum für das gesamte Informations- und Dokumentationswesen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik. Es ist vor allem für die Gestaltung und Fortentwicklung des „Informationssystems Wissenschaft und Technik“ zuständig. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Ministerien und Ämter mit eigenem Geschäftsbereich, die für die F. in ihren Ressorts verantwortlich sind. So ist das Ministerium für Volksbildung zuständig für die pädagogische Wissenschaft, das Ministerium für Kultur für Kultur- und Kunstwissenschaft, das Ministerium für Gesundheitswesen für die medizinische Wissenschaft. Ressort-F. betreiben — ebenfalls in unterschiedlicher Form und Intensität — die Industrieministerien. Zur sachverständigen Beratung bestehen bei einigen Ministerien wissenschaftliche Beiräte: z. B. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der „Hoch- und Fachschulrat“; beim Ministerium für Gesundheitswesen der „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen F.“. Eine besondere Stellung nahm bisher der Forschungsrat ein. Er setzt sich aus Wissenschaftlern, Technikern und Vertretern der Staats- und Wirtschaftsverwaltung zusammen. Der F.-Rat wurde 1957 als höchstes beratendes Gremium für die Planung und Koordinierung der naturwissenschaftlichen und technischen Forschung geschaffen. Er ist wie die Ministerien ein Organ des Ministerrats. Der F.-Rat erarbeitet Analysen und Prognosen zum Entwicklungsstand und zu den Entfaltungsmöglichkeiten der einzelnen Disziplinen. Seit 1966 nimmt der F.-Rat auch die Aufgaben des „Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie“ wahr. Zur Durchführung der dem F.-Rat übertragenen Arbeiten bedient er sich einer Vielfalt von Gremien. Die wichtigsten Gremien sind: die Kommissionen des F.-Rates, die Zentralen Arbeitskreise für Forschung und Technik (ZAK), die Forschungsbereiche und Zentralinstitute der Akademie der Wissenschaften, der Bauakademie und der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften und die Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für volkswirtschaftlich wichtige Fachgebiete und Problemkomplexe Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK sollen von den Mitgliederorganisationen der Kammer der Technik weitgehende Unterstützung erhalten. Eine solche Regelung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können. Durch die VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der F. an der Akademie der Wissenschaften und an Universitäten und Hochschulen (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) wird der AdW die Aufgabe übertragen, die Entscheidungsgrundlagen für die Partei- und Staatsführung über die Hauptrichtungen und Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen F. vorzubereiten. Mit dieser Aufgabenverlagerung verlor der F.-Rat eine entscheidende Funktion. Damit sinkt zugleich seine allgemeine Bedeutung. Auf gesamtstaatlicher Ebene ist die Staatliche Plankommission (SPK) das wichtigste Organ des Ministerrats für die zusammenfassende Planung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklung. In der Wissenschaftsplanung ist seit [S. 323]1972 die Verbindlichkeit der zentralen Pläne - Staatsplan Wissenschaft und Technik, Zentraler F.-Plan für die Gesellschaftswissenschaften - erhöht worden. Der laufende „Zentrale F.-Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR bis 1975“ bestimmt die Grundrichtungen der F. auf den Gebieten der „marxistisch-leninistischen Philosophie“, der „politischen Ökonomie“ und des „wissenschaftlichen Kommunismus“. Er enthält ferner die Arbeitsschwerpunkte der Staats- und Rechtswissenschaft, der historischen und pädagogischen Wissenschaften, der Kultur- und Kunstwissenschaften und der soziologischen F. Unter den wissenschaftlichen Institutionen besitzt die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), Berlin (Ost), überragende Bedeutung. Sie wirkte mit ihren Sektionen und Instituten bereits bis zur Herausgabe der VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der Akademie-F. (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) maßgeblich an der Vorbereitung vor allem der langfristigen F.-Politik mit. Diese Vorbereitung erfolgte z. T. parallel zu den Arbeiten des F.-Rates, z. T. im Rahmen dieser Arbeiten. Der tatsächliche Kompetenzzuwachs erstreckt sich darauf, daß die AdW gegenwärtig a) für die Vorbereitung der forschungspolitischen Entscheidungsgrundlagen der Partei- und Staatsführung zuständig ist, und b) die wissenschaftliche Zusammenarbeit aller naturwissenschaftlichen F.-Stätten (Grundlagen-F.) sowohl innerhalb der DDR als auch mit den F.-Stätten der Akademien der RGW-Mitgliedsländer zu organisieren und koordinieren hat. Im Zuge dieser Entwicklung intensivierte sich 1972 die Zusammenarbeit zwischen der AdW, den Hochschulen, den Instituten der Ressort- und Industrie-F. und ausländischen F.-Einrichtungen. Die Zusammenarbeit umfaßt den Austausch von Personal und Information, gemeinschaftliche Nutzung der F.-Geräte und -Apparaturen, gemeinsame F.-Projekte und internationale Arbeitsgemeinschaften. Als Gremien zur fachspezifischen Vorbereitung von F.-Entscheidungen und zur Koordinierung und Leitung der F. einiger Disziplinen und Fachgebiete bestehen verschiedene Wissenschaftliche Räte; z. B.: Wissenschaftlicher Rat für soziologische Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudi Weidig) beim IfG; Wissenschaftlicher Rat für marxistisch-leninistische Philosophie (Vorsitzender: Prof. Dr. Erich Hahn) beim IfG; Wissenschaftlicher Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Helmut Koziolek) bei der AdW; Rat für Geschichtswissenschaft (Vorsitzender: Prof. Dr. Ernst Diehl) beim IML; Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Gerhard Schüßler) bei der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft; Wissenschaftlicher Rat für Imperialismusforschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Werner Paff) beim Institut für Internationale Politik und Wirtschaft. IV. Forschungspolitik seit 1967 Die auf dem VII. SED-Parteitag 1967 erneut und besonders nachdrücklich erhobene Forderung, Wissenschaft „zur Wirkung zu bringen“, eröffnete eine Phase erhöhter forschungspolitischer Aktivität der SED- und Staatsführung. 1966 bestanden in der DDR 1 800 F.- und Entwicklungsstellen mit 87.000 Beschäftigten. Die Zahl der F.-Themen belief sich 1965 auf ca. 17.300. Dahinter verbarg sich eine thematische und personelle Zersplitterung, die von der SED-Führung scharf kritisiert wurde. Auch die lange Bearbeitungsdauer der F.-Themen forderte immer wieder die Kritik der Parteiführung heraus. Sie forderte daher die Ausarbeitung einer exakten Konzeption der Schwerpunkte der F. und Lehre. Der Wirkungssteigerung vor allem der naturwissenschaftlichen und technischen F. wurde unter verschiedenen Aspekten besondere Bedeutung zugemessen: den begrenzten F.-Möglichkeiten eines kleineren Industriestaats (finanzielle, personelle und materielle Möglichkeiten); der Konkurrenzsituation auf den internationalen Märkten und dem Innovationstempo westlicher Industrieländer; der politischen und wissenschaftlichen Position der DDR innerhalb des RGW; der im Vergleich zur Bundesrepublik erheblich geringeren Arbeitsproduktivität in der Wirtschaft und der politischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik bzw. der Auseinandersetzung zwischen „Sozialismus“ und „Kapitalismus“. Der Wissenschaft und F. wurde die Funktion einer „Produktivkraft“, eines „dritten Faktors“ (neben den Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital) zugewiesen. Das forschungspolitische Programm von 1967 bis 1971 verfolgte das anspruchsvolle Ziel, unter dem Slogan „Überholen, ohne einzuholen“ einen sprunghaften Fortschritt in Naturwissenschaft und Technik zu erreichen, der ausreichen sollte, um auf breiter Linie den Anschluß an das internationale Niveau („Weltniveau“) herzustellen. Zu diesem Zweck wurden sowohl die F.-Budgets erhöht als auch das wissenschaftliche Personal verstärkt. Damit parallel gingen eine engere Verflechtung von Industrie-F. und -Produktion sowie eine stärkere Konzentration des F.-Potentials in den neugebildeten Industriekombinaten einher. Das Ziel war der Aufbau der „sozialistischen Groß-F.“. Die Akademie der Wissenschaften entwickelte sich im Zuge der Akademiereform aus einer Gelehrtengesellschaft mit zugeordneten F.-Einrichtungen zu einer „F.-Gemeinschaft“, die eng mit den Erfordernissen des sozialistischen Gesellschaftssystems verbunden sein soll. Verändert wurde auch das forschungspolitische Leitungssystem. Nunmehr wurde [S. 324]größerer Wert gelegt auf eine systematische Entscheidungsvorbereitung, auf die Kontrolle der F.-Durchführung sowie eine Angleichung der Planungs- und Leitungsstrukturen der F. mit denen der Produktion. Thematisch wurde die F. stärker auf die wissenschaftliche Durchdringung der Produktion und die Entwicklung kostensparender hochproduktiver Technologien und Verfahren eingestellt. Die Hauptrichtungen der Grundlagen-F. sind im Gesetz über den Perspektivplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR bis 1970 festgelegt worden. Schwerpunkte waren u. a. die F. auf dem Gebiet der Festkörperphysik und die Entwicklung hochwertiger Plaste, Elaste und Synthesefasern. Von der wirtschaftswissenschaftlichen F. wurde erwartet, daß sie gemeinsam mit der naturwissenschaftlich-technischen F. dazu beiträgt, die wissenschaftlichen Grundlagen für eine vorausschauende Strukturpolitik und die einzelnen Strukturentscheidungen zu erarbeiten. Das Jahr 1971 markiert eine Tendenzwende in der F.-Politik der SED. Der VIII. Parteitag der SED (1971) und die Verabschiedung eines langfristigen Entwicklungsprogramms für die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer der RGW („Komplexprogramm“) lösten forschungspolitische Veränderungen aus. Entscheidend war, daß das Ziel des schnellen wissenschaftlichen und technischen Fortschritts nicht mehr ausschließlich durch isolierte Anstrengungen der DDR erreicht werden sollte. Die Aktivitäten richten sich seit 1971 vielmehr stärker darauf, die internationale Zusammenarbeit mit den am stärksten industrialisierten Ländern des RGW zu vertiefen und im Rahmen dieser Zusammenarbeit zu einer Arbeitsteilung auch in Wissenschaft und Technik zu gelangen. Damit im Zusammenhang steht erneut die Forderung nach Verzicht auf „schematische“ Übernahme „kapitalistischer“ F.-Ansätze und Lösungen. Im Gegensatz zu den Jahren vor dem VIII. Parteitag werden Grundlagen-F. und angewandte F. (einschließlich Entwicklung) jetzt deutlicher als gleichwertige Arbeitsbereiche anerkannt. Inhaltlich soll sich die naturwissenschaftliche Grundlagen-F. im Zeitraum 1971–1975 auf folgende Bereiche konzentrieren: Energieerzeugung, Nutzung der vorhandenen Ressourcen, Entwicklung neuer Werkstoffe, Probleme der Stoffwandlung, mathematische und kybernetische Lösungsverfahren und die Nutzbarmachung von Erkenntnissen biologischer F. Die noch nicht abgeschlossenen Vorbereitungen für die Planung der naturwissenschaftlich-technischen Grundlagen-F. in der Phase des Fünfjahrplans 1976–1980 sehen vor, daß für folgende Disziplinen Schwerpunktprogramme entwickelt werden sollen: Mathematik, Mechanik, Kybernetik und Informationsverarbeitung, Physik (einschl. Kern- und Werkstoff-F.), Chemie, Biowissenschaften, „Geo- und Kosmoswissenschaften“ und ingenieurwissenschaftliche Grundlagenbereiche. Übereinstimmend wird die Überführung von F.-Resultaten in die industrielle Fertigung als die traditionell schwächste Stelle in der Kette: Grundlagen-F. – angewandte F. – Entwicklung – Produktion, angesehen. In allen F.-Bereichen — auch in der Grundlagen-F. — wird deshalb starkes Gewicht auf eine wirksamere Organisation der Überleitungsprozesse gelegt, da hier erhebliche Produktivitätsreserven vermutet werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 316–324 Formgestaltung, Industrielle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschungsgemeinschaft

Forschung (1975) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in den Ostblockländern vorherrschenden Sichtweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“, das neben der…

DDR A-Z 1975

Deutsche Volkspolizei (DVP) (1975)

Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1979 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen Staatsorgans einen entwicklungsfördernden Charakter haben. Der Begriff DVP bezeichnete vom 1. 6. 1945 bis zum 18. 1. 1956 (Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung) alle waffentragenden Verbände der SBZ/DDR. Solche Verbände innerhalb der DVP, die eher militärische als polizeiliche Aufgaben erfüllten, waren die Kasernierte Volkspolizei, die Bereitschaftspolizei und die Deutsche Grenzpolizei. Die DVP war zunächst den Landes- und Provinzialverwaltungen, ab 1948 der Deutschen Verwaltung des Innern unterstellt und somit zonal zentralisiert. Seit der Gründung der DDR untersteht die DVP dem Ministerium des Innern, dessen Minister gleichzeitig Chef der DVP ist. Die DVP wird zentral von der Hauptverwaltung DVP geleitet, deren Chef Stellvertreter des Ministers des Innern ist. In der HVDVP laufen auch die Dienstzweige der DVP zusammen. Ihre wichtigsten sind: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Transportpolizei, Paß- und Meldewesen. Innerhalb der Schutzpolizei besteht als besonderer Dienstzweig der Betriebsschutz A (= aktive Volkspolizisten). Dienststellen der DVP in den Bezirken, Kreisen, Städten und Stadtbezirken sind: Bezirksbehörden der DVP (BDVP), VP-Kreisämter (VPKA), VP-Reviere. Der BDVP entspricht in Berlin das Polizeipräsidium mit je einer VP-Inspektion in den 8 Stadtbezirken. In Gemeinden, Stadtbezirken und Streckenabschnitten der Reichsbahn werden polizeiliche Aufgaben verantwortlich durch den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) wahrgenommen. Den im Range eines Unterleutnants oder Leutnants der Schutzpolizei stehenden ABV wird im besonderen Maße die Aufgabe zugeschrieben, die Verbindung der DVP mit der Bevölkerung zu festigen. Unterstützt von gegenwärtig ca. 126.000 Freiwilligen Helfern der DVP überwachen die ABV u. a. die Einhaltung der Meldevorschriften durch Kontrolle der Hausbücher. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der DVP insbesondere: Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen, alle Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und aufzuklären, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten aufdecken und beseitigen zu helfen; die Einhaltung der Ausweis-, Paß- und Meldebestimmungen zu gewährleisten; wichtige Betriebe, Anlagen und Objekte zu sichern; die ihr im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Zu den in den militärischen Bereich übergreifenden Aufgaben der DVP gehört die Ausbildung der Kampfgruppen durch Instrukteure der Schutzpolizei. Nachdem man in der DDR anfangs von einer teilweisen Fortgeltung des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes und der anderen Landespolizeigesetze ausging, vollzog sich die Tätigkeit der DVP jahrelang faktisch ohne Rechtsgrundlage, bis diese Materie schließlich durch das „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP“ vom 11. 6. 1968 geregelt wurde. Seit dem 1. 12. 1962 besteht die „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“ in Berlin, die seit 1965 über das Promotionsrecht verfügt. Uniform der DVP: hellgrau-grün. Ca. 73.000 Mann, zusätzlich ca. 8.000 Mann Transportpolizei und ca. 15.000 Mann Betriebsschutz A. In jedem Jahr wird der 1. Juli als „Tag der Volkspolizei“ begangen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 195 Deutsche Versicherungsanstalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Wirtschaftskommission (DWK)

Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1979 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen…

DDR A-Z 1975

Zentralkomitee (ZK) der SED (1975)

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1979 1985 Das ZK „führt die Beschlüsse des Parteitages aus“ und ist „zwischen den Parteitagen“ das höchste Leitungsorgan der Partei (4. Statut der SED von 1963, Punkt 39). Es ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig. Mit der Umwandlung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurde sukzessive auch die Führungsstruktur der Partei derjenigen der KPdSU angeglichen. Mit dem III. Parteitag (20.–24. 7. 1950) löste das ZK aus 50 [S. 962](stimmberechtigten) und 31 (nichtstimmberechtigten) Kandidaten den bisherigen — 80köpfigen — Parteivorstand ab. Das ZK besteht aus Mitgliedern und Kandidaten. Ihre Zahl ist nicht verbindlich festgelegt und veränderte sich seit 1950 wie folgt: Die personelle Zusammensetzung des ZK spiegelt z. T. den Trend der jeweiligen Parteilinie wider. Mit dem VI. Parteitag (1963) wurde die Tendenz deutlich, akademische Kader, Fachleute aus Technik, Wissenschaft und Wirtschaft, in größerer Zahl in das höchste repräsentative Gremium der Partei aufzunehmen. Die Wahlen des VIII. Parteitages zum ZK wie die des ZK zum Politbüro und zum Sekretariat lassen personalpolitische Stabilität und Kontinuität erkennen. Erst das 10. Plenum des ZK (Oktober 1973) spiegelte bei den obersten Exekutiv- und Beschlußgremien die inhaltlichen Veränderungen der Honecker-Ära andeutungsweise wider. (Das gilt allerdings weniger für das ZK. Für die seit dem Juni 1971 verstorbenen 6 ZK-Mitglieder wurden Kandidaten zu Vollmitgliedern gewählt.) Das ZK verkörpert die führende Rolle der Partei in Staat und Gesellschaft, in ihm sind wichtige Funktionsinhaber aller gesellschaftlichen Bereiche vertreten. Unterrepräsentiert sind die nachgeordneten staatlichen Ebenen (Bezirke und Kreise), die Universitäten, die Mitglieder ohne besondere Funktionen und die Frauen. Trotz seiner von der Parteiführung manipulierten Zusammensetzung und seiner Funktion hat das ZK das Potential für ein Beratungs- und Konsultationsgremium. Ca. 68 v. H. der Mitglieder und Kandidaten des amtierenden ZK haben eine Hoch- oder Fachschule (einschließlich der Parteischulen der SED) absolviert. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 bei 45, 1967 bei 48 Jahren. Wahl und Mitgliedschaft. Die Mitglieder und Kandidaten des ZK werden vom Parteitag gewählt. Voraussetzung ihrer Wahl ist eine mindestens 6jährige Mitgliedschaft in der SED. Ausnahmen bedürfen der Bestätigung des Parteitages, der formal auch die Zahl der Kandidaten und Mitglieder des ZK festlegt. Das vom VIII. Parteitag (Juni 1971) gewählte ZK hat 135 Mitglieder und 54 Kandidaten. Die Auswahl der Delegierten zum Parteitag und damit der potentiellen Mitglieder und Kandidaten des ZK ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kaderpolitik. Funktionen. Bei den Funktionen des ZK ist zwischen den „legislativen“ („… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“) und den „exekutiv-administrativen“ („… leitet … vertritt …, entsendet …, lenkt …“) zu unterscheiden. Das Plenum des ZK tritt statuarisch mindestens einmal in 6 Monaten zu einer Sitzung zusammen. Zwischen Juni 1971 (VIII. Parteitag) und Juni 1975 fanden 14 Sitzun[S. 963]gen statt. (Zum Vergleich: zwischen dem III. und IV: Parteitag, dem IV. und V. Parteitag und zwischen dem V. und VI. Parteitag gab es 18, zwischen dem VI. und VII. Parteitag 15 ZK-Tagungen und zwischen dem VII. und VIII. Parteitag 17 ZK-Plena). Die ZK-Plena haben heute den Charakter von Arbeitstagungen. Das Plenum nimmt den Rechenschaftsbericht des Politbüros über dessen Arbeit seit der letzten ZK-Tagung entgegen und diskutiert ihn. Häufig hält ein Mitglied oder Kandidat des Politbüros ein Grundsatz-Referat zu einem wichtigen Thema, das ebenfalls in Diskussionen erörtert wird. Zu wichtigen Problemkomplexen können auch Experten und andere Funktionäre hinzugezogen werden (Neuerung des 4. Statuts von 1963); dies wurde besonders in der ersten Hälfte der 60er Jahre praktiziert. Der Politbürobericht, die Referate und Diskussionen werden zumeist nur in Auszügen im „Neuen Deutschland“ — dem Zentralorgan der SED — veröffentlicht und müssen von den Parteimitgliedern für die konkrete Parteiarbeit „ausgewertet“ werden. Personelle Veränderungen werden in der Regel ohne Kommentar bekanntgegeben. Formell wird auf der Tagung des ZK die weitere Politik der Partei im Rahmen der vom letzten Parteitag verabschiedeten Grundsätze festgelegt. Der tatsächliche Einfluß des Plenums auf Personalpolitik und Generallinie ist jedoch nur schwer abzuschätzen. Immerhin hat das ZK der KPdSU sowohl in der Frühphase des Sowjetstaates als auch in der Chruschtschow-Ära mehrmals entscheidend den Kurs der Partei mitbestimmt. Vom ZK der SED läßt sich Ähnliches bis heute nicht feststellen. Der Einfluß des Politbüros der SED ist nach wie vor ausschlaggebend. Viele Jahre schien das ZK ein reines Akklamationsorgan zu sein, obwohl die meisten seiner Mitglieder in wichtigen Regierungs-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Funktionen des Parteiapparates tätig sind. Einzelne leiten wissenschaftliche Institutionen, andere gehören von Fachleuten beratenen Kommissionen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an, die durch Rückinformationen von der Basis auf Entscheidungen der Parteiführung Einfluß nehmen. Gegenwärtig sind daher Ansätze eines Wandels des ZK zu einem „Transformations- und Konsultationsgremium“ (P. C. Ludz, Parteielite im Wandel, Köln-Opladen, 1968) nicht zu übersehen. Das ZK beruft die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) und beschließt über deren Zusammensetzung. In den 40er und 50er Jahren erfüllte die ZPKK eine wichtige Funktion, wenn es um die Erhaltung der „Einheit und Reinheit der Partei“ im Rahmen der Parteisäuberungen ging. Ihre Beschlüsse bedürfen ebenfalls der Zustimmung des ZK. Zur politischen Leitung der Arbeit zwischen den Plena wählt das ZK das Politbüro und zur Durchführung der laufenden Arbeiten das Sekretariat des ZK. Diese beiden Gremien sind die tatsächlichen Träger des Entscheidungsprozesses in der SED und damit in der DDR. Das ZK kann in den Parteiorganisationen wichtiger gesellschaftspolitischer Bereiche Parteiorganisatoren einsetzen und/oder Sonderabteilungen einrichten. Es kann ferner zwischen den Parteitagen Parteikonferenzen einberufen, um personalpolitische Veränderungen oder inhaltlich grundlegende Beschlüsse verabschieden zu lassen. (Bisher gab es in der Geschichte der SED 3 solcher Parteikonferenzen.) Formell hat das ZK als Kollektivorgan ferner die zumeist langjährig im Apparat tätigen Abteilungsleiter des ZK zu bestätigen. Durch seinen Apparat, der in über 35 [S. 964]Abteilungen (mit ca. 2.000 hauptamtlichen Funktionären) gegliedert ist, die den Sekretären des ZK unterstehen, vertritt 1. das ZK die SED im Verkehr mit anderen Parteien und Organisationen, bestimmt 2. das Leitungspersonal für gesellschaftspolitisch wichtige Funktionen (Kaderpolitik), lenkt 3. die Arbeit der zentralen staatlichen Organe und Organisationen durch die in ihnen bestehenden Parteigruppen; leitet und kontrolliert 4. die parteieigenen Betriebe; setzt 5. die Redaktionskollegien der Parteizeitungen und -Zeitschriften ein, die der Kontrolle des zentralen Apparates unterliegen, und informiert 6. die Parteiorganisationen über die Linie der Partei (regelmäßige schriftliche, nicht veröffentlichte Parteiinformationen) und die Tätigkeit des Apparates. Die Fachabteilungen sind in Sektoren und Arbeitsgruppen unterteilt. In ihrer Struktur entsprechen die Abteilungen des ZK denen von ihnen angeleiteten und kontrollierten Organisationen des Staatsapparates. In der Regel ist der zuständige Abteilungsleiter des ZK jedoch einflußreicher als das „entsprechende“ Mitglied des Ministerrates. Mit ihren Vorlagen und Anregungen setzen die Abteilungen die legislative Tätigkeit der Volkskammer in Gang und kontrollieren den gesamten Regierungsapparat. Ständig oder zeitweilig sind dem ZK bzw. dem Politbüro — gelegentlich zusammen mit dem Ministerrat oder seinem Präsidium — Kommissionen oder Arbeitsgruppen zugeordnet, die einzelne Sachgebiete übergreifende Aufgaben des ZK oder des Ministerrates koordinieren sollen (zum Beispiel: Kommission für Nationale Sicherheit, Ltr. P. Verner; Kommission zur Überarbeitung des Parteiprogramms, Ltr. E. Honecker; Kommission zur Überarbeitung des Parteistatuts, Ltr. P. Verner; Kommission für Agitation, Ltr. W. Lamberz). Dem ZK angeschlossen sind: a) das Institut für Marxismus-Leninismus (Direktor: G. Heyden); b) das Institut für Gesellschaftswissenschaften (Direktor: O. Reinhold); c) die Parteihochschule „Karl Marx“ (Direktor: H. Wolf); d) das Institut für Meinungsforschung (Direktor: H. Berg); e) das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung (Direktor: H. Koziolek) sowie weitere Institute und Schulen zur Kaderbildung. Andere Institutionen — wie das Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW, Direktor: M. Schmidt) — arbeiten besonders eng mit einzelnen ZK-Abteilungen zusammen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 961–964 Zentralisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralrat der FDJ

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1979 1985 Das ZK „führt die Beschlüsse des Parteitages aus“ und ist „zwischen den Parteitagen“ das höchste Leitungsorgan der Partei (4. Statut der SED von 1963, Punkt 39). Es ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig. Mit der Umwandlung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurde sukzessive auch die Führungsstruktur der Partei derjenigen der KPdSU angeglichen. Mit…

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Zivilrecht (1975)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 I. Begriff und Gegenstand Das Z. ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden und dient dem Schutz des sozialistischen Eigentums der Bürger. Die Bestimmungen des Z. beruhen auf dem Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung von persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Sie räumen den Bürgern auf der Basis der vorgegebenen sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse sowie der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten das Recht ein, ihre persönlichen Verhältnisse zu gestalten. Im Rahmen ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung nehmen auch Betriebe als juristische Personen am Z.-Verkehr teil. Das gleiche gilt für staatliche Organe und Einrichtungen, gesellschaftliche und andere rechtlich selbständige Organisationen und Vereinigungen. Entsprechend der marxistisch-leninistischen Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie wird das Z. nicht mehr als Privatrecht verstanden und bildet nicht mehr das rechtliche Kernstück des Wirtschaftssystems. Die Rechtsbeziehungen der sozialistischen Betriebe untereinander werden nicht durch das Z., sondern durch das Wirtschaftsrecht geregelt; die Bestimmungen des Z. finden hierauf allenfalls subsidiäre Anwendung. II. Entwicklung und Normenmaterie Der Kernbereich des Z. der DDR ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) kodifiziert, das am 1. 1. 1976 in Kraft tritt. Das ZGB löst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 ab, das zusammen mit einer Reihe reichsrechtlicher Gesetze zivilrechtlichen Charakters bis 1975 auch in der DDR formell fortgegolten hat (zu den aufgehobenen [S. 969]Rechtsvorschriften siehe §~15 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Die Anwendbarkeit des bis zum 31. 12. 1975 geltenden Z. ist durch das EGZGB nur für wenige Ausnahmen von vor dem Inkrafttreten des ZGB begründeter Z.-verhältnisse vorgesehen. Trotz der Fortgeltung des BGB und anderer reichsrechtlicher Bestimmungen auch in der DDR bis 1975 hat das Z. zwischenzeitlich durch Gesetzgebungsakte und Rechtsprechung erhebliche Veränderungen erfahren. Wichtige, die Substanz des Z. betreffende Rechtsakte, die zum Teil wieder aufgehoben wurden, zum Teil aber auch weitergelten, waren: Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl. I, S. 437); das Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27), durch das die Bestimmungen des BGB über den Dienstvertrag (§§~611 ff.) für das Arbeitsrecht gegenstandslos wurden; die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl.~II, S.~159);das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 19) mit Änderungen des Erbrechts des Ehegatten und des nichtehelichen Kindes; das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107), durch das weite Teile des Schuldrechts des BGB für den sozialistischen Sektor gegenstandslos wurden; die Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes vom 14. 9. 1967 (GBl. II, S. 733), durch die das Mietrecht des BGB mit einem verwaltungsrechtlichen Zuweisungsverfahren gekoppelt wurde. Bedeutung für das Z. hatte auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199), deren grundlegende Bestimmungen zum Eigentum (Art. 9–16) die zwischenzeitlich erfolgte Umgestaltung sanktionierten und damit zugleich den Rahmen für die Interpretation der eigentumsrechtlichen Regelungen des BGB absteckten. Darüber hinaus unterlagen jedoch auch alle übrigen Normen des Z. grundsätzlich einer veränderten Auslegbarkeit unter dem Gesichtspunkt der sozialistischen Gesetzlichkeit und der für die politische Ordnung der DDR geltenden gesellschaftspolitischen Wertmaßstäbe. Im Ergebnis galt daher auch schon vor der Aufhebung des BGB in der DDR ein anderes Z. als in der Bundesrepublik Deutschland. Die erklärte Absicht, das BGB durch ein eigenes Zivilgesetzbuch abzulösen, bestand seit 1958 (V. Parteitag der SED). Dieses sollte nach der ursprünglichen Planung am 1. 1. 1962 in Kraft treten. Dieser Termin konnte vor allem wegen zwischenzeitlicher konzeptioneller Änderungen des Z. nicht eingehalten werden. Im Laufe der Jahre sind mehrere Entwürfe (vermutlich 3) ausgearbeitet worden, jedoch nicht zur Ausführung gekommen. Das jetzt verabschiedete ZGB beruht auf einem Entwurf, der der Volkskammer im September 1974 vorgelegt, sodann von dieser dem Rechtsausschuß zur Einarbeitung vorgeschlagener Änderungen zugeleitet und nach erneuter Einbringung am 19. 6. 1975 verabschiedet wurde. Keiner der Entwürfe ist veröffentlicht worden. III. Das ZGB von 1975 Das ZGB besteht aus 480 §§, es ist damit die kürzeste aller bekannten Z.-kodifikationen (auch im Vergleich mit sozialistischen Staaten). Es ist in 7 Teile gegliedert: 1. Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts; 2. Das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum; 3. Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens; 4. Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung; 5. Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung; 6. Erbrecht; 7. Besondere Bestimmungen für einzelne Zivilrechtsverhältnisse. Mit dieser Gliederung verläßt das ZGB das traditionelle, von der Pandektenwissenschaft beeinflußte Aufbauschema westeuropäischer, aber auch sozialistischer (UdSSR, Polen, Ungarn), Zivilgesetzbücher, das an unterscheidbaren Gegenständen (Personen, Sachen, Verträgen) und systematisch aufeinander bezogenen Rechtsinstituten orientiert ist. Der für die Gliederung des ZGB (im Anschluß an das tschechoslowakische ZGB von 1964) maßgebliche Ordnungsgesichtspunkt ist die sachliche Zusammengehörigkeit sozialer Tatbestände (Lebensbereiche). Auffallendstes Ergebnis ist das Fehlen von geschlossenen Teilen, die dem „Allgemeinen Teil“ und dem „Sachenrecht“ des BGB entsprechen würden. Die vergleichbaren Bestimmungen sind auf die verschiedenen Teile des ZGB unter dem Gesichtspunkt ihrer sachlichen Zugehörigkeit verteilt. Die hinter dem Verzicht auf einen „Allgemeinen Teil“ stehende Absicht, den hohen Abstraktionsgrad des BGB zu vermeiden und eine größere Verständlichkeit der Z.-normen für Laien zu erzielen, kann nur teilweise als gelungen bezeichnet werden, da auch das ZGB ohne allgemeine Bestimmungen von hoher Abstraktion, wenn auch an anderer Stelle, nicht auskommt. Im Ergebnis stellt das ZGB einen Kompromiß zwischen den beiden Aufbauprinzipien dar. Am klarsten durchgeführt ist die Gliederung nach Lebensbereichen bei den Teilen~4 (Nutzungsverhältnisse), 5 (Schadensersatzrecht) und 6 (Erbrecht), während der umfangreichste Teil~3 (Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens) zwar von der Überschrift her eine scheinbare Klammer unter dem Aspekt realer Zusammengehörigkeit erhalten hat, in Wirklichkeit aber ein „Schuldrecht“ im herkömmlichen Sinne darstellt. Keines der beiden genannten Aufbauprinzipien wird im 7. Teil (Besondere Bestimmungen über einzelne Zivilrechtsverhältnisse) sichtbar, wo mit der nicht überzeugenden Begründung, atypische Fallregelungen zusammenfassen zu wollen, allgemeine, schuldrechtliche und sachrechtliche Bestimmungen ohne sachlichen und systematischen Zusammenhang geregelt sind. [S. 970]Obwohl das ZGB eine Z.-konzeption realisiert, die die Anwendbarkeit des Z. auf die Rechtsverhältnisse der Bürger beschränkt und Betriebe am Z.-verkehr nur insoweit teilnehmen läßt, als sie Rechtsverhältnisse mit Bürgern eingehen, ergibt sich aus der Wirklichkeit eine Umkehr der Problemlage. Angesichts der bestehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse müssen die Bürger die Masse der über das Z. abzuwickelnden Versorgungsbeziehungen mit Betrieben des sozialistischen Sektors (Kauf, Miete, Dienstleistungen usw.) oder gar Staatsorganen (Bodennutzung) eingehen, während das Rechtsverhältnis zwischen Bürgern die Ausnahme bildet. Das Z. ist daher in erster Linie Versorgungsrecht, nämlich das rechtliche Instrumentarium zur Realisierung der staatlichen Versorgungspolitik gegenüber der Bevölkerung, soweit diese nicht über andere Instrumentarien abgewickelt wird. Die vorgegebene ökonomische und reale Ungleichheit der Partner in den meisten Z.-verhältnissen versucht das ZGB durch einen bewußten Verzicht auf den für das herkömmliche Z. charakteristischen Grundsatz der formalen Gleichheit der Partner auszugleichen. Dies findet darin seinen Ausdruck, daß die Verpflichtung der Betriebe zur Erfüllung ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung auch im ZGB ausgesprochen wird (§~10), daß für sie im Rahmen dieser Aufgaben eine generelle Pflicht zum Vertragsabschluß (Kontrahierungszwang) festgelegt wird (§~12), daß ihnen zusätzliche Pflichten bei besonderen Vertragsverhältnissen auferlegt werden (so etwa beim Kauf eine Informations- und Beratungspflicht), daß für sie im Vertragsrecht weitgehende Garantiepflichten und im Schadensersatzrecht strengere Verantwortungskriterien gelten als für die Bürger. Inwieweit all diese Bestimmungen, die das ZGB insgesamt verbraucherfreundlich erscheinen lassen, ausreichen werden, die Gefahren einer faktischen Monopolstellung der Betriebe zu neutralisieren, wird die Praxis erweisen müssen. Der Versuch einer Bewältigung dieses sozialen Problems im Rahmen einer Z.-kodifikation verdient jedoch Interesse und stellt (von Ansätzen im Z. anderer sozialistischer Länder und z. B. im Mietrecht westlicher Länder abgesehen) ein Novum in der Zivilgesetzgebung dar. Unter dem Gesichtspunkt der Versorgungsfunktion des Z. sind auch die unter Berufung auf das Recht auf Mitwirkung (§~9) für einige Z.-verhältnisse vorgesehenen gesellschaftlichen Beteiligungsformen zu sehen, so im Mietrecht die Mietergemeinschaften, die insbesondere Eigeninitiative bei der Instandhaltung der Häuser entwickeln sollen, und im Kaufrecht die Kundenbeiräte und Ausschüsse, die beratend und kontrollierend tätig werden sollen. Auch in anderer Hinsicht beschreitet das ZGB teilweise neuartige Wege. Entsprechend der Instrumentalfunktion des Z. bei der Planung und Leitung gesellschaftlicher Prozesse sind in das ZGB eine Reihe von Instrumentarien aufgenommen worden, die eine Lenkung und Kontrolle von Z.-verhältnissen durch den Staat oder gar seine Beteiligung an ihnen gewährleisten sollen. So verpflichtet §~13 jedermann, „die gesellschaftlichen Erfordernisse zu berücksichtigen“ und „die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens einzuhalten“, und §~15 bestimmt, daß Rechte „entsprechend ihrem gesellschaftlichen Inhalt und ihrer Zweckbestimmung auszuüben“ sind, und erklärt eine den „Grundsätzen der sozialistischen Moral“ widersprechende Rechtsverfolgung für unzulässig. Diesen allgemeinen Generalklauseln des ordre public steht eine Vielzahl weiterer Gemeinwohlfloskeln im Zusammenhang mit konkreten Regelungen zur Seite, die bei der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen zu beachten sein werden. Eine Reihe von Rechtsgeschäften bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer staatlichen Genehmigung. Dies gilt vornehmlich für Grundstücksgeschäfte (einschließlich des Kaufpreises, der Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Wege- und Überfahrtrechts, eines Nutzungsrechts an land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen sowie der Bestellung und Abtretung einer Hypothek), ferner der Erbschaftserwerb durch einen Betrieb oder durch eine Organisation und die Vereinbarung der Zahlung in fremder Währung. Eng hiermit verbunden ist die Bindung der Vertragspartner an die staatlichen Güte-, Sicherheits-, Schutz- und Preisvorschriften, die grundsätzlich Vertragsinhalt sind (§§~61, 62). Eine Sonderform der Genehmigungspflicht sieht das Mietrecht vor. Mietverhältnisse können nur auf der Grundlage staatlicher Zuweisung von Wohnraum geschlossen werden, und auch die Vereinbarung des Mietpreises beruht auf staatlicher Festsetzung (§§~99, 103). Bei einigen Rechtsgeschäften verzichtet das ZGB auf zivilrechtliche Formen ihrer Begründung und ersetzt sie durch verwaltungsrechtliche. So werden die Rechtsinstitute „Verteilung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken“ (§§~287–290) und „Persönliche Nutzung genossenschaftlich genutzten Bodens“ (§§~291–294) nicht durch Vertrag, sondern durch Verleihung bzw. Zuweisung, also durch Verwaltungsakt, begründet. Dementsprechend kann das Nutzungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder durch Verwaltungsakt entzogen werden. Die Entstehung eines Z.-verhältnisses aufgrund staatlichen Antrages bzw. einer Rechtsvorschrift ist auch bei der Bestellung einer Aufbauhypothek und der Einrichtung eines Kontos möglich. Schließlich kennt das ZGB eine Reihe von Fällen, in denen der Staat in die Rechte eines Z.-subjekts eintritt. Dies gilt insbesondere für die Einziehung des zu Unrecht Erlangten bei nichtigen Verträgen (§~69 II), ferner aber auch im Hinblick auf Aneignungsrechte [S. 971]des Staates (bei Grundstücksaufgabe, herrenlosen Sachen von erheblichem gesellschaftlichen Wert, nicht abgeholten Fundsachen, Schatzfund, Entzug des Nutzungsrechts an volkseigenen Grundstücken). Schließlich ist der Staat gesetzlicher Erbe, wenn keine Erben bis zur dritten Ordnung vorhanden sind (§~369). Bei aller grundsätzlichen Verschiedenheit im Vergleich zum BGB enthält das ZGB zahlreiche Regelungen, die Ergebnisse der rechtswissenschaftlichen Diskussion und der Rechtsprechung zum BGB verwerten und als Weiterentwicklungen und auch Verbesserungen des bisherigen Z. angesehen werden können. So verzichtet das ZGB auf die komplizierte und für den Laien schwer zugängliche Unterscheidung zwischen allgemeinen Bestimmungen für Willenserklärungen und Verträgen einerseits und Schuldverhältnissen aus Verträgen andererseits, sondern orientiert sich von vornherein an der Figur des Vertrages als dem wichtigsten Rechtsgeschäft bei der Gestaltung zivilrechtlicher Verhältnisse und erst recht der Geltung der allgemeinen Vertragsbestimmungen auch auf einseitige Rechtsgeschäfte und andere nicht durch Vertrag begründete Rechte und Pflichten. Eine Vereinfachung bedeutet auch der Verzicht auf die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft im Kaufrecht. Weiterentwicklungen lassen sich auch im Hinblick auf die Anpassung des Vertragsrechts an zeitgemäße Lebensvorgänge durch die Konkretisierung bestimmter Vertragstypen konstatieren, so bei einigen Dienstleistungsverträgen, bei den Konto-, Sparkonto-, Kredit- und Darlehnsverträgen und bei den Versicherungsverträgen. Verbessert gegenüber dem früheren Rechtszustand sind auch die vertraglichen Gewährleistungsansprüche (Garantie) worden, wobei insbesondere der Verzicht auf den Verschuldensgrundsatz sowie im Kaufrecht der kostenlose Nachbesserungsanspruch und gewisse Durchgriffsrechte auf Hersteller und Vertragswerkstätten (Produzentenhaftung) hervorzuheben sind. Das Problem der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ löst das ZGB dadurch, daß ihre Geltung von ihrem Erlaß als Rechtsvorschrift abhängig gemacht und den Betrieben eine Bekanntmachungspflicht auferlegt wird. Verbessert ist auch das Schadensersatzrecht durch die Zusammenfassung des vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzrechts in einem Komplex unter Einbeziehung der Gefährdungshaftung, durch die Normierung des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes sowie eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs. Im Erbrecht sind die Einreihung des überlebenden Ehegatten unter die gesetzlichen Erben erster Ordnung, die Erhöhung des Pflichtteils auf zwei Drittel des gesetzlichen Erbteils bei gleichzeitiger Privilegierung des Ehegatten, die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlaßwert sowie die Aufhebung der noch in §~9 EGFGB enthaltenen erbrechtlichen Beschränkungen des nichtehelichen Kindes gegenüber seinem Vater und damit die erbrechtliche Gleichstellung des nichtehelichen mit dem ehelichen Kind zu erwähnen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 968–971 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zivilverteidigung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 I. Begriff und Gegenstand Das Z. ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden und dient dem Schutz des sozialistischen Eigentums der Bürger. Die Bestimmungen des Z. beruhen auf dem Prinzip der Einheit von Rechten und…

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Finanzkontrolle und Finanzrevision (1975)

Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1979 1985 Unter dem Oberbegriff „staatliche Finanzkontrolle“ werden in der DDR sämtliche Kontrollmaßnahmen zusammengefaßt, deren Zweck darin besteht, festzustellen, ob und wie die staatlichen Interessen und makroökonomischen Erfordernisse in der Finanzsphäre der Volkswirtschaft verwirklicht werden. Neben dieser Fremdkontrolle der Finanzwirtschaft soll außerdem jeder Leiter von Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsorganen eine Eigenkontrolle der Finanzen seines Verantwortungsbereiches organisieren. Diese Eigenkontrolle kann und wird hauptsächlich nach den individuellen Interessen der betreffenden mikroökonomischen Teilsysteme gestaltet. Ihre Wirksamkeit hängt weitgehend von der freiwilligen Mitwirkung der Leistungsträger an den Kontrollaktionen ab. Die „staatliche Finanzkontrolle“ (Fk.) befaßt sich a) mit der fortwährenden Überwachung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten (VEB; Kombinate; VVB; Produktionsgenossenschaften) und b) mit der ständigen Überprüfung der Finanzgebarung und -disziplin der „Haushaltsorgane“ und „Haushaltsorganisationen“ (dazu gehören u. a. die Ministerien, Zentralen Ämter, die örtlichen Räte samt Verwaltungsunterbau, die Einrichtungen der gesellschaftlichen Konsumtion im Bereich der Kultur, des Sozialwesens und des Sports, aber auch die gesellschaftlichen Großorganisationen). Obwohl es meist nicht aufgeführt wird, erstreckt sich c) die zentrale staatliche Fk. auch auf die staatlichen Geschäftsbanken und Versicherungen. In der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftspraxis bezieht sich der Begriff „staatliche Finanzkontrolle“ in der Hauptsache auf die „Vorkontrolle“ bei der Aufstellung der Finanzpläne und auf die „kontinuierliche, mitlaufende Kontrolle“ der operativen Durchführung der Haushalts-, Kredit-, Valuta- und Kassenpläne sowie der Planbilanzen über die Einnahmen und Ausgaben der Produktionseinheiten. Die „nachträgliche Kontrolle“ der Finanzgebarung und der Erfüllung der Finanzpläne der Produktionseinheiten, Verwaltungsorgane, staatlichen Banken und Versicherungen ist Aufgabe der Finanzrevision. Wichtigste Aktionsgebiete der Fk. in der DDR sind auf der einen Seite die kontinuierliche Durchleuchtung der Betriebsfinanzen (= „Wirtschaftskontrolle“ durch Soll-Ist-Vergleiche, Kostenanalysen und die Beurteilung der Ertragsentwicklung) und auf der anderen Seite die „Staatshaushaltskontrolle“ gegenüber einzelnen Etat-(titel)trägern und Zuwendungsempfängern. Im Produktionsbereich hat die Fk. das Ziel, durch Stichproben, Einholung von Auskünften und periodisch angeforderte Zwischenberichte offenzulegen, welche Ergebnisse die vom Plan vorgeschriebene und die eigenverantwortlich vorgenommene Verwertung der Finanzmittel erbracht hat. Diese Verwendung wird dann daraufhin geprüft, ob sie zweckgemäß und sparsam erfolgt ist. Nach Auswertung der Kontrollergebnisse sind dann die Kontrollorgane verpflichtet, Maßnahmen vorzubereiten, mit denen die Effektivität der überprüften Wirtschaftsprozesse verbessert werden kann. Die bei der Finanzkontrolle angewandten Analyse- und Prüfungsmethoden sind jeweils darauf abzustellen, ob es sich bei den untersuchten Wirtschaftseinheiten auf der einen Seite um verselbständigte Produktionsbetriebe und überbetriebliche Zusammenschlüsse oder auf der änderen Seite um reine Verwaltungsinstanzen handelt. Beide Gruppen von Wirtschaftsinstitutionen verfolgen beträchtlich voneinander abweichende (Betriebs-)Zwecke. Diese sind einerseits für die Anwendung unterschiedlicher Kontrollmethoden verantwortlich, andererseits bedingen sie auch eine recht erhebliche Spezialisierung innerhalb des Instanzenapparates der staatlichen Kontrollorganisation für Finanzen. In der volkseigenen Wirtschaft arbeiten die VEB, Kombinate und VVB nach dem „Rentabilitätsprinzip“ (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung). Dieses für die Staatswirtschaft zur verpflichtenden Handlungsmaxime erhobene (Wirtschaftlichkeits-)Prinzip verlangt von den Produktionseinheiten, daß sie ihre eigenen Produktionskosten mindestens durch die Erlöse aus dem Verkauf ihrer Erzeugnisse decken. Der Normalfall soll jedoch sein, daß sie einen Gewinn erwirtschaften. Das „Rentabilitätsprinzip“ verpflichtet somit die Produktionseinheiten zu einer möglichst effizienten, flexiblen Kombination der Produktionsfaktoren im Rahmen der übergebenen Betriebspläne. Realisierbar ist diese Anweisung natürlich nur innerhalb der plandetermi[S. 301]nierten Begrenzungen des zugebilligten operativen Entscheidungs- und Handlungsfeldes der Produktionseinheiten. Dagegen verfolgen bekanntlich die Maßnahmen der staatlichen Verwaltungsorgane nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. Ihre „ökonomischen Aktivitäten“ beziehen sich auf die Schaffung der verwaltungstechnischen Voraussetzungen für die Erfüllung der staatlichen Wirtschaftsziele durch die Planträger. Ihr Handeln wird durch zweckgerichtete Anweisungen in Gesetzen, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und durch ständige operative Verfügungen vorgesetzter Lenkungsinstanzen bestimmt. Bei der Zuteilung der von ihnen verwalteten Haushaltsmittel (Einzeletats) auf die ihnen vorgegebenen Verwendungszwecke haben die betreffenden Instanzen aufgabengemäß und gesetzestreu zu handeln. Sie müssen bei den Empfängern darauf hinwirken, daß mit den Mittelzuweisungen sparsam gewirtschaftet wird. Je nachdem also, wie das im „Volks-“ oder „Staatseigentum“ befindliche Real- und Finanzvermögen genutzt werden soll, wandeln sich auch die Zielstellungen, Beurteilungen und Methoden der Fk. Im Bereich der staatlich gelenkten Produktion, Zirkulation und Distribution lautet der Überwachungsauftrag, den erreichten Grad der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Produktionseinheiten kritisch zu prüfen. Dagegen steht bei der Kontrolle des Verwaltungsbereiches die Einhaltung der Haushaltsdisziplin durch die einzelnen Haushaltsorganisationen im Mittelpunkt der Kontrolltätigkeit. Seit 1966 befassen sich in der DDR vor allem vier Finanzorgane mit der Fk. der Staatswirtschaft: 1. Das Ministerium der Finanzen, 2. die Banken, 3. die staatliche Finanzrevision und 4. die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte. Ergänzende Kontrollanalysen werden von den Industrieministerien, den Abteilungen Finanzen der VVB, den Versicherungen und den ständigen Ausschüssen der Volksvertretungen verlangt. Bei dieser Vielzahl der sich bereichsweise überschneidenden Kontrollen seitens verschiedener Instanzen ist es unumgänglich, daß diese ihre Tätigkeit in der Sache und im Termin aufeinander abstimmen. Aus diesem Grunde erfolgen vor allem die üblichen Kontrollen und Revisionen zum Abschluß des Wirtschaftsjahres häufig gemeinsam. Ebenso wird auch bei der Auswertung der Kontrollergebnisse verfahren, die gemeinsam durch alle beteiligten Kontrollinstanzen mit dem Führungspersonal der überprüften Wirtschaftseinheiten vorgenommen wird. Der Begriff „Finanzrevision“ (Fr.) umfaßt in der Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspolitik der DDR zwei Inhalte: 1. eine Prüfungsmaßnahme und 2. eine staatliche Institution. Fr. bedeutet somit im ersten Fall die jährliche Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Rechnungslegung und Bilanzierung durch die Staatsbetriebe (= nachträgliche Kontrolle). Dazu kommt dann die Beurteilung ihres im überprüften Wirtschaftsjahr erreichten Wirtschaftserfolges durch die staatlichen Revisionsorgane. Als Prüfungsunterlagen werden die gesammelten Belege, Dokumente, Buchungen, vorgelegten Bilanzen, Statistiken und Pläne (darunter insbesondere die Finanzpläne) ausgewertet. Im zweiten Fall ist mit Staatlicher Fr. diejenige Hierarchie institutionell verselbständigter Kontroll- und Revisionsinstanzen gemeint, welche unter der direkten Anleitung des Ministeriums der Finanzen Revisionen durchführt. Der Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Fr. erstreckt sich a) auf die Produktionseinheiten aller Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwesen, Handel, Verkehr, Landwirtschaft, sonstige Dienstleistungssektoren), sofern diese ihre „Untemehmenspolitik“ nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung ausrichten; b) auf die staatlichen Kreditinstitute; c) auf alle staatlichen Verwaltungsorgane (= Haushaltsorgane/Haushaltsorganisationen) und d) auf sämtliche gesellschaftlichen Massenorganisationen. Bei den erwerbswirtschaftlich aktiven Produktionseinheiten prüft sie die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu kommt die Prüfung der wirtschaftlichen „Tüchtigkeit“ des Betriebskollektivs auf der Grundlage der Planabrechnungen für die vergangene Wirtschaftsperiode (Soll-Ist-Vergleiche). Zweck der Revision ist die Beurkundung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Produktionseinheiten (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Planabrechnung) durch Erteilung eines „Bestätigungsvermerkes“. Erst mit diesem Vermerk und durch einen positiven Prüfungsbericht wird das vom Arbeitgeber Staat eingestellte Führungspersonal der VEB, Kombinate und VVB durch diesen selbst für ihre Tätigkeit in der vergangenen Wirtschaftsperiode entlastet. Prüfungsobjekte bei den zentralen und örtlichen Staatsorganen sind die Jahresabrechnungen der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne, die Gesetzestreue bei der Erfüllung der ihnen aufgetragenen Aufgaben und der sparsame und pflegliche Umgang mit Staatsvermögen. Entdecken die Revisionsinstanzen bei ihren Prüfungen, daß einzelne Produktionseinheiten und Verwaltungen unwirtschaftlich gearbeitet haben, planwidrige Aktionen unternahmen oder gegen Gesetze verstießen, so können sie bei kleineren Beanstandungen selbst die Beseitigung der Fehlleistungen und der Plan- und Ordnungswidrigkeiten anordnen. Bei größeren Vergehen müssen sie den Fall an die übergeordneten Lenkungsinstanzen sowie Gerichte übergeben. Sofern es sich nicht um einen Fall handelt, bei dem die Gerichte aufgrund des Wirtschaftsstrafrechts unbedingt einzuschalten sind, wird in den meisten Fällen das Ministerium der Finanzen aktiv. Während der Hauptphase der Wirtschaftsreform in der DDR (1963–1970) hat die primäre Verantwortlichkeit für die Fr. gegenüber der volkseigenen Wirtschaft zweimal gewechselt. Zunächst erhielten die „Konzern“-Spitzen der VVB 1963/1964 anstelle behördlicher Kontrollinstanzen den Auftrag, die Finanzwirtschaft der ihnen angegliederten VEB laufend zu überwachen und [S. 302]das betriebliche Rechnungswesen nach Abschluß jedes Wirtschaftsjahres nach Maßgabe staatlicher Prüfungsvorschriften zu revidieren. Die Fr. gegenüber den VVB übernahmen die 1963/1964 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der damaligen Deutschen Notenbank (heute Staatsbank der DDR). Die VVB führten jedoch ihre Nachkontrolle nicht im Interesse der vorrangigen Durchsetzung der Staats- und Gesellschaftsinteressen vor denen der Individual- und Betriebsinteressen durch. Wegen Kumpanei mit den Kontrollierten wurden ihnen deshalb 1966 die primären Revisions- und Überwachungsbefugnisse wieder entzogen. Das Scheitern dieses Experimentes, die Verantwortlichkeit für Fk. und Fr. auf die VVB-Leitungen zu delegieren, rührte daher, daß durch die Umwandlung der VVB zu „Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung“ diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen. Daher deckten die Konzernleitungen finanzielle und wirtschaftliche Manipulationen ihrer VEB, sofern diese dem Konzern insgesamt zum Vorteil gereichten. Aus diesen Gründen wurde Anfang 1966 das Revisionswesen in der DDR in der Weise umgestaltet, daß seit dieser Zeit eine eigene, von anderen wirtschaftsleitenden Organen unabhängige staatliche Instanz die Revisionen vornimmt. Die fachliche Anleitung dieser Sonderbehörde liegt beim MdF. (Vgl. den „Beschluß über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision“ vom 12. 5. 1967, GBl. II, Nr. 49, S. 329 ff.). Finanzsystem; Banken; Sparkassen; örtliche Organe der Staatsmacht; Bezirk; Kreis; Gemeinde; Wirtschaft; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300–302 Finanzberichterstattung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzökonomik

Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1979 1985 Unter dem Oberbegriff „staatliche Finanzkontrolle“ werden in der DDR sämtliche Kontrollmaßnahmen zusammengefaßt, deren Zweck darin besteht, festzustellen, ob und wie die staatlichen Interessen und makroökonomischen Erfordernisse in der Finanzsphäre der Volkswirtschaft verwirklicht werden. Neben dieser Fremdkontrolle der Finanzwirtschaft soll außerdem jeder Leiter von Wirtschaftsbetrieben und…

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Agrarökonomie (1975)

Siehe auch: Agrarökonomie: 1979 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. in der DDR ist die wissenschaftliche Grundlage für die wirtschaftliche Gestaltung der Produktionstätigkeit in der sozialistischen Landwirtschaft, den landwirtschaftlichen Betrieben und Be[S. 11]triebszweigen. Als Hilfsmittel der A. dienen die Agrarstatistik, weitere spezielle mathematische Methoden, insbesondere die Operationsforschung und EDV-Verfahren sowie das Rechnungswesen. Die A. hat eng mit der landwirtschaftlichen Praxis zusammenzuarbeiten, deren Erfahrungen zu verwerten und für eine schnelle Überführung der Forschungsergebnisse in die Praxis zu sorgen. Ziel der A. ist die Erhöhung der Effektivität der Agrarproduktion und die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sowie der Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen. Als Disziplin der sozialistischen Wirtschaftswissenschaften gründet die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem historischen Materialismus. Sie gliedert sich in die Ökonomie des Volkswirtschaftszweiges Landwirtschaft (Agrarökonomik) einerseits und andererseits in die Ökonomie der Landwirtschaftsbetriebe bzw. der landwirtschaftlichen Produktionszweige. Im Gegensatz zu allen anderen Branchen der Volkswirtschaft wurde die Notwendigkeit einer speziellen, auf die Betriebe gerichteten A. bereits in den 50er Jahren anerkannt (Sozialistische Betriebswirtschaftslehre). Diese Sonderstellung wird mit dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Produktionsverhältnisse (Vergesellschaftungsgrad der Produktionsmittel) in der Landwirtschaft erklärt. Die verschiedenen Landwirtschaftlichen Betriebsformen reagieren auf gleiche wirtschaftspolitische Maßnahmen unterschiedlich und müssen infolgedessen differenziert analysiert werden. Darüber hinaus sind die einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige Gegenstand der A. (Ökonomie der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Geflügelhaltung, Getreide-, Kartoffel-, Zuckerrüben-, Futter-, Obst- und Gemüseproduktion etc.). Neben Aussagen über die zweckmäßigste Gestaltung der Produktionszweige werden Auskünfte über Standortverteilung, Investitionsbedarf und -Struktur, Arbeitsproduktivität und den Bedarf an Fachleuten erwartet. Die nach dem VII.~Parteitag der SED (1967) versuchsweise begonnene und nach dem VIII.~Parteitag (1971) beschlossene Vereinheitlichung der landwirtschaftlichen Betriebsformen und der Aufbau spezialisierter Großbetriebe (Industrialisierung der Landwirtschaft) stellt während der „Übergangsphase“ erhöhte Anforderungen an die A. Dies führt jedoch schließlich dazu, daß die A. ausschließlich zur Ökonomie von Produktionszweigen wird. Trotz zahlreicher Parallelen zur westlichen A. im Hinblick auf Aufgabenstellung und Methoden bestehen Unterschiede, da die A. der DDR die weitere Vergesellschaftung der Produktionsmittel fördern soll. Sie ist grundsätzlich auf die Steigerung der Produktion ausgerichtet und hat, ungeachtet der unterschiedlichen Eignung der Produktionszweige, von der Organisation der Produktion in Großbetrieben auszugehen. Sozialistische Betriebswirtschaftslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 10–11 Agrar-Industrie-Komplex (AIK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpolitik

Siehe auch: Agrarökonomie: 1979 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. in der DDR ist die wissenschaftliche Grundlage für die wirtschaftliche Gestaltung der Produktionstätigkeit in der sozialistischen Landwirtschaft, den landwirtschaftlichen Betrieben und Be[S. 11]triebszweigen. Als Hilfsmittel der A. dienen die Agrarstatistik, weitere spezielle mathematische Methoden, insbesondere die…

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Friedensgefährdung (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Alliierte Kontrollrat hatte in Art. III A III der Direktive 38 vom 12. 10. 1946 einen Straftatbestand gegen denjenigen aufgestellt, der „nach dem 8. 5. 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung oder Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet hat oder möglicherweise noch gefährdet“. In der strafrechtlichen Praxis der DDR-Justiz spielte diese Bestimmung bei der Verfolgung tatsächlicher oder angeblicher Gegner des politischen Systems eine große Rolle. Durch Beschluß des sowjetischen Ministerrates vom 19. 9. 1955 verlor die Direktive 38 neben allen anderen Gesetzen, Direktiven und Befehlen des Kontrollrates ihre Gültigkeit auf dem Territorium der DDR. Bis zum 1. 2. 1958 fand auf strafwürdig empfundene Sachverhalte Art. 6 der Verfassung von 1949 Anwendung. Danach traten die Vorschriften des Strafrechtsergänzungsgesetzes in Kraft (Strafrecht). Seit dem 1. 8. 1968 fallen friedensgefährdende Handlungen unter die Aggressionsverbrechen im 1. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches. Neben diesen Strafbestimmungen gilt formell weiter das Gesetz zum Schutze des Friedens (Friedensschutzgesetz) vom 15. 12. 1950 (GBl., S. 1199), das jedoch gegenüber dem neuen StGB keine zusätzlichen Straftatbestände normiert. Zuständig für eine Aburteilung nach dem Gesetz ist grundsätzlich das Oberste Gericht der DDR; der Generalstaatsanwalt kann die Anklage auch vor einem anderen Gericht erheben. Die Zuständigkeit [S. 338]des OG. ist auch dann gegeben, wenn die Straftat von deutschen Staatsbürgern nicht im Gebiet der DDR begangen worden ist, selbst dann, wenn der Täter dort nicht einmal seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat. Das Gesetz wurde in der strafrechtlichen Praxis nur sehr selten angewendet. Es behielt neben dem Strafgesetzbuch seine Geltung, weil es „von historischer Bedeutung ist und eine wesentliche Aussage über die Grundhaltung des ersten deutschen Friedensstaates in sich birgt“ (Neue Justiz, 1967, H. 6, S. 172). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 337–338 Friedensfahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensgrenze

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Alliierte Kontrollrat hatte in Art. III A III der Direktive 38 vom 12. 10. 1946 einen Straftatbestand gegen denjenigen aufgestellt, der „nach dem 8. 5. 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung oder Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet hat oder möglicherweise noch gefährdet“. In der…

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Freie Berufe (1975)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR zeitweilig auf die Angehörigen dieser Berufsgruppe angewiesen, insbesondere solange deren berufliche Eingliederung noch nicht vollzogen war. So wurde z. B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ aus dem selben Jahr die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Inzwischen werden derartige Zusagen — vor allem seit der Abriegelung der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland am 13. 8. 1961 — nicht mehr gemacht. Die freiberuflich Tätigen sind in der Ausübung ihres Berufs beschränkt und werden von staatlichen Einrichtungen kontrolliert: die freiberuflichen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker durch die staatliche Gesundheitsverwaltung und durch den [S. 334]FDGB als Träger der Sozialversicherung, die wenigen freien Rechtsanwälte durch das Ministerium der Justiz. Die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz (Maler, Bildhauer, Komponisten, Schriftsteller) müssen organisiert sein (z. B. im Verband bildender Künstler der DDR; Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR; Schriftstellerverband der DDR). Die Verbände regeln gemeinsam mit dem FDGB den Abschluß von Werkverträgen und „Freundschaftsabkommen“ zwischen Künstlern und den Betrieben, die im wesentlichen die Existenzgrundlage der freischaffenden Künstler bilden. Die Verbände sind außerdem verantwortlich für Ausstellungen etc. Der Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR berät die Künstler-Agentur der DDR, die monopolartig die Vermittlung aller Darbietungen der darstellenden Kunst besorgt. Die Angehörigen der FB. erhalten — je nach Einschätzung der gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Tätigkeit — durch den Staat Vergünstigungen oder Benachteiligungen. So werden z. B. freischaffende Ärzte, Schriftsteller und Architekten nach einem Vorzugstarif im Rahmen der Besteuerung des Arbeitseinkommens besteuert, während Rechtsanwälte, Steuerberater u. ä. Selbständige der Einkommensteuer unterliegen, deren Sätze wesentlich höher sind. In der Regel erhalten Angehörige der FB. — Ausnahme: freischaffende Künstler — kein Krankengeld von der Sozialversicherung. Über eine Zwangsversicherung ist die Altersversorgung freiberuflicher Ärzte und Zahnärzte geregelt. Sie erhalten bei Erreichung der Altersgrenze oder bei andauernder Invalidität eine einheitliche Rente von 600 Mark monatlich. In der Regel liegen Einkommen und Lebensstandard der FB. beträchtlich über dem Durchschnitt. Die überwiegende Zahl der in früher klassischen FB. Tätigen, wie Ärzte, Rechtsanwälte und Künstler, arbeiten heute entweder in staatlichen Einrichtungen (Kliniken, staatlichen Praxen) oder sind in staatlichen Verbänden (Rechtsanwaltskollegien, staatlichen Notariaten, Künstlerverbänden) organisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 333–334 Frauenbrigaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Deutsche Jugend

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR zeitweilig auf die Angehörigen dieser Berufsgruppe angewiesen, insbesondere solange deren berufliche Eingliederung noch nicht vollzogen war. So wurde z. B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des…

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Volkskammer (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Sie wird in ihrer Rolle und Funktion durch das in der DDR herrschende Selbstverständnis des Prinzips der Volkssouveränität bestimmt. Danach üben die Werktätigen durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei dies gemäß dem Prinzip des demokratischen Zentralismus auf der Basis einer bestimmten Bündnispolitik der Klassen und Schichten der Gesellschaft der DDR verwirklicht wird. Damit wird auch die Funktion der V. im Regierungssystem der DDR festgelegt. Die V. entstand 1949 aus der Bewegung des Deutschen Volkskongresses, dessen 3. Kongreß im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 7. 10. 1949 (Tag der Gründung der DDR) als „Provisorische Volkskammer“ der DDR. Mit der ersten Wahl zur V. 1950 entfiel das „Provisorische“; seitdem erfolgen alle 4 Jahre (statt 1962 erst 1963) die Wahlen zur V. Seit 1963 umfaßt sie 500 (vorher 466) Abgeordnete, von ihnen sind 66 (vorher ebenfalls 66) Berliner Vertreter, die von der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost) nominiert werden. In der 6. Wahlperiode (seit 1971) setzte sich die V. wie folgt zusammen (die Zuordnung erfolgt nach erlerntem Beruf bzw. erster Erwerbstätigkeit): Arbeiter 219, werktätige Bauern 77, Angestellte 102, Intelligenz 101, Sonstige 1. Zu Beginn der Wahlperiode waren von den 398 Angehörigen der Gruppen der Arbeiter, Bauern und Angestellten 79 zum Facharbeiter und 48 zum Meister (Industrie, Handwerk, Landwirtschaft) aufgestiegen: 105 hatten eine Fachschulbildung, 170 eine Hochschulausbildung (110 mit Diplom, 27 promoviert) erworben; 14 weitere waren Professoren geworden. Die 341 Männer und 159 Frauen verteilten sich auf die einzelnen Altersgruppen wie folgt: 21–25 = 31 (6,2 v. H.), 26–30 = 30 (6 v. H.), 31–40 = 102 (20,4 v. H.), 41–50 = 214 (42,8 v. H.), 51–60 (16 v. H.), über 60 waren 43 (8,6 v. H.) der Abgeordneten (nach: Die V. der DDR, 6. Wahlperiode, Berlin [Ost] 1972). Die Pflichten und Rechte der Abgeordneten sind in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. festgelegt. Sie sollen u. a. ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für das Wohl und die Interessen des sozialistischen Staates und der Bürger einsetzen, deren Mitwirkung an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze fördern und enge Verbindung zu den Wählern durch Sprechstunden, Aussprachen und Rechenschaftslegungen halten. Sie unterliegen nicht einem imperativen Mandat der Wähler, dürfen an den Sitzungen der örtlichen Volksvertretungen mit beratender Stimme teilnehmen, Anfragen an den Ministerrat oder eines seiner Mitglieder richten und persönliche Schutzrechte (Immunität, Aussageverweigerung in bestimmten Fällen) wahrnehmen. Aus ihrer Tätigkeit dürfen ihnen keine materiellen Nachteile entstehen; sie werden deshalb zu Plenartagungen und Ausschußarbeiten bei Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt freigestellt und erhalten eine Entschädigung von 500 Mark sowie einen Freifahrtausweis der Deutschen Reichsbahn. II. Parteien und Massenorganisationen in der Volkskammer Die Abgeordneten bilden die Fraktionen der V. Seit 1963 sind die Fraktionen mit der folgenden Zahl von Abgeordneten vertreten (in Klammern die Berliner Vertreter): SED 110 (+ 17), FDGB 60 (+ 8), DBD, NDPD, LDPD und CDU je 45 (+ 7), FDJ 35 (+ 5), DFD 30 (+ 5), Kulturbund 19 (+ 3). Fraktionswechsel von Abgeordneten sind [S. 912]unbekannt; sie könnten auch durch Antrag der betroffenen Fraktion auf Aberkennung des Mandats verhindert werden. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion der Massenorganisationen sagt nichts aus über die Mitgliedschaft in einer Partei. Von den 22 Mitgliedern der Kulturbund-Fraktion sind 3 parteilos, 1 in der NDPD, 18 Mitglieder der SED. In der Fraktion des FDGB gehören 60 der 68 Mitglieder der SED an. Alle Mitglieder der SED sind zudem in der Parteigruppe der SED in der V. zusammengefaßt, was angesichts der ohnehin engen Zusammenarbeit der Parteien und Massenorganisationen im Demokratischen Block nur rudimentäre Bedeutung hat. III. Sozialstruktur der Abgeordneten Die soziale Zusammensetzung der Fraktionen weist auf die unterschiedlichen Strukturen der Parteien hin. So sind z. B. 75 v. H. der Mitglieder der Fraktion der DBD in der Landwirtschaft bzw. in damit zusammenhängenden Bereichen tätig. In der Fraktion der CDU sind 14 Angestellte. 26 Angehörige der Intelligenz, vor allem Lehrer; 4 Abgeordnete arbeiten in der Landwirtschaft, 2 sind Handwerker und 1 (war) privater Unternehmer. Von den 127 Mitgliedern der Fraktion der SED sind nach, ihrer gegenwärtigen Tätigkeit 4 Arbeiter, 7 in der Landwirtschaft Tätige, 23 Intelligenzler, 92 Angestellte und l „Sonstiger“, nämlich Rentner. (Angaben ausgezählt nach den Angaben in: Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik, 6 Wahlperiode, Berlin [Ost] 1972). IV. Aufgaben der Organe der Volkskammer A. Fraktionen Die Fraktionen haben im wesentlichen nur für die Plenartagungen Bedeutung. Sie verfügen über 1 Vorsitzenden und 1 Stellvertreter (außer der FDJ), haben das Recht, im Präsidium der V. vertreten zu sein, Anfragen und Anträge einzubringen und Stellungnahmen, vor allem zu Gesetzesanträgen, abzugeben. Das Recht der Gesetzesinitiative steht ihnen ebenfalls, zu (außer ihnen noch dem Präsidium, 15 Abgeordneten und dem Bundesvorstand des FDGB), wurde aber bisher nur vom Ministerrat und vom Staatsrat wahrgenommen. B. Präsidium Das Präsidium, der V. leitet die Arbeit der Volkskammer gemäß der Geschäftsordnung. Es wird auf der konstituierenden Sitzung der neugewählten V. für die Dauer der — seit der Verfassungsänderung vom Oktober 1974 von 4 auf 5 Jahre verlängerten — Wahlperiode gewählt und besteht aus dem Präsidenten (gegenwärtig G. Götting, CDU), dem Stellvertreter des Präsidenten, F. Ebert, SED, sowie den weiteren Mitgliedern (jede Fraktion stellt 1 Mitglied) und dem Sekretär des Staatsrates. C. Ausschüsse Die Beteiligung der V. am Entscheidungsprozeß geht im wesentlichen durch die Tätigkeit ihrer Ausschüsse vor sich. Seit 1963 werden in der V. in jeder Wahlperiode 15 Ausschüsse gebildet. Sie werden mit einer unterschiedlichen Anzahl von Abgeordneten und, bis auf 4, einer Anzahl Nachfolgekandidaten besetzt, Nachfolgekandidaten sind die auf der Liste placierten, aber nicht gewählten Kandidaten, die mit beratender Stimme an den Ausschußsitzungen teilnehmen. Insgesamt sind 326 Abgeordnete und 97 Nachfolgekandidaten (von 150)in den Ausschüssen. der V. tätig. Die Aufgaben der Ausschüsse werden in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. festgelegt. Die Ausschüsse arbeiten nach einem Arbeitsplan, in dem die Vorhaben eines Jahres festgelegt werden, Ihr Arbeitsgebiet kann sich auf einen bestimmten Bereich der Wirtschaft konzentrieren, z. B. Handel und Versorgung. Dabei findet eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium statt. Sie kann sich jedoch auch, wie z. B. im Fall des Ausschusses für Industrie, Bauwesen und Verkehr, auf mehrere Bereiche erstrecken. Die Rechte der Ausschüsse liegen im Bereich der Information und Kontrolle. So ist z. B. der Ministerrat verpflichtet, sie übet wichtige Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu informieren und die Ergebnisse der Tätigkeit der Ausschüsse in seine Arbeit einzubeziehen. Die Ausschüsse können die Anwesenheit eines Ministers bei ihren Beratungen verlangen; für die Betreuung eines Ausschusses ist im Ministerium oder einem anderen leitenden Organ ein leitender Mitarbeiter zuständig, der den Ausschuß über Vorhaben des Bereichs informiert und Informationen entgegennimmt. Die Tätigkeit der Ausschüsse erstreckt sich auf die Beratung von Gesetzesvorhaben und schließt die öffentliche Diskussion der Gesetzesentwürfe ebenso wie Untersuchungen zu spezifischen Problemen, z. B. der verbesserten Nutzung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials oder Formen der Wettbewerbsführung, ein. Während dieser Tätigkeit gewonnene Informationen sollten in die Entwürfe entgehen; die über die Vorhaben zu informierender Werktätigen werden angeregt, Initiativen zu ihrer Durchführung einzuleiten. D. Volkskammerplenum Als oberstes staatliches Machtorgan entscheidet die V. über die „Grundfragen der Staatspolitik“ und „verwirklicht in ihrer Tätigkeit den Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung“ (Art. 48). Damit ist der Bezug auf das in der marxistisch-leninistischen Lehre vom Staat verankerte Prinzip der Gewalteneinheit und der Volksvertretungen als „arbeitender Körperschaften“ (Marx) hergestellt. Die Einheit ihrer Tätigkeit verwirklicht die V., indem sie einerseits durch Gesetze und Be[S. 913]schlüsse „die Ziele der Entwicklung der DDR“ sowie die „Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne“ festlegt, (Art. 49 Abs. 1 und 2), andererseits mit der Durchführung dieser Entscheidungen ihre Organe beauftragt, die auf der Grundlage der von der V. bestimmten Grundsätze tätig werden. Diese Organe sind der Staatsrat, der Ministerrat, der Nationale Verteidigungsrat, das Oberste Gericht und der Generalstaatsanwalt. Die Festlegung als „oberstes staatliches Machtorgan“ bedeutet, daß die Entscheidungen der V. die verbindlichen staatsrechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Staatsapparates sind. Die Konzentration auf die „Grundfragen“ soll bewirken, daß die V. sich mit wichtigen Fragen der staatlichen Politik befaßt. Weder die Ausarbeitung sachlicher noch personeller Alternativen entspricht dem Selbstverständnis der V. und ihrer Ausschüsse. Die Wahl von Personen gilt als Bestätigung der von der Parteiführung, in bestimmten Fällen in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien und Massenorganisationen im Demokratischen Block, erarbeiteten Vorschläge. Die V. wählt u. a. den Vorsitzenden des Staatsrates und dessen Mitglieder, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Mitglieder des Ministerrates auf Vorschlag des Vorsitzenden, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts sowie den Generalstaatsanwalt. Die sachlichen Entscheidungen sollen sich an den „objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ orientieren, deren Erkenntnis ebenso wie die Ausarbeitung der daraus abzuleitenden Aufgaben der Partei und damit dem staatlichen Willensbildungsprozeß entzogen ist. Dem entspricht auch der politische Charakter der von der V. verabschiedeten Gesetze, die Ausdruck der einheitlichen Interessen der Mitglieder der Gesellschaft und der Grundlage ihres Zusammenwirkens auf ein gemeinsames Ziel hin sein sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 911–913 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Volkskammer (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Sie wird in ihrer Rolle und Funktion durch das in der DDR herrschende Selbstverständnis des Prinzips der Volkssouveränität bestimmt. Danach üben die Werktätigen durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei dies gemäß dem Prinzip…

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Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1975) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und Ungarn. Albanien ist dem Rat einen Monat später beigetreten, im September 1950 folgte die DDR als Vollmitglied. 1962 hat der RGW mit dem Beitritt der Mongolei seinen auf Europa bezogenen Regionalcharakter verloren. Im gleichen Jahr verzichtete Albanien aus politischen Gründen (Auseinandersetzungen zwischen der Sowjetunion und der VR China) auf die aktive Mitgliedschaft, blieb aber de jure Mitglied des Rates. Im Juli 1972 wurde schließlich Kuba als Vollmitglied aufgenommen - die ökonomischen Auswirkungen der Erweiterung der Gemeinschaft auf die westliche Hemisphäre sind jedoch, ebenso wie im Falle der Mongolei, relativ gering. Die übrigen sozialistischen Länder (VR Korea, VR Vietnam, Jugoslawien und — bis 1966 — die VR China) nehmen seit Mitte der 50er Jahre an Beratungen der Ratsorgane teil. Jugoslawien erhielt 1964 den Status eines teilassoziierten Mitglieds und ist an bestimmten Aktivitäten der Gemeinschaft („von gemeinsamem Interesse“) beteiligt. Die Gründung des RGW war überwiegend politisch motiviert (Gegenstück zum Marshall-Plan). Den beteiligten Regierungen fehlte seinerzeit der Wille zu gemeinschaftlichem Handeln. Erst nach und nach kam es zu einer Belebung der Tätigkeiten des RGW. Ende 1959 wurde die erste Satzung der Gemeinschaft angenommen, die drei Jahre später korrigiert wurde und in dieser Fassung Ziele, Prinzipien, Funktionen und Vollmachten der Organisation definiert. 1962 scheiterte der Versuch von Chruschtschow, im RGW eine überstaatliche Wirtschaftsplanung einzuführen, am offenen Widerstand Rumäniens. Stattdessen wird in den „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ — im selben Jahr einstimmig angenommen — die Koordinierung der staatlichen Wirtschaftspläne zur Hauptmethode der Zusammenarbeit erklärt. Das Jahr 1969 markiert den Beginn einer neuen Entwicklungsetappe. Seither wird im RGW-Raum eine Debatte über die „sozialistische ökonomische Integration“ geführt; dieser Begriff ist in einem offiziellen RGW-Dokument erstmals Mitte 1970 erwähnt worden. Bisheriger Höhepunkt dieser Integrations-Diskussion ist das „Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“ (im folgenden „Komplexprogramm“), das im Juli 1971 von den Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen wurde. Es sieht für den RGW eine Übergangsperiode von 15 bis 20 Jahren vor, in welcher der Zusammenschluß der osteuropäischen Volkswirtschaften mit dem Ziel der Integration gestärkt und vertieft werden soll. II. Integrationspolitische Bedeutung der Niveau- und Strukturunterschiede im RGW Die Grundprobleme der „sozialistischen ökonomischen Integration“ im RGW und der „Wirtschafts- und Währungsunion“ der EG sind — trotz aller systembedingten Unterschiede im Detail — nahezu identisch: In beiden Fällen geht es um eine Abstim[S. 690]mung der nationalen Wirtschaftspolitiken unter der notwendigen Bedingung einer gleichmäßigen Verteilung der daraus resultierenden Vor- und Nachteile. Daraus leitet sich die Frage ab, ob eine solche wirtschaftspolitische Abstimmung („Harmonisierung“) unter Wahrung nationalstaatlicher Autonomie zu erreichen ist oder der Übertragung eines Mindestmaßes nationalstaatlicher Kompetenzen auf gemeinschaftliche („supranationale“) Organe bedarf. Eng verknüpft damit ist das Problem, ob und wie weit eine Angleichung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums, d. h. eine gewisse Übereinstimmung im ordnungspolitisch-institutionellen Bereich der beteiligten Volkswirtschaften, herbeigeführt werden muß; dieses Problem ist im RGW-Raum gerade im Zusammenhang mit den Wirtschaftsreformen in den einzelnen Mitgliedsstaaten von großer aktueller Bedeutung. Die für die Integration unerläßliche wirtschaftspolitische Abstimmung hat die allmähliche Angleichung der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Voraussetzung. Eine solche Interessenangleichung ist im RGW bislang — trotz gemeinsamer Parteiideologie und prinzipieller Übereinstimmung der Gesellschaftsordnungen — ausgeblieben. Die wichtigste Ursache sind die gravierenden Niveau- und Strukturunterschiede. Das ökonomische Leistungspotential ist im RGW sehr ungleichmäßig verteilt. Allein die UdSSR produziert 65 bis 70 v. H. des (geschätzten) Sozialprodukts der Gemeinschaft. Das ist nicht nur die Grundlage der gegenwärtigen ökonomischen und politischen Vormachtstellung der Sowjetunion, es ist gleichzeitig unveränderliches Merkmal für die Zukunft des RGW: Fortschritte in der Zusammenarbeit werden zur Stärkung der sowjetischen Vorherrschaft beitragen, und zwar unabhängig vom politischen Willen der jeweiligen sowjetischen Führung. Nach der absoluten Höhe des Sozialprodukts ist die DDR hinter der UdSSR und Polen die drittgrößte Volkswirtschaft im RGW. Gemessen am Produkt je Einwohner bzw. je Erwerbstätigen steht sie an der Spitze der Rangfolge der RGW-Länder, sie dürfte den Durchschnitt — ebenso wie beim Lebensstandard — um rd. 50 v. H. übertreffen. Die UdSSR, die führende politische Macht der Gemeinschaft, gehört dagegen zu den schwächer entwickelten Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich fast aller ökonomischen Kennziffern: Produktivität und Lebensstandard, Wirtschaftsstruktur und Außenhandelsintensität. Aus diesen Differenzen resultieren vor allem stark divergierende nationalstaatliche Wachstumsziele. Hinzu kommen Unterschiede in den Produktions- und Konsumgewohnheiten der Menschen sowie ihrer psychologischen Einstellung zu wirtschaftlichen Problemen, ein Tatbestand, dessen integrationspolitische Bedeutung auch in der EG im Zusammenhang mit der angestrebten Wirtschafts- und Währungsunion erkannt worden ist. Ein bedeutsames Strukturproblem des RGW ist ferner die unterschiedliche Außenhandelsverflechtung der Mitglieder. Die kleineren Volkswirtschaften weisen eine — relativ hohe — Verflechtungsquote auf (Exporte in v. H. des Nationalprodukts), die gegenwärtig zwischen 40 (Ungarn) und 24 (DDR) schwankt; diese Länder müssen der Außenwirtschaft im Rahmen ihrer Wirtschaftspolitik eine entsprechend große Beachtung schenken. Im Falle der UdSSR beträgt diese Quote nur rund 6 v. H., und die Sowjetunion ist — ebenso wie die USA — aufgrund dieser geringen Verflechtung mit dem Ausland eher in der Lage, wirtschaftspolitische Maßnahmen unter Mißachtung ihrer außenwirtschaftlichen Konsequenzen durchzuführen. III. Ziele und Methoden der Integration Die strukturellen Unterschiede und die damit zusammenhängenden Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern tragen einen langfristigen Charakter. Um die ökonomische Kooperation im RGW unter diesen Voraussetzungen überhaupt voranbringen zu können, mußten die Integrationsziele so formuliert werden, daß sie von allen Mitgliedern akzeptiert werden konnten. Das strategische Endziel der „sozialistischen Integration“ ist im Komplexprogramm aus diesem Grunde nicht definiert worden. Die Integration selbst wird nur sehr vage als ein von den kommunistischen Parteien und Regierungen der Mitgliedsstaaten „bewußt und planmäßig gestalteter Prozeß der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschrieben. Im Zuge dieses Prozesses soll zwar eine Reihe von ökonomischen, politischen und ideologischen Einzelzielen verwirklicht werden (u. a. beschleunigtes Wirtschaftswachstum, höherer Lebensstandard, erhöhte Verteidigungskraft, höherer und stabilerer Intrablockhandel). Ihre zeitliche und sachliche Priorität ist aber interpretationsbedürftig. Zum Hauptziel der Gemeinschaft für die kommenden 15 bis 20 Jahre ist die schrittweise Annäherung und Angleichung des sozioökonomischen Leistungsniveaus der beteiligten Staaten erklärt worden (= Abbau der für die Integration negativen Struktureinflüsse). Darüber, welche der im RGW zusammengeschlossenen Volkswirtschaften unterentwickelt sind und demzufolge Entwicklungshilfe von ihren Partnern beanspruchen dürfen, wird — die Mongolei ausgenommen — ebensowenig gesagt, wie darüber, wer für diese Hilfe aufzukommen hat, in welcher Höhe und in welcher Form. Das Komplexprogramm ist keine Richtschnur für konkretes wirtschaftspolitisches Handeln; es ist vielmehr eine Absichtserklärung über die Marschrichtung, in der eine Interessenangleichung herbeigeführt werden soll. [S. 691]Als „Hauptmethode der Organisation der Zusammenarbeit und Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung“ wird im Komplexprogramm die Koordinierung der Pläne bestätigt. Sie beeinträchtigt nicht die nationalstaatliche Souveränität. Die Mitgliedsländer sollen die mittel- und vor allem langfristig wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen untereinander abstimmen, einmal im Bereich der Strukturpolitik sowie der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, zum anderen auf dem Gebiet der Spezialisierung und Kooperation der Industrieproduktion. Die Unabhängigkeit der nationalen Regierungen ist dadurch ausreichend gewahrt, daß sich an der Koordinierung bestimmter Sachbereiche nur die jeweils „interessierten“ Mitglieder zu beteiligen brauchen, d. h. die wirtschaftspolitische Abstimmung kann sowohl zwei- als auch mehrseitiger Natur sein. Eine neue, im Komplexprogramm genannte Form der wirtschaftlichen Verflechtung ist die gemeinsame Planung einzelner Industriezweige und Produktionsarten. Im Sinne einer maximalen Sicherung nationalstaatlicher Kompetenzen wird diese Form der zukünftigen Zusammenarbeit in dreifacher Weise eingeschränkt: a) Es sollen sich daran nur die jeweils „interessierten“ Länder beteiligen, b) der selbständige Charakter der „inneren Planung“ muß erhalten bleiben und c) die entsprechenden Produktionsanlagen und -ressourcen bleiben im nationalen Eigentum. In kleineren Bereichen ist es schon zu gemeinsamem Handeln gekommen. So hat die DDR mit der UdSSR Ende 1973 eine sog. Internationale Wirtschaftsorganisation „Assofoto“ gegründet (s. Übersicht). Geschäftsbereich dieses Konzerns: Gemeinsame Planung der Forschung und Entwicklung, der Produktion und des Handels fototechnischer und magnetischer Materialien für Informationsaufzeichnung. Auch an weiteren Organisationen hat sich die DDR beteiligt (Interatominstrument, Interatomenergo, Intertextilmasch). Es hat den Anschein, daß man mit diesen Experimenten demonstrieren will, daß es heute im RGW gemeinsam zu planende Integrationsprojekte gibt und daß das gemeinschaftliche Vorgehen zum Vorteil für alle wird („Politik der kleinen Schritte“). Darüber hinaus verpflichteten sich die RGW-Länder zu gegenseitigen Konsultationen — der am wenigsten intensiven Integrationsmethode — in allen Grundfragen der Wirtschaftspolitik sowie der nationalstaatlichen Wirtschaftsreformen. IV. Organisation und Willensbildung Die Hauptprinzipien des RGW, wie sie in der Ratssatzung aus dem Jahre 1962 niedergelegt sind, wurden im Komplexprogramm bestätigt: „Die sozialistische ökonomische Integration erfolgt auf der Grundlage der völligen Freiwilligkeit und ist nicht mit der Schaffung übernationaler Organe verbunden …“ Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Gemeinschaft unterscheidet die folgenden Hauptorgane (s. Schaubild auf Seite 692): Ratstagung: Sie setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen, die von den nationalen Regierungen entsandt werden. Sie ist das oberste Organ des RGW. Exekutivkomitee: Die stellvertretenden Regierungschefs bilden das wichtigste Vollzugsorgan, das die Aufsicht über alle nachgeordneten Organe ausübt. Ständige Kommissionen: Es gibt gegenwärtig 20 Kommissionen, entweder als Branchenkommissionen (z. B. für chemische Industrie) oder mit allgemeinem Aufgabenbereich (z. B. für Außenhandel). Sie werden aus Vertretern der Mitgliedsländer, angeführt vom zuständigen Ressortminister, gebildet. Ihre Funktion: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in ihrem Bereich. In Moskau haben — neben allen anderen Hauptorganen — insgesamt 7 Kommissionen ihren ständigen Sitz: Elektroenergie, Schwarzmetallurgie, Außenhandel, ökonomische Fragen, Ausnutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken, Statistik sowie Valuta- und Finanzfragen; alle Ständigen Kommissionen allgemeineren Charakters befinden sich somit in der sowjetischen Hauptstadt. Von den übrigen Kommissionen haben 3 ihren Amtssitz in Berlin (Chemische Industrie, Bauwesen, Standardisierung), jeweils 2 in Warschau (Kohleindustrie, Transportwesen), Prag (Maschinenbau, Leichtindustrie), Sofia (Nahrungsmittelindustrie, Landwirtschaft), Budapest (Buntmetallurgie, Radiotechnische und elektronische Industrie) sowie je 1 in Bukarest (Öl- und Gasindustrie) und Ulan-Bator (Geologie). Komitee für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planungstätigkeit: In diesem Komitee beraten die Planungschefs der Mitgliedsländer über Bereiche und Maßnahmen der Plankoordinierung. Komitee für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit: Organ der Länder-Ressortschefs für Wissenschaft und Technik zur Beratung und Abstimmung von Maßnahmen zur Koordinierung der Forschung. Komitee für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der materiell-technischen Versorgung: gegründet auf der 28. Ratstagung (18.–21. 6. 1974). Sekretariat: Ständiges Organ des RGW (1~Generalsekretär und etwa 650~Mitarbeiter), führt die Verwaltungsarbeiten für alle Haupt- und Nebenorgane durch. Die Hauptorgane — das Sekretariat ausgenommen — besitzen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs lediglich das Recht, Empfehlungen in Sachen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen, um in der Praxis wirksam zu werden, von den souveränen Mitgliedsländern ange[S. 692]nommen werden. Als einziges Hauptorgan ist das Sekretariat, das unter allen Ratsorganen am ehesten in der Lage wäre, Gemeinschaftsinteressen zu verfolgen, nicht zu Empfehlungen berechtigt; es erfüllt im Rahmen der Willensbildung innerhalb des RGW die Funktion eines Initiators. Die gleiche Rolle spielen die Neben- oder Hilfsorgane des Rates, wie z. B. die Ständige Beratung der Minister für Binnenhandel (insgesamt gibt es 7 solcher Beratungen) oder der Arbeitsgruppe für nationale und internationale Preisbildung. Diese Organisationsstruktur sichert den Mitgliedsländern ein Höchstmaß an Einflußnahme auf Gemeinschaftsebene zu. Noch wichtiger für die Dominanz der nationalen über die Gemeinschaftsinteressen ist allerdings die bestehende Form der Willensbildung: Alle Empfehlungen müssen einstimmig verabschiedet werden. Das Prinzip der Einstimmigkeit, die entscheidende Garantie der staatlichen Souveränität der Mitgliedsländer, ist ein Grundsatz der RGW-Verfassung. Seit 1967 gilt das Einstimmigkeitsprinzip nur für die jeweils „interessierten“ Mitglieder: Jedes Land, das in bezug auf eine geplante Maßnahme sein „Nicht-Interesse“ erklärt, kann seine Mitarbeit in diesem Falle zwar einstellen (Rumänien ist z. B. kein Mitglied von Interatominstrument), es kann aber nicht mehr, wie zuvor, das Zustandekommen einer mit dem Einverständnis der interessierten Länder empfohlenen Maßnahme verhindern. Dieses Prinzip gilt auch für die Sonderorganisationen der RGW-Länder (s. Übersicht), die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowohl Empfehlungen annehmen als auch Entscheidungen fällen können. Das Statut der Internationalen Investitionsbank der RGW-Länder sieht allerdings erstmalig die Möglichkeit vor, das Einstimmigkeitsprinzip wenigstens in einem Randbereich zu durchbrechen. Eine entsprechende Regelung findet sich auch in der Satzung von Interatominstrument (Geschäftsbereich: Entwicklung, Produktion, Handel und Betreuung von Geräten für die Kerntechnik; Geschäftsbeginn: 1. 3. 1972; Sitz: Warschau). Es ist kein RGW-Organ, sondern eine juristisch selbständige Sonderorganisation, getragen von 11 staatlichen Produktions- und Handelsunternehmungen aus 5 RGW-Mitgliedsländern (ohne Rumänien, die Mongolei und Kuba). Diese Unternehmungen behalten hinsichtlich ihres Vermögens sowie ihrer organisatorischen und rechtlichen Stellung die volle [S. 693]Selbständigkeit. Das Besondere an Interatominstrument ist, daß es sich aus eigenen Einnahmen finanzieren soll - allerdings erst nach einer 3jährigen Anlaufzeit. 1973 sind neben der bereits erwähnten Vereinigung „Assofoto“ 3 weitere „sozialistische multinationale“ Konzerne gegründet worden. V. Bereiche der Zusammenarbeit A. Intrablockhandel (IBH) Für den gegenseitigen Warenaustausch der RGW-Länder (Intrablockhandel), den wichtigsten Bereich der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft, gelten die bisherigen handelspolitischen Grundsätze unverändert fort: bilateraler, zum großen Teil streng kontingentierter Tausch; zweiseitig ausgehandelte, in der Regel über 5 Jahre unveränderte Vertragspreise und bilaterale Verrechnung. Die Hauptursache für diesen strikten Bilateralismus sind die im IBH geltenden Preise — das vielleicht umstrittenste Problem im Rahmen des RGW. Auch das Komplexprogramm bietet keine Problemlösung; denn die Preise sollen, wie bisher, „auf der Basis der Weltmarktpreise, die vom schädlichen Einfluß konjunktureller Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ sind, zwischen den jeweiligen Partnern ausgehandelt werden. Unter diesen Voraussetzungen wird die DDR aufgrund ihrer überragenden handelspolitischen Stellung auch in Zukunft die Bedingungen des Warenaustausches mit ihren Partnern zu ihren Gunsten weitgehend bestimmen können. Mit einem Anteil von 16 v. H. am gesamten IBH (1973) ist die DDR hinter der UdSSR (36 v. H.) die zweitgrößte Handelsmacht der Gemeinschaft, wenn auch ihr Anteil leicht rückläufig ist. Die Wirtschaft der DDR ist aber — vor der Sowjetunion — der absolut größte Investitionsgüterlieferant: jede vierte im RGW-Handel exportierte Maschine stammt aus der DDR (1960 war es sogar jede dritte). Aus ihrer Rolle als Investitionsgüterlieferant resultiert auch die überdurchschnittliche Handelsverflechtung der DDR-Wirtschaft im RGW. Hierin zeigt sich allerdings — neben einer gewissen Abhängigkeit von der Wirtschaftslage der UdSSR — ein wichtiger Nachteil für die DDR: Ihre Partner befinden sich — die ČSSR ausgenommen — auf einer Entwicklungsstufe, die der technologisch in vielen Fällen überlegenen DDR kaum ausreichend Möglichkeiten bietet, die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung verstärkt zu nutzen. Eine nachhaltige Intensivierung des IBH, zu erreichen über eine Konzentration der Exportindustrie in allen Partnerländern einschl. der DDR, ist die notwendige Voraussetzung für die Nutzung aller Vorteile aus der Integration. Dazu müßte die Plankoordinierung, wie ursprünglich beabsichtigt, zu einer weitreichenden Abstimmung der nationalstaatlichen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Investitionspolitik, führen. Wichtigstes Instrument einer solchen Abstimmung wären ökonomisch begründete Wechselkurse, die bis heute im RGW fehlen - alle RGW-Währungen sind reine Binnenwährungen. Die Einführung einheitlicher Wechselkurse ist im Komplexprogramm — wenn überhaupt — erst für die 80er Jahre vorgesehen. Aus diesem Grunde wird die Koordinierung der Pläne ihren bilateralen Charakter beibehalten und sich hauptsächlich auf den gegenseitigen Handelsverkehr beschränken. Zwischen der DDR und Polen ist z. B. die erste Koordinierungsphase für das kommende Planjahrfünft 1976–1980 bereits abgeschlossen: beide Länder wollen Waren im Wert von 8 Mrd. Rubel austauschen, d. h. fast 100 v. H. über dem für 1971–1975 erwarteten Umsatz. Auf der Grundlage der bilateralen Plankoordinierung sollen spätestens in der ersten Hälfte des kommenden Jahres die Handelsabkommen für 1976–1980 zwischen den RGW-Volkswirtschaften abgeschlossen werden. B. Produktionsspezialisierung und -kooperation Eine Intensivierung des Handels zwischen der DDR und den übrigen RGW-Ländern setzt steigende Exporte dieser Handelspartner voraus. Dies könnte u. a. durch Kooperationsbeziehungen erreicht werden. Die bisher im RGW abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen erstrecken sich in erster Linie auf Spezialisierungsabkommen. Bisher wurde zwar die Produktion einer Vielzahl von Maschinen- und Anlagetypen spezialisiert (bis 1973: 2.300). Hierbei handelt es sich jedoch überwiegend um bilaterale Abkommen, in denen die überlieferten Produktionsschwerpunkte zementiert werden. Ihre ökonomische Bedeutung ist außerdem nicht abzuschätzen. In den Jahren 1968–1973 hatten diese Kooperations-Exporte einen Anteil an den gesamten Lieferungen der DDR in die übrigen RGW-Länder (einschl. Jugoslawien) von 15 v. H. Bei Exporten in die UdSSR waren es sogar 24 v. H.; für die Importe ergab sich dagegen nur ein Anteil von knapp 7 v. H. Auf die DDR entfiel der Hauptteil des auf Spezialisierungsvereinbarungen beruhenden Maschinen- und Anlagenexportes (ca. 25 v. H. der Ausfuhren in die RGW-Länder). Die Industrie der DDR konzentrierte sich in erster Linie auf die Produktion von Präzisionsgeräten der Feinmechanik/Optik, elektrotechnische Ausrüstungen, Ausrüstungen für chemische, zement- und metallverarbeitende Fabriken, Hebe- und Transportausrüstungen sowie Schiffe und Schienenfahrzeuge. Zwei der bisher größten bilateralen Kooperationsprojekte hat die DDR mit der ČSSR vereinbart: Auf dem Sektor der Petrochemie soll im 1.~Abschnitt eine Äthylenfabrik in Böhlen errichtet werden. Sie soll über eine Rohrleitung Chemiebetriebe in der ČSSR (Zaluzi und Nerotovice) mit Äthylen (jährlich 150.000 t) und Propylen beliefern. Etwa die Hälfte des verarbeiteten Rohstoffs soll in die DDR reexportiert und hier zu Kunststoffen verarbeitet wer[S. 694]den. Nach Errichtung einer Äthylenfabrik in der ČSSR soll in der 2.~Etappe der Vereinbarung die Lohnveredelung von der DDR übernommen werden. Das 2.~Projekt sieht den Entwurf und Bau eines neuen Pkw-Modells vor, jährlich 600.000 Stück, davon je die Hälfte in beiden Ländern. Es ist vorgesehen, daß sich Ungarn an dieser Gemeinschaftsproduktion beteiligt. Der bisher im RGW erreichte Stand der Kooperation und Spezialisierung muß von der DDR als unbefriedigend empfunden werden; denn für sie sind die Möglichkeiten, über die internationale Spezialisierung Produktivitätsfortschritte zu erzielen, noch längst nicht ausgeschöpft. 2 Faktoren erschweren im RGW eine Intensivierung der Kooperation: 1. Da die Währungen der RGW-Länder reine Binnenwährungen sind, d. h. also keine für den Außenhandel relevanten Wechselkurse existieren, sind Aufwand und Nutzen von Kooperationsvereinbarungen schwer meßbar. 2. Die Interessenlage der Länder ist unterschiedlich. Die UdSSR verfügt über einen großen Binnenmarkt; sie kann in vielen Bereichen die Großserienproduktion allein schon für den Inlandsverbrauch aufnehmen. Außerdem sind die weniger entwickelten RGW-Länder — vor allem aber Rumänien — zunächst noch an einem breiten Ausbau ihrer Industrie interessiert und möchten sich daher erst in einem späteren Entwicklungsstadium spezialisieren. Aus diesen Gründen werden echte Kooperationsvereinbarungen allenfalls für den Intrablockhandel der 80er Jahre eine bedeutende Basis bilden. C. Kapitalmarkt Angesichts der fehlenden Währungskonvertibilität gibt es im RGW keinen funktionsfähigen übernationalen Kapitalmarkt. Die Internationale Investitionsbank (Grundkapital: 1,05 Mrd. Transfer-Rubel, darunter 30 v. H. in frei konvertierbarer Währung oder Gold) kann diese Funktion nur in beschränktem Umfange übernehmen. Die Bank hat in den Jahren 1971 und 1972 Kredite über eine Summe von 279 Mill. Transfer-Rubel (darunter 40 v. H. in konvertibler Währung) gewährt. 9 v. H. dieser Kredite sind der DDR zur Verfügung gestellt worden; sie ist andererseits mit 17 v. H. am Grundkapital der Bank beteiligt - die DDR ist bisher ein Netto-Kreditgeber. Ende 1973 erhöhte sich die Kreditsumme der Investitionsbank auf 588 Mill. Transfer-Rubel (= 2,5 v. H. aller Exporte im IBH). Im RGW überwiegen bisher güterwirtschaftliche Formen der Investitionsfinanzierung. Z. B. beteiligten sich die meisten Mitgliedsländer durch Investitionsgüterlieferungen an der Errichtung von Betrieben und an der Erschließung von Rohstoffquellen auf dem Territorium der Sowjetunion. So hat sich die DDR u. a. an der Erschließung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten, am Bau eines Zellstoffwerkes (Ust-Ilimsk), eines Asbestkombinats (Kijembai) und eines elektrotechnischen Betriebes in der UdSSR beteiligt. Im Volkswirtschaftsplan der DDR sind für 1974 500 Mill. Mark für Investitionsbeteiligungen in anderen RGW-Ländern vorgesehen. Das sind, gemessen an den Exporten in die RGW-Länder, nahezu 2 v. H. Die Bezahlung der Lieferungen und der Zinsen für die gewährten Kredite (im allgemeinen gilt ein Zinssatz von 2 v. H.) soll aus der Produktion der neuen Betriebe erfolgen. Im Komplexprogramm ist für den RGW eine neue Form des Kapitaltransfers vorgesehen: Interessierte Länder können „… gemeinsame Betriebe bilden, die über eigenes Vermögen verfügen, Subjekte des Zivilrechts sind, auf der Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und für die übernommenen Verpflichtungen mit ihrem Vermögen voll haftbar sind“. Als unmittelbare und bisher im RGW-Bereich einzige Realisierung dieser Bestimmung wird in Polen (in der Nähe von Kattowitz) von der DDR und Polen ein gemeinsamer Betrieb errichtet. Es handelt sich um eine Baumwollspinnerei, die Ende 1974 in Betrieb genommen werden soll, mit einer Kapazität von 125.001 Baumwollgarn und 2.100 Beschäftigten. Die Kapitalanteile sind entsprechend den erbrachten Leistungen zu je 50 v. H. auf die beiden Länder aufgeteilt, und der Betrieb stellt ein „gemeinsames“ Eigentum dar, d. h. die Kapitalanteile sind nicht veräußerlich an Drittländer. Oberstes Betriebsorgan ist der Verwaltungsrat, bestehend aus 4 Vertretern beider Länder, die vom jeweiligen Ministerium für Leichtindustrie entsandt und abberufen werden. Seine Beschlüsse müssen einstimmig getroffen werden. Diese Organisationsform (Direktinvestition) kann als geeignetes Instrument zur Überwindung von Disproportionen im Arbeits- und Kapitalbedarf bei gleichzeitiger Wahrung des Mitspracherechts der Beteiligten angesehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Modell bewährt und damit als Beispiel für die Gründung weiterer Unternehmen dieser Art fungieren kann. Immerhin haben die DDR und Polen bereits die Errichtung zweier weiterer Gemeinschaftsunternehmen in Erwägung gezogen. VI. Weiterentwicklung des RGW Die gegenwärtigen Wachstumsbedingungen drängen die RGW-Länder — mehr oder weniger intensiv —, die Zusammenarbeit in der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft voranzutreiben. Das wichtigste Hindernis für eine stärkere wirtschaftliche Verflechtung im RGW sind die bestehenden schwerwiegenden Strukturdisparitäten (= Produktivitäts- und Wohlstandsgefälle). Sie bewirken vor allem, daß die Plankoordinierung, die Hauptmethode der Zusammenarbeit, auf den bilateralen Warenaustausch beschränkt bleibt; daß es kein einheitliches Interesse der Mitgliedslän[S. 695]der gibt, neuartige Mechanismen der Zusammenarbeit (z. B. Konvertibilität der Währungen) zu entwickeln; daß von Land zu Land zum Teil weitreichende Unterschiede im Lenkungssystem der Außenwirtschaft bestehen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Zukunft des RGW ungewiß. Eine der möglichen Entwicklungsrichtungen ist die sektorale Teilintegration: Auf ausgewählten Gebieten könnte die gemeinsame Planung in Angriff genommen werden; als Organisationsform bieten sich die internationalen Wirtschaftsvereinigungen an. Allerdings ist die gemeinsame Wirtschaftsplanung für die Regierungen aller RGW-Länder Neuland. Ihr Nutzen für die eigene Wirtschaft ist unter den gegebenen Verhältnissen ebenso ungewiß wie das Ausmaß der unvermeidlichen Aufgabe nationalstaatlicher wirtschaftspolitischer Kompetenzen. Diese Unsicherheit erklärt das vorsichtige Vorangehen der RGW-Länder in diesem Zusammenhang, denn die Regierungen sind im Rahmen der sozialistischen Wirtschaftssysteme für die Wirtschaftsentwicklung in ihren Ländern voll verantwortlich. Ein anderer Weg in die Zukunft wäre die regionale Teilintegration: Alle ökonomischen Voraussetzungen (Wirtschaftsstruktur, Größe des Binnenmarktes, Arbeitsmarktlage usw.) prädestinieren die DDR, ČSSR, Polen und Ungarn zu einem wirtschaftspolitischen Zusammenschluß, um die Integrationsvorteile nutzen zu können. Die vier Länder könnten innerhalb des RGW ein Integrationsgebilde entwickeln, das ein Modell für die Weiterentwicklung der gesamten Gemeinschaft — ähnlich wie die Benelux-Union in der EWG — bilden würde. Abgesehen von allen politischen Implikationen würde das für die betroffenen Länder ein schwieriger, dornenreicher Weg sein. Ein Beispiel für diese Schwierigkeiten ist das (vorerst) gescheiterte Abkommen zwischen der DDR und Polen über den freien Reiseverkehr. Welcher der beiden Wege auch immer beschritten wird, sie führen unvermeidlich zum Souveränitätsverlust: auch im RGW ist die Integration ohne supranationale Elemente nicht zu erreichen. Fortschritte in der Weiterentwicklung des RGW werden davon abhängen, wie schnell es gelingt, die integrationshemmenden Struktureinflüsse abzubauen. Dieses Ziel ist nur über eine entsprechende Wachstumsdifferenzierung innerhalb des RGW zu erreichen. Das Ausmaß dieser Wachstumsabstufung wird - ausgehend von den bestehenden Unterschieden des Pro-Kopf-Einkommens - durch den Bevölkerungszuwachs bestimmt: Behält die DDR ihre gegenwärtige gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate von 5 v. H. bei, dann müßten Ungarn ein um 0,4 v. H., Bulgarien und die ČSSR jeweils um 0,6 v. H., Rumänien und Polen um je 0,9 v. H. und die UdSSR sogar um 1,1 v. H. höheres jährliches Wachstum erreichen, um den relativen Einkommensabstand zur DDR nicht größer werden zu lassen. Sollen die Einkommensunterschiede abgebaut, d. h. nach oben angepaßt werden, dann ist eine noch stärkere Differenzierung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich. Die schwächer entwickelten RGW-Länder mit einer ungünstigen Wirtschaftsstruktur und relativ hohem Bevölkerungswachstum müßten dafür nicht nur entsprechend hohe Erweiterungsinvestitionen vornehmen (Vollbeschäftigungspolitik). Sie müßten darüber hinaus gleichzeitig auch einen hohen Anteil ihrer Kapitalressourcen für Rationalisierungsinvestitionen zur nachhaltigen Strukturverbesserung und damit zur Produktivitätssteigerung einsetzen. Die Regierungen der meisten RGW-Länder verfolgen gegenwärtig aber eine Wachstumsstrategie, die, im Gegensatz zur Vergangenheit, die Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung stärker betont; der Spielraum für das Zwangssparen, in vergangenen Perioden eine der wichtigsten Finanzierungsquellen der Investitionen, ist demzufolge gering. Diese verwendungspolitische Priorität beschränkt auch die Fähigkeit der reichsten RGW-Länder (der DDR und ČSSR), blockinterne Kapitalhilfe zu leisten. Eine Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten aller RGW-Länder könnte kurzfristig durch die Bereitstellung von Ressourcen aus dem Ausland außerhalb des RGW, in erster Linie durch die westlichen Industrieländer, erfolgen. Eine vorerst hauptsächlich kreditfinanzierte Steigerung der Importe der RGW-Länder aus dem Westen könnte einen wichtigen Beitrag zur Milderung der Strukturunterschiede im RGW leisten. Vor diesem Hintergrund sind die Anfänge einer gemeinschaftlichen Politik des RGW gegenüber Drittländern zu sehen. Der erste bescheidene Schritt in dieser Richtung ist das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen dem RGW und Finnland (Mai 1973). In diesem Abkommen steht zwar noch nichts über die Substanz der angestrebten Zusammenarbeit. Es wurde aber eine gemischte Kommission gegründet, deren Aufgabe darin besteht, Bereiche der Zusammenarbeit „von gegenseitigem Interesse“ zu bestimmen. Es bleibt abzuwarten, wieweit in diesem Falle das Verhandlungsmandat der RGW-Vertreter reichen wird. Ebenso unsicher sind mögliche Beziehungen zwischen dem RGW und der EG. Seit Herbst 1973 bemüht sich der RGW um offizielle Kontakte zur EG. Inzwischen haben die osteuropäischen Länder, allen voran die UdSSR, Beziehungen zwischen RGW und EG zu einem Verhandlungsgegenstand auf der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa erhoben. Im Februar 1975 begannen auf der Ebene hoher Beamter die Gespräche zwischen beiden Wirtschaftsgemeinschaften Europas. Es läßt sich gegenwärtig noch nicht absehen, wieweit die Verhand[S. 696]lungsmandate auf beiden Seiten reichen, d. h. auf welche Bereiche sich die gegenseitigen Beziehungen erstrecken und wie sie institutionell geregelt werden sollen. In letzter Zeit haben mehrere Entwicklungsländer (Irak, Pakistan, Indien, Mexiko) ihr Interesse an besonderen Beziehungen zum RGW erklärt. Diese Entwicklung wird sich durch den Beobachterstatus verstärkt fortsetzen, den die vorjährige UN-Vollversammlung dem RGW gewährt hat. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß im Rahmen der Internationalen Investitionsbank ein spezieller Entwicklungsfonds in Höhe von 1 Mrd. Transfer-Rubel eingerichtet wurde. Daneben wollen die RGW-Länder einen Spezialfonds zur Finanzierung von Bildungsprojekten in Entwicklungsländern bilden (die Höhe ist unbekannt); bereits im Schuljahr 1974/75 sollten die ersten Kredite aus diesem Fonds erteilt werden. Beide Fonds würden, wenn sie sich in der Praxis erfolgreich bewähren, ein wichtiger Beitrag zur Multilateralisierung der Entwicklungshilfe im RGW-Raum sein. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 689–696 Rat des Stadtbezirks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN)

Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1975) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und…

DDR A-Z 1975

Altersversorgung (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Art. 36 der Verfassung verspricht jedem Bürger die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität als Rechtsanspruch, der durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden soll. Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Der Durchschnitt der DDR-Altersrenten liegt auch unter Berücksichtigung der für Rentnerhaushalte höheren Kaufkraft der Mark der DDR erheblich unter dem in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Jedoch gewährleisten die zwischen 200 und 240 Mark liegenden Mindestrenten (Renten) für jeden eine Grundversorgung, die Armut ausschließt. Durch die Umgestaltung der Freiwilligen ➝Zusatzrentenversicherung, die praktisch einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 600 auf 1.200 Mark gleichkommt, wird allmählich eine Verbesserung der Altersversorgung für das Gros der DDR-Rentner möglich. Doch wird auch 1980 ein DDR-Versicherter, der seit 1960 bei einem gleichbleibenden Monatsverdienst von 1 200 Mark seit 1971 monatlich 60 Mark an die freiwillige Zusatzrentenversicherung gezahlt hat, nach einem vollen Arbeits[S. 27]leben mit keiner höheren A. (SV-Rente u. Zusatzrente) als maximal 566 Mark rechnen können. Danach wird seine „nichtdynamische“ Rente hinter der Entwicklung der Arbeitseinkommen wieder zurückbleiben. Höhere Altersrenten erhalten aus der Sozialversicherung wie bisher — bei höherer Beitragsleistung — die Bergleute (Bergmannsrenten). Neben diesen eigentlichen SV-Renten werden von der Sozialversicherung auch die — vergleichsweise niedrigen — Kriegsbeschädigtenrenten (Kriegsopferversorgung) ausgezahlt sowie Alters- und Invalidenrenten (in Höhe von höchstens 350 Mark) als zusätzliche Leistung an die Empfänger von staatlichen Ehrenpensionen, Kämpfer gegen den Faschismus und Opfer des Faschismus. Daneben gibt es Renten der Sonder- und Zusatzeinrichtungen. So erhalten die Bediensteten der Polizei, des Militärs, der Zollverwaltung, der Reichsbahn und der Post Renten, die über den allgemeinen Sozialversicherungsrenten liegen, obwohl der Beitragssatz für Versicherte und Arbeitgeber auch hier jeweils 10 v. H. beträgt. Im einzelnen sind diese Regelungen ebensowenig bekannt wie jene, die Ende der 60er Jahre für Angestellte in gesellschaftlichen Organisationen, in anderen Verwaltungen und Ministerien getroffen wurden. Bedienstete der Reichsbahn und der Post der DDR erwerben nach einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit von 10 Jahren Anspruch auf Alters- oder Invaliditätsversorgung in Höhe von 20 v. H. des Monatsgrundlohns bzw. Durchschnittsverdienstes der letzten 5 Jahre. Er erreicht nach 40 Jahren bei der Post den Höchstsatz von 65 v. H. und nach 45 Jahren bei der Reichsbahn den von 70 v. H. Die Höchstrente beträgt 800 Mark. Zusätzliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung wird Angehörigen der Intelligenz gewährt. Diese „Intelligenzrenten“ erhalten Führungskräfte in wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) bei Invalidität oder Alter in Höhe von 60 bis 80 v. H. des letzten Gehalts (höchstens 800 Mark) neben den grundsätzlich nur aus den Steigerungsbeträgen errechneten Sozialversicherungsrenten; beide Renten dürfen jedoch 90 v. H. des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Während diese Renten aus dem Staatshaushalt finanziert werden, beruhen die Zusatzrenten an die „Technische Intelligenz“ durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) auf Beiträgen der Betriebe an die Staatliche Versicherung der DDR und werden in unbegrenzter Höhe neben den Sozialversicherungsrenten gezahlt. Die Witwen erhalten generell 50 v. H., Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der „Intelligenzrente“. In geringem Umfang werden Zusatzrenten an Arbeitnehmer in Schwerpunktbetrieben in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 5 Jahre, wenigstens 10 Mark, gezahlt. Eine eigene, überwiegend aus Beiträgen finanzierte Zusatzversorgung besteht seit dem 1. 1. 1959 außerdem für freipraktizierende Ärzte und Zahnärzte. Sie erhebt die Beiträge, solange die Versicherten überhaupt kassenärztlich tätig sind, und sie gewährt bei Erreichung der Altersgrenze oder bei dauernder Invalidität eine einheitliche Rente von 600 Mark monatlich unter Anrechnung der Rente aus der Sozialversicherung, also ohne Berücksichtigung der Beitragszeiten und -beträge. Weitere Zusatzrenten sind die staatlichen Ehrenpensionen, die neben den SV-Renten (350 Mark) gewährt werden. Sie betragen für Verfolgte des Faschismus 600 Mark (arbeitsfähige Witwen 120 Mark, sonst 400 Mark, Waisen 150 Mark) und für Kämpfer gegen den Faschismus 800 Mark (arbeitsfähige Witwen 120 Mark, sonst 500 Mark, Waisen 250 Mark), und werden bei Invalidität oder Erreichung der — um 5 Jahre vorverlegten — Altersgrenze gewährt Wiedergutmachung. Eine Beamtenversorgung kennt die DDR nicht. Das durchschnittliche Einkommen von Rentnerhaushalten in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland wurde unlängst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (West) errechnet und dabei für den Zweipersonen-Rentnerhaushalt ein monatliches Durchschnittseinkommen, das auch Einkünfte aus Erwerbstätigkeit einschließt, von 397 Mark im Jahre 1970 (1965: 324 Mark) ermittelt. In der Bundesrepublik Deutschland lag das Einkommen in gleichartigen Haushalten (ohne Erwerbseinkünfte) 1970 bei 929 DM (1965: 695 DM). Nach ersten Schätzungen dürfte das Rentnerhaushaltseinkommen in der DDR Ende 1972 — bedingt durch die Rentenerhöhungen — etwa 490 Mark erreicht haben (Bundesrepublik: 1.120 DM). Die Relationen im Einkommen von DDR-Rentnern zu westdeutschen Rentnerhaushalten (43:100) haben sich somit nominal kaum verschoben. Die starken Preissteigerungen in der Bundesrepublik gerade in den letzten Jahren haben die Kaufkraft der westdeutschen Einkommen aber deutlich beeinträchtigt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 26–27 Altersaufbau der Beschäftigten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben und -Ablösungsanleihe

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Art. 36 der Verfassung verspricht jedem Bürger die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität als Rechtsanspruch, der durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden soll. Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt…

DDR A-Z 1975

Staatsarchive (1975)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine Neuregelung, die zu einer Zentralisation in diesem Bereich führte, wie es sie auf deutschem Boden noch nie gab. Aufsicht und Leitung obliegen nach wie vor dem Minister des Innern. Seine Aufgaben werden praktisch von der Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam) wahrgenommen, der das Deutsche Zentralarchiv, 14 St., 2 Archivdepots, zentrale Technische Werkstätten sowie die Fachschule für Archivwesen unterstellt sind. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Deutsche Zentralarchiv (DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Histor. Abt. I die in Mitteldeutschland lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Diese Bestände stammen zum größten Teil aus zwischen 1952 und 1960 erfolgten Aktenrückgaben aus der UdSSR und Polen. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des DZA verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur, insoweit diese wiederum der Auflösung verfielen. Ferner werden im DZA wertvolle Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck aufbewahrt. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins DZA eingegliedert wurde und jetzt als Histor. Abt. II des DZA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geh. St. so[S. 824]wie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das DZA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig 60.000 lfd. Meter Akten, d. h. ein knappes Drittel des gesamten sog. staatlichen Archivfonds. Die 5 Landeshauptarchive (LHA), deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, sind mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet worden, deren Zuständigkeit sich nunmehr mit den durch die Verwaltungsneugliederung von 1952 geschaffenen Bezirken weitgehend deckt. Außer den 5 vorhandenen LHA wurden 3 weitere ehemalige Landesarchive in St. umgebildet. Darüber hinaus wurden aus Landesarchiven 6 Histor. St. geschaffen, darunter das einst selbständige Oberbergamtsarchiv Freiberg. Die Tätigkeit der Histor. St. beschränkt sich darauf, alles bis zum Jahre 1945 bzw. 1952 entstandene Archivgut ihres regionalen Bereiches zu verwahren. Außer den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie Archive wissenschaftlicher Einrichtungen. Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur Abgabe an das staatliche Endarchiv. Filmmaterial wird gesondert im Staatlichen Filmarchiv aufbewahrt. Für das Staatliche Filmarchiv wurde vor kurzem in Berlin (Ost) ein Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 10.001 Filmmaterial errichtet. Für das militärische Schriftgut ist mit Wirkung vom 15. 7. 1964 das Deutsche Militärarchiv in Potsdam gegründet worden. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv aller militärischen Akten der Zeit bis 1945. In den staatlichen Endarchiven lagert eine Aktensubstanz von annähernd 220.000 lfd. Metern. Das Ausbildungswesen für den höheren und mittleren Archivdienst wurde seit 1953 in Potsdam zentralisiert und konzentriert. Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, gegründet 1950, wurde durch AO vom 10. 8. 1961 der Philosophischen Fakultät (Fachrichtung Geschichte) der Ost-Berliner Humboldt-Universität angegliedert und besitzt das Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft. Zur Zeit werden die wissenschaftlichen Archivare nach mehrfach vorangegangenen Umorganisationen nicht mehr in einem 16monatigen Zusatzstudium am Institut für Archivwissenschaft, sondern selbständig im Rahmen der Philosophischen Fakultät der Ost-Berliner Universität in einem geschlossenen 5jährigen Studium ausgebildet. Das Direktstudium für Archivare gliedert sich in drei Phasen: Grundlagenstudium, Fachausbildung und Spezialausbildung und umfaßt 78 Semesterwochen. Für die Ausbildung des mittleren Archivdienstes ist die am 1. 9. 1955 ebenfalls in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen zuständig. Von 1950 bis 1965 wurden insgesamt 162 Archivare des mittleren Dienstes geschult, von denen allerdings ein großer Teil nicht mehr im Archivwesen tätig ist. Um dem Mangel an Fachkräften abzuhelfen, wurden ferner Sonderkurse abgehalten und ein Fernstudium eingerichtet. Die St. sollen ihre Aufgaben im Einklang und nach Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“ erfüllen. In allen Planungen steht die „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“ im Vordergrund. Dazu soll die wissenschaftliche und politisch-ideologische Qualifizierung der Archivare gefördert werden. Der Begriff „marxistische Archivwissenschaft“ hat die Unterschiede zwischen West und Ost zu betonen. Schließlich hat der Archivar in seiner Tätigkeit die „Einheit von Bildung und Erziehung, von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit“ zu verkörpern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 823–824 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbank

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine Neuregelung, die zu einer Zentralisation in diesem Bereich führte, wie es sie auf deutschem Boden noch nie gab. Aufsicht und Leitung obliegen nach wie vor dem Minister des Innern. Seine Aufgaben werden praktisch von der Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam) wahrgenommen, der das Deutsche Zentralarchiv, 14 St., 2 Archivdepots,…

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Jagd (1975)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 437]Das J.-Wesen der DDR wurde durch das J.-Gesetz vom 25. 11. 1953 völlig umgestaltet, wesentlich ergänzt und modifiziert durch die 8. DVO vom 14. 4. 1962. Die J.-Gebietsfläche der DDR umfaßt 8,468 Mill. ha land- und forstwirtschaftliche Flächen (Bundesrepublik Deutschland 23,9 Mill. ha), die nach §~4 des J.-Gesetzes in J.-Gebiete zwischen 1000 ha und max. 4.000 ha gegliedert sind. Unabhängig davon sind J.-Gebiete mit spezieller Widmung ausgewiesen für Zwecke der Staats-J., der Diplomaten-J., als Wildschon- und -Schutzgebiete, Wildreservate und Wildforschungsgebiete. Die Abgrenzung der J.-Gebiete (vgl. Verfügung über die Bewirtschaftung der J.-Gebiete vom 19. 10. 1962) orientiert sich an den Wildeinstandsgebieten. Der Wildbestand, und damit das Aufkommen an Wildbret, wurde und wird in der DDR kontinuierlich erweitert. Während das Rot- und Damwild in der DDR bisher qualitativ dem der Bundesrepublik entspricht, verfügt die DDR über bessere Bestände an Reh- und Schwarzwild. Ein Rückstand ist im Fasanenbesatz, bei Muffelwild und, naturgegeben, bei Gamswild festzustellen. Positiv wirken sich auf die Entwicklung der Bestände die geringere Bevölkerungsdichte, das weniger dichte Verkehrswegenetz, das geringere Verkehrsaufkommen etc. aus. Zur weiteren Entwicklung der Bestände und zur Verbesserung der Hege wird in der DDR intensive Wildforschung betrieben. Hieran beteiligen sich insbesondere: Die Arbeitsgruppe Wildforschung beim Institut für Forstwissenschaften der AdL in Eberswalde; die Vogelschutzwarte Neschwitz, Eberswalde; der Forschungsbereich Rohholzforschung, Eberswalde; der Fachbereich Waldbau und Forstschutz an der Sektion Forstwissenschaft der TU Dresden in Tharandt (Sachsen); der Fachbereich Zoologie der Sektion Biowissenschaften der MLU, Halle-Wittenberg; die Arbeitsgruppe Wildforschung der Landwirtschafts- und Jagdschule in Zollgrün (Thüringen). Die Forschungstätigkeit wird durch die AdL koordiniert, die dem Staatlichen Komitee für Forstwirtschaft (Oberste J.-Behörde) jährlich einen entsprechenden Forschungsplan vorlegt und über die Durchführung der Arbeiten einen jährlichen Forschungsbericht erstattet. Außerdem sind der Obersten J.-Behörde insgesamt 12 Wildforschungsgebiete unterstellt (vgl. Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete vom 20. 12/1962). Gegenstand der J.-Wissenschaft ist insbesondere auch die Erreichung der Wirtschaftlichkeit des J.-Wesens (vgl. Direktive über die Verbesserung der Qualität der Wildbestände, die weitere Erhöhung des Wildbretaufkommens und die Verarbeitung von Wildbret vom 1. 6. 1970). Die J.-Bewirtschaftung wird durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe geleitet und kontrolliert. Zu diesem Zweck werden jährliche J.-Bewirtschaftungspläne erstellt, die sich in Abschuß-, Ablieferungs-, Finanz- und Materialpläne gliedern. Die Abschuß- und Ablieferungspläne bedürfen der Bestätigung durch die Oberste J.-Behörde und gelten danach als staatliche Planauflage. Zur J.-Ausübung werden von den Räten der Kreise J.-Gesellschaften gebildet, die nach einem Musterstatut arbeiten und überwacht werden (§ 11~der 8. DVO zum Jagdgesetz vom 14. 4. 1962). Zur Zeit bestehen in der DDR 960 J.-Gesellschaften mit ca. 38.000 Mitgliedern. Als Mitglieder gelten Jäger, J.-Hundeführer und -Züchter, Falkner und Frettierer. Die Auswahl und Zulassung der Mitglieder erfolgen nach spezifischen Gesichtspunkten. Voraussetzung ist eine mit Erfolg abgelegte J.-Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt, sofern der Bewerber 18 Jahre alt ist und praktische Tätigkeit in einer J.-Gesellschaft nachweisen kann. Weitere Voraussetzung für die Erteilung einer J.-Erlaubnis ist eine „vorbildliche Teilnahme am Aufbau des Sozialismus in der DDR“. Die J.-Erlaubnis wird jeweils für ein J.-Jahr erteilt. Als Strafmaßnahmen bei evtl. Verstößen und Vergehen sind ein zeitweiliges Verbot der J.-Ausübung oder der Ausschluß des Mitgliedes möglich. Insbesondere sind die J.-Gesellschaften Träger der Wildabschuß- und Ablieferungspläne, über die sie mit den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben Verträge abzuschließen haben. Durch kontinuierliche Bejagung (J.-Einsatzpläne) sollen nicht nur die Ablieferungspläne erfüllt werden, sondern Raubwild und Raubzeug bekämpft und Wildschäden aller Art verhindert werden. Weitere Aufgaben der J.-Gesellschaften sind die Wildfütterung und die Errichtung von J.-Hütten, Ansitzen, Futterraufen etc. in freiwilligen Arbeitseinsätzen. Die J. sollte nach dem J.-Gesetz grundsätzlich im Kollektiv ausgeübt werden. Nur in Ausnahmefällen kann der Minister des Inneren bzw. der Chef der Deutschen Volkspolizei die Einzel-J. gestatten. Für jedes J.-Gebiet ist ein J.-Leiter und ein ständiger Stellvertreter eingesetzt. Da die J.-Gesellschaften 3–5 J.-Gebiete bejagen, sind bei jeder J.-Gesellschaft 6–10 J.-Leiter und Stellvertreter tätig, deren Ernennung durch die J.-Behörden der Kreise und Bezirke unter Beteiligung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, des [S. 438]Volkspolizeikreisamtes und der Bezirksbehörden der Volkspolizei erfolgt. Die Waffenbestimmungen der DDR sind von offensichtlichem Mißtrauen gegenüber den sorgfältig geprüften J.-Berechtigten geprägt. Kugelwaffen mit gezogenem Lauf dürfen nur ausnahmsweise von Jägern mit spezieller Genehmigung geführt werden, so daß selbst Hochwild grundsätzlich mit Schrotflinten erlegt wird. J.-Waffen sind Volkseigentum und werden von den J.-Leitern verwaltet. Persönliches Eigentum an J.-Waffen bleibt den J.-Leitern und „Inhabern einer Jagderlaubnis vorbehalten, die sich durch aktive gesellschaftliche Arbeit sowie durch hervorragende Leistungen in der Produktion, in wissenschaftlichen Institutionen oder in den Verwaltungen beim Aufbau des Sozialismus in der DDR ausgezeichnet haben“. Die Genehmigung zum Waffenerwerb wird durch die Hauptverwaltung der Volkspolizei beim Innenministerium bzw. die Bezirksbehörden der VP erteilt. Umfassende Bestimmungen gelten für die Beschaffung und Aufbewahrung von J.-Waffen und Munition. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 437–438 Investitionsrechnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jahresendprämie

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 437]Das J.-Wesen der DDR wurde durch das J.-Gesetz vom 25. 11. 1953 völlig umgestaltet, wesentlich ergänzt und modifiziert durch die 8. DVO vom 14. 4. 1962. Die J.-Gebietsfläche der DDR umfaßt 8,468 Mill. ha land- und forstwirtschaftliche Flächen (Bundesrepublik Deutschland 23,9 Mill. ha), die nach §~4 des J.-Gesetzes in J.-Gebiete zwischen 1000 ha und max. 4.000 ha gegliedert sind. Unabhängig davon sind J.-Gebiete…

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Meliorationen (1975)

Siehe auch: Meliorationen: 1979 1985 Meliorationswesen: 1969 M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen, chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Regulierung des Bodenwasserhaushaltes (Ent- und Bewässerung), Verbesserung der Bodenstruktur durch melioratives Pflügen, Tiefenlockerung, Entsteinung, Kalkung, Urbarmachung und Kultivierung von Mooren, Ödland und Spülflächen, Wiederurbarmachung und Rekultivierung von Abraumflächen (Bodennutzung), Schutzmaßnahmen gegen Wind- und Wassererosionen, Reliefmeliorationen (Beseitigung von Wegen, Gräben, Hecken etc.) und der Wirtschaftswegebau. Den M. kommt in der DDR doppelte Bedeutung zu. Einerseits ermöglichen sie eine nachhaltige Verbesserung der Flächenproduktivität und tragen damit zur Realisierung des Zieles bei, den Selbstversorgungsgrad in der Agrarproduktion zu erhöhen. Andererseits orientiert sich der Umfang großflächiger M.-Maßnahmen an natürlichen Gegebenheiten und führt damit zur Kooperation in der Landwirtschaft, die vor allem aus gesellschaftspolitischen Gründen erwünscht ist. Unter den aufgeführten Maßnahmen genießen die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen absoluten Vorrang. Bei einer Gesamtfläche von rund 6,3 Mill. ha LN waren 1973 ca. 1 Mill. ha (16 v. H.) entwässerungsbedürftig, 1,4 Mill. ha (22 v. H.) stark und weitere 3 Mill. ha (48 v. H.) mäßig bewässerungsbedürftig. Zur gleichen Zeit konnten ca. 1,2 Mill. ha bereits entwässert und ca. 460.000 ha bewässert werden. Die Bewässerung erfolgte auf 223.000 ha (48 v. H.) in Form der Beregnung. Die M.-Vorhaben erfordern erhebliche Kosten, die im Durchschnitt der Jahre 1966–1970 ca. 0,7 Mrd. Mark und während des Fünfjahrplanes 1971–1975 mit durchschnittlich 0,8 Mrd. Mark pro Jahr veranschlagt wurden. 1973 betrug der Aufwand für die Entwässerung von 107.333 ha LN (davon ca. 52.000 ha Drainagen), für die Errichtung von Bewässerungsanlagen auf 67.202 ha LN (davon 32.350 ha Beregnung) und für die Anlage von 906 km Wirtschaftswegen ca. 720 Mill. Mark. An der Durchführung der M.-Arbeiten sind sowohl M.-Genossenschaften (vgl. ländliche Genossenschaften) als auch staatliche M.-Kombinate beteiligt. Die zentrale Leitung des M.-Wesens wird — nachdem das Staatliche Komitee für M. durch Ministerratsbeschluß am 1. 4. 1972 aufgelöst wurde — direkt vom Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft wahrgenommen. Ein Spezialstudium für Leitungsaufgaben vermitteln die Universität Rostock (Dipl.-Ing.) und die Ingenieurschule in Fürstenwalde. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 560 Meldewesen, polizeiliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Menschenhandel

Siehe auch: Meliorationen: 1979 1985 Meliorationswesen: 1969 M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen, chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Regulierung des Bodenwasserhaushaltes (Ent- und Bewässerung), Verbesserung der Bodenstruktur durch melioratives Pflügen, Tiefenlockerung, Entsteinung, Kalkung, Urbarmachung und Kultivierung von Mooren, Ödland und Spülflächen, …

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Leitungswissenschaft, Sozialistische (1975)

Siehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1979 1985 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in den einzelnen Bereichen der gesamtgesellschaftlichen Reproduktion umzusetzen. Dieser Vorgang wird sowohl als Erziehungsprozeß zur Heranbildung sozialistischer Persönlichkeiten als auch als umfassender Prozeß aller gesellschaftlichen Aktivitäten auf ein bestimmtes jeweils zu erreichendes Ziel begriffen. Die SL. hat in diesem Verständnis nicht den Charakter einer eigenständigen Wissenschaft, da sie auf dem Marxismus-Leninismus, als der Wissenschaft von der sozialistisch organisierten Gesellschaft, beruht. Sie soll sowohl deren Erkenntnisse, wie die der Kybernetik, Systemtheorie, der Soziologie, der Sozialpsychologie, der Pädagogik, der naturwissenschaftlichen Arbeits- und Wirtschafts- sowie der Staats- und Rechtswissenschaften nutzen, auf dort entwickelte Methoden und Instrumente zurückgreifen und entsprechend den spezifischen Leitungsbedingungen der einzelnen Bereiche Wirtschaft, Kultur, Militärwesen, staatliche Leitung — auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus — die Formen der Leitungsorganisation, der Informations- und Entscheidungsprozesse, den Arbeitsstil und die Einbeziehung der Bürger in die Leitungstätigkeit entsprechend ihrer gesellschaftlichen Stellung entwickeln und verbessern. Ihre wissenschaftliche Grundlage, die Unterschiedlichkeit der Ziele ihrer Anwendung und die politische Bestimmung werden als Maßstäbe der Abgrenzung zur Managementtheorie z. B. im Bereich der Wirtschaftsleitung verstanden, auch wenn Ähnlichkeiten oder Gleichheiten organisatorischer und formaler Art bestehen. Der politisch definierte Charakter der Leitungstätigkeit wird durch die Grundsätze sozialistischen Leitens betont. Diese Grundsätze verlangen vom sozialistischen Leiter einen „festen Klassenstandpunkt“ in allen Fragen, Festigung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, effektive Nutzung, Vermehrung und Schutz des sozialistischen Eigentums. Sozialistische Wirtschaftsführung; Organisationswissenschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 524 Leitungssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leninismus

Siehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1979 1985 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in den einzelnen…

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Exportpreis (1975)

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder — nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel) im Jahre 1971 für alle exportierenden Betriebe durchgesetzten einheitlichen Betriebsergebnisses (erprobt 1968, in allen Betrieben einzelner Industriezweige angewandt 1969) war bei der Bildung des E. grundsätzlich vom Tatbestand der Trennung des Außen- und Binnenmarktes in preislich-finanzieller und in organisatorischer Hinsicht auszugehen. Die fehlende Verbindung zwischen dem für die Abrechnung des Exportbetriebes ursprünglich maßgeblichen Inlandspreis und dem E. wurde durch ein über den Staatshaushalt geführtes Preisausgleichskonto hergestellt (Subventionierung des Exportes). Durch die angestrebte „Konfrontation der Betriebe mit dem Weltmarkt“ sollte die Isolierung der Exportbetriebe von diesem aufgehoben und auf diesem Wege die bislang mangelnde Interessiertheit der Betriebe an Exportgeschäften überwunden werden. Einen ersten Versuch in dieser Richtung bildete die Einführung des sogenannten Normativ-Außenhandelsergebnisses (Export). Dieser Versuch scheiterte jedoch, da das Ergebnis — wie das alte System — auf dem durch planwirtschaftliche Eingriffe verzerrten inländischen Preisniveau beruhte. Im Jahre 1968 wurde das Normativ durch eine sich an den Auslandspreisen — genauer den Weltmarktpreisen — orientierende Abrechnungsmethode abgelöst. Der endgültige E. bildet sich anhand dieses Maßstabes dann je nach Marktlage und Verhandlungsposition bzw. -geschick der Marktpartner. Mit der Umorientierung geht nun der E., der bei dieser Art der Ergebnisbildung der Exportbetriebe mit dem früher zwischen AHB und Exportbetrieb gebildeten Valutaverrechnungspreis identisch ist, direkt in das einheitliche Betriebsergebnis ein. Um jedoch die Betriebe nicht nur auf die Erzielung eines maximalen E. und damit letztlich einer hohen Exportrentabilität zu orientieren, sondern sie zur Durchführung der oftmals nicht rentablen staatlichen Planauflagen zu veranlassen, wurde die Einführung von, die Lenkungsfunktion der Weltmarktpreise tendenziell paralysierenden, Exportstimulierungsmitteln notwendig. Trotz dieses permanenten Dilemmas zwischen Rentabilitäts- und Planorientierung scheint sich das einheitliche Betriebsergebnis und damit die Konstruktion des E. bewährt zu haben, denn an deren Umgestaltung ist im Zuge der 1974 beginnenden Reformdiskussionen des Planungs-, Leitungs- und Stimulierungssystems nicht gedacht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 268 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit-Verkaufsstellen

Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder — nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel) im Jahre 1971 für alle exportierenden Betriebe durchgesetzten einheitlichen Betriebsergebnisses (erprobt…

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Kulturpolitik (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Die SED bezeichnet als allgemeines Ziel ihrer K. „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der Kommunistischen und Arbeiterparteien“ von 1957 und wird gegenwärtig als „allgemeine Gesetzmäßigkeit des sozialistischen Aufbaus in allen Ländern“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 478). Die K. soll der Durchführung einer „sozialistischen Kulturrevolution“ dienen, wobei gegenwärtig deren für alle sozialistischen Länder zutreffenden „allgemeingültigen Züge“ wieder stärker betont werden. Die Berücksichtigung „nationaler Besonderheiten“ ist damit — als Reflex der Absage an die Einheit der deutschen Nation — zugunsten einer Sichtweise zurückgetreten, die auch die K. unter dem „Aspekt des proletarischen ➝Internationalismus“ betreibt. Sie soll sich in Etappen vollziehen und hat „alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu durchdringen“. Eine derart umfangreiche Aufgabenstellung ordnet die K. in den Prozeß der allgemeinen sozialistischen [S. 489]Umgestaltung der Gesellschaft ein. Objektive Grundlage der K. soll die Beachtung der Einheit von Politik, Ökonomie und Kultur bilden. Wie in den Bereichen Politik und Ökonomie beansprucht die SED auch in der Kultur die Planung und Leitung der allgemeinen Entwicklung, wobei sie sich in zunehmendem Maße auf die Mitwirkung der Kultur- und Kunstwissenschaftler und der Künstler stützt. Die Durchsetzung der K. erfolgt über die Parteiorganisationen auf den verschiedenen Ebenen, die staatlichen Organe, kulturelle Institutionen und gesellschaftliche Organisationen sowie die einzelnen Künstlerverbände. Als „die verschiedenen Elemente der sozialistischen Kultur“ nannte der zuständige Sekretär im ZK der SED, Kurt Hager, auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 „die sozialistische Arbeitskultur, den Schutz und die Gestaltung der Umwelt, die Kultur in den menschlichen Beziehungen und im persönlichen Lebensstil, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weltanschauung und ihre Verbreitung im Volk, die Förderung von Wissenschaft und Bildung, die Pflege des humanistischen Kulturerbes und seine Aneignung durch die Werktätigen, den Aufschwung der Kunst und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit, die Entwicklung aller schöpferischen Begabungen und Talente des Volkes“. Die sozialistische Kulturrevolution versteht sich nach Lenin als „Entwicklung der besten Vorbilder, Traditionen und Ergebnisse der bestehenden Kultur vom Standpunkt der marxistischen Weltanschauung“; sie zielt in der DDR auf die Herausbildung einer sozialistischen Nationalkultur, die sich als legitimer Erbe aller demokratischen und humanistischen Traditionen der deutschen Geschichte betrachtet. Seit 1961 wird der These von einer fortbestehenden „Einheit der deutschen Kultur“ entgegengetreten und die Abgrenzung von der in der Bundesrepublik herrschenden „imperialistischen Kultur“ auch historisch mit dem Hinweis begründet, daß es eine „außerhalb der Bestrebungen der Klassen stehende einheitliche deutsche Kultur nie gegeben“ habe (Hager). Im Verhältnis zu den kulturellen Erscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland soll genau unterschieden werden „zwischen den Produkten kapitalistischer Kulturindustrie, die dem Imperialismus unmittelbar dienen, und jenen künstlerischen Anstrengungen, die humanistische und demokratische Positionen, aber auch noch verschwommene Wünsche, Gedanken, Forderungen nach Frieden, Entspannung, sozialer Sicherheit zum Ausdruck bringen“. Das Gleiche gilt auch für den kulturellen Kontakt und Austausch mit anderen kapitalistischen Staaten; so wird z. B. von entsprechenden Kriterien die Auswahl von dort übernommener literarischer, filmischer und anderer künstlerischer Werke bestimmt. Die angestrebte verstärkte Integration der sozialistischen Staaten auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet führt auch zu einer Intensivierung der kulturellen Beziehungen der DDR zu diesen Staaten, wie dies vor allem schon mit der Sowjetunion seit langem praktiziert wird. Ihren Ausdruck findet diese Entwicklung in regelmäßigen Beratungen der Kultur-, Hochschul- und Volksbildungsminister und zwischen den entsprechenden Künstlerverbänden sowie in zwischenstaatlichen Arbeitsvereinbarungen und Abkommen auf allen Gebieten der K. In Ost-Berlin bestehen Kulturhäuser der Sowjetunion, der ČSSR, Polens, Ungarns und Bulgariens, die durch Ausstellungen, Film-, Musik- und Vortragsveranstaltungen, Sprachkurse sowie den Verkauf einheimischer Kulturwaren Informationen über die Kultur ihrer Länder liefern und z. T. auch entsprechende Veranstaltungen in den Bezirken der DDR durchführen. Kulturellem Austausch dienen auch meist auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit durchgeführte Kulturtage der einzelnen sozialistischen Länder. So wird z. B. in der DDR alljährlich ein „Festival des sowjetischen Kino- und Fernsehfilms“ veranstaltet; 1974 gab es u. a. „Tage des polnischen Films“, „Tage der Unterhaltungskunst der Volksrepublik Polen“, „Tage der rumänischen Kultur“, „Tage der bulgarischen Musik“ und „Tage der ungarischen Theaterkunst“. II. Etappen der Kulturpolitik Die „antifaschistisch-demokratische“ Phase der K. von 1945 bis 1951 war vor allem gekennzeichnet durch 1. die Aufklärung über die NS-Vergangenheit, 2. die Anknüpfung an die humanistischen Traditionen des Bürgertums in der Kunst, 3. die durch soziale und materielle Vergünstigungen unterstützte Einbeziehung der bürgerlichen Intelligenz in den Aufbauprozeß bei gleichzeitiger Besetzung der Schlüsselpositionen des Kulturapparats mit Kommunisten und 4. die Anfänge einer Schul- und Hochschulreform, die einmal der Entnazifizierung des Bildungswesens und zum anderen seiner Öffnung für Arbeiter- und Bauernkinder diente. Zur schnellen Heranbildung einer neuen Intelligenz aus der Arbeiterklasse wurden insbesondere 1946 die später in Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten umbenannten Vorstudienanstalten eingerichtet, die jungen Arbeitern und Bauern den Zugang zum Universitäts- und Hochschulstudium ermöglichten. Die eigentliche „sozialistische Kulturrevolution“ wurde 1951 durch eine Zentralisierung der Lenkung der gesamten K. eingeleitet. So wurden in diesem Jahr das „Amt für Literatur und Verlagswesen“ und die „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ eingerichtet; 1952 folgte die Gründung des „Staatlichen Komitees für Filmwesen“ und des „Staatlichen Rundfunkkomitees“. Die von diesen Institutionen betriebene Ausrichtung der K. auf die Aufgaben des Fünfjahrplanes und die durch den kalten Krieg verschärfte Auseinandersetzung mit dem [S. 490]Westen erfolgte vorwiegend durch administrative Maßnahmen und wurde bestimmt durch den auf der 5. Tagung des ZK der SED vom 17. 3. 1951 gefaßten Beschluß „Der Kampf gegen den Formalismus in Kunst und Literatur, für eine fortschrittliche deutsche Kultur“ und die Orientierung auf den „Sozialistischen Realismus“. Die davon ausgehende kunstfremde Kritik traf selbst prominente Vertreter des Kulturlebens in der DDR und allgemein anerkannte Kunstwerke. Beispiele dafür sind: Die Oper „Das Verhör des Lukullus“ von B. Brecht und P. Dessau, die nach ihrer Uraufführung 1951 von den Autoren umgearbeitet und in „Die Verurteilung des Lukullus“ umbenannt werden mußte; der nach dem gleichnamigen Roman von A. Zweig gedrehte DEFA-Film „Das Beil von Wandsbek“, der nach der Premiere zurückgezogen wurde; eine Barlach-Ausstellung, die 1952 nach vorausgegangener Kritik an dem „düsteren, bedrückenden, pessimistischen Charakter“ der Kunst des Bildhauers vorzeitig geschlossen wurde. Die dogmatische Auslegung der Begriffe „Formalismus“ und „Sozialistischer Realismus“ war beeinflußt durch die damalige stalinistische K. der Sowjetunion und stieß ebenso wie die zur Durchsetzung entsprechender kulturpolitischer Richtlinien angewandten Praktiken der staatlichen Organe (nach Proklamierung des „Neuen Kurses“ am 9. 6. 1953) auf die Kritik der betroffenen Künstler, insbesondere der Deutschen Akademie der Künste in Ost-Berlin. Die Folgen waren eine Auflösung der 1951/1952 etablierten Institutionen (mit Ausnahme des „Staatlichen Rundfunkkomitees“) und die Übernahme ihrer Funktionen durch ein am 7. 1. 1954 gebildetes Ministerium für Kultur. In der dazu erlassenen VO hieß es u. a.: „Verständnisloses Administrieren darf nicht an Stelle des Überzeugens und der Selbstverständigung der Künstler treten“, und die DDR „wird alle Möglichkeiten einer gesamtdeutschen Zusammenarbeit zur Pflege und Erhaltung einer humanistischen deutschen Kultur wahrnehmen“. Nachdem die auf dem XX. Parteitag der KPdSU geübte Stalin-Kritik kulturpolitischen Liberalisierungstendenzen in der DDR und Kritik der Künstler an bürokratischen und schematischen Leitungsmethoden neuen Auftrieb gegeben hatte, wies eine vom ZK der SED zum 23.724. 10. 1957 einberufene Kulturkonferenz solche Erscheinungen auch unter dem Eindruck der Ereignisse in Ungarn zurück. Schon vorher hatten kulturpolitische Repressionen gegen antistalinistische Kräfte eingesetzt, wobei insbesondere die Inhaftierung und Verurteilung der Gruppe um den Ost-Berliner Philosophie-Dozenten W. Harich und Auseinandersetzungen um die revisionistischer Ideologie beschuldigte Philosophie des von 1948 bis zur Zwangsemeritierung 1957 in Leipzig lehrenden E. Bloch eine Rolle spielten. Die SED orientierte jetzt wieder verstärkt auf die Erfordernisse der sozialistischen Kulturrevolution im Zusammenhang mit den politischen und ökonomischen Aufgaben des zweiten Fünfjahrplanes. In der Bildungspolitik bedeutete dies die Einführung des Systems der polytechnischen Bildung in den Unterricht, die 1959 mit der Errichtung der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für alle Schüler Gesetz wurde. In der Kunstpolitik hieß das die Herstellung engerer Verbindungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten, was Schriftsteller und Künstler dadurch realisieren sollten, daß sie sich mit Leben und Arbeit an den Schwerpunkten industriellen und landwirtschaftlichen Aufbaus vertraut machen. Besonders forciert wurde diese K. mit der Zielvorstellung einer Überwindung der „noch vorhandenen Trennung von Kunst und Leben, der Entfremdung zwischen Künstler und Volk“ durch die als 1. Bitterfelder Konferenz bekanntgewordene Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle vom 24. 4. 1959 im Kulturpalast des VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld. Die hier von W. Ulbricht ausgegebenen kulturpolitischen Direktiven wurden in der Folgezeit als „Bitterfelder Weg“ popularisiert. Sie beinhalteten u. a. Bestrebungen zur Erhöhung des Kulturniveaus der Arbeiter, wie die Einbeziehung von „Kultur- und Bildungsplänen“ der Arbeitskollektive in den sozialistischen Wettbewerb und eine starke Förderung des künstlerischen Volksschaffens, z. B. durch die „Bewegung Schreibender Arbeiter“ und „Junger Talente“ sowie die Bildung von Arbeiter- und Bauerntheatern aus Laien. Auf der 2. Bitterfelder Konferenz am 24.725. 4. 1964 wurde u. a. auf den Zusammenhang der Kulturrevolution mit der wissenschaftlich-technischen Revolution hingewiesen; die durch diese aufgeworfenen Probleme standen besonders Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre auch im Mittelpunkt verschiedener literarischer Werke, Theaterstücke, Filme und Fernsehspiele. 1965 wurde das einheitliche sozialistische Bildungssystem gesetzlich fixiert. Zu seinen Bestandteilen gehören die Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kinderkrippen und Kindergärten), die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, die Einrichtungen der Berufsausbildung, die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Ingenieur- und Fachschulen, die Universitäten und Hochschulen, die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Berufstätigen sowie die Sonderschuleinrichtungen. In allen Bildungseinrichtungen wird auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne gearbeitet, für die das Ministerium für Volksbildung bzw. für Hoch- und Fachschulwesen verantwortlich ist. Die 3. Hochschulreform, deren Inhalte und Ziele vom VII. Parteitag der SED 1967 präzisiert wurden, koordinierte Lehre und Forschung mit den Bedürfnissen und [S. 491]den planmäßigen Veränderungen in den Betrieben. Der „Bitterfelder Weg“ führte in der Praxis zeitweise zu einer Nivellierung kunstästhetischer Maßstäbe. Kontroversen zwischen Vertretern der SED-K. und verschiedenen Künstlern entstanden auch aus unterschiedlichen Meinungen über die kritische Funktion der Kunst. Die nach der äußeren Abgrenzung durch die Maßnahmen des 13. 8. 1961 in Berlin erreichte innere Konsolidierung der DDR erlaubte nach Meinung dieser Künstler und einiger Kulturpolitiker eine offenere Auseinandersetzung mit Mängeln der eigenen Gesellschaft. Verschiedene Werke der Literatur, des Theaters und des Films, in denen diese Einstellung zum Ausdruck kam, wurden Mitte der 60er Jahre offizieller Kritik unterzogen, teilweise vom Spielplan abgesetzt, bzw. durften nicht erscheinen. Davon betroffen waren u. a. Schriftsteller wie V. Braun, P. Hacks, St. Heym und Ch. Wolf. Waren die entsprechenden Differenzen v. a. durch das 11. Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 offenkundig und beeinflußt worden, so markierte der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 den Beginn eines positiveren Verhältnisses zwischen Künstlern und Partei, das seitdem mehrfach durch Begriffe wie „gegenseitiges Vertrauen“ und „schöpferische Atmosphäre“ gekennzeichnet wurde. Auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurden Schriftsteller und Künstler zum „offenen, sachlichen, schöpferischen Meinungsstreit“ ermuntert und ihrer „schöpferischen Suche nach neuen Formen volles Verständnis“ zugesichert. E. Honecker ergänzte bald darauf diese Ankündigungen einer „offeneren“ K. durch die Feststellung, daß, „wenn man von festen Positionen des Sozialismus ausgeht, … es … auf dem Gebiet von Kunst und Literatur keine Tabus geben“ könne. Die für die durch den VIII. Parteitag der SED eingeleitete neue Phase der K. gültigen Richtlinien wurden auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 präzisiert. K. Hager erklärte im Grundsatzreferat, daß es in der K. „um die Befriedigung sehr differenzierter kultureller und künstlerischer Bedürfnisse“ gehe und „in der Kunst des sozialistischen Realismus … eine reiche Vielfalt der Themen, Inhalte, Stile, Formen und Gestaltungsweisen zu erschließen“ sei. Die in den letzten Jahren bei der Auslegung des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ gewonnene zunehmende Variationsbreite wurde noch einmal durch den ausdrücklichen Hinweis auf „Weite und Vielfalt aller Möglichkeiten des sozialistischen Realismus“ unterstrichen, gleichzeitig aber betont, daß dies „jede Konzession an bürgerliche Ideologien und imperialistische Kunstauffassungen“ ausschließe. („Von den Beschlüssen [der Partei] ausgehen“ bedeute „im künstlerischen Schaffen nicht, sie zu illustrieren“. „Künstler sein heißt Entdecker neuer Wirklichkeiten sein, heißt Vordringen zu neuen Stoffen, Lebenstatsachen und Lebensbereichen.“) Die Gestaltung von Widersprüchen und Konflikten in Kunstwerken wurde legitimiert, auch wenn dabei keine fertigen Lösungen geboten werden. „Das ‚Kritische Element‘“ erweise sich aber „nur produktiv in seinem dialektischen Verhältnis zur konstruktiven Funktion der Kunst in der sozialistischen Gesellschaft“. Besonders hervorgehoben wurde auch die künstlerische und gesellschaftliche Bedeutung des Heiteren. Schließlich hieß es: „Der Arbeitsstil aller leitenden Organe der Partei, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen muß durch Sachlichkeit und Sachkenntnis, durch das verständnisvolle Verhalten zu den Künstlern und Künsten, durch das umsichtige Fördern aller Talente geprägt sein. In ihm verbinden sich Prinzipienfestigkeit mit Feinfühligkeit für die vielschichtigen und komplizierten kulturell-künstlerischen Prozesse, die das für das weitere Erblühen der Kunst und Kultur gedeihliche Klima gewährleisten.“ Daß sich der so umrissene neue „verwissenschaftlichte“ und von den administrativ-dogmatischen Methoden der 50er und 60er Jahre unterscheidende Führungsstil der Partei auf dem Gebiet der K. allmählich durchsetzt, ist auch eine Folge der in den 60er Jahren begonnenen Ausbildung von „Kulturkadern“ in speziell konzipierten Hochschulstudiengängen und Sonderlehrgängen. Die sich in diesen theoretischen Äußerungen dokumentierenden Modifikationen in der K. seit dem VIII. Parteitag blieben auf dem Gebiet der Kunst nicht ohne Konsequenzen. Einige bislang unterdrückte Werke durften erscheinen; zeitweise repressiv behandelte Künstler erfuhren eine Aufwertung; bessere Möglichkeiten zur Entfaltung formaler und inhaltlicher Eigenarten führten zu höherer Qualität künstlerischer Produkte; die Rolle des Individuums in der sozialistischen Gesellschaft rückte stärker in den Mittelpunkt künstlerischer Gestaltung; bisher durch ideologische Bedenken eingeschränkte Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken der Vergangenheit und Gegenwart aus dem sozialistischen und kapitalistischen Ausland wurden erweitert. III. Kulturapparat, Institutionen und Organisationen Die Anleitung und Kontrolle der K. erfolgt zentral über entsprechende Abteilungen im ZK der SED und die Ministerien für Kultur, für Volksbildung und für Hoch- und Fachschulwesen, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Amt für Jugendfragen und die mit diesen Fragen befaßten Ausschüsse der Volkskammer. Bei den Räten der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bestehen Abteilungen für Kultur, für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung und für Jugendfragen sowie ständige Kommissionen für Kultur, denen Abgeordnete der Volksvertretungen und kulturell interes[S. 492]sierte Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen angehören. Eine wichtige Rolle bei der Kulturvermittlung — entweder durch die Organisierung von Veranstaltungen in Klub- und Kulturhäusern oder als Anreger kultureller Bildung — spielen Kulturbund, FDGB (mit ca. 220.000 Kulturobleuten in den Betriebsgewerkschaftsgruppen), FDJ, DSF und Urania. Für die Durchführung der den Kulturschaffenden gestellten kulturpolitischen Aufgaben mitverantwortlich sind die Akademie der Künste der DDR, die Gewerkschaft Kunst im FDGB (mit ca. 65.000 Mitgliedern = etwa 94 v. H. aller im kulturellen Bereich Tätigen) und die verschiedenen Künstlerverbände: Schriftstellerverband der DDR, Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR, Verband Bildender Künstler der DDR, Verband der Theaterschaffenden der DDR, Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR und Bund der Architekten der DDR. Diese Institutionen und Organisationen üben auch beratende Funktionen bei der Konzipierung der K. aus. Die überwiegend volks- bzw. organisationseigenen Verlage sowie die ganz wenigen kleinen privaten Verlage unterstehen mit ihrer Buch- und Zeitschriftenproduktion genauso wie das gesamte Filmwesen und die Staatstheater dem Ministerium für Kultur; städtische Bühnen und Kabaretts unterstehen den örtlichen Staatsorganen, ebenso die in jedem Bezirk bestehenden VEB Konzert- und Gastspieldirektionen, denen Organisierung und Durchführung aller übrigen künstlerischen Veranstaltungen ernster und unterhaltender Art obliegt. Das alleinige Recht zur Vermittlung von Künstlern und künstlerischen Ensembles aus der DDR ins Ausland und umgekehrt besitzt die Künstler-Agentur der DDR. 1973 gastierten Solisten und Ensembles aus der DDR in 40 Ländern: u. a. 168 Gesangs- und Instrumentalsolisten, Dirigenten und Kammermusikvereinigungen mit rund 800 Konzerten und führende Orchester und Theater während 36 Auslandsgastspielen mit 200 Vorstellungen. Verantwortlich für Rundfunk und Fernsehen sind ein Staatliches Komitee für Rundfunk und ein Staatliches Komitee für Fernsehen beim Ministerrat der DDR. IV. Finanzierung kultureller Aufgaben und materielle Lage der Kulturschaffenden Zum Teil durch Subventionierung aus dem Staatshaushalt sind die Kosten für Kulturgüter für den Konsumenten relativ niedrig; z. B. betragen die Preise für Bücher oft nur etwa ein Drittel vergleichbarer Ausgaben in der Bundesrepublik, Schallplatten kosten zwischen 4,10 Mark (Singles) und 16,10 Mark (LP), und die Eintrittspreise der Kinos bewegen sich zwischen 0,50 und 3 Mark. Durch einen Aufschlag von 0,05 bzw. 0,10 Mark auf Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen, Rundfunkgebühren und Schallplattenpreise wird der Kulturfonds der DDR finanziert. Er untersteht dem Ministerium für Kultur und wird durch ein Kuratorium verwaltet, dem u. a. die Präsidenten der Künstlerverbände, der Akademie der Künste, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst und der 1. Bundessekretär des Kulturbundes der DDR angehören. Es entscheidet aufgrund staatlicher Richtlinien über die Verwendung der Mittel zur Förderung sozialistischer Kunst, z. B. für Finanzierung bestimmter in Auftrag gegebener Kunstwerke und für die „Verbesserung der Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler“. Auftraggeber für Künstler, vor allem in den Bereichen der bildenden Kunst, der Dramatik, der Musik, des Films, aber auch in der Literatur, sind neben entsprechenden Kultureinrichtungen, wie Theater, Orchester, DEFA u. a., staatliche Institutionen, Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Zum Teil bestimmen die Aufträge als unmittelbare Partner der Künstler Arbeitskollektive aus den Betrieben, um auf diese Weise engere Beziehungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten zu fördern. Erfahrungen mit aus unterschiedlichen Auffassungen von Künstlern und Auftraggebern resultierenden Konflikten führten in letzter Zeit zu Aufforderungen seitens kulturpolitischer Leitungsorgane, den individuellen künstlerischen Schaffensprozessen größeres Verständnis entgegenzubringen. Kulturminister Hans-Joachim Hoffmann und der Sekretär des Rates für Kultur beim Minister für Kultur, Dr. Werner Kühn, betonten im theoretischen Organ des ZK der SED „Einheit“ (Nr. 6/1974), daß es bei der Auftragserteilung „nicht allein um Pläne und Beschlüsse“ gehe. Der „gesellschaftliche Auftrag“ sei nicht nur als „das Bestellen von Kunstwerken“, sondern [S. 493]„als eine produktiv-geistige Anregung, als Formulierung gesellschaftlicher Erwartung, als Ausdruck von Bedürfnis nach Kunsterlebnis“ zu verstehen. Man dürfe „unter keinen Umständen jenen Auftrag zurückstellen oder vergessen, den sich der Künstler selbst erteilt“. Ein umfangreiches System in der Regel mit steuerfreien Geldzuwendungen verbundener Preise und Auszeichnungen auf dem Gebiete der Kultur, Wissenschaft und Pädagogik sowie Stipendien, bevorzugte Wohnraumbeschaffung und Reisemöglichkeiten bieten zusätzliche materielle Anreize für Leistungen im Sinne der K. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 488–493 Kulturobmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturstätten

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Die SED bezeichnet als allgemeines Ziel ihrer K. „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der…

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Weltgewerkschaftsbund (WGB) (1975)

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1979 1985 Englisch: World Federation of Trade Unions (WFTU); französisch: Féderation Syndicale Mondiale (F.S.M.). Oberstes Organ des WGB ist der „Weltgewerkschaftskongreß“. Dem Gründungskongreß vom 3. bis 8. 10. 1945 in Paris ging eine internationale Konferenz im Februar 1945 in London voraus. Schon der II. WGB-Kongreß vom 29. 6. bis 9. 7. 1949 in Mailand mußte sich damit auseinandersetzen, daß einige wichtige nationale Gewerkschaftsbünde, unter ihnen der britische TUC, den WGB wegen eindeutiger kommunistischer Manipulationen durch die Führungsgremien verlassen und den „Internationalen Bund Freier Gewerkschaften“ (IBFG) mit Sitz in Brüssel gegründet hatten. Der III. WGB-Kongreß fand vom 10. bis 21. 10. 1953 in Wien statt, dann folgten der IV. WGB-Kongreß vom 4. bis 15. 10. 1957 in Leipzig, der V. WGB-Kongreß vom 4. bis 15. 12. 1961 in Moskau, der VI. WGB-Kongreß vom 9. bis 22. 10. 1965 in Warschau, der VII. WGB-Kongreß vom 17. bis 31. 10. 1969 in Budapest und der VIII. WGB-Kongreß vom 15. bis 22. 10. 1973 in Varna (Bulgarien). Die Zahl der Delegierten für die Kongresse wird nach einem Schlüssel ermittelt, der der Mitgliederzahl und der „Bedeutung“ der nationalen Mitgliedsorganisatio[S. 933]nen entsprechen soll. Damit ist das Übergewicht des Einflusses der Gewerkschaften der UdSSR und der osteuropäischen Volksdemokratien garantiert. Die Mitgliedschaft Rotchinas ist bisher noch nicht in Frage gestellt worden, obwohl seit Mitte der 60er Jahre die chinesischen Gewerkschaften keinen Vertreter mehr in ein WGB-Gremium entsandt haben. Weitere Führungsgremien sind der Generalrat, der die Politik zwischen den Kongressen zu bestimmen hat, das Büro und das Sekretariat. Sitz des WGB und seiner Gremien war zuerst Wien. Im Februar 1956 von dort ausgewiesen, siedelte der WGB nach Prag über. Die bisherigen WGB-Präsidenten waren Lord Walter Citrine (TUC Großbritannien) 1945, Arthur Deakin (TUC Großbritannien) 1946–1948, Guiseppe di Vittorio (CGIL Italien) 1949–1957, Agostino Novella (CGIL Italien) 1958–1961 und Renato Bitossi (CGIL Italien) 1961–1969. Er starb kurz vor dem VII. Kongreß. Seit 1969 ist Enrique Pastorino (Uruguay) WGB-Präsident. Louis Saillant (CGT Frankreich) war Generalsekretär des WGB von 1945 bis 1969. Auf dem VII. Kongreß in Budapest trat er zurück und wurde zum WGB-Ehrenpräsidenten gewählt. Sein Nachfolger als Generalsekretär ist seit 1969 Pierre Gensous (CGT Frankreich). Organ des WGB ist die monatlich in Prag (in mehreren Sprachen) herausgegebene Zeitschrift „Weltgewerkschaftsbewegung“. Nach eigenen (nicht kontrollierbaren) Angaben sind im WGB ca. 120 Gewerkschaftsorganisationen aus mehr als 100 Ländern zusammengeschlossen und repräsentieren eine Gesamtzahl von angeblich weit mehr als 200 Millionen Mitgliedern. Ein nicht geringer Teil der WGB-Tätigkeit spielt sich in den nach Berufen bzw. Branchen gegliederten Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen (IVG) ab. Es gibt zur Zeit elf solche Vereinigungen: die Internationale Vereinigung der Gewerkschaften der Land- und Forstarbeiter, die IVG im Nahrungs-, Genuß- und Gaststättengewerbe, die IVG der Bau-, Holz- und Baustoffindustrie, die IVG der Chemie-, Erdöl- und verwandter Industrien, die IVG des Handels, die IVG des öffentlichen Dienstes und verwandter Berufe, den Internationalen Lehrergewerkschaftsbund, die IVG der Metall- und Maschinenbauindustrie, die Internationale Vereinigung der Bergarbeitergewerkschaften, die IVG der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Häuteindustrie und die IVG im Transport, in den Häfen und im Fischereiwesen. In den ersten Nachkriegsjahren wurde im WGB die Auffassung vertreten, daß der Aufnahme einer deutschen Mitgliedsorganisation der Zusammenschluß der Gewerkschaftsorganisationen der 4 Besatzungszonen vorangehen sollte. Nach dem Scheitern der Interzonenkonferenzen der deutschen Gewerkschaften (10 Konferenzen 1946–1948) wurde der FDGB im Januar 1949 Mitglied im WGB. (Der Deutsche Gewerkschaftsbund konstituierte sich auf seinem Gründungskongreß vom 12. bis 14. 10. 1949 in München). Der damalige FDGB-Vorsitzende, Herbert Warnke, dankte den Delegierten des II. WGB-Kongresses in Mailand Anfang Juli 1949 für den durch die Aufnahme ausgedrückten „Akt der Solidarität“. Obwohl es der FDGB seitdem nie versäumt hat, sich in allen WGB-Aktionen (z. B. für Korea, Afrika, Lateinamerika, Vietnam) durch hohe Spenden und engagierte Mitarbeit in den Vordergrund zu rücken, ist sein Einfluß innerhalb des WGB verhältnismäßig gering geblieben. Herbert Warnke rückte 1956 in die Reihe der Vizepräsidenten vor, fiel aber Mitte der 60er Jahre auf den Platz eines Büromitglieds (Vertreter: Wolfgang Beyreuther) zurück. In den 11 Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen (IVG) des WGB behaupten sich Lothar Lindner — zuerst Vizepräsident, dann stellvertretender Generalsekretär — bei den Bauarbeitern und Dagobert Krause, seit 1969 als Generalsekretär an der Spitze der IVG des öffentlichen Dienstes. Harry Weber, der langjährige Leiter der Abteilung Bundesfinanzen im FDGB-Bundesvorstand, gehört seit mehreren Jahren zu den 5 Revisoren der WGB-Führung. Die „deutsche Frage“ ist im WGB in der Regel nicht Gegenstand gewerkschaftspolitischer Erörterungen. Nach dem Bau der Berliner Mauer schaltete sich jedoch der WGB mit einer außerordentlichen Konferenz in Ost-Berlin vom 22. bis 24. 9. 1961 in die Deutschlandpolitik unmittelbar ein, indem ca, 200 WGB-Vertreter „aus mehr als 40 Ländern“ unter der Leitung des WGB-Präsidenten Agostino Novella den Bau der Mauer ausdrücklich billigten, sowie den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland und eine „friedliche Lösung der Westberlin-Frage“ im Sinne der sowjetischen Vorstellungen forderten. Seit der Einleitung der Entspannungspolitik Ende der 60er Jahre begnügen sich die Aussagen der WGB-Führung damit, die Entspannungs-Fortschritte auf das Erfolgskonto der sowjetischen Außenpolitik zu buchen und zur „Wachsamkeit“ gegenüber der nach wie vor angeblich „imperialistischen“ Bundesrepublik Deutschland aufzurufen. Nach dem VIII. Kongreß in Varna (Bulgarien) im Oktober 1973 ist der WGB dazu übergegangen, Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen mit anderen internationalen Gewerkschaftsorganisationen zu suchen. In Genf kamen am 19. 1. 1974 anläßlich der II. Europäischen Regionalkonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) die Vertreter von 41 nationalen Gewerkschaftszentralen (davon 17 des IBFG und 14 des WGB) zu einem Konsultationstreffen zusammen. Herbert Warnke erklärte auf der 17. Arbeiterkonferenz der Ostseeländer, Norwegens und Islands in Rostock im Juli 1974, die Aktionseinheit und Zusammenarbeit der europäischen Gewerkschaften stehe „als Erfordernis unserer Zeit nicht nur vor den nationalen Gewerkschaftszentralen, auch die internationalen Gewerkschaftsorganisationen“ müßten hierzu „einen eindeutigen Standpunkt beziehen“ (Neues Deutschland vom 11. 7. 1974). Anfang 1975 setzte der WGB diese Politik durch Beteiligung an einer „Europäischen Gewerkschaftskonferenz“, wieder in Genf, fort, wobei Themen wie die Verbesserung der Arbeitsumwelt bzw. der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Vordergrund standen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 932–933 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltraumforschung

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1979 1985 Englisch: World Federation of Trade Unions (WFTU); französisch: Féderation Syndicale Mondiale (F.S.M.). Oberstes Organ des WGB ist der „Weltgewerkschaftskongreß“. Dem Gründungskongreß vom 3. bis 8. 10. 1945 in Paris ging eine internationale Konferenz im Februar 1945 in London voraus. Schon der II. WGB-Kongreß vom 29. 6. bis 9. 7. 1949 in Mailand mußte sich damit…

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Nettogewinnabführung (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate oder VVB in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die VVB — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, mußten die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 normativ festgelegte N. an den Staat leisten. Diese bestanden in den für die einzelnen VVB und deren Betriebe stark differenzierten und in den Jahren 1969 und 1970 gleichbleibenden Prozentanteilen des Nettogewinns - bei Berücksichtigung jährlicher Mindestbeträge. Ab 1971 sollten neue, für fünf Jahre geltende Abführungssätze gebildet werden, ohne daß es jedoch wegen der Rezentralisierungsmaßnahmen von Ende 1970 dazu kam. Mit dieser Differenzierung der Sätze der N. versuchte der Staat eine Steuerung der Entwicklung der Industriezweige in Richtung auf von ihm aufgestellte Strukturziele zu erreichen. Dabei sollte die Höhe des Gewinns Leistungsmaßstab sein und die Höhe der N. dort starke Minderungen des Aktionsradius der dezentralen Produktionseinheiten bewirken, wo deren Entwicklungsrichtungen nicht der staatlich angestrebten Struktur entsprachen. Für den Betrieb war in der NÖS-Periode entscheidend, daß von dem um die N. verminderten Nettogewinn nach der planmäßigen Tilgung und Finanzierung von Krediten sowie der Bildung seiner Fonds noch ein möglichst großer Restgewinn verblieb, mit dem er — bei Ausnahme einiger staatlich festgelegter Projekte — seine Investitionstätigkeit weitgehend frei bestimmen konnte. Je größer (kleiner) die N. war, desto geringer (höher) wurde dieser Restgewinn und damit der betriebliche Aktionsspielraum. Die N. ist grundsätzlich im Gewinn[S. 595]verwendungsfonds der VVB-Zentrale erfaßt worden. Daraus flossen dann bestimmte Gewinnanteile an den Staatshaushalt. Mit dem bei der VVB-Zentrale verbleibenden Teil sind Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB zur Förderung wichtiger Strukturziele durchgeführt worden: Einerseits wurden solchen Betrieben des VVB-Verbandes Mittel gewährt, deren Gewinnerzielung zur planmäßigen Finanzierung der Betriebsausgaben nicht ausreichte; andererseits finanzierte die VVB-Leitung in eigener Regie durchgeführte Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt wurden. Ab 1971 wurden mit der Rezentralisierung sowohl die Investitionsentscheidungen wieder in die Hand staatlicher Instanzen gelegt, als auch der zu erwirtschaftende Nettogewinn zur staatlichen Plankennziffer erhoben. Damit konnte die Gewinnabführung auf die Vorgabe absoluter, branchenweise unterschiedlicher N.-Beträge geändert werden, die 1971 auch bei Nichterreichen des Plangewinns voll zu zahlen waren. Da die Betriebe bei Unterschreitung des Soll-Gewinns erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüberstanden, wurde 1972 eine Erleichterung bei der N. gewährt: 30 v. H. der Unterschreitung des Plangewinns durften gekürzt werden. Seit 1973 traten noch weitere Lockerungen ein: Sowohl die N. als auch die Plankennziffer für den Nettogewinn dürfen bei der Planausarbeitung als Berechnungskennziffer behandelt werden, die sich indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern ergibt. Bei Unterschreiten des Soll-Gewinns dürfen nunmehr 50 v. H. der Gewinnunterschreitung von der N. gekürzt werden. Bleibt der Ist-Gewinn allerdings noch unter diesem verminderten Gewinnabführungssoll, so ist er voll abzuführen und die Differenz als Finanzschuld im darauf folgenden Jahr zu tilgen und bis dahin mit 5 v. H. zu verzinsen. Bei Übererfüllung des Soll-Gewinns müssen die Betriebe und Kombinate einen einheitlichen Abführungssatz von 50 v. H. des Mehrgewinns zahlen. Der VVB kommt nach wie vor die Funktion zu, aus ihrem - aus betrieblichen N.-Beträgen gespeisten - Gewinnfonds, neben der Abführung an den Staatshaushalt, Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB durchzuführen und über den Reservefonds bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen durchzusetzen. Dasselbe gilt auch für die Kombinatsspitze und deren Gewinnfonds im Verhältnis zu den ihr unterstehenden Kombinatsbetrieben. Der Charakter der N. hat sich seit der Rezentralisierung gewandelt. Denn nunmehr ist die Erfüllung der geplanten mengenmäßigen und wertmäßigen Produktionsziele stark mit der finanziellen Planung verknüpft: Bei Nichterreichen der Produktionsziele treten wegen der Unterschreitung des Soll-Gewinns deutliche Schwierigkeiten in der Finanzierung der betrieblichen Aufgaben ein, die zwar durch die dann vorgesehenen Minderungen der N. abgeschwächt wurden, aber dennoch immer weiter bestehen. Als strukturpolitisches Instrument ist die N. zwar noch immer wirksam, ihre Bedeutung ist aber geschwächt, denn die Strukturpolitik vollzieht sich nunmehr wieder durch reale Planvorgaben. Die N. soll allerdings die staatlichen Strukturziele auf der Seite der finanziellen Planung unterstützen — eine Zielsetzung, die wiederum nicht unterschätzt werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 594–595 Neokolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Netzplantechnik

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate oder VVB in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die VVB — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung…

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Information (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Informationsbegriff Eine I. ist eine Abbildung objektiver Zusammenhänge der realen Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen im Bewußtsein der Menschen. Sie bezeichnet mit anderen Worten eine Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Benachrichtigung oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Eine I. soll möglichst umfassend, jedoch frei von unwesentlichen Aussagen, sowie genau sein und zum richtigen Zeitpunkt vorliegen. Wissenschaftliche Präzisierung erlangt der Begriff der I. vor allem im Rahmen der Kybernetik (Informationstheorie), zu deren Grundbegriffen er gerechnet werden muß. Darüber hinaus ist er auch für die Informations- und Dokumentationswissenschaft von Bedeutung. Im Leitungs- und Planungssystem der DDR nehmen insbesondere sogenannte ökonomische I. eine besondere Stellung ein. Man unterscheidet hier entsprechend ihrer Funktion: Plan-I., Berichts-I., unterrichtende I. sowie Direktiv- oder Weisungs-I. Plan-I. beziehen sich auf die Leitung und Planung zukünftiger Prozesse (Prognose-I., I. der Fünfjahr- und Jahresvolkswirtschaftsplanung, I. der eigenverantwortlichen kurz-, mittel- und langfristigen Planung). Berichts-I. beziehen sich auf vergangene bzw, sich gegenwärtig vollziehende Prozesse (z. B. statistische I., Analysen, operative Berichterstattungen usf.). Unterrichtende 1. bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Plan-I. Für die Leitung stellen sie ein brauchbares Hilfsmittel bei der Entscheidungsfindung dar. Direktiv- oder Weisungs-I. tragen sowohl für einzelne Leitungsbereiche (Betriebe, Kombinate, Industriezweige usf.) als auch für einzelne konkrete Prozesse verbindlichen Charakter. II. Informationstheorie (Nachrichtentheorie) Die I.-Theorie ist eine mathematische Theorie, die sich mit den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Übermittlung und Verarbeitung von I. befaßt. I. sind vor allem unter vier Aspekten zu betrachten. Zu unterscheiden ist zwischen dem nachrichtentechnischen (syntaktischen), dem semantischen, dem pragmatischen und dem sigmatischen Aspekt. Der nachrichtentechnische Aspekt der I. ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen Empfänger (Rezeptor) zu einem Regler bzw. einem Effektor (ausführendes Organ des Reglers) zuverlässig und schnell weitergegeben werden. Dabei wird jede einzelne I.-Einheit als ein „bit“ bezeichnet. Ein „bit“ (von engl, binary digit: Binärstelle, Binärentscheidung, Binärziffer) ist das quantifizierte Maß für den I.-Gehalt. Der syntaktische Aspekt der I. bezieht sich lediglich auf einzelne Nachrichten, Signale, Zeichen bzw. Zeichenmengen (Semiotik). Das materielle System, durch das Nachrichten laufen, wird als Kommunikationskanal bezeichnet. Kommunikationskanäle können in verschiedenen Formen erscheinen. Der Weg der Nachrichten bzw. Signale wird auch „Signalflußweg“ genannt. Dabei stehen die Übergangsfunktionen der einzelnen Nachrichten durch die einzelnen Abschnitte des Kommunikationskanals im Vordergrund der Betrachtung. Wenn in der I.-Übertragung eine Kürzung der Signalmenge möglich ist, ohne daß ein I.-Verlust eintritt, spricht man von „Redundanz“. Die verschiedenen „Bedeutungen“ der Nachrichten, Signale oder Zeichen, ihr ihnen vom Sender und/oder Empfänger verliehener „Sinn“ werden als der semantische Aspekt der I. aufgefaßt. Der pragmatische Aspekt der I. bezeichnet die Beziehungen zwischen den Nachrichten, Signalen oder Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern. Der sigmatische Aspekt der I. schließlich bezieht sich auf die Relationen zwischen Zeichen und dem, was diese bezeichnen. I. sind nur im Zusammenhang mit informationellen Kopplungen zwischen (kybernetischen) Systemen verständlich. Insofern kann die I. auch als ein Teilgebiet der Kybernetik angesehen werden, die als eine Theorie dynamischer selbstregulierender Systeme auch die mit solchen Systemen verbundenen informationellen Prozesse untersucht. Sowohl die I. als auch der I.-Begriff haben für zahlreiche angewandte Wissenschaften erhebliche Bedeutung erlangt: so für Psychologie und Pädagogik, Biologie (Neurophysiologie), Wirtschaftswissenschaften (kybernetische Planungsmethoden), Technik (Steuerungs- und Regelungstechnik, elektronische Datenverarbeitung und Automation). In der DDR begann man sich seit etwa Ende der 50er Jahre mit der I. auseinanderzusetzen (Kybernetik). Die I. hat seitdem auch hier für zahlreiche angewandte Wissenschaftsdisziplinen Bedeutung er[S. 417]langt. Seit 1963 wurden aufgrund der durch den VI. Parteitag der SED eingeleiteten Reformen in zunehmendem Maße auch Erkennmisse der I. berücksichtigt, um Leitungs- und Entscheidungsprobleme sowohl in Betrieben, Kombinaten und Industriezweigen als auch im Partei- und Staatsapparat zu lösen. Seit etwa 1967, nach dem VII. Parteitag der SED, werden Erkenntnisse der I. u. a. für die Entwicklung computergestützter I.-Systeme (elektronische ➝Datenverarbeitung) berücksichtigt. Im Rahmen der sozialistischen ökonomischen Integration wurden auf der Grundlage des Komplexprogramms der RGW-Länder — vornehmlich jedoch in Zusammenarbeit mit der UdSSR — die Arbeiten auf diesem Gebiet intensiviert. III. Informations- und Dokumentationswissenschaft Probleme des I.-Wesens und der Dokumentation haben in den letzten Jahren aus folgenden Gründen an Bedeutung zugenommen: 1. Mit dem sprunghaften quantitativen Ansteigen von Forschung und Entwicklung nimmt die Zahl der in den Dokumentationen enthaltenen I. entsprechend schnell zu. 2. Sowohl die Spezialisierung von Wissenschaftsdisziplinen und die damit verbundene Interdependenz von Wissenschaften als auch die Etablierung neuer Wissenschaftsdisziplinen und -zweige erhöht nicht nur das I.-Bedürfnis, sondern führt zu einer steigenden Zuwachsrate der Veröffentlichungen. 3. Die Internationalisierung der Wissenschaften macht Maßnahmen erforderlich, die die Zugänglichkeit von Dokumentationen erleichtern und das I.-Bedürfnis befriedigen. Die bisherigen traditionellen bibliothekarisch-bibliographischen Methoden und Mittel erwiesen sich als unzureichend, möglichst aktuelle, exakte, vollständige und gleichzeitig überschaubare I. zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung neuer Methoden für die Sammlung, Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung von I. wurde daher international als unbedingt notwendig erkannt, um die bestehenden Probleme zu lösen. In allen Industrieländern, gleich welcher Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, setzten daher umfangreiche Aktivitäten im Hinblick auf eine möglichst effektive Lösung des I.-Problems ein. In der DDR wurde ab etwa 1966 zunächst die „Information und Dokumentation“ (ID.) als eine selbständige Disziplin entwickelt. Ziel dieser neuen Wissenschaft sollte es sein, nach modernsten Methoden eine Auswahl der Dokumentationen vorzunehmen und diese inhaltlich zu analysieren und zu klassifizieren. Die wachsende Bedeutung einer solchen Disziplin und die Anforderungen, die zunehmend an sie gestellt wurden, führten später zu umfangreichen Auseinandersetzungen um eine treffendere Begriffsbezeichnung und um einen genau abgegrenzten Untersuchungsgegenstand dieser Wissenschaft. 1968 wurde in der DDR der Begriff „Informations- und Dokumentationswissenschaft“ (IDw.) geprägt, der sich inzwischen gegenüber anderen Begriffsbezeichnungen durchgesetzt zu haben scheint. Die IDw. wird wie folgt definiert: Sie „ist eine Wissenschaftsdisziplin des Wissenschaftsgebietes Informationswissenschaft und damit eine klassengebundene Gesellschaftswissenschaft, deren Ziel in der Schaffung der wissenschaftlichen Grundlagen für die ständige Optimierung der Information und Dokumentation durch die kontinuierliche Bereitstellung von Erkenntnissen besteht: Über das Wesen, die Erscheinungsformen, Beziehungen sowie Struktur- und Bewegungsgesetze dokumentatistischer Informationen und des Bedarfs an dokumentatistischen Informationen sowie seinen Analysemethoden; über die Möglichkeiten der ständigen Verbesserung der Methodik, Technik, Organisation, Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Propagierung der Information und Dokumentation; des Inhalts, der Methodik und Organisationsformen der Erziehung sowie Aus- und Weiterbildung von Informations- und Dokumentationskräften; der Zusammenarbeit der Informations- und Dokumentationseinrichtungen untereinander und mit Einrichtungen anderer Arbeitsgebiete der Fachinformation und über die Geschichte der Information und Dokumentation”. Neben der IDw. wurde die Verwendung der Wissenschaftsbezeichnung „Informationswissenschaft“ (Iw.) sowie „Informatik“ diskutiert, die ebenfalls Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden haben. Der Untersuchungsgegenstand der Iw. ist die Fachinformation, d. h. alle mit der gesellschaftlichen Arbeit verbundenen I.-Prozesse sowie die Fach-I. im Sinne von Nachricht als Gegenstand dieses I.-Prozesses. Als Informatik kann dagegen eine Komplexwissenschaft bezeichnet werden, die u. a. die IDw. und auch die Iw. in sich vereint. Die Aufgaben der IDw. und damit auch jeglicher I.- und Dokumentationstätigkeit in der DDR sind in den Grundlinien bereits in der Zielfunktion entsprechend der Definition der IDw. enthalten. Dazu gehören insbesondere: Untersuchungen zur Gegenstandsbestimmung der IDw., Probleme der I.-Bedarfsermittlung, der I.-Speicherung, der I.-Verarbeitung, der I.-Recherche, der Thesaurusforschung, Kompatibilitätsprobleme, weiterhin Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der ID. sowie die Entwicklung und der Aufbau von I.-Systemen. Aktuelle Aufgaben auf dem Gebiet der ID. werden in den Plänen Wissenschaft und Technik als Bestandteile der Perspektiv- und Jahresplanung (Planung) berücksichtigt. Eine zentrale Stellung bei der Durchführung dieser [S. 418]Aufgaben nimmt das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) ein. Das ZIID wurde im Jahre 1963 — beeinflußt durch die mit dem VI. Parteitag eingeleitete Wirtschaftsreform — aufgrund eines Ministerratsbeschlusses sowie einer anschließenden Anordnung gegründet. Seine Vorgänger waren die Ende 1950 gegründete Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur (ZwL), sowie, nach deren Auflösung im Jahre 1957, das bereits 1955 ins Leben gerufene Institut für Dokumentation (IfD). Dem ZIID sind ca. 30 Zentrale Leitstellen für I. und Dokumentation (ZLID) bei zentralen Organen bzw. zentralen wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet. Ihnen unterstehen wiederum ca. 150 Leitstellen für I. und Dokumentation (LID) in VVB, Kombinaten, Betrieben usw. Die LID haben neben der Durchführung eigenständiger Aufgaben anleitende und kontrollierende Funktionen gegenüber den in VEB-Instituten, Einrichtungen der Außenwirtschaft sowie des Binnenhandels und anderen Einrichtungen organisierten rd. 1 000 I.-Stellen (IS). Organ des ZIID ist die Zeitschrift Informatik, früher ZIID-Zeitschrift (sie erschien 1974 im 21. Jahrgang). Besondere Auswirkungen auf die gegenwärtige und zukünftige I.- und Dokumentationstätigkeit in der DDR hat insbesondere das im Juli 1971 von der XXV. Tagung des RGW angenommene Komplexprogramm. Hauptziel soll es sein, im Bereich des RGW ein internationales System für wissenschaftliche und technische I. bis 1975 zu schaffen. Dieses System soll auf der Kooperation der nationalen Systeme der noch zu entwickelnden internationalen I.-Teilsysteme (z. B. Zweige und spezielle I.-Arten) sowie auf der Tätigkeit des von den RGW-Ländern gegründeten „Internationalen Zentrums für wissenschaftliche und technische Information“, mit Sitz in Moskau, basieren. Im Zusammenhang mit diesen Entwicklungsarbeiten gewinnt insbesondere ein geplantes I.-System, welches die Komplexe „Wissenschaft“, „Technik“ und „Ökonomie“ umfaßt, an Bedeutung. Grundlage hierfür sollen die zu entwickelnden nationalen „Volkswirtschaftlichen Informationssysteme“ (VIS) der einzelnen RGW-Länder sein. Die Organisation eines VIS in der DDR ist bereits theoretisch abgeschlossen. Gegenwärtig sind jedoch erst Teile dieses Systems im praktischen Einsatz. Nach den theoretischen Vorstellungen gliedert sich das VIS der DDR (verantwortlich: Staatliche Plankommission) in die Teilsysteme: I.-System Wissenschaft und Technik (IWT) (verantwortlich: ZIID); I.-System Rechnungsführung und Statistik (IRS) (verantwortlich: Staatliche Zentralverwaltung für Statistik [SZS]) und I.-System Leitung und Planung (ILP) (verantwortlich: Staatliche Plankommission, [SPK]). a) Das IWT. Mit einem Ministerratsbeschluß im Jahre 1963 wurde in der DDR der Aufbau eines IWT festgelegt. Inzwischen ist das IWT das am weitesten entwickelte und durchorganisierte Teilsystem des VIS. Für das IWT sind weitere Subsysteme konzipiert worden, von denen einige bereits im Einsatz sind. Zu unterscheiden sind hierbei: IWT der Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige, der Kombinate und Betriebe, sowie IWT ausgewählter Wissenschaftszweige. Als oberster Grundsatz gilt, daß das IWT — entsprechend den im Komplexprogramm festgelegten Entwicklungsaufgaben — als ein Bestandteil des sich im Aufbau befindlichen „Internationalen Systems für wissenschaftliche und technische Information“ (ISWTI) weiter zu entwickeln ist. Entsprechend der durchzusetzenden Rationalisierung der I.-Verarbeitungsprozesse ist der koordinierte Einsatz des „Einheitlichen Systems der elektronischen Rechentechnik ESER)“ (EDV) und des „Einheitlichen Mikrofilmsystems (EMS)“ geplant. Die mit dem Einsatz der EDV verbundene zunehmende Konzentration und Zentralisation des IWT wird daher zur Herausbildung von sog. Informationszentren führen. Zugleich soll das Netz der Informationsstellen weiter ausgebaut werden, so daß in allen Bereichen und Ebenen der Volkswirtschaft eine effektive Versorgung der Nutzer mit I. unter Nutzung der zentral von den I.-Zentren herausgebrachten I.-Leistungen gewährleistet ist. Parallel zu der geplanten Entwicklung des ISWTI werden auch in der DDR „Zweigorientierte Informationszentren“ (ZIZ) bzw. „Quellenorientierte Informationszentren“ (QIZ) mit weitgehend automatisierten Recherche-Systemen aus- bzw. aufgebaut. Grundlage für den Aufbau der ZIZ sind Wirtschafts- und Wissenschaftszweige, wobei allgemein die ZIZ einen Wirtschaftszweig (Ministeriumsbereich) oder Wissenschaftszweig überdecken können. Dementsprechend sollen in allen Wirtschaftsbereichen der DDR-Volkswirtschaft (Industrie, Bauwesen, Verkehrswesen usw.) und für strukturbestimmende Wirtschaftszweige sowie für ausgewählte Wissenschaftszweige (wie Mathematik, Medizin usw.) ZIZ organisiert werden. Grundlage für den Aufbau der QIZ sind dagegen ausgewählte Arten von I.-Quellen. Als Kriterium wird hervorgehoben, daß der „Informationsfonds“ der QIZ außer der I.-Versorgungsfunktion noch weitere Funktionen zu erfüllen hat, die sich aus juristischen, wirtschaftspolitischen und weiteren Gesichtspunkten ergeben. QIZ werden gegenwärtig für die I.-Quellen „Forschungs- und Entwicklungsberichte“, „Patente“, „Standardisierung“ und „Metrologie“ (Maß- und Gewichtskunde) entwickelt. Aufgaben der ZIZ und QIZ innerhalb des IWT sind u. a.: Koordinierung und Organisation der ihnen zugewiesenen I.-Quellen, Speicherung der „Informationsnachweise“ und Komplettierung des „Informationsfonds“ über den Datenaustausch, Durchführung von retrospektiven Recherchen und der selekti[S. 419]ven I.-Verbreitung sowie die Durchsetzung der einheitlichen Entwicklung des IWT entsprechend der festgelegten Grundlinien. Einzelne Subsysteme des IWT sind — zumindestens in Teilen — bereits im Einsatz, und zwar u. a. für die Außenwirtschaft, die Bauwirtschaft, die Seewirtschaft, den Maschinenbau, den Schiffsbau, die Medizin sowie die Chemie, b) Die I.-Systeme (IS) Rechnungsführung und Statistik (IRS) sowie Leitung und Planung (ILP). Mit der Entwicklung einer ersten Konzeption dieser IS begann man in der DDR 1967/68. Hinsichtlich ihres theoretischen Reifegrades und ihrer praktischen Einsatzfähigkeit weisen sie jedoch gegenüber dem IWT einen erheblichen Entwicklungsrückstand auf. Gegenüber dem IWT befassen sich diese beiden Teilinformationssysteme vornehmlich mit der automatisierten Organisation wirtschaftlich relevanter I.-Prozesse. Ihre Aufgabe besteht daher in der Beschaffung und Verarbeitung von Daten sowie der Bereitstellung von I. (Plan-I., Berichts-I., Direktiv- oder Weisungs-I. und unterrichtende I.) für Führungskader (in Betrieben, Kombinaten, VVB, Zweigen usf.) als Entscheidungsgrundlage beider Leitung und Planung der Volkswirtschaft und deren Teilbereichen. Als Voraussetzung für einen reibungslosen Einsatz der beiden Teilinformationssysteme wurde bereits frühzeitig mit der Systematisierung volkswirtschaftlicher Kennziffern, mit der Primärdatenorganisation sowie mit einer einheitlichen EDV-gerechten Gestaltung von Vordrucken begonnen. Dabei stellten sich insbesondere Schwierigkeiten bei der Kennziffernsystematisierung ein, da einige Kennziffern (z. B. Gewinn, Verlust, Nettogewinnabgabe) nicht eindeutig definiert waren. Schwierigkeiten ergaben sich ebenfalls, weil bereits für die Datenverarbeitung verschlüsselte Kennzahlen verändert wurden. Trotz dieser Einschränkungen sind nach offiziösen Verlautbarungen Systemteile sowohl des IRS als auch des ILP verschiedentlich zur Bewältigung verschiedener Aufgaben eingesetzt worden. c) Automatisierte Leitungssysteme. Der Zusammenschluß des Leitungs- und Planungssystems (ILP) mit dem Teilsystem Rechnungsführung und Statistik (IRS) sowie dem I.-System Wissenschaft und Technik (IWT) führt zu einer besonderen Form eines I.-Systems. Charakteristisch sind seine weitgehende Automatisierung und ein hoher Integrationsgrad der EDV (z. B. Einsatz von Rechnern der ESER-Familie). Dazu gehört auch die Einbeziehung der Produktionssteuerung mit Hilfe von Prozeßrechnern, der Einsatz der Datenfernübertragung (DFÜ) usw. Darüber hinaus finden Erkenntnisse anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik, der I.-Theorie sowie auch der Operationsforschung Berücksichtigung. Der Aufbau eines derartigen I.-Systems wurde erstmals anläßlich des VII. Parteitages der SED 1967 gefordert. Ziel sollte es sein, „Integrierte Systeme der automatisierten Informationsverarbeitung“ (ISAIV) in Industriebetrieben zu entwickeln. Im weiteren Verlauf tauchten jedoch neue Bezeichnungen, wie „Betriebliches Informationssystem“ (BIS) sowie auch „Integriertes Leitungs- und Informationssystem“ (ILIS) auf. Gegenwärtig wird in der DDR zunehmend die Bezeichnung „Automatisiertes Leitungssystem“ (ALS) in Anpassung an die sowjetische Wortprägung (ASU = Abkürzung für awtomatisirowannaja sistema uprawlenija) verwendet (hierzu EDV: Beispiel für die Anwendung der EDV). Das ALS eines Betriebes wird definiert „als ein Leitungssystem, in dem für die regelmäßige Lösung algorithmierbarer Informationsprozesse der Wirtschafts- und Produktionstätigkeit eines Betriebes“ die EDV und Erfahrungen anderer Wissenschaftsdisziplinen berücksichtigt werden. Noch sind die Entwicklungsarbeiten für einen praktischen Einsatz eines ALS in der DDR nicht abgeschlossen. Bisher wurden daher lediglich einige Systembausteine auf ihre praktische Eignung überprüft. Auf der Grundlage betrieblicher ALS sollen, nach einheitlichen Grundlagen und Prinzipien aufgebaut, ALS in VVB, Wirtschaftsbereichen und in der gesamten Volkswirtschaft entwickelt werden. Langfristiges Ziel ist es schließlich, ein internationales, RGW-bezogenes ALS zu schaffen. Alle diese Entwicklungsarbeiten stehen im Zeichen einer intensiven Kooperation mit der UdSSR. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 416–419 Infiltration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ingenieurbüros

Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Informationsbegriff Eine I. ist eine Abbildung objektiver Zusammenhänge der realen Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen im Bewußtsein der Menschen. Sie bezeichnet mit anderen Worten eine Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Benachrichtigung oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Eine I. soll möglichst umfassend, jedoch frei von unwesentlichen Aussagen, sowie genau sein und zum…