DDR A-Z 1975
Asoziales Verhalten (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 „Gesellschaftlich-nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). §~249 StGB enthält die strafrechtliche Sanktion für die Verletzung dieser staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der das „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich als Arbeitsscheuer einer gesetzlichen Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder der Prostitution nachgeht oder sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft“, mit Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) verurteilt. Im Wiederholungsfall oder bei bestimmten Vorstrafen ist Arbeitserziehung oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht. Zusätzlich oder in leichten Fällen soll an deren Stelle auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden. Für deren Verwirklichung sind gemäß §~10 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 15. 8. 1968 (GBl.~II, S. 751) die Räte der Städte und Gemeinden zuständig. Diese können den „gefährdeten Bürgern“ die Auflage erteilen, innerhalb eines Jahres den Arbeitsplatz nicht zu wechseln, bestimmten Qualifizierungsmaßnahmen nachzukommen, ihr Arbeitseinkommen sinnvoll und zweckmäßig zu verwenden, ihre Unterhaltsverpflichtungen gewissenhaft zu erfüllen, nicht ohne Zustimmung der Behörde die Wohnung zu wechseln, den Umgang mit bestimmten Bürgern zu unterlassen und bestimmte Gaststätten und Örtlichkeiten nicht zu betreten. Mit Bürgern, die aus Arbeitsscheu keiner geregelten Arbeit nachgehen, deswegen jedoch noch nicht bestraft worden sind, sollen Vereinbarungen zu ihrer Erziehung, Betreuung und Unterstützung getroffen werden. Die Strafbarkeit arbeitsscheuen Verhaltens ist bereits durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl.~II, S. 343) eingeführt worden. Gegen arbeitsscheue Personen konnte nach §~3 Abs. 2 dieser VO auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden. Die Freiheitsstrafe der Arbeitserziehung wird in Arbeitserziehungs-Kommandos vollzogen (Strafanstalten). AV. gehört zu den Schwerpunkten der Kriminalität in der DDR. Die Zahl der nach §~249 StGB Verurteilten ist jedoch in der Kriminalstatistik oder in anderen Veröffentlichungen nie genannt worden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 57 ASMW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AspiranturSiehe auch die Jahre 1979 1985 „Gesellschaftlich-nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). §~249 StGB enthält die strafrechtliche Sanktion für die Verletzung dieser staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der das „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich als Arbeitsscheuer einer gesetzlichen Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig…
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Ästhetik (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 I. Allgemeine Grundlagen Ä. wird im Marxismus-Leninismus der DDR begriffen als „Wissenschaft vom Wesen, den Gesetzen, den historisch-gesetzmäßigen (Entstehungs- und) Entwicklungsprozessen des objektiv Ästhetischen in Gesellschaft und Natur, der subjektiven ästhetischen Empfindungen und Gefühle; des ästhetischen gesell[S. 58]schaftlichen Bewußtseins; der ästhetischen Beziehungen der Künste zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und des gesamten Systems der Beziehungen von Kunst und Gesellschaft; der grundlegenden Besonderheiten des künstlerischen Denkens und der hauptsächlichen Bestimmungen des Inhalts und der Form künstlerischer Werke; des Systems der verschiedenen Künste, ihrer Wechselbeziehungen und grundlegenden Besonderheiten“ (Kulturpol. Wörterbuch, Hrsg. Harald Bühl et al., Berlin 1970, S. 39). Ä. im engeren Sinne wird oft als „Wissenschaft vom Schönen“ bezeichnet. Die marxistisch-leninistische Ä. steht in engem Verhältnis zur marxistischen Erkenntnistheorie (Marxismus-Leninismus), zur Psychologie, zur Pädagogik und zur Soziologie. Sie konzentriert sich auf die Herausarbeitung aller objektiven und subjektiven ästhetischen Erscheinungen in der geschichtlich-gesellschaftlichen Entwicklung. Sie soll zur planmäßigen Gestaltung der Kultur der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ beitragen und sich dabei von einer Wissenschaft, die sich ausschließlich mit der Deutung ästhetischer Phänomene befaßt, zu einer „produktiven“ Wissenschaft wandeln. Die ästhetische Kultur soll durch die Massenkommunikationsmittel dynamisiert und gefördert. die Ä. für die Steuerung der Gesamtgesellschaft mit herangezogen werden. Die marxistisch-leninistische Ä. konzentriert sich auf folgende Kategorien bzw. Kategorienpaare: das Schöne und das Häßliche, das Erhabene und das Niedrige, das Tragische und das Komische. Sie beschäftigt sich ferner mit den einzelnen Kunstgattungen sowie der „Dialektik“ von Form und Inhalt in der Kunst und den Beziehungen zwischen Künstler und Gesellschaft (Klassen; Volk; Nation). Im einzelnen geht die marxistisch-leninistische Ä. von folgenden Voraussetzungen aus: Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik, die in der objektiven Realität gelten. Die gesellschaftliche Umwelt entwickelt sich jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und spiegeln sie daher entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft wider. Da die Geschichte eine Geschichte von Klassenkämpfen ist, nimmt auch die Widerspiegelung einen jeweils bestimmten Platz innerhalb dieser Klassenkämpfe ein. Die Kunst als eine „spezifische Art und Weise der Widerspiegelung der Wirklichkeit“ ist daher nicht neutral; Kunst ist stets „parteilich“ (Parteilichkeit). Das ästhetische Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesetzt: 1. die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung einer bestimmten politischen Position; 2. die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. In der Geschichte ist die Kunst stets Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z. B. die „Bourgeoisie“ noch „fortschrittlich“ gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, hatten die bürgerliche Kunst, Malerei, Literatur und Musik eine hohe Blüte erlebt. Mit dem Aufkommen der „Arbeiterklasse“ jedoch wurde die „Bourgeoisie“ historisch überholt, ihre Kunst verfiel. Besonders stark zeigt sich dies im „Imperialismus“. Die Verachtung der Massen und damit des Menschen offenbarte die Kunst in ihrer Esoterik (l'art pour l'art, Formalismus), in ihrer Unverständlichkeit und Inhaltsleere. Wie die „Bourgeoisie“ ihren Sinn in der Geschichte eingebüßt hat, hat der reaktionäre bürgerliche Künstler keinen Sinn mehr widerzuspiegeln. Kunst ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode ist die des Realismus. Das künstlerische Material muß so bearbeitet werden, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen, kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne schon ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Wesens in seinen sinnlich-konkreten Erscheinungsformen wird mit dem Begriff des Typischen analysiert. Indem sie Typisches, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der Vorgefundenen Realität besteht, darstellt, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives Element in die Kunst integriert: Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ widerspiegelt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich im Verständnis des Marxismus-Leninismus jedoch nicht in der „richtigen“ Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt in harmonischer Weise gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich. Allerdings ist die Abhängigkeit der Form vom Inhalt nicht einseitig determiniert. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine historisch inadäquate Form gefaßt sein. Vollkommen ist nur das Kunstwerk, in dem Inhalt und Form harmonisch [S. 59]übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist (wie z. B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen), mag zwar eine Form-Inhalt-Harmonie bestehen, aber sie ist ästhetisch wertlos, da der Inhalt historisch überholt ist. Ein zentraler Begriff innerhalb der marxistisch-leninistischen Ä. ist ferner der Begriff des Schönen. Hauptquelle des Schönen in der Kunst ist das Schöne im Leben. Schön ist etwas, das ein positives ästhetisches Urteil hervorruft. Damit ist Schönheit jedoch nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist nichts anderes als eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten jedoch nur jeweils verschiedene Seiten des An-Sich-Schönen, das damit eine ahistorische Kategorie darstelle. Das Schöne sei darüber hinaus kein ausschließliches Merkmal der Kunst. Jede beliebige und vergegenständlichte Arbeit des Menschen schlösse Momente des Schönen ein. Neben dem ahistorischen Schönheitsbegriff bestehe ein mit dem des Wesens, des Typischen verbundener historischer Begriff des Schönen. Schönheit komme dem Wesen der fortschrittlichen Gesellschaft zu. II. Historische Entwicklung Die Entwicklung der Ä. in der DDR läßt sich in drei Hauptetappen untergliedern: 1. Bis 1956 sind folgende Richtungen zu unterscheiden: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedenen Tendenzen im Umkreis von Georg Lukács und schließlich Auffassungen im Umkreis von Bertolt Brecht. 2. Charakteristisch für die Zeit bis etwa 1962 waren vor allem die Versuche, den Einfluß von Lukács zurückzudrängen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. 3. Bis zur Gegenwart werden diese Diskussionen fortgeführt. Gleichzeitig ist eine starke Konzentration auf das Problem der gesellschaftspolitischen Wirkung des Kunstwerkes zu beobachten. A. 1. Die dogmatische Richtung in der Ä. der DDR (vertreten u. a. durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kulturpolitik war, ging von einem engen Realismusbegriff aus. Dieser galt sowohl für die Malerei als auch für die Literatur sowie für die Architektur und die Musik. Als das spezifische Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur, daher z. B. die Betonung des positiven Helden, der Mut, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus in sich vereinigt. 2. Die andere Richtung hatte ihren Hauptvertreter in Georg Lukács. Sie bildete allerdings keine einheitliche Schule. Neben Lukács waren Ernst Bloch, Wolfgang Harich und Hans Mayer ihre herausragenden Repräsentanten. Diese marxistisch-leninistische Ä. ging von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus und damit letztlich auch von einem anderen Geschichtsbegriff. Die einzelnen Individuen, die in der Geschichte stehen, seien ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden, ihre geistigen Arbeiten jedoch schafften eine neue Realität, die ihre eigenen Gesetze habe, mittels derer sich ein schöpferischer Geist aus seiner Klassengebundenheit lösen könne. Damit wurde sowohl die Rolle des schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der (gesellschaftlichen) Basis stärker betont. Obwohl Lukács selbst einen engen, vor allem Balzac als Richtmaß nehmenden Realismusbegriff besaß, wurde besonders von dieser Position her Kritik an der Praxis des sozialistischen Realismus geübt. 3. Eine dritte Richtung, die — relativ unabhängig, wenn auch auf die Literatur und das Theater beschränkt — zu jener Zeit bestand, gründet sich auf die Anschauungen Bertolt Brechts. Auch sie kannte eine starke Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. (Brechts Theorie der Verfremdung ist bis heute Bestandteil der marxistisch-leninistischen Ä. in Ost und West.) B. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) veränderte sich auch die kulturpolitische Szene in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde der Realismusbegriff nun historisiert. Als seine Entstehungszeit ist meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben worden. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts gegenüber der Form postuliert. Der Akzent verschob sich von der „getreuen Wiedergabe der Realität“ auf die „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich eine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde mit der Betonung des Inhalts zugleich die formale Einheit des Kunstwerks gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen — weder in der photographischen Wiedergabe [S. 60]der Realität noch im formalistischen Sinn. In dieser Aufnahme der Realismusdiskussion war die Kritik an der Theorie des Realismus, wie sie Georg Lukács vertrat, enthalten. Nicht der „große (bürgerliche) Realismus“ von Balzac bis Tolstoi sollte den ästhetischen Maßstab bilden, sondern die gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR. Eine wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war zu jener Zeit die begrifflich exaktere Unterscheidung von Kunst und Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers A. I. Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft einen je anderen Gegenstand hätten. Der eigentliche Gegenstand der Kunst sei das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen, das sowohl in seiner individuellen wie in seiner gesellschaftlich-historischen Totalität von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. Ferner wurde der analoge Charakter von materieller und geistiger, künstlerischer Arbeit stärker betont. Die Rolle des Künstlers und seine gesellschaftliche Arbeit rückten in den Vordergrund. Kunst wurde als „Praxis“ konzipiert. Sie sei mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleiste erst wahrhaften Realismus. Auch hier ist eine Frontstellung gegen Lukács und seine Konzeption des Künstlers als „Partisan“ deutlich zu erkennen. C. Die beiden Hauptthemen der marxistisch-leninistischen Ä. der späten 50er Jahre, die Frage „Was ist sozialistischer Realismus?“ und das Problem der Stellung des Künstlers in der sozialistischen Gesellschaft, werden bis in die Gegenwart — unabhängig von den Anschauungen Georg Lukács' — weiterverfolgt. Weiterer Schwerpunkt der ästhetischen Diskussion ist seit den frühen 60er Jahren die Frage der „Volksverbundenheit“ der Kunst. Volksverbundenheit bedeutet einerseits, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitzt bzw. besitzen soll, dessen Vorbedingungen Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und eines bestimmten Lebensgefühls sowie Parteilichkeit sind; andererseits, daß die Kunst sich den Prinzipien des sozialistischen Realismus unterzuordnen bzw. diese weiterzuentwickeln habe. Diese Konzeption enthält die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz (24. 4. 1959) durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen, jedoch auf der zweiten Bitterfelder Konferenz (24./25. 4. 1964) durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler partiell wieder zurückgenommen worden ist (Kulturpolitik). Neben den eher programmatischen und abstrakt-philosophischen Erörterungen zu diesen Themen in der gegenwärtigen marxistisch-leninistischen Ä. sind im Zusammenhang mit der Entwicklung der Literatur- und Kunstsoziologie empirische Methoden zunehmend auch von der marxistisch-leninistischen Ä. diskutiert worden. Die Akzentuierung des Kunstwerkes als eines neben anderen Arbeitsprodukten, des Künstlers als „Arbeiter“ sowie die für die marxistisch-leninistische Ä. charakteristische Blickrichtung auf die Wirkung des Kunstwerks scheinen einen unmittelbaren Zugang zur empirischen Forschung zu eröffnen. Andererseits jedoch ist die marxistisch-leninistische Ä., stärker als die marxistisch-leninistische Soziologie, von einem grundlegenden Mißtrauen gegenüber dem „Empirismus“ (dessen Erkenntnisse als „ahistorisch“ und „abstrakt“, „zergliedernd“ abgewertet werden) durchdrungen und hat deshalb empirische Methoden nur zögernd angewendet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 57–60 Aspirantur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtheismusSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 I. Allgemeine Grundlagen Ä. wird im Marxismus-Leninismus der DDR begriffen als „Wissenschaft vom Wesen, den Gesetzen, den historisch-gesetzmäßigen (Entstehungs- und) Entwicklungsprozessen des objektiv Ästhetischen in Gesellschaft und Natur, der subjektiven ästhetischen Empfindungen und Gefühle; des ästhetischen gesell[S. 58]schaftlichen Bewußtseins; der ästhetischen Beziehungen der Künste zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und des gesamten Systems…
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Kabarett (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 452]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse wird dem K. eine neue Qualität zugesprochen. „Die gleichen Ziele wie die sozialistische Gesellschaft verfolgend, weiß es im Gegensatz zum westdeutschen K. und zum bürgerlichen K. der Vergangenheit nicht nur, wogegen, sondern auch wofür es auftritt.“ In den „Hauptaufgaben für das Laienkabarett in den Jahren 1971–1975“, erarbeitet vom wissenschaftlich-künstlerischen Beirat für Volkskunst beim Ministerium für Kultur, wird als das Hauptziel des K. die Mithilfe bei der Gestaltung des sozialistischen Menschenbildes angeführt. Der Beitrag des K. „… besteht hauptsächlich in der satirischen bzw. humoristischen Beleuchtung von subjektiver Nichterfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse, beabsichtigt als produktive Kritik, die Denkanstöße und Handlungsimpulse zur weiteren Vervollkommnung des Menschen gibt“. Zu diesem Zweck wird auf das notwendige Einverständnis zwischen Publikum und K. hingewiesen. „Bei beiden ist das Vergnügen an den Meisterungsmöglichkeiten des menschlichen Schicksals durch die Gesellschaft (Brecht) entwickelt, der Zuschauer findet seine Sache auf der Bühne behandelt, und beide genießen den Spaß an der Veränderung.“ Demgegenüber ist die Auseinandersetzung mit dem „Klassenfeind“ so scharf wie möglich zu führen. Zu den bekanntesten Berufs-K. gehören in Berlin „Die Distel“, in Leipzig die „Pfeffermühle“ und in Dresden die „Herkuleskeule“. Die Zahl der Laien-K. ist seit 1970 sprunghaft gestiegen (1974: geschätzt 2.000–4.000, 1970 etwa 600). Zu den führenden Laienensembles, die auch bei den 15. Arbeiterfestspielen 1974, dem Festival der Volkskunst in Erfurt, zu den 21 ausgewählten Gruppen gehörten, zählen: die „academixer“ der Karl-Marx-Universität Leipzig, die „Taktlosen“ am Haus der Gewerkschaften in Halle und die „Hinterwäldler“, das K. am Haus des Lehrers in Suhl. Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) K. beim Zentralhaus für Kulturarbeit setzt sich mit den Entwicklungsproblemen im Bereich des K. auseinander und wirkt über die Bezirkskabinette für Kulturarbeit und die Bezirksarbeitsgemeinschaften auf die Arbeit der Laien-K. ein. Seine Hauptaufgaben bis 1975 sieht die ZAG in der Durchsetzung eines neuen Ensembletyps, in dem die K.-Mitglieder von der gleichen politisch-ideologischen Programmkonzeption ausgehen. Wichtige Einrichtungen der Qualifizierung sind: die Spezialschule (für K.-Leiter, incl. der Leiter von Pionier-K.), Weiterbildungsseminare. Meisterkurse (für besonders befähigte Absolventen bzw. Leiter von Spitzengruppen) sowie die Arbeit in Beispiel- und Förderergruppen. Der Information und dem Leistungsanreiz dienen weiterhin auf Kreis-, Bezirks- und zentraler Ebene durchgeführte Werkstattage und Leistungsvergleiche. Fachorgan für das Laientheater und K. ist die Zeitschrift „szene“ des Zentralhauses für Kulturarbeit (zweimonatlich bis Mitte 1973, seither vierteljährlich). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 452 Justizverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KabinetteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 [S. 452]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen…
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Arbeiterklasse (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie ist die Arbeiterklasse eine Hauptklasse in den Gesellschaftsformationen des Kapitalismus und des Sozialismus. Sie soll in beiden Gesellschaftsformationen die fortschrittlichste und revolutionärste Klasse sein, die als Träger der sozialistischen Revolution den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus herbeiführt und im Sozialismus die politische Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen werktätigen Schichten der Bevölkerung ausübt. Die führende Rolle der Arbeiterklasse im Sozialismus/Kommunismus wird mit deren — im Gegensatz zum Kapitalismus (vorwiegend Industriearbeiter, die lohnabhängig in der unmittelbaren Produktion arbeiten und ausgebeutet werden) veränderten — Stellung im Produktionsprozeß, der Trägerschaft des fortschrittlichsten Klassenbewußtseins und der einzig wissenschaftlichen Weltanschauung begründet. Zusätzlich wird heute auch geltend gemacht, daß die Arbeiterklasse den größten Teil aller materiellen Werte schaffe und den größten Teil der Bevölkerung ausmache. Andererseits bedarf die Arbeiterklasse auch ihrerseits einer führenden Kraft, nämlich der kommunistischen Partei, in der sich ihre bewußtesten und fortschrittlichsten Mitglieder zusammenschließen. Im marxistisch-leninistischen Sprachgebrauch ist der Ausdruck „Arbeiterklasse“ in neuerer Zeit an die Stelle des Ausdrucks „Proletariat“ getreten, mit der Marx ur[S. 34]sprünglich die abhängigen Lohnarbeiter in der Maschinenfabrik des 19. Jh. bezeichnete. Der Ausdruck „Proletariat“ wird heute nur noch selten verwendet (vornehmlich in der Zusammensetzung „Diktatur des Proletariats“). Mit der Änderung der Terminologie sollte u.a. auch den soziologischen Veränderungen in der modernen Industriegesellschaft Rechnung getragen werden. Gleichzeitig ist aber der Begriff der Arbeiterklasse als soziologische Kategorie inhaltlich verschwommen und konturlos geworden. Zur Arbeiterklasse werden nicht nur die in der materiellen Produktion unmittelbar tätigen ungelernten, angelernten und Facharbeiter gezählt; zu ihr sollen auch die Angestellten, die Dienstleistungen erbringen, Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten verrichten, sowie weite Teile der Intelligenz gehören. Auf diese Weise umfaßt die Arbeiterklasse den größten Teil der erwerbstätigen Bevölkerung. Bei Analysen der sozioökonomischen Struktur der Bevölkerung werden die „Arbeiter und Angestellten“ üblicherweise zu einer Gruppe zusammengefaßt. Im Statistischen Jahrbuch der DDR wird diese Gruppe folgendermaßen definiert: „Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Betrieb, einer Einrichtung, einem Verwaltungsorgan, einer Produktionsgenossenschaft, einem Rechtsanwaltskollegium, einer ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübenden Person stehen, das durch einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag begründet wurde.“ Bündnispolitik; Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 33–34 Arbeiterfestspiele A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkomiteeSiehe auch die Jahre 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie ist die Arbeiterklasse eine Hauptklasse in den Gesellschaftsformationen des Kapitalismus und des Sozialismus. Sie soll in beiden Gesellschaftsformationen die fortschrittlichste und revolutionärste Klasse sein, die als Träger der sozialistischen Revolution den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus herbeiführt und im Sozialismus die politische Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen…
DDR A-Z 1975
Berlin (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Vereinbarungen der Siegermächte Bestimmend für die Nachkriegsentwicklung der ehemaligen deutschen Reichshauptstadt waren die im Herbst 1944 von den USA, Großbritannien und der Sowjetunion getroffenen, einige Zeit später auch von Frankreich akzeptierten Vereinbarungen über die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen (Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944) und über die Kontrolleinrichtungen der Siegermächte (Londoner Abkommen vom 14. 11. 1944). Danach sollte das besiegte Deutschland „zum Zwecke der Besetzung“ in Zonen und „ein besonderes Berliner Gebiet“ („a special Berlin area“) gegliedert werden. B., d. h. Groß-B. in den durch das Gesetz vom 27. 4. 1920 festgelegten Grenzen, sollte in Sektoren aufgeteilt und einem „besonderen Besatzungssystem“ unterstellt werden. Über die Absichten der Vier Mächte wurde die deutsche Bevölkerung durch vier Deklarationen unterrichtet, die am 5. 6. 1945 — vier Wochen nach der bedingungslosen Kapitulation des Hitler-Reiches — von den Militärgouverneuren Eisenhower, Schukow, Montgomery und de Lattre de Tassigny in B.-Karlshorst unterzeichnet wurden. Sie stellten darin fest, daß sie die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen hätten, ohne damit eine Annektierung des Landes zu beabsichtigen. In ihrer Feststellung über das gemeinsame Kontrollverfahren in Deutschland erklärten sie: „Die Verwaltung des Gebietes von Groß-Berlin wird von einer Interalliierten Behörde geleitet, die unter der Leitung des Kontrollrates arbeitet und aus vier Kommandanten besteht, deren jeder abwechselnd als Hauptkommandant fungiert. Sie werden von einem Stab von Sachbearbeitern unterstützt, der die Tätigkeit der örtlichen deutschen Behörden überwacht und kontrolliert.“ B. galt damit als Sitz des Vier-Mächte-Kontrollrates. Wie im Kontrollrat so konnten auch in der Berliner Kommandantur Beschlüsse nur einstimmig gefaßt werden. II. Bildung von Sektoren Die auf Weisung Hitlers bis zuletzt mit äußerster Härte andauernden Kampfhandlungen endeten in B. am frühen Morgen des 2. 5. 1945, nachdem der letzte Berliner Stadtkommandant, General Weidling, die Kapitulation der deutschen Truppen in der Stadt vollzogen hatte. Unverzüglich gingen die sowjetischen Militärbehörden mit Unterstützung der aus Moskau heimgekehrten Gruppe Ulbricht daran, Bezirksverwaltungen und einen Magistrat von Groß-B. einzusetzen, um noch vor dem Einzug der westalliierten Garnisonen die neue Verwaltungsstruktur — vor allem in personeller Hinsicht — unter ihre Kontrolle zu bringen. [S. 112]Amerikaner, Briten und Franzosen besetzten erst Anfang Juli ihre Sektoren in B., während die Sowjetarmee in Thüringen und Sachsen bis zur in London vereinbarten Zonengrenze vorrückte. Zum amerikanischen Sektor von B. gehörten sechs Bezirke (Neukölln, Kreuzberg, Tempelhof, Schöneberg, Steglitz und Zehlendorf), zum britischen vier (Tiergarten, Charlottenburg, Wilmersdorf und Spandau) zum französischen Sektor zwei Bezirke (Wedding und Reinickendorf). Die drei Westsektoren umfaßten 54,4 v. H. der Fläche und 63,2 v. H. der Bevölkerung von Groß-B., das im August 1945 [S. 113]2,8 Mill. Einwohner zählte. Der sowjetische Sektor -45,6 v. H. der Fläche und 36,8 v. H. der Bevölkerung - bestand aus acht Bezirken (B.-Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Treptow, Köpenick, Lichtenberg, Weißensee und Pankow). Eindeutige Regelungen für den Verkehr der westalliierten Garnisonen und der deutschen Zivilbevölkerung auf den Zugangswegen zwischen dem westdeutschen Besatzungsgebiet und den Westsektoren von B. sind 1944/45 nicht ausgehandelt worden. Der ehemalige amerikanische Hochkommissar in Deutschland, Lucius D. Clay, bemerkte in seinem Buch „Entscheidung in Deutschland“ einige Jahre nach Kriegsende, es sei aufschlußreich, festzustellen, daß in den Londoner Dokumenten „die gemeinsame Besetzung Berlins stand, daß aber in keinem der Zugang garantiert oder besondere Rechte zum Verkehr auf den Straßen, Schienen oder auf dem Luftwege festgelegt wurden“. Auf amerikanischer Seite glaubte man, sich mit der Feststellung begnügen zu können, daß das aus der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands abgeleitete Recht auf Anwesenheit in B. das Recht des ungehinderten Zugangs einschließe. Ende November 1945 kamen die Vertreter der Vier Mächte auf der Grundlage eines Berichts ihres Luftfahrtdirektorats überein, drei jeweils 32 km breite Luftkorridore von B. nach Hamburg, Bückeburg (Hannover) und Frankfurt am Main sowie eine Kontrollzone mit einem vom Gebäude des Alliierten Kontrollrats ausgehenden Radius von 32 km festzulegen (Einzelheiten der Tätigkeit einer Luftsicherheitszentrale B. — Berlin Air Safety Center — legten die Vier Mächte in einer Vereinbarung vom 22. 10. 1946 fest). Diese Regelungen gelten auch heute noch für den Luftverkehr von und nach West-B.; sie haben sich trotz einiger Zwischenfälle in den Luftkorridoren bewährt und sind von den Botschaftern der Vier Mächte 1970/71 nicht in Frage gestellt und auch nicht durch neue Absprachen ersetzt oder ergänzt worden (Schaubild Seite 112). III. Bildung von Parteien und Gewerkschaften Die Situation B. war in der frühen Nachkriegszeit von den schweren Zerstörungen, die die Stadt vor allem in der letzten Phase des Krieges erlitten hatte, von dem Mangel an Nahrungsmitteln, Medikamenten, Wohnraum und von der daraus resultierenden Existenznot der Bevölkerung geprägt. Die chaotischen Verhältnisse verlangten eine Zusammenarbeit aller sich mit Zustimmung der Besatzungsbehörden formierenden politischen Kräfte. Nachdem die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 10. 6. 1945 in ihrem Befehl Nr. 2 die Bildung von politischen Parteien und Gewerkschaften zugelassen hatte, entstanden in rascher Folge vier Parteien: KPD, SPD, CDU und LDPD. Ihre Berliner Gründer versuchten Verbindungen zu Gleichgesinnten in den fünf Ländern der Sowjetischen Besatzungszone und, soweit das überhaupt möglich war, auch ins westliche Deutschland zu knüpfen. Zunächst wies die Entwicklung in den vier Sektoren B. keine grundlegenden Unterschiede auf, zumal die westlichen Stadtkommandanten die vor ihrem Eintreffen von den Sowjets getroffenen Verfügungen im wesentlichen übernahmen. Ein erster ernster Konflikt mit unterschiedlichen Konsequenzen für den Sowjetsektor und die von den Westmächten kontrollierten Bezirke der Stadt deutete sich jedoch bereits im Frühjahr 1946 an, als die Kommunisten, unterstützt von der SMAD, die Verschmelzung von KPD und SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) durchsetzten. Eine Urabstimmung unter den sozialdemokratischen Parteimitgliedern konnte lediglich in den Westsektoren B. stattfinden — dabei sprachen sich mehr als vier Fünftel der an der Abstimmung teilnehmenden Sozialdemokraten gegen die Verschmelzung mit den Kommunisten aus. Auf Beschluß der Vier Mächte wurden SPD und SED in allen vier Sektoren zugelassen. (Die Ost-Berliner Gliederungen der SPD wurden formell erst nach dem Bau der Mauer 1961 aufgelöst, nachdem sie während der vorhergehenden 13 Jahre in ihrer Öffentlichkeitsarbeit weitgehend beschränkt gewesen waren.) Die am 13. 8. 1946 verkündete Vorläufige Verfassung von Groß-B. sah eine allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahl der 130 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung vor, die ihrerseits den Magistrat (Oberbürgermeister, drei Bürgermeister und höchstens 16 weitere hauptamtlich besoldete Magistratsmitglieder) zu wählen hatten. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Gesetze bedurften ebenso wie die Verordnungen und Anweisungen des Magistrats der — einmütigen — Zustimmung der Vier-Mächte-Kommandantur. Bei den Wahlen der Stadtverordneten und Bezirksverordneten in B. am 20. 10. 1946 entschieden sich 48,7 v. H. der Wähler für die SPD, die in allen vier Sektoren den größten Stimmenanteil gewinnen konnte. Zweitstärkste Partei wurde die CDU mit 22,2 v. H. Die SED erhielt 19,8 v. H., die LDPD 9,3 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen. IV. Konflikte zwischen der UdSSR und den Westmächten Die sich im Laufe des Jahres 1947 verschärfenden Konflikte zwischen der Sowjetunion und den Westmächten erschwerten die Zusammenarbeit im Kontrollrat und in der Kommandantur. Die Sowjets blockierten durch ihren Einspruch die Wahl Ernst Reuters (SPD) zum Oberbürgermeister B. Zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten entbrannte ein heftiger Streit innerhalb des Berliner FDGB. Sozialdemokratische und christliche Gewerkschaften [S. 114]zogen sich aus dem FDGB zurück, dessen Vorstand nach ihrer Überzeugung demokratische Grundregeln verletzte. Sie bildeten schließlich eine Unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO), aus der später der B.-Landesverband des DGB hervorging. Der von den Sowjets 1945 eingesetzte Polizeipräsident Paul Markgraf (SED), dem die Stadtverordnetenversammlung im November 1947 das Mißtrauen aussprach, weigerte sich, Weisungen des Magistrats auszuführen und bevorzugte in seiner Personalpolitik Mitglieder der SED. Am 20. 3. 1948 brach der Vier-Mächte-Kontrollrat auseinander - der sowjetische Vertreter verließ die Sitzung, nachdem er von seinen Kollegen, Aufschluß über die von den Westmächten und den drei Benelux-Staaten auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz erwogenen Pläne für die Bildung eines westdeutschen Staatswesens verlangt hatte. Im Juni zogen sich die Sowjets auch aus der Kommandantur zurück. Zuvor bereits — Anfang April 1948 — hatten ihre Eingriffe in den Verkehr der westalliierten Garnisonen auf den Zugangswegen Amerikaner und Briten zur Errichtung einer „kleinen Luftbrücke“ veranlaßt. Behinderungen des zivilen Personen- und Güterverkehrs zwischen West-B. und dem westlichen Besatzungsgebiet waren seit der Jahreswende 1947/48 zahlreicher geworden. V. Blockade Berlins Nachdem am 18. 6. 1948 eine Währungsreform für die Westzonen verkündet worden war, führten auch die Sowjets — mit Wirkung vom 24. Juni — in ihrer Zone eine solche Reform durch. Sie verlangten, daß die DM-Ost als einziges gesetzliches Zahlungsmittel auch in allen vier Sektoren von B. eingeführt werden sollte. Eine zentrale Notenbank mit dem Recht der Notenemission für ganz Deutschland sollte in Leipzig (SBZ) errichtet werden. Da die Westalliierten damit keine Kontrolle über die Ausgabe und den Umlauf der Noten gehabt hätten, lehnten sie den sowjetischen Vorstoß ab. Bevor ernsthafte Verhandlungen der Vier Mächte über die spezielle Berliner Währungssituation beginnen konnten, blockierten die Sowjets sämtliche Land- (am 19. 6.) und Wasserwege (am 8. 7.) von und nach B. (West). Die Westmächte verwarfen den Plan, die versperrten Zugangswege mit militärischen Mitteln zu öffnen, und entschlossen sich, den Westteil der Stadt durch die Luft zu versorgen. Die Luftbrücke erwies sich als eine außergewöhnliche technische und organisatorische Leistung, die die ursprünglich in sie gesetzten Erwartungen weit übertraf: Während der elfmonatigen Berliner Blockade wurden in annähernd 200.000 Flügen rund 1,44 Mill. t Güter — vor allem Kohle und Lebensmittel — nach B. transportiert. Ab 24. 6. 1948 galten in den Westsektoren beide Währungen als gültige Zahlungsmittel, während im Ostsektor Besitz und Verwendung der DM-West bestraft wurden. Expertengespräche — auf der Ebene der Vier Mächte und schließlich auch im Rahmen der Vereinten Nationen — führten zu keiner Einigung über die Währungsfrage. Von welchen politischen Motiven sich die Sowjetunion während der Blockade leiten ließ, verdeutlichte Marschall Sokolowski am 3. 7. 1948 bei einem Treffen mit den westlichen Militärgouverneuren: Die „technischen Schwierigkeiten“ auf den Zugangswegen, erklärte er, würden solange anhalten, bis der Westen seine Vorbereitungen für die Gründung eines westdeutschen Staates eingestellt habe. Der schwere Konflikt um B. wurde auch mit psychologischen Mitteln ausgetragen: Es gelang den führenden Repräsentanten der nichtkommunistischen Parteien — vor allem Ernst Reuter —, die Bevölkerung in der blockierten Stadt zur mutigen und entschlossenen Abwehr der östlichen Pressionen zu ermuntern — eine Haltung, die von der Öffentlichkeit weltweit beachtet und respektiert wurde. Trotz spürbarer Versorgungsmängel machten nicht mehr als 5 v. H. der West-Berliner von der von der UdSSR eröffneten Möglichkeit Gebrauch, sich im Ostsektor als Käufer von Lebensmitteln registrieren zu lassen. Zu Beginn der Blockade besaß die Vier-Sektoren-Stadt zunächst noch eine einheitliche Verwaltung; Magistrat und Stadtverordnetenversammlung traten im Ost-Berliner Stadthaus zusammen. Nachdem aber bereits in der letzten August-Woche ernste Störungen der parlamentarischen Arbeit eingetreten waren, mußte am 6. 9. 1948 die ordnungsgemäße Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wegen des gewaltsamen Eindringens kommunistischer Demonstranten abgebrochen werden. Die Mehrheit der Versammlung — mit Ausnahme der SED-Fraktion — beschloß, weitere Sitzungen in West-B. abzuhalten. In den acht Ost-Berliner Bezirksverwaltungen setzte daraufhin eine rigorose personelle „Säuberung“ ein; ausgeschaltet wurden weitgehend alle Funktionsträger, die sich dem erklärten Ziel der SED widersetzten, eine volksdemokratische Ordnung wie in den anderen von der Sowjetunion kontrollierten osteuropäischen Ländern zu errichten. Am 30. 11. 1948 trat unter dem Vorsitz des stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehers Ottomar Geschke (SED) in Ost-B. eine mehr als 1600 Teilnehmer zählende Versammlung zusammen, der neben den 23 gewählten SED-Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Delegierte des Demokratischen Blocks von Ost-B., der Betriebe und verschiedener mit der SED verbündeter Massenorganisationen angehörten. Diese Versammlung erklärte den Magistrat von Groß-B. für abgesetzt und wählte einen neuen „provisorischen demokratischen Magistrat“ mit dem Oberbürgermeister Friedrich Ebert (SED) an der Spitze. Diese auf Ost-B. beschränkte Stadtverwaltung wurde von den Sowjets anerkannt. [S. 115]Damit war die administrative Spaltung B. vollzogen. Die nach der vorläufigen Verfassung für ganz B. vorgeschriebenen Wahlen konnten am 5. 12. 1948 nur in den Westsektoren abgehalten werden. Die SED rief zum Wahlboykott auf - dennoch beteiligten sich 86,3 v. H. der Wahlberechtigten an der Abstimmung, bei der 64,5 v. H. sich für die SPD, 19,4 v. H. für die CDU und 16,1 v. H. für die LDPD entschieden. Nach dieser Wahl übernahm Ernst Reuter das Amt des Oberbürgermeisters von B., ohne seine verfassungsmäßigen Funktionen im Ostsektor noch wahrnehmen zu können. Die drei Westmächte setzten — ohne sowjetische Beteiligung — ihre Zusammenarbeit in der Alliierten Kommandantur fort. VI. Beendigung der Blockade Nach erfolglosen Vier-Mächte-Verhandlungen in B., Moskau und vor den Vereinten Nationen kam es im Frühjahr 1949 zu sowjetisch-amerikanischen Gesprächen, die schließlich zum sogenannten Jessup-Malik-Abkommen führten: Ein am 4. Mai veröffentlichtes Vier-Mächte-Kommuniqué teilte mit, daß „alle Einschränkungen, die seit dem 1. 3. 1948 von der sowjetischen Regierung über Handel, Transport und Verkehr zwischen Berlin und den westlichen Besatzungszonen sowie zwischen der Ostzone und den westlichen Besatzungszonen verhängt wurden, am 12. 5. 1949 aufgehoben“ würden. Die Westmächte ordneten die Aufhebung ihrer Gegenblockade an und erklärten auf Drängen der Sowjetunion ihre Bereitschaft, am 23. 5. 1949 in Paris an einer neuen Außenministerkonferenz der Vier Mächte teilzunehmen. Die Konferenz wurde am 20. 6. mit einem Kommuniqué beendet, in dem das New Yorker Abkommen vom 4. 5. bestätigt und darüber hinaus die gemeinsame Absicht bekundet wurde, ein „normales Funktionieren und einen normalen Gebrauch der Schienen-, Wasser- und Straßenverbindungen für den Personen- und Güterverkehr sowie der Post-, Telefon- und Telegrafenverbindungen“ sicherzustellen. Die Besatzungsbehörden vereinbarten, „deutsche Sachverständige und geeignete deutsche Organisationen“ heranzuziehen. Die im November 1948 vollendete Spaltung der Stadt konnte jedoch auch nach der Beendigung der Blockade nicht mehr rückgängig gemacht werden. VII. Stellung Berlins zur Bundesrepublik Deutschland und zur DDR Im Sommer und Herbst 1949 rückte ein neues Problem in den Mittelpunkt des politischen Interesses: die Stellung B. und seiner Teile zur Bundesrepublik Deutschland einerseits, zur DDR andererseits. Der Parlamentarische Rat in Bonn hatte in seiner konstituierenden Sitzung in Bonn am 1. 9. 1948 beschlossen, fünf Abgesandte B. mit beratender Stimme an seinen Arbeiten teilnehmen zu lassen. Das vom Parlamentarischen Rat erarbeitete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete in seinem Artikel 23 Groß-B. als eines der 12 zum Geltungsbereich dieser provisorischen Verfassung gehörenden Länder. Dagegen betonten die Militärgouverneure der drei Westmächte, ohne deren Zustimmung das Grundgesetz nicht in Kraft treten konnte, am 22. 4. 1949, ihre Außenminister könnten „gegenwärtig nicht zustimmen, daß Berlin als ein Land in die ursprüngliche Organisation der deutschen Bundesrepublik einbezogen wird“. In ihrem formellen Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz präzisierten die Militärgouverneure am 12. 5. 1949 ihren Vorbehalt, indem sie erklärten, B. könne „keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden“; es dürfe „jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen“. Die am 1. 9. 1950 verkündete Verfassung von B. besagte in ihrem Artikel 1: „1. Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. 2. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. 3. Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.“ Der 2. und der 3. Absatz dieses Artikels~1 würden „zurückgestellt“, erklärten die Alliierten in ihrem Genehmigungsschreiben zur Verfassung von B. am 29. 8. 1950: B. werde „während der Übergangsperiode keine der Eigenschaften eines zwölften Landes“ der Bundesrepublik Deutschland haben; Bestimmungen eines Bundesgesetzes könnten in B. erst Anwendung finden, „nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetz verabschiedet worden sind“. Die am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzte Verfassung der DDR bezeichnete in ihrem Artikel 2 B. als „Hauptstadt der Republik“. Die Bevölkerung des Ostsektors war aufgefordert worden, sich am 15. 5. 1949 an der Wahl zum Dritten Deutschen Volkskongreß zu beteiligen (wobei das offizielle, im Westen als manipuliert bezeichnete Wahlergebnis den Anteil derer, die mit „Ja“ für die Liste des Volkskongresses gestimmt haben sollten, mit 51,6 v. H., die Neinstimmen und die ungültigen Stimmen mit zusammen 48,4 v. H. der abgegebenen Stimmen angegeben hatte; das waren weniger ausgewiesene „Ja“-Voten als in den fünf Ländern der Sowjetischen Besatzungszone). Nachdem die im Juli 1945 auf Weisung der SMAD gebildeten Zentralverwaltungen für die Länder der Sowjetischen Besatzungszone ihren Sitz in Ost-B. genommen hatten und nachdem dort im Juni 1947 die Deutsche Wirtschaftskommission entstanden war, die den Kern des späteren Regierungsapparates der DDR darstellte, war Ost-B. seit dem 7. 10. 1949 der Sitz aller wichtigen Ministerien, Behörden und [S. 116]Ämter der DDR. Dennoch nahm auch die östliche Seite zunächst Rücksicht auf den Vier-Mächte-Status der Stadt: Die Vertreter des Ostblocks in der provisorischen Volkskammer und in der provisorischen Länderkammer der DDR hatten kein volles Stimmrecht. DDR-Gesetze galten in Ost-B. nicht automatisch, sondern erst nach Zustimmung des Magistrats. Die ersten Volkskammer-Wahlen am 15. 10. 1950 blieben — wie alle späteren Wahlen zur obersten Volksvertretung der DDR — auf die Länder (ab 1952 Bezirke) der DDR beschränkt; Ost-Berliner hatten kein aktives Wahlrecht für die Volkskammer — ebensowenig wie West-Berliner für den Deutschen Bundestag. In den 50er Jahren bestanden zwischen Bewohnern beider Teile der gespaltenen Stadt vielfältige Kommunikationen - die Grenzen waren offen. Offizielle Kontakte zu dem nach westlicher Überzeugung nicht durch ein unanfechtbares demokratisches Votum der Bevölkerung legitimierten Magistrat in Ost-B. lehnten Senat und nichtkommunistische Parteien jedoch ab. Wiederholt kam es zu Zwischenfällen und angespannten Situationen — so während des Pfingsttreffens der FDJ 1950, während der Weltjugendfestspiele 1951, bei der Besetzung des Westteils von Staaken im Februar 1951 und bei der nach fünf Tagen wieder rückgängig gemachten Besetzung der Exklave Steinstücken durch Volkspolizei im Oktober 1951. Seit dem 1. 9. 1951 erhoben die Behörden der DDR Straßenbenutzungsgebühren für alle Fahrten von zivilen Fahrzeugen auf den Zugangswegen. Nach der Unterzeichnung des Generalvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten ordnete der Ministerrat der DDR im Mai 1952 die Errichtung eines Kontroll- und Sperrgürtels zwischen B. (West) und der DDR, die Schließung der aus den Westsektoren in die DDR-Bezirke führenden Straßenübergänge, soweit sie nicht dem Interzonenverkehr dienten, und die Unterbrechung der Telefonverbindungen innerhalb der gespaltenen Stadt an. West-Berlinern wurden Reisen in das Gebiet der DDR — außerhalb Ost-B. — nur noch in Ausnahmen aufgrund von Sondergenehmigungen gestattet. Im Januar 1953 wurde der über die Sektorengrenzen führende Straßenbahn- und Autobus-Durchgangsverkehr auf Weisung der Ost-Berliner Behörden unterbrochen. Lediglich S- und U-Bahnlinien verbanden weiterhin beide Teile der Stadt. Während des Juni-Aufstandes 1953 wurde die Sektorengrenze von sowjetischen Soldaten und Volkspolizisten zeitweilig hermetisch abgeriegelt. Trotz dieser und anderer Spannungen machte der nach der Aufhebung der Blockade beschleunigt fortgesetzte Wiederaufbau von B. (West) rasche Fortschritte. Die im Frühjahr 1949 von den Westalliierten getroffene Entscheidung, daß die DM-West als einziges gesetzliches Zahlungsmittel in B. (West) gelten sollte, schuf die Voraussetzung für eine enge soziale und wirtschaftliche Verflechtung mit dem Bundesgebiet. Das Dritte Überleitungsgesetz vom 4. 1. 1952 regelte die Stellung B. im Finanzsystem des Bundes. Der Bund gewährte B. eine Bundeshilfe in Gestalt von Zuschuß und Darlehen „zur Deckung eines auf andere Weise nicht auszugleichenden Haushaltsfehlbedarfs“. Um die künftige Hauptstadtfunktion B. zu unterstreichen und um zugleich angesichts der Anfang der 50er Jahre noch relativ hohen Arbeitslosenzahl weitere Arbeitsplätze zu schaffen, nahmen zahlreiche Bundesbehörden ihren Sitz in B. 1952 erließen die westlichen Alliierten Verfügungen, unter welchen Voraussetzungen B. in internationale Verträge der Bundesrepublik einbezogen werden sollte. Der im Mai 1955 in Kraft getretene Generalvertrag bestätigte im Artikel 2, daß die Westmächte die „bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes“ aufrechterhielten. Auch die Sowjetunion unterstrich in ihrem am 20. 9. 1955 mit der DDR abgeschlossenen Vertrag die weitere Geltung ihrer Verpflichtungen „gemäß den bestehenden internationalen Abkommen, die Deutschland als Ganzes betreffen“. In einem den Vertrag ergänzenden Briefwechsel stellten beide Seiten fest, daß die DDR zwar die Bewachung und Kontrolle „am Außenring von Groß-Berlin, in Berlin sowie auf den im Gebiet der DDR liegenden Verbindungswegen zwischen der Deutschen Bundesrepublik und West-Berlin“ ausüben, daß aber die Kontrolle des Verkehrs der westlichen Garnisonen auf den Zugangswegen weiterhin den Sowjets obliegen sollte. Bis in die zweite Hälfte der 50er Jahre nahmen die UdSSR und die DDR die Bemühungen, B. (West) enger mit der Bundesrepublik zu verbinden, relativ gelassen hin, sofern die Stadt dadurch nicht entgegen den alliierten Vorbehalten den Charakter eines voll in die Bundesrepublik integrierten Bundeslandes annahm (gegen die Abhaltung der Bundesversammlung 1954 in B. [West] erhob die östliche Seite keinen Einspruch. Die Presse der SED nahm die Wahl des Bundespräsidenten sogar zum Anlaß, den Wahlmännern einen Besuch im Ostsektor anzuraten.) UdSSR und DDR ergriffen eine Reihe von Maßnahmen, durch die der Status Ost-B. faktisch weitgehend dem der 14 DDR-Bezirke angeglichen wurde; dennoch blieben wichtige Elemente des Vier-Mächte-Status der Stadt auch in ihrem Ostteil wirksam. VIII. Berlin-Ultimatum der UdSSR Eine neue B.-Krise kündigte sich 1958 an: Nachdem der sowjetische Parteisekretär N. Chruschtschow in einer Rede am 10. 11. 1958 eine Beendigung des „Besatzungsregimes in Berlin“ verlangt und die [S. 117]Übertragung der von den Sowjets wahrgenommenen Funktionen auf die Organe der DDR angekündigt hatte, übermittelte die sowjetische Regierung den Westmächten am 27. November gleichlautende Noten, in denen sie die Londoner Vereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands als nicht mehr in Kraft befindlich bezeichnete und eine grundlegende Veränderung der B.-Situation forderte: „Die richtigste und natürlichste Lösung dieser Frage wäre natürlich die Wiedervereinigung des westlichen Teils Berlins, der heute faktisch von der DDR losgelöst ist, mit dem östlichen Teil, wodurch Berlin zu einer vereinigten Stadt im Bestände des Staates würde, auf dessen Gebiet sie sich befindet.“ Angesichts der grundlegend verschiedenen Lebensformen in beiden Teilen B. sei die Sowjetregierung jedoch bereit, „bei Beendigung der Besetzung durch die Fremdmächte“ der West-Berliner Bevölkerung das Recht zuzugestehen, „bei sich eine Ordnung einzuführen, die sie selbst wünscht. Wenn die Bewohner Westberlins die gegenwärtigen Lebensformen, die auf privat-kapitalistischem Eigentum basieren, beizubehalten wünschen, so ist das ihre Sache. Die UdSSR ihrerseits wird jede diesbezügliche Entscheidung der Westberliner respektieren.“ Der Westteil der Stadt müsse jedoch in eine „selbständige politische Einheit - in eine Freie Stadt“ umgewandelt werden, „in deren Leben sich kein Staat, auch keiner der beiden bestehenden deutschen Staaten, entmischen dürfte“. Die Sowjetunion setzte den Westmächten eine Frist von sechs Monaten, innerhalb der die von ihr verlangte Regelung vereinbart werden sollte: „Sollte die genannte Frist nicht zur Erreichung einer entsprechenden Übereinkunft ausgenutzt werden, so wird die Sowjetunion durch ein Abkommen mit der DDR die geplanten Maßnahmen verwirklichen.“ Die sowjetischen Noten vom 27. 11. 1958 standen in engem Zusammenhang mit dem sowjetischen Friedensvertragsentwurf vom 10. 1. 1959. Der östliche Vorstoß war in erster Linie darauf gerichtet, eine Anerkennung der DDR durch die westliche Staatengemeinschaft zu erzwingen und zugleich Rüstungsbeschränkungen für die Bundesrepublik Deutschland — insbesondere ihren Verzicht auf Verfügungsmacht über nukleare Waffen — vertraglich zu verankern; der Druck auf die vorgeschobene Position des Westens in B. sollte dabei als Hebel dienen. Die Westmächte lehnten jedoch die sowjetischen Forderungen ab und bekräftigten ihre Garantien für den Westteil der Stadt (Anwesenheit der westalliierten Garnisonen, Sicherung der Zugangswege und der Lebensfähigkeit von B. [West]). Die Vier Mächte verhandelten im Sommer 1959 — unter Beteiligung zweier Beraterdelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR — in Genf über das B.- und Deutschlandproblem. Sie erwogen zeitweilig eine interimistische Lösung des B.-Problems, erzielten aber keinen für alle Beteiligten akzeptablen Kompromiß. In der Folgezeit erneuerte die Sowjetunion mehrfach ihre Forderung nach Umwandlung von B. (West) in eine „entmilitarisierte Freie Stadt“, wobei sie den Abschluß eines separaten Friedensvertrages mit der DDR für den Fall androhte, daß die Westmächte sich nicht zu einer einvernehmlichen friedensvertraglichen Regelung mit zwei deutschen Staaten bereit fänden. Nach dem Scheitern der Pariser Gipfelkonferenz im Mai 1960 verschärfte sich die Situation erneut. Am 8. September führten die DDR-Behörden einen Passierscheinzwang für westdeutsche Besucher Ost-B. ein. IX. Bau der Mauer Unter den DDR-Bürgern nahm die Besorgnis zu, die Fluchtwege nach B. (West) könnten völlig versperrt werden. Ohnehin wies die Abwanderungsbewegung nach dem Abschluß der Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR eine rasch steigende Tendenz auf. In der Nacht vom 12. zum 13. 8. 1961 wurden die Grenzen in und um B. vollständig abgeriegelt. Der Bau der Mauer besiegelte die Teilung der Stadt und zerstörte die Kommunikation zwischen ihren Bevölkerungsgruppen. Den West-Berlinern wurde der Besuch Ost-B. verwehrt. Die Westmächte protestierten zwar gegen die Errichtung der Sperren, sahen jedoch ihre eigenen Garantieverpflichtungen für B. (West) nicht berührt und nahmen die veränderte Lage schließlich hin. Die Bewegungsfreiheit ihrer Militärpersonen in Ost-B. wurde eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich angetastet. Gegen Ende des Jahres 1963 öffnete das erste Passierscheinabkommen, das von einem Unterhändler des Senats und einem Vertreter der DDR-Regierung ausgehandelt worden war, einem Teil der West-Berliner wieder, wenn auch nur befristet, den Zutritt zum Ostteil ihrer Stadt. Die Passierscheinregelung konnte in den folgenden Jahren mehrfach erneuert werden. 1966 aber scheiterten Bemühungen um ein neues Abkommen, nachdem die DDR ihre Ansprüche erhöht und auf formellen Verhandlungen mit dem Senat bestanden hatte. Lediglich die Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (Härtestelle) konnte ihre Tätigkeit — ohne vertragliche Absprache — fortsetzen. In ihrem Bündnis- und Beistandsvertrag vom 12. 6. 1964 unterstrichen die Sowjetunion und die DDR, daß B. (West) als „selbständige politische Einheit“ betrachtet würde. Ähnliche Formulierungen enthielten alle bilateralen Verträge der DDR mit osteuropäischen Staaten und mit der Mongolischen Volksrepublik, die in den folgenden Jahren abgeschlossen wurden. War die östliche B.-Politik zunächst — Ende der 50er und in der ersten Hälfte [S. 118]der 60er Jahre — vor allem darauf gerichtet gewesen, die Position der drei Westmächte in B. abzubauen oder einzuschränken, so richtete sich der Hauptstoß der Sowjetunion und der DDR in der zweiten Hälfte der 60er Jahre gegen die Bindungen zwischen B. (West) und der Bundesrepublik Deutschland. Soweit auf den Vier-Mächte-Status der Stadt Bezug genommen wurde, geschah das in der Weise, als ob lediglich der westliche Teil der Stadt diesem Status unterworfen sei. Proteste der DDR gegen die Anwesenheit des Bundespräsidenten, gegen Sitzungen von Bundestags- und Bundesratsausschüssen, gegen Parteitage westdeutscher Parteien waren wiederholt mit Eingriffen in den Verkehr auf den Zugangswegen verknüpft. Bornholmer Straße (Straße), Einwohner von Berlin (West) und Bundesrepublik Deutschland mit und ohne Pkw Chausseestraße (Straße), Einwohner von Berlin (West) mit und ohne Pkw Invalidenstraße (Straße), Einwohner von Berlin (West) mit und ohne Pkw Friedrichstraße (S- und U-Bahn), Einwohner von Berlin (West), Bundesrepublik Deutschland und Ausländer Friedrichstraße (Straße), Ausländer, Alliierte und Diplomatisches Personal Oberbaumbrücke (Straße), Einwohner von Berlin (West), nur Fußgänger Sonnenallee (Straße), Einwohner von Berlin (West) mit und ohne Pkw Waltersdorfer Chaussee (Straße), Einwohner von Berlin (West), Busverkehr zum DDR-Flughafen Schönefeld Im April 1965 begleiteten demonstrative Tiefflüge von sowjetischen und DDR-Flugzeugen über B.(West) eine Plenarsitzung des Bundestages in der Kongreßhalle. Im März 1968 verhängte die DDR ein Ein- und Durchreiseverbot gegen Mitglieder der NPD, am 13. April gegen Minister und leitende Beamte der Bundesregierung. Am 11. 6. 1968 wurde schließlich auf den Zugangswegen von und nach B.(West) ein Paß- und Visumzwang eingeführt. Den Standpunkt der DDR in der B.-Frage umriß W. Ulbricht am 1. 12. 1967 vor der Volkskammer bei der Begründung des Konzepts einer neuen DDR-Verfassung mit der Behauptung, B.(West) liege auf dem Territorium der DDR und gehöre „rechtlich zu ihr“, sei aber zur Zeit noch einem Besatzungsregime [S. 119]unterworfen”; die DDR werde sich dafür einsetzen, daß „Schritt um Schritt auch die letzten Überreste des Zweiten Weltkrieges beseitigt werden“. Die neue Verfassung der DDR, am 6. 4. 1968 durch eine — auch in Ost-B. stattfindende — Volksabstimmung bestätigt und zwei Tage später verkündet, bezeichnete B. in ihrem Artikel~1 als „Hauptstadt der DDR“. Im März 1969 nahm die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach B.(West) erneut zum Anlaß für erhebliche Behinderungen des Verkehrs auf den Zugangswegen. X. Viermächte-Abkommen Kurze Zeit zuvor hatte der amerikanische Präsident Nixon bei einem Besuch in B. erklärt, die Situation sei nicht zufriedenstellend, alle Beteiligten seien zum Handeln aufgerufen. Die Sowjetunion griff diese — von Bundesaußenminister Willy Brandt auf der Washingtoner NATO-Konferenz im April nachhaltig unterstützte — Anregung auf: Am 10. 7. 1969 unterstrich der sowjetische Außenminister Gromyko vor dem Obersten Sowjet, daß seine Regierung zu einem Meinungsaustausch mit den ehemaligen Kriegsalliierten bereit sei, um künftig „Komplikationen“ um West-Berlin zu verhüten. Am 26. 3. 1970 trafen die Botschafter der Vier Mächte zu ihrem ersten Gespräch im Gebäude des ehemaligen Alliierten Kontrollrats in B. (West) zusammen. Ihre Verhandlungen, die sowohl in engen Konsultationen zwischen den drei Westmächten und der Bundesrepublik als auch in ständigen Kontakten zwischen der UdSSR und der DDR vorbereitet wurden, führten schließlich am 3. 9. 1971 zu dem Viermächte-Abkommen, das am 3. 6. 1972 von den Außenministern unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde. Der Erfolg der Botschaftergespräche über B. war erst durch den Abschluß der Verträge von Moskau und Warschau 1970 ermöglicht worden. In der Präambel ihres Abkommens stellten die Vier Mächte fest, daß sie auf der Grundlage ihrer bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten, „die nicht berührt werden“, unter „Berücksichtigung der bestehenden Lage in dem betreffenden Gebiet“ und „unbeschadet ihrer Rechtspositionen“ zu „praktischen Verbesserungen der Lage“ beizutragen wünschten. Sie klammerten also unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten über Grundsatzfragen aus und suchten „praktische“ Regelungen im Hinblick auf drei Komplexe: Zugang, Zutritt und Zuordnung (die „drei Z“). Ausgehend von einem Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“ (Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt, friedliche Streitschlichtung, Respektierung der individuellen und gemeinsamen Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Regierungen, Bereitschaft, die Lage, die sich „in diesem Gebiet entwickelt hat“, nicht „einseitig“ zu verändern) legten die Mächte „Bestimmungen, die die Westsektoren Berlins betreffen“, fest. Hinsichtlich des seit fast einem Vierteljahrhundert umstrittenen Problems des Zugangs zu Lande und zu Wasser erklärte die Sowjetunion, daß „der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ohne Behinderungen sein wird, daß dieser Verkehr erleichtert werden wird, damit er in der einfachsten und schnellsten Weise vor sich geht und daß er Begünstigungen erfahren wird“. Im einzelnen wurde diese grundlegende Zusicherung durch den am 17. 12. 1971 von den Staatssekretären Bahr (Bundesrepublik Deutschland) und Kohl (DDR) in Bonn unterzeichneten Transitvertrag präzisiert. Hinsichtlich des seit vielen Jahren unterbrochenen Zutritts der West-Berliner zum Ostteil B. und zu den DDR-Bezirken gab die Sowjetunion die Zusicherung, „daß die Kommunikationen zwischen den Westsektoren Berlins und Gebieten, die an diese Sektorengrenzen, sowie denjenigen Gebieten der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht an diese Sektorengrenzen, verbessert werden“ und daß Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren B. aus „humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder kommerziellen Gründen oder als Touristen“ in diese Gebiete reisen und sie besuchen könnten. Mit der Formulierung „Gebiete, die an diese Sektorengrenzen“ war Ost-B. gemeint — die Westmächte wünschten eine ausdrückliche Bezeichnung der Hauptstadtfunktion Ost-B. zu vermeiden. Der Kreis derer, denen das Abkommen den Zutritt zum „umliegenden Gebiet“ öffnete, ging — zahlenmäßig personell, zeitlich und räumlich — weit über diejenigen hinaus, die in den Jahren von 1963 bis 1966 von den Passierscheinabkommen Gebrauch machen konnten. Im einzelnen wurde diese Zutrittsregelung in Verhandlungen zwischem dem Senat von B. und der Regierung der DDR präzisiert, die am 20. 12. 1971 mit einer von Senatsdirektor Ulrich Müller und DDR-Staatssekretär Günter Kohrt unterzeichneten Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs beendet wurden. In den Jahren 1972 und 1973 registrierte die DDR jeweils rund 3,5 Mill. Besucher aus B.(West), bevor die Erhöhung des Mindestumtausches im November 1973 zu einem drastischen Rückgang (ca. 50 v. H. für einzelne Personenkreise) der Besucherzahlen führte, um aber 1975 wieder stark anzusteigen. Ebenfalls am 20. 12. 1971 trafen Senat und DDR-Regierung eine Vereinbarung über die Regelung der Frage von Enklaven durch Gebietstausch - sie gestattete es dem Senat von B., den Ortsteil Steinstüc[S. 120]ken durch eine neue, von der DDR nicht mehr kontrollierte Straße fest mit dem Bezirk Zehlendorf zu verbinden. Zu den schwierigsten Problemen, mit denen sich die Botschafter der vier Alliierten während ihrer anderthalbjährigen Verhandlungen beschäftigen mußten, gehörte die Zuordnung B.(West) zur Bundesrepublik Deutschland, also der gesamte Komplex der in mehr als zwei Jahrzehnten gewachsenen Bindungen wirtschaftlicher, finanzieller, sozialer, juristischer und kultureller Art. Die drei Westmächte und die UdSSR erklärten in dem Abkommen vom 3. 9. 1971, daß „die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt“ würden, wobei sie berücksichtigten, daß „diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland“ seien und „auch weiterhin nicht von ihr regiert“ würden. In einem Brief an Bundeskanzler Brandt stellten die Botschafter der drei Westmächte erläuternd fest, daß Repräsentanten und Organe der Bundesrepublik keine „unmittelbare Staatsgewalt über die Westsektoren Berlins“ ausüben könnten, daß keine Sitzungen der Bundesversammlung, des Bundestages und des Bundesrates in B. (West) stattfinden dürften, daß aber auch künftig „einzelne Ausschüsse des Bundestages und des Bundesrates … im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen“ im Westteil der Stadt tagen könnten: „Im Falle der Fraktionen werden Sitzungen nicht gleichzeitig abgehalten werden.“ Westmächte und Bundesregierung ließen sich dabei von der Ansicht leiten, daß ein Verzicht auf demonstrative Bundespräsenz möglich sei, nachdem die UdSSR sich zur Hinnahme der substantiellen Bundespräsenz in Gestalt der zahlreichen in B. (West) seit langem bestehenden Bundesbehörden bereitgefunden hatte. In einer Anlage zum Viermächte-Abkommen bestätigte die Sowjetunion, sie habe — „unter der Voraussetzung, daß Angelegenheiten der Sicherheit und des Status nicht berührt werden“ — ihrerseits keine Einwände gegen eine „konsularische Betreuung für Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren Berlins“ durch die Bundesrepublik. Die Sowjetunion stimmte der Ausdehnung der von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge und Abmachungen auf B.(West) „in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren“ zu. Sie akzeptierte schließlich auch die Vertretung der Interessen von B.(West) in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Westmächte stimmten der Errichtung eines sowjetischen Generalkonsulats in B.(West) zu. Geklärt wurde schließlich auch, unter welchen Voraussetzungen West-Berliner Reisende sich in der Sowjetunion durch Pässe der Bundesrepublik Deutschland ausweisen könnten. (Die DDR hat im September 1960 die Ausgabe von Pässen der Bundesrepublik an Einwohner von B.[West] als „rechtswidrig“ bezeichnet und die Anerkennung dieser Personaldokumente verweigert.) Seit dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens im Juni 1972 hat sich die Situation von B.(West) deutlich entspannt und verbessert, obwohl nicht zu übersehen ist, daß die beteiligten Mächte Verhandlungsergebnisse erzielt haben, die in einigen Details unterschiedliche Auslegungen gestatten. Ungeklärt blieb die Frage, ob und wie diplomatische Missionen der Bundesrepublik Deutschland in osteuropäischen Ländern auch West-Berliner juristische Personen (Behörden, Gerichte) vertreten sollten. Die Presse der DDR kritisierte mehrfach Sitzungen von Bundestags- und Bundesratsausschüssen, wenn diese nach ihrer Meinung Tagesordnungspunkte erörterten, die keine Beziehung zu B.(West) hatten. Ohnehin ignorierten Sprecher der DDR in der Regel den Hinweis auf die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen - sie beriefen sich stattdessen nur auf jenen Teilsatz des Viermächte-Abkommens, in dem die Westmächte ihre Auffassung bekräftigt hatten, daß B.(West) kein „konstitutiver“, d. h. integraler Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sei. So erklärte E. Honecker am 1. 11. 1973 in einem Interview mit dem „Neuen Deutschland“, die „Präsenz der BRD in Westberlin“ müsse „abgebaut“ werden; im Abkommen ginge es „um die Verbindungen zwischen der BRD und Westberlin und nicht um Bindungen. Das ist ein großer Unterschied.“ Nachdem die DDR Ende Januar 1974 mit der Begründung, sie habe nach Kriminellen fahnden müssen, in den Transitverkehr eingegriffen hatte, kam es zu einer neuen Kontroverse, als die DDR, unterstützt von der Sowjetunion, im Juli eine Verordnung erließ, wonach Mitarbeitern (und Materialien) des auf Beschluß der Bundesregierung mit Zustimmung der Westmächte in B.(West) zu errichtenden Umweltbundesamtes die Benutzung der Transitwege zu verwehren sei. Abgesehen von diesem grundsätzlichen Konflikt gelang es jedoch den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, in den Sitzungen ihrer gemeinsamen Transitkommission laufend Vorfälle zu klären und Streitfragen auszuräumen. Der Verkehr auf den Zugangswegen von und nach B.(West) gestaltete sich seit Juni 1972 so reibungsfrei wie nie zuvor in den zweieinhalb Jahrzehnten der Berliner Nachkriegsgeschichte. XI. Völkerrechtliche Problematik Auch nach Abschluß des Viermächte-Abkommens über B. vom 3. 9. 1971 besteht zwischen den beteiligten Staaten keine Übereinstimmung über die Interpretation des B.-Status. [S. 121]Die Westmächte halten an ihrer Auffassung fest, daß ihr Recht auf Anwesenheit in der ehemaligen deutschen Reichshauptstadt aus der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. 5. 1945 und aus der „occupatio bellica“, d. h. aus der wirksamen Inbesitznahme eines Gebietes im Verlaufe einer Kriegshandlung, resultiert und insofern von einer Zustimmung der UdSSR nicht abhängig ist. Nach westlicher Überzeugung schließt das originäre Recht auf Anwesenheit in B. das Recht des ungehinderten Zugangs nach B. ein. Die Westmächte haben nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR und nach Eröffnung ihrer Botschaften in Ost-B. betont, daß der Vier-Mächte-Status in ganz B. fortbesteht und daß dieser Status auch künftig weder von der UdSSR noch von der DDR einseitig aufgekündigt werden kann, sondern erst mit der Beendigung besatzungsrechtlicher Funktionen der ehemaligen Siegermächte seinen Abschluß finden wird. Würde die Sowjetunion das Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 einseitig aufkündigen oder kämen die beteiligten Regierungen überein, weitere ergänzende Abmachungen zu treffen, so würde das nach westlicher Auffassung den Vier-Mächte-Status nicht berühren. Die Sowjetunion dagegen deutet das Abkommen als eine ausschließlich die Westsektoren von B. betreffende Vereinbarung. Sie bestreitet im Verein mit der DDR, daß der Vier-Mächte-Status weiterhin auch für Ost-B. gelte. Allerdings hält sie zunächst bestimmte Sonderregelungen für Ost-B. aufrecht — dazu gehört auch der von DDR-Organen unkontrollierte Zutritt westalliierter Militärpersonen zum Ostteil der Stadt. XII. Innere Ordnung von Berlin (West) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Grundlagenvertrag am 31. 7. 1973 die Auffassung vertreten, daß Art. 23 GG, in dem Groß-B. als zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehörend bezeichnet wurde, „weder durch die politische Entwicklung überholt, noch aus sonst irgendeinem Grund rechtlich obsolet geworden“ sei: „Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlins; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte.“ Alle Verfassungsorgane in Bund und Ländern seien — auch für die Zukunft — verpflichtet, diese Rechtsposition ohne Einschränkung geltend zu machen und dafür einzutreten. Demgegenüber haben die drei Westmächte 1949, 1954 und 1967 ihre — auch im Viermächte-Abkommen 1971 bestätigte — Ansicht zum Ausdruck gebracht, daß B. kein Land der Bundesrepublik sei. In ihrer Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. 1. 1966 im Fall Niekisch erklärte die Alliierte Kommandantur am 24. 5. 1967: „It has been and remains the Alliied intention and opinion that Berlin is not to be regarded as a Land of the Federal Republic and is not to be governed by the Federation. It also has been and remains the Alliied intention and opinion that Berlin laws, if they adopt the provisions of Föderal laws, are legislative acts of the Berlin House of Representatives and are legally distinct from such Federal laws … The Alliied Kommandantura considers that the Court does not have jurisdiction in relation to Berlin.“ Ungeachtet dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen stimmen Westalliierte, Bundesregierung und Senat von B. darin überein, daß die in mehr als zwei Jahrzehnten gewachsenen Bindungen zwischen B.(West) und dem Bund für die Lebensfähigkeit der Stadt von fundamentaler Bedeutung sind. Die am 1. 9. 1950 erlassene Verfassung von B., die in allen 20 Bezirken der Stadt Geltung beanspruchte, ersetzte die Bezeichnung „Stadtverordnetenversammlung“ durch „Abgeordnetenhaus“ von B.; der „Magistrat“ wird seitdem „Senat“ genannt. Er besteht aus dem Regierenden Bürgermeister, dem Bürgermeister als seinem Stellvertreter sowie höchstens 16 Senatoren. In den 12 Bezirken bestehen Bezirksverordnetenversammlungen (mit maximal 45 Mitgliedern) als legislative und Bezirksämter (Bezirksbürgermeister und höchstens 8 Bezirksstadträte) als exekutive Organe. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus 1975 entschieden sich 44,0 v. H. für die CDU, 42,7 v. H. für die SPD und 7,2 v. H. für die FDP. Die SEW blieb mit 1,9 v. H. — ebenso wie drei andere Parteien — unter der für den Einzug ins Abgeordnetenhaus erforderlichen Fünf-Prozent-Grenze. B. entsendet 22 Abgeordnete in den Bundestag und 4 Vertreter in den Bundesrat. Sie haben volles Stimmrecht in den Ausschüssen, aber nur beratende Stimme in Plenarsitzungen, d. h. ihr Votum wird jeweils gesondert registriert. Seit 1959 sind die West-Berliner Wahlmänner in der Bundesversammlung den übrigen, aus den westdeutschen Bundesländern stammenden Mitgliedern dieses Gremiums, das den Bundespräsidenten zu wählen hat, völlig gleichgestellt. Nach Art. 87 der Verfassung von B. kann das Abgeordnetenhaus feststellen, daß ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unverändert auch in B. Anwendung findet. Die Übernahme erfolgt auf dem Wege der „Mantelgesetzgebung“. Ausgenommen sind alle Bundesgesetze, die die Sicherung des Staates gegen gewaltsame Einwirkung von außen gewährleisten sollen: Weder die Wehrdienstgesetzgebung noch das Notstandsrecht der Bundesrepublik sind mit Rücksicht auf die ausschließliche Zuständigkeit der Alliierten in B. übernommen worden. Nach alliierter Auffassung stellt die Übernahme bundesrechtlicher Regelungen durch das Abgeord[S. 122]netenhaus eine Transformation von Bundesrecht in Berliner Landesrecht dar. Zahlreiche Bundesbehörden haben ihren Sitz in B., darunter die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, das Bundesgesundheitsamt, das Bundeskartellamt, das Bundesverwaltungsgericht (mit Ausnahme seiner Wehrdienstsenate) und der 5. Senat des Bundesgerichtshofes. Insgesamt beschäftigt der Bund in B. rund 25.000 Beamte, Angestellte und Arbeiter. XIII. Innere Ordnung von Berlin (Ost) Obwohl Ost-B. Sitz nahezu aller Ministerien und zentralen Behörden (mit Ausnahme des Ministeriums für Nationale Verteidigung), der Partei- und Gewerkschaftsapparate ist, weist sein Status noch immer einige Unterschiede zu dem der 14 DDR-Bezirke auf. (Sonderstellung der Ost-Berliner „Vertreter“ in der Volkskammer im Unterschied zu den direkt von der Bevölkerung nach dem Prinzip der Einheitsliste gewählten „Abgeordneten“, Übernahme von DDR-Gesetzen durch Beschluß des Magistrats, Recht der westalliierten Militärangehörigen auf von DDR-Organen unkontrollierten Zutritt zum Ostteil der Stadt, besondere Bestimmungen für den Luftraum über Ost-B.). Faktisch ist Ost-B. jedoch — in seiner politischen und sozialökonomischen Struktur — weitgehend mit der DDR verflochten. Das Verteidigungsgesetz vom 20. 9. 1961 und das Wehrpflichtgesetz vom 24. 1. 1962 wurden in Ost-B. in Kraft gesetzt. Am 22. 8. 1962 wurde die Sowjetische Stadtkommandantur für Ost-B. aufgelöst - die DDR ernannte einen eigenen Stadtkommandanten. Der Magistrat von Ost-B. ist dem Ministerrat der DDR rechenschaftspflichtig - seine Tätigkeit vollzieht sich innerhalb des von der Partei- und Staatsführung gesetzten Rahmens. Anfang 1975 setzte sich der Magistrat aus dem Oberbürgermeister, seinem Ersten Stellvertreter, sieben weiteren Stellvertretenden Oberbürgermeistern und 13 Stadträten zusammen, die einzelne Fachressorts verwalteten. Bis auf je einen Vertreter der vier Blockparteien stammten alle Mitglieder des Magistrats aus den Reihen der SED. Ähnlich war die personelle Zusammensetzung der Räte in den acht Stadtbezirken, an deren Spitze jeweils Bezirksbürgermeister stehen. Die Stadtverordnetenversammlung wird alle vier Jahre nach dem Prinzip der Einheitsliste gewählt. Im Mai 1974 wurde bei einer Wahlbeteiligung von 97,53 v. H. und einem Anteil der ungültigen Stimmen von 0,04 v. H. der Anteil der für den Wahlvorschlag der Nationalen Front abgegebenen Stimmen mit 99,80 v. H. beziffert. XIV. Sozialökonomische Grunddaten Berlin (West) (480 qkm) Die Einwohnerzahl betrug Ende 1972 2.165 Mill., von denen 22 v. H. 65 Jahre alt und älter waren. Die 914.300 Erwerbstätigen (darunter 82.000 ausländische Arbeitnehmer) erzeugten ein Bruttoinlandprodukt von 30,1 Mrd. DM. Zum Vergleich: 1950, im ersten Jahr nach Beendigung der Blockade, hatten 780.000 Erwerbstätige eine gesamtwirtschaftliche Leistung von 3,8 Mrd. DM erbracht. Rückgrat der West-Berliner Wirtschaft ist nach wie vor die Industrie - vor allem die Elektroindustrie (1972 mit 29 v. H. am Umsatz aller Industriegruppen in B. beteiligt), gefolgt vom Maschinenbau (10,7 v. H.). Der Verlust der Hauptstadtfunktion nach dem II.~Weltkrieg brachte es mit sich, daß B. seine Bedeutung als Zentrum überregionaler Dienstleistungen teilweise einbüßte; Bemühungen der letzten Jahre waren darauf gerichtet, diesen Bereich stärker auszubauen. Universitäten, Hoch- und Fachschulen zählten im Sommersemester 1973 57.500 Studierende, davon kamen 9 v. H. aus dem Ausland und 42 v. H. aus dem westdeutschen Bundesgebiet. Bildung, Wissenschaft und Forschung bestimmen ebenso wie das breite Angebot der Theater, Orchester und Museen den intellektuellen Rang B.(West). Berlin (Ost) (403 qkm) Ende 1973 betrug die Einwohnerzahl 1,09 Mill. — davon standen 635.400 im arbeitsfähigen Alter. Zur Bevölkerung im nichtarbeitsfähigen Alter gehörten 233.500 Kinder unter 15 Jahren und 220.000 Personen im Rentenalter, das bei Männern mit 65, bei Frauen mit 60 Jahren beginnt. Von den 567.000 Berufstätigen (ohne Lehrlinge), die die Statistik für 1973 auswies, waren mehr als neun Zehntel als Arbeiter und Angestellte tätig - lediglich 12.400 waren Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, 15.600 galten noch als selbständig Erwerbstätige und mithelfende Familienangehörige (Anfang der 60er Jahre waren es noch doppelt so viele gewesen). Die Bedeutung Ost-B. als Sitz der DDR-Ministerien und zentralen Behörden, der Massenorganisationen und Verbände, der wichtigsten Verlage und Redaktionen spiegelt sich in der Feststellung der Statistiker, daß 29,3 v. H. aller Berufstätigen (ohne Lehrlinge) in den „nichtproduzierenden Bereichen“ beschäftigt waren. A
Berlin (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Vereinbarungen der Siegermächte Bestimmend für die Nachkriegsentwicklung der ehemaligen deutschen Reichshauptstadt waren die im Herbst 1944 von den USA, Großbritannien und der Sowjetunion getroffenen, einige Zeit später auch von Frankreich akzeptierten Vereinbarungen über die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen (Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944) und über die…
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Hausgemeinschaften (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk). Mit ihrer Hilfe soll jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen auch im Freizeitbereich gefördert werden, den die Partei vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als [S. 402]Stützpunkte der Nationalen Front für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie sind heute die untersten Gremien der Nationalen Front, in denen staatliche und gesellschaftliche Aktivitäten unter Führung der SED zusammenfließen. Ihre Bildung erfolgt auf dem Wege einer Entscheidung der Hausversammlung mit Unterstützung des Wohngebietsausschusses der Nationalen Front. Sie wählen eine Hausgemeinschaftsleitung und beschließen in der Regel ein Arbeitsprogramm. Ihre allgemeine Funktion besteht in der Gestaltung sozialistischer Beziehungen zwischen den Hausbewohnern, im gemeinsamen Lösen von Aufgaben im Hause, in der Vertretung der Interessen der H. gegenüber staatlichen Organen und Institutionen. Sie sollen wirtschaftliche Probleme lösen helfen und auch verstärkte ideologische Arbeit zur Bereicherung des geistig-kulturellen Lebens der Hausbewohner beitragen. Zu den Aufgaben einer H. gehören im einzelnen: das regelmäßige persönliche politische Gespräch mit allen Hausbewohnern; die Anregung von Initiativen der Bürger zur Erhaltung der Bausubstanz, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und zur Verschönerung der Grundstücke im Rahmen des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; die Beteiligung an Aufbaueinsätzen im Wohngebiet und in der Gemeinde; die Entwicklung der staatsbürgerlichen Aktivität aller Hausbewohner, insbesondere bei der Plandiskussion, der freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit, der gesellschaftlichen Kontrolle; die Durchführung von Solidaritätsaktionen; die gemeinschaftliche Gestaltung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens; die Organisierung der Nachbarschaftshilfe; die Betreuung älterer Bürger; die gegenseitige Unterstützung bei Qualifizierung und Bildung; die Überwindung kleinerer Differenzen im Zusammenleben der Hausbewohner und die Durchsetzung der Hausordnung; die „Erschließung materieller Reserven“ (Altstoffe, Abfälle); die rationelle Verwendung der Energie; enge Zusammenarbeit über die Ausschüsse der Nationalen Front mit der kommunalen Wohnungsverwaltung, dem VEB Gebäudewirtschaft bzw. den Leitungen der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften oder der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften. Da es keine andere Form gibt, über die die Bürger derart umfassend zum gemeinsamen Handeln mobilisiert werden können, wird der Bildung von H. wachsende Bedeutung beigemessen. Sie existieren jedoch noch keineswegs überall, und besonders in kleineren Gemeinden sowie in privaten Häusern begegnet ihre Einrichtung immer wieder Schwierigkeiten. Um die Arbeit von H. zu stimulieren, organisieren Ausschüsse der Nationalen Front Wettbewerbe um den Titel „Vorbildliche Hausgemeinschaft“. Seit einigen Jahren empfiehlt man den H., Chroniken anzufertigen (Hauschroniken), die als Nachweis über die Entwicklung einer H. dienen und zugleich eine gemeinschaftsbildende Funktion ausüben sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 401–402 Hausgeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaushaltSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk). Mit ihrer Hilfe soll jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen auch im Freizeitbereich gefördert werden, den die Partei vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als [S. 402]Stützpunkte der Nationalen Front für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie…
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Politbüro des ZK der SED (1975)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1979 1985 Das geltende 4. Statut der SED von 1963 erwähnt das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro, zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Parteiarbeiter, das Sekretariat und bestätigt die Leiter der Abteilungen des Zentralkomitees.“ Aus diesen Bestimmungen allein ist jedoch die tatsächliche Macht- und Aufgabenfülle des P. nicht abzulesen. Die 16. (30.) Sitzung des Parteivorstandes vom 24. 1. 1949, auf der die Einführung des Kandidatenstatus, die [S. 650]Wahl der Zentralen Parteikontrollkommission und eines Kleinen Sekretariats beschlossen wurde, glich durch Wahl eines P. die Führungsstruktur der SED jener der KPdSU weiter an. Dem ersten P. gehörten an: Pieck, Grotewohl, Ulbricht, Dahlem, Lehmann, Merker, Ebert (als Mitglieder) sowie Ackermann und Steinhoff (als Kandidaten). Eine größere Bedeutung als dem P. kam wahrscheinlich damals dem Kleinen Sekretariat (Ulbricht, Dahlem, Oelßner, E. Baumann, Wessel) zu. Heute liegt die letzte Entscheidungskompetenz in allen Personal-, Organisations-, politisch-ideologischen wie Grundsatzfragen bei den Mitgliedern des P. Das P. des VII. Parteitages von 1967 bestand aus 15 Mitgliedern und 6 Kandidaten. Zwischen dem VII. und VIII. Parteitag 1971 verstarben die Mitglieder P. Fröhlich (Leipzig) und H. Matern (ZPKK). Die Position des ZPKK-Vorsitzenden blieb zunächst unbesetzt (Besetzung erst auf dem VIII. Parteitag: E. Mückenberger). Für Fröhlich wurde Axen vom Kandidaten zum Mitglied befördert. W. Lamberz, der zur Zeit des VII. Parteitages nur einer der 10 Sekretäre war, rückte 1970 zum Kandidaten des P. auf. Damit bestand dieses Gremium vor dem letzten Parteikongreß aus 14 Mitgliedern und 6 Kandidaten. Auf seiner 1. Tagung nach dem VIII. Parteitag wählte das ZK ein neues P. Alle bisherigen Mitglieder wurden wiedergewählt. Lamberz wurde zum Vollmitglied des P. gewählt. Krolikowski (Dresden) wurde Mitglied, ohne zuvor Kandidat des P. gewesen zu sein. Zu neuen Kandidaten wurden H. Tisch (Rostock) und der Staatssischerheitsminister E. Mielke gewählt. Mit Ausnahme von H. Dohlus waren alle Sekretäre auch im P. vertreten. Durch Tod verlor das P. am 1. 8. 1973 den langjährigen Ersten Sekretär, W. Ulbricht. Seine Parteifunktionen waren bereits im Mai 1971 an E. Honecker übergegangen. Die einschneidendsten Veränderungen nahm das 10. Plenum (Oktober 1973) vor. W. Halbritter (Mitschöpfer des NÖSPL) gab seinen Kandidatensitz auf. Zum neuen Vollmitglied wurde Verteidigungsminister H. Hoffmann, zu neuen Kandidaten wurden mit Honecker seit langem verbundene Funktionäre gewählt: W. Felfe (SED-Bezirksleitung Halle), J. Herrmann (Neues Deutschland), I. Lange (neue Sekretärin für Frauenfragen), K. Naumann (SED-Bezirksleitung Berlin [Ost] sowie G. Schürer (Staatl. Plankommission). P.-Mitglied Stoph trat an die Stelle Ulbrichts als Vorsitzender des Staatsrates. Dafür wurde der 1. Stellvertreter des bisherigen Ministerratsvorsitzenden, P.-Mitglied Sindermann, Vorsitzender des Ministerrates. Der bisherige Wirtschaftssekretär des ZK. G. Mittag wurde I. Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates. Sein Amt als Sekretär des ZK übernahm nach dem 10. Plenum W. Krolikowski. I. Lange wurde Sekretär des ZK, Dohlus stieg vom Sekretariatsmitglied zum Sekretär auf. [S. 655] Seit dem VIII. Parteitag und den folgenden personalpolitischen Veränderungen (10. und 14. Plenum) hat das P. gegenwärtig 16 Mitglieder (Mitte 1975): Honecker, Axen, Ebert, Grüneberg, Hager, Hoffmann, Krolikowski, Lamberz, Mittag, Mückenberger, Neumann, Norden, Sindermann, Stoph, Tisch, Verner. Nicht stimmberechtigt sind im P. 9 Kandidaten: Felfe, Herrmann, Jarowinsky, Kleiber, Lange, Mielke, Müller, Naumann, Schürer. Das Durchschnittsalter aller ZK-Mitglieder lag 1974 bei 56 Jahren. Vor dem 10. Plenum war eine einzige Frau, die LPG-Vorsitzende M. Müller, Kandidatin des ZK. Mit der einflußreicheren Abteilungsleiterin im ZK-Apparat Ingeborg Lange sind es nunmehr 2, die (allerdings als Kandidaten nicht stimmberechtigt) dem P. angehören. Dem P. gehören sowohl Mitglieder mit umfassender Zuständigkeit als auch Spezialisten für verschiedene Fachgebiete und (als Kandidaten) Funktionäre an, deren Zuständigkeit nur schwer festzustellen ist. Die einzelnen P.-Mitglieder sind in der Regel für bestimmte Sachgebiete, d. h. z. B. für einzelne geographische Regionen (Westeuropa, Afrika etc.), für den Kontakt zu ausländischen kommunistischen Parteien oder für besondere außenpolitische Aktivitäten zuständig. Von den Mitgliedern haben 3 eine Hochschulbildung (Dr. rer. oec. G. Mittag, der Verteidigungsminister, Diplom-Militärwissenschaftler H. Hoffmann und der Dipl. Ges. Wiss. Tisch). Alle Kandidaten (mit Ausnahme des Staatssicherheitsministers E. Mielke) haben eine Hoch- oder Fachschule besucht oder anderweitig einen Diplomabschluß erworben. Die einflußreichsten Parteifunktionäre und damit die obersten Machtträger sind jene, die sowohl stimmberechtigt im P. sitzen als auch als ZK-Sekretäre die tägliche Organisations- und Kaderarbeit der Partei leiten: Honecker, Axen, Hager, Lamberz, Verner, Norden, Krolikowski und Grüneberg. Zu dieser Gruppe wird man auch den Vorsitzenden des DDR-Ministerrates, Sindermann, rechnen müssen. Honecker nimmt zwar weder im Partei- und Staatsapparat die herausgehobene Stellung des früheren Ersten Sekretärs (W. Ulbricht) ein, noch besitzt er möglicherweise dessen Autorität und vor allem die in den letzten Jahren vor seiner Ablösung 1971 gewonnene Machtfülle, doch hat er durch behutsame Personalpolitik seine Position im P. konsequent ausgebaut. Das P. der SED tagt in der Regel einmal in der Woche (Dienstag). Alle grundsätzlichen politischen und wichtige personelle Entscheidungen werden auf diesen Sitzungen getroffen, nachdem sie von den Apparaten vorbe[S. 656]reitet wurden. Die Leitung der Sitzung liegt bei E. Honecker. Die Tagesordnung ist stets umfangreich. Die Sitzungen des P. werden vom Büro des P. (Leiter: Gisela Glende) vorbereitet, das vor allem mit technischen Aufgaben betraut ist. Das Wort ergreifen können nur der Erste Sekretär, die Mitglieder und Kandidaten des P., die ZK-Sekretäre, der Vorsitzende des Ministerrates, die Leiter der vom P. eingesetzten Arbeitsgruppen sowie gelegentlich geladene Experten. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Beim P. existieren mehrere Kommissionen, z. B.: Kommission für nationale Sicherheit, Ltr.: P. Verner; Kommission für Agitation, Ltr.: W. Lamberz, Sekr.: E. Heinrich. Das P. informiert die Mitglieder und Kandidaten des ZK über wichtige Probleme seiner Leitungstätigkeit, wobei es Umfang und Zeitpunkt dieser Information, soweit erkennbar, selbst bestimmt. Auf den Tagungen des ZK, die mindestens einmal alle sechs Monate stattfinden sollen, erstattet ein Mitglied oder Kandidat des P. einen Rechenschaftsbericht über die geleistete Arbeit, die Auslandskontakte, über die verabschiedeten Beschlüsse, über die Haltung des P. zu Fragen der Innen- und Außenpolitik, zur Strategie und Taktik der Partei, zu theoretischen Fragen, zu Problemen von Agitation und Propaganda usw. Dieser Bericht wird diskutiert und vom ZK bestätigt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 649–656 Poliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polithauptverwaltung der NVASiehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1979 1985 Das geltende 4. Statut der SED von 1963 erwähnt das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro, zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur…
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Gesellschaftliche Gerichte (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG (GGG) vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) geregelt. Als GG. bestehen in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Privatbetrieben, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen die Konfliktkommissionen (§~4 GGG), in den Wohngebieten der Städte und in Gemeinden, in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften der Fischer, Gärtner und Handwerker die Schiedskommissionen (§~5 GGG). Das Gesetz bezeichnet die GG. als „gewählte Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß der Erziehungsgedanke im Vordergrund der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit steht. Neben dem GGG bestehen als gesetzliche Grundlagen die vom Staatsrat erlassene „Konfliktkommissionsordnung“ (KKO) und „Schiedskommissionsordnung“ (SchKO) vom 4. 10. 1968 (GBl. I, S. 287 u. 299). Das am 1. 7. 1968 in Kraft getretene Strafgesetzbuch (GBl. I, S. 1) faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt in §~28 die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden und in §~29 die Erziehungsmaßnahmen, die von ihnen im Einzelfall festgelegt werden können. 2. Entstehung der GG. Konfliktkommissionen waren 1953 in den volkseigenen Betrieben mit der Aufgabe gebildet worden, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. Auf dem 4. Plenum des ZK der SED (15.–17. 1. 1959) forderte Ulbricht, den Konfliktkommissionen größere Verantwortung und Befugnisse zu übertragen. Entsprechend diesem Vorschlag wurden strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit (Strafrecht) nicht mehr durch die staatlichen Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen zur Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde 1961 durch das Gesetzbuch der Arbeit (§~144 e) legalisiert, und in §~10 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) fanden neben den Konfliktkommissionen auch die Schiedskommissionen ihre gesetzliche Verankerung. Bildung und Tätigkeit der Schiedskommissionen wurden am 21. 8. 1964 durch den Staatsrat festgelegt (GBl. I, S. 115). Am 31. 3. 1967 stellte der Staatsrat fest, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen war (GBl. I, S. 47). 1973 bestanden in der DDR 23.055 Konfliktkommissionen mit 199.439 Mitgliedern und 5.267 Schiedskommissionen mit 55.502 Mitgliedern. Der Anteil der Frauen wird mit 37,1 v. H. angegeben (Neue Justiz, 1973, H. 8, S. 222–223). 3. Bildung der GG. Nach den Bestimmungen der KKO werden in den in Ziff.~1 genannten Betrieben und Organen Konfliktkommissionen (KK) bei einer Belegschaftsstärke von über 50 Betriebsangehörigen gebildet, in kleineren Betrieben usw. ist ihre Bildung zulässig, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Auf Vorschlag der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) werden 8–15 Betriebsangehörige nach den Grundsätzen der Gewerkschaftswahlen (FDGB) auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. In Großbetrieben entstehen so viele KK, wie betriebliche Gewerkschaftsleitungen (BGL und AGL) bestehen. Der Tätigkeitsbereich einer KK soll in der Regel nicht mehr als 300 Betriebsangehörige umfassen. Die SchKO legt fest, daß für eine Schiedskommission (SchK) 8–15 Bürger zu wählen sind. Die Zahl kann ausnahmsweise auf 6 verringert oder auf 20 erhöht werden. Die Kandidaten werden in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front von den zuständigen örtlichen Volksvertretungen, in den Produktionsgenossenschaften auf Vorschlag ihrer Vorstände von den Mitgliederversammlungen auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Nach der Wahl werden die Mitglieder der KK und SchK in feierlicher Form verpflichtet, „gerecht und unvoreingenommen zu entscheiden, ihre ganze Kraft für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die sozialistische Erziehung der Bürger einzusetzen“ (§~4 KKO, §~4 SchKO). Die Mitglieder der KK und SchK wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Ebenso wie die Richter an den staatlichen Gerichten können die Mitglieder der GG. von den wählenden Gremien vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden, wenn sie gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen. 4. Zuständigkeit. Die GG. sind zuständig für die Behandlung von a) Arbeitsrechtssachen in erster Instanz (ausschließliche Zuständigkeit der KK); b) Vergehen, wenn die Tat im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das GG. zu erwarten ist. Voraussetzung ist weiter, daß die staatlichen Organe der Rechtspflege (Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft, Gericht) die Sache an das GG. durch eine schriftlich begründete Entscheidung übergeben haben, weil der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und der Täter seine Rechtsverletzung zu[S. 371]gibt. Bei Fahrlässigkeitsdelikten darf Übergabe an die GG. auch bei Vorliegen eines erheblichen Schadens erfolgen, wenn die Schuld des Täters infolge außergewöhnlicher Umstände gering ist; c) Verfehlungen, nämlich Eigentumsverfehlungen, Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch; d) Ordnungswidrigkeiten, wenn die Beratung durch das GG. eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung erwarten läßt; e) Verletzungen der Schulpflicht; f) arbeitsscheuem Verhalten (ausschließliche Zuständigkeit der SchK). Zur Antragstellung sind die Vorsitzenden der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden berechtigt; g) einfachen zivilrechtlichen und anderen Rechtsstreitigkeiten, wobei die Zuständigkeit der GG. bei Streitigkeiten wegen Geldforderungen „bis zur Höhe von etwa 500 Mark“ begrenzt ist (§~55 KKO, §~51 SchKO). Im Vergleich zu dem früheren Rechtszustand (1963–1968) fehlen in dem für die GG. geschaffenen Katalog der Zuständigkeiten die Verstöße gegen die „sozialistische Moral“ und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen in Wegfall gekommen ist, weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt, die Tätigkeit der GG. sich aber ausschließlich an Rechtsnormen orientieren soll. 5. Verfahren. Die GG. werden nicht von sich aus tätig, sondern es bedarf dazu eines Antrages des Geschädigten oder sonst zur Antragstellung Berechtigten (in den Fällen Ziff. 4 a, c, e, f, g) oder einer Übergabeentscheidung durch staatliche Organe (in den Fällen Ziff. 4 b, c, d). Die Beratungen der GG. sind öffentlich, und die Beratungen der KK finden in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt (§ 13 KKO), damit möglichst alle Angehörigen des Betriebskollektivs daran teilnehmen und aktiv mitwirken können. Alle Anwesenden haben das Recht, ihre Auffassung zum Sachverhalt, zum Verhalten der Beteiligten und zur Überwindung des Konflikts darzulegen. Antragsteller, Antragsgegner oder der beschuldigte Bürger sind mindestens fünf Tage vor der Beratung einzuladen. Sie sind verpflichtet, zum festgesetzten Termin zu erscheinen; ihr Erscheinen kann jedoch nicht mit staatlichen Zwangsmitteln herbeigeführt werden. Bei Nichterscheinen der Genannten ist ein zweiter Beratungstermin festzusetzen. Mit Hilfe der Gewerkschaftsleitung und des Arbeitskollektivs bzw. gesellschaftlicher Kräfte soll darauf hingewirkt werden, daß der Beschuldigte, der Antragsteller oder Antragsgegner an dieser zweiten Beratung teilnehmen. Gegen einen vor der SchK ein zweites Mal ausbleibenden Beschuldigten kann Ordnungsstrafe bis zu 30 Mark verhängt werden. Im übrigen ist die (Straf-)Sache an das übergebende Staatsorgan zurückzugeben, wenn der Beschuldigte unbegründet auch der zweiten Beratung fernbleibt. Eine förmliche Verfahrensordnung für die GG. besteht nicht. Gesetzlich festgelegt ist lediglich, daß die GG. in der Besetzung von mindestens vier Mitgliedern beraten und entscheiden müssen (§ 11 KKO, §~11 SchKO). §~10 GGG bestimmt, daß der betroffene Bürger selbst vor den GG. auftreten muß. Er ist zwar berechtigt, sich u. a. auch durch Rechtsanwälte beraten zu lassen, von einer Prozeßvertretung vor den GG. durch einen Anwalt ist jedoch nicht die Rede. Großer Wert wird darauf gelegt, daß das Arbeits- oder Nachbarschaftskollektiv möglichst vollzählig in die Auseinandersetzung einbezogen wird, um vor allem in Beratungen wegen Vergehen keine „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ entstehen zu lassen. Die abschließende Beratung über den durch das GG. zu fassenden Beschluß ist ebenfalls öffentlich (§~18 KKO, §~18 SchKO), und das Kollektiv wird auch in diese Beratung einbezogen. Der Beschluß wird dann aber ausschließlich von den Mitgliedern des GG. gefaßt, wobei das Gesetz die Fassung eines einstimmigen Beschlusses als erstrebenswert bezeichnet. 6. Erziehungsmaßnahmen. „Die GG. können im Ergebnis ihrer Beratungen vom Gesetz bestimmte Erziehungsmaßnahmen festlegen“ (§~11, Abs. 2 GGG). Als Erziehungsmaßnahmen sehen die KKO und die SchKO bei Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, Schulpflichtverletzungen und arbeitsscheuem Verhalten vor: Entschuldigung des Rechtsverletzers beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv (nicht bei Schulpflichtverletzungen); Bestätigung oder Auferlegung von Verpflichtungen, die der Durchsetzung des Erziehungsziels oder der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens durch Arbeit oder durch Geld dienen; Bestätigung oder Auferlegung anderer Verpflichtungen des Bürgers, welche die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten sichern helfen; Ausspruch einer Rüge; Verhängung einer Geldbuße von 5 bis 50 Mark. Bei Verletzungen der Arbeitsdisziplin (Zuständigkeit KK) entfällt die Geldbuße. Bei Eigentumsvergehen kann diese Geldbuße bis zum dreifachen Wert des verursachten Schadens, höchstens bis 150 Mark, erhöht werden. Bei Beleidigungen oder Verletzungen kann die öffentliche Rücknahme der Beleidigung angeordnet werden. Als Erziehungsmaßnahme gegenüber einem Bürger, dem arbeitsscheues Verhalten vorgeworfen wird, kann auch die Verpflichtung bestätigt oder ausgesprochen werden, daß der Betroffene unverzüglich einer geregelten Arbeit nachgeht. In allen Fällen kann von der Festlegung von Erziehungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn KK oder SchK zu dem Ergebnis kommen, daß der Erziehungszweck bereits mit Durchführung der Beratung erreicht ist. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten hat die KK eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung der Parteien zu bestätigen. Wird einer Einigung die Bestätigung versagt, hat die KK über den geltend gemachten Anspruch zu entscheiden. Nicht ganz so stark sind die Befugnisse der GG. bei der Beratung über einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Hier sollen die GG. auf eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung hinwirken und dann diese Einigung durch Beschluß bestätigen. Kommt es zu keiner Einigung, kann das GG. nur dann eine Sachentscheidung treffen, wenn ein entsprechen[S. 372]der Antrag vom Antragsteller und Antragsgegner vorliegt; andernfalls stellt das GG. die Beratung durch Beschluß ein, und der Antragsteller müßte sich zur weiteren Rechtsverfolgung an das Kreisgericht wenden. 7. Rechtsmittel. Gegen die Entscheidungen der GG. ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Beschlusses der Einspruch zulässig, über den die Kreisgerichte entscheiden. Der Staatsanwalt des Kreises, in dessen Bereich sich das GG. befindet, kann gegen jede Entscheidung des GG. innerhalb von drei Monaten nach Beschlußfassung Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einlegen, „wenn die Entscheidung oder einzelne Verpflichtungen nicht dem Gesetz entsprechen“ (§~58 KKO, §~54 SchKO). Das Kreisgericht entscheidet über den Einspruch durch Beschluß. Vor Beschlußfassung kann eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden. Das Kreisgericht kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen, die Entscheidung des GG. aufheben und die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die KK oder SchK zur erneuten Beratung und Entscheidung zurückgeben oder endgültig in der Sache selbst zu entscheiden! Nur in Arbeitsrechtssachen kann die Entscheidung des Kreisgerichts durch Berufung an das Bezirksgericht angefochten werden. In allen anderen Verfahren ist die Entscheidung des Kreisgerichts mit einem anderen Rechtsmittel nicht angreifbar, nur Kassation ist immer möglich. 8. Leitung der GG. Die im Prinzip des demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die GG. und ihre Mitglieder. Das Oberste Gericht gewährleistet entsprechend seiner Verantwortung für die Leitung der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte (Gerichtsverfassung) auch die einheitliche Rechtsanwendung durch die GG. Es stützt sich dabei auf die anleitende Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte und analysiert diese Tätigkeit in Plenartagungen. Für die Anleitung und Qualifizierung der SchK ist der Minister der Justiz, für die Anleitung und Qualifizierung der KK der Bundesvorstand des FDGB zuständig und verantwortlich (§ 15 GGG). Beide Organe haben das Recht, beim OG Anträge auf den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen für die Tätigkeit der GG zu stellen. Für die Anleitung und Schulung der Mitglieder der KK sind die BGL verantwortlich; ihnen ist aktive Unterstützung von den Betriebsleitern und den leitenden Mitarbeitern des Betriebes zu gewähren. Die BGL haben Berichte der KK über deren Tätigkeit entgegenzunehmen und zu analysieren (§~64 KKO) und stehen in dieser Tätigkeit unter der Kontrolle der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB. Für die SchK erfolgen Anleitung und Kontrolle durch die Kreisgerichte, die mit anderen Rechtspflegeorganen, den örtlichen Volksvertretungen, den Ausschüssen der Nationalen Front und den Kreisvorständen des FDGB zusammenarbeiten sollen. Zur Unterstützung der Kreisgerichte ist beim Direktor des Kreisgerichts ein Beirat für Schiedskommissionen tätig, dessen Stellung und Aufgaben im einzelnen durch die „Beiratsordnung“ vom 7. 5. 1973 (GBl. I, S. 288) geregelt sind. Sie legt fest, „wie die Beiräte für Schiedskommissionen unter Beachtung des demokratischen Zentralismus fest in den Leitungsprozeß der Gerichte einzuordnen sind“ („Presseinformationen“ vom 19. 7. 1973). Der Beirat soll die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der Schiedskommissionen gewährleisten und mithelfen, den gesellschaftlichen Nutzeffekt ihrer gesamten Arbeit zu erhöhen. Der Direktor des Kreisgerichts hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Beiratssitzungen die erforderlichen Entscheidungen zur weiteren Qualifizierung der Leitung und Tätigkeit der SchK zu treffen. 9. Praktische Bedeutung. Obwohl zusammenfassende statistische Übersichten über die Tätigkeit der GG. und ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, kann doch aus dem verstreut zur Verfügung stehenden Zahlenmaterial festgestellt werden, daß den GG. eine erhebliche praktische Bedeutung zukommt. 1971 wurden von den KK 45.000 Beratungen durchgeführt, davon 60 v. H. Arbeitsrechtssachen. Etwa 40 v. H. aller Strafsachen werden den GG. zur Bearbeitung und Entscheidung übergeben („Tribüne“ vom 16. 3. 1972 und 16. 3. 1973). Die SchK beraten jährlich über etwa 8.000 Strafsachen, 13.000 Verfehlungen, 7.000 einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten, 400 Ordnungswidrigkeiten, 550 Schuldpflichtverletzungen und 300 Fälle arbeitsscheuen Verhaltens (Winkler in „Presseinformationen“ vom 23. 3. 1973). Einsprüche bei den Kreisgerichten gegen Entscheidungen der SchK werden als „selten“ bezeichnet, nur etwa 1~v. H. müsse geändert oder aufgehoben werden (a.a.O.). Schwerpunkt in der Tätigkeit der KK sind die Arbeitsrechtssachen und die Beratungen wegen Vergehen und Verfehlungen, während bei den SchK Haus-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten (einschließlich Beleidigungen) im Vordergrund ihrer Tätigkeit stehen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 370–372 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche TätigkeitSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG (GGG) vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) geregelt. Als GG. bestehen in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Privatbetrieben, in Einrichtungen…
DDR A-Z 1975
Rentabilität (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen Teilen einhält und den vorgesehenen Plangewinn erreicht; 3. unabhängig von der Erfüllung aller Planteile des Betriebsplanes einen Gewinn erwirtschaftet. Dementsprechend wurde bis zu Beginn der sogenannten Liberman-Diskussion in der UdSSR und der ab 1963 in der DDR einsetzenden Wirtschaftsreform die R.-Rate im Gegensatz zu der in den westlichen Wirtschaften üblichen, kapitalbezogenen Definition als das Verhältnis von Gewinn zu den Selbstkosten bezeichnet. Die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ wird als Kennziffer für den „Nutzeffekt der aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit“ angesehen. Seit Beginn der Reformdiskussionen und -maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet in der UdSSR und DDR 1962/63 hat im Zuge der Aufwertung des Gewinns zu einer der wichtigsten Kennziffern des Betriebsplanes und der betrieblichen Leistungen die „fondsbezogene R.-Rate“ (Fonds-R.) (Produktionsfonds = Brutto-Anlagevermögen + Umlaufvermögen) die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ von ihrem ersten Platz als Maßstab der Effizienz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe verdrängt (Produktionsfondsabgabe). Diese Entwicklung hängt mit den laufenden Bemühungen der sozialistischen Länder zur Entwicklung von Berechnungsverfahren und Lenkungsinstrumenten zusammen, durch die eine bessere ökonomische Verwertung der den Betrieben zur Verfügung gestellten Mittel („Fonds“ als Korrelat zum betriebsnotwendigen Kapital; Rechnungswesen) garantiert werden soll. Außer der betrieblichen „Fonds-R.“ werden auch die R.-Raten für einzelne Wirtschaftszweige (Zweig-R.) ermittelt, um Vergleiche in einzelnen Branchen während verschiedener Wirtschaftsperioden anstellen zu können. In Veröffentlichungen der DDR (vgl. z. B. W. Nachtigall „Betriebswirtschaftliche Formeln und Darstellungen“, Berlin [Ost], 1972), ist R. als das Verhältnis des bei der wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb einer Abrechnungsperiode erzielten Ertrages gegenüber der eingesetzten oder aufgewendeten vergegenständlichten und lebendigen Arbeit definiert; d. h. („Sozialistische Betriebswirtschaft“, 2. Auflage, Berlin [Ost], 1974), R. ist das Verhältnis zwischen dem erwirtschafteten Ge[S. 723]winn und dem einmaligen bzw. laufenden Aufwand. Das bedeutet, daß je nach der geforderten Aussage die R. nebeneinander sowohl als fonds-, (d. h. quasi-kapital-) als auch als selbstkostenbezogene R.-Rate gemessen werden kann. Im Rahmen des Systems der Wirtschaftlichen Rechnungsführung gelten R. und Gewinn als wesentliche Zielfunktionen sozialistischer Betriebsführung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 722–723 Religionsunterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen…
DDR A-Z 1975
Übersiedler (1975)
Siehe auch: Übersiedler: 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 505 361 Personen in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Ost-Berlin erfassen jedoch nur solche Übersiedler, die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet haben. Trotzdem lassen diese Statistiken erkennen, daß die Zahl der Ü. seit 1962 stark zurückgegangen ist. Mit 36.676 Abwanderungen aus dem Bundesgebiet ist 1957 die größte Zahl von U. gezählt worden. 1961 waren es nur 14.564. In der folgenden Statistik der Jahre 1964–1972 sind die Fortzüge aus dem gesamten Bundesgebiet einschließlich West-Berlins in die DDR einschließlich Ost-Berlins enthalten: In dieser Aufstellung fehlen die U., die ohne Abmeldung ihren Wohnsitz in die DDR verlegt haben. Deren Anteil ist relativ hoch, da nach den inzwischen auch von den DDR-Behörden gemachten Erfahrungen die meisten Ü. Anlaß haben, ihre Übersiedlung in die DDR geheimzuhalten, sei es, weil sie erhebliche Schulden zurückließen oder weil sie sich der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland entziehen wollen. Ü., die derartige Motive für das Verlassen ihres westdeutschen Wohnsitzes haben, müssen allerdings seit einigen Jahren damit rechnen, von den Behörden der DDR unverzüglich in die Bundesrepublik zurückgeschickt zu werden. Die Zahl derartiger mißglückter Versuche, in die DDR zu gelangen, ist daher recht groß. So sind z. B. nach den Feststellungen des Bundesgrenzschutz-Kommandos Nord allein im Jahre 1967 1430 Ü. als unerwünschte Personen von den DDR-Behörden nach Niedersachsen abgeschoben worden. Seitens der DDR werden seit 1966 überhaupt keine Angaben über Ü. mehr gemacht. Bis dahin hatten Meldungen mit hohen Zahlen von Ü. aus Westdeutschland und in die DDR zurückgekehrten Flüchtlingen sowie eingehende Schilderungen von Einzelfällen den Anschein einer großen politisch bedingten Fluchtbewegung aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR erwecken sollen - als propagandistisches Gegengewicht zu der das Ansehen der DDR mindernden Massenflucht aus der DDR (Flüchtlinge). Die schlechten Erfahrungen mit Ü. aus Westdeutschland — nach DDR-Veröffentlichungen soll die Kriminalität von U. um ein Vierfaches über dem DDR-Durchschnitt gelegen haben — haben die DDR offenbar zur Einstellung dieser Propaganda und zu einer schärferen Auslese bei der Aufnahme der Ü. in die DDR veranlaßt. Die Ü. werden nach ihrer Ankunft zunächst in eines der „Aufnahmeheime für Ü. und Rückkehrer“ in Berlin-Blankenfelde, Barby, Eisenach, Pritzier ü/Hagenow (Mecklbg.) oder Saasa Kr. Eisenberg/Thür. eingewiesen (für desertierte Bundeswehr-Angehörige gibt es besondere Aufnahmestellen), wo sie eingehend durch den Staatssicherheitsdienst geprüft und über die Verhältnisse in ihrer Heimat ausgefragt werden. Wenn die Ü. nach Abschluß dieser einige Wochen dauernden Überprüfung einen Personalausweis der DDR erhalten, sind sie damit Bürger der DDR geworden und können dann wie alle übrigen Bewohner der DDR nicht mehr ohne Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren. Soweit sie nicht bei Verwandten Wohnsitz nehmen können, werden sie in einem der Bezirksaufnahmeheime untergebracht. Dort wird ihnen der Aufenthaltsort und Arbeit zugewiesen. Dies gilt auch für zurückkehrende Flüchtlinge, die die DDR vor dem 1. 1. 1972 verlassen haben. Ihnen ist durch Gesetz zur Regelung der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) die Staatsbürgerschaft der DDR entzogen und zugleich Straffreiheit wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR zugesi[S. 868]chert worden. Flüchtlinge, die seit dem 1. 1. 1972 aus der DDR geflüchtet sind, müssen dagegen bei ihrer Rückkehr grundsätzlich mit Bestrafung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts (Republikflucht) rechnen. Sofortige Festnahme haben vor allem auch geflüchtete Partei- und Staatsfunktionäre und Angehörige der bewaffneten Organe zu erwarten, selbst wenn sie vor dem 1. 1. 1972 die DDR verlassen haben. Ihnen droht ein Strafverfahren wegen Spionage, landesverräterischen Treubruchs bzw. Fahnenflucht. Diese Rückkehrer werden im allgemeinen bei ihrer Entlassung aus der Strafhaft wieder in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Ü. können bei Bedürftigkeit vom Rat der Gemeinde ein Überbrückungsgeld bis zu 50 Mark und je 40 bzw. 25 Mark für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen sowie ein Darlehen von 1000 Mark, bei Zuzug mit Angehörigen bis zu 4.000 Mark erhalten. Rückkehrer müssen alle diese Leistungen grundsätzlich zurückerstatten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 867–868 Überplanbestände A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Übersiedlung in die Bundesrepublik DeutschlandSiehe auch: Übersiedler: 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 505 361 Personen in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR…
DDR A-Z 1975
Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik (1975)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionssoziologie: 1969 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Von den 17 Mill. DDR-Bürgern gehörten nach kirchlichen Schätzungen 1973 etwa 9.869.000 einer christlichen Kirche an. 8,48 Mill. zählen zu einer der 8 evangelischen Landeskirchen, 1,3 Mill. zur römisch-katholischen Kirche, 89.000 zu einer der 7 Freikirchen. Alle arbeiten in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR“ zusammen (die römisch-katholische Kirche mit Beobachter-Status). Nennenswerte religiöse Gruppen sind außerdem die Siebenten-Tages-Adventisten, die 330 kleine Gemeinden registrieren, und die Jüdischen Gemeinden mit 800 Mitgliedern. Die Mitgliederzahl der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche geht seit den 50er Jahren ständig zurück. Hauptursache dafür sind weniger Kirchenaustritte als die Tatsache, daß die Mehrzahl der Eltern, auch wenn sie selbst noch der Kirche angehören, ihre Kinder nicht mehr taufen bzw. an kirchlichem Unterricht und Konfirmation teilnehmen läßt. Eine amtliche Religionsstatistik wird in der DDR seit dem 31. 12. 1964 nicht mehr geführt. I. Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR Die 8~evangelischen Landeskirchen sind seit 1969 im „Bund der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik“ zusammengeschlossen. Mit Sonderstatus angeschlossen ist dem Kirchenbund die traditionsreiche Freikirche Evangelische [S. 714]Brüderunität (Distrikt Herrnhut) mit 3.200 Mitgliedern, 10 Gemeinden und 20 Pfarrern. Leitender Geistlicher ist Unitätsdirektor Helmut Hickel. Organe des Kirchenbundes sind die aus den Mitgliedskirchen beschickte Synode und die zu einem Drittel von der Synode gewählte, zu zwei Dritteln von den Landeskirchenleitungen beschickte 24köpfige Konferenz der Kirchenleitungen. Vorsitzender ist seit der Gründung Bischof D. Albrecht Schönherr (Ost-Berlin). Mitglieder des Kirchenbundes sind: die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg (ohne die West-Berliner Region, siehe unten) mit ca. 1,5 Mill. Mitgliedern und 860 Pfarrern, Bischof: D. Albrecht Schönherr; die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen mit ca. 1,6 Mill. Mitgliedern und 930 Pfarrern, Bischof: Dr. Werner Krusche; die Evangelische Landeskirche Greifswald mit ca. 400.000 Mitgliedern und 190 Pfarrern, Bischof: Horst Gienke; die Evangelische Landeskirche Anhalt mit ca. 270.000 Mitgliedern und 100 Pfarrern, Kirchenpräsident: Eberhard Natho; die Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes mit ca. 150.000 Mitgliedern und 80 Pfarrern, Bischof: D. Hans-Joachim Fränkel; die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen mit ca. 2,65 Mill. Mitgliedern und 1100 Pfarrern, Landesbischof: Dr. Johannes Hempel; die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen mit ca. 1,1 Mill. Mitgliedern und 620 Pfarrern, Landesbischof: D. Ingo Braecklein; die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburg mit ca. 800.000 Mitgliedern und 340 Pfarrern, Landesbischof: Dr. Heinrich Rathke. Die 5 erstgenannten Landeskirchen gehören gleichzeitig der Evangelischen Kirche der Union (EKU) an, deren Bereich DDR sie bilden, die 3 letztgenannten sind gleichzeitig in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELK) in der DDR zusammengeschlossen. Der Kirchenbund versteht sich laut Ordnung als ein Zusammenschluß von bekenntnisbestimmten und rechtlich selbständigen Gliedkirchen, die anstreben, stärker zusammenzuwachsen. Theologische Gespräche mit diesem Ziel sind im Gange. Starke Kräfte streben die Bildung einer Evangelischen Kirche in der DDR an, in die die konfessionell bestimmten Sonderzusammenschlüsse EKU und VELK integriert werden sollen. Die gegenwärtigen Zuständigkeiten des Kirchenbundes sind begrenzt. Er vertritt seine Mitgliedskirchen im ökumenischen Rat der Kirchen und in der Konferenz Europäischer Kirchen und nimmt die sich daraus ergebenden ökumenischen Aufgaben und Kontakte wahr. Der Kirchenbund vertritt seine Mitgliedskirchen gegenüber Staat und Gesellschaft. Er will sie zu „Zeugnis und Dienst in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ zusammenführen. Auf zahlreichen Sachgebieten ist der Kirchenbund durch Kommissions- und Ausschußarbeit bemüht, die kirchliche Arbeit zu koordinieren und auf gemeinsame Grundlagen zu stellen. Genannt seien das Ausbildungswesen, das Pfarrerdienstrecht, liturgische Angelegenheiten, Konfirmation und Christenlehre und vieles andere. Die Mitgliedskirchen des Kirchenbundes gehörten bis 1969 zusammen mit den Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie lösten ihre Mitgliedschaft zugunsten des eigenen neuen Zusammenschlusses (siehe weiter unten), legten jedoch gleichzeitig in Artikel 4 (4) der Bundesordnung fest: „Der Bund bekennt sich zu der besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland. In der Mitverantwortung für diese Gemeinschaft nimmt der Bund Aufgaben, die alle evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam betreffen, in partnerschaftlicher Freiheit durch seine Organe wahr.“ Einen anderen Weg zur Verselbständigung wählte der lutherische Zusammenschluß. Ende 1968 bildete sich die VELK in der DDR durch Abtrennung von der bis dahin Ost und West umfassenden Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), indem auf der Basis der bestehenden Verfassung der VELKD eigene DDR-Leitungsorgane gebildet wurden. Demgegenüber zögerte die Evangelische Kirche der Union (EKU), zu der im Westen neben Berlin (West) die rheinische und die westfälische Landeskirche gehören, ihre Aufgliederung bis 1972 hinaus. Sie besteht auf der Basis der Ordnung der EKU als eine Kirche weiter, die jedoch in Leitung und Verwaltung in zwei vollkommen selbständig handlungsfähige Bereiche aufgegliedert wurde. Dabei wurde festgelegt, daß die EKU-Räte (Leitungen) für die Bereiche DDR einerseits und Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) andererseits regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen zusammentreten, was auch geschieht. Ebenfalls in Leitung, Verwaltung und Rechtsetzung in zwei Regionen geteilt, ohne daß das Prinzip der Einheit der Landeskirche aufgegeben wurde, ist auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg. Ihre Ostregion gehört zum DDR-Kirchenbund, ihre Westregion (West-Berlin) zur EKD. Die Grundordnung (Verfassung) gilt in beiden Regionen weiter, darf jedoch unterschiedlich abgeändert werden, soweit davon die beiden Präambeln der Grundordnung nicht berührt werden. Der 1966 von beiden Regionalsynoden zum Bischof der gesamten Landeskirche gewählte D. Kurt Scharf übt sein Amt seit 1973 auch de jure nur in Berlin (West) aus. Mit dem Bischof im Ostteil, Schönherr, hält er laut kirchlicher Festlegung „brüderliche Verbindung“. [S. 715]<II. Die römisch-katholische Kirche> Der katholischen Kirche gehören 1,283~Mill. der 17~Mill. Bewohner der DDR an. In den 7~Jurisdiktionsbezirken sind Bischöfe tätig, von denen 4 den Titel Apostolische Administratoren tragen. Insgesamt gibt es 9~katholische Bischöfe, die in der seit 1954 existierenden „Berliner Ordinarienkonferenz“ zusammengeschlossen sind. Den Vorsitz in diesem Gremium, dem bislang nicht der Rang einer selbständigen nationalen Bischofskonferenz zukommt, hat seit 1961 der in Berlin (Ost) residierende Bischof von Berlin, Erzbischof Alfred Kardinal Bengsch, inne. Das einzige Bistum, das geschlossen innerhalb des Territoriums der DDR liegt, ist das Bistum Meißen mit ca. 308.000 Katholiken (Bischof Gerhard Schaffran). Das Bistum Berlin (ca. 480.000 Katholiken) erstreckt sich zwischen Rügen und Jüterbog, Frankfurt/Oder und Brandenburg. Der West-Berliner Teil (ca. 260.000 Katholiken) wird selbständig verwaltet. Die kirchenrechtliche Einheit des Bistums ist in der Person des Bischofs garantiert, dem von den DDR-Behörden zugestanden wird, den West-Berliner Teil seiner Diözese an 30 Tagen im Vierteljahr zu besuchen. Die Jurisdiktionsbezirke Schwerin, Magdeburg, Erfurt und Meiningen gehören kirchenrechtlich nach wie vor zu Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar Schwerin (105.000 Katholiken) zu Osnabrück, Magdeburg (316.000 Katholiken) zur Erzdiözese Paderborn, Erfurt (256.000 Katholiken) und der diesem Jurisdiktionsbezirk enger angegliederte kleine Verwaltungsbezirk Meiningen (ca. 24.000 Katholiken) zu den Diözesen Fulda bzw. Würzburg. 6 zum Bistum Hildesheim gehörende, aber auf DDR-Gebiet liegende Gemeinden wurden schon vor Jahren Schwerin, Erfurt und Magdeburg zugeordnet. Die Leiter der Bischöflichen Ämter Magdeburg, Erfurt und Schwerin, die Titularbischöfe Johannes Braun, Hugo Aufderbeck und Heinrich Thessing, wurden im Juli 1973 von Papst Paul VI. zu Apostolischen Administratoren ernannt und damit unabhängig von den bis dahin für sie zuständigen Ordinarien der westdeutschen Diözesen. Das ehemalige Erzbischöfliche Amt Görlitz (ca. 75.000 Katholiken), ein Restteil der durch die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze an Polen gefallenen Erzdiözese Breslau, war bereits 1972 Apostolische Administratur unter Leitung von Bischof Bernhard Huhn geworden. Die Bischöfe von Berlin und Meißen haben je einen Weihbischof zur Seite; in Meiningen ist der Bischofsvikar Dieter Homer tätig. Auf 1038 Seelsorgestellen sind 1 342 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In 282 Klöstern und klösterlichen Niederlassungen (Stand März 1975) leben 2.577 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der katholischen Kirche unterhaltenen 34 Krankenhäusern, 107 Altersheimen, 44 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. In 18 weiteren Ordensniederlassungen leben noch 129 männliche Ordensangehörige. Die Politik der SED gegenüber der katholischen Kirche hat sich in Ausdruck und Intensität stets von derjenigen unterschieden, die sie gegenüber der evangelischen Kirche anwandte. Die Katholiken in der DDR bilden eine Minderheit; sie sind eng mit der Weltkirche, besonders mit dem Heiligen Stuhl, verbunden; sie haben sich von Anfang an unter Verzicht auf gesellschaftliche Aktivität auf Kultus und Caritas beschränkt. An der Begegnung vom 9. 2. 1961 zwischen Ulbricht und Kirchenvertretern hat nur ein später nicht mehr im Amt befindlicher katholischer Geistlicher teilgenommen. Diese politische Abstinenz ist — von wenigen Ausnahmen in jüngster Zeit abgesehen — bis heute durchgehalten worden. Seit Anfang der 60er Jahre durften die mitteldeutschen Bischöfe nicht mehr an kirchlichen Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen. während es den westdeutschen Bischöfen versagt war, die zu ihren Diözesen gehörenden in der DDR liegenden Jurisdiktionsbezirke zu besuchen. Eine gewisse Auflockerung des strikten Ausreiseverbots ergab sich nach dem Besuch des Chruschtschow-Schwiegersohns Adshubej im Vatikan. Zum Beginn des II. Vatikanischen Konzils im Oktober 1963 erhielten 7~Bischöfe eine Ausreise-Genehmigung. Zu einer heftigen Kontroverse mit dem SED-Regime kam es, nachdem die Bischöfe der DDR zusammen mit den westdeutschen Bischöfen im Dezember 1965 eine Antwort auf die Versöhnungsbotschaft des polnischen Episkopats unterzeichnet hatten. Mit ihrem Schritt hätten sie „gegen die Friedenspolitik unserer Regierung verstoßen“, schrieb „Neues Deutschland“. Wenige Tage später warf das SED-Zentralorgan den Bischöfen vor, bei der Konzilsdiskussion über die Ächtung des totalen Krieges geschwiegen zu haben. Erstmals deutete Ulbricht während einer Kundgebung im Ost-Berliner Friedrichstadtpalast am 15. 2. 1968 auf dem Höhepunkt der Verfassungsdiskussion seine Bereitschaft zu Vereinbarungen mit dem Vatikan an. Es folgte jedoch keine erkennbare entsprechende kirchenpolitische Aktivität. Schon in der zweiten Hälfte der 60er Jahre hatte sich zwischen Partei und Staat einerseits und katholischer Kirche andererseits eine leichte Entspannung abgezeichnet. Zwar verurteilten die Bischöfe im November 1965 in einem Hirtenwort die weitgehende Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs und im September 1967 in einem weiteren Hirtenbrief den Zwang zur Jugendweihe, aber es folgte auf beide Äußerungen keinerlei öffentliche staatliche Reaktion. Zugleich wuchs das Selbstvertrauen auch der katholischen Laien, wie besonders deutlich auf dem ersten Erfurter Laienkongreß im Juni 1970 zu erkennen war. Zum ersten Mal hörte man auf einem von der Kirche offiziell genehmigten Kongreß positive Be[S. 716]wertungen des zweiten deutschen Staates und vereinzelt auch Bekenntnisse zu ihm. Anläßlich des 20. Jahrestages der Gründung der DDR erklärte Kardinal Bengsch vor Teilnehmern an der traditionellen Wallfahrt nach Bernau, die katholische Kirche erkenne an, was in diesem Staat „zum wirklichen Wohl des Menschen“ getan werde. Sie habe in den vergangenen Jahren seelsorgerlich arbeiten können und „mehr Chancen (gehabt), als sie oft ausgenutzt hat“. Bengsch und andere Bischöfe und Prälaten zeigten sich nun erstmals bei offiziellen Empfängen zum DDR-Jubiläum. Bei der Weihe der neuerbauten Rostocker Christus-Kirche im Juni 1971 äußerte sich der Kardinal ähnlich positiv über die politischen Behörden. Sie hätten „in dieser Sache bei aller Verschiedenheit der Auffassung einen Weg des friedlichen Auskommens gefunden“. Schon am 25. 9. 1969 hatte SED-Politbüro-Mitglied Hermann Matern eine Rede in Berlin (Ost) vor führenden Funktionären der Ost-CDU gehalten, in der er u. a. das Interesse der SED hinsichtlich einer Annäherung an den Vatikan signalisierte. Die von Papst Paul VI. weiterentwickelte katholische Soziallehre, der aktuelle Standpunkt des Vatikans im Vietnam-Konflikt und die vermeintliche langsame Überwindung des traditionellen kirchlichen Antikommunismus wurde bei dieser Gelegenheit ebenfalls positiv bewertet. Mit der Diskussion der Ost-Verträge, und erst recht nach ihrer Unterzeichnung, verstärkte sich der politische Druck auf die Bischöfe, die Lösung der Jurisdiktionsbezirke von den westdeutschen Diözesen zu betreiben und die Kirche damit an den sozialistischen Staat heranzuführen. Die von einer kleinen, politisch der Ost-CDU nahestehenden Personengruppe um die Herausgeber der Zeitschrift „Begegnung“ betriebene Kampagne erreichte im August 1972 mit der Veröffentlichung eines „Offenen Wortes“ ihren Höhepunkt. Das Papier, in dem u. a. vom Vatikan verlangt wurde, daß „die Kirchengrenzen den staatlichen Grenzen angeglichen werden“, ist von mehreren tausend Katholiken unterzeichnet worden. Die Kirchenführung distanzierte sich jedoch nachdrücklich von der Publikation und ihren Verfassern. Am 24. 8. 1972 drängte Ministerpräsident Stoph Kardinal Bengsch, in Rom darauf hinzuwirken, daß es zur Errichtung selbständiger Bistümer in der DDR kommt. Ende September 1972 verfügte dann Rom in einem Dekret die jurisdiktionelle Ausgliederung des Bistums Berlin aus dem Metropolitanverband Breslaus, nachdem Schlesien schon vorher auch kirchenrechtlich als Teil Polens anerkannt worden war. Die Berliner Diözese wurde dem Heiligen Stuhl unmittelbar unterstellt. Bereits mit Dekret vom 28. 6. 1972 war die Apostolische Administratur Görlitz errichtet worden. Am 24. 1. 1973 fand dann schließlich in Rom eine Begegnung zwischen SED-Politbüro-Mitglied W. Lamberz und dem „Außenminister“ des Vatikans, Erzbischof Casaroli, statt. Vorausgegangen waren Ende 1972 Gerüchte über Kontakte zwischen Vatikan-Vertretern und DDR-Abgesandten in Belgrad. Dort soll auch die Frage nach Entsendung eines Nuntius für die DDR erörtert worden sein. Anfang März 1973 warnten die westdeutschen Bischöfe den Vatikan vor einer Neuordnung der kirchlichen Verwaltung in der DDR, die das Reichskonkordat tangieren würde. Während Bengsch sich in Rom aufhielt, empfingen die Vorsitzenden der Räte der Bezirke die jeweils in ihrem Bereich tätigen Bischöfe, um ihnen den Standpunkt der SED-Regierung in der Frage der Bistumsgrenzen zu erläutern und sie zu drängen, sich diesen Standpunkt zu eigen zu machen. Am 27. 7. 1973 ernannte Papst Paul VI. die Bischöflichen Kommissare in Erfurt, Schwerin und Magdeburg zu Apostolischen Administratoren und den damaligen Bischöflichen Kommissar in Meiningen zum Weihbischof des Erfurter Apostolischen Administrators. Im Mai 1974 wurde Kardinal Bengsch erneut vom Papst empfangen. Eines der besprochenen Themen mag die weitere Verselbständigung der „Berliner Ordinarienkonferenz“ gewesen sein, die vor allem auf weitere Lösung von der „deutschen Bischofskonferenz“ der Bundesrepublik Deutschland unter Vorsitz von Kardinal Döpfner abzielte. Seit März 1973 tagt zweimal jährlich in der Dresdener Hofkirche die Synode der Jurisdiktionsbezirke in der DDR unter dem Aspekt der vom II. Vatikanischen Konzil geforderten Reformen. An dieser Veranstaltung, die noch bis Ende 1975 dauerte, nahmen ca. 150 Priester und Laien, darunter die Bischöfe, teil. Die Katholische Kirche unterhält an Instituten und Einrichtungen neben den oben erwähnten Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen Priesterseminare in Erfurt („Albertus-Magnus-Akademie“ für „Philosophisch-theologisches Studium“) und Neuzelle („Bernadinum“ bei Frankfurt/Oder), das Pastoralseminar Huysburg bei Halberstadt, sowie als Vorbildungsanstalten, das bischöfliche Vorseminar in Schöneiche bei Berlin, das Norbertuswerk Magdeburg und den Sprachenkurs Halle, ferner Fürsorgerinnen-, Katecheten- und Kindergärtnerinnenseminare sowie ein Seminar für die Ausbildung von Kirchenmusikern. (An der Erfurter Akademie studierten 1973 ca. 160 Studenten.) Herausragende Ereignisse im Leben der Kirche der DDR waren in jüngster Zeit die Fertigstellung und Wiederindienstnahme der im Krieg zerstörten St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin (Ost) im November 1963 sowie das 200jährige Jubiläum der Kathedrale im November 1973, an dem zahlreiche Bischöfe aus dem Ausland teilnahmen. Im Dezember 1972 wurde [S. 717]außerdem das der Kathedrale benachbarte Bernhard-Lichtenberg-Haus, in dem der Bischof residiert und die kirchliche Verwaltung ihren Sitz hat, seiner Bestimmung übergeben. III. Freikirchen und andere Gemeinschaften Die beiden größten sogenannten Freikirchen sind die Evangelisch-Methodistische Kirche in der DDR (37.000 Mitglieder, 143 Pastoren, Bischof: Armin Härtel, Dresden) und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten) in der DDR (30.000 Mitglieder, 125 Pastoren, Präsident: Herbert Moret, Ost-Berlin). Der Größe nach folgen die altlutherische Kirche (11000 Mitglieder), der Bund evangelisch-reformierter Gemeinden (8.100 Mitglieder), der Bund Freier Evangelischer Gemeinden (1350 Mitglieder), der Verband der Altkatholischen Kirche in der DDR (1200 Mitglieder), die Mennoniten und die Quäker. Über die Zahl der Adventisten ist Genaueres nicht bekannt. Alle diese Kirchen und R. sind staatlich anerkannt. Sie haben sämtlich ihre früher zum Teil gesamtdeutsche Organisation aufgegeben. Anders ist das bei der Russisch-Orthodoxen Kirche. Sie zählt relativ wenige Mitglieder in der DDR, spielt öffentlich jedoch eine größere Rolle. 1960 errichtete das Moskauer Patriarchat der ROK in Berlin (Ost) ein Exarchat für „Berlin und Mitteleuropa“. Der jeweilige Exarch ist Erzbischof der entsprechenden Diözese, die auch Berlin (West) und die Bundesrepublik Deutschland umfaßt. Seit 1973 amtiert Erzbischof Philaret als Exarch. Staatlich nicht anerkannte Sekten spielen in der DDR kaum eine Rolle, mit gewisser Ausnahme der Zeugen Jehovas, die bemüht sind, ihre Missionstätigkeit auch hier in beschränktem Umfang fortzuführen. Aus ihren Reihen kommen immer wieder Wehrdienstverweigerer. IV. Staat und Kirchen Die staatliche K. der DDR ist vornehmlich an der evangelischen Kirche ausgerichtet. Zum Protestantismus zählten sich noch 1950 laut Volkszählung 14,8 Mill. DDR-Bürger. Das gesamte DDR-Gebiet war ursprünglich fast durchweg evangelisch. Die SED hat es stets vermieden, eine auf Abschaffung oder vollständige Privatisierung der Kirchen gerichtete Politik zu betreiben. Stattdessen bemühte sie sich, ohne die Kirchen grundsätzlich in Frage zu stellen, deren öffentlichen Einfluß zurückzudrängen bzw. auf den Status quo zu beschränken, das gesellschaftliche Leben vollständig zu säkularisieren sowie christliche Sitte durch Lebensäußerungen der sozialistischen Gesellschaft zu ersetzen. Das führte, zumal in den 50er Jahren, zu zahlreichen Konflikten, die den Beteiligten zuweilen als „Kirchenkampf“ erschienen, ohne daß jedoch wirksame Versuche unternommen wurden, die Kirchen von innen her, entsprechend dem nationalsozialistischen Versuch mit den „Deutschen Christen“, aufzurollen und gleichzuschalten. Wenn man von der katholischen Kirche Polens absieht, genießen im Ostblock die großen Kirchen in der DDR die vergleichsweise größte Freiheit und innere Autonomie. Die Kirchen sind die einzigen großen Organisationen in der DDR, die Personal- und Organisationsentscheidungen unabhängig von staatlichen oder gesellschaftlichen Organen treffen können, de jure wie de facto. Nach langen Kämpfen setzte die DDR-Führung jedoch eine Einschränkung dieses Prinzips für die kirchlichen Außenbeziehungen durch: Der 1967 von Bischof Mitzenheim gesprochene Satz: „Die Grenzen der DDR bilden auch die Grenzen der kirchlichen Organisationsmöglichkeiten“ wurde Bestandteil des offiziellen Kommentars der DDR-Verfassung. Die DDR läßt die Mitgliedschaft der Kirchen in ökumenischen Organisationen, insbesondere im Weltkirchenrat, der Konferenz Europäischer Kirchen, dem Lutherischen und dem Reformierten Weltbund sowie die Beziehung der römisch-katholischen Kirche zum Vatikan zu und fördert sie teilweise aus außenpolitischen Gründen; sie hat jedoch erreicht, daß die besonderen kirchlichen Bindungen innerhalb ganz Deutschlands aufgegeben oder eingefroren werden mußten. Während der staatliche Einfluß auf kirchliche Entscheidungen in den Außenbeziehungen (wie auch z. T. bezüglich der kirchlichen Aktivität innerhalb der DDR) negativ effektiv ist, wirkt er sich positiv nur selten aus. So sind die evangelischen Kirchen in der DDR, anders als die im übrigen Ostblock, nicht korporative Mitglieder der in den sozialistischen Staaten geförderten Christlichen Friedenskonferenz (CFK). Seit Gründung der DDR lassen sich 3 Hauptphasen der staatlichen K. unterscheiden: 1. Von 1949 bis 1958 stand im Vordergrund das Ziel, die Position der Kirchen in der Gesellschaft, wo immer möglich, zu beschneiden; 2. daran schloß sich bis 1969/71 ein politischer Kampf gegen die gesamtdeutsche Kirchenorganisation, insbesondere der evangelischen Kirchen, an; 3. gegenwärtig ist eine formale Anpassung der Kirchen an die sozialistische Gesellschaft der DDR zu beobachten. Die Tendenzen der 1. Phase sind, z. T. in abgemilderter Form, auch in den folgenden Phasen wirksam geblieben. In der 1. Phase vor allem dominierte die atheistische und antiklerikale Propaganda. Die Kirchenaustrittsbewegung wurde massiv gefördert, insbesondere die gesellschaftlichen Führungs- und Schlüsselberufe wurden, mit wenigen Ausnahmen, nur Nichtchristen zugänglich gemacht. Mit der Jugendweihe begann man, die Konfirmationssitte zu entwerten (Sozialistische ➝Feiern). Der kirchlich erteilte Religionsunterricht (Christenlehre) wurde [S. 718]entgegen der DDR-Verfassung von 1949 aus den Schulräumen und aus dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulunterricht verbannt. Die Kirchensteuer wurde zu einem privaten, rechtlich nicht einklagbaren freiwilligen Kirchenbeitrag. Alle kirchlichen Aktivitäten außerhalb kircheneigener Räume wurden erschwert und z. T. unmöglich gemacht. Junge Gemeinde, die nach dem Krieg gefundene Form evangelischer Jugendarbeit, und Studentengemeinden wurden bekämpft. Es kam auch zu Verhaftungen und Schauprozessen. Gleichzeitig jedoch behielten die Kirchen in vieler Hinsicht ihren aus der Vergangenheit überkommenen Sonderstatus. Ihr Grund- und Waldbesitz wurde z. B. nicht der Bodenreform unterworfen und blieb z. T. später auch von der Kollektivierung ausgenommen. Das eigene kirchliche Arbeitsrecht (Beamte!) blieb bestehen. In der 2. Phase wurde der Zusammenhang der staatlichen K. mit der Deutschlandpolitik der SED besonders deutlich. Die Regierung der DDR nahm den Abschluß des Militärseelsorgevertrages der EKD mit der Bundesregierung zum Anlaß, ihre Beziehungen zur EKD abzubrechen und propagandistisch sowie durch administrative Maßnahmen (jedoch nicht durch gesetzliche oder sonst rechtswirksame Maßnahmen!) für die Verselbständigung der Kirchen in der DDR einzutreten. Die DDR-Regierung lehnte es 1957/58 ab, über verschiedene Konflikte, insbesondere im Erziehungsbereich, mit der EKD zu verhandeln. Stattdessen kam es zu Verhandlungen mit „Vertretern der evangelischen Kirchen in der DDR“, an deren Ende ein sogenanntes Kommuniqué vom 21. 7. 1958 stand, dem zufolge die Kirchenvertreter u. a. erklärten: „Ihrem Glauben entsprechend erfüllen die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit. Sie respektieren die Entwicklung zum Sozialismus und tragen zum friedlichen Aufbau des Volkslebens bei.“ Zur gleichen Zeit förderte die SED die Gründung eines „Bundes evangelischer Pfarrer in der DDR“ (der sich Ende 1974 überraschend selbst aufgelöst hat), der sich programmatisch verpflichtete, an der „inneren und äußeren Stärkung der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ mitzuwirken (Satzung von 1967). Dieser Pfarrerbund, dessen Mitgliederzahl stets unbedeutend blieb (Schätzung einschließlich Pensionären und Pfarrfrauen 250), wurde, ähnlich wie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“ der Nationalen Front, die DDR-Regionalkonferenz der Christlichen Friedenskonferenz und die CDU, in der Presse zum eigentlichen Repräsentanten des politischen und kirchlichen Willens der evangelischen Kirchen in der DDR gemacht; er gewann jedoch innerkirchlich ebenso wie die anderen Gruppen nicht einmal die Bedeutung einer Minderheitenfraktion. Am 4. 10. 1960 griff W. Ulbricht in einer Erklärung vor der Volkskammer das Kommuniqué von 1958 auf und beendete die Phase der atheistischen und antiklerikalen Propaganda in der DDR mit der Feststellung: „Das Christentum und die humanistischen Ziele des Sozialismus sind keine Gegensätze.“ Ulbricht warb damit um kirchliche Zustimmung (nicht nur Respektierung) zur sozialistischen Entwicklung in der DDR, die mit einer Absage an die „westdeutschen NATO-Kirchen“ verbunden sein sollte. Die evangelischen Landeskirchen, die — nun ohne zentralen Kontakt zu staatlichen Stellen — eine lose, offiziell nicht anerkannte „Konferenz der evangelischen Kirchenleitungen in der DDR“ unter Vorsitz von Bischof D. Friedrich-Wilhelm Krummacher (Greifswald) gebildet hatten, stellten sich dagegen auf den Rechtsstandpunkt, daß der Staat nicht über kirchliche Organisationsformen zu entscheiden habe, und hielten an der EKD-Zugehörigkeit fest. Ulbricht fand infolgedessen keine legitimierten Partner für seine K. Lediglich aus den Reihen der CDU, des Pfarrerbundes usw. konnte er damals mit Zustimmung zur K. der SED rechnen. Dennoch wurde die antikirchliche Polemik in der Presse fast vollständig auf westdeutsche Adressaten umgestellt. Nur im Ausnahmefall kam es noch zu öffentlichen Angriffen auf die Kirchen oder einzelne prominente Kirchenvertreter in der DDR. Ein Ende 1963 unternommener Versuch, die eingeschlafene atheistische Agitation auf wissenschaftlichem Atheismus an der Universität Jena zu begründen (Inhaber Prof. Olof Klohr) führte zwar zur zeitweisen Belebung der marxistischen Religionssoziologie, wurde einige Jahre später jedoch wieder aufgegeben. Erst nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 erschienen in der DDR-Presse wieder häufiger atheistische Beiträge, jedoch ohne ausgesprochen kirchenpolitische Stoßrichtung. Im Zuge der erwähnten K. mit selbstgewählten Partnern führte Ulbricht am 9. 2. 1961 ein in der gesamten DDR-Presse abgedrucktes Gespräch mit einer „Delegation christlicher Persönlichkeiten“ unter Leitung des Leipziger Theologieprofessors Emil Fuchs, in dessen Verlauf Ulbricht für Zusammenarbeit von Marxisten und Christen warb. Er erklärte, die humanistischen und sozialen Ziele des ursprünglichen Christentums und die humanistischen und sozialen Ziele des Sozialismus stimmten so weitgehend überein, „daß sich ein Zusammengehen geradezu aufdrängt“. Im sogenannten Wartburg-Gespräch vom 18. 8. 1964 mit dem thüringischen Landesbischof D. Moritz Mitzenheim, der als einziger der evangelischen Kirchenführer auf diese Linie eingeschwenkt war, ergänzte Ulbricht seine kirchenpolitischen Ausführungen mit der Feststellung einer „gemeinsamen humanistischen Verantwortung“, die Marxisten und Christen verbinde. Er räumte dem Verhältnis von Marxisten und Christen, immer unter der Voraussetzung der selbstverständlichen Anerkennung der Führungsrolle der marxistisch-lenini[S. 719]stischen Partei, einen wichtigen Platz in seiner Konzeption einer „sozialistischen Menschengemeinschaft“ ein. Vor allem wegen der EKD-Frage gingen die Kirchen jedoch praktisch nicht auf das kirchenpolitische Werben Ulbrichts ein. Obgleich die EKD-Mitgliedschaft der DDR-Kirchen fast nur noch formal praktiziert werden konnte, erklärten die EKD-Synodalen in der sogenannten Fürstenwalder Erklärung vom 5. 4. 1967, sie wollten an der Gemeinschaft in der EKD festhalten. Erst als die neue DDR-Verfassung im April 1968 in Kraft trat, änderten die evangelischen Landeskirchen ihre Haltung in dieser Frage. Bisher sahen sie die gesamtdeutsche Kirchengemeinschaft nur politisch in Frage gestellt. Mit der neuen Verfassung war zu befürchten, daß sie auch staatsrechtlich unmöglich gemacht würde. Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR machten nun in dieser neuen Situation nach kirchlicher Auffassung ein gemeinsames Handeln aus seelsorgerlichen Gründen immer zwingender notwendig; die EKD-Struktur konnte, wenn sie offiziell für illegal erklärt wurde, die Voraussetzungen dafür nicht mehr bieten. In der Verfassung wurde die staatliche Absicht deutlich, keinen Zusammenhalt der evangelischen Landeskirchen in Deutschland mehr zuzulassen und stattdessen Einzelverträge mit den Landeskirchen abzuschließen. Daraufhin leitete man die Gründung des Kirchenbundes ein, dessen Ordnung am 10. 6. 1969 in Kraft trat. Damit hat die 3. Phase der staatlichen K. begonnen. An ihrem Anfang steht der Art. 39 der DDR-Verfassung von 1968: „Jeder Bürger der DDR hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ In Art. 20 wird außerdem Gewissens- und Glaubensfreiheit verkündet. Alle übrigen Festlegungen der Verfassung von 1949 entfielen. Ziel der DDR-K. war es, den Protestantismus als gesamtdeutschen Faktor auszuschalten. Praktisch wirkte sich die Gründung des Kirchenbundes als organisatorische und sachliche Stärkung aus, obwohl die SED keine Stärkung des evangelischen Kirchentums in der DDR herbeiführen wollte. Die SED reagierte erst nach 20 Monaten positiv auf diese neue Situation. Am 24. 2. 1971 kam es zu einem offiziellen Besuch des Kirchenbundsvorstandes bei Staatssekretär Seigewasser mit Austausch von Erklärungen und damit zur staatlichen Anerkennung des Kirchenbundes als Repräsentation der 8 evangelischen Landeskirchen in der DDR. Voraufgegangen war eine kirchenpolitische Grundsatzrede des Politbüro-Mitgliedes Paul Verner vom 11. Februar. Damit war die K. mit falschen Partnern beendet. Die CDU verlor — auch im Zusammenhang mit der auf dem VIII. SED-Parteitag vom Juni gleichen Jahres vollzogenen Preisgabe des Leitbildes von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ zugunsten einer neuen Aufwertung der Arbeiterklasse - zunächst an Bedeutung, ebenso Pfarrerbund, CFK usw. Mit der Rede Verners, die seither nicht durch eine neue kirchenpolitische Grundsatzäußerung der SED ersetzt worden ist, stellte sich die SED-Führung auch in bezug auf den Protestantismus auf die real vorhandene Kirche und die von ihr herausgestellten Repräsentanten ein. Gleichzeitig damit wurde jedoch nun an den Kirchenbund die Erwartung gerichtet, ein „eigenständiges Profil“ in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu entwickeln. Verner legte die Zielsetzung des Kirchenbundes, sich als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von Kirchen in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu bewähren, so aus: „Wir verstehen das so, daß kirchliche Amtsträger und Laien aufgerufen sind, in Dienst und Zeugnis die Deutsche Demokratische Republik allseitig weiter zu stärken, den Frieden zu erhalten und zum Nutzen aller und jedes einzelnen Menschen zu wirken.“ Es gehe damit um eine Neuorientierung in inhaltlichen Fragen der gesellschaftlichen Existenz der Kirchen, um eine „positive Standortbestimmung der Kirche in unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung“. Der Kirchenbund sah in diesen Feststellungen eine Bestätigung der evangelischen Auffassung, daß die Kirche sich nicht auf religiöse Angelegenheiten im engeren Sinn beschränken und sich nicht privatisieren oder in ein kultisches Getto drängen lassen darf. Bischof Schönherr formulierte das in seiner namens des Kirchenbundes gegenüber Seigewasser abgegebenen Erklärung: „Der einzelne Christ und die christliche Gemeinde können ihren Gottesdienst nur als Gottesdienst des ganzen Lebens … verstehen.“ Eine der grundlegenden, oft wiederholten Feststellungen des Kirchenbundes bei dem in der Folgezeit unternommenen Versuch, die gesellschaftliche Standort- und Aufgabenbestimmung der evangelischen Kirche in der sozialistischen Gesellschaft der DDR vorzunehmen, umreißt der Satz: „Wir wollen nicht Kirche gegen, nicht Kirche neben, sondern Kirche im Sozialismus sein.“ Das führte zunächst zu der Konsequenz, daß die in der EKD-Periode, vor allem seit dem Mauerbau von 1961, von der offiziellen Kirche gewahrte politische Abstinenz aufgegeben wurde. Man bekannte sich zur politischen und gesellschaftlichen Mitarbeit auf der Basis der sozialistischen Gegebenheit in der DDR, jedoch, wie z. B. Bischof Krusche es formulierte, in „kritischer Solidarität“. Diese Haltung führte bald zu neuen Konflikten. Der VIII. SED-Parteitag brachte zwar keine Rücknahme der Verner-Rede vom Februar 1971, jedoch mit der erneuten Aufwertung der Arbeiterklasse auch eine veränderte Einschätzung der Be[S. 720]deutung der eigenen K., deren politischer Stellenwert nun geringer geworden war. Zu beobachten war nun die Tendenz, die Kirchen inhaltlich auf den engeren religiösen Bereich zu beschränken und die gesellschaftliche Positionsbestimmung vor allem in nicht weiter reflektierter Hinnahme der sozialistischen Entwicklung und in kirchlichen Zustimmungen zur Außen- und Friedenspolitik der DDR zu sehen. Sichtbar wurde das in der Anwendung der Veranstaltungsverordnung, die 1971 in Kraft getreten war. Sie sieht Anmeldefreiheit kirchlicher Veranstaltungen nur für kultische Zusammenkünfte vor, während die evangelische Kirche auch z. B. Konfirmandenfreizeiten und sogenannte Bibelrüstzeiten mit Jugendlichen, Gemeindeseminare, Kirchentage und verschiedenste Veranstaltungen gesellschaftlicher Thematik zur freien Religionsausübung rechnet, die polizeilicher Kontrolle oder Genehmigung nicht unterliegen dürfe. Erst im Sommer 1973 führten interne Verhandlungen zu einer liberalisierten Anwendung der Verordnung. Voraufgegangen war eine Synode des Kirchenbundes im Sommer 1972, in der die politische Mitarbeit der Christen in der Form kritischer Solidarität bejaht worden und der Wille zum Ausdruck gekommen war, den Sozialismus an seinen eigenen Maßstäben, insbesondere der Humanisierung, zu messen und zu diesem Ziel beizutragen. In diesem Zusammenhang benutzte der Hauptreferent der Synodaltagung, Heino Falcke, die Formulierung von einem „verbesserlichen Sozialismus“. Diese kirchlichen Tendenzen haben dazu beigetragen, daß die SED vorübergehend der CDU und den ihr verbundenen Gruppen (Pfarrerbund, CFK) wieder ein stärkeres kirchenpolitisches Gewicht gab. Albert Norden bezeichnete in einem Grußwort vor dem Erfurter CDU-Parteitag die Versammelten als „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“. Diese Formel, deren Inhalt nie scharf definiert wurde, spielte 1973/74 eine große Rolle. Sie wurde, vor allem von CDU-Sprechern, so ausgelegt, daß sich die gesellschaftliche Aufgabe der Kirchen darauf zu beschränken hat, für die Christen die Motivation zum gesellschaftlichen Handeln als sozialistische Staatsbürger zu liefern, inhaltlich jedoch hätten sie keine eigenständige Funktion. Im Sommer 1974 wurde die Formel ersatzlos außer Kurs gesetzt. Tatsächlich ist die Linie, die Kirchen vollständig ins gesellschaftliche Abseits zu verweisen, nicht konsequent durchgehalten worden. Die DDR-Führung zeigte sich verschiedentlich daran interessiert, in gesellschaftlichen Angelegenheiten, in denen sie Christen repräsentiert wissen will, den Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR selber, und nicht christlich firmierende gesellschaftliche oder politische Organisationen zum Zuge kommen zu lassen. So wurden z. B. offizielle Delegierte des Kirchenbundes in die Nationale Delegation der DDR zum Moskauer Weltkongreß der Friedenskräfte im Oktober 1973 aufgenommen, und Erich Honecker bezog sie ausdrücklich in das der Delegation erteilte gesellschaftliche Mandat mit ein. V. Kirchliche Wirksamkeit in der DDR-Gesellschaft Die DDR-K. hat eine klare Definition der gesellschaftlichen Funktion der Kirchen im Sozialismus vermieden. Eine solche Funktion, welchen Inhalts im einzelnen auch immer, wird jedoch vorausgesetzt. Das ist u. a. daran zu erkennen, daß das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche nicht konsequent bis zum Ende durchgeführt ist. Auffälligster Hinweis darauf sind die evangelisch-theologischen Sektionen an allen 6 traditionellen Universitäten, wo künftige Pfarrer im Rahmen der sozialistischen Universität auf ihren Beruf wissenschaftlich vorbereitet werden. Auch in ihrem Rechtsstatus sind die Kirchen nicht privatisiert worden. Der Erwerb der Kirchenmitgliedschaft durch die Taufe wird nicht in Frage gestellt, der Kirchenaustritt wird nicht gegenüber der Kirche, sondern gegenüber dem staatlichen Notariat erklärt. Andererseits unterliegt die Wirksamkeit der Kirchen, auch da, wo sie garantiert ist, z. T. erheblichen Einschränkungen. Eines dieser Gebiete ist der kirchliche Unterricht, die Christenlehre. Die Politik der DDR-Führung verfolgt das Ziel, neben der sozialistischen Schule und damit zusammenhängenden Einrichtungen möglichst keine erzieherische Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen zur Wirkung kommen zu lassen. Kirchlich erteilter Religionsunterricht (Christenlehre) ist erlaubt, jedoch gehen die Beteiligungszahlen ständig zurück. Eine Ursache dafür ist, offiziellen Darstellungen von Kirchenleitungen zufolge, daß in den Schulen eine Atmosphäre gefördert wird, die es den Eltern nicht opportun erscheinen läßt, die Kinder kirchlich unterrichten zu lassen. In den letzten Jahren haben sich die Kirchen verschiedentlich öffentlich darüber beschwert, daß das verfassungsmäßig garantierte Recht auf gleichen Zugang zu Bildungseinrichtungen für Christen eingeschränkt werde. Ein Nachweis, daß durchgängig Kinder mit christlicher Bindung nicht zu Abitur und Studium zugelassen werden, konnte jedoch nicht geführt werden. Andererseits haben die Kirchen in der DDR mehr als 100 eigene Ausbildungsstätten. Die evangelischen Kirchen verfügen über 3 wissenschaftlich-theologische Einrichtungen für das Vollstudium der Theologie, die die staatlichen Sektionen ergänzen. Es gibt auf das Studium vorbereitende Seminare, und die Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Krankenschwestern und anderen, die im kirchlichen Rahmen berufstätig werden, ist in eigenen Einrichtungen möglich. Noch geringer als die Beteiligung am kirchlichen [S. 721]Unterricht ist naturgemäß die Beteiligung von Jugendlichen an den Jungen Gemeinden. Jedoch ist die kirchliche Jugendarbeit nicht zum Erliegen gekommen, sondern übt auf bestimmte Kreise erhebliche Anziehungskraft aus. Sichtbar wird das bei größeren Wochenendzusammenkünften, zu denen meist mehrere tausend Teilnehmer kommen, und in zahlreichen Bibelrüstzeiten während der Ferien. Für Erwachsene spielen u. a. die Kirchentage in der DDR eine Rolle, die in jedem Sommer für bestimmte Regionen veranstaltet werden und Fragen des christlichen Lebens in der sozialistischen Gesellschaft behandeln. Aufgaben kirchlicher Erwachsenenbildung übernehmen weiter die Evangelischen Akademien z. B. in Berlin (Ost) und Meißen und die vom Kirchenbund zentral vorbereiteten Gemeindeseminare. Eine begrenzte Öffentlichkeit wird durch die konfessionelle Presse hergestellt. Es gibt neben einem Evangelischen Nachrichtendienst in der DDR 5 evangelische Wochenblätter. Im Bereich der katholischen Kirche erscheinen 2 solcher Blätter, mehrere Freikirchen haben Monatsblätter. Wichtigste evangelische Monatsschrift ist „Die Zeichen der Zeit“. Die der CDU nahestehende evangelische Monatsschrift „Standpunkt“, die die früheren Zeitschriften „Evangelisches Pfarrerblatt“ und „Glaube und Gewissen“ abgelöst hat, erscheint mit deutlich politischer Ausrichtung. Katholisches Pendant zum „Standpunkt“ ist die „Begegnung“. Die konfessionellen Buchverlage (vor allem die Evangelische Verlagsanstalt Berlin und der katholische St.-Benno-Verlag Leipzig) legen jährlich ein umfangreiches Titelangebot vor. Der staatliche Rundfunk der DDR sendet sonntäglich eine kirchliche Morgenfeier, der in der Regel ein kirchenpolitischer Kommentar folgt. Hauptfeld gesellschaftlich sichtbarer Wirksamkeit der Kirchen sind die evangelische Diakonie und die katholische Caritas. Zum diakonischen Werk „Innere Mission und Hilfswerk der Evangelischen Kirchen in der DDR“ gehörten 1974 52 Krankenhäuser mit über 7.000 Betten, 87 Heime und Anstalten für geistig und körperlich Behinderte mit 6.000 Betten und 280 Alters- und Pflegeheime mit 11000 Plätzen sowie 112 Erholungsheime für Erwachsene und Kinder (ca. 3.600 Betten). Hinzu kommen 23 Kinderheime und 314 Kindertagesstätten mit ca. 17.200 Plätzen und eine umfangreiche Arbeit für Alte, Suchtgefährdete, psychisch Kranke und hirngeschädigte Kinder. Diese Arbeit geschieht größtenteils mit staatlicher Förderung. Von bewußtseinsbildender Bedeutung ist auch die ökumenische Wirksamkeit der Kirchen in der DDR. Es bestehen zahlreiche evangelisch-katholische Arbeitskreise bis hin zu gemeinsamen Pfarrkonferenzen. Mit staatlicher Förderung konnte der evangelische Kirchenbund seine internationalen Beziehungen ausweiten. Er nimmt die Mitgliedschaftsrechte der Landeskirchen u. a. im ökumenischen Rat der Kirchen wahr und ist bemüht, die Themen der Weltchristenheit in das Bewußtsein der Gemeinden in der DDR zu tragen, und umgekehrt. Gleichzeitig konnten die bilateralen Beziehungen zu Kirchen im östlichen wie im westlichen Europa ausgebaut werden. Zu einer begrenzten Normalisierung ist es auch im Verhältnis zu den in der EKD zusammengeschlossenen Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland gekommen, mit denen anläßlich von Synoden Besuche ausgetauscht werden. Die ökumenische Beteiligung ermöglicht es den DDR-Kirchen, sich zum Beispiel mit Fragen der Menschenrechte auf breiterer Grundlage zu beschäftigen, als es allein innerstaatlich möglich wäre. Weil er das Anti-Rassismus-Programm des Weltkirchenrates als beispielhaftes Eintreten für Menschenrechte ansieht, hat sich der DDR-Kirchenbund hinter diese Aktivität gestellt. Freiwillige Spenden von mehr als 1,5 Mill. Mark wurden dafür aufgebracht. Große Summen werden außerdem über die Sammlung „Brot für die Welt“ und die entsprechende katholische Sammlungsaktion „Not in der Welt“ für Hilfsmaßnahmen in der Dritten Welt aufgebracht. Solche Sammlungen werden, wo es irgend möglich ist, mit Informationsprogrammen und Gemeindeseminaren gekoppelt. VI. Finanzierung der Kirchen Die evangelischen Landeskirchen und die katholische Kirche in der DDR erheben von ihren Mitgliedern Kirchensteuern. Staatliche Unterlagen für die Besteuerung stehen nicht zur Verfügung, die Zahlung ist freiwillig. Die Steuern werden nach dem Einkommen berechnet. Veröffentlichte Statistiken über das Gesamtkaufkommen gibt es nicht. Das Kirchensteueraufkommen dürfte, bezogen auf die Mitgliederzahl, weniger als 10 v. H. des Aufkommens in der Bundesrepublik Deutschland erreichen. Weitere Einnahmequellen sind gottesdienstliche Kollekten sowie zweimal jährlich stattfindende Straßensammlungen, eine für den kirchlichen Wiederaufbau, die andere für die Diakonie. Die Leistungen der Krankenhäuser und Heime werden großenteils über die staatlich allgemein festgesetzten Pflegesätze finanziert. Die Investitionen müssen jedoch kirchlich aufgebracht werden. Den Kirchen in der DDR kommt dafür und für andere Aufgaben beträchtliche Hilfe aus den Kirchen in der Bundesrepublik zu, deren Höhe jedoch nie öffentlich beziffert worden ist. Die DDR zahlt den Kirchen in Fortsetzung früherer Staatsleistungen jährlich bestimmte Zuschüsse zur Pfarrerbesoldung, jedoch ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches. Die Gehälter der Pfarrer. Katecheten und anderen kirchlichen Mitarbeiter in der DDR liegen erheblich unter denen in der Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 713–721 Relativismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReligionssoziologieSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionssoziologie: 1969 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Von den 17 Mill. DDR-Bürgern gehörten nach kirchlichen Schätzungen 1973 etwa 9.869.000 einer christlichen Kirche an. 8,48 Mill. zählen zu einer der 8 evangelischen Landeskirchen, 1,3 Mill. zur…
DDR A-Z 1975
Betriebsformen und Kooperation (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Betriebsformen An die Stelle der verschiedenartigen früheren Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten: der Volkseigene Betrieb (VEB) als eine rechtsfähige Organisation mit staatlich begrenztem Aufgabengebiet. Die Dispositionsmöglichkeiten der VEB bewegen sich in den Grenzen lang- und kurzfristiger Planungen. Diese Merkmale gelten auch für das Kombinat, einem Zusammenschluß mehrerer volkseigener Betriebe unter einer einheitlichen Kombinatsleitung. In der Rechtsform ähnelt das Kombinat dem Trust, im Hinblick auf die verbliebene Selbständigkeit der Kombinatsbetriebe weist es Ähnlichkeiten mit dem Konzern auf. Der VEB bzw. das Kombinat ist die dominierende Betriebsform in der DDR-Wirtschaft (vgl. Tabelle „Beschäftigte nach betrieblichen Eigentumsformen und Wirtschaftsbereichen“). Als Übergangslösung (in der Form zumeist einer Kommanditgesellschaft) bestanden von 1956 bis 1972 Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB). Gegenwärtig existiert eine nennenswerte Anzahl nur noch im Handel (als Kommissionshandel) und im Verkehrswesen. Als eine Übergangsform werden grundsätzlich auch die heute noch existierenden privaten Betriebe, d. s. hauptsächlich Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe, angesehen. Vorherrschende Betriebsformen in den nichtindustriellen Wirtschaftszweigen sind die Genossenschaften. Sie sind juristische Personen mit begrenzter Rechtsfähigkeit, die auf der Grundlage staatlicher Statute und staatlicher Planauflagen arbeiten. Bedeutung haben die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) mit drei Untertypen (LPG I, LPG II, LPG III), die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), die genossenschaftlichen Baueinrichtungen der Landwirtschaft, die Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PWF), die Konsumgenossenschaften und die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG). Neben den LPG mit gemischt genossenschaftlich-privatem Eigentum bestehen landwirtschaftliche Großbetriebe als volkseigene Güter (VEG). Sie bewirtschaften 7 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Als spezielle Kooperationsform im Bereich der Pflanzenproduktion bestehen seit 1972 „Kooperative Abteilungen Pflanzenproduktion“ (KAP). Sie werden von LPG und VEG als weitgehend selbständig wirtschaftende spezialisierte Produktionseinheiten gebildet. Die wirtschaftlich — und im allgemeinen auch juristisch — selbständige Wirtschaftseinheit im Einzelhandel ist der in unterschiedlichen Eigentumsformen organisierte Einzelhandelsbetrieb. Dazu gehören Warenhäuser, HO-Kreisbetriebe, Konsumgenossenschaften und Verkaufsstellen. Auf der mittleren Leitungsebene existieren verschiedenartige staatliche Instanzen — wirtschaftsleitende Organe — zur einheitlichen Leitung und Planung von relativ abgegrenzten Wirtschaftsbereichen und -zweigen. Sie arbeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung und bilden eigene Finanzfonds (vgl. Schaubild „Fonds der VEB, Kombinate und VVB“). Ihnen unterstehen in der Regel die volkseigenen Betriebe, Genossenschaften und Einzelhandelsbetriebe als die primären Wirtschaftseinheiten. Wirtschaftsleitende Organe sind in der Industrie und in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft die Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB), ferner die Vereinigung [S. 134]Volkseigener Warenhäuser „Centrum“ und die Vereinigung Interhotel. Im Handel rechnen dazu die Staatlichen Kontore für Roh- und Betriebsstoffe, Maschinen und technische Ausrüstungen, die Zentralen Warenkontore und die Großhandelsdirektion Textil- und Kurzwaren für Konsumgüter, die Militärhandelsorganisation (MHO) sowie die Außenhandelsbetriebe und Exportkontore. Für den materiell produzierenden Wirtschaftsbereich sind die VEB, Kombinate und VVB von überragender Bedeutung. VEB und Kombinate sind die wirtschaftlichen und sozialen Grundeinheiten, die „für die Erfüllung der staatlichen Pläne unter Beachtung des Bedarfs der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Erfordernisse des sozialistischen Staates verantwortlich“ sind (VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129). Sie haben eine plan- und vertragsgerechte Fertigung auf hohem wissenschaftlich-technischem Niveau zu organisieren, die Produktionssortimente nach den Ergebnissen der Forschung und Entwicklung, der Bedarfsforschung und internationaler Spezialisierungsabkommen zu gestalten, die Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte, Anlagevermögen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) kostengünstig und effizient einzusetzen sowie besondere politisch-staatliche Aspekte wie die Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb des RGW, Lieferungen für militärische Zwecke, die Förderung der „sozialistischen Wehrerziehung“ und den Schutz des Volkseigentums besonders zu beachten. Diese Aufgabenstellung gilt ebenso für die VVB. Sie wird ergänzt durch spezifische Funktionen, die aus der Rolle der VVB als „wirtschaftlich-technischen Führungsorganen“ der ihnen unterstellten VEB und Kombinate sowie darüber hinaus aus der Gesamtinteressenlage der jeweiligen Industriebranche erwachsen. Innerhalb des VVB-Verbandes ist die VVB-Zentrale für die Gesamtplanung, -leitung und -kontrolle und die Sicherung der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung verantwortlich. Dies schließt die Beratung und Unterstützung der Betriebe in Forschungsfragen und bei der Gestaltung der zwischenbetrieblichen Kooperation sowie die Zentralisierung betrieblicher Teilfunktionen ein, z. B. Forschung und Entwicklung, Marktforschung, Kundendienst. Innerhalb der gesamten Industriebranche hat die VVB eine ausgewogene Wirtschaftsentwicklung und eine einheitliche wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Entwicklung zu fördern und praktisch durchzusetzen. Sie hat die Zusammenarbeit der Betriebe im Rahmen der Erzeugnisgruppenarbeit und Kooperationsverbände zu unterstützen und die kostengünstige Konzentration und Spezialisierung der Fertigung, der Forschung und des Absatzes zu unterstützen. VEB, Kombinate und VVB sind rechtsfähige Organisationen, die nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten — d. h. eigene Gewinn- und Verlustrechnungen durchführen — und über eigene Finanzmittel verfügen. Die Finanzmittel werden in Fonds für unterschiedliche Zwecke bereitgestellt (vgl. Schaubild „Fonds der VEB, Kombinate und VVB“). Mitte 1972 wurde zur Stimulierung zusätzlicher, über die Planauflagen hinausgehender Leistungen zusätzlich zu den bisherigen Fonds ein Leistungsfonds geschaffen. [S. 135]Die typische Organisationsstruktur der VEB und Kombinate weist verschiedene Ebenen auf (vgl. Schemata „Leitungsstruktur eines Großbetriebs“, „Organisationsstruktur eines Industriekombinats“). An der Spitze steht der den Betrieb bzw. das Kombinat allein verantwortlich leitende Generaldirektor, Betriebsdirektor bzw. Betriebsleiter („Prinzip der Einzelleitung“). Die Erwartungen, die von der SED, den staatlichen Behörden, den technisch ökonomischen Organisationen (KdT; ASMW) und Massenorganisationen sowie den Beschäftigten mit der Rolle des Leiters verknüpft und auch rechtlich fixiert werden, sind sehr zahlreich und z. T. widersprüchlich. Der Leiter wird unterstützt durch ein Sekretariat und einen Justitiar. Ihm unterstehen mehrere Stabsorgane (z. B. der Hauptbuchhalter und die Personal- und Organisationsabteilungen) und schließlich die Fachdirektoren für Technik, Ökonomie, Produktion, Forschung sowie Beschaffung und Absatz mit ihren Unterabteilungen. Das NÖS führte zur Herausbildung der Direktorate für Beschaffung und Absatz sowie für Ökonomie; hinzu kam später das Direktorat für Forschung bzw. Wissenschaft. Problematisch ist das Verhältnis der weisungsbefugten Linie zu den nur beratenden Stäben. Häufig besteht eine Tendenz, den in den Stabsstellen arbeitenden Sachverständigen auch Linienfunktionen zu überlassen und das Leitungssystem damit stärker zu dezentralisieren. Die Leitung gemäß dem „Prinzip der Einzelleitung“ erleichtert solche Tendenzen, da der Einzelleiter immer wieder auf Expertenwissen angewiesen ist. Die Generaldirektoren, Betriebsdirektoren und Betriebsleiter werden jeweils von dem Leiter der übergeordneten Leitungsinstanz in ihre Rolle als staatlicher Leiter berufen und sind diesem gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig. Die Generaldirektoren der VVB und der direkt unterstellten Kombinate beruft der jeweilige Industrieminister. Im Unterschied zu den VEB und den nicht direkt angeleiteten Kombinaten enthält die Organisationsstruktur der VVB (vgl. Schema „Organisationsstruktur einer VVB“) häufig noch wissenschaftlich-technische Zentren und Institute, zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbetriebe sowie besondere Arbeitsgruppen für Prognose, langfristige Planung und sozialistische Wirtschaftsführung. Weitere spezielle Organisationseinheiten sind das Ingenieurbüro für Betriebswirtschaft, die Einkaufs- und Absatzorgane und die Leitbetriebe der Erzeugnisgruppen. [S. 136] <II. Volkseigener Betrieb> (VEB) Der volkseigene Betrieb ist die wichtigste Wirtschaftseinheit der DDR. Die größeren VEB werden zentral geleitet und unterstehen den VVB, die übrigen VEB unterstehen den Bezirkswirtschaftsräten oder anderen Staats- und Wirtschaftsorganen (Wirtschaft, Schaubild „Leitungsstruktur der Wirtschaft“). Die VEB setzen sich zusammen aus Betrieben, die 1945 beschlagnahmt und später zu „Volkseigentum“ erklärt wurden sowie den nach Kriegsende neu errichteten staatlichen Betrieben. Durch den Befehl 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. In einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zusammengestellt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, deren geringere Bedeutung eine schnelle Enteignung nicht notwendig machte (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern wegen fehlender politischer „Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in Sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. 6. 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) vorgesehen. Knapp 10.000 Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, wurden enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie zwar in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt, die aber noch immer Realisierungsinstanzen für detailliert vorgegebene Plandaten waren. Sie erhielten eine eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt (Steuern; <➝Produktionsabgabe>). [S. 137]Seit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 wurden die VEB wieder stärker von den VVB angeleitet. Jedoch kamen den VEB bis 1970 mehr Entscheidungsrechte zu. Ihre im Rahmen vorgegebener Plankennziffern verstärkten Entscheidungskompetenzen (z. B. über Investitionen) sollten eine stärkere wirtschaftliche Optimierung sowie erhöhte Initiativen auslösen. Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von — auf den Gewinn und die Gewinnverwendung — wirkenden ökonomischen Hebeln eingeführt. Da in der Folge die betrieblichen Strukturziele zunehmend von den gesamtwirtschaftlichen Zielen abwichen und auch die 1968 entwickelte „Strukturpolitische Konzeption“ des Ministerrates erhebliche Störungen auslöste, wurden den VEB mit der Rezentralisierung von Ende 1970 wieder Entscheidungskompetenzen — insbesondere über Investitionen — genommen. Die ökonomischen Hebel (und damit auch die Fondsbildung) wurden so umgestaltet, daß sie einen starken Druck zur Planerfüllung auf die Betriebe ausübten (Fonds). Bezüglich wissenschaftlich-technischer Weiterentwicklungen gilt heute, daß sowohl Funktionen und Aufgaben der VEB als auch Finanzmittel aus dem betrieblichen Fonds Wissenschaft und Technik bei den übergeordneten VVB zentralisiert werden. Eine im Frühjahr 1972 durchgeführte Sozialisierungsaktion erhöhte die Zahl der VEB um 2.910 (Ende 1971) auf 13.800. Die Verstaatlichung erfaßte alle Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) und private Betriebe in der Industrie (einschl. Bauindustrie) sowie einen Teil der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Die BSB hatten bis zur Verstaatlichung ca. 10 v. H. der industriellen Bruttoproduktion und 12,5 v. H. der Bruttoproduktion in der Bauindustrie aufgebracht. Die entsprechenden Anteile der privaten Betriebe lagen bei 1,3 v. H. und 0,9 v. H. Der Anteil der volkseigenen Betriebe an der Warenproduktion in der Industrie stieg von 83,1 v. H. im Jahr 1971 auf 94,9 v. H. im Jahr 1972. In volkseigenen Betrieben arbeiteten 1973 ca. 6~Mill. Beschäftigte (ohne Lehrlinge) von insgesamt 7,8 Mill. in der Wirtschaft Beschäftigten. III. Kombinat Das Kombinat (K.) besteht aus Betrieben, in denen die Güterherstellung technologisch und ökonomisch zusammenhängender Produktionszweige zusammengefaßt ist. Es entsteht gewöhnlich durch den fusionsartigen Zusammenschluß einzelner VEB, wobei der qualifizierteste bzw. größte Betrieb zum Sitz des K. wird. Die Vereinigung kann zusätzlich auch eine räumliche Zusammenlegung beinhalten. Die K.-Betriebe arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Ihnen verbleiben Kompetenzen bei der Betriebsplanung, der Finanzwirtschaft, der Forschung und Entwicklung sowie bei der Kooperation und Abstimmung mit örtlichen Räten. Verbreitet sind K. vor allem im Gewinnungs- und Verarbeitungsbereich der Braunkohle, wo die Produktionszweige der Kohlenindustrie, Energieerzeugung und chemischen Industrie vereinigt wurden (z. B. VEB Braunkohlen-K. Schwarze Pumpe, Kreis Spremberg; VEB Elektrochemisches K. Bitterfeld; VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“). K. bestehen weiterhin in der Eisen- und Stahlindustrie (z. B. VEB Bergbau- und Hütten-K. „Maxhütte“, Unterwellenborn), in der Nichteisenmetallindustrie (z. B. VEB Mansfeld-Hütten-K. „Wilhelm Pieck“, Eisleben) und in verschiedenen Branchen der weiterverarbeitenden Industrie (z. B. Fisch-K. Rostock; VEB Uhren-K. Ruhla; VEB Kabelwerk Oberspree, Berlin-Oberschöneweide; VEB K. Chemieanlagenbau, Leipzig; VEB K. für Haushaltsgroßgeräte, Schwarzenberg). K. der weiterverarbeitenden Industrie wurden besonders in den Jahren 1967–1970 gebildet. Damit wurden Voraussetzungen für die zur Sicherung eines ausreichenden Wirtschaftswachstums erforderlichen Rationalisierungen in der Form von Mechanisierungen, der Standardisierung von Baugruppen (Einheitssysteme), Automatisierungen und der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung geschaffen. Ein Sonderfall der K. sind K. der örtlichen Versorgungswirtschaft. Die Organisationsstruktur ist stark abhängig von der Form der Vereinigung. Sie ist komplizierter bei K., die unterschiedliche Verarbeitungsprozesse vereinen (z. B. elektro-chemisches K.). (Vgl. Schema „Organisationsstruktur eines Industriekombinats“.) Als Grundformen lassen sich unterscheiden: K. als die Zusammenfassung von 1. aufeinanderfolgenden Stufen der Rohstoffverarbeitung (z. B. Eisenhütten-K. mit den Stufen Erzförderung, Roheisen-, Stahl- und Walzguterzeugung), 2. verschiedenartigen Verarbeitungsprozessen eines Rohstoffes (z. B. Chemie-K., Kupfer-K.), 3. Haupt- und Nebenfertigung (z. B. Fisch-K. einschließlich Fischmehlherstellung), 4. technologisch gleichartigen Produktionen (z. B. Uhren-K. als Zusammenschluß von Betrieben einer Erzeugnisgruppe). Die Hauptaufgabe der K.-Bildung liegt in der Schaffung größerer Produktionseinheiten mit günstigeren Produktionsstrukturen. Als wirtschaftliche Organisationsform dient das K. — ähnlich den Kooperationsverbänden und den Erzeugnisgruppen — der mehrere Betriebe wie ganze überbetriebliche Fertigungssysteme erfassenden Spezialisierung und Konzentration sowie der „Ökonomisierung“ der Leitung. K. sollen die Zersplitterung der Industrieproduktion wie der Forschung und Entwicklung verringern und die Verbesserung betrieblicher Fertigungsorganisation ermöglichen. Die K.-Bildung kann im einzelnen mit folgenden [S. 138]Vorzügen verbunden sein: 1. Beschleunigung und erhöhte Kontinuität der Fertigungsprozesse, 2. bessere Anordnung der Produktionsstufen und -verfahren, 3. leichtere Mechanisierung und Automatisierung, 4. Vereinfachung des Produktionsprogrammes einzelner Werke durch Sortimentsbereinigung und Standardisierung, 5. Zentralisierung von Teilaufgaben, wie Vertrieb, Marktforschung, Lagerwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Personalwesen, 6. rationelle Ausnutzung der Rohstoffe, 7. Einsparung von Transport-, Energie-, Verwaltungs- und Vertriebskosten. <IV. Vereinigung Volkseigener Betriebe> (VVB) A. Funktion und Aufgaben der VVB Die VVB ist eine wirtschaftliche Leitungsinstanz der mittleren Ebene, der VEB, Kombinate und staatliche Einrichtungen (z. B. Forschungsinstitute) unterstellt sind. Als neuartige Produktionsverbände, zeitweilig auch „sozialistische Konzerne“ genannt, führen die VVB die materielle Produktion nicht unmittelbar durch. Finanzwirtschaftlich sind sie das Zwischenglied zwischen dem Staatshaushalt und den unterstellten Betrieben. Die wirtschaftliche Rechnungsführung der VVB ist abgeleitet von der Gewinn- und Verlustrechnung der unterstellten Betriebe. Ihre Kosten finanzieren die VVB aus Betriebsumlagen. Aufgrund eigener finanzieller Fonds sind die VVB in der Lage, die unterstellten Betriebe bei der Lösung volkswirtschaftlich bedeutsamer Projekte entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften direkt finanziell zu unterstützen (z. B. durch Zuführungen aus dem Investitionsfonds oder auch durch Umverteilungen und Verluststützungen aus dem Gewinnfonds der VVB). Die VVB sind dafür verantwortlich, daß geplante Gewinnanteile der Betriebe (Netto-Gewinnabführung) an den Staatshaushalt abgeführt werden. Sie fließen vom Betrieb an den Gewinnfonds der VVB, wo gewisse Umverteilungen stattfinden und gehen dann zum großen Teil an den Staatshaushalt weiter. Reicht der erwirtschaftete Gewinn der Betriebe für bestimmte Aufgaben nicht aus, werden Mittel aus den VVB-Fonds (Reservefonds, Gewinnfonds, Verfügungsfonds) eingesetzt. Die finanziellen Beziehungen erfassen nur die unterstellten Betriebe; andere Betriebe des Industriezweiges sind von dem Finanzverbund ausgeschlossen. Die VVB haben eine doppelte Leitungsfunktion: Sie sind einerseits staatliche Leitungsinstanz der ihnen unterstellten Betriebe und Einrichtungen; sie sind andererseits „Führungsorgan“ der jeweiligen Industriebranche. Dies besagt, daß die VVB auch für die außenwirtschaftliche Entwicklung der gesamten Industriebranche und die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den RGW-Mitgliedsländern verantwortlich sind (RGW). Im Bereich der unterstellten VEB und Kombinate sind neben den Planungs- und Bilanzierungsverfahren die finanziellen Regelungen die wichtigsten Instrumente der Zusammenarbeit. Über diese Grenzen hinaus stellen die Erzeugnisgruppenarbeit und die Anleitung von Kooperationsverbänden und -gemeinschaften bedeutsame Leitungsinstrumente der VVB dar. B. Entwicklung der VVB Von 1948 bis 1951 waren Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe Aufgabe der VVB. Es gab damals ca. 75 VVB unterschiedlicher Branchen, denen jeweils eine größere Anzahl von juristisch und finanziell abhängigen Betrieben unterstellt war. Die VVB stellte aus den Teilbilanzen der einzelnen VEB eine Gesamtbilanz zusammen, in der Gewinne bzw. Verluste gegeneinander aufgerechnet werden konnten. Anfang 1952 wurden im Rahmen der ersten größeren Reorganisation die VEB zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. Die VVB wurden in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ umbenannt. Sie verloren ihre direkten Leitungs- und Kontrollbefugnisse und galten nur noch als Anleitungs- und Aufsichtsorgane der zugeordneten, fachlich übereinstimmenden Betriebe; die Weisungen der Hauptverwaltungen der zuständigen Industrieministerien waren für ihre Tätigkeit bindend. Mit der Reform des Jahres 1958, deren Hauptmerkmal die Konzentration der Planungs- und Leitungsbefugnisse bei der Staatlichen Plankommission war, wurden die Verwaltungen Volkseigener Betriebe wieder in Vereinigungen Volkseigener Betriebe umbenannt und den Fachabteilungen der Staatlichen Plankommission unterstellt. Im Unterschied zu den VVB vom Jahr 1948 waren sie nun keine direkt wirtschaftenden Organe mehr, sondern wurden zu zentralen Staatsorganen. Sie übernahmen die Aufgaben der aufgelösten Industrieministerien, d. h. die operative und produktionsnahe Anleitung der unterstellten volkseigenen Industriebetriebe. 1961 wurden die VVB dem neugebildeten Volkswirtschaftsrat unterstellt: sie leiteten die Zentralgeleitete Industrie an, doch waren bereits Ansätze zur Zusammenarbeit mit der örtlichen Industrie vorhanden. An dieser Form der VVB wurde kritisiert, sie arbeiteten zu sehr „administrativ“ und zu wenig „ökonomisch“, und ihre bürokratische Struktur stehe einer Anpassung an die wachsenden Bedürfnisse der Volkswirtschaft häufig entgegen. Im Zuge der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (1963) wurden die VVB in „Ökonomische Führungsorgane“ ihrer Industriebranche umgewandelt. Neben den ihnen unterstellten zentralgeleiteten volkseigenen und gleichgestellten Betrieben wurden auch private und halbstaatliche Betriebe durch die Mitgliedschaft in Erzeugnisgruppen in den Leitungsbereich der VVB einbezogen. [S. 139]Diese Stellung der VVB wurde bisher nicht mehr entscheidend verändert, ihre Kompetenzen wurden mit der Rezentralisierung von Ende 1970 geringfügig verringert. Auch die Anzahl sank, als ab 1967 einzelne VVB aufgelöst und durch Kombinate, die den Industrieministerien nunmehr direkt unterstanden, ersetzt wurden. Anfang 1968 bestanden in der Industrie (ohne Bauwesen) 85 VVB, die den 8~Industrieministerien unterstellt waren. In anderen Bereichen der Volkswirtschaft existierten weitere 20 VVB: Ministerium für Bauwesen (7), Staatssekretariat für Geologie (1), Landwirtschaftsrat (10), Amt für Wasserwirtschaft (1), Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (1). Im Jahr 1972 gab es 115 den Industrieministerien direkt unterstellte VVB und Kombinate. V. Erzeugnisgruppen Erzeugnisgruppen stellen eine wirtschaftliche Organisationsform dar, nach der Gruppen von Betrieben unter Anleitung der VVB nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-wirtschaftlichen Untergruppen des Industriezweigs zusammengefaßt werden. Erzeugnisgruppen sollen zur Erreichung folgender wirtschaftspolitischer Ziele beitragen: a) die einheitliche ökonomische und technische Führung aller Betriebe eines Industriezweiges durch die VVB ermöglichen, b) die Aufdeckung und Ausnutzung aller Produktions- und Forschungskapazitäten des Industriezweiges bzw. der -branche fördern, c) die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Spezialisierung und Standardisierung und die damit verbundene Einschränkung des Produktionssortiments und d) die fachliche Kontrolle auch der nicht den VVB unterstellten VEB sowie der privaten Betriebe durchsetzen helfen. Die VVB leiten die in den Erzeugnisgruppen horizontal kooperierenden Betriebe und Genossenschaften an. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Räten bestimmen sie die Einteilung der Erzeugnisgruppen und üben entscheidenden Einfluß auf deren Zusammensetzung aus. Während die VEB zur Teilnahme an der „Erzeugnisgruppenarbeit“ rechtlich verpflichtet sind, soll für die privaten Betriebe und industriell produzierenden PGH das Prinzip der „Freiwilligkeit“ gelten. Die Zusammensetzung ist abhängig von den typischen, sich aus Zahlen und Größen der Betriebe, Sortimentsbreiten, Fertigungsarten, Eigentums- und Unterstellungsverhältnissen ergebenden Produktionsbedingungen der Branchen. Die wichtigsten Aufgaben der Erzeugnisgruppen sind: a) Erarbeitung von Entwürfen für das Produktionsprogramm, b) Entscheidungen zur Spezialisierung und Kombination, c) Leistungsvergleiche und Verallgemeinerungen von Rationalisierungen, d) Bildung von Einrichtungen zur Lösung gemeinsamer Aufgaben (z. B. Einkaufs- und Verkaufsgemeinschaften), e) Koordinierung der vertikalen Kooperationsbeziehungen, f) Vorbereitung von Wettbewerben, g) Leitung und Abstimmung der Forschung und Entwicklung innerhalb der Erzeugnisgruppen. Diese Aufgaben wurden bisher unterschiedlich intensiv wahrgenommen. Erzeugnisgruppen sind sowohl Beratungs- wie Arbeitsgremien der VVB, wobei gelegentlich Verselbständigungstendenzen der Erzeugnisgruppen feststellbar sind. Von den VVB erhalten sie verbindliche Rahmenarbeitspläne und Einzelanweisungen als Konkretisierungen der Fünfjahr- und Jahrespläne der VVB und Bezirkswirtschaftsräte (BWR). Zur Durchführung und Organisation der Arbeit bestimmen die VVB in der Regel die technisch und ökonomisch qualifiziertesten Betriebe zu Leitbetrieben und deren Werkdirektoren zu Leitern der Erzeugnisgruppen. Die Leiter der Erzeugnisgruppen werden von den Generaldirektoren der VVB berufen und abberufen und damit in ein besonderes Leitungsverhältnis gestellt. Sie erlangen bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den anderen Mitgliedern der Erzeugnisgruppe. Der Leitbetrieb übernimmt die praktische Durchführung der allgemeinen technisch-wirtschaftlichen und organisatorischen Anleitung durch die VVB. Er ist kein rechtlich zu unterscheidendes Leitungsorgan mit genereller Anordnungsbefugnis gegenüber den Betrieben und Genossenschaften der Erzeugnisgruppe. Die Organisationsstruktur der Erzeugnisgruppen ist nicht einheitlich geregelt. Generell existieren Leitbetriebe und ständige Arbeitsgruppen bzw. Untergruppen. Letztere erarbeiten Entwürfe, organisieren und kontrollieren, wobei die Arbeitsgruppen „Wissenschaft und Technik“ und „Absatz“ von besonderer Bedeutung sind. Die Gruppen bilden sich aus Vertretern der Mitglieder unter Leitung von Fachdirektoren der Leitbetriebe oder der VVB. Spezielle Formen der Zusammenarbeit sind gemeinsame Einrichtungen der Erzeugnisgruppe (z. B. Muster- und Mitgliederversammlungen, zeitweilige Arbeitsgruppen und Räte). Die Erzeugnisgruppen haben Kompetenzen vor allem beim Einkauf und Absatz, in der Forschung und Entwicklung sowie bei der Bilanzierung gewonnen. Die Konfliktmöglichkeiten, die sich aus der Überlappung der beiden Leitungsbereiche der branchenmäßig bzw. territorial zusammengefaßten Betriebe und Genossenschaften für das Verhältnis zwischen VVB und BWR ergeben, konnten bisher nicht beseitigt werden. VI. Kooperation in der Industrie Zur Intensivierung und Stabilisierung der zwischenbetrieblichen Verflechtung wurden seit Mitte der 60er Jahre neben den Erzeugnisgruppen weitere [S. 140]Formen der Zusammenarbeit von Beschäftigten bzw. von Betrieben im arbeitsteiligen Wirtschaftsprozeß entwickelt. Sie sind eine Reaktion auf die steigende betriebliche, volkswirtschaftliche und internationale Arbeitsteilung. Wichtige Probleme der Kooperation sind die Nutzung von Spezialisierung und Konzentration in der Produktionssphäre sowie die Verbindung von Produktion und Wissenschaft. Die Wirtschaftspolitik hat die Bedeutung der zwischenbetrieblichen Kooperation als Wachstumsfaktor in der letzten Zeit stärker hervorgehoben (vgl. VO über Kooperationsgemeinschaften, GBl.~II, 1970, S. 287 ff.). Dispositionsmöglichkeiten der wirtschaftenden Einheiten (Betriebe, Handelsorganisationen, landwirtschaftl. Produktionsgenossenschaften u. a.) sowie ein Instrumentarium zur vertraglichen Regelung der Zusammenarbeit (Vertragssystem; Wirtschaftsrecht) sind Voraussetzungen der Kooperation. Formen der Kooperation sind a) die innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Abteilungen, Bereichen, Arbeitsgruppen und einzelnen Arbeitskräften zum Zwecke der Fertigung eines bestimmten Produktes, b) die zwischenbetriebliche Kooperation zwischen juristisch selbständigen Betrieben, die Wirtschaftsgemeinschaften bilden. Die Wirtschaftsgemeinschaften können unterschiedliche Formen annehmen: Produktions- und Nutzergemeinschaften, Forschungsverbände und -gemeinschaften, Handelsverbände. Rechtlich geregelte Wirtschaftsgemeinschaften stellen die Kooperationsverbände und Kooperationsgemeinschaften dar. In beiden Organisationsarten können Betriebe aller Eigentumsformen die Mitgliedschaft erhalten, wodurch auch die Einbeziehung kleinerer, privater Betriebe in den industriellen Produktionsprozeß gefördert wird. A. Kooperationsverbände (gelegentlich auch Kooperationsketten genannt) bezeichnen eine seit Anfang des Jahres 1966 in einigen Industriezweigen eingeführte neue organisatorische Zusammenfassung von Industriebetrieben, die an der Fertigung bestimmter Enderzeugnisse beteiligt sind. Kooperationsverbände sind vertikale Zusammenfassungen, da sie Betriebe verschiedener Produktionsstufen enthalten. Sie werden gebildet, um den komplexen Produktionsprozeß von den Grund- und Hilfsstoffen über die zahlreichen Zwischenstufen und Zwischenerzeugnisse bis zum Absatz der Enderzeugnisse mit dem Ziel zusammenzufassen, das Zusammenwirken aller Stufen und Beteiligten reibungsloser und damit effektiver zu gestalten. Diese Kooperation wird als „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“ zwischen Betrieben bezeichnet. Durch Arbeitsteilung und Koordination lassen sich so Konzentrationseffekte erzielen, ohne daß die Betriebe fusionieren müßten. Verbreitet sind Kooperationsverbände zwischen Endproduzenten und Zulieferbetrieben in Branchen, die strukturpolitisch bedeutsam sind und in denen der Endproduzent das Fertigungsprogramm der Zulieferindustrie stark beeinflußt, z. B. im Großmaschinenbau (Schiffbau, Lokomotivenfertigung) und der elektrotechnischen und elektronischen Industrie. B. Kooperationsgemeinschaften stellen im Gegensatz zu den Kooperationsverbänden horizontale Zusammenfassungen von Betrieben mit gleichen oder ähnlichen Produktionsprogrammen dar. Die Kooperation erstreckt sich vor allem auf die Abstimmung der Sortimente und auf die Zentralisierung gemeinsamer Aufgaben, z. B. der Forschung, Produktion (Aufbau zentraler Fertigungen), Lagerhaltung, Werbung und Marktforschung. Die beteiligten Betriebe behalten ihre wirtschaftliche und juristische Selbständigkeit; auch die Unterstellungsverhältnisse verändern sich nicht. Innerhalb der Kooperationsgemeinschaft übernimmt ein größerer VEB bzw. ein größeres Kombinat die Funktion eines Leitbetriebes (ohne direkte Weisungsbefugnis). Entscheidungen fällt ein die Mitgliederbetriebe repräsentierender Rat im Rahmen der Planfestlegungen und vertraglichen Verpflichtungen. C. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit als eine weitverbreitete Form der Zusammenarbeit zwischen Betrieben wird unter den Kooperationspartnern mit dem Ziel organisiert, wirtschaftliche und technische Informationen auszutauschen, Arbeitsberatungen durchzuführen und Arbeitsgruppen zu bilden. Darüber hinaus kontrollieren sie die Einhaltung der Verpflichtungen und können gemeinsame Fonds verwalten. D. Internationale Kooperation erfaßt vor allem sozialistische Länder. Seit Abschluß eines gemeinsamen langfristigen Aktionsprogramms der Mitgliedsländer des RGW im Jahre 1971 („Komplexprogramm“) hat die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit stark an Bedeutung gewonnen. Sie ist Bestandteil der Planabstimmung zwischen den Mitgliedsländern des RGW, und soll die Voraussetzungen für die rationelle Auslastung bestehender Produktionskapazitäten und den Ausbau einer Massen- und Großserienfertigung schaffen. Ohne Bedeutung ist bisher die internationale Kooperation mit „kapitalistischen“ Ländern. VII. Kombinate und VVB 1.VEB Kombinat Ascoblock Dresden 2.VEB Betonleichtbaukombinat Dresden 3.VEB Bergbau- und Hüttenkombinat „Albert Funk“ Freiberg 4.VEB Bandstahlkombinat Eisenhüttenstadt Eisenhüttenstadt 5.VEB Chemische Werke Buna Schkopau[S. 141] 6.VEB Chemiefaserkombinat Schwarza 7.VEB Chemiekombinat Bitterfeld Bitterfeld 8.VEB Kombinat Carl Zeiss Jena Jena 9.Kombinat VEB Elektromaschinenbau Dresden 10.VEB Filmfabrik Wolfen Wolfen 11.VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt 12.VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle 13.VEB Kombinat ORSTA-Hydraulik Leipzig 14.VEB Kombinat impulsa Elsterwerda 15.VEB Kombinat Kali Sondershausen Sondershausen 16.VEB Kombinat Kernenergetik Berlin 17.VEB Kombinat Fortschritt Landmaschinenbau Neustadt (Sa.) 18.VEB Kombinat Keramische Werke Hermsdorf 19.VEB Kombinat Kabelwerke Oberspree Berlin 20.VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ Leuna 21.VEB Kombinat LEW „Hans Beimler“ Hennigsdorf 22.VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik Dresden 23.VEB Kombinat Metallaufbereitung Halle 24.VEB Magdeburger Armaturenwerke „Karl Marx“ Magdeburg 25.VEB Kombinat Medizin- und Labortechnik Leipzig 26.VEB Mansfeld-Kombinat „Wilhelm Pieck“ Lutherstadt/Eisleben 27.VEB Metalleichtbau-Kombinat Leipzig 28.VEB Nahrungs-, Genußmittel- und Verpackungsmaschinen Dresden 29.VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt 30.VEB Plast- und Elast-Verarbeitungsmaschinen-Kombinat Karl-Marx-Stadt 31.VEB Kombinat Pentacon Dresden Dresden 32.VEB Polygraph, Kombinat für polygraphische Maschinen Leipzig 33.VEB Kombinat Pumpen und Verdichter Halle 34.VEB Qualitäts- und Edelstahl-Kombinat Hennigsdorf Hennigsdorf 35.VEB Kombinat Robotron Radeberg 36.VEB Rohr-Kombinat Riesa Riesa 37.VEB Kombinat Rohrleitungen und Isolierungen Leipzig 38.VEB Schwermaschinenbau-Kombinat „Ernst Thälmann“ Magdeburg 39.VEB Schwermaschinenbau „Karl Liebknecht“ Magdeburg 40.VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „7. Oktober“ Berlin 41.VEB Kombinat Technische Gebäudeausrüstung Leipzig 42.VEB Uhren- und Maschinen-Kombinat Ruhla Ruhla/Thür. 43.VEB Kombinat Umformtechnik Erfurt Erfurt 44.VEB Werkzeug-Kombinat Schmalkalden 45.VEB Zement-Kombinat Dessau 46.VEB Kombinat Zentronik Sömmerda Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) 1.VVB Altrohstoffe Berlin 2.VVB Automatisierungs- und Elektroenergieanlagen Berlin 3.VVB Automatisierungsgeräte Berlin 4.VVB Automobilbau Karl-Marx-Stadt 5.VVB Agrochemie und Zwischenprodukte Halle 6.VVB Bauelemente und Faserbaustoffe Leipzig 7.VVB Bauglas Dresden 8.VVB Bau-, Baustoff- und Keramikmaschinen Leipzig 9.VVB Baumechanisierung Dresden 10.VVB Binnenfischerei Peitz 11.VVB Bau- und Grobkeramik Halle 12.VVB Braunkohle Senftenberg 13.VVB RFT Bauelemente und Vakuumtechnik Berlin 14.VVB Baumwolle Karl-Marx-Stadt 15.VVB Chemieanlagen Leipzig 16.VVB Deko Plauen (Vogtl.) 17.VVB Eisen-, Blech- und Metallwaren Karl-Marx-Stadt 18.VVB Erdöl - Erdgas Gommern 19.VVB Elektrische Konsumgüter und Ausrüstungen Berlin 20.VVB Energieversorgung Berlin 21.VVB Feuerfeste Industrie Meißen 22.VVB Furniere und Platten Leipzig 23.VVB Forstwirtschaft Suhl 24.VVB Gießereien Leipzig 25.VVB Getriebe und Kupplungen Magdeburg 26.VVB Hochseefischerei Rostock[S. 142] 27.VVB Haushalts- und Verpackungsglas Weißwasser 28.VVB Industrielle Tierproduktion Berlin 29.VVB Kraftwerksanlagenbau Berlin 30.VVB Keramik Erfurt 31.VVB Konfektion Berlin 32.VVB Kühl- und Lagerwirtschaft Berlin 33.VVB Kraftwerke Cottbus (Thür.) 34.VVB Leichtchemie Berlin 35.VVB Leder und Kunstleder Leipzig 36.VVB Lacke und Farben Berlin 37.VVB Land- und Nahrungsgütertechnik Leipzig 38.VVB Lederwaren Halle 39.VVB Möbel Dresden 40.VVB Maschinelles Rechnen Berlin 41.VVB Musikinstrumente und Kulturwaren Plauen (Vogtl.) 42.VVB RFT Nachrichten- und Meßtechnik Leipzig 43.VVB Öl- und Margarineindustrie Magdeburg 44.VVB Plast- und Elastverarbeitung Berlin 45.VVB Pharmazeutische Industrie Berlin 46.VVB RFT Rundfunk und Fernsehen Radeberg (Sa.) 47.VVB Saat- und Pflanzgut Quedlinburg 48.VVB Schienenfahrzeuge Berlin 49.VVB Schiffbau Rostock 50.VVB Schuhe Weißenfels 51.VVB Schnittholz und Holzwaren Berlin 52.VVB Spielwaren Sonneberg 53.VVB Steinkohle Zwickau 54.VVB Süß- und Dauerbackwaren Halle 55.VVB Tabakindustrie Berlin 56.VVB Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen Leipzig 57.VVB Technisches Glas Ilmenau 58.VVB Technische Textilien Karl-Marx-Stadt 59.VVB Textilmaschinenbau Karl-Marx-Stadt 60.VVB Tierzucht Paretz (Krs. Nauen) 61.VVB Tierische Rohstoffe Leipzig 62.VVB Trikotagen und Strümpfe Limbach-Oberfrohna 63.VVB Verpackungsmittel Leipzig 64.VVB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Potsdam 65.VVB Wälzlager und Normteile Karl-Marx-Stadt 66.VVB Wolle und Seide Meerane 67.VVB Zuschlagstoffe und Naturstein Dresden 68.VVB Zellstoff, Papier und Pappe Heidenau (Sa.) 69.VVB Zucker- und Stärkeindustrie Halle Betriebsverfassung; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Fischwirtschaft; Binnenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 133–142 Betriebsdirektor A, B,
Betriebsformen und Kooperation (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Betriebsformen An die Stelle der verschiedenartigen früheren Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten: der Volkseigene Betrieb (VEB) als eine rechtsfähige Organisation mit staatlich begrenztem Aufgabengebiet. Die Dispositionsmöglichkeiten der VEB bewegen sich in den Grenzen lang- und kurzfristiger Planungen. Diese Merkmale gelten auch für das Kombinat, einem Zusammenschluß…
DDR A-Z 1975
Operationsforschung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient sich der Entwicklung und Anwendung mathematischer, mathematisch-statistischer und logistischer Verfahren, um quantifizierte Entscheidungsunterlagen für diejenigen Fälle zu liefern, in denen bei einer Mehrzahl von Handlungsmöglichkeiten die optimale ausgewählt werden soll. In der DDR befaßte man sich mit einzelnen Verfahren der O. seit Anfang der 60er Jahre. Nach dem VII. Parteitag der SED im Jahre 1967 erfuhr die O. eine starke staatliche Förderung und gewann als eine Methode der sozialistischen Wirtschaftsführung vor allem in Verbindung mit der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre und der (bis zum VIII. Parteitag der SED im Jahre 1971 noch existierenden) marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft an Bedeutung. Sie ist neben der wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Kybernetik und der elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) ein Instrument der sozialistischen Leitungswissenschaft. O., nach Honecker anläßlich des VIII. Parteitages der SED 1971, bedeutet „Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Verfahren zur Untersuchung ökonomischer, technologischer und auch gewisser gesellschaftlicher Prozesse, ihrer Organisation und Verhaltensweise, mit dem Ziel, optimale Lösungen zu erreichen“. Eine Vielzahl von Standardmodellen der O. ist bereits theoretisch ausgearbeitet und sowohl für die Qualifizierung verschiedener Planentscheidungen in zentralen staatlichen Organen als auch in VVB, Kombinaten und Betrieben eingesetzt worden. Ihre praktische Wirksamkeit wurde bisher jedoch als „zu gering“ erachtet. Daher wurde in der Direktive zum Fünfjahrplan 1971–1975 für die Grundlagenforschung die Entwicklung anwendungsreifer Lösungsverfahren gefordert. Die besondere Zielstellung für die gesamtwirtschaftliche Anwendung der O. auf der Grundlage der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse besteht darin, einen optimalen Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgaben des Fünfjahrplanes zu leisten. Darüber hinaus enthält das Komplexprogramm Festlegungen, die dazu beitragen sollen, die Effektivität von Leitungsfunktionen in den RGW-Ländern durch gemeinsame Forschungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der O. zu erhöhen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 605 Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OpportunismusSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient…
DDR A-Z 1975
Schiffbau (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur von Seeschiffen folgende Werften zur Verfügung stehen: <1. i:VEB Mathias-Thesen-Werft, Wismar.> Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe, Fischfang- und Verarbeitungsschiffe (Kühl- und Gefrierschiffe). Als bisher größtes Schiff der DDR-Schiffbauproduktion wurde 1973 ein Universalfrachtschiff (für Erz, Schüttgut, Stückgut, Langgut, Container) mit 23.400 t Tragfähigkeit fertiggestellt. 2. VEB Warnowwerft, Warnemünde. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe, Containerschiffe. 3. VEB Schiffswerft „Neptun“, Rostock. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe, Stückgutfrachtschiffe. 4. VEB Volkswerft Stralsund. Hauptproduktion: Fischfang- und Verarbeitungsschiffe (im Dezember 1973 ist das 17. Schiff der Serie Typ „Atlantik-Supertrawler“ auf Kiel gelegt worden). In den 25 Jahren ihres Bestehens hat die Werft 1145 Schiffsneubauten fertiggestellt. 5. VEB Peene-Werft, Wolgast. Hauptproduktion: Küstenmotorschiffe, Militär- und Polizeischiffe, Schwimmbagger. Seeschiffe für den Fischfang in kleineren und mittleren Größenordnungen werden auch in einigen Binnenwerften gebaut, hauptsächlich im VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau, wo z. B. 1972/73 in Auslandsauftrag eine Serie von Fischkuttern für den Einsatz im Mittelmeer hergestellt wurde. Zum Hauptproduktionsprogramm dieses VEB Elbewerften gehören Binnenfahrgastschiffe. (Ende Dezember 1973 erfolgte der Stapellauf des ersten 125 m langen Binnenfahrgastschiffes aus einer Serie für die UdSSR, das als schwimmendes komfortables Hotel für 360 Personen gebaut ist.) Weitere Binnenwerften bauen insbesondere Schubboote und Schubprahme für die Binnenschiffahrt sowie Schlepper, Schwimmkräne und -bagger. Die Spezialisierung der Werften auf den Bau bestimmter Schiffsarten sowie die Festlegung auf bestimmte Schiffstypen beruht auf Vereinbarungen innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Anzahl der Schiffstypen, die in den RGW-Ländern gefertigt werden, ist seit Anfang der 60er Jahre beachtlich verringert worden. Hierdurch werden eine größere Serienproduktion und damit eine bessere Ausnutzung der Werftkapazitäten angestrebt. Die Leitung des gesamten Industriezweiges Sch. liegt bei der VVB Sch., Sitz Rostock. Ihr sind die See- und Binnenwerften sowie die Hauptzulieferbetriebe des Sch. zugeordnet. Innerhalb der VVB Sch. besteht ein volkseigener Außenhandelsbetrieb: Schiffscommerz. Zu den Hauptzulieferbetrieben zählen hauptsächlich Betriebe des Schiffsmaschinen- und Schiffsanlagenbaus (z. B. Bau von Schaltanlagen, Schiffselektronik, Tanks, Hydrophoren, Fischmehl- und Fischölanlagen). Eine Sch.- und Versuchsanstalt befindet sich in Potsdam-Marquardt. Die Neubauproduktion der Jahre 1972 und 1973 bestand im einzelnen aus: Der überwiegende Teil dieser Schiffsneubauten war für den Export bestimmt, in den vergangenen Jahren sogar im Durchschnitt zu über 90 v. H. (bezogen auf Vermessung in BRT). Mehr als die Hälfte der Schiffe erhielt die UdSSR, der Hauptauftraggeber des DDR-Sch. (1972 46 und 1973 43 Schiffe). Weitere Empfangsländer der [S. 739]Schiffsproduktion des Jahres 1973 waren Tschechoslowakei, China, Rumänien, Indien, Algerien, Norwegen, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland und Schweden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 738–739 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchiffscommerzSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur…
DDR A-Z 1975
Anlagevermögen (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 500 Mark (künftig 1.000 Mark). Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der sechziger Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR, vermittelten falsche Vorstellungen über die Rentabilität der betrieblichen Anlagen und führten zu fehlerhaften (Investitions-) Entscheidungen der Planungsinstanzen. Deshalb wurde im Zuge der Wirtschaftsreformen (NÖS) 1963 eine Neubewertung des Brutto-A. auf der Preisbasis von 1962 zunächst für die Industrie und später auch für andere Bereiche durchgeführt. 1973 betrug das Brutto-A. der gesamten Wirtschaft der DDR — zu Preisen von 1962 — 528 Mrd. Mark. Davon entfielen gut 326 Mrd. Mark, das sind rund 60 v. H., auf die produzierenden Bereiche (Industrie, Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Verkehr, Handel). Damit sind die nichtproduzierenden Bereiche — vor allem der Infrastruktur (Straßen, Wohnungswesen, staatliche Verwaltung, kulturelle und soziale Einrichtungen) — mit einem Anteil von knapp 40 v. H. erheblich niedriger vertreten als z. B. in der Bundesrepublik Deutschland, wo sie 55 v. H. aller Anlagemittel umfassen. Unter den produzierenden Bereichen entfiel 1973 auf das verarbeitende Gewerbe mit 203 Mrd. Mark der größte Teil, gefolgt vom Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit etwa 51 Mrd. Mark und der Landwirtschaft mit 44 Mrd. Mark. Während der Binnenhandel ein A. von etwa 17 Mrd. Mark aufwies, betrug es in der Bauwirtschaft [S. 31]rund 9 Mrd. Mark. Die sonstigen produzierenden Zweige (Wirtschaftsleitende Organe, Institute aller produzierenden Bereiche, Projektierungs- und Rechenbetriebe, Verlage, Reparaturkombinate und textiles Reinigungswesen) erfaßten schließlich 2 Mrd. Mark. Die Verteilung des Vermögens auf Ausrüstungen und Bauten zeigt, daß Landwirtschaft und Handel mit 70 bzw. 60 v. H. die höchsten Bauanteile sowie Bauwirtschaft und Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit 66 bzw. 55 v. H. die höchsten Ausrüstungsanteile aufweisen. Dicht danach folgt die Industrie mit einer Ausrüstungsquote von 54 v. H. Die Entwicklung des A. im Zeitverlauf zeigt seit 1960 die stärkste Zunahme beim Vermögen der Bauwirtschaft sowie bei den sonstigen produzierenden Zweigen. Überdurchschnittlich expandierte es auch im verarbeitenden Gewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft sowie beim Binnenhandel. Ein Vergleich des Vermögens der produzierenden Bereiche zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland zeigt für das verarbeitende Gewerbe in der DDR (62 v. H.) einen merklich höheren Vermögensanteil als in der Bundesrepublik; dies ist ein Zeichen für die vorrangige Zuweisung von Investitionen für die Industrie. Auch die Land- und Forstwirtschaft weist in der DDR bei einem Anteil von gut 13 v. H. noch eine expansive Tendenz auf, während sich der Vermögensanteil dieses Bereichs in der Bundesrepublik von 11 v. H. (1970) auf 8 v. H. (1973) verringerte. Demgegenüber sind Bauwirtschaft (3 v. H.)und Binnenhandel (5 v. H.) merklich weniger vertreten als in der Bundesrepublik Deutschland. Grundmittelumbewertung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 30–31 Anlagemittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anleitung und KontrolleSiehe auch die Jahre 1979 1985 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 500 Mark (künftig 1.000 Mark). Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der sechziger Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR, vermittelten falsche…
DDR A-Z 1975
Politische Ökonomie (1975)
Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1979 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139), sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten aller ökonomischen Gesellschaftsformationen von der Urgemeinschaft bis zum Kommunismus, sie bezeichnet in ihrem engeren Sinne die Wissenschaft von den Gesetzmäßigkeiten in einer bestimmten Gesellschaftsformation. I. Funktion und Stellung im Marxismus-Leninismus Die PÖ. als „wissenschaftliche Theorie der Arbeiterklasse“ wurde von Marx und Engels auf der Grundlage der Kritik der klassischen bürgerlichen PÖ. entwickelt und von Lenin im historischen Entwicklungsprozeß ausgeformt und weiterentwickelt. Sie gilt heute in ihrer engen Verflechtung und Durchdringung mit dem dialektischen und historischen Materialismus und zusammen mit dem wissenschaftlichen Kommunismus als einer der drei Bestandteile des Marxismus-Leninismus, die die ideologische Basis der Politik der kommunistischen und Arbeiterparteien bilden. Sie versteht sich als historische wie als Gesellschaftswissenschaft und untersucht so die Produktionsverhältnisse in ihrer geschichtlichen Entwicklung und will die Entstehung, Entwicklung und Ablösung der gesellschaftlichen Produktionsformen durch neue, fortschrittlichere zeigen. Die innere Struktur und Bewegungsgesetze einer Gesellschaftsformation erforschend, betrachtet sie den Zusammenhang von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, von Produktionsweise und gesellschaftlichem Überbau sowie deren jeweilige Durchdringung und Wechselwirkung. Am Ende der Untersuchung werden allgemeine, für alle oder mehrere bzw. für bestimmte Gesellschaftsformationen geltende Gesetzmäßigkeiten formuliert, um aus ihnen dann Erfordernisse und Konsequenzen für das Handeln der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten zur Erfüllung ihrer historischen Aufgabe abzuleiten. In diesem Sinne ist sie parteilich und trägt, da sie ihre Analysen vom Standpunkt der Arbeiterklasse aus formuliert, Klassencharakter. „Alle Wissenschaft wäre überflüssig, wenn die Erscheinungsform und das Wesen der Dinge unmittelbar zusammenfielen“ (Marx/Engels Werke, Bd. 25, S. 825). Ausgehend von den äußeren Erscheinungsformen sucht die marxistische PÖ. das „Wesen“ der Verhältnisse und die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Beziehungen zu erkennen. Ihre Methode ist die des dialektischen und des historischen Materialismus, der dialektisch-logischen Analyse, der Abstraktion und Konkretion, des Aufsteigens vom Einfachen zum Komplizierten, der Verallgemeinerung und ihrer Gegenüberstellung mit dem historischen Entwicklungsprozeß. Damit soll die Verallgemeinerung die reale Bewegung der inneren Widersprüchlichkeit gesellschaftlicher Prozesse abbilden; die verwendeten polit-ökonomischen Kategorien haben die quantitativen und qualitativen Änderungen und den treibenden Grund der realen Bewegung zu erfassen; als theoretische Ausdrücke der historisch bestimmten Produktionsverhältnisse sind sie in ihrem Gehalt ebenfalls historische und damit vergängliche Produkte. Die marxistische PÖ. bedient sich dabei nahezu aller Gesellschaftswissenschaften als Hilfswissenschaften, besonders spezieller Disziplinen der Ökonomie wie Industrieökonomik, Arbeitsökonomik, Agrarökonomik u. a. m., sowie aber auch der Mathematik und Kybernetik (mathematische Methoden der Bilanzrechnung — Einsatz-Ausstoß-Analyse — von W. Leontiew). [S. 657]<II. Geschichte> Sie ist zu unterscheiden von der Geschichte des ökonomischen Denkens ohne systematische Form, beginnt mit dem Zerfall der Urgemeinschaft und erlebte in der Sklavenhaltergesellschaft ihren ersten Aufschwung (Aristoteles). Die eigentliche Geschichte der PÖ. beginnt mit der systematischen Analyse des Kapitalismus. Sie hat zum Gegenstand das ökonomische theoretische Denken und seine Entwicklung seither. Sie vollzieht sich im marxistisch-leninistischen Selbstverständnis in Abhängigkeit von der Entwicklung der jeweiligen Produktionsweise, ist Ausdruck der materiellen Interessen bestimmter Gesellschaftsklassen und somit auch Bestandteil des ideologischen Klassenkampfes. Im Gegensatz zur bürgerlichen Geschichtsschreibung, die die Entwicklung der PÖ. als ständige Weiterentwicklung ökonomischer Ideen darstellt, behandelt die marxistische Theoriengeschichtsschreibung die Geschichte der PÖ. als Teil der materiellen und ideologischen Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufschwung der Waren- und Geldwirtschaft, die Ausdehnung des Handels und später die Anfänge der kapitalistischen Industrieproduktion weckten das Interesse an der Untersuchung und Formulierung aller in der Volkswirtschaft wirkenden Gesetzmäßigkeiten. Als eigentlicher Beginn der Nationalökonomie gilt die klassische PÖ., die sich hauptsächlich in England zugleich mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion entfaltete und ihre wichtigsten Vertreter in Adam Smith und David Ricardo hatte. Ihre Theorien waren eng mit dem Kampf des industriellen Bürgertums gegen die feudalen Verhältnisse und die Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit verbunden. Da mit seinem politischen Sieg das Bürgertum an einer Stabilisierung der sozialen Verhältnisse interessiert war und sich einer allmählich erstarkenden Arbeiterbewegung gegenüber fand (Chartisten in England), es die kapitalistischen Produktionsverhältnisse als „ewige Naturform gesellschaftlicher Produktion“ (Marx) ansah, geriet seine Theorie zur Rechtfertigungsideologie („Vulgärökonomie“). Auf der Grundlage des Forschungsstandes der klassischen PÖ., in der Tradition der bürgerlichen Philosophie, unter dem moralisch-politischen Anspruch utopischer Sozialisten in England und Frankreich und der sich entwickelnden Arbeiterbewegung schrieben Marx und Engels ihre Kritik der PÖ., die im „Kapital“ (1. Bd. 1867) ihre systematische Darstellung fand. Seit Marx und Engels entwickelte sich die PÖ. in zwei gesonderten Strömungen, der (marxistischen) PÖ. der Arbeiterbewegung und der bürgerlichen Ökonomie. Der Eintritt des Kapitalismus in die „monopolistisch-imperialistische“ Eintwicklungsphase um die Jahrhundertwende brachte neue Erscheinungen hervor (Monopolbildung, Aufgabe der freien Konkurrenz, Konflikte der Kolonialpolitik, Strukturkrisen, Ansteigen der Reallöhne u. a. m.), die die innermarxistische Diskussion belebten: Eindringen revisionistischer Strömungen in die Arbeiterbewegung, die die Marxsche These von der Verschärfung der inneren Widersprüche des Kapitalismus in Frage stellte (Bernstein, David, Tugan-Baranowski): Diskussion über die Frage des Einflusses des Kapitalismus auf Rußland; Diskussion über Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft im Kapitalismus. Ein zentrales Problem in der theoretischen Diskussion war die politische und wissenschaftliche Erklärung des Imperialismus (Hilferdings „Finanzkapital“ 1910; R. Luxemburgs „Die Akkumulation des Kapitals“ 1913; Lenins „Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ 1916). Vor allem die Schriften Lenins über den Imperialismus wurden in der Sicht der Marxisten-Leninisten zum Fundament einer neuen Strategie der Arbeiterbewegung, da nach ihm die Ungleichmäßigkeit der Entwicklung der kapitalistischen Länder zur Instabilität führe und die Möglichkeit des revolutionären Umsturzes in nur einem Land geschaffen werde. Zugleich ziehe der Imperialismus den Aufschwung nationaler Befreiungsbewegungen nach sich, die zum Bundesgenossen der internationalen Arbeiterbewegung würden. Die bürgerliche Theorie nahm eine andere Entwicklung. Sie spaltete sich in eine „subjektivistische“ und eine historische Richtung. Die Subjektivisten entwickelten zum einen die Lehre von der Verfügung der Güter nach ihrem Grenznutzen, den das einzelne Gut für den jeweiligen Konsumenten habe und der somit auf dem Markt den Wert bestimme (Wieser, Böhm-Bawerk), zum andern entwickelte sie die Theorie von der Grenzproduktivität der Produktionsfaktoren, nach der die Eigentümer verschiedener Produktionsfaktoren so viel erhalten, wie die von ihnen gestellten Faktoren zum Wert des Sozialprodukts beigetragen haben (J. B. Clark). Beide Theorien berücksichtigen nach marxistisch-leninistischer Sicht den geschichtlich-gesellschaftlichen Charakter der kapitalistischen Produktion nicht; sie dienten lediglich zur Rechtfertigung der kapitalistischen Distributionsverhältnisse. Die historische Schule entstand als Kritik der klassischen bürgerlichen Ökonomie und grenzte sich gegen die historisch-materialistische Theorie ab; sie bestritt die Existenz ökonomischer Gesetze überhaupt (Roscher) und beschränkte sich immer mehr auf die Wirtschaftsgeschichtsschreibung (Schmoller). Aus dieser Schule gingen die Werke von W. Sombart („Der moderne Kapitalismus“ 1902) und Max Weber („Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ 1904/05) über die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus hervor. Sie gingen in Auseinandersetzung mit Marxschen Vorstellungen ebenfalls von der historischen Bedingtheit des Kapitalismus aus, fanden aber die Erklärung [S. 658]für die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus im „kapitalistischen Geist“ (Sombart) und in der calvinistisch geprägten protestantischen Ethik (Weber). Unter dem Einfluß von Marx stand auch J. A. Schumpeter, der den Ursprung der Dynamik der kapitalistischen Wirtschaft im Streben der Unternehmer nach technischem Fortschritt im Produktionsprozeß sah, diese Ursache aber im Unterschied zu Marx nicht als objektive Notwendigkeit des kapitalistischen Produktionsprozesses erklärte, sondern der schöpferischen und risikofreudigen Einstellung der Unternehmer zuschrieb. Die Errichtung des sowjetischen Staates als Ergebnis der Oktoberrevolution 1917 und die Entwicklung des Kapitalismus nach dem I. Weltkrieg schufen neue Bedingungen für die Weiterentwicklung der PÖ. Die entstehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse verlangten nach einer PÖ. des Sozialismus, die allerdings ihre eigene „konkret-materielle Grundlage“ erst schaffen mußte. Da sich die Erfahrungen und die Gesetze des sozialistischen Wirtschaftens erst allmählich herausbildeten, kam es auch erst langsam zu theoretischen Schlußfolgerungen. Zentrale Probleme der Diskussion waren der sozialistische Umbau der Landwirtschaft, die Bedeutung des Ware-Geld-Verhältnisses und die Wirtschaftsrechnung im Sozialismus. Im Zuge der Vorbereitungen für den ersten Fünfjahrplan in der UdSSR (1928–1932) wurden die Grundlagen der Prinzipien der Wirtschaftsplanung herausgearbeitet. Das von Stalin in den 30er Jahren geschaffene System der wirtschaftlichen und politischen Leitung ließ kaum Untersuchungen über das Wirken objektiver ökonomischer Gesetze zu. Als Beleg dafür kann die 1952 veröffentlichte Arbeit Stalins „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ gelten. Sie eröffnete allerdings zugleich mit dem Hinweis auf das Wirken ökonomischer Gesetze sowie auf die Existenz von Widersprüchen zwischen den Produktionsverhältnissen und den Produktivkräften im Sozialismus den Weg zu wissenschaftlichen Analysen, wie die Belebung in der PÖ. des Sozialismus nach 1956 zeigt. Bei ihrer Ausarbeitung befaßte man sich zunächst vor allem mit Problemen der Herausbildung sozialistischer Eigentumsverhältnisse. Die Errichtung einer sozialistischen Wirtschaft seit 1917 und vor allem eines ganzen Systems von Staaten mit sozialistischer Gesellschaftsordnung als Ergebnis des II. Weltkrieges schuf eine neue Lage für die Staaten mit kapitalistischer Wirtschaftsordnung und auch für die Entwicklung der bürgerlichen Ökonomie. Es war nun nicht mehr das einzige System der Weltwirtschaft und zur Koexistenz mit einem rivalisierenden sozialistischen System und somit zu einer kritischen Analyse des eigenen Systems gezwungen, die über Rechtfertigungstheorie hinausgehen mußte. Unmittelbarer Anlaß waren die Weltwirtschaftskrise 1929–1933 und die darauf folgende Depression bis zum Ausbruch des II. Weltkrieges. In dieser Situation entwarf J. M. Keynes seine „Neue Ökonomie“. Ausgehend von der Feststellung, daß die reife kapitalistische Wirtschaft nicht imstande ist, die gesamte vorhandene Arbeitskraft zu beschäftigen, forderte er die aktive Intervention des Staates, um private Investitionen anzuregen, eine Hebung des Beschäftigungsgrades zu erreichen und die Konsumtätigkeit durch gesellschaftliche Umverteilung der Einkommen zugunsten der unteren Schichten zu steigern. Gleichzeitig intensivierte sich auch die sozialistische Kritik an der kapitalistischen Gesellschaftsordnung sowohl aus der UdSSR (Eugen Varga) wie auch in kapitalistischen Ländern (Bauer, Sweezy, Dobb, Kalecki, Lange). Auch die bürgerliche Ökonomie selbst wandte sich nun im Zusammenhang mit Problemen der Planung der Wirtschaft, die sich konsequenterweise aus den Keynesschen Forderungen ergaben, nach dem II. Weltkrieg die relativ enge Analyse der Markterscheinungen verlassend, den grundlegenden Konzepten der klassischen bürgerlichen PÖ. zu und begann, die Prozesse der Akkumulation und Reproduktion zu untersuchen (Joan Robinson und P. Sraffa). Die marxistische Analyse des „Monopolkapitalismus“ wurde ebenfalls nach dem II. Weltkrieg fortgesetzt, wobei sie sich einerseits mit der vermeintlichen Unfähigkeit des Kapitalismus zur Industrialisierung schwach entwickelter Länder befaßte (Baran), andererseits die Wandlungen in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der kapitalistischen Länder untersuchte. Aus dem Versuch, eine systematische Theorie der grundlegenden ökonomischen Gesetze des Monopolkapitalismus zu formulieren, ist die Doktrin vom staatsmonopolistischen Kapitalismus entwickelt worden. Neue Probleme ergeben sich für die PÖ. beider Gesellschaftssysteme aus der Koexistenz von Sozialismus und Kapitalismus, wobei sich sowohl für die wirtschaftspolitische Ebene als auch für die inhaltlich-methodische Ebene der Theorien wechselseitige Einwirkungen konstatieren lassen. Die marxistische PÖ. wendet sich in diesem Zusammenhang entschieden gegen konvergenztheoretische Vorstellungen. III. Verhältnis zur klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie Die klassische bürgerliche PÖ. entstand in der Zeit von etwa 1650 bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in den damals am weitesten industrialisierten Ländern England und Frankreich und hatte in A. Smith und D. Ricardo ihre bekanntesten Vertreter. Ihr historisches Verdienst war es, wesentliche Zusammenhänge der bürgerlichen Produktion aufgedeckt und somit dazu beigetragen zu haben, die entwickelten Produktivkräfte aus den Fesseln der feudalen Eigentums- oder Produktionsverhältnisse [S. 659]befreit zu haben. Von besonderer Bedeutung war die Entwicklung der Arbeitswerttheorie durch die klassische bürgerliche PÖ., wodurch sie den Mehrwert in Form von Profit, Zins und Grundrente als Abzug vom Produkt der Arbeit erklären konnte und damit faktisch die kapitalistische Ausbeutung aufdeckte. Allerdings fand sie — nach Marx — nicht den „Springpunkt, um den sich das Verständnis der Politischen Ökonomie dreht“ (Marx/Engels Werke, Band 23, S. 56), und den er als erster nachgewiesen zu haben glaubt, nämlich den Doppelcharakter der Arbeit, konkret nützlich und abstrakt-gesellschaftlich zu sein (Wert- und Mehrwerttheorie). Aus diesem Mangel würden sich auch letztlich alle anderen Unzulänglichkeiten ihrer Theorie erklären. Trotzdem brachten die Klassiker des Marxismus-Leninismus der klassischen bürgerlichen PÖ. große Wertschätzung entgegen und hoben sie positiv von der ihr folgenden „Vulgärökonomie“ ab. IV. Politische Ökonomie des Kapitalismus (Kritik der Politischen Ökonomie) PÖ. des Kapitalismus ist die Bezeichnung für den Teil der marxistischen ökonomischen Theorie, der die kapitalistische Produktionsweise zum Untersuchungsgegenstand hat. Sie will die Bewegungsgesetze der kapitalistischen Produktionsweise in ihrer Widersprüchlichkeit aufzeigen, ihre historische Begrenztheit nachweisen und die Arbeiterklasse als die gesellschaftliche Kraft hervorheben, die berufen ist, die Ablösung des Kapitals zu vollziehen. Das dreibändige Hauptwerk von K. Marx, „Das Kapital“, ist als Kritik der bürgerlichen PÖ. konzipiert. Es will, vom inneren Zusammenhang der kapitalistischen Produktion ausgehend, über den Zirkulationsprozeß dem Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital bis an die Oberfläche der bürgerlichen Gesellschaft folgen, um zum einen das innere Band dieses Verhältnisses aufzudecken und um zum andern die Formen aufzuzeigen, in denen es an der Oberfläche erscheint. Es will zeigen, wie die ökonomischen Kategorien die dahinterstehenden gesellschaftlichen Beziehungen verschleiern und wie der Produktionsprozeß des Kapitals diese gesellschaftlichen Beziehungen der Abhängigkeit, der Ausbeutung, des Zwangs ständig produziert und reproduziert, zugleich aber auch, da er widersprüchlich und krisenhaft sei, die Bedingungen seiner Aufhebung schaffe. Da Marx den Kapitalismus der freien Konkurrenz analysierte und versuchte, seine Bewegungsgesetze darzustellen, mußte mit der Weiterentwicklung des Kapitalismus auch die Wissenschaft über ihn weiterentwickelt werden. Auf der Grundlage des Marxschen Gesetzes von der Konzentration und Zentralisation des Kapitals konstatierte Lenin das Umschlagen der Konkurrenz in das Monopol. Der Monopolkapitalismus ist nach Lenin vor allem gekennzeichnet durch die Verschränkung von Banken und industriellem Kapital zum Finanzkapital und soll das letzte und höchste Stadium des Kapitalismus vor dem Übergang in den Kommunismus sein. Als seine letzte, heute erreichte Stufe gilt der staatsmonopolistische Kapitalismus (Stamokap) (ein Begriff, den Lenin schon 1917 verwendet, der dann aus der marxistischen Diskussion verschwindet und erst wieder seit 1955 gebraucht wird). Er ist dadurch gekennzeichnet, daß der Staat die Verwertungsbedingungen des Kapitals und den gesamten Reproduktionsprozeß der Gesellschaft sichern muß. Eine unter Marxisten allgemein akzeptierte Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus konnte bisher nicht entwickelt werden; eine Erklärung für den Rückgriff auf diese Kategorie und ihren zentralen Stellenwert in der theoretischen Auseinandersetzung seit Mitte der 50er Jahre ist nicht geführt worden. Nach wie vor wird gleichzeitig an der Zusammenbruchstheorie festgehalten. V. Politische Ökonomie des Sozialismus Unter PÖ. des Sozialismus wird die Wissenschaft von den ökonomischen Gesetzen und der Planung, rationellen Organisation und Leitung der Produktion und des Austausches in der auf dem sozialistischen Eigentum an Produktionsmitteln und der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse beruhenden sozialistischen Gesellschaft verstanden. Sie befaßt sich mit der Entstehung und Entwicklung der sozialistischen Produktionsweise und gilt als theoretische Grundlage, auf der die gesellschaftliche Reproduktion planmäßig, rationell und effektiv durchgeführt werden soll. Zu diesem Zweck erforscht sie die Wirkungsweise der „objektiven ökonomischen Gesetze“ der sozialistischen Produktionsweise und die Grundformen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion und der erweiterten sozialistischen Reproduktion sowie die gesellschaftlichen und persönlichen Interessen der sozialistischen Produzenten. Als einer der Hauptbestandteile des Marxismus-Leninismus hat sie politische und ideologische Funktionen (handlungsanleitend und bewußtseinsbildend). Als ökonomische Theorie hat sie die Wechselbeziehungen zwischen Produktivkräften, Produktionsverhältnissen und politisch-ideologischem Überbau zu erforschen (z. B. Rückwirkung der staatlichen Wirtschaftspolitik auf die Dynamik der Produktivkräfte), und in diesem Sinne hat sie perspektivischen Charakter. Mit der Entstehung des sozialistischen Staatensystems gehört die Analyse der ökonomischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern und den dabei wirkenden ökonomischen Gesetzen zu ihrem Untersuchungsbereich. Mit der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft wachsen die Anforderungen an die PÖ. des Sozialismus als Theorie der Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsweise. So wurde sie im Zuge der Wirtschaftsrefor[S. 660]men bei der Ausarbeitung und Gestaltung des NÖS und ÖSS mit neuen Problemen der Prognostik, der Perspektivplanung, der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der Wissenschaftlich-technischen Revolution konfrontiert. Mit der Entwicklung der PÖ. des Sozialismus eng verbunden entstanden neue Wirtschaftswissenschaften wie die Industrieökonomik, Agrarökonomie, Arbeitsökonomik u. a. m. Diese Zweigwissenschaften und die Einbeziehung von Mathematik und Kybernetik sollen eine wirkungsvollere perspektivische Planung und Leitung der sozialistischen Wirtschaft ermöglichen und unter Ausnutzung der vermeintlichen Vorzüge der sozialistischen Ordnung (demokratischer Zentralismus) eine allseitige Überlegenheit gegenüber dem Kapitalismus sichern. Nach der Oktoberrevolution 1917 wurde einer PÖ. des Sozialismus die Existenzberechtigung überhaupt bestritten, die Möglichkeit einer ökonomischen Wissenschaft im Sozialismus verneint (Bucharin). Die sozialistische Revolution sollte das Ende der PÖ. als Wissenschaft bedeuten (R. Luxemburg), da im Sozialismus nur noch technische und praxisbedingte Probleme auftauchen würden, die durch planmäßige Gestaltung der Produktion zu lösen seien. Doch da — so wurde dem entgegengehalten — die Ablösung des Kapitalismus nicht gleichbedeutend sei mit der Beseitigung aller Widersprüche und solange noch Entscheidungen über verschiedene Ziele und Mittel (Ressourcen, Programme) zu fällen seien, könnten politische Komponenten nicht ausgeschlossen werden. So bedürfe der Sozialismus einer eigenen PÖ., welche die Bewegungsgesetze der Gesellschaft erfaßt, ihre Widersprüche aufdeckt und ein Konzept der Überwindung dieser Widersprüche formuliert. Die PÖ. des Sozialismus stand damit vor einem Dilemma: Sie konnte sich nicht, ähnlich wie die klassische bürgerliche PÖ., allmählich entwickeln, sondern sollte vom Zeitpunkt der Gründung der UdSSR parallel zur Schaffung ihrer materiellen Grundlagen zugleich erste wissenschaftliche Ergebnisse vorweisen; sie war damit zunächst eine Wissenschaft ohne Geschichte; es fehlte an entfalteten Analysen des Funktionsmechanismus und an systematisierenden Erkenntnissen. Auch die Äußerungen von Marx und Engels zu Funktionsprinzipien einer sozialistischen Wirtschaft waren zurückhaltend, weil sie sich über den Mangel an Prämissen für eine wissenschaftliche Begründung konkreter Formen klar waren. Daher sind diese Äußerungen immer allgemeiner Natur und unter zweierlei Umständen entstanden: 1. im Zusammenhang mit der Analyse der Bewegungsgesetze des Kapitalismus und mit dem Zweck, dessen historischen Charakter hervorzuheben; 2. im Zusammenhang mit den praktischen Bedürfnissen des ideologischen Klassenkampfes, vor allem um ihrer Meinung nach falschen Programmthesen entgegenzutreten (Kritik des Gothaer Programms und III. Teil des Anti-Dühring). Dennoch lassen sich mit aller Vorsicht aus ihren Formulierungen der allgemeine Rahmen der Funktionsprinzipien der sozialistischen Wirtschaft herauslesen und die wichtigsten Merkmale benennen: direkte, ex ante Regulierung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung; direkte Bestimmung der individuell aufgewendeten lebendigen und vergegenständlichten Arbeit; notwendige Bilanzierung des Reproduktionsprozesses in stofflichen Größen; Verteilung des erzeugten Sozialproduktes unter dem Gesichtspunkt der Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse, wobei der Arbeitsaufwand das Kriterium für die Zuteilung des individuellen Konsumfonds ergibt; Konzentration des Akkumulationsfonds und der Entscheidung der Verwendung in den Händen der ganzen Gesellschaft. Die Anwendung der Naturalrechnung in stofflichen Einheiten galt von Beginn an als einzig adäquate Form der Verteilung im Sozialismus, und die Bemühungen der Theoretiker liefen durchweg darauf hinaus, zu begründen, warum es noch nicht möglich sei, das System der Naturalverteilungswirtschaft zu verwirklichen. Nach der Oktoberrevolution hatte Lenin sich für die Notwendigkeit und für die Erhaltung der Ware-Geld-Beziehungen in der ersten Periode der Machtübernahme ausgesprochen. Doch der Ausbruch des Bürgerkrieges und die Einführung des Kriegskommunismus vereitelten die Verwirklichung der Reform der Geldzirkulation. Die Periode des Kriegskommunismus (1919–1921) begann mit der Einführung der entschädigungslosen Ablieferungspflicht von Getreide- und Futtermitteln an den Staat. Sie stellte der PÖ. die Aufgabe, eine Methode der volkswirtschaftlichen Erfassung für die Ökonomik der geldlosen sozialistischen Wirtschaft auszuarbeiten. Obgleich Lenin erkannte, daß der Kriegskommunismus keine normale Entwicklungsetappe war, sah er in ihm die Möglichkeit zu einem direkten Übergang zum Naturalverteilungssystem. Die reale geschichtliche Entwicklung hat die Unhaltbarkeit des Vorgehens gezeigt, man mußte zu Ware-Geld-Formen zurückkehren (Geld im Sozialismus). Die Neue ökonomische Politik (seit März 1921) stellt eine Konzeption dar, die die Nutzung der Ware-Geld-Beziehungen durch den sozialistischen Staat in der Übergangsperiode zeigte. Sie beruhte auf der Einsicht, daß die Ware-Geld-Formen sich nicht auf die Beziehungen zwischen Stadt und Land beschränken dürfen, sondern auch auf den staatlichen Sektor ausgedehnt werden müssen, um die Rentabilität zum Kriterium des Nutzeffekts der staatlichen Industrie zu machen. Dies verlieh dieser zwar größere Selbständigkeit, bedeutete aber nicht eine Ablehnung des zentralen Planes, insbesondere [S. 661]dann nicht, wenn die grundsätzlichen Entscheidungen bei den staatlichen Organen lagen und die Möglichkeit fortbestand, in die Tätigkeit der Betriebe in gesamtgesellschaftlich begründeten Fällen einzugreifen. Auf eine Formel gebracht, hieß das, „daß die Neue Ökonomische Politik den einheitlichen staatlichen Wirtschaftsplan nicht ändert und seinen Rahmen nicht überschreitet, sondern die Art und Weise ändert, wie seine Verwirklichung in Angriff genommen werden muß“ (Lenin Werke, 4. Aufl., dt., Bd. 35, S. 510). Auch die weitere Diskussion der 20er Jahre in der UdSSR ergab, daß die sozialistische Wirtschaft in allen ihren Bestandteilen eine zentralgeleitete Wirtschaft ist, daß der Marktmechanismus im sozialistischen System ein widersprüchliches Moment darstellt, das man zwar eine Zeitlang wegen der Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen und nichtsozialistischer Sektoren und zur Ankurbelung der Industrialisierung tolerieren muß. aber auch so rasch wie möglich überwinden sollte. Mit dem Übergang zur Neuen Ökonomischen Politik ist ein Wandel der Einstellung der sozialistischen Nationalökonomen zu verzeichnen: Man mußte aus der Wiederherstellung der Ware-Geld-Wirtschaft die Konsequenzen, die sich für das Funktionieren des sozialistischen Sektors ergaben, theoretisch aufarbeiten. Die Auffassung, daß Ware-Geld-Formen dem Plan widersprechen, wurde relativiert, man erblickte mehr und mehr im Markt einen zum Plan gehörenden Mechanismus. Das bedeutete, das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung auszubauen (Erzielung maximalen Ausstoßes bei minimalen Kosten) und dem Wertgesetz unter Einschränkungen wieder Wirkung zukommen zu lassen. Die Bedenken gegen den Markt, die sich vor allem zur Zeit des ersten Fünfjahrplanes 1928–1932 nochmals lautstark artikulierten, hatten ihre Ursache in den Erfahrungen der ersten Jahre der Neuen Ökonomischen Politik: Es hatte sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Markt und dem sich entwickelnden privaten, also auch kapitalistischen, Sektor herausgebildet, welcher sich einerseits besser als die vergesellschafteten Betriebe an die Marktsituation anzupassen vermocht hatte, andererseits der Planungstätigkeit des Staates und der sozialistischen Entwicklung ständig entgegenwirkte. Die theoretischen Auseinandersetzungen über den Funktionsmechanismus der sozialistischen Wirtschaft kreisten um den Problemkreis: Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung der ökonomischen Entscheidungen, was nicht hieß. Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung seien als sich gegenseitig ausschließende Alternative zu begreifen, sondern es ging um die Art der Verbindung von Plan und Markt, um die optimale Abgrenzung der Bereiche zentralisierter und dezentralisierter Entscheidungen. Die zu fällenden wirtschaftlichen Entscheidungen in einer sozialistischen Gesellschaft werden in 3 Gruppen geteilt: 1. die grundlegenden makro-ökonomischen Entscheidungen mit dem Charakter von direkten Entscheidungen auf zentraler Ebene; 2. Entscheidungen über die Struktur des individuellen Konsums bei gegebenem Einkommen sowie über Berufswahl und Arbeitsplatz; 3. die laufenden Wirtschaftsentscheidungen (Umfang und Struktur der Produktion in Betrieben und Branchen, Volumen und Struktur der Aufwendungen, Absatzstrategie, Rohstoffversorgung, kleinere Investitionen, konkrete Form der Entlohnung usw.), wobei für die Problemstellung Plan und/oder Markt die dritte Gruppe von Entscheidungen bedeutsam ist. Die PÖ. des Sozialismus konnte die o.g. Problemstellung nur lösen, wenn sie sich über das Wirken des Wertgesetzes im Sozialismus klar wurde. Das Wirken des Wertgesetzes bedeutet, daß die Wertrelationen die Preisrelationen bestimmen, nicht in dem Sinne, daß sie sich in jedem Fall decken, sondern daß eine kontinuierliche Rückführung der Preisrelationen auf die Wertrelationen stattfindet. Dabei muß zugleich beachtet werden, daß die Existenz von Ware-Geld-Formen nicht zugleich der Beweis ist für das Wirken des Wertgesetzes; denn überall dort, wo ein Disponent über hochgradig konzentrierte Vorräte einen wirksamen Einfluß auf die Gesamtstruktur der ökonomischen Größe hat — im Gegensatz zu Bedingungen der freien Konkurrenz — ist das Auftreten der Ware-Geld-Formen nicht mehr identisch mit dem Wirken des Wertgesetzes: Auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums findet Kontrolle über den Großteil der wirtschaftlichen Ressourcen statt, und bei Planung der Proportionen der gesellschaftlichen Produktion und der Preise kann in der Theorie das Abweichen der Preisrelationen von den Wertrelationen nur als Ergebnis einer bewußten Politik verstanden werden. Die Schwierigkeit besteht darin, die These vom Wirken des Wertgesetzes mit der These in Einklang zu bringen, nach der die Proportionen der sozialistischen Produktion sich nach anderen ökonomischen Gesetzen (ökonomisches Grundgesetz des Sozialismus und das Gesetz der geplanten proportionalen Entwicklung) herausbilden. Das Wirken des Wertgesetzes ist nicht loszulösen von der Regulierung der Produktionsproportionen, die das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage herstellen sollen bei Annäherung von Preis- und Wertrelationen. Es ist kein absoluter, allgemeiner Regulator der Produktions- und Tauschproportionen mehr: es behält aber seine regulierende Rolle in den von den zentralen Entscheidungen gezogenen Grenzen. In diesem Fall kommt es sogar um so direkter zur Anwendung, je näher die Produktions- und Tauschproportionen dem Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage kommen. Das heißt, daß das Wertgesetz im Sozialismus begrenzt wirksam ist. Wie für die Wirtschaftspolitik eine optimale Verbin[S. 662]dung von Plan und Markt zu erreichen ist, hängt davon ab, welche theoretische Einschätzung Zentralisierung und Dezentralisierung durch die PÖ. des Sozialismus erfahren, welche historischen Erfahrungen berücksichtigt werden und auf welchem Entwicklungsstand sich die jeweiligen Volkswirtschaften befinden. Als negative Merkmale des zentralisierten Systems gelten: mangelnde Elastizität der Produktion, exzessive Kosten bei der Realisierung der Planziele sowie falsche Aufgliederung des Produktionsprogramms, mangelhafte Ausschöpfung des vorhandenen Produktionsapparates, ungleichmäßige Entwicklung der Branchen, geringe Entfaltung der ökonomischen Hebel, wodurch die Verbindung von individuellen und gesellschaftlichen Interessen geschwächt ist, Bürokratisierung und Schwerfälligkeit des Staats- und Wirtschaftsapparates. Die Vorteile der Zentralisierung werden vor allem in ihrer Leistungsfähigkeit für die Aufbau- und Industrialisierungsphase gesehen, in der es für notwendig erachtet wird, durch rücksichtslose Beschleunigung des Wachstumstempos und durch den Zwang zu raschen und einschneidenden Veränderungen in der ökonomischen Struktur einen hohen Konzentrationsgrad der Investitionsmittel zu sichern, die Wirtschaft dynamisch zu entwickeln, was in einer komplexen Wirtschaft faktisch nicht ohne Disproportionalitäten realisierbar ist. Zur Rechtfertigung des Marktmechanismus in den Grenzen der vom Plan festgesetzten Bedingungen wird die Elastizität der Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur angesehen; die angestrebte Maximierung des Gewinns löse eine stetige Tendenz zur Senkung der Produktionskosten aus, die Gleichmäßigkeit im Prozeß der erweiterten Reproduktion werde gefördert, ein höheres Maß von Autonomie für die unteren Stufen führe zur Entlastung der zentralen Ebene und gebe ihr Spielraum für die langfristige Planerstellung; als gesellschaftlicher Aspekt ergebe sich die Heranführung breiter Massen an Probleme der Wirtschaftstätigkeit, die Verbindung der Individual- und Gruppeninteressen mit den Interessen der gesamten Volkswirtschaft, was bedeute, zugleich die Grundvoraussetzungen für die Überwindung von Entfremdung zu schaffen. Als Einwände gegen die Dezentralisierung wurden genannt: Der Marktmechanismus erlaube keine präzise Bestimmung der Entwicklungsproportionen; die Lenkung der Produktion mit Hilfe des Marktmechanismus sei uneffektiv, da der Markt eine Regulierung ex post sei und nur die Regulierung ex ante Gleichgewichtsstörungen vermeiden könne, der Marktmechanismus fordere eine größere Elastizität der Preisstruktur, die die Betriebe zur Gewinnmaximierung verleiten könne. Mitte der 60er Jahre gingen fast alle sozialistischen Länder dazu über, entscheidende Reformen ihrer Wirtschaftssysteme vorzunehmen, die sowohl zeitlich als auch in ihrer grundsätzlichen Orientierung weitgehende Parallelitäten aufwiesen. Diese Orientierung kann als Übergang von einem überzentralisierten System zu einer Planwirtschaft mit Elementen eines Marktmechanismus verstanden werden. Die Reformen sollten für die Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur und für die Reduktionen der Aufwendungen und zur Stimulierung von Innovationen im Produktionsbereich günstigere Bedingungen schaffen. Die Notwendigkeit der Reformen wie auch ihre langsame Verwirklichung werden als Ausdruck des bewußten Übergangs von der extensiven zur intensiven Entwicklungsphase erklärt. Dieser Übergang wurde durch eine Verlangsamung der Entwicklungsdynamik und durch eine geringe Effizienz der Aufwendungen, die sich in der Nichterfüllung der Planziele und damit als mangelnde Bedürfnisbefriedigung manifestierte, hervorgerufen. Da die sozialistische Volkswirtschaft erklärtermaßen die möglichst umfassende Befriedigung der gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse zum Zweck hat, müssen die Formen der Planwirtschaft diesem Ziel untergeordnet werden. Unter den momentanen historischen Bedingungen scheint ein planwirtschaftlich regulierter Marktmechanismus als adäquate Form der Planwirtschaft zu gelten. Da der wirtschaftliche Prozeß immer komplizierter und sein Ergebnis in ständig größerem Maße von der Verbesserung der Produktion, vom technischen Fortschritt, von der Ausweitung des Außenhandels usw. abhängt, erfordere diese Situation geradezu den Einsatz des Marktmechanismus, zur Sicherung des Charakters der Planwirtschaft. Um die Zentrale nicht zu überfordern, sei es wichtig, Elemente der Selbstregulierung — hier in Form eines regulierten Marktmechanismus — einzubauen. Es wird zugleich mit Nachdruck darauf verwiesen, daß die Reformen nicht nur ökonomische Aspekte, sondern auch weittragende soziale und politische Bedeutung haben und somit in den Gesamtzusammenhang der Gesellschaftspolitik gehören und nur von da aus zu beurteilen seien. Das müßte konsequenterweise bedeuten, die Lösung konkreter Probleme des Wirtschaftens in sozialistischen Gesellschaften stärker als bisher an den individuellen Interessen des einzelnen zu orientieren. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 656–662 Polithauptverwaltung der NVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitoffizierSiehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1979 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139), sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen…
DDR A-Z 1975
Finanzschulden (1975)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Als. F. werden in der DDR diejenigen Verpflichtungen der Staatsbetriebe (VEB), Kombinate und VVB bezeichnet, welche diese dem Staat gegenüber bei der Nettogewinnabführung am Ende des Wirtschaftsjahres schuldig geblieben sind. Diese dritte große Abgabe unter den „Unternehmenssteuern“ ergibt sich bei 100prozentiger Erfüllung des betrieblichen Gewinnplanes in folgender Höhe: Verbindliche Planauflage Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe = Beauflagte staatliche Plankennziffer Nettogewinn minus „Nettogewinnabführung“, erhoben als fester Anteil in Mark vom geplanten Nettogewinn = verfügbarer „eigener“ Gewinnanteil des Betriebes. In dem hier unterstellten Fall entspricht die geplante Nettogewinnabführung der tatsächlich an den Staat abgeführten Summe. Anlässe für das Entstehen von F. sind fast immer unterplanmäßige Gewinne oder außerplanmäßige Verluste, welche selbst wiederum die verschiedensten Ursachen haben können (so z. B. Produktion am Bedarf vorbei; Fehlleistungen des Managements, witterungsbedingte Betriebsstörungen; Eingriffe übergeordneter Planbehörden in den laufenden Produktionsprozeß). Seit Ende der 50er Jahre haben das Feststellungsverfahren und die Eintreibungsmethoden der F. ständig gewechselt. Dabei kehren in einem bestimmten Turnus von einigen Jahren immer die gleichen Regelungen wieder, welche die Wirtschaftsführung noch ein paar Jahre zuvor zum Zeitpunkt ihrer damaligen Ablösung als wirtschaftspolitisch unzweckmäßig verworfen hatte. Die neuesten gesetzlichen Bestimmungen über die Feststellung und Begleichung von F. enthalten folgende Regelung (Finanzierungsrichtlinie vom 3. 7. 1972, GBl. II, S. 469 ff.): Sie gilt für Betriebe, die z. B. nicht den vollen Gewinn erwirtschaftet haben, welcher ihnen als Auflage im staatlichen Betriebsplan vorgegeben wurde. Geraten sie infolge dieser Mindergewinne zeitweise in Liquiditätsschwierigkeiten und können ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so wie sie sich aufgrund des effektiv erwirtschafteten Gewinnes und der hierdurch begründeten Abführungsverpflichtungen ergeben, so entsteht in Höhe der unbeglichen gebliebenen Abgabenforderungen eine F. Entgegen dem Eintreibungsmodus, wie er von 1968 bis 1972 galt, hat die Forderung des Staates aus der Nettogewinnabführung ab 1. 1. 1973 keinen absoluten Vorrang mehr bei der Gewinnverteilung in den Betrieben, so daß diese nicht mehr gezwungen sind, stets zuerst den Anspruch des Staates auf Gewinnabführung vor allen anderen Gewinnverwendungszwecken zu berücksichtigen. Allerdings hat man daran festgehalten, den Produktionseinheiten feste Abführungssummen vom Nettogewinn bereits im Jahresbetriebsplan vorzuschreiben, wobei die Abgabeschuld in Höhe desjenigen Betrages festgesetzt wird, welcher sich bei voller Verwirklichung des Gewinnplanes und der Einhaltung der Kostensenkungsauflage ergibt (s. Abschnitt IV, Ziff. 1, 2, 3 und 6 der Anordnung über die Finanzplanung in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, Nr. 6, S. 73–75). Mit der bis 1972 praktizierten Zwangseintreibung des staatlichen Anteils am Gewinn hoffte die Wirtschaftsführung seinerzeit zu verhindern, daß die Betriebe bei Liquiditätsengpässen ihren Steuerverpflichtungen nicht nachkamen und F. machten. Diese Regelung führte jedoch vor allem bei denjenigen Betrieben, deren Ertragslage bei gegebenen Preisen ungünstig war, dazu, daß dafür an anderen Stellen Finanzierungslücken entstanden, welche wiederum die Planerfüllung gefährdeten. Sofern heute die staatlichen Produktionseinheiten mit ihren Zahlungen aus der Nettogewinnabführung im Rückstand sind, müssen sie diese unbeglichenen Steuerforderungen in der Jahresabschlußbilanz als F. ausweisen. Sie bleiben demnach auch über das jeweilige Planjahr, in dem sie entstanden sind, als Forderung des Staates gegen seine Betriebe bestehen. Die betrieblichen F. sind zugunsten des Gläubigers mit 5 v. H. im Jahr zu verzinsen. Die Tilgung der F. soll in der Regel aus denjenigen Nettogewinnen vorgenommen werden, welche die Betriebe in den Folgejahren überplanmäßig erwirtschaften und über die sie eigenständig verfügen dürfen. Im Gegensatz zur Zeit bis 1972 ist es ihnen auch jetzt wieder erlaubt, ihre F. gegen diejenigen an den Staat abgeführten Nettogewinne aufzurechnen, welche von ihnen über den Plan hinaus erzielt wurden. In der DDR partizipiert der Staat an den Überplangewinnen seiner Betriebe zu 50 v. H. (vgl. Kapitel V, Ziff. 7, und Kapitel III, Ziff. 2, der „Finanzierungsrichtlinie“ a. a. O.). Finanzplanung und Finanzberichterstattung; Finanzsystem; Staatshaushalt; Steuern; Planung; Wirtschaft; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 305 Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzsystemSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Als. F. werden in der DDR diejenigen Verpflichtungen der Staatsbetriebe (VEB), Kombinate und VVB bezeichnet, welche diese dem Staat gegenüber bei der Nettogewinnabführung am Ende des Wirtschaftsjahres schuldig geblieben sind. Diese dritte große Abgabe unter den „Unternehmenssteuern“ ergibt sich bei 100prozentiger Erfüllung des betrieblichen Gewinnplanes in folgender Höhe: Verbindliche Planauflage Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe =…
DDR A-Z 1975
Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Landwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik (s. Tabelle). Die Zahl der qualifizierten ständig Berufstätigen wurde zwischen 1963 und 1973 verdreifacht (313,8 v. H.). Da die Anzahl der Berufstätigen gleichzeitig um ca. 21 v. H. sank, nahm der Anteil aller qualifizierten Mitarbeiter an den Berufstätigen von 18,1 v. H. (1963) auf 72,5 v. H. (1973) zu. An der Verbesserung des Ausbildungsstandes sind die Berufstätigen mit Facharbeiterabschluß überproportional beteiligt. Die Ausbildungserfolge sind einerseits das Ergebnis des in der Lehre des Marximus-Leninismus enthaltenen Klassenauftrages zur Überwindung des angeblichen oder tatsächlich vorhandenen Bildungsrückstandes in der Landwirtschaft, andererseits waren die Ausbildungsanstrengungen aus zahlreichen Gründen dringend erforderlich. Die Bodenreform und Kollektivierung führten zu einem weitgehenden Exodus insbesondere der Betriebsleiter, die einen überdurchschnittlichen Qualifikationsstand aufwiesen. Einem erheblichen Teil der Neubauern, insbesondere aber den mehr als 140.000 Industriearbeitern, die in die Landwirtschaft entsandt wurden, fehlten Kenntnisse über den landwirtschaftlichen Produktionsprozeß und über die Betriebsführung völlig. Für die verbliebenen Altbauern gab es bis zum Abschluß der Kollektivierung keine Fortbildung, ihr produktionstechnisches Wissen hatte Vorkriegsniveau. Für die Arbeit in den nach Abschluß der Kollektivierung durchgesetzten bzw. eingeführten landwirtschaftlichen Betriebs[S. 126]formen (Spezialbetriebe mit 5.000–6.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche [LN] und entsprechender Maschinenkapazität, Milchvieh- bzw. Schweinemastställe mit 2.000 bis 100.000 Plätzen) war die landwirtschaftliche Bevölkerung nicht vorbereitet. Die errichteten Großbetriebe ermöglichten eine weitgehende Spezialisierung, die die Ausbildung von Facharbeitern vereinfachte, und stellte andererseits erhöhte Anforderungen an die Leitung und Planung der Produktions- bzw. erweiterten Reproduktionsprozesse. Diesen Bedingungen entsprechend wurde das landwirtschaftliche Ausbildungswesen der DDR aufgebaut. I. Die landwirtschaftliche Fachausbildung A. Erwachsenenbildung Zur Erreichung des hohen Facharbeiterstandes mußten insbesondere ältere Berufstätige auf dem Wege der Erwachsenenbildung qualifiziert werden. Von den ca. 230.000 Facharbeitern, die zwischen 1967 und 1973 ausgebildet wurden, haben über 60 v. H. ihre Qualifikation in Form von Lehrgängen und Schulungskursen erhalten. Im Rahmen des Ausbildungsprogrammes 1974 sollen sich mehr als 22.000 LPG-Mitglieder und Landarbeiter für die Handhabung der modernen Landtechnik qualifizieren. Weitere Kurse werden für Schichtleiter oder Brigadeleiter abgehalten. Die Ausbildung erfolgt in der Regel in den Kreislandwirtschaftsschulen, in den Kreisbetrieben für Landtechnik oder in den Kooperationsakademien, die während des Winters in allgemeinbildenden Schulen, den Landwirtschafts- und Ingenieurschulen abgehalten werden. Das Ausbildungsprogramm wird durch eine Sendefolge des Fernsehens unterstützt. Für die Führungsaufgaben (KOE-Leiter, LPG-Vorsitzende, Brigadeleiter etc.) werden insbesondere an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Fortbildungskurse abgehalten. Für die Ausbildung von Leitungskadern und Berufstätigen, die in industriemäßigen Anlagen eingesetzt werden sollen, wurden zusätzlich folgende Bildungszentralen geschaffen: Rindermast — Bildungszentrum Dedelow, bei Prenzlau; Schweinezucht- und -mast — Bildungszentrum Eberswalde; Geflügelhaltung-Bildungszentrum Königs Wusterhausen; Meliorationsanlagen - Agraringenieurschule Fürstenwalde; Landtechnik - Spezialschule für Landtechnik Großenhain, bei Riesa; Obst- und Gemüseerzeugung — Ingenieurschule für Gartenbau Werder; Sortier- und Lagerhallen für Pflanzkartoffeln - Agraringenieurschule Neugattersleben, bei Staßfurt; Speisekartoffeln - Agraringenieurschule Neubrandenburg-Tollenseheim. B. Facharbeiterausbildung Für die Ausbildung Jugendlicher zum landwirtschaftlichen Facharbeiter stehen neben einigen Spezialschulen und Ausbildungsgemeinschaften über 120 Betriebsberufsschulen und 191 Kreislandwirtschaftsschulen zur Verfügung. Die Lehrlinge (1974 ca. 25.000) werden bereits in der 9. und 10. Klasse der polytechnischen Oberschule durch ständig berufsbezogenen Unterricht und durch Arbeitseinsätze in der Praxis auf ihren Lehrberuf vorbereitet. Nach Schulabschluß erfolgt eine 2jährige Lehre in einem der landwirtschaftlichen Grundberufe, die zahlreiche Spezialisierungsmöglichkeiten zulassen. Über die Ausbildung wird ein Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen. Sie gliedert sich in die Grundausbildung (12 Monate mit ca. 900 Stunden theoretischem Unterricht bzw. ca. 800 Stunden praktischem Unterricht) und die Spezialausbildung (12 Monate) mit 150–200 Stunden theoretischem und 1 750 Stunden praktischem Unterricht. 1970 wurden folgende Grundberufe mit zahlreichen Spezialisierungsmöglichkeiten eingeführt: Zootechniker / Agrotechniker / Be- und Verarbeitung pflanzlicher Produkte / Meliorationstechniker / Umschlagprozesse und Lagerwirtschaft. Insgesamt bestehen z. Z. im Bereich der Land-, [S. 127]Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 26 Ausbildungsberufe. Sofern die Lehrlinge bereits nach der 8. Klasse die Schulausbildung beendet haben, verlängert sich die Lehrzeit auf 3 Jahre. C. Ausbildung zum Meister der Landwirtschaft Als Voraussetzungen gelten u. a.: Abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter und mehrjährige Berufstätigkeit in der Praxis sowie Abschluß der 10klassigen (polytechnischen) Oberschule. Die fehlende 9. und 10. Klasse kann in Vorkursen (118~Unterrichtsstunden) nachgeholt werden. Die Ausbildung soll in maximal 2 Jahren abgeschlossen sein, erfolgt in Kursen und ist in eine Grundausbildung (4 Kurse - 440 Std., davon 120 Marxismus-Leninismus) und eine Spezialausbildung (2–3 Kurse ca. 300 Stunden) gegliedert. Die bestandene Prüfung berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zur Führung des Titels Meister der Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Landtechnik, Nahrungsgüterproduktion etc. Die Ausbildung erfolgt in den Hauptrichtungen Feld- und Grünlandwirtschaft (nach Pflanzenarten weiter spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Pflanzenprodukten; Tierproduktion (nach Tierarten spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Tierprodukten; Gärtnerische Produktion (Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen); Lagerwirtschaft und Konservierung; Melioration; Landwirtschaftsbau; Instandsetzung und Wartung. II. Ingenieurausbildung Für die Ingenieurausbildung verfügt die DDR 1974 über 29 Agraringenieurschulen und 13 Ingenieurschulen. Sie sollen Agraringenieure, Ingenieure, Agraringenieurökonomen und Agraringenieurpädagogen als Führungskräfte ausbilden. A. Ausbildung zum Agraringenieur Das Ingenieurstudium wird als Spezialausbildung in 17 Fachrichtungen angeboten. Voraussetzung zur Studienaufnahme sind u. a. der Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule sowie der Abschluß einer der Spezialisierung entsprechenden Berufsausbildung und die vorherige Ableistung des Wehrdienstes. Das Studium nimmt 3 Jahre Zeit in Anspruch und ist in Grund-, Fach- und Spezialstudium gegliedert. Das Grundstudium ist für alle Fachrichtungen gleich gestaltet (12 Monate 1216 Std. Vorlesungen und Übungen, 608 Std. Selbststudium), während im Fachstudium bei gleichem Studienumfang die Spezialisierung einsetzt. Nach Abschluß des Grund- und Fachstudiums wird die Hauptprüfung abgelegt, die gleichzeitig die Hochschulreife einschließt. Das Spezialstudium (3. Studienjahr) wird unter Aufsicht der Ingenieurschule als Praktikum im Betrieb absolviert. Hier hat der Absolvent spezielle Aufgaben (Plan Wissenschaft und Technik, Rationalisierungsplan, Ausarbeitung von Prognosen, Fragen der Planerfüllung oder der sozialistischen Leitungstätigkeit) zu untersuchen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die Verteidigung der Examensarbeit vor dem Betrieb schließt das Studium mit dem Titel Agraringenieur bzw. Ingenieur der gewählten Fachrichtung ab. Das Studium ist stark praxisbezogen und wird in der Spezialisierung auf die Gegebenheiten des späteren Einsatzbetriebes ausgerichtet. B. Ausbildung zum Agraringenieurökonom bzw. Ingenieurökonom Die Agrarökonome werden für spezielle wirtschaftliche Aufgaben in sozialistischen Betrieben der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft in der von ihnen gewählten Fachrichtung (z. B. Agraringenieurökonom der Pflanzenproduktion) ausgebildet. Studienvoraussetzung, Studienverlauf und die Einsatzbedingungen nach Studienabschluß entsprechen völlig denen der Agraringenieure. Der Unterschied zur Ausbildung des Agraringenieurs besteht darin, daß beim Agraringenieurökonom im Fachstudium die produktionstechnischen Studienzweige reduziert und die ökonomischen Fächer stark betont werden. Die Ausbildung erfolgt an den Agraringenieurschulen Bautzen, Beelitz, Güstrow/Bockhorst und Weimar. C. Ausbildung zum Agraringenieurpädagogen Die Agraringenieurpädagogen werden für den berufspraktischen Unterricht (Berufsschulen) ausgebildet. Studienvoraussetzung, Studiengang und Studienabschluß entsprechen dem der Agraringenieure. In das Fachstudium werden pädagogische Fächer aufgenommen, und das Spezialstudium wird in den Berufsschulen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft absolviert. D. Sonderformen des Ingenieurstudiums Neben den genannten Ausbildungsgängen bestehen einige Sonderformen, die darauf abzielen, entweder den Personenkreis für das Ingenieurstudium der Landwirtschaft zu erweitern, oder aber den Wissensstand der Absolventen der früheren Fachschulen den heutigen Anforderungen anzugleichen. So werden staatlich geprüfte Landwirte durch einjähriges Zusatzstudium nach dem jeweiligen Stand der Lehrpläne zu Agraringenieuren einer der genannten Spezialrichtungen ausgebildet. Die Erweiterung des Personenkreises erfolgt einerseits in Form des Fern- und Abendstudiums und andererseits durch das Frauensonderstudium, das [S. 128]ebenfalls dem Fernstudium zuzurechnen ist. Die Voraussetzungen und Studiengänge entsprechen vollkommen dem Direktstudium. Die Studiendauer beträgt im Fernstudium in der Regel 4 Jahre. Die Ausbildung wird durch Anleitung in Lehrbriefen überwiegend im Selbststudium absolviert, das durch mehrwöchige Lehrgänge Ergänzung findet. Das Abendstudium findet als Direktstudium an den Ingenieurschulen statt und ist einerseits an die Entfernung zwischen Arbeits- und Studienart und andererseits an eine ausreichende Anzahl von Studienbewerbern im Nahbereich des Studienortes gebunden. Der Vorteil beider Studienformen liegt darin, daß dem delegierenden Betrieb weitgehend die Arbeitskraft und dem Auszubildenden das Einkommen erhalten bleibt. In Anbetracht der doppelten Belastung der Studierenden hat die Bedeutung des Fern- und Abendstudiums in den letzten Jahren abgenommen. Das Frauensonderstudium wurde im Studienjahr 1969/70 an einigen Ingenieurschulen der DDR mit dem Ziel eingerichtet, die mehrfachen Belastungen der Frauen zu verringern und die Benachteiligungen der Frauen aufzuheben. Durch gesetzliche Bestimmungen haben die Betriebe die Frauen bis zu 20 Std. pro Woche freizustellen. Neben den üblichen Studienzuschüssen und Stipendien erhalten die Studierenden bis zu 80 v. H. ihrer Nettoeinkommen durch die Betriebe. III. Ausbildung an den Universitäten und Hochschulen Ziel des Studiums ist es, Führungskader für die Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zu gewinnen und den Nachwuchs für die wissenschaftlichen Einrichtungen (Agrarwissenschaften) auszubilden. A. Das Studium an den Universitäten Voraussetzung ist die Hochschulreife, die auf dem Wege über die Oberschule, nach 2jährigem Fachschulbesuch oder über andere Wege der Erwachsenenqualifizierung erlangt wird. Außerdem müssen gute fachliche und gesellschaftspolitische Leistungen und Lernergebnisse vorgewiesen werden. Die Bewerbung der Studenten wird entweder von den erweiterten Oberschulen oder aber von den delegierenden Betrieben (Kombinate, VEB, VEG, LPG) mit einer umfassenden Beurteilung bei den Universitäten eingereicht. (VO vom 25. 2. 1971, GBl.~II, Nr. 26, vom 20. 3. 1971.) Auch das Universitätsstudium ist stark praxisbezogen angelegt. Sofern die Studenten von Betrieben delegiert werden, gelten die zwischen ihnen und diesen Betrieben getroffenen Vereinbarungen. Ein entsprechender Arbeitsvertrag ist bei Beginn des letzten Studienjahres zunächst für die Dauer von 3 Jahren abzuschließen. (VO vom 3. 2. 1971, GBl.~II, Nr. 37, vom 15. 4. 1971.) Das Universitätsstudium besteht wie bei allen anderen Fachrichtungen aus Grundstudium, Fachstudium, Spezialstudium und Forschungsstudium. Das Grundstudium dauert 2 Jahre, vermittelt Grundlagenkenntnisse in gesellschafts- und naturwissenschaftlichen, aber auch bereits in fachspezifischen Grundlagenfächern. Es folgt ein 2jähriges Fachstudium, das zur Beherrschung der wirtschaftlichen, technischen und technologischen Grundlagen der industriellen Pflanzen- oder Tierproduktion führen soll. Innerhalb dieser 2 Jahre sind 6–12 Monate Betriebspraktikum zu absolvieren. Am Ende des Fachstudiums wird die Hauptprüfung abgelegt; nach erfolgreichem Abschluß darf die Berufsbezeichnung Ingenieuragronom bzw. Ingenieurzootechniker oder Ingenieurökonom geführt werden. Der gleiche Ausbildungsweg führt auch zum Fachlehrer für Landwirtschaft. Mit dieser Qualifikation kann eine Tätigkeit in der Praxis aufgenommen werden oder aber in einem Spezialstudium das Fachwissen in der eingeschlagenen Fachrichtung vertieft werden. Nach Diplomarbeit und Staatsexamen wird der Titel Diplom-Agraringenieur verliehen. „Klassenbewußte“ Studenten mit hervorragenden Studienergebnissen können in einem 2–3 Jahre umfassenden Forschungsstudium als wissenschaftlicher Nachwuchs für Forschung, Entwicklung und Lehre ausgebildet werden, das in der Regel mit der Promotion abschließt. (AO vom 1. 6. 1970; GBl.~II, Nr. 54, vom 1. 7. 1970.) Außerdem ist die Promotion auf dem Wege der planmäßigen oder außerplanmäßigen Aspirantur nach mindestens 3jähriger Arbeit in der Praxis oder Verwaltung möglich. (AO vom 22. 9. 1972; GBl.~II, Nr. 60, vom 13. 10. 1972.) Das landwirtschaftliche Universitätsstudium in der DDR hat in der Vergangenheit aufgrund seiner starken Ausrichtung auf die wechselnden Anforderungen der Praxis vielfache Veränderungen erfahren. Eine enge Verbindung zwischen Praxis und Theorie ist in keiner Phase der permanenten Hochschulreform gelungen. Das Ziel, Leiter komplexer Großbetriebe auszubilden, verhinderte bis 1970 eine tiefergehende Spezialisierung. Die wissenschaftliche Qualität des Studiums mußte darunter leiden. [S. 129]Erst der Aufbau industriemäßiger Spezialbetriebe in der DDR-Landwirtschaft brachte die Anforderungen der Praxis und der Wissenschaft in Übereinstimmung. Ferner ist festzustellen, daß die ökonomischen Disziplinen im landwirtschaftlichen Universitätsstudium lange Zeit vernachlässigt wurden. Auf dem XI. Bauernkongreß der DDR 1972 wurden neben einer weiteren Spezialisierung der produktionstechnischen Disziplinen auch Studienpläne für die Agrarökonomie und die sozialistische Betriebswirtschaft gefordert. Beide Forderungen wurden — neben einer erneuten Ausdehnung des Studienpraktikums — in den 1973 vom Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen vorgelegten Studienplänen berücksichtigt. (Vgl. die untenstehende Tabelle.) B. Das Studium an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1. LPG-Hochschule Meißen Auf Beschluß des Ministerrates vom 29. 12. 1952 über die Berufsausbildung und Qualifizierung der Mitglieder der LPG (GBl. 1953, S. 7) wurde am 1. 9. 1953 in Meißen die „Zentrale Hochschule für leitende Funktionäre der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ mit einer Kapazität von 300 Studienplätzen geschaffen. Voraussetzung zum Studium sind die Facharbeiterprüfung und der erfolgreiche Abschluß der höheren Fachschule als Agraringenieur bzw. Agraringenieurökonom. Das Studium dauert 2 Jahre und berechtigt nach erfolgreichem Abschluß zur Führung des Titels Diplom-Agraringenieurökonom. Daneben werden Finanzwirtschaftler ausgebildet. Anläßlich ihres 20jährigen Bestehens konnte die LPG-Hochschule Meißen Ende 1973 auf die Ausbildung von 4.000 sozialistischen Leitungskadern (Direkt- und Fernstudium) verweisen. Gegenwärtig sind ca. 800 Direkt- und Fernstudenten immatrikuliert. 2. Hochschule für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg Die Hochschule ist Nachfolgerin des 1954 in Potsdam gegründeten „Spezialinstituts für Agrarökonomie“, das 1956 nach Bernburg verlegt und 1961 in den Rang einer Hochschule erhoben wurde. Die Studienvoraussetzungen entsprechen denen der LPG-Hochschule Meißen. Die ausgebildeten Diplom-Agraringenieurökonomen werden als Führungskräfte für Aufgaben der Leitung, Planung und die Ökonomik des Reproduktionsprozesses der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft eingesetzt. Die Lehrpläne dieser Hochschulen wurden, wie auch die Lehrpläne für die Universitäten zwischen dem MfLFN und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen abgestimmt. C. Sonderformen des Hochschulstudiums Das Fernstudium wurde für die Agrarwissenschaften bereits 1953 eingeführt. Vorlesungen und Seminare werden durch Lehrbriefe ersetzt. Bei einer Ausbildungsdauer von 5 Jahren sind 1–2 Semester im Direktstudium vorgesehen. Das Abendstudium entspricht in Anlage und Dauer dem Fernstudium, ist jedoch an die räumliche Nähe der Universitäten gebunden. Das Fortbildungsstudium wird von den Hochschulen in Bernburg und Meißen in Form von 4wöchigen Fortbildungslehrgängen, die in 2jährigem Turnus wiederholt werden, betrieben. In Meißen wurden in den letzten 5 Jahren ca. 2.000 Fachkräfte in diesen Weiterbildungslehrgängen erfaßt. Ebenso wie im Fachschulbereich wurde 1970 an der Hochschule Bernburg eine Sonderklasse für Frauen, die aus familiären und beruflichen Gründen keine Studienmöglichkeit fanden, gegründet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 125–129 Berufsausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung und Berufslenkung
Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Landwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik (s. Tabelle). Die Zahl der qualifizierten ständig Berufstätigen wurde zwischen 1963 und 1973 verdreifacht (313,8 v. H.). Da die Anzahl der Berufstätigen gleichzeitig um ca. 21 v. H. sank, nahm der Anteil aller qualifizierten Mitarbeiter an den Berufstätigen von 18,1 v. H. (1963) auf 72,5 v. H. (1973) zu. An der Verbesserung des…
DDR A-Z 1975
Bezirk (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gebietseinheit im staatlichen Aufbau der DDR, die 1952 im Zuge der Neugliederung der staatlichen Verwaltung durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR geschaffen wurde. Mit der Bildung von B. nach politischen, staatsorganisatorischen und wirtschaftlichen Maßstäben wurden die Länder aufgehoben und ein zentralistischer Staatsaufbau geschaffen. Ein B. untergliedert sich in Kreise (Stadt- und Landkreise) und trägt seinen Namen nach der jeweiligen Hauptstadt des B. In der DDR gibt es 14 B.: Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, [S. 161]Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Berlin (Ost) besitzt den Status eines B. und wird gelegentlich auch als 15. B. der DDR bezeichnet. Im B. ist der Bezirkstag das oberste staatliche Machtorgan. Er umfaßt je nach der Einwohnerzahl des B. 120 bis 160 Abgeordnete. Er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen und wählt zu Beginn der Wahlperiode als seine Organe den Rat des Bezirkes und die ständigen Kommissionen des Bezirkstages. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bezirkstages und seiner Organe wurden 1973 im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR (GBl. I, S. 313) neu bestimmt. Danach leiten der Bezirkstag und der Rat die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im B. Der Bezirkstag beschließt auf Vorschlag des Rates den Fünfjahrplan, den Jahresplan und den Haushaltsplan des Bezirkes, die auf der Grundlage zentraler staatlicher Plankennziffern und anderer Festlegungen des Ministerrates erarbeitet werden und nach Beschluß des Bezirkstages die Grundlage der Tätigkeit des Staatsapparates auf der Bezirksebene bilden. Bezirkstag und Rat entscheiden über eine Reihe von Aufgaben, soweit dies nicht ausschließlich — wie z. B. in Fragen der Arbeitskräfteplanung und -Lenkung und der Lohn- und Sozialpolitik — nur vom Rat durchzuführende bzw. zu koordinierende zentrale Festlegungen betrifft. Bezirkstag und Rat werden tätig auf den Gebieten: Haushalts- und Finanzwirtschaft im B.; Preisbildung und Preiskontrolle; Örtlich geleitete Industrie; Handel, Versorgung und Dienstleistungen; Bauwesen, Städtebau und Wohnungspolitik; Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft; Verkehr, Energie, Geologie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft; Bildungswesen; Jugendfragen; Kultur; Körperkultur, Sport, Erholungswesen und Fremdenverkehr; Hygiene, medizinische und soziale Betreuung; Sicherheit und Ordnung sowie Zivilverteidigung. Als ständig arbeitendem Gremium kommt dem Rat des Bezirkes, und hier dem Vorsitzenden, die größte Bedeutung für die Durchführung der Aufgaben zu. Die Mitglieder des Rates sind in der Regel Abgeordnete. Als ein kollektiv arbeitendes Organ ist der Rat sowohl dem Bezirkstag als auch dem Ministerrat verantwortlich; beide Institutionen können seine Entscheidungen aufheben. Im Mai 1974 erließ der Ministerrat einen Beschluß zur Zusammensetzung der örtlichen Räte. Danach setzt sich der Rat eines Bezirkes aus folgenden Mitgliedern zusammen: 1. Vorsitzender des Rates des Bezirkes, 2. Erster Stellv. d. Vors. d. R. d. B., 3. Stellv. d. Vors. d. R. u. Vors. d. Bezirksplankommission, 4. Stellv. d. Vors. d. R. für bezirksgeleitete Industrie, Lebensmittelindustrie u. örtliche Versorgungswirtschaft (Vorsitzender des Bezirkswirtschaftsrates), 5. Stellv. d. Vors. d. R. für Inneres, 6. Stellv. d. Vors. d. R. für Handel u. Versorgung, 7. Stellv. d. Vors. d. R. u. Produktionsleiter für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Sekretär des Rates. Weitere Mitglieder: 9. für Finanzen und Preise, 10. für Wohnungspolitik, 11. für Arbeit und Löhne, 12. für Verkehrs- und Nachrichtenwesen, 13. für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 14. für Kultur, 15. für Jugendfragen, Körperkultur und Sport sowie 16. der Bezirksarzt, 17. der Bezirksbaudirektor und 18. der Bezirksschulrat vervollständigen den Rat d. B. In bestimmten, durch örtliche Bedingungen veranlaßten Fällen kann der Rat d. B. seine Zusammensetzung im Rahmen des Stellenplanes verändern, d. h. auch Abweichungen von der Zahl beschließen. Weitere Stellvertreter dürfen allerdings nur mit Zustimmung des Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden; deren Zahl ist durch den Beschluß von bisher 3 auf 5 vergrößert worden. Neu im Rat sind die Mitglieder für Arbeit und Löhne und für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, während die Aufgaben des ehemaligen Mitglieds für örtliche Versorgungswirtschaft von einem der Stellvertreter des Vors, wahrgenommen werden. Der Rat des B. hat das Recht, über alle Angelegenheiten des B. und der Bürger zu entscheiden, soweit dies auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Bezirkstages erfolgt und nicht dessen ausschließliche Kompetenz berührt. Die Anleitung und Kontrolle der Tätigkeit des Rates des B. ist Sache des Ministerrates, der den Rat sowohl in die Vorbereitung den B. betreffender Entscheidungen auf bestimmten Gebieten einbeziehen als auch die Übereinstimmung der zweiglichen und territorialen Entwicklung durch eine Zusammenarbeit zwischen Rat und zentralen Staatsorganen sichern soll. Die Beratungen über Planfragen werden von der Staatlichen Plankommission vorbereitet und als „Komplexberatungen“ unter Leitung eines Mitglieds des Präsidiums des Ministerrates geführt. Entsprechend dem Leitungsprinzip der doppelten Unterstellung im Staatsapparat erteilt der Vorsitzende des Ministerrates dem Vorsitzenden des Rates des B. Weisungen; dieser besitzt das gleiche Recht gegenüber den Vorsitzenden der nachgeordneten Räte der Kreise. Die früher vom Minister für Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte wahrgenommenen Aufgaben zur Unterstützung der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte durch den Ministerrat sind nach der Abschaffung dieser Institution im November 1971, soweit erkennbar, auf die Instrukteurabteilung beim 1. Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates übergegangen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 160–161 Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gebietseinheit im staatlichen Aufbau der DDR, die 1952 im Zuge der Neugliederung der staatlichen Verwaltung durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR geschaffen wurde. Mit der Bildung von B. nach politischen, staatsorganisatorischen und wirtschaftlichen Maßstäben wurden die Länder aufgehoben und ein zentralistischer…
DDR A-Z 1975
Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF, als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und Direktiven für die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne auf der Grundlage der Vorgaben der Staatlichen Plankommission und des Ministeriums der Finanzen; ferner für die Planung der Studentenzahlen, der Investitionen, der Haushaltsmittel und der Arbeitskräfte und Lohnfonds. Das MHF. ist ferner verantwortlich für die Erarbeitung einer Systematik der Grund- und Fachstudienrichtungen, die Erarbeitung von Rahmenstudienprogrammen und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung sowie Qualifizierung von Hoch- und Fachschulkadern an Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Schließlich übernimmt das MHF. die Verantwortung für die Planung und Leitung der Forschung zu Problemen des Hochschulwesens, wie Hoch- und Fachschulpädagogik oder bildungsökonomische Fragen. [S. 569]Es ist zu enger Zusammenarbeit mit Ministerien, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen verpflichtet, denen Hoch- oder Fachschulen unterstehen. Das MHF. fungiert darüber hinaus als staatliches Leitungsorgan für die ihm unterstellten Universitäten, Hoch- und Fachschulen und ist in dieser Funktion verantwortlich für den gesamten Prozeß der Ausbildung, Qualifizierung und Forschung sowie die Personalpolitik. Das Ministerium wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und der kollektiven Beratung vom Minister (gegenwärtig Prof. Dr. Hans-Joachim Böhme) bzw. dessen 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs geleitet. Weitere Stellvertreter werden für Erziehung und Ausbildung, Weiterbildung, internationale Beziehungen, Strukturpolitik und für Gesellschaftswissenschaften und Forschung eingesetzt. Beim MHF. besteht eine Vielzahl von Beratungsorganen. Der Hoch- und Fachschulrat wurde im Januar 1966 gegründet und soll Empfehlungen zu grundsätzlichen Problemen der Prognose und Perspektivplanung des gesamten Hochschulwesens und zur Festlegung einheitlicher Grundsätze für den Inhalt und die Organisation von Aus- und Weiterbildung erarbeiten. Dem Rat gehören 110 Mitglieder aus allen gesellschaftlichen Bereichen an. Vorsitzender ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen. Wissenschaftliche Beiräte bestehen seit 1952 als beratende Organe für einzelne Wissenschaftsbereiche (z. B. WB für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, WB für Wirtschaftswissenschaften, WB für Fremdsprachen). Insgesamt bestehen ca. 10 WB. Ihre Mitglieder werden vom Minister berufen. Ein weiteres Beratungsorgan sind die Rektoren-Konferenzen. Zur sachkundigen Entscheidungsvorbereitung werden für Daueraufgaben Institute beim MHF. gebildet (z. B. u. a. Institute für Weiterbildung, für Fachschulwesen, für Hochschulbildung und -Ökonomie). Die Pflege internationaler Beziehungen erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage bilateraler Verträge, im Rahmen des RGW vor allem durch die Konferenz der Hochschulminister der sozialistischen Staaten. Universitäten und Hochschulen; Fachschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 568–569 Ministerium für Handel und Versorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kohle und EnergieSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF, als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und…
DDR A-Z 1975
Bildende Kunst (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Kunsttheorie. Die BK. ist kunsttheoretisch an die marxistische Ästhetik gebunden, nach der sie zusammen mit den anderen Kunstarten höchster Ausdruck des ästhetischen Bewußtseins ist, das sich in der bildhaft-künstlerischen Aneignung der Wirklichkeit vollzieht. Als allgemeine Methode dieser Aneignung gilt der Sozialistische Realismus, der „vom Künstler eine wahrheitsgetreue, konkret-historische Darstellung der Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung erfordert“. Die Kategorie der „künstlerischen Wahrheit“ meint dabei die Übereinstimmung des künstlerischen Abbildes mit dem abgebildeten Sachverhalt in seiner objektiven, sinnlich wahrnehmbaren Erscheinung. Allerdings muß es stets das Abbild eines größeren gesellschaftlichen Zusammenhanges sein. In diesem Sinne meint die „künstlerische Konkretheit“, als zweite Kategorie, die Widerspiegelung einer im historischen Entwicklungsprozeß eingebetteten Wirklichkeit in ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Ausprägung, wobei deren Beurteilung und Bewertung vom Standpunkt vermeintlich erkannter Gesetzmäßigkeiten des Geschichtsverlaufs ausgeht. Der Realismus wird bei dieser Art Realitätswiderspiegelung als einzig adäquate künstlerische Methode angesehen, weil in ihm die Erscheinungen erkennbar bleiben. Der Inhalt, nach dem die Form sich zu richten hat, dominiert. Strikt abgelehnt werden deshalb in der mar[S. 166]xistischen Kunsttheorie Ausdrucksweisen, die entweder die Form über den konkret fixierbaren Inhalt stellen (Formalismus) oder den historisch „falschen“ Inhalt widerspiegeln (Dekadenz). Die Forderung nach harmonischer, d. h. historisch „richtiger“ Übereinstimmung von Inhalt und Form ist dann gewährleistet, wenn die Arbeiterklasse als Held und Subjekt der Geschichte den neuen sozialistischen Inhalt ausmacht und zugleich zur Rezeption der formalen Gestaltung befähigt ist. Oberstes Kriterium der sozialistischen Kunst ist deshalb die Volksverbundenheit des Kunstwerks im allgemeinen und die Volksverständlichkeit der Form im besonderen. Als Beispiel und Vorbild für die ideale Einheit von Inhalt und Form gilt die sowjetische bildende Kunst. In der Kategorie des „Typischen“ erfaßt der soz. Realismus den „Sinn“ oder das „Wesen“ der Erscheinungen. Über das Typische artikuliert sich sinnlich anschaulich der historische Wahrheitsgehalt im Kunstwerk, in ihm kommt die dialektische Verbindung von Besonderem und Allgemeinem, von Individuellem und Gesellschaftlichem zum Ausdruck. Diese im Typischen konzentrierte Verallgemeinerung ermöglicht eine wahrheitsgetreue adäquate Darstellung gesellschaftlicher Prozesse und der Gesamtwirklichkeit der sozialistischen Gesellschaft. Der „typische Charakter“ in seiner klassenmäßig sozialen Bestimmung erscheint im Sozialismus als Protagonist neuer sozialer Beziehungen der sozialistischen Gesellschaft, als „positiver Held“. Die normative Ausprägung des Typischen führt zu symbolhafter, emblematischer oder zu monumentaler Kunstform. Die Kunst trägt Klassencharakter, denn die künstlerische Widerspiegelung nach dieser Auffassung kann nur vom parteilichen Standpunkt aus erfolgen, welcher bewirkt, daß die Kunst erkenntnisvermittelnde, bewußtseinsbestimmende und handlungsanleitende Funktionen innehat. Parteilichkeit, Volksverbundenheit in Form und Inhalt, Gegenständlichkeit, Typisierung und Optimismus der Darstellung sind die feststehenden Kriterien des soz. Realismus als künstlerische Arbeitsmethode, mit der die gesellschaftspolitischen Aufgaben der bildenden Kunst — Erziehung der Bevölkerung zu soz. Bewußtsein — am wirkungsvollsten erfüllt werden. II. Kunstpolitik. Die Kunstpolitik in der DDR ist bestrebt, die Funktionsfähigkeit auch der bildenden Kunst in diesem instrumentalen Sinn zu erhalten. Die Kriterien des soz. Realismus sind deshalb auf dem 5. Plenum des ZK der SED 1951 in einer Grundsatzerklärung für jegliches bildkünstlerisches Schaffen zur verbindlichen Maxime erklärt worden. Gleichwohl ist die Kunstpolitik, als Teil der Kulturpolitik, durch Entwicklungsphasen gekennzeichnet, in denen diese Kriterien unterschiedlich interpretiert wurden. Als Problemkreise standen und stehen dabei im Mittelpunkt: a) Hinsichtlich der künstlerischen Form gab es eine dogmatischere (2. und 4. Kongreß des Verbandes Bildender Künstler Deutschlands, 1952 und 1959) oder liberalere Auffassung des Realismus- und Formalismusbegriffs (3. und 7. Kongreß des VBK, 1955 und 1974). Die sowjetische bildende Kunst als Vorbild in „Inhalt und Form“ oder als nur ideologisches Vorbild spielte hier eine wesentliche Rolle. Die Möglichkeit, über den bürgerlichen Realismus und Naturalismus des 19. Jh. hinaus moderne Strömungen gegenständlicher Kunst zu rezipieren, war ebenfalls Gegenstand der Diskussion. b) Hinsichtlich der Thematik ging es um die Darstellung des Arbeiters und der Arbeitswelt als gleichbleibend zentrales Thema und darüber hinaus entweder um eine Reduktion auf die bildkünstlerische Vermittlung politischer Losungen und ideologischer Normen (vorherrschend in den 50er Jahren), oder aber um eine Erweiterung der Themenbereiche auf die Spiegelung aller - gesellschaftlicher wie privater-Lebensbereiche (z. Z. vertretene Linie: „… jeder Bürger unserer Republik … will auch durch die Kunst als ein ganzer Mensch erfaßt werden, in allen seinen Beziehungen und Lebensäußerungen“, Kurt Hager 1972). c) Hinsichtlich der gesellschaftlichen Gebundenheit der Kunst wurde die „Schließung der Kluft von Kunst und Leben“ über konkrete Einbeziehung des Künstlers in die Arbeitswelt (Bitterfelder Weg) oder über die Aktivitäten bei der ästhetischen Gestaltung der Umwelt (6. und 7. Kongreß des VBK, 1970 und 1974) diskutiert sowie die Ausnutzung des Kunstwerks lediglich für den Transport ideologischer Inhalte oder darüber hinaus unter dem Aspekt der Vermittlung ästhetischer Werte mit vielfältigem gesellschaftlichen Wirkungsbereich erörtert. Für Kunstpolitik ist das Ministerium für Kultur zuständig. An der Vermittlung ist der Verband Bildender Künstler der DDR (VBK-DDR; von 1950–1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes; bis 1970 „VBK Deutschlands“) entscheidend beteiligt. Die kunstpolitischen Richtlinien werden auf dem in der Regel alle vier Jahre tagenden Verbandskongreß diskutiert und in Form von Beschlüssen für die — überwiegend im Verband organisierten — Künstler als bindend erklärt. Der Zentralvorstand ist für ihre Realisierung verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Verband sieht seine Hauptaufgaben in der Pflege des klassischen künstlerischen Erbes, in der Anknüpfung an die Kunsttradition des Realismus und im Beitrag zur Bildung einer „sozialistischen deutschen Nationalkultur“ durch Förderung sozialistisch-realistischer Kunst. Neben der Lenkung der Kunstproduktion übernimmt der VBK Kontrolle und Lenkung der Künstler in ihrer Funktion als bewußtseinsprägende Kulturvermittler; er spielt eine „ausschlaggebende Rolle im Prozeß der ideologischen Klärung und schließlich in der Formung einer gereiften Überzeugung bei den Künstlern“. Im (1959 und 1974 geänderten) Statut wird die Verpflichtung des einzelnen Künstlers zu aktiver Mitarbeit hervorgehoben. In nach Bezirksmaßstab organisierten Sektionen (Sektion Malerei und Grafik, Bildhauerei, Karikatur und Pressezeichnung, Gebrauchsgrafik, Formgestaltung und Kunsthandwerk, Kunstwissenschaft, Restauration) findet „theoretisch-konzeptionelle, politisch-ideologische und praktisch-organisatorische Arbeit“ statt. Die Tätigkeit der Sektion Kunstwissenschaft („Herausarbeitung und Vermittlung einer marxistisch-leninisti[S. 167]schen Geschichte der Kunst sowie der Geschichte und Theorie des soz. Realismus“) wird als entscheidend für die Kunstentwicklung und -rezeption sowie die „Planung und Leitung künstlerischer Prozesse“ angesehen. Theoretisches Organ des Verbandes ist die Zeitschrift „Bildende Kunst“ im 23. Jg. (1975). Wesentlicher Teil der Verbandsarbeit ist die Auftragspolitik, in der Einzel- oder Kollektivaufträge für gesellschaftspolitisch wichtige Kunstwerke (Wandbilder, Denkmäler) vergeben werden bzw. in Zusammenarbeit mit Massenorganisationen (FDGB) Arbeitsvereinbarungen in Form von Werkverträgen zwischen Künstlern und Betrieben in Industrie und Landwirtschaft getroffen werden. Letztere sollen stärkere Volksverbundenheit und Massenwirksamkeit der Kunst erzielen und der Bevölkerung zum Kunstverständnis verhelfen. Ebenfalls der „Förderung, Popularisierung und Verbreitung sozialistisch-realistischer Kunst“ dienen die „Genossenschaften Bildender Künstler“, selbständige Verkaufsstätten, die dem wachsenden Bedürfnis nach Kunstkonsum Rechnung tragen. Einer erwünschten, möglichst intensiven Kunstrezeption der Bevölkerung genügen die „Deutschen Kunstausstellungen“ (seit 1972: „VII.~Kunstausstellung der DDR“; nach halbjähriger Dauer 650.000 Besucher) des VBK in Dresden, die als repräsentative „Leistungsschauen“ im vierjährlichen Turnus eine Übersicht über die Gesamte Kunstproduktion der DDR bieten. Neben großen Jubiläums- oder Übersichtsausstellungen (z. B. seit 1967 „Intergrafik“) machen zahlreiche „Rechenschaftsausstellungen“ in den Bezirken mit zeitgenössischer Kunst bekannt. In den Beschlüssen des VBK lassen sich die Haupttendenzen der kunstpolitischen Entwicklung ablesen: In seiner Gründungszeit (1950; 1. Präs. Otto Nagel) bemühte sich der VBK um eine nationale, demokratisch-antifaschistische Kunst unter Berufung auf die deutsche Realismustradition von Dürer bis Käthe Kollwitz. „Ohne dem Künstler Vorschriften per Stil und Inhalt zu machen“, werden die Akzente dennoch auf eine „reale, wirklichkeitsnahe und volksverbundene Kunst“ (Ulbricht auf der I. Kulturkonferenz 1948) gesetzt. Zu einem politischen Bekenntnis unter der Formel der „demokratischen Erneuerung“ und zur „ideell-erzieherischen Rolle der Kunst … für die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen“ sollte die ältere bürgerliche Kunstgeneration bekehrt werden. Unmißverständlich bekämpft wurden moderne Strömungen auch gegenständlicher Malerei unter dem Schlagwort „Formalismus“. Höhepunkt war die Auseinandersetzung um das Werk der deutschen Expressionisten. Der 2. Kongreß des VBK (Juni 1952; 1. Vors. Fritz Dähn) stellte das ideologische Bekenntnis zur DDR zum sozialistischen Realismus als allein verbindlicher künstlerischer Norm und das Vorbild der sowjetischen Kunst in den Vordergrund, während der 3. Kongreß des VBK (Jan. 1955; Präs. Otto Nagel) im Zeichen des „Neuen Kurses“ eine differenziertere Bewertung moderner Kunstrichtungen und eine gesamtdeutsche Kunstdiskussion anstrebte. Das auf dem V. Parteitag 1958 aufgestellte und auf der I. Bitterfeider Konferenz 1959 propagierte kulturpolitische Ziel, das „sozialistische Menschenbild“ zu schaffen, war für die Kunstpolitik der sechziger Jahre entscheidend. Neue Akzente, die auf dem 4. Kongreß des VBK (Dez. 1959; Präs. Walter Arnold) beschlossen wurden, betrafen die Bindung der künstlerischen Betätigung an den Produktionsprozeß in Form von Werkverträgen mit „sozialistischen Brigaden“, die die Entwicklung einer spezifisch sozialistischen Kunst beschleunigen sollten. Darunter wurde die lebensnahe Darstellung des Arbeiters und der Arbeitswelt sowie der „typischen“ Züge des „neuen Menschen“ verstanden. Die Teilnahme des Arbeiters am künstlerischen Schaffensprozeß und die damit verbundene Kunsterziehung sollten die bisher vermißte massenwirksame Vermittlung und effektive Rezeption gewährleisten. Darüber hinaus wurde das Laienschaffen als Massenbewegung initiiert in Form von Zirkeleinrichtungen unter Betreuung professioneller Künstler (1970 existierten 3.000 Zirkel der bildenden und angewandten Kunst; z. Z. gibt es 40.000 in Kunstzirkeln organisierte Arbeiter). Die Verbindung von materieller und kultureller Sphäre wird als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ angesehen und der sich im „bildnerischen Volksschaffen“ schöpferisch betätigende Arbeiter als soziales Leitbild des „allseitig gebildeten“ Menschen aufgefaßt. Die wichtigsten Beschlüsse des 4. Kongresses bezogen sich auf die Vergabe eines Kunstpreises des FDGB, auf die Einbeziehung des bildnerischen Volksschaffens in Verbandsausstellungen, auf die Mitarbeit der Künstler bei Industrieformgebung und Wohnkultur sowie auf die Weckung und Deckung des Kunstbedarfs durch kontrollierte Ankaufs-, Ausstellungs- und Verkaufspolitik. Die weitere Kunstpolitik versuchte die bildkünstlerische Entwicklung auf den proklamierten „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ (6. Parteitag) unter den durch die wissenschaftlich-technische Revolution geschaffenen Bedingungen und Erfordernissen des Bewußtseins, des Alltags, der menschlichen Beziehungen und der Kunstbedürfnisse einzustellen. Der 5. Kongreß des VBK (März 1964, Präs. Lea Grundig) thematisierte aktuelle Gegenwartsprobleme („Ankunft im Alltag“), insbesondere Konflikte und Widersprüche zwischen individueller und gesellschaftlicher Ebene und deren Überwindung. Er diskutierte in diesem Zusammenhang die gesellschaftspolitische Wirksamkeit der Bildkunst sowie Qualitäts- und Formfragen. Auf dem VII.~Parteitag der SED und der 5. Staatsratssitzung 1967 wurde dann von der bildenden Kunst gefordert, die ästhetische Gestaltung qualitativer „typischer“ Merkmale des sozialistischen „Planers und Leiters“ zu meistern. Diese Aufgabe bleibt für die Kunstpolitik in der DDR bis heute zentral. Parallel dazu galt das Hauptaugenmerk ab Mitte der 60er Jahre der künstlerischen Durchdringung aller Lebenssphären, also der Erzeugung eines „sozialistischen Lebensstils“. Der angewandten Kunst wird dabei stärkere Bedeutung zugesprochen (Plakat, Gebrauchsgrafik, Design), wobei die Integration von [S. 168]Kunsthandwerk und Technik sowohl den künstlerischen Formenkanon bereichert als auch neue Produktionsweisen schafft (z. B. VEB Bildende Kunst Neubrandenburg). Schwerpunkte dieser Periode bildeten — auf dem 6. Kongreß des VBK (April 1970, Präs. Gerhard Bondzin) formuliert — die mit dem forcierten Ausbau der Stadtzentren aufkommenden Probleme der Ausgestaltung der sozialen Umwelt, der sich die Ausstellung „Architektur und bildende Kunst“ 1969 widmete. Angestrebt wird eine organische, d. h. ästhetischen, funktionalen wie ethischen Bedürfnissen gerecht werdende Synthese von Architektur, bildender und angewandter Kunst, die Konzentration auf die Monumentalkunst als der Architektur adäquateste Form und die Zusammenarbeit von Künstlern, Architekten, Soziologen, Handwerkern usw. bereits bei der Bauprojektierung. Im Mitwirken der Kunst an der Umweltgestaltung sieht man z. Z. ihren gesellschaftlichen Auftrag als erfüllt an. Parallel dazu konnten die traditionellen Genres ein größeres, von agitatorischer Zweckgebundenheit befreites Betätigungsfeld gewinnen, was sich im deutlichen Aufschwung des malerischen Niveaus niederschlug. In diesem seit dem VIII.~Parteitag andauernden toleranterem kunstpolitischen Klima, das B. Brechts Formel von der „Weite und Vielfalt der realistischen Schreibweise“ sinngemäß auch für Bildkunst gelten läßt, zeichnet sich eine Kunstentwicklung ab, die darauf abzielt, in traditionellen wie neuentwickelten Genres und deren speziellen Gestaltungsformen zu agieren und zu wirken. Unter diesem Anspruch verlagern sich kunstpolitische Entscheidungen tendenziell von der Partei auf den VBK und die Diskussionen von der ideologischen Seite auf Probleme der Kunstproduktion und -rezeption. Der 7. Kongreß des VBK (Mai 1974, Präs. Willi Sitte) sah als zukünftige Aufgaben den intensiveren Ausbau der ganzen Spannbreite und der Spezifika künstlerischen Gestaltens in allen Genres (von Malerei bis Produktionskultur). Zur weiteren Differenzierung der künstlerischen Ausdrucksmittel wurden alle Kunstepochen der Weltkultur als mögliche Vorbilder empfohlen. Betont wurde erstmals der internationale Charakter und Wirkungsbereich auch der nationalen Kunst, allerdings bei fortdauernder Abgrenzung gegen die „modernistischen Strömungen der imperialistischen Kunst“. III. Entwicklung der bildenden Kunst. Seit Ende der 60er Jahre zeichnet sich mit dem Auftreten der 3. Künstlergeneration die Malerei und Grafik durch stilistische Vielfalt und handwerklich hohes Niveau aus. Voraus gingen zwei Entwicklungsphasen, von denen die erste durch die Emigrantengeneration mit Künstlern wie Hans und Lea Grundig, Otto Nagel, Rudolf Bergander, dem Graphiker Arno Mohr geprägt war. Sie knüpfte im Malstil an den kritischen Realismus der 20er Jahre an und formulierte thematisch die Auseinandersetzung mit dem Faschismus. In den 50er Jahren bewirkte die dogmatische Auffassung vom „soz. Realismus“ eine thematische Einengung auf explizit politisch-ideologische Momente des gesellschaftlichen Lebens (Aufmärsche, Kundgebungen, Aufbauarbeit, Sport, NVA, Agitationsbilder zu aktuellen Kampagnen). Naturalistisches Illustrieren, ornamental-dekorative oder monumentale Formgebung unter Verwendung stereotyper Symbole (Friedenstaube, Fahnen, verschlungene Hände …) kennzeichnen die bildnerische Kunstproduktion dieser Zeit (II.~Deutsche Kunstausstellung 1953). Erst in den 60er Jahren bilden sich individuelle Ausdrucksformen der realistischen Malweise heraus; Hauptvertreter dieser 2. Generation sind die Hochschullehrer Bernhard Heisig (Jg. 1925, Leipzig), Willi Sitte (Jg. 1921, Halle), Werner Tübke (Jg. 1929, Leipzig), die z. Z. die BK. der DDR offiziell repräsentieren. Neben einer noch überwiegend abbildhaft-naturalistischen Malweise zeichnen sich drei Stilrichtungen ab: 1. die stark verbreitete impressionistische, vertreten z. B. durch Frank Ruddigkeit (Jg. 1939), Karl-Heinz Jakob (Jg. 1929), Karl-Erich Müller (Jg. 1926), Fritz Eisel (Jg. 1929); 2. die dekorative, vertreten z. B. durch Willi Neubert (Jg. 1920), Walter Womacka (Jg. 1925), Bert Heller (1920–1970) und 3. die expressionistische, vertreten z. B. durch Heinz Zander (Jg. 1939) und Ronald Paris (Jg. 1933). Während die monumentalen Farbtafeln von Heisig („Pariser Kommune“, 1970/71) und Sitte („Leuna 1969“, 1968, „Höllensturz in Vietnam“, 1966/67, „Mensch, Ritter, Tod und Teufel“ 1969/70) mit simultan gesetzten Symbolen und Versatzstücken in impressionistisch-tachistischer Pinselführung und stark expressiver Farbgebung eine sinnlich-aktivierende kritische Analyse gesellschaftlicher Zustände darstellen, sind Tübkes manieristisch-stilisierte Arbeiten (Wandfries, „Intelligenz und Arbeiterklasse“ in der Leipziger Universität, 1973, „Bildnis eines sizilianischen Großgrundbesitzers mit Marionetten“, 1972) durch die Rezeption der Renaissancemalerei geprägt. Auf der Bezirkausstellung des VBK in Leipzig 1969 trat erstmals ein am Stil der „Neuen Sachlichkeit“ der 20er Jahre orientierter Malerkreis der jüngsten Generation unter dem Dozenten Wolfgang Mattheuer (Jg. 1927; „Liebespaar“, 1970, „Leipzig“, 1971) hervor. Die Künstler (Hachulla, Glombitza, Stelzmann, Rink, Thiele, Löbel u. a.) arbeiten in einem relativ einheitlichen, für die DDR-Malerei völlig neuen Formenkanon („veristisch“ klare Bildkomposition, glatte Pinselführung, satte leuchtende Farbgebung) und einem uneingeschränkten Themenkreis (Porträtbildnisse privater Personen, Stilleben, Landschaften). Auf der 7. Kunstausstellung der DDR in Dresden 1972 erzielte diese Richtung ihren Durchbruch und offizielle Anerkennung und bestimmt seitdem im wesentlichen die Kunstszene der DDR. Als spezifisches Genre im Bereich der Monumentalkunst hat die stark geförderte „Kunst am Bau“ das großformatige Wandbild als Ausschmückung von Innen- oder Außenflächen repräsentativer Gebäude hervorgebracht. Die allegorisch-symbolischen Darstellungen mit gesellschaftspolitischem Themengehalt haben jedoch meist nur dekorativen Schauwert und werden dem ethischen Anspruch nicht gerecht. Beispiele: Walter Womacka, Fassadenverkleidung „Unser Leben“ am Haus des Lehrers, Ost-Berlin 1964; Gerhard Bondzin, Betonplatten-Wandbild „Der Weg der Roten Fahne“ am [S. 169]Kulturpalast, Dresden 1969; Ronald Paris, Wandfries „Lob des Kommunismus“ im Haus der Statistik, Ost-Berlin 1969. Neben dem im letzten Jahrzehnt stark entwickelten Zweig der Formgestaltung (Gebrauchs- und Produktionskunst) und des Kunsthandwerks (Raumschmuck, Nippes) bleiben Malerei, Grafik und Plastik die Hauptgenres, jedoch entsprechend ihrer veränderten gesellschaftlichen Funktionen mit neuen Themengehalten, in der Porträtmalerei steht — abgesehen von Bildnissen politischer und historischer Persönlichkeiten (Hauptporträtist: Bert Heller) — das Arbeiterporträt im Zentrum, zunächst als befreiter Proletarier oder Landarbeiter gestaltet (Otto Nagel, Kurt Querner), seit den 50er Jahren als Gestalter des Neuaufbaus und Repräsentant seiner Klasse gezeichnet (K. H. Jakob: „Bergmann“ 1961; O. Schutzmeister: „Tagebauleiter Kurt Jakob“ 1960; die Stahlwerkerdarstellungen von W. Neubert). Hierher gehören auch die Typenporträts von Lea Grundig in der Folge „Genossen“ 1966–1970). Die jüngsten Darstellungen zeigen den Arbeiter in selbstbewußter, optimistischer Geste als Beherrscher seiner Gesellschaft (B. Heisig: „Brigadier“ 1970; F. Ruddigkeit: „Meister Heyne“ 1971; V. Stelzmann: „Schweißer“ 1971; W. Sitte: „Sieger“ 1972). Die Auffassung, daß der sozialistische Mensch sich die Wirklichkeit über den Arbeitsprozeß aneignet und sich in ihm verwirklicht, erklärt die zentrale Stellung des Themas Arbeit in der BK. Allerdings ist eine realistische wie dynamische Gestaltung der Arbeit, vor allem als wissenschaftlich-technologischer Prozeß, ein bis heute nicht gelöstes Problem der Bildkunst (Ausstellung „Das Antlitz der Arbeiterklasse in der bild. Kunst der DDR“ zu Ehren des VIII.~Parteitages der SED, 1971). Auch das Gruppenbildnis ist eine Domäne der Arbeitsthematik, zumeist als repräsentatives Konterfei von „Neuererbrigaden“, das das Selbstbewußtsein des Leistungskollektives vermitteln soll, die Darstellung des Arbeitsvorgangs selbst jedoch meist meidet (ca. 10 Tafelbilder dieser Art auf der 7. Kunstausstellung der DDR 1972, u. a. in neusachlicher Manier wie W. Tübke: „Gruppenbild“; S. Gille, Jg. 1941: „Brigade Heinrich Rau“; G. Brüne, Jg. 1941: „Die Neuerer“). Die technisch-industrielle Organisierung des Lebens spiegelt sich — allerdings nicht bedrohlich, sondern als positiver Ausdruck der menschlichen Produktivkraft — als Thema auch in der Landschaftsmalerei mit überwiegend Industrie- und Städtebildern wider. Das Historienbild, das sog. Ereignisbild, ist mit der Gestaltung revolutionärer Prozesse zu neuer Blüte gelangt. Sitte und Heisig sind hier die Protagonisten, deren Malweise dem Bemühen, dialektische Geschichtsauffassung bildhaft zu vermitteln, am ehesten gerecht wird. Die Grafik und Buchillustration (Max Schwimmer) gehört im thematischen Angebot und technischen Niveau zu den stärksten Genres der Kunst in der DDR. Die ältere Generation knüpfte an die Realismus-Tradition des 19. Jh. an mit Porträt- und lyrischer Landschaftsgestaltung (Otto Paetz, Hans Theo Richter) oder setzte den sozialkritischen Stil der Weimarer Zeit fort (Lea Grundig als Schülerin von Käthe Kollwitz). Thematische Zyklen richten die Anklage gegen politische Mißstände der westlichen Welt (Faschismus, Imperialismus, Atomtod, Vietnamkrieg) oder sie dienen der aufklärenden Illustration historischer Vorgänge (Kurt Zimmermanns Blätter zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Karl Erich Müller: „Geschichte der KPD“). Die grafischen Arbeiten der jungen Generation sind durch individuelle Gestaltung und freien Gebrauch moderner Techniken (Siebdruck) charakterisiert. Auch die Plastik entwickelte sich aus der engagierten realistischen deutschen Bildhauertradition, in der die frühen typisierenden Arbeiten des Bildhauers Fritz Cremer (Jg. 1906, „Aufbauhelfer“, „Aufbauhelferin“) stehen, dessen künstlerische Entwicklung über vielfältige Porträt- und Aktgestaltungen zu diffiziler Ausdrucksfähigkeit des Widerstreits zwischen individuellen und gesellschaftlichen Zügen des Menschlichen führt (Figur des Galilei „Und sie bewegt sich doch“, 1970/71). Die Skulpturengruppe Cremers für das Ehrenmal des ehern. Konzentrationslagers Buchenwald (1956–1958) stellt Anklage wie Überwindung des Faschismus durch psychologische Konstellation und Haltung der Figuren dar und ist ein herausragendes Beispiel zeitgenössischer Denkmalskunst. Literatur und Literaturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 165–169 Bilanzverzeichnis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BildungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Kunsttheorie. Die BK. ist kunsttheoretisch an die marxistische Ästhetik gebunden, nach der sie zusammen mit den anderen Kunstarten höchster Ausdruck des ästhetischen Bewußtseins ist, das sich in der bildhaft-künstlerischen Aneignung der Wirklichkeit vollzieht. Als allgemeine Methode dieser Aneignung gilt der Sozialistische Realismus, der „vom Künstler eine wahrheitsgetreue, konkret-historische Darstellung der…
DDR A-Z 1975
Geschichte der DDR (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der „Deutsche Volksrat“ in Ost-Berlin als „Provisorische Volkskammer“ und nahm eine Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Seither durchlief die DDR verschiedene Phasen (Periodisierung). Auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht entstand durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein neues System, das sich an der Sowjetunion orientierte. I. 1945--1949 Bereits vor der Gründung der DDR waren die Voraussetzungen für die neue Gesellschaft gelegt worden. Die Grundlage dazu bildeten verschiedene Reformen: 1945 die Bodenreform (Aufteilung des Großgrundbesitzes), 1946 die Schulreform (Einheitsschule), 1945/46 die Justizreform („Volksrichter“, Beherrschung durch die SED) und vor allem ab 1946 die Industriereform (Schaffung eines Staatssektors der Industrie). Auch das politische System änderte sich schrittweise: Die SPD wurde 1946 unter Zwangsanwendung in die kommunistische SED eingeschmolzen, die bürgerlichen Parteien CDU und LDPD nach und nach auf SED-Kurs gebracht und 1948 mit der NDPD und der DBD Satellitenparteien der SED geschaffen. Alle Massenorganisationen (FDGB, FDJ usw.) gerieten in völlige Abhängigkeit von der SED. Die SED selbst war 1948 in eine stalinistische „Partei neuen Typus“ umgewandelt und damit auf die allmähliche Übernahme der Macht durch die sowjetische Besatzung vorbereitet worden. Die Provisorische Volkskammer wählte zusammen mit der neugeschaffenen Länderkammer am 11. 10. 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Pieck gehörte zu den Mitbegründern der KPD und hatte nach Thälmanns Verhaftung 1933 die Leitung der KPD in der Emigration übernommen. Seit 1946 war er zwar Vorsitzender der SED, doch hatte der jovial wirkende und der Sowjetunion voll ergebene „Landesvater“ kaum noch politische Bedeutung. Als Ministerpräsidenten bestätigte die Volkskammer am 12. 10. 1949 Otto Grotewohl (1894–1964). Er hatte sich 1912 der SPD angeschlossen und war für seine Partei in der Weimarer Republik u. a. Minister in Braunschweig gewesen. 1945 Mitbegründer der SPD in Berlin, beugte er sich dem Druck der sowjetischen Besatzung und überführte die Ost-SPD in die SED, deren Vorsitzender er neben Pieck wurde. Mit der Umbildung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurden die Sozialdemokraten nach 1948 zurückgedrängt, und Grotewohl unterwarf sich immer mehr der kommunistischen Disziplin. Obwohl er seine Funktion bis zu seinem Tod behielt, sank sein Einfluß ständig. Die wichtigsten Posten in der Regierung Grotewohl nahmen 1949 sofort SED-Führer ein. Als der eigentlich entscheidende Mann erwies sich rasch der damalige stellvertretende Ministerpräsident Walter [S. 363]Ulbricht (1893–1973). Er hatte sich in den zwanziger Jahren als guter Organisator im Apparat der KPD hochgearbeitet und bestimmte bereits in der Emigration weitgehend die Linie der KPD, da er sich stets besonders geschickt an der Haltung der Sowjetunion und vor allem Stalins orientierte. Durch die Wahl zum Generalsekretär der SED im Juli 1950 (später: Erster Sekretär) und seit 1960 als Vorsitzender des Staatsrates wurde Ulbricht auch nach außen sichtbar die zentrale Figur, die sich zunächst uneingeschränkt den sowjetischen Weisungen unterwarf, in den 60er Jahren jedoch auch eigene Schritte gehen wollte. Mit Ulbrichts Person ist die Entwicklung der DDR weitgehend verknüpft, er hat Partei und Staat bis zu seiner Ablösung 1971 nachhaltig mitgeprägt. II. 1949--1955 Unter der maßgeblichen Führung Ulbrichts wurde in der DDR in der Phase von 1949 bis 1955 das stalinistische System der Sowjetunion übernommen (abgesehen von einigen Varianten, wie z. B. das formal weiterbestehende Mehrparteiensystem). Die gesamte Macht wurde nun — zunächst im Auftrag und unter Kontrolle der sowjetischen Besatzungsmacht — von der SED-Führung mit diktatorisch-bürokratischen Methoden ausgeübt. Die weitgehend noch bürgerlich-demokratische Verfassung von 1949 wurde in der Praxis ausgehöhlt. Die Realität der DDR war in dieser Periode gekennzeichnet durch das Anwachsen des staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, eine zentralgeleitete Planwirtschaft, sowie durch die „führende Rolle“ der SED, die nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus Staat, Wirtschaft, Kultur und Massenorganisationen befehligte und ein Meinungsmonopol errichtete, wobei der Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung zur herrschenden Ideologie wurde. Nach Beschlüssen des III. Parteitages der SED (Juli 1950) versuchte die DDR, mit einem Fünfjahrplan (1951–1955) den Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft zu bewältigen, aber auch die gewachsenen wirtschaftlichen Bindungen an Westdeutschland zu lösen. Bei der Überwindung der großen ökonomischen Schwierigkeiten (die Ausgangssituation war durch Reparationen, das Fehlen der Schwerindustrie usw. weit schlechter als in der Bundesrepublik) neigten einige Parteiführer zu einem flexibleren Kurs. Der damalige Planungschef Heinrich Rau (1899–1961) galt zeitweise als Gegenspieler zu Ulbricht; Fritz Selbmann (1899–1975), bis 1955 Minister für Industrie, wurde mehrmals wegen „Managertums“ kritisiert. Mit der Aufnahme der DDR in den RGW (September 1950) festigten sich die Bindungen an das Wirtschaftssystem des Ostblocks, und schon bis 1955 verdreifachte sich der Außenhandel mit den kommunistischen Ländern. Die ersten Volkskammerwahlen im Oktober 1950 waren ein Einschnitt in der Parteienentwicklung: Es gab nur noch Einheitslisten der Nationalen Front. Die Wahlen, die vielerorts nicht mehr geheim, sondern offen durchgeführt wurden, zeigten das bei sowjetischen Abstimmungen übliche Bild: 98 v. H. Wahlbeteiligung, 99,72 v. H. Stimmen für die Kandidaten. Die Flüchtlingszahlen der kommenden Jahre offenbarten die Brüchigkeit solcher Wahlergebnisse. In der Volkskammer erhielten die SED 100 Sitze, CDU und LDPD je 60 Sitze, NDPD und DBD je 30, der FDGB 40 und die anderen Massenorganisationen zusammen 80 Sitze. Da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen auch der SED angehörten, besaß diese in der Volkskammer die absolute Mehrheit. Auch die neue Regierung unter Grotewohl spiegelte den verstärkten Einfluß der SED wider, von der sie abhängig war: SED-Führer dominierten im Kabinett, und die Beschlüsse des (1949 geschaffenen) Politbüros des ZK der SED waren für die Regierung verbindlich. Die DDR baute ihre militärische Streitmacht aus. Bereits 1948 war — im Rahmen der Spaltung Deutschlands und des beginnenden Kalten Krieges — eine Bereitschaftspolizei geschaffen worden, aus der im Sommer 1952 die „Kasernierte Volkspolizei“ hervorging, eine militärische Kadertruppe mit etwa 100.000 Mann. Im Mai 1952 nahm die DDR die Unterzeichnung des EVG-Vertrags durch die Bundesrepublik zum Anlaß, um die Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland abzuriegeln. Am 26. 5. 1952 erließ die Grotewohl-Regierung eine Verordnung über eine 5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie. Eine Verwaltungsreform zentralisierte den Staatsaufbau. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 löste die Regierung die Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg) auf und schuf an ihrer Stelle 14 Verwaltungsbezirke, womit die Anleitung des Staatsapparats durch die SED vereinfacht wurde. Höhepunkt der Übertragung des sowjetischen Systems auf die DDR war die offizielle Verkündung des Aufbaus des Sozialismus durch Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952. Ulbricht erklärte, die Volkswirtschaft sei für den „Übergang zum Sozialismus reif“ (der „sozialistische Sektor“ der Industrie erwirtschaftete fast 80 v. H. des Bruttoprodukts gegenüber 73 v. H. im Jahre 1950). Typisch für die Atmosphäre war nun der Stalin-Kult, der sich bei Ulbrichts Schlußwort offenbarte: „Wir werden siegen, weil uns der große Stalin führt“ (Protokoll II. Parteikonferenz, S. 464). Im Rahmen ihrer ideologischen Offensive verhärtete sich 1952/1953 die Haltung der SED gegenüber der Kirche. Seit Ende 1952 verschärfte sich auch der staatliche Kampf gegen die Kirche: Von Januar bis April 1953 wurden etwa 50 Geistliche und Laienhel[S. 364]fer verhaftet, 300 Oberschüler als Angehörige der Jungen Gemeinde relegiert. Der überstürzte Aufbau der Schwerindustrie ging zu Lasten der Lebenshaltung der Bevölkerung, deren materielle Lage sich verschlechterte. Die neuen sozialen und politischen Strukturen wurden überdies nicht selten mit Gewalt und Terror gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Der im Februar 1950 gegründete Staatssicherheitsdienst spielte dabei eine schlimme Rolle (Opposition und Widerstand). Nach dem Tod Stalins (5. 3. 1953) schwenkte die verwirrte SED-Führung unter dem Druck der neuen Sowjetführung zwar zu einem Neuen Kurs um, erhöhte aber gleichzeitig die Arbeitsnormen. Daraufhin entlud sich der lang angestaute Unwille der Arbeiterschaft in Arbeitsniederlegungen und im Aufstand vom 17. 6. 1953. Der Aufstand zeigte die Schwäche und Isolierung der DDR-Führung und des Gesamtsystems, das damals nur mit Hilfe der sowjetischen Besatzungstruppen überleben konnte. Nach der blutigen Niederschlagung der Erhebung versuchte die SED, mit dem „Neuen Kurs“ eine flexiblere Haltung zu finden, wollte aber auch weiterhin das System durch Säuberungen festigen (Juni-Aufstand). Ähnlich terroristische Exzesse, wie sie die KPdSU mit ihren Säuberungen während der Ära J. W. Stalin erfahren hat, erlebte die SED nicht. Seit ihrer Gründung ist sie dennoch von mehreren Säuberungen erfaßt worden. 1948/49 richtete sich eine erste Aktion dieser Art gegen ehemalige Sozialdemokraten sowie gegen Anhänger einer „nationalkommunistischen“, am „titoistischen“ Beispiel Jugoslawiens orientierten Politik. In Auswirkung der Affäre Noel H. Field sowie im Zusammenhang mit den Schauprozessen gegen Laszlo Rajku. a. in Ungarn und gegen Traitscho Kostoff u. a. in Bulgarien beschloß das ZK der SED am 24. 8. 1950 eine Säuberung, die sich gegen ehemalige Westemigranten unter führenden Parteifunktionären (Paul Merker, Bruno Goldhammer, Leo Bauer, Willi Kreikemeyer, Lex Ende und Maria Weiterer u. a.) richtete. Einige von ihnen (Merker, Goldhammer, Bauer) verbüßten mehrjährige Haftstrafen, andere starben in der Haft (Kreikemeyer) oder als Verbannte (Ende). Für die Zeit vom 15. 1. bis 30. 6. 1951 wurden auf ZK-Beschluß sämtliche Mitglieder und Kandidaten der SED durch Umtausch der Parteidokumente individuell einer politisch-ideologischen Überprüfung unterzogen. Erklärtes Ziel war die Säuberung von „parteifremden und feindlichen oder moralisch unsauberen Elementen“. Insgesamt wurden 150.696 Mitglieder und Kandidaten durch Streichung ihrer Mitgliedschaft oder Kandidatenschaft oder durch Ausschluß aus der SED entfernt. Gezielte Säuberungen richteten sich in den Folgejahren gegen führende deutsche Kommunisten, die zu Walter Ulbricht in Opposition getreten waren: 1953 wurde Franz Dahlem auf dem 13. Plenum des ZK (13.–14. Mai) aller Funktionen entbunden; auf dem 15. Plenum des ZK (Juli 1953) fielen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt der Säuberung zum Opfer; Anton Ackermann, Elli Schmidt und Hans Jendretzky, die mit ihnen sympathisiert hatten, verloren ebenfalls ihre Parteifunktionen. Sie wurden jedoch später nicht wie Zaisser und Herrnstadt aus der SED ausgeschlossen. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Zentrale Parteikontrollkommission der SED. Sie wurde von Hermann Matern (1893–1971) geleitet, der in dieser Funktion eine der wichtigsten Stützen Ulbrichts war. Prominente Opfer von Säuberungen im Staatsapparat wurden 1952/53 der damalige Handels- und Versorgungsminister Dr. Karl Hamann (LDPD), der damalige Außenminister Georg Dertinger (CDU) und der damalige Justizminister Max Fechner (SED). In den 50er Jahren hielten es SED und Staatssicherheitsdienst auch für notwendig, bestimmte Personen, die als Gegner der SED in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) aktiv in Organisationen oder als Journalisten tätig waren oder die aus besonders wichtigen Funktionen in den Westen geflüchtet waren, mit Hilfe gedungener krimineller Elemente gewaltsam oder mittels Täuschung bzw. List in die DDR zu verschleppen. Die dabei angewandten Methoden reichten bis zur Giftbeibringung und zum Überfall auf offener Straße. Die Polizei in Berlin (West) hat seit Herbst 1949 295 Fälle von Entführungen aus Berlin (West) registriert, darunter 87 gewaltsam begangene Menschenraub-Verbrechen und 208 durch List inszenierte Entführungen; in weiteren 81 Fällen blieb es beim Versuch. III. 1956--1961 Auch in der Phase von 1956 bis 1961 versuchte die SED, die stalinistische Grundstruktur in der DDR zu konservieren. Zwar hatte die Sowjetunion der DDR im September 1955 die „völlige Souveränität“ zuerkannt, doch blieb die Abhängigkeit weiter bestehen. Die offene Entstalinisierung, die vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleitet wurde, mußte daher von der SED nachvollzogen werden; sie blieb allerdings in der DDR formal: So distanzierte sich die SED nur vom Personenkult und den terroristischen Methoden der Stalin-Ära. Eine intellektuelle Opposition gegen die DDR-Praxis, die einen dritten Weg, einen „menschlichen Sozialismus“, forderte (Harich), konnte keinen Einfluß gewinnen. Doch die Widersprüche der Entstalinisierung wirkten sich bis in die Parteispitze aus. Eine Oppositionsgruppe im Politbüro (Schirdewan, Wollweber, Ziller, Oelßner) setzte sich für Reformen ein. Ulbricht gelang es je[S. 365]doch, sie auf dem 35. Plenum des ZK (Februar 1958) auszuschalten und zu entmachten. Überhaupt zeigte der V. Parteitag im Juli 1958 Ulbrichts dominierende Stellung in Partei und Staat: Seine Spitzenposition war nun für über ein Jahrzehnt gefestigt. Dieser Parteitag proklamierte die „Vollendung“ des sozialistischen Aufbaus in der DDR. Nach Ulbrichts Forderung bestand die „ökonomische Hauptaufgabe“ der DDR darin, die Volkswirtschaft so zu entwickeln, daß „innerhalb weniger Jahre“ der „Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland erreicht und übertrifft“ (Protokoll V. Parteitag, Bd. 1, S. 68). Diese Zielsetzung war irreal und wurde nicht verwirklicht; jedoch glaubte die DDR-Führung, die Bevölkerung durch ideologische Indoktrination mobilisieren zu können. Ulbricht verkündete dazu „10 Gebote der sozialistischen ➝Moral“. Der Erziehung der jungen Generation wurde große Aufmerksamkeit gewidmet, im September 1958 der „polytechnische Unterricht“ eingeführt, Ende 1959 die „sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (10jährige Schulpflicht) beschlossen und ein modernes Bildungswesen geschaffen. Die DDR zeigte 1958/59 eine gewisse wirtschaftliche Stabilität, die Flüchtlingszahlen sanken auf den niedrigsten Stand seit 1950, viele Menschen schienen sich mit den Verhältnissen abzufinden, die Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung versachlichten sich allmählich. Doch 1960 verhärtete sich die SED-Politik wieder. Die Kollektivierung der Landwirtschaft, die vor allem im März/April 1960 forciert wurde, führte ebenso zu neuem Druck und zu neuer Massenflucht wie wirtschaftliche Schwierigkeiten durch zu hoch gesteckte Planziele (der 2. Fünfjahrplan wurde 1959 abgebrochen und durch den Siebenjahrplan 1959–1965 ersetzt). Dennoch konnte Ulbricht seine Position festigen: Anfang 1960 wurde er Vorsitzender des neugeschaffenen Nationalen Verteidigungsrates und nach dem Tode Wilhelm Piecks (7. 9. 1960) auch Vorsitzender des damals mächtigen Staatsrates. Der Massenflucht der Bevölkerung 1961 begegnete die DDR-Führung auf ihre Weise: Mit dem Bau der Mauer am 13. 8. 1961 riegelte sie die DDR ab und zwang die Bevölkerung, sich mit dem System zu arrangieren. IV. 1961--1971 Die Periode von 1961 bis 1971 brachte die ökonomische Stabilisierung der DDR. Durch die Entstalinisierung einerseits und stärkere Anpassung an die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft andererseits wandelten sich die Herrschaftsmethoden in der DDR beträchtlich; sie verlagerten sich immer mehr vom Terror auf die Manipulierung der arbeitenden Massen. Da die Wünsche und Forderungen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden mußten, rückte das neue Ziel der Modernisierung und Rationalisierung des ökonomischen Systems die Effizienz der Wirtschaft in den Mittelpunkt. Die DDR wurde zur „sozialistischen“ Leistungs- und Konsumgesellschaft mit deutlich konservativen Zügen. Schließlich versuchte die Führung unter Ulbricht, sich von der unkritischen Übernahme des sowjetischen Modells zu lösen. Einschneidend war der VI. Parteitag der SED im Januar 1963. Er gab das Signal für ein neues Wirtschaftssystem, das Neue ökonomische System der Planung und Leitung (NÖSPL). Damit war der Weg frei für wirtschaftliche Reformexperimente und die Verbesserung der Lebenslage der Bürger. Schwerpunkte waren die „wissenschaftlich begründete Führung“ der Volkswirtschaft und der verstärkte materielle Anreiz für die Werktätigen, die Ausnutzung des Gewinnstrebens. Zwar zeigten das vom VI. Parteitag angenommene Programm und das neue Statut, daß sich die SED weiterhin als kommunistische Partei im Sinne des Sowjetkommunismus verstand; jedoch leitete der Parteitag auf verschiedenen Gebieten Reformen ein (z. B. die Lockerung der Parteifesseln im kulturellen Bereich). Um das Verhältnis des Staates zur Jugend zu verbessern, gestanden das „Jugendgesetz“ (Mai 1964) und die „10 Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik“ (März 1967) der Jugend mehr Selbständigkeit zu, nachdem ihr bereits günstige berufliche Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen gewährt worden waren. Auch die Gleichberechtigung der Frau wurde vorangetrieben. Ende 1961 war in einem Kommuniqué „Die Frau - der Frieden und der Sozialismus“ die Forderung erhoben worden, die Frau müsse „beim Aufbau des Sozialismus mehr als bisher zur Geltung kommen“. Da damals bereits 68 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen im Berufsleben (1973: 84 v. H. standen, galt die Hauptsorge der weiteren Qualifizierung der Frauen (von 1961 bis 1968 verdoppelte sich die Anzahl der Frauen mit Hoch- oder Fachschulabschluß). Allerdings zeigt sich, daß die Mitwirkung der Frauen von unten nach oben immer geringer wird; in der obersten politischen Führung waren und sind kaum Frauen vertreten. Durch das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ vom Februar 1965 und die folgende III. Hochschulreform wurde das Bildungswesen weiter reformiert. Allerdings gab es 1965 (vor allem auf dem 11. ZK-Plenum im Dezember 1965) auf dem Gebiet der Kulturpolitik Rückschläge. Liberale Ansätze wurden als „schädliche Tendenzen“ kritisiert und abgelehnt. Andererseits wurden soziale Fortschritte erzielt, so durch die Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche 1966 bzw. April 1967. Das „Neue Ökonomische System“ wurde mehrfach modifiziert; nach dem VII. Parteitag der SED im [S. 366]April 1967 sollte im „entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus“ die „Wissenschaft als Produktivkraft“ eine Hauptrolle spielen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der DDR steigern. Eine Neuordnung des Strafrechts zielte auf eine Konsolidierung des Staatswesens ab. Am 12. Januar 1968 beschloß die Volkskammer ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozeßordnung. Allerdings wurde das politische Strafrecht verschärft und ausgeweitet. Im Februar 1968 wurde der Entwurf einer neuen Verfassung veröffentlicht und nach Diskussionen am 6. 4. 1968 der Bevölkerung zum Volksentscheid vorgelegt. Es war der erste Volksentscheid in der DDR, und die Zahl derjenigen, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten oder gegen den Entwurf stimmten, war höher als bei den Volkskammerwahlen: 94,5 v. H. der Wahlberechtigten stimmten der Verfassung zu (in Ost-Berlin 90,9 v. H.). Anders als die Verfassung von 1949 war die Verfassung von 1968 der Realität der DDR stärker angepaßt; dies zeigte sich nicht zuletzt in der verfassungsmäßigen Verankerung der Führungsrolle der SED. Im Gegensatz zur ersten Verfassung — die sich an der Weimarer Verfassung orientiert hatte — war nun die Stalinsche Verfassung der UdSSR von 1936 Vorbild, teilweise auch die Verfassung der ČSSR von 1960. Als zweitstärkste Industriemacht des RGW war die DDR inzwischen zum „Juniorpartner“ der Sowjetunion geworden. Damit wuchs das Selbstbewußtsein ihrer Führer, vor allem Ulbrichts, der den Anspruch erhob, dem DDR-Aufbau Modellcharakter für hochindustrialisierte sozialistische Staaten zuzuschreiben. Ebenso wurde erklärt, die SED habe den Marxismus-Leninismus selbständig weiterentwickelt. Mit solchen Thesen geriet Ulbricht in Gegensatz zur sowjetischen Führung. Ulbricht unterstützte zunächst auch die sowjetische Entspannungspolitik in Mitteleuropa nur halbherzig. Die Gespräche zwischen dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und dem damaligen Vorsitzenden des Ministerrates der DDR Willi Stoph in Erfurt und Kassel 1970 blieben zunächst ohne sichtbaren Erfolg. Schließlich gab es erneut wirtschaftliche Schwierigkeiten; zahlreiche Reformen des Neuen Ökonomischen Systems wurden 1970 zugunsten einer verstärkten zentralen Anleitung wieder rückgängig gemacht. V. Nach 1971 Am 3. 5. 1971 wurde Ulbricht abgesetzt; damit begann 1971 eine neue Phase der DDR-Entwicklung. Die SED unter ihrem neuen Ersten Sekretär Erich Honecker erkannte die Führungsrolle der UdSSR und das sowjetische Vorbild wieder als absolut verbindlich an. Das bedeutete keine Wiederholung der Abhängigkeit der 50er Jahre, da die DDR ihre Eigeninteressen als Juniorpartner der Sowjetunion heute stärker ins Spiel bringen kann. Der Arbeitsstil unter Honecker ist sachlicher geworden, und in der DDR wird jetzt versucht, Ansätze einer Mitwirkung von unten zu entwickeln. Doch baut die SED ihre Führungsposition in Politik und Gesellschaft weiter aus und verstärkt ihre Herrschaft, wobei flexibler und effektiver regiert wird. Eine gewisse Berücksichtigung sozialer Interessen der Arbeiter und der unteren Einkommensschichten (Einkommen) ist nicht zu übersehen: Die neuen Sozialmaßnahmen, die mit einem Beschluß des ZK der SED und des Bundesvorstandes des FDGB vom April 1972 eingeleitet wurden, verbessern die materielle Lage der Bevölkerung beträchtlich. Der VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) hatte die Weichen für die neue Politik gestellt. Verschiedene Thesen Ulbrichts („sozialistische Menschengemeinschaft“, „Sozialismus als sozialökonomische Formation“) wurden nun verworfen. Honecker stellte der SED die „Hauptaufgabe“, „alles zu tun für das Wohl des Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Das istder Sinn des Sozialismus. Dafür kämpfen und arbeiten wir“ (Protokoll VIII. Parteitag, Bd. 1, S. 34). Die starke Betonung des „Wohls der Menschen“ in der DDR (und die seitherige konkrete Verbesserung der Lebenslage) bedeutet ein deutliches Abheben von der Ulbricht-Ära. Die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ der DDR (auch als „reifer Sozialismus“ definiert) soll der Bevölkerung Erleichterungen bringen und die Staatsorgane flexibler auf die Vorstellungen der Massen reagieren lassen. Die Fristenregelung im Dezember 1971 oder das vom 10. ZK-Plenum (Oktober 1973) ausgearbeitete Wohnungsbauprogramm 1976–1990 waren Beispiele für diese Haltung. Von Februar bis Mai 1972 wurde die Eigentumsstruktur nochmals verändert: Die „halbstaatlichen“ Betriebe, die etwa 10 v. H. Anteil an der Bruttoproduktion hatten, wurden verstaatlicht und in „volkseigene Betriebe“ umgewandelt. Damit war die wirtschaftliche Grundstruktur der DDR weiter an die Sowjetunion angepaßt. Gleichzeitig verstärkte die Führung die zentrale Anleitung der Wirtschaft, das Prinzip der „Leitung und Planung“ ersetzte die frühere „Planung und Leitung“. Die gesamte Macht liegt trotz aller Flexibilität weiterhin allein bei der Parteiführung, wie die Wahlen zur Volkskammer (14. 11. 1971) mit den üblichen 99,85 v. H. Ja-Stimmen ebenso bewiesen wie die Regierungsbildung nach dem Tode Ulbrichts (1. 8. 1973), bei der Horst Sindermann im Oktober 1973 Regierungschef und Willi Stoph Staatsratsvorsitzender wurden. Die „X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten“ (28. 7.–5. 8. 1973) in Ost-Berlin hatten ein ver[S. 367]stärktes Selbstbewußtsein der jungen Generation der DDR signalisiert. Für die Führung der DDR bringt dies ebenso größere Komplikationen mit sich wie die „nationale Frage“ (Nation und nationale Frage). Die Absage an die „einheitliche deutsche Nation“ und die Deklarierung einer „sozialistischen Nation“ der DDR hat zwei Seiten. Sie ist im Rahmen der Abgrenzung gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland gerichtet, aber gleichzeitig soll sie auch die weitere Integration der DDR in das „sozialistische Lager“ unter Führung der UdSSR ideologisch vorbereiten. Zum 25. Jahrestag der DDR-Gründung im Oktober 1974 versuchte die DDR-Führung nicht nur, ihren Staat als modernen, sozialen und demokratischen Industriestaat darzustellen, der sich auf dem richtigen Weg in eine glänzende Zukunft befindet, sondern änderte auch die Verfassung von 1968 in wesentlichen Punkten: Die Begriffe „Deutschland“ und „Deutsche Nation“ wurden eliminiert und die „für immer und unwiderrufliche“ Bindung an die UdSSR in Art. 6 aufgenommen. Entsprechend war auch die große Kampagne zum „30. Jahrestag der Befreiung“ im Mai 1975 darauf ausgerichtet, einerseits die DDR als selbständigen Staat mit großen historischen Erfolgen zu zeigen, andererseits aber die immer engeren Bindungen an die UdSSR zu demonstrieren. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 362–367 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschichtsbetrachtungSiehe auch die Jahre 1979 1985 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der „Deutsche Volksrat“ in Ost-Berlin als „Provisorische Volkskammer“ und nahm eine Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Seither durchlief die DDR verschiedene Phasen (Periodisierung). Auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht entstand durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein…
DDR A-Z 1975
Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1975)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur Sowjet. Soldaten, [S. 772]sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in 5 bis 10 Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§~58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch §~59). Die Strafe lautete im Regelfall auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die UdSSR deportiert wurde; der Rest wurde in Strafanstalten der DDR eingeliefert. (Über das weitere Schicksal dieser Verurteilten: politische ➝Häftlinge.) Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung Sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen am 24. 4. 1957 (GBl., S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der Sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die UdSSR, gegen Armeeangehörige oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind (Rechtshilfeabkommen). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 771–772 Sowjetische Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur Sowjet. Soldaten, [S. 772]sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten…
DDR A-Z 1975
Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (1975)
Siehe auch: Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim RLN der DDR: 1969 Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV): 1979 1985 Staatliches Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse: 1963 1965 1966 1969 Das SKAV. ist als Organ des Ministeriums für Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft verantwortlich für: 1. die Ausarbeitung des einheitlichen staatlichen Planes für die landwirtschaftliche Marktproduktion; 2. die Vertragsgestaltung zwischen Landwirtschaftsbetrieben und den Betrieben des Handels bzw. der Nahrungsgüterwirtschaft über Lieferung und Bezahlung nach Menge, Termin, Sortiment und Qualität; 3. den Aufkauf der landwirtschaftlichen Produkte; 4. die Verteilung der landwirtschaftlichen Marktproduktion zur Wiederverwendung in der Landwirtschaft und zur Versorgung der Bevölkerung; 5. die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte in der Nahrungsgüterwirtschaft; 6. die Produktionsleitung in zahlreichen VEB der Landwirtschaft; 7. die Erarbeitung von Import- und Exportplänen für den Agrarsektor. [S. 817]Zur Durchführung dieser Aufgaben ist das SKAV. mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattet. Außerdem stehen ihm zur Wahrnehmung seiner Pflichten folgende Einrichtungen zur Verfügung: 1. Die VVB industrielle Tierproduktion (bisher VVB industrielle Tierproduktion und Tierzucht) leitet die Produktion in den Kombinaten für industrielle Mast (Landwirtschaftliche Betriebsformen, VEB-KIM). 2. Die VVB Binnenfischerei leitet und bilanziert nicht nur die staatlichen VEB Binnenfischerei sondern führt auch die Planung und Leitung aller übrigen Fischereibetriebe durch (Fischwirtschaft). 3. Die VVB Tierzucht leitet als zentrales Fachorgan die gesamte Herdbuchzucht sowie den Handel mit Zucht- und Nutzvieh und den Außenhandel mit Zuchttieren. Hierzu gehören ca. 60 VEG der Tierzucht, 14 volkseigene Besamungsbetriebe in den Bezirken, 3 volkseigene Hengstdepots. Weiter bestehen bei der VVB 4 Institute sowie die Tierzuchthauptinspektion mit 14 nachgeordneten Bezirkstierzuchtinspektionen. 4. Die VVB Saat- und Pflanzgut ist als zentrales wirtschaftsleitendes Organ für die Erzeugung und die Standorts-, Sortiments- und termingerechte Versorgung der Landwirtschaft mit Saat- und Pflanzgut verantwortlich. Die Erzeugung dieser Produkte erfolgt — nach Prüfung und Zulassung der Neuzüchtungen durch die Zentralstelle für das Sortenwesen in Nossen Krs. Meißen — durch zahlreiche VEG, häufig auch in Zusammenarbeit mit LPG in den Kooperativen Einrichtungen. Die Handelsaufgaben werden von VEB Saat- und Pflanzgut (früher DSG-Handelsbetriebe) wahrgenommen. Die VEB Saat- und Pflanzgut sind grundsätzlich territorial organisiert und haben ihren Sitz in der Regel in den Bezirkshauptstädten — (Ausnahme Suhl — Sitz Meiningen und Magdeburg — Sitz Haldensleben). Die früheren DSG-Außenstellen sind ihnen bezirksweise zugeordnet. Daneben bestehen Spezial-VEB für gartenbauliche Kulturpflanzen in Quedlinburg, für Zuckerrüben in Klein-Wanzleben und für den Ex- und Import von Saat- und Pflanzgut in Ost-Berlin. Sämtliche VEB Saat- und Pflanzgut sind juristisch selbständige Betriebe und unterstehen der VVB Saat- und Pflanzgut in Quedlinburg. (Enge Zusammenarbeit mit den VVB Zucker und Stärke, dem Zentralen Getreidekontor und anderen Verarbeitungseinrichtungen.) 5. Das Zentrale Kontor für die Getreidewirtschaft hat die 1968 bei den Bezirken gebildeten Kombinate für Getreidewirtschaft anzuleiten und deren Tätigkeit zu koordinieren. Neben der einheitlichen Leitung der Getreidewirtschaft (Vertragsbeziehungen zu den Landwirtschaftsbetrieben, Einsatz der Erntetechnik, Lager- und Vorratswirtschaft einschließlich der Transporte) erstreckt sich die Tätigkeit auf die Mühlen- und Mischfutterindustrie. Institut für Getreidewirtschaft in Potsdam, Ingenieurschule für Getreidewirtschaft in Greiz, Ingenieurschule für Getreideverarbeitung und Zentralprüfstelle für Futtermittel in Halle-Lettin. 6. Fleischwirtschaft — VVB tierische Rohstoffe. Während das SKAV. gegenüber den Bezirkskombinaten für Fleischwirtschaft nur Bilanzfunktionen wahrnimmt und nur auf die Entwicklung industriemäßiger Anlagen einwirkt, erfolgen Erfassung und Aufbereitung der tierischen Rohstoffe zentral durch die VVB tierische Rohstoffe. Zur Förderung der Fleischwirtschaft werden in Dahlen eine Ingenieurschule und in Magdeburg das Institut für Fleischwirtschaft unterhalten. 7. VVB Zucker und Stärke. Koordination der 47 Zuckerfabriken (18.000 Beschäftigte) und der 14 zu Trockenwerken umgebauten Fabriken und Anleitung dieser Betriebe, Qualifikation der Mitarbeiter, Anwerbung von Saisonarbeitskräften, Transportmittelorganisation, Bereitstellung von Monogermsaatgut usw. In ähnlichem Umfang nimmt die VVB auf die Stärkeindustrie Einfluß. 8. VVB Kühlag leitet und organisiert die Kühl- und Lagerwirtschaft für sämtliche Bereiche der Landwirtschaft einschließlich der Molkereiprodukte und der dem M. f. Handel und Versorgung unterstehenden Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln. Bilanzfunktionen werden außerdem vom SKAV. ausgeübt gegenüber den Bezirkskombinaten der Milchwirtschaft (Ingenieurschule für Milchverarbeitung in Halberstadt) sowie den Kombinaten der Eier- und Geflügelwirtschaft. Diese sind seit 1973 im Geflügelwirtschaftsverband unter dem Vorsitz des Leiters der VVB Industrielle Tierproduktion zusammengefaßt. Für die Entwicklung der ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen unterhält das SKAV ein Zentrales Projektierungsbüro und einen VEB für materiell-technische Versorgung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 816–817 Staatliches Filmarchiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Komitee für ForstwirtschaftSiehe auch: Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim RLN der DDR: 1969 Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV): 1979 1985 Staatliches Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse: 1963 1965 1966 1969 Das SKAV. ist als Organ des Ministeriums für Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft verantwortlich für: 1. die Ausarbeitung des einheitlichen staatlichen…
DDR A-Z 1975
Finanzsystem (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wird, im Unterschied zu einer Marktwirtschaft auf der Grundla[S. 306]ge privater Verfügungs- und Nutzungsrechte über Produktionsmittel, beim Geldwesen und in der Finanzsphäre keine Trennung zwischen einem privatwirtschaftlichen und einem öffentlichen Bereich vollzogen. Die Betriebsfinanzen der nahezu vollständig verstaatlichten Industrie, Bau Wirtschaft, Verkehrsträger und des Handels sind genauso Teil des öffentlichen F. wie die Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushalts. I. Bereiche des Finanzsystems In der DDR umfaßt das sozialistische F. insgesamt 5 Bereiche: 1. Die Finanzen der staatlich-sozialistischen Betriebe (VEB), Kombinate und VVB sowie der genossenschaftlichen Betriebe im Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbereich (außerhalb verbleibt lediglich die Finanzwirtschaft der restlichen halbstaatlichen Betriebe und Privatbetriebe kleiner und kleinster Größenordnung); 2. der Staatshaushalt (Einnahmen und Ausgaben der Republik, der Bezirke, Kreise, und Gemeinden). Einbezogen in die Staatseinnahmen und -ausgabenwirtschaft sind außerdem brutto oder netto der Haushalt der Sozialversicherung und die Etats der „gesellschaftlichen Organisationen“ (Parteien, Gewerkschaften, sonstige Massenorganisationen); 3. die Bargeldzirkulation und der Zahlungs- und Verrechnungsverkehr (innerhalb der DDR und gegenüber dem Ausland); 4. die Kreditwirtschaft und die Bankenorganisation und 5. das staatliche Versicherungswesen (obligatorische und freiwillige Sach- und Personenversicherung). Das F. aller östlichen Zentralplanwirtschaften umfaßt somit nahezu die Gesamtheit der Geld(kapital)-bestände (= Geldfonds) und Geldbeziehungen (= Geldströme) der Volkswirtschaft. Außerhalb des öffentlichen F. verbleiben lediglich a) die Finanzen der privaten und halbstaatlichen Betriebe und b) die Ersparnisse sowie die Geldeinnahmen und -ausgaben der privaten Haushalte. Diese nicht staatlich verwalteten Geldbestände und Geldbeziehungen werden jedoch teilweise kontrolliert und beeinflußt durch die Maßnahmen der für diese Wirtschaftseinheiten finanzwirtschaftlich zuständigen staatlichen Banken, Sparkassen und Finanzorgane. Um die vorrangige Erfüllung des staatlichen Zielprogramms in der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik durchzusetzen, müssen die einzelnen Bestandteile des F. zu einem zweckgemäß operierenden Mechanismus verkoppelt werden. Dieser hat in allen sowjet-sozialistischen Staaten die Bezeichnung „Einheitliches sozialistisches Finanzsystem“ erhalten. Art und Veränderungen der Geldfonds und Geldbeziehungen werden einerseits durch die Aufgaben bestimmt, welche bei der Erfüllung der Ziele der Jahresvolkswirtschaftspläne und der Perspektivpläne gelöst werden müssen. Von ausschlaggebender Bedeutung sind jedoch andererseits für das gesamte Währungs-, Geld- und Finanzwesen der Typ der verwirklichten Wirtschaftsordnung und die Art der Wirtschaftslenkung. II. Aufgaben Die Ordnungs- und Prozeßpolitik des Staates hat dem F. der DDR vor allem 4 Aufgaben übertragen: 1. eine Verteilungsfunktion, 2. eine Lenkungsfunktion, 3. eine Stimulierungsfunktion und 4. eine Kontrollfunktion. Oft werden zusammenfassend die beiden an 2. und 3. Stelle genannten Funktionen auch als die „Hebelfunktion“ der Finanzen charakterisiert. Hierin kommt zum Ausdruck, daß sämtliche Finanzkategorien und -größen vom Staat als Regulierungsinstrumente zur Steuerung des Leistungswillens und des Wirtschaftsverhaltens der Betriebe, örtlichen Verwaltungsorgane und privaten Haushalte genutzt werden. Während der Periode von 1945 bis Anfang 1953, als die KPD/SED, der von der Einheitspartei gelenkte Staatsapparat und die sowjetische Besatzungsmacht die Umgestaltung der 1945 überkommenen Wirtschaftsordnung in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs erzwangen, fiel dem F. 5. noch die wichtige Funktion der Transformationshilfe bei der Umwälzung der privatwirtschaftlichen in staatlich-sozialistische Produktionsverhältnisse zu. Vor allem die Steuer- und Kreditpolitik diente der SED-Führung in dieser Zeit — und bereichsweise auch noch während der 50er Jahre — als „Instrument des Klassenkampfes“, um die wirtschaftlichen Existenzbedingungen der Privatunternehmen gezielt zu untergraben und diese zur Selbstaufgabe zu zwingen. In den 60er Jahren waren das private Handwerk und die PGH mehrfach Adressat einer derart ausgerichteten finanzpolitischen Sonderbehandlung. Restbestände dieser Klassenkampfmaßnahmen lassen sich auch heute noch im finanzpolitischen Instrumentarium der DDR in einigen Bereichen nachweisen. In der Etappe der streng zentralistisch gehandhabten administrativen Wirtschaftslenkung 1948–1963 übte das F. in allen seinen Bestandteilen fast ausschließlich nur Verteilungs- und Kontrollaufgaben im Interesse der plangemäßen Umverteilung des Nationaleinkommens und der Sicherung der Plandisziplin aus. Die Fixierung auf diese zwei Funktionen entsprach völlig der bis 1963 praktizierten Lenkungsmethodik zur zentralen Steuerung der Wirtschaftsprozesse, welche den Staatsbetrieben nur einen sehr geringen operativen Entscheidungs- und Handlungsspielraum im Rahmen der detaillierten vollzugsverbindlichen Planziele zubilligte. Durch die bei der Wirtschaftsreform in der DDR (1963–1970) vollzogenen Dezentralisierung wirtschaftspolitischer Entscheidungen zugunsten der [S. 307]Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse und die zugleich durchgeführte Aufwertung der monetären Wirtschaftslenkung wurden die Lenkungs- und Stimulierungsfunktion die wichtigsten Aufgaben des F. III. Finanzsystem und Wirtschaftsreformen Im Sinne dieser ab 1963/64 dominierenden Ziel- und Aufgabenstellung gestaltete die Wirtschaftsführung der DDR die Finanzgrößen und Finanzbeziehungen überwiegend zu „ökonomischen Hebeln“ um (dazu gehören u. a. Kreditlimite, Kreditzinsen, sonstige Kreditaufnahmebedingungen, Verzugszinsen im Zahlungsverkehr, Abgaben, Steuern, Abschreibungsnormative). Der Einsatz dieser finanzwirtschaftlichen Regulatoren sollte auf indirektem Wege Leistungswillen und Leistungsinteressen der Belegschaften und Betriebsleitungen der VEB mit den Leistungsanforderungen der staatlichen Wirtschaftsführung in Einklang bringen. Bezugspunkt aller finanzwirtschaftlichen Lenkungsmaßnahmen und Instrument der Interessenkupplung zwischen den Nutzenzielen der dezentralen Produktionseinheiten auf der einen und denen des Staates auf der anderen Seite wurde der Gewinn. Daran anknüpfend wurden gleich zu Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 a) die individuellen Prämieneinkommen der Betriebskollektive und b) die Finanzierung der sozialen und kulturellen Maßnahmen für die Belegschaften direkt an die Gewinnerzielung geknüpft. Aufbauend auf dieser Reorganisation der Betriebslenkung versuchte die Wirtschaftsführung durch gezielte Einflußnahme auf die Bildung, Verteilung und Verwendung der Gewinne und Geldkapitalbestände der Produktionseinheiten durchzusetzen, daß diese sich wesentlich intensiver um einen effizienteren Einsatz der verfügbaren Ressourcen bemühten, als dies bis 1963 bei der damals praktizierten primär güterwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftslenkung geschehen war. Auch nach der Rücknahme vieler Maßnahmen der Wirtschaftsreform des Jahres 1963 (Ende 1970/Anfang 1971) und der erneuten Rezentralisierung der wirtschaftlichen Steuerungsentscheidungen beim staatlichen Wirtschaftsverwaltungsapparat wurde der größte Teil der in der Reformzeit neu eingeführten oder modifizierten alten finanzpolitischen Lenkungsinstrumente nicht kurzerhand wieder beseitigt. Sofern diese Instrumente nach gewissen Anpassungsmaßnahmen auch unter den neuen Produktions- und Lenkungsbedingungen brauchbar blieben, behielt sie die Wirtschaftsführung bei. Allerdings muß ihr heutiger Lenkungs- und Stimulierungseffekt unter den seit 1971 stark eingeengten Wirkungsmöglichkeiten für alle monetären Führungsgrößen und -maßnahmen als gering eingeschätzt werden. Entsprechend der finanzpolitisch herrschenden Konzeption, die ganze staatlich-sozialistische Finanzwirtschaft als einen Verbund verschiedener Subsysteme im Rahmen eines einheitlichen Gesamtsystems zu begreifen und dementsprechend zu gestalten, bemüht sich die Wirtschaftsführung der DDR darum, die Interdependenz der Geldquellen, Geldströme und Geldkapitalsammelbecken in der Volkswirtschaft in globalen Finanzbilanzen zu erfassen. Diese als Plan- und Ist-Bilanzen aufgestellten Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die wichtigsten Pole des Geldkreislaufs (d. s. durch Aggregierung gebildete Wirtschaftsgruppen) dienen der Wirtschaftsführung als Informationsbasis und Orientierung für ihre Entscheidungen zur Wachstums- und Stabilitätspolitik sowie für die Plangestaltung und Plandurchführung. Zu diesen Wirtschaftsgruppen (Polen) gehören: a) der staatliche und genossenschaftliche Produktionsbereich; b) der Staat einschließlich Einrichtungen für die gesellschaftliche Konsumtion; c) die Banken, Sparkassen und die staatlichen Versicherungen; d) die gesellschaftlichen Organisationen und e) die Bevölkerung. Wichtigste globale Finanzbilanz der DDR-Wirtschaftslenkung ist die zusammengefaßte „Finanzbilanz des Staates“. Ihr Kernstück ist der in diese Bilanz integrierte Staatshaushalt. In der „Finanzbilanz des Staates“ werden Aufkommen und Verwendung aller staatlichen Geldmittel gegenübergestellt, die a) über den Staatshaushalt, b) über die Kreditinstitute und c) über die Versicherungen umverteilt werden. Sie erfaßt ferner d) alle jene Gewinnanteile und Amortisationen, die im Rahmen der Eigenerwirtschaftung der benötigten Finanzmittel durch die dezentralen Produktionseinheiten selbst erwirtschaftet und in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Die Einbeziehung der Finanzorgane und ihrer internen Verwaltungsorganisation in den Begriff des F. ist vor einigen Jahren aufgegeben worden. Investitionen; Kredit; Planung; Währung; Staatliche Versicherung der DDR; Zahlungsverkehr; Betriebsformen und Kooperation; Bankwesen; Sparkassen; Verrechnungsverfahren. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 305–307 Finanzschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzwissenschaft und FinanzökonomikSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 In der zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wird, im Unterschied zu einer Marktwirtschaft auf der Grundla[S. 306]ge privater Verfügungs- und Nutzungsrechte über Produktionsmittel, beim Geldwesen und in der Finanzsphäre keine Trennung zwischen einem privatwirtschaftlichen und einem öffentlichen Bereich vollzogen. Die Betriebsfinanzen der nahezu vollständig verstaatlichten Industrie,…
DDR A-Z 1975
Lizenzen (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Als L. wird eine vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur Nutzung patentierter oder auch nicht geschützter Erfindungen und anderer wissenschaftlich-technischer Ergebnisse gegen Bezahlung oder Sachleistung angesehen. Für die Übergabe bzw. Übernahme von L. im Außenwirtschaftsbereich ist der 1960 gegründete staatliche AHB LIMEX verantwortlich. Vorübergehend war im Zuge der Reformen des ÖSS die Verantwortung für L.-Geschäfte mit dem Ausland im Sinne einer größeren Eigenverantwortlichkeit der Betriebe verstärkt den VEB bzw. VVB übertragen worden. Die Beschneidung der Funktionen der Produktionsbetriebe zugunsten der AHB (vgl. Lizenz-VO, GBl. II, 1969, Nr. 17) äußert sich darin, daß die Schwerpunkte der L.-Tätigkeit Bestandteil des Perspektivplanes seien und die VEB auf dieser Basis eng mit den AHB zusammenarbeiten müssen. Außerdem besteht für die Betriebe die Verpflichtung, die Beratung des 1968 als Organ des Ministerrates gegründeten Zentralbüros für den internationalen L.-Handel in Anspruch zu nehmen. Der Handel mit L. war — vor allen Dingen aus ideologischen und juristischen Gründen — in der DDR lange Zeit unterentwickelt und bis Ende der 60er Jahre nur mit Nicht-RGW-Ländern möglich, da mit den RGW-Mitgliedern seit der II. RGW-Tagung im August 1949 in Sofia das Prinzip der „gegenseitigen sozialistischen Hilfe“ galt, das einen kostenlosen Austausch wissenschaftlicher, technischer und technologischer Dokumentationen zwischen den RGW-Partnern vorsah. Diese Regelung stieß jedoch gerade in der DDR als dem Land mit dem am höchsten entwickelten wissenschaftlich-technischen Niveau im RGW auf Kritik. Auf der 30. Tagung des Exekutiv-Komitees (EKO) des RGW im Juli 1967 wurde dann den RGW-Mitgliedern der entgeltliche Austausch von wissenschaftlich-technischen Ergebnissen, der auf bilateralem Wege vorgenommen werden sollte, vorgeschlagen. Die DDR schloß aufgrund dieser Empfehlung eine entsprechende Vereinbarung zuerst mit der UdSSR, dann mit den anderen RGW-Ländern ab. Jedoch ist in dem seit 1971 geltenden Komplexprogramm und in dem auf der 60. EKO-Tagung (1972) beschlossenen Dokument über „organisatorische, methodische, ökonomische und rechtliche Grundlagen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW und der Tätigkeit der RGW-Organe auf diesem Gebiet“ neben der entgeltlichen Übergabe ausdrücklich auch die unentgeltliche Übergabe vorgesehen. Der L.-Handel mit den Nicht-RGW-Ländern basiert ebenfalls auf der seit 1969 geltenden VO über L.-Nahme und L.-Vergabe, die die eigens für Nicht-RGW-Länder geschaffene VO von 1965 ablöste, da in deren Rahmen kein Aufschwung der L.-Geschäfte gegenüber dem vorherigen Stand stattgefunden haben soll. Zahlenangaben über den West-Lizenz-Handel sind für diesen [S. 536]Zeitraum nicht verfügbar, in der Zeit von 1960 bis 1966 sollen jedoch 300 L.-Verträge mit dem Westen — Wertangaben wurden nicht gemacht — abgeschlossen worden sein. Auch über den L.-Handel mit den RGW-Ländern ist kein geschlossener statistischer Überblick zu gewinnen. Im Zeitraum 1969–1971 soll sich der RGW-Handel der DDR mit L. — allerdings von niedrigem Niveau ausgehend — verzwölffacht haben. Aus der UdSSR sollen sich die DDR-Lizenzen ahmen 1971 gegenüber 1970 auf 450 v. H., die Vergaben in die UdSSR auf 550 v. H. erhöht haben. Sowjetischen Angaben zufolge nahm die DDR 1971 zwölf L. im Werte von 9 Mill. Rubel und vergab 16 im Werte von 5 Mill. Rubel. Nach wie vor der wichtigste L.-Partner der DDR dürfte die Bundesrepublik Deutschland sein. Ein 1968 gegründeter Arbeitskreis für L.-Ökonomie an der TU Dresden kam 1973 zu dem Ergebnis, daß der L.-Handel immer noch Hemmnissen unterliege. Von 123 untersuchten L.-Geschäften seien nur bei 23 Geschäften Daten über den eingetretenen bzw. geplanten Nutzeffekt ermittelt worden. Bei nur 5 Geschäften seien Gegenrechnungen zur Eigenentwicklung aufgestellt worden. Als Ursachen führte der Arbeitskreis an, daß die L. in der DDR immer noch nicht zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit genutzt und nur selten als unmittelbarer Bestandteil von Entwicklungsaufgaben angesehen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 535–536 Literatur und Literaturpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LKGSiehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Als L. wird eine vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur Nutzung patentierter oder auch nicht geschützter Erfindungen und anderer wissenschaftlich-technischer Ergebnisse gegen Bezahlung oder Sachleistung angesehen. Für die Übergabe bzw. Übernahme von L. im Außenwirtschaftsbereich ist der 1960 gegründete staatliche AHB LIMEX verantwortlich. Vorübergehend war im Zuge der Reformen des ÖSS die Verantwortung für L.-Geschäfte mit dem Ausland im Sinne…
DDR A-Z 1975
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität sowie die spezielle medizinische Betreuung, materielle und finanzielle Unterstützung bei Geburten und die Gewährung von Kindergeld. Infolge der in der DDR umfassenden Versicherungspflicht werden diese Postulate im Rahmen der Sozialversicherung (S.), die heute praktisch je zu einem Drittel von den Versicherten, den Betrieben und aus dem Staatshaushalt finanziert wird, zu verwirklichen versucht. Ihre Leistungen, die auch Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosenversicherung) einschließen, werden durch Zusatz- und Sonderleistungen — vor allem Renten (Altersversorgung) sowie Beihilfen und Unterstützungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Sozialfürsorge; Geburtenbeihilfen; Kinderbeihilfen) — oder aus Betriebsmitteln (Lohnausgleich) ergänzt. Die S. erfüllt eine Reihe von Aufgaben im Auftrag des Staates; so hat sie u. a. die Betreuung der früheren Beamten, der Kriegsopfer, der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen übernommen (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung; Wiedergutmachung). II. Entwicklung Beim Wiederaufbau eines Sozialleistungssystems spielte der FDGB vom Beginn an eine wichtige Rolle. Schon auf seinem Gründungskongreß (Februar 1946) wurde beschlossen, eine Einheitsversicherung anzustreben, die alle Versicherungszweige grundsätzlich in einem Versicherungsträger verei[S. 791]nen und einen einheitlichen und alle Risiken abdeckenden Beitrag erheben sollte. Noch im gleichen Jahr wurden nach diesen Grundsätzen in den 5 Ländern der SBZ S.-Anstalten errichtet. Am 28. 1. 1947 erließ die SMAD den Befehl Nr. 28 über die „Einführung eines einheitlichen Systems und von Maßnahmen zur Verbesserung der S. in der SBZ“ (Arbeit und Sozialfürsorge, 1947, S. 92), der als Anlage u. a. die grundlegende Versorgung über S. (VSV) enthielt; die Aufgaben der Träger waren nunmehr ebenso vereinheitlicht wie das Leistungsrecht. Durch die VO über S. vom 26. 4. 1951 (GBL, S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der S. dem FDGB übergeben. Die 5 S.-Anstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ (mit einer Zentralverwaltung, Landes- und Kreisgeschäftsstellen) vereinigt, die vom Zentralrat der S. geleitet wurde; er wurde gesetzlicher Vertreter der S. und ihr oberstes Organ. Räte der S. entstanden in den Ländern bzw. später in den Bezirken und den Kreisen. Sie waren nun ausschließliche Organe des FDGB, deren Mitglieder von der Gewerkschaft eingesetzt wurden, die ihrerseits bei ihren Vorständen „Abteilungen für S.“ einrichtete. Die Dreiteilung (Räte, FDGB-Abteilungen, Verwaltungen) erwies sich bald als hinderlich. Um sie abzuschaffen und den FDGB zum alleinigen Träger der S. zu erheben, mußten die nicht dem FDGB unterstehenden Versichertengruppen (Selbständige, Handwerker etc.) ausgegliedert werden. Dies geschah durch VO vom 2. 3. 1956. Ihre Versicherung ging — bei Beitragserhöhung — auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) über. Unmittelbar darauf wurde die Zentralverwaltung der S. mit der Abt. S. des FDGB-Vorstandes zur „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ vereinigt. Die S.-Verwaltungsstellen wurden FDGB-Abteilungen, die Räte für S. beibehalten. Die Entwicklung zu einer auf zwei Trägern ruhenden Einheitsversicherung fand ihren vorläufigen Abschluß 1959: Die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften wurden der DVA zugeordnet. Das Leistungsrecht der Arbeiter und Angestellten wurde nach den Grundsätzen des Gesetzbuches der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) weiter entwickelt. Am 21. 12. 1961 faßte die VO über die S. der Arbeiter und Angestellten u. a. das bis dahin geltende komplizierte Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) in übersichtlicher Form zusammen. Dagegen galten die rechtlichen Grundlagen für die Versicherten der DVA, die zum 1. 1. 1969 in Staatliche Versicherung der DDR umbenannt wurde, grundsätzlich weiter. Durch VO vom 15. 3. 1968 wurde schließlich das Rentenrecht umgestaltet und durch die Rentenverordnung vom 4. 4. 1974 (Renten) (GBl. I, S. 201) erneut novelliert. Auch die 1968 eingeführte Freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung bei der S. wurde zum 1. 3. 1971 erneut umgestellt und ergänzt heute wesentlich das System der Altersversorgung. III. Organisation Die S. in der DDR besteht aus den Trägern (juristische Personen): Verwaltung der S. beim Bundesvorstand des FDGB und S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Die S. der Arbeiter und Angestellten ist nach Art. 45 Abs. 3 der Verfassung durch die Gewerkschaften „auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten“ zu leiten. Die Gewerkschaften „nehmen an der umfassenden materiellen und finanziellen Versorgung und Betreuung der Bürger bei Krankheit, Arbeitsunfall, Invalidität und im Alter teil“. Die S. der Arbeiter und Angestellten gliedert sich in Verwaltungen der S. beim Bundesvorstand des FDGB, den Bezirksvorständen und Kreisvorständen. Ihnen obliegt die Durchführung der Planung, Bewirtschaftung und Verwaltung der S. Die unmittelbare Betreuung der Versicherten und die Leistungsgewährung (Ausnahme: [Zusatz-]Renten) erfolgt grundsätzlich (auch für die Familienangehörigen) durch die Betriebe. Von den Gewerkschaftsleitungen werden als Leitungsorgane der S. auf der jeweiligen Ebene (Zentrale, Bezirk, Kreis, Betrieb bzw. Verwaltung) ein Rat für S. gebildet, der im Betrieb von einem BGL-Mitglied geleitet wird. Der Rat, der von Kommissionen (Arbeitsgruppen) für Kuren-, Renten-, Rehabilitations- und Finanzfragen unterstützt wird, leitet und kontrolliert die Bevollmächtigten für S., die auf Vorschlag der BGL in den einzelnen betrieblichen Gewerkschaftsgruppen gewählt werden: In Zusammenarbeit mit den Bevollmächtigten und ihrer Hilfe wird die Einhaltung der Krankenordnung überwacht, dem Mißbrauch sozialer Leistungen entgegengetreten und die unmittelbare „soziale Betreuung (im ständigen Kontakt mit den Ärzteberatungskommissionen, den betrieblichen Gesundheitseinrichtungen, der Kommission für Gesundheits- und Arbeitsschutz) der in den VEB und Verwaltungen Beschäftigten und ihren Familienangehörigen“ organisiert und durchgeführt. So werden die kurzfristigen Barleistungen (Kranken- und Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) zumeist durch die Lohnbüros der Betriebe ausgezahlt. Die übrigen Versicherten der S. beim FDGB (z. B. alle Ärzte, Studierende) und die Rentner u. ä. werden von den Verwaltungen bei den FDGB-Kreisvorständen betreut, die auch zur Prüfung der betrieblichen S.-Einrichtungen berechtigt sind. Die Beschäftigten von Reichsbahn und Post erhalten ebenfalls grundsätzlich Leistungen durch die S. beim FDGB, [S. 792]doch wird ihre Altersversorgung durch eigene Versorgungskassen durchgeführt. Die Verwaltung der S. bei der Staatlichen Versicherung, deren Versichertenkreis aus den Genossenschaftsmitgliedern, Selbständigen etc. besteht, gliedert sich in die Hauptverwaltung und in die Verwaltungen bei den Bezirks- und Kreisdirektionen. Analog zu den Räten der S. wird hier durch Beiräte für S., die auf zentraler, Bezirks- und Kreisebene getrennt für die einzelnen Versichertengruppen geschaffen wurden, Einfluß auf Gestaltung und Durchführung der Aufgaben genommen. Die Leistungsgewährung erfolgt zumeist durch die Kreisstellen; die Auszahlung kurzfristiger Barleistungen unmittelbar durch die Betriebe ist bisher nur einer größeren Anzahl landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften ermöglicht worden. Eine der in der Bundesrepublik Deutschland ähnliche Form der Selbstverwaltung existiert nicht. Die S.-Organe werden in den Betrieben nur von den FDGB-Mitgliedern bestimmt, während die Beiräte bei der Staatlichen Versicherung zwar auch aus Versicherten bestehen, aber nicht gewählt werden. Bei Streitfällen werden die betrieblichen Konfliktkommissionen bzw. sonstige S.-Kommissionen tätig; gegebenenfalls entscheiden die bei den Versicherungsträgern gebildeten Beschwerdekommissionen. IV. Finanzierung Soweit die sozialen Leistungen nicht unmittelbar aus dem Staatshaushalt finanziert werden, gehen sie auf Mittel der S. zurück. Zwar ist auch der Haushalt der S. Bestandteil des Staatshaushalts, doch bilden die beiden S.-Träger S.-Fonds, die nur zweckgebunden verwendet werden dürfen. Allerdings hat dies lediglich fiskalische Bedeutung, weil auch die S. zunehmend aus allgemeinen Haushaltsmitteln mitfinanziert werden muß. Ursache hierfür ist u. a., daß die einer Versicherung entsprechende Orientierung der Beiträge am Ausgabevolumen in der S. fehlt: Sie hat von Beginn an Beiträge erhoben, deren Berechnungsmodus und Höhe trotz zunehmender Ausgaben nie geändert wurden. So beträgt noch immer der einheitliche Beitrag von Arbeitern und Angestellten für alle S.-Leistungen — mit Ausnahme der auf Betriebsunfällen und Berufskrankheiten beruhenden — 20 v. H. (Bergleute 30 v. H.) des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 Mark monatlich, wovon die Hälfte — bei Bergleuten zwei Drittel — von den Betrieben getragen wird. Ärzte zahlen seit 1971 ebenfalls 20 v. H. (bis Ende 1970 14 v. H.) ihres beitragspflichtigen Einkommens. Für die bei der Staatlichen Versicherung Versicherten gelten seit 1971 Beiträge in grundsätzlich gleicher Höhe. So zahlen freiberuflich Tätige, selbständige Land- und Forstwirte, selbständige Handwerker und sonstige Selbständige, die tätigen Gesellschafter noch bestehender Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) und die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks ebenso 20 v. H. des beitragspflichtigen Einkommens wie die Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und der übrigen Produktionsgenossenschaften (z. B. Fischer, Gärtner), bei denen allerdings grundsätzlich die Hälfte des Beitrages von der Genossenschaft übernommen wird; die Mitgliederversammlungen der LPG können allerdings beschließen, daß der Gesamtbeitrag voll von den Mitgliedern zu zahlen ist. Die Feststellung der Beiträge und ihr Einzug erfolgen über die Räte der Kreise (Abt. Finanzen) für alle Versicherten der SV; für Studenten der Hoch- und Fachschulen, Empfänger von Sozialunterstützung und Insassen von Alters- und Pflegeheimen werden Pauschalbeiträge aus dem Staatshaushalt entrichtet. Neben den eigentlichen S.-Beiträgen wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. Schließlich gehen in die S.-Fonds zunehmend Beiträge aus der Freiwilligen ➝Zusatzrentenversicherung (FZR) ein: Ende 1973 waren bereits vier Fünftel aller pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten gleichzeitig Mitglieder der FZR. 7 v. H. der Beitragseinnahmen der S. beim FDGB beruhten 1973 auf freiwilligen Beiträgen (1970: 0,5 v. H.) — vgl. Ziff. VIII. Dennoch müssen die Ausgaben der S. 1974 zu 45 v. H. aus dem Staatszuschuß finanziert werden. Er wird vor Beginn des Planjahres festgelegt und den Kreisverwaltungen als Normativ vorgegeben. Nichtverbrauchte Haushaltsmittel werden dem Reservefonds zugeführt, aus dessen Mitteln die innerhalb eines Fünfjahrplans eintretenden Schwankungen ausgeglichen werden sollen. V. Umfang der Versicherungspflicht Die dominierende Rolle der S. im System der sozialen Sicherung der DDR erklärt sich aus der umfassenden Versicherungspflicht. Von ihr sind — im wesentlichen — lediglich befreit 1. gelegentlich Tätige und solche (ausschl. Lehrlinge) mit geringfügigem Einkommen (unter 75 Mark monatlich), mitarbeitende Ehefrauen von Handwerksmeistern, Geistliche und Mitglieder religiöser Orden sowie Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert. VI. Leistungen Die Leistungen der S. bestehen a) im Krankheitsfälle aus freier ärztlicher und zahnärztlicher — auch stationärer — Behandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus [S. 793]oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene und Pflegegeld; e) aus Unterstützung für alleinstehende Werktätige mit kranken Kindern; f) aus kostenloser Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln (einschließlich Zahnersatz); g) aus der Gewährung von Kuren und h) — bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit — aus einer geringen Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosenversicherung). Die ehemaligen Beamten und Berufsoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der S. und nach deren Grundsätzen versorgt (Kriegsopferversorgung), Bergleute erhalten entsprechend den höheren Beiträgen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden, ohne daß sie höhere Beiträge zu zahlen haben. Streitfälle über S.-Leistungen werden von den Beschwerdekommissionen der S. behandelt und entschieden. Neben den Leistungen der S. besteht im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnausgleich durch die Betriebe. Aus betrieblichen oder Staatshaushaltsmitteln werden weitere Leistungen finanziert. So ist für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden; eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Für Verfolgte (Kämpfer gegen den Faschismus, Verfolgte des F.) werden Ehrenpensionen (Wiedergutmachung) gezahlt. Schließlich gibt es eine Anzahl besonderer Familienleistungen (Ehegattenzuschläge, Kinderbeihilfen, Geburtenbeihilfen sowie Leistungen der Sozialfürsorge für Bedürftige. Unter den Leistungen dominieren somit die Sach- und Barleistungen der S. Sachleistungen werden gewährt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie bei Mutterschaft, Geldleistungen bei vorübergehender, verminderter oder fehlender Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit und fehlender Erwerbsmöglichkeit, sei es durch Krankheit (auch der Kinder), bei Quarantäne, wegen Unfalls, bei Mutterschaft oder bei Erreichen der Altersgrenze sowie infolge unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Die Gestaltung der S.-Leistungen läßt deutliche Grundzüge erkennen: Voraussetzungen und Umfang der Leistungen sind so geformt, daß sie der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Ihr Ausmaß erstreckt sich bei den Sachleistungen — die grundsätzlich auch den Familienangehörigen der Versicherten zustehen — auf alles Notwendige, bei der Gewährung von Renten auf das — angesichts der hohen Rentnerzahl — verteilungspolitisch für vertretbar Gehaltene. Die sonstigen Sozialleistungen begünstigen entweder besonders qualifizierte oder privilegierte Gruppen oder folgen bevölkerungs- und gesundheitspolitischen Intentionen, wie die Familienleistungen. Hinzu treten die minimalen Fürsorgeleistungen. Unübersehbar ist jedoch, daß mit der wirtschaftlichen Konsolidierung seit 1971 die ehedem vorwiegend „produktionsorientierte“ Sozialpolitik der DDR neue Züge anzunehmen beginnt. So sind in den letzten Jahren neben die bisher im wesentlichen vom Leistungsprinzip bestimmten Leistungen allmählich solche getreten, die leistungsunabhängigen, d. h. eher sozialen und humanitären Charakter tragen, vor allem im Gefolge der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED über neue sozialpolitische Maßnahmen. Damit ist auch eine spürbare Verbesserung der Lage der bisher im Schatten der Wohlstandsmehrung stehenden Rentenempfänger einhergegangen, mag auch ihr Lebensniveau, gemessen an dem der Berufstätigen, noch deutlich — und künftig wegen fehlender Rentendynamisierung wieder stärker — zurückbleiben. VII. Freiwillige Zusatzrentenversicherung Die gegenwärtig erreichbare höchste Altersrente der Sozialversicherung von 370 Mark monatlich erklärt sich u. a. aus der in der DDR niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark. Mit zunehmendem Einkommen mußte eine Kluft zu den Geldleistungen der S. bei den Beschäftigten entstehen, deren Verdienst 600 Mark überstieg. Die mit Wirkung vom 1. 3. 1971 eingeführte freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) trägt dazu bei, die Relation zwischen dem Arbeitseinkommen und bestimmten Geldleistungen der S. (Renten, Krankengeld) günstiger zu gestalten. Seitdem sind etwa vier Fünftel aller pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten der FZR beigetreten, zu der ein Beitrag von jeweils 10 v. H. von den Versicherten und Betrieben — bezogen auf die zwischen 600 und 1200 Mark liegenden Arbeitseinkünfte — abzuführen ist. Freiberuflich Tätige, Selbständige und Genossenschaftsmitglieder zahlen einen Beitrag von 20 v. H. ihrer zwischen 7.200 und 14.400 Mark liegenden Jahreseinkünfte zur FZR. Gleichartige Beitragsregelung und hohe Mitgliederzahl unterstreichen die Charakterisierung der FZR als einer quasi-Pflichtversicherung ebenso wie die Abhängigkeit der Gewährung bestimmter Krankengeldzahlungen von einer Mitgliedschaft zur FZR. Deshalb werden Pflichtversicherung zur S. und FZR auch offiziell als Einheit betrachtet. Die Wahl einer derartigen Form der verstärkten Beteiligung — anstelle einer Anhebung der Beitragsbemessungsgren[S. 794]ze — erklärt sich u. a. aus der sich erst allmählich bildenden Belastung durch steigende Ansprüche, denen zunächst Beitragsmehreinnahmen von mehr als 500 Mill. Mark gegenüberstehen. Die Leistungen aus der FZR an Zusatzrente werden nach der Beitragshöhe bemessen. Die monatliche Zusatzrente beträgt für jedes Jahr der Versicherung ein Viertel des vom Versicherten gezahlten Monatsbeitrages. Bei einem Monatseinkommen von z. B. 800 Mark, für das 20 Jahre Beiträge gezahlt wurden (Beitrag: 10 v. H. von 200 Mark = 20 Mark), errechnet sich somit eine Zusatzrente von 5 Mark x 20 Jahre = 100 Mark monatlich. Die abgeleitete Witwenrente liegt bei 60 v. H., die Vollwaisenrente bei 40 v. H. und die Halbwaisenrente bei 30 v. H. Zweifellos wird die FZR langfristig zu einer verbesserten Altersversorgung in der DDR führen. Dennoch wird ein Berufstätiger in der DDR, der bei vollem Arbeitsleben seit 1960 einen Arbeitsverdienst von 1200 Mark hatte und Mitglied der FZR war, nach offiziösen Angaben aus der DDR (Handbuch des Bevollmächtigten für Sozialversicherung, Berlin [Ost] 1973, S. 247) 1980 nur eine Altersversorgung aus S.-Rente und FZR von maximal 566 Mark erreichen können. An weitergehende Regelungen ist nicht gedacht, wie der Leiter der Abt. Sozialpolitik im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Dr. Hans Rühl, erklärte (vgl. Arbeit und Arbeitsrecht, S. 167 ff.): „In den nächsten Jahrzehnten wird die Rentenversorgung für Verdienste über 600 Mark monatlich (und damit über den Rahmen der Versorgung aus der Pflichtversicherung) nur noch über die freiwillige Zusatzrentenversicherung erfolgen.“ Dieser Weg sei „ … eine prinzipielle Entscheidung von Partei, Regierung und Gewerkschaften. Sie gibt für die Entwicklung der Renten der Werktätigen mit einem Einkommen von mehr als 600 Mark in den nächsten Jahrzehnten eine klare Orientierung.“ Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 790–794 Sozialstruktur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische SozialforschungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität sowie die spezielle medizinische…
DDR A-Z 1975
Auszeichnungen (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen oder Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, sind auch in der DDR A. Ausdruck gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Anerkennung. Das Auszeichnungswesen in der DDR — orientiert an dem der UdSSR — ist inflationär: Im Laufe der Jahre wurden immer mehr A. gestiftet, es gibt inzwischen kaum eine Berufsgruppe, für deren Mitglieder nicht eine spezielle A. geschaffen worden ist. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen staatlichen A., die von oder im Namen der obersten Staatsorgane, und A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken oder Städten verliehen werden. Die staatlichen A. sind im wesentlichen in die 4 Gruppen Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel gegliedert. Außerdem gibt es als staatliche A. Ehrenzeichen und Leistungsabzeichen sowie das „Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung“. Die A. werden verliehen an Einzelpersonen, Kollektive, Betriebe sowie an Teilkollektive, sofern sie eine organisatorische Einheit bilden. Der Trend zur Kollektiv-A. in der DDR, deren Ziel die Vergesellschaftung der Menschen ist, hat im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Mit einigen A. können auch ausländische Staatsangehörige geehrt werden. Zu den staatlichen A. gehören in der Regel eine Urkunde und die Befugnis, sich als Träger der jeweiligen A. zu bezeichnen (z. B. „Träger der Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse“). Staatliche A. sind — bis auf wenige Ausnahmen — mit dem Tragen eines Ordens, einer Medaille oder eines Abzeichens verbunden. Für fast alle tragbaren staatlichen A. gibt es Interimsspangen. Zur Verleihung vieler staatlicher A. gehört die Zahlung einer Geldprämie oder — in wenigen Fällen — eine jährliche Rentenzahlung. Bei der Verleihung von staatlichen A. an Kollektive wird in der Regel die Geldprämie so geteilt, daß kein Kollektivmitglied eine größere Summe erhalten darf als bei einer Einzelverleihung vorgesehen ist. Derartige Geldzuwendungen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Für alle staatlichen A. gibt es Verordnungen über die jeweilige A. durch den Ministerrat, bzw. Änderungsverordnungen. Details über die Verleihungen der jeweiligen staatlichen A. sind in Ordnungen verzeichnet, die im Gesetzblatt der DDR erscheinen und deren Paragraphen u. a. regeln: ; die Stufen der A.; die Verdienstgründe; den Personenkreis und die kollektiven Gruppen, die für die A. vorgesehen sind; den Kreis der Vorschlagsberechtigten; die Form der Vorschläge (Begründung, Lebenslauf der Auszuzeichnenden); die Auszeichnungsbefugten; die Geldzuwendungen (Prämien); die Tage, an denen die A. verliehen wird; aus welchem Material die A. ist, welche Form sie hat, welche Bilder oder Embleme auf ihr abgebildet sind und welcher Text auf ihr steht; wo und wann die A. zu tragen ist. Die staatlichen A. werden vornehmlich verliehen am 1.~Mai, dem „Kampf- und Feiertag der internationalen Arbeiterklasse“, und am 7. Oktober, dem „Tag der Republik“; ferner an den Ehrentagen der auszuzeichnenden Berufsgruppen (z. B. für pädagogische Berufe am 12. Juni, dem „Tag des Lehrers“, oder an Angehörige der [S. 87]NVA am 1. März, dem „Tag der Nationalen Volksarmee“); bei A., die den Namen bestimmter Personen tragen, in der Regel an den Geburtstagen der Namensgeber (z. B. den Johannes-R.-Becher-Preis und die dazugehörige Medaille jeweils am 22. Mai, dem Geburtstag des Dichters); bei bestimmten A. „unmittelbar nach gezeigter Leistung“ (z. B. Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee) oder aus zeitlich bestimmten Anlässen (z. B. Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen während der Zentralen Messe der Meister von Morgen). Die Vorbereitung und Prüfung der mit der Stiftung und Verleihung staatlicher A. zusammenhängenden Fragen regelt ein zentraler A.-Ausschuß, dem der Leiter des Büros des Ministerrates vorsitzt. Ferner gehören ihm an: ein Mitglied des FDGB, ein Mitglied des Präsidiums der Nationalen Front u. a. Der zentrale Ausschuß überprüft erstens die Vorschläge für die Verleihung von staatlichen A., die dem Präsidium des Ministerrates zur Beschlußfassung oder dem Vorsitzenden des Ministerrates zur Bestätigung vorzulegen sind, zweitens die Vorschläge für die Verleihung staatlicher A. an Einzelpersonen, die mit einer Geldzuwendung bis 5.000 Mark verbunden sind. Der Ausschuß hat das Recht, auch die Vorschläge für die Verleihung aller anderen staatlichen A. zu überprüfen. Vor der Einreichung von Ordnungen über die Verleihung neu zu stiftender staatlicher Ä. und Änderung bestehender Ordnungen über die Verleihung staatlicher A. zur Beschlußfassung im Präsidium des Ministerrates ist die Stellungnahme des zentralen Ausschusses einzuholen. Das Recht zum Tragen einer staatlichen A. bzw. zum Führen eines Ehrentitels kann aberkannt werden, 1. wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die A. zur Zeit ihrer Verleihung ausgeschlossen hätten, 2. wenn sich der Inhaber einer staatlichen A. dieser als unwürdig erweist, z. B. wenn gegen ihn durch Strafurteil auf Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte erkannt wird. Im Falle der Aberkennung sind die entsprechenden Urkunden und Ehrenzeichen an die zuständige staatliche Stelle zurückzugeben. Einige staatliche A. der DDR werden nicht mehr verliehen oder sind durch andere ersetzt worden. So ist zum Beispiel an Stelle der drei Ehrentitel Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, Brigade der hervorragenden Leistung, Brigade der besten Qualität im Jahre 1962 der Ehrentitel Kollektiv der sozialistischen Arbeit geschaffen worden. 1969 wurde der Ehrentitel der sozialistischen Arbeit gestiftet, der die bis dahin verliehenen A. Aktivist des Siebenjahrplanes und Medaille für ausgezeichnete Leistungen ablöste. Nicht mehr verliehen werden Wanderfahnen, mit denen von 1950 bis 1963 vornehmlich Betriebe und landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften ausgezeichnet wurden. II. Nichtstaatliche Auszeichnungen Neben den staatlichen A. gibt es noch zahlreiche nichtstaatliche A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken und Städten verliehen werden. Mit ihnen werden zumeist sowohl Einzelpersonen als auch Betriebe oder Kollektive geehrt. Wie bei den staatlichen A. sind auch die meisten nichtstaatlichen A. mit dem Tragen einer Medaille verbunden. Etliche der nichtstaatlichen A. haben inzwischen im Auszeichnungswesen der DDR einen bestimmten Stellenwert erhalten. So zum Beispiel die A., die alljährlich vom Zentralrat der Freien Deutschen Jugend verliehen werden: Artur-Becker-Medaille; Medaille „Für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst Thälmann“; Ehrendiplom „Vorbildlicher Freundschaftspionierleiter“; Ehrenmedaille der FDJ „Für die Festigung der brüderlichen Beziehungen zwischen der Freien Deutschen Jugend und dem Leninschen kommunistischen Jugendverband der Sowjetunion“; Erich-Weinert-Medaille, Kunstpreis der FDJ; Abzeichen für gutes Wissen; Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen. Die folgende, nicht vollständige Liste der nichtstaatlichen A. soll die kaum noch zu überblickende Vielzahl der A. in der DDR dokumentieren (die Angaben hinter den A. beschreiben den Bezieherkreis und/oder den Preisverteiler): Alex-Wedding-Medaille, Kinderbuchautoren; Literaturpreis des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands; Heinrich-Mann-Preis, Literaturpreis, Akademie der Künste der DDR; Hans-Marchwitza-Preis, Literaturpreis für junge Schriftsteller, Akademie der Künste der DDR; Alex-Wedding-Preis, Preis für belletristische Kinder- und Jugendliteratur, Akademie der Künste der DDR; F.-C.-Weiskopf-Preis, Literaturpreis, Akademie der Künste der DDR; J.-R.-Becher-Medaille, Preis für Kulturpolitiker, Kulturbund der DDR; Kulturpreis des FDGB; Kunstpreis des FDGB; Goethe-Preis der Hauptstadt der DDR Berlin; Martin-Andersen-Nexö-Kunstpreis der Stadt Dresden; Kunstpreis für den Bezirk Gera; Händelpreis des Rates des Bezirks Halle; Kulturpreis des Bezirks Karl-Marx-Stadt; Gutenberg-Preis der Stadt Leipzig; [S. 88]Fritz-Reuter-Preis für Kunst und Literatur des Bezirks Neubrandenburg; Kulturpreis der Stadt Rostock; Fritz-Reuter-Kunstpreis des Rates des Bezirks Schwerin; Max-Reger-Kunstpreis des Bezirks Suhl; Carl-Blechen-Preis des Rates des Bezirks Cottbus; John-Brinckmann-Preis des Rates des Bezirks Rostock; Kulturpreis der Stadt Erfurt; Kunstpreis des Bezirks Frankfurt (Oder); Kunstpreis der Stadt Halle; Kunstpreis der Stadt Leipzig; Erich-Weinert-Kunstpreis der Stadt Magdeburg; Theodor-Fontane-Preis für Kunst und Literatur; Winkelmann-Medaille; Literatur- und Kunstpreis der Stadt Weimar; Wilhelm-Bracke-Medaille, Börsenverein der Deutschen Buchhändler; Arthur-Nikisch-Preis, Preis für Dirigenten, Stadt Leipzig; Carl-Maria-von-Weber-Preis, Preis (alle zwei Jahre) für junge Künstler, Stadt Dresden; Fritz-Heckert-Medaille, Auszeichnung für verdiente Gewerkschaftler, FDGB; Hanns-Eisler-Preis, Preis für neue Kompositionen und musikwissenschaftliche Arbeiten; Hans-Otto-Preis, Preis für Theaterkollektive, Zentralvorstand der Gewerkschaft Kunst; Schumann-Preis. III. Staatliche Auszeichnungen A. Orden Von den 6 Orden der DDR werden 5 vom Vorsitzenden des Staatsrates oder in seinem Namen verliehen, den Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ verleiht der Minister für Nationale Verteidigung. Bis auf den Scharnhorst-Orden, mit dem nur Einzelpersonen geehrt werden, können die Orden auch an Kollektive verliehen werden, der Vaterländische Verdienstorden auch an Städte und Gemeinden. Mit einem Orden ausgezeichnete Kollektive bilden dessen Abzeichen auf ihren Hauseingängen, Briefbogen oder Druckerzeugnissen ab. Die oberste Klasse des Sterns der Völkerfreundschaft wird am Schulterband getragen, die beiden anderen Klassen dieses Ordens sind Bruststerne, alle anderen Orden werden auf der linken oberen Brustseite angelegt. 1. Der Karl-Marx-Orden gilt als die ehrenvollste staatliche A. der DDR. Er wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) in der Arbeiterbewegung, b) bei der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus, c) bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mit seinem Kernstück, dem ökonomischen System des Sozialismus, d) auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, e) auf den Gebieten der Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, f) im Kampf um die Sicherung des Friedens, g) in der Pflege und Förderung echter freundschaftlicher Beziehungen zur Sowjetunion, zu den anderen sozialistischen Staaten und allen friedliebenden Völkern der Welt sowie solcher Beziehungen von Angehörigen und Organisationen dieser Völker zur Deutschen Demokratischen Republik“. Prämie bei Verleihung an Einzelpersonen: 20.000 Mark. 2. Der Vaterländische Verdienstorden wird in den Stufen Bronze, Silber, Gold und Ehrenspange zu Gold verliehen „für besondere Verdienste a) im Kampf der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und im Kampf gegen den Faschismus, b) beim Aufbau, bei der Festigung und Stärkung sowie beim Schutz der Deutschen Demokratischen Republik, c) im Kampf um die Sicherung des Friedens sowie bei der Erhöhung des internationalen Wirkens der Deutschen Demokratischen Republik“. Der Orden kann nur einmal in der gleichen Stufe verliehen werden. Prämien bei Verleihung an Einzelpersonen: Bronze 2.500, Silber 5.000, Gold 10.000 Mark. Prämien bei Verleihung an Kollektive (bis zu 10 Mitgliedern): Bronze 500, Silber 1.000, Gold 2.000 Mark. Ordensträger, die die Auszeichnung bis zum Jahre 1973 erhalten haben, beziehen statt der Prämie ein jährliches Ehrengeld: für Bronze 250, für Silber 500, für Gold 1.000 Mark. Träger der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold erhalten keine Geldzuwendungen. 3. Der Stern der Völkerfreundschaft „dient der Würdigung außerordentlicher Verdienste um die Deutsche Demokratische Republik, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“. Der Orden wird in drei Klassen verliehen: I.~Klasse Großer Stern der Völkerfreundschaft in Gold, II.~Klasse Stern der Völkerfreundschaft in Gold, III.~Klasse Stern der Völkerfreundschaft in Silber. 4. Der Orden Banner der Arbeit wird verliehen für „hervorragende und langjährige Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR, insbesondere für hohe Arbeitsergebnisse in der Volkswirtschaft“. Für die Auswahl der Vorschläge sind folgende Kriterien zugrunde zu legen: „Die Erfüllung und zielgerichtete Übererfüllung des Volkswirtschaftsplans, ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erreichung einer hohen Effektivität der Produktion, der Senkung der Kosten und einer hohen Qualität der Erzeugnisse, die Intensivierung der Produktion durch umfassende sozialistische Rationalisierung, die Entwicklung vorbildlicher Initiativen und Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb und in der Neuerertätigkeit, die Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die schnelle Überleitung neuer Technologien und Verfahren sowie die Einführung neuer qualitätsgerechter Erzeugnisse in die Produktion, die Erfüllung und Übererfüllung der [S. 89]Außenhandelsaufgaben, die Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen.“ Der Orden, der — in einer Klasse — in den vergangenen Jahren 150- bis 250mal verliehen wurde, ist 1974 in drei Klassen aufgeteilt worden. Jahresquoten der einzelnen Stufen: Stufe~III bis zu 1.000 Orden, Stufe~II bis zu 500 Orden, Stufe~I bis zu 250 Orden. Die bisher verliehenen Orden gelten als Orden der Stufe I. Prämienzahlungen bei Verleihung an Einzelpersonen: Stufe~III 2.000, Stufe~II 3.500, Stufe~I 5.000 Mark. Prämienzahlungen bei der Verleihung an Kollektive bis zu 20 Mitgliedern: Stufe~III 500, Stufe~II 750, Stufe~I 1.000 Mark. 5. Der Scharnhorst-Orden — benannt nach dem Schöpfer des preußischen Volksheeres Gerhard von Scharnhorst (1755–1813) — wird verliehen „für besondere Verdienste a) bei der Erfüllung von Aufgaben zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der Deutschen Demokratischen Republik, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) beim Einsatz der ganzen Persönlichkeit zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik, d) bei der Weiterentwicklung der Militärwissenschaft und Militärtechnik, e) bei der Festigung der Militärkoalition der sozialistischen Bruderarmeen“. Die Ordensträger erhalten eine Prämie von 5.000 Mark. 6. Der Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik von großem Nutzen sind, h) um die Festigung der Waffenbrüderschaft mit den sozialistischen Bruderarmeen“. Der Orden wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. B. Preise Die höchste A., der Nationalpreis, wird vom Vorsitzenden des Staatsrates, alle anderen Preise werden von den für die Preisverteilung zuständigen Ministern des Ministerrates verliehen (die meisten vom Minister für Kultur). Mit fast allen Preisen werden sowohl Einzelpersonen als auch Kollektive ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält eine Medaille. Alle Preis-Medaillen werden auf der rechten oberen Brustseite angelegt, bis auf die Medaillen zum Rudolf-Virchow-Preis und zum Guts-Muths-Preis, die Etui-Medaillen und nicht anlegbar sind. 1. Der Nationalpreis wird verliehen für „hervorragende schöpferische Arbeiten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, bedeutende mathematisch-naturwissenschaftliche Entdeckungen und technische Erfindungen, die Einführung neuer Arbeits- und Produktionsmethoden“ sowie für „hervorragende Werke und Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Literatur“. Der Nationalpreis wird in drei Klassen an Einzelpersonen und Kollektive bis zu 6 Personen verliehen. Die Höhe des Preises: I.~Klasse 100.000, II.~Klasse 50.000, III.~Klasse 25.000 Mark. Jährliche Preis-Quoten: a) Wissenschaft und Technik bis zu 5 Preise der I. Klasse, bis zu 10 der II.~Klasse, bis zu 15 der III.~Klasse; b) Kunst und Literatur bis zu 3 Preise der I. Klasse, bis zu 6 der II.~Klasse, bis zu 9 der III.~Klasse. 2. Der Johannes-R.-Becher-Preis — benannt nach dem Dichter und ehemaligen Minister für Kultur der DDR Johannes R. Becher (1891–1958) — wird verliehen „für Werke der deutschen Lyrik, die im Geiste der großen Dichtung von Johannes R. Becher einen würdigen Beitrag zur sozialistischen deutschen Nationalliteratur bilden“. Der Preis, der alle zwei Jahre verliehen wird, ist mit einer Geldprämie von 20.000 Mark verbunden. 3. Der Preis für künstlerisches Volksschaffen wird für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“ verliehen. Die Höhe des Preises, der in zwei Klassen verliehen wird, beträgt für Einzelpersonen bis zu 15.000 (I. Klasse), bis zu 3.000 (II.~Klasse), für Gruppen (je nach Struktur) 5.000 bis 15.000 (I. Klasse), 3.000 bis 10.000 Mark (II.~Klasse). 4. Der Heinrich-Heine-Preis wird verliehen a) für „lyrische Werke und b) Werke der literarischen Publizistik“. Die Höhe des Preises — jährlich eine Auszeichnung für lyrische Werke und eine für Werke der literarischen Publizistik — beträgt 12.500 Mark. 5. Der Lessing-Preis wird verliehen für „hervorragende Werke a) auf dem Gebiet der Bühnendichtung und b) auf dem Gebiet der Kunsttheorie und Kunstkritik“. Die Höhe des Preises — jährlich eine Auszeichnung für ein Werk (Bühnendichtung) und ein Werk (Gebiet der Kunsttheorie oder Kunstkritik) — beträgt 10.000 Mark. 6. Der Friedrich-Engels-Preis wird verliehen für „hervorragende Leistungen in der Forschung oder in der Wissenschaftsorganisation, die der Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Landesverteidigung insgesamt oder eines ihrer Teilsysteme dienen“. Die Höhe des Preises, der in drei Klassen verliehen wird, beträgt für Kollektive bis zu 25.000 (I. Klasse), bis zu 15.000 (II.~Klasse) bis zu 10.000 Mark (III.~Klasse); für Einzelpersonen bis zu 10.000 (1. Klasse), bis zu 6.000 (II.~Klasse), bis zu 4.000 Mark (III.~Klasse). Jährliche Preis-Quoten: bis zu 3 Preise der I. Klasse, bis zu 6 Preise der II.~Klasse, bis zu 12 Preise der III.~Klasse. [S. 90]7. Der Heinrich-Greif-Preis — benannt nach dem 1946 verstorbenen Schauspieler Heinrich Greif, der von 1935 bis 1945 als Sprecher der deutschen Sendungen im Moskauer Rundfunk tätig war — wird verliehen für „hervorragende Einzel- und Kollektivleistungen in der deutschen Filmkunst“. Der Preis, der jährlich in drei Klassen je einmal für Leistungen aus dem Vorjahr verliehen wird, ist dotiert bei Einzelleistungen bis zu 7.500 (I. Klasse), bis zu 5.000 (II.~Klasse), bis zu 3.500 Mark (III.~Klasse); bei Kollektivauszeichnungen bis zu 20.000 (I. Klasse), bis zu 15.000 (II. Klasse), bis zu 10.000 Mark (III.~Klasse). 8. Der Kunstpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende schöpferische oder interpretierende Leistungen“ sowie für „Leistungen auf den Gebieten des Theaters, des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, der Unterhaltungskunst, der Musik für Interpretation und Komposition, der bildenden und angewandten Kunst“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 20mal verliehen werden kann, beträgt für Einzelpersonen 6.000, für Kollektive bis zu 20.000 Mark. 9. Der Guts-Muths-Preis — benannt nach dem Begründer des Schulturnens Johann Christoph Friedrich Guts Muths (1759–1839) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die geeignet sind, die Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der Deutschen Demokratischen Republik zu fördern“. Die Höhe des Preises, der jährlich an 5 Einzelpersonen oder Kollektive verliehen wird, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) bis zu 15.000 Mark. 10. Der Theodor-Körner-Preis — benannt nach dem Dichter Theodor Körner (1791–1813) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Schaffung bedeutender Werke der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaterschaffens und der Fernsehdramatik, in denen die Entwicklung und die Leistungen der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe … Gestaltung finden“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 8mal verliehen wird, beträgt für Kollektive bis zu 15.000, für Einzelpersonen 5.000 Mark. 11. Der Cisinski-Preis — benannt nach dem wendischen Schriftsteller Jakub Bart-Cisinski (1856–1909) — wird verliehen für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder andere vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des sorbischen Volksschaffens“. Mit dem Preis, der alle 2 Jahre verliehen wird, können jeweils bis zu 3 Einzelpersonen und bis zu 3 Kollektive ausgezeichnet werden. Die Höhe des Preises beträgt für Einzelpersonen bis zu 5.000 (I. Klasse), bis zu 3.000 Mark (II.~Klasse); für Kollektive bis zu 8.000 (I. Klasse), bis zu 5.000 Mark (II.~Klasse). 12. Der Rudolf-Virchow-Preis — benannt nach dem Anatomen und Pathologen Rudolf Virchow (1821–1902) — dient „der Förderung der medizinischen Wissenschaft und wird vorwiegend an Nachwuchswissenschaftler verliehen“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 6mal verliehen wird, beträgt bei Einzelauszeichnungen bis zu 3.000, bei Kollektivauszeichnungen bis zu 5.000 Mark. C. Medaillen Die Medaillen werden in der DDR — je nach Bedeutung — vom Vorsitzenden des Ministerrates, den einzelnen Ministern, von den Leitern staatlicher Ämter bis hinunter durch Betriebsleiter verliehen. So wird beispielsweise ein Träger der Treuedienstmedaille der Deutschen Post in Bronze oder Silber vom Leiter des jeweiligen Postamtes dekoriert, die Medaille in Gold wird vom Leiter der Bezirksdirektion der Post übergeben und die Verleihung der Ehrenspange zur Medaille in Gold nimmt der Minister für das Post- und Fernmeldewesen vor. Mit den Medaillen werden Einzelpersonen, aber in zunehmendem Maße auch Kollektive ausgezeichnet. Von den 46 Medaillen werden 38 an der linken oberen Brustseite getragen, die Nr. 3, 24, 27, 28, 29, 41, 46, 47 werden an der rechten oberen Brustseite angelegt. <Verdienstmedaillen> 1. Die Clara-Zetkin-Medaille — benannt nach der langjährigen kommunistischen Reichstagsabgeordneten Clara Zetkin (1857–1933) — wird verliehen für „hervorragende Verdienste a) beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik, b) um die Erhaltung des Friedens; c) in der Frauenarbeit bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Frauen und bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“. Prämie bei Einzelpersonen 2.500, bei Kollektiven (bis zu 10 Personen) 5.000 Mark. Medaillen-Träger, die bis 1964 ausgezeichnet wurden, erhalten, sobald Vollrentenanspruch besteht, eine jährliche Ehrenrente von 300 Mark. 2. Die Hufeland-Medaille — benannt nach dem Berliner Arzt Christoph Wilhelm Hufeland (1762–1836) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen im sozialistischen Wettbewerb bei der Erfüllung der staatlichen Planaufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens in hoher Qualität und Effektivität“. Die Medaille mit den Stufen Bronze, Silber und Gold wird in jeder Stufe nur einmal und nur an Einzelpersonen verliehen. Prämien für Bronze 300, für Silber 500, für Gold 1 000 Mark. Jährlich können 300 Personen mit der Medaille in Bronze, 200 mit der Medaille in Silber und 50 mit der Medaille in Gold ausgezeichnet werden. 3. Die Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille — benannt nach dem kommunistischen Reichstagsabgeordneten und Pädagogen Theodor Neubauer [S. 91](1890–1945) — wird verliehen für „außerordentliche Verdienste beim Aufbau des sozialistischen Bildungs- und Erziehungswesens“. Die Medaille mit den Stufen Bronze, Silber und Gold kann mehrmals verliehen werden. Einzelpersonen erhalten für die Medaille in Bronze eine Prämie von 500, für Silber 750, für Gold 1000 Mark; Kollektive für Bronze 2.000, für Silber 3.000, für Gold 4.000 Mark. Es können jährlich ausgezeichnet werden: 475 Einzelpersonen mit der Medaille in Bronze, 110 mit der Medaille in Silber, 65 mit der Medaille in Gold; 155 Kollektive mit der Medaille in Bronze, 85 mit der Medaille in Silber, 25 mit der Medaille in Gold. 4. Die Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „besondere Leistungen und treue Pflichterfüllung beim Aufbau des Sozialismus und bei der Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik“. 5. Die Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn wird in den Stufen I, II und III verliehen für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeit, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“. 6. Die Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee wird entsprechend den Verdiensten in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft beim Aufbau und bei der Festigung der Nationalen Volksarmee“. 7. Die Verdienstmedaille der Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen „in Anerkennung treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse und für vorbildliche Leistungen zur Festigung und Stärkung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Mit der Verleihung der Medaille ist eine Prämie von 300 Mark verbunden. 8. Die Verdienstmedaille der Seeverkehrswirtschaft wird verliehen in den Stufen Bronze, Silber und Gold für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeitserfolge, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“. 9. Die Verdienstmedaille der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Verdienste bei der Erfüllung der der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik gestellten Aufgaben zur Stärkung und Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik“. 10. Die Verdienstmedaille der Deutschen Post wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Entwicklung des sozialistischen Post- und Fernmeldewesens und bei der Gewährleistung seiner ständigen Einsatzbereitschaft“. 11. Die Verdienstmedaille der Organe des Ministeriums des Innern wird verliehen für „Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft zur Erhöhung der K öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zum Schutz des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik und zur Festigung der Deutschen Volkspolizei und der anderen Organe des Ministeriums des Innern sowie für andere hohe Leistungen“. Die Medaille kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold mehrmals verliehen werden. 12. Die Verdienstmedaille für Zivilverteidigung wird verliehen für „a) hervorragende Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Erfüllung der Aufgaben der Zivilverteidigung und b) besondere Verdienste bei der Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Zivilverteidigung, bei der Erziehung, Ausbildung und Schulung ihrer Kräfte sowie bei der Instandhaltung und Weiterentwicklung der technischen Ausrüstung“. Die Medaille kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold mehrmals verliehen werden. Prämie für Einzelpersonen: Bronze 200, Silber 300, Gold 400 Mark. Prämie für Kollektive: Bronze 600, Silber 1000, Gold 1500 Mark. 13. Die Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen wird verliehen für „persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz bei der Rettung von Menschen und Bergung von Verunglückten im Bergbau“ sowie andere „hervorragende Leistungen“. Prämie bei Einzelauszeichnungen 500, bei Kollektivauszeichnungen 1500 Mark. 14. Die Medaille für Verdienste in der Rechtspflege wird verliehen für „Verdienste auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege“. Die A. erfolgt in drei Stufen, bei „großen Verdiensten“ in Bronze, bei „außerordentlichen Verdiensten“ in Silber, bei „hervorragenden und beispielhaften Verdiensten“ in Gold. Prämie für Bronze 500, für Silber 750, für Gold 1 000 Mark. Jährlich können 60 Medaillen in Bronze, 25 in Silber und 10 in Gold verliehen werden. 15. Die Medaille für Verdienste im Brandschutz wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung der den Brandschutzorganen gestellten Aufgaben zur Sicherung der Volkswirtschaft sowie des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger“ und anderer „besonderer Verdienste“. Prämie bei Einzelauszeichnungen bis zu 500, bei Kollektivauszeichnungen bis zu 1000 Mark. Die Medaille kann mehrmals verliehen werden. 16. Die Medaille für Verdienste in der Kohleindustrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung hervorragender Leistungen sowie langjähriger Zugehörigkeit zur Kohleindustrie“. Die Auszeichnung erfolgt nach einer 15jährigen ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Kohleindustrie in Bronze, 25jähriger Zugehörigkeit in Silber und 40jähriger Zugehörigkeit in Gold, bei „besonders hervorragenden Leistungen“ vorzeitig. Prämien bei Auszeichnungen in Bronze 250, in Silber 500, in Gold 1000 Mark. 17. Die Medaille für Verdienste in der Energiewirt[S. 92]schaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung langjähriger Zugehörigkeit und von hervorragenden Leistungen im Industriezweig Energie“. Die Auszeichnung erfolgt nach einer 15 jährigen ununterbrochenen Tätigkeit zum Industriezweig Energie in Bronze, 25 jährigen Zugehörigkeit in Silber und nach 40jähriger Zugehörigkeit in Gold, bei „besonders hervorragenden Leistungen“ vorzeitig. Prämien bei Auszeichnungen in Bronze 250, in Silber 500, in Gold 1000 Mark. 18. Die Medaille für Waffenbrüderschaft wird verliehen in den Stufen Bronze, Silber und Gold für „Leistungen und Verdienste, die zur Festigung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Bruderarmeen und zur Entwicklung der gemeinsamen Zusammenarbeit beitragen“. 19. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen für „besondere Verdienste beim Einsatz, beim Aufbau und bei der Festigung der Kampfgruppen“. 20. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern wird verliehen für „ausgezeichnete Leistungen bei der Erfüllung der den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern gestellten Aufgaben zur Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik“. 21. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften wird verliehen für „besondere Leistungen bei der Steigerung der Produktion und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft“. 22. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb wird verliehen an „Werktätige, die Initiatoren neuer Formen des sozialistischen Wettbewerbs zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Verbesserung der sozialistischen Arbeitsorganisation und der Produktion sind“. Prämien für Einzelpersonen bis zu 500 Mark, für Kollektive bis zu 1000 Mark. Jährlich können bis zu 500 Medaillen verliehen werden. 23. Die Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen wird verliehen für „selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hervorragende Leistungen bei der Verhinderung und der Bekämpfung von Katastrophen sowie bei der Beseitigung entstandener Schäden“. 24. Die Medaille für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen für „vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik“ sowie „für andere hohe Leistungen zum Schutz der Staatsgrenzen“. 25. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung hervorragender Leistungen sowie langjähriger Zugehörigkeit im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Medaille wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. Prämien für Bronze 250, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. 26. Die Karl-Liebknecht-Medaille — benannt nach dem Gründer des Spartakusbunds Karl Liebknecht (1871–1919) — wird verliehen „an Lehrlinge, die in ihrer Berufsausbildung im Rahmen des sozialistischen Berufswettbewerbs ständig Höchstleistungen vollbringen, über einen festen Standpunkt der Arbeiterklasse verfügen und sich zu einer sozialistischen Facharbeiterpersönlichkeit entwickelt haben“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer Prämie von 300 Mark verbunden. Jährlich können bis zu 400 Medaillen verliehen werden. 27. Die Medaille für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb wird verliehen an „Lehrlinge, die im sozialistischen Berufswettbewerb beim sozialistischen Lernen, Arbeiten und Leben ihre Wettbewerbsbedingungen mit sehr guten Ergebnissen erfüllen“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer Prämie von 150 Mark verbunden. 28. Die Medaille Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb wird verliehen an „Lehrlinge, die die Ausbildungsziele durch eine vorbildliche sozialistische Gemeinschaftsarbeit und gegenseitige Hilfe erfüllen“ sowie für andere ausgezeichnete Leistungen. Jedes Kollektivmitglied erhält bei der Verleihung eine Prämie von 50 Mark. 29. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen wird verliehen für „hervorragende schöpferische Leistungen Jugendlicher auf wissenschaftlichem, technischem und ökonomischem Gebiet“, deren volkswirtschaftliche Nutzbarkeit nachzuweisen ist. Prämien bei Einzelpersonen 200, bei Kollektiven bis zu 1000 Mark. Jährlich können bis zu 150 Medaillen verliehen werden. 30. Die Rettungsmedaille wird verliehen für „die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn die Rettungstat unter eigener Lebensgefahr erfolgte“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 500 Mark bzw. einem Geschenk dieses Wertes verbunden. <Medaillen für treue Dienste> 31. Die Medaille für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn wird verliehen für „treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit bei der Deutschen Reichsbahn“. Die Medaille hat 4 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze für 10jährige ununterbrochene Dienstzeit (200), Silber für 20jährige Dienstzeit (400), Gold für 30jährige Dienstzeit (750), Ehrenspange zu Gold für 35jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) Dienstzeit (1000 Mark). 32. Die Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee wird verliehen für „ehrliche, gewissen[S. 93]hafte und treue Pflichterfüllung in der Nationalen Volksarmee“. Die Medaille hat 4 Stufen: Bronze nach 5jähriger Dienstzeit, Silber nach 10jähriger Dienstzeit, Gold nach 15jähriger Dienstzeit und nochmals Gold nach 20jähriger Dienstzeit. 33. Die Medaille für treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern wird verliehen „für treue, gewissenhafte und ehrliche Pflichterfüllung in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern“. Die Medaille hat 6 Stufen für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jährige ununterbrochene Dienstzeit. 34. Die Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr wird verliehen für „treue, gewissenhafte und aktive Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren“. Die Medaille wird in 3 Stufen verliehen: Bronze für 10jährige, Silber für 25jährige und Gold für 40jährige Mitarbeit. 35. Die Medaille für treue Dienste in der zivilen Luftfahrt wird verliehen für „treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit in der zivilen Luftfahrt“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige und Gold für 15jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit. 36. Die Medaille für treue Dienste in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen für „treue, gewissenhafte und ehrliche Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 15jährige und Gold für 20jährige treue Dienste. 37. Die Medaille für treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft wird verliehen für „langjährige, treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit in der Seeverkehrswirtschaft“. Sie hat 3 Stufen: Bronze für 15jährige, Silber für 25jährige und Gold für 40jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit. 38. Die Medaille für treue Dienste in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „ehrliche, treue und gewissenhafte Pflichterfüllung in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Medaille hat 6 Stufen für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jährige ununterbrochene Dienstzeit. 39. Die Treuedienstmedaille der Deutschen Post wird verliehen für „treue Dienste bei der Deutschen Post“. Die Medaille hat 4 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Geldprämie verbunden ist: Bronze für 10jährige (200), Silber für 20jährige (400), Gold für 30jährige (750). Ehrenspange zu Gold für 35jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) ununterbrochene Dienstzeit (1000 Mark). 40. Die Pestalozzi-Medaille für treue Dienste — benannt nach dem Jugenderzieher Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) — wird an Lehrer und Erzieher verliehen. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige und Gold für 30jährige Dienstzeit. 41. Die Hans-Beimler-Medaille — benannt nach dem Mitglied der internationalen Brigaden im spanischen Bürgerkrieg Hans Beimler (1895–1936) — wird verliehen für „Verdienste im national-revolutionären Befreiungskampf des spanischen Volkes 1936–1939“. 42. Die Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923 wird verliehen für „aktive Teilnahme an den in Deutschland in den Jahren 1918–1923 stattgefundenen bewaffneten Kämpfen gegen Reaktion und Militarismus, für Frieden, Demokratie und Sozialismus“. 43. Die Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945 wird verliehen für Teilnahme am „antifaschistischen Kampf“ und ist mit einem jährlichen Ehrengeld von 500 Mark verbunden. 44. Die Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag — Demokratische Bodenreform wurde einmalig verliehen für „hervorragende Verdienste a) bei der Durchführung der demokratischen Bodenreform und der Festigung ihrer Ergebnisse, b) bei der Gründung von landwirtschaftlichen Genossenschaften und der Entwicklung der guten genossenschaftlichen Arbeit, c) bei der vollständigen sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“. 45. Die Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 wurde einmalig verliehen „in Würdigung selbstlosen Einsatzes, beispielhafter Hilfeleistungen, aufopferungsvoller Arbeit und anderer hoher Leistungen bei der Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954“. 46. Die Carl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille — benannt nach dem Schulpolitiker Carl Friedrich Wilhelm Wander (1803–1897) — wurde einmalig in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen „für ausgezeichnete Leistungen im Kampf für die deutsche demokratische Schule 1954“. D. Ehrentitel Ehrentitel werden vornehmlich an Einzelpersonen verliehen, aber auch Kollektive können mit ihnen ausgezeichnet werden. Zu jedem Ehrentitel gehört eine Geldprämie (außer bei der Verleihung von Ehrentiteln an Sportler, die offiziell keine Geldzuwendungen erhalten dürfen). Die Mehrzahl der Ehrentitel wird von den zuständigen Ressortministern und den Leitern der obersten Behörden oder in deren Namen verliehen. Jeder Ehrentitel ist mit der Verleihung einer tragbaren Medaille verbunden (außer den Ehrentiteln Kollektiv der sozialistischen Arbeit und Betrieb der sozialistischen Arbeit). Von den 25 Medaillen werden 17 an der linken oberen Brustseite getragen, die Medaillen zu den Nummern 2, 7, 12,14, 15, 20, 21, 23 werden an der rechten oberen Brustseite angelegt. 1. Der Ehrentitel Held der Arbeit wird an Personen verliehen, die „durch ihre besonders hervorragende, bahnbrechende Tätigkeit, insbesondere in der Indu[S. 94]strie, der Landwirtschaft, dem Verkehr oder dem Handel oder durch wissenschaftliche Entdeckungen oder technische Erfindungen sich besondere Verdienste um den Aufbau und den Sieg des Sozialismus erworben haben und durch diese Tätigkeit die Volkswirtschaft und damit das Wachstum und das Ansehen der Deutschen Demokratischen Republik förderten“. Der Ehrentitel, der mit einer Prämie bis zu 10.000 Mark dotiert ist, kann jährlich bis zu 50mal verliehen werden. 2. Der Ehrentitel Hervorragender Wissenschaftler des Volkes wird verliehen für „hervorragende Gesamtleistungen um die Weiterentwicklung der Wissenschaft im Dienste des Friedens durch Forschung und Lehre auf den Gebieten der Natur- und Gesellschaftswissenschaften“. Die Auszeichnung, die mit einer Prämie bis zu 4.000 Mark verbunden ist, kann jährlich bis zu 6mal verliehen werden. 3. Der Ehrentitel Hervorragender Genossenschaftler wird verliehen an „sozialistische Genossenschaften sowie an in der Landwirtschaft tätige Personen, die an der Entwicklung der sozialistischen Genossenschaften der Landwirtschaft einen hervorragenden Anteil haben“. Der Ehrentitel, verbunden mit einer Prämie bis 1000 Mark, kann jährlich bis zu 200mal verliehen werden. 4. Der Ehrentitel Hervorragender Jungaktivist wird an Jugendliche verliehen, „die im sozialistischen Wettbewerb besondere Leistungen durch die Anwendung neuer Arbeitsmethoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität vollbringen, den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt verwirklichen helfen, überdurchschnittliche Ergebnisse in der Sparsamkeitsbewegung erzielen und maßgeblich zur Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne beitragen“. Der Ehrentitel, verbunden mit einer Prämie bis zu 500 Mark, kann jährlich an bis zu 100 Jugendliche verliehen werden. 5. Der Ehrentitel Aktivist der sozialistischen Arbeit wird an Werktätige verliehen, „die hervorragende Leistungen beim Aufbau des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik vollbrachten“, insbesondere „vorbildliche Leistungen bei der Durchsetzung des sozialistischen Wettbewerbs“. Der Ehrentitel ist verbunden mit einer materiellen Anerkennung, „entsprechend dem erreichten ökonomischen Nutzen“. 6. Der Ehrentitel Verdienter Aktivist wird an Werktätige verliehen, „die durch ihre über einen längeren Zeitraum währende hervorragende Tätigkeit … die Einführung und Ausnutzung der modernen Technik und Technologie und die Durchsetzung sozialistischer Arbeitsorganisation förderten, erprobte Neuerermethoden anwandten, andere Werktätige qualifizierten und insbesondere im sozialistischen Wettbewerb hohe Leistungen erzielten“. Die Prämie für den Ehrentitel, der jährlich bis zu 600mal verliehen werden kann, beträgt 1000 Mark. 7. Der Ehrentitel Verdienter Arzt des Volkes wird verliehen für „bedeutsame Leistungen“ in der wissenschaftlichen Forschung und in der praktischen ärztlichen Tätigkeit. Die Prämie für den Ehrentitel, der nur einmal an dieselbe Person verliehen werden kann, kann bis zu 8.000 Mark betragen. Jährlich können bis zu 30 A. vorgenommen werden. 8. Der Ehrentitel Verdienter Bauarbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „für hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben des Bauwesens“ sowie für „langjährige, vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Die Prämie beträgt 5.000 Mark. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 9. Der Ehrentitel Verdienter Bergmann der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen im Bergbau, die für die Volkswirtschaft von Bedeutung sind und eine wesentliche Steigerung der Arbeitsproduktivität bewirkten“. Der Ehrentitel kann nur an Bergleute verliehen werden, die mindestens 5 Jahre im Bergbau tätig sind oder waren. Die Prämie für die Auszeichnung, die bis zu 30mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt bis zu 10.000 Mark. 10. Der Ehrentitel Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „vorbildliche und disziplinierte Arbeit sowie hervorragende Initiativleistungen zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Die A. kann nur einmal und nur an Einzelpersonen verliehen werden. Die Prämie für den Ehrentitel, der jährlich bis zu 30mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 11. Der Ehrentitel Verdienter Erfinder wird verliehen an Personen, „die sich durch die Schaffung von Erfindungen, die Pionier- und Spitzenleistungen … darstellen, hervorragende Verdienste bei der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution … erworben haben“. Die Prämie für Einzelpersonen beträgt 4.000, für Kollektive 15.000 Mark. Der Ehrentitel kann jährlich bis zu 50mal verliehen werden. 12. Der Ehrentitel Verdienter Lehrer des Volkes wird verliehen für „besondere Erfolge bei der Arbeit für die sozialistische Erziehung und Ausbildung der Jugend in Verbindung mit beispielhafter gesellschaftlicher und politischer Tätigkeit in der Öffentlichkeit“. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 Mark. Bis zu 40 A. im Jahr. 13. Der Ehrentitel Verdienter Meister wird verliehen an Meister, die über einen längeren Zeitraum bei der Erfüllung der staatlichen Pläne „überragende Erfolge“ erzielten. Die Prämie beträgt bis zu 3.000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 100 A. 14. Der Ehrentitel Meister des Sports wird verliehen für „hervorragende sportliche Leistungen a) bei Erfüllung der bestätigten Normative in olympischen [S. 95]Sportarten bzw. Disziplinen entsprechend der Sportklassifizierung der Deutschen Demokratischen Republik, b) beim Abschluß der sportlichen Laufbahn als Leistungssportler für beständige hervorragende Leistungen über mehrere Jahre“. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 15. Der Ehrentitel Verdienter Meister des Sports wird verliehen für „hervorragende Verdienste und Erfolge vorrangig auf dem Gebiet des Leistungssports“, insbesondere „für die Erringung von olympischen Medaillen, Weltmeistertiteln oder für gleichbedeutende sportliche Erfolge“. Der Titel, mit dem auch erfolgreiche Trainer und Sportwissenschaftler ausgezeichnet werden, kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden. 16. Der Ehrentitel Meisterbauer der genossenschaftlichen Produktion wird verliehen für „besondere Leistungen bei der Steigerung der Brutto- und Marktproduktion und der vorbildlichen Erfüllung und Übererfüllung von Produktionsverpflichtungen sowie aktiver Beteiligung am sozialistischen Wettbewerb“. Die Prämie beträgt bis zu 500 Mark. Jährlich werden bis zu 600 A. vorgenommen. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 17. Der Ehrentitel Meisterhauer wird an Hauer verliehen „mit besonders hoher fachlicher Qualifikation, die auch bei schwierigen Arbeiten überdurchschnittliche Leistungen vollbringen“. Die Prämie beträgt bis zu 1000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 50 A. 18. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „besondere Verdienste und Initiativen zur Verbesserung der Wirksamkeit der zolldienstlichen Arbeit sowie für langjährige vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Die Prämie beträgt 5.000 Mark. Jährlich gibt es 10 A. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 19. Der Ehrentitel Verdienter Seemann wird verliehen für „die entscheidende Weiterentwicklung der Seeverkehrswirtschaft und für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes sowie für die Anwendung neuer Methoden, mit denen bessere Arbeitsergebnisse bzw. eine höhere Valutaeffektivität erreicht, die Arbeitsproduktivität gesteigert und die Selbstkosten gesenkt werden“. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 Mark. Jährlich gibt es bis zu 16 A. 20. Der Ehrentitel Verdienter Techniker des Volkes wird verliehen an Werktätige, „die hervorragende Leistungen bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ erbringen, deren „Nutzeffekt nachgewiesen werden“ muß. Die Prämie beträgt bis zu 8.000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 50 A. 21. Der Ehrentitel Verdienter Tierarzt wird verliehen für „hervorragende Leistungen beim Aufbau des Sozialismus auf dem Gebiet des Veterinärwesens“, insbesondere an Wissenschaftler und praktische Tierärzte. Die Prämie beträgt bis zu 8.000 Mark. Jährlich werden bis zu 10 A. verliehen. 22. Der Ehrentitel Verdienter Volkspolizist der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „vorbildliche Initiativen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, für die Anwendung neuer Methoden, mit denen bessere Arbeitsergebnisse und ein höherer Nutzeffekt erreicht werden sowie die Einsatzbereitschaft erhöht wird“. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 Mark. Jährlich werden bis zu 20 A. vorgenommen. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 23. Der Ehrentitel Verdienter Züchter wird verliehen für „hervorragende Leistungen auf den Gebieten der Tierzucht und der Pflanzenzucht“. Die Prämie für Einzelpersonen beträgt bis zu 5.000, für Kollektive bis zu 10.000 Mark. Jährlich bis zu 20 A. 24. Der Ehrentitel Betrieb der sozialistischen Arbeit wird verliehen an Betriebe, „die hervorragende Leistungen vollbrachten und sich durch eine kontinuierliche und stabile Entwicklung auszeichnen“. Der Ehrentitel kann nur einmal verliehen werden. Als Prämie erhalten Betriebe mit bis zu 10.000 Beschäftigten bis zu 50.000 Mark, bei Betrieben mit über 10.000 Beschäftigten bis zu 100.000 Mark. Jährlich können bis zu 15 Ehrentitel verliehen werden. 25. Der Ehrentitel Kollektiv der sozialistischen Arbeit wird an Arbeitskollektive verliehen, „die kollektive Verpflichtungen übernommen haben mit dem Ziel, sozialistisch zu arbeiten, zu lernen und zu leben“. Die Verleihung des Ehrentitels ist mit einer materiellen Anerkennung in Form einer Kollektivprämie verbunden. Der Titel kann nur einmal verliehen, aber im jährlich stattfindenden sozialistischen Wettbewerb bestätigt werden. 26. Der Ehrentitel Hervorragendes Jugendkollektiv der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen an „Jugendbrigaden, Jugendarbeitsgruppen, Jugendneuererkollektive, Klubs junger Neuerer, Klubs junger Techniker, Klubs junger Forscher, Realisierungs- und Rationalisierungsbrigaden, Forschungskollektive und andere“, die „auf dem Gebiet der materiellen Produktion … hervorragende Arbeitsergebnisse erzielten“. Jedes Mitglied erhält eine Prämie bis zu 200 Mark. Jährlich gibt es bis zu 50 A. 27. Der Ehrentitel Hervorragende Jugendbrigade der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen an „solche Jugendbrigaden und Jugendkollektive, die auf dem Gebiet des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus hervorragende Arbeitsergebnisse erzielten“. Für jedes Mitglied gibt es eine Prämie bis zu 300 Mark. Jährlich werden bis zu 50 A. vergeben. E. Ehrenzeichen und Leistungsabzeichen Die Ehrenzeichen und Leistungsabzeichen der DDR [S. 96]werden von den zuständigen Ressortministern, den Leitern staatlicher Ämter oder in deren Namen verliehen. Die A. erhalten vornehmlich Einzelpersonen, aber — zum Teil — auch Kollektive. Außer dem Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, das an der linken oberen Brustseite getragen wird, werden die Ehrenzeichen und Leistungsabzeichen an der rechten oberen Brustseite angelegt. 1. Das Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei wird verliehen „für hervorragende Leistungen beim Aufbau und der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ und „zur Stärkung und Festigung der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern“ sowie für „hervorragende Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person beim Schutze der Deutschen Demokratischen Republik“. 2. Das Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Verdienste und langjährige erfolgreiche Tätigkeit bei der Entwicklung von Körperkultur und Sport“. Die Auszeichnung kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden. Die Prämie bei Einzelauszeichnungen beträgt bis zu 2.500, bei Kollektivauszeichnungen 10.000 bis 20.000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 40 A. Aktive Sportler erhalten keine Prämie. 3. Das Leistungsabzeichen der Grenztruppen wird verliehen für „vorbildliche Leistungen in der Ausbildung und im persönlichen Einsatz zum Schutze der Grenze der Deutschen Demokratischen Republik“. 4. Das Leistungsabzeichen der Nationalen Volksarmee wird verliehen für „vorbildliche Leistungen in der Ausbildung und im persönlichen Einsatz zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik“. F. Diplom Das Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung ist eine singuläre A.-Form in der DDR. Es wird verliehen für „besondere Leistungen des Wohlstandes der Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik durch die rasche Steigerung der Produktion von Konsumgütern hoher Qualität mit niedrigsten Kosten für den Bevölkerungsbedarf sowie von Rohstoffen und Halbfabrikaten zur Herstellung solcher Konsumgüter“. Die Prämie beträgt für Einzelauszeichnungen bis zu 1200, bei Kollektiv- bzw. Betriebsauszeichnungen bis zu 2.000 Mark. Jährlich werden bis zu 20 Einzel-A. und bis zu 35 Kollektiv- bzw. Betriebs-A. verliehen. —— Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 86–96 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z
Auszeichnungen (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen oder Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, sind auch in der DDR A. Ausdruck gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Anerkennung. Das Auszeichnungswesen in der DDR — orientiert an dem der UdSSR — ist…
DDR A-Z 1975
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das Mf A A. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§~5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu mehr als 90 Staaten (insgesamt 109, Stand 10. 9. 1974) führte, hat die politische Bedeutung des MfAA. noch zugenommen. Das geltende 2. Statut des MfAA. von 1970 (GBl. II, Nr. 23), welches das erste von 1950 ablöste, bindet das MfAA an die grundlegenden Beschlüsse von SED, Volkskammer, Staats- und Ministerrat (§ 1); überträgt dem MfAA. die Planung, Leitung und Koordinierung der „Forschung auf dem Gebiet der Außenpolitik, des Völkerrechts und der Regionalwissenschaften“ (§~2); weist dem MfAA eine Koordinierungsfunktion gegenüber allen anderen Ministerien zu, die ebenfalls in bestimmten außenpolitischen Bereichen tätig werden (§~3). Dies gilt vor allem für das Ministerium für Nationale Verteidigung und das Ministerium für Außenhandel. Zu den Aufgaben des MfAA. gehören ferner u. a.: die Planung (Vorbereitung von Entscheidungen) auf außenpolitischem Gebiet; die Analyse und Prognose der Entwicklung der internationalen Beziehungen; die Durchführung der von Partei- und Staatsführung beschlossenen Aktivitäten auf außenpolitischem Gebiet; die Organisierung des diplomatischen Dienstes; die Vorbereitung völkerrechtlicher Verträge (das MfAA. ist in der Regel verhandlungsführendes Organ); die Durchführung und Kontrolle internationaler Verträge, Vereinbarungen und Absprachen; die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen anderer Staaten in der DDR; die Koordination und Pflege der Beziehungen zu ausländischen Staaten auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet; die Durchführung des diplomatischen Protokolls (auf der Grundlage der auch von der DDR angewandten Wiener Konventionen von 1961); die Erteilung von Konsularpatent und Exequatur. Dem MfAA. zugeordnet ist das Institut für Internationale Beziehungen (IIB), das formal zur „Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR“ (bis 1972 „Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht“) in Potsdam-Babelsberg gehört (gegenwärtiger Dir. Prof. Dr. G. Hahn). Das IIB ist „Leitinstitut“ für die gesamte außenpolitische Forschung in der DDR und zugleich Ausbildungsstätte für angehende Diplomaten. (Bisher haben nach westlichen Schätzungen zwischen 500–700 Studenten ein 5jähriges Studium, bzw. mehrmonatige Fortbildungskurse des IIB absolviert; ihr Ausbildungsstand gilt vor allem hinsichtlich Kenntnissen der Sprache und der politischen wie sozio-kulturellen Verhältnissen des Landes, in das sie später entsandt werden, als hoch.) Die Länderforschung ist in der DDR konzentriert auf die Universität Rostock (Lateinamerika), Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Nordeuropa), Karl-Marx-Universität Leipzig (Afrika und Nah-Ost), Humboldt-Universität in Berlin (Ost) (Asien). Minister für AA. ist gegenwärtig (seit 20. 1. 1975) Oskar Fischer. Er löste den in den Ruhestand getretenen, seit 1965 amtierenden Otto Winzer ab (gestorben 3. 3. 1975). 1. Stellvertreter des Ministers ist Herbert Krolikowski, Stellvertretende Minister sind Peter Florin, Horst Grunert, Ewald Moldt, Kurt Nier und Klaus Willerding, Generalsekretär des MfAA. ist Alfred Bruno Neumann (alle SED). Soweit bekannt, unterstehen ihnen folgende Abteilungen: a) Funktionale Abteilungen für Grundsatzfragen, Planung, Analyse und Prognose, Auslandsinformation, Internationale Organisationen, Kader und Schulung, Konsularische Angelegenheiten, Presse, Journalistische Beziehungen, Kulturelle Auslandsbeziehungen, Koordination und Kontrolle, Parlamentarische und kommunale Auslandsbeziehungen, Protokollfragen, Recht und Vertragswesen, Finanzen, Wirtschaftspolitik, Verwaltung; ferner gibt es ein Dienstleistungsamt für die ausländischen diplomatischen Vertretungen und ein Zentrum für Information und Dokumentation; b) regionale Abteilungen für UdSSR (Europa I), benachbarte Länder (Europa II, ČSSR, Polen), Südosteuropa (Europa III, Balkan), Nordeuropa (Europa IV), Westeuropa (Europa V), Bundesrepublik Deutschland (Europa VI), sowie 6 außereuropäische Abteilungen für: Fernost (ohne Japan), Südostasien, Nah- und Mittelost (arabische Staaten), Afrika, Nordamerika (USA, Kanada, Japan), Südamerika; ferner gibt es eine besondere Abteilung für „Westberlin“. Eine Besonderheit des MfAA. stellt die Einrichtung eines sogenannten Kollegiums dar, dessen Mitglieder (mit beratender Funktion) der Minister beruft. Es setzt sich aus Vertretern wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen zusammen und soll grundsätzliche Probleme der internationalen Politik beraten. (Ähnliche Kollegien gibt es z. B. noch beim Ministerium für Gesundheitswesen und dem Ministerium der Justiz). Ferner gibt es beim MfAA. eine Kommission für die kulturellen Beziehungen (mit dem Ausland) und einen wissenschaftlichen Beirat. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 566 Ministerium für Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für BauwesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das Mf A A. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§~5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu mehr als 90 Staaten (insgesamt 109, Stand 10. 9. 1974) führte, hat die politische…
DDR A-Z 1975
Industriepreisreform (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Zur Überwindung der erheblichen Preisverzerrungen wurde in den Jahren 1964 bis 1967 als eine wichtige Maßnahme der Reformen des NÖS eine umfangreiche I. durchgeführt. Ihr war 1963 die Grundmittelumbewertung, mit der das Anlagevermögen zu einheitlichen Preisen bewertet wurde, sowie darauf aufbauend eine Abschreibungsreform (Abschreibungen) vorausgegangen, um bei der Preisneufestsetzung sinnvollere Abschreibungen berücksichtigen zu können. Die I. erfolgte in drei Stufen: Von der ersten Etappe von 1964 wurden die Preise wichtiger Rohstoffe wie z. B. Kohle, Energie, Erze, Eisen, Stahl und chemische Grundstoffe mit einem Produktionsvolumen von 50 Mrd. Mark betroffen und um durchschnittlich 70 v. H. erhöht. In der zweiten Etappe von 1965 folgten für ein Produktionsvolumen von ebenfalls 50 Mrd. Mark Preisheraufsetzungen von durchschnittlich 40 v. H.; erfaßt wurden Erzeugnisse wie Holz, Papier, Pappe, Baustoffe, Kabel und Drähte, Chemieerzeugnisse. Anfang 1967 wurde schließlich die dritte Etappe abgeschlossen, die sich auf Fertigerzeugnisse — insbesondere Ausrüstungsgüter und Bauleistungen, aber auch Erzeugnisse der Leicht- sowie der Lebensmittelindustrie — bezog. Für ein Produktionsvolumen von rund 100 Mrd. Mark ergab sich eine durchschnittliche Verteuerung von 4 v. H. Entscheidend war bei der Preisreform eine Veränderung der betrieblichen Kalkulationsrichtlinien, nach der die zulässigen Gewinnsätze nur noch auf die Verarbeitungskosten (= betrieblicher Nettoproduktionswert) und nicht — wie vorher — auf die Summe aus Material- und Verarbeitungskosten bezogen werden durften. Da[S. 413]mit wurde die Höhe des erzielten Gewinns ausschließlich von der betrieblichen Eigenleistung abhängig. Durch die Wahl dieser Bemessungsgrundlage wurde vermieden, daß sich der Einsatz teuerer Materialien sowie die Erzeugung übermäßig materialintensiver Produkte für den Betrieb gewinnbringend auswirkte. Trotz der Verbesserungen zeigten die Preise jedoch noch immer erhebliche Mängel: Neben der Vernachlässigung des Kapitalzinses als Kostenfaktor bei der Preiskalkulation, der unvollkommenen Berücksichtigung der Knappheiten der Produktionsfaktoren wiesen die Preise insbesondere eine zu geringe Flexibilität auf, um kurzfristigen Nachfrageeinflüssen wirksam begegnen zu können. Zwar wurden Ende der sechziger Jahre Maßnahmen zur Preisdynamisierung entwickelt (Preissystem und Preispolitik) und mit der Einführung des fondsbezogenen Preises auch der notwendige Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt. Der Erfolg dieser Verbesserungen blieb jedoch begrenzt, da mit der Rezentralisierung des Wirtschaftssystems zum Jahresende 1970 die ohnehin unvollkommenen Preisdynamisierungsinstrumente wieder aufgehoben und die Weiterführung des Übergangs zu fondsbezogenen Preisen — bis auf weiteres — abgebrochen worden ist. Damit gelten noch heute für einen großen Teil der Erzeugnisse die mit der I. geschaffenen Preise. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 412–413 Industriepreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrierohstoffeSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Zur Überwindung der erheblichen Preisverzerrungen wurde in den Jahren 1964 bis 1967 als eine wichtige Maßnahme der Reformen des NÖS eine umfangreiche I. durchgeführt. Ihr war 1963 die Grundmittelumbewertung, mit der das Anlagevermögen zu einheitlichen Preisen bewertet wurde, sowie darauf aufbauend eine Abschreibungsreform (Abschreibungen) vorausgegangen, um bei der Preisneufestsetzung sinnvollere Abschreibungen berücksichtigen zu können. Die I.…
DDR A-Z 1975
Staatshaftung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Mit Art. 106 der Verfassung vom 11 6. 4. 1968 (Art. 104 n. F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik II - St.-Gesetz - vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34). Die Voraussetzungen der St.: 1. Der Schaden muß einem Bürger oder seinem persönlichen Eigentum zugefügt sein. Ausgeschlossen sind also Schäden, die am sozialistischen Eigentum entstanden sind. Unter Bürgern werden nur die Bürger der DDR verstanden, die ihren Wohnsitz dort haben. Nur ausnahmsweise kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles Schadensersatz auch dann geleistet werden, wenn Bürger der DDR ihren Wohnsitz dort nicht haben. Personen, die nicht Bürger der DDR sind, steht ein Anspruch nur zu, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz dort haben. Im übrigen tritt die Haftung zu Gunsten von Personen, die nicht Bürger der DDR sind, nur dann ein, wenn die Gegenseitigkeit gewährleistet ist. 2. Der Schaden muß in Ausübung staatlicher Tätigkeit zugefügt sein. Es muß also zwischen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben und dem Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen. 3. Die Schadenszufügung muß rechtswidrig erfolgt sein. Eine Schuld des Staatsbediensteten braucht nicht vorzuliegen. Es wird nicht zwischen einer schuldhaft-rechtswidrigen und einer schuldlos-rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung unterschieden. Es gilt das Prinzip der objektiven Haftung. 4. Unter den Begriff „Mitarbeiter der Staatsorgane“ fallen Angestellte eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung, die im Namen des betreffenden Organs oder der betreffenden Einrichtung tätig sind, und ehrenamtlich Tätige, die berechtigt und ermächtigt sind, selbst Weisungen, Anordnungen oder ähnliche Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören auch die Angehörigen der bewaffneten Organe, darunter der Deutschen Volkspolizei. Zum Schadensersatz verpflichtet ist das jeweilige staatliche Organ oder die staatliche Einrichtung, in dem ein Bediensteter arbeitet oder jemand ehrenamtlich tätig ist. Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter oder Beauftragte sind ausgeschlossen. §~839 BGB gilt also nicht. Es handelt sich also [S. 827]nicht um eine St. im strengen Sinne, sondern um eine Amtshaftung. Der Schadensersatz ist grundsätzlich in Geld zu leisten. Dem staatlichen Organ oder der staatlichen Einrichtung bleibt es jedoch überlassen, den Schaden auch durch Naturalrestitution auszugleichen. Der Umfang des Schadens wird nach zivilrechtlichen Vorschriften berechnet, soweit in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, beginnt mit dem Tage, an dem der Geschädigte von dem Schaden und davon Kenntnis hat, daß der Schaden von einem Mitarbeiter oder einem Beauftragten eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung verursacht wurde. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist ausgeschlossen. Über den Schadensersatzanspruch entscheidet der Leiter des zuständigen staatlichen Organs oder der staatlichen Einrichtung, durch deren Mitarbeiter oder Beauftragten der Schaden verursacht wurde. Bei diesem ist auch der Antrag auf Schadensersatz zu stellen. Die St. schließt den Regreß nicht aus. Mitarbeiter, die einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben, sind nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften über die materielle Verantwortlichkeit (Arbeitsrecht) in Anspruch zu nehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 826–827 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatshaushaltSiehe auch die Jahre 1979 1985 Mit Art. 106 der Verfassung vom 11 6. 4. 1968 (Art. 104 n. F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik II - St.-Gesetz -…
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Sorben (Minderheitenpolitik) (1975)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 In der DDR existiert als nationale Minderheit lediglich die kleine Volksgruppe der S. („Serbja“, Wenden) im Gebiet um Bautzen, Hoyerswerda und im Spreewald. Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) garantiert „Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik sorbischer Nationalität … das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur“ und verspricht bei der Ausübung dieses Rechtes die Förderung des Staates. Die Gewährung weitgehender kultureller Autonomie bei Verweigerung politischer Sonderrechte war kennzeichnend für die Nationalitätenpolitik der SED, die in der Vergangenheit sowohl von der ČSSR wie Jugoslawien aufmerksam beobachtet worden ist (die S. gelten als verwandt mit den Westslawen und den Serben). Bereits am 23. 3. 1948 wurde vom sächsischen Landtag ein S.-Gesetz und am 12. 9. 1950 das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur beschlossen. Beim Ministerium für Kultur gibt es einen Beirat für S.-Fragen; 4 S. gehören der Volkskammer an. Die S. haben eine von der SED kontrollierte Heimatbewegung (eine Art Minderheitenparlament), die Domowina; sie verfügen über den VEB Domowina-Verlag, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt nur wenige Sendungen in sorbischer Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Akademie der Wissenschaften der DDR betreut; an der Leipziger Karl-Marx-Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus sorbische Oberschulen, in Drosta (Krs. Bautzen) eine Sorbische Heimvolkshochschule, in Bautzen ein zweisprachiges Deutsch-Sorbisches Volkstheater. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird durchgehend praktiziert. Im Schriftstellerverband der DDR gibt es einen Arbeitskreis sorbischer Schriftsteller, und die Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“ bringt gelegentlich eine Auswahl sorbischer Literatur in deutscher Übersetzung. In Abständen von mehreren Jahren findet ein „Festival der sorbischen Kultur“ statt. Durch Errichtung größerer Industriebetriebe im Gebiet der S. dürften langfristig ihre homogenen Siedlungsräume aufgelöst werden und fortschreitende Assimilation [S. 771]mit der deutschen Bevölkerung unvermeidlich sein. Statistische Angaben über die zahlenmäßige Größe dieser Volksgruppe werden von der DDR nicht mehr gemacht; westliche Schätzungen schwanken zwischen 35.000 und 70.000 Personen, die sich zum wendischen Volkstum bekennen bzw. sorbischer Nationalität sind. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, VIII. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 770–771 Sonderschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SorgerechtSiehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 In der DDR existiert als nationale Minderheit lediglich die kleine Volksgruppe der S. („Serbja“, Wenden) im Gebiet um Bautzen, Hoyerswerda und im Spreewald. Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) garantiert „Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik sorbischer…
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Bekleidungsindustrie (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Während Mitte der 60er Jahre fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig waren und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v. H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in volkseigene Betriebe überführt. Von 1960 bis 1973 hat sich die Bruttoproduktion der B. nur um das 1,68fache erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 2,17fache). Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Ihr Anteil betrug 1960 nur 3 v. H., 1970 17 v. H. und 1973 26 v. H. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, aber nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v. H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch die VVB Konfektion bzw. durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 109 Beistandsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BereitschaftspolizeiSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…
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Westgeldeinnahmen (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich die Zuflüsse für 1973 auf eine Größenordnung von 1 Mrd. DM schätzen. Der größte Anteil entfällt auf den Reiseverkehr. Zur Abgeltung der früher im Berlinverkehr individuell erhobenen Straßenbenutzungsgebühren, Steuerausgleichsabgabe und Visagebühren zahlt die Bundesregierung aufgrund Artikel 18 des Abkommens über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in den Jahren 1972–1975 eine jährliche Pauschalsumme von 234,9 Mill. DM. Daneben erhebt die DDR im Wechselverkehr, d. h. im Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und der DDR, Visagebühren in einer Höhe von [S. 938]etwa 80 Mill. DM und Straßenbenutzungsgebühren in Höhe von ca. 12 Mill. DM. Bei Reisen in die DDR und nach Berlin (Ost) besteht außerdem seit 1964 ein sog. verbindlicher Mindestumtausch von DM in Mark der DDR. Bis zum 15. 11. 1973 betrug dieser Zwangsumtausch 10 DM je Besucher und Tag (bei Tagesaufenthalten in Berlin [Ost] 5 DM). Danach wurde er auf 20 bzw. 10 DM verdoppelt und auch auf die bis dahin vom Umtausch befreiten Rentner ausgedehnt. Eine teilweise Rücknahme dieser Maßnahme erfolgte mit Wirkung vom 15. 11. 1974; die neuen Umtauschsätze lauten jetzt 13 bzw. 6,50 DM. Rentner wurden jedoch erst wieder mit Wirkung vom 20. 12. 1974 von der Umtauschpflicht befreit. Die daraus resultierende Einnahme beläuft sich auf eine Größenordnung von 150 Mill. DM jährlich. Im Reiseverkehr werden außerdem sog. Genehmigungsgebühren (Zoll) für die Mitnahme von Geschenken erhoben, deren Einnahmehöhe sich jedoch einer verläßlichen Schätzung ebenso entzieht, wie die der erhobenen Strafgelder für Ordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsübertretungen) oder Zollvergehen. Außerdem erzielt die DDR W. aus einer Reihe kommerzieller Vorgänge, die außerhalb des Berliner Abkommens über den innerdeutschen Handel und somit nicht im Clearing über Verrechnungseinheiten abgewickelt werden. Hierzu gehören Warenverkäufe über den DDR-„Genex“-Geschenkdienst und über die Verkaufseinrichtungen von „Intershop“ und „Intertank“ in einer Größenordnung von 200 bis 300 Mill. DM jährlich. Für touristische Dienstleistungen („Interflug“, Reisebüros) fließen der DDR Zahlungen von rund 100 Mill. DM zu. Außerdem erzielt die DDR aus dem Güter- und Personenverkehr zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West), aus dem S-Bahnverkehr im westlichen Teil Berlins sowie aus einem Saldenausgleich der Bundesbahn für Wagenmiete, Zugdienste usw. im Wechselverkehr W. von etwa 130 Mill. DM jährlich. Schließlich werden in Berlin (West) für eine Reihe von Dienstleistungen (z. B. für Müllabfuhr, Abwässerbeseitigung, Streckenbenutzung durch U-Bahnzüge) Zahlungen an die DDR geleistet, die sich in einer jährlichen Größenordnung von mehr als 20 Mill. DM bewegen. In einigen Bereichen stehen den W. Westgeldausgaben gegenüber. Beispielsweise muß die DDR für den Ankauf der bei „Intershop“ verkauften Westwaren Westgeld (oder westliche Devisen) aufwenden. Westgeldzahlungen müssen auch für den S-Bahnbetrieb in Berlin (West) geleistet werden. Außerdem erhalten Besuchsreisende bei Ausreise aus der DDR eine geringfügige DM-Ausstattung in Höhe von 15 DM je Person für die gesamte Aufenthaltsdauer, was zu DM-Abflüssen von höchstens 30 Mill. DM im Jahr führt. Im Vergleich zu den W. sind die damit verbundenen Westgeldausgaben relativ gering, so daß die DDR jährlich (1973) einen Devisengewinn in einer Größenordnung von ca. 900 Mill. DM erzielt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 937–938 Wert- und Mehrwerttheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestorientierungSiehe auch die Jahre 1966 1969 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich die Zuflüsse für 1973 auf eine Größenordnung von 1 Mrd. DM schätzen. Der größte Anteil entfällt auf den Reiseverkehr. Zur Abgeltung der früher im Berlinverkehr individuell erhobenen Straßenbenutzungsgebühren, Steuerausgleichsabgabe und Visagebühren zahlt die Bundesregierung aufgrund Artikel 18 des Abkommens über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern…
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Produktionsmittel (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist all das, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug. Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses (Arbeitsteilung, Kooperation) und mit dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik vervollkommnen sich die Arbeitsmittel, nehmen Menge und Verwendungsmöglichkeiten der Arbeitsgegenstände zu und wächst die Zahl der erzeugten unterschiedlichen [S. 680]Produkte. Der technologische und gesellschaftliche Entwicklungsstand der Arbeitsmittel gilt als Gradmesser für die Herrschaft des Menschen über die Natur. Die Zurechnung der Erzeugnisse zu den P. erfolgt nach ihrem überwiegenden Verwendungszweck: Entweder gehen sie wieder in den Produktionsprozeß ein oder werden individuell bzw. gesellschaftlich konsumiert (Konsumtionsmittel). Die Entwicklung der P. vollzieht sich gegenwärtig vor allem im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Revolution, die die Zeitspanne zwischen neuen Entdeckungen und ihrer technischen Realisierung verkürzt. Im Kapitalismus befinden sich die entscheidenden P. in Privateigentum, d. h. in Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnis einzelner Kapitalbesitzer bzw. monopolistischer Vereinigungen. Da der marxistische Eigentumsbegriff nicht nur die Beziehung zwischen Kapitalbesitzer und seinen P. erfaßt, sondern auch die Beziehungen der Menschen im Produktionsprozeß umgreift, drückt das Privateigentum an P. auch die gesellschaftliche Beziehung zwischen Eigentümer und Nichteigentümer an P. aus. Insofern werden auch die P. als Kapital betrachtet, als sie einen Wert darstellen, der mittels fremder Arbeit einen Mehrwert produziert, den sich der P.-Besitzer aneignet (Wert- und Mehrwerttheorie). Privateigentum an P. wird als Schranke für ihre Weiterentwicklung angesehen, da der hohe Grad der Vergesellschaftung der Produktion die Verfügung der ganzen Gesellschaft über die P. und über die mit ihrer Hilfe erzeugten Güter erfordere. Mit dem erklärten Ziel, einerseits diese Schranke aufzuheben und andererseits die modernen P. im Interesse der ganzen Gesellschaft einzusetzen, seien im Sozialismus die entscheidenden P. in gesellschaftliches Eigentum übergeführt worden. Sie sollen nicht mehr Kapital sein, sondern den stofflichen Inhalt der Produktionsfonds bilden. Ihre Weiterentwicklung vollziehe sich im entwickelten Sozialismus über die sozialistische Automatisierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 679–680 Produktionskosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsmittelhandelSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist all das, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug. Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des…
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Aufbau des Sozialismus (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Entstand als ein politisch-programmatischer Begriff, der der SED ursprünglich zur Bezeichnung ihres Konzepts gesellschaftspolitischer Transformation diente, und spielte eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und künftigen Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED 1958 in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED 1963 verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII.~Parteitag der SED 1967 die „Gestaltung des entwickelten gesell[S. 62]schaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII.~Parteitag 1971 verworfen wurde, der stattdessen auf die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ orientierte. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/1962 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 61–62 Atomwaffensperrvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugesetzSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Entstand als ein politisch-programmatischer Begriff, der der SED ursprünglich zur Bezeichnung ihres Konzepts gesellschaftspolitischer Transformation diente, und spielte eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und künftigen Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er…
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Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL., dem seine Stellvertreter, andere leitende Mitarbeiter und die Direktoren der unterstellten Forschungseinrichtungen angehören, berät. Für seine. Aufgabengebiete hat das StAL. ein Vorschlagsrecht gegenüber der Staatlichen Plankommission. Es unterstützt die Minister, die Leiter zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Durchführung der Beschlüsse und koordiniert deren Tätigkeit auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen. Die Ämter für Arbeit und Löhne der Räte der Bezirke werden vom StAL. angeleitet und kontrolliert, die Berufung bzw. Abberufung ihrer Direktoren bedarf seiner Zustimmung. Das StAL. ist gehalten, bei der Ausarbeitung seiner Beschlußvorlagen und Entscheidungen die Hinweise und Vorschläge des Bundesvorstandes des FDGB zu berücksichtigen. Das StAL. hat folgende Aufgabengebiete: 1. Erschließung von Arbeitskräftereserven; Entwicklung bzw. Unterstützung der Einführung rationeller Arbeitsverfahren insbesondere der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, der Arbeitsnormung und der Arbeitsklassifizierung; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen für die staatliche Lohn- und Prämienpolitik zur Stimulierung hoher Leistungen und für die Gestaltung der Einkommensrelationen zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen; alle tarifvertraglichen Festlegungen bedürfen seiner Zustimmung; 3. Perspektivische Arbeit auf dem Gebiet der Rentenversicherung und der materiellen Versorgung im Fall der Arbeitsunfähigkeit; 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die berufstätigen Frauen; 5. Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Planung, Bildung und Verwendung der Kultur- und Sozialfonds der VEB; 6. Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gestaltung der Arbeitszeit- und Arbeitspausenregelungen sowie für den Erholungsurlaub; 7. Entwicklung und Unterstützung des Arbeitsschutzes, der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel; 8. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und Einflußnahme auf seine einheitliche Anwendung; in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Festlegung der Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß von Rahmenkollektiv-, Tarif- und Betriebskollektivverträgen; 9. Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaften, des Arbeits[S. 831]rechts und des Arbeitsschutzes; das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz sind ihm unterstellt; 10. Einflußnahme auf die Aus- und Weiterbildung von arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkadern; Unterstützung der Weiterbildungsarbeit der Kammer der Technik in diesem Bereich; 11. Zusammenarbeit in eigenen Aufgabengebieten im Rahmen des RGW; Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das StAL. gibt „Verfügungen und Mitteilungen“ heraus, die der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ beiliegen. Staatssekretär ist (1974) Horst Rademacher. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 830–831 Staatssekretär für das Staats- und Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für BerufsbildungSiehe auch die Jahre 1979 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL.,…
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Architektur (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Theorie A. als das Ergebnis einer Tätigkeit, die sich mit der Gestaltung der räumlichen Umwelt befaßt, hat seit jeher einen ästhetischen (Baukunst) und ökonomischen (Bauwesen) Aspekt. Nach Auffassung der Theoretiker in der DDR sind durch die Veränderungen des gesellschaftlichen Systems seit 1945 zum ersten Male auf deutschem Boden die Voraussetzungen geschaffen worden, den Dualismus zwischen der künstlerischen und ökonomischen Seite des Bauens zu überwinden. Der Gegensatz von wenigen Kunstbauten und der Vielzahl kunstloser Bauten sei beseitigt und das Künstlerische zu einem durchgängigen Moment der Umweltgestaltung geworden, weil mit dem Marxismus-Leninismus die Möglichkeit besteht, die objektiven Funktionen und Wirkungen der A. für die gesellschaftliche Produktions- und Lebensweise zu erkennen. Es liegen keine Untersuchungen darüber vor, inwieweit die aufgrund dieser Prinzipien gebaute A. tatsächlich milieu- und bewußtseinsprägend geworden ist. Jedoch zeigen die Auseinandersetzungen in der bisherigen Geschichte der A. der DDR um die Begriffe Formalismus und Funktionalismus, daß die jeweils konkret realisierte Verbindung von Ökonomie und Kunst nicht widerspruchsfrei war. So hat die Bekämpfung des Formalismus zugunsten des sozialistischen Realismus zu Qualitätsmängeln in der A. der DDR geführt, weil sich zeitweise eine durch die Ökonomie des industriellen Bauens forcierte Monotonie breitmachte. Die Gefahren einer verbalen Ablehnung des Funktionalismus bei gleichzeitiger Praktizierung eines mit Zweckmäßigkeit begründeten Schematismus sind seit längerem in der DDR bekannt. Die jüngere DDR-A. versucht mit z. T. neuen Konzepten (Städtebau) diesen Gefahren zu entgehen, scheitert jedoch oft an den begrenzten ökonomischen Möglichkeiten der DDR oder an politischen Vorgaben, die Monumentalität als Alternative zur Monotonie verstehen. II. Geschichte Die gesellschaftlichen Veränderungen in der SBZ/DDR nach 1945 schufen vor allem durch die Änderung der Eigentumsverhältnisse und Eigentumsvorbehalte die Voraussetzungen für neue Möglichkeiten des Bauens: Grund und Boden sind überwiegend gesellschaftliches Eigentum, bzw. können ohne größere Schwierigkeiten enteignet werden; der größte Teil der Gebäude wie auch der Baubetriebe ist verstaatlicht; staatliche Organe sind nahezu die alleinigen Auftraggeber. Trotzdem hat es fast 20 Jahre gedauert, bis die städtebauliche Planung in die Volkswirtschaftspläne voll integriert war, bis über Verflechtungsbilanzen Städtebau, Industrieinvestition, Verkehrsplanung, Wohnungsbau und Raumplanung aufeinander bezogen wurden. Es lassen sich drei Etappen der A. der DDR unterscheiden: 1945 bis 1955: Erste Wiederaufbauphase, Schaffung der theoretischen und praktischen Grundlagen für eine Neuorientierung des Bauens in der SBZ/DDR. 1955 bis 1966: Durchsetzung der neuen Prinzipien des Bauens in der DDR, vor allem deutlich in der Industrialisierung des Bauwesens. Seit 1966: Über die Grundprinzipien bestehen keine Diskussionen mehr. Die tatsächliche Bauleistung hängt von Entscheidungen der Parteiführung ab (z. B. Ulbricht: Ausbau der Stadtzentren, Honecker: Lösung der Wohnungsfrage). Schon seit längerem ist die Verabschiedung eines grundlegenden Städtebaugesetzes geplant. Am bedeutsamsten für die Entwicklung des Bauens war die Zeit von 1954 bis 1967, in der sich die für die DDR typische Form der A. (industrialisierter Massenwohnungsbau — Akzentuierung der gesellschaftlichen Bauten) herausbildete. In dieser Phase wandelte sich die gesamte Bauwirtschaft von einem Handwerkszweig in einen Bereich der industriellen Fertigung mit allen Konsequenzen, die das für Architekten, Wissenschaftler, Baufunktionäre und auch für Auftraggeber und Benutzer der A. hatte. Erst gegen Ende dieser Etappe gelang es jedoch, die Volkswirtschaftspläne und die Stadtplanung aufeinander zu beziehen (Generalbebauungsplan). 1946 Wohnungsbauprogramm der KPD („Planwirtschaft im Wohnungsbau“). [S. 55]1950 1. Deutsche Bautagung in Leipzig (Fünf-Jahr-Plan: Industriezentren und Städtebau); 16 Grundsätze des Städtebaus; Aufbaugesetz. 1951 Gründung der Deutschen Bauakademie; Karl-Marx-Allee (1. Bauabschnitt). 1952 Beginn des Aufbaus von Eisenhüttenstadt (Grundstein 21. 8. 1950); Industriebau: Eisenhüttenkombinat Ost, Groß-Kokerei Lauchhammer, Eisenhüttenwerk Calbe, Stahlwerk Freital u. a.; Bund Deutscher Architekten (BDA) gegründet; 1. Ausgabe von „Deutsche Architektur“ (April). 1953 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft/AWG gegründet. 1954 21. Tagung des ZK der SED: Industrialisierung des Bauens gefordert (Rationalisierung, Typisierung). 1955 1. Baukonferenz der DDR „Programm der umfassenden Industrialisierung und Typisierung des Bauens“; Ministerrat: Wichtige Aufgaben im Bauwesen (Beschluß); 2. wissenschaftlich-technische Konferenz der DDR (Standardisierung, Typisierung, Normung); Richtlinien für eine einheitliche Typenprojektierung. 1956 Beginn: Hoyerswerda; Industriebau: Schwarze Pumpe, Überseehafen Rostock, Reaktor Rossendorf, Kraftwerk Lübbenau u. a. 1958 Karl-Marx-Allee (2. Abschnitt); 2. Baukonferenz: Stärkung der örtlichen Bauindustrie; IX. RGW-Tagung: Ständige Kommission Bauwesen gegründet (Schaffung einer RGW-Maßordnung für den Fertigbau: TGL statt DIN). 1960 Industriebau: Petrolchemie (Schwedt/Leuna~II); Ministerrat: Grundsätze zur Planung und Durchführung des Aufbaus der Stadtzentren (Beschluß). 1961 Ablösung von Kurt Liebknecht als Präsident der DBA. 1963 Ministerrat: Anwendung der Grundsätze des NÖSPL im Bauwesen (Beschluß). 1965 Berlin: Straße Unter den Linden (1962–1965) fertiggestellt. 1966 4. Baukonferenz: Überwindung der Monotonie im Bauwesen; Anfänge der Metalleichtbauweise; Reorganisation des Instituts für Städtebau und A. der DBA. 1967 VII.~Parteitag: Komplexe Generalbebauungspläne der Bezirke und Städte gefordert. 1968 4. Tagung des ZK der SED: Beschleunigter (Aufbau der Zentren der wichtigsten Städte der DDR. 1969 Ensemble Alexanderplatz Berlin (1966–1971); Ausstellung: Architektur und bildende Kunst. 1973 10. Tagung des ZK der SED: Orientierung auf den Wohnungsbau (bis 1990) und die Sanierung der Altbausubstanz. - Nach Auffassung der Architekten in der DDR drückt sich das Neue der DDR-A. insbesondere in zwei Bereichen aus: im Wohnungsbau und bei den gesellschaftlichen Bauten (z. B. beim Bau der Stadtzentren, Städtebau). In diesen Bereichen zeigt sich auch die Entwicklung der A. in der DDR am deutlichsten: Im Wohnungsbau wurde die Industrialisierung des Bauens durchgesetzt. Die Entwicklung von Hoyerswerda bis?zu den letzten Abschnitten von Halle-Neustadt, desgleichen in Berlin (Karl-Marx-Allee, 1. Abschnitt bis Umgebung Alexanderplatz) weist deutliche Fortschritte auf. Trotz großer Anstrengungen ist jedoch der Wohnungsbestand in der DDR stark überaltert (56 v. H. vor 1919, 22 v. H. nach 1945), und noch immer unzureichend ausgerüstet (58 v. H. ohne Bad und WC, mit Ofenheizung). Deshalb muß in den nächsten Jahren die Renovierung der Altbausubstanz eine erheblich größere Rolle spielen. Dies dürfte für die A. neue Probleme mit sich bringen, da sich die Bauweise des vergangenen Jahrzehnts — Aufbau 5stöckiger Wohnhäuser in Montagebau auf großen Freiflächen — in den Zentren der mittleren und kleineren Städte nicht fortsetzen läßt. Die Konzentration der Mittel auf den Wohnungsbau hat — etwa seit Mitte 1971 — dazu geführt, daß für den Bereich der „strukturbestimmenden“ gesellschaftlichen Bauten weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Das ambitionierte Programm des Umbaus der Stadtzentren aller größeren Städte der DDR wird nur dort, wo es wegen der Investitionen der Vergangenheit unumgänglich ist, weitergeführt. Die A. der DDR, die mit dem Aufbau der Zentren ein eigenes Gesicht zu bekommen schien, wurde durch die Diskussionen über die Verbindung mit der bildenden Kunst und die geforderte Umsetzung von Ergebnissen der Informationswissenschaften (Semiotik: Die A. soll unverwechselbare monumentale Zeichen geben) zunächst belebt, ist heute jedoch mehr oder weniger mit sozialpolitischen Aufgaben (Wohnungsbau) beschäftigt. Nach dem erklärten Willen von Partei- und Staatsführung der DDR soll die Wohnungsfrage bis 1990 durch den Bau (bzw. Um- oder Ausbau) von 2,8–3 Mill. Wohnungen gelöst sein. III. Organisation An der Spitze des Bauwesens in der DDR steht das Ministerium für Bauwesen (Minister: Wolfgang Junker — seit 1963 —; 1. Stv. Sts Karl Schmiechen und Karl-Heinz Martini). Das MfB wurde 1949 als Mf Aufbau (Minister: L. Bolz 1949–1953, H. Winkler 1953–1958) eingerichtet und 1958 umbenannt (Minister 1958–1963 Ernst Scholz). Als zentrale Bildungs- und Forschungsinstitution sowie als Experimentierwerkstatt steht dem MfB die Bauakademie der DDR zur Verfügung. Zentraler Fachverband der Architekten und Bauingenieure ist der Bund der Architekten der DDR (Architekten). Die städtebauliche Planung in der DDR ist auf zen[S. 56]traler Ebene abhängig von den Fünfjahrplänen bzw. den Volkswirtschaftsplänen (1 Jahr) der Staatlichen Plankommission. Gesamtkapazität der Bauleistung, Schwerpunkte der Investitionen und territoriale Verteilung sind damit weitgehend festgelegt. Auf dieser Grundlage gibt das MfB Richtlinien für die Planung der Städte und Bezirke heraus (Ausarbeitung: Institut für Städtebau und A. der Bauakademie der DDR). Anhand dieser Richtlinien erarbeiten die Büros für Territorialplanung, Verkehrsplanung und Städtebau die Generalbebauungspläne der Bezirke und Städte. IV. Ausbildungsstätten 1. Grundstudienrichtung Architektur (A.), Landschaftsarchitektur (LA.), Städtebau (St.): Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (A., St; ferner Bauingenieurswesen, Baustoffkunde), gegr. 1860, wiedergegr. 1946; Technische Universität Dresden (A., LA.; der Bereich Bauwesen der TU umfaßt nahezu 40 Institute und Lehrstühle); Kunsthochschule Berlin (A.). 2. Sonstige Ausbildungsstätten: Hochschule für Bauwesen, Leipzig (vornehmlich: Bautechnologie); Hochschule für Verkehrswesen „Franz List“, Dresden (Bereich Verkehrsbauwesen); Bauakademie der DDR; Ingenieurschulen für Bauwesen (7). V. Information und Dokumentation Schriftenreihe für Bauforschung der Bauakademie der DDR, insbes. Reihe: Städtebau und Architektur; VEB Verlag für Bauwesen, Berlin; Zeitschrift „Architektur der DDR“ (1952 als „Deutsche Architektur“ gegr.). Bau- und Wohnungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 54–56 Architekten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchiveSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Theorie A. als das Ergebnis einer Tätigkeit, die sich mit der Gestaltung der räumlichen Umwelt befaßt, hat seit jeher einen ästhetischen (Baukunst) und ökonomischen (Bauwesen) Aspekt. Nach Auffassung der Theoretiker in der DDR sind durch die Veränderungen des gesellschaftlichen Systems seit 1945 zum ersten Male auf deutschem Boden die Voraussetzungen geschaffen worden, den Dualismus zwischen der…
DDR A-Z 1975
Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (1975)
Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen. Forschungsinstitutionen des Partei-, Wirtschafts- und Staatsapparates und den entsprechenden Akademien der sozialistischen Länder naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagenforschung zu betreiben. Sie ist verantwortlich für die Fest[S. 22]legung der inhaltlichen Schwerpunkte der Grundlagenforschung, deren planmäßige Durchführung, insbesondere für die Koordinierung der Arbeit der verschiedenen Forschungsinstitutionen und die Gewährleistung einer schnellen praktischen Nutzung der Forschungsergebnisse. Die AdW ist Nachfolgerin der am 11. 7. 1700 gegründeten Kurfürstlich Brandenburgischen Societät der Wissenschaften. Ihre Wiedereröffnung nach dem II.~Weltkrieg erfolgte am 1. 7. 1946 als „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ aufgrund eines Befehls der SMAD. Ihre gegenwärtige Funktion erhielt die AdW im Zuge der Neugestaltung der Wissenschaftsorganisation der DDR nach dem VII.~Parteitag der SED im Jahre 1970 („Akademiereform“). Nach dem VIII.~Parteitag 1971 wurde die Akademie durch Zuweisung weiterer Aufgaben in ihrer herausragenden Funktion bestätigt. Ihren heutigen Namen erhielt sie im Oktober 1972. Die AdW untersteht dem Ministerrat. Die Leitung der Akademie obliegt dem Präsidenten (gegenwärtig Prof. Dr. Hermann Klare), dem ein siebzehnköpfiges Präsidium als Beratungsorgan zugeordnet ist. 1972 gehörten der AdW 131 ordentliche und 39 korrespondierende Mitglieder an. Wissenschaftler außerhalb der DDR können zu auswärtigen Mitgliedern ernannt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum. Neben seinen Plenartagungen mit wissenschaftlichen Vorträgen von Mitgliedern der AdW zu Themen von allgemeiner wissenschaftlicher Bedeutung veranstaltet das Plenum in unregelmäßigen Abständen wissenschaftliche Konferenzen mit zumeist internationaler Beteiligung. Es hat das Recht zur Wahl neuer ordentlicher, korrespondierender und auswärtiger Mitglieder, die einer der gegenwärtig 10 problemgebundenen Klassen zugeordnet sind. In den Klassen arbeiten Akademiemitglieder und andere Wissenschaftler verschiedener Wissenschaftsrichtungen an der Lösung komplexer Fragestellungen (z. B. Klasse „Optimale Gestaltung der Umweltbedingungen; Mensch und Umwelt“). Darüberhinaus verfügt die AdW über einen großen wissenschaftlichen Apparat mit ca. 15.000 Beschäftigten. Dieser gliedert sich in Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen. Zentralinstitute sind Forschungseinrichtungen der AdW zur Lösung komplexer Forschungsaufgaben. Sie üben in vielen Fällen die Funktion einer Leiteinrichtung für die gesamte in der DDR auf diesem Gebiet betriebene Forschung aus. Die Aufgabenstellung der Institute ist begrenzter und umfaßt meist Teilbereiche eines Wissenschaftsgebietes. Forschungsstellen werden für zeitweilige Aufgaben eingerichtet, wenn erkennbar ist, daß sie zu einem Institut oder Zentralinstitut ausgebaut werden können. Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen, die verwandten Wissenschaftsbereichen zuzuordnen sind, werden in Forschungsbereichen zusammengefaßt. 1. Forschungsbereich Kosmische Physik: Zentralinstitute für Astrophysik, für Solar-Terrestrische Physik, für Physik der Erde; Institut für Meereskunde, Geographisches Institut und Forschungsstelle für kosmische Elektronik. 2. Forschungsbereich Mathematik/Kybernetik: Zentralinstitute für Mathematik und Mechanik sowie für Kybernetik und Informationsprozesse, Zentrum für Rechentechnik. 3. Forschungsbereich Physik, Kern- und Werkstoffwissenschaften: Zentralinstitute für Elektronenphysik, für Festkörperphysik und Werkstofforschung, für Isotopen- und Strahlenforschung, für Kernforschung, für Optik und Spektroskopie; Institute für Festkörperphysik und Elektronenmikroskopie, für Hochenergiephysik sowie für Physik der Werkstoffbearbeitung. 4. Forschungsbereich Chemie: Zentralinstitute für Physikalische Chemie, für anorganische Chemie, für organische Chemie; Institute für Polymerenchemie, für technische Chemie sowie für Technologie der Fasern; Forschungsstelle für chemische Toxikologie. 5. Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin: Zentralinstitute für Krebsforschung, für Herz- und Kreislauf-Regulationsforschung, für Molekularbiologie, für Mikrobiologie und experimentelle Therapie, für Genetik und Kulturpflanzenforschung sowie für Ernährung; Institut für Biochemie der Pflanzen; Zoologische Forschungsstelle im Berliner Tierpark. 6. Forschungsbereich Gesellschaftswissenschaften: Zentralinstitute für Philosophie, für Wirtschaftswissenschaften, für Geschichte, für Literaturgeschichte, für Sprachwissenschaft sowie für alte Geschichte und Archäologie; Institute für Wirtschaftsgeschichte, für Wissenschaftstheorie und -Organisation, für Theorie des Staates und des Rechts. Nach dem VIII.~Parteitag der SED (1971) wurde der AdW die Funktion einer zentralen Koordinationsstelle für die gesamte naturwissenschaftlich-technische und für ausgewählte Gebiete der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung in der DDR übertragen. Auf der Grundlage der Perspektiv- und Jahrespläne und der im „Staatsplan Wissenschaft und Technik“ bzw. im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ enthaltenen Ziele der Forschungspolitik werden zwischen der AdW und den Ministerien und zentralen Staatsorganen, denen Forschungseinrichtungen unterstehen, Forschungspläne für die jeweiligen Bereiche erstellt. Im Rahmen dieser Pläne trifft die AdW mit den Forschungseinrichtungen der Wirtschaft, des Staatsapparates oder den Universitäten und Hochschulen Festlegungen über die jeweils einzuschlagende Forschungsstrategie, insbesondere die Nutzung des Forschungspotentials der AdW, die Verteilung der Aufgaben und die Finanzierung des Forschungsvorhabens. Enge Kooperationsbeziehungen bestehen ferner zu den anderen Akademien der DDR. Zur Wahrung ihrer Leitfunktion in zentralen Bereichen der Gesellschaftswissenschaften wurden der AdW Wissenschaftliche Räte zugeordnet. Ihr sind ferner 12 wissenschaftliche Gesellschaften (Chemische Gesellschaft der DDR, Meteorologische Gesellschaft der DDR, Gesellschaft für Psychologie usw.) und 22 Nationalkomitees zur Vertretung der wissenschaftspolitischen Interessen der DDR in internatio[S. 23]nalen Organisationen (Nationalkomitee für Astronomie, Physik, Wirtschaftswissenschaften, Soziologie u. a.) zugeordnet. Sie ist in 38 internationalen nichtstaatlichen wissenschaftlichen Vereinigungen vertreten. Bei der AdW besteht ferner ein Wissenschaftlicher Beirat „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“. Die AdW unterhält intensive Beziehungen zu wissenschaftlichen Institutionen des Auslandes, vor allem der Länder des RGW. Mit über 200 Forschungsinstituten in den RGW-Staaten, davon etwa 80 der UdSSR, bestehen Kooperationsvereinbarungen. Institute der Akademie übernehmen im Rahmen dieser Vereinbarungen Leitfunktionen. Zu komplexen Problembereichen werden multinationale „Problemkommissionen“ gebildet, deren Aufgabe die Koordinierung und gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die Abhaltung wissenschaftlicher Konferenzen und die Herausgabe von Informationsbulletins und anderen Publikationen ist (z. B. Problemkommission „Ökonomie und Politik der Entwicklungsländer“). Über die Arbeit der AdW informieren die Monatszeitschrift „Spektrum“, die Jahresberichte der AdW und Berichte über wissenschaftliche Tagungen und Kongresse. Zu Publikationszwecken steht der AdW der Akademie-Verlag Berlin (Ost) zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 21–23 Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche FortbildungSiehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen.…
DDR A-Z 1975
Produktionsprinzip (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip in der Wirtschaft und in anderen Bereichen der Gesellschaft. 1. Dem P. folgt die vertikale Gliederung und Anleitung der Wirtschaft, indem sie die Leitungs- und Planungsbereiche der zentralen Institutionen der durch Arbeitsteilung entstehenden Produktionsstruktur — z. B. Bereiche der Volkswirtschaft und Zweige der Industrie anpaßt. Das P. beruht auf dem demokratischen Zentralismus. Wichtige Ausdrucksformen des P. sind auf der zentralen Ebene die Industrieministerien und die branchenbezogenen Hauptabteilungen der Staatlichen Plankommission. Auch innerhalb der Branchen, Kombinate und Betriebe wird das P. angewendet. Ausdruck dafür ist z. B. die Zusammenfassung und Anleitung von technisch verwandten Betrieben in Erzeugnisgruppen. Die volkswirtschaftliche Konzeption der SED- und Staatsführung sieht eine optimale Verbindung von P. und Territorialprinzip vor. d. h. eine möglichst wirksame Verbindung von zentraler und territorialer Anleitung. Die Art der Verbindung änderte sich in der Vergangenheit mehrfach. 2. Der Organisationsaufbau der SED beruhte zwischen 1963 und 1966 sowohl auf dem P. wie auf dem Territorialprinzip. Auf Beschluß des VI. Parteitages der SED (Januar 1963) wurde das P. eingeführt, um die Anleitung und Kontrolle des Wirtschaftsablaufes durch die Partei effektiver zu gestalten. Das P. gliederte den Parteiapparat nach den Produktionsbereichen Industrie, Bauwesen und Landwirtschaft; daneben gab es den Bereich der Ideologie. (Da die Grundorganisationen der SED innerhalb der Betriebe immer in den Betriebsparteiorganisationen zusammengefaßt waren, war das Territorialprinzip auch schon vor 1963 durchbrochen.) Ende Februar 1963 wurden beim Politbüro der SED das Büro für Industrie und Bauwesen und das Büro für Landwirtschaft neu eingerichtet und die schon bestehende Ideologische Kommission sowie die Kommission für Agitation reorganisiert. Diese Büros bzw. Kommissionen des zentralen Parteiapparates, denen weitgehende organisatorische Selbständigkeit eingeräumt wurde, hatten die Aufgabe, für die Durchführung der Parteibeschlüsse in ihren jeweiligen Produktionsbereichen zu sorgen und die Grundorganisationen der ihnen unterstellten Betriebe anzuleiten. Auf dem 7. Plenum des ZK der SED (Dezember 1964) übte Ulbricht Kritik an der einseitig auf fachliche Lösung wirtschaftlicher Fragen gerichteten Tätigkeit der Büros für Industrie und Bauwesen bzw. für Landwirtschaft und forderte eine verstärkte politisch-ideologische „Massenarbeit“ und die „richtige Kombination“ von Territorial- und P. In der Folgezeit wurde der Aufgabenbereich der Büros ständig eingeschränkt, bis sie während des Jahres 1966 stillschweigend aufgelöst und ihre Funktionen den Sekretariaten übertragen wurden. Auf dem VI. Parteitag der SED (April 1967) wurde der das P. betreffende Absatz des Parteistatuts im Sinne einer Stärkung des Territorialprinzips geändert. Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963; Planung; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 680 Produktionsmittelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionspropagandaSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip in der Wirtschaft und in anderen Bereichen der Gesellschaft. 1. Dem P. folgt die vertikale Gliederung und Anleitung der Wirtschaft, indem sie die Leitungs- und Planungsbereiche der zentralen Institutionen der durch Arbeitsteilung entstehenden Produktionsstruktur — z. B. Bereiche der Volkswirtschaft und Zweige der Industrie anpaßt. Das P. beruht auf dem demokratischen Zentralismus.…
DDR A-Z 1975
Industrieabgabepreis (IAP) (1975)
Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit 1955 hat die Bezeichnung IAP den Namen Herstellerabgabepreis (Industrie) für die Abgabepreise der staatlichen Betriebe abgelöst. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für Preise als Festpreise festgelegt. Die Kalkulation der Preisvorschläge durch die Betriebe und die Berechnung der für das Wirtschaftsgebiet der DDR gültigen einheitlichen Festpreise durch die Preisbehörden erfolgt nach zentral festgelegten Kalkulationsschemata und Berechnungsverfahren. Dabei wird das auf Seite 411 dargestellte Grundschema angewandt (GBl. II, 1972, Nr. 67, S. 775). „Technologische Einzelkosten“ sind solche, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Produktionsprozeß entstehen (z. B. Material- und Lohnkosten). Außerdem gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und Projektierungstätigkeit. Zu den technologischen Kosten rechnen auch jene, die unmittelbare Voraussetzung für die Aufnahme des Produktionsprozesses sind (z. B. bei den Baubetrieben die Kosten für die Baustelleneinrichtung). „Technologische Gemeinkosten“ sind z. B. der Energieverbrauch für Beleuchtungs- und Heizzwecke im Werk, also Gemeinkosten, die durch den technologischen Arbeitsablauf bedingt sind. „Beschaffungskosten“ sind Kosten für die Organisation der Belieferung des Betriebes mit Material und Leistungen. Bei der Ermittlung der Abgabepreise ist aber nicht nur das Kalkulationsverfahren verbindlich vorgeschrieben, [S. 411]sondern auch in mehr oder minder detaillierter Weise die als solche behördlich anerkannten zum Zwecke der Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenelemente. Daher geht bei dem prinzipiell normativen Verfahren der Kostenrechnung und Preiskalkulation auch nicht der gesamte tatsächliche wertmäßige Güter- und Diensteverkehr zur Erstellung von Leistungen in die Planpreise ein. Für Produktionsmittel fallen im Prinzip Betriebspreis und IAP zusammen. Bei Konsumgütern bestehen hingegen erhebliche Unterschiede, denn mit deren Preisgestaltung sollen produktions- und verbrauchslenkende Wirkungen, eine Angleichung der Nachfrage an begrenzte Angebotssituationen bzw. eine Berücksichtigung unterschiedlicher Gebrauchswerte bei substituierbaren Erzeugnissen erreicht werden. Die Industriepreise für Konsumgüter (Einzelhandels-Verkaufspreise) sind in der Regel keine originäre, vom Betriebspreis her entwickelte Größe; sie werden vielmehr vom festgelegten Einzelhandelsverkaufspreis durch Abzug des Gesamthandelsrabatts gebildet. Nur so konnte bei der Industriepreisreform und der seitdem durchgeführten Preisbildung (Preissystem und Preispolitik) ein grundsätzlich konstantes Konsumgüterpreisniveau erzielt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 410–411 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriebauSiehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit 1955 hat die Bezeichnung IAP den Namen Herstellerabgabepreis (Industrie) für die Abgabepreise der staatlichen Betriebe abgelöst. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels.…
DDR A-Z 1975
Strafvollzug (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit dem 1. 7. 1968 regelt sich der St. nach dem „Gesetz über den Vollzug von Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz — SVWG)“ vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109). Danach sollen die Strafgefangenen durch eine den Besonderheiten der einzelnen Straftaten und deren Strafzweck entsprechende, nach ihrer Tat, Persönlichkeit und Strafdauer differenzierte Ordnung, kollektive gesellschaftlich nützliche Arbeit, staatsbürgerliche Erziehung und Bildung sowie durch berufliche und allgemeinbildende Förderungsmaßnahmen zu gewissenhafter Beachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und gesellschaftlich verantwortungsbewußter Gestaltung ihres Lebens erzogen werden. Alle arbeitsfähigen Strafgefangenen sind zur Arbeitsleistung verpflichtet. Besondere Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sind für jugendliche Strafgefangene vorgesehen. Die Aufsicht über den St. wird, wie dies bereits das Staatsanwaltschaftsgesetz vorsieht, der Staatsanwaltschaft übertragen. Oberstes Vollzugsorgan ist die im Ministerium des Innern bestehende „Verwaltung St“. Ihr unterstehen die verschiedenen St.-Einrichtungen: St.-Anstalten, St.-Kommandos, Jugendstrafanstalten, Arbeitserziehungskommandos, Jugendhäuser, Haftkrankenhäuser, St.-, Strafhaft-, Jugendhaft-, Arbeitserziehungsabteilungen und Militärstrafarrestabteilungen. Neben den großen St.-Anstalten für Männer (Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Leipzig, Naumburg, Torgau, Waldheim) und Frauen (Berlin, Görlitz, Halle, Stollberg-Hoheneck) gibt es z. Z. ca. 30 St.-Kommandos, früher Haftarbeitslager genannt, und etwa 10 Arbeitserziehungskommandos, die für den Vollzug der wegen asozialen [S. 853]Verhaltens ausgesprochenen Strafe der Arbeitserziehung bestimmt sind, sowie die Jugendstrafanstalten Dessau, Gräfentonna, Ichtershausen und Luckau, in der die zu Freiheitsstrafen verurteilten Jugendlichen untergebracht werden. Haftstrafen, Verurteilungen zu Jugendhaus oder zu Jugendhaft sind in jeweils gesonderten Vollzugsarten zu vollziehen, ebenso der Vollzug des Strafarrests gegen Militärpersonen (Strafensystem). Die bereits mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 eingeführte Differenzierung des St. in drei Kategorien wird im SVWG beibehalten. Es gibt die „strenge“, „allgemeine“ und „erleichterte Vollzugsart“. Die Einweisung erfolgt durch die Vollzugsorgane. Dabei sieht §~14 vor, daß „zur Bestimmung eines individuellen Erziehungsprogramms“ ein nicht näher beschriebenes „Aufnahmeverfahren“ durchgeführt werden kann. Die Vollzugsarten unterscheiden sich nach der Art der Unterbringung der Strafgefangenen, ihrer Beaufsichtigung und Bewegungsfreiheit, den Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, unterschiedlichen Vergütungen für Arbeitsleistungen und unterschiedlicher Behandlung beim Umfang der persönlichen Verbindung mit der Außenwelt. Es sind einzuweisen: in die allgemeine Vollzugsart: wegen Verbrechens mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe bestrafte Verurteilte; in die strenge Vollzugsart: wegen eines Verbrechens mit mehr als 2 Jahren Verurteilte, wegen eines Verbrechens bis zu 2 Jahren Verurteilte, die wegen einer vorsätzlichen Straftat mit Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr oder mit Arbeitserziehung vorbestraft sind, und wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte, die mindestens zweimal mit Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung vorbestraft sind; in die erleichterte Vollzugsart: wegen eines fahrlässigen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte und alle Verurteilten mit Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten, die nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorbestraft sind. Innerhalb der strengen Vollzugsart sind bereits zweimal wegen Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das Eigentum, die Sicherheit und die staatliche Ordnung Vorbestrafte sowie die nach den speziellen Rückfallbestimmungen Verurteilten getrennt von den übrigen Gefangenen unterzubringen. Alle arbeitsfähigen Strafgefangenen müssen in volkseigenen Betrieben, die in den großen St.-Anstalten Zweigbetriebe unterhalten, produktive Arbeit leisten. Die meisten der in den St.-Kommandos und Arbeitserziehungskommandos untergebrachten Strafgefangenen arbeiten im Bergbau, in Hütten- und Stahlwerken und Ziegeleien. Die zur Arbeit eingesetzten Strafgefangenen werden „differenziert nach Vollzugsarten“ und entsprechend der „Erfüllung von Leistungskennziffern“ für ihre Arbeitsleistung durch die St.-Einrichtung vergütet (AO über die Vergütung der Arbeitsleistung und die Programmierung Strafgefangener sowie die Zahlung von Unterhalt an Unterhaltsberechtigte der Strafgefangenen vom 6. 4. 1972 — GBl. II, S. 340). Nach §~2 dieser Anordnung wird die Vergütung „von dem Betrag abgeleitet, den Werktätige als Nettolohn für die gleiche Arbeit erhalten würden“. Sie erfolgt monatlich nach Abrechnung der Arbeitsleistung der Strafgefangenen. Außerdem können als Anerkennung für hohe Arbeitsleistungen Prämien gezahlt werden. Vergütung und Prämien stehen den Gefangenen zur Ansammlung einer Rücklage zum Einkauf von Lebensmitteln, die die Häftlinge wegen der schlechten und unzureichenden Verpflegung dringend benötigen, und sonstigen Gegenständen des persönlichen Bedarfs sowie zum Bezug von Tageszeitungen und zur Abzahlung finanzieller Verpflichtungen zur Verfügung. Neben vorgesehenen Maßnahmen zur fachlichen Aus- und Weiterbildung sind gesellschaftliche Kräfte in den St. einzubeziehen; dadurch sollen vor allem die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die kulturelle Arbeit, die allgemeine und berufliche Qualifizierung unterstützt werden. Außer dieser politischen Schulung werden Kurse zur Weiterbildung besonders für diejenigen Gefangenen durchgeführt, die den Abschluß der 8. Schulklasse nicht erreicht haben. Das Gesetz sieht Anerkennung für Strafgefangene und Disziplinarmaßnahmen vor. Für vorbildliche Arbeitserfüllung und Arbeitsdisziplin und andere hervorragende Ergebnisse können Anerkennungen erfolgen: Ausspruch eines Lobes, Gewährung von Vergünstigungen, Streichung früher ausgesprochener Disziplinarmaßnahmen, Prämiierung, Überweisung in eine leichtere Vollzugsart. Disziplinarmaßnahmen, die bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und sonstigen Verhaltensregeln in der St.-Einrichtung angeordnet werden können, sind: Ausspruch einer Mißbilligung, Einschränkung oder Entzug von Vergünstigungen, Arrest, Überweisung in eine strengere Vollzugsart. Der Arrest kann Freizeit-, Einzel- oder strenger Einzelarrest sein. Er ist nur gegenüber erwachsenen Strafgefangenen zulässig und darf höchstens 21 Tage betragen. Gegen gefährliche Strafgefangene sind Sicherungsmaßnahmen zulässig: Absonderung in Einzelhaft, Entzug von Einrichtungs- oder sonstigen Gegenständen (mit Ausnahme des Entzuges der Beleuchtung), Anwendung körperlicher Gewalt mit oder ohne Hilfsmittel, Anwendung der Schußwaffe entsprechend den Schußwaffengebrauchsbestimmungen. Zahlreiche Berichte entlassener gefangener Häftlinge über oft aus geringfügigem Anlaß erfolgte erhebliche Mißhandlungen Strafgefangener durch Angehörige des Wachpersonals zeigen, daß körperliche Gewalt keineswegs nur in Ausnahmefällen gegegenüber „gefährlichen Strafgefangenen“ angewendet wird. Das SVWG stellt einen Katalog der Pflichten und Rechte der Strafgefangenen auf. Sie sind u. a. verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten und an den staatsbürgerlichen Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sowie am Unterricht zur Vervollkommnung der Allgemeinbildung teilzunehmen. Es werden ihnen u. a. angemessene Verpflegung, Unterbringung und Ausstattung und eine „nach den Grund[S. 854]sätzen des Leistungsprinzips und nach der Vollzugsart differenzierte Vergütung für die geleistete Arbeit“ gewährt. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft soll auf Wunsch religiöse Betätigung „in angemessener Form“ ermöglicht werden. Beschwerden von Strafgefangenen sind an den Leiter der St.-Einrichtung zu richten. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, ist sie dem obersten Vollzugsorgan zur Entscheidung vorzulegen. Der Staatsanwalt ist über die Beschwerden zu informieren, hat aber entgegen §~30 Abs.~2 Staatsanwaltsgesetz darüber nicht mehr zu entscheiden. Besondere Bestimmungen gelten für den St. an Jugendlichen. In den Jugendstrafanstalten ist die Erfüllung der Berufsschulpflicht zu gewährleisten. Die Jugendlichen sind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Jugendliche, die während des St. das 18. Lebensjahr vollenden, verbleiben in der Jugendstrafanstalt, es sei denn, sie üben einen schädlichen Einfluß auf Mitgefangene aus. Vollzug in einer Jugendstrafanstalt ist auch bei einem Verurteilten möglich, der zur Tatzeit bereits 18, aber noch nicht 21 Jahre alt war, wenn seine Persönlichkeitsentwicklung erhebliche Erziehungs- oder Bildungsmängel aufweist. Jeweils besonders geregelt ist der St. in den Jugendhäusern und der Vollzug der Jugendhaft. Jugendliche Strafgefangene, die ihre Oberschulpflicht erfüllen, können Vergütung in Form eines monatlichen Taschengeldes erhalten (§~2 der Anordnung vom 6. 4. 1972). Unterhaltsberechtigte der arbeitenden Strafgefangenen erhalten monatlichen Unterhalt, der „im Interesse der weitgehenden Verhinderung von Folgen der Bestrafung für die Unterhaltsberechtigten“ unabhängig von der Höhe der Vergütung des unterhaltsverpflichteten Strafgefangenen gewährt wird (§~5 der AO vom 6. 4. 1972). Die Höhe des Unterhalts ist abhängig von der monatlichen Arbeitsleistung des Strafgefangenen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Bemessungsgrundlage ist der Betrag, den ein unterhaltspflichtiger Werktätiger bei der gleichen Arbeit zahlen müßte. Der Resozialisierung straffällig gewordener und rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilter Personen sollen zunächst die Erziehung durch Arbeit, die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die Erziehung zu Ordnung und Disziplin und die Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen im St. dienen. Darüber hinaus schreibt das SVWG „Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben“ vor. Verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung, den Nachweis geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze, die Bereitstellung von Wohnraum sowie für die Kontrolle dej; Durchführung der Wiedereingliederung sind die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat. Zur unmittelbaren Hilfe sind ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, die den Strafentlassenen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Ämter für Arbeit und Berufsausbildung haben Arbeitsplätze bereitzustellen. Die Arbeitsaufnahme soll möglichst in der früheren Arbeitsstelle oder in solchen Betrieben, Einrichtungen und Arbeitskollektiven erfolgen, in denen die günstigsten Bedingungen für die weitere gesellschaftliche Erziehung vorhanden sind (§~63 Abs.~2 SVWG). Bei Strafentlassenen Jugendlichen ist die Weiterführung einer begonnenen Berufsausbildung zu sichern. Erforderlichenfalls soll schon vor der Entlassung der Lehrvertrag abgeschlossen werden. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Aufsicht auch über die Wiedereingliederung. Wenn sich bei Verurteilung eines bereits mit Freiheitsstrafe bestraften Täters herausstellt, „daß die erneute Straftat wesentlich durch seine Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde“, kann das erkennende Gericht besondere Maßnahmen im Urteil festlegen (§§~47,48 StGB). Es kann ein Kollektiv beauftragen, dem Verurteilten bei der Wiedereingliederung zu helfen und erzieherisch auf ihn einzuwirken; der Verurteilte kann verpflichtet werden, einen ihm zuzuweisenden Arbeitsplatz nicht zu wechseln oder sich in bestimmten Gebieten nicht aufzuhalten sowie den für seinen Aufenthalt von den staatlichen Organen erteilten Auflagen strikt nachzukommen. Alle diese Maßnahmen können für die Dauer von 1 bis zu 3 Jahren festgesetzt werden. Bei Verurteilung wegen eines Verbrechens kann auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Deutschen Volkspolizei erkannt werden (Polizeiaufsicht). Wenn sich der unter diese Maßnahmen gestellte Strafentlassene böswillig den Verpflichtungen und Auflagen entzieht, kann er nach §~238 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft werden. Durch Gesetz vom 19. 12. 1974 zur Änderung des SVWG (GBl. I, S. 607) und die 1. DB zum SVWG vom 25. 3. 1975 (GBl. I, S. 313) sind mit Wirkung vom 1. 4. 1975 die Bedingungen des St. wesentlich geändert worden. Für Rückfalltäter ist eine weitere, die verschärfte Vollzugsart, eingeführt worden. Die Neufassung des SVWG ist im GBl. I, Nr. 5, S. 109 bekanntgemacht worden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 852–854 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StraßenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Seit dem 1. 7. 1968 regelt sich der St. nach dem „Gesetz über den Vollzug von Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz — SVWG)“ vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109). Danach sollen die Strafgefangenen durch eine den Besonderheiten der einzelnen Straftaten und deren Strafzweck entsprechende, nach…
DDR A-Z 1975
Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) (1975)
Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1979 1985 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 14. 6. 1947 in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoff und Energie sowie den 1. Vors, des FDGB und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammen. Einen Vorsitzenden hatte die DWK zunächst nicht. In der Anfangsphase bestanden ihre Aufgaben hauptsächlich darin, a) die Arbeiten der angeschlossenen Zentralverwaltungen zu koordinieren, b) die SMAD zu beraten und c) die Reparationsleistungen an die Sowjetunion sicherzustellen. Durch Befehl Nr. 32 der SMAD vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten der DWK um die Vollmacht zum Erlaß von Verordnungen und Anordnungen erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Während nunmehr die Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als Verordnungen innerhalb der SBZ galten, wurden die Anweisungen des neu institutionalisierten ständigen Vorsitzenden (H. Rau) und seiner zwei Stellvertreter (B. Leuschner, F. Selbmann) zu verpflichtenden Anordnungen für den Apparat der DWK. Ferner erhielt die DWK, die weiterhin unter der Kontrolle der SMAD stand, eine Abteilung für die Planung und Leitung der Wirtschaft. Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in Hauptverwaltungen (HV) umbenannt und ihre Zahl von 12 auf 17 erhöht. Auf Befehl Nr. 183 der SMAD vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 38 auf 101 Mitglieder erweitert. Hinzu kamen 48 „Vertreter der Bevölkerung“, fer[S. 196]ner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Aufgrund der übertragenen Vollmachten hatte das Sekretariat der DWK allmählich die Funktionen einer ersten Regierung der SBZ übernommen. Mit der Proklamation der SBZ zur Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 10. 1949 ging die DWK in der „Provisorischen Regierung“ der DDR auf. Zur Durchführung ihrer Aufgaben war der DWK die Mehrzahl der bereits auf Befehl Nr. 17 der SMAD vom 27. 7. 1945 gegründeten Deutschen Zentralverwaltungen unterstellt. Am 10. 4. 1945 hatten sich Zentralverwaltungen auf folgenden Arbeitsgebieten konstituiert: Industrie, Landwirtschaft, Brennstoffindustrie, Handel und Versorgung, Nachrichtenwesen, Verkehrswesen, Finanzen, Arbeit- u. Sozialfürsorge, Gesundheitswesen; später folgte die Gründung von Zentralverwaltungen auch für Inneres, Umsiedler und für Interzonen- u. Außenhandel. Unabhängig von der DWK blieben die Zentralverwaltungen für Volksbildung, Justiz und Inneres. Die Deutschen Zentralverwaltungen arbeiteten unabhängig voneinander. Ohne Kompetenz zum Erlaß von Gesetzen und Verordnungen lag das Schwergewicht ihrer Arbeit auf der Koordination der Verwaltungsmaßnahmen der Länder der SBZ und der zentralen Einrichtungen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 195–196 Deutsche Volkspolizei (DVP) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher BauernkongreßSiehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1979 1985 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 14. 6. 1947 in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft,…
DDR A-Z 1975
Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die PB. ist ein charakteristischer Bestandteil der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung speziell der schulischen Allgemeinbildung, die ausdrücklich als „polytechnisch“ charakterisiert wird; dies wird auch in der Bezeichnung „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ zum Ausdruck gebracht. Generelle Aufgabe der PB. und Erziehung ist es, den Schülern die wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der Produktionsprozesse und vielseitige Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der Produktionsarbeit zu vermitteln sowie sie zu befähigen, dieses polytechnische Wissen und Können in den gesellschaftlichen Zusammenhang und ihr sozialistisches Weltbild einzuordnen und ihrer Erziehung (im engeren Sinne) nutzbar zu machen. Die PB. steht daher auch in engem wechselseitigen Bezug zur politisch-ideologischen, zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Körpererziehung und zur Erziehung zu bewußter Disziplin. Zur Begründung der Konzeption der PB. wird vor allem auf Karl Marx verwiesen, der einer umfassenden (polytechnischen) Bildung eine ökonomische oder im engeren Sinn berufsvorbereitende Funktion (mit dem Ziel einer möglichst großen Verfügbarkeit der Arbeiter) und eine humanistische oder emanzipatorische Funktion (mit dem Ziel der Umwälzung der Gesellschaft und der tendenziellen Aufhebung der Entfremdung) zuschrieb und für alle Kinder vom 9. Lebensjahr an die Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit forderte. Das im Sinn von Marx aufgestellte Ziel einer allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeit wird in der DDR jedoch erheblich eingeschränkt; im Vordergrund steht vielmehr der vielseitig gebildete Fachmann, der jedoch zuerst Spezialist am Arbeitsplatz sein soll. Zur Erreichung dieses Zieles, nämlich zur Vermittlung eines „polytechnischen Gesichtskreises“, wurden in der Konzeption der PB. in der DDR — stark beeinflußt von entsprechenden Entwicklungen in der UdSSR — zeitweilig sehr unterschiedliche Schwerpunkte — von einer polytechnischen Akzentuierung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts bis hin zu einer „Professionalisierung“ als einer speziellen Berufs(grund)ausbildung bereits in der allgemeinbildenden Schule — gesetzt. Seit 1966 hat die PB. (im Sinn einer allgemeinen Grundlagenbildung) eindeutig den Charakter der Berufsvorbereitung (im Sinn der vorberuflichen Bildung) im Rahmen der Allgemeinbildung. Die Bestimmung ihres Gegenstandes orientiert sich an den Grundlagen der Technik und ihrer allgemeinen, den Bereich der Produktion überschreitenden Bedeutung; ihre Inhalte versucht man als zu entwickelnde „technisch-ökonomische Querschnittswissenschaft“ zu systematisieren. Die Realisierung der Ziele der PB. (Einführung in die „geistigen Grundlagen der Produktion“, Befähigung zur technischen Tätigkeit, Berufsvorbereitung und „sozialistische Erziehung der Schülerpersönlichkeit“) soll in 2 Formen erreicht werden: einmal als fachübergreifendes Unterrichtsprinzip in allen Fächern der Oberschule und in der außerunterrichtlichen Betätigung, zum anderen in einem speziellen Fach (bzw. Fächergruppe), dem PU., d. h. im Werkunterricht (Klassen 1–3: je 1 Wochenstunde; Klassen 4–6: je 2 Wochenstunden), im Schulgartenunterricht (2. Halbjahr der Klasse 1 bis Klasse 4: je 1 Wochenstunde) und im berufsvorbereitenden PU. mit den Disziplinen (Fächern) „Einführung in die sozialistische Produktion“ (Klassen 7 und 8: je 1 Wochenstunde; Klassen 9 und 10: je 2 Wochenstunden), „Technisches Zeichnen“ (Klassen 7 und 8: je 1 Wochenstunde) und „Produktive Arbeit der Schüler in sozialistischen Betrieben“ (Klassen 7 und 8: je 2 Wochenstunden; Klassen 9 und 10: je 3 Wochenstunden). In der Erweiterten Oberschule wird der PU. (seit 1969) im Rahmen der wissenschaftlich-praktischen Arbeit mit jeweils 4 Wochenstunden in Klasse 11 und im ersten Halbjahr der Klasse 12 fortgesetzt. Innerhalb des berufsvorbereitenden PU. lassen sich zwei Elemente unterscheiden: 1. die systematische Vermittlung von handwerklich-technischen Kenntnissen und Fertigkeiten und die Heranführung an „gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit“ und an die Grundelemente sozialistischer Arbeitsmoral sowie 2. die Vermittlung technisch-ökonomischer Grundkenntnisse in den wichtigsten Produktionszweigen sowie die Vorbereitung auf die Berufswahl und -arbeit. Besonders betont wird die angestrebte Verallgemeinerung der von den Schülern bei praktischer Betätigung gewonnenen Erfahrungen und die Erziehung zu schöpferischer Initiative, Aktivität und Selbständigkeit; demzufolge wird auch das Forschen (vom Basteln und Knobeln bis zur Lösung von Aufgaben des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“) neben dem unterrichtlichen Lernen und dem produktiven bzw. praktischen Arbeiten in den Vordergrund gestellt. Bereits in der Vorschulerziehung der Kindergärten werden PB. und Arbeitserziehung miteinander verbunden, besonders in der Beschäftigungsform „Arbeit“ sowie beim „Basteln und Bauen“; dabei werden Gegenstände für das Spiel und den täglichen Gebrauch hergestellt und den Vorschulkindern elementare Kenntnisse und Fertigkeiten in bezug auf Arbeitsmaterialien, Werkzeuge und Bearbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren vermittelt; die älteren Vorschulkinder sollen dabei lernen, das jeweils geeignete Material auszusuchen, die notwendigen Werkzeuge auszuwählen, die Arbeit untereinander aufzuteilen sowie mit dem Material sparsam umzugehen. Im Werk- und Schulgartenunterricht der Klassen 1–6 [S. 664]der Oberschulen sollen hauptsächlich die Einübung von Arbeitsfertigkeiten, die Orientierung auf „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ und die Gewöhnung an eine sozialistische Arbeitshaltung, vor allem an Fleiß, Ordnungsliebe, Disziplin und Sparsamkeit erfolgen; außerdem sollen bereits Kontakte zu Betrieben geknüpft und durch Betriebsbesichtigungen, Kooperationsarbeiten und Patenschaftsverträge systematisiert und intensiviert werden. Ab Klasse 7 wird der berufsvorbereitende PU. in Form eines differenzierten Lehrgangssystems fortgeführt. Im Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ (EsP) werden die Schüler in den Lehrgängen „Mechanische Technologie und Maschinenkunde“ (einheitlich in den Klassen 7 und 8, in Klasse 9 aufgeteilt nach Industrie und Landwirtschaft), „Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes“ (nur in Klasse 9 mit den auch für die produktive Arbeit vorgesehenen Varianten) und „Elektrotechnik“ (nur in Klasse 10) durch die Vermittlung von Kenntnissen auf die produktive Arbeit in einem (bestimmten) Betrieb vorbereitet und die Produktionserfahrungen der Schüler in den technischen, technologischen und ökonomischen Zusammenhang gestellt. In dem Fach „Technisches Zeichnen“ werden den Schülern der Klassen 7 und 8 die Grundlagen des Anfertigens und Lesens von technischen Zeichnungen vermittelt; dieser Unterricht wird in den Klassen 9 und 10 im Rahmen des Faches EsP fortgesetzt. Für die produktive Arbeit der Schüler in sozialistischen Betrieben ist für die Klassen 7 und 8 nur eine Differenzierung nach den Richtungen Industrie und Landwirtschaft vorgesehen (bei Betonung des weitgehend einheitlichen Charakters); dagegen erfolgt in den Klassen 9 und 10 eine Differenzierung nach nunmehr 10 (mit den entsprechenden Lehrplänen nacheinander) eingeführten Varianten, und zwar seit 1967/68 „Metallverarbeitende Industrie“, „Elektroindustrie“, „Bauwesen“, „Landwirtschaft“, „Textilindustrie“ und „Chemische Industrie“ sowie seit 1974/75 auch nach den Varianten „Bekleidungsindustrie“, „Lederverarbeitende Industrie“, „Holzverarbeitende Industrie“ und „Instandhaltung der Landtechnik“. Mit dieser (erweiterten) Differenzierung wird insbesondere den regional und betrieblich unterschiedlichen Möglichkeiten der produktiven Arbeit stärker Rechnung getragen, wobei jedoch eine weitgehende Einheitlichkeit des PU. gesichert werden bzw. bleiben soll. Der PU. für die Schüler der Klassen 7–10 wird sowohl in den Oberschulen als auch — und dies vor allem — in den Polytechnischen Kabinetten und Produktionsabteilungen der Betriebe, die zu diesem Zweck auch Ausbildungsgemeinschaften bilden, sowie in (überbetrieblichen Polytechnischen Zentren durchgeführt, und zwar in enger arbeitsteiliger Kooperation von Oberschule und Trägerbetrieb. Je nach den Gegebenheiten in den verschiedene Regionen bzw. Wirtschaftszweigen ist auch die organisatorische Durchführung des PU. — jedoch nach den einheitlichen Bestimmungen des Lehrplans — unterschiedlich. Daher wurden auch für die verschiedenen Wirtschaftszweige von den zuständigen Ministerien besondere Bestimmungen für die Durchführung des PU. in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen. Die Trägerbetriebe (früher Patenbetriebe) haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der PU. lehrplangemäß erfolgen kann, den Schülern der Übergang in die Produktion erleichtert wird und die Berufsvorbereitung und Berufsorientierung (Berufsberatung und Berufslenkung) nach den geltenden Richtlinien erfolgt; vor allem aber haben die Betriebe die erforderlichen polytechnischen Fachkabinette, z. B. für Maschinenkunde, für Elektrotechnik usw., ferner Lehrfelder, Reparaturkapazitäten usw. sowie die benötigten und entsprechend vorgebildeten Lehrmeister und Betreuer zur Verfügung zu stellen, zum Teil auch Lehrkräfte, z. B. Ingenieurpädagogen. Der theoretische polytechnische Unterricht wird jedoch hauptsächlich von Lehrern für Polytechnik der Oberschulen erteilt. Während der (theoretische) PU. hauptsächlich in den entsprechenden Unterrichtsräumen und Fachkabinetten der Oberschulen und der Betriebe erteilt wird, soll die produktive Arbeit der Schüler, vor allem der Klassen 9 und 10, möglichst in den Produktionsabteilungen der Betriebe, zumindest aber in Schülerproduktionsabteilungen, geleistet werden. Durch die Schwierigkeiten, die bei der Durchführung der produktiven Arbeit der Schüler, insbesondere in technisch-technologisch fortgeschrittenen bzw. hochspezialisierten Betrieben auftreten, werden Bestrebungen zur Zentralisierung und Auslagerung der produktiven Arbeit der Schüler unterstützt; davor wird andererseits jedoch deshalb gewarnt, weil die Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieb zu kompliziert zu werden und vor allem der unmittelbare Bezug zur sozialistischen Produktion verloren zu gehen droht. Die wissenschaftlich-praktische Arbeit in der Erweiterten Oberschule wird nach Rahmenprogrammen für die (wahlweise-obligatorischen) Gebiete Elektrotechnik, Elektronik, Datenverarbeitung, BMSR-Technik, Chemotechnik, Technologie, Ökonomie, mathematisch-statistische Methoden in der Ökonomie sowie Agrotechnik durchgeführt; sie soll PU. auf höherer Stufe sein und die Schüler an produktive Tätigkeiten beim Lösen wissenschaftlich-praktischer Aufgaben heranführen. Die notwendige enge Verbindung zwischen Schule und Betrieb wird durch den Abschluß schriftlicher Vereinbarungen (Patenschaftsverträge) hergestellt. An dem „Tag der Bereitschaft von Schule und Betrieb“ sollen die getroffenen Vereinbarungen über die konkrete Durchführung des berufsvorbereitenden polytechnischen Unterrichts und besonders der produktiven Arbeit, z. B. in der Form des „Unterrichtstages in der sozialistischen Produktion“ (UTP), der Öffentlichkeit dargestellt werden. Wichtige Koordinierungsgremien sind die aus Vertretern der Betriebsleitungen, der gesellschaftlichen Organisationen, Lehrern, Eltern und Werktätigen bestehenden „Polytechnischen Beiräte“, die eng mit den Schulen zusammenarbeiten und bei der Planung und Durchführung des PU. mitwirken. Die Finanzierung des PU. erfolgt hauptsächlich durch die Betriebe; für die produktive Arbeit erhalten die Schüler [S. 665]keine Vergütung, gelegentlich jedoch — bei besonderen Leistungen — Sachprämien u. ä. Der PU. wird ergänzt durch die — vor allem von der Pionierorganisation und der FDJ organisierte und von den Betrieben unterstützte — außerunterrichtliche und außerschulische Betätigung der Schüler in Arbeitsgemeinschaften, Kursen usw., deren Themen stark an den Produktionsbereichen der Betriebe orientiert sind. Ferner werden diese Kurse usw. durch die freiwillige produktive Arbeit der Schüler der 9. bis 12. Klassen während der Ferien in den „Lagern der Erholung und produktiven Arbeit“ und in den Betrieben, für die eine Vergütung gezahlt wird, ergänzt. Die Entwicklung der Konzeption der PB. und auch der Vorstellungen über ihre Realisierung kann keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden; vor allem ist die Systematisierung der Inhalte im Sinne einer „technisch-ökonomischen Querschnittswissenschaft“ und unter Berücksichtigung der zunehmenden Automation noch unzureichend. Auch die Notwendigkeit eines speziellen Faches PU. wird wieder stärker diskutiert. Es ist möglich, daß diese Diskussion — in Verbindung mit der bereits erfolgten und fortgesetzten Differenzierung nach unterschiedlichen Varianten im PU. und bei verstärkter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher und betrieblicher Erfordernisse — zu einer weiteren Einschränkung der angestrebten breiten Grundlagenbildung und damit zu einer neuen Phase der Spezialisierung und Professionalisierung des PU. führt. Auch die Organisation des PU. und die Berufsorientierung der Schüler ist bisher noch nicht optimal gelöst; so wirft die Integration der Schüler in den Produktionsprozeß ständig neue Probleme auf und führt, vor allem infolge notwendiger Zentralisierungsmaßnahmen, zu einer (tendenziellen) Beeinträchtigung der Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit. Besonders die — nach den jeweils am Ort vorhandenen Betrieben durchgeführte — Auswahl der Richtungen bzw. Varianten der produktiven Arbeit wirkt sich einengend auf die Berufswahl der Schüler aus, was andererseits jedoch — im Hinblick auf eine bessere Steuerung des Facharbeiternachwuchses — auch als durchaus wünschenswert angesehen wird. Schließlich wird auch der wichtige und stark expansive Bereich der Dienstleistungen (einschließlich des medizinisch-sozialen Sektors) mit den heute vorgesehenen Varianten des PU. (im Unterschied zur UdSSR, in der zumindest eine hauswirtschaftliche Variante vorgesehen ist) überhaupt noch nicht oder erst ganz am Rande erfaßt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 663–665 Polizeistunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PositivismusSiehe auch die Jahre 1979 1985 Die PB. ist ein charakteristischer Bestandteil der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung speziell der schulischen Allgemeinbildung, die ausdrücklich als „polytechnisch“ charakterisiert wird; dies wird auch in der Bezeichnung „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ zum Ausdruck gebracht. Generelle Aufgabe der PB. und Erziehung ist es, den Schülern die wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der…
DDR A-Z 1975
Landwirtschaftliche Betriebsformen (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die auf die Errichtung sozialistischer Großbetriebe gerichtete Agrarpolitik der DDR führte zur Prägung zahlreicher neuer LB. Jede der vier Entwicklungsphasen (Bodenreform, Kollektivierungs-, Kooperations- und Fusionsphase) brachte neue LB., während gleichzeitig die typischen LB. der vorhergehenden Phasen ganz oder teilweise beseitigt wurden. Im einzelnen unterscheiden sich die auf S. 504 aufgeführten LB. in der Betriebsgröße, in der Produktionsgestaltung (vielseitig oder spezialisiert), in der Eigentumsform (privat, kollektiv, kooperativ, staatlich), in der Betriebsleitung (privat, kollektiv, Einzelleitung) und in der Aneignung der Produkte. I. Die Bodenreform (1945--1952) A. Der private Landwirtschaftsbetrieb Der private Landwirtschaftsbetrieb war bis 1945 die im Gebiet der DDR vorherrschende LB. Das Ziel der Errichtung einer sozialistischen Agrarverfassung mußte zur Beseitigung der Privatbetriebe führen. Hierfür wurden während der Bodenreform im Verlauf zweier Etappen die Grundlagen geschaffen. Schließlich führte die Kollektivierung (1952–1960) zur vollständigen Beseitigung der privaten Landwirtschaftsbetriebe, wenn auch im Jahr 1973 noch ca. 8.300 „Selbständige und deren mithelfende Familienangehörige“ in der Landwirtschaft tätig waren. B. Neubauernbetriebe Der Neubauernbetrieb ist die typische LB. der Bodenreform. Er ist gekennzeichnet durch beschränktes Privateigentum an Boden und Besatzkapital, Familienarbeitsverfassung und private Aneignung des Betriebsgewinnes. Die Betriebe waren zwar offiziell Privatbetriebe, ihre Eigentumsrechte waren jedoch durch das Verbot der Verpachtung, des Verkaufs, der Beleihung und der Teilung eingeschränkt. Im Todesfall fiel der Betrieb samt Inventar an den Staat zurück und konn[S. 504]te von diesem an einen Erben oder einen Dritten vergeben werden. Die rasche Durchführung der Bodenreform (Abschluß Ende 1947) ließ nur teilweise die Auswahl geeigneter Bewerber zu und erlaubte nur eine geringe Ausstattung der Betriebe mit Besatzkapital. Da außerdem die Betriebsgrößen häufig zu klein und nicht den natürlichen Gegebenheiten entsprechend festgelegt wurden, konnte sich — trotz der 1947 eingeleiteten Errichtung von ca. 300.000 Stall- und Wohngebäuden — nur ein geringer Teil dieser Betriebe rentabel entwickeln. Dies hatte zur Folge, daß bis 1950 mehr als 20 v. H. der Betriebe aufgegeben wurden. Die Rückgabe der Betriebe wurde durch die VO vom 21. 6. 1951 für unzulässig erklärt. Infolgedessen flohen viele Neubauern in die Bundesrepublik Deutschland oder aber beteiligten sich in der nachfolgenden Kollektivierungsphase in starkem Ausmaß an der LPG-Gründung. C. Herrenlose Betriebe bzw. örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Herrenlose Betriebe bzw. örtliche Landwirtschaftsbetriebe sind Betriebe, die zwischen der Beendigung der Bodenreform und dem Beginn der Kollektivierungsphase (1948–1953) durch die Flucht zahlreicher Neu- und Altbauern entstanden (ca. 14.000 Betriebe mit 380.000 ha Fläche). Diese Betriebe wurden zunächst als herrenlose Betriebe den Gemeindeverwaltungen übertragen. In gleicher Weise wurde mit weiteren ca. 10.000 Betrieben (ca. 315.000 ha Betriebsfläche) verfahren, die wegen nicht erfüllter Ablieferungspläne beschlagnahmt wurden. Als die Betriebsinhaber im Jahre 1953 der Aufforderung zur Rückkehr in die DDR und erneuten Übernahme ihrer Betriebe (VO vom 11. 6. 1953, GBl. S. 805) nur in geringem Umfang folgten (4.460 Betriebe mit ca. 135.000 ha), andererseits aber die Fluchtbewegung auch nach dem 17. 6. 1953 anhielt, war der Umfang herrenloser Betriebe so groß geworden, daß sie nicht mehr von den Gemeindeverwaltungen geführt werden konnten. Aus diesem Grund wurden die örtlichen Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) geschaffen (VO vom 3. 9. 1953, GBl. S. 983 und S. 1278; 1. DB vom 30. 9. 1953, GBl. S. 1013; 2. DB vom 5. 2. 1954, GBl. S. 225 und S. 296). Die ÖLB waren eine Übergangsform, in der die herrenlosen Betriebe aufgefangen und zur Gründung oder Vergrößerung der seit 1952 im Aufbau befindlichen LPG bereitgestellt wurden. Bis zum Jahr 1956 wurden ca. 805.000 ha LN an die LPG und mehr als 100.000 ha LN an die VEG übergeben. Betriebe, deren Besitzer sich außerhalb der DDR befanden, wurden den LPG kostenlos zur Nutzung übertragen (GBl. I, Nr. 10, S. 97, und GBl. Nr. 99, S. 983, berichtigt in Nr. 132, S. 1278). [S. 505] D. Die Volkseigenen Güter (VEG) Die VEG entstanden aus einem Teil der ehemaligen Staatsgüter und Domänen sowie aus privaten Großbetrieben, die zwar enteignet, jedoch als zukünftige Mustergüter bzw. als Betriebe mit besonderen Aufgaben nicht zur Aufteilung gelangten. Sie sind staatliches Eigentum (Volkseigentum) und waren infolgedessen die ersten sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe der DDR. Sie unterliegen der staatlichen Leitung und werden nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Gewinne (bzw. Verluste) werden an den Staat abgeführt. Die Entlohnung der Arbeiter und Angestellten erfolgt nach dem Rahmenkollektivvertrag. Träger dieser Güter waren die Landes- und Kommunalbehörden, Universitäten und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen, Parteien, Organisationen, Industriebetriebe u. a. In den folgenden Jahren nahm die Zahl der VEG ständig ab, während die von ihnen bewirtschaftete Fläche erheblich anstieg. Je nach Aufgabenstellung sind die juristisch selbständigen VEG verschiedenen Leitungsorganen unterstellt. Aufgaben und Leitungsorgane sind: Erzeugung von Saat- und Pflanzgut (1966 = 55 Betriebe), Leitung der Güter durch die VVB Saatzucht beim Staatlichen Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte; Erzeugung von Zucht- und Nutzvieh (1966 = 90 Betriebe), Leitung der Güter durch die VVB Tierzucht beim SKAV; Versuchs- und Forschungsarbeit, Ausbildung landwirtschaftlicher Fachkader durch die Lehr- und Versuchsgüter (LVG) der Universitäten und der AdL (1972 = 32 Betriebe mit ca. 32.700 ha LN), Leitung der Betriebe durch die Güterdirektion der AdL; Nahrungsgüterproduktion (z. T. auch Zierpflanzen) insbesondere für Großstädte und Industriezentren. Die Betriebe unterstehen den Güterdirektionen bei den Produktionsleitungen der Bezirke. Die VEG beschäftigten 1972 74.317 Arbeiter und Angestellte. II. Die Kollektivierungsphase 1952--1960 Die Bildung landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) der Typen I–III ist typisch für diese Phase. Die LPG sind juristisch selbständige Betriebe mit genossenschaftlich-sozialistischer Eigentumsverfassung. Die Gründung der LPG begann mit der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952, auf der der planmäßige Aufbau des Sozialismus im allgemeinen und die „freiwillige Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande“ im besonderen beschlossen wurde. Die damit eingeleitete Kollektivierungsphase endete erst mit der vollständigen Überführung der Privatbetriebe in genossenschaftlich-sozialistische Produktionsverhältnisse im Jahre 1960. Die LPG-Gründungen hatten nach gesetzlich festgelegten Musterstatuten (1. Fassung vom 19. 12. 1952, Neufassung vom 9. 4. 1959, GBl. I, S. 333) zu erfolgen. Die Arbeitsorganisation in den LPG wurde 1959 durch eine Musterbetriebsordnung geregelt (GBl. I. S. 657). Typische Kennzeichen der LPG waren bzw. sind 1. kollektives Nutzungs- und Verfügungsrecht am eingebrachten Grund und Boden, 2. kollektives Eigentumsrecht am gesamten in die LPG eingebrachten Besatzkapital, 3. kollektive Verwaltung und Verteilung der Natural- und Geldbeträge, 4. kollektive Durchführung der Arbeit in Brigaden, 5. die Leitung der LPG wie der Brigaden innerhalb der LPG erfolgt aufgrund der geltenden Gesetze, der Statuten und Betriebsordnung in enger Verbindung zwischen kollektiver Leitung und dem Prinzip der Einzelleitung. Organe der LPG sind die Mitgliederversammlungen, der Vorstand und der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung wird durch sämtliche Mitglieder gebildet und, ist als höchstes Organ der LPG zuständig für die Wahl und Abberufung des Vorstandes und des Vorsitzenden, die auf zwei Jahre gewählt werden, die Bestätigung der Produktions- und Finanzpläne, die Bestätigung der Bewertungsprinzipien für die geleistete Arbeit (Arbeitsnormen), die Festlegung der Inventarbeiträge sowie die Verteilung der genossenschaftlichen Einnahmen und Fonds. Sie bildet Kommissionen für spezielle Aufgaben (Normenfestlegung, Sozialfragen, Arbeitsschutz, Wettbewerbsführung), von denen die Revisionskommission auch den Vorstand und den Vorsitzenden kontrollieren kann (Kollektives Leistungsprinzip). Dem Vorstand obliegt unter der Führung des Vorsitzenden die operative Leitung des Betriebsprozesses, die Vorbereitung der Pläne und Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Für die Produktionsdurchführung ist der Vorsitzende wie die ihm nachgeordneten Abteilungs- und Brigadeleiter mit vollem Weisungsrecht ausgestattet (Prinzip der Einzelleitung). Die Höhe der Einkünfte der LPG-Mitglieder ergibt sich einerseits aus der Höhe der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Beträge, zum anderen aus der Arbeitsleistung und dem Umfang der eingebrachten Bodenanteile. Die zur Verteilung gelangenden Beträge werden wie folgt ermittelt: [S. 506] Bruttoeinnahmen der LPG abzüglich Steuern, Versicherungen, Abgaben abzüglich Sachkosten incl. Abschreibungen abzüglich Zuführung zum Investitionsfond abzüglich Ausgaben für Sozial-, Kultur- und Prämienfonds abzüglich Reservebildung = Summe der Vergütungen Die Verteilung der für Vergütungen verbleibenden Summe richtet sich einerseits nach dem LPG-Typ und zum anderen nach der Arbeitsleistung. Hierfür wird von der Normenkommission für jede Tätigkeit unter Berücksichtigung der angewendeten Arbeitstechnik wie der natürlichen Bedingungen eine Tagesarbeitsnorm (TAN) ermittelt, an der die effektive Leistung gemessen wird. Sämtliche Arbeiten sind sieben Bewertungsgruppen zugeordnet, wobei die einfachste Arbeit (Hof fegen) mit 0,8 Arbeitseinheiten (AE) und die schwerste Arbeit (Fahren einer Kombine) mit 2,0 AE bewertet wird. Die Leistung je Arbeitstag, gemessen in AE ergibt sich aus effektiver Leistung multipliziert mit AE und dividiert durch Tagesarbeitsnorm. Der Wert der AE ergibt sich aus der für Vergütungen innerhalb des Jahres zur Verfügung stehenden Summe dividiert durch die von allen Mitgliedern der LPG während des Jahres geleisteten AE. Zur Vermeidung der umfangreichen Berechnungsarbeit gehen zahlreiche LPG dazu über, die Arbeit ihrer Mitglieder nach dem Rahmenkollektivvertrag der VEG zu vergüten. Die Höhe der Einkommen schwankt sehr weit, sie soll künftig der Höhe der Löhne in Volkseigenen Gütern angenähert werden. Hier betrug 1973 das durchschnittliche Arbeitseinkommen für vollbeschäftigte Arbeiter und Angestellte 777 Mark pro Monat. Weitere Bestandteile der Einkünfte der LPG-Mitglieder sind oder waren die Vergütung für eingebrachte Bodenanteile, die Einkünfte aus der (noch) privaten Viehhaltung und die Einkünfte aus der persönlichen Hauswirtschaft. Die DDR hat zur Erleichterung des Überganges von der privaten zur kollektiven Wirtschaftsweise insgesamt drei LPG-Typen entwickelt, die sich im Ausmaß der Vergesellschaftung der Produktionsmittel unterscheiden (siehe die untenstehende Tabelle). Die Übersicht zeigt, daß in den LPG-Typen~I und II die Viehhaltung noch privat erfolgen kann, so daß die Einkünfte aus der Viehhaltung der Familie zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erhalten die LPG-Mitglieder in allen Betriebstypen Ackerflächen bis zu 0,5 ha je Familie, deren Erträge entweder über die Viehhaltung oder durch Direktverkauf zum Einkommen beitragen. Die Bedeutung der genannten zusätzlichen Einkommensanteile hat im Laufe der Entwicklung stark abgenommen. Die Entwicklung der LPG zwischen 1952 und 1960 zeigt, daß die kollektive Wirtschaftsweise unter der bäuerlichen Bevölkerung nur wenig Anhänger fand. Am 31. 12. 1956 bestanden 6.270 LPG (hiervon 5.195 Typ III) mit ca. 1,5 Mill. ha LN (23,2 v. H. der Gesamt-LN) und ca. 220.000 Mitgliedern. Von diesen Mitgliedern waren 61,5 v. H. Landarbeiter, Industriearbeiter und sonstige Nichtlandwirte mit ihren Angehörigen. 28,6. v. H. der Mitglieder waren Neubauern und 9,9 v. H. Altbauern nebst Angehörigen. Von den ca. 20.500 Betrieben mit mehr als 20 ha LN, die zwischen 1952 und 1957 aufgegeben wurden, sind nur 2.345 Betriebsleiter (11,4 v. H.) mit ihren Angehörigen der LPG beigetreten. Von den ca. [S. 507]87.500 Mitgliedsbetrieben, die zuvor 5–20 ha LN bewirtschafteten, wurden dagegen ca. 50.000 (bzw. 57,1 v. H.) Besitzer LPG-Mitglieder. Hiervon waren jedoch 37.200 (73,6 v. H.) Neubauern. Die von den LPG bewirtschaftete Fläche stammte zu ca. 54 v. H. aus „herrenlosen Betrieben“ bzw. ÖLB. Auf dem V. Parteitag der SED 1958 wurde die Vollkollektivierung beschlossen, in deren Verlauf sämtliche Privatbetriebe bis zum Frühjahr 1960 in LPG zusammengefaßt wurden (siehe die Tabelle oben). Damit war die Phase der Kollektivierung abgeschlossen. Die Mehrzahl der zwangsweise der LPG beigetretenen Bauern hatte sich für den Genossenschaftstyp mit dem geringsten Vergesellschaftungsgrad (Typ I) entschieden. In der sich anschließenden Kooperationsphase richtete sich die Agrarpolitik der DDR darauf, die LPG der Typen~I und II zum Übergang zur vollgenossenschaftlichen Produktionsweise im LPG-Typ III zu bewegen und diese durch Zusammenschlüsse zu vergrößern. Der LPG-Typ II ist der ihm zugedachten Aufgabe, als Übergangsform zwischen den Typen~I und III zu wirken, nicht gerecht geworden und hat zu keiner Zeit Bedeutung erlangt. III. Betriebsformen der Kooperationsphase 1960--1972 Nach Abschluß der Kollektivierung wurden in der DDR neue LB. entwickelt, deren Aufgabe es war, die Entwicklung der LPG durch überbetriebliche Zusammenarbeit zu beeinflussen bzw. nicht dem Selbstlauf zu überlassen. Zu diesem Zweck wurden Spezialgenossenschaften mit Dienstleistungsaufgaben bzw. mit speziellen landwirtschaftlichen Produktionsaufgaben gegründet. A. Spezialgenossenschaften mit Dienstleistungscharakter 1. Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen (ZBO) Der Aufbau landwirtschaftlicher Großbetriebe mußte zwecks Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zur Konzentrierung der Viehhaltung in Großställen führen. Entsprechende Stallanlagen fehlten in den LPG zunächst völlig. Durch Beschluß des Ministerrates vom 2. 8. 1962 (GBl. II, S. 531) wurden die LPG angewiesen, ZBO zu gründen, mit dem Ziel, den Baubedarf (die künftige Viehhaltung) gemeinschaftlich zu planen, die Anwendung moderner Bautechniken zu ermöglichen und kostengünstig zu nutzen. Die beteiligten LPG übergaben sowohl ihr Inventar, bzw. die am Inventar bestehenden Nutzungsrechte, und delegierten ihre Mitglieder zur Arbeitsleistung in den ZBO. Organe der ZBO sind die Versammlung der Bevollmächtigten der beteiligten LPG, die ihrerseits für jeweils zwei Jahre einen Vorsitzenden und einen Bauleiter sowie deren Stellvertreter wählt. Die ZBO besaßen bis 1966 keine Rechtsfähigkeit; die Gewinne und Verluste wurden von den beteiligten LPG übernommen bzw. getragen. Der Aufbau der ZBO vollzog sich in kurzer Zeit, die Zahl ihrer Beschäftigten hat ständig zugenommen. Seit 1970 sind Konzentrationserscheinungen (Verringerung der Betriebe bei gleichzeitiger Zunahme der Beschäftigten) festzustellen. [S. 508]<2. Meliorationsgenossenschaften als Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der LPG> Das Meliorationswesen ist zur Förderung von Betriebszusammenschlüssen besonders geeignet. Der integrierende Charakter der Meliorationen (Entwässerung, Bewässerung, Wegebau etc.) führte in der Kollektivierungsphase zur Gründung von Meliorationsgenossenschaften bei den VdgB. Nach Abschluß der Kollektivierung wurden die LPG angewiesen, als zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE) Meliorationsgenossenschaften zu gründen (Beschluß des Ministerrates der DDR vom 19. 12. 1962; GBl. II, 1963, S. 9). Diesem Beschluß folgte die Richtlinie des VdgB-Zentralvorstandes zur Auflösung der dort bestehenden Meliorationsgenossenschaften vom 8. 7. 1963. Der Umfang der ZGE Meliorationsgenossenschaften richtete sich nach den Grenzen der Wassereinzugsgebiete unter Beachtung der natürlichen Grenzen und bestimmte damit, welche LPG in diesen Genossenschaften zusammenzuarbeiten hatten. In den Zielen, der Organisation und in der Rechtsstellung entsprachen die ZGE-Meliorationsgenossenschaften den ZBO. Sie arbeiteten nach zentral bestätigten Plänen, die Mitgliedsbetriebe waren an den Gewinnen und Verlusten beteiligt. Beschlüsse der Bevollmächtigtenversammlungen konnten von den Kreisbehörden aufgehoben werden. Am 15. 4. 1962 wurde für die ZGE Meliorationsgenossenschaften vom Landwirtschaftsrat der DDR eine Musterarbeitsordnung erlassen (GBl. III, 1964, S. 135). Rechtsfähigkeit erlangten die ZGE Meliorationsgenossenschaften 1966. B. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen im landwirtschaftlichen Produktionsbereich 1. Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion War die überbetriebliche Zusammenarbeit der LPG bisher auf Dienstleistungsbereiche beschränkt, so wurde durch die AO über die Bildung und das Musterstatut für Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion vom 14. 5. 1964 (GBl. III, 1964, S. 324) die Kooperation auf die landwirtschaftliche Produktion ausgedehnt. Diese Gemeinschaftseinrichtungen erlangten mit der Gründung bzw. Registrierung durch die Kreisbehörden Rechtsfähigkeit. Gewinne und Verluste wurden mit den beteiligten Betrieben verrechnet. Die Gemeinschaftseinrichtung führte im Auftrag der Mitgliedsbetriebe die Produktion in einer bestimmten Erzeugungsrichtung durch. Die Mitgliedsbetriebe hatten anteilmäßig Produktionsmittel einzubringen, die — soweit sie zum Anlagevermögen gehörten — Eigentum der Einrichtung wurden. Sie verpflichteten sich darüber hinaus zur vollständigen Futterbereitstellung. Organe der Gemeinschaftseinrichtung waren die Bevollmächtigten-Versammlung (Vertreter der beteiligten Betriebe), die den Vorstand und den Vorsitzenden wählte. Der Vorstand bestellte den Betriebsleiter. Als Arbeitskräfte wurden LPG-Mitglieder unbefristet delegiert. Sie konnten nur vom Vorstand ihrer LPG abberufen werden. Ihre Vergütung wurde nach Arbeitseinheiten entsprechend den Erträgen der Einrichtung errechnet. Darüber hinaus konnten Fachkräfte als Arbeiter und Angestellte beschäftigt werden. Der Aufbau dieser Einrichtungen wurde mit dem Entwicklungsstand der Produktionstechnik und der (sozialistischen) Produktionsverhältnisse begründet, der eine Konzentration der Produktionsmittel erfordere, die weit über die Möglichkeiten einer LPG hinausgehe. Der besondere Wert der Gemeinschaftseinrichtungen lag darin, daß die LPG I/II zu einer kollektiven Viehhaltung übergehen konnten. Sie wurden damit automatisch Mitglieder der LPG Typ III. Außerdem wurde dadurch die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe gefördert. Insgesamt blieb die Zahl dieser Einrichtungen gering, weil ihre Errichtung mit hohem finanziellem und materiellem Aufwand verbunden war. Am 30. 11. 1972 wurden z. B. 2,8 v. H. der Rinder in Gemeinschaftseinrichtungen gehalten. 2. Die Kooperationsgemeinschaften (KOG) Während die vorgenannten LB. aufgrund von Anordnungen und nach Musterstatuten errichtet wurden, erfolgte die Gründung der KOG nach einer an alle Landwirtschaftsbetriebe der DDR gerichteten Aufforderung, untereinander vielfältige Kooperationsbeziehungen einzugehen. Die Besonderheit der KOG besteht darin, daß die LPG aller Typen untereinander und mit den VEG bzw. anderen genossenschaftlichen oder staatlichen Betrieben feste Vertragsbeziehungen unterhalten. Außerdem war die Gründung der KOG nicht auf ein spezielles Produkt, sondern auf sämtliche Zweige [S. 509]der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie auf die Hilfs- und Nebenproduktion und die Dienstleistungen gerichtet. Die vielseitige Produktion der LPG wurde durch eine spezialisierte Produktionsweise ersetzt, die den Einsatz von Maschinensystemen gestattet und durch Kostensenkung zur Intensivierung und zur allgemeinen Produktivitätssteigerung beitragen sollte. Da verbindliche Richtlinien fehlten, vollzog sich der Aufbau der KOG sehr uneinheitlich. Ein Musterstatut wurde nicht entwickelt. Die KOG waren nicht rechtsfähig sondern wurden in der Regel von den beteiligten Betrieben kooperativ geleitet und waren von diesen abhängig. Die LPG, VEG etc. stellten Produktionsmittel und Arbeitskräfte zur Verfügung, die Erträge und Einnahmen wurden nach unterschiedlich gestalteten Schlüsseln aufgeteilt. Das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten wurde teils durch Delegierungsvereinbarungen, teils durch Arbeitsvertrag geregelt. Die Arbeitsleistungen der delegierten Mitglieder wurden mit den LPG verrechnet und von diesen vergütet. Gesteuert wurde der Aufbau der KOG durch den Zwang, Maschinen- und Gebäudekapazitäten zu erwerben, die über die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe hinausgingen bzw. den Zusammenschluß zahlreicher LPG und VEG zur optimalen Ausnutzung dieser Kapazitäten erforderlich machten. Die Produktions- und Arbeitsweise der KOG war von überdurchschnittlichem Verrechnungs- und Verwaltungsaufwand begleitet und letztlich uneffektiv. Die agrarpolitische Wirkung der KOG bestand darin, daß einerseits die Produktion über die Grenzen der LPG hinweg organisiert werden mußte und daß andererseits durch die Errichtung großer Spezialbetriebe industriemäßige Arbeits- und Lebensbedingungen in die Landwirtschaft eingeführt werden konnten (Agrarpolitik). Die beim Aufbau der KOG gesammelten Erfahrungen wurden bei der Gründung der Kooperativen Einrichtungen zum gestaltenden Element. IV. Die Fusionsphase (seit 1972) A. Die Kooperativen Einrichtungen (KOE) Aufgrund der mit den KOG gesammelten Erfahrungen wurde nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 auf dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) die Gründung der KOE beschlossen. Nach dem hierzu ergangenen Musterstatut (Beschluß vom 1. 11. 1972; GBl. II, S. 781) werden KOE durch die kooperativen Landwirtschaftsbetriebe (LPG, VEG, GPG) oder durch die Kooperation zwischen Landwirtschaftsbetrieben und Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft und/oder des Handels gegründet. Sie sind selbständige Betriebe mit eigener Rechtsfähigkeit, eigenen Plänen und eigenen Fonds. Wesentliches Kennzeichen ihrer Produktionstätigkeit ist die strikte Spezialisierung auf eine einzige Produktionsrichtung in der tierischen Erzeugung bzw. auf möglichst wenige Produktionszweige im Pflanzenbau. Die KOE zeichnen sich nach dem o. g. Musterstatut durch folgende Besonderheiten aus: a) Kooperatives Eigentum Die in die KOE eingebrachten Produktionsmittel werden „sozialistisch kooperatives Eigentum“. Dieses Eigentum zeichnet sich gegenüber dem genossenschaftlich-sozialistischen Eigentum der LPG durch den „höheren Vergesellschaftungsgrad“ aus. Sämtliche Produktionsmittel der beteiligten Betriebe einschließlich der Nutzungsrechte an Grund und Boden gehen auf die KOE über. Nach dem Eigentumscharakter der beteiligten Betriebe wird innerhalb des kooperativ-sozialistischen Eigentums unterschieden zwischen: Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen (ZGE), sofern nur genossenschaftlich-sozialistische Betriebe kooperieren und Zwischenbetrieblichen Einrichtungen (ZBE), sofern auch Betriebe mit staatlich-sozialistischem Eigentum an der Kooperation beteiligt sind. Im letzteren Fall werden, obwohl das kooperativ-sozialistische Eigentum als einheitliche Größe anzusehen ist, die staatlichen und die genossenschaftlichen Anteile getrennt registriert. b) Die Leitungsorgane sind der Leiter der Einrichtung und der Rat der kooperativen Einrichtung. Im Gegensatz zu den LPG und den früheren Kooperationsformen besteht keine Mitgliederversammlung bzw. Bevollmächtigtenversammlung. Der Leiter wird nicht durch den Rat der KOE eingestellt, sondern von der zuständigen Kreisbehörde be- und abberufen. Er ist den zuständigen Staatsorganen rechenschaftspflichtig. Der Rat beschließt die Pläne, Statuten und Betriebsordnung, die Grundsätze der Arbeitsnormung und -Vergütung, die Bildung und Verwendung der Fonds sowie die Grundsätze der Beziehungen zu den beteiligten Betrieben. Er berät Grundfragen der Leitung und Planung und hat den Leiter der KOE zu unterstützen. Der Rat besteht aus bevollmächtigten Vertretern der beteiligten Betriebe und aus Vertretern der Ausschüsse, der Belegschaftsversammlung bzw. der Betriebsgewerkschaftsorganisation. c) Die Stellung der Genossenschaftsbauern in der KOE Die Genossenschaftsbauern werden in die KOE delegiert und schließen eine Delegierungsvereinbarung mit dem Leiter der KOE ab. Da in der KOE keine Mitgliederversammlung besteht (sie ist das höchste Organ der LPG), ist er grundsätzlich an der Leitung des Betriebes nicht beteiligt. Ansprüche und Rechte kann er nur über die Belegschaftsversammlungen und deren Ausschüsse wahmehmen, die jedoch infolge der Betriebsgröße in Schicht-, Brigade- oder Bereichsversammlungen abgehalten werden. Gegenüber den Arbeitern und Angestellten der [S. 510]KOE ist er insofern benachteiligt, weil er nicht Mitglied der Betriebsgewerkschaftsorganisation werden kann. d) Einkommen und Sozialleistungen Während das LPG-Mitglied in seiner Genossenschaft grundsätzlich entsprechend seiner Arbeitsleistung am Gewinn beteiligt war, zielen die Musterstatuten nach einer begrenzten Übergangsfrist auf die Entlohnung nach dem Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte ab. In gleicher Weise sollen auch die sonstigen für Arbeiter und Angestellte geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen (Urlaub, Krankenschutz etc.) Anwendung finden. e) Da der Aufbau einer KOE nur einen Betriebszweig umfaßt, kann nur ein Teil der LPG-Mitglieder in diese Einrichtung delegiert werden. Die Delegierten bleiben jedoch trotz ihrer Tätigkeit in der KOE Mitglieder der delegierenden LPG mit der Folge, daß die Mitglieder ein und derselben LPG nach unterschiedlichen Normen vergütet und mit differierenden Sozialleistungen ausgestattet sind. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Interessenlagen, die um so stärker hervortreten, je mehr Kooperationsbeziehungen die delegierende LPG eingeht. f) Der Aufbau der KOE führt in den beteiligten LPG, VEG, GPG zu einer ständig fortschreitenden Funktionsentleerung. Die Herauslösung einzelner Betriebszweige aus mehreren oder vielen Betrieben und deren Zusammenfassung in großen unabhängigen Spezialbetrieben entspricht partiellen Fusionen, die zur vollständigen Auflösung der bisherigen Landwirtschaftsbetriebe führen, wenn alle Betriebszweige an „Kooperationsbetriebe“ abgegeben worden sind. g) Die Staatlichen Leitungsorgane haben die Einhaltung der „sozialistischen Gesetzlichkeit“ in den KOE zu gewährleisten und sind verpflichtet, Entscheidungen, die die Entwicklung der kooperativen Einrichtungen hemmen, aufzuheben bzw. Gegenmaßnahmen einzuleiten. 1. Kooperative Abteilungen der Pflanzenproduktion (KAP) Im o. g. Musterstatut sind ursprünglich kooperative Einrichtungen für die Pflanzenproduktion vorgesehen. Tatsächlich wurden KAP eingerichtet, die als Wirtschaftssubjekte ohne eigene Rechtsfähigkeit bleiben und damit nicht KOE im Sinne des Musterstatuts sind. Bei Gründung der KAP wird die künftige Produktionsrichtung festgelegt (Getreide-Futterbau, Getreide-Kartoffel- oder Rübenbau, Ölfruchtbau, Sonderkulturen). Für die gewählte Produktionsrichtung werden die erforderlichen Maschinen und Geräte von den beteiligten Betrieben angeschafft bzw. übergeben, die notwendigen Anlagen errichtet bzw. gemeinsam mit anderen KAP als Dienstleistungsbetriebe gegründet (Kartoffelsortieranlagen und Lagerhallen, Trocknungswerke etc.). Da die Einbringung von Maschinen und die gemeinsame Bewirtschaftung der Flächen zunächst keine zusätzlichen Kosten verursacht, ist die Fusion im Pflanzenbau relativ einfach und bereits sehr weit fortgeschritten. Im Sommer 1974 (knapp zwei Jahre nach Erlaß des Musterstatutes vom November 1972) bestanden in der DDR 1173 KAP, die ca. 4,5 Mill. ha LN (ca. 72 v. H. der Gesamt-LN) bewirtschafteten (Durchschnittschnittsgröße ca. 3.850 ha LN). Die Durchschnittsgröße wird künftig zunehmen, weil weitere LPG sich den bestehenden KAP anschließen und weil auch bereits bestehende KAP miteinander fusionieren. Als Richtbetriebsgröße werden in der DDR 5.000–6.000 ha LN angegeben. 2. KOE der Tierproduktion Die KOE-Tierproduktion sind in der Regel auf die Erzeugung eines Produktes gerichtet. Für die angestrebte industriemäßige Produktion der KOE gelten folgende Richtbetriebsgrößen: Die Errichtung dieser Anlagen erfordert weit höhere finanzielle und materielle Aufwendungen als die Pflanzenproduktion. Der Aufbau vollzieht sich infolgedessen langsamer. Ende 1973 bestanden folgende Anlagen: Insgesamt wurden am 30. 11. 1973 von den KOE gehalten: 3. Agrochemische Zentren (ACZ) Agrochemische Zentren sind spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, die in den beteiligten Betrieben (LPG, VEG, KAP und KOE Tierische Produktion) folgende Aufgaben zu lösen haben: Lagerung, Transport und Ausbringung von Düngemitteln aller Art, [S. 511]Lagerung und Ausbringung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln, Einsatz von Agrarflugzeugen für Düngung und Pflanzenschutz (Agrarflug), Mitwirkung bei Erstellung von EDV-Düngungsempfehlung durch Entnahme von Bodenproben, Einsatz der Transportbrigaden, Durchführung von stallhygienischen Maßnahmen (Desinfektion von Stall- und Speicheranlagen). Die ACZ sind aus den Agrochemischen Brigaden, die seit 1964 bei den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) gebildet wurden, entstanden. Das Musterstatut vom 20. 11. 1972 für KOE bestimmte, daß die ACZ aus den BHG herauszulösen und zu juristisch selbständigen Betrieben zu entwickeln sind (Ländliche ➝Genossenschaften). Die Arbeiten werden von zentralen Düngerlagern aus mit eigenen Spezialfahrzeugen durchgeführt. Bis 1975 sollen ca. 330 ACZ mit einem Versorgungsbereich von durchschnittliche 17.200 ha LN errichtet werden. Ende 1973 bestanden bereits 310 ACZ und weitere 20 Agrochemische Brigaden mit insgesamt 16.000 Beschäftigten. Von diesen wurden 1973 folgende agrochemische Leistungen erbracht: 4. Kooperative Einrichtung ZBO (Landbaugemeinschaften und Landbauverbände) Im Musterstatut für die KOE vom 20. 11. 1972 wurde bestimmt, daß die seit 1962 bestehenden Zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen ZBO der LPG zu juristisch selbständigen Kooperativen Einrichtungen KOE zu entwickeln sind. Es bestehen damit auf dem landwirtschaftlichen Bausektor drei unterschiedliche Betriebsformen: a) Die Baubrigaden der LPG mit genossenschaftlich-sozialistischem Eigentum, die noch nicht einer KOE angeschlossen wurden. b) Die Kooperativen Einrichtungen ZBO mit kooperativ-sozialistischem Eigentum. c) Die Volkseigenen Baukombinate mit staatlich-sozialistischem Eigentum, die in 14 Bezirken der DDR (Ausnahme Ost-Berlin) bestehen. Die Kooperativen ZBO sind gehalten, zur Rationalisierung miteinander Fusionen einzugehen und Landbaugemeinschaften zu bilden. Zur weiteren Kapazitätserhöhung wird außerdem die Zusammenarbeit der kooperativen ZBO mit den staatlichen Landbaukombinaten in Landbauverbänden propagiert. 1973 waren im landwirtschaftlichen Baubereich insgesamt 64.200 Arbeitskräfte tätig, von denen ca. 36.100 in den ZBO arbeiteten. Der Anteil der Genossenschaftsmitglieder betrug ca. 10 v. H. Insgesamt wurden 1973 186.400 Rinderstallplätze, 242.300 Schweinemastplätze und 42.600 Sauenplätze fertiggestellt. 5. Kooperative Meliorationsgenossenschaften Die Meliorationsgenossenschaften waren 1962 aus der VdgB ausgegliedert und den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften als „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der LPG“ übertragen worden. Aufgrund des Musterstatutes vom 20. 11. 1972 sollen die Meliorationsgenossenschaften zu juristisch selbständigen Kooperativen Einrichtungen (KOE) weiterentwickelt werden. 1973 bestanden 182 Meliorationsgenossenschaften, die 13.737 Arbeitskräfte (davon im Durchschnitt ca. 100 Genossenschaftsmitglieder) beschäftigten. Da in der DDR vorwiegend großflächige Meliorationsarbeiten durchgeführt werden, arbeiten die Kooperativen Meliorationsgenossenschaften eng mit den 14 staatlichen Meliorationskombinaten zusammen. 1973 erbrachten beide Betriebsformen folgende Gesamtleistungen: Entwässerung 107.393 ha, hiervon 51.797 ha (48,2 v. H.) Drainagen; Bewässerung 67.202 ha, hiervon 32.344 (48,1 v. H.) Beregnung; Wirtschaftswegebau 906 km. B. Spezialisierte LPG und VEG Spezialisierte LPG/VEG sind als die vorläufige Endform der Betriebs-Entwicklung in der DDR-Landwirtschaft anzusehen. Das Musterstatut für die KOE legt fest, daß diese sich mit fortschreitender Konzentration, Spezialisierung und Arbeitsteilung zu spezialisierten LPG und VEG entwickeln können. Der Zeitpunkt für diese Umwandlung ist dann gekommen, wenn die kooperierenden LPG/GPG/VEG sämtliche Betriebszweige einer spezialisierten KOE übertragen haben und damit als Einzelbetrieb funktionslos geworden sind. Die unterschiedlichen Eigentumsformen, die in den KOE als kooperatives Eigentum miteinander verbunden sind, sollen durch Ausweisungen von spezialisierten VEG (staatlich sozialistisches Eigentum) und spezialisierten LPG (genossenschaftliches Eigentum) wieder getrennt werden. Wenn diese Entwicklung auch praktisch durchführbar ist, erscheint sie u. a. deswegen unwahrscheinlich, weil a) eine Neuausweisung des genossenschaftlichen Eigentums als Folge der Kooperation und damit eine Rückstufung des „höheren“ sozialistisch-kooperativen Eigentums eine Rückentwicklung darstellen würde und b) die Situation der Genossenschaftsbauern und der KOE bereits stark der Situation der Arbeiter angenähert worden ist, (wenn man davon absieht, daß sie bisher nicht Gewerkschaftsmitglieder werden können) und es das erklärte Ziel der Agrarpolitik der DDR ist, die Klasse der Genos[S. 512]senschaftsbauern an die Arbeiterklasse heranzuführen. Daraus folgt, daß entweder der Begriff LPG bzw. Genossenschaftsbauer neu definiert werden muß, oder aber — was wahrscheinlicher ist —, daß die Genossenschaftsbauern infolge fehlender Unterscheidungskriterien zur Arbeiterklasse den Ehrentitel Arbeiter annehmen. V. VEB Kombinate für Industrielle Mast (KIM) Die Kombinate sind Volkseigene Betriebe (staatlich-sozialistisches Eigentum), die auf die Erzeugung eines bestimmten tierischen Produktes spezialisiert sind. Sie sind Bezirkseinrichtungen und werden durch die VVB Industrielle Tierproduktion beim Staatlichen Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte geleitet. Aufgrund ihres Produktionsumfanges haben KIM-Betriebe Beispielcharakter für die Entwicklung weiterer industriemäßiger Anlagen in der Landwirtschaft. Innerhalb eines Kombinates werden im Idealfall alle zur Erzeugung eines Endproduktes erforderlichen Produktionsstufen zusammengefaßt (z. B. Kükenlinien- und Vermehrungszucht, Broilermast). Teilweise werden auch Schlachtung und Vermarktung übernommen. Im Jahr 1972 bestanden 20 KIM-Betriebe mit ca. 7.300 Beschäftigten. Hiervon ist ein Betrieb auf die Erzeugung von Schweinefleisch ausgerichtet (Schweinezucht- und Mastkombinat in Eberswalde) und ein Betrieb auf die Erzeugung von Rindfleisch spezialisiert (VEB-Rindermast in Ferdinandshof). Die übrigen 18 Kombinate erzeugen Eier und/oder Geflügelfleisch. Sie arbeiten mit ebenfalls industriemäßig produzierenden LPG, VEG und KOE im Geflügelwirtschaftsverband zusammen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 503–512 Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsbank
Landwirtschaftliche Betriebsformen (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die auf die Errichtung sozialistischer Großbetriebe gerichtete Agrarpolitik der DDR führte zur Prägung zahlreicher neuer LB. Jede der vier Entwicklungsphasen (Bodenreform, Kollektivierungs-, Kooperations- und Fusionsphase) brachte neue LB., während gleichzeitig die typischen LB. der vorhergehenden Phasen ganz oder teilweise beseitigt wurden. Im einzelnen unterscheiden sich die auf S. 504 aufgeführten LB. in der…
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1975: P
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DDR A-Z 1975
Arbeitskräfte (1975)
Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in der Folgezeit die Zahl der A. leicht zu erhöhen, obwohl die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 1969 weiter zurückging. Der Grund für diese Entwicklung ist in erster Linie in der zunehmenden Beanspruchung des weiblichen A.-Potentials zu suchen. Die Quote der berufstätigen Frauen (einschl. beschäftigter Rentnerinnen) — gemessen an der Zahl der Frauen im erwerbsfähigen Alter — stieg bis 1973 auf 84 v. H. (1960: 67 v. H.). 47 von 100 Beschäftigten waren Frauen (1960: 43). Damit dürften fast alle Frauen dieser Altersklassen bis auf Schülerinnen, Studentinnen, Mütter von Kleinkindern usw. berufstätig gewesen sein. Mit dem Ansteigen des Beschäftigungsgrades nahm allerdings die Teilzeitbeschäftigung zu; ein Drittel aller Frauen arbeitete verkürzt. Die Zahl der berufstätigen Männer blieb im gleichen Zeitraum nahezu konstant; ihr A.-Potential ist völlig ausgeschöpft. Die Quote der männlichen Berufstätigen [S. 39]— bezogen auf die Männer im erwerbsfähigen Alter — betrug 1973 über 96 v. H. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung der DDR ist berufstätig (Bundesrepublik Deutschland: 45 v. H.) — eine Erwerbsquote, die zu den höchsten in der Welt zählt. Seit 1960 hat ein bedeutender Strukturwandel in der Verteilung der A. auf Wirtschaftsbereiche stattgefunden. Die Beschäftigung in der Landwirtschaft nahm ab, während sie in der Bauwirtschaft und im Dienstleistungsbereich zunahm und in den übrigen Bereichen nahezu konstant blieb. Die Veränderungen entsprachen den typischen Tendenzen wachsender Industriegesellschaften. Die Industrie hatte mit 41 v. H. 1973 den höchsten Anteil an der Beschäftigung, gefolgt vom Dienstleistungsbereich, der 23 v. H. der A. auf sich vereinigte. In der Landwirtschaft war ein mit 11 v. H. immer noch relativ hoher Anteil gebunden. Auch die sozio-ökonomische Struktur der Erwerbstätigen hat sich verändert. Wie auch in anderen Ländern sank die Zahl der Selbständigen und der mithelfenden Familienangehörigen, während die Arbeitnehmer ihren Anteil an der Gesamtbeschäftigung erhöhten. Typisch für die DDR ist der hohe Anteil der Genossenschaftsmitglieder. Die genossenschaftliche Beschäftigung nahm allerdings seit Mitte der 60er Jahre wegen der aus Altersgründen ausscheidenden LPG-Mitglieder ständig ab. Die Umwandlung der industriell produzierenden Genossenschaften des Handwerks in volkseigene Betriebe führte 1972 zur Reduzierung auch der PGH-Mitglieder. Trotz nachrückender geburtenstarker Jahrgänge ins erwerbsfähige Alter wird sich die A.-Situation in den nächsten Jahren nicht entspannen: Die Nachfrage der Wirtschaft steigt ständig. Außerdem wird die Zahl der berufstätigen Rentner abnehmen, da die Bevölkerung im Rentenalter zurückgeht. Noch sind über 700.000 Rentner berufstätig. An eine merkliche Ausweitung des Einsatzes von Gastarbeitern ist offensichtlich nicht gedacht. Bevölkerung; Sozialstruktur. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 38–39 Arbeitsklassifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, AusländischeSiehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in…
DDR A-Z 1975
Kreisparteiorganisationen der SED (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die K. stellen die Verbindung zwischen den Bezirksparteiorganisationen und den Grundorganisationen der SED dar. [S. 479]Nach dem 4. Statut der SED von 1963, Pkt. 49, organisieren die ländlichen, städtischen und betrieblichen K. ebenso wie die Stadt- und Bezirksparteiorganisationen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der übergeordneten Parteileitungen. 1974 bestanden 263 K. (die Stadtparteiorganisationen eingeschlossen). Es werden regionale und funktionale K. mit ihren Gremien (Kreisleitung, Revisionskommissionen sowie weitere Parteiorgane der Kreisebene) unterschieden. Zur Zeit existieren 215 regionale Kreisleitungen, zu denen die Stadtleitungen, die Stadtbezirksleitungen und die Landkreisleitungen zu rechnen sind. Die Stadtbezirksleitungen haben erst seit Januar 1971 die Rechte und Pflichten einer Kreisleitung. Stadtbezirksleitungen in den Städten Leipzig (hier bestehen allein sieben), Dresden, Karl-Marx-Stadt, Halle, Magdeburg und Erfurt sind jedoch eindeutig den Stadtleitungen dieser Großstädte untergeordnet. Schon vorher nahmen Funktionäre der Stadtbezirksleitungen an den Beratungen der Bezirksleitungen mit den Kreisleitungs-Sekretären teil. Die Sekretäre der Stadtleitungen führen regelmäßige Diskussionen mit den Sekretären der Stadtbezirksleitungen durch. Funktionale Kreisleitungen bestehen bei den wichtigsten Großbetrieben in der Form der Industrie-Kreisleitungen, bei den Akademien und einigen Universitäten, bei einigen zentralen Organen des Staatsapparates, bei der Parteiorganisation des Zentralkomitees, beim FDJ-Zentralrat, bei den zentralen Gewerkschaftsorganen, der Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden, bei Einheiten der Nationalen Volksarmee, dem Polizeipräsidium in Berlin (Ost), der Interflug usw. Industrie-Kreisleitungen existieren bei den Leuna-Werken „Walter Ulbricht“, den Buna-Werken, dem Braunkohlenkombinat „Otto Grotewohl“ in Böhlen, dem Kombinat „Schwarze Pumpe“ in Hoyerswerda, dem Mansfelder Kombinat „Wilhelm Pieck“ und dem VEB Carl Zeiss Jena sowie im Bauwesen Berlin und, seit dem 18. 1. 1974, für den Seeverkehr und die Hafenwirtschaft Rostock. Universitäts-Kreisleitungen bestehen bei der Humboldt-Universität Berlin, der Karl-Marx-Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden. Von den Kreisleitungen der zentralen Organe sind zu nennen: die Kreisleitungen des Ministeriums für Staatssicherheit, des Ministeriums für Nationale Verteidigung, der Staatlichen Plankommission, der zentralen Bank- und Finanzorgane, der Außenhandelsorgane (Ministerium und Außenhandelsfirmen), der zentralen Organe des Verkehrs und der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Diese Kreisleitungen unterstehen den territorialen Bezirksleitungen (Verbindung von Produktions- und Territorialprinzip) und nicht etwa den territorialen Leitungen des Kreises. Auch die Grundorganisationen der genannten Institutionen unterstehen nicht der jeweiligen territorialen Leitung, sondern nur ihrer eigenen Institutions- oder Industriekreisleitung. Formal höchstes Organ der K. ist die Delegiertenkonferenz. Die ordentliche Delegiertenkonferenz des Kreises, wie der Stadt und des Bezirkes, wird durch das jeweilige Leitungsorgan einberufen. Eine außerordentliche Delegiertenkonferenz kann einberufen werden durch Beschluß der zuständigen Parteileitung oder des Zentralkomitees sowie auf Verlangen von einem Drittel der Gesamtzahl der Parteimitglieder (nicht Kandidaten) der Parteiorganisation. Der Schlüssel für die Delegiertenwahl wird durch das jeweilig leitende Parteiorgan festgelegt. Die Delegiertenkonferenz nimmt die Rechenschaftsberichte für die vergangene Periode entgegen und diskutiert Probleme der Arbeit der Partei, der Staats- und Wirtschaftsorgane und der Massenorganisationen. Nach den Statutenänderungen tritt die Delegiertenkonferenz mindestens zweimal in fünf Jahren zusammen. Die Hauptfunktion der Delegiertenkonferenz liegt in der Wahl der Kreisleitung, der Revisionskommission sowie der Delegierten für die Bezirksdelegiertenkonferenz. Wie in den Gemeinden, den großen Betrieben, den Städten und Bezirken bestehen auch in K. zur Unterstützung der Parteiarbeit Parteiaktivs. Ihre Zusammensetzung erfolgt nicht durch Wahl, sondern durch die Sekretariate der Kreisleitung. Sie sorgen für eine schnellere Information der Mitglieder, für die Darlegung und Vermittlung der Auffassungen der leitenden Organe der Partei und übernehmen somit praktisch Aufgaben der Kreisdelegiertenkonferenz. Die Beschlüsse des Parteiaktivs bedürfen der Zustimmung der Kreisleitung. Die Kreisleitungen sind entsprechend dem Schlüssel des Zentralkomitees zusammengesetzt. Die Größe, zwischen 50 und 80 Personen, und ihre soziale Zusammensetzung entspricht der Bedeutung der K. Die Kreisleitungen Neubrandenburg und Rostock-Stadt bestehen gegenwärtig z. B. aus 60 Mitgliedern und 15 Kandidaten (beide sind nicht in Stadtbezirksleitungen untergliedert); die Kreisleitung der Karl-Marx-Universität Leipzig besteht aus 40 Mitgliedern und 15 Kandidaten. Die Kreisleitungen müssen statuarisch mindestens einmal in drei Monaten zusammentreten. Während als Mitglieder und Kandidaten der Bezirksleitung nur Parteimitglieder gewählt werden können, die mindestens drei Jahre Mitglieder der SED sind, ist für die Mitgliedschaft in der Stadt- und Kreisleitung nur eine zweijährige Mitgliedschaft in der Partei vorgeschrieben. Auf der 1. (konstituierenden) Sitzung der Kreisleitung wählt diese zur Leitung der operativen Arbeit entsprechend den Instruktionen des ZK die Sekretäre und bildet das Sekretariat. Sie bestätigt die Leiter der Abteilungen des Apparates des Sekretariats und die Redakteure der örtlichen Presseorgane. Das Plenum der Kreisleitung scheint bisher ohne sichtbaren politischen Einfluß. Das schließt allerdings nicht aus, daß auch Kreisleitungsmitglieder aufgrund ihres persönlichen Ansehens oder ihrer gesellschaftlichen Stellung den Entscheidungsmechanismus mitbestimmen können und vom Sekretariat zur fachlichen Beratung herangezogen werden. In vielen Fällen leiten Kreisleitungsmitglieder Kommissionen oder ad hoc gebildete Arbeitsgruppen bei der Kreisleitung. [S. 480]Das Zentrum der Entscheidungsmacht stellt jedoch auch hier das Sekretariat dar. Während die Bezirkssekretäre mindestens 5 Jahre Mitglied der Partei sein müssen, wird von den Kreisleitungssekretären lediglich eine dreijährige Mitgliedschaft in der SED vorausgesetzt. Die Kandidatenzeit wird nicht mitgerechnet. Die Sekretäre bedürfen nach ihrer Wahl der Bestätigung entsprechend der Nomenklatur durch das übergeordnete Parteiorgan, die Bezirksleitung. Die Sekretariate der regionalen Kreisleitungen bestehen aus: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Landwirtschaft (nicht bei allen Sekretariaten der Stadtleitungen existiert ein Sekretär für Landwirtschaft), Sekretär für Agitation, Sekretär für Schulen und Kultur, sowie als weiteren Sekretariatsmitgliedern: Vors, des Rates des Kreises, Stellv. des Vors, des Rates des Kreises und Vors, der Kreisplankommission, Stellv. des Vors, des Rates des Kreises und Produktionsleiter für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Vors, des FDGB-Kreisvorstandes, 1. Sekretär der FDJ-Kreisleitung sowie gegebenenfalls dem Oberbürgermeister der Kreisstadt oder dem Bürgermeister. Die Aufgabenverteilung der Sekretäre ähnelt der der Bezirkssekretäre. Doch gibt es z. B. naturgemäß bei den Stadtleitungen in der Regel keinen Sekretär für Landwirtschaft. Ferner existiert auf Kreisebene kein Wirtschaftsrat (analog dem Bezirkswirtschaftsrat auf Bezirksebene). Die im Sekretariat der Bezirksleitung vom Vorsitzenden des Bezirkswirtschaftsrates eingenommene Position hat daher auf Kreisebene keine Entsprechung. Die Funktionen der heutigen Sekretariate nahmen bis 1963 die Büros der Kreisleitung wahr, die nach dem VI. Parteitag 1963 aufgelöst wurden. Danach bildeten die 1. und 2. Sekretäre, der Leiter des Büros für Industrie und Bauwesen, der Leiter des Büros für Landwirtschaft und der Sekretär und Leiter der Ideologischen Kommission die Entscheidungsspitze auf Kreisebene. Wie auch heute gab es in Kreisen mit überwiegend Industrie- oder landwirtschaftlicher Struktur nur einen Sekretär für ein Tätigkeitsfeld. Das Strukturschema veränderte sich 1966 nach der Auflösung der Büros und Kommissionen beim Politbüro, bei den Bezirksleitungen und den Kreisleitungen. Die heutige Struktur stammt aus den Jahren 1966/67. Anfang 1974 wurde auch der Vorsitzende der Kreisparteikontrollkommission in das Sekretariat aufgenommen. Die Größe der Kreisleitungen als regionale oder funktionale Diskussions-, Rechenschafts- und Konsultationsgremien wurde von diesen Veränderungen der Struktur nicht berührt. Den Sekretären der Kreisleitungen untersteht der Apparat der Kreisleitungen. Jedem Sekretär sind in der Regel eine, selten zwei oder mehrere Abteilungen zugeordnet. Eine weitere Differenzierung in Sektoren scheint bei den Abteilungen der Kreisleitung gegenwärtig nicht mehr zu existieren. Bis 1957 war der Apparat des Sekretariats weiter aufgefächert. Es bestanden in der Regel fünf Abteilungen, die in weitere Sektoren untergliedert waren. Durch Beschluß des ZK vom 29. 11. 1957 wurden die fünf auf zwei Kreisleitungsabteilungen (für Organisation/Kader und für Agitation/Propaganda) reduziert. Zugleich ging man dazu über, anstelle des sich aufblähenden hauptamtlichen Apparates mit ehrenamtlichen Kräften und mit ständigen Kommissionen zu arbeiten, die von einem hauptamtlichen Funktionär der SED geleitet wurden. 1960 existierte aber bereits wieder eine Abteilung Wirtschaftspolitik, zusätzlich wurde eine Abteilung für Schulen und Kultur eingerichtet. Nach 1964 wurde die Organisations-Kader-Abteilung in die Abteilung für Parteiorgane umgewandelt. Bis heute untersteht diese wichtige Abteilung (zuständig für Kaderpolitik) dem 2. Sekretär der Kreisleitung. Der Apparat der Kreisleitung besteht aus 30 bis 50 hauptamtlichen Mitarbeitern. Ihre Auswahl erfolgt durch die einzelnen Sekretäre. Diese Struktur der Organe der regionalen Kreisleitungen gilt nicht für die funktionalen Kreisleitungen, Industrie-Kreisleitungen und Leitungen der Zentralen Organe. Eine Universitätskreisleitung hat z. B. nur 40 Mitglieder und 15 Kandidaten. Ihr Sekretariat ist wie folgt besetzt: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wissenschaft, Sekretär für Propaganda (Universitätszeitung, Parteilehrjahr), Rektor, Vors, der Kreispartei-Kontrollkommission, Vors, der Universitätsgewerkschaftsleitung, 1. FDJ-Sekretär der Kreisleitung der Universität. Bei den Kreisleitungen bestehen Ständige Kommissionen für Frauen, für Jugend und Sport usw., jedoch keine Westkommission (wie bei den Bezirksleitungen). Ferner werden ad-hoc-Arbeitsgruppen gebildet. Von besonderer Bedeutung sind die Arbeitsgruppen, die für ausgewählte Betriebe der sozialistischen Wirtschaft eingesetzt werden. Darüber hinaus werden gegenwärtig „Beauftragte der Kreisleitung“ ernannt, die persönlich für bestimmte Betriebe und Einrichtungen verantwortlich sind. Beauftragte der Kreisleitung gab es z. B. anläßlich der Vorbereitung und Durchführung der letzten Parteiwahlen 1973/74. Die Hauptaufgabe der Kreisleitungen liegt in der Anleitung der Grundorganisationen der Partei. Hierbei konzentrieren sich die Sekretariate auf die unmittelbare Hilfe bei der Durchsetzung der zentralen Parteibeschlüsse. Um dies zu erleichtern, fanden Beratungen der Sekretäre der Kreisleitungen mit dem Ersten Sekretär der SED und weiteren Sekretariatsmitgliedern statt (z. B. am 26. 10. 1973 zur Vorbereitung der Parteiwahlen). Über die geleistete Arbeit legen die Kreisleitungen regelmäßig Rechenschaft bei den Bezirksleitungen ab und erhalten detaillierte Anweisungen. Regelmäßig müssen die Kreisleitungen über politische Konflikte und die Stimmung an der Basis in der Form der „Parteiinformation“ an die Bezirksleitungen berichten. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) ist die politisch-ideologische Arbeit wieder Kern und Hauptinhalt der Parteiarbeit. Die Mitglieder der Kreisleitungen sollen nun auch persönlichen Kontakt zu den Schwerpunktbetrieben ihres Kreises halten. Die Parteiorganisationen ausgewählter industrieller oder landwirtschaftlicher Kombinate müssen regelmäßig über die Situation in ihren Produktionsstätten berichten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 478–480 Kreisgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisplankommissionenSiehe auch die Jahre 1979 1985 Die K. stellen die Verbindung zwischen den Bezirksparteiorganisationen und den Grundorganisationen der SED dar. [S. 479]Nach dem 4. Statut der SED von 1963, Pkt. 49, organisieren die ländlichen, städtischen und betrieblichen K. ebenso wie die Stadt- und Bezirksparteiorganisationen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der übergeordneten Parteileitungen. 1974 bestanden 263 K. (die Stadtparteiorganisationen…