DDR A-Z 1975
Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem Staatsbürgerkundeunterricht, und zwar in besonders enger Beziehung zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Wehrerziehung. zur Erziehung zu bewußter Disziplin und zur polytechnischen Bildung. Die Aufgaben und Ziele der PStE. wurden im Parteiprogramm der SED (1963) festgelegt, im Bildungsgesetz (1965) kodifiziert sowie in den „Aufgabenstellungen für die staatsbürgerliche Erziehung“ (1966 und 1969) und in den Beschlüssen des VII. Pädagogischen Kongresses (1970) und des VIII. Parteitages der SED (1971) weiter aktualisiert. Als Grundlage, Gesamtzielstellung und oberstes Kriterium aller anderen Bildungs- und Erziehungsmomente hat sie die generelle Aufgabe, durch die Vermittlung der Ideologie des Marxismus-Leninismus und in enger Verbindung mit einer entsprechenden Charakter- und Verhaltenserziehung den entscheidenden Beitrag zur Formung „sozialistischer Persönlichkeiten“ zu leisten. Die theoretische Grundlage für die Zielstellung der PStE. bildet das langfristig gültige „sozialistische Menschenbild“ der marxistisch-leninistischen Philosophie, das Stellung, Standort, Wirkungsfeld und Entfaltungsmöglichkeiten des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft und die damit verbundenen gesellschaftlichen Anforderungen an ihn sowie die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Verhaltensweisen der angestrebten sozialistischen Persönlichkeiten umreißt und zugleich die Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft darstellt. Die auf dem „sozialistischen Menschenbild“ gründende „sozialistische Persönlichkeit“ wird durch vier wesentliche Merkmale gekennzeichnet: durch vielseitiges Wissen und Können, durch sozialistisches Bewußtsein, durch sozialistisches moralisches Verhalten sowie eine optimistische Lebensauffassung. Das sozialistische Bewußtsein wird durch sieben sozialistische Grundüberzeugungen definiert, die das Handeln und Verhalten der sozialistischen Persönlichkeit bestimmen, als Maßstäbe für die Bewertung von Situationen und Verhaltensweisen dienen sollen und denen entsprechende Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen sowie entsprechende Gefühle, Erfahrungen und Verhaltensweisen zugeordnet sind; in der Formulierung der „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ (Aufgabenstellung 1969) sind dies: 1. „die Überzeugung von der historischen Mission der Arbeiterklasse …“ 2. „die Überzeugung vom objektiven Charakter der Entwicklung in Natur und Gesellschaft. . 3. „die Überzeugung von der Gewißheit, daß die Zukunft der ganzen Menschheit der Sozialismus ist …“ 4. „die Überzeugung von der historischen Aufgabe der DDR und der Verantwortung der Jugend bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus …“ 5. „die Überzeugung von der entscheidenden Rolle der ruhmreichen Sowjetunion und der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“; 6. „die Überzeugung, daß Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit nur dort gesichert sind, wo das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei die politische Macht ausübt“; 7. „die Überzeugung, daß die Jugend ihres eigenen Glückes Schmied ist, indem sie die Rechte und Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft bewußt wahrnimmt …“. Durch die Internationalisierung dieser ideologischen Grundsätze als eines nicht in Frage zu stellenden Glaubenskanons soll „die Erziehung der jungen Menschen zum sozialistischen Patriotismus und zum proletarischen Internationalismus …“ bewirkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sollen einerseits alle Bereiche des Lebens der Kinder und Jugendlichen mit der sozialistischen Ideologie durchdrungen werden, alle staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungseinflüsse auf die Verfolgung der einheitlichen Erziehungsziele orientiert und zum Zweck einer höheren Effektivität koordiniert sowie andererseits die politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche Erziehung weiter verstärkt werden. Die PStE. ist vor allem darauf gerichtet, „daß sich alle Mädchen und Jungen einen festen Klassenstandpunkt aneignen und rückhaltslos für die allseitige Stärkung und Verteidigung der sozialistischen DDR und Staatengemeinschaft einsetzen“ und daß dazu vor allem die Schuljugend mit dem Marxismus-Leninismus und „den revolutionären Traditionen der deutschen Arbeiterklasse“ vertraut gemacht wird. Sind die Ziele der PStE. von grundlegend-prägender Bedeutung für Ziele und Inhalte der Bildung und Erziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Stufen des Bildungssystems der DDR einschließlich der außerschulischen Einrichtungen und Veranstaltungen und bestimmen sie insbesondere als politisch-ideologische Leitlinien Ziele und Inhalte der seit 1965 neugestalteten Lehrpläne aller Fächer und Klassen (Lehrplanreform), so hat der Unterricht in dem Fach Staatsbürgerkunde, der in den Klassen 7 bis 10 (mit 5 Gesamtwochenstunden), 11 und 12 (mit 3 Gesamtwochenstunden) und in der Berufsausbildung (mit insgesamt mindestens 74 Stunden) erteilt wird, speziell die [S. 265]Aufgabe, durch die systematische Vermittlung „sicherer und anwendungsbereiter politischer, ökonomischer und philosophischer Kenntnisse des Marxismus-Leninismus“ die Schüler und Lehrlinge „zu verallgemeinerten Erkenntnissen über die historische Mission der Arbeiterklasse und die Sieghaftigkeit des Sozialismus zu führen, ihren Klassenstandpunkt wissenschaftlich zu fundieren“ und sie zu befähigen, „nach den sozialistischen Normen und Grundüberzeugungen zu entscheiden und zu handeln“. Die ständig wiederholte und zunehmend forcierte Forderung nach — dringend notwendiger — Intensivierung und Verstärkung der PStE. der Schüler und Lehrlinge macht deutlich, daß ihre Ergebnisse erheblich hinter den gesteckten Zielen zurückbleiben; gerade bei dem „Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung“ besteht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen Bedeutung und Aufwand einerseits sowie Breiten- und Tiefenwirkung andererseits. Angesichts der fundamentalen Bedeutung, die der PStE. für die gesamte Bildung und Erziehung, vor allem aber für die besonders dringend geforderte politisch-ideologische Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beigemessen wird, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 264–265 Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehung zu bewußter DisziplinSiehe auch die Jahre 1979 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem…
DDR A-Z 1975
Literatur und Literaturpolitik (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die in der Gesellschaft die „Freiheit der Sphäre“ erforderlich sei („Debatten über die Pressefreiheit“). Er nannte die Künste „ontologische Wesensbejahungen“ („Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“). Eine Indienstnahme der Künste für bestimmte gesellschaftliche Interessen war für Marx und Engels undenkbar, weil sie die L. nicht den Klassen, sondern den Nationen zuordneten („Kommunistisches Manifest“). Eine solche Funktionszuweisung strebten sie auch in der Praxis nicht an. Ihr Umgang mit zeitgenössischen Belletristen zeigt: Im Fall Heine — Dichter müsse man ihre eigenen Wege gehen lassen; im Fall Freiligrath — Parteinahme solle allenfalls in großem historischen Sinn erfolgen; im Fall Lassalle — der Dramatiker habe Individuen, nicht Sprachrohren des Zeitgeistes zu schaffen, im Fall Harkness — lieber typische Charaktere unter typischen Umständen bilden, als sich von sozialen und politischen Anschauungen treiben zu lassen. Wie Marx und Engels bei der Kunstproduktion strenge Maßstäbe anlegten (Engels an Lassalle), so forderten sie beim Kunstgenuß höchste Anstrengung („Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“). Daß geistige Produktion als Teil des Überbaus der Basis folge (Vorwort „Zur Kritik der politischen Ökonomie“), ist in der gegenwärtigen marxistischen Diskussion umstritten, weil Marx und Engels die Vermittlungen selbst nicht nachgewiesen haben; außerdem ist es zweifelhaft, ob die Metapher für sie selbst heuristisch war. Unbestreitbar ist, daß sie für Marx und Engels ein Erklärungsversuch vielschichtiger Erscheinungen ex post war und kein administrativer Leitsatz, daß L., ist sie als Überbauelement auf eine Basis reduzierbar, auch bereits bei ihrer Entstehung den Prozessen der ökonomischen Basis folgen müsse. Würde L. so entstehen, könnte sie nur „Massenvorurteile der Zeit“ ausdrücken, die Engels (zu Schlüter) der Revolutionspoesie anlastete. Dichter [S. 526]sollten sehen — wie Balzac: über die Zeit hinaus, ohne Rücksicht auf politisches Engagement (Engels an Harkness). Nach dem Tod von Marx und Engels galt es im marxistischen Spektrum zwei wesentliche Probleme zwischen Kunst und Gesellschaft nach einer sozialistischen Revolution zu lösen: die Massen an die L. (wie an andere Künste) heranzuführen und Künstler und Schriftsteller materiell abzusichern. Das erste war eine pädagogische, das zweite eine distributive Frage. So wurden diese Probleme noch in der Sowjetunion zwischen 1917 und 1927 gesehen, obgleich der Begriff der gesellschaftlich zu regelnden Produktion weiter gefaßt wurde, als Marx und Engels es auch unter der Diktatur des Proletariats recht gewesen wäre. Lenin fügte den pädagogischen und distributiven Aspekten noch einen etatistischen Aspekt bei, indem er (zu Zetkin) sagte, der Sowjetstaat müsse, im Gegensatz zum Zarismus, die Künstler auch schützen. Die Sowjet-L. konnte sich in dieser Periode in verschiedene ästhetisch und politisch-inhaltliche Richtungen entfalten. Die gesellschaftliche Funktionsbestimmung der L. wurde erst bedeutsam, als, seit 1927 in der Periode der Herausbildung einer totalitären Diktatur, die gesamte Produktion gesellschaftlich geregelt werden sollte. Stalin nannte dies den großen „Umschwung“; dieser Begriff meinte von 1932 an, die führende Rolle der Partei, wie in allen anderen Bereichen, so auch in der L. uneingeschränkt durchzusetzen. 1934 gingen ihre verschiedenen literarischen Richtungen in einem einheitlichen Schriftstellerverband auf, der als Transmissionsriemen zwischen der Parteiführung und den Schriftstellern diente. Die Schriftsteller wurden angewiesen, für die politische Erziehung der Massen und für den Aufbau des Sozialismus zu wirken. Sie sollten Partei ergreifen, nicht, wie bei Marx, nur in großem historischem Sinn, sondern bei der Erfüllung einzelner konkreter Planziele und der Durchsetzung von Arbeitsdisziplin in einzelnen Betrieben. Die L. hatte jeder von der Partei als wesentlich erklärten Bewegung der Basis zu folgen. Schriftsteller, die sich widersetzten, wurden nicht mehr gedruckt, mehrere verschwanden in Arbeitslagern, wo sie umkamen oder als Spione erschossen wurden. Schriftsteller, die die gesellschaftlichen Aufträge ausführten, wurden großzügig gefördert. Dieser Einbau der Literatur in die gesamtgesellschaftliche Planung versagte im Krieg. Die Schaffensbedingungen wurden gelockert, und es erschienen wieder Werke, die als schädlich gegolten hatten. 1946 wurde trotzdem der disqualifizierte Zustand wieder hergestellt. Er ist in dieser Form auf die DDR (wie auf jedes sozialistische Land im sowjetischen Einflußbereich) übertragen worden. Die Rekonstruktion verfiel seit 1950, als Stalin mit seiner Abhandlung über die Sprachwissenschaft eine neue Basis-Überbau-Diskussion eröffnete. Später befestigten nationale Emanzipationstendenzen den wiedergewonnenen Spielraum. Die Literaturen gewannen wieder neue Vielfalt. Sie wurden aber offiziell aus ihrer gesellschaftlichen Funktion nicht entlassen. Es wurde ihnen jedoch das Recht zugestanden, daneben auch neue ästhetische Bedürfnisse zu befriedigen. II. Der sozialistische Realismus als Konzept der führenden Rolle der Partei in der Literatur Der sozialistische Realismus ist administrativen Ursprungs. Er ist im Frühjahr 1932 von I. Growskij, dem stellv. Chefredakteur der „Iwestija“, als Begriff eingeführt, im Sommer 1932 von Stalin als Methode definiert und 1934 auf dem Gründungskongreß des Sowjetischen Schriftstellerverbandes von dem Leningrader Parteisekretär A. Shdanow kodifiziert worden. Seine Lehre bestand aus 5 Hauptaspekten. Der sozialistische Realismus: 1. trennt die Wahrheit von der objektiven Wirklichkeit und bindet sie zwecks politisch-pädagogischer Einwirkung an deren — jeweils von der Partei bestimmte — revolutionäre Veränderung; 2. reduziert die Sujetbreite vorwiegend auf die Arbeitswelt, um soziale, psychologische, erotische und mythologische Beziehungselemente auszuschalten, die das gewünschte Bild von der Wirklichkeit abweichend einfärben könnten; 3. verfügt über eine revolutionäre Romantik mit einem positiven Helden, um das kalkulierte Werk zu emotionalisieren; 4. separiert die sozialistische L. von der bürgerlichen „Verfallsliteratur“; 5. läßt durch kritische Aneignung des klassischen Erbes von der Welt-L. nur ein Kompendium des Realismus gelten, in dem nur Werke zugelassen werden, die zugleich auch im Sinne der Partei als fortschrittlich gelten. Diese zuletzt genannten beiden Abgrenzungen dienten dazu, politisch unerwünschte literarische Einflüsse abzuschirmen, deren geschichtsphilosophische Etikette „Dekadenz“, „Reaktion“ und „Kosmopolitismus“, deren literaturwissenschaftliche „Naturalismus“ und „Formalismus“ lauten. So entstand eine L., die sich realistischen Kategorien entzog. Seit 1950 wurde ihr in der Sowjetunion auch offiziell Schematismus, Schwarz-Weiß-Malerei, Schönfärberei, Konfliktlosigkeit vorgeworfen. Stalins Nachfolger, G. Malenkow, brachte auf dem XIX. Parteitag der KPdSU 1952 die Engelssche Rede vom Typischen wieder zu Ansehen. Er forderte die Schriftsteller zur Kritik auf und versprach ihnen den Schutz des Sowjetstaates. Der Begriff des sozialistischen Realismus fand bei ihm keine Erwähnung mehr. Die gesellschaftliche Funktion der L. sollte nun eher in Gesellschaftskritik bestehen. Die Periode des „Tauwetters“ setzte ein. Unter Chruschtschow, der eine Erneuerung der [S. 527]Führungsrolle der Partei in Staat und Gesellschaft und damit auch im literarischen Bereich durchzusetzen suchte, wurde verbal wieder auf den sozialistischen Realismus zurückgegriffen. Seine Wiederbelebung mißlang diesmal, weil zu viele Konzessionen gemacht werden mußten, um die L.-Doktrin der Partei zu retten. Die Annäherung an die Wirklichkeit, die Reproduktion des Privaten, und die weniger gefilterten Inspirationen aus der modernen und klassischen Welt-L. ließen in der Sowjet-L. wieder verschiedene Richtungen entstehen. Das Auf und Ab der Kulturpolitik Chruschtschows — von der Fortsetzung des Tauwetters durch Ermunterung zur Kritik bis zu seinem Ende — hatte seine Ursache in den Einbußen der Partei im Bereich der L. Auch Breshnews Rückgriffe auf konsequente Administration konnten Parteiraison nicht mehr erzwingen. Sie bewirkten im Gegenteil, daß sowjetische Schriftsteller begannen, vom Kommunismus abzufallen. Das Schicksal des sozialistischen Realismus in der DDR verlief, mit Verzögerungen, ähnlich. Der Funktionswandel der L., den Malenkow inaugurierte, wurde integriert. B. Brecht versuchte seit 1954, mit der Adjektivkombination „sozialistisch-realistisch“ der realistischen Komponente den Vorzug zu geben, indem er als Kriterium für sozialistischen Realismus die Frage vorschlug, ob ein Werk sozialistisch und realistisch sei („10 Thesen über sozialistischen Realismus“). Schließlich war die Doktrin des sozialistischen Realismus nur noch mit Eklektizismus zu retten („Zur Theorie des sozialistischen Realismus“, hrsg. vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Berlin 1974). Es wurde alles subsumiert, wenn es nur „sozialistisch“ ist. Bei zu krassen Gegensätzen zwischen Sozialismus und Realismus sind Werke „widersprüchlich“, oder sie stehen — wie die Stücke von Peter Hacks — „der einheitlichen sozialistischen Kunstentwicklung in der DDR nicht entgegen“ (ebenda S. 750). Im Fall Bobrowski zeigte sich, daß Werke, die nicht realistisch sind, auch nicht einmal unbedingt sozialistisch zu sein brauchen, um „vollends zu den Positionen des sozialistischen Realismus“ vorzustoßen (ebenda S. 360). Vom sozialistischen Realismus als einer faßbaren L.-Theorie blieb allein die führende Rolle der Partei übrig. III. Zur Organisierung der Schönen Literatur in der DDR Zur Organisierung und Kontrolle der L. bedient sich die SED des Schriftstellerverbandes der DDR als „Transmissionsriemen“. Die literaturpolitischen Ziele der jeweiligen Etappen werden von den Schriftstellerkongressen in großen Zügen entworfen. Die Kongresse folgten damit aber den entsprechenden Weichenstellungen, die an anderen Orten vorgenommen wurden: anfangs auf Kulturbundkonferenzen, später zumeist auf Tagungen des ZK der SED. So wurden der I. Schriftstellerkongreß vom 4.–8. 10. 1947 auf dem 1. Bundeskongreß des Kulturbundes vorbereitet, der II. Schriftstellerkongreß vom 4.–6. 7. 1950 auf dem 2. Kongreß des Kulturbundes vom 25.–26. 11. 1949, der III. Schriftstellerkongreß vom 22.–25. 5. 1952 auf dem 5. Plenum des ZK (nach dem III. Parteitag der SED) vom 15.–17. 3. 1951, der IV. Schriftstellerkongreß vom 14.–18. 1. 1956 auf dem 24. Plenum des ZK vom 1. 6. 1955, der V. Schriftstellerkongreß vom 25.–27. 5. 1961 auf der durch ZK-Mitglieder erweiterten Sitzung des Vorstandes des Schriftstellerverbandes am 25. 1. 1961, der VI. Schriftstellerkongreß vom 28.–30. 5. 1969 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VI. Parteitag der SED 1963) vom 22.–25. 10. 1968 und der VII. Schriftstellerkongreß vom 14.–16. 11. 1973 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VIII. Parteitag der SED 1971) vom 28.–29. 5. 1973 vorbereitet. Die Zeit zwischen den bestimmenden Konferenzen und den Schriftstellerkongressen, die durchschnittlich ein halbes Jahr betrug, diente der Einstimmung auf die neuen literaturpolitischen Ziele durch Diskussionen in der Presse und auf Sitzungen der Bezirksverbände. Aus den Debatten schälten sich die geeigneten Kandidaten für die Kongreßdebatten heraus. Die Vorbereitungen wurden so sorgfältig getroffen, daß sich auf den Kongressen bisher keine Überraschungen für die Partei ereigneten. Die Wirkungen der Kongresse waren begrenzt; es bedurfte oft flankierender Tagungen, um die führende Rolle der Partei zur Geltung zu bringen und durchzusetzen: 1957 der Kulturkonferenz des ZK der SED; 1959 der Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages mit W. Ulbricht und Mitgliedern des ZK der SED; 1965 des 11. Plenums des ZK (nach dem V. Parteitag). Die exekutiven Organe waren anfangs das Amt für L. und Verlagswesen, das vom 16. 8. 1951 bis zum 28. 6. 1956, und die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten, die vom 31. 8. 1951 bis zum 7. 1. 1954 bestanden. Ihnen oblagen Zensur, Kontrolle und Korrektur der Entwicklung. Ihre Befugnisse wurden auf das Ministerium für Kultur übertragen (gegründet am 7. 1. 1954), das sukzessiv Entscheidungen in die Eigenverantwortlichkeit der Verlage delegierte. Dieser Prozeß bedeutete aber noch keine „Liberalisierung“ der Kulturpolitik, weil die Verlagsleiter im Sinne der Selbstzensur der SED unerwünschte Veröffentlichungen verhindern sollten. Allein die Verlagssäuberungen zeigten aber, daß sowohl das Ermessen wie die Zuverlässigkeit der Lektorate Grenzen haben. Von einer Aufhebung der [S. 529]Zensur kann nur in formalem Sinn gesprochen werden. Die Verlage ziehen in exponierten Fällen die Kulturabteilung des ZK zu Rate. Die führende Rolle der Partei ist vielschichtiger geworden; sie kann indessen vom Strukturwandel der exekutiven Organe allein zwar nicht in Frage gestellt, möglicherweise aber modifiziert werden. Die Zielvorstellungen der marxistisch-leninistischen Lp. werden durch ein „Auftragswesen“ realisiert, das offiziell als „eine wichtige Methode der Leitung künstlerischer Prozesse“ gilt („Kulturpolitisches Wörterbuch“, 1970). Als Auftraggeber fungieren Kultureinrichtungen (Theater, DEFA u. a.), gesellschaftliche Organisationen (FDGB; FDJ; DFD; DSF; DTSB u. a.), Investträger (Betriebe u. a.) und staatliche Organe (Ministerium für Kultur; Ministerium für Nationale Verteidigung, Bezirksräte u. a.). Ein Werkvertrag schließt oft Beratungen durch Kollektive von Werktätigen, Aktivs der Volksvertretungen sowie den Schriftstellerverband ein. Die Auftraggeber vertreten die gesellschaftlichen Interessen einer sozialistisch-realistischen L., die für die DDR repräsentativ sein soll; es wird dabei vorausgesetzt, daß sie mit den persönlichen Interessen der Schriftsteller übereinstimmen. Das Kulturpolitische Wörterbuch nennt als Beispiele für geförderte Vorhaben 3 Theaterstücke: C. Hammel — „Um neun an der Achterbahn“, R. Kerndl — „Seine Kinder“ und H. Salomon — „Katzengold“. Sie stehen nicht nur für zahlreiche erfolgreiche Vorhaben, sondern auch für gescheiterte Projekte, deren tatsächliche Zahl unbekannt ist. Nur einige sind bekannt geworden, z. B. H. Pfeiffers Stück „Die Dritte Schicht“, das während der Bitterfelder Phase in Zusammenarbeit mit der Jugendbrigade einer Mansfelder Kupferhütte entstand und nach der 2. Aufführung abgesetzt wurde. Andere sind gar nicht erst an die Öffentlichkeit gelangt. Die meisten Vorhaben wurden aufgegeben. Die Beispiele, die das Kulturpolitische Wörterbuch anführte, entsprangen keiner einseitigen Auswahl. Im Unterschied zu Künsten, die einen größeren Aufwand an Mitteln erfordern, sind in der L. Werke von höherem Rang meistens in eigener Verantwortung entstanden, indem die Schriftsteller vorzogen, den gesellschaftlichen Auftrag indirekt als gesellschaftliche Anregung zu verstehen. Die materiellen Anreize oder Stimuli für Schriftsteller in der DDR können als beträchtlich gelten. Sie werden bewußt als Steuerungsinstrumente eingesetzt, entwickeln jedoch oft eine Eigengesetzlichkeit, die den literaturpolitischen Zielsetzungen teilweise entgegenwirkt. Es kann sich ein Publikumsbedürfnis durchsetzen oder sich immerhin gegen propagierte Werke artikulieren. Die hohen Einnahmen können Schriftstellern eine Selbständigkeit verschaffen, die ihnen einen eigenen Spielraum gegenüber den Aufträgen der Partei ermöglicht. So brauchte Stefan Heym auf der Basis der früheren und laufenden Einkünfte aus seinen Publikationen bis 1965 keine Rücksichten zu nehmen, es sei denn, selbst auferlegte. Er konnte nach seinen Vorstellungen den „Lassalle“-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“ schreiben, in westlichen Verlagen veröffentlichen und abwarten, bis diese Werke von der L.-Kritik in der DDR bewertet, bzw. als mit den literaturpolitischen Zielsetzungen der Partei vereinbar angesehen wurden. Die wichtigsten Stimuli sind die hohen Auflagen, deren mittlere Ziffern bei der 1.~Auflage sich zwischen 10.000 und 25.000 Exemplaren bewegen. Die durchschnittliche Kalkulation beruht auf gesichertem Absatz durch die zahlreichen Büchereien der Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen, dem stark ausgebauten öffentlichen Bibliothekswesen und der Übung, Bücher als Prämien zu verschenken. Der unerreichte Bestseller ist der KZ-Roman „Nackt unter Wölfen“ von Bruno Apitz, der von 1958 bis 1969 in der DDR in 32 Auflagen eine Gesamthöhe von 860.000 Exemplaren erzielte und bis 1969 in 26 Sprachen übersetzt wurde. Die Auflagenhöhe ist im allgemeinen noch kein Hinweis auf den literaturpolitischen Stellenwert, den literarischen Rang eines Werkes oder die Publikumsreaktion. In der Spitzengruppe befinden sich Bücher zwischen 10 bis 15 Auflagen, auf die die aufgeführten Maßstäbe durchaus unterschiedlich zutreffen. „Der geteilte Himmel“ von Christa Wolf oder „Spur der Steine“ von Erik Neutsch gehören zu den Romanen der Periode des NÖS (1963–1967), der einzigen, in der es bisher gelang, literaturpolitische Bedeutung und Publikumsinteresse zur Deckung zu bringen. Die Bücher von Wolfgang Schreyer, Werner Steinberg oder Karl Zuchardt sind ausschließlich Publikumsreißer. Entsprechende Titel von Otto Gotsche, Bernhard Seeger oder Max Walter Schulz beschränken sich auf die kulturpolitische Bedeutung, die ihnen zugeschrieben wird und sich von den Positionen der Verfasser, Gotsche als langjähriger Sekretär Ulbrichts, Seeger als langjähriges ZK-Mitglied und Schulz als Direktor des L.-Instituts, herleitet. Bei „Buridans Esel“ von Günter de Bruyn wurde der literarische Rang von der Publikumsreaktion honoriert; das konnte bei dem „Nachdenken über Christa T.“ von Christa Wolf nicht erfolgen, weil die Auflagen künstlich niedrig gehalten wurden. Den aus hohen Auflagen resultierenden Honoraren vergleichbar sind die hohen Tantiemen von Stücken, die im günstigsten Fall über 20–50 Bühnen gehen können. Hier bietet sich für umstrittene Dramatiker noch die Ausweichmöglichkeit von Bearbeitungen alter Stücke an, mit denen in Zeiten des Verrufs Peter Hacks und Heiner Müller ihren Lebensunterhalt bestritten. Zu den materiellen Anreizen gehören auch hohe Entgelte für Fernsehspiele, Hörspiele, Filmszenarien; sie sind z. T. auch noch bei Abbruch [S. 529]der Arbeiten finanziell attraktiv. Manche Schriftsteller wie Rolf Schneider fertigen sie „mit linker Hand“ an, um sich für ihre eigentlichen Arbeiten Spielraum zu verschaffen. Andere materielle Anreize sind Anstellungen als Lektor oder als Dramaturg, bei denen der größte Teil der Arbeitszeit für eigene Produktionen aufgewendet werden kann. Zu den Privilegien gehören bezahlte Mitgliedschaften (z. B. in der Akademie der Künste) und Beiratsfunktionen, die, wie bei Stephan Hermlin, Unabhängigkeit von den Einkünften aus literarischen Arbeiten garantieren. Die materiellen Anreize werden durch ein ausgedehntes System von Preisen ab- und aufgerundet. Die Regierung der DDR verleiht den Nationalpreis für Kunst, dessen 3 Klassen jeweils mit 100.000, 50.000 und 25.000 Mark dotiert sind. Die Akademie der Künste verleiht den Heinrich-Mann-Preis, den F.-C.-Weiskopf-Preis, den Alex-Wedding-Preis und den Hans-Marchwitza-Preis, das Ministerium für Kultur den Heinrich-Heine-Preis, den Lessing-Preis und den Johannes-R.-Becher-Preis. Es gibt einen L.-Preis des DFD, Kunstpreise des FDGB und der FDJ, die regelmäßig auch für L. vergeben werden. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ost), hat den Goethe-Preis ausgeschrieben, Potsdam den Theodor-Fontane-Preis, Dresden den Martin-Andersen-Nexö-Preis, Magdeburg den Erich-Weinert-Preis, Neubrandenburg den Fritz-Reuter-Preis, Rostock den John-Brinckmann-Preis, Cottbus den Carl-Blechen-Preis. Dazu kommen nicht an Namen gebundene Kunst- und Kulturpreise für L. von den Bezirken bzw. den Städten: Weimar, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Gera, Erfurt, Meißen, Frankfurt/Oder, Schwedt, Rostock. Für sorbische L. stehen der Cisinski-Preis, den die Akademie der Künste, und der Kunst- und L.-Preis der Domowina bereit, den der Bund Lausitzer Sorben in 3 Klassen verleiht. Die Gesichtspunkte für die Verleihung entspringen vorwiegend der literaturpolitischen Opportunität, die selbst gegen Brecht ins Spiel gebracht wurde; dieser weigerte sich allerdings mit Erfolg, den Nationalpreis II. Klasse anzunehmen (1951 erhielt er dann doch noch den Nationalpreis I. Klasse). (Auszeichnungen.) Als Ausbildungsstätte des schriftstellerischen Nachwuchses ist gegen den Widerstand des Kulturministers J. R. Becher 1955 das Institut für Literatur in Leipzig gegründet worden. Es erhielt nach Bechers Tod 1959 seinen Namen. Alfred Kurella leitete es bis 1957, Max Zimmering bis 1964, seitdem Max Walter Schulz. Die Ausbildung erfolgt in den verschiedenen literarischen Gattungen, in L.-Geschichte und umfaßt die Vermittlung des sozialistischen Realismus und des Marxismus-Leninismus. Die Lehrgänge schließen nach 3 (anfangs 2) Jahren mit einem Abschlußexamen, das mit einem Diplom verbunden ist. Daneben gab es kurzfristigere Sonderlehrgänge. Nach der Absolventen-Bibliographie zum 15. Jahrestag des Instituts („Neue Deutsche Literatur“ 6/70) waren aus den regulären Lehrgängen bis 1969 113 Schriftsteller hervorgegangen, von denen allerdings ein Teil schon vorher mit literarischen Arbeiten an die Öffentlichkeit getreten war (Erich Loest, Rudolf Bartsch, Gotthold Gloger, Joachim Kupsch u. a.). Von den 113 Absolventen konnten sich in der L. jedoch nur 26 einigermaßen profilieren: und von diesen 26 können wohl nur 4 (Joachim Kupsch, Karl-Heinz Jakobs, Rainer Kirsch, Axel Schulze) beanspruchen, Werke von künstlerischer Bedeutung geschaffen zu haben. Die Bilanz der Sonderlehrgänge ist im Verhältnis günstiger. Sie weist, bis 1969, an hervorstechenden Talenten jedoch auch nur 2 (Volker Braun und Wulf Kirsten) auf. Die Wege, die Kirsch und Kirsten einschlugen, passierten überdies schnell den Erwartungshorizont ihrer Ausbildung. IV. Die Phasen der Literaturpolitik Die Phasen der Lp. verliefen, entsprechend ihren theoretischen und organisatorischen Voraussetzungen und Folgen in wechselhafter Dramatik. Die literaturpolitisch bestimmenden Entscheidungen fielen schon vor der Gründung der DDR: als auf dem I. Schriftstellerkongreß 1947 die Sowjet-L. zum Vorbild erhoben wurde, als 1948 der Kulturoffizier der SMA, Major A. Dymschiz, (am Beispiel der Malerei) den Formalismus in den deutschen Künsten angriff und als Alexander Abusch in seiner Rede „Der Schriftsteller und der Plan“ 1948 der L. die Aufgabe zuwies, den Zweijahrplan zu propagieren, und die Schriftsteller aufforderte, in die Betriebe und auf die Dörfer zu gehen. Die erste Phase der literaturpolitischen Entwicklung ging mit dem 17. 6. 1953 zu Ende. Sie wurde von der Erklärung Ministerpräsident Grotewohls 1950 bestimmt, der die Schriftsteller zu „Kampfgenossen der Regierung“ (II. Schriftstellerkongreß) erklärt und die Kunst dem politischen Kampf untergeordnet hatte (Berufung der Kunstkommission). Auf dem II. Schriftstellerkongreß 1950 wurde der Schriftstellerverband gegründet. Bodo Uhse als Sekretär des neuen Verbandes forderte seine Kollegen auf, sich das „Rüstzeug“ aus der Sowjet-L. anzueignen, das in der deutschen L. mit ihrem Mangel an gesellschaftsorientierten Werken traditionsgemäß fehlt. Die Ergebnisse des Kongresses wurden von der SED als unzureichend eingeschätzt. Auf dem III. Schriftstellerkongreß wurde 1952 Uhse durch den härteren Kuba abgelöst. Ähnlich steigerte sich der Kampf gegen den „Formalismus“, der von 1951 an zu Veröffentlichungsverboten, Einstampfen von Büchern, Absetzung von Aufführungen und Übermalen von Wandbildern führte. Nach dem Ende der ersten Phase schrieb Wolfgang Harich 1953 in der „Berliner Zeitung“ von „Schaffenskrisen psychotischen Charakters selbst bei Menschen, die als hervorragende [S. 531]Künstler politisch ohne Schwankung auf dem Boden unserer Republik stehen.“ Die zweite Phase der Entwicklung wurde vom Neuen Kurs geprägt. Sie ging mit der Verhaftung der Harich-Gruppe im November 1956 zu Ende. Die Formalismus-Kampagnen wurden in dieser Zeit zurückgenommen. Das Administrieren in der L. war von nun an verpönt; an seine Stelle sollte eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Schriftsteller treten. Die Kurskorrektur blieb indessen ambivalent. Das zeigte sich in der Tabuisierung des 17. Juni und in der Verschiebung des IV. Schriftstellerkongresses, auf dem der Neue Kurs auch literarisch institutionalisiert werden sollte. Er fand erst im Januar 1956 statt, nachdem der Neue Kurs selbst schon längst korrigiert worden war, und brachte einen Kompromiß zwischen der ideologischen Klarheit, die bisher dominierte, und der künstlerischen Meisterschaft, von der sich nur sagen ließ, daß sie von doktrinärer Schulmeisterei bisher verhindert worden war. Der Kompromiß hielt nicht einmal ein Jahr. Er ermunterte — vor dem Hintergrund des XX. Parteitags der KPdSU 1956 und der Bewegungen in Polen und Ungarn — zu einer antistalinistischen Kritik, die die Parteidisziplin zu sprengen begann; ihr Höhepunkt war der 2. Kongreß junger Künstler in Karl-Marx-Stadt im Juni 1956. Die dritte Entwicklungsphase erstreckte sich bis Ende 1960. Sie ist mit dem Konzept des Bitterfelder Weges verbunden. Auf der Kulturkonferenz Ende 1957 übten Schriftsteller, die der politischen Abweichung beschuldigt waren, Selbstkritik (Becher, Uhse, Hermlin u. a.). Es häuften sich Selbstverpflichtungen, wieder aufs Land und in die Betriebe zu gehen. In der Kulturkommission des Politbüros der SED wurde unter Leitung Kurellas das Programm einer „Einschmelzung“ der Künstler in den gesellschaftlichen Schaffensprozeß entworfen, das auf der Bitterfelder Konferenz im April 1959 von Ulbricht selbst verkündet worden war. Das Programm verfolgte ein literaturpolitisches Doppelziel, das auf der einen Seite die Schriftsteller stärker als bisher in die Planwirtschaft einbauen und andererseits mit der Bewegung der schreibenden Arbeiter („Greif zur Feder, Kumpel“) die „zurückbleibenden“ Schriftsteller anspornen sollte. Die Ergebnisse der Konferenz waren im Sinne der SED jedoch zu dürftig, um sie auf dem nächsten Schriftstellerkongreß als Errungenschaften zu feiern. Die vierte Phase reichte bis Ende 1965. Sie begann mit dem V. Schriftstellerkongreß, auf dem die professionelle L. einer ähnlichen Kritik wie auf dem letzten Kongreß unterzogen wurde. Über die L. der schreibenden Arbeiter bemerkte Erwin Strittmatter, daß man sie den lesenden Arbeitern nicht zumuten könnte. Der Kongreß endete mit der Formel: „Ideologische Klarheit und Künstlerische Meisterschaft“. Die SED ließ nun eine Reihe von dogmatischen und administrativen Fehlern offen kritisieren. Es bildete sich schnell ein literarisches Spektrum heraus, das zum ersten Mal die Interessen von Partei, Schriftstellern und Lesern zu befriedigen schien. Doch schon im Dezember 1962 zeigte sich auf dem Lyrikabend der Akademie der Künste, wo unter Hermlins Leitung Wolf Biermann vor einem größeren Publikum debütierte, daß das lange aufgestaute Kritikbedürfnis selbst vor den von der SED jetzt weiter gezogenen kulturpolitischen Schranken nicht haltmachen würde. 1965 sah sich die Partei daher gezwungen, die Entwicklung zu stoppen. In der fünften Phase von 1966 bis 1971 wurde das Schicksal der führenden Rolle der Partei in der L. besiegelt. Die Auseinandersetzung wurde von der SED offensiv geführt, aber ohne sichtbaren Erfolg. Der Auftakt des 11. Plenums, Ende 1965, blieb so wirkungslos wie der VI. Schriftstellerkongreß 1969. Die Kampagnen gegen Formalismus und Dekadenz, die wieder aufflammten, konnten weder einschüchtern noch beeindrucken. Die L. begann sich zu emanzipieren. Sie machte sich die relative Selbständigkeit einzelner Bereiche zunutze, die das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“ vorsah, das 1967 zum Programm erhoben wurde. Die sechste Phase der Lp. in der DDR reichte bis zum VII. Schriftstellerkongreß im Dezember 1973. Sie begann mit den Versuchen der SED, die politisch-literarische Emanzipation zurückzudrängen, und endete nach einigen kulturpolitischen Kursschwankungen mit ihrer Anerkennung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) schien sich zunächst eine neue „Bitterfelder Bewegung“ anzukündigen. Kurt Hager klagte im Oktober 1971 auf der Tagung der Gesellschaftswissenschaftler darüber, daß die Formel vom sozialistischen Realismus in den letzten Jahren beinahe verschwunden sei. Honecker ließ sie dann schon im Dezember 1971 auf dem 4. Plenum wieder fallen und erklärte, von einer festen Position des Sozialismus aus dürfe es keine Tabus mehr geben. Er sprach fortan nur noch von „sozialistischer Literatur und Kunst“. Es wurden nun Werke veröffentlicht, die noch unter Ulbricht nicht akzeptiert worden wären. Auf dem 6. Plenum des ZK der SED im Juli 1972 führte Hager einen — jetzt freilich weniger engen — Begriff des „sozialistischen Realismus“ wieder ein, da sich in der SED-Führung offenbar eine Fronde gegen die Öffnung der Schleusen gebildet hatte. Honecker stellte sich auf dem 9. Plenum im Mai 1973 an ihre Spitze und verurteilte jene literarischen Tendenzen, die er selbst zunächst begünstigt hatte. Dieses Plenum sollte die Weichen für den VII. Schriftstellerkongreß stellen, der im Dezember 1973 stattfand, jedoch einen ganz anderen Verlauf nahm. Noch während der Vorbereitungsdebatten wurde die offizielle Kritik zurückgenommen und die füh[S. 531]rende Rolle der Partei in der L. durch „Teilnahme“ der Schriftsteller „an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“ ersetzt. Hermann Kant hob in seinem Referat den Wandel von der Unterordnung der L. unter die Politik zu einem Partnerschaftsverhältnis hervor, als er feststellte, daß sich die Beziehungen Arbeiterklasse und Schriftsteller nicht mehr wie früher „in Äußerungen von Wohlwollen hin und Ergebenheit her“ artikulieren könnten. Kant verband damit einen „Abschied vom Bitterfelder Weg“, der einst Kurella als die Einheit von Politik, Wirtschaft und Kultur erschienen war. V. Der Funktionswandel der Schönen Literatur Dieser Wandel hatte sich seit langem angekündigt. Die SED trennte sich damit von einem Konzept, das bereits mehrfach gescheitert war. Kuba, der nach dem III. Kongreß die Linie der SED besser als Uhse nach dem II. Kongreß durchsetzen sollte, stürzte beim IV. Kongreß; Kurella wurde aus der Kulturkommission des Politbüros in die Akademie der Künste abgeschoben, weil es ihm nicht gelungen war, die Auseinandersetzungen mit den Künstlern erfolgreich für die Partei zu beenden. Die Partei hat mehrfach versucht, ihre literaturpolitischen Mißerfolge zu vertuschen: Zunächst wurde von neuen Etappen des Bitterfelder Weges gesprochen; danach wurde die L. der „NÖS-Periode“ als Triumph des Bitterfelder Konzeptes ausgegeben. Aber das Konzept selbst war fehlerhaft und hat der Entwicklung der L. in der DDR beträchtlichen Schaden zugefügt. Indem die L. der Politik folgen mußte, konnten die Schriftsteller nur schlechte Kampfgenossen sein. Sie waren es auch, mindestens Anfang und Ende der 50er Jahre, als ihre Werke, wären sie weniger vordergründig den politischen Richtlinien gefolgt, die Partei hätten warnen und veranlassen können, den Neuen Kurs oder das ökonomische System so rechtzeitig zu starten, daß es nicht zum 17. Juni oder zu der Massenflucht gekommen wäre. Becher hat die herrschende Kunstauffassung schon 1955 („Macht der Poesie“, S. 262) und Eisler 1962 (H. Bunge „Gespräche mit Hanns Eisler“, S. 319) als „sektiererisch“ bezeichnet. Georg Lukács hat 1951 auf die Balzac-Interpretation von Engels zurückgegriffen, um die Mesalliance zwischen politischer Taktik und künstlerischer Sicht aufzulösen (Vorwort zu „Balzac und der französische Realismus“), und daraus 1956 den Begriff der Perspektive entwickelt, der eine gesellschaftliche Tendenz umschreibt, die unter Umständen andere Ergebnisse hervorbringt, als es sich Zeitgenossen vorzustellen vermögen (IV. Schriftstellerkongreß). Auf dem Bitterfelder Weg hat die Parteiführung vergeblich gegen diese Konzeption gekämpft. Gegen Ende der Ära Ulbricht griff Jürgen Kuczynski in seinem Aufsatz „Der Wissenschaftler und die Schöne Literatur“ erneut auf die Balzac-Interpretation zurück („Neue deutsche Literatur“, 2/71). War Lukács 1951 und 1956 der L. vorausgewesen, so beschrieb Kuczynski 1971 nur nachträglich, was von den Literaten bereits praktiziert wurde. VI. Die literarische Emanzipation Die literarische Emanzipation setzte ziemlich früh, wenn auch zögernd ein. Becher erkannte schon 1950: „Eine Literatur kann sich nur entwickeln aufgrund einer Literaturbewegung. Solch eine Bewegung müssen wir schaffen.“ (II. Schriftstellerkongreß). Das Dilemma der L.-Bewegung bestand aber darin, daß sie mit der These von der führenden Rolle der Partei nicht vereinbar war, und daß die Erkenntnis dieser Situation sich nur langsam durchsetzte. Becher selbst hat die sich ankündigenden Differenzen bereits 1951 mit der Notiz ausgedrückt: „ ‚Du liegst schief kann mich nicht schrecken, denn ich bin ein Segler. (Und liebe jede Schräglage.)“ („Tagebuch“, 9. 7. 1951); und Stefan Heym hat 1955 in der Nachterstedter Diskussion gesagt: „Der Schriftsteller kann sich nicht die Augen vor dem verschließen, was ist.“ Aber solange der „Zensor im Herzen des Schriftstellers“, von dem Heym auf dem IV. Schriftstellerkongreß sprach, das Geschehene nach Schaden und Nutzen für die Partei sonderte, nützte es wenig, wenn man sich die Augen nicht verschloß. Praktisch-politische Konsequenzen kündigten sich jedoch erst 1961 an, als Paul Wiens erklärte, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit müsse nicht immer zum sozialistischen Realismus führen (V. Schriftstellerkongreß). Den nächsten Schritt ging Stefan Heym, als er auf dem Höhepunkt der NÖS-Belletristik die trügerische Einheit zwischen Schriftsteller, Partei und Leser zerstörte, indem er dieser L. vorwarf, nur Scheindebatten über Scheinkonflikte zu führen (Dezembercolloquium 1964). Der „Zensor im Herzen“ wurde jedoch erst überwunden, als Heym 1965 in seinem Manifest „Die Langeweile von Minsk“ für den Schriftsteller — gegenüber der SED — eine Rolle proklamierte, wie sie im Alten Testament die Propheten gegenüber der Priesterschaft ausübten. Ebenfalls 1965 rief Biermann aus: „Das Kollektiv liegt schief!“ („Die Drahtharfe“), und Hasso Grabner stellte fest: „Die Literatur hat immer die Mächtigen angegriffen. Jetzt hat die Partei die Macht. Die Partei muß sich also gefallen lassen, daß sie in der Literatur angegriffen wird“ (auf dem 11. ZK-Plenum von Paul Fröhlich abwehrend zitiert). Als Christa Wolf auf dem 11. Plenum (Ende 1965) die Aufgabe der Kunst, neue Fragen aufzuwerfen, für ein typisches literarisches Problem erklärte, zeichnete sich bereits ab, daß die Versuche der Partei zur Eindämmung der literarischen Emanzipation scheitern würden. Für die Eigengesetzlichkeit der L. sprachen der Dramatiker Pfeiffer, der die Kunst als eine „zweite Wirklichkeit“ umschrieb („Neue Deut[S. 532]sche Literatur“, 10/66), der Lyriker Heinz Czechowski: „Das dichtende Subjekt sieht die Welt mit anderen Augen“ („Forum“, 8/66). 1969 beanspruchte gar Wiens im literarischen Bereich die „Machtbefugnis“ des Autors als ein „Naturrecht“ („Weimarer Beiträge“ 3/69). 1971 erklärten Manfred Streubel und Wulf Kirsten ihre Gleichgültigkeit gegenüber ihren Zeitgenossen („Sonntag“, 32/71). Was die SED von den Schriftstellern als „Mitgestaltern“ zu erwarten hat, nachdem sie auf ihre führende Rolle verzichtete, sagte Kant auf dem VII. Schriftstellerkongreß: „Literatur ist nicht für den Zustand der Welt verantwortlich.“ VII. Die Schöne Literatur in der DDR Die Entwicklung der Schönen L. in der DDR fächerte sich zwischen den Polen von gesellschaftlicher Funktionszuweisung und Selbstbestimmung im Lauf ihrer Geschichte in 3 Hauptrichtungen auf: 1. in eine L., die die führende Rolle der Partei akzeptierte und von dieser entsprechend herausgestellt wurde; (man kann sie als Partei-L. bezeichnen); 2. in eine L., die, wenn auch parteinehmend, in „schiefer Lage“ entstand und anfangs kritisiert, später gesellschaftspolitisch integriert wurde (man kann sie Partisanen-L. nennen); 3. in eine L., die in traditionellem Sinn L. ist, bei der Unterscheidungen wie „l'art pour l'art“ oder „Litterature engagée“ nur situationsbedingt gültig sind. Die Partei-L. entsprach mit ihren Gewinnen und Verlusten an Wirklichkeit dem Auf und Ab der literaturpolitischen Zielsetzungen. Sie konnte von sich aus keine literarische Bewegung einleiten. In den ersten beiden Phasen stand im Mittelpunkt der Epik das Bemühen um den Betriebsroman. Die wichtigsten Titel im industriellen Bereich waren „Menschen an unserer Seite“ (1951) von Eduard Claudius und „Helle Nächte“ (1953) von Karl Mundstock — im landwirtschaftlichen Bereich „Tiefe Furchen“ von Otto Gotsche (1949) und „Herren des Landes“ von Walter Pollatschek (1951). Während die Landwirtschaftsromane pauschal und schematisch blieben, gingen die Industrieromane, allerdings nur im Milieu und im Detail nuancierter vor. Die Folge war, daß die Landwirtschaftsromane von der gesamten Kritik als „unzureichend“ bezeichnet wurden, gegen die Industrieromane sich jedoch Bedenken der Parteikritik richteten. Nach dem 17. 6. 1953 wurde das Bemühen um den Betriebsroman fortgesetzt, als habe es keine aufrührerischen Ereignisse gegeben. Da die Unruhen mehr in den Städten als auf dem Lande ausgebrochen waren, kehrte sich das Verhältnis um. Die Landwirtschaftsromane — „Tinko“ von Erwin Strittmatter (1954), „Der Weg über den Acker“ von Margarete Neumann (1955) — fielen in einzelnen Zügen interessanter aus als die Industrieromane „Roheisen“ von Marchwitza oder „Martin Hoop IV“ von Rudolf Fischer (1955). Auf dem IV. Schriftstellerkongreß wurde der Bankrott des Betriebsromans öffentlich zugegeben. Das Interesse wandte sich daraufhin privaten Konflikten vor betrieblichem Hintergrund zu. Die ersten Versuche („Von der Liebe soll man nicht nur sprechen“ von Claudius in landwirtschaftlichem oder „Die Ehe des Assistenten“ von August Hild in industriellem Milieu [1957]), die wegen ihrer attraktiven Titel viel gekauft worden sind, blieben psychologisch unbeholfen. In der dritten Phase ist mit Hilfe des Bitterfelder Konzeptes versucht worden, den Betriebsroman zu rekonstruieren. Von diesen Projekten konnte nur „Die Entscheidung“ von Anna Seghers (1959) groß herausgestellt werden - ein Buch, das lange vorher begonnen worden war und in dem die Verfasserin einer Schwarzweißmalerei verfiel, die sie selbst auf dem IV. Schriftstellerkongreß den bisherigen Betriebsromanen vorgeworfen hatte. Die eigentliche Bitterfelder L. waren Erzählungen, z. B. „In diesem Sommer“ von Werner Bräunig (1960) oder „Bitterfelder Geschichten“ von Erik Neutsch (1961) und Reportagen wie „Die Tage mit Sepp Zach“ von Regina Hastedt (1959); die „Kumpel“-Literatur wurde in den „Deubener Blättern“ gesammelt. Der Industrieroman „Ankunft im Alltag“ von Brigitte Reimann (1961) war mehr ein Jugendbuch und der Landwirtschaftsroman „Herbstrauch“ von Seeger (1961) die Geschichte einer melodramatischen Freundschaft. Die vierte Phase mit der NÖS-Literatur brachte den größten Wirklichkeitsgewinn für die Partei-L. ein: Karl-Heinz Jakobs „Beschreibung eines Sommers“ (1961), Brigitte Reimann „Die Geschwister“ (1962), Christa Wolf „Der geteilte Himmel“ und Erwin Strittmatter „Ole Bienkopp“ (1963), „Spur der Steine“ von Neutsch (1964), „Haus unterm Regen“ von Herbert Nachbar und „Die Aula“ von Hermann Kant (1965). Die Versuche mit dem Betriebsroman waren hier aufgegeben worden. Die Verfasser knüpften bezeichnenderweise da an, wo die L. schon 1957 bei Claudius und Hild gestanden hatte, nur infolge der gesellschaftspolitischen Offenheit des NÖS gesellschaftlich und psychologisch differenzierter, weil das Individuum stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt war. Dieser Standard ist von der Partei-L. seitdem nicht wieder erreicht worden. Anna Seghers wiederholte mit dem „Vertrauen“ (1968) sogar das Fiasko der „Entscheidung“. Ende der 60er Jahre ist versucht worden, diesen erneuten Wirklichkeitsverlust durch eine lyrisch-kunstgewerbliche Ausdrucksweise zu überspielen: Beispiele dafür sind Alfred Wellms „Pause für Wanzka“, Werner Heiduczeks „Abschied von den Engeln“ und Martin Viertels „Sankt Urban“ (1968), Joachim Wohlgemuths „Verlobung in Hullerbusch“ (1969) und Joachim Knappes „Die Birke da oben“ (1970). Anfang der 70er Jahre versuchte man es mit [S. 533]einem neuen, fast forschen Ton: Herbert Otto „Zum Beispiel Josef“ (1970), Jakobs „Eine Pyramide für mich“ und Jochen Laabs „Das Grashaus oder Die Aufteilung von 35.000 Frauen auf zwei Mann“ (1971). Aber diese Versuche konnten nicht darüber hinwegtäuschen, daß die wesentlichen literarischen Ereignisse in der Partisanen-L. und der emanzipierten L. stattfanden. Wegen der individuellen Struktur der Lyrik hat die Gedichteproduktion der Partei-L. in allen literaturpolitischen Phasen selten die Grenzen der Agitationslyrik überschritten. Die Hauptvertreter dieser Richtung waren Kuba, Zimmering, Uwe Berger, Günther Deicke, Helmut Preissler und Jupp Müller. In ihren Anfängen zählten dazu auch Günter Kunert, Paul Wiens und Reiner Kunze. Eine moderne Variante schufen Volker Braun und Peter Gosse. Die Dramatik der Partei-L. blieb — aus anderen Gründen — ebenfalls innerhalb der Grenzen der Agitation. Vorgänge, wie sie in den Romanen dieser Richtung geschildert werden konnten, wirkten durch die Darstellung auf der Bühne in radikalisierter Form. Deshalb sind solche Versuche alsbald in die Partisanen-L. hinübergeglitten. Die Hauptvertreter der dramatischen Partei-L. waren Gustav von Wangenheim, Harald Hauser, Paul Herbert Freyer, Helmut Baierl, Helmut Sakowski, Claus Hammel, Horst Salomon, Reiner Kerndl und Armin Stolper. Formal hat sich diese Gattung nicht entwickelt - im Gegensatz zu den Romanen, die doch mit der „Aula“ und dem „Haus unterm Regen“ Elemente moderner Erzähltechnik aufnahmen. Die Entwicklung der Partisanen-L. wurde durch die Tabuisierung des 17. Juni lange verzögert. Nachdem Heyms Roman „Der Tag X“, der die Ereignisse des Jahres 1953 behandelte, nicht veröffentlicht werden konnte, vergleichbare Vorhaben unterbunden wurden, konnte diese Richtung erst 1960 in der Epik hervortreten: mit den Erzählungsbänden „Schatten und Licht“ von Heym und „Und sie liebten sich doch“ von Boris Djacenko. In der NÖS-Periode schien es zunächst nicht notwendig, solche Versuche fortzusetzen, weil das Entgegenkommen der SED den guten Willen vieler Schriftsteller remobilisieren konnte. Sie wurden jedoch wieder aufgenommen, als von der Eigengesetzlichkeit der Stoffe her einige Schriftsteller den zu engen Rahmen der Kritik durchbrachen: Manfred Bieter mit dem Roman „Das Kaninchen bin ich“ und Werner Bräunig mit dem Roman „Rummelplatz“ - beide Manuskripte, die nicht mehr veröffentlicht werden konnten, wurden Gegenstand der Kritik des 11. Plenums. Kant wurde mit seinem nächsten Roman „Das Impressum“ unfreiwillig in eine Partisanenposition abgedrängt; der Roman konnte erst nach dem Ende der Ära Ulbricht, allerdings politisch überarbeitet, erscheinen. Stefan Heym ließ seinen Lassalle-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“, die nach dem VII. Schriftstellerkongreß in der DDR herauskamen, vorher in westlichen Verlagen erscheinen. Die Partisanenlyrik begann 1956 nach den Erschütterungen des XX. Parteitages der KPdSU, als Kunert, Wiens und Streubel aus der Parteiraison ausbrachen; Später, nach 1962, folgten Lyriker, die sozusagen als ‚Partisanen‘ in die L. eintraten: Wolf Biermann, Reiner Kirsch, Sarah Kirsch, Karl Mickel, Heinz Czechowski und — mit seinen frühen Gedichten — auch Volker Braun. Wegen der radikalisierenden Wirkung der Bühne war die Partisanendramatik am meisten behindert. Heinar Kipphardts „Shakespeare dringend gesucht“ (1953) hatte das Glück, schon zu Beginn des Neuen Kurses vorzuliegen, dessen frühes Ende (1954) sich so hemmend auswirkte, daß ein ähnliches Vorhaben, „Glatteis“ von Hans Lucke, als es 1957 aufgeführt wurde, nach zahlreichen Bearbeitungen von einem Agitationsstück kaum noch zu unterscheiden war. Joachim Knauths „Kampagne“ (1961) lag zu Beginn des NÖS vor, konnte aber, wie Kipphardts Stück, keine Schute machen. Auch Bieters Satire „Zaza“ konnte schon vor dem 11. Plenum nicht mehr aufgeführt werden. Pfeiffers „Begegnung mit Herkules“ wurde zwar 1966 noch inszeniert, aber vor der Premiere abgesetzt. Danach hatten Versuche in historischem Gewand ein unterschiedliches Schicksal. Mickels „Nausikaa“ wurde 1968 nur einmal gespielt, Pfeiffers „Leben und Tod Thomas Müntzers“ 1970 nur im Fernsehen gezeigt, Knauths „Aretino oder Ein Abend in Mantua“ blieb in der Schublade. Eine Übertragung des „Werther“-Themas in die Gegenwart durch Ulrich Plenzdorfs „Die neuen Leiden des jungen W.“ stieß lange auf Ablehnung, bis sie 1972 aufgeführt wurde und eine neue Theaterära einzuleiten schien. Ein in sich geschlossener, wiewohl in den Einzelstücken differenzierender Komplex der Partisanendramatik sind, in der Nachfolge Brechts, die Werke Heiner Müllers („Der Lohndrücker“, 1957; „Die Korrektur“, 1958; „Die Umsiedlerin“, 1959; „Der Bau“, 1965), Peter Hacks' („Die Sorgen und die Macht“, 1959/1962; „Moritz Tassow“, 1965), Hartmut Langes („Senftenberger Erzählungen“, 1961; „Marski“, 1965) und Volker Brauns („Kipper Paul Bauch“, 1965; „Die Freunde“, 1965; „Hans Faust“, 1968). Langes Stücke und Müllers „Bau“ sind nicht aufgeführt worden. „Die Umsiedlerin“, „Die Sorgen und die Macht“ und „Moritz Tassow“ wurden Gegenstand herber Kritik auf dem 11. Plenum des ZK der SED. Brauns „Kipper“-Stück wurde wie Plenzdorfs „Werther“-Paraphrase 1972 aufgeführt, doch mit geringerem Effekt. Das lag nicht allein an der angepaßten Neufassung. Das schöpferische Potential dieser Brecht-Nachfolge hatte sich selbst erschöpft. Sie bestand aus einer Mischung pittoresker Elemente der frühen Stücke [S. 535]Brechts und doktrinärer Elemente seiner Lehrstücke. Das hätte in der Aufbauphase mit den verschiedenen Roheiten der ursprünglichen sozialistischen Akkumulation seinen Platz gehabt, mußte aber bei der zunehmenden Differenzierung der sozialistischen Gesellschaft funktionslos werden. Die Schöne L., die in der DDR nach traditionellen Anstößen geschrieben wird, gilt heute als die eigentlich repräsentative Literatur. Ihre ersten Anfänge in den 50er Jahren galten damals als letzte Ausläufer historisch überholter Positionen. Es begann in der Epik auf dem imponderablen Gebiet der Kriegs-L., deren archetypische Situationen schwerlich zwischen Basis und Überbau angesiedelt werden können. Hans Pfeiffers Erzählungsmanuskript „Die Höhle von Babie Doly“ wurde 1953 noch als verschroben und unveröffentlichbar angesehen. Als die „Neue deutsche Literatur“ es in Heft 12/57 abdruckte, präsentierte es sich bereits als Teil einer breiten literarischen Strömung nach, neben und vor: Franz Fühmanns „Kameraden“ (1955), Egon Günthers „Dem Erdboden gleich“, Joachim Kupschs „Die Bäume zeigen ihre Rinden“, Karl Mundstocks „Bis zum letzten Mann“ (1957) und „Die Stunde des Dietrich Conrady“ (1958), Fühmanns „Das Gottesgericht“ und Mundstocks „Sonne in der Mitternacht“ (1959). Die Kriegsromane „Der kretische Krieg“ von Günther, „Im Garten der Königin“ von Horst Beseler, „Die Stunde der toten Augen“ von Harry Thürk (1957) und „Geliebt bis zum bitteren Ende“ von Rudolf Bartsch (1958) blieben formal unterhalb des Niveaus der Kriegserzählungen. Ihr Effekt war der gleiche. Die Kriegs-L. durchbrach den Kanon des sozialistischen Realismus. Ihre, mehr an westlichen Vorbildern orientierte, „harte Schreibweise“ offenbarte einen Zugriff auf die Realität, dessen Konsequenzen für Gegenwartsstoffe die Kritik der Partei zu einer Kampagne veranlaßten, die bis zur Aufstellung eines detaillierten stilistischen Negativkatalogs ging. Die Kriegs-L. in der DDR erreichte danach, vielleicht mit der Ausnahme der Erzählung „König Oedipus“ von Fühmann (1966), niemals wieder diesen produktiven Ansatz. Indessen entfaltete sich, angeregt von Ehm Welks „Mutafo“ (1955), ein Nebenzweig der Kriegs-L. in Form von Schelmenromanen, der von Strittmatters „Wundertäter“ (1957) über Bielers „Bonifaz oder der Matrose in der Flasche“ (1963) bis zu Kunerts „Im Namen der Hüte“ (1967) viel zur Wiedererweckung der vom sozialistischen Realismus gehemmten Fabulierfreude beigetragen hat. Der zweite Ausgangspunkt der emanzipierten Epik war die Aneignung fremder Welten außerhalb der sozialistischen Thematik. Ein früher Vorläufer, Christa Reinigs Erzählung „Das Fischerdorf“ (1951) aus dem Mittelmeerraum, hatte noch keine Folgen. Diese Strömung formierte sich erst 1957 mit Uhses „Mexikanischen Erzählungen“. Es folgten Zug um Zug Hanns Cibulkas „Sizilianisches Tagebuch“ (1960), die lettischen und französischen Erzählungen des Bandes „Und sie liebten sich doch“ von Djacenko (1961), die vietnamesischen Erzählungen „Das Mädchen ‚Sanfte Wolke‘“ von Claudius (1962), die gelegentlichen mittelamerikanischen Abstecher von Anna Seghers, als bisherige Höhepunkte Johannes Bobrowskis Romane „Levins Mühle“ (1964), „Litauische Claviere“ (1966) und Erzählungen „Boehlendorff und Mäusefest“ (1965) aus dem litauischen Raum und Djacenkos ins Kriegsmilieu hinüberspielender Roman „Nacht über Paris“ (1965). Ein dritter Ansatz bot sich in der Darstellung historischer Sujets, abseits der revolutionären Pathetik. Diese Richtung begann sich mit Joachim Kupschs „Sommerabenddreistigkeit“ (1959) zu artikulieren. Es folgte von Kupsch „Die Winternachtsabenteuer“ (1965). Stefan Heym entdeckte die historische Dimension mit den „Papieren des Andreas Lenz“ (1963), ging aber, je mehr er sich ihre Vieldeutigkeit politisch zunutze machte, mit seinen nächsten Vorhaben auf die Partisanenposition über. Ein vierter Ansatz war die Anwendung moderner Stilmittel auf phantastische Sujets. Er begann nahezu unvermittelt in der NÖS-Periode, um sich unbeirrt durch Kritik kontinuierlich zu entwickeln: Kunert „Tagträume“ (1964) und „Die Beerdigung findet in aller Stille statt“ (1968), Rolf Schneider „Brücken und Gitter“ (1965), Bieler „Märchen und Zeitungen“ (1966), Fritz Rudolf Fries „Der Weg nach Oobliadooh“ (1966), „Fernsehkrieg“ (1969) und „Seestücke“ (1973), Irmtraud Morgner „Hochzeit in Konstantinopel“ (1968) und „Die wundersamen Reisen Gustavs des Weltfahrers“ (1972), Bernd Jentzsch „Jungfer im Grünen“ (1973). Der fünfte Ansatz schließlich zeigte sich in der Wiederentdeckung der Provinzen, bei der sich sukzessiv mit dem Urwüchsigen eine differenziertere Betrachtung der sozialistischen Gesellschaft verband. Der frühe Vorläufer, Ludwig Tureks Roman einer Berliner Trümmerfrau, „Anna Lubitzke“ (1952), blieb ohne Folgen. Dieser Ansatz entfaltete sich erst, als der NÖS-Literatur ein Ende gesetzt wurde und Rigorosität zwei Hauptautoren des NÖS, Christian Wolf und Erwin Strittmatter, aus der Partei katapultierte. Der literarische Gewinn war beträchtlich. Mit dieser Richtung hat die erzählerische L. in der DDR ihre eigentliche Basis gefunden. Es erschienen bisher: Strittmatter „Schulzenhofer Kramkalender“ (1966), „Ein Dienstag im September“ (1969), „3/4 Hundert Kleingeschichten“ (1971), Christa Wolf „Nachdenken über Christa T.“ (1968), Günter de Bruyn „Buridans Esel“ (1969) und „Die Preisverleihung“ (1972). Die Lyrik emanzipierte sich an landschaftlichen und mythologischen Sujets. Wie an der Entwicklung der Partisanenlyrik abzulesen ist, die über epigonale An[S. 535]knüpfungen bei Brecht, Majakowskij, Neruda nicht hinauskam, bot die kritische Position hier keinen literarisch originellen Ansatz. Durch die Resistenz Peter Huchels entfaltete sich die emanzipierte Lyrik, wenn anfangs auch langsam, vom Beginn der L. in der DDR an kontinuierlich. Ihm folgten bald Erich Arendt und Hanns Cibulka. Mit Johannes Bobrowski, Peter Jokostra und Wolfgang Hädecke traten von 1955 an neue Talente gleich als reine Lyriker hervor. Ein nächster Schub erfolgte nach dem Ende der Bitterfelder Periode, als Reiner Kunze und Paul Wiens ihre Partei- und Partisanenpositionen verließen und sich mit Bernd Jentzsch wiederum ein neues Talent gleich als reiner Lyriker profilierte. Auch andere Autoren profitierten vom Zerfall der NÖS-Belletristik: Namen wie Wulf Kirsten, Axel Schulze tauchten auf; Mickel, Czechowski und Gressmann legten ihre partisanenhaften Attitüden allmählich ab. Die Dramatik emanzipierte sich am historischen Sujet und in einer schöpferischen Erneuerung des Naturalismus. Eine doppelbödige historische Dramatik begann ziemlich früh mit Pfeiffers „Nachtlogis“, Kupschs „König für einen Tag“ (1954), und Knauths „Heinrich der VIII. oder Der Ketzerkönig“ (1955) und „Der Tambour und sein Herr König“ (1956). Die folgenden Restriktionen und die politischen Implikationen drängten diese Richtung bald auf die Partisanenstellung ab. Sie erneuerte sich, als die Dramatiker der Brecht-Nachfolge ihre aktuellen Möglichkeiten erschöpft sahen und sich vorwiegend der Rezeption mythischer Stoffe zuwandten. So schrieben Heiner Müller „Philoktet“ und „Herakles 5“, Peter Hacks „Amphitryon“ oder „Omphale“. Die zweite Richtung, die naturalistische Elemente mit der szenischen Lakonik Brechts verband, entwickelte sich kontinuierlicher. Ihre Hauptvertreter sind Alfred Matusche und Boris Djacenko. Matusche schrieb „Die Dorfstraße“ (1955), „Nacktes Gras“ (1958), „Van Gogh“ (1966), „Das Lied meines Weges“ (1967), „Der Regenwettermann“ (1968), „Kap der Unruhe“ (1970), „An beiden Ufern“ (1971). Von Djacenko ist 1967 „Doch unterm Rock der Teufel“ bekannt geworden. Das frühere Stück „Böckums Pilgerfahrt zur Hölle“ und das spätere „Lern Lachen, Lazarus“ sind bisher weder gedruckt noch gespielt worden. Die Auffächerung der Schönen L. in der DDR wäre wohl, im ganzen gesehen, noch früher, gründlicher und vielfältiger vonstatten gegangen, wenn die verschiedenen literaturpolitischen Phasen nicht eine Reihe von Schriftstellern vertrieben hätten. Es verließen die DDR u. a. Theodor Plivier, Günter Bruno Fuchs, Carl Guesmer, Horst Bienek, Gerhard Zwerenz, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, Martin Gregor-Dellin, Ulf Miehe, Jochen Ziem, Uwe Johnson, Heinar Kipphardt, Werner Kilz, Christa Reinig, Helga M. Novak, Hartmut Lange; Manfred Bieler und Peter Huchel. Kinder- und Jugendliteratur. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 525–535 Literatur-Institut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LizenzenSiehe auch die Jahre 1979 1985 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die in der…
DDR A-Z 1975
LDPD (1975)
Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands. Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD am 14. 7. 1945 in eine „feste Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ einreihen. Ihr Vorsitzender, Dr. Wilhelm Külz, versuchte bis zu seinem Tode (10. 4. 1948), liberale und demokratische Politik beim Wiederaufbau in der sowjetischen Besatzungszone trotz aller Behinderungen seitens der SED und der Besatzungsmacht zur Geltung zu bringen. Im Frühjahr 1946 zählte die LDPD bereits 113.000 Mitglieder, im Juni 1948 waren es sogar 183.000. Obwohl die Partei wie auch die CDU im Wahlkampf zu den einzigen demokratischen Wahlen im Herbst 1946 in vieler Hinsicht benachteiligt oder unterdrückt wurde, erreichte sie bei den Gemeindewahlen (September 1946) 21,1 v. H., beiden Landtagswahlen (20. 10. 1946) 24,6 v. H. und war nach der SED die zweitstärkste Partei geworden. Auf ihrem III. Parteitag (27. 2. 1949 in Eisenach) beschloß sie ein liberales Grundsatzprogramm, in dem sie ihre wesentlichen Forderungen aufrechterhielt und sich zu einer einzigen deutschen parlamentarisch-demokratischen Republik bekannte. Ein halbes Jahr später war der Widerstand der LDPD gegen ihre Gleichschaltung und die Gründung der DDR ohne vorherige Wahlen zusammengebrochen. Ihre Führer Prof. Kastner, Dr. Hamann und Dr. Loch wurden Regierungsmitglieder der DDR, zahlreiche Liberaldemokraten wurden verhaftet und verurteilt, viele flüchteten und spielten später im politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle. 1952 bekannte sich die LDPD-Führung vorbehaltlos zum „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“. Aussagen und Gliederung der LDPD wurden der SED angepaßt und nachgebildet. Es gibt Zehnergruppen, Orts- und Wohnbezirksgruppen, darüber Stadtgruppen, Stadtbezirksgruppen, Kreisverbände und Bezirksverbände. Wichtigstes Führungsgremium ist der Politische Ausschuß des Zentralvorstandes (Vors, seit 1967 Dr. Manfred Gerlach). Die LDPD wendet sich an Handwerksmeister, Komplementäre (vor allem bis 1972), Kommissionseinzelhändler und an nicht aus der Arbeiterklasse stammende Angehörige der Intelligenz. Sie ist damit eine „ständische“ Organisation geworden mit der fest umrissenen Aufgabe, den Mittelstand, noch Selbständige und Intelligenzler an die Politik der SED zu binden. Gerlach vor dem Zentralvorstand: „Die wichtigste Aufgabe unserer Partei bei der weiteren Stärkung und Festigung unseres sozialistischen Staates besteht darin, die Initiativen aller Mitglieder zu wecken und zu [S. 513]fördern, um den Volkswirtschaftsplan 1974 in allen seinen Teilen zu erfüllen und gezielt überzuerfüllen“ („Der Morgen“, 19. 1. 1974). Dabei führt die Partei einen „Zweifrontenkrieg“: „Die staatsbürgerliche Verantwortung, sozialistische Moral und Lebensweise unserer Mitglieder zu fördern, verlangt gleichzeitig, die Auseinandersetzung mit rückständigen Auffassungen und Erscheinungen zu verstärken und einen konsequenten Kampf gegen die reaktionäre bürgerliche Ideologie zu führen“ (Gerlach nach „Der Morgen“, 30. 11. 1973). Der Mitgliederstand beträgt heute 70.000. Zentralorgan ist „Der Morgen“, außerdem existieren 4 Provinzzeitungen (Gesamtauflage: ca. 190.000). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 512–513 Lastschriftverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensstandardSiehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands. Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD…
DDR A-Z 1975
Produktionsprozeß (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Prozeß der Herstellung materieller Güter und Leistungen innerhalb historisch bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse (Produktionsverhältnisse). Der P. bilde die Grundlage des Lebens jeder Gesellschaft; seine Produkte gingen entweder als Konsumtionsmittel in den individuellen bzw. gesellschaftlichen Verbrauch ein oder fänden als Produktionsmittel in einem neuerlichen P. Verwendung. Jeder P. habe zwei eng miteinander verbundene Seiten: eine materiell-technische (Entwicklungsstand der Produktivkräfte, Naturbedingungen) und eine gesellschaftliche Seite (Produktionsverhältnisse), d. h., der P. sei seinem Wesen nach Aneignung der Natur durch den Menschen, Veränderung der Natur für seine Zwecke, zugleich aber auch Herstellung seiner Lebensverhältnisse. [S. 681]Durch das Zusammenwirken von Arbeitskraft und Produktionsmitteln im P. entstehe das Produkt, das, wenn es (wie im Kapitalismus und Sozialismus) für den Austausch (Kauf und Verkauf) bestimmt ist, Warenform habe. Da unter den Bedingungen der Warenproduktion nicht nur Gebrauchswerte, sondern auch Werte produziert würden, müsse sich der P. gliedern lassen in den konkret-nützliche Arbeit, gebrauchswertschaffenden Arbeitsprozeß und in den abstrakte Arbeit verausgabenden, wertschaffenden Wertbildungsprozeß. Der P. sei damit eine Einheit von Arbeitsprozeß und Wertbildungsprozeß (Wert- und Mehrwerttheorie). Im Arbeitsprozeß würden durch zweckbestimmte, konkrete Arbeit Gebrauchswerte hergestellt. Er ist als Prozeß zwischen Mensch und Natur in seiner technologisch-naturwissenschaftlichen Struktur zunächst unabhängig von jeder bestimmten gesellschaftlichen Form. Entscheidend für die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen er durchgeführt wird, sei, in wessen Eigentum sich die Elemente (Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände, Arbeitskraft) befänden und wem seine Resultate gehörten. Im Kapitalismus seien die Elemente und das hergestellte Produkt Eigentum des Kapitaleigners und nicht der unmittelbaren Produzenten. Deshalb, so wird erwartet, seien sie auch nicht unmittelbar daran interessiert, den Arbeitsprozeß zu vervollkommnen und die Arbeitsproduktivität zu erhöhen. Diese vollziehe sich nur entsprechend den Verwertungsmöglichkeiten des Kapitals, denen damit auch der Arbeitsprozeß unterworfen sei. Im Sozialismus seien die Elemente und die Resultate des Arbeitsprozesses gesellschaftliches Eigentum und sollen die Bedürfnisse der Produzenten allseitig befriedigen. Dadurch werde größtes Interesse an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, an der Steigerung der Produktivität und an der Entfaltung der schöpferischen Tätigkeit eines jeden geweckt. Nach der marxistischen Politischen Ökonomie wird im Wertbildungsprozeß der in den Produktionsmitteln vergegenständlichte Wert übertragen und neuer Wert geschaffen. Im Wertbildungsprozeß trete die Arbeit einmal als vergegenständlichte in Form von Produktionsmitteln und als lebendige Arbeit der Produzenten in Erscheinung. Die lebendige konkrete Arbeit verarbeite die Produktionsmittel zu neuen Produkten, indem die in ihnen vergegenständlichte Arbeit auf das neue Produkt übertragen wird und somit zu einem Bestandteil des Wertes der neuen Waren würde. Zugleich setze die lebendige abstrakte Arbeit dem Produkt neuen Wert zu. Der Wert der neuen Ware komme also zustande, indem die lebendige Arbeit einerseits als konkrete den Wert der verbrauchten Produktionsmittel übertrage, andererseits zugleich als abstrakte Arbeit neuen Wert bilde. Als Wert der Ware zähle jedoch nur die zur Produktion gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit, sowohl lebendige als auch bereits vergegenständlichte. Der Neuwert einer Ware bestehe in der sozialistischen Warenproduktion aus der bezahlten lebendigen Arbeit und dem Wert des Mehrprodukts (Teil des Gesamtprodukts, der die notwendige Eigenkonsumtion der Produzenten und den Ersatzbedarf der verbrauchten Produktionsmittel übersteigt). Unter kapitalistischen Bedingungen gilt der P. als Einheit von Arbeits- und Verwertungsprozeß, wobei der Verwertungsprozeß die Eigentümlichkeit der kapitalistischen Wertbildung ausdrücke, nämlich einerseits die Produktion von Mehrwert samt privater Aneignung und seine Rückverwandlung in Kapital zu sein, andererseits zugleich das gesellschaftliche Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital hervorzubringen und ständig neu zu reproduzieren. Unter sozialistischen Bedingungen gilt der P. als Einheit von Arbeits- und Wertbildungsprozeß, wobei das Mehrprodukt nicht die verwandelte Form des Mehrwerts annehme — also statt privater gesellschaftlicher Aneignung —, sondern als notwendige Voraussetzung und materielle Bedingung zur planmäßigen Befriedigung gesamtgesellschaftlicher Bedürfnisse und zur planmäßig erweiterten Reproduktion verwendet werde. Um die ständige planmäßige Erweiterung des P. zu sichern, erscheine es notwendig, den Nutzeffekt der Investitionen und die Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit kontinuierlich und maximal zu steigern. Damit wachse der Wirtschaftspolitik die Aufgabe zu, im Rahmen der WTR unter Nutzung von Forschung, Entwicklung und Technologie durch Rationalisierung und Automatisierung des P. höchste Arbeitsproduktivität zu erreichen und mit Hilfe wissenschaftlicher Leitungs- und Organisationsmethoden die proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft zu sichern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 680–681 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktions- und DienstleistungsabgabenSiehe auch die Jahre 1979 1985 Prozeß der Herstellung materieller Güter und Leistungen innerhalb historisch bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse (Produktionsverhältnisse). Der P. bilde die Grundlage des Lebens jeder Gesellschaft; seine Produkte gingen entweder als Konsumtionsmittel in den individuellen bzw. gesellschaftlichen Verbrauch ein oder fänden als Produktionsmittel in einem neuerlichen P. Verwendung. Jeder P. habe zwei eng miteinander verbundene Seiten: eine…
DDR A-Z 1975
Ministerium für Handel und Versorgung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der von der SED betriebenen Wirtschaftspolitik wurden die Fragen der Versorgung der Bevölkerung und des gesamten Binnenhandels lange Jahre weitgehend vernachlässigt. Um jedoch von den eigentlichen Ursachen der zwangsläufig auftretenden Versorgungsmängel abzulenken, wurden die verantwortlichen Funktionäre des MfHV. sowie die operativen Organe und Betriebe des Binnenhandels vielfach zu Sündenböcken gestempelt. In dem häufigen Wechsel der Leitung des MfHV. bzw. der vorherigen Verwaltungsdienststellen findet diese Politik ihren sichtbaren Ausdruck: “Deutsche Verwaltung für Handel und Versorgung, bis Mai 1948, Georg Handke, SED; DWK Handel und Versorgung, Mai 1948 bis Oktober 1949, Ganter-Gilmans, CDU; MfHV. Oktober 1949 bis Dezember 1952, Dr. Karl Hamann, LDP; Februar 1953 bis Juli 1959, Kurt Wach, SED; Juli 1959 bis September 1963, Kurt Merkel, SED; Oktober 1963 bis März 1965, Gerhard Lucht, SED; März 1965 bis November 1972, Günter Sieber, SED; ab November 1972, Gerhard Briksa, SED. Das MfHV. ist als zentrales Organ des Ministerrates der DDR verantwortlich für die Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik im Binnenhandel. Im Rahmen des Aufgabengebietes Handel hat es uneingeschränkte Leitungsbefugnis für den zentralgeleiteten Handelsbereich und weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in den bezirksgeleiteten Handel. Instrument für die Durchsetzung der Aufgaben ist der Volkswirtschaftsplan für den Handel. Im Rahmen des Aufgabengebietes Versorgung ist das MfHV. oberstes Koordinierungsorgan für alle beteiligten Ministerien und Versorgungseinrichtungen. Die Grundlage dafür ist der zentrale Versorgungsplan, dessen Hauptaufgaben seit 1973 Bestandteil des einheitlichen Volkswirtschaftsplanes sind (GBl. Sonderdruck, Nr. 726, S. 184). Dem MfHV. sind im Großhandel direkt unterstellt die 5 Zentralen Warenkontore: Waren täglicher Bedarf; Haushaltswaren; Technik; Schuhe und Lederwaren; Möbel-Kulturwaren-Sportartikel und die Großhandelsdirektion Textil und Kurzwaren. Im Einzelhandel die Hauptdirektion des Volkseigenen Einzelhandels mit der Volkseigenen Versand- und Warenhausvereinigung CENTRUM, der Hauptdirektion Wismuthandel und der Hauptdirektion Spezialhandel. Weiterhin sind die Konsumgüterhandelsgesellschaft Import-Export (Ko-Impex), die Generaldirektion Interhotel und, seit 1. 1. 1974, die bisher dem Verband der Konsumgenossenschaften angehörende zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln (OGS) dem MfHV. unterstellt. 1973 wurde im MfHV. eine neue Abteilung örtliche Organe eingerichtet. Staatssekretär und 1. Stellv. Minister ist Helmut Danz, Staatssekretär für Versorgung Kurt Lemke. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 568 Ministerium für Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Hoch- und FachschulwesenSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der von der SED betriebenen Wirtschaftspolitik wurden die Fragen der Versorgung der Bevölkerung und des gesamten Binnenhandels lange Jahre weitgehend vernachlässigt. Um jedoch von den…
DDR A-Z 1975
Produktionsverhältnisse (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts eingehen. Sie sollen die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und die gesellschaftliche Form der Produktion und Reproduktion widerspiegeln. Ihr Wesen werde bestimmt durch die Eigentumsverhältnisse, d. h., in wessen Eigentum sich die Produktionsmittel befinden und auf welche Weise die Produzenten mit den Produktionsmitteln Zusammenwirken. Der Begriff P. wird nicht nur als formaljuristische Kategorie verstanden, sondern auch als soziologische, wie die folgende Aufzählung der wichtigsten Merkmale zeigt: 1. Die Beziehungen zwischen den Menschen in Bezug auf das Eigentum an den Produktionsmitteln und der damit verbundene Charakter der Arbeit; daraus ergebe sich die Stellung der Klassen und sozialen Gruppen zueinander; 2. die Beziehungen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, der Verteilung der Produktionsmittel und der gesellschaftlichen Arbeit auf die verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft sowie der Organisation der Produktion; 3. die Leitungsbeziehungen in der gesellschaftlichen Produktion, in denen die Einheit des arbeitsteiligen Produktionsprozesses verwirklicht wird; [S. 682]4. die verschiedenen Formen des Austausches der Arbeit oder der Produkte zwischen den Produzenten; 5. die gesellschaftlichen Formen der Verteilung und der materiellen Interessiertheit an der Entwicklung und Nutzung der Produktivkräfte. Es werden zwei Haupttypen von P. genannt; der eine beruhe auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln. Er sei durch Ausbeutung und Unterdrückung der unmittelbaren Produzenten und durch die daraus resultierenden unversöhnlichen Klassengegensätze und Klassenkämpfe gekennzeichnet; er soll sich von der Sklaverei über den Feudalismus bis zum Kapitalismus, wo die antagonistischen Klassengegensätze ihre höchste Zuspitzung erfahren hätten, entwickelt haben. Im revolutionären Prozeß der Beseitigung des kapitalistischen Privateigentums an den Produktionsmitteln entstehe der andere Typ von P., der auf gesellschaftlichem Eigentum beruhe und den feindlichen Gegensatz der Klassen beseitige, da in ihm die gesellschaftliche Produktion nicht den Gesetzen der Ausbeutung folge, sondern den Regeln der gegenseitigen Hilfe und Zusammenarbeit tendenziell unterworfen werde. Die P. sollen sich in wechselseitigem Zusammenhang mit und in Abhängigkeit von den Produktivkräften entwickeln. Die historisch-konkrete Form der P. werde durch das jeweilige Niveau der Produktivkräfte bestimmt, auf das sie hemmend oder fördernd einwirken. Produktivkräfte und P. bilden in ihrer Einheit die Produktionsweise. Die sozialistischen P. werden von der Politischen Ökonomie als die adäquaten Entwicklungsformen der modernen Produktivkräfte angesehen, da sie auf der Identität von Produzent und Eigentümer im gesellschaftlichen Maßstab beruhen und somit dem ständig steigenden Grad der Vergesellschaftung der Produktion gerecht würden. Daher seien die durch die Dynamik der Produktivkräfte auftretenden gesellschaftlichen Widersprüche nichtantagonistischer Natur und könnten durch Vervollkommnung der P. innerhalb der sozialistischen Produktionsweise gelöst werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 681–682 Produktions- und Dienstleistungsabgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsweiseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts eingehen. Sie sollen die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und die gesellschaftliche Form der Produktion und Reproduktion widerspiegeln. Ihr Wesen werde bestimmt durch die Eigentumsverhältnisse, d. h., in wessen…
DDR A-Z 1975
Frauenausschüsse (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den voraufgegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teil seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation. Die F. haben seitdem den Status einer Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammlungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende des F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben mit hohem Frauenanteil unter den Beschäftigten soll die Vorsitzende von ihren Arbeitsverpflichtungen freigestellt werden. Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: 1. Vertretung der speziellen Interessen der Frauen, die sich aus biologischen Besonderheiten und der vielfachen Belastung als Hausfrau und Mutter ergeben (Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Versorgungseinrichtungen im Betrieb, Schaffung und Nutzung von Kinderkrippen und -gärten usw.); 2. Förderung der Aus- und Weiterbildung der Frauen; Sicherung eines dem erreichten Ausbildungsstand entsprechenden Arbeitsplatzes mit dem Ziel, die Gleichberechtigung der Frau im Berufsleben durchzusetzen; 3. politische Schulung und Erziehung der Frauen, um sie zu sozialistischen Persönlichkeiten heranzubilden. Wichtiges Instrument der F. sind, neben dem Recht, Kritik zu üben, Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen, die jährliche Frauenförderungspläne als Bestandteil der Betriebskollektivverträge. Die Frauenförderungspläne, an deren Aufstellung die F. neben BGL und Werkleitung maßgeblich beteiligt sind, fassen die beruflichen Förderungsmaßnahmen des Betriebes von der Ausbildung zu Facharbeiterinnen bis zur Delegation zum Studium zusammen und enthalten zugleich Aussagen über den späteren beruflichen Einsatz derjenigen, die sich erfolgreich an der Ausbildung beteiligt haben. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. 1973 bestanden 13.162 gewerkschaftliche F. mit 104.311 Mitgliedern. Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 333 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenbrigadenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den voraufgegangenen Jahren durch Beschluß…
DDR A-Z 1975
Rationalisierung (1975)
Siehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1959 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 1954 I. Allgemeine Merkmale Maßnahmen in den Wirtschaftsbetrieben und -einrichtungen sowie in der Verwaltung zur Erzielung eines höheren Nutzeffektes. Im engeren Sinne wird unter R. die Verbesserung der vorhandenen Fertigungseinrichtungen und -Organisation verstanden. Mit relativ geringem finanziellen Aufwand (R.-Investition) soll ein möglichst hoher wirtschaftlicher Nutzen erreicht werden. Der Begriff Rf wurde in der DDR zunächst gemieden; ab 1963 setzte sich dann die Bezeichnung „sozialistische R.“ durch. Auf der gemeinsamen Konferenz des ZK der SED und des Ministerrats „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ im Juni 1966 wurde die R. erstmals als wichtiges Instrument zur Intensivierung der Wirtschaftsabläufe herausgestellt. Ausgehend von den vorhandenen Arbeitskräften, den Fertigungseinrichtungen und Rohstoffen sowie den Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes soll R. bewirken, „den Reproduktionsprozeß als ganzes intensiver zu gestalten und dadurch den ökonomischen Nutzeffekt zu erhöhen“ (Thesen, in: Konferenzprotokoll, Berlin [Ost] 1966, S. 155). Anstelle breit durchgeführter R.-Investitionen und „massenhafter“ kleinerer Einsparungen in den Betrieben dominierten jedoch in den Jahren 1967–1971, zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED, im Rahmen einer forcierten Struktur- und Wachstumspolitik erneut extensive, auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze gerichtete Investitionen. Die gegenwärtige wirtschaftspolitische Linie bezeichnet die Intensivierung als den Hauptweg zur quantitativen und qualitativen Leistungssteigerung der Wirtschaft. Der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 bestimmte R. zur erstrangigen politischen Aufgabe von „gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“, die für den Zeitraum des Fünfjahrplans 1971–1975 bestimmt, „die Erzeugung zu steigern, indem wir die [S. 699] vorhandenen Produktionsanlagen und Gebäude besser nutzen und modernisieren, indem wir mit der gleichen Zahl von Arbeitskräften mehr produzieren“ (Protokoll des VIII. Parteitages der SED, Berlin [Ost] 1971, Bd. 1, S. 68). Inzwischen wird R. zunehmend auch als wirtschaftspolitisches Instrument zur Einsparung von Arbeitskräften gesehen. Gegenstand der R. sind die Arbeitsabläufe in der Industrie und Verwaltung, ferner im Dienstleistungsbereich und in der Landwirtschaft. In der Vergangenheit bezog sich die R. vornehmlich auf isolierte Arbeitsprozesse. Daneben wurden Betriebsteile und vereinzelt auch Gesamtbetriebe als ganzes modernisiert. Für die Reorganisation und technische Erneuerung ganzer Produktions- und Verwaltungskomplexe wurden auch die Bezeichnungen Rekonstruktion und Komplexe sozialistischer R. verwendet. Aufgrund der eingetretenen Differenzierung der Sortimente und Fertigungsverfahren, der Transport- und Organisationsmittel ist die übergreifende, ganze Produktions- und Distributionslinien erfassende R. von besonderer Bedeutung. II. Formen der Rationalisierung Zu den Formen der R. werden alle Möglichkeiten der rationelleren Gestaltung der Wirtschaftsabläufe gezählt. Zu ihnen gehört insbesondere eine Vielzahl kleinerer Verbesserungsvorschläge von Beschäftigten, die ohne größere Investitionen verwirklicht werden können. a) Konzentration, Spezialisierung und Standardisierung der Produktion und der Verteilung. Durch den Zusammenschluß mehrerer Betriebe zu Kombinaten, durch überbetriebliche Produktionsverlagerungen innerhalb von Kooperationsverbänden und Erzeugnisgruppen konnten die für die DDR ursprünglich typische Zersplitterung der Produktion auf mittlere und kleinere Betriebe verringert und kostengünstigere Serienfertigungen ermöglicht werden. So sank in der Industrie die Zahl der Betriebe zwischen 1963 und 1973 von 14.861 auf 10.200, während die Beschäftigtenzahl im gleichen Zeitraum von 2.752.000 auf 3.005.000 stieg. Auch in der Landwirtschaft stieg die Konzentration von Beschäftigten und Betrieben. In der industriellen Forschung und Entwicklung wurden größere Forschungszentren mit rationelleren Formen der Arbeitsorganisation geschaffen. Eine besondere Rolle spielte und spielt der inner- und überbetriebliche Aufbau zentraler Fertigungen, in denen die spezialisierte Produktion von gleichartigen Einzelteilen und Baugruppen konzentriert wird. So haben die in der metallverarbeitenden Industrie seit 1960 eingerichteten 185 zentralen Fertigungen gegenwärtig ein jährliches Produktionsvolumen von ca. 1,2 Mrd. Mark. b) Anwendung moderner Fertigungsarten und -Prinzipien. Die Effizienz und Rentabilität der Fertigung wird maßgeblich durch das Niveau der Fertigungsorganisation, d. h. der Kombination von Fertigungsarten und Fertigungsprinzipien bestimmt. Von den drei herkömmlichen Fertigungsarten, der Einzel-, Serien- und Massenfertigung, sind in der DDR nach wie vor die Einzel- und die Serienfertigung stark vertreten (s. Tabelle auf Seite 700). Bei den Fertigungsprinzipien wird die auf bestimmte Verfahren spezialisierte Fertigung von der erzeugnisspezialisierten Fertigung unterschieden. Während die betrieblichen Arbeitsbereiche bei der ersteren auf Verfahren spezialisiert sind (Werkstattprinzip), sind sie bei der letzteren auf die Herstellung bestimmter Teile gerichtet (Erzeugnisprinzip bzw. Gegenstandsprinzip). Das Niveau der Fertigungsorganisation in der DDR nach Fertigungsprinzipien wird durch die weite Verbreitung des Werkstattprinzips, vor allem in den Betrieben mit Serien- und Einzelfertigung, gekennzeichnet. In Betrieben mit Großserien- und Massenfertigung ist dagegen auch die moderne Reihen- und Fließfertigung zu finden. Der Anteil der erzeugnisspezialisierten Fließfertigung an der Gesamtfertigungszeit in der metallverarbeitenden Industrie betrug 1971 allerdings nur 6 v. H. Die Verbreitung fortschrittlicher Fertigungsarten und -prinzipien schwankt zudem erheblich zwischen den einzelnen Bereichen der metallverarbeitenden Industrie. Während in der wichtigen Investitionsgüterindustrie bei einem hohen Anteil an Einzel- und Kleinserienfertigung die verfahrensspezialisierte Fertigung vorherrscht, ist die Zulieferindustrie durch Serien- und Massenproduktion in erzeugnisspezialisierter Fertigung gekennzeichnet. Die Massenfließfertigung dominiert bisher lediglich in der Konsumgüterindustrie. Die kontinuierliche Anhebung des wirtschaftlichen Leistungsniveaus der Betriebe und Industriezweige, insbesondere die Steigerung der Arbeitsproduktivität, durch den verstärkten Übergang zur Serien- und Massenproduktion mit kontinuierlichem Fertigungsfluß gehört seit 1971 zu den vorrangigen wirtschaftspolitischen Zielen. Ihre Verwirklichung setzt die erheblich stärkere Spezialisierung der Produktion, ihre Standardisierung sowie die Anwendung moderner Fertigungsverfahren (Technologie) voraus. Dabei erweist sich der Wirtschaftsraum der DDR für eine rein binnenwirtschaftlich ausgerichtete Spezialisierung zunehmend als zu klein, so daß die internationale Produktionsabsprache und Arbeitsteilung innerhalb des RGW starke Impulse erhalten. Zu den Methoden, die zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität führen, ist das Verfahren der Mehrmaschinenbedienung zu zählen. Nach dieser, in den letzten Jahren verschiedentlich eingeführten, Methode bedient ein Beschäftigter mehrere Maschinen, indem die während des selbständigen Laufs einer Maschine auftretenden Wartezeiten zur Bedie[S. 700]nung weiterer Maschinen genutzt werden. (Die Anwendung derartiger Verfahren in westlichen Unternehmen wird von der SED als Potenzierung der Ausbeutung bezeichnet.) c) Mechanisierung und Automatisierung. Da knapp die Hälfte der Produktionsarbeiter der Industrie der DDR nicht an Maschinen arbeitet, könnten durch die Mechanisierung dieser Arbeiten erhebliche Produktivitätsreserven erschlossen werden. Ein weiterer Schritt stellt der Übergang von der Mechanisierung zur Automatisierung der Maschinen und Anlagen sowie der Produktionsvorbereitung (Entwicklung und Konstruktion) dar. d) Technische Erneuerung. Sie umfaßt die rationellere Gestaltung der Arbeitsabläufe und/oder die technische Neuausstattung der Betriebe und Einrichtungen. Auf die Vervollkommnung und Leistungssteigerung der Fertigungsverfahren und der Fertigungsorganisation richtet sich vor allem das stark ausgebaute innerbetriebliche Vorschlagswesen (Neuererbewegung). e) Schichtarbeit. Um die häufig nicht voll ausgelasteten Produktionsanlagen länger zu nutzen, wird seit 1967 (Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche) die Umstellung der betrieblichen Arbeitszeitregelungen auf das Zweischicht- und Dreischichtsystem propagiert (s. Tabelle). Im Jahre 1972 arbeiteten 59 v. H. der Produktionsarbeiter 1schichtig, 15 v. H. 2schichtig und 26 v. H. 3schichtig. Durch die mehrschichtige Nutzung der Anlagen erhöht sich der Produktionsausstoß, ohne daß die Beschäftigtenzahl proportional ansteigt. Vor allem hochproduktive Anlagen, wie z. B. automatisierte und mittels der elektronischen Datenverarbeitung gesteuerte Maschinen und Fertigungsanlagen, sollen zukünftig grundsätzlich im Dreischichtsystem betrieben werden. f) Anwendung moderner Planungs- und Leitungsmethoden. Mathematische Verfahren der Netzplantechnik dienen der R. der Planung, Leitung und Verwaltung; erreicht werden soll damit Kostenminimierung, höhere Kapazitätsauslastung und bessere Abstimmung von Terminen und Kooperationen. Auf die rationellere Gestaltung der Entscheidungssysteme in den Ministerien, Großbetrieben und territorialen wirtschaftsleitenden Organen richtet sich [S. 701]vor allem der seit 1962 betriebene Aufbau von Informations- und Dokumentationssystemen. Vorgesehen ist die Verknüpfung der Informations- und Dokumentationssysteme der Wirtschaftsbereiche mit den entsprechenden Einrichtungen der Planungsinstitutionen, dem einheitlichen System von Rechnungsführung und Statistik sowie dem naturwissenschaftlich und gesellschaftswissenschaftlichen und technischen Informations- und Dokumentationssystem (Information; Dokumentation), g) Territoriale Rationalisierung. Da der Übergang zur vollen Mehrschichtarbeit zusätzliche Arbeitskräfte erfordern würde - die Einführung der zweiten Schicht bei hochproduktiven Anlagen in den industriellen Ballungsgebieten würde allein mehrere hunderttausend Arbeitskräfte fordern wird gegenwärtig der koordinierten R. der Hilfs- und Nebenprozesse innerhalb territorialer Einheiten (Städte, Gemeinden, Bezirke) besonderes Gewicht zugemessen. Darunter fallen u. a. die Konzentration der Fuhrparks, Lager- und Reparaturwerkstätten mehrerer Betriebe, die gemeinsame Nutzung sozialer, technischer und administrativer Einrichtungen sowie die Abstimmung der Investitionen. III. Rationalisierungsmittel Materielle und finanzielle Mittel zur Analyse und rationelleren Gestaltung der Fertigungs- und Arbeitsabläufe. In erster Linie fallen darunter die zur Mechanisierung und Automatisierung notwendigen Maschinen, Datenverarbeitungsanlagen, automatischen Regler, Meß- und Kontrollgeräte. Die unzureichende Bereitstellung eines vielfältigen Sortiments an R.-Mitteln gehörte bisher zu den hemmenden Faktoren der Wirtschaftsentwicklung in der DDR. Gegenwärtig wird versucht, diesen Engpaß durch Eigenproduktion in den Betrieben und Kombinaten sowie durch den Aufbau spezialisierter Betriebe für R.-Mittel zu überwinden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 698–701 Rat für westdeutsche Fragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RationalisierungskrediteSiehe auch: Rationalisatorenbewegung: 1956 1958 1959 1960 1962 Rationalisierung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Rationalisierungs-Bewegung: 1953 1954 I. Allgemeine Merkmale Maßnahmen in den Wirtschaftsbetrieben und -einrichtungen sowie in der Verwaltung zur Erzielung eines höheren Nutzeffektes. Im engeren Sinne wird unter R. die Verbesserung der vorhandenen Fertigungseinrichtungen und -Organisation verstanden. Mit relativ geringem finanziellen Aufwand…
DDR A-Z 1975
Leipziger Messe (1975)
Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen, Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik und wissenschaftlicher Gerätebau, Metallurgie, Schwermaschinen- und Anlagenbau sowie Land- und Nahrungsgütertechnik. Zur Herbstmesse stehen im Vordergrund: Chemie und Chemieanlagen, Textilmaschinen, Straßenfahrzeuge, Freizeitgestaltung und Sportartikel sowie Unterrichtsmittel, Ausstattungen und Möbel für Bildungseinrichtungen. Auf beiden LM. werden in den Konsumgüterbranchen Textilien und Bekleidung, Nahrungs- und Genußmittel, Glas und Keramik sowie Leichtchemie und — zur Frühjahrsmesse — Bücher besonders gefördert. An der Veränderung der Ausstellungsfläche und der Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen (Tabelle Seite 522). Die 1970 zu beobachtende Verringerung der Ausstellungsfläche und die Abnahme der Ausstellerzahlen ab 1969/70 haben ihren Grund vor allem in der seit 1969 vorgenommenen schwerpunktmäßigen Aufteilung der Hauptbranchen auf Frühjahrs- und Herbstmessen mit einer Verschiebung zugunsten der Herbstmesse. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des wissenschaftlich-technischen Leistungsvergleiches“ sowie für den „völkerverbindenden Handel“, insbesondere den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft und Außenhandel), hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und [S. 522]Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Bereits ausgehandelte Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Die mit den sozialistischen Ländern getätigten Umsätze sind in der Regel ohnehin planmäßig gebunden. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die DDR die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. Ursprünglich lag die Bedeutung der LM. nicht allein auf wirtschaftlichem, sondern eher auf politischem Gebiet. So ging es dem Ministerrat der DDR darum, ihrer Bevölkerung und den Besuchern die Erfolge sozialistischen Wirtschaftens vor Augen zu führen. Vor allem aber sah die Partei- und Staatsführung die LM. ähnlich wie die zielstrebig von der DDR besuchten westlichen Messen und Ausstellungen (s. u.) als geeignete Plattform zur Propagierung ihrer außen- und deutschlandpolitischen Zielvorstellungen an. Mit Beginn der vor allem von der Seite der Bundesrepublik Deutschland aus betriebenen Entspannungspolitik Anfang der 70er Jahre, besonders aber nach Abschluß des Grundlagenvertrages und dem Einsetzen der „Anerkennungswelle“, nahm der politische Charakter der LM. ab. An seine Stelle trat eine mehr von wirtschaftlich-rationalen Gesichtspunkten geprägte Atmosphäre. So wurde z. B. die Leipziger Herbstmesse 1973 als betont unpolitische Veranstaltung bezeichnet, nicht zuletzt, weil auf ihrer Eröffnungsfeier erstmals Parteiprominenz fehlte. Andererseits ist die weitgehende Ignorierung der Bundesrepublik Deutschland, die immerhin der größte westliche Aussteller ist, in der Messeberichterstattung beibehalten worden, obwohl auch hier Auflockerungstendenzen spürbar sind. Trotz der abnehmenden Beteiligung von Ausstellern aus der Bundesrepublik auf der Frühjahrsmesse 1974 (um ca. 30 auf 800 Aussteller) wurde von Messeamtsdirektor Wonsack die gute Beteiligung westdeutscher Firmen unter Nennung einiger repräsentativer Firmennamen angesprochen. Einer Versachlichung der Messeatmosphäre dient die Maßnahme der Messeleitung, bestimmte Angebotsbereiche aus den Nationenständen herauszunehmen und sie Fachgruppen, für die eigene Serviceeinrichtungen geschaffen wurden, zuzuordnen. Folgende Fachgruppen wurden bislang gebildet: Glasmaschinen, textile Flächenbildung, konfektionierte Oberkleidung, Sondermaschinen (innerhalb des Werkzeugmaschinenbaues), Verpackungsmaschinen. Jedoch nicht nur im organisatorischen, sondern auch im Bereich des Handels sind Wandlungen eingetreten. Waren ursprünglich die Aussteller vor allem aus kapitalistischen Ländern auf den Markt der DDR orientiert, ist seit 1973 zu beobachten, daß die Messen zunehmend als Drehscheibe des Ost-West-Handels fungieren. Bei einer Umfrage 1973 erklärten 78 v. H. der Befragten (aus kapitalistischen Ländern), sie orientierten sich auf den DDR-Markt. Bei der Leipziger Frühjahrsmesse 1974 waren es nur noch 70 v. H. Demgemäß benutzten 30 v. H. die Messe, um Verbindungen mit anderen östlichen Volkswirtschaften aufzunehmen bzw. zu pflegen. Die organisatorische Leitung liegt in den Händen des LM.-Amtes. Es hat für die Konzipierung, Vorbereitung und Durchführung der LM. zu sorgen. Leitungsmäßig ist es an die Weisungen der Kammer für Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel gebunden. Hauptaufgaben des Amtes: Gesamtgestaltung der LM.; Anwerbung und Auswahl der Aussteller Werbung von Einkäufern; Organisation der Dienstleistungen für Aussteller und Besucher; Organisation des wissenschaftlich-technischen Programms; Herausgabe von Publikationen („Leipziger Messe-Journal“, „Wer liefert was?“, „MM-Informationen“) und Presseinformationen. Das Amt mit Sitz in Leipzig unterhält Zweigstellen in Berlin (Ost) und im Ausland. Die Messeaktivitäten der DDR beschränken sich nicht nur auf die LM. Besonders seit Mitte der 60er Jahre zeigt die DDR im Zuge ihrer verstärkten Westhandelsorientierung ein wachsendes Interesse an Messe- und Ausstellungsbeteiligungen in westlichen Industrieländern. Wurden 1963 lediglich 24 Messen und Fachausstellungen — davon 8 Kollektivbeteiligungen von Außenhandelsbetrieben und 16 Einzelbeteiligungen — in kapitalistischen Ländern besucht, waren es 1964 schon 56 Beteiligungen (11 Kollektiv-, 45 Einzelbeteiligungen der AHB). Bis 1972 hat sich diese Zahl mit 103~Beteili[S. 523]gungen nahezu verdoppelt. Allerdings nahmen die Kollektivbeteiligungen (6) zugunsten der Einzelbeteiligungen (97) ab. Mehr noch als die Zahl der Beteiligungen erhöhte sich der Umfang der belegten Ausstellungsfläche. Im Jahr 1963 wurden noch 7.170 qm, 1972 jedoch schon ca. 32.500 qm Fläche in Anspruch genommen. Regionale Schwerpunkte der Messe- und Ausstellungstätigkeit der DDR in den westlichen Industrieländern sind die Bundesrepublik Deutschland mit 31 (Zahlen 1972), Frankreich und Italien mit je 12, Schweden mit 11 und Österreich mit 8 Einzelbeteiligungen von Außenhandelsbetrieben. Diese Länder zählen gleichzeitig zu den größten westlichen Handelspartnern der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 521–523 Leichtindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsfondsSiehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen, Elektrotechnik,…
DDR A-Z 1975
Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Eine Organisationsform für die Wirtschaftsbereiche Seehäfen und Seeverkehr der DDR. Ab 1. 1. 1974 durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrats aus den Betrieben und Einrichtungen der Seeverkehrswirtschaft der DDR gebildet, die zuvor der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft als wirtschaftsleitendem Organ unterstellt waren. Das K. ist nach dem Stammhausprinzip aufgebaut; Stammbetrieb ist der VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR), der durch Zusammenschluß der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft mit dem VEB Deutsche Seereederei, dem VEB Deutfracht, Internationale Befrachtung und Reederei, dem Institut des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft sowie dem VEB Ingenieurbüro für Rationalisierung der Seeverkehrswirtschaft geschaffen wurde. Der Generaldirektor des K. ist gleichzeitig Betriebsdirektor des Stammbetriebes. Kombinatsbetriebe sind: VEB Seehafen Rostock (SHR), VEB Seehafen Wismar (SHW), VEB Seehafen Stralsund (SHS), VEB Schiffsmaklerei (SM), VEB Bagger-, Bugsier- und Bergungsreederei (BBB), VEB Schiffsversorgung (SVR). Das K. ist dem Ministerium für Verkehrswesen der DDR direkt unterstellt. Es arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung, ebenso die Betriebe des K., die innerhalb des durch die Zentralisierung gesetzten Rahmens wirtschaftlich selbständig sind. Zu den Hauptaufgaben des K. zählen: der Transport von Außenhandelsgütern der DDR über See, der Gütertransport für ausländische Auftraggeber über See, die Befrachtung von Seeschiffen und Akquisition ausländischer Ladung, der Umschlag und die Lagerung von Außenhandelsgütern der DDR und von Transitgütern, die Agenturtätigkeit, Klarierung von Schiffen, Schlepp- und Bugsierleistungen, die Planung des Seeverkehrs der DDR, die Bilanzierung des Seetransports des Außenhandels der DDR, die Forschung und Entwicklung für Seeverkehr und Hafenwirtschaft, die Planung und Leitung der Berufsausbildung im Bereich Seeverkehr. Zentral wahrgenommen werden innerhalb des K. die Grundsatzaufgaben, vor allem Investitionspolitik, Absatzpolitik, Leitung der Arbeitsbereiche Transport und Umschlag, Forschung, Arbeits- und Gesundheitsschutz der in der Seeverkehrswirtschaft Beschäftigten, Werbung und Preispolitik, Zusammenarbeit mit ausländischen Seeverkehrsorganen sowie Vorbereiten von staatlichen Verträgen und Vereinbarungen. Als volkswirtschaftlich entscheidender Arbeitsbereich wird der Gütertransport angesehen; er ist leitungsmäßig in drei Flottenbereiche aufgeteilt: Flottenbereich Asien/Amerika, Flottenbereich Mittelmeer/Afrika, Flottenbereich Spezialschiffahrt/Küstenschiffahrt. Bei den zentral durchzuführenden Aufgaben handelt es sich im wesentlichen um das Arbeitsgebiet der „Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft“, die ihren Sitz in Rostock hat. Eine Nebenstelle existiert in Berlin (Ost). Sie verfügt über ein modernes Rechenzentrum. Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 466 Kombinat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KominformSiehe auch die Jahre 1979 1985 Eine Organisationsform für die Wirtschaftsbereiche Seehäfen und Seeverkehr der DDR. Ab 1. 1. 1974 durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrats aus den Betrieben und Einrichtungen der Seeverkehrswirtschaft der DDR gebildet, die zuvor der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft als wirtschaftsleitendem Organ unterstellt waren. Das K. ist nach dem Stammhausprinzip aufgebaut; Stammbetrieb ist der VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR), der durch…
DDR A-Z 1975
Betriebsformen und Kooperation (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Betriebsformen An die Stelle der verschiedenartigen früheren Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten: der Volkseigene Betrieb (VEB) als eine rechtsfähige Organisation mit staatlich begrenztem Aufgabengebiet. Die Dispositionsmöglichkeiten der VEB bewegen sich in den Grenzen lang- und kurzfristiger Planungen. Diese Merkmale gelten auch für das Kombinat, einem Zusammenschluß mehrerer volkseigener Betriebe unter einer einheitlichen Kombinatsleitung. In der Rechtsform ähnelt das Kombinat dem Trust, im Hinblick auf die verbliebene Selbständigkeit der Kombinatsbetriebe weist es Ähnlichkeiten mit dem Konzern auf. Der VEB bzw. das Kombinat ist die dominierende Betriebsform in der DDR-Wirtschaft (vgl. Tabelle „Beschäftigte nach betrieblichen Eigentumsformen und Wirtschaftsbereichen“). Als Übergangslösung (in der Form zumeist einer Kommanditgesellschaft) bestanden von 1956 bis 1972 Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB). Gegenwärtig existiert eine nennenswerte Anzahl nur noch im Handel (als Kommissionshandel) und im Verkehrswesen. Als eine Übergangsform werden grundsätzlich auch die heute noch existierenden privaten Betriebe, d. s. hauptsächlich Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe, angesehen. Vorherrschende Betriebsformen in den nichtindustriellen Wirtschaftszweigen sind die Genossenschaften. Sie sind juristische Personen mit begrenzter Rechtsfähigkeit, die auf der Grundlage staatlicher Statute und staatlicher Planauflagen arbeiten. Bedeutung haben die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) mit drei Untertypen (LPG I, LPG II, LPG III), die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), die genossenschaftlichen Baueinrichtungen der Landwirtschaft, die Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PWF), die Konsumgenossenschaften und die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG). Neben den LPG mit gemischt genossenschaftlich-privatem Eigentum bestehen landwirtschaftliche Großbetriebe als volkseigene Güter (VEG). Sie bewirtschaften 7 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Als spezielle Kooperationsform im Bereich der Pflanzenproduktion bestehen seit 1972 „Kooperative Abteilungen Pflanzenproduktion“ (KAP). Sie werden von LPG und VEG als weitgehend selbständig wirtschaftende spezialisierte Produktionseinheiten gebildet. Die wirtschaftlich — und im allgemeinen auch juristisch — selbständige Wirtschaftseinheit im Einzelhandel ist der in unterschiedlichen Eigentumsformen organisierte Einzelhandelsbetrieb. Dazu gehören Warenhäuser, HO-Kreisbetriebe, Konsumgenossenschaften und Verkaufsstellen. Auf der mittleren Leitungsebene existieren verschiedenartige staatliche Instanzen — wirtschaftsleitende Organe — zur einheitlichen Leitung und Planung von relativ abgegrenzten Wirtschaftsbereichen und -zweigen. Sie arbeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung und bilden eigene Finanzfonds (vgl. Schaubild „Fonds der VEB, Kombinate und VVB“). Ihnen unterstehen in der Regel die volkseigenen Betriebe, Genossenschaften und Einzelhandelsbetriebe als die primären Wirtschaftseinheiten. Wirtschaftsleitende Organe sind in der Industrie und in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft die Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB), ferner die Vereinigung [S. 134]Volkseigener Warenhäuser „Centrum“ und die Vereinigung Interhotel. Im Handel rechnen dazu die Staatlichen Kontore für Roh- und Betriebsstoffe, Maschinen und technische Ausrüstungen, die Zentralen Warenkontore und die Großhandelsdirektion Textil- und Kurzwaren für Konsumgüter, die Militärhandelsorganisation (MHO) sowie die Außenhandelsbetriebe und Exportkontore. Für den materiell produzierenden Wirtschaftsbereich sind die VEB, Kombinate und VVB von überragender Bedeutung. VEB und Kombinate sind die wirtschaftlichen und sozialen Grundeinheiten, die „für die Erfüllung der staatlichen Pläne unter Beachtung des Bedarfs der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Erfordernisse des sozialistischen Staates verantwortlich“ sind (VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129). Sie haben eine plan- und vertragsgerechte Fertigung auf hohem wissenschaftlich-technischem Niveau zu organisieren, die Produktionssortimente nach den Ergebnissen der Forschung und Entwicklung, der Bedarfsforschung und internationaler Spezialisierungsabkommen zu gestalten, die Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte, Anlagevermögen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) kostengünstig und effizient einzusetzen sowie besondere politisch-staatliche Aspekte wie die Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb des RGW, Lieferungen für militärische Zwecke, die Förderung der „sozialistischen Wehrerziehung“ und den Schutz des Volkseigentums besonders zu beachten. Diese Aufgabenstellung gilt ebenso für die VVB. Sie wird ergänzt durch spezifische Funktionen, die aus der Rolle der VVB als „wirtschaftlich-technischen Führungsorganen“ der ihnen unterstellten VEB und Kombinate sowie darüber hinaus aus der Gesamtinteressenlage der jeweiligen Industriebranche erwachsen. Innerhalb des VVB-Verbandes ist die VVB-Zentrale für die Gesamtplanung, -leitung und -kontrolle und die Sicherung der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung verantwortlich. Dies schließt die Beratung und Unterstützung der Betriebe in Forschungsfragen und bei der Gestaltung der zwischenbetrieblichen Kooperation sowie die Zentralisierung betrieblicher Teilfunktionen ein, z. B. Forschung und Entwicklung, Marktforschung, Kundendienst. Innerhalb der gesamten Industriebranche hat die VVB eine ausgewogene Wirtschaftsentwicklung und eine einheitliche wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Entwicklung zu fördern und praktisch durchzusetzen. Sie hat die Zusammenarbeit der Betriebe im Rahmen der Erzeugnisgruppenarbeit und Kooperationsverbände zu unterstützen und die kostengünstige Konzentration und Spezialisierung der Fertigung, der Forschung und des Absatzes zu unterstützen. VEB, Kombinate und VVB sind rechtsfähige Organisationen, die nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten — d. h. eigene Gewinn- und Verlustrechnungen durchführen — und über eigene Finanzmittel verfügen. Die Finanzmittel werden in Fonds für unterschiedliche Zwecke bereitgestellt (vgl. Schaubild „Fonds der VEB, Kombinate und VVB“). Mitte 1972 wurde zur Stimulierung zusätzlicher, über die Planauflagen hinausgehender Leistungen zusätzlich zu den bisherigen Fonds ein Leistungsfonds geschaffen. [S. 135]Die typische Organisationsstruktur der VEB und Kombinate weist verschiedene Ebenen auf (vgl. Schemata „Leitungsstruktur eines Großbetriebs“, „Organisationsstruktur eines Industriekombinats“). An der Spitze steht der den Betrieb bzw. das Kombinat allein verantwortlich leitende Generaldirektor, Betriebsdirektor bzw. Betriebsleiter („Prinzip der Einzelleitung“). Die Erwartungen, die von der SED, den staatlichen Behörden, den technisch ökonomischen Organisationen (KdT; ASMW) und Massenorganisationen sowie den Beschäftigten mit der Rolle des Leiters verknüpft und auch rechtlich fixiert werden, sind sehr zahlreich und z. T. widersprüchlich. Der Leiter wird unterstützt durch ein Sekretariat und einen Justitiar. Ihm unterstehen mehrere Stabsorgane (z. B. der Hauptbuchhalter und die Personal- und Organisationsabteilungen) und schließlich die Fachdirektoren für Technik, Ökonomie, Produktion, Forschung sowie Beschaffung und Absatz mit ihren Unterabteilungen. Das NÖS führte zur Herausbildung der Direktorate für Beschaffung und Absatz sowie für Ökonomie; hinzu kam später das Direktorat für Forschung bzw. Wissenschaft. Problematisch ist das Verhältnis der weisungsbefugten Linie zu den nur beratenden Stäben. Häufig besteht eine Tendenz, den in den Stabsstellen arbeitenden Sachverständigen auch Linienfunktionen zu überlassen und das Leitungssystem damit stärker zu dezentralisieren. Die Leitung gemäß dem „Prinzip der Einzelleitung“ erleichtert solche Tendenzen, da der Einzelleiter immer wieder auf Expertenwissen angewiesen ist. Die Generaldirektoren, Betriebsdirektoren und Betriebsleiter werden jeweils von dem Leiter der übergeordneten Leitungsinstanz in ihre Rolle als staatlicher Leiter berufen und sind diesem gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig. Die Generaldirektoren der VVB und der direkt unterstellten Kombinate beruft der jeweilige Industrieminister. Im Unterschied zu den VEB und den nicht direkt angeleiteten Kombinaten enthält die Organisationsstruktur der VVB (vgl. Schema „Organisationsstruktur einer VVB“) häufig noch wissenschaftlich-technische Zentren und Institute, zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbetriebe sowie besondere Arbeitsgruppen für Prognose, langfristige Planung und sozialistische Wirtschaftsführung. Weitere spezielle Organisationseinheiten sind das Ingenieurbüro für Betriebswirtschaft, die Einkaufs- und Absatzorgane und die Leitbetriebe der Erzeugnisgruppen. [S. 136] <II. Volkseigener Betrieb> (VEB) Der volkseigene Betrieb ist die wichtigste Wirtschaftseinheit der DDR. Die größeren VEB werden zentral geleitet und unterstehen den VVB, die übrigen VEB unterstehen den Bezirkswirtschaftsräten oder anderen Staats- und Wirtschaftsorganen (Wirtschaft, Schaubild „Leitungsstruktur der Wirtschaft“). Die VEB setzen sich zusammen aus Betrieben, die 1945 beschlagnahmt und später zu „Volkseigentum“ erklärt wurden sowie den nach Kriegsende neu errichteten staatlichen Betrieben. Durch den Befehl 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. In einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zusammengestellt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, deren geringere Bedeutung eine schnelle Enteignung nicht notwendig machte (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern wegen fehlender politischer „Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in Sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. 6. 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen. Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) vorgesehen. Knapp 10.000 Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, wurden enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie zwar in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt, die aber noch immer Realisierungsinstanzen für detailliert vorgegebene Plandaten waren. Sie erhielten eine eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt (Steuern; <➝Produktionsabgabe>). [S. 137]Seit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 wurden die VEB wieder stärker von den VVB angeleitet. Jedoch kamen den VEB bis 1970 mehr Entscheidungsrechte zu. Ihre im Rahmen vorgegebener Plankennziffern verstärkten Entscheidungskompetenzen (z. B. über Investitionen) sollten eine stärkere wirtschaftliche Optimierung sowie erhöhte Initiativen auslösen. Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von — auf den Gewinn und die Gewinnverwendung — wirkenden ökonomischen Hebeln eingeführt. Da in der Folge die betrieblichen Strukturziele zunehmend von den gesamtwirtschaftlichen Zielen abwichen und auch die 1968 entwickelte „Strukturpolitische Konzeption“ des Ministerrates erhebliche Störungen auslöste, wurden den VEB mit der Rezentralisierung von Ende 1970 wieder Entscheidungskompetenzen — insbesondere über Investitionen — genommen. Die ökonomischen Hebel (und damit auch die Fondsbildung) wurden so umgestaltet, daß sie einen starken Druck zur Planerfüllung auf die Betriebe ausübten (Fonds). Bezüglich wissenschaftlich-technischer Weiterentwicklungen gilt heute, daß sowohl Funktionen und Aufgaben der VEB als auch Finanzmittel aus dem betrieblichen Fonds Wissenschaft und Technik bei den übergeordneten VVB zentralisiert werden. Eine im Frühjahr 1972 durchgeführte Sozialisierungsaktion erhöhte die Zahl der VEB um 2.910 (Ende 1971) auf 13.800. Die Verstaatlichung erfaßte alle Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) und private Betriebe in der Industrie (einschl. Bauindustrie) sowie einen Teil der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Die BSB hatten bis zur Verstaatlichung ca. 10 v. H. der industriellen Bruttoproduktion und 12,5 v. H. der Bruttoproduktion in der Bauindustrie aufgebracht. Die entsprechenden Anteile der privaten Betriebe lagen bei 1,3 v. H. und 0,9 v. H. Der Anteil der volkseigenen Betriebe an der Warenproduktion in der Industrie stieg von 83,1 v. H. im Jahr 1971 auf 94,9 v. H. im Jahr 1972. In volkseigenen Betrieben arbeiteten 1973 ca. 6~Mill. Beschäftigte (ohne Lehrlinge) von insgesamt 7,8 Mill. in der Wirtschaft Beschäftigten. III. Kombinat Das Kombinat (K.) besteht aus Betrieben, in denen die Güterherstellung technologisch und ökonomisch zusammenhängender Produktionszweige zusammengefaßt ist. Es entsteht gewöhnlich durch den fusionsartigen Zusammenschluß einzelner VEB, wobei der qualifizierteste bzw. größte Betrieb zum Sitz des K. wird. Die Vereinigung kann zusätzlich auch eine räumliche Zusammenlegung beinhalten. Die K.-Betriebe arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Ihnen verbleiben Kompetenzen bei der Betriebsplanung, der Finanzwirtschaft, der Forschung und Entwicklung sowie bei der Kooperation und Abstimmung mit örtlichen Räten. Verbreitet sind K. vor allem im Gewinnungs- und Verarbeitungsbereich der Braunkohle, wo die Produktionszweige der Kohlenindustrie, Energieerzeugung und chemischen Industrie vereinigt wurden (z. B. VEB Braunkohlen-K. Schwarze Pumpe, Kreis Spremberg; VEB Elektrochemisches K. Bitterfeld; VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“). K. bestehen weiterhin in der Eisen- und Stahlindustrie (z. B. VEB Bergbau- und Hütten-K. „Maxhütte“, Unterwellenborn), in der Nichteisenmetallindustrie (z. B. VEB Mansfeld-Hütten-K. „Wilhelm Pieck“, Eisleben) und in verschiedenen Branchen der weiterverarbeitenden Industrie (z. B. Fisch-K. Rostock; VEB Uhren-K. Ruhla; VEB Kabelwerk Oberspree, Berlin-Oberschöneweide; VEB K. Chemieanlagenbau, Leipzig; VEB K. für Haushaltsgroßgeräte, Schwarzenberg). K. der weiterverarbeitenden Industrie wurden besonders in den Jahren 1967–1970 gebildet. Damit wurden Voraussetzungen für die zur Sicherung eines ausreichenden Wirtschaftswachstums erforderlichen Rationalisierungen in der Form von Mechanisierungen, der Standardisierung von Baugruppen (Einheitssysteme), Automatisierungen und der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung geschaffen. Ein Sonderfall der K. sind K. der örtlichen Versorgungswirtschaft. Die Organisationsstruktur ist stark abhängig von der Form der Vereinigung. Sie ist komplizierter bei K., die unterschiedliche Verarbeitungsprozesse vereinen (z. B. elektro-chemisches K.). (Vgl. Schema „Organisationsstruktur eines Industriekombinats“.) Als Grundformen lassen sich unterscheiden: K. als die Zusammenfassung von 1. aufeinanderfolgenden Stufen der Rohstoffverarbeitung (z. B. Eisenhütten-K. mit den Stufen Erzförderung, Roheisen-, Stahl- und Walzguterzeugung), 2. verschiedenartigen Verarbeitungsprozessen eines Rohstoffes (z. B. Chemie-K., Kupfer-K.), 3. Haupt- und Nebenfertigung (z. B. Fisch-K. einschließlich Fischmehlherstellung), 4. technologisch gleichartigen Produktionen (z. B. Uhren-K. als Zusammenschluß von Betrieben einer Erzeugnisgruppe). Die Hauptaufgabe der K.-Bildung liegt in der Schaffung größerer Produktionseinheiten mit günstigeren Produktionsstrukturen. Als wirtschaftliche Organisationsform dient das K. — ähnlich den Kooperationsverbänden und den Erzeugnisgruppen — der mehrere Betriebe wie ganze überbetriebliche Fertigungssysteme erfassenden Spezialisierung und Konzentration sowie der „Ökonomisierung“ der Leitung. K. sollen die Zersplitterung der Industrieproduktion wie der Forschung und Entwicklung verringern und die Verbesserung betrieblicher Fertigungsorganisation ermöglichen. Die K.-Bildung kann im einzelnen mit folgenden [S. 138]Vorzügen verbunden sein: 1. Beschleunigung und erhöhte Kontinuität der Fertigungsprozesse, 2. bessere Anordnung der Produktionsstufen und -verfahren, 3. leichtere Mechanisierung und Automatisierung, 4. Vereinfachung des Produktionsprogrammes einzelner Werke durch Sortimentsbereinigung und Standardisierung, 5. Zentralisierung von Teilaufgaben, wie Vertrieb, Marktforschung, Lagerwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Personalwesen, 6. rationelle Ausnutzung der Rohstoffe, 7. Einsparung von Transport-, Energie-, Verwaltungs- und Vertriebskosten. <IV. Vereinigung Volkseigener Betriebe> (VVB) A. Funktion und Aufgaben der VVB Die VVB ist eine wirtschaftliche Leitungsinstanz der mittleren Ebene, der VEB, Kombinate und staatliche Einrichtungen (z. B. Forschungsinstitute) unterstellt sind. Als neuartige Produktionsverbände, zeitweilig auch „sozialistische Konzerne“ genannt, führen die VVB die materielle Produktion nicht unmittelbar durch. Finanzwirtschaftlich sind sie das Zwischenglied zwischen dem Staatshaushalt und den unterstellten Betrieben. Die wirtschaftliche Rechnungsführung der VVB ist abgeleitet von der Gewinn- und Verlustrechnung der unterstellten Betriebe. Ihre Kosten finanzieren die VVB aus Betriebsumlagen. Aufgrund eigener finanzieller Fonds sind die VVB in der Lage, die unterstellten Betriebe bei der Lösung volkswirtschaftlich bedeutsamer Projekte entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften direkt finanziell zu unterstützen (z. B. durch Zuführungen aus dem Investitionsfonds oder auch durch Umverteilungen und Verluststützungen aus dem Gewinnfonds der VVB). Die VVB sind dafür verantwortlich, daß geplante Gewinnanteile der Betriebe (Netto-Gewinnabführung) an den Staatshaushalt abgeführt werden. Sie fließen vom Betrieb an den Gewinnfonds der VVB, wo gewisse Umverteilungen stattfinden und gehen dann zum großen Teil an den Staatshaushalt weiter. Reicht der erwirtschaftete Gewinn der Betriebe für bestimmte Aufgaben nicht aus, werden Mittel aus den VVB-Fonds (Reservefonds, Gewinnfonds, Verfügungsfonds) eingesetzt. Die finanziellen Beziehungen erfassen nur die unterstellten Betriebe; andere Betriebe des Industriezweiges sind von dem Finanzverbund ausgeschlossen. Die VVB haben eine doppelte Leitungsfunktion: Sie sind einerseits staatliche Leitungsinstanz der ihnen unterstellten Betriebe und Einrichtungen; sie sind andererseits „Führungsorgan“ der jeweiligen Industriebranche. Dies besagt, daß die VVB auch für die außenwirtschaftliche Entwicklung der gesamten Industriebranche und die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den RGW-Mitgliedsländern verantwortlich sind (RGW). Im Bereich der unterstellten VEB und Kombinate sind neben den Planungs- und Bilanzierungsverfahren die finanziellen Regelungen die wichtigsten Instrumente der Zusammenarbeit. Über diese Grenzen hinaus stellen die Erzeugnisgruppenarbeit und die Anleitung von Kooperationsverbänden und -gemeinschaften bedeutsame Leitungsinstrumente der VVB dar. B. Entwicklung der VVB Von 1948 bis 1951 waren Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe Aufgabe der VVB. Es gab damals ca. 75 VVB unterschiedlicher Branchen, denen jeweils eine größere Anzahl von juristisch und finanziell abhängigen Betrieben unterstellt war. Die VVB stellte aus den Teilbilanzen der einzelnen VEB eine Gesamtbilanz zusammen, in der Gewinne bzw. Verluste gegeneinander aufgerechnet werden konnten. Anfang 1952 wurden im Rahmen der ersten größeren Reorganisation die VEB zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. Die VVB wurden in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ umbenannt. Sie verloren ihre direkten Leitungs- und Kontrollbefugnisse und galten nur noch als Anleitungs- und Aufsichtsorgane der zugeordneten, fachlich übereinstimmenden Betriebe; die Weisungen der Hauptverwaltungen der zuständigen Industrieministerien waren für ihre Tätigkeit bindend. Mit der Reform des Jahres 1958, deren Hauptmerkmal die Konzentration der Planungs- und Leitungsbefugnisse bei der Staatlichen Plankommission war, wurden die Verwaltungen Volkseigener Betriebe wieder in Vereinigungen Volkseigener Betriebe umbenannt und den Fachabteilungen der Staatlichen Plankommission unterstellt. Im Unterschied zu den VVB vom Jahr 1948 waren sie nun keine direkt wirtschaftenden Organe mehr, sondern wurden zu zentralen Staatsorganen. Sie übernahmen die Aufgaben der aufgelösten Industrieministerien, d. h. die operative und produktionsnahe Anleitung der unterstellten volkseigenen Industriebetriebe. 1961 wurden die VVB dem neugebildeten Volkswirtschaftsrat unterstellt: sie leiteten die Zentralgeleitete Industrie an, doch waren bereits Ansätze zur Zusammenarbeit mit der örtlichen Industrie vorhanden. An dieser Form der VVB wurde kritisiert, sie arbeiteten zu sehr „administrativ“ und zu wenig „ökonomisch“, und ihre bürokratische Struktur stehe einer Anpassung an die wachsenden Bedürfnisse der Volkswirtschaft häufig entgegen. Im Zuge der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (1963) wurden die VVB in „Ökonomische Führungsorgane“ ihrer Industriebranche umgewandelt. Neben den ihnen unterstellten zentralgeleiteten volkseigenen und gleichgestellten Betrieben wurden auch private und halbstaatliche Betriebe durch die Mitgliedschaft in Erzeugnisgruppen in den Leitungsbereich der VVB einbezogen. [S. 139]Diese Stellung der VVB wurde bisher nicht mehr entscheidend verändert, ihre Kompetenzen wurden mit der Rezentralisierung von Ende 1970 geringfügig verringert. Auch die Anzahl sank, als ab 1967 einzelne VVB aufgelöst und durch Kombinate, die den Industrieministerien nunmehr direkt unterstanden, ersetzt wurden. Anfang 1968 bestanden in der Industrie (ohne Bauwesen) 85 VVB, die den 8~Industrieministerien unterstellt waren. In anderen Bereichen der Volkswirtschaft existierten weitere 20 VVB: Ministerium für Bauwesen (7), Staatssekretariat für Geologie (1), Landwirtschaftsrat (10), Amt für Wasserwirtschaft (1), Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (1). Im Jahr 1972 gab es 115 den Industrieministerien direkt unterstellte VVB und Kombinate. V. Erzeugnisgruppen Erzeugnisgruppen stellen eine wirtschaftliche Organisationsform dar, nach der Gruppen von Betrieben unter Anleitung der VVB nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-wirtschaftlichen Untergruppen des Industriezweigs zusammengefaßt werden. Erzeugnisgruppen sollen zur Erreichung folgender wirtschaftspolitischer Ziele beitragen: a) die einheitliche ökonomische und technische Führung aller Betriebe eines Industriezweiges durch die VVB ermöglichen, b) die Aufdeckung und Ausnutzung aller Produktions- und Forschungskapazitäten des Industriezweiges bzw. der -branche fördern, c) die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Spezialisierung und Standardisierung und die damit verbundene Einschränkung des Produktionssortiments und d) die fachliche Kontrolle auch der nicht den VVB unterstellten VEB sowie der privaten Betriebe durchsetzen helfen. Die VVB leiten die in den Erzeugnisgruppen horizontal kooperierenden Betriebe und Genossenschaften an. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Räten bestimmen sie die Einteilung der Erzeugnisgruppen und üben entscheidenden Einfluß auf deren Zusammensetzung aus. Während die VEB zur Teilnahme an der „Erzeugnisgruppenarbeit“ rechtlich verpflichtet sind, soll für die privaten Betriebe und industriell produzierenden PGH das Prinzip der „Freiwilligkeit“ gelten. Die Zusammensetzung ist abhängig von den typischen, sich aus Zahlen und Größen der Betriebe, Sortimentsbreiten, Fertigungsarten, Eigentums- und Unterstellungsverhältnissen ergebenden Produktionsbedingungen der Branchen. Die wichtigsten Aufgaben der Erzeugnisgruppen sind: a) Erarbeitung von Entwürfen für das Produktionsprogramm, b) Entscheidungen zur Spezialisierung und Kombination, c) Leistungsvergleiche und Verallgemeinerungen von Rationalisierungen, d) Bildung von Einrichtungen zur Lösung gemeinsamer Aufgaben (z. B. Einkaufs- und Verkaufsgemeinschaften), e) Koordinierung der vertikalen Kooperationsbeziehungen, f) Vorbereitung von Wettbewerben, g) Leitung und Abstimmung der Forschung und Entwicklung innerhalb der Erzeugnisgruppen. Diese Aufgaben wurden bisher unterschiedlich intensiv wahrgenommen. Erzeugnisgruppen sind sowohl Beratungs- wie Arbeitsgremien der VVB, wobei gelegentlich Verselbständigungstendenzen der Erzeugnisgruppen feststellbar sind. Von den VVB erhalten sie verbindliche Rahmenarbeitspläne und Einzelanweisungen als Konkretisierungen der Fünfjahr- und Jahrespläne der VVB und Bezirkswirtschaftsräte (BWR). Zur Durchführung und Organisation der Arbeit bestimmen die VVB in der Regel die technisch und ökonomisch qualifiziertesten Betriebe zu Leitbetrieben und deren Werkdirektoren zu Leitern der Erzeugnisgruppen. Die Leiter der Erzeugnisgruppen werden von den Generaldirektoren der VVB berufen und abberufen und damit in ein besonderes Leitungsverhältnis gestellt. Sie erlangen bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den anderen Mitgliedern der Erzeugnisgruppe. Der Leitbetrieb übernimmt die praktische Durchführung der allgemeinen technisch-wirtschaftlichen und organisatorischen Anleitung durch die VVB. Er ist kein rechtlich zu unterscheidendes Leitungsorgan mit genereller Anordnungsbefugnis gegenüber den Betrieben und Genossenschaften der Erzeugnisgruppe. Die Organisationsstruktur der Erzeugnisgruppen ist nicht einheitlich geregelt. Generell existieren Leitbetriebe und ständige Arbeitsgruppen bzw. Untergruppen. Letztere erarbeiten Entwürfe, organisieren und kontrollieren, wobei die Arbeitsgruppen „Wissenschaft und Technik“ und „Absatz“ von besonderer Bedeutung sind. Die Gruppen bilden sich aus Vertretern der Mitglieder unter Leitung von Fachdirektoren der Leitbetriebe oder der VVB. Spezielle Formen der Zusammenarbeit sind gemeinsame Einrichtungen der Erzeugnisgruppe (z. B. Muster- und Mitgliederversammlungen, zeitweilige Arbeitsgruppen und Räte). Die Erzeugnisgruppen haben Kompetenzen vor allem beim Einkauf und Absatz, in der Forschung und Entwicklung sowie bei der Bilanzierung gewonnen. Die Konfliktmöglichkeiten, die sich aus der Überlappung der beiden Leitungsbereiche der branchenmäßig bzw. territorial zusammengefaßten Betriebe und Genossenschaften für das Verhältnis zwischen VVB und BWR ergeben, konnten bisher nicht beseitigt werden. VI. Kooperation in der Industrie Zur Intensivierung und Stabilisierung der zwischenbetrieblichen Verflechtung wurden seit Mitte der 60er Jahre neben den Erzeugnisgruppen weitere [S. 140]Formen der Zusammenarbeit von Beschäftigten bzw. von Betrieben im arbeitsteiligen Wirtschaftsprozeß entwickelt. Sie sind eine Reaktion auf die steigende betriebliche, volkswirtschaftliche und internationale Arbeitsteilung. Wichtige Probleme der Kooperation sind die Nutzung von Spezialisierung und Konzentration in der Produktionssphäre sowie die Verbindung von Produktion und Wissenschaft. Die Wirtschaftspolitik hat die Bedeutung der zwischenbetrieblichen Kooperation als Wachstumsfaktor in der letzten Zeit stärker hervorgehoben (vgl. VO über Kooperationsgemeinschaften, GBl.~II, 1970, S. 287 ff.). Dispositionsmöglichkeiten der wirtschaftenden Einheiten (Betriebe, Handelsorganisationen, landwirtschaftl. Produktionsgenossenschaften u. a.) sowie ein Instrumentarium zur vertraglichen Regelung der Zusammenarbeit (Vertragssystem; Wirtschaftsrecht) sind Voraussetzungen der Kooperation. Formen der Kooperation sind a) die innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Abteilungen, Bereichen, Arbeitsgruppen und einzelnen Arbeitskräften zum Zwecke der Fertigung eines bestimmten Produktes, b) die zwischenbetriebliche Kooperation zwischen juristisch selbständigen Betrieben, die Wirtschaftsgemeinschaften bilden. Die Wirtschaftsgemeinschaften können unterschiedliche Formen annehmen: Produktions- und Nutzergemeinschaften, Forschungsverbände und -gemeinschaften, Handelsverbände. Rechtlich geregelte Wirtschaftsgemeinschaften stellen die Kooperationsverbände und Kooperationsgemeinschaften dar. In beiden Organisationsarten können Betriebe aller Eigentumsformen die Mitgliedschaft erhalten, wodurch auch die Einbeziehung kleinerer, privater Betriebe in den industriellen Produktionsprozeß gefördert wird. A. Kooperationsverbände (gelegentlich auch Kooperationsketten genannt) bezeichnen eine seit Anfang des Jahres 1966 in einigen Industriezweigen eingeführte neue organisatorische Zusammenfassung von Industriebetrieben, die an der Fertigung bestimmter Enderzeugnisse beteiligt sind. Kooperationsverbände sind vertikale Zusammenfassungen, da sie Betriebe verschiedener Produktionsstufen enthalten. Sie werden gebildet, um den komplexen Produktionsprozeß von den Grund- und Hilfsstoffen über die zahlreichen Zwischenstufen und Zwischenerzeugnisse bis zum Absatz der Enderzeugnisse mit dem Ziel zusammenzufassen, das Zusammenwirken aller Stufen und Beteiligten reibungsloser und damit effektiver zu gestalten. Diese Kooperation wird als „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“ zwischen Betrieben bezeichnet. Durch Arbeitsteilung und Koordination lassen sich so Konzentrationseffekte erzielen, ohne daß die Betriebe fusionieren müßten. Verbreitet sind Kooperationsverbände zwischen Endproduzenten und Zulieferbetrieben in Branchen, die strukturpolitisch bedeutsam sind und in denen der Endproduzent das Fertigungsprogramm der Zulieferindustrie stark beeinflußt, z. B. im Großmaschinenbau (Schiffbau, Lokomotivenfertigung) und der elektrotechnischen und elektronischen Industrie. B. Kooperationsgemeinschaften stellen im Gegensatz zu den Kooperationsverbänden horizontale Zusammenfassungen von Betrieben mit gleichen oder ähnlichen Produktionsprogrammen dar. Die Kooperation erstreckt sich vor allem auf die Abstimmung der Sortimente und auf die Zentralisierung gemeinsamer Aufgaben, z. B. der Forschung, Produktion (Aufbau zentraler Fertigungen), Lagerhaltung, Werbung und Marktforschung. Die beteiligten Betriebe behalten ihre wirtschaftliche und juristische Selbständigkeit; auch die Unterstellungsverhältnisse verändern sich nicht. Innerhalb der Kooperationsgemeinschaft übernimmt ein größerer VEB bzw. ein größeres Kombinat die Funktion eines Leitbetriebes (ohne direkte Weisungsbefugnis). Entscheidungen fällt ein die Mitgliederbetriebe repräsentierender Rat im Rahmen der Planfestlegungen und vertraglichen Verpflichtungen. C. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit als eine weitverbreitete Form der Zusammenarbeit zwischen Betrieben wird unter den Kooperationspartnern mit dem Ziel organisiert, wirtschaftliche und technische Informationen auszutauschen, Arbeitsberatungen durchzuführen und Arbeitsgruppen zu bilden. Darüber hinaus kontrollieren sie die Einhaltung der Verpflichtungen und können gemeinsame Fonds verwalten. D. Internationale Kooperation erfaßt vor allem sozialistische Länder. Seit Abschluß eines gemeinsamen langfristigen Aktionsprogramms der Mitgliedsländer des RGW im Jahre 1971 („Komplexprogramm“) hat die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit stark an Bedeutung gewonnen. Sie ist Bestandteil der Planabstimmung zwischen den Mitgliedsländern des RGW, und soll die Voraussetzungen für die rationelle Auslastung bestehender Produktionskapazitäten und den Ausbau einer Massen- und Großserienfertigung schaffen. Ohne Bedeutung ist bisher die internationale Kooperation mit „kapitalistischen“ Ländern. VII. Kombinate und VVB 1.VEB Kombinat Ascoblock Dresden 2.VEB Betonleichtbaukombinat Dresden 3.VEB Bergbau- und Hüttenkombinat „Albert Funk“ Freiberg 4.VEB Bandstahlkombinat Eisenhüttenstadt Eisenhüttenstadt 5.VEB Chemische Werke Buna Schkopau[S. 141] 6.VEB Chemiefaserkombinat Schwarza 7.VEB Chemiekombinat Bitterfeld Bitterfeld 8.VEB Kombinat Carl Zeiss Jena Jena 9.Kombinat VEB Elektromaschinenbau Dresden 10.VEB Filmfabrik Wolfen Wolfen 11.VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt 12.VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle 13.VEB Kombinat ORSTA-Hydraulik Leipzig 14.VEB Kombinat impulsa Elsterwerda 15.VEB Kombinat Kali Sondershausen Sondershausen 16.VEB Kombinat Kernenergetik Berlin 17.VEB Kombinat Fortschritt Landmaschinenbau Neustadt (Sa.) 18.VEB Kombinat Keramische Werke Hermsdorf 19.VEB Kombinat Kabelwerke Oberspree Berlin 20.VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ Leuna 21.VEB Kombinat LEW „Hans Beimler“ Hennigsdorf 22.VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik Dresden 23.VEB Kombinat Metallaufbereitung Halle 24.VEB Magdeburger Armaturenwerke „Karl Marx“ Magdeburg 25.VEB Kombinat Medizin- und Labortechnik Leipzig 26.VEB Mansfeld-Kombinat „Wilhelm Pieck“ Lutherstadt/Eisleben 27.VEB Metalleichtbau-Kombinat Leipzig 28.VEB Nahrungs-, Genußmittel- und Verpackungsmaschinen Dresden 29.VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt 30.VEB Plast- und Elast-Verarbeitungsmaschinen-Kombinat Karl-Marx-Stadt 31.VEB Kombinat Pentacon Dresden Dresden 32.VEB Polygraph, Kombinat für polygraphische Maschinen Leipzig 33.VEB Kombinat Pumpen und Verdichter Halle 34.VEB Qualitäts- und Edelstahl-Kombinat Hennigsdorf Hennigsdorf 35.VEB Kombinat Robotron Radeberg 36.VEB Rohr-Kombinat Riesa Riesa 37.VEB Kombinat Rohrleitungen und Isolierungen Leipzig 38.VEB Schwermaschinenbau-Kombinat „Ernst Thälmann“ Magdeburg 39.VEB Schwermaschinenbau „Karl Liebknecht“ Magdeburg 40.VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „7. Oktober“ Berlin 41.VEB Kombinat Technische Gebäudeausrüstung Leipzig 42.VEB Uhren- und Maschinen-Kombinat Ruhla Ruhla/Thür. 43.VEB Kombinat Umformtechnik Erfurt Erfurt 44.VEB Werkzeug-Kombinat Schmalkalden 45.VEB Zement-Kombinat Dessau 46.VEB Kombinat Zentronik Sömmerda Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) 1.VVB Altrohstoffe Berlin 2.VVB Automatisierungs- und Elektroenergieanlagen Berlin 3.VVB Automatisierungsgeräte Berlin 4.VVB Automobilbau Karl-Marx-Stadt 5.VVB Agrochemie und Zwischenprodukte Halle 6.VVB Bauelemente und Faserbaustoffe Leipzig 7.VVB Bauglas Dresden 8.VVB Bau-, Baustoff- und Keramikmaschinen Leipzig 9.VVB Baumechanisierung Dresden 10.VVB Binnenfischerei Peitz 11.VVB Bau- und Grobkeramik Halle 12.VVB Braunkohle Senftenberg 13.VVB RFT Bauelemente und Vakuumtechnik Berlin 14.VVB Baumwolle Karl-Marx-Stadt 15.VVB Chemieanlagen Leipzig 16.VVB Deko Plauen (Vogtl.) 17.VVB Eisen-, Blech- und Metallwaren Karl-Marx-Stadt 18.VVB Erdöl - Erdgas Gommern 19.VVB Elektrische Konsumgüter und Ausrüstungen Berlin 20.VVB Energieversorgung Berlin 21.VVB Feuerfeste Industrie Meißen 22.VVB Furniere und Platten Leipzig 23.VVB Forstwirtschaft Suhl 24.VVB Gießereien Leipzig 25.VVB Getriebe und Kupplungen Magdeburg 26.VVB Hochseefischerei Rostock[S. 142] 27.VVB Haushalts- und Verpackungsglas Weißwasser 28.VVB Industrielle Tierproduktion Berlin 29.VVB Kraftwerksanlagenbau Berlin 30.VVB Keramik Erfurt 31.VVB Konfektion Berlin 32.VVB Kühl- und Lagerwirtschaft Berlin 33.VVB Kraftwerke Cottbus (Thür.) 34.VVB Leichtchemie Berlin 35.VVB Leder und Kunstleder Leipzig 36.VVB Lacke und Farben Berlin 37.VVB Land- und Nahrungsgütertechnik Leipzig 38.VVB Lederwaren Halle 39.VVB Möbel Dresden 40.VVB Maschinelles Rechnen Berlin 41.VVB Musikinstrumente und Kulturwaren Plauen (Vogtl.) 42.VVB RFT Nachrichten- und Meßtechnik Leipzig 43.VVB Öl- und Margarineindustrie Magdeburg 44.VVB Plast- und Elastverarbeitung Berlin 45.VVB Pharmazeutische Industrie Berlin 46.VVB RFT Rundfunk und Fernsehen Radeberg (Sa.) 47.VVB Saat- und Pflanzgut Quedlinburg 48.VVB Schienenfahrzeuge Berlin 49.VVB Schiffbau Rostock 50.VVB Schuhe Weißenfels 51.VVB Schnittholz und Holzwaren Berlin 52.VVB Spielwaren Sonneberg 53.VVB Steinkohle Zwickau 54.VVB Süß- und Dauerbackwaren Halle 55.VVB Tabakindustrie Berlin 56.VVB Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen Leipzig 57.VVB Technisches Glas Ilmenau 58.VVB Technische Textilien Karl-Marx-Stadt 59.VVB Textilmaschinenbau Karl-Marx-Stadt 60.VVB Tierzucht Paretz (Krs. Nauen) 61.VVB Tierische Rohstoffe Leipzig 62.VVB Trikotagen und Strümpfe Limbach-Oberfrohna 63.VVB Verpackungsmittel Leipzig 64.VVB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Potsdam 65.VVB Wälzlager und Normteile Karl-Marx-Stadt 66.VVB Wolle und Seide Meerane 67.VVB Zuschlagstoffe und Naturstein Dresden 68.VVB Zellstoff, Papier und Pappe Heidenau (Sa.) 69.VVB Zucker- und Stärkeindustrie Halle Betriebsverfassung; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Fischwirtschaft; Binnenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 133–142 Betriebsdirektor A, B,
Betriebsformen und Kooperation (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Betriebsformen An die Stelle der verschiedenartigen früheren Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten: der Volkseigene Betrieb (VEB) als eine rechtsfähige Organisation mit staatlich begrenztem Aufgabengebiet. Die Dispositionsmöglichkeiten der VEB bewegen sich in den Grenzen lang- und kurzfristiger Planungen. Diese Merkmale gelten auch für das Kombinat, einem Zusammenschluß…
DDR A-Z 1975
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität sowie die spezielle medizinische Betreuung, materielle und finanzielle Unterstützung bei Geburten und die Gewährung von Kindergeld. Infolge der in der DDR umfassenden Versicherungspflicht werden diese Postulate im Rahmen der Sozialversicherung (S.), die heute praktisch je zu einem Drittel von den Versicherten, den Betrieben und aus dem Staatshaushalt finanziert wird, zu verwirklichen versucht. Ihre Leistungen, die auch Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosenversicherung) einschließen, werden durch Zusatz- und Sonderleistungen — vor allem Renten (Altersversorgung) sowie Beihilfen und Unterstützungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Sozialfürsorge; Geburtenbeihilfen; Kinderbeihilfen) — oder aus Betriebsmitteln (Lohnausgleich) ergänzt. Die S. erfüllt eine Reihe von Aufgaben im Auftrag des Staates; so hat sie u. a. die Betreuung der früheren Beamten, der Kriegsopfer, der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen übernommen (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung; Wiedergutmachung). II. Entwicklung Beim Wiederaufbau eines Sozialleistungssystems spielte der FDGB vom Beginn an eine wichtige Rolle. Schon auf seinem Gründungskongreß (Februar 1946) wurde beschlossen, eine Einheitsversicherung anzustreben, die alle Versicherungszweige grundsätzlich in einem Versicherungsträger verei[S. 791]nen und einen einheitlichen und alle Risiken abdeckenden Beitrag erheben sollte. Noch im gleichen Jahr wurden nach diesen Grundsätzen in den 5 Ländern der SBZ S.-Anstalten errichtet. Am 28. 1. 1947 erließ die SMAD den Befehl Nr. 28 über die „Einführung eines einheitlichen Systems und von Maßnahmen zur Verbesserung der S. in der SBZ“ (Arbeit und Sozialfürsorge, 1947, S. 92), der als Anlage u. a. die grundlegende Versorgung über S. (VSV) enthielt; die Aufgaben der Träger waren nunmehr ebenso vereinheitlicht wie das Leistungsrecht. Durch die VO über S. vom 26. 4. 1951 (GBL, S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der S. dem FDGB übergeben. Die 5 S.-Anstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ (mit einer Zentralverwaltung, Landes- und Kreisgeschäftsstellen) vereinigt, die vom Zentralrat der S. geleitet wurde; er wurde gesetzlicher Vertreter der S. und ihr oberstes Organ. Räte der S. entstanden in den Ländern bzw. später in den Bezirken und den Kreisen. Sie waren nun ausschließliche Organe des FDGB, deren Mitglieder von der Gewerkschaft eingesetzt wurden, die ihrerseits bei ihren Vorständen „Abteilungen für S.“ einrichtete. Die Dreiteilung (Räte, FDGB-Abteilungen, Verwaltungen) erwies sich bald als hinderlich. Um sie abzuschaffen und den FDGB zum alleinigen Träger der S. zu erheben, mußten die nicht dem FDGB unterstehenden Versichertengruppen (Selbständige, Handwerker etc.) ausgegliedert werden. Dies geschah durch VO vom 2. 3. 1956. Ihre Versicherung ging — bei Beitragserhöhung — auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) über. Unmittelbar darauf wurde die Zentralverwaltung der S. mit der Abt. S. des FDGB-Vorstandes zur „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ vereinigt. Die S.-Verwaltungsstellen wurden FDGB-Abteilungen, die Räte für S. beibehalten. Die Entwicklung zu einer auf zwei Trägern ruhenden Einheitsversicherung fand ihren vorläufigen Abschluß 1959: Die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften wurden der DVA zugeordnet. Das Leistungsrecht der Arbeiter und Angestellten wurde nach den Grundsätzen des Gesetzbuches der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) weiter entwickelt. Am 21. 12. 1961 faßte die VO über die S. der Arbeiter und Angestellten u. a. das bis dahin geltende komplizierte Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) in übersichtlicher Form zusammen. Dagegen galten die rechtlichen Grundlagen für die Versicherten der DVA, die zum 1. 1. 1969 in Staatliche Versicherung der DDR umbenannt wurde, grundsätzlich weiter. Durch VO vom 15. 3. 1968 wurde schließlich das Rentenrecht umgestaltet und durch die Rentenverordnung vom 4. 4. 1974 (Renten) (GBl. I, S. 201) erneut novelliert. Auch die 1968 eingeführte Freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung bei der S. wurde zum 1. 3. 1971 erneut umgestellt und ergänzt heute wesentlich das System der Altersversorgung. III. Organisation Die S. in der DDR besteht aus den Trägern (juristische Personen): Verwaltung der S. beim Bundesvorstand des FDGB und S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Die S. der Arbeiter und Angestellten ist nach Art. 45 Abs. 3 der Verfassung durch die Gewerkschaften „auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten“ zu leiten. Die Gewerkschaften „nehmen an der umfassenden materiellen und finanziellen Versorgung und Betreuung der Bürger bei Krankheit, Arbeitsunfall, Invalidität und im Alter teil“. Die S. der Arbeiter und Angestellten gliedert sich in Verwaltungen der S. beim Bundesvorstand des FDGB, den Bezirksvorständen und Kreisvorständen. Ihnen obliegt die Durchführung der Planung, Bewirtschaftung und Verwaltung der S. Die unmittelbare Betreuung der Versicherten und die Leistungsgewährung (Ausnahme: [Zusatz-]Renten) erfolgt grundsätzlich (auch für die Familienangehörigen) durch die Betriebe. Von den Gewerkschaftsleitungen werden als Leitungsorgane der S. auf der jeweiligen Ebene (Zentrale, Bezirk, Kreis, Betrieb bzw. Verwaltung) ein Rat für S. gebildet, der im Betrieb von einem BGL-Mitglied geleitet wird. Der Rat, der von Kommissionen (Arbeitsgruppen) für Kuren-, Renten-, Rehabilitations- und Finanzfragen unterstützt wird, leitet und kontrolliert die Bevollmächtigten für S., die auf Vorschlag der BGL in den einzelnen betrieblichen Gewerkschaftsgruppen gewählt werden: In Zusammenarbeit mit den Bevollmächtigten und ihrer Hilfe wird die Einhaltung der Krankenordnung überwacht, dem Mißbrauch sozialer Leistungen entgegengetreten und die unmittelbare „soziale Betreuung (im ständigen Kontakt mit den Ärzteberatungskommissionen, den betrieblichen Gesundheitseinrichtungen, der Kommission für Gesundheits- und Arbeitsschutz) der in den VEB und Verwaltungen Beschäftigten und ihren Familienangehörigen“ organisiert und durchgeführt. So werden die kurzfristigen Barleistungen (Kranken- und Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) zumeist durch die Lohnbüros der Betriebe ausgezahlt. Die übrigen Versicherten der S. beim FDGB (z. B. alle Ärzte, Studierende) und die Rentner u. ä. werden von den Verwaltungen bei den FDGB-Kreisvorständen betreut, die auch zur Prüfung der betrieblichen S.-Einrichtungen berechtigt sind. Die Beschäftigten von Reichsbahn und Post erhalten ebenfalls grundsätzlich Leistungen durch die S. beim FDGB, [S. 792]doch wird ihre Altersversorgung durch eigene Versorgungskassen durchgeführt. Die Verwaltung der S. bei der Staatlichen Versicherung, deren Versichertenkreis aus den Genossenschaftsmitgliedern, Selbständigen etc. besteht, gliedert sich in die Hauptverwaltung und in die Verwaltungen bei den Bezirks- und Kreisdirektionen. Analog zu den Räten der S. wird hier durch Beiräte für S., die auf zentraler, Bezirks- und Kreisebene getrennt für die einzelnen Versichertengruppen geschaffen wurden, Einfluß auf Gestaltung und Durchführung der Aufgaben genommen. Die Leistungsgewährung erfolgt zumeist durch die Kreisstellen; die Auszahlung kurzfristiger Barleistungen unmittelbar durch die Betriebe ist bisher nur einer größeren Anzahl landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften ermöglicht worden. Eine der in der Bundesrepublik Deutschland ähnliche Form der Selbstverwaltung existiert nicht. Die S.-Organe werden in den Betrieben nur von den FDGB-Mitgliedern bestimmt, während die Beiräte bei der Staatlichen Versicherung zwar auch aus Versicherten bestehen, aber nicht gewählt werden. Bei Streitfällen werden die betrieblichen Konfliktkommissionen bzw. sonstige S.-Kommissionen tätig; gegebenenfalls entscheiden die bei den Versicherungsträgern gebildeten Beschwerdekommissionen. IV. Finanzierung Soweit die sozialen Leistungen nicht unmittelbar aus dem Staatshaushalt finanziert werden, gehen sie auf Mittel der S. zurück. Zwar ist auch der Haushalt der S. Bestandteil des Staatshaushalts, doch bilden die beiden S.-Träger S.-Fonds, die nur zweckgebunden verwendet werden dürfen. Allerdings hat dies lediglich fiskalische Bedeutung, weil auch die S. zunehmend aus allgemeinen Haushaltsmitteln mitfinanziert werden muß. Ursache hierfür ist u. a., daß die einer Versicherung entsprechende Orientierung der Beiträge am Ausgabevolumen in der S. fehlt: Sie hat von Beginn an Beiträge erhoben, deren Berechnungsmodus und Höhe trotz zunehmender Ausgaben nie geändert wurden. So beträgt noch immer der einheitliche Beitrag von Arbeitern und Angestellten für alle S.-Leistungen — mit Ausnahme der auf Betriebsunfällen und Berufskrankheiten beruhenden — 20 v. H. (Bergleute 30 v. H.) des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 Mark monatlich, wovon die Hälfte — bei Bergleuten zwei Drittel — von den Betrieben getragen wird. Ärzte zahlen seit 1971 ebenfalls 20 v. H. (bis Ende 1970 14 v. H.) ihres beitragspflichtigen Einkommens. Für die bei der Staatlichen Versicherung Versicherten gelten seit 1971 Beiträge in grundsätzlich gleicher Höhe. So zahlen freiberuflich Tätige, selbständige Land- und Forstwirte, selbständige Handwerker und sonstige Selbständige, die tätigen Gesellschafter noch bestehender Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) und die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks ebenso 20 v. H. des beitragspflichtigen Einkommens wie die Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und der übrigen Produktionsgenossenschaften (z. B. Fischer, Gärtner), bei denen allerdings grundsätzlich die Hälfte des Beitrages von der Genossenschaft übernommen wird; die Mitgliederversammlungen der LPG können allerdings beschließen, daß der Gesamtbeitrag voll von den Mitgliedern zu zahlen ist. Die Feststellung der Beiträge und ihr Einzug erfolgen über die Räte der Kreise (Abt. Finanzen) für alle Versicherten der SV; für Studenten der Hoch- und Fachschulen, Empfänger von Sozialunterstützung und Insassen von Alters- und Pflegeheimen werden Pauschalbeiträge aus dem Staatshaushalt entrichtet. Neben den eigentlichen S.-Beiträgen wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. Schließlich gehen in die S.-Fonds zunehmend Beiträge aus der Freiwilligen ➝Zusatzrentenversicherung (FZR) ein: Ende 1973 waren bereits vier Fünftel aller pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten gleichzeitig Mitglieder der FZR. 7 v. H. der Beitragseinnahmen der S. beim FDGB beruhten 1973 auf freiwilligen Beiträgen (1970: 0,5 v. H.) — vgl. Ziff. VIII. Dennoch müssen die Ausgaben der S. 1974 zu 45 v. H. aus dem Staatszuschuß finanziert werden. Er wird vor Beginn des Planjahres festgelegt und den Kreisverwaltungen als Normativ vorgegeben. Nichtverbrauchte Haushaltsmittel werden dem Reservefonds zugeführt, aus dessen Mitteln die innerhalb eines Fünfjahrplans eintretenden Schwankungen ausgeglichen werden sollen. V. Umfang der Versicherungspflicht Die dominierende Rolle der S. im System der sozialen Sicherung der DDR erklärt sich aus der umfassenden Versicherungspflicht. Von ihr sind — im wesentlichen — lediglich befreit 1. gelegentlich Tätige und solche (ausschl. Lehrlinge) mit geringfügigem Einkommen (unter 75 Mark monatlich), mitarbeitende Ehefrauen von Handwerksmeistern, Geistliche und Mitglieder religiöser Orden sowie Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert. VI. Leistungen Die Leistungen der S. bestehen a) im Krankheitsfälle aus freier ärztlicher und zahnärztlicher — auch stationärer — Behandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus [S. 793]oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene und Pflegegeld; e) aus Unterstützung für alleinstehende Werktätige mit kranken Kindern; f) aus kostenloser Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln (einschließlich Zahnersatz); g) aus der Gewährung von Kuren und h) — bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit — aus einer geringen Arbeitslosenunterstützung (Arbeitslosenversicherung). Die ehemaligen Beamten und Berufsoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der S. und nach deren Grundsätzen versorgt (Kriegsopferversorgung), Bergleute erhalten entsprechend den höheren Beiträgen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden, ohne daß sie höhere Beiträge zu zahlen haben. Streitfälle über S.-Leistungen werden von den Beschwerdekommissionen der S. behandelt und entschieden. Neben den Leistungen der S. besteht im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnausgleich durch die Betriebe. Aus betrieblichen oder Staatshaushaltsmitteln werden weitere Leistungen finanziert. So ist für die technische Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden; eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. Für Verfolgte (Kämpfer gegen den Faschismus, Verfolgte des F.) werden Ehrenpensionen (Wiedergutmachung) gezahlt. Schließlich gibt es eine Anzahl besonderer Familienleistungen (Ehegattenzuschläge, Kinderbeihilfen, Geburtenbeihilfen sowie Leistungen der Sozialfürsorge für Bedürftige. Unter den Leistungen dominieren somit die Sach- und Barleistungen der S. Sachleistungen werden gewährt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie bei Mutterschaft, Geldleistungen bei vorübergehender, verminderter oder fehlender Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit und fehlender Erwerbsmöglichkeit, sei es durch Krankheit (auch der Kinder), bei Quarantäne, wegen Unfalls, bei Mutterschaft oder bei Erreichen der Altersgrenze sowie infolge unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Die Gestaltung der S.-Leistungen läßt deutliche Grundzüge erkennen: Voraussetzungen und Umfang der Leistungen sind so geformt, daß sie der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Ihr Ausmaß erstreckt sich bei den Sachleistungen — die grundsätzlich auch den Familienangehörigen der Versicherten zustehen — auf alles Notwendige, bei der Gewährung von Renten auf das — angesichts der hohen Rentnerzahl — verteilungspolitisch für vertretbar Gehaltene. Die sonstigen Sozialleistungen begünstigen entweder besonders qualifizierte oder privilegierte Gruppen oder folgen bevölkerungs- und gesundheitspolitischen Intentionen, wie die Familienleistungen. Hinzu treten die minimalen Fürsorgeleistungen. Unübersehbar ist jedoch, daß mit der wirtschaftlichen Konsolidierung seit 1971 die ehedem vorwiegend „produktionsorientierte“ Sozialpolitik der DDR neue Züge anzunehmen beginnt. So sind in den letzten Jahren neben die bisher im wesentlichen vom Leistungsprinzip bestimmten Leistungen allmählich solche getreten, die leistungsunabhängigen, d. h. eher sozialen und humanitären Charakter tragen, vor allem im Gefolge der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED über neue sozialpolitische Maßnahmen. Damit ist auch eine spürbare Verbesserung der Lage der bisher im Schatten der Wohlstandsmehrung stehenden Rentenempfänger einhergegangen, mag auch ihr Lebensniveau, gemessen an dem der Berufstätigen, noch deutlich — und künftig wegen fehlender Rentendynamisierung wieder stärker — zurückbleiben. VII. Freiwillige Zusatzrentenversicherung Die gegenwärtig erreichbare höchste Altersrente der Sozialversicherung von 370 Mark monatlich erklärt sich u. a. aus der in der DDR niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark. Mit zunehmendem Einkommen mußte eine Kluft zu den Geldleistungen der S. bei den Beschäftigten entstehen, deren Verdienst 600 Mark überstieg. Die mit Wirkung vom 1. 3. 1971 eingeführte freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) trägt dazu bei, die Relation zwischen dem Arbeitseinkommen und bestimmten Geldleistungen der S. (Renten, Krankengeld) günstiger zu gestalten. Seitdem sind etwa vier Fünftel aller pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten der FZR beigetreten, zu der ein Beitrag von jeweils 10 v. H. von den Versicherten und Betrieben — bezogen auf die zwischen 600 und 1200 Mark liegenden Arbeitseinkünfte — abzuführen ist. Freiberuflich Tätige, Selbständige und Genossenschaftsmitglieder zahlen einen Beitrag von 20 v. H. ihrer zwischen 7.200 und 14.400 Mark liegenden Jahreseinkünfte zur FZR. Gleichartige Beitragsregelung und hohe Mitgliederzahl unterstreichen die Charakterisierung der FZR als einer quasi-Pflichtversicherung ebenso wie die Abhängigkeit der Gewährung bestimmter Krankengeldzahlungen von einer Mitgliedschaft zur FZR. Deshalb werden Pflichtversicherung zur S. und FZR auch offiziell als Einheit betrachtet. Die Wahl einer derartigen Form der verstärkten Beteiligung — anstelle einer Anhebung der Beitragsbemessungsgren[S. 794]ze — erklärt sich u. a. aus der sich erst allmählich bildenden Belastung durch steigende Ansprüche, denen zunächst Beitragsmehreinnahmen von mehr als 500 Mill. Mark gegenüberstehen. Die Leistungen aus der FZR an Zusatzrente werden nach der Beitragshöhe bemessen. Die monatliche Zusatzrente beträgt für jedes Jahr der Versicherung ein Viertel des vom Versicherten gezahlten Monatsbeitrages. Bei einem Monatseinkommen von z. B. 800 Mark, für das 20 Jahre Beiträge gezahlt wurden (Beitrag: 10 v. H. von 200 Mark = 20 Mark), errechnet sich somit eine Zusatzrente von 5 Mark x 20 Jahre = 100 Mark monatlich. Die abgeleitete Witwenrente liegt bei 60 v. H., die Vollwaisenrente bei 40 v. H. und die Halbwaisenrente bei 30 v. H. Zweifellos wird die FZR langfristig zu einer verbesserten Altersversorgung in der DDR führen. Dennoch wird ein Berufstätiger in der DDR, der bei vollem Arbeitsleben seit 1960 einen Arbeitsverdienst von 1200 Mark hatte und Mitglied der FZR war, nach offiziösen Angaben aus der DDR (Handbuch des Bevollmächtigten für Sozialversicherung, Berlin [Ost] 1973, S. 247) 1980 nur eine Altersversorgung aus S.-Rente und FZR von maximal 566 Mark erreichen können. An weitergehende Regelungen ist nicht gedacht, wie der Leiter der Abt. Sozialpolitik im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Dr. Hans Rühl, erklärte (vgl. Arbeit und Arbeitsrecht, S. 167 ff.): „In den nächsten Jahrzehnten wird die Rentenversorgung für Verdienste über 600 Mark monatlich (und damit über den Rahmen der Versorgung aus der Pflichtversicherung) nur noch über die freiwillige Zusatzrentenversicherung erfolgen.“ Dieser Weg sei „ … eine prinzipielle Entscheidung von Partei, Regierung und Gewerkschaften. Sie gibt für die Entwicklung der Renten der Werktätigen mit einem Einkommen von mehr als 600 Mark in den nächsten Jahrzehnten eine klare Orientierung.“ Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 790–794 Sozialstruktur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische SozialforschungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität sowie die spezielle medizinische…
DDR A-Z 1975
1975: C, D, E
Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christlich-Demokratische Union (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Cisinski-Preis Comecon Container-Verkehr DAL DAMW DARAG Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DBD DDR-Schiffs-Revision und -Klassifikation (DSRK) DEFA Demarkationslinie Demographie Demokratie Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Block Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Denkmalschutz Deutrans Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsch-Britische Gesellschaft Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft Deutsche Akademie der Künste Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) Deutsche Bauakademie Deutsche Bauernbank Deutsche Bücherei Deutsche Fotothek Deutsche Grenzpolizei (Grenztruppen der DDR) Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (DHB) Deutsche Handelszentralen Deutsche Historikergesellschaft Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Investitionsbank Deutsche Künstler-Agentur Deutsche Liga für die Vereinten Nationen Deutsche Notenbank Deutsche Post Deutscher Bauernkongreß Deutscher Bibliotheksverband Deutscher Buch-Export und -Import Deutsche Reichsbahn (DR) Deutscher Friedensrat Deutscher Jugendring Deutscher Kulturbund Deutscher Schriftstellerverband Deutscher Städte- und Gemeindetag Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) Deutscher Volkskongreß Deutscher Volksrat Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung Deutsches Armeemuseum Deutsche Seereederei Deutsches Institut für Berufsbildung Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsche Versicherungsanstalt Deutsche Volkspolizei (DVP) Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) Deutsch-Französische Gesellschaft Deutsch-Italienische Gesellschaft Deutschland Deutschlandplan des Volkes Deutschlandpolitik der SED Deutschlandsender Deutschlandtreffen der Jugend Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft Deutsch-Nordische Gesellschaft Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft Deutsch-Sowjetische Freundschaft Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft Devisen DEWAG Dezentralisation DFD DHfK Dialektischer Materialismus Diamat Dienstleistungsabgabe Dienstleistungsbetriebe Dienstränge Diktatur des Proletariats DIM DIN (Deutsche Industrie-Normen) Diplomatische Beziehungen Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft Direktstudium Dispatchersystem Dispensaire Divergenztheorie Diversion DKP DM Dogmatismus Dokumentation Domowina Doppelte Unterstellung Dorfakademien Dorfklubs Dorfzeitungen DPA Dritter Weg DRK Druckerei- und Verlagskontor DSF DTSB DVP DWK Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Ehescheidungen Eheschließung, Sozialistische Ehrenpensionen Eid Eigentum Eingaben Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik Einheitslisten Einkaufskollektive Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Einkommen Einzelhandel Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisen- und Stahlindustrie Elektrotechnische und Elektronische Industrie ELG Elternbeiräte Elternhaus und Schule Elternseminare Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Enteignung Entfremdung Entwicklungshilfe Entwicklungsländer Erbrecht Erbschaftsteuern Erdölindustrie Erfassungspreis Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erntestatistik Errungenschaften, Sozialistische Erschwerniszuschläge Erwachsenenqualifizierung Erzeugnisgruppen Erzeugnispaß Erzeugnisprinzip Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche Erziehungsrecht, elterliches Erziehungswissenschaft Erziehung zu bewußter Disziplin Europapolitik der SED Exportbüros und -kontore Exportleitbetriebe Exportprämie Exportpreis Exquisit-VerkaufsstellenCaritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christlich-Demokratische Union (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Cisinski-Preis Comecon Container-Verkehr DAL DAMW DARAG Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DBD DDR-Schiffs-Revision und -Klassifikation (DSRK) DEFA Demarkationslinie Demographie Demokratie Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Block Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) …
DDR A-Z 1975
Betriebskollektivvertrag (BKV) (1975)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Das GBA (Gesetzbuch der Arbeit) definiert den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarung zwischen Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“ (§~13,1). Er begründet darüber hinaus — bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung — auch die moralischen Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines volkseigenen oder diesem gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. Für Betriebsabteilungen können gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden (§~13,3 GBA). In Kombinaten schließen die einzelnen Betriebe und in den VEB räumlich getrennte Betriebsteile mit eigener Betriebsgewerkschaftsorganisation eigene BKV ab. Behörden und staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei völliger Ausklammerung aller Lohnfragen — in umfassender Weise Formen, Wege und Methoden zur Realisierung des Plans vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft mit gleichgerichtetem Ziel verpflichten. Insofern dient der BKV ebenso als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs (§~13,2 BAG) wie als entscheidendes Mittel einer straffen Ordnung und Arbeitsdisziplin. (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314.) Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind durch eine gemeinsame Direktive des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB — von 1973 — festgelegt, in der vor allem sozialpolitische Fragen vergleichsweise stärker berücksichtigt und eine bessere Koordination mit den örtlichen Staatsorganen (Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen …) erreicht werden soll (Richtlinie für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge, GBl. I, 1973, S. 213 ff.). Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl.~II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5~Jahren vorsah (1971–1975) wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Der BKV weicht in Wesen und Ausgestaltung erheblich von der Betriebsvereinbarung nach dem Betriebsverfassungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland ab, deren vertragliche Ordnung im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. Der Ursprung des BKV ist seit 1922 im sowjetischen Arbeitsrecht begründet, er wurde seit 1947 zur Regel in der UdSSR. In der DDR entwickelte sich aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493) für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplanes und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen der einzelnen Wirtschaftszweige. Gemäß Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1973 sind für den BKV inhaltlich 3~Hauptteile und eine Reihe von Anlagen vorgegeben. Die Hauptteile umfassen: 1. einen ausführlichen Katalog von Verpachtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des Sozialistischen Wettbewerbs (z. B. Aufschlüsselung des Plans, Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Förderung und Durchsetzung einer Anzahl als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen, Erschließung von Materialreserven, Qualitätssteigerung usw.), [S. 145]2. die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u. a. Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips und der WAO nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, optimale Verwendung des Lohnfonds, Festlegung über Prämienformen, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung) und 3. „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u. a. Qualifizierung, politische Schulung, Feriengestaltung, Organisation von Betriebsfestspielen). Die Anlagen enthalten Details zum Frauen- und Jugendförderungsplan, zur betrieblichen Ordnung der Bewegung „sozialistisch arbeiten, lernen und leben“, zur Verwendung des Prämienfonds, des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. Vereinbarungen zum Urlaub entsprechend der Rechtsvorschrift und des Rahmenkollektivvertrags sowie eine Liste der Arbeitserschwernisse. Eine dem BKV vorangestellte Präambel umreißt in der Regel die Erfüllung oder Höhe der Übererfüllung wesentlicher Hauptkennziffern, wie industrielle Warenproduktion oder Arbeitsproduktivität sowie entscheidende verbal gefaßte Planverpflichtungen (z. B. „Sortiments-, termin- und qualitätsgerechte Erfüllung des Produktions-, Absatz- und Exportplans“). Über die Erfüllung der Verpflichtungen des BKV soll durch Betriebsleiter und BGL mindestens halbjährlich auf einer Belegschaftsversammlung und „durch alle anderen Leiter monatlich“ im jeweiligen Bereich Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle. Selbstkritische Äußerungen in der DDR richten sich gegen eine in der Vergangenheit oft nur sehr formale Handhabung; heute werden konkret abrechenbare und terminierte Verpflichtungen für den BKV gefordert. Für einen Privatbetrieb ist analog eine Betriebsvereinbarung, für einen Betrieb mit staatlicher Beteiligung ein entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In den LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen Belange. Planung; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 144–145 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsleiterSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Das GBA (Gesetzbuch der Arbeit) definiert den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarung zwischen Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“ (§~13,1). Er begründet darüber hinaus — bestätigt durch eine Belegschafts-…
DDR A-Z 1975
Staatssekretariat für Kirchenfragen (1975)
Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 1985 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1979 Die Bildung eines StK. in der DDR, wie es in einigen Staaten des Ostblocks vor allem in der UdSSR bereits bestand, zeichnet sich in den Jahren 1956/57 ab. Bis dahin fielen Fragen, die sich auf den Bereich Kirche bezogen, unter die Zuständigkeit des Ministerpräsidenten der DDR, Grotewohl (SED), bzw. seines Stellvertreters Nuschke (CDU). 1954 wurde Nuschke gelegentlich als verantwortlicher Minister für Kirchenfragen bezeichnet, obwohl ihm bis dahin lediglich eine Art Verbindungsbüro unterstand. Zwischen diesem Büro und dem Innenministerium hatte es häufig Kompetenzschwierigkeiten gegeben. Am 1. 3. 1957 ernannte der Ministerrat der DDR einen Staatssekretär für Kirchenfragen. Er wurde dem Amt für Kirchenfragen bei der Regierung Grotewohl, das von Nuschke geleitet wurde, zur Seite gestellt. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Staatssekretärs für Kirchenfragen wurde der Atheist und Altkommunist Werner Eggerath beauftragt. Der 1900 in Elbersfeld geborene Bauarbeitersohn, der 10 Jahre in NS-Haft verbracht hatte, war nach vorübergehender Tätigkeit als SED-Landesvorsitzender und Ministerpräsident in Thüringen Botschafter der DDR in Rumänien und Staatssekretär beim Ministerpräsidenten der DDR gewesen. Unter Eggerath wurde der Kirchenkampf, vor allem in den Jahren 1957–1959, verschärft. Er richtete sich besonders gegen den Militär-Seelsorge-Vertrag in der Bundesrepublik Deutschland, gegen die atomare Bewaffnung der Bundeswehr, die Polemik gegen Bischof Dibelius und die Einheit der EKD. Am 17. 11. 1960 trat Eggerath „aus Gesundheitsgründen“ zurück. Es deutet jedoch einiges darauf hin, daß die SED zu diesem Zeitpunkt ihr Verhältnis zu den Kirchen einer vorsichtigen Revision unterzog. Nachfolger als Staatssekretär für Kirchenfragen wurde der Altkommunist Hans Seigewasser. Mit seinem Amtsantritt wurde das Amt in StK. umbenannt und gewann in der Folgezeit beträchtlich an Bedeutung. Auch Seigewasser hat mehrere Jahre in Haftanstalten und Konzentrationslagern des Dritten Reiches zugebracht. In den Beginn seiner Amtszeit 1960/61 fiel die von Ulbricht angestrebte Annäherung der SED an die Kirchen, besonders an die evangelische Kirche. Diese Politik warb bei den Christen um Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus und führte zu einer Abschwächung der bisherigen Konfrontation zwischen Staat und Kirche. Dennoch wird Seigewasser als die eigentlich treibende Kraft bei der Spaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ansehen. Die Kontakte des Staatssekretärs mit katholischen Stellen blieben bisher im allgemeinen auf Zusammenkünfte mit dem Beauftragten von Kardinal Bengsch in dessen Eigenschaft als Vorsitzender der Berliner Ordinarienkonferenz beschränkt. Fragen, die die kirchliche Jurisdiktion, das Verhältnis zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland, die Abgrenzung gegenüber dem westdeutschen Episkopat sowie die sich anbahnenden Kontakte der Regierung der DDR zum Vatikan betreffen, wurden meist oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED behandelt. Der Staatssekretär für Kirchenfragen nimmt überdies an den in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Konferenzen aller Leiter der Kirchenämter, bzw. StK. bei den Regierungen der Ostblockländer teil. Das StK. untersteht dem Ministerium des Innern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 831 Staatssekretariat für Geologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Körperkultur und SportSiehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 1985 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1979 Die Bildung eines StK. in der DDR, wie es in einigen Staaten des Ostblocks vor allem in der UdSSR bereits bestand, zeichnet sich in den Jahren 1956/57 ab. Bis dahin fielen Fragen, die sich auf den Bereich Kirche bezogen, unter die Zuständigkeit des…
DDR A-Z 1975
1975: Q, R
Qualifizierung Qualität der Erzeugnisse Rahmenkollektivvertrag (RKV) Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirks Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) Rat für Sozialversicherung Rat für westdeutsche Fragen Rationalisierung Rationalisierungskredite Raumplanung Rechenschaftslegung Rechentechnik Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtspfleger Rechtswesen Redneraustausch Reformismus Regierung Regionalplanung Rehabilitation Rehabilitierungen Reichsbahn Reisebüro der DDR Reiseverkehr Rekonstruktion Relativismus Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik Religionssoziologie Religionsunterricht Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Rentnerreisen Reparationen Reparaturstützpunkte Reproduktion Republikflucht Reserveoffiziere Reservistenkollektive Resozialisierung Rettungsdienst Revanchismus Revisionismus Revisionskommissionen Revolution RGW Richter Richtsatzplan Richttage RLN Rowdytum Rückführungsbetrag Rückkehrer Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückversicherung Rundfunk RüstungsproduktionQualifizierung Qualität der Erzeugnisse Rahmenkollektivvertrag (RKV) Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirks Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) Rat für Sozialversicherung Rat für westdeutsche Fragen Rationalisierung Rationalisierungskredite Raumplanung Rechenschaftslegung Rechentechnik Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle …
DDR A-Z 1975
Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte (1975)
Siehe auch: Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte: 1979 1985 Mitbestimmungsrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die Verfassung der DDR von 1968 spricht in ihrem Artikel 21 jedem Bürger ein umfassendes Mitbestimmungsrecht zu. Die Begriffe Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitwirkung werden dabei ohne inhaltliche Abstufung in wesentlich gleicher Bedeutung verwendet. Die Ende der 50er Jahre geprägte Agitationslosung: „Arbeite mit, plane mit, regiere mit“, ist an der gleichen Stelle in den Rang eines verfassungsbestimmenden Grundsatzes erhoben worden. Zum Verständnis dieser an vielen Stellen der Verfassung und in wesentlichen Gesetzeswerken (z. B. Gesetzbuch der Arbeit) wiederkehrenden Begriffe ist auf die Selbstdeutung der SED zu verweisen. Nach dieser Auffassung ist durch die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln die gleichberechtigte Mitwirkung aller Bürger möglich und zugleich zu einer staatsbürgerlichen Pflicht geworden. Nur „fehlende Einsicht“ in die gegebenen neuen Strukturen und „moralisch verwerflicher Eigennutz“ können den einzelnen daran hindern, seine eigene Initiative in die Diskussion und Entscheidung einzubringen sowie sich an der Ausführung getroffener Beschlüsse nach besten Kräften zu beteiligen. Recht auf Mitwirkung, Bindung an getroffene Entscheidungen und deren Durchführung werden demnach als eine (konfliktreiche) Einheit gesehen. Die prinzipiell als gleich angenommene Stellung aller Gesellschaftsmitglieder und die daraus hergeleitete Übereinstimmung ihrer grundsätzlichen Interessen, läßt in diesem Verständnis keinen Raum für Gewaltenteilung (an ihre Stelle tritt das Postulat von der Gewalteneinheit) und den Kampf konkurrierender Parteien; diese werden vielmehr als eine willkürliche Aufspaltung der nunmehr einheitlichen Gesellschaft als feindlich (bürgerlich) abgelehnt. Trotzdem stellt sich diese Einheit nicht „spontan“ her, sondern zu ihrer Realisation bedarf es des „bewußten“ Handelns der kommunistischen Partei (Art. 1,1), als des entscheidenden Leitungsorgans, das die Gesellschaft zusammenfaßt und mit Hilfe des Staatsapparats, der Gesetze, der Massenorganisationen, die letztlich von ihr formulierten und konkretisierten gesellschaftlichen Interessen in politisch-soziales Handeln umsetzt. Da die SED entsprechend den Interpretationen des Marxismus-Leninismus die gegenwärtig existierende Herrschafts- und Gesellschaftsordnung als eine Gesellschaft im Wandel zu einer „entwickelten sozialistischen“ und weiter zu einer „kommunistischen“ Gesellschaft versteht und das Vorhandensein verschiedener Gesellschaftsklassen und Schichten nichtantagonistischer Art anerkennt, ergibt sich daraus ein weiterer Rechtfertigungsgrund für ihren politischen und sozialen Primat, da dieser Umwandlungsprozeß der straffen, einheitlichen Leitung und der nur in der SED gegebenen theoretisch-ideologischen Einsicht bedarf. Die Form, in der die SED ihre Herrschaft ausübt und der Mitwirkung die Grenzen setzt, ist der demokratische Zentralismus (Art, 47,2). Mit diesem Organisationsgrundsatz steht das Prinzip der Einzelleitung, das bei kollektiver Beratung dem einzelnen Funktionär in [S. 577]seinem Entscheidungsbereich die alle Nachgeordneten bindende Entscheidungskompetenz gibt, in unmittelbarem Zusammenhang. Der sich aus diesen Grundsätzen ergebende Spielraum für Mitwirkung ist an die Beschlüsse der Partei und des Staatsapparats auf allen Ebenen des Herrschafts- und Gesellschaftsaufbaus gebunden; er ist darüber hinaus organisatorisch vorgegeben in den bestehenden Institutionen (z. B. Volksvertretungen; FDGB; Massenorganisationen; Produktionsberatungen, Ständige; Nationale Front). Mitwirkung erstreckt sich einmal auf die Phase der Entscheidungsvorbereitung, ohne in die Leitungsverantwortlichkeit einzugreifen, zum anderen auf die Entscheidungsausführung mit dem Ziel, optimale Lösungen zu finden. Sie kann als ein Instrument der Entscheidungsoptimierung begriffen werden, wobei die prinzipiellen Inhalte durch Parteibeschlüsse, Planvorgaben, gesetzliche Bestimmungen usw. festgelegt sind. Mitwirkung vermag Initiativen zur Behebung von Schwierigkeiten bei der Verwirklichung getroffener Beschlüsse auszulösen, willkürliche Maßnahmen und Gesetzesverletzungen kontrollierend anzuzeigen, die Berücksichtigung vernachlässigter, partikularer Interessen nahezulegen. Die Vielfältigkeit der Mitwirkungsorgane, die große Zahl der in ihnen wirkenden Bürger und die sich in ihnen ständig vollziehenden Diskussionsprozesse führen zu einem ausgedehnten Informationsangebot sowohl für diejenigen, die Entscheidungen ausführen, als auch für die, die sie letztlich treffen. Damit ist eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der Identifikation mit den jeweiligen Aufgaben geschaffen, deren Auswirkung allerdings von der Qualität der Informationen und der Berücksichtigung kritischer Beiträge in den Entscheidungen abhängt. Die Bedeutung der Mitwirkung liegt vor allem auf der unteren Ebene in den Gemeinden und Betrieben, da dort von ihrem Funktionieren oder Versagen Klima und Effektivität staatlicher und wirtschaftlicher Leitungstätigkeit sichtbar und unmittelbar bestimmt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 576–577 Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MitropaSiehe auch: Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte: 1979 1985 Mitbestimmungsrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die Verfassung der DDR von 1968 spricht in ihrem Artikel 21 jedem Bürger ein umfassendes Mitbestimmungsrecht zu. Die Begriffe Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitwirkung werden dabei ohne inhaltliche Abstufung in wesentlich gleicher Bedeutung verwendet. Die Ende der 50er Jahre geprägte Agitationslosung: „Arbeite mit, plane mit,…
DDR A-Z 1975
Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 K. oder — im weiteren Sinne — „Körperkultur und Sport“ umfassen als „Elemente der sozialistischen Kultur“ alle Maßnahmen und Veranstaltungen, die auf die Entwicklung, Vervollkommnung und Erhaltung der physischen Leistungsfähigkeit der Menschen während des ganzen Lebens gerichtet sind und die durch das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport (Statut 1970) gefördert und gesteuert werden. Als Hauptweg der körperlichen Vervollkommnung wird die umfassende sportliche Betätigung betrachtet, durch die nach dem Staatsratsbeschluß über die „Aufgaben der Körperkultur und des [S. 471]Sports bei der Gestaltung des entwickelten Systems des Sozialismus in der DDR“ (1968) Lebensfreude und Erholung, Gesundheit und Bildung, Wettbewerb und Leistungsstreben, Freundschaft und Charakterstärke, Liebe und Treue zur sozialistischen Heimat sowie Verteidigungsbereitschaft und Wehrbefähigung gefördert werden sollen, insbesondere im schulischen und außerschulischen KuJ. Daher sind obligatorischer Sportunterricht und freiwilliger Sport auch von der Vorschulerziehung bis hin zur Hochschule feste Bestandteile des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Die K. erfolgt in enger Wechselwirkung sowohl mit der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen ➝Erziehung als auch vor allem mit der Kollektiv- und Arbeitserziehung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin. Hauptaufgabe des obligatorischen schulischen Sportunterrichts, der seit 1953/54 als schulisches Hauptfach gilt, das im Rahmen der Abschlußprüfung (10. Klasse), der Reifeprüfung und auch der Facharbeiterprüfung mit einer besonderen Sportprüfung abgeschlossen wird, ist die systematische Vermittlung der körperlichen Grundausbildung, d. h. die als einheitlicher Prozeß zu gestaltende Ausbildung und Vervollkommnung grundlegender Bewegungseigenschaften und sportlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Vermittlung sportpolitischer, -theoretischer und -hygienischer Kenntnisse sowie die damit verbundene Anerziehung den sozialistischen Normen entsprechender sittlich-charakterlicher Verhaltensweisen. Der Sportunterricht soll entscheidend dazu beitragen, daß das Streben nach körperlicher Vervollkommnung und die regelmäßige sportliche Betätigung zum Lebensprinzip aller Kinder und Jugendlichen werden, sowie deren Willensqualitäten, Mut, kollektives Handeln und bewußte Disziplin zu entwickeln und zu festigen. Für den Sportunterricht stehen in den Klassen 1–10 insgesamt 23 Wochenstunden sowie in den Klassen 11 und 12 und in der Berufsausbildung pro Schul- bzw. Lehrjahr je 2 Wochenstunden zur Verfügung; die neugestalteten Lehrpläne sehen als Sportarten „Grundübungen“, „Leichtathletik“, „Geräteturnen“, „Gymnastik“, „Sportspiele“, „Wintersport“ und „Schwimmen“ vor. Trotz häufig mangelnder Schwimmgelegenheiten muß jede Schule dafür sorgen, daß mit Beendigung der Klasse 5 der I. Abschnitt der Schwimmausbildung abgeschlossen ist; dazu werden auch im Sommer Schwimmlager durchgeführt. In einem speziellen Ausstattungsplan für Schulen ist das Minimum der an jeder Schule obligatorisch verfügbaren Sportgeräte und -materialien für den Sportunterricht und für den Sport außerhalb des Unterrichts festgelegt. Eine besonders intensive, auf Spitzenleistungen ausgerichtete Förderung der sportlichen Leistungsfähigkeit ausgewählter „besonders begabter“ Kinder und Jugendlicher erfolgt in den KuJ.-Schulen (Spezialschulen). Der außerunterrichtliche Sport wird vor allem in den Schulsportgemeinschaften (SSG) betrieben; sie bestehen an der Mehrzahl der Oberschulen, werden in der Regel von den Sportlehrern der betreffenden Schulen geleitet und ermöglichen das Betreiben einzelner Sportarten in entsprechenden Leistungsgruppen. Der außerschulische Sport wird vor allem in den KuJ.-Abteilungen der Sportgemeinschaften, den Sportklubs und den Trainingsgruppen der Grundorganisationen des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB), aber auch in den Sektionen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) betrieben; die GST ermöglicht den Schülern und Lehrlingen die Teilnahme am Segel- und Motorflugsport, Flugmodell- und Fallschirmsport, Motor- und Wassersport sowie Schieß- und Geländesport, sieht ihre Hauptaufgabe jedoch in der Wehrerziehung, vor allem in der Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Dienst in der NVA. Im Rahmen des schulischen und außerschulischen KuJ. werden jährlich zahlreiche Sportwettkämpfe durchgeführt, so die Kinder- und Jugendspartakiaden (Sport) auf Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene, die den Olympischen Spielen nachgestaltet werden; ferner im Rahmen von Schulsportfesten die „Wettkämpfe um die Urkunde des Vorsitzenden des Staatsrates im leichtathletischen Dreikampf“, bei denen die zehn besten Schüler und Lehrlinge sowie die beste Schule jedes Kreises ausgezeichnet werden; schließlich der „Schwimmwettbewerb der polytechnischen Oberschulen der DDR“ des Deutschen Schwimmsport-Verbandes, bei dem die Schule mit dem jeweils höchsten Prozentsatz an Schwimmern (entsprechend den Bedingungen des Schwimmabzeichens der DDR) ermittelt und mit dem Wanderpokal ausgezeichnet wird. Beim „Internationalen Leichtathletik-Vierkampf der Freundschaft“ messen sich die besten Schülermannschaften der sozialistischen Länder miteinander. Auch die jährlich in den Betrieben, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Einheiten der NVA sowie Gemeinden und Städten begangene „Woche der Jugend und Sportler“ dient der Förderung der K. und des Sports. Im Rahmen des KuJ. können zahlreiche Sport-Auszeichnungen und -Abzeichen erworben werden, so das „Olympia-Leistungsabzeichen der DDR“ und das „Schwimmabzeichen des Deutschen Schwimmsport-Verbandes“. Mit dem „Abzeichen der Sportklassifizierung“ wird die Erfüllung der Normen in drei Leistungsklassen und drei Altersstufen differenziert verdeutlicht. Die Leistungen der Kinder und Jugendlichen im Sportunterricht und im außerunterrichtlichen Sport der Schulen und Berufsschulen werden nach der „Leichtathletik-Punktetabelle“ bewertet. Als staatliche Auszeichnungen werden das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der DDR“ für Erfolge und Verdienste bei der Entwicklung von Körperkultur und Sport und der „Guts-Muths-Preis“ für hervorragende wissenschaftliche, die Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der DDR in Theorie und Praxis fördernde Arbeiten verliehen. Hauptzentren der sportwissenschaftlichen Lehre und Forschung sind die Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) in Leipzig und die sportwissenschaftlichen Sektionen an anderen Hochschulen und Universitäten der DDR, an denen Lehr- und Leitungskader für [S. 472]die Schulen und für die Sportbewegung ausgebildet werden. Ein weiterer Bestandteil im System der Körperkultur und des Sports ist der sportmedizinische Dienst, der die sportmedizinische Betreuung der sportlich aktiven Kinder und Jugendlichen sowie der Bevölkerung insgesamt gewährleisten soll. Der schulische und außerschulische Sport der Kinder und Jugendlichen ist nicht nur auf die körperliche Ertüchtigung im Hinblick auf möglichst hohe Arbeits- und Wehrdienstleistungen, sondern auch darauf gerichtet, einen Breitensport auf möglichst hohem Niveau zu ermöglichen; aus diesem kann dann auch ein Spitzensport entwickelt werden, der solche sportlichen Weltspitzenleistungen erbringt, die die angebliche Überlegenheit des sozialistischen Systems dokumentieren und das internationale Prestigebedürfnis der DDR-Führung befriedigen sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 470–472 Koordinierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KorrespondentenSiehe auch die Jahre 1979 1985 K. oder — im weiteren Sinne — „Körperkultur und Sport“ umfassen als „Elemente der sozialistischen Kultur“ alle Maßnahmen und Veranstaltungen, die auf die Entwicklung, Vervollkommnung und Erhaltung der physischen Leistungsfähigkeit der Menschen während des ganzen Lebens gerichtet sind und die durch das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport (Statut 1970) gefördert und gesteuert werden. Als Hauptweg der körperlichen Vervollkommnung wird die umfassende…
DDR A-Z 1975
Mutterschutz (1975)
Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Die Bestimmungen zum Schutz der Frauen in der Erwerbstätigkeit, während einer Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach Entbindung (mittelbar auch zum Schutz des Kindes in den ersten Lebenswochen) sind teils im Gesetzbuch der Arbeit (1960), teils schon im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27. 9. 1950)festgelegt, diese letzten allerdings seitdem vielfältig geändert und erweitert worden. Der M. in der DDR ist bestimmt von dem Bestreben, verfügbare Arbeitskraft zu nutzen, dabei aber eine unter bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten genügende Zahl von Schwangerschaften zu erreichen und Schwangerschaft wie schwangere Frau und Kind vor Schäden und Gefahren zu schützen. Schwangere und stillende Frauen dürfen vom 4. Schwangerschaftsmonat an zu Nachtarbeit und Überstunden nicht herangezogen werden (während sonst Frauen beides nur ablehnen dürfen, wenn sie im Haushalt Kinder bis zu 6 Jahren oder pflegebedürftige Haushaltsangehörige zu versorgen und dafür keine ausreichende Hilfe haben). Schwangere und stillende Frauen dürfen (wie Frauen und Jugendliche überhaupt: Arbeitsschutz-AO Nr. 5 vom 9. 8. 1973) mit bestimmten, allgemein als gesundheitlich bedenklich bewerteten Arbeiten nicht beschäftigt werden, außerdem nicht mit Arbeiten, die nach dem Gutachten des Betriebsarztes [S. 581]oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährden könnten. Der Schwangerschafts- und Wochenurlaub mit Weiterzahlung des Nettoverdienstes umfaßt die Zeit von 6 Wochen vor bis 12 Wochen nach der Entbindung (seit 1972). Daran anschließend hat die Mutter Anspruch auf unbezahlten Urlaub bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes. Kündigungsschutz besteht bis zum Ablauf des 6. Monats nach der Niederkunft. Die Entbindung verschafft jeder Frau Anspruch auf eine „Geburtsbeihilfe“ von (seit 1972 einheitlich bei jedem Kind) 1000 Mark. Für die medizinische Vorsorge gegen Schwangerschaftsstörungen und für deren Früherkennung bestehen Schwangerenberatungsstellen (Anfang 1974: 244 Hauptstellen mit 498 Neben- und 209 Außenstellen; die beiden letzten sind seit einigen Jahren stark vermindert worden). Darin fanden sich 1972 mehr als 81 v. H. vor Ablauf des 4. Schwangerschaftsmonats, mehr als 91 v. H. viermal oder öfter ein. Alle Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen sind davon abhängig, daß die Beratungsstellen in Anspruch genommen werden. 88 v. H. der Beratenen standen in Erwerbstätigkeit. Die Beratungsstellen arbeiten nach dem Dispensaire-Prinzip, behandeln also bei Schwangerschaftsstörungen und gehen schwierigen Fällen durch Hausbesuche nach; 12 Schwangerenerholungsheime mit 512 Betten ermöglichen gesundheitliche Stützung. Die Zahl der Entbindungsbetten in Krankenhäusern beträgt (Anfang 1974) ca. 7.200; Hausentbindungen sind die Ausnahme. Angesichts der — im Vergleich mit westlichen Gesellschaften — extrem hohen Erwerbsquote der Frauen (zwischen 25 und 50 Jahren sind ca. 80 v. H. aller Frauen erwerbstätig) kommt den Möglichkeiten der Versorgung von Säugling und Kleinkind große Bedeutung zu. In (Anfang 1974) 5.165 Krippen stehen 213.000 Plätze zur Verfügung, 871 mit 44.000 Plätzen als betriebliche Einrichtungen, dazu noch 371 mit 4.100 Plätzen in Saisoneinrichtungen vor allem für die Kinder landwirtschaftlicher Arbeitskräfte. Auf je 1000 Kinder bis zu 3 Jahren ergibt das 352 Krippenplätze. Für alle anderen Kinder erwerbstätiger Frauen müssen Behelfslösungen mit Verwandten usw. gesucht werden. Eine Vermehrung der Krippenplätze ist vorgesehen; in den letzten Jahren hat die Zunahme jährlich etwa 10 v. H. betragen. Die Zahl der Mütter, die von dem Anspruch auf unbezahlten Urlaub im ersten Lebensjahr des Kindes Gebrauch machen, ist nicht bekannt. Gesundheitswesen, V. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 580–581 Musikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MütterunterstützungSiehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Die Bestimmungen zum Schutz der Frauen in der Erwerbstätigkeit, während einer Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach Entbindung (mittelbar auch zum Schutz des Kindes in den ersten Lebenswochen) sind teils im Gesetzbuch der Arbeit (1960), teils schon im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27. 9. 1950)festgelegt, diese letzten…
DDR A-Z 1975
Arbeitsklassifizierung (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: 1. Ermittlung der Anforderungen an das Arbeitsvermö[S. 38]gen der Werktätigen mit dem Ziel, qualifizierte Arbeit höher als unqualifizierte anzuerkennen. 2. Bei der Festlegung der Arbeitsaufgaben soll darauf geachtet werden, daß diese von ihrem Inhalt und Umfang sowie von ihren Bedingungen her zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung beitragen. 3. Die A. soll dazu dienen, Unterlagen für die qualitativ erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft bereitzustellen (z. B. erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen und Qualifizierungspläne). Gleichzeitig fördert die A. die materielle Stimulierung von Qualifizierungsprozessen unter Berücksichtigung des stufenweisen Bildungsprozesses. 4. Im Rahmen der Planung des betrieblichen Reproduktionsprozesses ist es Aufgabe der A., Unterlagen für die exakte Bestimmung des Bedarfs an Arbeitskräften und deren erforderliches Qualifikationsniveau zu ermitteln. Die Einführung der A. in Industrie und Bauwesen soll die Anwendung der Wirtschaftszweiglohngruppen und Gehaltsgruppenkataloge allmählich überflüssig machen. Das Tempo der Durchsetzung und Anwendung der A. ist hierbei stark von der Veränderung der Produktions- und Arbeitsbedingungen abhängig, die sich aus den Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung ergeben (Inbetriebnahme neuer Produktionsbereiche, Einführung neuer Technologien, Einsatz neuer Arbeitsmittel, Veränderung der Produktions- und Arbeitsorganisation etc.). Um die einheitliche Durchführung der A. in allen Betrieben der DDR zu sichern, gab das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR am 4. 2. 1970 die „Richtlinie für die Arbeitsklassifizierung der Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen“ heraus. Des weiteren liegt für die praktische Durchführung der A. die vom Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit in Dresden erarbeitete „Grundmethodik der Arbeitsklassifizierung für Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen“ vor. Die Anwendung der A. in den Betrieben ergibt sich auch aus Artikel 24 der Verfassung der DDR. Danach hat jeder Bürger „das Recht auf einen Arbeitsplatz … entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit.“ Dementsprechend sieht §~42 des Gesetzbuches der Arbeit die Eingruppierung der Arbeitsaufgabe „nach den Arbeitsanforderungen auf der Grundlage der geltenden Eingruppierungsunterlagen … in eine Lohn- bzw. Gehaltsgruppe“ vor (GBl. I, 1966, Nr. 15, S. 140). Arbeitsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 37–38 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräfteSiehe auch die Jahre 1979 1985 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: 1. Ermittlung der Anforderungen an das…
DDR A-Z 1975
Bekleidungsindustrie (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Während Mitte der 60er Jahre fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig waren und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v. H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in volkseigene Betriebe überführt. Von 1960 bis 1973 hat sich die Bruttoproduktion der B. nur um das 1,68fache erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 2,17fache). Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Ihr Anteil betrug 1960 nur 3 v. H., 1970 17 v. H. und 1973 26 v. H. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, aber nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v. H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch die VVB Konfektion bzw. durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 109 Beistandsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BereitschaftspolizeiSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…
DDR A-Z 1975
Bodenverschmutzung (1975)
Siehe auch das Jahr 1979 Im Rahmen der zunehmenden Umweltproblematik (Umweltschutz) nehmen die Beeinträchtigungen des Bodens laufend zu. Einerseits handelt es sich dabei um die Entziehung landwirtschaftlichen Bodens aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere zur Nutzung für den Braunkohlenbergbau, dem in der DDR große Bedeutung zukommt (Landeskultur). Dabei können auch angrenzende land- und forstwirtschaftliche Bodenflächen durch die für den Tagebau notwendige Grundentwässerung Schaden nehmen. Andererseits sind es Devastierungen des Bodens durch agrarischen Raubbau, übermäßigen Einsatz von Bioziden, Übermeliorationen, ungeordnete Abfallagerung und Verkippen von Abraummassen, Bodenvergiftung sowie Grundwasserverseuchung. Hierzu zählen auch die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Beeinträchtigungen durch das sog. fall-out. Eine Reihe von Schadstoffen gelangt [S. 176]als Folge chemischer und technischer Prozesse aus der Luft bzw. über das Wasser oder direkt bei der Bodenbearbeitung — als Dünge-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel — in den Boden und auf Ernteprodukte. Auf dem Erntegut zurückbleibende Rückstände dieser Wirkstoffe gelangen schließlich über die Nahrungsaufnahme in den menschlichen und tierischen Organismus. Die bei der Bodenbearbeitung tätigen Personen können zudem auch durch direkten Kontakt mit diesen Stoffen Schäden erleiden. So wurde z. B. der — aus Verbrennungsvorgängen bei Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Industrieanlagen stammende — krebsfördernde Wirkstoff Benzpyren auch in der DDR in geringen Mengen in den meisten Böden und auf vielen Ernteprodukten nachgewiesen. Ebenfalls ist Blei — ein Kraftfahrzeug stößt bei normalen Kraftstoffen bereits 2 bis 3 g Blei je 100 km Fahrleistung aus — in meßbaren Mengen auf den Böden der DDR festgestellt worden. Zum Schutz des Bodens, der Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie der besseren Nutzung von Boden und Wäldern dienen wichtige Abschnitte des Landeskulturgesetzes sowie einige gesetzliche Verordnungen (z. B. GBl.~II, 1965, Nr. 32, S. 233 ff.; GBl.~II, 1971, Nr. 30, S. 245 ff.). im Zusammenhang mit der B. steht das Problem der Abfallprodukte. Es besteht nicht nur in der Verschmutzung der Landschaft — z. B. durch illegale Müllablagerungen — sondern auch in der Gefahr der Störungen der natürlichen Landschaftsstruktur (z. B. durch Verunreinigung des Grundwassers, durch Ansammlung von Ungeziefer) oder aber der Anreicherung des Bodens mit Schadstoffen. In der DDR fallen jährlich allein 15 Mill. t Müll und Abwasserschlamm in den Städten und Gemeinden an sowie viele Mill. t Aschen aus den Kraftwerken, die in geordneter Deponie abgelagert werden müssen oder z. T. zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen herangezogen werden können. Neben entsprechenden Regelungen des Landeskulturgesetzes und dessen Durchführungsverordnungen gelten in der DDR bezüglich der Nutzbarmachung und schadlosen Beseitigung der Abprodukte noch weitere gesetzliche Bestimmungen (vgl. u. a. GBl.~II, 1969, Nr. 22, S. 149 ff. und Nr. 30, S. 203 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 175–176 Bodenschätze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDRSiehe auch das Jahr 1979 Im Rahmen der zunehmenden Umweltproblematik (Umweltschutz) nehmen die Beeinträchtigungen des Bodens laufend zu. Einerseits handelt es sich dabei um die Entziehung landwirtschaftlichen Bodens aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere zur Nutzung für den Braunkohlenbergbau, dem in der DDR große Bedeutung zukommt (Landeskultur). Dabei können auch angrenzende land- und forstwirtschaftliche Bodenflächen durch die für den Tagebau notwendige…
DDR A-Z 1975
Neuer Kurs (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Beschluß des 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos der Kollektivierung beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die durch Verschärfung des Klassenkampfes, Fehlplanung und Bürokratie bevorzustehen schien, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) sollte vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der SU und in anderen Ostblock-Staaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1953 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Auf[S. 596]wendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Aussetzung der Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von den Lebensmittelkarten; 5. Milderung der Arbeitsnormen und Lohnverschlechterungen, 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen (Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik). Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Entsprechende Maßnahmen blieben jedoch großenteils aus oder wurden nur unvollständig verwirklicht. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Kollektivierungspolitik, der durch die kritische Lage erzwungen worden war. Am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum die taktische Lösung vom NK. fallen. Er sagte: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ließ eine gewisse Milderung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, bald wieder nach. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs schnell. So mußten SED und Regierung schon auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 wieder erhebliche Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit zugeben. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 595–596 Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeuererbewegungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Der Beschluß des 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine…
DDR A-Z 1975
Karikatur (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlicht werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der Dinge als charakteristisch oder besonders bemerkenswert darbietet, ist jeder Karikaturist, der für die Presse der DDR arbeitet, verpflichtet, in seinen Darstellungen die Positionen der marxistisch-leninistischen Ideologie zu berücksichtigen. Er soll vor allem diese Denkpositionen mit seinen Mitteln verdeutlichen und Darstellungen vermeiden, die ihnen widersprechen könnten. Dadurch sind den Karikaturisten in der DDR wie in den übrigen Ostblockstaaten Ziele und Grenzen der K. weitgehend vorgegeben. Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, maßgebend für ideologische Grundsatzfragen und Probleme der Kulturpolitik in der DDR, sagte dazu am 6. 7. 1972: „Durch Lachen, Humor, Heiterkeit sollten die Künstler stärker sozialistisches Selbstbewußtsein, Überlegenheitsgefühl fördern helfen. Manchmal bedarf es nicht nur gutmütigen Humors, sondern auch spitzer Ironie und bissiger Satire, die vor allem den Gegner entlarvt, seine Hohlheit und Aufgeblasenheit, die sich aber auch gegen alles richten kann, was sich bei uns an unsozialistischen Verhaltensweisen breitmacht und nicht gutmütig geduldet werden kann. Wie wir niemandem erlauben, unsere sozialistischen Gesellschaftsgrundlagen anzutasten, werden wir auch zu wachen wissen, daß niemand unsere Bereitschaft zur Selbstkritik für das schmutzige Geschäft unserer Feinde ausnutzen kann.“ In der DDR veröffentlichte K. lassen sich in nachstehende Themenbereiche ordnen: 1. Darstellung von Mißständen, deren Beseitigung sowohl von der Bevölkerung wie von der politischen Führung gewünscht wird. Beispiele: Versorgungsmängel, Versagen von Dienstleistungsbetrieben, organisatorische Pannen bei Ämtern, Planungsfehler im Bereich der Wirtschaft u. ä. 2. Erzieherische K.: Die Darstellung soll dem Betrachter eigenes Fehlverhalten oder das Fehlverhalten anderer in seinem unmittelbaren Einflußbereich bewußt machen und zur Änderung des kritisierten Verhaltens anregen. Beispiele: Unrat aus dem eigenen Garten wird auf öffentliche Wege geschüttet; knappe Materialien werden sinnlos vergeudet; öffentliches Eigentum verkommt oder wird beschädigt; Kritik an schlechtem Benehmen oder Umgangsformen im zwischenmenschlichen Bereich. 3. „Antiimperialistische“ K.: Zeichnungen, in denen die Zustände in den nichtkommunistischen Ländern oder die Verhaltensweisen nichtkommunistischer Politiker aus der ideologisch fixierten Sicht des Marxismus-Leninismus dargestellt werden. Diese K. wirken auf den Betrachter meist unglaubwürdig, weil hier in der Regel nicht ein vorhandener Wahrheitsgehalt übertrieben wird, sondern eine kommunistische Propagandabehauptung als wahr unterstellt wird. Beispiele: Bettelarme Arbeiter in den westlichen Ländern hausen in verfallenen Elendsquartieren, an denen „Kapitalisten“ in Luxusautos vorbeifahren und hämische Bemerkungen machen. Darstellung von unbelasteten westlichen Politikern in Form eines Hakenkreuzes oder in Verbindung mit anderen nazistischen Symbolen; Bundesverteidigungsminister werden als raubgierige Landsknechte oder Schlächter gezeichnet. Die K. dieser Art diffamieren ihren jeweiligen Gegenstand bewußt. Sie sind im Wesen und in der Funktion mit den mittelalterlichen Schandbildern vergleichbar. In der Presse des Westens gibt es kaum K. dieser Art. 4. „Positive“ K.: Darunter fallen K., die durch Übertreibung positiver Eigenschaften oder Verhaltensweisen zu Tätigkeiten anregen sollen, die im Sinne des SED-Regimes liegen. Beispiele: Ein junger Mann zeigt stolz seine Muskeln, die beim freiwilligen Einsatz im Produktionsbetrieb gewachsen sind. Ein junges Mädchen drückt ihrem Verehrer eine Schaufel in die Hand. Sie arbeiten gemeinsam für die Allgemeinheit und gehen nicht spazieren. Ein klug aussehender junger Mann trägt einen großen Bücherpacken und ermuntert den Betrachter zum Lernen. K. dieser Art sollen den Betrachter zu eifriger Arbeit oder zum Lernen anregen. Sie sind kennzeichnend für das Gesellschaftssystem in den Ostblockstaaten, weil sie vor allem die Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne stimulieren sollen. Neben K. aus den obengenannten 4 Kategorien gibt es auch in der Presse der DDR den an der Grenze zur K. stehenden „Schwarzen Humor“ sowie Witzzeichnungen ohne satirische oder politische Absicht. K. von amtierenden Politikern aus den Ostblockstaaten oder von führenden Kommunisten aus der übrigen Welt gibt es in der Presse der DDR nicht. Außerdem erscheinen keine [S. 459]K., die die marxistisch-leninistische Ideologie in Frage stellen. Die „antiimperialistische“ K. sowie die „positive“ K. enthalten fast alle Presseorgane der DDR. Die meisten K. aus allen bisher genannten Kategorien enthält die wöchentlich erscheinende Zeitschrift „Eulenspiegel“. Sie beschäftigt die namhaftesten Karikaturisten der DDR, u. a. Heinz Behling, Kurt Klamann, Karl Schräder, Louis Rauwolf. „Eulenspiegel“ ist mit der Zeitschrift „Pardon“, dem früheren „Simplicissimus“ oder dem englischen „Punch“ nicht vergleichbar. Die Zeitschrift hat Pendants in allen Ostblockstaaten. Weitgehendes Vorbild in Inhalt und Aufmachung ist die sowjetische Zeitschrift „Krokodil“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 458–459 Kandidatengruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität LeipzigSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlicht werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der…
DDR A-Z 1975
Landeskulturgesetz (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehört das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR, GBl. I, 1970, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff.) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu, da es die bisherigen Regelungen zusammenfaßt. In den Abschnitten II bis IV dieses Gesetzes wird insbesondere der Landschaftsschutz geregelt; dabei geht es neben dem Naturschutz, der Einrichtung und Erhaltung von Erholungsgebieten sowie dem Schutz der Küsten darum, neu zu errichtende Gebäude oder Verkehrsanlagen der Landschaft anzupassen sowie Eingriffe in die Natur abzuwenden oder daraus entstandene Schäden wieder zu beseitigen. Darüber hinaus wird in diesen Abschnitten die Nutzung von Boden und Wäldern angesprochen: Entsprechend den gegebenen Standortbedingungen sollen alle Bodenflächen optimal genutzt werden, vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die dafür geeigneten, aber anderweitig genutzten, Bodenflächen. Dabei soll die Bodenfruchtbarkeit durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch Meliorationen) verbessert sowie der Boden vor Schadwirkungen (z. B. Austrocknung, Wind- und Wassererosionen) geschützt werden. Die Wälder sollen bei Einsatz von Forstschutzmaßnahmen so entwickelt werden, daß ein möglichst großer Holzvorrat erreicht wird. Der sowohl die Nutzung als auch den Schutz der Gewässer regelnde Abschnitt V des L. beschäftigt sich vor allem mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Binnenschiffahrt und Fischerei. Zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung werden Wasserschutzgebiete eingerichtet; Abwässer dürfen in die natürlichen Gewässer nur bei Einhaltung bestimmter Grenzwerte der Gewässerbelastung geleitet werden. Die Industrie ist zu sparsamer Wasserverwendung verpflichtet; sie hat bei neuen Betriebserrichtungen dem gesamten Wasserhaushalt des Gebietes Rechnung zu tragen und muß vorgeschriebene Abwasserbehandlungsanlagen betreiben bzw. neu errichten. Der Abschnitt VI soll für die Reinhaltung der Luft Sorge tragen, indem die Betriebe zur Einhaltung der ihnen von den entsprechenden Staatsorganen vorgegebenen Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe verpflichtet wurden. Mit dem Abschnitt VII wird die Nutzbarmachung von Abfallprodukten oder Schadstoffen zu verwertbaren Stoffen bzw. die schadlose Beseitigung nicht zu nutzender Abfallprodukte angesprochen. Der Abschnitt VIII regelt den Schutz vor Lärm. Dabei gilt für neue Produktionsverfahren, Verkehrsbauten und bei der Errichtung neuer Wohngebiete die Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Lärmgrenzwerte. Weiterhin ist für bestimmte Gebiete (z. B. Kurorte, Erholungsgebiete) vorgesehen, diese durch Erklärung zu Lärmschutzgebieten besonders zu schützen. Da das L. nur allgemeinen Charakter trägt, ist ein Teil der Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes auf die Bezirksleitungen und die örtlichen Organe übertragen. Diese stehen dem Problem gegenüber, inwieweit sie jeweils der absoluten Planerfüllung vor dem Umweltschutz Vorrang geben sollen. Allerdings gibt es auch einige generelle Sanktionen, um insbesondere die Betriebe zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltschutzmaßnahmen zu zwingen: Für Wasserverschmutzungen wurde das Abwassergeld und für Luftverunreinigungen das Staub- und Abgasgeld festgelegt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 498 Landeskultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandesverratSiehe auch die Jahre 1979 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehört das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR, GBl. I, 1970, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff.) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu, da es die…
DDR A-Z 1975
Ästhetik (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 I. Allgemeine Grundlagen Ä. wird im Marxismus-Leninismus der DDR begriffen als „Wissenschaft vom Wesen, den Gesetzen, den historisch-gesetzmäßigen (Entstehungs- und) Entwicklungsprozessen des objektiv Ästhetischen in Gesellschaft und Natur, der subjektiven ästhetischen Empfindungen und Gefühle; des ästhetischen gesell[S. 58]schaftlichen Bewußtseins; der ästhetischen Beziehungen der Künste zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und des gesamten Systems der Beziehungen von Kunst und Gesellschaft; der grundlegenden Besonderheiten des künstlerischen Denkens und der hauptsächlichen Bestimmungen des Inhalts und der Form künstlerischer Werke; des Systems der verschiedenen Künste, ihrer Wechselbeziehungen und grundlegenden Besonderheiten“ (Kulturpol. Wörterbuch, Hrsg. Harald Bühl et al., Berlin 1970, S. 39). Ä. im engeren Sinne wird oft als „Wissenschaft vom Schönen“ bezeichnet. Die marxistisch-leninistische Ä. steht in engem Verhältnis zur marxistischen Erkenntnistheorie (Marxismus-Leninismus), zur Psychologie, zur Pädagogik und zur Soziologie. Sie konzentriert sich auf die Herausarbeitung aller objektiven und subjektiven ästhetischen Erscheinungen in der geschichtlich-gesellschaftlichen Entwicklung. Sie soll zur planmäßigen Gestaltung der Kultur der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ beitragen und sich dabei von einer Wissenschaft, die sich ausschließlich mit der Deutung ästhetischer Phänomene befaßt, zu einer „produktiven“ Wissenschaft wandeln. Die ästhetische Kultur soll durch die Massenkommunikationsmittel dynamisiert und gefördert. die Ä. für die Steuerung der Gesamtgesellschaft mit herangezogen werden. Die marxistisch-leninistische Ä. konzentriert sich auf folgende Kategorien bzw. Kategorienpaare: das Schöne und das Häßliche, das Erhabene und das Niedrige, das Tragische und das Komische. Sie beschäftigt sich ferner mit den einzelnen Kunstgattungen sowie der „Dialektik“ von Form und Inhalt in der Kunst und den Beziehungen zwischen Künstler und Gesellschaft (Klassen; Volk; Nation). Im einzelnen geht die marxistisch-leninistische Ä. von folgenden Voraussetzungen aus: Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik, die in der objektiven Realität gelten. Die gesellschaftliche Umwelt entwickelt sich jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und spiegeln sie daher entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft wider. Da die Geschichte eine Geschichte von Klassenkämpfen ist, nimmt auch die Widerspiegelung einen jeweils bestimmten Platz innerhalb dieser Klassenkämpfe ein. Die Kunst als eine „spezifische Art und Weise der Widerspiegelung der Wirklichkeit“ ist daher nicht neutral; Kunst ist stets „parteilich“ (Parteilichkeit). Das ästhetische Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesetzt: 1. die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung einer bestimmten politischen Position; 2. die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. In der Geschichte ist die Kunst stets Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z. B. die „Bourgeoisie“ noch „fortschrittlich“ gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, hatten die bürgerliche Kunst, Malerei, Literatur und Musik eine hohe Blüte erlebt. Mit dem Aufkommen der „Arbeiterklasse“ jedoch wurde die „Bourgeoisie“ historisch überholt, ihre Kunst verfiel. Besonders stark zeigt sich dies im „Imperialismus“. Die Verachtung der Massen und damit des Menschen offenbarte die Kunst in ihrer Esoterik (l'art pour l'art, Formalismus), in ihrer Unverständlichkeit und Inhaltsleere. Wie die „Bourgeoisie“ ihren Sinn in der Geschichte eingebüßt hat, hat der reaktionäre bürgerliche Künstler keinen Sinn mehr widerzuspiegeln. Kunst ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode ist die des Realismus. Das künstlerische Material muß so bearbeitet werden, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen, kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne schon ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Wesens in seinen sinnlich-konkreten Erscheinungsformen wird mit dem Begriff des Typischen analysiert. Indem sie Typisches, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der Vorgefundenen Realität besteht, darstellt, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives Element in die Kunst integriert: Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ widerspiegelt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich im Verständnis des Marxismus-Leninismus jedoch nicht in der „richtigen“ Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt in harmonischer Weise gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich. Allerdings ist die Abhängigkeit der Form vom Inhalt nicht einseitig determiniert. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine historisch inadäquate Form gefaßt sein. Vollkommen ist nur das Kunstwerk, in dem Inhalt und Form harmonisch [S. 59]übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist (wie z. B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen), mag zwar eine Form-Inhalt-Harmonie bestehen, aber sie ist ästhetisch wertlos, da der Inhalt historisch überholt ist. Ein zentraler Begriff innerhalb der marxistisch-leninistischen Ä. ist ferner der Begriff des Schönen. Hauptquelle des Schönen in der Kunst ist das Schöne im Leben. Schön ist etwas, das ein positives ästhetisches Urteil hervorruft. Damit ist Schönheit jedoch nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist nichts anderes als eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten jedoch nur jeweils verschiedene Seiten des An-Sich-Schönen, das damit eine ahistorische Kategorie darstelle. Das Schöne sei darüber hinaus kein ausschließliches Merkmal der Kunst. Jede beliebige und vergegenständlichte Arbeit des Menschen schlösse Momente des Schönen ein. Neben dem ahistorischen Schönheitsbegriff bestehe ein mit dem des Wesens, des Typischen verbundener historischer Begriff des Schönen. Schönheit komme dem Wesen der fortschrittlichen Gesellschaft zu. II. Historische Entwicklung Die Entwicklung der Ä. in der DDR läßt sich in drei Hauptetappen untergliedern: 1. Bis 1956 sind folgende Richtungen zu unterscheiden: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedenen Tendenzen im Umkreis von Georg Lukács und schließlich Auffassungen im Umkreis von Bertolt Brecht. 2. Charakteristisch für die Zeit bis etwa 1962 waren vor allem die Versuche, den Einfluß von Lukács zurückzudrängen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. 3. Bis zur Gegenwart werden diese Diskussionen fortgeführt. Gleichzeitig ist eine starke Konzentration auf das Problem der gesellschaftspolitischen Wirkung des Kunstwerkes zu beobachten. A. 1. Die dogmatische Richtung in der Ä. der DDR (vertreten u. a. durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kulturpolitik war, ging von einem engen Realismusbegriff aus. Dieser galt sowohl für die Malerei als auch für die Literatur sowie für die Architektur und die Musik. Als das spezifische Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur, daher z. B. die Betonung des positiven Helden, der Mut, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus in sich vereinigt. 2. Die andere Richtung hatte ihren Hauptvertreter in Georg Lukács. Sie bildete allerdings keine einheitliche Schule. Neben Lukács waren Ernst Bloch, Wolfgang Harich und Hans Mayer ihre herausragenden Repräsentanten. Diese marxistisch-leninistische Ä. ging von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus und damit letztlich auch von einem anderen Geschichtsbegriff. Die einzelnen Individuen, die in der Geschichte stehen, seien ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden, ihre geistigen Arbeiten jedoch schafften eine neue Realität, die ihre eigenen Gesetze habe, mittels derer sich ein schöpferischer Geist aus seiner Klassengebundenheit lösen könne. Damit wurde sowohl die Rolle des schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der (gesellschaftlichen) Basis stärker betont. Obwohl Lukács selbst einen engen, vor allem Balzac als Richtmaß nehmenden Realismusbegriff besaß, wurde besonders von dieser Position her Kritik an der Praxis des sozialistischen Realismus geübt. 3. Eine dritte Richtung, die — relativ unabhängig, wenn auch auf die Literatur und das Theater beschränkt — zu jener Zeit bestand, gründet sich auf die Anschauungen Bertolt Brechts. Auch sie kannte eine starke Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. (Brechts Theorie der Verfremdung ist bis heute Bestandteil der marxistisch-leninistischen Ä. in Ost und West.) B. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) veränderte sich auch die kulturpolitische Szene in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde der Realismusbegriff nun historisiert. Als seine Entstehungszeit ist meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben worden. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts gegenüber der Form postuliert. Der Akzent verschob sich von der „getreuen Wiedergabe der Realität“ auf die „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich eine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde mit der Betonung des Inhalts zugleich die formale Einheit des Kunstwerks gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen — weder in der photographischen Wiedergabe [S. 60]der Realität noch im formalistischen Sinn. In dieser Aufnahme der Realismusdiskussion war die Kritik an der Theorie des Realismus, wie sie Georg Lukács vertrat, enthalten. Nicht der „große (bürgerliche) Realismus“ von Balzac bis Tolstoi sollte den ästhetischen Maßstab bilden, sondern die gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR. Eine wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war zu jener Zeit die begrifflich exaktere Unterscheidung von Kunst und Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers A. I. Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft einen je anderen Gegenstand hätten. Der eigentliche Gegenstand der Kunst sei das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen, das sowohl in seiner individuellen wie in seiner gesellschaftlich-historischen Totalität von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. Ferner wurde der analoge Charakter von materieller und geistiger, künstlerischer Arbeit stärker betont. Die Rolle des Künstlers und seine gesellschaftliche Arbeit rückten in den Vordergrund. Kunst wurde als „Praxis“ konzipiert. Sie sei mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleiste erst wahrhaften Realismus. Auch hier ist eine Frontstellung gegen Lukács und seine Konzeption des Künstlers als „Partisan“ deutlich zu erkennen. C. Die beiden Hauptthemen der marxistisch-leninistischen Ä. der späten 50er Jahre, die Frage „Was ist sozialistischer Realismus?“ und das Problem der Stellung des Künstlers in der sozialistischen Gesellschaft, werden bis in die Gegenwart — unabhängig von den Anschauungen Georg Lukács' — weiterverfolgt. Weiterer Schwerpunkt der ästhetischen Diskussion ist seit den frühen 60er Jahren die Frage der „Volksverbundenheit“ der Kunst. Volksverbundenheit bedeutet einerseits, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitzt bzw. besitzen soll, dessen Vorbedingungen Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und eines bestimmten Lebensgefühls sowie Parteilichkeit sind; andererseits, daß die Kunst sich den Prinzipien des sozialistischen Realismus unterzuordnen bzw. diese weiterzuentwickeln habe. Diese Konzeption enthält die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz (24. 4. 1959) durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen, jedoch auf der zweiten Bitterfelder Konferenz (24./25. 4. 1964) durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler partiell wieder zurückgenommen worden ist (Kulturpolitik). Neben den eher programmatischen und abstrakt-philosophischen Erörterungen zu diesen Themen in der gegenwärtigen marxistisch-leninistischen Ä. sind im Zusammenhang mit der Entwicklung der Literatur- und Kunstsoziologie empirische Methoden zunehmend auch von der marxistisch-leninistischen Ä. diskutiert worden. Die Akzentuierung des Kunstwerkes als eines neben anderen Arbeitsprodukten, des Künstlers als „Arbeiter“ sowie die für die marxistisch-leninistische Ä. charakteristische Blickrichtung auf die Wirkung des Kunstwerks scheinen einen unmittelbaren Zugang zur empirischen Forschung zu eröffnen. Andererseits jedoch ist die marxistisch-leninistische Ä., stärker als die marxistisch-leninistische Soziologie, von einem grundlegenden Mißtrauen gegenüber dem „Empirismus“ (dessen Erkenntnisse als „ahistorisch“ und „abstrakt“, „zergliedernd“ abgewertet werden) durchdrungen und hat deshalb empirische Methoden nur zögernd angewendet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 57–60 Aspirantur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtheismusSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 I. Allgemeine Grundlagen Ä. wird im Marxismus-Leninismus der DDR begriffen als „Wissenschaft vom Wesen, den Gesetzen, den historisch-gesetzmäßigen (Entstehungs- und) Entwicklungsprozessen des objektiv Ästhetischen in Gesellschaft und Natur, der subjektiven ästhetischen Empfindungen und Gefühle; des ästhetischen gesell[S. 58]schaftlichen Bewußtseins; der ästhetischen Beziehungen der Künste zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und des gesamten Systems…
DDR A-Z 1975
Nationales Aufbauwerk (NAW) (1975)
Siehe auch: Nationales Aufbauwerk: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Aufbauwerk (NAW): 1979 1985 Im Nov. 1951 gegr.; durch die Nationale Front gelenkte „Bewegung für den Aufbau der Hauptstadt Berlin“, die später auf das ganze Gebiet der DDR ausgedehnt wurde. Ziel war die „Förderung der Initiative aller Werktätigen Berlins und der DDR für die finanzielle und praktische Unterstützung des Aufbaus“. Die Bevölkerung wurde unablässig aufgerufen, sich an Bauarbeiten und bei Enttrümmerungsaktionen freiwillig und ohne Entgelt zu beteiligen. Durch das NAW sollen öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kinderheime, Sportstätten, Neubauernhäuser und Wohnungen wiederhergestellt oder neu gebaut werden. Aber auch beim Bau neuer Betriebe wurden die „Aufbauhelfer“ herangezogen. Arbeiter in Industriebetrieben wurden z. B. veranlaßt, im Jahr 20 oder 30 „Aufbaustunden“ zu leisten. Erfüllte jemand eine solche Verpflichtung nicht, so mußte er je Stunde 1,90 Mark in bar an das NAW zahlen. In den 16 Jahren von 1951 bis 1967 seit der Gründung des NAW sollen durch die unbezahlte Arbeit von Bürgern Werte im Betrage von 6,5 Mrd. Mark geschaffen worden sein. Seit 1960 sind die dem NAW zugewiesenen Auflagen zum Teil in die Volkswirtschaftspläne mit aufgenommen worden, d. h. die Leistung nach Feierabend wurde zum Planbestandteil. Amtlich wurde mitgeteilt, daß etwa die Hälfte der Leistungen des NAW direkt oder indirekt die reguläre Bauproduktion entlastet. 1967 wurde das NAW durch die sogenannte Torgauer Initiative fortgeführt, in deren Verlauf die Bürger durch Beteiligung am Aus- und Umbau von Wohnungen, dem Bau von Naherholungszentren, der Errichtung von Kinderkrippen und -gärten, der Schaffung von Einrichtungen im kulturellen und sportlichen Bereich sowie im staatlichen Gesundheitswesen Werte im Betrag von 2,4 Mrd. Mark geschaffen haben sollen. Ende der 60er Jahre wurde das NAW als weitgehend nicht mehr den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechend angesehen. An seine Stelle trat der ebenfalls von der Nationalen Front initiierte Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 591 Nationaler Verteidigungsrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales DokumentSiehe auch: Nationales Aufbauwerk: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Aufbauwerk (NAW): 1979 1985 Im Nov. 1951 gegr.; durch die Nationale Front gelenkte „Bewegung für den Aufbau der Hauptstadt Berlin“, die später auf das ganze Gebiet der DDR ausgedehnt wurde. Ziel war die „Förderung der Initiative aller Werktätigen Berlins und der DDR für die finanzielle und praktische Unterstützung des Aufbaus“. Die Bevölkerung wurde unablässig aufgerufen, sich an Bauarbeiten und…
DDR A-Z 1975
Forschung (1975) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in den Ostblockländern vorherrschenden Sichtweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“, das neben der F. auch die Lehre bzw. die Ausbildung und Anwendung von F.-Ergebnissen der be[S. 317]troffenen Disziplinen mit einschließt. Es umfaßt alle naturwissenschaftlichen Disziplinen, nicht jedoch alle gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Während wirtschafts- und erziehungswissenschaftliche Disziplinen und einige Spezialgebiete in den Planungs- und Leitungsbereich von „Wissenschaft und Technik“ mit einbezogen sind, wird die Entwicklung der wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen — dialektischer und historischen Materialismus, wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung — von den Parteihochschulen der SED geleitet und geplant. A. Akademie- und Universitätsforschung Die Aufgaben der Akademie- und Universitäts-F. sind in den letzten Jahren stärker einander angenähert worden. Dies äußert sich z. T. in gleichlautenden Festlegungen. So soll die F. der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und der Universitäten auf „der Grundlage des dialektischen und historischen Materialismus einen wirksamen Beitrag zur Erforschung gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse und ihrer objektiven Gesetzmäßigkeiten leisten“ (VO über die Leitung, Planung und Finanzierung an der Akademie der Wissenschaften und an Hochschulen, GBl. II, 1972, Nr. 53). Ebenso werden „komplexe“ F.-Themen, denen längerfristige Bedeutung zukommt und deren Ergebnisse in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen genutzt werden sollen, bearbeitet. Die F. der AdW und der Universitäten ist vor allem darauf gerichtet, „strategische“ Aufgaben von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung zu lösen und die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen ausgewogen weiterzuentwickeln. Seitdem im Anschluß an Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED (Juni 1971) die Intensivierung und Rationalisierung der Wirtschaftsprozesse in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik gerückt wurden, soll die Akademie- und Hochschul-F. gegenwärtig jedoch — zumindest stärker als in der Vergangenheit — auch unmittelbar anwendungsorientiert und zur Neu- und Fortentwicklung von Technologien und industriellen Erzeugnissen beitragen. Stärker als von den F.-Arbeiten der Hochschulen wird von der Akademie-F. erwartet, daß sie der Staatsführung systematisch Entscheidungsgrundlagen für die Wirtschafts-, Bildungs-, Sozial- und Gesundheits-, wie Wissenschafts- und Technologiepolitik bereitstellt. Daneben wird ihre generelle Verantwortung für die Vertiefung des Grundlagenwissens und die Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F., die nicht unmittelbar anwendungsorientiert sind, hervorgehoben. So sind die F.-Aufgaben der AdW seit 1971 noch stärker als bisher zwischen die Pole der Sicherung des Grundlagenwissens und der Weiterentwicklung der Wissenschaftsdisziplinen einerseits und der Anwendungs-F. und unmittelbaren Produktionsunterstützung andererseits angesiedelt. Die Akademie versucht den unterschiedlichen und z. T. widersprüchlichen, da nicht näher bestimmten Anforderungen mit einer F.-Politik des „sowohl als auch“ zu entsprechen. Danach ist die AdW sowohl um langfristige Grundlagen-F. als auch um die Überführung von Teil- und Zwischenergebnissen in die laufende Produktion bemüht. Im Mittelpunkt ihrer F.-Leitung und -Planung steht die Frage nach der unter kurz- wie langfristigen Aspekten angemessenen Proportionierung des eingesetzten F.-Personals, der finanziellen Mittel und der apparativen Ausrüstungen. Angemessene Proportionen sind generell zu finden a) zwischen den verschiedenen F.-Phasen, vor allem zwischen Grundlagen-F., angewandter F., Entwicklungs- und Überleitungsarbeiten, b) hinsichtlich der Terminfestlegung, d. h. der Berücksichtigung kurz-, mittel-, oder langfristiger Anforderungen, c) zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsarten (F., Dokumentation, Lehre, Verwaltung), d) zwischen den verschiedenen Personalgruppen, vor allem zwischen der Gruppe der Forschenden und dem Hilfspersonal sowie e) zwischen den Anteilen der einzelnen F.-Richtungen bezogen auf einzelne Disziplinen wie auf das personelle und finanzielle Gesamtvolumen aller Wissenschaftszweige. Als Problem zwar erkannt, aber im einzelnen noch ungelöst ist gegenwärtig die von der staatlichen F.-Politik der AdW aufgegebene, möglichst optimale Kombination der folgenden 4 Arbeitsschwerpunkte: 1. Langfristige Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F. sowie die „Sicherung der Rezeption der Ergebnisse der internationalen Wissenschaft auf breiter Basis“, 2. angewandte F., Entwicklungs- und Überleitungsarbeiten auf wichtigen Gebieten der industriellen Produktion in enger Zusammenarbeit mit der Industrie unter Nutzung internationaler F.-Resultate und Erfahrungen, 3. Modernisierung und Rationalisierung der vorhandenen Produktionsverfahren, sowie 4. „Verwissenschaftlichung des Alltags“ durch Beiträge vor allem in den Erziehungs- und Arbeitswissenschaften. Die Auswahl der intensiv zu erforschenden Themenbereiche der Grundlagen-F. soll in erster Linie unter dem Gesichtspunkt dringender volkswirtschaftlicher Anforderungen, d. h. besonders der potentiellen Nützlichkeit des F.-Gebietes für die industrielle Fertigung vorgenommen werden. Weitere Auswahlkriterien beziehen sich auf das Vorliegen von fachlichen und methodischen Erfahrungen sowie auf die Möglichkeit internationaler Zusammenarbeit. Die internationale Kooperation wird seit 1971 als das wichtigste Mittel zur Überwindung der engen Grenzen des F.-Potentials der DDR angesehen. Die Zuständigkeit des AdW bei der Gestaltung der bilateralen [S. 318]und multilateralen Wissenschaftskontakte (Zusammenarbeit vor allem mit den Akademien der Sowjetunion und der übrigen RGW-Mitgliedsländer) wurde ausgeweitet. Die Hochschul-F. ist dadurch gekennzeichnet, daß der Grundsatz der Einheit von Lehre und Forschung — Merkmal des deutschen Universitätstyps — auch nach mehreren Hochschulreformen nicht aufgegeben wurde. Folglich soll Hochschul-F. thematisch an den jeweils gegebenen Aufgaben der Wirtschaft und anderer Gesellschaftsbereiche orientiert sein, um somit zugleich für die Ausbildung der Studenten genutzt werden zu können. Eine engere Verflechtung der Universitäten mit Fertigungs- und Dienstleistungsbetrieben wurde seit 1967 mit institutionellen und finanziellen Mitteln, d. h. durch vertraglich geregelte Beziehungen zur thematischen Abstimmung und zum Personalaustausch sowie durch Auftrags-F. erreicht. B. Industrie- und Ressortforschung Industrie- und Ressort-F. bezeichnet demgegenüber die Gesamtheit aller F.-Aktivitäten von Einrichtungen, die entweder staatlichen Leitungsinstitutionen auf zentralen und mittleren Ebenen direkt unterstehen oder selbständige Betriebsteile darstellen. Gegenwärtig sind ca. 140.000 Beschäftigte in der F. und Entwicklung in Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und Verkehr tätig. Rund die Hälfte sind Hoch- und Fachschulabsolventen. Die F.-Aufwendungen der letzten Jahre betragen durchschnittlich 2,4 v. H. des Nationaleinkommens. Für wissenschaftlich-technische Aufgaben wurden 1971 und 1972 jeweils ca. 5 Mrd. Mark zur Verfügung gestellt. Die F.-Einrichtungen arbeiten in erster Linie an der Fortentwicklung der Produktionssortimente und -verfahren. Die Aufgaben sind jeweils auf der Grundlage der voraussehbaren Entwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik und der geplanten wirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik zu formulieren. Zugleich sollen sie den internationalen Entwicklungsstand der Erzeugnisse und Verfahren in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht berücksichtigen. Sie sind in „Plänen Wissenschaft und Technik“ festgelegt und beziehen sich entweder auf bestimmte Fertigungs- und Dienstleistungsgebiete oder auf die Lösung einzelner praktischer Aufgaben. Das Potential der Industrie-F. konzentriert sich in den F.-Zentren der Großbetriebe und der zwischen 1967 und 1970 geschaffenen Industriekombinate sowie den Industriezweiginstituten der Ministerien und Vereinigungen volkseigener Betriebe. In den Fällen, in denen Akademie- und Hochschulinstitute Auftrags-F. für die Wirtschaft übernehmen, rechnet das dabei eingesetzte Potential ebenfalls zur Industrie- und Ressort-F. Seit 1967 wird die F. und Entwicklung in den Industriezweigen, die von erhöhter Bedeutung für das gesamtwirtschaftliche Wachstum sind (chemische, elektrotechnische und elektronische Industrien, Geräte- und Fahrzeugbau) besonders gefördert; seit 1971 ist die Industrie-F. auch in den Verbrauchsgüterindustrien und im Energiewesen intensiviert worden. C. Forschungsphasen F. ist ein arbeitsteiliger Vorgang, der in verschiedenen Phasen abläuft und an dem im Zeitverlauf unterschiedliche Forschergruppen und -Institutionen beteiligt sind. Ihre Aktivitäten werden in der Bezeichnung „wissenschaftlich-technische Arbeit“ zusammengefaßt; darunter wird im einzelnen verstanden: Prognosen, Grundlagen-F., angewandte F., Entwicklung von Erzeugnissen und Verfahren, Arbeiten zur Optimierung technologischer und wirtschaftlicher Abläufe, F. zum Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, Leistungen für den Aufbau „zentralisierter Fertigungen“. Abweichend von der international verbreiteten Klassifikation der F. in Grundlagen-F. und angewandte F. und Entwicklung wird in der DDR für die F.-Leitung und -Planung eine vierstufige Gliederung verwendet: a) Erkundungs-F. bzw. reine Grundlagen-F., die sich ausschließlich auf die Vervollkommnung der natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundkenntnisse sowie auf die Untersuchung neuer Erscheinungen und die Erforschung ihrer Regelmäßigkeiten richtet; b) „gezielte Grundlagen-F.“, die in einer umrissenen thematischen Richtung zur Erweiterung der Grundkenntnisse betrieben wird; c) angewandte F., die demgegenüber auf ein festgelegtes wirtschaftlich-technisches Ziel gerichtet ist, und neue Verfahren und Erzeugnisse erforschen bzw. vorhandene auf den jeweils neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bringen soll; d) Entwicklung von Konstruktionen und Verfahren, die F.-Resultate für die industrielle Fertigung nutzbar machen soll. Daneben werden mit den „Studienentwürfen“ und der „Überleitung von Konstruktionen und Verfahren“ noch weitere Anfangs- bzw. Abschlußphasen unterschieden. Die Studienentwürfe dienen der technischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Vorklärung von Aufgabenstellungen und Vorhaben. In der Überleitungsphase werden je nach Industriezweig die Konstruktion bzw. technologischen Voraussetzungen für die Fertigung und Serienproduktion geschaffen. Die Arbeitsstufen werden in einer „Nomenklatur für Arbeitsstufen und Leistungen von Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik“, die vom Ministerium für Wissenschaft und Technik herausgegeben wird, differenziert festgelegt. II. Forschungsinstitutionen A. Akademieforschung Sie wird von der Akademie der Wissenschaften [S. 319]der DDR und der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR durchgeführt. B. Hochschulforschung Von den 67 Universitäten und Hochschulen (einschl. der 5 Hochschulen der SED und des FDGB) widmen sich den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern vor allem 30 dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstehende Universitäten, Fachhochschulen, Technische Hochschulen und Medizinische Akademien sowie 2 landwirtschaftliche Hochschulen, die dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft unterstellt sind. Der Anteil der Hochschul-F. am gesamten F.-Potential der DDR wurde 1969 auf ca. 40 v. H. geschätzt. Er dürfte sich seitdem verringert haben. Durch die Maßnahmen der Dritten Hochschulreform (1967–1971) wurde die Hochschul-F. inhaltlich und organisatorisch umgestaltet. Thematisch erfolgte eine stärkere Ausrichtung und Konzentration auf die Aufgaben der Wirtschaftsbereiche, insbesondere auf die wachstumsintensiven Industriezweige. Die Organisation, Planung und Finanzierung der Hochschulen wurden verändert, um das begrenzte und 1967 auf ca. 900 Universitätsinstitute verteilte Potential wirksamer für die Planaufgaben der Wirtschaftszweige einsetzen zu können. Die thematischen und organisatorischen Veränderungen wurden mit einer Neugliederung auch der Studiengänge verbunden. Durch die Bildung besonderer organisatorischer Formen der Zusammenarbeit („Forschungsverband“ bzw. „Forschungskooperationsverband“, „Forschungsgemeinschaft“) ist eine engere Verflechtung der spezialisierten Hochschulen mit Industriebetrieben sowie deren übergeordneten Leitungsinstanzen (Industrieministerien, VVB) institutionalisiert worden. Zugleich eröffnete sich damit die Möglichkeit zu einem Verbund von Hochschul-F., Industrie-F. und Akademie-F. So konzentriert sich etwa die Technische Hochschule „Otto-von-Guericke“, Magdeburg, seit 1968 auf die F. — und Lehre — für Schwermaschinen- und Anlagenbau (Kombinat VEB Schwermaschinenbau „Karl Liebknecht“, Magdeburg). Das F.-Personal und die apparative Ausrüstung der wichtigsten Sektionen der Friedrich-Schiller-Universität Jena wird zur Lösung von Aufgaben des wissenschaftlichen Gerätebaus eingesetzt, der im Kombinat VEB Carl Zeiss, Jena, konzentriert ist. Ein weiteres Beispiel stellt die Technische Universität Dresden dar; sie ist die größte universitäre F.-Stätte der DDR auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet. Entsprechend ihrer besonderen Spezialisierung auf F.-Themen der Informationstechnik und -Verarbeitung, Elektrotechnik, Feingerätetechnik und Mathematik bestehen enge Beziehungen zum Hauptproduzenten von Datenverarbeitungsanlagen, dem VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden. C. Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung) Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Institutstypen sind in der Industrie- und Ressort-F. größer als in der Akademie- und Hochschul-F., deren institutionelle Strukturen - auch aufgrund der Hochschul- und Akademiereform in den Jahren 1967–1971 - homogener sind. Die größere Nähe und die engere Verknüpfung der Institute mit den Anwendungsbereichen haben starke strukturelle Differenzierungen entsprechend den fachspezifischen und fertigungstechnischen Eigentümlichkeiten der Wirtschaftsbereiche zur Folge gehabt. Typische Formen der Ressort- und Industrie-F. sind: 1. Ressortakademien: Hierzu zählen die Bauakademie der DDR und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR. Sie unterstehen dem Ministerium für Bauwesen bzw. dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft als zentrale fachwissenschaftliche Einrichtungen der DDR. Sie leiten die F. der angeschlossenen Institute, koordinieren die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Akademien und ausländischen F.-Zentren. Die Mehrzahl der naturwissenschaftlichen, technisch-technologischen F.-Themen der ressortbezogenen Fachgebiete wird in den Zentren und Instituten der Ressortakademien bearbeitet. Sie werden bisweilen auch als F.-Akademien bezeichnet. 2. Ressortforschung des Ministeriums für Gesundheitswesen: Die Organisation der Ressort-F. Im Bereich des Ministeriums für Gesundheitswesen stellt eine Sonderform dar. Dieses Ministerium arbeitet den Gesamtplan der medizinischen F. aus. Es ist für die Formulierung der staatlichen Ziele, die Durchführung der F.- und Entwicklungsarbeiten sowie für die praktische Nutzung der F.-Resultate verantwortlich, ohne daß ihm die wichtigsten medizinischen F.-Einrichtungen, die medizinischen Bereiche der Universitäten und die Medizinischen Akademien in Dresden, Erfurt und Magdeburg unterstehen. Diese Organisationsbereiche gehören zum Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Als beratendes Gremium des Ministers für Gesundheitswesen besteht seit 1962 ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen“. 3. Industriezweiginstitute: Sie stellen wissenschaftliche Einrichtungen dar, die F.- und Entwicklungsarbeiten zu Querschnittsthemen leisten, die über den Rahmen einer Vereinigung Volkseigener Betriebe oder eines Kombinates hinausgehen und ganze Industriezweige betreffen. Industriezweiginstitute sind in der Regel einem Industrieministerium oder einem anderen Fachministerium unterstellt. Sie bestimmen durch ihre F.- und Entwicklungsaktivitäten weitgehend die Entwicklung der Verfahren, der Geräte und der Produktionssortimente und den Stand der Fertigungstechnologien des jeweiligen Industrie[S. 320]zweiges. Die Bereitstellung fachwissenschaftlicher Unterlagen zur Lenkung und Koordinierung aller grundlegenden F.- und Entwicklungsaufgaben auf die Schwerpunkte des betreffenden F.-Gebietes zählt zu ihren Hauptaufgaben. Die Industriezweiginstitute führen entsprechend neben angewandter F. und Entwicklung auch Grundlagen-F. durch. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Bekannte Industriezweiginstitute mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern sind: Zentralinstitut für Fertigungstechnik des Maschinenbaus der DDR. Karl-Marx-Stadt; Zentralinstitut für Gießereitechnik, Leipzig; Zentralinstitut für Schweißtechnik, Halle; Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen, Dresden; Zentrales Forschungsinstitut des Verkehrswesens, Berlin (Ost). 4. Wissenschaftlich-technische Institute: Zu den wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die F. und Entwicklungsarbeiten jeweils für bestimmte Branchen durchführen, zählen a) F.-Zentren und b) Wissenschaftlich-technische Zentren (WTZ). Die WTZ wurden 1964 bei den VVB eingerichtet. Mit ihrer Hilfe sollte die VVB eine „allseitige Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ in dem betreffenden Industriezweig erreichen. Die F.-Zentren gingen aus den F.-Einrichtungen in wichtigen Industriezweigen hervor, die 1969/70 für den Ausbau zu Großforschungszentren vorgesehen waren. Der in diesen Jahren stark propagierte Aufbau einer industriellen Groß-F. scheiterte jedoch schon bald aufgrund von finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten. Von den 16 Großforschungszentren, deren Aufbau bei Struktur- und wachstumspolitisch bedeutsamen Kombinaten für 1970 geplant war, bestand für längere Zeit lediglich das „Großforschungszentrum der Werkzeugmaschinenindustrie im VVB Werkzeugmaschinen-Kombinat ‚Fritz Heckert‘, Karl-Marx-Stadt“. Andere Einrichtungen, wie z. B. die F.-Stätten des VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt, und des VEB Kombinat Robotron, Dresden, führten nur kurzfristig die Bezeichnung Großforschungszentrum. Seit 1972 wird einheitlich die Bezeichnung F.-Zentrum verwendet. WTZ und F-Zentren ähneln sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und der zentralen Stellung als Lenkungsinstitutionen für die F. und Entwicklung im Rahmen einer VVB oder eines Kombinates. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und unterstehen der Leitung des Generaldirektors der VVB bzw. des Kombinats. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Analyse des technischen Standes der Erzeugnisse und Verfahren im Industriezweig sowie die Ermittlung von Entwicklungstendenzen im Ausland; ferner die Ausarbeitung von Grundkonzeptionen für die Entwicklung der Erzeugnisse. Arbeitsgebiete der wissenschaftlich-technischen Institute sind — bezogen auf den jeweiligen Industriezweig — Probleme der Modernisierung, Mechanisierung, Automatisierung; die Entwicklung neuer technologischer Verfahren, neuer Werkstoffe; die wissenschaftliche Wirtschaftsführung der VVB, Kombinate und VEB; die Erforschung der Arbeitsbedingungen; die Erarbeitung „wissenschaftlich begründeter“ Arbeitsnormen. Die wissenschaftlich-technischen Institute differieren in der Größe, in den typischen Arbeitsschwerpunkten und im Organisationsaufbau. F.-Zentren stellen in der Regel größere organisatorische Einheiten von Industriekombinaten mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern dar. Wichtige F.-Zentren bestehen beiden Kombinaten:, VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, Leuna; VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt; VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden; VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „Fritz Heckert“, Karl-Marx-Stadt; VEB Kombinat Umformtechnik, Erfurt; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „7. Oktober“, Berlin (Ost). Bei den WTZ lassen sich verschiedene Organisationsformen unterscheiden, unter denen zwei Formen dominieren: a) als VEB im Rahmen einer VVB und b) als selbständiges Institut unter der Anleitung ebenfalls einer VVB. Zur ersten Form zählen z. B. die VEB WTZ für Bau-, Baustoff- und Keramikmaschinen Leipzig, ferner die VEB WTZ Getriebe und Kupplungen, Magdeburg, sowie die VEB WTZ Kraftwerksanlagenbau, Berlin (Ost); sie gehören jeweils zu den gleichnamigen und am selben Ort ansässigen VVB. Bekannte WTZ in der Institutsform sind: Institut für Lacke und Farben, Berlin (Ost) (VVB Lacke und Farben, Berlin [Ost]); Institut für Kraftwerke, Vetschau (VVB Kraftwerke, Cottbus); Institut für Fördertechnik, Leipzig (VVB Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen, Leipzig); Institut für Regelungstechnik, Berlin (Ost) (VVB Automatisierungsgeräte, Berlin [Ost]). 5. Zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbüros (ZEK): Ähnlich den Industriezweiginstituten und den Wissenschaftlich-technischen Instituten übernehmen auch die ZEK als überbetriebliche Einrichtungen F.- und Entwicklungsarbeiten. Sie sind in der Regel als VEB organisiert, unterstehen der Leitung einer VVB und arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Hauptaufgabe der ZEK ist die Entwicklung neuer Erzeugnisse bis zur Nullserienreife. Kleinere Betriebe, die keine eigenen Büros für Entwicklung und Konstruktion einrichten können, erhalten zudem die Möglichkeit, die Produktion durch die Anfertigung der Konstruktionszeichnungen und Materialstücklisten technisch vorbereiten zu lassen. Weiterhin sind die ZEK an der Aufstellung der Pläne Wissenschaft und Technik, den Standardisierungsarbeiten und der Lenkung und [S. 321]Koordinierung aller F.- und Entwicklungsaktivitäten der VVB beteiligt. 6. Wissenschaftliche Industriebetriebe (WIB): Seit 1963 errichtete neue oder durch Ausbau bisheriger Industriebetriebe entstandene Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Ergebnisse der Grundlagen- und Anwendungs-F. in die Produktion überzuleiten. Die WIB sind Entwicklungs- und Produktionsbetriebe zugleich. Sie stellen Apparate, Spezialgeräte und Maschinen her, die in anderen Betrieben zur Organisierung der Fertigung nach dem neuesten technischen Stand eingesetzt werden. Da die Erzeugnisse der WIB kurzfristig produktionswirksam sein sollen, werden von jedem Erzeugnistyp nur geringe Stückzahlen gefertigt. WIB unterliegen den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung nur eingeschränkt, da sie Produkte herzustellen haben, deren Ergebnisse oft nicht vorausberechenbar sind. WIB übernehmen auch Teilfunktionen der WTZ. 7. Projektierungsbetriebe: Spezialbetriebe in Form von VEB, deren Aufgaben entweder darin bestehen, bautechnische Unterlagen für Investitionsvorhaben auszuarbeiten oder technologische Dokumentationen und Unterlagen (Projekte) dafür anzufertigen. Sie sind damit beauftragt, die auf dem jeweiligen Spezialgebiet anfallenden Projektierungsaufgaben durchzuführen bzw. verantwortlich zu lenken und zu überwachen. Projektierungsbetriebe sind in der Regel einer VVB oder einem Kombinat angeschlossen. Für die meisten Industriezweige bestehen zentrale Projektierungsbetriebe, die Zweigstellen unterhalten. Projektierungsbetriebe arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. 8. Betriebliche F.- und Entwicklungsstellen (F/E-Stellen): Während die vorgenannten Institute und Betriebe überbetriebliche F., Entwicklung und Projektion durchführen, konzentrieren sich die F/E-Stellen auf die Entwicklung neuer und verbesserter Erzeugnisse und Verfahren der eigenen Betriebe. Häufig verfügen die betrieblichen F/E-Stellen nur über wenig Personal und unzureichende apparative Ausrüstungen. Typisch war — zumindest in der Vergangenheit — eine thematische Zersplitterung, was zu den immer wieder kritisierten langen Entwicklungszeiten beitrug. So beschäftigten über die Hälfte der 1966 in der DDR insgesamt bestehenden 1800 F/E-Stellen (einschließlich überbetrieblicher Einrichtungen) nur bis zu 10 Personen, 43 v. H. nur bis zu 5 Personen. Inzwischen ist die personelle und thematische Zersplitterung vor allem durch die Kombinatsbildungen von 1967 bis 1970 (Zusammenschluß von Produktionsbetrieben und parallel dazu von F/E-Stellen) eingeschränkt worden. 9. Sozialistische Arbeits- und F.-Gemeinschaften: Unter dieser Bezeichnung werden die Brigaden der sozialistischen Arbeit sowie die Neuerer-, Rationalisierungs- und Erfindergruppen in den Betrieben zusammengefaßt. Die letztgenannte Gruppe soll sich vorrangig auf die Lösung von Aufgaben auf dem Gebiete der F. und Entwicklung, der Konstruktion, der Betriebsorganisation und der Technologie konzentrieren. Hierbei wird eine „selbstlose, dem gemeinsamen Ziel untergeordnete Mitarbeit“ von Beschäftigten verschiedener Arbeitsbereiche und Berufe in den Betrieben erwartet. Den Themen der Grundlagen- und angewandten F. widmen sich besondere F.-Gemeinschaften, die in der Regel aus Wissenschaftlern und erfahrenen Neuerern und Rationalisatoren zur Lösung einer sachlich und zeitlich begrenzten F.-Aufgabe gebildet werden. Ausgehend von der jeweiligen Zielstellung erfassen sie Mitarbeiter wissenschaftlicher Institute und eines oder mehrerer Betriebe. Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Termine und Finanzierung werden durch den Abschluß von F.-Verträgen festgelegt. III. Zentrale Planungs- und Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die wirtschaftswissenschaftliche F., einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Die Planungs- und Leitungsinstanzen arbeiten auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Sie umfassen parteigebundene, staatliche und wissenschaftliche Institutionen. Im einzelnen ist die Kompetenzverteilung zwischen diesen Institutionen und die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit immer wieder verändert worden. Bislang ist eine auch nur mittelfristig geltende Regelung des Aufbaus und der Abläufe innerhalb der F.-Organisation trotz intensiverer wissenschaftsorganisatorischer Bemühungen seit 1967 nicht gefunden worden. Institutionell ausgebaut und gesichert ist lediglich der Führungsanspruch der SED. Grundlegende Fragen wie die generelle thematische Ausrichtung der F., die Verwendung der Investitionsmittel für den Auf- und Ausbau von F.-Stätten, die Verteilung der Planungs- und Leitungskompetenzen auf die verschiedenen Institutionen (Ministerien, Akademien, Hochschulen, Institute und wissenschaftliche Beiräte) und die organisatorische Regelung der Überführung von wissenschaftlichen Resultaten in die wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Praxis werden in den Führungsgremien der SED, dem Politbüro und dem Sekretariat des Zentralkomitees entschieden. Vorbereitet werden die Entscheidungen in den Abteilungen „Wissenschaften“ und „Forschung und technische Entwicklung“ des [S. 322]zentralen Parteiapparates; sie kontrollieren auch die Durchführung der zentralen SED-Beschlüsse. Auf der Ebene der F.-Institute haben die dort gebildeten SED-Organisationen „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“ (§ 63 des 4. Statuts der SED von 1963). Die dem Zentralkomitee der SED unterstellten Parteihochschulen und -institute fungieren zugleich als Leiteinrichtungen für die wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen. Dazu gehören: Parteihochschule „Karl Marx“ (PHKM), Berlin (Ost); Institut für Gesellschaftswissenschaften (IfG), Berlin (Ost); Institut für Marxismus-Leninismus (IML), Berlin (Ost); Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung (ZSW), Berlin (Ost). Forschungspolitische Funktionen werden im staatlichen Bereich vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, das für eine koordinierte und umfassende Bildungspolitik des Ministerrats verantwortlich ist und unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Hochschulrektoren besitzt, und vom Ministerium für Wissenschaft und Technik übernommen. Dieses Ministerium koordiniert vor allem die naturwissenschaftlich-technische Hochschul-F. Im Vordergrund steht dabei die Festlegung der schwerpunktartig zu bearbeitenden Themenbereiche der Grundlagen- und angewandten F. entsprechend den langfristigen Wissenschafts- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen. Das Ministerium wurde 1967 im Zuge der generellen Aufwertung der Wissenschafts- und Bildungspolitik in der DDR durch Umwandlung des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik geschaffen. Zum gleichen Zeitpunkt entstand, ebenfalls durch Umwandlung eines Staatssekretariats, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Zum Wissenschafts- und Technikressort gehört das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID), das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum für das gesamte Informations- und Dokumentationswesen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik. Es ist vor allem für die Gestaltung und Fortentwicklung des „Informationssystems Wissenschaft und Technik“ zuständig. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Ministerien und Ämter mit eigenem Geschäftsbereich, die für die F. in ihren Ressorts verantwortlich sind. So ist das Ministerium für Volksbildung zuständig für die pädagogische Wissenschaft, das Ministerium für Kultur für Kultur- und Kunstwissenschaft, das Ministerium für Gesundheitswesen für die medizinische Wissenschaft. Ressort-F. betreiben — ebenfalls in unterschiedlicher Form und Intensität — die Industrieministerien. Zur sachverständigen Beratung bestehen bei einigen Ministerien wissenschaftliche Beiräte: z. B. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der „Hoch- und Fachschulrat“; beim Ministerium für Gesundheitswesen der „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen F.“. Eine besondere Stellung nahm bisher der Forschungsrat ein. Er setzt sich aus Wissenschaftlern, Technikern und Vertretern der Staats- und Wirtschaftsverwaltung zusammen. Der F.-Rat wurde 1957 als höchstes beratendes Gremium für die Planung und Koordinierung der naturwissenschaftlichen und technischen Forschung geschaffen. Er ist wie die Ministerien ein Organ des Ministerrats. Der F.-Rat erarbeitet Analysen und Prognosen zum Entwicklungsstand und zu den Entfaltungsmöglichkeiten der einzelnen Disziplinen. Seit 1966 nimmt der F.-Rat auch die Aufgaben des „Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie“ wahr. Zur Durchführung der dem F.-Rat übertragenen Arbeiten bedient er sich einer Vielfalt von Gremien. Die wichtigsten Gremien sind: die Kommissionen des F.-Rates, die Zentralen Arbeitskreise für Forschung und Technik (ZAK), die Forschungsbereiche und Zentralinstitute der Akademie der Wissenschaften, der Bauakademie und der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften und die Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für volkswirtschaftlich wichtige Fachgebiete und Problemkomplexe Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK sollen von den Mitgliederorganisationen der Kammer der Technik weitgehende Unterstützung erhalten. Eine solche Regelung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können. Durch die VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der F. an der Akademie der Wissenschaften und an Universitäten und Hochschulen (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) wird der AdW die Aufgabe übertragen, die Entscheidungsgrundlagen für die Partei- und Staatsführung über die Hauptrichtungen und Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen F. vorzubereiten. Mit dieser Aufgabenverlagerung verlor der F.-Rat eine entscheidende Funktion. Damit sinkt zugleich seine allgemeine Bedeutung. Auf gesamtstaatlicher Ebene ist die Staatliche Plankommission (SPK) das wichtigste Organ des Ministerrats für die zusammenfassende Planung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklung. In der Wissenschaftsplanung ist seit [S. 323]1972 die Verbindlichkeit der zentralen Pläne - Staatsplan Wissenschaft und Technik, Zentraler F.-Plan für die Gesellschaftswissenschaften - erhöht worden. Der laufende „Zentrale F.-Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR bis 1975“ bestimmt die Grundrichtungen der F. auf den Gebieten der „marxistisch-leninistischen Philosophie“, der „politischen Ökonomie“ und des „wissenschaftlichen Kommunismus“. Er enthält ferner die Arbeitsschwerpunkte der Staats- und Rechtswissenschaft, der historischen und pädagogischen Wissenschaften, der Kultur- und Kunstwissenschaften und der soziologischen F. Unter den wissenschaftlichen Institutionen besitzt die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), Berlin (Ost), überragende Bedeutung. Sie wirkte mit ihren Sektionen und Instituten bereits bis zur Herausgabe der VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der Akademie-F. (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) maßgeblich an der Vorbereitung vor allem der langfristigen F.-Politik mit. Diese Vorbereitung erfolgte z. T. parallel zu den Arbeiten des F.-Rates, z. T. im Rahmen dieser Arbeiten. Der tatsächliche Kompetenzzuwachs erstreckt sich darauf, daß die AdW gegenwärtig a) für die Vorbereitung der forschungspolitischen Entscheidungsgrundlagen der Partei- und Staatsführung zuständig ist, und b) die wissenschaftliche Zusammenarbeit aller naturwissenschaftlichen F.-Stätten (Grundlagen-F.) sowohl innerhalb der DDR als auch mit den F.-Stätten der Akademien der RGW-Mitgliedsländer zu organisieren und koordinieren hat. Im Zuge dieser Entwicklung intensivierte sich 1972 die Zusammenarbeit zwischen der AdW, den Hochschulen, den Instituten der Ressort- und Industrie-F. und ausländischen F.-Einrichtungen. Die Zusammenarbeit umfaßt den Austausch von Personal und Information, gemeinschaftliche Nutzung der F.-Geräte und -Apparaturen, gemeinsame F.-Projekte und internationale Arbeitsgemeinschaften. Als Gremien zur fachspezifischen Vorbereitung von F.-Entscheidungen und zur Koordinierung und Leitung der F. einiger Disziplinen und Fachgebiete bestehen verschiedene Wissenschaftliche Räte; z. B.: Wissenschaftlicher Rat für soziologische Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudi Weidig) beim IfG; Wissenschaftlicher Rat für marxistisch-leninistische Philosophie (Vorsitzender: Prof. Dr. Erich Hahn) beim IfG; Wissenschaftlicher Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Helmut Koziolek) bei der AdW; Rat für Geschichtswissenschaft (Vorsitzender: Prof. Dr. Ernst Diehl) beim IML; Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Gerhard Schüßler) bei der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft; Wissenschaftlicher Rat für Imperialismusforschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Werner Paff) beim Institut für Internationale Politik und Wirtschaft. IV. Forschungspolitik seit 1967 Die auf dem VII. SED-Parteitag 1967 erneut und besonders nachdrücklich erhobene Forderung, Wissenschaft „zur Wirkung zu bringen“, eröffnete eine Phase erhöhter forschungspolitischer Aktivität der SED- und Staatsführung. 1966 bestanden in der DDR 1 800 F.- und Entwicklungsstellen mit 87.000 Beschäftigten. Die Zahl der F.-Themen belief sich 1965 auf ca. 17.300. Dahinter verbarg sich eine thematische und personelle Zersplitterung, die von der SED-Führung scharf kritisiert wurde. Auch die lange Bearbeitungsdauer der F.-Themen forderte immer wieder die Kritik der Parteiführung heraus. Sie forderte daher die Ausarbeitung einer exakten Konzeption der Schwerpunkte der F. und Lehre. Der Wirkungssteigerung vor allem der naturwissenschaftlichen und technischen F. wurde unter verschiedenen Aspekten besondere Bedeutung zugemessen: den begrenzten F.-Möglichkeiten eines kleineren Industriestaats (finanzielle, personelle und materielle Möglichkeiten); der Konkurrenzsituation auf den internationalen Märkten und dem Innovationstempo westlicher Industrieländer; der politischen und wissenschaftlichen Position der DDR innerhalb des RGW; der im Vergleich zur Bundesrepublik erheblich geringeren Arbeitsproduktivität in der Wirtschaft und der politischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik bzw. der Auseinandersetzung zwischen „Sozialismus“ und „Kapitalismus“. Der Wissenschaft und F. wurde die Funktion einer „Produktivkraft“, eines „dritten Faktors“ (neben den Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital) zugewiesen. Das forschungspolitische Programm von 1967 bis 1971 verfolgte das anspruchsvolle Ziel, unter dem Slogan „Überholen, ohne einzuholen“ einen sprunghaften Fortschritt in Naturwissenschaft und Technik zu erreichen, der ausreichen sollte, um auf breiter Linie den Anschluß an das internationale Niveau („Weltniveau“) herzustellen. Zu diesem Zweck wurden sowohl die F.-Budgets erhöht als auch das wissenschaftliche Personal verstärkt. Damit parallel gingen eine engere Verflechtung von Industrie-F. und -Produktion sowie eine stärkere Konzentration des F.-Potentials in den neugebildeten Industriekombinaten einher. Das Ziel war der Aufbau der „sozialistischen Groß-F.“. Die Akademie der Wissenschaften entwickelte sich im Zuge der Akademiereform aus einer Gelehrtengesellschaft mit zugeordneten F.-Einrichtungen zu einer „F.-Gemeinschaft“, die eng mit den Erfordernissen des sozialistischen Gesellschaftssystems verbunden sein soll. Verändert wurde auch das forschungspolitische Leitungssystem. Nunmehr wurde [S. 324]größerer Wert gelegt auf eine systematische Entscheidungsvorbereitung, auf die Kontrolle der F.-Durchführung sowie eine Angleichung der Planungs- und Leitungsstrukturen der F. mit denen der Produktion. Thematisch wurde die F. stärker auf die wissenschaftliche Durchdringung der Produktion und die Entwicklung kostensparender hochproduktiver Technologien und Verfahren eingestellt. Die Hauptrichtungen der Grundlagen-F. sind im Gesetz über den Perspektivplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR bis 1970 festgelegt worden. Schwerpunkte waren u. a. die F. auf dem Gebiet der Festkörperphysik und die Entwicklung hochwertiger Plaste, Elaste und Synthesefasern. Von der wirtschaftswissenschaftlichen F. wurde erwartet, daß sie gemeinsam mit der naturwissenschaftlich-technischen F. dazu beiträgt, die wissenschaftlichen Grundlagen für eine vorausschauende Strukturpolitik und die einzelnen Strukturentscheidungen zu erarbeiten. Das Jahr 1971 markiert eine Tendenzwende in der F.-Politik der SED. Der VIII. Parteitag der SED (1971) und die Verabschiedung eines langfristigen Entwicklungsprogramms für die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer der RGW („Komplexprogramm“) lösten forschungspolitische Veränderungen aus. Entscheidend war, daß das Ziel des schnellen wissenschaftlichen und technischen Fortschritts nicht mehr ausschließlich durch isolierte Anstrengungen der DDR erreicht werden sollte. Die Aktivitäten richten sich seit 1971 vielmehr stärker darauf, die internationale Zusammenarbeit mit den am stärksten industrialisierten Ländern des RGW zu vertiefen und im Rahmen dieser Zusammenarbeit zu einer Arbeitsteilung auch in Wissenschaft und Technik zu gelangen. Damit im Zusammenhang steht erneut die Forderung nach Verzicht auf „schematische“ Übernahme „kapitalistischer“ F.-Ansätze und Lösungen. Im Gegensatz zu den Jahren vor dem VIII. Parteitag werden Grundlagen-F. und angewandte F. (einschließlich Entwicklung) jetzt deutlicher als gleichwertige Arbeitsbereiche anerkannt. Inhaltlich soll sich die naturwissenschaftliche Grundlagen-F. im Zeitraum 1971–1975 auf folgende Bereiche konzentrieren: Energieerzeugung, Nutzung der vorhandenen Ressourcen, Entwicklung neuer Werkstoffe, Probleme der Stoffwandlung, mathematische und kybernetische Lösungsverfahren und die Nutzbarmachung von Erkenntnissen biologischer F. Die noch nicht abgeschlossenen Vorbereitungen für die Planung der naturwissenschaftlich-technischen Grundlagen-F. in der Phase des Fünfjahrplans 1976–1980 sehen vor, daß für folgende Disziplinen Schwerpunktprogramme entwickelt werden sollen: Mathematik, Mechanik, Kybernetik und Informationsverarbeitung, Physik (einschl. Kern- und Werkstoff-F.), Chemie, Biowissenschaften, „Geo- und Kosmoswissenschaften“ und ingenieurwissenschaftliche Grundlagenbereiche. Übereinstimmend wird die Überführung von F.-Resultaten in die industrielle Fertigung als die traditionell schwächste Stelle in der Kette: Grundlagen-F. – angewandte F. – Entwicklung – Produktion, angesehen. In allen F.-Bereichen — auch in der Grundlagen-F. — wird deshalb starkes Gewicht auf eine wirksamere Organisation der Überleitungsprozesse gelegt, da hier erhebliche Produktivitätsreserven vermutet werden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 316–324 Formgestaltung, Industrielle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschungsgemeinschaft
Forschung (1975) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in den Ostblockländern vorherrschenden Sichtweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“, das neben der…
DDR A-Z 1975
Produktionsprinzip (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip in der Wirtschaft und in anderen Bereichen der Gesellschaft. 1. Dem P. folgt die vertikale Gliederung und Anleitung der Wirtschaft, indem sie die Leitungs- und Planungsbereiche der zentralen Institutionen der durch Arbeitsteilung entstehenden Produktionsstruktur — z. B. Bereiche der Volkswirtschaft und Zweige der Industrie anpaßt. Das P. beruht auf dem demokratischen Zentralismus. Wichtige Ausdrucksformen des P. sind auf der zentralen Ebene die Industrieministerien und die branchenbezogenen Hauptabteilungen der Staatlichen Plankommission. Auch innerhalb der Branchen, Kombinate und Betriebe wird das P. angewendet. Ausdruck dafür ist z. B. die Zusammenfassung und Anleitung von technisch verwandten Betrieben in Erzeugnisgruppen. Die volkswirtschaftliche Konzeption der SED- und Staatsführung sieht eine optimale Verbindung von P. und Territorialprinzip vor. d. h. eine möglichst wirksame Verbindung von zentraler und territorialer Anleitung. Die Art der Verbindung änderte sich in der Vergangenheit mehrfach. 2. Der Organisationsaufbau der SED beruhte zwischen 1963 und 1966 sowohl auf dem P. wie auf dem Territorialprinzip. Auf Beschluß des VI. Parteitages der SED (Januar 1963) wurde das P. eingeführt, um die Anleitung und Kontrolle des Wirtschaftsablaufes durch die Partei effektiver zu gestalten. Das P. gliederte den Parteiapparat nach den Produktionsbereichen Industrie, Bauwesen und Landwirtschaft; daneben gab es den Bereich der Ideologie. (Da die Grundorganisationen der SED innerhalb der Betriebe immer in den Betriebsparteiorganisationen zusammengefaßt waren, war das Territorialprinzip auch schon vor 1963 durchbrochen.) Ende Februar 1963 wurden beim Politbüro der SED das Büro für Industrie und Bauwesen und das Büro für Landwirtschaft neu eingerichtet und die schon bestehende Ideologische Kommission sowie die Kommission für Agitation reorganisiert. Diese Büros bzw. Kommissionen des zentralen Parteiapparates, denen weitgehende organisatorische Selbständigkeit eingeräumt wurde, hatten die Aufgabe, für die Durchführung der Parteibeschlüsse in ihren jeweiligen Produktionsbereichen zu sorgen und die Grundorganisationen der ihnen unterstellten Betriebe anzuleiten. Auf dem 7. Plenum des ZK der SED (Dezember 1964) übte Ulbricht Kritik an der einseitig auf fachliche Lösung wirtschaftlicher Fragen gerichteten Tätigkeit der Büros für Industrie und Bauwesen bzw. für Landwirtschaft und forderte eine verstärkte politisch-ideologische „Massenarbeit“ und die „richtige Kombination“ von Territorial- und P. In der Folgezeit wurde der Aufgabenbereich der Büros ständig eingeschränkt, bis sie während des Jahres 1966 stillschweigend aufgelöst und ihre Funktionen den Sekretariaten übertragen wurden. Auf dem VI. Parteitag der SED (April 1967) wurde der das P. betreffende Absatz des Parteistatuts im Sinne einer Stärkung des Territorialprinzips geändert. Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963; Planung; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 680 Produktionsmittelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionspropagandaSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip in der Wirtschaft und in anderen Bereichen der Gesellschaft. 1. Dem P. folgt die vertikale Gliederung und Anleitung der Wirtschaft, indem sie die Leitungs- und Planungsbereiche der zentralen Institutionen der durch Arbeitsteilung entstehenden Produktionsstruktur — z. B. Bereiche der Volkswirtschaft und Zweige der Industrie anpaßt. Das P. beruht auf dem demokratischen Zentralismus.…
DDR A-Z 1975
Operationsforschung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient sich der Entwicklung und Anwendung mathematischer, mathematisch-statistischer und logistischer Verfahren, um quantifizierte Entscheidungsunterlagen für diejenigen Fälle zu liefern, in denen bei einer Mehrzahl von Handlungsmöglichkeiten die optimale ausgewählt werden soll. In der DDR befaßte man sich mit einzelnen Verfahren der O. seit Anfang der 60er Jahre. Nach dem VII. Parteitag der SED im Jahre 1967 erfuhr die O. eine starke staatliche Förderung und gewann als eine Methode der sozialistischen Wirtschaftsführung vor allem in Verbindung mit der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre und der (bis zum VIII. Parteitag der SED im Jahre 1971 noch existierenden) marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft an Bedeutung. Sie ist neben der wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Kybernetik und der elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) ein Instrument der sozialistischen Leitungswissenschaft. O., nach Honecker anläßlich des VIII. Parteitages der SED 1971, bedeutet „Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Verfahren zur Untersuchung ökonomischer, technologischer und auch gewisser gesellschaftlicher Prozesse, ihrer Organisation und Verhaltensweise, mit dem Ziel, optimale Lösungen zu erreichen“. Eine Vielzahl von Standardmodellen der O. ist bereits theoretisch ausgearbeitet und sowohl für die Qualifizierung verschiedener Planentscheidungen in zentralen staatlichen Organen als auch in VVB, Kombinaten und Betrieben eingesetzt worden. Ihre praktische Wirksamkeit wurde bisher jedoch als „zu gering“ erachtet. Daher wurde in der Direktive zum Fünfjahrplan 1971–1975 für die Grundlagenforschung die Entwicklung anwendungsreifer Lösungsverfahren gefordert. Die besondere Zielstellung für die gesamtwirtschaftliche Anwendung der O. auf der Grundlage der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse besteht darin, einen optimalen Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgaben des Fünfjahrplanes zu leisten. Darüber hinaus enthält das Komplexprogramm Festlegungen, die dazu beitragen sollen, die Effektivität von Leitungsfunktionen in den RGW-Ländern durch gemeinsame Forschungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der O. zu erhöhen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 605 Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OpportunismusSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient…
DDR A-Z 1975
Kammer für Außenhandel (KfA) (1975)
Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1979 1985 Die KfA ist eine „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ und somit keine dem staatlichen Außenwirtschaftsmonopol zurechenbare Einrichtung. Sie wurde 1952 gegründet. Mitglieder der KfA sind die AHB, VVB, Exportbetriebe und andere am Außenhandel beteiligte Organe. Gegenwärtig sind 350 Betriebe Mitglieder bei der KfA. Dem Ministerium für Außenhandel obliegt die allgemeine Dienstaufsicht über die KfA. Organe der KfA sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und die Revisionskommission. Ursprünglich war die Hauptaufgabe der KfA in der Herstellung von Kontakten zu den Wirtschaftspartnern westlicher Länder und dem Abschluß von Handelsabkommen unterhalb der Regierungsebene (Kammerabkommen) mit diesen Ländern zu sehen. Für die Gestaltung der Beziehungen zu sozialistischen Ländern kam dagegen der KfA wenig Bedeutung zu. Mit Einsetzen der „Anerkennungswelle“, die die Handelsvertretungen der KfA im Westen als quasi-diplomatische Vertretungen überflüssig machte, und dem Bestreben der DDR, sich intensiver in den RGW zu integrieren, fand jedoch ein tendenzieller Wandel statt. Eine der wesentlichen Aufgaben der KfA wird gegenwärtig darin gesehen, einen Beitrag zur „sozialistischen ökonomischen Integration“ zu leisten. Dabei arbeitet sie bi- und multilateral mit den Handelskammern der anderen RGW-Länder zusammen. Auf bilateraler Ebene vollzieht sich die Arbeit in sog. Länder-Sektionen (bisher gebildet mit Polen, Ungarn, ČSSR und auch Jugoslawien) oder auf der Grundlage von „Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen den Präsidenten“ der Kammern. Gewisse Bedeutung haben auch die „Technischen Tage der DDR“ — eine Methode der Marktbearbeitung — erlangt, die auch in kapitalistischen Staaten veranstaltet werden. Zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Ländern werden darüber hinaus gemischte Institutionen, wie z. B. das „Komitee zur Förderung des Handels zwischen der DDR und Schweden“ gebildet und KfA-Delegationen zwecks Markterschließung in ausgewählte Länder entsandt. Die Öffentlichkeitsarbeit der KfA besteht vor allem in der Publikation zahlreicher Schriften, wie „DDR-Wirtschaftsumschau“, „DDR-Export“, „Handbuch der Außenwirtschaft“ und „Handelspartner DDR“ und der Einladung und Betreuung von Journalisten vor allem auf den Leipziger Messen. Weitere Aufgaben: handelspraktische, handelstechnische und außenwirtschaftsrechtliche Beratung der Exportbetriebe, Vortrags-, Schulungs- und Beratungstätigkeit, Gewährung von Dienstleistungen gegenüber der Seeschiffahrt durch das Dispatcherbüro bei der KfA. Die KfA unterhält ein Handelsschiedsgericht zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in der Außenhandelsabwicklung. In den Bezirken der DDR unterhält die KfA Bezirskdirektionen. Präsident der KfA ist gegenwärtig Rudolf Murgott. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 456 Kammer der Technik (KdT) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KammerabkommenSiehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1979 1985 Die KfA ist eine „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ und somit keine dem staatlichen Außenwirtschaftsmonopol zurechenbare Einrichtung. Sie wurde 1952 gegründet. Mitglieder der KfA sind die AHB, VVB, Exportbetriebe und andere am Außenhandel beteiligte Organe. Gegenwärtig sind 350 Betriebe Mitglieder bei der…
DDR A-Z 1975
Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung (1975)
Siehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1979 1985 Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag, an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische Bedeutung des Eingriffs und Beratung über künftige Schwangerschaftsverhütung (SchV.) der Frau sowie an die „stationäre“ Ausführung des Eingriffs in [S. 742]einer geburtshilflich-gynäkologischen Krankenhausabteilung. Bei medizinischen Bedenken aus dem Gesundheitszustand der Schwangeren muß der Eingriff abgelehnt werden, desgleichen, wenn seit einer letzten Unterbrechung weniger als 6 Monate vergangen sind (Gesetz über die Unterbrechung der Sch. und Durchführungsbestimmung dazu, beides vom 9. 3. 1972; GBl. I, S. 89 und 149). Das Ziel der „Aufklärung“ wird von den Ärzten vielfach darin gesehen, die Schwangere von ihrem Unterbrechungswunsch abzubringen. Mit der Beratung beginnt in jedem Fall eine „Betreuung“ nach dem Dispensaire-Prinzip (Gesundheitswesen, V.), d. h. eine Überwachung unabhängig davon, ob die Schwangere unter der Beratung den Antrag zurücknimmt, ob der Eingriff medizinischer Bedenken wegen verweigert oder ob die SchU. ausgeführt wird. Mit dieser Regelung ist die DDR ― nach langem Zögern, aus bevölkerungspolitischen Bedenken ― auf die Linie der UdSSR (seit 1954) eingeschwenkt. Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß die Einführung der Ovulationshemmer („Pille“), die unter dem Druck der öffentlichen Meinung nicht verhindert werden konnte, der SchV. Möglichkeiten eröffnet hat, die den Versuch, den Geburtenrückgang mit bloßen Verboten aufhalten zu wollen, aussichtslos erscheinen lassen. Die Geburtenzahlen sind von ihrem höchsten Stand (1963) bis 1973 um mehr als 40 v. H. gesunken. Dabei spielt allerdings auch der Altersaufbau der Bevölkerung ― extrem schwache Jahrgänge der Nachkriegszeit, beträchtlicher Männerüberschuß in den Altersgruppen zwischen 20 und 35 Jahren ― eine deutliche, jedoch nicht sicher abgrenzbare Rolle. In der neuen Situation schienen Familienplanung (Ehe- und Sexualberatungsstellen: Sexuelle ➝Aufklärung) und finanzielle Förderung der Familien mit Kindern bessere Aussichten zu geben. So wurde (1972) die Geburtsbeihilfe einheitlich auf 1000 Mark erhöht und ein staatliches Kindergeld (monatlich 50 Mark, steigend auf 70 Mark vom 5. Kinde an) bei 3 und mehr Kindern eingeführt; der Kinderzuschlag zu Lohn und Gehalt (mtl. 20 Mark) gilt nur noch für das 1. und 2. Kind. Besondere Förderung erfahren weibliche Studierende an Hoch- und Fachschulen bei Sch. (Mutterschutz). Den Schwangerenberatungsstellen ist mit der gesetzlichen Regelung zusätzlich zur Schwangerenvorsorge die Aufklärung über die Möglichkeiten der SchV. übertragen worden. Verhütungsmittel (die „Pille“) stellt die Pharmaindustrie in genügender Menge her. Bei ärztlicher Verordnung werden sie an sozialversicherte Frauen unentgeltlich abgegeben. Der anfängliche Optimismus hinsichtlich ihrer Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit ist auch in der DDR der Skepsis gewichen. Doch wird über nachteilige Beobachtungen wenig bekannt: sie würden allzu leicht der einheimischen Pharmaindustrie angelastet (Arzneimittelversorgung). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 741–742 Schwangerschafts- und Wochenhilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schwarze PumpeSiehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1979 1985 Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag, an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische Bedeutung des Eingriffs und Beratung über künftige Schwangerschaftsverhütung (SchV.) der Frau sowie an die „stationäre“ Ausführung des Eingriffs in [S. 742]einer…
DDR A-Z 1975
Außenwirtschaft und Außenhandel (1975)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Außenwirtschaft wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Außenhandel ist wichtigster Teilbereich der Außenwirtschaft, Über den Außenhandel werden die meisten anderen Formen der Außenwirtschaftstätigkeit, wie wissenschaftlich-technische Beziehungen, Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den RGW-Mitgliedsländern, der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u. a.), die auswärtigen Kreditbeziehungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR gilt das Außenhandelsmonopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert auch in der Fassung vom 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Außenwirtschaftstätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweist sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauftragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel; Kammer für Außenhandel; Außenhandelsbetriebe etc.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Darüber hinaus kann die Außenwirtschaft ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Außenwirtschaftsmonopol umschließt das Valuta- und Außenhandelsmonopol, das die Verstaatlichung der Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Außenhandels bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat ebenfalls die Übereinstimmung von Außenhandel und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Außenwirtschafts- bzw. Außenhandelsmonopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Außenwirtschaftsmonopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf spezialisierte Organe des Außenhandels bzw. die für den Außenhandel zuständigen Betriebe und Unternehmen der VVB festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Außenwirtschaftspolitik angestrebt wurde. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um [S. 78]die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Außenwirtschaft im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Außenwirtschaftstätigkeit auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Außenhandels), erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen hereinzubringen. Vielmehr soll vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung als unbefriedigend angesehen. So betrug der Außenhandelsumsatz pro Kopf der Bevölkerung 2.750 VM (1973) bei einer vergleichbaren Pro-Kopf-Ziffer in der Bundesrepublik Deutschland von 4.494 DM. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Außenhandelsländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwerfällige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!), die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR oftmals unattraktiven Güteraustausch und die trotz der Außenwirtschaftsreformen fortdauernde Inflexibilität des Außenwirtschaftssystems aufgrund des uneingeschränkten Außenwirtschaftsmonopols des Staates zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Außenwirtschaftspolitik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre beherrschenden politischen Aspekt — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige Aufgabe zu, über den Export den Import der DDR zu finanzieren. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik ist das Bemühen der Außenwirtschaftspolitik heute stärker darauf gerichtet, die Außenwirtschaftsbeziehungen zur Durchführung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d. h. Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik zu sein. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1971–1975) sind die Außenwirtschaftsbeziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt V.) „als entscheidende Grundlage für die gesamten Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR“ vorrangig weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Von dieser Basis sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und den — im Plan zuletzt genannten — kapitalistischen Ländern auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die intendierten Formen konkreter außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den genannten Regionen unterschiedlicher Art. Mit westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden insbesondere langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen, und lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“ entwickelt werden. Das Hauptgewicht bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt noch immer bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Daneben ist aber seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperationsabkommen im Bereich von Wissenschaft, Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des vorgesehenen „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“ stark in den Vordergrund gerückt. Die DDR gilt innerhalb des RGW als eifriger Befürworter der „sozialistischen ökonomischen Integration“. Die bislang realisierten wirtschaftlichen Aktivitäten mit den westlichen Industriestaaten mündeten vor allem im Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene, danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die zum Teil für mehrere Jahre laufen und in der Regel als „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“ gekennzeichnet sind, konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien und Dänemark geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) intensiviert, wie auch durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen, an denen die DDR allein 1972 in 103 Fällen beteiligt war (Bundesrepublik Deutschland 31, Frankreich 12, Italien 12, Schweden 11). [S. 79]Zu den vielfältigen Westbeziehungen der DDR läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Außenwirtschaftsbeziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern importiert. Der Westhandel ist gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf Seite der DDR gekennzeichnet. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den sozialistischen Ländern bzw. RGW-Mitgliedern beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese zuletzt 1971 geschlossenen Handelsverträge mit allen sozialistischen Ländern sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1971–1975) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus wurde von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperationsabkommen im RGW — bis Ende 1972 waren es ca. 288 — geschlossen. Die RGW-Integrationspolitik der DDR zeigt sich u. a. darin, daß sie, im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Zu nennen ist die Einstellung der Flugzeugproduktion, von Bereichen des Lokomotiven-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, bei denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und Verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in Kursk etc. zeigen weiterhin die enge Bindung der DDR an die östliche Wirtschaftsregion auf. III. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Auch werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Schwierig ist es ebenfalls, die exakte Außenhandelsverflechtung (Anteil der Ex- und Importe am Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valutamark (VM) eine rein rechnerische Größe darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekannt ist. Doch ist seit 1960 das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 74 v. H., der Außenhandelsumsatz aber um rd. 190 v. H. (vgl. Tabelle 1) gestiegen, woraus eine zunehmende Außenhandelsverflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden kann. Real nahm der Außenhandelsumsatz schneller zu als nominal: während er sich in vergleichbaren Preisen von 1960 bis 1972 um 160 v. H. erhöhte, steigerte er sich zu jeweiligen Preisen nur um 153 v. H. Der Außenhandelssaldo ist mit Ausnahme der Jahre 1962,1966 und 1970 aktiv, so daß sich ein kumulierter Ausfuhrüberschuß von ca. 6,8 Mrd. VM (1972) bilden konnte. Dieser wurde allerdings vornehmlich im Handel mit sozialistischen Ländern erzielt, während der Westhandel der DDR einen kumulierten Passivsaldo (allein 1973 2,9 Mrd. VM) aufweist, an dem besonders die Bundesrepublik Deutschland einen großen Anteil hat (bis 1973 insgesamt 1,8 Mrd. DM). Obwohl der Außenhandel — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Außenhandelsmonopol des sozialistischen Staates gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer plangemäß entwickelt werden. So wurden zwar die in den langfristigen Perspektivplänen niedergelegten Umsatzvolumina erreicht, jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v. H. (Plan 86 v. H.) und die Importe um 65 v. H. (Plan 57 v. H.) stiegen, als z. B. auch für den laufenden Fünfjahrplan 1971–1975. Aufgrund des untererfüllten Exportplans konnte der für 1971 angestrebte Gesamtumsatzzuwachs von 8 v. H. nicht realisiert werden (Ist + 6,7 v. H.), und auch 1972 blieb das Wachstum des Handels mit + 10,8 v. H. hinter dem Planansatz von + 12,5 v. H. zurück. Demgegenüber gelang 1973 eine Planrealisierung (+ 14,1 v. H.), jedoch entwickelte sich die Regionalstruktur der Außenwirtschaft nicht plangemäß. Statt der vorgesehenen 15 v. H stieg der Umsatz mit den sozialistischen Ländern um nur 11 v. H. Dafür erhöhte sich der Umsatz mit den westlichen Industrieländern um ca. 22 v. H. auf das Doppelte des vorgesehenen. Der relativ geringe Zuwachs des DDR-„Osthandels“ wird damit gerechtfertigt, daß es bei der gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit dieser Region mehr auf qualitative denn auf quantitative Veränderungen ankomme. [S. 80]<IV. Die Entwicklung der Waren- und Länderstruktur> Es ist festzustellen (siehe Tabelle 2), daß die Warenstruktur des Außenhandels der DDR durchaus derjenigen einer hochentwickelten Volkswirtschaft entspricht: hohe und weiter zunehmende Anteile der (metall-) verarbeitenden Industrie und abnehmende Anteile der Grundstoffindustrie bei Aus- und Einfuhren. Allerdings sind die jeweiligen Anteile beider Leicht-, Nahrungs- und Genußmittelindustrie trotz deren starken Rückgangs bei den Einfuhren immer noch als recht hoch anzusehen. Gegenüber den westlichen Ländern durchlief die Handelsstruktur eine ähnliche Entwicklung. Die Abnahme der Anteile der Grundstoffe, Verbrauchs-, Landwirtschafts- und Nahrungsgüter und die rapide Zunahme der Investitionsgüter bei den Einfuhren zeigen, daß — ganz entgegen den offiziellen Behauptungen der DDR-Wirtschaftsführung — der Westen zur Struktur- und Wachstumsentwicklung der DDR-Wirtschaft einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet haben dürfte (vgl. Tabelle 3). Bei der Handelsentwicklung der DDR (vgl. Tab. 4 a und 4 b) sind die relativ hohen Steigerungsraten bei den Ausfuhren in die sozialistische Länder und bei den Einfuhren aus nichtsozialistischen Ländern und die relativ niedrigen Raten bei den Ausfuhren in die nichtsozialistischen Länder und der Einfuhren aus sozialistischen Ländern hervorzuheben. Die hohe Einfuhrsteigerung aus den nichtsozialistischen Ländern dürfte den Bedarf der DDR besonders an hocheffektiven Industrieausrüstungen und technisch-organisatorischem Know-how widerspiegeln, während in der hohen Exportrate gegenüber den sozialistischen Ländern vor allem die Bedeutung der DDR als Investitionsgüterlieferant zum Ausdruck kommt. Bemerkenswert ist die trotz niedriger Ausgangsbasis und intensiver politischer Bemühungen um diese Ländergruppe geringfügige Steigerungsrate im Handel mit den Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe). [S. 81]Die Länderstruktur des DDR-Außenhandels ist durch den hohen, aber seit 1968 nahezu kontinuierlich abnehmenden Anteil der sozialistischen Länder und den seit dem gleichen Zeitraum zunehmenden Anteil der kapitalistischen Länder mit der Bundesrepublik Deutschland als des bei weitem größten Handelspartners charakterisiert. Die von Honecker auf dem VIII.~Parteitag geäußerte Zielvorstellung, im Zeitraum bis 1975 drei Viertel des Handels mit sozialistischen Ländern abzuwickeln, hat sich nicht verwirklichen lassen. Seit 1960 hat sich die Außenhandelsstruktur zuungunsten der UdSSR, jedoch zugunsten der industriell entwickelten Länder im RGW wie ČSSR, Polen und Ungarn entwickelt (vgl. V. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1973 wickelte die DDR rd. 35 v. H. des Außenhandels — das entspricht rd. 17 v. H. des Außenhandels der Sowjetunion — mit diesem ihrem größten Wirtschaftspartner ab. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik und den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege eine enge wirtschaftliche und politisch-ideologische Bindung zwischen beiden Staaten erreichte. Auch gegenwärtig gilt für die Partei- und Wirtschaftsführung der DDR das Bekenntnis E. Honeckers zur Sowjetunion (1971): „… die unzerstörbare Freundschaft mit der UdSSR ist das feste Fundament für alles, was wir in der DDR erreicht haben. Dieses Bündnis, unser Platz an der Seite der anderen Bruderparteien und Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft sind so lebenswichtig für uns wie der Schlag unseres Herzens.“ Trotz dieser Beschwörungen der „brüderlichen Beziehungen“ hat seit Ende der 60er Jahre der Anteil des sowjetischen Außenhandels am Gesamthandel der DDR abgenommen (siehe Tabelle), obwohl absolut noch immer ein hoher Zuwachs erzielt wird. Ein nicht unwesentlicher Grund für diese Entwicklung dürfte darin zu suchen sein, daß die UdSSR sich angesichts der Größe ihrer Projekte gezwungen, sieht, ihren Bedarf vor allem an wissenschaftlich-technischem und organisatorischem Know-how in Verbindung mit dem Kauf von Produktionsanlagen neuesten Entwicklungsstandes zunehmend auf westlichen Märkten zu decken. Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR–UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Außenhandels ist — obwohl hier Wandlungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckte die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v. H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v. H. bei Walzstahl. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: ca. 25 v. H. des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kamen aus der DDR. Einzelne Gruppen wiesen noch höhere Anteile auf: Schienenfahrzeuge lagen bei 35 v. H. (Zahlen 1972), Produkte der Umformtechnik bei ca. 50 v. H., Schiffsdieselmotoren und Krane bei ca. 60 v. H. Seit einigen Jahren ist jedoch ein struktureller Wandel der Außenhandelsbeziehungen sichtbar geworden: Der Anteil der Einfuhr von Investitionsgü[S. 82]tern aus der UdSSR stieg von 1960 bis 1969 von 4 v. H. auf 17 v. H., dagegen sanken die Anteile der Einfuhr von Grundstoffen und Produktionsgütern von 55 v. H. auf 46 v. H., diejenigen von Gütern der Ernährungs- und Landwirtschaft von 21 v. H. auf 10 v. H. Während der Anteil von Maschinen und Ausrüstungen an den Exporten in die DDR 1971 ca. 20 v. H. betrug, machte er bei den Einfuhren aus der DDR rd. 57 v. H. aus. Auch das „Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungen zwischen der DDR und der UdSSR für die Jahre 1971–1975“ ist eindeutig auf die Verbesserung der Warenstruktur in Richtung eines mehr substitutiven Güteraustauschs gerichtet. So sollen die Importe aus der UdSSR besonders an Rationalisierungs- und Automatisierungsmitteln als Voraussetzung für die planmäßige Investitionstätigkeit der DDR steigen. Das Abkommen sieht vor, daß die UdSSR „in großem Umfange“ spanabhebende Werkzeugmaschinen, Schmiede- und Preßausrüstungen, Krane, Bau- und Wegemaschinen, Erzeugnisse der elektronischen- und Radioindustrie, Elektroschweißausrüstungen, Textilmaschinen und Kondensationsturbinen liefert. Jedoch bilden nach wie vor Roh- und Grundstoffe die Grundlage des Warenaustauschs. Importiert werden: Erdöl, Erdgas, Steinkohle, Koks, Eisen- und Manganerz, Roheisen, Walzwerkerzeugnisse, Buntmetalle verschiedenster Art. Die DDR-Exporte bestehen vornehmlich aus Automatisierungs- und Rationalisierungsmitteln, Hochgenauigkeitsmaschinen, Präzisionsgeräten und Instrumenten, Walzwerk- und Chemieausrüstungen. Schienenfahrzeugen und Fischfangschiffen. Der Anteil dieser Produkte soll sich bis 1975 gegenüber dem Zeitraum 1966/1970 um über 50 v. H. erhöhen. Weiter liefert die DDR in wachsendem Umfang vor allem Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Medikamente, fotochemische Erzeugnisse, Kosmetika, Lacke und Farben und verschiedene Erzeugnisse der Konsumgüterindustrie. Neben den Abschluß von Handelsabkommen, die die Basis für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, die die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensiver werden lassen. So wurden seit 1964 70 Regierungs- und Ministerabkommen zur Forschungs- und Produktionskooperation, zur Spezialisierung und langfristigen Gestaltung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen, davon mehr als die Hälfte seit dem VIII.~Parteitag der SED(1971). Seit 1967 werden als besondere Art der Zusammenarbeit „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und auch den VVB und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Von zentraler Bedeutung für die Beziehungen zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR-UdSSR“ (PRK). Jede Seite in der Kommission bestimmt ihren Vorsitzenden; für die DDR ist es G. Schürer, stellvertretender Ministerratsvorsitzender und Vorsitzender der Staatlichen Plankommission der DDR, für die UdSSR N. A. Tichonow, stellvertretender Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion. Abwechselnd finden in beiden Ländern wenigstens zwei Tagungen pro Jahr statt, denen ein gegenseitig abgestimmter Arbeitsplan zugrundeliegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen, Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung vor allem im industriellen Sektor. Bis zum April 1974 tagte die Kommission 15 mal. Im Verlauf ihrer Tätigkeit wurde eine Reihe von Regierungsabkommen über Kooperation und Spezialisierung in Forschung und Wirtschaft wirksam: 4. Tagung 20.–23. 5. 1968 — Abkommen über die Spezialisierung und Kooperation auf dem Gebiet der Produktion von Waren der Haushaltschemie und einzelner Arten von Papier und Karton. 5. Tagung 17.–20. 12. 1968 — Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Elektronik und des wissenschaftlichen Gerätebaus, der Kernenergetik und bei der Entwicklung moderner Prozesse der chemischen Großproduktion. 6. Tagung 1.–4. 7. 1969 — Abkommen über die Kooperation bei der Schaffung von Verfahren und Anlagen für Prozesse der chemischen Großproduktion. 7. Tagung 28.–30. 1. 1970 — Abkommen über die Kooperation bei der Schaffung von Verfahren und Anlagen für wichtige Gebiete der Chemie, Erdölverarbeitung und der Leichtindustrie. Abkommen über die gegenseitige Lieferung von Schiffen und Schiffsausrüstungen im Zeitraum 1971–1975. 8. Tagung 22.–24. 6. 1970 — Regierungsabkommen über Wissenschaftskooperation auf dem Gebiet der Automatisierung sowie der Chemie. 10. Tagung 17.–21. 5. 1971 — Regierungsabkom[S. 83]men über die Forschungs- und Produktionskooperation auf dem Gebiet der Nachrichtentechnik, der chemischen Industrie, des Textilmaschinenbaus. 11. Tagung 15.–18. 11. 1971 — Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Produktion von Glasseide. 12. Tagung 5.–9. 6. 1972 — Abkommen über die Rationalisierung und Rekonstruktion von Armaturenwerken und über die Forschungs- und Produktionskooperation auf dem Gebiet des wissenschaftlichen Gerätebaus und der Medizintechnik. 13. Tagung 29. 1.–1. 2. 1973 — Abkommen über gemeinsame Arbeiten bei der Entwicklung der Elektronik und auf dem Gebiet der Standardisierung. 14. Tagung 12.–15. 6. 1973 — Mehrere Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rundfunkindustrie, des Textilmaschinenbaus, der Elektrotechnik. 15. Tagung 18.–22. 3. 1974 — Regierungsabkommen über die Errichtung eines Betriebes für elektrotechnische Spezialausrüstungen, gemeinsam erstellt von der UdSSR, der DDR und Polen. Auf die Arbeit der PRK ist auch die nach den Vorstellungen des Komplexprogramms im Jahre 1973 geschaffene Wirtschaftsorganisation „ASSOFOTO“ mit dem Sitz in Moskau zurückzuführen. Sie stellt einen Zusammenschluß des VEB Fototechnisches Kombinat Wolfen und der sowjetischen „Sojuschimfoto“ dar und soll nach Abschluß der organisatorisch-rechtlichen Vorbereitungen ca. 90 v. H. aller im RGW-Bereich benötigten Foto- und Datenaufzeichnungsmaterialien herstellen. Von ihr werden ca. 100.000 Arbeitskräfte erfaßt werden. Gemeinsame Produktions- und Investitionsplanung, die Vertiefung der Spezialisierung und die Kooperation im Produktionsbereich werden angestrebt. Aufgrund der Tatsache der engen politischen und wirtschaftlichen Bindung der DDR an die UdSSR wurde oft die Behauptung aufgestellt, die DDR werde — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren anginge — ökonomisch von ihr übervorteilt. Solche Vermutungen lassen sich jedoch nicht eindeutig beweisen. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der Terms of Trade für die DDR, was das Argument einer Preisausbeutung nicht stützt. Auch läßt die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR — so dürfte die UdSSR in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein — solche Praktiken — zumindest in der jüngeren Vergangenheit — nicht vermuten. Angesichts der hohen Kosten beim Fördern und Transportieren der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Das jüngste, diesen Problembereich berührende Abkommen wurde im Mai 1974 zwischen der Sowjetunion, der DDR, Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien über die gemeinsame Finanzierung der sowjetischen Erzeugung von Eisenerz und Eisenlegierungen geschlossen. Ob und inwieweit hier und in anderen Fällen versteckte „Kreditgeschenke“ o. ä. an die Sowjetunion gemacht wurden, entzieht sich gegenwärtig einer Nachprüfung. VI. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Außenwirtschaft reformiert (Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963). Grundsätzlich bleibt das Außenwirtschaftsmonopol erhalten. Der außenwirtschaftliche Bereich wurde jedoch in monetärer Weise und organisatorisch-institutioneller Hinsicht vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Außenhandelsbetrieben — früher Außenhandelsunternehmen — nahezu ausschließlich den Kontakt mit den Außenmärkten überlassen mußten. Zur Anwendung des Monopols ist eine Reihe von Organen notwendig, deren Funktionen sich zum Teil im Laufe der Reformen geändert haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Außenwirtschaft wahrzunehmen hat und dem eine Reihe von Außenhandelsorganen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 41) sind dies: die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Außenhandelsbetriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel, die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH., das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Mit der Reform wurde das Außenwirtschaftsmonopol effektiver gestaltet. Im organisatorischen Bereich des Exports erhielten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB. Die AHB schließen sogenannte Exportkommissionsverträge mit den VVB bzw. Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der AHB [S. 84]erfolgen zwar in eigenem Namen, aber für Rechnung der VVB und Exportbetriebe. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Neben anderen Formen der Organisation des Exportabsatzes wie der Übertragung der direkten Absatzfunktion auf Kombinate und Großbetriebe, der Durchführung von Eigengeschäften und der Einschaltung von Binnenhandelsorganen in den Exportabsatz spielen die im Zuge der Einführung des ÖSS gebildeten Exportbüros und -kontore für die bezirks- und kreisgeleiteten Betriebe im Rahmen der Erzeugnisgruppenarbeit eine Rolle. Auf der Importseite wurden keine bedeutenden organisatorischen Änderungen durchgeführt. Obwohl z. B. der VEB Carl-Zeiss-Jena, die VVB „Pharmazeutische Industrie“ und „Schiffbau“ und der VEB Uhrenkombinat Ruhla das Recht zum Abschluß von Importverträgen für Erzeugnisse ihres Produktionsprofils erhielten, bleibt der Import über die AHB typisch. Im Bereich der finanziellen Beziehungen wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Resultate außenwirtschaftlicher Tätigkeit auch auf die Produktionsbetriebe einwirken zu lassen. Dies geschah durch die Bildung des einheitlichen Betriebsergebnisses bei den Exporten. Es setzt sich im wesentlichen aus den Erlösen der abgesetzten Warenproduktion, den Exporterlösen und den sogenannten Exportstimulierungsmitteln (Exportförderungsprämie, Exportrückvergütungen, Exportstützungen) zusammen. Stimulanzien wurden als indirekte Lenkungsmittel notwendig, da das bis dahin zur plangemäßen Lenkung des Außenhandels geschaffene Preisdifferenzenkonto wegfiel. Damit gewannen auch die neu eingeführten, nur nach nichtsozialistischen Ländern und Güterarten differenzierten Richtungskoeffizienten zur Bestimmung des Exporterlöses an Gewicht, da vornehmlich über sie durch entsprechende Stimulierung der Exportbetriebe Richtung und Umfang des Warenverkehrs gesteuert werden kann. Auf der von der Reform ohnehin wenig berührten Importseite wurden im finanziellen Bereich im wesentlichen die Preise an das Niveau der Beschaffungsmärkte neu angeglichen, das Preisdifferenzenkonto blieb grundsätzlich erhalten. Allerdings wurde 1968 in einigen Betrieben das einheitliche Betriebsergebnis auch für die Importseite eingeführt (VVB Schiffbau Rostock, VEB Kombinat Carl-Zeiss-Jena, VEB Uhrenkombinat Ruhla). Im Bereich der Planung und Leitung der Außenwirtschaft wurde im Zuge der Reformen von der Mengen- auf die kombinierte Wert-Mengenplanung übergegangen. Die Erfüllung des Valutaaufkommensplans für das sozialistische und nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet wurde zur Hauptkennziffer erhoben. Dagegen wurde ein attraktiver ökonomischer Hebel, die Gewährung von Valutaanrechten für zusätzliche Importe bei Planüberbietungen der Produktionsbetriebe, vor allem wegen seiner den Intentionen des zentralen Plans zuwiderlaufenden Wirkung wieder aufgehoben. Seit 1970, und besonders seit dem VIII.~Parteitag (1971), sind im Rahmen allgemeiner Rezentralisierungsbestrebungen im System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft auch ähnliche Tendenzen im System der Außenwirtschaft festzustellen gewesen. Sie hatten das Ziel, „einer weitergehenden Dezentralisation der Außenhandelsorganisation entgegenzutreten, die sich zum Teil aus einer einseitigen Betonung der Erfordernisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ergaben. Mit dem VIII.~Parteitag der SED wurden diese Tendenzen überwunden.“ Damit dürfte — wenn auch nur indirekt — Kritik an den Interessen der Produktionsbetriebe, vornehmlich die Wirtschaftsbeziehungen zu den westlichen entwickelten Ländern zu intensivieren, geübt worden sein. Im Zuge der Umorientierung soll die Stellung der AHB gegenüber den Produktionsbetrieben „entsprechend den Gesamtinteressen des Staates“ gestärkt und die ökonomischen Hebel sollen stärker als Planungsinstrumente eingesetzt werden. So ist z. B. vorgeschlagen worden, den Einfluß der AHB auf die Erwirtschaftung und Verwendung des Exportgewinns der Betriebe zu erweitern. Gegenwärtig wird auch betont, daß der AHB nicht — wie ursprünglich vorgesehen — Beauftragter des Produktionsbetriebes, sondern Bestandteil des Produktionsprozesses und Wahrer des Außenwirtschaftsmonopols ist. Wesentliche Ursache für die verstärkte Straffung des Außenwirtschaftssystems dürften — neben den Widersprüchen, die eine Folge der Orientierung an der Rentabilität (einheitliches Betriebsergebnis) einerseits und am zentralen Plan andererseits sind — die Erfordernisse der sozialistischen Wirtschaftsintegration im RGW sein. Als dringlich wird es in diesem Zusammenhang angesehen, eine einheitliche Leitung des Außenhandels zu sichern und damit die Steuerungsmöglichkeiten durch das Außenhandelsministerium den gesamtpolitischen Vorstellungen entsprechend zu stärken. Kein Widerspruch ist es, wenn gleichzeitig postuliert wird, die Verantwortlichkeit der VVB, Kombinate und Betriebe zu erhöhen und deren „sachkundige Mitwirkung“ besonders bei den zunehmenden Kooperations- und Spezialisierungsvorhaben u. a. in Form der „Direktbeziehungen“ zu erweitern, da eine derartige Mitwirkung nur auf der Basis eines „durch staatliche Prämissen abgegrenzten Verantwortungsfeldes“ geschieht. Verstärkte zentrale Eingriffe werden ohnehin dann notwendig, wenn einseitige Belastungen bestimmter Betriebe zu der Notwendigkeit führen, durch „zentrale Umverteilung von Reineinkommensmitteln entsprechende Kompensationsmöglichkeiten zu gewährleisten“. [S. 85]Festzuhalten bleibt jedoch, daß ein wesentliches Element der Reform — das einheitliche Betriebsergebnis — trotz verschiedentlich geübter Kritik nunmehr als fester Bestandteil des Außenwirtschaftssystems angesehen wird. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Außenhandel wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte etc.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valutamark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Außenhandels- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Außenhandels- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet. Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein viel diskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 ist vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d. h. die Preise auf der Basis der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Die Basispreise im RGW für den Zeitraum 1971–1975 errechnen sich z. B. aus den durchschnittlichen Weltmarktpreisen — das sind Preise, die sich auf den von westlichen Ländern beeinflußten Hauptwarenmärkten bilden — der Jahre 1965–1969. Von ihnen wird angenommen, daß sie im wesentlichen den internationalen Wert der Waren widerspiegeln. Jedoch wurden im Zuge der in der Regel bilateralen Preisverhandlungen zwischen den Ländern oft Preiskorrekturen aufgrund von Preisunterschieden für gleiche Waren innerhalb der RGW-Länder oder geänderten Weltmarktpreisen notwendig. Um ein durch diese Praxis bedingtes ständiges Hinterherhinken hinter den Weltmarktpreisen zu vermeiden, ist deshalb immer wieder vorgeschlagen worden (J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dieses scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weitreichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen etc.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW- (Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung) die Basis bilden sollen. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten bildet die Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs einen weiteren entwicklungsbedürftigen Komplex. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern werden bislang die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d. h. auf dem Clearingwege, über Kompensationen oder Switchoperationen als auch zum Teil durch Zahlungen in konvertibler Währung beglichen. Auch mit den RGW-Ländern entwickelten sich die Zahlungstransaktionen vorwiegend und bis 1964 nur auf bilateraler Ebene. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der keinesfalls mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, sondern lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW die Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Außenhandelspläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 77–85 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und SozialversicherungSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Außenwirtschaft wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Außenhandel ist wichtigster Teilbereich der Außenwirtschaft, Über den Außenhandel werden die meisten anderen Formen der…
DDR A-Z 1975
Naturschutz (1975)
Siehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1979 1985 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert - neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten - den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten. Den N.-Gebieten kommt neben der Aufgabe der Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten die Funktion zu, ökologische Vergleichsanalysen und Tests über Veränderungen der Biosphäre in intensiv genutzten Landschaften zu ermöglichen. Die Landschaftsschutzgebiete dienen weitgehend der Erhaltung der Volksgesundheit, es handelt sich dabei auch um Landschaftsteile von hervorragender Schönheit, die gegen verunstaltende Eingriffe geschützt werden sollen. Anfang 1972 bestanden in der DDR 655 N.-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 80.600 ha, das entspricht 0,74 v. H. des Gesamtgebietes der DDR. Davon sind 6.600 ha Totalreservate ohne jegliche menschliche Beeinflussung. Der überwiegende Teil unterliegt dagegen [S. 594]einer zweckdienlichen Pflege. Eine Aufteilung der N.-Gebiete nach Kategorien läßt erkennen, daß fast die Hälfte auf komplexe Schutzgebiete, d. h. solche mit einer vielfältigen Naturausstattung, entfällt. Ein Viertel der Gebiete sind Waldschutzgebiete und ca. 17 v. H. Zoologische Schutzgebiete. Das größte der N.-Gebiete ist das „Ostufer der Müritz“ (über 5.000 ha). Relativ große Reservate liegen in den Mittelgebirgen (so der „Brocken-Oberharz“, das „Vessertal“) sowie in den Nordbezirken. An Waldflächen umfassen die N.-Gebiete ca. 1,5 v. H. der Gesamtwaldfläche der DDR. Zu den Landschaftsschutzgebieten rechnen knapp 18 v. H. des Gebietes der DDR. In der Regel handelt es sich dabei um landschaftlich reizvolle und schöne Erholungsgebiete. Hierzu rechnen Teile der Ostseeküste, die Insel Rügen, Teile der mecklenburgisch-brandenburgischen Binnenseen, Gebiete des Erzgebirges, des Thüringer Waldes und des Harzes (vgl. Schaubild). In diesen Gebieten dürfen Betriebe der Industrie und des Bauwesens zwar tätig werden, jedoch sind sie verpflichtet, bei allen Produktions- und Investitionsmaßnahmen für entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Erholungswertes der Gebiete Sorge zu tragen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 593–594 Nationalrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NAWSiehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1979 1985 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert - neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten - den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten.…
DDR A-Z 1975
Bauernkongreß der DDR (1975)
Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1979 1985 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1979 Diese Bezeichnung gilt seit dem XI. Bauernkongreß der DDR 1972, früher: VI.–X. Deutscher Bauernkongreß (1960–1968). (Vor 1960: I.–V. Deutscher Bauerntag der VdgB und I.–VI. LPG-Konferenz der SED.) Die B. der DDR sind Veranstaltungen, auf denen über den jeweiligen Entwicklungsstand der Agrarproduktion und der landwirtschaftlichen Produktionsverhältnisse berichtet wird. Aufgrund der Beschlüsse der SED und des Ministerrates der DDR werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft beschlossen. Diese Beschlüsse werden seit dem VII.~B. auch vom Ministerrat der DDR zum Beschluß erhoben und im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Seit dem IX. Bauernkongreß (1966) werden auf den B. die Mitglieder des RLN (Z) gewählt. Jedem B. gehen Beratungen in den Betrieben der Landwirtschaft und (seit 1968) der Nahrungsgüterwirtschaft sowie die Kreisbauernkonferenzen voraus. Auf diesen Veranstaltungen werden Anträge über die weitere Entwicklung der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft erarbeitet und auf den B. eingereicht. Außerdem werden die Delegierten zum B. gewählt. Nach Durchführung der B. werden die dort gefaßten Beschlüsse auf Bezirksbauernkonferenzen ausgewertet und in die Praxis umgesetzt. Träger der B. sind das ZK der SED, der Ministerrat der DDR, der Parteivorstand des DBD, der Zentralvorstand der VdgB und der Nationalrat der Nationalen Front. Organe der B. sind das Präsidium, das Vorbereitungskomitee, die Antragskommission, die Redaktionskommission, die Mandatsprüfungskommission und das Plenum der Delegierten. (Die Aufgaben der 1966 und 1968 tätigen Wahlkommission wurden 1972 von der Mandatsprüfungskommission wahrgenommen.) Die Bedeutung der B. liegt weniger in der Veranstaltung selbst — auf der kurze Erfahrungsberichte gegeben werden —, sondern in ihrer Vorbereitung. Vor dem XI. B. wurden durchschnittlich aus jedem Kreis der DDR 55–60 Anträge, Vorschläge und Hinweise beim Vorbereitungskomitee eingereicht. Dieses umfangreiche Material gestattet einerseits der SED und dem Ministerium eine gute Übersicht über die Situation der Landwirtschaft in allen Teilen der DDR und erlaubt andererseits in der Auswertung der Beschlüsse durch die Bezirksbauernkonferenzen die den jeweiligen Gegebenheiten adäquaten Maßnahmen einzuleiten. Die Durchführung der Beschlüsse wird insofern erleichtert, als 40–50 v. H. der Delegierten zugleich Abgeordnete der Volksvertretungen und ca. 50 v. H. Mitglieder der RLN sind. Die Antragskommission bestätigte 1972, daß sämtliche Anträge etc. mit den vom VIII.~Parteitag der SED für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft beschlossenen Aufgaben übereinstimmten. Die Vorbereitung der Beschlüsse obliegt jedoch nicht der Antrags-, sondern der Redaktionskommission, für deren Beschlußentwurf das Referat des Ersten Sekretärs des ZK der SED, Erich Honecker, früher Walter Ulbricht, richtungsweisend ist. Dieser Kommission gehörten 1972 über 60 v. H. SED-Mitglieder an, 30 v. H. waren zugleich Mitglieder oder Kandidaten des ZK der SED. Die Beschlüsse werden ausnahmslos einstimmig gefaßt. Außer den administrativen Vorteilen verbindet die DDR mit den B. eine quasi demokratische Legitimation für die Durchführung ihrer Agrarpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 104 Bauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauernkorrespondent (BK)Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1979 1985 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1979 Diese Bezeichnung gilt seit dem XI. Bauernkongreß der DDR 1972, früher: VI.–X. Deutscher Bauernkongreß (1960–1968). (Vor 1960: I.–V. Deutscher Bauerntag der VdgB und I.–VI. LPG-Konferenz der SED.) Die B. der DDR sind Veranstaltungen, auf denen über den jeweiligen Entwicklungsstand der Agrarproduktion und der landwirtschaftlichen…
DDR A-Z 1975
Kader (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1969 Der Begriff K. hat verschiedene Bedeutungen. Er leitet sich vom Lateinischen „quadrum“ = Viereck ab und wurde auch in das Italienische übernommen. Hier erhielt er später die Bedeutung „Rahmen“. Mit diesem Inhalt drang er in den französischen Sprachraum ein, wo im 18. Jahrhundert aus dem „quadre“ das heutige „cadre“ wurde. In der französischen Revolution bekam „cadre“ eine militärische Bedeutung. Durch das Gesetz L. Carnot's über die „levée en masse“ vom 23. 8. 1793, das erstmalig die allgemeine Wehrpflicht einführte, wurde eine grundlegende Reform der Struktur der französischen Armee durchgeführt. Die nicht ständig aktiven Soldaten wurden von einem festen „Rahmen“ aus Berufssoldaten, den Kadern, ausgebildet und geführt. Seine heutige Bedeutung erhielt der Begriff K. durch die Leninsche Partei- und Staatstheorie sowie die sowjetische Verwaltungspraxis. Lenin hat das Wort „K.“ selbst nicht verwendet. Lenin war der Meinung, daß unter russischen Bedingungen die Partei des Proletariats den Charakter einer Kerntruppe („Kaderpartei“) annehmen müßte. Auch Stalin beschrieb die SDAPR als eine „Kampfpartei von Führern“. Er war es, der den Begriff zum Schlüsselwort einer elitären Leitungspraxis machte, als er nach der siegreichen Oktoberrevolution 1917 die „Heranbildung zahlreicher Kader von Leitern und Administratoren aus den Reihen der Arbeiter“ forderte. Damit wurde der Begriff auf eine Elite von Personen ausgedehnt, die sich durch Ergebenheit gegenüber der Partei- und Staatsführung, Fachwissen, Leitungs- und Organisationstalent auszeichnet. Autoren aus der DDR definieren K. als „ … Stamm von Menschen, die aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten geeignet und beauftragt sind, andere Menschen bei der Verwirklichung der gestellten Aufgaben zu führen bzw. in einem Leitungskollektiv zu wirken“ (Herber/Jung „Kaderarbeit im System sozialistischer Führungstätigkeit“, Berlin [Ost] 1968, S. 11). Zu den K. sind alle Führungskräfte der verschiedensten gesellschaftspolitischen Bereiche (einschließlich Wirt[S. 453]schaft, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Massenmedien und Sicherheit), Funktionäre aller Parteien und Organisationen sowie Hoch- und Fachschulabsolventen, also die zum späteren Einsatz in Führungspositionen vorgesehenen Nachwuchskräfte (K.-Reservoir), zu rechnen. Soweit sie Führungspositionen noch nicht einnehmen, aber für ihre Übernahme von der Partei vorgesehen sind, bilden sie die K.-Reserve. Durch K.-Politik und K.-Arbeit sichert die SED in Regierung, Verwaltung und gesellschaftlichen Organisationen ihre auch verfassungsrechtlich fixierte „führende Rolle“. Die richtige Auswahl, Ausbildung, Erziehung und Verteilung der K. ist daher eine wichtige politische Aufgabe der Partei, des Staates und jedes Funktionärs: „Die Kader entscheiden alles.“ K.-Politik und K.-Arbeit sind deshalb für die SED stets mehr als reine Personalpolitik. Bereits auf dem II. Parteitag (September 1947) der SED legte Ulbricht die kaderpolitische Linie der folgenden Jahre fest, die von der Ersten Staatspolitischen Konferenz in Werder/Havel (22./23. 7. 1948) für die gesamte Verwaltung und andere gesellschaftliche Bereiche verbindlich wurde. Mit den Beschlüssen dieser Konferenz wurde das System der K.-Akten und Personalstatistiken übernommen, wie es unter Stalins Verantwortung von der Abteilung „Leitende Parteiorgane“ unter G. M. Malenkov (1934–1948) für die KPdSU (B) entwickelt wurde. Für die K.-Politik war anfangs die „Personalpolitische Abteilung“ im Zentralsekretariat unter der Leitung des Alt-Kommunisten Franz Dahlem verantwortlich. Später wurden die Grundsätze der K.-Politik von der Abteilung „Leitende Parteiorgane“ festgelegt, die bis zu seinem Sturz (Februar 1958, 35. Plenum) von Karl Schirdewan geführt wurde. Ihm folgte bis zum Jahre 1971 E. Honecker, der sowohl für die K.-Politik als auch für die Sicherheitspolitik als ZK-Sekretär zuständig war. Nach dem XXIV. Parteitag der KPdSU (März/April 1971) wurde die K.-Arbeit aller kommunistischen Parteien der Warschauer Vertragsstaaten vereinheitlicht. Wer gegenwärtig im Sekretariat des ZK der SED die Verantwortung für die Personalpolitik trägt, läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Ausgehend vom sowjetischen Beispiel ist anzunehmen, daß der Sekretär für Parteiorgane, Horst Dohlus, für die Stellenbesetzung der Haupt-Nomenklatur-Funktionäre und für die kaderpolitischen Richtlinien in Abstimmung mit dem gesamten ZK-Sekretariat verantwortlich ist. Bei strittigen Fragen und bei der Besetzung der obersten Führungsspitze liegt die Entscheidung ohnehin beim Politbüro. Von dem Sekretär für Parteiorgane, H. Dohlus (weder Mitglied noch Kandidat des Politbüros) und der Abteilung K. — Abteilungsleiter Fritz Müller — gehen Initiativen im Falle personeller Veränderungen bei den Haupt-Nomenklatur-K. aus, sofern diese im Zuständigkeitsbereich anderer ZK-Abteilungen oder in zentralen staatlichen Institutionen tätig sind. Sie bestätigen die Ernennungen der Nomenklatur-K. und haben die letzte Entscheidung bei der Überprüfung von Positionsbesetzungen des Parteiapparates auch auf allen unteren Ebenen. Wie in der KPdSU dürfte innerhalb der Abteilung K. die Sektion „Parteimitgliedschaft“ die Personalakten aller SED-Mitglieder führen und die Sektion K.-Schulung für die Parteischulen verantwortlich sein. Der Sekretär für Parteiorgane bzw. die Abteilung K. sind entscheidende Schaltstellen im Machtapparat. Unterhalb dieser Ebene erfolgt die Mehrzahl der Ernennungen jedoch für die von der „Kontroll- oder Registratur-Nomenklatur“ erfaßten Personenkreise durch die allgemeinen K.-Abteilungen der jeweiligen Leitungsebene. An der Spitze dieser K.-Abteilungen, die es in jeder Institution gibt, stehen ausgesuchte SED-Mitglieder, die auch dem Ministerium für Staatssicherheit und den vorgesetzten SED-Sekretariaten verantwortlich sind. Die K.-Abteilungen werden durch K.-Leiter geführt. Die Grundsätze der K.-Politik (Auswahl, Ausbildung, Erziehung, Verteilung und Einsatz des Personalbestandes) werden von den Abteilungen des Zentralkomitees und — in deren Auftrag — von den zentralen staatlichen Institutionen für ihren Verantwortungsbereich festgelegt. Sie erstrecken sich auch auf Wahlgremien, wie Volkskammer, örtliche Volksvertretungen, Ausschüsse usw. Diese Grundsätze beinhalten Auslese-, Ausbildungs- und Einsatzkriterien, in die wiederum Richtlinien über die Sozialstruktur verändernde Maßnahmen (Förderung von Arbeitern, Bauern, Frauen, jungen Menschen), die Berücksichtigung von Mitgliedern anderer Parteien und der Massenorganisationen und Ausschlußkriterien (Unzuverlässigkeit wegen Westverwandtschaft, Nichtzugehörigkeit zur SED, unmoralischer Lebenswandel) eingehen. Die Grundsätze der K.-Politik werden von den K.-Abteilungen der staatlichen Organe (Ministerien, Komitees), den Massenmedien, Kultur- und Bildungseinrichtungen, sowie den volkseigenen Betrieben und Genossenschaften durchgeführt. Diese unterstehen sowohl ihrem vorgesetzten Leitungsorgan als auch der zuständigen SED-Parteileitung und der Parteikaderabteilung der jeweiligen Entscheidungsebene. Den K.-Abteilungen obliegen Ausarbeitung, Koordinierung und Kontrolle der spezifischen K.-Arbeit; die Analyse der Zusammensetzung des Personalbestandes und Qualifizierungsmaßnahmen; Delegierungen zu Bildungseinrichtungen oder zu Sonderaufträgen („Die Besten zur Armee“ oder „aufs Land“ usw.). In die Arbeit der K.-Funktionäre finden gegenwärtig verstärkt wissenschaftlich erarbeitete Qualifizierungsrichtlinien Eingang. Durch die jeweiligen K.-Abteilungen sammeln die Sekretariate der Parteileitungen alle wesentlichen Daten über die K. ihres Verantwortungsbereichs. Über alle Beschäftigten werden mit dem Eintritt in das Arbeitsleben bis zum endgültigen Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß K.-Akten geführt, die alle Daten, Beurteilungen, Wertungen von Mitarbeitern, Besuch von Schulen, Positionen in den Parteien und Massenorganisationen, [S. 454]private Lebensumstände, moralische und kriminelle Verfehlungen, Interessen-, Freizeit- und Urlaubsgewohnheiten, Verwandtschaftsbeziehungen, Verbindungen zum westlichen Ausland und besonders zur Bundesrepublik enthalten. Diese K.-Akte ist vom Betroffenen nicht einsehbar. Er kann aber Auskunft über ergangene Entscheidungen und deren Begründungen verlangen. Die Seiten der Akte sind durchnumeriert. Blätter können aus ihr praktisch nicht entfernt werden, so daß negative Wertungen (auch Strafen) zwar gelöscht werden können, aber dennoch faktisch den einzelnen weiter belasten. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die K.-Akte des Beschäftigten an die K.-Abteilung des neuen Betriebes übersandt. Jede K.-Abteilung einer Institution hat die K.-Akten auszuwerten und in K.-Spiegeln sowie Berichtsbögen sowohl der Parteileitung der gleichen und vorgesetzten Ebene als auch der übergeordneten K.-Abteilung einen schnellen Überblick zu ermöglichen. Für Führungskräfte werden K.-Entwicklungsblätter und K.-Entwicklungskarteien angelegt. Zur Planung der K.-Entwicklung werden K.-Entwicklungsprogramme und K.-Programme erarbeitet. Sie enthalten: Angaben zur erreichten Qualifikation der Führungskräfte und den Vergleich mit den künftigen Anforderungen und Verteilungsrichtlinien; Festlegung der ideologisch-politischen, fachlichen und leistungsbezogenen Qualifikationsmerkmale sowie Bestimmungen zur Ausbildung neuer Leitungskräfte; Umfang, Entwicklungswege und Voraussetzungen zur weiteren Heranbildung von weiblichen Mitarbeitern für leitende Tätigkeiten; Bedarfseinschätzungen und Positionsanalysen für Hoch- und Fachschulabsolventen sowie Delegierungen zum Studium an den Bildungseinrichtungen der DDR; kurz- und langfristig wirkende Maßnahmen für K. zur Übernahme einer neuen oder wichtigeren Funktion; Umsetzungsmaßnahmen, die aus Alters-, Gesundheits- oder Qualifikationsgründen notwendig werden; Einschätzungen des künftigen K.-Bedarfs. Alle VVB, Betriebe und Einrichtungen haben ihren Bedarf an Facharbeitern, qualifizierten Angestellten, Fach- und Hochschulabsolventen in einem Arbeitskräfteplan langfristig festzulegen und zu begründen. Aus dem ermittelten K.-Bedarf ergeben sich wichtige Konsequenzen für das Bildungswesen der DDR. Die K.-Politik der SED verlief in 3 Phasen: 1. In den Jahren bis 1963 sah sich die SED gezwungen, alle wichtigen Positionen mit loyalen Kommunisten zu besetzen, selbst dann, wenn diese nicht die nötigen Fachkenntnisse besaßen. Diese Gruppe entwickelte sich mit der Zeit zu einer Schicht von Bürokraten („Apparatschiki“, die ihrerseits die neue Intelligenz mit Mißtrauen betrachtete. 2. Nach dem VI. Parteitag (Januar 1963) suchte die SED bei der Stellenbesetzung neben politischen auch fachliche Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Der entsprechende Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 17. 2. 1965 („Grundsätze über die planmäßige Entwicklung, Ausbildung, Erziehung und Verteilung der K. in den Partei-, Staats- und Wirtschaftsorganen sowie den Massenorganisationen und auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung“) war für die Personalpolitik in der Zeit bis zum VIII. Parteitag von großer Bedeutung, da er eine stärkere Beteiligung von Experten an den Entscheidungsprozessen zur Folge hatte. 3. In der Ära Honecker sollen folgende Eigenschaften einen K. auszeichnen: „Treue und Verbundenheit zur Arbeiterklasse, Kämpfertum, ein dem Aufgabengebiet entsprechendes politisches und fachliches Wissen, Verantwortungsbewußtsein, Schöpfertum, Mut zur Entscheidung, Sachlichkeit, Unduldsamkeit gegenüber Mängeln und Fehlern, ständiges Streben nach Vervollkommnung seiner marxistisch-leninistischen und fachlichen Kenntnisse sowie der Fähigkeiten zur Leitung und Entwicklung von Kollektiven“ (Stichwort K. im „Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus“, Berlin [Ost] 1973, S. 453). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 452–454 Kabinette Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KaliindustrieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1969 Der Begriff K. hat verschiedene Bedeutungen. Er leitet sich vom Lateinischen „quadrum“ = Viereck ab und wurde auch in das Italienische übernommen. Hier erhielt er später die Bedeutung „Rahmen“. Mit diesem Inhalt drang er in den französischen Sprachraum ein, wo im 18. Jahrhundert aus dem „quadre“ das heutige „cadre“ wurde. In der französischen Revolution bekam „cadre“ eine militärische Bedeutung. Durch das Gesetz L. Carnot's über die…
DDR A-Z 1975
Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR — darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend — offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung, und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins (Politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche ➝Erziehung) bei allen Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen eine notwendige Voraussetzung für die Errichtung und Sicherung der sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaftsordnung. Für die sozialistische Bildungskonzeption wird aus der Sicht des Marxismus-Leninismus, d. h. aus der marxistisch-leninistischen Persönlichkeitstheorie, vor allem gefolgert, daß alle Bildungs- und Erziehungsprozesse (Sozialisationsprozesse) unlösbar in lebendige geschichtliche Prozesse eingebettet sind und von den materiellen Lebensprozessen, den politischen Kämpfen der Klassen und ihren ideologischen Reflexionen in bezug auf Ziele, Inhalte und Methoden entscheidend bestimmt werden. Sie können nur im Rahmen revolutionärer gesellschaftlicher Veränderungen unter der Führung der SED voll wirksam und zu einem bedeutenden Faktor des gesellschaftlichen Fortschritts werden. Dabei müsse aufgrund der Dialektik der äußeren und inneren Entwicklungsbedingungen und -Ursachen die Entwicklung des Menschen als ein „ununterbrochener Prozeß der aktiven Aneignung und Verinnerlichung der historisch-konkreten Umwelt“, der menschlichen Kultur in ihrer Gesamtheit, in der Arbeit, im Lernen und in weiteren „kulturschöpferischen Tätigkeiten“ verstanden und verwirklicht werden. Nach dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (Bildungsgesetz), das die bildungspolitischen Beschlüsse des Parteiprogrammes der SED von 1963 rechtlich regelt, ist es das Hauptziel des Bildungssystems, alle Bürger zu „allseitig und harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten, die bewußt das gesellschaftliche Leben gestalten, die Natur verändern und ein erfülltes, glückliches, menschenwürdiges Leben führen“, zu bilden und zu erziehen. Insbesondere sollen sie befähigt werden, „die technische Revolution zu meistern und an der Entwicklung der sozialistischen Demokratie mitzuwirken“. Dazu sollen sie eine moderne Allgemeinbildung und eine hohe Spezialbildung sowie „Charakterzüge im Sinne der sozialistischen Moral“ erwerben. Durch die gemeinsame, einheitliche Bildungs- und Erziehungsarbeit des sozialistischen Staates und aller gesellschaftlichen Kräfte sollen die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen befähigt werden, „als gute Staatsbürger wertvolle Arbeit zu leisten, ständig weiter zu lernen, sich gesellschaftlich zu betätigen, mitzuplanen und Verantwortung zu übernehmen, gesund zu leben, die Freizeit sinnvoll zu nutzen, Sport zu treiben und die Künste zu pflegen“. Dazu sichern Verfassung und Bildungsgesetz allen Bürgern das gleiche Recht auf Bildung zu, das gleichermaßen die gesellschaftliche Pflicht zu Bildung einschließt. Maßgeblich für den Aufbau des Bildungssystems und für die inhaltliche Gestaltung der Bildung und Erziehung sind die Grundsätze der Einheit von Bil[S. 225]dung und Erziehung, der Verbindung von Bildung und Erziehung mit dem „Leben“, der Verbindung von Theorie und Praxis, der Verbindung von Lernen und produktiver Arbeit sowie der Allseitigkeit und Permanenz der Bildung und Erziehung. In der DDR wird in der Regel der komplexe Begriff „Bildung und Erziehung“ für die Gesamtheit sowohl der pädagogischen Prozesse als auch ihrer Ergebnisse verwendet, um damit das Grundprinzip der Einheit von Bildung und Erziehung (im engeren Sinne) zum Ausdruck zu bringen. Dabei sollen wohl auch die Schwierigkeiten einer der Praxis standhaltenden definitorischen Abgrenzung beider pädagogischen Grundbegriffe vermieden werden. Unter Berücksichtigung der Einheit, also der praktischen Untrennbarkeit von Bildung und Erziehung, wird unter „Bildung“ jene Komponente der Gesamtheit der pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse verstanden, in der die Aneigung des vor allem in den Lehrplänen und anderen curricularen Materialien aufbereiteten Bildungsgutes unter dem Gesichtspunkt der Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten usw., akzentuiert wird. Der Begriff „Erziehung“ (im engeren Sinne) meint jene Seite aller pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse, die sich auf die Herausbildung ideologischer (politischer, weltanschaulicher, ethischer und ästhetischer) Wertmaßstäbe, Normen und Einstellungen und auf die Entwicklung von Überzeugungen, Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen bezieht. Der jeweilige Gebrauch der Begriffe „Bildung“ oder „Erziehung“ (im engeren Sinne) meint jedoch nicht immer die dargestellte Differenzierung, sondern stellt häufiger nur eine Abkürzung des Gesamtbegriffes dar. Wenn beispielsweise von „Polytechnischer Bildung“ oder von „Politisch-ideologischer Erziehung“ gesprochen wird, so ist in der Regel damit „Polytechnische Bildung und Erziehung“ bzw. „Politisch-ideologische Bildung und Erziehung“ als untrennbare Einheit, nicht jedoch in der jeweiligen Akzentuierung gemeint. Der Grundsatz der Einheit von hoher wissenschaftlicher Bildung und „klassenmäßiger sozialistischer“ Erziehung beruht einmal auf der Erkenntnis der Unteilbarkeit der pädagogischen Prozesse, zum anderen aber auf dem marxistisch-leninistischen Grundaxiom der Einheit bzw. Identität von Wissenschaft und sozialistischer Ideologie und von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus; erfindet seinen inhaltlichen Niederschlag in allen Bereichen der Bildung und Erziehung, sei es nun in der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen, der polytechnischen oder der ästhetischen Bildung und Erziehung, in der Körper-, Wehr-, Arbeits- oder Kollektiverziehung. Dies gilt aber auch für die damit eng verbundenen Grundsätze der Verbindung von Theorie und Praxis in der Bildung und Erziehung sowie der Verbindung von Lernen und produktiver Arbeit. Der Grundsatz der Allseitigkeit und Permanenz von Bildung und Erziehung schließlich ist vor allem bezogen auf die Realisierung eines ihrer wichtigsten Ziele, nämlich auf die Herbeiführung und langfristige Sicherung der beruflichen Disponibilität möglichst aller Bürger unter Berücksichtigung sowohl ihrer Befähigungen und Neigungen als auch der jeweiligen wechselnden volkswirtschaftlichen Erfordernisse. Eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen Neigungen und gesellschaftlichen [S. 226]bzw. volkswirtschaftlichen Erfordernissen zu erreichen, ist eine zentrale Aufgabe aller Bildungseinrichtungen, speziell aber der umfassend angelegten Berufsberatung und Berufslenkung. Dazu wird eine „moderne sozialistische Allgemeinbildung“ angestrebt, deren Bestandteile „die mathematische, naturwissenschaftliche und polytechnische, die staatsbürgerliche, gesellschaftswissenschaftliche und moralische, die muttersprachliche, fremdsprachliche, ästhetische und körperliche Bildung und Erziehung“ sind und die auch auf den oberen Stufen des Bildungssystems fortgeführt werden soll. Auf diese Allgemeinbildung soll jede Spezialbildung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit aufbauen und immer wieder zurückgreifen kann. Damit wiederum eng verbunden ist die Befähigung zu selbständigem Lernen und zur Selbsterziehung. Umfassende sozialistische Bildung und Erziehung, verstanden und gestaltet als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, läßt kaum bildungs- und erziehungslose Freiräume zu und versucht darüber hinaus, auch die Familienerziehung und die außerschulische und außerunterrichtliche Bildung und Erziehung intentional-inhaltlich und organisatorisch-institutionell möglichst genau zu reglementieren und zu kontrollieren. Auf diese weitgreifende gesellschaftspolitische Zielstellung läßt sich partiell zurückführen, wenn heute in der DDR die Merkmale einer ausgeprägten Lern- und Leistungsgesellschaft zu beobachten sind. II. Aufbau und Gliederung Wird das Bildungssystem vor allem unter intentional-inhaltlichem Gesichtspunkt als „sozialistisch“ bezeichnet, so erfolgt die Bezeichnung als „einheitlich“ besonders im Hinblick auf die Struktur und Gliederung in vertikaler Sicht; d. h. das Bildungssystem ist in aufeinanderfolgenden Stufen aufgebaut; in horizontaler Sicht ist das Bildungssystem gegliedert in Dem Grundatz der Einheitlichkeit und Differenzierung (bei Dominanz der Einheitlichkeit) teils entsprechend, teils widersprechend, ist das Bildungssystem zugleich vertikal gegliedert, und zwar auch so, daß unterschiedliche, voneinander deutlich geschiedene und undurchlässige Bildungswege entstehen, die qualitativ unterschiedliche Bildungschancen und soziale Aufstiegsmöglichkeiten bieten; in horizontaler Sicht ist das Bildungssystem gegliedert in A. Normal- bzw. Regel-Bildungseinrichtungen (Normalkindergärten, Normalschulen), B. Spezialschulen und Spezialklassen, C. Sonderschulen und andere sonderpädagogische Einrichtungen, D. Sorbische Oberschulen und Klassen, E. Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung, F. Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Erziehung, G. Kulturelle Einrichtungen. Die „Einheitlichkeit“ wird in diesen speziellen bzw. komplementären Bildungseinrichtungen zumindest dadurch angestrebt, daß auch hier die verbindlich festgelegten Ziele der politisch-ideologischen Erziehung verwirklicht werden sollen. Wenn es im Bildungsgesetz heißt, das Bildungssystem sei so aufgebaut, daß jedem Bürger der Übergang zur jeweils nächsthöheren Stufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, möglich sei, so wird diese Möglichkeit im unmittelbaren Anschluß daran wieder durch die Bestimmung — und zwar, wie die Praxis deutlich zeigt, erheblich — eingeschränkt, daß nämlich für die höheren Bildungeinrichtungen nur die Besten und Befähigtesten unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung, d. h. möglichst unter Bevorzugung der Arbeiter- und Bauernkinder und damit Benachteiligung anderer sozialer Schichten, ausgewählt werden. Das Schema für die Gliederung des Bildungssystems auf Seite 225, in dem die oben unter C-G aufgeführten Einrichtungen nicht enthalten sind, kann deshalb nur einen Überblick über die verschiedenen Bildungswege als prinzipielle Möglichkeiten vermitteln, erlaubt also keine quantitative Aussage über ihre tatsächliche Nutzung. III. Planung und Leitung Planung und Leitung aller zwecks Realisierung der gestellten Bildungs- und Erziehungsaufgaben durchzuführenden Maßnahmen einschließlich der Weiterentwicklung des Bildungssystems obliegen den zentralistisch-hierarchisch organisierten Volksbildungsorganen, die ihrerseits der Weisung und Kontrolle durch die oberste Staatsführung sowie durch die entsprechenden Abteilungen des Zentralkomitees [S. 227]der SED unterliegen. Zu den Volksbildungsorganen im weiteren Sinne zählen der Ministerrat der DDR, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, die Industrieministerien, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, das Ministerium für Gesundheitswesen, das Ministerium für Kultur, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport und das Ministerium für Nationale Verteidigung sowie die ihnen unter- und zugeordneten Organe und Institutionen auf den verschiedenen Ebenen. Als Volksbildungsorgane (im engeren Sinne) fungieren vor allem das Ministerium für Volksbildung und die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und der Kreise einschließlich der Bezirks- bzw. der Kreis-Schulräte und -Inspektoren. Das Ministerium für Volksbildung hat insbesondere die Aufgabe, diejenigen grundsätzlichen Aufgaben des Bildungsgesetzes zu erfüllen, die wegen ihrer Bedeutung einer zentralen Koordination über den Verantwortungsbereich der unter- und zugeordneten Organe und Institutionen hinausgehen. Es hat zwecks Sicherung des erwünschten „Bildungsvorlaufes“ durch rechtzeitige Entscheidung der wesentlichen Grundfragen der Volksbildung den nachgeordneten Organen und Institutionen die Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben zu ermöglichen und mit Unterstützung der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften die Organisation sowie die (speziellen) Lernziele und Lerninhalte der Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kindergärten usw.), der allgemeinbildenden Oberschulen, der zur Hochschulreife führenden Einrichtungen, der Spezialschulen und Spezialklassen, der Sonderschulen, der Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen und außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung einschließlich der Feriengestaltung und der Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung zu bestimmen. Es soll ferner die Erarbeitung entsprechender Vorschriften (Bildungsgesetz, Schulordnung usw.) sowie Lehrpläne, Lehrbücher und anderer Unterrichtsmittel gewährleisten. Ihm obliegen die Planung, Leitung und Kontrolle der pädagogischen Wissenschaft und Forschung - mit Ausnahme der Forschungen auf dem Gebiet der Berufsbildung und des Fach- und Hochschulwesens - unter Konzentration auf die im Bildungsgesetz gestellten Aufgaben. Ziele und Inhalte der Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie der Schulfunktionäre sind von ihm zu bestimmen, die entsprechenden Studienpläne zu bestätigen sowie die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Lehrer und Erzieher festzulegen. Durch Einbeziehung insbesondere der volkseigenen Betriebe, der gesellschaftlichen Organisationen, der Jugendorganisationen und der Eltern hat es eine einheitliche sozialistische Bildungs- und besonders Schulpolitik durchzusetzen sowie auf der Grundlage des Perspektivplans zur Entwicklung der Volkswirtschaft die proportionale Entwicklung der Bildungseinrichtungen und die ökonomische Verwendung der verfügbaren personellen und materiellen Mittel zu garantieren. 1973 beliefen sich die Ausgaben für das Bildungswesen im Rahmen des Staatshaushaltes auf 7,3 Mrd. Mark, davon 5 Mrd. Mark für die Volksbildung (Kindergärten und allgemeinbildenden Schulen), 0,71 Mrd. Mark für die Berufsausbildung Jugendlicher und die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (die hauptsächlich von den Betrieben finanziert werden) sowie 1,6 Mrd. Mark für das Fach- und Hochschulwesen, was 20 v. H. des gesamten Staatshaushaltes entspricht. Grundlage für die Planung im Bildungssystem bilden die für die gesamte Volkswirtschaft geltenden mehr- und einjährigen Volkswirtschaftspläne. Im Gesetz über den Fünfjahrplan 1971–1975 werden als wichtigste Ziele eine wesentliche Verbesserung der gesamten Aus- und Weiterbildung und insbesondere der „klassenmäßigen Erziehung“ sowie die weitgehende Verwirklichung der bereits im Bildungsgesetz (1965) vorgeschriebenen 10klassigen Oberschulbildung genannt; so sollen 1975 90 v. H. der Schüler mit Abschluß der 8. Klasse in eine 9. Klasse übergehen sowie bis 1975 für je 100 Vorschulkinder 75 Kindergartenplätze und für je 100 Schüler der Klassen 1 bis 4 66 Hortplätze geschaffen sowie insgesamt 900.000 Schulabgänger zu Facharbeitern ausgebildet werden. Dazu ist eine erhebliche Erweiterung der betreffenden Ausbildungskapazitäten geplant. Im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1974 wird dazu bestimmt, daß 1974 3.550 Unterrichtsräume, 295.000 Schulhortplätze und 19.150 Kindergartenplätze neu zu schaffen sind und 198.600 Schulabgänger die Ausbildung zum Facharbeiter aufnehmen sollen. Diese wie alle übrigen Bestimmungen für das Bildungswesen sollen die Erfüllung der Hauptaufgaben des Fünfjahrplanes sichern helfen. IV. Vorschulerziehung Die Vorschulerziehung umfaßt die Bildung und Erziehung der Kinder in gesellschaftlichen Einrichtungen und in den Familien bis zu ihrem Eintritt in die allgemeinbildende Schule, d. h. bis zum beginnenden 7. Lebensjahr. Die wichtigsten Einrichtungen der institutionalisierten Vorschulerziehung, deren Besuch nicht obligatorisch ist, sind Kinderkrippe und Kindergarten; sie repräsentieren zugleich die beiden zeitlich aufeinander folgenden Etappen der Vorschulerziehung. Die erste Etappe der Vorschulerziehung (Elementarstufe~I), die Pflege und Erziehung der Kinder von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres vor allem in den Kinderkrippen, aber auch in Saisonkrippen und Dauerheimen, soll in engem Zusammenwirken mit der Familie erfolgen. [S. 228]Die Einrichtungen der ersten Etappe der Vorschulerziehung unterliegen der Aufsicht durch das Ministerium für Gesundheitswesen, das einheitliche Grundsätze insbesondere für die Arbeit in den kommunalen, betrieblichen, genossenschaftlichen, aber auch kirchlichen Kinderkrippen erläßt. Dagegen ist die zweite Etappe der Vorschulerziehung (Elementarstufe~II), die vorschulische Bildung und Erziehung der Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht, also der 3- bis 5jährigen, grundlegender Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und untersteht deshalb auch der Anleitung und Aufsicht durch das Ministerium für Volksbildung; daher gelten die generellen Ziele und Grundsätze der sozialistischen Bildung und Erziehung der Jugend in der DDR auch für die vorschulische Bildung und Erziehung der 3- bis 5jährigen. Sie werden jedoch durch spezielle Ziele, Inhalte und Realisationsformen, die sich vor allem aus der Altersspezifik der 3- bis 5jährigen ergeben, präzisiert, komplettiert und auch modifiziert. Durch eine entsprechende vorschulische Bildung und Erziehung, wie sie insbesondere in der Kindergartenordnung (1968) festgelegt ist, sollen die 3- bis 5jährigen - vor allem in den (kommunalen, betrieblichen, genossenschaftlichen, aber auch kirchlichen) Kindergärten und Wochenkindergärten sowie in den Ernte- und anderen Saisonkindergärten - auf das gesellschaftliche Leben in der DDR und auf das Lernen in der Schule bzw. im Klassenverband vorbereitet werden. Neben dieser Bildungs- und Erziehungsfunktion hat die Vorschulerziehung in beiden Etappen auch eine sozio-ökonomische Funktion zu erfüllen. Sie hat die berufstätigen Mütter und auch Väter von der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder im vorschulischen Alter zu entlasten. Diese Funktion gewinnt um so größere Bedeutung, je stärker Staat und Wirtschaft bestrebt sind, das Arbeitskräftepotential maximal auszuschöpfen. Deshalb werden auch Kinder alleinstehender Mütter oder Väter bzw. berufstätiger und auch studierender Mütter laut Einweisungsordnung (1968) bevorzugt in die Vorschuleinrichtungen aufgenommen. Für die Kinder im letzten vorschulischen Jahr, also für die 5jährigen, besteht im Rahmen der Vorschulerziehung ein dreiteiliges System der systematischen Schulvorbereitung; es umfaßt die Schulvorbereitung der älteren Gruppe des Kindergartens nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten (der auch für die jüngere und mittlere Gruppe gilt), ferner Spiel- und Lernnachmittage und die Vorbereitung in der Familie nach dem Buch „Bald bin ich ein Schulkind“ (1967). Die Vorschulerziehung und besonders die Schulvorbereitung erfolgen — entsprechend den Festlegungen des „Bildungs- und Erziehungsplans für den Kindergarten“ (1967) — in den „Beschäftigungen“ (unterrichtliche Sachgebiete) Muttersprache Bekanntmachen mit der Kinderliteratur, Malen, Zeichnen, Formen, Basteln und Bauen, Bekanntmachen mit dem gesellschaftlichen Leben, mit der Natur, mit den Mengen (Vergleich von Längen, Breiten und Höhen), Turnen und Musik. Zum Zweck der Kollektiv- und Arbeitserziehung werden im Kindergarten verschiedene Arbeitsarten geübt. Neben der Hinführung zum verantwortlichen Handeln in der Gemeinschaft durch Übernahme entsprechender Arbeitsaufgaben hat die Arbeitserziehung der Vorschulkinder insofern propädeutischen Charakter, als mit der Anleitung zur Herstellung von Gegenständen für das Spiel und den täglichen Gebrauch die Kinder erste Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben sollen, die später im polytechnischen Unterricht der Schule als Grundlage für den Erwerb weiterer, komplexerer Arbeitsfähigkeiten dienen können bzw. sollen. Zunehmende Bedeutung wird der Wehrerziehung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Vorschulerziehung beigemessen. Die Kindergartenkinder werden in drei Alters- bzw. Jahrgangsgruppen zusammgengefaßt: die jüngere Gruppe umfaßt die 3jährigen, die mittlere Gruppe die 4jährigen und die ältere Gruppe die 5jährigen Kinder; daneben gibt es auch gemischte Gruppen. Die Gruppenstärke beträgt in der Regel 18 bis 20 Kinder. Im Kindergarten arbeiten Kindergärtnerinnen mit staatlicher Abschlußprüfung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung und — meist nur stundenweise eingesetzte — Helferinnen ohne Ausbildung, und zwar in den Funktionen als Leiterin des Kindergartens, als stellvertretende Leiterin, als Gruppenleiterin und als Helferin. Die Spiel- und Lernnachmittage sind vorschulische, insbesondere schulvorbereitende Veranstaltungen der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise, die vorwiegend an den Oberschulen für diejenigen Kinder im letzten vorschulischen Jahr durchgeführt werden, die keinen Kindergarten besuchen. In 20 14täglich stattfindenden und ca. 90 Minuten dauernden Spiel- und Lernnachmittagen werden die Vorschulkinder anhand des Planes für die Spiel- und Lernnachmittage (1968) und der darin vorgesehenen Beschäftigungsthemen systematisch auf das gemeinsame Lernen in der Schule vorbereitet, und zwar vorwiegend von Lehrern der unteren Klassen, aber auch von Kindergärtnerinnen und Horterzieherinnen. V. Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule Die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, Oberschule (OS) genannt, ist die staatliche Regel- bzw. Normal-Pflichtschule der DDR, die jedoch keineswegs von allen Kindern bis zu ihrem Abschluß besucht wird. Mit der Bezeichnung [S. 229]„Oberschule“ wird zum Ausdruck gebracht, daß in ihr eine relativ hohe Allgemeinbildung als Grundlage für jede weiterführende Bildung und Berufsbildung vermittelt werden soll; die Bezeichnung „polytechnisch“ weist auf die besondere Bedeutung hin, die im Rahmen der schulischen Allgemeinbildung der polytechnischen Bildung und dem polytechnischen Unterricht beigemessen wird. Obligatorische Unterrichtsfächer (mit Angabe der Gesamtwochenstunden, in denen das jeweilige Fach in den betreffenden Schuljahren unterrichtet wird) sind Deutsch (78), Russisch (23), Geschichte (11), Staatsbürgerkunde (5), Geographie (11), Mathematik (54), Physik (13), Chemie (10), Biologie (11), Astronomie (1), Werkunterricht (9), Schulgartenunterricht (4), Polytechnischer Unterricht (18), Zeichnen (10), Musik (11) und Sport (23); fakultative Unterrichtsfächer sind Nadelarbeit (2) und der Unterricht in Englisch oder Französisch als 2. Fremdsprache (11). Der Unterricht erfolgt ausschließlich anhand verbindlicher Lehrpläne (Lehrplanreform) und Unterrichtsmittel einschließlich Schulbücher, die vom Ministerium für Volksbildung herausgegeben bzw. bestätigt werden. Der im Bildungsgesetz festgelegten organisatorischen Gliederung der Oberschule in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10), die zuzüglich der Abiturstufe (Kl. 11 und 12) das System 3 + 3 + 4 + + 2 bildet, steht bei Zugrundelegung der inhaltlichen Gliederung nach der Einführung der Unterrichtsfächer sowie der Übergangsmöglichkeiten in Spezialschulen und -klassen ein tatsächliches Zweijahresblock-System 2 + 2 + 2 + 2 + + 2 + + 2 gegenüber, bei dem besonders die Übergänge zu den Klassen 9 und 11 selektiv wirken. Die Unterstufe, die offiziell die Klassen 1–3 sowie faktisch auch noch die als Übergangsklasse bezeichnete Klasse 4 umfaßt, hat die Aufgabe, ein Fundament für den weiterführenden Unterricht und für die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt zu legen und vor allem die Schüler an beharrliches und fleißiges Lernen zu gewöhnen, und zwar in einem nach dem eingeschränkten Fachlehrerprinzip erteilten und bereits gefächerten Unterricht mit Deutsch einschließlich Heimatkunde und Mathematik als tragenden Fächern und den Fächern Werk- und Schulgartenunterricht, Sport, Musik und Zeichnen. Der Anfangsunterricht in der 1.~Klasse stellt an die betreffenden Lehrer insofern besondere Anforderungen, als die Schulanfänger zum größeren Teil eine systematische Schulvorbereitung zumindest im letzten vorschulischen Jahr erhalten haben, ein kleiner Teil jedoch noch an systematisches Lernen gewöhnt werden muß. Im Deutschunterricht der Klasse~1 steht der Erwerb der Grundfertigkeiten im Lesen und Schreiben im Vordergrund, wobei die analytisch-synthetische Leselernmethode und eine aus der Antiqua abgeleitete Schulausgangsschrift verbindlich sind. Der Mathematikunterricht zielt — als Bestandteil einer von Klasse~1 bis 10 bzw. 12 reichenden Gesamtkonzeption — auf die Vermittlung grundlegenden mathematischen Wissens sowie auf die Entwicklung des mathematischen Denkens und der Rechenfertigkeiten, und zwar anhand traditioneller Lehrstoffe, ist also nicht an Begriffen und Inhalten der Mengenlehre orientiert. Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht und die politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche ➝Erziehung besonders im Heimatkundeunterricht (innerhalb des Faches Deutsch) vermittelt. Nach Abschluß der Klasse 2 besteht die erste Möglichkeit zum Übergang in Spezialklassen, nämlich in die Klassen 3 mit erweitertem Russischunterricht. Auf der Unterstufe stehen Schulunterricht und Schulhortarbeit in besonders engem Zusammenhang. Die Mittelstufe (Kl. 4 bzw. 5 und 6) ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß in ihr der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Geographie, Biologie und Physik sowie die systematische Berufsberatung beginnen. Nach Abschluß der 5. Klasse besteht die Möglichkeit zum Übergang in weitere Spezialschulen und -klassen. Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht vermittelt. Die Oberstufe (Kl. 7–10) untergliedert sich in eine untere Oberstufe (Kl. 7 und 8) und eine obere Oberstufe (Kl. 9 und 10); denn mit Abschluß der Klasse 8 endet die eigentliche Einheitsschule und beginnt eine Verstärkung der Differenzierung in qualitativ unterschiedliche Bildungswege, wenn auch die Mehrzahl der Schüler die 9. und 10. Klassen der Normal-Oberschule besucht. Die Oberstufe wird dadurch differenziert, daß ab Klasse 7 der fakultative Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (Englisch oder Französisch mit 3 Wochenstunden) einsetzt und im Rahmen des polytechnischen Unterrichts auch die produktive Arbeit der Schüler in den beiden Varianten „Industrie“ und „Landwirtschaft“ durchgeführt wird. Eine noch stärkere Differenzierung erfährt der Unterricht in den Klassen 9 und 10 (obere Oberstufe) durch die zwar als außerunterrichtlich bezeichneten, jedoch eng mit dem Unterricht verbundenen jeweils wöchentlich 2stündigen Arbeitsgemeinschaften, für die 26 Rahmenprogramme vorliegen, sowie durch die polytechnischen Disziplinen Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes und produktive Arbeit der Schüler in neuerdings 10 Varianten. Auch mit dieser Differenzierung werden bereits verschiedene Bildungsgänge mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten angebahnt. Die Vorbereitungsklassen 9 und 10 stellen eine besondere Form der oberen Oberstufe insofern dar, als sie unmittelbar bzw. speziell auf den Unterricht in [S. 230]der Abiturstufe, insbesondere in der Erweiterten Oberschule, vorbereiten. Organisatorisch sind sie teilweise der 10klassigen Oberschule, hauptsächlich aber der Erweiterten Oberschule zugeordnet; sie stellen ein Relikt der vormals die Klassen 9 bis 12 umfassenden Erweiterten Oberschule und „eine Übergangslösung, die lange Zeit Gültigkeit haben wird“, dar. Für die Aufnahme von Schülern in die Vorbereitungsklassen 9 und 10 gelten im wesentlichen die gleichen Grundsätze und Bedingungen wie für die Aufnahme in die Abiturstufe, insbesondere in die Erweiterte Oberschule. Zu einer Oberschule gehören in der Regel noch der Schulhort, unter Umständen auch das Schulinternat. Mit Ausnahme der 1. Klasse erfolgt am Ende jeder Klasse die Versetzung oder Nichtversetzung der Schüler in die nächsthöhere Klasse; probeweise Versetzung oder Rückversetzung sind nicht vorgesehen. Zum Abschluß der 10. Klasse wird von den Schülern der betreffenden Klassen in den verschiedenen Schulen die Abschlußprüfung (schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Russisch sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, mündliche Prüfung in zwei auszuwählenden Fächern und Sportprüfung) abgelegt und bei Bestehen das Abschlußzeugnis mit einem Gesamtprädikat erteilt. An den Abschlußprüfungen nehmen auch Lehrlinge, die bereits nach der 8.~Klasse in die Berufsausbildung eingetreten sind und dort einen entsprechenden nachholenden allgemeinbildenden Unterricht erhalten haben, sowie Teilnehmer entsprechender Lehrgänge der Volkshochschulen teil. Für sämtliche Zeugnisse gilt eine einheitliche fünfgradige Zensurenskala: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4), ungenügend (5). Für besonders gute Leistungen bei der Abschlußprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Schüler und Lehrlinge). Nach der Schulordnung (1967) sind alle Direktoren, Lehrer und Erzieher verpflichtet, ihre Leitungstätigkeit und ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit ausschließlich auf der Grundlage der verbindlichen staatlichen Lehrpläne, Stundentafeln, Lehrbücher und anderer Dokumente zu leisten und durch gewissenhafte Erfüllung der in diesen Dokumenten festgelegten Aufgaben die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß alle Schüler das Ziel der Klasse und der Schule erreichen können. Die politische, pädagogische und schulorganisatorische Leitung der Schule einschließlich des Schulhortes und des Schulinternates erfolgt nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor sowie unter Teilnahme der Lehrer und Erzieher an der Arbeit des Pädagogischen Rates und der Schulleitung. Der Schulleitung, die vom Direktor ernannt wird, gehören an voll ausgebauten Oberschulen mindestens der Stellvertr. des Direktors, der Stellvertr. des Direktors für außerunterrichtliche Arbeit, der Leiter des Schulhortes, eventuell der Leiter des Schulinternats, der Lehrer für Berufsberatung (und polytechnischen Unterricht) sowie der Beauftragte des Patenbetriebes für den polytechnischen Unterricht an. Den Pädagogischen Rat, die Vollversammlung aller Lehrer und Erzieher einer Oberschule und beratendes Organ des Direktors, bilden die Schulleitung, alle Lehrer und Erzieher sowie der Freundschaftspionierleiter und der Vorsitzende des Elternbeirates. Die Ergebnisse der Beratungen des Pädagogischen Rates werden in Beschlüssen zusammengefaßt, die jedoch der Bestätigung durch den Direktor bedürfen und durch die die persönliche Verantwortung und damit auch die Entscheidung des Direktors nicht aufgehoben werden. Als Pläne für die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Oberschule sind jährlich der Arbeitsplan der Schule, die Klassenleiterpläne, der Stundenplan und der Zeitplan für die außerunterrichtliche Bildungs- und Erziehungsarbeit auszuarbeiten. Der Unterricht durch Privatschulen ist in der DDR grundsätzlich ausgeschlossen; Unterricht durch Privatpersonen an einzelne Schüler oder Schülergruppen außerhalb des obligatorischen Schulunterrichts in den schulischen Fächern darf nur mit Genehmigung des für die betreffenden Schüler zuständigen Schuldirektors erteilt werden. VI. Abiturstufe Die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Abiturstufe bzw. Abiturklassen, umfassen hauptsächlich die Erweiterte Oberschule mit den Klassen 11 und 12, aber auch die verschiedenen Spezialschul- und Sonderschul-Klassen 11 und 12, die Abiturklassen der Berufsausbildung (Jugendlicher), die Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) und die Sonderreifelehrgänge der Volkshochschulen sowie die (noch bestehenden) Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten der Bergakademie Freiberg und der Universität Halle-Wittenberg. Die fachgebundene Hochschulreife kann außerhalb dieses Systems auch in einer Sonderreifeprüfung an den Universitäten und Hochschulen erworben werden. An den Ingenieur- und Fachschulen erwerben die Studierenden die fachgebundene Hochschulreife mit der Abschlußprüfung. Die Hochschulreife bzw. das Abitur bezeugt lediglich den erfolgreichen Erwerb der für ein Hochschulstudium erforderlichen Allgemeinbildung und berechtigt nur zur Bewerbung, nicht jedoch zum Hochschulstudium, schon gar nicht in einem Fach eigener Wahl; denn der Zugang zum Hochschulstudium ist darüber hinaus von einem strengen Auswahl- und Zulassungsverfahren der Universitäten und Hochschulen abhängig, das jedoch praktisch immer mehr auf die 10. Klasse vorverlagert wird. Die Erweiterte Oberschule (EOS) bereitet unmittelbar und ausschließlich auf die Hochschulreife vor, [S. 231]auch wenn zahlreiche Abiturienten anschließend eine Berufsausbildung zum Facharbeiter im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen erwerben müssen; eine Ausbildung zum Facharbeiter neben der Vorbereitung auf den Erwerb der Hochschulreife, wie sie das Bildungsgesetz von 1965 noch vorsieht, erfolgt seit 1967/68 in den Erweiterten Oberschulen nicht mehr. Obligatorische Unterrichtsfächer (mit Angabe der Gesamtwochenstundenzahl für beide Schuljahre) der EOS sind Deutsch (6), Russisch (6), zweite Fremdsprache (5), Staatsbürgerkunde (3), Geschichte (3), Geographie (2), Sport (4), Mathematik (10), Physik (6), Chemie (5) und Biologie (5); wahlweise-obligatorische Unterrichtsfächer sind Kunsterziehung oder Musik (2) sowie die wissenschaftlich-praktische Arbeit (8), die als Fortsetzung der polytechnischen Bildung und des polytechnischen Unterrichts der Oberschule nach neun verschiedenen Rahmenprogrammen durchgeführt werden kann. Für fakultative 25- und 50stündige Lehrgänge stehen insgesamt 6 Wochenstunden für beide Schuljahre sowie z. Z. 20 zusätzliche Lehrgangspläne unterschiedlicher Thematik zur Verfügung. Den Erweiterten Oberschulen - wie auch den zur Hochschulreife führenden Spezial- und Sonderschul-Klassen - sind in der Regel Vorbereitungsklassen, deren Schüler nach den Lehrplänen für die Normalklassen 9 und 10 unterrichtet werden und die am Ende der 10. Klasse die Abschlußprüfung der Oberschule ablegen, sowie in den größeren Städten der ländlichen Bezirke häufig Schulinternate zur Aufnahme von Schülern aus den verschiedenen weiter entfernten Orten angegliedert. Die Reifeprüfung erfolgt als schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Russisch und Mathematik sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, als mündliche Prüfung in zwei aus bestimmten Fächergruppen auszuwählenden Fächern und als Sportprüfung. Die Zahl der Fächer der mündlichen Prüfung kann bis auf fünf erhöht werden. Bei bestandenen Prüfungen wird das Reifezeugnis mit einem Gesamtprädikat ausgehändigt; für besonders gute Leistungen bei der Reifeprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Schüler und Lehrlinge). In den Abiturlehrgängen (Gesamtlehrgängen) der Volkshochschulen werden Berufstätige mit abgeschlossener Oberschulbildung (10. Klasse) oder mit einer Bildung, die dem Niveau der Oberschulbildung entspricht, in zwei Jahren zum Abitur geführt, und zwar in den obligatorischen Fächern Deutsch (4), Russisch (4), Mathematik (8,5), Physik (5), Staatsbürgerkunde (2) und Geographie (1) sowie in den wahlweise-obligatorischen Fächern Chemie oder Biologie (4). Daneben werden an den Volkshochschulen auch Sonderreifelehrgänge zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife durchgeführt. Die Reifeprüfungen werden nach den Bestimmungen der Reifeprüfung für die Erweiterte Oberschule abgelegt und bewertet. In den Abiturklassen der Berufsausbildung werden Abgänger der Klasse 10 der Oberschule in einer in der Regel 3jährigen Lehrzeit zur Reife- und zur Facharbeiterprüfung geführt und vor allem auf ein Studium an Technischen und Ingenieur-Hochschulen vorbereitet; sie sollen deshalb auch vorrangig in solchen Berufen ausgebildet werden, die für den festgelegten Bedarf an Studienbewerbern in den technischen und ökonomischen Hauptfachrichtungen der Technischen und Ingenieur-Hochschulen die besten Voraussetzungen bieten. In den Abiturklassen der Berufsausbildung z. B. technischer und ökonomischer Richtung sind die obligatorischen allgemeinbildenden Fächer Deutsch (6), Russisch (6), 2.~Fremdsprache (10), Staatsbürgerkunde (3), Geschichte (3), Geographie (2), Sport (6), Mathematik (10), Physik (6) und Chemie (5); dazu kommt noch der gegenüber der regulären Facharbeiterausbildung etwas gekürzte berufstheoretische (18) und berufspraktische Unterricht (22). Die Reifeprüfung wird nach den Bestimmungen für die Reifeprüfung an den Erweiterten Oberschulen, die Facharbeiterprüfung nach den Bestimmungen der Facharbeiterprüfungsordnung durchgeführt; sind beide Prüfungen bestanden, so wird ein Reife- und Facharbeiterzeugnis mit zwei Gesamtprädikaten ausgehändigt; für besonders gute Prüfungsleistungen werden Auszeichnungen verliehen (Schüler und Lehrlinge). Zur Aufnahme in die Abiturstufe, insbesondere in die Erweiterten Oberschulen und dazu zuvor in die Vorbereitungsklassen 9 und 10, werden „die besten und befähigtesten Schüler unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung“ ausgewählt. Zu diesem Zweck schlagen die Direktoren der Oberschulen dem Kreisschulrat mit Zustimmung der Eltern die besten Schüler der 8. Klasse zur Vorbereitung auf den Besuch der Erweiterten Oberschule vor. Die vorgeschlagenen Schüler sollen sich sowohl durch gute Leistungen im Unterricht als auch durch einwandfreies Verhalten auszeichnen und „ihre Verbundenheit mit der DDR durch ihre Haltung und ihre gesellschaftliche Tätigkeit bewiesen haben“. Ferner werden bei den Vorschlägen Kinder von „Angehörigen der Arbeiterklasse“ besonders berücksichtigt. Aber auch Eltern von Schülern der 8. Klasse können beim Direktor der Oberschule einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder in die Vorbereitungsklassen stellen. Der Direktor berät seine Vorschläge und die Anträge der Eltern zur Vorbereitung auf den Besuch der Erweiterten Oberschule mit den Klassenleitern und Fachlehrern der 8. Klasse unter Teilnahme des Elternbeiratvorsitzenden und des Freundschaftspionierleiters der Schule und reicht die von ihm übernommenen Vorschläge und Anträge an den Kreisschulrat weiter; dieser entscheidet in Zusammenarbeit mit den Direktoren der [S. 232]delegierenden Oberschulen und der Erweiterten Oberschulen über die Aufnahme. Die in die Vorbereitungsklassen 9 und 10 aufgenommenen Schüler gelten als für den Besuch der Erweiterten Oberschule voraussichtlich geeignet und bleiben formal Schüler der Oberschule — auch wenn die Vorbereitungsklassen, wie es hauptsächlich der Fall ist, der Erweiterten Oberschule angegliedert sind — und legen am Ende des 10. Schuljahres die Abschlußprüfung der Oberschule ab. Zur (endgültigen) Aufnahme in die Erweiterte Oberschule schlagen die Direktoren der Erweiterten Oberschulen mit Vorbereitungsklassen die für geeignet befundenen Schüler der Klasse 10 vor. Darüber hinaus können aber auch Eltern von Schülern der Vorbereitungsklassen 10 die endgültige Aufnahme in die Erweiterte Oberschule beantragen. Aber auch von allen Schülern der 10. Normalklassen der Oberschule mit sehr guten Leistungen in den wissenschaftlichen Fächern, im fakultativen Unterricht einer zweiten Fremdsprache und in den außerunterrichtlichen Arbeitsgemeinschaften bzw. von deren Eltern können entsprechende Anträge gestellt werden. Zur (endgültigen) Aufnahme in die Erweiterte Oberschule bilden die Kreisschulräte Aufnahmekommissionen, die über jeden einzelnen Antrag entscheiden. Da die Aufnahmekommissionen in der Regel vor den Abschlußprüfungen tagen, erfolgt bei positiver Entscheidung die Aufnahme unter dem Vorbehalt, daß die Eignung durch die Leistungen und das Gesamtverhalten bis zur Abschlußprüfung der Oberschule und durch die Abschlußprüfung selbst bestätigt wird. Für die Aufnahme in die Berufsausbildung mit Abitur, d. h. in die Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher, für die im Prinzip die gleichen Grundsätze wie für die Aufnahme in die Erweiterte Oberschule gelten, kommen vor allem solche Schulabgänger in Frage, die ein Studium an Ingenieurhochschulen, Technischen Hochschulen und Offiziershochschulen (mit technischer Fachrichtung) anstreben. Die Vorschläge und die Aufnahmeverfahren (Aufnahmekommission) werden jedoch in Zusammenarbeit mit den Kombinaten, Betrieben und Genossenschaften auf der Grundlage des zahlenmäßig eng begrenzten „Plans zur Neueinstellung von Schulabgängern für die Ausbildung in Abiturklassen“ durchgeführt, die auch die entsprechenden Lehrverträge abschließen. Die Aufnahmeverfahren werden zum Teil bereits im Laufe des 9. Schuljahres für die betreffenden Schüler durchgeführt. Auch bei der Aufnahme in die Abiturklassen der Berufsausbildung sollen Arbeiter- und Bauernkinder sowie Mädchen besonders berücksichtigt werden. Für den Besuch der Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) für Berufstätige an den Volkshochschulen ist eine Beurteilung durch den Betrieb, in dem der betreffende Berufstätige arbeitet, notwendig; Lehrlingen, sofern sie nicht in der Berufsausbildung mit Abitur lernen, ist seit kurzem die Teilnahme an den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen (und Betriebsakademien) verboten; zeitweilig nicht berufstätige Frauen können dagegen aufgenommen werden. Nach dem VIII.~Parteitag der SED (1971) wurde das Bestreben deutlich, die Zahl der jährlichen Abiturienten und dazu die Schülerplätze an den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen so zu verringern, daß ihre Zahl möglichst weitgehend der in den Volkswirtschaftsplänen festgelegten Zahl der Hochschulstudienplätze entspricht. Dies bedeutet nichts anderes, als den „Numerus clausus“ vom Hochschuleingang auf den Abiturstufeneingang vorzuverlagern. VII. Sonderschulen und sonderpädagogische Einrichtungen Zum Sonderschulwesen gehören als Einrichtungen für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte, jedoch schulbildungsfähige Kinder und Jugendliche Schulen für Schwachsinnige, Gehörlose, Schwerhörige, Sprachgestörte, Blinde, Sehschwache und Körperbehinderte sowie Schulen und Klassen für langfristig stationär Behandlungsbedürftige bzw. chronisch Erkrankte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und auch die sonderpädagogischen Beratungsstellen. Vorschub und Berufsschulteile sowie zum Abitur führende Klassen sind jeweils organisatorische Bestandteile der betreffenden Sonderschulen. Darüber hinaus gibt es aber auch eigenständige Sonderkindergärten und Sonderberufsschulen, z. B. Sprachheilkindergarten, Gehörlosen-Berufsschule, Berufshilfsschule. Sonderschulen, die Kinder und Jugendliche eines oder mehrerer Kreise oder Bezirke aufnehmen, sind in der Regel Internatsschulen. Hilfsschulen sind 8klassige Schulen, denen zum Teil Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sind. Die schulbildungsfähigen schwachsinnigen Kinder und Jugendlichen werden entsprechend dem Grad ihrer Schädigung in einem A-, B- oder C-Zug nach differenzierten Lehrplänen unterrichtet. Die Gehörlosen-Schulen und die Gehörlosen-Hilfsschulen, denen Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein können, betreuen Kinder und Jugendliche, die auch bei Einsatz elektro-akustischer Hilfsmittel die Lautsprache auf natürlichem (akustischem) Wege nicht erlernen können. Die Gehörlosen-Schulen sind 10klassig, die Gehörlosen-Hilfsschulen 8klassig. Die 10- bzw. 12klassigen Schwerhörigen-Schulen und die 8klassigen Schwerhörigen-Hilfsschulen nehmen Kinder und Jugendliche auf, die durch eine Hörminderung dem Unterricht außerhalb dieser Einrichtungen nicht folgen können, die Sprache jedoch über das Ohr — in der Regel mit Hörhilfen — erlernen oder dem Unterricht über das Absehen vom [S. 233]Munde zu folgen vermögen; auch diesen Schulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In den Sprachheilschulen oder durch ihre ambulant tätigen Sprach- und Stimmheilpädagogen werden Kinder und Jugendliche sonderpädagogisch gebildet und behandelt, die an einem totalen oder partiellen Unvermögen leiden, die normale Umgangssprache zu erlernen, so daß Erkenntnisfähigkeit und Kommunikation beeinträchtigt sind. Die sonderpädagogische Behandlung Sprach- und Stimmgeschädigter erfolgt in der Regel durch ambulant tätige Pädagogen in sonderpädagogischen Beratungsstellen; nur Kinder mit solchen Sprachstörungen, für deren Behandlung die Bedingungen der Beratungsstelle nicht genügen, werden in Vorschulgruppen und Sprachheilschulen eingewiesen. Die Sprachheilschulen sind 3- bzw. 6klassige Oberschulen, denen Vorschulgruppen angegliedert sind. Ziel der Sprachheilschulen ist es, die erfaßten Kinder sprachlich so zu fördern, daß die Mehrzahl von ihnen nach dem 3.~Schuljahr in die Normalschule umgeschult werden kann. In den in der Regel 10klassigen Blindenschulen, denen Vorschulgruppen, Berufsschulklassen, zum Abitur führende Klassen für Sehgeschädigte sowie Hilfsschulklassen angegliedert sein können, werden Kinder und Jugendliche betreut, die infolge hochgradiger Sehschädigung auch mit Spezialsehhilfen Flachschrift nicht lesen und schreiben können und deren vollwertige Bildung und Erziehung außerhalb dieser Einrichtungen nicht gewährleistet ist. Abgänger der Blindenschule erhalten ihre Berufsausbildung im Rehabilitationszentrum für Blinde. Befähigte Schüler können in Klassen für Sehgeschädigte (Blinde und Sehschwache) zum Abitur geführt werden. Schulbildungsfähige schwachsinnige Blinde besuchen Hilfsschulklassen in den Blindenschulen. Die 10klassige Sehschwachen-Schule hat die Aufgabe, die Schüler auf der Grundlage der Lehrpläne der Normalschule mit Hilfe sonderpädagogischer Maßnahmen zum Oberschulabschluß zu führen. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Sehgeschädigte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus der Sehschwachenschule, deren berufliche Ausbildung unter allgemeinen Bedingungen nicht gesichert werden kann, werden ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechend in speziellen Berufsschulklassen und gegebenenfalls Ausbildungsgruppen beruflich ausgebildet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Sehschwache besuchen die 8klassigen Sehschwachen-Hilfsschulen. Ihre Berufsausbildung bzw. berufliche Eingliederung erfolgt nach den Rechtsvorschriften für Hilfsschulabgänger. Den Sehschwachen-Schulen und den Sehschwachen-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In Körperbehinderten-Schulen werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die in einer anderen Schule keine vollwertige Bildung und Erziehung erhalten können bzw. der Gefahr weiterer gesundheitlicher Schädigung oder psychischer Fehlentwicklung ausgesetzt sind; sie sind in der Regel 10klassig. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Körperbehinderte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus den Körperbehindertenschulen, deren Berufsausbildung in den allgemeinen Ausbildungsstätten nicht gesichert werden kann, werden in Rehabilitationsstätten auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Körperbehinderte besuchen die 8klassigen Körperbehinderten-Hilfsschulen; den Körperbehinderten-Schulen und den Körperbehinderten-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. Für Kinder und Jugendliche, die auch nicht in Sonderschulen betreut werden können, gibt es sonderpädagogische Einrichtungen, die auf allen Stufen die schul- und unterrichtsorganisatorischen Bedingungen, Methoden, Arbeitstechniken und pädagogischen Hilfen sowohl den Auswirkungen der Erkrankung als auch den Anforderungen der gültigen Lehrpläne anpassen und den altersgemäßen Übergang zur entsprechenden Bildungsstufe einer Sonder- oder örtlichen Oberschule ermöglichen sollen. Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen unterliegen der Meldepflicht; meldepflichtig sind die Jugendärzte, alle anderen Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, Lehrer, Erzieher, Kindergärtnerinnen sowie die Eltern der geschädigten Kinder; die Meldung erfolgt an die zuständige Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. VIII. Sorbische Schulen und Klassen Auf der Grundlage zunächst des Gesetzes des Landes Sachsens zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung (1948), später der Verfassung der DDR und des Bildungsgesetzes wurden in dem sogenannten zweisprachigen Gebiet der heutigen Bezirke Cottbus und Dresden sorbische Schulen und Klassen bzw. sorbischer Sprachunterricht eingeführt. Darüber hinaus wird aber auch an anderen Bildungseinrichtungen, so in Kindergärten, an Berufsschulen, Betriebsakademien und Volkshochschulen der Gebrauch der sorbischen Sprache ermöglicht. Die Ausbildung entsprechend sprachlich befähigter Kindergärtnerinnen, Erzieher und Lehrer der unteren Klassen erfolgt am Sorbischen Institut für Lehrerbildung in Bautzen, die der Fachlehrer für das Fach Sorbisch in der Oberstufe erfolgt an der Karl-Marx-Universität Leipzig. Die schulischen und anderen Möglichkeiten zur Pflege der sorbischen Spra[S. 234]che und Kultur sind offensichtlich größer als das tatsächliche Verlangen dieser Bevölkerungs- bzw. Sprachgruppe, insbesondere ihrer jüngeren Mitglieder, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. IX. Spezialschulen und Spezialklassen Spezialschulen und Spezialklassen sind elitäre Bildungseinrichtungen im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens, zum Teil auch in Verbindung mit dem Hochschulwesen, die „besonderen Erfordernissen der Nachwuchsentwicklung für die Wirtschaft, die Wissenschaft, den Sport und die Kultur dienen“ und nur „Schüler mit hohen Leistungen und besonderen Begabungen aufnehmen“; sie führen in der Regel zum Abitur und werden nur in begrenztem Umfang errichtet, dafür aber personell und materiell bevorzugt ausgestattet. Spezialschulen sind selbständige schulorganisatorische Einheiten, während Spezialklassen relativ selbständige Bestandteile von Normalschulen, meist von Erweiterten Oberschulen, aber auch anderen Bildungseinrichtungen, wie Universitäten, Technischen Hochschulen usw., darstellen. Zur Zeit werden folgende Arten von Spezialschulen und Spezialklassen betrieben: 1. (Spezial-)Klassen mit erweitertem Russischunterricht ab Klasse 3; 2. Spezialschulen und Spezialklassen für Musik, Bühnentanz und Artistik vorwiegend ab Klasse 5; 3. Spezialschulen für Sport (Kinder- und Jugendsportschulen) vorwiegend ab Klasse 5; 4. Spezialschulen und Spezialklassen für Russisch ab Klasse 9; 5. Spezialklassen mit verstärktem neusprachlichem Unterricht ab Klasse 9; 6. Spezialklassen mit verstärktem altsprachlichem Unterricht ab Klasse 9; 7. Spezialschulen und Spezialklassen für Mathematik ab Klasse 9 oder 11; 8. Spezialschulen und Spezialklassen physikalisch-technischer Richtung ab Klasse 9 oder Klasse 11; 9. Spezialklassen biologisch-technischer Richtung ab Klasse 9 oder Klasse 11. In dem Beschluß über die Bildung von Spezialschulen und Spezialklassen (1963) wurde die Einrichtung von mathematisch-naturwissenschaftlichen Spezialschulen und -klassen bestimmt, in denen Schüler in solchen speziellen Berufen der führenden Wirtschaftszweige und der Landwirtschaft ausgebildet und auf ein Studium der entsprechenden Fachrichtungen vorbereitet werden, die für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in diesen Bereichen und in der gesamten Volkswirtschaft von grundlegender Bedeutung sind und besonders hohe mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse verlangen. Jedoch schon vor diesem Spezialschulen-Beschluß (1963) bestanden verschiedene Spezialschulen bzw. Spezialklassen, so die Spezialschulen für Sport (Kinder- und Jugendsportschulen) und die Klassen mit erweitertem Russischunterricht. In den Jahren 1964–1968 wurden zahlreiche Aktivitäten zur Einrichtung von Spezialschulen und Spezialklassen verschiedener Art entwickelt, so daß sich Margot Honecker 1968 genötigt sah, die Forcierung dieser — die Einheitsschule aufzulösen drohenden — Entwicklung zu kritisieren. Da die Spezialschulen und Spezialklassen, deren elitärer Charakter nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, daß in sie nur etwa 5 v. H. der Schüler der betreffenden Jahrgänge Aufnahme finden, offensichtlich der Idee der Einheitsschule bzw. dem Prinzip der „Einheit von Einheitlichkeit und Differenzierung bei Prädominanz der Einheitlichkeit“ widersprechen, finden sich in allgemein zugänglichen Veröffentlichungen übe
Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1975) Siehe auch die Jahre 1979 1985 I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR — darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend — offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung, und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins…
DDR A-Z 1975
Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1975)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur Sowjet. Soldaten, [S. 772]sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in 5 bis 10 Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§~58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch §~59). Die Strafe lautete im Regelfall auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die UdSSR deportiert wurde; der Rest wurde in Strafanstalten der DDR eingeliefert. (Über das weitere Schicksal dieser Verurteilten: politische ➝Häftlinge.) Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung Sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen am 24. 4. 1957 (GBl., S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der Sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die UdSSR, gegen Armeeangehörige oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind (Rechtshilfeabkommen). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 771–772 Sowjetische Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur Sowjet. Soldaten, [S. 772]sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten…
DDR A-Z 1975
Zentralkomitee (ZK) der SED (1975)
Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1979 1985 Das ZK „führt die Beschlüsse des Parteitages aus“ und ist „zwischen den Parteitagen“ das höchste Leitungsorgan der Partei (4. Statut der SED von 1963, Punkt 39). Es ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig. Mit der Umwandlung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurde sukzessive auch die Führungsstruktur der Partei derjenigen der KPdSU angeglichen. Mit dem III. Parteitag (20.–24. 7. 1950) löste das ZK aus 50 [S. 962](stimmberechtigten) und 31 (nichtstimmberechtigten) Kandidaten den bisherigen — 80köpfigen — Parteivorstand ab. Das ZK besteht aus Mitgliedern und Kandidaten. Ihre Zahl ist nicht verbindlich festgelegt und veränderte sich seit 1950 wie folgt: Die personelle Zusammensetzung des ZK spiegelt z. T. den Trend der jeweiligen Parteilinie wider. Mit dem VI. Parteitag (1963) wurde die Tendenz deutlich, akademische Kader, Fachleute aus Technik, Wissenschaft und Wirtschaft, in größerer Zahl in das höchste repräsentative Gremium der Partei aufzunehmen. Die Wahlen des VIII. Parteitages zum ZK wie die des ZK zum Politbüro und zum Sekretariat lassen personalpolitische Stabilität und Kontinuität erkennen. Erst das 10. Plenum des ZK (Oktober 1973) spiegelte bei den obersten Exekutiv- und Beschlußgremien die inhaltlichen Veränderungen der Honecker-Ära andeutungsweise wider. (Das gilt allerdings weniger für das ZK. Für die seit dem Juni 1971 verstorbenen 6 ZK-Mitglieder wurden Kandidaten zu Vollmitgliedern gewählt.) Das ZK verkörpert die führende Rolle der Partei in Staat und Gesellschaft, in ihm sind wichtige Funktionsinhaber aller gesellschaftlichen Bereiche vertreten. Unterrepräsentiert sind die nachgeordneten staatlichen Ebenen (Bezirke und Kreise), die Universitäten, die Mitglieder ohne besondere Funktionen und die Frauen. Trotz seiner von der Parteiführung manipulierten Zusammensetzung und seiner Funktion hat das ZK das Potential für ein Beratungs- und Konsultationsgremium. Ca. 68 v. H. der Mitglieder und Kandidaten des amtierenden ZK haben eine Hoch- oder Fachschule (einschließlich der Parteischulen der SED) absolviert. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 bei 45, 1967 bei 48 Jahren. Wahl und Mitgliedschaft. Die Mitglieder und Kandidaten des ZK werden vom Parteitag gewählt. Voraussetzung ihrer Wahl ist eine mindestens 6jährige Mitgliedschaft in der SED. Ausnahmen bedürfen der Bestätigung des Parteitages, der formal auch die Zahl der Kandidaten und Mitglieder des ZK festlegt. Das vom VIII. Parteitag (Juni 1971) gewählte ZK hat 135 Mitglieder und 54 Kandidaten. Die Auswahl der Delegierten zum Parteitag und damit der potentiellen Mitglieder und Kandidaten des ZK ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kaderpolitik. Funktionen. Bei den Funktionen des ZK ist zwischen den „legislativen“ („… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“) und den „exekutiv-administrativen“ („… leitet … vertritt …, entsendet …, lenkt …“) zu unterscheiden. Das Plenum des ZK tritt statuarisch mindestens einmal in 6 Monaten zu einer Sitzung zusammen. Zwischen Juni 1971 (VIII. Parteitag) und Juni 1975 fanden 14 Sitzun[S. 963]gen statt. (Zum Vergleich: zwischen dem III. und IV: Parteitag, dem IV. und V. Parteitag und zwischen dem V. und VI. Parteitag gab es 18, zwischen dem VI. und VII. Parteitag 15 ZK-Tagungen und zwischen dem VII. und VIII. Parteitag 17 ZK-Plena). Die ZK-Plena haben heute den Charakter von Arbeitstagungen. Das Plenum nimmt den Rechenschaftsbericht des Politbüros über dessen Arbeit seit der letzten ZK-Tagung entgegen und diskutiert ihn. Häufig hält ein Mitglied oder Kandidat des Politbüros ein Grundsatz-Referat zu einem wichtigen Thema, das ebenfalls in Diskussionen erörtert wird. Zu wichtigen Problemkomplexen können auch Experten und andere Funktionäre hinzugezogen werden (Neuerung des 4. Statuts von 1963); dies wurde besonders in der ersten Hälfte der 60er Jahre praktiziert. Der Politbürobericht, die Referate und Diskussionen werden zumeist nur in Auszügen im „Neuen Deutschland“ — dem Zentralorgan der SED — veröffentlicht und müssen von den Parteimitgliedern für die konkrete Parteiarbeit „ausgewertet“ werden. Personelle Veränderungen werden in der Regel ohne Kommentar bekanntgegeben. Formell wird auf der Tagung des ZK die weitere Politik der Partei im Rahmen der vom letzten Parteitag verabschiedeten Grundsätze festgelegt. Der tatsächliche Einfluß des Plenums auf Personalpolitik und Generallinie ist jedoch nur schwer abzuschätzen. Immerhin hat das ZK der KPdSU sowohl in der Frühphase des Sowjetstaates als auch in der Chruschtschow-Ära mehrmals entscheidend den Kurs der Partei mitbestimmt. Vom ZK der SED läßt sich Ähnliches bis heute nicht feststellen. Der Einfluß des Politbüros der SED ist nach wie vor ausschlaggebend. Viele Jahre schien das ZK ein reines Akklamationsorgan zu sein, obwohl die meisten seiner Mitglieder in wichtigen Regierungs-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Funktionen des Parteiapparates tätig sind. Einzelne leiten wissenschaftliche Institutionen, andere gehören von Fachleuten beratenen Kommissionen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an, die durch Rückinformationen von der Basis auf Entscheidungen der Parteiführung Einfluß nehmen. Gegenwärtig sind daher Ansätze eines Wandels des ZK zu einem „Transformations- und Konsultationsgremium“ (P. C. Ludz, Parteielite im Wandel, Köln-Opladen, 1968) nicht zu übersehen. Das ZK beruft die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) und beschließt über deren Zusammensetzung. In den 40er und 50er Jahren erfüllte die ZPKK eine wichtige Funktion, wenn es um die Erhaltung der „Einheit und Reinheit der Partei“ im Rahmen der Parteisäuberungen ging. Ihre Beschlüsse bedürfen ebenfalls der Zustimmung des ZK. Zur politischen Leitung der Arbeit zwischen den Plena wählt das ZK das Politbüro und zur Durchführung der laufenden Arbeiten das Sekretariat des ZK. Diese beiden Gremien sind die tatsächlichen Träger des Entscheidungsprozesses in der SED und damit in der DDR. Das ZK kann in den Parteiorganisationen wichtiger gesellschaftspolitischer Bereiche Parteiorganisatoren einsetzen und/oder Sonderabteilungen einrichten. Es kann ferner zwischen den Parteitagen Parteikonferenzen einberufen, um personalpolitische Veränderungen oder inhaltlich grundlegende Beschlüsse verabschieden zu lassen. (Bisher gab es in der Geschichte der SED 3 solcher Parteikonferenzen.) Formell hat das ZK als Kollektivorgan ferner die zumeist langjährig im Apparat tätigen Abteilungsleiter des ZK zu bestätigen. Durch seinen Apparat, der in über 35 [S. 964]Abteilungen (mit ca. 2.000 hauptamtlichen Funktionären) gegliedert ist, die den Sekretären des ZK unterstehen, vertritt 1. das ZK die SED im Verkehr mit anderen Parteien und Organisationen, bestimmt 2. das Leitungspersonal für gesellschaftspolitisch wichtige Funktionen (Kaderpolitik), lenkt 3. die Arbeit der zentralen staatlichen Organe und Organisationen durch die in ihnen bestehenden Parteigruppen; leitet und kontrolliert 4. die parteieigenen Betriebe; setzt 5. die Redaktionskollegien der Parteizeitungen und -Zeitschriften ein, die der Kontrolle des zentralen Apparates unterliegen, und informiert 6. die Parteiorganisationen über die Linie der Partei (regelmäßige schriftliche, nicht veröffentlichte Parteiinformationen) und die Tätigkeit des Apparates. Die Fachabteilungen sind in Sektoren und Arbeitsgruppen unterteilt. In ihrer Struktur entsprechen die Abteilungen des ZK denen von ihnen angeleiteten und kontrollierten Organisationen des Staatsapparates. In der Regel ist der zuständige Abteilungsleiter des ZK jedoch einflußreicher als das „entsprechende“ Mitglied des Ministerrates. Mit ihren Vorlagen und Anregungen setzen die Abteilungen die legislative Tätigkeit der Volkskammer in Gang und kontrollieren den gesamten Regierungsapparat. Ständig oder zeitweilig sind dem ZK bzw. dem Politbüro — gelegentlich zusammen mit dem Ministerrat oder seinem Präsidium — Kommissionen oder Arbeitsgruppen zugeordnet, die einzelne Sachgebiete übergreifende Aufgaben des ZK oder des Ministerrates koordinieren sollen (zum Beispiel: Kommission für Nationale Sicherheit, Ltr. P. Verner; Kommission zur Überarbeitung des Parteiprogramms, Ltr. E. Honecker; Kommission zur Überarbeitung des Parteistatuts, Ltr. P. Verner; Kommission für Agitation, Ltr. W. Lamberz). Dem ZK angeschlossen sind: a) das Institut für Marxismus-Leninismus (Direktor: G. Heyden); b) das Institut für Gesellschaftswissenschaften (Direktor: O. Reinhold); c) die Parteihochschule „Karl Marx“ (Direktor: H. Wolf); d) das Institut für Meinungsforschung (Direktor: H. Berg); e) das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung (Direktor: H. Koziolek) sowie weitere Institute und Schulen zur Kaderbildung. Andere Institutionen — wie das Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW, Direktor: M. Schmidt) — arbeiten besonders eng mit einzelnen ZK-Abteilungen zusammen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 961–964 Zentralisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralrat der FDJSiehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1979 1985 Das ZK „führt die Beschlüsse des Parteitages aus“ und ist „zwischen den Parteitagen“ das höchste Leitungsorgan der Partei (4. Statut der SED von 1963, Punkt 39). Es ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig. Mit der Umwandlung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurde sukzessive auch die Führungsstruktur der Partei derjenigen der KPdSU angeglichen. Mit…
DDR A-Z 1975
Handwerkskammern der Bezirke (1975)
Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in der SBZ in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Nach befohlener Auflösung der Innungen und H. auf der Basis des SMAD-Befehls 161 vom 27. 5. 1946 durften die H. bis zur Neuschaffung der fünf Landes-H. Weiterarbeiten. An die Stelle der Innungen traten unselbständige Fachabteilungen und Berufsgruppen bei den H. Die Organe der H. wurden mit SED-Mitgliedern besetzt. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurden durch VO (GBl., 1953, Nr. 94) die fünf Landes-H. in 15 Bezirks-H. umgewandelt. Ein verbindliches Musterstatut löste das dem SMAD-Befehl 161 beigefügte Statut ab. Die Aufsicht über die H. führen die Räte der Bezirke. Ausführende Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Neben der politischen Aufgabe, den Staat bei der Einbeziehung des Handwerks in den sozialistischen Aufbau zu unterstützen, oblag den H. die wichtige Funktion der Auftrags- und Materialplanung, die ihnen 1958 durch Verordnung (GBl. I, Nr. 13) entzogen wurde. Mit der gleichen VO wurden die bis dahin nur den H. rechenschaftspflichtigen Kreisgeschäftsstellen auch den Räten der Kreise unterstellt. Die Lehrlingsausbildung und die Facharbeiterprüfung (Gesellenprüfung) liegen bereits seit Anfang der 50er Jahre in den Händen des Ministeriums für Volksbildung. Die H. wirken lediglich bei der Ausarbeitung von Berufbildern und Ausbildungsunterlagen mit. Auf das Meisterstudium und die Meisterprüfung hatten die H. bisher weitgehend Einfluß. Ab 1. 9. 1975 gilt eine neue Ausbildungsanordnung für „Meister des Handwerks“ (GBl. I, 1975, Nr. 9), nach der den H. nur noch beratende Funktionen zukommen. Durch die Novellierung des alten Musterstatuts von 1953 im Februar 1973 (GBl. 1, Nr. 14) sind die H. völlig in die örtlichen Räte der Bezirke eingegliedert. Von den drei Organen der H. und Kreisgeschäftsstellen, Vorstand, Präsidium und Bezirksdelegiertenkonferenz, blieb nur noch der Vorstand als Leitungsorgan bestehen. Alle seine Mitglieder und der Vorsitzende werden nunmehr vom Rat des Bezirkes bzw. des Kreises berufen. Bis zur Novellierung wählte die Bezirksdelegiertenkonferenz nach einem festen Schlüssel die Mitglieder des Vorstandes. Neben der Hauptaufgabe, die Erfüllung der Pläne sowie die Einhaltung der Qualität und Preise zu kontrollieren, sind die H. nach dem neuen Statut verpflichtet, private Handwerker und Gewerbetreibende für die genossenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Mitglieder der H. sind PGH und deren Mitglieder, Inhaber von privaten Handwerks- und Gewerbebetrieben, soweit sie in der Handwerks- bzw. Gewerberolle eingetragen sind und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG). Entsprechend führen die H. das Verzeichnis der PGH und ELG, die Kartei der PGH-Mitglieder, sowie die Handwerks- und Gewerberolle. Die H. sind Tarifpartner der Gewerkschaften des FDGB für die Beschäftigten im privaten Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 400 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerkssteuerSiehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in der SBZ in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Nach befohlener Auflösung der Innungen und H. auf der Basis des SMAD-Befehls 161 vom 27. 5. 1946 durften die H. bis zur Neuschaffung der fünf Landes-H. Weiterarbeiten. An die Stelle der Innungen traten unselbständige Fachabteilungen und Berufsgruppen bei den H. Die Organe der H. wurden mit…
DDR A-Z 1975
Richter (1975)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden Volksvertretung. Zuletzt wurden ca. 900 Direktoren und R. an den Kreisgerichten im. Anschluß an die Kreis- und Gemeindewahlen vom 19. 5. 1974 gewählt. Einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Dienstverhältnis der R. und dem der übrigen Staatsfunktionäre gibt es nicht. Der Direktor des Bezirksgerichts ernennt aus dem Kreis der gewählten R. die stellvertretenden Direktoren der Kreisgerichte, der Präsident des Obersten Gerichts beruft die Ober-R. des OG. Wie ein R. Ober-R. oder stellvertretender Direktor am Bezirksgericht wird, ist im neuen GVG (vom 27. 9. 1974) nicht mehr bestimmt. 2. Voraussetzungen für das Richteramt. Nach Art. 94 der Verf. kann R. nur sein, „wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“. Denselben Wortlaut hat nunmehr auch §~44 GVG. Weitere Voraussetzungen, um zur R.-Wahl vorgeschlagen zu werden, sind der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte und der Besitz des Wahlrechts. Ein Mindestalter ist nicht mehr vorgeschrieben. Nach ihrer Wahl werden die R. auf Einhaltung ihrer Pflichten durch die sie wählende Volksvertretung verpflichtet. Die Verpflichtung der Militär-R. der Militärgerichte und Militärobergerichte erfolgt durch den Nationalen Verteidigungsrat. Zu den Grundpflichten des R. gehört es, die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Staatsdisziplin zu wahren (§~45 GVG). Weil die Aufgabe des R. als politische Funktion verstanden wird, müssen alle R. sich mit den grundlegenden Beschlüssen der SED beschäftigen und diese für ihre richterliche Tätigkeit auswerten. Sie sind verpflichtet, sich ausreichendes Grundwissen in Fragen des Marxismus-Leninismus und der politischen Ökonomie anzueignen und müssen einen festen Klassenstandpunkt haben (Neue Justiz, H. 8, 1974, S. 223). Die politische Integration der R. erfolgt über die SED, in der mehr als 90 v. H. aller R. Mitglieder sind und damit von den Grundorganisationen der Partei in den Justizorganen erfaßt werden. 3. Verantwortlichkeit und Abberufung. Alle R. sind gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen verantwortlich, rechenschafts- und berichtspflichtig (Art. 95 Verf., §~17 GVG). Sie sind zu Stellungnahmen und Auskünften gegenüber den Volksvertretungen verpflichtet und unterliegen ggf. deren Kritikbeschlüssen. In dieser „Kontrolle der Wähler gegenüber den gewählten R. und der Rechenschaftspflicht der Gewählten gegenüber den Wählern“ werden „wichtige Formen sozialistischer Demokratie und Machtverwirklichung“ gesehen (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 222). Ein R. kann vor Ablauf seiner Amtsperiode aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u. a. wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze, wegen gröblicher Verletzung der Grundpflichten oder anderer Disziplinarvergehen (Art. 95 Verf., §~53 GVG). Das Abberufungsverfahren wird von der Volksvertretung durchgeführt, die den R. gewählt hat; ihm muß ein auf Abberufung lautender Vorschlag des Ministers der Justiz vorausgehen. Die R. am Obersten Gericht können auf Vorschlag des Staatsrats von der Volkskammer abberufen werden. Pflichtverletzungen, die ein Abberufungsverfahren nicht rechtfertigen, sollen zu einem Disziplinarverfahren führen, das nach den Vorschriften der Disziplinarordnung für R. vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 777) vor einem richterlichen Disziplinarausschuß [S. 731]durchgeführt wird. Abberufungen sind in den letzten Jahren nicht bekannt geworden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 730–731 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatzplanSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden…
DDR A-Z 1975
Atomenergie (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig: Prof. Dr. G. Flach. Die Hauptarbeitsgebiete des Instituts betreffen: Fragen der Kernphysik, Radiochemie sowie Kernenergie. Das Institut ist Leitinstitut für die gesamte Kernforschung in der DDR. Es arbeitet eng mit entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen in der Sowjetunion zusammen, in der auch ein großer Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses — nach vorbereitendem Studium in Dresden — eine zusätzliche Ausbildung erhält. Außerdem ist die DDR Mitglied des „Vereinigten Instituts für Kernforschung“, Diesem 1956 gegründeten Forschungsinstitut mit Sitz in Dubna (UdSSR) gehören fast alle sozialistischen Länder an. Es soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Kernphysik ermöglichen. Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch die Mitgliedsländer. Leitendes Organ ist das „Komitee der Bevollmächtigten Regierungsvertreter“, in das jedes Land einen Vertreter entsendet. Über die Forschungsarbeiten entscheidet ein wissenschaftlicher Rat. Mit Unterstützung der Sowjetunion wurden in Rossendorf 1957 und 1962 die ersten Forschungsreaktoren in Betrieb genommen. 1958 erhielt das Institut aus der UdSSR ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Einen Protonenbeschleuniger — er arbeitet nach dem Prinzip eines elektrostatischen Generators mit Ionenumladung (Tandem) und kann Protonen Energien bis 10 Mill. Elektronen-Volt verleihen — lieferte die UdSSR 1972. Rund 50 v. H. der Produktion des Rossendorfer Insti[S. 61]tuts an radioaktiven Präparaten werden exportiert. Das Isotopenlieferprogramm des Binnen- und Außenhandelsunternehmens Isocommerz GmbH in Ost-Berlin enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Eine weitere Forschungsstätte ist das Zentralinstitut für Hochenergiephysik der Akademie der Wissenschaften der DDR in Zeuthen. Fakultäten für Kerntechnik entstanden an der Technischen Hochschule in Dresden sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin. Darüber hinaus gründete die Kammer der Technik einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Kerntechnische Anlagen werden im „VEB Kombinat Kernenergetik“ entwickelt und projektiert. Er ist gleichzeitig Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Das besondere Interesse der Atomenergieforschung gilt der Ausnutzung von Atomenergie für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Stromerzeugung hinter dem steigenden Bedarf erforderte nach eigenen Angaben bereits 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt (MW). Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau des ersten Atomkraftwerks mit einer Leistung von 70 MW begonnen. Der von der UdSSR gelieferte Druckwasserreaktor nahm 1966 seinen Betrieb auf, 1971 wurde er auf eine Leistung von 75 MW aufgestockt. Den spaltbaren Kernbrennstoff liefert die UdSSR. Dieses Atomkraftwerk trägt jedoch nur teilweise zur Energieversorgung bei; es dient darüber hinaus Forschungszwecken. Das erste rein industriell genutzte Atomkraftwerk entsteht gegenwärtig in Lubmin bei Greifswald. Entscheidend für die Standortwahl waren das im Greifswalder Bodden vorhandene Kühlwasserreservoir sowie die Tatsache, daß die Nordbezirke keine Rohstoffgrundlage für Kohlekraftwerke besitzen. Die Endkapazität des Kernkraftwerks Nord (KKW Nord) — offizieller Name: VEB Kernkraftwerke Greifswald/Rheinsberg „Bruno Leuschner“ — soll 3.520 MW betragen. Mit dem Bau des Werkes wurde 1967 begonnen, im Dezember 1973 nahm der erste Reaktorblock seinen Probebetrieb auf. Es handelt sich um einen von der Sowjetunion gelieferten Druckwasserreaktor (Wasser-Wasser-Energiereaktor WWER 440) vom Typ Nowo-Woronesh. Er betreibt zwei 220-MW-Turbinen und wird im Gleichgewichtsbetrieb mit Urandioxid beschickt, das auf einen 3,5-v. H.-Gehalt an spaltbarem Uran 235 angereichert ist. Der Jahresverbrauch eines Reaktors beträgt 14 t Uranbrennstoff; er wird von der UdSSR geliefert. Mit der Ende 1974 geplanten Inbetriebnahme des zweiten Reaktorblocks ist die erste Ausbaustufe beendet. Das KKW Nord~I wird dann eine Kapazität von 880 MW aufweisen. Damit würden in der DDR 1975 ca. 5 v. H. der installierten Kraftwerksleistungen von Kernkraftwerken gestellt (Bundesrepublik Deutschland: etwa 6 v. H.). Im März 1974 hat die DDR mit der Sowjetunion den Bau eines weiteren Kernkraftwerks im Bezirk Magdeburg vereinbart. Es soll nach dem gleichen Prinzip wie das KKW Nord gebaut werden und ebenfalls eine Endkapazität von 3.520 MW erreichen. Mit der Inbetriebnahme der ersten Blockeinheiten kann jedoch frühestens Anfang der 80er Jahre gerechnet werden. Erst in der zweiten Hälfte der 80er Jahre werden neben den z. Z. eingesetzten thermischen Reaktoren möglicherweise auch sog. „schnelle Brutreaktoren“ in der DDR genutzt. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie mehr spaltbares Material erzeugen, als sie für ihren Betrieb benötigen. Die DDR ist Mitglied der „Internationalen Wirtschaftsvereinigung für Ausrüstungen und Apparaturen zur Nutzung der Atomenergie“ („Interatominstrument“) sowie der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatomenergo“, beides Organisationen im RGW. Interatominstrument (gegründet im Februar 1972) hat die Aufgabe, Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Produktion auf dem Sektor des kerntechnischen Gerätebaus zu koordinieren bzw. Spezialisierungsvereinbarungen herbeizuführen. Ferner soll sie Normen vereinheitlichen und den Lizenzaustausch organisieren. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Kernkraftwerkebaus zu koordinieren ist Aufgabe von „Interatomenergo“. Diese im Dezember 1973 von den europäischen RGW-Ländern und Jugoslawien gebildete Wirtschaftsvereinigung soll als Generallieferant für Anlagen und Ausrüstungen für Kernkraftwerke fungieren sowie die Ersatzteilversorgung und die Ausbildung von Fachkräften sichern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 60–61 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomwaffenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig: Prof. Dr. G. Flach. Die…
DDR A-Z 1975
Chemische Industrie (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die ChI. ist entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl mit 333.129 Arbeitern und Angestellten, die 1973 in 723 Betrieben tätig waren, der viertgrößte, entsprechend ihrem Produktionswert nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau und der Lebensmittelindustrie der drittgrößte Industriebereich der DDR. Ihr Anteil an der industriellen Bruttoproduktion der DDR betrug 1973 14,3 v. H. Von 1960 bis 1973 konnte die ChI. die Bruttoproduktion um das 2,64fache steigern (zum Vergleich: Steigerung der gesamten industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 2,17fache). Im einzelnen umfaßt die ChI. folgende Industriezweige: [S. 183]Kali- und Steinsalzindustrie; Erdöl-, Erdgas- und Kohlewertstoffindustrie; Anorganische Grundchemie; Organische Grundchemie; Pharmazeutische Industrie; Plastindustrie; Gummi- und Asbestindustrie; Chemiefaserindustrie; Industrie chemischer und chemisch-technischer Spezialerzeugnisse. Die Hauptstandorte der ChI. liegen in den Bezirken Frankfurt (Oder), Halle und Leipzig. Die ChI. ist auch heute noch überwiegend Braunkohlenchemie, d. h. sie basiert primär auf der Verarbeitung der noch reichlich verfügbaren Braunkohle. Allerdings ist seit einigen Jahren ein bedeutsamer Strukturwandel im Rohstoffeinsatz - von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung - eingetreten. In beachtlichem Umfang sind die Kapazitäten der Petrochemie und Erdölverarbeitung erweitert worden. Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei I. G.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. 1945–1946 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von der UdSSR beschlagnahmt. Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand vom Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Erst seit 1. 1. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückgegeben. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung und die Düngemittelproduktion sollten gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert werden. Alle Planziele wurden nicht erreicht. Nach vier Jahren Laufdauer des ersten Siebenjahrplans hat die ChI. nur 45 v. H. des in dieser Zeit geplanten Zuwachses der Produktion erzielt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) soll die ChI. der DDR Hauptlieferant für Kalidünger, Kunststoffe, Silicone und synthetischen Kautschuk werden. Die ChI. gehört zu den Schwerpunktindustrien der DDR. Die durchschnittliche jährliche Grundfondszunahme betrug zwischen 1966 und 1970 6,1 v. H. (zum Vergleich: Industrie insgesamt 4,9 v. H.). Inden Jahren 1971 und 1972 erhielt sie mehr als 20 v. H. der Investitionen der gesamten Industrie (1973 = 20,0 v. H.). Im laufenden Fünfjahrplan (1971–1975 soll die industrielle Warenproduktion im Bereich des Ministeriums für Chemische Industrie um 47 bis 49 v. H. gesteigert werden, das entspricht einer durchschnittlichen Wachstumsrate pro Jahr von 8,0 bis 8,3 v. H. Während 1971 das Produktionswachstum mit 5,6 v. H. unter dem durchschnittlichen Wachstum des Fünfjahrplan-Zeitraumes lag, wurde 1972 mit einem Wachstum von 7,9 v. H. gegenüber dem Vorjahr und 1973 mit 8,7 v. H. eine erhebliche Beschleunigung erreicht. Trotz einiger moderner Anlagen der chemischen Rohstoffumwandlung gelang es jedoch der ChI. der DDR bisher nicht, auch nur annähernd einen so deutlichen Wachstumsvorsprung vor der gesamten Industrie zu erreichen, wie es in führenden westlichen Industrieländern üblich ist. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 182–183 Chemiefaserindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Christlich-Demokratische Union (CDU)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die ChI. ist entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl mit 333.129 Arbeitern und Angestellten, die 1973 in 723 Betrieben tätig waren, der viertgrößte, entsprechend ihrem Produktionswert nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau und der Lebensmittelindustrie der drittgrößte Industriebereich der DDR. Ihr Anteil an der industriellen Bruttoproduktion der DDR betrug 1973 14,3 v. H. Von 1960 bis 1973 konnte die ChI. die…
DDR A-Z 1975
Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1975)
Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1979 1985 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins ist. Der Beschluß über die ABI vom 26. 5. 1970 stellt die Aufgabe, eine systematische Kontrolle über die tatsächliche Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu organisieren, zur Vervollkommnung der Planung und Leitung beizutragen und die Staatsdisziplin sowie die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen. Bereits 1946 waren Volkskontrollausschüsse zunächst als Hilfsorgane der Deutschen Volkspolizei bei der Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten tätig, ihre Aufgaben wurde 1948 auf die Kontrolle der Plandurchführung ausgedehnt. Gleichzeitig sind bei der Deutschen Wirtschaftskommission die Zentrale Kontrollkommission und in den Ländern der SBZ Kontrollkommissionen errichtet worden. 1952 wurde die Zentrale Kontrollkommission in eine Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK) umgebildet, in die die Kontrollkommissionen der Länder und auch die Volkskontrollbewegung aufgenommen wurden. In der ABI wurden 1963 die ZKSK und die sie seit 1962 ehrenamtlich unterstützenden Helfer der Staatlichen Kontrolle nach sowjetischem Vorbild organisatorisch zusammengefaßt. Die gegenwärtige Organisationsstruktur der ABI beruht zum einen auf der Verbindung von Partei-, staatlicher und gesellschaftlicher Kontrolle, zum anderen auf der Kombination von Territorial- und Produktionsprinzip. Organe sind das Komitee der ABI, die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees, die Zweig- und Kombinatsinspektionen, die Kommissionen und die Gruppen der ABI in Betrieben und Einrichtungen, die Volkskontrollausschüsse und die Gruppen der Volkskontrolle in den Städten und Gemeinden. Das Komitee der ABI ist ein Organ sowohl des ZK der SED als auch [S. 35]des Ministerrates und diesen beiden Gremien gegenüber rechenschaftspflichtig. Es leitet und koordiniert die Kontrolltätigkeit der Organe der ABI, es beschließt den zentralen Kontrollplan. Dem Komitee unterstehen der territorialen Gliederung der DDR entsprechend Bezirkskomitees, denen Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees nachgeordnet sind. Die Mitarbeiter der Komitees sind hauptamtlich tätig, ihre für einzelne Sachgebiete gebildeten Inspektionsgruppen verfügen über haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Ehrenamtlich arbeiten die Kommissionen der ABI in den Betrieben und Einrichtungen und die Volkskontrollausschüsse in Städten und Gemeinden. Neben dieser territorialen Organisationsstruktur bestehen hauptamtlich geleitete Zweig- und Kombinatsinspektionen auf der Basis des Produktionsprinzips. Die Zweiginspektionen bei den VVB und gleichgestellten Wirtschaftsorganen unterstehen dem Komitee der ABI, desgleichen die Kombinatsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft. Die Kombinatsinspektionen in der bezirksgeleiteten Wirtschaft unterstehen dem Bezirkskomitee der ABI. Die Organe der ABI sind mit Kontroll-, Veranlassungs- und Handlungsbefugnissen ausgestattet, die über die bloße Feststellung von Kontrollergebnissen erheblich hinausgehen. So haben die Komitees und Inspektionen ein Weisungsrecht gegenüber dem Kontrollunterworfenen, können Auflagen zur Mängelbeseitigung erteilen und Berichterstattung über Erfüllung anordnen. Die Komitees haben die Möglichkeit, Disziplinär- und Ordnungsstrafen zu veranlassen oder selbst zu erteilen. Den Kommissionen der ABI, den Volkskontrollausschüssen und den Gruppen der Volkskontrolle kommen im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit Weisungsrechte und dergleichen nicht zu, sie können lediglich dem übergeordneten Komitee der ABI bestimmte Maßnahmen Vorschlägen. Bei der Ausübung ihrer Kontrolltätigkeit arbeitet die ABI mit den Arbeiterkontrolleuren der Gewerkschaften (FDGB), den Kontrollposten der FDJ, den Ausschüssen der Nationalen Front und anderen gesellschaftlichen und staatlichen Organen mit Kontrollfunktionen zusammen. In 20.000 Organen der ABI sind ca. 180.000 Bürger der DDR ehrenamtlich tätig. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 34–35 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-MachtSiehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1979 1985 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des…
DDR A-Z 1975
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das Mf A A. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§~5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu mehr als 90 Staaten (insgesamt 109, Stand 10. 9. 1974) führte, hat die politische Bedeutung des MfAA. noch zugenommen. Das geltende 2. Statut des MfAA. von 1970 (GBl. II, Nr. 23), welches das erste von 1950 ablöste, bindet das MfAA an die grundlegenden Beschlüsse von SED, Volkskammer, Staats- und Ministerrat (§ 1); überträgt dem MfAA. die Planung, Leitung und Koordinierung der „Forschung auf dem Gebiet der Außenpolitik, des Völkerrechts und der Regionalwissenschaften“ (§~2); weist dem MfAA eine Koordinierungsfunktion gegenüber allen anderen Ministerien zu, die ebenfalls in bestimmten außenpolitischen Bereichen tätig werden (§~3). Dies gilt vor allem für das Ministerium für Nationale Verteidigung und das Ministerium für Außenhandel. Zu den Aufgaben des MfAA. gehören ferner u. a.: die Planung (Vorbereitung von Entscheidungen) auf außenpolitischem Gebiet; die Analyse und Prognose der Entwicklung der internationalen Beziehungen; die Durchführung der von Partei- und Staatsführung beschlossenen Aktivitäten auf außenpolitischem Gebiet; die Organisierung des diplomatischen Dienstes; die Vorbereitung völkerrechtlicher Verträge (das MfAA. ist in der Regel verhandlungsführendes Organ); die Durchführung und Kontrolle internationaler Verträge, Vereinbarungen und Absprachen; die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen anderer Staaten in der DDR; die Koordination und Pflege der Beziehungen zu ausländischen Staaten auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet; die Durchführung des diplomatischen Protokolls (auf der Grundlage der auch von der DDR angewandten Wiener Konventionen von 1961); die Erteilung von Konsularpatent und Exequatur. Dem MfAA. zugeordnet ist das Institut für Internationale Beziehungen (IIB), das formal zur „Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR“ (bis 1972 „Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht“) in Potsdam-Babelsberg gehört (gegenwärtiger Dir. Prof. Dr. G. Hahn). Das IIB ist „Leitinstitut“ für die gesamte außenpolitische Forschung in der DDR und zugleich Ausbildungsstätte für angehende Diplomaten. (Bisher haben nach westlichen Schätzungen zwischen 500–700 Studenten ein 5jähriges Studium, bzw. mehrmonatige Fortbildungskurse des IIB absolviert; ihr Ausbildungsstand gilt vor allem hinsichtlich Kenntnissen der Sprache und der politischen wie sozio-kulturellen Verhältnissen des Landes, in das sie später entsandt werden, als hoch.) Die Länderforschung ist in der DDR konzentriert auf die Universität Rostock (Lateinamerika), Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Nordeuropa), Karl-Marx-Universität Leipzig (Afrika und Nah-Ost), Humboldt-Universität in Berlin (Ost) (Asien). Minister für AA. ist gegenwärtig (seit 20. 1. 1975) Oskar Fischer. Er löste den in den Ruhestand getretenen, seit 1965 amtierenden Otto Winzer ab (gestorben 3. 3. 1975). 1. Stellvertreter des Ministers ist Herbert Krolikowski, Stellvertretende Minister sind Peter Florin, Horst Grunert, Ewald Moldt, Kurt Nier und Klaus Willerding, Generalsekretär des MfAA. ist Alfred Bruno Neumann (alle SED). Soweit bekannt, unterstehen ihnen folgende Abteilungen: a) Funktionale Abteilungen für Grundsatzfragen, Planung, Analyse und Prognose, Auslandsinformation, Internationale Organisationen, Kader und Schulung, Konsularische Angelegenheiten, Presse, Journalistische Beziehungen, Kulturelle Auslandsbeziehungen, Koordination und Kontrolle, Parlamentarische und kommunale Auslandsbeziehungen, Protokollfragen, Recht und Vertragswesen, Finanzen, Wirtschaftspolitik, Verwaltung; ferner gibt es ein Dienstleistungsamt für die ausländischen diplomatischen Vertretungen und ein Zentrum für Information und Dokumentation; b) regionale Abteilungen für UdSSR (Europa I), benachbarte Länder (Europa II, ČSSR, Polen), Südosteuropa (Europa III, Balkan), Nordeuropa (Europa IV), Westeuropa (Europa V), Bundesrepublik Deutschland (Europa VI), sowie 6 außereuropäische Abteilungen für: Fernost (ohne Japan), Südostasien, Nah- und Mittelost (arabische Staaten), Afrika, Nordamerika (USA, Kanada, Japan), Südamerika; ferner gibt es eine besondere Abteilung für „Westberlin“. Eine Besonderheit des MfAA. stellt die Einrichtung eines sogenannten Kollegiums dar, dessen Mitglieder (mit beratender Funktion) der Minister beruft. Es setzt sich aus Vertretern wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen zusammen und soll grundsätzliche Probleme der internationalen Politik beraten. (Ähnliche Kollegien gibt es z. B. noch beim Ministerium für Gesundheitswesen und dem Ministerium der Justiz). Ferner gibt es beim MfAA. eine Kommission für die kulturellen Beziehungen (mit dem Ausland) und einen wissenschaftlichen Beirat. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 566 Ministerium für Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für BauwesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das Mf A A. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§~5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu mehr als 90 Staaten (insgesamt 109, Stand 10. 9. 1974) führte, hat die politische…
DDR A-Z 1975
Touristik (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und im Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnutzung der ökonomischen Möglichkeiten der T. (Abschöpfung des Kaufkraftüberhanges, Förderung wirtschaftlich schwacher Gebiete durch Bildung von Zentren der T., Einnahmen von Devisen westlicher Touristen) sind die Hauptfunktionen der T. Die Aufgaben der T. sind in Art. 18 Abs. 3 der Verfassung der DDR verankert. Die T. soll als Element der sozialistischen Kultur neben Körperkultur und Sport der allgemeinen körperlichen und geistigen Erholung der Bürger dienen. „Zur Verwirklichung der potentiellen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und gesellschaftlichen Interessen“ nimmt der Staat im Bereich der T. bestimmte „Steuerungsfunktionen“ wahr. Als Leitungssysteme der T. dienen zentrale Einrichtungen wie der Feriendienst des FDGB, das „Komitee für T. und Wandern“ (KTW) und „das Reisebüro der DDR“. 1. Komitee für Touristik und Wandern. Das KTW (Vorsitzender: Gerhard Mendl, SED) setzt sich aus Vertretern der Massenorganisationen zusammen. Die Arbeit des KTW beschränkt sich zum größten Teil auf die Inlands-T. Hauptaufgabe des KTW ist die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung“. Neben einem Herbergs- und Zeltlagerverzeichnis gibt das KTW das Touristenmagazin „Unterwegs“ heraus. 2. „Reisebüro der DDR“. Das Reisebüro der DDR (Generaldirektor: Hans Rudolf Hinzpeter, SED) ist VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung. Das Reisebüro hat in zahlreichen Hauptstädten des sozialistischen und westlichen Auslands Auslandsvertretungen und unterhält zu über 600 ausländischen Büros Vertrags- bzw. Korrespondenzbeziehungen. Es beschäftigt über 4.000 Personen, vorwiegend Frauen. Aufgabe des Reisebüros ist die Vermittlung von Leistungen zur „touristischen Bedarfsdeckung“ an die Bevölkerung und an die ausländischen Touristen. In den letzten 15 Jahren hat das Reisebüro für mehr als 50 Mill. Personen auf Inlands- und Auslandsaufenthalten Pauschal- und Rundreisen sowie Wochenend- und Kurzfahrten durchgeführt. Im gleichen Zeitraum betreute es 6,5 Mill. Touristen aus den sozialistischen und anderen Ländern in der DDR. 3. Inlandstouristik. Der Anteil des Reisebüros der DDR an der Inlands-T. ist gering. Im Jahre 1973 vermittelte es 197.708 Pauschalreisen von durchschnittlich 14tägiger Dauer, außerdem für ca. 3,5 Mill. Reisende Tages- und für knapp 240.000 Mehrtagesfahrten. Träger der Inlands-T. sind in der Hauptsache der Feriendienst des FDGB, das KTW sowie Betriebe und Organisationen, von Privatreisen abgesehen. Im Jahre 1973 verbrachten 18,3 v. H. der 1,92 Mill. Reisenden in den Ostseebädern ihren Urlaub in Betriebsheimen und -Zeltlagern, 22,9 v. H. der Urlauber wurden vom FDGB-Feriendienst betreut und 27,8 v. H. Reisende machten ihren Urlaub auf öffentlichen Zeltplätzen. Lediglich 6,4 v. H. der Urlaubsreisen wurden vom Reisebüro der DDR vermittelt. 4. Auslandstouristik. a) Reisen ins Ausland (passive Auslands-T.). Domäne des Reisebüros ist die Vermittlung von Auslandsreisen. 1973 reisten mit dem Reisebüro 799.640 Personen ins „sozialistische Ausland“, davon 229.451 zu mehrwöchigen Pauschalreisen, und 483.450 zu Kurzreisen. Mit rund 390.000 vermittelten Reisen stand die ČSSR an der Spitze, gefolgt von der UdSSR mit 135.982 und Polen mit 127.264 Reisen. Der Anteil der vom Reisebüro der DDR vermittelten Reisen beträgt jedoch weniger als 8 v. H. der insgesamt 10,2 Mill. Reisen ins sozialistische Ausland. Nach amtlichen Angaben der DDR fuhren von den 10,2 Mill. Reisenden 0,1 Mill. nach Bulgarien, je 0,3 Mill. in die UdSSR und nach Ungarn, 4,2 Mill. in die ČSSR und 5,2 Mill. nach Polen. Zu einem sprunghaften Anstieg der Reisezahlen führte die Aufhebung des Paß- und Visumzwanges zwischen der DDR und Polen und für Reisen in die ČSSR. Aufgrund der Erleichterungen im Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten haben auch die Reisen ins Bundesgebiet und nach Berlin (West) zugenommen. Von den nach amtlichen Angaben insgesamt 2,2 Mill. Bewohnern der DDR, die ins westliche Ausland fuhren, führten ca. 1,3 Mill. Reisen ins Bundesgebiet und nach Berlin (West), davon waren 1,25 Mill. Reisen von Rentnern und Invaliden und ca. 40.000 Reisen in dringenden Familienangelegenheiten. Die durch die Beseitigung administrativer Hindernisse bei Reisen ins sozialistische Ausland und die Schaffung neuer Reisemöglichkeiten im innerdeutschen Reiseverkehr bedingte stürmische Entwicklung der Auslandsreisen von Bewohnern der DDR ergibt sich aus folgenden Zahlen: [S. 865]Die DDR liegt mit 70 Ausreisenden insgesamt je 100 Einwohner unter den sozialistischen Ländern mit Abstand an der Spitze der Ausreiseintensität, gefolgt von Polen, Ungarn und der ČSSR mit ca. 20 Ausreisenden je 100 Einwohner. b) Reisen von Ausländern in die DDR (aktive Auslands-T.). Auch die Zahl der Reisen von Ausländern in die DDR ist durch administrative Erleichterungen in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen: Im Jahr 1973 haben somit mehr Reisende aus dem Ausland und aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) die DDR besucht, als sie Einwohner zählt. Der hohe prozentuale Anteil der Reisenden aus den westlichen Ländern ist darauf zurückzuführen, daß hierunter auch die ca. 2,3 Mill. Besucher aus dem Bundesgebiet und die ca. 3,5 Mill. Besucher aus Berlin (West) sowie die rd. 1,4 Mill. Tagesbesucher in Berlin (Ost) fallen. 5. Wirtschaftliche Bedeutung. Die zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Ländern bestehenden großen Angebots- und Preisunterschiede, besonders im Konsumgüterbereich, haben vor allem Besucher aus den RGW-Ländern in einem solchen Ausmaß zu Käufen verleitet, daß es bei einzelnen Gütern zu Versorgungsengpässen in der DDR kam; diesen Gefahren wurde mit vorwiegend administrativen Maßnahmen begegnet. Andererseits hat die Expansion des Reiseverkehrs zu einer Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Einnahmen geführt. Im Jahr 1972 hat die DDR allein 50 Mill. Dollar in konvertibler Währung durch den Fremdenverkehr eingenommen. Dabei kann davon ausgegangen werden, daß das Verhältnis von Devisenerlös und Inlandsaufwand im Tourismus günstiger ist als beim Waren-Export. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 864–865 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transfer-RubelSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und im Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnutzung der ökonomischen Möglichkeiten der T.…
DDR A-Z 1975
Werbung (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z. B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der NVA; W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Eine wichtige Methode der W. ist die Sicht-W., die Agitation durch Plakate, Bilder, Transparente, Spruchbänder, Wandzeitungen usw., die an auffallenden Stellen im Straßenverkehr und in vielbesuchten Räumen (Fabrikhallen, Wartezimmern, Bahnhöfen) angebracht werden. Die Losungen und Parolen hierzu werden zentral von der SED ausgegeben. Wettbewerbe und ständige Aufforderungen zu vermehrter Sicht-W. führten dazu, daß das Straßen- und Landschaftsbild von den Darstellungen der Sicht-W. beherrscht war. Gegenwärtig tritt die Sicht-W. nicht mehr so stark hervor; es wird auf Einpassung in das Straßenbild Wert gelegt, und bei Kongressen mit ausländischen und westdeutschen Gästen oder während der Leipziger Messe wird die Sicht-W. vorübergehend ganz eingestellt. Zur allgemeinen Sicht-W. tritt die individuelle, in der persönlich-politische Bekenntnisse, ergänzt durch Selbstverpflichtungen, ausgehängt werden. Die gesamte Sicht-W. ist ein Monopol der parteieigenen „Deutschen Werbe- und Anzeigen-Gesellschaft“ (DEWAG), Berlin (Ost). Der Monopolstellung der SED in der W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen (Kirchenpolitik) in ihrer W. stark behindert. Die kommerzielle W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, niemals aber gefördert werden sollte, da sie mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt wurde. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. entsteht aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z. B. [S. 935]durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z. B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die Absatz- und Marktbearbeitung der Betriebe. Die Ziele der W. beinhalten sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsumenten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen etc. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen. Inzwischen ist es täglich eine Viertelstunde (?), die über 80 v. H. der Fernsehzuschauer regelmäßig oder gelegentlich verfolgen. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in DDR-Fachzeitschriften, Branchenkatalogen etc. angesprochen. Sichtwerbung findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt. Werbetexte müssen politisch und ideologisch „einwandfrei“ sein; auf Auslandsmessen und -ausstellungen wird die Überlegenheit des sozialistischen gegenüber dem kapitalistischen System in der W. herausgestrichen. Die W.-Organisation beschränkt sich auf zwei Agenturen, wobei die „DEWAG“ für die Inlands- und die „Interwerbung“ für die Auslands-W. zuständig ist. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 934–935 Wenden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerkstattprinzipSiehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.…
DDR A-Z 1975
Fernsehen (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als wichtiges Massenkommunikationsmittel zentral organisiert. Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat in Ost-Berlin, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Dem Ministerrat (nach dem Prinzip der Einzelleitung) verantwortlicher Vorsitzender des Staatlichen Komitees für Fernsehen ist Heinz Adameck, Mitglied des ZK der SED, seit 1954 Intendant des Deutschen Fernsehfunks, der als besonderer Intendanzbereich bis 1968 dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat zugeordnet war. Die weiteren Mitglieder des Komitees, werden vom Komiteevorsitzenden berufen; sie vertreten gleichzeitig die Programmdirektionen, Hauptabteilungen und Chefredaktionen, in die das staatliche F. gegliedert ist. Die Hauptstudios befinden sich in Berlin-Adlershof und Berlin-Johannesthal, nennenswerte Außenstudios in Halle und Rostock. Ausgestrahlt werden zwei Programme: Das I. Programm (Hauptprogramm), ganztägig im VHF-Bereich, bietet aktuelle Informationen, Bildung, Sport, sozialistische „Gegenwartsdramatik“, Unterhaltung u. a. in Magazinsendungen, Schul- und Kinderfernsehen, Unterhaltungsserien, Kriminal- und Spielfilmen. Schlager- und Quizsendungen sowie eine 10-Minuten-Werbesendung. Das Vormittagsprogramm (ca. 7.45 bis ca. 12.00 Uhr) bringt Wiederholungen von Vortagssendungen. Das Nachmittags- und Abendprogramm beginnt mit einer Programmvorschau um ca. 15.00 Uhr und endet zwischen 22.00 und 23.00 Uhr. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen wird ein durchgehendes Tagesprogramm gesendet. Das II. Programm (1. Sendung am 3. 10. 1969) wird in der Regel täglich von 18.40 Uhr (sonntags ab 16.30 Uhr) bis ca. 23.00 Uhr ausgestrahlt. In seinen Dokumentarfilmen, populärwissenschaftlichen Beiträgen und Spielfilmen sowie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen ist es kulturell anspruchsvoller, durch die Überhäufung mit parteilichen Tendenzfilmen aus der Sowjetunion und anderen Ostblockstaaten jedoch weniger abwechslungsreich als das 1. Programm. Ausgewählte Sendungen des I. Programms (politische Beiträge, Sprachkurse) werden im II. wiederholt. Programmvorschau: 18.40 Uhr. Regelmäßige Sendungen: (1974) Hauptnachrichten mit aktuellen Bildreportagen (auch Farbbeiträge) in: „Aktuelle Kamera“, täglich 19.30 – 20.00 Uhr in beiden Programmen, Spätausgabe im I. Programm (außer sonntags) gegen 22.00 Uhr; Spätnachrichten zum Sendeschluß in beiden Programmen; Wiederholung der „Aktuellen Kamera“ vormittags im I. Programm, weitere Nachrichten nach 11.00 Uhr und 17.00 Uhr. Politik sehe Informations- und Agitationssendungen (Magazine, Interviews) jeweils 30 Minuten im I. Programm zwischen 19.00 und 22.00 Uhr u. a.: „Antworten - eine Sendung zu Fragen der Zeit“ (Interviews mit Staats- und Parteifunktionären), z. Z. mittwochs 19.00 Uhr abwechselnd mit „Treffpunkt Berlin“. „Prisma - Probleme, Prozesse, Personen“ donnerstags 20.00 Uhr, abwechselnd mit dem außenpolitischen Magazin „Objektiv“ und unregelmäßig „Die Fernsehpressekonferenz“. Jeden Montag nach dem Spielfilm ca. 21.30 Uhr (dienstags 19.00 Uhr im II. Programm): „Der schwarze Kanal“, 25-Minuten-Polemik des Chefkommentators des DDR-Fernsehens, Karl-Eduard von Schnitzler, zu Sendungen bundesrepublikanischer Fernsehanstalten. „Aufgabe dieser im vierzehnten Jahr befindlichen Sendereihe ist es, am naheliegenden Beispiel des BRD-Fernsehens die Methoden kapitalistischer Massenmedien zu entlarven“ (Schnitzler, November 1973). Populärwissenschaftliche und Ratgeber-Sendereihen u. a.: „Fragen Sie Professor Kaul“ (Rechtsfragen), „Sie und Er und 1000 Fragen“ (Eheberatung) und „Verkehrsmagazin“ im I. Programm, „Das Professoren-Kollegium tagt“ (Wissenschaftler beantworten Zuschauerfragen) im II. Programm. Bildungsreihen: Sprachkurse „English for you“ und „Wir sprechen russisch“ im I. und II. Programm, Lehrgänge der „Fernsehakademie“ im Winterprogramm (in früheren Jahren z. B.: „Sozialistische Wirtschaftsführung“, Mathematik, elektronische Datenverarbeitung usw.). Sportsendungen: „Sport aktuell“ im I., „Sportarena“ im II. Programm. Beliebteste Unterhaltungssendung: „Ein Kessel Buntes“, mit Gästen aus dem Westen. Neue Unterhaltungssendung zur Stärkung des sozialistischen Integrationsgedankens: „Gemeinsam macht's Spaß“ mit Teilnehmern aus anderen kommunistischen Staaten. Auch im Dokumentar- und Spielfilmeinsatz ist, im Zuge der Integrationspolitik, der Anteil von Ostblockfilmen verstärkt worden. Werbesendung: „Tausend Tele-Tips“. Farbsendungen (System SECAM III b) gibt es zunehmend in beiden Programmen. Erste Farbsendungen erfolgten am 3. 10. 1969 im II., seit den Weltjugendfestspielen 1973 auch im I. Programm. 1973 wurden vom [S. 295]DDR-Fernsehen von insgesamt 6.360 Sendestunden 1601 in Farbe ausgestrahlt. Sender und Frequenzen: Als wöchentliche Programm-Illustrierte wird „FF Dabei“ (Funk und Fernsehen), Auflage 1974: 1,4 Mill., publiziert. Die Monatsschrift „Film und Fernsehen“ befaßt sich mit Theorie und Praxis des Film- und Fernsehschaffens. Ausbildungsstätte für künstlerischen Nachwuchs ist die „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“ in Potsdam-Babelsberg. Programm-Austausch und Übernahmen von Gemeinschaftssendungen erfolgen über die OIRT in Prag, seit 1960 über deren Sonderinstitution, der „Intervision“, künftig auch über das im Aufbau befindliche Satelliten-Netz „Intersputnik“ der Ostblockstaaten mit Sitz in Moskau. Für den gegenwärtigen Austausch besteht ein automatisiertes mehrgleisiges Richtfunknetz und eine Koaxialkabelverbindung mit Moskau über die Intervisionszentrale in Prag (Kattowitz — Kiew — Moskau). Offizielle Beziehungen (Austausch und Übernahmen, z. B. internationale Sportveranstaltungen) bestehen auch zur westlichen „Eurovision“, daneben direkte Austauschvereinbarungen mit westlichen Staaten, z. B. Italien. Programm-Grundsätze: Dem F., das in der Freizeitbeschäftigung der DDR-Bevölkerung den ersten Platz einnimmt — nach Angaben von Kurt Hager auf der 6. ZK-Tagung der SED, Juli 1972, verbringt im Durchschnitt jeder DDR-Bürger etwa 15 Stunden in der Woche vor dem Bildschirm — wird von der SED große Bedeutung beigemessen. Gefordert wird die „Einheit von Information, Unterhaltung, Bildung und Erziehung“ im Sinne von „sozialistischer Parteilichkeit und Volksverbunden<|>heit“. Sozialistische Bewußtseinsbildung soll durch Bild und Ton erzielt werden: „Dabei muß der Zuschauer durch die parteiliche Auswahl der (Bild-)Motive und Details und durch die bewertende und deutende Art der Darstellung (Kameraführung) zum Verständnis des Wesentlichen geführt werden, wobei ihm die logische Verknüpfung der Einzelbilder (Montage) eine verallgemeinernde Schlußfolgerung ermöglichen soll“ (Heinz Grote in „Journalistisches Handbuch der DDR“). Die Fernseh-Nachricht gibt, nach gleicher Quelle, „dem Zuschauer in einer Bildfolge (Film) eine Reihe von neuen, wesentlichen Tatsachen, deren Vermittlung der sozialistischen Bewußtseinsbildung und damit letztlich der Veränderung der Realität dient“. In der Fernseh-Nachricht sei „die Kommentierung geradezu Bedingung“. Sie dient jedoch nicht einfach nur der Erklärung des Bildes: „Sie erläutert und wertet gleichzeitig die im Bild gegebenen parteilich ausgewählten Tatsachen und Erscheinungen in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang. Ihr Wesen als informatorisches Genre bleibt auch im F. die ‚Agitation durch Tatsachen‘, die als Prinzip das Wesen jeder Nachricht kennzeichnet.“ Problematik bei Spielfilmen: Der große Bedarf (500–600 Filme im Jahr) kann aus der Eigenproduktion der DDR nicht gedeckt werden, vor allem nicht bei Unterhaltungsfilmen (Kriminal-, Abenteuer- und Lustspielfilmen). Der Rückgriff auf alte UFA-Filme (Montag-Abend-Film im I. Programm unter der Rubrik „Für den Filmfreund“) und der Einsatz westlicher Filme entsprechen zwar dem Unterhaltungsbedürfnis der Bevölkerung der DDR, widersprechen aber der Forderung der SED nach sozialistischer Parteilichkeit: „Der große Bedarf des Fernsehens an Fremdfilmen führt dazu, daß ein beträchtlicher Teil Filme eingesetzt wird, der beim Zuschauer unter Umständen kleinbürgerliche Auffassungen aktiviert oder produziert. Das beginnt beim vieldiskutierten Montag-Abend-Film, der häufig geradezu das Musterbeispiel kleinbürgerlicher Denk- und Verhaltensweisen bietet, der aber in der Regel hohe Zuschauerzahlen und relativ positive Wertungen erhält. Das reicht bis zu den zahlreichen neueren und neuen Filmen aus kapitalistischen Ländern.“ Und: „Bei dem großen Bedarf an Filmen für das Fernsehen und den zunehmend kulturellen Verbindungen zu Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung ist es unvermeidbar, wenn wir mit Filmen konfrontiert werden, die bürgerliche Denk- und Verhaltensweisen widerspiegeln, vom Einfluß des gegnerischen Fernsehens hier gar nicht zu sprechen. Um so notwendiger ist ein reiches Angebot an Filmen, die unsere Ideologie verbreiten“ (M. Haiduk auf einer zentralen SED-Konferenz zum Thema „Das kulturelle Lebensniveau der Arbeiterklasse in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, April 1973). Zuschauerforschung und Programmgestaltung: Bereits 1967 ergab eine vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED in zehn Städten der DDR durchgeführte Untersuchung über die kulturelle Betätigung der Bevölkerung (Lesen von Büchern, Theater- und Kino-Besuche etc., ohne Rundfunkhören) eine dominierende Stellung des F.: Von 100~Produktionsarbei[S. 296]tern nannten 91 (Angestellte 89, Techniker und Ingenieure 87 v. H.) den Empfang von Fernsehsendungen. Das Lesen von Büchern stand bei den Produktionsarbeitern und Angestellten mit 67 beziehungsweise 89 Nennungen erst an zweiter Stelle vor allen anderen kulturellen Betätigungen. Nur bei den Technikern und Ingenieuren wurde das Lesen von Büchern häufiger genannt (95 v. H.) als der Empfang von Fernsehsendungen. 1971 waren etwa 80 v. H. aller Haushalte mit einem Fernsehgerät ausgestattet, so daß gegenwärtig von einer Vollversorgung der Bevölkerung mit Fernsehgeräten für den VHF-Bereich (I. Programm) gesprochen werden kann. Geräte mit UHF-Teil (für II. Programm) bzw. UHF-Zusatzgeräte und Farbfernseher sind erst seit September 1969 im Handel. Auch der Ausbau des UHF-Sendernetzes deckte 1972 erst 48 v. H. des DDR-Gebietes ab, 1973 sollten 65 v. H. erreicht werden. (Im Juni 1974 konnten im Bezirk Karl-Marx-Stadt 60 v. H. der Bevölkerung das II. Programm empfangen). Über die <:Sehgewohnheiten> der Bevölkerung ermittelte die Abteilung Zuschauerforschung des DDR-F. 1971 nach einer Befragung von 10.000 Fernsehzuschauern, daß die größte Fernsehteilnahme zwischen 18.30 und 21.00 Uhr liegt. Um 18.30 Uhr sind 80 v. H. aller Zuschauer von der Arbeit zurück, um 21.00 Uhr aber fast ein Drittel schlafen gegangen, um 21.30 Uhr sind es schon knapp die Hälfte (ein Viertel muß um 4.30 Uhr wieder auf sein, um 6.00 Uhr früh sind es 80 v. H.). Um 22.00 Uhr sind nur noch 7 v. H. der Fernsehzuschauer zu erreichen. Eine zur gleichen Zeit gestartete Leserumfrage in den Zeitungen nach Programmwünschen ergab eine große Nachfrage nach mehr Unterhaltungs- und Sportsendungen, erwünscht war mehr Humor im Programm, mehr Kriminalfilme wurden gefordert. Zur Berichterstattung der „Aktuellen Kamera“ wurde gewünscht: weniger Betriebs- und Ernteberichte, dafür mehr Bildberichte aus dem Ausland. Eine vom Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig 1971 veröffentlichte Studie über „Massenkommunikation und Jugend“ stellte fest: Jugendliche verbringen im Durchschnitt pro Tag eine Stunde vor dem Bildschirm. „Während beim Rundfunk ein starkes Interesse an Schlagersendungen und Tanzmusik zu verzeichnen ist, sind beim Fernsehen vor allem Kriminalfilme, Abenteuerfilme, Fernsehspiele, Fernsehfilme und Spielfilme gefragt. Sehr häufig werden auch Unterhaltungssendungen gesehen.“ Die SED, der starken Konkurrenz des westdeutschen F. bewußt, reagierte: „Unser Fernsehen, das auf gute Leistungen zurückblicken kann, sollte verstärkt bemüht sein, die Programmgestaltung zu verbessern, eine bestimmte Langeweile zu überwinden, den Bedürfnissen nach guter Unterhaltung Rechnung zu tragen, die Fernsehpublizistik schlagkräftiger zu gestalten und den Erwartungen jener Teile der werktätigen Bevölkerung besser zu entsprechen, deren Arbeitstag sehr zeitig beginnt, und die deshalb schon in den frühen Abendstunden Zuschauer wertvoller Fernsehsendungen sein möchten“ (E. Honecker auf dem VIII. Parteitag der SED, Juni 1971). <|>Zugeständnisse an den Publikumsgeschmack (mehr Kriminalfilme, auch westliche Serien, Sendungen wie „Schlager-Studio“, nach Vorbild der ZDF-„Hitparade“, andererseits aber auch die verstärkte Ausstrahlung von mehr sowjetischen, polnischen, tschechoslowakischen, ungarischen und bulgarischen Filmen, deuten auf den von Haiduk angesprochenen latenten Zielkonflikt. Das gilt aber auch für die politische Information, deren parteiliche Einseitigkeit ebenfalls viele DDR-Bürger, einschließlich SED-Funktionäre, veranlaßt, zur Schließung der Informationslücken auf West-Empfang zu schalten. Er ist in jenen Gebieten stark verbreitet, in denen westliche Sender, vor allem im VHF-Bereich, empfangen werden können: im gesamten Bereich der DDR vom Harz über den Berliner Raum bis zur Oder, in Thüringen und Teilen von Sachsen und im nordwestlichen und südlichen Teil Mecklenburgs. Da sich Ostblockstaaten und DDR nach der Sowjetunion für das französische SECAM-Farbsystem entschieden haben, sind dort Farbsendungen aus der Bundesrepublik nur in Schwarzweiß zu empfangen (dasselbe gilt für den Empfang östlicher Sendungen in der Bundesrepublik). Die SED hat mehrfach erfolglos versucht, den West-Empfang z. B. durch Installation von Störsendern, FDJ-Abrißaktionen zur Entfernung von nach Westen ausgerichteten Antennen nach dem Mauerbau 1961, Vorschriften in Stadtordnungen über Gemeinschaftsantennen und andere Maßnahmen einzuschränken bzw. zu unterbinden. Auf der 9. Tagung des ZK der SED mußte Honecker indirekt ein Scheitern dieser Bemühungen eingestehen: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der Bundesrepublik Deutschland, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ Geschichte: Im März 1950 wurde auf Beschluß der Regierung mit dem Aufbau des F. begonnen. Am 11. 6. 1951 erfolgte die Grundsteinlegung des Studiokomplexes Berlin-Adlershof. Am 20. 12. 1951 begannen erste Versuche, im August 1952 wurde der Fernsehfunk ein besonderer Instanzbereich des „Staatlichen Rundfunkkomitees beim Ministerrat“. Die Chronik der folgenden raschen Entwicklung beweist, daß die SED sich zunehmend der Wirksamkeit des neuen Mediums bewußt wurde und es für ihre Zwecke zu nutzen verstand. ; 21. 12. 1952 : 20.00 Uhr \[em] Beginn des t\[:a]glichen offiziellen Versuchsprogramms aus dem Fernsehzentrum Adlershof, erste „Aktuelle Kamera“. ; 22. 12. 1952 : Erste Sportsendung und erste Wetterkarte. ; 1953 : Es gibt 600 Besitzer von Fernsehger\[:a]ten in der DDR. ; 12. 9. 1954 : Erster Fernsehfilm aus eigener Produktion: „Die Entscheidung des Tilman Riemenschneider“. ; 4. 10. 1954 : „Deutsche Hochschule f\[:u]r Filmkunst“ in Potsdam-Babelsberg gegr\[:u]ndet, heute „Hochschule f\[:u]r Film und Fernsehen der DDR“. ; 1954 : 2.300 angemeldete Fernsehempf\[:a]nger. ; 1955 : 13.600 angemeldete Fernsehempf\[:a]nger. ; 3. 1. 1956 : Beginn des offiziellen Fernsehprogramms (VHF-Bereich); 2,2 Stunden t\[:a]glich unter dem Titel „Deutscher Fernsehfunk“. ; Ende 1956 : sind 71.000 Fernsehger\[:a]te angemeldet, ; 1959 : 594.000 Fernsehger\[:a]te angemeldet. ; 30. 1. 1960 : Gr\[:u]ndung der „Intervision“ bei der OIRT/Prag (ČSSR, DDR, Polen, Ungarn), ; 1961 : Beitritt der Sowjetunion. ; 1960 : \[:u]ber 1. Mill. Fernsehgenehmigungen, ; 1965 : \[:u]ber 3 Mill. Fernsehgenehmigungen erteilt. Sendezeit t\[:a]glich 10,3 Stunden. ; Dez. 1965 : Kritik an Film und F. auf der 11. ZK-Tagung. ; 15. 9. 1968 : Bildung des Staatlichen Komitees f\[:u]r F. beim Ministerrat. ; 1968 : 4,17 Mill. Fernsehempf\[:a]nger-Genehmigungen, 12,7 Sendestunden t\[:a]glich. ; Januar 1969 : Erstsendung des f\[:u]nfteiligen Fernsehfilms „Krupp und Krause/Krause und Krupp“ (Beispiel f\[:u]r sozialistische Gegenwartsdramatik). ; 4. 2. 1969 : Theoretische Konferenz des Staatlichen Komitees f\[:u]r F. \[:u]ber die Entwicklung sozialistischer Fernsehdramatik. Referat „Sozialistische Volksgestalten als Tr\[:a]ger unserer Macht“. ; Sept. 1969 : Beginn des Verkaufs von UHF-Ger\[:a]ten, Zusatz- und Farbfernsehger\[:a]ten. ; 3. 10. 1969 : Die Sender Berlin, Dresden, Dequede und Schwerin beginnen mit der Ausstrahlung des II. Programms (UHF-Bereich), erste Farbsendungen, System SECAM. ; Januar 1972 : „Deutscher Fernsehfunk“ wird in „Fernsehen der DDR“ umbenannt. Ausbau des UHF-Sendenetzes (II. Programm). ; Ende 1972 : erreichen die Sender etwa die H\[:a]lfte des DDR-Gebietes, ; 1973 : seit den Weltjugendspielen, Farbsendungen auch im I. Programm. ; Ende 1973 : gibt es in der DDR ca. 5 Mill. Genehmigungen f\[:u]r Fernsehger\[:a]te. [S. 297] Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 294–297 Ferienscheck A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernstudiumSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als wichtiges Massenkommunikationsmittel zentral organisiert. Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat in Ost-Berlin, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Dem Ministerrat (nach dem…