DDR A-Z 1979

Kulturpolitik (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 629] I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die SED „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der Kommunistischen und Arbeiterparteien“ von 1957 und wird gegenwärtig als „allgemeine Gesetzmäßigkeit des sozialistischen Aufbaus in allen Ländern“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 478). Die K. soll der Durchführung einer „sozialistischen Kulturrevolution“ dienen, wobei gegenwärtig als Reflex auf die Haltung der SED in der nationalen Frage die enge Wechselwirkung von sozialistischem Patriotismus und Proletarischem ➝Internationalismus besonders betont wird. Sie soll sich in Etappen vollziehen und hat „alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu durchdringen“. Eine derart umfangreiche Aufgabenstellung ordnet die K. in den Prozeß der allgemeinen sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft ein. Objektive Grundlage der K. soll die Beachtung der Einheit von Politik, Ökonomie und Kultur bilden. Wie in den Bereichen Politik und Ökonomie beansprucht die SED auch in der Kultur die Planung und Leitung der allgemeinen Entwicklung. „Inhalt und Aufgaben der Kulturpolitik der SED sind bestimmt vom strategischen Ziel, das mit dem Programm der SED vom IX. Parteitag beschlossen wurde, in der DDR weiterhin die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen; von der weiteren Vertiefung der Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft; von den Erfordernissen der verschärften Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin : [Ost] 1978, S. 403). Dabei ist es häufig zu Konflikten zwischen den Schriftstellern bzw. Künstlern und Kulturfunktionären gekommen. Die Durchsetzung der K. erfolgt über die Parteiorganisationen auf den verschiedenen Ebenen, die staatlichen Organe, kulturelle Institutionen und gesellschaftliche Organisationen sowie die einzelnen Künstlerverbände. Die einzelnen Bereiche der K. werden im „Programm der SED“ von 1976 umschrieben. Die Partei, so heißt es darin, „setzt sich dafür ein, den Reichtum materieller und geistiger Werte der sozialistischen Kultur umfassend zu mehren und ein vielseitiges anregendes kulturelles Leben zu entfalten. Ein wichtiges Anliegen ist die systematische Erhöhung der sozialistischen Arbeitskultur in allen Stätten der Arbeit und des Lernens. Die Partei tritt dafür ein, alle Möglichkeiten und vielfältigen Formen für die Entwicklung eines kulturvollen sozialistischen Gemeinschaftslebens in den Städten, Dörfern und Erholungsgebieten zu nutzen. Es gilt, mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen.“ Als „die verschiedenen Elemente der sozialistischen Kultur“ nannte der zuständige Sekretär im ZK der SED, Kurt Hager, auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 „die sozialistische Arbeitskultur, den Schutz und die Gestaltung der Umwelt, die Kultur in den menschlichen Beziehungen und im persönlichen Lebensstil, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weltanschauung und ihre Verbreitung im Volk, die Förderung von Wissenschaft und Bildung, die Pflege des humanistischen Kulturerbes und seine Aneignung durch die Werktätigen, den Aufschwung der Kunst und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit, die Entwicklung aller schöpferischen Begabungen und Talente des Volkes“. Die sozialistische Kulturrevolution versteht sich nach Lenin als „Entwicklung der besten Vorbilder, Traditionen und Ergebnisse der bestehenden Kultur vom Standpunkt der marxistischen Weltanschauung“; sie zielt in der DDR auf die Herausbildung einer sozialistischen Nationalkultur, die sich als legitimer Erbe aller demokratischen und humanistischen Traditionen der deutschen Geschichte betrachtet. Seit 1961 wird der These von einer fortbestehenden „Einheit der deutschen Kultur“ entgegengetreten und die Abgrenzung von der in der Bundesrepublik herrschenden „imperialistischen Kultur“ auch historisch mit dem Hinweis begründet, daß es eine „außerhalb der Bestrebungen der Klassen stehende einheitliche deutsche Kultur nie gegeben“ habe (Hager). Im Verhältnis zu den kulturellen Erscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland soll genau unterschieden werden „zwischen den Produkten kapitalistischer Kulturindustrie, die dem Imperialismus unmittelbar dienen, und jenen künstlerischen Anstrengungen, die humanistische und demokratische Positionen, aber auch noch verschwommene Wünsche, Gedanken, Forderungen nach Frieden, Entspannung, sozialer Sicherheit zum Ausdruck bringen“. Das gleiche gilt auch für den kulturellen Kontakt und Austausch mit anderen kapitalistischen Staaten; so wird z. B. von entsprechenden Kriterien die Auswahl von dort übernommener literarischer, [S. 630]filmischer und anderer künstlerischer Werke bestimmt. Die angestrebte verstärkte Integration der sozialistischen Staaten auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet führte auch zu einer Intensivierung der kulturellen Beziehungen der DDR zu diesen Staaten, wie dies vor allem schon mit der Sowjetunion seit langem praktiziert wird. Ihren Ausdruck findet diese Entwicklung in regelmäßigen Beratungen der Kultur-, Hochschul- und Volksbildungsminister und zwischen den entsprechenden Künstlerverbänden sowie in zwischenstaatlichen Arbeitsvereinbarungen und Abkommen auf allen Gebieten der K. In Berlin (Ost) bestehen Kulturhäuser der Sowjetunion, der ČSSR, Polens, Ungarns und Bulgariens, die durch Ausstellungen, Film-, Musik- und Vortragsveranstaltungen, Sprachkurse sowie den Verkauf einheimischer Kulturwaren Informationen über die Kultur ihrer Länder liefern und z. T. auch entsprechende Veranstaltungen in den Bezirken der DDR durchführen. Kulturellem Austausch dienen auch meist auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit durchgeführte Kulturtage der einzelnen sozialistischen Länder. II. Etappen der Kulturpolitik Die „antifaschistisch-demokratische“ Phase der K. von. 1945 bis 1951 war vor allem gekennzeichnet durch 1. die Aufklärung über die NS-Vergangenheit, 2. die Anknüpfung an die humanistischen Traditionen des Bürgertums in der Kunst, 3. die durch soziale und materielle Vergünstigungen unterstützte Einbeziehung der bürgerlichen Intelligenz in den Aufbauprozeß bei gleichzeitiger Besetzung der Schlüsselpositionen des Kulturapparats mit Kommunisten und 4. die Anfänge einer Schul- und Hochschulreform, die einmal der Entnazifizierung des Bildungswesens und zum anderen seiner Öffnung für Arbeiter- und Bauernkinder diente. Zur schnellen Heranbildung einer neuen Intelligenz aus der Arbeiterklasse wurden insbesondere 1946 die später in Arbeiter- und-Bauern-Fakultäten umbenannten Vorstudienanstalten eingerichtet, die jungen Arbeitern und Bauern den Zugang zum Universitäts- und Hochschulstudium ermöglichten. Die eigentliche „sozialistische Kulturrevolution“ wurde 1951 durch eine Zentralisierung der Lenkung der gesamten K. eingeleitet. So wurden in diesem Jahr das „Amt für Literatur und Verlagswesen“ und die „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ eingerichtet; 1952 folgte die Gründung des „Staatlichen Komitees für Filmwesen“ und des „Staatlichen Rundfunkkomitees“. Die von diesen Institutionen betriebene Ausrichtung der K. auf die Aufgaben des Fünfjahrplanes und die durch den kalten Krieg verschärfte Auseinandersetzung mit dem Westen erfolgten vorwiegend durch administrative Maßnahmen und wurden bestimmt durch den auf der 5. Tagung des ZK der SED vom 17. 3. 1951 gefaßten Beschluß „Der Kampf gegen den Formalismus in Kunst und Literatur, für eine fortschrittliche deutsche Kultur“ und die Orientierung auf den „Sozialistischen Realismus“. Die davon ausgehende kunstfremde Kritik traf selbst prominente Vertreter des Kulturlebens in der DDR und allgemein anerkannte Kunstwerke. Beispiele dafür sind: Die Oper „Das Verhör des Lukullus“ von B. Brecht und P. Dessau, die nach ihrer Uraufführung 1951 von den Autoren umgearbeitet und in „Die Verurteilung des Lukullus“ umbenannt werden mußte; der nach dem gleichnamigen Roman von A. Zweig gedrehte DEFA-Film „Das Beil von Wandsbek“, der nach der Premiere zurückgezogen wurde; eine Barlach-Ausstellung, die 1952 nach vorausgegangener Kritik an dem „düsteren, bedrückenden, pessimistischen Charakter“ der Kunst des Bildhauers vorzeitig geschlossen wurde. Die dogmatische Auslegung der Begriffe „Formalismus“ und „Sozialistischer Realismus“ war beeinflußt durch die damalige stalinistische K. der Sowjetunion und stieß ebenso wie die zur Durchsetzung entsprechender kulturpolitischer Richtlinien angewandten Praktiken der staatlichen Organe (nach Proklamierung des „Neuen Kurses“ am 9. 6. 1953) auf die Kritik der betroffenen Künstler, insbesondere der Deutschen Akademie der Künste in Berlin (Ost). Die Folgen waren eine Auflösung der 1951/52 etablierten Institutionen (mit Ausnahme des „Staatlichen Rundfunkkomitees“) und die Übernahme ihrer Funktionen durch ein am 7. 1. 1954 gebildetes Ministerium für Kultur. In der dazu erlassenen VO hieß es u. a.: „Verständnisloses Administrieren darf nicht an Stelle des Überzeugens und der Selbstverständigung der Künstler treten“, und die DDR „wird alle Möglichkeiten einer gesamtdeutschen Zusammenarbeit zur Pflege und Erhaltung einer humanistischen deutschen Kultur wahrnehmen“. Nachdem die auf dem XX. Parteitag der KPdSU geübte Stalin-Kritik kulturpolitischen Liberalisierungstendenzen in der DDR und Kritik der Künstler an bürokratischen und schematischen Leitungsmethoden neuen Auftrieb gegeben hatte, wies eine vom ZK der SED zum 23./24. 10. 1957 einberufene Kulturkonferenz solche Erscheinungen auch unter dem Eindruck der Ereignisse in Ungarn zurück. Schon vorher hatten kulturpolitische Repressionen gegen antistalinistische Kräfte eingesetzt, wobei insbesondere die Inhaftierung und Verurteilung der Gruppe um den Ost-Berliner Philosophie-Dozenten W. Harich und Auseinandersetzungen um die revisionistischer Ideologie beschuldigte Philosophie des von 1948 bis zur Zwangsemeritierung 1957 in Leipzig lehrenden E. Bloch eine Rolle spielten. Die SED orientierte sich jetzt wieder verstärkt auf die Erfordernisse der sozialistischen Kulturrevolution im Zu[S. 631]sammenhang mit den politischen und ökonomischen Aufgaben des zweiten Fünfjahrplanes. In der Bildungspolitik bedeutete dies die Einführung des Systems der polytechnischen Bildung in den Unterricht, die 1959 mit der Errichtung der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für alle Schüler Gesetz wurde. In der Kunstpolitik hieß das die Herstellung engerer Verbindungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten, was Schriftsteller und Künstler dadurch realisieren sollten, daß sie sich mit Leben und Arbeit an den Schwerpunkten industriellen und landwirtschaftlichen Aufbaus vertraut machen. Besonders forciert wurde diese K. mit der Zielvorstellung einer Überwindung der „noch vorhandenen Trennung von Kunst und Leben, der Entfremdung zwischen Künstler und Volk“ durch die als 1. Bitterfelder Konferenz bekanntgewordene Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle vom 24. 4. 1959 im Kulturpalast des VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld. Die hier von W. Ulbricht ausgegebenen kulturpolitischen Direktiven wurden in der Folgezeit als „Bitterfelder Weg“ popularisiert. Sie beinhalteten u. a. Bestrebungen zur Erhöhung des Kulturniveaus der Arbeiter, wie die Einbeziehung von „Kultur- und Bildungsplänen“ der Arbeitskollektive in den sozialistischen Wettbewerb und eine starke Förderung des künstlerischen Volksschaffens, z. B. durch die „Bewegung Schreibender Arbeiter“ und „Junger Talente“ sowie die Bildung von Arbeiter- und Bauerntheatern aus Laien. Auf der 2. Bitterfelder Konferenz am 24./25. 4. 1964 wurde u. a. auf den Zusammenhang der Kulturrevolution mit der wissenschaftlich-technischen Revolution hingewiesen; die durch diese aufgeworfenen Probleme standen besonders Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre auch im Mittelpunkt verschiedener literarischer Werke, Theaterstücke, Filme und Fernsehspiele. 1965 wurde das Einheitliche sozialistische Bildungssystem gesetzlich fixiert. Zu seinen Bestandteilen gehören die Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kinderkrippen und Kindergärten), die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, die Einrichtungen der Berufsausbildung, die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Ingenieur- und Fachschulen, die Universitäten und Hochschulen, die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Berufstätigen sowie die Sonderschuleinrichtungen. In allen Bildungseinrichtungen wird auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne gearbeitet, für die das Ministerium für Volksbildung bzw. für Hoch- und Fachschulwesen verantwortlich ist. Die 3. Hochschulreform, deren Inhalte und Ziele vom VII. Parteitag der SED 1967 präzisiert wurden, koordinierte Lehre und Forschung mit den Bedürfnissen und den planmäßigen Veränderungen in den Betrieben. Der „Bitterfelder Weg“ führte in der Praxis zeitweise zu einer Nivellierung kunstästhetischer Maßstäbe. Kontroversen zwischen Vertretern der SED-K. und verschiedenen Künstlern entstanden auch aus unterschiedlichen Meinungen über die kritische Funktion der Kunst. Die nach der äußeren Abgrenzung durch die Maßnahmen des 13. 8. 1961 in Berlin erreichte innere Konsolidierung der DDR erlaubte nach Meinung dieser Künstler und einiger Kulturpolitiker eine offenere Auseinandersetzung mit Mängeln der eigenen Gesellschaft. Verschiedene Werke der Literatur, des Theaters und des Films, in denen diese Einstellung zum Ausdruck kam, wurden Mitte der 60er Jahre offizieller Kritik unterzogen, teilweise vom Spielplan abgesetzt bzw. durften nicht erscheinen. Davon betroffen waren u. a. Schriftsteller wie V. Braun, P. Hacks, St. Heym und Ch. Wolf. Waren die entsprechenden Differenzen vor allem durch das 11. Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 offenkundig und beeinflußt worden, so markierte der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 den Beginn eines positiveren Verhältnisses zwischen Künstlern und Partei, das seitdem mehrfach durch Begriffe wie „gegenseitiges Vertrauen“ und „schöpferische Atmosphäre“ gekennzeichnet wurde. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurden Schriftsteller und Künstler zum „offenen, sachlichen, schöpferischen Meinungsstreit“ ermuntert und ihrer „schöpferischen Suche nach neuen Formen volles Verständnis“ zugesichert. E. Honecker ergänzte bald darauf diese Ankündigungen einer „offeneren“ K. durch die Feststellung, daß, „wenn man von festen Positionen des Sozialismus ausgeht, … es … auf dem Gebiet von Kunst und Literatur keine Tabus geben“ könne. Die für die durch den VIII. Parteitag der SED eingeleitete neue Phase der K. gültigen Richtlinien wurden auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 präzisiert. K. Hager erklärte im Grundsatzreferat, daß es in der K. „um die Befriedigung sehr differenzierter kultureller und künstlerischer Bedürfnisse“ gehe und „in der Kunst des sozialistischen Realismus … eine reiche Vielfalt der Themen, Inhalte, Stile, Formen und Gestaltungsweisen zu erschließen“ sei. Die in den letzten Jahren bei der Auslegung des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ gewonnene zunehmende Variationsbreite wurde noch einmal durch den ausdrücklichen Hinweis auf „Weite und Vielfalt aller Möglichkeiten des sozialistischen Realismus“ unterstrichen, gleichzeitig aber betont, daß dies „jede Konzession an bürgerliche Ideologien und imperialistische Kunstauffassungen“ ausschließe. („Von den Beschlüssen [der Partei] ausgehen“ bedeute „im künstlerischen Schaffen nicht, sie zu illustrieren“. „Künstler sein heißt Entdecker neuer Wirklichkeiten sein, heißt Vordringen zu neuen Stoffen, Lebenstatsachen und Lebensbereichen.“) Die Gestaltung von Widersprüchen und Konflikten [S. 632]in Kunstwerken wurde legitimiert, auch wenn dabei keine fertigen Lösungen geboten werden. „Das ‚Kritische Element‘“ erweise sich aber „nur produktiv in seinem dialektischen Verhältnis zur konstruktiven Funktion der Kunst in der sozialistischen Gesellschaft“. Besonders hervorgehoben wurde auch die künstlerische und gesellschaftliche Bedeutung des Heiteren. Schließlich hieß es: „Der Arbeitsstil aller leitenden Organe der Partei, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen muß durch Sachlichkeit und Sachkenntnis, durch das verständnisvolle Verhalten zu den Künstlern und Künsten, durch das umsichtige Fördern aller Talente geprägt sein. In ihm verbinden sich Prinzipienfestigkeit mit Feinfühligkeit für die vielschichtigen und komplizierten kulturell-künstlerischen Prozesse, die das für das weitere Erblühen der Kunst und Kultur gedeihliche Klima gewährleisten.“ Daß sich der so umrissene neue „verwissenschaftlichte“ und von den administrativ-dogmatischen Methoden der 50er und 60er Jahre unterscheidende Führungsstil der Partei auf dem Gebiet der K. allmählich durchsetzte, ist auch eine Folge der in den 60er Jahren begonnenen Ausbildung von „Kulturkadern“ in speziell konzipierten Hochschulstudiengängen und Sonderlehrgängen. Die sich in diesen theoretischen Äußerungen dokumentierenden Modifikationen in der K. seit dem VIII. Parteitag blieben auf dem Gebiet der Kunst nicht ohne Konsequenzen. Einige bislang unterdrückte Werke durften erscheinen; zeitweise repressiv behandelte Künstler erfuhren eine Aufwertung; bessere Möglichkeiten zur Entfaltung formaler und inhaltlicher Eigenarten führten zu höherer Qualität künstlerischer Produkte; die Rolle des Individuums in der sozialistischen Gesellschaft rückte stärker in den Mittelpunkt künstlerischer Gestaltung; bisher durch ideologische Bedenken eingeschränkte Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken der Vergangenheit und Gegenwart aus dem sozialistischen und kapitalistischen Ausland wurden erweitert. Zunächst schien die SED-Führung diesen Kurs weiter steuern zu wollen. Sie verband Mitte der 70er Jahre mit der vorläufigen Absage an die Einheit der deutschen Nation eine stärkere Betonung der „sozialistischen Nationalkultur“ und bemühte sich um eine Erweiterung des Begriffs Kulturelles Erbe. Das „Programm der SED“, vom IX. Parteitag (1976) verabschiedet, forderte für die künstlerische Entwicklung „eine Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche an die Kunstschaffenden, durch verständnisvolles Verhalten gegenüber den Künstlern sowie durch die Förderung aller Talente charakterisiert wird“. Diese Politik lief parallel zu den politischen Auswirkungen, die die DDR-Führung nach der Sicherheitskonferenz von Helsinki (1975) und der Berliner Konferenz kommunistischer und Arbeiterparteien vom Juni 1976 zu bewältigen hatte. Künstler und Schriftsteller diskutierten und gestalteten immer stärker nicht nur die Vorzüge, sondern auch die Nachteile des „realen Sozialismus“. Ein Eklat bahnte sich am 29. 10. 1976 an. An diesem Tag schloß der Bezirksverband Erfurt des DDR-Schriftstellerverbandes den Autor des Buches „Die wunderbaren Jahre“, Reiner Kunze, aus seinen Reihen aus. Am 3. 11. bestätigte das Verbandspräsidium diesen Beschluß. 13 Tage später, am 16. 11. 1976, wurde der „Liedermacher“ Wolf Biermann nach einem Konzert-Auftritt in Köln, der ihm von den Behörden in Berlin (Ost) zuvor genehmigt worden war, von der DDR durch Aberkennung der Staatsbürgerschaft in Abwesenheit ausgebürgert. Unmittelbar darauf begann eine bis dahin einmalige Solidaritäts-Aktion führender Schriftsteller und Künstler aus der DDR, der sich über hundert Künstler aller Kunstrichtungen anschlossen. Sie wandten sich in einem westlichen Agenturen übergebenen Protest gegen die Biermann-Ausbürgerung und baten die Parteiführung, „die beschlossenen Maßnahmen zu überdenken“. Eine von der SED-Führung in den Medien sofort inszenierte Zustimmungs-Kampagne zu ihrem Beschluß vertiefte allerdings nur die Kluft zwischen parteikonformen Künstlern und denen, die gleichzeitig Solidarität mit Biermann üben und die seit Anfang der 70er Jahre errungenen künstlerischen Freiräume verteidigen wollten. Das Mitglied des Politbüros der SED Kurt Hager beschuldigte Ende November 1976 die „gegnerische Propaganda“, den Eindruck zu erwecken, „daß die Intelligenz der DDR mit dem Kurs des VIII. und IX. Parteitags unzufrieden sei und einen anderen, einen ‚dritten Weg‘ suche“. Gleichzeitig kündigte er an, daß mit denjenigen Genossen, die gegen die Ausbürgerung protestiert hatten, „die Auseinandersetzung in ihrer Parteiorganisation“ erfolgen werde. Am 25. 1. 1977 faßte das SED-Politbüro einen Beschluß „über die politisch-ideologische Führung des geistig-kulturellen Lebens“. Sein Wortlaut wurde bisher nicht veröffentlicht. Lediglich Kernsätze daraus wurden von Generalsekretär Honecker auf dem 5. ZK-Plenum zitiert. Sie finden sich wieder im „Kulturpolitischen Wörterbuch“, Berlin (Ost), 1978, S. 404: Jeder Künstler, dessen Werke dem Frieden, dem Humanismus, der Demokratie, der antiimperialistischen Solidarität und dem realen Sozialismus verpflichtet sind, hat reiche Wirkungsmöglichkeiten. Die Grundfrage ist und bleibt die künstlerische Verantwortung im und für den Sozialismus. Durch ihre Kulturpolitik fordert die SED die Entwicklung einer schöpferischen Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche und durch prinzipienfestes und zugleich vertrauensvolles Verhalten gegenüber den Schriftstellern und Künstlern gekennzeichnet ist.“ Die praktische Umsetzung dieser widersprüchlichen [S. 633]Politik hinterließ tiefe Spuren in der Kulturlandschaft der DDR. Die angekündigte „Auseinandersetzung“ mit den Biermann-Sympathisanten hatte weitreichende psychologische Folgen. Enge Freunde des „Liedermachers“ sowie Organisatoren von Protest-Resolutionen in der Provinz wurden wenige Tage nach dem Ausbürgerungs-Beschluß verhaftet und Monate später in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Einigen Schriftstellern und Schauspielern erfüllte man den Ausreisewunsch sofort. Für die Mehrzahl jedoch begannen langwierige und vielfach unerträgliche Diskussionen mit der Parteiführung und den Funktionären in den Künstlerverbänden. In ihrem Verlauf zog eine Reihe der prominentesten Künstler der DDR ein ungewisses Schicksal im Westen der ständigen Bevormundung durch die Kulturfunktionäre der SED vor. Schriftsteller (Manfred Jentzsch, Reiner Kunze, Sarah Kirsch, Jurek Becker, Hans-Joachim Schädlich), Schauspieler (Manfred Krug), Regisseure (Adolf Dresen), Komponisten (Thilo Medek), um nur die wichtigsten zu nennen, wurden im Lauf des Jahres 1977 aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen oder erhielten für einen längeren „Urlaub“ die Ausreisegenehmigung aus der DDR. Unter dem Eindruck ihres Weggangs begannen zahlreiche der Biermann-Sympathisanten, die aus Überzeugung entschlossen waren zu bleiben, mit Hilfe westlicher Medien, vor allem des Fernsehens, eine Diskussion über die Rolle des Künstlers und das Wesen der sozialistischen Gesellschaft zu führen. Die bei diesen Gelegenheiten geäußerten Zweifel fielen zeitlich und inhaltlich mit der Veröffentlichung des Buches „Die Alternative“ des DDR-Ingenieurökonomen Rudolf Bahro in der Bundesrepublik Deutschland zusammen, in dem ebenfalls von einer sozialistischen Position aus Möglichkeiten zur Überwindung des Widerspruchs zwischen Ideal und Wirklichkeit im „real existierenden Sozialismus“ gesucht wurden. Selbst führende SED-Politiker warnten in dieser Zeit vor dem behaupteten „Austrocknen der DDR-Kulturlandschaft“. Die VIII. Kunstausstellung der DDR in Dresden im Herbst 1977 ließ wenigstens in der Bildenden Kunst noch Raum für Kritik erkennen. Auf dem Theater bedienten sich einige Regisseure des Umwegs über die Inszenierung ausländischer, zumeist sowjetischer Stücke, um einer Erstarrung künstlerischer Ausdrucksformen zu entgehen und neue stilistische und inhaltliche Darstellungsmittel ausprobieren zu können. Die nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeleitete vorsichtige Erweiterung des Buch- und Filmangebots aus dem westlichen Ausland wurde bisher aufrechterhalten. Die meisten veröffentlichten Werke von schreibenden Biermann-Sympathisanten blieben, unabhängig davon, ob diese die DDR verlassen hatten oder nicht, auch weiterhin im Angebot der Buchhandlungen in der DDR. Einige neue Werke allerdings erschienen nur noch im Westen. Diese widersprüchlichen Tendenzen waren auch auf dem IX. Kongreß des Kulturbundes der DDR im September 1977 zu erkennen. Während sein neugewählter Präsident Hans Pischner einräumte, „auf unserem Weg auch Fehler gemacht“ zu haben, vermochte Kurt Hager „nicht, irgendwelche Schwankungen“ der Kulturpolitik der SED zu erkennen. Geradezu beschwörend meinte er, daß es „niemandem und niemals gelingen (werde), das Vertrauensverhältnis zwischen unserer Partei und den Kulturkunstschaffenden zu zerstören“. Vom Bemühen um Vertrauen war ein veröffentlichter Politbüro-Beschluß über die „Aufgaben der Literatur- und Kunstkritik“ vom November 1977 gekennzeichnet. Danach sollen „Probleme nicht verwischt oder verschwiegen werden, Fehler oder Schwächen einzelner Kunstwerke sollten mit Verständnis für die Kompliziertheit künstlerischer Schaffensprobleme offen besprochen werden“. Der kulturpolitische Alltag allerdings sah, besonders bei der Vorbereitung des VIII. Schriftstellerkongresses der DDR im Mai 1978, anders aus. Durch Manipulationen bei der Nominierung wurden einige der bedeutendsten Schriftsteller der DDR nicht zum Kongreß delegiert. Andere verzichten aus Solidarität mit gemaßregelten Kollegen von sich aus auf eine Teilnahme. Die Kluft zwischen den Biermann-Sympathisanten und der Parteiführung konnte seitdem nicht geschlossen werden. Sie wurde weiter aufgerissen, als Politbüro-Mitglied Konrad Naumann wenige Tage vor Kongreßbeginn auf dem 8. ZK-Plenum im Mai 1978 Erinnerungen an das berüchtigte 11. Plenum des ZK der SED im Jahr 1965 weckte. Erhielt „einigen wenigen“ Schriftstellern, die im westlichen Ausland publiziert haben, ihre Deviseneinnahmen vor und diffamierte sie als „bürgerliche Künstler“. Daraufhin sprach Stephan Hermlin, einer der Initiatoren der Protesterklärung für Biermann, auf dem Kongreß von „Demagogie“ und bezeichnete sich selbst als einen „spätbürgerlichen Schriftsteller“. Nach dieser öffentlichen Kontroverse schienen sich beide Seiten intern zunächst um einen Ausgleich zu bemühen. Das kulturpolitische Klima blieb jedoch vorläufig von schwer überbrückbaren Gegensätzen zwischen der Mehrzahl der Künstler und den Kultur-„Apparatschiks“ der Partei bestimmt. Ende 1978 wurden Theaterstücke vor der Uraufführung abgesetzt („Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl), die Ausstrahlung von Fernsehspielen aus politischen Gründen verschoben („Geschlossene Gesellschaft“ von Klaus Poche). Anfang 1979 erschienen 2 Romane von DDR-Autoren, die sich kritisch mit den herrschenden Zuständen in ihrem Land auseinandersetzten nur im Westen. Stefan Heyms „Collin“ über die stalinistische Vergangenheit der [S. 634]DDR, Rolf Schneiders „November“ über die Biermann-Ausbürgerung. Erich Honecker, der sich bis dahin mit richtungsweisenden Erklärungen zur K. eher zurückgehalten hatte, stellte sich zur selben Zeit hinter den scharfen kulturpolitischen Kurs Konrad Naumanns. III. Kulturapparat, Institutionen und Organisationen Die Anleitung und Kontrolle der K. erfolgt zentral über entsprechende Abteilungen im ZK der SED und die Ministerien für Kultur, für Volksbildung und für Hoch- und Fachschulwesen, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Amt für Jugendfragen und die mit diesen Fragen befaßten Ausschüsse der Volkskammer. Bei den Räten der Bezirke. Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bestehen Abteilungen für Kultur, für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung und für Jugendfragen sowie ständige Kommissionen für Kultur, denen Abgeordnete der Volksvertretungen und kulturell interessierte Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen angehören. Eine wichtige Rolle bei der Kulturvermittlung ― entweder durch die Organisierung von Veranstaltungen in Klub- und Kulturhäusern oder als Anreger kultureller Bildung ― spielen Kulturbund, FDGB (mit rd. 250.000 Kulturobleuten in den Betriebsgewerkschaftsgruppen), FDJ. DSF und Urania. Für die Durchführung der den Kulturschaffenden gestellten kulturpolitischen Aufgaben mitverantwortlich sind die Akademie der Künste der DDR, die Gewerkschaft Kunst im FDGB (mit rd. 65.000 Mitgliedern = etwa 94 v. H. aller im kulturellen Bereich Tätigen) und die verschiedenen Künstlerverbände: Schriftstellerverband der DDR, Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR, Verband Bildender Künstler der DDR, Verband der Theaterschaffenden der DDR, Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR und Bund der Architekten der DDR. Diese Institutionen und Organisationen üben auch beratende Funktionen bei der Konzipierung der K. aus. Die überwiegend Volks- bzw. organisationseigenen Verlage sowie die wenigen kleinen privaten Verlage unterstehen mit ihrer Buch- und Zeitschriftenproduktion genauso wie das gesamte Filmwesen und die Staatstheater dem Ministerium für Kultur; städtische Bühnen und Kabaretts unterstehen den örtlichen Staatsorganen, ebenso die jn jedem Bezirk bestehenden VEB Konzert- und Gastspieldirektionen, denen Organisierung und Durchführung aller übrigen künstlerischen Veranstaltungen ernster und unterhaltender Art obliegen. Das alleinige Recht zur Vermittlung von Künstlern und künstlerischen Ensembles aus der DDR ins Ausland und umgekehrt besitzt die Künstler-Agentur der DDR. Im Jahr 1977 gaben Solisten der DDR 2.100 Konzerte in anderen Ländern. Theater und Orchester traten mit rd. 600 Vorstellungen und Konzerten im Ausland auf, Solisten und Gruppen aus dem Bereich der Unterhaltungskunst hatten über 700 Auslandsauftritte. Umgekehrt gastierten im selben Jahr 71 ausländische Ensembles mit 480 Konzerten und Vorstellungen in der DDR, 390 Konzert- und Theatersolisten hatten mehr als 1.200 Auftritte. Auch dabei bezieht die DDR unter dem Begriff „Ausland“ Gastspiele aus bzw. in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ein. Allgemein ist festzustellen, daß der innerdeutsche Kulturaustausch trotz Fehlens eines Kulturabkommens seit Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zugenommen hat. Verantwortlich für Rundfunk und Fernsehen sind ein Staatliches Komitee für Rundfunk und ein Staatliches Komitee für Fernsehen beim Ministerrat der DDR. IV. Finanzierung kultureller Aufgaben und materielle Lage der Kulturschaffenden Zum Teil durch Subventionierung aus dem Staatshaushalt sind die Kosten für Kulturgüter für den Konsumenten relativ niedrig; z. B. betragen die Preise für Bücher oft nur etwa ein Drittel vergleichbarer Ausgaben in der Bundesrepublik, Schallplatten kosten zwischen 4,10 Mark (Singles) und 16,10 1 Mark (LP), und die Eintrittspreise der Kinos bewegen sich zwischen 0,50 und 3 Mark. Durch einen Aufschlag von 0,05 bzw. 0,10 Mark auf Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen. Rundfunkgebühren und Schallplattenpreise wird der Kulturfonds der DDR finanziert. Er untersteht dem Ministerium für Kultur und wird durch ein Kuratorium verwaltet, dem u. a. die Präsidenten der Künstlerverbände, der [S. 635]Akademie der Künste, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst und der 1. Bundessekretär des Kulturbundes der DDR angehören. Es entscheidet aufgrund staatlicher Richtlinien über die Verwendung der Mittel zur Förderung sozialistischer Kunst, z. B. für Finanzierung bestimmter in Auftrag gegebener Kunstwerke und für die „Verbesserung der Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler“. Auftraggeber für Künstler, vor allem in den Bereichen der bildenden Kunst, der Dramatik, der Musik, des Films, aber auch in der Literatur, sind neben entsprechenden Kultureinrichtungen, wie Theater, Orchester, DEFA u. a., staatliche Institutionen. Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Zum Teil bestimmen die Aufträge als unmittelbare Partner der Künstler Arbeitskollektive aus den Betrieben, um auf diese Weise engere Beziehungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten zu fördern. Erfahrungen mit aus unterschiedlichen Auffassungen von Künstlern und Auftraggebern resultierenden Konflikten führten immer wieder zu Aufforderungen seitens kulturpolitischer Leitungsorgane, den individuellen künstlerischen Schaffensprozessen größeres Verständnis entgegenzubringen. Kulturminister Hans-Joachim Hoffmann und der Sekretär des Rates für Kultur beim Minister für Kultur, Dr. Werner Kühn, betonten im theoretischen Organ des ZK der SED „Einheit“ (Nr. 6/1974), daß es bei der Auftragserteilung „nicht allein um Pläne und Beschlüsse“ gehe. Der „gesellschaftliche Auftrag“ sei nicht nur als „das Bestellen von Kunstwerken“, sondern „als eine produktiv-geistige Anregung, als Formulierung gesellschaftlicher Erwartung, als Ausdruck von Bedürfnis nach Kunsterlebnis“ zu verstehen. Man dürfe „unter keinen Umständen jenen Auftrag zurückstellen oder vergessen, den sich der Künstler selbst erteilt“. Vier Jahre später („Einheit“, Nr. 7/8, 1978) schrieben die selben Autoren, „die Freiheit des künstlerischen Schaffens“ erweise sich „als eine spezifische Verflechtung der Absichten und des Schaffens der Künstler und der sozialen Bedürfnisse und Erfordernisse der Gesellschaft. von Kunst und Volk“. Ein umfangreiches System in der Regel mit steuerfreien Geldzuwendungen verbundener Preise und Auszeichnungen auf dem Gebiete der Kultur, Wissenschaft und Pädagogik sowie Stipendien, bevorzugte Wohnraumbeschaffung und Reisemöglichkeiten bieten zusätzliche materielle Anreize für Leistungen im Sinne der K. Literatur und Literaturpolitik. Heinz Kersten / Harald Kleinschmidt Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 629–635 Kulturobmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturstätten

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 629] I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die SED „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. …

DDR A-Z 1979

Alkoholmißbrauch (1979)

Siehe auch: Alkoholismus: 1965 1966 Alkoholmißbrauch: 1969 1975 1985 Als A. wird sowohl der übermäßige Genuß alkoholischer Getränke als auch der Genuß an ungeeigneten Orten und zu ungeeigneten Zeiten, vor allem am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit, verstanden. Der Pro-Kopf-Verbrauch alkoholischer Getränke ist von 1955 bis 1976 bei Wein und Sekt von 1,7 1 auf 7,8 1 und bei Bier von 68,5 1 auf 124,5 1 und bei Spirituosen von 4,4 1 auf 8,8 1 gestiegen. Die schädlichen Folgen des A. zeigen sich in kriminellen Handlungen, in Ordnungswidrigkeiten und anderen Rechtsverletzungen. Der Anteil der unter A. straffällig gewordenen Täter ist örtlich und in verschiedenen Berufszweigen unterschiedlich hoch. Er stieg in Cottbus von 29,5 v. H. im Jahr 1964 auf 38,7 v. H. im Jahr 1970, lag aber im selben Jahr in dem zu diesem Bezirk gehörenden Kreis Finsterwalde bei 57 v. H. In einer Untersuchung des Bezirksgerichts Erfurt wurde festgestellt, daß 1971 im Bezirk Erfurt bei Widerstand gegen staatliche Maßnahmen 68,2 v. H., bei Rowdytum 11,3 v. H. und bei Körperverletzung 8,5 v. H. der Straftäter alkoholbeeinträchtigt waren. Zurechnungsunfähigkeit und verminderte Zurechnungsfähigkeit begründen nach §§ 15 Abs. 3, 16 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) weder einen Schuldausschließungs- noch Strafmilderungsgrund. Bei schuldhaft verursachtem Rauschzustand ist der Täter nach dem von ihm verletzten Gesetz zu bestrafen, wobei Alkoholeinfluß häufig als strafverschärfender Umstand gewertet wird. Zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen kann das Gericht den Täter verpflichten, sich einer fachärztlichen Behandlung zu unterziehen (§ 27 StGB). Die Verleitung von Kindern und Jugendlichen zum A. ist nach § 147 StGB mit Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren oder Strafen ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) bedroht. Diese Strafbestimmung richtet sich vor allem gegen Gastwirte, die pflichtwidrig alkoholische Getränke an Minderjährige abgeben. Übermäßiger Alkoholgenuß wird auch als wesentliche Ursache anderer Störungen des gesellschaftlichen Lebens angesehen. A. ist einer der häufigsten Ehescheidungsgründe, bei Ehen mehrfach Geschiedener nach einer Analyse von Ehescheidungsverfahren im Jahre 1970 der häufigste Scheidungsgrund. Bei der Überwindung des A. sollen alle staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte mitwirken. In vielen Betrieben ist durch Arbeitsordnungen der Alkoholgenuß während der Arbeitszeit untersagt worden. Bürger, die infolge ständigen A. fortgesetzt die Arbeitsdisziplin verletzen oder die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten, sind als kriminell Gefährdete von den Räten der Kreise, Städte und Gemeinden zu erfassen, zu erziehen und zu kontrollieren (VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 — GBl. I. 1975, S. 130). Ihnen kann u. a. aufgegeben werden, bestimmte Gaststätten und den Umgang mit bestimmten Personen zu meiden und sich einer ärztlichen Heilbehandlung zu unterziehen (Kriminalität). Durch die AO über die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrer-Haftpflicht-Versicherung vom 12. 1. 1971 (GBl. I, S. 93) ist die Regreßpflicht für Versicherte, die unter Alkoholeinfluß anderen einen Schaden zugefügt haben, erweitert worden. Auch Preiserhöhungen für Spirituosen sollen den übermäßigen Alkoholgenuß hemmen. Die Lebensgewohnheit der Bevölkerung und nicht zuletzt auch ökonomische Interessen der Hersteller und Handelsbetriebe sowie der Gaststätten haben aber bisher einen erkennbaren Erfolg im Kampf gegen den A. verhindert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 38 Aktivist, Aktivistenbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst

Siehe auch: Alkoholismus: 1965 1966 Alkoholmißbrauch: 1969 1975 1985 Als A. wird sowohl der übermäßige Genuß alkoholischer Getränke als auch der Genuß an ungeeigneten Orten und zu ungeeigneten Zeiten, vor allem am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit, verstanden. Der Pro-Kopf-Verbrauch alkoholischer Getränke ist von 1955 bis 1976 bei Wein und Sekt von 1,7 1 auf 7,8 1 und bei Bier von 68,5 1 auf 124,5 1 und bei Spirituosen von 4,4 1 auf 8,8 1 gestiegen. Die schädlichen…

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Schiffbau (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur von Seeschiffen folgende Werften zur Verfügung stehen: 1. VEB Mathias-Thesen-Werft, Wismar. Hauptproduktion: Universalfrachtschiffe bis zu 24.000~t Tragfähigkeit, Kühl- und Gefrierschiffe (für Fischfang und -Verarbeitung). Im Jahr 1977 bisher höchster Jahresausstoß: 6 Schiffe mit zusammen 83.364 BRT. 2. VEB Warnowwerft, Warnemünde. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe für Schüttgüter, Stückgut und Container. Im Jahr 1977 sind 12 Schiffe 5 verschiedener Typen mit zusammen 128.632 BRT vom Stapel gelaufen. Als sog. Spitzenerzeugnis wird ein Arktis-Frachtschiff (Typ UL-ESC) für den Transport von Containern und Schüttgütern gebaut, das der höchsten Eisklasse für Frachtschiffe entspricht und in Zehnerserie für die UdSSR hergestellt wird (13.866 BRT und 19.885~t Tragfähigkeit). 3. VEB Schiffswerft „Neptun“, Rostock. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe verschiedener Typen. Im Jahr 1977 wurden 11 Schiffe mit zusammen 77.305 BRT gebaut. 4. VEB Volkswerft Stralsund. Hauptproduktion: Fischfang- und -Verarbeitungsschiffe. Spezialisiert auf die Serienproduktion des Typs Atlantik-Supertrawler. Im Jahr 1977 wurde ein Ausstoßrekord von 21 Schiffen mit zusammen 82.551 BRT erreicht, die überwiegend für die UdSSR bestimmt waren. Über die Produktion des VEB Peene-Werft, Wolgast, liegen neuere Angaben nicht vor; er wird unter den Seeschiffswerften, die insbesondere für ausländische Auftraggeber arbeiten, nicht genannt. Es ist jedoch anzunehmen, daß dieser Betrieb wie bisher in der DDR benötigte Schwimmbagger, Küstenmotorschiffe sowie Militär- und Polizeischiffe produziert und Reparaturen ausführt. Seeschiffe kleinerer und mittlerer Größenordnungen werden ferner in einigen Binnenwerften gebaut, hauptsächlich im VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau; dort ist in den vergangenen Jahren u. a. eine Serie von Binnenfahrgastschiffen (125 m lang, für 360 Personen, als schwimmendes Hotel eingerichtet) für die UdSSR gebaut worden. Seit der Wiederaufnahme des Sch. nach dem II. Weltkrieg haben die zwei Werften an der Elbe, in Boizenburg und Roßlau, die 1970 zum VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau zusammengeschlossen worden sind, 1.250 See- und Binnenschiffe an Auftraggeber in 16 Staaten auf 4 Kontinenten ausgeliefert. Diese Zahl wurde mit der Fertigstellung und Übergabe des zweiten Container-Binnen-Küstenschiffs (CBK) im März 1978 an die [S. 922]UdSSR erreicht. Die CBK-Schiffe sind universell einsetzbare, ebenfalls für die UdSSR bestimmte See-/Binnenschiffe (Binnenfrachtschiffe mit Küstenmotorschiffseigenschaften) von 1636~t Tragfähigkeit bzw. für den Transport von 70 TEU-Containern geeignet. Nachdem in den ersten Jahren beide Werften Schiffe zahlreicher Typen, überwiegend Fischereifahrzeuge, Frachtschiffe für den See- und Binnenverkehr sowie Spezialschiffe verschiedener Größen und Verwendungszwecke gebaut hatten, wurde das Produktionsprogramm in Boizenburg auf Binnenfahrgastschiffe und in Roßlau auf Container-Binnenschiffe konzentriert. Diese beiden Schiffstypen sollen auch in den nächsten Jahren das Bauprogramm des VEB-Elbewerften Boizenburg/Roßlau bestimmen. Weitere Binnenwerften bauen insbesondere Schubboote und Schubprahme für die Binnenschiffahrt sowie Schlepper, Schwimmkräne und -bagger. Für die Entwicklung und Herstellung von Seenotrettungsmitteln (Rettungsboote aus verschiedenen Werkstoffen und Rettungsflöße) ist der VEB Schiffswerft Rechlin der sog. Erzeugnisgruppenleitbetrieb; er hat in Rostock eine Entwicklungs- und Forschungsaußenstelle (Seenotrettungsdienst). Die Spezialisierung der Werften auf den Bau bestimmter Schiffsarten sowie die Festlegung auf bestimmte Schiffstypen beruht auf Vereinbarungen innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Anzahl der Schiffstypen, die in den RGW-Ländern gefertigt werden, ist seit Anfang der 60er Jahre beachtlich verringert worden. Hierdurch werden eine größere Serienproduktion und damit eine bessere Ausnutzung der Werftkapazitäten angestrebt. Im Sch. der DDR — in den Werften und Zulieferbetrieben — waren 1978 rd. 52.500 Arbeitskräfte beschäftigt. Die Leitung des gesamten Industriezweiges Sch. liegt bei der VVB Sch., Sitz Rostock. Ihr sind die See- und Binnenwerften sowie die Hauptzulieferbetriebe des Sch. zugeordnet. Zu den Hauptzulieferbetrieben zählen hauptsächlich Betriebe des Schiffsmaschinen- und Schiffsanlagenbaus (z. B. Bau von Schaltanlagen, Schiffselektronik, Tanks, Hydrophoren, Gefrier- und Kälteanlagen, Fischmehl- und Fischölanlagen). Eine Sch.- und Versuchsanstalt befindet sich in Potsdam-Marquardt. Innerhalb der VVB Sch. besteht ein volkseigener Außenhandelsbetrieb (Schiffscommerz). Der überwiegende Teil dieser Schiffsneubauten war für den Export bestimmt, im Jahr 1977 waren es rd. 83 v. H. (bezogen auf Vermessung in BRT). Hauptauftraggeber ist die UdSSR. Von 1946 bis 1977 übernahm die UdSSR insgesamt 2.973 See- und Binnenschiffe mit zusammen 3,53 Mill. BRT von den Werften der DDR. In den letzten Jahren konzentrierte sich der Sch. für die UdSSR auf wenige Schiffstypen, die in Zusammenarbeit mit den sowjetischen Auftraggebern und Aufsichtsbehörden entwickelt und gebaut werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 921–922 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffscommerz

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur…

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Produktionsmittel (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist alles, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug, Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses (Arbeitsteilung, Kooperation) und mit dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik vervollkommnen sich die Arbeitsmittel, nehmen Menge und Verwendungsmöglichkeiten der Arbeitsgegenstände zu und wächst die Zahl der erzeugten unterschiedlichen Produkte. Der technologische und gesellschaftliche Entwicklungsstand der Arbeitsmittel gilt als Gradmesser für die Herrschaft des Menschen über die Natur. Die Zurechnung der Erzeugnisse zu den P. erfolgt nach ihrem überwiegenden Verwendungszweck: Entweder gehen sie wieder in den Produktionsprozeß ein oder werden individuell bzw. gesellschaftlich konsumiert (Konsumtionsmittel). Die Entwicklung der P. vollzieht sich gegenwärtig vor allem im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Revolution, die die Zeitspanne zwischen neuen Entdeckungen und ihrer technischen Realisierung verkürzt. Aus der Zersetzung der Feudalverhältnisse und der Auflösung des bäuerlichen Privateigentums (zersplitterte Kleinproduktion) entstand das moderne kapitalistische Privateigentum: Die entscheidenden P. befinden sich in Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsgewalt einzelner Kapitalbesitzer bzw. monopolistischer Vereinigungen. Für diese Entwicklungsphase ist die Trennung der Produzenten von den P. charakteristisch. Da der marxistische Eigentumsbegriff nicht nur die Beziehung zwischen Kapitalbesitzer und seinen P. erfaßt, sondern auch die Beziehungen der Menschen im Produktionsprozeß umgreift, drückt das Privateigentum an P. auch die gesellschaftliche Beziehung zwischen Eigentümer und Nichteigentümer an P. aus. Insofern werden auch die P. als Kapital betrachtet, als sie einen Wert darstellen, der mittels fremder Arbeit einen Mehrwert produziert, den sich der P.-Besitzer aneignet (Wert- und Mehrwerttheorie). Privateigentum an P. wird als Schranke für ihre Weiterentwicklung angesehen, da der hohe Grad der Vergesellschaftung der Produktion die Verfügung der ganzen Gesellschaft über die P. und über die mit ihrer Hilfe erzeugten Güter erfordere. Mit dem erklärten Ziel, einerseits diese Schranke aufzuheben und andererseits die modernen P. im Interesse der ganzen Gesellschaft einzusetzen, seien im Sozialismus die entscheidenden P. in gesellschaftliches Eigentum übergeführt worden, das im ökonomischen Sinne erst dann besteht, wenn der Reproduktionsprozeß selbst im ganzen von der Gesellschaft geleitet und kontrolliert wird, d. h. die politischen Institutionen greifen in die wirtschaftlichen Vermittlungszusammenhänge ein und werden selbst wieder zu organisierten Instrumenten der ökonomisch-gesellschaftlichen Umwälzung. Die P. sind dann nicht mehr Kapital, sondern bilden den stofflichen Inhalt der Produktionsfonds. Ihre Weiterentwicklung vollzieht sich im entwickelten Sozialismus über die sozialistische Automatisierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 863 Produktionskosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsmittelhandel

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist alles, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug, Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des…

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Eisen- und Stahlindustrie (1979)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR im wesentlichen der als Schwarzmetallurgie bezeichnete Industriezweig des Industriebereichs der Metallurgie. Die Schwarzmetallurgie umfaßt alle Eisenhüttenkombinate. Stahl- und Walzwerke sowie Ziehereien. Von 1960 bis 1976 hat [S. 324]sich die Bruttoproduktion der Schwarzmetallurgie nur um das 2,34fache und damit im Vergleich zur gesamten Industrie unterdurchschnittlich erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 2,62fache). Der Industriebereich der Metallurgie, der auch die Betriebe der NE-Metallgewinnung und die NE-Metallhalbzeugwerke umfaßt, beschäftigte 1976 in 42 Betrieben 129.139 Arbeiter und Angestellte (4,2 v. H. aller Arbeiter und Angestellten in der Industrie), die 7,0 v. H. der industriellen Bruttoproduktion erzeugten und damit an 6. Stelle der Industriebereiche stehen. Die Hauptstandorte der Metallurgie liegen in den Bezirken Halle, Potsdam, Frankfurt/Oder und Dresden. Die ESI. der DDR hat aus Eigenvorkommen keine ausreichende Rohstoffbasis. Die DDR besitzt nur eine Reihe kleinerer Steinkohlenreviere mit geringen Vorräten. Die Qualität der Steinkohle ist vielfach nicht zur Gewinnung von metallurgischem Koks geeignet. Die Steinkohlenförderung mußte 1977 mangels abbauwürdiger Vorkommen eingestellt werden. Ferner verfügt die DDR nur über wenige Eisenerzlagerstätten. Die Verteilung der Vorkommen auf viele Lagerstätten, ungünstige Abbaubedingungen und geringer Eisengehalt der Erze von 20 bis 25 v. H. sowie die geringe Mächtigkeit der Lager erschweren die Gewinnung und machen sie wenig rentabel. Aus einheimischen Eisenerzlagerstätten kann die DDR nur 0,3 v. H. des inländischen Eisenbedarfs decken. Die Förderung von Eisenerz betrug 1975 nur noch 59.000 t (1965 immerhin noch 1,63 Mill. t). Auch die zur Herstellung hochwertiger Stähle notwendigen Stahlveredler sind in den Erzlagerstätten der DDR selten. Von den vorhandenen Nickel-, Mangan-, Molybdän- und Wolframlagerstätten sind lediglich einige Nickel-, Mangan- und Wolframlagerstätten wirtschaftlich bedeutsam. Die Stahlveredler werden für die Stahlwerke bereitgestellt durch das Elektrochemische Kombinat Bitterfeld (Ferromolybdän, -Vanadium, -chrom, -titan, -tantal) und das Ferrolegierungswerk Lippendorf (Ferrochrom). Im Jahr 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der DDR an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v. H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Walzstahlerzeugung 85 v. H., Rohstahlerzeugung 80 v. H., Stahlformguß 56 v. H., Grauguß 50 v. H., Temperguß 35 v. H. Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß die SED-Führung, um den Einfuhrbedarf zu verringern, den Aufbau einer eigenen ESI., der überraschend kurzfristig gelang. Anfang 1946 wurde in der Maxhütte Unterwellenborn der erste Hochofen angeblasen und im Herbst 1947 mit dem Wiederaufbau der Stahl- und Walzwerke begonnen. 1948 wurde der erste Nachkriegsstahl in Hennigsdorf abgestochen, 1949 lieferten auch die Werke Freital, Gröditz und Riesa wieder Stahl. Auf Beschluß des III. Parteitages der SED im Juni 1950 wurde noch im gleichen Jahr mit dem Bau des Eisenhüttenkombinats Ost bei Fürstenberg an der Oder begonnen. 60 v. H. des Roheisens der DDR wurden Mitte der 60er Jahre im Eisenhüttenkombinat Ost in Eisenhüttenstadt an der Oder produziert, 25 v. H. in der Maxhütte Unterwellenborn bei Saalfeld und 15 v. H. im Niederschachtofenwerk Calbe (1969 wurde dieses Werk aus Rentabilitätsgründen geschlossen). Stahl wird in der DDR in Brandenburg, Hennigsdorf, Gröditz, Riesa, Freital, Thale und Unterwellenborn produziert. Der größte Rohstahlproduzent ist das Stahl- und Walzwerk Brandenburg (Jahresproduktion gegenwärtig [1977] über 2 Mill. t). 75 v. H. des Rohstahls in der DDR werden aus Sekundärrohstoffen erzeugt. Die wichtigsten Roh- und Walzstahl produzierenden Betriebe wurden 1968 zu den Kombinaten VEB Qualitäts- und Edelstahlkombinat Hennigsdorf (30.000 Beschäftigte, industrielle Warenproduktion 5,1 Mrd. Mark 1977; neben dem Stammbetrieb VEB Stahl- und Walzwerk „Wilhelm Florin“ Hennigsdorf ― 9.000 Beschäftigte ― umfaßt das Kombinat noch 5 weitere Werke), VEB Bandstahlkombinat Eisenhüttenstadt und VEB Rohrkombinat Stahl- und Walzwerk Riesa zusammengefaßt. Die Kapazität der ESI. liegt jedoch weiter unter dem Bedarf der Metallverarbeitenden Industrie. Der größte Teil des Eisen- und Stahlbedarfs muß deshalb auch weiterhin aus Importen gedeckt werden, weil die Erhöhung der Eigenproduktion nicht ausreicht, den Bedarf vor allem an Qualitätsstahl zu decken. 40 v. H. des Walzstahlbedarfs der DDR müssen durch Importe gedeckt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 323–324 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elektrotechnische und Elektronische Industrie

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR im wesentlichen der als Schwarzmetallurgie bezeichnete Industriezweig des Industriebereichs der Metallurgie. Die Schwarzmetallurgie umfaßt alle Eisenhüttenkombinate. Stahl- und Walzwerke sowie Ziehereien. Von 1960 bis 1976 hat [S. 324]sich die Bruttoproduktion der Schwarzmetallurgie nur um das…

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Freundschaftsgesellschaften (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft [S. 431]zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, die Liga für die Vereinten Nationen in der DDR sowie die sich um Exildeutsche bemühende Gesellschaft Neue Heimat. Eine besondere Rolle kommt der F. DDR–Nordeuropa (früher Deutsch-Nordische Gesellschaft) zu, die als einer der Träger der jährlichen, inzwischen in ihrer politischen Bedeutung stark veränderten Ostseewoche fungierte. Die Aufgabe, bestimmte Länder der Dritten Welt und rationale Befreiungsbewegungen materiell und moralisch zu unterstützen, obliegt speziellen Solidaritätsorganisationen, wie dem Solidaritätskomitee der DDR, das aus dem Afro-asiatischen Solidaritätskomitee der DDR hervorging, und dem Solidaritätszentrum für Chile. In ca. 50 nichtsozialistischen Ländern wirken F., die zwar von der jeweiligen nationalen kommunistischen Partei und anderen kommunistischen Organisationen unterstützt werden, aber keine ausschließlich kommunistische Vereinigungen, sondern zumeist überparteilich zusammengesetzt sind und von Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens geleitet werden. Die entsprechenden F. der DDR arbeiten mit diesen Partnergesellschaften zusammen und schließen zu diesem Zweck u. a. jährliche oder mehrjährige Vereinbarungen ab. Als eine der aktivsten ausländischen F. ist die Échanges Franco-Allemands in Frankreich zu erwähnen, deren ca. 12.000 eingeschriebene Mitglieder in 21 Departements- und über 100 örtlichen Komitees tätig sind. In Indien sind mehrere F. gleichzeitig vorhanden. Sie führen in bestimmten Abständen gemeinsame nationale Konferenzen zur Koordinierung ihrer Arbeit durch. Eine Partnergesellschaft mit internationaler Zusammensetzung ist das Komitee „Freundschaft Afrika–DDR“. In einigen sozialistischen, mehreren arabischen Ländern sowie in Finnland und Schweden unterhält die Liga für Völkerfreundschaft eigene Kultur- und Informationszentren, die in enger Verbindung zu den jeweiligen nationalen Partnergesellschaften stehen. In mehreren Ländern setzten sich besondere Komitees für die Anerkennung der DDR ein, die seit dem 9. 6. 1968 ihr Vorgehen im Ständigen Internationalen Komitee für die Anerkennung der DDR in Helsinki koordinierten. Nachdem die Funktion der meisten Anerkennungskomitees inzwischen entfallen ist, lösten sie sich auf und stellten ihre Kräfte in den Dienst der F. bzw. Freundschaftskomitees ihrer Länder. Die internationale Anerkennung der DDR wirkte sich auf die Gründung neuer und die Aktivität bereits bestehender F. bzw. Freundschaftskomitees im Ausland günstig aus. So kam es allein 1973 zur Gründung weiterer F. bzw. Freundschaftskomitees in folgenden Ländern: Indien, Großbritannien, Japan, Italien, Ghana, Irak und Ägypten. Der Liga für Völkerfreundschaft (Präsident Gerald Götting [CDU], Vizepräsidenten Dr. Paul Wandel [SED], Horst Brasch [SED]) gehörten im Jahre 1978 an als F.: DDR – Frankreich (Dr. Ernst Scholz) DDR – Großbritannien (Gerhard Lindner) DDR – USA (Prof. Hans Gericke) DDR – Italien (Dr. Heinrich Toeplitz) DDR – Nordeuropa (Harri Leupold) DDR – Belgien (Dr. Fritz Rösel) DDR – Arabische Länder (Paul Scholz) DDR – Afrikanische Länder (Rudolph Schulze) DDR – Indien (Kurt Löffler) DDR – Südostasien (Max Sefrin) DDR – Lateinamerika (Prof. Dr. Johann-Lorenz Schmidt) als Freundschaftskomitees: DDR – Portugal (Erich Markowitsch) DDR – Österreich (Werner Lorenz) DDR – Niederlande (Prof. Dr. Eberhard Bartke) DDR – Griechenland (Prof. Edmund Collein) DDR – Schweiz (Prof. Dr. Kurt Heinze) DDR – Zypern (Prof. Dr. Volker Klemm) DDR – Japan (Gerhard Fischer) DDR – Australien (Prof. Dr. Claus Howitz) DDR – Irak (Prof. Dr. Burchard Brentjes) DDR – VDR Jemen (Prof. Heinz Gambke) DDR – Syrien (Prof. Dr. Horst Lehfeld) DDR – DVR Algerien (Prof. Dr. Erich Rübensam) DDR – Libysche SVR (Prof. Dr. Jörg Vornholzer) DDR – Angola (Prof. Dr. Kurt Scheidler) DDR – Mocambique (Ulrich Makosch) DDR – Äthiopien (Kurt Krüger) DDR – Guinea-Bissau (Rolf Pitschel) DDR – Kanada (Prof. Dr. John Lekschas) als weitere Organisationen: Komitee Städte- und Gemeindetag (Walter Kresse) Gesellschaft „Neue Heimat“ (Hans-Peter Minetti). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 430–431 Fremdenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freundschaftskomitees

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft [S. 431]zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem…

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Kinder- und Jugendliteratur (1979)

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1975 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1985 Auf dem Gebiet der KuJ. sind in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 600 und 700 Titel mit einer Gesamtauflage zwischen 1 5 und 17 Mill. Exemplaren erschienen. Es gibt in der DDR 13 Verlage, die KuJ.-Literatur herausgeben. Eine Spitzenposition nimmt der Kinderbuch Verlag der DDR in Berlin (Ost) ein. Er hat von 1949 bis Ende 1977 rd. 7.000 Titel mit einer Gesamtauflage von mehr als 150 Mill. Exemplaren herausgebracht. Für die Herstellung sozialistischer Kinderliteratur werden 4 Quellen genannt: „das klassische deutsche Erbe und die humanistische Weltliteratur, die deutsche proletarische und die sowjetische Kinderliteratur“. Für den Kinderbuchverlag arbeiten etwa 140 belletristische Autoren und Übersetzer, 80 populärwissenschaftliche Autoren und 100 Grafiker. Seit Mitte 1958 untersteht der Kinderbuchverlag der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, einer Unterorganisation der FDJ. Erstes Buch des Verlages war 1949 „Der verwundete Sokrates“ von Bertolt Brecht. Spitzenreiter im Verlagsprogramm sind die Märchen der Gebrüder Grimm, die in verschiedenen Ausgaben in über 1~Mill. Exemplaren erschienen sind, und der sowjetische Bestseller „Timur und sein Trupp“ (bisherige Auflage: fast 700.000 Exemplare). Auflagen von mehreren hunderttausend Exemplaren erzielten ferner: „Tinko“ von Erwin Strittmatter, „Trini“ von Ludwig Renn, „Mohr und die Raben von London“ von Ilse und Vilmos Korn, „Den Wolken ein Stück näher“ von Günter Görlich. Der Kinderbuchverlag stellt jährlich dem Buchklub der Schüler (fast 160.000 Mitglieder) etwa 800.000 Bücher zu herabgesetzten Preisen zur Verfügung, die nur in den Schulen vertrieben werden. Den Auftrag des Kinderbuchverlages sieht ein Verlagssprecher darin, „den weltanschaulichen Standpunkt der Leser mitzuformen. Wir wollen nicht junge Mathematiker, Physiker und Chemiker mit indifferenter Weltanschauung erziehen, sondern ― mit den Mitteln der Literatur ― junge charakterstarke Revolutionäre mit einem festen marxistisch-leninistischen Standpunkt, die eben deshalb zugleich gute Mathematiker, Physiker und Chemiker werden. Der ideelle Gehalt der Kinderliteratur muß sich über die Darstellung ethischer Verhaltensweisen in der sozialistischen Menschengemeinschaft mehr und mehr zu politisch-weltanschaulichen Fragestellungen ausweiten. Mit den sich in diesen Kämpfen und Auseinandersetzungen und bewährenden jungen und erwachsenen Menschengestalten unserer Zeit erfassen wir unser Ideal vom Menschen als Beherrscher und Veränderer unserer Welt.“ In der DDR erscheinen gegenwärtig 14 KuJ.-Zeitschriften mit einer jährlichen Gesamtdruckauflage von rd. 56 Mill. Exemplaren. Verlagswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 585 Kinderkrippen, Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchen

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1975 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1985 Auf dem Gebiet der KuJ. sind in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 600 und 700 Titel mit einer Gesamtauflage zwischen 1 5 und 17 Mill. Exemplaren erschienen. Es gibt in der DDR 13 Verlage, die KuJ.-Literatur herausgeben. Eine Spitzenposition nimmt der Kinderbuch Verlag der DDR in Berlin (Ost) ein. Er hat von 1949 bis Ende 1977 rd. 7.000 Titel mit einer Gesamtauflage von mehr als…

DDR A-Z 1979

Betriebsgeschichte (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Verwertung mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte als auch die sich aus der Geschichte der Arbeiterbewegung ergebenden Aspekte in die Untersuchung einbezogen. Die B. beruft sich auf Maxim Gorki, dessen Forderung nach einer Geschichtsschreibung über sowjetische Betriebe 1931 zu einem entsprechenden Beschluß des ZK der KPdSU geführt hatte. Die propagandistisch-agitatorischen Aufgaben der B. sind: 1. Förderung der Entwicklung eines sozialistischen Geschichtsbewußtseins; 2. Festigung der Betriebsverbundenheit und Verbesserung des Betriebsklimas, um zur Bildung von Stammbelegschaften beizutragen. Sie werden wesentlich von ehrenamtlichen Kommissionen für B. wahrgenommen, die Gremien der Betriebsparteileitungen (BPL) sind. Die BPL bestätigen die Mitglieder (langjährige Belegschaftsangehörige, Vertreter der Massenorganisationen im Betrieb und der Werkleitung, Wirtschaftshistoriker, Geschichtslehrer. Betriebsarchivare) und die Arbeitspläne der Kommissionen für B. Für die inhaltliche Leitung und die Koordinierung der Arbeiten zur B. ist die Abteilung „Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung und B.“ des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) verantwortlich, bei dem als konsultatives Gremium ein „Problemrat“ für B. eingerichtet wurde. Das IML veröffentlicht Analysen und Direktiven zur B. in den Zeitschriften „Neuer Weg“ und „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. Das Sekretariat des ZK der SED forderte in seinem Beschluß vom 7. 6. 1977: Richtlinien zur Erforschung und Propagierung der B., erneut eine Konzentration der B. auf die Geschichte nach 1945, insbesondere aber auf die Entwicklungen seitdem VIII. Parteitag der SED (1971) und eine deutlichere Hervorhebung der Rolle der Partei. Neben Einzelveröffentlichungen soll die B. verstärkt in den Betriebszeitungen berücksichtigt sowie zur Einrichtung von Traditionskabinetten, Betriebsmuseen, Ausstellungen usw. genutzt werden. B. als Wissenschaftsdisziplin leistet einen Beitrag zur Wirtschaftsgeschichtsschreibung. Die Analyse bestimmter betrieblicher Probleme und Erfahrungen (Anwendung bestimmter Lohnsysteme, Wettbewerbsformen, Produktionsverfahren. Leitungsformen usw.) soll darüber hinaus der unmittelbaren Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Förderung der Forschungsarbeit in den wirtschaftswissenschaftlichen Einzeldisziplinen dienen. Für diesen Aufgabenbereich besteht die Fachkommission B. der Historiker-Gesellschaft der DDR, die mehrtägige Jahrestagungen veranstaltet und mit dem IML zusammenarbeitet. Das vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR herausgegebene „Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte“ veröffentlicht neben jährlichen Bibliographien methodische und theoretisch-methodologische Grundsatzartikel zur B. sowie Ergebnisse der B. Obwohl die häufig noch diskontinuierliche Tätigkeit der B.-Kommissionen kritisiert und der unwissenschaftliche Festschrift-Charakter mancher Publikationen bemängelt werden, ist doch eine große Zahl umfangreicher Studien entstanden, die u. a. in der Reihe „Geschichte der Fabriken und Werke“ im Tribüne-Verlag veröffentlicht wurden. Insgesamt sind von 1945 bis 1976 1.200 selbständige betriebsgeschichtliche Veröffentlichungen in der DDR erschienen, davon bis 1972 über 60 Habilitations- und Dissertationsschriften. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 184 Betriebsformen und Kooperation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Verwertung mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte…

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Staatsapparat (1979) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht durch Vollzug ihrer Entscheidungen ermöglicht. Gemäß der marxistisch-leninistischen Lehre vom sozialistischen Staat wird der St. nicht als eigenständige staatliche Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung werden mit funktionalen Erfordernissen, die aus der Rolle und den Funktionen des Staates bei der Entwicklung der Gesellschaft resultieren, begründet. I. Organisation Das grundlegende Organisationsprinzip des St. ist der Demokratische Zentralismus. Es besagt, daß die Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung zentral entschieden werden, daß diese Entscheidungen für die nachgeordneten Organe verbindlich sind, daß die Durchführung dieser Entscheidungen auch im Fall der Existenz zentraler Richtlinien in eigener Verantwortung der nachgeordneten Organe erfolgt, daß eine strenge Staatsdisziplin durchgesetzt und die Mitwirkung der Bürger an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Entscheidungen gewährleistet werden muß. Der demokratische Zentralismus regelt somit das Verhältnis der hierarchisch geordneten Ebenen im St. zueinander und bestimmt damit auch den jeweiligen Grad der Zentralisation, konstituiert aber auch die Mitwirkung der Bürger an der Leitung der staatlichen Aufgaben als Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Zum St. gehören: der Staatsrat, der Ministerrat mit den Ministerien, Staatssekretariaten, Ämtern, Kommissionen, Verwaltungen und anderen Organen, wie z. B. der Nationale Verteidigungsrat, die örtlichen Räte auf der Ebene der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden mit ihren Fachabteilungen, das Oberste Gericht mit den Bezirks- und Kreisgerichten sowie der Generalstaatsanwalt und die Bezirks- und Kreisstaatsanwälte, die Nationale Volksarmee, die Deutsche Volkspolizei und die Organe der Staatssicherheit. Generaldirektoren der VVB, der Kombinate und der VEB gehören ebenfalls zum St., nicht aber die Leiter anderer staatlicher Institutionen und Einrichtungen, wie z. B. Rektoren von Hochschulen. Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion ist staatlich strukturiertes Organ der SED; ihr Leiter ist Mitglied des Ministerrats. Die Spitze des St. bildet die Regierung als das höchste Exekutivorgan des Staates. Von 1949 bis 1960/61 und seit 1970/71 wurde bzw. wird die Regierungsfunktion vom Ministerrat wahrgenommen. Zwischen 1961 und 1969/70 hat der im September 1960 gegründete Staatsrat Regierungsfunktionen ausgeübt. In der Verfassung der DDR (in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Der Ministerrat ist als Organ der Volkskammer die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.“ Er setzt sich [S. 1029]aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den übrigen Mitgliedern zusammen. II. Die Ministerien (M.) Die M. sind staatliche Organe, die für die zentrale Anleitung und Durchführung der staatlichen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten (Wirtschaft; Industrieministerien). Innen-, Außen- und Sozialpolitik verantwortlich sind. Verantwortungsbereich, Struktur und Kompetenzen sind im Statut des jeweiligen M. festgelegt. Die M. sind für die planmäßige Entwicklung der von ihnen geleiteten Industriezweige bzw. anderen Bereiche verantwortlich und verpflichtet, Beschlüsse der SED, die Gesetze sowie andere staatliche Rechtsnormen durchzuführen und die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck haben sie das Recht, eigenverantwortlich am Rechtsverkehr teilzunehmen und vermögensrechtliche Beziehungen einzugehen, wozu ihnen durch den Staatshaushalt der DDR jährlich finanzielle Mittel in Form eines Haushalts übertragen werden. Zur Verwirklichung der dem M. übertragenen Leitungsaufgaben erläßt das M. Erlasse und Verordnungen. Die Beschäftigung der Mitarbeiter wird nach arbeitsrechtlichen, in bestimmten Fällen nach zivilrechtlichen Vorschriften gestaltet. Als Sitz aller M. ist Berlin (Ost) festgelegt. Die Bildung der M. als zweig- und bereichsleitende Organe wird durch die existierende Spezialisierung und Arbeitsteilung im St. bedingt, wobei das Prinzip der Zweigleitung Ausdruck der zentralisierten staatlichen Leitung ist. Veränderungen der Zahl und der Art von M. erfolgen vor allem dann, wenn durch die Entwicklung der Produktion und der Struktur der Bereiche und Zweige, aber auch durch veränderte staatliche Leitungsaufgaben neue Strukturen erforderlich werden. Der Ministerrat legt die Grundsätze für die Tätigkeit der M. fest, bestimmt deren Aufgaben und übt die Kontrolle über ihre Verwirklichung aus. Er schafft die Voraussetzungen für die Koordination und Kooperation der M. untereinander bzw. mit den örtlichen Räten. A. Zusammenarbeit der Ministerien mit den Räten der Bezirke Die Beziehungen zwischen den M. und den örtlichen Räten sind nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus zu gestalten und sollen auf einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen beruhen. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von gegenseitiger Information und Abstimmung, gemeinsamer Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen bis zur arbeitsteiligen Durchführung bestimmter Vorhaben (Investitionsmaßnahmen). Diese Zusammenarbeit findet in der Hauptsache zwischen den Räten der Bezirke und den M. in sog. Komplexberatungen, z. B. bei vorbereitenden Plandiskussionen im Bezirk, statt. Das Prinzip der doppelten Unterstellung erlaubt es dem Minister, dem Leiter des entsprechenden Fachorgans des Rats des Bezirks Anweisungen zu erteilen; Beschlüsse der Räte können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Ministerrat aufgehoben werden (§ 8 Abs. 4 Gesetz über den Ministerrat, GBl. I, 1972, S. 253). B. Zusammenwirken von Ministerien Das Zusammenwirken von M. geschieht zur Vorbereitung von Ministerrats-Entscheidungen in Form gemeinsamer Arbeitsgruppen; bei der Durchführung komplexer Aufgaben kann der Ministerrat ein M. mit Koordinierungsaufgaben betrauen, wodurch dieses Leitungsfunktionen gegenüber ihm nicht unterstellten Einrichtungen wahrnehmen kann. C. Aufgaben der Ministerien Die Aufgaben der M. erstrecken sich auf: die Ausarbeitung von Planvorschlägen für ihren Bereich auf der Grundlage staatlicher Direktiven; die Leitung und Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts; die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf den Gebieten der Finanzen, Preise und der Wirtschaftlichen Rechnungsführung; die Steuerung der Arbeitskräfte und die Erarbeitung der Lohnpolitik (Lohnformen und Lohnsystem) ihres Zweiges bzw. Bereiches. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben sind sie verpflichtet, volkswirtschaftliche Verflechtung im nationalen wie internationalen Bereich zu berücksichtigen, mit den für Fragen der Planung, der Wissenschaft und Technik, der Preispolitik (Preissystem und Preispolitik) und der Lohnpolitik zentral verantwortlichen Organen wie dem Ministerium für Wissenschaft und Technik, der Staatlichen Plankommission, dem Amt für Preise oder dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne zusammenzuarbeiten und ein effektives Wirtschaften der ihnen unterstellten Einrichtungen, Betriebe und Institutionen zu ermöglichen. Bei der Erfüllung ihrer fachspezifischen Leitungsaufgaben sind sie berechtigt, im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) den nachgeordneten Apparaten auf der örtlichen Ebene Weisungen zu erteilen. D. Die Leitung der Ministerien Die M. werden vom Minister nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Er hat die Befugnis, zur Wahrnehmung seiner Verantwortung rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Die dem Minister als Mitglied des Ministerrates übertragenen Rechte und Pflichten kann dieser nicht auf seine Stellvertreter oder den Apparat übertragen. Die wichtigsten dieser Rechte und Pflichten sind: die kollektive Beratung und Beschlußfassung im Ministerrat; die Vorbereitung von Entscheidun[S. 1030]gen des Ministerrates und das Einbringen von Vorlagen; die Ausübung der Rechtsetzungsbefugnis; die Wahrnehmung von Regierungsverantwortung in auswärtigen Beziehungen, internationalen Gremien und Ausschüssen, z. B. des RGW, und seine Befugnisse als höchster Disziplinarvorgesetzter seines Verantwortungsbereiches. Die Praxis zeigt, daß bei Verhinderung diese Rechte und Pflichten auch vom 1. Stellvertreter des Ministers wahrgenommen werden. E. Beratungsorgan Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen stehen dem Minister das Kollegium und bestimmte Einrichtungen seines Ministeriums (Stäbe) zur Verfügung. Außerdem existieren als Beratungsorgane bei den meisten M. wissenschaftliche Beiräte für bestimmte Fachgebiete, wissenschaftliche Räte für den gesamten Bereich des Ministeriums und andere Beratungsgremien, wie z. B. der Hoch- und Fachschulrat beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. Diese Gremien, deren Mitglieder vom Minister berufen und die häufig von leitenden Mitarbeitern des M. oder ihm unterstellten Einrichtungen geleitet werden, setzen sich aus Vertretern des St., Wissenschaftlern, Praktikern und Funktionären der im jeweiligen Bereich tätigen Massenorganisationen (Kammer der Technik; FDGB) sowie der SED zusammen. Sie werden über anstehende Entscheidungen informiert, diskutieren Vorlagen, informieren über bereichsbezogene Aspekte und Aktivitäten, geben fachspezifische Informationen und erstellen selbst, soweit sie dazu geeignet sind und beauftragt werden, Entscheidungsunterlagen. Sie können sich in Arbeitsgruppen und -kreise untergliedern, arbeiten nach einem mit dem Ministerium abgestimmten Arbeitsplan und werden auch als institutioneller Ausdruck der sozialistischen Demokratie im St. betrachtet. F. Stellvertreter des Ministers Der Minister verfügt über mehrere Stellvertreter; ihre Zahl ist abhängig vom Umfang der vom M. wahrzunehmenden Aufgaben und Außenbeziehungen. Der 1.~Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs ist verantwortlich für den Geschäftsbetrieb des M. Er vertritt den Minister. Die anderen Stellvertreter sind für einzelne Bereiche des M. verantwortlich, haben aber gegenüber den Struktureinheiten der ihnen zugeordneten Bereiche (Abteilungen und Sektoren) kein leitungsbezogenes, sondern nur ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht. Die Bereiche sind nach inhaltlichen (z. B. Weiterbildung, internationale Beziehungen), funktionalen (z. B. im Sicherheitsbereich) oder regionalen (z. B. im Außenwirtschafts- und Außenministerium) Kriterien organisiert. G. Organisationsstruktur der Ministerien Eine verbindliche Organisationsstruktur für alle M. gibt es nicht; der Ministerrat entscheidet nur über die Hauptstruktur. M. gliedern sich in der Regel in Hauptabteilungen (Hauptverwaltungen), Abteilungen (Verwaltungen) und Sektoren, wobei nur in großen M. Hauptabteilungen bzw. -Verwaltungen bestehen. Durch Spezialisierung, Kooperation, Bildung von Kombinaten und Entwicklung neuer Industriezweige werden die inneren Strukturen der M. verändert und den Erfordernissen angepaßt. Die Struktureinheiten werden entweder dem funktionalen oder dem linearen Typ zugeordnet. Bei dem funktionalen Strukturtyp werden die unterstellten Bereiche und Zweige durch den Minister und seine Stellvertreter mit Hilfe von Fachstäben geleitet, die für alle unterstellten Einheiten jeweils einen funktional bestimmten Bereich (Planung. Bilanzierung, Technik, Außenhandel usw.) bearbeiten. Bei dem linearen Typ der Leitung werden die jeweils unterstellten Industriezweige vom M. in allen Fragen komplex geleitet. Die Aufgabenstellungen der Abteilungen des M. sind zweigbezogen; ihre Leiter können im Auftrag des Ministers bzw. seines Stellvertreters gegenüber den Leitern der unterstellten wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen anleitend tätig werden. In den meisten M. findet sich ein gemischter Typ der Organisationsstruktur, d. h. die gleichzeitige Existenz von zweigbezogenen neben funktional aufgebauten Abteilungen und Sektoren. Die Stabsabteilungen des M. sind diesen Typen nicht zuzuordnen. Sie stehen vor allem dem Minister als Spezialistengruppen für bestimmte Fragen (grundsätzliche Probleme der Perspektiv- und Jahresplanung, wissenschaftlich-technischer Fortschritt) zur Verfügung, leisten analytische und prognostische Arbeit, ziehen aus wissenschaftlich-technischen sowie organisatorischen Entwicklungen Schlußfolgerungen und legen diese dem Minister zur Entscheidung vor. Die Entscheidungen des Ministers ergehen in der Form von Anordnungen, Durchführungsbestimmungen. Verfügungen, Richtlinien und Dienstanweisungen. Sie unterscheiden sich nach Dauer, Umfang, Inhalt und Adressatenkreis. III. Andere zentrale Organe des Ministerrats Die anderen zentralen Organe des Ministerrats, wie die Staatssekretariate oder die zentralen Ämter, unterscheiden sich von den Ministerien hinsichtlich ihrer Aufgaben und der Führung z. T. dadurch, daß sie Querschnittsaufgaben wahrnehmen (Amt für Preise), nicht über mehrere Leitungsebenen verfügen und ihre Leiter nicht Mitglied des Ministerrates sind [S. 1031](Ausnahmen: Amt für Preise, SPK, Staatl. Vertragsgericht, Staatsbank, Staatssekretariat für Arbeit und Löhne). Sie sind ansonsten den gleichen Prinzipien der Leitung und Organisation unterworfen. IV. Der Staatsapparat auf der örtlichen Ebene Die Räte und deren Fachabteilungen bilden den St. auf der örtlichen Ebene. Die Mitglieder der Räte werden durch die Volksvertretung gewählt, die Leiter der Fachabteilungen durch den Rat in Abstimmung mit dem Leiter des übergeordneten Fachorgans, im Falle des Bezirkes mit dem Minister, berufen. Die Volksvertretung bestätigt die Entscheidung. Die Räte bestehen aus dem Vorsitzenden, dem Ersten Stellvertreter, dem Sekretär und den übrigen Mitgliedern. Der Vorsitzende leitet den Rat; er ist berechtigt, den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane und den dem Rat unterstellten Einrichtungen und Betrieben Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Weisungen an den Vorsitzenden dürfen nur vom Vorsitzenden des übergeordneten Rates bzw. dem Vorsitzenden des Ministerrates erteilt werden. Die Leiter der Fachabteilungen haben das Recht, im Rahmen ihrer Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung Weisungen an Leiter von Fachabteilungen nachgeordneter Räte zu erteilen, wovon der Ratsvorsitzende unterrichtet werden muß. Weisungen dürfen nicht in die von den örtlichen Volksvertretungen beschlossenen Pläne eingreifen, Entscheidungen der Räte können durch die Volksvertretung, den übergeordneten Rat und den Ministerrat aufgehoben werden. Die Beziehungen der verschiedenen Ebenen des St. werden durch rechtliche Regelungen fixiert, die entsprechend dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand, den Anforderungen an die staatliche Leitung und den erklärten Bedürfnissen (z. B. rasche Umsetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Produktion) formuliert werden. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus ermöglicht die Regelung der Beziehungen auch dann, wenn eine rechtliche Fixierung noch nicht stattgefunden hat bzw. bestehende Regelungen durch neue Entwicklungen überholt worden sind und sich die Erfüllung der Rechtsbeziehung als Hemmnis der gesellschaftlichen Entwicklung erweisen würde. Deshalb sind die in der Verfassung und in einzelnen Gesetzen formulierten Vorschriften über Rolle und Funktion der Organe des St. nur bedingt geeignet, verbindliche Aussagen über ihre jeweils aktuelle Bedeutung und Stellung zu machen. V. Partei und Staatsapparat Die marxistisch-leninistische Staatslehre definiert den sozialistischen Staat als wichtigstes Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Das Verhältnis von Partei und St. verdeutlicht die instrumentale Rolle des Staats. Die Beschlüsse der Partei sind die Grundlagen der staatlichen Normsetzung und verbindlich für die Arbeit des St. Seine Entscheidungen konkretisieren die Vorgaben der Partei, soweit diese nicht bereits detaillierte Durchführungsbestimmungen enthalten. Die Umsetzung der Parteibeschlüsse in die staatliche Tätigkeit erfolgt sowohl auf der zentralen wie auf der örtlichen Ebene durch verschiedene Methoden und Mechanismen. Gemeinsame Beschlüsse von Politbüro der SED und Präsidium des Ministerrates oder des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats, in sozialpolitischen Angelegenheiten auch des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB, werden ohne Umsetzung direkt vom St. durchgeführt. Das Politbüro gibt dem Ministerrat Hinweise, Empfehlungen oder Anweisungen, in bestimmten Angelegenheiten tätig zu werden bzw. Vorlagen für Gesetze auszuarbeiten; diese werden dann über das Präsidium der Volkskammer der Volkskammer vorgelegt. Partei- und St. bilden gemeinsame Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen zur Vorbereitung, operativen Durchführung und Kontrolle von Entscheidungen. Die Parteileitungen, d. h. die Sekretariate, geben dem St. der entsprechenden Ebene „Hinweise“ zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Sie legen die Grundzüge der Tätigkeit der Parteikader im St. fest. Mitglieder der hauptamtlichen Leitungen der SED sind befugt, an Sitzungen der Leitungsgremien des St. teilzunehmen, Konsultationen mit Staatsfunktionären durchzuführen und grundsätzliche Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu erörtern. Leitende Funktionen im St. werden von Mitgliedern der SED wahrgenommen, die faktisch als Beauftragte der Partei staatliche Funktionen ausüben. Die Vorsitzenden der Räte und anderer Einheiten des St. sind Mitglieder der Sekretariate der Parteileitungen der örtlichen Ebenen. Auf der zentralen Ebene sind z. B. der Vorsitzende des Ministerrates, seine beiden Ersten Stellvertreter sowie zwei Minister Mitglieder des Politbüros des ZK der SED; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, der Bezirksplankommissionen und -Wirtschaftsräte sind stets Mitglieder der Sekretariate der Bezirksleitung der SED. Die Partei besitzt das Recht, die von ihr als wichtig angesehenen Positionen im St. nach ihren Vorstellungen zu besetzen. Dies geschieht mit Hilfe des Nomenklatursystems (Nomenklatur). Die Mitglieder der SED im St. werden in nach besonderen Vorschriften des Statuts arbeitenden Parteiorganisationen zusammengefaßt. Sie bzw. ihre Leitungen leisten politisch-ideologische Erziehungsarbeit, kontrollieren die Tätigkeit der Mitarbeiter und Institutionen bezüglich der Durchführung [S. 1032]der Parteibeschlüsse, organisieren gemeinsam mit den Gewerkschaftsleitungen Kampagnen und Wettbewerbe, sorgen für die Schulung von Mitgliedern, Kandidaten und Parteilosen im Parteilehrjahr und die marxistisch-leninistische Weiterbildung mit Hilfe der Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus, informieren die übergeordneten Parteileitungen über die Probleme der Organisationsbereiche und sind bemüht, neben politisch-ideologischen auch fachliche Anforderungen zu erfüllen, um so die — früher häufig zu beobachtende unzureichende — Autorität der Parteifunktionäre zu stärken. Die SED geht davon aus, daß der Parteiapparat die Funktionen des St. nicht übernehmen kann und darf. Er soll den St. als das wichtigste Instrument der Partei gemäß deren Beschlüssen anleiten, Entwicklungen kontrollieren und, falls notwendig, entstehende Konflikte rechtzeitig kanalisieren bzw. lösen. Zwischen Partei- und St. bestehen zahlreiche strukturelle Ähnlichkeiten. Die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder beider Apparate führen jedoch zu einer Reihe von Konflikten. Die wachsende Komplexität des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens sowie die Tatsache, daß der St. stets unmittelbarer Adressat der Wünsche der Bevölkerung ist, wirken sich in besonderer Weise auf die Formen staatlicher Leitungstätigkeit aus und bedingen deren rascheren Wandel. Insofern bedeutet die Anweisung der Parteiführung an die örtlichen Parteileitungen, sich nicht in die Arbeit des St. im Sinne der Übernahme seiner Funktionen einzumischen, auch eine Anerkennung der Tatsache, daß die Tätigkeiten von Partei und St. sich gegenseitig bedingen und die Vermischung der Aufgaben die notwendige Arbeitsteilung durchbricht. So führen die Kooperationsformen zwischen Partei- und St. im Rahmen der Entscheidungsprozesse (Einleitung, Ausarbeitung und Durchführung von Entscheidungen für das Gesamtsystem DDR) zu einer weitgehenden fachlichen Abhängigkeit der Partei vom St. Die Kritik an Mängeln der staatlichen Leitungstätigkeit, der gelegentlich dem St. gegenüber erhobene Vorwurf des Bürokratismus und andere kritische Stellungnahmen seitens der SED richten sich vor allem gegen Einzelpersonen und Verfahrensweisen. Eine Änderung im Verhältnis von Partei und St. als Bestandteile des politischen Systems wird von der SED-Führung gegenwärtig als unmöglich erklärt, da dies die Machtfrage entscheidend berühren würde. Gero Neugebauer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1028–1032 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsarchive

Staatsapparat (1979) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht durch Vollzug ihrer Entscheidungen ermöglicht. Gemäß der marxistisch-leninistischen Lehre vom sozialistischen Staat wird der St. nicht als eigenständige staatliche Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung werden mit funktionalen…

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Agrarwissenschaften (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Forschungsorganisation Die Schaffung völlig neuer Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, das Ziel einer weitgehenden Selbstversorgung im Ernährungsbereich, die steigenden Qualitätsansprüche bei Nahrungsmitteln, die Steigerung der Flächen- und Arbeitsproduktivität und die Entwicklung neuer Produktionstechniken haben in der DDR zum Aufbau eines beträchtlichen Forschungsapparates geführt. Durchschnittlich wurden jährlich 350 Mill. Mark für Zwecke der Agrarforschung ausgegeben. Hiervon entfallen 120 Mill. Mark auf die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. Die agrarwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen beschäftigen z. Z. rd. 5.300 Wissenschaftler und wissenschaftliche bzw. wissenschaftlich-technische Mitarbeiter. Die Durchführung der Forschungsarbeit wird in folgenden Forschungseinrichtungen betrieben: 1. Institute der Universitäten beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen mit ca. 105 Instituten und 30 weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin (Ost), Dresden. Halle, Jena, Leipzig und Rostock; 2. Institute der Hochschulen Bernburg und Meißen beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN); 3. Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) in Berlin (Ost) beim MfLFN; 4. Institute der Lebensmitteltechnik und Verarbeitung beim MfLFN und beim Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie. 5. Außerhalb der Agrarforschung wird die Ernährungsforschung beim Institut für Ernährung in Pots[S. 29]dam-Rehbrücke, das der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) angehört, betrieben. Die Vielfalt der Forschungseinrichtungen und Forschungsaufgaben wird im einheitlichen Forschungsplan Wissenschaft und Technik koordiniert. An der Erstellung der Pläne (Prognose-, Perspektiv- und Jahrespläne) sind die Institute und Einrichtungen sowie die zuständigen Ministerien beteiligt. Zunehmende Bedeutung erlangt die Forschungskooperation zwischen den Instituten der Akademien, Universitäten und Hochschulen bzw. Ministerien in der DDR. So wurde 1977 vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen ein Rat für das Forschungsprojekt „Industrialisierung der Landwirtschaft im Sozialismus und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen“ konstituiert, dem 14 Vertreter verschiedener Forschungseinrichtungen und gesellschaftlicher Gremien angehören. Zur Koordination der auf die Pflanzen- und Tierproduktion gerichteten Forschung schlossen die Präsidien der AdL und der AdW 1975 eine Vereinbarung zur Abstimmung der Arbeitspläne ab und gründeten beim Präsidium der AdW eine Kommission „Naturwissenschaftliche Grundlagen der Landwirtschaft“. Auf der Grundlage der für 1990 prognostizierten Produktionsziele wurden die Forschungsaufgaben der Agrarforschung (AdL) und der Umfang der hierfür erforderlichen Grundlagenforschung (AdW) festgelegt. Die Hauptaufgaben erstrecken sich auf den Pflanzenschutz, die pflanzliche Prozeßsteuerung, auf die Veterinärmedizin, die Fortpflanzungsbiologie, die Sicherung der Eiweißversorgung und die Gülleverwertung. Das Abkommen wurde 1977 um die Forschungsgebiete der Nahrungsgüterwirtschaft und der gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse bei der Herausbildung und Gestaltung des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) erweitert. Die vom Präsidenten der AdW und vom Minister f. LFN unterzeichnete Vereinbarung schließt weiterhin den gegenseitigen Personalaustausch, die Schutz-, Rechts- und Lizenztätigkeit sowie Fragen der internationalen Forschungskooperation ein. Das Forschungspotential der DDR ist fest in die Forschungsprogramme der RGW-Staaten (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) eingebunden. Mit allen Partnerstaaten wurden bilaterale Verträge über die Durchführung gemeinsamer Projekte, den Ergebnisaustausch usw. durch die Landwirtschaftsministerien der beteiligten Länder abgeschlossen. Die multilaterale Forschungskooperation basiert auf dem 1971 beschlossenen Komplexprogramm des RGW. Es wurden insgesamt 8 Koordinierungszentren für das Gebiet der Agrarwissenschaften eingerichtet. von denen 2 in der DDR liegen (Dummerstorf-Rostock. Leipzig-Potsdam), mit dem z. Z. 5 1 Institute aus 8 RGW-Staaten kooperieren. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von der einfachen Information über die arbeitsteilige Kooperation bis zur Einrichtung zeitweiliger gemeinsamer Arbeitsgruppen. A. Universitätsforschung Die Forschungsarbeit der Universitätsinstitute erfolgt in Abstimmung mit der AdL und ist auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Praxis bzw. die Anforderungen der Industrie abgestellt. Der beabsichtigten Spezialisierung in der Ausbildungsrichtung entsprechend, ergeben sich für die Sektionen der einzelnen Universitäten folgende Forschungsschwerpunkte: Berlin (Ost): Lebensmitteltechnologie, gärtnerische Pflanzenzüchtung, Tierzucht (Genetik und Leistungsphysiologie) und Veterinärwesen (Geflügel- und Kleintierkrankheiten. Staatsveterinärwesen); Dresden: Landtechnik und Forstwirtschaft: Halle: Agrochemie. Getreide und Zuckerrübenforschung, pflanzliche Verarbeitungstechnologie; Leipzig: Tierzucht (Milch-, Fleisch- und Eierproduktion), Veterinärwesen (Rinder und Schweine), tropische und subtropische Landwirtschaft; Rostock: Kartoffel- und Futterbau, Tierzucht (Rinderzucht). B. Hochschulforschung Die Hochschulen in Bernburg und Meißen wurden zur Ausbildung von Führungskadern für die sozialistische Landwirtschaft gegründet. Ihre Forschungstätigkeit richtet sich auf agrarökonomische und gesellschaftspolitische Ziele (Berufsausbildung, Landwirtschaftliche). C. Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) Die AdL beim MfLFN (bis 1972 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften [DAL]) gilt als zentrales wissenschaftliches Organ zur Förderung der A. in der DDR. Nach letzten Angaben umfaßt die AdL 2 Forschungszentren und 20 Institute mit rd. 9.500 Beschäftigten, hiervon rd. 2.000 Wissenschaftler. Grundsätzliche Aufgaben der AdL sind unter Beachtung der industriemäßig betriebenen Landwirtschaft: 1. Intensivierung der wissenschaftlichen Vorarbeit. 2. Koordination der Arbeit verschiedener agrarwissenschaftlicher Disziplinen und Kooperation mit anderen Wissenschaftseinrichtungen und -zweigen. 3. Auswertung der internationalen Forschungsergebnisse und die Vertiefung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den RGW-Staaten auf bilateraler Ebene, insbesondere zur UdSSR und multilateral im Rahmen des RGW-Komplexprogrammes. 4. Durchführung eigener umfangreicher Forschungsvorhaben. insbesondere die Züchtung von Tierrassen, die für die industriemäßige Produktion [S. 30]geeignet sind, sowie die Zucht eiweiß- und energiereicher Pflanzenarten, die intensive Beregnung und Bewässerung gestatten. 5. Erprobung der Forschungsergebnisse und ihre Überführung in die Praxis. Hierfür stehen der AdL über 30 eigene Versuchsgüter mit ca. 32.000 ha LN zur Verfügung. Anläßlich ihres 25jährigen Bestehens (1976) konnte die AdL u. a. auf folgende Leistungen verweisen: 1. Entwicklung eines Düngungsprogramms für die gesamte DDR aufgrund von mehreren Millionen Bodenproben. Mit Hilfe der EDV erlaubten die Bodenaufnahmen 1976, für 90 v. H. der LN Düngungsempfehlungen nach Höhe und Zeitpunkt zu erteilen. 2. Im Bereich Pflanzenzucht konnten insgesamt 450 neue landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturpflanzen gezüchtet werden. (In den Jahren 1976–1977 folgten 27 weitere Neuzüchtungen.) 3. Der Veterinärmedizin konnten 90 neue Präparate (einschließlich Prophylaxe) übergeben werden. 4. Im Bereich der Tierernährung wurde ein neues Futterbewertungssystem entwickelt. Die staatlichen Aufwendungen betrugen 1951–1976 1,8 Mrd. Mark. Die Gründung der AdL (DAL) erfolgte am 17. 10. 1951 (Gründungsbeschluß vom 11. 1. 1951) nach dem Vorbild der sowjetischen W.-I.-Lenin-Akademie. Sie übernahm einerseits die Aufgaben der landwirtschaftlichen Klasse der AdW sowie die Aufgaben der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft. 1953 wurden auch die Forschungsanstalten der 1952 aufgelösten Länder in die AdL eingegliedert. Nach dem erst 1955 verabschiedeten Statut hatte die AdL den Status einer Anstalt des öffentlichen Rechts, den sie mit der Neufassung des Statutes — Unterstellung unter das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft im Jahre 1962 — verlor. Nach der letzten Fassung des Statutes (vom 6. 6. 1972, GBl. II. S. 438 ff.; Änderungs-AO vom 29. 1. 1979, GBl. I, S. 60) zeigt die AdL folgende Organisationsstruktur: 1. Der Präsident wird auf Vorschlag des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. 2. Der Vizepräsident (ständiger Stellvertreter) wird vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen. 3. Die Direktoren, vom Präsidenten berufen, leiten in dessen Auftrag bestimmte Forschungsbereiche. 4. Das Präsidium besteht aus Präsident, Vizepräsident und Direktoren sowie — mit Zustimmung des Ministers — weiteren Personen. 5. Das Plenum, maximal 81 Personen, besteht aus ordentlichen Mitgliedern (Bürger der DDR mit hervorragenden Leistungen in der Wissenschaft oder Praxis) und Kandidaten (maximal 40 Bürger der DDR, die als Nachwuchswissenschaftler oder Praktiker Verdienste erworben haben). Die AdL hat ferner korrespondierende Mitglieder. Ordentliche Mitglieder werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres emeritiert. Die Wahl neu aufzunehmender ordentlicher Mitglieder erfolgt nach je 5 Jahren. Die Wiederwahl von Kandidaten ist zulässig. Die eingangs genannten Institute sind seit der Akademiereform 1972 nicht mehr in Sektionen zusammengefaßt, sondern bestehen als „Wissenschaftliche Einrichtungen“ in Form von Forschungszentren oder als einzelne Institute fort. Für spezielle Arbeitsvorhaben ist es möglich, aus Zentren und Instituten „zeitweilige Sektionen“ zu bilden. Die AdL würdigt hervorragende wissenschaftliche Leistungen durch Verleihung der „Erwin-Bauer-Medaille“. In Abstimmung mit den zuständigen Ministerien kann sie Mitarbeiter zu Professoren ernennen (MfLFN: MHF) und akademische Grade verleihen (MfLFN). Präsident ist (1978) Prof. Dr. E. Rübensam (SED). D. Hochschulfreie Forschung außerhalb der AdL Die Forschungseinrichtungen der Universitäten und der AdL sind fast ausschließlich auf die Agrarproduktion orientiert. Nach Kriegsende fehlten zahlreiche spezialisierte Forschungseinrichtungen der Nahrungsgüterwirtschaft. da die bis 1945 bestehenden Institute entweder im Gebiet der 3 Westzonen angesiedelt waren oder kurz vor Kriegsende dorthin ausgelagert worden waren. Infolgedessen kam es zu zahlreichen Neugründungen: 1. Institut für Kühl- und Gefrierwirtschaft in Magdeburg (1957); 2. Institut für Getreideverarbeitung, früher Zentrallaboratorium für Getreideverarbeitende Industrie, Potsdam (Bergholz-Rehbrücke), früher Riesa (Sachsen), (1957); 3. Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung, Rostock-Marienehe (1955); 4. Institut für Milchforschung, Berlin (Ost)-Oranienburg (1958); 5. Institut für Fleischwirtschaft. Magdeburg (1958); 6. Forschungsinstitut für Gärungs- und Getränkeindustrie, früher Zentrallaboratorium für Brau- und Malzindustrie, Berlin (Ost). (1959). Diese Institute waren ursprünglich der Staatlichen Plankommission, später jedoch überwiegend dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. Über das Staatliche Komitee für Aufkauf und Verarbeitung gelangten 1968 die Institute für Milchforschung und Fleischwirtschaft sowie zahlreiche andere Forschungseinrichtungen unter die Verwaltung des MfLFN. Zur Erarbeitung wissenschaftlicher Entscheidungshilfen für den Einsatz agrarpolitischer Instrumente (Preis-, Kredit-, Steuerpolitik) beim Übergang zu industriemäßigen Produktionsverfahren wurde 1972 beim MfLFN ein Institut für Agrarökonomik eingerichtet. Mit Wirkung vom 1. 1. 1975 erfolgte [S. 31](unter Ausgliederung des Rechenzentrums) dessen Umbildung zum Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft beim MfLFN. Das Rechenzentrum wurde gleichzeitig zum VEB Datenverarbeitung beim gleichen Ministerium umgebildet. II. Einrichtungen zur Übertragung der Forschungsergebnisse in die Praxis Neben den üblichen Möglichkeiten zur Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis (Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung, Zeitschriften, Fachbücher, Agrarjournalismus) bestehen in der DDR für diese Aufgaben einige zentralgeleitete Einrichtungen mit überdurchschnittlicher Breitenwirkung. A. Institute für Landwirtschaft (IfL) bei den Räten der Bezirke (Konsultationspunkte) Der Aufbau der IfL erfolgte nach Abschluß der Kollektivierung und mußte am 30. 6. 1962 beendet sein (GBl. III, 1961, Nr. 5; GBl. II. 1962, Nr. 23). Diese Institute wurden aus Volkseigenen Gütern (Landwirtschaftliche Betriebsformen) zu „vorbildlichen sozialistischen Musterbetrieben“ entwickelt, um als „Konsultationspunkte für eine rasche Umsetzung der agrarwissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse in die Praxis der LPG und VEG“ zu sorgen. Aus diesem Grund sind sie sowohl zur engen Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der AdL als auch zu einer „breiten Produktionspropaganda“ verpflichtet. In Anbetracht der Größenordnungen, die für den Aufbau industriemäßiger Anlagen der Pflanzen- und Tierproduktion erforderlich sind, haben die IfL ihre Beispielwirkung für die Betriebsorganisation verloren. Sie wirken ungeachtet dessen als Dienstleistungs- und Lehrbetriebe fort, indem sie Futtermittel analysieren. Futterpläne erarbeiten oder bestimmte Maschinen, Ausrüstungen und Arbeitsverfahren in der Praxis vorstellen. In den letzten Jahren wurden vereinzelt auch kooperierende LPG zu Konsultationsstützpunkten entwickelt. B. Die Agrarwissenschaftliche Gesellschaft der DDR (AwG) Die AwG (bis 1971 Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft) wurde 1960 gegründet (GBl. III. 1961, Nr. 8, Änderungsanordnung vom 26. 3. 1971, vgl. GBl. II, 1971, Nr. 39, Statut veröffentlicht vom Ministerium für Landwirtschaft. Erfassung und Forstwirtschaft GBl. II, 1961. Nr. 5). Ursprünglich gegründet zur Weiterbildung der in Lehre, Forschung und Praxis tätigen Wissenschaftler. Absolventen und Studenten, betreibt die AwG seit vielen Jahren intensive fachliche und politische Bildungsarbeit unter den landwirtschaftlich Berufstätigen. Die Mitglieder der AwG bildeten ursprünglich Arbeitsgemeinschaften für spezielle Interessengebiete und Aufgaben. Der Einrichtung industriemäßig organisierter landwirtschaftlicher Großbetriebe mit entsprechend umfangreicher Belegschaft folgte die AwG durch die Bildung von Betriebsgruppen mit dem Ergebnis, daß sowohl die Mitgliederzahl als auch die Anzahl der Arbeitsgemeinschaften und der Betriebsgruppen anstieg. Zwischen dem IV. Kongreß (1973) und dem V. Kongreß der AwG (19./20. 5. 1978) nahm die Zahl der Mitglieder um rd. 8.000 auf rd. 46.000 zu. Die Zahl der Arbeitsgemeinschaften stieg von 330 auf rd. 435. Darüber hinaus wurden in diesem Zeitraum 1564 Betriebsgruppen gegründet. 1977 haben die Arbeitsgemeinschaften und Betriebsgruppen rd. 10.800 Vortragsveranstaltungen mit rd. 413.000 Teilnehmern abgehalten. Auf Bezirksdelegiertenkonferenzen werden die Kongresse der AwG vorbereitet, auf denen die Organe der Gesellschaft (Vorsitzender, Zentralvorstand und Zentrale Revisionskommission) gewählt werden. C. „Agra“, Landwirtschaftsausstellung der DDR Die DDR veranstaltet jährlich in den Monaten Juni und Juli in Leipzig-Markkleeberg eine vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft. Neben der Vorstellung neu entwickelter Maschinen. Geräte, Stallanlagen etc. und den Tierleistungsschauen dient die „Agra“ als fachliches und politisches Schulungstreffen für die landwirtschaftliche Bevölkerung. Ab 1976 ist die Ausstellung jährlich wechselnd entweder der Pflanzen- oder Tierproduktion gewidmet. Die „Agra“ 1978 hatte die Intensivierung der Pflanzen- und Rohholzproduktion zum Inhalt. In 32 Hallen und 11 Demonstrationszentren stellten 200 Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ihre Leistungen vor. Neben den Leistungsschauen für Trocknungs- und Pelletierbetriebe, der Getreideproduktion und -Verarbeitung, der Kartoffel- und Zuckerrübenproduktion und -Verarbeitung waren Gülleausbringung, Wasserwirtschaft, die Binnenfischerei und die Schafzucht Ausstellungsthemen. Die Leistungsschauen wurden ergänzt durch Maschinenvorführungen sowie durch zahlreiche Beratungs- und Konsultationszentren (Instandhaltung der Technik, landwirtschaftlicher Berufsverkehr usw.). Der forstwirtschaftliche Bereich befaßte sich mit der Rohholzerzeugung, der Rohholzbereitstellung, der Rohholzausformung und mit der Jagdbewirtschaftung durch die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe. Die Ausstellung wird jährlich von ca. 500.000 Interessenten besucht, von denen 1978 rd. 10.000 aus dem Ausland kamen (800 aus Entwicklungsländern). Die „Agra“ ist eine juristisch selbstständige Einrichtung des MfLFN mit Sitz in Leipzig-Markkleeberg. Neben der Ausstellung unterhält sie ständige Beratungsbüros; Lehrgänge und Tagungen werden auch [S. 32]außerhalb der Ausstellung abgehalten. Ferner gibt sie zahlreiche Informations- und Fachschriften heraus. D. „iga“, Internationale Gartenbauausstellung der DDR in Erfurt Für Gartenbau veranstaltet das MfLFN seit 1961 jährlich im September in Erfurt eine Lehr- und Leistungsschau für den Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, deren Charakter dem der „Agra“ gleicht. Die Ausstellung wird jährlich von ca. 30.000 Fachleuten des In- und Auslandes besucht und ist Anziehungspunkt für rd. 500.000 Besucher (Blumenschau usw.). Schwerpunkte der Ausstellung waren 1978 die Intensivierung der Obstproduktion, die Intensivierung der Gemüsefreiland- und der Gewächshausgemüseproduktion, die Steigerung der Bodenfruchtbarkeit, die Saat- und Pflanzengutbereitstellung, die Kooperationsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitungsbetrieben sowie die Direktvermarktung. Die Ausstellung umfaßt ein Areal von ca. 100 ha (18 Hallen mit rd. 40.000 qm. Gewächshausanlagen mit ca. 18.000 qm). Forschung; Wissenschaft; Universitäten und Hochschulen. Christian Krebs Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 28–32 Agrartechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agronom

Agrarwissenschaften (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Forschungsorganisation Die Schaffung völlig neuer Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, das Ziel einer weitgehenden Selbstversorgung im Ernährungsbereich, die steigenden Qualitätsansprüche bei Nahrungsmitteln, die Steigerung der Flächen- und Arbeitsproduktivität und die Entwicklung neuer Produktionstechniken haben in der DDR zum Aufbau eines beträchtlichen Forschungsapparates geführt. Durchschnittlich wurden…

DDR A-Z 1979

Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (1979)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen, Forschungsinstitutionen des Partei-, Wirtschafts- und Staatsapparates und den entsprechenden Akademien der sozialistischen Länder naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagenforschung zu betreiben. Sie ist verantwortlich für die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte der Grundlagenforschung, deren planmäßige Durchführung, insbesondere für die Koordinierung der Arbeit der verschiedenen Forschungsinstitutionen und die Gewährleistung einer schnellen praktischen Nutzung der Forschungsergebnisse. [S. 33]Die AdW ist Nachfolgerin der am 11. 7. 1700 gegründeten Kurfürstlich Brandenburgischen Societät der Wissenschaften. Ihre Wiedereröffnung nach dem II. Weltkrieg erfolgte am 1. 7. 1946 als „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ aufgrund eines Befehls der SMAD. Ihre gegenwärtige Funktion erhielt die AdW im Zuge der Neugestaltung der Wissenschaftsorganisation der DDR im Jahre 1970 („Akademiereform“). Nach dem VIII. Parteitag 1971 wurde die Akademie durch Zuweisung weiterer Aufgaben in ihrer herausragenden Funktion bestätigt. Ihren heutigen Namen erhielt sie im Oktober 1972. Die AdW untersteht dem Ministerrat. Die Leitung der Akademie obliegt dem Präsidenten (gegenwärtig Prof. Dr. Hermann Klare), dem ein Präsidium als Beratungsorgan zugeordnet ist (gegenwärtig [1978] 15 Mitglieder). Bereits im Jahr 1975 gehörten der AdW 149 ordentliche und 50 korrespondierende Mitglieder an. Wissenschaftler außerhalb der DDR können zu auswärtigen Mitgliedern ernannt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum. Neben seinen Plenartagungen mit wissenschaftlichen Vorträgen von Mitgliedern der AdW zu Themen von allgemeiner wissenschaftlicher Bedeutung veranstaltet das Plenum in unregelmäßigen Abständen wissenschaftliche Konferenzen mit zumeist internationaler Beteiligung. Es hat das Recht zur Wahl neuer ordentlicher, korrespondierender und auswärtiger Mitglieder, die einer der gegenwärtig 9 problemgebundenen Klassen zugeordnet sind: Physik; Mathematik; Chemie; Biowissenschaften; Medizin; Werkstofforschung; Umweltschutz und Umweltgestaltung; Philosophie; Ökonomie; Geschichte; Staats- und Rechtswissenschaften (Gesellschaftswissenschaften 1); Literatur-, Sprach-, Geschichts- und Kunstwissenschaften (Gesellschaftswissenschaften II). In den Klassen arbeiten Akademiemitglieder und andere Wissenschaftler verschiedener Wissenschaftsrichtungen an der Lösung komplexer Fragestellungen (z. B. Klasse „Optimale Gestaltung der Umweltbedingungen; Mensch und Umwelt“). Darüber hinaus verfügt die AdW über einen großen wissenschaftlichen Apparat mit ca. 15.000 Beschäftigten. Dieser gliedert sich in Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen. Zentralinstitute sind Forschungseinrichtungen der AdW zur Lösung komplexer Forschungsaufgaben. Sie üben in vielen Fällen die Funktion einer Leiteinrichtung für die gesamte in der DDR auf diesem Gebiet betriebene Forschung aus. Die Aufgabenstellung der Institute ist begrenzter und umfaßt meist Teilbereiche eines Wissenschaftsgebietes. Forschungsstellen werden für zeitweilige Aufgaben eingerichtet, wenn erkennbar ist, daß sie zu einem Institut oder Zentralinstitut ausgebaut werden können. Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen, die verwandten Wissenschaftsbereichen zuzuordnen sind, werden in Forschungsbereichen zusammengefaßt. 1. Forschungsbereich Geo- und Kosmoswissenschaften: Zentralinstitute für Astrophysik, für solar-terrestrische Physik, für Physik der Erde; Institut für Meereskunde, Geographisches Institut und Institut für Elektronik, Forschungsstelle Umweltgestaltung. 2. Forschungsbereich Mathematik/Kybernetik: Zentralinstitute für Mathematik und Mechanik sowie für Kybernetik und Informationsprozesse, Zentrum für Rechentechnik. 3. Forschungsbereich Physik, Kern- und Werkstoffwissenschaften: Zentralinstitute für Elektronenphysik, für Festkörperphysik und Werkstofforschung, für Isotopen- und Strahlenforschung, für Kernforschung, für Optik und Spektroskopie; Institute für Festkörperphysik und Elektronenmikroskopie, für Hochenergiephysik, für Physik der Werkstoffbearbeitung sowie Zentrum für wissenschaftlichen Gerätebau. 4. Forschungsbereich Chemie: Zentralinstitute für physikalische Chemie, für anorganische Chemie, für organische Chemie; Institute für Polymerenchemie, für technische Chemie sowie für Technologie der Fasern; Forschungsstelle für chemische Toxikologie. 5. Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin: Zentralinstitute für Krebsforschung, für Herz- und Kreislauf-Regulationsforschung, für Molekularbiologie, für Mikrobiologie und experimentelle Therapie, für Genetik und Kulturpflanzenforschung sowie für Ernährung; Institut für Biochemie der Pflanzen; Zoologische Forschungsstelle für Wirbeltierforschung. 6. Forschungsbereich Gesellschaftswissenschaften: Zentralinstitute für Philosophie, für Wirtschaftswissenschaften, für Geschichte, für Literaturgeschichte, für Sprachwissenschaft sowie für alte Geschichte und Archäologie; Institute für Wirtschaftsgeschichte, für Wissenschaftstheorie und -Organisation, für Theorie des Staates und des Rechts, für sorbische Volksforschung sowie für Soziologie und Sozialpolitik (gegr. 1978). Darüber hinaus bestehen die Forschungsstelle für Akademiegeschichte, die Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle, die Arbeitsstelle „Marx-Engels-Forschung“, ferner die Forschungsgruppe „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ und ein Wissenschaftliches Informationszentrum. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde der AdW die Funktion einer zentralen Koordinationsstelle für die gesamte naturwissenschaftlich-technische und für ausgewählte Gebiete der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung in der DDR übertragen. Auf der Grundlage der Perspektiv- und Jahrespläne und der im „Staatsplan Wissenschaft und Technik“ bzw. im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ enthaltenen Ziele der Forschungspolitik werden zwischen der AdW und den Ministerien und zentralen Staatsorganen, denen Forschungseinrichtungen unterstehen, Forschungspläne für die jeweiligen Bereiche erstellt. Im Rahmen dieser Pläne trifft die AdW mit den Forschungseinrichtungen der Wirtschaft, des Staatsapparates oder den Universitäten und Hochschulen Festlegungen über die jeweils einzuschlagende Forschungsstrategie, insbesondere die Nutzung des Forschungspotentials der AdW, die Verteilung der Aufgaben und die Finanzierung des Forschungsvorhabens. Enge Kooperationsbeziehungen bestehen ferner zu den anderen Akademien der DDR. [S. 34]Zur Wahrung ihrer Leitfunktion in zentralen Bereichen der Gesellschaftswissenschaften wurden der AdW Wissenschaftliche Räte zugeordnet. Ihr sind ferner 12 wissenschaftliche Gesellschaften (Astronautische G.; Biologische G.; G. für physikalische und mathematische Biologie; Chemische G.; Geographische G.; G. für Geologische Wissenschaften; Historiker-G.; Mathematische G.; Meteorologische G.; Parasitologische G.; Physikalische G.; G. für Psychologie) und 25 Nationalkomitees (für Astronomie; Literaturwissenschaft; Politische Wissenschaften; Soziologie usw.) zur Vertretung der wissenschaftspolitischen Interessen der DDR in internationalen Organisationen zugeordnet. Sie ist in 44 internationalen nichtstaatlichen wissenschaftlichen Vereinigungen vertreten. Die AdW unterhält intensive Beziehungen zu wissenschaftlichen Institutionen des Auslandes, vor allem der Länder des RGW. Mit über 200 Forschungsinstituten in den RGW-Staaten, davon etwa 80 der UdSSR, bestehen Kooperationsvereinbarungen. Institute der AdW übernehmen im Rahmen dieser Vereinbarungen Leitfunktionen. Zu komplexen Problembereichen werden multinationale „Problemkommissionen“ gebildet, deren Aufgabe die Koordinierung und gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die Abhaltung wissenschaftlicher Konferenzen und die Herausgabe von Informationsbulletins und anderen Publikationen ist (z. B. Problemkommission „Ökonomie und Politik der Entwicklungsländer“). Über die Arbeit der AdW informieren die Monatszeitschrift „Spektrum“, die Jahresberichte der AdW und Berichte über wissenschaftliche Tagungen und Kongresse. Zu weiteren Publikationszwecken steht der Akademie-Verlag Berlin (Ost) zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 32–34 Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche Fortbildung

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen,…

DDR A-Z 1979

Arzneimittelversorgung (1979)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arzneiversorgung: 1953 Die A. ist erst spät auf einen Stand gebracht worden, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung einigermaßen garantiert. Grund war einerseits, daß im Gebiet der damaligen SBZ zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie, aber kein ins Gewicht fallender Bestand an pharmazeutischen Herstellungsbetrieben vorhanden war und daher Fachpersonal für die Arzneimittel (Am.)-Fertigung fehlte. Andererseits fehlte der sowjetischen Besatzungsmacht das Verständnis für den hohen Am.-Bedarf der Bevölkerung. Die inzwischen aufgebaute Am.-Industrie vermag jetzt den Bedarf weitgehend zu decken. Im Vergleich zum Stand von 1960 hat sich die Am.-Produktion verdreifacht. Das Am.-Verzeichnis der DDR enthält rd. 3.000 Am. (in der Bundesrepublik in etwa vergleichbar die Rote Liste mit rd. 8.000 Am.). Bestimmte Am. sind zu einem devisenbringenden Exportprodukt geworden (Antibiotika, Insulin). Die Ausfuhr ist dem Wert nach fast doppelt so groß wie die Einfuhr. In der Exportwerbung werden die Produkte aller Hersteller unter dem Warenzeichen „Germed“ („German Medicaments“) angeboten. Für Ein- und Ausfuhr ist die „Deutsche Pharmazie Export- und Import-Gesellschaft“ zuständig. Im großen und ganzen reicht die A. jetzt aus. Viele Am. sind auch heute noch ständig knapp oder zeitweilig nicht verfügbar. Das geht vorwiegend auf ungleichmäßige Einfuhren von Rohstoffen und Fertigprodukten zurück. Soweit Herstellung oder Belieferung auf Import angewiesen sind, hängen sie von den jeweiligen Möglichkeiten des bilateralen Außenhandels ab. Weil größere Lagerbestände nicht gehalten werden, schlägt jeder Produktionsausfall schnell auf die Apothekenbelieferung durch. Größere Elastizität im Vergleich zu den VEB hat kleine Privatunternehmen bis 1971 am Leben gehalten (als halbstaatliche Betriebe). Ähnlich vermögen die Apotheken viele Mängel durch eigene Initiative auszugleichen. Der Am.-Verbrauch ist in der DDR sehr hoch. Das betrifft besonders die Beruhigungs-, Schmerz-, Schlaf- und Abführmittel sowie die sog. Psychopharmaka. Pro Kopf liegen die Ausgaben mit 160 Mark im Jahr, gemessen an Einkommensniveau und Kaufkraft, weit höher als in der Bundesrepublik Deutschland. Das geltende Arzneimittelgesetz (vom 5. 5. 1964 — anstelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948) geht vom Prinzip der Zulassung („Registrierung“) aus. Gefordert wird der Nachweis von Wirksamkeit, Unschädlichkeit und „Bedürfnis“ sowie die Einhaltung von Gütevorschriften. Über die Zulassung entscheidet der Zentrale Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr. Die Am.-Prüfung obliegt dem Institut für Arzneimittelwesen in Berlin (Ost) (seit 1964). Für Herstellung, Qualitätsprüfung und -Sicherung von Am. ist das Deutsche Arzneibuch (DAB) maßgebend. Es weicht seit 1965 von dem der Bundesrepublik erheblich ab. Das DAB (8. Ausgabe 1978) enthält Vorschriften über rd. 850 Arzneistoffe und erstmals auch Vorschriften des Compendium medicamentorum. des Standardwerks der RGW-Staaten für Prüfung und Qualitätssicherung von Am. Auf dem Gebiet der medizintechnischen Geräte war die Ausgangslage günstiger, weil hier industrielle Erfahrungen und daher Fachkräfte vorhanden waren. Hinderlich hat sich hier dagegen der Exportzwang ausgewirkt. Gegenwärtig ist die Ausrüstung der Einrichtungen des Gesundheitswesens befriedigend, in Hochschulkliniken und Krankenhäusern der Zentralversorgung gut oder sehr gut. Wie überall wirkt sich Ersatzteilmangel störend aus. Die Großhandelsfunktion für Am. und medizintechnische Geräte wird vom Staatlichen Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik in Berlin (Ost) wahrgenommen. Es unterhält regionale Zweigstellen in den Bezirken, einige davon (Berlin[Ost], Frankfurt/O., Leipzig) mit guter technischer Ausrüstung sowie Datenverarbeitungsanlage, und in den meisten Kreisen einen „Versorgungsbetrieb für Pharmazie und Medizintechnik“. Mängel in den Bedarfsanalysen und Schwerfälligkeit des Verteilungsapparates spielen für die Versorgungslücken eine wesentliche Rolle. Die zentrale Steuerung der Verteilung von Am. und medizintechnischen Geräten liegt beim Ministerium für Gesundheitswesen, das dafür eine eigene Hauptabteilung führt, die Steuerung der Am.-Produktion liegt [S. 81]bei den für die entsprechenden Industriebereiche zuständigen Ministerien. Die Abgabe von Am. ist den Apotheken und den ihnen nachgeordneten Am.-Abgabestellen vorbehalten. Die letzteren befinden sich jedoch in ländlichen Gebieten, z. T. in den Räumen der Konsumgenossenschaften. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 80–81 Arzneimittelgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ärzte

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arzneiversorgung: 1953 Die A. ist erst spät auf einen Stand gebracht worden, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung einigermaßen garantiert. Grund war einerseits, daß im Gebiet der damaligen SBZ zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie, aber kein ins Gewicht fallender Bestand an pharmazeutischen Herstellungsbetrieben vorhanden war und daher…

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Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1979)

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirkes. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. So unterstehen dem BWR des Bezirkes Dresden 583 Volkseigene Betriebe (1976), in denen über 11.000 Erzeugnisse von rd. 50.000 Beschäftigten gefertigt werden. In seiner gegenwärtigen Form geht der BWR auf einen Beschluß des VI. Parteitags der SED (Januar 1963) zurück. Seine Hauptaufgabe besteht in der Ausarbeitung. Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der Bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen VVB und Kombinate erfüllen. So arbeitet der BWR mit den VVB bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z. B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle geographische Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen und mit den Bezirks- und Kreisbauämtern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über eine Reihe von Fonds: a) den Fonds Technik, b) den Verfügungsfonds, c) den Gewinnabführungs-, Amortisations- und Umlaufverteilungsfonds, d) den Prämienfonds, e) den Exportprämienfonds. Die Organisationsstruktur der BWR ist nicht starr und detailliert festgelegt. Ihre wichtigsten Merkmale sind: a) Der Vors. als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und] Lebensmittelindustrie. Er leitet den BWR nach dem Prinzip der Einzelleitung. Als Beratungsorgan können spezielle zeitweilige (z. B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellv. für bestimmte Querschnittsbereiche, z. B. Abteilung Technik. Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind. Die jeweilige Industrieabateilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges im Bezirk. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z. B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Den BWR sind in der Regel ein VEB für Rationalisierung bzw. ein Ingenieurbüro für Rationalisierung und ein Organisations- und Rechenzentrum unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie die VVB gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z. B. Materialkontingente. Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Vereinbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. Planung; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 214 Bezirkstag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirkszeitungen

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirkes. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR…

DDR A-Z 1979

Flüchtlinge (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1949 sind F. aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem Sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Berlin (Ost), die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich höher sein. Seit Januar 1949 sind die F. in Berlin (West) und seit September 1949 auch im Bundesgebiet registriert worden, seit dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 in den Notaufnahmelagern. [S. 401]Die Zahl der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren kann allerdings nicht gleichgesetzt werden mit der Zahl der F. aus der DDR. Einerseits haben auch nach dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes zahlreiche F. im Bundesgebiet Wohnsitz genommen, ohne die Aufnahmelager zu passieren (für 1954 wird die Zahl dieser „illegalen Zuwanderer“ auf 51.000 geschätzt). Andererseits sind in der Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren auch Personen erfaßt, die mit Genehmigung der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt und somit nicht als F. anzusehen sind. Bis 1962 sind diese Übersiedler (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland) statistisch nicht gesondert erfaßt worden. Zu berücksichtigen ist schließlich noch, daß ein nicht unerheblicher Teil der F. ― etwa 10 v. H. ― wieder in die DDR zurückgekehrt ist und daß zahlreiche dieser Rückkehrer erneut, manche mehrmals, in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und deshalb in der Statistik der Antragsteller des Notaufnahmeverfahrens mehrfach erscheinen. Trotz dieser Mängel gibt die Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren ein gutes Bild der Größenordnung der Fluchtbewegung und ihrer Höhepunkte. Die stärkste Fluchtwelle wurde durch den auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 gefaßten Beschluß, den Aufbau des Sozialismus beschleunigt durchzuführen, verursacht. Die Maßnahmen zur Verstaatlichung der Privatwirtschaft und Kollektivierung der Landwirtschaft trieben die F.-Zahlen in die Höhe. Diese Fluchtwelle, die im März 1953 mit 58.605 F. ihren absoluten Höhepunkt erreichte, endete erst im Juni 1953 mit der Verkündung des Neuen Kurses. Nachdem sich die Bevölkerung in der Hoffnung auf eine Liberalisierung der Verhältnisse in der DDR getäuscht sah, stiegen die F.-Zahlen bis 1956 erneut stark. Der dann eintretende Rückgang seit 1957 war wohl hauptsächlich auf die Einschränkung des Reiseverkehrs nach Westdeutschland, auf die verschärfte Kontrolle und strafrechtliche Maßnahmen gegen illegales Verlassen der DDR (Republikflucht) zurückzuführen. Die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft im Frühjahr 1960 und die erneut verstärkt betriebene Sozialisierung der privaten Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe ließen 1960 die F.-Zahlen wieder steigen. Diese Fluchtbewegung erreichte mit 47.433 F. im August 1961 ihren zweiten Höhepunkt, der weitgehend durch Gerüchte über die bevorstehenden Sperrmaßnahmen in Berlin verursacht war. Eine systematische Untersuchung über die Fluchtmotive der F. liegt bisher nicht vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß ein Teil von ihnen nicht so sehr wegen akuter politischer Gefährdung geflohen ist, sondern vom höheren Lebensstandard in der Bundesrepublik Deutschland angezogen wurde. Etwa 50 v. H. der F. waren jünger als 25 Jahre, weniger als 10 v. H. waren Rentenempfänger. Demgegenüber waren weit über 60 v. H. der F. erwerbstätig. Seit dem Bau der Mauer in Berlin ist die Zahl der F. erheblich zurückgegangen: In dieser Statistik ist seit dem 2. Halbjahr 1962 die Zahl der mit Genehmigung der Behörden der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelten Personen, die sich ebenfalls im Notaufnahmelager gemeldet haben, nicht enthalten. Für das 1. Halbjahr 1962 wird die Zahl dieser Übersiedler auf etwa 600–700 geschätzt. Um diese Zahl etwa vermindert sich die Gesamtzahl der F. In der Zeit vom 14. 8. bis 31. 12. 1961 durften dagegen kaum Bewohner der DDR in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen. Die für diesen Zeitraum genannte Zahl der Antragsteller des Bundesnotaufnahmeverfahrens dürfte also mit der Zahl der F. gleichzusetzen sein. Als Sperrbrecher werden die F. bezeichnet, die unter Gefahr für Leib und Leben unmittelbar die Grenzsperren überwunden haben. Die anderen F. sind auf sonstigen Wegen, z. B. in Fahrzeugen versteckt oder über osteuropäische Staaten, in den Westen gelangt. Von 1953 bis 31. 3. 1974 haben 19.905 Angehörige militärischer Verbände und der Volkspolizei die Notaufnahme beantragt. F., die vor dem 1. 1. 1972 die DDR unter Verletzung der dafür gültigen gesetzlichen Bestimmungen verlassen und ihren Wohnsitz nicht wieder in der DDR genommen haben, sowie die Abkömmlinge dieser F. haben mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) die DDR-Staatsbürgerschaft verloren. Wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR ist ihnen außerdem Straffreiheit zugesichert worden. F., die nach diesem Zeitpunkt geflüchtet sind, sowie deren Abkömmlinge, gelten nach den gesetzlichen Bestimmungen der DDR weiterhin als DDR-Bürger. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 400–401 Flaggen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlingsvermögen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1949 sind F. aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem Sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Berlin (Ost), die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich…

DDR A-Z 1979

Verfassung (1979) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die Verfassung vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Von den üblichen parlamentarisch-demokratischen Regeln wich die Bestimmung ab, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturpinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration, das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abge[S. 1116]löst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -Prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: 1. die führende Rolle der marxistisch-leninistischen, also kommunistischen Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis begründet; 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED. Die Strukturprinzipien sind: 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das auch der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, Sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. transformiert im Abschnitt I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, die SED, wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten - vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenstruktur der Gesellschaft der DDR, wie sie von den politisch Verantwortlichen in der DDR gesehen wird. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. Die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird dagegen wiederum in § 3 ZGB (Zivilrecht) als Gegenstand der Sicherung, hier durch das Zivilrecht, bezeichnet. Durch die Verfassungsnovelle wurde die durch den VIII. Parteitag der SED (1971) gestellte „ökonomische Hauptaufgabe“ (die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 konstitutionell festgeschrieben. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (DBD; CDU; LDPD; NDPD). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialisti[S. 1117]schen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Leitung und Planung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es. das Währungs- und Finanzsystem festzulegen (Finanzsystem; Währung/Währungspolitik). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Die Außenwirtschaft einschließlich des Außenhandels und der Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 enthält die entscheidende außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik“. Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art.6 Abs. 2 fest. In seiner ursprünglichen Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 40) bezeichnet das immerwährende und unwiderrufliche Bündnis mit der UdSSR als ein Wesensmerkmal der DDR. Wegen der politischen Machtverhältnisse bedeutet das Bündnis mit der Sowjetunion für die DDR einerseits die Garantie ihrer Existenz, anderseits faktisch die völlige Abhängigkeit von der UdSSR. Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des Proletarischen ➝Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Im folgenden Satz wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In die[S. 1118]sem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Nation und nationale Frage; Deutschlandpolitik der SED; Abgrenzung). F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrunde liegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: Das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1). Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25, 26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik). Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehand[S. 1119]lung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Sie dürfen jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, Sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39 Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB), eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Der FDGB wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat. Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen [S. 1120]auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; FDGB; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärtner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB Festgestellte entsprechend (Landwirtschaft; Gartenbau; Handwerk). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus ist. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Räte und Kommissionen) (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen die personelle Zusammensetzung der anderen Organe zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt. Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch noch immer stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Seit der Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Der Funktionsverlust des Staatsrates wurde auch nicht aufgeholt, nachdem der seit dem IX. Parteitag der SED mit dem Titel „Generalsekretär des ZK der SED“ versehene Erich Honecker am 29. 10. 1976 [S. 1121]zum Vorsitzenden des Staatsrates gewählt worden war. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung des Jahres 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u. a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Im Ministerratsgesetz von 1972 wurde auch die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse hervorgehoben; jedoch wurde diese Betonung der Suprematie der SED gegenüber dem Ministerrat auch mit dem Änderungsgesetz 1974 nicht Bestandteil des Verfassungstextes. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur Sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90–102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103–105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). VI. Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. VII. Würdigung Die V. ist in allen ihren Teilen so gestaltet, daß sie trotz des Festhaltens an einem formellen Mehrparteiensystem die Herrschaft der SED, deren Suprematie, sichert. Schon die Kritik daran wird als verfassungswidrig angesehen und mit Sanktionen, insbesondere des politischen Strafrechts (VI.) belegt. Gegen diese Wertung wendet sich das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 107) mit dem Vorwurf, die Staatsrechtswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland entwürfen ein nach Maßstäben der bürgerlichen V.-Lehre zurechtgestutztes Bild der sozialistischen V. und der V.-Wirklichkeit in der DDR. Demgegenüber kann darauf verwiesen werden, daß auch oppositionelle Kreise in der DDR, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen (Bahro, Manifest einer SED-Opposition, das Anfang 1978 veröffentlicht wurde), die Kritik teilen. Siegfried Mampel Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1115–1121 Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) CENTRUM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfehlungen

Verfassung (1979) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die Verfassung vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt…

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Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands DBD). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Ein Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des Amtes für Wasserwirtschaft. Darüber hinaus hat es anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den für die Landeskultur und den Naturschutz verantwortlichen Institutionen (Volksvertretungen und deren Räte in den Territorien) auszuüben. Der Minister ist zugleich Leiter der „Ständigen Arbeitsgruppe sozialistische Landeskultur“, in der Vertreter aller zentralen staatlichen Organe, die auf die Entwicklung und Gestaltung der Landeskultur Einfluß nehmen können, vertreten sind. Zu den Aufgaben des MfUW. gehören vor allem: die Förderung der Umweltforschung (Wissenschaftlicher Rat f. Umweltforschung der Akademie der Wissenschaften [AdW], die Klasse für Umweltschutz und Umweltgestaltung der AdW mit Arbeitsgruppen für medizinisch-toxologische Belange, territoriale Strukturforschung usw., das Institut für Kommunalforschung Dresden u. a. m.); die Wahrnehmung der internationalen Vertretung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft. Insbesondere bestehen im RGW-Bereich unter Einschluß Jugoslawiens gemeinsame wasserwirtschaftliche Forschungen im Rahmen des Komplexprogramms. Schwerpunkte sind die Ökonomie der Wasserwirtschaft (hier wurden 2.000 Wasserbedarfsnormen für 15 Volkswirtschaftsbereiche erarbeitet), die Erkundung von Wasserreserven, die Verminderung der Wasserverunreinigung, die Hydrotechnik und der Hochwasserschutz. Koordinator der gemeinsamen Forschung im RGW ist die UdSSR. Zur Durchführung der Forschungsarbeiten unterstehen dem M. das Institut für Wasserwirtschaft, Berlin-Schöneweide, mit Außenstellen in Cottbus. Dresden, Erfurt. Magdeburg und Wittenberg (insgesamt 620 Mitarbeiter) und den VEB Hydrogeologie in Nordhausen mit 1400 Mitarbeitern sowie Bohrtrupps in allen Bezirken der DDR. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes sollen bis 1980 mehr als 20 Forschungsvorhaben abgeschlossen werden (verminderte Ableitung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, abfallfreie Produktion, Lärmminderung usw.): die Aufnahme von entsprechenden Lehrveranstaltungen in das Studienprogramm der Technischen Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie die Einführung spezieller Ausbildungsgänge für Fachingenieure; der Aufbau spezieller Meßsysteme und Karteien für die Verunreinigung von Luft und Gewässern; der Aufbau einer Umweltstatistik in Zusammenarbeit mit der SZS und anderen Institutionen; die Ausweisung von Natur-, Landschafts- und/oder Wasserschutzgebieten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden örtlichen Organen; der Ausbau wasserwirtschaftlicher Einrichtungen (Talsperren, Rückhaltebecken und sonstige Speicheranlagen, Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen für Trink- und Brauchwasser für Industrie und Landwirtschaft, Entsorgungs- und Kläranlagen für kommunale Abwasser usw.); Ausübung der staatlichen Gewässeraufsicht. Zur Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind dem MfUW. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen für die Wassereinzugsgebiete Küste-Warnow-Peene; Havel; Spree-Oder-Neiße; Obere Elbe-Mulde; Saale-Weiße Elster; Werra-Gera-Unstrut und Mittlere Elbe-Sude-Elde unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 738 Ministerium für Staatssicherheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Verkehrswesen

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands DBD). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Ein Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des Amtes…

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Kollektiv- und Arbeitserziehung (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. Die Kollektiverziehung, d. h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum Kollektiv“, ist eine wesentliche Zielstellung und Methode der gesamten sozialistischen Erziehung und zielt auf die „sozialistische“ Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen und ihre Nutzung für die Erziehung „sozialistischer Persönlichkeiten“. Als Sozialistisches ➝Kollektiv wird eins für den Menschen überschaubare und in ihren Wirkungen bedeutsame Lebensgruppe bezeichnet, „die in ihrem Beziehungsgefüge die Prinzipien des sozialistischen Zusammenlebens widerspiegelt“. Als „Grundzelle der sozialistischen Gesellschaft“ ist das so verstandene Kollektiv ein sozialer Organismus, ein System sozialer Beziehungen, die in gemeinsamer Tätigkeit und gemeinsamem Erfahrungs- und Erlebnisschatz der Mitglieder bestehen und deren Gemeinsamkeit eine elementare Voraussetzung für das Kollektiv darstellt. Vor allem aber muß eine gemeinsame Aufgabe, speziell für die gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit, vorhanden sein, an deren Lösung alle Mitglieder des Kollektivs zielstrebig und organisiert mitwirken. Ferner muß das Kollektiv eine innere Gliederung besitzen, eine bestimmte Konstellation von sozialen Rollen, die sich aus den Erfordernissen der gemeinsamen Aufgabenlösung ergibt. Es wird seine Aufgaben nur lösen können, wenn jedes Mitglied eine bestimmte Rolle übernimmt und diese Rolle voll ausfüllt. Schließlich ist das Kollektiv durch eine bestimmte Lebensordnung, durch Regeln für das Zusammenarbeiten und Zusammenleben gekennzeichnet, die zweckmäßig gestaltet sein und den jeweiligen Anforderungen entsprechen müssen. Das wichtigste Element des Kollektivgeschehens aber ist der gemeinsame Ideengehalt (ideologische Inhalt), der das inhaltliche Bindeglied zwischen Lebensgruppe und Gesellschaft bilden und die Gesamtheit der Elemente des Kollektivs und ihr Zusammenspiel beeinflussen soll. Das Kollektiv kann seine erzieherische Funktion jedoch nur erfüllen, „wenn es zur Arena der Selbstbehauptung und -bestätigung der Persönlichkeit für jedes seiner Mitglieder wird, wenn jeder einzelne in ihm eine Bestätigung seiner individuellen Position findet“. Der Erziehungs- und Bildungsprozeß im Kollektiv sei deshalb so wirksam, weil die Kollektivmitglieder sich gegenseitig helfen und unterstützen, und zwar sowohl bei der An[S. 599]eignung der sozialistischen Ideologie als auch beim Erwerb entsprechender Verhaltensweisen und Gewohnheiten, im Kollektiv ihre Fähigkeiten und Begabungen voll in Funktion bringen, sozialistische Verhaltensweisen vervollkommnen, kollektive Urteile und Wertungen erfahren sowie Wege gezeigt bekommen, wie sie sich sozialistisch weiterentwickeln und selbst erziehen sollen. Die K. wird als eine universelle Methode anzuwenden versucht, die geeignet ist, nicht nur Kollektivität, sondern auch Individualität bei den Kollektivmitgliedern auszuprägen. Wenn nämlich das Kollektivgeschehen nach dem Modellbild des „sozialistischen“ Zusammenlebens gestaltet werde, so müßten auch die Erziehung des Kollektivs zum Kollektiv und die Erziehung der Einzelpersönlichkeiten zu sozialistischen Persönlichkeiten in der gleichen Richtung und in einem einheitlichen Verfahren verlaufen: Jede Einwirkung auf das Kollektiv sei dann zugleich eine Einwirkung auf die Einzelpersönlichkeit und jede Einwirkung auf die Einzelpersönlichkeit gleichzeitig eine Einwirkung auf das Kollektiv. Als wesentliches Mittel der K. aber gilt die gemeinsame und auf eine bessere Zukunft orientierte Ziel- und Aufgabenstellung. insbesondere in der Gestalt eines Systems (naher, mittlerer und weiterer) gesellschaftlicher bzw. pädagogischer Perspektiven. Die gemeinsame Aktivität des Kollektivs, um die als erstrebenswert erkannten oder gesetzten Perspektiven zu realisieren, erfordere höchste Anstrengung und Zusammenarbeit aller Mitglieder des Kollektivs. In dem Maße jedoch, in dem sie sich dem angestrebten Ziel nähern, verliert das Ziel bzw. die Perspektive an pädagogischer und individueller Bedeutung. „Sozialistische Persönlichkeit“ und „sozialistisches Kollektiv“ in ihrem jeweiligen erzieherischen Wirkungszusammenhang gründen auf Vorstellungen, deren Wirklichkeitsbezug nur gering ist, so daß die Erfüllung der damit verbundenen Erwartungen in bezug auf ihre Erziehungswirksamkeit sich in der gleichen Weise in die Zukunft verschiebt wie die im Rahmen der K. als Erziehungsmittel angewandten „pädagogischen Perspektiven“. Daran hat bisher auch die zunehmende soziologische Fundierung der Auffassung vom Kollektiv nichts zu ändern vermocht. Arbeitserziehung in spezieller Bedeutung bezeichnet das System strafrechtlich begründeter erzieherischer Maßnahmen vor allem gegenüber arbeitsscheuen Erwachsenen (als eine besondere Kategorie der Freiheitsstrafe), aber auch das System erzieherischer Maßnahmen in Einrichtungen der Jugendhilfe, insbesondere in den Jugendwerkhöfen, gegenüber schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen (Jugendhilfe und Heimerziehung). A. in genereller, hauptsächlich gebrauchter pädagogischer Bedeutung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Bildung und Erziehung der Kinder. Jugendlichen und Erwachsenen. „Sozialistische“ A. zielt darauf, daß die heranwachsenden Staatsbürger eine „sozialistische“ Arbeitshaltung erwerben, körperliche und geistige Arbeit lieben, hohe individuelle und kollektive Arbeitsergebnisse erzielen sowie ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten praktisch anwenden, so daß ihnen die berufliche und außerberufliche gesellschaftlich nützliche Arbeit zur Gewohnheit und schließlich zum ersten Lebensbedürfnis wird; daß sie ferner die Arbeiterklasse und alle werktätigen Menschen achten, in ihnen die Träger des gesellschaftlichen Fortschritts und die Schöpfer der materiellen und geistigen Werte sehen sowie das gesellschaftliche Eigentum als Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse pflegen und schützen. Auch im pädagogischen Bereich wird der Begriff A. mehrdeutig gebraucht, nämlich einmal als Erziehung durch Arbeit, womit die A. auf eine Mittelfunktion eingeengt wird, und zum anderen in ihrer Zielfunktion, nämlich als Erziehung zur Arbeit. Hauptziel einer Ziel- und Mittelfunktion umfassenden A. ist die Herausbildung eines „sozialistischen Arbeitsbewußtseins und Arbeitsverhaltens“, d. h., das „wissenschaftlich fundierte und auf eigene soziale Erfahrungen gestützte Bewußtwerden des Verhältnisses des sozialistischen Staatsbürgers zur Arbeit und Produktion als zentraler Sphäre des gesellschaftlichen Lebens sowie ein diesem Bewußtsein adäquates, auf entsprechenden Fähigkeiten und Gewohnheiten beruhendes Verhalten in und gegenüber der Arbeit für die sozialistische Gesellschaft“. Daraus resultiert als wichtigste Aufgabe für die A., den Schülern ihre Stellung als künftige Staatsbürger zur zentralen Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, zur Arbeit und Produktion, bewußtzumachen sowie ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Gewohnheiten, sich gemäß den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten in Arbeit und Produktion zu verhalten, planmäßig herauszubilden und in ständiger Übung und Bewährung zu festigen. Die Schüler und Lehrlinge sollen vor allem zur Bereitschaft erzogen werden, „auf sozialistische Weise“ zu arbeiten und ihre Arbeitsleistungen und Arbeitsproduktivität ständig zu steigern, wobei die Erfolge der A. an der Quantität und Qualität der Ergebnisse der gesellschaftlich nützlichen, produktiven Arbeit der Schüler und Lehrlinge gemessen werden. Die Diskrepanz zwischen der Zielstellung und den tatsächlichen Ergebnissen der A. wie auch der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung beruht nicht zuletzt auf der Fehleinschätzung der Möglichkeiten für die Realisierung jenes Zieles, wonach die gesellschaftlich nützliche, uneigennützige Arbeit zum ersten Lebensbedürfnis eines jeden Menschen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung werden soll. Kollektiv, Sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 598–599 Kollektiv, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektive Führung

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. Die Kollektiverziehung, d. h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum…

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Kabarett (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 570]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse wird dem K. eine neue Qualität zugesprochen. „Die gleichen Ziele wie die sozialistische Gesellschaft verfolgend, weiß es im Gegensatz zum westdeutschen Kabarett und zum bürgerlichen Kabarett der Vergangenheit nicht nur, wogegen, sondern auch wofür es auftritt.“ In den „Hauptaufgaben für das Laienkabarett in den Jahren 1971–1975“, erarbeitet vom wissenschaftlich-künstlerischen Beirat für Volkskunst beim Ministerium für Kultur, wird als das Hauptziel des K. die Mithilfe bei der Gestaltung des sozialistischen Menschenbildes angeführt. Der Beitrag des K. … besteht hauptsächlich in der satirischen bzw. humoristischen Beleuchtung von subjektiver Nichterfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse, beabsichtigt als produktive Kritik, die Denkanstöße und Handlungsimpulse zur weiteren Vervollkommnung des Menschen gibt“. Zu diesem Zweck wird auf das notwendige Einverständnis zwischen Publikum und K. hingewiesen. „Bei beiden ist das Vergnügen an den Meisterungsmöglichkeiten des menschlichen Schicksals durch die Gesellschaft (Brecht) entwickelt, der Zuschauer findet seine Sache auf der Bühne behandelt, und beide genießen den Spaß an der Veränderung.“ Demgegenüber ist die Auseinandersetzung mit dem „Klassenfeind“ so scharf wie möglich zu führen. Einige Themenbereiche dürfen von den K. nicht behandelt werden. Verboten sind z. B. Witze über die oberste Partei- und Staatsführung, die Freundschaft zur UdSSR, die Nationale Volksarmee und die „Staatsgrenze West“ der DDR. Zu den bekanntesten der 1979 bestehenden 13 Berufs-K. gehören in Berlin (Ost) „Die Distel“, in Leipzig die „Pfeffermühle“ und in Dresden die „Herkuleskeule“. Die Zahl der Laien-K. ist seit 1970 sprunghaft gestiegen (1978: geschätzt rd. 600, ohne die Pionier-K.-Gruppen). Zu den führenden Laienensembles zählen: die „academixer“ der Karl-Marx-Universität Leipzig, die „Taktlosen“ am Haus der Gewerkschaften in Halle und die „Hinterwäldler“, das K. am Haus des Lehrers in Suhl. Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) K. beim Zentralhaus für Kulturarbeit setzt sich mit den Entwicklungsproblemen im Bereich des K. auseinander und wirkt über die Bezirkskabinette für Kulturarbeit und die Bezirksarbeitsgemeinschaften auf die Arbeit der Laien-K. ein. Seine Hauptaufgaben sieht die ZAG in der Durchsetzung eines neuen Ensembletyps, in dem die K.-Mitglieder von der gleichen politisch-ideologischen Programmkonzeption ausgehen. Wichtige Einrichtungen der Qualifizierung sind: die Spezialschule (für K.-Leiter, einschl. der Leiter von Pionier-K.), Weiterbildungsseminare, Meisterkurse (für besonders befähigte Absolventen bzw. Leiter von Spitzengruppen) sowie die Arbeit in Beispiel- und Förderergruppen. Der Information und dem Leistungsanreiz dienen weiterhin auf Kreis-, Bezirks- und zentraler Ebene durchgeführte Werkstatt-Tage und Leistungsvergleiche. Fachorgan für das Laientheater und K. ist die Zeitschrift „szene“ des Zentralhauses für Kulturarbeit (zweimonatlich bis Mitte 1973, seither vierteljährlich). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 570 Justizverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 570]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen…

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FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) (1979)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 [S. 351] Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR gibt seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der SED erhobene Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln der Klassenkonflikt beseitigt und im Grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern hergestellt worden sei. Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Auf dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane aktualisieren und konkretisieren, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen. Schichten und Klassen immer als in ihm aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratisierung usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober. Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich fördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einan[S. 352]der gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z. B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Auf diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d. h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein, vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der „Sozialistischen Demokratie“ setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbesondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozial- und Kulturpolitik. Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit den Wirtschaftsreformen 1963 Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963) und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. Diese Entwicklung zeigt sich nicht zuletzt in dem Ausbau der gewerkschaftlichen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte in den verschiedenen Kodifikationen des Arbeitsrechts, zuletzt in dem am 1. 1. 1978 in Kraft getretenen AGB. Der FDGB ist im Verlauf dieses Prozesses neben der SED und dem Staatsapparat zu einem dritten, wenn auch schwächeren, tragenden Teil des politischen Systems in der DDR geworden. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden. um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-[S. 353]Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der Demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führen zu Ansätzen einer Stärkung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z. B. gesetzt Verankerung der ständigen Produktionsberatung 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralen Teils der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB. Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u. a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Massenorganisation genannt wird (§ 1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des Sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden. allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. Der Entwurf des AGB wurde 1977 in der Tageszeitung des FDGB, der „Tribüne“, veröffentlicht, in der Gewerkschaftsorganisation diskutiert, mit — z. T. nicht unwesentlichen — Änderungen auf der Grundlage des Diskussionsverlaufs auf dem 9. Kongreß des FDGB (16.–19. 5. 1977) verabschiedet und von der FDGB-Fraktion in der Volkskammer als Gesetzesvorlage eingebracht. Zwar ist dieses Gesetz damit kein Normenwerk des FDGB; die gewählte Form, in der es zur Verabschiedung gelangte, unterstreicht jedoch das Bemühen der politischen Führung, den FDGB faktisch und im allgemeinen Bewußtsein aufzuwerten. III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip; ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 16 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.) (in Klammern die Mitgliederzahl 1976 und der Vom-Hundert-Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an den Beschäftigten im Organisationsbereich): IG Bau-Holz (843.256; 94,9 v. H.); IG Bergbau-Energie (390.033; 98,5 v. H.); IG Chemie, Glas und Keramik (514.141; 97,7 v. H.); IG Druck und Papier (151.129; 97 v. H.); IG Metall (1.643.128; 97,7 v. H.); IG Textil — Bekleidung — Leder (603.419; 95,7 v. H.); IG Transport- und Nachrichtenwesen (707.850; 97,9 v. H.); IG Wismut (ohne Angaben); Gew. Gesundheitswesen (451.704; 96,9 v. H.); Gew. Handel. Nahrung und Genuß (943.689; 94,6 v. H.); Gew. Kunst (62.324; 94,9 v. H.); Gew. Land, Nahrungsgüter und Forst (539.909; 91 v. H.); Gew. Mitarbeiter der Staatsorgane und Kommunalwirtschaft (541.338; [S. 354]96,4 v. H.); Gew. Unterricht und Erziehung (422.907; 98,3 v. H.); Gew. Wissenschaft (148.121; 98,4 v. H.); Gew. der Zivilangestellten der Nationalen Volksarmee (ohne Angaben). Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u. a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB. über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Ferner besitzen die IG/Gew. keine eigene Finanzhoheit, sondern erhalten die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel auf der Grundlage des vom Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB bestätigten Finanzplanes der Gesamtorganisation. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen), Schulgewerkschaftsorganisationen (SGO) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (5–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (3–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung. des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied innehat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Sind mehrere VEB zu Kombinaten zusammengefaßt, werden Kombinationsgewerkschaftsleitungen (KGL: 11–21 Mitglieder) gewählt; allerdings sollen diese sich wesentlich um eine abgestimmte und einheitliche Gewerkschaftsarbeit im Kombinat bemühen, während das Schwergewicht der FDGB-Arbeit bei den BGL bleibt. Mit ähnlicher Aufgabenstellung werden auf Großbaustellen ebenfalls Gesamtleitungen (11–21 Mitglieder) gebildet. In Großkombinaten, die den Ministerien direkt unterstehen, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit, Lohn und Arbeitsrecht; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (35–80 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. arbeiten in industriezweigspezifischen Fragen mit den Fachorganen der Räte der Kreise bzw. der Bezirke zusammen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB- Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Se[S. 355]kretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden den Betriebsparteileitungen an. Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen. Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen, wurden unmittelbar nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 zunächst rückgängig gemacht (z. B. sind die bei den VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees aufgelöst worden, an ihre Stelle traten Instrukteure der Zentralvorstände [ZV] der IG/Gew.). Seit Mitte der 70er Jahre ist hier jedoch erneut eine Veränderung zu beobachten. Es hat sich als notwendig erwiesen, entsprechend der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Betrieben und Industriezweigen, den zweigspezifischen Anleitungsaufgaben der GL der IG/Gew. mehr Gewicht zu geben und ihnen das Recht einzuräumen, in Fragen ihres Organisationsbereiches direkt mit den zuständigen Fachorganen des Staats- und Wirtschaftsapparates zu verhandeln. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (60–120 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden; ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und VVB zu führen, Rahmenkollektivverträge abzuschließen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen ist der BV des FDGB (mit 200 Mitgliedern und 25 Kandidaten) das höchste Organ. Für die laufenden Arbeiten wählt der BV ein 26köpfiges Präsidium sowie das diesem zugleich angehörende Sekretariat. Zusammensetzung des Präsidiums nach dem 9. FDGB-Kongreß 1977: Vorsitzender: Harry Tisch; Stellvertreter: Prof. Dr. Johanna Töpfer; Sekretäre: Harald Bühl, Werner Heilemann. Horst Heintze, Margarete Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Kurt Zahn; Chefredakteur der „Tribüne“: Claus Friedrich; 7 Vorsitzende von IG/Gew.; 5 Vorsitzende von Bezirksvorständen des FDGB; 1~Vorsitzender eines Kreisvorstandes des FDGB, 1~Vorsitzender und 1~stellv. Vorsitzender einer BGL; 1~Instrukteur für das Neuererwesen einer IG. Vorsitzender der Zentralen Revisionskommission ist (1978) Alfred Wilke. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhaltspunkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d. h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 2½ Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der Fünfjahrpläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen und die Arbeiterkontrolleure werden in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen, die Mitglieder der Frauenausschüsse in Frauen-, die Jugendvertrauensleute in Jugendvollversammlungen in offener Abstimmung gewählt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitun[S. 356]gen arbeiten in Zusammenhang mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Als gewählt gilt in der Reihenfolge der Kandidatenliste jeder, der mehr als 50 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre. Bezirk: 3 Jahre. BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: 3monatlich; BV: Monatlich; ZV: 6monatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern, wenn sie „gegen die Satzung bzw. die Beschlüsse verstoßen haben und nicht mehr das Vertrauen genießen“, spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert. Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit; 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiaufträge) unterworfen. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan 8mal jährlich „Die Arbeit“. Daneben wird eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“. „Kulturelles Leben“ u. a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen. Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. [S. 357]Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. 1976 hatte der FDGB 8.155.521 Mitglieder, darunter 4.086.609 Frauen. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Bei den BGO verbleiben 40 bis 60 v. H. der Beitragseinnahmen. Ein Teil der gewerkschaftlichen Aufgaben wird aus Mitteln der Betriebe mitgetragen (Kulturarbeit aus den Kultur- und Sozialfonds, Lohnfortzahlung bei Lehrgangsbesuch usw.). 1974 hat der FDGB 785 Mill. Mark ausgegeben (darin sind an Staatszuschüssen 119 Mill. Mark für Feriendienst und 18,2 Mill. Mark für gewerkschaftlichen Arbeitsschutz enthalten). Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: Verwaltungsausgaben 36,1 Mill. (4,8 v. H.), Vorstands- und Kommissionstätigkeit 137,6 Mill. (18,1 v. H.), Schulung 39 Mill. (5,1 v. H.), Kulturarbeit 75 Mill. (9,9 v. H.), Jugend und Sport 41,7 Mill. (5,5 v. H.), Arbeitsschutz 18,2 Mill. (entspricht dem Staatszuschuß: 2,4 v. H.), Feriendienst 234,3 Mill. (30,9 v. H.), gewerkschaftliche Unterstützungen und Ehrungen 176,3 Mill. (23,3 v. H.). Für das Jahr 1976 liegen nur unvollständige und zusammengefaßte Angaben vor. Danach wendete der FDGB 175,76 Mill. Mark für Kultur. Bildung, Jugend und Sport, 186,4 Mill. Mark für Unterstützungen und Ehrungen sowie 130 Mill. Mark für Urlaub und Erholung auf. IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt I) und werden als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen gedeutet. Seit dem VIII. Parteitag der SED 1971 sind die betrieblichen und überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u. a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt II) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 sowie durch das neue AGB unterstrichen und erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung usw. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte: die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge stehen dazu noch immer im Gegensatz. Notwendig muß daher die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB auch Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. Seit der Plandiskussion 1975 wird mit dem Produktionsplan auch bereits der „Gegenplan“, die gegenwärtig im Vordergrund stehende Form des Sozialistischen Wettbewerbs, mit entworfen. Im Unterschied zu früheren Jahren sind es gegenwärtig weniger die quantitativen (mengenmäßigen) als die qualitativen Kennziffern (Senkung des Materialverbrauchs, Erhöhung der Qualität, bessere Maschinenauslastung durch Schichtarbeit, raschere Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion usw.), auf die in der Plandiskussion das Schwergewicht gelegt wird. Außerdem ist das Bestreben der Wirtschaftsführung spürbar, die Erhöhung der Leistung mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbinden. Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber [S. 358]auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird. Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird in einem erneuten Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, die anzuwendenden Lohnformen, die Kriterien für die Aufteilung des Prämienfonds und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugendkommissionen bzw. Frauenausschüsse erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in den Kultur- und Sozialfonds vorgegeben, werden jedoch bei Übererfüllung des Betriebsplans durch Sonderzuführungen verstärkt und sind insoweit durch die Leistungen der Betriebskollektive zu beeinflussen. Ein Teil der der BGL verbleibenden Beitragsanteile der Gewerkschaftsmitglieder wird ebenfalls für kulturelle und soziale Leistungen verwendet. (1974: Fast 50 v. H. der Beitragseinnahmen verblieben bei den BGO bzw. OGO = 277 Mill. Mark.) Die Pflicht der Werkleiter, über den Stand der Erfüllung der BKV und der Produktionspläne regelmäßig Rechenschaft zu legen, und die Arbeit der gewerkschaftlichen Kommissionen bieten der Gewerkschaftsorganisation die Möglichkeit, im Verlauf des Planjahres auf die Werkleitungen kritisch einzuwirken und zur Behebung betrieblicher Engpässe die Belegschaften zu mobilisieren. Sozialistischer Wettbewerb, Neuererbewegung, Rationalisierung, die Überleitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion werden maßgeblich von den BGL und deren Organen propagandistisch-agitatorisch unter den Belegschaftsmitgliedern und durch Kontrolle und Kritik der Betriebsleitungen gefördert. Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Kontroll-, Kritik- und Vorschlagsrechte, die als gewerkschaftliche Mitwirkung oder auch als sozialistische Demokratie im Betrieb bezeichnet werden, das Prinzip der Einzelleitung, den Demokratischen Zentralismus und den politischen Primat der SED auf betrieblicher Ebene im Kern nicht antasten. Zwar wird durch Diskussion und Kritik Druck auf die Werkleitungen ausgeübt; wenn diese den Empfehlungen und Vorschlägen jedoch nicht Rechnung tragen, bleibt den BGL allenfalls der Weg der Beschwerde bei den jeweils übergeordneten Leitungsorganen. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß das große Informationsangebot die Chance zu einer bewußten Identifikation mit der Arbeitsaufgabe dann schafft, wenn die Pläne sich als real erweisen und wenn die ungeplanten Störungen im Produktionsablauf gering gehalten werden können. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Verteilung von Prämien dient der Durchsetzung des Prinzips der Materiellen Interessiertheit. Im Lohn sollen die individuelle Leistung, die volkswirtschaftlich-politische Bewertung der spezifischen Arbeitsaufgabe, die Qualifikation der Werktätigen zum Ausdruck kommen. Mit dem durch die Anwendung dieser Grundsätze entstehenden, stark gestuften Entlohnungssystem wird das Ziel verfolgt, sowohl einen ständigen Anreiz zur Steigerung der individuellen Arbeitsleistung zu bieten als auch die Arbeitskräfte entsprechend den ökonomischen Zielsetzungen zu lenken. Lohnhöhe, Lohnformen, industriezweigspezifische Lohnzuschläge und die allgemeinen Arbeitsbedingungen werden in Tarifverträgen niedergelegt. Die Tarifverträge werden zwischen den jeweils zuständigen staatlichen Wirtschaftsleitungen, staatlichen Organen usw. und den Einzelgewerkschaften im Rahmen der in den Jahres- bzw. Mehrjahresplänen vorgegebenen Größen abgeschlossen und bei dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne geprüft und registriert. Den BGL obliegt es wesentlich, die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen im Betrieb durch die Werkleitung und Betriebsangehörigen zu überwachen. Die sehr detaillierten Regelungen haben nicht verhindert, daß entgegen den Intentionen die erreichte Qualifikationsstufe nur ungenügend im Entgelt zum Ausdruck kommt und die gewollte Abstufung zwischen den einzelnen Industrie- und Wirtschaftsbereichen nicht verwirklicht werden konnte. Auf dem 8. FDGB-Kongreß ist aus diesem Grund eine generelle Reform des Lohnsystems angekündigt und mit der Einführung der Grundlöhne in Angriff genommen worden, die, ohne daß es zu Lohnsenkungen kommt, den allgemeinen Zielen der Lohnpolitik besser gerecht werden soll. Die starke Betonung des individuellen materiellen Nutzens im Leistungslohnsystem hat sich zwar als produktivitätsfördernd bewährt, aber andererseits der Zielset[S. 359]zung, ein Bewußtsein zu schaffen, das die persönliche Arbeitsleistung vor allem an der politisch-gesellschaftlichen Aufgabe mißt, vielfach entgegengewirkt. Durch immaterielle Anerkennung (Ehrentitel, lobende Erwähnung in den Betriebszeitungen und Massenmedien usw.) bei den Wettbewerben und verstärkte ideologische Schulung (Schulen der sozialistischen Arbeit) wird versucht, erzieherisch doch dem Ziel, ein „sozialistisches Eigentümerbewußtsein“ zu schaffen, näher zu kommen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zugunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über ihre Kommissionen und Frauenausschüsse Einfluß. In jüngster Zeit sind Bemühungen zu erkennen, die verschiedenen sozialpolitischen Anstrengungen zu einer einheitlichen betrieblichen Konzeption unter Einschluß des Arbeitsschutzes, der Qualifizierungsmaßnahmen, der Kulturarbeit usw. zusammenzufassen. Der Planteil: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im BKV ist Teil dieses Versuchs, der sich offensichtlich an dem Vorbild der in der Sowjetunion bereits üblichen Sozialpläne der Betriebe orientiert. Eine starke Stellung hat der FDGB nach wie vor durch die Vermittlung verbilligter Ferienreisen im Rahmen seines Feriendienstes in organisationseigene oder Vertragsheime, wenn auch die zusätzlichen Reisemöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der Touristik stark erweitert worden sind. Bedeutsam sind in jüngster Zeit die vom FDGB geförderten Naherholungsmöglichkeiten geworden. FDGB-Mitglieder, die sich nicht am Feriendienst beteiligen können, kommen mit ihren Familienangehörigen ebenfalls einmal jährlich in den Genuß einer um ein Drittel ermäßigten Fahrt mit der Reichsbahn. Im Zeichen der Wissenschaftlich-technischen Revolution, aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht, die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebes bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet. Die Kulturarbeit des FDGB wirbt um die rezeptive und eigenschöpferische Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder am kulturellen Leben. Neben der fachlichen Qualifikation geht es ihr um die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“. Sie ist der Versuch, ausgehend vom Betrieb die Freizeitgestaltung (Freizeit) zu beeinflussen. Die gewerkschaftliche Kulturarbeit wirkt, besonders in territorial bestimmenden Großbetrieben, in erheblichem Maß auf die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten ein. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie ohne direkten Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der Plandiskussionen, besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bau[S. 360]ern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt (1976: 92.707 Arbeiterkontrolleure). Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u. a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet, 1976 gehörten in der Volkskammer 68 von 500 Abgeordneten zur FDGB-Fraktion. Von 2.840 Bezirksabgeordneten stellte der FDGB 394, von 20.763 Abgeordneten der Kreistage 3.762, von 166.299 Abgeordneten in den Städten und Gemeinden 22.466. V. Schulung Nachdem in den Jahren der Wirtschaftsreform (1963–1970/71) die Massenschulung als Aufgabe des FDGB eher in den Hintergrund getreten war, heißt es in seiner Satzung von 1977: „Die Gewerkschaften verbreiten aktiv die Weltanschauung der Arbeiterklasse, den Marxismus-Leninismus. Darin sieht der FDGB eine grundlegende Aufgabe zur Vertiefung des sozialistischen Bewußtseins und der Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten.“ Mit dieser Zielsetzung ist seit 1972 in den „Schulen der sozialistischen Arbeit“ (SdsA.) eine neue Form der propagandistischen Breitenarbeit in Anlehnung an das sowjetische Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in Verantwortung der Gewerkschaften entwickelt worden. Die SdsA. sind kleine Gruppen (15–25 Teilnehmer), die in den jeweiligen Betriebsabschnitten (Brigade-, Meisterbereiche, Abteilungen usw.) gebildet werden und unter Leitung eines Gesprächsleiters (in der Regel ein der SED angehörender Wirtschaftsfunktionär) zweimonatlich (mit einer Pause in den Monaten Juli/August) Fragen der aktuellen Politik der SED mit den entsprechenden Aspekten des Marxismus-Leninismus in möglichst großer Nähe zu den aktuellen Arbeitsaufgaben diskutieren sollen. Durch die geforderte Praxisnähe hofft man einerseits, abstrakte ideologische Vorträge zu vermeiden und Anschaulichkeit zu erreichen, andererseits einen erlebbaren Zusammenhang zwischen der ideologischen bzw. politisch-programmatischen Ebene und dem Geschehen im Betrieb herstellen zu können. Die Gefahren, daß sich die SdsA. entgegen diesen Vorstellungen entweder bei zu starker Betonung aktueller Betriebsprobleme zu einer anderen Form von Mitgliederversammlungen oder Produktionsberatungen entwickeln oder aber erneut in rasch ermüdende Schulungsvorträge münden bzw. ein unkontrolliertes Kritikpotential freisetzen könnten, werden gesehen. Eine straffe inhaltliche Anleitung durch Themenvorgabe, Bereitstellen von Lehrmaterialien, themenbezogene Beiträge in den Massenmedien usw. sollen Verselbständigungstendenzen entgegenwirken. Für 1976–1978 wurde vom BV des FDGB ein 15 Themen umfassender, verbindlicher Themenkatalog vorgegeben. 1976 gab es 110.125 SdsA. mit 2.081.981 Teilnehmern, von denen rd. 80 v. H. parteilos gewesen sein sollen. Ein nicht minder wichtiger Bereich gewerks

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 [S. 351] Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR…

DDR A-Z 1979

Strafverfahren (1979) Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Gesetzliche Grundlage Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Sie gilt nunmehr in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 597) und des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100). Die StPO regelt die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren der staatlichen Gerichte, des Staatsanwalts und der staatlichen Untersuchungsorgane. Auf Verfahren vor den Gesellschaftlichen [S. 1066]Gerichten und in Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) findet die StPO keine Anwendung. II. Grundsatzbestimmungen Nach § 1 StPO dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird“. Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten, zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2 Abs. 3 StPO). In Übereinstimmung mit der Verfassung verpflichtet auch die StPO die Gerichte und die Strafverfolgungsorgane, die Grundrechte und die Würde des Menschen zu achten. Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Unantastbarkeit der Person, Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und des Post- und Fernmeldegeheimnisses werden garantiert. Willkürliche und unangemessene Strafverfolgungshandlungen sollen, wie der Lehrkommentar zum Strafrecht der DDR ausführt (S. 51), unzulässig sein. Die aus diesen allgemeinen Grundsätzen abgeleitete Auffassung, daß Vernehmungsmethoden, die die Menschenwürde verletzen, unzulässig sind, haben zur Abkehr von Foltermethoden geführt, die insbesondere der Staatssicherheitsdienst (Ministerium für Staatssicherheit) in den 50er Jahren praktiziert hat. Nach wie vor ist jedoch die Praxis des SSD von dem Ziel bestimmt, ein Geständnis des Beschuldigten zu erhalten. Die Methoden, ein Geständnis zu erzielen, sind vielseitig. Es wurden Dauerverhöre bis zur völligen Erschöpfung des Vernommenen ebenso festgestellt wie Versprechungen für vorzeitige Haftentlassung oder Zusagen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen. Eine Schutzvorschrift gegen verbotene Vernehmungsmethoden wie im Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 136 a StPO) gibt es in der DDR nicht. Ausdrücklich hervorgehoben sind in den Grundsatzbestimmungen der StPO die richterliche Unabhängigkeit. das Rechtsprechungsmonopol der Gerichte, das Verbot doppelter Bestrafung („ne bis in idem“), das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) und das Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, von dem nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgewichen werden darf. Unter Berufung auf eine Gefährdung der Sicherheit des Staates oder auf „die Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen“ (§ 211 Abs. 3 StPO) ist allerdings der Ausschluß der Öffentlichkeit ziemlich leicht zu erreichen. Nichtöffentlich werden St. gegen ehemalige Volkspolizisten und Armeeangehörige sowie solche politische St. verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen oder sonstigen Beweismittel wenig überzeugend sind. Wenn aber von einem St. eine besondere erzieherische Wirkung erwartet wird, dann sollen die Gerichte die Verhandlungen unmittelbar in Betrieben, Genossenschaften pp. zu einer Tageszeit durchfuhren, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen. In Schauprozessen wird die Öffentlichkeit häufig dadurch beeinträchtigt, daß nur ein bestimmter und speziell ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen wird. Am St. kann auch der durch eine Straftat Geschädigte mitwirken. Er ist berechtigt, Schadensersatzanträge geltend zu machen. Beweisanträge zu stellen und Beschwerde in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen einzulegen. In St. gegen Jugendliche gelten keine besonderen Grundsätze; es soll aber auf die entwicklungsbedingten Besonderheiten der Beschuldigten Rücksicht genommen und eng mit den Organen der Jugendhilfe zusammengearbeitet werden. Die Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie die Schule, der Lehrbetrieb, die Jugendorganisation und sonstige gesellschaftliche Kräfte sind am Verfahren zu beteiligen. III. Ermittlungsverfahren A. Einleitung und Abschluß Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen (UOrg) durchgeführt. Dies sind die Kriminalpolizei, der Staatssicherheitsdienst und die zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung (bei Zoll- und Devisenvergehen). Die UOrg haben die Befugnis, durch schriftlich begründete Verfügung ihres Leiters die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens anzuordnen und dieses Verfahren durchzuführen. Von ihrer Weisungsbefugnis macht die Staatsanwaltschaft in der Praxis gegenüber dem Staatssicherheitsdienst keinen Gebrauch. Der Leiter eines UOrg ist auch befugt, das Ermittlungsverfahren selbständig einzustellen (§§ 141, 143 StPO) oder an ein Gesellschaftliches Gericht zu übergeben (§ 142 StPO). Erfolgt das nicht, so hat das UOrg die Akten dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt, zu übergeben. Alle Ermittlungsverfahren sollen innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abgeschlossen [S. 1067]sein. Überschreitungen dieser Höchstfrist bedürfen der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts, die in der Regel erteilt wird. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Betriebsleitungen, Dienststellen oder gesellschaftlichen Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes pp. der Verdacht einer Straftat besteht. B. Zwangsmittel Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Obwohl § 121 StPO vorschreibt, daß jede Beschlagnahme einer richterlichen Bestätigung bedarf, wird diese in der Mehrzahl der Fälle nicht eingeholt, vor allem dann nicht, wenn die Beschlagnahme von der Zollverwaltung vorgenommen wird, die das Recht zur selbständigen Anordnung von Beschlagnahmen hat. Die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft sind, daß gegen den Beschuldigten dringende Verdachtsgründe vorliegen und daß Fluchtverdacht, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben sind, daß ein Verbrechen (Strafrecht) den Gegenstand des Verfahrens bildet oder daß bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren zu erwarten ist. Untersuchungshaft kann schließlich auch dann verhängt werden, wenn die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat mit Haftstrafe oder als Militärstraftat mit Strafarrest (Strafensystem) bedroht ist. Bei „Verbrechen“ im Sinne des StGB bedarf es also zur Anordnung der Untersuchungshaft keines zusätzlichen Fluchtverdachts, keiner Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr. Das trifft mithin zu bei Aggressionsverbrechen, Staatsverbrechen, vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben und bei anderen Straftaten, wenn entweder mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe erwartet werden. Gegen einen richterlichen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, aber nur ein einziges Mal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls. Eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Ein formales Haftprüfungsverfahren kennt das DDR-Strafprozeßrecht gleichfalls nicht. § 131 StPO beschränkt sich auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen.“ § 130 StPO schreibt vor, daß dem Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden dürfen, die der Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern. Trotzdem ist vor allem im politischen St. das Recht des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten. Bücher und Zeitschriften zu lesen, zu schreiben und Besuche zu empfangen, in der Praxis so starken Einschränkungen unterworfen, daß es als nicht bestehend angesehen werden kann. Der Untersuchungsgefangene befindet sich in einer fast totalen Isolierung von der Außenwelt, z. T. auch von Mitgefangenen. Erheblichen Einschränkungen unterliegt der Untersuchungsgefangene auch im brieflichen oder persönlichen Verkehr mit seinem Verteidiger. C. Beweismittel Als Beweismittel werden von der StPO für zulässig erklärt: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“ (s. u. Ziff. 5), soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49 Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen. deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49 Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist kleiner als nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u. a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte ist zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen, gewährt die StPO nicht. [S. 1068]<D. Abschluß des Ermittlungsverfahrens> Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt fällt seinen Entschluß nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts. Er kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. IV. Das Gerichtsverfahren A. örtliche Zuständigkeit In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 170 Abs. 3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. B. Eröffnungsbeschluß Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht beschließen. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§ 203 Abs. 3). C. Hauptverhandlung und Beweisaufnahme In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§ 222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243 Abs. 4 StPO der Bundesrepublik Deutschland), ist in der StPO/DDR nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Verlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Das Plenum des OG hat in einer Richtlinie vom 16. 3. 1978 (GBl I, S. 169) Grundsätze zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozeß besonders herausgestellt. Zunächst gilt der Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung, wobei eine Einheit von Wahrheit, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit angenommen wird. Der Grundsatz der Präsumtion der Unschuld wird ausdrücklich als in enger Beziehung zum Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung stehend genannt. Die Beweisführungspflicht des Gerichts umfaßt die Pflicht, alle erforderlichen Beweismittel festzustellen und der Beweisführung zugrunde zu legen, das Recht des Angeklagten, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken, das Verbot, dem Angeklagten eine Beweisführungspflicht aufzuerlegen. Aus dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ergibt sich, daß für die Urteilsfindung nur solche Beweismittel herangezogen werden können, die Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung waren. Angeklagte, Zeugen und Kollektivvertreter sind in der gerichtlichen Beweisaufnahme grundsätzlich mündlich zu vernehmen, Beweisgegenstände sind grundsätzlich in der Hauptverhandlung vorzulegen, Aufzeichnungen im erforderlichen Umfang den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu bringen. Aussagen von Zeugen dürfen aber gemäß § 225 Abs. 1 Ziffer 2 StPO durch Verlesen des Protokolls über eine frühere Vernehmung ersetzt werden, wenn dem Erscheinen des Zeugen u. a. nicht zu beseitigende oder erhebliche Hindernisse entgegenstehen. Zum Geständnis des Angeklagten legt die Richtlinie fest, daß dadurch das Gericht nicht von der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit entbunden wird. Das Geständnis ist insbesondere dann kein ausreichender Beweis, wenn aus anderen Quellen begründete Zweifel bestehen. Zur rationellen Gestaltung des Verfahrens ist aber immer zu prüfen, ob es bei Vorliegen eines Geständnisses noch der Vernehmung von Zeugen bedarf, wenn das Geständnis bereits mit anderen Beweismitteln übereinstimmt. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger, der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Den Angeklagten gebührt das letzte Wort. D. Urteil Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder [S. 1069]mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lautenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Freispruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweisen“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife aufweisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „Im Namen des Volkes“ zu verkünden. E. Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende Die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende geht recht weit. Jedes Verfahren kann auch gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der DDR aufhalten (§ 262). V. Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte An der Auseinandersetzung mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern auch die Gesellschaft beteiligen. Die StPO bestimmt in § 4, daß die „Bürger in Verwirklichung ihres grundlegenden Rechts auf Mitgestaltung aller staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten aktiv und unmittelbar an der Durchführung des Strafverfahrens“ teilnehmen. Als Formen der Mitwirkung werden erwähnt: Schöffen (Rechtswesen), Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger und Übernahme von Bürgschaften. Bereits der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 hatte angeordnet, daß die Gerichte in St. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. A. Vertreter der Kollektive Nach § 53 StPO haben Vertreter der Kollektive (VdK) zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten im St. mitzuwirken. Als VdK können Personen von einem Kollektiv aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Beschuldigten oder Angeklagten beauftragt werden. Neben dem Vertreter des Arbeitskollektivs kann ein Vertreter aus dem Wohngebietskollektiv, aus einer gesellschaftlichen Organisation oder aus der Interessenssphäre des Beschuldigten, z. B. Sportgemeinschaft, benannt werden. Der VdK soll dem Gericht die Meinung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Ursachen und begünstigenden Umständen und den vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung darlegen. Er soll auch die Person des Angeklagten, insbesondere dessen Arbeitsmoral und seine Arbeitsleistungen, einschätzen und damit zur Erziehung und Selbsterziehung des straffällig gewordenen Bürgers und zur Verhütung weiterer Straftaten beitragen. Der VdK hat im Unterschied zu den Zeugen das Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung (§ 221 StPO) und darf auch nach seiner Vernehmung bis zum Schluß der Beweisaufnahme zu allen bedeutenden Fragen Stellung nehmen (§ 227 StPO). Anträge zur Schuld- und Straffrage darf er aber nicht stellen. B. Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Neben den VdK oder an dessen Stelle kann ein gesellschaftlicher Ankläger (GA) oder gesellschaftlicher Verteidiger (GV) treten. Als GA oder GV können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Der ablehnende oder zulassende Beschluß, an dem auch die Schöffen mitwirken müssen, unterliegt nicht der Beschwerde (§ 197). Die GA und GV haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die Vertreterder Kollektive. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54 Abs. 2). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Jahr 1977 haben 44.100 „Werktätige“ als VdK, GA oder GV an St. mitgewirkt (Neue Justiz 1978, H. 9, S. 373). Ein GA soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde. Ein GV soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen [S. 1070]Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen. GA oder GV sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA als auch ein GV auftreten, die jedoch nicht vom selben Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA oder GV zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die aufgehobene Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA oder GV beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. VI. Rechtsmittel Rechtsmittel sind die Berufung des Angeklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündigung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der Bundesrepublik unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. VII. Kosten Gerichtskosten für die Durchführung eines St. werden nicht erhoben. Der Verurteilte hat lediglich die Auslagen des Verfahrens zu tragen. Das sind Auslagen des Staatshaushalts und notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten. Auslagen des Staatshaushalts sind die Aufwendungen, die bei der Vorbereitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens für die Entschädigung von Zeugen, Vertretern der Kollektive, Sachverständigen und Pflichtverteidigern, für Post-, Fernsprech- und Telegrammgebühren sowie für ähnliche Zwecke oder für die Veröffentlichung der Entscheidung entstehen, soweit sie 3 Mark übersteigen (§ 362 StPO). Die weiteren Aufwendungen der Untersuchungsorgane und der Staatsanwaltschaft gehören nicht zu diesen Auslagen. Notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten sind dessen Aufwendungen bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten im Verfahren, insbesondere Verdienstausfall und Reisekosten sowie erstattungsfähige Kosten des gewählten Verteidigers des Angeklagten und des Rechtsanwalts des Geschädigten (§ 362 Abs. 4 StPO). Verurteilten, die nicht Bürger der DDR sind und in der DDR keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, können auch die weiteren durch die Strafverfolgung, die Untersuchungshaft und den Strafvollzug entstandenen Kosten auferlegt werden (§ 364 Abs. 4 StPO). Walther Rosenthal Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1065–1070 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Strafverfahren (1979) Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Gesetzliche Grundlage Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Sie gilt nunmehr in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 597) und des 2.…

DDR A-Z 1979

Aufbaugesetz (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten zu erklären. Diese Erklärung bewirkt, daß in diesen Gebieten eine Inanspruchnahme von bebauten und unbebauten Grundstücken für den Aufbau und eine damit verbundene dauernde oder zeitweilige Beschränkung oder Entziehung des Eigentums und anderer Rechte erfolgen kann. Durch die DVO vom 7. 6. 1951 (GBl., S. 552) wurden [S. 87]generell die im Zentrum und im zentralen Bezirk der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, (später Karl-Marx-Stadt), Magdeburg, Dessau, Rostock-Warnemünde, Wismar und Nordhausen gelegenen Gebiete zu Aufbaugebieten erklärt. Gleichzeitig wurde das zuständige Ministerium (Ministerium für Bauwesen) ermächtigt, in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission weitere Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten zu erklären. Das ist durch verwaltungsinterne Weisungen geschehen. Hervorzuheben ist das „Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Dingliche Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen erlöschen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Für die Inanspruchnahme soll nach dem A. eine Entschädigung gezahlt werden. Das Entschädigungsgesetz dazu wurde erst am 25. 4. 1960 erlassen (GBl. I, S. 257). Die Entschädigung in Geld tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstückes. Soweit die Gläubiger daraus nicht befriedigt werden können, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke wird nur der Zeitwert ersetzt, obwohl die auf einem solchen Grundstück liegenden Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 umgewertet wurden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Im übrigen werden als Entschädigung durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 Mark die Bewohnern der DDR zustehenden Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000 Mark verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst seit 1965 erlaubt. Durch eine Zweite DB zum A. vom 29. 8. 1972 (GBl. II, S. 641) wurde angeordnet, daß die Inanspruchnahme erst erfolgen darf, wenn alle Voraussetzungen gemäß der DB erfüllt sind und ein rechtsgeschäftlicher Erwerb des Grundstücks zugunsten des Volkseigentums bzw. die Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Aufbaues sowie des Abrisses von Gebäuden auf andere Weise nicht zustande gekommen ist. Vor allem aber können nunmehr nach der Zweiten DB Grundstücke auch für den Bau von Eigenheimen in Anspruch genommen werden, die in Übereinstimmung mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung dafür geeignet sind. Die Inanspruchnahme setzt voraus, daß Bürger, die die Zustimmung für den Bau eines Eigenheimes erhalten haben, nicht über ein geeignetes Grundstück verfügen und ein geeignetes volkseigenes Grundstück nicht bereitgestellt werden kann sowie der rechtsgeschäftliche Erwerb eines geeigneten Grundstücks durch den Bürger nicht zustande gekommen ist. Die Inanspruchnahme darf sich nur auf die tatsächlich benötigte Grundstücksfläche erstrecken. Nur so viel Boden soll für den Eigenheimbau in Anspruch genommen werden, wie entsprechend der staatlichen Orientierung über die Parzellengröße für ein Eigenheim erforderlich ist. Der Entzug von Bodenflächen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung für den Eigenheimbau darf nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der für die Bodennutzung verantwortlichen Staatsorgane erfolgen. Die Inanspruchnahme eines Grundstückes ist unzulässig, wenn dessen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter selbst Bewerber für den Bau eines Eigenheimes ist und zu dem Personenkreis gehört, dem nach der VO über die Förderung des Baues von Eigenheimen vom 24. 11. 1971 (GBl. II, S. 609) die Zustimmung zum Bau eines Eigenheimes erteilt werden kann oder wenn das Grundstück mit anderen gesellschaftlich notwendigen Bauwerken bebaut ist, insbesondere wenn es bereits Wohnzwecken dient. Ferner können Grundstücke zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues sowie des Abrisses von Gebäuden in Anspruch genommen werden, wenn diese Maßnahmen mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Territorium übereinstimmen und in den Volkswirtschaftsplan aufgenommen sind und der Eigentümer des Grundstückes nicht in der Lage oder nicht bereit ist, diese notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen, und andere Maßnahmen zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues oder des Abrisses sich nicht als zweckmäßig erweisen. Auch an den aufgrund der Zweiten DB in Anspruch genommenen Grundstücken entsteht Volkseigentum. Entschädigung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. 4. 1970. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 86–87 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugrundschuld

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder…

DDR A-Z 1979

Gesetzgebung (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der DDR das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigen Gebieten übertragen. Auf allen übrigen Gebieten durfte sie einheitliche Gesetze erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machte, hatten die Länder die Befugnis zur G. Seit der Verwaltungsneugliederung 1952 fiel mit den Ländern auch deren Kompetenz zur G. weg. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). Das Wort „gesetzgebende“ in dieser Verfassungsbestimmung ist aber lediglich auf die Kompetenz bezogen, Recht in Form von Gesetzen zu setzen. Außer der Volkskammer sind auch andere Organe befugt. Recht zu setzen. Der Ministerrat darf Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen. Da nach dem Ministerratsgesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253) das Präsidium des Ministerrates auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrates zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktionen wahrnimmt, ist es auch befugt, die Kompetenzen des Ministerrates auf dem Gebiete der Rechtssetzung wahrzunehmen. Ferner erlassen die Mitglieder des Ministerrates Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Den Leitern zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglied des Ministerrates sind, kann das Recht zum Erlaß von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen übertragen werden. Das ist in einer Reihe von Fällen geschehen. Nach Art. 82 Verfassung in Verbindung mit dem [S. 474]Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) fassen die örtlichen Volksvertretungen Beschlüsse, die für ihre Organe und Einrichtungen sowie für die Volksvertretungen, Gemeinschaften und Bürger ihres Gebietes verbindlich sind. Rechtsnormen enthalten insbesondere die von den Stadtverordnetenversammlungen und den Gemeindevertretungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften beschlossenen Stadtordnungen und Ortssatzungen. Ob auch die Betriebsleiter mit dem Erlaß der Arbeitsordnungen (Arbeitsrecht) eine normsetzende Kompetenz ausüben, ist bestritten. Die Grenzen der Rechtsauslegung überschreitend, übt auch das Oberste Gericht zuweilen eine Quasi-G. in den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind, aus (Gerichtsverfassung). Gesetze (in formellem Sinn) gehen in der Regel auf Beschlüsse der Spitzengremien der SED zurück. Das fachlich zuständige Staatsorgan arbeitet den Entwurf aus. Der Apparat des ZK der SED und die zentralen Staatsorgane geben Anregungen und leisten Formulierungshilfe. Formulierte Entwürfe werden vom Ministerrat angenommen und der Volkskammer zugeleitet. Das Präsidium der Volkskammer leitet die Entwürfe den Ausschüssen der Volkskammer zu, wo sie beraten werden. Nach Abschluß dieser Beratungen beschließt über sie das Plenum der Volkskammer. In der Regel findet nur eine Lesung statt. Grundlegende Gesetze sollen einer Volksaussprache unterbreitet werden. Jedoch wurde das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) nicht dem Volk zur Aussprache vorgelegt. Ist eine Volksaussprache durchgeführt, so findet eine zweite Lesung durch das Plenum der Volkskammer statt. Wenn nach Art. 53 Verfassung die Volkskammer die Durchführung einer Volksabstimmung beschließen kann, so ist damit auch die Möglichkeit eröffnet, die Bevölkerung über die Annahme von Gesetzen entscheiden zu lassen. Nach Art. 65 werden die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze vom Vorsitzenden des Staatsrates innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet. Nach Art. 89 sind Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften der DDR im Gesetzblatt und anderweitig zu veröffentlichen. Seit dem 1. 1. 1973 gilt die VO über das Gesetzblatt der DDR vom 16. 8. 1972 (GBl. II. S. 571). Danach erscheint das Gesetzblatt der DDR mit dem Teil~I, Teil~II und dem Sonderdruck. Im Teil~I des Gesetzblattes werden Gesetze und andere allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften mit Ausnahme von völkerrechtlichen Verträgen veröffentlicht. Im Teil II des Gesetzblattes werden völkerrechtliche Verträge veröffentlicht. Allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die nur einen begrenzten Kreis von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Bürgern betreffen, können im Sonderdruck des Gesetzblattes veröffentlicht werden. Erfahrungsgemäß werden nicht alle Sonderdrucke in Gebiete außerhalb der DDR ausgeliefert. Das Gesetzblatt der DDR wird vom Büro des Ministerrates herausgegeben. Die Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe werden in geeigneter Form veröffentlicht. Das geschieht in der Tagespresse oder in besonderen amtlichen Verkündungsblättern. Das „Verordnungsblatt für Groß-Berlin“, in dem sowohl in globaler Form die Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen der DDR für Berlin (Ost) verkündet wurde, als auch nur für Berlin (Ost) geltende Rechtsvorschriften des Magistrats von Berlin (Ost) veröffentlicht wurden, erscheint seit September 1976 nicht mehr. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 473–474 Gesetzbuch der Arbeit (GBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzlichkeitsaufsicht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der DDR das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigen Gebieten übertragen. Auf allen übrigen Gebieten durfte sie einheitliche Gesetze erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machte, hatten die Länder die Befugnis zur G. Seit der Verwaltungsneugliederung 1952 fiel mit den Ländern auch deren Kompetenz zur G. weg. Nach der Verfassung vom 6.…

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Ministerium für Staatssicherheit (1979)

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Zentrales staatliches Organ des Ministerrats der DDR zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung konterrevolutionärer Anschläge auf die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der DDR“ („Militärlexikon“, Berlin (Ost) 1971, S. 269). Durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl., S. 95) wurde die nach Gründung der DDR im Ministerium des Innern gebildete „Hauptverwaltung Schutz der Volkswirtschaft“ verselbständigt zum MfS. Dieses Ministerium war nach dem Juni-Aufstand im Jahre 1953 in ein dem Min. des Innern unterstehendes Staatssekretariat umgewandelt worden, bis es am 24. 11. 1955 unter Ernst Wollweber (SED) wieder zum Ministerium erklärt wurde. Seit 1. 11. 1957 ist Erich Mielke, Mitglied des Politbüros der SED, Minister, seit 1959 im militärischen Rang eines Generalobersten. Erster stellv. Minister ist Generalleutnant Bruno Beater (SED). Weitere Stellv. Minister sind Generalmajor Rudolf Mittig und Generalleutnant Markus Wolf (SED). [S. 737]Letzterer leitet die wichtige Hauptverwaltung Aufklärung. Unter der zusammenfassenden Bezeichnung Staatssicherheitsdienst wird die Zentrale des MfS. mit den in den Bezirken und Kreisen bestehenden Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen, den Beauftragten in den Großbetrieben und Strafanstalten sowie den Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten des 4.000 Mann starken Wachregiments verstanden, das seit dem 15. 12. 1967 den Namen des Begründers der sowjetischen Geheimpolizei Tscheka, Feliks Dzierzynski, trägt. Die Zentrale befindet sich in Berlin-Lichtenberg. Offizielle Angaben über Aufbau und Gliederung des MfS. werden nicht gemacht. Mit einigem Vorbehalt kann über die Gliederung gesagt werden: In der Hauptverwaltung „Sicherung“ (Abwehr) sind diejenigen Aufgaben zusammengefaßt, die „zur allseitigen Stärkung des Sozialismus, zur rechtzeitigen Aufklärung und konsequenten Verhinderung aller gegen den Sozialismus gerichteten feindlichen Pläne und Absichten“ („Neues Deutschland“ vom 16. 2. 1974) erfüllt werden müssen. Es bestehen dort die Hauptabt. bzw. Abt. „Sicherung der Streitkräfte“, „Abwehr westlicher Nachrichtendienste“ (Nachrichtendienste sozialistischer Staaten sind nicht abzuwehren, denn von dort kann der Natur der Sache nach Spionage nicht begangen werden; Staatsverbrechen Ziff. 2a), „Sicherung der Wirtschaft“, „Bekämpfung von Untergrundorganisationen und verdächtigen Vereinigungen“, „Sicherung der Forschung“, „Sicherung der Deutschen Volkspolizei“, „Verkehrssicherung“ und „Personenschutz“ (PS): Schutz hoher Staats- und Parteifunktionäre. Das Haupttätigkeitsfeld dieser Hauptverwaltung mit ihren 8 operativen Hauptabteilungen ist die DDR selbst. Die Dienststellen des MfS. unterhalten ein weitverzweigtes, alle staatlichen und gesellschaftlichen Bereiche umspannendes Spitzelsystem, das ideologisch mit der notwendigen „politischen Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse“ begründet wird. Die Spitzel heißen Geheime Informanten (Gl) oder Geheime Mitarbeiter (GM). Über ihre Beobachtungen haben sie regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihren Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als Gl verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung auf „materieller Basis“ oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Die Postüberwachung wird durch die in den größeren Postämtern eingerichteten Kontrollstellen („Stelle 12“) des MfS. durchgeführt. Den Untersuchungsorganen des MfS. obliegt in den wichtigen politischen Strafsachen das Ermittlungsverfahren. Sie verfügen über eigene Gefängnisse in Berlin (Ost) und allen Bezirkshauptstädten der DDR. Wenn auch die im Ermittlungsverfahren bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden des MfS. (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind, werden doch immer wieder Einzelheiten über mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarende Vernehmungspraktiken der Untersuchungsorgane des MfS. bekannt (Strafverfahren). Der unter Leitung von Generallt. Markus Wolf — Sohn des Dramatikers Friedrich Wolf und Bruder des langjährigen Präsidenten der Akademie der Künste, Konrad Wolf — stehenden Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) obliegt die offensive Tätigkeit des MfS., der Einsatz „sozialistischer Kundschafter an der unsichtbaren Front“ (E. Mielke, „Einheit“, Nr. 1/1975, S. 43 ff.). Gemeint ist die vorwiegend gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Spionage- und Subversionstätigkeit des MfS., das sich dabei auf sog. Residenturen (Spionageköpfe innerhalb und außerhalb der DDR) und Agenten stützt. Eine selbständige spezielle Abteilung ist die in Berlin-Johannisthal, Großberliner Damm 101, befindliche Abt. 21 mit dem Aufgabengebiet „Sicherheitsüberprüfung und Rückführungen“. Sie war 1960 als Folge der sich häufenden Übertritte hauptamtlichen MfS.-Personals in den Westen gebildet worden. Sie soll vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen für alle hauptamtlichen MfS.-Mitarbeiter ergreifen und etwaige Flüchtlinge aus den Reihen des MfS. im Westen aufspüren und notfalls unter Gewaltanwendung in die DDR zurückholen. In den 50er Jahren hielten es SED und Staatssicherheitsdienst offenbar für notwendig, bestimmte Personen, die als Gegner der SED in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) aktiv in Organisationen oder als Journalisten tätig waren oder die aus besonders wichtigen Funktionen in den Westen geflüchtet waren, mit Hilfe gedungener krimineller Elemente gewaltsam oder mittels Täuschung oder durch List in die DDR zu verschleppen. Die dabei angewandten Methoden reichten bis zur Giftbeibringung und zum Überfall auf offener Straße. Die Polizei in Berlin (West) hat seit Herbst 1949 295 Fälle von Entführungen aus Berlin (West) registriert, darunter 87 gewaltsam begangene Menschenraub-Verbrechen und 208 durch List inszenierte Entführungen; in weiteren 81 Fällen blieb es beim Versuch. Besonders krasse Fälle waren: Dr. Walter Linse, Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, 1952 auf der Straße überfallen, vom Staatssicherheitsdienst an die sowjetischen Behörden übergeben und in die Sowjetunion transportiert, inzwischen für tot erklärt; Journalist Alfred Weiland, 1950 auf der Straße überfallen, inzwischen nach Berlin (West) zurückgekehrt; Journalist Karl-Wilhelm Fricke, 1955 durch Giftbeibringung in einer fremden Wohnung, inzwischen in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt; der ehemalige SSD-Kommissar Silvester Murau, 1955 mit Hilfe der eigenen Tochter durch Betäubung aus der Bundesrepublik Deutschland verschleppt, vermutlich zum Tode verurteilt und hingerichtet; der ehemalige Inspekteur (General) der Volkspolizei Robert Bialek, 1956 unter Giftbeibringung in einer fremden Wohnung, tot (in der Haft verstorben oder hinge[S. 738]richtet); Dr. Erwin Neumann, Leiter der Abt. Wirtschaft im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, 1958 beim Segeln auf dem Wannsee in Berlin (West) überfallen und verschleppt. Einige der im Auftrag des SSD tätigen Verbrecher wurden gefaßt und vom Landgericht in Berlin (West) zu z. T. langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Personalstärke des MfS. in Berlin-Lichtenberg wird auf 1500 Offiziere und Unteroffiziere und ca. 1.600 Zivilangestellte geschätzt, die Zahl der Offiziere, Unteroffiziere und Zivilangestellten des Staatssicherheitsdienstes insgesamt auf 17.000 (ohne Wachregiment). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 736–738 Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Zentrales staatliches Organ des Ministerrats der DDR zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung konterrevolutionärer Anschläge auf die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der DDR“ („Militärlexikon“, Berlin (Ost) 1971, S. 269). Durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl., S. 95) wurde die nach Gründung der DDR im Ministerium des Innern gebildete…

DDR A-Z 1979

Deutsche Reichsbahn (DR) (1979)

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bedeutendster Verkehrsträger und größter Volkseigener Betrieb der DDR; 240.000 Beschäftigte, davon 70.000 Frauen. Neugründung durch Befehl Nr. 8 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 11. 8. 1945 unter Beibehaltung des alten Namens. 1949 wurden alle Privatbahnen auf dem Gebiet der DDR der DR übergeben. Die materielle Basis der DR war durch Krieg und Kriegsfolgen (Demontage) zu 60 v. H. vernichtet. Erschwerend wirkte sich vor allem der Abbau der zweiten [S. 255] Gleise aus. Bis auf die sog. Magistrale der Freundschaft Berlin-Frankfurt/Oder) als Hauptabfuhrstrecke für die UdSSR gab es ― ausgenommen betrieblich wichtige, kurze Streckenabschnitte ― nur noch eingleisige Strecken. Bis Ende der 60er Jahre mußte die DR zugunsten anderer Zweige der Wirtschaft bei der Bereitstellung von Investitionsmitteln zurücktreten. Wiederholt ist es deswegen, vor allem bis 1962, zu Transportkrisen gekommen, die sich nachteilig auf die Wirtschaft ausgewirkt haben, Inzwischen ist die DR wieder zu einem zuverlässigen, technisch relativ modernen Verkehrsmittel geworden. Schwierigkeiten bereitet allerdings noch der Oberbau, durch die Beanspruchung der Gleise in beiden Richtungen ist der Verschleiß besonders hoch. In der Unterhaltung des Oberbaues wirkt sich die Eingleisigkeit auch deshalb erschwerend aus, weil die Strecken nicht lange genug für Aufarbeitungszwecke gesperrt werden können. Der Einsatz von modernen Gleisbaugeräten ist begrenzt. Auch bei der DR werden unwirtschaftliche Strecken stillgelegt, vor allem Schmalspurstrecken. Seit 1960 waren es ca. 1.870 km. Anfang 1976 hatte das Streckennetz der DR eine Länge von 14.306 km, davon 321 km Schmalspur; 7.609 gelten als Hauptbahnen und 6.697 km als Nebenbahnen; 1508 km sind elektrifiziert. Die Kriegs- und Kriegsfolgeschäden sind beim Triebfahrzeugpark überwunden. Anfang der 50er Jahre wurde in der Lokomotivfabrik VEB Babelsberg mit dem Bau von Dampfloks begonnen. Bis 1960 sind mehrere 100 Dampflokomotiven (Reisezug-, Güterzug- und Rangierloks) in Dienst gestellt worden. Anfang der 60er Jahre setzte die Traktionsumstellung ein, die etwa 1980 abgeschlossen sein wird. Die Dampfloks werden hauptsächlich durch Dieselloks ersetzt. Im Jahr 1978 bestand der Traktionspark der DR aus 70 v. H. Dieselloks, 15 v. H. E-Loks und 15 v. H. Dampfloks. Zunächst lieferte der VEB Babelsberg verschiedene Typen von Diesellokomotiven (600, 1000, 1800 PS) mit hydraulischer Kraftübertragung. Der VEB Babelsberg hat inzwischen die Lokomotivproduktion eingestellt. Leichte Dieselloks werden im Werk LEW Hennigsdorf gebaut. Die schweren Dieselloks der DR für den Güter- und Reisezugdienst werden nur noch in der Sowjetunion beschafft. Seit 1966 hat die sowjetische Lokomotivfabrik Lugansk etwa 1000 Dieselloks mit elektrischer Kraftübertragung an die DR geliefert. Es handelt sich um Standardtypen für 2.000 und 3.000 PS, die im ganzen RGW-Bereich den Hauptteil des Triebfahrzeugparks bilden (Höchstgeschwindigkeit 100/120 km/h). Nachdem 1952 ein Teil der nach dem Kriege demontieren Eisenbahn-Anlagen für den elektrischen Betrieb der DR zurückgegeben worden waren, setzte langsam eine Reelektrifizierung im Raum Magdeburg ― Halle ― Leipzig-Erfurt ein, die inzwischen auf das sächsische Dreieck Dresden–Leipzig–Werdau und neuerdings auf den Raum Dresden–Bad Schandau erweitert worden ist. Ursprünglich war vorgesehen, 4.000 km des Hauptnetzes der DR zu elektrifizieren. Von diesem Plan ist 1966 wieder Abstand genommen worden, so daß es praktisch nur einen elektrischen Inselbetrieb in der DDR gibt, der häufige Wechsel der Triebfahrzeuge bedingt. Die großen Vorzüge der elektrischen Traktion bei langen durchgehenden Strecken können deshalb in der DDR nicht voll genutzt werden. Dennoch sind im Vergleich zur früheren Dampftraktion auf diesen Strecken beträchtliche Leistungssteigerungen zu verzeichnen. 1977 wurde beschlossen, das elektrifizierte Streckennetz von derzeitig 1.508 km in etwa nach den alten Plänen auszuweiten. Zuerst soll die Strecke Berlin–Dresden bis 1981 elektrifiziert werden. Während die Reelektrifizierung allgemein nach dem früheren und auch bei der Deutschen Bundesbahn gebräuchlichen Stromsystem (16⅔ Hz, 15 kV) erfolgte, wurde für die Abfuhr der im Oberharz geförderten Erze sowie der Kalkvorkommen im Gebiet von Rübeland die eingleisige Steilstrecke Blankenburg ― Rübeland ― Königshütte mit 50 Hz, 50 kV elektrifiziert. Diese Strecke hat zugleich die Aufgabe, Erfahrungen für den Betrieb mit 50-Hz-Wechselstrom-Lokomotiven zu liefern, die von der DDR-Lokindustrie (LEW-Hennigsdorf) für die UdSSR gebaut werden. Für die E-Traktion hat die DR zusammen mit dem VEB-LEW Hennigsdorf Lokomotiven entwickelt (E 211, E 242, E 250, E 251). Daneben sind noch E-Lokomotiven aus der Vorkriegszeit im Einsatz. Etwa 1980 wird auf etwa 13 v. H. des Streckennetzes elektrisch und auf 87 v. H. mit Diesel-Triebfahrzeugen gefahren werden können. Von den gesamten Transportleistungen wird im Endstadium der E-Lok-Anteil 40 v. H. und der Diesellokanteil 60 v. H. betragen. Seit mehreren Jahren werden auch in der DDR Güter- und Reisezugwagen in eigens für diesen Zweck hergerichteten Ausbesserungswerken gebaut. Dennoch entspricht der Reisezugpark noch nicht dem internationalen Niveau, und der Güterzugpark reicht mengenmäßig für den Bedarf nicht aus. Rechtliche Stellung, Aufgabe und Organisationsstruktur der DR sind im „Statut der Deutschen Reichsbahn“ festgelegt. Demnach „hat die DR durch quantitativ und qualitativ gute Erfüllung der ihr im Volkswirtschaftsplan gestellten Transportaufgaben und durch pünktliche und störungsfreie Arbeit die sozialistische Entwicklung der Volkswirtschaft zu fördern und die Verteidigungskraft der DDR ständig zu stärken“. Im „Statut“ ist auch festgelegt, daß die DR „nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung zu arbeiten hat“. Bilanzen der DR werden jedoch nicht veröffentlicht. Das 18 Paragraphen mit Gesetzeskraft umfassende „Statut“ verpflichtet die Leitungsorgane auch zur „Bewußtseinsbildung der Eisenbahner“ und „zur ständigen Verbesserung der sozialistischen Arbeitsweise und der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit“. Für die Leitungstätigkeit gelten die „Grundsätze des Demokratischen Zentralismus“. Der Minister für Verkehrswesen ist zugleich Generaldirektor der DR. Die obersten Verwaltungsorgane der DR sind im Ministerium für Verkehrswesen (MfV) eingegliedert. Es handelt sich um 6 Hauptverwal[S. 256]tungen (HV): 1. HV Betrieb und Verkehr, 2. HV Maschinenwirtschaft, 3. HV Wagenwirtschaft, 4. HV Reichsbahn-Ausbesserungswerke, 5. HV Bahnanlagen, 6. HV Sicherungs- und Fernmeldewesen. Sie unterstehen jeweils einem Stellvertreter des Ministers. Außerdem gibt es im MfV eine „Politische Verwaltung der DR“, die für die politische Ausrichtung und für die militärische Ausbildung (Kampfgruppen) der Eisenbahner zuständig ist. Der Leiter der Politischen Verwaltung ist zugleich einer der 7 Stellvertreter des Ministers. Jede Hauptverwaltung besteht aus mehreren (in der Regel 5) Abteilungen. Der Betrieb wird von 8 Reichsbahndirektionen (Rbd) geleitet mit Sitz in Berlin (Ost), Dresden, Erfurt, Halle, Schwerin, Cottbus, Greifswald, Magdeburg. Die Gliederung der Rbd entspricht denen der Reichsbahn-Hauptverwaltungen im MfV. Dasselbe gilt auch in bezug auf die Gliederung der Reichsbahnämter (Rba), die den Rbd unterstehen. Den Rba unterstehen Betriebsdienststellen: Bahnhöfe, Güterabfertigungen, Fahrkartenausgaben, Wagendienststellen. Signal- und Fernmeldemeistereien, Bahnmeistereien usw. Außer den für den operativen Betrieb zuständigen 8 Rbd gibt es noch eine Reichsbahn-Baudirektion (Rbbd) mit Gleisbaubetrieben in Naumburg, Berlin (Ost), Dresden und Magdeburg. Der operative Dienst der DR wird von Dispatchern geleitet. Höchstes Organ des Dispatcherdienstes der DR ist die Chefdispatcherleitung im Ministerium für Verkehrswesen mit dem Chefdispatcher an der Spitze. Ihm unterstehen der Brigadehauptdispatcher, der Hauptlokdispatcher, der Hauptwagendispatcher und mehrere Hauptbezirksdispatcher. Zur Unterstützung des Chefdispatchers gibt es Gruppenleiter für Fahrdienst, Wagendienst, Lokbetriebsdienst und Hauptdispatcher für Regulierungsaufgaben. Auch auf den unteren Ebenen, denen der Rbd, Rba und im Bahnhofsbereich, gilt das Dispatchersystem, das mit Hilfe der Nachrichten-, Signal- und Fernmeldetechnik eine zentrale Lenkung und Kontrolle des gesamten operativen Dienstes der DR ermöglicht. Dieses straff organisierte System, das mit den Dispatchersystemen aller Eisenbahnen im RGW-Bereich gekoppelt ist, bewirkt nicht zuletzt, daß die DR trotz der Eingleisigkeit ihres Betriebes Beförderungsleistungen erbringt, die denen westlicher Eisenbahnen mit mehrgleisigen Strecken nicht nachstehen. Das Dispatchersystem hat sich besonders in Krisenzeiten gut bewährt. Auch bei der DR ist der Volkswirtschaftsplan „oberstes Gesetz“. Neben einer Fülle von Einzelplänen steht an erster Stelle der Transportbedarfsplan für verschiedene Güter. Er ist die Grundlage für die Pläne der „technisch-ökonomischen Produktion“. Außerdem existieren u. a. Einsatzpläne für die Eisenbahner („Vierbrigadepläne“), Pläne für Fahrzeuge und Ausrüstungen, Materialpläne, Pläne für Grundmittel und für alle Mechanismen, die eine Abwicklung des „Reproduktions“- bzw. Transportprozesses gewährleisten sollen. Ein wichtiger Plan ist der „Plan Neue Technik“, der die Grundlage für Rationalisierungsvorhaben ist. Er beeinflußt auch den Fahrplan und die Pläne für die Transporttechnologie sowie die Kostenpläne, die im gesamten Planungsprozeß eine übergeordnete Rolle spielen. Oberstes Planungsorgan der DR ist die Zentrale Abteilung Planung des MfV. In allen Reichsbahndirektionen gibt es einen eigenen Planungsapparat mit zahlreichen Mitarbeitern. Hinsichtlich der Planvergabe als auch der Überwachung des Planvollzugs verfügen alle Planungsgremien über außergewöhnliche Vollmachten. Ihre Aufgabe erstreckt sich auch auf die sog. Planangebote für den Volkswirtschaftsplan, die Grundlage für den Jahresplan des MfV sind. Die Präsidenten der Reichsbahndirektionen haben auf besonderen Veranstaltungen ihre Pläne bzw. Planangebote vor dem Minister für Verkehrswesen zu verteidigen. Die VO über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner (Eisenbahnerverordnung) in der Neufassung vom 28. 3. 1973 regelt ergänzend zum Gesetzbuch der Arbeit der DDR vom 23. 11. 1966 und zu den dazu erlassenen Rechtsvorschriften die Beziehungen der Angehörigen der DR zu „ihrem“ Unternehmen. Für hervorragende Leistungen und vorbildliche Einsatzbereitschaft werden der Titel „Verdienter Eisenbahner der DDR“ sowie die „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ verliehen. Außerdem gibt es die „Medaille für treue Dienste bei der DR“. Jeder Eisenbahner muß die seit 1970 in der Tauglichkeitsvorschrift DV 107 festgelegten körperlichen und geistigen Bedingungen erfüllen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1974 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung von Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenen- und Unfallversorgung der Eisenbahner eingeführt. U. a. werden bei Abschluß einer Freiwilligen ➝Zusatzrentenversicherung neben den ― allerdings bescheidenen Versorgungsrenten der DR ― Zusatzalters- und Zusatzinvalidenrenten sowie Zusatzhinterbliebenenrenten gezahlt. In der DR gibt es 5 Dienstgruppen: Assistenten, Inspektoren bzw. Amtmänner, Räte und Direktoren. Sie entsprechen dem unteren, mittleren, gehobenen und oberen Dienst bei der Deutschen Bundesbahn. Bei Verletzung der Arbeitspflichten sind wahlweise folgende Disziplinarmaßnahmen vorgesehen: Verweis, strenger Verweis, Herabsetzung im Dienstrang, fristlose Entlassung. Sowjetische Arbeitsmethoden werden bei der DR stark propagiert. Sie sind einerseits als Grundlage von „persönlich schöpferischen Plänen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ gedacht, andererseits sollen sie „Produktivitätsreserven“ aufdecken. Jede DR-Dienststelle muß gemäß „Gesetz für den Luftschutz“ die Zivilverteidigung organisieren. Die Belegschaft gehört Zivilverteidigungs-Kollektiven an. Neben Waffenkammern für die Angehörigen der Kampfgruppen gibt es bei jeder Eisenbahndienststelle auch Bekleidungs- und Ausrüstungskammern für die Zivilverteidigung. Die Schienenverbindungen mit anderen Ländern Europas bieten der DR viele Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Eisenbahnverwaltungen. Ein Stellv. des Ministers für Verkehrswesen ist in der ständigen [S. 257]Kommission für Transport des RGW als Stellv. des Leiters der DDR-Delegation tätig. Im RGW-Bereich gibt es die „Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShd)“, Sitz Warschau, in der die DR seit 1957 Mitglied ist und in der seit 1963 ihre Mitarbeiter verantwortliche Funktionen bekleiden. Die DR hat hier wesentlichen Anteil an dem Abkommen der RGW-Länder für den Internationalen Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr (SMPS) und den Eisenbahngüterverkehr (SMGS). Seit 1966 existiert im Rahmen der OSShd ein gemeinsames Konstruktionsbüro für eine einheitliche Mittelpufferkupplung, in dem die DR führend mitwirkt. 1954 wurde die DR in den Internationalen Eisenbahnverband (UIC), Sitz Paris, aufgenommen, und seit 1960 ist sie auch im Forschungs- und Versuchsamt (ORE) des UIC tätig. Außerdem gehört die DR folgenden internationalen Gremien an: Internationales Büro für Dokumentation (BDC), Internationales Eisenbahnfilmbüro (BFS), Internationaler Verband für den bahnärztlichen Dienst (UJMF). Ferner ist die DR Mitglied der Europäischen Reisezugfahrplankonferenz (EFK), der Europäischen Wagenbeistellungskonferenz (EWK), der Europäischen Güterzugfahrplankonferenz (LIM), des Internationalen Personen- und Gepäckwagenverbandes (RIC) und des Internationalen Güterwagenverbandes (RIV). 1964 haben die RGW-Länder einen gemeinsamen Güterwagenpark (OPW) geschaffen mit einem eigenen Betriebsbüro in Prag. Auch hier übt die DR einen großen Einfluß aus. Der OPW-Wagenpool ist ein Mittel, die Verkehrsintegration der Länder des Ostblocks zu verbessern. Er umfaßt derzeitig 240.000 Güterwagen. Alle Wagen bleiben Eigentum der Eisenbahnverwaltung, die sie bereitgestellt hat. Die Wagen können in allen Ländern freizügig verkehren, solange ihre Gesamtzahl die eingebrachten Wagen nicht übersteigt. Etwa 70 v. H. der Transporte zwischen RGW-Mitgliedsländern werden mit OPW-Wagen abgewickelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 254–257 Deutsche Post A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Seereederei

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bedeutendster Verkehrsträger und größter Volkseigener Betrieb der DDR; 240.000 Beschäftigte, davon 70.000 Frauen. Neugründung durch Befehl Nr. 8 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 11. 8. 1945 unter Beibehaltung des alten Namens. 1949 wurden alle…

DDR A-Z 1979

Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) (1979)

Siehe auch: Demokratischer Frauenbund Deutschlands: 1963 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD): 1965 1966 1969 1975 1985 Einheitliche Massenorganisation der Frauen der DDR; vereint Frauen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung; die hauptamtlichen Funktionäre sind allerdings überwiegend SED-Mitglieder. In der Volkskammer der DDR stellt der DFD eine eigene Fraktion (35 Mitgl.). Hervorgegangen aus den am 30. 10. 1945 gegründeten antifaschistischen Frauenausschüssen; am 8. 3. 1947 in Berlin (Ost) gegr. (8. März = Internationaler Frauentag; im August 1910 während der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen auf Antrag von Clara Zetkin als internationaler Kampftag [S. 250]der Frauen für Gleichberechtigung, Frieden und Sozialismus proklamiert). In der Bundesrepublik Deutschland wurde der DFD am 8. 3. 1950 gegr., am 10. 4. 1957 jedoch verboten. Die Mitgliederzahlen werden seit etwa 10 Jahren gleichbleibend mit 1,3 Mill. angegeben (1977: 1,4 Mill.; das entspricht 15,7 v. H. der weiblichen Bevölkerung der DDR). Auch in der Sozial- und Altersstruktur haben sich in den letzten Jahren kaum Veränderungen ergeben: 1977 waren 71,1 v. H. der Mitglieder berufstätig und 28,9 v. H. Hausfrauen; fast die Hälfte der Mitglieder (46,3 v. H.) gehört zur mittleren Altersgruppe der 35- bis unter 50jährigen, 20,5 v. H. sind unter 35 Jahre alt, 33,2 v. H. 55 Jahre und älter. Der Aufbau des DFD gestaltet sich nach dem Territorialprinzip entsprechend dem der SED: 17.170 Gruppen (1977) in Wohngebieten und Gemeinden, Orts-, Kreis- und Bezirksorganisationen, zentrale Leitungsorgane. Struktur der zentralen Organe: Der Bundeskongreß (höchstes Organ) tagt in der Regel alle 4 Jahre. Der 8. Bundeskongreß wurde im Juni 1964 erstmals nicht mehr nur als Kongreß des DFD, sondern als 1. Frauenkongreß der DDR, der 9. Bundeskongreß im Juni 1969 als 2. Frauenkongreß der DDR abgehalten. Der 10. Bundeskongreß fand wieder als DFD-Kongreß Ende Februar 1975 statt. Der Bundeskongreß wählt den Bundesvorstand, die Vorsitzende und stellv. Vorsitzenden. Der Bundesvorstand (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen) tagt in der Regel alle 4 Monate; er wählt aus seiner Mitte das Präsidium (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Bundesvorstandes) und das Sekretariat (operatives Organ des Bundesvorstandes, wird von der Vorsitzenden geleitet). Vorsitzende des Bundesvorstandes des DFD ist seit dem 11. 9. 1953 Ilse Thiele (SED). Funktionärorgan des DFD: „Lernen und Handeln“ (erscheint monatlich). Zu den Aufgaben des DFD gehören: Politisch-ideologische Arbeit unter den Frauen, Heranführung der Frauen aller Bevölkerungsschichten an die aktive Mitwirkung im gesellschaftlichen Leben; Gewinnung der Frauen für die Arbeit in der Produktion; Erleichterung des Lebens der werktätigen Frau. Seit dem 1. Frauenkongreß 1964 geht die Aktivität des DFD weit über den Rahmen der Organisation hinaus und konzentriert sich verstärkt auf die nichtorganisierten und nichtberufstätigen bzw. teilzeitbeschäftigten Frauen im Wohngebiet, insbesondere aus den mittelständischen (Handwerk, Gewerbetreibende) und christlichen Bevölkerungsschichten. sowie auf die jüngeren Frauen. Entsprechend sind die spezifischen Aufgabenschwerpunkte abgesteckt: Festigung der „Sozialistischen Überzeugungen“ dieser Frauen, ihre Einbeziehung in das gesellschaftlich-politische Leben der Wohngebiete und Gewinnung für eine berufliche Tätigkeit (zumeist im sozialen und Dienstleistungsbereich), Entlastung der werktätigen Mütter durch weiteren Ausbau und Verbesserung von Kindergarten- und Dienstleistungseinrichtungen. Zu den Arbeitsformen des DFD, die speziell für diesen Aufgabenkatalog entwickelt wurden, gehören: Schulung der Frauen in den seit 1967 auf Ortsebene entstandenen „Frauenakademien“ in Form von Vortragsreihen zu bestimmten politisch-ideologischen, kulturellen und hauswirtschaftlichen Themen mit dem Ziel ihrer nachfolgenden Eingliederung in den Produktionsprozeß; bis Anfang 1978 wurden mit dieser Form politischer Massenarbeit rd. 822.000 Frauen, darunter zunehmend jüngere, erfaßt; allein im „Studienjahr“ 1974/75 waren es in knapp 3.000 Vortragsreihen mehr als 77.000 Frauen, davon 35 v. H. Hausfrauen. Primär als familien- und bevölkerungspolitische Maßnahme (zunehmende Scheidungshäufigkeit bei gleichzeitigem Geburtenrückgang als Folge der Doppelbelastung berufstätiger Mütter) richtete der DFD seit Ende 1971 zur beratenden Unterstützung berufstätiger Mütter sowie zur Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie „Beratungszentren für Haushalt und Familie“ in den Bezirks- und Kreisstädten ein; im Oktober 1977 bestanden 207 solcher Zentren (Familie; Bevölkerung). Zu den internationalen Aktivitäten des DFD gehören: Seit 18. 5. 1948 ist der DFD Mitglied der Internationalen Demokratischen Frauenföderation (IDFF); die DFD-Vors. Ilse Thiele ist seit Oktober 1964 Vizepräsidentin der DFF. Dem „Internationalen Komitee für die UNO-Dekade der Frau 1976–1985“, das als Nachfolgeorganisation aus dem von der IDFF vom 20. bis 24. 10. 1975 in Berlin (Ost) durchgeführten „Weltkongreß der Frauen“ hervorging, gehörte Ilse Thiele ebenfalls als stellvertretende Vors. an. Der DFD unterhält zu der Mitgliederorganisationen der IDFF (1978: 123 Organisationen in 109 Ländern) direkte Kontakte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 249–250 Demokratischer Block A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer Zentralismus

Siehe auch: Demokratischer Frauenbund Deutschlands: 1963 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD): 1965 1966 1969 1975 1985 Einheitliche Massenorganisation der Frauen der DDR; vereint Frauen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung; die hauptamtlichen Funktionäre sind allerdings überwiegend SED-Mitglieder. In der Volkskammer der DDR stellt der DFD eine eigene Fraktion (35 Mitgl.). Hervorgegangen aus den am 30. 10. 1945 gegründeten…

DDR A-Z 1979

Lehrplanreform (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor [S. 674]allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971–1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe gegenwärtig vor allem darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre angeht, so wird gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplänen miteinander zu verbinden. Dabei werden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker stärker die Stabilität, d. h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte 1. schulstufenweise, d. h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d. h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d. h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d. h. so, daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Eine Reihe von Lehrplänen wurde jedoch außerhalb dieser Konzeption erarbeitet und eingeführt — vor allem diejenigen, deren Neugestaltung aufgrund einer mehr oder minder rigorosen Änderung der Grundkonzeption für das betreffende Unterrichtsfach zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen mußte, als es dem vorgesehenen Gang der 2etappigen block-, jahrgangs- und schulstufenweisen Erarbeitung und Einführung entsprochen hätte. Das gilt z. B. für die Lehrpläne für den polytechnischen Unterricht der Klassen 7–10, die 1963/64 aufgrund des Beschlusses über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts erheblich umgestellt werden mußten und dann erneut 1966/67. aufgrund des Beschlusses zur weiteren Entwicklung der berufsvorbereitenden polytechnischen Bildung in den 9. und 10. Klassen und der beruflichen Bildung an den Erweiterten Oberschulen, eine prinzipielle Umgestaltung erfuhren (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die Lehrpläne der Fächer Mathematik und Staatsbürgerkunde. Während für die Klassen 1–4 die konzipierte Neugestaltung der Lehrpläne in 2 Etappen, nämlich zuerst als präzisierte Lehrpläne und dann als neue Lehrpläne, verwirklicht wurde, beschränkten sich die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die Klassen 5–12 im wesentlichen auf eine Etappe, und zwar mit der Begründung, daß die Neugestaltung dieser Lehrpläne — als präzisierte Lehrpläne — bereits nach denjenigen Grundsätzen erfolgt sei, die für die Gestaltung der neuen Lehrpläne maßgeblich waren. Damit wurden die präzisierten Lehrpläne (der 1. Etappe) ab Klasse 5 — von einigen Ausnahmen abgesehen — rein formal zu „neuen Lehrplänen“ erhoben. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der [S. 675]SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, „daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden ist“. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerks für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 31 5 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen, für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengungen entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Zumindest für die besonders ideologieintensiven Lehrpläne, so insbesondere für den Staatsbürgerkunde- und den Geschichtsunterricht, ist bis 1978 festzustellen, daß sie wesentlich häufiger überarbeitet werden mußten als die Lehrpläne für andere Fächer. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 673–675 Lehrmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrproduktion

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor [S. 674]allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…

DDR A-Z 1979

Werbung (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z. B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der NVA; W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Der Monopolstellung der SED in der W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen (Kirchenpolitik) in ihrer W. stark behindert. Die kommerzielle W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, niemals aber gefördert werden sollte, da sie mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt wurde. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. entsteht aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z. B. durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z. B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die „Absatz- und Marktbearbeitung“ der Betriebe. Die Ziele der W. beinhalten sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsu[S. 1169]menten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen usw. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen, 1975 nahm das inzwischen wieder eingestellte Werbefernsehen 144 Stunden in Anspruch. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Die W. im Binnenhandel erfolgt auf der Grundlage von „Jahresgrundorientierungen“ zur warenbezogenen W., die durch das Ministerium für Handel und Versorgung (Leiter des W.-Sektors: Otto Altwasser) als Leitlinie oder Grundorientierung vorgegeben werden. Durch die zentralen und bezirklichen wirtschaftsleitenden Organe werden diese Orientierungen weiter präzisiert und auf Bezirksebene zu Verkaufs- und Werbekonzeptionen ausgearbeitet. Die Handelsbetriebe erarbeiten auf dieser Basis Werbepläne, die jeweils ein Jahr Gültigkeit haben. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in Fachzeitschriften der DDR, Branchenkatalogen usw. angesprochen. Sicht-W. findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt. Die W.-Organisation beschränkt sich auf 2 Agenturen, wobei die Deutsche Werbe- und Anzeigengesellschaft (DEWAG) für die Inlands- und die „Interwerbung“ GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR für die Auslands-W. zuständig ist. Die Interwerbung übernimmt als Allein-Auftragnehmer auch die W. ausländischer Firmen. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1168–1169 Wenden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Werkstattprinzip

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.…

DDR A-Z 1979

Intelligenz (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die I. wird in der DDR als „Schicht“ oder auch als „Zwischenschicht“ bezeichnet. Sie steht neben den beiden Grundklassen: den Arbeitern und Angestellten einerseits, den Genossenschaftsbauern andererseits. Die Zahl der zur Schicht der 1. Gehörenden ist ebensowenig fest umrissen wie ihre — in der einschlägigen Fachliteratur aus der DDR immer wieder geforderte — präzise sozialstrukturelle Definition. So ist es z. B. strittig, ob höhere Funktionäre der SED zur I. oder zu den „Arbeitern und Angestellten“ zu zählen sind. Auch weist das „Statistische Jahrbuch der DDR“ keine Bevölkerungsgruppe als I. aus. Kategoriale Unsicherheit war einer der Gründe dafür, daß bisher weder eine differenziertere I.-Statistik aufgebaut noch einfache umfassendere Erhebungen durchgeführt wurden. In neueren soziologischen Arbeiten aus der DDR wird die „besondere Rolle“ der I. in der „gesellschaftlichen Organisation der Arbeit“ als konstitutives Merkmal angegeben. Allerdings hat die Soziologie in der DDR bisher die „objektive Dialektik“ der Stellung der I. in der DDR-Gesellschaft nicht empirisch entschlüsseln können. Mehr als der Hinweis, daß die I. einerseits durch die gleichen Eigentumsverhältnisse wie andere soziale Klassen und Schichten gekennzeichnet sei, andererseits sich durch eine „Vielzahl von Eigenschaften von der Arbeiterklasse“ unterscheide, ist auch in soziologischen Standardwerken nicht zu finden (vgl. „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie“, Hrsg. G. Aßmann und R. Stollberg. Berlin [Ost] 1977, S. 182 ff.). Generell werden zur I. Personen gerechnet, die beruflich vorwiegend geistige Arbeit leisten und meistens eine höhere Schulausbildung besitzen: Wissenschaftler, Ärzte, Lehrer, Ingenieure, Techniker, Künstler und Schriftsteller. Entsprechend werden je nach den Tätigkeitsbereichen unterschieden: „wissenschaftliche I.“, „medizinische I.“, „pädagogische I.“, „technische I.“ und „künstlerische I.“. Alle Personen mit Universitäts- bzw. Hochschulabschluß und mit Fachschulabschluß zählen zur I. In diesen Gruppen sind laut „Statistisches Jahrbuch“ diejenigen Fachkräfte eingeschlossen, denen ― ohne Absolvierung eines Studiums oder einer Fachschule aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder besonderer Leistungen ― ein wissenschaftlicher Grad bzw. Titel oder der Qualifikationsgrad „Ingenieur“ bzw. „Techniker“ zuerkannt wurde. Die Zahl der Ende 1977 in der DDR-Wirtschaft Tätigen mit Hochschul- bzw. mit Fachschulabschluß betrug ca. 445.000 bzw. ca. 809.000 (ohne Privatbetriebe). Im gleichen Jahr studierten ca. 125.000 Studenten an den Universitäten und Hochschulen (ohne Forschungsstudium) sowie ca. 162.000 an den Fachschulen. Während die Zahl der Studierenden an den Universitäten und Hochschulen seit 1973 ständig gefallen ist, ist die Zahl der Studierenden an den Fachschulen im Jahre 1977 etwa gleich hoch wie 1973. In den Einrichtungen der Volksbildung und Kultur sind für Ende 1977 ca. 594.000 Beschäftigte ausgewiesen. Die wichtigsten Massenorganisationen der I., der Kulturbund der DDR sowie die Kammer der Technik, hatten Ende 1977 ca. 209.000 bzw. 230.000 Mitglieder, darunter ca. 64.000 bzw. 52.000 Angehörige der I. im engeren Sinne, d. h. mit Hochschulabschluß. Der überwiegende Teil der gegenwärtig tätigen I. hat seine Ausbildung bereits nach 1945 in der DDR erhalten. Die in der Nachkriegszeit in der SBZ bzw. DDR verbliebene „bürgerliche“ I. wurde materiell bevorzugt und berufspolitisch gefördert, wenn deren Mitglieder zur Mitarbeit in der Wirtschaft und in anderen Gesellschaftsbereichen und zu einer gewissen sozialen Integration bereit waren. Erheblich bevorzugt wurden besonders naturwissenschaftlich-technische Spezialisten und Berufsgruppen, z. B. bei der Festlegung des Arbeitseinkommens und des Urlaubsanspruchs (über Einzelverträge), der Wohnungszuweisung und Versorgung. Die in der Zwischenzeit ausgebildete „sozialistische“ I. hat auf die materiellen Vergünstigungen nicht verzichten müssen und stellt dementsprechend heute — allerdings ohne Lehrer, Ingenieure und Techniker — eine Sozialgruppe mit überdurchschnittlichem Lebensstandard dar. Sozialstruktur; Wissenschaftlich-technische Revolution. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 539 Integration, Sozialistische ökonomische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intensivierung und Rationalisierung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die I. wird in der DDR als „Schicht“ oder auch als „Zwischenschicht“ bezeichnet. Sie steht neben den beiden Grundklassen: den Arbeitern und Angestellten einerseits, den Genossenschaftsbauern andererseits. Die Zahl der zur Schicht der 1. Gehörenden ist ebensowenig fest umrissen wie ihre — in der einschlägigen Fachliteratur aus der DDR immer wieder geforderte — präzise sozialstrukturelle Definition. So…

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Zeitschriften (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Teil des nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen Pressesystems“ (Medienpolitik und Presse). DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind — abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. usw. — quasi Monopol-Organe der SED, der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen (Akademien usw.). Ihr Aussagewert ist systemimmanent-parteilich. Inhaltlich sind die wichtigsten gesellschaftspolitischen Z. thematisch nicht abgrenzbar, da sie weltanschaulich-ideologische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Probleme der DDR, des „sozialistischen Lagers“ unter Führung der Sowjetunion und aus dieser Sicht auch das internationale Geschehen behandeln. Zu ihnen gehören: Die theoretischen und Funktionärsorgane der Parteien, vor allem der SED, sind: „Einheit“, Organ des ZK der SED für „Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Sozialismus“, Auflage: 238.000 (1975); „Neuer Weg“, Organ des ZK der SED für Fragen des Parteilebens, Auflage: 202.000 (1975). Hinzuzuzählen sind ferner: „Sowjetwissenschaft — Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ (Übersetzungen aus relevanten sowjetischen Z.) und „Probleme des Friedens und des Sozialismus“, internationale KP-Zeitschrift, Redaktion: Prag. Die deutschsprachige Ausgabe wird vom SED-eigenen Dietz-Verlag in Berlin (Ost) besorgt. Funktionärs-Z. der anderen Parteien sind: „Union teilt mit“, CDU; „LDPD-Informationen“; „Der nationale Demokrat“, NDPD; „Der Pflüger“, DBD. An Z. mit spezieller Thematik gibt es: „Deutsche Zeitschrift für Philosophie“; „Deutsche Außenpolitik“; „Staat und Recht“, „IPW-Berichte“, „Imperialismus“-Analysen des „Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft“, vorrangig über die Bundesrepublik Deutschland; „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. herausgegeben vom Institut für Marxismus-Leninismus. „Neue Justiz“, herausgegeben vom Ministerium der Justiz, dem Generalstaatsanwalt und dem Obersten Gericht der DDR. „Die Wirtschaft“ (Wochenzeitung), „Wirtschaftswissenschaft“, „DDR- Außenwirtschaft“, „Statistische Praxis“ (Staatliche Zentralverwaltung für Statistik), „Wirtschaftsrecht“. „Sozialistische Finanzwissenschaft“, „Arbeit und Arbeitsrecht“. „Die Arbeit“. „Kooperation“. Z. für sozialistische Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, „internationale Zeitschrift der landwirtschaft“ (RGW). „Der Handel“, „Handelswoche“. „Das neue Handwerk“, Organ der Handwerkskammern. „Pädagogik“, Z. für Theorie und Praxis der sozialistischen Erziehung; „Deutsche Lehrerzeitung“, Organ des Ministeriums für Volksbildung und der Gewerkschaft für Unterricht und Erziehung. Folgende Z. (Organe) werden von Massenorganisationen und Verbänden herausgegeben: „Die Arbeit“, Monats-Z. für Theorie und Praxis der Gewerkschaften; „Junge Generation“, Funktionärs-Z. der FDJ und „Pionierleiter“; „Trommel“, Wochenzeitung für Pioniere; „Forum“, Organ des Zentralrates der FDJ „für geistige Probleme der Jugend“ (Studenten-Z.). „Neues Leben“, Jugendmagazin, „Sonntag“. Organ des Kulturbundes (Wochenzeitung). „Neue Deutsche Literatur“, Organ des Schriftstellerverbandes, „Weimarer Beiträge“, „Bildende Kunst“, Organ des Verbandes Bildender Künstler; „Sinn und Form“ (Akademie der Künste); „Theater der Zeit“, Organ des Verbandes der Theaterschaffenden; „Kunst und Literatur“ (relevante sowjetische Beiträge); „Neue Deutsche Presse“, Organ des Journalistenverbandes für Presse. Rundfunk und Fernsehen; „Film und Fernsehen“, Organ des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden; „Filmspiegel“; Sportbund (DTSB der DDR): „Deutsches Sportecho“, Tageszeitung; Monats-Z.: „Theorie und Praxis der Körperkultur“. Organ des Staatssekretariates für [S. 1199]Körperkultur und Sport (Sporttheorie und Wehrertüchtigungsideologie). Militärische und paramilitärische Verbände geben heraus: „Volksarmee“, Wochenzeitung; „Armeerundschau“. monatl. Soldatenmagazin; „Der Kämpfer“, Organ der Kampfgruppen der SED; „Sport und Technik“, Monats-Z. des Zentralvorstandes der GST. An Illustrierten Z. („parteiliche“ Massenblätter, Auflagen: 500.000–1 Mill.) erscheinen in der DDR bzw. Berlin (Ost): „NBI — Neue Berliner Illustrierte“; „Freie Welt“, Organ der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft; „Für Dich“, Frauen-Z., Auflage über 850.000; „FF dabei“, Funk- und Fernseh-Programm-Illustrierte, Auflage über 1,4 Mill. (1974). Als satirische Z. gibt es den „Eulenspiegel“. Für Unterhaltung gedacht ist „Das Magazin“, Auflage: über 400.000. Ferner existieren eine Reihe von Propaganda-Z. für das Ausland: „DDR“, in deutsch, osteuropäischen Sprachen und spanisch; „DDR-Revue“, in deutsch und westlichen Sprachen. Darüber hinaus erscheint eine Vielzahl von wissenschaftlichen Fach-Z., Musik-, Sport-, Freizeit- und hauswirtschaftlichen Fachblättern und Kinder-Z. (FDJ-Verlag „Junge Welt“). Insgesamt erschienen 1977 in der DDR 517 Z. mit einer Gesamtauflage von 17,8 Millionen Exemplaren. Die höchste Zahl an Z. wurde 1971 mit 521 Titeln (mit Wochenzeitungen: 541) erreicht, bei gleichbleibendem Papierkontingent seit 1963. Seitdem sind einige Z. zusammengelegt (z. B. „Zeit im Bild“ mit „NBI“) oder eingestellt („Sozialistische Demokratie“, Organ des Staatsrates und des Ministerrates) oder an Umfang und Erscheinungsweise reduziert worden. Einige Z., die im Titel das Adjektiv „deutsch“ führten, haben diesen im Verlauf der Abgrenzungspolitik nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) geändert, z. B. die „Deutsche Architektur in „Architektur der DDR“ (1974). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1198–1199 Zeitnormative A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zeitungsaustausch

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Teil des nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen Pressesystems“ (Medienpolitik und Presse). DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind — abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. usw. — quasi Monopol-Organe der SED, der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen (Akademien usw.). Ihr Aussagewert ist…

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Jazz (1979)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet und bis heute wirksam geblieben ist, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird. Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u. a. Verbot von J.-Sendungen im Rundfunk) haben heute dessen „progressive, volkstümlich-demokratische“ Strömungen „im Rahmen der vielfältigen Musikpflege in der DDR … einen gleichberechtigten Platz neben den anderen Formen und Stilen der Weltmusikkultur“. Die Abwehr von Einflüssen der „bürgerlichen Dekadenz“ auf die Kunst und Lebensauffassung der SED führte schon 1958 mit der AO über die Programmgestaltung bei Unterhaltungs- und Tanzmusik zu weitgehendem Verbot westlicher Tanzmusik. (Ein entsprechendes Verbot der Wiedergabe westlicher Tanz- und Unterhaltungsmusik wurde 1973, nach dem Aufkommen einer Vielzahl von Diskotheken während der vorangegangenen 2 Jahre, mit der AO über Diskothekveranstaltungen - Diskothekordnung [GBl. I. S. 38 f.] erlassen.) Diese Maßnahmen wirkten sich auch auf den J. aus, mit dem man die Gefahr der Übertragung „amerikanischer Lebensweise“ aufkommen sah, und dessen Einflüsse deshalb im Hinblick auf die Entwicklung einer eigenen kulturellen Massenarbeit, besonders der Volksmusik, als negativ angesehen wurden. Nach 1961 traten wieder Lockerungen ein. 1965 wurde die heute noch bestehende Konzertreihe „Jazz in der Kammer“ begonnen. Diese vom Deutschen Theater Berlin getragenen Veranstaltungen, die im Abstand von 6 Wochen stattfinden, sollen vor allem von unmittelbarem westlichem Einfluß freie zeitgenössische moderne Strömungen des J. vorstellen. In Anlehnung an diese Reihe und in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern der Berliner J.-Abende wurde 1973 vom Volkstheater Rostock die Reihe „Jazz-Szene“ begonnen. Auch hier werden in- und ausländische Gruppen vorgestellt. Inzwischen hat sich die Einstellung zum amerikanischen [S. 556]J. entschärft. Seit 1975 liegt bei AMIGA (Musik) eine Edition nahezu aller bedeutenden J.-Musiker der Vergangenheit nach Originalaufnahmen von RCA-Schallplatten aus den 30er und 40er Jahren (Goodman, Gillespie, Count Baisie, D. Ellington u. a.) vor. In der gleichen Reihe erschienen Aufnahmen, die der Entwicklung des J. in der DDR gewidmet sind. Auch in einigen osteuropäischen sozialistischen Staaten (vor allem in Polen, der ČSSR und der DDR) sind in der Entwicklung des J. ähnliche Erscheinungen erkennbar wie in den nichtsozialistischen Ländern. Auch dort wird teilweise eine Synthese zwischen J. und zeitgenössischer europäischer Avantgarde angestrebt, wobei es sich bei den Komponisten und Interpreten sowohl um J.-Musiker als auch um Komponisten und Kompositionsstudenten der sog. ernsten Musik handelt. Osteuropäisches Forum für den zeitgenössischen J. (Free Jazz) sind in erster Linie das J.-Festival in Warschau („Jazz Jamboree“) sowie das Prager J.-Festival. Seit 1971 findet in Dresden jährlich das Dixieland-Festival statt, an dem Gruppen aus verschiedenen Ländern teilnehmen. Zu den führenden J.-Musikern bzw. J.-Gruppen der DDR gehören: der Posaunist Konrad Bauer, der Saxophonist Ernst-Ludwig Petrowski, das Friedhelm-Schönfeld-Trio, das Hubert-Katzenbeier-Quintett, die „Klaus-Lenz-Band“ mit der Sängerin Uschi Brüning, die „Modern-Soul-Band“ mit dem Sänger Klaus Nowodworski, die Gollasch Big Band, die Gruppe Praxis~II, die Gruppe SOK, die Gruppe Synopsis und die Old Memory Jazz Band. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 555–556 Jahresendprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Journalismus

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet und bis heute wirksam geblieben ist, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird. Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u. a. Verbot von…

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Qualität der Erzeugnisse (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im amtlichen Sprachgebrauch der DDR ist unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses (Leistungsfähigkeit, Funktionssicherheit einschließlich Schutzgüte, Formgestaltung, Lebensdauer u. a.), die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, zu verstehen. Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei in der Diskussion die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes, als Eignungsgrad oder Nützlichkeit eines Erzeugnisses für die Befriedigung von Bedürfnissen, eine wichtige Rolle. Eine unter bestimmten Voraussetzungen erreichte Erhöhung der QdE. entspricht einer Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität, da gesamtwirtschaftlich z. B. die längere Lebensdauer der Erzeugnisse und die größere Funktionssicherheit eine Arbeitsersparnis bewirken. Hinter dem Begriff der QdE. verbirgt sich ein komplexer Tatbestand, der sowohl die objektiven Eigenschaften eines Gutes wie seine subjektive Wertung umfaßt. Die „objektiv bestehende Kompliziertheit, die Qualität ökonomisch zu bewerten“, bildet ein wesentliches Problem der Gütesicherung und Qualitätsplanung in einem System zentraler Planung und Lenkung. Die Qualitätsbewertung läßt sich nicht in einer einzigen Kennziffer zusammenfassen, vielmehr ist eine Messung nur durch Vergleiche von Qualitätsparametern, Nutzeffekt usw. möglich. Hohe Ansprüche an die QdE. unter dem Aspekt einer Steigerung der volkswirtschaftlichen wie betrieblichen Effizienz durch geringere Ausschußkosten und Senkung der Folgekosten aus Fehlleistungen (Nacharbeit, Mehrverbrauch an Material, zusätzliche Maschinenkapazität usw.) waren von jeher ein Generalanliegen der Wirtschaftsführung. Wissenschaftler der DDR begründeten die Ursache des Zurückbleibens des Nationaleinkommens der DDR hinter der Zunahme der gesellschaftlichen Ersatzfonds (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) im Zeitraum der letzten 20 Jahre vorwiegend als eine Folge von Qualitätsmängeln. (Die Kosten für Ausschuß, Nacharbeit und Garantieleistungen betrugen 1974 rd. 2 Mrd. Mark und 1977 allein in der zentralgeleiteten Industrie über 1,6 Mrd. Mark.) Im Planjahr 1975 wurden die Verluste infolge von Qualitätsmängeln bei Zulieferungen und nicht funktionssicherer Technik im Betrieb mit rd. 3 Mrd. Mark veranschlagt. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielten ebenso politische Aspekte, wie Ansehen und Stellung der DDR als führendes sozialistisches Industrieland, eine Rolle. Ein qualitativ mangelhaftes Erzeugnis wird als politischer und kultureller Schaden betrachtet. „Es besteht alle Veranlassung zu außerordentlichen Anstrengungen, um den guten Ruf der Waren aus der DDR als Qualitätsprodukte zu wahren und zu mehren“ (Honecker, 1978). In der Vergangenheit wurde dem Problem der QdE. in den Betrieben aus verschiedenen Gründen (Mangelsituation und Verteilerideologie, Bruttoproduktion als schlechte betriebliche Zielfunktion, fehlendes oder unzureichendes absatzpolitisches Instrumentarium usw.) oftmals nur eine geringe oder überhaupt keine Bedeutung beigemessen. Seit Beginn der 60er Jahre und besonders seit der Wirtschaftsreform 1963 standen die Probleme der QdE. durch Auf- und Ausbau des Systems der Qualitäts- oder Gütesicherung (beide Begriffe werden synonym verwendet) und vor allem der staatlichen und betrieblichen Qualitätskontrolle stärker im Vordergrund. Trotz wachsendem Volumen von Erzeugnissen mit hoher Qualität ist nach selbstkritischer Darstellung führender Wirtschaftswissenschaftler der DDR die Entwicklung der Standardqualität wie auch die Erfüllung der durch den Plan gesetzten Qualitätsziele nach wie vor unzureichend. Gemäß der Leitlinie, als Qualitätsmaßstab den wissenschaftlich-technischen Höchststand (Weltniveau) zugrunde zu legen, bedingt durch gestiegene Ansprüche der Verbraucher und des Außenhandels, fanden seit Mitte der 60er Jahre gleichermaßen sowohl Fragen der Standardisierung (Fachbereichs-, DDR- und RGW-Standards legen u. a. Qualitätskriterien mit wichtigen Kennwerten fest) als auch der Formgestaltung in der Industrie durch Einbeziehung in die Güteklassifizierung verstärkte Beachtung. In der DDR stehen vielfach die Begriffe Formgestaltung, Industrielle ➝Formgestaltung und Industrieformgestaltung anstelle von industrieller Formgebung (Design). Seit über einem Jahrzehnt ist die DDR bemüht, ein System „komplexer Maßnahmen der betrieblichen Qualitätssicherung und Standardisierung (QSS)“ als betriebliches Leistungsinstrument einzuführen. [S. 872]Entsprechend dem wirtschaftspolitischen Leitprogramm der letzten Jahre der Intensivierung und Rationalisierung in der DDR erhält die Sicherung und Erhöhung der QdE. als wichtiger Intensivierungsfaktor im Zusammenhang mit einer ebenfalls angestrebten raschen Steigerung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer Verbesserung der Effektivität einen besonderen Stellenwert; dieser schlägt sich u. a. sowohl in den neuen planmethodischen Regelungen des Fünfjahrplans 1976–1980 (u. a. Ordnung der Planung und Rahmenrichtlinie) als auch in der ausgewiesenen Wachstumserhöhung der Qualitätsproduktion (Industrieproduktion mit Gütezeichen „Q“ 1975: rd. 12 Mrd. Mark; 1977: rd. 20 Mrd. Mark) nieder. II. Organisation und Gütesicherung Die Organisation der Gütesicherung und Qualitätskontrolle sowie der Planung und Entwicklung der QdE. stützt sich auf inner- und überbetriebliche Instanzen. Oberstes staatliches Fachorgan ist das ➝Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Nach 1946 hatte das staatliche Warenprüfungsamt Thüringen entsprechende Funktionen übernommen; 1950 wurde das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung gegründet (GBl., 1950, S. 136) und 1960 in Deutsches Amt für Warenprüfung und Meßwesen (DAMW) umbenannt. (1. Statut 1965, 2. Statut 1969.) Ohne veröffentlichte Rechtsgrundlage erfolgte Anfang 1974 eine Zusammenlegung des Amtes für Standardisierung und des DAMW in ein Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Das erst 1975 erlassene Statut des ASMW (GBl. I, S. 301 ff.) nennt Qualitätssicherung und -kontrolle als wichtige Funktionen des ASMW. Ein Rat für Industrieform ist 1962 geschaffen und 1963 das Institut für angewandte Kunst in das Zentralinstitut für Formgestaltung umgewandelt worden. Beide Institutionen waren dem Ministerium für Kultur unterstellt. Eine Zuordnung des Rates und des zwischenzeitlich in seinem Namen veränderten Zentralinstitutes für Gestaltung zum DAMW erfolgte 1965. Eine erneute Verselbständigung durch Auflösung des Bereiches „Gestaltung“ beim DAMW und Schaffung eines Amtes für industrielle Formgestaltung als zentrales Organ des Ministerrates geschah mit Wirkung vom 1. 2. 1972. Mitte 1973 wurde beim Amt unter Aufhebung einschlägiger früherer Bestimmungen eine Anzahl bisher vorwiegend betrieblicher Funktionen der Formgestaltung konzentriert. Seitdem findet der Bereich der Industriellen ➝Formgestaltung stetig steigende Beachtung. Das ASMW gliedert sich in Fachbereiche (z. B. Meßwesen. Qualitätssicherung, Standardisierung). Fachabteilungen und diesen unterstellte Prüfdienststellen (meist mit eigenen Fachlabors). Die Beurteilung von Standards und damit auch von Qualitätsmerkmalen obliegt besonderen Prüfungsausschüssen. Dem Präsidenten des ASMW sind mehrere Vizepräsidenten als Leiter der Fachbereiche unterstellt. Neben dem ASMW hat eine Reihe weiterer staatlicher Instanzen besondere Funktionen der Gütekontrolle wahrzunehmen: Staatliche Güte-Inspektion des Handels, Testlaboratorien in VVB (Binnenhandel), Technische Überwachung, Deutsche Schiffsrevision und -klassifikation, Kraftfahrzeugtechnische Anstalt, Staatliche Bauaufsicht, Reichsbahn u. a. Als einziges nichtstaatliches Warenkontrollunternehmen beschäftigt sich die Intercontrol GmbH mit der Gütesicherung von ex- und importierten Erzeugnissen und verleiht Prüfungszertifikate (GBl. I, 1975, S. 350 ff.). Im Bereich Meßwesen bewahrt das ASMW die Etalons der DDR und ist für den Zeitdienst verantwortlich. Gemeinsam mit Industrieministerien und anderen zentralen Organen sowie vor allem den VVB und Großkombinaten hat das ASMW die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung zu analysieren, entsprechende staatliche Planvorgaben für die Staatliche Plankommission zu erarbeiten und das gesamte Kontrollsystem zu leiten. Zwei seiner wichtigsten Funktionen sind die Erteilung von Standards als bestimmendes Instrument zur Qualitätssicherung und -Steigerung, besonders in Zusammenarbeit mit entsprechenden Organen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (z. B. GBl. I, 1978, S. 233) sowie die Einstufung der Erzeugnisse in Güteklassen und die Zuerkennung staatlicher Gütezeichen. Diese umfangreichen staatlichen Gütevorschriften sind kraft Gesetzes Vertragsinhalt; Abweichungen sind nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen zulässig. Die Verleihung staatlicher Gütezeichen erfolgt ausschließlich in der Kategorie der „anmelde- und prüfpflichtigen Erzeugnisse“, deren Nomenklatur (GBl. 1976, SDr. 803 u. 803/1) das ASMW festsetzt. Dabei wird differenziert nach klassifizierungspflichtigen Erzeugnissen (volkswirtschaftlich wichtigen Fertigerzeugnissen, Exportgütern, ausgewählten Konsumgütern und Zuliefererzeugnissen) mit Gütezeichen „Q“ (Erzeugnisse, die in ihren Gebrauchseigenschaften und unter Berücksichtigung der Kosten Spitzenerzeugnisse auf dem Weltmarkt darstellen) und solchen mit dem Gütezeichen „1“ (Erzeugnisse, die in ihren Gebrauchseigenschaften mit anderen auf dem Weltmarkt angebotenen Erzeugnissen vergleichbar sind), sowie nach nichtklassifizierungspflichtigen Erzeugnissen (vor allem Grundstoffe und Halbfabrikate), die nur ein Attestierungszeichen erhalten, wonach sie den Anforderungen der Standards und Qualitätsvorschriften genügen (GBl. I, 1973, S. 426). Importerzeugnisse erhalten besondere Approba[S. 873]tionszeichen. Entfallen sind seit 1970: Gütezeichen „2“ sowie Überwachungs- und Klimaschutzzeichen. Die Einstufung eines Erzeugnisses nach in sog. Beschaffenheitsstandards festgesetzten Qualitätsmerkmalen ist eine der wichtigsten Kontrollpflichten des ASMW und begründet damit seine erhebliche — in der Praxis einer Leitungsfunktion gleichkommende — Machtstellung gegenüber den Betrieben, da jede Qualitätseinstufung und die Verleihung von Gütezeichen mit finanziellen Konsequenzen für die Hersteller, z. B. in Form von staatlich fixierten Preiszuschlägen für „Q“-Erzeugnisse oder Preisabschlägen für Erzeugnisse niederer Qualität, verbunden ist. Gegebenenfalls kann die Produktion auf Weisung des ASMW eingestellt werden. Desgleichen bestimmt das ASMW die Qualitätsmaßstäbe für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; letztlich wird durch diese Funktion des ASMW der technische Fortschritt forciert. Verantwortlich für die Planung, Sicherung und Kontrolle der Qualität im betrieblichen Bereich sind die Betriebsleiter. Sie erhalten mit dem Jahresplan Kennziffern der Qualität und damit auch für Erzeugnisse sowohl eine prozentuale Aufgliederung nach Güteklassen wie auch Angaben über den jeweils hochstzulässigen Ausschußanteil. Einzelne Ministerien erarbeiten Richtlinien für Qualitätssicherungsprogramme. Große Aufmerksamkeit gilt der Phase der Forschung und Entwicklung und den qualitätsbestimmenden Standards und Richtlinien der industriellen Gestaltung bei neuen Erzeugnissen, vor allem seit den nach 1976 zunehmenden Bemühungen um eine umfassendere und differenziertere betriebliche Leistungsbewertung. III. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Betrieb Zwei Hauptbereiche des betrieblichen Qualitätssicherungssystems (QSS) sind zu unterscheiden: Planung und Vorbereitung des Produktionsprozesses sowie Produktionsdurchführung und -kontrolle. Abgesehen von speziellen Aufgabestellungen und Kennziffern zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowohl für den Fünfjahrplan als auch für die Jahrespläne (insbesondere im Produktionsplan und im Plan Wissenschaft und Technik) spielen für die Qualitätssicherung schon im Bereich von Forschung und Entwicklung Pflichtenheft und Erzeugnispaß eine besondere Rolle. Die Zielsetzungen des Pflichtenheftes (GBl. I, 1977. S. 145 ff.) gelten als verbindlicher Arbeitsauftrag des Betriebsleiters an die für Forschung und Entwicklung zuständigen Stellen (u. a. Angaben über ein zu erreichendes Qualitäts- und Effektivitätsniveau, Zuverlässigkeit, Kosten- und Preisvorgaben). Gleichzeitig ist es Bewertungsmaßstab bei der Gütezeichenerteilung. Im Gegensatz zum Pflichtenheft umfaßt der Erzeugnispaß (GBl. I, 1975, S. 452 ff.) u. a. sowohl die bestehenden Leistungs- und Qualitätsparameter oder die konstruktiven, technologischen und gestalterischen Lösungen als auch Vergleichsangaben zu ähnlichen Erzeugnissen des internationalen Marktes. Der Erzeugnispaß verbleibt im Betrieb und gilt als Grundlage für Entwicklungsprogramme der Qualität und der Wettbewerbsführung. Die laufende Kontrolle seiner Daten im Produktionsprozeß ist durch die betriebliche Gütekontrolle zu bestätigen. Alle wichtigen Aufgaben zur QdE. sind in Qualitätsfristenplänen bis auf Brigadeebene aufzuschlüsseln. Grundsätzlich sind alle Betriebe zu im einzelnen recht unterschiedlichen qualitätsfördernden Maßnahmen verpflichtet. Im Zusammenwirken mit der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs, der Führung eines Haushaltsbuches in den Brigaden und der Verwendung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse steht als wichtiger Teil des QSS das System der fehlerfreien Arbeit („Saratower System“) im Vordergrund. Die 1955 in der UdSSR entwickelten Grundsätze wurden später unter der noch heute geltenden Losung „Meine Hand für mein Produkt“ als „Methode des Vertrauens“ und als Selbstverpflichtung zur Einhaltung aller Qualitätsnormen in den Betrieben der DDR übernommen. Als ein Kernstück betrieblicher Qualitätssicherung ist darunter ein Komplex miteinander verbundener erzieherischer, organisatorischer und technischer Maßnahmen zu verstehen, bei denen die Beschäftigten freiwillig die volle Verantwortung für die Qualität der von ihnen gefertigten Erzeugnisse übernehmen sollen. Gekoppelt mit Aktionen des sozialistischen Wettbewerbs werden die Prinzipien der fehlerfreien Arbeit durch ein System von Maßnahmen sowohl des individuellen als auch des kollektiven materiellen und moralischen Anreizes stimuliert. Hierzu zählen u. a. qualitätsstimulierende Lohnformen, qualitätsbedingte Zuführungen zum Prämienfonds und Leistungsfonds, die Abhängigkeit des variablen Teils der Jahresendprämie von erfüllten Qualitätszielen oder das Betriebsergebnis betreffende Preiszu- und Preisabschläge. Im ersten Quartal 1979 führten 380 Betriebe in der DDR die vom ASMW verliehene Wettbewerbsauszeichnung „Betrieb der ausgezeichneten Qualität“. Die Möglichkeit zur Verleihung des Titels „Brigade der ausgezeichneten Qualität“ und „bester Quali[S. 874]tätsarbeiter“ soll zukünftig als moralischer Anreiz intensiver genutzt werden. Als ein weiterer Hauptbereich des QSS zur Sicherung und Erhöhung der Qualität im Betrieb fungieren eine Reihe innerbetrieblicher Kontrollsysteme und Kontrollmaßnahmen; sie sind ebenfalls eng mit dem sozialistischen Wettbewerb verknüpft. Die ständige fachgerechte Überwachung der QdE. (d. h. die Gütekontrolle) zur Sicherung der qualitativen Kontinuität der Produktion untersteht in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft seit 1949 der Technischen Kontrollorganisation (TKO). Sie besitzt umfangreiche Vollmachten. Ihr Leiter ist dem Betriebsdirektor unmittelbar unterstellt, jedoch ist fachlich eine Prüfdienststelle des ASMW zuständig. Die TKO ist deshalb ein gesonderter Betriebsbereich. Eine Lösung oder Veränderung seines Arbeitsverhältnisses bedarf sowohl der Zustimmung der dem Betrieb übergeordneten Instanz als auch der zuständigen Prüfdienststelle. Leiter der TKO können auch direkt vom ASMW als staatliche Leiter und staatliche Kontrolleure eingesetzt werden. Sie bleiben dabei Mitarbeiter des ASMW. Den Vorschriften entgegenstehende Weisungen des Betriebsdirektors hat der TKO-Leiter abzulehnen. Die TKO steuert durch Kontrollen und Qualitätsanalysen die Qualitätsentwicklung (Einhaltung der Standards und vertraglichen Gütevorschriften). Sie soll Fehlleistungen und Ausschuß verhindern. Zunehmend werden dabei modernere Kontrollmethoden verwendet. Das Prinzip einer möglichst lückenlosen Kontrolle in der Vergangenheit führte allerdings mit wachsender Massenproduktion zu einer überproportionalen Kostensteigerung der Arbeit der Gütekontrolle. In ver[S. 875]stärktem Maß sollen daher weniger kostenintensive Methoden der statistischen Qualitätskontrolle eingesetzt und eine betriebliche „Schwachstellenforschung“ organisiert werden. Die verstärkte Einbeziehung von Formen und Methoden des sozialistischen Wettbewerbs in Verbindung mit dem betrieblichen System der Qualitätssicherung gewinnt unter diesem Aspekt als kostensparende Rationalisierungsmethode an Bedeutung. Die TKO ist für die Einhaltung der Qualitätsnormen der zum Absatz gelangenden Erzeugnisse verantwortlich. Unbeschadet aller speziellen Regelungen ist ein möglichst reibungsloser Ablauf des Betriebsprozesses in der Wirtschaftspraxis eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine hohe QdE. Vielfach wirken sich Störungen und Disproportionen, z. B. infolge systembedingter mangelnder betrieblicher Flexibilität oder des Zwangs zur Planerfüllung, in erster Linie zu Lasten der QdE. aus. Diese Konflikte und ihre Konsequenzen für Betriebe und Erzeugnisse sind bis in die Gegenwart nur unzureichend gelöst worden. Kurt Erdmann Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 871–875 Qualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahmenkollektivvertrag (RKV)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im amtlichen Sprachgebrauch der DDR ist unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses (Leistungsfähigkeit, Funktionssicherheit einschließlich Schutzgüte, Formgestaltung, Lebensdauer u. a.), die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, zu verstehen. Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei in der Diskussion die Marxsche…

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Feiertage (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am Reformationstag soll den Werktätigen zum Besuch des Gottesdienstes auf Wunsch unbezahlte Freizeit gewährt werden. (In der Osterwoche und Pfingstwoche sind die Samstage zum Ausgleich für Karfreitag und Pfingstmontag volle Arbeitstage.) Staatsfeiertage sind der 1. Mai und der 7. Oktober. Im übrigen wurden 1978 folgende Tage offiziell als Gedenktage bzw. „Festtage“ begangen: 12. 2. „Tag der Werktätigen des Post- und Fernmeldewesens“; 19. 2. „Tag der Mitarbeiter des Handels“; 1. 3. „Tag der Nationalen Volksarmee“; 8. 3. „Internationaler Frauentag“; 9. 4. „Tag des Metallarbeiters“; 21. 4. Gründung der SED (1946); 8. 5. „Jahrestag der Befreiung vom Faschismus“; 10. 5. „Tag des freien Buches“; 12. 5. „Tag der Jugendbrigaden“; 1. 6. „Internationaler Tag des Kindes“; 11. 6. „Tag des Eisenbahners“, „Tag der Werktätigen des Verkehrswesens“; 12. 6. „Tag des Lehrers“; 18. 6. „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“; 25. 6. „Tag des Bauarbeiters“; 1. 7. „Tag der Deutschen Volkspolizei“; 2. 7. „Tag des Bergmanns und des Energiearbeiters“; 1. 9. „Weltfriedenstag“; 10. 9. „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“; 16. 9. „Tag der Werktätigen des Bereichs der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen“; 13. 10. „Tag der Seeverkehrswirtschaft“; 21. 10. „Tag der Werktätigen der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie“; 7. 11. Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution“ in Rußland (1917); 10. 11. „Weltjugendtag“; 12. 11. „Tag des Chemiearbeiters“; 19. 11. „Tag des Metallurgen“; 1. 12. „Tag der Grenztruppen der DDR“; 11. 12. „Tag des Gesundheitswesens“; 30. 12. Gründung der KPD (1918). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 369 Feiern, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feinmechanische und Optische Industrie

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und…

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Spedition (1979)

Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Arbeitsgebiet des Verkehrswesens, das die Vermittlung und Vorbereitung von Gütertransporten, die An- und Abfuhr sowie das Lagern von Gütern umfaßt; die S.-Betriebe sind auch berechtigt, Güterbeförderungen selbst durchzuführen. In der DDR sind die S.-Aufgaben in Binnen-S. und Internationale S. aufgeteilt: <1.> Besondere Betriebe für Binnenspedition gibt es in der DDR nicht mehr. Als Binnen-S. tätig sind kombinierte S.- und Transportbetriebe, die Kraftverkehrsbetriebe und S.-Abteilungen von Produktionsbetrieben; sie sind eng mit den bezirklich geleiteten Kraftverkehrskombinaten verbunden. Zu den besonderen Arbeitsbereichen gehören Möbel-S., die Organisation von Schwer- und Spezialtransporten sowie der Behälterverkehr. Den Binnen-S. obliegt nicht das Auswählen der günstigsten Verkehrsmittel und -wege; dies ist Aufgabe der Transportausschüsse. <2.> Internationale Speditionen sind: a) VEB Deutrans, Internationale Spedition, ist alleiniger S.-Betrieb der DDR für Außenhandels- und Transitgüter. Seine Aufgaben sind seit Juli 1965 bei Seetransporten auf die Anmeldung der Buchung von Schiffsraum und seit Januar 1972 bei Containertransporten auf die Organisation von Güterbeförderungen in Kleincontainern eingeschränkt. Der VEB Deutrans mit Sitz in Berlin (Ost) (Generaldirektion) ist juristische Person und dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Mit Zustimmung des MfV. kann er innerhalb und außerhalb der DDR Filialen, Zweigstellen und Vertretungen errichten. Bisher unterhält der VEB Deutrans 13 Filialen und 40 Zweigstellen, und zwar im Binnenland, nach Industriegebieten gegliedert und spezialisiert, an den Grenzübergängen, in den Häfen und in einigen anderen Ländern sowie Betriebsvertretungen und Repräsentanzbüros in Moskau, Stettin, Prag, Budapest, Hamburg und Düsseldorf. Außerdem besteht Zusammenarbeit mit in der Internationalen Föderation der S.-Organisationen (FIATA) zusammengeschlossenen Spediteuren. Der VEB Deutrans handelt im eigenen Namen für Rechnung der Exporteure, Importeure und Auftraggeber im Transitverkehr durch das Gebiet der DDR. Er organisiert Sammelverkehr mit Lkw und Eisenbahn, ferner regelmäßige Dienste, auch aus dem Ausland in die DDR durch Zusammenarbeit mit ausländischen Spediteuren, die zur Vermittlung von Rückladung eingeschaltet werden, er steuert den Zulauf von Lkw zu den bisher überwiegend auf Eisenbahnanschluß eingerichteten Seehäfen der DDR und ist Generalagent der Interflug GmbH (als Luftfrachtspediteur). Außerdem ist der VEB Deutrans Organisator und Mittler für den grenzüberschreitenden Binnenschiffsverkehr (Richtlinie für die Anmeldung aller schiffsgünstigen Import- und Exporttransporte — TVA Nr. 181/31/73). Er ist darüber hinaus offizieller Spediteur für die Leipziger Messen. Hierfür sind ab 1. 1. 1978 neue „Bedin[S. 1010]gungen für den An- und Abtransport von Messegut“ gültig, nach denen u. a. alle Streitigkeiten, die aus dem S.-Vertrag oder in Zusammenhang damit entstehen, durch das Schiedsgericht bei der Kammer für Außenhandel der DDR endgültig zu entscheiden sind. Der VEB Deutrans organisiert im Auftrag ausländischer Aussteller Transporte von Messegut insbesondere mit Lkw der DDR und ist Transportkoordinator für das Ausstellungsgut von Außenhandelsbetrieben der DDR für Messen und Ausstellungen im Ausland, wo er auch eigene Messebeauftragte einsetzt. — Als Interessenvertreter der Verlader ist er am Aufstellen von Tarifen und Verkehrsvorschriften beteiligt. Ferner gehören Tarifauskunft, Beratung in Transportfragen und Frachtenkontrolle zu seinen Aufgaben. Da die Beförderung von Industrieanlagen und -ausrüstungen in jüngster Zeit an Bedeutung gewann, wurde im VEB Deutrans ein Direktorat für Schwerlast- und andere Spezialtransporte zur Beratung, Transportvorbereitung und Organisation der Transporte mit Hilfe der erforderlichen Technik gebildet. Bis Ende 1971 oblag dem VEB Deutrans auch die Organisation der Güterbeförderungen in Containern aller Größen; seit 1972 ist für den grenzüberschreitenden Großcontainertransport der DDR-Cont zuständig. Der VEB Deutrans beschäftigt gegenwärtig rund 1900 Arbeiter und Angestellte, großenteils Spezialisten für Verkehr, Außenhandel, Zoll- und Bankwesen. Der Betrieb disponiert z. Z. für Außenhandelstransporte etwa 1600 Lkw des volkseigenen Kraftverkehrs. Der VEB Deutrans besteht seit dem 1. 1. 1954 als Rechtsnachfolger der nach dem II. Weltkrieg gegründeten Derutra (Deutsch-Russische-Transport AG); sein derzeit gültiges Statut ist seit 1. 6. 1968 in Kraft. b) VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR), Stammbetrieb des seit 1. 1. 1974 bestehenden „VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft — Deutfracht/Seereederei“. In diesen Stammbetrieb ist der früher der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft unterstellte VEB Deutfracht, Internationale Befrachtung und Reederei, eingegliedert worden, der als S.-Betrieb VEB Deutfracht, Internationale Befrachtung, Mitte 1965 zur Befrachtung von Seeschiffen, Beschaffung von Ladung für Schiffe der Handelsflotte der DDR und Vermittlung von Seefrachtverträgen zwischen Partnern außerhalb der DDR gegründet wurde. Mit dem Herauslösen dieser Aufgaben aus dem VEB Deutrans wurde der Seegüterverkehr, durch den Devisen zu erwirtschaften sind, besonders gefördert. Das gilt auch für das Ausweiten der Aufgaben des VEB Deutfracht zur Reederei für Spezial- und Massenguttransporte ab Januar 1970: Die Spezial-, Kühl- und Massengutschiffe des VEB Deutsche Seereederei waren auf den VEB Deutfracht übertragen worden, an dessen Namen die Bezeichnung „Reederei“ angefügt wurde und der seitdem aus 2 Betriebsteilen besteht, dem Bereich Spezial- und Massengutschiffahrt mit Sitz in Rostock und dem Bereich Befrachtung mit Sitz in Berlin (Ost). Dem VEB Deutfracht/Seereederei Rostock obliegt die gesamte S. der über See gehenden Export- und Importgüter der DDR im Linien- und Charterverkehr sowie für ausländische Auftraggeber. Er unterhält Zweigstellen in- und außerhalb der DDR. In seiner Reedereigenschaft ist er Mitglied der „Baltic and Maritime Conference (BIMCO)“ sowie seit Oktober 1973 auch der „Far Eastern Freight Conference (FEFC)“ und der „Japan-Europe and Europe-Japan Conference“. c) Für die Organisation des Transports von Außenhandels- und Transitgütern in Großcontainern (Container mit Abmessungen von 10', 20', 30' und 40' — die DDR hat bisher allerdings nur 10'- und 20'-Container eingesetzt) und die speditionsmäßige Behandlung dieser Güter wurde am 1. 1. 1972 die DDR-Transcontainerorganisation — Kurzbezeichnung: DDR-Cont — geschaffen (vgl. Tarif- und Verkehrs-Anzeiger [TVA] der DDR Nr. 318/51/76, S. 397). Die DDR-Cont ist organisatorischer Bestandteil der Deutschen Reichsbahn. Sie ist Vertreter der „Internationalen Gesellschaft für den Transport von Transcontainern“ (Intercontainer) in der DDR sowie in Berlin (West). Sitz der DDR-Cont ist Berlin (Ost). Sie hat Leitfilialen in Berlin (Ost) für Berlin (Ost) und die Bezirke Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam; Rostock für die Bezirke Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und als Seehafenfiliale; Halle für die Bezirke Halle, Leipzig und Magdeburg; Erfurt für die Bezirke Erfurt, Suhl und Gera; Dresden für die Bezirke Dresden und Karl-Marx-Stadt. Den Leitfilialen sind Filialen nachgeordnet. Bei Bedarf können weitere Leitfilialen, Filialen und Grenzfilialen an Grenzbahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und Straßengrenzübergängen der DDR gebildet sowie eigene Vertretungen außerhalb der DDR eingerichtet und Beauftragte auf Großcontainerumschlagplätzen der Deutschen Reichsbahn eingesetzt werden. Die DDR-Cont ist berechtigt, Großcontainertransporte im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und Dokumente des kombinierten Transports auszustellen, Buchung von Schiffsraum anzumelden, Frachtverträge mit den Transportträgern Eisenbahn, Kraftverkehr, See- und Binnenschiffahrt sowie mit Firmen außerhalb der DDR abzuschließen. Der Großcontainerpark allein der Deutschen Reichsbahn beträgt gegenwärtig (1978) rd. 15.000 Stück. Weitere angeblich erhebliche Großcontainerbestände stehen anderen Wirtschaftsbereichen zur Verfügung. Für die Tätigkeit der internationalen S. in der DDR sind neue Rechtsvorschriften erlassen worden: Das Gesetz über die internationalen Wirtschaftsverträge ― GIW ― vom 5. 2. 1976 (GBl. Nr. 5, S. 61), das in den §§ 137–146 den S.-Vertrag regelt; die Anordnung über die Leistungsbedingungen der Speditionsbetriebe der DDR im grenzüberschreitenden Güterverkehr — LSgG — vom 30. 11. 1976 (GBl., SDr. Nr. 893); darin ist auch die Haftung des Spediteurs geregelt. In beiden Gesetzesbestimmungen ist niedergelegt, daß in ihrem Geltungsbereich das Handelsgesetzbuch von [S. 1011]1897 einschließlich der zu seiner Änderung und Ergänzung erlassenen Rechtsvorschriften nicht mehr anzuwenden ist (GIW § 332 und AO über die Leistungsbedingungen der Speditionsbetriebe § 2 Abs. 2 (Rechtswesen; Seerecht). Durch die Einführung der Leistungsbedingungen der S.-Betriebe gelten in der DDR auch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) nicht mehr. Mit dem GIW und den Leistungsbedingungen sei, so wird betont, eine in sich geschlossene Regelung des S.-Vertrages geschaffen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1009–1011 SPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sperrgebiet

Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Arbeitsgebiet des Verkehrswesens, das die Vermittlung und Vorbereitung von Gütertransporten, die An- und Abfuhr sowie das Lagern von Gütern umfaßt; die S.-Betriebe sind auch berechtigt, Güterbeförderungen selbst durchzuführen. In der DDR sind die S.-Aufgaben in Binnen-S. und Internationale S. aufgeteilt: <1.> Besondere Betriebe für Binnenspedition gibt es in…

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Arbeitsgestaltung (1979)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation und der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Zwei Hauptwege der A. werden unterschieden: 1. Die A. in der Vorbereitungsphase der Produktion umfaßt alle konstruktiven, technologischen und organisatorischen Neuentwicklungen und ermöglicht schon vor Produktionsbeginn die Gestaltung optimaler Produktionsbedingungen. 2. Die A. in der Betriebsphase der Produktion wird als eine ständige Aufgabe verstanden. Gemessen an den möglichen Ergebnissen der bereits in der Vorbereitungsphase (Entwicklung und Projektierung) der Produktion betriebenen A., führt die A. in der Betriebsphase zwar zu Verbesserungen, aber nicht zu Bestlösungen, da die Veränderungsmöglichkeiten bei vorhandener Technik und Organisation begrenzt sind. Aus diesem Grund wird die besondere Bedeutung der A. im Stadium der Forschung, Entwicklung und Überleitung hervorgehoben. [S. 53]A. in der Betriebsphase der Produktion wird verstanden als die Realisierung der im Arbeitsstudium erarbeiteten und bestätigten Veränderungsprojekte. Die Arbeitswissenschaftler der DDR verstehen unter A. die Erarbeitung und praktische Durchsetzung solcher Grundsätze. Richtwerte und Typenlösungen, die unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und auf Grund der Qualifikation der Berufstätigen gegebenen Voraussetzungen einer planmäßigen und rationellen Einbeziehung des Menschen in den Arbeitsprozeß förderlich sind und sein optimales Wirken gewährleisten. Optimales Wirken des Menschen im Arbeitsprozeß gilt dann als erreicht, wenn er mit physiologisch günstigstem Aufwand an Körperkraft, unter möglichst weitgehender Vermeidung psychisch-nervlicher Belastungen bei Gewährleistung der Sicherheit und Erhaltung der Arbeitskraft maximale, den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende Arbeitsergebnisse erreicht. Bei der Einbeziehung des Menschen in den Arbeitsprozeß geht es sowohl um die Anpassung des Arbeitsprozesses an den Menschen als auch darum, den Menschen durch Einübung rationeller Arbeitsmethoden, durch Qualifizierung, Training und Gewöhnung an den Arbeitsprozeß anzupassen. Bei dieser Anpassung kommt arbeitspsychologischen Erkenntnissen eine ständig wachsende Bedeutung zu. Die Erfordernisse der A. werden durch konstruktive, technologische und organisatorische Maßnahmen realisiert. Die wichtigsten Aufgabengebiete der A. sind: Gestaltung rationeller Arbeitsabläufe; Gestaltung eines sinnvollen Arbeitszeitregimes, insbesondere eine zweckmäßige Pausengestaltung; Gestaltung rationeller Arbeitsmethoden; Gestaltung der Arbeitsmittel und Arbeitsplätze; Gestaltung der Arbeitsumweltfaktoren wie Schall-, Beleuchtungs-, Klimaeinflüsse usw.; Gewährleistung physiologisch und psychologisch günstiger Beanspruchungen des Menschen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung von Lebensalter und Geschlecht. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Arbeitswissenschaftler der DDR dem Zusammenhang zwischen A. und Arbeitsproduktivität. Es gilt als erwiesen, daß eine Verbesserung der A. direkt oder indirekt zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität führt. In der betrieblichen Praxis werden allerdings häufig höhere Arbeitsergebnisse unter Vernachlässigung oder gar Verletzung der Prinzipien der A. erzielt. Derartig momentane „Erfolge“ schlagen in der Regel früher oder später in ihr Gegenteil um: In der Folge nehmen Krankenstand. Unfallhäufigkeit, eventuell sogar Frühinvalidität zu. Nach umfassend durchgeführter A. und dadurch verändertem Arbeitsprozeß werden technisch begründete Arbeitsnormen und andere Kennziffern der Arbeitsleistung neu festgelegt. Arbeitsnormung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 52–53 Arbeitsgesetzbuch (AGB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitshygiene

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation und der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Zwei Hauptwege der A. werden unterschieden: 1. Die A. in der Vorbereitungsphase der Produktion umfaßt alle konstruktiven, technologischen und organisatorischen Neuentwicklungen und ermöglicht schon vor Produktionsbeginn die Gestaltung optimaler Produktionsbedingungen. 2. Die A. in der Betriebsphase der Produktion…

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Staatslehre (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Die Funktionen des sozialistischen Staates werden heute in innere und äußere Funktionen eingeteilt. Unter den inneren Funktionen sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen; die Unterdrückungsfunktion soll zunehmend an Bedeutung verlieren, doch wird neuerdings von der DDR betont, daß sie auch in der gegenwärtigen Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft potentiell erhalten bleibe und je nach der politischen Lage sogar einen Bedeutungszuwachs erfahren könne. Von den äußeren Funktionen werden insbesondere die militärische Landesverteidigung, der Kampf für die Friedliche Koexistenz und die brüderliche Zusammenarbeit in der sozialistischen Völkergemeinschaft hervorgehoben. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht. in dem Fortbestand von politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht. auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von [S. 1038]1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Statt dessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so zunächst auch von der Konzeption des Volksstaates. Ende der 60er Jahre ist der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ (obschtschenarodnoje gossudarstvo) von der sowjetischen St. wieder aufgegriffen und schließlich in die neue Sowjetverfassung vom 7. 10. 1977 aufgenommen worden. In der DDR wie in den anderen Ländern des sowjetischen Hegemonialbereichs ist das Leitbild des „Staates des ganzen Volkes“ noch eine Zielvorstellung. Anders als in der Chruschtschow-Ära wird der enge Zusammenhang zwischen der Diktatur des Proletariats und dem Staat des ganzen Volkes, die beide den einheitlichen sozialistischen Staatstyp repräsentierten, wieder nachdrücklich hervorgehoben. In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht. 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht vollständig bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates waren im Schrifttum lange Zeit keine substantiellen Aussagen anzutreffen. Erst im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Lehrbuchs „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ im Jahre 1975 hat sich eine gewisse Begriffsklärung abgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Lehrbuch, S. 191 ff.). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: <1.> der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem vollständigen Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich gegenwärtig ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht ganz klar. Der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeführt worden. Das auf dem IX. Parteitag der SED (1976) angenommene Programm begnügt sich mit der Feststellung, daß der VIII. Parteitag eine „allseitige Begründung“ der bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösenden Aufgaben gegeben habe und die DDR gegenwärtig eine Form der Diktatur des Proletariats sei, die die Interessen des ganzen Volkes vertrete. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1037–1038 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsmacht

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen…

DDR A-Z 1979

Stipendien (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die Gewährung von St. ist für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich sind sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v. H. aller Studenten erhalten ein St. Unterlagen für die Gewährung von St. müssen von den Studenten jährlich bei der Sektion eingereicht werden. Die Entscheidung über die Gewährung von St. trifft der Direktor der Sektion auf der Grundlage von Empfehlungen der „Kommission für Stipendienfragen“ und in Übereinstimmung mit den Leitungen der FDJ 1. Grund-St. Das Grund-St. richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen der Eltern bzw. des Ehegatten und der Anzahl der von diesen zu versorgenden Kinder. Die Einkommensgrenzen sind gestaffelt. Sind beide Eltern berufstätig, erhöhen sie sich um 300 Mark. Das Grund-St. beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen eines Elternteils/Ehegatten (Das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen der Angehörigen der Volkswirtschaft der DDR lag 1972 bei 815 Mark brutto.) 2. Forschungs-St. Forschungs-St. werden unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. Ehegatten gezahlt. a) Grund-St. 1. Ausbildungsjahr 300 Mark monatlich; 2. Ausbildungsjahr 350 Mark monatlich; 3. Ausbildungsjahr 400 Mark monatlich. b) Leistungs-St. an 10 v. H. der Forschungsstudenten bis zu 150 Mark monatlich. an 20 v. H. der Forschungsstudenten bis zu 75 Mark monatlich. Für jedes zu versorgende Kind werden Zuschüsse (1. Kind 40 Mark, ab 2. Kind 30 Mark) gezahlt, sofern das Bruttoeinkommen des Ehegatten 500 Mark nicht übersteigt. 3. Leistungs-St. Studenten mit „sehr guten Leistungen und hoher gesellschaftlicher Aktivität“ können von den Lehrenden oder der FDJ für ein Leistungs-St. vorgeschlagen werden. Vergeben werden: a) im 2. Studienjahr an 10 v. H. der Studenten 80 Mark monatlich, an 10 v. H. der Studenten 60 Mark monatlich, an 20 v. H. der Studenten 40 Mark monatlich, b) ab 3. Studienjahr an 10 v. H. der Studenten 80 Mark monatlich, an 15 v. H. der Studenten 60 Mark monatlich, an 25 v. H. der Studenten 40 Mark monatlich. 4. Zusatz-St. Studenten, die vor ihrem Studium mindestens 5 Jahre berufstätig waren und dabei eine staatliche Auszeichnung erhalten haben, sowie ehemalige Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten erhalten ein Zusatz-St. von 80 Mark monatlich. 5. Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium). Im November 1973 wurde für chilenische Studenten und Aspiranten (Aspirantur) das „Salvador-Allende-St.“ eingerichtet, das alljährlich etwa 10–20 jungen Chilenen für Verdienste „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird. 6. Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende Lei[S. 1060]stungen werden Sonder-St. vergeben. Die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden St. ist durch eine Verordnung aus dem Jahre 1976 erheblich erhöht worden. Seit 1951 wird das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von jetzt 400 Mark an maximal 200 Studenten verliehen. Das „Karl-Marx-St.“ sieht sogar einen Forderungsbetrag von 450 Mark vor; die Höchstgrenze liegt hier bei 200 St. Bis zu 50 Studenten der Studienrichtungen Germanistik, Kultur-, Kunst- und Theaterwissenschaften einschließlich der entsprechenden Studienrichtungen der Lehrerausbildung können das mit 350 Mark monatlich dotierte „Johannes-R.-Becher-St.“ erhalten. Das 1976 eingerichtete „FDJ-St.“ (350 Mark für bis zu 300 Studenten) soll an „junge Arbeiter und Genossenschaftsbauern verliehen werden, die … in der Produktion tätig waren“ und wegen ihrer hervorragenden Leistungen und ihrer politischen und gesellschaftlichen Aktivität zum Studium delegiert wurden. Sonderregelungen gelten ferner für Studenten, die als Lehrer für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium ausgebildet werden (220–500 Mark), für Studenten, die von der NVA zum Studium delegiert werden (500–900 Mark), und für Frauen, die von ihren Betrieben zum Frauensonderstudium delegiert werden (bis 800 Mark). Darüber hinaus stehen den Universitäten, Hoch- und Fachschulen Sonderfonds für spezielle Prämien zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1059–1060 Stimme der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Störfreimachung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die Gewährung von St. ist für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich sind sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v. H. aller Studenten erhalten ein St. Unterlagen für die Gewährung von St. müssen von den Studenten jährlich bei der Sektion eingereicht werden.…

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Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ) (1979)

Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1985 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der [S. 509]DDR. Sie ist Rechtsnachfolger der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für Außenhandel Berlin-Staaken in die HfÖ eingegliedert. Von 1951 bis 1974 absolvierten 11.658 Studenten ein Direkt- oder Fernstudium an der HfÖ. Ihre besondere Bedeutung erlangte die HfÖ im Neuen Ökonomischen System (NÖS). Sie sollte zur zentralen Institution für die Qualifizierung leitender Kader aus dem Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat auf wirtschaftswissenschaftlichem und -politischem Gebiet werden. Dafür wurden 4 Schwerpunktprogramme entwickelt: Postgraduales Studium für Diplomwirtschaftler; ökonomisches Zusatzstudium für technisch-naturwissenschaftlich ausgebildete Kader; Sonderlehrgänge zu Fragen der Wirtschaftsleitung; Übernahme von Leitfunktionen für die wirtschaftswissenschaftliche Qualifizierung durch andere Institutionen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und der Errichtung eines differenzierten Qualifizierungssystems gingen die Qualifizierungs-Funktionen der HfÖ im wesentlichen auf entsprechende Institutionen der Wirtschaft, vor allem auf das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED über. Im Rahmen der 3. Hochschulreform hat die HfÖ Leitfunktionen im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung übernommen. Ein Beschluß des Ministerrates aus dem Jahre 1968 weist ihr die Funktion eines „ökonomischen Forschungszentrums“ für die gesamte DDR zu. Im Ergebnis der Umstrukturierung der Wissenschaftsorganisation der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) verlor die HfÖ auch auf dem Gebiet der Forschung ihre herausgehobene Bedeutung. Die Leitfunktionen gingen weitgehend an den der Akademie der Wissenschaften der DDR zugeordneten Wissenschaftlichen Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Wissenschaftliche Räte) über. Rektor der HfÖ ist seit Anfang 1979 Prof. Dr. R. Sieber, bis dahin Botschafter der DDR in den USA und Kanada. Wissenschaft; Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 508–509 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschule für Verkehrswesen

Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1985 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der [S. 509]DDR. Sie ist Rechtsnachfolger der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule…

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Produktivkräfte (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und [S. 868]Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit bestimmen. Sie sollen die Fähigkeit einer Gesellschaft repräsentieren, die notwendigen Mittel zur Befriedigung ihrer wachsenden Bedürfnisse mit immer geringerem relativem Aufwand an gesellschaftlicher Arbeit zu produzieren. Die lebendige Arbeitskraft des Menschen gilt als Haupt-P. Neben ihr zählen dazu die Produktionsmittel, die Wissenschaft, die Technologie, die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Kooperation der Arbeit, die Organisation der Produktion, die wissenschaftliche Planung und Leitung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses, die Naturreichtümer und Naturkräfte. Jede Gesellschaftsformation muß von einem bestimmten, vorgefundenen Entwicklungsstand der P. ausgehen und entwickelt diese im Zuge des gesellschaftlichen Produktionsprozesses weiter. Ihre ständige Höherentwicklung ist zugleich die materielle Grundlage für die Entwicklung der Gesellschaft. In Verbindung mit den Produktionsverhältnissen sollen sie Triebkraft und Gradmesser des gesellschaftlichen Fortschritts sein. Durch die enge wechselseitige Beeinflussung von P. und Produktionsverhältnissen (letztere können hemmend oder fördernd auf die P. wirken) verändere sich die Produktionsweise und damit auch die gesamte ökonomische und politische Struktur der Gesellschaft. Der Widerspruch zwischen den sich entwickelnden Produktivkräften und den überlebten Produktionsverhältnissen sprenge den Rahmen der alten Produktionsweise und sei letztlich grundlegende Ursache für soziale Revolutionen. Die P. werden als das revolutionärste Element der gesellschaftlichen Entwicklung angesehen, von deren Entwicklungsstand abhänge, welche Produktionsverhältnisse auf einer bestimmten historischen Entwicklungsstufe möglich und notwendig seien. Aus marxistisch-leninistischer Sicht hat in den entwickelten kapitalistischen Ländern die Entfaltung der P. einen Stand erreicht, der objektiv den Übergang zum Sozialismus erforderte, um den in der kapitalistischen Produktionsweise mittlerweile herausgebildeten antagonistischen (unaufhebbaren) Widerspruch zwischen den P. und veralteten Produktionsverhältnissen zu beseitigen. Dem heutigen Niveau der P. und ihrem gesellschaftlichen Charakter entsprächen allein die sozialistischen Produktionsverhältnisse, da nur sie eine kontinuierliche und planmäßige Entwicklung der P. gewährleisteten. Gegenwärtig vollziehe sich ihre Entwicklung im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution auf der Grundlage einer umfassenden Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse (Revolutionierung der energetischen Basis, direkte Stoffumwandlung auf der Basis chemischer Prozesse, Automatisierung usw.) zur Sicherung und Erweiterung des gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesses. Die auch im Sozialismus zugegebenermaßen auftretenden Konflikte („Widersprüche“) zwischen der Entwicklung der P. und den Produktionsverhältnissen seien nichtantagonistisch und damit aufhebbar. So könne sich die Haupt-P. Mensch zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit frei, bewußt und schöpferisch zum eigenen Nutzen entfalten. In der DDR ist gegenwärtig eine intensive wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte der P. zu verzeichnen (u. a. „Forschungsgemeinschaft Geschichte der Produktivkräfte“). Ziel ist es, das Wissen von den Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der P., von der „Dialektik“ zwischen P. und Produktionsverhältnissen, von der Dialektik zwischen P. und dem aktiven Einwirken des Überbaus zu erweitern; dabei soll vermieden werden, eine allgemeine Geschichte der Wirtschaft oder der Technik zu schreiben. Zur Disposition steht eine Geschichte der P. in Deutschland im 19. Jahrhundert, die zum Hauptthema die industrielle Revolution des Kapitalismus hat und zugleich zum Verständnis der gegenwärtigen wissenschaftlich-technischen Revolution beitragen soll. Es geht dabei um praxiswirksame Vorschläge und Schlußfolgerungen u. a. mit dem Ziel, die langfristige Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und seiner sozialen Wirkungen zu prognostizieren, diesen Fortschritt zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, fundierte Empfehlungen zur Intensivierung des Reproduktionsprozesses zu erarbeiten, neue Aspekte in der Reproduktion der Arbeitskraft zu erfassen, den Strukturwandel der Volkswirtschaft im Interesse hoher Effektivität voranzutreiben, die den modernen Produktivkräften entsprechenden Formen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion zu finden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 867–868 Produktivität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prognose

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und [S. 868]Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der…

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Pflichtversicherung (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeughaftpflicht für Halter und Fahrer aller in der DDR zum Straßenverkehr zugelassenen und registrierten Kraftfahrzeuge. 2. Feuerpflichtversicherung für alle Gebäude und Betriebseinrichtungen. 3. Pflichtversicherung der volkseigenen Wirtschaft, sozialistischer Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft sowie der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen. Neben 1. und 2. erstreckt sich die Versicherungspflicht auf das Grund- und Umlaufvermögen (gegen Schäden durch bestimmte Elementarereignisse) und auf eine zusätzliche Unfallhaftpflicht (unabhängig von den Leistungen der SV). Bei Unfällen, die sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignen und die einen Körperschaden von mindestens 50 v. H. oder Tod zur Folge haben, besteht Anspruch auf einen vollen Bruttojahreslohn (100 v. H. Körperschaden oder Tod) bzw. auf eine anteilige Leistung (Körperschaden zwischen 50 und 100 v. H.). Darüber hinaus müssen die Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft eine Versicherung des lebenden Inventars sowie eine Tierseuchen- und Schlachtviehversicherung abschließen. Die staatlichen Organe und Einrichtungen sind verpflichtet, besonderen Versicherungsschutz für das persönliche Eigentum und für Unfälle der dort betreuten Personen (z. B. Kinder, Schüler, Bewohner von Altenwohnheimen) zu schaffen, ebenso wie für Schadenersatzansprüche, die gegen diese Organe und Einrichtungen geltend gemacht werden könnten. 4. In der Sozialversicherung sind pflichtversichert alle Beschäftigten mit Ausnahme a) beschäftigter Ehegatten mit geringeren Jahreseinkünften als 900 Mark, b) gelegentlich Tätiger und solcher mit geringfügigem Einkommen, c) bestimmter Geistlicher und Kirchenangestellter (seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert), d) Ausländer, die sich in der Ausbildung befinden und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 801 Pflegegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PGH-Steuer

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeughaftpflicht für Halter und Fahrer aller in der…

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Amortisationen (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel. Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen Umsatzakt voraus. Sofern ein planmäßiger Ersatzbedarf im betrieblichen Investitionsplan vorgesehen ist, wird ein Teil der A. dem Fonds für Investitionen (Fonds) zugeführt. Dieser Fonds existiert als Sonderbankkonto unter diesem Namen bei der für den Betrieb zuständigen Bank. Die A. werden zuvor großenteils auf dem Separatkonto A.-Fonds des Betriebes bei seiner Bank gesammelt. Es ist aber auch möglich, daß die A. direkt auf das Konto Investitionsfonds überwiesen werden. In der Regel werden die A. für die Erhaltung und den Ersatz verbrauchter Anlagemittel des Betriebes verwendet. Sie können aber auch z. T. dem Investitionsfonds der VVB zufließen, wenn eine Erneuerung und Rationalisierung der betrieblichen Anlagen planmäßig [S. 41]nicht vorgesehen ist. In diesem Fall sind die A.-Abführungen auf maximal 60 v. H. begrenzt, höhere Abführungen dürfen nur durch Minister oder andere Leiter zentraler Staatsorgane — bei örtlich geleiteten Betrieben durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke — festgesetzt werden. Mit den der Fondsbildung der VVB zugeflossenen A.-Abführungen wird wiederum eine Umverteilung zugunsten bestimmter förderungswürdiger Betriebe oder Projekte vorgenommen. Damit soll ein konzentrierter Einsatz von Mitteln zur Modernisierung und Rekonstruktion von Anlagen erreicht werden. Während vor dem Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 die A. im wesentlichen der Ersatzbeschaffung verbrauchter Grundmittel in den betreffenden Betrieben dienten und darüber hinaus auch noch die Finanzierung von Generalreparaturen und Kleininvestitionen ermöglichen sollten, wurden die A. in der NÖS-Periode infolge der Änderung der Abschreibungssätze, des Abschreibungsverfahrens und durch die Neu- und Höherbewertung des in der Wirtschaft eingesetzten Anlageparks (Grundmittelumbewertung) zu einer bedeutenden Quelle für die Finanzierung der volkswirtschaftlichen Bruttoinvestitionen, — also auch für Neuinvestitionen. Denn sowohl mit diesen Reformmaßnahmen als auch über eine vermehrte Selbstfinanzierung der Investitionen (Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Investitionsmittel) ist ein effizienterer Einsatz der Kapitalgüter angestrebt worden. Seit der Rezentralisierung von Ende 1970 sollen die A. jedoch grundsätzlich wieder nur der Rationalisierung und Anlagenerneuerung zugute kommen. Grundmittel; Abschreibungen; Investitionsplanung; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 40–41 Amnestie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Arbeit und Löhne

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel. Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen…

DDR A-Z 1979

Genossenschaften, Ländliche (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die LG. der DDR sind örtliche Einrichtungen mit Produktions-, Versorgungs-, Verarbeitungs- oder sonstigen Dienstleistungsaufgaben, die in der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammengeschlossen sind. Sie unterliegen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Weisung und Kontrolle durch die Exekutivorgane der DDR. Infolgedessen können sie nicht mit den Bäuerlichen G. bzw. Raiffeisengenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland verglichen werden. I. Die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) A. Entwicklung Die VdgB entstand 1946 aus den während der Bodenreform gegründeten örtlichen Bauernkomitees und Ausschüssen der gegenseitigen Bauernhilfe, die zunächst in Kreisvereinigungen und Ländervereinigungen zusammengefaßt wurden. 1947 erfolgte der Zusammenschluß der Ländervereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB). In der Volkskammer unterhält die VdgB seit 1963 keine Fraktion mehr. Gegenwärtig steht an der Spitze der Organisation der Zentralvorstand, dessen Sekretariat die ständigen Arbeiten durchführt. Nachgeordnete Organe sind die Bezirks-, [S. 450]Kreis- und Ortsvorstände. Der Mitgliederstand stieg zunächst auf rd. 641.000 und sank bis 1964 auf 479.651 ab. Da für Neuaufnahmen nicht geworben wird, ältere Mitglieder durch Tod und jüngere Mitglieder durch Orts- und Berufswechsel ausscheiden, ist die Mitgliederzahl bis 1978 auf rd. 300.000 weiter gesunken. Statt dessen sind jedoch die Landwirtschaftsbetriebe (Landwirtschaftliche Betriebsformen) kooperative Mitglieder der VdgB. Weitere Gliederungen der VdgB sind bzw. waren die Bäuerlichen Handels-G. (BHG) einschließlich der ländlichen Kredit-G., die Molkerei-G. und zahlreiche Spezial-G. mit Produktionsaufgaben, wie Meliorationen, Winzer-G. und Weide-G. (s. u.). Diese G. sind voll in die VdgB integriert und werden von den VdgB-Mitgliedern zum Zweck der Lösung spezieller ökonomischer Aufgaben gebildet. B. Aufgaben Während der Bodenreform stand die Versorgung der durch Kriegseinwirkung verwüsteten Bauernhöfe, insbesondere aber die Unterstützung der wirtschaftlich schwachen Neubauernstellen mit Betriebsmitteln im Vordergrund. Die VdgB sammelten das technische Inventar der enteigneten Großbetriebe in Maschinenausleihstationen (MAS), die sie zusammen mit der neu zugeführten Technik an diese Betriebe ausliehen (am 1. 9. 1947 bestanden 3.867 MAS). Zur gleichen Zeit errichtete die Regierung der SBZ bei der VdgB einen Hilfsfonds für Bauern, die durch die Pflichtablieferung in Not gerieten. Die Tierzuchtverbände der DDR wurden 1949 der VdgB angegliedert und von dieser anschließend aufgelöst. Darüber hinaus veranstaltete die VdgB von 1947 bis 1960 die Deutschen Bauerntage sowie die Kongresse werktätiger Bauern Bauernkongreß der DDR). Als die Versuche, den genossenschaftlichen Charakter der Raiffeisenorganisation zu ändern, fehlschlugen, wurde am 20. 11. 1950 die Vereinigung mit den BHG zur VdgB (BHG) vollzogen. In der Kollektivierungsphase (1952–1960) traten die politischen Aufgaben der VdgB immer stärker in den Vordergrund. Die VdgB unterstützten die Errichtung sozialistischer Landwirtschaftsbetriebe (LPG), denen sie das gesamte Vermögen aus der Bodenreform (Maschinen, Werkstätten, Gebäude, Grundstücke) übereigneten. Großbauern (mit mehr als 20 ha LN = Landwirtschaftliche Nutzfläche) wurden aus ihren Vorständen entfernt, Genossenschaftsmitglieder, die sich der Kollektivierung widersetzten, wurden ausgeschlossen. Sofort nach Vereinigung mit den Raiffeisenorganisationen begann die Auflösung und Eingliederung der noch bestehenden Spezial-G., die offiziell auf dem V. Deutschen Bauerntag 1957 als beendet erklärt wurde. Andererseits erfolgte die Gründung neuer Spezial-G. (Meliorations-G., s. u.) bzw. der Aufbau spezieller Gemeinschaftseinrichtungen bei den BHG und den Molkerei-G. mit dem Ziel, „Bäuerinnen und Bauern an die gemeinschaftliche und genossenschaftliche Produktion heranzuführen“ (Musterstatut 1957). Von diesen Einrichtungen wurden 1958 ca. 1.400 den LPG übergeben. Schließlich bildete die VdgB „Ständige Arbeitsgemeinschaften“, die den „Übergang der Klein- und Mittelbauern von den niederen zu höheren Formen der genossenschaftlichen Arbeit“ unterstützen sollten. Neben zahlreichen anderen Aktivitäten war es schließlich während dieser Zeit Aufgabe der VdgB, den sozialistischen Wettbewerb im Dorf einzuführen und die Arbeit der Dorfakademien und Dorfklubs zu organisieren. Mit Beginn der Kooperationsphase (1960–1972) konzentrierte sich die Tätigkeit der VdgB darauf, die gesellschaftliche Weiterentwicklung der LPG und Gärtnerischen Produktions-G. (GPG) zu fördern, was einerseits durch Übergang der LPG vom Typ~I zur vollgenossenschaftlichen Produktion in Typ III und andererseits durch die Förderung der kooperativen Zusammenarbeit mehrerer LPG/GPG untereinander bzw. mit staatlichen Betrieben (vgl. Meliorations-G.) erfolgte. Hierzu wurden neue Gemeinschaftseinrichtungen bei den BHG geschaffen. Zusammen mit anderen Organisationen gestaltet die VdgB die Aufklärungs- und Schulungsarbeit in den Dörfern. Für die Ausbildung landwirtschaftlicher Führungskader unterhält die VdgB in Tentschenthal (Bezirk Halle) die Agrar-Ingenieurschule „Friedrich Wehmer“, in der insbesondere Agrarexperten für Lateinamerika und die arabischen Staaten ausgebildet werden. Seit der Gründung (1961) haben bis 1977 rd. 1400 Funktionäre aus Kuba und aus arabischen Ländern diese Anstalt besucht. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) und dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erteilte die VdgB den BHG Anweisung, die während der Kooperationsphase gebildeten Einrichtungen entweder zu unabhängigen Betrieben zu entwickeln oder an die kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaftsbetriebe abzugeben (Beschluß des Zentralvorstandes der VdgB vom 20. 7. 1972). II. Die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) Die BHG sind Einrichtungen der VdgB und werden durch Mitglieder der VdgB gebildet. Sie führen die Versorgungs-, Handels- und Dienstleistungsaufgaben der früheren Raiffeisen-G. teilweise fort. Darüber hinaus sind ihnen im Laufe der agrarpolitischen Entwicklung zahlreiche zusätzliche Spezialaufgaben übertragen worden. Im Jahre 1977 bestanden 294 BHG mit mehr als 2.000 Verkaufseinrichtungen und weiteren 1678 Ausleihstützpunkten. Der Warenumsatz überschritt 3 Mrd. Mark bei einem Anteil der Baumaterialien von 645 Mill. Mark. Der Wert der [S. 451]von den Einrichtungen der BHG produzierten Bauelemente und Baustoffe (Türen, Fenster, Ziegelsteine, Dachziegel. Kies, Sand) betrug bei insgesamt 40 Artikeln rd. 19 Mill. Mark. Schließlich unterhält die BHG 2.564 Zahlstellen, die als einzige Kreditinstitute der DDR einen bargeldlosen Einkauf in den Geschäften der BHG (durch Abbuchung vom Konto) ermöglichen. Auf 1~Mill. Privatkonten werden 8,1 Mrd. Mark Spareinlagen (1978) geführt Sparen). Für die folgenden Jahre wird mit einem starken Anstieg der Bilanzsumme gerechnet, weil die Landwirtschaftsbetriebe zunehmend zur bargeldlosen Auszahlung der Vergütungen, Löhne und Prämien übergehen und diese über die Zahlstellen der BHG abwickeln. Insgesamt wurden von den BHG 23.000 Mitarbeiter beschäftigt. A. Entwicklung Nach Kriegsende nahmen die Raiffeisen-G. ihre Tätigkeit zunächst in vollem Umfang und in der traditionellen genossenschaftlichen Form wieder auf. Bereits am 30. 4. 1946 waren im Gebiet der SBZ 6.325 Genossenschaften mit ca. 793.000 Mitgliedern registriert, die in 5 Landesverbänden organisiert waren. Die Gründung eines Zentralverbandes für das Gebiet der SBZ wurde nicht gestattet. Mit dem fortschreitenden Aufbau der zentralen Planwirtschaft gerieten diese auf die Bedürfnisse selbständiger Bauern ausgerichteten G. in wachsenden Widerspruch zu den wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Zielen in der SBZ bzw. DDR. Mit Hilfe eines von der DWK eingesetzten Organisationsausschusses wurden die einzelnen Spezial-G. auf Dorf- oder Gemeindeebene zu Universal-G. umgebildet und die Kreis-G. wie die Landesverbände entsprechend organisiert. Auf dem Kongreß der LG. (16.–18. 3. 1949) wurde die Bezeichnung „Raiffeisengenossenschaft“ durch „Landwirtschaftliche Dorfgenossenschaft“ ersetzt, ein Zentralverband gegründet und ein Zentralvorstand eingesetzt. Der Widerstand der Mitglieder und Vorstände der LG. gegen die Zentralisationsbestrebungen führte zur Beseitigung bzw. Amtsenthebung der Führungspersonen (Raiffeisenprozesse in Güstrow und Stralsund) und zur Eingliederung der G. in die VdgB am 20. 11. 1950. Von den 1946 wiedererrichteten 6.325 G. bestanden 1956 noch 2.430, 1972 nur noch 434. Bei Auflösung wurden in einigen Fällen die G.-Anteile an die Mitglieder zurückgezahlt, in vielen Fällen unter Abwertung umgewandelt und bei bestehenbleibenden Einrichtungen konzentriert. Nachdem bereits 1957 Überlegungen zur Übergabe der BGH-Einrichtungen an die LPG angestellt worden waren (1.414 Anlagen im Wert von ca. 14 Mill. Mark wurden übergeben), beschloß der XI. Bauernkongreß, die bei den BHG entstandenen Spezialbetriebe zu selbständigen Einrichtungen zu entwickeln oder aber den neu errichteten Kooperativen Einrichtungen zu übergeben. B. Aufgaben Im Laufe der aufgezeigten Entwicklung haben sich die Aufgaben der BHG mehrfach geändert. 1948 wurden die genossenschaftlichen Reparaturwerkstätten enteignet und den MAS übertragen. Den Aufkauf von Landprodukten mußten die G. 1949 an die Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) abgeben. Die Beschaffung und den Verkauf landwirtschaftlicher Produktionsmittel übernahmen ab 1951 die „Staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf“, die den sozialistischen Sektor der Landwirtschaft (VEG und LBG) direkt belieferten. Die BHG fungierte als Zwischenhändler der Kreiskontore und der ständig abnehmenden Zahl landwirtschaftlicher Privatbetriebe. Als zusätzliche Aufgabe wurde den BHG 1950–1952 die Unterhaltung der ländlichen Sparinstitute übertragen. (Die ländlichen Kredit-G. sind seit dieser Zeit in ihrer Tätigkeit auf das Spargeschäft und den privaten Zahlungsverkehr beschränkt; Kreditvergaben sind nicht gestattet.) Gleichzeitig wurden die regionalen Zentralkassen (Landesgenossenschaftsbanken) zur Landwirtschaftsbank zusammengeschlossen, auf die ihr gesamtes Vermögen überging (Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]). In Zusammenhang mit der Verringerung der ursprünglichen Aufgaben und der Konzentration der Geschäftsstellen wurden den BHG zahlreiche neue Aufgaben übertragen, die ― den Satzungen der VdgB entsprechend ― der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft dienten. Solche Aufgaben bestanden im Aufbau von Produktions- und Dienstleistungseinrichtungen wie Brutanstalten, Aufzuchtstationen, Trocknungsanlagen, Dämpfkolonnen. Transport- und Düngerstreuanlagen u. a. m. Diese Einrichtungen wurden 1958 teilweise den LPG übergeben, zum größeren Teil jedoch nach Abschluß der Kollektivierung zu Spezialbetrieben ausgebaut, wobei LPG, gärtnerische Produktions-G. (GPG) und VEG an den erforderlichen Investitionen beteiligt wurden. Typisches Beispiel für diese Entwicklung ist der Aufbau Agrochemischer Zentren (ACZ) (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der mit dem Einsatz BHG-eigener Düngerstreuer begann und mit den ACZ als „Basen industriemäßiger Agrarproduktion“ endete. In einem Beschluß vom 20. 7. 1972 verpflichtete der Zentralvorstand der VdgB die Vorstände und Leiter der BHG, durch den Einsatz ihrer Gewinne den Aufbau der ACZ bis 1975 abzuschließen und diese zu selbständigen Betrieben zu entwickeln. Die übrigen Spezialeinrichtungen werden ebenfalls zur erforderlichen Kapazität erweitert, aus den BHG herausgelöst und folgenden Betrieben übertragen: Kartoffelsortieranlagen, Kartoffellagerplätze und Trocknungsanlagen an die Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP); [S. 452]größere Mischfutteranlagen an die VEB Getreidewirtschaft; größere Baubrigaden an die staatlichen Betriebe des Landbaus bzw. an kooperative Bauernorganisationen; Transportbrigaden an die ACZ; größere Brütereien an die Kombinate für industrielle Mast (KIM), kleinere Brütereien verbleiben bei den BHG zur Bedarfsdeckung des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bis zur Festlegung eines genauen Zeitpunktes sind die Spritbrennereien, Brotfabriken, Mühlen, Kartoffelflockenfabriken und ähnliche industrielle Anlagen bei den BHG belassen worden. Als gegenwärtige und zukünftige Aufgaben sind den BHG übertragen: die zusätzliche Wohnraumbeschaffung und die Dorfverschönerung durch die Beschaffung von Bauelementen, Gebäudeausrüstungen und Baustoffen, Bedarfsdeckung an Farben, Ersatzteilen usw. für den Um-, Aus- und Neubau; die Bereitstellung von Gartenlauben, Mehrzweckfertigbauten, Zäunen, Schnittholz usw. für die Dorfbevölkerung und die Stadtbevölkerung, sofern diese dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter angehört; die Sicherung und Unterhaltung eines ausreichenden Sparkassen- und Zahlstellennetzes auf dem Lande; die Versorgung des ländlichen Raumes mit festen Brennstoffen; die Versorgung der Dorfbevölkerung und der Mitglieder des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter mit Düngemitteln, Futtermitteln, Saat- und Pflanzgut. Pflanzenschutzmitteln, Forken, Kleinmaschinen, Geräten, Werkzeugen usw.; die Versorgung privater und gewerbsmäßiger Imker mit Imkereibedarfsartikeln; die Versorgung der LPG, GPG, VEG und KOE mit Berufs- und Arbeitsschutzkleidung sowie mit Ölen, Fetten und schnell verschleißenden Hilfsmitteln. Zur Unterstützung des Eigenheimbaues bzw. der Wohnraumrenovierung in Selbsthilfe hat die BHG einen umfangreichen Ausleihdienst eingerichtet (s. o.), der 1977 insgesamt 47 Positionen umfaßte (Zementmischer, Teerkocher, Bohrmaschinen usw.). Für den Transport der Ausrüstungen werden PKW-Anhänger verliehen. Als neue Aufgabe wurde die Vermittlung von Ferienreisen und die Ausgabe von Ferien- bzw. Reiseschecks übernommen. In Anbetracht dessen, daß die Verbesserung der ländlichen Wohnverhältnisse und die Verschönerung der Dörfer und Gemeinden auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) zu einem Schwerpunkt des Fünfjahrplanes erklärt worden ist, zeigt der Auftrag der Materialbeschaffung für diese Zwecke, daß die seit langem erwartete Auflösung der BHG auch in Zukunft nicht zu erwarten ist. Andererseits zeigt der Aufgabenkatalog, daß die BHG in Zukunft für die landwirtschaftliche Produktion fast bedeutungslos geworden ist. III. Die Molkereigenossenschaften Die Molkerei-G. sind Einrichtungen der VdgB. Die (ökonomische, betriebstechnische und wissenschaftliche) Anleitung und Kontrolle wird von den Wirtschaftsräten der Bezirke (dort: Vereinigungen für die Lenkung der milchverarbeitenden Industrie) wahrgenommen (Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie). A. Aufgaben Primäre Aufgaben der Molkerei-G. sind die Annahme und Behandlung von Frischmilch, die Butterherstellung und die Verwertung der Restmilch. Darüber hinaus haben die Molkerei-G. ― wie alle übrigen Molkereibetriebe ― über den Milcherzeugerberatungsdienst auf die Milcherzeugung und Zulieferung seitens der Landwirtschaftsbetriebe Einfluß zu nehmen. B. Entwicklung Nach ihrer Überführung in die VdgB (1950) blieben die Molkerei-G. ihrer Aufgabe entsprechend zwar als Spezial-G. bestehen, sie verloren jedoch wie die BHG ihren genossenschaftlichen Charakter. (Abwertung der G.-Anteile zu freiwilligen Anteilen ohne Stimmrecht seit 1956, Einbehaltung der Gewinne und deren Verwendung für außergenossenschaftliche Zwecke ab 1957, Übernahme der Produktionsleitung durch die Kreis- und Bezirksbehörden 1958, verbunden mit der Gewinnabführung an die Staatskasse usw., Betriebsstillegung oder -erweiterung ohne Befragung der Generalversammlungen, die nicht mehr einberufen werden. Bei Stillegung gingen Gebäude und Geräte in Staatseigentum über.) Zwischen 1957 und 1964 nahm die Anzahl der Molkerei-G. von 570 auf 406 ab, während die staatlichen Molkereibetriebe und solche, die mit staatlicher Beteiligung arbeiten, von 41 auf 105 Betriebe vermehrt wurden. Von den 1964 insgesamt vorhandenen 529 Molkereien der DDR (hiervon 18 Privatbetriebe) existieren gegenwärtig (1978) noch 167 Betriebe mit 405 Werken und rd. 25.000 Beschäftigten bei einer Verarbeitungsmenge von rd. 7,5 Mill. t jährlich. Der Rückgang der Anzahl der Molkereibetriebe ist ein Ergebnis der Rationalisierung und betraf insbesondere zahlreiche kleine Molkerei-G. mit geringer Annahme- und Verarbeitungskapazität, die nur noch als Milchsammelstellen Verwendung finden. Die im Zuge der Rationalisierung entstandenen „Vereinigten Molkereigenossenschaften“ zählen z. T. zu den modernsten Molkereibetrieben der [S. 453]DDR. So wurde den „Vereinigten Molkereigenossenschaften Zwickau“ am 2. 3. 1973 die erste automatisierte Molkereianlage der DDR übergeben. Vor allem in den Nordbezirken wurden von der VdgB große Molkereien in Form von Molkereikombinaten errichtet. IV. Die Meliorationsgenossenschaften Die Meliorations-G. nahmen unter den Gliederungen der VdgB von Anbeginn eine Sonderstellung ein. Ihre auf die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit gerichtete Tätigkeit steht nicht nur im volkswirtschaftlichen Interesse, sondern setzt vor allem die Zusammenarbeit der Bodeneigentümer voraus. Die Meliorations-G. waren infolgedessen ein vorzügliches Instrument zur Unterstützung der auf die Sozialisierung der Landwirtschaft gerichteten Agrarpolitik der DDR. Zunächst wurden die seit vielen Jahrzehnten bestehenden Bodenverbände mit der Begründung aufgelöst, daß sie gegenüber der Deutschen Bauernbank ― die aus dem Zusammenschluß der ehemaligen Landesgenossenschaftsbanken entstanden war ― nicht rechtsfähig seien. Am 6. 12. 1955 beschloß der Zentralvorstand der VdgB die Gründung von Meliorations-G., die ein eigenes Statut erhielten. Die Besonderheit dieses Statuts bestand darin, daß auch Nichtmitglieder der VdgB den Meliorations-G. angehören konnten. Nach Abschluß der Kollektivierung (1960) wurden die Meliorations-G. nicht in die LPG eingegliedert, obwohl die Bewirtschaftung der betroffenen Flächen zu über 90 v. H. von den LPG wahrgenommen wurde. Statt dessen erfolgte die Weiterentwicklung der Meliorations-G. zu „Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen“ (ZGE), die bereits am 19. 12. 1962 ein eigenes Musterstatut erhielten (GBl. II, Nr. 1, S. 9). Auf diese Weise behielten die Meliorations-G. als überbetriebliche Einrichtungen ihre integrierende Wirkung und förderten den horizontalen Zusammenschluß der LPG zu Kooperationsgemeinschaften bzw. kooperativen Einrichtungen. Der Zusammenschluß der Meliorations-G. zu zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen führte zwangsläufig zu ihrer Herauslösung aus der VdgB, die 1963 eingeleitet wurde. Mit dem Beschluß des Ministerrates über das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels (GBl. II, S. 781) wurde das Statut der Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen aus dem Jahr 1963 aufgehoben. Die Meliorations-G. wurden angewiesen, bis zum 30. 6. 1973 ein neues Statut auszuarbeiten und dem Rat des Kreises zur Registrierung als Kooperative Einrichtung vorzulegen. V. Sonstige Spezialgenossenschaften Daneben gründete oder übernahm die VdgB zahlreiche örtliche Spezial-G. und Gemeinschaften mit landwirtschaftlichen Produktionsaufgaben (Jungviehaufzucht-, Schafhaltungs- oder -hüte-G., Obstbau-, Baumschul- oder Winzer-G. usw.). Diese G. wurden bei Abschluß der Kollektivierung entweder zu selbständigen Produktions-G. entwickelt (Gärtnerische Produktions-G. [GPG] aus Obstbau-, Baumschul- bzw. Winzer-G.) oder in bestehende Landwirtschaftliche oder Gärtnerische Produktions-G. eingegliedert. Christian Krebs Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 449–453 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftsbauer

Genossenschaften, Ländliche (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die LG. der DDR sind örtliche Einrichtungen mit Produktions-, Versorgungs-, Verarbeitungs- oder sonstigen Dienstleistungsaufgaben, die in der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammengeschlossen sind. Sie unterliegen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Weisung und Kontrolle durch die Exekutivorgane der DDR. Infolgedessen können sie nicht mit den Bäuerlichen G. bzw.…

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Kulturarbeit des FDGB (1979)

Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1985 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 Wichtiger Bereich der Gewerkschaftsarbeit, in dem die Gewerkschaftsmitglieder sich die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen Ansätze zu einer sozialistischen ➝Lebensweise herausbilden sollen. Die Inhalte der K. orientieren sich an den jeweiligen kulturpolitischen Zielsetzungen der SED. Der FDGB steht mit seiner K. in der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, deren eine Wurzel in den bürgerlich-demokratischen Bildungsvereinen des 19. Jahrhunderts zu suchen ist und die sich immer auch als Kultur- und Bildungsbewegung begriffen hat. Unter Kultur wurden die historischen Hervorbringungen in Wissenschaft und Kunst in ihrer ganzen Breite verstanden, soweit sie dauerhaft und zukunftsweisend schienen. Zugleich gab es Ansätze zu einem eigenen kulturellen Beitrag als „sozialistische“ bzw. „proletarische Kultur“. Sich-Bilden, Lernen wurden als eine Voraussetzung und als ein Ausdruck des Abbaus von bürgerlicher Herrschaft sowie erfolgreicher gesellschaftlicher Emanzipation gesehen. Allgemeinbildung, kulturelle Eigenbetätigung und Erwerb beruflich verwertbarer Kenntnisse standen in engem Zusammenhang; sie waren gleichermaßen Mittel für individuellen Aufstieg und gesamtgesellschaftliche Emanzipationsbestrebungen. Wenn diese Traditionslinie auch durch die marxistisch-leninistische Parteilichkeit und die aktuellen kulturpolitischen Beschlüsse von SED und Staat umgeformt worden ist, wirkt sie in Form und Inhalt der K. z. T. immer noch nach. Der FDGB versteht seine K. als einen Beitrag zur „allseitigen Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“. Produktionsarbeit, politisch-soziale Aktivität, ständige fachliche und allgemeine Weiterbildung werden als einander bedingende Elemente eines einheitlichen Prozesses gedeutet. Entsprechend wollen die verschiedenen Bereiche der K. als Einheit im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang, in dessen Zentrum der Produktionsprozeß steht, gesehen werden. Aufgaben der K. sind: 1. Förderung der „Arbeitskultur“ (A.), d. h. das Herstellen optimaler Bedingungen für Wohlbefinden und Arbeitsfreude am Arbeitsplatz. A. umschließt Arbeits- und Gesundheitsschutz, arbeitsphysiologisch und arbeitspsychologisch richtige Gestaltung von Arbeitsmitteln, -räumen und -prozessen, kameradschaftliche Zusammenarbeit (gegenseitige Hilfe), gesellschaftlich nützliche und ästhetisch gestaltete Arbeitsprodukte; 2. Vermittlung fachlicher Kenntnisse als ein das gesamte Berufsleben begleitender Prozeß; 3. Erziehung im Rahmen der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus; 4. Entwicklung und Organisation der kulturellen und künstlerischen Eigentätigkeit; 5. Vermittlung des kulturellen Erbes und Werbung für die Teilnahme am gegenwärtigen Kulturleben; 6. Förderung der Beziehungen zwischen Kunstinstitutionen und Berufskünstlern und den Werktätigen im Betrieb als eines gegenseitigen Lern- und Erziehungsprozesses; 7. Einwirken auf die Freizeitgestaltung und die kulturelle Entwicklung in den Wohngebieten. Die K. vollzieht sich wesentlich im Betrieb; die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) trägt für sie die Verantwortung und stützt sich dafür auf die bei ihr und z. T. bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) bestehenden Kommissionen Kultur und Bildung sowie auf die Kulturobleute (1977: 260.560) in den Gewerkschaftsgruppen. Die Kommissionen stellen die Kontakte zu den örtlichen Kultureinrichtungen her, beeinflussen und koordinieren die Jahrespläne der betrieblichen Kultureinrichtungen (z. B. Kultur- bzw. Klubhäuser und Gewerkschaftsbibliotheken), erarbeiten in größeren Betrieben Jahrespläne zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und beeinflussen die Kultur- und Bildungspläne der Gewerkschaftsgruppen. Das weite Verständnis von K. berührt jedoch faktisch alle Bereiche gewerkschaftlicher Arbeit (Betriebsgewerkschaftsorganisation): Arbeits- und Gesundheitsschutz, Agitation und Propaganda, Sport usw. Die Vorhaben der K. sind Bestandteil des BKV; sie werden aus dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes und der Gewerkschaftskasse finanziert. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) verpflichtet die Betriebe zur Unterstützung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens, zum Unterhalt, Ausbau sowie zur effektiven Nutzung der entsprechenden Einrichtungen. Entscheidungen des Betriebsleiters in diesem Bereich bedürfen der Zustimmung der BGL. Großbetriebe werden angehalten, mit den schlechter gestellten Klein- und Mittelbetrieben Vereinbarungen zu treffen, damit die dort Beschäftigten die vorhandenen Kultureinrichtungen mitbenutzen, sich an der Zirkelarbeit beteiligen, an Exkursionen teilnehmen können usw. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Schichtarbeit werden gegenwärtig für diese Beschäftigtengruppe besondere [S. 625]Öffnungszeiten in den Kultureinrichtungen angestrebt und in der K. Sonderveranstaltungen angeboten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Suche nach Formen der K., die geeignet sind. Jugendliche kontinuierlicher einzubeziehen (z. B. Jugendtanzveranstaltungen, spezielle Vortragsthemen. Diskotheken und Jugendklubs in den Kulturhäusern). Die betriebliche K. wird von den Abteilungen Kultur der übergeordneten Gewerkschafts- und FDGB-Leitungen angeleitet (Leiter der Abteilung Kultur d. BV des FDGB: Sekretär und Mitglied des Präsidiums des BV des FDGB, Dr. Harald Bühl). Die Funktionäre der K. werden in 3-Monats-Lehrgängen in den Bezirksschulen des FDGB, in einem 1jährigen Studium der Zentralen Kulturschule des FDGB in Leipzig und im Direkt- bzw. Fernstudium (3 bzw. 5 Jahre) an der Hochschule des FDGB in Bernau ausgebildet. Zur Unterstützung der K. erscheint neben Informationsmaterial und Buchpublikationen im Verlag des FDGB Tribüne die Monatszeitschrift „Kulturelles Leben“. Um zu einer möglichst wirkungsvollen K. zu kommen, arbeitet der FDGB eng mit den anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen (besonders mit der FDJ, der KDT, dem Kulturbund, der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, dem Deutschen Turn- und Sportbund, der Urania), im Wohngebiet mit den örtlichen Staatsorganen und der Nationalen Front und den Künstlerverbänden zusammen. Über Form und Inhalt der Zusammenarbeit sind mit allen Organisationen Vereinbarungen getroffen worden. Ein nicht unwesentlicher Teil der K. ist die Volkskunstbewegung, deren Einrichtungen und staatliche Unterstützungen auch für die K. genutzt werden. Die Teilnahme am kulturellen Leben (z. B. Theateranrechtsscheine, gemeinsamer Ausstellungsbesuch usw.) und die fachliche Weiterbildung sind Bestandteile des sozialistischen Wettbewerbs unter dem Motto: „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (Sozialistischer Wettbewerb). Für kulturelle Selbstverpflichtungen und Leistungen ist daneben als eigene Wettbewerbsform der ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleich eingeführt worden. Ergebnisse dieser Bemühungen spiegeln sich sowohl in der hohen Beteiligung an den Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) als auch in den großen Besucherzahlen von Museen, Theatern, Kunstausstellungen usw. wider. Nach Befragungsergebnissen sollen 30 v. H. der Arbeiter 4- 12mal jährlich, 25 v. H. selten ein Theater besuchen. Die Verbreitung des Fernsehens läßt diese Zahlen zurückgehen. Ein dichtes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken in Ergänzung der staatlichen Allgemeinbibliotheken dient sowohl der fachlichen wie der allgemeinen Bildung; im Buchbestand sollen beide Bereiche mit gleichem Anteil vertreten sein. 1977 gab es 3.668 hauptamtlich und 1436 nebenamtlich geleitete Gewerkschaftsbibliotheken mit 8,302 Mill. Bänden. Es wurden 1,008 Mill. Benutzer mit mehr als 13,4 Mill. Entleihungen gezählt (Bibliotheken). Der Selbstbetätigung dienen vor allem die verschiedenen Zirkel und Interessengemeinschaften, die für alle denkbaren künstlerischen Interessen und Freizeitbeschäftigungen bestehen. Etwa 7 v. H. der Werktätigen sollen sich an dieser Form der K. beteiligt haben. Ansätze, durch eine forcierte Entwicklung der künstlerischen Selbsttätigkeit in absehbarer Zeit den Unterschied zwischen Laien- und Berufskunst zum Verschwinden zu bringen (Bitterfelder Weg: Greif zur Feder, Kumpel), sind inzwischen abgeklungen. Beide Bereiche werden in ihrer Eigenart anerkannt, sollen aber sehr eng verzahnt werden. Besondere Beachtung haben die Zirkel schreibender Arbeiter gefunden (1972: 250 Zirkel mit ca. 4.000 Mitgliedern); Ergebnisse ihrer Arbeit erscheinen außer in Betriebszeitungen, der Tagespresse usw. im Mitteldeutschen Verlag und im Verlag Tribüne. Für die Zusammenarbeit mit den Berufskünstlern wurden mit deren gesellschaftlichen Organisationen Verträge abgeschlossen. Auch mit Theatern, Museen usw. bestehen Vereinbarungen. Berufskünstler sind als Zirkelleiter tätig, übernehmen Patenschaften, sind Ehrenmitglieder von Arbeitsbrigaden. Dichterlesungen und Ausstellungen finden in den Betrieben statt. Die Betriebe vergeben Aufträge an bildende Künstler; Vorhaben und Ausführung werden mit der Belegschaft diskutiert. Der Verleihung der Kunstpreise des FDGB (erstrecken sich auf alle Bereiche der Kunst einschließlich Fernsehen und Rundfunk) geht eine breitgefächerte Diskussion in den Betrieben, insbesondere in den Interessengemeinschaften, voraus, in der die besonders beachteten Werke sowohl popularisiert als auch zugleich einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Aus den Betrieben werden Vorschläge und Stellungnahmen schriftlich an die Jury beim BV des FDGB eingereicht. Mittelpunkt für die K. im Betrieb und auch für das Wohngebiet sind die Kultur- und Klubhäuser, auf deren materielle und personelle Ausstattung und Tätigkeit der FDGB entscheidenden Einfluß ausübt. Die Kultur- und Klubhäuser dienen sowohl dem kulturellen als auch dem geselligen Leben. 1977 gab es 1045 dieser Einrichtungen mit 9.475 Interessengemeinschaften (Ig.) und rd. 190.000 Teilnehmern (darunter: 6.243 Ig. des künstlerischen Volksschaffens mit 112.600 Teilnehmern; 906 naturwissenschaftliche, technische und fachliche Ig. mit 17.400 Teilnehmern; 241 Freundeskreise der Kunst mit 6.500 Teilnehmern). Insgesamt verzeichneten die Kultur- und Klubhäuser 1977 fast 59,1 Mill. Besucher (darunter 9,27 Mill. zu Vorträgen. 18,7 Mill. zu künstlerischen Veranstaltungen, 19,2 Mill. zu Tanzveranstaltungen. 6 Mill. zu Ausstellungen, 6 Mill. zu sonstigen Veranstaltungen). Das Zentrale Klubhaus der Gewerkschaften „Hermann Duncker“ in Halle übt eine Leitfunktion für die Klubhausarbeit aus, entwickelt Musterprogramme und organisiert den Erfahrungsaustausch. Höhepunkt der K. sind die von den Großbetrieben seit 1970 in wachsender Zahl jährlich veranstalteten Betriebsfeste, an denen sich auch die kleineren Industrie- und landwirtschaftlichen Betriebe beteiligen und in die die Wohngebiete einbezogen sind (1976: 2.903 Betriebsfestspiele mit über 7,8 Mill. Teilnehmern). [S. 626]Die besten Darbietungen werden ausgewählt und ― ergänzt um Ausstellungen und Veranstaltungen mit Berufskünstlern (ausgewählt von der Gewerkschaft Kunst) ― zu den zunächst jährlich, seit 1972 alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspielen zusammengefaßt. Die Arbeiterfestspiele dauern 3 Tage und werden jeweils in einer anderen Bezirkshauptstadt und in den größeren Städten des Bezirks abgehalten. (Die 17. Arbeiterfestspiele fanden 1978 in Suhl statt; geplant 1980: Rostock, 1982: Neubrandenburg.) 1977 betrugen die finanziellen Leistungen des FDGB für Kultur, Bildung, Jugend und Sport aus eigenen Mitteln nahezu 176,3 Mill. Mark. Von diesem Betrag dürften rd. 50 v. H. für die K. im engeren Sinne aufgewendet worden sein. Die Betriebe brachten 1972 im Durchschnitt 22 Mark pro Beschäftigten aus den Kultur- und Sozialfonds für diese Zwecke auf; allerdings schwanken die Ausgaben stark von Betrieb zu Betrieb und von Industriezweig zu Industriezweig. Diese sich seit Jahren wiederholenden Klagen über die ungleiche Ausgestaltung der K. sind ein Hinweis darauf, wie stark die K. von dem persönlichen Engagement der Funktionäre und Werkleiter abhängig ist und wie leicht sie immer noch von ökonomischen und sozialen Aufgaben in den Hintergrund gedrängt werden kann. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 624–626 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund der DDR

Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1985 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 Wichtiger Bereich der Gewerkschaftsarbeit, in dem die Gewerkschaftsmitglieder sich die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen Ansätze zu einer…

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Jugendstrafrecht (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfälle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß § 24 JGG das allgemeine Strafrecht anzuwenden. In diesen Fällen konnten selbst lebenslängliche Zuchthausstrafen gegen Jugendliche verhängt werden. Nur die Todesstrafe war ausgeschlossen. Das gleiche galt nach dem Erlaß des StEG vom 11. 12. 1957 bei Staatsverbrechen. Gemäß § 33 Abs. 2 JGG war in diesen Fällen nicht das Jugendgericht, sondern das Erwachsenengericht zuständig. Durch das StGB vom 12. 1. 1968 ist das JGG von 1952 aufgehoben und das J. in das allgemeine Strafrecht einbezogen worden. Ein besonderes J. und ein besonderes Jugendstrafverfahrensrecht gibt es seitdem nicht mehr. StGB und StPO enthalten jeweils Bestimmungen, in denen die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und des Strafverfahrens gegen Jugendliche behandelt werden (§§ 65 ff. StGB., §§ 69 ff. StPO). Jugendlicher im strafrechtlichen Sinne ist, wer über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des Heranwachsenden (18–21 Jahre) kannte schon das JGG nicht. Die persönliche Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist in jedem Fall ausdrücklich festzustellen. Diese Schuldfähigkeit liegt vor, wenn „der Jugendliche aufgrund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“ (§ 66 StGB). Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte), Auferlegung besonderer Pflichten (Wiedergutmachung des Schadens durch eigene Leistung, Freizeitarbeit. Arbeitsplatzbindung für die Dauer bis zu 2 Jahren, Aufnahme eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses), Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe bis zu 500 Mark), Jugendhaft (§ 74) von 1~Woche bis zu 6 Wochen. Eine Verbindung der verschiedenen Strafmaßnahmen ist nicht zulässig. Jugendhaft kann angeordnet werden, wenn sich die Straftat gegen die staatliche und öffentliche Ordnung richtet und ein solches soziales Fehlverhalten des Jugendlichen offenbart, daß eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken. Für die Freiheitsstrafen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. Ihre Dauer beträgt also 6 Monate bis 15 Jahre. Der Vollzug erfolgt in Jugendhäusern Strafvollzug). Die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen Jugendliche ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I. S. 100) abgeschafft worden. Nicht zulässig war aber von jeher die Todesstrafe für Jugendliche. Von den für Erwachsene vorgesehenen Nebenstrafen dürfen gegen Jugendliche das Verbot bestimmter Tätigkeiten, die Vermögenseinziehung und die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte nicht verhängt werden (Strafensystem). Im Strafverfahren gegen Jugendliche sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie die Organe der Jugendhilfe zu beteiligen. Die Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Sie haben das Recht, gehört zu werden sowie Fragen und Anträge zu stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 566 Jugendsoziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfälle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß § 24 JGG…

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Wasserwirtschaft (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u. a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen Wasserwiederbe[S. 1161]nutzung; hiermit in Zusammenhang steht der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung (z. B. um Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft zu vermeiden; Umweltschutz). 3. Kontinuierlicher Ausbau der Gewässer und laufende Instandhaltung der Talsperren, Rückhaltebecken sowie der Wasserförderungs- und Leitungssysteme, um dadurch dem steigenden Wasserbedarf gerecht werden zu können. 4. Realisierung eines wirksamen Hochwasser- und Küstenschutzes. Die Leitung, Planung und Organisation der W. obliegen dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es sorgt z. B. für die Aufstellung von Wasserbilanzen, in denen Wasserbedarf und -dargebot für bestimmte Gebiete unter Berücksichtigung der Wassergüte gegenübergestellt werden. Dabei muß die regionale Witterungsabhängigkeit von Bedarf und Dargebot berücksichtigt werden, weil einige Gebiete niederschlagsarm und andere niederschlagsreich sind. Für Trinkwasser werden Bilanzen sowohl für alle Bezirke als auch für das Gebiet der gesamten DDR ausgearbeitet. Die Reproduktion der gegebenen Wasserressourcen erfolgt durch den natürlichen Wasserkreislauf, dessen Phasen in der Wasserhaushaltsgleichung dargestellt werden können. Die kurzfristige Wasserhaushaltsgleichung lautet: N (Niederschlag) minus A (Abfluß) minus V (Verdunstung) = B (Bodenspeicherung) minus G (Grundwasserminderung). Die langfristige Wasserhaushaltsgleichung ist: A (Abfluß) plus V (Verdunstung) = N (Niederschlag). In der DDR ist das durchschnittliche jährliche Wasserdargebot auf 17 Mrd. m³ Wasser zu beziffern. Während in Trockenjahren nur etwa 6–8 Mrd. m³ Wasser anfallen, sind es in niederschlagsreichen Jahren bis zu 30 Mrd. m³. Die Hauptdargebotsarten sind Oberflächenwasser, Grundwasser sowie uferfiltriertes Wasser. Dem steht gegenwärtig ein Gesamtverbrauch bei Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten von knapp 9 Mrd. m³ gegenüber, 1980 werden es rd. 10 Mrd. m³ sein. Diese Gegenüberstellung allein wird allerdings der wasserwirtschaftlichen Situation der DDR nicht gerecht, denn es muß berücksichtigt werden, daß dort die Inanspruchnahme des Wassers ― bei einem zwei- bis dreimal so hohen Nutzungsgrad wie in anderen mitteleuropäischen Ländern ― extrem hoch ist. Während im internationalen Vergleich für einen Bewohner jährlich im Durchschnitt 12.000 m³ Wasser zur Verfügung stehen, sind es in der DDR nur rund 10.000 m³. In Trockenjahren muß deshalb das Wasser in industriellen Ballungsgebieten (so z. B. das der Flüsse Saale und Pleiße) bis zu fünfmal genutzt werden. Hinzu kommt, daß der Wasserbedarf sprunghaft ansteigt. Gegenwärtig entfallen auf die Industrie rd. 75 v. H., die Landwirtschaft 14 v. H. und die Haushalte gut 10 v. H. des gesamten Wasserbedarfs. Industrielle Großverbraucher sind die Energie mit 40 v. H., die Chemie mit 25 v. H. sowie der Bergbau und die Metallurgie mit je 9 v. H. des Wasserbedarfs der Industrie. Dieser hohe spezifische Bedarf zeigt sich auch bei den Einzelprodukten; z. B. beträgt in der DDR der Wasserverbrauch zur Erzeugung einer t Zellstoff 230 m³, für eine t Garn zur Trikotagenherstellung 200 m³, für eine t Stahl 150 m³ (Walzstahl 35 m³) sowie für eine t Zucker 100 m³. Entscheidend ist, daß bei der Industrie gerade die starken Wassernutzer — wie Kraftwerke, chemische Betriebe, Einrichtungen der Metallurgie, der Kaliindustrie sowie der Zellstoff- und Papiererzeugung — auch künftig noch erheblich expandieren werden. Aber auch der Wohnungsbau erfordert einen zunehmenden Wasserverbrauch: Während in städtischen Altbauten pro Kopf und je Tag nur 40 bis 70 1 Wasser sowie in modernisierten Wohnungen 110 bis 125 1 verbraucht werden, sind es in Neubauwohnungen (mit Bad, WC, Waschmaschine, Durchlauferhitzer und Zentralheizung) 250 1, in heißen Perioden sogar 400 1 Wasser. Auch für die Landwirtschaft ist ein erheblich steigender Wasserbedarf festzustellen: So sollen bis 1990 in 5 zusammenhängenden Gebieten (Magdeburger Börde, Erfurter Ackerebene und vor allem in den Nordbezirken) 2,7 Mill. ha Boden bewässert werden, das sind 43 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Damit steigt der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung von derzeit 0,97 Mrd. m³ auf 1,4 Mrd. m³ an. Insgesamt wird die Zunahme des gesamten Wasserbedarfs der DDR (gegenüber 1975) für 1980 auf 20 v. H. und bis 1990 auf 60 bis 65 v. H. geschätzt. Dabei ist durch entsprechende Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, den hohen spezifischen Wasserbedarf der Industrie bis 1980 um 20 v. H. zu senken. Dennoch rechnet man bis 1990 für die Industrie mit einer Verbrauchszunahme von 35 v. H. und in der Landwirtschaft von sogar 150 v. H. gegenüber dem Niveau von 1975. In der Zeit von 1945 bis 1975 sind in der DDR ca. 86 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von 600 Mill. m³ gebaut worden; damit beläuft sich der gesamte Stauraum gegenwärtig auf 1,2 Mrd. m³. Im gegenwärtigen Fünfjahrplan 1976–1980 ist vorgesehen, den Stauraum um weitere 180 Mill. m³ zu erweitern, so daß die Speicherkapazität 1980 1,4 Mrd. m³ erreichen wird. Das 1. größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge mit einem Fassungsvermögen von 6 Mill. m³, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den Uranbergbau im Erzgebirge. Das 2. Projekt war der 1952 in Angriff genommene und 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ mit einer 106 m hohen Staumauer bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. m³ Wasser speichern und dient der Wasserversorgung von Industrie, Landwirtschaft sowie der 2 Mill. Einwohner im Raum Halle-Magdeburg. Das 3. größere Vorhaben war der Bau der Talsperre „Pöhl“ im Vogtland in den Jahren 1958–1965; sie hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. m³. Ein weiteres Großvorhaben ist das Projekt „Elbaue“, das später dem im Regenschatten des Harzes liegenden Industriegebiet Halle-Leipzig Elbwasser zuführen soll. In den Jahren 1966–1970 sind Speicherkapazitäten von ca. 120 Mill. m³ geschaffen worden. Neben der Errichtung [S. 1162]von Talsperren hat dabei zunehmend auch der Bau von Kleinspeichern — in der Größenordnung von 1000 m³ bis zu einigen Mill. m³ — eine Rolle gespielt. Aber auch die Bedeutung von größeren „Wasserleitungssystemen“ zur Umleitung von Wasser aus niederschlagsreichen in niederschlagsarme Gebiete (Beispiel: Bewässerungsanlagen, die 5.400 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Riesa über Pump- und Rohrleitungssysteme mit Elbwasser künstlich beregnen) hat zugenommen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1975 war der Bau von 250 Mill. m³ zusätzlicher Speicherkapazität vorgesehen, erreicht wurden 232 Mill. m³. Damit wurde 1975 einerseits das System der Gottleuba-Talsperren im Osterzgebirge fertiggestellt, das nicht nur die Industriegebiete Pirna und Heidenau mit Trinkwasser versorgt, sondern auch — zusammen mit 4 weiteren Rückhaltebecken — das in der Vergangenheit häufig von Hochwasserkatastrophen heimgesuchte Gebiet schützt. Weiterhin wurden die Talsperren „Zeulenroda“, „Schönbrunn“ sowie „Lichtenberg“ in Betrieb genommen. Letztere hat ein Fassungsvermögen von 15 Mill. m³ und versorgt die Städte Brand-Erbisdorf und Freiberg. Andererseits ist der Ausbau der im flachen Land liegenden Spreetalsperren erheblich vorangetrieben worden. So erhielten das seit 1965 betriebene erste Staubecken nördlich von Spremberg (zur Belieferung der Kraftwerke Lübbenau und Vetschau) sowie das 1970 in Betrieb genommene Speicherbecken „Lohsa“ nahe der Kleinen Spree wichtige Ergänzungen durch die 1974 fertiggestellten Talsperre „Quitzdorf“ bei Niesky sowie die Talsperre „Bautzen“. Diese neuen Talsperren sind im Zusammenhang mit dem Energieprogramm der DDR zu sehen und dienen vornehmlich der Wasserversorgung des Kraftwerkes Boxberg. Da Großkraftwerke in der Nähe von natürlichen Kohlevorkommen entstehen, jedoch ebenfalls in erheblichem Umfang Wasser benötigen, mußte man Flachlandtalsperren bauen. Bemerkenswert ist dabei die zur Abdichtung des Untergrundes angewandte Technologie. Mit speziellen Schlitzschleifgeräten wurde der lockere Untergrund bis zu einer Tiefe von 45 m aufgeschlitzt, und die so entstandenen Öffnungen wurden dann mit Zementbeton ausgefüllt. Damit entstand unter dem Damm eine stabile Mauer in einer Dicke von 60 bis 80 m, um ein Durchsickern des Wassers zu verhindern. Im gegenwärtigen Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 soll an der 1974 begonnenen Talsperre „Eibenstock“ bei Aue, deren Stauraum 84 Mill. m³ betragen wird, weitergebaut werden; ihre Fertigstellung ist für 1981/82 geplant. Sie wird vor allem Karl-Marx-Stadt, Zwickau und Stollberg mit Trinkwasser versorgen. Insgesamt soll der Stauraum der DDR in diesem Jahrfünft um 180 Mill. m³ erhöht werden. Daneben sind besondere Anstrengungen darauf gerichtet, die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung in Neubau- und Ballungsgebieten zu verbessern, vor allem in Berlin (Ost) (Erweiterung der Wasserwerke Friedrichshagen und Stolpe sowie Bau des Klärwerkes Falkenberg), Leipzig (Erweiterung der Kläranlage Leipzig-Rosental sowie Ausbau des Wasserwerkes Mockritz), Karl-Marx-Stadt (Aufbau des Wasserwerkes Eibenstock, Erweiterung des Wasserwerkes Einsiedel und Erweiterung der Kläranlage Heinersdorf) und in anderen Großstädten. Die Kapazitäten der Wasserwerke sollen von 5.800 t m³ pro Tag auf 6.800 t m³ erhöht werden; das Trinkwasserleitungsnetz soll um 5.000 km erweitert werden (1971–1975 wurden 7.200 km gebaut). Trotz durchaus beachtlicher Neubauten ist die W. insgesamt — als ein wichtiger Infrastrukturbereich — doch stark vernachlässigt worden: So ist der Anteil des Brutto-Anlagevermögens der W. an der Industrie in der Zeit von 1960 bis 1976 von 8,4 auf 6,6 v. H. zurückgegangen (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1977, S. 83). Dieser Rückgang ist mit den stark ansteigenden Anforderungen an die W. — überproportional zunehmender Wasserbedarf — nicht vereinbar. Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig wird noch ein großer Teil der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1160–1162 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrbezirkskommando

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u. a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen…

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Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (1979)

Siehe auch: Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1975 1985 Dieses Amt ist das für Atomsicherheit und Strahlenschutz zuständige Organ des Ministerrates; es hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und wird gegenwärtig (1978) von Prof. Dr. Sitzlack geleitet. Zu den Aufgaben des Amtes gehören: 1. Erarbeitung von Grundsätzen zur Erreichung eines einheitlichen Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung sowie des Schutzes von Arbeitern und Angestellten, die Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. 2. Schutz sowohl der Umwelt als auch von Sachgütern vor radioaktiven Verunreinigungen sowie die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle. 3. Analyse internationaler Erkenntnisse auf dem Gebiet der Atomsicherheit, Durchführung eigener diesbezüglicher Forschungen sowie wissenschaftliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit anderen RGW-Staaten. 4. Gewährleistung der Atomsicherheit sowie Realisierung der aufgrund internationaler Kontrollverpflichtungen (vgl. Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherheitskontrollen im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen. GBl. II. 1972, S. 181 ff.) notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit hinsichtlich spaltbarer Materialien. 5. Festlegung der in der DDR auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes verbindlichen Grenzwerte. Richtwerte und Normative sowie der normalerweise und in Katastrophenfällen anzuwendenden Maßnahmen. 6. Erteilung von Strahlenschutzgenehmigungen für den Verkehr mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Kernanlagen sowie die Durchführung von Strahlenschutzbauartprüfungen und die Erteilung von Zulassungen für entsprechende Anlagen. 7. Kontrolle der Herstellung sowie des Importes radioaktiver Stoffe — wie Uran mit natürlicher Isotopenzusammensetzung, U-235, U-233, an U-235 oder U-233 angereichertes Uran, Thorium. Pu-239. 8. Begutachtung von Strahlenschäden, die Durchführung von strahlenschutzmedizinischen Untersuchungen an beruflich strahlenexponierten Personen sowie an Gruppen aus der Bevölkerung und die Durchführung von Analysen über die zivilisationsbedingte und natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung. 9. Ermittlung der Grundstrahlung sowie Kontrolle der Umwelt und der Nahrungsmittelketten auf natürliche und zivilisationsbedingte Radioaktivität. 10. Weiterbildung (gemäß § 29 der Strahlenschutzverordnung, GBl. II. 1969, S. 627) von Leitern und Mitarbeitern von Organisationen und Institutionen, in denen radioaktive Stoffe Verwendung finden, sowie von Strahlenschutz- und Kernmaterialbeauftragten, von für Strahlenschutz verantwortlichen Ärzten, von Mitarbeitern des AfAuSt. und von anderen beruflich strahlenexponierten Personen (GBl. I, 1975, S. 194 ff.). Für diesen Personenkreis ist ein postgraduales Studium mit theoretischen und praktischen Lehrgängen vorgesehen; nach erfolgreichem Abschluß wird ein Qualifikations- bzw. Befähigungsnachweis erteilt. 11. Die Vertretung der DDR in der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) sowie gegenüber der gesamten UNO (GBl. I, 1975, S. 106). Die Höhe der Gebühren, die das AfAuSt. für die von ihm durchgeführten Leistungen (z. B. Gutachten, Prüfungen, Genehmigungen, Begleitung von Transporten mit radioaktiven Stoffen, Abfuhr von radioaktiven Abfällen) verlangen darf, ist verbindlich vorgeschrieben (GBl. I, 1975, S. 10 f.). Besonders wichtig sind dabei Strahlenschutzbauartprüfungen sowie Strahlenschutz[S. 42]bauartzulassungen für umschlossene Strahlenquellen und solche Anlagen, die ionisierende Strahlen aussenden; derartige Anlagen bedürfen — soweit sie importiert werden sollen — zusätzlich einer Importzulassung (GBl. 1978, SDr. Nr. 947). Vorgänger des AfAuSt. sind das 1957 errichtete Institut für Staubforschung und radioaktive Schwebstoffe sowie die 1959 gegründete Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle. Aus diesen Instituten ging Anfang der 60er Jahre die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz der DDR hervor, die dann ihrerseits wiederum — nachdem die DDR den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen unterzeichnet und damit im Zusammenhang mit der Internationalen Atomenergieorganisation einen Vertrag über nukleare Sicherheitskontrollen geschlossen hatte — im Jahre 1973 zum AfAuSt. umgewandelt wurde. In den Händen dieses Amtes liegt neben dem Nuklearen Umweltschutz auch die Kontrolle von Kernmaterial. Bei dieser geht es sowohl um die Überwachung des Kernmaterialeinsatzes als auch um den Nachweis, daß Kernmaterial nicht für Kernwaffen oder andere Sprengvorrichtungen abgezweigt werden kann (GBl. II, 1973. S. 451 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 41–42 Amt für Arbeit und Löhne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen

Siehe auch: Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1975 1985 Dieses Amt ist das für Atomsicherheit und Strahlenschutz zuständige Organ des Ministerrates; es hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und wird gegenwärtig (1978) von Prof. Dr. Sitzlack geleitet. Zu den Aufgaben des Amtes gehören: 1. Erarbeitung von Grundsätzen zur Erreichung eines einheitlichen Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung sowie des Schutzes von Arbeitern und Angestellten, die…

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Genossenschaften (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion ist allerdings einer vollständigen Wandlung unterzogen worden. Von Marx wurden die traditionellen G. als Überwinder des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform ― auch als Gruppeneigentum ― abgelehnt. Im Rahmen des „Leninschen Genossenschaftsplans“ wurde den G. unter bestimmten Voraussetzungen eine positive Rolle zugedacht. Die „Verfügungsgewalt des Staates über alle großen Produktionsmittel“ im Zusammenhang mit einem „genügend tiefen und breiten genossenschaftlichen Zusammenschluß“ wurde als notwendig und hinreichend zur Errichtung der soziali[S. 449]stischen Gesellschaft erachtet. Über „niedere“ Formen der G. auf den Gebieten des Absatzes, des Einkaufs, des Kredites soll allmählich die Bildung von Produktions-G. (PG) erreicht werden. Die Lehre Lenins bildete die Basis für die G.-Politik in der DDR. In ihrer Durchführung orientierte sie sich dabei zunächst an der von Stalin auf dem XV. Parteitag der KPdSU 1927 proklamierten G.-Politik, in deren Verlauf das gesamte G.-Wesen umstrukturiert wurde und straff gelenkte Kollektivbetriebe in Landwirtschaft, Handel und Gewerbe entstanden, die sich nur noch durch den Grad der Vergesellschaftung von Staatsbetrieben unterschieden. Diese Kollektive sind Träger der zweiten Form des sozialistischen Eigentums; in der DDR wird es lt. Art. 10 der Verfassung als „genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive“ definiert. Damit ist bestimmt, daß das genossenschaftlich sozialistische Eigentum kein isoliertes Gruppeneigentum ist. 1945/46 nahmen aufgrund von SMAD-Befehlen die Handels- und Kredit-G. ihre Tätigkeit wieder auf. Sie übernahmen teilweise Kreditfunktionen der geschlossenen Banken, Handelsfunktionen des privaten Großhandels und Zuteilungsfunktionen, wie die ländlichen G. und die Einkaufs- und Liefer-G. (ELG) des Handwerks, I. Im Rahmen der 1948 einsetzenden zentralen Planung erfüllten sie organisatorische Aufgaben, wie Planaufschlüsselung, Produktionsmittelversorgung und zentrale Auftragserteilung, wodurch eine Mitgliedschaft bei den G. weitgehend obligatorisch wurde. Seit 1952 hatten sie die sozialistische Umgestaltung, insbesondere in Landwirtschaft und Handwerk, zu unterstützen, d. h. die Bildung von sozialistischen landwirtschaftlichen PG (LPG) und PG des Handwerks (PGH) als geeignetsten Weg zum Sozialismus für Bauern, Kleingewerbetreibende und Handwerker zu propagieren. Obwohl die sozialistischen PG auf der Basis freiwilliger Zusammenschlüsse entstehen sollten, mußten die erheblichen Widerstände vor allem von Bauern und Handwerkern in den 50er Jahren sowohl mittels wirtschaftlicher Anreize wie steuerlicher Vergünstigungen, bevorzugter Materialzuteilung und billiger Kredite beseitigt als auch durch politischen und psychologischen Druck (Zwangskollektivierung) gebrochen werden. In den neuen sozialistischen PG gingen die Nachkriegs-G. weitgehend auf. Bedeutung haben bis in die Gegenwart nur noch die nichtsozialistischen ELG für das private Handwerk. Im Unterschied zu den traditionellen Produktiv-G. dienen die sozialistischen PG der Beseitigung der Selbständigkeit des einzelnen. Die Dispositionsbefugnis bzw. das Eigentum an Produktionsmitteln gehen entsprechend dem Grad der Vergesellschaftung (3 Typen beiden LPG und 2 Stufen bei den PGH) auf das Kollektiv über. Durch die Einbeziehung in die Planung, die gemeinsame Arbeit und den Sozialstatus als gleichberechtigte Mitglieder (unabhängig von ihrer früheren Stellung) haben sich die kleinen Warenproduzenten von Privateigentümern zu sozialistischen Werktätigen zu entwickeln. Im Gegensatz zu anderen europäischen kommunistischen Ländern, mit Ausnahme der UdSSR, gibt es in der DDR keine industriell produzierenden G. mehr. Sie wurden 1972 in VEB umgewandelt. Die anfänglichen Vergünstigungen zur Bildung von PG sind weitgehend beseitigt worden. Auch die Sonderstellung hinsichtlich der Vergütung, der kollektiven Leitung und der Fondswirtschaft wird zunehmend beseitigt. So dienen die neuen Musterstatuten der PGH von 1973, der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion (beide von 1977) vor allem dem Zweck, die Rechtsstellung der G.-Handwerker und G.-Bauern derjenigen der Industriearbeiter weitgehend anzugleichen. Neben den beiden wichtigsten sozialistischen PG in Landwirtschaft und Handwerk bestehen u. a. die Gärtnerischen PG (GPG) und die PG werktätiger Fischer (PwF). Weitere sozialistische G. sind die Arbeiterwohnungsbau-G. (AWG) und die Konsum-G. (KG), die aufgrund ihrer zusätzlichen Eigenschaft als politische Massenorganisationen eine Sonderstellung einnehmen. Genossenschaften, Ländliche. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 448–449 GENEX A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, Ländliche

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion ist allerdings einer vollständigen Wandlung unterzogen worden. Von Marx wurden die traditionellen G. als Überwinder des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform ― auch als Gruppeneigentum ― abgelehnt. Im Rahmen des…

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Klassen (1979)

Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Klasse/Klassen, Klassenkampf: 1985 Klassen: 1975 Im Gegensatz zu den westlichen Sozialwissenschaften wird in den Gesellschaftswissenschaften der DDR überwiegend noch der K.-Begriff verwandt. Als K. bezeichnet man, nach Lenin, „große Menschengruppen, die sich voneinander unterscheiden nach ihrem Platz in einem geschichtlich bestimmten System der gesellschaftlichen Produktion, nach ihrem (größtenteils in Gesetzen fixierten und formulierten) Verhältnis zu den Produktionsmitteln, nach ihrer Rolle in der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit und folglich nach der Art der Erlangung und der Größe des Anteils am gesellschaftlichen Reichtum, über den sie verfügen. Klassen sind Gruppen von Menschen, von denen die eine sich die Arbeit der andern aneignen kann infolge der Verschiedenheit ihres Platzes in einem bestimmten System der gesellschaftlichen Wirtschaft.“ Neben dem K.-Begriff werden in der marxistischen Soziologie und Empirischen Sozialforschung jetzt auch häufiger Begriffe wie „soziale Gruppe“ und „soziale Schicht“ gebraucht. So ist etwa die Intelligenz eine soziale Schicht bzw. eine „Zwischenschicht“. In der soziologischen wie in der sozialstatistischen Literatur wird der Leninsche K.-Begriff zunehmend diskutiert und kritisiert. K. sind im Verständnis des Marxismus-Leninismus historische Erscheinungsformen. Als grundlegend für die Unterscheidung der K. gilt das Eigentumsverhältnis an den gesellschaftlichen Produktionsmitteln. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung begann der Klassenkampf in jener Periode der historischen Entwicklung, in der die Produktivkräfte einen Stand erreicht hatten, der Privateigentum an Produktionsmitteln und somit die Ausbeutung ermöglichte. Der K.-Kampf wird als die „entscheidende unmittelbare Triebkraft der gesellschaftlichen Entwicklung“ in allen K.-Gesellschaften angesehen. Aus dem Antagonismus der K., der seinerseits auf die unterschiedlichen K.-Interessen zurückgehe, folge notwendig der K.-Kampf. Gegenwärtig werden 3 „Grundformen“ des K.-Kampfes unterschie[S. 597]den: die ideologische, die ökonomische und die politische. Diese 3 Grundformen „ergänzen einander und bilden eine Einheit“. Klassenbewußtsein. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 596–597 Kirchentage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klassenbewußtsein

Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Klasse/Klassen, Klassenkampf: 1985 Klassen: 1975 Im Gegensatz zu den westlichen Sozialwissenschaften wird in den Gesellschaftswissenschaften der DDR überwiegend noch der K.-Begriff verwandt. Als K. bezeichnet man, nach Lenin, „große Menschengruppen, die sich voneinander unterscheiden nach ihrem Platz in einem geschichtlich bestimmten System der gesellschaftlichen Produktion, nach ihrem (größtenteils in Gesetzen…

DDR A-Z 1979

1979: N, O, Ö

Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nahrungsgüterwirtschaft Namensweihe Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Nationale Front der DDR Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationale Mahn- und Gedenkstätten Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk (NAW) Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) Nationalkommunismus Nationalpreis Nationalrat Nation und nationale Frage Naturschutz NDPD Neokolonialismus Nettogewinnabführung Netzplantechnik Neubauer Neuererbewegung Neuer Kurs Neues Ökonomisches System (NÖS) Neue Technik Neutralismus Neutralität Nomenklatur Norm Normarbeit Normung Notariat Notstandsgesetzgebung Notwendigkeit, Historische Novemberrevolution Nuklearer Umweltschutz Oberbürgermeister Oberschulen Oberste Bergbehörde der DDR Oberstes Gericht Objekt Objektivismus Obligationen Oder-Neiße-Grenze Öffentlicher Dienst Öffentlicher Tadel Öffentliche Sozialleistungen Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung Offiziersschulen Ökonomik Ökonomische Aktivs Ökonomische Gesetze Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission (ÖFI) Ökonomisches Grundgesetz Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) Operationsforschung Opportunismus Opposition, neue marxistische Opposition und Widerstand Orden Ordnungswidrigkeiten Organisationswissenschaft Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Örtliche Organe der Staatsmacht Ostblock Ostseeküste Ostseewoche Ost-West-Handel

Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nahrungsgüterwirtschaft Namensweihe Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Nationale Front der DDR Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationale Mahn- und Gedenkstätten Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk (NAW) …